Expose_Wohnen für Generationen
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Expose_Wohnen für Generationen
WOHNEN FÜR GENERATIONEN in Wehrheim/Taunus Moderne und komfortable Eigentumswohnungen für Menschen in unterschiedlichen Lebensabschnitten Wehrheim Friedberg Wehrheimer Mitte Wohnen für Generationen Bad Homburg Bahnhofstraße Oberursel Frankfurt Offenbach Bahnhof Flughafen 2 STANDORT Die geplanten Eigentumswohnungen entstehen in schöner, ruhiger, dennoch zentrumsnaher Wohnlage von Wehrheim. Wehrheim liegt auf ca. 350 m Höhe in der Nähe von Bad Homburg in landschaftlich wunderschöner Lage im Taunus. Zusammen mit den vier Ortsteilen wohnen ca. 10.000 Menschen in Wehrheim. Verkehrsgünstig zu Frankfurt am Main gelegen ist der Autobahnanschluss an die A5 oder an die A 661 nach Frankfurt in wenigen Minuten zu erreichen. Über die Taunusbahn ist der Ort unmittelbar in das Nahverkehrsnetz des Rhein-Main-Verkehrsverbundes hervorragend eingebunden und hat S-Bahnverbindung in die Frankfurter Innenstadt. In Zukunft wird Wehrheim über einen eigenen S-Bahnanschluss verfügen. Wehrheim ist mit Einrichtungen für den täglichen Bedarf sehr gut versorgt. Diese können auch fußläufig von der geplanten Anlage aus erreicht werden. Es gibt Einkaufsmärkte, Läden, Reisebüro, Apotheken, Ärzte und Banken. Zentrum der Hauptgemeinde ist die „Wehrheimer Mitte“, in der sich auch das Rathaus mit seinen Ämtern befindet 3 WOHNEN FÜR GENERATIONEN Unter dieser Überschrift entstehen 24 hochwertige Eigentumswohnungen. Die Gesamtanlage besteht aus 3 separaten Wohngebäuden mit jeweils 8 Wohnungen. Von der gemütlichen 2-Zimmerwohnung über komfortable 3 - und 4 - Zimmerwohnungen bis zur großzügigen Penthouse-Wohnung mit Dachterrasse reicht das Angebot. Die Gebäude sind mit einer gemeinsamen Tiefgarage verbunden. Jedes Gebäude erhält eine Aufzugsanlage. Damit sind alle Geschosse, einschließlich der Tiefgarage barrierefrei erreichbar. Sie eignen sich deshalb auch insbesondere für das Wohnen im Alter. Auf diese Bedürfnisse sind auch die Wohnungen selbst mit großzügigen Bewegungsflächen und entsprechender Ausstattung ausgerichtet. In der Tiefgarage entstehen insgesamt 34 Stellplätze und im Rahmen der Außenanlage weitere Stellplätze im Freien. Die Kfz-Stellplätze können gesondert erworben werden. Die Gestaltung der gemeinsamen Grünlagen mit Wegen und kleinen Plätzen bieten Bewegungs- und Verweilmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe. Besondere Beachtung verdient das Energiekonzept mit Luft-/Wasserpumpen zur Energieerzeugung, sowie die dezentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, mit der jede Wohnung ausgestattet wird. Echtholz-Parkettfußböden und hochwertige Fliesen in den Bädern mit den bodenebenen, gefliesten Duschen runden das hochwertige Gesamtkonzept ab. Jede Wohnung verfügt über einen Balkon oder eine Terrasse, die Penthouse-Wohnungen über großzügige Dachterrassen mit wunderbarer Aussicht in den Taunus. 4 para ll 650,0 el 0cm Ein-/Ausfahrt Tiefgarage Bad Schlafen DU 100/100 Zimmer Bad Zimmer Schlafen DU 100/100 Abst. RWA 4-Zi-Whg A7 107,8 qm Zimmer Abst. WC Zimmer 4-Zi-Whg A8 114,4 qm WC eg Wohnen / Essen selsw Wohnen / Essen Küche Küche Terrasse Am H e Terrasse Bad Schlafen DU 100/100 Zimmer Bad Zimmer Schlafen DU 100/100 Abst. RWA 4-Zi-Whg A7 107,8 qm Abst. Zimmer WC Zimmer 4-Zi-Whg A8 114,4 qm WC Wohnen / Essen Wohnen / Essen Küche Küche Terrasse Terrasse soll = 238 qm Schlafen Zimmer Zimmer Abst. Schlafen RWA WC 4-Zi-Whg C8 117,1 qm DU 100/100 Abst. WC Bad Bad Lichtkuppel DU 100/100 Wohnen / Essen Zimmer Küche Wohnen / Essen Zimmer 4-Zi-Whg C7 99,4 qm Küche Terrasse Terrasse N LAGEPLAN 5 HAUS A A3 A1 A2 HAUS B B1 B3 B2 HAUS C C3 C1 ERDGESCHOSS 6 C2 HAUS A A6 A4 A5 HAUS B B6 B4 B5 HAUS C C6 C4 GRUNDRISS OBERGESCHOSS 7 C5 HAUS A A8 A7 HAUS B B8 B7 HAUS C C8 C7 PENTHOUSE 8 HAUS A Beh. HAUS B HAUS C TIEFGARAGE 9 EINGANG HAUS A SÜD-OST HAUS B 10 SÜD-OST HAUS C SÜD-WEST HAUS C 11 FLÄCHENAUFSTELLUNG HAUS A A1 A2 A3 A4 A5 A6 A7 A8 3 - Zimmer-Wohnung 3 - Zimmer-Wohnung 3 - Zimmer-Wohnung 3 - Zimmer-Wohnung 3 - Zimmer-Wohnung 3 - Zimmer-Wohnung 4 - Zimmer-Wohnung 4 - Zimmer-Wohnung Erdgeschoss Erdgeschoss Erdgeschoss Obergeschoss Obergeschoss Obergeschoss Penthouse Penthouse 89,0 82,3 87,5 92,6 81,0 86,2 107,8 114,4 m² m² m² m² m² m² m² m² Erdgeschoss Erdgeschoss Erdgeschoss Obergeschoss Obergeschoss Obergeschoss