Jahresbericht 2012 - Studentenwerk OstNiedersachsen
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Jahresbericht 2012 - Studentenwerk OstNiedersachsen
Jahresbericht 2012 Rund ums Studium. Braunschweig: Lüneburg: 3 Mensen, 4 Cafeterien, 1 Coffee-Bar, 1 Bistro-Shop, 8 Wohnheime, 1 Gästehaus, Gästeapartments, Studienfinanzierung, 2 Krippen, flexible Kinderbetreuung, Sozialberatung, psychologische Beratung 2 Mensen, 5 Wohnheime, Gästeapartments, Studienfinanzierung, 2 Kindertagesstätten, Kulturbüro, Sozialberatung, psychologische Beratung Buxtehude: Studienfinanzierung, alle Leistungen des Standorts Braunschweig 1 Wohnheim, Studienfinanzierung, Sozialberatung, Kulturbüro Clausthal-Zellerfeld: Salzgitter: Suderburg: 1 Mensa, 1 Cafeteria, 1 Espressobar, 10 Wohnheime, Gäste apartments, Studienfinanzierung, flexible Kinderbetreuung, Sozialberatung, psychosoziale Beratung 1 Mensa, 2 Wohnheime, Studienfinanzierung, Sozialberatung, Kulturbüro Hildesheim: 1 Mensa, 1 Cafeteria, 4 Wohnheime, Studienfinanzierung, 1 Kindertagesstätte, alle Leistungen des Standorts Braunschweig 2 Mensen, 1 Cafeteria, 1 Bistro, 2 Wohnheime, Studienfinanzierung, Sozialberatung, psychologische Beratung, 1 Kindertagesstätte, flexible Kinderbetreuung, Kulturbüro Holzminden: 1 Mensa, Sozialberatung, psychologische Beratung Wolfenbüttel: Wolfsburg: 1 Wohnheim, Studienfinanzierung, alle Leistungen des Standorts Braunschweig Jahresbericht 2012 Impressum Jahresbericht 2012 Herausgeber: Studentenwerk OstNiedersachsen, der Geschäftsführer Katharinenstr. 1, 38106 Braunschweig Tel. (0531) 391 - 48 07, Fax (0531) 391 - 48 48 info@stw-on.de, www.stw-on.de Redaktion & Layout: Kommunikation & Marketing Fotos: Studentenwerk OstNiedersachsen www.fotolia.com: S. 6 Viktor / S. 10 arkpo / S. 11 contrastwerkstatt / S. 17 ehrenberg-bilder / S. 21 Robert Kneschke / S. 27 Serhiy Kobyakov / S. 31 adistock / S. 35 yanlev / S. 39 Wrangler / S. 45 Marco2811 www.pixelio.de: S. 3 Gerd Altmann / S. 5 Rolf van Melis; Eva-Maria Roßmann / S. 19 Ralph-Thomas Kühnle / S. 41 Uwe Schlick / S.42 Jorma Bork Auflage: 250 Stück Inhaltsverzeichnis 01 Vorwort 02 Gremienmitglieder 03 Jahreschronik 07 Hochschulgastronomie 11 Wohnen 17 Studienfinanzierung 21 Beratung & Hilfe 27 Kindertagesstätten 31 Kulturarbeit 35 Kommunikation & Marketing 39 Finanzen & Controlling 45 Personal 49 Studierendenzahlen 50 Satzung/Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) Vorwort Liebe Leserin, lieber Leser, # Haben Sie Fragen? Geschäftsführer Sönke Nimz Tel. (0531) 391-48 01 gf@stw-on.de vor Ihnen liegt die Zusammenfassung der Daten, Fakten, Zahlen und Berichte zur Arbeit des Studentenwerks OstNiedersachsen im vergangenen Jahr. Wir wollen Ihnen damit ein Bild dessen vermitteln, was das Studentenwerk macht, und Sie über wichtige Ereignisse und Veränderungen informieren. 2012 stand erneut ganz im Zeichen des doppelten Abiturjahrgangs. Trotz neu entstandener Wohnheime und neuer Gästezimmer, stellte uns der große Ansturm an Studienanfängern an allen Standorten vor große Herausforderungen. Unsere Mensen gingen erfolgreich mit der neuen, leichten Menülinie „mensaVital“ an den Start. Und das Betreuungsangebot für Kinder von Studierenden und Mitarbeitern während der Ferienzeit konnte weiter ausgebaut werden. Parallel dazu wurde unser EUFortbildungsprojekt „Campus der Zukunft“ mit umfangreichen Angeboten weitergeführt. Über all dies können Sie im Bericht mehr erfahren. Ich möchte an dieser Stelle vor allem Dank sagen. Danke an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit großem Einsatz und Engagement daran mitarbeiten, das Studentenwerk weiterzuentwickeln. Wesentlichen Anteil an der Entwicklung hatten und haben meine Stellvertreterin, Marianne Behrend-Backhus, mein Stellvertreter, Michael Klink, und der Personalrat unter dem Vorsitz von Götz Draeger. Ihnen und meiner Sekretärin, Hannelore Scheunemann, sage ich besonders herzlichen Dank für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Außerdem danke ich allen Gremienmitgliedern, die ehrenamtlich und mit viel Einsatz in unseren Organen mitgewirkt haben, sowie den Hochschulen, den Studierendenschaften und weiteren Organisationen im Umfeld der Hochschule für die gute Kooperation und die Unterstützung unserer Arbeit. Danke auch an alle weiteren Partner und Firmen, mit denen wir im vergangenen Jahr vertrauensvoll zusammengearbeitet haben. Wir haben uns bemüht, den Jahresbericht inhaltlich und grafisch so zu gestalten, dass er gut lesbar ist und sie anspricht. Über kritische und ermunternde Anmerkungen zu dieser Gestaltung und zu unserer Arbeit freuen wir uns gleichermaßen. Nähere Erläuterungen zu allen dargestellten Themen geben wir Ihnen auf Anfrage gern. Braunschweig, August 2013 Sönke Nimz (Geschäftsführer) Gremienmitglieder 02 # Haben Sie Fragen? Stellvertr. Geschäftsführerin Marianne Behrend-Backhus Tel. (0531) 391-48 02 m.behrend-backhus@stw-on.de Gremienmitglieder Verwaltungsratsmitglieder (Stand 31.12.2012) TU Braunschweig: Präsident Prof. Dr. Dr. h.c. Jürgen Hesselbach (Vorsitzender) Myrna Sieden, Studentin HBK Braunschweig: Vizepräsident Prof. Uli Plank Alina Zelenyi, Studentin Ostfalia: Vizepräsidentin Prof. Dr. Rosemarie Karger Alexander Siemon, Student Stiftung Universität HI: Präsident Prof. Dr. Wolfgang-Uwe Friedrich Cathleen Tischoff, Studentin HAWK HI/HO/GÖ: Vizepräsident Prof. Dr. Wolfgang Viöl N.N. Leuphana Universität LG: Vizepräsident Holm Keller Kevin Kunze, Student TU Clausthal: Präsident Dr. Thomas Hanschke Markus Selig, Student Hochschule 21: Präsident Prof. Dr. Martin Betzler Florian Prokosch, Student Wirtschaft & Verwaltung:Dr. Martin Kleemeyer Garnet Alps # Haben Sie Fragen? Stellvertr. Geschäftsführer Michael Klink Tel. (04131) 789 63 29 m.klink@stw-on.de Beratende Mitglieder: Alle Vorstandsmitglieder Sönke Nimz, Geschäftsführer Michael Klink, stellv. Geschäftsführer Marianne Behrend-Backhus, stellv. Geschäftsführerin Mitglieder des Personalrats (Studentenwerk) Vorstandsmitglieder (Stand 31.12.2012) Vorsitzender:Reinhold Müller, Lüneburg Stellv. Vorsitzender: Sebastian Makowka, TU Clausthal Studentische Mitglieder: Philine Busch, Universität Lüneburg Marc Dominik Bennett, TU Braunschweig Sebastian Makowka, TU Clausthal Susanne Stroh, Ostfalia Christiane Bender, Uni Hildesheim Nichtstudentische Mitglieder:Lutz Röttger, HBK Braunschweig Dr. Christoph Strutz, Universität Hildesheim Volker Küch, Ostfalia Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Busch, TU Clausthal Beratende Mitglieder: Sönke Nimz, Geschäftsführer Michael Klink, stellv. Geschäftsführer Marianne Behrend-Backhus, stellv. Geschäftsführerin 03 Jahreschronik JANUAR Rechtsberatung für Studierende der TU Clausthal Studierende, die rechtliche Unterstützung brauchen, haben seit Beginn des Jahres 2012 die Möglichkeit, sich kurzfristig von einem ortsansässigen Anwalt beraten zu lassen. Dieser Service wird vom Studentenwerk und dem AStA der TU Clausthal finanziert. Bisher mussten Studierende zunächst einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht beantragen, bevor sie eine Erstberatung in Anspruch nehmen konnten. Unter bestimmten Umständen lehnt das Gericht die Ausstellung eines solchen Beratungshilfescheins jedoch ab, z.B. aufgrund fehlender Unterlagen oder zu hohem Vermögen. Zudem gibt es immer wieder Situationen, in denen Studierende sehr schnell rechtliche Unterstützung brauchen und somit für die Beantragung beim Amtsgericht keine Zeit bleibt. In diesen Fällen können sich die Studierenden an die Sozialberaterin des Studentenwerks oder den AStA wenden. Diese arbeiten eng mit einer ortsansässigen Anwältin zusammen und können unbürokratisch eine Erstberatung vermitteln. Falls darüber hinaus noch Bedarf an rechtlicher Beratung besteht, kann die Anwältin Möglichkeiten der Prozesskostenhilfe prüfen. MÄRZ MAI Neues Wohnheim Momente der Begegnung In das Wohnheim Karlstraße in Braunschweig ziehen im Frühjahr die ersten Studierenden ein. Erstmalig wurde in Abstimmung mit dem Studentenwerk von einem privaten Investor ein Wohnheim errichtet, um es langfristig an das Studentenwerk zu vermieten. Auf diese Weise schont das Studentenwerk seine Liquidität und verringert sein Risiko. Das Wohnheim mit seinen modern ausgestatteten Zimmern und Apartments liegt in fußläufiger Entfernung zur Technischen Universität, unweit des Botanischen Gartens. 155 Mal haben Studierende von HAWK und Universität Hildesheim „Begegnungen“ im Bild festgehalten und als Beitrag zum gleichnamigen Fotowettbewerb an das Kulturbüro Hildesheim gesendet. Bereits im November des Vorjahres hatte eine Jury, bestehend aus FotografInnen und Fotografiedozenten, aus Mitgliedern der ASten und Mitarbeiterinnen der Auslandsämter, die Qual der Wahl. Anrührend, witzig, beeindruckend, skurril, nachdenklich, kritisch; Schnappschuss oder Inszenierung – auf sehr unterschiedliche Weise dokumentierten die Fotografinnen und Fotografen den Moment der Begegnung. Nach langen, engagierten Diskussionen der Jury standen Michaela Strobel, Sebastian Weber und Eva Tenzler als Preisträger fest. Ihre Fotos und weitere von der Jury ausgewählte Arbeiten waren von Jahresbeginn bis Ende Mai in der Galerie des Studentenwerks in Hildesheim zu sehen und schufen zahlreiche Anlässe für Begegnungen und Gespräche. Jahreschronik 04 MAI JUNI JULI Das Bild der Anderen Mutti besucht die Mensen des Studentenwerks Zwerge freuen sich über Spende des Lions Clubs Das Studentenwerk überraschte die Studierenden im Juni mit einer besonderen Aktion in seinen Mensen: Mutti kam zu Besuch! Mutti, alias Schauspielerin Elisa Salamanca, war den Studierenden bereits durch die 2011 gestartete Werbekampagne bekannt. Auf ihrem Roadtrip warb sie nun nicht nur auf Plakaten und Postkarten für die Angebote des Studentenwerks, sondern kam in den gastronomischen Einrichtungen direkt mit den Gästen ins Gespräch. Jeweils zur Mittagszeit hielt sich Mutti in der Mensa auf und plauderte mit den Studierenden über Speisepläne, BAföG-Anträge und Kinderbetreuung. Wer wollte, konnte sich mit Mutti für das Familienalbum auf Muttis Facebookseite ablichten lassen oder bei einem Gewinnspiel einen Mensagutschein im Wert von bis zu 50 € gewinnen. Dank einer großzügigen Spende des Braunschweiger Lions Clubs an das Studentenwerk OstNiedersachsen können sich die Kinder der Kita „Zwerge“ über ein neues Bällebad und einen Kreativtisch freuen. Im Juli wurden die Spielgeräte offiziell ihrer Bestimmung übergeben. Insgesamt hatte der Lions Club 3000 Euro zur Verfügung gestellt. STW-Geschäftsführer Sönke Nimz lobte diese Unterstützung: „Wir legen in unseren Kitas großen Wert auf die Ausbildung sozialer Kompetenz bei den Kindern und freuen uns, dass das auf diese Weise vom Lions Club Braunschweig Dankwarderode gewürdigt wird.“ Zwei aufeinander bezogene Ausstellungen fanden im Mai unter dem Titel „Das Bild der Anderen“ parallel an zwei Orten auf dem Campus der Leuphana Universität Lüneburg statt. In der Mensa wurde eine Reihe von mehr als 40 Fotobannern gezeigt, während im Methodenzentrum der Universität eine Serie großformatiger Fotodrucke auf Acrylplatten sowie eine Rauminstallation aus einer Vielzahl von Fotografien in Postkartenformat zu sehen war – fotografiert von Menschen aus Pakistan, Afghanistan, Israel, Angola und den palästinensischen Gebieten, die hier ihre eigene Lebenswelt in Bildern festhalten und damit Geschichten aus dem täglichen Leben erzählen. Die Initiative zu diesem Ausstellungsprojekt ging von der Wiener Doktorandin Vera Brandner aus. Realisiert wurde die Präsentation gemeinsam mit Studierenden der Leuphana im Rahmen des Projekts „Kultur Austausch“ des „Was wir über die Welt erfahren, welches Bild wir uns von anderen Ländern, Kulturen und Gegebenheiten machen, hängt zu einem entscheidenden Teil von den Medien ab.“ Hamburger Abendblatt Kulturbüros des Studentenwerks. Das Ziel war, den Austausch zwischen Studierenden bzw. Promovierenden verschiedener Hochschulen in gemeinsamen (interkulturellen) Projekten zu fördern. 05 Jahreschronik JULI mensaVital – moderne Ernährung für vitale Menschen Im Juli geht in allen Mensen des Studentenwerks die neue Menü-Linie mensaVital an den Start. Sie ist speziell für Menschen entwickelt worden, die einer vorwiegend sitzenden Tätigkeit nachgehen und sich deshalb eine leichte und ausgewogene Ernährung wünschen. Speisen, die unter diesem Logo angeboten werden, sind besonders vitaminschonend und fettarm zubereitet. Alle Zutaten sind frisch und naturbelassen, auf Aromen und Geschmacksverstärker wird verzichtet. Frische Kräuter runden die neue Menü-Linie ab. AUGUST SEPTEMBER Ferienbetreuung auch in Clausthal Zimmer für Studierende gesucht Das Studentenwerk OstNiedersachsen hat während der Sommerferien das Betreuungsangebot für Kinder von Studierenden und Bediensteten der TU Clausthal ausgeweitet. Vom 30. Juli bis 31. August erhielt Uni-Nanny Bärbel Eggers tatkräftige Unterstützung durch eine Zweitkraft, so dass täglich bis zu zehn Mädchen und Jungen gleichzeitig betreut werden konnten. Das Angebot galt für Kinder im Alter von 1 bis 8 Jahren. Diese konnten stunden-, tage oder wochenweise angemeldet werden. Die Betreuung fand jeweils in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr statt. Für eine Stunde zahlten studierende Eltern 1,50 €, TU-Bedienstete zahlten 3,00 €. Das Studentenwerk hat Privatvermieter in Braunschweig und Lüneburg dazu aufgerufen, ihren Wohnraum für Studierende zur Verfügung zu stellen. Die Nachfrage der neuen Erstsemester an diesen beiden Standorten war so groß, dass die Wohnanlagen des Studentenwerks bereits nach kurzer Zeit ausgebucht und alle Zimmer vermietet waren. Leider müssen wir alle anderen Interessenten auf die Wartelisten setzen“, erklärte Ellen Schwitzer, Leiterin der Wohnheimverwaltung. „Studierende stürmen die Wohnheime“ Braunschweiger Zeitung Das Studentenwerk bat deshalb Privatvermieter um Unterstützung. Die Angebote konnten auf der Internetseite des Studentenwerks unter der Rubrik „Biete & Suche“ veröffentlicht oder auch schriftlich bei der Wohnheimverwaltung des Studentenwerks eingereicht werden. Jahreschronik 06 OKTOBER NOVEMBER Mensaküche: Frisch und leicht durch den Uni-Alltag Studienfinanzierungsmesse in Braunschweig Zum Start des Wintersemesters hat sich die Uni-Mensa in Hildesheim neu aufgestellt und ihre Gäste eingeladen, den überarbeiteten Speiseplan kennen zu lernen. Der neue Betriebsleiter, Mario Dobberkau, der im Mai seinen Dienst angetreten hatte, erklärte: „Wir haben einige Gerichte gestrichen, andere neu aufgenommen, wie z.B. Hähnchenbrust mit Estragon-Sahne-Sauce oder die vegetarische Schupfnudelpfanne.“ Mehr Frische kommt jetzt auf den Tisch, Paniertes und auch Pommes stehen nicht mehr so oft auf dem Plan. Rund 300 Plätze umfasst der Speisesaal am Uni-Campus. Zu Stoßzeiten kann es schon mal eng werden. „Damit es trotzdem in der Küche und an der Ausgabe nicht hektisch zugeht, haben wir unsere Mitarbeiter in den vergangenen Monaten geschult“, so der Mensa-Chef. „Kundenfreundlichkeit, das Zugehen auf den Gast und auch der Umgang mit Kritik wurden in verschiedenen Kursen trainiert.