Ketsch KW17 2011 - Nussbaum Medien
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Ketsch KW17 2011 - Nussbaum Medien
Donnerstag, 28. April 2011 Einzelverkaufspreis 0,70 € Nummer 17 2 Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011 Öffentliche Einrichtungen Rathaus, Hockenheimer Straße 5 Tel. 606-0 Fax: 606-16 E-Mail: Info-Ketsch@Ketsch.de ÖFFNUNGSZEITEN: Montag, Mittwoch, Freitag 7.30 -12.00 Uhr Dienstag 7.30 -12.00 Uhr und 14.00 -15.30 Uhr Donnerstag 7.30 -12.00 Uhr und 14.00 -18.00 Uhr BÜRGERMEISTERSPRECHSTUNDE: nach vorheriger telefonischer Anmeldung im Sekretariat jederzeit möglich Tel. 606-49 Hallen-, Frei- und Wellenbad im Bruch Tel. 606-79 Rheinhalle Ketsch im Bruch (HALLE) Tel. 606-77 Jugendtreff Tel. 607979 Gemeindebücherei Tel. 606-76 Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag 10.00 -12.00 Uhr Montag, Donnerstag 14.00 -18.00 Uhr Mittwoch 15.00 -19.00 Uhr Freitag 10.00 -15.00 Uhr dienstags geschlossen Schulen Grundschule Ketsch, Schulstraße 8 Tel. 692598 / Fax: 692597 -Hort Tel. 609467 Neurottschule Ketsch, Gartenstraße Tel. 85934-0 / Fax 85934-109 Marion-Dönhoff-Realschule Tel. 70660 / Fax: 706630 Kindergärten Kath. Kindergarten Regenbogen, Gartenstr. 29 Tel. 61150 Kath. St.-Bernhard-Kindergarten, Herzogstr. 6 Tel. 64085 Ev. Johannes-Kindergarten, Hildastr. 36 Tel. 63550 Komm. Kindergarten Villa Pusteblume, Leimener Str. 2 Tel. 609292 Tagesmütter-Verein Gartenstr. 30, 69168 Wiesloch 06222/2208 Kath. Pfarramt, Schwetzinger Str. 1 Tel. 69800 Kath. Pfarrheim, Schwetzinger Str. 3 Tel. 65304 Ev. Pfarramt, Kolpingstr. 8 Tel. 61224 Ruftaxi Schwetzingen-Ketsch Tel. 15111/16111 AVR Abfallverwertungsgesellschaft des Rhein-Neckar-Kreises mbH, Muthstr. 4, 74889 Sinsheim Fragen zur Hausmüllabfuhr Tel. 07261/931-202 Fragen zum Gewerbeabfall Tel. 07261/931-395 Fragen zur Grünen Tonne plus im Gewerbebereich Tel. 07261/931-399 Reklamationen abfuhrtechnischer Art: Tel. 07261/931-931 Anmeldungen zu den Sammlungen: Sperrmüll, Altholz, Elektro, Schrott, Grünschnitt: Tel. 07261/931-310 Zentrale Faxnummer Tel. 07261/931-7100 Beratung in allen Abfallfragen erhalten Sie per E-Mail über: Impressum info@avr-rnk.de oder im Internet unter www.avr-rnk.de Müllumladeanlage Südwest Ketsch Die Umladeanlage ist wie folgt geöffnet: Montag -Freitag 8.00 -12.00 Uhr und 12.45 -16.00 Uhr Samstags geschlossen (Anlieferung im Abfallentsorgungszentrum Wiesloch und Sinsheim möglich) Notrufe Polizei Polizeiposten Ketsch Falls nicht erreichbar, Revier Schwetzingen Nachts sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ebenfalls Revier Schwetzingen Polizei-Notruf Feuerwehr-Notruf Kinderschutz-Notruf Deutsches Rotes Kreuz DRK-Unfallrettungsdienst Hockenheim, Im Auchtergrund 1 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Schwetzingen, Markgrafenstr. 2-9 Giftnotrufzentrale Tel. 61696 Tel. 288-0 Tel. 110 Tel. 112 Tel. 112 Tel. 19222 Tel. 19292 Tel. 0761/19240 Suchtberatung, Jugend- und Drogenberatung Schwetzingen Markgrafenstraße 17, Schwetzingen Tel. 06202/859358-0, Fax 06202/931455 Öffnungszeiten; Mo. - Do. 10.00-13.00 und 14.00 - 17.00 Uhr Freitag 10.00-12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr Tierärztlicher Wochenend- und Feiertags-Notdienst für Kleintiere In Notfällen informieren Sie sich bitte durch den Anrufbeantworter Ihres Haustierarztes über die Telefonnummer des Dienst habenden Tierarztes MVV Energie AG Servicehotline Erdgas, Wasserschäden Tel. 0800/2901000 Gas-Hausanschlüsse, 24/7 Netze Tel. 0621/290-3573 Klärwerk Zweckverband Schwetzingen Tel. 92629-0 Ketsch, Brühler Landstr. 5 EnBW Regionalzentrum Nordbaden Zentrale in Ettlingen Tel. 07243/180-0 Störungsmeldestelle Strom, kostenfreie Tel.Nr. 0800/3629477 Beratungsservice Bezirkszentrum Schwetzingen Tel. 2774-0 Servicetelefon Tel. 0800/9999966 Kabel BW Tel. 0800/8888112 weitere Ansprechpartner Teleservice GmbH, Anhalter Str. 9, Ketsch Tel. 06202/69410 Krug PC, Mannheimer Landstr. 2, Brühl 06202/605900 Gredel TV, Schwetzinger Str. 2, Brühl, (aus dem Kabelnetz kostenlos) 06202/4099882 Apotheken-Notfalldienst 28.04. Stadt-Apotheke, Heidelberger Str. 11, Hockenheim 29.04. Luisen-Apotheke, Luisenstr. 26, Plankstadt und Sonnen-Apotheke, Kolpingstr. 2, Reilingen 30.04. Mayerhof-Apotheke, Mannheimer Str. 43-45, Schwetzingen 01.05. Markt-Apotheke, Bahnhofsanlage 7, Ketsch 02.05. Enderle-Apotheke, Schwetzinger Straße 47, Ketsch 03.05. Wasserturm-Apotheke, Karlsruher Str. 25, Hockenheim 04.05. Neue Apotheke, Eppelheimer Str. 1, Ketsch Zahnärztlicher Notfalldienst 30.04./ 01.05. Dr. Frank Seeberg, Seestr. 47, Ketsch Tel. 06202/62878 Der zahnärztliche Notfalldienst ist auch jederzeit im Internet unter www.zahnforum.de/karlsruhe.html aktuell abrufbar. Ärztl. Notfalldienst mit erweiterten Öffnungszeiten Neuer Service für Patienten - Ärztlicher Notfalldienst mit erweiterten Öffnungszeiten Der Ärztliche Notfalldienst Schwetzingen hat jetzt auch unter der Woche geöffnet. Seit 1. Januar 2010 können Patienten den Notfalldienst auch Montag-, Dienstag- und Donnerstagabend bequem über eine zentrale Nummer und eine zentrale Anlaufstelle erreichen. Neue Öffnungszeiten sind: Werktage: Montag, Dienstag und Donnerstag 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr Mittwoch 13.00 Uhr bis 7.00 Uhr Wochenende: Freitag 19.00 Uhr bis Montag 7.00 Uhr durchgehend geöffnet Feiertage: Feiertag Vorabend 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Adresse: Ärztlicher Notfalldienst Schwetzingen, Markgrafenstraße 2/9, 68723 Schwetzingen Impressum Herausgeber: Gemeinde Ketsch Verantwortlich für den amtl. Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Kappenstein oder sein Vertreter im Amt Verantwortlich für den Anzeigenteil und "Was sonst noch interessiert": Klaus Nussbaum, 68789 St. Leon-Rot, Internet: www.knvertrieb.de Das Amtsblatt der Gemeinde Ketsch erscheint wöchentlich. Abonnementpreis halbjährlich einschl. Trägerlohn € 13,80. Druck und Verlag: Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co. KG, Opelstraße 29, 68789 St. Leon-Rot, Internet: www.nussbaum-slr.de Telefon 06227/873-0, Telefax 06227/873-190 Zuständig für die Zustellung: Fa. G.S. Vertriebs GmbH, Opelstr. 1, 68789 St. Leon-Rot, Telefon 06227/35828-30, E-Mail: info@gsvertrieb.net Internet: www.gsvertrieb.net Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011 Vorleseclub gegründet Sie haben alle etwas gemeinsam: Sie lieben Bücher, lesen gerne und wollen diese Begeisterung an andere weitergeben. Zehn ehrenamtliche Lesepaten haben sich auf den Weg gemacht, um ihr Vergnügen am Lesen auch ihren Zuhörern zu vermitteln. Mit der Gründung des Vorleseclubs Ketsch möchte die Gemeindebücherei ihr Angebot erweitern. Denn dort, in der Einrichtung in der Goethestraße, wo die Welt der Bücher ein Zuhause hat, ist die Idee geboren worden. „Karin Seßler sprach mich darauf an“, erzählt Büchereileiterin Barbara Breuner. Über einen Dokumentarbericht im Fernsehen war Karin Seßler auf die Stiftung Lesen in Mainz aufmerksam geworden und informierte sich über deren ehrenamtliche Aktivitäten. Die Vorleseclubs der „Stiftung Lesen“ haben das Ziel, Menschen und Institutionen mit Freude am Lesen zusammenzubringen und sie bei der Weitergabe dieser Freude aktiv zu unterstützen. Der Vorschlag fand sofort die Zustimmung von Barbara Breuner und sie begann – mit tatkräftiger Unterstützung von Karin Seßler – mit den Vorarbeiten. Auf die öffentlich gemachten Aufrufe meldeten sich einige Interessierte. „Die Resonanz war beeindruckend und so konnten wir gleich loslegen“, freut sich Barbara Breuner. Zunächst nahmen die Lesepaten an einem zweitägigen, von der Stiftung Lesen veranstalteten Vorleseseminar in der Stadtbücherei Mannheim teil. Hierbei ging es unter anderem um Sprach- und Lesekompetenz sowie um die Vermittlung von Lesespaß. Ein besonderes Augenmerk wird auf das Vorlesen für Kinder gelegt. „Wichtig sind uns kleine Gruppengrößen“, unterstreicht Barbara Breuner. Die Mädchen und Jungen sollen zum Thema hingeführt werden, wobei Wert auf den Dialog mit den Kindern gelegt wird. „Die Vorlesepaten befassen sich vorher eingehend mit dem Inhalt des Buches, aus dem gelesen werden soll. Nur wenn der Inhalt bekannt ist, können auch Fragen gezielt beantwortet werden und Gespräche stattfinden“; macht Barbara Breuner deutlich. Auf Wunsch könne sich ein Lesepate auch mit einem einzelnen Kind befassen, um es behutsam an Bücher und ans Lesen heranzuführen. Dies sei nicht nur gut geeignet für leseschwache Kinder, sondern auch für jene mit fremder Muttersprache, um ihnen den Einstieg in die Sprache in Schrift und Wort zu erleichtern. Auftakt in der Schule, im Kindergarten und im Seniorenheim Mittlerweile ist der Vorleseclub offiziell bei der Stiftung Lesen eingetragen und die ersten Projekte sind gestartet. Im Seniorenheim Avendi kam es schon bei der Vorstellung des Clubs zu einer spontanen Lesung für eine Patientin! Das Interesse seitens der Senioren und der Avendi-Leitung ist groß und das Vorlesen findet von nun an regelmäßig statt. „Auch bei der Neurottschule war man sehr angetan von diesem Ehrenamt“, sagt Barbara Breuner mit berechtigtem Stolz. Hier wird der Vorleseclub gleich nach den Osterferien parallel in mehreren Klassen beginnen und soll später noch ausgebaut werden. Im kommunalen Kindergarten „Villa Pusteblume“ war man sich ebenfalls schnell einig und im Nu wurden die Vorstellungen konkretisiert. Auch hier startet der Vorleseclub nach Ostern. „Des Weiteren sind wir mit dem Team der Kernzeitbetreuung im Gespräch und beim Altennachmittag am 15. Juni werden wir mit dabei sein“, erzählt Barbara Breuner mit spürbarer Begeisterung. Aktionen für das Sommer-Ferienprogramm der Gemeinde und für den bundesweiten Vorlesetag im November sind in Planung. Die Paten sind mit Engagement dabei, allen voran Karin Seßler, die ebenso wie Barbara Breuner ein zuverlässiger Ansprechpartner ist, und hoffen, ihre Freude am geschriebenen Wort und seine daraus entstehenden Geschichten alsbald mit vielen weiteren Lese- und Zuhörfans teilen zu können. sas 3 4 Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011 Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011 5 Gemeinde Ketsch Rhein-Neckar-Kreis Flohmarkt für Kinder und Jugendliche Auch beim diesjährigen Maifest soll es wieder einen Flohmarkt für Kinder und Jugendliche geben. Hierzu lädt die Gemeindeverwaltung am Sonntag, 29. Mai, die Mädchen und Jungen im Alter bis zu 18 Jahren zur Teilnahme ein. In der Zeit von 11 bis 18 Uhr dürfen Kinder und Jugendliche ihre Spielsachen, Comic-Hefte und sonstige gebrauchte Waren zum Verkauf anbieten, um ihr Taschengeldkonto aufzubessern. Um eine geordnete Durchführung garantieren zu können, werden Berechtigungsscheine ausgegeben. Die Zuteilung der Berechtigungsscheine erfolgt nach zeitlichem Eingang der Meldung im Rathaus. Sobald die Kapazitätsgrenze erreicht ist, werden keine Berechtigungsscheine mehr ausgestellt, um eine Überfüllung des Platzes zu vermeiden. Die Standgröße darf drei Meter nicht überschreiten. Die Berechtigungsscheine sind an der Rathauspforte erhältlich. Die Gemeinde Ketsch (rd. 12.800 Einwohner) sucht zum 25. August 2011 1 Reinigungskraft für die Neurotthalle 1 Reinigungskraft für die Neurottschule 1 Reinigungskraft für das Hallen-, Frei- und Wellenbad Ketsch. Zum Aufgabengebiet gehört die Reinigung der Räumlichkeiten der gemeindlichen Einrichtungen. Die Bezahlung richtet sich nach den tariflichen Bestimmungen des TVöD. Es handelt sich um Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 12,5 bzw. 15 Stunden. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen, an das Bürgermeisteramt Ketsch, Hockenheimer Str. 5, 68775 Ketsch. Bewerbungsschluss ist der 15. Mai 2011. Für weitere Fragen steht Ihnen die Personalabteilung der Gemeinde Ketsch unter der Telefonnummer 06202/606-53 bzw. 57 zur Verfügung. Gemeinde Ketsch Rhein-Neckar-Kreis Feuerwehrsatzung Sprechstunde im Rathaus für barrierefreies Wohnen Beratung für altengerechtes und barrierefreies Wohnen von Herrn Claus Kirfel immer dienstags von 14.30 - 15.30 Uhr in Zimmer 118 -EG- Hallenbad Ketsch Öffnungszeiten: Mo. Di., Mi., Fr. Do. Sa. So. geschlossen 10.00-20.00 Uhr 07.00-22.00 Uhr 10.00-18.00 Uhr 08.00-18.00 Uhr Wassergymnastik: Mi. 18.30 Uhr Do. 9.00/10.30/19.00 Uhr Di. und Fr. sind die Bahnen abgetrennt für Schwimmer. Mi. und Do. sind Warmbadetage. Eintrittspreise: Einzelkarte Erwachsene / Jugendliche 03,00 / 01,80 Euro 10er Karte Erwachsene / Jugendliche 24,00 / 15,00 Euro 25er Karte Erwachsene / Jugendliche 54,00 / 36,00 Euro 50er Karte Erwachsene / Jugendliche 96,00 / 66,00 Euro Jahreskarte (gültig für Hallen- und Freibad) 120,00 Euro Öffnungszeiten Freibad und Hohe Wiese Bereits am Samstag, 30.04. ab 8.00 - 20.00 hat das Freibad geöffnet. Hohe Wiese ab Sonntag, 01.05. Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3, § 7 Abs. 1 Satz 1, § 8 Abs. 2 Satz 2, § 10 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes (FwG) hat der Gemeinderat am 18.04.2011 folgende Satzung beschlossen. §1 Name und Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr (1) Die Freiwillige Feuerwehr Ketsch, in dieser Satzung Feuerwehr genannt, ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde Ketsch ohne eigene Rechtspersönlichkeit. (2) Die Feuerwehr besteht als Gemeindefeuerwehr aus 1. der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Ketsch 2. der Altersabteilung 3. der Jugendfeuerwehr §2 Aufgaben (1) Die Feuerwehr hat 1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und 2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten. Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann. (2) Der Bürgermeister kann die Feuerwehr beauftragen (§ 11 Abs. 2 der Hauptsatzung) 1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen, Tiere und Schiffe und 6 Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011 2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der Brandschutzaufklärung und -erziehung sowie des Feuersicherheitsdienstes. §3 Aufnahme in die Feuerwehr (1) In die Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr können auf Grund freiwilliger Meldung Personen als ehrenamtlich Tätige aufgenommen werden, die 1. das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres an Einsätzen teilnehmen, 2. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sind, 3. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind, 4. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären, 5. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs (StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben, 6. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen sind und 7. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurden. Die Dienstzeit nach Nummer 4 soll mindestens 10 Jahre betragen. (2) Die Aufnahme in die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt für die ersten zwölf Monate auf Probe. Innerhalb der Probezeit soll der Feuerwehrangehörige erfolgreich an einem Grundausbildungslehrgang teilnehmen. Aus begründetem Anlass kann die Probezeit verlängert werden. Auf eine Probezeit kann verzichtet oder sie kann abgekürzt werden, wenn Angehörige einer Jugendfeuerwehr in die Einsatzabteilung übertreten oder eine Person eintritt, die bereits einer anderen Gemeindefeuerwehr oder einer Werkfeuerwehr angehört oder angehört hat. (3) Bei Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen (§ 11 Abs. 4 FwG) kann der Feuerwehrausschuss im Einzelfall die Aufnahme abweichend von Absatz 1 regeln sowie Ausnahmen von der Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 und den Dienstpflichten nach § 5 Abs. 5 und 6 zulassen. (4) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Feuerwehrkommandanten zu richten. Vor Vollendung des 18. Lebensjahrs ist die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Über die Aufnahme auf Probe, die Verkürzung oder Verlängerung der Probezeit und die endgültige Aufnahme entscheidet der Feuerwehrausschuss. Der Abteilungsausschuss der Einsatzabteilung, der der Bewerber angehören soll, ist zu hören. Neu aufgenommene Angehörige der Gemeindefeuerwehr werden vom Feuerwehrkommandanten durch Handschlag verpflichtet. (5) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ablehnung ist dem Gesuchsteller vom Bürgermeister schriftlich mitzuteilen. (6) Jeder Angehörige der Gemeindefeuerwehr erhält einen vom Bürgermeister ausgestellten Dienstausweis. §4 Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes (1) Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr endet, wenn der ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr 1. die Probezeit nicht besteht, 2. während oder mit Ablauf der Probezeit seinen Austritt erklärt, 3. seine Dienstverpflichtung nach § 12 Abs. 2 FwG erfüllt hat, 4. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes nicht mehr gewachsen ist, 5. das 65. Lebensjahr vollendet hat, 6. infolge Richterspruchs nach § 45 StGB die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat, 7. Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen wird oder 8. wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurde. (2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige ist auf seinen Antrag vom Bürgermeister aus dem Feuerwehrdienst in der Einsatzabteilung zu entlassen, wenn 1. er nach § 6 Abs. 2 Satz 1 in die Altersabteilung überwechseln möchte, 2. der Dienst in der Einsatzabteilung aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht mehr möglich ist, 3. er seine Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt oder 4. er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte in eine andere Gemeinde verlegt. In den Fällen der Nummern 3 und 4 kann der Feuerwehrangehörige nach Anhörung des Feuerwehrausschusses auch ohne seinen Antrag entlassen werden. Der Betroffene ist vorher anzuhören. (3) Der Antrag auf Entlassung ist unter Angabe der Gründe schriftlich beim Feuerwehrkommandanten einzureichen. (4) Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger, der seine Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt, hat dies binnen einer Woche dem Feuerwehrkommandanten anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte in eine andere Gemeinde verlegt. (5) Der Gemeinderat kann nach Anhörung des Feuerwehrausschusses den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst eines Feuerwehrangehörigen aus wichtigem Grund beenden. Dies gilt insbesondere 1. bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst, 2. bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflichten, 3. bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der Feuerwehr oder 4. wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde Störung des Zusammenlebens in der Gemeindefeuerwehr verursacht hat oder befürchten lässt. Der Betroffene ist vorher anzuhören. Der Bürgermeister hat die Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes durch schriftlichen Bescheid festzustellen. (6) Angehörige der Gemeindefeuerwehr, die ausgeschieden sind, erhalten auf Antrag eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur Feuerwehr. §5 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (1) Die Angehörigen der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeindefeuerwehr haben das Recht, den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten, seine zwei Stellvertreter und die Mitglieder des Feuerwehrausschusses zu wählen. (2) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten nach Maßgabe des § 16 FwG und der örtlichen Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr eine Entschädigung. (3) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten bei Sachschäden, die sie in Ausübung oder infolge des Feuerwehrdienstes erleiden, einen Ersatz nach Maßgabe des § 17 FwG. (4) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind für die Dauer der Teilnahme an Einsätzen oder an der Aus- und Fortbildung nach Maßgabe des § 15 FwG von der Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt. (5) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind verpflichtet (§ 14 Abs. 1 FwG) Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011 1. am Dienst- und an Aus- und Fortbildungslehrgängen regelmäßig und pünktlich teilzunehmen, 2. bei Alarm sich unverzüglich zum Dienst einzufinden, 3. den dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten nachzukommen, 4. im Dienst ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich den anderen Angehörigen der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich zu verhalten, 5. die Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften für den Feuerwehrdienst zu beachten, 6. die ihnen anvertrauten Ausrüstungsstücke, Geräte und Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen, und 7. über alle Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren, von denen sie im Rahmen ihrer Dienstausübung Kenntnis erlangen und deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist. (6) Die Angehörigen der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeindefeuerwehr haben eine Abwesenheit von länger als zwei Wochen dem Feuerwehrkommandanten oder dem von ihm Beauftragten rechtzeitig vorher anzuzeigen und eine Dienstverhinderung bei ihrem Vorgesetzten vor dem Dienstbeginn zu melden, spätestens jedoch am folgenden Tage die Gründe hierfür zu nennen. (7) Aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen kann ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr auf Antrag vom Feuerwehrkommandanten vorübergehend von seinen Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2 befreit werden. (8) Ist ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr gleichzeitig Mitglied einer Berufsfeuerwehr, einer Werkfeuerwehr oder hauptamtlicher Feuerwehrangehöriger, haben die sich hieraus ergebenden Pflichten Vorrang vor den Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2. (9) Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, kann ihm der Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen. Grobe Verstöße kann der Bürgermeister auf Antrag des Feuerwehrkommandanten mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro ahnden. Der Feuerwehrkommandant kann zur Vorbereitung eines Beschlusses des Gemeinderats auf Beendigung des Feuerwehrdienstes nach § 4 Abs. 5 den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen auch vorläufig des Dienstes entheben, wenn andernfalls der Dienstbetrieb oder die Ermittlungen beeinträchtigt würden. Der Betroffene ist vor einer Entscheidung nach den Sätzen 1 und 2 anzuhören. §6 Altersabteilung (1) In die Altersabteilung wird unter Überlassung der Dienstkleidung übernommen, wer nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 und Abs. 2 Nr. 2 bis 4 aus dem ehrenamtlichen Feuerwehrdienst in der Einsatzabteilung ausscheidet und keine gegenteilige Erklärung abgibt. (2) Der Feuerwehrausschuss kann auf ihren Antrag Angehörige der Feuerwehr, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, unter Belassung der Dienstkleidung aus der Einsatzabteilung in die Altersabteilung übernehmen (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1). (3) Der Leiter der Altersabteilung und sein Stellvertreter werden von den Angehörigen ihrer Abteilung auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Feuerwehrausschusses zu der Wahl durch den Feuerwehrkommandanten bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Sie können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden. 7 (4) Der Leiter der Altersabteilung ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stellvertretenden Leiter der Altersabteilung unterstützt und von ihm in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten vertreten. (5) Die Angehörigen der Altersabteilung, die hierfür die erforderlichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen, können vom Feuerwehrkommandanten im Einvernehmen mit dem Leiter der Altersabteilung zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden. §7 Jugendfeuerwehr (1) Die Jugendfeuerwehr besteht aus den Jugendgruppen, die auf Beschluss des Feuerwehrausschusses bei der Einsatzabteilung gebildet werden. (2) In die Jugendfeuerwehr können Personen bis zum vollendeten 17. Lebensjahr aufgenommen werden, wenn sie 1. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sind, 2. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind, 3. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären, 4. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs (StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben, 5. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 7 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) mit Ausnahme der Entziehung der Fahrerlaubnis unterworfen sind und 6. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurden. Die Aufnahme muss mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten beantragt werden. Über die Aufnahme und das dafür maßgebende Mindestalter entscheidet der Feuerwehrausschuss. (3) Die Zugehörigkeit des Angehörigen der Jugendfeuerwehr zur Jugendfeuerwehr endet, wenn 1. er in die Einsatzabteilung der Feuerwehr aufgenommen wird, 2. er aus der Jugendfeuerwehr austritt, 3. die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung schriftlich zurücknehmen, 4. er den gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist, 5. er das 18. Lebensjahr vollendet oder 6. der Feuerwehrausschuss den Dienst in der Jugendfeuerwehr aus wichtigem Grund beendet. § 4 Abs. 5 gilt entsprechend. (4) Der Leiter der Jugendabteilung (Jugendfeuerwehrwart) und sein Stellvertreter werden von den Angehörigen ihrer Abteilung auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Feuerwehrausschusses zu der Wahl durch den Feuerwehrkommandanten bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Der Feuerwehrkommandant kann geeignet erscheinende Angehörige der Gemeindefeuerwehr mit der vorläufigen Leitung der Jugendfeuerwehr beauftragen. Der Jugendfeuerwehrwart muss der Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr angehören und soll den Lehrgang Jugendfeuerwehrwart besucht haben. Der Jugendfeuerwehrwart und sein Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden. (5) Der Jugendfeuerwehrwart ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stellvertretenden Leiter der Jugendfeuerwehr unterstützt und von ihm in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten vertreten. (6) Für die Leiter der Jugendgruppen (Absatz 1) gilt Absatz 4 entsprechend. 8 Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011 §8 Ehrenmitglieder Der Gemeinderat kann auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses 1. Personen, die sich um das örtliche Feuerwehrwesen besondere Verdienste erworben oder zur Förderung des Brandschutzes wesentlich beigetragen haben, die Eigenschaft als Ehrenmitglied und 2. bewährten Feuerwehr- und Abteilungskommandanten nach Beendigung ihrer aktiven Dienstzeit die Eigenschaft als Ehrenkommandant verleihen. 1. eine Alarm- und Ausrückeordnung für die Aufgaben nach § 2 aufzustellen und fortzuschreiben und sie dem Bürgermeister mitzuteilen, §9 Organe der Feuerwehr Organe der Feuerwehr sind 1. Feuerwehrkommandant, 2. Leiter der Altersabteilung, der Jugendfeuerwehr 4. Feuerwehrausschuss, 5. Hauptversammlung. 6. die Tätigkeit des Leiters der Altersabteilung, der Jugendfeuerwehr sowie des Kassenverwalters und des Gerätewarts zu überwachen, § 10 Feuerwehrkommandant und Stellvertreter (1) Der Leiter der Feuerwehr ist der Feuerwehrkommandant. (2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine zwei Stellvertreter werden von den Angehörigen der Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr aus deren Mitte in geheimer Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. (3) Die Wahlen des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seiner zwei Stellvertreter werden in der Hauptversammlung durchgeführt. (4) Zum ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seinen zwei Stellvertretern kann nur gewählt werden, wer 1. der Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr angehört, 2. über die für dieses Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und 3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt. (5) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine Stellvertreter werden nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt. (6) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine zwei Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Kommt binnen drei Monaten nach Freiwerden der Stelle oder nach Versagung der Zustimmung keine Neuwahl zustande, bestellt der Bürgermeister den vom Gemeinderat gewählten Feuerwehrangehörigen zum Feuerwehrkommandanten oder seiner Stellvertreter (§ 8 Abs. 2 Satz 3 FwG). Diese Bestellung endet mit der Bestellung eines Nachfolgers nach Absatz 5. (7) Gegen eine Wahl des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seiner zwei Stellvertreter kann binnen einer Woche nach der Wahl von jedem Wahlberechtigten Einspruch bei der Gemeinde erhoben werden. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Gegen die Entscheidung über den Einspruch können der Wahlberechtigte, der Einspruch erhoben hat, und der durch die Entscheidung betroffene Bewerber unmittelbar Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage erheben. (8) Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuerwehrkommandanten oder eines hauptberuflich tätigen Stellvertreters des Feuerwehrkommandanten ist der Feuerwehrausschuss zu hören. (9) Der Feuerwehrkommandant ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verantwortlich (§ 9 Abs. 1 Satz 1 FwG) und führt die ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen Aufgaben durch. Er hat insbesondere 2. auf die ordnungsgemäße feuerwehrtechnische Ausstattung hinzuwirken, 3. für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr und 4. für die Instandhaltung der Feuerwehrausrüstungen und -einrichtungen zu sorgen, 5. die Zusammenarbeit der Einsatzabteilungen bei Übungen und Einsätzen zu regeln, 7. dem Bürgermeister über Dienstbesprechungen zu berichten, 8. Beanstandungen in der Löschwasserversorgung dem Bürgermeister mitzuteilen. Die Gemeinde hat ihn bei der Durchführung seiner Aufgaben angemessen zu unterstützen (§ 9 Abs. 1 Satz 2 FwG). (10) Der Feuerwehrkommandant hat den Bürgermeister und den Gemeinderat in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten von sich aus zu beraten. Er soll zu den Beratungen der Gemeindeorgane über Angelegenheiten der Feuerwehr mit beratender Stimme zugezogen werden. (11) Die stellvertretenden Feuerwehrkommandanten haben den Feuerwehrkommandanten zu unterstützen und ihn in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten. (12) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden (§ 8 Abs. 2 Satz 5 FwG). § 11 Unterführer (1) Die Unterführer (Zug- und Gruppenführer) dürfen nur bestellt werden, wenn sie 1. einer Einsatzabteilung der Feuerwehr angehören, 2. über die für ihr Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und 3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen. (2) Die Unterführer werden vom Feuerwehrkommandanten auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Der Feuerwehrkommandant kann die Bestellung nach Anhörung des Feuerwehrausschusses widerrufen. Die Unterführer haben ihre Dienststellung nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens bis zur Bestellung des Nachfolgers wahrzunehmen. (3) Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach den Weisungen der Vorgesetzten aus. § 12 Schriftführer, Kassenverwalter, Gerätewart (1) Der Schriftführer und der Kassenverwalter werden vom Feuerwehrausschuss auf fünf Jahre gewählt. Der Gerätewart wird vom Feuerwehrkommandanten nach Anhörung des Feuerwehrausschusses im Einvernehmen mit dem Bürgermeister eingesetzt und abberufen. Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuerwehrgerätewarts oder der Übertragung der Aufgaben des Feuerwehrgerätewarts auf einen Gemeindebediensteten ist der Feuerwehrausschuss zu hören. Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011 (2) Der Schriftführer hat über die Sitzungen des Feuerwehrausschusses und über die Hauptversammlung jeweils eine Niederschrift zu fertigen und in der Regel die schriftlichen Arbeiten der Feuerwehr zu erledigen. (3) Der Kassenverwalter hat die Kameradschaftskasse (§ 18) zu verwalten und sämtliche Einnahmen und Ausgaben nach der Ordnung des Wirtschaftsplans zu verbuchen. Zahlungen darf er nur aufgrund von Belegen und schriftlichen Anweisungen des Feuerwehrkommandanten annehmen und leisten. Die Gegenstände des Sondervermögens sind ab einem Wert von 500 € in einem Bestandsverzeichnis nachzuweisen. (4) Der Gerätewart hat die Feuerwehreinrichtungen und die Ausrüstung zu verwahren und zu pflegen. Mängel sind unverzüglich dem Feuerwehrkommandanten zu melden. (5) Für Schriftführer, Kassenverwalter und Gerätewart in den Einsatzabteilungen gelten die Absätze 1 bis 4 sinngemäß. § 13 Feuerwehrausschuss (1) Der Feuerwehrausschuss besteht aus dem Feuerwehrkommandanten als dem Vorsitzenden, den zwei Stellvertretern und aus sechs auf fünf Jahre in der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr. (2) Dem erweiterten Feuerwehrausschuss gehören bei Bedarf als nicht stimmberechtigte Mitglieder außerdem an - der Leiter der Altersabteilung, - der Jugendfeuerwehrwart, - der Schriftführer, - der Kassenverwalter und - der Pressesprecher. (3) Werden der oder die Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten nach Absatz 1 in den Feuerwehrausschuss gewählt, erhöht sich die Zahl der zu wählenden Mitglieder entsprechend. (4) Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Feuerwehrausschusses ein. Er ist hierzu verpflichtet, wenn dies mindestens ein Drittel der Mitglieder verlangt. Die Einladung mit der Tagesordnung soll den Mitgliedern spätestens drei Tage vor der Sitzung zugehen. Der Feuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. (5) Der Bürgermeister ist von den Sitzungen des Feuerwehrausschusses durch Übersenden einer Einladung mit Tagesordnung rechtzeitig zu benachrichtigen. Er kann an den Sitzungen jederzeit teilnehmen oder sich durch Beauftragte vertreten lassen. (6) Beschlüsse des Feuerwehrausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. (7) Die Sitzungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öffentlich. Über jede Sitzung wird eine Niederschrift gefertigt; sie ist dem Bürgermeister sowie den Ausschussmitgliedern zuzustellen. Die Niederschriften sind den Angehörigen der Einsatzabteilungen auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen. (8) Der Feuerwehrkommandant kann zu den Sitzungen auch andere Angehörige der Gemeindefeuerwehr beratend zuziehen. § 14 Hauptversammlung (1) Unter dem Vorsitz des Feuerwehrkommandanten findet jährlich mindestens eine ordentliche Hauptversammlung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr statt. Der Hauptversammlung sind alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr, soweit für deren Behandlung nicht andere Organe zuständig sind, zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. (2) In der Hauptversammlung hat der Feuerwehrkommandant einen Bericht über das vergangene Jahr und der Kassenverwalter einen Bericht über den Rechnungsabschluss des Sondervermögens für die Kameradschaftspflege (§ 18) zu erstatten. Die Hauptversammlung beschließt über den Rechnungsabschluss. 9 (3) Die Hauptversammlung wird vom Feuerwehrkommandanten einberufen. Sie ist binnen eines Monats einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Angehörigen der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr dies schriftlich unter Angaben von Gründen verlangt. Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den Mitgliedern so wie dem Bürgermeister vierzehn Tage vor der Versammlung bekannt zu geben. (4) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Angehörigen der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit kann eine zweite Hauptversammlung einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Angehörigen der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr beschlussfähig ist. Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Auf Antrag ist geheim abzustimmen. (5) Über die Hauptversammlung wird eine Niederschrift gefertigt. Dem Bürgermeister ist die Niederschrift auf Verlangen vorzulegen. § 15 Wahlen (1) Die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durchzuführenden Wahlen werden vom Feuerwehrkommandanten geleitet. Steht er selbst zur Wahl, bestellen die Wahlberechtigten einen Wahlleiter. (2) Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln durchgeführt. (3a) Bei der Wahl des Feuerwehrkommandanten ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten hat. Wird diese Stimmenzahl nicht erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zur Wahl und erreicht dieser im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit nicht, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem der Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten muss. (3b) Die Wahl der zwei stellvertretenden Kommandanten wird als Mehrheitswahl ohne das Recht auf Stimmenhäufung durchgeführt. Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen. Als stellvertretende Feuerwehrkommandanten sind die beiden gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl zwischen den Bewerbern mit höchster und gleicher Stimmenzahl aus dem 1. Wahlgang statt. (4) Die Wahl der Mitglieder des Feuerwehrausschusses wird als Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung durchgeführt. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder zu wählen sind. In den Feuerwehrausschuss sind diejenigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Scheidet ein gewähltes Ausschussmitglied vor Ablauf seiner Amtsdauer aus, so ist ein Feuerwehrangehöriger auf die verbleibende Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds in der nächsten Hauptversammlung zu wählen. (5) Die Niederschrift über die Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters ist innerhalb einer Woche nach der Wahl dem Bürgermeister zur Vorlage an den Gemeinderat zu übergeben. Stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu, findet innerhalb von drei Monaten eine Neuwahl statt. (6) Kommt binnen eines Monats die Wahl des Feuerwehrkommandanten oder seines Stellvertreters nicht zustande oder stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu, so hat der Feuerwehrausschuss dem Bürgermeister ein Verzeichnis aller Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die sich aufgrund ihrer Ausbildung und Bewährung im Feuerwehrdienst zur kommissarischen Bestellung (§ 8 Abs. 2 Satz 3 FwG) eignen. 10 Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011 § 16 Sondervermögen für die Kameradschaftspflege (Kameradschaftskasse) (1) Für die Feuerwehr wird ein Sondervermögen für die Kameradschaftspflege und die Durchführung von Veranstaltungen gebildet. (2) Das Sondervermögen besteht aus 1. Zuwendungen der Gemeinde und Dritter, 2. Erträgen aus Veranstaltungen, 3. sonstigen Einnahmen, 4. mit Mitteln des Sondervermögens erworbenen Gegenständen. (3) Der Feuerwehrausschuss stellt mit Zustimmung des Bürgermeisters einen Wirtschaftsplan auf, der alle im Haushaltsjahr zur Erfüllung der Aufgaben der Kameradschaftskasse voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Ausgaben können für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden. Über- und außerplanmäßige Ausgaben können zugelassen werden, wenn ihre Deckung gewährleistet ist. Außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Bürgermeisters. Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren dürfen nur eingegangen werden, wenn der Wirtschaftsplan dazu ermächtigt. (4) Über die Verwendung der Mittel beschließt der Feuerwehrausschuss. Der Feuerwehrausschuss kann den Feuerwehrkommandanten ermächtigen, über die Verwendung der Mittel bis zu einer bestimmten Höhe oder für einen festgelegten Zweck zu entscheiden. Der Feuerwehrkommandant vertritt bei Ausführung des Wirtschaftsplans den Bürgermeister. (5) Die für das Sondervermögen eingerichtete Sonderkasse (Kameradschaftskasse) ist jährlich mindestens einmal von zwei Rechnungsprüfern, die von der Hauptversammlung auf fünf Jahre bestellt werden, zu prüfen. Der Rechnungsabschluss ist dem Bürgermeister vorzulegen. 6) Für die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr und die Jugendfeuerwehr werden ebenfalls Sondervermögen im Sinne des Absatzes 1 gebildet. Die Absätze 1 bis 5 gelten entsprechend. § 17 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Feuerwehrsatzung vom 26.03.2001 außer Kraft. Hinweis nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO): Nach § 4 Abs. 4 GemO wird eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung – sofern nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen oder die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung nach § 121 Abs. 1 GemO beanstandet hat – von Anfang an unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriflicht gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Die Unbeachtlichkeit tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung der Satzung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ketsch, den 18.04.2011 Der Bürgermeister: Sitzung des Gemeinderates TOP 1: Ehrung von Herrn Gemeinderat Dieter Mummert mit dem Ehrenteller der Gemeinde Ketsch für 10-jährige Ratstätigkeit In seiner Ansprache erinnert Bürgermeister Jürgen Kappenstein daran, dass Dieter Mummert am 26. März 2001 für das viel zu früh verstorbene Ratsmitglied Otto Keilbach in das Ratsgremium der Gemeinde nachgerückt sei. Seit nunmehr 10 Jahren bringe er seine Person, sein Wissen und sein Engagement in die Arbeit des kommunalen Entscheidungsgremiums ein. Dieter Mummert sei ein Mann der Taten. Sein Motto laute: Nicht lange um eine Sache herumreden, sondern wenn man den Weg zu einer Entscheidung eingeschlagen hat und von deren Richtigkeit überzeugt ist, dann sollte sie auch schnellstmöglich umgesetzt werden. „Was ich an Dieter Mummert darüber hinaus sehr schätze, ist sein gesundes Grundvertrauen in die Arbeit der Verwaltung“, unterstreicht Bürgermeister Kappenstein. Im Gremium, wo Entscheidungen erarbeitet und vorbereitet werden, wo die Kompetenz zur Ermittlung der Hintergründe für so manche Beschlusslagen und oftmals auch Sachzwängen gegeben ist, sei Dieter Mummert ein Bürgervertreter mit der notwendigen und gewünschten Offenheit. „Unser aller Dank gilt Ihnen für Ihre langjährige Bereitschaft, sich für das Allgemeinwohl einzubringen“, sagt Bürgermeister Kappenstein und fügt hinzu, dass Dieter Mummert nicht nur im Gemeinderat, sondern auch in dessen Ausschüssen wie dem Finanz- und Verwaltungsausschuss und dem ständigen Umlegungsausschuss als ordentliches Mitglied seine Sachkompetenz unter Beweis stelle. Des Weiteren habe er im Ortsverband Ketsch der Freien Wählervereinigung als Ortsverbandsvorsitzender eine besondere Funktion. Und noch eine weitere Sache gelte es anzusprechen: „Ihre Bereitschaft, die Gemeinde Ketsch bei der Realisierung so mancher Baumaßnahme zu unterstützen. So dürfen wir bei der Erstellung von Kinderspielplätzen oder anderen Einrichtungen für unsere Jugend immer wieder auf die Gerätschaften der Firma Mummert zurückgreifen“, hebt Bürgermeister Kappenstein hervor. Als Dank und in Anerkennung seiner kommunalpolitischen Verdienste und für seine zehnjährige Mitgliedschaft im Ketscher Gemeinderat überreicht Bürgermeister Kappenstein an Dieter Mummert die Urkunde und den Ehrenteller der Gemeinde. Gemeinderat Rudi Kurbiuhn (FWV) lobt Dieter Mummerts Stellungnahmen: „immer kurz und prägnant“. Gemeinderat Kurbiuhn dankt für die stets gute Zusammenarbeit und überreicht ein Präsent. Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011 Gemeinderat Thomas Franz (CDU) spricht Dieter Mummert seinen Dank für viele Jahre der kameradschaftlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit aus. Dieter Mummert habe das Herz am rechten Fleck und vertrete seine Meinung frei heraus. Dies werde auch in der CDU-Fraktion sehr geschätzt. Gemeinderat Gerhard Jungmann (SPD) dankt ebenfalls und hofft auf eine weiterhin rege und konstruktive Zusammenarbeit. Gemeinderat Heino Völker (FDP/KL) spricht Dieter Mummert seine Anerkennung aus für dessen klares und entschiedenes Eintreten seiner Meinung und wünscht ihm für das zweite Jahrzehnt im Ratsgremium, dass diese Offenheit nicht dem „Weichspüler“ geopfert werde. TOP 2: Neukonzeption Badestrand Hohwiese Hauptamtsleiter Ulrich Knörzer erläutert, dass der Badebetrieb am Hohwiesenstrand im vergangenen Jahr erstmals kostenpflichtig durchgeführt wurde. Resultierend aus den hiermit gemachten Erfahrungen sei das bestehende Konzept weiterentwickelt und optimiert worden. Zentrale Neuerung der vorgeschlagenen Konzeption sei die Überlegung, den Badebetrieb Hohwiese künftig dem Ketscher Schwimmbad anzugliedern: und zwar sowohl in Bezug auf die Leitung der Einrichtung als auch hinsichtlich des Personals. Im Vergleich zur letztjährigen Personalplanung soll der Badebetrieb Hohwiese im Zuge des neuen Konzeptes vorwiegend mit eigenen Kräften bewältigt werden. Vorteil dieser Lösung sei insbesondere, dass die Gemeinde zu jeder Zeit die Möglichkeit der Einflussnahme und Entscheidungsfreiheit behält. Durch die Angliederung des Badebetriebes Hohwiese an das Schwimmbad können Synergien im Personaleinsatz ausgenutzt und die Qualität der Wasseraufsicht verbessert werden. Da das vorhandene Aufsichtspersonal im Schwimmbad die Aufsicht in der Hohwiese nicht in vollem Umfang abdecken könne, werde zusätzliches Aufsichtspersonal in Form des „Personalleasings“ eingesetzt. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass Saisonkräfte für die Wasseraufsicht in dem erforderlichen Stundenumfang über den freien Arbeitsmarkt nicht zu bekommen sind, daher werde man wieder auf einen externen Dienstleister zurückgreifen. Die Kasse am Badestrand Hohwiese werde, zusätzlich zum vorhandenen Personal, gleichfalls ergänzend mit Saisonkräften besetzt. Darüber hinaus werde das Kassenpersonal in der Hohwiese auch für Reinigungsarbeiten herangezogen. Durch den wechselweisen Einsatz des Personals in beiden Einrichtungen sei gewährleistet, dass alle zur Verfügung stehenden Kräfte sich in beiden Einrichtungen auskennen und im Bedarfsfall kurzfristig beziehungsweise zusätzlich eingesetzt werden können. Gemeinderat Christian Jörger (CDU) kommt darauf zu sprechen, dass der Badestrand Hohwiese an Sommertagen rege genutzt werde und erinnert daran, dass ein Zaun errichtet und Sanitäranlagen gebaut wurden, um den hygienischen Richtlinien zu entsprechen. Die Freude sei jedoch nur von kurzer Dauer gewesen, denn 2009 wurde per EU-Gesetz eine Wasseraufsicht verpflichtend. Aufgrund entstandener Personalkosten habe die Gemeinde Eintrittsgelder erheben müssen. Das Konzept im Jahr 2010 sah vor, dass die Eintrittsgelder vom Kioskpächter miterhoben werden. Dies habe immer wieder zu Konflikten zwischen Kiosk- und Badestrandbesuchern geführt. Die jetzt vorgesehene Trennung von Eingangs- und Kioskbereich sei daher die bessere Lösung. Betriebsleiter Armin Luksch werde es sicher gelingen, den Badebetrieb in beiden Einrichtungen zu organisieren und zu koordinieren. Durch seine Erfahrung könne der Personaleinsatz flexibler gesteuert werden. An erster Stelle werde aber die Wasseraufsicht verlässlich sichergestellt sein. Der Eintrittspreis sei gerechtfertigt, um einen Badetag in gepflegter Atmosphäre verbringen zu können. Es sei nicht selbstverständlich, einen solchen Badestrand anbieten zu können. Die finanziellen Mittel und der organisatorische Aufwand weisen gewisse Schranken auf. Sollte das jetzige, ausgereifte Konzept, was man nicht hoffe, scheitern, müsse man sich ernsthafte Gedanken über die Weiterführung des Badestrandes machen. Gemeinderat Hans-Peter Rist (SPD) merkt an, dass die Konsequenzen nicht abzuschätzen gewesen seien, als man den Badestrand mit einem Toilettengebäude - auf Wunsch der Badegäste wegen fehlender Hygiene - und mit einem Zaun, auf Wunsch der Anlieger wegen der ausufernden Nutzung bis zu später Stunde, versehen hatte. Mit der Vergabe des Pachtvertrages für einen 11 Imbisskiosk sei zudem ein Pächter gefunden worden, der die Reinigungsarbeiten der sanitären Einrichtung und des Geländes übernahm. Anlieger, Badegäste, Betreiber und somit auch die Gemeindeverwaltung und Ratsgremium seien zufrieden gewesen. Doch dann habe die Bürokratie unbarmherzig zugeschlagen. Ein solcher Badestrand brauche, laut EU-Gesetz, eine Wasseraufsicht, was mit erheblichen Kosten verbunden ist. So haben sich Verwaltung und Gemeinderat auf die Erhebung einer Gebühr geeinigt, die jedoch nicht einmal bei optimalem Saisonverlauf die Kosten der qualifizierten Wasseraufsicht decken kann. Auch beim Kassieren dieser Eintrittsgebühr fallen Personalkosten an. Der bisherige Pächter sei verständlicherweise mit den zusätzlichen Aufgaben überfordert gewesen, zum Beispiel Badegäste und reine Kioskbesucher bezüglich des Eintrittsgeldes zu trennen. Die SPD-Fraktion begrüße, dass aufgrund der bisherigen Erfahrungen nun eine Neukonzeption für den Badestrand vorliegt. Die Aufgaben und Pflichten seien klar geregelt und alle Entscheidungen liegen zukünftig ausschließlich bei der Gemeinde Ketsch. Sinnvoll sei es, die Synergien auszunutzen, die durch die gemeinsame Leitung aller Ketscher Bäder entstehen und bei Herrn Luksch in besten Händen liegen. Auf diese Weise sei ein flexibler Personaleinsatz möglich. Bei den Öffnungszeiten seien sowohl die Interessen der Badegäste als auch der Anwohner berücksichtigt. Bemerkenswert sei, dass – trotz des steigenden finanziellen Aufwands – die Eintrittspreise für die Badesaison unverändert bleiben können. Gemeinderat Dieter Mummert (FWV) begrüßt es, dass aus zwei Jahre Erfahrung gelernt wurde und nun der richtige Weg gefunden worden sei. Der Betriebsleiter könne bei der Einteilung des Personals besser auf die jeweilige Wettersituation reagieren. Wichtig sei auch, dass der Bürger beim Baden unter Aufsicht ist und dass Kiosk und Kassenbereich voneinander getrennt sind. „Die Hauptprobleme dürften aus dem Weg geräumt sein“. Bürgermeister Kappenstein macht noch einmal darauf aufmerksam, dass der Kiosk noch immer im Bereich des Badestrandes untergebracht ist. Der Kiosk versorge aber die Badegäste und sei kein Ausflugsziel für Besucher, die zufällig vorbeikommen. Gemeinderat Heino Völker (FDP/KL) schließt sich der Stellungnahme von Gemeinderat Mummert in gleichem Sinne an. Einstimmig wird folgender Beschluss gefasst: Der Badebetrieb Hohwiese wird dem Schwimmbad angegliedert. Der Betriebsleiter des Schwimmbades übernimmt auch die Leitung des Badebetriebs Hohwiese und ist insofern auch dort für den Personaleinsatz und die Organisation von Wasseraufsicht und Eingangskontrolle (Kasse) verantwortlich. Der Badebetrieb erfolgt jeweils im Zeitraum 1. Mai bis Ende der Sommerferien. Die täglichen Öffnungszeiten werden wie folgt festgelegt: Mai und Juni von 10 bis 20 Uhr (10 Stunden); Juli, August, September von 9 bis 21 Uhr (12 Stunden). Der Badestrand ist, mit Ausnahme vorhersehbar länger andauernd schlechter Witterung, jeden Tag geöffnet. Die 2010 erhobenen Eintrittspreise bleiben unverändert. Bei witterungsbedingter Schließung des Badestrandes berechtigt die Saisonkarte zum Eintritt in das Hallenbad. TOP 3: Neufassung der Feuerwehrsatzung Hauptamtsleiter Knörzer führt aus, dass der Landtag am 4. November 2009 das „Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgesetzes“ verabschiedet habe. Durch die Novellierung der Rechtsvorschrift haben sich bei den Ermächtigungen für Regelungen in den Feuerwehrsatzungen der Gemeinden diverse Änderungen ergeben, die in ein neues Satzungsmuster des Gemeindetages Baden-Württemberg mündeten. Auf der Grundlage dieses neuen Satzungsmusters sei die gemeindliche Feuerwehrsatzung neu gefasst worden, wobei die allgemeinen Änderungen übernommen und die gemeindespezifischen Gegebenheiten eingearbeitet wurden. Als wesentliche Neuerung der Gesetzesnovelle nennt Hauptamtsleiter Knörzer die Regelung, dass Feuerwehrangehörige nun bereits mit 17 Jahren in die Einsatzabteilung übernommen werden können. An Einsätzen dürfen die Jugendlichen aber nach wie vor erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres teilnehmen. Des Weiteren sei ein Probejahr für die Aktiven der Einsatzabteilung eingeführt worden. Zudem bestehe künftig die Möglichkeit, neben einer allgemeinen Kameradschaftskasse auch Sondervermögen für die Einsatzabteilung und die Jugendfeuerwehr zu bilden. Umfassende Änderungen bringe das neue Feuerwehrgesetz auch in Bezug auf die Kalkulation 12 Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011 der Feuerwehr-Einsatzkosten. Hier sei künftig eine Berechnung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen möglich. Die hierzu erlassenen Neuregelungen werden zu gegebener Zeit durch eine Neufassung der „Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr“ in örtliches Recht umgesetzt. Hier bedarf es zunächst einer umfassenden Neuberechnung der Erstattungssätze. Gemeinderat Siegfried Mayer (CDU) kommt auf die zwei wesentlichen Änderungen zu sprechen: Der Kontakt zur Feuerwehr entwickle sich oftmals schon in jungen Jahren, daher sei es begrüßenswert, wenn die Jugendlichen schon im Alter von 17 Jahren in die Einsatzabteilung aufgenommen werden. Gut sei auch, dass mit der Bildung von Sondervermögen eine rechtliche Grundlage geschaffen wurde, um in den Abteilungen Kameradschaftskassen zu führen. Dies unterstütze die Kameradschaftspflege und die vertrauensvolle Zusammenarbeit untereinander. Gemeinderat Mayer dankt den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Ketsch für ihren Einsatz zum Wohle der Gemeinde. Gemeinderat Tarek Badr (SPD) macht deutlich, dass – vor dem Hintergrund des Aussetzens der Wehrpflicht – über kurz oder lang auch die Ersatzdienstleistenden wegfallen dürften. Deshalb werde die Feuerwehr, noch mehr als bisher, darauf angewiesen sein, ihren Nachwuchs selbst heranzuziehen. Gemeinderat Frank Müller (FWV) bewertet die umfangreichen Änderungen und Ergänzungen der Satzung, die zuvor mit der Feuerwehrführung abgestimmt wurden, ebenfalls positiv, denn die Anpassung an aktuelle Gesetzgebungen gebe der Feuerwehr die Sicherheit, sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu bewegen. Gemeinderat Müller fragt nach, ob man im Paragraph 7, Absatz 2, Jugendfeuerwehr, nicht wieder den Passus „ab dem 8. Lebensjahr“ ergänzen könne, so dass es, wie in der alten Satzung heiße: „In die Jugendfeuerwehr können Personen vom 8. bis zum 17. Lebensjahr aufgenommen werden“. Bürgermeister Kappenstein erklärt, dass Paragraph 7, Absatz 2, der Mustersatzung entspreche und sichert zu, nachzuprüfen, ob die Gemeinden innerhalb dieses Paragraphen etwas ändern und dies selbst regeln dürfen. Gemeinderat Heino Völker (FDP/KL) merkt an, dass sich die neue Satzung den geänderten gesetzlichen Vorgaben anpasse und Sachverhalte präzisiert werden. An Positivem biete die Satzung Änderungen im Altersbereich zur Eingliederung in die Einsatzabteilung, die Möglichkeit der Bildung von Sondervermögen sowie insbesondere auch eine gezieltere Unterstützung des Bereichs Jugendfeuerwehr. Eher unauffällig werde gleichzeitig die Obergrenze von Geldbußen bei Verletzungen dienstlicher Obliegenheiten um das 20-fache angehoben. Es sei bedauerlich, dass der Gesetzgeber diese Notwendigkeit offensichtlich gesehen habe. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Neufassung der Feuerwehrsatzung. TOP 4: Zuschussantrag der Sportvereinigung 06 Ketsch zur Umgestaltung des Hartplatzes im Enderlesportpark Im Hinblick darauf, dass die Gemeinde erst im Frühjahr vergangenen Jahres über die Bezuschussung des Enderle-Sportparks und der Errichtung der Kunstrasenspielfelder entschieden hatte, erläutert Bürgermeister Kappenstein zunächst die Hintergründe: Als die Sportvereinigung in die Planungsphase zur Errichtung des Enderle-Sportparks trat, sei als optimales Ziel bereits vorgesehen gewesen, auch den Hartplatz in ein Naturrasenspielfeld umzuwandeln. Allerdings sei klar gewesen, dass die Kunstrasenspielfelder absolute Priorität genießen. „Auch im Hinblick auf die finanzielle Situation habe ich der Sportvereinigung geraten, das Naturrasenspielfeld erst zu einem späteren Zeitpunkt anzugehen“, berichtet Bürgermeister Kappenstein. Dass dieser „spätere Zeitpunkt“ dann doch so schnell eingetreten sei, dafür gebe es triftige Gründe: Die Staub- und Sandpartikel des Hartplatzes gelangen bei Wind und Verwehungen auf die Kunstrasenoberfläche und können diese beschädigen. Daher habe sich das Präsidium der Sportvereinigung Gedanken gemacht, die Maßnahme, entgegen der ursprünglichen Planung, vorzuziehen. Im Februar dieses Jahres sei der Antrag für die Bezuschussung des Naturrasenspielfeldes im Rathaus eingegangen. Der badische Sportbund habe – weil die Abfrage nach Landeszuschüssen bereits im Gesamten gestellt wurde – mit Bescheid vom 29. April letzten Jahres seine Zuschusszusage erteilt. Bereits beim Anlegen des Kunstrasenspielfeldes sei ein Angebot für das Anlegen eines Naturrasenspielfeldes eingeholt worden. Diese Angebotssumme sei von der Firma gehalten worden, daher bekam sie als günstigster Anbieter den Zuschlag für die Maßnahme, die dann so schnell wie möglich durchgeführt wurde. Unter anderem wurden Drainageleitungen zur Entwässerung des Naturrasenspielfeldes gelegt. Alle Unterlagen seien geprüft worden, die zuschussfähigen Kosten belaufen sich auf 75.800 Euro. Der Antrag der Sportvereinigung sei von 98.193,79 Euro ausgegangen, wurde aber vom badischen Sportbund auf 75.800 Euro gekürzt. Von dieser Summe zahle der badische Sportbund 30 Prozent und die Gemeinde Ketsch 20 Prozent. Gemeinderat Rainer Fuchs (CDU) unterstreicht, dass die Vereinsförderung in Ketsch einen hohen Stellenwert habe. Zwar mussten Sätze der Vereinszuwendungen im vergangenen Jahr gekürzt werden, dennoch sei im Jahr 2010 wieder eine stattliche Summe an Ketscher Vereine ausgezahlt worden. Gemeinderat Fuchs erinnert daran, dass die Sportvereinigung im vergangenen Jahr bereits einen Zuschuss in Höhe von 226.500 Euro erhalten habe – verteilt auf vier Haushaltsjahre. Der zweite Antrag werfe nun die Frage auf, ob die Sportvereinigung nicht schon im vergangenen Jahr gewusst habe, wie es um den Naturrasenplatz bestellt ist. Sogar ein Antrag auf einen Zuschuss für diese neue Maßnahme war zu diesem Zeitpunkt beim badischen Sportbund gestellt, der Bescheid hierüber erfolgte im April. Hinzu komme, dass die Baumaßnahme mittlerweile komplett abgeschlossen ist. „Wir hätten uns einen ehrlicheren Umgang der Verantwortlichen mit dem Gemeinderat und der Verwaltung gewünscht, zum Beispiel eine Auflistung aller Vorhaben, die mit dem Enderle-Sportpark zusammenhängen, anstelle einer solchen scheibchenweisen Aufsplittung der Maßnahmen, um vielleicht die einzelnen Beträge nicht allzu hoch erscheinen zu lassen“, sagt Gemeinderat Fuchs. Eine Frage an die Sportvereinigung wäre nun, ob der Enderle-Sportpark hiermit fertig ist oder ob weitere Baumaßnahmen und damit auch weitere Zuschussanträge folgen werden. Bürgermeister Kappenstein erklärt, dass das Projekt, seinen Kenntnissen zufolge, jetzt abgeschlossen sei. Vertreter des 06-Präsidiums, die als Sitzungsbesucher anwesend sind, bestätigen dies. Gemeinderat Gerhard Jungmann (SPD) berichtet, dass es in der SPD-Fraktion intensive und kritische Beratungen über den Zuschussantrag gegeben habe. Hierbei sei es auch um Überlegungen gegangen, ob mit einem weiteren Zuschuss an die 06 – vor dem Hintergrund des im letzten Jahr erteilten Zuschusses – andere Vereine nicht benachteiligt werden. Allerdings sei, seines Wissens nach, in letzter Zeit kein Zuschussantrag von anderen Vereinen gestellt worden. Es sei davon auszugehen, dass die Sportvereinigung schon einen Monat nach dem Beschluss zur Bezuschussung der Kunstrasenfelder wusste, dass sie noch weitere Geldmittel von der Gemeinde brauchen wird. Die Beantragungsabstände entsprechen jedoch den Vorgaben der Vereinsförderungsrichtlinien. In der SPD-Fraktion sei es zu keinem einheitlichen Meinungsbild gekommen, weil einige Mitglieder die undurchsichtige Antragsstellung bemängelten. Daher stimme jeder nach seinem eigenen Empfinden ab. Es wäre sinnvoll gewesen, diesen Antrag in einer Ausschusssitzung zur Diskussion zu stellen, um Unklarheiten im Vorfeld auszuräumen. Bürgermeister Kappenstein merkt an, dass der zeitliche Zusammenhang sicherlich Fragen aufwerfe, aber hier gelte es nur zu berücksichtigen, ob die Sportvereinigung einen Anspruch auf die Bezuschussung hat. Bürgermeister Kappenstein spricht der Sportvereinigung ein Lob dafür aus, eine solche Gesamtmaßnahme zu schultern: „Die Zuschüsse sind der kleinste Teil, der große Teil wurde selbst finanziert“. Gemeinderat Rudi Kurbiuhn (FWV) erinnert daran, dass bei der ursprünglichen Beratung des Zuschussantrags der Sportvereinigung 06 zur Umgestaltung der Trainings- und Spielfelder auf dem Gelände am Waldsportplatz ausdrücklich aufgeführt worden sei, dass der Hartplatz mit der vorhandenen Flutlichtanlage und der Naturrasenplatz unverändert erhalten bleiben sollen. Nun liege ein neuer Zuschussantrag der Sportvereinigung zur Umgestaltung des Hartplatzes vor. Der Bescheid des badischen Sportbundes über seinen Zuschuss für die Umgestaltung des Hartplatzes sei am 29. April 2010 ausgestellt worden, gerade mal fünf Wochen nach dem Gemeinderatsbeschluss. Nun stelle sich die Frage, wann der jetzt vorliegende Zuschussantrag Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011 gestellt worden ist. Nach den Vereinsförderungsrichtlinien seien geplante Bauvorhaben jeglicher Art im Vorjahr ihrer Umsetzung bis spätestens 1. September anzumelden. Eine unterlassene Anmeldung führe zwangsläufig zur Nichtbezuschussung. Wenn man beim Enderle-Sportpark vorbeischaue, könne man feststellen, dass der neue Rasenplatz bereits vollständig begrünt ist. Aufgrund der genannten Fakten habe man sich auch bei den Freien Wählern nicht auf ein einheitliches Abstimmungsverhalten einigen können. Es gebe zu viele Ungereimtheiten und man fühle sich „verschaukelt“. Gemeinderat Heino Völker (FDP/KL) geht davon aus, dass die Sandplatzproblematik schon vor einem Jahr bekannt war und hätte aufgezeigt werden müssen. Der damalige Antrag wäre höher ausgefallen und man hätte daraufhin versuchen können, einen Kompromiss zu finden, um das Vorhaben zu stückeln. Nun bleibe ein Unbehagen über die Vorgehensweise zurück. Dennoch wolle er einem solch sinnvollen Vorhaben zur Jugendförderung nicht im Wege stehen, enthalte sich aber der Stimme. Bei zehn Enthaltungen ergeht folgender mehrheitlicher Beschluss: Die Gemeinde gewährt der Sportvereinigung 06 e.V. Ketsch für die Umgestaltung des Hartplatzes im EnderleSportpark einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der vom badischen Sportbund festgestellten förderfähigen Aufwendungen. Diese betragen laut Bescheid des badischen Sportbunds vom 29. April 2010 insgesamt 75.800 Euro netto. Hieraus ergibt sich ein kommunaler Zuschussbetrag von maximal 15.160 Euro. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt frühestens im Haushaltsjahr 2012. TOP 5: Außenbereichsvorhaben Im Forst, Flst.-Nr. 6406; Einvernehmen der Gemeinde Bauamtsleiter Hans Keilbach erklärt, dass das Bauen außerhalb der Ortslage und außerhalb von Bebauungsplangebieten nur bestimmten Bauvorhaben vorbehalten sei, unter anderem wenn sie der Landwirtschaft dienen. Der Grundstückseigentümer Im Forst bewirtschaftet im Haupterwerb eine rund 94 Hektar große landwirtschaftliche Fläche. Die Tierhaltung umfasst 15 Groß- und 3 Kleinpferde. Damit diene die Errichtung von Zubehörräumlichkeiten – beispielsweise die Holzhütte als Unterstellmöglichkeit für die Reiter sowie das Stroh- und Heulager zur trockenen Aufbewahrung von Futtermitteln – dem landwirtschaftlichen Vorhaben. Dieses Vorhaben sei mit den Trägern öffentlicher Belange, hier insbesondere mit dem Landwirtschaftsamt des Rhein-Neckar-Kreises und dem Denkmalschutzamt des Regierungspräsidiums, abgestimmt und abgeklärt, wobei keine Einwände vorliegen. Gemeinderätin Helena Moser (CDU) macht darauf aufmerksam, dass das Heu und Stroh zurzeit im Freien unter Folien gelagert werde, was nicht so gut sei. Die Halle werde die Lagerung sicher verbessern. Die Holzhütte, die als Aufenthaltsraum gedacht ist, sehe aus wie ein kleines Blockhaus. Die Holzhütte und die Lagerhalle fügen sich harmonisch in die Umgebung der Stallanlage und des Reitplatzes ein. Gemeinderat Tarek Badr (SPD) sagt, dass keine Bedenken bestehen, weil das geplante Außenbereichsvorhaben baurechtlich zulässig und die Erschließung ausreichend gesichert sei. Gemeinderätin Susanne Scheer-Müller (FWV) hat ebenfalls keine Einwände. Gemeinderat Heino Völker (FDP/KL) findet, dass dieses Außenbereichsvorhaben rundweg zu begrüßen sei, nicht nur weil es genehmigungsfähig, sondern auch weil es sinnvoll ist und einen landwirtschaftlichen Betrieb in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld unterstützt. Vor allem für die artgerechte Haltung von Pferden sei ein einwandfreies, möglichst pilzfreies Raufutter unumgänglich. Dazu bedarf es des Schutzes vor Feuchtigkeit. Das Vorhaben, ein ordentliches Reiterstübchen einzurichten, sei wichtig für die Sportler, weil der gesamte Sport auf dieser Anlage im Freien stattfindet, auch bei Minustemperaturen, und die Reiter dann die Möglichkeit haben, sich aufzuwärmen. Der Gemeinderat erteilt einstimmig das Einvernehmen gemäß Paragraph 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur Errichtung einer Holzhütte und eines Stroh- und Heulagers auf dem Grundstück Im Forst 4, Flst.-Nr. 6406 in Ketsch. 13 TOP 6: Berichte des Bürgermeisters • Bürgermeister Jürgen Kappenstein informiert darüber, dass das Maifest, das von der Interessengemeinschaft Ketscher Vereine organisiert wird, in diesem Jahr am 28./29. Mai nicht auf dem Marktplatz, sondern erstmals im Bereich der Auffahrten zur Rheinhalle stattfindet. Am Sonntag, 29. Mai, werde ein Sommertagszug unter Beteiligung der örtlichen Schulen und Kindergärten durch die Straßen der Gemeinde ziehen. Die Winterverbrennung soll auf dem Bruchgelände erfolgen. • In der letzten Gemeinderatssitzung hatte bei den Anfragen der Sitzungsbesucher das Thema Hundewiese im Mittelpunkt gestanden. Bürgermeister Kappenstein berichtet, dass noch in derselben Woche ein Gespräch mit der zuständigen Sachgebietsleiterin vom Landratsamt vor Ort geführt worden sei, um vor allem die Frage zu klären, ob die Funktionsfähigkeit der Versickerungsgrube, aufgrund der Nutzung durch die Hunde, beeinträchtigt sein könnte. Es sei verabredet worden, dass diese Saison abgewartet werden sollte, bevor eine endgültige Aussage getroffen werden kann. „Wir werden uns deshalb nochmals im November vor Ort treffen und eine Prüfung durchführen“, kündigt Bürgermeister Kappenstein an. „Für die Probleme, die die Hundehalter mit den Anwohnern gehabt haben und umgekehrt die Störung für die Anwohner durch die Hundewiese haben wir kurzerhand eine Lösung gefunden: Der Zugang zur Hundewiese soll künftig von der südlichen Seite aus erfolgen.“ Die Kosten für den neuen Zugang über den Oftersheimer Heuweg übernehme die Firma Aldi und die Gemeinde lege momentan auf einer angrenzenden Wiese einige geschotterte Parkplätze an. Von dort gehen die Hundehalter zu Fuß zur Hundewiese. TOP 7: Anfragen der Gemeinderäte Die Anfragen der Gemeinderäte beziehen sich auf folgende Sachverhalte: • Friedhofstor • Durchfahrtsverbot Parallelstraße zur Hockenheimer Straße • Bauarbeiten Seestraße • Schadhaftes Verkehrsschild TOP 8: Anfragen der Sitzungsbesucher Aus den Reihen der Sitzungsbesucher werden zu folgenden Themen Anfragen gestellt: • Hinweistafel für die Öffnungszeiten am Friedhof • Rosenbeet in der Grünanlage Nelkenstraße • Ruhebänke am Anglersee • Geschwindigkeitsbeschränkung Hockenheimer Straße Öffnungszeiten Kinder- und Jugendtreff Ketsch: Kinder von 10-12 Jahre Montag bis Freitag: 16.00 - 18.00 Uhr Teens ab 13 Jahren Montag bis Freitag: 16.00 - 20.00 Uhr Jugendbistro ab 16 Jahren Montag bis Donnerstag: 20.00 - 22.30 Uhr Kinder- und Jugendtreff Ketsch, An der Rheinhalle, 68775 Ketsch, Tel. 06202-607979 E-Mail: ketsch@postillion.org Desinfektion und Schädlingsbekämpfung Dietmar Stübe Enderlestr. 32, 68775 Ketsch Tel. 06202/5779581 Fax: 06202/5779582 www.geco-pro.de info@geco-pro.de Norbert Treuer, Goethestraße 18, 68804 Altlußheim Tel. 06205/32804 14 Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011 Rolf Zuber Hockenheimer Straße 52 Tel. 06205/288856 68799 Reilingen Fax 06205/288857 Allgemeiner Sozialdienst/Jugendamt des Landratsamtes Frau Nagel, Rathaus Ketsch, Zimmer 119, Sprechzeit: jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 10.00 - 11.30 Uhr Tel. 606-815 ansonsten Tel. 06222/3073-4204 Häusliche Kranken-und Altenpflege Gaby Bednarek, Blumenstraße 28a Tel. 609132 Zertifizierte Wundexpertin FIDES Kranken- und Altenpflege, Frau Sofia Nada, Eppelheimer Str. 2 Tel. 5777073 Kirchliche Sozialstation Schwetzingen e.V., Tel. 27680 Hildastr. 4a, 68723 Schwetzingen Psychologische Beratungsstelle & Erziehungs-Beratungsstelle (Caritas) Mannheimer Str. 87, 68723 Schwetzingen Tel. 10388 Anmeldung (Sekretariat): Montag - Freitag 9.00 -12.00 Uhr, 13.30 -16.30 Uhr Psychosoziale Beratung und ambulante Behandlung Schwetzingen, Markgrafenstr. 17 Tel. 06202/859358-0 Sprechzeiten: Montag 10.00 -12.00 Uhr und 16.00 -18.00 Uhr Dienstag 10.00 -12.00 Uhr und 13.00 -17.00 Uhr Mittwoch 14.00 -18.00 Uhr Donnerstag 10.00 -12.00 Uhr Freitag 10.00 -12.00 Uhr und nach Vereinbarung Hospizgemeinschaft Ehrenamtliche Begleitung schwerstkranker Menschen und ihrer Angehörigen, Trauerbegleitung, Hilfe beim Formulieren von Patientenverfügungen und Sozialberatung pflegender Angehöriger Tel. 0171/8581987 Malteser-Hilfsdienst Mahlzeitendienst und Hausnotruf Tel. 01801/302010 Telefonseelsorge (www.Telefonseelsorge.de) evangelisch: Tel. 0800/1110111 katholisch: Tel. 0800/1110222 Kinder- und Jugendtelefon: Tel. 0800/1110333 Elterntelefon: Tel. 0800/1110550 Diakonisches Werk des Evangelischen Kirchenbezirks Schwetzingen Beratung und Information Kontakt: Hildastr. 4, 68723 Schwetzingen Tel. 06202/9361-0, Fax 06202/9361-20 E-Mail: schwetzingen@dw-rn.de, Homepage: www.dw-rn.de Sprechzeiten: Dienstag 9.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Freitag 9.00-12.00 Uhr und nach Vereinbarung Angebote: 1. Sozialrechtliche Beratung: Hilfe bei sozialrechtlichen Fragen, bei der Klärung von Ansprüchen, bei finanziellen Problemen 2. Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung: (staatlich anerkannte Beratungsstelle) Beratung über Hilfen in der Schwangerschaft, bei persönlichen Schwierigkeiten und Paarproblemen, im Schwangerschaftskonflikt (mit Beratungsnachweis), Informationen über soziale Leistungen Stiftungsgelder und sonstige finanzielle Hilfen, Beratung zur Verhütung und Familienplanung, 3. Migrationserstberatung und Sozialberatung für Migranten 4. Familien- und Lebensberatung: Hilfe bei persönlichen Konfliktsituationen, bei psychosozialen Schwierigkeiten, bei Partnerschafts-und Familienproblemen 5. Kur- und Erholungsberatung: Beratung über Kur- und Erholungsaufenthalte für Mütter, Kinder, Mutter und Kind, Senioren und Behinderte 28.04. 29.04. 30.04. 01.05. 03.05 03.05. 03.05. 04.05. Herr Otto Eppel, Rohrbacher Straße 8 Herr August Dörr, Mannheimer Straße 27 A Frau Erna Hemmerich geb. Heuberger, I. Rheinstraße 9 Frau Gertrud Belz geb. Kickstein, Berliner Straße 18 Frau Mathilda Keilbach, Parkstraße 5 Frau Anna Welter geb. Krupp Nobelstraße 10 Frau Lisa Vogel geb. Ebeling, Karlsruher Straße 95 Frau Gisela Langloh geb. Knoblich, Enderlestraße 43 75 Jahre 90 Jahre 77 Jahre 76 Jahre 86 Jahre 83 Jahre 75 Jahre 78 Jahre 28. Hungermarsch am 29. Mai in Schwetzingen Unterwegs für Gerechtigkeit und unsere Zukunft Helfen Sie mit uns den Kindern Kameruns! „Witwen und Waisen“ zu schützen, schworen schon die Kaiser des Mittelalters. Diese Pflicht der Nächstenliebe ist noch weit älter, wir finden sie in den frühesten Texten Ägyptens. Und bis heute hat sie ihre Bedeutung nicht verloren. Mütter und Kinder brauchen den Schutz des Vaters. Schon in unserem gut gestellten Europa. Und um wie viel mehr in Not Afrikas! Besonders dringlich erscheint den Hungermarschierern dieses Jahr die Hilfe für Kinder in Gefängnissen in Kamerun Grundlegende Kinderrechte werden Kindern vorenthalten, wenn sie ohne den Beistand eines Anwalts, ohne Schutz vor Gewalt und Missbrauch, ohne die Grundrechte auf Nahrung, Fürsorge und menschliche Zuwendung in Gefängnissen vergessen werden. Was sie getan haben ist häufig banal: Mundraub z.B., Diebstahl aus Hunger. KIRA (Kinderrechte Afrika) leistet hier langfristige Hilfe mit einheimischen Fachkräften wie Rechtsanwälten, Psychologen, Sozialarbeitern und Ärzten. Sie gewähren Rechtsbeistand, bemühen sich um bessere Haftbedingungen, berufliche Bildung und soziale Wiedereingliederung. Ansprechpartnerin in Schwetzingen ist Gudrun Hemker (06202/24478). Muss man diesen Kindern nicht helfen? Welche Frage! Natürlich! Und es geht leicht. Streichen Sie sofort den 29. Mai in ihrem Kalender Rot an und kommen Sie um 8 Uhr oder um 9 Uhr zum Lutherhaus im Herzen Schwetzingens. Neben der großen evangelischen Stadtkirche. Dort wird sie Pfarrer Thilo Müller geistlich „aussenden“, mit einem Bibeltext, einigen ermunternden Worten und dem Segen Gottes. Dasselbe noch einmal um 9 Uhr, dann erwartet Pfarrer Müller die 5–Kilometer-Marschierer. In den Wochen bis zum 29. Mai bitten die Teilnehmer ihre Verwandten, Freunde und Nachbarn um „Kilometergeld“. Sie laufen für die Spender, die dann eine offizielle, vom Finanzamt anerkannte Quittung bekommen. Diese Gelder kommen, ergänzt um die Spenden der Organisatoren, direkt bei Menschen an, die ihr Leben einsetzen, um die Welt gerechter und solidarischer zu machen. Sollten Sie nicht mitmarschieren können, erbitten wir Ihre Spende auf das Konto der Katholischen Kirchengemeinde Oftersheim: Nr. 24 30 00 05 bei der Sparkasse Heidelberg (BLZ 672.500.20) und der Volksbank Kur- und Rheinpfalz Nr. 800.007 (BLZ 547.900.00). Verwendungszweck „Hungermarsch“. Schon jetzt herzlichen Dank! Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011 Kath. Seelsorgeeinheit Brühl-Ketsch Samstag 30.04. Vorabend vom 2. Sonntag der Osterzeit Brühl 16.30 Beichte mit Pfarrer Sauer St. Sebastian 17.00 Beichte mit Pfarrer Spreitzer St. Sebastian 18.00 Hl. Messe mit Pfarrer Spreitzer Rohrhof 17.30 Rosenkranz Rohrhof 18.00 Hl. Messe mit Pfarrer Sauer Sonntag 01.05. 2. Sonntag der Osterzeit - Weißer Sonntag St. Sebastian 10.00 Hl. Messe mit Pfarrer Spreitzer Brühl 10.00 Feier der Hl. Erstkommunion mit Pfarrer Sauer und Diakon Rey mitgestaltet vom großen Kinderchor Montag 02.05. Brühl 17.30 Gebetsstunde mit der Frauengemeinschaft Brühl Dienstag 03.05. Hl. Philippus und Hl. Jakobus St. Sebastian 18.00 Hl. Messe mit Pfarrer Sauer Mittwoch 04.05. Brühl 10.00 Hl. Messe im Pro Seniore mit Pfarrer Sauer Ketsch 10.30 Wortgottesdienst im Wohn- und Pflegeheim mit Pfarrerin Hundhausen-Hübsch Brühl 10.45 Wortgottesdienst im B+O Seniorenheim mit Frau Gaß Rohrhof 14.00 Maiandacht mit der kfd Rohrhof Donnerstag 05.05.Gebetstag für geistliche Berufe Brühl 19.00 Hl. Messe mit Pfarrer Sauer Gemeinschaftsmesse der kfd Brühl Freitag 06.05. Herz-Jesu-Freitag St. Sebastian 10.00 Marienandacht mit dem Kindergarten St. Bernhard mit Pfarrer Sauer St. Sebastian 18.00 Hl. Messe mit Pfarrer Spreitzer Brühl 18.00 Rosenkranz Brühl 18.30 Hl. Messe mit Pfarrer Sauer Seelsorgeeinheit Brühl/Ketsch Sitzung des Gesamt-Pfarrgemeinderates Am Mittwoch, den 04.05.2011 tagt der gemeinsame Pfarrgemeinderat (PGR) der Seelsorgeeinheit Brühl/Ketsch um 20:00 Uhr im Pfarrzentrum Brühl. Vorgesehen sind folgende Tagesordnungspunkte: Berichte von den Projekten Pfarrblatt, gemeinsame Homepage und gemeinsames Logo der Seelsorgeeinheit, Bericht von der Sitzung der Brühler Pfarrgemeinderäte mit den Verantwortlichen der Gemeinschaften in der Brühler Kirchengemeinde, Beschluss über die öffentliche Übertragung des Papstgottesdienstes am 25. September 2011, Bericht aus dem Stiftungsrat Brühl sowie Verschiedenes. Die Öffentlichkeit ist herzlich eingeladen, an der Sitzung teilzunehmen. ob Evangelische Kirche So 01.05. Quasimodogeniti 10.00 h Gottesdienst mit Abendmahl Prädikant Frank Kleinbongardt Bezirkskollekte Diakonisches Werk, Fonds für Alleinerziehende und Schwangere Friedensandacht: donnerstags 18.30 Uhr in der Johanneskirche Posaunenchor mittwochs, 19.00 Uhr Kirchenchor dienstags, 19.00 Uhr Latein montags, 17.00 Uhr im Haus der Begegnung Altennachmittag Mittwoch, 04.05., 14.00 Uhr 15 Frauenkreis Dienstag, 10.05., 14.30 Uhr Gesprächsrunde Mittwoch, 11.05., 19.30 Uhr Sitztanz Montag, 09.05., 13.45 – 14.45 und 15.00 – 16.00 Uhr Jungschar für Kinder von 7 – 11 Jahren montags,16.00 – 17.30 Uhr (14-täglich) Taufsonntage: 29. Mai, 19. Juni, 17. Juli Obdachlosentreff: Freitag, 06.05.2011, 10.00 – 12.00 Uhr Das Kinderprogramm der Evangelischen Kirchengemeinde Jungschar ist der Name einer Arbeit, mit und für Kinder. Sie ist 1920 entstanden, als einige junge Christen erstmals in Württemberg Kindern biblische Geschichten und Erlebnisprogramme anboten. So auch in der Evangelischen Kirchengemeinde Ketsch. Alle 14 Tage laden vier Jugendliche, alle Grundschulkinder, montags von 16 Uhr bis 17. 30 Uhr, ins Haus der Begegnung zur Jungschar ein. Der nächste Termin wird der 2. Mai sein, der ganz im Zeichen der Muttertagsvorbereitungen stehen wird. Am 16. Mai wird es aller Voraussicht nach „außerirdisch gut“. Kinder, die die Jungschar kennenlernen wollen, sind immer willkommen – eine Voranmeldung ist nicht nötig. Endspurt Am 27. Mai ist es so weit! Dann findet unser zweiter Sponsorenlauf zu Gunsten des Orgelprojekts statt. Der Parcours erstreckt sich von der Kolpingstraße in die Oftersheimer Straße, von dort über die Hardtwaldstraße und Heidelberger Straße zurück in die Kolpingstraße. Zahlreiche Gemeinderäte und Vereine haben bereits ihre Teilnahme zugesagt. Wer teilnehmen möchte, erhält ab sofort im evangelischen Pfarramt eine kombinierte Lauf-/ Sponsorenkarte. Auf dieser Karte werden die persönlichen Sponsoren eingetragen. Diese tragen sich mit Namen und Adresse in die Sponsorenliste ein und bestimmen den Betrag pro gelaufener Runde. Es besteht die Möglichkeit, für seinen Sponsorenbetrag einen Spendenbeleg zu erhalten. Der Lauf beginnt am Freitag, den 27. Mai um 17.30 Uhr an der evangelischen Kirche. Die ausgefüllte Sponsorenkarte sollte möglichst bald ausgefüllt im evang. Pfarramt abgegeben werden. Moderatorin Doris Steinbeißer wird die Teilnehmer begrüßen und das Geschehen kommentierend begleiten. Im Anschluss an den Lauf besteht für alle die Möglichkeit, im Hof des Gemeindehauses bei Speisen und Getränken den Tag ausklingen zu lassen. Demenz-Café Demnächst eröffnen wir einmal monatlich im Haus der Begegnung ein Demenz-Café. Oberstes Ziel unserer Betreuungsarbeit ist die Förderung und Erhaltung der Lebensqualität betroffener Menschen und ihrer Angehörigen. Wir sind ausgebildete Demenzbegleiter. Anmeldung und weitere Informationen ab sofort möglich unter: Hildegard Schmeißer, Tel. 06202 4092485 und Dagmar Hemmerich, Tel. 06202 4095351. Zeugen Jehovas, Schwetzingen Jehovas Zeugen heißen Sie gern willkommen in ihren Zusammenkünften in Schwetzingen, Robert-Bosch-Str. 7. Eintritt frei, keine Kollekte. Sonntag, 01.05.2011 10:00 Uhr Weltweiter Sondervortrag mit dem Thema: „Biblische Grundsätze – eine Hilfe bei heutigen Problemen?“ 10:40 Uhr Besprechung anhand des Wachtturm-Artikels vom 15. Februar: „Hasst du Gesetzlosigkeit?“ gestützt auf Hebräer 1:9. Donnerstag, 05.05.2011 19:00 Uhr Es wird der zweite Teil von Kapitel 3 aus dem Buch „Legt gründlich Zeugnis ab für Gottes 16 Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011 19:30 Uhr Königreich“ besprochen: „Mit heiligem Geist erfüllt“ (‚Alle am gleichen Ort zusammen’ / ‚Jeder hörte sie in seiner eigenen Sprache’). Neben dem wöchentlichen Bibelleseprogramm Hiob 38-42 werden unter anderem die Themen behandelt: „Was uns Milde und Geduld einbringen“ und „Haben Jehovas Zeugen Jesus als ihren persönlichen Erlöser angenommen?“. Christliches Centrum Schwetzingen Ev. Freikirche Carl-Benz-Str. 15 (ehemalige Kfz-Zulassungsstelle) Tel. 06205/31229 www.ccs-schwetzingen.de Herzliche Einladung zu unseren Gottesdiensten jeden Sonntag zum Gottesdienst um 10.00 Uhr mit Kinderbetreuung und anschließender Gesprächszeit Werner Bühler Philosophie/Religion Philosophisches Café „zwei-stein“ Die theologischen Lehren zur Gerechtigkeit Von Paulus bis Hans Küng Donnerstag, 19.05., 18.00-21.00 Uhr im Hebelhaus, Hildastr. 4a in Schwetzingen. In Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Diakonieverein Schwetzingen und der Evangelischen Erwachsenenbildung Rhein-Neckar-Süd. Als vor mehr als 10 Jahren die Verabschiedung einer „Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ durch die römischkatholische Kirche und die evangelisch-lutherischen Kirchen anstand, entbrannte darüber ein Disput unter den Theologen. Luther trieb die Frage um: „Wie bekomme ich einen gnädigen Gott? Wie werde ich vor Gott gerecht?“ Welche Fragen stellen wir uns heute, wenn wir über „Gottes Gerechtigkeit“ nachdenken? Der Abend bietet einen Einblick in die theologischen Lehren von Paulus über Luther bis Hans Küng. Anmeldung bis 16. Mai Kreatives Gestalten Luftig leichte Sommerschals - einfach selbst gestrickt In netter Runde fertigen die Teilnehmer/innen einen luftig leichten Sommerschal in verschiedenen tollen Farbzusammenstellungen uni oder color. Donnerstag, 19.05.11, 18.30-21.30 Uhr in der VHS. Anmeldung bis 16. Mai. Fensterdeko fürs Kinderzimmer für Muttis, Omas, Tanten... ...und alle, die Spaß am Basteln haben. Aus Pappkarton wird eine fröhlich bunte Dschungel-Fensterdeko gezaubert, bestehend aus einem Tukan, Löwen, Blüten und Blättern. Donnerstag, 19.05.11, 17.30-20.00 Uhr in der Neurottschule in Ketsch (Kernzeitraum) Anmeldung bis 16. Mai. Öffnungszeiten: Mo, Di und Do 8.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr Mi und Fr 8.00-12.00 Uhr Information und Anmeldung 06202/20950 Aktive Senioren Wahnsinnsweiber in Opern bis zum letzten Atemzug ein Lied auf den Lippen Vortrag mit Musik von Gerswinde Heck beim Club für Ältere am Mittwoch, 18.05. um 15 Uhr in der VHS. Eintritt: 4,- EUR Wirtschaft/Recht Mediation im Erb- und Familienrecht Vortrag von Rechtsanwältin Petra Nussbaum am Dienstag, 17.05. um 19.00 Uhr in der VHS. Anmeldung bis 12. Mai. Selbst in scheinbar verfahrenen Situationen kann ein erfahrener Mediator die Parteien meist wieder zu einer Einigung führen. Die Kosten der Mediation sind fast immer deutlich niedriger als die eines Gerichtsverfahrens, Lösungen werden häufig innerhalb weniger Wochen gefunden und der Wert des Nachlasses kann schnell realisiert werden. Pädagogik Nicht nur intelligente, auch noch glückliche Kinder Vortrag von Dipl.-Psychologin Marianne Mess am Dienstag, 17.05. um 20.00 Uhr in der VHS. Anmeldung bis 16. Mai. Einen Weg zu einem zufriedenen ausgeglichenen Kind stellt das Emotionstraining der Gefühle von John Gottman für Mädchen und Jungen vor. Dabei kann man die emotionale Intelligenz seines/r Kindes/Kinder in fünf aufeinander folgenden Stufen fördern! Die Kinder lernen, wie sie mit ihren verschiedenen Gefühlen situationsangemessen umgehen. Dies wiederum hat einen großen Einfluss auf das schulische Lernen und den Wissenserwerb. Salsa Cubana für Einsteiger/innen Salsa ist getanzte Lust und Lebensfreude. Egal, wo und wie Salsa getanzt wird, es lebt aus dem unerschöpflichen Reservoir der cubanischen Musik und Tanzgeschichte. Hier wird mit verschiedenen Schritten, Kombinationen und Choreographien von Salsa gearbeitet. Der Paartanz mit seinen festen Grundschritten kommt in diesem Kurs nicht zu kurz. Dieser Kurs ist sowohl für Einzelne als auch für Paare geeignet. Samstag, 21.05.11, 15.0019.15 Uhr in der Humboldtschule in Plankstadt. Anmeldung bis 17. Mai. VHS-Sprachenschule Spanisch kompakt - „Español Veloz 2“ am Samstag Für Teilnehmer/innen mit geringen Vorkenntnissen „Español Veloz“ richtet sich an Teilnehmer/innen, die es kaum erwarten können, sich so schnell und erfolgreich wie möglich auf Spanisch zu verständigen. Unter Anleitung einer erfahrenen muttersprachlichen Dozentin werden Sie rasch Grundkenntnisse erwerben. 6 x samstags, ab 21.05.11, 9.00-12.15 Uhr in der VHS Internet Internet Special Effektiv recherchieren CHARLOTT NEUGEBAUER In diesem Kurs lernen die Teilnehmer/innen, wie man effektiv mit den Suchhilfen umgeht, um den Überblick zu wahren und wie man gezielt gewünschte Informationen erhält. Der Kurs vertieft das Wissen zur professionellen Nutzung des Internet. 2 x donnerstags, ab 19.05.11, 9.00-12.30 Uhr in der VHS, Anmeldung bis 16. Mai. Sicherer Umgang mit sozialen Netzwerken (Web 2.0) CLAUS MARKUS Wer kennt nicht ...SchülerVZ, wer-kennt-wen, Facebook und andere zahlreiche Plattformen – zumindest vom Hörensagen. Dieser Kurs richtet sich an Eltern, die mehr über die sozialen Netzwerke im Internet erfahren möchten, um mit dem erlernten Wissen ihren Kindern das nötige Sicherheitsempfinden näher zu bringen. 2 x donnerstags, ab 19.05.11, 19.00-21.15 Uhr in der VHS. Anmeldung bis 16. Mai. Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011 Tabellenkalkulation Excel-Workshop 3 Funktionen I THOMAS KAMMANN In diesem weiterführenden Workshop lernen die Teilnehmer/ innen die kaum bekannten und leistungsstarken Matrixfunktionen kennen. Darüber hinaus werden die Analysefunktionen SVERWEIS, WVERWEIS, INDEX, VERWEIS, WAHL SPALTE etc. behandelt. Wir arbeiten mit Excel 2002. Teilnahmevoraussetzung: Grundkenntnisse in einer der Versionen ab Excel 97 2 x montags, ab 16.05.11, 17.30-19.45 Uhr in der VHS, Anmeldung bis 12. Mai Multimedia „Das tapfere Schneiderlein“ Videoschnitt mit Magix Video deluxe ARNO REILAND Magix Video deluxe gehört zu den Marktführern im Bereich der Videoschnitt-Software. In diesem Kurs werden Themen behandelt wie: Technische Grundlagen (Bild- und Ton-Formate usw.), technische Voraussetzungen (freier Speicherplatz, verfügbares RAM usw.), Bildschirmaufbau und Funktionsweise des Programms, Import des Rohmaterials, Schneiden des Films, Blenden und Effekte (Bild im Bild, Blue-Screen, Zeitlupe usw.), Titel (Vorspann, Abspann, Untertitel), Vertonung des Films (Kommentare, Hintergrund-Musik), und vieles mehr. Teilnahmevoraussetzungen: Sicherer Umgang mit Windows. 4 x mittwochs, ab 18.05.11, 18.30-21.15 Uhr in der VHS Anmeldung bis 13. Mai. Computerschreiben Sicherheits- und Geschwindigkeitstraining am PC URSULA HARTMANN Dieser Kurs richtet sich an Teilnehmer/innen, die durch spezielles Training ihre Griffsicherheit und Schreibgeschwindigkeit steigern möchten. Am Ende des Kurses besteht auf Wunsch die Möglichkeit an einer 10-Minuten-Abschrift teilzunehmen und sich die erzielte Leistung in einem Zertifikat bescheinigen zu lassen. Teilnahmevoraussetzung: Computerschreiben-Grundkurs oder vergleichbare Kenntnisse. 7 x montags, ab 16.05.11, 17.00-18.30 Uhr in der VHS, Anmeldung bis 12. Mai. 17 und Kunstgeschichte der Reiss-Engelhorn-Museen in Mannheim, Prof. Hans Gercke, ehemaliger Direktor des Heidelberger Kunstvereins in Heidelberg, Julia Philippi, Galeristin für Zeitgenössische Kunst in Heidelberg und Kreisrätin im Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises sowie Barbara Auer, Direktorin des Kunstvereins Ludwigshafen. Wie in den Jahren zuvor wählt eine Fachjury eine begrenzte Anzahl von Künstlerinnen und Künstlern aus. Einzureichen sind sechs (zwingend!) aktuelle Arbeiten. Sie bilden die Grundlage für die Entscheidung der Fachjury, um an diesem Projekt teilnehmen zu können. Die ausgewählten Künstler werden sowohl im Kunstkatalog „Atelier & Künstler“ als auch in der gleichnamigen Kunstausstellung präsentiert werden. Die Ausstellung ist aber nicht mehr als eine Gesamtausstellung oder wie bisher als Wanderausstellung, die in mehreren Orten des Rhein-NeckarKreises ihren Halt macht, konzipiert, sondern als Ausstellung mehrerer kleinerer Gruppen, an jeweils einem eigenen Ausstellungsort. Damit ist es möglich, zusammen mit den Künstlerinnen und Künstlern für den speziellen Präsentationsort eine entsprechende Werkzusammenstellung zu erarbeiten. So weist die Fachjury den Künstlerinnen und Künstlern ihren Ausstellungsort zu, jedoch erfolgt eine weitere Auswahl der Werke für den Katalog und den Ausstellungsort zusammen mit den Künstlerinnen und Künstlern. Die Gestaltung der ortsspezifischen Ausstellungskonzepte ist somit das Ergebnis eines gemeinsamen Entwicklungsprozesses von Fachjury und Künstlerinnen / Künstlern. Bei diesem Projekt können alle Künstlerinnen und Künstler am Bewerbungsverfahren teilnehmen, die die weiteren, auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises ausgewiesenen Voraussetzungen erfüllen, auch diejenigen, die bereits an einem früheren Atelierführerprojekt des Rhein-Neckar-Kreises teilgenommen haben. In den Folgebänden ab 2014 ist eine wiederholte Aufnahme in den Atelierführer ausgeschlossen. Ab 2014 (Vorbereitung 2013) wird in der Jury jeweils ein/e Künstler / Künstlerin vertreten sein. Die Auswahl für dieses Jurymitglied trifft die Jury im Rahmen der Jurierung des jeweils vorangehenden Atelierführerprojekts. Bereits mit der Bewerbung zum aktuellen Atelierführerprojekt erklären sich die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler damit einverstanden, in der Jury des nächsten Atelierführerprojekts mitzuarbeiten. Alle sonstigen Informationen, Unterlagen und ausführliche Erklärungen für dieses Projekt findet man unter www.rheinneckar-kreis.de. Bei weiteren Fragen können sich Interessierte gerne an die Adresse gisela.hoffmann@rhein-neckar-kreis.de wenden oder telefonisch unter 06221 / 522-1771 oder 06221 / 522-1356 melden. Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis „Atelier und Künstler“ – Jurierte Kunstausstellung mit Katalog Öffentliche Ausschreibung der Metropolregion RheinNeckar Eine Initiative der regionalen Kunstförderung des Landratsamtes Seit 1991 werden in der Reihe „Atelier & Künstler“ Künstlerinnen und Künstler porträtiert und ihr Schaffen vorgestellt. „Atelier & Künstler“ hat sich in der Vergangenheit als ideales Nachschlagwerk, begehrter künstlerischer Wegweiser und gern genutztes Forum des Kunstschaffens in unserer Region bewährt. Band 8 erscheint nun nach 20 Jahren in altem Gewand mit neuem Konzept. Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler aller Gattungen, die ihren Wohnsitz oder ihr Atelier in der Metropolregion Rhein-Neckar (Kreis Bergstraße, Neckar-Odenwald-Kreis, Rhein-Neckar-Kreis, Rhein-Pfalz-Kreis, Landkreise Bad Dürkheim, Germersheim, Südliche Weinstraße, Stadtkreise Frankenthal, Heidelberg, Landau, Ludwigshafen, Mannheim, Neustadt a. d. Weinstraße, Speyer, Worms) haben. Außerdem dürfen sich in diesem Jahr auch Künstlerinnen und Künstler bewerben, die bereits in der Vergangenheit an einem „Atelier und Künstler“-Projekt des Rhein-Neckar-Kreises teilgenommen haben. Das Ausstellungsprojekt beginnt im Frühjahr 2012 und endet im Sommer des gleichen Jahres. Mitglieder der Fachjury sind in diesem Jahr Dr. Hans-Jürgen Buderer, Direktor Kunst Abfuhr- und Sammeltermine auf einen Blick / Mai 2011 Anmeldungen zu den AVR-Sammlungen auf Abruf sind rund um die Uhr möglich - Telefon 07261/931-310 Rest und Biomüll Grüne Tonne 02. 16. 30. 09. 23. Sperrmüll/Altholz * Glasbox 10. 24. 11. Grünschnitt * 10. 24. * = Auf Abruf Wichtig: Die Sammeltermine für Elektrogeräte und Schrott werden Ihnen nach Anmeldung individuell schriftlich oder telefonisch mitgeteilt. 