EUROPA CUP REGLEMENT INHALTSVERZEICHNIS
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EUROPA CUP REGLEMENT INHALTSVERZEICHNIS
EUROPA CUP REGLEMENT INHALTSVERZEICHNIS 1 2 3 4 5 6 7 WETTBEWERBE .................................................................................................................105 1.1 Arten..........................................................................................................................105 1.2 Turnus .......................................................................................................................105 1.3 Auszeichnungen ..........................................................................................................105 ADMINISTRATION..............................................................................................................105 2.1 Ausschreibung und Termine .........................................................................................105 2.2 Teilnahmeberechtigung ...............................................................................................106 2.3 Integrität des Bewerbes...............................................................................................108 2.4 Anmeldung .................................................................................................................108 2.5 Auslosung...................................................................................................................111 2.6 Spielmodus.................................................................................................................111 2.7 Rücktritt (Forfait) ........................................................................................................111 FINANZEN .........................................................................................................................112 3.1 Einnahmen, Kosten und Abgaben exklusive Finalspiele ...................................................112 3.2 Media Rights (inclusive the semifinals) ..........................................................................115 3.3 Advertising Rights (inclusive the semifinals)...................................................................116 3.4 Europa Cup Finalspiele.................................................................................................118 3.5 Eintrittskartenkontingent..............................................................................................119 TEILNAHMEBERECHTIGUNG FÜR SPIELER ...........................................................................119 4.1 Spielerlisten ................................................................................................................119 4.2 Teilnahme von gesperrten und/oder nicht teilnahmeberechtigten Spielern .......................120 EHF NOMINIERTE ..............................................................................................................121 5.1 Schiedsrichter .............................................................................................................121 5.2 EHF Offizielle ..............................................................................................................121 TECHNISCHER TEIL............................................................................................................122 6.1 Spielregeln, Zeitnahme und EHF Aufsicht ......................................................................122 6.2 Spielkleidung ..............................................................................................................124 6.3 Klassifizierung .............................................................................................................125 RechtsAngelegenheiten.......................................................................................................127 7.1 Definition: ..................................................................................................................127 7.2 Haftungsausschluss .....................................................................................................127 7.3 Ausschluss von Protesten.............................................................................................127 7.4 Proteste und Einsprüche beim EHF-Europacup...............................................................127 7.5 EHF Challenge Cup Turniere – Proteste und Berufungen.................................................128 7.6 Spielberechtigung........................................................................................................129 - 103 - 8 9 7.7 Verfahrensinitiator.......................................................................................................129 7.8 EHF-Schiedsgericht (ECA) ............................................................................................130 7.9 Verfahrenskosten ........................................................................................................130 7.10 EHF-Rechtspflegereglement: ........................................................................................131 BESONDERE BESTIMMUNGEN .............................................................................................131 8.1 Pflichten des lokalen Organisators/Heimverein ...............................................................131 8.2 Pflichten der Gastmannschaft .......................................................................................134 8.3 Dopingkontrolle...........................................................................................................134 ANDERE REGLEMENTE .......................................................................................................135 - 104 - REGLEMENT FÜR EUROPA CUP BEWERBE (GÜLTIG FÜR SAISON 2011/2012) 1 WETTBEWERBE 1.1 Arten Die Europäische Handball Föderation (EHF) führt gemäß ihrer Satzung die folgenden Europa Cup Wettbewerbe (EC) im Hallenhandball für Männer und Frauen durch: − Champions League − EHF Cup − Challenge Cup − Cup der Cupsieger Mit der Qualifikation für das 1/8 Finale des Männer EHF Cups und des Männer Cupsieger Cups sowie des 1/4 Finales des Männer Challenge Cups erwirbt ein Club das Recht am Forum Club Handball teilzunehmen. Dieses Recht is jeweils für diejenige Saison gültig, in der ein Club am Europa Cup teilnimmt. Da für die Saison 2011/12 ein eigenes Reglement für die Champions League erstellt wurde, werden im Europa Cup Reglement 2011/12 folgende Bewerbe behandelt: EHF Cup, Challenge Cup, Cupsieger Cup (Männer und Frauen). 1.2 Turnus Die EC Wettbewerbe finden im Jahresrhythmus statt. Saisonbeginn ist am 1. Juli, Saisonende am 30. Juni des darauf folgenden Jahres. 1.3 Auszeichnungen Alle Pokale für EC Sieger werden von der EHF bzw. ihren Partnern gestiftet. 1.3.1 Die EC Sieger erhalten einen Europa Cup Pokal. 1.3.2 Die an den Finalspielen teilnehmenden Mannschaften (max. 21 Personen) sowie die Schiedsrichter und Delegierte der EHF erhalten Erinnerungsmedaillen. 2 ADMINISTRATION 2.1 Ausschreibung und Termine Die Termine der EC Spiele werden von der EHF festgelegt und werden den teilnehmenden Mannschaften sowie den Verbänden mit der Einladung bekannt gegeben. 2.1.1 Termine für die Spiele in allen Bewerben (mit Ausnahme der Gruppenspiele im Challenge Cup): - 105 - 2.1.1.1 Die Spiele müssen im Zeitraum (Samstag/Sonntag) der angegebenen Termine, vorgegeben vom EHF Spielkalender, durchgeführt werden. Die Heimmannschaft hat das Bestimmungsrecht über den Austragungstag und die Anwurfzeit. 2.1.1.2 Wenn ein Klub sein Heimspiel an einem anderen Tag der Woche austragen will (TV-Anfrage, politische oder religiöse Feiertage, Wahlen, etc.) muss er einen entsprechenden Antrag an die EHF richten. Das Recht der endgültigen Entscheidung liegt bei der EHF. 2.1.1.3 Im Falle von Terminüberschneidungen bei Spielen in EHF Klubbewerben und Spielen der nationalen Bewerbe, ist die EHF berechtigt EC Spiele während der Woche anzusetzen. 2.1.1.4 Im Falle einer Live TV Übertragung im Land des Gastvereins, liegt das Recht der endgültigen Entscheidung zu Spieltag und Anwurfzeit bei der EHF. 2.1.1.5 Die EHF behält sich das Recht in speziellen Sonderfällen das Heim- und Auswärtsrecht zu tauschen. Dies muss schriftlich 72 Stunden nach entsprechender Auslosung an die betroffenen Clubs und nationalen Mitgliedsverbände kommuniziert werden. 2.1.2 Termine für die Gruppenspiele im Challenge Cup: Die Gruppenspiele müssen im Zeitraum (Freitag bis Sonntag) der angegebenen Termine, vorgegeben vom EHF Spielkalender, durchgeführt werden. Die Heimmannschaft hat das Bestimmungsrecht über die Anwurfszeit der Spiele. Wenn ein Heimklub die Gruppenspiele an anderen Tagen der Woche austragen will (TV-Anfrage, politische oder religiöse Feiertage, Wahlen, etc.) muss er einen entsprechenden Antrag an die EHF richten. Das Recht der endgültigen Entscheidung liegt bei der EHF. 2.2 Teilnahmeberechtigung Die Meldung der Klubs erfolgt durch den Nationalen Mitgliedsverband auf der Basis der sportlichen Ergebnisse des Klubs in der vorangegangenen Saison. Diese Ergebnisse müssen auch belegbar sein. Die Teilnahme an EHF Klubwettbewerben ist für Vereine vorbehalten, welche ausschließlich an durch die EHF anerkannten nationalen und internationalen Wettbewerben teilnehmen. Jeder nationale Verband ist verpflichtet eine Kontaktperson (welche eine der offiziellen EHF Sprachen Deutsch, Englisch oder Französisch spricht) zu melden, welche die EHF gegebenenfalls in der Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Clubs unterstützt. Jeder Club ist verpflichtet, bei der EC Anmeldung, eine Kontaktperson anzugeben, welche Englisch spricht. Die EHF hat das Recht jede Kommunikation in einer anderen Sprache zurück zu weisen (ausgenommen: Deutsch und Französisch). 