der städt. Kindertagesstätte Haus der kleinen Füße

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der städt. Kindertagesstätte Haus der kleinen Füße
Konzeption
der städt.
Kindertagesstätte
Haus der kleinen Füße
Landgrafenstraße 29
34466 Wolfhagen
Stand: 01.08.2014
Inhaltsverzeichnis
der Gesamtkonzeption nach § 45 SGB Vlll
A Grundsätze
A1
A2
A3
A4
Tageseinrichtung für Kinder von 2-6 Jahre …………………………
Träger der Kindertagesstätte ………………………………………….
Leitbild Stadt Wolfhagen ………………………………………………
Vorwort …………………………………………………………………….
3
3
3
4
B Organisatorische Konzeption
B1
B2
B3
B4
B5
B6
B7
Zielgruppe der Einrichtung …………………………………………….
Bedarfssituation im Einzugsgebiet…………………………………….
Gesetzliche Grundlagen ……………………………………………….
Rechtsträger (Träger der Einrichtung)………………………………..
Mitarbeiter ………………………………………………………………...
Gebäude und Außenflächen ………………………………………...
Regelung im organisatorischen Bereich ……………………………
5
5
6
6
7
10
13
C Pädagogische Konzeption
C1
C2
C3
Pädagogische Grundhaltung…………………………………………
Bildungs-und Erziehungsprozesse ……………………………………
Methoden und Organisationsformen der pädagogischen
Arbeit ………………………………………………………………………
Übergänge………………………………………………………………..
Beobachtung und Dokumentation und Planung der kindlichen
Bildungsverläufe …………………………………………………………
Partnerschaftliche Kooperation mit Eltern ………………………….
Kooperation mit anderen Einrichtungen ……………………………
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
Öffentlichkeitsarbeit …………………………………………………….
17
19
33
Schlusswort ………………………………………………………………………….
46
C4
C5
C6
C7
C8
C9
D Anhang
Kindergartensatzung
Kinderschutz - Qualitätsstandards
Quellenverzeichnis
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36
37
38
39
40
46
A Grundsätze
A1 Tageseinrichtung für Kinder von 2-6 Jahre
Städt. Kindertageseinrichtung „Haus der kleinen Füße“
Landgrafenstraße 29
34466 Wolfhagen
Tel.: 05692/996227
E-Mail: KiGa_Landgrafenstr@hotmail.de
A2 Träger
Magistrat der Stadt Wolfhagen
Burgstraße 33-35
34466 Wolfhagen
Tel: 05692/602142
Frau Thonemann (Sachbearbeiterin Kitas)
05692/602120
Herr Liebig (Abteilungsleiter Kitas)
Fax: 05692/602190
E-Mail: christine.thonemann@wolfhagen.de
kai.liebig@wolfhagen.de
A3 Leitbild Stadt Wolfhagen
7 Meilensteine für unseren gemeinsamen Erfolg!
1. Wir erbringen Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger zur
Erhaltung und Entwicklung unserer Stadt. Dabei handeln wir:
 engagiert
 kompetent
 qualitätsbewusst
 effektiv
 nach rechtsstaatlichen Grundsätzen
2. Wir stellen uns den Herausforderungen der Zukunft und leiten daraus
realistische Ziele ab, die wir verantwortungsbewusst und kooperativ
umsetzen.
3. Wir kommunizieren und informieren nach innen und außen.
 freundlich
 offen
 verständlich
 ergebnisorientiert
 verbindlich
 zeitlich und sachlich angemessen
3
 ergebnisorientiert
 verbindlich
 zeitlich und sachlich angemessen
4. Wir begegnen jedem Menschen unvoreingenommen, respektvoll und
vertrauensvoll. Wir gehen mit Kritik und Konflikten konstruktiv um.
5. Wir setzen unsere begrenzten Ressourcen (z.B. Personal, Finanzen,
Sachmittel – aber auch Rohstoffe, Natur und Umwelt) bewusst und
nachhaltig zur Erhaltung der Lebensqualität auch zukünftiger
Generation ein.
6. Wir verstehen einen kooperativen Führungsstil als Voraussetzung für die
gemeinsame Zielsetzung. Nachvollziehbare Entscheidungsprozesse
sichern vertrauensvolle Zusammenarbeit.
7. Wir sichern Motivation und Qualifikation durch bedarfsorientierte
Personalentwicklung (z.B. Fortbildung in fachlicher, methodischer und
sozialer Kompetenz). Kontinuierliche Organisationsentwicklung (z.B.
Optimierung von Arbeitsabläufen, Einsatz zeitgemäßer Technik) ist
Pflichtaufgabe aller Führungskräfte und Mitarbeiter/-innen.
A4 Vorwort
Zur besseren Lesbarkeit der Konzeption haben wir stets die weibliche Form
der angesprochenen Personengruppe verwendet, da dies auch dem realen
Anteil der Beschäftigten in der Kindertageseinrichtung entspricht. Natürlich
sind damit auch ggf. männliche Beschäftigte mit eingeschlossen.
Leitsatz der Kindertagesstätte „Haus der kleinen Füße“
Unser Schwerpunkt ist die ganzheitliche Bildung, das Lernen mit Hand, Herz
und Verstand.
Bei uns sollen sich die Kinder wohl fühlen und glücklich sein.
Wir möchten, dass die Kinder unsere Kindertageseinrichtung gerne
besuchen, hier viel erleben, erfahren und lernen können. Um einen Einblick in
unsere pädagogische Arbeit zu ermöglichen, haben wir diese Konzeption
erstellt.
Bereichert wird die gesamte Kindergartenzeit durch aktive und hilfsbereite
Eltern.
Unser Konzept ist begründet auf dem Bildungs- und Erziehungsplan des
Landes Hessen.
Mit der vorliegenden Konzeption wollen wir über das Profil unserer
Einrichtung, sowie über unsere pädagogischen Schwerpunkte und
4
Zielsetzungen informieren und unsere Arbeit transparent machen.
Diese Konzeption wurde aufgrund §45 Sozialgesetzbuch VIII (SGB Vlll)
erweitert,
um
den
Richtlinien
von
Jugendamt,
Hessisches
Kinderförderungsgesetz (HessKiföG) und Bildungs- und Erziehungsplan Hessen
(BEP) zu entsprechen. Sie ist für die Mitarbeiter, Eltern und Träger verbindlich.
Diese Konzeption ist nicht als abgeschlossenes Werk gedacht, sondern sie
bleibt offen für neue Herausforderungen, Ideen und Impulse und wird immer
wieder ergänzt.
B Organisatorische Konzeption
B1 Zielgruppe der Einrichtung
In unserer Einrichtung können bis zu 125 Kinder von 3-6 Jahre in fünf Gruppen
und 12 Kinder von 2-3 Jahre in einer Gruppe betreut werden.
Bei Bedarf gibt es zwei Frühdienstgruppen von 7:00 – 8:00 Uhr und die
Möglichkeit die Kinder gestuft, nach der Kernzeit (8:00 – 12:00 Uhr), bis 16:30
Uhr zu betreuen.
Es ist möglich Kinder mit besonderem Förderbedarf aufzunehmen. Besuchen
Kinder mit einer Integrationsmaßnahme die Einrichtung, reduziert sich die
Gruppenstärke entsprechend der Anzahl der Integrationsmaßnahmen in
einer Gruppe. Grundsätzlich kann jede Gruppe, auch die U-3 Gruppe, ein
Kind mit einer Integrationsmaßnahme aufnehmen.
Für jede bewilligte Integrationsmaßnahme wird, gemäß den gesetzlichen
Richtlinien, eine Integrationskraft eingestellt.
B2 Bedarfssituation im Einzugsgebiet
Unsere Kindertagesstätte liegt zentral und dennoch in einem
verkehrsberuhigten Bereich in einer Einbahnstraße in der Kernstadt von
Wolfhagen. Unser Einzugsgebiet umfasst hauptsächlich die Kerngemeinde.
Jedoch können Kinder der anderen 11 Stadtteile ebenso die Einrichtung
besuchen. Durch die günstige Lage bieten sich vielfältige Möglichkeiten zu
Exkursionen in die Stadt, z. B. zur Kirche, zum Rathaus, Schule, Post,
Einkaufsmärkten und vielen mehr. Neben größeren Wohnsiedlungen sind in
Wolfhagen in den letzten Jahren auch einige sehr ruhig gelegene
Neubaugebiete entstanden. Wolfhagen weist für Familien eine sehr gute
Infrastruktur auf. In der ländlich geprägten Stadt sind vielfältige
Einkaufsmöglichkeiten geboten. Ärzte, Apotheken, Klinik, Kinderkrippen,
Kindergärten, Schulen, Schulkindbetreuung, Jugendzentrum, Sportstadion
und Freibäder gibt es vor Ort. Eines der Stadtentwicklungsziele von
Bürgermeister und Magistrat ist der Ausbau und die Weiterentwicklung der
aktiven Kinder- und Jugendarbeit.
Zahlreiche Vereine tragen sehr engagiert und qualifiziert dazu bei, vielfältige
Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche anzubieten. Die Kinder und ihre
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Familien stammen dabei aus allen sozialen Schichten. Der Großteil der Eltern
ist berufstätig, trotzdem sind auch viele Menschen in unserer Region auf
finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine Tendenz zur Kleinfamilie ist
ebenfalls zu beobachten. In Wolfhagen ist Aufnahmestelle für Asylbewerber
eingerichtet worden. Viele Menschen aus diesem Personenkreis finden neue
Wurzeln hier in Wolfhagen, so dass nicht nur eine große Anzahl von Kindern
aus dem türkischen Kulturkreis, sondern auch aus zahlreichen weiteren
Ländern die Einrichtung besucht. Flexiblere Arbeitszeiten und weitere Wege
zum Arbeitsplatz sowie soziokulturelle Veränderungen in unserer Gesellschaft
stellen immer neue Anforderungen an Öffnungszeiten, Schließtage und
Dienstpläne unserer Einrichtung.
B3 Gesetzliche Grundlagen
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
Hessisches Kinderförderungsgesetz (HessKiföG bzw. KiföG)
Sozialgesetzbuch VIII (SGB Vlll)
Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB)
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Lebensmittelhygieneverordnung
UN - Kinderrechtskonventionen
UN - Behindertenkonventionen
Hess. Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den
Katastrophenschutz
B4 Rechtsträger (Träger der Einrichtung)
Träger der Einrichtung ist der Magistrat der Stadt Wolfhagen mit Bürgermeister
Reinhard Schaake als Leiter der Verwaltung.
Alle 6 Wochen findet ein Treffen der Leiterinnen der 5 städtischen Kitas mit
dem Abteilungsleiter und der Sachbearbeiterin der Verwaltung statt, um
gemeinsam
Absprachen
zu
treffen
und aktuelle Informationen
auszutauschen. Die Schließungszeiten der Kindertageseinrichtung werden
immer mit den anderen städt. Kindertageseinrichtungen und mit dem
Abteilungsleiter besprochen und abgestimmt.
Weiterhin besteht nach Bedarf auch Kontakt zum Technischen Außendienst
(TA) der Stadtverwaltung und der Liegenschaftsverwaltung.
Der Sicherheitsbeauftragte des TA überprüft regelmäßig die Außen- und
Innenanlagen.
Neben dem festen Personal der einzelnen Gruppen, verfügt die Einrichtung
über hausinterne Springkräfte, die im Krankheitsfall oder als UrlaubsFortbildungsvertretung die Gruppen-kraft vertritt. Die Springkräfte sind auch
für die Vorschularbeit und die Zusammenarbeit, gemäß BEP, mit den
zuständigen Grundschulen verantwortlich.
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B5 Mitarbeiter
a) Personal
Die Einrichtung verfügt über eine vom Gruppendienst freigestellte Leitung mit
einer Wochenarbeitszeit von 39 Stunden.
Da es dem Träger sehr wichtig ist die Betreuung für Kinder in Wolfhagen so
familien-freundlich wie möglich zu gestalten, verfügt jede Gruppe neben
dem gesetzlich vorgegebenen Personalschlüssel gemäß KiföG auch noch
zusätzlich über ein weiteres Kontingent an Personalstunden, z. B. für Springer
oder für die kinderfreie Arbeitszeiten (für Vor und Nachbereitungszeiten).
Verschiedene
Praktikanten,
Reinigungskräfte
eine
Hauswirtschaftskraft
und
zwei
b) Aufgaben und Kompetenzen der Leitung und Ihrer Stellvertretung
Die Leiterin/Stellvertretung ist dem Träger gegenüber verantwortlich für den
ordnungsgemäßen Ablauf in der Tageseinrichtung.
Die Leitungsfunktion umfasst folgende Aufgaben:
 Erarbeitung einer Konzeption in Zusammenarbeit mit den
Mitarbeiterinnen
 Ständige Optimierung der pädagogischen Konzepte und die
Implementierung von notwendigen Veränderungsprozessen, sowie
einer
ständige
Kontrolle
der
pädagogischen
Abläufe
–
Qualitätsentwicklung mit dem pädagogischen Personal.
 Überwachung/ Kontrolle der hauswirtschaftlichen Arbeiten in
Zusammenarbeit mit dem zuständigen Personal.
 Elternarbeit / Elternpartnerschaft
 Aufstellung des Dienstplanes und Festlegung und Durchführung der
Dienstbesprechungen, Absprache mit den Mitarbeiterinnen
 Mitwirkung bei der Einstellung, Versetzung oder Entlassung von
Mitarbeiterinnen
 Verwaltung (planen, delegieren, kontrollieren, …) der Jahresplanung: z.
B.: geplanten Elternabende, Feste und anderen Aktivitäten,
Urlaubsplanung
 Regelung der Aufnahme der Kinder
 Sicherstellung der Anleitung der Praktikanten
 Kontakte zu den für die Tageseinrichtung für Kinder wichtige
Institutionen
 Personalentwicklung
 Personalbewertungsgespräche führen /auch Feedbackgespräche
 Regelung der Arbeitszeiten (Überstunden, Krankheit, Urlaub, …)
 Erstellung von Dienstplänen
 Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen (Sozialpädiatrischen Zentrum
-SPZ, Frühförderung, Jugendamt, Schulen, Kinderärzte, Therapeuten, …)
 Zusammenarbeit mit dem zuständigen Anbieter des Mittagsessens
7






Abrechnung des Mitgegessens mit dem Träger
Anschaffungen im Rahmen des Haushaltsplans nach Absprache mit
dem Träger
Meldung von (Gebäude-)Schäden und Veranlassung dringender
Kleinreparaturen
Meldung von Unfällen an den Träger
Meldung
von
übertragbaren
Krankheiten
nach
dem
Infektionsschutzgesetz an zuständiges Gesundheitsamt
Schutzauftrag gem. § 8a SGB VIII
c) Aufgaben der Erzieherin/innen im Gruppendienst
Die Erzieherinnen im Gruppendienst sind der Leiterin gegenüber
verantwortlich für den ordnungsgemäßen Ablauf in der Kindergruppe.
Hierbei haben die Erzieherinnen folgende Aufgaben wahrzunehmen:
 Umsetzung der pädagogischen Konzeption, der bestehenden
Organisation
 Dokumentation über Beobachtungen der Kinder
 Portfolioarbeit mit den Kindern
 Pädagogische Inhalte und Angebote gemäß den Bedarfen der Kinder
anbieten / umsetzen.
 Entwicklungsgespräche mit den Eltern führen
 Elternarbeit / Elternpartnerschaft
 Teilnahme an Dienstbesprechungen
 Führen der Anwesenheitsliste
 Reinigung des Spielmaterials
 Mitarbeit bei der Aufnahme von Kindern
 Anleitung der Praktikanten
 Kontakte zu den für die eigene Kindergruppenarbeit notwendigen
Institutionen, im Einvernehmen mit der Leiterin aufnehmen.
 Meldung von Unfällen und übertragbaren Krankheiten an die
Leiterinnen
 Alle Mitarbeiter/innen sind für alle ihnen anvertrauten Kinder
gruppenübergreifend verantwortlich und haben ihre Aufsichtspflicht
gewissenhaft zu erfüllen
d) Besondere Qualifikationen, Funktionen und Beauftragung der
Mitarbeiterinnen
Alle Mitarbeiterinnen verfügen über eine fachliche Berufsausbildung im
pädagogischen Bereich, um den allgemeinen und spezialisierten
Anforderungen der frühkindlichen Bildung, Förderung von Kindern von 2-6
Jahren, Förderung von Kindern mit einer Integrationsmaßnahme und einer
qualifizierten Betreuung von Kindern zu gewährleisten. Darüber hinaus sind
alle Mitarbeiter in der Lage die o. g. Aufgaben (B4 /c) zu erfüllen.