Penthouse Penthouse 89,0 82,3 87,5 92,6 81,0 86,2 107,8 114,4 m² m² m² m² m² m² m² m² Erdgeschoss Erdgeschoss Erdgeschoss Obergeschoss Obergeschoss Obergeschoss Penthouse Penthouse 88,3 89,8 65,6 87,0 88,5 71,7 99,7 115,9 m² m² m² m² m² m² m² m² HAUS B B1 B2 B3 B4 B5 B6 B7 B8 3 - Zimmer-Wohnung 3 - Zimmer-Wohnung 3 - Zimmer-Wohnung 3 - Zimmer-Wohnung 3 - Zimmer-Wohnung 3 - Zimmer-Wohnung 4 - Zimmer-Wohnung 4 - Zimmer-Wohnung HAUS C C1 C2 C3 C4 C5 C6 C7 C8 3 - Zimmer-Wohnung 3 - Zimmer-Wohnung 2 - Zimmer-Wohnung 3 - Zimmer-Wohnung 3 - Zimmer-Wohnung 2 - Zimmer-Wohnung 4 - Zimmer-Wohnung 4 - Zimmer-Wohnung 12 BAUBESCHREIBUNG In den angebotenen Leistungen sind folgende Baunebenkosten enthalten: - Architekten- und Ingenieurleistungen einschließlich Baugrunduntersuchung - Statische Berechnung und Konstruktionspläne einschließlich Prüfgebühren - Bauüberwachung und behördliche Abnahmen - Sonstige Baunebenkosten wie Bewirtschaftung und Versicherungen bis zur Abnahme durch die Er-werber A. Allgemein Die Wohnanlage besteht aus insgesamt 3 Wohngebäuden (Haus A, Haus B und Haus C) mit jeweils 8 Eigentumswohnungen und einer gemeinsamen Tiefgarage mit Ein- und Ausfahrt am Gebäude A. Die Wohnungen im Erdgeschoss sind gemäß der Hessischen Bauordnung barrierefrei geplant. Alle Wohnungen sind barrierefrei erreichbar. Zu jeder Wohnung gehört mindestens ein Balkon, eine Terrasse oder Dachterrasse. In der Tiefgarage befinden sich insgesamt 34 KFZ-Stellplätze. Des Weiteren gibt es 14 Außenstellplätze auf dem Grundstück. Die KFZ-Stellplätze können gesondert erworben werden. Diese Baubeschreibung gilt ausschließlich für die Standardausstattung der Wohnungen. Bei „oder“- Positionen entscheidet der Bauträger über die Ausführung. 1. Hausanschlüsse Im Gesamtleitungspaket enthalten sind: -Abwasserkanal nach örtlichen Gegebenheiten vom Gebäude bis zum öffentlichen Kanal. - Hauswasseranschluss vom öffentlichen Netz bis zum Hausanschlussraum einschließlich Wasser-zähler (Hauptwasseruhr) - Anschlusskosten (Erdarbeiten und Rohre) - Stromanschluss vom öffentlichen Netz bis zum Hauptverteiler einschließlich Hausanschlusskosten 2. Rohbauarbeiten B. Ausführung Erdarbeiten Baureifmachung des Grundstücks, Aushub der Baugrube, Abfuhr bzw. teilweise Lagerung des Aushubmaterials soweit möglich zur Wiederverfüllung der Baugrube. Die Gebäude werden gemäß der zum Zeitpunkt der Baueingabe gültigen Fassung der Energieeinsparverordnung (ENEV) 2014 geplant und erstellt. Dem Erwerber ist bekannt, dass die Anforderungen der voraussichtlich ab 1. Januar 2016 geltenden Novellierung der EnEV 2014 nach öffentlichem Recht nicht eingehalten werden müssen und tatsächlich auch nicht eingehalten werden. Für jedes Gebäude wird ein Energieausweis erstellt und jedem Erwerber ausgehändigt. Kanalisationsarbeiten Erforderliche Kanalisationsleitungen innerhalb und außerhalb des Gebäudes in Kunststoff oder Steinzeug einschließlich eventuell erforderlicher Revisionsschächte. Beton- und Stahlbetonarbeiten Fundamente, Fundamenterder, Kellerumfassungswände (als so genannte 13 „Weiße Wanne“ aus wasserun-durchlässigem Beton, System Hydraton oder gleichwertig), Stützen und tragende Kellerwände in Stahlbeton. Geschossdecken in Stahlbeton. nung gewählt. Alle Heizkreise werden über Vor- und Rücklaufsammler mit absperrbaren Feinregulierventilen, Durchflussanzeiger und vorgeschalteten automatischen Differenzdruckreglern angeschlossen. Der Standort des Fußbodenheizungsverteilers wird vom Architekten zusammen mit den Fachplanern festgelegt. Das gesamte Untergeschoss und das Treppenhaus werden nicht zusätzlich beheizt. Die Wärmemengenzähler selbst sind in der Bauträgerleistung nicht enthalten. Maurerarbeiten Außenmauerwerk Kalksandstein oder gleichwertiges Material, wo statisch erforderlich in Stahlbeton, tragende Innenwände in Kalksandstein oder gleichwertiges Material, wo statisch erforderlich in Stahlbeton. Wohnungstrennwände und Treppenhauswände schalldämmend (Kalksandstein oder gleichwertig), nicht tragende Innenwände ebenfalls in Kalksandstein, oder aus Gipsbauplatten, oder auch als Metallständerkonstruktionen mit Gipskartonbeplankung. 