SERENADE von - in der Gemeinde Lichtenstein

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SERENADE von - in der Gemeinde Lichtenstein
Amtsblatt der Gemeinde
LICHTENSTEIN
Nummer 28 – Freitag, 10. Juli 2015 – 75. Jahrgang
· Amtliche
Bekanntmachungen: · Aktuell
Wissenswertes 2015
4
8
· Kirche in
Lichtenstein 10
· Vereine in
Lichtenstein 11
· Ortsteil
Unterhausen 12
· Ortsteil
Holzelfingen 15
· Ortsteil
Honau 17
Impressum:
Herausgeber: Gemeinde Lichtenstein.
Verantwortlich für den amtlichen Inhalt
einschließlich der Veröffentlichungen
der Gemeindeverwaltung ist der Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt;
für den übrigen Inhalt: Fink GmbH.
Druck: FINK GmbH Druck und Verlag,
Postfach 7140, 72784 Pfullingen (Sandwiesenstraße 17),
Telefon 0 7121/9793-0,
Telefax 0 71 21/97 93 -993
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SERENADE
von
POSAUNENCHOR & SINGKREIS
Ort
Kirchhof Johanneskirche
bei Regen in der Johanneskirche
Termin
18. Juli 2015
Beginn
19:00 Uhr
Der Eintritt ist frei. Wir erbitten aber eine Spende für
ein Projekt der ejw-Weltdienstarbeit.
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Lichtenstein
Freitag, 10. Juli 2015, Nummer 28
LANDKREIS REUTLINGEN
Stadt und Landkreis sind eng miteinander verflochten und in ihrer Entwicklung aufeinander angewiesen. Eine Auskreisung der Stadt Reutlingen würde gewachsene Strukturen
zerschlagen, die sich seit über 40 Jahren bewährt haben. Bei wichtigen Punkten wie den
Zuständigkeiten, bei den Beruflichen Schulen und der Kreiskliniken Reutlingen GmbH
sowie der Aufteilung der Landkreis-Schulden bleiben die Aussagen der Stadtverwaltung
unklar. Darauf hatte das Innenministerium in seinem Schreiben vom 13. Mai 2013 jedoch
Wert gelegt.
Eine Auskreisung hätte für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises
Reutlingen gravierende Auswirkungen. Bei der Bürgerversammlung der Stadt erhält die
Landkreisverwaltung leider keine Gelegenheit, die Konsequenzen einer Auskreisung aus
ihrer Sicht darzustellen und die Risiken und noch offenen Fragen zu benennen. Deshalb
laden wir ganz herzlich die Einwohnerschaft, alle kommunalpolitischen Vertreterinnen
und Vertreter der Städte, Gemeinden und Ortschaften, die Vertreterinnen und Vertreter
der Wirtschaft sowie die Mitglieder der Kammern, Vereine und Verbände des Landkreises
Reutlingen und alle Interessierten ein zu einer
Infoveranstaltung
am Mittwoch, 15. Juli, um 19:30 Uhr
in der Wittumhalle Rommelsbach, Wittumstraße 37 in 72768 Reutlingen.
Ablauf
1. Begrüßung und Einführung durch Landrat Thomas Reumann
2. Gespräche und Infos an verschiedenen Themeninseln
3. Gemeinsamer Austausch und Diskussion
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Landkreisverwaltung Reutlingen
Lichtenstein
Freitag, 10. Juli 2015, Nummer 28
3
Das Kinomobil kommt wieder nach
Lichtenstein
Wo: Aula der Karl-Bröger-Schule
Wann: Montag, 20. Juli 2015
Das Kinomobil zeigt
14.30 Uhr
3 Euro
Shaun das Schaf
Endlich bekommt unser aller Lieblingsschaf, die berühmte Knetfigur
aus der Sendung mit der Maus, ihren ersten abendfüllenden
Leinwandauftritt! Als Shaun beschließt einen Tag Urlaub zu
machen und mal so richtig Spaß zu haben, führt das zu mehr
Aufregung als er sich gewünscht hat. Durch Shauns Übermut
verschlägt es den Bauern aus Versehen in die große Stadt.
Sogleich machen sich Shaun und seine wolligen Gefährten auf in
den Großstadtdschungel, um das angerichtete Chaos wieder gut
zu machen. Dort verstricken sie sich in ein immer größeres
Durcheinander und müssen auch immer auf der Hut vor dem
Tierfänger Trumper sein.
Großartige, ideenreiche und wunderbar
turbulente Knetfiguren-Animation.
GB./Fr. 2015 Länge 85 Min. FSK: o. A.
Prädikat: Besonders Wertvoll
Unsere Altersempfehlung: ab 5 Jahre
17.00 Uhr
3 Euro
Mara und der Feuerbringer
Opulentes, humorvolles und aufwändig
inszeniertes Fantasy-Spektakel.
Dtl. 2015 Länge: 94 Min. FSK: ab 6 J.
Prädikat wertvoll.
Unsere Altersempfehlung: ab 9 Jahre
20.00 Uhr
Die vierzehnjährige Mara möchte eigentlich nur ein normaler
Teenager sein. Doch düstere Visionen vom Weltuntergang
suchen sie immer wieder heim. Bald schon wird klar, dass das
Mädchen wirklich eine "Seherin" ist und die Götterdämmerung
tatsächlich bevor steht. Zusammen mit Dr. Reinhold Weissinger,
einem Universitätsprofessor für germanische Mythologie, macht
sie sich daran, die Welt zu retten. Dabei gerät sie immer tiefer in
einen mysteriösen Sog von Ereignissen, die das Abenteuer
ihres Lebens versprechen. Die Geschichte um Mara, die mit
innerer Stärke und Einfallsreichtum die Welt rettet, wird mit viel
Witz und Ironie erzählt und hebt sich so angenehm von
gängigen Teenie-Fantasy Produktionen ab.
4 Euro
Verstehen sie die Béliers?