Eine ständige Fort- und Weiterbildung aller Mitarbeiterinnen (auch
Praktikantinnen) gewährleistet zusätzlich eine ständig Optimierung des
Qualitätsstandards der Einrichtung.
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e) Gruppenteambesprechungen, Gruppenleiterbesprechungen und
Dienstbesprechungen
Eine gelungene Teamarbeit setzt voraus, dass wir offen und ehrlich
miteinander umgehen, gesprächsbereit sind, zuhören können und kritikfähig
sind. Die Teamarbeit ist die Basis unserer pädagogischen Arbeit. Jede
Gruppe führt einmal wöchentlich eine Gruppenteamsitzung mit allen
Mitarbeiterinnen der Gruppe durch. Für die Durchführung sind die
Gruppenleitungen verantwortlich.
Alle Gruppenleitungen und die Kita-Leitung treffen sich wöchentlich, um
weitere wichtige Themen zu besprechen. Die Kita-Leitung ist für die
Gruppenleiterbesprechung zuständig, die Gruppenleiter sind verantwortlich
ihre Mitarbeiterinnen über die Inhalte der Besprechung zu informieren.
Einmal monatlich findet eine Dienstbesprechung für alle Mitarbeiterinnen
statt, die mindestens 26 Stunden wöchentlich arbeiten (Ausnahmen werden
individuell mit der Leitung besprochen). Die Kita-Leitung ist für die
Dienstbesprechung zuständig. Die Gruppenleiter sind verantwortlich fehlende
Mitarbeiterinnen über die Inhalte der Besprechung zu informieren.
f) Wir sind ein Ausbildungsbetrieb
In unserer Einrichtung bieten wir Schülern / Schülerinnen die Möglichkeit,
folgende Praktika zu absolvieren:
Schulpraktikum der Hauptschule, Realschule oder des Gymnasiums. Dieses
Praktikum dauert in der Regel drei Wochen und bietet den Praktikanten erste
Einblicke in das Berufsleben.
Praktikum mit gleichzeitigem Besuch der Fachoberschule für Sozialpädagogik
zum Erwerb der Fachhochschulreife.
Praktika im Rahmen der Ausbildung zum / zur staatlich geprüften
Sozialassistenten / Sozialassistentin. Diese Ausbildung ist in Hessen eine
Aufnahmevoraussetzung für die Fachschule für Sozialpädagogik.
In
unserer
Kindertagesstätte
bekommen
alle
Praktikanten
eine
fachkompetente Praxisanleitung und Praxisbegleitung.
g) Ehrenamtliche
Das Interesse an der Arbeit in Kindertageseinrichtungen steigt ständig.
Deshalb haben wir oft Nachfragen von Personen, die gerne ehrenamtlich in
unserer Einrichtung arbeiten möchten. Sofern wir personell in der Lage sind
die Ehrenamtlichen angemessen zu begleiten, freuen wir uns sie bei und
begrüßen zu dürfen.
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B6 Gebäude und Außenflächen
Luftbildaufnahme der Kita Landgrafenstraße
Die Räume in der Einrichtung haben folgende Verwendung und Größe:
Kellergeschoss
Raum –Nr.
Verwendung
Größe in qm
Lagerraum
WC, Lagerraum, Aufzugswartungsraum
Lagerraum
21,94
22,96
34,11
(Endziffern)
1
2,3,4
5(
10
Untergeschoss
Raum –Nr.
Verwendung
Größe in qm
Gruppenraum „Elefanten“
Mitarbeiterzimmer
Gruppenraum „Mäusebande“
Gruppenraum „Spatzennest“
Gruppenraum „Schmetterlinge“
Flur
WC/Bad
Kinderküche
Zwischen den beiden Räumen Turnplatz
Heizungsraum
Lagerraum
WC/Bad
45,54
34,11
41,03
40,75
40,31
(Endziffern)
4
5
6
7
8
9 ,11,12
10
13
13/14
14
15
16
11
31,98
14,44
14,36
8,18
29,10
Erdgeschoss
Raum –Nr.
Verwendung
Größe in qm
Turn- und Schlafraum
Aufbewahrung für Turngeräte
Leitungsbüro
Gruppenraum „Igelgruppe“
Mittelzimmer zum Spielen
Gruppenraum „Entengruppe“
WC/Bad Igelgruppe
WC/Bad Mittelzimmer
WC/Bad Entengruppe
Flur
Vorratsraum der Küche
Küche (Vergrößerung noch in diesem Jahr)
WC
Bücherei
Lichtzauberraum
Therapieraum
Dusche, Bad
WC
64,48
8,31
22,31
41,03
40,75
40,32
4,26
4,22
4,27
(Endziffern)
EG
20
21,22
24
25
26
27
28
29
30
31,32,36
33
34
37
38
39
40
41
42
12
4,13
14,41
6,68
21,20
18,34
20,65
13,61
4,77
B7 Regelung im organisatorischen Bereich
a) Regelung nach §8a SGB Vlll
Die Leitung ist über §8a in Arbeitskreisen, vom Jugendamt und Fortbildungen
sensibilisiert für dieses Thema, Sie und die Mitarbeiterinnen beobachten
aufmerksam und handeln gegebenenfalls umgehend. (weiteres unter Punkt
C11 Kinderschutz). Bürgermeister Schaake hat am 28.06.2014 den
Vertragsabschluss nach § 8a SGB VIII mit dem Fachbereich Jugend des
Landkreises Kassel unterzeichnet.
b) Öffnungszeiten/ Beiträge, sowie Buchungszeitmodelle
Montag bis Freitag:
7:00 Uhr – 8:00 Uhr
Frühdienst
8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Kernzeit
Montag bis Donnerstag:
12:00 Uhr – 16:30 Uhr
Freitag:
12:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mittagsbetreuung
Mittagsbetreuung
Der Besuch der Einrichtung in der Kernzeit kostet 102,00 €. Hinzukommen für
die Inanspruchnahme weiterer Zeiten monatlich 5,00 € pro ½ Std. Betreuung.
Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig einen städt. Kindergarten
der Stadt Wolfhagen, so ist für das 1. Kind der volle Beitrag zu zahlen, für das
2. Kind 50 % der Kernzeitkosten und das 3. Kind ist von der Zahlung des
Kernzeitbeitrags befreit. Die Inanspruchnahme verlängerter Öffnungszeiten
muss für jedes Kind in voller Höhe gezahlt werden. Die Kindergartengebühren
w zum Ersten des Monats fällig.
c) Essens- und Getränkeangebot /Mittagsversorgung
Wir achten auf eine ausgewogene und vielseitige Ernährung, was unter
anderem bedeutet, dass das mitgebrachte Frühstück der Kinder „zuckerfrei“
ist. Der zuckerfreie Vormittag ist ein fester Bestandteil unserer pädagogischen
Arbeit und beinhaltet ein zuckerfreies Frühstück (keine süßen Aufstriche/
Joghurts/ Backwaren). Zuckerfreie Getränke reichen wir ebenfalls.
Die Kinder haben immer die Möglichkeit Wasser oder zuckerfreien Tee zu
trinken.
Beim Frühstück legen wir sehr großen Wert darauf, dass die Kinder ihre
eigenen Bedürfnisse selbst wahrnehmen können. Deshalb haben alle Ü-3
Kinder die Möglichkeit in der Zeit von 8:00 Uhr bis 10:30 Uhr frei entscheiden zu
können, wann sie mit wem (mit welchem Kind aus der Gruppe) Frühstücken
möchten. Geburtstagsfrühstücke oder ein Frühstück zu besonderen Festen
oder zu einem bestimmten Thema wird individuell in jeder Gruppe gestaltet
(evtl. ein gemeinsames Frühstück). Die Kinder im U-3 Bereich haben eine
festgelegte Frühstückszeit, da die Kinder in diesem Alter noch andere
entwicklungsspezifische Bedürfnisse haben.
Das Mittagessen wird von einem externen Anbieter aus Kassel, der sich auf
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Mittagessen für Kindertageseinrichtungen und Schulen spezialisiert hat,
geliefert.
Alle Kinder, die länger als 6 Stunden betreut werden, müssen an der
Mittagsverpflegung teilnehmen.
Beim Mittagessen ist es uns wichtig, dass die Kinder selbst entscheiden
können wie viel sie essen möchten, deshalb darf sich jedes Kind selbständig
das Essen auf seinen Teller tun. Natürlich unterstützen die Erzieherin die Kinder
bei diesem komplexen Lernprozess (feinmotorische Fähigkeiten – das Essen
aus der Schüssel nehmen und auf den eigenen Teller tun, eigene Bedürfnisse
wahrnehmen – was möchte ich essen, Erfassung von Mengen – wie viel
möchte/ kann ich essen, sozial- emotionale Fähigkeiten - warten bis ich an
der Reihe bin). Deshalb nehmen wir uns eine Stunde Zeit für das Mittagessen
mit anschließendem Zähneputzen und allgemeinen Hygienemaßnamen.
Die Zahngesundheit wird außerdem durch Aktionen mit unserem
Patenzahnarzt Dr. Blößer (aus Wolfhagen) und seiner Frau unterstützt. Er/Sie
besucht uns regelmäßig, macht Aktionen mit den Kindern und stellt uns
Zahnpasta und Zahnbürsten zur Verfügung.
d) Anmelde- und Aufnahmeverfahren
Die Eltern können sich bei der Stadtverwaltung oder in der
Kindertageseinrichtung ein Formular zur Voranmeldung abholen. Die
ausgefüllten Voranmeldungen können entweder in der Einrichtung (werden
dann von der Leitung der Einrichtung zur Stadtverwaltung gebracht) oder
direkt bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Alle Voranmeldungen
werden von der Stadtverwaltung erfasst. Ca. 2-3 Monate vor dem neuen
Kindergartenjahr erhalten Eltern einen schriftlichen Aufnahmebescheid, mit
dem möglichen Betreuungskontingent/ den Betreuungszeiten für ihr Kind von
der Stadtverwaltung zugesandt, mit der Bitte den beigefügten
Personalbogen, als Bestätigung, fristgerecht zurück zu senden. Gleichzeitig
erhalten die Eltern einen Info-Brief zur bevorstehenden Eingewöhnung des
Kindes.
Die Eltern erhalten zu Beginn der Kitazeit eine Begrüßungsmappe mit allen
wichtigen Informationen über die Einrichtung.
Wichtige Fragen werden während der Eingewöhnungsphase oder bereits vor
der Eingewöhnung - vor allem bei den U-3 Kindern - besprochen.
Um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und dem Personal
der Einrichtung zu gewährleisten, finden regelmäßig Info- und
Entwicklungsgespräche statt.
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e) Bring- und Abholzeiten
Die Kinder können morgens – im Frühdienst in der Zeit von 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr
gebracht werden. Alle Kinder, die nicht zum Frühdienst angemeldet sind,
können ab 8:00 Uhr gebracht werden.
Wir bitten darum die Kinder täglich bis spätestens 9:00 Uhr in die Einrichtung
zu bringen. Ausnahmen müssen mit den Gruppenleitungen besprochen
werden, da um 9:00 Uhr die Freispielzeit beginnt und eine Unterbrechung die
pädagogischen Abläufe behindern würde.
Alle Kinder, die die Kita während der Kernzeit besuchen, müssen um 12:00 Uhr
abgeholt werden.
Alle anderen Kinder müssen entsprechend ihrem Betreuungsvertrag abgeholt
werden.
f) Ferienregelung / Schließungstageregelung
Die Ferien werden vom Träger in Absprache mit den Leitungen
festgelegt.Unsere Kindertageseinrichtung ist immer eine Woche in den
Osterferien (immer 4 Tage nach Ostermontag), zwei Wochen in den
Sommerferien
(jährlich
variabel),
an
zwei
Tagen
vor
den
Sommerschließungstagen (Putztage) und ca. 5-7 Tage in den
Weihnachtsferien (jährlich variabel). Bei Bedarf haben berufstätige Eltern die
Möglichkeit ihr Kind in einer Notgruppe während der Schließungstage im
Sommer anzumelden.
Zusätzlich wird die Einrichtung an zwei Tagen jährlich für eine interne
Fortbildung aller Mitarbeiter/ Praktikanten der Einrichtung, an einem
Brückentag, an einem Nachmittag im Jahr für die Personalratsversammlung
und an einem Tag während des Betriebsausfluges der Stadt Wolfhagen
geschlossen.
Die Schließungstage werden den Eltern spätestens einen Monat im Voraus
schriftlich mitgeteilt. Dabei erhalten Sie Informationen über eine eventuelle
Notfallregelung. Eine Notdienstgruppe kann auch in einer anderen
Kindertageseinrichtung der Stadt Wolfhagen stattfinden.
Die Kindertagesstätte muss geschlossen werden, wenn das Gesundheitsamt
dies bei Auftreten ansteckender Krankheiten anordnet.
g) Regelung für Besuchskinder
Ehemalige Kindergartenkinder dürfen, nach Absprache der Eltern mit der
jeweiligen Gruppenleitung, ohne Begleitperson die Kindertageseinrichtung
besuchen.
Weitere Besucherkinder dürfen die Einrichtung ebenfalls, nach Absprache mit
der jeweiligen Gruppenleitung, besuchen.
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i) Infektionsschutz, Hygiene und Sicherheit
Auf die Umsetzung der gesetzlich vorgeschrieben Hygienestandards wird in
der Kindertageseinrichtung geachtet. Um dies zu gewährleisten liegt ein
ausführlicher Hygieneplan in schriftlicher Form vor, der allen Mitarbeitern
bekannt ist.
Alle Beschäftigten sind vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach
regelmäßig mindestens im Abstand von zwei Jahren über gesundheitliche
Anforderungen
und
Mitwirkungsverpflichtungen
(Besuchsverbote,
Meldepflichten an das Gesundheitsamt, Aufklärungspflichten gegenüber
den Eltern usw.) zu belehren.
Die Belehrung nach § 35 IfSG erfolgt einmal jährlich durch den Träger und der
Leitung der Einrichtung.
Die Belehrung nach § 43 IfSG erfolgt einmalig durch das Gesundheitsamt.
Eltern sind verpflichtet Infektionskrankheiten, die bei Ihrem Kind zum Ausbruch
kommen umgehend im Kindergarten zu melden!
Werden in der Einrichtung Infektionskrankheiten, die meldepflichtig sind
bekannt, so meldet die Leitung dieses sofort per Telefon dem
Gesundheitsamt in Kassel.
Um im Falle eines Unfalles oder bei einem Brand schnell reagieren zu können
sind die Notausgänge bekannt und gekennzeichnet.
Außerdem befindet sich im Büro Erste – Hilfe Material.
Alle Mitarbeiterinnen sind für die Sicherheit im Haus mitverantwortlich und
haben Schäden und Unfälle sofort der Leitung zu melden.
Der Arbeitsschutzbeauftragte Herr Kirchhoff besucht uns regelmäßig und
überprüft dass Vorschriften eingehalten werden. Zweimal jährlich findet eine
Arbeitssicherheitssitzung (ASA) statt, die er leitet.
Die Sicherheitskontrollen auf dem Spielplatz werden in regelmäßigen
Abständen von Mitarbeitern des Technischen Außendienstes durchgeführt.
Außerdem finden regelmäßige TÜV-Kontrollen statt.
j) Datenschutz
In der Infomappe für die Eltern (Begrüßungsmappe) sind Infos betreff des
Datenschutzes enthalten. Die Eltern erlauben mit ihrer Unterschrift, ob Ihr Kind
fotografiert oder gefilmt werden darf. Ebenso ob Fotos in der Presse
veröffentlicht werden dürfen.
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C Pädagogische Konzeption
C1 Pädagogische Grundhaltung
a) Geeignete Bildungsbeteiligung von Kindern
Das Bild vom Kind wird durch ein Konzept von Entwicklung geprägt, welches
das
Kind
als
aktiven
Gestalter
seiner
Entwicklung
und
Entwicklungsmöglichkeiten anerkennt. Das Entwicklungskonzept beinhaltet
Aufgaben, die es über die gesamte Lebensspanne in Form von
Anforderungen (individueller, biologischer, gesellschaftlicher, kultureller Art)
zu bewältigen gilt. In Anlehnung an die Entwicklungstheorie nach Wygotski,
sind wir zu einem Bild vom Kind gelangt, das seine Entwicklung nicht isoliert,
sondern im sozialen Kontext stattfindet. Den sozialen Kontext in der
Kindertageseinrichtung erkennen wir als Ort der Vielfalt an. Die Heterogenität
sehen wir als Aufgabe einer inklusiven Frühpädagogik. In dem wir allen
Kindern die Teilhabe an den angebotenen Bildungsangeboten ermöglichen.
