abgezockt und geschockt - Verbraucherzentrale Niedersachsen
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abgezockt und geschockt - Verbraucherzentrale Niedersachsen
ABGEZOCKT UND GESCHOCKT So schützen Sie sich vor Schockrechnungen Einleitung Die Tricks aller Abzocker sind dreist und raffiniert. Nach wie vor locken sie arglose Surfer auf Webseiten mit angeblich kostenlosen Angeboten. Umso größer ist der Schreck, wenn nach der Nutzung solcher Webseiten Rechnungen eingehen. Denn obwohl Verbraucher einen kostenpflichtigen Vertrag laut Gesetz mit einem „Kaufen-Button“ bestätigen müssen, gibt es Anbieter, die diese Regelung umgehen. Die Abzockmaschen sind vielfältig: Sie reichen von angeblichen Datendiebstählen bis hin zu Urheberrechtsverletzungen wegen Downloads oder Streamings von Musikstücken und Videos. Auch angebliche Gewinnmitteilungen und spezielle Apps für das Smartphone gehören dazu - Abbuchungen unbekannter Forderungen Dritter inklusive. Hinzu kommt, dass Verbraucher weiterhin per Brief oder Telefon geprellt werden. Doch wer der Abzockerei widerspricht, wird regelmäßig mit Drohschreiben der Abzockfirmen belästigt. Dubiose Inkassounternehmen senden Mahnungen und kündigen gerichtliche Verfahren an. Manche Verbraucher kapitulieren und bezahlen, nur um ihre Ruhe zu haben. Und die Abzocker reiben sich die Hände. 1 Diese Broschüre soll Ihnen helfen, Fallen zu vermeiden: Sie erfahren, wie Sie sich vor den Abzockern schützen können, was Sie beim Surfen beachten sollten und was Sie tun können, wenn Sie in eine Falle getappt sind. Internetabzocke Das Lockmittel Nach wie vor werden Ihnen ‚gratis’, ‚kostenfrei’, „garantiert“, „ohne Falle“ oder aber „kostenfrei testen“ Dienstleistungen im Internet angeboten. Bei Ihrer Recherche über Suchmaschinen erscheinen interessante Themen oft als Werbeanzeige ganz oben auf der Trefferliste, die Sie auch über Links auf beliebte Internetportale locken. Auf der Homepage sollen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden und die Falle schnappt zu. Denn oft war und ist der Kostenhinweis außerhalb des Blickbereichs im Fließtext oder in den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen versteckt. Sie erkennen diesen nur schwer, weil eine sehr kleine Schrift mit wenig Kontrast verwendet wurde. Weiße Schrift auf grauem Hintergrund ist bei Internetbetrügern besonders beliebt. 2 * Die Kostenfalle Verschiedene Abzocker, Inkassounternehmen oder Zahlungsdienstleister fordern Sie auf, einen (Vergleichs)Betrag zu zahlen. Ihnen wird mitgeteilt, man habe Ihre Identität durch die Übermittlung der IP-Adresse ermittelt. Außerdem sei Ihnen bei Ihrer Anmeldung bewusst gewesen, auf ein Widerrufsrecht verzichtet zu haben. Unterstrichen werde damit der Vertragsabschluss. Teilweise sind Internetabzocker hartnäckig und fordern aus * Die Tücke mit dem schlecht Lesbaren hat dank neuer Gesetzgebung endlich ein Ende vermeintlichen vorherigen Anmeldungen und für die Folgejahre Beiträge ein. Auch vor „wohlwollenden“ Vergleichen schrecken sie nicht zurück. rück. Ihnen wird vollmundig versprochen, dass Sie als Verbraucher dem Unternehmen wichtig seien. Mit der Überweisung eines geringen Vergleichsbetrages, z. B. in Höhe von 50 Euro - im Gegensatz zum dreistelligen Ursprungsbetrag - sei die Angelegenheit erledigt. Sollten Sie auf dieses Angebot nicht eingehen, würden weitere gerichtliche Schritte (gerichtliches Mahnverfahren) gegen Sie erwogen. Ihr Schutz Anhand des „zahlungspflichtig bestellen“-Buttons erkennen Sie, dass Sie eine kostenpflichtige rechtsverbindliche Bestellung abgeben. Folgende Informationen