Jahresbericht 2012 - Studentenwerk OstNiedersachsen

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Jahresbericht 2012 - Studentenwerk OstNiedersachsen
Jahresbericht 2012
Rund ums Studium.
Braunschweig:
Lüneburg:
3 Mensen, 4 Cafeterien, 1 Coffee-Bar, 1 Bistro-Shop, 8 Wohnheime,
1 Gästehaus, Gästeapartments, Studienfinanzierung, 2 Krippen,
flexible Kinderbetreuung, Sozialberatung, psychologische Beratung
2 Mensen, 5 Wohnheime, Gästeapartments, Studienfinanzierung, 2 Kindertagesstätten, Kulturbüro, Sozialberatung, psychologische Beratung
Buxtehude:
Studienfinanzierung, alle Leistungen des Standorts Braunschweig
1 Wohnheim, Studienfinanzierung, Sozialberatung, Kulturbüro
Clausthal-Zellerfeld:
Salzgitter:
Suderburg:
1 Mensa, 1 Cafeteria, 1 Espressobar, 10 Wohnheime, Gäste­
apartments, Studienfinanzierung, flexible Kinderbetreuung,
Sozialberatung, psychosoziale Beratung
1 Mensa, 2 Wohnheime, Studienfinanzierung, Sozialberatung,
Kulturbüro
Hildesheim:
1 Mensa, 1 Cafeteria, 4 Wohnheime, Studienfinanzierung,
1 Kindertagesstätte, alle Leistungen des Standorts Braunschweig
2 Mensen, 1 Cafeteria, 1 Bistro, 2 Wohnheime, Studienfinanzierung, Sozialberatung, psychologische Beratung, 1 Kindertagesstätte, flexible Kinderbetreuung, Kulturbüro
Holzminden:
1 Mensa, Sozialberatung, psychologische Beratung
Wolfenbüttel:
Wolfsburg:
1 Wohnheim, Studienfinanzierung, alle Leistungen des Standorts Braunschweig
Jahresbericht
2012
Impressum
Jahresbericht 2012
Herausgeber:
Studentenwerk OstNiedersachsen, der Geschäftsführer
Katharinenstr. 1, 38106 Braunschweig
Tel. (0531) 391 - 48 07, Fax (0531) 391 - 48 48
info@stw-on.de, www.stw-on.de
Redaktion & Layout: Kommunikation & Marketing
Fotos: Studentenwerk OstNiedersachsen
www.fotolia.com: S. 6 Viktor / S. 10 arkpo / S. 11 contrastwerkstatt / S. 17
ehrenberg-bilder / S. 21 Robert Kneschke / S. 27 Serhiy Kobyakov / S. 31 adistock / S. 35 yanlev / S. 39 Wrangler / S. 45 Marco2811
www.pixelio.de: S. 3 Gerd Altmann / S. 5 Rolf van Melis; Eva-Maria Roßmann
/ S. 19 Ralph-Thomas Kühnle / S. 41 Uwe Schlick / S.42 Jorma Bork
Auflage: 250 Stück
Inhaltsverzeichnis
01
Vorwort
02
Gremienmitglieder
03
Jahreschronik
07
Hochschulgastronomie
11
Wohnen
17
Studienfinanzierung
21
Beratung & Hilfe
27
Kindertagesstätten
31
Kulturarbeit
35
Kommunikation & Marketing
39
Finanzen & Controlling
45
Personal
49
Studierendenzahlen
50
Satzung/Niedersächsisches
Hochschulgesetz (NHG)
Vorwort
Liebe Leserin,
lieber Leser,
#
Haben Sie Fragen?
Geschäftsführer
Sönke Nimz
Tel. (0531) 391-48 01
gf@stw-on.de
vor Ihnen liegt die Zusammenfassung der
Daten, Fakten, Zahlen und Berichte zur Arbeit
des Studentenwerks OstNiedersachsen im
vergangenen Jahr. Wir wollen Ihnen damit ein
Bild dessen vermitteln, was das Studentenwerk macht, und Sie über wichtige Ereignisse
und Veränderungen informieren.
2012 stand erneut ganz im Zeichen des doppelten Abiturjahrgangs. Trotz neu entstandener
Wohnheime und neuer Gästezimmer, stellte
uns der große Ansturm an Studienanfängern
an allen Standorten vor große Herausforderungen. Unsere Mensen gingen erfolgreich mit
der neuen, leichten Menülinie „mensaVital“
an den Start. Und das Betreuungsangebot für
Kinder von Studierenden und Mitarbeitern
während der Ferienzeit konnte weiter ausgebaut werden. Parallel dazu wurde unser EUFortbildungsprojekt „Campus der Zukunft“ mit
umfangreichen Angeboten weitergeführt.
Über all dies können Sie im Bericht mehr erfahren. Ich möchte an dieser Stelle vor allem
Dank sagen. Danke an alle Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, die mit großem Einsatz und
Engagement daran mitarbeiten, das Studentenwerk weiterzuentwickeln. Wesentlichen Anteil
an der Entwicklung hatten und haben meine
Stellvertreterin, Marianne Behrend-Backhus,
mein Stellvertreter, Michael Klink, und der
Personalrat unter dem Vorsitz von Götz Draeger.
Ihnen und meiner Sekretärin, Hannelore Scheunemann, sage ich besonders herzlichen Dank
für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Außerdem danke ich allen Gremienmitgliedern, die ehrenamtlich und mit viel Einsatz
in unseren Organen mitgewirkt haben, sowie
den Hochschulen, den Studierendenschaften
und weiteren Organisationen im Umfeld der
Hochschule für die gute Kooperation und die
Unterstützung unserer Arbeit. Danke auch an
alle weiteren Partner und Firmen, mit denen
wir im vergangenen Jahr vertrauensvoll zusammengearbeitet haben.
Wir haben uns bemüht, den Jahresbericht
inhaltlich und grafisch so zu gestalten, dass er
gut lesbar ist und sie anspricht. Über kritische
und ermunternde Anmerkungen zu dieser
Gestaltung und zu unserer Arbeit freuen wir
uns gleichermaßen. Nähere Erläuterungen zu
allen dargestellten Themen geben wir Ihnen
auf Anfrage gern.
Braunschweig, August 2013
Sönke Nimz
(Geschäftsführer)
Gremienmitglieder 02
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Stellvertr. Geschäftsführerin
Marianne Behrend-Backhus
Tel. (0531) 391-48 02
m.behrend-backhus@stw-on.de
Gremienmitglieder
Verwaltungsratsmitglieder (Stand 31.12.2012)
TU Braunschweig:
Präsident Prof. Dr. Dr. h.c.
Jürgen Hesselbach (Vorsitzender)
Myrna Sieden, Studentin
HBK Braunschweig:
Vizepräsident Prof. Uli Plank
Alina Zelenyi, Studentin
Ostfalia:
Vizepräsidentin
Prof. Dr. Rosemarie Karger
Alexander Siemon, Student
Stiftung Universität HI:
Präsident Prof. Dr.
Wolfgang-Uwe Friedrich
Cathleen Tischoff, Studentin
HAWK HI/HO/GÖ:
Vizepräsident
Prof. Dr. Wolfgang Viöl
N.N.
Leuphana Universität LG: Vizepräsident
Holm Keller
Kevin Kunze, Student
TU Clausthal:
Präsident Dr. Thomas Hanschke Markus Selig, Student
Hochschule 21:
Präsident Prof. Dr.
Martin Betzler
Florian Prokosch, Student
Wirtschaft & Verwaltung:Dr. Martin Kleemeyer
Garnet Alps
#
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Stellvertr. Geschäftsführer
Michael Klink
Tel. (04131) 789 63 29
m.klink@stw-on.de
Beratende Mitglieder:
Alle Vorstandsmitglieder
Sönke Nimz, Geschäftsführer
Michael Klink, stellv. Geschäftsführer
Marianne Behrend-Backhus,
stellv. Geschäftsführerin
Mitglieder des Personalrats
(Studentenwerk)
Vorstandsmitglieder (Stand 31.12.2012)
Vorsitzender:Reinhold Müller, Lüneburg
Stellv. Vorsitzender:
Sebastian Makowka, TU Clausthal
Studentische Mitglieder:
Philine Busch, Universität Lüneburg
Marc Dominik Bennett,
TU Braunschweig
Sebastian Makowka, TU Clausthal
Susanne Stroh, Ostfalia
Christiane Bender, Uni Hildesheim
Nichtstudentische Mitglieder:Lutz Röttger, HBK Braunschweig
Dr. Christoph Strutz,
Universität Hildesheim
Volker Küch, Ostfalia
Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Busch,
TU Clausthal
Beratende Mitglieder:
Sönke Nimz, Geschäftsführer
Michael Klink, stellv. Geschäftsführer
Marianne Behrend-Backhus,
stellv. Geschäftsführerin
03 Jahreschronik
JANUAR
Rechtsberatung für Studierende der
TU Clausthal
Studierende, die rechtliche Unterstützung
brauchen, haben seit Beginn des Jahres 2012
die Möglichkeit, sich kurzfristig von einem ortsansässigen Anwalt beraten zu lassen. Dieser
Service wird vom Studentenwerk und dem AStA
der TU Clausthal finanziert.
Bisher mussten Studierende zunächst einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht beantragen, bevor sie eine Erstberatung in
Anspruch nehmen konnten. Unter bestimmten
Umständen lehnt das Gericht die Ausstellung
eines solchen Beratungshilfescheins jedoch
ab, z.B. aufgrund fehlender Unterlagen oder
zu hohem Vermögen. Zudem gibt es immer
wieder Situationen, in denen Studierende sehr
schnell rechtliche Unterstützung brauchen und
somit für die Beantragung beim Amtsgericht
keine Zeit bleibt. In diesen Fällen können sich
die Studierenden an die Sozialberaterin des
Studentenwerks oder den AStA wenden. Diese
arbeiten eng mit einer ortsansässigen Anwältin
zusammen und können unbürokratisch eine
Erstberatung vermitteln. Falls darüber hinaus
noch Bedarf an rechtlicher Beratung besteht,
kann die Anwältin Möglichkeiten der Prozesskostenhilfe prüfen.
MÄRZ
MAI
Neues Wohnheim
Momente der Begegnung
In das Wohnheim Karlstraße in Braunschweig
ziehen im Frühjahr die ersten Studierenden
ein. Erstmalig wurde in Abstimmung mit dem
Studentenwerk von einem privaten Investor ein
Wohnheim errichtet, um es langfristig an das
Studentenwerk zu vermieten. Auf diese Weise
schont das Studentenwerk seine Liquidität
und verringert sein Risiko. Das Wohnheim mit
seinen modern ausgestatteten Zimmern und
Apartments liegt in fußläufiger Entfernung zur
Technischen Universität, unweit des Botanischen Gartens.
155 Mal haben Studierende von HAWK und
Universität Hildesheim „Begegnungen“ im
Bild festgehalten und als Beitrag zum gleichnamigen Fotowettbewerb an das Kulturbüro
Hildesheim gesendet.
Bereits im November des Vorjahres hatte eine
Jury, bestehend aus FotografInnen und Fotografiedozenten, aus Mitgliedern der ASten und
Mitarbeiterinnen der Auslandsämter, die Qual
der Wahl. Anrührend, witzig, beeindruckend,
skurril, nachdenklich, kritisch; Schnappschuss
oder Inszenierung – auf sehr unterschiedliche
Weise dokumentierten die Fotografinnen und
Fotografen den Moment der Begegnung.
Nach langen, engagierten Diskussionen der Jury
standen Michaela Strobel, Sebastian Weber
und Eva Tenzler als Preisträger fest. Ihre Fotos
und weitere von der Jury ausgewählte Arbeiten
waren von Jahresbeginn bis Ende Mai in der
Galerie des Studentenwerks in Hildesheim
zu sehen und schufen zahlreiche Anlässe für
Begegnungen und Gespräche.
Jahreschronik 04
MAI
JUNI
JULI
Das Bild der Anderen
Mutti besucht die Mensen des
Studentenwerks
Zwerge freuen sich über Spende des
Lions Clubs
Das Studentenwerk überraschte die Studierenden im Juni mit einer besonderen Aktion in
seinen Mensen: Mutti kam zu Besuch!
Mutti, alias Schauspielerin Elisa Salamanca,
war den Studierenden bereits durch die 2011
gestartete Werbekampagne bekannt. Auf ihrem
Roadtrip warb sie nun nicht nur auf Plakaten
und Postkarten für die Angebote des Studentenwerks, sondern kam in den gastronomischen Einrichtungen direkt mit den Gästen
ins Gespräch. Jeweils zur Mittagszeit hielt sich
Mutti in der Mensa auf und plauderte mit den
Studierenden über Speisepläne, BAföG-Anträge
und Kinderbetreuung.
Wer wollte, konnte sich mit Mutti für das Familienalbum auf Muttis Facebookseite ablichten
lassen oder bei einem Gewinnspiel einen Mensagutschein im Wert von bis zu 50 € gewinnen.
Dank einer großzügigen Spende des Braunschweiger Lions Clubs an das Studentenwerk
OstNiedersachsen können sich die Kinder der
Kita „Zwerge“ über ein neues Bällebad und
einen Kreativtisch freuen. Im Juli wurden die
Spielgeräte offiziell ihrer Bestimmung übergeben. Insgesamt hatte der Lions Club 3000 Euro
zur Verfügung gestellt. STW-Geschäftsführer
Sönke Nimz lobte diese Unterstützung: „Wir
legen in unseren Kitas großen Wert auf die
Ausbildung sozialer Kompetenz bei den Kindern und freuen uns, dass das auf diese Weise
vom Lions Club Braunschweig Dankwarderode
gewürdigt wird.“
Zwei aufeinander bezogene Ausstellungen
fanden im Mai unter dem Titel „Das Bild der
Anderen“ parallel an zwei Orten auf dem
Campus der Leuphana Universität Lüneburg
statt. In der Mensa wurde eine Reihe von
mehr als 40 Fotobannern gezeigt, während im
Methodenzentrum der Universität eine Serie
großformatiger Fotodrucke auf Acrylplatten
sowie eine Rauminstallation aus einer Vielzahl von Fotografien in Postkartenformat zu
sehen war – fotografiert von Menschen aus
Pakistan, Afghanistan, Israel, Angola und
den palästinensischen Gebieten, die hier ihre
eigene Lebenswelt in Bildern festhalten und
damit Geschichten aus dem täglichen Leben
erzählen.
Die Initiative zu diesem Ausstellungsprojekt
ging von der Wiener Doktorandin Vera Brandner aus. Realisiert wurde die Präsentation
gemeinsam mit Studierenden der Leuphana im
Rahmen des Projekts „Kultur Austausch“ des
„Was wir über die Welt erfahren, welches
Bild wir uns von anderen Ländern, Kulturen
und Gegebenheiten machen, hängt zu einem
entscheidenden Teil von den Medien ab.“
Hamburger Abendblatt
Kulturbüros des Studentenwerks. Das Ziel war,
den Austausch zwischen Studierenden bzw.
Promovierenden verschiedener Hochschulen
in gemeinsamen (interkulturellen) Projekten
zu fördern.
05 Jahreschronik
JULI
mensaVital – moderne Ernährung für
vitale Menschen
Im Juli geht in allen Mensen des Studentenwerks die neue Menü-Linie mensaVital an den
Start. Sie ist speziell für Menschen entwickelt
worden, die einer vorwiegend sitzenden Tätigkeit nachgehen und sich deshalb eine leichte
und ausgewogene Ernährung wünschen. Speisen, die unter diesem Logo angeboten werden,
sind besonders vitaminschonend und fettarm
zubereitet. Alle Zutaten sind frisch und naturbelassen, auf Aromen und Geschmacksverstärker
wird verzichtet. Frische Kräuter runden die
neue Menü-Linie ab.
AUGUST
SEPTEMBER
Ferienbetreuung auch in Clausthal
Zimmer für Studierende gesucht
Das Studentenwerk OstNiedersachsen hat
während der Sommerferien das Betreuungsangebot für Kinder von Studierenden und
Bediensteten der TU Clausthal ausgeweitet.
Vom 30. Juli bis 31. August erhielt Uni-Nanny
Bärbel Eggers tatkräftige Unterstützung durch
eine Zweitkraft, so dass täglich bis zu zehn Mädchen und Jungen gleichzeitig betreut werden
konnten. Das Angebot galt für Kinder im Alter
von 1 bis 8 Jahren. Diese konnten stunden-,
tage oder wochenweise angemeldet werden.
Die Betreuung fand jeweils in der Zeit von 9.00
bis 17.00 Uhr statt. Für eine Stunde zahlten
studierende Eltern 1,50 €, TU-Bedienstete
zahlten 3,00 €.
Das Studentenwerk hat Privatvermieter in
Braunschweig und Lüneburg dazu aufgerufen,
ihren Wohnraum für Studierende zur Verfügung
zu stellen. Die Nachfrage der neuen Erstsemester an diesen beiden Standorten war so groß,
dass die Wohnanlagen des Studentenwerks
bereits nach kurzer Zeit ausgebucht und alle
Zimmer vermietet waren. Leider müssen wir
alle anderen Interessenten auf die Wartelisten
setzen“, erklärte Ellen Schwitzer, Leiterin der
Wohnheimverwaltung.
„Studierende stürmen die Wohnheime“
Braunschweiger Zeitung
Das Studentenwerk bat deshalb Privatvermieter
um Unterstützung. Die Angebote konnten auf
der Internetseite des Studentenwerks unter
der Rubrik „Biete & Suche“ veröffentlicht oder
auch schriftlich bei der Wohnheimverwaltung
des Studentenwerks eingereicht werden.
Jahreschronik 06
OKTOBER
NOVEMBER
Mensaküche: Frisch und leicht durch
den Uni-Alltag
Studienfinanzierungsmesse in
Braunschweig
Zum Start des Wintersemesters hat sich die
Uni-Mensa in Hildesheim neu aufgestellt und
ihre Gäste eingeladen, den überarbeiteten
Speiseplan kennen zu lernen.
Der neue Betriebsleiter, Mario Dobberkau, der
im Mai seinen Dienst angetreten hatte, erklärte:
„Wir haben einige Gerichte gestrichen, andere
neu aufgenommen, wie z.B. Hähnchenbrust mit
Estragon-Sahne-Sauce oder die vegetarische
Schupfnudelpfanne.“ Mehr Frische kommt jetzt
auf den Tisch, Paniertes und auch Pommes
stehen nicht mehr so oft auf dem Plan.
Rund 300 Plätze umfasst der Speisesaal am
Uni-Campus. Zu Stoßzeiten kann es schon mal
eng werden. „Damit es trotzdem in der Küche
und an der Ausgabe nicht hektisch zugeht,
haben wir unsere Mitarbeiter in den vergangenen Monaten geschult“, so der Mensa-Chef.
„Kundenfreundlichkeit, das Zugehen auf den
Gast und auch der Umgang mit Kritik wurden
in verschiedenen Kursen trainiert.“
Wie finanziere ich mein Studium? Bekomme
ich BAföG? Wie sieht es mit einem Stipendium
aus? Das Studentenwerk OstNiedersachsen
lud alle Interessierten am 7. November zu
einer Studienfinanzierungsmesse im Foyer
des Altgebäudes der TU Braunschweig ein. In
der Zeit von 11 bis 15 Uhr gab es Informationen
rund um das Thema Geld. Diverse Vorträge
boten einen Überblick über Wege der Studienfinanzierung, wie BAföG, Stipendien oder
Studienkredite. Außerdem wurden weitere
Hilfsmöglichkeiten, wie Wohngeld oder Notfalldarlehen, aufgezeigt.
Neben Fachleuten des Studentenwerks standen
den Besuchern u. a. auch Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der TU Braunschweig und der
Ostfalia sowie verschiedener Banken und Begabtenförderungswerke als Ansprechpartner/
innen zur Verfügung.
Dezember
Neues Gästehaus im Magniviertel
Gäste von Universität und Hochschulen residieren seit Dezember stilvoll im neuen Gästehaus
des Studentenwerks. Das Gebäude befindet
sich in zentraler, ruhiger Lage im wunderschönen historischen Magniviertel. In unmittelbarer
Nähe zur Fußgängerzone bieten sich vielfältige
Einkaufsmöglichkeiten in der Innenstadt und in
den Schloss-Arkaden. Sportmöglichkeiten sowie
zahlreiche Kneipen und Bars sind bequem zu
Fuß zu erreichen.
Die sieben Einzel- und sieben Doppelapartments sind nach der Sanierung mit einer hochwertigen Ausstattung versehen worden. Alle
Zimmer werden möbliert vermietet.