Unter Einbeziehung von Chancengleichheit, Antidiskriminierung, soziale
Gerechtigkeit setzen wir die rechtlichen Grundlagen, die Umsetzung der UNKinderrechtskonvention Artikel 2 Absatz 1, sowie Artikel 23 Absatz 3 um. Die
UN- Behindertenrechtskonvention ist seit März 2009 geltendes Recht auf
Bundesebene
und
ist
als
weiterführende
Interpretation
der
Kinderrechtskonvention zu verstehen (vgl. Albers 2011, 27). Sie verfolgt das
Ziel, welches wir im pädagogischen Alltag ebenfalls verfolgen, die
Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung zu fördern und
gesellschaftliche Diskriminierungen abzubauen.
Die Pädagoginnen in unserer Kindertageseinrichtung sind geprägt von einer
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pädagogischen Haltung, die ein ko-konstruktivistisches Bildungsverständnis
beinhaltet. Nach diesem ko-konstruktivistischen Verständnis entwickeln Kinder
geistige, sprachliche und soziale Kompetenzen durch die soziale Interaktion,
die geprägt ist von der Eigenaktivität des Kindes (vgl. Fthenakis 2010,13). Ziel
unserer Arbeit ist der Abbau von Barrieren, die die Kinder an der
Bildungsteilhabe hindern könnten. Ziel unserer Arbeit ist der Abbau von
Barrieren, welche die Kinder an der Bildungsteilhabe hindern könnten.
Heterogenität
bestimmt
die
Bildungslandschaft
unserer
Kindertageseinrichtungen. In dem wir, in Anlehnung an den hessischen
Bildungs- und Erziehungsplan, die Partizipation aller Kinder, als einen
Schwerpunkt zur Entstehung demokratischer Kompetenzen nutzen. Entsteht
ein „Wir-Gefühl“ in der Gruppe, gegenseitiger Respekt, Toleranz und
Solidarität (vgl. Fthenakis 2012, 84). Als Handlungsbasis dienen
Kinderkonferenzen, in denen die Kinder ein Grundverständnis erwerben von
Mehrheitsentscheidungen, Abstimmungsregeln, eine Meinung vertreten zu
können und andere Ansichten zu akzeptieren (vgl. a.a.O., 85).
b) Pädagogischer Ansatz oder Grundhaltung
Die pädagogische Grundhaltung ist die innere Einstellung der Erzieherin und
die Grundlage des pädagogischen Handelns, der ein bestimmtes
Menschenbild, sowie Werte zugrunde liegen.
Beispiel: Eine pädagogische Grundhaltung ist beispielsweise der Umgang
und die Akzeptanz das jedes Kind einzigartig ist.
Ein guter Kontakt zu Kindern und Eltern ist wichtig, um eine verlässliche
Beziehung auf Zeit (bis zum Eintritt in die Schule) einzugehen.
Erzieherin/innen sind die ersten wichtigen Bezugspersonen außerhalb der
Familie. Sie begleiten die Kinder in einer bedeutenden Entwicklungsphase
ihres Lebens.
Daraus ergeben sich folgende Grundhaltungen für uns Erzieherin/innen:
 offen sein
 gemeinsam mit den Kindern lernen
 sich weiterentwickeln und weiterbilden
 Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen
 realistische Selbsteinschätzung
 eigene Arbeit kritisch reflektieren
 gute kollegiale Beziehungen
Wir schaffen für die Kinder eine liebevolle, geordnete Umgebung in der sich
die Kinder sicher und geborgen fühlen und frei entfalten können .
c) Rolle der Emotionalität des Kindes
Das emotionale Lernen beginnt schon vor der Geburt und setzt sich in der
gesamten Kindheit (und darüber hinaus) fort. Die größten Schritte macht das
Kind dabei in den ersten sechs Lebensjahren. Ein bedeutsamer Teil der
emotionalen Entwicklung ist die Empathiefähigkeit, also die Fähigkeit, eine
emotionale Situation wahrzunehmen und Gefühle stellvertretend mit der
18
betroffenen Person mitzuerleben.
Sobald Kinder erkennen, in welchen Situationen bestimmte Gefühle bei ihnen
selbst ausgelöst werden, besitzen sie die Fähigkeit das Erlernte allmählich
auch auf ihre Umwelt zu übertragen. Dabei entwickelt sich das Verständnis
für die Emotionen anderer ständig weiter. (Empathiefähigkeit).
In Stress-Situationen lässt sich beobachten, dass Säuglinge und Kleinkinder
ihre Emotionen interaktiv, d.h. mit Unterstützung der Bezugspersonen
regulieren. Mit zunehmendem Alter lernen die Kinder, dass sie durch eine
gezielte Ablenkung ihrer Aufmerksamkeit oder Rückzug unangenehme
Situationen und Gefühle (z.B. Frust durch einen unerreichbaren Gegenstand)
vermeiden
können.
Zudem
erfahren
Kinder
die
Wirkung
von
Selbstberuhigungsstrategien, etwa durch körperliche Beruhigung (Schaukeln,
Saugen), im Vorschulalter durch beruhigende Verhaltensrituale (z.B.
Durchatmen) oder Selbstgespräche. Schließlich wenden Kinder ab dem
Vorschulalter auch kognitive Strategien an, wie gedankliche Ablenkung oder
Ideen, die sie kommunizieren müssen. Die verschiedenen Bereiche der
emotionalen
Entwicklung
hängen
zum
einen
mit
weiteren
Entwicklungsbereichen, insbesondere der kognitiven, sprachlichen und
sozialen Entwicklung zusammen. Andererseits spielen genetisch bedingte
Unterschiede im Temperament, sowie vielfältige Sozialisationsbedingungen
(z. B. familiäres Umfeld, Erfahrungen mit Gleichaltrigen, schulische Einflüsse)
eine entscheidende Rolle in der Frage: Wie lernen Kinder den Umgang mit
Emotionen?
d) Individuelle und ganzheitliche Bildung
In unserer Einrichtung wird besonders darauf Wert gelegt, dass jedes Kind –
ganz gleich ob es ein Junge oder ein Mädchen, ein Kind aus Deutschland
oder ein Kind mit Migrationshintergrund, ein Kind mit einem besonderen
Förderbedarf oder ein Kind aus besonderen Lebensumständen ist - die
Unterstützung erhält die es bedarf. Dabei können individuelle Maßnahmen
oder auch gruppendynamische Prozesse notwendig sein.
C2 Bildungs-und Erziehungsprozesse
a) Bildung, was ist das?
Unter Bildung ist aus pädagogischer Sicht die Aneignung von Kompetenzen,
d.h. der Lernprozess des Menschen, gemeint. Bildung ist der lebenslange
Erwerb von geistigen, kulturellen, sozialen und lebenspraktischen Fähigkeiten.
Der junge Mensch strebt durch seine Bildung Fähigkeiten an, die ihn zu einer
selbstbestimmten und mündigen Persönlichkeit führen.
Jedes Kind hat ein Recht auf optimale Förderung seiner Entwicklung!
Bildung muss vom Kind her gedacht werden: Das Kind bildet sich selbst.
Lernen hat sich an den individuellen Möglichkeiten des Kindes zu orientieren.
Die Erzieherin hat die Aufgabe, dem Kind geeignete Voraussetzungen zu
19
schaffen, damit es sich bilden und entwickeln kann. Den Lernvorgang
ergreifen
muss
das
Kind
immer
selbst.
Die
Erzieherin
ist
Entwicklungsbegleiterin. Dabei muss das Kindeswohl stets im Blick behalten
werden.
Die Jugendhilfe ist seit Inkrafttreten des § 8a SGB VIII verpflichtet, das
Kindeswohl sicher zu stellen. Dies bedeutet für uns, dass die Leitung
verpflichtet ist, bei vermuteter Gefährdung das zuständige Jugendamt zu
informieren.
b) Unsere Kinder
Die Entengruppe – U3 Gruppe im „Haus der kleinen Füße“
Die „Entengruppe“ kann bis zu 12 Kinder im Alter ab 2 Jahren aufnehmen.
Der Übergang aus der Familie in die Kindertagesstätte bedeutet für das Kind
eine große Herausforderung. Dabei lernt es sich an eine neue Umgebung
anzupassen und Beziehungen zu fremden Personen aufzubauen.
Damit das Kind den Eintritt in den Kindergarten als positive Erfahrung erleben
kann, ist eine behutsame Eingewöhnung von großer Bedeutung. Deshalb
orientieren wir uns am „Berliner Eingewöhnungsmodell“. Die
Eingewöhnungszeit beträgt ca. 3 Wochen. Während dieser Zeit wird das Kind
von den Eltern oder einer anderen vertrauten Bezugsperson begleitet.
Ein intensiver Austausch zwischen Eltern und Erzieherinnen ist uns während der
Eingewöhnungszeit und natürlich auch darüber hinaus sehr wichtig.
Die Entengruppe ist ein Ort der Geborgenheit, des Erlebens und des Lernens.
Deshalb wird sich an den Bedürfnissen der Kinder orientiert, um ihnen die
bestmögliche Unterstützung und Förderung zukommen zu lassen. Dabei
können die Kinder in folgenden Bildungsbereichen täglich neue Eindrücke
und Erfahrungen sammeln, sowie Gelerntes üben und festigen:
 Anerkennung und Wohlbefinden (Gesundheit, Geborgenheit,
Selbständigkeit)
 Die Welt entdecken und verstehen (sich selbst, die Natur und die Umwelt)
 Lernen sich auszudrücken (nonverbal, verbal und kreativ)
 Mit anderen zu leben (Sozialverhalten, Regeln, Rituale, Traditionen)
Ü-3 Kinder
Unsere Einrichtung hat 5 Gruppen für alle Kinder, die bei der Aufnahme 3
Jahre und älter sind.
Die Gruppenstärke richtet sich bei diesen Gruppen immer danach, ob
Integrationskinder die Gruppe besuchen. Ohne Integrationskinder beträgt
die Höchstgrenze 25 Kinder.
Integrationskinder / Inklusion
Der Gesetzgeber hat in § 22a SGB VIII festgeschrieben, dass Kinder mit und
ohne Behinderung – sofern der Hilfebedarf dies zulässt – gemeinsam
gefördert werden sollen.
20
Integration gelingt immer dann, wenn Menschen ohne Behinderung es als
selbstverständlich ansehen, mit Behinderten gemeinsam zu leben und zu
arbeiten. Dieses Denken sollte bereits im Kleinkindalter gefördert werden.
Jeder Mensch ist ein einzigartiges Individuum und unterscheidet sich von
anderen Menschen. Eine Behinderung stellt dabei eine von vielen
Verschiedenheiten dar, die Menschen aufweisen können. Jeder kann davon
betroffen sein, sei es durch eine Krankheit oder durch einen Unfall.
Wir nehmen gerne Kinder mit einem besonderen Förderbedarf/ mit einer
Integrationsmaßnahme bei uns auf.
Die Gruppenstärke von 25 Kindern wird verringert, wenn Integrationskinder
die Gruppe besuchen. Für jedes Integrationskind erhält die jeweilige Gruppe
zur Unterstützung eine zusätzliche Integrationsfachkraft mit 15 Stunden.
b) Lernen in allen Bildungsbereichen







Körper (Körper, Bewegung, Gesundheit)
Sprache (Kommunikation, Rollenspiele…)
Kreativität (Malen, Formen, Gestalten)
Musik (Klänge, Rhythmen, Melodien, Instrumente)
Naturwissenschaft (Mathematik, Technik, Experimente)
Gesellschaft (Werte und Normen, Religion, Politik)
Emotionalität und soziale Beziehungen/Sozialverhalten
Besondere Schwerpunkte liegen bei uns im Bereich des Freispiels, der
Projektarbeiten, der Waldtage, der Vorschularbeit im Fuchsbau und das
Portfolio. Die Kinder werdn natürlich darüber hinaus in allen
Bildungsbereichen, die es für seine gute Entwicklung benötigt, gefördert. Die
Spracherziehung ist bei uns in alle Alltagshandlungen eingebunden und wird
in gezielten Aktivitäten stets mit bedacht, z.B. bei Bilderbuchbetrachtungen
oder Singen gezielt praktiziert. Zusätzlich wird in der Fuchsbausgruppe das
Lernprogramm HLL (Hören, Lauschen, Lernen) durchgeführt.
c) Freispielzeit - Weniger ist mehr!
Der Kita-Alltag wird häufig als stressig und mit Förderprogrammen und
angeleiteten Aktivitäten überfrachtet und verplant erlebt. Die Fachkräfte der
städt. Kindertagesstätte „Haus der kleinen Füße“ aus Wolfhagen stellten sich
folgende Fragen: „Wie kommt es dazu, was sind die Hintergründe? Was
können wir als Einrichtung gegen diese Überbelastung tun? Und wie könnten
wir unsere vorhandene Tagesstruktur optimieren, dass die Kinder eine Zeit
haben in der sie ungestört und frei spielen können?“.
Beispiel: Gerhard ist gerade dabei, mit den anderen Kindern einen Turm zu
bauen. Alle haben viel Spaß. Gerhard würde viel lieber bei den anderen
bleiben und weiter bauen. Die Erzieherin stört sein Spiel ungern, aber auf dem
21
Plan steht ein Lernprogramm für 4 – 5 jährige Kinder oder eine angeleitete
Aktivität. Eine durchaus typische Situation im Kindergartenalltag.
„Wir haben ein allgemeines menschliches Wissen darüber, wie Kinder
aufwachsen,
wie sie sich entfalten und wie diese Entfaltung behindert wird. Aus
irgendeinem
Grund machen wir aber ausgerechnet in der Förderpädagogik haargenau
das Gegenteil.“ (Wolfgang Bergmann) Und das trotz aller Erkenntnisse aus
Gehirnforschung, Entwicklungspsychologie oder Bindungstheorie und
meistens gegen den gesunden Menschenverstand oder das Bauchgefühl.
„Weniger ist mehr“ – auf dem Weg zu einer sinnvollen Veränderung
Alle Fachkräfte der städt. Kindertagesstätte „Haus der kleinen Füße“ waren
sich darin einig, dass die bestehenden Strukturen dringend verändert werden
mussten. Dabei wurde überlegt, was in der pädagogischen Arbeit mit den
Kindern „wirklich wichtig“ (Gerald Hüther).
Damit ist nicht gemeint, dass Lernprogramme und angeleitete Aktivitäten an
sich nicht förderlich sind, sie dürfen aber nicht in ein enges Zeitkorsett
geschnürt sein, bei dem Kinder ihr Freispiel abbrechen müssen, um schnell
zum nächsten Programmpunkt zu wechseln.
Im Januar 2014 fand im Haus der kleinen Füße eine 2-tägige Fortbildung für
alle pädagogischen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen sowie für die
Praktikanten, zu dem Thema Freispiel, statt. Während der Fortbildung hat sich
noch mehr gezeigt, dass eine Veränderung der bestehenden Tagesstruktur
notwendig ist, um die vorhandene Qualität der pädagogischen Arbeit noch
weiter zu steigern. Deshalb wurde einstimmig beschlossen die Tagesstruktur
ab dem 10. März 2014 und damit verbunden, die Durchführung der
Freispielzeit entsprechend den gewonnenen Erkenntnissen zu verändern.
So findet jetzt die Freispielzeit im Haus der kleinen Füße statt
Die Kinder wählen selbst aus, womit sie sich beschäftigen möchten (Puzzle,
Konstruktionsspielzeug, in der Puppenecke, …). Dabei steht es ihnen frei sich
ihre Spielpartner selbstbestimmt zu wählen.
Ein sehr wichtiges Merkmal der Freispielzeit ist, dass die Kinder in ihrem
Handeln nicht von den Erwachsenen unterbrochen werden, damit sie
konzentriert, im eigenen Tempo und gemäß ihren eigenen Bedürfnissen die
Zeit selbstständig einteilen können. Der Erzieherin greift nur dann regulierend
ein, wenn Gefahr für das Kind oder andere besteht oder wenn bestehende
Regeln nicht eingehalten werden. Die Aufgabe der Erzieherin ist es die
Räumlichkeiten im Voraus ansprechend zu gestalten, damit die Kinder Lust
bekommen sich mit den entsprechenden Angeboten zu beschäftigen
(Verkleidungskiste, Staffelei, Bücherangebote, Bauecke, …). Während der
Freispielzeit hat die Erzieherin die Möglichkeit die Kinder gezielt, unter
Berücksichtigung von verschiedenen pädagogischen Gesichtspunkten, zu
beobachten und die Beobachtungen zu dokumentieren. Die Erzieherin
22
nimmt im Freispiel nicht aktiv an den Aktionen der Kinder teil, außer sie wird
von den Kindern dazu aufgefordert: „Spielst Du mit?“. Sie steht als
Ansprechpartnerin natürlich jederzeit zur Verfügung.
