Was Sie über uns wissen sollten

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Was Sie über uns wissen sollten
Was Sie über uns wissen sollten...
1
Vorwort
S. 3
2
Wie werden Sie Genossenschaftsmitglied?
S. 4
3
Einzugsgebiete der WBG Kontakt e.G.
S. 6
4
Unser Handwerkerbereich
S. 48
5
Unsere sozialen Dienstleistungen
S. 50
6
Altenfreundliche Wohnungen in der Genossenschaft S. 52
7
Gästewohnungen und mehr
S. 54
8
Mit uns verbundene Vereine und Unternehmen
S. 56
9
Hausordnung
S. 58
Satzung
S. 60
10
2 | Seite
Die WBG Kontakt e.G. stellt sich vor
Eine interessante Stadt – ein
schönes Haus – eine moderne
Wohnung kann unser Leben angenehmer machen – wirklich
schöner wird es nur durch einvernehmliche Nachbarschaften und
letztlich durch ein vertrauensvolles Verhältnis zum Vermieter.
Wir, die Mitarbeiter des zweitgrößten
Wohnungsunternehmens der Stadt Leipzig, verstehen
uns als Teil einer Solidargemeinschaft, die sich allen Mitgliedern
und Mietern verpflichtet fühlt.
Wir wissen, dass wir nicht alle
Wünsche und Forderungen jedes
Einzelnen erfüllen können, wir
wissen jedoch auch, dass sich unsere 218 Mitarbeiter nicht nur um
die Instandhaltung, Instandsetzung oder Modernisierung, sondern auch um soziale Probleme
intensiv kümmern.
Über 100 Handwerker sind für
die Instandhaltung unserer Wohnungen als Hausmeister in den
einzelnen Wohngebieten oder
als Maler, Klempner, Elektriker usw. für die Instandhaltung
und Sanierung unserer Wohnungen und Objekte zuständig.
Sozialarbeiter sind Ansprechpartner für die unterschiedlichsten
Probleme, geben Hilfestellungen,
vermitteln andere soziale oder
medizinische Dienste und sind
auch dafür da, das manchmal aus
den Fugen geratene Zusammenleben in einem Haus wieder in normale Bahnen zu bringen.
Sie haben Fragen?
Unsere kostenlose Info-, Service- und Havarinummer:
0800 - 26 75 000
Seite | 3
Wie werden Sie Genossenschaftsmitglied?
Ein formloser schriftlicher Antrag
auf Mitgliedschaft ist der erste
Schritt. Mit der Anerkennung der
Satzung und der Zahlung von 3
Geschäftsanteilen = 153,39 € sind
Sie Mitglied und haben gleichzeitig Anspruch auf eine 1-RaumWohnung.
2-Raum-Wohnung
8 Geschäftsanteile = 409,04 €
3-Raum-Wohnung u. größer 10 Geschäftsanteile = 511,30 €
Sie erkennen unschwer,
dass die Höhe der Geschäftsanteile
etwa
vergleichbar ist mit der
ortsüblichen Kaution,
die in Wohnungsunternehmen beim Anmieten einer Wohnung
fällig wird. Selbstverständlich besteht auch
die Möglichkeit, die
Geschäftsanteile
im
Rahmen einer Teilzahlungsvereinbarung zu
entrichten, dies bedarf
der Zustimmung der
4 | Seite
Organe der Genossenschaft. Es
besteht in Ausnahmefällen auch
die Möglichkeit, nur Mieter in der
Genossenschaft zu sein, dann
werden 2 Nettokaltmieten als
Kaution fällig. Die Mitgliedschaft
und somit die Geschäftsanteile
können vererbt werden, ebenso
besteht die Möglichkeit, dass im
Rahmen von gesonderten Vereinbarungen unsere Mitglieder bestimmen können, dass ihre Kinder
oder Enkel die Wohnung nach ihrem Ausscheiden weiter nutzen.
Genossenschaftliches
Wohnen
unterscheidet sich sowohl vom
privaten Wohneigentum, da das
Genossenschaftsmitglied lediglich die Geschäftsanteile vererben
oder übertragen darf, nicht aber
die Wohnung verkaufen kann.
Genossenschaftliches
Wohnen
unterscheidet sich jedoch auch
vom Wohnen zur Miete, weil die
Mitglieder in ihrer Gesamtheit Eigentümer der Häuser und des gesamten Vermögens der Genossenschaft sind.
Hier finden Sie Kontakt
Hauptgeschäftsstelle der WBG Kontakt e.G. | Eilenburgerstr. 10 | 04317 Leipzig
Öffnungszeiten:
Mo - Do
Fr
08.00 - 17.00 Uhr
08.00 - 12.30 Uhr
- Direkte Vermietung und Besichtigung
- Klärung von Fragen zur Mitgliedschaft und rund um die Wohnung
- Abschluss von Nutzungsverträgen und Vereinbarungen zur Modernisierung
- Annahme und Auslösung von Reparaturaufträgen
- Vermietung von Gästewohnungen
- Sozialarbeiter vor Ort
Kontakt-Laden Zentrum | Nikolaistr. 33-37 | 04109 Leipzig
Öffnungszeiten:
Mo - Sa
10.00 - 20.00 Uhr
verkaufsoffene So 13.00 - 18.00 Uhr
- Wohnungsberatung zu allen Standorten
- Vermittlung von Besichtigungsterminen
- Klärung von Fragen zur Mitgliedschaft und rund um die Wohnung
- Weiterleitung von Reparaturaufträgen
- Vermietung von Gästewohnungen
Kontakt-Laden Paunsdorf | Goldsternstr. 41 | 04329 Leipzig
Öffnungszeiten:
Mo , Die, Do
Mi
Fr
08.00 - 20.00 Uhr
08.00 - 12.00 Uhr
08.00 - 16.00 Uhr
- Direkte Vermietung und Besichtigung
- Klärung von Fragen zur Mitgliedschaft und rund um die Wohnung
- Abschluss von Nutzungsverträgen und
Vereinbarungen zur Modernisierung
- Annahme und Auslösung von Reparaturaufträgen
- Sozialarbeiter vor Ort
- Vermietung von Gästewohnungen
Kontakt-Laden Grünau | Nelkenweg 33 | 04209 Leipzig
Öffnungszeiten:
Mo, Die, Do
Mi
Fr
08.00 - 19.00 Uhr
08.00 - 12.00 Uhr
08.00 - 16.00 Uhr
- Direkte Vermietung und Besichtigung
- Klärung von Fragen zur Mitgliedschaft und rund um die Wohnung
- Abschluss von Nutzungsverträgen und Vereinbarungen zur Modernisierung
- Annahme und Auslösung von Reparaturaufträgen
- Sozialarbeiter vor Ort
Seite | 5
Einzugsgebiete der WBG Kontakt e.G.
Kontakt-Laden Paunsdorf
Kontakt-Laden Grünau
Cornelia Vogt
Tel.: 0341-26 75 171
c.vogt@wbg-kontakt.de
Angelika Rolle
Tel.: 0341-26 75 109
a.rolle@wbg-kontakt.de
Ariane Röhreich-Radschunat
Tel.: 0341-26 75 126
a.roehreich@wbg-kontakt.de
Michaela Fiedler
Tel.: 0341-26 75 139
m.fiedler@wbg-kontakt.de
24 Paunsdorf
25 Heiterblick
60 Schönau
61 Grünau-Ost
Hauptgeschäftsstelle
Hauptgeschäftsstelle
Ute Flor
Tel.: 0341-26 75 120
u.flor@wbg-kontakt.de
11 Schönefeld-Ost
23 Sellerhausen-Stünz
Böhlen
Zwenkau
Hauptgeschäftsstelle
Sophia Seifert
Tel.: 0341-26 75 243
s.seifert@wbg-kontakt.de
13 Mockau-Nord
41 Connewitz
43 Lößnig
6 | Seite
53 Großzschocher
42 Marienbrunn
64 Lausen-Grünau
65 Grünau-Nord
Sylke Fischer
Tel.: 0341-26 75 111
s.fischer@wbg-kontakt.de
05 Zentrum-Nordwest
06 Zentrum-Nord
04 Zentrum-West
03 Zentrum-Süd
40 Südvorstadt
02 Zentrum-Südost
20 Neuschönefeld
22 Anger-Crottendorf
30 Reudnitz-Thonberg
31 Stötteritz
73 Leutzsch
81 Wahren
80 Möckern
90 Gohlis-Süd
92 Gohlis-Nord
41 Connewitz
42 Marienbrunn
33 Meusdorf
81
73
13
92
80
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43
53
41
33
Seite | 7
Paunsdorf
Infos zu unseren Objekten:
Baujahr:
Modernisierung:
Etagenanzahl:
Keller:
Balkon:
Aufzug:
Küche:
Bad:
Heizungsart:
TV:
1989-1991
beginnend 1998
5, 6
ja
vorwiegend vorhanden
teilweise vorhanden
geschlossen mit Fenster
überwiegend Badewanne
Fernwärme
Kabelanschluss
Platanenstr. 12-18
Standorte unserer Wohnungen:
Straße / Hausnummer
Zimmeranz.
Ahornstr. 1, 3, 5, 7, 16, 18, 20
Am Vorwerk 1, 3, 5
Goldsternstr.
1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 16, 18, 20, 22,
24, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37,
38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50,
51, 52, 53, 54, 55, 57, 59
Gundermannstr. 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15,17, 19
10, 12, 14, 16, 18
Günselstr. 15, 17, 19, 21, 23, 25, 27
Hartriegelstr.
Hainbuchenstr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 16, 18, 20, 22,
24, 26, 28, 30, 32, 34, 36, 38, 40, 42, 44, 46,
Haselstr. 1 ,3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 16, 18, 20, 22, 23, 24, 25,
26, 27, 28, 29, 31
Heiterblickallee 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22, 24, 25, 26, 27,
29, 31, 33, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44,45,
46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 55, 57, 59, 61, 63,65,
67, 69, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 81
1, 3, 5, 7
Hopfenweg Klettenstr. 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 24, 26, 28, 30, 32, 34, 36,
38, 40
Kreuzdornstr. 2, 4, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19,
20, 21, 22, 23, 24
Platanenstr. 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 12, 14, 16, 18, 21, 23, 25, 27,
29, 31, 33, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44,
46, 48, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62
2, 4, 6, 9, 11, 13, 15
Schlehenweg Südblick 16, 18, 20, 22, 24, 26, 28, 30, 32, 34
Waldkerbelstr. 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17, 19, 21, 23, 25
Waldzieststr. 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 19,
21, 23
Wiesenstr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 15, 17, 19, 21,
23, 25, 27, 29, 31, 33, 35, 37, 39, 41, 43, 45
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4, 5
1, 2, 3, 4, 5
Heiterblickallee 33-37
1, 2, 3, 4, 5
1, 2, 3
1, 2, 3, 4, 5
1, 2 ,3
1, 2, 3, 4, 5
1, 2, 3, 4, 5
1, 2, 3
1, 2, 3, 4, 5
Goldsternstr. 1-5
1, 2, 3
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4, 5
1, 2, 3
1, 2, 3, 4
Platanenstr. 36-42
8 | Seite
Gesamt Wohnungsbestand
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Paunsdorf
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Permoserstraße
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Hausmeisterwerkschaft
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Kindergärten
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Gästewohnungen/Appartm.
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Schuleinrichtungen
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Apotheken
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Einkaufsmöglichkeiten
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Jugend- und Altenhilfeverein
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Objekte der WBG Kontakt
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Kontakt-Laden
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Permoserstraße
Seite | 9
Paunsdorf & Heiterblick
Innenhof Waldkerbelstr.
2290
3500
905
2165
Innenhof Klettenstr.
2660
Wichtiges im Überblick:
1640
2525
Straßenbahn:
Bus:
Nightliner:
Autobahn:
S-Bahn:
Entfernung zur Innenstadt:
Einkaufsmöglichkeiten:
1460
Ärztehaus / Apotheke:
Grundschule:
4420
5940
Mittelschule:
Gymnasium:
Kindereinrichtungen:
3, 7, 8
72, 73, 90, 175
N7
A 14 / Leipzig-Ost
Paunsdorf, Engelsdorf
ca. 20 min.
verschiedene, Fußweg 5-10 min.,
Paunsdorf-Center
Schlehenweg, Waldkerbelstr.,
Paunsdorf-Center
Brüder-Grimm-Schule, Goldsternstr. 23
Theodor-Körner-Schule, Schlehenweg 32
Mittelschule Paunsdorf, Zum Wäldchen 4
Gustav-Hertz-Gymnasium, Dachsstraße 5
Gundermannstr. 16 / Wiesenstr. 18 /
Goldsternstr. 21 / Bisamstr. 18 /
Südblick 5 / Waldkerbelstr. 2
3500
2350
2100
4570
1400
1220
4740
3500
3500
2660
905
2225
2290
Innenhof Haselstr.
10 | Seite
ungs-
Heiterblick
1-Raumw.
2-Raumw.
3-Raumw.
4-Raumw.
5-Raumw.
32
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Innenhof Dachsstr.
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Standorte unserer Wohnungen:
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Zimmeranz.
Am Sommer- 21a und 21b
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Bisamstr. 2, 4, 6, 8, 10, 12,
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Straße / Hausnummer
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Dachsstr. 2, 4, 6
2, 3, 4
Hermelinstr. 15, 17, 19, 21, 23, 1, 2, 3
25, 27
Rotfuchsstr.
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7,
8, 9, 11, 13, 15,
17, 19, 21, 23, 25,
27, 29, 31, 33, 35,
37, 39, 41
1, 2, 3, 4
Bisamstr..
Seite | 11
Grünau Ost
Infos zu unseren Objekten:
Baujahr:
1978-1986
Modernisierung: teilweise, beginnend 1993
Etagenanzahl:5, 6
(Grünau-Nord verfügt auch über 3- & 4-Geschosser)
Keller:ja
Balkon:
überwiegend
Aufzug:
teilweise
Küche: mit Fenster
Bad:
überwiegend Badewanne
Heizungsart:
Fernwärme o. Pellet-Heizung
TV:
Kabelanschluss
Asternweg
Standorte unserer Wohnungen:
Straße / Hausnummer
Zimmeranzahl
Alte Salzstr.
66, 68, 70, 72, 74, 76,
78, 80, 82, 84, 86, 88,
90, 92, 94, 96
1, 2, 3, 4
Asternweg
1, 2, 3, 4
2, 4, 6, 8, 10, 12, 14,
16, 18, 20, 21, 22, 23,
24, 25, 26, 27, 28, 29,
30, 31, 32, 33, 34, 35,
36, 37, 38, 39, 40, 41,
42, 43, 44, 45, 47, 49, 51
Grünauer Allee
41, 43, 45, 47
3, 4
Nelkenweg
13, 15, 17, 19, 21, 23,
25, 27, 29, 31
1, 2, 3
Rosenweg
31, 33, 35, 37, 39, 41,
43, 45, 47, 49, 51, 53,
55, 57, 46, 48, 50, 52,
54, 56, 58, 60, 62, 64,
66, 68
1, 2, 3, 4
Rosenweg
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Str.
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Kontakt-Laden
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Gästewohnungen/Appartm.
der WBG Kontakt
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öffentl. Nahverkehr
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str.
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Alte S
66
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Kindergärten
41
30
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Schuleinrichtungen
47
68
2
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Apotheken
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44
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Gesamt Wohnungsbestand
Grünau-Ost
12 | Seite
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Objekte der WBG Kontakt
Einkaufsmöglichkeiten
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1-Raumw.
2-Raumw.
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4-Raumw.
58
231
503
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Hausmeisterwerkstatt
Schönau
Mittelschule:
Gymnasium:
Gesamtschule
Kindereinrichtung:
Gesamt Wohnungsbestand
1-Raumw.
2-Raumw.
3-Raumw.
4-Raumw.
5-Raumw.
728
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Schönau
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Zimmeranz.
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20, 22, 24,
26, 28, 30,
32, 34, 36,
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Dölziger Weg 6, 8, 10
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Lindennaundorfer Weg
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16, 18, 20,
22, 24, 26
9, 11, 13, 15, 1, 2, 3, 4, 5
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2
Straße / Hausnummer
6
-2
30
26 60
35 00
Standorte unserer Wohnungen:
16
r
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rs
Ku
73
77
eg
W
90 0
22 90
or
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22 30
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6
26
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W
eg
21
Sch
17
r.
St
4570
Grundschule:
1600
Ärztehaus / Apotheke:
420
1, 2, 8, 15
61, 62, 65, 66, 129, 161, 162, N2, N3
A 9 Leipzig-West, A 38 Leipzig-Südwest,
Grünau, versch. Stationen
ca. 20 min.
Allee-Center, Pep,
versch. Einzeleinrichtungen
Allee-Center, Pep,
versch. Einzeleinrichtungen
86. Schule – Friedrich Fröbel Schule,
Mannheimer Str. 128 c, Joachim-Ringelnatz-Schule, Grünauer Allee 35,
Freie Schule e.V., Alte Salzstr. 67
Schule Lernförderung, Miltitzer Allee 1
84. Schule, Stuttgarter Allee 5
94. Mittelschule, Miltitzer Weg 3
Max-Klinger-Schule, Miltitzer Weg 3
Maria-Montessori-Schulzentrum Leipzig,
Alte Salzstraße 61 - 65
Städt. Kindergarten, Grünauer Allee 18,
Intergrative KiTa, Zingster Str. 2
Knirpsenland am Königsstein, Königssteinstr. 72,
KiTa „Raxlifaxli“, Königsteinstr. 70
2350
Straßenbahn:
Bus:
Nightliner:
Autobahn:
S-Bahn:
Entfernung zur Innenstadt:
Einkaufsmöglichkeiten:
4650
Wichtiges im Überblick über Grünau:
nweg
Nelke
6
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na
hö
Sc
ing
Seite | 13
Grünau-Nord
Uranusstr.
Standorte unserer Wohnungen
Straße / Hausnummer
Zimmeranzahl
Marsweg
1, 3, 5, 7, 9, 11
1, 2, 3, 4, 5
Saturnstraße
1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17, 19, 21, 23, 25
1, 2, 3, 4, 5
Uranusstraße
35, 37, 39, 41, 43, 45, 47, 49, 51, 53, 55, 57, 59, 61, 63, 65, 67
1, 2, 3, 5
LEGENDE
HNR
Saturnstr.
Objekte der WBG Kontakt
1
Mars
7
11
1
5
weg
Apotheken
.
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15
25
Einkaufsmöglichkeiten
55
Uran
Schuleinrichtungen
53
Hausmeisterwerkstatt
Plovd
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.
usstr
41
Gästewohnungen/Appartm.
der WBG Kontakt
r.
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Kiew
öffentl. Nahverkehr
67
1
Kindergärten
35
usstr.
Uran
Str.
39
iver
Plovd
Str.
Grünau-Nord
14 | Seite
Gesamt Wohnungsbestand
1-Raumw.
2-Raumw.
3-Raumw.
4-Raumw.
5-Raumw.
479
112
72
230
49
16
Lausen-Grünau
Königsteinstr.
Standorte unserer Wohnungen
Straße / Hausnummer
Zimmeranz.
An der Kotsche Binzer Str. Königsteinstraße 1, 2, 3, 4, 5
43, 45, 47, 49, 51, 53, 55, 57, 59, 61, 63, 65,
67, 69, 71, 73
1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15,17, 19, 21, 23, 25, 27
1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17, 19, 21, 23, 25, 27,
29, 31, 33, 35, 37, 39, 41, 43, 45, 47, 49, 51,
53, 55, 57, 59, 61, 63, 65, 67, 69, 71, 73, 75,
77, 79
Pfaffensteinstr. 2, 4, 6
Selliner Straße 21, 23, 25, 27, 29, 31, 33, 35, 37
Zingster Straße
33, 35, 37, 39
1, 2, 3, 4, 5
1, 2, 3, 4, 5
1, 2, 3, 4, 5
1, 2, 3, 4, 5
1, 2, 3
.
er Str
21
37
3
LEGENDE
r.
ter St
Zings 3
9 3
Sellin
1
HNR
27
5
Objekte der WBG Kontakt
7
ster
Zing
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Binze
Jugend- und Altenhilfeverein
Str.
Einkaufsmöglichkeiten
Straße am See
73
er
An d
he
Kotsc
43
he
Kotsc
Kindergärten
55
53
Schuleinrichtungen
r
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Apotheken
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Gästewohnungen/Appartm.
der WBG Kontakt
Kotsc
öffentl. Nahverkehr
he
Hausmeisterwerkstätten
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.
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tr.
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85
27
65
79
51
43
Lausen-Grünau
1
2
3
15 1
20
Lausener Str.
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Köni
str.
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Pfaffe
6
Ratzels
9
45 4
Gesamt Wohnungsbestand
1-Raumw.