Bei den Béliers sind alle gehörlos, bis auf Paula, die mit Eltern und
Bruder auf einem Bauernhof in der französischen Provinz lebt. Auf
dem Wochenmarkt übersetzt sie alle Kundenwünsche in die
Gebärdensprache, und als sich ihr Vater in den Kopf setzt,
Bürgermeister zu werden, unterstützt sie seine Kampagne. Für
eigene Bedürfnisse bleibt da wenig Zeit - dabei passieren gerade
ungeheure Dinge in ihrem Leben: Der neue Musiklehrer entdeckt
ihre außergewöhnliche Stimme und ermutigt sie, in Paris Gesang
zu studieren. Paula ist hin und hergerissen. VERSTEHEN SIE DIE
BÉLIERS? ist ein zauberhafter Film über eine Familie, die herrlich
anders ist und die Zuschauer durch Wärme, Witz und Charme
erobert. Ein berührender, witziger und schlauer Film - zum
Herzerweichen schön!
Gefühlvolle Komödie über das
Anderssein mit einer überwältigend
aufspielenden Newcomerin.
Prädikat: Besonders wertvoll!
Frankreich 2014 Länge: 106 Min.
Regie: Eric Lartigau
FSK.: o.A.
Vor den Filmen findet ein Verkauf von Popcorn und Getränken statt.
4
Lichtenstein
Freitag, 10. Juli 2015, Nummer 28
Verabschiedung von Herrn Ortsbaumeister
Eberhard Heyd
Sprechstunde des Bürgermeisters
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der nächste Termin der Sprechstunden des Bürgermeisters ist:
Mittwoch, 15.07.2015, von 16.00 - 18.00 Uhr.
Die Termine werden auch auf der Internetseite der Gemeinde
veröffentlicht.
Damit ich mir für Ihr Anliegen ausreichend Zeit nehmen kann,
bitte ich Sie um vorherige telefonische Anmeldung beim Sekretariat, Frau Liersch, unter der Rufnummer 696-31.
Wenn Sie ein Anliegen persönlich mit mir besprechen wollen, aber bspw. aus beruflichen Gründen die angebotenen
Sprechstundentermine nicht wahrnehmen können, besteht
selbstverständlich auch die Möglichkeit, einen separaten
Termin zu vereinbaren.
Peter Nußbaum
Bürgermeister
Nach 30-jähriger Tätigkeit als Ortsbaumeister der Gemeinde
Lichtenstein hatte Herr Eberhard Heyd am 26. Juni 2015 seinen
letzten Arbeitstag.
Im Rahmen einer Gemeinderatssitzung am 25.06.2015 verabschiedete ihn Herr Bürgermeister Nußbaum und dankte ihm für
die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Besonders hob er das
enorme Fachwissen von Herrn Heyd hervor, das zur Klärung vieler
Sachverhalte beigetragen hat. Für den anstehenden Ruhestand
wünschte er ihm alles Gute.
Aus dem Gemeinderat
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 25.06.2015
wurden folgende Beschlüsse gefasst:
- Kenntnisnahme des vorgestellten Planungsstandes und dem
weiteren Vorgehen zur Umsetzung des Bauvorhabens Neubau
Kindergarten Bahnhofstraße
Zusatzinformation:
In der Sitzung wurde das Gemeinderatsgremium von den beauftragten Planern - Arbeitsgemeinschaft Architekten Hallmaier und
Fink - über die im Februar 2015 vom Landratsamt genehmigte
und weiter ausgearbeitete Detailplanung sowie über die Eckdaten
des erstellten Bauzeitenplans informiert. Die Fertigstellung des
als ortsnaher Ersatz für den künftig wegfallenden Kindergartenstandort in der Engen Straße geplanten Kindergartenneubaus in
der Bahnhofstraße ist im Juli 2016 vorgesehen.
- Zustimmung zur Änderung der Aufbauorganisation der Innenverwaltung des Rathauses Unterhausen entsprechend der
vom beauftragten Büro Heyder & Partner in Abstimmung mit
der Gemeindeverwaltung ausgearbeiteten künftigen Organisationssollstruktur. Umfang und Art der konkreten Planung eines
bedarfsorientierten Rathausumbaus wird vom Technischen Ausschuss festgelegt. Ermächtigung an die Gemeindeverwaltung,
Grundlagen für die arbeitsplatzscharfe Darstellung des künftigen
Flächenbedarfes zu erarbeiten und dem Gremium zur weiteren
Entscheidung vorzustellen.
- Kenntnisnahme von der endgültigen Druckversion des Integrierten Gemeindeentwicklungskonzepts Lichtenstein 2030 sowie der
geplanten Informationsveranstaltung am Montag, den 06.07.2015
- Auftrag an die Gemeindeverwaltung, mit dem Tagesmütterverein
Reutlingen e.V. und dem Kinderland Holzelfingen e.V. ein flexibles
TigeR-Projekt in Festanstellung zu erarbeiten. Hierfür zahlt die
Gemeinde für einen Zeitraum von 6 Monaten dem Verein Kinderland Holzelfingen e.V. einen Zuschuss in Höhe des monatlichen
Finanzierungsdefizits.
- Vergabe der einzelnen Gewerke für die Sanierung des Flachdaches, Schrägdaches und der Außenwände der Ernst-Braun-Halle,
Kenntnisgabe über Gewährung eines Landeszuschusses in Höhe
von € 100.000,- für diese Maßnahme.
- Auftragserteilung für Elektroarbeiten und Tiefbauarbeiten zur
energetischen Sanierung der Straßenbeleuchtung im Ortsteil
Honau und Traifelberg sowie in der Burgstraße im Ortsteil Holzelfingen
- Auftragsvergabe der Kanalsanierung 2015 im Rahmen der Eigenkontrollverordnung
- Neuverpachtung des Jagdreviers „Kohlhau“ in Holzelfingen.
Die Verabschiedung von seinen Mitarbeitern/innen und Kollegen/innen fand am
29. Juni 2015 im Rahmen einer kleinen
Feierstunde auf dem Rathaus statt, in
der Herr Bürgermeister Nußbaum dem
begeisterten Schwimmer als Geschenk
der Gemeinde eine Kette aus Eintrittsmarken für das Hallenbad Lichtenstein
überreichte.