“ Wie finanziere ich mein Studium? Bekomme ich BAföG? Wie sieht es mit einem Stipendium aus? Das Studentenwerk OstNiedersachsen lud alle Interessierten am 7. November zu einer Studienfinanzierungsmesse im Foyer des Altgebäudes der TU Braunschweig ein. In der Zeit von 11 bis 15 Uhr gab es Informationen rund um das Thema Geld. Diverse Vorträge boten einen Überblick über Wege der Studienfinanzierung, wie BAföG, Stipendien oder Studienkredite. Außerdem wurden weitere Hilfsmöglichkeiten, wie Wohngeld oder Notfalldarlehen, aufgezeigt. Neben Fachleuten des Studentenwerks standen den Besuchern u. a. auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TU Braunschweig und der Ostfalia sowie verschiedener Banken und Begabtenförderungswerke als Ansprechpartner/ innen zur Verfügung. Dezember Neues Gästehaus im Magniviertel Gäste von Universität und Hochschulen residieren seit Dezember stilvoll im neuen Gästehaus des Studentenwerks. Das Gebäude befindet sich in zentraler, ruhiger Lage im wunderschönen historischen Magniviertel. In unmittelbarer Nähe zur Fußgängerzone bieten sich vielfältige Einkaufsmöglichkeiten in der Innenstadt und in den Schloss-Arkaden. Sportmöglichkeiten sowie zahlreiche Kneipen und Bars sind bequem zu Fuß zu erreichen. Die sieben Einzel- und sieben Doppelapartments sind nach der Sanierung mit einer hochwertigen Ausstattung versehen worden. Alle Zimmer werden möbliert vermietet. Die moderne Küche ist mit einem Grundsortiment an Geschirr ausgestattet. Auf Wunsch können auch Bettwäsche und Handtücher gemietet werden. HOCHSCHULGASTRONOMIE Hochschulgastronomie 08 Essenszahlen regional unausgeglichen Das erste Jahr mit einem doppelten Abiturjahrgang stellt sich im Ergebnis der Umsätze und Essenszahlen von Region zu Region unterschiedlich dar. Die Regionen Süd und Nord können aufgrund der zusätzlichen Studierenden im Vergleich zum Vorjahr auch gestiegene Essenszahlen und Umsätze verzeichnen: Für Lüneburg und Suderburg ein Plus von 9 145 Essen (+2,2 %), für Hildesheim, Holzminden und Clausthal ein Plus von 7 935 Essen (+1,4 %). In Braunschweig und Wolfenbüttel ist ein Minus von 34 172 Essen (-2,3 %) festzustellen. Gründe für die rückäufige Entwicklung in der Region Mitte liegen vermutlich in den begonnenen, bzw. laufenden Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie im veränderten Konsumverhalten der Studierenden. Die bereits 2011 festgestellten örtlich-strukturellen Veränderungen an den Hochschulstandorten – zeitlich engere Studienstrukturen, weitere Wegstrecken zwischen Vorlesungstandorten, zunehmender finanzieller Druck und das daraus resultierende geänderte Konsumverhalten der Studierenden – zeigten auch 2012 ihre direkten Auswirkungen auf die Aufwand- und Erlössituation. Die insbesondere in Braunschweig eingeleiteten Maßnahmen sind ein Zeichen für die nötige # Haben Sie Fragen? Leiter Hochschulgastronomie Michael Gruner Tel. (0531) 391-48 50 m.gruner@stw-on.de Kurskorrektur. Die Weichen zu einer zukunftsorientierten und zeitgemäßen Gastronomie an den Hochschulen sind gestellt. In den nächsten Jahren wird mit der sukzessiven Realisierung der einzelnen Vorhaben ein neuer Dienstleistungsgedanke wahrnehmbar werden. Aktionskalender Die Idee eines Aktionskalenders in den Mensen hat sich etabliert. Jeden Monat wurden saisonale Gerichte unter einem bestimmten Motto angeboten – von „Deftige Hausmannskost“ über „Bella Italia“ bis zur Fußball EM. Die Mensen entschieden eigenständig darüber, welche Themen und welcher Zeitrahmen sich für den Aktionskalender am besten eigneten. Dies ermöglichte den BeQualitätsmanagement trieben weitgehende Planungsfreiheit, bei der Das studentenwerkseigene HACCP-Hygienekonz. B. die unterschiedlichen vorlesungsfreien zept kommt in allen Betrieben zur Anwendung. Zeiten berücksichtigt werden konnten. In Zusammenarbeit mit dem Lufthansa-Hygiene-Institut wird das Konzept in regelmäßigen Strukturveränderung für die Standorte Clausthal Abständen überprüft und aktualisiert. Darüber und Hildesheim hinaus führt der Hygienebeauftragte des StuFür die Standorte Clausthal und Hildesheim dentenwerks regelmäßig interne Audits in den wurde eine Bereichsleitung Süd eingerichtet. Betrieben durch. In Clausthal haben sich die Essenszahlen seit 2009 durchweg positiv entwickelt. Dies konnte u. a. durch einen an den Bedürfnissen der Gäste Neue Konzepte und Aktionen ausgerichteten Speiseplan sowie den im VorVerkaufswagen angeschafft und fest dergrund stehenden Servicegedanken erreicht installiert werden. Durch eine gemeinsame Bereichsleitung Im Juni 2012 wurde ein Verkaufswagen in Hildes- wird angestrebt, diese positiven Effekte auch heim an den Start gebracht. Er versorgt die Stu- auf Hildesheim zu übertragen. dierenden und Bediensteten an den Standorten „Domäne“ und „Samelsonplatz“, außerdem in Weichen für neues Gastronomiekonzept im der vorlesungsfreien Zeit am „Bühler Campus“. Bereich Mitte sind gestellt Das Angebot reicht von belegten Brötchen über Die Planungen und die Finanzierung für ein Snacks und Kuchen bis zu täglich einer warmen neues Gastronomiekonzept im Bereich Mitte Mahlzeit sowie einer vegetarischen Variante. sind gesichert. 2013 wird der Planungsschritt 1, Eröffnung einer Kaffeebar und eines Gastronomiepavillons, umgesetzt. mensaVital eingeführt Mit dem Slogan „mensaVital – moderne Ernährung für vitale Menschen“ wurde im Sommer 2012 eine neue Menülinie eingeführt. mensaVital wurde speziell für Menschen entwickelt, die einer vorwiegend sitzenden Tätigkeit nachgehen und sich deshalb eine leichte und ausgewogene Ernährung wünschen. Speisen, die unter diesem Logo angeboten werden, sind besonders vitaminschonend und fettarm zubereitet. Alle Zutaten sind frisch und naturbelassen, auf Aromen und Geschmacksverstärker wird verzichtet. In allen 09 Hochschulgastronomie Betrieben fanden zur Einführung Probieraktionen Qualifizierung statt, die bei den Gästen auf großes Interesse stie- Auch in 2013 stellt die Abteilung Hochschulgasßen. Inzwischen ist mensaVital in allen Mensen tronomie mit 217 Mitarbeiterinnen und Mitaretabliert und wird fast täglich angeboten. beitern im Vollsemester die personalintensivste Einrichtung des Studentenwerks dar. Die um 4,1 % gestiegenen Personalkosten sind vorrangig mit den im Rahmen des EU-Projekts zusätzlichen Nachhaltigkeit Arbeitszeiten für Schulung und Training des Auch 2012 hat im Studentenwerk das Thema Personals zu begründen. Nachhaltigkeit einen besonderen Stellenwert eingenommen. Zusätzlich zu den bereits ergrifDie in 2011 begonnenen Qualifizierungs- und fenen Maßnahmen erstellte die neu gegründete Trainingsmaßnahmen im Rahmen des EU-geförArbeitsgruppe „Qualitätszirkel Fisch“ 2012 eine derten Schulungskonzepts wurden auch in 2012 eigene Einkaufsliste, die sich an den Listen von fortgesetzt. Im Mittelpunkt standen TrainingsmaßWWF und Greenpeace orientiert. In diese Aufstelnahmen zur Service- und Gastorientierung für lung, die regelmäßig aktualisiert wird, werden Ausgabe- und Servicekräfte sowie Schulungen mit nur Fischsorten aufgenommen, die nachweislich den Schwerpunkten Führung und Organisation für nicht im Bestand gefährdet sind bzw. aus konFührungs- und Fachkräfte. Aber auch Deutschkurtrollierter Aquakultur stammen. se für Mitarbeiter mit Migrationshintergrund, die an den Ausgaben und Kassen tätig sind, wurden angeboten sowie Englischkurse für Cafeteria- und Küchenleitungen, an die sich in der Regel die in- und ausländischen Studierenden mit ihren Fragen wenden. Die ersten Trainings mit dem Schwerpunkt der besseren Qualifizierung von Fachkräften haben Ende 2012 begonnen. Diese haben optimale Prozessabläufe ebenso im Fokus, wie neue Produktionsverfahren, bspw. Front-Cooking und Cook & Chill. Die Schulungen sollen den bereits ausgebildeten Fachkräften die Chance geben, sich zukünftig näher an den Interessen des Gastes orientieren zu können. # Auf einen Blick Im Jahr 2012 wurden im Studentenwerk OstNiedersachsen arbeitet. Davon waren 49 163 Tonnen Fleisch ver- Tonnen (1/3!) Fleisch aus artgerechter Tierhaltung. Insgesamt wurden 9,6 Tonnen Currywürste (64 000 Stück) verarbeitet. Das entspricht dem Gewicht von 13 Kleinwagen. Entwicklung der Essenszahlen 2008 2009 2010 2011 2012 Mensa 1 Braunschweig 1 030515 1009393 969862 966 552 929237 Mensa 2 Braunschweig 350127 352028 347134 338 066 324305 Mensa HBK 101778 84208 73242 65 791 63992 Braunschweig gesamt 1 482420 1445 629 1390238 1 370 409 1317534 Mensa Uni Hildesheim 151151 147116 138535 149 107 176568 Mensa Hohnsen 99477 100276 113043 102 608 71817 Hildesheim gesamt 250628 262481 251 578 251 715 248385 Mensa Campus 380099 284213 298083 374 115 395875 Mensa Volgershall 80718 60683 55259 13 577 0 Lüneburg gesamt 390917 344896 353342 387 692 395875 Mensa Suderburg 16280 15964 23296 34 191 35153 139246 147350 97968 91 735 110438 15089 41264 43 379 51821 234051 253 707 265928 268 756 271579 2 513542 2470027 2423614 2 447 877 2 430785 Mensa Wolfenbüttel Mensa Holzminden Mensa Clausthal Gesamt WOHNEN Wohnen 12 Studentisches Wohnen Die deutlich erhöhte Anzahl der Studienanfänger machte es schwierig, alle Wohnraumwünsche der Studierenden zu erfüllen. Zum Semesterbeginn gab es an allen Standorten Versorgungsengpässe, die mehr oder weniger groß waren. In Braunschweig wurden zum Wintersemester vorübergehend Notunterkünfte bereitgestellt. In enger Zusammenarbeit mit dem AStA gelang es uns, durch Aufrufe und Rundmails sowie kurzfristige, unbürokratische Absprachen, viele zusätzliche Unterkunftsmöglichkeiten zu schaffen. In Wolfenbüttel verminderte sich durch die sanierungsbedingte Schließung des Gästehauses Am Exer 8 das Wohnraumangebot. Die Bewohner des Wohnheims konnten aber in Braunschweig untergebracht werden. Dort eröffnete zeitgleich ein neues Wohnheim mit 21 Plätzen. Das Gebäude ist zentral gelegen und modern ausgestattet. Es war das erste Wohnheim, das wir gemeinsam mit einem Investor realisiert haben. Dieser hat das Gebäude nach unseren Vorstellungen errichtet und ausgestattet und vermietet es jetzt langfristig an uns. Dieses Modell schont die Liquidität des Studentenwerks und vermindert das Risiko. Die Mieten sind so kalkuliert, dass sich das Wohnheim selbst trägt. # Haben Sie Fragen? Leiterin Wohnen Ellen Schwitzer Tel. (0531) 391-48 20 e.schwitzer@stw-on.de Service Insgesamt arbeitet die Abteilung Wohnen von Jahr zu Jahr weiter daran, ihren Service zu verbessern. So wurde das Servicekräftekonzept weiter ausgebaut, in Clausthal wurden die Starterpakete um ein Geschirrpaket erweitert. Die Servicepakete werden immer beliebter bei unseren Mieterinnen und Mietern, insbesondere die angebotenen Matratzen und die Bettwäsche. An weiteren Standorten wurden Keyboxen installiert, so dass ein Einzug ins Wohnheim zu jeder Zeit möglich ist – auch außerhalb der üblichen Arbeits- und Sprechzeiten. Die eingeführten mobilen Kartenlesegeräte haben sich bewährt und geben den Mieter/innen die Möglichkeit der bargeldlosen Zahlung. Infolge von intensiven Gesprächen und Absprachen mit dem Bereich Reinigung der Hochschulservice OstNiedersachsen GmbH ist es gelungen, die Sauberkeit in den Wohnheimen und speziell in den Zimmern zu erhöhen. Um einen höheren Standard bei der Sauberkeit auch in den Gemeinschaftsräumen zu erlangen, haben wir uns entschlossen, mit einer wöchentlichen Reinigung – zunächst im Wohnheim Weststadt in Braunschweig – zu beginnen. Aufgrund der guten Ergebnisse werden wir dieses auf weitere Objekte ausdehnen. Instandhaltung Auch im Jahr 2012 wurden in den Wohnheimen zahlreiche Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt sowie – nach Brandschutzbegehungen mit der Feuerwehr und dem Bauordnungsamt – beanstandete Mängel beseitigt. Dabei sind folgende Maßnahmen besonders hervorzuheben: Das Wohnheim 1 in Clausthal erhielt einen Fassadenanstrich nach Vorgaben des Denkmalschutzes. 11 Im Wohnheim 12 in Clausthal wurden Edelstahlküchen eingebaut und Flurbelege erneuert sowie das Brandschutzkonzept überarbeitet und umgesetzt. 11 13 Wohnen Der Fensteranstrich im Michaelishof in Braunschweig wurde nach den Richtlinien des Denkmalschutzes erneuert. 11 Ein neues Wohnheim entstand in der Karlstraße in Braunschweig. 11 Im Wohnheim am Exer 8 (F) A in Wolfenbüttel ist mit einer umfangreichen Brandschutzsanierung begonnen worden, die 2013 abgeschlossen wurde. 11 Ein erstes eigenes Block-Heiz-Kraftwerk konnte im Wohnheim 12 in Wolfenbüttel in Betrieb genommen werden. Beschluss durch Vorstand und Verwaltungsrat wird im Dezember 2013 mit den Baumaßnahmen begonnen. In allen Wohnheimen erfolgte eine kontinuierliche Renovierung von leer gezogenen Zimmern, die dann oft auch mit neuem Mobiliar ausgestattet wurden. Insgesamt wurden erhebliche Mittel für den Austausch von Pantryküchen, Kühlschränken, Möbeln, für Badsanierungen und Renovierungen aufgewandt Ein Teil dieses Aufwands ist leider auf Vandalismus zurückzuführen. Im Berichtsjahr musste sich das Studentenwerk zunehmend mit diesem Darüber hinaus liefen die Planungen für die Thema beschäftigen. Die Beseitigung der SchäSanierung des mit rund 850 Plätzen größten den verursachte erhebliche Kosten. Wir werden Wohnheims des Studentenwerks, das Apart- uns zukünftig verstärkt Gedanken machen, wie menthaus Mühlenpfordstraße (APM), an. Nach wir der Zerstörungswut begegnen können. 11 Braunschweig: Gästeapartmenthaus im Magniviertel Willkommen zu Hause Um den neuen Bewohner/innen den Einstieg in ihren neuen Lebensabschnitt zu erleichtern und sie bei der Eingewöhnung zu unterstützen, hat die Abteilung Wohnen in Zusammenarbeit mit den KollegInnen der Beratung im Rahmen eines Projekts verschiedene Maßnahmen erarbeitet. Diese sollen im Jahr 2013 erstmalig umgesetzt werden. So arbeiten die Mitarbeiter/innen enger mit den Heimselbstverwaltungen zusammen, begleiten die Aufstellung von Heimsprechern und schaffen Voraussetzungen für gemeinschaftliche Aktivitäten. Bei einer Begrüßungsveranstaltung sollen sich die Erstsemester besonders willkommen fühlen. Gästezimmer Unser Angebot an Gästezimmern hat sich in 2012 deutlich erhöht. Dies geschah angesichts einer stetig steigenden Nachfrage durch die Hochschulen. Aber auch Eltern oder Freunde nutzen gerne die Gelegenheit, bei Besuchen in unseren Wohnheimen zu wohnen. In Lüneburg haben wir das Angebot um zwei Gästezimmer im Wohnheim Salzbrücker Straße erweitert, in Clausthal konnte ein zusätzliches Gästeapartment auf dem Campus eingerichtet werden. In Braunschweig stehen seit Eröffnung unseres neuen Wohnheims Karlstraße fünf Apartments mit sieben Plätzen für Gäste zur Verfügung und seit Jahresende ein Gästehaus im zentral gelegenen Magniviertel mit insgesamt 14 Einzel- und Doppelapartments. Alle Apartments sind modern ausgestattet und sehr nachgefragt. Campus der Zukunft Alle Mitarbeiter/innen der Abteilungen nahmen intensiv an den Schulungen im Rahmen des EU-Projekts „Campus der Zukunft“ teil. Insbesondere die erweiterten Englischkenntnisse, aber auch die Weiterbildungen in Konflikt- und Zeitmanagement sowie Mietrecht erwiesen sich als sehr hilfreich für die tägliche Arbeit. 15 Wohnen # Auf einen Blick Wohnheim Seit Wohnheimplätze Größe in m² Gesamtmiete in Euro (davon behindertengerecht) (von – bis) (von – bis) Braunschweig 1. Langer Kamp (Hauptgebäude) 1957/1997 87 16,3 – 27,05 256 – 399 Atrium (nur Studentinnen) 1957/1997 48 10,4 197 2. An der Schunter 1967 479 11,4 – 37,0 241 – 336 3. Karlstraße 2011 16 (3) 21,0 – 28,0 319 – 396 5 19,0 –25,0 450 – 500 Gästezimmer 4. APM 1976 852 14,36 – 52,38 232 – 530 5. Wiesenstraße 1999 38 10,02 – 53,68 171 – 458 6. Michaelishof 1983 165 8,0 – 49,08 179 – 431 1992/1994 231 12,57 – 43,01 212 – 676 2008 4 20 – 24 232 – 265 7. Weststadt 8. HF 10 Braunschweig gesamt 1 925 (3) Buxtehude 9. Estebrügger Straße 1994 93 (2) 12,0 – 52,0 172 – 321 10. Blauer Kamp 1983 170 (1) 11,4 – 56,3 197 – 563 11. Hansering 1 b 1992 131 (2) 12,6 – 16,33 167 – 250 Hildesheim Hildesheim gesamt 301 (3) Lüneburg 12. Munstermannskamp 2001 96 16,0 – 22,0 291 – 360 13. William-Watt-Straße 1992 152 (2) 12,0 – 40,0 197 – 277 14. Salzbrücker Straße 1988 126 10,0 – 28,0 176 – 266 15. Alter Handelshof 1983 9 16,0 – 21,0 168 – 286 16. Wichernstraße 1998 66 16,0 – 49,0 216 – 332 Lüneburg gesamt 449 (2) Wohnen 16 Wohnheim Seit Wohnheimplätze Größe in m² Gesamtmiete in Euro (davon behindertengerecht) (von – bis) (von – bis) Suderburg 17. In den Twieten 1994 117 (2) 13,0 – 58,0 165 – 247 18. Calluna 2011 34 23 321 Suderburg gesamt 151 Wolfenbüttel 19. Salzdahlumer Straße 1992 57 13,03 – 15,58 255 – 275 20. Gerhild-Jahn- Haus 1998 78 12,9 – 33,6 196 – 295 21. Casino 1997 29 11,4 – 33,5 208 – 305 22. Internationales Gästehaus 2006 52 17,2 – 28,7 259 – 399 Wolfenbüttel gesamt 216 Wolfsburg 23. Heßlinger Straße 1997 155 (2) 14,66 – 22,65 263 – 340 24. Heim I 1953 (1726) 37 9,95 – 25,96 158 – 305 25. Heim II 1958 57 10,07 – 20,87 178 – 291 26. Heim III 1963/64 21 10,38 – 14,51 190 – 240 27. Heim IV 1963/64 67 10,38 – 14,51 190 – 240 28. Heim V 1963/64 47 11,26 – 30,50 200 – 210 29. Heim VI 1974/75 170 14 – 21 226 – 240 30. Heim VII 1974/75 125 13,85 – 20,74 227 – 314 31. Heim VIII 1974/75 178 13,87 – 16,24 227 – 257 32. Heim XI 2007/08 280 18,24 270 – 275 33. Heim XII 1960 51 10,71 191 Clausthal-Zellerfeld Clausthal-Zellerfeld gesamt 1 033 Wohnplätze gesamt 4 323 STUDIENFINANZIERUNG Studienfinanzierung 18 Hohe Antragszahlen auch 2012 Das Studentenwerk OstNiedersachsen bearbeitet an fünf Standorten mit insgesamt 50 Beschäftigten die eingehenden Anträge auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. An vier weiteren Standorten werden Sprechstunden angeboten. Nachdem der Niedersächsische Doppelabiturjahrgang außergewöhnlich hohe Antragszahlen zum Wintersemester 2011 verursacht hatte, wurde für das Jahr 2012 ein leichter Rückgang der eingehenden Anträge erwartet. Diese Einschätzung realisierte sich allerdings nicht, die Zahl der zu bearbeitenden Anträge blieb auf sehr hohem Niveau nahezu unverändert. Insgesamt 13 989 Anträge auf Ausbildungsförderung wurden im Jahre 2012 beschieden. Die Summe der ausgezahlten Förderungsmittel erhöhte sich nochmals um 5,5 % auf 55, 8 Mio. Euro. Höhe der monatlich bewilligten Förderbeträge Die Statistik über die Höhe der ausgezahlten Beträge bezogen auf die einzelnen Förderfälle zeigt, dass 2012 insgesamt 43 % der Studieren- # den mehr als 500 Euro monatlich beanspruchen konnten. Weitere 20 % der geförderten Studierenden erhielten monatlich zwischen 400 und 500 Euro. Lediglich 25 % der Studierenden bekamen nur bis zu 300 Euro Bafög monatlich. Es ist zu vermuten, dass Studierende mit einem Anspruch auf Bafög in geringerer Höhe oftmals darauf verzichten, einen Antrag auf Leistungen zu stellen. Dies mag am bürokratischen Aufwand liegen, aber auch an der mangelnden Bereitschaft der Studierenden, eine Darlehensverpflichtung einzugehen. KfW Studien- und Bildungskredite Das Studentenwerk OstNiedersachsen berät sowohl in der Abteilung Beratung als auch durch Mitarbeiter der Abteilung Studienfinanzierung individuell und umfassend über die KfW-Studienfinanzierungsmöglichkeiten. Als Vertriebspartner der KfW wurden 2012 insgesamt 69 Studienkredite vermittelt. Personalentwicklung Bereits in den vorangegangenen Jahren war die Bearbeitung der Anträge auf Förderung lediglich durch eine erhebliche Anzahl von Überstunden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherzustellen. Aus Fürsorgepflicht aber Haben Sie Fragen? Leiterin Studienfinanzierung Brigitta Graef Tel. (0531) 391-4900 brigitta.graef@stw-on.niedersachsen.de auch im Hinblick auf die Sicherstellung unserer Arbeitsqualität war es deshalb erforderlich, weitere Stellen zu besetzen. 