2-Raumw.
3-Raumw.
4-Raumw.
5-Raumw.
1277
315
310
522
111
19
Seite | 15
Schönefeld
Infos zu unseren Objekten:
Baujahr:
1958 / 1962–64 / 1975-78
Modernisierung: 1995-1998
Etagenanzahl:
5
Keller:
ja
Balkon:
teilweise
Aufzug:
nein
Küche:
geschlossen, mit Fenster
Bad:
m. Badewanne,
teilweise Fenster
Heizungsart:
Fernwärme
TV: Kabelanschluss
Friedrich-Wolf-Str.
Gesamt Wohnungsbestand
LEGENDE
1265
1-Raumw.
2-Raumw.
3-Raumw.
4-Raumw.
5-Raumw.
164
309
659
127
6
32
Schönefeld-Ost
26
Kontakt-Laden
Jugend- und Altenhilfeverein
31
25
23
17
7
1
Einkaufsmöglichkeiten
Braunstraße
Objekte der WBG Kontakt
Friedrich-Wolf-Straße
Gittelstraße
Apotheken
Schuleinrichtungen
Bautzner Str.
50
66 62
Bautzner Str.
tra
Gästewohnungen/Appartm.
der WBG Kontakt
89
91
87
83
ße
85
54
Kindergärten
107
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115
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Julian-Marchlewski-Straße
44
24
aße
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Schulzeweg
8
Shukowstraße
16 | Seite
24
Shukowstraße
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Schwantesstr.
59
41
Bästleinstraße
34
41
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20
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Schwantesstraße
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28
61
Schwantesstr.
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2
36
Bästleinstraße
Bästleinstr.
s
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St
Löbauer Str.
Hausmeisterwerkstatt
52
öffentl. Nahverkehr
97
Löbauer Str.
Schwantesstr.
HNR
Schulzeweg
Shukowstr.
Straße / Hausnummer
Zimmeranzahl
Bautzner Str. 50, 52, 54, 62, 64, 66,
Bästleinstr. 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17, 19, 21,
23, 25, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35,
36, 37, 38, 39, 40, 41, 42
Friedrich-Wolf-Str. 1, 3, 5, 7, 17, 19, 21, 23, 25, 26, 27, 28, 29,
30, 31, 32 Julian-Marchlewski-Str. 24, 26, 28, 30, 32,44, 46, 48, 50, 52
Löbauer Str. 83, 85, 87, 89, 91, 93, 95, 97, 107, 109,
111, 113, 115
2, 4, 6
Max-Lingner-Str. Schulzeweg 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22,24
41, 43, 45, 47, 49, 51, 53, 55, 57, 59,
Schwantesstr. 61, 63, 65, 67, 69, 71, 73, 75, 77, 79
Shukowstr. 8, 10, 12, 14, 16,18, 20
2, 3, 4
1, 2, 3, 4
1555
3650
Standorte unserer Wohnungen:
3
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4
3450
3
2, 3
1, 3,
Straßenbahn:
70, 90
Bus:
N6
Nightliner:
A 14 / Leipzig- Nordost
Autobahn:
Leipzig-Ost
S-Bahn:
15 min.
Entfernung Innenstadt:
EKZ Am Sonnenwall,
Einkaufsmöglichkeiten:
Löbauer Str.
EKZ Permoser Eck
EKZ Am Sonnenwall / Bästleinstr. 6
Ärztehaus / Apotheke:
Astrid-Lindgren-Schule, Volksgartenstr. 16
Grundschule:
21. Schule, Stöckelstr. 45
BIP-Kreativgrundschule, Torgauer Str. 114
20. Schule, Bästleinstr. 14
Mittelschule:
BIP-Kreativitätsgymnasium, Torgauer Str. 114
Gymnasium:
Schulzeweg 11, Seipelweg 16 b, Poserstr. 55, Bästleinstr. 18
Kindereinrichtungen:
WA
3450
Wichtiges im Überblick:
3450
1, 2, 3, 4, 5
2350
3430
3505
2285
Seite | 17
Mockau
Infos zu unseren Objekten:
Baujahr:
Modernisierung:
Etagenanzahl:
Keller:
Balkon:
Aufzug:
Küche:
Bad:
Heizungsart:
TV:
1977
1993-1997
5 / 16
ja
teilweise
teilweise
meist geschl., überwieg. Fenster
überwiegend Badewanne
Fernwärme
Kabelanschluss
Schildberger Weg
Standorte unserer Wohnungen:
Straße / Hausnummer
Friedrichshafner Str.
Gogolstr.
Komarowstr. (Hochhaus)
Komarowstr.
Otto-Michael-Str.
Schildberger Weg
Samuel-Lampel-Str.
Simon-Bolivar-Str. (Hochhaus)
Simon-Bolivar-Str.
Stralsunder Str.
Walter-Albrecht-Weg Ziolkowskistr. Zimmeranzahl
169, 171, 173, 175, 177, 179, 181
90, 92, 94, 101
1
3, 5, 7, 9, 11, 13, 15,17, 19, 21, 23, 25
25, 27, 29, 31, 33, 35, 37, 39, 41, 43,
45, 47, 49, 51, 53
12, 14, 16, 18, 20, 22,
24, 26, 28, 30, 32, 34
4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20
90
106, 108, 110, 112
23, 25, 27, 29, 31, 33, 35, 37, 39, 41
117, 117 a, 117 b, 117 c, 117 d, 117 e
12, 14, 16, 18, 20, 22, 24
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4, 6
2, 3
1, 2, 3, 4, 5
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4, 6
2, 3
2, 3, 4
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4
Wichtiges im Überblick:
58 50
21 00
14 25
Ärztehaus / Apotheke:
Grundschule:
Gymnasium:
Kindereinrichtungen:
1, 9
70, 79, 80, 81, 82, 83
N6
A 14 / Leipzig-Messegelände
ca. 15 min.
Mockau-Center,
verschiedene Einzeleinrichtungen
Mockau-Center
66. Schule, Rosenowstr. 56
F.-A.-Brockhaus-Schule, Kieler Str. 72 b
Kindertagesstätte Mockauer Spatzen,
Samuel-Lampel-Str. 2
23 25
Straßenbahn:
Bus:
Nightliner:
Autobahn:
S-Bahn:
Entfernung zur Innenstadt:
Einkaufsmöglichkeiten:
3555
18 | Seite
2235
1250
1-Raumw.
2-Raumw.
3-Raumw.
4-Raumw.
5-Raumw.
6-Raumw.
192
414
545
92
1
6
Objekte der WBG Kontakt
101 29
12
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Einkaufsmöglichkeiten
94
Apotheken
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2
106 11
90
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LEGENDE
24
41
Mockau-Nord
23 27
Gesamt Wohnungsbestand
117b-117
Hausmeisterwerkstätten
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Str.
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Essener
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175 181
117c-117e
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öffentl. Nahverkehr
r-Str.
Gästewohnungen/Appartm.
der WBG Kontakt
34
Kiel
12
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Kindergärten
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4
Schildbe
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25
Schuleinrichtungen
Str.
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2230
3120
890
2650
2280
2950
3460
5280
3430
4050
1720
4670
Otto-Michael-Str.
Seite | 19
Lößnig
Standorte unserer Wohnungen:
Infos zu unseren Objekten:
Baujahr:
Modernisierung:
Etagenanzahl
Keller:
Balkon:
Aufzug:
Küche:
Bad:
Heizungsart:
TV:
3640
3540
Bernhard-Kellermann-Str.
Gersterstr.
Hans-Otto-Str.
Kurt-Tucholsky-Str.
Willi-Bredel-Str. 10, 12, 14, 16
38, 40, 42, 44, 46, 48
1, 2, 3, 4
2, 4, 6, 8
1, 3, 5, 7
1, 2, 3, 4
2, 3
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4
3620
3340
1800
2660
2180
5850
2440
1120
Zimmeranzahl
Straßen / Hausnummer
1969-1975
1992-1999
5-11
ja bzw. Abstellboxen auf Etage
teilweise
11-Geschosser
geschl., teilweise ohne Fenster
überwiegend Badewanne
Fernwärme / Pellet-Heizung
Kabelanschluss
3445
905
3450
2225
4165
4420
1545
1370
1640
460
2525
4650
Wichtiges im Überblick:
Straßenbahn:
Bus:
Nightliner:
Autobahn:
S-Bahn:
Entfernung zur Innenstadt:
Einkaufsmöglichkeiten:
Ärztehaus / Apotheke:
Grundschule:
Mittelschule:
Gymnasium:
Kindereinrichtungen:
20 | Seite
10, 16
79
N9
A 14 / Leipzig-Mitte
Marienbrunn (MBR 2, MBR 70)
25-30 min.
Moritzhof, Hans-Marchwitza-Str.
Bornaische Str. 109
8. Schule, Winklerstr. 3-5
9. Schule, Gersterstr. 74
8. Schule, Winklerstr. 3-5
Lene-Vogt- Schule, Willi-Bredel-Str. 11
Wilhelm-Ostwald-Schule, Willi-Bredel-Str. 15
Kurt-Tucholsky-Str. 10
Spatzennest am Silbersee,
Hans-Marchwitza-Str. 10
Kindertagesstätte Max & Moritz, Gersterstr. 9/9
Hans-Otto-Str.
Hans-Otto-Str.
10
1
16
7
8
K ar
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2
tr.
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Willi-Bredel-Str.
Kurt-Tucholsky-Str.
Bernhard-K
4
Str.
Hans-Otto-Str.
1
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Probstheidae
tr.
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Borna
LEGENDE
HNR
Objekte der WBG Kontakt
Einkaufsmöglichkeiten
Siegfriedstr.
Apotheken
r.
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Schuleinrichtungen
Kindergärten
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Gästewohnungen/Appartm.
der WBG Kontakt
öffentl. Nahverkehr
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38
48
Gerste
Hausmeisterwerkstätten
tr.
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Gesamt Wohnungsbestand
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Lößnig
762
1-Raumw.
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2-Raumw.
3-Raumw.
4-Raumw.
94
368
215
.
Str
Gersterstr.
Willi-Bredel-Str.
Seite | 21
1
Sellerhausen-Stünz
3450
1330
1980
3450
3450
Infos zu unseren Objekten:
13 00
47 40
1956-1964
1992-1998
4
ja
teilweise
nein
mit Fenster
Badewanne und Fenster
Fernwärme / Gas-Heizung
Kabelanschluss
33 40
Baujahr:
Modernisierung:
Etagenanzahl:
Keller:
Balkon:
Aufzug:
Küche:
Bad:
Heizungsart:
TV:
Permoser
Str.
r.
St
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13 17
Permoser Str.
9
5
7
11
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Walter-Barth-Str.
Louis-Fürnberg-Str.
34
50
42
56
50
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48
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40
Leonhard-Frank-Str.
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Leonhard-Frank-Str.
Portitzer Str.
42
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Leonhard-Frank-Str.
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Leonhard- Fr
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Riesaer Str.
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LEGENDE
Riesa
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Objekte der WBG Kontakt
Einkaufsmöglichkeiten
Wurzner Str.
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Apotheken
Str.
Schuleinrichtungen
Geithainer Str.
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Kindergärten
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22 | Seite
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öffentl. Nahverkehr
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8
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Hausmeisterwerkstatt
Gesamt Wohnungsbestand
Sellerhausen-Stünz
416
1-Raumw.
1
2-Raumw.
3-Raumw.
4-Raumw.
143
201
71
Leonhard-Frank-Str.
Standorte unserer Wohnungen:
3470
4750
3
3, 4
3, 4
4
1, 2, 3, 4
2
3
3
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1300
10, 12, 14, 16, 18
8, 10, 19, 21, 23
34, 36, 38, 40, 42, 44,
46, 48, 50, 52, 54, 56
1, 3, 5, 7
5, 5 a, 5 b, 5 c
12, 14
26, 28, 30
42, 44, 46, 48, 50
5, 7, 9, 11, 13, 15, 17
3320
4740
Louis-Fürnberg-Str.
Riesaer Str.
Permoser Str.
Plaußiger Str.
Portitzer Str.
Walter-Barth-Str.
3430
Zimmeranzahl
Straße / Hausnummer
Cunnersdorfer Str.
Emmausstr.
Leonhard-Frank-Str.
Leonhard-Frank-Str.
Wichtiges im Überblick:
Straßenbahn:
Bus:
Nightliner:
Autobahn:
S-Bahn:
Entfernung zur Innenstadt:
Einkaufsmöglichkeiten:
Ärzte:
Apotheke:
Grundschule:
Mittelschule:
Gymnasium:
Kindereinrichtungen:
3, 7, 8
90
N6
A 14 / Leipzig-Nordost
Sellerhausen S.-Bhf.
15 min.
Rewe, 10 Automin. bis PaunsdorfCenter
Sellerhäuser Str. 7, Wurzner Str. 174
Wurzner Str. 15, Eisenbahnstr. 50
Schule am Rabet
20. Schule, Bästleinstr. 14
Humboldt-Schule, Möbiusstr. 8
Integrationskindergarten Sonnenstrahl, Louis-Fürnberg-Str.19
Kindergarten Mäusekiste, LouisFürnberg-Str. 21
1980
1320
3430
2250
Louis-Fürnberg-Str.
Seite | 23
traße
Ludwig-Erhard-S
Hauptgeschäftsstelle
aße
Lilienstr
35
HNR
Objekte der WBG Kontakt
43
Einkaufsmöglichkeiten
1
29
37
Dresdner Str.
2
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Schuleinrichtungen
Crusiuss
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tr.
öffentl. Nahverkehr
16
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Gericht
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Apotheken
40
34 36
Göschen
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30
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LEGENDE
7
Senefelderstraße
er
Reudnitz-Thonberg / Anger-Crottendorf
Breite Str.
Täubchen
weg
Rieb
ecks
traß
e
Täubchenweg
Eilenburg
er Str.
Gesamt Wohnungsbestand
10
Harnackstr.
Reudnitz-Thonberg
1-Raumw.
314
0
2-Raumw.
3-Raumw.
4-Raumw.
5-Raumw.
83
230
0
1
Infos zu unseren Objekten:
Standorte unserer Wohnungen:
Baujahr:
Modernisierung:
Etagenanzahl:
Keller:
Balkon:
Aufzug:
Küche:
Bad:
Heizungsart:
TV:
Straße / Hausnummer
Zimmeranzahl
Crusiusstr.
Dresdner Str.
2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16
29, 30, 31, 32, 33, 34, 35,
36, 37, 38, 39, 40, 41 ,43
16
8
1, 3, 5, 7
9, 11, 13
3
3
55, 57, 59, 61, 63, 65, 67,
69, 71, 73
2, 3
24 | Seite
1959-1960 / 1971 / 1983 / 1995
1992-1995, 2012
5
ja
überwiegend
Harnackstr. 8, Witzgallstr.
geschlossen, meist Fenster
überwiegend Badewanne
Fernwärme
Kabelanschluss
Göschenstr.
Harnackstr.
Senefelderstr.
Witzgallstr.
Krönerstr.
2, 3
2, 3
2
1, 2
Kröbelstr.
Oswaldstr.
9
13
Witzgallstr.
55
KW
röit
nezga
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r. r.
te
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Dresdner Str.
itz
er
Rieb
St
öt
ecks
tr.
73
St
r.
Gesamt Wohnungsbestand
Anger-Crottendorf
2-Raumw.
ecks
Rieb
3-Raumw.
Stö 50
tte
tr.
100
50
ritz
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tr.
Zwein
au
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er Str
.
Krönerstr.
Wichtiges im Überblick:
Straßenbahn:
Bus:
Nightliner:
Autobahn:
Entfernung zur Innenstadt:
Einkaufsmöglichkeiten:
Ärztehaus / Apotheke: Riebeckstr. 9-11, Dresdner Str.
Grundschule:
77. Schule, Riebeckstr. 50
W.-Busch-Schule, Heinrichstr. 43-45
Mittelschule:
125. Schule, Heinrichstr. 43-45
Gymnasium:
Humboldt-Schule, Kurt-Günther-Str. 5
Kindereinrichtungen: Täubchenweg 30
4, 7, 15
60, 70, 72, 73
N7, N8
A 14 / Leipzig-Nordost
5-10 min.
Rewe, Ludwig-Erhard-Str.
3309
2340
2750
3200
1600
3375
3375
3960
1450
Seite | 25
Südvorstadt
Infos zu unseren Objekten:
Wichtiges im Überblick:
1957-1961
1995-1998
4
ja
teilweise
nein
geschlossen, mit Fenster
teilweise m. Gasherdanschluss
mit Badewanne und Fenster
Fernwärme / Gas-Therme
Kabelanschluss
Baujahr:
Modernisierung:
Etagenanzahl:
Keller:
Balkon:
Aufzug:
Küche:
Bad:
Heizungsart:
TV:
Straßenbahn:
Bus:
Nightliner:
Autobahn:
S-Bahn:
Entfernung zur Innenstadt:
Einkaufsmöglichkeiten:
Ärztehaus / Apotheke:
Grundschule:
Mittelschule:
10, 11
60, 70, 89
N9
A 14 / Leipzig-Mitte
S-Bhf. Connewitz
5 min.
verschiedene, entlang der K.-Liebknecht-Str.
verschiedene, entlang der K.-Liebknecht-Str.
3. Schule, Bernhard-Göring-Str. 107
Petrischule, Paul-Gruner-Str. 50
Ev. Schulzentrum, Schletterstr. 7
Immanuell-Kant-Schule, Scharnhorststr. 15
R.-Lehmann-Str. 30 / Schenkendorfstr. 30
Gymnasium:
Kindereinrichtungen:
13
9
3
Kantstr.
Arthur-Hoffmann-Str.
Karl-Liebknecht-Str.
1
Wu
n
dt
Brandvorw 14
erkstr.
str
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10
Sch
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1
8 10
els
tr.
Mahlmannstr.
55
Alfred-Kästner-Str.
55c
Alfred-Kästner-Str.
56-58
Kurt-Eisner-Str
47
41
49
57
Mahlmannstr.
Kurt-Eisner-Str
LEGENDE
Objekte der WBG Kontakt
Einkaufsmöglichkeiten
Karl-Liebknecht-Str.
Apotheken
Hardenbergstr.
Schuleinrichtungen
öffentl. Nahverkehr
40
Hardenbergstr.
Hardenbergstr.
Kantstr.
Kantstr.
40 42
Gesamt Wohnungsbestand
Zentrum-Süd & Südvorstadt
26 | Seite
526
61-59
Brandvorwerkstr.
Kindergärten
49
Hardenbergstr.
Arthur-Hoffmann-Str.
HNR
Richard-Lehmann-Str.
1-Raumw.
38
63
2-Raumw.
3-Raumw.
4-Raumw.
5-Raumw.
6-Raumw.
63
311
113
0
1
71
Kurt-Eisner-Str.
1510
4720
6280
3450
1240
1360
4740
1670
2520
2210
1630
3500
1330
1940
2360
1680
3470
3950
3470
3080
4470
1220
Kurt-Eisner-Str.
Standorte unserer Wohnungen:
Zimmeranzahl
Straße / Hausnummer
Mahlmannstr.
Richard-Lehmann-Str.
Schlegelstr.
55, 55 a, 55 b, 55 c, 56, 58
1, 3, 10, 12, 14
40, 49
40, 42
41,47,
49, 51, 53, 55, 57
8, 10
59, 61, 63, 65, 67, 69, 71
1
4480
Alfred-Kästner-Str.
Brandvorwerkstr.
Hardenbergstr.
Kantstr.
Kurt-Eisner-Str.
3
3, 4
2, 3, 4
3, 4
2, 3, 4
1, 2, 3, 4
2, 3, 4
3
3250
Seite | 27
Stötteritz
Obere Eichstädtstr.
Pösnaer Str.
Infos zu unseren Objekten:
Standorte unserer Wohnungen:
Baujahr:
Modernisierung:
Etagenanzahl:
Keller:
Balkon:
Aufzug:
Küche:
Bad:
Heizungsart:
TV:
Straße / Hausnummern
1957-1963
1995-1996
3-4
ja
teilweise
nein
mit Fenster
Badewanne u. Fenster
Fernwärme / Gas-Heizung
Kabelanschluss
Gletschersteinstr.
Kommandant-Prendel-Allee
Lausicker Str.
Obere Eichstädtstr.
Pösnaer Str.
Thiemstr.
Vaclav-Neumann-Str.
Zimmeranzahl
2, 4, 6, 8, 10, 10 a,
11, 12, 12 a, 13, 15, 17
76, 78, 80, 82
30
27, 29, 31, 33
10, 12, 14, 16
14, 16, 18,20, 22
51, 53, 55, 57, 59, 61, 63, 65
3
4
2
1, 2, 3, 4
3
3, 4
3, 4
3360
4200
3400
1240
4670
2170
2930
1950
4770
1730
1300
3460
3150
3980
28 | Seite
6000
1300
r.