5. Sanitäre Installation Die Warmwasserversorgung erfolgt über ein 2-Rohrsystem. Wasserzapfstellen werden in der Küche, im Gäste-WC und im Bad installiert. Als Versorgungsrohrleitungen werden Kunststoffrohre verlegt. Im Bereich der Küchenspüle erfolgt Aufputzinstallation. Entwässerungsrohre und Objektanschlüsse aus HT- oder PE Kunststoff. Vorwandinstallation im Bad und WC. Ein Waschmaschinenanschluss innerhalb jeder Wohnung. Jede Wohnung erhält eine Vorrüstung für die zentralen Wasserzähler zur Anmietung/Leasing über die Haus-verwaltung bzw. das Ableseunternehmen. 3. Flachdach Stahlbetondecke nach statischen Erfordernissen. Isolierung der Dachflächen entsprechend Berechnung gemäß ENEV. Dachabdichtung mit hochwertiger Bitumenschweißbahn, durchwurzelungsbeständig; extensive Dachbegrünung soweit möglich. Dachabläufe, Regenfallrohre und Verwahrungen in Titanzinkblech. 4. Heizung Jedes Gebäude erhält eine Luft-/Wasserwärmepumpe mit Außengeräten auf dem Flachdach. Die Anlagen werden außentemperaturabhängig geregelt. Die Räume (ohne Abstellräume) der einzelnen Wohneinheiten werden mit einer Fußbodenheizung ausgestattet, die in allen Aufenthaltsräumen, Küchen, Bädern und WCs separat zu steuern ist. Raumthermostate sorgen für individuelle Raumtemperaturen. Für die Ausführung des Fußbodenheizsystems werden sauer-stoffdiffusionsdichte, vernetzte Kunststoffrohre eingesetzt. Die Verlegeabstände werden gemäß Heizlastbe-rech- Sanitäreinrichtungen: Sanitärobjekte gemäß Plan, in der Farbe weiß. Als Armaturen werden verchromte Einhebel-Mischbatterien mit Keramikdichtungen eingebaut. Zum Einbau kommen ausschließlich Markenfabrikate, z.B. Kludi oder Hansa. Bad Dusche: Duschwanne bodeneben gefliest mit Bodeneinlauf (Festlegung trifft der Bauträger), Einhebelunter-putzarmatur mit verstellbarer Komforthandbrause, Flexschlauch und Schienenstange, 14 Toilette: Wand-Tiefspül-WC KERAMAG Renova Nr.1. Waschbecken: Sanitärporzellan KERAMAG Renova Nr.1 plan (60cm/45cm) mit Einhebelmischer Die Entlüftung von innenliegenden Sanitärräumen erfolgt über Entlüftungssysteme gemäß DIN 18017. Gewünschte Entlüftungsauslässe für Dunstabzugshauben für die Küchen müssen vor Beginn der Gipserarbeiten rechtzeitig der Bauleitung mitgeteilt werden (Position und Größe). Gäste-WC (soweit vorhanden) Toilette: Wand-Tiefspül-WC KERAMAG Renova Nr.1 Waschbecken: Sanitärporzellan KERAMAG Renova Nr.1 plan (45cm/32cm) mit Einhebelmischer, 7. Elektroinstallation Nach den Vorschriften des zuständigen E-Werks und VDE. Hausanschlusswerte gemäß Berechnung Fachingenieur bzw. ausführendem Elektrofachbetrieb. Die Zählerschränke für Wohnungszähler und Zähler für Allgemeinstromerfassung befinden sich im Untergeschoss. Unterputz-Unterverteiler innerhalb jeder Woh-nung. Der Standort wird vom Architekten zusammen mit den Fachplanern festgelegt. Im Untergeschoss alle Leitungen auf Putz. Die Hauseingänge, Treppenhäuser und Podeste, Gemeinschaftsflure, Tiefgarage, Technikraum und sonstige Gemeinschaftsräume erhalten ausreichende Brennstellen und Schalter. Lieferung und Montage der betreffenden Beleuchtungskörper erfolgt durch den Bauträger. Die Festlegung über die Erfordernisse (Anzahl und Ausleuchtung) der Gemeinschaftsund Außenbeleuchtung behält sich der Bauträger vor. In jeder Wohnung Anschluss für Waschmaschine und Kondens-Trockner. Pro Abstellraum im Keller eine Brennstelle mit Ausschaltung und eine Steckdose. Schalterprogramm Markenfabrikat gemäß Festlegung Bauträger. Küche Je eine Zuleitung für Kalt- und Warmwasserzapfstelle Küchenspüle einschließlich Eckventil, verchromt (ohne Armatur), sowie ein Abfluss für die Spüle. Leitungsführung sichtbar auf der Wand, Kaltwasseranschluss für Spülmaschine über Kombiventil. Die Anordnung der Anschlüsse Frisch-/Abwasser erfolgt gemäß der Archi-tekturplanung des Bauträgers. Terrassen und Dachterrassen je eine Kaltwasser-Außenzapfstelle mit frostsicherer Armatur, an das Leitungsnetz der jeweiligen Wohnung angeschlossen 6. Lüftung Jede Wohnung erhält eine kontrollierte Lüftungsanlage. Diese besteht aus Außenwandlüftern der Fa. INVENTER oder gleichwertig mit Wärmerückgewinnung und Steuergerät. Die Anlage gewährleistet eine permanente Lüftung der Wohnung in dem Maß, wie sie hygienisch und bauphysikalisch notwendig ist. In der Regel werden die Lüfter in Schlafund Wohnzimmern in der Außenwand installiert. Die Anzahl der Lüfter bemisst sich nach der Größe der Wohnung und wird vom Hersteller der Anlage bzw. Fachingenieur-planung ermittelt. 