Die moderne Küche ist mit einem Grundsortiment
an Geschirr ausgestattet. Auf Wunsch können
auch Bettwäsche und Handtücher gemietet
werden.
HOCHSCHULGASTRONOMIE
Hochschulgastronomie 08
Essenszahlen regional unausgeglichen
Das erste Jahr mit einem doppelten Abiturjahrgang stellt sich im Ergebnis der Umsätze
und Essenszahlen von Region zu Region unterschiedlich dar. Die Regionen Süd und Nord
können aufgrund der zusätzlichen Studierenden im Vergleich zum Vorjahr auch gestiegene
Essenszahlen und Umsätze verzeichnen: Für
Lüneburg und Suderburg ein Plus von 9 145
Essen (+2,2 %), für Hildesheim, Holzminden und
Clausthal ein Plus von 7 935 Essen (+1,4 %). In
Braunschweig und Wolfenbüttel ist ein Minus
von 34 172 Essen (-2,3 %) festzustellen. Gründe
für die rückäufige Entwicklung in der Region
Mitte liegen vermutlich in den begonnenen, bzw.
laufenden Bau- und Sanierungsmaßnahmen
sowie im veränderten Konsumverhalten der
Studierenden.
Die bereits 2011 festgestellten örtlich-strukturellen Veränderungen an den Hochschulstandorten
– zeitlich engere Studienstrukturen, weitere
Wegstrecken zwischen Vorlesungstandorten,
zunehmender finanzieller Druck und das daraus
resultierende geänderte Konsumverhalten der
Studierenden – zeigten auch 2012 ihre direkten
Auswirkungen auf die Aufwand- und Erlössituation. Die insbesondere in Braunschweig eingeleiteten Maßnahmen sind ein Zeichen für die nötige
#
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Leiter Hochschulgastronomie
Michael Gruner
Tel. (0531) 391-48 50
m.gruner@stw-on.de
Kurskorrektur. Die Weichen zu einer zukunftsorientierten und zeitgemäßen Gastronomie an
den Hochschulen sind gestellt. In den nächsten
Jahren wird mit der sukzessiven Realisierung der
einzelnen Vorhaben ein neuer Dienstleistungsgedanke wahrnehmbar werden.
Aktionskalender
Die Idee eines Aktionskalenders in den Mensen
hat sich etabliert. Jeden Monat wurden saisonale
Gerichte unter einem bestimmten Motto angeboten – von „Deftige Hausmannskost“ über „Bella
Italia“ bis zur Fußball EM. Die Mensen entschieden eigenständig darüber, welche Themen und
welcher Zeitrahmen sich für den Aktionskalender
am besten eigneten. Dies ermöglichte den BeQualitätsmanagement
trieben weitgehende Planungsfreiheit, bei der
Das studentenwerkseigene HACCP-Hygienekonz. B. die unterschiedlichen vorlesungsfreien
zept kommt in allen Betrieben zur Anwendung.
Zeiten berücksichtigt werden konnten.
In Zusammenarbeit mit dem Lufthansa-Hygiene-Institut wird das Konzept in regelmäßigen
Strukturveränderung für die Standorte Clausthal
Abständen überprüft und aktualisiert. Darüber
und Hildesheim
hinaus führt der Hygienebeauftragte des StuFür die Standorte Clausthal und Hildesheim
dentenwerks regelmäßig interne Audits in den
wurde eine Bereichsleitung Süd eingerichtet.
Betrieben durch.
In Clausthal haben sich die Essenszahlen seit
2009 durchweg positiv entwickelt. Dies konnte
u. a. durch einen an den Bedürfnissen der Gäste
Neue Konzepte und Aktionen
ausgerichteten Speiseplan sowie den im VorVerkaufswagen angeschafft und fest
dergrund stehenden Servicegedanken erreicht
installiert
werden. Durch eine gemeinsame Bereichsleitung
Im Juni 2012 wurde ein Verkaufswagen in Hildes- wird angestrebt, diese positiven Effekte auch
heim an den Start gebracht. Er versorgt die Stu- auf Hildesheim zu übertragen.
dierenden und Bediensteten an den Standorten
„Domäne“ und „Samelsonplatz“, außerdem in Weichen für neues Gastronomiekonzept im
der vorlesungsfreien Zeit am „Bühler Campus“. Bereich Mitte sind gestellt
Das Angebot reicht von belegten Brötchen über Die Planungen und die Finanzierung für ein
Snacks und Kuchen bis zu täglich einer warmen neues Gastronomiekonzept im Bereich Mitte
Mahlzeit sowie einer vegetarischen Variante.
sind gesichert. 2013 wird der Planungsschritt 1,
Eröffnung einer Kaffeebar und eines Gastronomiepavillons, umgesetzt.
mensaVital eingeführt
Mit dem Slogan „mensaVital – moderne Ernährung für vitale Menschen“ wurde im Sommer
2012 eine neue Menülinie eingeführt. mensaVital
wurde speziell für Menschen entwickelt, die einer
vorwiegend sitzenden Tätigkeit nachgehen und
sich deshalb eine leichte und ausgewogene
Ernährung wünschen. Speisen, die unter diesem
Logo angeboten werden, sind besonders vitaminschonend und fettarm zubereitet. Alle Zutaten
sind frisch und naturbelassen, auf Aromen und
Geschmacksverstärker wird verzichtet. In allen
09 Hochschulgastronomie
Betrieben fanden zur Einführung Probieraktionen Qualifizierung
statt, die bei den Gästen auf großes Interesse stie- Auch in 2013 stellt die Abteilung Hochschulgasßen. Inzwischen ist mensaVital in allen Mensen tronomie mit 217 Mitarbeiterinnen und Mitaretabliert und wird fast täglich angeboten.
beitern im Vollsemester die personalintensivste
Einrichtung des Studentenwerks dar. Die um 4,1
% gestiegenen Personalkosten sind vorrangig
mit den im Rahmen des EU-Projekts zusätzlichen
Nachhaltigkeit
Arbeitszeiten für Schulung und Training des
Auch 2012 hat im Studentenwerk das Thema
Personals zu begründen.
Nachhaltigkeit einen besonderen Stellenwert
eingenommen. Zusätzlich zu den bereits ergrifDie in 2011 begonnenen Qualifizierungs- und
fenen Maßnahmen erstellte die neu gegründete
Trainingsmaßnahmen im Rahmen des EU-geförArbeitsgruppe „Qualitätszirkel Fisch“ 2012 eine
derten Schulungskonzepts wurden auch in 2012
eigene Einkaufsliste, die sich an den Listen von
fortgesetzt. Im Mittelpunkt standen TrainingsmaßWWF und Greenpeace orientiert. In diese Aufstelnahmen zur Service- und Gastorientierung für
lung, die regelmäßig aktualisiert wird, werden
Ausgabe- und Servicekräfte sowie Schulungen mit
nur Fischsorten aufgenommen, die nachweislich
den Schwerpunkten Führung und Organisation für
nicht im Bestand gefährdet sind bzw. aus konFührungs- und Fachkräfte. Aber auch Deutschkurtrollierter Aquakultur stammen.
se für Mitarbeiter mit Migrationshintergrund, die
an den Ausgaben und Kassen tätig sind, wurden
angeboten sowie Englischkurse für Cafeteria- und
Küchenleitungen, an die sich in der Regel die
in- und ausländischen Studierenden mit ihren
Fragen wenden.
Die ersten Trainings mit dem Schwerpunkt der
besseren Qualifizierung von Fachkräften haben
Ende 2012 begonnen. Diese haben optimale
Prozessabläufe ebenso im Fokus, wie neue
Produktionsverfahren, bspw. Front-Cooking und
Cook & Chill. Die Schulungen sollen den bereits
ausgebildeten Fachkräften die Chance geben,
sich zukünftig näher an den Interessen des
Gastes orientieren zu können.
# Auf einen Blick
Im Jahr 2012 wurden im Studentenwerk OstNiedersachsen
arbeitet. Davon waren 49
163 Tonnen Fleisch ver-
Tonnen (1/3!) Fleisch aus artgerechter Tierhaltung.
Insgesamt wurden 9,6 Tonnen Currywürste (64 000 Stück) verarbeitet. Das entspricht dem Gewicht
von 13
Kleinwagen.
Entwicklung der Essenszahlen
2008
2009
2010
2011
2012
Mensa 1 Braunschweig
1 030515
1009393
969862
966 552
929237 Mensa 2 Braunschweig
350127
352028
347134
338 066
324305
Mensa HBK
101778
84208
73242
65 791
63992
Braunschweig gesamt
1 482420
1445 629
1390238
1 370 409
1317534
Mensa Uni Hildesheim
151151
147116
138535
149 107
176568
Mensa Hohnsen
99477
100276
113043
102 608
71817
Hildesheim gesamt
250628
262481
251 578
251 715
248385
Mensa Campus
380099
284213
298083
374 115
395875
Mensa Volgershall
80718
60683
55259
13 577
0
Lüneburg gesamt
390917
344896
353342
387 692
395875
Mensa Suderburg
16280
15964
23296
34 191
35153
139246
147350
97968
91 735
110438
15089
41264
43 379
51821
234051
253 707
265928
268 756
271579
2 513542
2470027
2423614
2 447 877
2 430785
Mensa Wolfenbüttel
Mensa Holzminden
Mensa Clausthal
Gesamt
WOHNEN
Wohnen 12
Studentisches Wohnen
Die deutlich erhöhte Anzahl der Studienanfänger machte es schwierig, alle Wohnraumwünsche der Studierenden zu erfüllen. Zum
Semesterbeginn gab es an allen Standorten
Versorgungsengpässe, die mehr oder weniger
groß waren.
In Braunschweig wurden zum Wintersemester
vorübergehend Notunterkünfte bereitgestellt.
In enger Zusammenarbeit mit dem AStA gelang
es uns, durch Aufrufe und Rundmails sowie
kurzfristige, unbürokratische Absprachen,
viele zusätzliche Unterkunftsmöglichkeiten
zu schaffen.
In Wolfenbüttel verminderte sich durch die sanierungsbedingte Schließung des Gästehauses
Am Exer 8 das Wohnraumangebot. Die Bewohner
des Wohnheims konnten aber in Braunschweig
untergebracht werden. Dort eröffnete zeitgleich
ein neues Wohnheim mit 21 Plätzen. Das Gebäude ist zentral gelegen und modern ausgestattet.
Es war das erste Wohnheim, das wir gemeinsam
mit einem Investor realisiert haben. Dieser
hat das Gebäude nach unseren Vorstellungen
errichtet und ausgestattet und vermietet es jetzt
langfristig an uns. Dieses Modell schont die
Liquidität des Studentenwerks und vermindert
das Risiko. Die Mieten sind so kalkuliert, dass
sich das Wohnheim selbst trägt.
#
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Leiterin Wohnen
Ellen Schwitzer
Tel. (0531) 391-48 20
e.schwitzer@stw-on.de
Service
Insgesamt arbeitet die Abteilung Wohnen von
Jahr zu Jahr weiter daran, ihren Service zu verbessern. So wurde das Servicekräftekonzept
weiter ausgebaut, in Clausthal wurden die
Starterpakete um ein Geschirrpaket erweitert.
Die Servicepakete werden immer beliebter bei
unseren Mieterinnen und Mietern, insbesondere
die angebotenen Matratzen und die Bettwäsche.
An weiteren Standorten wurden Keyboxen
installiert, so dass ein Einzug ins Wohnheim
zu jeder Zeit möglich ist – auch außerhalb
der üblichen Arbeits- und Sprechzeiten. Die
eingeführten mobilen Kartenlesegeräte haben
sich bewährt und geben den Mieter/innen die
Möglichkeit der bargeldlosen Zahlung.
Infolge von intensiven Gesprächen und Absprachen mit dem Bereich Reinigung der Hochschulservice OstNiedersachsen GmbH ist es gelungen, die Sauberkeit in den Wohnheimen und
speziell in den Zimmern zu erhöhen. Um einen
höheren Standard bei der Sauberkeit auch in
den Gemeinschaftsräumen zu erlangen, haben
wir uns entschlossen, mit einer wöchentlichen
Reinigung – zunächst im Wohnheim Weststadt
in Braunschweig – zu beginnen. Aufgrund der
guten Ergebnisse werden wir dieses auf weitere
Objekte ausdehnen.
Instandhaltung
Auch im Jahr 2012 wurden in den Wohnheimen zahlreiche Instandhaltungsmaßnahmen
durchgeführt sowie – nach Brandschutzbegehungen mit der Feuerwehr und dem Bauordnungsamt – beanstandete Mängel beseitigt.
Dabei sind folgende Maßnahmen besonders
hervorzuheben:
Das Wohnheim 1 in Clausthal erhielt
einen Fassadenanstrich nach Vorgaben
des Denkmalschutzes.
11 Im Wohnheim 12 in Clausthal wurden
Edelstahlküchen eingebaut und Flurbelege erneuert sowie das Brandschutzkonzept überarbeitet und umgesetzt.
11
13 Wohnen
Der Fensteranstrich im Michaelishof in
Braunschweig wurde nach den Richtlinien
des Denkmalschutzes erneuert.
11 Ein neues Wohnheim entstand in der
Karlstraße in Braunschweig.
11 Im Wohnheim am Exer 8 (F) A in Wolfenbüttel ist mit einer umfangreichen Brandschutzsanierung begonnen worden, die
2013 abgeschlossen wurde.
11 Ein erstes eigenes Block-Heiz-Kraftwerk
konnte im Wohnheim 12 in Wolfenbüttel
in Betrieb genommen werden.
Beschluss durch Vorstand und Verwaltungsrat
wird im Dezember 2013 mit den Baumaßnahmen begonnen.
In allen Wohnheimen erfolgte eine kontinuierliche Renovierung von leer gezogenen Zimmern,
die dann oft auch mit neuem Mobiliar ausgestattet wurden. Insgesamt wurden erhebliche
Mittel für den Austausch von Pantryküchen,
Kühlschränken, Möbeln, für Badsanierungen
und Renovierungen aufgewandt
Ein Teil dieses Aufwands ist leider auf Vandalismus zurückzuführen. Im Berichtsjahr musste
sich das Studentenwerk zunehmend mit diesem
Darüber hinaus liefen die Planungen für die Thema beschäftigen. Die Beseitigung der SchäSanierung des mit rund 850 Plätzen größten den verursachte erhebliche Kosten. Wir werden
Wohnheims des Studentenwerks, das Apart- uns zukünftig verstärkt Gedanken machen, wie
menthaus Mühlenpfordstraße (APM), an. Nach wir der Zerstörungswut begegnen können.
11
Braunschweig: Gästeapartmenthaus im Magniviertel
Willkommen zu Hause
Um den neuen Bewohner/innen den Einstieg in
ihren neuen Lebensabschnitt zu erleichtern und
sie bei der Eingewöhnung zu unterstützen, hat
die Abteilung Wohnen in Zusammenarbeit mit
den KollegInnen der Beratung im Rahmen eines
Projekts verschiedene Maßnahmen erarbeitet.
Diese sollen im Jahr 2013 erstmalig umgesetzt
werden. So arbeiten die Mitarbeiter/innen enger
mit den Heimselbstverwaltungen zusammen,
begleiten die Aufstellung von Heimsprechern
und schaffen Voraussetzungen für gemeinschaftliche Aktivitäten. Bei einer Begrüßungsveranstaltung sollen sich die Erstsemester
besonders willkommen fühlen.
Gästezimmer
Unser Angebot an Gästezimmern hat sich in
2012 deutlich erhöht. Dies geschah angesichts
einer stetig steigenden Nachfrage durch die
Hochschulen. Aber auch Eltern oder Freunde
nutzen gerne die Gelegenheit, bei Besuchen
in unseren Wohnheimen zu wohnen.
In Lüneburg haben wir das Angebot um zwei
Gästezimmer im Wohnheim Salzbrücker Straße
erweitert, in Clausthal konnte ein zusätzliches
Gästeapartment auf dem Campus eingerichtet
werden. In Braunschweig stehen seit Eröffnung
unseres neuen Wohnheims Karlstraße fünf
Apartments mit sieben Plätzen für Gäste zur
Verfügung und seit Jahresende ein Gästehaus
im zentral gelegenen Magniviertel mit insgesamt 14 Einzel- und Doppelapartments. Alle
Apartments sind modern ausgestattet und
sehr nachgefragt.
Campus der Zukunft
Alle Mitarbeiter/innen der Abteilungen nahmen
intensiv an den Schulungen im Rahmen des
EU-Projekts „Campus der Zukunft“ teil. Insbesondere die erweiterten Englischkenntnisse,
aber auch die Weiterbildungen in Konflikt- und
Zeitmanagement sowie Mietrecht erwiesen sich
als sehr hilfreich für die tägliche Arbeit.
15 Wohnen
# Auf einen Blick
Wohnheim
Seit
Wohnheimplätze
Größe in m²
Gesamtmiete in Euro
(davon
behindertengerecht)
(von – bis)
(von – bis)
Braunschweig
1. Langer Kamp (Hauptgebäude)
1957/1997
87
16,3 – 27,05
256 – 399
Atrium (nur Studentinnen)
1957/1997
48
10,4
197
2. An der Schunter
1967
479
11,4 – 37,0
241 – 336
3. Karlstraße
2011
16 (3)
21,0 – 28,0
319 – 396
5
19,0 –25,0
450 – 500
Gästezimmer
4. APM
1976
852
14,36 – 52,38
232 – 530
5. Wiesenstraße
1999
38
10,02 – 53,68
171 – 458
6. Michaelishof
1983
165
8,0 – 49,08
179 – 431
1992/1994
231
12,57 – 43,01
212 – 676
2008
4
20 – 24
232 – 265
7. Weststadt
8. HF 10
Braunschweig gesamt
1 925 (3)
Buxtehude
9. Estebrügger Straße
1994
93 (2)
12,0 – 52,0
172 – 321
10. Blauer Kamp
1983
170 (1)
11,4 – 56,3
197 – 563
11. Hansering 1 b
1992
131 (2)
12,6 – 16,33
167 – 250
Hildesheim
Hildesheim gesamt
301 (3)
Lüneburg
12. Munstermannskamp
2001
96
16,0 – 22,0
291 – 360
13. William-Watt-Straße
1992
152 (2)
12,0 – 40,0
197 – 277
14. Salzbrücker Straße
1988
126
10,0 – 28,0
176 – 266
15. Alter Handelshof
1983
9
16,0 – 21,0
168 – 286
16. Wichernstraße
1998
66
16,0 – 49,0
216 – 332
Lüneburg gesamt
449 (2)
Wohnen 16
Wohnheim
Seit
Wohnheimplätze
Größe in m²
Gesamtmiete in Euro
(davon
behindertengerecht)
(von – bis)
(von – bis)
Suderburg
17. In den Twieten
1994
117 (2)
13,0 – 58,0
165 – 247
18. Calluna
2011
34
23
321
Suderburg gesamt
151
Wolfenbüttel
19. Salzdahlumer Straße
1992
57
13,03 – 15,58
255 – 275
20. Gerhild-Jahn- Haus
1998
78
12,9 – 33,6
196 – 295
21. Casino
1997
29
11,4 – 33,5
208 – 305
22. Internationales Gästehaus
2006
52
17,2 – 28,7
259 – 399
Wolfenbüttel gesamt
216
Wolfsburg
23. Heßlinger Straße
1997
155 (2)
14,66 – 22,65
263 – 340
24. Heim I
1953 (1726)
37
9,95 – 25,96
158 – 305
25. Heim II
1958
57
10,07 – 20,87
178 – 291
26. Heim III
1963/64
21
10,38 – 14,51
190 – 240
27. Heim IV
1963/64
67
10,38 – 14,51
190 – 240
28. Heim V
1963/64
47
11,26 – 30,50
200 – 210
29. Heim VI
1974/75
170
14 – 21
226 – 240
30. Heim VII
1974/75
125
13,85 – 20,74
227 – 314
31. Heim VIII
1974/75
178
13,87 – 16,24
227 – 257
32. Heim XI
2007/08
280
18,24
270 – 275
33. Heim XII
1960
51
10,71
191
Clausthal-Zellerfeld
Clausthal-Zellerfeld gesamt
1 033
Wohnplätze gesamt
4 323
STUDIENFINANZIERUNG
Studienfinanzierung 18
Hohe Antragszahlen auch
2012
Das Studentenwerk OstNiedersachsen bearbeitet an fünf Standorten mit insgesamt 50
Beschäftigten die eingehenden Anträge auf
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. An vier weiteren Standorten
werden Sprechstunden angeboten.