2012 wurden deshalb insgesamt fünf zusätzliche Sachbearbeiterinnen an drei Standorten eingestellt. Um die Arbeitsqualität in der Abteilung weiter zu verbessern, stand im Jahr 2012 die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter im Vordergrund. Schulungen fanden abteilungsintern im Bereich des Ausbildungsförderungsrechts, aber auch über den fachlichen Bereich hinaus abteilungsübergreifend statt. Erstmals hatten wir im Frühjahr 2012 die Möglichkeit, eine größere Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über die Studienfinanzierung der KfW schulen zu lassen. Zwei KfW-Mitarbeiterinnen führten diese Fortbildungsmaßnahme zentral am Standort Braunschweig durch. Fazit Die hohen Antragszahlen, neue Mitarbeiterinnen, deren Einarbeitung mit einer zusätzlichen Belastung verbunden war, sowie die umfangreichen Fortbildungen für sämtliche Mitglieder der Abteilung stellten ein sehr ehrgeiziges Programm dar, das absolviert wurde, ohne dass Verzögerungen in der Antragsbearbeitung auftraten. Auch wenn im Jahr 2012 erneut zahlreiche Überstunden anfielen, darf zusammenfassend die Aussage getroffen werden, dass sich die Investition gelohnt hat. Für die vor uns liegende Zeit ist die Abteilung gut gerüstet, um die Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes sicherzustellen. 19 Studienfinanzierung 60000000 55768 456 52887996 50000000 45 475474 41585000 40000000 38129478 35 994002 32991385 34654 062 30000000 20000000 10000000 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Entwicklung Auszahlungssumme in Euro # Auf einen Blick Im Durchschnitt sind die zu bearbeitenden Akten der Abteilung Lägen alle im Jahre 2012 bearbeiteten Akten übereinander, so würde dieser Aktenstapel den mehr als Eiffelturm um 25 Meter überragen (der Eiffelturm hat eine Höhe von 324 Metern). 2,5 cm dick. 15000 12000 9000 6000 3000 0 Anträge auf BAföG-Förderung mehr als 600 €; 15 % bis 600 €; 28 % bis 500 €; 20 % bis 400 €; 12 % bis 300 €; 11 % bis 200 €; 9 % bis 100 €; 5 % Monatliche Förderbeiträge der geförderten Studierenden im Sommersemester 2012 BERATUNG & HILFE Beratung & Hilfe 22 Psychologische Beratung Das vielfältige Angebot der psychologischen Beratungsstellen wird an allen Standorten rege genutzt. Eine Evaluation Anfang des Jahres ergab, dass gerade auch die Kombination von professioneller Spezialisierung, unbürokratischem Vorgehen und Kostenfreiheit Hauptgründe sind, sich an die Beratungsstellen zu wenden. Ebenso spielen Empfehlungen seitens ehemaliger Ratsuchender, von Hochschulangehörigen oder niedergelassenen Ärzten eine große Rolle für die Anmeldung und bestätigen sowohl die hohe Akzeptanz als auch die Qualität der geleisteten Arbeit. Durch die konstant hohe Nachfrage wurde es jedoch notwendig, sich auf die Kernaufgaben zu konzentrieren, um ausreichend Kapazität vor allem für die Einzelberatungen zur Verfügung stellen zu können. Anfragen von Medien/Presse nach Interviews oder auch einzelner Fachbereiche nach individuellen Informationsveranstaltungen konnten deshalb nicht durchgängig bedient werden. Dennoch gab es auch in diesem Jahr wieder an den meisten Standorten ein vielfältiges Gruppenprogramm. Dabei haben sich „Klassiker“ wie Entspannungstechniken, Prüfungsangst bewältigen und Arbeitsstrukturierung/Lerntechniken etabliert. 356 Studierende nutzten das Angebot in 485 Gruppenstunden. # Problemlagen Die Probleme, mit denen die Studierenden zu uns kommen, sind sehr unterschiedlich. Im persönlichen Umfeld sind es häufig Identitäts- und Selbstwertprobleme, Stressbewältigungs- und Erschöpfungsprobleme sowie körperliche und psychosomatische Beschwerden wie Rückenschmerzen, Verspannungen und Schlafstörungen. Auch depressive Verstimmungen, Partnerschaftskonflikte und Probleme mit dem Elternhaus sind durchgängig Themen, die Beratungsbedarf verursachen. Unter den studienbezogenen Problemen werden am häufigsten Schwierigkeiten mit dem Zeitmanagement, Lern- und Arbeitsstörungen sowie Prüfungsangst genannt. Besonders in Lüneburg und Clausthal suchen vermehrt Studienanfänger die Beratung auf. Zum einen werden aufgrund der verkürzten Schulzeit die Studierenden immer jünger, zum anderen ist der Leistungsdruck – sei er real vorgegeben oder gefühlt – von Anfang an sehr hoch. Die Stundenpläne sind von Beginn an voll, alle Leistungsnachweise zählen – da bleibt wenig Raum, um anzukommen und sich zu orientieren. Insgesamt sind die Anmeldezahlen ähnlich hoch wie im Vorjahr. 1 532 Ratsuchende nutzten unser Angebot (2011: 1 542). An den Standorten Braunschweig und Clausthal, den technischen Haben Sie Fragen? Koordinatorin Psychologische Beratung Michaela Himstedt Tel. (0531) 391-49 36 m.himstedt@stw-on.de Universitäten, ist der Frauen- und Männeranteil mit 58 % zu 42 % deutlich anders gewichtet als in Hildesheim mit ca. 75 % zu 25 %. Diese Verhältnisse sind seit Jahren annähernd konstant und ergeben sich zu einem großen Teil durch die Studienangebote der jeweiligen Standorte. Zusätzlich zur Beratungsarbeit und der Durchführung von Gruppenangeboten sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in standortspezifischen Arbeitskreisen, ExpertInnenrunden oder der Betreuung der Studierenden in den Wohnheimen engagiert. Stimmen aus den Standorten Braunschweig: Nachfragen, besonders im Rahmen von Erstsemesterveranstaltungen, nach Informationen zum Thema Zeitmanagement und Prüfungsangst nehmen zu. Die Ratsuchenden berichten häufig von Überforderung und erleben durch knappe Zeitfenster und die Notwendigkeit flexibler Termingestaltung vermehrt Stress. Clausthal-Zellerfeld: Das Thema „Langzeitstudierende“ ist immer mehr rückläufig. Stattdessen lässt sich der Trend beobachten, dass sich Studierende bereits im 1. Semester an die PSB wenden. Der Leistungsdruck ist von Anfang an sehr hoch – der daraus resultierende Frust und die Enttäuschung („So habe ich mir mein Studium nicht vorgestellt“) beeinflussen den Studienalltag sehr. Die Betreuung der WohnheimtutorInnen und die Angebote in den Wohnheimen nehmen in Kooperation mit der Sozialberatung einen großen Raum ein. Zur Entlastung werden deshalb Kurse wie „Karriere und Persönlichkeit“ oder „Selbstbehauptung“ von externen Anbietern speziell für Studierende durchgeführt. Hildesheim: Die Anzahl der KlientInnen und der geleisteten Beratungsstunden bewegen sich auf dem Niveau des Vorjahres, in dem 23 Beratung & Hilfe ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen war. Zur Bündelung der vorhandenen Ressourcen wurde sich auf die am stärksten nachgefragte Kernaufgabe der Einzelberatung konzentriert. Ein Gruppenprogramm wurde aus diesem Grunde nicht mehr aufgelegt. Lediglich die Einzelberatung entlastende Gruppen im Bereich Arbeits- und Studienstrukturierung werden weiter durchgeführt. Da die Hochschulen in den vergangenen Jahren zunehmend selbst lernfördernde Angebote machen, ist diese Reduzierung vertretbar. Lüneburg: An der Lüneburger Leuphana sind die „alten“ Studiengänge nun ausgelaufen. Das Interesse an Beratungen und Kursen zum Planungs- und Arbeitsstil nimmt in den strukturierten Studiengängen keineswegs ab. Neben klassischen studienbezogenen Themen, kommen sehr viele Studierende mit Ängsten, Depressionen und psychosomatischen Störungen in unsere Beratungsstelle. Auch schwierige Partnerschaften, vor allem in Trennungsphasen oder in Fernbeziehungen, nehmen als Beratungsanlass eher zu. Wir erleben Studierende, die sehr viel Unterstützung aus ihren Herkunftsfamilien erfahren, und solche, denen gerade diese familiäre Förderung z. T. völlig fehlt. Uns besorgt die Tendenz, diese – nicht nur sozioökonomischen – Unterschiede in den Startbedingungen fast vollständig zu ignorieren. Auch unter Studierenden wird dies als Thema all zu oft tabuisiert. Diese Orientierung an der gebildeten Mittelschicht beschönigt das Ausmaß vorhandener Unterschiede und vergrößert das emotionale Leid derjenigen, die kaum oder nur wenig elterliche Unterstützung erfahren. In Lüneburg und Suderburg haben wir eine stabil hohe Nachfrage. Dabei beobachten wir weiterhin eine zunehmende Inanspruchnahme durch StudienanfängerInnen. Diese führen wir darauf zurück, dass Krisen und Ausfallzeiten im Studium sehr schnell ungünstige Auswirkungen haben. Studierende stehen von Anfang an unter Druck und versuchen, mit Störungen und Verunsicherungen schnell fertig zu werden. Hier greift das Beratungsangebot, das Studierende zügig und konsequent wahrnehmen. Sozialberatung Bei den an die Sozialberatungsstellen herangetragenen Fragen und Problemen geht es zwar zumeist um finanzielle Angelegenheiten, doch die genauen Rahmenbedingungen sind bei jeder/jedem Ratsuchenden unterschiedlich. Die jeweilige soziale Lebenslage der Studierenden bildet die zentrale Grundlage für das Aufzeigen der entsprechenden Möglichkeiten. Da diese Situationsanalysen mehr als ein paar Minuten in Anspruch nehmen, setzt sich der Trend fort, dass jede einzelne Beratung immer mehr Zeit in Anspruch nimmt. Die Anzahl der Beratungskontakte ist an allen Standorten auf wenig verändert hohem Niveau geblieben. So waren es im Jahr 2012 insgesamt 2 433 Kontakte im Vergleich zu 2 659 im Jahr 2011. An sechs der zehn Standorte wurde Sozialberatung angeboten, vom Sommersemester 2013 an kommt noch Wolfenbüttel hinzu. Ein wichtiger Teil unserer Arbeit ist die Pflege der Informationen auf unserer Internetseite und in unseren Broschüren. Die Sozialberaterinnen legen großen Wert darauf, den Studierenden unabhängig von einem Termin Informatio- Ratsuchende in der psychologischen Beratung: KursteilnehmerInnen: 2011 2012 Braunschweig: Lüneburg: Hildesheim: Clausthal-Zellerfeld: Summe: 656 416 291 179 1 542 669 401 277 185 1 532 Braunschweig: Lüneburg: Hildesheim: Clausthal-Zellerfeld: 2011 228 104 58 47 2012 173 90 58 50 Ratsuchende nach Geschlecht: Es gab 2012 insgesamt 5 259 Beratungskontakte. Braunschweig Lüneburg Hildesheim Clausthal-Zellerfeld Frauen 58 % 78 % 75 % 58 % Männer 42 % 22 % 25 % 42 % Beratung & Hilfe 24 nen an die Hand zu geben, anhand derer sie herausfinden können, welche Schritte sie in ihrer individuellen Situation unternehmen können. So werden zum Beispiel Sachverhalte erläutert und Möglichkeiten aufgezeigt, über Gesetzesänderungen oder Anspruchsvoraussetzungen aufgeklärt. Grundsätzlich bietet es sich aber an, dass Studierende mit komplexen Fragestellungen zum persönlichen Gespräch in die Sozialberatung kommen. Gemeinsam können auch unübersichtliche Problemlagen „entwirrt“ und eine konkrete Handlungsempfehlung gegeben werden. Auch Unsicherheit und Überforderung aufgrund der Vielzahl von Vorschriften sind häufig Gründe, sich von uns beraten zu lassen. Die Pflege der Kommunikation mit anderen Abteilungen des Studentenwerks sowie anderen Institutionen ist für die Arbeit sehr wichtig. So können die Sozialberaterinnen aufgrund ihrer guten Vernetzung Sachverhalte für die Ratsuchenden schnell klären oder diese an die zuständigen Ansprechpartner/innen verweisen. Zudem gibt es immer wieder Situationen, die Ausnahmeregelungen erfordern. Aufgrund der engen Kontakte zu unterschiedlichen Kooperationspartnern, kann adäquate und oft auch schnelle Hilfe ermöglicht werden. Der Trend, dass sich immer häufiger auch Eltern oder andere Angehörige von Studierenden bei uns melden, setzt sich insgesamt fort. Vermehrt sind diese Anfragen zu Semesterbeginn zu verzeichnen, thematisch geht es zumeist um finanziell schwierige Situationen. Je nach Standort engagieren sich die Sozialberaterinnen in verschiedenen Gremien und Arbeitskreisen. Da der Bedarf von Hochschule zu Hochschule variiert (z. B. aufgrund der Zusammensetzung der Studierenden oder örtlicher Gegebenheiten wie Arbeitsmöglichkeiten), unterscheiden sich auch Beratungsinhalte und Gruppenangebote teilweise voneinander. Trotz der gleichen Themengebiete werden an allen Standorten die jeweiligen Besonderheiten bei der Beratung genauso differenziert berücksichtigt, wie die persönliche Situation der Ratsuchenden. Besonderheiten an den Standorten Braunschweig: Hauptanliegen war erneut die Studienfinanzierung. Vor allem Fragen zu Alternativen nach dem Wegfall von BAföG-Leistungen sowie zu Finanzierungsmöglichkeiten von Studiengebühren und kurzfristigen finanziellen Engpässen (wie die Überbrückungszeit bis zur BAföG-Zahlung) wurden gestellt. Auch Befreiungsmöglichkeiten von den Studiengebühren und Sozialleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit einer (krankheitsbedingten) Beurlaubung oder in der Abschlussphase, waren von Interesse. Besondere Schwierigkeiten hatten 2012 syrische Studierende, deren Finanzierung durch die politische Lage im Heimatland weggebrochen war. Jeweils zu den Rückmeldeterminen kamen zudem ausländische Studierende, die davon ausgegangen waren, dass sie als Härtefall von den Studiengebühren befreit würden und nun eine Ablehnung erhalten hatten. Für einige war es unmöglich, kurzfristig einen Bürgen für das Studentenwerksdarlehen zu finden. Es wird weiterhin die Einrichtung der „Carolo-WilhelminaStiftung“ und eine sinnvolle Zusammenarbeit verfolgt. Weitere Themen waren Studienorganisation, Beurlaubung, Hochschulzugang und psychosoziale Problemlagen. Wichtig war zudem die intensive Netzwerkarbeit: Es wurden erstmalig Informationsveranstaltungen für Erstsemester an der Ostfalia angeboten. Es konnte dadurch eine stärkere Anbindung an die Hochschule erreicht werden. Die 2. Studienfinanzierungsmesse wurde am 7. November 2012 durchgeführt. Aufgrund von geringer Resonanz wird keine weitere Messe angestrebt. Der AK StuFi wird sich zukünftig Das Kursangebot der PBS # Angebote zur Stressreduktion: •Progressive Muskelentspannung •Autogenes Training •Bloß kein Stress •Achtsamkeitstraining # Studiencoachings: •Arbeitsstrukturierungsgruppen •Anstöße zum motivierten Arbeiten •Selbstcheck Motivation •Planungs- und Arbeitsstil verbessern •Prüfungsangst bewältigen •Zeitmanagement im Studium •Studentinnendialog •Tutorenschulungen •Sprech- und Redetraining •Zukunftswerkstatt/Studienabschlusscoaching für Studierende am Studien ende # Förderung von Selbstmanagement und Sozialkompetenz: •Selbstsicherheitstraining •Entscheidungsfindung •Stärken stärken halbjährlich zum Zwecke des fachlichen Austauschs treffen. Aufgrund der Anfrage durch BGF und BGM wurde im Wintersemester die Planung eines Gesundheitstages für Studierende in Angriff genommen und dafür eine eigene Praktikantenstelle geschaffen. Clausthal-Zellerfeld: Die Anzahl der Beratungskontakte ist nahezu unverändert zum Vorjahr. Speziell das Studentenwerksdarlehen wurde häufig nachgefragt – vor allem, um die Studiengebühren zu zahlen oder die Zeit bis zur nächsten BAföG-Zahlung zu überbrücken. 