Voraussetzungen für die Bewerbung

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Voraussetzungen für die Bewerbung
CampusCenter
Zentrale Studienberatung und
Psychologische Beratung
Alsterterrasse 1 │ 20354 Hamburg │ ServiceTel.: 040-42838-7000 │ www.uni-hamburg.de/campuscenter/kontakt
Voraussetzungen für die Bewerbung um einen Studienplatz für
Studienanfänger/innen
Wichtiger Hinweis zur Aktualität
dieser Informationen!
An den folgenden Hinweisen zu den Bewerbungsvoraussetzungen
können sich auch sehr kurzfristig noch Veränderungen ergeben, die Sie
den Bewerbungsinformationen entnehmen können.
Abiturzeugnis oder sonstige
Hochschulzugangsberechtigung
Die wichtigste Voraussetzung zur Aufnahme eines Studiums ist das
Abiturzeugnis bzw. der Nachweis einer sonstigen Hochschulzugangsberechtigung. Prüfen Sie deshalb,

ob Sie mit Ihrem Zeugnis die allgemeine oder eine fachgebundene
Hochschulreife mit eingeschränkter Studiengangswahl besitzen,

ob Ihre in einem anderen Bundesland oder im Ausland erworbene
Hochschulzugangsberechtigung Sie auch zur Aufnahme des
Studiums an der Universität Hamburg berechtigt (siehe S. 2).
Die Fachhochschulreife – häufig auch “Fachabitur“ genannt – ist für ein
Studium an der Universität Hamburg bis auf eine Ausnahme nicht
ausreichend (Ausnahme: Gemeinsam mit der Hochschule für
Angewandte Wissenschaften (www.haw-hamburg.de) angebotener
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen mit Bewerbung an der
Universität Hamburg).
Sonstige Hochschulzugangsberechtigungen
Wenn Sie keine herkömmliche Hochschulzugangsberechtigung über
einen Schulabschluss (z. B. Abitur) erworben haben, gibt es in Hamburg
beispielsweise noch die folgenden Alternativen:
Vorprüfungszeugnis einer
Fachhochschule

Wenn Sie die Vorprüfung an einer deutschen Fachhochschule mit
weit überdurchschnittlichem Erfolg bestanden haben (Sie gehören zu
den 25% Besten Ihres Prüfungsjahrgangs), so erhalten Sie damit eine
Hochschulreife, mit der Sie in jedem Studiengang der Universität
Hamburg ein Studium aufnehmen dürfen. Eine erfolgreiche
Bewerbung ist allerdings Voraussetzung. Diese Regelung betrifft
nicht
mehr
die
neuen
Bachelorstudiengänge
an
den
Fachhochschulen, da diese keine Vorprüfung haben.
Abgeschlossenes Erststudium

Wer ein Studium an einer deutschen Hochschule oder
Fachhochschule nach einer Regelstudienzeit von mindestens sechs
Semestern abgeschlossen hat, erwirbt ebenfalls eine allgemeine
Hochschulzugangsberechtigung.
Berufliche Fortbildungsprüfung

Eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung können Sie auch
durch eine berufliche Fortbildung in Form einer Meisterprüfung oder
durch das Absolvieren eines Fachwirts bzw. einer entsprechend
gleichgestellten Fortbildungsprüfung erlangen. Nähere Informationen dazu unter: www.uni-hamburg.de/meister.
02-06/2016
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Hochschulzugang für Berufstätige
über eine Eingangsprüfung

Eine fach- und ortsgebundene Hochschulzugangsberechtigung für
Berufstätige können Sie durch eine Prüfung nach § 38
Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) erreichen, sofern Sie
bestimmte Voraussetzungen erfüllen: www.uni-hamburg.de/38
Erfolgreich studieren