Nachdem der Niedersächsische Doppelabiturjahrgang außergewöhnlich hohe Antragszahlen
zum Wintersemester 2011 verursacht hatte,
wurde für das Jahr 2012 ein leichter Rückgang
der eingehenden Anträge erwartet. Diese Einschätzung realisierte sich allerdings nicht, die
Zahl der zu bearbeitenden Anträge blieb auf
sehr hohem Niveau nahezu unverändert. Insgesamt 13 989 Anträge auf Ausbildungsförderung
wurden im Jahre 2012 beschieden. Die Summe
der ausgezahlten Förderungsmittel erhöhte sich
nochmals um 5,5 % auf 55, 8 Mio. Euro.
Höhe der monatlich bewilligten
Förderbeträge
Die Statistik über die Höhe der ausgezahlten
Beträge bezogen auf die einzelnen Förderfälle
zeigt, dass 2012 insgesamt 43 % der Studieren-
#
den mehr als 500 Euro monatlich beanspruchen
konnten. Weitere 20 % der geförderten Studierenden erhielten monatlich zwischen 400 und 500
Euro. Lediglich 25 % der Studierenden bekamen
nur bis zu 300 Euro Bafög monatlich.
Es ist zu vermuten, dass Studierende mit einem
Anspruch auf Bafög in geringerer Höhe oftmals
darauf verzichten, einen Antrag auf Leistungen zu
stellen. Dies mag am bürokratischen Aufwand liegen, aber auch an der mangelnden Bereitschaft
der Studierenden, eine Darlehensverpflichtung
einzugehen.
KfW Studien- und Bildungskredite
Das Studentenwerk OstNiedersachsen berät
sowohl in der Abteilung Beratung als auch
durch Mitarbeiter der Abteilung Studienfinanzierung individuell und umfassend über die
KfW-Studienfinanzierungsmöglichkeiten. Als
Vertriebspartner der KfW wurden 2012 insgesamt 69 Studienkredite vermittelt.
Personalentwicklung
Bereits in den vorangegangenen Jahren war
die Bearbeitung der Anträge auf Förderung
lediglich durch eine erhebliche Anzahl von
Überstunden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherzustellen. Aus Fürsorgepflicht aber
Haben Sie Fragen?
Leiterin Studienfinanzierung
Brigitta Graef
Tel. (0531) 391-4900
brigitta.graef@stw-on.niedersachsen.de
auch im Hinblick auf die Sicherstellung unserer
Arbeitsqualität war es deshalb erforderlich,
weitere Stellen zu besetzen. 2012 wurden
deshalb insgesamt fünf zusätzliche Sachbearbeiterinnen an drei Standorten eingestellt.
Um die Arbeitsqualität in der Abteilung weiter
zu verbessern, stand im Jahr 2012 die Fort- und
Weiterbildung der Mitarbeiter im Vordergrund.
Schulungen fanden abteilungsintern im Bereich
des Ausbildungsförderungsrechts, aber auch
über den fachlichen Bereich hinaus abteilungsübergreifend statt.
Erstmals hatten wir im Frühjahr 2012 die
Möglichkeit, eine größere Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über die Studienfinanzierung der KfW schulen zu lassen.
Zwei KfW-Mitarbeiterinnen führten diese
Fortbildungsmaßnahme zentral am Standort
Braunschweig durch.
Fazit
Die hohen Antragszahlen, neue Mitarbeiterinnen, deren Einarbeitung mit einer zusätzlichen
Belastung verbunden war, sowie die umfangreichen Fortbildungen für sämtliche Mitglieder
der Abteilung stellten ein sehr ehrgeiziges
Programm dar, das absolviert wurde, ohne
dass Verzögerungen in der Antragsbearbeitung
auftraten.
Auch wenn im Jahr 2012 erneut zahlreiche
Überstunden anfielen, darf zusammenfassend
die Aussage getroffen werden, dass sich die
Investition gelohnt hat. Für die vor uns liegende Zeit ist die Abteilung gut gerüstet, um die
Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes sicherzustellen.
19 Studienfinanzierung
60000000
55768 456
52887996
50000000
45 475474
41585000
40000000
38129478
35 994002
32991385
34654 062
30000000
20000000
10000000
0
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Entwicklung Auszahlungssumme in Euro
# Auf einen Blick
Im Durchschnitt sind die zu bearbeitenden Akten der Abteilung
Lägen alle im Jahre 2012 bearbeiteten Akten übereinander, so
würde dieser Aktenstapel den
mehr als
Eiffelturm um
25 Meter überragen (der Eiffelturm
hat eine Höhe von 324 Metern).
2,5 cm
dick.
15000
12000
9000
6000
3000
0
Anträge auf BAföG-Förderung
mehr als 600 €; 15 %
bis 600 €; 28 %
bis 500 €; 20 %
bis 400 €; 12 %
bis 300 €; 11 %
bis 200 €; 9 %
bis 100 €; 5 %
Monatliche Förderbeiträge der geförderten Studierenden im Sommersemester 2012
BERATUNG & HILFE
Beratung & Hilfe 22
Psychologische Beratung
Das vielfältige Angebot der psychologischen
Beratungsstellen wird an allen Standorten rege
genutzt. Eine Evaluation Anfang des Jahres
ergab, dass gerade auch die Kombination von
professioneller Spezialisierung, unbürokratischem Vorgehen und Kostenfreiheit Hauptgründe sind, sich an die Beratungsstellen zu
wenden. Ebenso spielen Empfehlungen seitens
ehemaliger Ratsuchender, von Hochschulangehörigen oder niedergelassenen Ärzten eine
große Rolle für die Anmeldung und bestätigen
sowohl die hohe Akzeptanz als auch die Qualität
der geleisteten Arbeit.
Durch die konstant hohe Nachfrage wurde es
jedoch notwendig, sich auf die Kernaufgaben
zu konzentrieren, um ausreichend Kapazität vor
allem für die Einzelberatungen zur Verfügung
stellen zu können. Anfragen von Medien/Presse
nach Interviews oder auch einzelner Fachbereiche nach individuellen Informationsveranstaltungen konnten deshalb nicht durchgängig
bedient werden.
Dennoch gab es auch in diesem Jahr wieder an
den meisten Standorten ein vielfältiges Gruppenprogramm. Dabei haben sich „Klassiker“
wie Entspannungstechniken, Prüfungsangst
bewältigen und Arbeitsstrukturierung/Lerntechniken etabliert. 356 Studierende nutzten
das Angebot in 485 Gruppenstunden.
#
Problemlagen
Die Probleme, mit denen die Studierenden
zu uns kommen, sind sehr unterschiedlich.
Im persönlichen Umfeld sind es häufig Identitäts- und Selbstwertprobleme, Stressbewältigungs- und Erschöpfungsprobleme sowie körperliche und psychosomatische Beschwerden
wie Rückenschmerzen, Verspannungen und
Schlafstörungen. Auch depressive Verstimmungen, Partnerschaftskonflikte und Probleme
mit dem Elternhaus sind durchgängig Themen,
die Beratungsbedarf verursachen. Unter den
studienbezogenen Problemen werden am
häufigsten Schwierigkeiten mit dem Zeitmanagement, Lern- und Arbeitsstörungen sowie
Prüfungsangst genannt.
Besonders in Lüneburg und Clausthal suchen
vermehrt Studienanfänger die Beratung auf. Zum
einen werden aufgrund der verkürzten Schulzeit
die Studierenden immer jünger, zum anderen
ist der Leistungsdruck – sei er real vorgegeben
oder gefühlt – von Anfang an sehr hoch. Die
Stundenpläne sind von Beginn an voll, alle Leistungsnachweise zählen – da bleibt wenig Raum,
um anzukommen und sich zu orientieren.
Insgesamt sind die Anmeldezahlen ähnlich
hoch wie im Vorjahr. 1 532 Ratsuchende nutzten
unser Angebot (2011: 1 542). An den Standorten
Braunschweig und Clausthal, den technischen
Haben Sie Fragen?
Koordinatorin Psychologische Beratung
Michaela Himstedt
Tel. (0531) 391-49 36
m.himstedt@stw-on.de
Universitäten, ist der Frauen- und Männeranteil
mit 58 % zu 42 % deutlich anders gewichtet
als in Hildesheim mit ca. 75 % zu 25 %. Diese Verhältnisse sind seit Jahren annähernd
konstant und ergeben sich zu einem großen
Teil durch die Studienangebote der jeweiligen
Standorte.
Zusätzlich zur Beratungsarbeit und der Durchführung von Gruppenangeboten sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in standortspezifischen
Arbeitskreisen, ExpertInnenrunden oder der
Betreuung der Studierenden in den Wohnheimen engagiert.
Stimmen aus den Standorten
Braunschweig: Nachfragen, besonders im Rahmen von Erstsemesterveranstaltungen, nach
Informationen zum Thema Zeitmanagement
und Prüfungsangst nehmen zu.
Die Ratsuchenden berichten häufig von Überforderung und erleben durch knappe Zeitfenster
und die Notwendigkeit flexibler Termingestaltung
vermehrt Stress.
Clausthal-Zellerfeld: Das Thema „Langzeitstudierende“ ist immer mehr rückläufig. Stattdessen lässt sich der Trend beobachten, dass sich
Studierende bereits im 1. Semester an die PSB
wenden. Der Leistungsdruck ist von Anfang an
sehr hoch – der daraus resultierende Frust
und die Enttäuschung („So habe ich mir mein
Studium nicht vorgestellt“) beeinflussen den
Studienalltag sehr.
Die Betreuung der WohnheimtutorInnen und
die Angebote in den Wohnheimen nehmen in
Kooperation mit der Sozialberatung einen großen Raum ein. Zur Entlastung werden deshalb
Kurse wie „Karriere und Persönlichkeit“ oder
„Selbstbehauptung“ von externen Anbietern
speziell für Studierende durchgeführt.
Hildesheim: Die Anzahl der KlientInnen und
der geleisteten Beratungsstunden bewegen
sich auf dem Niveau des Vorjahres, in dem
23 Beratung & Hilfe
ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen war.
Zur Bündelung der vorhandenen Ressourcen
wurde sich auf die am stärksten nachgefragte
Kernaufgabe der Einzelberatung konzentriert.
Ein Gruppenprogramm wurde aus diesem
Grunde nicht mehr aufgelegt. Lediglich die
Einzelberatung entlastende Gruppen im Bereich
Arbeits- und Studienstrukturierung werden
weiter durchgeführt. Da die Hochschulen in
den vergangenen Jahren zunehmend selbst
lernfördernde Angebote machen, ist diese
Reduzierung vertretbar.
Lüneburg: An der Lüneburger Leuphana sind
die „alten“ Studiengänge nun ausgelaufen.
Das Interesse an Beratungen und Kursen zum
Planungs- und Arbeitsstil nimmt in den strukturierten Studiengängen keineswegs ab. Neben klassischen studienbezogenen Themen,
kommen sehr viele Studierende mit Ängsten,
Depressionen und psychosomatischen Störungen in unsere Beratungsstelle. Auch schwierige
Partnerschaften, vor allem in Trennungsphasen
oder in Fernbeziehungen, nehmen als Beratungsanlass eher zu.
Wir erleben Studierende, die sehr viel Unterstützung aus ihren Herkunftsfamilien erfahren, und
solche, denen gerade diese familiäre Förderung
z. T. völlig fehlt. Uns besorgt die Tendenz, diese
– nicht nur sozioökonomischen – Unterschiede in den Startbedingungen fast vollständig
zu ignorieren. Auch unter Studierenden wird
dies als Thema all zu oft tabuisiert. Diese
Orientierung an der gebildeten Mittelschicht
beschönigt das Ausmaß vorhandener Unterschiede und vergrößert das emotionale Leid
derjenigen, die kaum oder nur wenig elterliche
Unterstützung erfahren.
In Lüneburg und Suderburg haben wir eine
stabil hohe Nachfrage. Dabei beobachten wir
weiterhin eine zunehmende Inanspruchnahme
durch StudienanfängerInnen. Diese führen wir
darauf zurück, dass Krisen und Ausfallzeiten im
Studium sehr schnell ungünstige Auswirkungen
haben. Studierende stehen von Anfang an
unter Druck und versuchen, mit Störungen und
Verunsicherungen schnell fertig zu werden. Hier
greift das Beratungsangebot, das Studierende
zügig und konsequent wahrnehmen.
Sozialberatung
Bei den an die Sozialberatungsstellen herangetragenen Fragen und Problemen geht es zwar
zumeist um finanzielle Angelegenheiten, doch
die genauen Rahmenbedingungen sind bei
jeder/jedem Ratsuchenden unterschiedlich. Die
jeweilige soziale Lebenslage der Studierenden
bildet die zentrale Grundlage für das Aufzeigen
der entsprechenden Möglichkeiten. Da diese
Situationsanalysen mehr als ein paar Minuten
in Anspruch nehmen, setzt sich der Trend fort,
dass jede einzelne Beratung immer mehr Zeit
in Anspruch nimmt.
Die Anzahl der Beratungskontakte ist an allen
Standorten auf wenig verändert hohem Niveau
geblieben. So waren es im Jahr 2012 insgesamt
2 433 Kontakte im Vergleich zu 2 659 im Jahr
2011. An sechs der zehn Standorte wurde Sozialberatung angeboten, vom Sommersemester
2013 an kommt noch Wolfenbüttel hinzu.
Ein wichtiger Teil unserer Arbeit ist die Pflege
der Informationen auf unserer Internetseite und
in unseren Broschüren. Die Sozialberaterinnen
legen großen Wert darauf, den Studierenden
unabhängig von einem Termin Informatio-
Ratsuchende in der psychologischen Beratung:
KursteilnehmerInnen:
2011
2012
Braunschweig: Lüneburg:
Hildesheim:
Clausthal-Zellerfeld:
Summe:
656
416
291
179
1 542
669
401
277
185
1 532
Braunschweig: Lüneburg:
Hildesheim:
Clausthal-Zellerfeld:
2011
228
104
58
47
2012
173
90
58
50
Ratsuchende nach Geschlecht:
Es gab 2012 insgesamt 5 259 Beratungskontakte.
Braunschweig
Lüneburg
Hildesheim
Clausthal-Zellerfeld
Frauen
58 %
78 %
75 %
58 %
Männer
42 %
22 %
25 %
42 %
Beratung & Hilfe 24
nen an die Hand zu geben, anhand derer sie
herausfinden können, welche Schritte sie in
ihrer individuellen Situation unternehmen
können. So werden zum Beispiel Sachverhalte
erläutert und Möglichkeiten aufgezeigt, über
Gesetzesänderungen oder Anspruchsvoraussetzungen aufgeklärt. Grundsätzlich bietet es
sich aber an, dass Studierende mit komplexen
Fragestellungen zum persönlichen Gespräch
in die Sozialberatung kommen. Gemeinsam
können auch unübersichtliche Problemlagen
„entwirrt“ und eine konkrete Handlungsempfehlung gegeben werden. Auch Unsicherheit
und Überforderung aufgrund der Vielzahl von
Vorschriften sind häufig Gründe, sich von uns
beraten zu lassen.
Die Pflege der Kommunikation mit anderen
Abteilungen des Studentenwerks sowie anderen
Institutionen ist für die Arbeit sehr wichtig.
So können die Sozialberaterinnen aufgrund
ihrer guten Vernetzung Sachverhalte für die
Ratsuchenden schnell klären oder diese an die
zuständigen Ansprechpartner/innen verweisen.
Zudem gibt es immer wieder Situationen, die
Ausnahmeregelungen erfordern. Aufgrund der
engen Kontakte zu unterschiedlichen Kooperationspartnern, kann adäquate und oft auch
schnelle Hilfe ermöglicht werden.
Der Trend, dass sich immer häufiger auch Eltern
oder andere Angehörige von Studierenden bei
uns melden, setzt sich insgesamt fort. Vermehrt
sind diese Anfragen zu Semesterbeginn zu
verzeichnen, thematisch geht es zumeist um
finanziell schwierige Situationen.
Je nach Standort engagieren sich die Sozialberaterinnen in verschiedenen Gremien und
Arbeitskreisen. Da der Bedarf von Hochschule zu Hochschule variiert (z. B. aufgrund der
Zusammensetzung der Studierenden oder
örtlicher Gegebenheiten wie Arbeitsmöglichkeiten), unterscheiden sich auch Beratungsinhalte und Gruppenangebote teilweise voneinander. Trotz der gleichen Themengebiete
werden an allen Standorten die jeweiligen
Besonderheiten bei der Beratung genauso
differenziert berücksichtigt, wie die persönliche Situation der Ratsuchenden.
Besonderheiten an den Standorten
Braunschweig: Hauptanliegen war erneut die
Studienfinanzierung. Vor allem Fragen zu Alternativen nach dem Wegfall von BAföG-Leistungen
sowie zu Finanzierungsmöglichkeiten von Studiengebühren und kurzfristigen finanziellen
Engpässen (wie die Überbrückungszeit bis
zur BAföG-Zahlung) wurden gestellt. Auch
Befreiungsmöglichkeiten von den Studiengebühren und Sozialleistungen, insbesondere im
Zusammenhang mit einer (krankheitsbedingten) Beurlaubung oder in der Abschlussphase,
waren von Interesse.
Besondere Schwierigkeiten hatten 2012 syrische
Studierende, deren Finanzierung durch die
politische Lage im Heimatland weggebrochen
war. Jeweils zu den Rückmeldeterminen kamen
zudem ausländische Studierende, die davon
ausgegangen waren, dass sie als Härtefall von
den Studiengebühren befreit würden und nun
eine Ablehnung erhalten hatten. Für einige war
es unmöglich, kurzfristig einen Bürgen für das
Studentenwerksdarlehen zu finden. Es wird weiterhin die Einrichtung der „Carolo-WilhelminaStiftung“ und eine sinnvolle Zusammenarbeit
verfolgt.
Weitere Themen waren Studienorganisation,
Beurlaubung, Hochschulzugang und psychosoziale Problemlagen.
Wichtig war zudem die intensive Netzwerkarbeit:
Es wurden erstmalig Informationsveranstaltungen für Erstsemester an der Ostfalia angeboten.
Es konnte dadurch eine stärkere Anbindung an
die Hochschule erreicht werden.
Die 2. Studienfinanzierungsmesse wurde am
7. November 2012 durchgeführt. Aufgrund von
geringer Resonanz wird keine weitere Messe
angestrebt. Der AK StuFi wird sich zukünftig
Das Kursangebot der PBS
# Angebote zur Stressreduktion:
•Progressive Muskelentspannung
•Autogenes Training
•Bloß kein Stress
•Achtsamkeitstraining
# Studiencoachings:
•Arbeitsstrukturierungsgruppen
•Anstöße zum motivierten Arbeiten
•Selbstcheck Motivation
•Planungs- und Arbeitsstil verbessern
•Prüfungsangst bewältigen
•Zeitmanagement im Studium
•Studentinnendialog
•Tutorenschulungen
•Sprech- und Redetraining
•Zukunftswerkstatt/Studienabschlusscoaching für Studierende am Studien­
ende
# Förderung von Selbstmanagement und
Sozialkompetenz:
•Selbstsicherheitstraining
•Entscheidungsfindung
•Stärken stärken
halbjährlich zum Zwecke des fachlichen Austauschs treffen.
Aufgrund der Anfrage durch BGF und BGM
wurde im Wintersemester die Planung eines
Gesundheitstages für Studierende in Angriff
genommen und dafür eine eigene Praktikantenstelle geschaffen.
Clausthal-Zellerfeld: Die Anzahl der Beratungskontakte ist nahezu unverändert zum
Vorjahr. Speziell das Studentenwerksdarlehen
wurde häufig nachgefragt – vor allem, um die
Studiengebühren zu zahlen oder die Zeit bis
zur nächsten BAföG-Zahlung zu überbrücken.
25 Beratung & Hilfe
Informationen über mögliche Sozialleistungsansprüche bzw. die Hilfe bei der Antragsstellung
sind häufige Anliegen.
Das zentrale Thema der Sozialberatung ist die
Finanzierung des Studiums. Aufgrund des hohen Anteils ausländischer Studierender ist der
Kontakt zur TU Clausthal (v. a. Internationales
Zentrum und Studentensekretariat) und zur
Ausländerbehörde weiterhin sehr wichtig.
Die Nähe zur Psychologischen Beratung ist auch
in diesem Jahr wieder sehr hilfreich gewesen, da
in der Sozialberatung oft Themen angesprochen
werden, die auch auf psychische Probleme
hindeuten. So kann auf kurzem Wege dort ein
Termin vereinbart und so dem Ratsuchenden aus
zwei Richtungen Hilfe angeboten werden.