Zukünftig steht seine Nachfolgerin Frau Heike Rueß als kompetente Ansprechpartnerin
auf dem Rathaus zur Verfügung. Die DiplomIngenieurin hat am 01. Mai 2015 ihre Arbeit
aufgenommen und wurde von Herrn Heyd
in das vielfältige Aufgabengebiet bestens
eingearbeitet.
Sommerferienprogramm 2015
Geteilter Spaß ist doppelter Spaß!
Bitte denken Sie an die Passabholung
Die Auswertungen für das Sommerferienprogramm laufen gerade, der Tag der Anmeldung spielt hierbei keine
Rolle. Bei sehr beliebten Programmpunkten waren einige Veranstalter bereit, einen Zusatztermin anzubieten.
Bitte holen Sie die Ferienpässe von Mittwoch, 15.07.
bis spätestens Freitag, 17.07.2015, auf dem Rathaus,
Zimmer 10 ab.
Nicht abgeholte Pässe werden nicht zugeschickt.
Die Plätze werden an Kinder auf der Warteliste neu
vergeben.
Abmeldungen bitte telefonisch unter der Telefonnummer:
(07129) 696-15 oder direkt beim Veranstalter.
Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Hipp wenden,
Telefon (07129) 696-15 oder per E-Mail: carina.hipp@
gemeinde-lichtenstein.de.
Freitag, 10. Juli 2015, Nummer 28
Verbandssatzung des Zweckverbandes
Albwasserversorgungsgruppe XIV - Echazgruppe Auf Grund der §§ 5, 6 und 21 des Gesetzes über kommunale
Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974 (GBl. S. 408),
zuletzt geändert durch Gesetz am 4. Mai 2009 (GBl. S. 185) hat
die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Albwasserversorgungsgruppe XIV - Echazgruppe - am 1. Juli 2015 folgende
Neufassung der Verbandssatzung beschlossen:
I. VERBANDSMITGLIEDER, AUFGABEN, NAME UND SITZ
DES VERBANDS
§1
Verbandsmitglieder
Die Gemeinde Engstingen mit den Ortsteilen Großengstingen und
Kleinengstingen und die Gemeinde Lichtenstein mit dem Ortsteil
Holzelfingen und dem Wohngebiet Traifelberg, beide im Landkreis
Reutlingen, bilden einen Zweckverband im Sinne des Gesetzes
über kommunale Zusammenarbeit - im folgenden Verband genannt.
§2
Name und Sitz
Der Verband führt den Namen
Albwasserversorgungsgruppe XIV - Echazgruppe -.
Er hat seinen Sitz in Engstingen.
§3
Aufgaben
(1) Aufgabe des Verbandes ist die Versorgung seiner Mitbürger
in den in § 1 genannten Gebieten mit trinkbarem Wasser einschließlich des Wassers für Feuerlöschzwecke.
(2) Eine weitere Aufgabe des Verbandes ist die Erzeugung von
regenerativem Strom.
(3) Der Verband erstrebt keinen Gewinn.
§4
Anlagen des Verbands und der Mitglieder
(1) Die vom Verband erstellten und übernommenen Anlagen stehen in seinem Eigentum und in seiner Unterhaltung.
(2) Die Ortsrohrnetze einschließlich des Zubehörs stehen im Eigentum der Verbandsmitglieder und werden von ihnen unterhalten. Dasselbe gilt für Einzelanschlüsse außerhalb der geschlossenen Wohnbezirke der Verbandsmitglieder.
(3) Änderungen von Mitgliederanlagen, welche die Wasserentnahme wesentlich beeinflussen, bedürfen der Zustimmung der
Verbandsversammlung.
II. VERFASSUNG UND VERWALTUNG DES VERBANDS
§5
Organe
Organe des Verbandes sind
a) die Verbandsversammlung,
b) der Verbandsvorsitzende.
§6
Verbandsversammlung
(1) Die Verbandsversammlung besteht aus 8 Vertretern der Mitglieder.
Davon entsenden:
die Gemeinde Engstingen 5 Vertreter
die Gemeinde Lichtenstein 3 Vertreter
(2) Vertreter in der Verbandsversammlung sind die Bürgermeister
der Verbandsgemeinden, bei ihrer Verhinderung ihr allgemeiner Stellvertreter oder ein beauftragter Bediensteter gemäß
§ 53 Abs. 1 der Gemeindeordnung. Die weiteren Vertreter und
die gleiche Zahl von Stellvertretern werden vom Gemeinderat
widerruflich jeweils auf die Dauer der Amtszeit des Gemeinderats gewählt. Veränderungen sind dem Verbandsvorsitzenden
unverzüglich mitzuteilen.
(3) Jedes Verbandsmitglied hat so viel Stimmen, wie es Vertreter
in die Verbandsversammlung entsendet. Die Stimmen der Mitglieder können nur einheitlich abgegeben werden.
Lichtenstein
5
§7
Aufgaben der Verbandsversammlung
(1) Die Verbandsversammlung beschließt über alle Angelegenheiten des Zweckverbands, soweit sie nicht dem Verbandsvorsitzenden übertragen sind.
(2) Als Hauptorgan des Zweckverbandes beschließt die Verbandsversammlung insbesondere über:
1.die Wahl des Verbandsvorsitzenden und seines Stellvertreters
2.den Erlass, die Änderung und Aufhebung der Verbandssatzung und sonstiger Satzungen
3. die Anträge auf Aufnahme weiterer Mitglieder
4. die Feststellung des Wirtschaftsplanes
5.die Feststellung des Jahresabschlusses und der Jahresbilanz
6. die Aufnahme von Krediten
7.die Errichtung, wesentliche Erweiterung und Aufhebung
von Einrichtungen des Zweckverbandes
8.die Anschaffung, die Veräußerung oder Herstellung von
Vermögensgegenständen
9. die Erhebung einer Investitionsumlage
10.Maßnahmen, die sich erheblich auf den Haushalt des
Zweckverbandes auswirken oder die besonders bedeutsam sind
11.die Ernennung, Einstellung und Entlassung von Bediensteten des Zweckverbandes
12.die Auflösung des Zweckverbandes.