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LEGENDE
HNR
Objekte der WBG Kontakt
Einkaufsmöglichkeiten
s
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Apotheken
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10
Schuleinrichtungen
r.
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Eichstä
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57
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30
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59
tr.
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22
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Hausmeisterwerkstatt
tr.
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Gl
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Kindergärten
d
82
an
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m
Ko
Gesamt Wohnungsbestand
1-Raumw.
2-Raumw.
3-Raumw.
4-Raumw.
291
7
14
187
83
Stötteritz
Wichtiges im Überblick:
Straßenbahn:
Bus:
Nightliner:
Autobahn:
S-Bahn:
Entfernung zur Innenstadt:
2, 4
60, 70, 74, 79
N8
A 14 / Kleinpösna
Stötteritz
ca. 20 min.
Einkaufsmöglichkeiten:
Ärztehaus / Apotheke:
Grundschule:
Mittelschule:
Gymnasium:
Kindereinrichtungen:
Thiemstr.
Papiermühlenstr., F.-Jost-Str.
Holzhäuser Str. 112, Hoferstr. 6
Franz-Mehring-Schule, Gletschersteinstr. 9
125. Schule, Heinrichstr. 43 / 45
Geschwister-Scholl-Schule, Am Angerteich 2
Neue Nikolaischule, Schönbachstr. 17
Holzhäuser Str. 15, Naunhofer Str. 31,Oststr. 183
Gletschersteinstr.
Seite | 29
Chris
11
17
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Möckern / Wahren
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Einkaufsmöglichkeiten
22
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30
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Apotheken
Ge
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Schuleinrichtungen
kst
47
r.
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34a
Yor
c
8
Objekte der WBG Kontakt
Ch
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HNR
Baujahr:
Modernisierung:
Etagenanzahl:
Keller:
Balkon:
Aufzug:
Küche:
Bad:
Heizungsart:
TV:
r.
61
LEGENDE
Infos zu unseren Objekten:
r.
12c
-Sc
Kindergärten
rst
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10
Blüchers
ma
tr.
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öffentl. Nahverkehr
1973-1975
1995-1996
4, 5
ja
teilweise
nein
geschlossen, mit Fenster
Badewanne und Fenster
Fernwärme
Kabelanschluss
-St
r.
Hausmeisterwerkstatt
Möckern/Wahren
Gesamt Wohnungsbestand
1-Raumw.
2-Raumw.
3-Raumw.
4-Raumw.
312
29
127
127
29
Standorte unserer Wohnungen:
Zimmeranzahl
Straße / Hausnummer
Blücherstr.
Christian-Ferkel-Str.
Christoph-Probst-Str.
Yorckstr.
10, 10 a, 10 b, 10 c, 12, 12 a,
12 b, 12 c, 30, 32, 34, 34 a
8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22
11, 13, 15, 17
47, 49, 51, 53, 55, 57, 59, 61
Blücherstr.
30 | Seite
1, 2, 3, 4
2, 3
2, 3
1, 2, 3, 4
Yorckstr.
Yorckstr.
3400
3810
4490
1300
3010
3060
4500
1360
Blücherstr.
Christoph-Probst-Str.
1670
2050
2150
3820
3380
Mittelschule:
Gymnasium:
Kindereinrichtungen:
4660
1300
10, 11
80, 90
N4
A 14 / Leipzig-Nord
Möckern, Slevogtstr.
15 - 20 min.
EKZ-Extra-Markt, Knopstr. 17
Georg-Schumann-Str. 257 + 290
39. Schule, Gustav-Kühn-Str. 1
Willhem-Hauff-Schule, Diderotstr. 37
68. Schule, Breitenfelderstr. 19
Werner-Heisenberg-Schule, Renftstr. 3
Hans-Beimler-Str. 3, Diderotstr. 13
Friedrich-Bosse-Str. 19
3420
Wichtiges im Überblick:
Straßenbahn:
Bus:
Nightliner:
Autobahn:
S-Bahn:
Entfernung zur Innenstadt:
Einkaufsmöglichkeiten:
Ärztehaus / Apotheke:
Grundschule:
3390
1300
1980
Seite | 31
Gohlis
Prellerstr.
Georg-Schumann-Str.
Infos zu unseren Objekten:
Eisenach
er Str.
Baujahr: 1963-1996
Modernisierung: 1996-1998
4-5
Etagenanzahl:
ja
Keller:
Balkon: überwiegend
Aufzug: nein
geschlossen, mit Fenster
Küche:
überwiegend Badewanne
Bad:
Fernwärme
Heizungsart:
Kabelanschluss
TV:
Eisenac
cke
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Str.
He
rlo
5
Breiten
Mö
1
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hn
str
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Str.
her Str.
Standorte unserer Wohnungen:
Straße / Hausnummer
2190
Zimmeranzahl
1, 2, 3, 4
2, 3
3
3
Gohlis-Nord
Strelitzer Str.
Virchowstr.
11, 13, 15, 17
85, 87, 89, 91
3, 4
3
1300
20, 22, 24, 26
1, 3, 5, 5 a
66, 68, 70, 72
11, 13, 15, 17
2190
3000
4470
Gohlis-Süd
Fritz-Seger-Str.
Herloßsohnstr.
Prellerstr.
Georg-Schumann-Str.
3770
3170
4450
1180
Schiebetür
Fritz-Seger-Str.
32 | Seite
1970
1620
3910
3350
Gesamt Wohnungsbestand
1-Raumw.
2-Raumw.
3-Raumw.
4-Raumw.
216
6
31
145
34
rte
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LEGENDE
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Grundschule:
Mittelschule:
Gymnasium:
Kindereinrichtungen:
Herloßsohnstr.
Max-Liebermann-Straße
Hannoversche Str.
LEGENDE
HNR
91
Objekte der WBG Kontakt
Objekte der WBG Kontakt
öffentl. Nahverkehr
Virchowstr.
Strelitze
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HNR
.
str
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4, 10, 11, 12
80, 85, 90
N5
A 14 / Leipzig-Mitte, Bundesstr. 6
Gohlis, Coppiplatz
ca. 10 min.
Gohlis-Arkaden, Gohlis-Center
Krankenhaus St. Georg,
Delitzscher Str. 137
Geschw.-Scholl-Schule,
Elsbethstr. 1
75. Schule, J.-Schmidtchen-Weg 8
Karl-Liebknecht-Schule,
Heinrich-Mann-Str. 1
35. Schule, Virchowstr. 4
68. Schule, Breitenfelder Str. 19
Friedrich-List-Schule,
Erfurter Str. 9
Coppistr. 8 und 19 / Kleiststr. 12,
Poetenweg 22
85
le
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Pr
Straßenbahn:
Bus:
Nightliner:
Autobahn:
S-Bahn:
Entfernung zur Innenstadt:
Einkaufsmöglichkeiten:
Ärztehaus / Apotheke:
Virchow
straße
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Wichtiges im Überblick:
ch
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17
Kleiststr.
Virchow
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Gohlis
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Strelitzer Str.
Seite | 33
Großzschocher
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Dieskaust
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Kloßstr.
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Kloßstr.
Kloßstr.
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Kloßstr.
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Kloßstr.
Eichelbaumstr.
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Bismarck
Bis
LEGENDE
Dieskaustr.
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Barbussest
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Kloßstr.
Objekte der WBG Kontakt
Einkaufsmöglichkeiten
Apotheken
Bismarc
kstr.
Schuleinrichtungen
Kindergärten
öffentl. Nahverkehr
Großzschocher
Gesamt Wohnungsbestand
1-Raumw.
2-Raumw.
3-Raumw.
4-Raumw.
200
9
91
91
9
4570
3400
Kloßstr.
34 | Seite
Infos zu unseren Objekten:
Bismarckstr.
Baujahr:
1965-1967
Modernisierung:
1993-1995
Etagenanzahl: 5
Keller: ja
Balkon:
teilweise
Aufzug:
nein
Küche: geschlossen, mit Fenster
Bad:
überwiegend Badewanne
Heizungsart: Fernwärme
TV:Kabelanschluss
Standorte unserer Wohnungen:
Barbussestr.
1980
Straße / Hausnummer
Barbussestr.
Bismarckstr.
Eichelbaumstr.
Kloßstr.
1270
Zimmeranzahl
33, 35, 37, 39
17, 19, 21, 23
2, 4, 6, 8
1, 3, 5, 7, 17, 19, 21, 23
1, 2, 3, 4
2, 3
2, 3
2, 3
3500
Wichtiges im Überblick:
1210
Straßenbahn:
Bus:
Nightliner:
Autobahn:
S-Bahn:
Entfernung zur Innenstadt:
Einkaufsmöglichkeiten:
Ärztehaus / Apotheke:
4640
Grundschule:
Mittelschule:
Gymnasium:
Kindereinrichtungen:
3
61, 65
N1
A 38,
Kleinzschocher
20 min.
5-10 min. entfernt,
Bsp. Südwest-Zentrum
Dieskaustr. 220,
Gerhard-Ellrodt-Str. 19
120. Schule, Martin-Herrmann-Str. 1
56. Schule, Dieskaustr. 213
Johannes-Kepler-Schule, Diskaustr. 72
Schule der Rahm Dittrich Group,
Kochstr. 24 a
Gerhardt-Ellrodt-Str. 17 a
Arthur-Nagel-Str. 1 a / b
3360
Seite | 35
Zentrum
4730
4730
Infos zu unseren Objekten:
3450
1070
1675
Sc hie be tür
1865
Zentrum
3450
Durc hre ic he
2320
1715
1960-1963 / 1971-1973
1993-1998
5, 6, 11, 16
ja oder Abstellboxen auf Etage
teilweise
11- und 16-Geschosser
geschlossen, teilw. ohne Fenster
überwiegend Badewanne
Fernwärme / Gas-Heizung
Kabelanschluss
3450
Baujahr:
Modernisierung:
Etagenanzahl:
Keller:
Balkon:
Aufzug:
Küche:
Bad:
Heizungsart:
TV:
1970
4950
Gesamt Wohnungsbestand
1-Raumw.
2-Raumw.
3-Raumw.
4-Raumw.
5-Raumw.
6-Raumw.
183
28
42
99
12
0
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Nordstr.
LEGENDE
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38
Nordstr.
Eutritzscher Str.
tr.
Erich-Weinert-S
tr.
Erich-Weinert-S
LEGENDE
32
Einkaufsmöglichkeiten
HNR
Objekte der WBG Kontakt
öffentl. Nahverkehr
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Uferst
36 | Seite
Thomasiusstr.
rin
Objekte der WBG Kontakt
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Standorte unserer Wohnungen:
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ße
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32, 34, 36, 38
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Zentrum-Nord
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ße
15
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Zentrum-West
Thomasiusstr.
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Zimmeranzahl
Arthur-H
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Straße / Hausnummer
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Paul-G
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n-Str.
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10
17
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17, 19, 21, 23, 25, 27 1, 2, 3, 4
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3, 4
9, 11, 13
1, 2, 3, 4
22
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8.
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Zentrum-Süd
Arthur-Hoffmann-Str.
Mahlmannstr.
Mozartstr.
1, 2, 3, 4, 6
de
10
Str.
ße
ra
St
Zentrum-Südost
Str. des 18. Oktober
Wichtiges im Überblick:
Mittelschule:
Gymnasium:
Kindereinrichtungen:
Straße des 18. Oktobers
Harkortstr.
Beethove
nstr.
rtstr.
Moza
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and-R
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-Str.
Mozartstr.
Grass
13
Ferdin
rtstr.
Moza
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Ärztehaus / Apotheke:
Grundschule:
1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16
60, 72, 73, 89, 100
N1, N2, N3, N4, N5, N6, N7, N8, N9
A 14 / Leipzig-Mitte
Hauptbahnhof
verschiedene im Hauptbahnhof und
Innenstadt
Uniklinik, Liebigstr.
Pablo-Neruda-Schule,
Str. des 18. Oktober 8 b
Lessingschule, Lessingstr. 27
43. Schule, Max-Planck-Str. 1 / 3
76. Schule, Manetstr. 8
Leibnitzschule, Nordplatz 13
Anton-Phillip-Reclam-Schule,
Tarostr. 4
Hohe Str. 19, Marschnerstr. 21,
Nordstr. 43 Reichelstr. 5, Sternwartenstr. 30,
Tarostr. 7
Karl-Liebknec
Straßenbahn:
Bus:
Nightliner:
Autobahn:
S-Bahn:
Einkaufsmöglichkeiten:
Seite | 37
Marienbrunn
Infos zu unseren Objekten:
Baujahr:
Modernisierung:
Etagenanzahl:
Keller:
Balkon:
Aufzug:
Küche:
Bad:
Heizungsart:
TV:
1936 - 1968
1996-1998
2-5
ja
teilweise
nein
geschlossen, mit Fenster
überwiegend Badewanne
Fernwärme / Gas-Heizung
Kabelanschluss
Triftweg
Am Bogen
Sandmännchenweg
Wichtiges im Überblick:
Straßenbahn:
Bus:
Nightliner:
Autobahn:
S-Bahn:
Entfernung zur Innenstadt:
Spielplatz am Sandmännchenweg
38 | Seite
10, 16
79
N9
A 14 / Leipzig-Mitte
Marienbrunn, Leipzig-Borna
(RB 130, MRB 2)
20 min.
Einkaufsmöglichkeiten: Moritzhof, Lidl - Arno-Nizsche-Str.
Ärztehaus / Apotheke: Moritzhof, Hans-Marchwitza-Str.
Grundschule:
Zwickauer Str. 99a, Heinzelmannweg 9
Marienbrunner Grundschule,
An der Märchenwiese 49
Mittelschule:
119. Schule, An der Märchenwiese 49
W.-Ostwald-Schule, Willi-Bredel-Str. 13 / 15
Gymnasium:
Kindereinrichtungen: Lerchenrain 14-16
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17
10
8
Dohnaw
eg
13
17
17
Turmweg
6
Trift
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1
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4
5
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9
Turmweg
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Am Bogen
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22
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4
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Liebfrauenstr.
5
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2
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15
An
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15
54
LEGENDE
23
HNR
Objekte der WBG Kontakt
Trift
weg
Einkaufsmöglichkeiten
öffentl. Nahverkehr
25
35
Gesamt Wohnungsbestand
1-Raumw.
2-Raumw.
3-Raumw.
4-Raumw.
215
2
43
151
19
Marienbrunn
Standorte unserer Wohnungen:
Zimmeranzahl
Straße / Hausnummer
Am Bogen
An der Tabaksmühle
Denkmalsblick
Dohnaweg
Konrad-Hagen-Platz
Liebfrauenstraße
Sandmännchenweg
Trifftweg
Turmweg
15, 16, 17, 19, 22, 23,
25, 28, 54
2, 4, 6, 8, 10
3, 5, 8, 10
17
1, 2, 3, 4
3, 4
1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17
5, 7, 9, 11, 13, 15, 17,
19, 21, 23, 25, 27, 29,
31, 33, 35
4, 6, 7, 9
2, 3, 4
3, 4
3, 4
2
3, 4
3, 4
2, 3
1, 2 ,3
3
Dohnaweg
Seite | 39
Connewitz
Infos zu unseren Objekten:
0653
8000
0653
2320
7250
2400
1959 / 1961 / 1999
1995-1998
4-5
ja
teilweise
nein
mit Fenster
mit Fenster und Badewanne
Fernwärme Kabelanschluss o. SAT-Anlage
2350
Baujahr:
Modernisierung:
Etagenanzahl:
Keller:
Balkon:
Aufzug:
Küche:
Bad:
Heizungsart:
TV:
4320
1750
2000
3000
Wichtiges im Überblick:
Straßenbahn:9, 10, 11
Bus:
70
Nightliner:
N9
Autobahn:
A 38 / Leipzig-Süd
Entfernung zur Innenstadt: 15 min.
Einkaufsmöglichkeiten:
verschiedene, Fußweg 3-7 min.
Luisen-Apotheke, Bornaische Str. 41 / Bach-Apotheke, Karl-Liebknecht-Str. 141 a
Ärztehaus / Apotheke:
Arztpraxis, Wolfgang-Heinze Str. 13
Grundschule:54. Schule, Zwenkauer Str. 35
Mittelschule:Herderschule, Arno-Nitzsche-Str. 7 / 54. Schule, Zwenkauer Str. 35
Thomas-Mommsen-Gym., Bornaische Str. 104
Gymnasium:
Heilemannstr. 19, Kindertagesstätte Connewitz-Paul-Gerhardt-Kirch., Meusdorfer Str. 47
Kindereinrichtungen:
Innenhof Pfeffingerstr.
40 | Seite
Standorte unserer Wohnungen:
Straße / Hausnummer
Zimmeranzahl
Straße / Hausnummer
Zimmeranzahl
Biedermannstr. 33
2
Pfeffinger Str.
1, 2, 3
Mathildenstr.
3
Windscheidstr. 4, 6, 8, 10, 12,14, 16
7, 9, 11
5, 7, 9
3, 4
Gesamt Wohnungsbestand
1-Raumw.
2-Raumw.
3-Raumw.
4-Raumw.
92
1
15
70
6
Connewitz
ann-Str.
Richard-Lehm
4
LEGENDE
st
Windscheid
HNR
Objekte der WBG Kontakt
Einkaufsmöglichkeiten
16
Karl-Liebknecht-Str.
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Apotheken
Kindergärten
öffentl. Nahverkehr
r.
Windscheidst
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11
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Mathilde
9 feffi
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5 str.
er
g
n
Seite | 41
Meusdorf
3540
Infos zu unseren Objekten:
3380
2580
2220
1300
1970
1973
1996-1998
5
ja
ja
nein
geschlossen, mit Fenster
Badewanne und Fenster
Fernwärme
Kabelanschluss
3370
Baujahr:
Modernisierung:
Etagenanzahl:
Keller:
Balkon:
Aufzug:
Küche:
Bad:
Heizungsart:
TV:
5940
2880
1180
4740
1150
Standorte unserer Wohnungen:
Straße / Hausnummer
Barclayweg
1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17
Zimmeranzahl: 2, 3
Barclayweg
Wichtiges im Überblick:
Kindereinrichtungen:
Meusdorf
42 | Seite
11
we
g
Ha
fis
9
1
17
LEGENDE
itzer Str.
Gymnasium:
g
Barclaywe
Chemn
Mittelschule:
Höltystr.
eg
Barclayw
Ärztehaus / Apotheke:
Grundschule:
2, 15
76
N8
A 38 / Leipzig-Südost
Probstheida (S 38)
ca. 25 min
verschiedene, u.a.
Einkaufszentrum Wachau
Parkkrankenhaus
Heinrich-Mann-Schule,
Schwarzenbergweg 4
31. Schule, Franzosenallee 21
Lene-Voigt-Schule,
Willi-Bredel-Str. 11
W.-Ostwald-Schule,
Willi-Bredel-Str. 13-15
Seidelstr. 1-3
er Str.
Chemnitz
Straßenbahn:
Bus:
Nightliner:
Autobahn:
S-Bahn:
Entfernung zur Innenstadt:
Einkaufsmöglichkeiten:
HNR
Objekte der WBG Kontakt
Gesamt Wohnungsbestand
2-Raumw.
3-Raumw.
90
45
45
Leutzsch
2850
Infos zu unseren Objekten:
4710
3080
4990
3480
1680
Baujahr: 1955-1958
Modernisierung: 1995
Etagenanzahl:
3
Keller:
ja
Balkon: ohne
Aufzug: nein
Küche:
mit Fenster
Bad:
überw. Badewanne / Fenster
Heizungsart:
Fernwärme
TV:
Kabelanschluss
2310
3200
4720
1310
4220
Standort unserer Wohnungen:
Straße / Hausnummer
Zimmeranzahl
Gaußstraße 24, 26, 28, 49, 51, 53 3, 4
Heimteichstraße 35, 37, 39
3, 4
Hellerstraße 52, 54
2, 3, 4
Karl-Schurz-Straße 52, 54, 56
2, 3, 4
Innenhof Gaußstr.
52
str.
Gymnasium:
Kindereinrichtungen:
49
53
56
LEGENDE
HNR
Objekte der WBG Kontakt
Einkaufsmöglichkeiten
52
Kindergärten
r.
rz-St
Schu
öffentl. Nahverkehr
KarlGe
or
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Sc
hw
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Leutzsch
Karl-
Gesamt Wohnungsbestand
2-Raumw.
3-Raumw.
4-Raumw.
84
1
57
26
Seite | 43
r.
rz-St
Schu
str.
Mittelschule:
str.