Da es in Clausthal wenige Anlaufstellen für
andere Fragen und Probleme gibt, kommen
Studierende auch mit nicht-klassischen sozialen Themen in die Beratung, z.B. (Hochschul-)
politik oder spezielle steuerrechtliche Angelegenheiten. Meist hilft schon eine Information
oder der Verweis auf den richtigen Ansprechpartner oder die richtige Ansprechpartnerin.
Auch Anfragen von anderen Institutionen, Eltern
oder Verwandten von Studierenden wurden
entgegen genommen – diese jedoch in den
meisten Fällen per Telefon oder E-Mail.
Das Team der Beratungsstelle (psychologische
Beraterin, Sozialberaterin und Wohnheimtutoren) war häufig in den Wohnheimen, um
bei Problemen der Bewohner untereinander
zu helfen bzw. zu vermitteln. In Häusern mit
Gemeinschaftsküchen ging es häufig um
mangelnde Hygiene. Auch das Aufeinandertreffen von unterschiedlichen Kulturkreisen
innerhalb dieser Häuser führte zu Konflikten.
Vermittlungsgespräche und Hilfsangebote sind
daher wichtig für eine besser funktionierende
Heimgemeinschaft.
Wie auch am Standort Braunschweig, kamen häufig ausländische Studierende in die
Beratung, deren Studienfinanzierung durch
politische Unruhen in ihrem Heimatland unterbrochen bzw. ganz gestrichen worden waren.
Dabei bewährte sich die gute Kooperation und
Vernetzung mit der TU Clausthal, in diesem
Fall speziell mit dem Internationalen Zentrum.
Viele dieser Studierenden konnten an die richtige Stelle vermittelt werden und bekamen so
zeitnah finanzielle Unterstützung.
Leider ist eine schnelle finanzielle Hilfe nicht
immer möglich. Am Standort Clausthal gibt
es keinen Notfallfonds vom AStA o. ä. Und
da ein Bürge für das STW-Darlehen bzw. die
Ratsuchende in der Sozialberatung:
2011
Möglichkeit der Rückzahlung häufig fehlt, bleibt
oft nur der Weg, Sozialleistungen zu beantragen. Besonders für ausländische Studierende
sind dabei die Ansprüche sehr begrenzt. Die
Erfahrung lehrt, dass viele Studierende sich
dann untereinander finanziell helfen – aber
nicht alle haben diese Option.
Somit ist verständlich, dass vor allem die ausländischen Studierenden auf den Wegfall der
Studiengebühren in Niedersachsen hoffen.
Hildesheim: Die Gesamt-Beratungszahl ist in
Hildesheim im Vergleich zum Vorjahr annähernd
konstant geblieben. Auffällig ist eine weitere
deutliche Verschiebung zu sehr zeitintensiven
Gesprächen:
Kurzberatungen: 26,5 %
(2011: 35,6 %)
ausführliche Gespräche: 73,5 %
(2011: 64,4 %)
Bei den Kurzkontakten geht es in der Regel um
eine reine Informationsvermittlung zu einer
ganz eindeutigen Frage: Kann ich eine bestimmte Leistung beantragen? An wen muss ich mich
wenden? Was wird angerechnet?
Ratsuchende nach Geschlecht:
2012
2011
2012
1 009
822
Frauen
Männer
56,6 %
43,4 %
57,3 %
42,7 %
Lüneburg
535
550
Hildesheim
687
651
Clausthal-Zellerfeld
428
402
2659
2 425
Braunschweig
Summe
Veranstaltungen der Sozialberatung:
# Studienfinanzierungsmesse
# Beratung – ein Angebot für alle Studierenden
# Bachelorinfotag
# Schüler-/Berufsinformationsbörse
# „Studienende und das liebe Geld“
Oft haben sich die Studierenden bereits über
die Homepage oder andere Quellen informiert
und möchten sich nur noch einmal vergewissern, den Sachverhalt richtig verstanden zu
haben.
Bei den ausführlichen Beratungen im persönlichen Gespräch geht es dagegen häufig um sehr
vielschichtige Problemlagen, bei denen Analyse
und Erarbeiten von Lösungsansätzen deutlich
mehr Zeit und oft eine Begleitung über einen
längeren Zeitraum erfordern. Rücksprachen
oder gemeinsame Gespräche mit BAföG- oder
PBS-Kolleginnen sowie externen Einrichtungen
sind häufig notwendig und hilfreich. Nicht selten muss einige Zeit darauf verwendet werden,
Hemmschwellen gegenüber der psychologischen Beratung abzubauen.
Mehr Studierende als im Vorjahr suchten das
direkte persönliche Gespräch:
Persönlich: Telefonisch: Schriftlich: 51% (2011: 45 %)
38% (2011: 44 %)
11% (2011: 11 %)
In fast allen Gesprächen (mehr als 90 %) spielten Finanzierungsfragen eine Rolle – auch wenn
sie nicht unbedingt Schwerpunkt waren (2011:
ca. 80 %). Bei rund einem Drittel wurde auch
über unser eigenes Darlehen informiert. Vergeben wurden 50 Darlehen, 2011 waren es 59.
29 % der Gespräche wurden mit Studierenden
mit besonderen Studienbedingungen geführt
(2011: 23 %), verschiedenste psychosoziale
Problematiken standen bei knapp 11 % im
Vordergrund (2011: 10,2 %), um unterhaltsrechtliche Fragen ging es bei knapp 6 % der
Gespräche (2011: 4,5 %).
Informationsveranstaltungen und Arbeitskreise
fanden in gewohnter Weise statt. Hervorgehoben werden sollen hier zwei Arbeitsgruppen,
deren gute Zusammenarbeit besonders positive
Effekte für die Studierenden hat: Zum einen
findet einmal im Quartal ein Austausch zwischen den zuständigen AStA-Referentinnen,
einer Hauptsachbearbeiterin der Abteilung
Studienfinanzierung und der Sozialberaterin
statt. Zum anderen treffen sich die zuständigen
AStA-Referentinnen und die Sozialberaterin
regelmäßig zum Austausch mit dem Rechtsanwalt, der die Rechtsberatung durchführt.
Von den Kenntnissen der jeweils anderen (verschiedene sozialrechtliche oder verwaltungsrechtliche Regelungen, Strukturen der Hochschulen, Ausbildungsförderung etc.) profitieren
alle Beteiligten. Anonyme Fallbesprechungen
werden durchgeführt, und aus dem sehr engagierten und vertrauensvollen Austausch ergibt
sich eine sinnvolle Verweispraxis und ein Hand-in-Hand-Arbeiten im Sinne
aller Studierenden.
#
Haben Sie Fragen?
Koordinatorin Sozialberatung
Britta Siemann
Tel. (05323) 72-39 26
b.siemann@stw-on.de
Lüneburg: Insgesamt ist die Anzahl der Beratungskontakte leicht angestiegen. Die Beratungsanfragen waren relativ beständig über
das Jahr verteilt; es gab in diesem Sinne keine
„Spitzenzeiten“, wie sonst beispielsweise Oktober/November. Gerade Erstsemester haben die
Sozialberatung genutzt, um sich umfassend zu
informieren. Das ist z. T. auf den guten Kontakt
zur Abteilung Studienfinanzierung zurückzuführen. Aber auch die Leuphana-Universität verweist vielfach auf die Sozialberatung. Darüber
hinaus waren die BAföG- und Sozialberatung
im Vorfeld mit einem Informationsstand und
Vorträgen über Finanzierungsmöglichkeiten
für Schüler und Studieninteressierte beim
Bachelor-Informationstag sowie an den Einführungstagen an der Leuphana vertreten, so
dass die Studierenden von Anfang an gut mit
Informationen versorgt waren.
Gleichzeitig erkundigten sich viele Eltern von
Erstsemestern telefonisch über Studiengebühren (Erlassmöglichkeiten und Finanzierung) –
zu dieser Thematik ist die Nachfrage generell
gestiegen. Auch Fragen zur Krankenversicherung
(insbesondere der privaten Krankenversicherung), zu Stipendien und zur Finanzierung der
Studienabschlussphase sowie zum Themenfeld
Studieren mit Kind haben zugenommen.
KINDERTAGESSTÄTTEN
Kindertagesstätten 28
Auch der Nachwuchs ist in
guten Händen
Das Studentenwerk betreibt an vier seiner
Standorte Kindertagesstätten, jeweils eine
in Hildesheim, eine in Wolfenbüttel, zwei in
Braunschweig und zwei in Lüneburg.
Zusätzlich gibt es in Hildesheim, Clausthal und
Braunschweig eine flexible Kinderbetreuung.
Seit 2009 bietet das Studentenwerk in Kooperation mit der TU Braunschweig eine Schulkindbetreuung in den Sommerferien an. Die
Plätze können wochenweise gebucht werden.
Jede Woche steht unter einem besonderen
Motto. So gab es im Jahr 2012 eine Sportwoche
mit vielfältigen Angeboten wie Toben in der
Sporthalle oder der Besuch eines Freibades.
Als Highlight in der Luft-und Raumfahrtwoche
durfte der Flugsimulator im Institut für Luft- und
Raumfahrt getestet werden.
Auch in Hildesheim fand eine Schulkindbetreuung während der Sommerferien statt.
#
Nachfrage
Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen in den
Kitas des Studentenwerks ist nach wie vor sehr
hoch. Da die Zahl der Anträge die zur Verfügung
stehenden Plätze erheblich übersteigt, sind die
Wartelisten zum Teil sehr lang. Im Oktober 2012
standen 273 Kinder (+ 23 %) von Hochschulangehörigen (Mitarbeiter/innen und Studierende)
auf einer der Wartelisten des Studentenwerks,
in Braunschweig 150 (+ 41,5 %), in Lüneburg
80 (+ 9,6 %), in Hildesheim 34 (+ 25,9 %) und
in Wolfenbüttel 9 (- 43,8 %).
Zusammenarbeit und
Veranstaltungen
In allen Kindertagesstätten wird die Zusammenarbeit mit den Eltern groß geschrieben
und immer wieder durch gemeinsame Aktionen gefördert. So finden regelmäßig Elterncafes und Elternabende statt. Auch der Austausch mit dem Elternbeirat ist ein wichtiger
Bestandteil der Arbeit.
Großen Wert wird zudem auf gemeinsame
Veranstaltungen mit Eltern und Kindern gelegt.
Sommerfeste, Faschingsfeiern, Laternenumzüge oder Herbstfeste gehören zum festen
Programm im Kitajahr.
Zusätzlich haben die Eltern die Möglichkeit, sich
ausführlich in Form von Elterngesprächen über
die Entwicklung ihrer Kinder zu informieren.
Haben Sie Fragen?
Koordinatorin Kindertagesstätten
Anette Hoff
Tel. (0531) 391-49 49
a.hoff@stw-on.de
Kita Zwerge in Braunschweig:
Wasser marsch!
Für alle Kinder wird während der Kitazeit ein
Entwicklungsbuch angelegt, das einen guten
Überblick über Veränderungen und Fortschritte
bietet. Die Bücher werden regelmäßig ergänzt
und aktualisiert. Wenn die Mädchen und Jungen
später die Kita verlassen, wird dieses Buch den
Eltern ausgehändigt.
29 Kindertagesstätten
Projekte
Eine themenbezogene Förderung der Kinder
wird durch besondere Projekte erreicht. Neben
Waldwochen, einer Yogagruppe und einem
Kunstprojekt, gehörten auch Angebote zur
Förderung der Sprache und der Bewegung
zum Angebot.
Fortbildungen
Fortbildungen und Supervisionen sind ein wichtiger Bestandteil des pädagogischen Alltags.
Sie dienen der Qualitätssicherung sowie der
Reflexion und der Verbesserung der Arbeit.
Im Jahr 2012 fanden im Rahmen der Projekte
„Campus der Zukunft“ und „Fidelio“ zahlreiche
Fortbildungen statt.
In Braunschweig und Wolfenbüttel
beispielsweise wurden Teamtage zum
Thema Entspannung angeboten. Die
TeilnehmerInnen lernten dort u. a.
verschiedene Kurzentspannungsmethoden, die ihnen die tägliche Arbeit
erleichtern sollen.
Für die Leitungen und Stellvertretungen
startete eine gesonderte Qualifizierungsreihe. Hier ging es vor allem um
Themen wie Kommunikation und Arbeitsorganisation. Diese Fortbildungen
werden noch bis 2014 weitergeführt.
Kita Rasselbande in Hildesheim:
Kinder-Kunstprojekt
# Auf einen Blick
Im Jahr 2012 wurden in unseren 6 Kindertagesstätten insgesamt 216 Kinder an
4 Standorten betreut. Das jüngste Kind war 2 Monate, das älteste 6 Jahre
alt.
Spaß
Kita Strolche in Lüneburg:
Ein Tag im Wald ist ein Abenteuer!
Spiel
Kita Spatzennest in Braunschweig:
Kleine Künstler ganz groß!
Kita
Standort
Eröffnung
Kinderzahl
Anzahl der
Gruppen
Alter der
Kinder
Die Rasselbande
Hildesheim
Oktober 1985
max. 70 Kinder
4
1 – 6 Jahre
Die Strolche
Lüneburg
September 1993
max. 18 Kinder
1
1 – 6 Jahre
Campus
Lüneburg
März 1998
max. 38 Kinder
2
1 – 6 Jahre
Die Zwerge
Braunschweig
Mai 1993
max. 30 Kinder
2
2 Monate –
3 Jahre
Das Spatzennest
Braunschweig
März 2009
max. 30 Kinder
2
2 Monate –
3 Jahre
Die Zwergenbutze
Wolfenbüttel
September 1996
max. 40 Kinder
2
2 Monate –
6 Jahre
Übersicht Kindertagesstätten
KULTURARBEIT
Kulturarbeit 32
Kulturarbeit in Hildesheim
Die Kunst in den Alltag holen
Die Vermutung, Veränderungen im Studiensystem und die nach wie vor zu zahlenden
Studiengebühren würden zu einem deutlichen
Rückgang der Beteiligung gerade im Kulturbereich führen, hat sich nicht bestätigt. Die Motivation der Studierenden, sich künstlerisch und
kulturell auszudrücken, scheint so stark zu sein
wie nie zuvor. Rund 30 studentisch initiierte
Projekte hat das Kulturbüro im vergangenen
Jahr organisatorisch unterstützt und finanziell
gefördert.
Nicht die Kunst als Selbstzweck, sondern die
Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen
Phänomenen und gesellschaftspolitischen
Problemen standen im Vordergrund. Neben der
künstlerischen Aufarbeitung in Performance-,
Theater- und Filmprojekten steht das konkrete
Handeln im Mittelpunkt. Große Nichtregierungsorganisationen finden an den Hochschulen
wieder eine breite Basis und wurden in ihrer
Arbeit durch das Kulturbüro unterstützt. Die
Hildesheimer Ortsgruppe von Amnesty International konnte beispielsweise die Einnahmen
des alljährlichen ecco!-Bücherflohmarkts als
Spende entgegennehmen. Eine Ausstellung
zum Thema Wasser war der erste Kontakt zur
neugegründeten studentischen UNICEF-Gruppe,
die durch das Kulturbüro bei der Konzeption
und Durchführung einer Benefizgala intensiv
betreut wurde. Kulturelle Veranstaltungen,
wie die Konzerte der Reihe „Haus der Braut“,
sehen gesellschaftliche Teilhabe als oberstes Gebot und passen die Eintrittspreise an
die finanziellen Möglichkeiten des jeweiligen
Besuchers an.
Projekte des Kulturbüros
Auch in den eigenen Veranstaltungen des Kulturbüros lebte
dieser Geist weiter. Immer wieder rege diskutiert wurde an den
beiden Abenden der Reihe „Land
in Sicht!“, einer Kooperation mit
der ESG/KHG Hildesheim und
dem AStA der Universität. Studierende der Universität stellten
sich den Fragen des Publikums
zur kulturellen Entwicklungsarbeit
in Kambodscha, während eine
rumänische Studentin der HAWK
mit ihren Zuhörern die aktuelle
politische Lage in ihrem Heimatland analysierte.
Der ecco! Dokfilmabend war einer
von sieben sehr erfolgreichen Veranstaltungen, die im Rahmen der ecco! Improtheater
studentischen Veranstaltungsim übertragenen Sinne fest. Die Ausstellung
reihe ecco! und in Kooperation mit dem AStA
der Wettbewerbspreisträger und weiterer von
der Universität und der KulturFabrik Löseke
der Jury ausgewählter Arbeiten zeigten anrührende, witzige, beeindruckende, skurrile, aber
auch nachdenkliche und kritische Szenen und
Motive.
Haben Sie Fragen?
Eine intensive Begegnung mit der Kunst der
Druckgrafik ermöglichte die Ausstellung von
Studierenden der Fakultät Gestaltung der HAWK.
Ansprechpartnerinnen Hildesheim: Marina Römer und
Im Zentrum der Arbeiten stand auch dort der
Mensch. Die jeweiligen Bezugspunkte fielen bei
AnnetteZimmer-Bischof
jedem der sieben Künstler unterschiedlich aus.
Tel. (05121) 15 02 09
kultur.hi@stw-on.de
Mal war es der technokratische Blick auf den
Menschen als Maschine, mal die Positionierung
Ansprechpartnerin Lüneburg: Claudia Jonischkies
des Menschen in der Gesellschaft.
#
stattfanden. Sechs Studierende beleuchteten
in ihren Dokumentarfilmprojekten teils kritisch,
teils analytisch, teils sehr persönlich unterschiedliche Bereiche der Arbeitswelt.
Zur Auseinandersetzung mit der zwischenmenschlichen Begegnung luden die drei großen
Ausstellungen des Kulturbüros ein. Hildesheimer Studentinnen und Studenten hielten in
154 Fotos „Begegnungen“ im wörtlichen und
Tel. (04131) 789 63 21
kultur.lg@stw-on.de
33 Kulturarbeit
Grafikausstellung an der HAWK
Von einer ganz besonderen Beziehung zweier
Menschen zueinander erzählte das Fotoprojekt
„Schwesternsache“. Auf sehr einfühlsame
Weise gelang es der Fotografin, vier Schwesternpaare unterschiedlichen Alters in ihrer
alltäglichen Lebenswelt zu begleiten.
Kurse und Workshops
Gleichzeitig Anlass zu Begegnung und gesellschaftlicher Teilhabe boten die 53 Kurse und
Workshops der Kulturbüros. Beim Tanzen,
Schreiben, Entspannen oder Zeichnen kamen Studierende der beiden Hochschulen
unterschiedlicher Fachrichtungen, aber auch
Hildesheimer Bürgerinnen und Bürger zusammen und lernten mit- und voneinander.
Fotoprojekt „Schwesternsache“
# Auf einen Blick
Im Jahr 2012 wurden
36 Projekte finanziell gefördert, viele mehr mit Rat und Tat.
Für 11 eigene Veranstaltungen wurden in Hildesheim
44 Stunden lang Flyer verteilt und mehr als
30 Meter Klebefilm zum Aufhängen der Plakate verbraucht. Allein für die Ausstellung
„Schwesternsache“ wurden 592 Pinnadeln benötigt. Bei den ecco! Veranstaltungen wurden insgesamt
1 530 Einlassstempel verteilt. 18 Austellungen und 22 Workshops wurden
in Lüneburg veranstaltet und mit 36 individuell gestalteten Plakaten beworben. In Lüneburg
wurden im Berichtsjahr rund 1 400
Plakate aufgehängt und 2 000 Flyer verteilt.
Kulturarbeit in Lüneburg
und Suderburg
Studentische Kultur: In Nischen
und Zeitfenstern
Trotz eng getaktetem Stundenplan, permanentem Prüfungsdruck und beunruhigender
Arbeitsmarktprognosen: die Studierenden in
Lüneburg und Suderburg suchen ihren ganz
eigenen Weg parallel zum Studium – in den
Nischen und Zeitfenstern des Unilebens. Neben dem streng durchorganisierten Studium,
wächst bei den Studierenden das Bedürfnis,
sich in Projekten und Workshops kultureller
Praxis zu engagieren.
Claudia Jonischkies:
Ansprechpartnerin am Standort Lüneburg
Zwischen Kreativität und Kompetenz
Noch vor Einführung der Bachelor- und MasterStudiengänge stand der Wunsch der Studierenden nach der Entfaltung einer nicht zielgerichteten Kreativität im Vordergrund. Das Engagement richtete sich auf die Selbsterfahrung im
eigenen kreativen Tun.
