Voraussetzungen für die Bewerbung
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Voraussetzungen für die Bewerbung
CampusCenter Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung Alsterterrasse 1 │ 20354 Hamburg │ ServiceTel.: 040-42838-7000 │ www.uni-hamburg.de/campuscenter/kontakt Voraussetzungen für die Bewerbung um einen Studienplatz für Studienanfänger/innen Wichtiger Hinweis zur Aktualität dieser Informationen! An den folgenden Hinweisen zu den Bewerbungsvoraussetzungen können sich auch sehr kurzfristig noch Veränderungen ergeben, die Sie den Bewerbungsinformationen entnehmen können. Abiturzeugnis oder sonstige Hochschulzugangsberechtigung Die wichtigste Voraussetzung zur Aufnahme eines Studiums ist das Abiturzeugnis bzw. der Nachweis einer sonstigen Hochschulzugangsberechtigung. Prüfen Sie deshalb, ob Sie mit Ihrem Zeugnis die allgemeine oder eine fachgebundene Hochschulreife mit eingeschränkter Studiengangswahl besitzen, ob Ihre in einem anderen Bundesland oder im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung Sie auch zur Aufnahme des Studiums an der Universität Hamburg berechtigt (siehe S. 2). Die Fachhochschulreife – häufig auch “Fachabitur“ genannt – ist für ein Studium an der Universität Hamburg bis auf eine Ausnahme nicht ausreichend (Ausnahme: Gemeinsam mit der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (www.haw-hamburg.de) angebotener Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen mit Bewerbung an der Universität Hamburg). Sonstige Hochschulzugangsberechtigungen Wenn Sie keine herkömmliche Hochschulzugangsberechtigung über einen Schulabschluss (z. B. Abitur) erworben haben, gibt es in Hamburg beispielsweise noch die folgenden Alternativen: Vorprüfungszeugnis einer Fachhochschule Wenn Sie die Vorprüfung an einer deutschen Fachhochschule mit weit überdurchschnittlichem Erfolg bestanden haben (Sie gehören zu den 25% Besten Ihres Prüfungsjahrgangs), so erhalten Sie damit eine Hochschulreife, mit der Sie in jedem Studiengang der Universität Hamburg ein Studium aufnehmen dürfen. Eine erfolgreiche Bewerbung ist allerdings Voraussetzung. Diese Regelung betrifft nicht mehr die neuen Bachelorstudiengänge an den Fachhochschulen, da diese keine Vorprüfung haben. Abgeschlossenes Erststudium Wer ein Studium an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule nach einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern abgeschlossen hat, erwirbt ebenfalls eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Berufliche Fortbildungsprüfung Eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung können Sie auch durch eine berufliche Fortbildung in Form einer Meisterprüfung oder durch das Absolvieren eines Fachwirts bzw. einer entsprechend gleichgestellten Fortbildungsprüfung erlangen. Nähere Informationen dazu unter: www.uni-hamburg.de/meister. 02-06/2016 2 Hochschulzugang für Berufstätige über eine Eingangsprüfung Eine fach- und ortsgebundene Hochschulzugangsberechtigung für Berufstätige können Sie durch eine Prüfung nach § 38 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) erreichen, sofern Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen: www.uni-hamburg.de/38 Erfolgreich studieren Wer an einer deutschen Hochschule mindestens ein Jahr lang erfolgreich studiert und alle Leistungen der ersten zwei Pflichtsemester vollständig erbracht hat, kann in dem gleichen Studiengang oder einem Studiengang derselben Fachrichtung an einer Hamburger Hochschule weiterstudieren, vorausgesetzt eine Bewerbung ist erfolgreich: https://www.uni-hamburg.de/info-bachelor Ich besitze ein besonderes deutsches Sollten Sie in Sonderfällen Zweifel wegen Ihrer deutschen HochschulZeugnis zugangsberechtigung haben, setzen Sie sich rechtzeitig mit der Behörde für Schule und Berufsbildung in Verbindung. BewerberInnen mit einer älteren Hochschulzugangsberechtigung aus der ehemaligen DDR bzw. den fünf neuen Bundesländern müssen in einigen Fällen die Gleichwertigkeit ihrer Zeugnisse anerkennen lassen. Zuständig ist in diesen Fällen die Behörde für Schule und Berufsbildung - Schulinformationszentrum (SIZ) Hamburger Straße 125a, 22083 Hamburg, Tel. (040) 42899 2211 E-Mail: schulinformationszentrum@bsb.hamburg.de Ich besitze ein ausländisches Zeugnis BewerberInnen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, müssen nachweisen, dass ihre Schul- bzw. Vorbildung als Hochschulzugang für den Studiengang ausreicht. Dafür ist die Arbeitsund Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen (uni-assist e.V.) zuständig. Die Anerkennung erfolgt durch die Ausstellung einer Vorprüfungsdokumentation. Uni-assist schickt Ihnen nach der Überweisung einer Gebühr die Vorprüfungsdokumentation auf dem Postweg nach ca. vier Wochen an Ihre Anschrift zu. Eine Kopie dieser Vorprüfungsdokumentation ist zusammen mit dem ausgefüllten und ausgedruckten Online-Bewerbungsantrag innerhalb der Bewerbungsfrist dem Service für Studierende zuzusenden. Nähere Informationen und das Formular für die Beantragung der Vorprüfungsdokumentation finden Sie im Internet unter www.uni-hamburg.de/vpd Sofern Ihnen schon aus früherer Zeit ein Anerkennungsvermerk von einer deutschen Behörde mit umgerechneter Note der Hochschulzugangsberechtigung vorliegt, können Sie diesen mit dem ausgefüllten und ausgedruckten Online-Bewerbungsantrag einreichen. Im Zulassungsverfahren von “hochschulstart.de“ (ehemalige ZVS Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) berechnet “hochschulstart.de“ auch den Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung. Die Anerkennung erfolgt für ein Studium an der Universität Hamburg aber spätestens im Rahmen der Einschreibung durch den Service für Studierende. Wann ist der Nachweis von Deutschkenntnissen erforderlich? StudienbewerberInnen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache durch das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz -Zweite Stufeoder ein von der Kultusministerkonferenz als gleichwertig anerkanntes Sprachzeugnis nachweisen. Dem Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz -Zweite Stufe- sind gleichwertig: 3 Wann ist der Nachweis von Deutschkenntnissen erforderlich? das Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) der Ebene DSH-2 oder DSH-3, der Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF) mit dem Gesamtergebnis TDN 15, wobei drei Teilprüfungen mindestens mit Niveau 4 und eine Teilprüfung mindestens mit Niveau 3 bestanden sein müssen, das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland. Anerkannt wird auch der bestandene Teil „Deutsch“ des Propädeutikums am Studienkolleg Hamburg), Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK und HRK getroffene Vereinbarungen als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichender Nachweis anerkannt wurden, „Goethe-Zertifikat C1“ oder Deutsches Sprachdiplom“, die „Deutsche Sprachprüfung II“ des Sprachen- und DolmetscherInstituts München. die telc-Sprachzertifikate „telc Deutsch C1 Hochschule“ oder „telc Deutsch C1“ oder „telc Deutsch C2“, Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD): ÖSD C1 Oberstufe Deutsch oder