Was Sie über uns wissen sollten
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Was Sie über uns wissen sollten
Was Sie über uns wissen sollten... 1 Vorwort S. 3 2 Wie werden Sie Genossenschaftsmitglied? S. 4 3 Einzugsgebiete der WBG Kontakt e.G. S. 6 4 Unser Handwerkerbereich S. 48 5 Unsere sozialen Dienstleistungen S. 50 6 Altenfreundliche Wohnungen in der Genossenschaft S. 52 7 Gästewohnungen und mehr S. 54 8 Mit uns verbundene Vereine und Unternehmen S. 56 9 Hausordnung S. 58 Satzung S. 60 10 2 | Seite Die WBG Kontakt e.G. stellt sich vor Eine interessante Stadt – ein schönes Haus – eine moderne Wohnung kann unser Leben angenehmer machen – wirklich schöner wird es nur durch einvernehmliche Nachbarschaften und letztlich durch ein vertrauensvolles Verhältnis zum Vermieter. Wir, die Mitarbeiter des zweitgrößten Wohnungsunternehmens der Stadt Leipzig, verstehen uns als Teil einer Solidargemeinschaft, die sich allen Mitgliedern und Mietern verpflichtet fühlt. Wir wissen, dass wir nicht alle Wünsche und Forderungen jedes Einzelnen erfüllen können, wir wissen jedoch auch, dass sich unsere 218 Mitarbeiter nicht nur um die Instandhaltung, Instandsetzung oder Modernisierung, sondern auch um soziale Probleme intensiv kümmern. Über 100 Handwerker sind für die Instandhaltung unserer Wohnungen als Hausmeister in den einzelnen Wohngebieten oder als Maler, Klempner, Elektriker usw. für die Instandhaltung und Sanierung unserer Wohnungen und Objekte zuständig. Sozialarbeiter sind Ansprechpartner für die unterschiedlichsten Probleme, geben Hilfestellungen, vermitteln andere soziale oder medizinische Dienste und sind auch dafür da, das manchmal aus den Fugen geratene Zusammenleben in einem Haus wieder in normale Bahnen zu bringen. Sie haben Fragen? Unsere kostenlose Info-, Service- und Havarinummer: 0800 - 26 75 000 Seite | 3 Wie werden Sie Genossenschaftsmitglied? Ein formloser schriftlicher Antrag auf Mitgliedschaft ist der erste Schritt. Mit der Anerkennung der Satzung und der Zahlung von 3 Geschäftsanteilen = 153,39 € sind Sie Mitglied und haben gleichzeitig Anspruch auf eine 1-RaumWohnung. 2-Raum-Wohnung 8 Geschäftsanteile = 409,04 € 3-Raum-Wohnung u. größer 10 Geschäftsanteile = 511,30 € Sie erkennen unschwer, dass die Höhe der Geschäftsanteile etwa vergleichbar ist mit der ortsüblichen Kaution, die in Wohnungsunternehmen beim Anmieten einer Wohnung fällig wird. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Geschäftsanteile im Rahmen einer Teilzahlungsvereinbarung zu entrichten, dies bedarf der Zustimmung der 4 | Seite Organe der Genossenschaft. Es besteht in Ausnahmefällen auch die Möglichkeit, nur Mieter in der Genossenschaft zu sein, dann werden 2 Nettokaltmieten als Kaution fällig. Die Mitgliedschaft und somit die Geschäftsanteile können vererbt werden, ebenso besteht die Möglichkeit, dass im Rahmen von gesonderten Vereinbarungen unsere Mitglieder bestimmen können, dass ihre Kinder oder Enkel die Wohnung nach ihrem Ausscheiden weiter nutzen. Genossenschaftliches Wohnen unterscheidet sich sowohl vom privaten Wohneigentum, da das Genossenschaftsmitglied lediglich die Geschäftsanteile vererben oder übertragen darf, nicht aber die Wohnung verkaufen kann. Genossenschaftliches Wohnen unterscheidet sich jedoch auch vom Wohnen zur Miete, weil die Mitglieder in ihrer Gesamtheit Eigentümer der Häuser und des gesamten Vermögens der Genossenschaft sind. Hier finden Sie Kontakt Hauptgeschäftsstelle der WBG Kontakt e.G. | Eilenburgerstr. 10 | 04317 Leipzig Öffnungszeiten: Mo - Do Fr 08.00 - 17.00 Uhr 08.00 - 12.30 Uhr - Direkte Vermietung und Besichtigung - Klärung von Fragen zur Mitgliedschaft und rund um die Wohnung - Abschluss von Nutzungsverträgen und Vereinbarungen zur Modernisierung - Annahme und Auslösung von Reparaturaufträgen - Vermietung von Gästewohnungen - Sozialarbeiter vor Ort Kontakt-Laden Zentrum | Nikolaistr. 33-37 | 04109 Leipzig Öffnungszeiten: Mo - Sa 10.00 - 20.00 Uhr verkaufsoffene So 13.00 - 18.00 Uhr - Wohnungsberatung zu allen Standorten - Vermittlung von Besichtigungsterminen - Klärung von Fragen zur Mitgliedschaft und rund um die Wohnung - Weiterleitung von Reparaturaufträgen - Vermietung von Gästewohnungen Kontakt-Laden Paunsdorf | Goldsternstr. 41 | 04329 Leipzig Öffnungszeiten: Mo , Die, Do Mi Fr 08.00 - 20.00 Uhr 08.00 - 12.00 Uhr 08.00 - 16.00 Uhr - Direkte Vermietung und Besichtigung - Klärung von Fragen zur Mitgliedschaft und rund um die Wohnung - Abschluss von Nutzungsverträgen und Vereinbarungen zur Modernisierung - Annahme und Auslösung von Reparaturaufträgen - Sozialarbeiter vor Ort - Vermietung von Gästewohnungen Kontakt-Laden Grünau | Nelkenweg 33 | 04209 Leipzig Öffnungszeiten: Mo, Die, Do Mi Fr 08.00 - 19.00 Uhr 08.00 - 12.00 Uhr 08.00 - 16.00 Uhr - Direkte Vermietung und Besichtigung - Klärung von Fragen zur Mitgliedschaft und rund um die Wohnung - Abschluss von Nutzungsverträgen und Vereinbarungen zur Modernisierung - Annahme und Auslösung von Reparaturaufträgen - Sozialarbeiter vor Ort Seite | 5 Einzugsgebiete der WBG Kontakt e.G. Kontakt-Laden Paunsdorf Kontakt-Laden Grünau Cornelia Vogt Tel.: 0341-26 75 171 c.vogt@wbg-kontakt.de Angelika Rolle Tel.: 0341-26 75 109 a.rolle@wbg-kontakt.de Ariane Röhreich-Radschunat Tel.: 0341-26 75 126 a.roehreich@wbg-kontakt.de Michaela Fiedler Tel.: 0341-26 75 139 m.fiedler@wbg-kontakt.de 24 Paunsdorf 25 Heiterblick 60 Schönau 61 Grünau-Ost Hauptgeschäftsstelle Hauptgeschäftsstelle Ute Flor Tel.: 0341-26 75 120 u.flor@wbg-kontakt.de 11 Schönefeld-Ost 23 Sellerhausen-Stünz Böhlen Zwenkau Hauptgeschäftsstelle Sophia Seifert Tel.: 0341-26 75 243 s.seifert@wbg-kontakt.de 13 Mockau-Nord 41 Connewitz 43 Lößnig 6 | Seite 53 Großzschocher 42 Marienbrunn 64 Lausen-Grünau 65 Grünau-Nord Sylke Fischer Tel.: 0341-26 75 111 s.fischer@wbg-kontakt.de 05 Zentrum-Nordwest 06 Zentrum-Nord 04 Zentrum-West 03 Zentrum-Süd 40 Südvorstadt 02 Zentrum-Südost 20 Neuschönefeld 22 Anger-Crottendorf 30 Reudnitz-Thonberg 31 Stötteritz 73 Leutzsch 81 Wahren 80 Möckern 90 Gohlis-Süd 92 Gohlis-Nord 41 Connewitz 42 Marienbrunn 33 Meusdorf 81 73 13 92 80 90 11 24 06 65 22 04 60 61 03 40 64 23 20 05 25 02 30 31 42 43 53 41 33 Seite | 7 Paunsdorf Infos zu unseren Objekten: Baujahr: Modernisierung: Etagenanzahl: Keller: Balkon: Aufzug: Küche: Bad: Heizungsart: TV: 1989-1991 beginnend 1998 5, 6 ja vorwiegend vorhanden teilweise vorhanden geschlossen mit Fenster überwiegend Badewanne Fernwärme Kabelanschluss Platanenstr. 12-18 Standorte unserer Wohnungen: Straße / Hausnummer Zimmeranz. Ahornstr. 1, 3, 5, 7, 16, 18, 20 Am Vorwerk 1, 3, 5 Goldsternstr. 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 16, 18, 20, 22, 24, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 57, 59 Gundermannstr. 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15,17, 19 10, 12, 14, 16, 18 Günselstr. 15, 17, 19, 21, 23, 25, 27 Hartriegelstr. Hainbuchenstr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 16, 18, 20, 22, 24, 26, 28, 30, 32, 34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, Haselstr. 1 ,3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 16, 18, 20, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 31 Heiterblickallee 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22, 24, 25, 26, 27, 29, 31, 33, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44,45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 55, 57, 59, 61, 63,65, 67, 69, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 81 1, 3, 5, 7 Hopfenweg Klettenstr. 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 24, 26, 28, 30, 32, 34, 36, 38, 40 Kreuzdornstr. 2, 4, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24 Platanenstr. 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 12, 14, 16, 18, 21, 23, 25, 27, 29, 31, 33, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 46, 48, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62 2, 4, 6, 9, 11, 13, 15 Schlehenweg Südblick 16, 18, 20, 22, 24, 26, 28, 30, 32, 34 Waldkerbelstr. 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17, 19, 21, 23, 25 Waldzieststr. 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 19, 21, 23 Wiesenstr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 15, 17, 19, 21, 23, 25, 27, 29, 31, 33, 35, 37, 39, 41, 43, 45 1, 2, 3, 4 1, 2, 3, 4, 5 1, 2, 3, 4, 5 Heiterblickallee 33-37 1, 2, 3, 4, 5 1, 2, 3 1, 2, 3, 4, 5 1, 2 ,3 1, 2, 3, 4, 5 1, 2, 3, 4, 5 1, 2, 3 1, 2, 3, 4, 5 Goldsternstr. 1-5 1, 2, 3 1, 2, 3, 4 1, 2, 3, 4 1, 2, 3, 4, 5 1, 2, 3 1, 2, 3, 4 Platanenstr. 36-42 8 | Seite Gesamt Wohnungsbestand erbe lstr. Paunsdorf 4262 str. Wal dk 7 1-Raumw. 2-Raumw. 3-Raumw. 4-Raumw. 5-Raumw. 487 1541 1851 344 39 LEGENDE Klet k 78 72 35 25 ee Heit erbli ckall 56 23 Wies en 52 9 50 8 12 36 Plat a nen str. 21 16 26 nwe g 9 15 5 10 19 6 8 8 tr. str. iest s iest Wal dz 10 6 20 Am Vor wer k Wal dz 2 lehe 16 Plat anen 13 str. 16 1 lee icka l Heit erbl lick 41 52 Heit erbl 67 63 25 str. elst 16 Südb Permoserstraße 2 23 blic str. 58 6 2 1 27 Sch trieg 15 lstr. 2 6 43 61 nen str. Gun 1 5 Gun 7 der derm ma nns ann str. tr. 12 Süd 5 Har 18 53 Aho rn 2 tens tr. 34 1 r. 28 16 2 elst 3 r. Has zdor n 9 11 2 9 2 str. nstr . Wal 5 dzie stst r. 18 11 r. rnst dste 18 1 4 Kreu Hase 1 llee 16 Gol r. 1 7 cka 43 15 16 Heit erbli 15 Gün 10 selst r. fenw eg str. Heiterblickallee tr. tens 45 Klet 40 34 str. 31 32 dorn 24 Klett enst Hop 1 5 Wies en 33 hen 20 24 2 0 Kreu z 17 buc 61 Hausmeisterwerkschaft 23 2 36 ster Gold öffentl. Nahverkehr 6 Hain 11 nstr . 52 38 nstr 36 . Kindergärten icka llee ster 27 8 Gästewohnungen/Appartm. der WBG Kontakt 81 r. rnst Gold Wie se 45 Pla ta nstr . 1 G ol dste 30 allee Plat ane nstr . ster 32 Schuleinrichtungen 59 Gold 12 45 Hain buc hen s Apotheken 9 47 46 rblick Heite 69 tr. Einkaufsmöglichkeiten lstr. 25 Wa ld Jugend- und Altenhilfeverein erbe 1 bel Objekte der WBG Kontakt ker HNR Wal dk str. Kontakt-Laden Gun derm ann str. Permoserstraße Seite | 9 Paunsdorf & Heiterblick Innenhof Waldkerbelstr. 2290 3500 905 2165 Innenhof Klettenstr. 2660 Wichtiges im Überblick: 1640 2525 Straßenbahn: Bus: Nightliner: Autobahn: S-Bahn: Entfernung zur Innenstadt: Einkaufsmöglichkeiten: 1460 Ärztehaus / Apotheke: Grundschule: 4420 5940 Mittelschule: Gymnasium: Kindereinrichtungen: 3, 7, 8 72, 73, 90, 175 N7 A 14 / Leipzig-Ost Paunsdorf, Engelsdorf ca. 20 min. verschiedene, Fußweg 5-10 min., Paunsdorf-Center Schlehenweg, Waldkerbelstr., Paunsdorf-Center Brüder-Grimm-Schule, Goldsternstr. 23 Theodor-Körner-Schule, Schlehenweg 32 Mittelschule Paunsdorf, Zum Wäldchen 4 Gustav-Hertz-Gymnasium, Dachsstraße 5 Gundermannstr. 16 / Wiesenstr. 18 / Goldsternstr. 21 / Bisamstr. 18 / Südblick 5 / Waldkerbelstr. 2 3500 2350 2100 4570 1400 1220 4740 3500 3500 2660 905 2225 2290 Innenhof Haselstr. 10 | Seite ungs- Heiterblick 1-Raumw. 2-Raumw. 3-Raumw. 4-Raumw. 5-Raumw. 32 112 153 56 4 u Pa rfe do ns lle rA Innenhof Dachsstr. Bisamstr.. e PA Standorte unserer Wohnungen: U N EN C F R IG O PZ SD LEI Zimmeranz. Am Sommer- 21a und 21b feld 2, 3 Bisamstr. 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16,18 1, 2, 3, 4, 5 R TE Straße / Hausnummer 7 41 1 e aß str 10 ch ße 2 e 2 18 ße tra ss ch Da 6 ß tra s m sa Bi c tfu tra 14 Innenhof Bisamstr.. e Ro ß tra s hs ss Ro tfu s ch 25 9 tfu 27 8 2 Ro He n eli rm e aß r t s Dachsstr. 2, 4, 6 2, 3, 4 Hermelinstr. 15, 17, 19, 21, 23, 1, 2, 3 25, 27 Rotfuchsstr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11, 13, 15, 17, 19, 21, 23, 25, 27, 29, 31, 33, 35, 37, 39, 41 1, 2, 3, 4 Bisamstr.. Seite | 11 Grünau Ost Infos zu unseren Objekten: Baujahr: 1978-1986 Modernisierung: teilweise, beginnend 1993 Etagenanzahl:5, 6 (Grünau-Nord verfügt auch über 3- & 4-Geschosser) Keller:ja Balkon: überwiegend Aufzug: teilweise Küche: mit Fenster Bad: überwiegend Badewanne Heizungsart: Fernwärme o. Pellet-Heizung TV: Kabelanschluss Asternweg Standorte unserer Wohnungen: Straße / Hausnummer Zimmeranzahl Alte Salzstr. 66, 68, 70, 72, 74, 76, 78, 80, 82, 84, 86, 88, 90, 92, 94, 96 1, 2, 3, 4 Asternweg 1, 2, 3, 4 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 47, 49, 51 Grünauer Allee 41, 43, 45, 47 3, 4 Nelkenweg 13, 15, 17, 19, 21, 23, 25, 27, 29, 31 1, 2, 3 Rosenweg 31, 33, 35, 37, 39, 41, 43, 45, 47, 49, 51, 53, 55, 57, 46, 48, 50, 52, 54, 56, 58, 60, 62, 64, 66, 68 1, 2, 3, 4 Rosenweg er tzn Str. Lü LEGENDE Lützner Str. us Kontakt-Laden nweg Nelke a Parkh nweg Nelke HNR 31 46 37 nweg Aster Gästewohnungen/Appartm. der WBG Kontakt 21 öffentl. Nahverkehr auer Grün 88 82 str. alz Alte S 66 80 Kindergärten 41 30 28 Schuleinrichtungen 47 68 2 6 90 9 Apotheken Allee 31 44 47 57 43 62 60 auer weg Rosen 39 45 Allee u na hö Sc er r. St Gesamt Wohnungsbestand Grünau-Ost 12 | Seite 1136 Objekte der WBG Kontakt Einkaufsmöglichkeiten Grün 5 51 4 13 1-Raumw. 2-Raumw. 3-Raumw. 4-Raumw. 58 231 503 344 Hausmeisterwerkstatt Schönau Mittelschule: Gymnasium: Gesamtschule Kindereinrichtung: Gesamt Wohnungsbestand 1-Raumw. 2-Raumw. 3-Raumw. 4-Raumw. 5-Raumw. 728 197 72 316 114 29 Schönau erRing au de 9 Lin Schön ön nd fe r W eg ing or 15 au auer R nn 10 lzi Dö 1490 Zimmeranz. 6, 8, 10, 12, Am Schwalbennest 14, 16, 18, 20, 22, 24, 26, 28, 30, 32, 34, 36, 38, 40, 42 Dölziger Weg 6, 8, 10 1, 2, 3, 4, 5 24 er au n hö Sc Lindennaundorfer Weg 14 1, 2, 3, 4, 5 2, 4, 6, 8, 10, 1, 2, 3, 4, 5 12, 14, 16, 18, 20, 22, 24, 26 9, 11, 13, 15, 1, 2, 3, 4, 5 17, 19, 21 r. er St n Lütz ng Ri Am 4 2 Sc hw alb en 32 ne st eg W 2 Straße / Hausnummer 6 -2 30 26 60 35 00 Standorte unserer Wohnungen: 16 r fe do rs Ku 73 77 eg W 90 0 22 90 or sd r rfe 22 30 Kursdorfer Weg r Ku ng Ri ge r 6 26 r ue na hö W eg 21 Sch 17 r. St 4570 Grundschule: 1600 Ärztehaus / Apotheke: 420 1, 2, 8, 15 61, 62, 65, 66, 129, 161, 162, N2, N3 A 9 Leipzig-West, A 38 Leipzig-Südwest, Grünau, versch. Stationen ca. 20 min. Allee-Center, Pep, versch. Einzeleinrichtungen Allee-Center, Pep, versch. Einzeleinrichtungen 86. Schule – Friedrich Fröbel Schule, Mannheimer Str. 128 c, Joachim-Ringelnatz-Schule, Grünauer Allee 35, Freie Schule e.V., Alte Salzstr. 67 Schule Lernförderung, Miltitzer Allee 1 84. Schule, Stuttgarter Allee 5 94. Mittelschule, Miltitzer Weg 3 Max-Klinger-Schule, Miltitzer Weg 3 Maria-Montessori-Schulzentrum Leipzig, Alte Salzstraße 61 - 65 Städt. Kindergarten, Grünauer Allee 18, Intergrative KiTa, Zingster Str. 2 Knirpsenland am Königsstein, Königssteinstr. 72, KiTa „Raxlifaxli“, Königsteinstr. 70 2350 Straßenbahn: Bus: Nightliner: Autobahn: S-Bahn: Entfernung zur Innenstadt: Einkaufsmöglichkeiten: 4650 Wichtiges im Überblick über Grünau: nweg Nelke 6 rR ue na hö Sc ing Seite | 13 Grünau-Nord Uranusstr. Standorte unserer Wohnungen Straße / Hausnummer Zimmeranzahl Marsweg 1, 3, 5, 7, 9, 11 1, 2, 3, 4, 5 Saturnstraße 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17, 19, 21, 23, 25 1, 2, 3, 4, 5 Uranusstraße 35, 37, 39, 41, 43, 45, 47, 49, 51, 53, 55, 57, 59, 61, 63, 65, 67 1, 2, 3, 5 LEGENDE HNR Saturnstr. Objekte der WBG Kontakt 1 Mars 7 11 1 5 weg Apotheken . rnstr Satu 3 15 25 Einkaufsmöglichkeiten 55 Uran Schuleinrichtungen 53 Hausmeisterwerkstatt Plovd iver . usstr 41 Gästewohnungen/Appartm. der WBG Kontakt r. er St Kiew öffentl. Nahverkehr 67 1 Kindergärten 35 usstr. Uran Str. 39 iver Plovd Str. Grünau-Nord 14 | Seite Gesamt Wohnungsbestand 1-Raumw. 2-Raumw. 3-Raumw. 4-Raumw. 5-Raumw. 479 112 72 230 49 16 Lausen-Grünau Königsteinstr. Standorte unserer Wohnungen Straße / Hausnummer Zimmeranz. An der Kotsche Binzer Str. Königsteinstraße 1, 2, 3, 4, 5 43, 45, 47, 49, 51, 53, 55, 57, 59, 61, 63, 65, 67, 69, 71, 73 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15,17, 19, 21, 23, 25, 27 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17, 19, 21, 23, 25, 27, 29, 31, 33, 35, 37, 39, 41, 43, 45, 47, 49, 51, 53, 55, 57, 59, 61, 63, 65, 67, 69, 71, 73, 75, 77, 79 Pfaffensteinstr. 2, 4, 6 Selliner Straße 21, 23, 25, 27, 29, 31, 33, 35, 37 Zingster Straße 33, 35, 37, 39 1, 2, 3, 4, 5 1, 2, 3, 4, 5 1, 2, 3, 4, 5 1, 2, 3, 4, 5 1, 2, 3 . er Str 21 37 3 LEGENDE r. ter St Zings 3 9 3 Sellin 1 HNR 27 5 Objekte der WBG Kontakt 7 ster Zing r Str. Binze Jugend- und Altenhilfeverein Str. Einkaufsmöglichkeiten Straße am See 73 er An d he Kotsc 43 he Kotsc Kindergärten 55 53 Schuleinrichtungen r An de Apotheken r An de Gästewohnungen/Appartm. der WBG Kontakt Kotsc öffentl. Nahverkehr he Hausmeisterwerkstätten ee . lstr Ku lk wi tze rS ze Rat tr. r. 85 27 65 79 51 43 Lausen-Grünau 1 2 3 15 1 20 Lausener Str. t teins gs Köni str. nstein Pfaffe 6 Ratzels 9 45 4 Gesamt Wohnungsbestand 1-Raumw. 