(3) Auf die Geschäftsführung der Verbandsversammlung sind die
Bestimmungen der Gemeindeordnung für den Gemeinderat
entsprechend anzuwenden. Die Verbandsversammlung ist
einzuberufen, wenn es die Geschäftslange erfordert oder dies
von einem Verbandsmitglied unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes beantragt wird.
(4) Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen ist eine Niederschrift zu führen. Diese ist den Vertretern der Verbandsversammlung in der Regel in der nächsten Sitzung vorzulegen.
§8
Verbandvorsitzender
(1) Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter werden von
der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte auf 6 Jahre gewählt.
Ihre Amtszeit endet vorzeitig beim Ausscheiden aus der Verbandsversammlung, erforderlichenfalls ist für die restliche
Amtszeit ein Ersatzmann zu wählen.
(2) Der Verbandsvorsitzende vertritt den Zweckverband. Er ist Vorsitzender der Verbandsversammlung, bereitet ihre Verhandlungen vor, vollzieht ihre Beschlüsse und erledigt die laufenden
Geschäfte. Der Verbandsvorsitzende ernennt und entlässt auf
Grund der Entscheidungen der Verbandsversammlung die
Bediensteten des Zweckverbands. Er ist ihr Vorgesetzter und
Dienstvorgesetzter.
(3) In Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, kann der
Verbandsvorsitzende an Stelle der Verbandsversammlung entscheiden. Soweit zeitlich möglich, hat er vorher seinen Stellvertreter zu informieren und zur beabsichtigten Entscheidung
anzuhören. Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der
Erledigung sind den Vertretern in der folgenden Verbandsversammlung mitzuteilen.
(4) Dem Verbandsvorsitzenden werden folgende Aufgaben zur
dauerhaften Erledigung übertragen, sofern sie ihm nicht schon
kraft Gesetz zukommen:
1. die Bewirtschaftung von Mitteln des Wirtschaftsplanes
einschließlich Vergabe von Aufträgen bis zu 20.000 € im
Einzelfall
2. Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen
Ausgaben bis zu 5.000 € im Einzelfall
3. über die Zustimmung sachkundiger Einwohner und Sachverständiger zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten
der Verbandsversammlung.
6
Lichtenstein
§9
Tagegelder und Aufwandsentschädigungen
(1) Die Mitglieder der Verbandsversammlung erhalten für die Teilnahme an Sitzungen und für andere Dienstverrichtungen eine
Entschädigung.
(2) Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter erhalten daneben für den sonst durch ihr Amt verursachten persönlichen
Aufwand eine Aufwandsentschädigung.
(3) Die Höhe der Tagegelder und der Aufwandsentschädigung
wird von der Verbandsversammlung durch Satzung geregelt.
III. WIRTSCHAFTSFÜHRUNG
§ 10
Wirtschaftsführung
(1) Auf die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des
Zweckverbandes finden die für kommunale Eigenbetriebe
geltenden Vorschriften sinngemäß Anwendung.
(2) Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.
(3) Mit der Besorgung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens wird ein Verbandsgeschäftsführer von der Verbandsversammlung bestellt. Ihm können weitere Aufgaben oder die
Mitwirkung bei den übrigen Aufgaben des Zweckverbandes
durch die Verbandsversammlung übertragen werden. Der
Verbandsgeschäftsführer muss die Befähigung zum Fachbediensteten für das Finanzwesen i.S.v. § 58 Abs. 1 GemO haben.
(4) Zur Besorgung der Kassengeschäfte wird von der Verbandsversammlung ein Kassenverwalter bestellt.
(5) Die Ämter des Verbandsgeschäftsführers und des Kassenverwalters werden als Nebenbeschäftigung ausgeübt.
(6) Die Entschädigung der nebenamtlich Beschäftigen beschließt
die Verbandsversammlung.
(7) Die Rechnungsgeschäfte besorgt die Gemeindeverwaltung
am Sitz des Vorsitzenden. Die Gemeinde erhält hierfür eine
angemessene Entschädigung, welche durch die Verbandsversammlung festgesetzt wird.
IV. DECKUNG DES AUFWANDES
§ 11
Betriebskostenumlage
(1) Soweit die sonstigen Erträge nicht ausreichen, wird der jährliche
Aufwand (Betriebs-, Geschäfts-, Finanzaufwand, einschließlich angemessener Abschreibungen) als Betriebskostenumlage auf die Verbandsmitglieder nach dem Wasserverbrauch
umgelegt. Der Wasserverbrauch wird durch verbandseigene
Wasserzähler ermittelt.
(2) Die jährliche Betriebskostenumlage wird bei der Aufstellung
des Wirtschaftsplans zunächst vorläufig festgesetzt. Die endgültige Umlage richtet sich nach dem Jahresabschluss. Sie
ist innerhalb eines Monats nach Anforderung zu entrichten.
(3) Bis zur endgültigen Feststellung der jährlichen Betriebskostenumlage werden Vorauszahlungen erhoben. Jeweils am ersten
jeden Monats ist 1/12 der vorläufigen Umlage bzw. soweit diese
noch nicht festgesetzt ist, der Vorjahresumlage zur Zahlung fällig.
§ 12
Anlagenfinanzierung
(1) Die Kosten der Anschaffung, Erweiterung oder Änderung der
Betriebsanlagen werden vom Verband durch Kredite finanziert,
soweit die eigenen Mittel oder Zuschüsse anderer nicht ausreichen.
(2) Eigene Mittel im Sinne des Abs. 1 sind auch Kapitalumlagen
der Verbandsmitglieder, welche zur Anlagenfinanzierung durch
Beschluss der Verbandsversammlung erhoben werden können. Kapitalumlagen können außerdem erhoben werden zur
ordentlichen und außerordentlichen Schuldentilgung, wenn
hierfür die jährlichen Abschreibungsmittel nicht ausreichen.
Für die Erhebung und Bezahlung der Umlage gilt § 11 entsprechend.
