Ausbildungshilfe Atemschutz - Kreisbrandinspektion Weilheim
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Ausbildungshilfe Atemschutz - Kreisbrandinspektion Weilheim
KREISBRANDINSPEKTION Landkreis Weilheim-Schongau Grundsätze und Ausbildungshilfe zur Standortausbildung / Fort- und Weiterbildung für den Atemschutz im Landkreis Weilheim - Schongau 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 1 Vorwort Um eine einheitliche Ausbildung, sowie eine einheitliche Vorgehensweise im Einsatz im Bereich Atemschutz für den Landkreis Weilheim – Schongau zu erreichen, wurde diese Ausbildungshilfe in gemeinsamer Zusammenarbeit erstellt. Grundlage für die Ausbildungshilfe sind die Feuerwehr – Dienstvorschrift FwDV 7 „Atemschutz“, bzw. der Ausbilderleitfaden - Atemschutz. Die rechtliche Grundlage für den Atemschutz bei den Feuerwehren stellt die Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 7 „Atemschutz“ dar. 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 2 Vorwort Die Ausbildungshilfe ist bindend für alle Atemschutzgeräteträger, Atemschutzgerätewarte, Ausbilder „Atemschutz“, Führungsdienstgrade und sonstige Verantwortliche. Die Ausbildungshilfe wird regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht. 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 3 Inhalt 1 Persönliche Voraussetzungen für Atemschutzgeräteträger 2 Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger 3 Laufende Fortbildung 4 Ausbildung in Brandübungsanlagen 5 Atemschutzüberwachung und deren Kennzeichnung 6 Atemschutzsammelstelle 7 Sicherheitstrupp ( Rettungstrupp ) 8 Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz 8.1 Absuchen von verrauchten Räumen 8.2 Kennzeichnung von Räumen 9 Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren 10 Technische Informationen 10.1 Farbkennzeichnung von Atemluftflaschen 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 4 1 Persönliche Voraussetzungen für Atemschutzgeräteträger (1) Die Anforderungen an Atemschutzgeräteträger gemäß Punkt 3 der FwDV7 sind zu beachten. Folgende Voraussetzungen sind für die Teilnahme am Lehrgang zum „Atemschutzgeräteträger“ erforderlich: • Abgeschlossene Truppmann-Ausbildung Teil 1 • Vollendung des 18. Lebensjahres vor Beginn des Lehrganges • Gültige G26.3-Untersuchung durch einen zugelassenen Arzt ( Vorlage der Bescheinigung vor Beginn des Lehrganges ) • Keine Bärte, Kotletten, Narben im Bereich der Maskendichtung bzw. Sonstiges, welches die Dichtigkeit der Atemschutzmaske beeinträchtigen könnte 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 5 1 Persönliche Voraussetzungen für Atemschutzgeräteträger (2) • Keine nicht abnehmbaren Schmuckstücke wie z.B. Piercings • Beherrschung der Knoten und Stiche gemäß FwDV 1/1 „Grundtätigkeiten – Löscheinsatz und Rettung“, insbesondere: • Brustbund mit Sicherung ( bei sich selbst, sowie einer anderen Person ) • Halbmastwurf an der Öse • Mastwurf ( gesteckt und gelegt ) • Zimmermannsschlag 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 6 1 Persönliche Voraussetzungen für Atemschutzgeräteträger (3) • Kenntnisse im Löscheinsatz gemäß FwDV 3 „Einheiten im Löscheinsatz“ • Handhabung tragbarer Leitern gemäß FwDV 10 „Die tragbaren Leitern“ • Kenntnisse im 2m-Band-Sprechfunk ( Gerätebedienung, Funksprache ) 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 7 2 Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger (1) Der Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ erfolgt gemäß dem Ausbilderleitfaden „Atemschutzgeräteträger“ in der aktuellen Version. Der Lehrgangsabschluss „Atemschutzgeräteträger“ erfolgt an einer zugelassenen Ausbildungsstätte. 