15 Elektro-Ausstattung der Wohnungen: In allen Räumen ist eine von den angegebenen Steckdosen immer unterhalb eines Lichtschalters installiert. Wohn-/Esszimmer 2 Leuchtenauslässe, schaltbar über Serienschalter, 8 Steckdosen, 1 Doppel-EDV-Anschluss Balkone/Terrassen/Dachterrassen Je 1 Leuchtenauslass über Ausschaltung innen mit Außenleuchte gemäß Festlegung durch Architekten/Bauträger, 1 Steckdose Schlafzimmer 1 Leuchtenauslass, schaltbar über 3 Schalter, 5 Steckdosen, 1 Doppel-EDV-Anschluss Telekommunikation Die Ausführung des Telefon-Hausanschlusses aus dem öffentlichen Straßenbereich bis zum Übergabepunkt im Hausanschlussraum im Kellergeschoss erfolgt durch die Telekom AG bzw. den örtlichen Netzbetreiber auf Beantragung und auf Kosten des Bauträgers (einschl. Hauseinführung). Eine ISDN-fähige Telefonverka-belung führt vom Übergabepunkt im Untergeschoss in jede Wohneinheit bis zum Wohnungsunterverteiler. Die Beantragung und Einrichtung des Telefonanschlusses für die jeweilige Wohneinheit, einschließlich Übernahme der Anschlussund Nutzungsgebühren sowie Kosten erforderlicher Endgeräte, erfolgen erwer-berseitig. weitere Zimmer 1 Leuchtenauslass, schaltbar über 2 Schalter, 5 Steckdosen, 1 Doppel-EDV-Anschluss Küche 1 Leuchtenauslass schaltbar über Ausschaltung, 1 Geschirrspülmaschinenanschluss, je 1 Kühlschrank- und Gefrierschrankanschluss, 1 Herdanschluss, je 1 Steckdose für Dunstabzugshaube und Mikrowelle, 5 Steckdosen. Flur/Diele 1 Leuchtenauslass schaltbar über 3 Schalter, 2 Steckdosen Es wird in jeder Wohnung ein Kabelsystem für EDV/Telefon mit CAT 7 – Kabel ausgeführt. Die Anschlüsse werden jeweils als Doppelanschlüsse (z.B. 1 Telefon + 1 EDV-Anschluss) ausgeführt. Alle Leitungen werden pro Wohnung auf einem Patch-Feld zusammengeführt (Position nach Festlegung Architekt, in der Regel im Abstellraum). Bad 2 Leuchtenauslässe über Ausschaltung, davon einer als Wandauslass, 2 Steckdosen WC 1 Leuchtenauslass als Wandauslass über Ausschaltung, 1 Steckdose Abstellraum innerhalb der Wohnung 1 Leuchtenauslass über Ausschaltung, 1 Steckdose Fernseh- und Antennenanlage Die Versorgung der Wohnungen mit TV und Radio erfolgt über das Breitband-Kommunikationsnetz (BK-Netz) des örtlichen Kabelnetzbetreibers im öffentlichen Stra- 16 ßenbereich. Die Beantragung und Ausführung der zentralen Einspeisung (Kabelanschluss) einschließlich Hauseinführung bis zum Übergabepunkt im Hausanschlussraum im Kellergeschoss ist im Leistungsumfang des Bauträgers enthalten. Leitungsverlegung vom Übergabeverteiler im Untergeschoß bis zum Wohnungsunterverteiler (Kommunikationstechnik) der jeweiligen Wohneinheit. Alle Wohn- und Schlafräume erhalten Anschlussdosen gemäß Beschreibung Ausstattung. Die Leitungen werden sternförmig zum Wohnungsunterverteiler (Kommunikationstechnik) geführt. Die notwendigen Anträge zur Bereitstellung und Nutzung des BK-Anschlusses in der einzelnen Wohneinheit werden vom jeweiligen Erwerber/Mieter bzw. über die Eigentümergemeinschaft/ Hausverwaltung beim Provider (Kabelnetzanbieter) gestellt. Die anfallenden Kosten (Anschluss- und Nutzungsgebühren) trägt der ein-zelne Erwerber. 3 Anschlussmöglichkeiten je 4-Zimmer-Wohnung, 2 Anschlussmöglichkeiten je 2- und 3-Zimmer-Wohnung, Standort nach Wahl der Erwerber. Nicht im Leistungsumfang enthalten sind die erforderlichen Receiver. 8. Aufzugsanlage Es wird in jedem Gebäude ein behindertengerechter Seilaufzug (8 Personen) vom Untergeschoss bis ins Dachgeschoss (Fabrikat Haushahn oder gleichwertig) eingebaut. 9. Fenster, Balkon- und Terrassentüren, Hauseingang Kunststoff-Isolierfenster mit 3-fach-Verglasung (u-Wert Glas ca. 0,7 W/m²K) der Wohnraumfenster, mit umlaufender Dichtung und Einhandgriffbeschlägen. In jedem außenliegenden Raum ist mindestens ein Fensterflügel mit Dreh-Kipp-Beschlag ausgeführt. Festverglasung, wo baulich vorgeschrieben. Balkon-/Terrassentüren mit Dreh-Kipp-Beschlag. Die Fenster der Erdgeschosswohnungen erhalten Fensterverriegelungen mit erhöhtem Einbruchschutz. Außensimse aus Aluminium (eloxiert oder pulverbeschichtet) nach Festlegung des Bauträgers. Innensimse in Natur- oder Werkstein gemäß Festlegung durch den Bauträger, außer in Bädern, WC und Küchen. WC und Badfenster, sofern vorhanden, mit satiniertem Glas. Kunststoffrollläden mit Elektroantrieb vor Fenstern und Terrassen-/Balkontüren. Keine Rollläden vor Keller- und Abstellraumfenstern. Weiter nicht vor Türen und Fenstern, wo der Rollladeneinbau einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursacht, bzw. konstruktiv nicht möglich ist. Alle Rollläden ohne Aussteller. Lichtkuppeln im Flachdach, wo vorhanden, als 2-schalige Konstruktion mit Elektro-Antrieb. Klingelanlage Klingel und Gegensprechanlage (Sprechapparat im Flurbereich der Wohnung) mit Monitor in Verbindung mit der Kamera am Hauseingang (Besucherkontrolle). Außerdem an jeder Wohnungseingangstür 1 Klingeldrücker. Rauchmelder Ausstattung der Wohnungen mit Rauchmeldern gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. 