25 Beratung & Hilfe Informationen über mögliche Sozialleistungsansprüche bzw. die Hilfe bei der Antragsstellung sind häufige Anliegen. Das zentrale Thema der Sozialberatung ist die Finanzierung des Studiums. Aufgrund des hohen Anteils ausländischer Studierender ist der Kontakt zur TU Clausthal (v. a. Internationales Zentrum und Studentensekretariat) und zur Ausländerbehörde weiterhin sehr wichtig. Die Nähe zur Psychologischen Beratung ist auch in diesem Jahr wieder sehr hilfreich gewesen, da in der Sozialberatung oft Themen angesprochen werden, die auch auf psychische Probleme hindeuten. So kann auf kurzem Wege dort ein Termin vereinbart und so dem Ratsuchenden aus zwei Richtungen Hilfe angeboten werden. Da es in Clausthal wenige Anlaufstellen für andere Fragen und Probleme gibt, kommen Studierende auch mit nicht-klassischen sozialen Themen in die Beratung, z.B. (Hochschul-) politik oder spezielle steuerrechtliche Angelegenheiten. Meist hilft schon eine Information oder der Verweis auf den richtigen Ansprechpartner oder die richtige Ansprechpartnerin. Auch Anfragen von anderen Institutionen, Eltern oder Verwandten von Studierenden wurden entgegen genommen – diese jedoch in den meisten Fällen per Telefon oder E-Mail. Das Team der Beratungsstelle (psychologische Beraterin, Sozialberaterin und Wohnheimtutoren) war häufig in den Wohnheimen, um bei Problemen der Bewohner untereinander zu helfen bzw. zu vermitteln. In Häusern mit Gemeinschaftsküchen ging es häufig um mangelnde Hygiene. Auch das Aufeinandertreffen von unterschiedlichen Kulturkreisen innerhalb dieser Häuser führte zu Konflikten. Vermittlungsgespräche und Hilfsangebote sind daher wichtig für eine besser funktionierende Heimgemeinschaft. Wie auch am Standort Braunschweig, kamen häufig ausländische Studierende in die Beratung, deren Studienfinanzierung durch politische Unruhen in ihrem Heimatland unterbrochen bzw. ganz gestrichen worden waren. Dabei bewährte sich die gute Kooperation und Vernetzung mit der TU Clausthal, in diesem Fall speziell mit dem Internationalen Zentrum. Viele dieser Studierenden konnten an die richtige Stelle vermittelt werden und bekamen so zeitnah finanzielle Unterstützung. Leider ist eine schnelle finanzielle Hilfe nicht immer möglich. Am Standort Clausthal gibt es keinen Notfallfonds vom AStA o. ä. Und da ein Bürge für das STW-Darlehen bzw. die Ratsuchende in der Sozialberatung: 2011 Möglichkeit der Rückzahlung häufig fehlt, bleibt oft nur der Weg, Sozialleistungen zu beantragen. Besonders für ausländische Studierende sind dabei die Ansprüche sehr begrenzt. Die Erfahrung lehrt, dass viele Studierende sich dann untereinander finanziell helfen – aber nicht alle haben diese Option. Somit ist verständlich, dass vor allem die ausländischen Studierenden auf den Wegfall der Studiengebühren in Niedersachsen hoffen. Hildesheim: Die Gesamt-Beratungszahl ist in Hildesheim im Vergleich zum Vorjahr annähernd konstant geblieben. Auffällig ist eine weitere deutliche Verschiebung zu sehr zeitintensiven Gesprächen: Kurzberatungen: 26,5 % (2011: 35,6 %) ausführliche Gespräche: 73,5 % (2011: 64,4 %) Bei den Kurzkontakten geht es in der Regel um eine reine Informationsvermittlung zu einer ganz eindeutigen Frage: Kann ich eine bestimmte Leistung beantragen? An wen muss ich mich wenden? Was wird angerechnet? Ratsuchende nach Geschlecht: 2012 2011 2012 1 009 822 Frauen Männer 56,6 % 43,4 % 57,3 % 42,7 % Lüneburg 535 550 Hildesheim 687 651 Clausthal-Zellerfeld 428 402 2659 2 425 Braunschweig Summe Veranstaltungen der Sozialberatung: # Studienfinanzierungsmesse # Beratung – ein Angebot für alle Studierenden # Bachelorinfotag # Schüler-/Berufsinformationsbörse # „Studienende und das liebe Geld“ Oft haben sich die Studierenden bereits über die Homepage oder andere Quellen informiert und möchten sich nur noch einmal vergewissern, den Sachverhalt richtig verstanden zu haben. Bei den ausführlichen Beratungen im persönlichen Gespräch geht es dagegen häufig um sehr vielschichtige Problemlagen, bei denen Analyse und Erarbeiten von Lösungsansätzen deutlich mehr Zeit und oft eine Begleitung über einen längeren Zeitraum erfordern. Rücksprachen oder gemeinsame Gespräche mit BAföG- oder PBS-Kolleginnen sowie externen Einrichtungen sind häufig notwendig und hilfreich. Nicht selten muss einige Zeit darauf verwendet werden, Hemmschwellen gegenüber der psychologischen Beratung abzubauen. Mehr Studierende als im Vorjahr suchten das direkte persönliche Gespräch: Persönlich: Telefonisch: Schriftlich: 51% (2011: 45 %) 38% (2011: 44 %) 11% (2011: 11 %) In fast allen Gesprächen (mehr als 90 %) spielten Finanzierungsfragen eine Rolle – auch wenn sie nicht unbedingt Schwerpunkt waren (2011: ca. 80 %). Bei rund einem Drittel wurde auch über unser eigenes Darlehen informiert. Vergeben wurden 50 Darlehen, 2011 waren es 59. 29 % der Gespräche wurden mit Studierenden mit besonderen Studienbedingungen geführt (2011: 23 %), verschiedenste psychosoziale Problematiken standen bei knapp 11 % im Vordergrund (2011: 10,2 %), um unterhaltsrechtliche Fragen ging es bei knapp 6 % der Gespräche (2011: 4,5 %). Informationsveranstaltungen und Arbeitskreise fanden in gewohnter Weise statt. Hervorgehoben werden sollen hier zwei Arbeitsgruppen, deren gute Zusammenarbeit besonders positive Effekte für die Studierenden hat: Zum einen findet einmal im Quartal ein Austausch zwischen den zuständigen AStA-Referentinnen, einer Hauptsachbearbeiterin der Abteilung Studienfinanzierung und der Sozialberaterin statt. Zum anderen treffen sich die zuständigen AStA-Referentinnen und die Sozialberaterin regelmäßig zum Austausch mit dem Rechtsanwalt, der die Rechtsberatung durchführt. Von den Kenntnissen der jeweils anderen (verschiedene sozialrechtliche oder verwaltungsrechtliche Regelungen, Strukturen der Hochschulen, Ausbildungsförderung etc.) profitieren alle Beteiligten. Anonyme Fallbesprechungen werden durchgeführt, und aus dem sehr engagierten und vertrauensvollen Austausch ergibt sich eine sinnvolle Verweispraxis und ein Hand-in-Hand-Arbeiten im Sinne aller Studierenden. # Haben Sie Fragen? Koordinatorin Sozialberatung Britta Siemann Tel. (05323) 72-39 26 b.siemann@stw-on.de Lüneburg: Insgesamt ist die Anzahl der Beratungskontakte leicht angestiegen. Die Beratungsanfragen waren relativ beständig über das Jahr verteilt; es gab in diesem Sinne keine „Spitzenzeiten“, wie sonst beispielsweise Oktober/November. Gerade Erstsemester haben die Sozialberatung genutzt, um sich umfassend zu informieren. Das ist z. T. auf den guten Kontakt zur Abteilung Studienfinanzierung zurückzuführen. Aber auch die Leuphana-Universität verweist vielfach auf die Sozialberatung. Darüber hinaus waren die BAföG- und Sozialberatung im Vorfeld mit einem Informationsstand und Vorträgen über Finanzierungsmöglichkeiten für Schüler und Studieninteressierte beim Bachelor-Informationstag sowie an den Einführungstagen an der Leuphana vertreten, so dass die Studierenden von Anfang an gut mit Informationen versorgt waren. Gleichzeitig erkundigten sich viele Eltern von Erstsemestern telefonisch über Studiengebühren (Erlassmöglichkeiten und Finanzierung) – zu dieser Thematik ist die Nachfrage generell gestiegen. Auch Fragen zur Krankenversicherung (insbesondere der privaten Krankenversicherung), zu Stipendien und zur Finanzierung der Studienabschlussphase sowie zum Themenfeld Studieren mit Kind haben zugenommen. KINDERTAGESSTÄTTEN Kindertagesstätten 28 Auch der Nachwuchs ist in guten Händen Das Studentenwerk betreibt an vier seiner Standorte Kindertagesstätten, jeweils eine in Hildesheim, eine in Wolfenbüttel, zwei in Braunschweig und zwei in Lüneburg. Zusätzlich gibt es in Hildesheim, Clausthal und Braunschweig eine flexible Kinderbetreuung. Seit 2009 bietet das Studentenwerk in Kooperation mit der TU Braunschweig eine Schulkindbetreuung in den Sommerferien an. Die Plätze können wochenweise gebucht werden. Jede Woche steht unter einem besonderen Motto. So gab es im Jahr 2012 eine Sportwoche mit vielfältigen Angeboten wie Toben in der Sporthalle oder der Besuch eines Freibades. Als Highlight in der Luft-und Raumfahrtwoche durfte der Flugsimulator im Institut für Luft- und Raumfahrt getestet werden. Auch in Hildesheim fand eine Schulkindbetreuung während der Sommerferien statt. # Nachfrage Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen in den Kitas des Studentenwerks ist nach wie vor sehr hoch. Da die Zahl der Anträge die zur Verfügung stehenden Plätze erheblich übersteigt, sind die Wartelisten zum Teil sehr lang. Im Oktober 2012 standen 273 Kinder (+ 23 %) von Hochschulangehörigen (Mitarbeiter/innen und Studierende) auf einer der Wartelisten des Studentenwerks, in Braunschweig 150 (+ 41,5 %), in Lüneburg 80 (+ 9,6 %), in Hildesheim 34 (+ 25,9 %) und in Wolfenbüttel 9 (- 43,8 %). Zusammenarbeit und Veranstaltungen In allen Kindertagesstätten wird die Zusammenarbeit mit den Eltern groß geschrieben und immer wieder durch gemeinsame Aktionen gefördert. So finden regelmäßig Elterncafes und Elternabende statt. Auch der Austausch mit dem Elternbeirat ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit. Großen Wert wird zudem auf gemeinsame Veranstaltungen mit Eltern und Kindern gelegt. Sommerfeste, Faschingsfeiern, Laternenumzüge oder Herbstfeste gehören zum festen Programm im Kitajahr. Zusätzlich haben die Eltern die Möglichkeit, sich ausführlich in Form von Elterngesprächen über die Entwicklung ihrer Kinder zu informieren. Haben Sie Fragen? Koordinatorin Kindertagesstätten Anette Hoff Tel. (0531) 391-49 49 a.hoff@stw-on.de Kita Zwerge in Braunschweig: Wasser marsch! Für alle Kinder wird während der Kitazeit ein Entwicklungsbuch angelegt, das einen guten Überblick über Veränderungen und Fortschritte bietet. Die Bücher werden regelmäßig ergänzt und aktualisiert. Wenn die Mädchen und Jungen später die Kita verlassen, wird dieses Buch den Eltern ausgehändigt. 29 Kindertagesstätten Projekte Eine themenbezogene Förderung der Kinder wird durch besondere Projekte erreicht. Neben Waldwochen, einer Yogagruppe und einem Kunstprojekt, gehörten auch Angebote zur Förderung der Sprache und der Bewegung zum Angebot. Fortbildungen Fortbildungen und Supervisionen sind ein wichtiger Bestandteil des pädagogischen Alltags. Sie dienen der Qualitätssicherung sowie der Reflexion und der Verbesserung der Arbeit. Im Jahr 2012 fanden im Rahmen der Projekte „Campus der Zukunft“ und „Fidelio“ zahlreiche Fortbildungen statt. In Braunschweig und Wolfenbüttel beispielsweise wurden Teamtage zum Thema Entspannung angeboten. Die TeilnehmerInnen lernten dort u. a. verschiedene Kurzentspannungsmethoden, die ihnen die tägliche Arbeit erleichtern sollen. Für die Leitungen und Stellvertretungen startete eine gesonderte Qualifizierungsreihe. Hier ging es vor allem um Themen wie Kommunikation und Arbeitsorganisation. Diese Fortbildungen werden noch bis 2014 weitergeführt. Kita Rasselbande in Hildesheim: Kinder-Kunstprojekt # Auf einen Blick Im Jahr 2012 wurden in unseren 6 Kindertagesstätten insgesamt 216 Kinder an 4 Standorten betreut. Das jüngste Kind war 2 Monate, das älteste 6 Jahre alt. Spaß Kita Strolche in Lüneburg: Ein Tag im Wald ist ein Abenteuer! Spiel Kita Spatzennest in Braunschweig: Kleine Künstler ganz groß! Kita Standort Eröffnung Kinderzahl Anzahl der Gruppen Alter der Kinder Die Rasselbande Hildesheim Oktober 1985 max. 70 Kinder 4 1 – 6 Jahre Die Strolche Lüneburg September 1993 max. 18 Kinder 1 1 – 6 Jahre Campus Lüneburg März 1998 max. 38 Kinder 2 1 – 6 Jahre Die Zwerge Braunschweig Mai 1993 max. 30 Kinder 2 2 Monate – 3 Jahre Das Spatzennest Braunschweig März 2009 max. 30 Kinder 2 2 Monate – 3 Jahre Die Zwergenbutze Wolfenbüttel September 1996 max. 40 Kinder 2 2 Monate – 6 Jahre Übersicht Kindertagesstätten KULTURARBEIT Kulturarbeit 32 Kulturarbeit in Hildesheim Die Kunst in den Alltag holen Die Vermutung, Veränderungen im Studiensystem und die nach wie vor zu zahlenden Studiengebühren würden zu einem deutlichen Rückgang der Beteiligung gerade im Kulturbereich führen, hat sich nicht bestätigt. Die Motivation der Studierenden, sich künstlerisch und kulturell auszudrücken, scheint so stark zu sein wie nie zuvor. Rund 30 studentisch initiierte Projekte hat das Kulturbüro im vergangenen Jahr organisatorisch unterstützt und finanziell gefördert. Nicht die Kunst als Selbstzweck, sondern die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Phänomenen und gesellschaftspolitischen Problemen standen im Vordergrund. Neben der künstlerischen Aufarbeitung in Performance-, Theater- und Filmprojekten steht das konkrete Handeln im Mittelpunkt. Große Nichtregierungsorganisationen finden an den Hochschulen wieder eine breite Basis und wurden in ihrer Arbeit durch das Kulturbüro unterstützt. Die Hildesheimer Ortsgruppe von Amnesty International konnte beispielsweise die Einnahmen des alljährlichen ecco!-Bücherflohmarkts als Spende entgegennehmen. Eine Ausstellung zum Thema Wasser war der erste Kontakt zur neugegründeten studentischen UNICEF-Gruppe, die durch das Kulturbüro bei der Konzeption und Durchführung einer Benefizgala intensiv betreut wurde. Kulturelle Veranstaltungen, wie die Konzerte der Reihe „Haus der Braut“, sehen gesellschaftliche Teilhabe als oberstes Gebot und passen die Eintrittspreise an die finanziellen Möglichkeiten des jeweiligen Besuchers an. Projekte des Kulturbüros Auch in den eigenen Veranstaltungen des Kulturbüros lebte dieser Geist weiter. Immer wieder rege diskutiert wurde an den beiden Abenden der Reihe „Land in Sicht!“, einer Kooperation mit der ESG/KHG Hildesheim und dem AStA der Universität. Studierende der Universität stellten sich den Fragen des Publikums zur kulturellen Entwicklungsarbeit in Kambodscha, während eine rumänische Studentin der HAWK mit ihren Zuhörern die aktuelle politische Lage in ihrem Heimatland analysierte. Der ecco! Dokfilmabend war einer von sieben sehr erfolgreichen Veranstaltungen, die im Rahmen der ecco! Improtheater studentischen Veranstaltungsim übertragenen Sinne fest. Die Ausstellung reihe ecco! und in Kooperation mit dem AStA der Wettbewerbspreisträger und weiterer von der Universität und der KulturFabrik Löseke der Jury ausgewählter Arbeiten zeigten anrührende, witzige, beeindruckende, skurrile, aber auch nachdenkliche und kritische Szenen und Motive. Haben Sie Fragen? Eine intensive Begegnung mit der Kunst der Druckgrafik ermöglichte die Ausstellung von Studierenden der Fakultät Gestaltung der HAWK. Ansprechpartnerinnen Hildesheim: Marina Römer und Im Zentrum der Arbeiten stand auch dort der Mensch. Die jeweiligen Bezugspunkte fielen bei AnnetteZimmer-Bischof jedem der sieben Künstler unterschiedlich aus. Tel. (05121) 15 02 09 kultur.hi@stw-on.de Mal war es der technokratische Blick auf den Menschen als Maschine, mal die Positionierung Ansprechpartnerin Lüneburg: Claudia Jonischkies des Menschen in der Gesellschaft. # stattfanden. Sechs Studierende beleuchteten in ihren Dokumentarfilmprojekten teils kritisch, teils analytisch, teils sehr persönlich unterschiedliche Bereiche der Arbeitswelt. Zur Auseinandersetzung mit der zwischenmenschlichen Begegnung luden die drei großen Ausstellungen des Kulturbüros ein. Hildesheimer Studentinnen und Studenten hielten in 154 Fotos „Begegnungen“ im wörtlichen und Tel. (04131) 789 63 21 kultur.lg@stw-on.de 33 Kulturarbeit Grafikausstellung an der HAWK Von einer ganz besonderen Beziehung zweier Menschen zueinander erzählte das Fotoprojekt „Schwesternsache“. Auf sehr einfühlsame Weise gelang es der Fotografin, vier Schwesternpaare unterschiedlichen Alters in ihrer alltäglichen Lebenswelt zu begleiten. Kurse und Workshops Gleichzeitig Anlass zu Begegnung und gesellschaftlicher Teilhabe boten die 53 Kurse und Workshops der Kulturbüros. Beim Tanzen, Schreiben, Entspannen oder Zeichnen kamen Studierende der beiden Hochschulen unterschiedlicher Fachrichtungen, aber auch Hildesheimer Bürgerinnen und Bürger zusammen und lernten mit- und voneinander. Fotoprojekt „Schwesternsache“ # Auf einen Blick Im Jahr 2012 wurden 36 Projekte finanziell gefördert, viele mehr mit Rat und Tat. Für 11 eigene Veranstaltungen wurden in Hildesheim 44 Stunden lang Flyer verteilt und mehr als 30 Meter Klebefilm zum Aufhängen der Plakate verbraucht. Allein für die Ausstellung „Schwesternsache“ wurden 592 Pinnadeln benötigt. Bei den ecco! Veranstaltungen wurden insgesamt 1 530 Einlassstempel verteilt. 