18 Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011 Maibaumaufstellung auf dem Marktplatz Am Samstag, 30. April 2011, wird ab 17 Uhr in Ketsch auf dem Marktplatz bereits zum 12. Mal unter der Regie der Freien Wählervereinigung Ketsch e.V. ein Maibaum aufgestellt. Der Baum wird von den Moiboombuwe vom Gelände des Kleintierzuchtvereins abgeholt und unter musikalischer Begleitung durch die Hewwlguggler durch die Seestraße, Hardtwaldstraße, Gutenbergstraße und die Bahnhofanlage zum Marktplatz gebracht. Dort wird er mit reiner Muskelkraft in traditioneller Art mit Hilfe von Stangen aufgerichtet. Hierzu ist die gesamte Bevölkerung eingeladen. Für Speis und Trank ist in bewährter Weise gesorgt. Für musikalische Unterhaltung sorgen die Hewwlguggler. Begabte Hausfrauen in Ketsch Während ganz Paris von der Liebe träumt, treffen sich zwei begabte Hausfrauen Sabine Zahn-Heidenreich und Marina Nottbohm am 01.05.2011 in Ketsch, um ein für alle Mal zu klären, ob denn Liebe Sünde sein kann, oder beim Calypso alles wieder gut wird. Verstärkt werden die BH`s von Dr. Oliver Brinkmann am Bass, Klaus Nottbohm an der Gitarre und Carsten Wagner am Schlagzeug. Am Tag der Arbeit gibt es die BH`s mit Verstärkung, die im Februar noch vor ausverkauftem Haus im Hockenheimer Pumpwerk gespielt haben, ab 11.00 Uhr beim SPD-Jazz-Fühschoppen in der TSG-Grillhütte. Der Eintritt ist frei, für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt und die Bevölkerung ist herzlich eingeladen. Anmeldung Ketscher Fußball- Ortsturnier Zum 30. Ketscher Fußballortsturnier vom 22. – 26. Juni sind Ketscher Ortsvereine und Freizeitclubs wieder eingeladen. Die beiden Turniere werden wieder auf dem Rasen des Waldstadions auf Kleinspielfelder mit 5 Feldspielern + Torwart ausgetragen. Aktive Fußballer unter 32 Jahren dürfen nicht mitspielen. Anmeldeschluss: 25.05.2011 Klaus Limbeck (Tel. 0152 – 29567038) oder Thomas Weik (Tel. 0172 – 6238541) oder unter: www.06ketschah.de VfL Neckarau 1 - Spvgg 06 Ketsch - D1 Junioren halten 60 Min. Dauerbeschuss Stand Am Samstag ging es für unsere D1-Junioren zum bislang ungeschlagenen Tabellenführer VFL Neckarau 1. Selbst auf dem 2. Tabellenplatz und bisher ebenfalls ohne Niederlage kam es also im letzten Vorrundenspiel der Kreisliga Gruppe 2 zu einem echten Spitzenspiel. Neckarau begann gnadenlos, und zeigte von Beginn an, warum sie den Platz an der Sonne inne haben. Ketsch hingegen tat sich anfangs schwer die Ordnung zu finden, und ließ den Platzherren zunächst viel zu viel Raum. Während Neckarau sich bereits einige Chancen erspielt hatte, dauerte es bis zur 12. Min., ehe die erste Ketscher Flanke überhaupt den Weg vor das Neckarauer Gehäuse fand. Ketsch stand nun besser, musste sich aber weiterhin dem Offensivdrang der Mannheimer erwehren. In der 26. Min. rettete zum wiederholten Male Oliver Seitz die 06er vor einem Rückstand. Zwei Minuten später waren es Oliver Seitz, der Pfosten, Fabian Flörchinger und wohl eine große Portion Glück, warum Neckarau den Ball nicht im Netz unterbringen konnte. Kurz vor dem Halbzeitpfiff verhinderte dann auch noch die Querlatte die Führung des VFL. Die 2. Hälfte gehörte vollends den Neckarauern, aber ebenso dem Ketscher Keeper! Ein ums andere Mal rettete er sein nun unter ständigem Druck stehendes Team vor der Niederlage. Der Neckarauer Sturm hatte heute in ihm seinen Meister gefunden! Schöne Randnotiz hierbei, selbst der Vater unseres – aufgrund der Personalsituation wieder einmal zum Feldspieler degradierten - 2. Keepers feierte den „Unbesiegbaren“ lautstark an der Seitenlinie. Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011 Ketsch konnte die letzte Viertelstunde nichts mehr für die Offensive tun, sondern musste mit Mann und Maus versuchen das 0:0 und somit den einen Auswärtspunkt zu retten. Durch diesen - zum einen etwas glücklichen, zum anderen aber auch verdienten Punkt - konnte zum Ende der Vorrunde der angestrebte 2. Tabellenplatz gehalten werden. Fazit: Der spielerisch stets überlegene VFL Neckarau und die mit Herzblut kämpfende Ketscher Mannschaft trennen sich 0:0 und bleiben somit weiterhin beide als einzige Teams der Gruppe ungeschlagen! Der überaus starken Moral der Truppe kam heute in großem Maße auch das „Glück des Tüchtigen“ zu Hilfe! Spvgg 06 Ketsch - SV Altlußheim - Ketsch III stürmt und verliert Das Pech eines Abstiegskandidaten klebte der Spvgg 06 Ketsch III im Derby gegen den SV Altlußheim an den Füßen und so ging eine durchaus zu gewinnende Begegnung am Ende unglücklich mit 1:2 verloren. Stark verbessert gegenüber den Vorwochen präsentierte sich die Spvgg 06 Ketsch III ihrem Anhang und bestimmt von Beginn an die Begegnung gegen den Ortsnachbarn. Völker und Luzha vergaben dabei in der ersten halben Stunde die größten Chancen auf Seiten der Hausherren, wohingegen Altlußheim harmlos im Angriff blieb. Die verdiente Führung für den Gastgeber gelang dann Rexha, der bezeichnenderweise keinen eigenen Angriff ausnutzte, sondern eine leichtfertige Rückgabe der Gäste erlief und überlegt einschob (31). Abermals Luzha und Völker verpassten es dann aus aussichtsreichen Positionen nachzulegen (33., 37., 40.). Aus heiterem Himmel dann der Ausgleich, als eine harmlos scheinende Freistoßhereingabe zu aller Überraschung hinter der Ketscher Torlinie landete (43.). Die letzten Minuten vor dem Seitenwechsel gab es dann die gewohnte Ketscher Konfusion nach Gegentreffern, so dass Stratthaus seine Farben zwei Mal in höchster Not gar vor einem Rückstand bewahren musste. Im zweiten Abschnitt dann ein erneutes Geschenk der 06er beinahe eine Kopie des Ketscher Führungstreffers – und Altlußheim lag in Front (55.) Nun rannte Ketsch nicht unüberlegt an, sondern erspielte sich immer wieder über die Außenpositionen kommend gute Gelegenheiten, die aber meist an der fehlenden Präzision des letzten Passes scheiterten. Den Rest der Angriffe machte der gut aufgelegte Gästekeeper zunichte. Nach dem vergebenen Strafstoß von Luzha (76.) gaben die Hausherren zwar nicht auf, aber das Tor schien wie vernagelt. Bericht: Daniel Abelein (da) Aufstellung Spvgg 06 Ketsch III: Stratthaus, Göck, Hirt, Bauer, Truchseß, Rahn, Völker, Schmiedel (55. Garnich), Luzha, Rexha (64. Gaa), Labisch (64. Haensgen) Bank: Horst, Abelein SV Schriesheim 1 - Spvgg 06 Ketsch D1-Junioren siegen beim SV Schriesheim mit 2:0 Am Dienstagabend ging es für unsere D1-Junioren zum Tabellenletzten der Kreisliga 2 – dem SV Schriesheim. Bereits in der Vorrundenbegegnung hatte man sich hier nicht gerade mit Ruhm bekleckert, und beim 1:1 völlig unnötig 2 Punkte liegen lassen. Nun war es also wieder eines der unbeliebten „Unter der Woche Spiele“, und es sollte sich zeigen, wie unsere Jungs erneut damit umgehen. Zunächst ging es noch ganz gut los, und bereits nach 2:38 Min. hatte Florian Orians nach schöner Vorarbeit von Noel Menningen die erste gute Gelegenheit. Flo gelang es aber nicht, den verspringenden Ball aus kurzer Distanz im Netz unterzubringen. Nach 4:40 Min. dann aber nach einem von Oliver Seitz eingeleiteten Gegenstoß konnte Flo zum 1:0 vollenden. Eine etwas kuriose Szene dann beim (wohl nicht erzielten) 2:0, als Florian nach Zuspiel von Noel den Ball nicht ganz über die Linie drücken konnte. Zunächst entschied der Unparteiische zwar auf Tor und zeigte auf den Anspielpunkt, ließ dann aber per Abschlag beim Stande von 1:0 weiterspielen. Es hatte wohl ein Ketscher Spieler „gestanden“, dass der Ball nicht hinter der Linie gewesen sei – das nennt man dann wohl „Fair Play“. Ab diesem Moment ließen sich die 06er dann aber auch gerne vom SV Schriesheim und dessen Spielweise einlullen. Es ging irgendwie nichts mehr! Viel zu zögerlich und kompliziert, ja auch ideenlos das Ketscher Spiel. Nach dem Seitenwechsel brachte nach nur 48 Sekunden ein Freistoß von Noel und ein kurzes Gewusel im Torraum des SV die erste Möglichkeit – allerdings ohne auch genutzt zu werden. Ketsch baute den Gegner durch seine passive Art mächtig auf, und ließ bis zum Freistoß 19 von Marcel Kittelberger und dem daraus resultierenden späten 2:0 durch Flo so einiges an Ehrgeiz und die Moral der letzten Partien vermissen. Zugegeben, es gab aufgrund von Osterurlaubern gewisse Umstellungen im Team, und so manch einer musste eine ungewohnte Position ausfüllen. Vielleicht steckte dem einen oder anderen auch noch die Begegnung beim VFL Neckarau vom Samstag in den Knochen. Die - krankheitsbedingt - mehrere Wochen ausgefallenen Spieler waren sicherlich noch nicht wieder voll auf der Höhe, und weitere gesundheitlich angeschlagen - aber als Ausrede wollen wir das nicht zählen lassen! Nach den letzten wirklich starken und kräfteraubenden Partien sei aber auch euch einmal ein „Aussetzer“ gegönnt – den nehmen sich samstags hin und wieder auch die hochbezahlten Profis. Wichtig dabei nur, dass es der letzte war – zumal er ohne Folgen blieb. Fazit: Der „Unter der Woche Spiele Fluch“ konnte nicht wirklich abgelegt werden, das sollte aber im Dienstag-Spiel gegen Weinheim am 03.05.11 im Enderle Sportpark unbedingt gelingen! Spvgg 06 Ketsch – Vorschau Spvgg 06 bereits am Samstag in Dielheim! Beim Tabellennachbarn SG Dielheim muss das LandesligaTeam am kommenden Samstag antreten. Mit einem Punktgewinn könnte der Gastgeber zumindest auf Distanz gehalten werden. Spielbeginn ist um 16.00 Uhr. Ketsch III erwartet am Sonntag um 15.00 Uhr die Mannschaft von Turanspor Mannheim zum Heimspiel. Hier geht es um Punkte gegen den Abstieg. Ebenfalls am Sonntag, aber erst um 17.00 Uhr, gastiert die 2. Ketscher Vertretung beim Tabellendritten TSV Neckarau. Für beide Teams geht es um wichtige Zähler, für Neckarau zum Aufstieg und für Ketsch zum Klassenerhalt. Spvgg 06 Ketsch - SG Kirchardt - Rohr mit Hattrick bei 7:1-Sieg gegen Kirchardt Die wechselhaften Leistungen der Spvgg 06 Ketsch setzen sich munter fort. So präsentierte sich die Elf am Gründonnerstag im Heimspiel gegen Kirchardt wieder viel konzentrierter als zuletzt und siegte deutlich mit 7:1 gegen einen Gegner der allerdings die Landesligatauglichkeit meist vermissen ließ. Hatte man zu Spielbeginn noch ganz klar den Eindruck, dass der Gastgeber auf Wiedergutmachung aus war, Jan Ostler hätte in der 4.Minute bereits fast die Führung erzielt, baute man nach 10 Minuten den Gast durch eigene Unzulänglichkeiten auf. Hätte Claus Gärtner im Ketscher Tor nicht zuerst gegen Kalacoz und dann gegen Bjelic im 1 gegen 1 geklärt, wäre man bereits früh wieder in Rückstand geraten. Danach besann sich der Gastgeber aber wieder und in der 21. Minute hatte Sebastian Ritz die bisher beste Torchance, brachte den Ball aus 3m aber nicht über die Linie. Die 25. Minute brachte dann die Führung für Ketsch als Markus Bertolini, von Tobias Albrecht freigespielt auf Steffen Rohr quer legte und dieser zur 1:0-Führung einschoss. Bereits 2 Minuten danach fasste sich Stephan Storck aus 25m Distanz ein Herz und der Ball zappelte zum 2:0 im Netz von Kirchardt. Es waren 28 Minuten gespielt als Steffen Rohr nach einer Hereingabe von Markus Bertolini zum Flugkopfball ansetzte, diesen aber knapp neben das Tor platzierte. Nach 36 Minuten hieß es dann 3:0 für Ketsch. Stephan Storck passte flach ins Zentrum, Steffen Rohr ließ die Kugel überlegt zu seinem Sturmpartner Markus Bertolini durchlaufen und dieser setzte sich gegen den Torspieler Sahin Özel von Kirchardt durch. Das 4:0 in der 42. Minute erzielte der aufgerückte Mario Siebig als er den zu kurz abgewehrten Ball nach einem Freistoß aus 11m flach und überlegt einschob. Kurz vor der Pause zeigte sich die Ketscher Defensive zu unkonzentriert als man nach einer Ecke für Kirchardt nicht entschlossen genug eingriff und so das 4:1 durch Fabian Benz im Nachschuss zuließ. Zu Beginn der zweiten Hälfte war Ketsch jedoch gleich wieder im Bilde und bereits in der 47. Minute hätte der nächste Treffer für Ketsch fallen müssen. Ayhan Öztürk vertändelte den Ball aber zu eigensinnig. Eine Minute später war es dann aber doch so weit. Steffen Rohr kam im Strafraum nach Vorlage von Markus Bertolini an den Ball und schoss zum 5:1 ein. Bereits 7 Minuten danach der nächste Treffer durch Steffen Rohr als er nach einem abgefälschten Ball im Strafraum an den Ball kam und souverän zum 6:1 einschob. In der 74.Spielminute machte Steffen Rohr dann den Hattrick komplett. Eine Flanke von Jan 20 Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011 Ostler verlängerte Markus Bertolini mit dem Kopf auf seinen Sturmpartner und mit seinem vierten Treffer in diesem Spiel traf Steffen Rohr zum 7:1, der lupenreine Hattrick war perfekt. Die größte Chance zum bis dato höchsten Sieg in der Landesliga (2003 mit 7:0 gegen Kirchardt) vergab 10 Minuten vor dem Ende Jan Ostler als Markus Bertolini alleine aufs Tor der Gäste zulief, uneigennützig auf den mitgelaufenen Jan Ostler quer legte, dieser aber mit seinem Abschluss zu lange zögerte und dann am Keeper der Gäste scheiterte. So blieb es bis zum Abpfiff beim 7:1-Heimerfolg gegen einen Gast der sich wohl mit dem Abschied aus der Landesliga bereits abgefunden hat. Spvgg 06 Ketsch: Gärtner, Heuberger (78.Bauer), Albers (59. Schmitt), Siebig, Ostler, Ritz, Albrecht, Bertolini, Öztürk A. (69. Öztürk K.), Storck, Rohr SG Kirchardt: Özel, Reichert, Kuhn, Saam, Dietz, Benz, Kalacoz, Bjelic, Stupp (65.Klein), Asslani, Wiedmann Tore: 1:0 Rohr (25. Ketsch), 2:0 Storck (27. Ketsch), 3:0 Bertolini (36. Ketsch), 4:0 Siebig (42. Ketsch), 4:1 Benz (44. Kirchardt)5:1 Rohr (48. Ketsch), 6:1 Rohr (55. Ketsch), 7:1 Rohr (74. Ketsch) Beste Spieler: Rohr, Bertolini für Ketsch– Bjelic, Asslani für Kirchardt Bes.Vorkommnisse: Steffen Rohr erzielt Hattrick in 22 Minuten Schiedsrichter: Ruben Ott (Eggenstein-Leopoldshafen) jf Vorschau Samstag 30.04.2011 Sonntag 01.05.2011 15:00 Uhr Sonntag 01.05.2011 Dienstag 03.05.2011 Mittwoch 04.05.2011 SG Dielheim - 1. Mannschaft 16:00 Uhr 3. Mannschaft - 1. FC Turanspor Mannheim TSV Neckarau - 2. Mannschaft 15:00 Uhr D1 - Junioren - TSG 62/09 Weinheim 1 18:00 Uhr B1 - Junioren - Spvgg 03 Sandhofen 19:15 Uhr BW-Liga SG Ober/-Unterhausen : TSG Ketsch Juniorteam 30:23 (11:9) „Juniorteam nach Auswärtsniederlage mit dem Rücken an der Wand“ Mit einer am Ende deutlichen aber schwer zu vermeidenden 23:30-Auswärtsniederlage (Halbzeit 9:11) beim direkten Abstiegskonkurrenten, der SG Ober/-Unterhausen kehrte das Juniorteam mit leeren Händen und der Last einer SiebenTore-Niederlage im Rahmen der Handball-BW-Liga der Frauen aus dem Schwäbischen zurück und steht jetzt buchstäblich mit dem Rücken zur Abstiegswand. Dabei wäre es gerade in dieser Begegnung wichtig gewesen zu punkten, da die SG Ober/-Unterhausen der direkte Tabellennachbar war und vor dem Spiel gerade mal zwei Punkte Vorsprung auf den Bärennachwuchs hatte. Hätte, Wenn und Aber gehört jetzt aber zur Vergangenheit. „Jetzt brauchen wir aus den letzten drei Spielen sechs Punkte, alles andere wäre zu optimistisch. Die anderen können ja auch noch punkten und werden dies mit Sicherheit auch machen“, so ein enttäuschter TSG-Trainer Thomas Löbich nach Spielende. Doch nun zum Spiel: Bereits in den ersten Minuten zeichnete sich ab, dass es ein schweres Spiel für die junge Ketscher Mannschaft werden sollte. Die kompromisslose, defensive 6:0-Abwehr der Gastgeberinnen schmeckte dem Juniorteam dabei überhaupt nicht. Jedes Tor musste man sich so hart erarbeiten, was natürlich entsprechend Kraft und Kondition kosten sollte. Nach zehn Minuten ein 8:3-Vorsprung für die Gastgeberinnen. Auszeit Ketsch, verbunden mit einer taktischen Umstellung im Ketscher Abwehrverband auf eine 5:1-Abwehr, die den Angriffsschwung der SG Ober/-Unterhausen bis zum Seitenwechsel doch erheblich bremsen sollte. Bis zum Seitenwechsel gestattete die TSG-Defensive um die starke Torfrau Katrin Thomas der SG O/U nur noch drei Treffer. Leider hinkte aber auch der Ketscher Angriffsschwung den Hoffnungen der Funktionäre und des kleinen Ketscher Anhangs hinterher. Neun Ketscher Treffer, davon alleine fünf Stück durch Steffi Trunk die auf der ungewohnten halbrechten Position spielte, waren einfach zu wenig. Halbzeitstand schließlich 11:9 für die SG Ober/-Unterhausen. Im zweiten Spielabschnitt versuchte das Juniorteam mit aller Macht das Spiel zu drehen, kam aber erst in der 42. Minute auf ein Tor durch Treffer von Ramona Schmidt und Nina Fendrich heran (16:17). Leider versäumte man jetzt – obwohl man dazu zweimal die Möglichkeit hatte - den Ausgleich zu erzielen. Im Gegenzug nutzten die Gastgeberinnen dann ihre Torchancen konsequent und gingen vorentscheidend mit 21:16 in Führung (46.). Auszeit Ketsch! Diese Auszeit sollte dann bis zur 51. Minute Wirkung zeigen als man auf 21:24 verkürzen konnte. Doch das sollte dann das letzte Aufbäumen gewesen sein. Die Kraft reichte dem kleinen Ketscher Kader nicht mehr um das Spiel zu wenden. So kann man als letzten erfreulichen Aspekt die beiden Debüt-Tore von Caroline Schinke auf Rechtsaußen notieren, die jedoch nichts mehr an der 23:30-Niederlage ändern sollten. „Leider ist uns in den letzten zehn Minuten die Puste ausgegangen, sonst wäre vielleicht heute mehr drin gewesen“, so Teamanager Teddy Kraft und Betreuer Klaus Kempf unisono nach Spielende. Die Mannschaft spielte wie folgt: Thomas (Tor), Stan (Tor), Trunk (7), Fendrich (5), Feiniler (5/4), Schmidt (4), Schinke (2), Caroline Vreden (1), Michl Statistik: Zuschauer: 150 7-Meter: SG Ober/Unterhausen à 4/3; Ketsch à 7/4 Zeitstrafen: SG Ober/-Unterhausen à 2; Ketsch à 5 Spielstände: 8:3 (10.), 10:5 (20.), 11:9 (HZ), 17:14 (40.), 23:19 (50.), 30:23 (Endstand) Vorschau: Bereits am kommenden Sonntag, den 1.5.2011 um 17.00 Uhr trifft das Juniorteam wieder auf die SG Ober/-Unterhausen und benötigt dabei dringend zwei Punkte um im Abstiegskampf nicht aussichtslos zurückzufallen. Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011 Zuvor um 14.30 Uhr trifft die weibliche A-Jugend im ersten Endspiel um die süddeutsche Meisterschaft auf den HC Leipzig und versucht sich dabei eine gute Ausgangsposition für das Rückspiel eine Woche später zu erspielen. Step Dance Aerobic für Jugendliche und Erwachsene Im Dance Aerobic werden klassische Elemente aus dem Aerobic-Unterricht mit faszinierenden Moves und verschiedensten Tanzelementen kombiniert. Die Bewegungsmuster sind durchweg einfach aufgebaut, alle Teilnehmenden können sie problemlos nachvollziehen. Ziel ist ein gutes Ausdauertraining mit viel Power und Spaß. In der Halle der TSG Ketsch mit Sandra Bürkle dienstags 20.30 – 21.30 Uhr. Trainingszeiten der Ringerjugend des KSV 06: Montag: Sporthalle am Rathaus, 20.00 - 22.00 Uhr Training Männer und AH Dienstag: Neurotthalle, 17.15 - 18.00 Uhr Bambinitraining Dienstag: Neurotthalle, 18.00 - 19.30 Uhr Training C-D-E-Jugend Dienstag: Neurotthalle, 19.30 - 21.00 Uhr Training A/B-Jugend und Aktive Donnerstag: Neurotthalle, 18.00 - 19.30 Uhr Training C-D-E-Jugend Donnerstag: Neurotthalle, 19.30 - 21.00 Uhr Training A/B-Jugend und Aktive 21 aus Ketsch am Start. Gemeinsam mit Trainerin Tine Richter reisten die Wassersportler Anfang April nach Markkleeberg. Dort wurde anlässlich der Olympiabewerbung Leipzig 2012 eine künstliche Wildwasserstrecke der Extraklasse erbaut. Vier leistungsstarke Pumpen fördern hier maximal 19 m³ aus dem Markkleeberger See. Auf einer Länge von 270 m baut die Wildwasserstrecke dann ein Gefälle von insgesamt 5,20 m ab. Nicht nur für die Sportler eine echte Herausforderung. Auch die Zuschauer bekommen einen Eindruck vom wilden Nass, wenn das Wasser strudelt, spritzt und tosend vorbeirauscht. Für den WSC Ketsch starteten beim 4. Internationalen Frühjahrsslalom in Markkleeberg die Kanuten Hans Bethge und Sebastian Alt. Beide haben im letzten Jahr ein Ticket für die Teilnahme zur Nationalmannschaftsqualifikation in diesem Jahr gesichert und so war der internationale Wettkampf ein optimaler Vorbereitungslauf für die Qualifikationsrennen, die Ende April am selben Ort stattfinden werden. Das Team des WSC reiste zwei Tage vor Beginn des Wettkampfes an, um durch Training auf der Strecke ein sicheres Gefühl für das Wasser zu entwickeln. Pünktlich am Samstagmorgen um 9 Uhr starteten dann auch die Wettkämpfe. Der Parcours aus 23 Toren war äußerst schnell und flüssig ausgehängt worden, sodass vor allem die Beschleunigung zwischen den Toren über eine Platzierung entschied. Hans Bethge musste in seinen beiden Läufen jeweils eine Drehung und damit einen längeren Weg fahren, um nicht ein Tor auszulassen, sodass er sich schließlich mit einer Platzierung im hinteren Drittel des Starterfeldes einreihte. Sebastian Alt schaffte den souveränen Sprung ins Mittelfeld der Leistungsklasse. Am Sonntag war die Wettkampfstrecke deutlich schwieriger gehängt worden und viele Torkombinationen waren äußerst knifflig anzufahren. Hierbei entschied nun nicht mehr pure Kraft und Geschwindigkeit, sondern vor allem saubere Technik und optimale Bootsbeherrschung. Im international hochkarätig besetzten Feld aus Olympiasiegern und Weltmeistern konnte sich Sebastian Alt durch zwei hervorragende Läufe um sieben Plätze verbessern. Hans Bethge verbesserte sich ebenfalls um acht Plätze nach vorne. Trainerin Tine Richter zeigte sich zufrieden mit der Leistung der beiden jungen Athleten. Tine Richter Wassersportclub Ketsch Sommertrainingszeiten beim Wassersportclub Dienstag, 17.30 - 20.00 Uhr, Training Wettkampfgruppe Mittwoch, 17.45 - 20.00 Uhr, Erwachsenentraining Donnerstag, 17.30 - 20.00 Uhr, Training Wettkampfgruppe Donnerstag, 17.30 -20.00 Uhr, Training Freizeitgruppe Treffpunkt ist am Bootshaus. Der WSC Ketsch positioniert sich im internationalen Kanuslalom Hans Bethge Beim Auftakt der diesjährigen Wettkampfsaison im Kanuslalom der Leistungsklasse waren in diesem Jahr auch zwei Sportler Hans Bethge Drei Kanuten des WSC starten bei nationalem Ranglistenrennen Das erste B-Ranglistenrennen der Wettkampfsaison im Kanuslalom fand in diesem Jahr in Zwickau statt. Für den WSC Ketsch starteten hier Vivien Schmitt, Hans Bethge und Sebastian Alt. Betreut durch Trainerin Tine Richter reiste das Team zwei Tage früher zur Vorbereitung an. Dies war auch wichtig und nötig, sind doch das Gefälle und die riesigen Wellen und Walzen im Flussbett äußerst imposant und furchteinflößend. Zwickau war zu Zeiten der DDR Landesleistungsstützpunkt und Dank der hervorragenden Infrastruktur vor Ort war es möglich, dass die Kanuten aus Ketsch im Schlafsaal des ansässigen Vereins übernachten durften. Ein großes Außenareal, eine perfekte Wettkampfstrecke mit sehr schwierigen und auch sehr leichten Passagen boten den Ketschern einen Eindruck von dem, was möglich ist, wenn Gelder und Engagement in die Entwicklung des Kanusports gesteckt werden. 22 Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011 Als erste Starterin für den WSC ging Vivien Schmitt auf die Strecke. Sie hatte enormen Mut im Training bewiesen und Trainerin Tine Richter freute sich, dass Vivien beide Läufe ohne Kenterung und mit korrekter Befahrung aller Tore verbuchen konnte. Ein toller Erfolg für die junge Nachwuchssportlerin, die sich damit bei ihrem ersten Wettkampf in der B-Ranglisten auf Anhieb in der ersten Hälfte des Starterfeldes platzieren konnte. Hans Bethge konnte seine beiden Läufe zwar schnell und flüssig fahren, übermotiviert in einigen Passagen kassierte er jedoch Strafsekunden durch Torstabberührungen und damit einen Rang im Mittelfeld. Eine überragende Leistung zeigte Sebastian Alt, der sich mit einer superschnellen Zeit und einem fehlerfreien zweiten Lauf Rang drei und damit einen Platz auf dem Treppchen sicherte. Die Konkurrenz aus ganz Deutschland und Trainerin Tine Richter gratulierten ihm zu seiner tollen Platzierung. Tine Richter Sebastian Alt Der 10-km-Lauf fand bei idealem Wetter vom Ortsende aus nur auf gut ausgebauten Radwegen am Rheindamm statt. Alfred Kief, am Streckenrand angefeuert von seiner Frau, finishte in 41:37 Minuten und glich die während des Wettkampfes verloren gegangene Energie sofort durch die Verköstigung diverser Kuchenstücke aus. Positive Bilanz bei der Jahreshauptversammlung der DLRG Ketsch e.V. Die diesjährige Jahreshauptversammlung der DLRG Ketsch fand am 28.03.2011 wie gewohnt im Hotel „Zur Rose“ statt, diesmal unter der Leitung der beiden Vereinsvorsitzenden Bernd Schwarz und Boris Kehret. Das Resümée sowohl des Vorstandes als auch der Ressortleiter war in diesem Jahr durchweg positiv. Neben steigenden Mitgliederzahlen zeigte man sich auch über die Jugendarbeit erfreut. Trotz des Rücktritts der bisherigen Jugendleitung aus privaten Gründen Ende 2010 habe man die Ausbildungsqualität halten und die geplanten Veranstaltungen durchführen können. Die Jugend zeige in dieser Lage verstärktes Engagement und Bindung zum Verein, erklärte Kehret, der kommisarisch das Amt des Jugendwarts übernommen hatte. Seitens des Kassenwartes wurde der vorläufige Haushaltsplan vorgestellt, welcher in den kommenden Tagen finalisiert werden soll. Die Aufstellung eines Haushaltsplanes war bereits in der letzten Jahreshauptversammlung beschlossen worden, nachdem einige größere Anschaffungen getätigt worden waren. Ein Thema während der Jahreshauptversammlung waren die Fusionsverhandlungen der beiden Bezirke Kurpfalz und RheinNeckar. Hierzu informierte der als Gast anwesende kommisarische Geschäftsführer des Bezirks Rhein-Neckar, Walter Gauch, die anwesenden Mitglieder. Geplant sei die Zusammenführung der beiden Bezirke unter dem Namen Rhein-Neckar, nicht zuletzt auch, um die Bezirke den politischen Grenzen anzugleichen und den Verwaltungsaufwand zu minimieren. Auf Grund der für dieses Jahr zu erwartenden Abstimmungen in Sachen Fusion wurden Delegierte für die Bezirkstagungen nachgewählt: Tobias Kapp wurde als Hauptdelegierter gewählt, Judith Kubach, Erika Lenz, Nadine Kehret, Holger Mehrer und Markus Greiner wurden als Nachrücker gewählt. Erfreulich waren die Ehrungen, da es dieses Jahr eine besondere zu vergeben gab: Ehrenvorstand Rudi Rapp erhielt die Ehrung für 60 Jahre Mitgliedschaft. Weitere Ehrungen erhielten Gerhard Ries für 40 Jahre und Stefan Sior für 25 Jahre Mitgliedschaft. Zehnjährige Ehrungen gingen dagegen an Bianca Ehlert, Erika Hellinger, Jeannot Hellinger, Stefan Hellinger, Katharina Rebecca Kalinowicz, Michael Kalinowicz, Tobias Kalinowicz, Bettina Kapp, Felix Scheer, David Schwab, Rahel Schwab und Dennis Wehrle. CHH Sebastian Alt Alfred Kief beim Halbmarathon in Maximiliansau Beim 34. Rhein-Volkslauf in Maximiliansau nahm am letzten Samstag zum 1. Mal auch ein Mitglied vom Marathon-Team Ketsch teil. Dieses perfekt von der Volkslaufgruppe Maximiliansau e.V. organisierte Laufspektakel ließ von Schüler– u. Bambini-Konkurrenzen über 5- u. 10-kmLäufe bis hin zum Halbmarathon keine (Läufer)Wünsche offen. Ein Frühlingstag in Elztal-Dallau Unterwegs im badischen Odenwald Die Monatsbusfahrt im April führte 31 Wanderer in das idyllische Elztal-Dallau, bekanntlich nördlich von Mosbach im Naturpark Neckartal-Odenwald gelegen. Um etwa 9:30 h waren die Wanderer vor Ort. Nach einem kleinen Frühstück wurde dann eine der drei angebotenen Wanderstrecken in Angriff genommen. Die meisten gingen wohl auf die 11-km-Route. Zwei unerschrockene Wanderer nahmen die 20-km-Schleife unter die Stiefel. Die äußeren Bedingungen waren bestens: laues Frühlingswetter mit Sonne satt. Nach dem Wandern folgte eine ausgiebige Erholungspause in der Start- und Zielhalle. Der neben kleineren Speisen angebotene Kammbraten brauchte sich nicht zu Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011 23 verstecken. Am Nachmittag wurde noch die Altstadt des nahe gelegenen Mosbach besucht. Dabei verbrachten die Ausflügler in kleineren Gruppen je nach persönlichem Geschmack die Zeit bis zur Busabfahrt in Richtung Heimat. Gegen 19:00 h wurde nach einem gelungenen Wanderausflug der Ausgangsort wieder erreicht. rss Es ist so weit, das Warten hat ein Ende Mit dem wiedergekommenen Frühlingswetter trafen sich 44 Petrijünger am Samstag, den 16.04.2011 am Anglersee um die Angelsaison 2011 zu eröffnen. Anangeln war angesagt. Von 14:00 bis 17:00 Uhr wurden an den zuvor ausgelosten Plätzen am Anglersee von den Altsenioren, in den Rheininselbuhnen von den Senioren und in den Herrenteichbuhnen von der Sportgruppe die Angeln ausgeworfen. Beißt heute einer an? Bei etwas frischem aber sonnigem Wetter waren nicht nur die Angler munter. Auch die Fische zeigten eine schöne Beißlust und so konnten von einigen Anglern schöne Exemplare in den Korb geangelt werden. Besonders im Anglersee wurden einige Prachtexemplare an Brachsen gefangen, wie unser Bild zeigt. Am Rhein dagegen nur vereinzelt Brachsen und Barben. Die Ergebnisliste ergab folgendes Bild: Altsenioren 1. Michael List 2. Bernd Mehr Gemütliches Beisammensein bei „Freibier“ und Eintopf! 3. Dieter Landfried Senioren 1. Ali Nasser 2. Uwe Dobler 3. Thomas Dobler Sportgruppe 1. Karl-Heinz Schwab 2. Werner Daub Nach Abschluss des Angelns mit Verwiegen und Auswerten des Fanges erfolgte die Siegerehrung durch die Sportwarte Jens Fritscher und Henri Platini. Anschließend traf sich die Anglergemeinde zum gemütlichen Beisammensein. Wie es schon Tradition ist, sind alle eingeladen bei „Freibier“ (selbstverständlich auch alkoholfreie Getränke) und Eintopf mit Würstchen den Saisonauftakt gebührend zu feiern. Es war wieder ein Anangeln nach Maß. Der Angeltag wurde nochmals in die Erinnerung zurückgerufen und über alles Mögliche diskutiert. So kam denn auch das Anglerlatein nicht zu kurz und wenn die Fische nicht schon verwogen gewesen wären, würden sie bestimmt noch um einiges wachsen! An dieser Stelle sei den fleißigen Helfern am Kochtopf und am Ausschank herzlich gedankt. Ebenso bei den Sportwarten, dem Verwiegeteam und unserem Hauskoch Uwe Dobler für den leckeren Eintopf. Selbstverständlich auch bei der Vorstandschaft für die freie Verköstigung. Wir wünschen der Anglergemeinde des ASV Ketsch eine erfolgreiche Angelsaison 2011 und viele leckere Fische in der Pfanne und auf dem Teller. Petri Heil! Jürgen Ebert Kleintierzuchtverein C 102 Ketsch Einladung! Am 29. April findet in unserer Vereinsgaststätte um 19.30 Uhr die Jahreshauptversammlung des Kreisverbands Schwetzingen statt. Alle Mitglieder des Vereins sind recht herzlich eingeladen. Um pünktliches Erscheinen wird gebeten. Der Vorstand An alle Mitglieder und Freunde, am 13. – 17. Mai 2011 veranstaltet der Kleintierzuchtverein sein diesjähriges Hähnchenfest. Da wir auch in diesem Jahr wieder unseren Gästen Kaffee und hausgemachten Kuchen anbieten möchten, würden wir uns über eine Kuchenspende recht herzlich freuen. Bitte meldet Eure Spende unter Tel. 63105 bei Elke Sturm an. Wir möchten Euch auch darauf hinweisen, dass wir am Sonntag, den 15. Mai für alle unsere Gäste den Kaffee kostenlos anbieten. Der Verein freut sich über eure Unterstützung sowie euren Besuch und bedankt sich jetzt schon recht herzlich. Der Vorstand 27. April 2011: Altennachmittag im Naturfreundehaus, 14 Uhr Monatsprogramm Mai: Radtour ins Grüne, Abfahrt 11 Uhr am Marktplatz Führung Heiner Bleß 2.5. Vorstandssitzung, 20 Uhr, Naturfreundehaus 24 Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011 Hausfrauengemeinschaft e.V. Regionalabo Nationaltheater Im Opernhaus findet am Freitag, 29. April „MY FAIR LADY“ von Frederick Loewe statt. Beginn 19.30 Uhr, Ende 21.45 Uhr. Abfahrzeiten: 18.30 Uhr Enderlestraße, 18.35 Uhr Bahnhofanlage und 18.40 Uhr Mannheimer Straße. Dazu kommt auch wieder der Scherenschleifer. Über die vielseitigen Eindrücke können sich die Besucher bei Kaffee und Kuchen unterhalten. Muttertagsfeier Am Dienstag, 10. Mai findet für Mitglieder um 15 Uhr im TSGClubhaus die Muttertagsfeier statt. Kaffeegedeck bitte mitbringen. Um Kuchenspende wird gebeten. Achtung Abfahrt der Muttertagsfahrt am Dienstag, 3. Mai ist um 12 Uhr am Marktplatz Ketsch. Heimatmuseum wichtiges Thema bei Jahreshauptversammlung Die erfolgreiche Arbeit im alten Wasserwerk soll auch 2011 mit vielseitigen Angeboten fortgesetzt werden. Statt der ehemaligen Hobbyausstellung in der Rheinhalle erhalten auch künftig einige Aussteller vor und im Heimatmuseum bei „Frühling im Heimatmuseum“ und dem Herbstmarkt Gelegenheit, ihre Werke zu präsentieren. Wegen Verhinderung der Vorsitzenden Ingrid Blem leitete der 2. Vorsitzende des Heimat- und Kulturkreises, Manfred Nastainczyk in der „Speisegaststätte Sportvereinigung 06“ die Jahreshauptversammlung. Zur Ehrung der verstorbenen Mitglieder erhoben sich alle von ihren Plätzen. Auf Wunsch mehrer Mitglieder war das Protokoll der letzten Jahreshauptversammlung ausgelegt worden. Beim Jahresbericht erinnerte der 2. Vorsitzende Nastainczyk an die vielseitigen Angebote im Heimatmuseum, das auch künftig jeden Monat meistens am 2. Sonntag geöffnet ist. Zum Jahresende waren am 5. und 12.12. mit Puppenmöbeln und Puppenstuben Erinnerungen an die Kindheit geweckt worden. Von einer soliden finanziellen Grundlage konnte Kassiererin Karin Schwaab berichten, trotz der höheren Ausgaben für die Ausstattung des Heimatmuseums. Peter Scholz lobte als Kassenprüfer, auch im Namen von Gerhard Jungmann, die vorbildliche Kassenführung. Auf Antrag von Adolf König wurde der gesamte Vorstand einstimmig entlastet. Er dankte den Vorstandsmitgliedern für die effektive Zusammenarbeit. Manfred Nastainczyk erläuterte danach die nächsten Aktivitäten. Am 14. Mai folgt die Pflanzenbörse auch wieder beim Heimatmuseum und nicht mehr auf dem Marktplatz. Hobbykünstler stellen am 15.05. aus. Den Museumssonntag im Juni bereichert die Filmvorführung „Enderlespiele von 1961“. Die Radwanderung mit Bürgermeister Kappenstein beginnt am 9. Juli um 14:00. Es folgt die Ausstellung „Eine Vielfalt von Hüten“, die am 10.07. mit dem pflanzenkundlichen Gang mit Friedel Vobis und am 14.08. von einer Täschnerin bereichert wurde. Es folgt die Beteiligung beim bundesweiten Tag des offenen Denkmals, der Herbstmarkt und die Ausstellung „Tischwäsche aus Omas Zeiten“. Unter Verschiedenes wurde die Optimierung der Arbeitseinsätze besprochen, der nächste beginnt am 13.05. um 17:00. Bürgermeister Kappenstein dankte der Vorstandschaft für die vielseitige, lebendige Präsentation des Heimatmuseums, das auch von den französischen Gästen gern wahrgenommen wird. Zum Schluss an Peter Scholz mit einer prächtigen Bilderschau an die vielseitigen Veranstaltungen im letzten Jahr. Die Bilderschau von 2010 und auch von 2009 soll demnächst im Heimatmuseum gezeigt werden. Nächste Termine: Am Samstag, 14.05.2011 erwartet die Pflanzenbörse von 9 – 13 Gartenfreunde am Heimatmuseum. Am nächsten Tag, 15.05.2011 ist das alte Wasserwerk von 11 – 18 geöffnet: „Frühling im Heimatmuseum - Hobbykünstler stellen aus“. Landfrauenverein Ketsch Die Landfrauen Ketsch trafen sich zur Jahreshauptversammlung mit Ehrungen im Vereinslokal „Zur Rose“. Die erste Vorsitzende begrüßte die Mitglieder mit einem Gedicht und die Landfrauen sangen das allseits bekannte Landfrauenlied. Es wurde den Toten gedacht, dies waren 2010 Maria Oehler und Maria Hemmerich sowie in diesem Jahr ganz plötzlich Traudl Schimmele, Elfriede Jünger und Else Herm in ganz kurzem Zeitpunkt. Es folgte der Jahresbericht, vorgelesen von Rosl Fellhauer, es waren 2 Halbtagsausflüge, Dia- und lehrreiche Vorträge sowie kreative Stunden im Programm. Geehrt wurden von der Vorsitzenden für 45 Jahre Maria Keilbach, Hildegard Montag, Lore Schupp, Klara Schwab, Mathilde Sessler und Maria Rohr, für 30 Jahre Erna Schäfer, für 25 Jahre Rosa Dörr, Elli Maier und Antonia Mayer und für 20 Jahre Helena Moser. Allen Geehrten wurde mit einem Kuvert und Blumenstrauß der Dank für die Treue zum Verein ausgesprochen. Insgesamt waren 10 Damen bei jeder Zusammenkunft anwesend und 7 Damen haben nur einmal gefehlt, für diesen fleißigen Besuch gab es auch einen Blumengruß. Die zweite Vorsitzende bedankte sich im Namen des Vereins bei Franziska Hillenbrand mit einem Blumengruß für die aufgebrachte Bereitschaft für die Landfrauen. Zum Abschluss wurde noch das Lied „Geh aus mein Herz und suche Freud“ gesungen, und alle bekamen noch einen Vesperteller serviert. Die nächste Zusammenkunft findet am 11. Mai um 20.00 Uhr zur Muttertagsfeier statt. R.F. VdK-Ortsverband Ketsch Krankheitskosten leichter absetzbar Wer wegen einem Leiden außerordentliche Krankheitskosten zu bewältigen hatte, kann diese speziellen Kosten steuerlich geltend machen. Behinderte Menschen können die außerordentlichen Krankheitskosten vom Finanzamt neben dem Behindertenpauschbetrag berücksichtigen lassen. Mit dem Pauschbetrag werden die laufenden und typischen Kosten, die eine Behinderung verursacht, abgegolten. Bei den außerordentlichen Krankheitskosten, die nicht ständig anfallen, war bislang in der Regel ein amtsärztliches Attest erforderlich. Dieses Attest musste vor Kurantritt oder vor Beginn der besonderen medizinischen Behandlungsmethode eingeholt und später beim Finanzamt vorgelegt werden. Der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit der Maßnahme muss jetzt nicht mehr zwingend Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011 durch ein vor Beginn der Behandlung eingeholtes amts- oder vertrauensärztliches Attest erbracht werden, wie der Bundesfinanzhof mit Urteilen vom 11. November 2010 VI R 17/09 und VI R 16/09 klarstellte. Der Nachweis könne auch noch später und durch alle „geeigneten Beweismittel“ erbracht werden, um die Kosten als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigen zu lassen. 