2.2.1 Frauen Europa Cup: Der Sieger des Frauen EHF Cup, Frauen Challenge Cup und Frauen Cupsieger Cup ist für die Teilnahme am selben Bewerb der Saison 2012/13 berechtigt. Den Nationalen Verbänden der Sieger der EC Frauen - 106 - Bewerbe EHF Cup, Challenge Cup und Cupsieger Cup steht im selben Bewerb ein zusätzlicher Platz zur Verfügung. Zusätzlich hat der Sieger des Challenge Cups das Recht, nicht aber die Pflicht, im EHF Cup der darauffolgenden Saison teilzunehmen. Wenn dieser Klub Gebrauch von seinem Recht macht und im EHF Cup teilnimmt, verliert der Nationale Verband dieses Klubs gleichzeitig das Recht einen zusätzlichen Klub (Platz des Titelverteidigers) im Challenge Cup zu stellen. 2.2.2 Männer Europa Cup: Der Sieger des EHF Cups sowie des Cup Winners’ Cups ist im neuen European Cup spielberechtigt. 2.2.3 Nach dem Meldedatum (03. Juli) werden die teilnehmenden Klubs durch die EHF gemäß der Ranking List in die verschiedenen Bewerbe zugewiesen. Bei Nichtmeldung einer oder mehrerer Mannschaften entsprechend der Ranking List führt die EHF ein Nachrücken durch. 2.2.4 Die Meldung des Vertreters an EHF Cup, Challenge Cup und Cup der Cupsieger (Männer und Frauen) bleibt unter Berücksichtigung der Ranking List jedem Nationalen Mitgliedsverband überlassen. 2.2.5 Pro Verein ist nur eine Mannschaft pro Geschlecht am Europacup teilnahmeberechtigt. Die zuständigen Mitgliedsverbände sind der EHF gegenüber verantwortlich dies bei der Registrierung der Vereine zu berücksichtigen. 2.2.6 Für die teilnehmenden Vereine am EC Wettbewerb sind die zuständigen Mitgliedsverbände der EHF gegenüber rechtlich und finanziell verantwortlich. 2.2.7 Die EHF ist berechtigt Vereine, die sachliche bzw. organisatorische Voraussetzungen nicht erfüllen, nicht an Internationalen Wettbewerben teilnehmen zu lassen. Derartige Entscheidungen werden in sachlichen Fragen von der EHF Spielbetriebskommission und organisatorischen und finanziellen Angelegenheiten vom EHF Office getroffen. 2.2.8 Spiele des Europacups dürfen nur in einer Halle abgehalten werden, welche durch den nationalen Verband mittels offiziellem Hallenformulars gemeldet und durch die EHF akzeptiert wurde. Die EHF hat das Recht Hallen abzulehnen, die nicht dem internationalen Standard entsprechen. Die Spielhalle darf maximal 25 km / 45 min. vom Mannschaftshotel der Gastmannschaft entfernt sein. Die Mindesttemperatur in der Spielhalle muss 18°C betragen. Falls aus speziellen Gründen diese Temperatur nicht erreicht werden kann, muss dies bei der technischen Sitzung bekannt gegeben werden und der EHF Delegierte ist verpflichtet einen Bericht an das EHF Office zu senden. 2.2.9 Jeder teilnehmende Club muss eine Internet-Homepage (mit allen wichtigen Informationen über das am EC teilnehmende Team, Fotos, etc.) und eine e-mail Adresse besitzen und angeben. Die Homepage und e-mail Adresse muß bei der EC Club Anmeldung angegeben werden und beides muß ab dem Zeitpunkt der 1. EC Auslosung (26.07.2011) aktiv sein. . - 107 - 2.3 Integrität des Bewerbes 2.3.1 Die Vereine sind verpflichtet, die Integrität des Wettbewerbs in jeder Hinsicht zu gewährleisten - dies einschließlich Unabhängigkeit von Eigentum, Führung/Management, Verwaltung und/oder sportlicher Leistung von allen anderen Handballvereinen in den jeweiligen Wettbewerben oder eines Wettbewerbs, der an den jeweiligen Wettbewerb gebunden ist. Keine individuelle oder juristische Person des Vereins darf Kontrolle oder Einfluss auf andere teilnehmende Vereine in dem jeweiligen Wettbewerben oder einen Wettbewerb, der an den jeweiligen Wettbewerb gebunden ist, haben - dies insbesondere auch bezüglich Eigentum, Führung/Management, Verwaltung und/oder sportliche Leistung. 2.3.2 Zusammen mit der Anmeldung sind Vereine verpflichtet, der EHF Auskünfte über individuelle oder juristische Personen innerhalb des Vereins zu geben, welche Kontrolle über oder Einfluss (Eigentum, Führung/Management, Verwaltung und/oder die sportliche Leistung) auf anderen Vereinen ausüben können, die in dem jeweiligen Wettbewerb oder einem Wettbewerb, der an den jeweiligen Wettbewerb gebunden ist, teilnehmen. 2.3.3 Vereine bestätigen offiziell mit der Unterzeichnung der Klubregistrierung ohne Bereitstellung weiterer Informationen zur Integritätsfrage, dass die Anforderungen betreffend des Eigentums, Führung/Management, Verwaltung und/oder die sportliche Leistung in Bezug auf die Unabhängigkeit von anderen Vereinen in dem jeweiligen Wettbewerb oder einem Wettbewerb, der an den jeweiligen Wettbewerb gebunden ist, erfüllt sind. 2.3.4 Vereine, die die Integritätserfordernisse nicht erfüllen, werden nicht zum jeweiligen EHF Wettbewerb zugelassen (Sportliche und Rankingkriterien sind für die Entscheidungen der EHF massgeblich). 2.4 Anmeldung 2.4.1 Die Anmeldungen erfolgen durch die Mitgliedsverbände ausschließlich auf den von der EHF mit der Einladung versandten offiziellen Meldeformularen. Diese Meldungen müssen bis spätestens 13. Juni 2011 im EHF Office in Wien vorliegen. 2.4.2 Die Anmeldungen, bestehend aus der elektronisch ausgefüllten und unterschriebenen Klubregistrierung und der unterschriebenen Schiedsvereinbarung sowie des EHF Code of Conduct, der Mannschaften für die Teilnahme an den 2011/12 EC Wettbewerben müssen bis zum 03. Juli 2011 im EHF Office in Wien vorliegen. Die Original-Spielerlisten der Mannschaften (elektronisch ausgefüllt) müssen wie folgt im EHF Office in Wien vorliegen: - 108 - SPIELERLISTEN Runde 1 2 3 und 4 Männer 01.08.2011 05.09.2011 24.10.2010 Frauen 01.08.2011 05.09.2011 10.10.2011 Mit Erhalt der Spielerlisten müssen auch Klublogo, Mannschaftsfoto und Spielerfoto (von jedem Spieler), in unten stehender Qualität, dem EHF Office vorliegen.: Klublogo: min.: 800 x 800 Pixel Mannschaftsfoto: min.: 1000 x 960 Pixel Spielerfoto: min.: 640 x 800 Pixel 2.4.3 Die Teilnahmegebühren verstehen sich pro Mannschaft. Bis einschließlich der 1/2-Finalrunde gibt es keine weiteren Abgaben (Zuschauer, Werbung, TV usw.). Die Teilnahmegebühren betragen (alle Beträge in Euro): MÄNNER Runde Auslosung Zahlungstermin Gebühr Hinspiel Rückspiel 1 26.07.2011 31.07.2011 € 375,-- 03/04.09.2011 10/11.09.2011 2 26.07.2011 30.09.2011 € 375,-- 08/09.10.2011 15/16.10.2011 3 18.10.2011 31.10.2011 € 375,-- 26/27.11.2011 03/04.12.2011 4 – Last 16 06.12.2011 31.01.2012 € 375,-- 11/12.02.2012 18/19.02.2012 5 – 1/4 Finale 21.02.2012 15.03.2012 € 750,-- 17/18.03.2012 24/25.03.2012 6 – 1/2 Finale 27.03.2012 15.04.2012 € 1.500,-- 21/22.04.2012 28/29.04.2012 7 – Finale 02.05.2012 15.05.2012 € 3.000,-- 19/20.05.2012 26/27.05.2012 FRAUEN Runde Auslosung Zahlungstermin Gebühr Hinspiel Rückspiel 1 26.07.2011 31.07.2011 € 375,-- 03/04.09.2011 10/11.09.2011 2 26.07.2011 15.09.2011 € 375,-- 01/02.10.2011 08/09.10.2011 3 11.10.2011 31.10.2011 € 375,-- 05/06.11.2011 12/13.11.2011 4 – Last 16 15.11.2011 31.01.2012 € 375,-- 04/05.02.2012 11/12.02.2012 5 – 1/4 Finale 14.02.2012 29.02.2012 € 750,-- 03/04.03.2012 10/11.03.2012 6 – 1/2 Finale 13.03.2012 15.03.2012 € 1.500,-- 31.03./01.04.2012 07/08.04.2012 7 – Finale 10.04.2012 30.04.2012 € 3.000,-- 05/06.05.2012 12/13.05.2012 - 109 - Kontonummer der EHF für Europacup: 00640 000 204 BANK CODE: 12000 BIC CODE: BKAUATWW IBAN-Code: AT46 1200 0006 4000 0204 Bank Austria Am Hof 2, 1010 Wien/Österreich Jede Mannschaft bekommt eine individuelle ID Nummer (siehe Anhang) zugeordnet. Bei jeder Zahlung an die EHF muss diese ID Nummer und der Zahlungsgrund „EC Teilnahmegebühr Runde X“ angegeben werden. Eine erforderliche Rechnung wird nur bei schriftlicher Aufforderung des betreffenden Klubs/Verband versendet. Bei nicht termingerechtem Zahlungseingang erfolgt automatisch eine Verdoppelung der Teilnahmegebühr. Die Gebühr über € 375,-- für die Runde 1 ist so zu überweisen, dass sie rechtzeitig vor dem 31. Juli 2011 auf dem Konto der EHF eingeht. Wenn die Zahlung für die Runde 1 am 15. August noch nicht auf dem Konto der EHF eingegangen ist, erfolgt automatisch die Streichung der Anmeldung, was dann als Forfait gilt und gemäß dem EHF Strafenverzeichnis mit einer Busse von € 5.000.-- belegt wird. Dieser Punkt hat die gleiche Gültigkeit für alle Spielrunden. 15 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist tritt dieser Punkt in Kraft. 2.4.4 Die Voraussetzung für die Anmeldung ist das Vorhandensein von Sportanlagen, die dem Regelwerk entsprechen. Verantwortlich in diesem Zusammenhang ist der jeweilige Mitgliedsverband. Die Spielbetriebskommission der EHF kann begründete Ausnahmen zulassen. 2.4.5 Die beteiligten Mannschaften sind verpflichtet, ihre Spieler und Offiziellen auf eigene Kosten gegen Unfall, Krankheit usw. zu versichern. Die EHF als Organisator wie auch die jeweilige Heimmannschaft können hierfür nicht haftbar gemacht werden. 2.4.6 Die eingesetzten EHF Offiziellen und EHF Schiedsrichter sind für ihre Einsätze durch die EHF versichert. 2.4.7 Bei der Anmeldung, bestätigt durch den nationalen Verband, müssen die zwei Seiten des Formblattes mit den Angaben über die einzelnen Vereine ausgefüllt und gemeinsam mit Schiedsvereinbarung und dem Code of Conduct unterschrieben werden. 