Später wuchs immer stärker die Nachfrage nach
einer kulturellen Praxis neben dem Fachstudium,
die den Erwerb verwertbarer Fähigkeiten garantiert – Kompetenzen, die studienförderlich sind
und den eigenen Wert auf dem akademischen
oder beruflichen Arbeitsmarkt steigern.
Die neuesten Entwicklungen wiederum zeigen
die Verknüpfung beider Motivationen: Selbstverständlich ist, dass die Entwicklung kreativer
Potentiale die Entfaltung eigener Fähigkeiten
fördern, die Persönlichkeit entwickeln und zugleich für Studium und Beruf verwertbare Qualifikation bringen und selbstverständlich auch
Spaß machen soll.
Kulturelle Bildung: Persönlichkeitsentwicklung
Aus diesen vielfältigen und hohen Anforderungen ergeben sich für die Arbeit des Kulturbüros in Lüneburg zwei anspruchsvolle
Zielrichtungen:
~ Kulturarbeit als klassisches Angebot zur
ganzheitlichen Bildung der Persönlichkeit
~ Kulturarbeit als Baukasten zur Vermittlung
verwertbarer soft skills
In Zeiten eines stark verschulten Hochschulsystems, das individuellen Bedürfnissen zur
Entwicklung nicht gerecht werden kann, haben
kulturelle Projekte mit ihrem vielfältigen Potential immens an Bedeutung gewonnen. Die
kontinuierliche Förderung und qualifizierte
Unterstützung der Studierenden durch gezielt
konzipierte, qualifizierte Projekt-/Seminar-/
Workshopangebote ist in Zeiten der Schnelllebigkeit, der Effektivität und der alles umspannenden Ausrichtung auf wirtschaftliche
Verwertbarkeit als Gegenpol umso wichtiger
geworden.
„Kulturelle Bildung – Interkulturelle Bildung“
Mit Arbeitsgruppen/Workshops zur Kunstund Kulturgeschichte, der Kreativen Schreibwerkstatt mit Seminaren von Literaturwissenschaftlern und Romanautoren sowie der
Workshopreihe „zum Beispiel: China“ mit Qi
Gong, Taiji Quan, chinesischer Kalligrafie.
„Kulturmanagement in der Praxis“
Eigene Ideen zu einem kulturellen Projekt oder
einer Dokumentation/Ausstellung werden unter kompetenter Anleitung gemeinsam in der
Gruppe konzeptionell entwickelt und realisiert,
z. B. das Projekt „Guerilla Stricken“, Workshop
mit mehr als 50 Studierenden der Leuphana
und der HBK Braunschweig.
„Ausstellungsmanagement: von der Idee zur
Präsentation“
Eine Workshopreihe, die kuratorische, konzeptionelle und gestalterische Strategien vermittelt und in der Praxis professionell anwendet.
Die Ausstellungen werden realisiert im Foyer
der Unibibliothek, dem International Office,
dem Methodenzentrum, der Mensa oder dem
ServiceCenter des Studentenwerks.
Projekte
„Treffpunkt KUNST“
Mit Workshops Druckgrafik/Radierung im Atelier
der Künstlerin, Akt – Figürliches Zeichnen – Portrait, Naturstudien, Fotografie – interkulturell
und im urbanen Raum.
Tanztheater
KOMMUNIKATION &
MARKETING
Kommunikation & Marketing 36
Kommunikation &
Marketing
Die Aufgaben der Abteilung „Kommunikation
und Marketing“ waren auch 2012 vielfältig.
Sie reichten vom Erstellen des Jahresberichts,
eines regelmäßigen Pressespiegels und zahlreicher Flyer und Broschüren, der Gestaltung
von Plakaten, Präsentationen und Give-aways,
über die Organisation von Veranstaltungen
und Marketingaktionen bis hin zur Planung
und Durchführung von Presseterminen sowie
der Präsentation im Internet.
Mit Mutti weiter präsent
Die im Vorjahr gestartete Werbekampagne „Meine Mutti im Studium“ wurde 2012 fortgesetzt
und fand im Sommer einen weiteren Höhepunkt:
Mutti begab sich auf einen Roadtrip durch die
Mensen des Studentenwerks. Über mehrere
Wochen besuchte Mutti, alias Schauspielerin
Elisa Salamanca, jeweils zur Mittagszeit eine
der großen Mensen, um mit den Studierenden
über Speisepläne, BAföG-Anträge und Kinderbetreuung ins Gespräch zu kommen. Wer wollte,
konnte sich mit ihr für das Familienalbum auf
Muttis Facebookseite ablichten lassen. Zum
Jahresende wurde an allen Standorten ein MuttiJahreskalender verteilt.
Service aus einer Hand
Die Abteilung versteht sich als Servicestelle für
die unterschiedlichen Bereiche des Studentenwerks. Sie unterstützt sie dabei, ihre Angebote
kundenfreundlich und zeitgemäß zu präsentieren. Ein modernes Auftreten, eine direkte Ansprache und ein einheitliches Erscheinungsbild
sind dabei von besonderer Bedeutung. Da auch
die Beratung in Marketingfragen zunehmend
nachgefragt wurde, wurde im April 2012 eine
Marketingstelle eingerichtet. Aus der „Presseund Öffentlichkeitsarbeit“ wurde die Abteilung
„Kommunikation & Marketing“.
#
Haben Sie Fragen?
Leiterin Kommunikation & Marketing
Petra Syring
Tel. (0531) 391-48 05
p.syring@stw-on.de
37 Kommunikation & Marketing
Das Studentenwerk in der Öffentlichkeit
Um die Arbeit des Studentenwerks in der Öffentlichkeit präsent zu machen, ist ein enger
Kontakt zur Presse erforderlich. Zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen des Studentenwerks
wurden von der Abteilung Kommunikation
& Marketing z. T. vorbereitet, begleitet und
anhand von Presseinformationen bekannt
gemacht. Darüber hinaus wurden die Serviceleistungen des Studentenwerks im Rahmen von
Hochschultagen, Erstsemesterveranstaltungen
oder -messen vorgestellt.
Besonderes Interesse zeigten die Medien erneut
an der Wohnungssituation der Studierenden
angesichts des doppelten Abiturjahrgangs.
Vor allem zwischen September und November
wurden diesbezüglich zahlreiche Presseanfragen – regional und überregional – an das
Studentenwerk gestellt.
Muttis Wandkalender.
# Auf einen Blick
Im Jahr 2012 hat die Abteilung Kommunikation & Marketing 1
geordert, 13
Klapprahmen
Mutti-Roadtrip organisiert, 5 Whiteboards
bestellt, 28 Fahrzeugbeschriftungen in Auftrag gegeben, 32
gekauft, 45 Kilo Bonbons geschickt bekommen, 500
Pakete Buntstifte
erhalten,
Stempel ein-
1 000 Luft-
ballons aufgepustet, 1 031 Kugelschreiber angeschafft, 2 075 Mitarbeiterzeitungen hergestellt,
2 200 Visitenkarten
druckt, 53 000
produziert, 34 000 Kalender erstanden, 40 000 Stück "Checkliste BAföG" ge-
Flyer gelayoutet und sich mit 120 000 Briefbögen
eingedeckt.
Interne Kommunikation
Stark im Team
Das Studentenwerk betreute 2012 fast 50 000
Studierende an zehn Hochschulstandorten. Um
tagtäglich einen umfassenden Service rund ums
Studium zu gewährleisten, sind mehr als 450
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einsatz. Der
standortübergreifenden Kommunikation kommt
dabei eine besondere Bedeutung zu.
Dafür wurde vor allem die von der Abteilung
Kommunikation & Marketing redaktionell
betreute Hauszeitung Infointern genutzt.
Die verschiedenen Bereiche und Standorte
veröffentlichen dort wichtige Informationen
oder berichten über Aktionen und besondere
Ereignisse. Das Blatt erscheint vierteljährlich
im Vierfarbdruck und umfasst mittlerweile im
Schnitt 24 Seiten.
Die Abteilung bestand 2012 aus fünf Kolleginnen und Kollegen. Neben der presseverantwortlichen Abteilungsleiterin gehörten zwei
Gestalterinnen sowie ein Marketingfachmann
zum Team. Verstärkung erhielten sie durch eine
Volontärin, die 18 Monate lang alle Bereiche
der Abteilung kennenlernte und unterstützte.
Anfang 2013 wurde erneut eine Volontärsstelle
angeboten. Das Projekt geht damit bereits in
die dritte Runde.
Die Ausgaben des Infointern 2012.
FINANZEN &
CONTROLLING
Finanzen & Controlling 40
Wirtschaftsführung des
Studentenwerks
Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Studentenwerks bestimmen sich
nach kaufmännischen Grundsätzen; so regelt
es das Niedersächsische Hochschulgesetz in
§ 70. Grundlage für die wirtschaftliche Tätigkeit
ist ein jährlich aufzustellender Wirtschaftsplan,
den der Verwaltungsrat beschließt.
Aus eigenen Einnahmen hat das Studentenwerk
im Jahr 2012 rund 75 % des Gesamtaufwandes
finanziert.
Die genauen Anteile der einzelnen Posten
ergeben sich aus der folgenden Grafik.
Zinseinnahmen
0,59 %
Wie finanziert sich das Studentenwerk?
Die Summe der Aufwendungen belief sich
$ im Jahr 2012 auf 34 011 500 €.
Diese wurden in erster Linie aus dem Erlös für
Mensa-Essen und Wohnheimmieten finanziert.
Zur Deckung des Restbetrages (15 123 100 €)
wurden im Wesentlichen die Finanzhilfe des
Landes (§ 70 NHG), die Kindertagestätteneinnahmen sowie die Studentenwerksbeiträge herangezogen. Einen weiteren Posten
bildet die Kostenerstattung des Landes für
Aufwendungen, die das Studentenwerk im
Zusammenhang mit der BAföG-Betreuung hatte.
Die Kostenerstattung betrug im abgelaufenen
Wirtschaftsjahr T€ 2 525.
#
Haben Sie Fragen?
Leiter Finanzen & Controlling
Dirk Moritz
Tel. (0531) 391-48 10
d.moritz@stw-on.de
Sonstiges
9,51 %
KitaEinnahmen
5,55 %
Mieteinnahmen
Erstattung
32,89 %
BAföG 7,06 %
Finanzhilfe
10,58 %
Beiträge
Warenerlöse
13,89 %
19,93 %
41 Finanzen & Controlling
Wie schlüsseln sich die Aufwendungen der Berichtsjahre auf?
Den Erträgen von
$ 35 757 600 €
stehen Aufwendungen in der Höhe von
$ 34 011 500 € entgegen.
Die Differenz in Höhe von 1 746 100 € wurde
den Rücklagen zugeführt.
Wenn man diese addiert, ergeben sich Ausgaben in Höhe von 35 757 600 €.
Diese Balance ist haushaltsrechtlich vorgeschrieben.
2011
Warenerlöse
Sie wird ermittelt aus den jeweiligen Vorjahresergebnissen und setzt sich zusammen aus:
1 einem für alle Studentenwerke gleichen
Sockelbetrag in Höhe von 300 000 €,
1 einem sich aus der Zahl der betreuten
Studierenden ergebenden Grundbetrag
sowie
1 einem von der Teilnahme am MensaEssen abhängigen Beköstigungsbetrag.
Veränderung
7 087
22,13 %
7 128
19,93 %
0,58 %
10 972
34,26 %
11 761
32,89 %
7,19 %
Finanzhilfe
4 123
12,87 %
3 782
10,58 %
-8,27 %
Erstattung BAföG
2 281
7,12 %
2 525
7,06 %
10,70 %
Beiträge
3 620
11,30 %
4 965
13,89 %
37,15 %
Kindertagesstätteneinnahmen
1 793
5,60 %
1 984
5,55 %
10,65 %
247
0,77 %
211
0,59 %
-14,57 %
1 295
4,04 %
3 401
9,52 %
162,63 %
606
1,89 %
0
0,00 %
32 024
100 %
35 757
100 %
Mieteinnahmen
Zinseinnahmen
Sonstiges
Wonach wird die Finanzhilfe des
Landes bemessen?
2012
Entnahme Rücklagen
Gesamt
11,66 %
Entwicklung der Erträge (in T€)
Welchen Einfluss haben wir auf
die Höhe der Finanzhilfe?
Sowohl der Grund- als auch der Beköstigungsbetrag werden in Relation zur Gesamtzahl der
Studierenden bzw. der ausgegebenen Essen in
Niedersachsen errechnet. Die Entwicklung der
Studierendenzahlen ist nicht vom Studentenwerk
zu beeinflussen. Das gilt auch für die Entwicklung
der Essenzahlen in Niedersachsen insgesamt.
Deshalb können wir nur über die Steigerung der
Essenzahlen positiv auf die Finanzhilfe einwirken.
Ein positiver Effekt ergibt sich allerdings nur,
wenn die Steigerung im Verhältnis zu den übrigen
Studentenwerken des Landes überproportional
ist. Bei Anstrengungen in dieser Richtung ist
jedoch zugleich die Kostenstruktur des Studentenwerks selbst zu überwachen.
Finanzen & Controlling 42
Wie errechnete sich die Finanzhilfe?
Die maßgeblichen Zahlen für das Berichtsjahr
sind in der nachfolgenden Tabelle zu sehen.
Im Jahr 2011 wurde letztmalig der erhöhte
Sockelbetrag (2011 1 + 450 T€) für die Kosten
der Fusion der Studentenwerke Braunschweig
und Clausthal berücksichtigt.
Wie hoch sind die Einnahmen aus
Studentenwerksbeiträgen?
Im Jahr 2012 wurden insgesamt 4 964 900 €
vereinnahmt.
Es gibt innerhalb des Studentenwerks unterschiedliche Semesterbeiträge, abhängig
vom Umfang der angebotenen Leistungen.
Studierende zahlen ab dem Wintersemester
2011/2012:
2011
2012
750 000 €
300 000 €
2. Grundbetrag
(Basis: Studierendenzahlen)
1 233 089 €
1 296 823 €
3. Beköstigungsbetrag
(Basis: Zahl der ausgegebenen Essen)
2 139 751 €
2 185 357 €
Finanzhilfe gesamt
4 122 840 €
3 782 180 €
1. Sockelbetrag
Finanzhilfe für das Studentenwerk
für die Standorte Braunschweig, Claus­thal,
Hildesheim, Lüneburg, Suderburg und
Wolfenbüttel 59 €
1 für den Standort Holzminden 44 €
1 für die Standorte Buxtehude und Wolfsburg 15 €.
1 In Salzgitter wird kein Semesterbeitrag
erhoben.
1
43 Finanzen & Controlling
Wie wurden die Mittel aus der
Finanzhilfe des Landes und den
Studentenwerksbeiträgen verwendet?
Diese nicht vom Studentenwerk erwirtschafteten Mittel wurden für die Bereiche Mensen,
Kindertagesstätten, Kulturförderung, Studienfinanzierung, Psychotherapeutische Beratung
und Wohnheime sowie für die allgemeinen
Deckungsmittel verwendet. Die genaue Verteilung der Mittel ergibt sich aus folgender
Übersicht:
2011
Personal
2012
Veränderung
12 505
39,05 %
13 314
37,23 %
6,47 %
Waren
3 655
11,42 %
3 949
11,05 %
8,04 %
Bewirtschaftung
6 857
21,41 %
7 359
20,58 %
7,32 %
Energie
4 012
12,53 %
4 322
12,09 %
7,73 %
672
2,10 %
888
2,48 %
32,14 %
Abschreibungen
2 319
7,24 %
1 865
5,22 %
-19,58 %
Zinsaufwand
1 614
5,04 %
1 571
4,40 %
-2,66 %
390
1,22 %
743
2,08 %
90,51 %
0
0,00 %
1 746
4,88 %
0,00 %
32 024
100 %
35 757
100 %
11,66 %
Verwaltung
Sonstiges
Zuführung Rücklagen
Gesamt
Entwicklung der Aufwendungen (in T€)
# Auf einen Blick
Neben der Erstellung des Jahresabschlusses und des Wirtschaftsplans wurden z. B.
22 500 Ein-
gangsrechnungen verbucht, 1 075 Ausgangsrechungen geschrieben und
verbucht, 15
Kassenbücher mit 2 587 Kassenblättern gebucht, 1 112 Bankauszüge
verarbeitet, 720
Zahlungsläufe erstellt und verbucht, 5 Kindertagesstätten mit insgesamt 226
Betreuungsplätzen abgerechnet und
261 Studierendendarlehensverträge verwaltet.
2011
2012
2 106 800
2 153 700
HBK Braunschweig
87 000
94 200
Uni/FH Hildesheim
326 100
339 300
FH Wolfenbüttel
122 800
235 200
Mensen Lüneburg
748 000
804 100
Mensa Clausthal
532 000
541 200
69 900
65 100
428 000
424 500
4 420 600
4 657 300
Kindertagesstätten
430 300
440 000
Kultur
199 500
224 200
Psychotherapeutische Beratung
886 600
1 020 800
Wohnen
0
0
Studienfinanzierung
0
0
Allgemeine Deckungsmittel
5
2 404 747
7 266 986
8 747 047
TU Braunschweig
Mensen
Mensa Holzminden
Cafeterien
Gesamt
Gesamt
Verwendung der Mittel
Personalstelle
Personal 46
2012 – das Jahr der
Qualifizierung und
Weiterbildung
Das im Vorjahr begonnene Projekt „Campus
der Zukunft“ lief 2012 auf Hochtouren. Das
Studentenwerk setzte damit seine kompetente
Personalentwicklung in Zusammenarbeit mit
der Gewerkschaft und dem Bildungswerk ver.
di. weiter fort.
Nachdem 2011 besonderes Augenmerk auf die
Schulung der oberen Führungsebene gelegt
wurde, stand 2012 die Schulung aller Mitarbeiter/innen auf dem Plan.
Es fanden 113 Kurse mit einem Gesamtumfang
von 12 985 Stunden statt. Insgesamt nahmen
338 Mitarbeiter/innen an mindestens einer
der Schulungen teil. Die durchschnittliche
Teilnahmezeit pro Mitarbeiter/in betrug folglich
38,4 Stunden. Umgerechnet bedeutet das, dass
an jedem Arbeitstag 2012 durchschnittlich 6,5
Mitarbeiter/innen den ganzen Tag (8 Stunden)
aufgrund der Teilnahme an einer Qualifikation
am Arbeitsplatz gefehlt haben.
Schwerpunkte der Qualifizierungen waren
2012:
11 Sprachen
11 Software TL 1
11 Marketing
11 Projektleitungsschulungen
#
Haben Sie Fragen?
Leiterin Personal
Petra Schlenner
Tel. (0531) 391-48 30
p.schlenner@stw-on.de
11
11
11
11
11
11
11
11
11
Reklamation im Bereich Hochschulgastronomie
Kommunikation mit Kunde/innen und
Mitarbeiter/innen in der Hochschulgastronomie
Werbung und Verkaufsförderung in der
Hochschulgastronomie
Raum- und Einrichtungsgestaltung in der
Hochschulgastronomie
Speisenverteilsysteme und Servicezeiten
Menüauswahl, Bestellverfahren und
Abrechnung
Software MS Office
Zeitmanagement
Konfliktmanagement
Begonnen wurde auch mit der Auswertung und
Beurteilungen der Seminare. Speziell dafür entwickelte Fragebögen für Teilnehmer/innen und
Referent/innen, aber auch der Abteilungsleiter/
innen sollen dazu beitragen, die Effektivität der
Seminare zu prüfen, den Qualifizierungserfolg
zu messen und für die weitergehende Personalentwicklung Grundlagen zu schaffen. Die
Auswertungen staffeln sich wie folgt:
1. Befragung der Teilnehmer/innen und Referent/innen unmittelbar nach der Schulung,
2. Befragung der Teilnehmer/innen zwei Monate
nach Ende der Schulung,
3. Befragung der Abteilungsleiter/innen nach
acht Monaten.
Die bisherigen Auswertungen ergaben überwiegend positive Rückmeldungen (94 % gut
und sehr gut). Für 2013 ist geplant, eine Arbeitsgruppe zur weiteren Datenauswertung
einzusetzen.
Neue Entgeltordnung 2012
Seit 01.01.2012 gilt die neue Entgeltordnung
zum TV-L, die die seit den 60er Jahren existierende Vergütungsordnung zum BAT, das
Lohngruppenverzeichnis für den Bereich der
ehemaligen Arbeiter (MTArb) sowie die früheren
Eingruppierungsregelungen im BAT ablöst.
Im Zeitraum von 2006 (Umstellung des BAT und
MTArb auf den TV-L) bis zum 31.12.2011 wurde
die Eingruppierung noch nach den alten Eingruppierungsmerkmalen vorgenommen.