18 Austellungen und 22 Workshops wurden in Lüneburg veranstaltet und mit 36 individuell gestalteten Plakaten beworben. In Lüneburg wurden im Berichtsjahr rund 1 400 Plakate aufgehängt und 2 000 Flyer verteilt. Kulturarbeit in Lüneburg und Suderburg Studentische Kultur: In Nischen und Zeitfenstern Trotz eng getaktetem Stundenplan, permanentem Prüfungsdruck und beunruhigender Arbeitsmarktprognosen: die Studierenden in Lüneburg und Suderburg suchen ihren ganz eigenen Weg parallel zum Studium – in den Nischen und Zeitfenstern des Unilebens. Neben dem streng durchorganisierten Studium, wächst bei den Studierenden das Bedürfnis, sich in Projekten und Workshops kultureller Praxis zu engagieren. Claudia Jonischkies: Ansprechpartnerin am Standort Lüneburg Zwischen Kreativität und Kompetenz Noch vor Einführung der Bachelor- und MasterStudiengänge stand der Wunsch der Studierenden nach der Entfaltung einer nicht zielgerichteten Kreativität im Vordergrund. Das Engagement richtete sich auf die Selbsterfahrung im eigenen kreativen Tun. Später wuchs immer stärker die Nachfrage nach einer kulturellen Praxis neben dem Fachstudium, die den Erwerb verwertbarer Fähigkeiten garantiert – Kompetenzen, die studienförderlich sind und den eigenen Wert auf dem akademischen oder beruflichen Arbeitsmarkt steigern. Die neuesten Entwicklungen wiederum zeigen die Verknüpfung beider Motivationen: Selbstverständlich ist, dass die Entwicklung kreativer Potentiale die Entfaltung eigener Fähigkeiten fördern, die Persönlichkeit entwickeln und zugleich für Studium und Beruf verwertbare Qualifikation bringen und selbstverständlich auch Spaß machen soll. Kulturelle Bildung: Persönlichkeitsentwicklung Aus diesen vielfältigen und hohen Anforderungen ergeben sich für die Arbeit des Kulturbüros in Lüneburg zwei anspruchsvolle Zielrichtungen: ~ Kulturarbeit als klassisches Angebot zur ganzheitlichen Bildung der Persönlichkeit ~ Kulturarbeit als Baukasten zur Vermittlung verwertbarer soft skills In Zeiten eines stark verschulten Hochschulsystems, das individuellen Bedürfnissen zur Entwicklung nicht gerecht werden kann, haben kulturelle Projekte mit ihrem vielfältigen Potential immens an Bedeutung gewonnen. Die kontinuierliche Förderung und qualifizierte Unterstützung der Studierenden durch gezielt konzipierte, qualifizierte Projekt-/Seminar-/ Workshopangebote ist in Zeiten der Schnelllebigkeit, der Effektivität und der alles umspannenden Ausrichtung auf wirtschaftliche Verwertbarkeit als Gegenpol umso wichtiger geworden. „Kulturelle Bildung – Interkulturelle Bildung“ Mit Arbeitsgruppen/Workshops zur Kunstund Kulturgeschichte, der Kreativen Schreibwerkstatt mit Seminaren von Literaturwissenschaftlern und Romanautoren sowie der Workshopreihe „zum Beispiel: China“ mit Qi Gong, Taiji Quan, chinesischer Kalligrafie. „Kulturmanagement in der Praxis“ Eigene Ideen zu einem kulturellen Projekt oder einer Dokumentation/Ausstellung werden unter kompetenter Anleitung gemeinsam in der Gruppe konzeptionell entwickelt und realisiert, z. B. das Projekt „Guerilla Stricken“, Workshop mit mehr als 50 Studierenden der Leuphana und der HBK Braunschweig. „Ausstellungsmanagement: von der Idee zur Präsentation“ Eine Workshopreihe, die kuratorische, konzeptionelle und gestalterische Strategien vermittelt und in der Praxis professionell anwendet. Die Ausstellungen werden realisiert im Foyer der Unibibliothek, dem International Office, dem Methodenzentrum, der Mensa oder dem ServiceCenter des Studentenwerks. Projekte „Treffpunkt KUNST“ Mit Workshops Druckgrafik/Radierung im Atelier der Künstlerin, Akt – Figürliches Zeichnen – Portrait, Naturstudien, Fotografie – interkulturell und im urbanen Raum. Tanztheater KOMMUNIKATION & MARKETING Kommunikation & Marketing 36 Kommunikation & Marketing Die Aufgaben der Abteilung „Kommunikation und Marketing“ waren auch 2012 vielfältig. Sie reichten vom Erstellen des Jahresberichts, eines regelmäßigen Pressespiegels und zahlreicher Flyer und Broschüren, der Gestaltung von Plakaten, Präsentationen und Give-aways, über die Organisation von Veranstaltungen und Marketingaktionen bis hin zur Planung und Durchführung von Presseterminen sowie der Präsentation im Internet. Mit Mutti weiter präsent Die im Vorjahr gestartete Werbekampagne „Meine Mutti im Studium“ wurde 2012 fortgesetzt und fand im Sommer einen weiteren Höhepunkt: Mutti begab sich auf einen Roadtrip durch die Mensen des Studentenwerks. Über mehrere Wochen besuchte Mutti, alias Schauspielerin Elisa Salamanca, jeweils zur Mittagszeit eine der großen Mensen, um mit den Studierenden über Speisepläne, BAföG-Anträge und Kinderbetreuung ins Gespräch zu kommen. Wer wollte, konnte sich mit ihr für das Familienalbum auf Muttis Facebookseite ablichten lassen. Zum Jahresende wurde an allen Standorten ein MuttiJahreskalender verteilt. Service aus einer Hand Die Abteilung versteht sich als Servicestelle für die unterschiedlichen Bereiche des Studentenwerks. Sie unterstützt sie dabei, ihre Angebote kundenfreundlich und zeitgemäß zu präsentieren. Ein modernes Auftreten, eine direkte Ansprache und ein einheitliches Erscheinungsbild sind dabei von besonderer Bedeutung. Da auch die Beratung in Marketingfragen zunehmend nachgefragt wurde, wurde im April 2012 eine Marketingstelle eingerichtet. Aus der „Presseund Öffentlichkeitsarbeit“ wurde die Abteilung „Kommunikation & Marketing“. # Haben Sie Fragen? Leiterin Kommunikation & Marketing Petra Syring Tel. (0531) 391-48 05 p.syring@stw-on.de 37 Kommunikation & Marketing Das Studentenwerk in der Öffentlichkeit Um die Arbeit des Studentenwerks in der Öffentlichkeit präsent zu machen, ist ein enger Kontakt zur Presse erforderlich. Zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen des Studentenwerks wurden von der Abteilung Kommunikation & Marketing z. T. vorbereitet, begleitet und anhand von Presseinformationen bekannt gemacht. Darüber hinaus wurden die Serviceleistungen des Studentenwerks im Rahmen von Hochschultagen, Erstsemesterveranstaltungen oder -messen vorgestellt. Besonderes Interesse zeigten die Medien erneut an der Wohnungssituation der Studierenden angesichts des doppelten Abiturjahrgangs. Vor allem zwischen September und November wurden diesbezüglich zahlreiche Presseanfragen – regional und überregional – an das Studentenwerk gestellt. Muttis Wandkalender. # Auf einen Blick Im Jahr 2012 hat die Abteilung Kommunikation & Marketing 1 geordert, 13 Klapprahmen Mutti-Roadtrip organisiert, 5 Whiteboards bestellt, 28 Fahrzeugbeschriftungen in Auftrag gegeben, 32 gekauft, 45 Kilo Bonbons geschickt bekommen, 500 Pakete Buntstifte erhalten, Stempel ein- 1 000 Luft- ballons aufgepustet, 1 031 Kugelschreiber angeschafft, 2 075 Mitarbeiterzeitungen hergestellt, 2 200 Visitenkarten druckt, 53 000 produziert, 34 000 Kalender erstanden, 40 000 Stück "Checkliste BAföG" ge- Flyer gelayoutet und sich mit 120 000 Briefbögen eingedeckt. Interne Kommunikation Stark im Team Das Studentenwerk betreute 2012 fast 50 000 Studierende an zehn Hochschulstandorten. Um tagtäglich einen umfassenden Service rund ums Studium zu gewährleisten, sind mehr als 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einsatz. Der standortübergreifenden Kommunikation kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Dafür wurde vor allem die von der Abteilung Kommunikation & Marketing redaktionell betreute Hauszeitung Infointern genutzt. Die verschiedenen Bereiche und Standorte veröffentlichen dort wichtige Informationen oder berichten über Aktionen und besondere Ereignisse. Das Blatt erscheint vierteljährlich im Vierfarbdruck und umfasst mittlerweile im Schnitt 24 Seiten. Die Abteilung bestand 2012 aus fünf Kolleginnen und Kollegen. Neben der presseverantwortlichen Abteilungsleiterin gehörten zwei Gestalterinnen sowie ein Marketingfachmann zum Team. Verstärkung erhielten sie durch eine Volontärin, die 18 Monate lang alle Bereiche der Abteilung kennenlernte und unterstützte. Anfang 2013 wurde erneut eine Volontärsstelle angeboten. Das Projekt geht damit bereits in die dritte Runde. Die Ausgaben des Infointern 2012. FINANZEN & CONTROLLING Finanzen & Controlling 40 Wirtschaftsführung des Studentenwerks Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Studentenwerks bestimmen sich nach kaufmännischen Grundsätzen; so regelt es das Niedersächsische Hochschulgesetz in § 70. Grundlage für die wirtschaftliche Tätigkeit ist ein jährlich aufzustellender Wirtschaftsplan, den der Verwaltungsrat beschließt. Aus eigenen Einnahmen hat das Studentenwerk im Jahr 2012 rund 75 % des Gesamtaufwandes finanziert. Die genauen Anteile der einzelnen Posten ergeben sich aus der folgenden Grafik. Zinseinnahmen 0,59 % Wie finanziert sich das Studentenwerk? Die Summe der Aufwendungen belief sich $ im Jahr 2012 auf 34 011 500 €. Diese wurden in erster Linie aus dem Erlös für Mensa-Essen und Wohnheimmieten finanziert. Zur Deckung des Restbetrages (15 123 100 €) wurden im Wesentlichen die Finanzhilfe des Landes (§ 70 NHG), die Kindertagestätteneinnahmen sowie die Studentenwerksbeiträge herangezogen. Einen weiteren Posten bildet die Kostenerstattung des Landes für Aufwendungen, die das Studentenwerk im Zusammenhang mit der BAföG-Betreuung hatte. Die Kostenerstattung betrug im abgelaufenen Wirtschaftsjahr T€ 2 525. # Haben Sie Fragen? Leiter Finanzen & Controlling Dirk Moritz Tel. (0531) 391-48 10 d.moritz@stw-on.de Sonstiges 9,51 % KitaEinnahmen 5,55 % Mieteinnahmen Erstattung 32,89 % BAföG 7,06 % Finanzhilfe 10,58 % Beiträge Warenerlöse 13,89 % 19,93 % 41 Finanzen & Controlling Wie schlüsseln sich die Aufwendungen der Berichtsjahre auf? Den Erträgen von $ 35 757 600 € stehen Aufwendungen in der Höhe von $ 34 011 500 € entgegen. Die Differenz in Höhe von 1 746 100 € wurde den Rücklagen zugeführt. Wenn man diese addiert, ergeben sich Ausgaben in Höhe von 35 757 600 €. Diese Balance ist haushaltsrechtlich vorgeschrieben. 2011 Warenerlöse Sie wird ermittelt aus den jeweiligen Vorjahresergebnissen und setzt sich zusammen aus: 1 einem für alle Studentenwerke gleichen Sockelbetrag in Höhe von 300 000 €, 1 einem sich aus der Zahl der betreuten Studierenden ergebenden Grundbetrag sowie 1 einem von der Teilnahme am MensaEssen abhängigen Beköstigungsbetrag. Veränderung 7 087 22,13 % 7 128 19,93 % 0,58 % 10 972 34,26 % 11 761 32,89 % 7,19 % Finanzhilfe 4 123 12,87 % 3 782 10,58 % -8,27 % Erstattung BAföG 2 281 7,12 % 2 525 7,06 % 10,70 % Beiträge 3 620 11,30 % 4 965 13,89 % 37,15 % Kindertagesstätteneinnahmen 1 793 5,60 % 1 984 5,55 % 10,65 % 247 0,77 % 211 0,59 % -14,57 % 1 295 4,04 % 3 401 9,52 % 162,63 % 606 1,89 % 0 0,00 % 32 024 100 % 35 757 100 % Mieteinnahmen Zinseinnahmen Sonstiges Wonach wird die Finanzhilfe des Landes bemessen? 2012 Entnahme Rücklagen Gesamt 11,66 % Entwicklung der Erträge (in T€) Welchen Einfluss haben wir auf die Höhe der Finanzhilfe? Sowohl der Grund- als auch der Beköstigungsbetrag werden in Relation zur Gesamtzahl der Studierenden bzw. der ausgegebenen Essen in Niedersachsen errechnet. Die Entwicklung der Studierendenzahlen ist nicht vom Studentenwerk zu beeinflussen. Das gilt auch für die Entwicklung der Essenzahlen in Niedersachsen insgesamt. Deshalb können wir nur über die Steigerung der Essenzahlen positiv auf die Finanzhilfe einwirken. Ein positiver Effekt ergibt sich allerdings nur, wenn die Steigerung im Verhältnis zu den übrigen Studentenwerken des Landes überproportional ist. Bei Anstrengungen in dieser Richtung ist jedoch zugleich die Kostenstruktur des Studentenwerks selbst zu überwachen. Finanzen & Controlling 42 Wie errechnete sich die Finanzhilfe? Die maßgeblichen Zahlen für das Berichtsjahr sind in der nachfolgenden Tabelle zu sehen. Im Jahr 2011 wurde letztmalig der erhöhte Sockelbetrag (2011 1 + 450 T€) für die Kosten der Fusion der Studentenwerke Braunschweig und Clausthal berücksichtigt. Wie hoch sind die Einnahmen aus Studentenwerksbeiträgen? Im Jahr 2012 wurden insgesamt 4 964 900 € vereinnahmt. Es gibt innerhalb des Studentenwerks unterschiedliche Semesterbeiträge, abhängig vom Umfang der angebotenen Leistungen. Studierende zahlen ab dem Wintersemester 2011/2012: 2011 2012 750 000 € 300 000 € 2. Grundbetrag (Basis: Studierendenzahlen) 1 233 089 € 1 296 823 € 3. Beköstigungsbetrag (Basis: Zahl der ausgegebenen Essen) 2 139 751 € 2 185 357 € Finanzhilfe gesamt 4 122 840 € 3 782 180 € 1. Sockelbetrag Finanzhilfe für das Studentenwerk für die Standorte Braunschweig, Clausthal, Hildesheim, Lüneburg, Suderburg und Wolfenbüttel 59 € 1 für den Standort Holzminden 44 € 1 für die Standorte Buxtehude und Wolfsburg 15 €. 1 In Salzgitter wird kein Semesterbeitrag erhoben. 1 43 Finanzen & Controlling Wie wurden die Mittel aus der Finanzhilfe des Landes und den Studentenwerksbeiträgen verwendet? Diese nicht vom Studentenwerk erwirtschafteten Mittel wurden für die Bereiche Mensen, Kindertagesstätten, Kulturförderung, Studienfinanzierung, Psychotherapeutische Beratung und Wohnheime sowie für die allgemeinen Deckungsmittel verwendet. Die genaue Verteilung der Mittel ergibt sich aus folgender Übersicht: 2011 Personal 2012 Veränderung 12 505 39,05 % 13 314 37,23 % 6,47 % Waren 3 655 11,42 % 3 949 11,05 % 8,04 % Bewirtschaftung 6 857 21,41 % 7 359 20,58 % 7,32 % Energie 4 012 12,53 % 4 322 12,09 % 7,73 % 672 2,10 % 888 2,48 % 32,14 % Abschreibungen 2 319 7,24 % 1 865 5,22 % -19,58 % Zinsaufwand 1 614 5,04 % 1 571 4,40 % -2,66 % 390 1,22 % 743 2,08 % 90,51 % 0 0,00 % 1 746 4,88 % 0,00 % 32 024 100 % 35 757 100 % 11,66 % Verwaltung Sonstiges Zuführung Rücklagen Gesamt Entwicklung der Aufwendungen (in T€) # Auf einen Blick Neben der Erstellung des Jahresabschlusses und des Wirtschaftsplans wurden z. B. 22 500 Ein- gangsrechnungen verbucht, 1 075 Ausgangsrechungen geschrieben und verbucht, 15 Kassenbücher mit 2 587 Kassenblättern gebucht, 1 112 Bankauszüge verarbeitet, 720 Zahlungsläufe erstellt und verbucht, 5 Kindertagesstätten mit insgesamt 226 Betreuungsplätzen abgerechnet und 261 Studierendendarlehensverträge verwaltet. 2011 2012 2 106 800 2 153 700 HBK Braunschweig 87 000 94 200 Uni/FH Hildesheim 326 100 339 300 FH Wolfenbüttel 122 800 235 200 Mensen Lüneburg 748 000 804 100 Mensa Clausthal 532 000 541 200 69 900 65 100 428 000 424 500 4 420 600 4 657 300 Kindertagesstätten 430 300 440 000 Kultur 199 500 224 200 Psychotherapeutische Beratung 886 600 1 020 800 Wohnen 0 0 Studienfinanzierung 0 0 Allgemeine Deckungsmittel 5 2 404 747 7 266 986 8 747 047 TU Braunschweig Mensen Mensa Holzminden Cafeterien Gesamt Gesamt Verwendung der Mittel Personalstelle Personal 46 2012 – das Jahr der Qualifizierung und Weiterbildung Das im Vorjahr begonnene Projekt „Campus der Zukunft“ lief 2012 auf Hochtouren. Das Studentenwerk setzte damit seine kompetente Personalentwicklung in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft und dem Bildungswerk ver. di. weiter fort. Nachdem 2011 besonderes Augenmerk auf die Schulung der oberen Führungsebene gelegt wurde, stand 2012 die Schulung aller Mitarbeiter/innen auf dem Plan. Es fanden 113 Kurse mit einem Gesamtumfang von 12 985 Stunden statt. Insgesamt nahmen 338 Mitarbeiter/innen an mindestens einer der Schulungen teil. Die durchschnittliche Teilnahmezeit pro Mitarbeiter/in betrug folglich 38,4 Stunden. Umgerechnet bedeutet das, dass an jedem Arbeitstag 2012 durchschnittlich 6,5 Mitarbeiter/innen den ganzen Tag (8 Stunden) aufgrund der Teilnahme an einer Qualifikation am Arbeitsplatz gefehlt haben. Schwerpunkte der Qualifizierungen waren 2012: 11 Sprachen 11 Software TL 1 11 Marketing 11 Projektleitungsschulungen # Haben Sie Fragen? Leiterin Personal Petra Schlenner Tel. (0531) 391-48 30 p.schlenner@stw-on.de 11 11 11 11 11 11 11 11 11 Reklamation im Bereich Hochschulgastronomie Kommunikation mit Kunde/innen und Mitarbeiter/innen in der Hochschulgastronomie Werbung und Verkaufsförderung in der Hochschulgastronomie Raum- und Einrichtungsgestaltung in der Hochschulgastronomie Speisenverteilsysteme und Servicezeiten Menüauswahl, Bestellverfahren und Abrechnung Software MS Office Zeitmanagement Konfliktmanagement Begonnen wurde auch mit der Auswertung und Beurteilungen der Seminare. Speziell dafür entwickelte Fragebögen für Teilnehmer/innen und Referent/innen, aber auch der Abteilungsleiter/ innen sollen dazu beitragen, die Effektivität der Seminare zu prüfen, den Qualifizierungserfolg zu messen und für die weitergehende Personalentwicklung Grundlagen zu schaffen. Die Auswertungen staffeln sich wie folgt: 1. Befragung der Teilnehmer/innen und Referent/innen unmittelbar nach der Schulung, 2. Befragung der Teilnehmer/innen zwei Monate nach Ende der Schulung, 3. Befragung der Abteilungsleiter/innen nach acht Monaten. Die bisherigen Auswertungen ergaben überwiegend positive Rückmeldungen (94 % gut und sehr gut). Für 2013 ist geplant, eine Arbeitsgruppe zur weiteren Datenauswertung einzusetzen. Neue Entgeltordnung 2012 Seit 01.01.2012 gilt die neue Entgeltordnung zum TV-L, die die seit den 60er Jahren existierende Vergütungsordnung zum BAT, das Lohngruppenverzeichnis für den Bereich der ehemaligen Arbeiter (MTArb) sowie die früheren Eingruppierungsregelungen im BAT ablöst. Im Zeitraum von 2006 (Umstellung des BAT und MTArb auf den TV-L) bis zum 31.12.2011 wurde die Eingruppierung noch nach den alten Eingruppierungsmerkmalen vorgenommen. Folgende Beschäftigtengruppen profitierten aufgrund höherer Bewertung Ihrer Tätigkeiten: Beschäftigte in den Kitas, die nach dem 01.11.2006 eingestellt wurden, 11 Küchen- und Betriebsleiter in der Hochschulgastronomie, die nach dem 01.11.2006 eingestellt wurden, 11 Beschäftigte in den Entgeltgruppen 2 bis 8, sofern in der derzeit übertragenen Tätigkeit aufgrund der Tätigkeitsmerkmale nach altem Recht ein Bewährungs-, Zeitoder Fallgruppenaufstieg bis einschließlich sechs Jahren Dauer vorgesehen war. 11 Bis zum 31.12.2012 kam es zu insgesamt 43 Höhergruppierungen aufgrund des Inkrafttretens der neuen Entgeltordnung. 