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BG - INFOBLATT
 Stand 02/2013
 Best.-Nr. 319
Stühle für den Industrie-Arbeitsplatz
Regelungen für Arbeitsstühle in der Produktion sind wesentlich weniger eindeutig als für Stühle für den
Büro-Bereich. Dies hängt damit zusammen, dass die Anforderungen in der Technik sehr unterschiedlich sind und berücksichtigt werden müssen. Trotzdem sind die Grundanforderungen, z. B. laut Bildschirmarbeitsverordnung, ähnlich.
Nach der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber eine Arbeitsstätte so einzurichten, dass
Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind.
Präzisiert wurde diese Forderung in der nunmehr ungültigen Arbeitsstättenrichtlinie ASRtl 25/1
„Sitzgelegenheiten“. Solange dafür noch keine entsprechende Arbeitsstättenregel bekannt gemacht
wurde, kann die ASRtl 25/1 aber weiterhin als „Orientierungshilfe“ herangezogen werden. Gleichzeitig
muss auch immer der Stand der Technik beachtet werden.
Hier heißt es unter anderem, dass die Rückenlehne dem Rücken einen festen Halt geben muss, dass
bei gepolsterter Sitzfläche der Bezugsstoff luftdurchlässig sein muss, dass die Sitztiefe etwa 0,35 m bis
0,45 m betragen soll und dass die Sitzgelegenheiten, sofern es betriebstechnisch möglich ist, bei Neuanschaffung DIN 68877 entsprechen sollen.
So sieht ein richtiger Arbeits-Drehstuhl aus
Die Norm DIN 68877 enthält sicherheitstechnische Festlegungen und ergonomische Anforderungen an
Arbeits-Drehstühle für die Produktion:
 Das Grundmodell ist ein höhenverstellbarer Drehstuhl, dessen Rückenlehne in Tiefe und Höhe
verstellbar ist.
 Die Rückenlehne muss pendelnd gelagert sein.
 Das Untergestell muss mindestens fünf Auflagenpunkte haben.
 Für die Stühle, deren Sitzhöhe über 650 mm (Hochstühle) einstellbar ist, ist eine rutschhemmende
Aufstiegshilfe vorgeschrieben.
 Rollen sind nur zulässig für Stühle, deren Sitzhöhe nicht höher als 650 mm einstellbar ist.
 Stühle, deren niedrigste Einstellmöglichkeit der Sitzhöhe bei 500 mm und darunter liegt, benötigen
eine Dämpfung des Stoßes beim Hinsetzen.
Diese Norm legt Mindestanforderungen fest.
Wo immer es möglich ist, sollen Stühle mit gepolsterten Flächen eingesetzt werden.
Hohem Schmutzanfall kann durch waschbare Schutzüberzüge entgegengewirkt werden.
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Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, www.bgetem.de
Medienbestellung Wiesbaden, Tel. (0611) 131-8221, Fax:(0611) 131-8222, email: medien.dp@bgetem.de
Hersteller von Stühlen und Stehsitzen für den industriellen Arbeitsplatz:
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Dauphin HumanDesign GmbH & Co. KG, Espanstr. 36,91238 Offenhausen, www.dauphin.de
Drabert GmbH, Cammer Str. 17, 32379 Minden, www.drabert.de
Mey Chair Systems GmbH, OT Merlach Nr. 16, 96145 Seßlach-Merlach,
www.mey-chairsystems.com
Sedus Stoll AG, Brückenstr. 15, 79761 Waldshut-Tiengen, www.sedus.de
Werksitz GmbH W. Milewski, Telefunkenstr. 9, 97475 Zeil am Main, www.werksitz.de
Wilkhahn, Fritz-Hahne-Str. 8, 31848 Bad Münder (Stehsitz für Bürobereich), www.wilkhahn.de
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit.
Ein Stehsitz ist nicht einem Stuhl gleichzusetzen, da er nur das Stehen unterstützt. Vor seiner Anschaffung ist ein ausgiebiger Test sinnvoll. Lieferantenauswahl siehe oben.