2-Raumw. 3-Raumw. 4-Raumw. 5-Raumw. 1277 315 310 522 111 19 Seite | 15 Schönefeld Infos zu unseren Objekten: Baujahr: 1958 / 1962–64 / 1975-78 Modernisierung: 1995-1998 Etagenanzahl: 5 Keller: ja Balkon: teilweise Aufzug: nein Küche: geschlossen, mit Fenster Bad: m. Badewanne, teilweise Fenster Heizungsart: Fernwärme TV: Kabelanschluss Friedrich-Wolf-Str. Gesamt Wohnungsbestand LEGENDE 1265 1-Raumw. 2-Raumw. 3-Raumw. 4-Raumw. 5-Raumw. 164 309 659 127 6 32 Schönefeld-Ost 26 Kontakt-Laden Jugend- und Altenhilfeverein 31 25 23 17 7 1 Einkaufsmöglichkeiten Braunstraße Objekte der WBG Kontakt Friedrich-Wolf-Straße Gittelstraße Apotheken Schuleinrichtungen Bautzner Str. 50 66 62 Bautzner Str. tra Gästewohnungen/Appartm. der WBG Kontakt 89 91 87 83 ße 85 54 Kindergärten 107 Go rkis 115 er zn ut Ba Julian-Marchlewski-Straße 44 24 aße nstr Schulzeweg 8 Shukowstraße 16 | Seite 24 Shukowstraße llee uera a Aden Schwantesstr. 59 41 Bästleinstraße 34 41 S a rg To 20 42 79 32 6 1 Schwantesstraße e traß 2 rk Go 28 61 Schwantesstr. r. St e aß str s te an w ch r ue 2 36 Bästleinstraße Bästleinstr. s ten ist ra ß e gar traße ner-S -Ling Max ks Vol Bä lei Bäst ße tra ns ei stl r. St Löbauer Str. Hausmeisterwerkstatt 52 öffentl. Nahverkehr 97 Löbauer Str. Schwantesstr. HNR Schulzeweg Shukowstr. Straße / Hausnummer Zimmeranzahl Bautzner Str. 50, 52, 54, 62, 64, 66, Bästleinstr. 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17, 19, 21, 23, 25, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42 Friedrich-Wolf-Str. 1, 3, 5, 7, 17, 19, 21, 23, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32 Julian-Marchlewski-Str. 24, 26, 28, 30, 32,44, 46, 48, 50, 52 Löbauer Str. 83, 85, 87, 89, 91, 93, 95, 97, 107, 109, 111, 113, 115 2, 4, 6 Max-Lingner-Str. Schulzeweg 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22,24 41, 43, 45, 47, 49, 51, 53, 55, 57, 59, Schwantesstr. 61, 63, 65, 67, 69, 71, 73, 75, 77, 79 Shukowstr. 8, 10, 12, 14, 16,18, 20 2, 3, 4 1, 2, 3, 4 1555 3650 Standorte unserer Wohnungen: 3 1, 2, 3, 4 1, 2, 3, 4 1, 2, 3, 4 3450 3 2, 3 1, 3, Straßenbahn: 70, 90 Bus: N6 Nightliner: A 14 / Leipzig- Nordost Autobahn: Leipzig-Ost S-Bahn: 15 min. Entfernung Innenstadt: EKZ Am Sonnenwall, Einkaufsmöglichkeiten: Löbauer Str. EKZ Permoser Eck EKZ Am Sonnenwall / Bästleinstr. 6 Ärztehaus / Apotheke: Astrid-Lindgren-Schule, Volksgartenstr. 16 Grundschule: 21. Schule, Stöckelstr. 45 BIP-Kreativgrundschule, Torgauer Str. 114 20. Schule, Bästleinstr. 14 Mittelschule: BIP-Kreativitätsgymnasium, Torgauer Str. 114 Gymnasium: Schulzeweg 11, Seipelweg 16 b, Poserstr. 55, Bästleinstr. 18 Kindereinrichtungen: WA 3450 Wichtiges im Überblick: 3450 1, 2, 3, 4, 5 2350 3430 3505 2285 Seite | 17 Mockau Infos zu unseren Objekten: Baujahr: Modernisierung: Etagenanzahl: Keller: Balkon: Aufzug: Küche: Bad: Heizungsart: TV: 1977 1993-1997 5 / 16 ja teilweise teilweise meist geschl., überwieg. Fenster überwiegend Badewanne Fernwärme Kabelanschluss Schildberger Weg Standorte unserer Wohnungen: Straße / Hausnummer Friedrichshafner Str. Gogolstr. Komarowstr. (Hochhaus) Komarowstr. Otto-Michael-Str. Schildberger Weg Samuel-Lampel-Str. Simon-Bolivar-Str. (Hochhaus) Simon-Bolivar-Str. Stralsunder Str. Walter-Albrecht-Weg Ziolkowskistr. Zimmeranzahl 169, 171, 173, 175, 177, 179, 181 90, 92, 94, 101 1 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15,17, 19, 21, 23, 25 25, 27, 29, 31, 33, 35, 37, 39, 41, 43, 45, 47, 49, 51, 53 12, 14, 16, 18, 20, 22, 24, 26, 28, 30, 32, 34 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20 90 106, 108, 110, 112 23, 25, 27, 29, 31, 33, 35, 37, 39, 41 117, 117 a, 117 b, 117 c, 117 d, 117 e 12, 14, 16, 18, 20, 22, 24 1, 2, 3, 4 1, 2, 3, 4 1, 2, 3, 4, 6 2, 3 1, 2, 3, 4, 5 1, 2, 3, 4 1, 2, 3, 4 1, 2, 3, 4, 6 2, 3 2, 3, 4 1, 2, 3, 4 1, 2, 3, 4 Wichtiges im Überblick: 58 50 21 00 14 25 Ärztehaus / Apotheke: Grundschule: Gymnasium: Kindereinrichtungen: 1, 9 70, 79, 80, 81, 82, 83 N6 A 14 / Leipzig-Messegelände ca. 15 min. Mockau-Center, verschiedene Einzeleinrichtungen Mockau-Center 66. Schule, Rosenowstr. 56 F.-A.-Brockhaus-Schule, Kieler Str. 72 b Kindertagesstätte Mockauer Spatzen, Samuel-Lampel-Str. 2 23 25 Straßenbahn: Bus: Nightliner: Autobahn: S-Bahn: Entfernung zur Innenstadt: Einkaufsmöglichkeiten: 3555 18 | Seite 2235 1250 1-Raumw. 2-Raumw. 3-Raumw. 4-Raumw. 5-Raumw. 6-Raumw. 192 414 545 92 1 6 Objekte der WBG Kontakt 101 29 12 HNR tr. Gogols Einkaufsmöglichkeiten 94 Apotheken Str. 2 106 11 90 der Stralsun r. wskist Ziolko LEGENDE 24 41 Mockau-Nord 23 27 Gesamt Wohnungsbestand 117b-117 Hausmeisterwerkstätten afener Str . Str. auer Mock 20 pel-Str. Essener r. Tauchaer St Samuel-Lam hael-Str. Friedrich sh 25 Otto-Mic 1 Walter-Albre cht-Weg 169 173 53 g 3 recht-We 90 er S tr. 175 181 117c-117e Walter-A lb öffentl. Nahverkehr r-Str. Gästewohnungen/Appartm. der WBG Kontakt 34 Kiel 12 Koma rowst r. Kindergärten rger Weg 4 Schildbe -Boliva Simon 25 Schuleinrichtungen Str. Essener S tr. 2230 3120 890 2650 2280 2950 3460 5280 3430 4050 1720 4670 Otto-Michael-Str. Seite | 19 Lößnig Standorte unserer Wohnungen: Infos zu unseren Objekten: Baujahr: Modernisierung: Etagenanzahl Keller: Balkon: Aufzug: Küche: Bad: Heizungsart: TV: 3640 3540 Bernhard-Kellermann-Str. Gersterstr. Hans-Otto-Str. Kurt-Tucholsky-Str. Willi-Bredel-Str. 10, 12, 14, 16 38, 40, 42, 44, 46, 48 1, 2, 3, 4 2, 4, 6, 8 1, 3, 5, 7 1, 2, 3, 4 2, 3 1, 2, 3, 4 1, 2, 3, 4 1, 2, 3, 4 3620 3340 1800 2660 2180 5850 2440 1120 Zimmeranzahl Straßen / Hausnummer 1969-1975 1992-1999 5-11 ja bzw. Abstellboxen auf Etage teilweise 11-Geschosser geschl., teilweise ohne Fenster überwiegend Badewanne Fernwärme / Pellet-Heizung Kabelanschluss 3445 905 3450 2225 4165 4420 1545 1370 1640 460 2525 4650 Wichtiges im Überblick: Straßenbahn: Bus: Nightliner: Autobahn: S-Bahn: Entfernung zur Innenstadt: Einkaufsmöglichkeiten: Ärztehaus / Apotheke: Grundschule: Mittelschule: Gymnasium: Kindereinrichtungen: 20 | Seite 10, 16 79 N9 A 14 / Leipzig-Mitte Marienbrunn (MBR 2, MBR 70) 25-30 min. Moritzhof, Hans-Marchwitza-Str. Bornaische Str. 109 8. Schule, Winklerstr. 3-5 9. Schule, Gersterstr. 74 8. Schule, Winklerstr. 3-5 Lene-Vogt- Schule, Willi-Bredel-Str. 11 Wilhelm-Ostwald-Schule, Willi-Bredel-Str. 15 Kurt-Tucholsky-Str. 10 Spatzennest am Silbersee, Hans-Marchwitza-Str. 10 Kindertagesstätte Max & Moritz, Gersterstr. 9/9 Hans-Otto-Str. Hans-Otto-Str. 10 1 16 7 8 K ar l-Ju ngb luth -Str . 2 tr. ellermann-S Willi-Bredel-Str. Kurt-Tucholsky-Str. Bernhard-K 4 Str. Hans-Otto-Str. 1 r Probstheidae tr. ische S Borna LEGENDE HNR Objekte der WBG Kontakt Einkaufsmöglichkeiten Siegfriedstr. Apotheken r. Siegfriedst Schuleinrichtungen Kindergärten rstr. Gästewohnungen/Appartm. der WBG Kontakt öffentl. Nahverkehr ers rst Ge 38 48 Gerste Hausmeisterwerkstätten tr. rna Bo Gesamt Wohnungsbestand he isc Lößnig 762 1-Raumw. 85 2-Raumw. 3-Raumw. 4-Raumw. 94 368 215 . Str Gersterstr. Willi-Bredel-Str. Seite | 21 1 Sellerhausen-Stünz 3450 1330 1980 3450 3450 Infos zu unseren Objekten: 13 00 47 40 1956-1964 1992-1998 4 ja teilweise nein mit Fenster Badewanne und Fenster Fernwärme / Gas-Heizung Kabelanschluss 33 40 Baujahr: Modernisierung: Etagenanzahl: Keller: Balkon: Aufzug: Küche: Bad: Heizungsart: TV: Permoser Str. r. St er u 13 17 Permoser Str. 9 5 7 11 a rg To Walter-Barth-Str. Louis-Fürnberg-Str. 34 50 42 56 50 s-Str. 48 r-Heus 40 Leonhard-Frank-Str. Theod o 1 Leonhard-Frank-Str. Portitzer Str. 42 7 r. -St nk Leonhard-Frank-Str. 5c a Leonhard- Fr 5a Riesaer Str. . er Str LEGENDE Riesa HNR Objekte der WBG Kontakt Einkaufsmöglichkeiten Wurzner Str. Wurzn er Apotheken Str. Schuleinrichtungen Geithainer Str. Cu n Kindergärten ne rs rS tr. 23 h 18 26 r. Geit er Str. 30 22 | Seite . r Str aine Plauß ig 10 19 ausst 10 öffentl. Nahverkehr rfe Emm 8 do Hausmeisterwerkstatt Gesamt Wohnungsbestand Sellerhausen-Stünz 416 1-Raumw. 1 2-Raumw. 3-Raumw. 4-Raumw. 143 201 71 Leonhard-Frank-Str. Standorte unserer Wohnungen: 3470 4750 3 3, 4 3, 4 4 1, 2, 3, 4 2 3 3 2 1300 10, 12, 14, 16, 18 8, 10, 19, 21, 23 34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 48, 50, 52, 54, 56 1, 3, 5, 7 5, 5 a, 5 b, 5 c 12, 14 26, 28, 30 42, 44, 46, 48, 50 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17 3320 4740 Louis-Fürnberg-Str. Riesaer Str. Permoser Str. Plaußiger Str. Portitzer Str. Walter-Barth-Str. 3430 Zimmeranzahl Straße / Hausnummer Cunnersdorfer Str. Emmausstr. Leonhard-Frank-Str. Leonhard-Frank-Str. Wichtiges im Überblick: Straßenbahn: Bus: Nightliner: Autobahn: S-Bahn: Entfernung zur Innenstadt: Einkaufsmöglichkeiten: Ärzte: Apotheke: Grundschule: Mittelschule: Gymnasium: Kindereinrichtungen: 3, 7, 8 90 N6 A 14 / Leipzig-Nordost Sellerhausen S.-Bhf. 15 min. Rewe, 10 Automin. bis PaunsdorfCenter Sellerhäuser Str. 7, Wurzner Str. 174 Wurzner Str. 15, Eisenbahnstr. 50 Schule am Rabet 20. Schule, Bästleinstr. 14 Humboldt-Schule, Möbiusstr. 8 Integrationskindergarten Sonnenstrahl, Louis-Fürnberg-Str.19 Kindergarten Mäusekiste, LouisFürnberg-Str. 21 1980 1320 3430 2250 Louis-Fürnberg-Str. Seite | 23 traße Ludwig-Erhard-S Hauptgeschäftsstelle aße Lilienstr 35 HNR Objekte der WBG Kontakt 43 Einkaufsmöglichkeiten 1 29 37 Dresdner Str. 2 ße Dre Schuleinrichtungen Crusiuss tra sdn er S tr. öffentl. Nahverkehr 16 16 Gericht sweg Apotheken 40 34 36 Göschen straße 30 W ur zn LEGENDE 7 Senefelderstraße er Reudnitz-Thonberg / Anger-Crottendorf Breite Str. Täubchen weg Rieb ecks traß e Täubchenweg Eilenburg er Str. Gesamt Wohnungsbestand 10 Harnackstr. Reudnitz-Thonberg 1-Raumw. 314 0 2-Raumw. 3-Raumw. 4-Raumw. 5-Raumw. 83 230 0 1 Infos zu unseren Objekten: Standorte unserer Wohnungen: Baujahr: Modernisierung: Etagenanzahl: Keller: Balkon: Aufzug: Küche: Bad: Heizungsart: TV: Straße / Hausnummer Zimmeranzahl Crusiusstr. Dresdner Str. 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41 ,43 16 8 1, 3, 5, 7 9, 11, 13 3 3 55, 57, 59, 61, 63, 65, 67, 69, 71, 73 2, 3 24 | Seite 1959-1960 / 1971 / 1983 / 1995 1992-1995, 2012 5 ja überwiegend Harnackstr. 8, Witzgallstr. geschlossen, meist Fenster überwiegend Badewanne Fernwärme Kabelanschluss Göschenstr. Harnackstr. Senefelderstr. Witzgallstr. Krönerstr. 2, 3 2, 3 2 1, 2 Kröbelstr. Oswaldstr. 9 13 Witzgallstr. 55 KW röit nezga rst llst r. r. te r Dresdner Str. itz er Rieb St öt ecks tr. 73 St r. Gesamt Wohnungsbestand Anger-Crottendorf 2-Raumw. ecks Rieb 3-Raumw. Stö 50 tte tr. 100 50 ritz er S tr. Zwein au ndorf er Str . Krönerstr. Wichtiges im Überblick: Straßenbahn: Bus: Nightliner: Autobahn: Entfernung zur Innenstadt: Einkaufsmöglichkeiten: Ärztehaus / Apotheke: Riebeckstr. 9-11, Dresdner Str. Grundschule: 77. Schule, Riebeckstr. 50 W.-Busch-Schule, Heinrichstr. 43-45 Mittelschule: 125. Schule, Heinrichstr. 43-45 Gymnasium: Humboldt-Schule, Kurt-Günther-Str. 5 Kindereinrichtungen: Täubchenweg 30 4, 7, 15 60, 70, 72, 73 N7, N8 A 14 / Leipzig-Nordost 5-10 min. Rewe, Ludwig-Erhard-Str. 3309 2340 2750 3200 1600 3375 3375 3960 1450 Seite | 25 Südvorstadt Infos zu unseren Objekten: Wichtiges im Überblick: 1957-1961 1995-1998 4 ja teilweise nein geschlossen, mit Fenster teilweise m. Gasherdanschluss mit Badewanne und Fenster Fernwärme / Gas-Therme Kabelanschluss Baujahr: Modernisierung: Etagenanzahl: Keller: Balkon: Aufzug: Küche: Bad: Heizungsart: TV: Straßenbahn: Bus: Nightliner: Autobahn: S-Bahn: Entfernung zur Innenstadt: Einkaufsmöglichkeiten: Ärztehaus / Apotheke: Grundschule: Mittelschule: 10, 11 60, 70, 89 N9 A 14 / Leipzig-Mitte S-Bhf. Connewitz 5 min. verschiedene, entlang der K.-Liebknecht-Str. verschiedene, entlang der K.-Liebknecht-Str. 3. Schule, Bernhard-Göring-Str. 107 Petrischule, Paul-Gruner-Str. 50 Ev. Schulzentrum, Schletterstr. 7 Immanuell-Kant-Schule, Scharnhorststr. 15 R.-Lehmann-Str. 30 / Schenkendorfstr. 30 Gymnasium: Kindereinrichtungen: 13 9 3 Kantstr. Arthur-Hoffmann-Str. Karl-Liebknecht-Str. 1 Wu n dt Brandvorw 14 erkstr. str . 10 Sch leg 1 8 10 els tr. Mahlmannstr. 55 Alfred-Kästner-Str. 55c Alfred-Kästner-Str. 56-58 Kurt-Eisner-Str 47 41 49 57 Mahlmannstr. Kurt-Eisner-Str LEGENDE Objekte der WBG Kontakt Einkaufsmöglichkeiten Karl-Liebknecht-Str. Apotheken Hardenbergstr. Schuleinrichtungen öffentl. Nahverkehr 40 Hardenbergstr. Hardenbergstr. Kantstr. Kantstr. 40 42 Gesamt Wohnungsbestand Zentrum-Süd & Südvorstadt 26 | Seite 526 61-59 Brandvorwerkstr. Kindergärten 49 Hardenbergstr. Arthur-Hoffmann-Str. HNR Richard-Lehmann-Str. 1-Raumw. 38 63 2-Raumw. 3-Raumw. 4-Raumw. 5-Raumw. 6-Raumw. 63 311 113 0 1 71 Kurt-Eisner-Str. 1510 4720 6280 3450 1240 1360 4740 1670 2520 2210 1630 3500 1330 1940 2360 1680 3470 3950 3470 3080 4470 1220 Kurt-Eisner-Str. Standorte unserer Wohnungen: Zimmeranzahl Straße / Hausnummer Mahlmannstr. Richard-Lehmann-Str. Schlegelstr. 55, 55 a, 55 b, 55 c, 56, 58 1, 3, 10, 12, 14 40, 49 40, 42 41,47, 49, 51, 53, 55, 57 8, 10 59, 61, 63, 65, 67, 69, 71 1 4480 Alfred-Kästner-Str. Brandvorwerkstr. Hardenbergstr. Kantstr. Kurt-Eisner-Str. 3 3, 4 2, 3, 4 3, 4 2, 3, 4 1, 2, 3, 4 2, 3, 4 3 3250 Seite | 27 Stötteritz Obere Eichstädtstr. Pösnaer Str. Infos zu unseren Objekten: Standorte unserer Wohnungen: Baujahr: Modernisierung: Etagenanzahl: Keller: Balkon: Aufzug: Küche: Bad: Heizungsart: TV: Straße / Hausnummern 1957-1963 1995-1996 3-4 ja teilweise nein mit Fenster Badewanne u. Fenster Fernwärme / Gas-Heizung Kabelanschluss Gletschersteinstr. Kommandant-Prendel-Allee Lausicker Str. Obere Eichstädtstr. Pösnaer Str. Thiemstr. Vaclav-Neumann-Str. Zimmeranzahl 2, 4, 6, 8, 10, 10 a, 11, 12, 12 a, 13, 15, 17 76, 78, 80, 82 30 27, 29, 31, 33 10, 12, 14, 16 14, 16, 18,20, 22 51, 53, 55, 57, 59, 61, 63, 65 3 4 2 1, 2, 3, 4 3 3, 4 3, 4 3360 4200 3400 1240 4670 2170 2930 1950 4770 1730 1300 3460 3150 3980 28 | Seite 6000 1300 r. z-S t ldi t Lud olf -Co LEGENDE HNR Objekte der WBG Kontakt Einkaufsmöglichkeiten s Pö Apotheken r. St m eu 10 Schuleinrichtungen r. St dtstr. Eichstä n an Obere Str. er na icker N vcla Va Laus 16 tz Str . 8 2 -Co a ldi 12 51 sc et 11 N vcla Va 17 e lle l-A e d n re -P t an 76 14 r. 65 57 r. St ie Th r he er 30 ick 10 us Lud o lf La 59 tr. nS an m eu fer S tr. 22 nho Hausmeisterwerkstatt tr. ns i ste Gl st m Nau Kindergärten d 82 an m m Ko Gesamt Wohnungsbestand 1-Raumw. 2-Raumw. 3-Raumw. 4-Raumw. 291 7 14 187 83 Stötteritz Wichtiges im Überblick: Straßenbahn: Bus: Nightliner: Autobahn: S-Bahn: Entfernung zur Innenstadt: 2, 4 60, 70, 74, 79 N8 A 14 / Kleinpösna Stötteritz ca. 20 min. Einkaufsmöglichkeiten: Ärztehaus / Apotheke: Grundschule: Mittelschule: Gymnasium: Kindereinrichtungen: Thiemstr. Papiermühlenstr., F.-Jost-Str. Holzhäuser Str. 112, Hoferstr. 6 Franz-Mehring-Schule, Gletschersteinstr. 9 125. Schule, Heinrichstr. 43 / 45 Geschwister-Scholl-Schule, Am Angerteich 2 Neue Nikolaischule, Schönbachstr. 17 Holzhäuser Str. 15, Naunhofer Str. 31,Oststr. 183 Gletschersteinstr. Seite | 29 Chris 11 17 toph - Probs t-Str. Möckern / Wahren . str t og v le S l-St rke Einkaufsmöglichkeiten 22 -Fe 30 Blü che Apotheken Ge org Schuleinrichtungen kst 47 r. stia n 34a Yor c 8 Objekte der WBG Kontakt Ch ri HNR Baujahr: Modernisierung: Etagenanzahl: Keller: Balkon: Aufzug: Küche: Bad: Heizungsart: TV: r. 61 LEGENDE Infos zu unseren Objekten: r. 12c -Sc Kindergärten rst hu 10 Blüchers ma tr. nn öffentl. Nahverkehr 1973-1975 1995-1996 4, 5 ja teilweise nein geschlossen, mit Fenster Badewanne und Fenster Fernwärme Kabelanschluss -St r. Hausmeisterwerkstatt Möckern/Wahren Gesamt Wohnungsbestand 1-Raumw. 2-Raumw. 3-Raumw. 4-Raumw. 312 29 127 127 29 Standorte unserer Wohnungen: Zimmeranzahl Straße / Hausnummer Blücherstr. Christian-Ferkel-Str. Christoph-Probst-Str. Yorckstr. 10, 10 a, 10 b, 10 c, 12, 12 a, 12 b, 12 c, 30, 32, 34, 34 a 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22 11, 13, 15, 17 47, 49, 51, 53, 55, 57, 59, 61 Blücherstr. 30 | Seite 1, 2, 3, 4 2, 3 2, 3 1, 2, 3, 4 Yorckstr. Yorckstr. 3400 3810 4490 1300 3010 3060 4500 1360 Blücherstr. Christoph-Probst-Str. 1670 2050 2150 3820 3380 Mittelschule: Gymnasium: Kindereinrichtungen: 4660 1300 10, 11 80, 90 N4 A 14 / Leipzig-Nord Möckern, Slevogtstr. 