Expose_Wohnen für Generationen

Transcription

Expose_Wohnen für Generationen
WOHNEN
FÜR
GENERATIONEN
in Wehrheim/Taunus
Moderne und komfortable
Eigentumswohnungen
für Menschen in unterschiedlichen
Lebensabschnitten
Wehrheim
Friedberg
Wehrheimer Mitte
Wohnen für Generationen
Bad Homburg
Bahnhofstraße
Oberursel
Frankfurt
Offenbach
Bahnhof
Flughafen
2
STANDORT
Die geplanten Eigentumswohnungen entstehen in schöner, ruhiger, dennoch zentrumsnaher Wohnlage von Wehrheim.
Wehrheim liegt auf ca. 350 m Höhe in der Nähe
von Bad Homburg in landschaftlich wunderschöner Lage im Taunus. Zusammen mit den
vier Ortsteilen wohnen ca. 10.000 Menschen
in Wehrheim.
Verkehrsgünstig zu Frankfurt am Main gelegen ist der Autobahnanschluss an die A5 oder
an die A 661 nach Frankfurt in wenigen Minuten zu erreichen. Über die Taunusbahn ist der
Ort unmittelbar in das Nahverkehrsnetz des
Rhein-Main-Verkehrsverbundes hervorragend
eingebunden und hat S-Bahnverbindung in die
Frankfurter Innenstadt. In Zukunft wird Wehrheim über einen eigenen S-Bahnanschluss
verfügen.
Wehrheim ist mit Einrichtungen für den täglichen Bedarf sehr gut versorgt. Diese können
auch fußläufig von der geplanten Anlage aus
erreicht werden. Es gibt Einkaufsmärkte, Läden, Reisebüro, Apotheken, Ärzte und Banken.
Zentrum der Hauptgemeinde ist die „Wehrheimer Mitte“, in der sich auch das Rathaus mit
seinen Ämtern befindet
3
WOHNEN
FÜR
GENERATIONEN
Unter dieser Überschrift entstehen 24 hochwertige Eigentumswohnungen.
Die Gesamtanlage besteht aus 3 separaten
Wohngebäuden mit jeweils 8 Wohnungen.
Von der gemütlichen 2-Zimmerwohnung über
komfortable 3 - und 4 - Zimmerwohnungen
bis zur großzügigen Penthouse-Wohnung mit
Dachterrasse reicht das Angebot.
Die Gebäude sind mit einer gemeinsamen
Tiefgarage verbunden. Jedes Gebäude erhält
eine Aufzugsanlage. Damit sind alle Geschosse, einschließlich der Tiefgarage barrierefrei
erreichbar.
Sie eignen sich deshalb auch insbesondere für
das Wohnen im Alter.
Auf diese Bedürfnisse sind auch die Wohnungen selbst mit großzügigen Bewegungsflächen und entsprechender Ausstattung ausgerichtet.
In der Tiefgarage entstehen insgesamt 34
Stellplätze und im Rahmen der Außenanlage
weitere Stellplätze im Freien. Die Kfz-Stellplätze können gesondert erworben werden.
Die Gestaltung der gemeinsamen Grünlagen
mit Wegen und kleinen Plätzen bieten Bewegungs- und Verweilmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe.
Besondere Beachtung verdient das Energiekonzept mit Luft-/Wasserpumpen zur Energieerzeugung, sowie die dezentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, mit der jede
Wohnung ausgestattet wird.
Echtholz-Parkettfußböden und hochwertige
Fliesen in den Bädern mit den bodenebenen,
gefliesten Duschen runden das hochwertige
Gesamtkonzept ab.
Jede Wohnung verfügt über einen Balkon oder
eine Terrasse, die Penthouse-Wohnungen
über großzügige Dachterrassen mit wunderbarer Aussicht in den Taunus.
4
para
ll
650,0 el
0cm
Ein-/Ausfahrt Tiefgarage
Bad
Schlafen
DU
100/100
Zimmer
Bad
Zimmer
Schlafen
DU
100/100
Abst.
RWA
4-Zi-Whg A7
107,8 qm
Zimmer
Abst.
WC
Zimmer
4-Zi-Whg A8
114,4 qm
WC
eg
Wohnen / Essen
selsw
Wohnen / Essen
Küche
Küche
Terrasse
Am H
e
Terrasse
Bad
Schlafen
DU
100/100
Zimmer
Bad
Zimmer
Schlafen
DU
100/100
Abst.
RWA
4-Zi-Whg A7
107,8 qm
Abst.
Zimmer
WC
Zimmer
4-Zi-Whg A8
114,4 qm
WC
Wohnen / Essen
Wohnen / Essen
Küche
Küche
Terrasse
Terrasse
soll = 238 qm
Schlafen
Zimmer
Zimmer
Abst.
Schlafen
RWA
WC
4-Zi-Whg C8
117,1 qm
DU
100/100
Abst.
WC
Bad
Bad
Lichtkuppel
DU
100/100
Wohnen / Essen
Zimmer
Küche
Wohnen / Essen
Zimmer
4-Zi-Whg C7
99,4 qm
Küche
Terrasse
Terrasse
N
LAGEPLAN
5
HAUS A
A3
A1
A2
HAUS B
B1
B3
B2
HAUS C
C3
C1
ERDGESCHOSS
6
C2
HAUS A
A6
A4
A5
HAUS B
B6
B4
B5
HAUS C
C6
C4
GRUNDRISS
OBERGESCHOSS
7
C5
HAUS A
A8
A7
HAUS B
B8
B7
HAUS C
C8
C7
PENTHOUSE
8
HAUS A
Beh.
