Umwelterklärung 2014 / 2015
Transcription
Umwelterklärung 2014 / 2015
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Umwelterklärung 2014 / 2015 mit den Umweltbilanzkennzahlen des Jahres 2014 Ansprechpartnerin: Für Fragen, Anregungen und weitere Informationen zum Umweltmanagementsystem und zum EMAS-Prozess wenden Sie sich bitte an: Anke Streichert Umweltmanagementbeauftragte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel: 0381 331-67102 E-Mail: anke.streichert@stalumm.mv-regierung.de Registrierung Registriernummer D-184-00040 Impressum Herausgeber: Telefon: Fax: E- Mail: Internet: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) Erich Schlesinger Straße 35 18059 Rostock 0381 331-670 0381 331-67799 poststelle@stalumm.mv-regierung.de http://www.stalu-mittleres-mecklenburg.de Titelfotos: Redaktion: StALU MM, Bauernverband Bad Doberan (Landw.) EMAS-Team des StALU MM Redaktionsschluss: April 2015 Copyright: Diese Veröffentlichung ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind dem Herausgeber vorbehalten. Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 2 Inhaltsverzeichnis ______ Aufgaben und Struktur des StALU MM Organigramm Umweltmanagementsystem und EMAS III im StALU MM Leitbild Direkte Umweltauswirkungen 05 08 09 11 12 Kernindikatoren der Dienststelle Rostock 12 Kernindikatoren der Dienststelle Bützow 29 Indirekte Umweltauswirkungen 34 Anlagenüberwachungen nach der Industrieemissions-Richtlinie (IE-Richtlinie) 34 Wahrnehmung des Vorandienrechtes des Landes MV zur Sicherung von Flächen für die Umsetzung von Projekten nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie durch das StALU MM 40 Umweltprogramm 45 Gültigkeitserklärung 49 Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 3 Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 4 A AU UFFG GA AB BE EN NU UN ND DS STTR RU UK KTTU UR RD DE ES SS STTA ALLU UM MM M ______ Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) ist eine untere Landesbehörde im Ressort des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern (MV). Der Amtsbereich umfasst die kreisfreie Hansestadt Rostock (HRO) und den Landkreis Rostock (Zusammenschluss der ehemaligen Landkreise Bad Doberan und Güstrow). Das Amt arbeitet in der jetzigen Struktur seit dem 1. Juli 2010. Es ist aus dem Zusammenschluss der beiden unteren Landesbehörden Staatliches Amt für Umwelt und Natur (StAUN) Rostock und Amt für Landwirtschaft (AfL) Bützow entstanden. Die Behörde arbeitet mit zwei Dienststellen (in Rostock und Bützow). Seit 2011 ist das StALU unter einer einheitlichen Behördenanschrift und mit Sitz des Amtsleiters in Rostock erreichbar. Seit Dezember 2010 bzw. Januar 2011 besitzen beide Dienststellen Internet- Telefonie verbunden mit einer einheitlichen Telefonstruktur mit Rostocker Vorwahl. Im Mai 2011 wurden die bis dahin unterschiedlichen IT- Strukturen zu einer einheitlichen Domäne zusammengeführt, sodass eine einheitliche Kommunikationsplattform innerhalb der Behörde geschaffen wurde. Im Januar 2013 wurde das Intranet als eine amtsinterne Informationsplattform für alle Mitarbeiter/innen des StALU frei geschaltet Inzwischen wurde diese Plattform schrittweise erweitert und vervollständigt, sodass sie von den Behördenmitarbeitern durchgängig gut angenommen wird. Damit wurden für das StALU MM wesentliche Voraussetzungen für eine einheitliche Kommunikation innerhalb des Amtes geschaffen trotz des weiteren Bestehens zweier Dienststellen. Nach außen hin weist das StALU seit Sommer 2011 eine gemeinsame Internetpräsentation auf, die regelmäßig aktualisiert und schrittweise inhaltlich erweitert wird. Im Juni 2014 wurden durch das Ministerium erstmals allgemeine Flyer für das StALU MM bereitgestellt, die mit einem entsprechend gestalteten Rollup im November 2014 komplettiert wurden. Die einheitlichen Kontaktdaten des StALU MM lauten: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Erich-Schlesinger-Straße 35, 18059 Rostock Tel. 0381 331-670; Fax: 0381 331-67799 E-Mail: poststelle@stalumm.mv-regierung.de Internet: www.stalu-mittleres-mecklenburg.de Beide Dienststellen des Amtes sind zurzeit in angemieteten Immobilien untergebracht, die vom Betrieb für Bau und Liegenschaften (BBL) bewirtschaftet werden. Die Dienststelle Bützow mit Sitz in 18246 Bützow, Schlossplatz 6, nutzt zurzeit 1.618,73 m² Fläche in der angemieteten Liegenschaft, die im Ergebnis der 1994/95 in MV erfolgten Kreisgebiets- und Funktionalreform 1997 als Neubau bezogen wurde. In der Dienststelle arbeiteten 2014 insgesamt 52 Mitarbeiter/innen. Die Dienststelle Rostock hat - wie in den Vorjahren - ihren Sitz im Landesbehördenzentrum (LBZ) in der Rostocker Südstadt mit einer sehr guten Anbindung an den öffentlichen Nahund Fernverkehr (Hauptbahnhof, S-Bahn, Straßenbahn und Bus). 2014 waren insgesamt 91 Mitarbeiter/innen des Amtes dort tätig. Seit Juli 2010 haben insgesamt 4 Landesbehörden mit unterschiedlicher Ressortzugehörigkeit im LBZ ihren Sitz. Sie nutzen insgesamt eine Fläche von 8.400,54 m2 (Nutzflächen + Verkehrsflächen ohne Kantine). Die Nutzfläche des StALU verringerte sich ab Juli 2010 um 185,76 m2 gegenüber den Vorjahren, wodurch sich der Anteil der Nettogeschossfläche des StALU am LBZ gesamt von 25 % bis 2009 auf 22 % ab 2011 verringerte. Das bewirkte eine Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 5 entsprechende Änderung der Verbrauchsdaten der Rostocker Dienststelle ab diesem Zeitraum. Im StALU MM findet sich im Rahmen von fünf Abteilungen und einer Dezernatsgruppe (DG) eine breit gefächerte Aufgabenvielfalt wieder, die mit der Umsetzung von EU-, Bundes- und Landesgesetzen und -vorschriften die hohe Verantwortung der Behörde vor allem als Dienstleister in den Bereichen Umwelt und Landwirtschaft der Region Rostock widerspiegelt. Dieser Anspruch wird durch das Leitbild des Amtes deutlich hervorgehoben. In engem Zusammenwirken mit dem Oberbürgermeister der Hansestadt und dem Landrat des Landkreises Rostock und sowie weiteren Partnern aus den Bereichen Wirtschaft, Landwirtschaft, Bildung und Forschung ist unsere Behörde auf Grundlage der gesetzlichen Zuständigkeitsverordnungen für folgende fachliche Aufgabenbereiche verantwortlich: - Landwirtschaft und EU- Förderangelegenheiten (Abt. 2) Integrierte ländliche Entwicklung (Abt. 3) Naturschutz, Wasser und Boden (Abt. 4) Küstenschutz (DG K) Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft (Abt. 5) In ausgewählten Bereichen ist das StALU zugleich als technische Fachbehörde tätig. Dabei sehen wir diese Aufgabenvielfalt unserer Behörde zugleich als Chance, die weitere Entwicklung in der Region in Sinne einer zukunftsfähigen Entwicklung verantwortungsvoll mitbestimmen zu können. Diesem Anspruch mit einem komplexen Abwägen zwischen Ökonomie, Ökologie und Sozialem stellen wir uns bei jedem Projekt erneut. Die Dienstaufsicht für alle Fachbereiche des Amtes hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz MV (LU), ebenso die Fachaufsicht für die Abteilungen 1 - 4 und die DG Küste. Die Fachaufsicht für die Abteilung 5 hat das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus (WM) MV. Auf Grundlage des Aufgabenzuordnungsgesetzes des Landes MV vom 12. Juli 2010 haben alle Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt in MV zum 1. Juli 2012 fachliche Zuständigkeiten in den Bereichen Bodenschutz sowie Wasser- und Naturschutzrecht an die Kreise abgegeben (detaillierte Angaben s. PM StALU MM Nr. 23/2012 vom 29.06.2012). Ein tiefer Einschnitt für das StALU MM stellte der Eintritt des langjährigen Amtsleiters, Herrn Hans-Joachim Meier, zum 01.08.2014 in den Ruhestand dar. Bedingt durch ein Klageverfahren beim Oberverwaltungsgericht Greifswald konnte durch das LU erst nach 8,5 Monaten ein neuer Amtsleiter bestellt werden. Der Abteilungsleiter 1 amtierte bis dahin als stellvertretender Amtsleiter, was sowohl für ihn als auch für die anderen Abteilungsleiter des StALU eine zusätzliche Belastung darstellte. Das wurde auch bei den diesjährigen internen AuditGesprächen mit den Abteilungsleitern deutlich herausgestellt (s. Auditbericht vom 24.02.2015). Die Arbeit aller Fachbereiche des StALU MM wurde weiterhin vor allem im ersten Halbjahr 2014 von einer aktiven Presse- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet. Zugleich ist die Behörde in zahlreichen regionalen Netzwerken und Fachgremien vertreten. Im Bereich der Umweltbildung/ Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) wurde das Amt im Rahmen der UN-Bildungsdekade 2005 – 2014 mehrfach mit dem Titel „Offizielles Projekt der UN-Dekade Bildung für nachhaltige Entwicklung“ bundesweit geehrt. So wurde der Schülerprojektwettbewerb des StALU MM und seiner Partner „Schüler StAUNen …“ seit 2007 durchgängig vier Mal in Folge mit diesem Titel ausgezeichnet. Drei Mal in Folge wurde seit 2009 das gemeinsame Projekt von StALU MM und dem Wissenschaftsverbund Um-Welt der Universität Rostock „Regionale Nachhaltigkeitsausstellung mit Eröffnungssymposium“ mit diesem Titel geehrt. Im Frühjahr 2014 endete sehr erfolgreich der 15. Schülerprojektwettbewerb „Schüler StAUNen ...“ 2012 – 2014. Von insgesamt 47 Einsendungen wurden 25 Preisträger in feierlichem Rahmen am 12. Juni 2014 im Rathaus der Hansestadt Rostock geehrt. Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 6 Dieser Erfolg war eine Maßgabe für die Weiterführung des Schülerprojektwettbewerbes. Am 15. Oktober 2014 wurde mit einer öffentlichkeitswirksamen Auftaktveranstaltung der Startschuss für den 16. Schülerprojektwettbewerb „Schüler staunen …“ 2014-2016 gegeben. Damit ist die Basis für die weitere Wirksamkeit des vom StALU MM aufgebauten regionalen Bildungsnetzwerkes gegeben und die Behörde ist weiterhin als anerkannter Akteur in Sachen BNE in der Region Rostock und darüber hinaus aktiv. Auch im Bereich der nachhaltigen Regionalentwicklung ist das StALU MM weiterhin gemeinsam mit bewährten Partnern, vor allem der Universität Rostock – bis Ende 2014 mit dem Wissenschaftsverbund Um- Welt (WVU) - und seit 2014 neu mit der Schule der Landentwicklung MV aktiv wirksam. Einen Schwerpunkt dabei bildete die gemeinsam organisierte „Regionale Nachhaltigkeitsausstellung mit Eröffnungssymposium“. Diese jährliche Veranstaltungsreihe stellte seit dem Jahr 2000 einen festen Bestandteil unserer regionalen Nachhaltigkeitsaktivitäten dar. Am 13. Juni 2014 wurde mit einem Eröffnungsforum erfolgreich die 15. Regionale Nachhaltigkeitsausstellung zum Thema „Innovation und Wertschöpfung im ländlichen Raum“ gestartet, deren Poster bis heute öffentlichkeitswirksam präsentiert werden. Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 7 O OR RG GA AN NIIG GR RA AM MM MD DE ES SS STTA ALLU UM MM M UMWELTMANAGEMENTSYSTEM UND EMAS III IM STALU MM ______ Auf Grundlage der EMAS III-Kriterien erfolgte im Frühjahr 2011 erstmals in der Struktur als Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) mit zwei Standorten erfolgreich die Revalidierung unseres Umweltmanagementsystems durch einen unabhängigen Umweltgutachter. Mit dessen Befürwortung wurde der Antrag des StALU MM durch die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) in Lüneburg bestätigt, wonach unsere Behörde gemäß EMAS III als kleinere Organisation eingestuft wurde. Damit verbunden verlängerten sich die Validierungszyklen von einem auf zwei Jahre und der Revalidierungszyklus von drei auf vier Jahre. In diesem Rahmen haben wir nun den ersten Revalidierungszyklus 2010/11 - 2013/14 erfolgreich abgeschlossen. Nach dem Ausscheiden des langjährigen StALU-Amtsleiters zum 01.08.2014, der den EMAS-Prozess im Amt federführend initiierte und unterstützte, wurde über die Weiterführung dieser Zertifizierung mit Beginn einer neuen 4-jährigen Zertifizierungsphase im Amt stark diskutiert. Ein wesentliches Argument dabei war der personelle Aufwand, der im neuen vom LU vorgegebenen Geschäftsverteilungsplan nicht enthalten ist und zudem die Abteilungen bei der Umsetzung ihrer Aufgaben belastet. Zugleich sehen die Mitarbeiter kaum noch Verbesserungspotential bei der Umsetzung des Umweltmanagementsystems und für ihre fachliche Tätigkeit keinerlei Vorteile durch die Zertifizierung. Das wurde in den diesjährigen AuditGesprächen besonders deutlich. Nach Orientierung durch das LU hat das StALU MM eine Weiterführung des EMAS-Prozesses im November 2014 bestätigt. Als Umweltmanagementbeauftragte (UMB) des Amtes wurde erneut Frau Anke Streichert benannt, die die Arbeit der teilweise neu zusammengesetzten EMAS-Projektgruppe leitet. Aus jeder Abteilung bzw. DG arbeitet ein Vertreter im EMAS-Team mit. Als wesentliche Aufgabe haben wir uns im neuen Zertifizierungszeitraum die breitere Ausstrahlung des