15 - 20 min. EKZ-Extra-Markt, Knopstr. 17 Georg-Schumann-Str. 257 + 290 39. Schule, Gustav-Kühn-Str. 1 Willhem-Hauff-Schule, Diderotstr. 37 68. Schule, Breitenfelderstr. 19 Werner-Heisenberg-Schule, Renftstr. 3 Hans-Beimler-Str. 3, Diderotstr. 13 Friedrich-Bosse-Str. 19 3420 Wichtiges im Überblick: Straßenbahn: Bus: Nightliner: Autobahn: S-Bahn: Entfernung zur Innenstadt: Einkaufsmöglichkeiten: Ärztehaus / Apotheke: Grundschule: 3390 1300 1980 Seite | 31 Gohlis Prellerstr. Georg-Schumann-Str. Infos zu unseren Objekten: Eisenach er Str. Baujahr: 1963-1996 Modernisierung: 1996-1998 4-5 Etagenanzahl: ja Keller: Balkon: überwiegend Aufzug: nein geschlossen, mit Fenster Küche: überwiegend Badewanne Bad: Fernwärme Heizungsart: Kabelanschluss TV: Eisenac cke rns che Str. He rlo 5 Breiten Mö 1 ßso hn str . felder Str. her Str. Standorte unserer Wohnungen: Straße / Hausnummer 2190 Zimmeranzahl 1, 2, 3, 4 2, 3 3 3 Gohlis-Nord Strelitzer Str. Virchowstr. 11, 13, 15, 17 85, 87, 89, 91 3, 4 3 1300 20, 22, 24, 26 1, 3, 5, 5 a 66, 68, 70, 72 11, 13, 15, 17 2190 3000 4470 Gohlis-Süd Fritz-Seger-Str. Herloßsohnstr. Prellerstr. Georg-Schumann-Str. 3770 3170 4450 1180 Schiebetür Fritz-Seger-Str. 32 | Seite 1970 1620 3910 3350 Gesamt Wohnungsbestand 1-Raumw. 2-Raumw. 3-Raumw. 4-Raumw. 216 6 31 145 34 rte tr. rS um r. . -Str ann rst LEGENDE n re Eh Grundschule: Mittelschule: Gymnasium: Kindereinrichtungen: Herloßsohnstr. Max-Liebermann-Straße Hannoversche Str. LEGENDE HNR 91 Objekte der WBG Kontakt Objekte der WBG Kontakt öffentl. Nahverkehr Virchowstr. Strelitze r Str. HNR . str in ste 4, 10, 11, 12 80, 85, 90 N5 A 14 / Leipzig-Mitte, Bundesstr. 6 Gohlis, Coppiplatz ca. 10 min. Gohlis-Arkaden, Gohlis-Center Krankenhaus St. Georg, Delitzscher Str. 137 Geschw.-Scholl-Schule, Elsbethstr. 1 75. Schule, J.-Schmidtchen-Weg 8 Karl-Liebknecht-Schule, Heinrich-Mann-Str. 1 35. Schule, Virchowstr. 4 68. Schule, Breitenfelder Str. 19 Friedrich-List-Schule, Erfurter Str. 9 Coppistr. 8 und 19 / Kleiststr. 12, Poetenweg 22 85 le el Pr Straßenbahn: Bus: Nightliner: Autobahn: S-Bahn: Entfernung zur Innenstadt: Einkaufsmöglichkeiten: Ärztehaus / Apotheke: Virchow straße e eg Wichtiges im Überblick: ch rg-S Geo fu Er Fr -S itz tr. r-S 17 Kleiststr. Virchow straße Gohlis 11 tr. hes tzsc Nie Strelitzer Str. Seite | 33 Großzschocher r. Dieskaust ks tr. Kloßstr. str . Bis ma rck Bis ma rc Kloßstr. Kloßstr. str. Kloßstr. Dieskau Kloßstr. Eichelbaumstr. ma rck str . str. Bismarck Bis LEGENDE Dieskaustr. HNR . aumstr Eichelb kstr. r. Barbussest Bismarc Kloßstr. Objekte der WBG Kontakt Einkaufsmöglichkeiten Apotheken Bismarc kstr. Schuleinrichtungen Kindergärten öffentl. Nahverkehr Großzschocher Gesamt Wohnungsbestand 1-Raumw. 2-Raumw. 3-Raumw. 4-Raumw. 200 9 91 91 9 4570 3400 Kloßstr. 34 | Seite Infos zu unseren Objekten: Bismarckstr. Baujahr: 1965-1967 Modernisierung: 1993-1995 Etagenanzahl: 5 Keller: ja Balkon: teilweise Aufzug: nein Küche: geschlossen, mit Fenster Bad: überwiegend Badewanne Heizungsart: Fernwärme TV:Kabelanschluss Standorte unserer Wohnungen: Barbussestr. 1980 Straße / Hausnummer Barbussestr. Bismarckstr. Eichelbaumstr. Kloßstr. 1270 Zimmeranzahl 33, 35, 37, 39 17, 19, 21, 23 2, 4, 6, 8 1, 3, 5, 7, 17, 19, 21, 23 1, 2, 3, 4 2, 3 2, 3 2, 3 3500 Wichtiges im Überblick: 1210 Straßenbahn: Bus: Nightliner: Autobahn: S-Bahn: Entfernung zur Innenstadt: Einkaufsmöglichkeiten: Ärztehaus / Apotheke: 4640 Grundschule: Mittelschule: Gymnasium: Kindereinrichtungen: 3 61, 65 N1 A 38, Kleinzschocher 20 min. 5-10 min. entfernt, Bsp. Südwest-Zentrum Dieskaustr. 220, Gerhard-Ellrodt-Str. 19 120. Schule, Martin-Herrmann-Str. 1 56. Schule, Dieskaustr. 213 Johannes-Kepler-Schule, Diskaustr. 72 Schule der Rahm Dittrich Group, Kochstr. 24 a Gerhardt-Ellrodt-Str. 17 a Arthur-Nagel-Str. 1 a / b 3360 Seite | 35 Zentrum 4730 4730 Infos zu unseren Objekten: 3450 1070 1675 Sc hie be tür 1865 Zentrum 3450 Durc hre ic he 2320 1715 1960-1963 / 1971-1973 1993-1998 5, 6, 11, 16 ja oder Abstellboxen auf Etage teilweise 11- und 16-Geschosser geschlossen, teilw. ohne Fenster überwiegend Badewanne Fernwärme / Gas-Heizung Kabelanschluss 3450 Baujahr: Modernisierung: Etagenanzahl: Keller: Balkon: Aufzug: Küche: Bad: Heizungsart: TV: 1970 4950 Gesamt Wohnungsbestand 1-Raumw. 2-Raumw. 3-Raumw. 4-Raumw. 5-Raumw. 6-Raumw. 183 28 42 99 12 0 2 Nordstr. LEGENDE ttr Di g Str . tz- r. wi 15 sst oll siu e-K ma Kä th Th o Th o ma Str. ndo rfer Pfaff e 38 Nordstr. Eutritzscher Str. tr. Erich-Weinert-S tr. Erich-Weinert-S LEGENDE 32 Einkaufsmöglichkeiten HNR Objekte der WBG Kontakt öffentl. Nahverkehr r. Uferst 36 | Seite Thomasiusstr. rin Objekte der WBG Kontakt ich HNR dstr. he Gottsc siu sst r. Standorte unserer Wohnungen: d ße 1 es 8. Ok 3 s er 32, 34, 36, 38 ra St Zentrum-Nord Nordstr. b to Ok 8. s1 de 3, 4 ße 15 ra St Zentrum-West Thomasiusstr. r. Zimmeranzahl Arthur-H offmannSt Straße / Hausnummer rs be to Paul-G runer- n-Str. offman ArthurH e ob kt 10 17 rs 17, 19, 21, 23, 25, 27 1, 2, 3, 4 9, 11, 13 3, 4 9, 11, 13 1, 2, 3, 4 22 O 8. s1 Zentrum-Süd Arthur-Hoffmann-Str. Mahlmannstr. Mozartstr. 1, 2, 3, 4, 6 de 10 Str. ße ra St Zentrum-Südost Str. des 18. Oktober Wichtiges im Überblick: Mittelschule: Gymnasium: Kindereinrichtungen: Straße des 18. Oktobers Harkortstr. Beethove nstr. rtstr. Moza estr. and-R hode -Str. Mozartstr. Grass 13 Ferdin rtstr. Moza ht-Str. Ärztehaus / Apotheke: Grundschule: 1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 60, 72, 73, 89, 100 N1, N2, N3, N4, N5, N6, N7, N8, N9 A 14 / Leipzig-Mitte Hauptbahnhof verschiedene im Hauptbahnhof und Innenstadt Uniklinik, Liebigstr. Pablo-Neruda-Schule, Str. des 18. Oktober 8 b Lessingschule, Lessingstr. 27 43. Schule, Max-Planck-Str. 1 / 3 76. Schule, Manetstr. 8 Leibnitzschule, Nordplatz 13 Anton-Phillip-Reclam-Schule, Tarostr. 4 Hohe Str. 19, Marschnerstr. 21, Nordstr. 43 Reichelstr. 5, Sternwartenstr. 30, Tarostr. 7 Karl-Liebknec Straßenbahn: Bus: Nightliner: Autobahn: S-Bahn: Einkaufsmöglichkeiten: Seite | 37 Marienbrunn Infos zu unseren Objekten: Baujahr: Modernisierung: Etagenanzahl: Keller: Balkon: Aufzug: Küche: Bad: Heizungsart: TV: 1936 - 1968 1996-1998 2-5 ja teilweise nein geschlossen, mit Fenster überwiegend Badewanne Fernwärme / Gas-Heizung Kabelanschluss Triftweg Am Bogen Sandmännchenweg Wichtiges im Überblick: Straßenbahn: Bus: Nightliner: Autobahn: S-Bahn: Entfernung zur Innenstadt: Spielplatz am Sandmännchenweg 38 | Seite 10, 16 79 N9 A 14 / Leipzig-Mitte Marienbrunn, Leipzig-Borna (RB 130, MRB 2) 20 min. Einkaufsmöglichkeiten: Moritzhof, Lidl - Arno-Nizsche-Str. Ärztehaus / Apotheke: Moritzhof, Hans-Marchwitza-Str. Grundschule: Zwickauer Str. 99a, Heinzelmannweg 9 Marienbrunner Grundschule, An der Märchenwiese 49 Mittelschule: 119. Schule, An der Märchenwiese 49 W.-Ostwald-Schule, Willi-Bredel-Str. 13 / 15 Gymnasium: Kindereinrichtungen: Lerchenrain 14-16 hle ü ksm 17 10 8 Dohnaw eg 13 17 17 Turmweg 6 Trift weg 1 25 4 5 chenweg 28 9 Turmweg 23 7 . Pl 4 lick malsb Am Bogen Denk 22 n- 3 d- H age 4 2 n ra Liebfrauenstr. 5 19 3 1 3 Sandmänn ck alsbli m Denk 16 ch itzs Ko Arn 10 2 tr. e-S o-N 15 An a Tab r e d 15 54 LEGENDE 23 HNR Objekte der WBG Kontakt Trift weg Einkaufsmöglichkeiten öffentl. Nahverkehr 25 35 Gesamt Wohnungsbestand 1-Raumw. 2-Raumw. 3-Raumw. 4-Raumw. 215 2 43 151 19 Marienbrunn Standorte unserer Wohnungen: Zimmeranzahl Straße / Hausnummer Am Bogen An der Tabaksmühle Denkmalsblick Dohnaweg Konrad-Hagen-Platz Liebfrauenstraße Sandmännchenweg Trifftweg Turmweg 15, 16, 17, 19, 22, 23, 25, 28, 54 2, 4, 6, 8, 10 3, 5, 8, 10 17 1, 2, 3, 4 3, 4 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17, 19, 21, 23, 25, 27, 29, 31, 33, 35 4, 6, 7, 9 2, 3, 4 3, 4 3, 4 2 3, 4 3, 4 2, 3 1, 2 ,3 3 Dohnaweg Seite | 39 Connewitz Infos zu unseren Objekten: 0653 8000 0653 2320 7250 2400 1959 / 1961 / 1999 1995-1998 4-5 ja teilweise nein mit Fenster mit Fenster und Badewanne Fernwärme Kabelanschluss o. SAT-Anlage 2350 Baujahr: Modernisierung: Etagenanzahl: Keller: Balkon: Aufzug: Küche: Bad: Heizungsart: TV: 4320 1750 2000 3000 Wichtiges im Überblick: Straßenbahn:9, 10, 11 Bus: 70 Nightliner: N9 Autobahn: A 38 / Leipzig-Süd Entfernung zur Innenstadt: 15 min. Einkaufsmöglichkeiten: verschiedene, Fußweg 3-7 min. Luisen-Apotheke, Bornaische Str. 41 / Bach-Apotheke, Karl-Liebknecht-Str. 141 a Ärztehaus / Apotheke: Arztpraxis, Wolfgang-Heinze Str. 13 Grundschule:54. Schule, Zwenkauer Str. 35 Mittelschule:Herderschule, Arno-Nitzsche-Str. 7 / 54. Schule, Zwenkauer Str. 35 Thomas-Mommsen-Gym., Bornaische Str. 104 Gymnasium: Heilemannstr. 19, Kindertagesstätte Connewitz-Paul-Gerhardt-Kirch., Meusdorfer Str. 47 Kindereinrichtungen: Innenhof Pfeffingerstr. 40 | Seite Standorte unserer Wohnungen: Straße / Hausnummer Zimmeranzahl Straße / Hausnummer Zimmeranzahl Biedermannstr. 33 2 Pfeffinger Str. 1, 2, 3 Mathildenstr. 3 Windscheidstr. 4, 6, 8, 10, 12,14, 16 7, 9, 11 5, 7, 9 3, 4 Gesamt Wohnungsbestand 1-Raumw. 2-Raumw. 3-Raumw. 4-Raumw. 92 1 15 70 6 Connewitz ann-Str. Richard-Lehm 4 LEGENDE st Windscheid HNR Objekte der WBG Kontakt Einkaufsmöglichkeiten 16 Karl-Liebknecht-Str. r. Apotheken Kindergärten öffentl. Nahverkehr r. Windscheidst Bo rn ais ch eS tr. Bo rna 7 B isc he Str . tr. ns an 11 rm 33 ede i nstr. Mathilde 9 feffi P 5 str. er g n Seite | 41 Meusdorf 3540 Infos zu unseren Objekten: 3380 2580 2220 1300 1970 1973 1996-1998 5 ja ja nein geschlossen, mit Fenster Badewanne und Fenster Fernwärme Kabelanschluss 3370 Baujahr: Modernisierung: Etagenanzahl: Keller: Balkon: Aufzug: Küche: Bad: Heizungsart: TV: 5940 2880 1180 4740 1150 Standorte unserer Wohnungen: Straße / Hausnummer Barclayweg 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17 Zimmeranzahl: 2, 3 Barclayweg Wichtiges im Überblick: Kindereinrichtungen: Meusdorf 42 | Seite 11 we g Ha fis 9 1 17 LEGENDE itzer Str. Gymnasium: g Barclaywe Chemn Mittelschule: Höltystr. eg Barclayw Ärztehaus / Apotheke: Grundschule: 2, 15 76 N8 A 38 / Leipzig-Südost Probstheida (S 38) ca. 25 min verschiedene, u.a. Einkaufszentrum Wachau Parkkrankenhaus Heinrich-Mann-Schule, Schwarzenbergweg 4 31. Schule, Franzosenallee 21 Lene-Voigt-Schule, Willi-Bredel-Str. 11 W.-Ostwald-Schule, Willi-Bredel-Str. 13-15 Seidelstr. 1-3 er Str. Chemnitz Straßenbahn: Bus: Nightliner: Autobahn: S-Bahn: Entfernung zur Innenstadt: Einkaufsmöglichkeiten: HNR Objekte der WBG Kontakt Gesamt Wohnungsbestand 2-Raumw. 3-Raumw. 90 45 45 Leutzsch 2850 Infos zu unseren Objekten: 4710 3080 4990 3480 1680 Baujahr: 1955-1958 Modernisierung: 1995 Etagenanzahl: 3 Keller: ja Balkon: ohne Aufzug: nein Küche: mit Fenster Bad: überw. Badewanne / Fenster Heizungsart: Fernwärme TV: Kabelanschluss 2310 3200 4720 1310 4220 Standort unserer Wohnungen: Straße / Hausnummer Zimmeranzahl Gaußstraße 24, 26, 28, 49, 51, 53 3, 4 Heimteichstraße 35, 37, 39 3, 4 Hellerstraße 52, 54 2, 3, 4 Karl-Schurz-Straße 52, 54, 56 2, 3, 4 Innenhof Gaußstr. 52 str. Gymnasium: Kindereinrichtungen: 49 53 56 LEGENDE HNR Objekte der WBG Kontakt Einkaufsmöglichkeiten 52 Kindergärten r. rz-St Schu öffentl. Nahverkehr KarlGe or g- Sc hw ar z-S tr. Leutzsch Karl- Gesamt Wohnungsbestand 2-Raumw. 3-Raumw. 4-Raumw. 84 1 57 26 Seite | 43 r. rz-St Schu str. Mittelschule: str. Gauß 35 Grundschule: tr. s Gauß 39 Ärztehaus / Apotheke: 24 28 teich Heim S-Bahn: Entfernung zur Innenstadt: Einkaufsmöglichkeiten: 7 68, 80 N3, N5 A 14 / Leipzig-Mitte A 9 / Leipzig-West, B 181 Leipzig Leutzsch (S1 + S2) ca. 20 min. Diska,Franz-Fleming-Str. Leutzsch- Arkaden Leutzsch- Arkaden / Diakonissenhaus 157. Schule, Hans-Driesch-Str. 41 57. Mittelschule, Georg-Schwarz-Str. 113 Uhlandschule, Uhlandstr. 28 Kindergarten Leutzsch, An der Lehde 12, Rathenaustr. 21 und 38 Heller Straßenbahn: Bus: Nightliner: Autobahn: 54 Wichtiges im Überblick: Böhlen Wichtiges im Überblick: Infos zu unseren Objekten: Baujahr: 1933 / 1938 / 1940 / 1975 Modernisierung: 1996 / 2007 Etagenanzahl: 2-5 Keller: ja Balkon: teilweise Aufzug: nur Am Freibad Küche: geschlossen, mit Fenster Bad: Badewanne, Fenster, teilw. Dusche Heizungsart: Fernwärme TV: Kabelanschluss Bus: Autobahn: S-Bahn: Entfernung zur Innenstadt: Einkaufsmöglichkeiten: Ärztehaus / Apotheke: 101, 107, 108, 144 A 38 / Leipzig-Südwest / Borna Leipzig-Borna, Leipzig-Hof 35 min. (bis Leipzig 15 km) Verschiedene, Fußweg 10 min. Ärztehaus: Weststr. 3, Röthaer Str. 6 Apotheke: Röthaer Str. 5, Leipziger Str. 2 Grundschule Böhlen, Lessingstr. 1 Mittelschule Böhlen, Lessingstr. 1 Am Ring 34, Hauptstr. 60, Schulstr. 6 Grundschule: Mittelschule: Kindereinrichtungen: Am Freibad Karl-Barthelmann-Str. Friedrich-Ebert-Str. Böh LEGENDE HNR lene r St r. Objekte der WBG Kontakt s au fb u Einkaufsmöglichkeiten sA e ed Apotheken 31 9 öffentl. Nahverkehr 17 19 2 ich te eit Str Rö a Freib Am 2 Am 11 15 Str . d reiba Am F 1 Kindergärten 13 37 Schuleinrichtungen 33 25 3 12 tha er ß ra St d Hausmeisterwerkstatt 17 str. Wald 23 1 13-15 17-19 rk Pa 7 ar 2 22 1-Raumw. 2-Raumw. 3-Raumw. 4-Raumw. 5-Raumw. 6-Raumw. 566 88 193 203 76 3 3 44 | Seite Beethovenstr. Franz-Schubert-S tr. g we Gesamt Wohnungsbestand Böhlen Wilhelm-Wander-Str. rl-M Ka 1 11 13 28 11 2 6 25 29 n-Str. 30 13 Mozartstr. 15 17 2 4 5 Wilhelm-Wander-Str. Karl-Bartelman 3 er Str. 1 1 tr. x-S 8 2 r. Fröbelstr. Joseph -Haydn -Str. 10 10 5 3 8 6 eit r Einh l-St ebe Schillerstr. 12 18 7 Leipzig Goethestr. 2 3 4 3 4 17 23 Clara-Zetkin-Str. Frie 4 1 e de st-B Am Ring hdric ß Stra u Aug 2 Wielandstr. 2 6 2 Clara-Zetkin-Str. 10 8 8 tr. rt-S Ebe 31 2015 3270 2025 3905 2 Waldstr. 1210 4170 2820 1370 1690 3730 Friedrich-Ebert-Str. Standorte unserer Wohnungen: Straße / Hausnummer Zimmeranzahl 1, 2 2, 4, 6, 8 9, 11, 13, 15, 17, 19, 21, 25, 27, 29, 31, 33, 35, 37 2, 4, 6, 8, 10 August-Bebel-Str. * 11, 13, 17 Beethovenstr. * 2, 4 Clara-Zetkin-Str. 1 Franz-Schubert-Str. * 17, 19, 21, 23 Friedrich-Ebert-Str. * 1, 3, 5, 6, 7, 8 Fröbelstr. * 1, 3 Goethestr. * 1, 2, 3, 4, 6, 8, 10 Joseph-Haydn-Str. * Karl-Bartelmann-Str. * 13, 15, 17, 19, 27, 29, 22, 24, 25, 26, 28, 30 7, 12, 14, 16, 18 Karl-Marx-Str. * 11, 13, 15 Mozartstr. * 2 Parkweg * 1, 2, 3, 4 Schillerstr. * 3, 5 Str. der Einheit 17, 19, 21, 23 Waldstr. 2, 4 Wielandstr. Wilhelm-Wander-Str. * 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10 1, 2 2, 3 2, 4 Am Freibad Am Ring Am Streitteich * 3, 4 2, 3, 4, 5, 6 3, 4 2, 3, 4 1, 2, 3, 4 2, 3 2, 3, 6 2, 3, 4 2, 3, 4 Am Freibad 2, 3 2, 3, 4 3 3 3 1, 2, 3 3, 4 2, 3 * Objekte mit Mietergärten Friedrich-Ebert-Str. Seite | 45 Zwenkau Infos zu unseren Objekten: 3330 1933 / 1938 / 1940 1996 2 ja keine nein geschlossen, mit Fenster mit Badewanne, Fenster, teilweise Dusche Fernwärme Kabelanschluss 2560 4080 Baujahr: Modernisierung: Etagenanzahl: Keller: Balkon: Aufzug: Küche: Bad: Heizungsart: TV: 1300 4005 2640 AW Wichtiges im Überblick: Bus: Autobahn: Entfernung zur Innenstadt: Einkaufsmöglichkeiten: Ärztehaus / Apotheke: 2280 Standorte unserer Wohnungen: Zimmeranzahl Straße / Hausnummer Bebelplatz Engelstr. Mendelssohnstr. Nordstr. Otto-Engert-Str. Rathenauplatz 46 | Seite 2180 1405 4145 Kindereinrichtungen: 1440 1250 Gymnasium: 3365 3780 Mittelschule: 3480 2420 Grundschule: 100, 101, 107, 120, 123, 124, 144 A 38 35 min. verschiedene, Fußweg 10 min. Helios-Klinik (Krankenhaus), Pestalozzistr. und Ärztehaus Zwenkau, Wasserturmstr. Grundschule Zwenkau, Pestalozzistr. 17 Mittelschule Zwenkau, Pestalozzistr. 15 Freies Gymnasium Zwenkau, Grüne Gasse 4 Wiprecht-Gymnasium, Am Gymnasium 1 Kindertagesstätte Pulvermühle (DRK), Pulvermühlenweg 11 und Städtischer Kindergarten, Dalziger Weg 22 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18 1, 3, 5, 10, 12 2, 4, 6, 8, 10 2, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15 1, 2, 3, 4, 5, 11, 12, 13 2, 3, 4 2, 3, 4 2, 3, 4 1, 2, 3, 4, 5 2, 3, 4 2, 3, 4 3300 2455 Mendelsohnstr. Nordstr. LEGENDE Zwenkauer See 16 15 14 12 Einkaufsmöglichkeiten r Str. 2 Leipzig e 6 9 Nordstr. 13 11 Kindergärten Hausmeisterwerkstätten 7 5 1 5 13 Engelsstr. 12-10 Otto-Engert-Str. 5 15 Rathena 11 Gesamt Wohnungsbestand 1-Raumw. 2-Raumw. 3-Raumw. 4-Raumw. 5-Raumw. 6-Raumw. 