ÖSD C2 Wirtschaftssprache, das Hochschulabschlusszeugnis eines deutschsprachigen Studiengangs, der in einem Staat mit der offiziellen Amtssprache Deutsch absolviert wurde, die Bescheinigung einer deutschen Hochschule, dass an dieser Hochschule mindestens ein Jahr lang erfolgreich in einem deutschsprachigen Studiengang unter Erfüllung der regulären Zulassungsvoraussetzungen studiert wurde (diese Regelung gilt nicht für internationale Gaststudierende mit zeitlich befristetem Studierendenstatus), UNIcert-Deutschzertifikate der Stufe UNIcert III oder UNIcert IV. „Goethe-Zertifikat C2: Großes Die Zeugnisse dürfen nicht älter als 3 Jahre sein und sind als amtlich beglaubigte Kopie spätestens zum Beginn des Fachstudiums (Wintersemester: 1. Oktober eines Jahres; Sommersemester: 1. April eines Jahres) einzureichen. Liegt ein solches Zeugnis nicht vor oder ist es älter als drei Jahre, ist eine Einschreibung nicht möglich. Auch wenn eine Bewerbung ohne ein entsprechendes Zertifikat der Deutschkenntnisse möglich ist, empfehlen wir Ihnen die Bewerbung trotzdem nur, wenn Sie sicher sind, dass Sie Ihre Deutschkenntnisse im Falle einer Zulassung nachweisen können. Die Universität Hamburg selbst bietet keine Deutschkurse für Studieninteressierte an. Weitere Informationen zu den geforderten Deutschkenntnissen und den Deutschprüfungen des Sprachenzentrums der Universität Hamburg finden Sie im Internet unter: www.uni-hamburg.de/deutschkenntnisse Weitere Zugangsvoraussetzung im Lehramt an beruflichen Schulen Neben der Hochschulzugangsberechtigung muss im Lehramt an beruflichen Schulen zur Immatrikulation nachgewiesen werden: eine abgeschlossene Berufsausbildung in der gewünschten Fachrichtung oder die Teilnahme an einem mindestens zwölfmonatigen, in der Regel vor dem Studium abzuleistenden betrieblichen Praktikum. Ein schon absolviertes Studium ersetzt nicht automatisch die Berufs- 4 Weitere Zugangsvoraussetzung im Lehramt an beruflichen Schulen ausbildung bzw. das Praktikum. Ausnahme: Momentan ist es für die Mangelfächer in den Beruflichen Fachrichtungen Metalltechnik und Elektrotechnik/Informationstechnik auch möglich, sich ohne abgeschlossene Ausbildung zu bewerben. In diesem Fall muss innerhalb des Studiums ein betriebliches Praktikums absolviert und eingebracht werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Zentralen Prüfungsamtes für die Lehramtsprüfungen (ZPLA) Bogenallee 11, 2. OG, 20144 Hamburg http://www.uni-hamburg.de/zpla/praxisanerkennung.html Für welche Studiengänge müssen Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden? Englischkenntnisse als Zugangsvoraussetzung: Lehramt Primar- und Sekundarstufe In einigen Fällen müssen Fremdsprachenkenntnisse als Zugangsvoraussetzung zur Immatrikulation nachgewiesen werden. Für das Studium des Unterrichtsfaches Englisch im Lehramt Primar- und Sekundarstufe I besteht folgende Zugangsvoraussetzung: Nachweis englischer Sprachkompetenz durch eine Abiturnote von 11 Punkten im Fach Englisch auf erhöhtem Niveau (bzw. 11 Punkten im Leistungskurs Englisch) oder 13 Punkten im Fach Englisch auf grundlegendem Niveau. Als gleichwertig werden auch folgende Sprachnachweise auf dem jeweils angegebenen Niveau akzeptiert: - CEFR B2+ - TOEFL iBT 90 Punkte - IELTS 6.5 Academic Module - CAE grade A - CPE grade A, B oder C Für die anderen Lehramtsstudiengänge und das Studium des Faches Anglistik/Amerikanistik als Haupt- oder Nebenfach ist zwar ein formaler Nachweis nicht erforderlich, aber es wird eine hohe Sprachkompetenz (wie für das Lehramt Primar- und Sekundarstufe) erwartet. Wirtschaftsmathematik Für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik sind Englischkenntnisse erforderlich, die ein angemessenes Verständnis der Unterrichtssprache und der Fachliteratur gewährleisten (mindestens Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens). Die Englischkenntnisse sind nachzuweisen mit a) TOEFL mit min. 42 Punkten beim internet-basierten Test, b) IELTS Test mit mindestens 4.0, c) Hochschulreife für englischsprachige Hochschulen oder d) Zeugnisse von vergleichbarer Qualität. Zu Zeugnissen von vergleichbarer Qualität gehört insbesondere der Nachweis einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung mit mindestens drei Jahren Englischunterricht in der Schule. Betriebswirtschaftslehre Bewerberinnen und Bewerber für den B.Sc.-Studiengang BWL müssen schriftlich bestätigen, dass sie über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügen, um Lehrveranstaltungen folgen, Fachliteratur lesen und die zugehörigen mündlichen und schriftlichen Prüfungen gegebenenfalls in englischer Sprache absolvieren zu können. 5 Für Französisch und Spanisch sind grundlegende Sprachkenntnisse Zugangsvoraussetzung Für das Studium der Fächer Französisch und Spanisch (auch im Nebenfach oder als Lehramtsstudium) werden grundlegende Sprachkenntnisse vorausgesetzt. Der Nachweis erfolgt entweder durch eine Bescheinigung einer Allgemeinbildenden Schule, dass 300 Unterrichtsstunden absolviert wurden, oder durch die Vorlage der Zertifikate DELF B1 für Französisch bzw. DELE Nivel Inicial/B1 (Instituto Cervantes) für Spanisch (Vorbereitungskurse: siehe Seite 5). Wurde Französisch bzw. Spanisch als Leistungskurs oder als GrundkursPrüfungsfach der Abiturprüfung belegt und geht dies aus dem Abiturzeugnis hervor, so reicht als Nachweis die amtlich beglaubigte Zeugniskopie. Lateinkenntnisse als Zugangsvoraussetzung Kenntnisse des Lateinischen im Umfang des Latinums sind in folgenden BA-Studiengängen notwendig (Kenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums sind nicht ausreichend): Klassische Philologie (Hauptfach) Nebenfach Klassische Philologie mit Schwerpunkt Latinistik Unterrichtsfach Latein (Lehramt an Gymnasien) Unterrichtsfach Evangelische Religion (Lehramt an Gymnasien) Für folgende BA-Studiengänge sind Kenntnisse des Kleinen Latinums erforderlich: Geschichte (Hauptfach) Unterrichtsfach Geschichte (Lehramt an Gymnasien) Nebenfach Klassische Philologie mit Schwerpunkt Gräzistik Nebenfach Mittelalter-Studien Diese Erfordernisse sind eigentlich Zugangsvoraussetzungen, können aber bis zum Ende des ersten Studienjahres (spätestens bei der Rückmeldung in das dritte Fachsemester, für Mittelalter-Studien in das vierte Fachsemester) nachgewiesen werden (Sprachkurse: s. Seite 7). Zusätzliche Sprachvoraussetzungen für Geschichte Zusätzliche Voraussetzung für die Zulassung zum Studium der Geschichte mit dem Abschluss Bachelor und als Nebenfach sind Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen, die durch 3 Jahre Schulunterricht in der ersten modernen Fremdsprache und 2 Jahre Schulunterricht in der zweiten modernen Fremdsprache nachgewiesen werden müssen, des Unterrichtsfaches Geschichte im Lehramt an Gymnasien sind Kenntnisse in einer modernen Fremdsprache, die durch 5 Jahre Schulunterricht der modernen Fremdsprache nachzuweisen sind. Als Belege dienen Zeugnisse einer Allgemeinbildenden Schule oder ein vergleichbarer Nachweis über entsprechende Sprachkenntnisse. Kann ein solcher Nachweis zur Immatrikulation nicht erbracht werden, können noch bis spätestens zur Rückmeldung in das dritte Fachsemester gleichwertige Kenntnisse durch Bescheinigung einer staatlichen oder universitären Prüfung nachgewiesen werden. Alternativ kann bei vorhandenen Sprachkenntnissen eine Klausur (Übersetzung aus der Fremdsprache) geschrieben werden. Daneben bietet das Historische Seminar in Verbindung mit der Volkshochschule zu dem erforderlichen Kenntnisstand führende Kurse an (siehe Seite 7). Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Historischen Seminar der Universität Hamburg Von-Melle-Park 6, 20146 Hamburg http://www1.geschichte.uni-hamburg.de/studium/studiengaenge.html 6 Griechischkenntnisse als Zugangsvoraussetzung Voraussetzung für das Studium des Unterrichtsfaches Griechisch im Lehramt an Gymnasien sind Kenntnisse des Alt-Griechischen im Umfang der Universitätsgriechischkurse I+II (Grammatik und Lexik des AltGriechischen bis zur Lektürefähigkeit). Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis: Graecum) oder einer Bescheinigung der Behörde für Schule und Berufsbildung (Graecum) oder einer Bescheinigung der Fakultät für Geisteswissenschaften bzw. einer von dieser als gleichwertig anerkannten Bescheinigung. Diese Erfordernisse müssen bis zum Ende des ersten Studienjahres (spätestens bei der Rückmeldung in das 3. Fachsemester) nachgewiesen werden. Sprachanforderungen für das Unterrichtsfach Alevitische Religion im Lehramt der Primarstufe und Sekundarstufe I Für das Unterrichtsfach Alevitische Religion im Lehramt der Primarstufe und Sekundarstufe I bestehen folgende besonderen Zugangsvoraussetzungen: Nachweis von Kenntnissen in der türkischen Sprache im Umfang von 110 Sprachunterrichtstunden oder durch einen gleichwertigen Nachweis. Diese Erfordernisse müssen Sie spätestens bei der Rückmeldung in das vierte Fachsemester nachweisen. Der Sprachnachweis kann bei Bewerbern bzw. Bewerberinnen entfallen, die Muttersprachler bzw. Muttersprachlerinnen sind oder die ihre Hochschulzugangsberechtigung in der Türkei erworben haben. Bei Nachfragen zu den Sprachnachweisen wenden Sie sich bitte an: Frau JuniorProf. Handan Aksünger Akademie der Weltreligionen der Universität Hamburg Alsterterrasse 1, Raum 607, 20354 Hamburg Tel.: +49 40 42838 2796 E-Mail: handan.aksuenger@uni-hamburg.de Sprachanforderungen für das Unterrichtsfach Islamische Religion im Lehramt der Primarstufe und Sekundarstufe I Für das Unterrichtsfach Islamische Religion im Lehramt der Primarstufe und Sekundarstufe I bestehen folgende besonderen Zugangsvoraussetzungen: Nachweis von Kenntnissen in Koranarabisch im Umfang von mindestens 110 Sprachunterrichtstunden oder durch einen gleichwertigen Nachweis. Diese Erfordernisse müssen Sie spätestens bei der Rückmeldung in das vierte Fachsemester nachweisen. Bei Nachfragen zu den Sprachnachweisen wenden Sie sich bitte an: Frau Prof. Katajun Amirpur Akademie der Weltreligionen der Universität Hamburg Alsterterrasse 1, Raum 608, 20354 Hamburg Tel.: +49 40 42838 3532 E-Mail: Katajun.Amirpur@uni-hamburg.de Sprachanforderungen für das Studium „Klassische Archäologie“ Für das Fach Klassische Archäologie im Hauptfach sind Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums oder Kenntnisse des Altgriechischen spätestens vor der Anmeldung zur Bachelorarbeit nachzuweisen. Werden die Lateinkenntnisse oder die Altgriechischkenntnisse nicht im Schulzeugnis nachgewiesen, können alternativ entsprechende Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an einem Grammatikkurs und einem Lektürekurs eingereicht werden. 