EMASZertifikates des Amtes nach innen und nach außen hin gestellt. Bereits im Dezember 2014 haben wir konkret damit begonnen durch Maßnahmen wie, - die Umbenennung unserer Projektgruppe in EMAS-Team bzw. EMAS-Projektgruppe (PG) sowie die Versendung von praktischen EMAS-Tipps an die Mitarbeiter/innen des Amtes. Seit März 2015 sind diese Tipps auch im Intranet eingestellt. Das EMAS-Team arbeitet auf Grundlage eines abgestimmten Arbeitsplanes und trifft sich bis zur Zertifizierung monatlich mit konkreten Arbeitsschwerpunkten. Die Wirksamkeit des Umweltmanagementsystems im StALU MM wird jährlich durch die internen Audit-Gespräche überprüft, die in diesem Jahr am 27. und 28. Januar stattfanden. Zu Beginn des neuen Zertifizierungszyklus wurden die Gespräche mit den Abteilungs-/DGLeitern sowie den Juristen des Amtes in zwei Gesprächsrunden in Rostock und in Bützow durchgeführt. Die Vorbereitung und Durchführung der Gespräche erfolgte durch das EMASTeam. Die Gesprächsergebnisse wurden im Auditbericht zusammengefasst, der nach Abstimmung in der PG der Amtsleitung Ende Februar 2015 übergeben wurde. Im März 2015 wurde der Audit-Bericht ins Intranet des Amtes eingestellt. Themen der zwei Gesprächsrunden am 27. und 28.01.2015 waren: - Erfüllung der Arbeitsaufgaben in den Abteilungen bzw. DG des Amtes - Einhaltung der Rechtsvorschriften in den Abteilungen/ DG - Transparenz und Glaubwürdigkeit des StALU MM als EMAS-zertifizierte Behörde nach innen und nach außen Erforderliche Korrekturmaßnahmen, die sich aus den internen Audit-Gesprächen ergeben, wurden in das neue Umweltprogramm 2015/ 2016 eingearbeitet, dessen Umsetzung durch die EMAS-PG geprüft und begleitet wird. Die PG und der örtliche Personalrat des Amtes haben im Jahr 2014 ihre Zusammenarbeit bezüglich Informationsaustausch und Aufgabenabstimmung fortgeführt, was wir auch künftig weiterführen werden. Die UMB des Amtes nahm gemeinsam mit der Vertreterin des Amtes für Umweltschutz der HRO im September 2014 am jährlichen Erfahrungsaustausch der EMAS-zertifizierten Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden in Bonn teil. Dieses Treffen hat die UMB wesentlich motiviert, sich für eine Fortführung der EMAS-Zertifizierung im Amt einzusetzen. Zugleich wurde die Zusammenarbeit der UMB beider Rostocker Ämter weiter intensiviert. Ein Ergebnis des Bonner Erfahrungsaustausches war, dass das nächste bundesweite Treffen der EMAS-zertifizierten Behörden im September 2015 in der Hansestadt Rostock stattfinden wird. Die Vorbereitungen dazu haben bereits begonnen. Mit der Vorlage der Umweltbilanzkennzahlen 2014 in der Umwelterklärung 2014/2015 beginnt das StALU MM seinen neuen 4-jährigen Revalidierungszyklus 2014/15 – 2017/18. Dabei schließen wir an unsere Ergebnisse der Vorjahre an und stellen in allen Positionen die Entwicklung zu den Vorjahren dar. Standortbezogen werden weiterhin die Verbrauchswerte bei der Nutzung der Dienstgebäude in Rostock und Bützow dargestellt. Alle weiteren Werte aus Beschaffung und Fuhrpark werden für das Amt insgesamt erfasst. Beim Wärmeverbrauch weisen wir für beide Dienststellen gradtagsbereinigte Werte auf Basis der vom BBL bereitgestellten Daten aus. Alle von EMAS III geforderten Kernindikatoren sind aber für die Darstellung unserer direkten Umweltauswirkungen nicht wesentlich. Das betrifft Angaben zur biologischen Vielfalt, die bei unseren Behördenstandorten (Rostock in einem unbeplanten Innenbereich der Hansestadt Rostock, Bützow am Schlossplatz im Stadtzentrum gemäß Bebauungsplan der Stadt Bützow für das Gebiet „Schlossplatz“ von 1995) nicht sehr aussagefähig sind, sowie Angaben zu weiteren Emissionswerten, die für das StALU MM als eine Landesbehörde nicht getroffen werden können, wie für CH4, N2O, SF6, Hydrofluor- und Perfluorkarbonat sowie SO4, NOX und PM. Aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen in der Arbeit mit dem Umweltmanagementsystem arbeiten wir an der weiteren Vervollkommnung bzw. Neugestaltung des Managementsystems für das StALU MM mit zwei Dienststellen. Auch in den kommenden Jahren werden die beiden Standorte des Amtes in Rostock und Bützow voraussichtlich noch bestehen bleiben, was jedoch einem Zusammenwirken der Gesamtbehörde nicht entgegenstehen wird. Das Umweltmanagementhandbuch wird schrittweise dem laufenden Entwicklungsprozess im Amt angepasst, wobei wir im Jahr 2011 bei allen Dokumenten einheitlich mit der Revision M begonnen haben. Im Entwicklungszeitraum 2013/2014 – 2014/15 wurden spürbar weitere Fortschritte mit der Inkraftsetzung weiterer einheitlicher Verfahrensregelungen im Amt erreicht. Neben der Darstellung der Kernindikatoren nach EMAS III für beide Dienstorte werden nachfolgend zwei Verwaltungsprodukte mit indirekten Umweltauswirkungen dargestellt: Anlagenüberwachungen nach der Industrieemissions-Richtlinie (IE-Richtlinie) sowie Wahrnehmung des Vorandienrechtes des Landes MV zur Sicherung von Flächen für die Umsetzung von Projekten nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie durch das StALU MM Das Leitbild des StALU MM ist weiterhin gültig und bestimmt die Wirksamkeit unserer Behörde in der Region Rostock: Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 10 LEITBILD DES STALU MM Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) Unser Leitbild: Wir tragen gemeinsam Verantwortung für eine nachhaltige Regionalentwicklung Als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) arbeiten wir gemeinsam in allen Abteilungen sowie der Dezernatsgruppe Küste an der Gestaltung einer nachhaltigen Regionalentwicklung innerhalb unseres Amtsbereiches, der Region Mittleres Mecklenburg/Rostock. Wir sehen uns als wichtigen Dienstleister für diesen Entwicklungsweg und nutzen dabei die Vielfalt der Fachbereiche in unserem Amt. Wir arbeiten eng mit der Hansestadt Rostock, dem Landkreis Rostock sowie vielen regionalen Institutionen, Einrichtungen, Behörden, Vereinen und Verbänden und weiteren fachlichen Partnern zusammen. Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 11 D DIIR RE EK KTTE EU UM MW WE ELLTTA AU US SW WIIR RK KU UN NG GE EN N ______ Für das Jahr 2014 erfassen wir zum fünften Mal die Kernindikatoren gemäß EMAS III bezogen auf die Gesamtbehörde des StALU MM mit zwei Dienstorten in Rostock und Bützow. Während im Jahr 2010 noch alle Bilanzkennzahlen getrennt für beide Dienststellen erfasst und abgerechnet wurden, werden die Bereiche der Bewirtschaftung u.a. mit der Beschaffung und der Fuhrparkplanung sowie die haushaltsmäßige Planung und Abrechnung beider Dienststellen seit 2011 einheitlich von der Dienststelle Rostock aus geführt. Seit dem Bilanzjahr 2013 weisen wir auch die Kennzahlen für den Fuhrparkbereich des Amtes rückwirkend ab 2010 bzw. 2011 einheitlich aus. Getrennt weisen wir weiterhin nur noch die Umweltbilanzzahlen bezogen auf die unterschiedlichen Dienstgebäude in Rostock und Bützow aus. Für den Dienstort Rostock nutzen wir teilweise noch die vorliegenden Datenreihen aus den Vorjahren zur Darstellung der Entwicklung einzelner Parameter. Für den Dienstort Bützow erfassen wir die dienstgebäudebezogenen Parameter seit 2010 und können somit für 2014 klare Entwicklungslinien darstellen. Die Formulierung der Zielstellungen bezieht sich jeweils auf die Gesamtbehörde. KERNINDIKATOREN DER DIENSTSTELLE ROSTOCK Die Entwicklung der direkten Umweltauswirkungen mit den zutreffenden Kernindikatoren für die Dienstelle Rostock des StALU MM erfolgt auf Basis nachfolgend aufgeführter Rahmendaten, die seit 2008 in der Entwicklung dargestellt sind. Die Dienststelle ist weiterhin im Landesbehördenzentrum (LBZ) Rostock-Südstadt mit Büroräumen in den Etagen 9 - 11 untergebracht. Ab 01.07.2010 verringerte sich der Flächenanteil des StALU durch den Freizug eines Teils der 10. Etage für das Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock. Damit beträgt unser Flächenanteil auf Basis Nettogeschossfläche am LBZ gesamt ab 2011 durchgängig nur noch 22 %. Rahmendaten für die Bildung der Kennzahlen – Dienstelle Rostock StALU MM: Basisjahr Mitarbeiter (Pers.) 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 96,75 95,5 92 89 89 89 91 davon Auszub. (Pers.) 9 7,33 2,25 2,25 Nettogeschossfläche LBZ ges. mit Kant.(m2) 9.629,15 9.629,15 9.629,15 9.629,15 9.629,15 9.629,15 9.629,15 Nettogeschossfläche Anteil StALU (m2) 2.266,86 2.266,86 2.311,00 2.118,41 2.118,41 2.118,41 2.118,41 Arbeitstage * 252 252 254 253 251 249 249 * tatsächliche Arbeitstage des Jahres, also die Tage, an denen das Gebäude nicht geschlossen war Die Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (MA) beinhaltet auch die befristeten Stellen, nicht aber die Praktikanten, Referendare und Anwärter für den allgemeinen Verwaltungsdienst. Die Teilnehmer an Beratungen im StALU wurden nicht erfasst. Die Anzahl der Mitarbeiter/innen wurde nicht auf Vollzeitstellen umgerechnet. In der Dienststelle Rostock gibt es seit 2012 keine Auszubildenden mehr. VERBRAUCH BÜROMATERIALIEN FÜR STALU MM GESAMT Ab dem Jahr 2011 erfolgt die Bestellung und Verwaltung von Büromaterialien für beide Dienststellen des Amtes einheitlich von der Dienstelle Rostock aus. Dadurch haben wir bessere Möglichkeiten, die Qualität und vor allem die Quantität der Bestellpositionen gezielt zu beeinflussen. Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 12 Darum weisen wir bei den einzelnen Bürobedarfspositionen beginnend ab 2010 die Verbrauchswerte für die Gesamtbehörde aus. Beim Ausweis der Einzelpositionen handelt es sich um die jährlichen Einkaufsmengen. Beim Kernindikator Materialeffizienz zählt für uns als Behörde in erster Linie der Verbrauch an Büromaterialien sowohl quantitativ als auch qualitativ. Dabei sehen wir in der Position Kopierpapier einen besonderen Schwerpunkt. Die jährlichen Verbrauchszahlen werden im EMAS-Team besonders intensiv diskutiert und über mögliche Einsparmaßnahmen innerhalb des Amtes beraten. Besonders hervorzuheben sind unsere Aktivitäten auf dem Weg zur Beschaffung von Büromaterialien auf Basis umweltfreundlicher Produkte. Ein entsprechender Katalog wurde dazu 2012 erarbeitet, auf dessen Grundlage die einheitliche Beschaffung für das Amt erfolgt. Zugleich wird der Katalog je nach Bedarf und Angebot aktualisiert und erweitert. Die meisten Positionen werden laut Vorgabe des Landes kostengünstig und effektiv über den landesweiten e-shop bestellt, dessen Produktpalette inzwischen auch ein umfangreiches Angebot an umweltfreundlichen Produkten enthält. Ab 2011 beziehen wir ausschließlich Kopierpapier in 100 % Recycling-Qualität, seit 2013 zugleich mit dem Umweltzertifikat Blauer Engel. Um weitere ökologische und ökonomische Verbesserungspotentiale beim Bezug von Kopierpapier zu erreichen, haben wir ab November 2013 mit der Umstellung auf kostengünstigeres zertifiziertes Kopierpapier mit einem sichtbar geringeren Weißegrad für das Amt begonnen. Doch leider vertrug sich die gröbere Papierqualität nicht mit unseren zentralen Druck- und Kopiergeräten an beiden Dienstorten, sodass wir nach zahlreichen technischen Störungen ab Ende Januar 2014 wieder auf unser bisher genutztes Kopierpapier mit dem Zertifikat Blauer Engel zurückgreifen mussten. Im Jahr 2014 ist der Jahresverbrauch in der Position Kopierpapier gegenüber dem korrigierten Verbrauchswert von 2013 (Verbrauchskorrektur notwendig durch Rückverrechnung von zurückgegebenem Kopierpapier Anfang 2014) um 65.000 Blatt gesunken. Seit 2011 weist unser Amt einen durchschnittlichen Jahresverbrauch an Kopierpapier in Höhe von 626.300 Blatt aus, wobei die Dienststelle Bützow aufgabenbezogen einen deutlich höheren Papierverbrauch gegenüber der Dienststelle Rostock hat. Auch bei den Verbrauchspositionen Versandtaschen und Briefumschläge beziehen wir seit 2012 bzw. 2011 durchgängig Produkte in 100 % Recycling-Qualität. Der Jahresverbrauch hat sich seit 2013 gegenüber den Vorjahren deutlich reduziert. Unseren ökologischen Kontenrahmen für die Erfassung der Umweltbilanzkennzahlen im Bereich Büromaterialien passen wir auf Basis unserer ökologisch orientierten Beschaffungspolitik und des Verbrauchsverhaltens der StALU- Mitarbeiter/innen regelmäßig an. Die Wiederverwendung gebrauchter Büromaterialien bildet zugleich seit Jahren eine Grundprämisse unserer Arbeitsweise. Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 13 BÜROMATERIALIEN PRODUKT EINH 2010 2011 2012 2013 2014 Blatt 691.211 617.500 620.000 665.000 600.000 Papier Kopierpapier ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Frischfaser Blatt 384.500 0 0 0 0 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Recycling Blatt 306.711 617.500 620.000 665.000 600.000 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Versandtaschen Stck. 5.700 13.840 13.350 4.250 5.250 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Recycling Stck. 4.500 10.730 13.350 4.250 5.250 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Briefumschläge Stck. 20.500 19.200 9.200 6.000 8.000 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Recycling Stck. 2.000 19.200 9.200 6.000 8.000 Stck. 451 140 295 457 570 Ordnungsmittel Ordner ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Hefter/Mappen Stck. 4.329 2.350 1.280 3.004 2.174 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Pappe 100 % Recycling Stck. 4.129 2.350 1.260 2.989 2.000 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Prospekt-, FotoAktenhüllen (PE PP) Stck. 2.321 4.700 5.700 6.020 1.000 Stck. 116 390 340 124 10 Schreibutensilien Textmarker ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Plastik, nachfüllbar Stck. 62 90 340 124 10 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Holz Stck. 54 300 0 0 0 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Klebstoffe-/stifte Stck. 135 134 244 0 22 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Folienstifte Stck. 0 121 115 90 30 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Patronen / Toner Stck. 69 32 90 41 79 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Disketten Stck. 20 0 0 0 0 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Korrekturflüssigk.stifte Stck. 76 60 100 23 0 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ CD-Rohlinge Stck 689 200 175 100 100 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ einmalbeschr. Stck 669 200 175 100 100 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ DVD-Rohlinge einmalbeschr. Stck. 42 0 50 0 250 ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ANLAGENBESTAND IM STALU GESAMT – PC UND BÜROGERÄTE Alle Arbeitsplätze in beiden Dienststellen des Amtes sind mit Personalcomputern (PC) und Flachbildschirmen ausgestattet. Regelmäßig (nach ca. fünf Jahren) werden die PC in Abstimmung mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz MV erneuert. Damit wird ein moderner Ausstattungsgrad an PC-Technik im Amt gewährleistet. Für 2014 weist das Amt einen zum Vorjahr etwa gleichbleibenden Bestand an 181 Arbeitsplatzcomputern (109 in Rostock und 72 in Bützow) und 20 Notebooks (7 in Rostock und 13 in Bützow) aus. Darin eingeschlossen sind PC für Praktikanten, Referendare sowie Mitarbeiter, die in beiden Dienststellen tätig sind. Im Amt wurden 2014 insgesamt 40 PC erneuert. In allen Abteilungsbereichen des Amtes besteht an den zentralen Druck- und Kopiergeräten die Möglichkeit, automatisch beidseitig zu drucken. Die Duplexfunktion ist an den meisten zentralen Geräten zum Drucken für die Mitarbeiter/innen des Amtes einheitlich voreingestellt – eine wichtige Maßnahme zur Einsparung von Kopierpapier. Die Druck- und Kopiertechnik in der Dienststelle Rostock mit Drucker, Kopierer und Plotter hat sich anzahlmäßig gegenüber 2013 nicht verändert. So weist die Dienststelle für 2014 weiterhin insgesamt 3 Großgeräte mit Druck- und Kopierfunktion (sind gleichzeitig Netzwerkdrucker), davon 2 Geräte mit Farbdruckmöglichkeit aus. Außerdem weist der Bestand in Rostock einen Kleinkopierer mit Netzwerkfunktion sowie 14 Einzelplatzdrucker, ein Faxgerät sowie zwei 2 Plotter (A0/A1) aus. Beim Ersatzkauf bzw. Neuleasing von Geräten wird generell auf Qualität und Energieeffizienz geachtet. Zum Jahreswechsel 2011/2012 wurden über einen einheitlichen Leasingvertrag insgesamt acht Druck- bzw. Kopiergeräte - vor allem Großgeräte - in beiden Dienststellen erneuert. Hohe qualitative Leistungsparameter und Umweltstandards (Blauer Engel) wurden mit der Ausschreibung gefordert und entsprechend geliefert. Die Umweltdatenblätter und die Umweltzertifikate für die einzelnen Geräte liegen im Amt vor. In der Dienststelle Bützow wurden Anfang 2012 vier Kopiergeräte, davon drei Großgeräte (1x Farbe und 2x s/w), über Leasing erneuert. Die Dienststelle weist darüber hinaus 2014 einen Bestand von 30 Einzelplatzdruckern, vier A3- Netzwerkdruckern, zwei Faxgeräten sowie einen A0-Plotter aus. Im StALU MM gibt es insgesamt 11 Server, davon drei in Bützow. 2013 wurden im Amt ein Server erneuert und ein neuer Server für die Einführung des Zeiterfassungssystems ZEUS ab 2014 eingerichtet. DIENSTLICHE MOBILITÄT – DIENSTFAHRZEUGE STALU GESAMT Seit 2010 ist das StALU MM an 2 Dienstorten tätig, was auch die nächsten Jahre voraussichtlich noch so bleiben wird. Wie im Bereich der Beschaffung wurde auch seit dem Jahr 2011 die einheitliche Abrechnung und finanzielle Planung für den Fuhrparkbereich von der Dienststelle Rostock aus durchgeführt. Darüber hinaus verbesserte sich schrittweise die Abstimmung der Fahrzeugeinsatzplanung und –nutzung zwischen beiden Dienststellen, sodass die EMAS-PG nach Auswertung der Verbrauchswerte 2013 für beide Fuhrparkbereiche beschlossen hatte, diese Werte rückwirkend ab 2010 zusammengeführt in der jährlichen Umwelterklärung darzustellen. Das StALU MM nutzte 2014 an beiden Dienstorten im Jahresdurchschnitt 24 Dienst- PKW, davon 7 Benziner und 17 PKW auf Diesel- Basis. In 2014 wurden insgesamt 5 PKW erneuert, davon 3 auf Leasing-Basis. Die Entwicklung des Fahrzeugbestandes weist deutlich in Richtung Diesel-PKW. Für das Jahr 2014 weist das StALU gegenüber dem Vorjahr eine insgesamt geringere kmFahrleistung (- 9.870 km) aus, die sich vor allem aus der geringeren Fahrleistung bei den PKW auf Basis Benzin und Erdgas ergibt. Dementsprechend weisen wir auch beim Kraftstoffverbrauch insgesamt gegenüber 2013 einen reduzierten Wert (- 1.379,32 Liter) aus. Aktualisierte Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 15 Jahr Gefahrene km Dienst- Kfz. Benzin Gefahrene km Dienst- Kfz. Diesel Gefahrene km Dienst- Kfz. Erdgas Gefahrene km Dienst- Kfz. gesamt 2010 189.757 126.911 12.635 329.303 2011 155.430 185.096 20.592 361.118 2012 112.449 232.171 22.129 366.749 2013 90.556 243.002 13.576 347.134 2014 54.019 281.139 2.106 337.264 Trotzdem wird weiter gezielt an einer verbesserten Koordinierung des Einsatzes der DienstFahrzeuge gearbeitet. Zugleich werden bei gegebenen Voraussetzungen weiterhin vor allem bei Einzelfahrten Dienstfahrten mit den öffentlichen Nah- bzw. Fernverkehrsmitteln durchgeführt. Innerhalb der Hansestadt Rostock werden die beiden Dienstfahrräder von Frühjahr bis Herbst genutzt. Seit 2010 können wir die Dienstfahrten mit der Deutschen Bahn, die wir von 2002 bis 2009 jährlich erfasst hatten, leider nicht mehr nachweisen, da für die Landesbehörden 2010 eine zentrale Reisestelle bei der Landeszentralkasse in MV eingerichtet wurde, die alle Dienstreiseabrechnungen für uns bearbeitet. Zugleich können unsere Mitarbeiter/innen durch Teilnahme am Travelmanagement- System ihre Fahrkarten bereits seit 2009 selber buchen, sodass der Bereich Haushalt des StALU keine Übersicht mehr über die gebuchten DR- Kilometer mit der Deutschen Bahn besitzt. Es folgen einige Übersichten, die die Entwicklung der Mobilität mit Dienstfahrzeugen des StALU MM gesamt von 2010 bis 2014 grafisch darstellen. Der Verbrauch an Erdgas (Erdgasfahrzeug mit Standort Dienststelle Rostock) wird gesondert ausgewiesen, für das Jahr 2014 letztmalig, da der PKW auf Leasingbasis zum Ende des 1. Quartals 2014 zurückgegeben und kein neues Erdgasfahrzeug geleast wurde. Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 16 Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 17 CO2 - EMISSIONEN BEI DIENSTFAHRTEN MIT DIENST- PKW Bei den CO2 - Emissionen für die Dienstfahrten des gemeinsamen Fuhrparks Rostock und Bützow zeigen sich ab 2010 zusammengefasst folgende Werte für den CO2- Ausstoß der Dienstfahrzeuge: Gefahrene km DienstKfz. Benzin Gefahrene km DienstKfz. Diesel Gefahrene km DienstKfz. Erdgas Gefahrene km DienstKfz. gesamt CO2 Ausstoß in t Dienst-Kfz. Benzin + Erdgas CO2 Ausstoß in t Dienst-Kfz. Diesel CO2 Ausstoß in t Dienst-Kfz. gesamt 2010 189.757 126.911 12.635 329.303 29,43 27,99 57,42 2011 155.430 185.096 20.592 361.118 29,01 37,25 66,26 2012 112.449 232.171 22.129 366.749 23,32 41,64 64,96 2013 90.556 13.576 347.134 14,48 41,69 56,17 2014 54.019 2.106 337.264 8,32 48,43 56,75 Jahr 243.002 281.139 Gegenüber dem Vorjahr hat sich der CO2- Ausstoß der genutzten Dienst- PKW des Amtes insgesamt kaum geändert, eine leichte Erhöhung ist zu verzeichnen. Es haben sich jedoch die Emissionsanteile entsprechend der geänderten PKW-Ausstattung deutlich zu Lasten der Diesel-Fahrzeuge verschoben. Die emissionsfreie Nutzung der beiden Dienstfahrräder für Dienstfahrten innerhalb von Rostock wurde auch 2014 fortgeführt. Der 2009 erweiterte Fahrradabstellplatz vor dem LBZ in Rostock bewies auch 2014, dass eine breite Mitarbeiteranzahl vor allem von Frühjahr bis Herbst das Fahrrad für den täglichen Weg zur Arbeit nutzt. Aber auch von den Besuchern des Behördenzentrums wird der Fahrradabstellplatz sehr gut angenommen. UMWELTKENNZAHLEN DES STALU MM IM LBZ ROSTOCK Wie in den Vorjahren beziehen sich die absoluten Verbrauchsdaten von Strom, Raumwärme, Wasser und Abfall auf das gesamte Landesbehördenzentrum (LBZ) in der Rostocker Südstadt, in dem seit dem 01.07.2010 vier Landesbehörden unterschiedlicher Ministerienressorts ihren Sitz haben. Das LBZ wird im Auftrag des Vermieters vom Betrieb für Bau und Liegenschaften MV (BBL) bewirtschaftet. Dadurch haben wir auf die Vertragspartner bei den auszuschreibenden Versorgungsdienstleistungen nur geringen Einfluss. Der BBL setzt aber spürbar seit 2011/12 im Auftrag der Landesregierung gezielt umweltfreundliche Maßnahmen (Nutzung erneuerbarer Energien, Energiesparaktion A+) in seinem Verantwortungsbereich um. Die Stromversorgung wird durch den BBL jeweils EU-weit für 2 bis 3 Jahre für die von allen Landesbehörden genutzten Gebäude in MV - bis 2013 alle zwei Jahre in vier Losen entsprechend den unterschiedlichen Netzgebieten in MV - ausgeschrieben. Bei der Auftragsvergabe bis zum Jahr 2009 mit den Lieferleistungen 2010 bis 2011 waren in erster Linie eine stabile Lieferzuverlässigkeit sowie ökonomischen Kriterien ausschlaggebend. Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 18 Im November 2011 wurde erstmals ein Stromliefervertrag für die Landesliegenschaften auf Basis 100 % Ökostrom abgeschlossen mit dem Unternehmen enviaM Mitteldeutsche Energie AG für den Lieferzeitraum 2012 - 2013. Grundlage der Leistungsvergabe war dabei die Vorgabe des Landes MV, für die von Landesbehörden genutzten Liegenschaften ausschließlich 100 % Ökostrom zu nutzen. Ein entsprechendes Qualitätsgutachten vom TÜV Süd liegt dazu dem BBL vor. Im Jahr 2013 wurde vom BBL für den Zeitraum 2014 – 2016 mit dem Energieversorger enviaM ein weiterer Stromliefervertrag für die von Landesbehörden genutzten Gebäude auf Basis 100 % Ökostrom geschlossen. Auf dieser Grundlage änderten sich ab 2012 auch für das Rostocker Versorgungsgebiet der Stromlieferant und die Stromqualität. Laut vorliegendem Liefernachweis setzte sich der Ökostrom für die Jahre 2012 und 2013 zu 77 % aus Wasserkraft (die restlichen Anteile aus weiteren erneuerbaren Energiearten) zusammen (s. dazu Seite 21), für den Zeitraum 2014 – 2016 wird sich die Stromlieferung zu 100 % aus Wasserkraft zusammensetzen. Der Energieausweis für Nichtwohngebäude gemäß §§ 16 ff Energiesparverordnung (EnEV) für das LBZ Rostock – gültig bis 30.06.2019 - ist sichtbar im Eingangsbereich des LBZ ausgehängt. Die Behörden im LBZ verfügen über keine separaten Ableseeinrichtungen für die einzelnen behörden- bzw. etagenbezogenen Verbräuche von Wasser, Strom und Wärme, sodass unsere Verbrauchswerte nur anteilig bezogen auf die Nettogeschossfläche (NGF) ermittelt werden können. Auch eine im Jahr 2010 erneut angeregte Diskussion dazu mit dem BBL und dem Eigentümer brachte nur das Ergebnis, dass es in diesem Dienstgebäude sowohl technisch als auch ökonomisch nicht möglich ist, separate Ablesevorrichtungen einzubauen. Die Abfallentsorgung im LBZ Rostock erfolgt für alle Behörden – außer der Kantine - gemeinsam, was organisatorisch und ökonomisch sinnvoll ist, da die bestellten Abfallbehälter effizient genutzt werden. Im Jahr 2013 haben wir in Auswertung unserer internen Audit-Gespräche die Auslastung der regelmäßig genutzten Abfallbehälter im LBZ in Absprache mit der zuständigen Reinigungsfirma überprüft und danach eine bedarfgerechte Änderung der regelmäßig zu entsorgenden Abfallbehälter über den BBL veranlasst. Dadurch wurde eine Verbesserung der sortengerechten Abfallentsorgung im LBZ erreicht. Weiterhin prüfen wir 1x jährlich das Entsorgungsniveau im LBZ. Die Prüfung im Jahr 2014 ergab keinen Änderungsbedarf. Für 2015 haben wir nach erneuter Prüfung eine Änderung hinsichtlich der Bioabfallentsorgung für das LBZ veranlasst (s. auch Seite 23). STROMVERBRAUCH Im Frühjahr 2015 haben wir die Stromverbrauchswerte für das LBZ Rostock gesamt – ohne Kantine – mit dem BBL neu abgestimmt und rückwirkend angepasst. Dadurch ergibt sich gegenüber der Darstellung dieser Position in den Vorjahren ein durchgängig höheres Verbrauchsniveau für das LBZ und damit anteilmäßig auch für unsere Behörde, jedoch entspricht die Tendenz der bisherigen Verbrauchsentwicklung bei Strom bis auf das Jahr 2010 den in den Vorjahren jeweils dargelegten Bewertungen. Auf dieser Basis ergibt sich nachfolgende Übersicht für das LBZ und damit die Dienststelle Rostock des StALU MM für den Zeitraum 2005 – 2014. Gegenüber 2013 ist der Stromverbrauch 2014 im LBZ Rostock wieder etwas angestiegen, was sich entsprechend auch in den Verbrauchspositionen für das StALU bemerkbar macht. Stromverbrauch LBZ gesamt (ohne Kantine) und Anteil StALU MM Jahr kWh LBZ Anteil StALU % kWh StALU 2005 461.440 25 2006 414.518 25 MA StALU Pers. kWh/Pers. AT kWh/Tag/Pers. 115.360 105,5 1.093 253 4,32 121.670 103,5 1.176 250 4,70 Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 19 2007 486.680 25 122.463 99,5 1.231 253 4,86 2008 466.863 25 116.709 96,75 1.206 252 4,79 2009 475.014 25 118.754 95,5 1.243 252 4,93 2010 498.038 24 119.529 92,0 1.299 254 5,12 2011 473.717 22 104.218 89,0 1.171 253 4,63 2012 451.861 22 99.409 89,0 1.117 251 4,45 2013 432.013 22 95.043 89,0 1.68 249 4,29 2014 447.561 22 98.463 91,0 1.082 249 4,35 Der Stromverbrauch pro StALU- Mitarbeiter in der Dienststelle Rostock wird im folgenden Diagramm dargestellt. Basis ist der Anteil des StALU an der Nettogeschossfläche (NGF) des LBZ. Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 20 Im Rahmen des Energiemanagements des BBL arbeiten alle Ämter des LBZ zielgerichtet an einer weiteren Reduzierung des Energieverbrauchs. Im StALU MM wurden alle Mitarbeiter auf die Energiesparaktion A+ des Landes MV hingewiesen, u.a. mit 10 Energiespartipps für den Behördenalltag. Die Auswertung zur Umsetzung der Energiesparaktion in den Landesbehörden erfolgte Ende 2014 durch den BBL mit den Energiemanagementbeauftragten der Ämter. Das StALU MM sprach sich für eine Fortführung dieser jährlichen Beratungen gezielt aus. Damit bleibt der energiebewusste Umgang mit Ressourcen in der täglichen Arbeit des StALU ein ständiger Aufgabenschwerpunkt in unserem Umweltprogramm. CO2- EMISSIONEN BEIM STROMVERBRAUCH Entsprechend den Leistungsverträgen des BBL wurden ab 2012 alle bewirtschafteten Landesliegenschaften in MV einheitlich mit 100 % Ökostrom vom Unternehmen enviaM beliefert. Damit haben sich auch die Grundwerte für die CO2 –Emissionen ab 2012 verändert. Nach dem vorliegenden Qualitätsgutachten für die Stromlieferung im Jahr 2012 und bei ganzheitlicher Betrachtung der Quellen wurden die 100 % Ökostrom zu 77 % aus Wasserkraft, 10 % aus Windenergie, 5 % jeweils aus Fotovoltaik bzw. Biogas und 3 % aus Bio-Fest und sonstigen Ressourcen gewonnen. Für das Jahr 2013 liegen diese detaillierten Quellennachweise dem BBL noch nicht vor, werden aber in dieselbe Richtung wie 2012 gehen. Ab 2014 wird der Ökostrom zu 100 % aus Wasserkraft gewonnen. Zugleich werden in dem o.g. Gutachten für den gelieferten Ökostrom generell keine CO2Emissionen, also 0 g/kWh CO2- Emissionen ausgewiesen. Das trifft entsprechend auch für die Jahre 2013 und 2014 zu. Bei dieser Betrachtungsweise, die dem § 42 Energiewirtschaftsgesetz entspricht, werden aber die Emissionen, die im Vorfeld bis zur Energieerzeugung durch Wasserkraft und andere erneuerbare Energiequellen verursacht werden, gar nicht beachtet. Laut GEMIS- Emissionswerte (GEMIS = Globales Emissions-Modell integrierter Systeme) beträgt bei Beachtung dieser „Vorkette“ der durchschnittliche CO2 – Emissionswert z.B. bei Wasserkraft etwa 40 g/kWh. Da es leider deutschlandweit zu diesem Thema unterschiedliche Diskussionen ohne eine verbindliche Orientierung gibt, steht es jedem Verbraucher von nachgewiesener 100%igen Ökostromlieferung frei, sich beim Ausweis seiner CO2- Emissionswerte für eine Variante seines Ermessens zu entscheiden. Wir setzen ab dem Jahr 2012 gemäß dem vorliegenden Qualitätsgutachten den Basiswert von 0 g/kWh CO2 bezogen auf unseren Stromverbrauch an. In den Jahren 2010 und 2011 belieferte die Vattenfall Europe Sales GmbH das LBZ Rostock mit Strom: Das Unternehmen wies für Ihren Strom für das Jahr 2010 insgesamt einen Anteil von 25,8 % erneuerbare Energien und einen durchschnittlichen CO2 – Emissionswert von 644,2 g/kWh aus. Dieser Emissionswert lag damit weit über dem des vorherigen Lieferanten, den Stadtwerken Rostock, mit 356 g/kWh. Für das Jahr 2011 wies die Vattenfall Europe Sales GmbH für ihren Strommix (Basis sind Werte von 2010) einen Anteil von 35,2 % erneuerbare Energien, 59,7 % fossile Energieträger und 5,1 % Kernenergie aus, sodass damit ein CO2 – Emissionswert von 502,2 g/kWh ausgewiesen wurde. Für den Stromverbrauch in den Jahren 2005 bis 2014 weisen wir somit auf Grundlage der o.g. Basiswerte nachfolgende CO2-Emissionen aus: Jahr + (CO2-Wert in g/kWh) 2005 (356) 2006 (356) 2007 (356) Stromverbrauch. LBZ ges. ohne Kant. in MWh CO2-Emiss. LBZ ges. ohne Kant. in t Stromverbrauch. Anteil StALU in MWh CO2Emissionen StALU in t CO2Emissionen pro MA StALU in t 461,440 164,27 115,360 41,07 0,3893 486,680 173,26 121,670 43,31 0,4185 489,850 174,39 122,463 43,60 0,4382 Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 21 2008 (356) 2009 (356) 2010 (644,2) 2011 (502,2) 2012 (0) 2013 (0) 2014 (0) 466,836 166,19 116,709 41,55 0,4294 475,014 169,10 118,754 42,28 0,4408 498,038 320,84 119,529 77,00 0,8370 473,717 237,90 104,218 52,34 0,5881 451,861 0 99,409 0 0 432,013 0 95,043 0 0 447,561 0 98,463 0 0 Damit ergeben sich ab 2012 für unseren Stromverbrauch im LBZ Rostock keine CO2- Emissionswerte aus, wodurch sich eine überaus positive Entwicklung darstellt. HEIZENERGIEVERBRAUCH UND CO2 - EMISSIONEN Unser LBZ wurde auch im Jahr 2014 mit Heizenergie von der Stadtwerke Rostock AG (SWR) als regionaler Anbieter versorgt. Das Fernwärmenetz der SWR weist laut Zertifikat der TU Dresden – gültig bis 08.08.2015 - einen Primärenergiefaktor von 0,08 und einen Anteil der in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten Wärme in Höhe von 91,5 % aus. Der CO2Emissionswert für die Versorgungsleistung 2014 betrug nach Angabe des Unternehmens 142 g/kWh (Vorjahr 140 g/kWh). In Abstimmung mit dem Bereich Betriebsüberwachung des BBL sind wir bei der Darstellung des jährlichen Heizenergieverbrauchs des LBZ mit Kantine auf die Ausweisung von gradtagsbereinigten Werten übergegangen, die uns vom BBL rückwirkend ab 2008 zur Verfügung gestellt wurden. Danach ergeben sich folgende Übersichten zur Entwicklung des Heizenergieverbrauchs für den Zeitraum 2008 bis 2014: Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 22 Ein Vergleich des jährlichen Heizenergieverbrauchs auf Grundlage der gradtagsbereinigten Verbrauchszahlen zeigt, dass ab dem Jahr 2011, wo eine energieeffizientere Neuregulierung des Gesamtheizsystems im LBZ durchgeführt wurde, eine deutliche Verbrauchssenkung an Heizenergie zu verzeichnen ist. Für das Jahr 2014 wird gegenüber dem Vorjahr eine Reduzierung des Heizenergieverbrauchs im LBZ ausgewiesen. Der Heizenergieverbrauch des LBZ für 2014 (Basis gradtagsbereinigte Werte) entspricht bei einer Fernwärmeversorgung durch die Stadtwerke Rostock mit einem CO2 - Faktor von 142 g/kWh (Vorjahr 140 g/kWh) einem Wert von 103,38 Tonnen CO2. Bedingt durch den geringeUmwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 23 ren Heizenergieverbrauch bei leicht gestiegenem CO2- Emissionswert der SWR 2014 gegenüber dem Vorjahr wird dadurch für das LBZ in 2014 eine Reduzierung der CO2- Emissionen gegenüber 2013 um 4,35 % ausgewiesen. Damit weisen wir seit 2009 für das LBZ mit Kantine sowie das StALU MM anteilig folgende CO2- Emissionswerte aus: Jahr Heizenergieverbrauch LBZ gesamt (mit Kantine) in MWh Jahres-CO2Emissionswert der SWR in g/kWh 2009 909 126 114,53 28,63 2010 899 132 118,67 - (103,61) 28,48 2011 788 126 99,29 - (83,67) 21,84 2012 768 134 102,91 – (103,65) 22,64 2013 772 140 108,08 – (105,02) 23,78 2014 728 142 103,38 – (95,65) 22,74 CO2 - Emissionen durch Heizenergie im LBZ ges. in t + (Entw. zum Vorjahr in %) Anteil StALU MM an CO2 - Emissionen Heizenergie in t WASSERVERBRAUCH Der Gesamtwasserverbrauch des LBZ mit Kantine ist im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr wieder sichtbar angestiegen, obwohl die hohen Verbrauchswerte der Jahre 2011 und 2012 nicht erreicht wurden. Damit weist der Jahresverbrauch 2014 gegenüber den Jahren 2002 2010 wieder einen höheren Verbrauchswert auf. Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 24 Vom Gesamtwasserverbrauch im LBZ wird der StALU- Anteil auf Grundlage seines Anteils an der NGF des LBZ (ab 2011 22%) ausgewiesen. Den Wasserverbrauch pro StALU- Mitarbeiter in Kubikmetern sowie in Litern pro Tag zeigt das folgende Diagramm. Dabei wird sichtbar, dass sich der tägliche Wasserverbrauch pro Mitarbeiter 2014 entsprechend dem Gesamtwasserverbrauch des Hauses entwickelt hat. ABFALLAUFKOMMEN Das Abfallaufkommen des LBZ gesamt ohne Kantine hat sich in den Hauptfraktionen Papier, Abfall zur Verwertung sowie Glas in den letzten Jahren etwas verringert. Die Mengen ergeben sich jeweils aus der Größe der Abfallbehälter und der Häufigkeit der Abfuhren gemäß den Rechnungen, die beim BBL vorliegen. Erhöht haben sich dagegen die jährlichen Entsorgungsmengen bei Elektronikschrott. Nachfolgende Übersichten stellen die Entwicklung der Abfallmengen des LBZ Rostock im Zeitraum seit 2002 bzw. 2003/4 bis 2014 in den Entsorgungsfraktionen Papier, Glas und Abfall zur Verwertung dar. Die mengenmäßig umfangreichste Entsorgungsfraktion stellt selbstverständlich für unser Behördenzentrum das Papier dar, wobei ab 2013 eine reduzierte Entsorgungsmenge sichtbar wird. Zu dieser Entsorgungsfraktion zählen wir sowohl Papierabfall als auch die vorschriftsmäßig zu entsorgenden Reißwolfunterlagen. Durch die gezielte Mülltrennung hat sich die Entsorgungsposition Restmüll spürbar reduziert, sodass mit Wirkung vom 01.07.2013 für das LBZ nur noch ein Restmüllcontainer erforderlich ist, womit pro Jahr 57,2 m3 Restmüll entsorgt werden. Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 25 Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 26 Neben den in den Diagrammen dargestellten Abfallarten wird ebenfalls gesondert die Position Bioabfall entsorgt (Neu ab 01.07.2013 mit Bereitstellung einer 120 l-Tonne für das LBZ ohne Kantine). Im Jahr 2014 wurden somit erstmalig jahresdurchgängig vom LBZ insgesamt 3 m3 Bioabfall entsorgt. Jährlich erfolgt eine Abstimmung mit dem Reinigungspersonal zur artengerechten Abfallentsorgung in den StALU- Etagen des LBZ sowie zur Bewertung eines ausreichenden Umfangs und Entsorgungsrhythmus der unterschiedlichen Abfallcontainer bzw. –tonnen für das LBZ. Erforderliche Änderungen beantragen wir danach beim BBL und kontrollieren deren Umsetzung. Unsere Kontrolle Anfang 2015 ergab, dass für den Bioabfall eine größere Tonne sowie ein kürzerer Entsorgungsrhythmus notwendig sind. Elektronikschrott wird im LBZ gesondert unter Einhaltung der geforderten Sicherheitsstandards entsorgt. Seit 2013 wird eine gestiegene Mengenentwicklung deutlich sichtbar vor allem bedingt durch Aussonderungsaktionen von Geräten durch die Ämter des Hauses. Entsorgung Elektronikschrott im LBZ Rostock in t Jahr Menge in t LBZ gesamt Anteil StALU nach NGF % Mengenanteil StALU in t 2003 2,32 25 0,58 2004 1,70 25 0,43 2005 1,70 25 0,43 2006 1,78 25 0,45 2007 1,46 25 0,37 2008 1,12 25 0,28 Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 27 2009 1,82 25 0,46 2010 3,38 24 0,81 2011 0,46 22 0,10 2012 0,24 22 0,05 2013 3,52 22 0,77 2014 3,37 22 0,74 Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 28 KERNINDIKATOREN DER DIENSTSTELLE BÜTZOW Erstmals wurden für das Jahr 2010 für die Dienststelle Bützow des StALU MM auf Grundlage der Erfahrungen der Rostocker Dienststelle die umweltbezogenen Verbrauchsdaten erfasst. Damit können wir für 2014 klare Entwicklungslinien für die mit dem Dienstgebäude Bützow verbundenen Bilanzkennzahlen darstellen. Die Dienststelle Bützow befindet sich in einem dreigeschossigen Gebäude am Schlossplatz 6 in der Kleinstadt Bützow im Landkreis Rostock. Das ehemalige Amt für Landwirtschaft ist 1995 in Umsetzung der Kreisgebiets- und Funktionalreform von MV 1994 nach erfolgter Zusammenlegung der vorherigen Landwirtschaftsämter Rostock und Güstrow der Stadt Bützow als Ausgleich für die Aberkennung des damaligen Kreisstadtstatus zugesprochen worden. Das Gebäude wurde 1996 auf Grundlage eines Bebauungsplanes der Stadt Bützow auf dem Gelände der ehemaligen Kreisverwaltung errichtet. Der Einzug des damaligen Amtes für Landwirtschaft erfolgte 1997. Der Mietvertrag für das Dienstgebäude läuft zunächst bis zum Jahr 2017. Bewirtschaftet wird das Gebäude vom Betrieb für Bau und Liegenschaften MV (BBL). Im Dienstgebäude waren auch 2014 zwei Fachabteilungen und ein Teil der allgemeinen Verwaltung des StALU MM untergebracht. Weitere Mieter gab es nicht. Das Gebäude weist eine Gesamtmietfläche von 2.100 m² aus, davon 1.435,25 m² Bürofläche. 