Gauß
35
Grundschule:
tr.
s
Gauß
39
Ärztehaus / Apotheke:
24
28
teich
Heim
S-Bahn:
Entfernung zur Innenstadt:
Einkaufsmöglichkeiten:
7
68, 80
N3, N5
A 14 / Leipzig-Mitte
A 9 / Leipzig-West, B 181
Leipzig Leutzsch (S1 + S2)
ca. 20 min.
Diska,Franz-Fleming-Str.
Leutzsch- Arkaden
Leutzsch- Arkaden /
Diakonissenhaus
157. Schule,
Hans-Driesch-Str. 41
57. Mittelschule,
Georg-Schwarz-Str. 113
Uhlandschule, Uhlandstr. 28
Kindergarten Leutzsch,
An der Lehde 12,
Rathenaustr. 21 und 38
Heller
Straßenbahn:
Bus:
Nightliner:
Autobahn:
54
Wichtiges im Überblick:
Böhlen
Wichtiges im Überblick:
Infos zu unseren Objekten:
Baujahr:
1933 / 1938 / 1940 / 1975
Modernisierung:
1996 / 2007
Etagenanzahl: 2-5
Keller: ja
Balkon:
teilweise
Aufzug:
nur Am Freibad
Küche:
geschlossen, mit Fenster
Bad: Badewanne, Fenster, teilw. Dusche
Heizungsart: Fernwärme
TV:
Kabelanschluss
Bus:
Autobahn:
S-Bahn:
Entfernung zur Innenstadt:
Einkaufsmöglichkeiten:
Ärztehaus / Apotheke:
101, 107, 108, 144
A 38 / Leipzig-Südwest / Borna
Leipzig-Borna, Leipzig-Hof
35 min. (bis Leipzig 15 km)
Verschiedene, Fußweg 10 min.
Ärztehaus: Weststr. 3, Röthaer Str. 6
Apotheke: Röthaer Str. 5, Leipziger Str. 2
Grundschule Böhlen, Lessingstr. 1
Mittelschule Böhlen, Lessingstr. 1
Am Ring 34, Hauptstr. 60, Schulstr. 6
Grundschule:
Mittelschule:
Kindereinrichtungen:
Am Freibad
Karl-Barthelmann-Str.
Friedrich-Ebert-Str.
Böh
LEGENDE
HNR
lene
r St
r.
Objekte der WBG Kontakt
s
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Einkaufsmöglichkeiten
sA
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Apotheken
31
9
öffentl. Nahverkehr
17
19
2
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Str
Rö
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Freib
Am
2
Am
11
15
Str
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Am F 1
Kindergärten
13
37
Schuleinrichtungen
33
25
3
12
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Hausmeisterwerkstatt
17
str.
Wald 23
1
13-15 17-19
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2
22
1-Raumw.
2-Raumw.
3-Raumw.
4-Raumw.
5-Raumw.
6-Raumw.
566
88
193
203
76
3
3
44 | Seite
Beethovenstr.
Franz-Schubert-S
tr.
g
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Gesamt Wohnungsbestand
Böhlen
Wilhelm-Wander-Str.
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1
11
13
28
11
2
6
25
29
n-Str.
30
13
Mozartstr. 15
17
2 4
5
Wilhelm-Wander-Str.
Karl-Bartelman
3
er Str.
1
1
tr.
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2
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Fröbelstr.
Joseph -Haydn -Str.
10
10
5
3
8
6
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Schillerstr.
12
18
7
Leipzig
Goethestr.
2
3
4
3
4
17
23
Clara-Zetkin-Str.
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4
1
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Am Ring
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Aug
2
Wielandstr.
2
6
2
Clara-Zetkin-Str.
10
8
8
tr.
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31
2015
3270
2025
3905
2
Waldstr.
1210
4170
2820
1370
1690
3730
Friedrich-Ebert-Str.
Standorte unserer Wohnungen:
Straße / Hausnummer
Zimmeranzahl
1, 2
2, 4, 6, 8
9, 11, 13, 15, 17, 19, 21,
25, 27, 29, 31, 33, 35, 37
2, 4, 6, 8, 10
August-Bebel-Str. *
11, 13, 17
Beethovenstr. *
2, 4
Clara-Zetkin-Str.
1
Franz-Schubert-Str. *
17, 19, 21, 23
Friedrich-Ebert-Str. *
1, 3, 5, 6, 7, 8
Fröbelstr. *
1, 3
Goethestr. *
1, 2, 3, 4, 6, 8, 10
Joseph-Haydn-Str. * Karl-Bartelmann-Str. * 13, 15, 17, 19, 27, 29, 22,
24, 25, 26, 28, 30
7, 12, 14, 16, 18
Karl-Marx-Str. *
11, 13, 15
Mozartstr. *
2
Parkweg *
1, 2, 3, 4
Schillerstr. *
3, 5
Str. der Einheit
17, 19, 21, 23
Waldstr.
2, 4
Wielandstr.
Wilhelm-Wander-Str. * 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10
1, 2
2, 3
2, 4
Am Freibad
Am Ring
Am Streitteich *
3, 4
2, 3, 4, 5, 6
3, 4
2, 3, 4
1, 2, 3, 4
2, 3
2, 3, 6
2, 3, 4
2, 3, 4
Am Freibad
2, 3
2, 3, 4
3
3
3
1, 2, 3
3, 4
2, 3
* Objekte mit Mietergärten
Friedrich-Ebert-Str.
Seite | 45
Zwenkau
Infos zu unseren Objekten:
3330
1933 / 1938 / 1940
1996
2
ja
keine
nein
geschlossen, mit Fenster
mit Badewanne, Fenster, teilweise Dusche
Fernwärme
Kabelanschluss
2560
4080
Baujahr:
Modernisierung:
Etagenanzahl:
Keller:
Balkon:
Aufzug:
Küche:
Bad:
Heizungsart:
TV:
1300
4005
2640
AW
Wichtiges im Überblick:
Bus:
Autobahn:
Entfernung zur Innenstadt:
Einkaufsmöglichkeiten:
Ärztehaus / Apotheke:
2280
Standorte unserer Wohnungen:
Zimmeranzahl
Straße / Hausnummer
Bebelplatz
Engelstr.
Mendelssohnstr.
Nordstr.
Otto-Engert-Str.
Rathenauplatz
46 | Seite
2180
1405
4145
Kindereinrichtungen:
1440
1250
Gymnasium:
3365
3780
Mittelschule:
3480
2420
Grundschule:
100, 101, 107, 120, 123, 124, 144
A 38
35 min.
verschiedene, Fußweg 10 min.
Helios-Klinik (Krankenhaus),
Pestalozzistr. und Ärztehaus Zwenkau,
Wasserturmstr.
Grundschule Zwenkau,
Pestalozzistr. 17
Mittelschule Zwenkau,
Pestalozzistr. 15
Freies Gymnasium Zwenkau,
Grüne Gasse 4
Wiprecht-Gymnasium,
Am Gymnasium 1
Kindertagesstätte Pulvermühle (DRK),
Pulvermühlenweg 11 und
Städtischer Kindergarten,
Dalziger Weg 22
11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18
1, 3, 5, 10, 12
2, 4, 6, 8, 10
2, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16
1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15
1, 2, 3, 4, 5, 11, 12, 13
2, 3, 4
2, 3, 4
2, 3, 4
1, 2, 3, 4, 5
2, 3, 4
2, 3, 4
3300
2455
Mendelsohnstr.
Nordstr.
LEGENDE
Zwenkauer See
16
15
14 12
Einkaufsmöglichkeiten
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2
Leipzig
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6
9
Nordstr.
13 11
Kindergärten
Hausmeisterwerkstätten
7
5
1
5
13
Engelsstr.
12-10
Otto-Engert-Str.
5
15
Rathena
11
Gesamt Wohnungsbestand
1-Raumw.
2-Raumw.
3-Raumw.
4-Raumw.
5-Raumw.
6-Raumw.
194
0
63
47
81
2
1
13
18
11
1
2
6
Bebelplatz
hnstr.
Mendelso
uplatz
1
4
8
10
Zwenkau
Objekte der WBG Kontakt
HNR
Seite | 47
Unser Handwerkerbereich
Als zweitgrößtes Wohnungsunternehmen der Stadt verfügt
die WBG Kontakt e.G. über einen gut ausgestatteten Bauhof
mit über 70 Mitarbeitern der
unterschiedlichsten
Gewerke.
Hinzu kommen 32 Hausmeister, die von ihren Stützpunkten
im Wohngebiet aus unsere
Objekte betreuen und Ansprech-
partner für die Mieter sind. Ingenieurtechnisches Personal einschließlich spezialisierte Techniker
kümmern sich um die energetische Sanierung unserer Bestände.
Wir sind so in der
Lage, Komplettleistungen im Bereich
des
Innenausbaus
wie auch Wohnungsanpassungen
und
die Umrüstung von
modernen Heizungsanlagen zu planen
und zu realisieren,
ein
24-stündiger
Havariedienst wird
ergänzt durch einen
kostenlosen Schlüsseldienst sowie die
Bereitstellung von
Farben
entsprechend des gewünschten Farbtons. Sollte es
erforderlich sein, stellen wir auch das ent-
48 | Seite
BAUHOF
Dessauer Straße 20
04129 Leipzig
Tel.: 0341-26 75 280
LEGENDE
Bauhof
Der Umzugsservice
ist
ebenso
eine
kostenlose Dienstleistung. Wir
stellen die Umzugshänger vor
die bisherige Wohnung und
holen sie zum gewünschten
Zeitpunkt
wieder
ab. Der Umzugsservice ist uns natürlich nur in der Region Sachsen,
ue
r
ssa
Str.
Ausstattungsmuster
von
Fliesen, Tapeten,
Armaturen bis hin zu
kompletten
Bädern als Anregung vorhanden.
Sachsen-Anhalt und Thüringen,
also in einem Radius von ca. 80
km möglich. Zu unseren Gewerken gehört auch ein Gärtnerbereich. Neben der Gestaltung von
De
erger
b
Witten
sprechende Handwerkszeug zur
Verfügung. In unserem zentralen
Bauhof in der Dessauer Straße 20,
04129 Leipzig, beraten wir unsere Mieter. Selbstverständlich sind
St
r.
öffentl. Nahverkehr
Sie erreichen uns
24h am Tag.
Grünanlagen,
Fußwegen
und Kinderspielplätzen
pflanzen wir
für jedes neu
geborene
Genossenschaftskind
einen Baum.
Havarienummer
Wir
uns
Umzugsservice
haben
in der
Wohnungsbau-Genossenschaft
Kontakt in den letzten Jahren zunehmend darauf konzentriert, die
notwendigen Handwerkerleistungen wie auch den Service für unsere Mieter durch eigene Mitarbeiter
zu realisieren.
0800 - 26 75 000
Schlüsselnotdienst
0800 - 26 75 001
0341 - 25 32 291
Seite | 49
Unsere sozialen Dienstleistungen
Zeitlich begrenzte Betreuung
pflegebedürftiger Mitglieder
und Mieter
Da die WBG Kontakt neben dem
Bauhof auch über eine Abteilung,
die sich ausschließlich mit Sozialdienstleistungen beschäftigt,
verfügt, sind wir in der Lage, für
Mieter und Mitglieder, die sich in
schwierigen Lebensphasen befinden, folgende kostenlose Dienstleistungen zu erbringen:
- Renovierungsarbeiten in der Wohnung,
- Transport von Großgeräten bzw. Möbeln (einschl. Montage, Anschlussservice und Entsorgung),
- Haushaltauflösungen bei Umzug in ein Senioren- oder Pflegeheim (wenn dies durch Familienangehörige objektiv nicht erbracht werden
kann),
- Vermittlung von Pflegediensten (mit der AWO
besteht ein Kooperationsvertrag, es werden jedoch Wünsche und Vorstellungen der betroffenen Mieter und Mitglieder selbstverständlich
berücksichtigt).
- Unterstützung bei der
Haushaltsführung (Fenster putzen & Gardinen
waschen, individuelle Besorgungen, Lebensmitteleinkäufe),
- wöchentliche Einkaufstour
mit REWE
- zeitweise Betreuung pflegebedürftiger Personen in deren Wohnbereich zur Entlastung
des Lebensgefährten
50 | Seite
Soziale Dienstleistungen, sowie Alters- und behindertengerechte Anpassung von Wohnraum
- Renovierungsservice
- Abholung, Transport & Anlieferung von Möbeln und
Haushaltgroßgeräten (inklusive Montage- , Anschlussservice und Entsorgung)
- Unterstützung sowie komplette Durchführung von
Umzügen, wenn diese durch den Genossenschafter nicht selbst erbracht werden können (alters- und
gesundheitsbedingte Gründe oder durch soziale/ persönliche / finanzielle Ausnahmesituationen)
- Installation zusätzlicher Handläufe
- Schaffung von Park- und Anschlussmöglichkeiten für Outdoor-Rollatoren
- Aufstellung von Rollstuhlparkboxen vor den Objekteingängen (inklusive Installation der E-Einheit)
- Kooperation mit medizinischen Einrichtungen bei der Installation von speziellen Hilfsmitteln
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an den Bereich Wohnungswirtschaft der Geschäftsstellen.
Seite | 51
Altenfreundliche Wohnungen in unserer Genossenschaft
Innenhof Binzer Str.
Gemeinsam mit dem Seniorenbeirat und den anderen großen
Wohnungsunternehmen
wurden Merkmale für ein altenfreundliches Wohnen festgelegt.
Fast 6000 Wohnungen unseres
Bestandes erfüllen diese Kriterien:
1. Einkaufsmöglichkeit und
Haltestelle des ÖPNV im Um- kreis von 300 m erreichbar,
2. Erreichbarkeit: EG, 1. OG oder
Aufzug,
3. Keine Ofenheizung (sondern Etagen- oder Zentralheizugen),
4. Bewegungsräume (für eine Nutzung mit Hilfsmitteln):
Türbreiten breiter als 67 cm,
5. Bewegungsräume (für eine Nutzung mit Hilfsmitteln): Bad Rohlstuhlrampe Am Freibad
52 | Seite
Projekt am Sommerfeld 21 a und b
Am Sommerfeld 21 a und b
mit ausreichend Raum für Hilfe 8. Wohnungstür: Wechselsprech-
einrichtungen, Türspion, Knauf,
durch ein Pflegepersonal,
6. Fußböden im Innenbereich schwellenfrei (auch durch Aus- gleich mittels Rampe möglich),
7. Badausstattung: Dusche, evtl. Badewannenlift, Einbau von Halte- & Stützengriffen möglich,
9. Abstellfläche für Hilfsmittel vor- handen (nicht zwingend inner-
halb der Wohnung).
Hinzu kommen selbstverständlich
ein eigener Hausmeisterservice
und eine soziale Betreuung.
Selbstverständlich sind wir in der
Lage, durch unsere eigenen Handwerker altenfreundliche Umbauten in allen Wohnobjekten der Genossenschaft vorzunehmen.
Balkon
Bad
Küche
Wohnzimmer
Schlafzimmer
Besonders geeignet sind Objekte, in denen der Aufzug auf der
Wohnebene hält. Diese sind in
Mockau (Komarowstr. 1 und Simon-Bolivar-Str. 90), das Objekt in
der Straße des 18. Oktober 10, in
Lößnig (Kurt-Tucholsky-Str. 2 - 8,
Bernhard-Kellermann-Str. 10 - 16,
Hans-Otto-Str. 1-4) in Böhlen (Am
Freibad 1 und Am Freibad 2) sowie
unsere 1995 errichtete Seniorenanlage in der Harnackstr. 8, weiterhin das Objekt Am Sommerfeld 21
A und B sowie die Wohnanlage in
der Witzgallstr. 9-13 und das behindertengerechte Objekt Samuel-Lampel-Str. 4.
Wohnzimmer
Bad
Küche
Schlafzimmer
Balkon I
Flur
Balkon II
Abstellraum
Abstellraum
Flur
Am Sommerfeld 21 a und b
Seite | 53
Gästewohnungen und mehr
Aus der folgenden Übersicht ersehen Sie, wo sich unsere Gästewohnungen / Appartements befinden.
Obwohl Leipzig in den letzten Jahren über ausreichende Hotels und
Pensionen in den unterschiedlichsten Preislagen verfügt, sind
unsere Gästewohnungen besser ausgebucht als die meisten
Hotels.
Im letzten Jahr ist eine Wohnung
direkt in der Innenstadt, die bis
zu 6 Personen Platz bietet, hin-
Heide Hütte
Unser Jugend- und Altenhilfeverein bietet, neben seinen
vielfältigen Veranstaltungen,
Beratungs- und sozialen Hilfsleistungen, ebenso ein Häuschen im Landschaftspark der
Dübener Heide. Besonders
für Familien mit Kindern, aber
auch für Paare ohne Kinder ein
nettes Plätzchen zum Erholen.
54 | Seite
zu gekommen. Wer von unseren Mitgliedern Freunden und
Bekannten aus anderen Regionen unsere schöne Innenstadt
zeigen möchte und gleichzeitig ein besonderes Erlebnis bieten will, der sollte diese Wohnung rechtzeitig voranmelden.
Da das Interesse an den Gästewohnungen, die sich in fast allen
Stadtteilen befinden, sehr groß ist,
werden wir behutsam die Angebote erweitern.
Bereich
Objekte
Nutzungsart
Lage
Zentrum Nikolaistr. 33-37
Gästewohnung 1. OG
3
Paunsdorf
Hainbuchenstr. 6
Hainbuchenstr. 6
Hainbuchenstr. 38 Goldsternstr. 7
Goldsternstr. 9
Goldsternstr. 45
Goldsternstr. 49 Hainbuchenstr. 6 Hainbuchenstr. 6 Hainbuchenstr. 6 Hainbuchenstr. 6 Hainbuchenstr. 6 Hainbuchenstr. 38 Platanenstr. 25
Klettenstr. 4
Klettenstr.14
Südblick 34
Gästewohnung
Gästewohnung
Gästewohnung
Gästewohnung
Gästewohnung
Gästewohnung
Gästewohnung Appartement
Appartement
Appartement
Appartement
Appartement
Appartement
Appartement
Appartement
Appartement
Appartement
101
401
101
201
201
103
201
102
301
501
601
602
102
502
102
202
102
3
3
3
3
3
3
3
1
3
3
3
2
1
1
1
1
1
Sonstige Str. des 18. Oktober 10 Gästewohnung
Mozartstr. 9
Appartement
B.-Kellermann-Str. 12 Gästewohnung
208
401
101
2
2
3
Nordost
Schulzeweg 16
Samuel-Lampel-Str. 6
Schwantesstr. 59
Schildberger Weg 22
Gästewohnung
Gästewohnung
Appartement
Appartement 101
101
302
102
3
3
1
1
Grünau
Asternweg 44
Am Schwalbennest 12
Kursdorfer Weg 22
Saturnstr. 23
An der Kotsche 61
An der Kotsche 53
Königsteinstr. 55
Königsteinstr. 33
Königsteinstr. 37
Gästewohnung
Gästewohnung
Gästewohnung
Gästewohnung
Gästewohnung
Gästewohnung Gästewohnung
Appartement
Appartement 102
101
101
101
101
201
101 103
102
2
3
3
3
3
3
3
1
1
Zimmer
Seite | 55
Mit uns verbundene Vereine und Unternehmen
Jugend- und Altenhilfeverein
Der Jugend- und Altenhilfeverein besteht über 10 Jahre. Großzügig ausgestattete Räumlichkeiten & Betreuungspersonal sind
in Grünau, An der Kotsche 49,
und Paunsdorf, Goldsternstr. 9,
konzentriert. Fast täglich können
Kinder, Erwachsene, natürlich besonders auch die Senioren ein
vielfältiges Angebot vom geselligen Beisammensein, über Vortragsveranstaltungen, Busfahrten,
Sportveranstaltungen bis hin zu
Beratungsangeboten nutzen. Die
konkrete Betreuung älterer Mieter,
die in Abstimmung mit dem Sozialdienst erfolgt, ist eines der wesentlichen Angebote des Vereins.
Nähere Informationen: www.javleipzig.de | Tel.: 0341 - 25 32 287
In der Linden-Buchhandlung
GmbH in Paunsdorf, Goldsternstr.
57, und in Stötteritz, Arnoldstr.
17, als 100%ige Tochter der Genossenschaft bieten wir unseren
Mitgliedern und Mietern fachkundige Beratung zum Thema Literatur an. Ist ein Buch nicht vorrätig,
wird dieses über die Linden-Buchhandlung bestellt und kostenfrei
innerhalb von 2 Tagen frei Haus
geliefert.