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 8 2 Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger (1) Zusatzausbildung für Atemschutzgeräteträger • Zusatzausbildung Druckbelüftung • Zusatzausbildung Wärmeschutzkleidung • Zusatzausbildung Chemikalienschutzanzug • Zusatzausbildung Wärmebildkamera 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 9 2 Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger (2) Die Zusatzausbildungen sind aufbauend auf der Atemschutzgeräteträger-Ausbildung in getrennten Ausbildungsgängen durchzuführen. Zusatzausbildung Druckbelüftung und Wärmeschutzkleidung • Die Ausbildung wird im Zusammenhang mit dem Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ durchgeführt. • Die Dauer beträgt ca. 4 UE Zusatzausbildung Chemikalienschutzanzug und Wärmebildkamera • Die Ausbildung ist für AS-Geräteträger erforderlich, in deren Feuerwehr diese Ausrüstung vorhanden ist • Die Ausbildung erfolgt auf Standortebene 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 10 3 Fortlaufende Ausbildung (1) Die FwDV 7 schreibt für jeden Atemschutzgeräteträger jährlich mindestens eine Atemschutzübung in einer AtemschutzÜbungsanlage und eine Übung unter einsatzmäßigen Bedingungen vor. Auch Träger von Chemikalienschutzanzügen müssen jährlich mindestens eine Übung unter Einsatzbedingungen mit dem Chemikalienschutzanzug durchführen, sofern kein Einsatz unter Chemikalienschutzanzug erfolgt ist. 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 11 3 Fortlaufende Ausbildung (2) Jedem Atemschutzgeräteträger muss klar sein, dass dies nur das absolute Minimum sein kann, um auch in schwierigen Situationen, z. B. bei einer Menschenrettung, wirkungsvoll, fachgerecht, schnell und doch sicher helfen zu können. Deshalb sollten zusätzliche Einsatzübungen unter Atemschutz in den Jahresausbildungsplan aufgenommen werden. 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 12 3 Fortlaufende Ausbildung (3) Verantwortlich für die Fortbildung der Atemschutzgeräteträger ist der Leiter der Feuerwehr. Als Berater und Sachbearbeiter in Fragen des Atemschutzes kann er, (lt. FwDV 7) einen Leiter des Atemschutzes bestellen. Voraussetzungen für diese Funktion sind Ausbildung als Atemschutzgeräteträger und Ausbildung zum Gruppenführer. 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 13 4 Ausbildung in Brandübungsanlagen (1) Eine Ausbildung in Brandübungsanlagen nach dem Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ ist sinnvoll und anzustreben. Diese Ausbildungen dienen zur Wärmegewöhnung, zur Vorgehensweise bei der Brandbekämpfung, zum Erkennen möglicher Anzeichen eines Flashover bzw. Backdrafts, sowie zum Erlernen spezieller Löschtaktiken. 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 14 4 Ausbildung in Brandübungsanlagen (2) Diese Ausbildungen können unter anderem durchgeführt werden bei: • Brandübungscontainer des LFV Bayern • Brandhaus der staatlichen Feuerwehrschule • Angebote von Spezialfirmen Persönliche Schutzausrüstung: Die PSA ist entsprechend der Vorgaben des jeweiligen Betreibers vollständig zu benutzen. 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 15 5 Atemschutzüberwachung (1) Laut Punkt 7.4 der FwDV 7, muss bei jedem Atemschutzeinsatz und bei jeder Übung grundsätzlich und von Anfang an eine Atemschutzüberwachung durchgeführt werden. Die Überwachung ist Aufgabe des jeweiligen Staffel- bzw. Gruppenführers, unter welchen der Trupp zum Einsatz kommt. Der Staffel- bzw. Gruppenführer kann je nach Ablauf des Einsatzes bzw. vorhandenem Personal diese Aufgaben deligieren (z.B. an den Melder oder Maschinist). 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 16 5 Atemschutzüberwachung (2) Jeder eingesetzte Trupp wird von seinem Staffelführer bzw. Gruppenführer eigenverantwortlich registriert und überwacht. 