14. - Streitstände Kompakt
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14. - Streitstände Kompakt
Thomas Diehn / Christoph Dahlkamp Streitstände KOMPAKT, Band 3: BGB AT / Schuldrecht AT Unabhängigkeit der Vollmacht vom Grundgeschäft Umstritten ist, inwieweit die Vollmacht unabhängig vom Grundgeschäft ist. Streitstand Beispiel: Wird einem Minderjährigen ein Auftrag erteilt, kann dieser gemäß § 108 BGB schwebend unwirksam sein. Die entsprechende Bevollmächtigung als solche wird durch die Minderjährigkeit grundsätzlich aber nicht berührt, § 165 BGB. a) Abhängigkeitstheorie Teilweise wird vertreten, dass Grundgeschäft und Vollmacht derart miteinander verbunden seien, dass die Nichtigkeit des Kausalgeschäfts zur Nichtigkeit der Bevollmächtigung führe. Argument: • Nach § 168 S. 1 BGB erlischt die Vollmacht mit der Beendigung des Grundverhältnisses. Wenn schon das Erlöschen der Vollmacht mit dem Grundverhältnis kraft Gesetz verknüpft ist, dann auch ihr Entstehen. (Stichwort: Erst-Recht-Schluss 168 S. 1) b) Theorie der abstrakten Vollmacht Ganz überwiegend ist man der Auffassung, dass Grundgeschäft und Vollmacht voneinander unabhängig seien. Argumente: • Für Grundgeschäft und Bevollmächtigung gilt auch das Abstraktionsprinzip. (Stichwort: Abstraktionsprinzip) • § 168 S. 1 regelt ausdrücklich nur das Erlöschen der Vollmacht und ist damit eine eng auszulegende Ausnahme vom Abstraktionsprinzip. (Stichwort: Ausnahmecharakter 168) Hinweise • Abstraktheit der Innenvollmacht bezweifelt mangels verkehrsschutzbezogenen Kundhabeaktes, Petersen JURA 2004, 829, 832 • Umstritten ist innerhalb der überwiegenden Auffassung, ob und inwieweit Grundgeschäft und Vollmacht zu einem einheitlichen Rechtsgeschäft i.S.v. § 139 BGB verbunden sein können. Dabei erleichtert die gesetzliche Verknüpfung in § 168 S. 1 BGB die Annahme einer Geschäftseinheit (all- gemein zur Geschäftseinheit von Grund- und Erfüllungsgeschäft s.o. Hinweis 2 zu STREITSTAND 11). Allerdings streiten auch hier das Abstraktionsprinzip und insbesondere § 167 BGB dagegen. • Fehleridentität bei Verstoß gegen Art. 1 § 1 RBerG: WM 2004, 2380 Fundstelle Hellgardt/Majer, WM 2004, 2380 2