194 0 63 47 81 2 1 13 18 11 1 2 6 Bebelplatz hnstr. Mendelso uplatz 1 4 8 10 Zwenkau Objekte der WBG Kontakt HNR Seite | 47 Unser Handwerkerbereich Als zweitgrößtes Wohnungsunternehmen der Stadt verfügt die WBG Kontakt e.G. über einen gut ausgestatteten Bauhof mit über 70 Mitarbeitern der unterschiedlichsten Gewerke. Hinzu kommen 32 Hausmeister, die von ihren Stützpunkten im Wohngebiet aus unsere Objekte betreuen und Ansprech- partner für die Mieter sind. Ingenieurtechnisches Personal einschließlich spezialisierte Techniker kümmern sich um die energetische Sanierung unserer Bestände. Wir sind so in der Lage, Komplettleistungen im Bereich des Innenausbaus wie auch Wohnungsanpassungen und die Umrüstung von modernen Heizungsanlagen zu planen und zu realisieren, ein 24-stündiger Havariedienst wird ergänzt durch einen kostenlosen Schlüsseldienst sowie die Bereitstellung von Farben entsprechend des gewünschten Farbtons. Sollte es erforderlich sein, stellen wir auch das ent- 48 | Seite BAUHOF Dessauer Straße 20 04129 Leipzig Tel.: 0341-26 75 280 LEGENDE Bauhof Der Umzugsservice ist ebenso eine kostenlose Dienstleistung. Wir stellen die Umzugshänger vor die bisherige Wohnung und holen sie zum gewünschten Zeitpunkt wieder ab. Der Umzugsservice ist uns natürlich nur in der Region Sachsen, ue r ssa Str. Ausstattungsmuster von Fliesen, Tapeten, Armaturen bis hin zu kompletten Bädern als Anregung vorhanden. Sachsen-Anhalt und Thüringen, also in einem Radius von ca. 80 km möglich. Zu unseren Gewerken gehört auch ein Gärtnerbereich. Neben der Gestaltung von De erger b Witten sprechende Handwerkszeug zur Verfügung. In unserem zentralen Bauhof in der Dessauer Straße 20, 04129 Leipzig, beraten wir unsere Mieter. Selbstverständlich sind St r. öffentl. Nahverkehr Sie erreichen uns 24h am Tag. Grünanlagen, Fußwegen und Kinderspielplätzen pflanzen wir für jedes neu geborene Genossenschaftskind einen Baum. Havarienummer Wir uns Umzugsservice haben in der Wohnungsbau-Genossenschaft Kontakt in den letzten Jahren zunehmend darauf konzentriert, die notwendigen Handwerkerleistungen wie auch den Service für unsere Mieter durch eigene Mitarbeiter zu realisieren. 0800 - 26 75 000 Schlüsselnotdienst 0800 - 26 75 001 0341 - 25 32 291 Seite | 49 Unsere sozialen Dienstleistungen Zeitlich begrenzte Betreuung pflegebedürftiger Mitglieder und Mieter Da die WBG Kontakt neben dem Bauhof auch über eine Abteilung, die sich ausschließlich mit Sozialdienstleistungen beschäftigt, verfügt, sind wir in der Lage, für Mieter und Mitglieder, die sich in schwierigen Lebensphasen befinden, folgende kostenlose Dienstleistungen zu erbringen: - Renovierungsarbeiten in der Wohnung, - Transport von Großgeräten bzw. Möbeln (einschl. Montage, Anschlussservice und Entsorgung), - Haushaltauflösungen bei Umzug in ein Senioren- oder Pflegeheim (wenn dies durch Familienangehörige objektiv nicht erbracht werden kann), - Vermittlung von Pflegediensten (mit der AWO besteht ein Kooperationsvertrag, es werden jedoch Wünsche und Vorstellungen der betroffenen Mieter und Mitglieder selbstverständlich berücksichtigt). - Unterstützung bei der Haushaltsführung (Fenster putzen & Gardinen waschen, individuelle Besorgungen, Lebensmitteleinkäufe), - wöchentliche Einkaufstour mit REWE - zeitweise Betreuung pflegebedürftiger Personen in deren Wohnbereich zur Entlastung des Lebensgefährten 50 | Seite Soziale Dienstleistungen, sowie Alters- und behindertengerechte Anpassung von Wohnraum - Renovierungsservice - Abholung, Transport & Anlieferung von Möbeln und Haushaltgroßgeräten (inklusive Montage- , Anschlussservice und Entsorgung) - Unterstützung sowie komplette Durchführung von Umzügen, wenn diese durch den Genossenschafter nicht selbst erbracht werden können (alters- und gesundheitsbedingte Gründe oder durch soziale/ persönliche / finanzielle Ausnahmesituationen) - Installation zusätzlicher Handläufe - Schaffung von Park- und Anschlussmöglichkeiten für Outdoor-Rollatoren - Aufstellung von Rollstuhlparkboxen vor den Objekteingängen (inklusive Installation der E-Einheit) - Kooperation mit medizinischen Einrichtungen bei der Installation von speziellen Hilfsmitteln Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an den Bereich Wohnungswirtschaft der Geschäftsstellen. Seite | 51 Altenfreundliche Wohnungen in unserer Genossenschaft Innenhof Binzer Str. Gemeinsam mit dem Seniorenbeirat und den anderen großen Wohnungsunternehmen wurden Merkmale für ein altenfreundliches Wohnen festgelegt. Fast 6000 Wohnungen unseres Bestandes erfüllen diese Kriterien: 1. Einkaufsmöglichkeit und Haltestelle des ÖPNV im Um- kreis von 300 m erreichbar, 2. Erreichbarkeit: EG, 1. OG oder Aufzug, 3. Keine Ofenheizung (sondern Etagen- oder Zentralheizugen), 4. Bewegungsräume (für eine Nutzung mit Hilfsmitteln): Türbreiten breiter als 67 cm, 5. Bewegungsräume (für eine Nutzung mit Hilfsmitteln): Bad Rohlstuhlrampe Am Freibad 52 | Seite Projekt am Sommerfeld 21 a und b Am Sommerfeld 21 a und b mit ausreichend Raum für Hilfe 8. Wohnungstür: Wechselsprech- einrichtungen, Türspion, Knauf, durch ein Pflegepersonal, 6. Fußböden im Innenbereich schwellenfrei (auch durch Aus- gleich mittels Rampe möglich), 7. Badausstattung: Dusche, evtl. Badewannenlift, Einbau von Halte- & Stützengriffen möglich, 9. Abstellfläche für Hilfsmittel vor- handen (nicht zwingend inner- halb der Wohnung). Hinzu kommen selbstverständlich ein eigener Hausmeisterservice und eine soziale Betreuung. Selbstverständlich sind wir in der Lage, durch unsere eigenen Handwerker altenfreundliche Umbauten in allen Wohnobjekten der Genossenschaft vorzunehmen. Balkon Bad Küche Wohnzimmer Schlafzimmer Besonders geeignet sind Objekte, in denen der Aufzug auf der Wohnebene hält. Diese sind in Mockau (Komarowstr. 1 und Simon-Bolivar-Str. 90), das Objekt in der Straße des 18. Oktober 10, in Lößnig (Kurt-Tucholsky-Str. 2 - 8, Bernhard-Kellermann-Str. 10 - 16, Hans-Otto-Str. 1-4) in Böhlen (Am Freibad 1 und Am Freibad 2) sowie unsere 1995 errichtete Seniorenanlage in der Harnackstr. 8, weiterhin das Objekt Am Sommerfeld 21 A und B sowie die Wohnanlage in der Witzgallstr. 9-13 und das behindertengerechte Objekt Samuel-Lampel-Str. 4. Wohnzimmer Bad Küche Schlafzimmer Balkon I Flur Balkon II Abstellraum Abstellraum Flur Am Sommerfeld 21 a und b Seite | 53 Gästewohnungen und mehr Aus der folgenden Übersicht ersehen Sie, wo sich unsere Gästewohnungen / Appartements befinden. Obwohl Leipzig in den letzten Jahren über ausreichende Hotels und Pensionen in den unterschiedlichsten Preislagen verfügt, sind unsere Gästewohnungen besser ausgebucht als die meisten Hotels. Im letzten Jahr ist eine Wohnung direkt in der Innenstadt, die bis zu 6 Personen Platz bietet, hin- Heide Hütte Unser Jugend- und Altenhilfeverein bietet, neben seinen vielfältigen Veranstaltungen, Beratungs- und sozialen Hilfsleistungen, ebenso ein Häuschen im Landschaftspark der Dübener Heide. Besonders für Familien mit Kindern, aber auch für Paare ohne Kinder ein nettes Plätzchen zum Erholen. 54 | Seite zu gekommen. Wer von unseren Mitgliedern Freunden und Bekannten aus anderen Regionen unsere schöne Innenstadt zeigen möchte und gleichzeitig ein besonderes Erlebnis bieten will, der sollte diese Wohnung rechtzeitig voranmelden. Da das Interesse an den Gästewohnungen, die sich in fast allen Stadtteilen befinden, sehr groß ist, werden wir behutsam die Angebote erweitern. Bereich Objekte Nutzungsart Lage Zentrum Nikolaistr. 33-37 Gästewohnung 1. OG 3 Paunsdorf Hainbuchenstr. 6 Hainbuchenstr. 6 Hainbuchenstr. 38 Goldsternstr. 7 Goldsternstr. 9 Goldsternstr. 45 Goldsternstr. 49 Hainbuchenstr. 6 Hainbuchenstr. 6 Hainbuchenstr. 6 Hainbuchenstr. 6 Hainbuchenstr. 6 Hainbuchenstr. 38 Platanenstr. 25 Klettenstr. 4 Klettenstr.14 Südblick 34 Gästewohnung Gästewohnung Gästewohnung Gästewohnung Gästewohnung Gästewohnung Gästewohnung Appartement Appartement Appartement Appartement Appartement Appartement Appartement Appartement Appartement Appartement 101 401 101 201 201 103 201 102 301 501 601 602 102 502 102 202 102 3 3 3 3 3 3 3 1 3 3 3 2 1 1 1 1 1 Sonstige Str. des 18. Oktober 10 Gästewohnung Mozartstr. 9 Appartement B.-Kellermann-Str. 12 Gästewohnung 208 401 101 2 2 3 Nordost Schulzeweg 16 Samuel-Lampel-Str. 6 Schwantesstr. 59 Schildberger Weg 22 Gästewohnung Gästewohnung Appartement Appartement 101 101 302 102 3 3 1 1 Grünau Asternweg 44 Am Schwalbennest 12 Kursdorfer Weg 22 Saturnstr. 23 An der Kotsche 61 An der Kotsche 53 Königsteinstr. 55 Königsteinstr. 33 Königsteinstr. 37 Gästewohnung Gästewohnung Gästewohnung Gästewohnung Gästewohnung Gästewohnung Gästewohnung Appartement Appartement 102 101 101 101 101 201 101 103 102 2 3 3 3 3 3 3 1 1 Zimmer Seite | 55 Mit uns verbundene Vereine und Unternehmen Jugend- und Altenhilfeverein Der Jugend- und Altenhilfeverein besteht über 10 Jahre. Großzügig ausgestattete Räumlichkeiten & Betreuungspersonal sind in Grünau, An der Kotsche 49, und Paunsdorf, Goldsternstr. 9, konzentriert. Fast täglich können Kinder, Erwachsene, natürlich besonders auch die Senioren ein vielfältiges Angebot vom geselligen Beisammensein, über Vortragsveranstaltungen, Busfahrten, Sportveranstaltungen bis hin zu Beratungsangeboten nutzen. Die konkrete Betreuung älterer Mieter, die in Abstimmung mit dem Sozialdienst erfolgt, ist eines der wesentlichen Angebote des Vereins. Nähere Informationen: www.javleipzig.de | Tel.: 0341 - 25 32 287 In der Linden-Buchhandlung GmbH in Paunsdorf, Goldsternstr. 57, und in Stötteritz, Arnoldstr. 17, als 100%ige Tochter der Genossenschaft bieten wir unseren Mitgliedern und Mietern fachkundige Beratung zum Thema Literatur an. Ist ein Buch nicht vorrätig, wird dieses über die Linden-Buchhandlung bestellt und kostenfrei innerhalb von 2 Tagen frei Haus geliefert. Nähere Informationen: www.linden-buch.de Tel.: 0341 - 25 11 102 56 | Seite Die Sachsen Assekuranz Leipziger Versicherungsdienst GmbH im Peterssteinweg 15, ebenso eine 100%-ige Tochter der Wohnungsbau-Genossenschaft Kontakt, bietet unseren Mitgliedern und Mietern einen besonderen Service auf dem Gebiet der Haftpflicht- und Hausratversicherungen. Nähere Informationen: www.sachsen-assekuranz.de Tel.: 0341 - 22 52 250 Rainer Kresse Die Gartenvorstadt Leipzig-Marienbrunn GmbH wird mit ihren 210 Wohnungen durch die Mitarbeiter der Wohnungsbau-Genos- senschaft Kontakt e.G. verwaltet. Mit 98 % sind wir auch Mehrheitseigentümer dieser selbstständigen GmbH. Die besondere Lage der 2- und 3-geschossigen Häuser mitten im Grünen runden das Wohnungsangebot unserer Genossenschaft ab. Nähere Informationen: www.wbg-kontakt.de | Tel.: 0341 - 26 75 100 Im Rahmen eines Kooperationsvertrages können unsere Mitglieder das Fitness Studio „BodyGym“ in der Rotfuchsstr. 3, in Paunsdorf, kostenlos nutzen. Auf dem Sportplatz SV „Fortuna 02“ in der Riesaer Str. 101 steht unseren Mitgliedern jeden Montag ein Spielfeld für Beachvolleyball und Badminton kostenlos zur Verfügung. Seite | 57 Die Hausordnung der WBG Kontakt e.G. Die Hausordnung ist Bestandteil des Nutzungsvertrages zwischen dem Nutzer und der Genossenschaft als Vermieter. Sie klärt den Gebrauch der gemeinschaftlich zu nutzenden Baulichkeiten und Anlagen. In ihr sind allgemeine Grundsätze formuliert, die das Zusammenleben in einer Wohnanlage erleichtern. Der Schutz der Intimsphäre muss ebenso Beachtung finden, wie die Interessen der Hausgemeinschaft. Kinder aber auch ältere Menschen bedürfen unserer besonderen Fürsorge. Die Hausordnung dient der Vermeidung von Konflikten, ohne dabei den Anspruch zu erfüllen, jedes auftretende Problem in diesem Regelwerk zu erfassen. Pflege und Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums 1. Lüftung Wünschenswert ist täglich ein mehrmaliges Öffnen aller Fenster. Dabei ist zu beachten, dass die anliegenden Wohnungen nicht unterkühlt werden. Ein Belüften über das Treppenhaus ist nicht statthaft. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Wohnung so belüftet wird, dass keine Schädigungen am genossenschaftlichen Eigentum auftreten können. 2. Trocknen Trockenräume oder –böden werden gemeinschaftlich genutzt. Die Abstimmung erfolgt zwischen den Miet-parteien. Die Trockenräume oder –böden sind ausschließlich für diesen Zweck zu nutzen. Wäscheleinen und andere Hilfsmittel sind nach jedem Trocknungsvorgang (dies gilt auch für den Wäschetrockenplatz) zu entfernen. Die Räume sind nach dem Gebrauch zu säubern. 3. Allgemeine Pflege der Wohnung Die Wohnung ist in einem sauberen Zustand zu halten, um zu vermeiden, dass Gefährdungen für die Nutzer oder Schädigungen am genossenschaftlichen Eigentum ent-stehen. 4. Blumenschmuck Blumenkästen und Blumenbretter sind fachgerecht anzubringen. Beim Gießen von Pflanzen auf Balkonen und Fens- 58 | Seite terbänken ist darauf zu achten, dass die Hauswand nicht beschädigt wird und Mitbewohner oder Passanten nicht belästigt werden. Für Schäden am Gebäude oder für Schäden, die Dritten zugefügt werden, haftet der Nutzer. 5. Frost- und Brandgefahr Bei extrem niedrigen Außentemperaturen ist darauf zu achten, dass die Thermostatventile mindestens auf die Frostschutzstufe gestellt sind. Leicht entzündliche oder feuergefährliche Gegenstände dürfen nur in kleinen Mengen – entsprechend den hierfür geltenden Vorschriften – gelagert werden. Das Verbrennen fester Brennstoffe (offenes Feuer) ist auf dem zur Wohnung gehörenden Balkon untersagt. Das Betreiben eines Holzkohlegrills auf freien Flächen vor dem Gebäude sollte in angemessenem Abstand (10 m) vom Haus entfernt erfolgen. Bei Bränden jeglicher Art, sind Fenster und Türen zu schließen, die anderen Hausbewohner sind zu warnen. Die Feuerwehr ist unverzüglich zu informieren. Bei akuter Gefahr ist das Objekt zu verlassen. 6. Allgemeinbeleuchtung Die Allgemeinbeleuchtung im und am Objekt ist sparsam einzusetzen. Bei Störungen ist der Hausmeister oder der Bereitschaftsdienst der Genossenschaft zu informieren. Um Unfälle zu vermeiden, sind die anderen Nutzer im Haus zu informieren. Mit Ausnahme der für die Grünlandpflege benötigten elektrischen Geräte ist eine private Stromentnahme aus dem Hausnetz unzulässig. 7. Außenanlagen, Grünanlagen, Zugänge Kraftfahrzeuge dürfen nur auf den vorgesehenen Straßen und Flächen fahren und parken. Das Reinigen von Fahrzeugen ist auch auf den Parkflächen nicht gestattet. Zugangswege und Einfahrten sind von Hindernissen freizuhalten. Die Grünanlagen dienen der Erholung aller Nutzer, aber auch den Kindern. Spielende Kinder erzeugen gelegentlich einen erhöhten Lärmpegel. Es ist darauf zu achten, dass die Freiräume der Kinder erhalten blei- ben, jedoch auch das Ruhebedürfnis der anderen Nutzer akzeptiert wird. Sollten Kompromisse zwischen den Eltern der Kinder und den anderen Nutzern nicht gefunden werden, sind die Mitarbeiter der Geschäftsstelle einzubeziehen. Ein generelles Verbot den Rasen zu betreten oder Kindern das Spielen auf diesen Flächen zu verbieten, existiert nicht. Sollten an bestimmten Stellen Einschränkungen erforderlich sein, wird dies gesondert gekennzeichnet. 8. Treppenhaus, Flure, Hauseingang, Böden, Kellergänge, Gemeinschafts- räume n diesen dürfen keinerlei Gegenstände gelagert werden. Die Fahrradräume sind ausschließlich für den festgelegten Zweck zu nutzen. Kinderwagen und Gehhilfen sind so abzustellen, dass sie die anderen Nutzer nicht erheblich behindern. 9. Kleine Hausordnung Die kleine Hausordnung umfasst die Sauberhaltung und Pflege des Treppenhauses und der zugehörigen Hausflure. Die Nutzer von Erdgeschosswohnungen haben die Haustreppe, den Hauseingang sowie die Treppen und den Flur ihres Geschosses zu reinigen. Nutzer der Wohnungen in den oberen Etagen haben die Treppe zu ihrem Geschoss und den zugehörigen Flur zu reinigen. Die Reinigung ist mindestens einmal wöchentlich vorzunehmen. Fenster müssen mindestens einmal im Quartal geputzt werden. Liegen mehrere Wohnungen auf der Etage, wechselt die Verantwortlichkeit entsprechend. Der Nutzer erledigt die in vorgegebener Weise durchzuführende kleine und große Hausordnung selbständig bzw. beauftragt selbst eine Reinigungsfirma oder teilt der Genossenschaft schriftlich mit, dass diese Arbeiten durch die Genossenschaft an eine Fremdfirma zu vergeben sind. Die entsprechenden Kosten werden in den Betriebskosten gegenüber dem Nutzer abgerechnet. 