Nähere Informationen:
www.linden-buch.de
Tel.: 0341 - 25 11 102
56 | Seite
Die Sachsen Assekuranz
Leipziger
Versicherungsdienst GmbH im Peterssteinweg 15, ebenso eine
100%-ige Tochter der Wohnungsbau-Genossenschaft
Kontakt, bietet unseren Mitgliedern und Mietern einen
besonderen Service auf dem
Gebiet der Haftpflicht- und
Hausratversicherungen.
Nähere Informationen:
www.sachsen-assekuranz.de
Tel.: 0341 - 22 52 250
Rainer Kresse
Die Gartenvorstadt Leipzig-Marienbrunn GmbH wird mit ihren
210 Wohnungen durch die Mitarbeiter der Wohnungsbau-Genos-
senschaft Kontakt e.G. verwaltet.
Mit 98 % sind wir auch Mehrheitseigentümer dieser selbstständigen GmbH. Die besondere Lage
der 2- und 3-geschossigen Häuser mitten im Grünen runden das
Wohnungsangebot unserer Genossenschaft ab.
Nähere Informationen: www.wbg-kontakt.de | Tel.: 0341 - 26 75 100
Im Rahmen eines Kooperationsvertrages können unsere Mitglieder das Fitness Studio „BodyGym“ in der Rotfuchsstr. 3, in
Paunsdorf, kostenlos nutzen.
Auf dem Sportplatz SV „Fortuna
02“ in der Riesaer Str. 101 steht
unseren Mitgliedern jeden Montag ein Spielfeld für Beachvolleyball und Badminton kostenlos zur
Verfügung.
Seite | 57
Die Hausordnung der WBG Kontakt e.G.
Die Hausordnung ist Bestandteil des Nutzungsvertrages zwischen dem Nutzer
und der Genossenschaft als Vermieter. Sie
klärt den Gebrauch der gemeinschaftlich
zu nutzenden Baulichkeiten und Anlagen.
In ihr sind allgemeine Grundsätze formuliert, die das Zusammenleben in einer
Wohnanlage erleichtern. Der Schutz der
Intimsphäre muss ebenso Beachtung finden, wie die Interessen der Hausgemeinschaft. Kinder aber auch ältere Menschen
bedürfen unserer besonderen Fürsorge.
Die Hausordnung dient der Vermeidung
von Konflikten, ohne dabei den Anspruch
zu erfüllen, jedes auftretende Problem in
diesem Regelwerk zu erfassen.
Pflege und Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
1. Lüftung
Wünschenswert ist täglich ein mehrmaliges Öffnen aller Fenster. Dabei ist zu
beachten, dass die anliegenden Wohnungen nicht unterkühlt werden. Ein Belüften
über das Treppenhaus ist nicht statthaft.
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen,
dass die Wohnung so belüftet wird, dass
keine Schädigungen am genossenschaftlichen Eigentum auftreten können.
2. Trocknen
Trockenräume oder –böden werden gemeinschaftlich genutzt. Die Abstimmung
erfolgt zwischen den Miet-parteien. Die
Trockenräume oder –böden sind ausschließlich für diesen Zweck zu nutzen.
Wäscheleinen und andere Hilfsmittel sind
nach jedem Trocknungsvorgang (dies gilt
auch für den Wäschetrockenplatz) zu
entfernen. Die Räume sind nach dem Gebrauch zu säubern.
3. Allgemeine Pflege der Wohnung
Die Wohnung ist in einem sauberen Zustand zu halten, um zu vermeiden, dass
Gefährdungen für die Nutzer oder Schädigungen am genossenschaftlichen Eigentum ent-stehen.
4. Blumenschmuck
Blumenkästen und Blumenbretter sind
fachgerecht anzubringen. Beim Gießen
von Pflanzen auf Balkonen und Fens-
58 | Seite
terbänken ist darauf zu achten, dass die
Hauswand nicht beschädigt wird und
Mitbewohner oder Passanten nicht belästigt werden. Für Schäden am Gebäude
oder für Schäden, die Dritten zugefügt
werden, haftet der Nutzer.
5. Frost- und Brandgefahr
Bei extrem niedrigen Außentemperaturen ist darauf zu achten, dass die
Thermostatventile mindestens auf die
Frostschutzstufe gestellt sind. Leicht
entzündliche oder feuergefährliche Gegenstände dürfen nur in kleinen Mengen – entsprechend den hierfür geltenden Vorschriften – gelagert werden. Das
Verbrennen fester Brennstoffe (offenes
Feuer) ist auf dem zur Wohnung gehörenden Balkon untersagt. Das Betreiben
eines Holzkohlegrills auf freien Flächen
vor dem Gebäude sollte in angemessenem Abstand (10 m) vom Haus entfernt
erfolgen. Bei Bränden jeglicher Art, sind
Fenster und Türen zu schließen, die anderen Hausbewohner sind zu warnen. Die
Feuerwehr ist unverzüglich zu informieren. Bei akuter Gefahr ist das Objekt zu
verlassen.
6. Allgemeinbeleuchtung
Die Allgemeinbeleuchtung im und am
Objekt ist sparsam einzusetzen. Bei Störungen ist der Hausmeister oder der Bereitschaftsdienst der Genossenschaft zu
informieren. Um Unfälle zu vermeiden,
sind die anderen Nutzer im Haus zu informieren. Mit Ausnahme der für die
Grünlandpflege benötigten elektrischen
Geräte ist eine private Stromentnahme
aus dem Hausnetz unzulässig.
7. Außenanlagen, Grünanlagen, Zugänge
Kraftfahrzeuge dürfen nur auf den vorgesehenen Straßen und Flächen fahren und
parken. Das Reinigen von Fahrzeugen ist
auch auf den Parkflächen nicht gestattet.
Zugangswege und Einfahrten sind von
Hindernissen freizuhalten. Die Grünanlagen dienen der Erholung aller Nutzer,
aber auch den Kindern. Spielende Kinder
erzeugen gelegentlich einen erhöhten
Lärmpegel. Es ist darauf zu achten, dass
die Freiräume der Kinder erhalten blei-
ben, jedoch auch das Ruhebedürfnis der
anderen Nutzer akzeptiert wird. Sollten
Kompromisse zwischen den Eltern der
Kinder und den anderen Nutzern nicht
gefunden werden, sind die Mitarbeiter
der Geschäftsstelle einzubeziehen. Ein
generelles Verbot den Rasen zu betreten
oder Kindern das Spielen auf diesen Flächen zu verbieten, existiert nicht. Sollten
an bestimmten Stellen Einschränkungen
erforderlich sein, wird dies gesondert gekennzeichnet.
8. Treppenhaus, Flure, Hauseingang, Böden, Kellergänge, Gemeinschafts- räume
n diesen dürfen keinerlei Gegenstände gelagert werden. Die Fahrradräume
sind ausschließlich für den festgelegten
Zweck zu nutzen. Kinderwagen und Gehhilfen sind so abzustellen, dass sie die anderen Nutzer nicht erheblich behindern.
9. Kleine Hausordnung
Die kleine Hausordnung umfasst die
Sauberhaltung und Pflege des Treppenhauses und der zugehörigen Hausflure.
Die Nutzer von Erdgeschosswohnungen
haben die Haustreppe, den Hauseingang sowie die Treppen und den Flur
ihres Geschosses zu reinigen. Nutzer der
Wohnungen in den oberen Etagen haben
die Treppe zu ihrem Geschoss und den
zugehörigen Flur zu reinigen. Die Reinigung ist mindestens einmal wöchentlich
vorzunehmen. Fenster müssen mindestens einmal im Quartal geputzt werden.
Liegen mehrere Wohnungen auf der
Etage, wechselt die Verantwortlichkeit
entsprechend. Der Nutzer erledigt die in
vorgegebener Weise durchzuführende
kleine und große Hausordnung selbständig bzw. beauftragt selbst eine Reinigungsfirma oder teilt der Genossenschaft
schriftlich mit, dass diese Arbeiten durch
die Genossenschaft an eine Fremdfirma
zu vergeben sind. Die entsprechenden
Kosten werden in den Betriebskosten gegenüber dem Nutzer abgerechnet.
10. Große Hausordnung
Zur großen Hausordnung gehört die
Reinigung der Kellergänge, der Bodenzugänge und des Bodens, des Aufzugs,
der Hauseingangstür, der Gemeinschaftsräume sowie der Gehwege, des
Zugangs zum Haus, zum Containerplatz
(einschließlich Reinigung des Container-platzes) und die Versorgung der
gärtnerischen Anlagen, soweit kein Unternehmen zur Vornahme der Arbeiten
beauftragt ist. Zur Versorgung der gärtnerischen Anlagen zählt das Säubern,
die Unkrautbeseitigung, wenn nötig das
Gießen der bepflanzten Anlagen sowie
regelmäßiger Rasenschnitt. Befinden
sich im Erdgeschoss keine Wohnungen,
gehört auch die Reinigung der Hauseingänge zur großen Hausordnung. Die
Reinigung erfolgt in der Regel einmal
wöchentlich nach einem Modus, der individuell zwischen allen Mietparteien abzustimmen ist. Arbeitsgeräte werden von
der Genossenschaft gestellt und sind in
den Gemein-schaftsräumen des Hauses
deponiert. Sollten die Arbeitsgeräte beschädigt oder nicht vorhanden sein, sind
sie bei der Genossenschaft abzufordern.
Der Nutzer erledigt die in vorgegebener
Weise durchzuführende kleine und große Hausordnung selbständig bzw. beauftragt selbst eine Reinigungsfirma oder
teilt der Genossenschaft schriftlich mit,
dass diese Arbeiten durch die Genossenschaft an eine Fremdfirma zu vergeben
sind. Die entsprechenden Kosten werden
in den Betriebskosten gegenüber dem
Nutzer abgerechnet.
11. Durchführung der Hausordnung
Wird die Hausordnung nicht im Rahmen
der Bestimmungen Textziffer 9 und 10
durchgeführt, kann die Geschäftsleitung
diese Arbeiten an eine Reinigungsfirma
vergeben, ohne dass dies der Zustimmung der Nutzer bedarf.
12. Winterdienst
Der Winterdienst wird durch Fremdfirmen durchgeführt.
13. Müllentsorgung
Die unterschiedlichen Müllbestandteile
sind zu trennen und in die dafür vorgesehenen Müllbehältnisse zu entsorgen.
Gartenabfälle gehören nur in Ausnahmefällen und in geringen Mengen in die
Biomülltonne des Objektes. Regeln des Zusammenlebens in der
Wohnanlage
14. Hausmeister
Der von der Genossenschaft für die
Wohnanlage eingesetzte Hausmeister
übt das Hausrecht aus. Er vertritt die Genossenschaft gegenüber den Nutzern
und ist gleichzeitig Ansprechpartner bei
Gefährdungen, Mängeln & Schäden in
und am Gebäude sowie im unmittelbaren Wohnumfeld.
15. Lärmschutz
Ruhestörender Lärm ist sowohl im als
auch am Objekt zu unterlassen. Im Besonderen gilt dies in den Ruhezeiten
von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr morgens und
von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Ebenso ist
es nicht statthaft, von 19:00 Uhr bis 8:00
Uhr morgens lärmintensive Sanierungsarbeiten durchzuführen. Samstags können diese Arbeiten von 9:00 Uhr bis 12:00
Uhr erfolgen. Einmalige lärmintensive
Arbeiten wie z.B. Möbelaufbau usw. sind
auch am Samstag in der Zeit von 9:00 Uhr
bis 19:00 Uhr zu tolerieren. Arbeiten, die
durch Mitarbeiter der Genossenschaft,
durch Mitarbeiter von Firmen, die durch
die Genossenschaft beauftragt wurden
bzw. durch die Mieter oder Mitglieder
an Fremdfirmen vergeben wurden, unterliegen nicht den o.a. Beschränkungen.
Jedoch sind diese Arbeiten nur in der Zeit
von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr gestattet. An
Sonn- und Feiertagen sind nur Arbeiten
zur Behebung einer Havarie gestattet.
Jegliche Geräusche, Musik, aber auch
Unterhaltungen, haben in Zimmerlautstärke zu erfolgen. Die Nutzer sind dafür
verantwortlich, dass sich auch zeitweilig
in der Wohnung aufhaltende Personen
dementsprechend verhalten. Besondere
Ereignisse, wie familiäre Feierlichkeiten,
Hausfeste, wie auch Instand-setzungsarbeiten, bei denen ein höherer Lärmpegel
zu erwarten ist, sind der Hausgemeinschaft in geeigneter Form zur Kenntnis zu
geben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Lärm zu jeder Zeit, auch
außerhalb der Ruhezeiten, das Zusammenleben in einem Haus erschwert und
im Wiederholungsfall eine unzumutbare
Einschränkung der Wohnqualität darstellt.
16. Haustiere
Das Halten von Hunden in der Wohnung
bedarf der Genehmigung durch die Genossenschaft. Diese Genehmigung kann
dann zurückgenommen werden, wenn
andere Nutzer durch die Art der Haltung
des Hundes nachhaltig belästigt oder
bei der vereinbarten Nutzung ihrer Wohnung eingeschränkt werden. Die Haltung
von anderen Haustieren kann ebenso
untersagt werden, wenn diese Tiere den
üblichen Gebrauch der Wohnung durch
erhöhte Lärm- oder Geruchsbelästigung
usw. beeinträchtigen. In jedem Fall kann
ein Gesundheitsnachweis verlangt werden.
Hunde sind innerhalb des Hauses und in
der Wohnanlage an der Leine zu führen.
Sie sind von Spielplätzen fern zu halten.
Kot ist unverzüglich zu entfernen. Wenn
frei lebende Tiere gefüttert werden, kann
dies, wenn es zur Belästigung anderer
Nutzer kommt, untersagt werden.
17. Rauchen
Um ein konfliktfreies Zusammenleben in
einem Haus zu ermöglichen, ist auf die
Nichtraucher Rücksicht zu nehmen. Das
Rauchen in Treppenhäusern und Fluren
ist untersagt. Auf Balkonen und Terrassen
sowie Außentreppen ist darauf zu achten,
dass andere Nutzer nicht belästigt werden. Aschereste sind im eigenen Mietbereich zu entsorgen.
Verstöße gegen diese Hausordnung können Duldungs- und Unterlassungs- sowie
Schadenersatzansprüche der Genossenschaft und Dritter begründen.
Rücksichtnahme und Toleranz und die
Beachtung der Individualität jedes einzelnen Nutzers, unabhängig vom Alter,
ist ein Grundsatz, der in unserer Genossenschaft gelebt wird. So wie wir unser
gemeinschaftliches Eigentum pflegen
und schützen, müssen wir auch unseren
Nachbarn die nötige Achtung und Rücksicht-nahme entgegenbringen. Unsere
Fürsorge gilt in besonderer Weise den
Kindern und den Menschen, die Hilfe und
Unterstützung nötig haben.
Seite | 59
Die Satzung der WBG Kontakt e.G.
I. Firma und Sitz der Genossenschaft Zulassung durch die Genossenschaft. Über schaft oder zur Erbringung von Sach- oder
§ 1 - Firma und Sitz
Die Genossenschaft führt die Firma
Wohnungsbau-Genossenschaft „Kontakt“ e.G.
Sie hat ihren Sitz in Leipzig.
II. Gegenstand der Genossenschaft
die Zulassung beschließt der Vorstand.
Dem Bewerber ist vor Abgabe seiner Beitrittserklärung die Satzung in der jeweils
geltenden Fassung zur Verfügung zu stellen.
§ 5 - Eintrittsgeld
Bei der Aufnahme kann ein Eintrittsgeld
erhoben werden. Über die Einführung
§ 2 - Zweck und Gegenstand der Genos- und die Höhe des Eintrittsgeldes bis zum
senschaft
Höchstbetrag eines Geschäftsanteils beschließen Vorstand und Aufsichtsrat nach
(1)Zweck der Genossenschaft ist die Förde- gemeinsamer Beratung gemäß § 28 der
rung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine Satzung.
gute, sichere und sozial verantwortbare
Wohnungsversorgung.
§ 6 - Beendigung der Mitgliedschaft
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirt- Die Mitgliedschaft endet durch:
schaften, einrichten, erwerben, veräußern (a) Kündigung,
und betreuen; sie kann alle im Bereich der (b) Übertragung des Geschäftsguthabens,
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, (c) Tod,
des Städtebaus und der Infrastruktur an- (d) Auflösung oder Erlöschen einer juristifallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu schen Person oder einer Personenhandelsgehören Gemeinschaftsanlagen und Fol- gesellschaft,
geeinrichtungen, Läden und Räume für (e) Ausschluss.
Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche
und kulturelle Einrichtungen und Dienst- § 7 - Kündigung der Mitgliedschaft
leistungen.
(3)Die Genossenschaft kann Inhaber- (1) Das Mitglied hat das Recht, durch Künschuldverschreibungen ausgeben.
digung seinen Austritt aus der Genossen(4) Beteiligungen sind zulässig.
schaft erklären.
(5) Die Ausdehnung des Geschäftsbe- (2) Die Kündigung findet nur zum Schluss
triebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; eines Geschäftsjahres statt. Sie muss minVorstand und Aufsichtsrat beschließen ge- destens 3 Monate vorher schriftlich erfolmäß § 28 die Voraussetzungen.
gen.
(3) Das Mitglied hat ein auf einen Monat
III. Mitgliedschaft
befristetes außerordentliches Kündigungsrecht nach Maßgabe des § 67 a GenG,
§ 3 - Mitglieder
wenn die Vertreterversammlung
a) eine wesentliche Änderung des GegenMitglieder können werden:
standes der Genossenschaft,
(a) natürliche Personen,
b) eine Erhöhung des Geschäftsanteils,
(b) Personenhandelsgesellschaften sowie c) die Erweiterung einer Pflichtbeteiligung
juristische Personen des privaten und öf- mit mehreren Geschäftsanteilen,
fentlichen Rechts.
d) die Einführung der Verpflichtung der
Mitglieder zur Leistung von Nachschüssen,
§ 4 - Erwerb der Mitgliedschaft
e) eine längere Kündigungsfrist als zwei
Jahre,
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es f ) die Einführung der Verpflichtung zur Ineiner vom Bewerber zu unterzeichnenden anspruchnahme von Einrichtungen oder
unbe-dingten Beitrittserklärung und der von anderen Leistungen der Genossen-
60 | Seite
Dienstleistungen beschließt.
(4) Das Mitglied scheidet aus der Genossenschaft zu dem Jahresabschluss aus, zu
dem die Kündigung fristgerecht erfolgt ist.
§ 8 - Übertragung des Geschäftsguthabens
(1) Ein Mitglied kann mit Zustimmung des
Vorstandes jederzeit, auch im Laufe des
Geschäftsjahres, sein Geschäftsguthaben
durch schriftliche Vereinbarung auf einen
anderen übertragen und hierdurch aus
der Genossenschaft ohne Auseinandersetzung ausscheiden, sofern der Erwerber
bereits Mitglied ist oder Mitglied wird.
(2) Ein Mitglied kann sein Geschäftsguthaben, ohne aus der Genossenschaft auszuscheiden, teilweise übertragen und hierdurch die Anzahl seiner Geschäftsanteile
verringern, soweit es nicht nach der Satzung oder einer Vereinbarung mit der Genossenschaft zur Beteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen verpflichtet ist oder
die Beteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen Voraussetzung für eine vom Mitglied
in Anspruch genommene Leistung der Genossenschaft ist. Die Voraussetzungen des
Abs. 1 gelten entsprechend.
(3) Ist der Erwerber nicht Mitglied der
Genossenschaft, so muss er die Mitgliedschaft erwerben. Ist der Erwerber bereits
Mitglied, so ist das Geschäftsguthaben
des ausgeschiedenen oder übertragenden
Mitgliedes seinem Geschäftsguthaben zuzuschreiben. Wird durch die Zuschreibung
der Betrag der bisher übernommenen Geschäftsanteile überschritten, so hat der Erwerber entsprechend der Höhe des neuen
Geschäftsguthabens einen oder mehrere
Anteile zu übernehmen.
§ 9 - Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall
Stirbt ein Mitglied, so geht die Mitgliedschaft bis zum Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erfall eingetreten ist, auf
die Erben über. Sie endet mit dem Schluss
des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall
eingetreten ist. Mehrere Erben können ein
Stimmrecht in dieser Zeit nur durch einen
gemeinschaftlichen Vertreter ausüben.
§ 10 - Beendigung der Mitgliedschaft
durch Auflösung oder Erlöschen einer
juristischen Person oder Personenhandelsgesellschaft
Wird eine juristische Person oder eine Personenhandelsgesellschaft aufgelöst oder
erlischt sie, so endet die Mitgliedschaft mit
dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem
die Auflösung oder das Erlöschen wirksam
geworden ist. Führt die Auflösung oder
das Erlöschen zu einer Gesamtrechtsnachfolge, so setzt der Gesamtrechtsnachfolger
die Mitgliedschaft bis zum Schluss des Geschäftsjahres fort.