HAUS B
HAUS C
TIEFGARAGE
9
EINGANG HAUS A
SÜD-OST HAUS B
10
SÜD-OST HAUS C
SÜD-WEST HAUS C
11
FLÄCHENAUFSTELLUNG
HAUS A
A1
A2
A3
A4
A5
A6
A7
A8
3 - Zimmer-Wohnung
3 - Zimmer-Wohnung
3 - Zimmer-Wohnung
3 - Zimmer-Wohnung
3 - Zimmer-Wohnung
3 - Zimmer-Wohnung
4 - Zimmer-Wohnung
4 - Zimmer-Wohnung
Erdgeschoss
Erdgeschoss
Erdgeschoss
Obergeschoss
Obergeschoss
Obergeschoss
Penthouse
Penthouse
89,0
82,3
87,5
92,6
81,0
86,2
107,8
114,4
m²
m²
m²
m²
m²
m²
m²
m²
Erdgeschoss
Erdgeschoss
Erdgeschoss
Obergeschoss
Obergeschoss
Obergeschoss
Penthouse
Penthouse
89,0
82,3
87,5
92,6
81,0
86,2
107,8
114,4
m²
m²
m²
m²
m²
m²
m²
m²
Erdgeschoss
Erdgeschoss
Erdgeschoss
Obergeschoss
Obergeschoss
Obergeschoss
Penthouse
Penthouse
88,3
89,8
65,6
87,0
88,5
71,7
99,7
115,9
m²
m²
m²
m²
m²
m²
m²
m²
HAUS B
B1
B2
B3
B4
B5
B6
B7
B8
3 - Zimmer-Wohnung
3 - Zimmer-Wohnung
3 - Zimmer-Wohnung
3 - Zimmer-Wohnung
3 - Zimmer-Wohnung
3 - Zimmer-Wohnung
4 - Zimmer-Wohnung
4 - Zimmer-Wohnung
HAUS C
C1
C2
C3
C4
C5
C6
C7
C8
3 - Zimmer-Wohnung
3 - Zimmer-Wohnung
2 - Zimmer-Wohnung
3 - Zimmer-Wohnung
3 - Zimmer-Wohnung
2 - Zimmer-Wohnung
4 - Zimmer-Wohnung
4 - Zimmer-Wohnung
12
BAUBESCHREIBUNG
In den angebotenen Leistungen sind folgende Baunebenkosten enthalten:
- Architekten- und Ingenieurleistungen einschließlich Baugrunduntersuchung
- Statische Berechnung und Konstruktionspläne einschließlich Prüfgebühren
- Bauüberwachung und behördliche Abnahmen
- Sonstige Baunebenkosten wie Bewirtschaftung und Versicherungen bis zur Abnahme durch die Er-werber
A. Allgemein
Die Wohnanlage besteht aus insgesamt 3
Wohngebäuden (Haus A, Haus B und Haus
C) mit jeweils
8 Eigentumswohnungen und einer gemeinsamen Tiefgarage mit Ein- und Ausfahrt am Gebäude A.
Die Wohnungen im Erdgeschoss sind gemäß der Hessischen Bauordnung barrierefrei geplant. Alle Wohnungen sind barrierefrei erreichbar.
Zu jeder Wohnung gehört mindestens ein
Balkon, eine Terrasse oder Dachterrasse.
In der Tiefgarage befinden sich insgesamt
34 KFZ-Stellplätze. Des Weiteren gibt es
14 Außenstellplätze auf dem Grundstück.
Die KFZ-Stellplätze können gesondert erworben werden.
Diese Baubeschreibung gilt ausschließlich
für die Standardausstattung der Wohnungen.
Bei „oder“- Positionen entscheidet der Bauträger über die Ausführung.
1. Hausanschlüsse
Im Gesamtleitungspaket enthalten sind:
-Abwasserkanal nach örtlichen Gegebenheiten vom Gebäude bis zum öffentlichen
Kanal.
- Hauswasseranschluss vom öffentlichen
Netz bis zum Hausanschlussraum einschließlich Wasser-zähler (Hauptwasseruhr)
- Anschlusskosten (Erdarbeiten und Rohre)
- Stromanschluss vom öffentlichen Netz
bis zum Hauptverteiler einschließlich
Hausanschlusskosten
2. Rohbauarbeiten
B. Ausführung
Erdarbeiten
Baureifmachung des Grundstücks, Aushub der Baugrube, Abfuhr bzw. teilweise
Lagerung des Aushubmaterials soweit
möglich zur Wiederverfüllung der Baugrube.
Die Gebäude werden gemäß der zum Zeitpunkt der Baueingabe gültigen Fassung
der Energieeinsparverordnung (ENEV)
2014 geplant und erstellt. Dem Erwerber
ist bekannt, dass die Anforderungen der
voraussichtlich ab 1. Januar 2016 geltenden Novellierung der EnEV 2014 nach
öffentlichem Recht nicht eingehalten werden müssen und tatsächlich auch nicht
eingehalten werden.
Für jedes Gebäude wird ein Energieausweis erstellt und jedem Erwerber ausgehändigt.
Kanalisationsarbeiten
Erforderliche Kanalisationsleitungen innerhalb und außerhalb des Gebäudes in
Kunststoff oder Steinzeug einschließlich eventuell erforderlicher Revisionsschächte.
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Fundamente, Fundamenterder, Kellerumfassungswände (als so genannte
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„Weiße Wanne“ aus wasserun-durchlässigem Beton, System Hydraton oder gleichwertig), Stützen und tragende Kellerwände
in Stahlbeton. Geschossdecken in Stahlbeton.
nung gewählt. Alle Heizkreise werden über
Vor- und Rücklaufsammler mit absperrbaren Feinregulierventilen, Durchflussanzeiger und vorgeschalteten automatischen
Differenzdruckreglern angeschlossen.
Der Standort des Fußbodenheizungsverteilers wird vom Architekten zusammen
mit den Fachplanern festgelegt.
Das gesamte Untergeschoss und das
Treppenhaus werden nicht zusätzlich beheizt.