Wer an einer deutschen Hochschule mindestens ein Jahr lang erfolgreich studiert und alle Leistungen der ersten zwei Pflichtsemester
vollständig erbracht hat, kann in dem gleichen Studiengang oder
einem Studiengang derselben Fachrichtung an einer Hamburger
Hochschule weiterstudieren, vorausgesetzt eine Bewerbung ist
erfolgreich: https://www.uni-hamburg.de/info-bachelor
Ich besitze ein besonderes deutsches Sollten Sie in Sonderfällen Zweifel wegen Ihrer deutschen HochschulZeugnis
zugangsberechtigung haben, setzen Sie sich rechtzeitig mit der Behörde
für Schule und Berufsbildung in Verbindung. BewerberInnen mit einer
älteren Hochschulzugangsberechtigung aus der ehemaligen DDR bzw.
den fünf neuen Bundesländern müssen in einigen Fällen die
Gleichwertigkeit ihrer Zeugnisse anerkennen lassen. Zuständig ist in
diesen Fällen die
Behörde für Schule und Berufsbildung
- Schulinformationszentrum (SIZ) Hamburger Straße 125a, 22083 Hamburg, Tel. (040) 42899 2211
E-Mail: schulinformationszentrum@bsb.hamburg.de
Ich besitze ein ausländisches Zeugnis BewerberInnen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland
erworben haben, müssen nachweisen, dass ihre Schul- bzw. Vorbildung
als Hochschulzugang für den Studiengang ausreicht. Dafür ist die Arbeitsund Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen (uni-assist e.V.)
zuständig. Die Anerkennung erfolgt durch die Ausstellung einer
Vorprüfungsdokumentation. Uni-assist schickt Ihnen nach der Überweisung einer Gebühr die Vorprüfungsdokumentation auf dem Postweg
nach ca. vier Wochen an Ihre Anschrift zu. Eine Kopie dieser
Vorprüfungsdokumentation ist zusammen mit dem ausgefüllten und
ausgedruckten Online-Bewerbungsantrag innerhalb der Bewerbungsfrist
dem Service für Studierende zuzusenden. Nähere Informationen und das
Formular für die Beantragung der Vorprüfungsdokumentation finden Sie
im Internet unter www.uni-hamburg.de/vpd
Sofern Ihnen schon aus früherer Zeit ein Anerkennungsvermerk von einer
deutschen Behörde mit umgerechneter Note der Hochschulzugangsberechtigung vorliegt, können Sie diesen mit dem ausgefüllten und
ausgedruckten Online-Bewerbungsantrag einreichen.
Im Zulassungsverfahren von “hochschulstart.de“ (ehemalige ZVS Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) berechnet
“hochschulstart.de“ auch den Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung. Die Anerkennung erfolgt für ein Studium an der
Universität Hamburg aber spätestens im Rahmen der Einschreibung
durch den Service für Studierende.
Wann ist der Nachweis von
Deutschkenntnissen erforderlich?
StudienbewerberInnen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an
einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen sehr gute
Kenntnisse der deutschen Sprache durch das
Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz -Zweite Stufeoder ein von der Kultusministerkonferenz als gleichwertig anerkanntes
Sprachzeugnis nachweisen.
Dem Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz -Zweite
Stufe- sind gleichwertig:
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Wann ist der Nachweis von
Deutschkenntnissen erforderlich?

das Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang
ausländischer Studienbewerber (DSH) der Ebene DSH-2 oder DSH-3,

der Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF) mit dem Gesamtergebnis TDN 15, wobei drei
Teilprüfungen mindestens mit Niveau 4 und eine Teilprüfung
mindestens mit Niveau 3 bestanden sein müssen,

das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer
Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen
in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung an einem
Studienkolleg in Deutschland. Anerkannt wird auch der bestandene
Teil „Deutsch“ des Propädeutikums am Studienkolleg Hamburg),

Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale
Abkommen oder sonstige von der KMK und HRK getroffene
Vereinbarungen als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums
hinreichender Nachweis anerkannt wurden,

„Goethe-Zertifikat C1“ oder
Deutsches Sprachdiplom“,

die „Deutsche Sprachprüfung II“ des Sprachen- und DolmetscherInstituts München.

die telc-Sprachzertifikate „telc Deutsch C1 Hochschule“ oder „telc
Deutsch C1“ oder „telc Deutsch C2“,

Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD): ÖSD C1 Oberstufe Deutsch
oder ÖSD C2 Wirtschaftssprache,

das
Hochschulabschlusszeugnis
eines
deutschsprachigen
Studiengangs, der in einem Staat mit der offiziellen Amtssprache
Deutsch absolviert wurde,

die Bescheinigung einer deutschen Hochschule, dass an dieser
Hochschule mindestens ein Jahr lang erfolgreich in einem
deutschsprachigen Studiengang unter Erfüllung der regulären
Zulassungsvoraussetzungen studiert wurde (diese Regelung gilt
nicht für internationale Gaststudierende mit zeitlich befristetem
Studierendenstatus),