§ 11 - Ausschließung eines Mitgliedes
(1) Ein Mitglied kann zum Schluss eines
Geschäftsjahres aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden,
a) wenn es durch ein genossenschaftswidriges Verhalten schuldhaft oder unzumutbar das Ansehen oder die wirtschaftlichen
Belange der Genossenschaft oder ihrer
Mitglieder schädigt oder zu schädigen
versucht,
b) wenn es trotz schriftlicher Aufforderung unter Androhung des Ausschlusses
den satzungsmäßigen oder sonstigen der
Genossenschaft gegenüber bestehenden
Verpflichtungen nicht nachkommt. Dies
gilt insbesondere dann, wenn die Gefahr
einer erheblichen Beeinträchtigung der
der Genossenschaft besteht,
c) wenn über sein Vermögen ein Antrag
auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
gestellt worden ist,
d) wenn es unbekannt verzogen oder sein
Aufenthalt länger als 6 Monate unbekannt
ist.
(2) Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss
des Vorstandes. Dem auszuschließenden
Mitglied ist vorher die Möglichkeit zu geben, sich zu dem Ausschluss zu äußern.
(3) Der Ausschließungsbeschluss ist dem
Ausgeschlossenen unverzüglich vom
Vorstand durch einen eingeschriebenen
Brief mitzuteilen. Von dem Zeitpunkt der
Absendung desselben kann das Mitglied
nicht mehr an der Vertreterversammlung
teilnehmen.
(4) Der Ausgeschlossene kann innerhalb
eines Monats nach Zugang des Aus-
schließungsbeschlusses durch einen an
den Vorstand gerichteten eingeschriebenen Brief gegen den Ausschluss Berufung
einlegen. Über die Berufung entscheidet
der Aufsichtsrat.
(5) In dem Verfahren vor dem Aufsichtsrat
müssen die Beteiligten Gelegenheit zur
Stellungnahme erhalten. Der Aufsichtsrat
entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Beschluss ist den
Beteiligten durch eingeschriebenen Brief
mitzuteilen.
(6) Ein Mitglied des Vorstandes oder des
Aufsichtsrates kann erst ausgeschlossen
werden, wenn die Vertreterversammlung
den Widerruf der Bestellung oder die Abberufung (§ 35 Abs. 1 Buchst. h) beschlossen hat.
§ 12 - Auseinandersetzung
(1) Mit dem Ausgeschiedenen hat sich die
Genossenschaft auseinanderzusetzen. Maßgebend ist die Bilanz, die für das Geschäftsjahr, zu dessen Ende das Mitglied ausgeschieden ist, festgestellt worden ist
(§ 35 Abs. 1 Buchst. b).
(2) Der Ausgeschiedene kann lediglich
sein Auseinandersetzungsguthaben, nicht
auch einen Anteil an den Rücklagen und
dem sonstigen Vermögen der Genossenschaft, verlangen. Das Auseinandersetzungsguthaben wird berechnet nach dem
Geschäftsguthaben des Mitgliedes (§ 17
Abs. 7). Die Genossenschaft ist berechtigt,
bei der Auseinandersetzung die ihr gegen
das ausgeschiedene Mitglied zustehende
fällige Forderung gegen das Auseinandersetzungsguthaben aufzurechnen. Der
Genossenschaft haftet das Auseinandersetzungsguthaben des Mitgliedes für einen etwaigen Ausfall, insbesondere dem
Insolvenzverfahren des Mitgliedes.
(3) Die Abtretung und die Verpfändung
des Auseinandersetzungsguthabens an
Dritte sind unzulässig und der Genossenschaft gegenüber unwirksam. Der Vorstand kann Ausnahmen zulassen. Eine
Aufrechnung des Auseinandersetzungsguthabens durch das Mitglied gegen seine
Verbindlichkeiten gegenüber der Genossenschaft ist nicht gestattet, soweit nicht
der Vorstand Ausnahmen zulässt.
Das Auseinandersetzungsguthaben ist
dem Ausgeschiedenen binnen sechs Monaten seit dem Ende des Geschäftsjahres,
zu dem das Ausscheiden erfolgt ist, auszuzahlen, nicht jedoch vor Feststellung der
Bilanz. Der Anspruch auf Auszahlung verjährt in drei Jahren.
IV. Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 13 - Rechte der Mitglieder
(1) Alle Mitglieder haben gleiche Rechte. Sie über ihre Rechte in Angelegenheit
der Genossenschaft als Mitglieder durch
die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung und, soweit sie als Vertreter
gewählt werden, gemeinschaftlich in der
Vertreterversammlung durch Beschlussfassung aus. Sie bewirken dadurch, dass
die Genossenschaft ihre Aufgaben erfüllen
kann.
(2) Aus den Aufgaben der Genossenschaft
ergibt sich insbesondere das Recht jedes Mitgliedes auf Inanspruchnahme
von Dienstleistungen und Einrichtungen
der Genossenschaft nach den dafür getroffenen Bestimmungen sowie das Recht
auf Teilnahme an sonstigen Vorteilen, die
die Genossenschaft ihren Mitgliedern gewährt, nach Maßgabe der folgenden Satzungsbestimmungen und der gemäß § 28
aufgestellten Grundsätze.
(3) Das Mitglied ist auf Grund seiner Mitgliedschaft vor allem berechtigt,
a) weitere Geschäftsanteile zu übernehmen (§ 17),
b) Vertreter für die Vertreterversammlung
zu wählen (§ 31),
c) in einer vom zehnten Teil der Mitglieder in Textform abgegebenen Eingabe die
Einberufung einer Vertreterversammlung
oder die Ankündigung von Gegenständen zur Beschlussfassung in einer bereits
einberufenen
Vertreterversammlung,
soweit diese zur Zuständigkeit der Vertreterversammlung gehören, zu fordern
(§ 33 Abs. 4),
d) an einer gemäß § 33 Abs. 4 einberufenen Vertreterversammlung teilzunehmen
und hier das Antrags- und Rederecht durch
einen Bevollmächtigten auszuüben, so-
Seite | 61
weit es zu den Mitgliedern gehört, auf deren Verlangen die Vertreterversammlung
einberufen wurde (§ 33 Abs. 5),
e) in einer vom zehnten Teil der Mitglieder
in Textform abgegebenen Eingabe die Einberufung einer Mitgliederversammlung
zur Abschaffung der Vertreterversammlung zu verlangen; §§ 33 und 34 gelten
entsprechend,
f ) die Ernennung oder Abberufung von
Liquidatoren in einer vom zehnten Teil
der Mitglieder unterschriebenen Eingabe
beim Gericht zu beantragen,
g) eine Abschrift der Liste der gewählten
Vertreter und Ersatzvertreter zu verlangen,
h) am Bilanzgewinn der Genossenschaft
teilzunehmen (§ 41),
i) das Geschäftsguthaben ganz oder teilweise durch schriftliche Vereinbarung auf
einen anderen zu übertragen (§ 8),
j) den Austritt aus der Genossenschaft zu
erklären (§7),
k) freiwillig übernommene Geschäftsanteile nach Maßgabe von § 18 zu kündigen,
l) die Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens gemäß § 12 zu fordern,
m) Einsicht in die Niederschrift über die
Beschlüsse der Vertreterversammlung zu
nehmen und eine Abschrift der Niederschrift zu verlangen sowie auf seine Kosten
eine Abschrift des in der Geschäftsstelle
ausgelegten Jahresabschlusses, des Lageberichts und der Bemerkungen des Aufsichtsrates zu fordern
n) die Mitgliederliste einzusehen,
o) das zusammengefasste Ergebnis des
Prüfungsberichtes einzusehen.
§ 14 - Wohnliche Versorgung der
Mitglieder
(1) Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung sowie der Erwerb eines Eigenheims oder einer Wohnung in der
Rechtsform des Wohneigentums bzw.
Dauerwohnrechts nach Wohnungseigentumsgesetz stehen ebenso wie die
Inanspruchnahme von Betreuungs- bzw.
Dienstleistungen in erster Linie Mitgliedern der Genossenschaft zu.
(2) Ein Anspruch des einzelnen Mitgliedes
kann aus dieser Bestimmung nicht abgeleitet werden.
62 | Seite
drei Geschäftsanteile zu übernehmen.
§ 15 -Überlassung von Wohnungen und Jedes Mitglied, dem eine Wohnung oder
Eigenheimen
eine sonstige Leistung der Genossenschaft
überlassen worden ist, hat einen ange(1) Die Überlassung einer Genossenmessenen Beitrag zur Aufbringung der
schaftswohnung begründet ein dauernEigenleistung durch Übernahme weiterer
des Nutzungsrecht des Mitgliedes.
Geschäftsanteile, nach Maßgabe der als
(2) Das Nutzungsverhältnis an einer GeBestandteil dieser Satzung beigefügten
nossenschaftswohnung kann während
Anlage zu übernehmen. Diese Anteile sind
des Bestehens der Mitgliedschaft nur un- Pflichtanteile. Soweit das Mitglied bereits
ter den im Nutzungsvertrag festgesetzten weitere Anteile gemäß Abs. 4) gezeichnet
Bedingungen aufgehoben werden.
hat, werden diese auf die Pflichtanteile angerechnet.
§ 16 - Pflichten der Mitglieder
(3) Jeder Pflichtanteil ist sofort einzuzahlen. Der Vorstand kann Ratenzahlungen
(1) Aus der Mitgliedschaft ergibt sich die
zulassen, jedoch sind in diesem Falle soVerpflichtung, zur Aufbringung der von
fort nach Zulassung der Beteiligung 6,00
der Genossenschaft zur Erfüllung ihrer
EUR je Geschäftsanteil (mindestens 1/10 je
Aufgaben benötigten Eigenmittel beizu- Geschäftsanteil) einzuzahlen. Vom Beginn
tragen durch:
des folgenden Monats ab sind monatlich
a) Übernahme von Geschäftsanteilen nach weitere 10,00 EUR, 20,00 EUR, 30,00 EUR,
Maßgabe des § 17 und fristgemäße Zah- 50,00 EUR oder 100,00 EUR einzuzahlen,
lungen hierauf,
bis die Pflichtanteile voll erreicht sind. Welb) Teilnahme am Verlust (§ 42),
che dieser Raten gewährt wird, bestimmt
c) weitere Zahlungen gemäß Beschluss
der Vorstand nach den individuellen fider Vertreterversammlung nach Auflönanziellen Verhältnissen des Mitglieds. Die
sung der Genossenschaft bei Mitgliedern, vorzeitige Volleinzahlung der Pflichtanteile
die ihren Geschäftsanteil noch nicht voll
ist zugelassen.
eingezahlt haben (§ 87 a GenG).
(4) Über die Geschäftsanteile gemäß Abs.
(2) Das Mitglied ist verpflichtet, für die
2 und 3 hinaus können die Mitglieder weiErrichtung und Erhaltung des getere Anteile übernehmen, wenn die vornossenschaftlichen Eigentums Gemeinhergehenden Anteile bis auf den zuletzt
schaftshilfe nach Maßgabe von Richtlinien übernommenen voll eingezahlt sind und
zu leisten, die die Vertreterversammlung der Vorstand die Übernahme zugelassen
beschließt.
hat. Für die Einzahlung gilt Abs. 3 entspre(4) Das Mitglied hat bei der Erfüllung
chend.
von Pflichten und der Wahrnehmung
(5) Solange ein Geschäftsanteil nicht voll
von Rechten auch aus abgeschlossenen
eingezahlt ist, ist die Dividende dem GeVerträgen die Belange der Gesamtheit
schäftsguthaben zuzuschreiben. Im Übrider Mitglieder im Rahmen der genossen- gen gilt § 41 Abs. 4 der Satzung.
schaftlichen Treuepflicht angemessen zu (6) Die Höchstzahl der Anteile, mit denen
berücksichtigen.
sich ein Mitglied beteiligen kann, ist 100.
(7) Die Einzahlungen auf die GeschäftsV. Geschäftsanteile, Geschäftsgutha- anteile vermehrt um zugeschriebene
Gewinnanteile, vermindert um abgeben und Haftsumme
schriebene Verlustanteile, bilden das
Geschäftsguthaben des Mitgliedes. Die
§ 17 - Geschäftsanteile und GeschäftsAbtretung oder Verpfändung des Geguthaben
schäftsguthabens an Dritte ist unzulässig
und der Genossenschaft gegenüber un(1) Der Geschäftsanteil beträgt 51,13 EUR. wirksam. Eine Aufrechnung des Geschäfts(2) Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist guthabens durch das Mitglied gegen seine
jedes Mitglied ist verpflichtet, mindestens Verbindlichkeiten gegenüber der Genos-
senschaft ist nicht gestattet. Für das Auseinandersetzungsguthaben gilt § 12 der § 21 - Vorstand
Satzung.
(1) Der Vorstand besteht mindestens aus
§ 18 - Kündigung freiwillig
zwei Personen. Sie müssen Mitglied der
übernommener Anteile
Genossenschaft und natürliche Personen
sein. Gehören juristische Personen oder
(1) Das Mitglied kann die Beteiligung mit Personengesellschaften der Genosseneinem oder mehreren seiner weiteren Ge- schaft an, können die zur Vertretung beschäftsanteile im Sinne von § 17 Abs. 4, fugten Personen in den Vorstand bestellt
zum Schluss eines Geschäftsjahres durch werden.
schriftliche Erklärung kündigen, soweit (2) Mitglieder des Vorstandes können nicht
es nicht nach einer Vereinbarung mit sein die Ehegatten und eingetragenen Leder Genossenschaft zur Beteiligung mit benspartner sowie weitere nahe Angehörimehreren Geschäftsanteilen verpflichtet ge eines Vorstands- oder Aufsichtsratsmitist oder die Beteiligung mit mehre- gliedes.
ren Geschäftsanteilen Voraussetzung für (3) Die Vorstandsmitglieder werden vom
eine von dem Mitglied in Anspruch ge- Aufsichtsrat auf die Dauer von bis zu 8
nommene Leistung der Genossenschaft Jahren bestellt. Ihre Wiederbestellung ist
ist. Sie muss mindestens 12 Monate vorher zulässig. Die Bestellung kann vorzeitig nur
schriftlich erfolgen.
durch die Vertreterversammlung widerru(2) Ein Mitglied, das einzelne Geschäftsan- fen werden (§ 35 Abs. 1 Buchst. h)
teile gekündigt hat, kann nur den Teil sei- (4) Der Aufsichtsrat kann Mitglieder des
nes Geschäftsguthabens beanspruchen, Vorstandes bis zur Entscheidung durch die
der die auf die verbleibenden Geschäfts- Vertreterversammlung vorläufig ihres Amanteile geleisteten Einzahlungen, ver- tes entheben. Der Beschluss bedarf einer
mehrt um zugeschriebene Gewinnanteile, Mehrheit von drei Vierteln aller Mitglieder
vermindert um abgeschriebene Verlust- des Aufsichtsrates. Die Vertreterver-sammanteile, übersteigt. Für die Ermittlung des lung ist unverzüglich einzuberufen. Den
auszuzahlenden Teils des Geschäftsgutha- vorläufig ihres Amtes enthobenen Mitgliebens gilt § 12 sinngemäß. Soweit ein ver- dern des Vorstandes ist in der Vertreterverbleibender Geschäftsanteil noch nicht voll sammlung mündlich Gehör zu geben.
eingezahlt ist (§ 17 Abs. 3 bis 6), wird der (5) Anstellungsverträge mit hauptamtliauszahlungsfähige Teil des Geschäftsgut- chen und nebenamtlichen Vorstandsmithabens hier mit verrechnet.
gliedern sollen auf die Dauer der Bestellung
abgeschlossen werden. Der Aufsichtsrats§ 19 - Ausschluss der Nachschusspflicht vor-sitzende unterzeichnet namens der
Genossenschaft die Anstellungsverträge
Die Mitglieder haben auch im Fal- mit den Vorstandsmitgliedern. Für die Künle der Insolvenz der Genossen- digung des Anstellungsverhältnisses eines
schaft keine Nachschüsse zu leisten. Vorstandsmitgliedes unter Einhaltung der
vertraglichen oder gesetzlichen Frist sowie
für den Abschluss von AufhebungsvereinVI. Organe der Genossenschaft
barungen ist der Aufsichtsrat, vertreten
durch seinen Vorsitzenden, zuständig. Für
§ 20 - Organe
die außerordentliche Kündigung des AnDie Genossenschaft hat als Organe
stellungsvertrages aus wichtigem Grund
- den Vorstand
(fristlose Kündigung) ist die Vertreter- ver- den Aufsichtsrat
sammlung zuständig.
- die Vertreterversammlung.
(6) Bei ehrenamtlichen VorstandsmitglieAn die Stelle der Vertreterversammlung dern erlischt das Auftragsverhältnis mit
tritt die Mitgliederversammlung, wenn die dem Ablauf oder dem Widerruf der BestelZahl der Mitglieder unter 1.501 sinkt.
lung. Sie können eine angemessene Auf-
wandsentschädigung erhalten, über die
der Aufsichtsrat bestimmt.
§ 22- Leitung und Vertretung der Genossenschaft
(1) Der Vorstand leitet die Genossenschaft
unter eigener Verantwortung. Er hat nur
solche Beschränkungen zu beachten, die
Gesetz und Satzung festlegen. Einzelne
oder alle Vorstandsmitglieder können
durch Beschluss des Aufsichtsrates vom
Verbot der Mehrfachvertretung nach §
181, zweiter Fall BGB, befreit werden.
(2) Die Genossenschaft wird vertreten
durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.
(3) Vorstandsmitglieder zeichnen für die
Genossenschaft, indem sie der Firma der Genossenschaft oder der Benennung des
Vorstandes Ihre Namensunterschrift beifügen. Der Prokurist zeichnet in der Weise,
dass er der Firma seinen Namen mit einem
die Prokura andeutenden Zusatz beifügt.
(4) Ist eine Willenserklärung gegenüber
der Genossenschaft abzugeben, so genügt
die Abgabe gegenüber einem Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.
(5) Zur Gesamtvertretung befugte Vorstandsmitglieder können Einzelne von ihnen zur Vornahme bestimmter Geschäfte
oder bestimmter Arten von Geschäften ermächtigen. Das gilt sinngemäß für Vorstandsmitglieder, die in Gemeinschaft mit einem Prokuristen die Genossenschaft vertreten.
(6) Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft aufgrund seiner Beschlüsse,
die durch 2 Vorstandsmitglieder zu fassen
sind. Niederschriften über Beschlüsse sind
von den mitwirkenden Vorstandsmitgliedern zu unterschreiben. Die Vollständigkeit und Verfügbarkeit der Niederschriften
sind sicherzustellen.
(7) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die von jedem Mitglied des Vorstandes zu unterzeichnen ist.
(8) Die Mitglieder des Vorstandes sind berechtigt, an den Sitzungen des Aufsichtsrates teilzunehmen, wenn nicht durch
besonderen Beschluss des Aufsichtsrates
die Teilnahme ausgeschlossen wird. In den
Sitzungen des Aufsichtsrates hat der Vor-
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stand die erforderlichen Auskünfte über
geschäftliche Angelegenheiten zu erteilen.
Bei der Beschlussfassung des Aufsichtsrates haben die Mitglieder des Vorstandes
kein Stimmrecht.
§ 23 - Aufgaben und Pflichten des
Vorstandes
(1) Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines
ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft anzuwenden. Über vertrauliche Angaben und
Geheimnisse der Genossenschaft, namentlich Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse,
die ihnen durch die Tätigkeit im Vorstand
bekannt geworden sind, haben sie Stillschweigen zu wahren.
(2) Der Vorstand ist insbesondere verpflichtet, die Geschäfte entsprechend genossenschaftlicher Zielsetzung zu führen,
die für einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb notwendigen personellen, sachlichen und organisatorischen
Maßnahmen rechtzeitig zu planen und
durchzuführen, für ein ordnungsgemäßes
Rechnungswesen gemäß §§ 38 ff. der Satzung zu sorgen, über die Zulassung des
Mitgliedschaftserwerbs und über die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen
zu entscheiden, die Mitgliederliste nach
Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes zu
führen, im Prüfungsbericht festgehaltene
Mängel abzustellen und dem Prüfungsverband darüber zu berichten.
(3) Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat
zu berichten über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche
Fragen der Unternehmensplanung (insbesondere die Finanz-, Investitions- und
Personalplanung). Der Vorstand hat den
Jahresabschluss und den Lagebericht unverzüglich nach der Aufstellung dem Aufsichtsrat vorzulegen. § 25 Abs. 3 ist zu beachten.
(4) Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten
verletzen, sind der Genossenschaft zum
Ersatz des daraus entstehenden Schadens
als Gesamtschuldner verpflichtet. Sie haben nachzuweisen, dass sie die Sorgfalt
eines ordentlichen und gewissenhaften
Geschäftsleiters einer Genossenschaft angewandt haben.