Aus den gewonnenen Beobachtungen werden die Wünsche und Bedürfnisse
der einzelnen Kinder und die der Gruppe sichtbar. Zum Beispiel: Die Kinder
unterhalten sich über die Berufe ihrer Eltern und greifen dieses Thema im
Rollenspiel auf. Die Erzieherin kann dann beim nächsten Freispiel darauf
eingehen und ein entsprechendes Angebot (Verkleidungskiste mit
Requisiten) vorbereiten.
Der neue Tagesablauf in der Entengruppe ist angelehnt an die allgemeine
Tagesstruktur der anderen Gruppen. Dabei wird jedoch der Bedarf der U-3
Kinder individuell berücksichtigt.
Neue Tagesstruktur seit dem 10.03.2014
07:00 – 8:00
Frühdienst / Ankommen
08:00 – 9:00
Angeleitete Spielzeit,
Zeit für: Portfolioarbeit, Integrationsarbeit,
Möglichkeit für freies Frühstück
9:00 – 10:30
F R E I S P I E L Z E I T (bitte nicht stören)
Möglichkeit für freies Frühstück
10:30 – 12:00
Angeleitete Aktivitäten: Garten, Kochen,
Stuhlkreis- teilweise mit Lernprogrammen wie Faustlos.
12:00 - 13:00
Abholzeit / Mittagessen, Zähneputzen, Wickeln,
Parallel zwei Spielgruppen
13:00 – 14:00
Abholzeit / Schlafen / Ruhen / Ruhiges spielen
14:00 – 15:00
Abholzeit / Angeleitetes Spiel
15:00 – 15:15
Abholzeit / Kleines Essen (Obst, Gemüse, …)
15:15 – 16:00
Abholzeit / Angeleitete Aktivitäten: z. B. Stuhlkreis
16:00 – 16:30
Abholzeit / Angeleitetes Spiel
Die Umsetzung der neuen Tagesstruktur wird in regelmäßigen Abständen mit
den Kindern, im Team und mit den Elternbeiräten besprochen. Ende März
2014 fand bereits in jeder der sechs Gruppen der Einrichtung ein
Reflexionsgespräch mit den Kindern statt. Die Ergebnisse, bzw. die Aussagen
der Kinder wurden fantasievoll mit Fotos, selbstgemalten Bildern und
Collagen dokumentiert. Es kann festgehalten werden, dass die Kinder und
die Erzieherinnen bereits nach kurzer Zeit eine positive Veränderung
wahrgenommen haben. Weniger ist jetzt mehr!!!
d) Projektarbeiten
Projekt in den Gruppen:
In allen Gruppen werden im Verlauf eines Jahres über mehrere Wochen
verschiedene Projekte gestaltet. Ein Projekt orientiert sich immer an den
Interessen und Bedürfnissen der Kinder und ist ein Vorhaben, das sich nach
der Realität und den Erfahrungen dieser richtet. Wir bemühen uns, die
Interessen aufzugreifen und die einzelnen Aktionen darauf abzustimmen. So
kann das Wissen des einzelnen Kindes vertieft und seine Fähigkeiten erweitert
23
werden. Bei der Planung unserer Projekte ist uns die ganzheitliche Förderung
ein Anliegen. Die Kinder sammeln Erfahrungen mit Kopf, Herz und Hand.
In der Vergangenheit sind schon viele Projekte mit den Kindern entstanden, z.
B. „Das Leben auf einer Ritterburg“.
In der Gruppe wurde beobachtet, dass die Kinder immer wieder mit viel
Phantasie Burgen gebaut haben und ein Ritterbuch anschauen wollten. Das
war der Anlass für uns, aus diesen Interessen ein Projekt zu entwickeln.
Zunächst wurde als Motivation für die Kinder eine Besichtigung der
Weidelsburg, an der auch Eltern teilnehmen konnten, durchgeführt. In der
Gruppe wurden in den folgenden Wochen Sachbücher angeschaut,
Ritterkostüme und Familienwappen gestaltet. Die Spielebene wurde zur
Ritterburg umfunktioniert. Auch das Töpfern und Filzen von Wolle war für die
Kinder interessant. In den Bewegungsstunden bekamen die Kinder einen
Eindruck, wie sich die Entwicklung vom Pagen zum Ritter vollzogen hat.
Außerdem wurden Spiele vorgestellt und ausprobiert, die die Kinder als Ritter
gespielt haben. Es wurde getanzt und gemeinsam ein Ritterlied gesungen.
Eine wichtige Erfahrung für die Kinder war auch zu erfahren, was die Ritter
gegessen und getrunken haben. Es wurde gebacken, gekocht und natürlich
auch probiert.
Zum Schluss des Projektes wurde mit Kindern und Eltern gemeinsam ein
Ritterfest gefeiert.
Projektwoche mit allen Kindern:
Zusätzlich zu den oben erwähnten Projekten in den einzelnen Gruppen,
führen wir auch noch einmal jährlich ein gruppenübergreifendes Projekt mit
allen Kindern unserer Einrichtung durch. Dabei wird im Vorfeld ein Thema
ausgewählt, z. B.: Musik oder Märchen.
e) Der Waldtag
Regelmäßige Waldbesuche mit Kindern bringen viel Abwechslung in den
Alltag. Frische Luft, jede Menge Bewegungsfreiraum und eine natürliche
Umgebung ist für Kinder zu jeder Jahreszeit gut. Da der regelmäßige Kontakt
zur Natur für die Kinder sehr wichtig ist, gehen wir, je nach Absprache mit den
Eltern
und
den
Wetterbedingungen,
von
ca.
März/April
bis
Oktober/November einmal wöchentlich in den Wald.
Um für den Waldtag gut vorbereitet zu sein, benötigen die Kinder folgende
Dinge:
> wetterangepaßte Kleidung (evtl. Regenjacke und Matschhose)
> festes Schuhwerk (evtl. Gummistiefel), Kopfbedeckung
In den Rucksack gehören:
> Trinkflasche
> Brotdose - möglichst nichts Süßes wegen der Bienen und Wespen
> ein feuchter Waschlappen für schmutzige Finger
> eine Isomatte oder Sitzkissen
24
Der Treff- und Zeitpunkt der Gruppen ist unterschiedlich und wird ein paar
Tage vorher an der Pinnwand bekannt gegeben. Da wir den Wald nicht zu
Fuß erreichen können, sind wir auf die Hilfe der Eltern angewiesen, die ihre
Kinder in Fahrgemeinschaften zum vereinbarten Treffpunkt bringen müssen.
Unser Weg führt uns dann zum Waldsofa, wo wir gemeinsam frühstücken.
Dieses Waldsofa besteht aus ineinander zusammengelegten Reisigästchen
der Bäume, die in einem Kreis gelegt sind mit offenem Ein- und Ausgang. Das
Waldsofa kann bei weiteren Waldaufenthalten als Anlaufstelle und
Bezugspunkt im Wald und als Sitzgelegenheit beim Spielkreis dienen.
f) Die Fuchsbaugruppe - Arbeiten nach BEP
Im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung nehmen alle Vorschulkinder
einmal wöchentlich, von 8:00 – 13:00 Uhr, am Fuchsbauprogramm teil. Die
Räume der Fuchsbaugruppe befinden sich nicht in der Einrichtung, sondern
im Untergeschoss des Rathauses, genau gegenüber der Kita. Die Themen in
einem Fuchsbaujahr werden anhand von drei Faktoren ausgewählt:
1. Den pädagogischen Vorgaben der Erzieherinnen und den Angeboten in
Wolfhagen für Schulanfänger
Fester Bestandteil im Fuchsbau ist z. B. das Projekt Zahlenland, um neben der
Sprachförderung (Wuppi und Hören, Lauschen, Lernen) in den Gruppen
auch eine gute mathematische Grundlage den Kindern zu ermöglichen.
In Kooperation mit der Grundschule wird mehrmals im Jahr eine Patenklasse
besucht. Zum ersten Treffen kommen die Schüler der Patenklasse zu den
Kindergartenkindern in den Fuchsbau. Die weiteren Treffen, wie Turnstunde,
Basteln, Wandertag oder Mathetag finden in der Schule statt. Die Aktivitäten
werden zu Beginn des Schuljahres mit den Patenlehrern und den
Erzieherinnen besprochen und die Termine festgelegt.
Ein weiterer fester Bestandteil ist die Brandschutzwoche. Innerhalb einer
Woche lernen die Kinder Wissenswertes über Feuer und Feuerwehr kennen, z.
B.
einen
Notruf
absetzen.
Die
Kinder
besuchen
dann
den
Feuerwehrstützpunkt in Wolfhagen. Auch die Verkehrspolizei kommt einmal
im Jahr, für einen Tag in die Einrichtung, um mit den Kindern gemeinsam den
sicheren Umgang im Straßenverkehr einzuüben. Die Polizeistation Wolfhagen
bietet im Frühsommer einen Polizeiaktionstag mit verschiedenen Stationen
an. Dies sind zum Beispiel ein Polizeimärchen, der Besuch einer Gefängniszelle
oder das Kennenlernen eines Polizeihundes...
2. Den Wünschen und nach Bedarf der Kinder
Die Kinder haben die Möglichkeit ihre Wünsche und Ideen im Laufe des
Jahres einzubringen. In der Regel führen wir die Projekte bzw.
Tagesaktivitäten anhand der Interessen der Kinder durch. Die Wünsche sind
häufig „Polizei“. Die Ideen werden zunächst erst mal in der Kleingruppe
geäußert und dann auf Kärtchen mit Namen des Kindes neben der Jahresuhr
25
im Fuchsbau befestigt. Werden die Wünsche im Laufe des Jahres erfüllt, so
werden die Zettel in den Monat, in dem die Aktion statt- gefunden hat, in die
Jahresuhr aufgehangen.
In mindestens einer gemeinsamen Schulanfängerkonferenz entscheiden die
Kinder wohin sie ihre Abschlussfahrt machen möchten. Teilweise wird in den
Kleingruppen oder in der großen Runde wird noch über die Abschlusswoche
und Übernachtung gesprochen und die Aktivitäten mit den Kindern geplant.
3. Den Erwartungen und Wünschen der Eltern
Die Wünsche der Eltern werden auch bedacht. So war es z.B. ein Wunsch
einiger Eltern das Präventionsprogramm „Kinder stark machen“
durchzuführen.
Aktivitäten und besondere Termine
Elternabend mit Schule
Eltern-Kind-Nachmittag
Patenschaftstreffen mit der Schule
Übernachtung im Kindergarten
Ausflugswoche, Abschlussfahrt
g) Portfolioarbeit
Kinder brauchen Begleitung und Unterstützung von Erwachsenen, die ihre
Freude am Lernen und Experimentieren fördern. Sie brauchen Erwachsene,
bei denen sie sich angenommen fühlen, die mit ihnen gemeinsam die Welt
erforschen und dabei auch selbst „Lernende“ sind.
Die ihnen Vorgänge oder Erscheinungsformen in ihrer Umwelt altersgemäß
erklären, die ihren Forscherdrang pädagogisch anleiten und sie auf diesem
Wege immer wieder motivieren, sie immer wieder ermutigen und loben.
Es geht darum, dass Kinder auf der Grundlage von kommunikativen
Prozessen befähigt werden, ihre Selbstständigkeit und ihr Selbstwertgefühl zu
steigern. Das ist wichtig, damit die Kinder sich Kompetenzen aneignen, die
ihnen helfen zu entdecken, was in ihren eigenen Köpfen steckt.
Der Erwerb von Selbstständigkeit setzt Geduld und das Vertrauen voraus,
dass Kinder von Natur aus befähigt sind, immerfort zu lernen.
Der Begriff Portfolio bedeutet: Eine Sammlung z. B. von hilfreichen Methoden,
Verfahren oder Handlungsoptionen.
Jedes Kind ist in seiner Entwicklung, in seinen Lernerfahrungen und in seinem
Lerntempo einzigartig, individuell und besonders.
In der Portfolioarbeit werden viele verschiedene Situationen, Lernprozesse,
Erfahrungen, Eindrücke, Freunde, Sprüche, Werke, Bilder, Gefühle, usw. der
Kinder aufgegriffen, gemeinsam mit den Kindern besprochen und dann in
dem Portfolioordener festgehalten.
a) Was bedeutet die Portfolioarbeit
Für die Kinder:
Selbstbewusstsein stärken
Selbstständigkeit entwickeln
26
Lust am Lernen (ohne Leistungsdruck)
sich reflektieren (was man schon geschafft hat)
Das Kind spürt, dass man ihm Wertschätzung entgegen bringt
wertvolle Erinnerung
Für die Erzieherin:
Die Arbeit der Erzieherin wird dabei gespiegelt und transparent gemacht
Reflektion der pädagogischen Arbeit
Kommunikation mit dem Kind – als Grundlage der Partizipation
Die Kinder werden dort abgeholt wo sie entwicklungsmäßig stehen – es wird
individuell mit dem Kind gearbeitet
Die Kinder begleiten und unterstützen, fördern und ihnen die Möglichkeit
geben ihre Welt zu entdecken.
Für die Eltern
Eltern werden, im Rahmen der Möglichkeiten, mit einbezogen, sie werden
ernst genommen
Die Wertschätzung der Eltern wird verdeutlicht
Sie haben die Möglichkeit aktiv das Portfolio mit zu gestalten
Gegenseitiger Informationsaustausch
b) Inhalt der Portfolioordner
Allgemeine Beobachtungen:
Die Erzieherinnen halten (durch Fotos, Kurzberichte, ...) Entdeckungen,
Lernsituationen und Werke der Kinder fest, die dann später - gemeinsam mit
den Kindern – besprochen und in die Portfolioordner abgeheftet werden.
Dabei entscheiden die Kinder und die Erzieherinnen gemeinsam was
abgeheftet werden soll. Die Eltern können ebenfalls einen Beitrag, durch
Bilder, Erzählungen, Fahrkarten usw. zur Portfolioarbeit beitragen.
Die Arbeiten der Kinder, die nicht in die Portfolioordner abgeheftet werden,
können in die Sammelmappe abgelegt werden, vorübergehend in die
Eigentumsfächer der Kinder untergebracht oder mit nach Hause genommen
werden.
Gezielte Beobachtungen:
Mit einem Ausprobierkoffer können die Kinder gezielte Beobachtungen
machen. In einem Koffer befindet sich ein Material, dass das Kind noch nicht
kennt. Der Koffer steht in einem Nebenraum. Das Kind darf ihn öffnen und
sich mit dem Material vertraut machen und austesten. Die Erzieherin
dokumentiert die Beobachtungen.
Lerngeschichten:
Im Laufe der Kindergartenzeit sollte mindestens 1 Lerngeschichte pro Kind
erstellt werden Wichtig ist eine wertfreie Beschreibung der Beobachtungen.
Fotos dienen dabei als visuelle Erinnerung für das Kind. Die Arbeiten werden
mit Datum und Unterschrift durch die Erzieherin versehen.
27
Was kann das Kind, was hat es gelernt:
> „Das kann ich schon / das schaffe ich alleine“ (z.B. Schuhe Binden,
Kletterwand,
aufs Häuschen Dach klettern)
> Anziehplan (das kann ich alleine anziehen)
> „Das kann ich erfühlen / schmecken“ usw....
Möglicher Anfang:
Bei jedem Kind werden zu Beginn der Kindergartenzeit verschiedene
Informationen (Fotos, Infos, Entwicklung, ....) über das Kind selbst und über
seine Umgebung / Familie gesammelt und dokumentiert.
Jedes neue Kindergartenjahr wird durch eine Besonderheit der jeweiligen
Gruppe (ein Gruppenbild, ein Fußabdruck, ein Motiv auf einem farbigen
Papier, ...), gekennzeichnet.
Am Ende der Kindergartenzeit - Übergänge:
Portfoliodokumentation vervollständigen, z. B.: die persönlichen Sachen des
Kindes eingekleben z.B. Memorybild, Geburtsstagsstern, ein Bild des
Garderobensymbols, Bilder der Dienste, die das Kind übernommen hat, ...
Einen persönlichen Abschiedsbrief an das Kind schreiben (z. B.: „Das finde ich
toll an dir, das wünsche ich dir…“ alles positiv benennen, keine negativen
Äußerungen).
Weitere Inhalte des Portfolioordners:
Sichtbar machen von Interessen
Was und wo spielt das Kind gerne, „diese Brettspiele spiele ich gerne…“
Das möchte ich lernen.
Maßnahmen bei Integrationskindern und evtl. Besucherkindern
Projekte
Wuppi-Arbeitsblätter
darstellen von Fähigkeiten (schneiden, Schuhe binden, Farben, Formen usw.)
Geburtstagsbilder mit Erzählung des Kindes
Meine Gruppe, diese Kinder kenne ich schon…
1. Waldtag
Zeitungsartikel aus dem Stadtanzeiger
gemalte Bilder
Erlebnisse der gesamten Gruppe (z.B. Bild vom Sommerfest, Zirkusbesuch…)
c) Wie wird mit dem Kind gearbeitet?