Freitag, 10. Juli 2015, Nummer 28
V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 13
Öffentliche Bekanntmachungen
Die Verbandsmitglieder sind verpflichtet, die öffentlichen Bekanntmachungen des Verbands in der für ihre eigenen Bekanntmachungen durch Satzung festgelegten Weise in ihrem Gebiet
kostenfrei bekannt zu geben.
§ 14
Änderung der Verbandssatzung
Änderungen der Verbandssatzung werden von der Verbandsversammlung mit einer Mehrheit von mindestens 2/3 der satzungsmäßigen Stimmzahlen der Verbandsmitglieder beschlossen.
§ 15
Ausscheiden von Mitgliedern
(1) Ein Verbandsmitglied kann aus dem Verband nur auf Schluss
eines Wirtschaftsjahres ausscheiden. Die Absicht des Ausscheidens ist dem Verbandsvorsitzenden mindestens ein Jahr
vorher anzuzeigen. Voraussetzung über die Wirksamkeit des
Austritts ist ein vorheriger Beschluss der Verbandsversammlung über eine entsprechende Änderung der Verbandssatzung.
(2) Das ausscheidende Verbandsmitglied haftet für die bis zu
seinem Ausscheiden entstandenen Verbindlichkeiten des
Verbands weiter. Ein Rechtsanspruch auf Beteiligung am Verbandsvermögen besteht nicht.
§ 16
Auflösung des Verbands
(1) Die Auflösung des Verbands bedarf eines mit einer Stimmenmehrheit von 2/3 der Vertreter gefassten Beschlusses der
Verbandsversammlung und der Zustimmung sämtlicher Verbandsmitglieder.
(2) Das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Verbands gehen
auf die Verbandsmitglieder über im Verhältnis ihrer Beteiligung
an der Umlage nach § 11 und 12 im Durchschnitt der letzten
5 Jahre.
§ 17
Inkrafttreten
Vorstehende Verbandssatzung tritt am 1. August 2015 in Kraft.
Gleichzeitig wird die bisherige Zweckverbandssatzung vom 19.
Januar 1984 mit allen Änderungen außer Kraft gesetzt.
Engstingen, den 1. Juli 2015
gez. Mario Storz
Verbandsvorsitzender
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird
nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung
gegenüber dem Zweckverband Albwasserversorgungsgruppe
XIV – Echazgruppe – geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt
nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung,
die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind.
Bekanntmachung des Jahresabschlusses
der Albwasserversorgung XIV - Echazgruppe
für das Wirtschaftsjahr 2014
Die Verbandsversammlung hat in der Sitzung vom 01.07.2015
das Ergebnis des Jahresabschlusses 2014 für die Albwasserversorgungsgruppe XIV - Echazgruppe festgestellt.
Gemäß § 16 Abs. 4 EigBG wird der Abschluss hiermit ortsüblich
bekannt gemacht. Der Jahresabschluss mit Lagebericht liegt
von 13.07. bis 21.07.2015 je einschließlich auf dem Rathaus in
Großengstingen, Zimmer 24, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Lichtenstein
Freitag, 10. Juli 2015, Nummer 28
Nach § 12 der Verbandssatzung vom 19.01.1984 arbeitet der
Verband nach dem Aufwanddeckungsprinzip. Das Ergebnis war
daher auszugleichen.
Der Jahresabschluss 2014 der Albwasserversorgungsgruppe
XIV - Echazgruppe für das Wirtschaftsjahr 2014 wurde wie folgt
festgestellt:
1. Die Umlagen werden wie folgt festgesetzt:
1.1 Aufwandsumlage je m³ Wasserverbrauch 0,9512619 €
bzw. insgesamt 240.331,56 €
1.2 Kapitalumlage je m³ Wasserverbrauch 0,00 €
2. Feststellung des Jahresabschlusses
2.1Bilanzsumme 2.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen - das Umlaufvermögen 2.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital - die Rückstellungen - die Verbindlichkeiten 2.2.1 Summe der Erträge 2.2.2 Summe der Aufwendungen 1.340.629,38 €
1.251.286,32 €
89.343,06 €
1.033.441,92 €
2.000,00 €
305.187,46 €
257.892,34 €
257.892,34 €
Engstingen, 01.07.2015
gez. Mario Storz, Verbandsvorsitzender
Haushaltssatzung
7
Wir gratulieren
am 11. Juli
Frau Lore Fauser geborene Reicherter, Forellenweg 2, Honau,
zum 81. Geburtstag
am 12. Juli
Herrn Ernst Großmann, Charlottenstraße 6, Unterhausen,
zum 81. Geburtstag
Herrn Rudi Stahlecker, Bocksberg 8, Holzelfingen,
zum 80. Geburtstag
am 13. Juli
Frau Anna Christner, Lindenstraße 4, Holzelfingen,
zum 88. Geburtstag
Herrn Erich Bechtle, Baumgartenstraße 15, Unterhausen,
zum 85. Geburtstag
am 14. Juli
Frau Maria Eisenmann geborene Hägele, Baumgartenstraße 15,
Unterhausen, zum 86. Geburtstag
Herrn Wilhelm van Almsick, Ludwig-Thoma-Straße 6,
Unterhausen, zum 80. Geburtstag
am 15. Juli
Frau Marianne Reiff geborene Rapp, Kirchstraße 1, Unterhausen,
zum 87. Geburtstag
und wünschen den Jubilaren für den ferneren Lebensweg gute
Gesundheit und Freude.
des Zweckverbandes Sammelklärwerk Oberes Echaztal
Pfullingen für das Haushaltsjahr 2 0 1 5
I.
Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am
11.05.2015 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2015 beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1.den Einnahmen und Ausgaben von je
davon
im Verwaltungshaushalt 1.523.000 EUR
im Vermögenshaushalt 150.000 EUR
2.den Umlagen der Verbandsmitglieder
davon
im Verwaltungshaushalt 1.491.000 EUR
im Vermögenshaushalt 150.000 EUR
1.673.000 EUR
1.641.000 EUR
3.dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
(Kreditermächtigung) von 0 EUR
4.dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 0 EUR
§2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf festgesetzt.