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(5) Die Ersatzpflicht gegenüber der Genossenschaft tritt nicht ein, wenn die Handlung auf einem gesetzmäßigen Beschluss
der Vertreterversammlung beruht. Die
Ersatzpflicht wird dagegen nicht dadurch
ausgeschlossen, dass der Aufsichtsrat die
Handlung gebilligt hat.
§ 24 - Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens
drei und höchstens neun Mitgliedern. Die
Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft und
natürliche Personen sein. Gehören juristische Personen oder Personengesellschaften der Genossenschaft an, können die zur
Vertretung befugten Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden.
(2) Aufsichtsratsmitglieder können nicht
zugleich Vorstandsmitglieder oder dauernde Vertreter von Vorstandsmitgliedern
sein. Sie dürfen auch nicht als Mitarbeiter
in einem Arbeitsverhältnis zur Genossenschaft stehen. Mitglieder des Aufsichtsrates können nicht sein die Ehegatten und
eingetragenen Lebenspartner sowie weitere nahe Angehörige eines Vorstandsund Aufsichtsratsmitgliedes.
(3) Ehemalige Vorstandsmitglieder können
erst zwei Jahre nach Ausscheiden aus dem
Amt ab erteilter Entlastung in den Aufsichtsrat gewählt werden.
(4) Die Aufsichtsratsmitglieder werden von
der Vertreterversammlung für drei Jahre
gewählt. Ihre Amtszeit endet mit Schluss
der Vertreterversammlung, die über die
Entlastung für das zweite Geschäftsjahr
nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das
Geschäftsjahr, in dem das Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, nicht mitgerechnet.
Alljährlich scheidet ein Drittel der Mitglieder
aus und ist durch Neuwahl zu ersetzen. In den beiden ersten Jahren entscheidet darüber das Los, später die Amtsdauer, Wiederwahl ist zulässig. Dauernd verhinderte Aufsichtsratsmitglieder sind durch
die Vertreterversammlung abzuberufen
und durch Wahl zu ersetzen.
(5) Scheiden Mitglieder im Lauf der Amtszeit aus, so besteht der Aufsichtsrat bis zur
nächsten ordentlichen Vertreterversammlung, in der die Ersatzwahlen vorgenom-
men werden, nur aus den verbleibenden
Mitgliedern. Frühere Ersatzwahlen durch
eine außerordentliche Vertreterversammlung sind nur dann erforderlich, wenn der
Aufsichtsrat nicht mehr beschlussfähig ist
im Sinne von § 27 Abs. 4. Ersatzwahlen erfolgen für den Rest der Amtsdauer ausgeschiedener Aufsichtsratsmitglieder.
(6) Nur für einen im Voraus begrenzten
Zeitraum kann der Aufsichtsrat einzelne
seiner Mitglieder zu Vertretern von verhinderten Vorstandsmitgliedern bestellen. In
dieser Zeit und bis zur erteilten Entlastung
wegen ihrer Tätigkeit im Vorstand dürfen
sie keine Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied
ausüben.
(7) Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, einen Schriftführer
und deren Stellvertreter. Das gilt auch, soweit sich eine Zusammensetzung durch
Wahlen nicht verändert hat.
(8) Dem Aufsichtsrat steht ein angemessener Auslagenersatz, auch in pauschalierter
Form, zu. Soll ihm für seine Tätigkeit als Aufsichtsrat eine Vergütung gewährt werden,
beschließt hierüber sowie über die Höhe
der Vergütung die Vertreterversammlung.
§ 25 - Aufgaben und Pflichten des
Aufsichtsrates
(1) Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen. Die Rechte
und Pflichten des Aufsichtsrates werden
durch Gesetz und Satzung festgelegt.
Hierbei hat er insbesondere die Leitungsbefugnis des Vorstandes gemäß § 27 Abs.
1 GenG zu beachten.
(2) Der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern gerichtlich und außergerichtlich.
Über die Führung von Prozessen entscheidet die Vertreterversammlung.
(3) Der Aufsichtsrat kann vom Vorstand
jederzeit Auskünfte über die Angelegenheiten der Genossenschaft verlangen. Ein
einzelnes Aufsichtsratsmitglied kann Auskünfte nur an den gesamten Aufsichtsrat
verlangen. Jedes Aufsichtsratsmitglied hat
das Recht und die Pflicht, von den Vorlagen des Vorstandes Kenntnis zu nehmen.
(4) Jedes Mitglied des Aufsichtsrates hat
den Inhalt des Prüfungsberichtes zur
Kenntnis zu nehmen.
(5) Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Vorschläge des Vorstandes für die Verwendung eines Jahresüberschusses oder die Deckung
eines Jahresfehlbetrages zu prüfen und
der Vertreterversammlung vor Feststellung des Jahresabschlusses darüber Bericht zu erstatten.
(6) Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte
Ausschüsse bestellen, insbesondere um
seine Verhandlungen und Beschlüsse vorzubereiten oder um deren Ausführung zu überwachen.
(7) Die Mitglieder des Aufsichtsrates und
seiner Ausschüsse können ihre Obliegenheiten nicht anderen Personen übertragen. Der Aufsichtsrat kann sich zur Erfüllung seiner Überwachungspflicht der Hilfe
sachverständiger Dritter bedienen.
(8) Beschlüsse des Aufsichtsrates werden
vom Vorsitzenden ausgeführt.
(9) Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung.
sichtsrat gemäß § 29. Die Geschäftsordnung trifft die näheren Bestimmungen.
(2) Der Aufsichtsrat soll den Vorstand in der
Regel zu seinen Sitzungen einladen. Der
Vorstand nimmt ohne Stimmrecht an den
Sitzungen teil.
(3) Der Vorsitzende des Aufsichtsrates
muss den Aufsichtsrat unverzüglich einberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder
des Aufsichtsrates oder der Vorstand unter
Angabe des Zwecks und der Gründe dies
verlangen.
(4) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig,
wenn mehr als die Hälfte seiner von der Vertreterversammlung gewählten Mitglieder bei der Beschlussfassung anwesend
ist. Er fasst seine Beschlüsse mit Mehrheit
der abgegebenen Stimmen; bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
(5) Schriftliche und telegrafische Beschlussfassungen des Aufsichtrates sind
nur zulässig, wenn kein Mitglied diesem
Verfahren widerspricht.
(6) Über die Beschlüsse sind Niederschriften anzufertigen, die vom Vorsitzenden
§ 26 - Sorgfaltspflichten des
und dem Schriftführer zu unterschreiben
Aufsichtsrates
sind. Die Vollständigkeit und Verfügbarkeit
der Niederschriften ist sicherzustelDie Mitglieder des Aufsichtsrates haben len.
bei ihrer Tätigkeit die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Aufsichts- § 28 - Gegenstände der gemeinsamen ratsmitgliedes einer WohnungsgenossenBeratungen von Vorstand und
schaft anzuwenden. Sie haben über alle
Aufsichtsrat
vertraulichen Angaben und Geheimnisse
der Genossenschaft sowie der Mitglieder Vorstand und Aufsichtsrat beschließen auf
und von Dritten, die ihnen durch die Tä- der Grundlage von Vorlagen des Vorstantigkeit im Aufsichtsrat bekannt geworden des nach gemeinsamer Beratung durch
sind, Stillschweigen zu bewahren; dies gilt getrennte Abstimmung über
auch nach ihrem Ausscheiden aus dem
Amt. Im Übrigen gilt gemäß § 41 GenG für a) Aufstellung des Neubau- und Modernidie Sorgfaltspflicht und Verantwortlich- sierungsprogramms,
keit der Aufsichtsratsmitglieder § 34 GenG b) die Grundsätze für die Vergabe von Gesinngemäß.
nossenschaftswohnungen und für die
Benutzung von Einrichtungen der Genos§ 27 - Sitzungen des Aufsichtsrates
senschaft,
c) die Grundsätze für die Leistung von
(1) Der Aufsichtsrat hält Sitzungen nach Selbsthilfe,
Bedarf ab. Er soll einmal im Kalendervier- d) die Grundsätze für die Veräußerung von
teljahr, er muss einmal im Kalenderhalb- bebauten und unbebauten Grundstücken
jahr zusammentreten. Die Sitzungen wer- sowie über die Bestellung und Übertraden vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates gung von Erbbaurechten und Dauerwohneinberufen und geleitet. Als Sitzungen des rechten,
Aufsichtsrates gelten auch die gemein- e) die Grundsätze für die Betreuung der
samen Sitzungen von Vorstand und Auf- Errichtung von Eigenheimen und Woh-
nungen in der Rechtsform des Wohneigentums oder des Dauerwohnrechts, für
die Durchführung von Sanierungs- und
Entwicklungsmaßnahmen und die Verwaltung fremder Wohnungen,
f ) das Konzept für den Rückbau von Gebäuden,
g) die Grundsätze für Nichtmitgliedergeschäfte,
h) das Eintrittsgeld,
i) die Beteiligungen,
j) die Grundsätze der Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen,
k) die Erteilung einer Prokura,
l) die Beauftragung des Prüfungsverbandes, die gesetzliche Prüfung um die
Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes zu erweitern,
m) die im Ergebnis des Berichtes über die
gesetzliche Prüfung und die zu treffenden
Maßnahmen,
n) die Einstellung in und die Entnahme
aus Ergebnisrücklagen bei der Aufstellung
des Jahresabschlusses sowie über den Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinnes oder zur Deckung des Verlustes (§ 39
Abs. 2),
o) die Vorbereitung gemeinsamer Vorlagen an die Vertreterversammlung,
p) Bestimmungen über das Wahlverfahren
bei der Wahl von Vertretern zur
Vertreterversammlung.
§ 29 - Gemeinsame Sitzungen von
Vorstand und Aufsichtsrat
(1) Gemeinsame Sitzungen des Vorstandes
und des Aufsichtsrates sollen regelmäßig
abgehalten werden. Die Sitzungen werden
in der Regel auf Vorschlag des Vorstandes
vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates einberufen. Die Sitzungen leitet der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder ein von diesem
benannter Vertreter. Auf Verlangen des
Prüfungsverbandes ist eine gemeinsame
Sitzung des Vorstandes und Aufsichtsrates
einzuberufen.
(2) Zur Beschlussfähigkeit der gemeinsamen Sitzungen ist erforderlich, dass jedes
der Organe für sich beschlussfähig ist. Jedes Organ beschließt getrennt. Anträge,
deren Annahme nicht jedes der beiden Organe ordnungsgemäß beschließt, gelten
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als abgelehnt.
(3) Über die Beschlüsse der gemeinsamen
Sitzungen sind vom Schriftführer des Aufsichtsrates Niederschriften anzufertigen,
die vom Vorsitzenden, dem Schriftführer
und einem Vorstandsmitglied zu unterschreiben sind. Die Vollständigkeit und Verfügbarkeit der Niederschriften ist sicherzustellen.
§ 30 - Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern
(1)Geschäfte und Rechtsgeschäfte mit
der Wohnungsgenossenschaft dürfen die
Mitglieder des Vorstandes sowie ihre Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner und
weiteren nahen Angehörigen nur nach
vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrates, die Mitglieder des Aufsichtsrates
sowie ihre Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner und weiteren nahen Angehörigen nur nach vorheriger Zustimmung
des Vorstandes und des Aufsichtsrates abschließen. Dies gilt auch für die Änderung
und Beendigung von Verträgen. Der Zustimmung des Aufsichtsrates bedarf weiterhin die gewerbliche oder freiberufliche
Tätigkeit im selben Geschäftsbereich wie
dem der Genossenschaft.
(2) Abs. 1 gilt auch für Rechtsgeschäfte
zwischen der Genossenschaft und juristischen Personen oder Personengesellschaften, an denen ein Organmitglied
oder seine in Abs. 1 genannten Angehörigen beteiligt sind oder auf die sie maßgeblichen Einfluss haben.
(3) Rechtsgeschäftliche Erklärungen und
Verträge im Sinne von Abs. 1 sind namens
der Genossenschaft vom Vorstand und
vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates bzw.
seinem Stellvertreter zu unterzeichnen.
Die Betroffenen sind von der Mitunterzeichnung ausgeschlossen.
§ 31 - Zusammensetzung der Vertreter versammlung & Wahl der Vertreter
(1) Die Vertreterversammlung besteht aus
mindestens 50 von den Mitgliedern der Genossenschaft gewählten Vertretern.
Weiterhin sind mindestens 5 Ersatzvertreter zu wählen. Die Vertreter müssen Mitglieder der Genossenschaft sein. Sie dür-
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fen nicht dem Vorstand oder Aufsichtsrat
angehören und sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
(2) Wählbar als Vertreter oder Ersatzvertreter sind nur natürliche Personen, die
vollgeschäftsfähig sind. Ist ein Mitglied
der Genossenschaft eine juristische Person
oder eine Personengesellschaft, können
natürliche Personen, die zu deren gesetzlicher Vertretung befugt sind, als Vertreter
gewählt werden.
(3) Jedes Mitglied hat bei der Wahl des jeweils zu wählenden Vertreters eine Stimme. Das Mitglied oder sein gesetzlicher
Vertreter können schriftlich Stimmvollmacht erteilen. Ein Bevollmächtigter kann
nicht mehr als zwei Mitglieder vertreten.
Bevollmächtigte können nur Mitglieder
der Genossenschaft oder Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Eltern und volljährige Kinder des Mitgliedes sein. Die
Bevollmächtigung von Personen, die sich
geschäftsmäßig zur Ausübung des Stimmrechts erbieten, ist ausgeschlossen.
(4) Die Vertreter werden in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl
gewählt. Auf je 100 Mitglieder ist ein Vertreter zu wählen. Auf die übrigen Mitglieder entfällt ein weiterer Vertreter. Ferner
sind Ersatzvertreter zu wählen. Briefwahl
ist zulässig. Nähere Bestimmungen über
die Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter
einschließlich der Feststellung des Wahlergebnisses werden in der Wahlordnung
getroffen.
(5) Die Amtszeit der Vertreter beginnt mit
der Annahme der Wahl, jedoch nicht vor
Ende der Amtszeit der bisherigen Vertreter. Die Amtszeit eines Ersatzvertreters
beginnt mit dem Wegfall eines Vertreters.
Die Amtszeit eines Vertreters sowie die des
an seine Stelle getretenen Ersatzvertreters endet mit der Vertreterversammlung,
die über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstandes und des Aufsichtsrates über
das 4. Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit, beschließt. Das Geschäftsjahr, in
dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
(6) Die Neuwahl der Vertreter und der Ersatzvertreter muss jeweils spätestens bis
zu der Vertreterversammlung durchgeführt sein, die über die Entlastung der Mitgliede des Vorstandes und des Aufsichts-
rates für das vierte Geschäftsjahr nach
dem Beginn der Amtszeit der bisherigen
Vertreter beschließt. Soweit eine wirksame
Neuwahl der Vertreterversammlung nicht
stattgefunden hat, bleibt die bisherige
Vertreterversammlung im Rahmen der gesetzlichen Höchstfrist (§ 43 a Abs. 4 GenG)
bis zur Neuwahl im Amt.
(7) Das Amt des Vertreters erlischt vorzeitig, wenn ein Vertreter sein Amt niederlegt, geschäftsunfähig wird oder aus der
Genossenschaft ausscheidet. Erlischt das
Amt des Vertreters vorzeitig, so tritt an die
Stelle des ausgeschiedenen Vertreters ein
Ersatzvertreter. Die Wahlordnung kann bestimmen, dass der Ersatzfall schon eintritt,
wenn ein gewählter Vertreter vor Annahme der Wahl wegfällt.
(8) Neuwahlen zur Vertreterversammlung
müssen abweichend von Abs. 4 unverzüglich erfolgen, wenn die Zahl der Vertreter
unter Berücksichtigung des an die Stelle
eines weggefallenen Vertreters jeweils
einrückenden Ersatzvertreters unter die
gesetzlich vorgesehene Mindestzahl (Abs.
1 Satz 1) sinkt.
(9) Eine Liste mit Namen und Anschriften
der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter ist mindestens zwei Wochen lang in
den Geschäftsräumen der Genossenschaft
zur Einsicht der Mitglieder auszulegen.
Die Auslegung ist gem. § 43 der Satzung
in einem öffentlichen Blatt bekanntzugeben. Auf Verlangen ist jedem Mitglied eine
Abschrift der Liste auszuhändigen; hierauf
ist in der Bekanntmachung über die Auslegung der Liste hinzuweisen.
§ 32 - Vertreterversammlung
(1) Die ordentliche Vertreterversammlung
muss spätestens bis zum 30. Juni jeden Jahres stattfinden.
(2) Der Vorstand hat der ordentlichen Vertreterversammlung den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und
einen Anhang) sowie den Lagebericht nebst den Bemerkungen des Aufsichtrates
vorzulegen. Der Aufsichtsrat hat der Vertreterversammlung über seine Tätigkeit
zu berichten.
(3) Außerordentliche Vertreterversammlungen sind, abgesehen von den im Genossenschaftsgesetz oder in dieser Sat-
zung ausdrücklich bestimmten Fällen, einzuberufen, wenn es im Interesse der Genossenschaft erforderlich ist. Dies ist besonderes dann anzunehmen, wenn der
Prüfungsverband die Einberufung zur Besprechung des Prüfungsergebnisses oder
zur Erörterung der Lage der Genossenschaft für notwendig hält.
(4) Die Mitglieder des Vorstandes und des
Aufsichtsrates nehmen ohne Stimmrecht
an der Vertreterversammlung teil.
§ 33 - Einberufung der
Vertreterversammlung
(1) Die Vertreterversammlung wird in der
Regel vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates einberufen. Das gesetzliche Recht des
Vorstandes auf Einberufung der Vertreterversammlung wird dadurch nicht berührt.
(2) Die Einladung zur Vertreterversammlung erfolgt unter Angabe der Gegenstände der Tagesordnung durch eine den
Vertretern zugegangene schriftliche Mitteilung. Die Einladung ergeht vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates oder vom
Vorstand, falls dieserdie Vertreterversammlung einberuft. Zwischen dem Tag
der Vertreterversammlung und dem Tag
des Zuganges der schriftlichen Mitteilung
muss ein Zeitraum von mindestens zwei
Wochen liegen.
(3) Die Tagesordnung der Vertreterversammlung ist allen Mitgliedern der Genossenschaft durch Veröffentlichung im Internet unter der Adresse der Genossenschaft
bekannt zu machen.
(4)Die Vertreterversammlung muss unverzüglich einberufen werden, wenn der
zehnte Teil der Mitglieder oder der dritte
Teil der Vertreter dies in einer in Textform
abgegebenen Eingabe unter Angabe des
Zwecks und der Gründe verlangt.
Fordert der zehnte Teil der Mitglieder oder
der dritte Teil der Vertreter in gleicher Weise die Beschlussfassung über bestimmte,
zur Zuständigkeit der Vertreter-versammlung gehörende Gegenstände, so müssen
diese auf die Tagesordnung gesetzt werden.
(5) Mitglieder, auf deren Verlangen gemäß
Abs. 4 eine Vertreterversammlung einberufen wird oder die die Beschlussfassung
über bestimmte Gegenstände in einer
Vertreter-versammlung gefordert haben,
können an diesen Versammlungen teilnehmen. Die teilnehmenden Mitglieder
über ihr Rede- und Antragsrecht in der
Vertreter-versammlung durch einen Bevollmächtigten aus, der aus ihrem Kreis zu
wählen ist.
(6) Beschlüsse können nur über Gegenstände der Tagesordnung gefasst werden.
Nachträglich können Anträge auf Beschlussfassung, soweit sie zur Zuständigkeit der Vertreterversammlung gehören,
aufgenommen werden.
(7) Gegenstände der Tagesordnung müssen rechtzeitig vor der Vertreterversammlung durch eine den Vertretern zugegangene schriftliche Mitteilung angekündigt
werden. Zwischen dem Tag der Vertreterversammlung und dem Tag des Zugangs
der schriftlichen Mitteilung muss ein Zeitraum von mindestens einer Woche liegen.
Dasselbe gilt für Anträge des Vorstandes
oder des Aufsichtsrates. Anträge über die
Leitung der Versammlung sowie der in der
Vertreterversammlung gestellten Antrag
auf Einberufung einer außerordentlichen
Vertreterversammlung braucht nicht angekündigt zu werden.
§ 34 - Leitung der Vertreterversammlung
und Beschlussfassung
(1) Die Leitung der Vertreterversammlung
hat der Vorsitzende des Aufsichtrates oder
bei seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. Sind beide verhindert, so
hat ein Mitglied des Vorstandes die Versammlung zu leiten. Der Versammlungsleiter ernennt einen Schriftführer sowie die
Stimmenzähler.