Die Wärmemengenzähler selbst sind in
der Bauträgerleistung nicht enthalten.
Maurerarbeiten
Außenmauerwerk Kalksandstein oder
gleichwertiges Material, wo statisch erforderlich in Stahlbeton, tragende Innenwände in Kalksandstein oder gleichwertiges Material, wo statisch erforderlich in
Stahlbeton. Wohnungstrennwände und
Treppenhauswände
schalldämmend
(Kalksandstein oder gleichwertig), nicht
tragende Innenwände ebenfalls in Kalksandstein, oder aus Gipsbauplatten, oder
auch als Metallständerkonstruktionen mit
Gipskartonbeplankung.
5. Sanitäre Installation
Die Warmwasserversorgung erfolgt über
ein 2-Rohrsystem. Wasserzapfstellen
werden in der Küche, im Gäste-WC und
im Bad installiert. Als Versorgungsrohrleitungen werden Kunststoffrohre verlegt.
Im Bereich der Küchenspüle erfolgt Aufputzinstallation. Entwässerungsrohre und
Objektanschlüsse aus HT- oder PE Kunststoff. Vorwandinstallation im Bad und WC.
Ein Waschmaschinenanschluss innerhalb
jeder Wohnung.
Jede Wohnung erhält eine Vorrüstung für
die zentralen Wasserzähler zur Anmietung/Leasing über die Haus-verwaltung
bzw. das Ableseunternehmen.
3. Flachdach
Stahlbetondecke nach statischen Erfordernissen. Isolierung der Dachflächen
entsprechend Berechnung gemäß ENEV.
Dachabdichtung mit hochwertiger Bitumenschweißbahn, durchwurzelungsbeständig; extensive Dachbegrünung soweit
möglich. Dachabläufe, Regenfallrohre und
Verwahrungen in Titanzinkblech.
4. Heizung
Jedes Gebäude erhält eine Luft-/Wasserwärmepumpe mit Außengeräten auf dem
Flachdach. Die Anlagen werden außentemperaturabhängig geregelt.
Die Räume (ohne Abstellräume) der einzelnen Wohneinheiten werden mit einer
Fußbodenheizung ausgestattet, die in
allen Aufenthaltsräumen, Küchen, Bädern und WCs separat zu steuern ist.
Raumthermostate sorgen für individuelle Raumtemperaturen. Für die Ausführung des Fußbodenheizsystems werden
sauer-stoffdiffusionsdichte,
vernetzte
Kunststoffrohre eingesetzt. Die Verlegeabstände werden gemäß Heizlastbe-rech-
Sanitäreinrichtungen:
Sanitärobjekte gemäß Plan, in der Farbe
weiß. Als Armaturen werden verchromte
Einhebel-Mischbatterien mit Keramikdichtungen eingebaut.
Zum Einbau kommen ausschließlich Markenfabrikate, z.B. Kludi oder Hansa.
Bad
Dusche: Duschwanne bodeneben gefliest
mit Bodeneinlauf (Festlegung trifft der
Bauträger), Einhebelunter-putzarmatur mit
verstellbarer Komforthandbrause, Flexschlauch und Schienenstange,
14
Toilette: Wand-Tiefspül-WC KERAMAG Renova Nr.1.
Waschbecken: Sanitärporzellan KERAMAG Renova Nr.1 plan (60cm/45cm) mit
Einhebelmischer
Die Entlüftung von innenliegenden Sanitärräumen erfolgt über Entlüftungssysteme
gemäß DIN 18017.
Gewünschte Entlüftungsauslässe für
Dunstabzugshauben für die Küchen müssen vor Beginn der Gipserarbeiten rechtzeitig der Bauleitung mitgeteilt werden
(Position und Größe).
Gäste-WC (soweit vorhanden)
Toilette: Wand-Tiefspül-WC KERAMAG Renova Nr.1
Waschbecken: Sanitärporzellan KERAMAG Renova Nr.1 plan (45cm/32cm) mit
Einhebelmischer,
7. Elektroinstallation
Nach den Vorschriften des zuständigen
E-Werks und VDE. Hausanschlusswerte
gemäß Berechnung Fachingenieur bzw.
ausführendem Elektrofachbetrieb. Die
Zählerschränke für Wohnungszähler und
Zähler für Allgemeinstromerfassung befinden sich im Untergeschoss. Unterputz-Unterverteiler innerhalb jeder Woh-nung. Der
Standort wird vom Architekten zusammen
mit den Fachplanern festgelegt.
Im Untergeschoss alle Leitungen auf
Putz. Die Hauseingänge, Treppenhäuser
und Podeste, Gemeinschaftsflure, Tiefgarage, Technikraum und sonstige Gemeinschaftsräume erhalten ausreichende
Brennstellen und Schalter. Lieferung und
Montage der betreffenden Beleuchtungskörper erfolgt durch den Bauträger. Die
Festlegung über die Erfordernisse (Anzahl
und Ausleuchtung) der Gemeinschaftsund Außenbeleuchtung behält sich der
Bauträger vor.
In jeder Wohnung Anschluss für Waschmaschine und Kondens-Trockner.
Pro Abstellraum im Keller eine Brennstelle
mit Ausschaltung und eine Steckdose.
Schalterprogramm Markenfabrikat gemäß
Festlegung Bauträger.
Küche
Je eine Zuleitung für Kalt- und Warmwasserzapfstelle
Küchenspüle
einschließlich Eckventil, verchromt (ohne
Armatur), sowie ein Abfluss für die Spüle.
Leitungsführung sichtbar auf der Wand,
Kaltwasseranschluss für Spülmaschine
über Kombiventil. Die Anordnung der Anschlüsse Frisch-/Abwasser erfolgt gemäß
der Archi-tekturplanung des Bauträgers.