Fragen stellen
Zum Beispiel bei einem Foto: „Ich habe hier ein Foto… Weißt du noch wann
das war? Weißt du noch wo das war?“
Geschriebenes wird dem Kind immer noch einmal vorgelesen.
Anregungen geben
Erzieherin: „Als Kind warst du ... „ Kind: „Als Baby war ich … „ Erzieherin: „Du
kannst für dein Portfolio gerne mal ein Babyfoto mitbringen.“
28
Im Dialog sein
Als Erzieherin darauf achten was die Kinder berichten. Auf Fragen der Kinder
eingehen, gut zuhören.
Wertschätzung dem Kind gegenüber:
Das Portfolio gehört dem Kind. Es muss mit dem Kind geklärt werden, wer sein
Portfolio sehen darf.
d) Die Aufgabe der Erzieherinnen
Im Kindergartenalltag werden immer wieder kurze Notizen über
Beobachtungen der Kinder erstellt, auf die später, bei der Dokumentation, als
Erinnerungshilfe zurückgegriffen werden kann.
Bei den Beobachtungen müssen die Erzieherinnen aufmerksam und gut
zuhören, besondere Situationen erkennen, die Arbeiten der Kinder nicht
interpretieren und den Kindern Raum für Lernerfahrungen geben.
e) Die Rolle der Erzieherinnen
Der Erzieherin nimmt die Rolle des Co-Konstrukteurs ein und bietet dem Kind
durch eine offene (wertfreie) und wertschätzende Grundhaltung Hilfestellung
und Unterstützung bei der „Entdeckung seiner Welt“ in seinem eigenen
Tempo an.
f) Zusammenarbeit mit Eltern
Eltern sind die wichtigste und kontinuierlichste Erziehungs- und Bildungsinstanz
für Kinder. Eltern und Fachkräfte haben zwangsläufig aus ihren
unterschiedlichen Rollen heraus einen unterschiedlichen Blick auf das Kind.
Akzeptanz und Wertschätzung auf beiden Seiten eröffnen häufig neue
Möglichkeiten.
Portfolio kann als Instrument in der Zusammenarbeit mit Eltern eingesetzt
werden:
Als eine mögliche Grundlage zur Unterstützung im Elterngespräch, für
Anregungen, neue Ideen, zur Klärung von offenen Fragen und zur
Erarbeitung von gemeinsamen Zielen.
g) Dokumentation
Mit den jüngeren Kindern soll mindesten 6x jährlich eine schriftliche
Dokumentation gemeinsam mit dem Kind für den Portfolioordner erstellt
werden.
Mit den älteren Kindern soll mindesten 10x jährlich eine schriftliche
Dokumentation gemeinsam mit dem Kind für den Portfolioordner erstellt
werden.
h) Bewegung als Baustein einer ganzheitlichen, kindlichen Entwicklung
Bewegung ist ein entscheidender Faktor für eine gesunde, ganzheitliche
Persönlichkeitsentwicklung. Die Umwelt hat sich für unsere Kinder stark
verändert. Kinder können heute nicht „einfach mal spielen gehen“ – das
29
Spiel der Kinder muss oft organisiert und abgesprochen werden. Daher
haben sie heute weniger die Gelegenheit, um Erfahrungen in ihrem Umfeld
zu sammeln. Es fehlen vor allem gefahrlos erreichbare Bewegungsräume im
näheren Wohnumfeld.
Das Angebot an bewegungsarmen Spielen sowie Medien nimmt im
Gegenzug permanent zu und wird von den Kindern auch genutzt. Die
mangelnde Ausbildung vieler körperlicher Fähigkeiten belastet nicht nur die
Gesundheit, sie fördert auch das Risiko, einen Unfall zu erleiden. So sind viele
Stürze auf mangelndes Gleichgewicht, viele Zusammenstöße auf geringe
Reaktionsfähigkeit zurückzuführen und auf die Unfähigkeit, eigene
Bewegungen mit den Bewegungen anderer abzustimmen.
Bewegungsspiele und spielerische Übungen stellen ein geeignetes Mittel zur
Förderung aller Kinder aus der Gruppe, da sie nicht nur die motorischen und
sensorischen Fähigkeiten, sondern auch den kognitiven, sozialen und
emotionalen Bereich fördern. Durch nur ein Spiel werden mehrere motorische
Fähigkeiten wie
z. B. Körperkoordination, Gleichgewicht, Kraft oder Ausdauer verbessert.
Daher versuchen wir so viel Bewegung wie möglich in den Tagesablauf zu
bringen. Dies können wir den Kindern dadurch ermöglichen, indem wir ihnen
folgende Bewegungsfreiräume anbieten:
Bewegungsangebot während der Freispielzeit:
Alle großen Kinder der Ü-3 Gruppen haben an vier Tagen die Woche die
Möglichkeit während der Freispielzeit in den Turnraum zu gehen und das
Bewegungsangebot zu nutzen. Dieses Angebot ist gruppen- und
altersübergreifend.
Die U-3 Kinder haben an einem Tag die Möglichkeit den Turnraum gezielt zu
benutzen.
Spiel und Bewegung im Außengelände:
Nicht nur das Spiel in den Räumen, sondern das Spiel in unserem Garten hat
einen
hohen Stellenwert. Fast bei jeder Wetterlage gehen wir nach draußen. Die
Kinder haben die Möglichkeit, ihre kindlichen Phantasien, Ideen,
Bewegungen in die Tat umzusetzen.
Es gibt altersgerechte Bereiche, wo sie sich frei bewegen können.
i) Musik und Rhythmik als wichtiges Erfahrungs- und Ausdrucksmittel
Kinder empfinden immer ganzheitlich. So erleben sie ihren eigenen Körper, im
Umgang mit der Musik und in der Bewegung als Instrument, als einen Teil der
Musik in der Bewegung – als Ausdrucksmittel. Sie erzeugen zum Beispiel mit
ihrem Mund, mit den Händen oder Füßen einen Rhythmus.
Musik erzeugt immer eine bestimmte Atmosphäre, eine Stimmung. Sie bietet
die Möglichkeit Gefühle wie Trauer, Wut, Angst oder Leid auszudrücken und
damit besser verarbeiten zu können. Musik kann auch ein Ventil für
Aggressionen sein, die in den Liedtexten oder in den Melodien aufgefangen
und ausgelebt werden können.
30
Deswegen bieten wir den Kindern möglichst viele Erlebnis- und
Erfahrungsmöglichkeiten in der Bewegung mit Musik. Die rhythmische
Erziehung hat immer einen direkten Bezug zum Tagesablauf und/ oder zum
Lebensbereich der Kinder.
Das musikalisch- rhythmische Angebot kann vielseitig umgesetzt werden:
 Durch einfache Bewegungsmuster, erste tänzerische Formen
 Durch Klatsch- und Fingerspiele
 In kreativen Gestaltungsangeboten
 Im Rollenspiel
 Mit einfachen Musikinstrumenten .... usw.
Durch die Vielfalt der Angebote erhalten die Kinder die Gelegenheit zum
Entdecken, Experimentieren und Ausprobieren. Dabei wird gleichzeitig die
Entwicklung ihrer Bewegungsabläufe verfeinert.
Unsere Einrichtung ist gut mit Musikinstrumenten ausgestattet, außerdem
besitzt jede Gruppe einen „Klangkorb“, der eine Zusammenstellung von
unterschiedlichen Naturrhythmik-Instrumenten erhält.
Die verschiedenen Instrumente ergänzen sich zu einem klangvollen Erlebnis,
bereiten den Kindern viel Freude und fördern die Möglichkeit sich in der
Bewegung und im Spiel auszuprobieren.
j) Feste und Feiern im Jahresverlauf
Einen beachtlichen Teil des Jahres beschäftigen wir uns mit Festen und
Feiern, die wir sowohl gemeinsam mit den Eltern als auch allein mit den
Kindern feiern.
Zu den gemeinsamen Festen gehören:
- Wintervergnügen;
- Sommerfest (immer im jährlichen Wechsel gruppenintern oder gemeinsam
für den gesamten Kindergarten );
- Kennenlern- Nachmittag
Zu den gruppeninternen Festen zählen:
- Das Laternenfest
- Nikolaus
- Karneval
- Ostern
- Geburtstage
Uns ist es wichtig sich gemeinsam mit den Kindern intensiv auf ein Fest
vorzubereiten. Das geschieht zum einen durch Erarbeiten von Liedern,
Spielen, Geschichten und Büchern, zum anderen im Herstellen von
Dekorationen und Kostümen.
Die Feste sind für unsere Kinder ein stets wiederkehrendes Ereignis, das
Brauchtum vermittelt, Vorfreude weckt und seinen Höhepunkt im Erleben des
besonderen Tages findet,
31
Einen bedeutsamen Aspekt sehen wir darin, dass Feste und Feiern vielfältige
Möglichkeiten bieten, das Kennenlernen von Eltern und Kindern
untereinander und teilweise auch gruppenübergreifend zu fördern.
k) Das Frühstück
Für Kinder ist das Essen mit Gefühlen verbunden. Bereits Kleinkinder erleben,
dass ihr Wohlbefinden im Wesentlichen von Essen oder Nicht-Essen abhängig
ist. Essen ist für sie mehr als nur Nahrungsaufnahme.
Das Essen und Trinken hat eine große Bedeutung für die Gemeinschaft.
Zwischen-menschliche Beziehungen werden maßgeblich durch gemeinsame
Aktivitäten und Erlebnisse gefestigt. Hierbei spielt das Essen und Trinken seit je
her eine große Rolle.
Als Gemeinschaftserlebnis erfüllen Mahlzeiten verschiedene Funktionen. Sie
bieten den Kindern Raum und Zeit für Gespräche mit ihren Freunden oder mit
der Erzieherin (Kommunikationsfunktion), dienen der Fürsorge und Erziehung
von Kindern (Sozialisationsfunktion). Dabei können Defizite in anderen
Lebensbereichen ausgleichen (Kompensationsfunktion) und psychisches und
physisches Wohlbefinden gefördert (Gesundheitsfunktion) werden.
Die verschiedenen Frühstücksformen
Freies Frühstück, gemeinsam mit den Freunden
Die Kinder lernen auf ihren „Hunger“ zu hören. Sie entscheiden selbst, im
Rahmen der vorgegebenen Zeit, wann sie essen möchten.
Die Kinder können entscheiden mit wem sie gemeinsam frühstücken
möchten.
Die Kinder lernen dabei sich selbst zu organisieren.
Spielende Kinder werden bei Lernprozessen - während des Freispiels - nicht
unterbrochen.
Die Erzieherinnen haben die kleine „Frühstücksgruppe“ gut im Blick und
können bei Bedarf unterstützend einwirken.
Gemeinsames Frühstück, gemeinsam mit der ganzen Gruppe
Die Kinder haben in der Gemeinschaft oft mehr Appetit.
Die Kinder erleben sich als wertvolles Teil des großen Ganzen.
Die Erzieherinnen begleiten alle Kinder während der gesamten Frühstückszeit.
Unser Frühstück im „Haus der kleinen Füße“
Da beide Formen positive Aspekte haben, werden in unserer Einrichtung
beide Frühstücksformen durchgeführt.
In unsere Einrichtung findet überwiegend das freie Frühstück statt. Dabei
haben alle Kinder, außer den Kindern der Entengruppe, die Möglichkeit in
der Zeit von 8:00-10:30 Uhr, mit einigen Freunden aus der Gruppe, zu
frühstücken.
Zu besonderen Anlässen wie Geburtstage, Jahresfeste, Verabschiedungen,
Projekttage, usw. wird gemeinsam in der jeweiligen Gruppe gefrühstückt.
In der Entengruppe gibt es eine, dem Alter und den Bedürfnissen der Kleinen,
angepasste Tagesstruktur. Deshalb wird in der Entengruppe immer um 9:30
Uhr gemeinsam gefrühstückt.
32
l) Unsere Bibliothek
Unser Förderverein hat im Laufe der letzten Jahre immer wieder größere
Projekte finanziell unterstützt.
Ende Juni 2014 wurde unsere neue Bücherei in der Kindertagesstätte
eingeweiht. Der Förderverein hat die Planung und Durchführung selbständig
übernommen.
Alle Bücher der Einrichtung befinden sich nun in der Bücherei und können bei
Bedarf von den Gruppen, von den Kindern und von den Eltern ausgeliehen
werden. Der gemütliche Raum lädt zum Lesen und Vorlesen ein. Hier können
Buchprojekte und alles rund um das Buch durchgeführt werden.
C3 Methoden und Organisationsformen der pädagogischen Arbeit
a) Partizipation der Kinder
Partizipation bedeutet für uns die Beteiligung und Mitsprache von Kindern an
Planungs-, Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen, die ihr Leben und das
Leben in der Kindertagesstätte betreffen. Dabei gehen wir davon aus, dass
die Kinder Partizipation durch Beteiligung erleben und erlernen. Alle
Erzieherinnen, die bei uns arbeiten, müssen zur Partizipation bereit sein, damit
die Kinder ihr Recht auf Beteiligung und Mitbestimmung wahrnehmen
können. Partizipation gelingt, wenn Kinder sich ihrer eigenen Interessen und
Ansprüche bewusst werden und die Interessen und Ansprüche der anderen
wahrnehmen lernen. Auch lernen sie Grenzen kennen, abzusprechen und
einzuhalten. Wenn alle Bereiche miteinbezogen sind, beginnt der Prozess des
miteinander Aushandelns.
Beteiligung muss Kindern Spaß machen, sonst verlieren die Kinder das
Interesse. Die Kinder werden motiviert und lernen die Vielfalt der Methoden
des Aushandelns und des Mitbestimmens. Partizipation bei Kindern gelingt
nur, wenn wir ihnen Achtung, Respekt und Wertschätzung entgegenbringen.
Durch die Förderung von Partizipation machen wir uns mit den Kindern auf
den Weg demokratische Lernprozesse in Gang zu setzen.
Gerade in den Zeiten einer multikulturellen Realität, muss bereits früh das
Fundament gelegt werden, um die Heranwachsenden auf die veränderten
Beteiligungen der öffentlichen Meinungsbildung vorzubereiten und auf
Kommunikationsformen einzustellen, in denen kulturelle Differenzen nicht nur
spielerisch akzeptiert, sondern als Chancen der wechselseitigen Bereicherung
begriffen werden.
In
unserer
Einrichtung
werden
den
Kindern
folgende
Beteiligungsmöglichkeiten eingeräumt:
Die Kinder haben die Möglichkeit sich aktiv im Stuhlkreis zu beteiligen
Die Anzahl der Kinder, die gemeinsam in einer Spielzone spielen können, ist
nicht strikt vorgegeben. Auf diese Weise wird den Kindern ein größerer
Handlungsspielraum eingeräumt. Die Kinder können frei entscheiden, wann
sie im Laufe der Freispielzeit frühstücken möchten.
33
Die Kinder entscheiden bei der Auswahl des Projektthemas der Gruppe mit.
Bei Konflikten werden die Kinder angeregt eigenständig eine Lösung zu
finden oder es wird gemeinsam eine Lösung erarbeitet.
Bei Bewegungsstunden können die Kinder mitbestimmen mit welchen
Materialien sie turnen möchten.
Bei Aufführungen auf Festen dürfen die Kinder entscheiden welche Rolle sie
übernehmen möchten.
Die Entscheidung ob rausgegangen wird oder nicht wird oft gemeinsam mit
den Kindern besprochen oder abgestimmt.
Die Kinder bestimmen während der Freispielzeit wann, wo und mit wem sie
spielen möchten.
Die Kinder sind an der Absprache des gemeinsamen Frühstücks beteiligt.
Die Kinder entscheiden mit, was in ihr Portfolio hinein soll.
Die Kinder werden bei der Gestaltung der Gruppenräume beteiligt.
Die Kinder dürfen mitbestimmen, wie sie sich ihre Geburtstagsfeier wünschen.
Regeln werden mit den Kindern gemeinsam erarbeitet und können auch bei
guter Begründung geändert werden.
Die Kinder (ab 5 Jahre) können selbst entscheiden ob sie ruhen möchten.
b) Konzeptionsentwicklung
Unsere Konzeption ist nicht starr und für die Ewigkeit geschrieben, sondern
wird ständig von uns überprüft und bei Bedarf verändert. Dabei spielen neue
wissenschaftliche Erkenntnisse, die Bedarfe der Kinder, das soziale Umfeld der
Familie und auch rechtliche Vorgaben eine wesentliche Rolle.