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 17 5 Atemschutzüberwachung (3) Derjenige, welcher die Überwachung durchführt, muss im Besitz eines 2m-Band-Funkgerätes sein, um jederzeit eine Sprechverbindung zum eingesetzten Trupp gewährleisten zu können. Ggf. ist es erforderlich zur Aufrechterhaltung der Funkverbindung „Zwischentrupps“ einzusetzen ! [ Beispiel: Tiefgarage mit mehreren Ebenen ] 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 18 5 Atemschutzüberwachung (4) Die Registrierung soll folgende Angaben enthalten: • Namen der Einsatzkräfte unter Atemschutz ggf. mit Funkrufnamen • Zeitpunkt bei Anschluss / Inbetriebnahme des Lungenautomaten • Zeitpunkt beim Erreichen des Einsatzzieles • Zeitpunkt beim erwarteten und spätesten Umkehrzeitpunkt • Zeitpunkt bei Beginn des Rückzuges • Drittelabfragen und Standort • Änderung des Einsatzortes • Rückmeldung Einsatzende 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 19 5 Atemschutzüberwachung (5) Für den Rückweg ist in der Regel die doppelte Atemluftmenge wie für den Hinweg einzuplanen. Für die Atemschutzüberwachung sollen geeignete Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Der Ablauf der Überwachung erfolgt gemäß Punkt 7.4 der FwDV 7. Siehe dazu auch das Merkblatt 4.009 „Atemschutzüberwachung“. 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 20 5 Atemschutzüberwachung (6) Beispiel einer Atemschutzüberwachung 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 21 6 Atemschutzsammelstelle (1) Bei größeren Einsätzen, bei welchen eine Vielzahl von Atemschutzgeräteträger zum Einsatz kommen, empfiehlt es sich so früh wie möglich eine Atemschutzsammelstelle einzurichten. Für die Atemschutzsammelstelle ist ein geeigneter Führungsdienstgrad als Abschnittsleiter zu bestimmen, welcher die Koordinierungsmaßnahmen leitet. Dieser Führungsdienstgrad ist mit einem Funktionsüberwurf mit schwarz/weißen Karos (Schachbrettmuster) und der Aufschrift „Atemschutzsammelstelle“ zu kennzeichnen. Zur Ausübung dieser Funktion ist der Abschnittsleiter „Atemschutzsammelstelle“ mit einem 2m-Band-Funkgerät ausgestattet ( Standard-Kanalzuweisung K 55 U/W ). 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 22 6 Atemschutzsammelstelle (2) Bei Bedarf bzw. Anforderung durch die Atemschutzsammelstelle sind weitere Einsatzkräfte von den jeweiligen Einheitsführern mit vollständiger Ausrüstung zur Atemschutzsammelstelle abzustellen. Benötigt ein Einheitsführer ( Staffel- bzw. Gruppenführer ) Atemschutzgeräteträger, kann er diese truppweise beim Abschnittsleiter „Atemschutzsammelstelle“ anfordern. Der anfordernde Einheitsführer ( Staffel- bzw. Gruppenführer ) erteilt dem angeforderten Trupp den Einsatzbefehl und registriert, sowie überwacht den Trupp ( siehe Punkt „Atemschutzüberwachung“). 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 23 7 Sicherheitstrupp [ Rettungstrupp ] (1) Bei jeder Einheit, bei welcher Atemschutzgeräteträger besonderen Gefahren ausgesetzt sind, ist mindestens ein Sicherheitstrupp bereit zu stellen, zu mindestens bei der Atemschutzsammelstelle. Der Sicherheitstrupp besteht aus mindestens zwei geeigneten Atemschutzgeräteträgern, welche mit folgender Mindestausrüstung sofort einsatzbereit sind: (siehe FwDV 7 Punkt 7.2) • 1x 2m-Band-Funkgerät (Kanaleinstellung K 55 U/W und K 55 O/W schaltbar) • 1x Rettungstuch ( mit zwei Karabiner ) • 1x Handleuchte • 2x Feuerwehrleinen • 1x Feuerwehraxt • 1x Atemschutzgerät Je nach Risiko und personeller Stärke des eingesetzten Atemschutztrupps wird die Stärke des Sicherheitstrupps erhöht. Den Sicherheits- bzw. Rettungstrupp kann die nächst alarmierte Feuerwehr einschließlich Gerätschaften übernehmen. 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 24 7 Sicherheitstrupp [ Rettungstrupp ] (2) Beispiel: Rettungspack 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 25 7 Sicherheitstrupp [ Rettungstrupp ] (3) Beispiel: Rettungspack 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 26 7 Sicherheitstrupp [ Rettungstrupp ] (4) Beispiel:Rettungspack 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 27 7 Sicherheitstrupp [ Rettungstrupp ] (5) Eingewickelt wie in eine Windel kann der zu rettende Atemschutzgeräteträger … 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 28 7 Sicherheitstrupp [ Rettungstrupp ] (6) … geschleift oder … 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 29 7 Sicherheitstrupp [ Rettungstrupp ] (7) … getragen werden. 