Terrassen und Dachterrassen
je eine Kaltwasser-Außenzapfstelle mit
frostsicherer Armatur, an das Leitungsnetz
der jeweiligen Wohnung angeschlossen
6. Lüftung
Jede Wohnung erhält eine kontrollierte
Lüftungsanlage.
Diese besteht aus Außenwandlüftern der
Fa. INVENTER oder gleichwertig mit Wärmerückgewinnung und Steuergerät.
Die Anlage gewährleistet eine permanente
Lüftung der Wohnung in dem Maß, wie sie
hygienisch und bauphysikalisch notwendig ist.
In der Regel werden die Lüfter in Schlafund Wohnzimmern in der Außenwand installiert. Die Anzahl der Lüfter bemisst sich
nach der Größe der Wohnung und wird
vom Hersteller der Anlage bzw. Fachingenieur-planung ermittelt.
15
Elektro-Ausstattung der Wohnungen:
In allen Räumen ist eine von den angegebenen Steckdosen immer unterhalb eines
Lichtschalters installiert.
Wohn-/Esszimmer
2 Leuchtenauslässe, schaltbar über Serienschalter, 8 Steckdosen, 1 Doppel-EDV-Anschluss
Balkone/Terrassen/Dachterrassen
Je 1 Leuchtenauslass über Ausschaltung
innen mit Außenleuchte gemäß Festlegung durch Architekten/Bauträger, 1
Steckdose
Schlafzimmer
1 Leuchtenauslass, schaltbar über 3
Schalter, 5 Steckdosen, 1 Doppel-EDV-Anschluss
Telekommunikation
Die Ausführung des Telefon-Hausanschlusses aus dem öffentlichen Straßenbereich bis zum Übergabepunkt im Hausanschlussraum im Kellergeschoss erfolgt
durch die Telekom AG bzw. den örtlichen
Netzbetreiber auf Beantragung und auf
Kosten des Bauträgers (einschl. Hauseinführung). Eine ISDN-fähige Telefonverka-belung führt vom Übergabepunkt im
Untergeschoss in jede Wohneinheit bis
zum Wohnungsunterverteiler. Die Beantragung und Einrichtung des Telefonanschlusses für die jeweilige Wohneinheit,
einschließlich Übernahme der Anschlussund Nutzungsgebühren sowie Kosten erforderlicher Endgeräte, erfolgen erwer-berseitig.
weitere Zimmer
1 Leuchtenauslass, schaltbar über 2
Schalter, 5 Steckdosen, 1 Doppel-EDV-Anschluss
Küche
1 Leuchtenauslass schaltbar über Ausschaltung, 1 Geschirrspülmaschinenanschluss,
je 1 Kühlschrank- und Gefrierschrankanschluss,
1 Herdanschluss, je 1 Steckdose für Dunstabzugshaube und Mikrowelle,
5 Steckdosen.
Flur/Diele
1 Leuchtenauslass schaltbar über 3 Schalter, 2 Steckdosen
Es wird in jeder Wohnung ein Kabelsystem
für EDV/Telefon mit CAT 7 – Kabel ausgeführt.
Die Anschlüsse werden jeweils als Doppelanschlüsse (z.B. 1 Telefon + 1 EDV-Anschluss) ausgeführt. Alle Leitungen werden pro Wohnung auf einem Patch-Feld
zusammengeführt (Position nach Festlegung Architekt, in der Regel im Abstellraum).
Bad
2 Leuchtenauslässe über Ausschaltung,
davon einer als Wandauslass, 2 Steckdosen
WC
1 Leuchtenauslass als Wandauslass über
Ausschaltung, 1 Steckdose
Abstellraum innerhalb der Wohnung
1 Leuchtenauslass über Ausschaltung, 1
Steckdose
Fernseh- und Antennenanlage
Die Versorgung der Wohnungen mit TV
und Radio erfolgt über das Breitband-Kommunikationsnetz (BK-Netz) des örtlichen
Kabelnetzbetreibers im öffentlichen Stra-
16
ßenbereich. Die Beantragung und Ausführung der zentralen Einspeisung (Kabelanschluss) einschließlich Hauseinführung bis
zum Übergabepunkt im Hausanschlussraum im Kellergeschoss ist im Leistungsumfang des Bauträgers enthalten. Leitungsverlegung vom Übergabeverteiler
im Untergeschoß bis zum Wohnungsunterverteiler (Kommunikationstechnik) der
jeweiligen Wohneinheit. Alle Wohn- und
Schlafräume erhalten Anschlussdosen
gemäß Beschreibung Ausstattung. Die
Leitungen werden sternförmig zum Wohnungsunterverteiler
(Kommunikationstechnik) geführt. Die notwendigen Anträge
zur Bereitstellung und Nutzung des BK-Anschlusses in der einzelnen Wohneinheit
werden vom jeweiligen Erwerber/Mieter
bzw. über die Eigentümergemeinschaft/
Hausverwaltung beim Provider (Kabelnetzanbieter) gestellt. Die anfallenden Kosten
(Anschluss- und Nutzungsgebühren) trägt
der ein-zelne Erwerber.
3 Anschlussmöglichkeiten je 4-Zimmer-Wohnung, 2 Anschlussmöglichkeiten
je 2- und 3-Zimmer-Wohnung, Standort
nach Wahl der Erwerber.
Nicht im Leistungsumfang enthalten sind
die erforderlichen Receiver.
8. Aufzugsanlage
Es wird in jedem Gebäude ein behindertengerechter Seilaufzug (8 Personen) vom
Untergeschoss bis ins Dachgeschoss (Fabrikat Haushahn oder gleichwertig) eingebaut.