10. Hauseingangstürelemente, Briefkastenanlage, Garagentor Aluminiumkonstruktion mit Hauptzylinder passend zur Schließanlage. Briefkastenanlage freistehend oder integriert am 17 Hauseingang. Pro Wohnung ein Briefkasten. 13. Gipserarbeiten Außen: Wärmedämmverbundsystem (WDVS), Stärke gemäß Berechnung ENEV ca. 160 mm, mineralischer oder Kunstharzputz in heller Tönung. Struktur und weitere Farbflächen nach Festlegung des Bauträgers/ Architekten bzw. städtebaulicher Gestaltungsvorschrift. Innen: Gipsputz glatt, tapezierfertig bzw. Kalkzementputz in Bädern. Gipsbauplatten, Gipskartondecken und Betondecken-Unterseiten tapezierfertig gespachtelt. 11 . Schreinerarbeiten Wohnungseingangstüren mit erhöhtem Schallschutz (42 dB Rwp), Klimaklasse 3 gegen Verzug, mit Aluminiumeinlage, Überschlagsdichtung im Falz, und automatischer Bodendichtung (Schall-Ex), in Weißlack, als montagefertiges Türelement mit PZ-Schloss und Türspion. Wohnungsinnentüren samt Futter und Bekleidung, Weißlack, aus Röhrenspanplatten. Beschläge Aluminium eloxiert, sog. WC-Garnitur bei Bad und WC-Türen, sonst Bundbartschloss mit einem Schlüssel. Im Untergeschoss werden Metalltüren in Stahlrahmen eingebaut, Feuerschutz-Türen wo erforderlich. 14. Estricharbeiten In den Wohnungen schwimmender Estrich auf Dämmschicht, entsprechend DIN 4108 und 4109 für Wärme- und Schallschutz im Hochbau. Technik-, Abstellräume und Fahrradraum mit Verbundestrich ohne Wärme-dämmung. 12. Schlosser- und Metallbauarbeiten Treppenhausgeländer in Stahlkonstruktion, gestrichen gemäß Festlegung des Bauträgers/Architekten. Balkongeländer und Handläufe feuerverzinkter Profilstahlkonstruktion. Garagentor als leise laufendes Kipptor, elektrisch betrieben, Rohrrahmenkonstruktion mit Gitter- oder Loch-blechfüllung gemäß Festlegung durch den Architekten. Öffnung von Außen mittels Funksender oder Schlüs-selschalter, von Innen mittels Funksender bzw. Deckenzugschalter. Pro Tiefgaragenstellplatz wird dem Er-werber 1 Handsender übergeben. 15. Oberflächen Fliesen können aus der vom Bauträger festgelegten Musterkollektion für Boden und Wand ausgewählt wer-den. Die Standardverlegung erfolgt rechtwinklig auf Kreuzfuge. Eckschienen aus Kunststoff. Verrechnungs-preis 45,-- €/m² inkl. MwSt. und Verlegung. Parkettbodenbelag aus 2-Schicht Parkett, Eiche versiegelt, Stabgröße 490 x 70 mm, 10 mm stark, Nutzschicht 3 mm aus Musterauswahl des Bauträgers, Verrechnungspreis 40,-- €/m² inkl. MwSt., Verlegung und inkl. Holz-Sockelleisten. Kellerabtrennungen als Verschlagkonstruktion in verzinkter Metallkonstruktion, PZ-Schloss, gleichschließend mit der Wohnungseingangstüre. Sichtschutzwände zwischen den begehbaren Dachterrassen der Wohneinheiten aus Schichtpressstoffplatten auf Stahlunterkonstruktion. Die Festlegung der Ausführungsart erfolgt durch die Architekten a) Ausstattung der Wohnungen: Wohnzimmer, Zimmer, Schlafzimmer und Flur/Diele/Abstellraum, Boden: Parkett, Beschreibung siehe oben Bad: Boden: Keramische Bodenfliesen 18 Wand: Keramische Wandfliesen bis ca. 2 m hoch Tiefgarage: Boden flügelgeglättet mit Beschichtung OS8, Wände und Decken unverputzt, Wände weiß angelegt. WC: Boden: Keramische Bodenfliesen Wand: Keramische Wandfliesen bis ca. 1,30 m hoch. 16. Außenanlagen Pflasterflächen, auch Stellplätze für KFZ, in Betonstein-Drainpflaster oder Rasenpflaster oder auch als wassergebundene Splittdecke. Terrassen der Wohnungen im Erdgeschoss mit Betonsteinplatten aus Muster-auswahl gemäß Festlegung durch den Bauträger Gestaltung der Grünflächen gemäß Vorgaben des Bebauungsplans. Ansonsten erfolgt die Bepflanzung mit Rasen, Stauden Sträuchern usw. gemäß Festlegung durch den Bauträger. Die Erdgeschosswohnungen erhalten ein Sondernutzungsrecht an den Grünanlagen entsprechend dem Aufteilungsplan. Die Gestaltung der Sondernutzungsflächen erfolgt entsprechend dem Freiflächengestaltungsplan. Die unbefestigten Flächen, z.B. vor den Terrassen, werden