14. - Streitstände Kompakt

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14. - Streitstände Kompakt
Thomas Diehn / Christoph Dahlkamp
Streitstände KOMPAKT, Band 3: BGB AT / Schuldrecht AT
Unabhängigkeit der
Vollmacht vom Grundgeschäft
Umstritten ist,
inwieweit die Vollmacht unabhängig
vom Grundgeschäft ist.
Streitstand
Beispiel: Wird einem Minderjährigen ein Auftrag erteilt, kann dieser gemäß § 108
BGB schwebend unwirksam sein. Die entsprechende Bevollmächtigung als solche
wird durch die Minderjährigkeit grundsätzlich aber nicht berührt, § 165 BGB.
a) Abhängigkeitstheorie
Teilweise wird vertreten, dass Grundgeschäft und Vollmacht derart miteinander
verbunden seien, dass die Nichtigkeit des Kausalgeschäfts zur Nichtigkeit der
Bevollmächtigung führe.
Argument:
•
Nach § 168 S. 1 BGB erlischt die Vollmacht mit der Beendigung des Grundverhältnisses. Wenn schon das Erlöschen der Vollmacht mit dem
Grundverhältnis kraft Gesetz verknüpft ist, dann auch ihr Entstehen. (Stichwort: Erst-Recht-Schluss 168 S. 1)
b) Theorie der abstrakten Vollmacht
Ganz überwiegend ist man der Auffassung, dass Grundgeschäft und Vollmacht
voneinander unabhängig seien.
Argumente:
•
Für Grundgeschäft und Bevollmächtigung gilt auch das Abstraktionsprinzip.
(Stichwort: Abstraktionsprinzip)
•
§ 168 S. 1 regelt ausdrücklich nur das Erlöschen der Vollmacht und ist
damit eine eng auszulegende Ausnahme vom Abstraktionsprinzip. (Stichwort: Ausnahmecharakter 168)
Hinweise
•
Abstraktheit der Innenvollmacht bezweifelt mangels verkehrsschutzbezogenen Kundhabeaktes, Petersen JURA 2004, 829, 832
•
Umstritten ist innerhalb der überwiegenden Auffassung, ob und inwieweit
Grundgeschäft und Vollmacht zu einem einheitlichen Rechtsgeschäft
i.S.v. § 139 BGB verbunden sein können. Dabei erleichtert die gesetzliche
Verknüpfung in § 168 S. 1 BGB die Annahme einer Geschäftseinheit (all-
gemein zur Geschäftseinheit von Grund- und Erfüllungsgeschäft s.o. Hinweis 2 zu STREITSTAND 11). Allerdings streiten auch hier das
Abstraktionsprinzip und insbesondere § 167 BGB dagegen.
•
Fehleridentität bei Verstoß gegen Art. 1 § 1 RBerG: WM 2004, 2380
Fundstelle
Hellgardt/Majer, WM 2004, 2380
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