2.4.8 Nach Meldeschluss erstellt das EHF Office eine Liste aller teilnehmenden Mannschaften mit den Daten entsprechend Pkt. 2.4.7 und übermittelt sie den Vereinen und deren Verbänden. - 110 - 2.5 Auslosung 2.5.1 Die öffentliche Auslosung für jede Runde wird zum in der Ausschreibung angeführten Termin an den durch die EHF festgelegten Orten durchgeführt. Die beiden Klubs, die sich für das Finale qualifizieren, sind verpflichtet bei der Finalauslosung durch einen Klubrepräsentant vertreten zu sein. 2.5.2 Setzung Gemäß der „EHF Seeding List“ qualifizieren sich einige Mannschaften direkt für spätere Runden. In den Runden 1 – 4 kann die EHF gemäß der „EHF Seeding List“ Setzungen vornehmen. Eine Mannschaft, die in der vorigen Saison einen Europacup Bewerb gewonnen hat und in der jetzigen Saison in einem anderen Bewerb mitspielt, nimmt in diesem Bewerb einen Platz in der Gruppe nach den top-gesetzten Mannschaften ein, es sei denn, der entsprechende Verband ist aufgrund des Rankings höher eingestuft. 2.5.3 Für die Gruppenspiele im Challenge Cup wird das Organisationsrecht ausgelost. Wenn das Organisationsrecht von keiner Mannschaft wahrgenommen wird, werden die Spiele in Hin- und Rückspielen ausgetragen. 2.6 Spielmodus 2.6.1 Alle Spiele im EHF Cup, Challenge Cup (mit Ausnahme der Gruppenspiele im Challenge Cup) und im Cupsiegercup werden in Hin- und Rückspielen durchgeführt. Prinzipiell hat die zuerst ausgeloste Mannschaft im Hinspiel das Heimrecht. Mit Genehmigung der EHF ist es gestattet, dass sich die Mannschaften über eine andere Reihenfolge oder die Durchführung beider Spiele in nur einem Land einigen (vorgegebene EHF Vorlage). 2.6.2 Die erste zu spielende Runde im Challenge Cup der Männer und Frauen wird in einem Gruppensystem gespielt. Jede Gruppe umfasst dabei mindestens 3 Mannschaften und maximal 4 Mannschaften (abhängig von der Anzahl der Teilnehmer). Die Spiele dieser Gruppe werden an einem Ort und an einem Wochenende in einer einfachen Runde (jeder gegen jeden) gespielt. 2.7 Rücktritt (Forfait) Mit der erfolgten Meldung am Europa Cup ist ein Klub verpflichtet an allen Runden, die sich aus dem Spielsystem (siehe Anhang) ergeben teilzunehmen (siehe Punkt 1.1) 2.7.1 Ein Rücktritt nach erfolgter Publizierung eines Bewerbes (spätestens 19.07.2011) oder eine Weigerung zum Spielantritt ist gleichbedeutend mit einem Forfait und zieht die folgenden Konsequenzen nach sich: Der Verein muss eine Busse von € 5.000.-- an die EHF zahlen. Ein Rücktritt nach erfolgter 1. Auslosung eines Bewerbes ist gleichbedeutend mit einem Forfait und zieht die folgenden Konsequenzen nach sich: - 111 - Der Verein muss eine Busse von € 10.000.-- an die EHF zahlen. Der Verein ist für die Teilnahme am Europacup in der laufenden Saison gesperrt und das/die Spiel/e werden mit 0:10 Tore und 0:2 Punkten verifiziert. Zusätzlich wird der Klub in den beiden nächsten Saisonen gesperrt. 2.7.2 Bei Nichtantreten zu einem Spiel oder bei zu spätem Eintreffen am Spielort aufgrund nachweisbaren Fehlverhaltens ist die fehlbare Mannschaft schadenersatzpflichtig und muss sämtliche dadurch entstandenen Kosten des Gegners bezahlen. 3 FINANZEN 3.1 Einnahmen, Kosten und Abgaben exklusive Finalspiele 3.1.1 Einnahmen 3.1.1.1 Alle Einnahmen durch Eintrittskartenverkauf, Bandenwerbung und andere Werbungsarten sowie durch Sponsoren gehören außer bei den Finalspielen dem jeweiligen Heimclub. Die Einnahmen aus TV-Medien Rechten richten sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Mitgliedsverbandes (außer bei den Finalspielen) 3.1.2 Kosten 3.1.2.1 Jede reisende Mannschaft bezahlt ihre Reise- und Visakosten selbst. 3.1.2.2 Die Kosten der Gastmannschaft für Unterkunft, lokalen Transport und Verpflegung für 18 Personen (21 Personen bei Finalspiel) während zwei Tagen (48 Stunden) gehen zu Lasten des Heimklubs. Falls die Delegation aus mehr als 18 Personen (21 Personen bei Finalspiel) besteht, gehen die Mehrkosten zu Lasten des Gastklubs. Bei gegenseitiger Vereinbarung können die Mannschaften die Kosten für die Unterkunft selbst übernehmen. Sollte sich die Gastmannschaft weniger als 2 Tage (48 Stunden) bei der Heimmannschaft aufhalten, ist die Heimmannschaft trotzdem immer nur für maximal 18 Personen (21 Personen bei Finalspiel) der Gastmannschaft verantwortlich. Bei einem Spielbeginn vor 13:00 Uhr hat die Gastmannschaft das Recht zwei Tage vor dem Spieltag am Spielort anzukommen. Wenn die Gastmannschaft von diesem Recht gebrauch macht, gehen die Kosten der zusätzlichen Nacht zu Lasten des Heimklubs. Lokaler Transport beginnt und endet am nächstgelegenen Flughafen, den die Gastmannschaft passend zum Spieltermin benützt. Bei Unterkunft und Verpflegung ist ein für internationale Sportbegegnungen übliches Niveau zu gewährleisten. 3.1.2.3 Bei Gruppenspielen des Challenge Cups gehen die Kosten der Gastmannschaft für Unterkunft, lokalen Transport und Verpflegung für 18 Personen während vier Tagen (96 Stunden) zu Lasten des Heimklubs. Sollte sich die Gastmannschaft weniger lange als vier Tage (96 Stunden) bei der Heimmannschaft aufhalten , ist die Heimmannschaft trotzdem immer nur für maximal 18 Personen der Gastmannschaft verantwortlich. Sollte die Gastmannschaft mit mehr als 18 - 112 - Personen anreisen, gehen die Mehrkosten zu Lasten der Gastmannschaft. Lokaler Transport beginnt und endet am nächstgelegenen Flughafen, den die Gastmannschaft passend zum Spieltermin benützt. Bei Unterkunft und Verpflegung ist ein für internationale Sportbegebnungen übliches Niveau zu gewährleisten. 3.1.2.4 Die EHF ist nicht für finanzielle Fragen zuständig, die sich aus zusätzlichen Teilnehmern oder Zusatztagen ergeben, die zwischen den Clubs direkt vereinbart wurden. 3.1.2.5 Alle Kosten für die von der EHF eingesetzten Offiziellen sind nur in Euro oder nach schriftlicher Vereinbarung in einer anderen Währung wie folgt vom lokalen Veranstalter/Heimverein zu übernehmen (ausgenommen Männer und Frauen Challenge Cup Gruppenspiele) und vor Spielbeginn zu begleichen: 3.1.2.5.1 Reisekosten (Erstattung gegen Nachweis) − Anreise mit Zug/Bus/Schiff: Ersatz der Kosten für je ein Ticket erster Klasse für Hin- und Rückfahrt mit Zug/Bus/Schiff; − Anreise mit Flugzeug: Ersatz der Kosten für je ein Ticket in Economy Class; − Anreise mit Auto (bis zu einer maximalen Gesamtstrecke von 600 km für einen Weg erlaubt): Ersatz der Kosten für je ein Ticket erster Klasse für Hin- und Rückfahrt mit Zug/Bus/Schiff; − Taxifahrten am Heimatort oder während der Reise: (z.B.: Flughafenwechsel) sind gegen Quittung abzurechnen; − Autofahrten am Heimatort (zu Flughafen oder Bahnstation): dürfen mit € 0,50 pro Kilometer abgerechnet werden. Die EHF hat das Recht, sich in sämtlichen Reisearrangements der Delegierten und Schiedsrichter einzubringen. Dies soll jedoch keine Erhöhung der Kosten für die teilnehmenden Klubs nach sich ziehen. Die entsprechende Information bezüglich eines Engagements der EHF in der Organisation der Reisearrangements der EHF Offiziellen wird den Klubs spätestens 72 Stunden nach der jeweiligen Auslosung schriftlich mitgeteilt. 3.1.2.5.2 Sämtliche außerhalb und innerhalb des Gastlandes im Zusammenhang mit den Spielen entstehenden Kosten; 3.1.2.5.3 Visakosten (nach Vorlage der Zahlungsbestätigung); 3.1.2.5.4 Eine Entschädigung pro Reisetag und pro Aufenthaltstag in der Höhe von € 55. Zusätzlich erhält jeder Schiedsrichter pro Spiel € 100 (ausgenommen Männer und Frauen Challenge Cup Gruppenspiele). 3.1.2.5.5 Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und Transport während des Aufenthaltes; - 113 - 3.1.2.6 Männer und Frauen Challenge Cup - Gruppenspiele: Die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung und lokalen Transport der eingesetzten EHF Offiziellen werden durch alle vier (bzw. drei) teilnehmenden Klubs wie folgt einheitlich geteilt und sind vor Spielbeginn zu begleichen. 3.1.2.6.1 Reisekosten (Erstattung gegen Nachweis) − Anreise mit Zug/Bus/Schiff: Ersatz der Kosten für je ein Ticket erster Klasse für Hin- und Rückfahrt mit Zug/Bus/Schiff; − Anreise mit Flugzeug: Ersatz der Kosten für je ein Ticket in Economy Class; − Anreise mit Auto (bis zu einer maximalen Gesamtstrecke von 600 km für einen Weg erlaubt): Ersatz der Kosten für je ein Ticket erster Klasse für Hin- und Rückfahrt mit Zug/Bus/Schiff; − Taxifahrten am Heimatort oder während der Reise: (z.B.: Flughafenwechsel) sind gegen Quittung abzurechnen; − Autofahrten am Heimatort (zu Flughafen oder Bahnstation): dürfen mit € 0,50 pro Kilometer abgerechnet werden. Die EHF hat das Recht, sich in sämtlichen Reisearrangements der Delegierten und Schiedsrichter einzubringen. Dies soll jedoch keine Erhöhung der Kosten für die teilnehmenden Klubs nach sich ziehen. Die entsprechende Information bezüglich eines Engagements der EHF in der Organisation der Reisearrangements der EHF Offiziellen wird den Klubs spätestens 72 Stunden nach der jeweiligen Auslosung schriftlich mitgeteilt. 3.1.2.6.2 Sämtliche außerhalb und innerhalb des Gastlandes im Zusammenhang mit den Spielen entstehenden Kosten; 3.1.2.6.3 Visakosten (nach Vorlage der Zahlungsbestätigung); 3.1.2.6.4 Eine Entschädigung pro Reisetag und pro Aufenthaltstag in der Höhe von € 55. Zusätzlich erhält jeder Schiedsrichter pro Spiel € 55. 3.1.2.6.5 Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und Transport während des Aufenthaltes; 3.1.2.7 Der Heimclub übernimmt ebenfalls die Kosten des Zeitnehmers und des Sekretärs. 3.1.2.8 Der Heimclub übernimmt bei Entsendung eines EHF Offiziellen (Delegierter, Sicherheitsdelegierter, Schiedsrichterdelegierter, Repräsentant) die Kosten analog den Bestimmungen für Schiedsrichter Pkt. 3.1.2.5.1 oder 3.1.2.6.1. 3.1.2.9 Der Heimclub ist dafür verantwortlich, dass alle EHF Offiziellen (inkl. Schiedsrichter) sämtliche Geldbeträge, welche ihnen während der Dauer Ihres Aufenthaltes vom Gastgeber ausbezahlt wurden, ohne Abzüge oder andere Probleme aus dem Land ausführen können. - 114 - 3.1.3 Abgaben Die Teilnahmegebühren für die einzelnen Spielrunden sind unter Punkt 2.4.3. festgehalten. Bis einschließlich der Halbfinalrunde gibt es keine weiteren Abgaben. 