10. Große Hausordnung Zur großen Hausordnung gehört die Reinigung der Kellergänge, der Bodenzugänge und des Bodens, des Aufzugs, der Hauseingangstür, der Gemeinschaftsräume sowie der Gehwege, des Zugangs zum Haus, zum Containerplatz (einschließlich Reinigung des Container-platzes) und die Versorgung der gärtnerischen Anlagen, soweit kein Unternehmen zur Vornahme der Arbeiten beauftragt ist. Zur Versorgung der gärtnerischen Anlagen zählt das Säubern, die Unkrautbeseitigung, wenn nötig das Gießen der bepflanzten Anlagen sowie regelmäßiger Rasenschnitt. Befinden sich im Erdgeschoss keine Wohnungen, gehört auch die Reinigung der Hauseingänge zur großen Hausordnung. Die Reinigung erfolgt in der Regel einmal wöchentlich nach einem Modus, der individuell zwischen allen Mietparteien abzustimmen ist. Arbeitsgeräte werden von der Genossenschaft gestellt und sind in den Gemein-schaftsräumen des Hauses deponiert. Sollten die Arbeitsgeräte beschädigt oder nicht vorhanden sein, sind sie bei der Genossenschaft abzufordern. Der Nutzer erledigt die in vorgegebener Weise durchzuführende kleine und große Hausordnung selbständig bzw. beauftragt selbst eine Reinigungsfirma oder teilt der Genossenschaft schriftlich mit, dass diese Arbeiten durch die Genossenschaft an eine Fremdfirma zu vergeben sind. Die entsprechenden Kosten werden in den Betriebskosten gegenüber dem Nutzer abgerechnet. 11. Durchführung der Hausordnung Wird die Hausordnung nicht im Rahmen der Bestimmungen Textziffer 9 und 10 durchgeführt, kann die Geschäftsleitung diese Arbeiten an eine Reinigungsfirma vergeben, ohne dass dies der Zustimmung der Nutzer bedarf. 12. Winterdienst Der Winterdienst wird durch Fremdfirmen durchgeführt. 13. Müllentsorgung Die unterschiedlichen Müllbestandteile sind zu trennen und in die dafür vorgesehenen Müllbehältnisse zu entsorgen. Gartenabfälle gehören nur in Ausnahmefällen und in geringen Mengen in die Biomülltonne des Objektes. Regeln des Zusammenlebens in der Wohnanlage 14. Hausmeister Der von der Genossenschaft für die Wohnanlage eingesetzte Hausmeister übt das Hausrecht aus. Er vertritt die Genossenschaft gegenüber den Nutzern und ist gleichzeitig Ansprechpartner bei Gefährdungen, Mängeln & Schäden in und am Gebäude sowie im unmittelbaren Wohnumfeld. 15. Lärmschutz Ruhestörender Lärm ist sowohl im als auch am Objekt zu unterlassen. Im Besonderen gilt dies in den Ruhezeiten von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr morgens und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Ebenso ist es nicht statthaft, von 19:00 Uhr bis 8:00 Uhr morgens lärmintensive Sanierungsarbeiten durchzuführen. Samstags können diese Arbeiten von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr erfolgen. Einmalige lärmintensive Arbeiten wie z.B. Möbelaufbau usw. sind auch am Samstag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr zu tolerieren. Arbeiten, die durch Mitarbeiter der Genossenschaft, durch Mitarbeiter von Firmen, die durch die Genossenschaft beauftragt wurden bzw. durch die Mieter oder Mitglieder an Fremdfirmen vergeben wurden, unterliegen nicht den o.a. Beschränkungen. Jedoch sind diese Arbeiten nur in der Zeit von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr gestattet. An Sonn- und Feiertagen sind nur Arbeiten zur Behebung einer Havarie gestattet. Jegliche Geräusche, Musik, aber auch Unterhaltungen, haben in Zimmerlautstärke zu erfolgen. Die Nutzer sind dafür verantwortlich, dass sich auch zeitweilig in der Wohnung aufhaltende Personen dementsprechend verhalten. Besondere Ereignisse, wie familiäre Feierlichkeiten, Hausfeste, wie auch Instand-setzungsarbeiten, bei denen ein höherer Lärmpegel zu erwarten ist, sind der Hausgemeinschaft in geeigneter Form zur Kenntnis zu geben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Lärm zu jeder Zeit, auch außerhalb der Ruhezeiten, das Zusammenleben in einem Haus erschwert und im Wiederholungsfall eine unzumutbare Einschränkung der Wohnqualität darstellt. 16. Haustiere Das Halten von Hunden in der Wohnung bedarf der Genehmigung durch die Genossenschaft. Diese Genehmigung kann dann zurückgenommen werden, wenn andere Nutzer durch die Art der Haltung des Hundes nachhaltig belästigt oder bei der vereinbarten Nutzung ihrer Wohnung eingeschränkt werden. Die Haltung von anderen Haustieren kann ebenso untersagt werden, wenn diese Tiere den üblichen Gebrauch der Wohnung durch erhöhte Lärm- oder Geruchsbelästigung usw. beeinträchtigen. In jedem Fall kann ein Gesundheitsnachweis verlangt werden. Hunde sind innerhalb des Hauses und in der Wohnanlage an der Leine zu führen. Sie sind von Spielplätzen fern zu halten. Kot ist unverzüglich zu entfernen. Wenn frei lebende Tiere gefüttert werden, kann dies, wenn es zur Belästigung anderer Nutzer kommt, untersagt werden. 17. Rauchen Um ein konfliktfreies Zusammenleben in einem Haus zu ermöglichen, ist auf die Nichtraucher Rücksicht zu nehmen. Das Rauchen in Treppenhäusern und Fluren ist untersagt. Auf Balkonen und Terrassen sowie Außentreppen ist darauf zu achten, dass andere Nutzer nicht belästigt werden. Aschereste sind im eigenen Mietbereich zu entsorgen. Verstöße gegen diese Hausordnung können Duldungs- und Unterlassungs- sowie Schadenersatzansprüche der Genossenschaft und Dritter begründen. Rücksichtnahme und Toleranz und die Beachtung der Individualität jedes einzelnen Nutzers, unabhängig vom Alter, ist ein Grundsatz, der in unserer Genossenschaft gelebt wird. So wie wir unser gemeinschaftliches Eigentum pflegen und schützen, müssen wir auch unseren Nachbarn die nötige Achtung und Rücksicht-nahme entgegenbringen. Unsere Fürsorge gilt in besonderer Weise den Kindern und den Menschen, die Hilfe und Unterstützung nötig haben. Seite | 59 Die Satzung der WBG Kontakt e.G. I. Firma und Sitz der Genossenschaft Zulassung durch die Genossenschaft. Über schaft oder zur Erbringung von Sach- oder § 1 - Firma und Sitz Die Genossenschaft führt die Firma Wohnungsbau-Genossenschaft „Kontakt“ e.G. Sie hat ihren Sitz in Leipzig. II. Gegenstand der Genossenschaft die Zulassung beschließt der Vorstand. Dem Bewerber ist vor Abgabe seiner Beitrittserklärung die Satzung in der jeweils geltenden Fassung zur Verfügung zu stellen. § 5 - Eintrittsgeld Bei der Aufnahme kann ein Eintrittsgeld erhoben werden. Über die Einführung § 2 - Zweck und Gegenstand der Genos- und die Höhe des Eintrittsgeldes bis zum senschaft Höchstbetrag eines Geschäftsanteils beschließen Vorstand und Aufsichtsrat nach (1)Zweck der Genossenschaft ist die Förde- gemeinsamer Beratung gemäß § 28 der rung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine Satzung. gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. § 6 - Beendigung der Mitgliedschaft (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirt- Die Mitgliedschaft endet durch: schaften, einrichten, erwerben, veräußern (a) Kündigung, und betreuen; sie kann alle im Bereich der (b) Übertragung des Geschäftsguthabens, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, (c) Tod, des Städtebaus und der Infrastruktur an- (d) Auflösung oder Erlöschen einer juristifallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu schen Person oder einer Personenhandelsgehören Gemeinschaftsanlagen und Fol- gesellschaft, geeinrichtungen, Läden und Räume für (e) Ausschluss. Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienst- § 7 - Kündigung der Mitgliedschaft leistungen. (3)Die Genossenschaft kann Inhaber- (1) Das Mitglied hat das Recht, durch Künschuldverschreibungen ausgeben. digung seinen Austritt aus der Genossen(4) Beteiligungen sind zulässig. schaft erklären. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbe- (2) Die Kündigung findet nur zum Schluss triebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; eines Geschäftsjahres statt. Sie muss minVorstand und Aufsichtsrat beschließen ge- destens 3 Monate vorher schriftlich erfolmäß § 28 die Voraussetzungen. gen. (3) Das Mitglied hat ein auf einen Monat III. Mitgliedschaft befristetes außerordentliches Kündigungsrecht nach Maßgabe des § 67 a GenG, § 3 - Mitglieder wenn die Vertreterversammlung a) eine wesentliche Änderung des GegenMitglieder können werden: standes der Genossenschaft, (a) natürliche Personen, b) eine Erhöhung des Geschäftsanteils, (b) Personenhandelsgesellschaften sowie c) die Erweiterung einer Pflichtbeteiligung juristische Personen des privaten und öf- mit mehreren Geschäftsanteilen, fentlichen Rechts. d) die Einführung der Verpflichtung der Mitglieder zur Leistung von Nachschüssen, § 4 - Erwerb der Mitgliedschaft e) eine längere Kündigungsfrist als zwei Jahre, Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es f ) die Einführung der Verpflichtung zur Ineiner vom Bewerber zu unterzeichnenden anspruchnahme von Einrichtungen oder unbe-dingten Beitrittserklärung und der von anderen Leistungen der Genossen- 60 | Seite Dienstleistungen beschließt. (4) Das Mitglied scheidet aus der Genossenschaft zu dem Jahresabschluss aus, zu dem die Kündigung fristgerecht erfolgt ist. § 8 - Übertragung des Geschäftsguthabens (1) Ein Mitglied kann mit Zustimmung des Vorstandes jederzeit, auch im Laufe des Geschäftsjahres, sein Geschäftsguthaben durch schriftliche Vereinbarung auf einen anderen übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft ohne Auseinandersetzung ausscheiden, sofern der Erwerber bereits Mitglied ist oder Mitglied wird. (2) Ein Mitglied kann sein Geschäftsguthaben, ohne aus der Genossenschaft auszuscheiden, teilweise übertragen und hierdurch die Anzahl seiner Geschäftsanteile verringern, soweit es nicht nach der Satzung oder einer Vereinbarung mit der Genossenschaft zur Beteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen verpflichtet ist oder die Beteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen Voraussetzung für eine vom Mitglied in Anspruch genommene Leistung der Genossenschaft ist. Die Voraussetzungen des Abs. 1 gelten entsprechend. (3) Ist der Erwerber nicht Mitglied der Genossenschaft, so muss er die Mitgliedschaft erwerben. Ist der Erwerber bereits Mitglied, so ist das Geschäftsguthaben des ausgeschiedenen oder übertragenden Mitgliedes seinem Geschäftsguthaben zuzuschreiben. Wird durch die Zuschreibung der Betrag der bisher übernommenen Geschäftsanteile überschritten, so hat der Erwerber entsprechend der Höhe des neuen Geschäftsguthabens einen oder mehrere Anteile zu übernehmen. § 9 - Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall Stirbt ein Mitglied, so geht die Mitgliedschaft bis zum Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erfall eingetreten ist, auf die Erben über. Sie endet mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist. Mehrere Erben können ein Stimmrecht in dieser Zeit nur durch einen gemeinschaftlichen Vertreter ausüben. § 10 - Beendigung der Mitgliedschaft durch Auflösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder Personenhandelsgesellschaft Wird eine juristische Person oder eine Personenhandelsgesellschaft aufgelöst oder erlischt sie, so endet die Mitgliedschaft mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem die Auflösung oder das Erlöschen wirksam geworden ist. Führt die Auflösung oder das Erlöschen zu einer Gesamtrechtsnachfolge, so setzt der Gesamtrechtsnachfolger die Mitgliedschaft bis zum Schluss des Geschäftsjahres fort. § 11 - Ausschließung eines Mitgliedes (1) Ein Mitglied kann zum Schluss eines Geschäftsjahres aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden, a) wenn es durch ein genossenschaftswidriges Verhalten schuldhaft oder unzumutbar das Ansehen oder die wirtschaftlichen Belange der Genossenschaft oder ihrer Mitglieder schädigt oder zu schädigen versucht, b) wenn es trotz schriftlicher Aufforderung unter Androhung des Ausschlusses den satzungsmäßigen oder sonstigen der Genossenschaft gegenüber bestehenden Verpflichtungen nicht nachkommt. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Gefahr einer erheblichen Beeinträchtigung der der Genossenschaft besteht, c) wenn über sein Vermögen ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden ist, d) wenn es unbekannt verzogen oder sein Aufenthalt länger als 6 Monate unbekannt ist. (2) Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. Dem auszuschließenden Mitglied ist vorher die Möglichkeit zu geben, sich zu dem Ausschluss zu äußern. (3) Der Ausschließungsbeschluss ist dem Ausgeschlossenen unverzüglich vom Vorstand durch einen eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Von dem Zeitpunkt der Absendung desselben kann das Mitglied nicht mehr an der Vertreterversammlung teilnehmen. (4) Der Ausgeschlossene kann innerhalb eines Monats nach Zugang des Aus- schließungsbeschlusses durch einen an den Vorstand gerichteten eingeschriebenen Brief gegen den Ausschluss Berufung einlegen. Über die Berufung entscheidet der Aufsichtsrat. (5) In dem Verfahren vor dem Aufsichtsrat müssen die Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Der Aufsichtsrat entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Beschluss ist den Beteiligten durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. (6) Ein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates kann erst ausgeschlossen werden, wenn die Vertreterversammlung den Widerruf der Bestellung oder die Abberufung (§ 35 Abs. 1 Buchst. h) beschlossen hat. § 12 - Auseinandersetzung (1) Mit dem Ausgeschiedenen hat sich die Genossenschaft auseinanderzusetzen. Maßgebend ist die Bilanz, die für das Geschäftsjahr, zu dessen Ende das Mitglied ausgeschieden ist, festgestellt worden ist (§ 35 Abs. 1 Buchst. b). (2) Der Ausgeschiedene kann lediglich sein Auseinandersetzungsguthaben, nicht auch einen Anteil an den Rücklagen und dem sonstigen Vermögen der Genossenschaft, verlangen. Das Auseinandersetzungsguthaben wird berechnet nach dem Geschäftsguthaben des Mitgliedes (§ 17 Abs. 7). Die Genossenschaft ist berechtigt, bei der Auseinandersetzung die ihr gegen das ausgeschiedene Mitglied zustehende fällige Forderung gegen das Auseinandersetzungsguthaben aufzurechnen. Der Genossenschaft haftet das Auseinandersetzungsguthaben des Mitgliedes für einen etwaigen Ausfall, insbesondere dem Insolvenzverfahren des Mitgliedes. (3) Die Abtretung und die Verpfändung des Auseinandersetzungsguthabens an Dritte sind unzulässig und der Genossenschaft gegenüber unwirksam. Der Vorstand kann Ausnahmen zulassen. Eine Aufrechnung des Auseinandersetzungsguthabens durch das Mitglied gegen seine Verbindlichkeiten gegenüber der Genossenschaft ist nicht gestattet, soweit nicht der Vorstand Ausnahmen zulässt. Das Auseinandersetzungsguthaben ist dem Ausgeschiedenen binnen sechs Monaten seit dem Ende des Geschäftsjahres, zu dem das Ausscheiden erfolgt ist, auszuzahlen, nicht jedoch vor Feststellung der Bilanz. Der Anspruch auf Auszahlung verjährt in drei Jahren. IV. Rechte und Pflichten der Mitglieder § 13 - Rechte der Mitglieder (1) Alle Mitglieder haben gleiche Rechte. Sie über ihre Rechte in Angelegenheit der Genossenschaft als Mitglieder durch die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung und, soweit sie als Vertreter gewählt werden, gemeinschaftlich in der Vertreterversammlung durch Beschlussfassung aus. Sie bewirken dadurch, dass die Genossenschaft ihre Aufgaben erfüllen kann. (2) Aus den Aufgaben der Genossenschaft ergibt sich insbesondere das Recht jedes Mitgliedes auf Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Einrichtungen der Genossenschaft nach den dafür getroffenen Bestimmungen sowie das Recht auf Teilnahme an sonstigen Vorteilen, die die Genossenschaft ihren Mitgliedern gewährt, nach Maßgabe der folgenden Satzungsbestimmungen und der gemäß § 28 aufgestellten Grundsätze. (3) Das Mitglied ist auf Grund seiner Mitgliedschaft vor allem berechtigt, a) weitere Geschäftsanteile zu übernehmen (§ 17), b) Vertreter für die Vertreterversammlung zu wählen (§ 31), c) in einer vom zehnten Teil der Mitglieder in Textform abgegebenen Eingabe die Einberufung einer Vertreterversammlung oder die Ankündigung von Gegenständen zur Beschlussfassung in einer bereits einberufenen Vertreterversammlung, soweit diese zur Zuständigkeit der Vertreterversammlung gehören, zu fordern (§ 33 Abs. 4), d) an einer gemäß § 33 Abs. 4 einberufenen Vertreterversammlung teilzunehmen und hier das Antrags- und Rederecht durch einen Bevollmächtigten auszuüben, so- Seite | 61 weit es zu den Mitgliedern gehört, auf deren Verlangen die Vertreterversammlung einberufen wurde (§ 33 Abs. 5), e) in einer vom zehnten Teil der Mitglieder in Textform abgegebenen Eingabe die Einberufung einer Mitgliederversammlung zur Abschaffung der Vertreterversammlung zu verlangen; §§ 33 und 34 gelten entsprechend, f ) die Ernennung oder Abberufung von Liquidatoren in einer vom zehnten Teil der Mitglieder unterschriebenen Eingabe beim Gericht zu beantragen, g) eine Abschrift der Liste der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter zu verlangen, h) am Bilanzgewinn der Genossenschaft teilzunehmen (§ 41), i) das Geschäftsguthaben ganz oder teilweise durch schriftliche Vereinbarung auf einen anderen zu übertragen (§ 8), j) den Austritt aus der Genossenschaft zu erklären (§7), k) freiwillig übernommene Geschäftsanteile nach Maßgabe von § 18 zu kündigen, l) die Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens gemäß § 12 zu fordern, m) Einsicht in die Niederschrift über die Beschlüsse der Vertreterversammlung zu nehmen und eine Abschrift der Niederschrift zu verlangen sowie auf seine Kosten eine Abschrift des in der Geschäftsstelle ausgelegten Jahresabschlusses, des Lageberichts und der Bemerkungen des Aufsichtsrates zu fordern n) die Mitgliederliste einzusehen, o) das zusammengefasste Ergebnis des Prüfungsberichtes einzusehen. § 14 - Wohnliche Versorgung der Mitglieder (1) Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung sowie der Erwerb eines Eigenheims oder einer Wohnung in der Rechtsform des Wohneigentums bzw. Dauerwohnrechts nach Wohnungseigentumsgesetz stehen ebenso wie die Inanspruchnahme von Betreuungs- bzw. Dienstleistungen in erster Linie Mitgliedern der Genossenschaft zu. (2) Ein Anspruch des einzelnen Mitgliedes kann aus dieser Bestimmung nicht abgeleitet werden. 