250.000 EUR
II.
Das Landratsamt Reutlingen hat als Rechtsaufsichtsbehörde
durch Erlass vom 22.06.2015 die Gesetzmäßigkeit der vorstehenden Haushaltssatzung bestätigt und evtl. Kreditaufnahmen
genehmigt.
III.
Der Haushaltsplan liegt gem. § 81 Abs. 4 GO vom 13.07.2015 bis
21.07.2015 im Rathaus II in Pfullingen, Zimmer 5, während der
üblichen Dienststunden öffentlich auf.
Pfullingen, den 06. Juli 2015
Zweckverband
Sammelklärwerk Oberes Echaztal
Der Verbandsvorsitzende
gez. Michael Schrenk
Bürgermeister
Rathausplatz 14 - 16, 72805 Lichtenstein
Tel. 07129/922493, buecherei@gemeinde-lichtenstein.de
Veranstaltungen in der Gemeindebücherei
Kunterbunte Bücherwelt: "Conni und das neue Fohlen"
Am Dienstag, den 14. Juli 2015 findet in der Gemeindebücherei
die nächste "Kunterbunte Bücherwelt" für Kinder ab fünf Jahren
statt. Beginn ist um 15 Uhr, das Ende gegen 16.30 Uhr.
Die Kinder hören an diesem Tag Geschichte von einer bekannten
und beliebten Kinderbuchfigur, dem Mädchen "Conni". Im Anschluss wird noch gemalt oder gebastelt und gemeinsam gespielt.
Wir bitten um Anmeldung.
Literaturcafé für Senioren
Am Donnerstag, den 23. Juli 2015 lädt die Gemeindebücherei
ab 10 Uhr wieder zu einem "Literaturcafé für Senioren" ein.
Vorgestellt wird der neueste Roman von Felix Huby "Heimatjahre". Huby erzählt in diesem Roman die Geschichte des jungen
Christian Ebinger, seiner Familie und seiner Nachbarschaft im
überschaubaren Kosmos eines schwäbischen Dorfes während
der Kriegs- und frühen Nachkriegsjahre.
In gemütlicher Runde bei einer Tasse Kaffee und Gebäck lesen wir
einige zentrale Kapitel, um anschließend noch ein wenig darüber
zu plaudern und eigene Gedanken auszutauschen.
Auch neue Teilnehmer sind herzlich willkommen! Wir bitten um
Anmeldung bis ca. 1 Woche vor der Veranstaltung.
"HEISS AUF LESEN" - der Sommerleseclub
in der Gemeindebücherei
Zahlreiche Stadt- und Gemeindebibliotheken in
ganz Baden-Württemberg bieten in diesem Jahr
HEISS AUF LESEN, den Leseclub im Sommer,
an. Acht Wochen lang warten spannende, lustige oder auch abenteuerliche Geschichten auf die Clubmitglieder.
Zum ersten Mal in diesem Jahr auch hier in Lichtenstein: in der
Gemeindebücherei gibt es den "HEISS AUF LESEN" - Sommerleseclub in der "junior"-Variante für Grundschulkinder. Anmelden
kann man sich dazu über ein Formular in der Gemeindebücherei.
Jeder Teilnehmer erhält als Clubausweis einen "Lesefächer" und
kann Bücher mit dem "HEISS AUF LESEN"- Logo ausleihen und
im Lesefächer eintragen. Bei der Rückgabe der Bücher kommt
8
Lichtenstein
die entsprechende Seite aus dem Lesefächer in eine Lostrommel.
Es lohnt sich, möglichst viele Bücher zu lesen, denn das erhöht
die Gewinnchancen. Wer mindestens drei Bücher liest, wird mit
einer Urkunde belohnt.
Am Freitag, den 18. September 2015 findet von 15.30 Uhr bis
17.00 Uhr eine große Abschlussparty mit Pizza, Spielen, Preisverlosung und Urkundenverleihung statt. Wer an der Abschlussparty keine Zeit hat, kann natürlich trotzdem am Leseclub teilnehmen und gewinnen.
Anmeldeformulare und weitere Infos gibt es in der Gemeindebücherei.
Kostenfreie Energieberatung
Unabhängig und objektiv
Die Kommune Lichtenstein bietet eine kostenfreie Energieberatung für ihre Bürger an, die in Kooperation mit der Klimaschutzagentur und der Verbraucherzentrale durchgeführt wird:
Erfahrene Energieberater stehen für eine persönliche Energieberatung zur Verfügung. Die Beratung erfolgt vollständig neutral
und unabhängig, da die Berater von den Kommunen und der
Verbraucherzentrale bezahlt werden. Darüber hinaus haben sich
alle Berater verpflichtet aktiv keine eigenen Dienstleistungen zu
akquirieren.
Der nächste Beratungstag findet statt im Rathaus Lichtenstein, Trauzimmer (im Nebengebäude) am Mittwoch,
05.08.2015 , von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Damit sich der Energieberater auf das Gespräch optimal vorbereiten kann, ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte wenden Sie
sich an Ihre Gemeinde, AnsprechpartnerIn ist Frau Liersch, zu
erreichen unter Telefonnummer 07129/696-31 oder an die KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen, Telefonnummer
07121/1432571, info@klimaschutzagentur-rt.de oder Fax 071211432572.
Von der detaillierten Vor-Ort-Untersuchung bis zur qualifizierten
Thermografie - erfahren Sie mehr über unser Beratungsangebot
unter http://www.klimaschutzagentur-rt.de.
Apothekendienst
Samstag, 11. Juli 2015
easy-Apotheke, Föhrstr. 40, Reutlingen, Tel. 07121/62 87 90
Sonntag, 12. Juli 2015
Lindach-Apotheke, Lindachstr. 5, Reutlingen, Tel. 07121/27 08 68
Notfalldienste
Die DRK-Rettungsleitstelle übernimmt über die Rufnummer
116 117 die Steuerung der Patientenversorgung an Wochenenden/Feiertagen.