In allen Optimierungsprozessen geht es darum abzuwägen was individuell für
unsere Einrichtung – und somit für unsere Kinder – wichtig ist, aber auch was
mit den vorhandenen Ressourcen möglich ist.
c) Kinderschutz
Die rechtlichen Grundlagen § 8a SGB VIII
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (…)
(4) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die
Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass
1.) deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die
Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine
Gefährdungseinschätzung vornehmen,
2.) bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft
beratend hinzugezogen wird sowie
3.) die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche in die
Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der
wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.
In die Vereinbarung ist neben den Kriterien für die Qualifikation der beratend
34
hinzuzuziehenden insoweit erfahrenen Fachkraft insbesondere die
Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte der Träger bei den
Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn
sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die
Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann.
(5) Werden einem örtlichen Träger gewichtige Anhaltspunkte für die
Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, so
sind dem für die Gewährung von Leistungen zuständigen örtlichen Träger die
Daten mitzuteilen, deren Kenntnis zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei
Kindeswohlgefährdung nach § 8a erforderlich ist. Die Mitteilung soll im
Rahmen eines Gespräches zwischen den Fachkräften der beiden örtlichen
Träger erfolgen, an dem die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder
der Jugendliche beteiligt werden sollen, soweit hierdurch der wirksame
Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.
§ 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und
Jugendlichen
(1) Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen,
haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall
gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung
durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
(2) Träger von Einrichtungen, in denen sich Kinder oder Jugendliche
ganztägig oder für einen Teil des Tages aufhalten oder in denen sie
Unterkunft erhalten, und die zuständigen Leistungsträger, haben gegenüber
dem überörtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung bei der
Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien.
1.) Zur Sicherung des Kindeswohl und zum Schutz vor Gewalt sowie zu
Verfahren der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an strukturellen
Entscheidungen in der Einrichtung sowie zu Beschwerdeverfahren in
persönlichen Angelegenheiten.
Vereinbarungen Träger und Jugendamt
Vereinbarungen zum Verfahren nach § 8a, ABS. 2 SGB VIII
Zwischen dem Landkreis Kassel als Träger der öffentlichen Jugendhilfe
(Jugendamt) und dem Magistrat der Stadt Wolfhagen als Träger ist folgende
Vereinbarung geschlossen worden.
Das Jugendamt trägt für die Umsetzung des § 8a SGB VIII die
Gesamtverantwortung.
Die städtischen Kindertagesstätten Wolfhagen gewährleisten, dass sie über
das Verfahren zum Schutz von Kindern und jugendlichen vor Gefahren für ihr
Wohl informiert und nachweislich zum entsprechenden Handeln angewiesen
sind.
Werden den Mitarbeiterinnen der städtischen Kindertagesstätten Wolfhagen
Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder
Jugendlichen
bekannt,
so
geht
sie
gemäß
dem
Leitfaden
„Qualitätsstandards der städt. Kindertagesstätten Wolfhagen“ vor.
35
Ferner wurde folgende Vereinbarung geschlossen:
Der
Träger
erklärt,
dass
dieser
sicherstellt,
dass
in
seinen
Kindertageseinrichtungen ausschließlich Personen, die nicht nach § 72 a SGB
VIII vorbestraft sind, beschäftigt werden.
Der Träger stellt ebenfalls sicher, dass von jeder dort tätigen Person
entsprechend
§ 72a Satz 2 SGB VIII vor Einstellung und in regelmäßigen Abständen (mind.
Alle 5 Jahre) ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a des
Bundeszentralregistergesetzes vorgelegt wird und zur Personalakte
genommen wird.
Im Anhang befinden sich die Qualitätsstandards.
C4 Übergänge
a) Eingewöhnung
Um eine gelungene Eingewöhnung, einen gelungenen Übergang, für die
Kinder und die Eltern in unsere Kindertageseinrichtung zu gewährleisten,
arbeiten wir im U-3 Bereich gemäß dem Berliner Eingewöhnungsmodel und
bei den Regelkindern nach einem speziell angepassten Verfahren für Kinder
ab 3 Jahren.
Bei Integrationskindern oder Kindern mit erhöhten Bedarfen wird die
Eingewöhnung individuell mit den Eltern abgestimmt.
Eingewöhnung
kann
nur
gelingen,
wenn
alle
Beteiligten
gut
zusammenarbeiten, Erwartungen und Bedürfnisse angesprochen werden und
pädagogische Handlungsweisen klar definiert und transparent dargelegt
werden. Dabei steht immer das Wohl des Kindes im Vordergrund. Deshalb
erhalten alle Eltern bereits bei der Voranmeldung ein Informationsschreiben
zum Thema Eingewöhnung, spätestens jedoch mit der Übersendung des
Personalbogens bei der definitiven Zusage eines Kindergartenplatzes.
Anbei der Informationsbrief für die Eltern:
Mit dem Besuch einer Wolfhager Kindertagesstätte beginnt eine neue und
aufregende Zeit für Sie und Ihr Kind. Deshalb ist es uns wichtig, diesen neuen
Lebensabschnitt gemeinsam mit Ihnen zu gestalten.
Für alle Kinder beginnt die Zeit in der Kindertagesstätte mit einer sogenannten
„Eingewöhnungszeit“, um den Kindern gezielt den Übergang von der vertrauten
Familienumgebung in die noch unbekannte Welt eines Kindergartenalltags zu
erleichtern.
Ihr Kind wird neugierig, aufgeregt, unsicher und vielleicht auch etwas ängstlich sein.
36
Daher braucht es Begleitung, Orientierung und einfühlsamen Schutz durch uns
Erwachsene. Wir wollen – gemeinsam mit Ihnen – Ihrem Kind diesen Anfang
erleichtern.
1. Dauer der Eingewöhnungszeit:
Die Dauer der Eingewöhnungszeit hängt vom Alter des Kindes und seinen
Erfahrungen ab. Im Alter von 2 bis 3 Jahren beträgt sie erfahrungsgemäß mindestens
drei bis vier Wochen. Bei Kindern über 3 Jahren zumeist eine Woche.
Manchmal können jedoch unvorhersehbare Situationen eintreten, die eine
Verlängerung der Eingewöhnungszeit erfordern. Den genauen individuellen Ablauf
der Eingewöhnung Ihres Kindes werden wir mit Ihnen ausführlich in der
Kindertagesstätte besprechen.
2. Wichtiges für Ihre Planung:
Für die Dauer der Eingewöhnung Ihres Kindes in unserer Einrichtung empfehlen wir,
dass Sie sich zwei bis vier Wochen Zeit nehmen. Ihr Kind braucht während dieser Zeit
Ihre Begleitung und Unterstützung. Können Sie aus wichtigen Gründen die
Eingewöhnung nicht selbst übernehmen, kann auch eine andere vertraute Person
Ihrem Kind während dieser Zeit zur Seite stehen. Allerdings empfehlen wir möglichst
keinen weiteren Wechsel der Begleitperson. Weiterhin bitten wir Sie, auch in den
darauf folgenden zwei bis drei Wochen Ihren Alltag darauf auszurichten, sodass Sie
kurzfristig erreichbar sind.
Achten Sie nach Möglichkeit darauf, dass die Eingewöhnung Ihres Kindes nicht mit
anderen Veränderungen in Ihrer Familie zusammenfällt. Auch bitten wir Sie, Ihren
Urlaub so zu planen, dass Ihr Kind nicht während oder kurz nach der
Eingewöhnungsphase eine längere Abwesenheitszeit von der Einrichtung hat.
Weitere Details und die individuelle Terminierung erfolgt rechtzeitig durch Ihre
Wolfhager Kindertagesstätte.
Auf eine gute Zusammenarbeit
Ihr Kindertagesstätten-Team
Interessierte Eltern können bereits vor der Aufnahme ihres Kindes in der
Einrichtung, nach Absprache mit der Leitung, die Kita besichtigen.
b) Der Übergang in die Grundschule
Im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung gehen alle Vorschulkinder
einmal wöchentlich in die Fuchsbaugruppe. (siehe Punkt: C1 Pädagogische
Grundhaltung f) Die Fuchsbaugruppe - Arbeiten nach BEP).
C5 Beobachtung, Dokumentation und Planung der kindlichen
Bildungsverläufe
Während der Freispielzeit haben die Fachkräfte die Möglichkeit die Kinder
und das Gruppengeschehen gut zu beobachten.
Diese Beobachtungen werden als Grundlage für Entwicklungsgespräche
verwandt und dienen zur Optimierung von verschiedenen Prozessen,
37
Projekten, und Fördermöglichkeiten. Bilden die Grundlage für Fortbildungen
oder Veränderungen der Konzeption.
Alle Beobachtungen werden dokumentiert und mit allen Mitarbeitern der
Gruppe in der Gruppenteambesprechung und bei Bedarf mit weiteren
Mitarbeiterinnen und der Leitung besprochen.
C6 Partnerschaftliche Kooperation mit Eltern
a) Hand in Hand zum Wohl der Kinder – Zusammenarbeit mit Eltern
In Zusammenarbeit mit den Eltern möchten wir das Kind in seiner gesamten
Entwicklung fördern. Daher sind uns ein regelmäßiger Kontakt und eine gute
Zusammenarbeit zwischen den Eltern und den Fachkräften wichtig. Bei
Fragen, die das Kind betreffen, ist es uns ein großes Anliegen, dass Eltern und
die Mitarbeiter aufeinander zugehen und sich austauschen.
Formen der Elternarbeit
Elterngespräche finden in vielfältiger Form statt. Der häufigste Kontakt
entsteht in der Regel beim Bringen und Abholen der Kinder. Hier werden
kurze Informationen ausgetauscht. Für ausführliche Gespräche zur kindlichen
Entwicklung und zur Klärung offener Fragen ist es wichtig sich ausreichend
Zeit zu nehmen. Deshalb bieten wir regelmäßig Gesprächstermine an.
Elternabende und –nachmittage finden über das ganze Jahr verteilt statt. Wir
bieten Informationsabende und Elternveranstaltungen zu verschiedenen
Themen an. Dabei haben die Eltern Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch
und zum besseren Kennenlernen. Durch ihre Teilnahme an Elternabenden
und –nachmittagen signalisieren sie uns, dass sie Interesse an ihrem Kind und
an unserer Arbeit haben.
Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat
Der Elternbeirat und sein Stellvertreter werden zu Beginn des
Kindergartenjahres von den Eltern jeder Gruppe gewählt. Er dient als
Ansprechpartner der Eltern und vertritt deren Wünsche und Rechte
gegenüber dem Kindergarten und dem Träger. Bei der Planung und
Gestaltung von Festen und anderen Aktionen steht uns der Elternbeirat
hilfreich zur Seite.
Zusammenarbeit mit dem Förderverein
Seit 2007 besteht der Förderverein unsere Kindertagesstätte. Jeder kann
Mitglied im Förderverein werden. In der Regel werden die Eltern, deren Kinder
gerade unsere Einrichtung besuchen, Mitglieder im Förderverein. Die
Mitgliedschaft
ist
kostenlos,
Spenden
werden
natürlich
gern
entgegengenommen. Der Förderverein beteiligt sich mit Getränke-, Spiel-,
Bratwurststand u. ä. an öffentlichen Veranstaltungen. Die Mithilfe der Eltern ist
hier gefragt, ob als Kuchenbäcker oder Getränkeverkäufer. Die Erlöse aus
solchen Veranstaltungen werden für besondere Anschaffungen genutzt.
38
Informationsaustausch
Die Rahmenpläne informieren die Eltern über die Aktivitäten, die in den
einzelnen Gruppen stattfinden. Sie enthalten wichtige Termine, Angebote
zum kreativen Gestalten, Malen, Singen und Spielen entsprechend der
einzelnen Themen und Geburtstage der Gruppenmitglieder. Durch unsere
Rahmenpläne haben die Eltern die Möglichkeit unsere Arbeit im Kindergarten
zuhause zu vertiefen.
Das Elterneck
Das Elterneck (Frühstück) bietet Eltern die Möglichkeit, sich untereinander
auszutauschen.
Das Elternfrühstück wird abwechselnd von jeder Gruppe im Abstand von ca.
zwei Monaten angeboten. Hierbei sind wir auf die Mithilfe der Eltern
angewiesen. Der Erlös aus dem Verkauf kommt der Gruppenkasse zugute.
Der Termin wird rechtzeitig im Eingangsbereich bekanntgegeben und gilt für
alle Eltern unseres Kindergartens.
Wir freuen uns über Eltern, die uns bei Ausflügen, Aktionen und Festen des
Kindergartens hilfreich zur Seite stehen und jederzeit sind uns Eltern
willkommen, die gern einmal einen Vormittag den Kindergartenalltag
erleben möchten. Eine Terminabsprache ist von unserer Seite aus
wünschenswert.
C7 Kooperation mit anderen Einrichtungen
Grundschule
Zwischen der Grundschule Wolfhagen und unserer Kindertagesstätte findet
regelmäßig ein intensiver Austausch statt(siehe dazu den Punkt: Fuchsbau
und Fortbildungen (BEP)).
Arbeitskreise
Mit dem Jugendamt Kassel haben wir vierteljährig einen Arbeitskreis mit ca.
20 Leiterinnen aus dem Raum Kassel -West. Er dient zum Austausch und wir
erarbeiten Themen, die für die Einrichtungen von Interesse sind. (z.B. ASD
berät uns, U3Thema…) Das Jugendamt bietet außerdem regelmäßig
Informationsvortäge zu unterschiedlichen Themen an: z.B. §8a oder
Beschwerdemanagement…
Die Jugend AG Wolfhagen ist ein Arbeitskreis, der sich ca. 3-4-mal im Jahr
trifft. Hier sind alle eingeladen, die mit Kindern und Jugendlichen im Raum
Wolfhagen arbeiten (Erzieherinnen/LehrerInnen/Therapeuten/Ärzte…). Hier
wird eine Themenliste gemeinsam erstellt und bei regelmäßigen Treffen
abgearbeitet. Dabei werden auch viele Einrichtungen besucht und
kennengelernt (z.B. Erziehungsberatungsstelle, Förderschule…)
39
Zahnarzt
Wir arbeiten mit unserem Patenzahnarzt Herr Dr. Blößer zusammen. Er
unterstützt unsere Arbeit mit den Kindern im Hinblick auf Zahnpflege und
Zahngesundheit. Zweimal im Jahr besucht uns Frau Blößer zum Zähneputzen
mit Irma (einer Handpuppe) und bereitet ein gesundes Frühstück mit den
Kindern vor.
Zusammenarbeit mit weiteren Fachstellen
Kinderärzte, Logopäden, Ergotherapeuten, Jugendamt und Frühförderstelle
Bei Bedarf und
Einverständnis der Eltern tauschen wir uns über den
Entwicklungsstand einzelner Kinder aus und beraten uns über weitere
Vorgehensweisen.
Stadtverwaltung Wolfhagen
Die Stadt Wolfhagen ist Träger unserer Kindertagesstätte.
Somit ist der städtische Technische Außendienst für die Instandhaltung des
Innen- und Außenbereiches zuständig.
Polizei und Feuerwehr
Einmal im Jahr bieten zwei Polizisten Verkehrserziehung für unsere
Vorschulkinder an.
Einmal jährlich bieten wir für unsere Vorschulkinder in Zusammenarbeit mit der
Feuerwehr Wolfhagen-Istha einige Brandschutztage an. Darin integriert ist
immer ein Besuch bei der Feuerwehr.
Deutsches Rotes Kreuz oder ASB
Die Erzieherinnen sind verpflichtet alle zwei Jahre ein Erste-Hilfe-Training zu
absolvieren. Der Erste-Hilfe-Kurs für unsere Vorschulkinder wird vom ASB
angeboten.
C8 Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
a) Qualitätsmanagement
In einem Qualitätsentwicklungsprozess wurde in den Jahren 2009 -2011
unsere Arbeit reflektiert und Prozesse hinterfragt, bestätigt oder verändert. Es
wurde eine Bestandaufnahme in verschiedenen Bereichen gemacht. Daraus
entwickelte
sich
die
Arbeitsplatzbeschreibung
der
Leiterin,
der
Gruppenleiterin und der Erzieherinnen. Die Stellenbeschreibung liegt jeder
Kollegin vor. Auch das Zeitmanagement wurde optimiert. Dazu wurden alle
Handlungsschritte und Prozesse dokumentiert. Daraus ergaben sich
realistische
Tätigkeitsprofile
der
einzelnen
Mitarbeiter,
mögliche
Zeitressourcen wurden sichtbar und notwendige Optimierungsprozesse
deutlich.