Folgende Beschäftigtengruppen profitierten
aufgrund höherer Bewertung Ihrer Tätigkeiten:
Beschäftigte in den Kitas, die nach dem
01.11.2006 eingestellt wurden,
11 Küchen- und Betriebsleiter in der
Hochschulgastronomie, die nach dem
01.11.2006 eingestellt wurden,
11 Beschäftigte in den Entgeltgruppen 2 bis
8, sofern in der derzeit übertragenen Tätigkeit aufgrund der Tätigkeitsmerkmale
nach altem Recht ein Bewährungs-, Zeitoder Fallgruppenaufstieg bis einschließlich sechs Jahren Dauer vorgesehen war.
11
Bis zum 31.12.2012 kam es zu insgesamt 43
Höhergruppierungen aufgrund des Inkrafttretens der neuen Entgeltordnung.
45 Personal
# Studentenwerk OstNiedersachsen
Personalstatistik – quartalsweise für das Jahr 2012 (ohne ABM-Kräfte, Praktikanten und Zivildienstleistende)
Datum
Mitarbeiter
(einschl. Azubis)
(Kopfzahl)
Aushilfen, Springkräfte,
sonstige Aushilfen
(Kopfzahl)
Summe gesamt
(Kopfzahlen)
Am 31.03.2012
376
50
426
Am 30.06.2012
417
52
469
Am 30.09.2012
373
47
420
Am 31.12.2012
412
54
466
Durchschnittliche Anzahl
der Mitarbeiter 2012
395
51
445
Im Studentenwerk OstNiedersachsen waren zum 31.12.2012 insgesamt 293 Frauen und 114 Männer als tarifl. Beschäftigte angestellt.
Hinzukommen noch vier männliche und eine weibliche Auszubildende.
# Hochschulservice OstNiedersachsen GmbH
In der Hochschulservice OstNiedersachsen GmbH waren zum 31.12.2013 durchschnittlich 104 Mitarbeiter angestellt,
davon waren 68 Frauen und 37 Männer.
Betriebsjubiläen 2012
10 Jahre
Marga Müller – Gleichstellungsbeauftragte
Christine Schulz – Studienfinanzierung Braunschweig
Nadine-Aline Grauert – Kita Lüneburg
Nadeshda Kolomejzewa – Kita Lüneburg
Torsten Hirsch – Kita Lüneburg
Karin Behrbohm – Mensa 2 Braunschweig
Lydia Langlitz – Mensa Hildesheim
15 Jahre
Anke Rietzler – Mensa LG
Helga Rattay – Beratung Hildesheim
Michael Gwenner – Mensa Lüneburg
Eberhard Schliemann – Mensa Lüneburg
Christiane Giesert – Beratung Hildesheim
Aneta Dawidowski – Cafeteria Audimax
Rolf Wartenberg – Beratung Lüneburg
Irma Ermisch – Mensa 1 Braunschweig
20 Jahre
Matthias Müller – Studienfinanzierung Hildesheim
Lieselotte Lebuser – Studienfinanzierung Lüneburg
Brigitte Schnabel – Sekretariat Hildesheim
Matthias Drung – Geschäftsstelle
Corinna Lücke – Wohnen Braunschweig
Kathrin Mickley – Mensa 1 Braunschweig
Petra Schlenner – Personalstelle
Christel Schenke – Wohnen BS
Jolanta Tomaszewski – Mensa 1 Braunschweig
Christine Mondry von Dombrowski – Mensa 1 BS
Sophia Liedke – Mensa 2 Braunschweig
Barbara von Wantoch Rekowski – Mensa 1 BS
Renate Schal – Mensa Hohnsen
Kirsten Meyer – Mensa Campus Lüneburg
Astrid Naujokat – Mensa Clausthal
Milostiva Bajagic – Mensa 2 Braunschweig
Martina Bender – Wohnen Braunschweig
Manfred Neumann – STW/GmbH
Karl-Heinz Friede – STW/GmbH
Ingrid Rauch – Mensa Hildesheim
25 Jahre
Armgard Holzkamp – Mensa 1 Braunschweig
Sieglinde Lepa – Mensa Clausthal
Kai Braukmann – Cafeteria Mensa 2 Braunschweig
Andrea Koch – Beratung Braunschweig
30 Jahre
Anna-Margarete Kusch – Studienfinanzierung BS
Christine Hipperling – Mensa Clausthal
Elisabeth Zurawicka – Mensa 2 Braunschweig
Ilona Mackay – Mensa 1 Braunschweig
Angelika Mendel – Wohnen Braunschweig
Joachim Reinecke – Studienfinanzierung Braunschweig
35 Jahre
Jean-Charles Lemire – Mensa Wolfenbüttel
Ewald Littmann – STW/GmbH
40 Jahre
Renate Herweg – Mensa 1 Braunschweig
49 Studierendenzahlen
Im Berichtsjahr betreute das Studentenwerk
durchschnittlich 45 848 Studierende.
SoSe
10
WiSe
10/11
SoSe
11
WiSe
11/12
SoSe
12
12 619
14 101
13 429
15 500
14 647
1 074
1 205
1 102
1 174
1 084
861
0*
0*
0*
0*
14 554
15 306
14 531
16 674
15 731
7 667
8 813
8 609
10 237
9 628
Wolfenbüttel
2 698
3 878
3 929
4 461
4 356
Wolfsburg
2 339
2 690
2 540
2 990
2 697
2 064
1 788
TU BS
HBK
FB Sozialwesen (FH BS/WF)
Studienort Braunschweig
Ostfalia Hochschule
Salzgitter
1 579
1 879
1 670
Braunschweig
861
0*
0*
0*
0*
Suderburg
190
187
470
722
787
3 166
3 569
3 593
4 080
4 002
5 994
5 500
TU Clausthal
Stiftungsuniversität HI
4 958
5 689
5 213
HAWK (ohne Göttingen)
3 341
3 667
3 493
3 834
3 573
Hildesheim
2 413
2 640
2 531
2 755
2 599
Holzminden
928
1 027
962
1 079
974
7 371
8 329
7 744
7 073
8 099
6 716
6 982
6 365
7 323
6 751
0**
0**
0**
651
663
39 541
44 026
41 804
49 444
45 848
Studienort Hildesheim
Leuphana Universität Lüneburg
Hochschule 21 Buxtehude
Studierendenzahlen gesamt
* ausgelaufen
** gehörte noch nicht zum Bereich des Studentenwerks OstNiedersachsen
Studierendenzahlen
Satzung/Niedersächsisches Hochschulgesetz 50
Satzung &
Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)
Satzung
(in der Fassung vom 09.05.2011)
I. Abschnitt – Allgemeine Vorschriften
§ 1 Name
Die durch Verordnung des Landes Niedersachsen vom
19.12.2006 – Nds. GVBl. Nr. 34/2006 – zusammengeführten Studentenwerke Braunschweig und Clausthal
führen bis zur Findung eines neuen Namens den Namen
„Studentenwerk Braunschweig“.
§ 2 Rechtsstellung, Aufgaben und
Zuständigkeit
(1) Das Studentenwerk mit Sitz in Braunschweig ist
eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.
Das Studentenwerk hat den gesetzlichen Auftrag der
wirtschaftlichen, gesundheitlichen, sozialen und kulturellen Förderung und Beratung der Studierenden
in seinem Zuständigkeitsbereich nach Maßgabe der
Verordnung über die Zuständigkeit der Studentenwerke. Das Studentenwerk darf Schülerinnen und
Schüler sowie Studierende an Berufsakademien mit
Mensaleistungen versorgen, soweit der hochschulbezogene Versorgungsauftrag dadurch nicht beeinträchtigt
wird, kostendeckende Entgelte erhoben werden und
die Leistungen im Rahmen vorhandener Kapazitäten
erbracht werden können.
(2) Diesen Förderungs- und Beratungsauftrag verwirklicht das Studentenwerk insbesondere durch
1. die Bereitstellung und Verwaltung studierendengerechter Wohnmöglichkeiten in Wohnanlagen sowie die
Vermittlung von Wohnraum anderer Anbieter,
2. die Bereitstellung oder Vermittlung geeigneter
Betreuungsmöglichkeiten in eigenen oder fremden
Kinderkrippen und Kindergärten für Kinder von Studierenden,
3. ein zeitgemäßes Verpflegungsangebot in Mensen
und anderen gastronomischen Einrichtungen,
4. die Durchführung der staatlichen Ausbildungsförderung nach Maßgabe von § 3 Abs. 8 NHG bei
Erstattung der notwendigen Kosten durch das Land
Niedersachsen,
5. eine Studienfinanzierungsberatung einschließlich
der Gewährung und Vermittlung von Darlehen für
Studierende,
6. die Beratung von Studierenden in persönlichen
und sozialen Problemlagen und durch präventive
Unterstützung bei Stabilisierungs- und Entwicklungsprozessen,
7. die Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen
und Projekten im Bereich studentischer Kulturarbeit.
Bei der Erfüllung seiner Aufgaben bekennt sich das Studentenwerk zum schonenden Umgang mit natürlichen
Ressourcen und zum nachhaltigen Wirtschaften.
(3) Die Aufgaben werden als Selbstverwaltungsaufgaben wahrgenommen. Dies gilt, soweit nicht durch das
Fachministerium bestimmte Aufgaben als staatliche
Auftragsangelegenheiten übertragen werden.
Das Studentenwerk arbeitet mit den Hochschulen und
insbesondere mit den Studierendenschaften bei der
Erfüllung seiner Aufgaben zusammen und wirkt im
Rahmen seiner Aufgabenerfüllung an der positiven
Entwicklung und der Profilbildung der Hochschulen in
seinem Zuständigkeitsbereich mit. Es kann durch Vertrag mit einzelnen oder mehreren Hochschulen weitere
hochschulspezifische Aufgaben übernehmen.
Zur Erfüllung und zur Ergänzung seiner Aufgaben
kann das Studentenwerk sich an Unternehmen in der
Rechtsform einer juristischen Person des privaten
Rechts beteiligen oder solche Unternehmen gründen.
§ 50 Abs. 4 Sätze 2 bis 5 NHG findet entsprechende
Anwendung.
(4) Im Rahmen vorhandener Ressourcen stellt das
Studentenwerk seine Dienstleistungen kostendeckend
auch Studienbewerbern, Sprachschülern, Studierenden
anderer Hochschulen oder Dritten zur Verfügung.
(5) Das Studentenwerk unterrichtet die Öffentlichkeit
regelmäßig über seine Arbeit.
(6) Das Studentenwerk ist im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung berechtigt, im Rahmen des Niedersächsischen
Datenschutzgesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes personenbezogene Daten zu erheben, zu
verarbeiten und zu nutzen.
(7) Das Studentenwerk führt bis zur Umbenennung
ein Dienstsiegel mit der Umschrift „Studentenwerk
Braunschweig“.
§ 3 Gemeinnützigkeit
(1) Das Studentenwerk ist selbstlos tätig; es verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und nicht
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Die wirtschaftlichen Betriebe des Studentenwerks
sind so einzurichten und zu führen, dass die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit beachtet werden. Derartige
Betriebe sollen regelmäßig nur unterhalten werden,
wenn sie Zweckbetriebe (§§ 65, 66 und 68) der Abgabenordnung darstellen, die nicht auf Gewinnerzielung
ausgerichtet sind.
(3) Zugewendete Landesmittel und erhobene Studentenwerksbeiträge verwendet das Studentenwerk nur
für die satzungsmäßigen Zwecke. Es begünstigt keine
Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Studentenwerks fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen.
(4) Die gemeinnützigkeitsrechtliche Zweckbindung für
die einzelnen Betriebe gewerblicher Art ist in speziellen
Satzungen festzulegen.
II. Abschnitt –
Finanzierung und Wirtschaftsführung
§ 4 Aufbringung der Mittel
Die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel
erhält oder erwirtschaftet das Studentenwerk
1. durch Beiträge der Studierenden gemäß der jeweils
geltenden Beitragssatzung,
2. durch die Finanzhilfe des Landes Niedersachsen,
3. durch Kostenerstattung für die Durchführung staatlicher oder sonstiger hochschulbezogener Aufgaben,
4. durch Zuwendungen Dritter,
5. durch Leistungsentgelte und sonstige Einnahmen.
§ 5 Wirtschaftsführung
(1) Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen
richten sich nach kaufmännischen Grundsätzen. Auf
den Jahresabschluss sind die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über große Kapitalgesellschaften
sinngemäß anzuwenden. Das Rechnungswesen muss
eine Kosten- und Leistungsrechnung umfassen, die die
Bildung von Kennzahlen für hochschulübergreifende
Zwecke ermöglicht.
Satzung
(2) Das Studentenwerk stellt für jedes Geschäftsjahr
einen Wirtschaftsplan auf.
Der Jahresabschluss ist von einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu prüfen und vom Verwaltungsrat
festzustellen.
Das Geschäftsjahr beginnt mit dem 1. Januar und
schließt mit dem 31. Dezember.
III. Abschnitt –
Organe des Studentenwerks
§ 6 Organe
1. Organe des Studentenwerks sind:
# die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer,
# der Verwaltungsrat,
# der Vorstand,
# die Regionalräte.
2. Als Mitglieder in den Organen sind Frauen angemessen zu berücksichtigen.
3. Die Organe Verwaltungsrat, Vorstand und Regionalräte geben sich jeweils eine Geschäftsordnung.
§ 7 Geschäftsführung
(1) Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer
1. leitet das Studentenwerk und vertritt es nach außen. Die Vertretung des Studentenwerks in Organen
und sonstigen Gremien von juristischen Personen
und Personenvereinigungen gilt nicht als Vertretung
nach außen,
2. stellt die Jahresrechnung nach § 109 LHO auf,
3. führt den jährlichen Wirtschaftsplan des Studentenwerks aus,
4. legt den jährlichen Rechenschaftsbericht vor,
5. übt die Rechtsaufsicht über die anderen Organe
des Studentenwerks aus,
6. wahrt die Ordnung im Studentenwerk und übt das
Hausrecht aus,
7. ist Dienstvorgesetzter aller Beschäftigten im Studentenwerk,
8. bereitet die Beschlüsse des Vorstands vor,
9. berichtet den anderen Organen regelmäßig über
wesentliche Angelegenheiten des Studentenwerks,
10. informiert den Vorstand über wesentliche geschäfts-
politische Entscheidungen, die Auswirkungen auf das
Jahresergebnis haben könnten.
(2) Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer kann
in dringenden Fällen unter Angabe der Beratungsgegenstände kurzfristig die Einberufung des zuständigen
anderen Organs verlangen. Über diese Beratungsgegenstände ist in ihrer oder seiner Anwesenheit zu
beraten und zu entscheiden. Kann eine Sitzung des
zuständigen Organs nicht rechtzeitig herbeigeführt
werden, so trifft die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer die erforderliche Entscheidung selbst
und unterrichtet das zuständige Organ unverzüglich
über die veranlassten Maßnahmen. Dieses kann auf
seiner nächsten Sitzung die Entscheidung aufheben.
Entstandene Rechte Dritter bleiben von einer solchen
Aufhebung unberührt.
(3) Entscheidungen in Bereichen, die dem Studentenwerk als staatliche Auftragsangelegenheiten übertragen sind oder die im Zusammenhang mit vertraglich
vereinbarten sonstigen hochschulbezogenen Aufgaben
stehen oder für die das Studentenwerk privatrechtliche
Gesellschaften gegründet und/oder sich an ihnen beteiligt hat, fallen ausschließlich in die Zuständigkeit der
Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers, soweit auf
Grund von Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften
nicht etwas anderes bestimmt ist.
(4) Die oder der Vorsitzende des Verwaltungsrates
vertritt das Studentenwerk gegenüber der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer.
§ 8 Verwaltungsrat
(1) Der Verwaltungsrat
1. wählt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und
die übrigen Mitglieder des Vorstands sowie deren
Stellvertreter nach Maßgabe von § 9 Abs. 2;
2. bestellt und entlässt die Geschäftsführerin oder den
Geschäftsführer und regelt das Dienstverhältnis der
Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers,
3. beschließt mit zwei Dritteln seiner stimmberechtigten Mitglieder die Organisationssatzung oder ihre
Änderung,
4. beschließt mit der Mehrheit seiner stimmberechtigten
Mitglieder die Steuersatzungen für Zweckbetriebe des
Studentenwerks oder deren Änderung,
5. beschließt den jährlichen Wirtschaftsplan,
6. bestellt das Wirtschaftsprüfungsunternehmen für
die Prüfung des Jahresabschlusses,
7. stellt den Jahresabschluss förmlich fest und entlastet die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer
(§ 109 LHO),
8. beschließt mit zwei Dritteln seiner stimmberechtigten Mitglieder die Beitragssatzung und setzt den
Studentenwerksbeitrag fest,
9. beschließt allgemeine Richtlinien für die Geschäftsführung und
10. nimmt den jährlichen Rechenschaftsbericht der
Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers entgegen.
(2) Der Verwaltungsrat besteht aus:
# jeweils einem vom Studierendenparlament jeder
Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks zu wählenden Studierenden
# jeweils einem Präsidiumsmitglied jeder Hochschule
im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks,
# zwei Mitgliedern aus der Wirtschaft oder der öffentlichen Verwaltung; diese werden von der oder
dem Vorsitzenden auf mehrheitlichen Vorschlag der
übrigen Mitglieder bestellt.
Für den Fall des Ausscheidens oder der Verhinderung
eines Verwaltungsratsmitgliedes kann gleichzeitig jeweils eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt
oder benannt werden. Die Stimmberechtigung kann bei
Verhinderung eines Mitglieds und seines etwaigen Vertreters bzw. seiner etwaigen Vertreterin durch schriftliche
Vollmacht auf ein anderes Mitglied der gleichen Gruppe
(Studierende, Präsidiumsmitglieder oder Mitglieder aus
Wirtschaft oder der öffentlichen Verwaltung) des Verwaltungsrats übertragen werden; dies gilt mit der Maßgabe,
dass jedes Mitglied insgesamt nur das Stimmrecht für
ein weiteres Mitlied ausüben kann.
Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen des
Verwaltungsrates teil:
# die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer,
# die Mitglieder des Vorstands,
# zwei Mitglieder des Personalrats des Studentenwerks.
(3) Der Verwaltungsrat wählt für die jeweilige Amtszeit
aus seiner Mitte ein Präsidiumsmitglied zur Vorsitzenden
oder zum Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied des
Verwaltungsrats zu deren oder dessen Stellvertreterin
Satzung
oder Stellvertreter. Der Wahlvorgang wird von der oder
dem bisherigen Vorsitzenden geleitet, bei dessen Abwesenheit durch das älteste anwesende stimmberechtigte
Mitglied des Verwaltungsrats.
(4) Die Wiederwahl oder Wiederbenennung eines Mitgliedes ist möglich. Eine Abwahl, die durch Wahl eines
neuen Mitglieds erfolgt, oder eine Rücknahme der
Bestellung während der Amtszeit ist zulässig.
(5) Die Amtszeit der Verwaltungsratsmitglieder beträgt 2
Jahre. Sie beginnt am 1. Januar eines Jahres und endet
am 31. Dezember des darauf folgenden Jahres. Findet
bis zum Ablauf der Amtszeit keine Neuwahl statt, so
bleiben die bisherigen Mitglieder und die Vorsitzende
oder der Vorsitzende bis zur Neuwahl, längstens jedoch
sechs Monate, im Amt.
(6) Die Vorsitzende oder der Vorsitzende beruft mindestens ein Mal im Semester den Verwaltungsrat ein.
Die Einberufung muss den Mitgliedern mindestens 14
Tage vor der Sitzung unter Angabe der Tagesordnungspunkte zugehen. Die oder der Vorsitzende hat den
Verwaltungsrat innerhalb einer Frist von einer Woche
mit einer Ladungsfrist von mindestens 14 Tagen zu einer
Sitzung einzuberufen, wenn die Geschäftsführerin oder
der Geschäftsführer, ein Drittel der stimmberechtigten
Mitglieder, der Vorstand oder ein Regionalrat dies unter
Angabe der zu behandelnden Tagesordnungspunkte
wünscht.
§ 9 Vorstand
(1) Die Aufgaben des Vorstands sind:
1. Vorbereitung der Beschlüsse für den Verwaltungsrat,
2. Beschlussfassung über Erwerb, Veräußerung und/oder
Belastung von Grundstücken und Grundstücksteilen,
3. Beschlussfassung über die Gründung oder Beteiligung des Studentenwerks an privatrechtlichen
Gesellschaften und Personenvereinigungen,
4. Beschlussfassung über die Aufnahme von Darlehen,
Hypotheken oder anderen mittel- bis langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten oder die Übernahme
von Bürgschaften,
5. Beschlussfassung über den Abschluss eines Haustarifvertrages oder den Beitritt des Studentenwerks zu
einer Tarifgemeinschaft,
6. Mitwirkung am Einstellungsverfahren leitender
Angestellter,
7. Beratung und Beschlussfassung über Grundsätze
für die Entwicklung des Studentenwerks.