45 Personal # Studentenwerk OstNiedersachsen Personalstatistik – quartalsweise für das Jahr 2012 (ohne ABM-Kräfte, Praktikanten und Zivildienstleistende) Datum Mitarbeiter (einschl. Azubis) (Kopfzahl) Aushilfen, Springkräfte, sonstige Aushilfen (Kopfzahl) Summe gesamt (Kopfzahlen) Am 31.03.2012 376 50 426 Am 30.06.2012 417 52 469 Am 30.09.2012 373 47 420 Am 31.12.2012 412 54 466 Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter 2012 395 51 445 Im Studentenwerk OstNiedersachsen waren zum 31.12.2012 insgesamt 293 Frauen und 114 Männer als tarifl. Beschäftigte angestellt. Hinzukommen noch vier männliche und eine weibliche Auszubildende. # Hochschulservice OstNiedersachsen GmbH In der Hochschulservice OstNiedersachsen GmbH waren zum 31.12.2013 durchschnittlich 104 Mitarbeiter angestellt, davon waren 68 Frauen und 37 Männer. Betriebsjubiläen 2012 10 Jahre Marga Müller – Gleichstellungsbeauftragte Christine Schulz – Studienfinanzierung Braunschweig Nadine-Aline Grauert – Kita Lüneburg Nadeshda Kolomejzewa – Kita Lüneburg Torsten Hirsch – Kita Lüneburg Karin Behrbohm – Mensa 2 Braunschweig Lydia Langlitz – Mensa Hildesheim 15 Jahre Anke Rietzler – Mensa LG Helga Rattay – Beratung Hildesheim Michael Gwenner – Mensa Lüneburg Eberhard Schliemann – Mensa Lüneburg Christiane Giesert – Beratung Hildesheim Aneta Dawidowski – Cafeteria Audimax Rolf Wartenberg – Beratung Lüneburg Irma Ermisch – Mensa 1 Braunschweig 20 Jahre Matthias Müller – Studienfinanzierung Hildesheim Lieselotte Lebuser – Studienfinanzierung Lüneburg Brigitte Schnabel – Sekretariat Hildesheim Matthias Drung – Geschäftsstelle Corinna Lücke – Wohnen Braunschweig Kathrin Mickley – Mensa 1 Braunschweig Petra Schlenner – Personalstelle Christel Schenke – Wohnen BS Jolanta Tomaszewski – Mensa 1 Braunschweig Christine Mondry von Dombrowski – Mensa 1 BS Sophia Liedke – Mensa 2 Braunschweig Barbara von Wantoch Rekowski – Mensa 1 BS Renate Schal – Mensa Hohnsen Kirsten Meyer – Mensa Campus Lüneburg Astrid Naujokat – Mensa Clausthal Milostiva Bajagic – Mensa 2 Braunschweig Martina Bender – Wohnen Braunschweig Manfred Neumann – STW/GmbH Karl-Heinz Friede – STW/GmbH Ingrid Rauch – Mensa Hildesheim 25 Jahre Armgard Holzkamp – Mensa 1 Braunschweig Sieglinde Lepa – Mensa Clausthal Kai Braukmann – Cafeteria Mensa 2 Braunschweig Andrea Koch – Beratung Braunschweig 30 Jahre Anna-Margarete Kusch – Studienfinanzierung BS Christine Hipperling – Mensa Clausthal Elisabeth Zurawicka – Mensa 2 Braunschweig Ilona Mackay – Mensa 1 Braunschweig Angelika Mendel – Wohnen Braunschweig Joachim Reinecke – Studienfinanzierung Braunschweig 35 Jahre Jean-Charles Lemire – Mensa Wolfenbüttel Ewald Littmann – STW/GmbH 40 Jahre Renate Herweg – Mensa 1 Braunschweig 49 Studierendenzahlen Im Berichtsjahr betreute das Studentenwerk durchschnittlich 45 848 Studierende. SoSe 10 WiSe 10/11 SoSe 11 WiSe 11/12 SoSe 12 12 619 14 101 13 429 15 500 14 647 1 074 1 205 1 102 1 174 1 084 861 0* 0* 0* 0* 14 554 15 306 14 531 16 674 15 731 7 667 8 813 8 609 10 237 9 628 Wolfenbüttel 2 698 3 878 3 929 4 461 4 356 Wolfsburg 2 339 2 690 2 540 2 990 2 697 2 064 1 788 TU BS HBK FB Sozialwesen (FH BS/WF) Studienort Braunschweig Ostfalia Hochschule Salzgitter 1 579 1 879 1 670 Braunschweig 861 0* 0* 0* 0* Suderburg 190 187 470 722 787 3 166 3 569 3 593 4 080 4 002 5 994 5 500 TU Clausthal Stiftungsuniversität HI 4 958 5 689 5 213 HAWK (ohne Göttingen) 3 341 3 667 3 493 3 834 3 573 Hildesheim 2 413 2 640 2 531 2 755 2 599 Holzminden 928 1 027 962 1 079 974 7 371 8 329 7 744 7 073 8 099 6 716 6 982 6 365 7 323 6 751 0** 0** 0** 651 663 39 541 44 026 41 804 49 444 45 848 Studienort Hildesheim Leuphana Universität Lüneburg Hochschule 21 Buxtehude Studierendenzahlen gesamt * ausgelaufen ** gehörte noch nicht zum Bereich des Studentenwerks OstNiedersachsen Studierendenzahlen Satzung/Niedersächsisches Hochschulgesetz 50 Satzung & Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) Satzung (in der Fassung vom 09.05.2011) I. Abschnitt – Allgemeine Vorschriften § 1 Name Die durch Verordnung des Landes Niedersachsen vom 19.12.2006 – Nds. GVBl. Nr. 34/2006 – zusammengeführten Studentenwerke Braunschweig und Clausthal führen bis zur Findung eines neuen Namens den Namen „Studentenwerk Braunschweig“. § 2 Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeit (1) Das Studentenwerk mit Sitz in Braunschweig ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Das Studentenwerk hat den gesetzlichen Auftrag der wirtschaftlichen, gesundheitlichen, sozialen und kulturellen Förderung und Beratung der Studierenden in seinem Zuständigkeitsbereich nach Maßgabe der Verordnung über die Zuständigkeit der Studentenwerke. Das Studentenwerk darf Schülerinnen und Schüler sowie Studierende an Berufsakademien mit Mensaleistungen versorgen, soweit der hochschulbezogene Versorgungsauftrag dadurch nicht beeinträchtigt wird, kostendeckende Entgelte erhoben werden und die Leistungen im Rahmen vorhandener Kapazitäten erbracht werden können. (2) Diesen Förderungs- und Beratungsauftrag verwirklicht das Studentenwerk insbesondere durch 1. die Bereitstellung und Verwaltung studierendengerechter Wohnmöglichkeiten in Wohnanlagen sowie die Vermittlung von Wohnraum anderer Anbieter, 2. die Bereitstellung oder Vermittlung geeigneter Betreuungsmöglichkeiten in eigenen oder fremden Kinderkrippen und Kindergärten für Kinder von Studierenden, 3. ein zeitgemäßes Verpflegungsangebot in Mensen und anderen gastronomischen Einrichtungen, 4. die Durchführung der staatlichen Ausbildungsförderung nach Maßgabe von § 3 Abs. 8 NHG bei Erstattung der notwendigen Kosten durch das Land Niedersachsen, 5. eine Studienfinanzierungsberatung einschließlich der Gewährung und Vermittlung von Darlehen für Studierende, 6. die Beratung von Studierenden in persönlichen und sozialen Problemlagen und durch präventive Unterstützung bei Stabilisierungs- und Entwicklungsprozessen, 7. die Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen und Projekten im Bereich studentischer Kulturarbeit. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben bekennt sich das Studentenwerk zum schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen und zum nachhaltigen Wirtschaften. (3) Die Aufgaben werden als Selbstverwaltungsaufgaben wahrgenommen. Dies gilt, soweit nicht durch das Fachministerium bestimmte Aufgaben als staatliche Auftragsangelegenheiten übertragen werden. Das Studentenwerk arbeitet mit den Hochschulen und insbesondere mit den Studierendenschaften bei der Erfüllung seiner Aufgaben zusammen und wirkt im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung an der positiven Entwicklung und der Profilbildung der Hochschulen in seinem Zuständigkeitsbereich mit. Es kann durch Vertrag mit einzelnen oder mehreren Hochschulen weitere hochschulspezifische Aufgaben übernehmen. Zur Erfüllung und zur Ergänzung seiner Aufgaben kann das Studentenwerk sich an Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des privaten Rechts beteiligen oder solche Unternehmen gründen. § 50 Abs. 4 Sätze 2 bis 5 NHG findet entsprechende Anwendung. (4) Im Rahmen vorhandener Ressourcen stellt das Studentenwerk seine Dienstleistungen kostendeckend auch Studienbewerbern, Sprachschülern, Studierenden anderer Hochschulen oder Dritten zur Verfügung. (5) Das Studentenwerk unterrichtet die Öffentlichkeit regelmäßig über seine Arbeit. (6) Das Studentenwerk ist im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung berechtigt, im Rahmen des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. (7) Das Studentenwerk führt bis zur Umbenennung ein Dienstsiegel mit der Umschrift „Studentenwerk Braunschweig“. § 3 Gemeinnützigkeit (1) Das Studentenwerk ist selbstlos tätig; es verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Die wirtschaftlichen Betriebe des Studentenwerks sind so einzurichten und zu führen, dass die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit beachtet werden. Derartige Betriebe sollen regelmäßig nur unterhalten werden, wenn sie Zweckbetriebe (§§ 65, 66 und 68) der Abgabenordnung darstellen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. (3) Zugewendete Landesmittel und erhobene Studentenwerksbeiträge verwendet das Studentenwerk nur für die satzungsmäßigen Zwecke. Es begünstigt keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Studentenwerks fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen. (4) Die gemeinnützigkeitsrechtliche Zweckbindung für die einzelnen Betriebe gewerblicher Art ist in speziellen Satzungen festzulegen. II. Abschnitt – Finanzierung und Wirtschaftsführung § 4 Aufbringung der Mittel Die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel erhält oder erwirtschaftet das Studentenwerk 1. durch Beiträge der Studierenden gemäß der jeweils geltenden Beitragssatzung, 2. durch die Finanzhilfe des Landes Niedersachsen, 3. durch Kostenerstattung für die Durchführung staatlicher oder sonstiger hochschulbezogener Aufgaben, 4. durch Zuwendungen Dritter, 5. durch Leistungsentgelte und sonstige Einnahmen. § 5 Wirtschaftsführung (1) Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen richten sich nach kaufmännischen Grundsätzen. Auf den Jahresabschluss sind die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden. Das Rechnungswesen muss eine Kosten- und Leistungsrechnung umfassen, die die Bildung von Kennzahlen für hochschulübergreifende Zwecke ermöglicht. Satzung (2) Das Studentenwerk stellt für jedes Geschäftsjahr einen Wirtschaftsplan auf. Der Jahresabschluss ist von einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu prüfen und vom Verwaltungsrat festzustellen. Das Geschäftsjahr beginnt mit dem 1. Januar und schließt mit dem 31. Dezember. III. Abschnitt – Organe des Studentenwerks § 6 Organe 1. Organe des Studentenwerks sind: # die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer, # der Verwaltungsrat, # der Vorstand, # die Regionalräte. 2. Als Mitglieder in den Organen sind Frauen angemessen zu berücksichtigen. 3. Die Organe Verwaltungsrat, Vorstand und Regionalräte geben sich jeweils eine Geschäftsordnung. § 7 Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer 1. leitet das Studentenwerk und vertritt es nach außen. Die Vertretung des Studentenwerks in Organen und sonstigen Gremien von juristischen Personen und Personenvereinigungen gilt nicht als Vertretung nach außen, 2. stellt die Jahresrechnung nach § 109 LHO auf, 3. führt den jährlichen Wirtschaftsplan des Studentenwerks aus, 4. legt den jährlichen Rechenschaftsbericht vor, 5. übt die Rechtsaufsicht über die anderen Organe des Studentenwerks aus, 6. wahrt die Ordnung im Studentenwerk und übt das Hausrecht aus, 7. ist Dienstvorgesetzter aller Beschäftigten im Studentenwerk, 8. bereitet die Beschlüsse des Vorstands vor, 9. berichtet den anderen Organen regelmäßig über wesentliche Angelegenheiten des Studentenwerks, 10. informiert den Vorstand über wesentliche geschäfts- politische Entscheidungen, die Auswirkungen auf das Jahresergebnis haben könnten. (2) Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer kann in dringenden Fällen unter Angabe der Beratungsgegenstände kurzfristig die Einberufung des zuständigen anderen Organs verlangen. Über diese Beratungsgegenstände ist in ihrer oder seiner Anwesenheit zu beraten und zu entscheiden. Kann eine Sitzung des zuständigen Organs nicht rechtzeitig herbeigeführt werden, so trifft die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer die erforderliche Entscheidung selbst und unterrichtet das zuständige Organ unverzüglich über die veranlassten Maßnahmen. Dieses kann auf seiner nächsten Sitzung die Entscheidung aufheben. Entstandene Rechte Dritter bleiben von einer solchen Aufhebung unberührt. (3) Entscheidungen in Bereichen, die dem Studentenwerk als staatliche Auftragsangelegenheiten übertragen sind oder die im Zusammenhang mit vertraglich vereinbarten sonstigen hochschulbezogenen Aufgaben stehen oder für die das Studentenwerk privatrechtliche Gesellschaften gegründet und/oder sich an ihnen beteiligt hat, fallen ausschließlich in die Zuständigkeit der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers, soweit auf Grund von Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften nicht etwas anderes bestimmt ist. (4) Die oder der Vorsitzende des Verwaltungsrates vertritt das Studentenwerk gegenüber der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer. § 8 Verwaltungsrat (1) Der Verwaltungsrat 1. wählt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und die übrigen Mitglieder des Vorstands sowie deren Stellvertreter nach Maßgabe von § 9 Abs. 2; 2. bestellt und entlässt die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer und regelt das Dienstverhältnis der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers, 3. beschließt mit zwei Dritteln seiner stimmberechtigten Mitglieder die Organisationssatzung oder ihre Änderung, 4. beschließt mit der Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder die Steuersatzungen für Zweckbetriebe des Studentenwerks oder deren Änderung, 5. beschließt den jährlichen Wirtschaftsplan, 6. bestellt das Wirtschaftsprüfungsunternehmen für die Prüfung des Jahresabschlusses, 7. stellt den Jahresabschluss förmlich fest und entlastet die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer (§ 109 LHO), 8. beschließt mit zwei Dritteln seiner stimmberechtigten Mitglieder die Beitragssatzung und setzt den Studentenwerksbeitrag fest, 9. beschließt allgemeine Richtlinien für die Geschäftsführung und 10. nimmt den jährlichen Rechenschaftsbericht der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers entgegen. (2) Der Verwaltungsrat besteht aus: # jeweils einem vom Studierendenparlament jeder Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks zu wählenden Studierenden # jeweils einem Präsidiumsmitglied jeder Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks, # zwei Mitgliedern aus der Wirtschaft oder der öffentlichen Verwaltung; diese werden von der oder dem Vorsitzenden auf mehrheitlichen Vorschlag der übrigen Mitglieder bestellt. Für den Fall des Ausscheidens oder der Verhinderung eines Verwaltungsratsmitgliedes kann gleichzeitig jeweils eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt oder benannt werden. Die Stimmberechtigung kann bei Verhinderung eines Mitglieds und seines etwaigen Vertreters bzw. seiner etwaigen Vertreterin durch schriftliche Vollmacht auf ein anderes Mitglied der gleichen Gruppe (Studierende, Präsidiumsmitglieder oder Mitglieder aus Wirtschaft oder der öffentlichen Verwaltung) des Verwaltungsrats übertragen werden; dies gilt mit der Maßgabe, dass jedes Mitglied insgesamt nur das Stimmrecht für ein weiteres Mitlied ausüben kann. Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen des Verwaltungsrates teil: # die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer, # die Mitglieder des Vorstands, # zwei Mitglieder des Personalrats des Studentenwerks. (3) Der Verwaltungsrat wählt für die jeweilige Amtszeit aus seiner Mitte ein Präsidiumsmitglied zur Vorsitzenden oder zum Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied des Verwaltungsrats zu deren oder dessen Stellvertreterin Satzung oder Stellvertreter. Der Wahlvorgang wird von der oder dem bisherigen Vorsitzenden geleitet, bei dessen Abwesenheit durch das älteste anwesende stimmberechtigte Mitglied des Verwaltungsrats. (4) Die Wiederwahl oder Wiederbenennung eines Mitgliedes ist möglich. Eine Abwahl, die durch Wahl eines neuen Mitglieds erfolgt, oder eine Rücknahme der Bestellung während der Amtszeit ist zulässig. (5) Die Amtszeit der Verwaltungsratsmitglieder beträgt 2 Jahre. Sie beginnt am 1. Januar eines Jahres und endet am 31. Dezember des darauf folgenden Jahres. Findet bis zum Ablauf der Amtszeit keine Neuwahl statt, so bleiben die bisherigen Mitglieder und die Vorsitzende oder der Vorsitzende bis zur Neuwahl, längstens jedoch sechs Monate, im Amt. (6) Die Vorsitzende oder der Vorsitzende beruft mindestens ein Mal im Semester den Verwaltungsrat ein. Die Einberufung muss den Mitgliedern mindestens 14 Tage vor der Sitzung unter Angabe der Tagesordnungspunkte zugehen. Die oder der Vorsitzende hat den Verwaltungsrat innerhalb einer Frist von einer Woche mit einer Ladungsfrist von mindestens 14 Tagen zu einer Sitzung einzuberufen, wenn die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer, ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder, der Vorstand oder ein Regionalrat dies unter Angabe der zu behandelnden Tagesordnungspunkte wünscht. § 9 Vorstand (1) Die Aufgaben des Vorstands sind: 1. Vorbereitung der Beschlüsse für den Verwaltungsrat, 2. Beschlussfassung über Erwerb, Veräußerung und/oder Belastung von Grundstücken und Grundstücksteilen, 3. Beschlussfassung über die Gründung oder Beteiligung des Studentenwerks an privatrechtlichen Gesellschaften und Personenvereinigungen, 4. Beschlussfassung über die Aufnahme von Darlehen, Hypotheken oder anderen mittel- bis langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten oder die Übernahme von Bürgschaften, 5. Beschlussfassung über den Abschluss eines Haustarifvertrages oder den Beitritt des Studentenwerks zu einer Tarifgemeinschaft, 6. Mitwirkung am Einstellungsverfahren leitender Angestellter, 7. Beratung und Beschlussfassung über Grundsätze für die Entwicklung des Studentenwerks. Im Rahmen seiner Aufgabenerledigung berücksichtigt der Vorstand die Auffassungen der Regionalräte angemessen. (2) Der Vorstand besteht aus: 1. der oder dem Vorsitzenden, 2. fünf