77 % der Gesamtnutzfläche des Dienstgebäudes wird vom StALU belegt. Rahmendaten für die Bildung der Kennzahlen – Dienstelle Bützow StALU MM: Basisjahr 2010 2011 2012 2013 2014 Mitarbeiter (Pers.) 65 56 54 54 52 davon Auszub. (Pers.) Nettogeschossfläche gesamt (m2) Nettogeschossfläche Anteil StALU (m2) Arbeitstage * 3 1,5 0,375 - - 2.100 2.100 2.100 2.100 2.100 1.618,73 1.618,73 1.618,73 1.618,73 1.618,73 254 253 251 249 249 * tatsächliche Arbeitstage des Jahres, also die Tage, an denen das Gebäude nicht geschlossen war Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (MA) beinhaltet auch die befristeten Stellen, nicht aber die der Praktikanten, Referendare und Anwärter für den allgemeinen Verwaltungsdienst. Die Teilnehmer an Beratungen im StALU wurden nicht erfasst. Die Anzahl der Mitarbeiter/innen wurde nicht auf Vollzeitstellen umgerechnet. Seit 2013 gibt es keine Auszubildenden mehr im Amt. UMWELTKENNZAHLEN DES STALU MM IN BÜTZOW Auf Grundlage der beim BBL als hausverwaltende Dienststelle für das Dienstgebäude Bützow vorliegenden Jahresabschlussrechnungen wurden nachfolgende Verbrauchszahlen für Strom, Heizenergie und Wasser sowie für die Abfallentsorgungsmengen für das Jahr 2014 ermittelt und im Vergleich zu den entsprechenden Verbrauchswerten der Vorjahre dargestellt. STROMVERBRAUCH Bis zum Abrechnungsjahr 2011 wurde das Dienstgebäude Bützow von wechselnden Energieunternehmen mit Strom beliefert. Seit dem Jahr 2012 wurde auch das Dienstgebäude ebenso wie das LBZ in Rostock entsprechend einem Sondervertrag des BBL MV mit 100 % Ökostrom durch das Unternehmen enviaM Mitteldeutsche Energie AG versorgt. Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 29 Nachfolgend weisen wir die Energieverbrauchsmengen für die Jahre 2009 bis 2014 mit Angaben der entsprechenden Energielieferanten aus. Der flächenmäßige Anteil des StALU am Dienstgebäude betrug durchgängig 77 %, womit wir den Behördenanteil ermitteln. Bedingt durch den schrittweisen Auszug des letzten Zweitmieters aus dem Dienstgebäude Bützow bis zum Frühjahr 2012 werden seit dem Jahr 2012 deutlich rückgängige Verbrauchswerte bei Strom und Wasser sichtbar. Allein bei der Position Strom weisen wir für das Gesamt- Dienstgebäude einen Verbrauchsrückgang von 2014 zu 2012 in Höhe von 11.750 kWh aus, was einer Reduzierung um 18,8 % entspricht. Darüber hinaus bewirken energieeffizientere Geräte sowie ein erhöhtes Energiebewusstsein bei den Mitarbeiter/innen unseres Amtes ebenfalls diesen deutlichen Rückgang des Stromverbrauchs im Dienstgebäude. Jahresstromverbrauch Dienststelle Bützow Stromverbrauch DG gesamt in kWh Energielieferant Stromverbrauch Anteil StALU in kWh 2009 79.700 Stadtwerke Schwerin 61.369,0 2010 60.340 WEMAG (01-02), ab 03 enviaM 46.461,8 714,80 2011 75.540 enviaM Strommix 58.165,8 1.038,67 2012 61.220 enviaM 100% Ökostrom 47.139,4 872,95 2013 50.020 enviaM 100% Ökostrom 38.515,4 713,25 2014 49.720 enviaM 100% Ökostrom 38.284,4 736,24 Jahr Stromverbrauch pro MA StALU in kWh CO2 - EMISSIONEN BEIM STROMVERBRAUCH Entsprechend den Leistungsverträgen des BBL belieferten in den Jahren 2009 bis 2011 zum Teil unterschiedliche Anbieter das Bützower Dienstgebäude mit unterschiedlichen Stromprodukten (s. obige Übersicht). Dadurch wurden für jedes Abrechnungsjahr unterschiedliche CO2- Emissionswerte für das Dienstgebäude und damit unseren Stromverbrauch ausgewiesen. Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 30 Im Kalenderjahr 2009 waren es die Stadtwerke Schwerin, die für 2009 einen Anteil von 23,0 % erneuerbare Energien und einen durchschnittlichen CO2 – Emissionswert von 326,00 g/kWh auswiesen. Das Mitteldeutsche Energieunternehmen enviaM belieferte vertragsgemäß von März 2010 bis Dezember 2011 das Dienstgebäude mit seinem Produkt Strommix. Für das Produkt Strommix wies enviaM für 2010 einen Anteil an erneuerbaren Energien von 17,3 % und einen CO2 – Emissionswert von 513,8 g/kWh aus. Da enviaM das Dienstgebäude Bützow 2010 über 7 Monate mit Strom belieferte, nahmen wir den ausgewiesenen Emissionswert dieses Unternehmens als Basis für die Berechnung der Emissionswerte durch Stromverbrauch für das Gesamtjahr 2010: Diese Werte galten ebenfalls für das Jahr 2011. Ab Januar 2012 wurde das Bützower Dienstgebäude ebenso wie die Dienststelle Rostock mit 100 % Ökostrom von enviaM beliefert (s. Erläuterungen dazu unter Dienststelle Rostock). Für die Verbrauchsmenge 2012 liegt dem BBL nun von enviaM das Qualitätszertifikat für die detaillierte Zusammensetzung der einzelnen EEG-Komponenten vor (s. Dienststelle Rostock) vor, wobei der Hauptanteil mit 77 % aus Wasserkraft gewonnen wurde. Diese Qualität ist hinreichend auch für das Jahr 2013 anzusetzen. Für die Jahre 2014 bis 2016 wird der gelieferte Ökostrom zu 100 % aus Wasserkraft gewonnen werden (Die konkreten Qualitätszertifikate liegen dem BBL jeweils erst mehr als ein Jahr nach dem Lieferzeitraum vor.). Nach aktuell unterschiedlichen Diskussionen zum Ausweis der CO2 – Emissionswerte für 100 % Ökostrom (s. Ausführungen unter Dienststelle Rostock) weisen wir gemäß dem vorliegenden Qualitätszertifikat von enviaM für 2012 auch für 2013 und 2014 jeweils 0 Emissionen aus. Damit ergibt sich für die CO2- Emissionen aus Stromverbrauch für das Dienstgebäude Bützow ab 2009 folgendes Bild: Jahr Stromverbrauch Dienstgeb. (DG) ges. in MWh CO2 - Emissionen DG ges. in t Stromverbrauch CO2 CO2 - EmisAnteil StALU Emissionen sionen pro MA in MWh StALU in t StALU in t 2009 79,70 25,98 61,37 20,00 0,3077 2010 60,34 31,00 70,02 23,87 0,3673 2011 75,54 38,81 58,17 29,89 0,5337 2012 61,22 0 47,14 0 0 2013 50,02 0 38,52 0 0 2014 49,72 0 38,28 0 0 Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 31 HEIZENERGIEVERBRAUCH UND CO2 - EMISSIONEN Das Dienstgebäude Bützow wurde auch im Jahr 2014 von dem regionalen Unternehmen Bützower Wärme GmbH mit Heizenergie versorgt. Dieses Versorgungsunternehmen weist nach eigenen Angaben bei Fernwärme für 2014 einen Anteil von 55,8 % Produktion aus erneuerbaren Energien, hier aus der eigenen Biogasanlage aus. Mit dieser Anlage erzeugt das Unternehmen sowohl Strom als auch Wärmeenergie. Die Wärmebereitstellung erfolgte 2014 zu 75 % aus Kraft-Wärme-Kopplung. Darin enthalten sind die Wärmeerzeugung aus der Biogasanlage mit 17.901 MWh sowie aus der eigenen Erdgasproduktion mit 6.248 MWh. Entsprechend dem vorliegenden Zertifikat vom TÜV Nord vom 18.10.2011 (gültig bis 05.10. 2021) beträgt der Primärenergiefaktor (PFW) für die Wärmebereitstellung aus dem Fernwärmenetz der Bützower Wärme GmbH 0,0. Das regionale Unternehmen weist selbst nach außen hin keine jährlichen CO2 – Emissionswerte aus. Somit können wir für die in Anspruch genommene Heizenergie in der Dienststelle Bützow generell keine CO2 – Emissionswerte ausweisen, sondern nur die jährlichen Verbrauchswerte auf Basis der vom BBL bereitgestellten Werte mit Gradtagsbereinigung (GT) Nachfolgend sind die Werte seit 2009 dargestellt: Jahr Verbrauch an Heizenergie (mit GT) Dienstgebäude (DG) ges. in MWh Heizenergieverbrauch (mit GT) Anteil StALU in MWh Heizenergieverbrauch (mit GT) pro MA StALU in kWh 2009 139 107,03 2010 143 110,11 1.694,00 2011 141 108,57 1.938,75 2012 135 103.95 1.925,00 2013 138 106,26 1.967.78 2014 136 104,72 2.013.85 Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 32 WASSERVERBRAUCH Beginnend mit dem Abrechnungsjahr 2014 stellen wir rückwirkend ab 2009/2010 den jährlichen Wasserverbrauch für das Dienstgebäude Bützow nun pro Kalenderjahr dar; zuvor hatten wir die Werte auf Basis den jährlichen Abrechnungsmodus vom 01.03. – 28.02. jeweils ausgewiesen. Die neu ausgewiesenen Jahreswerte haben wir mit dem BBL abgeglichen. Entsprechend dem jährlichen Nutzungsgrad des Dienstgebäudes weisen wir seit dem Abrechnungsjahr 2011 einen stetig sinkenden Wasserverbrauch pro Jahr aus. Gegenüber dem Jahreswasserverbrauch 2010 wurde im Jahr 2014 der Wasserverbrauch des Dienstgebäudes um insgesamt 37,22 % reduziert. Die jährlichen Verbrauchsdaten sind in folgender Übersicht dargestellt. Jahr Wasserverbrauch Dienstgeb. (DG) gesamt in m³ Wasserverbrauch pro AT DG ges. in m³ Wasserverbrauch Anteil StALU in m³ Entwicklung WasserWasserverbrauch verbrauch Anteil StALU pro MA zum Vorjahr in % StALU in m³ 2009 407 1,60 313,39 - 4,82 2010 454 1,79 349,58 111,54 5,38 2011 402 1,59 309,54 88,55 5,53 2012 329 1,31 253,33 81,84 4,69 2013 305 1,22 234,85 92,71 4,35 2014 285 1,14 219,45 93,44 4,22 Abfallaufkommen Das Abfallaufkommen des Dienstgebäudes Bützow auf Grundlage der beim BBL vorliegenden Abrechnungen wird für die Positionen Bioabfall, Papier und Restmüll ausgewiesen, wobei wir nur die beiden letzteren Positionen für das Dienstgebäude betrachten. Eine Überprüfung der Größe der benötigten Abfallcontainer Anfang 2014 ergab die Notwendigkeit der Reduzierung der Bioabfalltonne von 240 l auf 120 l, was ab 01.04.2014 erfolgte. Eine weitere Überprüfung der erforderlichen Größe der Abfallcontainer/-tonnen sowie des Entsorgungsrhythmus für das Dienstgebäude erfolgt durch das Amt. Für das Jahr 2014 ergeben sich insgesamt Entsorgungsmengen von 61,47 Kubikmetern Papier sowie 28,6 Kubikmetern Restmüll. Die Mengen ergeben sich aus der Größe der entleerten Entsorgungsbehälter und der Häufigkeit der Abfuhren gemäß vorliegender Abrechnungen. Abfallposition 2010 2011 2012 2013 2014 Papier in m³ Restmüll in m³ 61,93 63,43 51,70 56,12 61,47 28,60 28,60 28,60 28,60 28,60 Elektronikschrott von der Dienstelle Bützow wird gesondert fachgerecht entsorgt. Teilweise erfolgt die Entsorgung auch über die Dienststelle Rostock. Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 33 IIN ND DIIR RE EK KTTE EU UM MW WE ELLTTA AU US SW WIIR RK KU UN NG GE EN N ______ Die Verwaltungs- und Planungsentscheidungen, Genehmigungen und Beratungstätigkeiten des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) sind mit indirekten Umweltauswirkungen verbunden. Voraussetzung für die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistungen des StALU ist die Kenntnis, auf welche Art und Weise und in welchem Umfang die Tätigkeiten, Verwaltungsprodukte und Dienstleistungen die Umwelt beeinflussen. Am Beispiel von zwei Leistungsprodukten des Amtes wollen wir die indirekten Umweltauswirkungen unserer Tätigkeiten darstellen und erläutern. Bei der Auswahl der Produkte haben wir bewusst unterschiedliche Fachbereiche – aus jeder Dienststelle ein Verwaltungsprodukt - mit aktuellen Aufgaben ausgewählt, um die Aufgabenvielfalt unserer Behörde nach außen hin darzustellen. Folgende Verwaltungsprodukte werden nachfolgend erläutert: 1. Anlagenüberwachungen nach der Industrieemissions-Richtline (IE- Richtlinie) Gemäß der Industrieemissions-Richtlinie der EU von 2010, die 2013 in nationales Recht umgesetzt wurde, wird neben den rechtlichen Grundlagen und dem Kompetenzbereich auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die konkrete Umsetzung dieser neuen Aufgabe für das StALU MM aus Sicht der Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft beschrieben. Anhand eines Fallbeispiels werden die einzelnen Arbeitsschritte bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einer Anlagenüberwachung nach der IE-Richtlinie sehr gut sichtbar. Die ersten Erfahrungen des StALU MM zeigen, dass die unter Beachtung der IE-Richtlinie durchgeführten Anlagenüberwachungen mit den erhöhten Anforderungen an eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung praxistauglich umgesetzt werden können. Ansprechpartnerin: Frau Peggy Schuster, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfallund Kreislaufwirtschaft 2. Wahrnehmung des Vorandienrechtes des Landes MV zur Sicherung von Flächen für die Umsetzung von Projekten nach der WRRL durch das StALU MM Für die Realisierung von Projekten zur Umsetzung der Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) werden auch Flächen vor allem im Umfeld von Fließgewässern zusätzlich benötigt, die zurzeit noch anderweitig, vornehmlich landwirtschaftlich genutzt werden. Ein Teil dieser Flächen befindet sich im Eigentum der BVVG. Auf Grundlage der Privatisierungsgrundsätze