62 | Seite drei Geschäftsanteile zu übernehmen. § 15 -Überlassung von Wohnungen und Jedes Mitglied, dem eine Wohnung oder Eigenheimen eine sonstige Leistung der Genossenschaft überlassen worden ist, hat einen ange(1) Die Überlassung einer Genossenmessenen Beitrag zur Aufbringung der schaftswohnung begründet ein dauernEigenleistung durch Übernahme weiterer des Nutzungsrecht des Mitgliedes. Geschäftsanteile, nach Maßgabe der als (2) Das Nutzungsverhältnis an einer GeBestandteil dieser Satzung beigefügten nossenschaftswohnung kann während Anlage zu übernehmen. Diese Anteile sind des Bestehens der Mitgliedschaft nur un- Pflichtanteile. Soweit das Mitglied bereits ter den im Nutzungsvertrag festgesetzten weitere Anteile gemäß Abs. 4) gezeichnet Bedingungen aufgehoben werden. hat, werden diese auf die Pflichtanteile angerechnet. § 16 - Pflichten der Mitglieder (3) Jeder Pflichtanteil ist sofort einzuzahlen. Der Vorstand kann Ratenzahlungen (1) Aus der Mitgliedschaft ergibt sich die zulassen, jedoch sind in diesem Falle soVerpflichtung, zur Aufbringung der von fort nach Zulassung der Beteiligung 6,00 der Genossenschaft zur Erfüllung ihrer EUR je Geschäftsanteil (mindestens 1/10 je Aufgaben benötigten Eigenmittel beizu- Geschäftsanteil) einzuzahlen. Vom Beginn tragen durch: des folgenden Monats ab sind monatlich a) Übernahme von Geschäftsanteilen nach weitere 10,00 EUR, 20,00 EUR, 30,00 EUR, Maßgabe des § 17 und fristgemäße Zah- 50,00 EUR oder 100,00 EUR einzuzahlen, lungen hierauf, bis die Pflichtanteile voll erreicht sind. Welb) Teilnahme am Verlust (§ 42), che dieser Raten gewährt wird, bestimmt c) weitere Zahlungen gemäß Beschluss der Vorstand nach den individuellen fider Vertreterversammlung nach Auflönanziellen Verhältnissen des Mitglieds. Die sung der Genossenschaft bei Mitgliedern, vorzeitige Volleinzahlung der Pflichtanteile die ihren Geschäftsanteil noch nicht voll ist zugelassen. eingezahlt haben (§ 87 a GenG). (4) Über die Geschäftsanteile gemäß Abs. (2) Das Mitglied ist verpflichtet, für die 2 und 3 hinaus können die Mitglieder weiErrichtung und Erhaltung des getere Anteile übernehmen, wenn die vornossenschaftlichen Eigentums Gemeinhergehenden Anteile bis auf den zuletzt schaftshilfe nach Maßgabe von Richtlinien übernommenen voll eingezahlt sind und zu leisten, die die Vertreterversammlung der Vorstand die Übernahme zugelassen beschließt. hat. Für die Einzahlung gilt Abs. 3 entspre(4) Das Mitglied hat bei der Erfüllung chend. von Pflichten und der Wahrnehmung (5) Solange ein Geschäftsanteil nicht voll von Rechten auch aus abgeschlossenen eingezahlt ist, ist die Dividende dem GeVerträgen die Belange der Gesamtheit schäftsguthaben zuzuschreiben. Im Übrider Mitglieder im Rahmen der genossen- gen gilt § 41 Abs. 4 der Satzung. schaftlichen Treuepflicht angemessen zu (6) Die Höchstzahl der Anteile, mit denen berücksichtigen. sich ein Mitglied beteiligen kann, ist 100. (7) Die Einzahlungen auf die GeschäftsV. Geschäftsanteile, Geschäftsgutha- anteile vermehrt um zugeschriebene Gewinnanteile, vermindert um abgeben und Haftsumme schriebene Verlustanteile, bilden das Geschäftsguthaben des Mitgliedes. Die § 17 - Geschäftsanteile und GeschäftsAbtretung oder Verpfändung des Geguthaben schäftsguthabens an Dritte ist unzulässig und der Genossenschaft gegenüber un(1) Der Geschäftsanteil beträgt 51,13 EUR. wirksam. Eine Aufrechnung des Geschäfts(2) Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist guthabens durch das Mitglied gegen seine jedes Mitglied ist verpflichtet, mindestens Verbindlichkeiten gegenüber der Genos- senschaft ist nicht gestattet. Für das Auseinandersetzungsguthaben gilt § 12 der § 21 - Vorstand Satzung. (1) Der Vorstand besteht mindestens aus § 18 - Kündigung freiwillig zwei Personen. Sie müssen Mitglied der übernommener Anteile Genossenschaft und natürliche Personen sein. Gehören juristische Personen oder (1) Das Mitglied kann die Beteiligung mit Personengesellschaften der Genosseneinem oder mehreren seiner weiteren Ge- schaft an, können die zur Vertretung beschäftsanteile im Sinne von § 17 Abs. 4, fugten Personen in den Vorstand bestellt zum Schluss eines Geschäftsjahres durch werden. schriftliche Erklärung kündigen, soweit (2) Mitglieder des Vorstandes können nicht es nicht nach einer Vereinbarung mit sein die Ehegatten und eingetragenen Leder Genossenschaft zur Beteiligung mit benspartner sowie weitere nahe Angehörimehreren Geschäftsanteilen verpflichtet ge eines Vorstands- oder Aufsichtsratsmitist oder die Beteiligung mit mehre- gliedes. ren Geschäftsanteilen Voraussetzung für (3) Die Vorstandsmitglieder werden vom eine von dem Mitglied in Anspruch ge- Aufsichtsrat auf die Dauer von bis zu 8 nommene Leistung der Genossenschaft Jahren bestellt. Ihre Wiederbestellung ist ist. Sie muss mindestens 12 Monate vorher zulässig. Die Bestellung kann vorzeitig nur schriftlich erfolgen. durch die Vertreterversammlung widerru(2) Ein Mitglied, das einzelne Geschäftsan- fen werden (§ 35 Abs. 1 Buchst. h) teile gekündigt hat, kann nur den Teil sei- (4) Der Aufsichtsrat kann Mitglieder des nes Geschäftsguthabens beanspruchen, Vorstandes bis zur Entscheidung durch die der die auf die verbleibenden Geschäfts- Vertreterversammlung vorläufig ihres Amanteile geleisteten Einzahlungen, ver- tes entheben. Der Beschluss bedarf einer mehrt um zugeschriebene Gewinnanteile, Mehrheit von drei Vierteln aller Mitglieder vermindert um abgeschriebene Verlust- des Aufsichtsrates. Die Vertreterver-sammanteile, übersteigt. Für die Ermittlung des lung ist unverzüglich einzuberufen. Den auszuzahlenden Teils des Geschäftsgutha- vorläufig ihres Amtes enthobenen Mitgliebens gilt § 12 sinngemäß. Soweit ein ver- dern des Vorstandes ist in der Vertreterverbleibender Geschäftsanteil noch nicht voll sammlung mündlich Gehör zu geben. eingezahlt ist (§ 17 Abs. 3 bis 6), wird der (5) Anstellungsverträge mit hauptamtliauszahlungsfähige Teil des Geschäftsgut- chen und nebenamtlichen Vorstandsmithabens hier mit verrechnet. gliedern sollen auf die Dauer der Bestellung abgeschlossen werden. Der Aufsichtsrats§ 19 - Ausschluss der Nachschusspflicht vor-sitzende unterzeichnet namens der Genossenschaft die Anstellungsverträge Die Mitglieder haben auch im Fal- mit den Vorstandsmitgliedern. Für die Künle der Insolvenz der Genossen- digung des Anstellungsverhältnisses eines schaft keine Nachschüsse zu leisten. Vorstandsmitgliedes unter Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Frist sowie für den Abschluss von AufhebungsvereinVI. Organe der Genossenschaft barungen ist der Aufsichtsrat, vertreten durch seinen Vorsitzenden, zuständig. Für § 20 - Organe die außerordentliche Kündigung des AnDie Genossenschaft hat als Organe stellungsvertrages aus wichtigem Grund - den Vorstand (fristlose Kündigung) ist die Vertreter- ver- den Aufsichtsrat sammlung zuständig. - die Vertreterversammlung. (6) Bei ehrenamtlichen VorstandsmitglieAn die Stelle der Vertreterversammlung dern erlischt das Auftragsverhältnis mit tritt die Mitgliederversammlung, wenn die dem Ablauf oder dem Widerruf der BestelZahl der Mitglieder unter 1.501 sinkt. lung. Sie können eine angemessene Auf- wandsentschädigung erhalten, über die der Aufsichtsrat bestimmt. § 22- Leitung und Vertretung der Genossenschaft (1) Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung. Er hat nur solche Beschränkungen zu beachten, die Gesetz und Satzung festlegen. Einzelne oder alle Vorstandsmitglieder können durch Beschluss des Aufsichtsrates vom Verbot der Mehrfachvertretung nach § 181, zweiter Fall BGB, befreit werden. (2) Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. (3) Vorstandsmitglieder zeichnen für die Genossenschaft, indem sie der Firma der Genossenschaft oder der Benennung des Vorstandes Ihre Namensunterschrift beifügen. Der Prokurist zeichnet in der Weise, dass er der Firma seinen Namen mit einem die Prokura andeutenden Zusatz beifügt. (4) Ist eine Willenserklärung gegenüber der Genossenschaft abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. (5) Zur Gesamtvertretung befugte Vorstandsmitglieder können Einzelne von ihnen zur Vornahme bestimmter Geschäfte oder bestimmter Arten von Geschäften ermächtigen. Das gilt sinngemäß für Vorstandsmitglieder, die in Gemeinschaft mit einem Prokuristen die Genossenschaft vertreten. (6) Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft aufgrund seiner Beschlüsse, die durch 2 Vorstandsmitglieder zu fassen sind. Niederschriften über Beschlüsse sind von den mitwirkenden Vorstandsmitgliedern zu unterschreiben. Die Vollständigkeit und Verfügbarkeit der Niederschriften sind sicherzustellen. (7) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die von jedem Mitglied des Vorstandes zu unterzeichnen ist. (8) Die Mitglieder des Vorstandes sind berechtigt, an den Sitzungen des Aufsichtsrates teilzunehmen, wenn nicht durch besonderen Beschluss des Aufsichtsrates die Teilnahme ausgeschlossen wird. In den Sitzungen des Aufsichtsrates hat der Vor- Seite | 63 stand die erforderlichen Auskünfte über geschäftliche Angelegenheiten zu erteilen. Bei der Beschlussfassung des Aufsichtsrates haben die Mitglieder des Vorstandes kein Stimmrecht. § 23 - Aufgaben und Pflichten des Vorstandes (1) Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft anzuwenden. Über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Genossenschaft, namentlich Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen durch die Tätigkeit im Vorstand bekannt geworden sind, haben sie Stillschweigen zu wahren. (2) Der Vorstand ist insbesondere verpflichtet, die Geschäfte entsprechend genossenschaftlicher Zielsetzung zu führen, die für einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb notwendigen personellen, sachlichen und organisatorischen Maßnahmen rechtzeitig zu planen und durchzuführen, für ein ordnungsgemäßes Rechnungswesen gemäß §§ 38 ff. der Satzung zu sorgen, über die Zulassung des Mitgliedschaftserwerbs und über die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen zu entscheiden, die Mitgliederliste nach Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes zu führen, im Prüfungsbericht festgehaltene Mängel abzustellen und dem Prüfungsverband darüber zu berichten. (3) Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat zu berichten über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung (insbesondere die Finanz-, Investitions- und Personalplanung). Der Vorstand hat den Jahresabschluss und den Lagebericht unverzüglich nach der Aufstellung dem Aufsichtsrat vorzulegen. § 25 Abs. 3 ist zu beachten. (4) Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. Sie haben nachzuweisen, dass sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft angewandt haben. 64 | Seite (5) Die Ersatzpflicht gegenüber der Genossenschaft tritt nicht ein, wenn die Handlung auf einem gesetzmäßigen Beschluss der Vertreterversammlung beruht. Die Ersatzpflicht wird dagegen nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat. § 24 - Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei und höchstens neun Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Gehören juristische Personen oder Personengesellschaften der Genossenschaft an, können die zur Vertretung befugten Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden. (2) Aufsichtsratsmitglieder können nicht zugleich Vorstandsmitglieder oder dauernde Vertreter von Vorstandsmitgliedern sein. Sie dürfen auch nicht als Mitarbeiter in einem Arbeitsverhältnis zur Genossenschaft stehen. Mitglieder des Aufsichtsrates können nicht sein die Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner sowie weitere nahe Angehörige eines Vorstandsund Aufsichtsratsmitgliedes. (3) Ehemalige Vorstandsmitglieder können erst zwei Jahre nach Ausscheiden aus dem Amt ab erteilter Entlastung in den Aufsichtsrat gewählt werden. (4) Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Vertreterversammlung für drei Jahre gewählt. Ihre Amtszeit endet mit Schluss der Vertreterversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem das Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, nicht mitgerechnet. Alljährlich scheidet ein Drittel der Mitglieder aus und ist durch Neuwahl zu ersetzen. In den beiden ersten Jahren entscheidet darüber das Los, später die Amtsdauer, Wiederwahl ist zulässig. Dauernd verhinderte Aufsichtsratsmitglieder sind durch die Vertreterversammlung abzuberufen und durch Wahl zu ersetzen. (5) Scheiden Mitglieder im Lauf der Amtszeit aus, so besteht der Aufsichtsrat bis zur nächsten ordentlichen Vertreterversammlung, in der die Ersatzwahlen vorgenom- men werden, nur aus den verbleibenden Mitgliedern. Frühere Ersatzwahlen durch eine außerordentliche Vertreterversammlung sind nur dann erforderlich, wenn der Aufsichtsrat nicht mehr beschlussfähig ist im Sinne von § 27 Abs. 4. Ersatzwahlen erfolgen für den Rest der Amtsdauer ausgeschiedener Aufsichtsratsmitglieder. (6) Nur für einen im Voraus begrenzten Zeitraum kann der Aufsichtsrat einzelne seiner Mitglieder zu Vertretern von verhinderten Vorstandsmitgliedern bestellen. In dieser Zeit und bis zur erteilten Entlastung wegen ihrer Tätigkeit im Vorstand dürfen sie keine Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied ausüben. (7) Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, einen Schriftführer und deren Stellvertreter. Das gilt auch, soweit sich eine Zusammensetzung durch Wahlen nicht verändert hat. (8) Dem Aufsichtsrat steht ein angemessener Auslagenersatz, auch in pauschalierter Form, zu. Soll ihm für seine Tätigkeit als Aufsichtsrat eine Vergütung gewährt werden, beschließt hierüber sowie über die Höhe der Vergütung die Vertreterversammlung. § 25 - Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates (1) Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen. Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates werden durch Gesetz und Satzung festgelegt. Hierbei hat er insbesondere die Leitungsbefugnis des Vorstandes gemäß § 27 Abs. 1 GenG zu beachten. (2) Der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern gerichtlich und außergerichtlich. Über die Führung von Prozessen entscheidet die Vertreterversammlung. (3) Der Aufsichtsrat kann vom Vorstand jederzeit Auskünfte über die Angelegenheiten der Genossenschaft verlangen. Ein einzelnes Aufsichtsratsmitglied kann Auskünfte nur an den gesamten Aufsichtsrat verlangen. Jedes Aufsichtsratsmitglied hat das Recht und die Pflicht, von den Vorlagen des Vorstandes Kenntnis zu nehmen. (4) Jedes Mitglied des Aufsichtsrates hat den Inhalt des Prüfungsberichtes zur Kenntnis zu nehmen. (5) Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Vorschläge des Vorstandes für die Verwendung eines Jahresüberschusses oder die Deckung eines Jahresfehlbetrages zu prüfen und der Vertreterversammlung vor Feststellung des Jahresabschlusses darüber Bericht zu erstatten. (6) Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bestellen, insbesondere um seine Verhandlungen und Beschlüsse vorzubereiten oder um deren Ausführung zu überwachen. (7) Die Mitglieder des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse können ihre Obliegenheiten nicht anderen Personen übertragen. Der Aufsichtsrat kann sich zur Erfüllung seiner Überwachungspflicht der Hilfe sachverständiger Dritter bedienen. (8) Beschlüsse des Aufsichtsrates werden vom Vorsitzenden ausgeführt. (9) Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung. sichtsrat gemäß § 29. Die Geschäftsordnung trifft die näheren Bestimmungen. (2) Der Aufsichtsrat soll den Vorstand in der Regel zu seinen Sitzungen einladen. Der Vorstand nimmt ohne Stimmrecht an den Sitzungen teil. (3) Der Vorsitzende des Aufsichtsrates muss den Aufsichtsrat unverzüglich einberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrates oder der Vorstand unter Angabe des Zwecks und der Gründe dies verlangen. (4) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner von der Vertreterversammlung gewählten Mitglieder bei der Beschlussfassung anwesend ist. Er fasst seine Beschlüsse mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen; bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. (5) Schriftliche und telegrafische Beschlussfassungen des Aufsichtrates sind nur zulässig, wenn kein Mitglied diesem Verfahren widerspricht. (6) Über die Beschlüsse sind Niederschriften anzufertigen, die vom Vorsitzenden § 26 - Sorgfaltspflichten des und dem Schriftführer zu unterschreiben Aufsichtsrates sind. Die Vollständigkeit und Verfügbarkeit der Niederschriften ist sicherzustelDie Mitglieder des Aufsichtsrates haben len. bei ihrer Tätigkeit die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Aufsichts- § 28 - Gegenstände der gemeinsamen ratsmitgliedes einer WohnungsgenossenBeratungen von Vorstand und schaft anzuwenden. Sie haben über alle Aufsichtsrat vertraulichen Angaben und Geheimnisse der Genossenschaft sowie der Mitglieder Vorstand und Aufsichtsrat beschließen auf und von Dritten, die ihnen durch die Tä- der Grundlage von Vorlagen des Vorstantigkeit im Aufsichtsrat bekannt geworden des nach gemeinsamer Beratung durch sind, Stillschweigen zu bewahren; dies gilt getrennte Abstimmung über auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt. Im Übrigen gilt gemäß § 41 GenG für a) Aufstellung des Neubau- und Modernidie Sorgfaltspflicht und Verantwortlich- sierungsprogramms, keit der Aufsichtsratsmitglieder § 34 GenG b) die Grundsätze für die Vergabe von Gesinngemäß. nossenschaftswohnungen und für die Benutzung von Einrichtungen der Genos§ 27 - Sitzungen des Aufsichtsrates senschaft, c) die Grundsätze für die Leistung von (1) Der Aufsichtsrat hält Sitzungen nach Selbsthilfe, Bedarf ab. Er soll einmal im Kalendervier- d) die Grundsätze für die Veräußerung von teljahr, er muss einmal im Kalenderhalb- bebauten und unbebauten Grundstücken jahr zusammentreten. Die Sitzungen wer- sowie über die Bestellung und Übertraden vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates gung von Erbbaurechten und Dauerwohneinberufen und geleitet. Als Sitzungen des rechten, Aufsichtsrates gelten auch die gemein- e) die Grundsätze für die Betreuung der samen Sitzungen von Vorstand und Auf- Errichtung von Eigenheimen und Woh- nungen in der Rechtsform des Wohneigentums oder des Dauerwohnrechts, für die Durchführung von Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen und die Verwaltung fremder Wohnungen, f ) das Konzept für den Rückbau von Gebäuden, g) die Grundsätze für Nichtmitgliedergeschäfte, h) das Eintrittsgeld, i) die Beteiligungen, j) die Grundsätze der Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen, k) die Erteilung einer Prokura, l) die Beauftragung des Prüfungsverbandes, die gesetzliche Prüfung um die Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes zu erweitern, m) die im Ergebnis des Berichtes über die gesetzliche Prüfung und die zu treffenden Maßnahmen, n) die Einstellung in und die Entnahme aus Ergebnisrücklagen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sowie über den Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinnes oder zur Deckung des Verlustes (§ 39 Abs. 2), o) die Vorbereitung gemeinsamer Vorlagen an die Vertreterversammlung, p) Bestimmungen über das Wahlverfahren bei der Wahl von Vertretern zur Vertreterversammlung. § 29 - Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat (1) Gemeinsame Sitzungen des Vorstandes und des Aufsichtsrates sollen regelmäßig abgehalten werden. Die Sitzungen werden in der Regel auf Vorschlag des Vorstandes vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates einberufen. Die Sitzungen leitet der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder ein von diesem benannter Vertreter. Auf Verlangen des Prüfungsverbandes ist eine gemeinsame Sitzung des Vorstandes und Aufsichtsrates einzuberufen. (2) Zur Beschlussfähigkeit der gemeinsamen Sitzungen ist erforderlich, dass jedes der Organe für sich beschlussfähig ist. Jedes Organ beschließt getrennt. Anträge, deren Annahme nicht jedes der beiden Organe ordnungsgemäß beschließt, gelten Seite | 65 als abgelehnt. (3) Über die Beschlüsse der gemeinsamen Sitzungen sind vom Schriftführer des Aufsichtsrates Niederschriften anzufertigen, die vom Vorsitzenden, dem Schriftführer und einem Vorstandsmitglied zu unterschreiben sind. Die Vollständigkeit und Verfügbarkeit der Niederschriften ist sicherzustellen. § 30 - Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern (1)Geschäfte und Rechtsgeschäfte mit der Wohnungsgenossenschaft dürfen die Mitglieder des Vorstandes sowie ihre Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner und weiteren nahen Angehörigen nur nach vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrates, die Mitglieder des Aufsichtsrates sowie ihre Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner und weiteren nahen Angehörigen nur nach vorheriger Zustimmung des Vorstandes und des Aufsichtsrates abschließen. Dies gilt auch für die Änderung und Beendigung von Verträgen. Der Zustimmung des Aufsichtsrates bedarf weiterhin die gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit im selben Geschäftsbereich wie dem der Genossenschaft. (2) Abs. 1 gilt auch für Rechtsgeschäfte zwischen der Genossenschaft und juristischen Personen oder Personengesellschaften, an denen ein Organmitglied oder seine in Abs. 1 genannten Angehörigen beteiligt sind oder auf die sie maßgeblichen Einfluss haben. (3) Rechtsgeschäftliche Erklärungen und Verträge im Sinne von Abs. 1 sind namens der Genossenschaft vom Vorstand und vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates bzw. seinem Stellvertreter zu unterzeichnen. Die Betroffenen sind von der Mitunterzeichnung ausgeschlossen. § 31 - Zusammensetzung der Vertreter versammlung & Wahl der Vertreter (1) Die Vertreterversammlung besteht aus mindestens 50 von den Mitgliedern der Genossenschaft gewählten Vertretern. Weiterhin sind mindestens 5 Ersatzvertreter zu wählen. Die Vertreter müssen Mitglieder der Genossenschaft sein. Sie dür- 66 | Seite fen nicht dem Vorstand oder Aufsichtsrat angehören und sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. (2) Wählbar als Vertreter oder Ersatzvertreter sind nur natürliche Personen, die vollgeschäftsfähig sind. Ist ein Mitglied der Genossenschaft eine juristische Person oder eine Personengesellschaft, können natürliche Personen, die zu deren gesetzlicher Vertretung befugt sind, als Vertreter gewählt werden. (3) Jedes Mitglied hat bei der Wahl des jeweils zu wählenden Vertreters eine Stimme. Das Mitglied oder sein gesetzlicher Vertreter können schriftlich Stimmvollmacht erteilen. Ein Bevollmächtigter kann nicht mehr als zwei Mitglieder vertreten. Bevollmächtigte können nur Mitglieder der Genossenschaft oder Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Eltern und volljährige Kinder des Mitgliedes sein. Die Bevollmächtigung von Personen, die sich geschäftsmäßig zur Ausübung des Stimmrechts erbieten, ist ausgeschlossen. (4) Die Vertreter werden in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Auf je 100 Mitglieder ist ein Vertreter zu wählen. Auf die übrigen Mitglieder entfällt ein weiterer Vertreter. Ferner sind Ersatzvertreter zu wählen. Briefwahl ist zulässig. Nähere Bestimmungen über die Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter einschließlich der Feststellung des Wahlergebnisses werden in der Wahlordnung getroffen. (5) Die Amtszeit der Vertreter beginnt mit der Annahme der Wahl, jedoch nicht vor Ende der Amtszeit der bisherigen Vertreter. Die Amtszeit eines Ersatzvertreters beginnt mit dem Wegfall eines Vertreters. Die Amtszeit eines Vertreters sowie die des an seine Stelle getretenen Ersatzvertreters endet mit der Vertreterversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates über das 4. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit, beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. (6) Die Neuwahl der Vertreter und der Ersatzvertreter muss jeweils spätestens bis zu der Vertreterversammlung durchgeführt sein, die über die Entlastung der Mitgliede des Vorstandes und des Aufsichts- rates für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit der bisherigen Vertreter beschließt. Soweit eine wirksame Neuwahl der Vertreterversammlung nicht stattgefunden hat, bleibt die bisherige Vertreterversammlung im Rahmen der gesetzlichen Höchstfrist (§ 43 a Abs. 4 GenG) bis zur Neuwahl im Amt. (7) Das Amt des Vertreters erlischt vorzeitig, wenn ein Vertreter sein Amt niederlegt, geschäftsunfähig wird oder aus der Genossenschaft ausscheidet. Erlischt das Amt des Vertreters vorzeitig, so tritt an die Stelle des ausgeschiedenen Vertreters ein Ersatzvertreter. Die Wahlordnung kann bestimmen, dass der Ersatzfall schon eintritt, wenn ein gewählter Vertreter vor Annahme der Wahl wegfällt. (8) Neuwahlen zur Vertreterversammlung müssen abweichend von Abs. 4 unverzüglich erfolgen, wenn die Zahl der Vertreter unter Berücksichtigung des an die Stelle eines weggefallenen Vertreters jeweils einrückenden Ersatzvertreters unter die gesetzlich vorgesehene Mindestzahl (Abs. 1 Satz 1) sinkt. (9) Eine Liste mit Namen und Anschriften der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter ist mindestens zwei Wochen lang in den Geschäftsräumen der Genossenschaft zur Einsicht der Mitglieder auszulegen. Die Auslegung ist gem. § 43 der Satzung in einem öffentlichen Blatt bekanntzugeben. Auf Verlangen ist jedem Mitglied eine Abschrift der Liste auszuhändigen; hierauf ist in der Bekanntmachung über die Auslegung der Liste hinzuweisen. § 32 - Vertreterversammlung (1) Die ordentliche Vertreterversammlung muss spätestens bis zum 30. Juni jeden Jahres stattfinden. (2) Der Vorstand hat der ordentlichen Vertreterversammlung den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und einen Anhang) sowie den Lagebericht nebst den Bemerkungen des Aufsichtrates vorzulegen. Der Aufsichtsrat hat der Vertreterversammlung über seine Tätigkeit zu berichten. (3) Außerordentliche Vertreterversammlungen sind, abgesehen von den im Genossenschaftsgesetz oder in dieser Sat- zung ausdrücklich bestimmten Fällen, einzuberufen, wenn es im Interesse der Genossenschaft erforderlich ist. Dies ist besonderes dann anzunehmen, wenn der Prüfungsverband die Einberufung zur Besprechung des Prüfungsergebnisses oder zur Erörterung der Lage der Genossenschaft für notwendig hält. (4) Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates nehmen ohne Stimmrecht an der Vertreterversammlung teil. § 33 - Einberufung der Vertreterversammlung (1) Die Vertreterversammlung wird in der Regel vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates einberufen. Das gesetzliche Recht des Vorstandes auf Einberufung der Vertreterversammlung wird dadurch nicht berührt. (2) Die Einladung zur Vertreterversammlung erfolgt unter Angabe der Gegenstände der Tagesordnung durch eine den Vertretern zugegangene schriftliche Mitteilung. Die Einladung ergeht vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates oder vom Vorstand, falls dieserdie Vertreterversammlung einberuft. Zwischen dem Tag der Vertreterversammlung und dem Tag des Zuganges der schriftlichen Mitteilung muss ein Zeitraum von mindestens zwei Wochen liegen. (3) Die Tagesordnung der Vertreterversammlung ist allen Mitgliedern der Genossenschaft durch Veröffentlichung im Internet unter der Adresse der Genossenschaft bekannt zu machen. (4)Die Vertreterversammlung muss unverzüglich einberufen werden, wenn der zehnte Teil der Mitglieder oder der dritte Teil der Vertreter dies in einer in Textform abgegebenen Eingabe unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt. Fordert der zehnte Teil der Mitglieder oder der dritte Teil der Vertreter in gleicher Weise die Beschlussfassung über bestimmte, zur Zuständigkeit der Vertreter-versammlung gehörende Gegenstände, so müssen diese auf die Tagesordnung gesetzt werden. (5) Mitglieder, auf deren Verlangen gemäß Abs. 4 eine Vertreterversammlung einberufen wird oder die die Beschlussfassung über bestimmte Gegenstände in einer Vertreter-versammlung gefordert haben, können an diesen Versammlungen teilnehmen. Die teilnehmenden Mitglieder über ihr Rede- und Antragsrecht in der Vertreter-versammlung durch einen Bevollmächtigten aus, der aus ihrem Kreis zu wählen ist. (6) Beschlüsse können nur über Gegenstände der Tagesordnung gefasst werden. Nachträglich können Anträge auf Beschlussfassung, soweit sie zur Zuständigkeit der Vertreterversammlung gehören, aufgenommen werden. (7) Gegenstände der Tagesordnung müssen rechtzeitig vor der Vertreterversammlung durch eine den Vertretern zugegangene schriftliche Mitteilung angekündigt werden. Zwischen dem Tag der Vertreterversammlung und dem Tag des Zugangs der schriftlichen Mitteilung muss ein Zeitraum von mindestens einer Woche liegen. Dasselbe gilt für Anträge des Vorstandes oder des Aufsichtsrates. Anträge über die Leitung der Versammlung sowie der in der Vertreterversammlung gestellten Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Vertreterversammlung braucht nicht angekündigt zu werden. § 34 - Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung (1) Die Leitung der Vertreterversammlung hat der Vorsitzende des Aufsichtrates oder bei seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. Sind beide verhindert, so hat ein Mitglied des Vorstandes die Versammlung zu leiten. Der Versammlungsleiter ernennt einen Schriftführer sowie die Stimmenzähler. (2) Abstimmungen erfolgen nach Ermessen des Versammlungsleiters durch Handheben oder Aufstehen. Auf Antrag kann die Vertreterversammlung mit einfacher Mehrheit beschließen, geheim durch Stimmzettel abzustimmen. (3) In der Vertreterversammlung hat jeder Vertreter eine Stimme, die nicht übertragbar ist. Wer durch die Beschlussfassung entlastet oder von einer Verbindlichkeit befreit werden soll, darf insoweit nicht abstimmen. Das Gleiche gilt bei einer Beschluss-fassung darüber, ob die Genossen- schaft gegen ihn einen Anspruch geltend machen soll. (4) Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates nehmen ohne Stimmrecht an der Vertreterversammlung teil. (5) Bei der Feststellung des Stimmverhältnisses werden nur die abgegebenen Stimmen gezählt; Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht berücksichtigt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag – vorbehaltlich der besonderen Regelung bei Wahlen gemäß Abs. 6 – als abgelehnt. (6) Wahlen zum Aufsichtsrat erfolgen aufgrund von Einzelwahlvorschlägen, Listenvorschläge sind unzulässig. Erfolgt die Wahl mit Stimmzettel, so bezeichnet der Wahlberechtigte auf seinem Stimmzettel die Bewerber, die er wählen will. Dabei darf für jeden Bewerber nur eine Stimme abgegeben werden. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Aufsichtsratsmitglieder zu wählen sind. Gewählt sind nach der Anzahl der abgegebenen Stimmen die Bewerber, die auf mehr der Hälfte der gültig abgegebenen Stimmenzettel bezeichnet sind. Erfolgt die Wahl ohne Stimmzettel, so ist über die zu wählenden Personen einzeln abzustimmen. Erhalten die Bewerber im 1. Wahlgang nicht mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, so sind im 2. Wahlgang die Bewerber gewählt, die die meisten Stimmen erhalten. Bei Stimmengleichheit entscheidet das durch den Versammlungsleiter zu ziehende Los. Der Gewählte hat unverzüglich zu erklären, ob er die Wahl annimmt. (7) Über die Beschlüsse der Vertreterversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen. Sie soll den Ort und den Tag der Versammlung, den Namen des Vorsitzenden sowie Art und Ergebnis der Abstimmung und die Feststellung des Vorsitzenden über die Beschlussfassung enthalten. Bei Wahlen sind die Namen der vorgeschlagenen Personen und die Zahl der auf sie entfallenen Stimmen anzugeben. Eine Aufbewahrung der Stimmzettel ist nicht erforderlich. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter und den anwesen Mitgliedern des Vorstandes zu unterschreiben. Die Belege über die Einberufung sind als Anlagen beizufügen. Wird eine Satzungsänderung beschlos- Seite | 67 sen, die die Erhöhung des Geschäftsanteiles, die Einführung oder Erweiterung der Pflichtbeteilung mit weiteren Anteilen, die Einführung oder Erweiterung der Nachschusspflicht, die Verlängerung der Kündigungsfrist über zwei Jahre hinaus, ferner die Fälle des § 16 Abs. 3 GenG betrifft, so ist der Niederschrift ein Verzeichnis der erschienen Vertreter mit Vermerk der Stimmenzahl beizufügen. jedem Mitglied ist die Einsicht in die Niederschrift zu gestatten und auf Verlangen eine Abschrift der Niederschrift unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Die Niederschrift ist von der Genossenschaft aufzubewahren. § 35 - Zuständigkeit der Vertreterversammlung (1) Die Vertreterversammlung beschließt über die im Genossenschaftsgesetz und in dieser Satzung bezeichneten Angelegenheiten, insbesondere über a) Änderung der Satzung, b) Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- u. Verlustrechnung, Anhang), c) die Verwendung des Bilanzgewinnes, d) die Deckung des Bilanzverlustes, e) die Verwendung der gesetzlichen Rücklage zum Zwecke der Verlustdeckung, f ) die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates, g) Wahl der Mitglieder des Aufsichtrates sowie Festsetzung einer Vergütung, h) Widerruf der Bestellung von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates, i) fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages von Vorstandsmitgliedern, j) Ausschluss von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern aus der Genossenschaft, k) die Führung von Prozessen gegen im Amt befindliche und ausgeschiedene Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wegen ihrer Organstellung, l) Festsetzung der Beschränkungen bei der Kreditgewährung gemäß § 49 GenG, m) die Gewährung von Genussrechten, n) die Umwandlung der Genossenschaft durch Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung oder Formwechsel, o) die Auflösung der Genossenschaft, p) die Zustimmung zu einer Wahlordnung 68 | Seite für die Wahl von Vertretern zur Vertreterversammlung. (2) Die Vertreterversammlung berät über den Lagebericht des Vorstandes, b) den Bericht des Aufsichtsrates, c) den Bericht über die gesetzliche Prüfung gemäß § 59 GenG; egebenenfalls beschließt die Vertreterversammlung über den Umfang de Bekanntgabe des Prüfungsberichtes. (3) Sinkt die Zahl der Mitglieder unter 1501, so üben die Mitglieder ihre Rechte in Angelegenheiten der Genossenschaft gemeinschaftlich in der Mitgliederversammlung aus. Diese tritt an die Stelle der Vertreterversammlung. Die Vorschriften über die Vertreterversammlung finden auf die Mitgliederversammlung entsprechende Anwendung. Soweit auf die Ausübung von Rechten die Mitwirkung einer bestimmten Anzahl von Vertretern oder für die Beschlussfassung die Anwesenheit einer bestimmten Zahl von Vertretern vorgesehen ist, treten an die Stelle der Vertreter die Mitglieder. (4) Unter der Voraussetzung Abs. 3 finden die Vorschriften der §§ 13 Abs. 1 und Abs. 3 Buchst. b und e sowie 30 keine Anwendung. § 36 - Mehrheitserfordernisse (1) Die Beschlusse der Vertreterversammlung werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht durch Gesetz oder Satzung eine größere Mehrheit oder weitere Erfordernisse bestimmt sind. (2) Beschlüsse der Vertreterversammlung über a) die Änderung der Satzung, b) die Umwandlung der Genossenschaft durch Verschmelzung, Spaltung Vermögensübertragung oder Formwechsel, c) den Widerruf der Bestellung und die fristlose Kündigung von Vorstands-mitgliedern sowie die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern, d) die Auflösung der Genossenschaft, bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. (3) Beschlüsse über die Auflösung gemäß Abs. 2 d) können nur gefasst werden, wenn mindestens die Hälfte aller Vertreter in der Vertreterversammlung anwesend ist. Trifft das nicht zu, so ist erneut unter Wahrung der Einladungsfrist nach höchstens vier Wochen eine weitere Vertreterversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Vertreter mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen die entsprechenden Beschlüsse fassen kann. Hierauf ist in der Einladung ausdrücklich hinzuweisen. (4) Beschlüsse, durch die eine Verpflichtung der Mitglieder zur Inanspruchnahme von Einrichtungen oder anderen Leistungen der Genossenschaft oder zur Leistung von Sachen und Diensten eingeführt oder erweitert wird, bedürfen einer Mehrheit von mindestens neun Zehnteln der abgegebenen Stimmen. (5) Wurde eine Mitgliederversammlung zur Abschaffung der Vertreterversammlung einberufen, können Beschlüsse über die Abschaffung der Vertreterversammlung nur gefasst werden, wenn mindestens drei Zehntel aller Mitglieder anwesend oder vertreten sind. § 37 - Auskunftsrecht (1) Jeden Vertreter ist auf Verlangen in der Vertreterversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit das zur sachgemäßen Beurteilung von Gegenständen der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. (2) Die Auskunft darf verweigert werden, soweit a) die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Genossenschaft einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen, b) die Erteilung der Auskunft strafbar wäre oder eine gesetzliche, satzungs-gemäße oder vertragliche Geheimhaltung verletzt würde, c) das Auskunftsverlangen die persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eines Dritten betrifft, d) es sich um arbeitsvertragliche Vereinbarungen mit Vorstandsmitgliedern oder Mitarbeitern der Genossenschaft handelt, e) die Verlesung von Schriftstücken zu einer unzumutbaren Verlängerung der Vertreterversammlung führen würde. (3) Wird einem Vertreter eine Auskunft verweigert, so kann er verlangen, dass die Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift aufgenommen wird. VII. Rechnungslegung § 38 - Geschäftjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses (1) Das Geschäftsjahr läuft vom 1.1. bis 31.12. eines Jahres. Das erste Geschäftsjahr läuft vom Tage der Eintragung der Genossenschaft in das Genossenschaftsregister bis zum 31.12. dieses Jahres. (2) Der Vorstand hat dafür zu sorgen, dass das Rechnungswesen und die Betriebsorganisation die Erfüllung der Aufgaben der Genossenschaft gewährleisten. (3) Der Vorstand hat nach Ablauf eines Geschäftsjahres einen Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) aufzustellen. Der Jahresabschluss muss den gesetzlichen Vorschriften über die Bewertung sowie den gesetzlichen Vorschriften über die Gliederung der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen. Die vorgeschrieben Formblätter sind anzuwenden. (4) Zusammen mit dem Jahresabschluss hat der Vorstand einen Lagebericht aufzustellen. Der Lagebericht hat den Anforderungen des § 289 HGB zu entsprechen. (5) Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind mit dem Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns oder zur Deckung eines Bilanzverlustes unverzüglich nach ihrer Aufstellung dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorzulegen und sodann mit den Bemerkungen des Aufsichtrates der Vertreterversammlung zuzuleiten. § 39 - Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss (1) Der durch den Aufsichtrat geprüfte Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und der Lage- bericht des Vorstandes sowie der Bericht des Aufsichtsrates sind spätestens eine Woche vor der Vertreterversammlung in der Geschäftsstelle der Genossenschaft zur Einsicht der Mitglieder auszulegen oder ihnen sonst zur Kenntnis zu bringen. (2) Der Vertreterversammlung ist neben dem Jahresabschluss auch der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns oder zur Deckung eines Verlustes zur Beschlussfassung vorzulegen. ausgezahlt sondern dem Geschäftsguthaben zugeschrieben. Das gilt auch, wenn das Geschäftsguthaben zur Deckung eines Verlustes vermindert worden ist. § 42 - Verlustdeckung Wird ein Bilanzverlust ausgewiesen, so hat die Vertreterversammlung über die Verlustdeckung zu beschließen, insbesondere darüber, in welchem Umfang der Verlust durch Verminderung der Geschäftsguthaben oder Heranziehung der gesetzlichen Rücklage zu beseitigen ist. VIII. Rücklagen, Gewinnverteilung Werden die Geschäftsguthaben zur Verund Verlustdeckung lustdeckung herangezogen, so wird der Verlustanteil nicht nach den vorhandenen Geschäftsguthaben, sondern nach dem § 40 - Rücklagen Verhältnis der satzungsmäßigen Pflicht(1) Es ist eine gesetzliche Rücklage zu bil- zahlungen bei Beginn des Geschäftsjahres, den. Sie ist ausschließlich zur Deckung ei- für das der nes aus der Bilanz sich ergebenden Verlus- Jahresabschluss aufgestellt ist, berechnet, auch wenn diese noch rückständig sind. tes bestimmt. (2) Der gesetzlichen Rücklage sind mindestens 30 % des Jahresüberschusses ab- IX. Bekanntmachungen züglich eines Verlustvortrages zuzuweisen, bis die gesetzliche Rücklage 50 % des Gesamtbetrages der in der Jahresbilanz § 43 - Bekanntmachungen ausgewiesenen Verbindlichkeiten erreicht hat. Die gesetzliche Rücklage ist bei der (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht, Aufstellung der Bilanz zu bilden. (3) Im Übrigen können bei der Aufstellung sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 zu undes Jahresabschlusses andere Ergebnis- terzeichnen. Bekanntmachungen des Aufrücklagen gebildet werden. sichtrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei § 41 - Gewinnverwendung Verhinderungen von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (1) Der Bilanzgewinn kann unter die Mit- (2) Bekanntmachungen, die durch Gesetz glieder als Gewinnanteil verteilt werden; er oder Satzung in einem öffentlichen Blatt kann zur Bildung von anderen Ergeb- zu erfolgen haben, werden in der Leipzinisrücklagen verwandt oder auf neue ger Volkszeitung veröffentlicht. Die offenRechnung vorgetragen werden. legungspflichtigen Unterlagen der Rech(2) Der Gewinnanteil darf 4 % des Ge- nungslegung werden im elektronischen schäftsguthabens nicht überschreiten. Bundesanzeiger veröffentlicht. Sonstige Vermögensvorteile die nicht als angemessene Gegenleistung für besonde- X. Prüfung der Genossenschaft, re geldwerte Leistungen anzusehen sind, Prüfungsverband dürfen den Mitgliedern nicht zugewendet werden. (3) Die Verteilung der Gewinnanteile er- § 44 - Prüfung folgt nach dem Verhältnis der Geschäftsguthaben bei Beginn des Geschäftsjahres, (1) Zwecks Feststellung der wirtschaftlifür das der Jahresabschluss aufgestellt ist. chen Verhältnisses und der Ordnungsmä(4) Solange ein Geschäftsanteil nicht voll ßigkeit der Geschäftsführung sind die Einerreicht ist, wird der Gewinnanteil nicht richtungen, die Vermögenslage sowie die Seite | 69 Geschäftsführung der Genossenschaft einschließlich der Führung der Mitgliederliste für jedes Geschäftsjahr zu prüfen. (2) Im Rahmen der Prüfung nach Abs. 1 ist der Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts zu prüfen. (3) Soweit die Genossenschaft Prüfungspflichten aus der Makler- und Bauträgerverordnung treffen, ist auch diese Prüfung durchzuführen. (4) Die Genossenschaft ist Mitglied des Verbandes Sächsischer Wohnungs-genossenschaften e. V. Sie wird von diesem Prüfungsverband geprüft. (5) Der Vorstand der Genossenschaft ist verpflichtet, die Prüfung sorgfältig vorzubereiten. Er hat den Prüfern alle Unterlagen und geforderten Aufklärungen zu geben, die für die Durchführung der Prüfung benötigt werden. (6) Der Vorstand der Genossenschaft hat dem Prüfungsverband den durch die Vertreterversammlung festgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht unverzüglich mit den Bemerkungen des Aufsichtsrates sowie dessen Bericht einzureichen. (7) Über das Ergebnis der Prüfung haben Vorstand und Aufsichtsrat in gemeinsamer Sitzung unverzüglich nach Eingang des Prüfungsberichtes zu beraten. Der Prüfungsverband ist berechtigt, an der Sitzung teilzunehmen. Die Organe der Genossenschaft sind verpflichtet, den Beanstandungen und Auflagen des Prüfungsverbandes nachzukommen. (8) Der Prüfungsverband ist berechtigt, an den Vertreterversammlungen der Genossenschaft teilzunehmen und dann jederzeit das Wort zu ergreifen. Er ist daher zu allen Vertreterversammlungen fristgerecht einzuladen. XI. Auflösung und Abwicklung § 45 - Auflösung (1) Die Genossenschaft wird aufgelöst a) durch Beschluss der Vertreterversammlung, b) durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens, c) durch Beschluss des Gerichtes, wenn die Zahl der Mitglieder weniger als drei be- 70 | Seite trägt, d) durch die übrigen im Genossenschaftsgesetz genannten Fälle. (2) Für die Abwicklung sind die Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes maßgebend. satzung des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V. - eingetragen am 22.2.2008 9.Änderungsbeschluss zur 32. Vertreterversammlung am 3.12.2009 § 31 (4) - eingetragen am 14.4.2010 Diese Satzung ist durch die Vertreterversammlung vom 5.12.1990 beschlossen worden. Sie wurde am 12.3.1991 in das Genossenschaftsregister des Kreisgerichtes LeipzigStadt unter der Nummer GnR 181 eingetragen. 10.Änderungsbeschluss zur 33. Vertreterversammlung am 28.6.2010 § 21 (3), § 22 (1), § 24 (1) -eingetragen am 03.09.2010 Anlage zur Satzung Geschäftsanteile: 1. Änderungs-, Löschungsbeschluss zur 11. Entsprechend der in Anspruch genommeVertreterversammlung am 3.12.1996 §§ 2 (3), (4), 4 (2), 11 g 19 (1), (2) und 24 (7) nen Leistung muss ein Mitglied gemäß § 17 Abs. 3 im Besitz folgender Geschäftsan- eingetragen am 21.5.1997 teile sein: 2. Beschlussfassung über den Spaltungsplan zur 12. Vertreterversammlung am 9.7.1997 Neugründung der WG „Heiter- 1-Raum-Wohnung 3 Geschäftsanteile keine zusätzlichen Geschäftsanteile blick“ eG = 153,39 € - eingetragen am 29.8.1997 3. Änderungsbeschluss zur 15. Vertreter2-Raum-Wohnung 3 Geschäftsanteile versammlung am 22.4.1999 + 5 weitere Geschäftsanteile § 17 (2), (5), (7) und Anlage zur Satzung = 409,04 € - eingetragen am 23.8.1999 4. Änderungsbeschluss zur 17. Vertreter3- Raum-Wohnung 3 Geschäftsanteile versammlung am 6.12.2000 § 17 (1) und größer + 7 weitere Geschäftsanteile - eingetragen am 29.7.2002 = 511,30 € 5. Änderungs-, Löschungsbeschluss zur 19. Vertreterversammlung am 6.12.2001 § 30 (1), (2), (7) und Anlage zur Satzung - eingetragen am 29.7.2002 6. Änderungsbeschluss zur 21. Vertreterversammlung am 4.12.2003 §§ 8 (1), 11 (4), 23 (2), 25 (1), 28 Buchstabe f) - eingetragen am 2.6.2004 7. Änderungsbeschluss zur 22. Vertreterversammlung am 7.12.2004 § 17 (1), (2) und (3), Anlage zur Satzung - eingetragen am 27.12.2004 8.Änderungsbeschluss zur 28. Vertreterversammlung am 5.12.2007 Neufassung der Satzung gemäß Muster- Impressum: Herausgeber: Wohnungsbau-Genossenschaft Kontakt e.G. Eilenburger Str. 10 | 04317 Leipzig Tel.: 0341-26 75 100 | Fax: 0341-26 75 220 Auflage: 2500 Exemplare (2. Auflage | Juni 2013) Texte zur Genossenschaft: Rainer Löhnert (Vorsitzender d. Vorstandes) Stadtteilinfotexte: WBG Kontakt e.G. Kartenmaterial: Mandy Immisch, Stefan Schweitzer Stand: September 2011 Quellennachweis: Google Maps; Bing Maps; Das Telefonbuch Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen. Fotos: Bildagentur: www.panthermedia.net Stefan Schweitzer, Julia Bergmann Gestaltung, Satz, Grafiken: Stefan Schweitzer, Mandy Immisch