UNIcert-Deutschzertifikate der Stufe UNIcert III oder UNIcert IV.
„Goethe-Zertifikat
C2:
Großes
Die Zeugnisse dürfen nicht älter als 3 Jahre sein und sind als amtlich
beglaubigte Kopie spätestens zum Beginn des Fachstudiums
(Wintersemester: 1. Oktober eines Jahres; Sommersemester: 1. April eines
Jahres) einzureichen. Liegt ein solches Zeugnis nicht vor oder ist es älter
als drei Jahre, ist eine Einschreibung nicht möglich. Auch wenn eine
Bewerbung ohne ein entsprechendes Zertifikat der Deutschkenntnisse
möglich ist, empfehlen wir Ihnen die Bewerbung trotzdem nur, wenn Sie
sicher sind, dass Sie Ihre Deutschkenntnisse im Falle einer Zulassung
nachweisen können. Die Universität Hamburg selbst bietet keine
Deutschkurse für Studieninteressierte an.
Weitere Informationen zu den geforderten Deutschkenntnissen und den
Deutschprüfungen des Sprachenzentrums der Universität Hamburg
finden Sie im Internet unter: www.uni-hamburg.de/deutschkenntnisse
Weitere Zugangsvoraussetzung im
Lehramt an beruflichen Schulen
Neben der Hochschulzugangsberechtigung muss im Lehramt an
beruflichen Schulen zur Immatrikulation nachgewiesen werden:
 eine abgeschlossene Berufsausbildung in der gewünschten Fachrichtung oder die Teilnahme an einem mindestens zwölfmonatigen, in
der Regel vor dem Studium abzuleistenden betrieblichen Praktikum.
Ein schon absolviertes Studium ersetzt nicht automatisch die Berufs-
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Weitere Zugangsvoraussetzung im
Lehramt an beruflichen Schulen
ausbildung bzw. das Praktikum. Ausnahme: Momentan ist es für die
Mangelfächer in den Beruflichen Fachrichtungen Metalltechnik und
Elektrotechnik/Informationstechnik auch möglich, sich ohne
abgeschlossene Ausbildung zu bewerben. In diesem Fall muss
innerhalb des Studiums ein betriebliches Praktikums absolviert und
eingebracht werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des
Zentralen Prüfungsamtes für die Lehramtsprüfungen (ZPLA)
Bogenallee 11, 2. OG, 20144 Hamburg
http://www.uni-hamburg.de/zpla/praxisanerkennung.html
Für welche Studiengänge müssen
Fremdsprachenkenntnisse
nachgewiesen werden?
Englischkenntnisse als Zugangsvoraussetzung:
Lehramt Primar- und Sekundarstufe
In einigen Fällen müssen Fremdsprachenkenntnisse als Zugangsvoraussetzung zur Immatrikulation nachgewiesen werden.
Für das Studium des Unterrichtsfaches Englisch im Lehramt Primar- und
Sekundarstufe I besteht folgende Zugangsvoraussetzung: Nachweis
englischer Sprachkompetenz durch eine Abiturnote von 11 Punkten im Fach
Englisch auf erhöhtem Niveau (bzw. 11 Punkten im Leistungskurs Englisch)
oder 13 Punkten im Fach Englisch auf grundlegendem Niveau. Als
gleichwertig werden auch folgende Sprachnachweise auf dem jeweils
angegebenen Niveau akzeptiert:
- CEFR B2+
- TOEFL iBT 90 Punkte
- IELTS 6.5 Academic Module
- CAE grade A
- CPE grade A, B oder C
Für die anderen Lehramtsstudiengänge und das Studium des Faches
Anglistik/Amerikanistik als Haupt- oder Nebenfach ist zwar ein formaler
Nachweis nicht erforderlich, aber es wird eine hohe Sprachkompetenz (wie
für das Lehramt Primar- und Sekundarstufe) erwartet.
Wirtschaftsmathematik
Für
den
Bachelorstudiengang
Wirtschaftsmathematik
sind
Englischkenntnisse erforderlich, die ein angemessenes Verständnis der
Unterrichtssprache und der Fachliteratur gewährleisten (mindestens
Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens). Die
Englischkenntnisse sind nachzuweisen mit
a) TOEFL mit min. 42 Punkten beim internet-basierten Test,
b) IELTS Test mit mindestens 4.0,
c) Hochschulreife für englischsprachige Hochschulen oder
d) Zeugnisse von vergleichbarer Qualität. Zu Zeugnissen von vergleichbarer Qualität gehört insbesondere der Nachweis einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung mit mindestens drei Jahren Englischunterricht
in der Schule.
Betriebswirtschaftslehre
Bewerberinnen und Bewerber für den B.Sc.-Studiengang BWL müssen
schriftlich bestätigen, dass sie über ausreichende Kenntnisse der
englischen Sprache verfügen, um Lehrveranstaltungen folgen, Fachliteratur
lesen und die zugehörigen mündlichen und schriftlichen Prüfungen
gegebenenfalls in englischer Sprache absolvieren zu können.
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Für Französisch und Spanisch sind
grundlegende Sprachkenntnisse
Zugangsvoraussetzung
Für das Studium der Fächer Französisch und Spanisch (auch im
Nebenfach oder als Lehramtsstudium) werden grundlegende
Sprachkenntnisse vorausgesetzt. Der Nachweis erfolgt entweder durch
eine Bescheinigung einer Allgemeinbildenden Schule, dass 300
Unterrichtsstunden absolviert wurden, oder durch die Vorlage der
Zertifikate DELF B1 für Französisch bzw. DELE Nivel Inicial/B1 (Instituto
Cervantes) für Spanisch (Vorbereitungskurse: siehe Seite 5).
Wurde Französisch bzw. Spanisch als Leistungskurs oder als GrundkursPrüfungsfach der Abiturprüfung belegt und geht dies aus dem
Abiturzeugnis hervor, so reicht als Nachweis die amtlich beglaubigte
Zeugniskopie.
Lateinkenntnisse als
Zugangsvoraussetzung
Kenntnisse des Lateinischen im Umfang des Latinums sind in folgenden
BA-Studiengängen notwendig (Kenntnisse im Umfang des Kleinen
Latinums sind nicht ausreichend):