3.2 Media Rights (inclusive the semifinals) 3.2.1 Definitions and obligations for Media Right Holders (inclusive the semifinals) 3.2.1.1 Receipts from Media Rights are subject to the rules of the relevant Member Federation (except in finals). 3.2.1.2 Bearing in mind clause 3.2.1.1, except at finals all media rights for the country of the organising club shall belong to the organising club. 3.2.1.3 Local Media Partners must be informed by the Right Holder (if the Right Holder is not the Media Partner) about the EC Media Rights situation in due time before each round of the competition. 3.2.1.4 The EHF holds the rights exclusively for the worldwide International Media Rights and the Pan European Media Rights (e.g. means Eurosport/Eurosport2 or any other TV company transmitting into different European countries in the respective languages) and shall have the right to exploit them. Those Media Rights include live, delayed, News and Highlight rights. Furthermore, the EHF has the right to market the complete (home and International) Media Rights of the matches where the Right Holder makes no use of them. The Right Holder is obliged to inform the EHF/EHFM within one week (seven days) after the respective draw if it will make use of these rights. The Right Holder is also obligated to inform EHF/EHFM if a Host Broadcast is to take place of the respective game. If a match is produced by a Host Broadcaster and if the EHF/EHFM is able to find broadcasting partners (which are not the local (home team) Host broadcasters) in the territory which is not the home territory, the minimum broadcasting requirements, that must be secured by the Right Holder or the respective Media Partner are: Minimum 5 camera production, slow motion of at least 3 cameras, English graphics (maybe centralized outfit) running clock and score, the graphics to be 4:3 safe in case of 16:9 production, Satellite uplink, with international sound available on the first two sound channels. All the costs of the obligatory technical setup are to be covered by the Right Holder or its Media Partner. It is the Right Holders role and responsibility to inform the producer of the Host Broadcast about these obligations. The Right Holder or its Host Broadcasting Media Partner has to provide to the EHF or to the respective EHF Media Partners the uplinked TV signal (with the above detailed technical specification) free of charge, if the match is produced. - 115 - EHF shall have the right to choose at any time a signal distribution partner for further coordination and distribution of the signal. In case International Partners takes the respective match, the EHF will distribute the signal at its own expenses on an established european satellite. Media rights are divided into TV, radio and multimedia rights. TV rights include all distribution channels including satellite, cable. IPTV and digital/analogue terrestrial broadcast. Multimedia rights means internet, internetstreaming, SMS portals, MMS, 3G Mobile Phone Service and include any present or future distribution platforms (incl. internet and any wireless wide-area communications network) capable of delivering a continuous stream of audiovisual signals. Whether Digital or analogue, for display on a visually perceptible screen or monitor, Media rights also include without limitation, closed circuit television (e.g. in hotels, airplanes etc.), public viewing. EHF shall be allowed to use, free of charge, existing television footage/match footage for production and broadcasting matters at a later time (utilisation of secondary and third party rights).The Right Holder or the respective Media Partner has to provide a BETA tape/DVD to the EHF/EHFM immediately after the match if requested. 3.2.1.5 After completion of each round of matches the Right Holder must report TV transmission times end other Media usage of to the EHF in writing. 3.2.2 Video recordings All clubs participating in the European Cup shall be permitted to make video recordings for teaching and training purposes from home matches (also in national competitions) of other clubs which participate in the European Cup. Such recordings, however, shall be made by only one person using one camera. Such video recordings shall be shown only privately to the teams concerned for study of tactics and shall not be exploited commercially. A pre-announcement in written form to the Right Holder is helpful, but not a duty. 3.2.3 European Cup finals 3.2.3.1 The EHF holds the exclusive International Media rights for all EC finals. 3.2.3.2 The EHF shall secure the Host Broadcasting of the Finals. 3.2.3.3 Financial regulations relating to receipts from these rights: The EHF shall share the receipts from these rights with the Home Club in a balanced way. 3.3 Advertising Rights (inclusive the semifinals) 3.3.1 Except at finals, all receipts from the sale of admission tickets, advertising on the barriers and other forms of advertising as well as income from sponsors shall belong to the organising club. 3.3.2 At all EC matches the EHF shall have the right to place advertisement on two 4,5 m barrier boards on each corner of the long side barrier, opposite to the TV cameras and the time-keeper’s table within the range covered by TV cameras - 116 - (see diagram). If the EHF intends to exercise this right, it shall inform the organiser in writing not later than 2 weeks before the match. Otherwise the EHF shall waive this right. Furthermore the EHF has the right to place one advertisement (4 x 1m) in each of the goal areas in all EC matches. If the EHF intends to exercise this right, it shall inform the organiser in writing not later than 2 weeks before the match. Otherwise the EHF shall waive this right. 3.3.3 Notwithstanding the Advertising on Clothing Regulations, in the 2011/12 season, the rights relating to sleeve advertising shall belong to the resepective clubs in all EC matches. Starting with round 4 (Last 16) the EHF reserves the right to make use of the rights of the sleeve advertisement. The EHF has the obligation to inform the clubs by 31.12.2011 if the EHF will make use of these rights. 3.3.4 EHF shall be allowed to use, free of charge, existing television footage for production and broadcasting of a magazine programme at a later time (utilisation of secondary rights). 3.3.5 The EHF reserves the right to implement branding activities within the framework of the EC matches. 3.3.6 European Cup finals 3.3.6.1 The EHF shall likewise have the exclusive right of allocating rights for advertising within the range covered by TV cameras, including advertising along the barriers and on the floor. Halls for the playing of finals shall therefore be made available without any advertising. The Home Club is obliged to provide appropriate number of persons for the setup of advertisement, branding, etc. 3.3.6.2 Financial regulations relating to receipts from these rights: The EHF shall share the receipts from these rights with the Home Club in a balanced way. - 117 - 3.4 Europa Cup Finalspiele Im Folgenden werden die Reglementspunkte angeführt, die für Endspiele mit Hin- und Rückspielen gelten. Andere Finalspielmöglichkeiten sind nur in gesonderter Absprache mit der EHF möglich. 3.4.1 Organisation und Durchführung 3.4.1.1 Die EHF ist Organisator der Europa Cup Finalspiele. Sie kann die Durchführung an einen Mitgliedsverband, Verein oder eine sonstige Sportorganisation delegieren. Das EHF Office wird vor der endgültigen Festlegung der Finalorte mit den Beteiligten Kontakt aufnehmen. Bei Finalspielen kann die Delegation aus bis zu 21 Personen bestehen (siehe Punkt 3.1.2.2) 3.4.1.2 Eine Mannschaft, die bei der letzten Finalteilnahme das Heimrecht im Rückspiel hatte, erhält bei der nächsten Finalteilnahme das Heimrecht automatisch im Hinspiel, wobei die Reihenfolge der Jahre berücksichtigt wird. Für die Finalspiele der Saison 2011/12 sind in dieser Hinsicht alle Klubbewerbe der Saisonen 2010/11, 2009/10 und 2008/09 in entsprechender Reihenfolge relevant. In allen Fällen, in denen die Anwendung dieses Reglementpunktes nicht zur Definierung des Heimrechtes führt, entscheidet die Auslosung über das Heimrecht. 3.4.1.3 Die Organisation und Durchführung der Siegerehrung obliegt der Verantwortung des Heimklubs des Rückspiels. Die entsprechenden Minimalanforderungen werden durch die EHF definiert und dem Klub rechtzeitig zugestellt. 3.4.2 Generelle Anforderung für Finalspiele Die Spielhalle bei Finalspielen bedarf einer gesonderten EHF Genehmigung. Finalspiele dürfen nur in Hallen ausgetragen werden, die ausschließlich mit Handballlinien versehen sind. Folgende Punkte werden unter anderem in die Entscheidungsfindung einbezogen: 3.4.3 Hallenkapazität Pressearbeitsplätze und TV Produktionsanforderungen VIP/Hospitalityräumlichkeiten Kosten Es wird auf die Reglementspunkt 3 verwiesen. 