müssen auf der Übersichtsseite der Bestellung klar und verständlich dargestellt werden (d. h. ohne verwirrende und ablenkende Zusätze, ausreichende Schriftgröße und gut sichtbare Schriftfarbe): Produktangaben: Hauptmerkmale der Ware oder Dienstleistung Mindestlaufzeit: Mindestvertragslaufzeit bei einer dauernden bzw. regelmäßig wiederkehrenden Leistung Gesamtpreis: alle mit dem Produkt/der Dienstleistung verbundenen Preisbestandteile sowie vom Anbieter abgeführte Steuern Und wenn Ihnen das Widerrufsrecht nicht zusteht oder Sie darauf verzichten, weil Sie z.B. die Routenplanung sofort in Anspruch nehmen, müssen Sie darüber informiert werden. Ein Hinweis auf einer Unterseite oder irgendwo versteckt im Kleingedruckten reicht nicht aus! Auch die Zahlung eines Kompromiss- bzw. Vergleichsbetrages macht die Internetabzocke von einst nicht zu einer berechtigten Forderung. Zahlen Sie diesen unberechtigten Betrag nicht! Ist der Button nicht richtig beschriftet, kommt kein Vertrag zustande! Unzulässige Bezeichnungen: „Anmeldung“, „weiter“, „bestellen“, „Bestellung abgeben“ Zulässige Bezeichnungen: „kostenpflichtig bestellen“, „zahlungspflichtigen Vertrag abschließen“, „jetzt kaufen“. 3 Internetabzocke - Großhandelsplattformen Das Lockmittel Sie schreiben gerade im sozialen Netzwerk mit Freunden und Ihnen fällt eine interessante Smartphonewerbung auf. Ein neues Gerät sollte schon länger her, der Preis stimmt, das Modell auch. Sie klicken auf die Anzeige. Es erscheint eine Anmeldemaske, die Ihnen wegen der Lieferdaten auch sinnvoll vorkommt, folglich bestätigen Sie den ‚kaufen‘-Button. Vielleicht sind Sie auch auf der Suche nach einem neuen Rezept. Der beworbene Internetauftritt mit bunten ansprechenden Bildern und Rezepten sieht vielversprechend aus. Erfreut melden Sie sich an, denn das Profi Kochportal reizt Sie, eine Anmeldung finden Sie nicht ungewöhnlich. Die Kostenfalle Tatsächlich erfolgt Ihre Anmeldung auf Seiten, die sich - zum Teil erst auf den zweiten Blick ersichtlich - an Gewerbetreibende, Freiberufler, Selbständige und Vereine etc. richten. Für die Nutzung, d.h. eine 4 Anmeldung auf diesen Seiten, entstehen Kosten im dreistelligen Bereich pro Jahr, bei einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren. Diese werden Ihnen auch umgehend in Rechnung gestellt. Auf einigen Seiten werden zwar die persönlichen Daten abgefragt, das ’Firma‘- Feld ist allerdings nicht immer ein Pflichtfeld. Zudem erfolgt auch keine Prüfung des gewerblichen Status, heißt, Sie können sich auch anmelden, wenn die Felder nicht vollständig ausgefüllt sind. Teilweise sind zwar die Bestellflächen mit ‚kostenpflichtig bestellen‘ beschriftet, dies wundert Sie jedoch nicht, da Sie sich zum Kauf entschieden haben. Und der Klick auf ‚Jetzt anmelden‘ passt ebenso, da Sie sich beispielsweise für ein Rezepte-Portal registrieren wollten. Der Klick führt daher zu einer kostenpflichtigen Anmeldung und damit in die Kostenfalle. Ihr Schutz Schauen Sie sich die Internetauftritte genau an. Lesen Sie auch Informationen an den Rändern, scrollen Sie die gesamte Seite nach unten. Seien Sie besonders aufmerksam, wenn Sie von Werbeanzeigen auf Anmeldeseiten weitergeleitet werden. Wenn Sie sich von Anfang an als Verbraucher ‚privat‘ anmelden, dann kommt in der Regel kein Vertrag zustande. Vorausgesetzt im Kleingedruckten finden Sie den Hinweis, dass ein Vertrag nur zustande kommt, wenn Sie Unternehmer sind. Achten Sie auf die Bezeichnung B2B. Dies heißt nichts anderes, als ein Geschäft von Gewerbetreibenden zu Gewerbetreibenden (Business to Business). 