Klassische Philologie (Hauptfach)

Nebenfach Klassische Philologie mit Schwerpunkt Latinistik

Unterrichtsfach Latein (Lehramt an Gymnasien)

Unterrichtsfach Evangelische Religion (Lehramt an Gymnasien)
Für folgende BA-Studiengänge sind Kenntnisse des Kleinen Latinums
erforderlich:

Geschichte (Hauptfach)

Unterrichtsfach Geschichte (Lehramt an Gymnasien)

Nebenfach Klassische Philologie mit Schwerpunkt Gräzistik

Nebenfach Mittelalter-Studien
Diese Erfordernisse sind eigentlich Zugangsvoraussetzungen, können
aber bis zum Ende des ersten Studienjahres (spätestens bei der Rückmeldung in das dritte Fachsemester, für Mittelalter-Studien in das vierte
Fachsemester) nachgewiesen werden (Sprachkurse: s. Seite 7).
Zusätzliche Sprachvoraussetzungen
für Geschichte
Zusätzliche Voraussetzung für die Zulassung zum Studium

der Geschichte mit dem Abschluss Bachelor und als Nebenfach sind
Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen, die durch 3 Jahre
Schulunterricht in der ersten modernen Fremdsprache und 2 Jahre
Schulunterricht in der zweiten modernen Fremdsprache nachgewiesen werden müssen,