Von Fall zu Fall wird hier entschieden, ob der Anrufer in einer der
Notfallpraxen behandelt werden muss, ob ein Hausbesuch erforderlich ist oder ob der Rettungswagen ausrücken muss.
In schweren Fällen (Herzinfarkt, Schlaganfall, schwere Verletzung)
muss weiterhin der Notarzt über die Nummer 112 verständigt
werden.
Die bisherigen Rufnummern für den ärztlichen Bereitschaftsdienst
unter der Woche bleiben bestehen.
Freitag, 10. Juli 2015, Nummer 28
Soziale Dienste
Seniorenzentrum Martha-Maria
Heerstraße 41, Lichtenstein-Honau, Telefon 07129/9285-22
(Notfallaufnahme Wochenende)
Diakonie-Sozialstation Martha-Maria
Telefon 07129/922 385
Hospizgruppe Lichtenstein
Tel. Nr. 0172/3986506
Alle Begleitungen sind ehrenamtlich
Wiedereinstiegsberatung
Vertraulich und individuell:
Sie möchten nach längerer Pause wieder in das Berufsleben
einsteigen? Sie haben Fragen zu Ihrem beruflichen Wiedereinstieg?
Alexandra Quernes, Wiedereinstiegsberaterin der Agentur für
Arbeit, unterstützt bei der Planung der ersten Schritte zurück in
den Beruf.
In einer persönlichen Beratung wird über die individuellen Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt informiert und Möglichkeiten des Berufseinstieges aufgezeigt.
Machen Sie den ersten Schritt und vereinbaren einen Beratungstermin unter 07121 309-222 oder per E-Mail unter Reutlingen.
Wiedereinstieg@arbeitsagentur.de
Brögerschule
Clevere Power-Früchtchen
Eine abwechslungsreiche Projektwoche veranstaltete die Brögerschule in Unterhausen in Zusammenarbeit mit der BeKiFachfrau Verena Jäger. BeKi ist die Abkürzung von "Bewusster
Kinderernährung" und wurde vor mehr als dreißig Jahren vom
Land Baden-Württemberg ins Leben gerufen. Mit Unterstützung
engagierter Eltern begleitete Verena Jäger alle Klassen durch
einen spannenden Sinnesparcour. Kräftig geschüttelt wurde im
angrenzenden Unterrichtsraum und zwar Sahne zu Butter. Ein
leckeres Vollkornbrot damit bestrichen und mit frischer Kresse
belegt - einfach köstlich! Erheiternd fanden die Schüler das Melken einer Kuh, natürlich nur am Modell. Mit etwas Übung und Geschicklichkeit stellte sich bald der Erfolg ein. Das emsige Sortieren
von sechs unterschiedlichen Kernen und Körnern assoziierten die
Schüler ziemlich schnell mit der langwierigen Aufgabe, die einst
dem Aschenputtel aufgetragen wurde. Liebevoll hatte Kunigunde
Hönes im unteren Stockwerk des Schulgebäudes eine Stilleinsel
eingerichtet, während Alexandra Herrmann in der Aula mit jeweils
einer halben Klasse kindgerechte Yogaübungen praktizierte. Die
Erst- und Zweitklässler gestalteten eine Ernährungslok, angeleitet
von Kunigunde Hönes und Christiane Starke.
Verena Jäger erläuterte den Dritt- und Viertklässlern auf spielerische Weise die Ernährungspyramide und veranschaulichte ihnen
den Zuckergehalt unterschiedlicher Lebensmittel mit erstaunlichen Ergebnissen. Zur Wochenmitte zauberten die Brögerschulkinder zusammen mit ihren Klassenlehrerinnen ein vielfältiges,
reichhaltiges Frühstücksbüffet, das so großen Zuspruch fand,
dass einige Schüler am nächsten Schultag die Lehrerin fragten:
"Gibt es heute auch wieder Karotten und Radieschen?"
Anette Bamberg führte in die Welt der Küchenkräuter ein, die die
Schüler anschauen, riechen und fühlen konnten. Am Mittwoch
wurde der Schulvormittag mit einem vergnüglichen Wasser-Staffellauf der einzelnen Klassen beendet, bei dem es ein spannendes
Kopf-an-Kopf-Rennen gab, das die Viertklässler ganz knapp für
sich entschieden. Die Herstellung von Knautschbällen, die dem
Abbau von Stress dienen, stand am Donnerstag auf dem Programm. Diese Idee stammte von Alexandra Herrmann. Dafür hatte
sie Vogelsand und Luftballons gekauft, die mit Hilfe eines Trichters
gefüllt wurden. Nach Fertigstellung war sich ein Schüler allerdings
Freitag, 10. Juli 2015, Nummer 28
nicht mehr ganz sicher, ob es sich nun um einen Knautsch- oder
Knutschball handelte. Damit die unterschiedlichen Themen auch
nachhaltig wirken, legte jedes Kind ein Lerntagebuch an und gestaltete den Einband.
Aufgelockert wurde das Programm täglich durch Bewegungsangebote. Am Donnerstag gab es beispielsweise für alle Klassen
ein Sportprogramm, das die Sportlehrer Sylvia Kienzle und Karl
Holder zusammengestellt hatten. Ein anderes Mal wurden die
Schüler von Marlis Merkle mit einer musikalischen Morgengymnastik geweckt oder setzten das Lied vom gemeinschaftlichen
Rübenziehen in Szene.
Die Projektwoche rundete ein Bewegungslied ab, in dem ein gewisser Theo seine Fitness unter Beweis stellte. Die Grundschulförderklasse mit Eva Hummler hatte mit ihrem mitreißenden Song die
vier Grundschulklassen auf diese Entdeckungsreise für clevere
Power-Früchtchen eingestimmt.
Projektwoche und Schulfest der Uhlandschule Lichtenstein
Wir mögen‘s bunt!
Ein schwungvoller Auftritt des Schulzirkus „Lichtorelli“ eröffnete
das Schulfest der Uhlandschule Lichtenstein. Schülerinnen und
Schüler der Werkrealschule ließen bunte Bänder und Feuerfackeln
durch die Luft wirbeln und zeigten damit ihr Können, das sie sich
in den vergangenen Wochen und Monaten angeeignet haben.