(2) Abstimmungen erfolgen nach Ermessen des Versammlungsleiters durch Handheben oder Aufstehen. Auf Antrag kann
die Vertreterversammlung mit einfacher
Mehrheit beschließen, geheim durch
Stimmzettel abzustimmen.
(3) In der Vertreterversammlung hat jeder
Vertreter eine Stimme, die nicht übertragbar ist. Wer durch die Beschlussfassung
entlastet oder von einer Verbindlichkeit
befreit werden soll, darf insoweit nicht
abstimmen. Das Gleiche gilt bei einer Beschluss-fassung darüber, ob die Genossen-
schaft gegen ihn einen Anspruch geltend
machen soll.
(4) Die Mitglieder des Vorstandes und des
Aufsichtsrates nehmen ohne Stimmrecht
an der Vertreterversammlung teil.
(5) Bei der Feststellung des Stimmverhältnisses werden nur die abgegebenen
Stimmen gezählt; Stimmenthaltungen
und ungültige Stimmen werden nicht berücksichtigt. Bei Stimmengleichheit gilt
ein Antrag – vorbehaltlich der besonderen
Regelung bei Wahlen gemäß Abs. 6 – als
abgelehnt.
(6) Wahlen zum Aufsichtsrat erfolgen aufgrund von Einzelwahlvorschlägen, Listenvorschläge sind unzulässig. Erfolgt die
Wahl mit Stimmzettel, so bezeichnet der
Wahlberechtigte auf seinem Stimmzettel
die Bewerber, die er wählen will. Dabei darf
für jeden Bewerber nur eine Stimme abgegeben werden. Jeder Wahlberechtigte hat
so viele Stimmen, wie Aufsichtsratsmitglieder zu wählen sind. Gewählt sind nach der
Anzahl der abgegebenen Stimmen die Bewerber, die auf mehr der Hälfte der gültig
abgegebenen Stimmenzettel bezeichnet
sind. Erfolgt die Wahl ohne Stimmzettel,
so ist über die zu wählenden Personen einzeln abzustimmen. Erhalten die Bewerber
im 1. Wahlgang nicht mehr als die Hälfte
der abgegebenen Stimmen, so sind im 2.
Wahlgang die Bewerber gewählt, die die
meisten Stimmen erhalten. Bei Stimmengleichheit entscheidet das durch den Versammlungsleiter zu ziehende Los.
Der Gewählte hat unverzüglich zu erklären, ob er die Wahl annimmt.
(7) Über die Beschlüsse der Vertreterversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen. Sie soll den Ort und den Tag der Versammlung, den Namen des Vorsitzenden
sowie Art und Ergebnis der Abstimmung
und die Feststellung des Vorsitzenden über
die Beschlussfassung enthalten. Bei Wahlen sind die Namen der vorgeschlagenen
Personen und die Zahl der auf sie entfallenen Stimmen anzugeben. Eine Aufbewahrung der Stimmzettel ist nicht erforderlich.
Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter und den anwesen Mitgliedern des
Vorstandes zu unterschreiben. Die Belege
über die Einberufung sind als Anlagen beizufügen.
Wird eine Satzungsänderung beschlos-
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sen, die die Erhöhung des Geschäftsanteiles, die Einführung oder Erweiterung der
Pflichtbeteilung mit weiteren Anteilen, die
Einführung oder Erweiterung der Nachschusspflicht, die Verlängerung der Kündigungsfrist über zwei Jahre hinaus, ferner
die Fälle des § 16 Abs. 3 GenG betrifft, so
ist der Niederschrift ein Verzeichnis der erschienen Vertreter mit Vermerk der Stimmenzahl beizufügen. jedem Mitglied ist
die Einsicht in die Niederschrift zu gestatten und auf Verlangen eine Abschrift der
Niederschrift unverzüglich zur Verfügung
zu stellen. Die Niederschrift ist von der Genossenschaft aufzubewahren.
§ 35 - Zuständigkeit der
Vertreterversammlung
(1) Die Vertreterversammlung beschließt
über die im Genossenschaftsgesetz und in
dieser Satzung bezeichneten Angelegenheiten, insbesondere über
a) Änderung der Satzung,
b) Feststellung des Jahresabschlusses
(Bilanz, Gewinn- u. Verlustrechnung, Anhang),
c) die Verwendung des Bilanzgewinnes,
d) die Deckung des Bilanzverlustes,
e) die Verwendung der gesetzlichen Rücklage zum Zwecke der Verlustdeckung,
f ) die Entlastung des Vorstandes und des
Aufsichtsrates,
g) Wahl der Mitglieder des Aufsichtrates
sowie Festsetzung einer Vergütung,
h) Widerruf der Bestellung von Mitgliedern
des Vorstandes und des Aufsichtsrates,
i) fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages von Vorstandsmitgliedern,
j) Ausschluss von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern aus der Genossenschaft, k) die Führung von Prozessen gegen im
Amt befindliche und ausgeschiedene Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wegen ihrer Organstellung,
l) Festsetzung der Beschränkungen bei der
Kreditgewährung gemäß § 49 GenG,
m) die Gewährung von Genussrechten,
n) die Umwandlung der Genossenschaft
durch Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung oder Formwechsel,
o) die Auflösung der Genossenschaft,
p) die Zustimmung zu einer Wahlordnung
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für die Wahl von Vertretern zur Vertreterversammlung.
(2) Die Vertreterversammlung berät über
den Lagebericht des Vorstandes,
b) den Bericht des Aufsichtsrates,
c) den Bericht über die gesetzliche Prüfung
gemäß § 59 GenG;
egebenenfalls beschließt die Vertreterversammlung über den Umfang de Bekanntgabe des Prüfungsberichtes.
(3) Sinkt die Zahl der Mitglieder unter
1501, so üben die Mitglieder ihre Rechte in
Angelegenheiten der Genossenschaft gemeinschaftlich in der Mitgliederversammlung aus. Diese tritt an die Stelle der Vertreterversammlung. Die Vorschriften über
die Vertreterversammlung finden auf die
Mitgliederversammlung entsprechende
Anwendung. Soweit auf die Ausübung von
Rechten die Mitwirkung einer bestimmten Anzahl von Vertretern oder für die Beschlussfassung die Anwesenheit einer bestimmten Zahl von Vertretern vorgesehen
ist, treten an die Stelle der Vertreter die
Mitglieder.
(4) Unter der Voraussetzung Abs. 3 finden
die Vorschriften der §§ 13 Abs. 1 und Abs.
3 Buchst. b und e sowie 30 keine Anwendung.
§ 36 - Mehrheitserfordernisse
(1) Die Beschlusse der Vertreterversammlung werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht
durch Gesetz oder Satzung eine größere
Mehrheit oder weitere Erfordernisse bestimmt sind.
(2) Beschlüsse der Vertreterversammlung
über
a) die Änderung der Satzung,
b) die Umwandlung der Genossenschaft
durch Verschmelzung, Spaltung Vermögensübertragung oder Formwechsel,
c) den Widerruf der Bestellung und die
fristlose Kündigung von Vorstands-mitgliedern sowie die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern,
d) die Auflösung der Genossenschaft,
bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer Mehrheit
von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen.
(3) Beschlüsse über die Auflösung gemäß
Abs. 2 d) können nur gefasst werden, wenn
mindestens die Hälfte aller Vertreter in der
Vertreterversammlung anwesend ist. Trifft
das nicht zu, so ist erneut unter Wahrung
der Einladungsfrist nach höchstens vier
Wochen eine weitere Vertreterversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht
auf die Zahl der anwesenden Vertreter mit
einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen die entsprechenden
Beschlüsse fassen kann. Hierauf ist in der
Einladung ausdrücklich hinzuweisen.
(4) Beschlüsse, durch die eine Verpflichtung der Mitglieder zur Inanspruchnahme
von Einrichtungen oder anderen Leistungen der Genossenschaft oder zur Leistung
von Sachen und Diensten eingeführt oder
erweitert wird, bedürfen einer Mehrheit
von mindestens neun Zehnteln der abgegebenen Stimmen.
(5) Wurde eine Mitgliederversammlung zur
Abschaffung der Vertreterversammlung
einberufen, können Beschlüsse über die
Abschaffung der Vertreterversammlung
nur gefasst werden, wenn mindestens drei
Zehntel aller Mitglieder anwesend oder
vertreten sind.
§ 37 - Auskunftsrecht
(1) Jeden Vertreter ist auf Verlangen in der
Vertreterversammlung vom Vorstand oder
Aufsichtsrat Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit
das zur sachgemäßen Beurteilung von Gegenständen der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen
einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
(2) Die Auskunft darf verweigert werden,
soweit
a) die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Genossenschaft einen nicht
unerheblichen Nachteil zuzufügen,
b) die Erteilung der Auskunft strafbar wäre
oder eine gesetzliche, satzungs-gemäße
oder vertragliche Geheimhaltung verletzt
würde,
c) das Auskunftsverlangen die persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eines Dritten betrifft,
d) es sich um arbeitsvertragliche Vereinbarungen mit Vorstandsmitgliedern oder
Mitarbeitern der Genossenschaft handelt,
e) die Verlesung von Schriftstücken zu einer unzumutbaren Verlängerung der Vertreterversammlung führen würde.
(3) Wird einem Vertreter eine Auskunft
verweigert, so kann er verlangen, dass
die Frage und der Grund, aus dem
die Auskunft verweigert worden ist, in
die Niederschrift aufgenommen wird.
VII. Rechnungslegung
§ 38 - Geschäftjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses
(1) Das Geschäftsjahr läuft vom 1.1. bis
31.12. eines Jahres. Das erste Geschäftsjahr
läuft vom Tage der Eintragung der Genossenschaft in das Genossenschaftsregister
bis zum 31.12. dieses Jahres.
(2) Der Vorstand hat dafür zu sorgen,
dass das Rechnungswesen und die Betriebsorganisation die Erfüllung der
Aufgaben der Genossenschaft gewährleisten. (3) Der Vorstand hat nach Ablauf eines
Geschäftsjahres einen Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
und Anhang) aufzustellen. Der Jahresabschluss muss den gesetzlichen Vorschriften über die Bewertung sowie den gesetzlichen Vorschriften über die Gliederung
der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen. Die vorgeschrieben
Formblätter sind anzuwenden.
(4) Zusammen mit dem Jahresabschluss
hat der Vorstand einen Lagebericht aufzustellen. Der Lagebericht hat den Anforderungen des § 289 HGB zu entsprechen.
(5) Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind mit dem Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns oder zur Deckung
eines Bilanzverlustes unverzüglich nach
ihrer Aufstellung dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorzulegen und sodann mit den Bemerkungen des Aufsichtrates der Vertreterversammlung zuzuleiten.
§ 39 - Vorbereitung der Beschlussfassung
über den Jahresabschluss
(1) Der durch den Aufsichtrat geprüfte
Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und der Lage-
bericht des Vorstandes sowie der Bericht
des Aufsichtsrates sind spätestens eine
Woche vor der Vertreterversammlung in
der Geschäftsstelle der Genossenschaft zur
Einsicht der Mitglieder auszulegen oder ihnen sonst zur Kenntnis zu bringen.
(2) Der Vertreterversammlung ist neben
dem Jahresabschluss auch der Vorschlag
zur Verwendung des Bilanzgewinns oder
zur Deckung eines Verlustes zur Beschlussfassung vorzulegen.
ausgezahlt sondern dem Geschäftsguthaben zugeschrieben. Das gilt auch, wenn
das Geschäftsguthaben zur Deckung eines
Verlustes vermindert worden ist.
§ 42 - Verlustdeckung
Wird ein Bilanzverlust ausgewiesen, so hat
die Vertreterversammlung über die
Verlustdeckung zu beschließen, insbesondere darüber, in welchem Umfang
der Verlust durch Verminderung der Geschäftsguthaben oder Heranziehung der
gesetzlichen Rücklage zu beseitigen ist.
VIII. Rücklagen, Gewinnverteilung
Werden die Geschäftsguthaben zur Verund Verlustdeckung
lustdeckung herangezogen, so wird der
Verlustanteil nicht nach den vorhandenen
Geschäftsguthaben, sondern nach dem
§ 40 - Rücklagen
Verhältnis der satzungsmäßigen Pflicht(1) Es ist eine gesetzliche Rücklage zu bil- zahlungen bei Beginn des Geschäftsjahres,
den. Sie ist ausschließlich zur Deckung ei- für das der
nes aus der Bilanz sich ergebenden Verlus- Jahresabschluss aufgestellt ist, berechnet,
auch wenn diese noch rückständig sind.
tes bestimmt.
(2) Der gesetzlichen Rücklage sind mindestens 30 % des Jahresüberschusses ab- IX. Bekanntmachungen
züglich eines Verlustvortrages zuzuweisen,
bis die gesetzliche Rücklage 50 % des Gesamtbetrages der in der Jahresbilanz § 43 - Bekanntmachungen
ausgewiesenen Verbindlichkeiten erreicht hat. Die gesetzliche Rücklage ist bei der (1) Bekanntmachungen werden unter der
Firma der Genossenschaft veröffentlicht,
Aufstellung der Bilanz zu bilden.
(3) Im Übrigen können bei der Aufstellung sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 zu undes Jahresabschlusses andere Ergebnis- terzeichnen. Bekanntmachungen des Aufrücklagen gebildet werden.
sichtrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei § 41 - Gewinnverwendung
Verhinderungen von seinem Stellvertreter
unterzeichnet.
(1) Der Bilanzgewinn kann unter die Mit- (2) Bekanntmachungen, die durch Gesetz
glieder als Gewinnanteil verteilt werden; er oder Satzung in einem öffentlichen Blatt
kann zur Bildung von anderen Ergeb- zu erfolgen haben, werden in der Leipzinisrücklagen verwandt oder auf neue ger Volkszeitung veröffentlicht. Die offenRechnung vorgetragen werden.
legungspflichtigen Unterlagen der Rech(2) Der Gewinnanteil darf 4 % des Ge- nungslegung werden im elektronischen
schäftsguthabens nicht überschreiten. Bundesanzeiger veröffentlicht.
Sonstige Vermögensvorteile die nicht als
angemessene Gegenleistung für besonde- X. Prüfung der Genossenschaft,
re geldwerte Leistungen anzusehen sind,
Prüfungsverband
dürfen den Mitgliedern nicht zugewendet werden.
(3) Die Verteilung der Gewinnanteile er- § 44 - Prüfung
folgt nach dem Verhältnis der Geschäftsguthaben bei Beginn des Geschäftsjahres, (1) Zwecks Feststellung der wirtschaftlifür das der Jahresabschluss aufgestellt ist. chen Verhältnisses und der Ordnungsmä(4) Solange ein Geschäftsanteil nicht voll ßigkeit der Geschäftsführung sind die Einerreicht ist, wird der Gewinnanteil nicht richtungen, die Vermögenslage sowie die
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Geschäftsführung der Genossenschaft einschließlich der Führung der Mitgliederliste
für jedes Geschäftsjahr zu prüfen.
(2) Im Rahmen der Prüfung nach Abs. 1 ist
der Jahresabschluss unter Einbeziehung
der Buchführung und des Lageberichts zu
prüfen.
(3) Soweit die Genossenschaft Prüfungspflichten aus der Makler- und Bauträgerverordnung treffen, ist auch diese Prüfung
durchzuführen.
(4) Die Genossenschaft ist Mitglied des
Verbandes Sächsischer Wohnungs-genossenschaften e. V. Sie wird von diesem Prüfungsverband geprüft.
(5) Der Vorstand der Genossenschaft ist
verpflichtet, die Prüfung sorgfältig vorzubereiten. Er hat den Prüfern alle Unterlagen und geforderten Aufklärungen zu
geben, die für die Durchführung der Prüfung benötigt werden.
(6) Der Vorstand der Genossenschaft hat
dem Prüfungsverband den durch die Vertreterversammlung
festgestellten
Jahresabschluss und den Lagebericht unverzüglich mit den Bemerkungen des
Aufsichtsrates sowie dessen Bericht einzureichen.
(7) Über das Ergebnis der Prüfung haben
Vorstand und Aufsichtsrat in gemeinsamer Sitzung unverzüglich nach Eingang
des Prüfungsberichtes zu beraten. Der Prüfungsverband ist berechtigt, an der Sitzung teilzunehmen. Die Organe der Genossenschaft sind verpflichtet, den
Beanstandungen und Auflagen des Prüfungsverbandes nachzukommen.
(8) Der Prüfungsverband ist berechtigt, an
den Vertreterversammlungen der Genossenschaft teilzunehmen und dann jederzeit das Wort zu ergreifen. Er ist daher zu
allen Vertreterversammlungen fristgerecht
einzuladen.
XI. Auflösung und Abwicklung
§ 45 - Auflösung
(1) Die Genossenschaft wird aufgelöst
a) durch Beschluss der Vertreterversammlung,
b) durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens,
c) durch Beschluss des Gerichtes, wenn die
Zahl der Mitglieder weniger als drei be-
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trägt,
d) durch die übrigen im Genossenschaftsgesetz genannten Fälle.
(2) Für die Abwicklung sind die Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes maßgebend.
satzung des Verbandes Sächsischer
Wohnungsgenossenschaften e.V.
- eingetragen am 22.2.2008
9.Änderungsbeschluss zur 32. Vertreterversammlung am 3.12.2009 § 31 (4)
- eingetragen am 14.4.2010
Diese Satzung ist durch die Vertreterversammlung vom 5.12.1990 beschlossen
worden.
Sie wurde am 12.3.1991 in das Genossenschaftsregister des Kreisgerichtes LeipzigStadt unter der Nummer GnR 181 eingetragen.
10.Änderungsbeschluss zur 33. Vertreterversammlung am 28.6.2010
§ 21 (3), § 22 (1), § 24 (1)
-eingetragen am 03.09.2010
Anlage zur Satzung
Geschäftsanteile:
1. Änderungs-, Löschungsbeschluss zur 11.
Entsprechend der in Anspruch genommeVertreterversammlung am 3.12.1996
§§ 2 (3), (4), 4 (2), 11 g 19 (1), (2) und 24 (7) nen Leistung muss ein Mitglied gemäß §
17 Abs. 3 im Besitz folgender Geschäftsan- eingetragen am 21.5.1997
teile sein:
2. Beschlussfassung über den Spaltungsplan zur 12. Vertreterversammlung am 9.7.1997 Neugründung der WG „Heiter- 1-Raum-Wohnung 3 Geschäftsanteile
keine zusätzlichen Geschäftsanteile blick“ eG
= 153,39 €
- eingetragen am 29.8.1997
3. Änderungsbeschluss zur 15. Vertreter2-Raum-Wohnung 3 Geschäftsanteile
versammlung am 22.4.1999
+ 5 weitere Geschäftsanteile
§ 17 (2), (5), (7) und Anlage zur Satzung
= 409,04 €
- eingetragen am 23.8.1999
4. Änderungsbeschluss zur 17. Vertreter3- Raum-Wohnung 3 Geschäftsanteile
versammlung am 6.12.2000 § 17 (1)
und größer + 7 weitere Geschäftsanteile - eingetragen am 29.7.2002
= 511,30 €
5. Änderungs-, Löschungsbeschluss zur 19.
Vertreterversammlung am 6.12.2001
§ 30 (1), (2), (7) und Anlage zur Satzung
- eingetragen am 29.7.2002
6. Änderungsbeschluss zur 21. Vertreterversammlung am 4.12.2003
§§ 8 (1), 11 (4), 23 (2), 25 (1), 28 Buchstabe
f)
- eingetragen am 2.6.2004
7. Änderungsbeschluss zur 22. Vertreterversammlung am 7.12.2004
§ 17 (1), (2) und (3), Anlage zur Satzung
- eingetragen am 27.12.2004
8.Änderungsbeschluss zur 28. Vertreterversammlung am 5.12.2007
Neufassung der Satzung gemäß Muster-
Impressum:
Herausgeber:
Wohnungsbau-Genossenschaft Kontakt e.G.
Eilenburger Str. 10 | 04317 Leipzig
Tel.: 0341-26 75 100 | Fax: 0341-26 75 220
Auflage: 2500 Exemplare (2. Auflage | Juni 2013)
Texte zur Genossenschaft: Rainer Löhnert (Vorsitzender d. Vorstandes)
Stadtteilinfotexte: WBG Kontakt e.G.
Kartenmaterial: Mandy Immisch, Stefan Schweitzer
Stand: September 2011
Quellennachweis: Google Maps; Bing Maps; Das Telefonbuch
Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen.
Fotos: Bildagentur: www.panthermedia.net
Stefan Schweitzer, Julia Bergmann
Gestaltung, Satz, Grafiken: Stefan Schweitzer, Mandy Immisch