des Unterrichtsfaches Geschichte im Lehramt an Gymnasien sind
Kenntnisse in einer modernen Fremdsprache, die durch 5 Jahre
Schulunterricht der modernen Fremdsprache nachzuweisen sind.
Als Belege dienen Zeugnisse einer Allgemeinbildenden Schule oder ein
vergleichbarer Nachweis über entsprechende Sprachkenntnisse. Kann ein
solcher Nachweis zur Immatrikulation nicht erbracht werden, können
noch bis spätestens zur Rückmeldung in das dritte Fachsemester
gleichwertige Kenntnisse durch Bescheinigung einer staatlichen oder
universitären Prüfung nachgewiesen werden.
Alternativ kann bei vorhandenen Sprachkenntnissen eine Klausur (Übersetzung aus der Fremdsprache) geschrieben werden. Daneben bietet das
Historische Seminar in Verbindung mit der Volkshochschule zu dem
erforderlichen Kenntnisstand führende Kurse an (siehe Seite 7).
Weitere Informationen dazu erhalten Sie im
Historischen Seminar der Universität Hamburg
Von-Melle-Park 6, 20146 Hamburg
http://www1.geschichte.uni-hamburg.de/studium/studiengaenge.html
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Griechischkenntnisse als
Zugangsvoraussetzung
Voraussetzung für das Studium des Unterrichtsfaches Griechisch im
Lehramt an Gymnasien sind Kenntnisse des Alt-Griechischen im Umfang
der Universitätsgriechischkurse I+II (Grammatik und Lexik des AltGriechischen bis zur Lektürefähigkeit). Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis: Graecum) oder
einer Bescheinigung der Behörde für Schule und Berufsbildung (Graecum)
oder einer Bescheinigung der Fakultät für Geisteswissenschaften bzw.
einer von dieser als gleichwertig anerkannten Bescheinigung.
Diese Erfordernisse müssen bis zum Ende des ersten Studienjahres
(spätestens bei der Rückmeldung in das 3. Fachsemester) nachgewiesen
werden.
Sprachanforderungen für das
Unterrichtsfach Alevitische Religion
im Lehramt der Primarstufe und
Sekundarstufe I
Für das Unterrichtsfach Alevitische Religion im Lehramt der Primarstufe
und Sekundarstufe I bestehen folgende besonderen Zugangsvoraussetzungen: Nachweis von Kenntnissen in der türkischen Sprache im
Umfang von 110 Sprachunterrichtstunden oder durch einen gleichwertigen
Nachweis.
Diese Erfordernisse müssen Sie spätestens bei der Rückmeldung in das
vierte Fachsemester nachweisen. Der Sprachnachweis kann bei Bewerbern
bzw. Bewerberinnen entfallen, die Muttersprachler bzw. Muttersprachlerinnen sind oder die ihre Hochschulzugangsberechtigung in der Türkei
erworben haben.
Bei Nachfragen zu den Sprachnachweisen wenden Sie sich bitte an:
Frau JuniorProf. Handan Aksünger
Akademie der Weltreligionen der Universität Hamburg
Alsterterrasse 1, Raum 607, 20354 Hamburg
Tel.: +49 40 42838 2796
E-Mail: handan.aksuenger@uni-hamburg.de
Sprachanforderungen für das
Unterrichtsfach Islamische Religion
im Lehramt der Primarstufe und
Sekundarstufe I
Für das Unterrichtsfach Islamische Religion im Lehramt der Primarstufe
und Sekundarstufe I bestehen folgende besonderen Zugangsvoraussetzungen: Nachweis von Kenntnissen in Koranarabisch im Umfang von
mindestens 110 Sprachunterrichtstunden oder durch einen gleichwertigen
Nachweis.
Diese Erfordernisse müssen Sie spätestens bei der Rückmeldung in das
vierte Fachsemester nachweisen.
Bei Nachfragen zu den Sprachnachweisen wenden Sie sich bitte an:
Frau Prof. Katajun Amirpur
Akademie der Weltreligionen der Universität Hamburg
Alsterterrasse 1, Raum 608, 20354 Hamburg
Tel.: +49 40 42838 3532
E-Mail: Katajun.Amirpur@uni-hamburg.de
Sprachanforderungen für das
Studium „Klassische Archäologie“
Für das Fach Klassische Archäologie im Hauptfach sind Lateinkenntnisse
im Umfang des Kleinen Latinums oder Kenntnisse des Altgriechischen
spätestens vor der Anmeldung zur Bachelorarbeit nachzuweisen. Werden
die Lateinkenntnisse oder die Altgriechischkenntnisse nicht im