mit geeignetem Oberbodenmaterial angedeckt und mit Rasen angesät (Gebrauchsrasenmischung). Seitlich zur Nachbarfläche und Gemeinschaftsfläche erfolgt die Trennung durch langsam wachsende Strauchpflanzungen und Hecken als Sichtschutzelemente, Maximalhöhe ca. 100 cm. Die Fertigstellungspflege ist Sache der jeweiligen Eigentümer der Wohnungen, bei den gemeinschaftlichen Grünflächen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Küche Boden: Keramische Bodenfliesen incl. Fliesensockel oder Parkett Sämtliche übrigen Wandflächen und Decken in den Wohnungen werden mit Rauhfaser, mittlere Struktur, tapeziert und mit Dispersionsfarbe weiß gestrichen, Verrechnungspreis 10,-€/m² inkl. Mwst. einschließlich Arbeitsleistung. b) Gemeinschaftsanlagen Treppenhaus: Bodenbelag: Werkstein- oder Betonfertigteiltreppen mit fertiger Oberfläche nach Vorgabe des Bauträgers. Sauberlauf-Schmutzfängermatte unmittelbar hinter dem Hauseingang. Wandflächen: feiner Putz in heller Tönung, Decken gespachtelt mit hellem Farbanstrich. Keller, Fahrrad-, Wasch- und Technikräume: Bodenbelag: Estrich mit Bodenanstrich, Wandflächen, auch Mauerwerkswände, unverputzt und weiß ange-legt. Decken Beton ohne Anstrich. Balkone und Dachterrassen: Bituminöse- oder Folienabdichtung, Betonsteinplatten aus Musterauswahl gemäß Festlegung durch den Bauträger, in Rieselkies verlegt. Als Sonderwunsch gegen Mehrpreis können andere geeignete Beläge be-stellt werden. 17. Ausbaureinigung Entfernen der Materialreste der Handwerker, Verunreinigungen und Farbspritzer an den Böden, Treppen, Türen und Fenstern. Im Übrigen besenrein. 19 C. Sonderleistungen Nicht in der Leistung enthalten sind, bzw. gesondert in Rechnung gestellt werden: plänen im Maßstab 1:100 auftreten. Solche Änderungen liegen jedoch im Rahmen der Planung und werden nicht gesondert mitgeteilt. Behördenauflagen, welche zu Planungsund Ausführungsänderungen zwingen und zu Mehrkosten führen, sind vom Käufer zu tragen. Die endgültige Anordnung der Installationen und Gegenstände ergibt sich aus den Arbeitsplänen. Insbesondere können sich aufgrund von bautechnisch erforderlichen Aussparungen und Vormauerungen geringfügige Maßtoleranzen ergeben. Diese sind zulässig und berechtigen nicht zur Kaufpreisänderung. a) Notariats- und Grundbuchgebühren (für Vertrag, Grundschuldbestellung usw.) b) Kosten für die Bearbeitung der Finanzierung, Zinsen aus Zwischenkrediten, Geldbeschaffungskosten c) Kosten für Planänderungen auf Grund von Sonderwünschen des Käufers d) Kosten für Sonderwünsche des Käufers e) Telefonanschlussgebühren f) Amtliche Einmessung der Gebäude für Katasterzwecke nach Fertigstellung Ausstellung der Einmessungsbescheinigung g) Beschaffung von Mülleimern bzw. Müllcontainern. h) Leasing- / Mietgebühren für Zähl- und Messeinrichtungen der Heizung und des Warmwasserverbrauchs E. Sonderwünsche Alle vom Käufer gewünschten Änderungen und Erweiterungen gegenüber der hier beschriebenen Grund-ausstattung der Wohnungen können als Sonderwünsche berücksichtigt werden, soweit über ihre Ausführung und Umsetzung rechtzeitig vor Ausführungsbeginn eine schriftliche Vereinbarung mit dem Bauträger D. Änderungen Maßgeblich für die Ausführung ist grundsätzlich diese Baubeschreibung. Abweichungen gegenüber dieser Baubeschreibung sowie zwischen Bauantragsplanung und Arbeitsplänen, sofern sich diese durch baurechtliche Auflagen oder aus technischen und wirtschaftlichen Gründen ergeben und keine Flächen- und Maßtoleranzen von mehr als 2% zu Folge haben, bleiben vorbehalten, berechtigen zu keinen Preisänderungen und bedürfen nicht der Bekanntgabe und Einwilligung des Auftraggebers. Bei Differenzen zwischen den Plänen und dieser Baubeschreibung ist für die Ausführung diese Baubeschreibung alleingültig. Maßgebend für die Ausführung sind die von der Baubehörde genehmigten Pläne und diese Baubeschreibung. Anlässlich der Durcharbeitung der Arbeitspläne im Maßstab 1:50 können Änderungen gegenüber den Bauantragsplänen und Exposé- getroffen wird, die Art, Umfang und Kosten der Sonderleistung sowie die Zahlung der Mehrkosten bzw. Erstattung der Minderkosten regelt. Sonderwünsche sind ausführungstechnisch möglich, soweit sie weder in die Gesamtgestaltung des Bauvorhabens noch in die Gemeinschaftsbereiche eingreifen, technisch umsetzbar sind, den zeitlichen Bauablauf nicht beeinflussen und der Verkäufer keine Bedenken gegenüber