5 Widerrufen Sie die Anmeldung und widersprechen Sie der Forderung. Lassen Sie sich nicht abwimmeln. Achtung: Ist die Angabe der Firma ein Pflichtfeld und Sie melden sich mit falschem Gewerbe- bzw. Rechtsstatus an, können Sie sich weder auf die ButtonLösung noch das Widerrufsrecht beziehen. (App)-Zocke bei Smartphones & Co. Das Lockmittel Auch bei Ihrem Smartphone besteht die Gefahr, dass Sie für etwas Unbekanntes und Unerwartetes Geld bezahlen. Angebliche Gratis-Testangebote oder kostenlose Spiele können als App (Anwendung) heruntergeladen werden. Kostenfrei bedeutet hier nicht unbedingt unentgeltlich, denn die Apps finanzieren sich über die Werbung. Nun denken Sie vielleicht: Das ist nicht schlimm. Doch ein falsches Antippen der Werbeeinblendungen oder ein ‚Wegklicken‘ der Werbung reicht aus, um in eine (App)-Zock-Abo-Falle zu geraten. Die Kostenfalle Schon das versehentliche Antippen eines Touch-Screens oder ein nicht präzise ausgeführter Fingertipp können zu einem Abo führen. Es erscheint ein Angebot, beispielsweise Hintergrundbilder für einen Messangerdienst herunterzuladen. Sie sollen ‚Hier klicken‘ und auf einer weiteren Seite 6 bestätigen Sie, dass Sie ein Abo abschließen. Der Kostenhinweis erfolgt zwar, allerdings in kleiner Schrift und wird in der Schnelle des Tippens und Wischens durchaus übersehen. Technisch wird beispielsweise nach Antippen der Werbefläche eine so genannte WAP-Seite (veraltetes HandyProtokoll) geöffnet. Automatisch wird die Nummer des Smartphones übermittelt. Anschließend erfolgt die Abrechnung des Dienstes über die Mobilfunkrechnung. Ihr Schutz Laden Sie nicht jede Gratis-App herunter. Kundenbewertungen geben Ihnen Orientierung. Schauen Sie also lieber zweimal hin, bevor eine App auf Ihr Smartphone ladet. Testen Sie beispielsweise Spiele-Apps für Kinder vorher selbst. Kostenpflichtige, durchaus werbefreie Spiele können eine gute Alternative zu werbelastigen Spielen sein. Damit Ihnen keine Dienste Dritter von der Telefonrechnung abgebucht werden, sperren Sie die Drittanbieter. Verlangen Sie die Sperrung von Ihrem Mobilfunkanbieter. Fragen Sie ruhig nach, ob Spiele oder erotische Inhalte gesperrt werden können, das Bezahlen von Nahverkehrs- oder Parktickets dagegen möglich bleibt. Sollten Sie im WLAN surfen, spielen oder die App verwenden, sind Abbuchungen von der Telefonrechnung nicht möglich. Sie erhalten dann 7 einen Hinweis, dass man Sie nicht erkennen kann. Ihre Handynummer wird nämlich über das WAP-Protokoll nicht übertragen, sondern lediglich die Internetadresse des Routers, in dessen W-LAN Sie sich befinden. Tipp Ihre Telefonrechnung muss eine kostenfreie Kundendiensttelefonnummer der beteiligten Anbieter von Netzdienstleistungen und Ihres Telefonanbieters enthalten, unter denen Sie die Information (Namen und ladungsfähige Anschrift) über den Drittanbieter erlangen können. Abgezockt in der Hosentasche Das Lockmittel Sie verwenden ein Handy mit einer festen Tastatur und haben dieses in der Hosentasche ohne Tastensperre oder es liegt während der Autofahrt mit dem Display nach unten auf dem Sitz. Durch Druck auf die Tasten werden nacheinander gleiche Ziffern, beispielsweise die 111111 bis 999999 gewählt und ungewollt angerufen. Teilweise sind auch Nummern betroffen, die nebeneinander liegen, so etwas die 9999998. Hinter diesen Nummern sind teure Premiumdienste (u.a. für angebliche Erotikgespräche) versteckt, die über die Telefonrechnung mit 1,99 Euro pro Minute für maximal 59 Minuten abgebucht werden. 8 Die Kostenfalle Sie haben die Tastensperre vergessen oder diese löst sich wieder. Hinter diesen Kurzwahlnummern sind vermutlich absichtlich teure Dienste hinterlegt. Verbunden mit Ihrer Unaufmerksamkeit machen Anbieter also Kasse. Eine Verbindung kommt zu Stande, wenn eine Ziffer mehrmals gedrückt wird. Ihr Schutz Achten Sie auf eine Tastensperre. Überprüfen Sie dies nach jedem Telefonat oder nach jedem Versenden einer SMS. Schützen Sie Ihr Handy oder Smartphone mit außenliegender Tastatur mit einer Schutzhülle, denn dann können Schlüssel, Portemonnaie, Stift und andere Utensilien einer Tasche, die Tasten nicht versehentlich drücken. Wurde ein solches „Gespräch“ von 9 Ihrer Telefonrechnung abgebucht, bestreiten Sie dieses gegenüber Ihrem Telefonanbieter, Abrechnungsunternehmen und dem eigentlichen Vertragspartner, der beispielweise die Erotikleistung in Rechnung gestellt hat. Ein Gespräch hat oft nicht stattgefunden, denn Sie haben mit niemanden gesprochen. Auch der angeblich Angerufene wird bemerken müssen, dass Sie nicht sprechen. Dafür sind Umgebungsgeräusche zu hören und das heißt: Auflegen und das „Gespräch“ beenden – ohne Berechnung! Abzocke am Telefon Das Lockmittel Das Telefon – immer noch! Eine freundliche Stimme teilt Ihnen mit, man biete Ihnen neue Tarife an, mit denen Sie günstiger telefonieren können, eine Datenflat sei auch dabei. Die Unterlagen würden Ihnen zugeschickt. Denkbar sind auch Gespräche, in denen Ihnen erklärt wird, Sie hätten sich (im Internet) bei einem Gewinnspiel angemeldet und seien nun für ein Jahr gebunden. Sie könnten allerdings vorzeitig aus dem Vertrag heraus, wenn Sie eine dreimonatige Mitgliedschaft bei dem Anrufer abschließen würden. 10 Damit der Kündigungszeitpunkt nicht verpasst würde, bekämen Sie ein vorgefertigtes Kündigungsschreiben, was unterschrieben an das Unternehmen zurück geschickt werden soll. Ob neuer Tarif, Gewinnspiel oder andere Dienstleistungen, nach einer bestimmten Zeit erhalten Sie Rechnungen. Die Kostenfalle In die Falle tappen Sie, wenn bei Ihnen ein Schreiben mit der SIM-Karte im Briefkasten liegt oder aber der Paketdienstleister per Postident die SIMKarte überreicht. Die Mobilfunkanbieter wählen dieses Verfahren, damit sichergestellt ist, dass Sie die SIM-Karte auch tatsächlich erhalten. Durch Vorlage Ihres Personalausweises beim Zusteller und Ihrer Unterschrift unterzeichnen Sie einen Vertrag – oft genug in der Annahme, lediglich eine Empfangsbestätigung abzugeben. Bei dem Gewinnspieltelefonat erhalten Sie tatsächlich Informationsmaterial, in dem Ihnen angeboten wird, das aufgezeichnete Gespräch und das ‚JA‘ anhören zu können. Außerdem befindet sich in den Unterlagen ein Kündigungsformular, welches Sie an den Anbieter unterschrieben zurückschicken sollten – unterschreiben Sie das, erkennen Sie den Vertrag mit der Mindestlaufzeit an. Einen möglichen Widerruf schließt das Unternehmen aus, weil ja die Kündigung erklärt wurde. Ihr Schutz Sie werden angerufen und kennen den Anrufer nicht? Sie möchten dieses Gespräch nicht führen? Beenden Sie das Telefonat! Legen Sie auf und lassen Sie sich nicht in eine Unterhaltung verwickeln! Erklärt der Anrufer, Ihre Bankdaten, Kreditkartennummer und notwendige Passwörter würden vorliegen, lassen Sie sich diese vorlesen, aber geben Sie Ihrerseits nichts preis. Entweder blufft der Anrufer oder aber die Daten wurden illegal erworben. Im Übrigen: Nur (!) für Gewinnspielverträge gilt das sogenannte „Textformerfordernis“. Die Teilnahme an Gewinnspielen ist wirksam, wenn sie schriftlich, per Fax oder Mail geschlossen werden. Ein Vertragsschluss am Telefon und das vorgefertigte Kündigungsschreiben reichen nicht aus. In diesen Fällen: Nicht zahlen und keine Kündigungsbestätigungen zurückschicken! 11 Abzocke mit Handwerkernotdiensten Das Lockmittel Die ‚Not‘ der Verbraucher. Am Wochenende fällt die Elektrik aus, die Tür ins Schloss, ohne den Haustürschlüssel mitzunehmen oder eine Ameisenplage tritt auf. Da ist schnelle Hilfe von Nöten. Sie schauen entweder im Internet nach Handwerkernotdiensten oder suchen im Telefonbuch nach nach entsprechenden Anzeigen und Firmen. Oft sind unter den ersten Suchergebnissen Firmen benannt, die 24 Stunden am Tag erreichbar sind. Dazu müsse man nur eine kostenfreie 0800er Rufnummer wählen. * 12 Die Kostenfalle Im Notfallmuss das Problem schnell behoben werden. Oft wird diese Notsituation ausgenutzt. Auf Anfrage teilt man Ihnen mit: Für Handwerkerdienste entstünden z.B. 150 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, bei Stornierung des Auftrages fielen weitere 150 Euro an. Außerdem würden * (Und Sie öffnen uns im Anschluss großzügig Ihr Portemonai) zusätzlich Servicepauschalen für die Hotline in Rechnung gestellt, z.B. für die Bereitstellung der Kontaktdaten eines Notdiensttechnikers. Ihr Schutz Recherchieren Sie am besten selbst, welcher Handwerker in Ihrer Nähe im Notfall tätig werden kann. Erfragen Sie beim ersten Anruf die genaue Anschrift, alle anfallenden Kosten, insbesondere die Nacht oder Wochenendzuschläge und unterschreiben Sie nichts ungelesen. Fragen Sie immer, ob Bearbeitungs- und Buchungsgebühren entstehen und lassen Sie sich dieses schriftlich bestätigen. Fragen Sie im Bekanntenkreis nach Erfahrungen mit Notdiensten in Ihrer Umgebung. Hinterlegen Sie einen Schlüssel 13 beim Nachbarn oder anderen vertrauten Personen. Dann ist eine verschlossene Tür auch keine Katastrophe. Tipp Die örtliche Polizei hat eine Auflistung aller Handwerkernotdienste, aufgegliedert nach der Postleitzahl. Probleme mit Trittbrettfahrern Das Lockmittel Anrufer melden sich als Behördenvertreter der Staatsanwaltschaft, Polizei oder als Rechtsanwalt, manchmal sogar als Datenschützer. Alle wollen Sie auf einen angeblichen Datenmissbrauch aufmerksam machen und Sie davor schützen. Man verspricht, Sie in einer „Sperrliste“ aufzunehmen oder will Ihnen „Telefonblocker“ unterjubeln. Außerdem wird mit vermeintlich vorliegenden Mahnbescheiden und Klageentwürfen gedroht. Von der Klage würde man absehen, wenn Sie sich bereit erklären, einen bestimmten Betrag zu zahlen. Nach wie vor nutzen Trittbrettfahrer den Namen und guten Ruf der Verbraucherzentrale, um damit Geld zu verdienen. Verschiedene Organisationen und Vereine, verwenden den Begriff „Verbraucherschutz“. 14 Die Kostenfalle Bei denjenigen Trittbrettfahrern, die sich als Daten- oder Verbraucherschützer ausgeben, landen Sie in einer Vertragsfalle. Im Vertrauen auf eine seriöse Hilfe oder Information, geben viele Ihre Bankdaten preis und/oder wählen teure Servicenummern an. Ihr Schutz Stimmen Sie vermeintlich wohlwollenden Angeboten nicht zu. Behauptet der Anrufer, Ihre Bankdaten, Kreditkartennummer und notwendigen Passwörter würden vorliegen, lassen Sie sich diese vorlesen, aber geben Sie Ihrerseits keine Daten preis. Tun Sie das nicht! Entweder blufft der Anrufer oder aber die Daten wurden illegal erworben. Bei Anrufen angeblicher Verbraucherschützer handelt es sich in der Regel nicht um die Verbraucherzentrale. Sie ruft nicht ungefragt an. Sie bietet auch keine zweifelhaften Dienstleistungsangebote an, wie zum Beispiel eine Aufnahmegebühr oder einen angeblichen Mitgliedsbeitrag, um Sie vor unerlaubten Telefonanrufen und Datenmissbrauch zu schützen. Vertrauen Sie auf den seit 2009 markenrechtlich geschützten Begriff Verbraucherzentrale. Nur unter diesem Logo gibt es individuelle und anbieterunabhängige Beratung. 15 Falls ein Anrufer sich mit fremden Federn schmückt, notieren Sie sich den Tag und die Uhrzeit des Anrufs sowie die im Display erscheinende Telefonnummer, den Grund des Anrufs und den angeblich ‚echten‘ Namen. Leiten Sie diese Angaben an die Verbraucherzentrale oder an die Bundesnetzagentur weiter. Abzocke per Brief Das Lockmittel Sie haben gewonnen! Gewinnbenachrichtigung! Jährliche Verlosung der Versand- und Verlagshäuser – Herzlichen Glückwunsch! Sofort-Rabatt und Ihr Überraschungspaket. Per Brief wird eine erfreuliche Mitteilung gemacht. Entweder haben Sie durch eine Teilnahme an einer Ausflugs- (Kaffee)fahrt die Berechtigung erhalten, an einer Bundesland-Ausspielung teilzunehmen und seien nun als Gewinner gezogen wurden. Oder aber zu Ihren Gunsten habe man einen Hauptpreis und damit 65.000 Euro gelost. Eine notarielle Bestätigung sei nun notwendig, damit die Gewinnzusage erfüllt werden kann. Deshalb müssten Sie 5 Prozent des Gewinns vorab ans Notariat überweisen – schließlich wolle man nicht gegen das Geldwäschegesetz verstoßen. 16 Denkbar sind aber auch Drohgebärden und Schreiben, die Sie verunsichern sollen: Letzte Mahnung! Offene Forderungen! Wir haben Ihre Gesprächsaufzeichnung als Beweis! Sie sollen bezahlen, schließlich haben Sie eine offene Rechnung bei der Gewinnspielzentrale. Die Kostenfalle Eine als Gewinnauszahlung getarnte Kaffeefahrt. Geld gewinnen werden Sie hier nicht. Teure Produkte, wie zum Beispiel Nahrungsergänzungsmittel, Haushaltsgeräte oder aber wirkungslose Arznei- und Wundermittel werden verkauft. Die Mahnschreiben wegen angeblich offener Forderungen sollen Sie unter Druck setzen, denn sicher hätten Sie die Rechnung wegen der Teilnahme an dem Gewinnspiel übersehen, außerdem gelte die Bezahlung des offenen Betrages gleichzeitig auch als Kündigungsbestätigung. Ihr Schutz Ignorieren Sie alle diese Schreiben! Bei einer als Gewinnspielfahrt getarnten Kaffeefahrt werden Sie nichts gewinnen. Viele Verbraucher berichten, Sie hätten dann (leider) doch irgendetwas gekauft, schließlich habe es sich so verlockend angehört. 17 Mahnungsschreiben gehören ebenfalls in den Papierkorb, denn wenn Sie keinen Vertrag mit Gewinnspielzentralen, spanischen Lotterien oder Globalen Services haben, müssen Sie nichts zahlen – auch wenn Ihnen mit strafrechtlichen Konsequenzen gedroht wird und die Zahlung zugleich als Kündigungsbestätigung gilt. Sie haben keinen Vertrag, der gekündigt werden muss und nichts, was Sie durch eine Überweisung anerkennen müssen! Probleme mit Inkassobriefen oder Rechtsanwaltspost Das Lockmittel Post vom Inkasso oder von Rechtsanwälten! Jedes Schreiben eines Inkassounternehmens oder eines Anwalts erschreckt Verbraucher. Zum einem werden Hauptforderung, zum anderen Kosten des Mahnverfahrens oder eines Verzugsschaden, Auslagenpauschalen und die eigentliche Rechtsanwaltsvergütung berechnet. Immer wieder finden sich Formulierungen, die den weiteren Rechtsweg beschreiben. Strafverfahren werden angedroht und darauf verwiesen, dass es im eigenen eigenen Interesse des Verbrauchers sei, die Gesamtrechnung zu begleichen. Außerdem würden Gesprächsaufzeichnungen einen Vertragsschluss belegen. 18 Die Kostenfalle Viele zahlen aus Unkenntnis und Angst, ein Strafverfahren oder Zwangsvollstreckungsverfahren würde eingeleitet werden. Nach wie vor befürchten Verbraucher, Außendienstmitarbeiter eines Inkassounternehmens kämen „zu Besuch“. Den Schreiben beigelegte Überweisungsträger werden dann ausgefüllt und geforderte Beträge einfach überwiesen. Ihr Schutz Lesen Sie sich jedes Schreiben aufmerksam durch. Nicht (rechtzeitig) bezahlte Telefon- oder Stromrechnungen dürfen beispielsweise durchaus von Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten geltend gemacht werden. Sie erkennen auf den Schreiben immer, wo Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte registriert bzw. zugelassen und bei welchem Verbund sie ggf. organisiert sind. Außerdem müssen die Vollmacht, d.h. die Erlaubnis Forderungen im Namen oder im Auftrag geltend machen zu dürfen, angegeben sein. Ferner müssen die Rechnungspositionen klar und informativ dargestellt sein, wer macht von wem welchen Anspruch weshalb geltend. Der Name oder die Firma des Auftraggebers sowie der Forderungsgrund, die Beschreibung des Vertragsgegenstandes und das Datum des Vertragsschlusses sind anzugeben. Zinsen, Inkasso- oder Rechtsanwaltskosten sowie Umsatzsteuerbeträge sind zu benennen. Inkassokosten dürfen entsprechende Rechtsanwaltsgebühren nicht überschreiten (sogenannte Deckelung von Inkassokosten). 19 Ist Ihnen der eigentliche Vertragspartner nicht bekannt, erfragen Sie beim Inkassounternehmen, wer ggf. ursprünglich mit Ihnen den Vertrag geschlossen haben kann. Oft werden Forderungen nämlich abgetreten. Unseriöse Inkassounternehmen machen diese Angaben nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, so dass eine Verletzung dieser Informationspflichten eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken sieht in diesen Fällen eine Ahndung mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro vor. Abzocke per Mail Das Lockmittel Per Mail bekommen Sie eine vermeintliche Bestellbestätigung oder aber Sie erhalten eine Abrechnung über ein Abo, man begrüßt Sie als neuen Kunden. Vertragsinhalte, Rechnungsdaten und Stornierungsformulare befinden sich im Anhang. Oder Sie werden von Ihrem Paketdienstleister angeschrieben, die Lieferanschrift sei falsch, Ihre Sendung könne nicht zugestellt werden. Um neue Postetiketten auszudrucken, sollten Sie das Muster dem Anhang entnehmen: Eine Zip-Datei! 20 Die Kostenfalle Viele Verbraucher sind überrascht und wissen ziemlich genau, dass Sie eigentlich keinen Vertrag abgeschlossen oder einen Dienst beauftragt bzw. ein Paket versendet haben. Dennoch ist man über die Zahlungsaufforderung erbost, zumal diese irgendwie echt aussieht und man doch wissen will, was dahinter steckt. Die Anhänge sind schnell angeklickt und Datenschnüffler machen sich breit. Sogenannte Spy- und Malware entpacken sich und spähen Ihr Online- sowie Offlineverhalten aus. Manchmal soll der Verbraucher per Paysafe oder Ukash einen bestimmten Betrag bezahlen, damit der PC entsperrt wird, ein anderes Mal wartet die fiese Schadsoftware ab, bis der Verbraucher sich zu einem Registrierungsund Bezahlvorgang anmeldet und greift dann alle Passwörter und Zugangsdaten ab. Ihr Schutz Nie Anhänge – vor allem keine ‚zip‘, ‚cab‘ und ‚exe‘ – unbekannter Mails öffnen. Schauen Sie immer genau auf den Absender, oft passen Absendername, Mailadresse und Signatur nicht zueinander. Außerdem werden Sie nicht mit Ihrem Namen angeschrieben, sondern mit ‚Hallo‘, ‚sehr geehrter Kunde/Nutzer‘. 