3.4.4 Auf Anforderung, hat die EHF das Recht ein Kontingent von max. 100 Eintrittskarten (davon 50 VIP Karten) pro Finalspiel unentgeltlich zur Verfügung gestellt zu bekommen. Diese Anforderung hat innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nach der entsprechenden Auslosung (spätestens 10 Tage vor dem jeweiligen Spiel) zu erfolgen. - 118 - 3.5 Eintrittskartenkontingent Die jeweiligen Heimmannschaften sind verpflichtet, den Gastmannschaften 10% (minimum 200 Tickets) des Eintrittskartenkontingentes gegen Bezahlung zur Verfügung zu stellen. Diese Eintrittskarten müssen bis spätestens 10 Tage vor dem Spiel von der Gastmannschaft schriftlich bestellt werden. Sollten die Karten bis zu diesem Zeitpunkt nicht bestellt werden, kann die Heimmannschaft darüber frei verfügen. Gleichzeitig mit der Eintrittskartenbestellung muß der Gastklub dem Heimklub eine verantwortliche Person (Name und Mobiltelefonnummer) für die mitgereisten Zuschauer nennen. Diese Person ist für den gesamten Aufenthalt während des Auswärtsspiels als Verbindung zwischen Heimklub und den mitgereisten Zuschauer verantwortlich. Auf Anforderung, hat die EHF das Recht ein Kontingent von max. 40 Eintrittskarten (davon 20 VIP Karten) pro EC Spiel unentgeltlich zur Verfügung gestellt zu bekommen. Diese Anforderung hat innerhalb eines angemessen Zeitraumes nach der entsprechenden Auslosung (spätestens 10 Tage vor dem jeweiligen Spiel) zu erfolgen. 4 TEILNAHMEBERECHTIGUNG FÜR SPIELER 4.1 Spielerlisten 4.1.1 Jede Mannschaft muss über den nationalen Verband bis zum unter Punkt 2.4.2 angegebenen Termin eine Spielerliste (vorgegebenes Formblatt der EHF – elektronisch ausgefüllt) melden. Der Nationale Verband hat die Spielberechtigung der Spieler zu kontrollieren und zu bestätigen und mittels Unterschrift und Stempel dem EHF Office zu übermitteln. 4.1.2 Das Formblatt ist vollständig auszufüllen und alle in diesem verlangten Details und Informationen sind anzugeben. 4.1.3 Für den Europa Cup spielberechtigt sind jene Spieler, die zum Zeitpunkt der Abgabe/Übermittlung der Spielerlisten für den teilnehmenden Verein in der nationalen Meisterschaft spielberechtigt sind. 4.1.4 Jene Spieler, für die der Nationale Verband zum Zeitpunkt der Erstellung und Übermittlung der Spielerliste nicht berechtigt sind eine nationale Spielberechtigung zu erteilen (laufender/nicht abgeschlossener Transfer), dürfen für die Teilnahme am Europa Cup nicht registriert (auf Spielerliste nicht verzeichnet) werden. 4.1.5 Ein Spieler ist am Europa Cup nicht spielberechtigt wenn er in der nationalen Liga in der höchsten Spielklasse zur gleichen Zeit für zwei Clubs oder Teams spielberechtigt ist. 4.1.6 Jede Nachmeldung kann nur über den nationalen Verband an die EHF übermittelt werden und muss vom nationalen Verband bestätigt sein. Für jeden nachgemeldeten Spieler ist eine Gebühr von € 75,-- an die EHF zu bezahlen. Der Zahlungsbeleg ist der Nachmeldung beizulegen. - 119 - Spieler die bis zum 31. Jänner 2012 (Männerbewerbe und Frauenbewerbe) nachgemeldet werden, sind ohne Einschränkung sofort im EC teilnahmeberechtigt. Wenn ein Spieler nach dem 31. Jänner 2012 (Männer- und Frauenbewerbe) den Verein wechselt (national oder international), ist er für den neuen Verein nur dann im Europacup teilnahmeberechtigt, wenn er zwischen dem 31. Jänner 2012 (Männer- und Frauenbewerbe) und dem Datum des Vereinswechsels kein offizielles Vereinsspiel (national oder international) für einen anderen Verein außer dem neuen Klub bestritten hat. 4.1.7 Unter Berücksichtigung von Punkt 4.1.5 – 4.1.6 können während den laufenden Wettbewerben, mit Genehmigung des EHF Offices, Nachmeldungen erfolgen. 4.1.8 Nachmeldungen von Spielern sind zwischen Hin- und Rückspiel der einzelnen Runden nicht möglich. Die Nachmeldungen müssen bis spätestens zu den nachstehenden Terminen im EHF Office eingelangen. Runde Runde Runde Runde Runde Runde Runde 1 2 3 4 5 6 7 – – – – Last 16 1/4 Finale 1/2 Finale Finale Männer 31.08.2011 04.10.2011 22.11.2011 07.02.2012 13.03.2012 17.04.2012 15.05.2012 Mittwoch Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Dienstag Frauen 31.08.2011 27.09.2011 01.11.2011 31.01.2012 28.02.2012 27.03.2012 01.05.2012 Jede Nachmeldung kann nur über den Nationalen Verband an die EHF übermittelt werden und muss vom Nationalen Verband bestätigt werden. Für jeden nachgemeldeten Spieler ist eine Unkostengebühr von € 75,-auf das Konto der EHF einzuzahlen. Der Zahlungsbeleg ist der Nachmeldung beizulegen. 4.1.9 Falls sich ein Spieler nicht auf der offiziellen EHF Spielerliste des Delegierten befindet, ist dieser Spieler nicht spielberechtigt. Wenn der Spieler dennoch vom Klub (auf dessen Verantwortung mit allen möglichen Konsequenzen) im EC Spiel eingesetzt wird, muss der Delegierte vor dem Spiel im Protokoll Name, Vorname, Geburtsdatum und Spieler-, bzw. Reisepassnummer (oder entsprechende Identifikation) des Spielers unter "Bemerkungen" eintragen. Der Mannschaftsverantwortliche des betroffenen Vereines muss diesen Eintrag vor Spielbeginn gegenzeichnen. 4.2 Teilnahme von gesperrten und/oder nicht teilnahmeberechtigten Spielern 4.2.1 Bei Einsatz eines gesperrten und/oder nicht teilnahmeberechtigten Spielers ist das Spiel durch eine entsprechende Entscheidung der EHF mit demselben Ergebnis, jedenfalls jedoch mit 0:10 Toren und 0:2 Punkten als verloren zu werten. - 120 - 4.2.2 Der Einsatz eines nicht teilnahmeberechtigten Spielers kann als grob unsportliches Verhalten beurteilt werden. In diesem Falle können zusätzliche Strafen wie eine Geldstrafe bis € 15.000,-- und ein Ausschluss des betroffenen Klubs aus dem laufenden Bewerb (vg. Punkte B.6 Strafenverzeichnis) ausgesprochen werden. Die EHF kann eine Ersatzmannschaft benennen. 5 EHF NOMINIERTE 5.1 Schiedsrichter 5.1.1 Die Nominierung der Schiedsrichter erfolgt durch die CC der EHF und wird über das EHF Office den Schiedsrichtern direkt, ihrem Verband und den beteiligten Mannschaften sowie deren Verbänden mitgeteilt. 5.1.2 Die Schiedsrichter bzw. ihr Verband sind verpflichtet, umgehend eine Bestätigung des Spielauftrages an das EHF Office zu übermitteln. 5.1.3 Generell müssen Schiedsrichter am Tag vor dem Spiel am Spielort eintreffen. Sonderregelungen müssen durch das EHF Office bestätigt werden. 5.1.4 Falls die nominierten Schiedsrichter aus zwingenden Gründen Einsätze nicht akzeptieren können, hat der Mitgliedsverband die Pflicht, dies umgehest dem EHF Office mitzuteilen. Die EHF ist dann für die Nominierung eines Ersatzpaares verantwortlich. Diese Ersatzschiedsrichter müssen entweder IHF- oder EHF Schiedsrichter sein. 5.1.5 Bei Nichterscheinen der oder eines Schiedsrichters ist der EHF Delegierte zu verständigen und das Vorgehen mit diesem zu koordinieren. Folgende Schritte sind zu erwägen: a) Durchführung des Spieles mit einem erschienenen Schiedsrichter plus einen Schiedsrichter des Nationalen Verbandes des Veranstalters, oder mit zwei Schiedsrichtern des Nationalen Verbandes des Veranstalters, oder mit nur dem erschienenen Schiedsrichter, wenn die Mannschaftsverantwortlichen beider Teilnehmer einverstanden sind. b) Kommt nach Konsolidierung der Mannschaftsverantwortlichen unter Vermittlung des EHF Delegierten keine Einigung zu Stande, ist das EHF Office in Wien (Telefonnr.: +43-1-80151-140, mobil: +43-664-4105243) mit gleichzeitiger Mitteilung des Sachverhaltes sofort telefonisch zu benachrichtigen. c) Kann auch auf diesem Wege keine Lösung gefunden werden, setzt die EHF das Spiel mit neu nominierten Schiedsrichtern für den nächsten Tag neu an. 5.2 EHF Offizielle Es ist der EHF vorbehalten, EHF Offizielle (Delegierte, Sicherheitsdelegierte, Schiedrichterdelegierte, Marketing Supervisoren und Repräsentanten) zu den EC Spielen zu nominieren. Für Endspiele und Spiele von besonderer Bedeutung können soweit erforderlich weitere EHF Offizielle angesetzt werden. Generell - 121 - müssen Offizielle am Tag vor dem Spiel am Spielort eintreffen. Sonderregelungen müssen durch das EHF Office bestätigt werden. 5.2.1 Die Aufgabe des EHF Delegierten ist die Kontrolle und Sicherstellung eines geregelten Ablaufes der Veranstaltung vor, während und nach dem Spiel sowie die Vermeidung von Vorkommnissen, die zu einem Protest und einer Spielwiederholung führen können. Die Sicherheit von Spielern, Schiedsrichtern, Delegierten, Medienrepräsentanten und Zuschauern ist zu gewährleisten. Es sind alle für die Sicherheit notwendigen Maßnahmen zu treffen. Die Bestimmungen der Sicherheitsordnung sind anzuwenden. 5.2.2 Der EHF Delegierte beobachtet und beurteilt auch die Leistungen der Schiedsrichter. Ein Delegierter ist kein Oberschiedsrichter. Die Verantwortung auf dem Spielfeld tragen immer die Schiedsrichter alleine. Der Delegierte muss dennoch gegebenenfalls das Spiel unterbrechen und die Schiedsrichter auf einen Fehler, der zu einem Protest führen könnte, aufmerksam machen. Hier sind Fehler gemeint, die nicht in den Bereich der Tatsachenfeststellung fallen. Der Delegierte entscheidet nicht, er spricht lediglich Empfehlungen aus. Er ist verpflichtet, bei seinem Einsatz die EHF und IHF Reglemente sowie die Spielregeln mit sich zu führen. 5.2.3 Der offiziell angesetzte Delegierte ist verpflichtet, immer am Zeitnehmertisch zu sitzen, um den Auswechselraum jederzeit überblicken und nötigenfalls eingreifen zu können (siehe Auswechselraumreglement der IHF). 5.2.4 Der offiziell angesetzte Sicherheitsdelegierte ist für alle Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit im Rahmen der EC Spiele zuständig (siehe EHF Sicherheitsordnung). 5.2.5 Der offiziell angesetzte Marketing Supervisor ist für alle Fragen im Zusammenhang mit Werbung, Branding, TV, etc. zuständig. 5.2.6 Die eingesetzten EHF Offiziellen und EHF Schiedsrichter sind für ihre Einsätze durch die EHF versichert. 6 TECHNISCHER TEIL 6.1 Spielregeln, Zeitnahme und EHF Aufsicht 6.1.1 Technische Sitzung Rechtzeitig vor jedem Europa Cup Spiel (Vorabend) muss eine Technische Sitzung stattfinden. Folgende und weitere Themen sind im Rahmen der technisch- organisatorischen Besprechung zu thematisieren: Kontrolle der Spielberechtigungen (eine Passkontrolle/Spielerlizenz ist nicht erforderlich beim Technischen Meeting) Sicherheitskonzept der Veranstaltung Besprechung vor dem Spiel mit dem TV Aufnahmeleiter Ablauf vor dem Spiel (Präsentation der Spieler, etc.) - 122 - 6.1.2 Programmablauf für die Gastmannschaft (Training, lokaler Transport, Bankett.....) Spielberechtigungen Eine Kontrolle des Reisepaß/Spielerlizenz ist während der Technischen Sitzung nicht mehr erforderlich. Der Delegierte hat jedoch das Recht bis max. 30 min. vor dem Spiel die Reisepässe/Spielerlizenzen mit Foto von max. 3 Spieler zu kontrollieren. 