Schulzeugnis nachgewiesen, können alternativ entsprechende Nachweise
über die erfolgreiche Teilnahme an einem Grammatikkurs und einem
Lektürekurs eingereicht werden.
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Weitere Sprachanforderungen!
In einigen Studiengängen sind Fremdsprachenkenntnisse erforderlich, die
aber nicht zur Immatrikulation nachgewiesen werden müssen. Zu
welchem Zeitpunkt sie gefordert werden, entnehmen Sie bitte den
Studienordnungen, Studienplänen oder Fachspezifischen Bestimmungen.
Über weitere Anforderungen in den klassischen Sprachen, die erst im
Laufe des Studiums nachzuweisen sind, informiert das Merkblatt
“Hinweise zu den Latein-Griechisch-Hebräisch-Anforderungen in
grundständigen Studiengängen der Universität Hamburg“.
Vorbereitung für die Sprachzertifikate und allgemeine Sprachkurse
Die Hamburger Volkshochschule bietet in Kooperation mit der
Universität Hamburg Vorbereitungskurse für die oben aufgeführten
Sprachzertifikate DELF und DELE sowie Sprachkurse für viele europäische
Fremdsprachen und Latein an. Nähere Informationen auch zu den
Sprachzertifikaten finden Sie unter: www.sprachkurse-hochschule.de.
Alle Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die am Fachbereich
Sporteignungsprüfung für die
Bewegungswissenschaft studieren möchten, müssen ihre Eignung durch
Studiengänge des Fachbereichs
eine Sporteignungsprüfung nachweisen. Dies gilt sowohl für das
Bewegungswissenschaft erforderlich
Unterrichtsfach Sport in einem Lehramtsstudiengang wie auch für den
Bachelorstudiengang Bewegungswissenschaft im Haupt- und Nebenfach.
Die Sporteignungsprüfung ist zur Immatrikulation nachzuweisen:
http://www.uni-hamburg.de/sportpruefung
Self Assessment für Lehramtsstudiengänge ist Bestandteil des
Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens
Studieninteressierte für die verschiedenen Lehramtsstudiengänge sind
nicht immer sicher, ob die Studieninhalte ihren Vorstellungen entsprechen und ob sie die erforderlichen Fähigkeiten für ein erfolgreiches
Studium und den späteren Berufsalltag mitbringen. Das Self Assessment
CCT (Career Counselling for Teachers) unterstützt Sie bei Ihrer
Entscheidung für ein Lehramtsstudium. Sie können so mehr Klarheit über
Ihr Berufsziel als angehende Lehrerin bzw. angehender Lehrer gewinnen.
Die Teilnahme an diesem Self Assessment ist Bestandteil des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens. Gehen Sie dazu auf der Webseite
www.cct-germany.de auf "Geführte Touren" in der oberen Menüleiste
und bearbeiten Sie "Tour 1" vollständig. Dazu geben Sie bitte neben einem
selbst gewählten Code als Gruppenbezeichnung "Uni HH" ein. Danach
drucken Sie den Nachweis über die Absolvierung der Tour aus, tragen
Ihren Namen ein und fügen den Ausdruck nach der Zulassung Ihrem
Antrag auf Immatrikulation bei. Das Self Assessment erfolgt vollständig
anonym und das Ergebnis hat keinen Einfluss auf die Auswahlentscheidung bei der Vergabe der Studienplätze.
Self Assessment für
Molecular Life Sciences
Weitere Belege in Sonderfällen
Die Teilnahme am Self-Assessment ist auch Bestandteil des Bewerbungsund Zulassungsverfahrens für den Bachelor Studiengang Molecular Life
Sciences. Die Teilnahme ist kostenlos und im Falle einer Zulassung zur Einschreibung nachzuweisen. Das Ergebnis des Self Assessments hat keinen
Einfluss auf die Auswahlentscheidung bei der Vergabe der Studienplätze
an der Universität Hamburg. Das Self Assessment sowie die Rückmeldung
im Forschungsfragebogen erfolgen vollständig anonym. Den Zugriff zum
Self-Assessment finden Sie unter:
http://webapp6.rrz.uni-hamburg.de/elb-min/self-assessment/MLS.htm
Hinweise zu weiteren Belegen, die in Sonderfällen der Bewerbung bzw.
dem Antrag auf Immatrikulation beizufügen sind, finden Sie in den
jeweiligen Bewerbungsinformationen.