Leitfaden zur Finanzierung einer dualen Ausbildung in Teilzeit für
Transcription
Leitfaden zur Finanzierung einer dualen Ausbildung in Teilzeit für
Leitfaden zur Finanzierung einer dualen Ausbildung in Teilzeit für Alleinerziehende In Zusammenarbeit mit NAH dran Lübeck - Netzwerk für Alleinerziehende in der Hansestadt Lübeck Ansprechpartner/Anschriften Bitte wenden Sie sich bzgl. der Ausbildungsvergütungen an die jeweiligen Kammern Landesamt für soziale Dienste Große Burgstraße 4, 23552 Lübeck Telefon: 045/ 1406-0, Fax: 0451/1406-499 E-Mail: post.hl@lasd.landsh.de montags bis freitags: 8.30 - 12.00 Uhr Agentur für Arbeit Lübeck Hans-Böckler-Str. 1, 23560 Lübeck Tel: 01801 / 555111* * Festnetzpreis: 3,9 ct/min.; Mobilfunkpreise: höchstens 42 ct/min. Telefonische Kontaktaufnahme: Täglich von 8.00-16.00 Uhr Öffnungszeiten: Wohngeldbehörde Verwaltungszentrum Mühlentor Kronsforder Allee 2 - 6, 23539 Lübeck Telefon: 0451/ 122-6410 oder -6412, Fax: 0451/122-6490 Email: soziale-sicherung@luebeck.de Bereich Familienhilfen/Jugendamt Beistandschaften/ Unterhaltsvorschusskasse Kronsforder Allee 2-6, 23539 Lübeck Telefon: 045 /122-4602 oder 4603 oder 4604, Fax: 0451/122- 4552 soziale-sicherung@luebeck.de Öffnungszeiten: Mo. + Di. 8.00-14.00 Uhr Mi. geschlossen Do. 8.00-18.00 Uhr Fr. 8.00-12.00 Uhr Fachbereich Soziale Sicherung Kindertagesstätten-Ermäßigung Kronsforder Allee 2-6, 23539 Lübeck Telefon: 0451/ 122-5747, Fax: 045/ 122- 4552 Öffnungszeiten: Di. 8.00-12.00 Uhr Do. 14.00- 18.00 Uhr Mo.-Fr. 7.30-13.00 Uhr Do. 7.30-13.00 Uhr u. 14.00-18.00 Uhr Fr. 7.30-12.00 Uhr Jobcenter Lübeck Hans-Böckler-Str. 1, 23560 Lübeck Telefon: 0451/ 29685 Jobcenter-Luebeck@jobcenter-ge.de Mo.-Mi. 7.30-13.30 Uhr Do. 7.30-18.00 Uhr Fr. 7.30-12.00 Uhr Jobcenter Lübeck Team 303 - Unterhaltsheranziehung Hans-Böckler-Str. 1 23560 Lübeck Telefon: 0451/588 114 oder 588 173 Jobcenter-Luebeck.Unterhalt@jobcenter-ge.de Familienkasse Bad Oldesloe Sandkamp 3, 23843 Bad Oldesloe Telefon: 01801/546337* * Festnetzpreis: 3,9 ct/min.; Mobilfunkpreise: höchstens 42 ct/min. Familienkasse-BadOldesloe@arbeitsagentur.de 2 Tipps zum Ablauf mit Checkliste Sie werden eine Ausbildungsvergütung von Ihrem Ausbildungsbetrieb erhalten. Sollte Ihre Ausbildung in Teilzeit erfolgen, so wird die monatliche Ausbildungsvergütung an Ihre wöchentliche Arbeitszeit angepasst. Die Ausbildungsvergütung reicht gerade bei Alleinerziehenden i. d. R. nicht aus, daher sollten Sie möglichst früh die Finanzierung des Lebensunterhaltes Ihrer Familie überprüfen. Die folgende Checkliste gibt Ihnen einen Überblick an was Sie denken müssen. 1. Ausbildungsvertrag unterschreiben. Anschließend wird der Vertrag von der Kammer eingetragen (d.h. registriert + genehmigt). Bei einer Teilzeitausbildung ist ein Vertragszusatz (erhältlich bei den Beratungsstellen IHK und Handwerkskammer) beizufügen. 2. Agentur für Arbeit aufsuchen und zuerst Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen! Die Antragstellung erfolgt mündlich in der Eingangszone der Agentur für Arbeit. Antrag aushändigen lassen, und zum Abgeben des ausgefüllten BAB-Antrages dann möglichst vollständig mitbringen: Ausbildungsvertrag, Bescheinigung der Ausbildungsstätte, Einkommensnachweise der Eltern bzw. Ehegatten bzw. Partner/in (i. d. R. durch den Steuerbescheid vom vorletzten Jahr), Nachweis der Kinderbetreuungskosten, Mietvertrag und Mietbescheinigung, ggf. Nachweis über sonstige zusätzliche Einkünfte wie z.B. Waisenrente oder Einnahmen aus einer Selbstständigkeit. 3. Sofern noch nicht geschehen: Kindergeld für sich selbst sowie für Kind/er bei der Familienkasse Bad Oldesloe beantragen. 