9. Fenster, Balkon- und Terrassentüren,
Hauseingang
Kunststoff-Isolierfenster mit 3-fach-Verglasung (u-Wert Glas ca. 0,7 W/m²K) der
Wohnraumfenster, mit umlaufender Dichtung und Einhandgriffbeschlägen. In jedem
außenliegenden Raum ist mindestens ein
Fensterflügel mit Dreh-Kipp-Beschlag ausgeführt. Festverglasung, wo baulich vorgeschrieben. Balkon-/Terrassentüren mit
Dreh-Kipp-Beschlag.
Die Fenster der Erdgeschosswohnungen
erhalten Fensterverriegelungen mit erhöhtem Einbruchschutz.
Außensimse aus Aluminium (eloxiert oder
pulverbeschichtet) nach Festlegung des
Bauträgers.
Innensimse in Natur- oder Werkstein gemäß Festlegung durch den Bauträger, außer in Bädern, WC und Küchen. WC und
Badfenster, sofern vorhanden, mit satiniertem Glas.
Kunststoffrollläden mit Elektroantrieb vor
Fenstern und Terrassen-/Balkontüren.
Keine Rollläden vor Keller- und Abstellraumfenstern. Weiter nicht vor Türen und
Fenstern, wo der Rollladeneinbau einen
unverhältnismäßig hohen Aufwand verursacht, bzw. konstruktiv nicht möglich ist.
Alle Rollläden ohne Aussteller.
Lichtkuppeln im Flachdach, wo vorhanden, als 2-schalige Konstruktion mit Elektro-Antrieb.
Klingelanlage
Klingel
und
Gegensprechanlage
(Sprechapparat im Flurbereich der Wohnung) mit Monitor in Verbindung mit der
Kamera am Hauseingang (Besucherkontrolle). Außerdem an jeder Wohnungseingangstür 1 Klingeldrücker.
Rauchmelder
Ausstattung
der
Wohnungen
mit
Rauchmeldern gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen.
10. Hauseingangstürelemente, Briefkastenanlage, Garagentor
Aluminiumkonstruktion mit Hauptzylinder passend zur Schließanlage. Briefkastenanlage freistehend oder integriert am
17
Hauseingang. Pro Wohnung ein Briefkasten.
13. Gipserarbeiten
Außen:
Wärmedämmverbundsystem
(WDVS), Stärke gemäß Berechnung ENEV
ca. 160 mm, mineralischer oder Kunstharzputz in heller Tönung. Struktur und
weitere Farbflächen nach Festlegung des
Bauträgers/ Architekten bzw. städtebaulicher Gestaltungsvorschrift.
Innen: Gipsputz glatt, tapezierfertig bzw.
Kalkzementputz in Bädern. Gipsbauplatten, Gipskartondecken und Betondecken-Unterseiten tapezierfertig gespachtelt.
11 . Schreinerarbeiten
Wohnungseingangstüren mit erhöhtem
Schallschutz (42 dB Rwp), Klimaklasse
3 gegen Verzug, mit Aluminiumeinlage,
Überschlagsdichtung im Falz, und automatischer Bodendichtung (Schall-Ex), in
Weißlack, als montagefertiges Türelement
mit PZ-Schloss und Türspion.
Wohnungsinnentüren samt Futter und Bekleidung, Weißlack, aus Röhrenspanplatten.
Beschläge Aluminium eloxiert, sog.
WC-Garnitur bei Bad und WC-Türen, sonst
Bundbartschloss mit einem Schlüssel.
Im Untergeschoss werden Metalltüren in
Stahlrahmen eingebaut, Feuerschutz-Türen wo erforderlich.
14. Estricharbeiten
In den Wohnungen schwimmender Estrich
auf Dämmschicht, entsprechend DIN 4108
und 4109 für Wärme- und Schallschutz
im Hochbau. Technik-, Abstellräume und
Fahrradraum mit Verbundestrich ohne
Wärme-dämmung.
12. Schlosser- und Metallbauarbeiten
Treppenhausgeländer in Stahlkonstruktion, gestrichen gemäß Festlegung des
Bauträgers/Architekten.
Balkongeländer und Handläufe feuerverzinkter Profilstahlkonstruktion.
Garagentor als leise laufendes Kipptor,
elektrisch betrieben, Rohrrahmenkonstruktion mit Gitter- oder Loch-blechfüllung
gemäß Festlegung durch den Architekten.
Öffnung von Außen mittels Funksender
oder Schlüs-selschalter, von Innen mittels
Funksender bzw. Deckenzugschalter. Pro
Tiefgaragenstellplatz wird dem Er-werber
1 Handsender übergeben.
15. Oberflächen
Fliesen können aus der vom Bauträger
festgelegten Musterkollektion für Boden
und Wand ausgewählt wer-den. Die Standardverlegung erfolgt rechtwinklig auf
Kreuzfuge. Eckschienen aus Kunststoff.
Verrechnungs-preis 45,-- €/m² inkl. MwSt.
und Verlegung.
Parkettbodenbelag aus 2-Schicht Parkett, Eiche versiegelt, Stabgröße 490 x 70
mm, 10 mm stark, Nutzschicht 3 mm aus
Musterauswahl des Bauträgers, Verrechnungspreis 40,-- €/m² inkl. MwSt., Verlegung und inkl. Holz-Sockelleisten.
Kellerabtrennungen als Verschlagkonstruktion in verzinkter Metallkonstruktion,
PZ-Schloss, gleichschließend mit der
Wohnungseingangstüre.
Sichtschutzwände zwischen den begehbaren Dachterrassen der Wohneinheiten
aus Schichtpressstoffplatten auf Stahlunterkonstruktion. Die Festlegung der Ausführungsart erfolgt durch die Architekten
a) Ausstattung der Wohnungen:
Wohnzimmer, Zimmer, Schlafzimmer und
Flur/Diele/Abstellraum,
Boden: Parkett, Beschreibung siehe oben
Bad:
Boden: Keramische Bodenfliesen
18
Wand: Keramische Wandfliesen bis ca. 2
m hoch
Tiefgarage:
Boden flügelgeglättet mit Beschichtung
OS8, Wände und Decken unverputzt,
Wände weiß angelegt.