für landwirtschaftliche Flächen der bundeseigenen Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) für ehemals volkseigene Flächen besteht in den ostdeutschen Bundesländern die Möglichkeit, die zum Verkauf stehenden BVVG-Flächen zur Durchführung öffentlicher Vorhaben der jeweiligen Landgesellschaft oder dem Träger eines Vorhabens zum Verkehrswert voranzudienen. Diese Möglichkeit des sogen. Vorandienrechtes wird auch auf den Flächenerwerb für Projekte zur Umsetzung der WRRL angewandt. Die BVVG informiert das StALU MM über vorgesehene Ausschreibungen bzw. Verkäufe landwirtschaftlicher Flächen in der Region Rostock. Die fachlichen Stellungnahmen werden vom StALU MM in effizienter Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Fachabteilungen erarbeitet. Dieses abgestimmte Zusammenwirken wird nachfolgend beschrieben. Ansprechpartner: Herr Matthias Wulfert, Abteilung Landwirtschaft/EU-Förderangelegenheiten Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 34 ANLAGENÜBERWACHUNGEN NACH DER INDUSTRIEEMISSIONS- RICHTLINIE (IE-RICHTLINIE) 1. Rechtliche Grundlagen Die Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU, engl. Industrial Emissions Directive, kurz IED oder IE-RL genannt, ist eine EU-Richtlinie mit allgemein verbindlichen Regelungen zur Genehmigung, zum Betrieb, zur Überwachung und zur Stilllegung von landwirtschaftlichen, gewerblichen und industriellen Anlagen. Sie dient als Grundlage zur Gewährleistung eines einheitlichen Umweltstandards in allen europäischen Mitgliedstaaten. Mit Wirkung vom 02.05.2013 wurde die IE-Richtlinie in Deutschland unter Änderung der wesentlichen Genehmigungsgrundlage, dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), in nationales Recht umgesetzt. Die IE-Richtlinie ersetzt die bisher gültige IVU-Richtlinie1. Mithilfe der IE-Richtlinie wird das Zulassungsrecht für ca. 9.000 industrielle Anlagen in Deutschland aus den nachfolgend aufgeführten Branchen geregelt: Energiewirtschaft Nahrungsmittelproduktion Abfallbehandlungsanlagen Mineralverarbeitende Industrie Herstellung und Verarbeitung von Metallen Chemische Industrie Oberflächenbehandlung mit organischen Lösemitteln Herstellung von Zellstoff, Herstellung von Papier und Pappe (ab 20 t/d), Herstellung von Span- und Faserplatten auf Holzbasis Sonstige, wie Abluftreinigungsanlagen, Färben von Textilfasern etc. Die Gesamtheit der Anlagentypen, die dem Anwendungsbereich der IE-Richtlinie unterliegen, sind im Anhang 1 der Vierten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV) aufgeführt. Ein zentrales Steuerungselement im Zulassungsrecht für die Vermeidung bzw. weitgehende Verminderung von Umweltbelastungen für die Schutzgüter Luft, Wasser und Boden stellen dabei die besten verfügbaren Techniken (BVT) dar. Diese definieren den gegenwärtigen Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik für die Errichtung und den Betrieb jeglicher Anlagentypen, die von der IE-Richtlinie erfasst werden. Zudem werden mit der neuen IE-Richtlinie neben der Verschärfung von Emissionsgrenzwerten weitergehende Vorgaben zur Anlagenüberwachung und deren Berichterstattung gemacht. 2. Kompetenzbereich Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM), Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft ist die zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für die Errichtung und den Betrieb von landwirtschaftlichen, gewerblichen und industriellen Anlagentypen, die nach dem BundesImmissionsschutzgesetz in der Region Rostock (Hansestadt und Landkreis Rostock) genehmigt werden. Grundlage für die Beurteilung, ob eine Anlage immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig ist, bildet gemäß Abschnitt 1 die 4.BImSchV. Diese unterscheidet innerhalb definierter Grenzwerte über die Genehmigungsart der jeweiligen Anlagentypen. Hiernach wird zwischen einer Genehmigung im Genehmigungsverfahren ohne Öffentlich1 Richtlinie 2008/1/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) (englisch: Integrated Pollution Prevention and Control, IPPC) Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 35 keitsbeteiligung (V-Verfahren) und einem Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung (G-Verfahren) unterschieden. Anlagen, die den Bestimmungen der IE-Richtlinie unterliegen, werden mit einem E gekennzeichnet. Nachstehende Abbildung veranschaulicht ein Beispiel zum Zuständigkeitsbereich bzw. zur Genehmigungsart (G- und V-Verfahren) einer Tierhaltungsanlage. Abbildung 1: Zuständigkeitsbereich bzw. Verfahrensarten am Beispiel einer Schweinemastanlage 4. BImschV Grenzwert (Tierplatzzahl - TP) "Schweinemastanlage" < 1.500 TP 1.500 – 2.000 TP > 2.000 TP BauGB BImschG BImschG V-Verfahren G-Verfahren E Bei einer Überschreitung des Schwellenwertes von 1.500 Tierplätzen fällt die zu genehmigende bzw. zu überwachende Schweinemastanlage in den Geltungsbereich der 4. BImSchV und damit in den Aufgabenbereich des StALU MM. Insbesondere Anlagen, welche im förmlichen Genehmigungsverfahren (G-Verfahren) genehmigt werden, unterliegen den ergänzenden Bestimmungen der IE-Richtlinie. Im Amtsbereich des StALU MM befinden sich derzeit 82 IED-Anlagen. 3. Überwachungsplan M-V / Überwachungsprogramm StALU MM Zur Überprüfung des genehmigten Anlagenbestandes sind in regelmäßigen Abständen Überwachungen durchzuführen. Für landwirtschaftliche, gewerbliche und industrielle Anlagen, welche nach dem G-Verfahren genehmigt werden, erfolgte eine Standardisierung der Überwachungsvorgaben gemäß IE-Richtlinie bzw. BImSchG durch die Einführung eines Systems für Umweltinspektionen. Zur Sicherstellung einer planmäßigen und nachvollziehbaren Überwachung wurde durch die Ministerien für Wirtschaft, Bau und Tourismus sowie Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz MV ein Überwachungsplan für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern erstellt. Auf der Grundlage des § 52a BImSchG ergeben sich für den Überwachungsplan nachfolgende Kriterien2: die Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs des Plans, eine allgemeine Bewertung der wichtigsten Umweltprobleme im Geltungsbereich des Plans, ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Anlagen, das Verfahren für die Aufstellung von Programmen für die regelmäßige Überwachung, das Verfahren für Überwachungen aus besonderem Anlass sowie soweit erforderlich, Bestimmungen für die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Überwachungsbehörden. 2 Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus, „http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/wm/Themen/Immissionsschutz/Ueberwachungsplan_Industrieemissionen/index.jsp“,(abgerufen am 26.02.2015) Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 36 Basierend auf dem Überwachungsplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist durch jedes der vier Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt ein anlagenbezogenes Überwachungsprogramm für die betroffenen Anlagen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu erarbeiten und zu veröffentlichen. Zielsetzung des Überwachungsprogramms ist die Festlegung des Überwachungsrhythmus (Abstand zwischen zwei Überwachungen der einzelnen Anlage) anhand einer systematisch risikobasierten Bewertung der mit der Anlage verbundenen Umweltrisiken (IED-Beurteilungssystem siehe Abbildung 2). 2 Abbildung 2: Systematische Beurteilung von Umweltrisiken für IED-Anlagen (vereinfacht nach ) Bewertungskriterien Schallimmissionen, Luftschadstoffe, Anfall von gefährlichen Abfällen, PRTRBerichtspflicht (Schadstoffregister), Boden und Grundwasser, die örtliche Umgebung, Einhaltung der Genehmigungsauflagen, Beschwerden, anlagenbezogene Umweltrelevanz ↓ Punktesystem zur Beurteilung der einzelnen Bewertungskriterien Kriterien werden nach Relevanz der Umweltauswirkungen in Punkten von 0 bis max. 3 Punkte gewichtet ↓ Auswertung Endsumme (S) 0≤S≤10 11≤S≤19 20≤S≤29 Risikostufe gering mittel hoch Überwachungsintervall alle 3 Jahre alle 2 Jahre jährlich Das erarbeitete Überwachungsprogramm gilt zunächst zeitlich unbegrenzt und kann bei Erfordernis, wie einer Änderung der Gesetzeslage, Neu- oder Änderungsgenehmigungen bzw. neueren Erkenntnissen z.B. in Form von BVT-Merkblättern aktualisiert werden. 4. Fallbeispiel „Schweinemastanlage“ Das StALU MM führte am 02.02.2015 eine Überwachung einer Schweinemastanlage mit 2.200 Tierplätzen durch. Zum Anlagenstandort gehören sechs Stallgebäude, ein Futterhaus, eine Fahrsiloanlage, eine Strohbergehalle, eine Kleinfeuerungsanlage, zwei Flüssiggasbehälter, eine Güllelagune sowie zwei Löschwasserteiche. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat als zuständige Überwachungsbehörde auf der Grundlage des § 52 Bundes – Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) die Durchführung des BImSchG sowie die auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen zu überwachen. Im Rahmen der Überwachung erfolgt die Überprüfung der im Genehmigungsbescheid aufgeführten Festlegungen mit den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort. Vorbereitend auf den Überwachungstermin wird mit dem Anlagenbetreiber sowie eventuell mit weiteren Fachbehörden, die aufgrund von speziellen Problemstellungen am Anlagenstandort hinzugezogen werden können, der Überwachungstermin abgestimmt. Im Rahmen der Terminabsprache wird der Anlagenbetreiber über die aufgrund der Änderung der Immissionsschutzkosten-Verordnung des Landes M-V eingeführte Kostenpflicht von Überwachungen sowie über die vorzuhaltenden Unterlagen informiert. Zur Überprüfung der Verhältnisse vor Ort wird der Betriebsordner zu der jeweiligen Anlage in Verbindung mit dem genehmigten Anlagenbestand, angezeigten Änderungen an der Anlage, eventuellen Messberichten oder Beschwerdesituationen gesichtet. Weiterhin werden vorliegende Lagepläne mit aktuellen Luftbildaufnahmen verglichen, um potentielle nicht angezeigte Änderungen an der Anlage bereits im Vorfeld der Anlagenüberwachung zu erkennen. Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 37 Bei Anlagen, die sich in einem „schwierigen Anlagenumfeld“, beispielsweise angrenzend an ein NATURA 2000-Gebiet oder eine Wohnbebauung befinden, werden im Vorfeld der Überwachung im StALU MM außerdem verfügbare Immissionsprognosen gesichtet. Die Durchführung der Anlagenüberwachung splittet sich in zwei Teilbereiche - die Sichtung bzw. Kontrolle von Unterlagen sowie die Begehung des Anlagenstandortes. Zu Beginn des Überwachungstermins wird der Anlagenbetreiber über die Einführung der IERichtlinie sowie das für seine Anlage erstellte IED-Beurteilungssystem (Abbildung 1) mit dem gegenwärtig erreichten Überwachungsturnus informiert. Weiterhin werden eventuelle Abweichungen vom genehmigungskonformen Zustand der Anlage (Störungen), Abweichungen vom genehmigten Anlagenbestand (eventuell zwei Güllelagunen, obwohl nur eine genehmigt ist) sowie geplante Änderungen an der Anlage besprochen. Mittels vorgelegter Einstallungsbelege wird die aktuelle Tierplatzzahl in den einzelnen Stallgebäuden kontrolliert, um eine Einhaltung des genehmigten Tierbestandes zu gewährleisten. Bei der Anordnung von Geruchs- oder Ammoniakmessungen mit dem Genehmigungsbescheid werden die eingereichten oder vor Ort ausgehändigten Messberichte kontrolliert. Bei der beispielhaft genannten Schweinemastanlage erfolgt im weiteren Verlauf der Überwachung eine Abfrage zum im Regelfall vorhandenen Feuerstättenbescheid des Schornsteinfegers der Kleinfeuerungsanlage sowie der Prüfbescheinigungen von den örtlichen Flüssiggasbehältern. Auch werden im Rahmen der Überwachung die abfallrelevanten Sachverhalte überprüft. Es erfolgt die Unterscheidung in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle. Für letztere müssen dem StALU MM Übernahmescheine bzw. Rechnungen als ordnungsgemäße Entsorgungsnachweise vorgelegt werden. Nach der Sichtung der vorhandenen Unterlagen wird mittels Lageplan der Anlagenstandort begangen. Hier wird der genehmigte Anlagenbestand, wie im Beispiel genannt, mit dem tatsächlichem Anlagenbestand verglichen. Während des Rundgangs auf dem Anlagengelände werden alle Anlagenkomponenten hinsichtlich des Immissionsschutz- und Abfallrechts überprüft. Mängel, die in Bezug auf das Fachrecht anderer Behörden auftreten, werden an diese weitergeleitet. Im Anschluss an den Rundgang erfolgt nun die Begehung der Stallgebäude. Aus seuchenhygienischen Gründen sind ein Teil der Tieranlagen nur unter Vollschutz, der andere Teil der Anlagen aufgrund der Trennung des Schwarz-/Weißbereiches nur durch die Hygieneschleuse mittels Dusche betretbar. Innerhalb der Stallgebäude wird das Hauptaugenmerk auf die Ausstattung der Stallgebäude (Vergleich zum genehmigten Zustand), wie beispielsweise der Haltungsform der Tiere, der Entmistungsart sowie der Lüftungsanlagen, gelegt. Der Gesundheitszustand sowie das Tierwohl der eingestallten Tierart werden ebenfalls begutachtet. Bei Auffälligkeiten in den Stallgebäuden wird das zuständige Veterinäramt des Landkreises Rostock verständigt. Nach Abschluss der Anlagenbegehung wird der Anlagenbetreiber über die weitere Vorgehensweise informiert. Im Nachgang zur durchgeführten Überwachung wird ein Festlegungsprotokoll erstellt. In diesem sind der aktuelle Anlagenzustand sowie eventuell aufgetretene Mängel bezüglich des Betriebsregimes notiert. Soweit dies erforderlich ist, kann das StALU MM die Übereinstimmung des tatsächlichen mit dem rechtlich zulässigem Anlagezustand durch Nachträgliche Anordnungen oder Ordnungswidrigkeitenverfahren gewährleisten. Abweichungen von der Genehmigung werden als Festlegungen im Protokoll notiert und sind in einer einzelfallbezogenen Frist je nach Wichtung der Mängel abzuarbeiten. Im Rahmen der Protokollerstellung wird das IED-Beurteilungssystem an die aktuellen Gegebenheiten vor Ort angepasst und das Überwachungsintervall gegebenenfalls verändert. Zusammen mit dem erstellten Überwachungsprotokoll wird der Kostenbescheid für die Durchführung der Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 38 Überwachung an den Kostenbetreiber versendet. Die Höhe der Überwachungskosten richtet sich hierbei gemäß Immissionsschutzkosten-Verordnung M-V nach dem benötigten Zeitaufwand. Abschließend wird für die durchgeführte Überwachung ein Überwachungsbericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen sowie mit den Schlussfolgerungen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind, erstellt. Der Bericht ist der Öffentlichkeit nach den Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen innerhalb von vier Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung zugänglich zu machen. Das StALU MM veröffentlicht den Bericht auf seiner Internetseite. Fazit: Die bereits unter Beachtung der IE-Richtlinie durchgeführten Anlagenüberwachungen haben gezeigt, dass die erhöhten Anforderungen an eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung praxistauglich umgesetzt werden können. Die besichtigten Anlagengelände inklusive Stallgebäude waren in einem ordentlichen Zustand mit bestimmungsgemäßem Betrieb der Anlagen. Kleinere Mängel bezüglich des Immissionsschutz- und Abfallrechts werden überwiegend fristgerecht abgearbeitet. Die gezielte Veröffentlichung der Überwachungsberichte bietet der Öffentlichkeit die notwendige Transparenz zur angestrebten Akzeptanz von landwirtschaftlichen, gewerblichen und industriellen Anlagen. Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 39 WAHRNEHMUNG DES VORANDIENRECHTES DES LANDES MV ZUR SICHERUNG VON FLÄCHEN FÜR DIE UMSETZUNG VON PROJEKTEN DER EUROPÄISCHEN WASSERRAHMENRICHTLINIE DURCH DAS STALU MM 1. Hintergrund und Ziele Mit der Ende 2000 in Kraft gesetzten "Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik", der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, (im Folgenden als "WRRL" bezeichnet) wurde und wird die Wasserwirtschaft in ganz Europa nachhaltig beeinflusst. Das mit der EG-WRRL verfolgte vordringliche Qualitätsziel für natürliche Oberflächengewässer ist der Erhalt oder das Erreichen eines guten ökologischen und chemischen Zustandes sowie für erheblich veränderte oder künstliche Gewässer der Erhalt oder das Erreichen eines guten ökologischen Potenzials und eines guten chemischen Zustandes. Dieses Ziel soll auf der Grundlage von Bestandsaufnahmen und Überwachungen mit Hilfe von Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen innerhalb von drei Bewirtschaftungszeiträumen bis zum Jahr 2027 erreicht werden. Ein Großteil der Umsetzungsverpflichtungen liegt bei den Ländern. Die Länder sind für die Vorhaben zur Gewässerentwicklung an Gewässern erster Ordnung selbst zuständig bzw. haben deren Umsetzung durch Dritte zu befördern. Bei vielen Vorhaben besteht aus vielfältigen Gründen ein erheblicher Flächenbedarf. Das ist ganz wesentlich auf folgende Ursachen zurückzuführen: • Insbesondere die Fließgewässer befinden sich über weite Strecken nicht mehr auf den für sie ursprünglich ausgewiesenen Katasterflächen oder sie verlaufen wegen erfolgter baulicher Veränderungen, Begradigungen und Umverlegungen über Privateigentum bzw. Eigentumsflächen Dritter. • Für die Realisierung von Renaturierungsmaßnahmen besteht häufig die Notwendigkeit, im Umfeld der Gewässer auf gegenwärtig anderweitig genutzte Flächen zurückzugreifen. Die Umsetzbarkeit von Vorhaben zur Gewässerentwicklung ist unter diesen Voraussetzungen in hohem Maße abhängig von folgenden Faktoren: • der Zustimmung betroffener Grundstückseigentümer, • der Möglichkeiten des Erwerbs von Flächen, die zur direkten Umsetzung einer Maßnahme bzw. für einen Flächenpool (zum Bsp. als Tauschfläche) verwendet werden können und / oder • einer bodenordnerischen Begleitung durch Flurneuordnungsverfahren. Von den Flächen, die zur Realisierung von Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL benötigt werden, befindet sich ein nicht unwesentlicher Teil im Eigentum der Bodenverwertungs- und –verwaltungs GmbH (BVVG), einem staatlichen Unternehmen der Bundesrepublik Deutschland (Bund). Die BVVG hat auf Grundlage des durch den Einigungsvertrag in bundesdeutsches Recht übernommenen Treuhandgesetzes den gesetzlichen Auftrag zur Privatisierung des ehemaligen volkseigenen Vermögens in der Land- und Forstwirtschaft. Zur Umsetzung dieses Auftrages hat sich der Bund mit den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Sachsen über Grundsätze für die Privatisierung der landwirtschaftlichen Flächen der BVVG (Privatisierungsgrundsätze) verständigt. Die Privatisierungsgrundsätze wurden mehrfach an die sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst, letztmalig im Jahr 2010 (ergänzt durch eine Protokollnotiz vom 29.04.2013). Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 40 Neben den Regelungen zur Privatisierung der ehemals volkseigenen Flächen enthalten die Privatisierungsgrundsätze auch die Vereinbarung, dass die zum Verkauf vorgesehenen BVVG-Flächen zur Durchführung öffentlicher Vorhaben der jeweiligen Landgesellschaft oder dem Träger eines Vorhabens zum Verkehrswert vorangedient werden können. Die Möglichkeit der Wahrnehmung dieses sog. „Vorandienrechtes“ wurde dann auch auf den Flächenerwerb zur Umsetzung der mit der WRRL verfolgten Ziele ausgedehnt. Mit dieser Verfahrensweise können durch die Bereitstellung von Flächen die im öffentlichen Interesse liegenden Bestrebungen zur Verbesserung der Qualität der natürlichen Oberflächengewässer unterstützt und negative Auswirkungen für die Nutzer der im erheblichen Umfang betroffenen landwirtschaftlichen Flächen abgemildert werden. 2. Gesetzliche Grundlagen Wichtige gesetzliche Grundlagen bei der Umsetzung der Wahrnehmung des Vorandienrechtes des Landes MV für die Sicherung von Flächen für die Umsetzung von Projekten der WRRL sind: • die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (EG – WRRL), • die Grundsätze für die weitere Privatisierung der landwirtschaftlichen Flächen der BVVG (Privatisierungsgrundsätze) – Vereinbarung des Bundes mit den Ländern MecklenburgVorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Sachsen aus dem Jahr 2010 zu den Grundsätze für die Privatisierungstätigkeit der BVVG sowie • das Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und das Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) 3. Aufgaben und Zuständigkeiten 3.1. Aufgaben und Zuständigkeiten der StÄLU Auf Grundlage der Vereinbarungen zu den Privatisierungsgrundsätzen erfolgt bei geplanten Verkäufen der BVVG generell eine Information der jeweils zuständigen Landesbehörden. Diese Verpflichtung bestand auch schon vor dem Wirksamwerden der WRRL. Die zuständigen Landesbehörden haben die Möglichkeit bezüglich der einzelnen Verkaufsfälle gegenüber der BVVG Stellung zu nehmen und dabei insbesondere auf folgende Sachverhalte einzugehen: - auf zu beachtende agrarstrukturelle Belange, - auf für den Verkauf relevante Informationen zu den vorgesehenen Erwerbern (Landwirtschaftsbetriebe oder Einzelpersonen), - auf die besondere Betroffenheit einzelner Landwirtschaftsbetriebe bei ggf. existenzbedrohenden Flächenverlusten durch BVVG-Ausschreibungen in Folge auslaufender Pachtverträge und - auf Belange der Flurneuordnung. Nach der Vereinbarung der Länder mit der BVVG, die Möglichkeit der Wahrnehmung des Vorandienrechtes auf den Flächenerwerb zur Umsetzung der WRRL zu erweitern, sind gegenüber der BVVG auch dazu Aussagen in den Stellungnahmen zu treffen. In diesem Zusammenhang ist die BVVG insbesondere über Folgendes zu informieren: • über die Betroffenheit der Ausschreibungsflächen von nach der WRRL berichtspflichtigen Gewässern, Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 41 • über geplante, in der Umsetzung befindliche oder abgeschlossenen Projekte bzw. Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL, • über den bestehenden Flächenbedarf im Einzelnen - zur Wahrnehmung des Vorandienrechtes (Abgleich mit dem Flächenangebot der BVVG für die Verhandlungen mit dem Land M-V) - zum Erwerb als Tauschfläche (Lage der Fläche im 1 km – Radius um das nach der WRRL berichtspflichtige Gewässer) - zur Sicherung des Schutzstatus von Flächen über Grunddienstbarkeiten im Gewässerentwicklungskorridor. • über eine erforderliche Weiterverpachtung, weil aufgrund des Standes der Projektvorbereitung der genaue Flächenbedarf noch nicht bekannt ist (möglichst mit Benennung der Verpachtungszeitraumes) und • über die Lage der Flächen in Schutzgebieten, wie Naturschutzgebiete (NSG), FFH- oder Vogelschutzgebiete Zuständige Landesbehörden in Mecklenburg-Vorpommern für die Stellungnahmen gemäß den Privatisierungsgrundsätzen sind die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU). Vor Bildung der StÄLU waren die ehemaligen Ämter für Landwirtschaft (ÄfL) zuständig, bei denen in Vorbereitung der BVVG-Stellungnahmen eine amtsinterne Abstimmung zwischen den Abteilungen Landwirtschaft und Flurneuordnung erfolgte. Im Zusammenhang mit der Erweiterung der Möglichkeit der Wahrnehmung des Vorandienrechtes auf den Flächenerwerb zur Umsetzung der WRRL wurde auf Anforderung der BVVG festgelegt, dass es in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen der Landesbehörden weiterhin nur einen Ansprechpartner für die BVVG in dieser Angelegenheit gibt. Deshalb wurden die Ämter für Landwirtschaft vor der Zusammenlegung mit den StÄUN auch mit der Durchführung der Abstimmungen mit den damaligen Abteilungen Naturschutz, Wasser und Boden dieser Ämter beauftragt. Nach der Zusammenlegung der Behörden zu den StÄLU konnte dieser Abstimmungsprozess dann vollständig amtsintern erfolgen. 3.2. Aufgaben, Zuständigkeiten und Bearbeitungsablauf im StALU MM Im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) liegt die Zuständigkeit für die Koordinierung der amtsinternen Abstimmung und die abschließende Erstellung der Stellungnahmen zu den BVVG - Ausschreibungen für die vorgesehenen Flächenverkäufe und Verpachtungen in der Abteilung 2 (Landwirtschaft und EU-Förderangelegenheiten) im Dezernat 20. Die Koordinierung und Bearbeitung der Vorgänge in der Abteilung 3 (Integrierte ländliche Entwicklung) erfolgt durch das Dezernat 30 und in der Abteilung 4 (Naturschutz, Wasser und Boden) durch das Dezernat 43. 3.2.1. Bearbeitungsablauf in der Abteilung 2 Von der BVVG per E-Mail oder auf dem Postweg eingehende Informationen zu - Ausschreibungen, - Direktverkäufen an die bisherigen langfristigen Pächter und - Verkäufen auf der Grundlage von Erwerbsansprüchen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG) Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 42 werden per E-Mail an das in der Abteilung 4 zuständige Dezernat 43 in der Dienststelle Rostock und innerhalb der Dienstelle Bützow an die Abteilung 3, Dezernat 30 weitergegeben. Die Vorgänge werden nach einem einheitlichen Verfahren gekennzeichnet. In Einzelfällen sind Nachforderung bei der BVVG und die Ergänzung von Informationen aus vorhergehenden Beteiligungsverfahren mit Relevanz zu den aktuellen Vorgängen erforderlich. Durch die in den Abteilungen 3 und 4 zuständigen Bearbeiter werden weitere Sachgebiete und ggf. betroffene Dritte in die Abstimmung einbezogen. Die Stellungnahmen aus den beiden Abteilungen werden an das Dezernat 20 zurückgesandt. Dort wird unter Berücksichtigung der durch die Abteilung Landwirtschaft zu vertretenden Belange die abschließende Stellungnahme erstellt und nach Abstimmung mit dem Abteilungsleiter an die BVVG gesandt. Bei Rückfragen und Informationen der BVVG zur Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung von durch das StALU MM vorgetragenen Forderungen, Bedenken und Hinweisen sowie auch in Einzelfällen erforderliche weitere Abstimmungen erfolgen analog. Letztere werden in besonderen Fällen durch die betroffenen Bearbeiter auch direkt mit der BVVG geführt. Im zurückliegenden Jahr 2014 wurden durch die BVVG dem StALU MM insgesamt 284 Verkaufs-/Pachtfälle mitgeteilt, davon: - 234 Ausschreibungen, - 22 Direktverkäufe sowie - 28 Verkäufe auf der Grundlage des AusglLeistG. Die Anzahl der Ausschreibungen hat sich gegenüber den Vorjahren deutlich erhöht, weil die Flächengröße der Ausschreibungslose verringert wurde. Deshalb muss auch im nächsten Jahr mit einer hohen Fallzahl gerechnet werden. Tendenziell ist wegen der fortschreitenden Flächenprivatisierung in den Folgejahren mit einem Rückgang der Verkaufsfälle zu rechnen. Die Mitteilungen der BVVG über vorgesehene Ausschreibungen konzentrieren sich auf die Monate Dezember bis April, weil die überwiegende Zahl der Pachtverträge zum 30.09. des jeweiligen Jahres endet. Deshalb entsteht in diesen Monaten ein sehr hoher Arbeitsanfall, für dessen Bewältigung auch auf Wochen danach ausgewichen werden muss. 3.2.2. Bearbeitungsablauf in der Abteilung 3 In der Abteilung 3 werden die Belange der Bodenordnung unter Berücksichtigung berichtspflichtiger Gewässer (WRRL) auf Grundlage der durch die Abteilung 2 zugesandten amtsinternen Abstimmung geprüft. Geprüft wird, ob die betroffenen Flurstücke einem Bodenordnungsverfahren nach LwAnpG bzw. FlurbG unterliegen. Wenn ja, wird die Zuständigkeit der Bearbeitung (StALU MM, Dezernat 31 oder beauftragte Stelle nach § 53 LwAnpG) ermittelt. Vom zuständigen Bearbeiter wird eine entsprechende Stellungnahme hinsichtlich des Standes des Bodenordnungsverfahrens und der Auswirkung eines Verkaufes oder einer Verpachtung erstellt. Parallel dazu wird im Dezernat 30 geprüft, ob Planungen (investive Maßnahmen einschließlich möglicher wasserwirtschaftlicher Maßnahmen nach WRRL, die Bestandteil von Maßnahmenplänen sind) in dem Bereich umgesetzt wurden bzw. vorliegen. Soll das Vorandienrecht für Flächen an Gewässern 1. Ordnung in Anspruch genommen werden und ist ein entsprechendes Bodenordnungsverfahren angeordnet bzw. die Anordnung vorgesehen, wird auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Landverzichtserklärung hingewiesen. Darüber hinaus erfolgt eine entsprechende Abstimmung mit dem Dezernat 41 (Wasserbau) zur Sicherung der Flächen. Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 43 Aus den gesammelten Informationen wird eine Gesamtstellungnahme der Abteilung 3 an die Abteilung 2 weitergeleitet. 3.2.3. Bearbeitungsablauf in der Abteilung 4 In der Abteilung 4 werden die Belange der WRRL im Dezernat 43 (Gewässerkunde, Umsetzung WRRL) geprüft. Dazu werden die Anfragen der BVVG an Hand des Fachinformationssystems Wasser (FIS Wasser), das gewässer- und flächenrelevante Angaben enthält, auf die Betroffenheit berichtspflichtiger Gewässer untersucht. Geprüft werden die Flurstücke in Bezug auf ihre Lage zum Gewässer und zum Gewässerentwicklungskorridor. Sind berichtspflichtige Gewässer betroffen, wird unter Berücksichtigung des Status des Gewässers, der Gewässerbewertung, des Bewirtschaftungszieles und der Maßnahmenplanung nach WRRL eine Entscheidung über die Wahrnehmung des Vorandienrechtes getroffen. Ist die Perspektive für das Gewässer unklar, wird eine weitere Verpachtung empfohlen. Parallel zur Prüfung im Dezernat 43 wird eine Stellungnahme des Dezernates 40 (Naturschutz) über die naturschutzfachliche Bedeutung der Flurstücke eingeholt. Diese Information wird verarbeitet und gemeinsam mit der Beurteilung nach WRRL an die Abteilung 2 weitergeleitet. Dabei werden alle Anfragen unabhängig von der Gewässerordnung bearbeitet. Soll das Vorandienrecht für Flächen an Gewässern 1. Ordnung in Anspruch genommen werden, wird das Dezernat 41 (Wasserbau) beteiligt, das den Kauf der Flächen mit Landesmitteln veranlasst. 4. Zusammenfassung und Ausblick Durch das StALU MM werden zu vorgesehenen Ausschreibungen und Direktverkäufen der BVVG Stellungnahmen erarbeitet. Mit den Stellungnahmen werden der BVVG die dabei zu berücksichtigenden Belange der Abteilungen Landwirtschaft, Integrierte ländliche Entwicklung sowie Naturschutz, Wasser und Boden zusammenfassend und aufeinander abgestimmt mitgeteilt. Zwischen den Abteilungen wurde ein effizientes Abstimmungsverfahren entwickelt. In der Abteilung 2, Dezernat 20 wird die Abstimmung innerhalb des StALU MM koordiniert und die Stellungnahmen gegenüber der BVVG erarbeitet. Seit Bildung des StALU MM konnte der erforderliche Abstimmungsprozess zwischen den Abteilungen amtsintern stattfinden und eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Dezernaten hat sich entwickelt. Dadurch wurden spürbar Synergieeffekte für eine effiziente Umsetzung dieser Aufgabenstellung innerhalb des Amtes erschlossen. Die Anzahl der Ausschreibungen hat sich auf Grund kleinerer Losgrößen gegenüber den Vorjahren deutlich erhöht. Deshalb ist auch in diesem Jahr mit einer hohen Fallzahl zu rechnen. Tendenziell ist wegen der fortschreitenden Flächenprivatisierung in den Folgejahren mit einem langsamen Rückgang der Verkaufsfälle zu rechnen. Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 44 U UM MW WE ELLTTP PR RO OG GR RA AM MM M 22001155//22001166 ______ Das Umweltprogramm des StALU MM beinhaltet unsere Umweltziele untersetzt mit konkreten Maßnahmen, Terminen und Verantwortlichkeiten für den Zeitraum 2015/2016, deren Umsetzung durch die EMAS- Projektgruppe (PG) überwacht und begleitet wird. Umweltziel : Verbesserte Information und Kommunikation im StALU MM Maßnahmen Zieltermin Verantwortlich Gewährleistung regelmäßiger Arbeitsberatungen innerhalb der Abteilungen bzw. Dezernate des Amtes 2015/2016 L,AL1-AL5,K Weiterführung der Personalnachrichten im Amt fortlaufend AL 1, 10 Weitere Verbesserung der fachlichen Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen des Amtes 2015/2016 L,AL1-AL5,K Weitere Ausgestaltung des Intranetportals des Amtes entsprechend der Hinweise aus den jährlichen internen Audit-Gesprächen fortlaufend 10/ UMB Einstellung von Hinweisen für die Mitarbeiter/innen(MA) des Amtes zum Thema Arbeitsschutz ins Intranet ab I/2015 EMAS-PG Erarbeitung von Vorschlägen zur Gestaltung effizienterer Arbeitsabläufe im Amt (z.B. bei Unterschriftsregelungen) 2015/2016 L,AL1-AL5,K Breitere Ausstrahlung der EMAS-PG innerhalb des Amtes 2015/2016 EMAS-PG Regelmäßige Information der Mitarbeiter/innen über aktuelle Maßnahmen und Ergebnisse des EMAS-Prozesses im Amt fortlaufend UMB/ PG Erarbeitung und Versendung von praxisbezogenen EMAS-Tipps an die MA des Amtes ab 12/2014 EMAS-PG Erarbeitung und Umsetzung von Vorschlägen zum breiteren Einsatz des EMAS-Logos innerhalb des Amtes 2015/2016 EMAS-PG Ausgewählte Entwicklungskennziffern des Amtes und Grafiken zum EMAS-Prozess im Amt den MA interessant und ansprechend vermitteln 2015/2016 EMAS-PG Gewinnung weiterer MA des Amtes für eine aktive Mitwirkung beim EMAS-Prozess 2015/2016 EMAS-PG Führung der jährlichen aktuellen Übersicht mit Pressemitteilungen (PM) des Amtes sowie des Veranstaltungskalenders im Intranet bzw. V-Laufwerk des Amtes fortlaufend 12a dazu: dazu: Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 45 Weiterführung der regelmäßigen Zusammenarbeit der EMAS-Projektgruppe (PG) und des ÖPR des Amtes 2015/2016 PG/ ÖPR Regelmäßige Aktualisierung des Umweltmanagementhandbuches des Amtes fortlaufend UMB Umweltziel : Verbesserung der einheitlichen Außendarstellung des StALU MM Maßnahmen Zieltermin Verantwortlich Aktuelle Gestaltung der Internetseiten des Amtes mit PM, Veranstaltungshinweisen und Blickpunktthemen fortlaufend 12a fortlaufend AL2-AL5,K 12a/ 10c Aktive Nutzung des Internets durch die Fachabteilungen im Rahmen ihrer behördlichen Tätigkeit zur breiten Information der Öffentlichkeit fortlaufend AL2–AL5,K Aktualisierung des StALU- Faltblattes in Abstimmung mit dem Ministerium II/2015 L, 12a Verstärkung der Außenwirksamkeit des StALU MM durch aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ab 05/2015 L, 12a Weiterführung der aktiven Netzwerktätigkeit des StALU MM im Rahmen der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) fortlaufend 12a Stärkere Ausstrahlung des Amtes als EMAS-zertifizierte Behörde nach außen hin 2015/2016 EMAS-PG Regelmäßiger Informationsaustausch mit regionalen nach EMAS- Kriterien arbeitenden Einrichtungen/ Behörden zur Arbeit mit dem Umweltmanagementsystem (UMS) fortlaufend UMB Vorbereitung und Durchführung des jährlichen Erfahrungsaustausches der EMAS- zertifizierten Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden 2015 in Rostock gemeinsam mit dem Amt für Umweltschutz der HRO Sept. 2015 UMB/PG Verstärkte Darstellung aktueller Aufgaben und Projekte der Fachabteilungen des Amtes im Internet Umweltziel : Reduzierung negativer Umweltauswirkungen Maßnahmen Zieltermin Verantwortlich Weitere Qualifizierung des einheitlichen ökologischen KontenRahmens zur Erfassung der Verbrauchswerte für das Amt 2015/2016 UMB/ 10e Jährliche Auswertung ausgewählter Verbrauchskennzahlen des Amtes im Rahmen der EMAS- Projektgruppe und Auswahl der Daten zur Information für die MA des Amtes 2015/2016 UMB/ PG Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 46 Effektive Koordinierung eines einheitlichen Fahrzeugeinsatzes für beide Dienststellen des Amtes fortlaufend 10 Fortführung und Ausbau eines effizienten Dialogs mit der hausbewirtschaftenden Dienststelle (BBL MV) für beide Dienstgebäude fortlaufend UMB/ 10 Aushänge mit Tipps zum umweltbewussten Verhalten in den Dienststellen überprüfen und bei Bedarf aktualisieren fortlaufend UMB/PG Umweltziel : Einsparung von Ressourcen Einzelziel : Verbesserung des ökologischen Einsatzes von Büromaterialien bei Reduzierung des Verbrauchs von Kopierpapier Maßnahmen Zieltermin Verantwortlich Arbeit mit einem einheitlichen Beschaffungskatalog für Büromaterialien auf Basis umweltfreundlicher Produkte fortlaufend 10, 10e Verstärkte Nutzung von 100%- Recycling-Produkten bei Büromaterialien im Amt fortlaufend 10, 10e Durchgängige Nutzung von Kopierpapier mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ in beiden Dienststellen des Amtes ab 2013 10, 10e Senkung des Jahresverbrauchs an Kopierpapier im Amt 2015/2016 L,AL1-AL5,K Weitere Erhöhung des Anteils doppelseitig gedruckter Bescheide/ Schreiben und Kopien in beiden Dienststellen 2015/2016 L,AL1-AL5,K Vorrangige Nutzung der voreingestellten Duplexfunktion bei den Druckern durch die MA in beiden Dienststellen fortlaufend L,AL1-AL5,K Verstärkte Nutzung der Duplexfunktion beim Kopieren im Amt fortlaufend L,AL1-AL5,K Förderung von papierlosem Schriftverkehr innerhalb und außerhalb des Amtes durch verstärkte Nutzung der E-MailFunktion fortlaufend L,AL1-AL5,K Weitere Minimierung von E-Mail-Ausdrucken im Amt fortlaufend L,AL1-AL5,K dazu: dazu: Vorrangige Wiederverwendung von gebrauchten Büromaterialien, vor allem Aktenordner, Hefter, Folien, Aktenhüllen u.a. fortlaufend 10, 10e Einzelziel : Reduzierung des jährlichen Energieverbrauchs Maßnahmen Zieltermin Information und Auswertung der jährlichen Energieverbrauchsdaten des Amtes im Rahmen der EMAS-PG 2015/2016 Verantwortlich Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 47 UMB Jährliche Abstimmung mit dem Energieverantwortlichen des BBL zu den Verbrauchsdaten beider Dienststellen des Amtes forlaufend UMB Gezielte Reduzierung der Anzahl vorhandener Einzelplatzdrucker in der Dienststelle Bützow 2015/2016 10/ 10c Aktive Teilnahme des StALU MM an der Energiesparaktion A+ des BBL, u.a. durch Beachtung der 10 Energiespartipps durch die MA in beiden Dienststellen fortlaufend ab 2014 PG/ UMB Information der MA des Amtes zu ausgewählten Energieverbrauchsdaten des Amtes 2015/2016 EMAS-PG Aktive Mitwirkung der Energiebeauftragten des Amtes im Rahmen des BBL- Arbeitskreises 2015/2016 UMB/ PG Einzelziel : Getrenntsammlung von Abfällen Maßnahmen Zieltermin Verantwortlich Konsequente Durchführung der getrennten Abfallentsorgung durch die MA in beiden Dienststellen des Amtes fortlaufend 10/ PG Jährliche Kontrolle der getrennten Abfallentsorgung in den Dienststellen in Abstimmung mit den Reinigungsfirmen fortlaufend EMAS-PG Veranlassung erforderlicher Änderungen bei der Abfallentsorgung in den Dienststellen durch den BBL 2015/2016 UMB Gewährleistung einer einheitlichen fachgerechten Entsorgung von Druckerpatronen und elektronischen Datenträgern im Amt fortlaufend 10/ 10c Umwelterklärung 2014/15 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Seite 48