Studierenden, die von den studentischen Mitgliedern im Verwaltungsrat gewählt werden, 3. fünf nichtstudentischen Hochschulmitgliedern, die von den nichtstudentischen Mitgliedern im Verwaltungsrat gewählt werden, 4. der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer mit beratender Stimme. Die studentischen Mitglieder jedes Regionalrates können jeweils ein studentisches Mitglied für den Vorstand vorschlagen, die nichtstudentischen Mitglieder jedes Regionalrates können jeweils ein nichtstudentisches Mitglied für den Vorstand vorschlagen. Für den Fall des Ausscheidens oder der Verhinderung eines Vorstandsmitglieds können die Berechtigten gleichzeitig jeweils eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter vorschlagen. Die Mitglieder des Vorstandes dürfen nicht Mitglieder des Verwaltungsrates sein. Die Wiederwahl eines Mitgliedes ist möglich. Die Abwahl eines Vorstandsmitglieds durch Wahl eines neuen Vorstandsmitglieds ist mit einer Zwei-DrittelMehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Verwaltungsrats möglich. Ein solcher Beschluss entfaltet sofortige Wirkung. Über einen derartigen Antrag kann auf der Verwaltungsratssitzung nur dann entschieden werden, wenn dies den Ver-waltungsratsmitgliedern mit der ordnungsgemäßen und fristgerechten Einladung mitgeteilt worden ist. (3) Die Mitglieder des Vorstands wählen aus ihrer Mitte eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer sind nicht wählbar. Der Wahlvorgang wird von der oder dem bisherigen Vorsitzenden geleitet, bei dessen Abwesenheit durch das älteste anwesende stimmberechtigte Mitglied des Vorstands. (4) Der Vorstand ist berechtigt, sich jederzeit durch die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer über wesentliche Angelegenheiten des Studentenwerks und seiner Unternehmensbeteiligungen unterrichten zu lassen und Einsicht in Geschäftsunterlagen zu nehmen. (5) Die Mitglieder des Vorstands werden für 2 Jahre gewählt. Die Amtszeit beginnt jeweils am 1. Januar und endet am 31. Dezember des darauf folgenden Jahres. Findet bis zum Ablauf der Amtszeit keine Neuwahl statt, so bleiben die bisherigen Mitglieder bis zur Neuwahl, längstens jedoch sechs Monate, im Amt. (6) Der Vorstand tritt mindestens zwei Mal pro Semester zusammen; die Einberufung durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden muss den Mitgliedern mindestens 7 Tage vor der Sitzung unter Angabe der Tagesordnung zugehen. Die oder der Vorsitzende hat den Vorstand innerhalb von einer Woche mit einer Ladungsfrist von mindestens 14 Tagen zu einer Sitzung einzuberufen, wenn die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer oder zwei stimmberechtigte Mitglieder dies unter Angabe der zu behandelnden Tagesordnungspunkte wünschen. (7) Entscheidungen des Vorstands können im Umlaufverfahren getroffen werden. Vorstandsmitglieder, die binnen 7 Tagen kein Votum abgegeben haben, gelten für diese Entscheidung als nicht anwesend. § 10 Regionalräte (1) An den Standorten Braunschweig, Clausthal, Hildesheim, Lüneburg und Wolfenbüttel werden Regionalräte gebildet. Diese 1. verfügen im Rahmen der Satzungszwecke über ein angemessenes Finanzbudget, welches in den jährlichen Wirtschaftsplan eingestellt wird, 2. wirken bei der Weiterentwicklung der regionalen Dienstleistungsangebote des Studentenwerks mit und unterbreiten dem jeweils zuständigen Organ entsprechende Vorschläge, 3. nehmen zu allen wichtigen Fragen Stellung, die die spezifische Arbeit des Studentenwerks in der jeweiligen Region betreffen, 4. können dem Vorstand und dem Verwaltungsrat in Angelegenheiten von regionaler Bedeutung initiativ Anträge zur Beratung und Beschlussfassung Satzung unterbreiten, 5. beraten die regionalen Zahlen des jährlichen Wirtschaftsplans und nehmen empfehlend gegenüber dem Vorstand Stellung, 6. schlagen dem Vorstand bei Bedarf Veränderungen in der Prioritätensetzung bei Investitionsvorhaben vor, 7. unterstützen die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer bei der Realisierung von Maßnahmen mit regionaler Bedeutung. (2) Die Regionalräte bestehen jeweils aus den Verwaltungsratsmitgliedern aus der jeweiligen Region. Hinzu kommen je Hochschule in der Region ein nichtstudentisches Mitglied, das vom Senat gewählt wird, und ein studentisches Mitglied, das vom Studierendenparlament gewählt wird. Sollte eine Hochschule mehrere Standorte haben, die unterschiedlichen Regionen zuzuordnen sind, kann sie Mitglieder nur in den Regionalrat entsenden, an dessen Standort sie die meisten Studierenden besitzt. Für den Fall des Ausscheidens oder der Verhinderung eines Regionalratsmitglieds, das nicht dem Verwaltungsrat angehört, kann durch die berechtigten Gremien gleichzeitig jeweils eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt werden. Die Wiederwahl eines Mitglieds ist möglich. Eine Abwahl, die durch Wahl eines neuen Mitglieds erfolgt, ist während der Amtszeit zulässig. Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen der Regionalräte teil: 1. die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer, 2. ein vom Personalrat des Studentenwerks bestimmtes Mitglied, 3. ein Vertreter oder eine Vertreterin des AStA je Hochschule in der Region, 4. die Vorstandsmitglieder aus der Region. (3) Der Regionalrat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, die oder der in Abstimmung mit der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer die Sitzungen einberuft und die vorläufige Tagesordnung festsetzt. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer oder beratende Mitglieder sind nicht wählbar. Der Wahlvorgang wird von der oder dem bisherigen Vorsitzenden geleitet, bei dessen Abwesenheit durch das älteste anwesende stimmberechtigte Mitglied des Regionalrats. (4) Die Mitglieder der Regionalräte werden für 2 Jahre gewählt. Die Amtszeit beginnt jeweils am 1. Januar eines Jahres und endet am 31. Dezember des darauf folgenden Jahres. Findet bis zum Ablauf der Amtszeit keine Neuwahl statt, so bleiben die bisherigen Mitglieder bis zur Neuwahl, längstens jedoch sechs Monate, im Amt. (5) Die Regionalräte tagen mindestens ein Mal im Semester. § 11 Haftung Für die Mitglieder der Organe gemäß § 7 bis 10 der Satzung gilt § 48 Beamtenstatusgesetz i. V. m. § 51 NBG bzw. eine diese ersetzende Nachfolgeregelung entsprechend, so-weit sie nicht nach anderen Gesetzen haften. IV. Abschnitt – Verfahren § 12 Rechtsstellung der Mitglieder von Verwaltungsrat und Vorstand (1) Alle Mitglieder der Organe haben durch ihre Mitarbeit in den Gremien dazu beizutragen, dass das Studentenwerk seine Aufgaben wirksam erfüllen kann. Sie sind bei der Ausübung eines Stimmrechts an Weisungen und Aufträge nicht gebunden. (2) Alle Mitglieder eines Organs haben das gleiche Stimmrecht. Wer einem Organ mit beratender Stimme angehört, hat mit Ausnahme des Stimmrechts alle Rechte eines Mitgliedes. (3) An Beratungen und Entscheidungen nehmen die betroffenen Mitglieder der Organe nicht teil, wenn die entsprechenden Angelegenheiten ihnen selbst, ihren Ehegatten, ihren Verwandten bis zum dritten oder Verschwägerten bis zum zweiten Grade oder von ihnen kraft Gesetzes oder kraft Vollmacht vertretenen Personen einen besonderen persönlichen Vorteil oder Nachteil bringen könnten. § 13 Wahlen (1) Es wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. (2) Nicht besetzbare Sitze bleiben unbesetzt. § 14 Öffentlichkeit (1) Die Organe tagen in nichtöffentlicher Sitzung. Die Öffentlichkeit kann durch Beschluss zugelassen werden . (2) Personalangelegenheiten werden immer in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. Entscheidungen in Personalangelegenheiten werden in geheimer Abstimmung getroffen. Beschlüsse der Organe werden von den Mitgliedern vertraulich behandelt, soweit das jeweilige Organ nicht etwas anderes beschließt. (3) Grundstücks- und Wirtschaftsangelegenheiten werden in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden, wenn durch ihre Behandlung in öffentlicher Sitzung dem Land, dem Studentenwerk oder den in diesen Angelegenheiten beteiligten oder von ihnen betroffenen natürlichen oder juristischen Personen Nachteile entstehen könnten. (4) Die oder der Vorsitzende übt das Hausrecht im Sitzungsraum aus. Das generelle Hausrecht der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers bleibt davon unberührt. § 15 Beschlüsse (1) Die Organe sind beschlussfähig, wenn die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde und die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit zu Beginn der Sitzung fest. Das Organ gilt sodann, auch wenn sich die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder im Laufe der Sitzung verringert, als beschlussfähig, solange nicht ein Mitglied die Beschlussunfähigkeit geltend macht; dieses Mitglied zählt bei der Feststellung, ob das Organ noch beschlussfähig ist, zu den anwesenden Mitgliedern. (2) Stellt die Vorsitzende oder der Vorsitzende in der Sitzung die Beschlussunfähigkeit des Organs fest, so beruft sie oder er zur Behandlung der nicht erledigten Tagesordnungspunkte eine zweite Sitzung ein, die innerhalb von drei Wochen stattfinden muss. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig; hierauf ist bei der Einladung hinzuweisen. Wahlen und Beschlüsse nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 können nur bei Beschlussfähigkeit nach § 15 Abs. 1 Satz 1 auf der zweiten Sitzung gefasst werden. (3) Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abge- Satzung/Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) gebenen gültigen Stimmen, mindestens jedoch mit einem Viertel der Mitgliederzahl eines Organs gefasst, soweit durch die Satzung nichts anderes bestimmt ist. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Auf Antrag ist das Votum einer Minderheit dem Beschluss beizufügen. (4) Soweit für einen Beschluss nur Teile eines Organs stimmberechtigt sind, gelten die genannten Regeln nur für diese stimmberechtigten Mitglieder. (5) Wird die Wahl eines Organs oder einzelner Mitglieder von Organen für ungültig erklärt oder ändert sich die Zusammensetzung auf Grund einer Neuwahl, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der vorher gefassten Beschlüsse und vorgenommenen Amtshandlungen dieser Organe. V. Abschnitt – Schlussvorschriften § 16 Auflösung der Anstalt Bei der Auflösung der Anstalt fällt das verbleibende Vermögen an die Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks. Es wird anteilig nach der Zahl der immatrikulierten Studierenden verteilt. Die Hochschulen verwenden es ausschließlich und unmittelbar für Zwecke im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 dieser Satzung. § 17 Übergangsvorschriften (1) Die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder der Organe Vorstand und Verwaltungsrat endet am 31.12.2007. Diese Regelung gilt unabhängig von der Genehmigung und Veröffentlichung dieser Satzung. (2) Die Amtszeit der nach Inkrafttreten dieser Satzung neu gewählten oder bestellten Organmitglieder beginnt am 01.01.2008. § 18 Inkrafttreten Diese Satzung bedarf der Genehmigung des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur. Sie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Braunschweig, 14. April 2011 Der Verwaltungsrat des Studentenwerks Braunschweig hat in der Sitzung vom 14. April 2011 die Satzung in dieser Fassung beschlossen. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat die Satzung in der vorliegenden Fassung am 9. Mai 2011 genehmigt. Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) in der Fassung vom 26. Februar 2007 (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juni 2010 (Nds. GVBl. S. 242) Dritter Teil Studentenwerke § 68 Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten (1) 1 Die Studentenwerke OstNiedersachsen, Hannover, Oldenburg und Osnabrück sind rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts; das Studentenwerk Göttingen ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts. 2 Die Errichtung, Zusammenlegung, Änderung der örtlichen Zuständigkeit, Aufhebung oder Umwandlung von Studentenwerken in eine andere Rechtsform bedarf einer Verordnung der Landesregierung. (2) 1 Die Studentenwerke fördern und beraten die Studierenden wirtschaftlich, gesundheitlich, sozial und kulturell. 2 Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere der Betrieb von Wohnheimen, Mensen, Cafeterien und Betreuungseinrichtungen für Kinder von Studierenden. 3 Das Fachministerium kann den Studentenwerken durch Verordnung weitere Aufgaben als staatliche Auftragsangelegenheiten übertragen. 4 Die Studentenwerke dürfen Schülerinnen und Schülern sowie Studierende an Berufsakademien mit Mensaleistungen versorgen, soweit der hochschulbezogene Versorgungsauftrag dadurch nicht beeinträchtigt wird, kostendeckende Entgelte erhoben werden und die Leistungen im Rahmen vorhandener Kapazitäten erbracht werden können. 5 Ein Studentenwerk kann durch Vertrag mit einer Hochschule weitere hochschulbezogene Aufgaben übernehmen. (3) 1 Studentenwerke können sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben an Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des privaten Rechts beteiligen oder solche Unternehmen gründen. 2 § 50 Abs. 4 Sätze 2 bis 5 findet entsprechende Anwendung. (4) 1 Die Landesregierung kann einem Studentenwerk zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit auf dessen Antrag durch Verordnung das Eigentum an den für die Erfüllung seiner Aufgaben benötigten Grundstücken übertragen. 2 § 55 Abs. 1 Sätze 4 und 5, § 56 Abs. 2 und 4 Satz 2 Nr. 6 sowie § 63 sind entsprechend anzuwenden. Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) (5) 1 Die Studentenwerke unterstehen der Rechtsaufsicht und, soweit ihnen staatliche Angelegenheiten übertragen werden, der Fachaufsicht des Fachministeriums. 2 § 51 Abs. 1 und 2 gilt entsprechend. § 69 Selbstverwaltung und Organe (1) 1 Die Studentenwerke haben das Recht der Selbstverwaltung. 2 Sie regeln ihre Organisation durch eine Satzung, die als Organe mindestens einen Verwaltungsrat und eine Geschäftsführung vorsehen muss. 3 Die Satzung bedarf der Genehmigung des Fachministeriums. (2) Der Verwaltungsrat 1. bestellt und entlässt die Mitglieder der Geschäftsführung, 2. beschließt mit zwei Dritteln seiner stimmberechtigten Mitglieder die Organisationssatzung, 3. beschließt den Wirtschaftsplan, 4. bestellt die Wirtschaftsprüferin oder den Wirtschaftsprüfer, 5. entlastet die Geschäftsführung aufgrund der geprüften Jahresrechnung (§ 109 LHO), 6 beschließt die Beitragssatzung und setzt den Studentenwerksbeitrag fest, 7. beschließt allgemeine Richtlinien für die Geschäftsführung und 8. nimmt den jährlichen Rechenschaftsbericht der Geschäftsführung entgegen. (3) 1 Dem Verwaltungsrat gehören mindestens sieben stimmberechtigte Mitglieder an. 2 Jede Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks ist mit mindestens zwei stimmberechtigten Mitgliedern, von denen eines Mitglied der Studierendengruppe ist und eines vom Präsidium der Hochschule aus seiner Mitte bestellt wird, im Verwaltungsrat vertreten. 3 Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte ein Mitglied des Präsidiums einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks zur Vorsitzenden oder zum Vorsitzenden. 4 Die Mitglieder der Geschäftsführung nehmen an den Sitzungen des Verwaltungsrats mit beratender Stimme teil. 5 Zum Verwaltungsrat gehören auch zwei Mitglieder aus Wirtschaft und Verwaltung, die von der oder dem Vorsitzenden auf mehrheitlichen Vorschlag der übrigen Mitglieder bestellt werden. (4) 1 Die Geschäftsführung leitet das Studentenwerk und vertritt es nach außen. 2 Sie stellt die Jahresrech- nung nach § 109 LHO auf und legt den jährlichen Rechenschaftsbericht vor. 3 § 37 Abs. 2 Sätze 1 und 2 und Abs. 3 Sätze 1 bis 3 gilt entsprechend. 4 Die Bestellung und Entlassung der Mitglieder der Geschäftsführung sowie die Regelung der Dienstverhältnisse bedürfen der Zustimmung des Fachministeriums. (5) 1 Die Organisationssatzung kann weitere Organe mit Entscheidungsbefugnissen vorsehen. 2 Ist das Studentenwerk für Studierende mehrerer Hochschulen an verschiedenen Standorten zuständig, so soll für örtliche Angelegenheiten ein weiteres Organ mit Entscheidungsbefugnissen gebildet werden. (6) 1 Die Absätze 1 bis 5 gelten nicht für das Studentenwerk Göttingen. 2 Insoweit bleibt es bei den besonderen Regelungen. § 70 Finanzierung und Wirtschaftsführung (1) 1 Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten die Studentenwerke vom Land eine Finanzhilfe. 2 Im Übrigen haben die Studierenden Beiträge zu entrichten, die von den Hochschulen unentgeltlich für die Studentenwerke erhoben werden. 3 Die Höhe der Beiträge wird durch eine Beitragssatzung festgesetzt. 4 Die Beiträge werden erstmals bei der Einschreibung fällig und dann jeweils mit Ablauf der durch die Hochschule festgelegten Rückmeldefrist. 