den vom Erwerber gewünschten Produkten anmeldet - vorbehaltlich der Erteilung etwaig erforderlicher Genehmigun-gen bzw. Erlaubnisse von Behörden. Für die Koordination und Umsetzung steht ein Ansprechpartner zur Verfügung, der mit dem Erwerber die Sonderwünsche hinsichtlich der Ausführbarkeit bespricht und die entstehenden Kosten ermittelt 20 bzw. durch die Nachunternehmer ermitteln lässt. Zusätzliche Sonderwunschausstattungen können die Fertigstellung der jeweiligen Wohneinheit verzögern. Dies würde jedoch bei Angebotslegung entsprechend mitgeteilt werden. Eine durch Sonderwünsche oder durch evtl. verspätete Bemusterung von Wahlleistungen bedingte Bauzeitverzögerung, verlängerte Lieferfristen, oder notwendig werdende Bauabläufe bzw. Trocknungszeiten, muss sich der Erwerber zurechnen lassen. Die bei den beteiligten Planern sowie für Beratung, Angebotserstellung und Bemusterung anfallenden Stundenhonorare übernimmt der Bauträger bis zu einer Dauer von insgesamt 10 Stunden. Darüber hinaus kann der Ansprechpartner für einen Stundensatz in Höhe von 90,00 EUR je Stunde zzgl. 19 % MwSt. in Anspruch genommen werden. Die Rechnungsstellung für den Aufwand des Bauträgers erfolgt allerdings unabhängig davon, ob ein Sonderwunsch dann durch Auftrag zustande kommt oder nicht. Auf alle beauftragten Sonder-wünsche wird ein Zuschlag von 25 % erhoben. Eigenleistungen müssen vom Bauherrn unverzüglich bei der zuständigen Bauberufsgenossenschaft angemeldet werden. G. Allgemeine Hinweise Die Haftung richtet sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB = 5 Jahre). Der Verkäufer weist den Käufer darauf hin, dass die Sachmängelhaftung nur für solche Mängel gilt, deren Ursache in der Errichtung des Bauwerkes begründet ist. Sie erstreckt sich daher nicht auf normale Abnutzung, insbesondere nicht auf Teile und Anlagen, die einem besonderen Verschleiß unterliegen, soweit deswegen eine Reparaturbedürftigkeit eintritt. Es obliegt daher dem Käufer bzw. der Eigentümergemeinschaft, wartungsbedürftige Verschleißteile und Anlagen durch laufende Wartung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Dies gilt vor allem auch für Heizungsanlagen und für bewegte und elektrisch betriebene Teile. Anstriche auf Metall- und Holzbauteilen insbesondere auf Bauelementen, die der Witterung ausgesetzt sind - und auch die Außenfassade bedürfen zur ordentlichen und sachgemäßen Unterhaltung einer laufenden Wartung und Pflege, ferner auch der Erneuerung/Bearbeitung in üblichen, turnusmäßigen Abständen. Risse in Bauteilen, Putzen, Holz etc., die aufgrund bauphysikalischer Eigenschaften insbesondere auch bei Holzbauteilen (wie Kriechen, Schwinden, Drehen) der Baustoffe entstehen, sind keine Gewährleistungsmängel! Die elastischen Fugenabdichtungen bei Boden-Wand-Anschlussfugen können durch Senkungen oder Verformungen (Schüsseln) der Estrichflächen abreißen. Dies stellt i.d.R. keinen Gewährleistungsschaden dar. Hierbei handelt es sich um Wartungsfugen, deren Dichtstoffe einer regelmäßigen Überprüfung und ggfs. Erneuerung durch den Erwerber/Nutzer be- F. Eigenleistungen Eigenleistungen sind grundsätzlich möglich, sofern diese klar gegenüber anderen Gewerken abgrenzbar sind. Diese sind aber in jedem Fall dem Bauträger mitzuteilen und von diesem genehmigen zu lassen. Eigenleistungen sind zwingend mit der Bauleitung terminlich so abzustimmen, dass der Bauablauf hiervon in keiner Weise beeinträchtigt wird. Für Leistungen, die der Erwerber (nach Abstimmung) selbst ausführt oder ausführen lässt, übernimmt der Bauträger weder die Bauleitung noch die Haftung. 21 dürfen, insbesondere, um Folgeschäden zu vermeiden. Die Wartung und Instandhaltung elastischer Verfugungen aus Silicon-, Acryl- oder anderen Dichtstoffen in erster Linie in den Sanitärbereichen (z.B. bei Badewannen und Duschtassen) müssen vom Erwerber/ Nutzer in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Setzungsrisse, die bautechnisch bedingt sind, unterliegen nicht der Gewährleistung. Die Arbeitsräume an den Außenwänden des Kellers und Kanalgräben werden mit Bauaushub lagenweise verfüllt und verdichtet. Eine völlig setzungsfreie Verdichtung ist jedoch technisch nicht möglich und rechtfertigt keine Gewährleis-tungsansprüche. Die laufende Wartung z.B. der technischen Anlagen (Heizung, Hebeanlagen, elektrische Türen und Tore usw.) ist Sache der Eigentümergemeinschaft. Außerdem ist die