6.1.3 Zeitnehmertisch Die Nominierung von Sekretär und Zeitnehmer hat durch denjenigen Mitgliedsverband zu erfolgen, in welchem sich der Spielort befindet. Es liegt in der Verantwortung des Heimklubs sicher zu stellen, dass Sekretär, Zeitnehmer und Hallensprecher in der Halle anwesend sind. Am Zeitnehmertisch müssen folgende Personen in folgender Reihenfolge sitzen: EHF Delegierter, Zeitnehmer, Sekretär, Hallensprecher. Alternativ ist es möglich, dass der Hallensprecher in unmittelbarer Nähe des Zeitnehmertisches sitzt. Ein eventueller Dopingbeauftragter der EHF muss einen Sitzplatz im Auswechselraum zur Verfügung haben. Der Zeitnehmertisch darf höchstens 4 m lang sein und muss mindestens 0,5 m vom Spielflächerand entfernt platziert sein. Er sollte 30 bis 40 cm hoch über der Spielfläche stehen, um eine uneingeschränkte Sicht sicher zu stellen. 6.1.4 Spielbeobachtung und Aufsicht In Hallen in denen der Zeitnehmertisch nicht auf der gleichen Ebene wie die Auswechselbänke steht, muss ein sprachkundiger Offizieller des Veranstalters die entsprechende Kommunikation garantieren. 6.1.5 Zeitnahme Für alle Europacup Spiele muss eine elektrische, vom Zeitnehmertisch aus optisch gut erkennbare Zeitmessanlage vorhanden sein, die vom Zeitnehmertisch aus betätigt werden kann. Diese Anlage ist bei voller Funktionsfähigkeit für die offizielle Zeitmessung maßgebend. 6.1.6 Reserveuhr Es muss eine Reserveuhr mit Sekunden/Minutenangabe am Zeitnehmertisch zur Verfügung stehen. 6.1.7 Zeitnehmer Für die Hinausstellung müssen dem Zeitnehmer genügend Karten (A4) nach Muster der EHF zur Verfügung stehen, auf denen die Nummer des hinausgestellten Spielers und das Ende der Hinausstellungszeit vermerkt werden können. Diese Karten sollen sichtbar auf dem Zeitnehmertisch senkrecht aufgestellt werden und von beiden Mannschaften lesbar sein. - 123 - 6.1.8 Team Time-out Für das Team Time-Out müssen dem Zeitnehmer mindestens zwei mit einem Grossbuchstaben „T“ versehene grüne Karten zur Verfügung stehen, welche am Beginn jeder Halbzeit der regulären Spielzeit den Verantwortlichen der jeweiligen Mannschaft übergeben werden. Ein Mannschaftsoffizieller beantragt das Team Time-Out indem er die grüne Karte vor den Zeitnehmer auf den Tisch legt. 6.1.9 Spielbericht Bei der Technischen Sitzung sind von beiden Mannschaften alle für einen Einsatz vorgesehenen Spieler (maximal 16) und Offiziellen (maximal 4) auf dem Spielbericht einzutragen. Alle 16 gemeldeten Spieler sind am Spiel teilnahmeberechtigt. Der Klub bestätigt dann mit der Unterschrift des Offiziellen am Spielbericht die korrekt gelisteten Spieler für sein Team. Eine spätere Meldung oder Austausch eines bereits gemeldeten Spielers ist nicht möglich. 6.1.10 Fair Play Grundsätze Einhaltung der Spiel- und Wettbewerbsregeln Respekt vor allen Beteiligten (Spieler, Offizielle, Zuschauer, Medienvertreter, etc.) Förderung des Sportgeistes und Wahrnehmung des kulturellen und sportlichen Auftrages Der Heimklub hat dafür Sorge zu tragen, dass der Hallensprecher vor dem Spiel in der Sprache des jeweiligen Landes sowie in Englisch folgenden Text verließt: Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer, „Im Sinne der Fairness gegenüber Spielern, Offiziellen und Schiedsrichtern und im Interesse des Handballsports ersuchen wir Sie, als Zuschauer, ihre Mannschaft fair zu unterstützen und allen Aktiven und Zuschauern positiv zu begegnen. Danke.“ Ladies and gentlemen, dear spectators, “To ensure fair conditions for all players, officials and referees and in the interest of the sport of handball we kindly request you, the spectators, to support your team in a fair manner and to show a positive attitude towards all participants and spectators. Thank you” 6.1.11 Ausnahmen Änderungen, die dem Regelwerk nicht entsprechen, können nur durch die EHF genehmigt werden. 6.2 Spielkleidung 6.2.1 Jede Mannschaft muss bei jedem Spiel über zwei farblich unterschiedliche (helle und dunkle Farbe) Spielkleidungen verfügen. Diese müssen dem gültigen Reglement der EHF für Werbung auf Kleidung entsprechen. - 124 - 6.2.2 Ein Spieler muss alle EC Spiele einer gesamten Saison mit der gleichen Dressennummer bestreiten. Diese Nummer muß am Anfang der Saison auf der Spielerliste eingetragen sein. Falls der Spieler aus verschiedenen Gründen nicht mit dieser Nummer spielen kann, ist der Delegierte verplichtet dies auf dem Spielbericht unter „Remarks“ zu vermerken. 6.2.3 Kann nach Ansicht der Schiedsrichter die Spielkleidung beider Mannschaften zu Verwechslungen führen, so hat die Gastmannschaft die Spielkleidung zu wechseln. 6.2.4 Nach Aufforderung der EHF Offiziellen (Delegierter, Schiedsrichter) müssen gegebenenfalls die Mannschaftsoffiziellen die Farbe der Kleidung wechseln. 6.2.5 Falls die Spielkleidungen der reisenden Mannschaft abhanden gekommen sein sollten, muss der Heimclub eine Reservekleidung zur Verfügung stellen. 6.2.6 Das Tragen von Thermohosen ist gestattet, soweit diese entsprechend farblich abgestimmt sind. 6.2.7 Die Werbung auf der Spiel- und Trainingskleidung bei EC Wettbewerben ist entsprechend dem "Reglement für Werbung auf Kleidung" erlaubt. 6.2.8 Der Heimverein ist verpflichtet den jeweiligen Gegner nicht später als 72 Stunden nach der entsprechenenden Auslosung darüber zu informieren, wenn die Werbung auf der Spielkleidung in einer bestimmten Form eingeschränkt bzw. nicht erlaubt ist. Fernsehübertragungen dürfen nicht eingeschränkt werden. 6.3 Klassifizierung 6.3.1 Spiele in Hin- und Rückspiel 6.3.1.1 Die Klassifizierung Sieg Unentschieden Niederlage 6.3.1.2 Die Reihung der Mannschaften erfolgt durch Addieren der erreichten Punktezahl. 6.3.1.3 Haben nach Abschluss der beiden Spiele beide Mannschaften die gleiche Anzahl von Punkten erreicht, wird in der nachstehenden Reihenfolge gewertet. wird durch Addieren der Punkte wie folgt ermittelt: = 2 Punkte = 1 Punkt = 0 Punkte a) Tordifferenz b) Höhere Torzahl beim Auswärtsspiel c) 7-Meter-Werfen 6.3.1.4 Ausführungsbestimmungen für das 7 Meter Werfen a) Vor dem 7 Meter Werfen benennt jede Mannschaft fünf bei Spielende spielberechtigte Spieler mittels Nummernliste an die Schiedsrichter, die im Wechsel mit dem Gegner je einen Wurf ausführen. Die Reihenfolge der Werfer ist den Mannschaften freigestellt. b) Die Torwarte können frei gewählt und den Spielregeln gemäß ausgewechselt werden. Torwarte können als Werfer und Werfer als Torwarte eingesetzt werden. - 125 - c) Die Schiedsrichter bestimmen das Tor, auf das geworfen wird. Die Mannschaft, welche das 7 Meter Werfen beginnt, wird durch das Los der Schiedsrichter bestimmt. Jene Mannschaft, die das Los gewinnt, hat das Recht zu wählen, ob sie den ersten oder den letzten Werfer stellt. d) Bei Gleichstand nach dem ersten Durchgang wird das 7 Meter Werfen bis zur Entscheidung fortgesetzt. Es beginnt die andere Mannschaft. Für den zweiten Durchgang werden jeweils fünf spielberechtigte Spieler (bereits eingesetzte Spieler können wiederum eingesetzt werden) benannt. e) Eine Entscheidung im zweiten Durchgang ist gefallen, wenn nach einem Wurf beider Mannschaften ein Torunterschied vorliegt. Nach 5 Würfen sind wiederum fünf dann spielberechtigte Spieler (bereits eingesetzte Spieler können wiederum eingesetzt werden) zu bezeichnen. f) Spielberechtigte Spieler und Torwarte sind die im Spielprotokoll eingetragenen Spieler, welche nicht hinausgestellt, ausgeschlossen oder disqualifiziert wurden. g) Schwere Vergehen während der Zeit des 7 Meter Werfens sind durch Disqualifikation zu ahnden. Bei der Disqualifikation oder Verletzung eines Werfers muss ein spielberechtigter Ersatzspieler benannt werden. h) Während der Ausführung der einzelnen Würfe dürfen sich nur der werfende Spieler, der eingesetzte Torwart und die Schiedsrichter auf der jeweiligen Spielfeldhälfte befinden. i) Sinkt die Zahl der spielberechtigten Spieler unter fünf so können Spieler zu einem zweiten Wurf im gleichen Durchgang gemeldet werden. 6.3.2 Gruppenspiele 6.3.2.1 Haben bei Gruppenspielen zwei oder mehrere Mannschaften die gleiche Anzahl von Punkten erreicht wird in der nachstehenden Reihenfolge rangiert: 6.3.2.1.1 Während der Gruppenspiele: a) Höhere Tordifferenz aller Spiele b) Höhere Plustorzahl aller Spiele 6.3.2.1.2 Nach Abschluss der Gruppenspiele: a) Resultate der direkt beteiligten Mannschaften untereinander nach Punkten b) Tordifferenz der direkt beteiligten Mannschaften untereinander c) Höhere Plustorzahl aller Spiele untereinander d) Tordifferenz aller Spiele e) Höhere Plustorzahl aller Spiele Ist dann noch keine Rangierung möglich, entscheidet das Los. Der Losentscheid erfolgt durch die EHF, möglichst im Beisein der Mannschaftsverantwortlichen. - 126 - 7 RECHTSANGELEGENHEITEN 7.1 Definition: Unter dem gegenständlichen Abschnitt 7 – Rechtsangelegenheiten – bedeutet „Protest“ jede ein Spiel betreffende Forderung, die direkte Auswirkungen auf des Spielergebnis eines EHF-Europacup-Spiels haben kann. 7.2 Haftungsausschluss Die Haftung der EHF in Bezug auf Forderungen seitens Dritter, die aus der Durchführung von Einzelspielen oder beliebigen sonstigen Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Europacup entstehen, ist ausgeschlossen. 