7 Weitere Sprachanforderungen! In einigen Studiengängen sind Fremdsprachenkenntnisse erforderlich, die aber nicht zur Immatrikulation nachgewiesen werden müssen. Zu welchem Zeitpunkt sie gefordert werden, entnehmen Sie bitte den Studienordnungen, Studienplänen oder Fachspezifischen Bestimmungen. Über weitere Anforderungen in den klassischen Sprachen, die erst im Laufe des Studiums nachzuweisen sind, informiert das Merkblatt “Hinweise zu den Latein-Griechisch-Hebräisch-Anforderungen in grundständigen Studiengängen der Universität Hamburg“. Vorbereitung für die Sprachzertifikate und allgemeine Sprachkurse Die Hamburger Volkshochschule bietet in Kooperation mit der Universität Hamburg Vorbereitungskurse für die oben aufgeführten Sprachzertifikate DELF und DELE sowie Sprachkurse für viele europäische Fremdsprachen und Latein an. Nähere Informationen auch zu den Sprachzertifikaten finden Sie unter: www.sprachkurse-hochschule.de. Alle Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die am Fachbereich Sporteignungsprüfung für die Bewegungswissenschaft studieren möchten, müssen ihre Eignung durch Studiengänge des Fachbereichs eine Sporteignungsprüfung nachweisen. Dies gilt sowohl für das Bewegungswissenschaft erforderlich Unterrichtsfach Sport in einem Lehramtsstudiengang wie auch für den Bachelorstudiengang Bewegungswissenschaft im Haupt- und Nebenfach. Die Sporteignungsprüfung ist zur Immatrikulation nachzuweisen: http://www.uni-hamburg.de/sportpruefung Self Assessment für Lehramtsstudiengänge ist Bestandteil des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens Studieninteressierte für die verschiedenen Lehramtsstudiengänge sind nicht immer sicher, ob die Studieninhalte ihren Vorstellungen entsprechen und ob sie die erforderlichen Fähigkeiten für ein erfolgreiches Studium und den späteren Berufsalltag mitbringen. Das Self Assessment CCT (Career Counselling for Teachers) unterstützt Sie bei Ihrer Entscheidung für ein Lehramtsstudium. Sie können so mehr Klarheit über Ihr Berufsziel als angehende Lehrerin bzw. angehender Lehrer gewinnen. Die Teilnahme an diesem Self Assessment ist Bestandteil des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens. Gehen Sie dazu auf der Webseite www.cct-germany.de auf "Geführte Touren" in der oberen Menüleiste und bearbeiten Sie "Tour 1" vollständig. Dazu geben Sie bitte neben einem selbst gewählten Code als Gruppenbezeichnung "Uni HH" ein. Danach drucken Sie den Nachweis über die Absolvierung der Tour aus, tragen Ihren Namen ein und fügen den Ausdruck nach der Zulassung Ihrem Antrag auf Immatrikulation bei. Das Self Assessment erfolgt vollständig anonym und das Ergebnis hat keinen Einfluss auf die Auswahlentscheidung bei der Vergabe der Studienplätze. Self Assessment für Molecular Life Sciences Weitere Belege in Sonderfällen Die Teilnahme am Self-Assessment ist auch Bestandteil des Bewerbungsund Zulassungsverfahrens für den Bachelor Studiengang Molecular Life Sciences. Die Teilnahme ist kostenlos und im Falle einer Zulassung zur Einschreibung nachzuweisen. Das Ergebnis des Self Assessments hat keinen Einfluss auf die Auswahlentscheidung bei der Vergabe der Studienplätze an der Universität Hamburg. Das Self Assessment sowie die Rückmeldung im Forschungsfragebogen erfolgen vollständig anonym. Den Zugriff zum Self-Assessment finden Sie unter: http://webapp6.rrz.uni-hamburg.de/elb-min/self-assessment/MLS.htm Hinweise zu weiteren Belegen, die in Sonderfällen der Bewerbung bzw. dem Antrag auf Immatrikulation beizufügen sind, finden Sie in den jeweiligen Bewerbungsinformationen.