5 Der Anspruch auf den Beitrag verjährt in drei Jahren. (2) Werden einem Studentenwerk staatliche Angelegenheiten übertragen, so erstattet das Land die damit verbundenen notwendigen Kosten. (3) 1 Die Finanzhilfe wird nach Maßgabe des Haushalts gewährt. 2 Die Finanzhilfe nach Absatz 1 Satz 1 setzt sich zusammen aus 1. einem Sockelbetrag von 300.000 Euro für jedes Studentenwerk, 2. dem sich aus der Zahl der Studierenden ergebenden Grundbetrag und 3. dem von der Teilnahme am Mensaessen abhängigen Beköstigungsbetrag. 3 Die nach Abzug der Sockelbeträge verbleibenden Haushaltsmittel verteilen sich in einem Verhältnis von 1 zu 2 auf den Grundbetrag und den Beköstigungsbetrag. 4 Die Zahl der Studierenden, für die der Grundbetrag ermittelt wird, ergibt sich aus der amtlichen Hochschulstatistik. 5 Maßgeblich ist die Zahl der Studierenden für das letzte vor dem jeweiligen Haushaltsjahr begonnene Wintersemester. 6 Der Beköstigungsbetrag ergibt sich aus der Zahl der vom Studentenwerk in seinen Mensen und Essensausgabestellen ausgegebenen Essensportionen. 7 Als Essensportion gelten alle an eine Studierende oder einen Studierenden an einem Tag ausgegebenen Hauptmahlzeiten. 8 Das Fachministerium kann für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren nach einer Zusammenlegung von Studentenwerken die Höhe des Sockelbetrages abweichend von Satz 2 Nr. 1 festlegen. (4) 1 Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Studentenwerke richten sich nach kaufmännischen Grundsätzen; das Rechnungswesen muss eine Kosten- und Leistungsrechnung umfassen, die die Bildung von Kennzahlen für hochschulübergreifende Zwecke ermöglicht. 2 Auf den Jahresabschluss sind die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden. 3 Auf die Prüfung des Jahresabschlusses sind die Prüfungsgrundsätze des § 53 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes entsprechend anzuwenden. * Abschnitte, auf die verwiesen wird § 37 Präsidium (2) 1 Das Präsidium kann in dringenden Fällen den Senat kurzfristig einberufen und die kurzfristige Einberufung jedes anderen Organs veranlassen und verlangen, dass über bestimmte Gegenstände unter seiner Mitwirkung beraten und in seiner Anwesenheit entschieden wird. 2 Kann die Entscheidung nicht rechtzeitig herbeigeführt werden, so trifft das Präsidium die erforderlichen Maßnahmen selbst und unterrichtet das zuständige Organ unverzüglich über die getroffenen Maßnahmen. (3) 1 Das Präsidium wahrt die Ordnung in der Hochschule und übt das Hausrecht aus. 2 Ihm obliegt die Rechtsaufsicht über die Organe der Hochschule und der Studierendenschaft. 3 Die rechtsaufsichtlichen Befugnisse des Trägers gelten entsprechend. § 50 Körperschaftsvermögen (4) 2 § 65 LHO ist mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass die Hochschule im Fall des Satzes 1 die Einwilligung des Fachministeriums einzuholen Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) hat. 3 Die §§ 66 bis 69 LHO finden keine Anwendung. 4 Die Hochschule hat sicherzustellen, dass das Unternehmen eine Prüfungsvereinbarung mit dem Landesrechnungshof gemäß § 104 Abs. 1 Nr. 3 LHO abschließt, wenn der Landesrechnungshof dies für erforderlich hält. 5 Beteiligungen der Hochschule sind im Haushaltsplan darzustellen. Hochschule benötigten dinglichen Rechte an Grundstücken Dritter mit ihrer grundbuchmäßigen Bezeichnung im Sinne des § 28 der Grundbuchordnung aufzuführen. 5 Mit der Errichtung der Stiftung gehen das Eigentum an den in der Verordnung aufgeführten Grundstücken und die in der Verordnung aufgeführten dinglichen Rechte unentgeltlich auf die Stiftung über. haltsplan nach Maßgabe der Zielvereinbarungen und unter Berücksichtigung tarifvertraglicher Änderungen festgesetzt wird. 7 Die Stiftung übermittelt dem Fachministerium auf Anforderung die zur Ermittlung der Obergrenze sowie der Finanzhilfe erforderlichen Daten so rechtzeitig, dass das Fachministerium die Voranschläge nach § 27 Abs. 1 LHO erstellen kann. § 51 Aufsicht und Zusammenwirken § 56 Stiftungsvermögen, Stiftungsmittel und Eigentumsübergang § 63 Grundbuchberichtigung und Gerichtsgebühren (1) 1 Ist das Eigentum an einem Grundstück nach diesem Gesetz auf die Stiftung übergegangen, so ist der Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs von der Stiftung zu stellen. 2 Dies gilt entsprechend für sonstige im Grundbuch eingetragene Rechte. (2) Von der Zahlung der Gerichtsgebühren nach der Kostenordnung, die aufgrund der Grundbuchberichtigung entstehen, ist die Stiftung befreit. (1) 1 In Angelegenheiten der Selbstverwaltung unterliegen die Hochschulen der Rechtsaufsicht und in staatlichen Angelegenheiten der Fachaufsicht des Fachministeriums. 2 Dieses kann jederzeit Auskunft verlangen. 3 Es kann nach Anhörung der Hochschule rechtswidrige Maßnahmen zentraler Organe der Hochschule beanstanden und ihre Aufhebung oder Änderung verlangen. 4 Eine Beanstandung hat aufschiebende Wirkung. 5 Erfüllt ein zentrales Organ der Hochschule Pflichten nicht, die ihm aufgrund eines Gesetzes, einer Beanstandung oder einer fachaufsichtlichen Weisung obliegen, so kann das Fachministerium unter Fristsetzung anordnen, dass es das Erforderliche veranlasse. 6 Kommt es der Anordnung nicht nach, so kann das Fachministerium die notwendigen Maßnahmen an seiner Stelle treffen. 7 Ist es nicht nur vorübergehend handlungsunfähig, so kann das Fachministerium Beauftragte bestellen, die dessen Aufgaben als Organ der Hochschule wahrnehmen. (2) Die Aufsicht soll zugleich die Selbständigkeit und Eigenverantwortung der Hochschule fördern. § 53 Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege (1) 1 Die Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege führt die Ausbildung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz nach Maßgabe des § 2 Abs. 1, 2 und 4 des Rechtspflegergesetzes und justizbezogene Fortbildung durch. 2 Mit Zustimmung des Fachministeriums kann sie weitere Studiengänge einrichten. § 55 Überführung, Zielsetzung und Aufgaben (1) 4 In der Verordnung sind insbesondere die für den Betrieb der Hochschule benötigten Grundstücke im Eigentum des Landes sowie die für den Betrieb der (2) 1 Grundstücke des Grundstockvermögens sind in ihrem körperlichen Bestand, das sonstige Grundstockvermögen ist in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten. 2 Eine Veräußerung von Grundstücken des Grundstockvermögens oder ihre Belastung mit Grundpfandrechten ist nach den Regeln ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung nach Erteilung der Zustimmung des Fachministeriums zulässig, wenn sie der dauernden und nachhaltigen Verwirklichung des Stiftungszwecks oder der Steigerung der Stiftungsleistung dienlich ist. 3 Die aus einer Veräußerung erzielten Erlöse sollen zum Erwerb gleichwertiger Grundstücke oder für eine dauerhaft bessere Nutzung der vorhandenen Grundstücke des Grundstockvermögens eingesetzt werden. (4) 1 Die Stiftung erhält zur Erfüllung ihrer Aufgaben eine jährliche Finanzhilfe des Landes nach Maßgabe des Haushalts. 2 Sie dient der Stiftung insbesondere zur Deckung ihrer Aufwendungen für 1. das Lehrangebot, 2. die Grundausstattung für die Forschung, 3. die Ausstattung für fachliche Schwerpunkte und Sonderaufgaben, 4. die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, 5. die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags und 6. die Bauunterhaltung. 3 Zuschüsse für Investitionen dürfen nur für investive Zwecke verwendet werden. 4 Die jährliche Finanzhilfe wird unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2 danach bemessen, inwieweit die nach § 1 Abs. 3 Satz 4 vereinbarten Ziele erreicht worden sind. 5 Die Stiftung hat im Lagebericht des Jahresabschlusses sowie auf Anforderung des Fachministeriums nachzuweisen, inwieweit die vereinbarten Ziele erreicht worden sind. 6 Der Bemessung der Finanzhilfe ist eine Obergrenze für Personalkosten zugrunde zu legen, die im Haus- Service des Studentenwerks OstNiedersachsen # 11 Mensen # 7 Cafeterien # 1 Bistro # 1 Bistro-Shop # 1 Coffee-Bar # 33 Wohnheime # 1 Gästehaus # 6 Kindertagesstätten # 4 Sozialberatungsstellen # 4 Psychotherapeutische Beratungsstellen # 5 Beratungsstellen für Studienfinanzierung # 2 Kulturbüros Zuständigkeit des Studentenwerks OstNiedersachsen MitarbeiterInnen (Stand 08/13) Adamski, Dorothee / Adler, Matthias / Albrecht, Jürgen / Ameringer, Juliane / Ansmann, Eugenia / Antemann, Jürgen / Aring, Elmo / Arms, Sabrina / Arzberger, Nicole / Bachem, Bernadette / Backhaus, Ingo / Bajagic, Milostiva / Balke, Birgit / Balthaus, Peter / Bandiramonte, Antonella / Barheine, Sabine / Bartsch, Tanja / Baum, Matthias / Baumann, Grit / Baumbach, Frank / Behrbohm, Christopher / Behrbohm, Karin / Behrend-Backhus, Marianne / Beier, Jörg / Bein, Jacqueline / Bender, Martina / Bendig, Dennis / Bertram, Kathrin / Bertram, Marleen / Bessert, Anke / Beyaz, Isa / Biering, Christoph / Binder, Julia / Blaschka, Marita / Bluhm, Annette / Blumenstein, Lisa / Bode, Svenja / Boenke, Gertrud / Bohle, Frank / Böhme, Silke / Böhning, Renate / Böker, Silvia / Bollmann, Danilea / Bolz, Michael / Brade, Cindy / Brandes, Susanne / Brauckmann, Kai / Braun, Markus / Bredthauer, Marlis / Breitenfeld, Detlef / Brix, Daniela / Broi, Sonja / Brunow, Ronald / Buhl, Tobias / Bui, Qang Dung / Burger, Jean-Jaques / Burkhardt, Karsten / Busse, Helmut / Ceribashi, Brikena / Charkazi, Nina / Christiansen, Uwe / Cretti, Corinna / Cronjäger, Traute / Dammann, Barbara / Daum, Anke / Demske, Marianne / Dettmer, Natalie / Ditler, Valentina / Dittmann, Jörg / Dobberkau, Mario / Doumè, Mekok / Draeger, Götz / Dräger, Jonas / Drosien, Heike / Drung, Matthias / Dunkel, Dirk / Dusatz de Vigneulle, Daniel / Ebeling, Sabine / Eckert, Kerstin / Eggert, Sigrun / Erler, Mike / Ermisch, Irma / Feige, Dorothea / Fenske, Lara / Fiene, Cornelia / Fischer, Claudia / Fischer, Tanja / Frank, Maria / Fratantonio, Sandy / Freudenreich, Kerstin / Friede, Heidemarie / Friede, Karl-Heinz / Friedrich, Marion / Fürst, Simone / Gabas, Diana / Gaebel, Marita / Gajkowski, Sofia / Gaskin, Cona / Gaskin, Sabine / Gehling, Maria / Geithe, Annette / Gelfort, Bettina / Gerecke, Gabriele / Gerloff, Nathalie / Giebeler, Claudia / Giesert, Christiane / Gleitze, Friedhelm / Goeritz, Claudia / Gohl, Marcel / Göritz, Ursula / Gösche, Lutz / Gostomczyk, Luzie / Göthert, Andreas / Gottschalk, Daniel / Gottschlich, Jana / Gottwald, Teresa / Graef, Brigitta / Gramann, Gabriele / Gratz, Angelika / Greve, Sandra / Grimm, Josefine / Gröbe, Gesine / Gromann, Wolfgang / Grömke, Rebecca / Gruner, Michael / Günther, Sven / Gwenner, Michael / Haese, Frank / Hallullaj, Dolora / Hamann, Angelika / Hanelt, Kerstin / Hann, Michael / Hannig, Monika / Hansen-Wege, Heidrun / Harke, Peter / Harms, Rita / Hax, Gabriele / Hecht, Irmtraut / Heier, Nazeema / Hein, Sabrina / Heine, Sonja / Heinke, Erich / Heinze, Nadine / Heizmann, Lydia / Hellein, Anna / Henke, Manuela / Hennemann, Liane / Henning, Emma / Hente, Yannik / Herrmann, Bianka / Herrmann, Thomas / Herweg, Renate / Herzig, Silke / Heuer, Gisela / Heuermann, Bernhard / Himstedt, Michaela / Hindemith, Manuela / Hipperling, Christine / Hirsch, Torsten / Höfer, Jennifer / Hoff, Anette / Hof, Jens / Hoffmann, Anke / Höft, Bettina / Hohmann, Heidi / Holzberger, Stefanie / Holzkamp, Armgard / Hoppe, Sylvia / Horlebeck, Patrick / Horter, Miriam / Iordan, Roxana / Jabben, Mareike / Jäger, Doris / Janus, Johanna / Janz, Ivenee / Jarzynski, Lydia / Jochim, Claudia / John, Elke / Jonischkies, Claudia / Jung, Katharina / Junike, Sonja / Jürgens, Karin / Jürgens, Michael / Kammler, Melanie / Karow, Ann-Kathrin / Karsten, Doris / Kiefer-Wanzenberg, Regina / Kittner, Jörg / Kittner, Steven / Klein, Helena / Klein, Lydia / Kliemann, Anna / Kling, Detlef / Klingenhagen, Annika / Klink, Michael / Klintworth, Oliver / Koch, Andrea / Köchl, Gernot / Koenig, Mandy / Köhler, Melanie / Kolomejzewa, Nadeshda / Kondracka, Malgorzata / König, Edda / Körtge, Amelie / Kosemund, Hans Peter / Kraft, Lidia / Kraus, Nina / Kronberg, Ursula / Kruk, Danuta / Kurhts, Henrike / Kulisch, Janette / Kusch, Anna-Margarete / Kutschenreiter, Bettina / Labs, Bianca / Langlitz, Lydia / Layda, Klaus / Layda, Susanne / Lebuser, Lieselotte / Lehmann, Kathrin / Lehmann, Nicole / Leiteritz, Maik-Alexander / Lemire, Jean-Charles / Lenk, Dunja / Lepa, Sieglinde / Lepper, Gabriele / Leske, Susanne / Lettau, Heinz-Henning / Lettau, Sonja / Liedke, Sophia / Ließmann, Claudia / Lindemann, Heinrich / Lipska, Grazyna / Littau, BerndKarsten / Littmann, Ina / Lorenz, Susanne / Lücke, Corinna / Luda, Justyna / Lukas, Melanie / Lupo, Gabriele / Lütje, Martina / Mackay, Ilona / Mai, Carola / Maier, Alexander / Mämecke, Larissa / Marczak, Detlef / Markgraf, Steffen / Martin, Nicole / Martini, Jennifer / Marzban pour Moghaddam, Kimla / Mattern, Jannike / Mattuschat, Gabriele / Mazko, Tanja / Meiling, Christine / Meißner, Jacqueline / Mendel, Angelika / Menge, Viktoria / Merten, Constanze / Meyer, Beata / Meyer, Gabi / Meyer, Franziska / Meyer, Kirsten / Meyer, Martina / Meyer, Richard / Mickley, Kathrin / Mohr, Anke / Molle, Peter / Molle, Stefanie / Mondry von Dombrowski, Christine / Morawa, Detlef / Moritz, Dirk / Mrotzek, Anja / Mügge, Milena / Müller, Anja / Müller, Annegret / Müller, Gundula / Müller, Klaus / Müller, Marga / Müller, Matthias / Mumme, Christiane / Münnich, Marlis / Münzing, Brigitte / Muthig, Elke / Mysliwiec, Christine / Myszka, Franziska / Nacke, Ulrike / Naujokat, Astrid / Neumann, Andrea / Neumann, Manfred / Neuschulz, Kathrin / Nimz, Sönke / Nipp, Claudia / Noske, Andrea / Oakley, Inca / Obermann, Regine / Obzernings, Maja / Ochsenfarth, Helge / Ölkers, Maren / Oesler, Sven / Olschewski, Christina / Ortsiefer, Monika / Ostermann, Anja / Paepke, Cornelia / Pahlke, Ulrich / Pahlmann, Gisela / Pahlmann, Stefanie / Parsch, Barbara / Pätzold, Marcus / Palumbo, Giancarlo / Pankau, Timo / Patzak, Sarah, Paulig, Thomas / Pelz, Frank / Pfaffenroth, Maria / Pidde, Mirko / Pidde, Ursel / Piltz, Rebecca / Piskol, Michaela / Piskol, Silke / Pluto, Irene / Pohl, Carena / Poppke, Marion / Porbadnik, Nadine / Pöschel, Corinna / Prager, Janina / Provt, Ursula / Quitschau, Sabine / Radeck, Viktoria / Rademacher, Martina / Rattay, Helga / Rauch, Ingrid / Reider, Sonja / Reinbacher, Anke / Reinecke, Franziska / Reinecke, Joachim / Reymer, Hannelore / Riemer, Carmen / Ries, Patrick / Rietzler, Anke / Rischbieter, Mike / Ritter, Heidrun / Röber, Horst / Rodenwoldt, Gabriele / Roenspieß, Linda / Roeseler, Volker / Roetger, Mathias / Rohde, Svenja / Römer, Marina / Rupprecht, Sven / Rzosik, Sylva / Sager, Maik / Salmen, Sigrid / Sattler, Maice / Schäfer, Halina / Schal, Renate / Schaper, Marieanna / Schärfe, Michael / Scharfenberg, Susann / Scheffel, Mark / Scheidemann, Carola / Schenk, Nadja / Schenke, Christel / Scheube, Ralf / Scheunemann, Hannelore / Scheunemann, Peter / Schlein, Hella / Schlenner, Petra / Schleyer, Ingo / Schliemann, Eberhard / Schlottke, Michael / Schmidt, Carina / Schmidt, Marianne / Schmidt, Marina / Schmidt, Melanie / Schmidt, Merella / Schmidt, Tanja / Schnabel, Brigitte / Schneider, Daniela / Schneider, Sonja / Schöning, Felix / Schoop, Jürgen / Schröder, Melissa Jo / Schubert, Bernd / Schubert, Sandra / Schulenburg, Anja / Schulz, Christine / Schulz, Kurt / Schulze, Ilona / Schumacher, Nancy / Schwarz, David / Schwarz, Jan / Schwitzer, Ellen / Seemann, Uta / Seipelt, Sven / Seitz, Ingo / Sekulla, Hans-Joachim / Siemann, Britta / Simon, Danja / Simon, Karin / Skwierawski, Magdalena / Spötter, Carsten / Sprenger, Anna-Lena / Stallmach, Sandra / Stantscheff, Edith / Stapf, EvaMaria / Staszewska, Sophie / Stecher, Ursula / Steffen, Carina / Steiner, Linda / Steinmetz, Bernd / Stelmecke, Nicole / Stelzner, Adelheid / Störmer, Artur / Störmer, Gabriele / Straube, Rita / Strechel, Mario / Struß, Gotje / Stumpf, Carla / Suchy, Martina / Sure-Valassas, Beate / Syfus, Judith / Syma, Jessica / Syring, Petra / Tacke, Gerhard / Tapp, Manuela / Täubrich, Sophie / Techmann, Petra / Tetzel, Anja / Teuber, Gerd / Teufert, Cindy / Thran, Sabine / Timmen, Elisabeth / Tomaszewski, Jolanta / Tomm, Viktor / Torkler, Julia / Trautmann, Annika / Trentlage, Dagmar / Trentlage, Stephanie / Varrentrapp, Andrea / Voitel, Elisabeth / von der Heide, Merle / von Wantoch Rekowski, Barbara / Wagner, Christine / Wahlert, Bettina / Wantoch-Rekowski, Renate / Wark, Claudia-Marina / Wartenberg, Rolf / Wegener, Alexandra / Weigelt, Hagen / Weiser, Ingeborg / Weißmann, Frank / Wenzel, Carsta / Wenzel, Kathrin / Wewerka, Anna-Marieke / Wiechmann, Marte / Wiegand, Eric / Wielau, Kathrin / Wienecke, Mirja / Will, Gerhard / Willim, Gabriele / Windt, Petra / Witenbeck, Rosa / Witkowski, Annegret / Wittchen, Gabriela / Witte, Andreas / Witte, Isa / Wolff, Petra / Wolter, Reinhard / Wrobel, Ilona / Zaeske, Marcos / Zeglau, Oliver / Ziegler, Anita / ZimmerBischof, Annette / Zurawicka, Elisabeth