7.3 Ausschluss von Protesten Für nachfolgende Sachverhalte sind keine Proteste zulässig und ein dennoch eingebrachter Protest als ungültig anzusehen: − Auslosungen der Spiele, − Schiedsrichter- und Delegiertenansetzung, − Tatsachenentscheidungen der Schiedsrichter auf der Basis der Spielregeln 7.4 Proteste und Einsprüche beim EHF-Europacup ( EHF Cup / Cup Winners’ Cup/ Challenge Cup KO Runden) Im gegenständlichen Punkt 7.4 bedeutet „Europacup“: EHF Cup für Männer und Frauen, Cup der Pokalsieger für Männer und Frauen und Challenge Cup KO Runden für Männer und Frauen. 7.4.1 Proteste 7.4.1.1 Sofern es sich nicht um Angelegenheiten administrativer Natur handelt entscheidet über Proteste im Zusammenhang mit Europacup-Spielen in erster Instanz das EHF-Handballgericht. Proteste im Zusammenhang mit Angelegenheiten administrativer Natur die im Katalog der Ordnungsstrafen definiert sind, werden durch das EHF Office entschieden. 7.4.1.2 Proteste müssen unter Angabe von Gründen und Beilage der relevanten Unterlagen in einer der drei offiziellen EHF Sprachen innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach Ende des betreffenden Spiels schriftlich dem EHF Office zugestellt werden. Zudem ist innerhalb der genannten Frist eine Protestgebühr in Höhe von € 1.000 an die EHF zu entrichten. Die Vorlage einer schriftlichen Zahlungsbestätigung über die Protestgebühr beim EHF Office innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach Ende des betreffenden Spiels gilt als ausreichend. 7.4.1.3 Wird dem Protest vollinhaltlich stattgegeben, wird die Protestgebühr retourniert; andernfalls verfällt sie zu Gunsten der EHF. 7.4.1.4 Entscheidungen über einen Protest des EHF-Handballgerichts bzw. des EHF Office werden den Parteien schriftlich zugestellt. - 127 - 7.4.2 Berufungen 7.4.2.1 Berufungen die gegen Protestentscheidungen des EHF Office und des EHFHandballgerichts können beim EHF-Berufungsgericht eingebracht werden. 7.4.2.2 Berufungen sind innerhalb von drei (3) Tage nach Ausstellung der Entscheidung an die beteiligten Parteien dem EHF Office zuzustellen. Darüber hinaus ist vom Berufungswerber innerhalb der obgenannten Frist an die EHF eine Berufungsgebühr in Höhe von € 1.000 zu entrichten. Die Vorlage einer schriftlichen Zahlungsbestätigung über die Berufungsgebühr beim EHF Office innerhalb von drei (3) Tagen nach Mitteilung der Entscheidung an die betroffenen Parteien gilt als ausreichend. 7.4.2.3 Wird dem Protest vollinhaltlich stattgegeben, wird die Protestgebühr retourniert; andernfalls verfällt sie zu Gunsten der EHF. 7.4.2.4 Die Entscheidungen des EHF-Berufungsgerichts an die betroffenen Parteien erfolgen in Schriftform. 7.5 EHF Challenge Cup Turniere – Proteste und Berufungen 7.5.1 Proteste 7.5.1.1 Bei EHF Challenge Cup Turnieren ist der nominierte EHF Delegierte berechtigt und verpflichtet bei Protesten im Zusammenhang mit einem Spiel als zuständiges Organ erster Instanz zu entscheiden. 7.5.1.2 Proteste im Rahmen eines EHF Challenge Cup Turniers sind binnen einer (1) Stunde nach Ende des betreffenden Spieles dem zuständigen EHF Delegierten schriftlich zu übergeben. Zudem ist eine Protestgebühr in der Höhe von € 1.000 an die EHF zu entrichten. Dieser Betrag ist direkt dem EHF Delegierten zu übergeben bzw. an das Konto der EHF innerhalb der Protestfrist zu überweisen. Die Vorlage einer schriftlichen Zahlungsbestätigung über die Berufungsgebühr innerhalb der genannten Frist gilt als ausreichend. 7.5.1.3 Wird dem Protest vollinhaltlich stattgegeben, wird die Protestgebühr retourniert; andernfalls verfällt sie zu Gunsten der EHF. 7.5.1.4 Nach Einbringen des Protestes sind die Protestgründe samt allen relevanten Stellungnahmen und Dokumenten dem zuständigen EHF Delegierten schriftlich in einer der drei offiziellen EHF Sprachen bis spätestens 9:00 Uhr Ortszeit des darauffolgenden Tages vorzulegen. 7.5.1.5 Eine Entscheidung über den Protest durch den EHF Delegierten, welche unter anderen direkte Auswirken auf den Wettbewerb bzw. die beteiligten Spieler oder Teams beinhalten kann, ist bis spätestens 12:00 Uhr Ortszeit des darauffolgenden Tages zu treffen. Die Entscheidung ist den betroffenen Parteien bekannt zu geben. - 128 - 7.5.2 Berufungen 7.5.2.1 Gegen eine entsprechend den obigen Bestimmungen vom EHF Delegierten getroffene Entscheidung kann beim EHF-Berufungsgericht, welches in der Form einer Ad-Hoc-Kommission agiert, Berufung erhoben werden. 7.5.2.2 Eine Berufung gegen eine Entscheidung des EHF Delegierten ist beim EHF Office einzubringen und dem EHF Delegierten bis spätestens 20:00 Ortszeit des Tages, an dem die Entscheidung des EHF Delegierten den betroffenen Parteien mitgeteilt wurde, schriftlich vorzulegen. Zudem ist eine Berufungsgebühr in der Höhe von € 1.000 an die EHF zu entrichten. Dieser Betrag ist direkt dem EHF Delegierten zu übergeben bzw. an das Konto der EHF innerhalb der Berufungsfrist zu überweisen. Die Vorlage einer schriftliche Zahlungsbestätigung über die Berufungsgebühr innerhalb der genannten Frist gilt als ausreichend. 7.5.2.3 Wird der Berufung vollinhaltlich stattgegeben, wird die Berufungsgebühr retourniert; andernfalls verfällt sie zu Gunsten der EHF. 7.5.2.4 Die Berufung wird der Ad-Hoc-Kommission des EHF-Berufungsgerichts vorgelegt. Die Abwicklung des Verfahrens erfolgt in Schriftform. Die Entscheidung wird durch einfache Mehrheit bis spätestens 12:00 Uhr Ortszeit des auf die Einbringung der Berufung folgenden Tages getroffen. Die Entscheidung ergeht schriftlich an die betroffen Parteien. 7.5.2.5 Die Ad-Hoc-Kommission des EHF-Berufungsgerichts besteht aus drei (3) Mitgliedern des EHF-Berufungsgerichts, die vom Präsidenten des EHF Berufungsgerichts vor Beginn der betreffenden Turniere nominiert werden. Die Nominierung ist entsprechend des EHF Rechtspflegereglements anfechtbar. Der EHF Delegierte, welcher die Entscheidung im Zusammenhang mit dem Protest in erster Instanz getroffen hat, darf nicht Mitglied der Ad-HocKommission sein, welche über den Einspruch gegen den Protest zu entscheiden hat. 7.5.2.6 Die Mitglieder der Ad-Hoc-Kommission sind an den betreffenden Spielorten nicht persönlich anwesend. 7.6 Spielberechtigung Die Einbringung von Beschwerden und Protesten in Bezug auf Spielberechtigungen unterliegt keinen festgesetzten Fristen und Gebühren. 7.7 Verfahrensinitiator Der Verfahrensinitiator ist in allen im Rahmen der EHF geführten Rechtspflegeverfahren für die Gewährleistung einer ausgewogenen Vorgangsweise verantwortlich. Er/sie kann im Namen der EHF Verfahren einleiten, gegen erstinstanzliche Entscheidungen der administrativen/Rechtspflegegremien der EHF berufen und beim EHFSchiedsgericht Klagen einreichen. - 129 - 7.8 EHF-Schiedsgericht (ECA) 7.8.1 Die vom EHF-Berufungsgericht getroffenen Entscheidungen können von jeder der betroffenen Parteien dem EHF Schiedsgericht vorgelegt werden. 7.8.2 Wird durch das EHF Schiedsgericht auf der Basis der EHF Schiedsordnung keine gegenteilige Entscheidung getroffen, so entfalten Klagen an das EHF Schiedsgericht keine aufschiebenden Wirkung im Hinblick auf die Entscheidungen des EHF-Berufungsgerichts in der entsprechenden Sache. 7.8.3 Verfahren: Jede der betreffenden Parteien übermittelt an das Büro des EHF Schiedsgerichts einen schriftlichen Antrag in doppelter Ausfertigung, der bis spätestens einundzwanzig (21) Tage nach Zustellung, Bekanntgabe oder Mitteilung der Entscheidung des EHF-Berufungsgerichts an die betroffenen Parteien vorliegen muss. 7.8.4 Der schriftliche Antrag muss zumindest eine detaillierte Klagebegründung und die Ernennung eines (1) Schiedsrichters aus der Liste der ECA Schiedsrichter enthalten. Darüber hinaus ist von der klagenden Partei bis spätestens eine (1) Woche nach Einbringung der Klage eine Vorauszahlung in Höhe von € 5.000 an das EHF Schiedsgericht zu leisten. Geht diese Vorauszahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist auf dem Konto des EHF Schiedsgerichts ein, so gilt die Klage als zurückgezogen. Die Vorauszahlung in Höhe von € 5.000 setzt sich wie folgt zusammen: − € 1.500 Schiedsgebühr − € 3.500 Vorauszahlung für die Kosten des Schiedsverfahrens 7.8.5 Das Verfahren unterliegt der Schiedsordnung des EHF Schiedsgerichts. 7.8.6 Entscheidungen. Entscheidungen des EHF Schiedsgerichts werden den involvierten Parteien in schriftlicher Form zugestellt. 7.9 Verfahrenskosten 7.9.1 Die Bestimmungen, welche die Aufteilung und Zahlung von Verfahrenskosten im Rahmen von Verfahren vor den EHF Rechtsgremien regeln, sind im Abschnitt 48 des EHF Rechtspflegereglementes festgelegt (Anhang). 7.9.2 Die Bestimmungen, welche die Aufteilung und Zahlung von Verfahrenskosten im Rahmen des Verfahrens vor dem EHF Schiedsgericht regeln, sind in den Abschnitten 20 und 21 der Schiedsordnung des EHF Schiedsgerichts – Verfahrungsordnung - festgelegt. Generell und sofern von der Schiedskammer des EHF Schiedsgerichts nicht anderweitig entschieden, gilt für die beim EHF Schiedsgericht geführten Verfahren hinsichtlich Verfahrenskosten das Obsiegensprinzip. - 130 - 7.10 EHF-Rechtspflegereglement: Alle mit den Europacup Wettbewerben zusammenhängenden rechtlichen Fragen, die nicht durch den gegenständlichen Abschnitt 7 – Rechtsangelegenheiten – geregelt werden, unterliegen den entsprechenden Bestimmungen des EHF Rechtspflegereglementes. 