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 30 7 Sicherheitstrupp [ Rettungstrupp ] (8) Bei der Brandbekämpfung muss für den Sicherheitstrupp eine unter Druck stehende, ausreichend lange Schlauchleitung mit einem geeigneten Strahlrohr zur Verfügung stehen. [ Regel: Länge der Schlauchleitung des Sicherheitstrupps = Länge der Schlauchleitung des Angriffstrupps ] Hohlstrahlrohre sind zu bevorzugen ! 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 31 7 Sicherheitstrupp [ Rettungstrupp ] (9) Möglichkeit: Ist die Länge der benötigten Schlauchleitung vorab nicht abzuschätzen, kann vor dem Strahlrohr ein Kugelhahn gesetzt werden. Zur Verlängerung sind entsprechend Rollschläuche ( mit Tragegurt ) oder Schlauchtragekörbe mitzunehmen. Kommt der Rettungstrupp zum Einsatz, muss diese Schlauchleitung mitgeführt werden ! Anmerkung: Sicherheitstrupp nach FwDV 7 ist gleich bedeutend mit „Rettungstrupp“. 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 32 8 Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz (1) Folgende taktische Vorgehensweisen haben sich im Ausbildungs- und Einsatzdienst bewährt uns müssen beachtet werden: Die Anforderungen an Atemschutzgeräteträger gemäß Punkt 3 der FwDV7 sind zu beachten. ( siehe dazu auch die Erläuterungen der ProjektgruppeFeuerwehrdienstvorschriften des AFKzV ) Jeder Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit Eigenverantwortlich. 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 33 8 Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz (2) Der Atemschutztrupp muss mit entsprechender PSA ( Persönlicher Schutzausrüstung ) ausgestattet sein und sich in geistig und körperlich einwandfreier Verfassung befinden ! erweiterte PSA: Feuerwehrleine Handscheinwerfer (EX) Haltegurt Feuerwehraxt Rettungsbandschlinge gemäß FwDV 7 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 34 8 Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz (3) Zusätzliche PSA wie Feuerschutzhaube, Helmtuch (erforderlich bei Einsatzjacken ohne Kragen) usw. sind erforderlich! Notsignalgeber sind für jede unter Atemschutz eingesetzte Person zu empfehlen. 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 35 8 Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz (4) Einsatzkleidung nach Beflammung 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 36 8 Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz (5) Verletzungen aufgrund fehlender Hauben bzw. ungeeigneter Schutzhandschuhe ! Bildquelle: Domke, Jürgen. Universelle Feuerschutzkleidung für die öffentlichen Feuerwehren. Hintergründe, Entwicklungen, Leistungsmerkmale im Überblick, BRANDSchutz/Deutsche Feuerwehr-Zeitung 2/1998, Seiten 133 bis 159. 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 37 8 Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz (6) Die allgemeinen Einsatzgrundsätze gemäß Punkt 7 der FwDV7 sind zu beachten. 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 38 8 Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz (7) Grundsätzlich geht jeder Atemschutztrupp nur mit 2m-BandFunkgerät in den Einsatz ( Kanal ist vorab abzustimmen, eine Sprechprobe mit der Atemschutzüberwachung ist durchzuführen ). Standard-Kanaleinstellung ist der Kanal 55 U/W. U/W Bei Großeinsätzen besteht die Möglichkeit, die Atemschutzgeräteträger auf den Kanal 55 O/W zu legen ( siehe Funkschema Landkreis WM-SOG ). Die Kanalumstellung hat jedoch zur Grundlage, dass ausreichend 2m-Band-Funkgeräte zur Verfügung stehen müssen. Eine Kanalumstellung hat demnach nur auf Befehl des Einsatzleiters zu erfolgen ! 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 39 8 Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz (8) In ausgedehnten Objekten oder in Objekten mit mehreren Geschoßen ( z.B. Tiefgarage ) muss die Funkübertragung unterbrechungsfrei gewährleistet werden. Ggf. sind Zwischenposten zur Weitermeldung des Funkspruches in ausreichender Anzahl einzusetzen. Bricht die Funkverbindung zum Atemschutztrupp ab, muss der Sicherheitstrupp soweit vorgehen, bis die Funkverbindung wieder sichergestellt ist ( es ist sofort ein neuer Sicherheitstrupp bereitzustellen ). 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 40 8 Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz (9) Korrekte „Gangweise“ wenn keine Sicht besteht ! „Sitzend“, ein Bein voraus. Nicht im aufrechten Gang, nicht auf Händen und Knie ! Den Bereich der Decke beobachten. 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 41 8 Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz (10) Verhalten im Notfall: Ruhe bewahren. Bewusst atmen und Arbeit einstellen. Notfallmeldung absetzen: „Mayday – mayday – mayday, eigener Funkrufname, Angabe zu Ort und Notlage, Mayday Kommen!" ggf. Notsignalgeber auslösen. ( siehe dazu auch „Sicherheitshinweise für den Umgang mit Pressluftatmern im Feuerwehreinsatz „ des vfdb 8). Das Absetzen einer Notfallmeldung gemäß Punkt 7.6 der FwDV 7 muss entsprechend beübt sein ! Es sollte auch regelmäßig die Notfallsituation im Atemschutzeinsatz (bzw. Notfalltraining) beübt werden! 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 42 8 Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz (11) Selbstrettungsmaßnahmen des Atemschutztrupps: Maske oder Lungenautomat nicht abnehmen. Oder wenn Atemluftvorrat erschöpft ist, sofern vorhanden Fluchthaube aufsetzen, Ruhe bewahren. Gefahrenbereich truppweise verlassen. Trupp unterstützt sich gegenseitig. Zur Fremd- und Selbstrettung muss jeder einzelne Atemschutzgeräteträger mit einem Feuerwehrhaltegurt, sowie mindestens mit einer Feuerwehrleine ausgerüstet sein. Fremd- und Selbstrettungsmethoden müssen laufend geübt werden. 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 43 8 Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz (12) vorhandene Brandfluchthauben sind zur Fremd- und Selbstrettung mitzunehmen ! 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 44 8 Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz (13) Steht eine Wärmebildkamera zur Verfügung, ist diese einzusetzen. Steht keine WBK zur Verfügung, ist ggf. eine entsprechende Nachalarmierung zu veranlassen. Hinweis: Eine WBK ersetzt kein Leinensicherungssystem und ist kein geeignetes Mittel zur Sicherung des Rückzuges ! 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 45 8 Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz (14) Ist der Atemschutztrupp an der vom Gruppenführer befohlenen Stelle angelangt, ist dies dem Gruppenführer zu melden. Entfernen von diesem Standort erfolgt nur in Absprache mit dem Gruppenführer. Des weiteren ist am Standort ein zweiter Rettungsweg durch und für den Atemschutztrupp zu erkunden und ebenfalls dem Gruppenführer mitzuteilen. So kann für einen Notfall ein Rettungsweg für den Atemschutztrupp vorbereitet werden ( z.B. Aufstellung einer tragbaren Leiter an einen Balkon ). Nur wenn der eingesetzte Atemschutztrupp, der Gruppenführer und der Sicherheitstrupp den Rettungsweg kennen, ist dieser im Notfall auch hilfreich. 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 46 8 Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz (15) Zur Menschenrettung muss eine entsprechend dem Objekt geeignete Tragehilfe ausgewählt und mitgenommen werden ( Rettungstuch, Krankentrage usw. ). 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 47 8 Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz (16) Bei der Brandbekämpfung in Gebäuden ist der Innenangriff genau abzuwägen keine unnötige Gefährdung des Personals ! Unter Umständen ist ein direkter Zugang von Außen in den Brandraum vorzuziehen. ( kurzer Angriffsweg, keine Öffnung von Türen zu anderen Räumen ) Es ist insbesondere auf eventuell bereits austretenden Brandrauch zu achten. Dieser kann bereits durch Farbe, Dichte oder Geräusche auf einen bevorstehenden Flashover oder Backdraft hinweisen. 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 48 8 Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz (17) Rauchdurchzündung (Flashover) Bei Bränden in Räumen entsteht durch Pyrolyse (Ausgasung) Brandrauch. Durch Wärmestau kann dieser so erhitzt werden, dass es zur plötzlichen Durchzündung kommt und der Raum schlagartig im Vollbrand steht. geeignete Löschtechnik ist anzuwenden ! 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 49 8 Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz (18) Rauchexplosion (Backdraft) Bei Bränden in Räumen mit unzureichender Luftzufuhr können explosionsfähige Brandgasgemische entstehen. Bei Luftzufuhr (z. B. Öffnen der Tür) können diese durchzünden. Dabei breiten sich Druckwelle und Flammenfront in Richtung der Zuluftöffnung aus. geeignete Löschtechnik ist anzuwenden ! 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 50 8 Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz (19) Zur Mindestausrüstung bei der Brandbekämpfung ist eine Feuerwehraxt, eine entsprechende Anzahl von Feuerwehrleinen, sowie wenn vorhanden eine Brandfluchthaube mitzunehmen. Auch bei der Brandbekämpfung ist vorrangig auf eventuell noch im Objekt befindliche Personen zu achten. Werden Personen aufgefunden, sind diese umgehend zu retten ! Zur Brandbekämpfung geht der Trupp grundsätzlich erst dann zum Einsatz, wenn die Löschwasserversorgung sichergestellt ist. Ggf. sind zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung, weitere Kräfte nachzualarmieren. 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 51 8 Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz (20) Zur Brandbekämpfung sollen vorzugsweise Hohlstrahlrohre verwendet werden. Die Strahlform ist bereits vor dem Betreten des Gebäudes einzustellen ( Sprühwinkel ca 45°, Wasserabgabe mittel [ca. 200 l/min] ). Die Handhabung dieser Hohlstrahlrohre muss entsprechend beübt sein ! z.B. Notsituation im Atemschutzeinsatz oder das Verhalten des Atemschutztrupps bei einer Durchzündung. 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 52 8 Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz (21) Die Schlauchleitung ist ausreichend lang zu bemessen ( ggf. in Buchten legen ). Ist die Länge der benötigten Schlauchleitung vorab nicht abzuschätzen, kann vor dem Strahlrohr ein Kugelhahn gesetzt werden. Zur Verlängerung sind entsprechend Rollschläuche ( mit Tragegurt ) oder Schlauchtragekörbe mitzunehmen. [ gilt insbesondere bei Einsätzen in Tiefgaragen, Treppenhäuser, Hallen usw. ] 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 53 8 Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz (22) Räumung des Treppenraumes Es darf sich keine Person beim Öffnen der Türe im Gefahrenbereich einer möglichen Stichflamme aufhalten! [ Im gleichen Geschoss 15 m seitlicher Abstand (z. B. bei Wohnheimen) oder hinter einer Rauchabschlusstür im Gefahrenbereich einer möglichen Stichflamme aufhalten! D.h.im Treppenraum ein Geschoss unterhalb der Türe; oberhalb komplett geräumt. ] 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 54 8 Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz (23) Beim Vorgehen in Treppenräumen ist folgendermaßen vorzugehen ( Beispiel: Wohnungsbrand im 2. OG eines vierstöckigen Wohnhauses ): Verlegung der Schlauchleitung bis zum nachfolgenden Stockwerk ( 3. OG ) und wieder zurück bis zum Eingang der Wohnung im 2.OG ( Schlauchsicherung im 2.OG ). So ist eine ausreichende Schlauchreserve gewährleistet. Des weiteren lässt sich die Schlauchleitung leichter ( nach unten als nach oben ) bewegen. Störende Schlauchkupplungen müssen unter Umständen durch zusätzliche Atemschutzgeräteträger „getragen“ werden. 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 55 8 Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz (24) Türen müssen in korrekter Vorgehensweise geöffnet werden. Türblatt von unten nach oben mit dem Handrücken abtasten ( mit Schutzhandschuh, ggf. dann ohne Schutzhandschuh ). Türe erst öffnen, wenn alle Truppmänner in Deckung sind ! Ggf. Hilfsmittel wie z.B. Schlauchhalter oder Feuerwehraxt zur Betätigung der Türklinke verwenden. 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 56 8 Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz (25) Abtasten eines Türblattes 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 57 8 Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz (26) Öffnen einer Türe mit Schlauchhalter und Feuerwehraxt 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 58 8 Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz (27) Der Atemschutztrupp hat darauf zu achten, dass er keine Türen oder Tore öffnet oder geöffnet hält ( z.B. durch Keile ), die eine unnötige Rauchausbreitung verursachen. Unter Umständen muss eine Behinderung über Funk an den Gruppenführer mitgeteilt werden, sodass dieser einen anderen Angriffsweg erkunden kann. Der bereits eingesetzte Trupp kann je nach Lage z.B. zur Sicherung einer Türe vor Ort bleiben. 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 59 8 Einsatzgrundsätze und Verhalten Im Atemschutzeinsatz (28) Möglichkeit: Verhinderung der Rauchausbreitung durch den mobilen Rauchverschluss von der Versicherungskammer Bayern 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 60 8 Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz (29) Bei vorhandener Rauchentwicklung ist eine Rauchabzugsöffnung in geeigneter Größe zu schaffen ( z.B. eine Fenster ). Mehrere Rauchabzugsöffnung verhindern, dass eine Überdruckbelüftung wirkungsvoll erfolgen kann ( z.B. Öffnen aller Fenster beim Vorgehen im Treppenraum ) ! Wenn die Überdruckbelüftung erfolgen kann, ist dies an den Gruppenführer mitzuteilen. Der Einsatz eines Lüftungsgerätes erfolgt nur in Absprache mit dem eingesetzten Atemschutztrupp und auf Befehl des Gruppenbzw. Staffelführers ! 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 61 8 Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz (30) Bauseits vorhandene Einrichtungen: Besondere Feuerlöscheinrichtungen ( z.B. CO2-Löschanlagen ) oder Rauch- und Wärmeabzüge müssen in Absprache mit dem Gruppenführer benutzt werden. Während der Aufräumarbeiten an der Brandstelle ist grundsätzlich Atemschutz ( ggf. Filtergeräte ) zu tragen. 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 62 8 Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz (31) Verhalten nach dem Einsatz - an der Einsatzstelle: Zurückmeldung. Atemschutztrupps müssen sich nach dem Einsatz bei ihrem zuständigen Gruppen- oder Staffelführer und bei der Atemschutzüberwachung zurückmelden. Körperreinigung ( Hände, Gesicht ). Der Flüssigkeitsverlust der Einsatzkräfte ist durch geeignete Getränke auszugleichen. … 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 63 8 Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz (32) Beispiel einer Zusammenstellung für die Körperreinigung an der Einsatzstelle 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 64 8 Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz (33) Geräte außerhalb des Gefahrenbereichs an einem möglichst witterungsgeschützten Ort ablegen. (Schutzkappe auf Lungenautomat) Grobreinigung der persönlichen Ausrüstung und der eingesetzten Geräte am Einsatzort. Rücktransport zum Feuerwehrhaus. Verschmutzte Atemschutzgeräte und persönliche Ausrüstung in Kunststoffsäcken verpackt transportieren. Ggf. Ersatzkleidung anziehen. Körperreinigung ( Hände, Gesicht ). Der Flüssigkeitsverlust der Einsatzkräfte ist durch geeignete Getränke auszugleichen. 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 65 8 Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz (34) Verhalten nach dem Einsatz - am Standort: Feinreinigung der persönlichen Ausrüstung und der eingesetzten Geräte am Standort Atemschutzgeräte werden zur Atemschutzwerkstatt gebracht. Das Betreten der Aufenthalts- und Sozialräume sowie das Verlassen des Feuerwehrhauses mit verschmutzter Einsatzkleidung ist nicht gestattet. Körperreinigung, Duschen. Der Flüssigkeitsverlust der Einsatzkräfte ist durch geeignete Getränke auszugleichen. Mängel melden. Atemschutznachweis führen. 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 66 8 Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz (35) Mindestens dann, wenn im Ausrückebereich Brandmeldeanlagen vorhanden sind, muss das Lesen von Schleifenplänen, sowie die Vorgehensweise mit Schleifenplänen vorab beübt werden. 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 67 8 Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz (36) Anmerkung: • Auflistung ist nicht abgeschlossen. • Einsatzstandards müssen auf die jeweilige Einsatzlage hin geprüft und ggf. abgewandelt werden. 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 68 8.1 Absuchen von verrauchten Räumen (1) Verrauchten Raum systematisch absuchen Truppmann und Truppführer gehen nebeneinander vor. Der Rückweg ist zu sichern durch ständigen Kontakt eines Truppmitglieds mit der Schlauchleitung im Brandraum. Die Verbindung mindestens eines Truppmitglieds mit der Feuerwehrleine (am Strahlrohr vor dem Raum angeschlagen) in verrauchten Räumen ohne Brand. 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 69 8.1 Absuchen von verrauchten Räumen (2) Weitere Truppmitglieder sichern sich in gleicher Weise oder sollen miteinander mit dem Sicherungsseil des Gurtes verbunden sein. Das gegenseitige Verbinden der Truppmitglieder mit dem Sicherungsseil des Gurtes bringt den Vorteil einer größeren Deckungsbreite für den Suchvorgang. Im Uhrzeigersinn an Wand / Möbeln entlang tasten. Unter Tischen, unter / auf Betten, in Schränken usw. besonders sorgfältig suchen. 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 70 8.1 Absuchen von verrauchten Räumen (3) 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 71 8.1 Absuchen von verrauchten Räumen (4) Baumtechnik: 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 72 8.1 Absuchen von verrauchten Räumen (5) Bei größeren zu durchsuchenden Bereichen kann ein Durchkreuzen des Bereiches notwendig sein. Eine schnellstmögliche Entrauchung ist durchzuführen. Wohnungen / Räumlichkeiten systematisch absuchen. Räume in Wohnungen / Räumlichkeiten im Uhrzeigersinn absuchen. 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 73 8.1 Absuchen von verrauchten Räumen (6) 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 74 8.2 Kennzeichnung von Räumen (1) In der FwDV 7 und im Ausbilderleitfaden – Atemschutz werden mehrere Möglichkeiten genannt, um bereits abgesuchte bzw. evakuierte Räume in Gebäuden zu kennzeichnen, bzw. zu markieren. In dieser Ausbildungshilfe wird daher festgelegt, dass eine einheitliche Kennzeichnung von diesen Türen mittels farbiger Fettkreide oder ähnlichem erfolgen soll. Die Zeichen sind auf Türklinkenhöhe an der Wand neben der Türe anzubringen! 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 75 8.2 Kennzeichnung von Räumen (2) Kennzeichnung: • Ein Raum, der momentan durchsucht wird ist vor dem Betreten mit einem Schrägstrich ( / ) zu kennzeichnen. • Abgesuchte Räume werden mit einem X gekennzeichnet. • Verschlossene Räume werden mit einem Fragezeichen ( ? ) gekennzeichnet ( > Meldung an Einheitsführer ! ). • Räume, in denen Personen belassen werden, werden mit P und der Anzahl der sich im Raum befindlichen Personen gekennzeichnet ( z.B. 3P ). 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 76 8.2 Kennzeichnung von Räumen (3) Beispiele: 1. Raum wird momentan abgesucht 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 77 8.2 Kennzeichnung von Räumen (4) Beispiele: 2. Raum abgesucht, keine Personen, keine Gefahr 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 78 8.2 Kennzeichnung von Räumen (5) