EUROPA CUP REGLEMENT INHALTSVERZEICHNIS

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EUROPA CUP REGLEMENT INHALTSVERZEICHNIS
EUROPA CUP REGLEMENT
INHALTSVERZEICHNIS
1
2
3
4
5
6
7
WETTBEWERBE .................................................................................................................105
1.1
Arten..........................................................................................................................105
1.2
Turnus .......................................................................................................................105
1.3
Auszeichnungen ..........................................................................................................105
ADMINISTRATION..............................................................................................................105
2.1
Ausschreibung und Termine .........................................................................................105
2.2
Teilnahmeberechtigung ...............................................................................................106
2.3
Integrität des Bewerbes...............................................................................................108
2.4
Anmeldung .................................................................................................................108
2.5
Auslosung...................................................................................................................111
2.6
Spielmodus.................................................................................................................111
2.7
Rücktritt (Forfait) ........................................................................................................111
FINANZEN .........................................................................................................................112
3.1
Einnahmen, Kosten und Abgaben exklusive Finalspiele ...................................................112
3.2
Media Rights (inclusive the semifinals) ..........................................................................115
3.3
Advertising Rights (inclusive the semifinals)...................................................................116
3.4
Europa Cup Finalspiele.................................................................................................118
3.5
Eintrittskartenkontingent..............................................................................................119
TEILNAHMEBERECHTIGUNG FÜR SPIELER ...........................................................................119
4.1
Spielerlisten ................................................................................................................119
4.2
Teilnahme von gesperrten und/oder nicht teilnahmeberechtigten Spielern .......................120
EHF NOMINIERTE ..............................................................................................................121
5.1
Schiedsrichter .............................................................................................................121
5.2
EHF Offizielle ..............................................................................................................121
TECHNISCHER TEIL............................................................................................................122
6.1
Spielregeln, Zeitnahme und EHF Aufsicht ......................................................................122
6.2
Spielkleidung ..............................................................................................................124
6.3
Klassifizierung .............................................................................................................125
RechtsAngelegenheiten.......................................................................................................127
7.1
Definition: ..................................................................................................................127
7.2
Haftungsausschluss .....................................................................................................127
7.3
Ausschluss von Protesten.............................................................................................127
7.4
Proteste und Einsprüche beim EHF-Europacup...............................................................127
7.5
EHF Challenge Cup Turniere – Proteste und Berufungen.................................................128
7.6
Spielberechtigung........................................................................................................129
- 103 -
8
9
7.7
Verfahrensinitiator.......................................................................................................129
7.8
EHF-Schiedsgericht (ECA) ............................................................................................130
7.9
Verfahrenskosten ........................................................................................................130
7.10
EHF-Rechtspflegereglement: ........................................................................................131
BESONDERE BESTIMMUNGEN .............................................................................................131
8.1
Pflichten des lokalen Organisators/Heimverein ...............................................................131
8.2
Pflichten der Gastmannschaft .......................................................................................134
8.3
Dopingkontrolle...........................................................................................................134
ANDERE REGLEMENTE .......................................................................................................135
- 104 -
REGLEMENT FÜR EUROPA CUP BEWERBE
(GÜLTIG FÜR SAISON 2011/2012)
1
WETTBEWERBE
1.1
Arten
Die Europäische Handball Föderation (EHF) führt gemäß ihrer Satzung die
folgenden Europa Cup Wettbewerbe (EC) im Hallenhandball für Männer und
Frauen durch:
− Champions League
− EHF Cup
− Challenge Cup
− Cup der Cupsieger
Mit der Qualifikation für das 1/8 Finale des Männer EHF Cups und des Männer
Cupsieger Cups sowie des 1/4 Finales des Männer Challenge Cups erwirbt ein
Club das Recht am Forum Club Handball teilzunehmen. Dieses Recht is jeweils
für diejenige Saison gültig, in der ein Club am Europa Cup teilnimmt.
Da für die Saison 2011/12 ein eigenes Reglement für die Champions League
erstellt wurde, werden im Europa Cup Reglement 2011/12 folgende Bewerbe
behandelt: EHF Cup, Challenge Cup, Cupsieger Cup (Männer und Frauen).
1.2
Turnus
Die EC Wettbewerbe finden im Jahresrhythmus statt. Saisonbeginn ist am 1. Juli,
Saisonende am 30. Juni des darauf folgenden Jahres.
1.3
Auszeichnungen
Alle Pokale für EC Sieger werden von der EHF bzw. ihren Partnern gestiftet.
1.3.1
Die EC Sieger erhalten einen Europa Cup Pokal.
1.3.2
Die an den Finalspielen teilnehmenden Mannschaften (max. 21 Personen) sowie
die Schiedsrichter und Delegierte der EHF erhalten Erinnerungsmedaillen.
2
ADMINISTRATION
2.1
Ausschreibung und Termine
Die Termine der EC Spiele werden von der EHF festgelegt und werden den
teilnehmenden Mannschaften sowie den Verbänden mit der Einladung bekannt
gegeben.
2.1.1
Termine für die Spiele in allen Bewerben (mit Ausnahme der Gruppenspiele im
Challenge Cup):
- 105 -
2.1.1.1
Die Spiele müssen im Zeitraum (Samstag/Sonntag) der angegebenen Termine,
vorgegeben vom EHF Spielkalender, durchgeführt werden. Die Heimmannschaft
hat das Bestimmungsrecht über den Austragungstag und die Anwurfzeit.
2.1.1.2
Wenn ein Klub sein Heimspiel an einem anderen Tag der Woche austragen will
(TV-Anfrage, politische oder religiöse Feiertage, Wahlen, etc.) muss er einen
entsprechenden Antrag an die EHF richten. Das Recht der endgültigen
Entscheidung liegt bei der EHF.
2.1.1.3
Im Falle von Terminüberschneidungen bei Spielen in EHF Klubbewerben und
Spielen der nationalen Bewerbe, ist die EHF berechtigt EC Spiele während der
Woche anzusetzen.
2.1.1.4
Im Falle einer Live TV Übertragung im Land des Gastvereins, liegt das Recht der
endgültigen Entscheidung zu Spieltag und Anwurfzeit bei der EHF.
2.1.1.5
Die EHF behält sich das Recht in speziellen Sonderfällen das Heim- und
Auswärtsrecht zu tauschen. Dies muss schriftlich 72 Stunden nach
entsprechender Auslosung an die betroffenen Clubs und nationalen
Mitgliedsverbände kommuniziert werden.
2.1.2
Termine für die Gruppenspiele im Challenge Cup:
Die Gruppenspiele müssen im Zeitraum (Freitag bis Sonntag) der angegebenen
Termine, vorgegeben vom EHF Spielkalender, durchgeführt werden. Die
Heimmannschaft hat das Bestimmungsrecht über die Anwurfszeit der Spiele.
Wenn ein Heimklub die Gruppenspiele an anderen Tagen der Woche austragen
will (TV-Anfrage, politische oder religiöse Feiertage, Wahlen, etc.) muss er einen
entsprechenden Antrag an die EHF richten. Das Recht der endgültigen
Entscheidung liegt bei der EHF.
2.2
Teilnahmeberechtigung
Die Meldung der Klubs erfolgt durch den Nationalen Mitgliedsverband auf der
Basis der sportlichen Ergebnisse des Klubs in der vorangegangenen Saison. Diese
Ergebnisse müssen auch belegbar sein.
Die Teilnahme an EHF Klubwettbewerben ist für Vereine vorbehalten, welche
ausschließlich an durch die EHF anerkannten nationalen und internationalen
Wettbewerben teilnehmen.
Jeder nationale Verband ist verpflichtet eine Kontaktperson (welche eine der
offiziellen EHF Sprachen Deutsch, Englisch oder Französisch spricht) zu melden,
welche die EHF gegebenenfalls in der Zusammenarbeit mit den teilnehmenden
Clubs unterstützt.
Jeder Club ist verpflichtet, bei der EC Anmeldung, eine Kontaktperson
anzugeben, welche Englisch spricht. Die EHF hat das Recht jede Kommunikation
in einer anderen Sprache zurück zu weisen (ausgenommen: Deutsch und
Französisch).
2.2.1
Frauen Europa Cup: Der Sieger des Frauen EHF Cup, Frauen Challenge Cup und
Frauen Cupsieger Cup ist für die Teilnahme am selben Bewerb der Saison
2012/13 berechtigt. Den Nationalen Verbänden der Sieger der EC Frauen
- 106 -
Bewerbe EHF Cup, Challenge Cup und Cupsieger Cup steht im selben Bewerb ein
zusätzlicher Platz zur Verfügung. Zusätzlich hat der Sieger des Challenge Cups
das Recht, nicht aber die Pflicht, im EHF Cup der darauffolgenden Saison
teilzunehmen. Wenn dieser Klub Gebrauch von seinem Recht macht und im EHF
Cup teilnimmt, verliert der Nationale Verband dieses Klubs gleichzeitig das Recht
einen zusätzlichen Klub (Platz des Titelverteidigers) im Challenge Cup zu stellen.
2.2.2
Männer Europa Cup: Der Sieger des EHF Cups sowie des Cup Winners’ Cups ist
im neuen European Cup spielberechtigt.
2.2.3
Nach dem Meldedatum (03. Juli) werden die teilnehmenden Klubs durch die EHF
gemäß der Ranking List in die verschiedenen Bewerbe zugewiesen. Bei
Nichtmeldung einer oder mehrerer Mannschaften entsprechend der Ranking List
führt die EHF ein Nachrücken durch.
2.2.4
Die Meldung des Vertreters an EHF Cup, Challenge Cup und Cup der Cupsieger
(Männer und Frauen) bleibt unter Berücksichtigung der Ranking List jedem
Nationalen Mitgliedsverband überlassen.
2.2.5
Pro Verein ist nur eine Mannschaft pro Geschlecht am Europacup
teilnahmeberechtigt. Die zuständigen Mitgliedsverbände sind der EHF gegenüber
verantwortlich dies bei der Registrierung der Vereine zu berücksichtigen.
2.2.6
Für die teilnehmenden Vereine am EC Wettbewerb sind die zuständigen
Mitgliedsverbände der EHF gegenüber rechtlich und finanziell verantwortlich.
2.2.7
Die EHF ist berechtigt Vereine, die sachliche bzw. organisatorische
Voraussetzungen nicht erfüllen, nicht an Internationalen Wettbewerben
teilnehmen zu lassen. Derartige Entscheidungen werden in sachlichen Fragen
von der EHF Spielbetriebskommission und organisatorischen und finanziellen
Angelegenheiten vom EHF Office getroffen.
2.2.8
Spiele des Europacups dürfen nur in einer Halle abgehalten werden, welche
durch den nationalen Verband mittels offiziellem Hallenformulars gemeldet und
durch die EHF akzeptiert wurde. Die EHF hat das Recht Hallen abzulehnen, die
nicht dem internationalen Standard entsprechen.
Die Spielhalle darf maximal 25 km / 45 min. vom Mannschaftshotel der
Gastmannschaft entfernt sein.
Die Mindesttemperatur in der Spielhalle muss 18°C betragen. Falls aus speziellen
Gründen diese Temperatur nicht erreicht werden kann, muss dies bei der
technischen Sitzung bekannt gegeben werden und der EHF Delegierte ist
verpflichtet einen Bericht an das EHF Office zu senden.
2.2.9
Jeder teilnehmende Club muss eine Internet-Homepage (mit allen wichtigen
Informationen über das am EC teilnehmende Team, Fotos, etc.) und eine e-mail
Adresse besitzen und angeben. Die Homepage und e-mail Adresse muß bei der
EC Club Anmeldung angegeben werden und beides muß ab dem Zeitpunkt der 1.
EC Auslosung (26.07.2011) aktiv sein.
.
- 107 -
2.3
Integrität des Bewerbes
2.3.1
Die Vereine sind verpflichtet, die Integrität des Wettbewerbs in jeder Hinsicht zu
gewährleisten - dies einschließlich Unabhängigkeit von Eigentum,
Führung/Management, Verwaltung und/oder sportlicher Leistung von allen
anderen Handballvereinen in den jeweiligen Wettbewerben oder eines
Wettbewerbs, der an den jeweiligen Wettbewerb gebunden ist. Keine individuelle
oder juristische Person des Vereins darf Kontrolle oder Einfluss auf andere
teilnehmende Vereine in dem jeweiligen Wettbewerben oder einen Wettbewerb,
der an den jeweiligen Wettbewerb gebunden ist, haben - dies insbesondere auch
bezüglich Eigentum, Führung/Management, Verwaltung und/oder sportliche
Leistung.
2.3.2
Zusammen mit der Anmeldung sind Vereine verpflichtet, der EHF Auskünfte über
individuelle oder juristische Personen innerhalb des Vereins zu geben, welche
Kontrolle über oder Einfluss (Eigentum, Führung/Management, Verwaltung
und/oder die sportliche Leistung) auf anderen Vereinen ausüben können, die in
dem jeweiligen Wettbewerb oder einem Wettbewerb, der an den jeweiligen
Wettbewerb gebunden ist, teilnehmen.
2.3.3
Vereine bestätigen offiziell mit der Unterzeichnung der Klubregistrierung ohne
Bereitstellung weiterer Informationen zur Integritätsfrage, dass die
Anforderungen betreffend des Eigentums, Führung/Management, Verwaltung
und/oder die sportliche Leistung in Bezug auf die Unabhängigkeit von anderen
Vereinen in dem jeweiligen Wettbewerb oder einem Wettbewerb, der an den
jeweiligen Wettbewerb gebunden ist, erfüllt sind.
2.3.4
Vereine, die die Integritätserfordernisse nicht erfüllen, werden nicht zum
jeweiligen EHF Wettbewerb zugelassen (Sportliche und Rankingkriterien sind für
die Entscheidungen der EHF massgeblich).
2.4
Anmeldung
2.4.1
Die Anmeldungen erfolgen durch die Mitgliedsverbände ausschließlich auf den
von der EHF mit der Einladung versandten offiziellen Meldeformularen. Diese
Meldungen müssen bis spätestens 13. Juni 2011 im EHF Office in Wien
vorliegen.
2.4.2
Die Anmeldungen, bestehend aus der elektronisch ausgefüllten und
unterschriebenen Klubregistrierung und der unterschriebenen
Schiedsvereinbarung sowie des EHF Code of Conduct, der Mannschaften für die
Teilnahme an den 2011/12 EC Wettbewerben müssen bis zum
03. Juli 2011
im EHF Office in Wien vorliegen.
Die Original-Spielerlisten der Mannschaften (elektronisch ausgefüllt) müssen wie
folgt im EHF Office in Wien vorliegen:
- 108 -
SPIELERLISTEN
Runde
1
2
3 und 4
Männer
01.08.2011
05.09.2011
24.10.2010
Frauen
01.08.2011
05.09.2011
10.10.2011
Mit Erhalt der Spielerlisten müssen auch Klublogo, Mannschaftsfoto und
Spielerfoto (von jedem Spieler), in unten stehender Qualität, dem EHF Office
vorliegen.:
Klublogo:
min.: 800 x 800 Pixel
Mannschaftsfoto: min.: 1000 x 960 Pixel
Spielerfoto:
min.: 640 x 800 Pixel
2.4.3
Die Teilnahmegebühren verstehen sich pro Mannschaft. Bis einschließlich der
1/2-Finalrunde gibt es keine weiteren Abgaben (Zuschauer, Werbung, TV usw.).
Die Teilnahmegebühren betragen (alle Beträge in Euro):
MÄNNER
Runde
Auslosung
Zahlungstermin
Gebühr
Hinspiel
Rückspiel
1
26.07.2011
31.07.2011
€ 375,--
03/04.09.2011
10/11.09.2011
2
26.07.2011
30.09.2011
€ 375,--
08/09.10.2011
15/16.10.2011
3
18.10.2011
31.10.2011
€ 375,--
26/27.11.2011
03/04.12.2011
4 – Last 16
06.12.2011
31.01.2012
€ 375,--
11/12.02.2012
18/19.02.2012
5 – 1/4 Finale
21.02.2012
15.03.2012
€ 750,--
17/18.03.2012
24/25.03.2012
6 – 1/2 Finale
27.03.2012
15.04.2012
€ 1.500,--
21/22.04.2012
28/29.04.2012
7 – Finale
02.05.2012
15.05.2012
€ 3.000,--
19/20.05.2012
26/27.05.2012
FRAUEN
Runde
Auslosung
Zahlungstermin
Gebühr
Hinspiel
Rückspiel
1
26.07.2011
31.07.2011
€ 375,--
03/04.09.2011
10/11.09.2011
2
26.07.2011
15.09.2011
€ 375,--
01/02.10.2011
08/09.10.2011
3
11.10.2011
31.10.2011
€ 375,--
05/06.11.2011
12/13.11.2011
4 – Last 16
15.11.2011
31.01.2012
€ 375,--
04/05.02.2012
11/12.02.2012
5 – 1/4 Finale
14.02.2012
29.02.2012
€ 750,--
03/04.03.2012
10/11.03.2012
6 – 1/2 Finale
13.03.2012
15.03.2012
€ 1.500,--
31.03./01.04.2012
07/08.04.2012
7 – Finale
10.04.2012
30.04.2012
€ 3.000,--
05/06.05.2012
12/13.05.2012
- 109 -
Kontonummer der EHF für Europacup:
00640 000 204
BANK CODE: 12000
BIC CODE: BKAUATWW
IBAN-Code: AT46 1200 0006 4000 0204
Bank Austria
Am Hof 2, 1010 Wien/Österreich
Jede Mannschaft bekommt eine individuelle ID Nummer (siehe Anhang)
zugeordnet. Bei jeder Zahlung an die EHF muss diese ID Nummer und der
Zahlungsgrund „EC Teilnahmegebühr Runde X“ angegeben werden.
Eine erforderliche Rechnung wird nur bei schriftlicher Aufforderung des
betreffenden Klubs/Verband versendet.
Bei nicht termingerechtem Zahlungseingang erfolgt automatisch eine
Verdoppelung der Teilnahmegebühr.
Die Gebühr über € 375,-- für die Runde 1 ist so zu überweisen, dass sie
rechtzeitig vor dem
31. Juli 2011
auf dem Konto der EHF eingeht.
Wenn die Zahlung für die Runde 1 am 15. August noch nicht auf dem Konto der
EHF eingegangen ist, erfolgt automatisch die Streichung der Anmeldung, was
dann als Forfait gilt und gemäß dem EHF Strafenverzeichnis mit einer Busse von
€ 5.000.-- belegt wird. Dieser Punkt hat die gleiche Gültigkeit für alle
Spielrunden. 15 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist tritt dieser Punkt in Kraft.
2.4.4
Die Voraussetzung für die Anmeldung ist das Vorhandensein von Sportanlagen,
die dem Regelwerk entsprechen. Verantwortlich in diesem Zusammenhang ist
der jeweilige Mitgliedsverband. Die Spielbetriebskommission der EHF kann
begründete Ausnahmen zulassen.
2.4.5
Die beteiligten Mannschaften sind verpflichtet, ihre Spieler und Offiziellen auf
eigene Kosten gegen Unfall, Krankheit usw. zu versichern. Die EHF als
Organisator wie auch die jeweilige Heimmannschaft können hierfür nicht haftbar
gemacht werden.
2.4.6
Die eingesetzten EHF Offiziellen und EHF Schiedsrichter sind für ihre Einsätze
durch die EHF versichert.
2.4.7
Bei der Anmeldung, bestätigt durch den nationalen Verband, müssen die zwei
Seiten des Formblattes mit den Angaben über die einzelnen Vereine ausgefüllt
und gemeinsam mit Schiedsvereinbarung und dem Code of Conduct
unterschrieben werden.
2.4.8
Nach Meldeschluss erstellt das EHF Office eine Liste aller teilnehmenden
Mannschaften mit den Daten entsprechend Pkt. 2.4.7 und übermittelt sie den
Vereinen und deren Verbänden.
- 110 -
2.5
Auslosung
2.5.1
Die öffentliche Auslosung für jede Runde wird zum in der Ausschreibung
angeführten Termin an den durch die EHF festgelegten Orten durchgeführt.
Die beiden Klubs, die sich für das Finale qualifizieren, sind verpflichtet bei der
Finalauslosung durch einen Klubrepräsentant vertreten zu sein.
2.5.2
Setzung
Gemäß der „EHF Seeding List“ qualifizieren sich einige Mannschaften direkt für
spätere Runden. In den Runden 1 – 4 kann die EHF gemäß der „EHF Seeding
List“ Setzungen vornehmen.
Eine Mannschaft, die in der vorigen Saison einen Europacup Bewerb gewonnen
hat und in der jetzigen Saison in einem anderen Bewerb mitspielt, nimmt in
diesem Bewerb einen Platz in der Gruppe nach den top-gesetzten Mannschaften
ein, es sei denn, der entsprechende Verband ist aufgrund des Rankings höher
eingestuft.
2.5.3
Für die Gruppenspiele im Challenge Cup wird das Organisationsrecht ausgelost.
Wenn das Organisationsrecht von keiner Mannschaft wahrgenommen wird,
werden die Spiele in Hin- und Rückspielen ausgetragen.
2.6
Spielmodus
2.6.1
Alle Spiele im EHF Cup, Challenge Cup (mit Ausnahme der Gruppenspiele im
Challenge Cup) und im Cupsiegercup werden in Hin- und Rückspielen
durchgeführt.
Prinzipiell hat die zuerst ausgeloste Mannschaft im Hinspiel das Heimrecht. Mit
Genehmigung der EHF ist es gestattet, dass sich die Mannschaften über eine
andere Reihenfolge oder die Durchführung beider Spiele in nur einem Land
einigen (vorgegebene EHF Vorlage).
2.6.2
Die erste zu spielende Runde im Challenge Cup der Männer und Frauen wird in
einem Gruppensystem gespielt. Jede Gruppe umfasst dabei mindestens 3
Mannschaften und maximal 4 Mannschaften (abhängig von der Anzahl der
Teilnehmer).
Die Spiele dieser Gruppe werden an einem Ort und an einem Wochenende in
einer einfachen Runde (jeder gegen jeden) gespielt.
2.7
Rücktritt (Forfait)
Mit der erfolgten Meldung am Europa Cup ist ein Klub verpflichtet an allen
Runden, die sich aus dem Spielsystem (siehe Anhang) ergeben teilzunehmen
(siehe Punkt 1.1)
2.7.1
Ein Rücktritt nach erfolgter Publizierung eines Bewerbes (spätestens 19.07.2011)
oder eine Weigerung zum Spielantritt ist gleichbedeutend mit einem Forfait und
zieht die folgenden Konsequenzen nach sich:
Der Verein muss eine Busse von € 5.000.-- an die EHF zahlen.
Ein Rücktritt nach erfolgter 1. Auslosung eines Bewerbes ist gleichbedeutend mit
einem Forfait und zieht die folgenden Konsequenzen nach sich:
- 111 -
Der Verein muss eine Busse von € 10.000.-- an die EHF zahlen.
Der Verein ist für die Teilnahme am Europacup in der laufenden Saison
gesperrt und das/die Spiel/e werden mit 0:10 Tore und 0:2 Punkten
verifiziert. Zusätzlich wird der Klub in den beiden nächsten Saisonen
gesperrt.
2.7.2
Bei Nichtantreten zu einem Spiel oder bei zu spätem Eintreffen am Spielort
aufgrund nachweisbaren Fehlverhaltens ist die fehlbare Mannschaft
schadenersatzpflichtig und muss sämtliche dadurch entstandenen Kosten des
Gegners bezahlen.
3
FINANZEN
3.1
Einnahmen, Kosten und Abgaben exklusive Finalspiele
3.1.1
Einnahmen
3.1.1.1
Alle Einnahmen durch Eintrittskartenverkauf, Bandenwerbung und andere
Werbungsarten sowie durch Sponsoren gehören außer bei den Finalspielen dem
jeweiligen Heimclub. Die Einnahmen aus TV-Medien Rechten richten sich nach
den Bestimmungen des jeweiligen Mitgliedsverbandes (außer bei den
Finalspielen)
3.1.2
Kosten
3.1.2.1
Jede reisende Mannschaft bezahlt ihre Reise- und Visakosten selbst.
3.1.2.2
Die Kosten der Gastmannschaft für Unterkunft, lokalen Transport und
Verpflegung für 18 Personen (21 Personen bei Finalspiel) während zwei Tagen
(48 Stunden) gehen zu Lasten des Heimklubs. Falls die Delegation aus mehr als
18 Personen (21 Personen bei Finalspiel) besteht, gehen die Mehrkosten zu
Lasten des Gastklubs. Bei gegenseitiger Vereinbarung können die Mannschaften
die Kosten für die Unterkunft selbst übernehmen.
Sollte sich die Gastmannschaft weniger als 2 Tage (48 Stunden) bei der
Heimmannschaft aufhalten, ist die Heimmannschaft trotzdem immer nur für
maximal 18 Personen (21 Personen bei Finalspiel) der Gastmannschaft
verantwortlich. Bei einem Spielbeginn vor 13:00 Uhr hat die Gastmannschaft das
Recht zwei Tage vor dem Spieltag am Spielort anzukommen. Wenn die
Gastmannschaft von diesem Recht gebrauch macht, gehen die Kosten der
zusätzlichen Nacht zu Lasten des Heimklubs. Lokaler Transport beginnt und
endet am nächstgelegenen Flughafen, den die Gastmannschaft passend zum
Spieltermin benützt. Bei Unterkunft und Verpflegung ist ein für internationale
Sportbegegnungen übliches Niveau zu gewährleisten.
3.1.2.3
Bei Gruppenspielen des Challenge Cups gehen die Kosten der Gastmannschaft
für Unterkunft, lokalen Transport und Verpflegung für 18 Personen während vier
Tagen (96 Stunden) zu Lasten des Heimklubs. Sollte sich die Gastmannschaft
weniger lange als vier Tage (96 Stunden) bei der Heimmannschaft aufhalten , ist
die Heimmannschaft trotzdem immer nur für maximal 18 Personen der
Gastmannschaft verantwortlich. Sollte die Gastmannschaft mit mehr als 18
- 112 -
Personen anreisen, gehen die Mehrkosten zu Lasten der Gastmannschaft. Lokaler
Transport beginnt und endet am nächstgelegenen Flughafen, den die
Gastmannschaft passend zum Spieltermin benützt. Bei Unterkunft und
Verpflegung ist ein für internationale Sportbegebnungen übliches Niveau zu
gewährleisten.
3.1.2.4
Die EHF ist nicht für finanzielle Fragen zuständig, die sich aus zusätzlichen
Teilnehmern oder Zusatztagen ergeben, die zwischen den Clubs direkt vereinbart
wurden.
3.1.2.5
Alle Kosten für die von der EHF eingesetzten Offiziellen sind nur in Euro oder
nach schriftlicher Vereinbarung in einer anderen Währung wie folgt vom lokalen
Veranstalter/Heimverein zu übernehmen (ausgenommen Männer und Frauen
Challenge Cup Gruppenspiele) und vor Spielbeginn zu begleichen:
3.1.2.5.1
Reisekosten (Erstattung gegen Nachweis)
− Anreise mit Zug/Bus/Schiff:
Ersatz der Kosten für je ein Ticket erster Klasse für Hin- und Rückfahrt mit
Zug/Bus/Schiff;
− Anreise mit Flugzeug:
Ersatz der Kosten für je ein Ticket in Economy Class;
− Anreise mit Auto (bis zu einer maximalen Gesamtstrecke von 600 km für einen
Weg erlaubt):
Ersatz der Kosten für je ein Ticket erster Klasse für Hin- und Rückfahrt mit
Zug/Bus/Schiff;
− Taxifahrten am Heimatort oder während der Reise:
(z.B.: Flughafenwechsel) sind gegen Quittung abzurechnen;
− Autofahrten am Heimatort (zu Flughafen oder Bahnstation):
dürfen mit € 0,50 pro Kilometer abgerechnet werden.
Die EHF hat das Recht, sich in sämtlichen Reisearrangements der Delegierten
und Schiedsrichter einzubringen. Dies soll jedoch keine Erhöhung der Kosten für
die teilnehmenden Klubs nach sich ziehen.
Die entsprechende Information bezüglich eines Engagements der EHF in der
Organisation der Reisearrangements der EHF Offiziellen wird den Klubs
spätestens 72 Stunden nach der jeweiligen Auslosung schriftlich mitgeteilt.
3.1.2.5.2
Sämtliche außerhalb und innerhalb des Gastlandes im Zusammenhang mit den
Spielen entstehenden Kosten;
3.1.2.5.3
Visakosten (nach Vorlage der Zahlungsbestätigung);
3.1.2.5.4
Eine Entschädigung pro Reisetag und pro Aufenthaltstag in der Höhe von € 55.
Zusätzlich erhält jeder Schiedsrichter pro Spiel € 100 (ausgenommen Männer und
Frauen Challenge Cup Gruppenspiele).
3.1.2.5.5
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und Transport während des
Aufenthaltes;
- 113 -
3.1.2.6
Männer und Frauen Challenge Cup - Gruppenspiele:
Die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung und lokalen Transport der
eingesetzten EHF Offiziellen werden durch alle vier (bzw. drei) teilnehmenden
Klubs wie folgt einheitlich geteilt und sind vor Spielbeginn zu begleichen.
3.1.2.6.1
Reisekosten (Erstattung gegen Nachweis)
− Anreise mit Zug/Bus/Schiff:
Ersatz der Kosten für je ein Ticket erster Klasse für Hin- und Rückfahrt mit
Zug/Bus/Schiff;
− Anreise mit Flugzeug:
Ersatz der Kosten für je ein Ticket in Economy Class;
− Anreise mit Auto (bis zu einer maximalen Gesamtstrecke von 600 km für einen
Weg erlaubt):
Ersatz der Kosten für je ein Ticket erster Klasse für Hin- und Rückfahrt mit
Zug/Bus/Schiff;
− Taxifahrten am Heimatort oder während der Reise:
(z.B.: Flughafenwechsel) sind gegen Quittung abzurechnen;
− Autofahrten am Heimatort (zu Flughafen oder Bahnstation):
dürfen mit € 0,50 pro Kilometer abgerechnet werden.
Die EHF hat das Recht, sich in sämtlichen Reisearrangements der Delegierten
und Schiedsrichter einzubringen. Dies soll jedoch keine Erhöhung der Kosten für
die teilnehmenden Klubs nach sich ziehen.
Die entsprechende Information bezüglich eines Engagements der EHF in der
Organisation der Reisearrangements der EHF Offiziellen wird den Klubs
spätestens 72 Stunden nach der jeweiligen Auslosung schriftlich mitgeteilt.
3.1.2.6.2
Sämtliche außerhalb und innerhalb des Gastlandes im Zusammenhang mit den
Spielen entstehenden Kosten;
3.1.2.6.3
Visakosten (nach Vorlage der Zahlungsbestätigung);
3.1.2.6.4
Eine Entschädigung pro Reisetag und pro Aufenthaltstag in der Höhe von € 55.
Zusätzlich erhält jeder Schiedsrichter pro Spiel € 55.
3.1.2.6.5
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und Transport während des
Aufenthaltes;
3.1.2.7
Der Heimclub übernimmt ebenfalls die Kosten des Zeitnehmers und des
Sekretärs.
3.1.2.8
Der Heimclub übernimmt bei Entsendung eines EHF Offiziellen (Delegierter,
Sicherheitsdelegierter, Schiedsrichterdelegierter, Repräsentant) die Kosten
analog den Bestimmungen für Schiedsrichter Pkt. 3.1.2.5.1 oder 3.1.2.6.1.
3.1.2.9
Der Heimclub ist dafür verantwortlich, dass alle EHF Offiziellen (inkl.
Schiedsrichter) sämtliche Geldbeträge, welche ihnen während der Dauer Ihres
Aufenthaltes vom Gastgeber ausbezahlt wurden, ohne Abzüge oder andere
Probleme aus dem Land ausführen können.
- 114 -
3.1.3
Abgaben
Die Teilnahmegebühren für die einzelnen Spielrunden sind unter Punkt 2.4.3.
festgehalten. Bis einschließlich der Halbfinalrunde gibt es keine weiteren
Abgaben.
3.2
Media Rights (inclusive the semifinals)
3.2.1
Definitions and obligations for Media Right Holders (inclusive the semifinals)
3.2.1.1
Receipts from Media Rights are subject to the rules of the relevant Member
Federation (except in finals).
3.2.1.2
Bearing in mind clause 3.2.1.1, except at finals all media rights for the country of
the organising club shall belong to the organising club.
3.2.1.3
Local Media Partners must be informed by the Right Holder (if the Right Holder is
not the Media Partner) about the EC Media Rights situation in due time before
each round of the competition.
3.2.1.4
The EHF holds the rights exclusively for the worldwide International Media Rights
and the Pan European Media Rights (e.g. means Eurosport/Eurosport2 or any
other TV company transmitting into different European countries in the
respective languages) and shall have the right to exploit them. Those Media
Rights include live, delayed, News and Highlight rights.
Furthermore, the EHF has the right to market the complete (home and
International) Media Rights of the matches where the Right Holder makes no use
of them. The Right Holder is obliged to inform the EHF/EHFM within one week
(seven days) after the respective draw if it will make use of these rights. The
Right Holder is also obligated to inform EHF/EHFM if a Host Broadcast is to take
place of the respective game.
If a match is produced by a Host Broadcaster and if the EHF/EHFM is able to find
broadcasting partners (which are not the local (home team) Host broadcasters)
in the territory which is not the home territory, the minimum broadcasting
requirements, that must be secured by the Right Holder or the respective Media
Partner are:
Minimum 5 camera production,
slow motion of at least 3 cameras,
English graphics (maybe centralized outfit) running clock and score, the
graphics to be 4:3 safe in case of 16:9 production,
Satellite uplink, with international sound available on the first two sound
channels.
All the costs of the obligatory technical setup are to be covered by the Right
Holder or its Media Partner. It is the Right Holders role and responsibility to
inform the producer of the Host Broadcast about these obligations.
The Right Holder or its Host Broadcasting Media Partner has to provide to the
EHF or to the respective EHF Media Partners the uplinked TV signal (with the
above detailed technical specification) free of charge, if the match is produced.
- 115 -
EHF shall have the right to choose at any time a signal distribution partner for
further coordination and distribution of the signal.
In case International Partners takes the respective match, the EHF will distribute
the signal at its own expenses on an established european satellite.
Media rights are divided into TV, radio and multimedia rights.
TV rights include all distribution channels including satellite, cable. IPTV and
digital/analogue terrestrial broadcast. Multimedia rights means internet, internetstreaming, SMS portals, MMS, 3G Mobile Phone Service and include any present
or future distribution platforms (incl. internet and any wireless wide-area
communications network) capable of delivering a continuous stream of
audiovisual signals. Whether Digital or analogue, for display on a visually
perceptible screen or monitor, Media rights also include without limitation, closed
circuit television (e.g. in hotels, airplanes etc.), public viewing.
EHF shall be allowed to use, free of charge, existing television footage/match
footage for production and broadcasting matters at a later time (utilisation of
secondary and third party rights).The Right Holder or the respective Media
Partner has to provide a BETA tape/DVD to the EHF/EHFM immediately after the
match if requested.
3.2.1.5
After completion of each round of matches the Right Holder must report TV
transmission times end other Media usage of to the EHF in writing.
3.2.2
Video recordings
All clubs participating in the European Cup shall be permitted to make video
recordings for teaching and training purposes from home matches (also in
national competitions) of other clubs which participate in the European Cup. Such
recordings, however, shall be made by only one person using one camera. Such
video recordings shall be shown only privately to the teams concerned for study
of tactics and shall not be exploited commercially.
A pre-announcement in written form to the Right Holder is helpful, but not a
duty.
3.2.3
European Cup finals
3.2.3.1
The EHF holds the exclusive International Media rights for all EC finals.
3.2.3.2
The EHF shall secure the Host Broadcasting of the Finals.
3.2.3.3
Financial regulations relating to receipts from these rights: The EHF shall share
the receipts from these rights with the Home Club in a balanced way.
3.3
Advertising Rights (inclusive the semifinals)
3.3.1
Except at finals, all receipts from the sale of admission tickets, advertising on the
barriers and other forms of advertising as well as income from sponsors shall
belong to the organising club.
3.3.2
At all EC matches the EHF shall have the right to place advertisement on two 4,5
m barrier boards on each corner of the long side barrier, opposite to the TV
cameras and the time-keeper’s table within the range covered by TV cameras
- 116 -
(see diagram). If the EHF intends to exercise this right, it shall inform the
organiser in writing not later than 2 weeks before the match. Otherwise the EHF
shall waive this right.
Furthermore the EHF has the right to place one advertisement (4 x 1m) in each
of the goal areas in all EC matches. If the EHF intends to exercise this right, it
shall inform the organiser in writing not later than 2 weeks before the match.
Otherwise the EHF shall waive this right.
3.3.3
Notwithstanding the Advertising on Clothing Regulations, in the 2011/12 season,
the rights relating to sleeve advertising shall belong to the resepective clubs in all
EC matches. Starting with round 4 (Last 16) the EHF reserves the right to make
use of the rights of the sleeve advertisement. The EHF has the obligation to
inform the clubs by 31.12.2011 if the EHF will make use of these rights.
3.3.4
EHF shall be allowed to use, free of charge, existing television footage for
production and broadcasting of a magazine programme at a later time (utilisation
of secondary rights).
3.3.5
The EHF reserves the right to implement branding activities within the framework
of the EC matches.
3.3.6
European Cup finals
3.3.6.1
The EHF shall likewise have the exclusive right of allocating rights for advertising
within the range covered by TV cameras, including advertising along the barriers
and on the floor. Halls for the playing of finals shall therefore be made available
without any advertising.
The Home Club is obliged to provide appropriate number of persons for the setup of advertisement, branding, etc.
3.3.6.2
Financial regulations relating to receipts from these rights: The EHF shall share
the receipts from these rights with the Home Club in a balanced way.
- 117 -
3.4
Europa Cup Finalspiele
Im Folgenden werden die Reglementspunkte angeführt, die für Endspiele mit
Hin- und Rückspielen gelten.
Andere Finalspielmöglichkeiten sind nur in gesonderter Absprache mit der EHF
möglich.
3.4.1
Organisation und Durchführung
3.4.1.1
Die EHF ist Organisator der Europa Cup Finalspiele. Sie kann die Durchführung
an einen Mitgliedsverband, Verein oder eine sonstige Sportorganisation
delegieren. Das EHF Office wird vor der endgültigen Festlegung der Finalorte mit
den Beteiligten Kontakt aufnehmen. Bei Finalspielen kann die Delegation aus bis
zu 21 Personen bestehen (siehe Punkt 3.1.2.2)
3.4.1.2
Eine Mannschaft, die bei der letzten Finalteilnahme das Heimrecht im Rückspiel
hatte, erhält bei der nächsten Finalteilnahme das Heimrecht automatisch im
Hinspiel, wobei die Reihenfolge der Jahre berücksichtigt wird.
Für die Finalspiele der Saison 2011/12 sind in dieser Hinsicht alle Klubbewerbe
der Saisonen 2010/11, 2009/10 und 2008/09 in entsprechender Reihenfolge
relevant.
In allen Fällen, in denen die Anwendung dieses Reglementpunktes nicht zur
Definierung des Heimrechtes führt, entscheidet die Auslosung über das
Heimrecht.
3.4.1.3
Die Organisation und Durchführung der Siegerehrung obliegt der Verantwortung
des Heimklubs des Rückspiels. Die entsprechenden Minimalanforderungen
werden durch die EHF definiert und dem Klub rechtzeitig zugestellt.
3.4.2
Generelle Anforderung für Finalspiele
Die Spielhalle bei Finalspielen bedarf einer gesonderten EHF Genehmigung.
Finalspiele dürfen nur in Hallen ausgetragen werden, die ausschließlich mit
Handballlinien versehen sind. Folgende Punkte werden unter anderem in die
Entscheidungsfindung einbezogen:
3.4.3
Hallenkapazität
Pressearbeitsplätze und TV Produktionsanforderungen
VIP/Hospitalityräumlichkeiten
Kosten
Es wird auf die Reglementspunkt 3 verwiesen.
3.4.4
Auf Anforderung, hat die EHF das Recht ein Kontingent von max. 100
Eintrittskarten (davon 50 VIP Karten) pro Finalspiel unentgeltlich zur Verfügung
gestellt zu bekommen. Diese Anforderung hat innerhalb eines angemessenen
Zeitraumes nach der entsprechenden Auslosung (spätestens 10 Tage vor dem
jeweiligen Spiel) zu erfolgen.
- 118 -
3.5
Eintrittskartenkontingent
Die jeweiligen Heimmannschaften sind verpflichtet, den Gastmannschaften 10%
(minimum 200 Tickets) des Eintrittskartenkontingentes gegen Bezahlung zur
Verfügung zu stellen. Diese Eintrittskarten müssen bis spätestens 10 Tage vor
dem Spiel von der Gastmannschaft schriftlich bestellt werden. Sollten die Karten
bis zu diesem Zeitpunkt nicht bestellt werden, kann die Heimmannschaft darüber
frei verfügen.
Gleichzeitig mit der Eintrittskartenbestellung muß der Gastklub dem Heimklub
eine verantwortliche Person (Name und Mobiltelefonnummer) für die
mitgereisten Zuschauer nennen. Diese Person ist für den gesamten Aufenthalt
während des Auswärtsspiels als Verbindung zwischen Heimklub und den
mitgereisten Zuschauer verantwortlich.
Auf Anforderung, hat die EHF das Recht ein Kontingent von max. 40
Eintrittskarten (davon 20 VIP Karten) pro EC Spiel unentgeltlich zur Verfügung
gestellt zu bekommen. Diese Anforderung hat innerhalb eines angemessen
Zeitraumes nach der entsprechenden Auslosung (spätestens 10 Tage vor dem
jeweiligen Spiel) zu erfolgen.
4
TEILNAHMEBERECHTIGUNG FÜR SPIELER
4.1
Spielerlisten
4.1.1
Jede Mannschaft muss über den nationalen Verband bis zum unter Punkt 2.4.2
angegebenen Termin eine Spielerliste (vorgegebenes Formblatt der EHF –
elektronisch ausgefüllt) melden. Der Nationale Verband hat die Spielberechtigung
der Spieler zu kontrollieren und zu bestätigen und mittels Unterschrift und
Stempel dem EHF Office zu übermitteln.
4.1.2
Das Formblatt ist vollständig auszufüllen und alle in diesem verlangten Details
und Informationen sind anzugeben.
4.1.3
Für den Europa Cup spielberechtigt sind jene Spieler, die zum Zeitpunkt der
Abgabe/Übermittlung der Spielerlisten für den teilnehmenden Verein in der
nationalen Meisterschaft spielberechtigt sind.
4.1.4
Jene Spieler, für die der Nationale Verband zum Zeitpunkt der Erstellung und
Übermittlung der Spielerliste nicht berechtigt sind eine nationale
Spielberechtigung zu erteilen (laufender/nicht abgeschlossener Transfer), dürfen
für die Teilnahme am Europa Cup nicht registriert (auf Spielerliste nicht
verzeichnet) werden.
4.1.5
Ein Spieler ist am Europa Cup nicht spielberechtigt wenn er in der nationalen Liga
in der höchsten Spielklasse zur gleichen Zeit für zwei Clubs oder Teams
spielberechtigt ist.
4.1.6
Jede Nachmeldung kann nur über den nationalen Verband an die EHF übermittelt
werden und muss vom nationalen Verband bestätigt sein. Für jeden
nachgemeldeten Spieler ist eine Gebühr von € 75,-- an die EHF zu bezahlen. Der
Zahlungsbeleg ist der Nachmeldung beizulegen.
- 119 -
Spieler die bis zum 31. Jänner 2012 (Männerbewerbe und Frauenbewerbe)
nachgemeldet werden, sind ohne Einschränkung sofort im EC
teilnahmeberechtigt.
Wenn ein Spieler nach dem 31. Jänner 2012 (Männer- und Frauenbewerbe) den
Verein wechselt (national oder international), ist er für den neuen Verein nur
dann im Europacup teilnahmeberechtigt, wenn er zwischen dem 31. Jänner 2012
(Männer- und Frauenbewerbe) und dem Datum des Vereinswechsels kein
offizielles Vereinsspiel (national oder international) für einen anderen Verein
außer dem neuen Klub bestritten hat.
4.1.7
Unter Berücksichtigung von Punkt 4.1.5 – 4.1.6 können während den laufenden
Wettbewerben, mit Genehmigung des EHF Offices, Nachmeldungen erfolgen.
4.1.8
Nachmeldungen von Spielern sind zwischen Hin- und Rückspiel der einzelnen
Runden nicht möglich. Die Nachmeldungen müssen bis spätestens zu den
nachstehenden Terminen im EHF Office eingelangen.
Runde
Runde
Runde
Runde
Runde
Runde
Runde
1
2
3
4
5
6
7
–
–
–
–
Last 16
1/4 Finale
1/2 Finale
Finale
Männer
31.08.2011
04.10.2011
22.11.2011
07.02.2012
13.03.2012
17.04.2012
15.05.2012
Mittwoch
Dienstag
Dienstag
Dienstag
Dienstag
Dienstag
Dienstag
Frauen
31.08.2011
27.09.2011
01.11.2011
31.01.2012
28.02.2012
27.03.2012
01.05.2012
Jede Nachmeldung kann nur über den Nationalen Verband an die EHF
übermittelt werden und muss vom Nationalen Verband bestätigt werden.
Für jeden nachgemeldeten Spieler ist eine Unkostengebühr von € 75,-auf das
Konto der EHF einzuzahlen. Der Zahlungsbeleg ist der Nachmeldung beizulegen.
4.1.9
Falls sich ein Spieler nicht auf der offiziellen EHF Spielerliste des Delegierten
befindet, ist dieser Spieler nicht spielberechtigt. Wenn der Spieler dennoch vom
Klub (auf dessen Verantwortung mit allen möglichen Konsequenzen) im EC Spiel
eingesetzt wird, muss der Delegierte vor dem Spiel im Protokoll Name, Vorname,
Geburtsdatum und Spieler-, bzw. Reisepassnummer (oder entsprechende
Identifikation) des Spielers unter "Bemerkungen" eintragen. Der
Mannschaftsverantwortliche des betroffenen Vereines muss diesen Eintrag vor
Spielbeginn gegenzeichnen.
4.2
Teilnahme von gesperrten und/oder nicht teilnahmeberechtigten
Spielern
4.2.1
Bei Einsatz eines gesperrten und/oder nicht teilnahmeberechtigten Spielers ist
das Spiel durch eine entsprechende Entscheidung der EHF mit demselben
Ergebnis, jedenfalls jedoch mit 0:10 Toren und 0:2 Punkten als verloren zu
werten.
- 120 -
4.2.2
Der Einsatz eines nicht teilnahmeberechtigten Spielers kann als grob
unsportliches Verhalten beurteilt werden. In diesem Falle können zusätzliche
Strafen wie eine Geldstrafe bis € 15.000,-- und ein Ausschluss des betroffenen
Klubs aus dem laufenden Bewerb (vg. Punkte B.6 Strafenverzeichnis)
ausgesprochen werden.
Die EHF kann eine Ersatzmannschaft benennen.
5
EHF NOMINIERTE
5.1
Schiedsrichter
5.1.1
Die Nominierung der Schiedsrichter erfolgt durch die CC der EHF und wird über
das EHF Office den Schiedsrichtern direkt, ihrem Verband und den beteiligten
Mannschaften sowie deren Verbänden mitgeteilt.
5.1.2
Die Schiedsrichter bzw. ihr Verband sind verpflichtet, umgehend eine Bestätigung
des Spielauftrages an das EHF Office zu übermitteln.
5.1.3
Generell müssen Schiedsrichter am Tag vor dem Spiel am Spielort eintreffen.
Sonderregelungen müssen durch das EHF Office bestätigt werden.
5.1.4
Falls die nominierten Schiedsrichter aus zwingenden Gründen Einsätze nicht
akzeptieren können, hat der Mitgliedsverband die Pflicht, dies umgehest dem
EHF Office mitzuteilen. Die EHF ist dann für die Nominierung eines Ersatzpaares
verantwortlich. Diese Ersatzschiedsrichter müssen entweder IHF- oder EHF
Schiedsrichter sein.
5.1.5
Bei Nichterscheinen der oder eines Schiedsrichters ist der EHF Delegierte zu
verständigen und das Vorgehen mit diesem zu koordinieren. Folgende Schritte
sind zu erwägen:
a) Durchführung des Spieles mit einem erschienenen Schiedsrichter plus einen
Schiedsrichter des Nationalen Verbandes des Veranstalters, oder mit zwei
Schiedsrichtern des Nationalen Verbandes des Veranstalters, oder mit nur dem
erschienenen Schiedsrichter, wenn die Mannschaftsverantwortlichen beider
Teilnehmer einverstanden sind.
b) Kommt nach Konsolidierung der Mannschaftsverantwortlichen unter
Vermittlung des EHF Delegierten keine Einigung zu Stande, ist das EHF Office
in Wien (Telefonnr.: +43-1-80151-140, mobil: +43-664-4105243) mit
gleichzeitiger Mitteilung des Sachverhaltes sofort telefonisch zu
benachrichtigen.
c) Kann auch auf diesem Wege keine Lösung gefunden werden, setzt die EHF
das Spiel mit neu nominierten Schiedsrichtern für den nächsten Tag neu an.
5.2
EHF Offizielle
Es ist der EHF vorbehalten, EHF Offizielle (Delegierte, Sicherheitsdelegierte,
Schiedrichterdelegierte, Marketing Supervisoren und Repräsentanten) zu den EC
Spielen zu nominieren. Für Endspiele und Spiele von besonderer Bedeutung
können soweit erforderlich weitere EHF Offizielle angesetzt werden. Generell
- 121 -
müssen Offizielle am Tag vor dem Spiel am Spielort eintreffen. Sonderregelungen
müssen durch das EHF Office bestätigt werden.
5.2.1
Die Aufgabe des EHF Delegierten ist die Kontrolle und Sicherstellung eines
geregelten Ablaufes der Veranstaltung vor, während und nach dem Spiel sowie
die Vermeidung von Vorkommnissen, die zu einem Protest und einer
Spielwiederholung führen können. Die Sicherheit von Spielern, Schiedsrichtern,
Delegierten, Medienrepräsentanten und Zuschauern ist zu gewährleisten. Es sind
alle für die Sicherheit notwendigen Maßnahmen zu treffen. Die Bestimmungen
der Sicherheitsordnung sind anzuwenden.
5.2.2
Der EHF Delegierte beobachtet und beurteilt auch die Leistungen der
Schiedsrichter. Ein Delegierter ist kein Oberschiedsrichter. Die Verantwortung auf
dem Spielfeld tragen immer die Schiedsrichter alleine. Der Delegierte muss
dennoch gegebenenfalls das Spiel unterbrechen und die Schiedsrichter auf einen
Fehler, der zu einem Protest führen könnte, aufmerksam machen. Hier sind
Fehler gemeint, die nicht in den Bereich der Tatsachenfeststellung fallen. Der
Delegierte entscheidet nicht, er spricht lediglich Empfehlungen aus. Er ist
verpflichtet, bei seinem Einsatz die EHF und IHF Reglemente sowie die
Spielregeln mit sich zu führen.
5.2.3
Der offiziell angesetzte Delegierte ist verpflichtet, immer am Zeitnehmertisch zu
sitzen, um den Auswechselraum jederzeit überblicken und nötigenfalls eingreifen
zu können (siehe Auswechselraumreglement der IHF).
5.2.4
Der offiziell angesetzte Sicherheitsdelegierte ist für alle Fragen im
Zusammenhang mit der Sicherheit im Rahmen der EC Spiele zuständig (siehe
EHF Sicherheitsordnung).
5.2.5
Der offiziell angesetzte Marketing Supervisor ist für alle Fragen im
Zusammenhang mit Werbung, Branding, TV, etc. zuständig.
5.2.6
Die eingesetzten EHF Offiziellen und EHF Schiedsrichter sind für ihre Einsätze
durch die EHF versichert.
6
TECHNISCHER TEIL
6.1
Spielregeln, Zeitnahme und EHF Aufsicht
6.1.1
Technische Sitzung
Rechtzeitig vor jedem Europa Cup Spiel (Vorabend) muss eine Technische
Sitzung stattfinden.
Folgende und weitere Themen sind im Rahmen der technisch- organisatorischen
Besprechung zu thematisieren:
Kontrolle der Spielberechtigungen (eine Passkontrolle/Spielerlizenz ist nicht
erforderlich beim Technischen Meeting)
Sicherheitskonzept der Veranstaltung
Besprechung vor dem Spiel mit dem TV Aufnahmeleiter
Ablauf vor dem Spiel (Präsentation der Spieler, etc.)
- 122 -
6.1.2
Programmablauf für die Gastmannschaft (Training, lokaler Transport,
Bankett.....)
Spielberechtigungen
Eine Kontrolle des Reisepaß/Spielerlizenz ist während der Technischen Sitzung
nicht mehr erforderlich.
Der Delegierte hat jedoch das Recht bis max. 30 min. vor dem Spiel die
Reisepässe/Spielerlizenzen mit Foto von max. 3 Spieler zu kontrollieren.
6.1.3
Zeitnehmertisch
Die Nominierung von Sekretär und Zeitnehmer hat durch denjenigen
Mitgliedsverband zu erfolgen, in welchem sich der Spielort befindet.
Es liegt in der Verantwortung des Heimklubs sicher zu stellen, dass Sekretär,
Zeitnehmer und Hallensprecher in der Halle anwesend sind.
Am Zeitnehmertisch müssen folgende Personen in folgender Reihenfolge sitzen:
EHF Delegierter, Zeitnehmer, Sekretär, Hallensprecher. Alternativ ist es möglich,
dass der Hallensprecher in unmittelbarer Nähe des Zeitnehmertisches sitzt.
Ein eventueller Dopingbeauftragter der EHF muss einen Sitzplatz im
Auswechselraum zur Verfügung haben.
Der Zeitnehmertisch darf höchstens 4 m lang sein und muss mindestens 0,5 m
vom Spielflächerand entfernt platziert sein. Er sollte 30 bis 40 cm hoch über der
Spielfläche stehen, um eine uneingeschränkte Sicht sicher zu stellen.
6.1.4
Spielbeobachtung und Aufsicht
In Hallen in denen der Zeitnehmertisch nicht auf der gleichen Ebene wie die
Auswechselbänke steht, muss ein sprachkundiger Offizieller des Veranstalters die
entsprechende Kommunikation garantieren.
6.1.5
Zeitnahme
Für alle Europacup Spiele muss eine elektrische, vom Zeitnehmertisch aus
optisch gut erkennbare Zeitmessanlage vorhanden sein, die vom Zeitnehmertisch
aus betätigt werden kann. Diese Anlage ist bei voller Funktionsfähigkeit für die
offizielle Zeitmessung maßgebend.
6.1.6
Reserveuhr
Es muss eine Reserveuhr mit Sekunden/Minutenangabe am Zeitnehmertisch zur
Verfügung stehen.
6.1.7
Zeitnehmer
Für die Hinausstellung müssen dem Zeitnehmer genügend Karten (A4) nach
Muster der EHF zur Verfügung stehen, auf denen die Nummer des
hinausgestellten Spielers und das Ende der Hinausstellungszeit vermerkt werden
können. Diese Karten sollen sichtbar auf dem Zeitnehmertisch senkrecht
aufgestellt werden und von beiden Mannschaften lesbar sein.
- 123 -
6.1.8
Team Time-out
Für das Team Time-Out müssen dem Zeitnehmer mindestens zwei mit einem
Grossbuchstaben „T“ versehene grüne Karten zur Verfügung stehen, welche am
Beginn jeder Halbzeit der regulären Spielzeit den Verantwortlichen der jeweiligen
Mannschaft übergeben werden. Ein Mannschaftsoffizieller beantragt das Team
Time-Out indem er die grüne Karte vor den Zeitnehmer auf den Tisch legt.
6.1.9
Spielbericht
Bei der Technischen Sitzung sind von beiden Mannschaften alle für einen Einsatz
vorgesehenen Spieler (maximal 16) und Offiziellen (maximal 4) auf dem
Spielbericht einzutragen. Alle 16 gemeldeten Spieler sind am Spiel
teilnahmeberechtigt. Der Klub bestätigt dann mit der Unterschrift des Offiziellen
am Spielbericht die korrekt gelisteten Spieler für sein Team.
Eine spätere Meldung oder Austausch eines bereits gemeldeten Spielers ist nicht
möglich.
6.1.10
Fair Play Grundsätze
Einhaltung der Spiel- und Wettbewerbsregeln
Respekt vor allen Beteiligten (Spieler, Offizielle, Zuschauer,
Medienvertreter, etc.)
Förderung des Sportgeistes und Wahrnehmung des kulturellen und
sportlichen Auftrages
Der Heimklub hat dafür Sorge zu tragen, dass der Hallensprecher vor dem Spiel
in der Sprache des jeweiligen Landes sowie in Englisch folgenden Text verließt:
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer,
„Im Sinne der Fairness gegenüber Spielern, Offiziellen und Schiedsrichtern und
im Interesse des Handballsports ersuchen wir Sie, als Zuschauer, ihre
Mannschaft fair zu unterstützen und allen Aktiven und Zuschauern positiv zu
begegnen. Danke.“
Ladies and gentlemen, dear spectators,
“To ensure fair conditions for all players, officials and referees and in the interest
of the sport of handball we kindly request you, the spectators, to support your
team in a fair manner and to show a positive attitude towards all participants and
spectators. Thank you”
6.1.11
Ausnahmen
Änderungen, die dem Regelwerk nicht entsprechen, können nur durch die EHF
genehmigt werden.
6.2
Spielkleidung
6.2.1
Jede Mannschaft muss bei jedem Spiel über zwei farblich unterschiedliche (helle
und dunkle Farbe) Spielkleidungen verfügen. Diese müssen dem gültigen
Reglement der EHF für Werbung auf Kleidung entsprechen.
- 124 -
6.2.2
Ein Spieler muss alle EC Spiele einer gesamten Saison mit der gleichen
Dressennummer bestreiten. Diese Nummer muß am Anfang der Saison auf der
Spielerliste eingetragen sein. Falls der Spieler aus verschiedenen Gründen nicht
mit dieser Nummer spielen kann, ist der Delegierte verplichtet dies auf dem
Spielbericht unter „Remarks“ zu vermerken.
6.2.3
Kann nach Ansicht der Schiedsrichter die Spielkleidung beider Mannschaften zu
Verwechslungen führen, so hat die Gastmannschaft die Spielkleidung zu
wechseln.
6.2.4
Nach Aufforderung der EHF Offiziellen (Delegierter, Schiedsrichter) müssen
gegebenenfalls die Mannschaftsoffiziellen die Farbe der Kleidung wechseln.
6.2.5
Falls die Spielkleidungen der reisenden Mannschaft abhanden gekommen sein
sollten, muss der Heimclub eine Reservekleidung zur Verfügung stellen.
6.2.6
Das Tragen von Thermohosen ist gestattet, soweit diese entsprechend farblich
abgestimmt sind.
6.2.7
Die Werbung auf der Spiel- und Trainingskleidung bei EC Wettbewerben ist
entsprechend dem "Reglement für Werbung auf Kleidung" erlaubt.
6.2.8
Der Heimverein ist verpflichtet den jeweiligen Gegner nicht später als 72 Stunden
nach der entsprechenenden Auslosung darüber zu informieren, wenn die
Werbung auf der Spielkleidung in einer bestimmten Form eingeschränkt bzw.
nicht erlaubt ist. Fernsehübertragungen dürfen nicht eingeschränkt werden.
6.3
Klassifizierung
6.3.1
Spiele in Hin- und Rückspiel
6.3.1.1
Die Klassifizierung
Sieg
Unentschieden
Niederlage
6.3.1.2
Die Reihung der Mannschaften erfolgt durch Addieren der erreichten Punktezahl.
6.3.1.3
Haben nach Abschluss der beiden Spiele beide Mannschaften die gleiche Anzahl
von Punkten erreicht, wird in der nachstehenden Reihenfolge gewertet.
wird durch Addieren der Punkte wie folgt ermittelt:
=
2 Punkte
=
1 Punkt
=
0 Punkte
a) Tordifferenz
b) Höhere Torzahl beim Auswärtsspiel
c) 7-Meter-Werfen
6.3.1.4
Ausführungsbestimmungen für das 7 Meter Werfen
a) Vor dem 7 Meter Werfen benennt jede Mannschaft fünf bei Spielende
spielberechtigte Spieler mittels Nummernliste an die Schiedsrichter, die im
Wechsel mit dem Gegner je einen Wurf ausführen. Die Reihenfolge der Werfer
ist den Mannschaften freigestellt.
b) Die Torwarte können frei gewählt und den Spielregeln gemäß ausgewechselt
werden. Torwarte können als Werfer und Werfer als Torwarte eingesetzt
werden.
- 125 -
c) Die Schiedsrichter bestimmen das Tor, auf das geworfen wird. Die
Mannschaft, welche das 7 Meter Werfen beginnt, wird durch das Los der
Schiedsrichter bestimmt. Jene Mannschaft, die das Los gewinnt, hat das Recht
zu wählen, ob sie den ersten oder den letzten Werfer stellt.
d) Bei Gleichstand nach dem ersten Durchgang wird das 7 Meter Werfen bis zur
Entscheidung fortgesetzt. Es beginnt die andere Mannschaft. Für den zweiten
Durchgang werden jeweils fünf spielberechtigte Spieler (bereits eingesetzte
Spieler können wiederum eingesetzt werden) benannt.
e) Eine Entscheidung im zweiten Durchgang ist gefallen, wenn nach einem Wurf
beider Mannschaften ein Torunterschied vorliegt. Nach 5 Würfen sind
wiederum fünf dann spielberechtigte Spieler (bereits eingesetzte Spieler
können wiederum eingesetzt werden) zu bezeichnen.
f) Spielberechtigte Spieler und Torwarte sind die im Spielprotokoll eingetragenen
Spieler, welche nicht hinausgestellt, ausgeschlossen oder disqualifiziert
wurden.
g) Schwere Vergehen während der Zeit des 7 Meter Werfens sind durch
Disqualifikation zu ahnden. Bei der Disqualifikation oder Verletzung eines
Werfers muss ein spielberechtigter Ersatzspieler benannt werden.
h) Während der Ausführung der einzelnen Würfe dürfen sich nur der werfende
Spieler, der eingesetzte Torwart und die Schiedsrichter auf der jeweiligen
Spielfeldhälfte befinden.
i) Sinkt die Zahl der spielberechtigten Spieler unter fünf so können Spieler zu
einem zweiten Wurf im gleichen Durchgang gemeldet werden.
6.3.2
Gruppenspiele
6.3.2.1
Haben bei Gruppenspielen zwei oder mehrere Mannschaften die gleiche Anzahl
von Punkten erreicht wird in der nachstehenden Reihenfolge rangiert:
6.3.2.1.1
Während der Gruppenspiele:
a) Höhere Tordifferenz aller Spiele
b) Höhere Plustorzahl aller Spiele
6.3.2.1.2
Nach Abschluss der Gruppenspiele:
a) Resultate der direkt beteiligten Mannschaften untereinander nach Punkten
b) Tordifferenz der direkt beteiligten Mannschaften untereinander
c) Höhere Plustorzahl aller Spiele untereinander
d) Tordifferenz aller Spiele
e) Höhere Plustorzahl aller Spiele
Ist dann noch keine Rangierung möglich, entscheidet das Los. Der Losentscheid
erfolgt durch die EHF, möglichst im Beisein der Mannschaftsverantwortlichen.
- 126 -
7
RECHTSANGELEGENHEITEN
7.1
Definition:
Unter dem gegenständlichen Abschnitt 7 – Rechtsangelegenheiten – bedeutet
„Protest“ jede ein Spiel betreffende Forderung, die direkte Auswirkungen auf des
Spielergebnis eines EHF-Europacup-Spiels haben kann.
7.2
Haftungsausschluss
Die Haftung der EHF in Bezug auf Forderungen seitens Dritter, die aus der
Durchführung von Einzelspielen oder beliebigen sonstigen Veranstaltungen im
Zusammenhang mit dem Europacup entstehen, ist ausgeschlossen.
7.3
Ausschluss von Protesten
Für nachfolgende Sachverhalte sind keine Proteste zulässig und ein dennoch
eingebrachter Protest als ungültig anzusehen:
− Auslosungen der Spiele,
− Schiedsrichter- und Delegiertenansetzung,
− Tatsachenentscheidungen der Schiedsrichter auf der Basis der Spielregeln
7.4
Proteste und Einsprüche beim EHF-Europacup ( EHF Cup / Cup
Winners’ Cup/ Challenge Cup KO Runden)
Im gegenständlichen Punkt 7.4 bedeutet „Europacup“: EHF Cup für Männer und
Frauen, Cup der Pokalsieger für Männer und Frauen und Challenge Cup KO
Runden für Männer und Frauen.
7.4.1
Proteste
7.4.1.1
Sofern es sich nicht um Angelegenheiten administrativer Natur handelt
entscheidet über Proteste im Zusammenhang mit Europacup-Spielen in erster
Instanz das EHF-Handballgericht. Proteste im Zusammenhang mit
Angelegenheiten administrativer Natur die im Katalog der Ordnungsstrafen
definiert sind, werden durch das EHF Office entschieden.
7.4.1.2
Proteste müssen unter Angabe von Gründen und Beilage der relevanten
Unterlagen in einer der drei offiziellen EHF Sprachen innerhalb von
vierundzwanzig (24) Stunden nach Ende des betreffenden Spiels schriftlich dem
EHF Office zugestellt werden.
Zudem ist innerhalb der genannten Frist eine Protestgebühr in Höhe von € 1.000
an die EHF zu entrichten. Die Vorlage einer schriftlichen Zahlungsbestätigung
über die Protestgebühr beim EHF Office innerhalb von vierundzwanzig (24)
Stunden nach Ende des betreffenden Spiels gilt als ausreichend.
7.4.1.3
Wird dem Protest vollinhaltlich stattgegeben, wird die Protestgebühr retourniert;
andernfalls verfällt sie zu Gunsten der EHF.
7.4.1.4
Entscheidungen über einen Protest des EHF-Handballgerichts bzw. des EHF
Office werden den Parteien schriftlich zugestellt.
- 127 -
7.4.2
Berufungen
7.4.2.1
Berufungen die gegen Protestentscheidungen des EHF Office und des EHFHandballgerichts können beim EHF-Berufungsgericht eingebracht werden.
7.4.2.2
Berufungen sind innerhalb von drei (3) Tage nach Ausstellung der Entscheidung
an die beteiligten Parteien dem EHF Office zuzustellen.
Darüber hinaus ist vom Berufungswerber innerhalb der obgenannten Frist an die
EHF eine Berufungsgebühr in Höhe von € 1.000 zu entrichten. Die Vorlage einer
schriftlichen Zahlungsbestätigung über die Berufungsgebühr beim EHF Office
innerhalb von drei (3) Tagen nach Mitteilung der Entscheidung an die
betroffenen Parteien gilt als ausreichend.
7.4.2.3
Wird dem Protest vollinhaltlich stattgegeben, wird die Protestgebühr retourniert;
andernfalls verfällt sie zu Gunsten der EHF.
7.4.2.4
Die Entscheidungen des EHF-Berufungsgerichts an die betroffenen Parteien
erfolgen in Schriftform.
7.5
EHF Challenge Cup Turniere – Proteste und Berufungen
7.5.1
Proteste
7.5.1.1
Bei EHF Challenge Cup Turnieren ist der nominierte EHF Delegierte berechtigt
und verpflichtet bei Protesten im Zusammenhang mit einem Spiel als zuständiges
Organ erster Instanz zu entscheiden.
7.5.1.2
Proteste im Rahmen eines EHF Challenge Cup Turniers sind binnen einer (1)
Stunde nach Ende des betreffenden Spieles dem zuständigen EHF Delegierten
schriftlich zu übergeben.
Zudem ist eine Protestgebühr in der Höhe von € 1.000 an die EHF zu entrichten.
Dieser Betrag ist direkt dem EHF Delegierten zu übergeben bzw. an das Konto
der EHF innerhalb der Protestfrist zu überweisen. Die Vorlage einer schriftlichen
Zahlungsbestätigung über die Berufungsgebühr innerhalb der genannten Frist gilt
als ausreichend.
7.5.1.3
Wird dem Protest vollinhaltlich stattgegeben, wird die Protestgebühr retourniert;
andernfalls verfällt sie zu Gunsten der EHF.
7.5.1.4
Nach Einbringen des Protestes sind die Protestgründe samt allen relevanten
Stellungnahmen und Dokumenten dem zuständigen EHF Delegierten schriftlich
in einer der drei offiziellen EHF Sprachen bis spätestens 9:00 Uhr Ortszeit des
darauffolgenden Tages vorzulegen.
7.5.1.5
Eine Entscheidung über den Protest durch den EHF Delegierten, welche unter
anderen direkte Auswirken auf den Wettbewerb bzw. die beteiligten Spieler oder
Teams beinhalten kann, ist bis spätestens 12:00 Uhr Ortszeit des
darauffolgenden Tages zu treffen. Die Entscheidung ist den betroffenen Parteien
bekannt zu geben.
- 128 -
7.5.2
Berufungen
7.5.2.1
Gegen eine entsprechend den obigen Bestimmungen vom EHF Delegierten
getroffene Entscheidung kann beim EHF-Berufungsgericht, welches in der Form
einer Ad-Hoc-Kommission agiert, Berufung erhoben werden.
7.5.2.2
Eine Berufung gegen eine Entscheidung des EHF Delegierten ist beim EHF Office
einzubringen und dem EHF Delegierten bis spätestens 20:00 Ortszeit des Tages,
an dem die Entscheidung des EHF Delegierten den betroffenen Parteien
mitgeteilt wurde, schriftlich vorzulegen.
Zudem ist eine Berufungsgebühr in der Höhe von € 1.000 an die EHF zu
entrichten. Dieser Betrag ist direkt dem EHF Delegierten zu übergeben bzw. an
das Konto der EHF innerhalb der Berufungsfrist zu überweisen. Die Vorlage einer
schriftliche Zahlungsbestätigung über die Berufungsgebühr innerhalb der
genannten Frist gilt als ausreichend.
7.5.2.3
Wird der Berufung vollinhaltlich stattgegeben, wird die Berufungsgebühr
retourniert; andernfalls verfällt sie zu Gunsten der EHF.
7.5.2.4
Die Berufung wird der Ad-Hoc-Kommission des EHF-Berufungsgerichts vorgelegt.
Die Abwicklung des Verfahrens erfolgt in Schriftform. Die Entscheidung wird
durch einfache Mehrheit bis spätestens 12:00 Uhr Ortszeit des auf die
Einbringung der Berufung folgenden Tages getroffen. Die Entscheidung ergeht
schriftlich an die betroffen Parteien.
7.5.2.5
Die Ad-Hoc-Kommission des EHF-Berufungsgerichts besteht aus drei (3)
Mitgliedern des EHF-Berufungsgerichts, die vom Präsidenten des EHF
Berufungsgerichts vor Beginn der betreffenden Turniere nominiert werden.
Die Nominierung ist entsprechend des EHF Rechtspflegereglements anfechtbar.
Der EHF Delegierte, welcher die Entscheidung im Zusammenhang mit dem
Protest in erster Instanz getroffen hat, darf nicht Mitglied der Ad-HocKommission sein, welche über den Einspruch gegen den Protest zu entscheiden
hat.
7.5.2.6
Die Mitglieder der Ad-Hoc-Kommission sind an den betreffenden Spielorten nicht
persönlich anwesend.
7.6
Spielberechtigung
Die Einbringung von Beschwerden und Protesten in Bezug auf
Spielberechtigungen unterliegt keinen festgesetzten Fristen und Gebühren.
7.7
Verfahrensinitiator
Der Verfahrensinitiator ist in allen im Rahmen der EHF geführten
Rechtspflegeverfahren für die Gewährleistung einer ausgewogenen
Vorgangsweise verantwortlich. Er/sie kann im Namen der EHF Verfahren
einleiten, gegen erstinstanzliche Entscheidungen der
administrativen/Rechtspflegegremien der EHF berufen und beim EHFSchiedsgericht Klagen einreichen.
- 129 -
7.8
EHF-Schiedsgericht (ECA)
7.8.1
Die vom EHF-Berufungsgericht getroffenen Entscheidungen können von jeder
der betroffenen Parteien dem EHF Schiedsgericht vorgelegt werden.
7.8.2
Wird durch das EHF Schiedsgericht auf der Basis der EHF Schiedsordnung keine
gegenteilige Entscheidung getroffen, so entfalten Klagen an das EHF
Schiedsgericht keine aufschiebenden Wirkung im Hinblick auf die Entscheidungen
des EHF-Berufungsgerichts in der entsprechenden Sache.
7.8.3
Verfahren: Jede der betreffenden Parteien übermittelt an das Büro des EHF
Schiedsgerichts einen schriftlichen Antrag in doppelter Ausfertigung, der bis
spätestens einundzwanzig (21) Tage nach Zustellung, Bekanntgabe oder
Mitteilung der Entscheidung des EHF-Berufungsgerichts an die betroffenen
Parteien vorliegen muss.
7.8.4
Der schriftliche Antrag muss zumindest eine detaillierte Klagebegründung und die
Ernennung eines (1) Schiedsrichters aus der Liste der ECA Schiedsrichter
enthalten.
Darüber hinaus ist von der klagenden Partei bis spätestens eine (1) Woche nach
Einbringung der Klage eine Vorauszahlung in Höhe von € 5.000 an das EHF
Schiedsgericht zu leisten. Geht diese Vorauszahlung nicht innerhalb der
gesetzten Frist auf dem Konto des EHF Schiedsgerichts ein, so gilt die Klage als
zurückgezogen.
Die Vorauszahlung in Höhe von € 5.000 setzt sich wie folgt zusammen:
− € 1.500 Schiedsgebühr
− € 3.500 Vorauszahlung für die Kosten des Schiedsverfahrens
7.8.5
Das Verfahren unterliegt der Schiedsordnung des EHF Schiedsgerichts.
7.8.6
Entscheidungen. Entscheidungen des EHF Schiedsgerichts werden den
involvierten Parteien in schriftlicher Form zugestellt.
7.9
Verfahrenskosten
7.9.1
Die Bestimmungen, welche die Aufteilung und Zahlung von Verfahrenskosten im
Rahmen von Verfahren vor den EHF Rechtsgremien regeln, sind im Abschnitt 48
des EHF Rechtspflegereglementes festgelegt (Anhang).
7.9.2
Die Bestimmungen, welche die Aufteilung und Zahlung von Verfahrenskosten im
Rahmen des Verfahrens vor dem EHF Schiedsgericht regeln, sind in den
Abschnitten 20 und 21 der Schiedsordnung des EHF Schiedsgerichts –
Verfahrungsordnung - festgelegt. Generell und sofern von der Schiedskammer
des EHF Schiedsgerichts nicht anderweitig entschieden, gilt für die beim EHF
Schiedsgericht geführten Verfahren hinsichtlich Verfahrenskosten das
Obsiegensprinzip.
- 130 -
7.10
EHF-Rechtspflegereglement:
Alle mit den Europacup Wettbewerben zusammenhängenden rechtlichen Fragen,
die nicht durch den gegenständlichen Abschnitt 7 – Rechtsangelegenheiten –
geregelt werden, unterliegen den entsprechenden Bestimmungen des EHF
Rechtspflegereglementes.
8
BESONDERE BESTIMMUNGEN
8.1
Pflichten des lokalen Organisators/Heimverein
8.1.1
Der Heimclub ist verpflichtet:
− der Gastmannschaft
− dem EHF Office
− den nominierten Schiedsrichtern
− dem/n EHF Delegierten
− dem/n EHF Repräsentanten
folgende Informationen mitzuteilen:
− Spieltag
− Korrekte Anwurfzeit
− Spielort
− Spielhalle
− Trainingszeit und Trainingsort der Gastmannschaft
Diese Angaben sollen schnellstmöglich (spätestens an dem untenstehenden
Termin) an das EHF Office mittels vorgegebenen Formular übermittelt werden,
wobei die zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel wie Telefax, e-mail
etc. genützt werden müssen.
MÄNNER
Runde
Auslosung
1
2
3
4
5
6
7
26.07.2011
26.07.2011
18.10.2011
–
–
–
–
Last 16
1/4 Finale
1/2 Finale
Finale
06.12.2011
21.02.2012
27.03.2012
Information
Spieltermin
15.08.2011
15.09.2011
31.10.2011
15.01.2012
29.02.2012
09.04.2012
02.05.2012
- 131 -
Hinspiel
Rückspiel
03/04.09.2011
10/11.09.2011
08/09.10.2011
15/16.10.2011
26/27.11.2011
03/04.12.2011
11/12.02.2012
18/19.02.2012
17/18.03.2012
24/25.03.2012
21/22.04.2012
28/29.04.2012
19/20.05.2012
26/27.05.2012
FRAUEN
Runde
1
2
3
4
5
6
7
Auslosung
26.07.2011
26.07.2011
11.10.2011
–
–
–
–
Last 16
1/4 Finale
1/2 Finale
Finale
15.11.2011
14.02.2012
13.03.2012
Information
Spieltermin
15.08.2011
15.09.2011
20.10.2011
10.01.2012
20.02.2012
20.03.2012
10.04.2012
Hinspiel
Rückspiel
03/04.09.2011
10/11.09.2011
01/02.10.2011
08/09.10.2011
05/06.11.2011
12/13.11.2011
04/05.02.2012
11/12.02.2012
03/04.03.2012
10/11.03.2012
31.03./01.04.2012
07/08.04.2012
05/06.05.2012
12/13.05.2012
Wenn die Information zum Spieltermin vom Heimklub nach dem oben erwähnten
Termin bekanntgegeben wird, muss dies vom Heimklub speziell begründet
werden.
8.1.2
Der Heimclub muss der Gastmannschaft die Gelegenheit geben, am Spieltag, zu
einem sinnvollen Zeitpunkt, mindestens eine Stunde in der Spielhalle zu
trainieren. Zusätzlich muss der Heimclub der Gastmannschaft die Gelegenheit
geben, am Tag vor dem Spiel mindestens eine Stunde trainieren zu können.
Sollte die Spielhalle dafür nicht zur Verfügung stehen, muss der Heimclub eine
andere Halle anbieten, welche maximal 25 km vom Hotel der Gastmannschaft
entfernt liegt. Diese Trainingsmöglichkeiten müssen kostenlos angeboten
werden. Ein Training am Tag vor dem Spiel muss vom Gastverein spätestens 10
Tage vor dem Spieltag schriftlich verlangt werden. Bei Nichteinhaltung dieser
Bedingungen hat die EHF das Recht, das betroffene Spiel bzw. die betroffenen
Spiele beim Gegner anzusetzen.
8.1.2.1
45 Minuten vor Spielbeginn muss das Spielfeld den beiden Mannschaften zum
Aufwärmen bzw. Einspielen zur Verfügung gestellt werden.
8.1.3
Der Heimclub hat das Recht eine Pressekonferenz zu fixieren. In diesem Fall
muss der Gastclub bei der Technischen Sitzung darüber informiert werden. Alle
offenen Fragen bezüglich dieser Pressekonferenz müssen während der
Technischen Sitzung besprochen werden. Bei einer Pressekonferenz müssen der
Trainer und zumindest ein Spieler von jedem Club, 15 min. nach Ende des
Spieles, bei der Pressekonferenz erscheinen.
8.1.4
Den Presse- und Medienvertretern sind Arbeitsplätze sowie Ausstattung
entsprechend dem Standard bei internationalen Sportveranstaltungen zur
Verfügung zu stellen (Telefon- und Modemanschlüsse, etc.).
8.1.5
Der Heimverein ist verpflichtet, gute Arbeitsbedingungen für die Medienvertreter
(TV, Radio, Printmedien) zu schaffen. Auf schriftliche Aufforderung durch den
Gastverein sind für akkreditierte Journalisten in entsprechender Anzahl Sitzplätze
zu reservieren und entsprechende Stromanschlüsse sowie Telefon-, Telefax- und
gegebenenfalls Internetleitungen bereitzustellen. Die akkreditierten Journalisten
des Gastvereins sind im international üblichen Rahmen bei Hotelbuchungen und
Visaproblemen zu unterstützen.
- 132 -
8.1.6
Rechtzeitig vor Spielbeginn muss der Heimverein allen Medienvertretern die
Mannschaftsaufstellungen übermitteln. Vor Spielbeginn müssen alle
Medienvertreter über die Pressekonferenz informiert sein. Sollte keine
Pressekonferenz stattfinden, muss den Medienvertretern Gelegenheit auf ein
Gespräch mit Vertretern/Verantwortlichen beider Mannschaften gegeben werden
(Mixed Zone).
8.1.7
Der Heimklub ist verpflichtet, unmittelbar nach Spielschluß (bis spätestens 15
Minuten nach Spielende) das Halbzeitergebnis, Endergebnis sowie die
Zuschauerzahl des Spieles an das EHF Office in Wien per SMS (+43-664-410
5243) zu übermitteln.
8.1.8
Der Heimklub muss dafür sorgen, dass der Spielbericht spätestens eine Stunde
nach dem Spiel per Telefax (Nr. +43-1-80151-149) oder e-mail
(competitions@eurohandball.com) an das EHF Office in Wien übermittelt wird.
8.1.9
Alle teilnehmenden Klubs haben die Verpflichtung der EHF ab der 1. Runde auf
Anfrage mindestens 5 Fotos zur Verfügung zu stellen. Diese Fotos werden von
der EHF nur zu Promotionszwecken und internen Gebrauch verwendet. Die Klubs
sind verpflichtet diese Fotos kostenlos zur Verfügung zu stellen.
8.1.10
Die Nichteinhaltung der zuvor genannten Termine Pkt. 8.1.1.- 8.1.9 wird im
Rahmen des Strafenverzeichnis der EHF und des Kataloges der Ordunungsstrafen
der EHF bestraft.
8.1.11
Bei den Spielen bis einschließlich Halbfinale wird den Heimmannschaften
empfohlen, im Rahmen der Sportfreundschaft als Abschluss des Spieles ein
gemeinsames Essen unter Einladung beider Mannschaftsdelegationen, der EHF
Offiziellen und Schiedsrichter durchzuführen.
Bei den Finalspielen muss die Heimmannschaft als Abschluss des jeweiligen
Endspieles ein Bankett ausrichten, zu dem beide Mannschaftsdelegationen, EHF
Offizielle und Schiedsrichter einzuladen sind.
Nichterscheinen ohne rechtzeitige Information an den Gastgeber wird als
Unsportlichkeit gewertet.
8.1.12
Die Vereine und Verbände sind für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen,
Mitglieder, (aller Personen, die in ihrem Auftrag bei einem Spiel eine Funktion
ausüben) und Anhänger verantwortlich.
8.1.13
Die Vereine und Verbände verpflichten sich, die Bestimmungen der EHF
Sicherheitsordnung vor, während und nach allen Spielen einzuhalten. Alle
Sicherheitsmassnahmen sind mit den Verantwortlichen der einzelnen Bereiche
sowie mit dem EHF Delegierten/EHF Sicherheitsdelegierten zu koordinieren.
8.1.14
Der lokale Organisator/Heimverein ist für Ordnung und Sicherheit vor, während
und nach dem Spiel verantwortlich. Er kann für Zwischenfälle jeglicher Art zur
Verantwortung gezogen werden. Die entsprechenden Bestimmungen in den IHF
und EHF Reglementen kommen zu Anwendung.
8.1.15
Der Heimklub ist verpflichtet die offiziellen Delegationsmitglieder der
Gastmannschaft so zu platzieren, dass ihre Sicherheit in keinerlei Hinsicht
gefährdet ist.
- 133 -
8.1.16
Plätze für eventuelle disqualifizierte oder ausgeschlossene Spieler oder Offizielle
sind zu reservieren. Diese Plätze müssen so platziert sein, dass die Sicherheit
dieser Personen in keinerlei Hinsicht gefährdet ist (dies betrifft auch den Weg zu
den Plätzen.)
8.1.17
Bei Europacupspielen ist das Spielen von Nationalhymnen nicht erlaubt.
8.1.18
Die offizielle EHF und die offizielle Bewerbsfahne muß bei jeden Europacupspiel
in der Halle vorhanden sein.
8.1.19
Der Heimklub ist nicht verpflichtet die Nationenfahnen der Heim- und
Gastmannschaft, der Schiedsrichter, Delegierten oder Repräsentanten in der
Halle zu präsentieren. Falls sich der Heimklub dazu doch entschließt, müssen
ausnahmslos alle Fahnen (Schiedsrichter, Delegierte und Repräsentanten)
vorhanden sein.
8.1.20
Der Heimklub ist verpflichtet, beim Erstellen einer Einladung für ein benötigtes
Visum für EHF Nominierte sowie für die Gastmannschaft alle von der jeweiligen
Botschaft verlangten Garantien zu erteilen. Weiters ist der Heimklub verpflichtet,
innerhalb von 48 Stunden nach Einladungsanfrage die entsprechende Einladung
zuzustellen.
8.2
Pflichten der Gastmannschaft
8.2.1
Die Gastmannschaft ist verpflichtet spätestens ein Monat vor Spiel bzw. 72
Stunden nach der jeweiligen Auslosung (Freitag 12:00 Uhr) eine Liste der
benötigten Visanträge an den Heimklub zu senden (inkl. Vorname, Nachname,
Geburtsdatum und Passnummer). Die Gastmannschaft ist für alle Kosten
verantwortlich, die bei eventuellen Regressansprüchen aus den vom Heimklub
erteilten Garantien der Einladung entstehen (siehe Punkt 8.1.20).
8.2.2
Der Reiseplan muss dem jeweiligen Heimklub spätestens 72 Stunden vor dem
Spiel übermittelt werden.
8.2.3
Die Gastmannschaft ist verpflichtet zwei farblich unterschiedliche (helle und
dunkle Farbe) Spielkleidungen zu dem Auswärtsspiel mitzunehmen.
8.2.4
Die Gastmannschaft ist verpflichtet bei einer fixierten Pressekonferenz, 15 min.
nach Spielende mit dem Trainer und mindestens einem Spieler zu erscheinen.
8.3
Dopingkontrolle
8.3.1
Dopingkontrollen können durch Mitglieder der EHF oder durch andere Personen
oder Institutionen durchgeführt werden, die von der EHF dazu autorisiert
werden.
8.3.2
Alle Anti Doping Aktivitäten werden gemäß dem Anti Doping Reglement der IHF
dem WADA Anti Doping Code durchgeführt, das ein integrierter Bestandteil des
2011/12 Europa Cup Reglements ist.
- 134 -
8.3.3
Mitgliedsverbände haben die EHF über Strafen gegen Spieler aufgrund von AntiDoping Verstössen (inklusive zeitweiliger Massnahmen/einstweiliger
Verfügungen) auf nationaler Ebene umgehend zu informieren. Eine Kopie der
Entscheidung ist dem EHF Office entsprechend zuzustellen. Entscheidungen
Nationaler Verbände betreffend Anti Doping vergehen, welche von der IHF AntiDoping Einheit anerkannt sind, werden durch die EHF automatisch auf
Europäischer Ebene umgesetzt.
9
ANDERE REGLEMENTE
Integrierende Bestandteile dieses Reglements sind:
− Reglement der EHF für Werbung auf Kleidung
− Rechtspflegereglement der EHF
− Strafensverzeichnis der EHF
− Katalog der Ordnungsstrafen der EHF
− Schiedsordnung des EHF Schiedsgerichts
− Schiedsvereinbarung und EHF Code of Conduct
− Sicherheitsordnung der EHF
− IHF Anti Doping Reglement und WADA Anti Doping Code
EC 18/ Mai 2011
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