25 Sonntag 1. Mai 2011 - Radtour des OV - Ketsch Start um 10.00 Uhr Am Marktplatz in Ketsch ten, um gemeinsam zu versuchen, die medizinische Versorgung vor allem der Kinder im Senegal zu verbessern. Neben dem Klinikprojekt wurde in den vergangenen Jahren auch die Versorgung mit Medikamenten und medizinischem Gerät sowie die Ausbildung pflegerischen Fachpersonals vorangetrieben. Das Krankenhauspersonal, auf das Dr. Diop sich heute stützen kann, wurde zu einem Gutteil auf Initiative des Vereins herangezogen. „Bilbassi“ zählt heute rund 650 Mitglieder in Deutschland, Österreich, der Schweiz – und im Senegal. Vorsitzender ist von Anfang an bis heute der frühere Richter am Amtsgericht Wetzlar, Albert Pantle. Samstag 28. Mai 2011 - Frühlingsfest des OV - Ketsch Beginn: 15.00 Uhr Im Haus der Begegnung Kontaktadresse: Rolf Stalf – Tel. 06202 692670, Bankverbindung: Bilbassi e.V., Sparkasse, BLZ: 51550035, Kto.Nr. 27001627, www.Senegalkrankenhaus.de Kontakt: W.Dörr Tel. 61126 Auch Du bist als Mitglied willkommen. Internetseite: www.vdk.de/ov-ketsch BdV Der BdV-Ortsverband Ketsch fährt am 1. Mai 2011 um 9.30 Uhr vom Marktplatz in Ketsch mit dem Fahrrad nach Altlußheim an den Blausee zum Fischessen. Rückfahrt zum Besuch der Oldischau vor der Rheinhalle vom Motorsportclub Ketsch. Danach zum Abschluss ins Holzkistl. Vorschau: Freitag, 13. Mai 2011 um 15.00 Uhr im kath. Pfarrheim Kulturveranstaltung vom BdV Ketsch. Erinnerung an die Alte Heimat, die in Wort, Lied, Musik, Bild, Büchern, Landkarten sowie Wappen dargestellt wird. Hierzu sind auch Gäste willkommen. Busfahrt zum Sudetendeutschentag nach Augsburg am Pfingssonntag, 12.6.2011. Busfahrt zum Deutschlandtreffen der Schlesier nach Hannover vom 24.-27. Juni 2011. Auskunft bei Adolf König, Nelkenstr. 5 in Ketsch, Tel. 06202/63735 Ein Herz für den Senegal Der Verein zur Unterstützung senegalesischer Kinder, „Bilbassi“, hat in der Osterwoche sein bisher wichtigstes Hilfsprojekt, ein Kinderkrankenhaus, vollendet und seiner Bestimmung übergeben. Anwesend bei dem Festakt war auch der deutsche Botschafter im Senegal, Christian Clages. Die Einweihungszeremonie war erst wenige Stunden vorüber, da erblickte in der neuen Abteilung für Geburtshilfe schon das erste Baby das Licht der Welt. Im Februar 2008 hatte der Verein „Bilbassi“ in der rund 100 Kilometer südlich der senegalesischen Metropole Dakar gelegenen Küstenstadt Mbour als ersten Bauabschnitt des Projekts eine Kinderklinik eröffnet und damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung der Kinder in der Region geleistet. Mit der Vollendung der gynäkologischen und geburtshilflichen Abteilung sowie einer Station für Chirurgie, Radiologie und Labor konnte jetzt das medizinische Angebot komplettiert werden. Sehr zur Freude auch von Rolf Stalf, dem langjährigen stellvertretenden Vorsitzenden des Vereins. Der in Ketsch wohnhafte Rolf Stalf hatte am Vortag der Einweihung noch eigenhändig das Vereinsemblem, ein Herz mit dem Wahrzeichen des Senegals, dem Affenbrotbaum, über dem Krankenhauseingang befestigt. Neben den medizinischen Fachabteilungen verfügt das Krankenhaus nunmehr über rund 100 Betten zur stationären Versorgung von Patienten. Geleitet wird die Klinik von dem einheimischen Kinderarzt Dr. Adama Diop, mit dem der Verein seit vielen Jahren zusammenarbeitet. Nach Angaben von Rolf Stalf hat der Verein in das Projekt bisher rund 800.000 Euro investiert, die von einigen Großsponsoren und vielen kleinen Spendern aufgebracht worden seien. Leitgedanke des Vereins sei es, jedem Patienten, gleich welcher sozialen Herkunft, die bestmögliche medizinische Versorgung anzubieten. „Wenn eine Frau bei der Geburt ihres Kindes einen Kaiserschnitt benötigt, wird sie ihn bekommen, ob sie Geld hat oder nicht“, sagt der stellvertretende Vorsitzende. „Bilbassi“ geht auf einen Freundeskreis aus Gästen des Ferienclubs Aldiana Senegal zurück, die 1996 einen Vereins gründe- Gesprächskreis „Pflegende Angehörige“ Der nächste Gesprächskreis findet am Donnerstag, 5. Mai 2011, von 19.00 bis 20.30 Uhr im Gruppenraum, 2. OG, des Diakonischen Werks im Hebelhaus, Hildastr. 4a, in Schwetzingen statt. Einen Menschen zu Hause zu pflegen ist eine große Herausforderung. Der Gesprächskreis bietet in geschützter Atmosphäre Ermutigung, gegenseitige Unterstützung, Information und Impulse für Entlastungsmöglichkeiten. Um Pflegenden die Teilnahme zu ermöglichen, bieten die Nachbarschaftshilfe Schwetzingen und die Kirchliche Sozialstation Schwetzingen folgenden Service an: Gegen eine geringe Aufwandsentschädigung kann für die Zeit des Treffens die Betreuung des Angehörigen von 18.30 bis 21.30 Uhr zu Hause übernommen werden. Informationen hierzu gibt es bei den Leiterinnen Monika Theilig, Tel. 06202 957124 oder Anne Arend-Schulten, Tel. 06202 703773. Alle Interessierten sind herzlich willkommen, die Teilnahme ist kostenlos. 26 Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011 Selbsthilfegruppe Diabetes Schwetzingen Am Mittwoch, 4. Mai um 19.00 Uhr kommt die Selbsthilfegruppe Diabetes im Konferenzraum von der GRN-Klinik Schwetzingen zusammen. Es spricht Dr. Graff von der Hessel-Apotheke Wiesloch über Homöopathie und Diabetes. Der Eintritt ist frei. Am 7. Mai nimmt die Selbsthilfegruppe Diabetes im Gruppenzelt für Selbsthilfegruppen auf der Gesundheitsmeile beim Generationsfest teil. Der nächste Diabetikerstammtisch ist am Mittwoch, 18. Mai ab 16.30 Uhr im Gasthaus „Zum Storchen“ in Schwetzingen. Zu beiden Veranstaltungen lädt die Selbsthilfegruppe alle Diabetiker mit ihren Partnern aus Schwetzingen und Umgebung ein. Infos unter Telefon 06205/33154 oder www.dieter-feiler.de.tl. Fibromyalgie–Selbsthilfegruppe Waghäusel Die Gruppe trifft sich am Mittwoch, 4. Mai um 18.30 Uhr im Gruppenraum, Haslacher Straße 29 in Waghäusel zum Erfahrungsaustausch. Diagnose Fibromyalgie: Schön das Wort ist unaussprechbar. Und nun? Schmerzen am ganzen Körper, Erschöpfungszustände, Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen, Empfindlichkeit gegenüber äußeren Reizen, Morgensteifigkeit, Schwindel, Herzrhythmusstörungen usw. Hypochondrie? Nein! Eine Krankheit. Wir klären auf und unterstützen Sie. Betroffene helfen mit Information über Therapie und Weiterleben nach der Diagnose. Auskunft: Christa Schuhmacher, Tel. 07254/9851867 Bergheimer Straße 76 Montag, 02. Mai 11:00 Uhr, Rembrandt - Druckgrafik, Teil 1 15:00 Uhr, Die östlichen Bundesländer Dienstag, 03. Mai 14:00 Uhr, Aktuelle Politik 15:00 Uhr, Galapagos-Inseln Mittwoch, 04. Mai 11:00 Uhr, Charles Darwin und die Evolution 13:30 Uhr, Vom südlichen Frankreich ins grüne Nordspanien 14:00 Uhr, Rechtsgespräch Donnerstag, 07:30 Uhr, 08:10 Uhr, 08:40 Uhr, 13:30 Uhr, 14:30 Uhr 15:00 Uhr, 15:00 Uhr Freitag, 06. 07:30 Uhr, 09:00 Uhr, 09:30 Uhr, 11:30 Uhr, 14:00 Uhr, - Anzeigen - .DE powered by Nussbaum Medien und dem Turn- und Sportverein Rot . Großer rühlingslauf LOKALMATADOR-F am 8. Mai beim großen Früh40. Mal können in Rot (dyh). Zum mittlerweile die verschiedenen auf n aller Altersgruppe lingslauf Laufbegeisterte M MEDIEN sem Jahr sind NUSSBAU Strecken gehen. Ab die TSV Rot mit des r tne Par LMATADOR.DE als en. St. Leon-Rot und LOKA Läufe medial begleit dabei und werden die rtet, können n, der um 9.00 Uhr sta Neben dem Halbmaratho en. Auf der geh ke h auf die 10-km-Strec Waldwege Läufer um 9.15 Uhr auc te fes ohl sow sich n Strecke ßnde Strecken abwechslungsreichen Alle . ken lig ebenen Rundstrec rt und rkie als auch Asphalt auf völ ma ter me Kilo em ssen, an jed sind genauestens verme bestenlistentauglich. der Schülerklassen ßnden noch die Läufe ken rec Neben den Langst jeweils auf der 1000 Metern statt, die von 250, 500, 750 und olgen werden. erf t Ro in s nde des Sportgelä blauen Kunststoffbahn tenlose Betreuung Laufevents ßndet eine kos Während des gesamten ren statt. Jah n zeh bis ei zw von Kindern im Alter von mit Bananen, fer Läu Läuferinnen und Für die Verpàegung der eine umfangfür wie t, org ges ist ebenso n sowie Äpfeln, Wasser und Tee nke trä Ge Gäste mit Speisen, reiche Versorgung der n. che Ku Kaffee und Mai ist also -Frühlingslauf am 8. Der LOKALMATADOR l – auch alle zie n ein lohnendes Ausàugs nicht nur für die Aktive uer sind zu cha Zus und n Sportbegeisterte aden. „Schlachtenbummler“, gel fsportevent herzlich ein diesem besonderen Lau 05. Mai Wanderwoche im Latium/Rom Von Neckarhausen nach Hirschhorn Elmsteiner Tal Wandern im Oberengadin Kamera, Auf der Suche nach dem perfekten Klang Von den Alpen an die Ostsee - 4. Etappe Stadtbücherei HD, KLAVIERNACHMITTAG Mai Fränkische Perlen von Weikersheim bis Kronach Nepal: Manaslu – Trekking Weinheim, Hermannshof Weltbild im Wandel Lebenswelten der Vergangenheit Sonntag, 08. Mai 08:00 Uhr, 1. Etappe auf dem Eifel-Steig. Bei Rückfragen rufen Sie bitte bei der Akademie für Ältere unter Tel. 06221/9750-0 an! INTERNET: www.akademie-fuer-aeltere.de AKADEMIE-SCHRIFT: Wenn Sie noch kein Mitglied der Akademie für Ältere Heidelberg sind, erhalten Sie die aktuelle Akademie-Schrift im Rathaus. Finden Sie dort kein Exemplar, rufen Sie bitte unter 06221/9750-0 an. Weitere Informationen Alle weiteren Informationen zu Anmeldungen und den genauen Startzeiten sind zu ßnden bei LOKALMATADOR.DE unter dem WebCode: lauf1000 Und nach dem Frühlingslauf ... Alle Ergebnisse, Foto-Impressionen und ein Video vom LOKALMATADOR-Frühlingslauf sind bei LOKALMATADOR.DE unter dem WebCode: lauf1000 zu ßnden. Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011 27 Nussbaum Medien, „Session Music“ und „Anpfiff ins Leben“ suchen eine Mädchenband oder eine Einzelkünstlerin für das Event „Kick & Rock“ am 28. Mai 2011 im Mädchen- und Frauenförderzentrum St. Leon-Rot. Dort wirst du auf der Bühne stehen und das Publikum für etwa 20 Minuten von dir begeistern. Ob mit Gesang, einem Instrument, als Beatboxerin oder Rapperin – da sind wir völlig offen. Schicke uns bis zum 1. Mai 2011 eine MP3- oder MP4-Datei oder ein Video mit mindestens einem kompletten Lied, das du idealerweise selbst komponiert hast. Überzeugt uns deine Aufnahme, schicken wir dir eine Einladung zum persönlichen Vorsingen bei „Session Music“ und den LINER-Studios in Walldorf (www.liner-studios.de). Checkliste: • • • • • Du bist weiblich und zwischen 12 und 20 Jahre alt? Du hast bereits musikalische Erfahrung? Du hast eine Mädchenband oder bist eine Einzelkünstlerin? Du willst dein Talent vor Publikum beweisen? Du kannst dir vorstellen, ein Programm von etwa 20 Minuten auf der Bühne zu präsentieren? • Du machst idealerweise deine eigene Musik? Dann bist du bei uns genau richtig! Schicke deine Musikdatei oder dein Video per Post oder E-Mail an: Session Music | Franz Schobert Wiesenstraße 2-6 | 69190 Walldorf Tel. 0151 17 11 30 42 | Mail: franz.schobert@session.de BURGFESTSPIELE JAGSTHAUSEN nelles Professio ing Coach N NE ZU GEWIN Mehr Infos findest du unter: www.lokalmatador.de, WebCode: kickandrock1000 Mehr Informationen ßnden Sie auf LOKALMATADOR.DE, WebCode: jagsthausen1001 28 Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011 Heidelberg zieht positive Bilanz zur digi:media 2011 Deutscher Kunde kauft erstes Ricoh-Digitalsystem von Heidelberg Heidelberg. (HDM). Details „Die digi:media war ein perfekter Startschuss für die globale Kooperation mit Ricoh“, so Bernhard Schreier, Vorstandsvorsiĵender der Heidelberger Druckmaschinen AG (Heidelberg). „Unter dem MoĴo HEI Flexibility haben wir dem Fachpublikum konkrete Anwendungsbeispiele für die neue Kombination von Oěset- und Digitaldruck aus dem Hause Heidelberg präsentiert.“ Hierzu Stefan Willms, technischer Leiter der Stünings Medien GmbH in Krefeld: „Wir haben die Ankündigung von Heidelberg zum Digitaleinstieg aufmerksam verfolgt und unsere Kaufentscheidung so lange zurückgestellt, bis eine Lösung aus dem Hause Heidelberg verfügbar war.“ Bereits am Vortag der digi:media, die vom 7. bis 9. April 2011 in Düsseldorf staĴfand, konnte Heidelberg den Start der globalen Vertriebspartnerschaft mit Ricoh vor der internationalen Presse verkünden. Demzufolge haben die Heidelberg Vertriebsgesellschaften in Deutschland und England seit Anfang April 2011 den Ricoh Pro C901 Graphic Arts Edition in das Portfolio aufgenommen und so das eigene Angebot mit einer Lösung für den Digitaldruck abgerundet. Heidelberg zeigt Möglichkeiten einer integrierten Druckproduktion Das kombinierte Angebot von Oěset- und Digitaldruck aus dem Hause Heidelberg ermöglicht Druckereien, neben dem kostenefęzienten und hochwertigen Oěsetdruck auch variablen Datendruck und kleinere Auflagenhöhen proętabel anzubieten und so Ěexibel auf die Kundenanforderungen zu Vom Web-to-Print-Portal bis zum fertigen Endprodukt. Auf dem Heidelberg Messestand konnte sich das Fachpublikum der digi:media über flexible Lösungen entlang der kompletten Wertschöpfungskette informieren Foto: HDM reagieren. Zusäĵlich zu den Angeboten für den klassischen Werbedruck bietet Heidelberg digitale Inkjet-Drucksysteme von Linoprint, die es Markenartikel-Händlern, Verpackungsherstellern und abfüllenden Betrieben ermöglichen, Lösungen für verschiedene Anwendungsbereiche in der modernen Verpackungsproduktion anzubieten. Anhand von zahlreichen Birkel schließt zwei von drei der Standorte Umstrukturierungspläne kosten 77 Jobs in Mannheim Mannheim. (sake). Der größte deutsche Nudelhersteller Birkel schließt zwei von seinen drei Standorten in Deutschland. Betroěen davon sind die Verwaltung in Waiblingen (Rems-MurrKreis) und der dazugehörende Warener Nudelkonzern MÖWE mit 69 Mitarbeitern. Die Geschäftsleitung kündigte dazu weitere Umstrukturierungspläne für den Standort in Mannheim an. Hier werden voraussichtlich 77 Stellen gestrichen, das Werk jedoch nicht geschlossen. Grund für die Rationalisierungsmaßnahmen wäre der gestiegene Weltmarktpreis für Hartweizengrieß, dem wichtigsten Rohstoě für Teigwaren. Da die Preissteigerung nicht in vollem Umfang an den Endverbraucher weitergegeben werden könne, so Birkel, müssen die Kosten bis Ende des Jahres neuorganisiert und an den ProduktionsstäĴen gesenkt werden. Live-Vorführungen einer hybriden Druckproduktion, also einer Kombination von Oěsetund Digitaldruck-Technologie innerhalb eines Druckproduktes, konnten sich die Besucher der digi:media auf dem Heidelberg Messestand überzeugen, wie sich auch kleine DruckauĚagen zielgruppengerecht und gleichzeitig wirtschaftlich erfolgreich produzieren lassen. 4. Finanz- und Steuertag Der 4. Mosbacher Finanz- und Steuertag (MoFiSTa) am 26. Mai wird unter dem MoĴo „Brennpunkt Unternehmensrisiken – Erkennen – Steuern – Überwachen“ die FaceĴen der Risikofrüherkennung und des Risikomanagements vorstellen sowie Handlungsnotwendigkeiten und Optimierungsmöglichkeiten aufzeigen. Für den vom Studiengang BWL der DHBW Mosbach sowie dem IWS Institut für Wirtschaft und Steuer GmbH initiierten MoFiSta konnten dabei wieder erfahrene Referenten gewonnen werden. Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011 29 Popakademie Baden-Württemberg: „School of Rock“ feiert Abschlusskonzert mit der Band „Killerpilze“ am 6. Mai Schülerbands rocken die Alte Feuerwache Mannheim (mk). Die „School of Rock“ 2011 steht kurz vor ihrem krönenden Abschluss. Traditionell ęndet das Finale des von der Popakademie Baden-WürĴemberg und der BASF SE gemeinsam initiierten Coaching-Projekts in der Alten Feuerwache in Mannheim staĴ. So auch in diesem Jahr. Am Freitag, den 6. Mai, endet die diesjährige Ausgabe der inzwischen auch auf internationale Aufmerksamkeit stoßenden „School of Rock“ mit einem großen Abschlusskonzert in der Alten Feuerwache in Mannheim. Mit den Killerpilzen, bekannt durch erfolgreiche Chartplaĵierungen, Die Killerpilze sind der Topact beim Abschlusskonzert kommt der Glamour der großen Popwelt auf die Bühne. Mit dabei sind auch Metrodale, Dutch Gold, Schlagzeug Maęa, Billy Get Your Gun, bird and the hair aěair, Franz White Foto: agent und The Tekkno, allesamt Acts aus der Popakademie BadenWürĴemberg. Natürlich stehen an diesem Abend auch die Schüler aus der „School of Rock“ mit auf der Bühne: Die Jugendlichen stellen die von ihnen einstudierten Songs live vor und zeigen, wie Popmusik einen angemessenen Plaĵ im Schulalltag ęnden und die Kreativität fördern kann. Beginn des Abschlusskonzerts am 6. Mai ist um 19.00 Uhr, der EintriĴ ist frei (Einlass ab 18.00 Uhr). „School of Rock“ wird seit 2005 im Fachbereich Populäre Musik der Popakademie Baden-WürĴemberg durchgeführt. Das Projekt kann große Erfolge verzeichnen: Nach der Auszeichnung mit dem Landeslehrpreis Baden-WürĴemberg 2009 folgte 2010 die Prämierung der „School of Rock“ als Ort im Land der Ideen 2010. 22. Speyerer Kulturtage vom 6. bis 22. Mai / Eröffnungswochenende mit 13 Veranstaltungen Aufführung von Fritz Langs „Metropolis“ in der Fassung von 2010 Zum Eröěnungswochenende der 22. Speyerer Kulturtage locken 13 Veranstaltungen das kulturell interessierte Publikum. Die oĜzielle Eröěnung durch Bürgermeisterin Monika Kabs ęndet am Freitag, 6. Mai, um 18.00 Uhr in der Stadthalle mit dem Streichorchesterkonzert der Städtischen Musikschulen Speyer und Germersheim „Die sieben leĵten Worte unseres Erlösers am Kreuze“ staĴ. Schon ab 15.00 Uhr ęndet ein Kinderprogramm innerhalb der Kulturtage staĴ. In der Stadtbibliothek liest die beliebte Kinderbuchautorin Kirsten Boie aus ihrem Buch „Seeräubermoses“ vor. Um 17.00 Uhr dürfen sich die kleinen Künstler des Kulturhauses Pablo e.V. über ihre Ausstellungseröěnung „Bilderhöhlen - Höhlenbilder“ im Depot der Markus-Klammer-Stiftung in der Filiale Alte Münze der Kreis- und Stadtsparkasse Speyer (Zugang: Hofeinfahrt Salzgasse) freuen. Um 20.00 Uhr zeigt das Zimmertheater im Kulturhof Flachsgasse sein Stück „Die besten Tage meines Lebens“, das am 21. Mai wiederholt wird. Am Samstag, 7. Mai, wird das Programm um 15.30 Uhr mit einem bunten Melodienreigen eröěnet. Die HarmonikaFreunde Walter Sogno und der Sängerkreis der Bäckerinnung gestalten vor dem Rathaus ein Plaĵkonzert. Die Fotoausstellung „Nachtstücke“ der Fotogruppe Speyer wird um 18.00 Uhr im Alten Stadtsaal, 1.OG, eröěnet. Um 19.30 Uhr ęn- det im Historischen Ratssaal ein Konzert des Akkordeonorchesters E. Martin e.V. staĴ. Unter der Leitung von Ehrentraud Martin-Feustel präsentiert das Orchester ein buntes Programm. Im Zimmertheater startet um 20.00 Uhr die Komödie „Allein in der Sauna“ von Frank Pinkus mit Mate Irrniss. Um 20.00 Uhr zeigt die Filmklappe im Alten Stadtsaal den Stummęlm „Metropolis “. Man darf sich freuen auf Friĵ Lang´s Meisterwerk in der aktuellen Fassung von 2010 mit den neuen Szenen und der erweiterten Neuvertonung von Antonio Bras. Am Sonntag, 8. Mai, beginnt das Kulturtageprogramm bereits um 9.00 Uhr. Dann öěnen sich die Türen der „Münzbörse“ der Numismatischen Gesellschaft in der Stadthalle. Im Alten Stadtsaal werden an diesem Tag Themen des Lebens und der Liebe literarisch beleuchtet. Um 11.00 Uhr präsentiert ein Ensemble der Theatergruppe Prisma eine Tucholsky-Matinee unter dem Titel „Ssälawih“. (Wiederholung am 15.5.). Um 15.00 Uhr erzählen drei Schauspieler des Kinder- und Jugendtheaters die berühmte Liebesgeschichte von „Romeo & Julia“. Wer sich gerne im Freien aufhält, ist beim Sommerfest der Speyerer Freiwilligenagentur spefa richtig. In der Walderholung gibt es von 10:30 Uhr bis 16.00 Uhr Präsentationen der Speyerer Partnerschaftsvereine und verschiedener Hilfsorganisationen mit Musik und Aktionen für Kinder.