WC:
Boden: Keramische Bodenfliesen
Wand: Keramische Wandfliesen bis ca.
1,30 m hoch.
16. Außenanlagen
Pflasterflächen, auch Stellplätze für KFZ,
in Betonstein-Drainpflaster oder Rasenpflaster oder auch als wassergebundene
Splittdecke. Terrassen der Wohnungen im
Erdgeschoss mit Betonsteinplatten aus
Muster-auswahl gemäß Festlegung durch
den Bauträger
Gestaltung der Grünflächen gemäß Vorgaben des Bebauungsplans. Ansonsten erfolgt die Bepflanzung mit Rasen, Stauden
Sträuchern usw. gemäß Festlegung durch
den Bauträger.
Die Erdgeschosswohnungen erhalten ein
Sondernutzungsrecht an den Grünanlagen
entsprechend dem Aufteilungsplan. Die
Gestaltung der Sondernutzungsflächen erfolgt entsprechend dem Freiflächengestaltungsplan. Die unbefestigten Flächen, z.B.
vor den Terrassen, werden mit geeignetem
Oberbodenmaterial angedeckt und mit Rasen angesät (Gebrauchsrasenmischung).
Seitlich zur Nachbarfläche und Gemeinschaftsfläche erfolgt die Trennung durch
langsam wachsende Strauchpflanzungen
und Hecken als Sichtschutzelemente, Maximalhöhe ca. 100 cm. Die Fertigstellungspflege ist Sache der jeweiligen Eigentümer
der Wohnungen, bei den gemeinschaftlichen Grünflächen der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Küche
Boden: Keramische Bodenfliesen incl. Fliesensockel oder Parkett
Sämtliche übrigen Wandflächen und Decken in den Wohnungen werden mit Rauhfaser, mittlere Struktur, tapeziert und mit
Dispersionsfarbe weiß gestrichen, Verrechnungspreis 10,-€/m² inkl. Mwst. einschließlich Arbeitsleistung.
b) Gemeinschaftsanlagen
Treppenhaus:
Bodenbelag: Werkstein- oder Betonfertigteiltreppen mit fertiger Oberfläche nach
Vorgabe des Bauträgers.
Sauberlauf-Schmutzfängermatte unmittelbar hinter dem Hauseingang.
Wandflächen: feiner Putz in heller Tönung,
Decken gespachtelt mit hellem Farbanstrich.
Keller, Fahrrad-, Wasch- und Technikräume:
Bodenbelag: Estrich mit Bodenanstrich,
Wandflächen, auch Mauerwerkswände,
unverputzt und weiß ange-legt. Decken
Beton ohne Anstrich.
Balkone und Dachterrassen:
Bituminöse- oder Folienabdichtung, Betonsteinplatten aus Musterauswahl gemäß Festlegung durch den Bauträger, in
Rieselkies verlegt. Als Sonderwunsch gegen Mehrpreis können andere geeignete
Beläge be-stellt werden.
17. Ausbaureinigung
Entfernen der Materialreste der Handwerker, Verunreinigungen und Farbspritzer an
den Böden, Treppen, Türen und Fenstern.
Im Übrigen besenrein.
19
C. Sonderleistungen
Nicht in der Leistung enthalten sind, bzw.
gesondert in Rechnung gestellt werden:
plänen im Maßstab 1:100 auftreten. Solche Änderungen liegen jedoch im Rahmen
der Planung und werden nicht gesondert
mitgeteilt.
Behördenauflagen, welche zu Planungsund Ausführungsänderungen zwingen
und zu Mehrkosten führen, sind vom Käufer zu tragen.
Die endgültige Anordnung der Installationen und Gegenstände ergibt sich aus den
Arbeitsplänen. Insbesondere können sich
aufgrund von bautechnisch erforderlichen
Aussparungen und Vormauerungen geringfügige Maßtoleranzen ergeben. Diese
sind zulässig und berechtigen nicht zur
Kaufpreisänderung.
a) Notariats- und Grundbuchgebühren (für
Vertrag, Grundschuldbestellung usw.)
b) Kosten für die Bearbeitung der Finanzierung, Zinsen aus Zwischenkrediten, Geldbeschaffungskosten
c) Kosten für Planänderungen auf Grund
von Sonderwünschen des Käufers
d) Kosten für Sonderwünsche des Käufers
e) Telefonanschlussgebühren
f) Amtliche Einmessung der Gebäude für
Katasterzwecke nach Fertigstellung
Ausstellung der Einmessungsbescheinigung
g) Beschaffung von Mülleimern bzw. Müllcontainern.
h) Leasing- / Mietgebühren für Zähl- und
Messeinrichtungen der Heizung und des
Warmwasserverbrauchs
E. Sonderwünsche
Alle vom Käufer gewünschten Änderungen und Erweiterungen gegenüber der
hier beschriebenen Grund-ausstattung der
Wohnungen können als Sonderwünsche
berücksichtigt werden, soweit über ihre
Ausführung und Umsetzung rechtzeitig
vor Ausführungsbeginn eine schriftliche
Vereinbarung mit dem Bauträger
D. Änderungen
Maßgeblich für die Ausführung ist grundsätzlich diese Baubeschreibung. Abweichungen gegenüber dieser Baubeschreibung sowie zwischen Bauantragsplanung
und Arbeitsplänen, sofern sich diese durch
baurechtliche Auflagen oder aus technischen und wirtschaftlichen Gründen ergeben und keine Flächen- und Maßtoleranzen von mehr als 2% zu Folge haben,
bleiben vorbehalten, berechtigen zu keinen
Preisänderungen und bedürfen nicht der
Bekanntgabe und Einwilligung des Auftraggebers.