Der Träger hat erkannt, dass die Qualität der Arbeit nur optimiert werden
kann, wenn jeder Mitarbeiter 20 % der kinderfreie Arbeitszeiten (kifaz), zur Vorund Nachbereitung, für Dokumentationen, für Elterngespräche, für Team40
und Gruppengespräche und weiterer Arbeiten hat. Deshalb wurden
zusätzlich feste Springkräfte eingestellt.
b) Supervision
Bei Bedarf besteht die Möglichkeit Supervision in Anspruch zu nehmen. Dabei
kann es sein, dass alle Mitarbeiter, oder auch nur einige, die einen
bestimmten Prozess erarbeiten möchten, an der Supervision teilnehmen
können.
c) Fortbildungen
Einmal jährlich findet eine 2-tägige In-House-Fortbildung
Mitarbeiterinnen, Praktikantinnen und Ehrenamtlichen statt.
für
alle
Darüber hinaus hat jede Mitarbeiterin, nach Absprache mit der Leitung, noch
die Möglichkeit an einer individuellen eintägigen Fortbildung teilzunehmen.
Alle Mitarbeiter sind angehalten sich fachlich weiterbilden. Dies kann durch
Fachzeitschriften und Bücher geschehen, durch den Austausch
untereinander oder mit anderen Fachstellen oder in der Vorbereitung eines
Referates, welches an einer Dienstbesprechung vorgetragen wird.
d) Arbeiten gemäß dem hessischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP)
Unsere Einrichtung nimmt an den Fortbildungen des BEP teil, kooperiert mit
der Grundschule und arbeitet gemäß dem BEP.
e) Bewertungsgespräche
Es wird zwischen Bewertungsgesprächen und anlassbezogenen Gesprächen
unterschieden.
 Das Mitarbeiterbewertungsgespräch ist leistungsbezogen. einmal
jährlich -im Frühjahr-werden die Leistungen in 20 Bereichen bewertet.
Dafür gibt es einen finanziellen Anreiz.
 Anlassbezogene Gespräche sind bei: Beschwerden/Konflikten oder
Verbesserungsvorschlägen oder Änderung der Rahmenbedingungen
zu führen
Die regelmäßig stattfindenden Gespräche werden von der Leitung und dem
Team terminlich abgestimmt.
Liegt ein aktueller Anlass/Beschwerde vor, informiert die Leitung alle
Beteiligten:
Die Beteiligten entscheiden, ob die Situation im gesamten Team oder in der
Kleingruppe analysiert wird. Es werden Lösungsvorschläge erarbeitet.
Der Träger oder der Personalrat werden bei Bedarf in den Prozess
eingebunden.
41
Konkrete und verbindliche Ziele werden formuliert, die im Protokoll
festgehalten werden.
Bei der Planung und der Umsetzung werden vom Team überprüfbare Schritte
benannt, sowie die personellen Verantwortlichkeiten und die zeitlichen,
organisatorischen und inhaltlichen Aspekte dokumentiert.
Nach einer vorher festgelegten Zeit, wird im Rahmen einer Ergebnissicherung
geprüft, ob ein Ziel verwirklicht worden ist. Bei erfolgreicher Umsetzung der
Maßnahmen gilt der Prozess als abgeschlossen. Bestehen dann weiterhin
Schwierigkeiten, muss erneut nach Lösungen gesucht werden.
42
43
44
45
C9 Öffentlichkeitsarbeit
Die Kindertageseinrichtungen der Stadt Wolfhagen sind ein fester Bestandteil
des öffentlichen Lebens in der Kommune. Unsere Kinder- und
Familienfreundlichkeit sind wichtige Standortfaktoren. Wir präsentieren uns in
Form von Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, die im städtischen
Veranstaltungskalender jährlich nachzulesen sind. Unterstützung finden die
Einrichtungen durch eine gute Zusammenarbeit mit den jeweiligen
Fördervereinen der Kindertageseinrichtungen. Öffentlichkeitsarbeit findet
somit in Kooperation mit den Eltern statt. Wir nutzen die Internetseite der Stadt
Wolfhagen, um unsere Rahmenbedingungen (Öffnungszeiten, Konzeptionen,
Standort und Kontaktdaten) zu veröffentlichen und für jeden Interessierten zur
Verfügung zu stellen. Um die konzeptionelle Arbeit zu präsentieren,
veröffentlichen wir unsere Projekte und Angebote in der Presse. Außerdem
werden Fachartikel in der Presse veröffentlicht, die Eltern sowie Interessierten
Unterstützung und Beratung bei der Erziehung ihrer Kinder geben.
Schlusswort
Weder eine qualitativ hochwertig geschriebene Konzeption mit wunderbar
ausgefeilten pädagogischen Sätzen noch irgendein wissenschaftliches
Förderprogramm, nein - nichts berührt und prägt unsere Kinder so sehr, nichts
was wir sagen oder wollen, erreicht die Kinder, außer das, was wir sind, unser
„Sein“ ist der Schlüssel zur Erziehung.
Ein guter Pädagoge teilt den Kindern vieles über den Sinn des Lebens mit und
hilft ihm auch so manches rätselhafte Ereignis in seinem Leben besser zu
verstehen bzw. damit umgehen zu können. Die Kinder haben feine Antennen
und spüren, ob der Erwachsene es ernst mit ihnen meint und weiß instinktiv,
wem es vertrauen kann und wem nicht.
Kinder sind begeistert, wenn Erwachsene mutig, aber auch mitfühlend sind.
Kinder sind kleine Rebellen und dennoch stets auf der Suche nach Halt und
Ordnung. Sie vertrauen dem Menschen, bei dem sie Orientierung finden. Sie
vertrauen dem Menschen, dem Pädagogen, der den Mut hat, sich voll und
ganz für ihre Belange einzusetzen und den so schnell nichts “umhaut“. Die
Kinder brauchen Erwachsene, sie brauchen Pädagogen, die eine klare und
eindeutige Haltung haben, die durch ihr authentisches „Sein“ ein Vorbild für
sie sind.
Das ist für uns, für unsere Pädagogen in der täglichen Arbeit eine große
Herausforderung. Eine klare Haltung für die Kinder einnehmen kann
bedeuten, dass man mal ein bisschen „verrückt“ ist oder aber albern und
dennoch zugleich realitätsfähig ist. Es kann bedeuten, dass alte Regeln
neuen Ideen Platz machen müssen. Aber vor allem bedeutet es, dass genau
geschaut werden muss, welche Bedarfe die Kinder haben. Daran müssen wir
uns stets orientieren.
Wir wissen, dass unsere Kinder starke Menschen, starke Pädagogen,
brauchen. Kinder spüren diese innere Stärke, sie sind stolz auf ihre starke
46
Mama und bewundern den Mut von Papa, sie schauen zu ihren
authentischen Erziehern auf, denn sie wollen so sein wie sie, wie ihre
Vorbilder.
Der Leistungsgedanke ist für unsere Pädagogen der Einrichtung nicht das
Wichtigste. Wichtig für uns ist jedoch, dass jedes Kind seine individuellen
Stärken und Vorlieben frei entfalten kann. Die Kinder sollen Freude am Lernen
haben und dem Leben mit Selbstbewusstsein begegnen können, das ist
unser großes Ziel im „Haus der kleine Füße“, an dem wir tagtäglich unsere
Arbeit ausrichten.
47
Anhang:
Kindergartensatzung
Satzung für die Kindergärten der Stadt Wolfhagen (Kindergartensatzung)
Erster Nachtrag zur Kindergartensatzung
Zweiter Nachtrag zur Kindergartensatzung
Qualitätsstandards der städt. Kindertagesstätten Wolfhagen
Quellenverzeichnis
Albers, Timm: Mittendrin statt nur dabei. München 2011
Bergmann, Wolfgang: Lasst eure Kinder in Ruhe. Kösel-Verlag. München 2011
Fthenakis, Wassilios: Ein ko-konstruktives Bildungsverständnis. In. Hessisches
Sozialministerium (Hrsg.): Kinder in den ersten drei Lebensjahren: Was können
sie, was brauchen sie. Wiesbaden, 2010, S.13-15
Fthenakis, Wassilios: Demokratie und Politik. In: Hessisches Sozialministerium
(Hrsg.): Bildung von Anfang an. Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0
bis 10 Jahren in Hessen. Wiesbaden 2012, S. 84- 85
48
Satzung für die Kindergärten der Stadt Wolfhagen
(„Kindergartensatzung“)
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch das Gesetz vom
17.10.2005 (GVBl. I, S. 674, 686), der §§ 1, 2, 3 und 10 des Gesetzes über kommunale
Abgaben vom 17.03.1970 (GVBl., S. 225), zuletzt geändert durch Art. 7 b des Gesetzes
zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und anderer Gesetze vom 31.01.2005
(GVBl. I, S. 54) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wolfhagen am
14.12.2006 die folgende Satzung beschlossen:
§1
Allgemeines
(1)
Die Stadt Wolfhagen unterhält Kindergärten als Einrichtungen der Jugendhilfe,
in denen Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Beginn des
Schulbesuchs gebildet, erzogen und betreut werden, soweit sie nicht der
Betreuung in besonderen Einrichtungen bedürfen.
(2)
Die Kindergärten haben einen eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag.
Sie ergänzen und unterstützen die Erziehung des Kindes in der Familie und
sollen die Gesamtentwicklung des Kindes durch allgemeine und gezielte
erzieherische Hilfen und Bildungsangebote fördern. Ihre Aufgabe ist es
insbesondere, durch differenzierte Erziehungsarbeit die geistige, seelische und
körperliche Entwicklung des Kindes anzuregen, seine Gemeinschaftsfähigkeit
zu fördern und allen Kindern gleiche Entwicklungschancen zu bieten.
2
§2
Aufnahmevoraussetzungen
(1)
In die städtischen Kindergärten werden nur Kinder aufgenommen, die
-
in der Stadt Wolfhagen ihren Wohnsitz haben (= Hauptwohnung im Sinne
des Melderechtes) o d e r
zum Einzugsbereich der Grundschulen Wolfhagen gehören.
Kinder aus anderen Gemeinden können bei der Platzvergabe nur dann
berücksichtigt werden, wenn ein freier Platz nicht für ein in Wolfhagen
gemeldetes Kind benötigt wird.
(2)
Bevorzugt aufgenommen werden Kinder, die aus besonderen sozialen und
pädagogischen Gründen vorrangig der Förderung und Betreuung bedürfen.
(3)
Die Zahl der angebotenen Ganztagsplätze wird auf 45 begrenzt. Die
erziehungsberechtigten Eltern / Elternteile haben bei Inanspruchnahme eines
Ganztagsplatzes jeweils einen Nachweis über die Ausübung einer VollzeitBerufstätigkeit (Arbeitsvertrag, Arbeitsbescheinigung o.ä.) zu erbringen.
(4)
Für Kinder, die an ansteckenden Krankheiten leiden, richtet sich die Aufnahme
nach den Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen
Gemeinschaftseinrichtungen des Bundesinstitutes für Infektionkrankheiten und
nicht übertragbare Krankheiten.
(5)
Die Gruppenstärke in einer Regelgruppe soll im Jahresdurchschnitt mindestens
20 Kinder betragen.
§3
An- und Abmeldung der Kinder
(1)
An- und Abmeldungen von Kindern sind jeweils nur zu Beginn bzw. Ende eines
Monats in schriftlicher Form durch die Erziehungsberechtigten an den Magistrat
möglich. Im Allgemeinen werden Neuaufnahmen zu Beginn eines Kindergartenjahres vorgenommen. Das von dem Kindergarten vorgegebene Aufnahmedatum
ist bindend. Abmeldungen sind frühestens zum Ende des Folgemonats möglich.
(2)
Innerhalb der letzten drei Monate des Kindergartenjahres kann eine Abmeldung
nur erfolgen, wenn für das Kind ein neuer Wohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Kindergartens begründet wird.
(3)
Mit der Anmeldung erkennen die Erziehungsberechtigten diese Satzung an.
3
§4
Gesundheitsvorsorge
(1)
Jedes Kind muss vor seiner Aufnahme in die Kindergärten ärztlich untersucht
werden und ein entsprechendes Attest vorlegen, dass es frei von ansteckenden
Krankheiten ist.
(2)
Kinder aus Familien, in denen ansteckende Krankheiten vorkommen, dürfen
den Kindergarten nur besuchen, wenn die in § 2, Abs. 4 zitierten Empfehlungen
dem nicht entgegenstehen. Bei Krankheit des Kindes ist die Leitung der
Einrichtung sofort zu verständigen.
§5
Mitwirkung der Erziehungsberechtigten
(1)
Die Erziehungsberechtigten der die Kindergärten besuchenden Kinder bilden
die Elternversammlung. Die Leitung der Kindergärten soll einmal im Jahr eine
Elternversammlung einberufen. Sie ist einzuberufen, wenn dies die Erziehungsberechtigten fordern.
(2)
Die Elternversammlung wählt einen Elternbeirat. Dieser kann vom Magistrat und
den in den Kindergärten pädagogisch tätigen Mitarbeitern Auskunft über die
Kindergärten betreffende Fragen verlangen.
(3)
Der Elternbeirat für die Kindergärten besteht aus einem gewählten Vertreter der
Erziehungsberechtigten je vorhandener Kindergartengruppe.
(4)
Näheres über die Einberufung der Elternversammlung, die Wahl des
Elternbeirates und die Auskunftspflicht gem. Abs. 2 regeln die Richtlinien des
Magistrats der Stadt Wolfhagen für die Elternversammlung und den Elternbeirat
der Kindergärten.
(5)
Der Elternbeirat hat insbesondere die Aufgaben,
die pädagogische Arbeit in der Tageseinrichtung beratend zu unterstützen,
Wünsche, Anregungen und Vorschläge aus dem Kreis der Personensorgeberechtigten dem Träger und / oder der Leitung der Einrichtung
vorzutragen und mit diesen zu erörtern,
auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Träger, Personal
der Einrichtung und Personensorgeberechtigten hinzuwirken und
der Elternversammlung mindestens einmal jährlich über seine Arbeit
einen Bericht zu geben.
4
§6
Versicherung
(1)
Die Stadt Wolfhagen versichert auf ihre Kosten alle Kinder gegen
Sachschäden.
(2)
Gegen Unfälle im Kindergarten sowie auf dem Hin- und Rückweg sind die
Kinder gesetzlich versichert.
§7
Benutzungsgebühren und Gebührenpflichtige
(1)
Für die Benutzung der Kindergärten haben die gesetzlichen Vertreter der
Kinder Benutzungsgebühren zu entrichten. Mehrere Gebührenpflichtige
haften als Gesamtschuldner.
(2)
Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur
vorübergehend getrennt, ist der Elternteil gebührenpflichtig, dem die
elterliche Sorge vom Familiengericht ganz oder teilweise übertragen ist. Ist
eine solche Entscheidung nicht erfolgt und besteht in diesen Fällen eine
gemeinsame elterliche Sorge, so ist der Elternteil gebührenpflichtig, der
Kindergeld oder dem Kindergeld gleichstehende Leistungen nach dem
Bundeskindergeldgesetz oder dem Einkommenssteuergesetz in der jeweils
aktuellen Fassung bezieht.
(3)
Die Benutzungsgebühr ist gestaffelt nach der Betreuungszeit und beträgt
102,- € / Monat bei Betreuung von 8.00 -12.00 Uhr täglich
107,- € / Monat bei Betreuung von 7.30 – 12.00 Uhr bzw. 8.00 – 12.30
Uhr täglich,
112,- € / Monat bei Betreuung von 7.30 – 12.30 Uhr bzw. 8.00 – 13.00
Uhr täglich,
135,50 € / Monat bei Ganztags-Betreuung von 8.00 – 16.30 Uhr
(freitags bis 15.30 Uhr) und
140,50 € / Monat bei Ganztags-Betreuung von 7.30 Uhr – 16.30
(freitags bis 15.30 Uhr).
(4)
Es besteht ein Anspruch auf eine Betreuung von mindestens 4 Std. täglich in
der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
5
(5)
Soweit das Land Hessen Zuweisungen für die Freistellung von Benutzungsgebühren für die Benutzung von Kindergärten gewährt, erhebt die Stadt
Wolfhagen keine Gebühren nach dieser Satzung. Dies gilt für die letzten 12
Monate vor der Einschulung, beginnend ab 01.01.2007, für eine tägliche
Betreuungszeit von bis zu 5 Stunden für Halbtagsplätze und mindestens 5
Stunden für Ganztagsplätze. Eltern, deren Kinder vorzeitig eingeschult
werden, sind die Gebühren zu erstatten. Eltern, deren Kinder von der
Einschulung zurückgestellt werden und denen bereits Gebührenbefreiung
gewährt wurde, sind bezüglich der
weiteren Betreuung wieder
gebührenpflichtig.
(6)
Bei Teilnahme des Kindes an der Mittagsverpflegung ist ein zusätzlicher
Betrag von 2,- € je Essen zu entrichten. Die Teilnahmemöglichkeit an der
Mittagsverpflegung besteht grundsätzlich nur für die in der Einrichtung
ganztägig aufgenommenen Kinder; in begründeten Ausnahmefällen
entscheidet die Kindergartenleitung.