Im Rahmen seiner Aufgabenerledigung berücksichtigt der Vorstand die Auffassungen der Regionalräte
angemessen.
(2) Der Vorstand besteht aus:
1. der oder dem Vorsitzenden,
2. fünf Studierenden, die von den studentischen Mitgliedern im Verwaltungsrat gewählt werden,
3. fünf nichtstudentischen Hochschulmitgliedern, die von
den nichtstudentischen Mitgliedern im Verwaltungsrat
gewählt werden,
4. der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer
mit beratender Stimme.
Die studentischen Mitglieder jedes Regionalrates können
jeweils ein studentisches Mitglied für den Vorstand
vorschlagen, die nichtstudentischen Mitglieder jedes
Regionalrates können jeweils ein nichtstudentisches
Mitglied für den Vorstand vorschlagen.
Für den Fall des Ausscheidens oder der Verhinderung
eines Vorstandsmitglieds können die Berechtigten
gleichzeitig jeweils eine Stellvertreterin oder einen
Stellvertreter vorschlagen.
Die Mitglieder des Vorstandes dürfen nicht Mitglieder
des Verwaltungsrates sein.
Die Wiederwahl eines Mitgliedes ist möglich.
Die Abwahl eines Vorstandsmitglieds durch Wahl eines
neuen Vorstandsmitglieds ist mit einer Zwei-DrittelMehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Verwaltungsrats möglich. Ein solcher Beschluss entfaltet
sofortige Wirkung. Über einen derartigen Antrag kann
auf der Verwaltungsratssitzung nur dann entschieden
werden, wenn dies den Ver-waltungsratsmitgliedern mit
der ordnungsgemäßen und fristgerechten Einladung
mitgeteilt worden ist.
(3) Die Mitglieder des Vorstands wählen aus ihrer Mitte
eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die Geschäftsführerin oder der
Geschäftsführer sind nicht wählbar. Der Wahlvorgang
wird von der oder dem bisherigen Vorsitzenden geleitet,
bei dessen Abwesenheit durch das älteste anwesende
stimmberechtigte Mitglied des Vorstands.
(4) Der Vorstand ist berechtigt, sich jederzeit durch
die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer über
wesentliche Angelegenheiten des Studentenwerks
und seiner Unternehmensbeteiligungen unterrichten
zu lassen und Einsicht in Geschäftsunterlagen zu
nehmen.
(5) Die Mitglieder des Vorstands werden für 2 Jahre
gewählt. Die Amtszeit beginnt jeweils am 1. Januar und
endet am 31. Dezember des darauf folgenden Jahres.
Findet bis zum Ablauf der Amtszeit keine Neuwahl statt,
so bleiben die bisherigen Mitglieder bis zur Neuwahl,
längstens jedoch sechs Monate, im Amt.
(6) Der Vorstand tritt mindestens zwei Mal pro Semester
zusammen; die Einberufung durch die Vorsitzende oder
den Vorsitzenden muss den Mitgliedern mindestens 7
Tage vor der Sitzung unter Angabe der Tagesordnung
zugehen. Die oder der Vorsitzende hat den Vorstand
innerhalb von einer Woche mit einer Ladungsfrist von
mindestens 14 Tagen zu einer Sitzung einzuberufen,
wenn die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer
oder zwei stimmberechtigte Mitglieder dies unter
Angabe der zu behandelnden Tagesordnungspunkte
wünschen.
(7) Entscheidungen des Vorstands können im Umlaufverfahren getroffen werden.
Vorstandsmitglieder, die binnen 7 Tagen kein Votum
abgegeben haben, gelten für diese Entscheidung als
nicht anwesend.
§ 10 Regionalräte
(1) An den Standorten Braunschweig, Clausthal, Hildesheim, Lüneburg und Wolfenbüttel werden Regionalräte gebildet.
Diese
1. verfügen im Rahmen der Satzungszwecke über ein
angemessenes Finanzbudget, welches in den jährlichen
Wirtschaftsplan eingestellt wird,
2. wirken bei der Weiterentwicklung der regionalen
Dienstleistungsangebote des Studentenwerks mit
und unterbreiten dem jeweils zuständigen Organ
entsprechende Vorschläge,
3. nehmen zu allen wichtigen Fragen Stellung, die
die spezifische Arbeit des Studentenwerks in der
jeweiligen Region betreffen,
4. können dem Vorstand und dem Verwaltungsrat
in Angelegenheiten von regionaler Bedeutung initiativ Anträge zur Beratung und Beschlussfassung
Satzung
unterbreiten,
5. beraten die regionalen Zahlen des jährlichen Wirtschaftsplans und nehmen empfehlend gegenüber
dem Vorstand Stellung,
6. schlagen dem Vorstand bei Bedarf Veränderungen in
der Prioritätensetzung bei Investitionsvorhaben vor,
7. unterstützen die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer bei der Realisierung von Maßnahmen
mit regionaler Bedeutung.
(2) Die Regionalräte bestehen jeweils aus den Verwaltungsratsmitgliedern aus der jeweiligen Region. Hinzu
kommen je Hochschule in der Region ein nichtstudentisches Mitglied, das vom Senat gewählt wird, und ein
studentisches Mitglied, das vom Studierendenparlament gewählt wird. Sollte eine Hochschule mehrere
Standorte haben, die unterschiedlichen Regionen
zuzuordnen sind, kann sie Mitglieder nur in den
Regionalrat entsenden, an dessen Standort sie die
meisten Studierenden besitzt.
Für den Fall des Ausscheidens oder der Verhinderung eines Regionalratsmitglieds, das nicht dem
Verwaltungsrat angehört, kann durch die berechtigten
Gremien gleichzeitig jeweils eine Stellvertreterin oder
ein Stellvertreter gewählt werden.
Die Wiederwahl eines Mitglieds ist möglich. Eine
Abwahl, die durch Wahl eines neuen Mitglieds erfolgt,
ist während der Amtszeit zulässig.
Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen der
Regionalräte teil:
1. die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer,
2. ein vom Personalrat des Studentenwerks bestimmtes Mitglied,
3. ein Vertreter oder eine Vertreterin des AStA je
Hochschule in der Region,
4. die Vorstandsmitglieder aus der Region.
(3) Der Regionalrat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, die oder der in Abstimmung
mit der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer die
Sitzungen einberuft und die vorläufige Tagesordnung
festsetzt. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer oder beratende Mitglieder sind nicht wählbar.
Der Wahlvorgang wird von der oder dem bisherigen
Vorsitzenden geleitet, bei dessen Abwesenheit durch
das älteste anwesende stimmberechtigte Mitglied
des Regionalrats.
(4) Die Mitglieder der Regionalräte werden für 2 Jahre
gewählt. Die Amtszeit beginnt jeweils am 1. Januar eines
Jahres und endet am 31. Dezember des darauf folgenden
Jahres. Findet bis zum Ablauf der Amtszeit keine Neuwahl statt, so bleiben die bisherigen Mitglieder bis zur
Neuwahl, längstens jedoch sechs Monate, im Amt.
(5) Die Regionalräte tagen mindestens ein Mal im
Semester.
§ 11 Haftung
Für die Mitglieder der Organe gemäß § 7 bis 10 der
Satzung gilt § 48 Beamtenstatusgesetz i. V. m. § 51
NBG bzw. eine diese ersetzende Nachfolgeregelung
entsprechend, so-weit sie nicht nach anderen Gesetzen haften.
IV. Abschnitt – Verfahren
§ 12 Rechtsstellung der Mitglieder
von Verwaltungsrat und Vorstand
(1) Alle Mitglieder der Organe haben durch ihre Mitarbeit
in den Gremien dazu beizutragen, dass das Studentenwerk seine Aufgaben wirksam erfüllen kann. Sie sind
bei der Ausübung eines Stimmrechts an Weisungen
und Aufträge nicht gebunden.
(2) Alle Mitglieder eines Organs haben das gleiche
Stimmrecht. Wer einem Organ mit beratender Stimme
angehört, hat mit Ausnahme des Stimmrechts alle
Rechte eines Mitgliedes.
(3) An Beratungen und Entscheidungen nehmen die
betroffenen Mitglieder der Organe nicht teil, wenn
die entsprechenden Angelegenheiten ihnen selbst,
ihren Ehegatten, ihren Verwandten bis zum dritten
oder Verschwägerten bis zum zweiten Grade oder von
ihnen kraft Gesetzes oder kraft Vollmacht vertretenen
Personen einen besonderen persönlichen Vorteil oder
Nachteil bringen könnten.
§ 13 Wahlen
(1) Es wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl
gewählt.
(2) Nicht besetzbare Sitze bleiben unbesetzt.
§ 14 Öffentlichkeit
(1) Die Organe tagen in nichtöffentlicher Sitzung.
Die Öffentlichkeit kann durch Beschluss zugelassen
werden .
(2) Personalangelegenheiten werden immer in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. Entscheidungen in Personalangelegenheiten werden in geheimer
Abstimmung getroffen. Beschlüsse der Organe werden
von den Mitgliedern vertraulich behandelt, soweit das
jeweilige Organ nicht etwas anderes beschließt.
(3) Grundstücks- und Wirtschaftsangelegenheiten
werden in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden, wenn durch ihre Behandlung in öffentlicher
Sitzung dem Land, dem Studentenwerk oder den in
diesen Angelegenheiten beteiligten oder von ihnen
betroffenen natürlichen oder juristischen Personen
Nachteile entstehen könnten.
(4) Die oder der Vorsitzende übt das Hausrecht im
Sitzungsraum aus. Das generelle Hausrecht der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers bleibt
davon unberührt.
§ 15 Beschlüsse
(1) Die Organe sind beschlussfähig, wenn die Sitzung
ordnungsgemäß einberufen wurde und die Mehrheit
der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Die
Vorsitzende oder der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit zu Beginn der Sitzung fest. Das Organ gilt
sodann, auch wenn sich die Zahl der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder im Laufe der Sitzung
verringert, als beschlussfähig, solange nicht ein Mitglied die Beschlussunfähigkeit geltend macht; dieses
Mitglied zählt bei der Feststellung, ob das Organ noch
beschlussfähig ist, zu den anwesenden Mitgliedern.
(2) Stellt die Vorsitzende oder der Vorsitzende in der
Sitzung die Beschlussunfähigkeit des Organs fest, so
beruft sie oder er zur Behandlung der nicht erledigten
Tagesordnungspunkte eine zweite Sitzung ein, die
innerhalb von drei Wochen stattfinden muss. Diese ist
ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder
beschlussfähig; hierauf ist bei der Einladung hinzuweisen. Wahlen und Beschlüsse nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis
3 können nur bei Beschlussfähigkeit nach § 15 Abs. 1
Satz 1 auf der zweiten Sitzung gefasst werden.
(3) Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abge-
Satzung/Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)
gebenen gültigen Stimmen, mindestens jedoch mit
einem Viertel der Mitgliederzahl eines Organs gefasst,
soweit durch die Satzung nichts anderes bestimmt
ist. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene
Stimmen. Auf Antrag ist das Votum einer Minderheit
dem Beschluss beizufügen.
(4) Soweit für einen Beschluss nur Teile eines Organs
stimmberechtigt sind, gelten die genannten Regeln nur
für diese stimmberechtigten Mitglieder.
(5) Wird die Wahl eines Organs oder einzelner Mitglieder von Organen für ungültig erklärt oder ändert sich
die Zusammensetzung auf Grund einer Neuwahl, so
berührt dies nicht die Wirksamkeit der vorher gefassten
Beschlüsse und vorgenommenen Amtshandlungen
dieser Organe.
V. Abschnitt – Schlussvorschriften
§ 16 Auflösung der Anstalt
Bei der Auflösung der Anstalt fällt das verbleibende
Vermögen an die Hochschulen im Zuständigkeitsbereich
des Studentenwerks. Es wird anteilig nach der Zahl der
immatrikulierten Studierenden verteilt. Die Hochschulen
verwenden es ausschließlich und unmittelbar für Zwecke
im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 dieser Satzung.
§ 17 Übergangsvorschriften
(1) Die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder der Organe
Vorstand und Verwaltungsrat endet am 31.12.2007.
Diese Regelung gilt unabhängig von der Genehmigung
und Veröffentlichung dieser Satzung.
(2) Die Amtszeit der nach Inkrafttreten dieser Satzung
neu gewählten oder bestellten Organmitglieder beginnt
am 01.01.2008.
§ 18 Inkrafttreten
Diese Satzung bedarf der Genehmigung des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur. Sie
tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Braunschweig, 14. April 2011
Der Verwaltungsrat des Studentenwerks Braunschweig
hat in der Sitzung vom 14. April 2011 die Satzung in
dieser Fassung beschlossen.
Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat die
Satzung in der vorliegenden Fassung am 9. Mai 2011
genehmigt.
Niedersächsisches
Hochschulgesetz (NHG)
in der Fassung vom 26. Februar 2007 (Nds. GVBl. S.
69), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
10. Juni 2010 (Nds. GVBl. S. 242)
Dritter Teil Studentenwerke
§ 68 Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten
(1) 1 Die Studentenwerke OstNiedersachsen, Hannover,
Oldenburg und Osnabrück sind rechtsfähige Anstalten
des öffentlichen Rechts; das Studentenwerk Göttingen
ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts.
2
Die Errichtung, Zusammenlegung, Änderung der örtlichen Zuständigkeit, Aufhebung oder Umwandlung von
Studentenwerken in eine andere Rechtsform bedarf
einer Verordnung der Landesregierung.
(2) 1 Die Studentenwerke fördern und beraten die
Studierenden wirtschaftlich, gesundheitlich, sozial
und kulturell. 2 Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere
der Betrieb von Wohnheimen, Mensen, Cafeterien und
Betreuungseinrichtungen für Kinder von Studierenden. 3
Das Fachministerium kann den Studentenwerken durch
Verordnung weitere Aufgaben als staatliche Auftragsangelegenheiten übertragen. 4 Die Studentenwerke
dürfen Schülerinnen und Schülern sowie Studierende
an Berufsakademien mit Mensaleistungen versorgen,
soweit der hochschulbezogene Versorgungsauftrag
dadurch nicht beeinträchtigt wird, kostendeckende
Entgelte erhoben werden und die Leistungen im
Rahmen vorhandener Kapazitäten erbracht werden
können. 5 Ein Studentenwerk kann durch Vertrag
mit einer Hochschule weitere hochschulbezogene
Aufgaben übernehmen.
(3) 1 Studentenwerke können sich zur Erfüllung ihrer
Aufgaben an Unternehmen in der Rechtsform einer
juristischen Person des privaten Rechts beteiligen oder
solche Unternehmen gründen. 2 § 50 Abs. 4 Sätze 2
bis 5 findet entsprechende Anwendung.
(4) 1 Die Landesregierung kann einem Studentenwerk zur
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit auf dessen Antrag
durch Verordnung das Eigentum an den für die Erfüllung
seiner Aufgaben benötigten Grundstücken übertragen.
2
§ 55 Abs. 1 Sätze 4 und 5, § 56 Abs. 2 und 4 Satz 2 Nr.
6 sowie § 63 sind entsprechend anzuwenden.
Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)
(5) 1 Die Studentenwerke unterstehen der Rechtsaufsicht und, soweit ihnen staatliche Angelegenheiten
übertragen werden, der Fachaufsicht des Fachministeriums. 2 § 51 Abs. 1 und 2 gilt entsprechend.
§ 69 Selbstverwaltung und Organe
(1) 1 Die Studentenwerke haben das Recht der Selbstverwaltung. 2 Sie regeln ihre Organisation durch
eine Satzung, die als Organe mindestens einen Verwaltungsrat und eine Geschäftsführung vorsehen
muss. 3 Die Satzung bedarf der Genehmigung des
Fachministeriums.
(2) Der Verwaltungsrat
1. bestellt und entlässt die Mitglieder der Geschäftsführung,
2. beschließt mit zwei Dritteln seiner stimmberechtigten Mitglieder die Organisationssatzung,
3. beschließt den Wirtschaftsplan,
4. bestellt die Wirtschaftsprüferin oder den Wirtschaftsprüfer,
5. entlastet die Geschäftsführung aufgrund der geprüften Jahresrechnung (§ 109 LHO),
6 beschließt die Beitragssatzung und setzt den Studentenwerksbeitrag fest,
7. beschließt allgemeine Richtlinien für die Geschäftsführung und
8. nimmt den jährlichen Rechenschaftsbericht der
Geschäftsführung entgegen.
(3) 1 Dem Verwaltungsrat gehören mindestens sieben
stimmberechtigte Mitglieder an. 2 Jede Hochschule
im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks ist
mit mindestens zwei stimmberechtigten Mitgliedern,
von denen eines Mitglied der Studierendengruppe ist
und eines vom Präsidium der Hochschule aus seiner
Mitte bestellt wird, im Verwaltungsrat vertreten. 3 Der
Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte ein Mitglied des
Präsidiums einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich
des Studentenwerks zur Vorsitzenden oder zum Vorsitzenden. 4 Die Mitglieder der Geschäftsführung nehmen
an den Sitzungen des Verwaltungsrats mit beratender
Stimme teil. 5 Zum Verwaltungsrat gehören auch zwei
Mitglieder aus Wirtschaft und Verwaltung, die von der
oder dem Vorsitzenden auf mehrheitlichen Vorschlag
der übrigen Mitglieder bestellt werden.
(4) 1 Die Geschäftsführung leitet das Studentenwerk
und vertritt es nach außen. 2 Sie stellt die Jahresrech-
nung nach § 109 LHO auf und legt den jährlichen Rechenschaftsbericht vor. 3 § 37 Abs. 2 Sätze 1 und 2 und
Abs. 3 Sätze 1 bis 3 gilt entsprechend. 4 Die Bestellung
und Entlassung der Mitglieder der Geschäftsführung
sowie die Regelung der Dienstverhältnisse bedürfen
der Zustimmung des Fachministeriums.
(5) 1 Die Organisationssatzung kann weitere Organe
mit Entscheidungsbefugnissen vorsehen. 2 Ist das
Studentenwerk für Studierende mehrerer Hochschulen an verschiedenen Standorten zuständig, so soll
für örtliche Angelegenheiten ein weiteres Organ mit
Entscheidungsbefugnissen gebildet werden.
(6) 1 Die Absätze 1 bis 5 gelten nicht für das Studentenwerk Göttingen. 2 Insoweit bleibt es bei den
besonderen Regelungen.
§ 70 Finanzierung und Wirtschaftsführung
(1) 1 Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten die Studentenwerke vom Land eine Finanzhilfe. 2 Im Übrigen
haben die Studierenden Beiträge zu entrichten, die
von den Hochschulen unentgeltlich für die Studentenwerke erhoben werden. 3 Die Höhe der Beiträge
wird durch eine Beitragssatzung festgesetzt. 4 Die
Beiträge werden erstmals bei der Einschreibung fällig
und dann jeweils mit Ablauf der durch die Hochschule
festgelegten Rückmeldefrist. 5 Der Anspruch auf den
Beitrag verjährt in drei Jahren.
(2) Werden einem Studentenwerk staatliche Angelegenheiten übertragen, so erstattet das Land die damit
verbundenen notwendigen Kosten.
(3) 1 Die Finanzhilfe wird nach Maßgabe des Haushalts
gewährt. 2 Die Finanzhilfe nach Absatz 1 Satz 1 setzt
sich zusammen aus
1. einem Sockelbetrag von 300.000 Euro für jedes
Studentenwerk,
2. dem sich aus der Zahl der Studierenden ergebenden
Grundbetrag und
3. dem von der Teilnahme am Mensaessen abhängigen
Beköstigungsbetrag.
3
Die nach Abzug der Sockelbeträge verbleibenden
Haushaltsmittel verteilen sich in einem Verhältnis von 1
zu 2 auf den Grundbetrag und den Beköstigungsbetrag.