Bei Differenzen zwischen den Plänen und
dieser Baubeschreibung ist für die Ausführung diese Baubeschreibung alleingültig.
Maßgebend für die Ausführung sind die
von der Baubehörde genehmigten Pläne
und diese Baubeschreibung. Anlässlich
der Durcharbeitung der Arbeitspläne im
Maßstab 1:50 können Änderungen gegenüber den Bauantragsplänen und Exposé-
getroffen wird, die Art, Umfang und Kosten der Sonderleistung sowie die Zahlung
der Mehrkosten bzw. Erstattung der Minderkosten regelt. Sonderwünsche sind
ausführungstechnisch möglich, soweit sie
weder in die Gesamtgestaltung des Bauvorhabens noch in die Gemeinschaftsbereiche eingreifen, technisch umsetzbar
sind, den zeitlichen Bauablauf nicht beeinflussen und der Verkäufer keine Bedenken
gegenüber den vom Erwerber gewünschten Produkten anmeldet - vorbehaltlich der
Erteilung etwaig erforderlicher Genehmigun-gen bzw. Erlaubnisse von Behörden.
Für die Koordination und Umsetzung steht
ein Ansprechpartner zur Verfügung, der
mit dem Erwerber die Sonderwünsche
hinsichtlich der Ausführbarkeit bespricht
und die entstehenden Kosten ermittelt
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bzw. durch die Nachunternehmer ermitteln lässt.
Zusätzliche Sonderwunschausstattungen
können die Fertigstellung der jeweiligen
Wohneinheit verzögern. Dies würde jedoch bei Angebotslegung entsprechend
mitgeteilt werden.
Eine durch Sonderwünsche oder durch
evtl. verspätete Bemusterung von Wahlleistungen bedingte Bauzeitverzögerung,
verlängerte Lieferfristen, oder notwendig
werdende Bauabläufe bzw. Trocknungszeiten, muss sich der Erwerber zurechnen
lassen.
Die bei den beteiligten Planern sowie für
Beratung, Angebotserstellung und Bemusterung anfallenden Stundenhonorare
übernimmt der Bauträger bis zu einer
Dauer von insgesamt 10 Stunden. Darüber hinaus kann der Ansprechpartner für
einen Stundensatz in Höhe von 90,00 EUR
je Stunde zzgl. 19 % MwSt. in Anspruch genommen werden. Die Rechnungsstellung
für den Aufwand des Bauträgers erfolgt
allerdings unabhängig davon, ob ein Sonderwunsch dann durch Auftrag zustande
kommt oder nicht. Auf alle beauftragten
Sonder-wünsche wird ein Zuschlag von
25 % erhoben.
Eigenleistungen müssen vom Bauherrn
unverzüglich bei der zuständigen Bauberufsgenossenschaft angemeldet werden.
G. Allgemeine Hinweise
Die Haftung richtet sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB = 5 Jahre). Der Verkäufer weist den
Käufer darauf hin, dass die Sachmängelhaftung nur für solche Mängel gilt, deren
Ursache in der Errichtung des Bauwerkes
begründet ist. Sie erstreckt sich daher
nicht auf normale Abnutzung, insbesondere nicht auf Teile und Anlagen, die einem
besonderen Verschleiß unterliegen, soweit
deswegen eine Reparaturbedürftigkeit eintritt. Es obliegt daher dem Käufer bzw. der
Eigentümergemeinschaft,
wartungsbedürftige Verschleißteile und Anlagen durch
laufende Wartung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Dies gilt vor
allem auch für Heizungsanlagen und für
bewegte und elektrisch betriebene Teile.
Anstriche auf Metall- und Holzbauteilen insbesondere auf Bauelementen, die der
Witterung ausgesetzt sind - und auch die
Außenfassade bedürfen zur ordentlichen
und sachgemäßen Unterhaltung einer laufenden Wartung und Pflege, ferner auch
der Erneuerung/Bearbeitung in üblichen,
turnusmäßigen Abständen.
Risse in Bauteilen, Putzen, Holz etc., die
aufgrund bauphysikalischer Eigenschaften insbesondere auch bei Holzbauteilen
(wie Kriechen, Schwinden, Drehen) der
Baustoffe entstehen, sind keine Gewährleistungsmängel!
Die elastischen Fugenabdichtungen bei
Boden-Wand-Anschlussfugen
können
durch Senkungen oder Verformungen
(Schüsseln) der Estrichflächen abreißen.
Dies stellt i.d.R. keinen Gewährleistungsschaden dar. Hierbei handelt es sich um
Wartungsfugen, deren Dichtstoffe einer
regelmäßigen Überprüfung und ggfs. Erneuerung durch den Erwerber/Nutzer be-
F. Eigenleistungen
Eigenleistungen sind grundsätzlich möglich, sofern diese klar gegenüber anderen
Gewerken abgrenzbar sind. Diese sind
aber in jedem Fall dem Bauträger mitzuteilen und von diesem genehmigen zu
lassen. Eigenleistungen sind zwingend
mit der Bauleitung terminlich so abzustimmen, dass der Bauablauf hiervon in keiner
Weise beeinträchtigt wird. Für Leistungen, die der Erwerber (nach Abstimmung)
selbst ausführt oder ausführen lässt, übernimmt der Bauträger weder die Bauleitung
noch die Haftung.
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dürfen, insbesondere, um Folgeschäden
zu vermeiden.
Die Wartung und Instandhaltung elastischer Verfugungen aus Silicon-, Acryl- oder
anderen Dichtstoffen in erster Linie in den
Sanitärbereichen (z.B. bei Badewannen
und Duschtassen) müssen vom Erwerber/
Nutzer in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.
Setzungsrisse, die bautechnisch bedingt
sind, unterliegen nicht der Gewährleistung.