(7)
Von Eltern, deren Kind den städtischen Kindergarten in Istha besucht, wird
ein monatlicher Zusatzbetrag von 1,50 € erhoben, der pauschaliert die
Mehrkosten für den Verzicht auf eine dreiwöchige Sommerschließung
ausgleicht.
(8)
Ein Kind kann vom weiteren Besuch der Einrichtung nach Anhörung der
Erziehungsberechtigten ausgeschlossen werden, wenn diese mit der
Zahlung der Benutzungsgebühren länger als 2 Monate in Rückstand sind
bzw. Stundungsvereinbarungen nicht eingehalten werden. Rückständige
Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben.
(9)
Wird die Satzung nicht eingehalten oder entsteht durch das Verhalten des
Kindes eine für den Betrieb des Kindergartens unzumutbare Belastung, so
kann das Kind vom weiteren Besuch des Kindergartens ausgeschlossen
werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Magistrat. Der Ausschluss gilt
als Abmeldung.
§8
Elternentlastung
(1)
Die Benutzungsgebühr nach § 7 Abs. 3 ermäßigt sich für das zweite, die
Einrichtung parallel besuchende Kind auf die Hälfte; jedes weitere Kind ist
von der Benutzungsgebühr befreit.
(2)
In wirtschaftlichen Notfällen kann die Übernahme der Benutzungsgebühren
beim Jugendamt des Landkreises Kassel über die Stadtverwaltung
Wolfhagen beantragt werden.
6
(3)
Im Fall der Ablehnung der Übernahme durch das Jugendamt des
Landkreises Kassel kann der Magistrat die Benutzungsgebühren teilweise
erlassen;
das maßgebliche
Bruttofamilieneinkommen in diesem
Zusammenhang beträgt 2.045,- €.
§9
Gebührenabwicklung
(1)
Die Gebührenpflicht entsteht mit der Aufnahme und erlischt nur durch Abmeldung oder Ausschluss. Wird das Kind nicht abgemeldet, so ist die Gebühr auch dann zu zahlen, wenn das Kind dem Kindergarten fernbleibt. Bei
einem Ausscheiden vor dem Monatsende ist die Gebühr bis zum Ende des
Monats zu zahlen.
(2)
Die Benutzungsgebühr ist am Ersten eines jeden Monats für den laufenden
Monat fällig und wird im Regelfall per Einzugsermächtigung abgebucht.
Das Entgelt für Mittagsverpflegung wird zu Beginn des Folgemonats erhoben
und im Regelfall ebenfalls abgebucht.
(3)
Die Gebühr ist auch bei vorübergehender Schließung der Einrichtung weiterzuzahlen. Näheres zu den Schließzeiten regeln die Richtlinien des
Magistrats für den Besuch der städtischen Kindergärten in Wolfhagen.
(4)
Für den Fall der Inanspruchnahme der sog. „Notgruppe“ während der
dreiwöchigen Sommerschließzeit wird eine zusätzliche Gebühr von 18,- €
(= 6,- € / Woche der Inanspruchnahme) erhoben.
(5)
Über etwaige Stundungen, Niederschlagungen oder Erlasse entscheidet der
Magistrat nach Maßgabe der §§ 163, 227 AO.
§ 10
Pflichten der Erziehungsberechtigten
(1)
Es wird erwartet, dass die Kinder den Kindergarten regelmäßig besuchen.
(2)
Die Kinder sind sauber zu waschen und reinlich zu kleiden.
(3)
Die Erziehungsberechtigten übergeben die Kinder zu Beginn der
Betreuungszeit dem Kindergartenpersonal und holen sie nach Ende der
Betreuungszeit dort wieder ab. Die Aufsichtspflicht des Personals beginnt mit
der Übernahme der Kinder im Gebäude des Kindergartens und endet mit der
Übernahme der Kinder durch die Eltern oder abholberechtigte Personen
beim Verlassen des Gebäudes. Sollen Kinder den Kindergarten vorzeitig
verlassen oder den Heimweg allein bewältigen, bedarf es zuvor einer
schriftlichen Erklärung der Erziehungsberechtigten gegenüber der Kindergartenleitung.
7
Die Erziehungsberechtigten erklären bei der Aufnahme des Kindes in den
Kindergarten schriftlich, wer außen ihnen zur Abholung des Kindes
berechtigt ist. Diese Erklärung kann widerrufen werden. Es besteht keine
Verpflichtung, die Kinder durch das Betreuungspersonal nach Hause zu
bringen.
§ 11
Datenschutzbestimmungen
(1)
Für die Bearbeitung des Antrags auf Aufnahme in den Kindergarten sowie
für die Erhebung der Benutzungsgebühren werden folgende personenbezogene Daten in automatisierten Dateien gespeichert:
a) allgemeine Daten: Name und Anschrift der Erziehungsberechtigten
und der Kinder sowie alle zur kassenmäßigen Abwicklung erforderlichen Daten,
b) Benutzungsgebühren: alle erforderlichen Berechnungsgrundlagen
c) Rechtsgrundlage: Hess. Gemeindeordnung (HGO), Kommunalabgabengesetz (KAG), Hess. Kindergartengesetz (KiGaG), Hess.
Datenschutzgesetz (HDSG), Bundessozialhilfegesetz (BSHG)
§ 12
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2007 in Kraft und ersetzt die Kindergartensatzung der Stadt Wolfhagen vom 01. März 1990, zuletzt geändert
durch 12. Nachtrag vom 20. Oktober 2005.
Wolfhagen, den 18.12.2006
Der Magistrat
Schaake
Bürgermeister
Erster Nachtrag
zur Satzung für die Kindergärten der Stadt Wolfhagen
(Kindergartensatzung)
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch das Gesetz vom
17.10.2005 (GVBl. I, S. 674, 686), der §§ 1, 2, 3 und 10 des Gesetzes über
kommunale Abgaben vom 17.03.1970 (GVBl., S. 225), zuletzt geändert durch Art.
7 b des Gesetzes zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und anderer
Gesetze vom 31.01.2005 (GVBl. I, S. 54) hat die Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Wolfhagen am 18.10.2007 den folgenden 1. Nachtrag zur Kindergartensatzung
vom 18.12.2006 beschlossen:
Artikel 1
§ 7 Abs. 3 wird wie folgt ergänzt:
117,- € / Monat bei Betreuung von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr täglich
Artikel 2
§ 1 Abs. 3 wird wie folgt neu aufgenommen:
Auf dem Weg zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots zur Betreuung unter
3-jähriger Kinder stellt die Stadt Wolfhagen im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten
auch Plätze für Kinder ab vollendetem 2. Lebensjahr bereit.
Details zur konkreten Umsetzung bedürfen jeweils eines gesonderten Beschlusses
der Stadtverordnetenversammlung.
§ 7 Abs. 3 wird wie folgt ergänzt:
Die Benutzungsgebühr für
Betreuungszeit und beträgt…
über
3-jährige
Kinder
ist
gestaffelt
nach
der
§ 7 Abs. 3 a wird wie folgt neu aufgenommen:
Die Benutzungsgebühren für die Betreuung unter 3-Jähriger orientieren sich an der
Höhe der Gebühren der über 3-Jährigen.
Im Falle einer Platzteilung werden die Gebühren wie folgt gestaffelt:
102,- € bei 5-tägiger Betreuung / Woche von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
81,60 € bei 4-tägiger Betreuung / Woche von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
61,20 € bei 3-tägiger Betreuung / Woche von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
40,80 € bei 2-tägiger Betreuung / Woche von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
20,40 € bei 1-tägiger Betreuung / Woche von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Für den Fall der Inanspruchnahme der verlängerten Öffnungszeiten ist folgendes
Entgelt monatlich fällig:
0,5 Std. = 5,- € (Frühdienst 07.30 Uhr bis 08.00 Uhr oder Spätdienst 12.00
Uhr bis 12.30 Uhr)
1,0 Std. = 10,- € (Früh- und Spätdienst bis 12.30 Uhr oder Spätdienst von
12.00 Uhr bis 13.00 Uhr)
1,5 Std. = 15,- € (Früh- und Spätdienst bis 13.00 Uhr)
Artikel 3
Dieser erste Nachtrag tritt mit dem Tage nach dessen öffentlicher Bekanntmachung
in Kraft.
Wolfhagen, den 22.10.2007
Der Magistrat
Schaake
Bürgermeister
2
Zweiter Nachtrag
zur Satzung für die Kindergärten der Stadt Wolfhagen
(Kindergartensatzung)
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch das Gesetz vom
15.11.2007 (GVBl. 2007, S. 757) und der §§ 1, 2, 3 und 10 des Gesetzes über
kommunale Abgaben vom 17.03.1970 (GVBl., S. 225) in der zur Zeit gültigen
Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wolfhagen am 18.06.2008
den folgenden 2. Nachtrag zur Kindergartensatzung vom 18.12.2006 beschlossen:
Artikel 1
§ 2 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:
Eine Betreuung über 6 Std. täglich ist den Kindertagesstätten „Haus der kleinen
Füße“ bzw. „Liemecke“ möglich und beinhaltet verpflichtend (als Auflage der
Fachaufsicht) die Teilnahme an der Mittagsverpflegung, die zum Selbstkostenpreis
von der Einrichtung bereit gestellt wird. Ein solcher Platz wird vorrangig den Eltern
bzw. Elternteilen angeboten, die einen Nachweis über die Ausübung einer VollzeitBerufstätigkeit (Arbeitsvertrag, Arbeitsbescheinigung etc.) erbringen.
Artikel 2
§ 7 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:
Die Benutzungsgebühr für über 3-jährige Kinder
ist gestaffelt nach der
Betreuungszeit und beträgt 102,- € / Monat bei einer Betreuung von 8.00 Uhr bis
12.00 Uhr täglich (= „Kernzeit“). Jede weitere halbe Stunde täglich wird mit 5,- € /
Monat zusätzlich berechnet. Die Buchung von Betreuungszeiten außerhalb der
Kernzeit hängt von der individuellen Öffnungszeit der jeweiligen Einrichtung sowie
den verfügbaren Kapazitäten ab.
Artikel 3
§ 7 Abs. 6 wird wie folgt neu gefasst:
Bei Teilnahme des Kindes an der Mittagsverpflegung ist ein entsprechender, zusätzlicher Betrag zu entrichten, den die jeweilige Kindertagesstätte festlegt. Die Teilnahmemöglichkeit an der Mittagsverpflegung besteht grundsätzlich nur für die in der
Einrichtung länger als 6 Std. täglich aufgenommenen Kinder; in begründeten
Ausnahmefällen entscheidet die Kindergartenleitung.
Artikel 4
§ 8 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
Die Benutzungsgebühr nach § 7 Abs. 3 ermäßigt sich in der Kernzeit für das zweite,
die Einrichtung parallel besuchende Kind auf die Hälfte; jedes weitere Kind ist von
der Benutzungsgebühr in der Kernzeit befreit.
Artikel 5
Dieser zweite Nachtrag tritt mit dem Tage nach dessen öffentlicher Bekanntmachung
in Kraft.
Wolfhagen, den 07.07.2008
Der Magistrat
Schaake
Bürgermeister
2
Qualitätsstandards der städt. Kindertagesstätten Wolfhagen
Strukturkriterien
1 Qualifikation
2 Risikoeinschätzung
S1 Träger (T)
Der T stellt sicher, dass jede
Leitung der städt. Einrichtungen
mindestens alle 2 Jahre
eine Unterweisung zum Thema
Kindeswohlgefährdung (KWG)
gem. § 8a SGB VIII erhält.
S2 alle Mitarbeiter
Alle KL und FK verfügen über die
Fähigkeit gewichtige
Anhaltspunkte einer KWG
zu erkennen.
Prozesskriterien
P1 Kita-Leitung (KL)
Die KL stellt sicher, dass jährlich alle
Mitarbeiter der Einrichtung , im Rahmen
einer Dienstbesprechung, über die aktuellen
Inhalte der Standards im Kinderschutz
informiert werden.
P2 Fachkräfte
Die FK dokumentieren Symptome /
Anzeichen / Beobachtungen die auf eine
KWG hindeuten können.
Die Fachkräfte sorgen bei einer
vermuteten KWG, unter Beteiligung der
Kita-Leitung, unmittelbar für einen
Austausch im Gruppenteam (bei Bedarf
evtl. mit weiteren Fachkräften der
Einrichtung) zur Einschätzung
des Gefährdungspotentials.
Die KL führt gemeinsam mit den
FK eine systematische Einschätzung
des Gefährdungsrisikos anhand der
vorliegenden Dokumentation durch.
Ergebniskriterien
E1 Konzeption
Die Kitakonzeption sorgt dafür, dass
dass alle KL und alle Fachkräfte (FK)
ausreichend über das Thema
"Kinderschutz" informiert sind und
im Notfall fachlich richtig handeln
können.
E2 Dokumentation
Eine dokumentierte Einschätzung
liegt vor, aus der hervorgeht, ob
von einer KWG auszugehen ist.
Wenn bei der Risikoeinschätzung
die Eltern /Sorgeberechtigten (SO)
nicht einbezogen werden, sind
hierfür konkrete Gründe zu
dokumentieren
Themenbereiche
3 Interdisziplinäre
Zusammenarbeit
4 Beratung
Strukturkriterien
S3 Kita-Leitung
Die KL ist befähigt und
autorisiert mit anderen Stellen
(z. B. Jugendamt) und Personen
(Insoweit erfahrene Fachkraft
ieF) zusammenzuarbeiten.
S4 Kita-Leitung
Die KL verfügt über die
notwendige Beratungskompetenz, um einschätzen zu können,
welche individuellen Hilfen
geeignet sind und von dem Kind
und seinen Eltern / SO in
Anspruch genommen werden
können.
Prozesskriterien
P3 Kita-Leitung
Die KL informiert bei einer vermuteten
KWG den T über die Vermutung und über
das geplante Vorgehen.
P4 Kita-Leitung
Die KL bietet den Eltern / SO ein Informations- und Beratungsgespräch an, das auf
eine Inanspruchnahme von Hilfen basiert.
Ergebniskriterien
E3 qualifizierte Einschätzung
Durch die Zusammenarbeit aller
Fachstellen, ist eine schnelle und
umfassende sowie qualifizierte
Einschätzung der Situation
möglich.
E4 Transparenz und Aufklärung
Die Eltern / SO kennen die Folgen
der KWG und die Notwendigkeit
der angebotenen Hilfen.
Die Eltern / SO wirken, auf der Basis
ihrer Möglichkeiten, an der
Umsetzung des Maßnahmeplans
mit.
Themenbereiche
5 Maßnahmen zum
Kinderschutz
6 Jugendamt (ASD)
Strukturkriterien
S5 Kita-Leitung
Die KL verfügt über die
Kompetenz geeignete Maßnahmen zum Schutz des Kindes
auszuwählen
S6 Träger
Der T schließt eine Vereinbarung
mit dem Jugendamt
gem. § 8a SGB VIII
Prozesskriterien
P5 Kita-Leitung
Die KL entwickelt in Abstimmung
mit den beteiligten Personen (z. B. Eltern,
SO, ieF, Personal aus der Gruppe, …)
unmittelbar im Anschluss an die
Gefährdungsanalyse einen individuellen
Maßnahmenplan, aus dem Handlungsprozesse zur Sicherstellung des Kindes
hervorgehen.
Die KL überprüft den Maßnahmenplan
fortlaufend auf seine Aktualität und sorgt
für seine Anpassung.
P6 Kita-Leitung
Die KL informiert den ASD wenn:
* eine Abschätzung des Gefährdungsrisikos
nicht in gebotener Weise erfolgen kann.
* absehbar ist, dass notwendig erachtete
Hilfen nicht in Anspruch genommen werden.
* wenn angebotene Hilfen nicht
ausreichend erscheinen.
Ergebniskriterien
E5 Vereinbarungen treffen
Ein aktueller Maßnahmenplan
liegt vor.
Die Eltern / SO wirken, auf der Basis
ihrer Möglichkeiten, an der
Umsetzung des Maßnahmeplans
mit.
Wenn der Maßnahmenplan nicht
vorsieht, dass die Eltern / SO
einbezogen werden sollen, sind
hierfür konkrete Gründe zu
benennen.
E6 Gefährdungsmeldung
gem. 8a SGB VIII
Die Information an das Jugendamt
beinhaltet neben persönlichen
Angaben über das Kind weitere
wichtige Anhaltspunkte:
* Das Ergebnis der gemeinsamen
Gefährdungsanalyse.
* Den Maßnahmenplan und die
bisher veranlassten Maßnahmen.
* Verlauf / Ergebinis der bislang
durchgeführten Maßnahmen.
* Gefährdungseinschätzung.
* Den Zeitpunkt der Meldung an das
Jugendamt.