4
Die Zahl der Studierenden, für die der Grundbetrag
ermittelt wird, ergibt sich aus der amtlichen Hochschulstatistik. 5 Maßgeblich ist die Zahl der Studierenden für
das letzte vor dem jeweiligen Haushaltsjahr begonnene
Wintersemester. 6 Der Beköstigungsbetrag ergibt
sich aus der Zahl der vom Studentenwerk in seinen
Mensen und Essensausgabestellen ausgegebenen
Essensportionen. 7 Als Essensportion gelten alle an
eine Studierende oder einen Studierenden an einem
Tag ausgegebenen Hauptmahlzeiten. 8 Das Fachministerium kann für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren
nach einer Zusammenlegung von Studentenwerken
die Höhe des Sockelbetrages abweichend von Satz
2 Nr. 1 festlegen.
(4) 1 Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen
der Studentenwerke richten sich nach kaufmännischen Grundsätzen; das Rechnungswesen muss
eine Kosten- und Leistungsrechnung umfassen, die
die Bildung von Kennzahlen für hochschulübergreifende Zwecke ermöglicht. 2 Auf den Jahresabschluss
sind die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über
große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden. 3 Auf die Prüfung des Jahresabschlusses sind
die Prüfungsgrundsätze des § 53 Abs. 1 Nrn. 1 und
2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes entsprechend
anzuwenden.
* Abschnitte, auf die verwiesen wird
§ 37 Präsidium
(2) 1 Das Präsidium kann in dringenden Fällen den
Senat kurzfristig einberufen und die kurzfristige
Einberufung jedes anderen Organs veranlassen und
verlangen, dass über bestimmte Gegenstände unter
seiner Mitwirkung beraten und in seiner Anwesenheit
entschieden wird. 2 Kann die Entscheidung nicht
rechtzeitig herbeigeführt werden, so trifft das Präsidium die erforderlichen Maßnahmen selbst und
unterrichtet das zuständige Organ unverzüglich über
die getroffenen Maßnahmen.
(3) 1 Das Präsidium wahrt die Ordnung in der Hochschule und übt das Hausrecht aus. 2 Ihm obliegt die
Rechtsaufsicht über die Organe der Hochschule und
der Studierendenschaft. 3 Die rechtsaufsichtlichen
Befugnisse des Trägers gelten entsprechend.
§ 50 Körperschaftsvermögen
(4) 2 § 65 LHO ist mit der Maßgabe entsprechend
anzuwenden, dass die Hochschule im Fall des Satzes
1 die Einwilligung des Fachministeriums einzuholen
Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)
hat. 3 Die §§ 66 bis 69 LHO finden keine Anwendung. 4 Die Hochschule hat sicherzustellen, dass
das Unternehmen eine Prüfungsvereinbarung mit
dem Landesrechnungshof gemäß § 104 Abs. 1 Nr. 3
LHO abschließt, wenn der Landesrechnungshof dies
für erforderlich hält. 5 Beteiligungen der Hochschule
sind im Haushaltsplan darzustellen.
Hochschule benötigten dinglichen Rechte an Grundstücken Dritter mit ihrer grundbuchmäßigen Bezeichnung
im Sinne des § 28 der Grundbuchordnung aufzuführen.
5
Mit der Errichtung der Stiftung gehen das Eigentum
an den in der Verordnung aufgeführten Grundstücken
und die in der Verordnung aufgeführten dinglichen
Rechte unentgeltlich auf die Stiftung über.
haltsplan nach Maßgabe der Zielvereinbarungen und
unter Berücksichtigung tarifvertraglicher Änderungen festgesetzt wird. 7 Die Stiftung übermittelt dem
Fachministerium auf Anforderung die zur Ermittlung
der Obergrenze sowie der Finanzhilfe erforderlichen
Daten so rechtzeitig, dass das Fachministerium die
Voranschläge nach § 27 Abs. 1 LHO erstellen kann.
§ 51 Aufsicht und Zusammenwirken
§ 56 Stiftungsvermögen, Stiftungsmittel und
Eigentumsübergang
§ 63 Grundbuchberichtigung und Gerichtsgebühren
(1) 1 Ist das Eigentum an einem Grundstück nach
diesem Gesetz auf die Stiftung übergegangen, so ist
der Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs von der
Stiftung zu stellen. 2 Dies gilt entsprechend für sonstige
im Grundbuch eingetragene Rechte.
(2) Von der Zahlung der Gerichtsgebühren nach der
Kostenordnung, die aufgrund der Grundbuchberichtigung entstehen, ist die Stiftung befreit.
(1) 1 In Angelegenheiten der Selbstverwaltung unterliegen die Hochschulen der Rechtsaufsicht und in
staatlichen Angelegenheiten der Fachaufsicht des
Fachministeriums. 2 Dieses kann jederzeit Auskunft
verlangen. 3 Es kann nach Anhörung der Hochschule
rechtswidrige Maßnahmen zentraler Organe der Hochschule beanstanden und ihre Aufhebung oder Änderung
verlangen. 4 Eine Beanstandung hat aufschiebende
Wirkung. 5 Erfüllt ein zentrales Organ der Hochschule
Pflichten nicht, die ihm aufgrund eines Gesetzes, einer
Beanstandung oder einer fachaufsichtlichen Weisung
obliegen, so kann das Fachministerium unter Fristsetzung anordnen, dass es das Erforderliche veranlasse.
6
Kommt es der Anordnung nicht nach, so kann das
Fachministerium die notwendigen Maßnahmen an
seiner Stelle treffen. 7 Ist es nicht nur vorübergehend
handlungsunfähig, so kann das Fachministerium
Beauftragte bestellen, die dessen Aufgaben als Organ
der Hochschule wahrnehmen.
(2) Die Aufsicht soll zugleich die Selbständigkeit und
Eigenverantwortung der Hochschule fördern.
§ 53 Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege
(1) 1 Die Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege
führt die Ausbildung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz nach Maßgabe des
§ 2 Abs. 1, 2 und 4 des Rechtspflegergesetzes und
justizbezogene Fortbildung durch. 2 Mit Zustimmung
des Fachministeriums kann sie weitere Studiengänge
einrichten.
§ 55 Überführung, Zielsetzung und Aufgaben
(1) 4 In der Verordnung sind insbesondere die für den
Betrieb der Hochschule benötigten Grundstücke im
Eigentum des Landes sowie die für den Betrieb der
(2) 1 Grundstücke des Grundstockvermögens sind
in ihrem körperlichen Bestand, das sonstige Grundstockvermögen ist in seinem Wert ungeschmälert zu
erhalten. 2 Eine Veräußerung von Grundstücken des
Grundstockvermögens oder ihre Belastung mit Grundpfandrechten ist nach den Regeln ordnungsgemäßer
Wirtschaftsführung nach Erteilung der Zustimmung des
Fachministeriums zulässig, wenn sie der dauernden
und nachhaltigen Verwirklichung des Stiftungszwecks
oder der Steigerung der Stiftungsleistung dienlich ist. 3
Die aus einer Veräußerung erzielten Erlöse sollen zum
Erwerb gleichwertiger Grundstücke oder für eine dauerhaft bessere Nutzung der vorhandenen Grundstücke
des Grundstockvermögens eingesetzt werden.
(4) 1 Die Stiftung erhält zur Erfüllung ihrer Aufgaben
eine jährliche Finanzhilfe des Landes nach Maßgabe
des Haushalts. 2 Sie dient der Stiftung insbesondere
zur Deckung ihrer Aufwendungen für
1. das Lehrangebot,
2. die Grundausstattung für die Forschung,
3. die Ausstattung für fachliche Schwerpunkte und
Sonderaufgaben,
4. die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
5. die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags und
6. die Bauunterhaltung.
3
Zuschüsse für Investitionen dürfen nur für investive
Zwecke verwendet werden. 4 Die jährliche Finanzhilfe
wird unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2 danach
bemessen, inwieweit die nach § 1 Abs. 3 Satz 4 vereinbarten Ziele erreicht worden sind. 5 Die Stiftung
hat im Lagebericht des Jahresabschlusses sowie auf
Anforderung des Fachministeriums nachzuweisen,
inwieweit die vereinbarten Ziele erreicht worden sind.
6
Der Bemessung der Finanzhilfe ist eine Obergrenze
für Personalkosten zugrunde zu legen, die im Haus-
Service des Studentenwerks OstNiedersachsen
# 11 Mensen
# 7 Cafeterien
# 1 Bistro
# 1 Bistro-Shop
# 1 Coffee-Bar
# 33 Wohnheime
# 1 Gästehaus
# 6 Kindertagesstätten
# 4 Sozialberatungsstellen
# 4 Psychotherapeutische Beratungsstellen
# 5 Beratungsstellen für Studienfinanzierung
# 2 Kulturbüros
Zuständigkeit des Studentenwerks OstNiedersachsen
MitarbeiterInnen (Stand 08/13)
Adamski, Dorothee / Adler, Matthias / Albrecht, Jürgen / Ameringer, Juliane / Ansmann, Eugenia / Antemann, Jürgen / Aring, Elmo / Arms, Sabrina / Arzberger,
Nicole / Bachem, Bernadette / Backhaus, Ingo / Bajagic, Milostiva / Balke, Birgit / Balthaus, Peter / Bandiramonte, Antonella / Barheine, Sabine / Bartsch,
Tanja / Baum, Matthias / Baumann, Grit / Baumbach, Frank / Behrbohm, Christopher / Behrbohm, Karin / Behrend-Backhus, Marianne / Beier, Jörg / Bein,
Jacqueline / Bender, Martina / Bendig, Dennis / Bertram, Kathrin / Bertram, Marleen / Bessert, Anke / Beyaz, Isa / Biering, Christoph / Binder, Julia / Blaschka, Marita / Bluhm, Annette / Blumenstein, Lisa / Bode, Svenja / Boenke, Gertrud / Bohle, Frank / Böhme, Silke / Böhning, Renate / Böker, Silvia / Bollmann,
Danilea / Bolz, Michael / Brade, Cindy / Brandes, Susanne / Brauckmann, Kai / Braun, Markus / Bredthauer, Marlis / Breitenfeld, Detlef / Brix, Daniela / Broi,
Sonja / Brunow, Ronald / Buhl, Tobias / Bui, Qang Dung / Burger, Jean-Jaques / Burkhardt, Karsten / Busse, Helmut / Ceribashi, Brikena / Charkazi, Nina /
Christiansen, Uwe / Cretti, Corinna / Cronjäger, Traute / Dammann, Barbara / Daum, Anke / Demske, Marianne / Dettmer, Natalie / Ditler, Valentina / Dittmann, Jörg / Dobberkau, Mario / Doumè, Mekok / Draeger, Götz / Dräger, Jonas / Drosien, Heike / Drung, Matthias / Dunkel, Dirk / Dusatz de Vigneulle, Daniel / Ebeling, Sabine / Eckert, Kerstin / Eggert, Sigrun / Erler, Mike / Ermisch, Irma / Feige, Dorothea / Fenske, Lara / Fiene, Cornelia / Fischer, Claudia / Fischer,
Tanja / Frank, Maria / Fratantonio, Sandy / Freudenreich, Kerstin / Friede, Heidemarie / Friede, Karl-Heinz / Friedrich, Marion / Fürst, Simone / Gabas, Diana /
Gaebel, Marita / Gajkowski, Sofia / Gaskin, Cona / Gaskin, Sabine / Gehling, Maria / Geithe, Annette / Gelfort, Bettina / Gerecke, Gabriele / Gerloff, Nathalie
/ Giebeler, Claudia / Giesert, Christiane / Gleitze, Friedhelm / Goeritz, Claudia / Gohl, Marcel / Göritz, Ursula / Gösche, Lutz / Gostomczyk, Luzie / Göthert,
Andreas / Gottschalk, Daniel / Gottschlich, Jana / Gottwald, Teresa / Graef, Brigitta / Gramann, Gabriele / Gratz, Angelika / Greve, Sandra / Grimm, Josefine /
Gröbe, Gesine / Gromann, Wolfgang / Grömke, Rebecca / Gruner, Michael / Günther, Sven / Gwenner, Michael / Haese, Frank / Hallullaj, Dolora / Hamann,
Angelika / Hanelt, Kerstin / Hann, Michael / Hannig, Monika / Hansen-Wege, Heidrun / Harke, Peter / Harms, Rita / Hax, Gabriele / Hecht, Irmtraut / Heier,
Nazeema / Hein, Sabrina / Heine, Sonja / Heinke, Erich / Heinze, Nadine / Heizmann, Lydia / Hellein, Anna / Henke, Manuela / Hennemann, Liane / Henning,
Emma / Hente, Yannik / Herrmann, Bianka / Herrmann, Thomas / Herweg, Renate / Herzig, Silke / Heuer, Gisela / Heuermann, Bernhard / Himstedt, Michaela
/ Hindemith, Manuela / Hipperling, Christine / Hirsch, Torsten / Höfer, Jennifer / Hoff, Anette / Hof, Jens / Hoffmann, Anke / Höft, Bettina / Hohmann, Heidi /
Holzberger, Stefanie / Holzkamp, Armgard / Hoppe, Sylvia / Horlebeck, Patrick / Horter, Miriam / Iordan, Roxana / Jabben, Mareike / Jäger, Doris / Janus, Johanna / Janz, Ivenee / Jarzynski, Lydia / Jochim, Claudia / John, Elke / Jonischkies, Claudia / Jung, Katharina / Junike, Sonja / Jürgens, Karin / Jürgens, Michael / Kammler, Melanie / Karow, Ann-Kathrin / Karsten, Doris / Kiefer-Wanzenberg, Regina / Kittner, Jörg / Kittner, Steven / Klein, Helena / Klein, Lydia / Kliemann, Anna / Kling, Detlef / Klingenhagen, Annika / Klink, Michael / Klintworth, Oliver / Koch, Andrea / Köchl, Gernot / Koenig, Mandy / Köhler, Melanie /
Kolomejzewa, Nadeshda / Kondracka, Malgorzata / König, Edda / Körtge, Amelie / Kosemund, Hans Peter / Kraft, Lidia / Kraus, Nina / Kronberg, Ursula / Kruk,
Danuta / Kurhts, Henrike / Kulisch, Janette / Kusch, Anna-Margarete / Kutschenreiter, Bettina / Labs, Bianca / Langlitz, Lydia / Layda, Klaus / Layda, Susanne
/ Lebuser, Lieselotte / Lehmann, Kathrin / Lehmann, Nicole / Leiteritz, Maik-Alexander / Lemire, Jean-Charles / Lenk, Dunja / Lepa, Sieglinde / Lepper, Gabriele / Leske, Susanne / Lettau, Heinz-Henning / Lettau, Sonja / Liedke, Sophia / Ließmann, Claudia / Lindemann, Heinrich / Lipska, Grazyna / Littau, BerndKarsten / Littmann, Ina / Lorenz, Susanne / Lücke, Corinna / Luda, Justyna / Lukas, Melanie / Lupo, Gabriele / Lütje, Martina / Mackay, Ilona / Mai, Carola /
Maier, Alexander / Mämecke, Larissa / Marczak, Detlef / Markgraf, Steffen / Martin, Nicole / Martini, Jennifer / Marzban pour Moghaddam, Kimla / Mattern,
Jannike / Mattuschat, Gabriele / Mazko, Tanja / Meiling, Christine / Meißner, Jacqueline / Mendel, Angelika / Menge, Viktoria / Merten, Constanze / Meyer,
Beata / Meyer, Gabi / Meyer, Franziska / Meyer, Kirsten / Meyer, Martina / Meyer, Richard / Mickley, Kathrin / Mohr, Anke / Molle, Peter / Molle, Stefanie /
Mondry von Dombrowski, Christine / Morawa, Detlef / Moritz, Dirk / Mrotzek, Anja / Mügge, Milena / Müller, Anja / Müller, Annegret / Müller, Gundula / Müller, Klaus / Müller, Marga / Müller, Matthias / Mumme, Christiane / Münnich, Marlis / Münzing, Brigitte / Muthig, Elke / Mysliwiec, Christine / Myszka, Franziska / Nacke, Ulrike / Naujokat, Astrid / Neumann, Andrea / Neumann, Manfred / Neuschulz, Kathrin / Nimz, Sönke / Nipp, Claudia / Noske, Andrea / Oakley,
Inca / Obermann, Regine / Obzernings, Maja / Ochsenfarth, Helge / Ölkers, Maren / Oesler, Sven / Olschewski, Christina / Ortsiefer, Monika / Ostermann, Anja
/ Paepke, Cornelia / Pahlke, Ulrich / Pahlmann, Gisela / Pahlmann, Stefanie / Parsch, Barbara / Pätzold, Marcus / Palumbo, Giancarlo / Pankau, Timo / Patzak, Sarah, Paulig, Thomas / Pelz, Frank / Pfaffenroth, Maria / Pidde, Mirko / Pidde, Ursel / Piltz, Rebecca / Piskol, Michaela / Piskol, Silke / Pluto, Irene / Pohl,
Carena / Poppke, Marion / Porbadnik, Nadine / Pöschel, Corinna / Prager, Janina / Provt, Ursula / Quitschau, Sabine / Radeck, Viktoria / Rademacher, Martina
/ Rattay, Helga / Rauch, Ingrid / Reider, Sonja / Reinbacher, Anke / Reinecke, Franziska / Reinecke, Joachim / Reymer, Hannelore / Riemer, Carmen / Ries,
Patrick / Rietzler, Anke / Rischbieter, Mike / Ritter, Heidrun / Röber, Horst / Rodenwoldt, Gabriele / Roenspieß, Linda / Roeseler, Volker / Roetger, Mathias /
Rohde, Svenja / Römer, Marina / Rupprecht, Sven / Rzosik, Sylva / Sager, Maik / Salmen, Sigrid / Sattler, Maice / Schäfer, Halina / Schal, Renate / Schaper,
Marieanna / Schärfe, Michael / Scharfenberg, Susann / Scheffel, Mark / Scheidemann, Carola / Schenk, Nadja / Schenke, Christel / Scheube, Ralf / Scheunemann, Hannelore / Scheunemann, Peter / Schlein, Hella / Schlenner, Petra / Schleyer, Ingo / Schliemann, Eberhard / Schlottke, Michael / Schmidt, Carina /
Schmidt, Marianne / Schmidt, Marina / Schmidt, Melanie / Schmidt, Merella / Schmidt, Tanja / Schnabel, Brigitte / Schneider, Daniela / Schneider, Sonja /
Schöning, Felix / Schoop, Jürgen / Schröder, Melissa Jo / Schubert, Bernd / Schubert, Sandra / Schulenburg, Anja / Schulz, Christine / Schulz, Kurt / Schulze,
Ilona / Schumacher, Nancy / Schwarz, David / Schwarz, Jan / Schwitzer, Ellen / Seemann, Uta / Seipelt, Sven / Seitz, Ingo / Sekulla, Hans-Joachim / Siemann,
Britta / Simon, Danja / Simon, Karin / Skwierawski, Magdalena / Spötter, Carsten / Sprenger, Anna-Lena / Stallmach, Sandra / Stantscheff, Edith / Stapf, EvaMaria / Staszewska, Sophie / Stecher, Ursula / Steffen, Carina / Steiner, Linda / Steinmetz, Bernd / Stelmecke, Nicole / Stelzner, Adelheid / Störmer, Artur /
Störmer, Gabriele / Straube, Rita / Strechel, Mario / Struß, Gotje / Stumpf, Carla / Suchy, Martina / Sure-Valassas, Beate / Syfus, Judith / Syma, Jessica / Syring,
Petra / Tacke, Gerhard / Tapp, Manuela / Täubrich, Sophie / Techmann, Petra / Tetzel, Anja / Teuber, Gerd / Teufert, Cindy / Thran, Sabine / Timmen, Elisabeth
/ Tomaszewski, Jolanta / Tomm, Viktor / Torkler, Julia / Trautmann, Annika / Trentlage, Dagmar / Trentlage, Stephanie / Varrentrapp, Andrea / Voitel, Elisabeth
/ von der Heide, Merle / von Wantoch Rekowski, Barbara / Wagner, Christine / Wahlert, Bettina / Wantoch-Rekowski, Renate / Wark, Claudia-Marina / Wartenberg, Rolf / Wegener, Alexandra / Weigelt, Hagen / Weiser, Ingeborg / Weißmann, Frank / Wenzel, Carsta / Wenzel, Kathrin / Wewerka, Anna-Marieke / Wiechmann, Marte / Wiegand, Eric / Wielau, Kathrin / Wienecke, Mirja / Will, Gerhard / Willim, Gabriele / Windt, Petra / Witenbeck, Rosa / Witkowski, Annegret /
Wittchen, Gabriela / Witte, Andreas / Witte, Isa / Wolff, Petra / Wolter, Reinhard / Wrobel, Ilona / Zaeske, Marcos / Zeglau, Oliver / Ziegler, Anita / ZimmerBischof, Annette / Zurawicka, Elisabeth