Die Arbeitsräume an den Außenwänden
des Kellers und Kanalgräben werden mit
Bauaushub lagenweise verfüllt und verdichtet. Eine völlig setzungsfreie Verdichtung ist jedoch technisch nicht möglich
und rechtfertigt keine Gewährleis-tungsansprüche.
Die laufende Wartung z.B. der technischen
Anlagen (Heizung, Hebeanlagen, elektrische Türen und Tore usw.) ist Sache der
Eigentümergemeinschaft. Außerdem ist
die Beschichtung des Tiefgargenbodens
gemäß Herstellervorgaben regelmäßig zu
warten. Gleichfalls erfordern die Fenster
im Rahmen der Benutzung eine laufende
Wartung (Nachstellarbeiten und gängig
halten der Beschläge). Bei der Übergabe
werden die Fenster korrekt eingestellt.
Nacheinstellarbeiten nach mängelfreier
Übergabe fallen nicht unter die Gewährleistung. Konstruktionsbedingt können die
Rollläden im herabgelassenen Zustand
einen kleinen Spalt zwischen Rollladenunterkante und Sims aufweisen, durch den
noch etwas Licht hereinfällt. Dieser Umstand stellt keinen Mangel dar.
tums (Pkw-Stellplatz in der Tiefgarage)
oder des zur Wohnung gehörenden Abstellraumes verlaufen. Dadurch evtl. entstehende
Nutzungsbeeinträchtigungen
werden als nicht wertmindernd vereinbart.
Für notwendiges und richtiges Lüften
ist von den Bewohnern zu sorgen, um
Schwitzwasser zu vermeiden. Dem Käufer ist bekannt, dass die Austrocknung des
Bauwerkes auch nach Bezugsfertigkeit erfahrungsge-mäß einen gewissen Zeitraum
erfordert.
Vor allem in den ersten beiden Jahren nach
Übergabe der Neubauwohnung ist darauf
zu achten, dass Schränke, Schrankwände
und Einbauten mit genügend Abstand (ca.
5 cm) und ausreichender Hinterlüf-tungsmöglichkeit insbesondere vor Außenwänden aufgestellt werden. Grundsätzlich ist
bei Nutzung einer Neubauwohnung auf
eine ausreichende Beheizung und gute
Durchlüftung der Räume zu achten.
Die unbeheizten Kellerräume sind nicht geeignet, feuchteempfindliche Gegenstände
zu lagern. Ggf. auftretender Schwitzwasseranfall an den Kelleraußenwänden stellt
keinen Baumangel dar.
Baustellenbesuche sind aus Sicherheitsgründen nur nach vorheriger Terminabsprache mit der Bauleitung und in Begleitung derselben unter Einhaltung der
Sicherheitsbestimmungen wie z.B. Tragen
von Sicherheitsschuhen, Helm, etc. möglich. Der Käufer betritt die Baustelle auf
eigene Gefahr und hat dabei die Anweisungen der Bauleitung zu beachten. Bei
Unfällen auf der Baustelle kann der Käufer
keine Schadensersatzansprüche geltend
machen.
Die Kellerräume sind nicht wärmegedämmt und nicht in die beheizte Haushülle
integriert und damit in dem geplanten
Standard nicht ohne weitere Maßnahmen
für eine hochwertige Nutzung geeignet.
Es ist im Einzelfall nicht ausgeschlossen,
dass Ver- oder Entsorgungsleitungen an
der Wand oder der Decke eines Teileigen-
H. Sonstiges
Die in den Plänen eingezeichnete Möblierung und Bepflanzung dient nur der Veranschaulichung, sie sind nicht Bestandteil
des Leistungsumfangs. Die Ansichtszeich-
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nungen sind unverbindlich, insbesondere
hinsichtlich der Farbgebung der Bauteile,
Ausführung von Geländern usw. Die gesamte formale und farbliche Gestaltung
des Gebäudes und die Einteilung der Fenster (außer den Innenräumen der Wohnungen) obliegen ausschließlich den Architekten bzw. dem Bauträger.
I. Übergabe
Bei der Übergabe der Wohnungen mit den
zugehörigen Untergeschoss-Räumen erfolgt eine gemeinsame Abnahme durch
die Architekten, die r:con GmbH und den
Erwerber. Dabei wird ein von beiden Vertragspar-teien zu unterzeichnendes Übergabeprotokoll erstellt, in das alle Vorbehalte über Mängel aufzunehmen sind.
Die Übergabe der Gemeinschaftsflächen
und der Tiefgarage erfolgt durch eine
gemeinsame Abnahme durch die r:con
GmbH/Architekt und den Wohnungseigentümern, welche sich mit Vollmacht
durch die Hausverwaltung vertreten lassen können. Die Hausverwaltung hat die
Vollmachten bei der Abnahme des Allgemeineigentums vorzulegen. Dabei wird
ein von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnendes Übergabeprotokoll erstellt,
in das alle Vorbehalte über Mängel aufzunehmen sind.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass ein Bezug der Wohnungen bzw. das
Einlagern von Gegenständen in den Kellerräumen ohne vorherige Absprache als
mängelfreie Abnahme des Sondereigentums gewertet wird.
Alle Angaben dieser Baubeschreibung
wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt, eine Haftung für die Vollständigkeit
kann nicht übernommen werden.
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Gesellschaft für Projektentwicklung
und -steuerung mbH
Robert-Bosch-Str. 12a
D- 63303 Dreieich
Tel. +49 (0) 6103 372439-1
Fax +49 (0) 6103 372439-5
e-mail: info@rcon-projektentwicklung.de
www.rcon-projektentwicklung.de
Architekten + Ingenieure
Hermannstraße 1
D- 73207 Plochingen
Tel. +49 (0)7153 899500
Fax +49 (0)7153 73297
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www.geiselmann-hauff.de