Beschichtung des Tiefgargenbodens gemäß Herstellervorgaben regelmäßig zu warten. Gleichfalls erfordern die Fenster im Rahmen der Benutzung eine laufende Wartung (Nachstellarbeiten und gängig halten der Beschläge). Bei der Übergabe werden die Fenster korrekt eingestellt. Nacheinstellarbeiten nach mängelfreier Übergabe fallen nicht unter die Gewährleistung. Konstruktionsbedingt können die Rollläden im herabgelassenen Zustand einen kleinen Spalt zwischen Rollladenunterkante und Sims aufweisen, durch den noch etwas Licht hereinfällt. Dieser Umstand stellt keinen Mangel dar. tums (Pkw-Stellplatz in der Tiefgarage) oder des zur Wohnung gehörenden Abstellraumes verlaufen. Dadurch evtl. entstehende Nutzungsbeeinträchtigungen werden als nicht wertmindernd vereinbart. Für notwendiges und richtiges Lüften ist von den Bewohnern zu sorgen, um Schwitzwasser zu vermeiden. Dem Käufer ist bekannt, dass die Austrocknung des Bauwerkes auch nach Bezugsfertigkeit erfahrungsge-mäß einen gewissen Zeitraum erfordert. Vor allem in den ersten beiden Jahren nach Übergabe der Neubauwohnung ist darauf zu achten, dass Schränke, Schrankwände und Einbauten mit genügend Abstand (ca. 5 cm) und ausreichender Hinterlüf-tungsmöglichkeit insbesondere vor Außenwänden aufgestellt werden. Grundsätzlich ist bei Nutzung einer Neubauwohnung auf eine ausreichende Beheizung und gute Durchlüftung der Räume zu achten. Die unbeheizten Kellerräume sind nicht geeignet, feuchteempfindliche Gegenstände zu lagern. Ggf. auftretender Schwitzwasseranfall an den Kelleraußenwänden stellt keinen Baumangel dar. Baustellenbesuche sind aus Sicherheitsgründen nur nach vorheriger Terminabsprache mit der Bauleitung und in Begleitung derselben unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen wie z.B. Tragen von Sicherheitsschuhen, Helm, etc. möglich. Der Käufer betritt die Baustelle auf eigene Gefahr und hat dabei die Anweisungen der Bauleitung zu beachten. Bei Unfällen auf der Baustelle kann der Käufer keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Kellerräume sind nicht wärmegedämmt und nicht in die beheizte Haushülle integriert und damit in dem geplanten Standard nicht ohne weitere Maßnahmen für eine hochwertige Nutzung geeignet. Es ist im Einzelfall nicht ausgeschlossen, dass Ver- oder Entsorgungsleitungen an der Wand oder der Decke eines Teileigen- H. Sonstiges Die in den Plänen eingezeichnete Möblierung und Bepflanzung dient nur der Veranschaulichung, sie sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs. Die Ansichtszeich- 22 nungen sind unverbindlich, insbesondere hinsichtlich der Farbgebung der Bauteile, Ausführung von Geländern usw. Die gesamte formale und farbliche Gestaltung des Gebäudes und die Einteilung der Fenster (außer den Innenräumen der Wohnungen) obliegen ausschließlich den Architekten bzw. dem Bauträger. I. Übergabe Bei der Übergabe der Wohnungen mit den zugehörigen Untergeschoss-Räumen erfolgt eine gemeinsame Abnahme durch die Architekten, die r:con GmbH und den Erwerber. Dabei wird ein von beiden Vertragspar-teien zu unterzeichnendes Übergabeprotokoll erstellt, in das alle Vorbehalte über Mängel aufzunehmen sind. Die Übergabe der Gemeinschaftsflächen und der Tiefgarage erfolgt durch eine gemeinsame Abnahme durch die r:con GmbH/Architekt und den Wohnungseigentümern, welche sich mit Vollmacht durch die Hausverwaltung vertreten lassen können. Die Hausverwaltung hat die Vollmachten bei der Abnahme des Allgemeineigentums vorzulegen. Dabei wird ein von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnendes Übergabeprotokoll erstellt, in das alle Vorbehalte über Mängel aufzunehmen sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bezug der Wohnungen bzw. das Einlagern von Gegenständen in den Kellerräumen ohne vorherige Absprache als mängelfreie Abnahme des Sondereigentums gewertet wird. Alle Angaben dieser Baubeschreibung wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt, eine Haftung für die Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. 23 Gesellschaft für Projektentwicklung und -steuerung mbH Robert-Bosch-Str. 12a D- 63303 Dreieich Tel. +49 (0) 6103 372439-1 Fax +49 (0) 6103 372439-5 e-mail: info@rcon-projektentwicklung.de www.rcon-projektentwicklung.de Architekten + Ingenieure Hermannstraße 1 D- 73207 Plochingen Tel. +49 (0)7153 899500 Fax +49 (0)7153 73297 info@geiselmann-hauff.de www.geiselmann-hauff.de