8 BESONDERE BESTIMMUNGEN 8.1 Pflichten des lokalen Organisators/Heimverein 8.1.1 Der Heimclub ist verpflichtet: − der Gastmannschaft − dem EHF Office − den nominierten Schiedsrichtern − dem/n EHF Delegierten − dem/n EHF Repräsentanten folgende Informationen mitzuteilen: − Spieltag − Korrekte Anwurfzeit − Spielort − Spielhalle − Trainingszeit und Trainingsort der Gastmannschaft Diese Angaben sollen schnellstmöglich (spätestens an dem untenstehenden Termin) an das EHF Office mittels vorgegebenen Formular übermittelt werden, wobei die zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel wie Telefax, e-mail etc. genützt werden müssen. MÄNNER Runde Auslosung 1 2 3 4 5 6 7 26.07.2011 26.07.2011 18.10.2011 – – – – Last 16 1/4 Finale 1/2 Finale Finale 06.12.2011 21.02.2012 27.03.2012 Information Spieltermin 15.08.2011 15.09.2011 31.10.2011 15.01.2012 29.02.2012 09.04.2012 02.05.2012 - 131 - Hinspiel Rückspiel 03/04.09.2011 10/11.09.2011 08/09.10.2011 15/16.10.2011 26/27.11.2011 03/04.12.2011 11/12.02.2012 18/19.02.2012 17/18.03.2012 24/25.03.2012 21/22.04.2012 28/29.04.2012 19/20.05.2012 26/27.05.2012 FRAUEN Runde 1 2 3 4 5 6 7 Auslosung 26.07.2011 26.07.2011 11.10.2011 – – – – Last 16 1/4 Finale 1/2 Finale Finale 15.11.2011 14.02.2012 13.03.2012 Information Spieltermin 15.08.2011 15.09.2011 20.10.2011 10.01.2012 20.02.2012 20.03.2012 10.04.2012 Hinspiel Rückspiel 03/04.09.2011 10/11.09.2011 01/02.10.2011 08/09.10.2011 05/06.11.2011 12/13.11.2011 04/05.02.2012 11/12.02.2012 03/04.03.2012 10/11.03.2012 31.03./01.04.2012 07/08.04.2012 05/06.05.2012 12/13.05.2012 Wenn die Information zum Spieltermin vom Heimklub nach dem oben erwähnten Termin bekanntgegeben wird, muss dies vom Heimklub speziell begründet werden. 8.1.2 Der Heimclub muss der Gastmannschaft die Gelegenheit geben, am Spieltag, zu einem sinnvollen Zeitpunkt, mindestens eine Stunde in der Spielhalle zu trainieren. Zusätzlich muss der Heimclub der Gastmannschaft die Gelegenheit geben, am Tag vor dem Spiel mindestens eine Stunde trainieren zu können. Sollte die Spielhalle dafür nicht zur Verfügung stehen, muss der Heimclub eine andere Halle anbieten, welche maximal 25 km vom Hotel der Gastmannschaft entfernt liegt. Diese Trainingsmöglichkeiten müssen kostenlos angeboten werden. Ein Training am Tag vor dem Spiel muss vom Gastverein spätestens 10 Tage vor dem Spieltag schriftlich verlangt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen hat die EHF das Recht, das betroffene Spiel bzw. die betroffenen Spiele beim Gegner anzusetzen. 8.1.2.1 45 Minuten vor Spielbeginn muss das Spielfeld den beiden Mannschaften zum Aufwärmen bzw. Einspielen zur Verfügung gestellt werden. 8.1.3 Der Heimclub hat das Recht eine Pressekonferenz zu fixieren. In diesem Fall muss der Gastclub bei der Technischen Sitzung darüber informiert werden. Alle offenen Fragen bezüglich dieser Pressekonferenz müssen während der Technischen Sitzung besprochen werden. Bei einer Pressekonferenz müssen der Trainer und zumindest ein Spieler von jedem Club, 15 min. nach Ende des Spieles, bei der Pressekonferenz erscheinen. 8.1.4 Den Presse- und Medienvertretern sind Arbeitsplätze sowie Ausstattung entsprechend dem Standard bei internationalen Sportveranstaltungen zur Verfügung zu stellen (Telefon- und Modemanschlüsse, etc.). 8.1.5 Der Heimverein ist verpflichtet, gute Arbeitsbedingungen für die Medienvertreter (TV, Radio, Printmedien) zu schaffen. Auf schriftliche Aufforderung durch den Gastverein sind für akkreditierte Journalisten in entsprechender Anzahl Sitzplätze zu reservieren und entsprechende Stromanschlüsse sowie Telefon-, Telefax- und gegebenenfalls Internetleitungen bereitzustellen. Die akkreditierten Journalisten des Gastvereins sind im international üblichen Rahmen bei Hotelbuchungen und Visaproblemen zu unterstützen. - 132 - 8.1.6 Rechtzeitig vor Spielbeginn muss der Heimverein allen Medienvertretern die Mannschaftsaufstellungen übermitteln. Vor Spielbeginn müssen alle Medienvertreter über die Pressekonferenz informiert sein. Sollte keine Pressekonferenz stattfinden, muss den Medienvertretern Gelegenheit auf ein Gespräch mit Vertretern/Verantwortlichen beider Mannschaften gegeben werden (Mixed Zone). 8.1.7 Der Heimklub ist verpflichtet, unmittelbar nach Spielschluß (bis spätestens 15 Minuten nach Spielende) das Halbzeitergebnis, Endergebnis sowie die Zuschauerzahl des Spieles an das EHF Office in Wien per SMS (+43-664-410 5243) zu übermitteln. 8.1.8 Der Heimklub muss dafür sorgen, dass der Spielbericht spätestens eine Stunde nach dem Spiel per Telefax (Nr. +43-1-80151-149) oder e-mail (competitions@eurohandball.com) an das EHF Office in Wien übermittelt wird. 8.1.9 Alle teilnehmenden Klubs haben die Verpflichtung der EHF ab der 1. Runde auf Anfrage mindestens 5 Fotos zur Verfügung zu stellen. Diese Fotos werden von der EHF nur zu Promotionszwecken und internen Gebrauch verwendet. Die Klubs sind verpflichtet diese Fotos kostenlos zur Verfügung zu stellen. 8.1.10 Die Nichteinhaltung der zuvor genannten Termine Pkt. 8.1.1.- 8.1.9 wird im Rahmen des Strafenverzeichnis der EHF und des Kataloges der Ordunungsstrafen der EHF bestraft. 8.1.11 Bei den Spielen bis einschließlich Halbfinale wird den Heimmannschaften empfohlen, im Rahmen der Sportfreundschaft als Abschluss des Spieles ein gemeinsames Essen unter Einladung beider Mannschaftsdelegationen, der EHF Offiziellen und Schiedsrichter durchzuführen. Bei den Finalspielen muss die Heimmannschaft als Abschluss des jeweiligen Endspieles ein Bankett ausrichten, zu dem beide Mannschaftsdelegationen, EHF Offizielle und Schiedsrichter einzuladen sind. Nichterscheinen ohne rechtzeitige Information an den Gastgeber wird als Unsportlichkeit gewertet. 8.1.12 Die Vereine und Verbände sind für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitglieder, (aller Personen, die in ihrem Auftrag bei einem Spiel eine Funktion ausüben) und Anhänger verantwortlich. 8.1.13 Die Vereine und Verbände verpflichten sich, die Bestimmungen der EHF Sicherheitsordnung vor, während und nach allen Spielen einzuhalten. Alle Sicherheitsmassnahmen sind mit den Verantwortlichen der einzelnen Bereiche sowie mit dem EHF Delegierten/EHF Sicherheitsdelegierten zu koordinieren. 8.1.14 Der lokale Organisator/Heimverein ist für Ordnung und Sicherheit vor, während und nach dem Spiel verantwortlich. Er kann für Zwischenfälle jeglicher Art zur Verantwortung gezogen werden. Die entsprechenden Bestimmungen in den IHF und EHF Reglementen kommen zu Anwendung. 8.1.15 Der Heimklub ist verpflichtet die offiziellen Delegationsmitglieder der Gastmannschaft so zu platzieren, dass ihre Sicherheit in keinerlei Hinsicht gefährdet ist. - 133 - 8.1.16 Plätze für eventuelle disqualifizierte oder ausgeschlossene Spieler oder Offizielle sind zu reservieren. Diese Plätze müssen so platziert sein, dass die Sicherheit dieser Personen in keinerlei Hinsicht gefährdet ist (dies betrifft auch den Weg zu den Plätzen.) 8.1.17 Bei Europacupspielen ist das Spielen von Nationalhymnen nicht erlaubt. 8.1.18 Die offizielle EHF und die offizielle Bewerbsfahne muß bei jeden Europacupspiel in der Halle vorhanden sein. 8.1.19 Der Heimklub ist nicht verpflichtet die Nationenfahnen der Heim- und Gastmannschaft, der Schiedsrichter, Delegierten oder Repräsentanten in der Halle zu präsentieren. Falls sich der Heimklub dazu doch entschließt, müssen ausnahmslos alle Fahnen (Schiedsrichter, Delegierte und Repräsentanten) vorhanden sein. 8.1.20 Der Heimklub ist verpflichtet, beim Erstellen einer Einladung für ein benötigtes Visum für EHF Nominierte sowie für die Gastmannschaft alle von der jeweiligen Botschaft verlangten Garantien zu erteilen. Weiters ist der Heimklub verpflichtet, innerhalb von 48 Stunden nach Einladungsanfrage die entsprechende Einladung zuzustellen. 8.2 Pflichten der Gastmannschaft 8.2.1 Die Gastmannschaft ist verpflichtet spätestens ein Monat vor Spiel bzw. 72 Stunden nach der jeweiligen Auslosung (Freitag 12:00 Uhr) eine Liste der benötigten Visanträge an den Heimklub zu senden (inkl. Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Passnummer). Die Gastmannschaft ist für alle Kosten verantwortlich, die bei eventuellen Regressansprüchen aus den vom Heimklub erteilten Garantien der Einladung entstehen (siehe Punkt 8.1.20). 8.2.2 Der Reiseplan muss dem jeweiligen Heimklub spätestens 72 Stunden vor dem Spiel übermittelt werden. 8.2.3 Die Gastmannschaft ist verpflichtet zwei farblich unterschiedliche (helle und dunkle Farbe) Spielkleidungen zu dem Auswärtsspiel mitzunehmen. 8.2.4 Die Gastmannschaft ist verpflichtet bei einer fixierten Pressekonferenz, 15 min. nach Spielende mit dem Trainer und mindestens einem Spieler zu erscheinen. 8.3 Dopingkontrolle 8.3.1 Dopingkontrollen können durch Mitglieder der EHF oder durch andere Personen oder Institutionen durchgeführt werden, die von der EHF dazu autorisiert werden. 8.3.2 Alle Anti Doping Aktivitäten werden gemäß dem Anti Doping Reglement der IHF dem WADA Anti Doping Code durchgeführt, das ein integrierter Bestandteil des 2011/12 Europa Cup Reglements ist. - 134 - 8.3.3 Mitgliedsverbände haben die EHF über Strafen gegen Spieler aufgrund von AntiDoping Verstössen (inklusive zeitweiliger Massnahmen/einstweiliger Verfügungen) auf nationaler Ebene umgehend zu informieren. Eine Kopie der Entscheidung ist dem EHF Office entsprechend zuzustellen. Entscheidungen Nationaler Verbände betreffend Anti Doping vergehen, welche von der IHF AntiDoping Einheit anerkannt sind, werden durch die EHF automatisch auf Europäischer Ebene umgesetzt. 9 ANDERE REGLEMENTE Integrierende Bestandteile dieses Reglements sind: − Reglement der EHF für Werbung auf Kleidung − Rechtspflegereglement der EHF − Strafensverzeichnis der EHF − Katalog der Ordnungsstrafen der EHF − Schiedsordnung des EHF Schiedsgerichts − Schiedsvereinbarung und EHF Code of Conduct − Sicherheitsordnung der EHF − IHF Anti Doping Reglement und WADA Anti Doping Code EC 18/ Mai 2011 - 135 - - 136 -