4. Jobcenter aufsuchen und prüfen lassen ob Anspruch auf: - Sozialgeld für Kind(er), - Kosten für Unterkunft des/r Kinder, - Zuschuss zu ungedeckten Kosten für Unterkunft und Heizung - Mehrbedarf für Alleinerziehende besteht. - Vorabprüfung ob ggf. Kinderzuschlag gewährt werden kann (siehe Punkt 7.) - Hinweis: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden grundsätzlich zu Beginn des Monats überwiesen, BAB grundsätzlich monatlich nachträglich. Diese „Förderlücke“ kann am Anfang der Ausbildung zu einem finanziellen Engpass führen. In besonderen Härtefällen ist es möglich, diese Lücke durch ein Darlehen zur Überbrückung dieses Zeitraumes zu schließen (§ 27 Abs. 4 S. 2 SGB II). Sprechen Sie bei Bedarf ihre/n Ansprechpartner/in im Jobcenter darauf an. 5. Bei der Hansestadt Lübeck Fachbereich Soziale Sicherung oder im Stadtteilbüro: „Antrag zur Ermäßigung des Kindertagesstättenentgelds“ abholen. Ebenso bei Betreuung durch Kindertagespflege (z.B. Tagesmutter); Anträge im Internet: www.familie.luebeck.de > Kinderbetreuung > Ermäßigungen Sofern vom anderen Elternteil kein Kindesunterhalt gezahlt wird, Antrag auf Unterhaltsvorschuss bei Unterhaltsvorschusskasse stellen. Dort bekommt man auch Hilfe beim Ausfüllen des Antrags. Vorzulegen sind die Geburtsurkunde des Kindes und der Personalausweis des antragstellenden Elternteils. Weitere ggf. erforderliche Unterlagen können nachgereicht werden. Wichtig: wenn Sie ALG II erhalten, stellen Sie den Antrag auf Unterhaltsvorschuss beim Jobcenter. Außerdem: 1. Sie können einen Antrag auf Bildung und Teilhabe in der Kita/Schule oder bei der Tagespflegeperson stellen; keine Betreuung oder Schulbesuch: dann erhalten Sie den Antrag bei der Sozialen Sicherung oder im Internet: www.familie.luebeck.de > Bildungsfonds; 2. Antrag auf Befreiung von GEZ-Gebühren stellen; 3. Antrag auf Wohngeld: kann nur gestellt werden, wenn Sie keine Leistungen aus SGB II (ALG II) und/oder SGB XII erhalten; Wichtig: auch für Kind(er) kann Wohngeld beantragt werden. 6. In selteneren Fällen ist es erforderlich zu prüfen, ob Kinderzuschlag gezahlt werden kann. Dies ist der Fall, wenn das eigene Einkommen mindestens 600 € beträgt. Der Antrag ist so schnell wie möglich zu stellen (Familienkasse), denn der Kinderzuschlag kann nur von dem Monat der Antragstellung an gewährt werden. Antrag erhältlich im Internet: www.kinderzuschlag.de 7. Lohnsteuerkarte bzw. ID Karten Nr. beim Finanzamt telefonisch erfragen falls noch nicht vorhanden. 8. Sozialversicherungsnachweis beim Rententräger bzw. der Krankenkasse beantragen. 9. Bedenken Sie auch, dass Sie evtl. Reduzierungen oder sogar Befreiungen von Gebühren beantragen können: Kontoführungsgebühren bei Ihrem Geldinstitut. Zuzahlungsfreibetrag bei Ihrer Krankenkasse – stellen Sie einen Antrag auf Befreiung der Zuzahlung von Medikamenten. 3 Dieser Infoflyer ist innerhalb des ESF-Projektes „NAH dran Lübeck - Netzwerk für Alleinerziehende in der Hansestadt Lübeck“ entstanden, das vom 01.07.2011 bis 30.06.2013 im Rahmen des Bundesprogramms „Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerziehende“ tätig war. In Kooperation mit der IHK zu Lübeck, dem Jobcenter Lübeck, der Agentur für Arbeit Lübeck, dem Verein Frauen helfen Frauen e.V., dem Fachbereich Kultur und Bildung der Hansestadt Lübeck, dem Frauenbüro Lübeck, dem Berufsförderungswerk Hamburg, Regionalcenter Lübeck und der Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH wurde daran gearbeitet, die Lebens-, Bildungs- und Arbeitssituation für Alleinerziehende in Lübeck zu verbessern. Diese Broschüre ersetzt nicht die persönliche Beratung zum Thema Teilzeitausbildung! Hierfür wenden Sie sich bitte an: IHK zu Lübeck Projekt Teilzeitausbildung Magdalena Wieczorek Fackenburger Allee 2 23554 Lübeck Tel.: 0451 6006144 wieczorek@ihk-luebeck.de Internet: www.ausbildung-teilzeit.de Als Vorlage diente die Broschüre „Leitfaden zur Finanzierung der dualen Berufsausbildung für Alleinerziehende in Teilzeitausbildung/Ausbildung“ des ESFProjektes „ann - Alleinerziehende Netzwerk Neumünster" und die des Projekts „Kind & Kompetenz“ des Jobcenters Flensburg. Kontakt zu „NAH dran Lübeck“: FAW gGmbH Nicole Derber Elisabeth-Haseloff-Str.3 23564 Lübeck Tel.: 0451/384448715 nicole.derber@faw.de Gefördert durch: 4