Während der vorangegangenen Woche hatten sich alle Klassenstufen mit dem diesjährigen Motto „Wir mögen’s bunt!“ auseinandergesetzt. Heraus kam ein wahrhaft buntes, vielfältiges
Programm! Natürlich ging es bei einem solchen Motto viel um
Farben. Farben als Zeichen guter Erinnerungen und Gefühle, wie
sie die Maus Frederik für ihre Freunde sammelt. Über die ganze
Fensterfront hatten die Schülerinnen und Schüler die Geschichte
in einer Collage festgehalten. Fensterbilder und Gemälde auf Leinwand entstanden ganz im Geiste von Keith Haring und machten
deutlich, welch starke Wirkung (Farb-)Kontraste haben können.
Mit frischen Früchten und zahlreichen Säften entstand eine große
Auswahl an schmackhaften farbenfrohen Cocktails. Außerdem
fanden lebensgroße Holzfiguren im Eingangsbereich eine neue
Heimat und begrüßen nun die Besucher der Schule. Und wer
lieber selber aktiv werden wollte, konnte aus einem reichhaltigen
Bastel- und Aktivangebot auswählen.
Doch es ging nicht nur um Farben und künstlerisches Wirken. Die
bunte Vielfalt der Menschen und ihrer Lebenswelten wurde auf
unterschiedliche Weise aufgegriffen. Das Leben von Kindern in
anderen Ländern wurde erforscht und allen in einer Ausstellung
präsentiert. Und auch musikalisch konnte man bei einer „Reise
um die Welt“ oder dem afrikanischen „Lied der bunten Vögel“
Einblicke in andere Kulturen erlangen.
Vom bunten Miteinander und einem bereichernden Zusammenleben handelten die selbst gestalteten Klappbilderbücher, in denen
Abenteuer des Elefanten Elmar erzählt wurden. Zur Erkenntnis,
dass eine gesunde Portion Neugier auf das Fremde besser ist
als die sture Abgrenzung kamen die Bewohner des Vier-FarbenLands am Ende ihrer Aufführung.
Lichtenstein
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Und im Musical „1000 Farben hat die Welt“ zum Abschluss dieses
bunten Programms konnte die Gleichmacherei durch die „Egalos“
doch noch unterbunden werden.
Damit alle Besucher gestärkt durch den Nachmittag gehen konnten, hatte der Elternbeirat zum Motto passend ein buntes und
vielfältiges Buffet vorbereitet, das großen Zuspruch erfuhr.
Artenvielfalt in der Landwirtschaft
Informationsveranstaltung zur Biodiversitätsberatung des
Landes Baden Württemberg
In den letzten Jahrzehnten hat sich die Landwirtschaft durch technische, rechtliche und strukturelle Entwicklungen stark verändert.
Diese Veränderungen haben nicht nur Auswirkung auf den landwirtschaftlichen Betrieb und dessen Mitarbeiter, sondern auch auf
die Landschaft und die dort vorherrschenden Vielfalt an Tieren
und Pflanzen.
Die sogenannte Biodiversitätsberatung ist ein Angebot an Landwirte, um sich in dieser Fragestellung Hilfe von Extern zu holen.
Was sich der einzelne Landwirt darunter vorstellen darf und wie
eine solche Beratung abläuft, darüber informiert die Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb am Dienstag, 14. Juli
2015 ab 20.00 Uhr im Biosphärenzentrum Schwäbische Alb in
Münsingen-Auingen.
Der Besuch der Informationsveranstaltung ist kostenfrei und für
alle interessierten Landwirte offen.
Verwaltungsausschuss
Sitzung am Mittwoch, dem 15.07.2015, 15:00 Uhr, im Landratsamt Reutlingen, Mittlerer Sitzungssaal, Bismarckstraße 47.
Einladung und Tagesordnung
öffentlich
1. Erster Zwischenbericht über die Entwicklung der Erträge und
Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen im
Rechnungsjahr 2015
2. Mitteilungen/Anfragen
An die öffentliche Sitzung schließt sich eine nichtöffentliche Sitzung an.
gez. Thomas Reumann
Landrat
Öffnungszeiten des Landratsamts am 15. und 22. Juli
Alle Dienststellen des Landratsamts Reutlingen sind am Mittwoch, 15. Juli in Reutlingen wegen einer internen Veranstaltung
erst ab 11 Uhr zu den regulären Öffnungszeiten erreichbar. Auch
die Kfz-Zulassungsbehörde in Reutlingen bleibt bis 11 Uhr ge-
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Lichtenstein
schlossen. Die Reutlinger Schalter der Kfz-Zulassungsbehörde
einschließlich des Händlerschalters haben bis 15 Uhr geöffnet.
Am Mittwoch, 22. Juli ist in Reutlingen die Führerschein- und KfzZulassungsbehörde einschließlich des Händlerschalters ganztägig geschlossen. In Münsingen ist die Kfz-Zulassungsbehörde
ganztägig geschlossen.
Inklusionsmobil macht Halt in Reutlingen
Im Rahmen der Beteiligung an der landesweiten Öffentlichkeitskampagne „duichwir - alle inklusive“ findet auf Initiative der Inklusionskonferenz im Landkreis Reutlingen am Mittwoch, 15. Juli,
von 11 bis 17 Uhr auf dem Marktplatz in Reutlingen ein Tag der
Information, des Austausches und der Begegnung statt.
Das komplette Tagesprogramm gibt es zum Herunterladen auch
unter www.kreis-reutlingen.de/inklusionskonferenz
Fundsache
Auf "Zellerbuch" wurde ein schwarzes Notizbuch gefunden, dieses kann auf dem Ortsamt abgeholt werden. Frau Müller (Tel.
4228) gibt gerne Auskunft.
Greifensteinhalle
Die Greifensteinhalle kann am Donnerstag, 16.07., wegen einer
Schulveranstaltung für den Hallensport nicht genutzt werden.
Freitag, 10. Juli 2015, Nummer 28