Informationen zum Besonderen Hochschulzugang für Berufstätige
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Informationen zum Besonderen Hochschulzugang für Berufstätige
Referat 31 - Handreichung Nr. 14: Informationen zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Stand: Januar 2017 Diese Handreichung richtet sich in erster Linie an Studieninteressierte, die sich über den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung informieren möchten. Darüber hinaus soll sie auch Lehrenden und Prüfenden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Studienmanagement aktuelle Kenntnisse über diesen Hochschulzugang an der Universität Hamburg vermitteln. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Universität Hamburg Abteilung 3 – Studium und Lehre Referat 31 – Qualität und Recht Alsterterrasse 1 20354 Hamburg Telefon: 040-42838 – 4487 E-Mail: info.eingangspruefung@verw.uni-hamburg.de https://www.uni-hamburg.de/38 Diese Handreichung gliedert sich in sieben Teile: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7 Studieren ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung an der UHH ............................. 2 Beratungsangebote ............................................................................................................................... 3 Das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für die Eingangsprüfung ................................... 5 Die Eingangsprüfung an der UHH ..................................................................................................... 7 Die Bewerbung für einen Studienplatz .......................................................................................... 13 Studiengänge an der UHH und besondere Zugangsvoraussetzungen ….. ............................. 14 Ansprechpersonen für die Studienfachberatung nach § 38 HmbHG ..................................... 15 Referat 31 Handreichung Nr. 14 – Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische HZB Stand: 01/2017 1. Studieren ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung an der UHH Für die Aufnahme eines Studiums an einer deutschen Universität ist eine entsprechende Hochschulzugangsberechtigung (HZB) erforderlich. In der Regel ist dies das Abitur. Die Fachhochschulreife ist an der Universität Hamburg nur für den gemeinsam mit der Hochschule für Angewandte Wissenschaften angebotenen Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen und den Bachelorstudiengang Sozialökonomie ausreichend, wobei Sie für den Studiengang Sozialökonomie zuvor noch eine Aufnahmeprüfung absolvieren müssen. Im Folgenden finden Sie alle Informationen, wie Sie sich ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung aber mit beruflicher Qualifikation an der Universität Hamburg (UHH) für das Studium eines grundständigen Studiengangs (Bachelor- und Staatsexamensstudiengang, Theologische Prüfung/Diplom) bewerben können. 1.1 Studieren mit Meisterprüfung oder gleichwertiger Fortbildungsprüfung Haben Sie eine Fortbildungsprüfung als Meister/in, Fachwirt/in oder eine gleichgestellte berufliche Fortbildung erfolgreich abgeschlossen, verfügen Sie gemäß § 37 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) bereits über eine Hochschulzugangsberechtigung für alle grundständigen Studiengänge (d.h. Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge, Theologische Prüfung/Diplom). Welche Fortbildungsprüfungen als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt sind und was Sie bei der Bewerbung für einen Studienplatz beachten müssen, erfahren Sie hier: www.unihamburg.de/meister 1.2 Studieren mit Hochschuleingangsprüfung Sie können sich auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung oder einer Qualifikation gemäß § 37 HmbHG unter bestimmten Voraussetzungen für ein Studium an der UHH bewerben. Hierfür ist neben Ihrer beruflichen Qualifikation eine bestandene Eingangsprüfung erforderlich. Sie können die Eingangsprüfung für alle grundständigen Studiengänge der UHH ablegen. Dabei wird kein inhaltlicher Zusammenhang zwischen dem gewählten Studiengang und Ihrer Berufstätigkeit vorausgesetzt. Durch die bestandene Eingangsprüfung erwerben Sie eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung. Diese berechtigt Sie zum Studium des Studiengangs, für den Sie die Eingangsprüfung absolviert haben. Eine Beschreibung der einzelnen Studiengänge finden Sie im Studienführer der UHH: www.unihamburg.de/studienfuehrer 1.2.1 Sonderfall Bachelorstudiengang Sozialökonomie B.A. Bitte beachten Sie, dass der Fachbereich Sozialökonomie für seinen Bachelorstudiengang einen eigenen Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte mit gesondertem Bewerbungsverfahren und abweichenden Bewerbungsfristen durchführt. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.wiso.uni-hamburg.de/fachbereich-sozoek/studium/ohne-abitur.html Seite 2 von 18 Referat 31 Handreichung Nr. 14 – Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische HZB Stand: 01/2017 2. Beratungsangebote Ein Studium bietet Ihnen einerseits die Möglichkeit neue Perspektiven zu entwickeln, andererseits kann dieser Schritt auch erhebliche Herausforderungen mit sich bringen. Besonders in Bezug auf Ihre aktuelle Berufstätigkeit wird ein Studium in der Regel zu grundlegenden Veränderungen führen. Ihre Entscheidung verlangt daher eine realistische Beurteilung der eigenen Leistungsfähigkeit und zeitlichen Verfügbarkeit sowie eine gründliche Abwägung aller Risiken. Gerne unterstützen wir Sie bei der Entscheidungsfindung mit unseren umfangreichen Beratungsangeboten. 2.1 Gruppenberatung für Studieninteressierte ohne schulische HZB Die Zentrale Studienberatung der UHH bietet speziell für studieninteressierte beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung eine Gruppenberatung zur Studienorientierung an. Im Rahmen der Gruppenberatung erhalten Sie Informationen zu den angebotenen Studiengängen, zur Studienorientierung, über die Vorbereitungsmöglichkeiten zur Eingangsprüfung, zur Studienplatzbewerbung sowie zur Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie. Wir empfehlen Ihnen dringend dieses Angebot wahrzunehmen. Die Teilnahme erfordert eine Anmeldung. Für beruflich Qualifizierte, die sich mit einem Fortbildungszeugnis gemäß § 37 HmbHG bewerben möchten, gibt es die Möglichkeit, an einer Einzelberatung teilzunehmen. Neben den bereits genannten Themen können innerhalb der Einzelberatung auch individuelle Fragen zu den erforderlichen Zeitressourcen, zur Einschätzung der eigenen Fähigkeiten und zu den Erwartungen an das Studium und deren Realisierungschancen gestellt werden. Bei Fragen zu den genannten Beratungsangeboten wenden Sie sich gerne an die Zentrale Studienberatung der UHH. 2.2 Beratung zu Organisation und Ablauf der Eingangsprüfung Sofern Sie Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen, der Bewerbung oder dem Ablauf der Eingangsprüfung nach § 38 HmbHG haben, wenden Sie sich bitte an: Universität Hamburg Abteilung 3 – Studium und Lehre Referat 31 – Qualität und Recht Alsterterrasse 1 20354 Hamburg Telefon: 040-42838-4487 E-Mail: info.eingangspruefung@verw.uni-hamburg.de Bei Bedarf können Beratungstermine per E-Mail vereinbart werden. Ein Beratungstermin setzt voraus, dass Sie die Informationen in diesem Dokument aufmerksam gelesen haben und Ihre offene Fragen in der E-Mail spezifizieren. Seite 3 von 18 Referat 31 Handreichung Nr. 14 – Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische HZB Stand: 01/2017 2.3 Studienfachberatung nach § 38 HmbHG Bei der obligatorischen Studienfachberatung handelt es sich um eine formale Zulassungsvoraussetzung für die Eingangsprüfung. Sie können dementsprechend nicht zur Eingangsprüfung zugelassen werden, ohne daran teilgenommen zu haben. Die Studienfachberatung wird an den jeweiligen Fakultäten bzw. Fachbereichen durch die zuständigen Professorinnen und Professoren oder Dozentinnen und Dozenten durchgeführt. Hierfür vereinbaren Sie selbstständig einen Termin mit der Studienfachberaterin oder dem Studienfachberater, bei Fragen hilft Ihnen das zuständige Studienbüro weiter. Wir möchten Ihnen dringend empfehlen sich möglichst frühzeitig – idealerweise noch vor Beginn der Bewerbungsfrist – um einen Termin für die Studienfachberatung zu bemühen. Wenn Sie sich erst im Februar um einen Termin bemühen, ist das erfahrungsgemäß zu spät. Ihre Teilnahme an der Studienfachberatung muss durch eine schriftliche Bestätigung im Rahmen der Bewerbung für die Eingangsprüfung nachgewiesen werden. Eine Übersicht zu den jeweils zuständigen Ansprechpersonen und den Kontaktdaten finden Sie am Ende des Dokuments. 2.4 Gasthörer Bitte berücksichtigen Sie, dass an der UHH derzeit kein Probestudium angeboten wird. Eine Einschreibung als Gasthörerin bzw. Gasthörer kann Ihnen jedoch eine gute Alternative bieten, den Lehrbetrieb einer Universität kennenzulernen. Die Teilnahme an Prüfungen ist in diesem Fall allerdings nicht möglich. Weitere Informationen finden Sie unter www.uni-hamburg.de/gasthoerer Seite 4 von 18 Referat 31 Handreichung Nr. 14 – Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische HZB Stand: 01/2017 3. Das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für die Eingangsprüfung 3.1 Zulassungsvoraussetzungen Um zu der Eingangsprüfung für den Studiengang Ihrer Wahl zugelassen werden zu können, müssen Sie grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen: eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine sich daran anschließende mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit. Die Berufstätigkeit muss mit Ende der Bewerbungsfrist für die Eingangsprüfung vollständig nachgewiesen sein. Bitte beachten Sie, dass Teilzeittätigkeiten nur in ihrem jeweiligen Umfang anerkannt werden können. Sollten Sie beispielsweise drei Jahre mit der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (50 %) gearbeitet haben, werden eineinhalb Jahre als Berufstätigkeit angerechnet. Praktika und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse können nicht berücksichtigt werden. Eine zweite Berufsausbildung wird ebenfalls nicht als Berufstätigkeit anerkannt. Zeiten der Kindererziehung, Pflegetätigkeit, Freiwilligendienste (z.B. FÖJ/FSJ) sowie Wehrund Zivildienst können im Umfang von bis zu zwei Jahren auf die Berufstätigkeit angerechnet werden. Diese Zeiten müssen jedoch nach der Berufsausbildung liegen und durch entsprechende Nachweise belegt werden. Zum Nachweis von Kindererziehungszeiten ist eine amtlich beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde sowie eine Meldebescheinigung des Kindes vorzulegen. In begründeten Ausnahmefällen genügt auch eine zweijährige Berufstätigkeit. Die Ausnahmen beziehen sich nur auf Stipendiaten, die bereits an einem Aufstiegsprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder ähnlichen Förderprogrammen teilgenommen haben, in denen besonders erfolgreiche oder talentierte Berufstätige finanziell gefördert werden. Sofern Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen oder die erforderlichen Nachweise nicht erbringen, wird Ihr Antrag auf Zulassung zur Eingangsprüfung abgelehnt. Bitte beachten Sie, dass für den Studiengang Sozialökonomie abweichende Regelungen zur Aufnahmeprüfung sowie gesonderte Bewerbungsfristen und Bedingungen gelten. 3.2 Online-Antrag für die Zulassung zur Eingangsprüfung Für eine Zulassung zur Eingangsprüfung müssen Sie einen frist- und formgerechten OnlineAntrag stellen. Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich das Antragsformular für die Zulassung zur Eingangsprüfung, das Ihnen online während der Antragsfrist vom 1. Februar bis 1. März jeden Jahres zur Verfügung steht. 3.2.1 Angaben und Nachweise Für den Online-Antrag füllen Sie bitte alle Felder des Formulars vollständig aus. Laden Sie dabei auch die folgenden Nachweise in die dafür vorgesehenen Felder hoch: Kopie der Urkunde über die abgeschlossene Berufsausbildung (ein Abschlusszeugnis der Berufsschule genügt nicht). Eine amtlich beglaubigte Kopie der Urkunde ist zusätzlich bei der mündlichen Prüfung vorzulegen. Seite 5 von 18 Referat 31 Handreichung Nr. 14 – Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische HZB Stand: 01/2017 Kopien der Arbeitszeugnisse oder anderer Dokumente, die die Zeiten der Berufstätigkeit nachweisen; andere Dokumente können z. B. Lohnabrechnungen, Einkommensteuerbescheinigungen oder Meldungen zur Sozialversicherung sein. Wichtig ist, dass aus den Dokumenten ersichtlich ist, wann das Beschäftigungsverhältnis begann und wie lange es dauerte. Bei andauernden Beschäftigungsverhältnissen ist ein aktueller Beschäftigungsnachweis beizufügen. Bitte beachten Sie, dass der mindestens dreijährige Umfang der Berufstätigkeit bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 1. März vollständig erbracht und nachgewiesen sein muss. Eine amtlich beglaubigte Kopie der Arbeitszeugnisse oder der anderen Dokumente ist bei der mündlichen Prüfung vorzulegen. tabellarischer Lebenslauf Nachweis über die Teilnahme an einer Studienfachberatung Überweisungsbeleg der Teilnahmegebühr (siehe unten unter „Kosten“) schriftlicher Bericht mit Darstellung Ihres beruflichen Werdegangs und der Motivation Achtung: Hierbei handelt es sich bereits um eine Prüfungsleistung, weitere Informationen dazu siehe unten unter „Prüfungsleistungen“. Zeugnisse von allgemeinbildenden Schulen oder Fotografien von Ihnen sind nicht erforderlich. Bitte beachten Sie, dass für die beantragte Zulassung zur Eingangsprüfung nur ein Studiengang gewählt werden kann. Mehrfache Anträge zum selben Termin sind nicht zulässig. 3.3 Bewerbungsfrist Die Eingangsprüfung findet einmal jährlich statt. Die Bewerbungsfrist beginnt am 1. Februar und endet am 1. März jeden Jahres. 3.4 Kosten Die Eingangsprüfung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 204,50 Euro. Bitte überweisen Sie den Betrag unter Angabe des Verwendungszwecks auf das nachfolgend genannte Konto der Universität Hamburg: IBAN: DE68 2000 0000 0020 1015 31 BIC: MARKDEF1200 Verwendungszweck (bitte unbedingt angeben!): Vor- und Zuname, § 38 HmbHG Wenn Sie aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, an der Eingangsprüfung nicht teilnehmen können und dies entsprechend belegen (bei Krankheit durch ein qualifiziertes ärztliches Attest) erhalten Sie drei Viertel der Gebühr zurückerstattet. Bei erneuter Meldung zu einer späteren Prüfung wird die bereits entrichtete Gebühr angerechnet. Sollten Sie nicht zur Prüfung zugelassen werden, wird die Gebühr in vollem Umfang zurückerstattet. 3.5 Support Bei Fragen oder technischen Problemen in Bezug auf den Online-Antrag wenden Sie sich bitte umgehend an: Universität Hamburg, Referat 31 – Qualität und Recht, Alsterterrasse 1, 20354 Hamburg, Telefon: 040-42838-4487, E-Mail: info.eingangspruefung@verw.uni-hamburg.de Seite 6 von 18 Referat 31 Handreichung Nr. 14 – Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische HZB Stand: 01/2017 4. Die Eingangsprüfung an der Universität Hamburg 4.1 Ziel der Eingangsprüfung Mit Hilfe der Eingangsprüfung soll Ihre Studierfähigkeit festgestellt werden. Diese wird anhand der nachfolgend genannten Kriterien beurteilt: Denk- und Urteilsfähigkeit, Verständnis für wissenschaftliche Fragestellungen sowie für Strukturen und Zusammenhänge, die Fähigkeit, Gedanken mündlich und schriftlich in verständlicher Weise darzulegen sowie die für ein erfolgreiches Studium erforderliche Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Die Bewertung durch die Prüferinnen und Prüfer orientiert sich an dem erwarteten Leistungsstand von Abiturientinnen und Abiturienten. 4.2 Prüfungsleistungen Die Eingangsprüfung setzt sich aus insgesamt vier Prüfungsleistungen zusammen, die im Rahmen des Bewerbungs- und Prüfungsverfahrens in der nachfolgend dargestellten Reihenfolge zu erbringen sind: Schriftlicher Bericht (mit dem Online-Antrag einzureichen) Erste Klausur (berufsbezogen oder studiengangspezifisch) Zweite Klausur (Thema aus dem öffentlichen Leben) Mündliche Prüfung Die Teilnahme an der mündlichen Prüfung setzt voraus, dass der Bericht und beide Klausuren bestanden wurden. 4.2.1 Schriftlicher Bericht Der schriftliche Bericht ist vor der Antragstellung anzufertigen und zusammen mit den anderen Unterlagen über das Online-Antragsformular einzureichen. Nutzen Sie hierfür bitte die gekennzeichneten Upload-Felder im Antragsformular. Der Bericht soll eine Darstellung Ihres beruflichen Werdegangs und Ihrer beruflichen Erfahrungen sowie eine nachvollziehbare Begründung für die Wahl des angestrebten Studiengangs beSeite 7 von 18 Referat 31 Handreichung Nr. 14 – Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische HZB Stand: 01/2017 inhalten. Hierbei sind besondere Aspekte zu nennen, die Ihre Motivation für die Wahl des angestrebten Studiengangs darlegen. Der Bericht sollte zwischen drei bis fünf Seiten umfassen. 4.2.2 Erste Klausur Die Klausuren finden in der Regel im April statt. In der ersten Klausur werden Ihnen zwei Themen zur Auswahl gestellt, zwischen denen Sie frei wählen können. Es muss ein Thema von Ihnen bearbeitet werden. Für die Bearbeitung stehen Ihnen drei Zeitstunden zur Verfügung. Die zur Auswahl gestellten Themen weisen entweder einen Bezug zum Berufsleben oder zum angestrebten Studiengang auf. Sie können wählen, ob das Thema Ihrer ersten Klausur studiengangs- oder berufsbezogen sein soll. Dafür geben Sie die Kategorie Ihrer Wahl im OnlineAntrag auf Zulassung für die Eingangsprüfung an. Diese gilt dann verbindlich für die beantragte Eingangsprüfung und kann nachträglich nicht mehr geändert werden. 4.2.2.1 Berufsbezogenes Prüfungsthema Bei einem berufsbezogenen Prüfungsthema werden Fragen aus Ihrem Ausbildungsberuf, der beruflichen Tätigkeit oder allgemein zum Berufsleben gestellt. Dabei ist es durchaus möglich, dass ein Bezug zwischen Ihrer Ausbildung bzw. Ihrer Berufstätigkeit und dem gewünschten Studiengang hergestellt wird. Beispiele für Klausurthemen mit Berufsbezug: Konkurrenz am Arbeitsplatz. Erörtern Sie positive und negative Aspekte! Welche Möglichkeiten der Rationalisierungsmaßnahmen sehen Sie in Ihrem Berufsfeld, ohne Mitarbeiter entlassen oder ihr Einkommen verringern zu müssen? Beschreiben Sie, welche Notwendigkeit und welchen Wert Fortbildung in Ihrem bisherigen Beruf hat! Welche wesentlichen Veränderungen haben in den vergangenen Jahren in Ihrem Berufsfeld stattgefunden und in welche Richtung wird Ihrer Meinung nach die künftige Entwicklung gehen? Welche Möglichkeiten zur Förderung des Betriebsklimas können Sie sich in Ihrem Berufsfeld vorstellen? 4.2.2.2 Fach- bzw. studiengangbezogenes Prüfungsthema Bei einem fach- bzw. studiengangbezogenen Prüfungsthema werden Fragen zu Studieninhalten und Themengebieten des jeweiligen Studiengangs gestellt. Diese Prüfungsform bietet sich insbesondere dann an, wenn Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit oder persönlicher Interessen bereits über Fachwissen verfügen oder Sie sich dieses bis zur Prüfung aneignen möchten. Lassen Sie sich im Rahmen der obligatorischen Studienfachberatung gerne zum studiengangbezogenen Prüfungsthema und einer erfolgreichen Prüfungsvorbereitung informieren. Seite 8 von 18 Referat 31 Handreichung Nr. 14 – Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische HZB Stand: 01/2017 Beispiele für Klausurthemen mit Studiengangbezug: Studiengang Beispielfrage Gebärdensprachen Erörtern Sie die Bedeutung der deutschen Gebärdensprache für die Integration Gehörloser! Gebärdensprachdolmetschen Zeigen Sie Möglichkeiten und Grenzen des Gebärdensprachdolmetschens auf! Philosophie Sollen sich Philosophinnen und Philosophen zu aktuellen gesellschaftlichen Problemen wie Gentechnologie, Sterbehilfe etc. äußern, und warum (nicht)? Ethnologie Bitte diskutieren Sie folgende These: „Mit zunehmender Verwestlichung („Modernisierung“) der Dritten Welt wird die Ethnologie in kurzer Zeit ihr empirisches Forschungsfeld verloren haben.“ Psychologie Viele Menschen haben Suchtprobleme. Greifen Sie beispielhaft eine Sucht heraus und stellen Sie die Problemlage dar! Informatik Erörtern Sie die Anforderungen an Programmiersprachen verschiedener Arten für den Einsatz in wirtschaftlichen und industrielltechnischen Anwendungen! Erziehungs- und Sozialwissenschaften Erörtern Sie den Slogan „Keine Macht den Drogen!“ Betriebswirtschaftslehre Globalisierung und Lokalisierung im internationalen Management. Erörtern Sie die jeweiligen Voraussetzungen sowie Vor- und Nachteile von Globalisierungs- und Lokalisierungsstrategien internationaler Unternehmen! Politologie Analysieren Sie Ursachen und Konsequenzen der Migration nach Deutschland. Welche Modelle der politischen Bewältigung gibt es, welche favorisieren Sie? Rechtswissenschaft Für Rechtsanwälte gilt das Verbot der Werbung für die eigene Praxis. Ist diese Regelung noch zeitgemäß oder sollte sie abgeschafft werden? Biologie Erörtern Sie die Bedeutung des tropischen Regenwaldes für die Umwelt und Möglichkeiten seiner Erhaltung! Seite 9 von 18 Referat 31 Handreichung Nr. 14 – Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische HZB Stand: 01/2017 4.2.3 Zweite Klausur In der zweiten Klausur erhalten Sie eine Prüfungsfrage zu einem Thema des öffentlichen Lebens; z.B. aus Politik, Kultur, Wirtschaft, Technik oder Umwelt. Für die Bearbeitung stehen Ihnen ebenfalls drei Zeitstunden zur Verfügung. Beispiele für Klausurthemen aus dem öffentlichen Leben: Gewalt gegen Gewalt. Zum Für und Wider von Truppeneinsätzen zur Friedenssicherung. Rechtfertigt die Wahrung der Menschenrechte einen Krieg? Die Frage einer unmittelbaren Bürgerbeteiligung an politischen Entscheidungen durch Volksbefragung wird immer wieder kontrovers diskutiert. Worin bestehen Ihrer Meinung nach die Vorteile und die Nachteile einer verstärkten politischen Einflussnahme? In vielen Ländern der westlichen Welt sind Studiengebühren üblich. Was halten Sie angesichts der Finanzlage hierzulande davon? Fremdenfeindlichkeit in der Bundesrepublik – Beschreibung des Problems, Perspektiven der Lösung. 4.2.4 Mündliche Prüfung Die mündlichen Prüfungen finden in der Regel im Juni statt. Die Teilnahme an der mündlichen Prüfung setzt voraus, dass Sie den Bericht und beide Klausuren bestanden haben. Die mündliche Prüfung dauert ca. 30 Minuten. Es handelt sich hierbei weniger um eine Wissensabfrage, sondern mehr um ein Prüfungsgespräch. Dieses soll Aufschluss darüber geben, ob Sie nach Ihrer persönlichen Reife sowie Denk- und Urteilsfähigkeit geeignet erscheinen, das angestrebte Studium aufzunehmen. Der Inhalt des Prüfungsgesprächs ergibt sich hauptsächlich aus den Inhalten Ihres schriftlichen Berichts und ggf. aus den Klausuren. Darüber hinaus sind unter Berücksichtigung des beruflichen Werdegangs folgende Gesprächsgegenstände üblich: Inhalte/Aufbau des Studienganges mit dem gewählten Studium möglicherweise verbundene Probleme berufliche Zielvorstellungen Nachfragen zu den schriftlichen Klausuren Sofern Sie alle vier Prüfungsleistungen bestanden haben, erhalten Sie am Ende der mündlichen Prüfung das Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an der Eingangsprüfung gemäß § 38 HmbHG ausgehändigt, das zeitlich unbegrenzt gültig ist. 4.3 Prüfungsvorbereitungen Sofern Sie für die erste Klausur das berufsbezogene Prüfungsthema wählen, können keine verbindlichen Literaturempfehlungen o. ä. ausgesprochen werden, da in dem Fall keine Wissensabfrage erfolgt. Die Prüfung zielt vielmehr auf eine Erörterung des ausgewählten Themas ab. Sie sollten daher mit dieser Textform vertraut sein. Wenn Sie sich für das studiengangbezogene Prüfungsthema entscheiden, empfiehlt es sich, bei der Studienfachberatung nachzufragen, ob Sie sich in Vorbereitung auf die Prüfung mit bestimmter Fachliteratur auseinandersetzen sollten. Seite 10 von 18 Referat 31 Handreichung Nr. 14 – Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische HZB Stand: 01/2017 Da Sie in der zweiten Klausur ein Prüfungsthema aus dem Bereich des öffentlichen Lebens erhalten werden, sollten Sie sich rechtzeitig mit anspruchsvollen Zeitungen, Zeitschriften, relevanten Internetseiten und anderen Medien beschäftigen. Sie sollten sich besonders ausgiebig informieren, wenn aktuelle Themen einen Bezug zum gewünschten Studiengang haben. Da im Rahmen der mündlichen Prüfung auch die Themen der Klausurfragen noch einmal aufgegriffen werden können, sollten Sie auch diese weiterhin im Blick behalten. Falls Sie es nicht mehr gewohnt sein sollten, längere Texte (mit der Hand) zu schreiben und diese zu strukturieren oder drei Stunden an einer Fragestellung zu arbeiten, sollten Sie dies im Zuge Ihrer Prüfungsvorbereitung üben. Darüber hinaus sollten Sie sich bewusst machen, dass Ihr sprachlicher Ausdruck, eine korrekte Grammatik und Rechtschreibung ebenfalls in die Bewertung Ihrer Prüfungsleistung einfließt. Zudem empfiehlt es sich vor der mündlichen Prüfung, einen Blick in die prüfungsrechtlichen Regelungen (das sind an der UHH die jeweilige Prüfungsordnung und die Fachspezifischen Bestimmungen für den Studiengang Ihrer Wahl) zu werfen. Vor allem den Fachspezifischen Bestimmungen können Sie Informationen zum Studienziel, zum Aufbau und den Inhalten des Studiums entnehmen. Häufig werden die Fachspezifischen Bestimmungen noch durch so genannte Modulhandbücher ergänzt. In den Modulhandbüchern werden alle Module eines Studiengangs ausführlich beschrieben. Sie können sie so ein gutes Bild über Inhalte und Anforderungen machen. Mit Fragen zum Modulhandbuch oder weiteren Informationen zum Studiengang wenden Sie sich bitte direkt an das für Ihren Studiengang zuständige Studienbüro. Bitte beachten Sie, dass die bestandene Eingangsprüfung nicht mit einer Zusage für einen Studienplatz gleichzusetzen ist. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Die Bewerbung für einen Studienplatz“. 4.4 Wiederholung der Prüfung Eine nicht bestandene Eingangsprüfung kann einmal wiederholt werden. Dabei sind alle Teilprüfungsleistungen zu wiederholen. Bei einer Wiederholung ist es möglich, die Eingangsprüfung für einen anderen Studiengang zu beantragen. 4.5 Besondere Rahmenbedingungen für Bewerberinnen und Bewerber mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen Sollten Sie aufgrund einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung besondere Rahmenbedingungen für die Durchführung der Prüfung benötigen (z. B. spezielle Räumlichkeiten wegen eines Rollstuhls), geben Sie dies bei der Antragstellung an und laden Sie entsprechende qualifizierte Atteste mit hoch. Bitte geben Sie hierfür in der entsprechenden Rubrik des Online-Antrags für die Zulassung zur Eingangsprüfung an, dass Sie besondere Rahmenbedingungen benötigen und durch welche Hilfestellung Ihnen die Teilnahme an der Prüfung möglich wäre. Sonstige Bestimmungen, wie z. B. zur Bewertung und Wiederholbarkeit der Prüfung, zu Besonderheiten bei der Prüfung u. a., bleiben hiervon unberührt und können der Prüfungsordnung für die Eingangsprüfung gemäß § 38 HmbHG entnommen werden: https://www.unihamburg.de/campuscenter/bewerbung/hochschulzugang-berufstaetige.html Seite 11 von 18 Referat 31 Handreichung Nr. 14 – Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische HZB Stand: 01/2017 Weitere Informationen und Beratung zum Studium mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen erhalten Sie im Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten: www.uni-hamburg.de/bdb 4.6 Wichtige Termine zur Eingangsprüfung Vor Beginn der Bewerbungsfrist Teilnahme an der Gruppenberatung für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung (dringend empfohlen!) Teilnahme an der obligatorischen Studienfachberatung mit den zuständigen Fachberaterinnen oder Fachberatern in der Fakultät (Kontakte siehe am Ende des Dokuments). Hierbei handelt es sich um eine Zulassungsvoraussetzung. Antragstellung für die Zulassung zur Eingangsprüfung gemäß § 38 HmbHG an der UHH Februar Online-Antrag in der Frist vom 1. Februar bis zum 1. März stellen Ende März Erhalt der Einladungsschreiben zu den Klausuren Mitte April Termine für die Klausuren (die erste und zweite Klausur werden an zwei aufeinander folgenden Tagen geschrieben) Ende Mai bis Anfang Juni Erhalt der Einladungsschreiben für die mündliche Prüfung bzw. im Falle des Nichtbestehens Erhalt des Bescheids Mündliche Prüfung Gegen Vorlage der beglaubigten Nachweise über Ihre Berufsausbildung und Berufserfahrung und nach Bestehen der mündlichen Prüfung erhalten Sie Ihr Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an der Eingangsprüfung gemäß § 38 HmbHG sofort ausgehändigt Juni Bewerbung für einen Studienplatz an der UHH nach bestandener Eingangsprüfung gemäß § 38 HmbHG Juni bis Mitte Juli 1. Juni bis 15. Juli Bewerbungsfrist für einen Studienplatz Informationen zum Bewerbungsverfahren für einen Studienplatz finden Sie hier: www.unihamburg.de/bewerbung Ab August Ergebnisse des Zulassungsverfahrens Oktober Nach Zulassung und Immatrikulation Beginn des Studiums Seite 12 von 18 Referat 31 Handreichung Nr. 14 – Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische HZB Stand: 01/2017 5. Die Bewerbung für einen Studienplatz Nach bestandener Eingangsprüfung können Sie sich an der Universität Hamburg für einen Studienplatz in dem Studiengang bewerben, für den Sie sich in Ihrem Antrag auf Zulassung zur Eingangsprüfung entschieden haben. Das Zeugnis der Eingangsprüfung ist zeitlich unbegrenzt gültig. Da die Eingangsprüfung im Juni stattfindet, ist Ihnen eine erstmalige Studienplatzbewerbung zum anschließenden Wintersemester möglich. Die Bewerbungsfristen für einen Studienplatz sind zum Wintersemester: 01.06. bis 15.07. eines Jahres zum Sommersemester 01.12. bis 15.01. eines Jahres. Alle nötigen Informationen können Sie den Bewerbungsinformationen zur Online-Bewerbung entnehmen: www.uni-hamburg.de/info-bachelor. Bitte beachten Sie, dass es für fast alle Studiengänge an der Universität Hamburg mehr Bewerbungen als Studienplätze gibt. Eine bestandene Eingangsprüfung bedeutet daher nicht zwangsläufig, dass Sie im folgenden Semester auch einen Studienplatz erhalten. Seite 13 von 18 Referat 31 Handreichung Nr. 14 – Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische HZB Stand: 01/2017 6. Studiengänge an der UHH und besondere Zugangsvoraussetzungen Eine Übersicht zu allen angebotenen Studiengängen und den Abschlüssen finden Sie hier: www.uni-hamburg.de/studienangebot Für Rückfragen oder bei Beratungsbedarf nutzen Sie bitte die Beratungsangebote zur Studienorientierung: www.uni-hamburg.de/studienberatung 6.1 Studiengangspezifische besondere Zugangsvoraussetzungen für das Studium Für einige Studiengänge gibt es besondere Zugangsvoraussetzungen. Für das Verfahren der Eingangsprüfung sind diese meist noch nicht relevant, müssen aber bei der Immatrikulation für einen Studienplatz vorliegen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Voraussetzungen: www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung/bachelorstaatsexamen/fremdsprachenkenntnisse.html 6.1.1 Lehramtsstudiengänge mit künstlerischen Unterrichtsfächern Für die Lehramtsstudiengänge mit den künstlerischen Unterrichtsfächern Musik oder Bildende Kunst ist zusätzlich eine gesonderte künstlerische Aufnahmeprüfung erforderlich. Nähere Informationen für die Lehramtsstudiengänge mit dem Unterrichtsfach Musik erhalten Sie bei der Hochschule für Musik und Theater: http://www.hfmt-hamburg.de/studium/aufnahmepruefung/ für die Lehramtsstudiengänge mit dem Unterrichtsfach Bildende Kunst erhalten Sie bei der Hochschule für Bildende Künste: http://www.hfbk-hamburg.de/de/studium/bewerbung-zumstudium/aufnahmeverfahren-lehramt-bachelor/bewerbung-und-termine/ 6.1.2 Lehramtsstudiengänge mit dem Unterrichtsfach Sport sowie den Bachelorstudiengang Bewegungswissenschaft Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen vor der Studienplatzbewerbung eine gesonderte Sport-Eignungsprüfung ablegen. Dies gilt sowohl für das Hauptfach als auch das Nebenfach. Weitere Einzelheiten dazu finden Sie unter: www.uni-hamburg.de/sportpruefung Seite 14 von 18 Referat 31 Handreichung Nr. 14 – Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische HZB Stand: 01/2017 7. Ansprechpersonen für die Studienfachberatung nach § 38 HmbHG Nachstehend werden die Ansprechpersonen oder Studienbüros genannt, die Auskunft darüber geben, wer für die Studienfachberatung in einem bestimmten Studiengang zuständig ist. In den Studiengängen, in denen bereits Prüfungsbeauftragte für den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung benannt worden sind, sind diese Personen zusätzlich namentlich als Studienfachberaterinnen und Studienfachberater aufgeführt. Bei Fragen hilft Ihnen das zuständige Studienbüro unter www.uni-hamburg.de/studienbuero weiter. Fakultät für Studiengänge Ansprechpartner/in Telefonnummer Rechtswissenschaft Rechtswissenschaft Staatsexamen Prof. Dr. Arne Pilniok 040 42838-5625 Wirtschaftsund Sozialwissenschaften Volkswirtschaftslehre B. Sc. Carina Tanner 040 42838-9270 Soziologie B. A. Jörg Ebrecht 040 42838-9120 Politikwissenschaft B. A. Ihno Goldenstein 040 42838-3820 Medizin Medizin Staatsexamen Dr. Thomas Tilling 040 7410-59276 Zahnmedizin Staatsexamen Isabel Gutschow 040 7410-57323 Termine über das Sekretariat, Fr. Boekhoff Seite 15 von 18 Referat 31 Handreichung Nr. 14 – Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische HZB Stand: 01/2017 Fakultät für Studiengänge Ansprechpartner/in Telefonnummer Erziehungswissenschaft Erziehungs- und Bildungswissenschaft B. A. (nicht Lehramt) Prof. Dr. Benedikt Sturzenhecker 040 42838-3758 Lehramt an Beruflichen Schulen B. Sc. Prof. Dr. Werner Kuhlmeier 040 42838-3724 Lehramt für Sonderpädagogik B. A. Prof. Dr. Joachim Schroeder 040 42838-6554 Lehramt a. d. Primar- und Sekundar-stufe I B. A. Prof. Dr. habil. Thomas Trautmann 040 42838-4263 Lehramt an Gymnasien B. A./B. Sc. Prof. Dr. Astrid Müller 040 42838-6559 Lehramt an beruflichen Schulen/ Gesundheit B. Sc. Prof. Dr. Ulrike Greb 040 42838-3741 Lehramt an beruflichen Schulen/ Metalltechnik und Elektrotechnik B. Sc. Prof. Dr. Thomas Vollmer 040 42838-3740 Lehramt an beruflichen Schulen/ Wirtschaftswissenschaft B. Sc. Prof. Dr. Werner Kuhlmeier 040 42838-3724 Lehramt an beruflichen Schulen/ Körperpflege B. Sc. Prof. Dr. Martina Kerscher 040-42838-7234 Lehramt an beruflichen Schulen/ Ernährung & Haushaltswissenschaften B. Sc. Dr. Daniela Lund Lehramt an Beruflichen Schulen/ Medientechnik B. Sc. Prof. Dr. Jens Siemon Seite 16 von 18 040 42838-3738 Referat 31 Handreichung Nr. 14 – Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische HZB Stand: 01/2017 Fakultät für Studiengänge Ansprechpartner/in Telefonnummer Geisteswissenschaften Evangelische Theologie Diplom/ Magister/Erste Theologische Prüfung Anja Kaluza 040 42838-4012 Geschichte B. A. Tinta Schmieden Philosophie B. A. Dr. Robert Schwartzkopff 040 42838-4714 Sprache, Literatur und Medien I Dr. Bernd Struß 040 42838-3849 Sprache, Literatur und Medien II Kulturwissenschaften Bitte entnehmen Sie Ihre/n Ansprechpartner/in der Liste der Studienfachberater Asien-Afrika-Institut Bitte entnehmen Sie Ihre/n Ansprechpartner/in der Liste der Studienfachberater Seite 17 von 18 Referat 31 Handreichung Nr. 14 – Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische HZB Stand: 01/2017 Fakultät für Studiengänge Ansprechpartner/in Telefonnummer Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften Mathematik B. Sc. Diana Meier zu Verl 040 42838-2093 Physik B. Sc. Norman Eggers 040 42838-6947 Chemie B. Sc. Dr. Hauke Heller Biologie B. Sc. Prof. Dr. Jens Rohwer 040 42816-397 Geowissenschaften B. Sc. Dr. Elke Aden 040 42838-5232 Informatik B. Sc. Dr. Johannes Göbel 040 42883 2404 Wirtschaftsinformatik B. Sc. Prof. Dr. Stefan Voß 040 42838-3062 Psychologie und Bewegungswissenschaft Psychologie B. Sc. Annika Röseler 040 42838-5290 Bewegungswissenschaft B. A. Prof. Dr. Klaus Mattes 040 42838-5903 Betriebswirtschaft Betriebswirtschaftslehre B. Sc. Lilija Schmidt 040 42838-5368 (Buchstaben A-G) Astrid Kahl 040 42838-5510 (Buchstaben H-M) Maren Sennhenn 040 42838-8147 (Buchstaben N-Z) Wirtschaftsingenieurwesen B. Sc. Prof. Dr. Oliver Baumann HAW Seite 18 von 18 040 42875-6123