21 Ihre Vertragspartner kennen Sie dagegen genau und sprechen oder schreiben Sie direkt an. Löschen Sie diese Mails, aktualisieren Sie bitte immer die auf dem PC oder Smartphone installierten Programme, führen Sie die Updates regelmäßig durch, verwenden Sie ein Anti-Viren-Programm und verschlüsseln Sie Ihre sensiblen Daten, damit sie auf gar keinen Fall in fremde und kriminelle Hände fallen. Angebliche Urheberrechtsverletzung unberechtigte Abmahnung Das Lockmittel Per Mail wird ein Mahn-Bußgeld in dreistelliger Höhe wegen angeblichen Filesharings oder aber wegen illegalen Streamings, z. B. pornografischer Videos und/oder Musikstücken gefordert, um weitergehende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu verhindern. Diese angeblichen Abmahnungen werden im Auftrage auf Medienrecht spezialisierter Anwälte verschickt, die allerdings nicht Absender dieser Mails sind. Auch hier sind die näheren Angaben den angehängten ‚Zip‘-Dateien zu entnehmen. 22 Die Kostenfalle Die Sorge vor einem Strafverfahren und die Peinlichkeit, pornografisches Material angesehen und heruntergeladen zu haben, veranlasst viele dazu, doch zu zahlen. Ihr Schutz Echte Abmahnschreiben gehen immer auf dem Postwege und niemals per Mail zu. Außerdem enthalten diese eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Darin werden Sie aufgefordert, das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken zu unterlassen und verpflichtet, das Material nicht wieder anderen zur Verfügung zu stellen (Filesharing). Dies ist verbunden mit einer empfindlichen Vertragsstrafe im Falle der Zuwiderhandlung und der Übernahme der Anwaltskosten. Darüber hinaus müssen Sie den genauen Tag und die Uhrzeit des angeblichen Urheberrechtsverstoßes erkennen können. Auch um welche Videos oder Musiktitel es sich konkret handelt und welche IP-Adresse Ihnen zugeordnet war. 23 Reagieren Sie auf diese Abmahnschreiben und nehmen Sie diese ernst! Beachten Sie die angegebenen Fristen. Können Sie sich in der Kürze der Zeit keinen rechtlichen Rat - z. B. bei der Verbraucherzentrale - einholen, bitten Sie um eine Fristverlängerung (am besten mit Einschreiben mit Rückschein). Angebliche Urheberrechtsverletzung unberechtigte Abmahnung Im Übrigen: Eltern haften nicht zwangsläufig für das Filesharing ihrer Kinder, wenn Eltern die minderjährigen Kinder darüber belehrt und informiert haben, Internettauschbörsen/Filesharing nicht zu nutzen. Innerhalb einer Familie würde nach Auffassung der Gerichte gegenüber volljährigen Kindern ein besonderes Vertrauensverhältnis bestehen, ohne ständig kontrollieren und überwachen zu müssen. Achtung: Sie als Anschlussinhaber müssen Ihr W-LAN ausreichend sichern, damit kein Dritter Zugriff darauf hat, um hierüber Dateien herunterzuladen bzw. anzubieten. Wer z. B. seinem Nachbarn oder Untermieter Zugriff auf das eigene W-LAN gewährt, hat im Falle einer Urheberrechtsverletzung das Nachsehen. Ein solcher Schritt sollte gut überlegt sein. WegN 3-stig_Kay-t immA oB8 geBÄn! 24 www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/vorsichtfalle Dieses Faltblatt wird Zentrales Service-Telefon und Internet Öffnungszeiten und Terminvereinbarungen unter → (05 11) 9 11 96-0 → www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratungsstellen Unsere Beratungsstellen Aurich, Braunschweig, Celle, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Meppen, Oldenburg, Osnabrück, Osterode am Harz, Peine, Stade, Wilhelmshaven und Wolfsburg Verbrauchertelefon → 0900 1 7979-0 1 Internetbetrug → 0900 1 7979-02 Verbraucherrecht → 0900 1 7979-06 Telefon und Internet (1,50 € pro Minute - gültig aus dem deutschen Festnetz, sekundengenaue Abrechnung; aus den Mobilfunknetzen gelten die Tarife der jeweiligen Anbieter) E-Mail-Beratung → www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/onlineberatung Bücher-Shop → www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/ratgeber → (05 11) 9 11 96-0 Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. 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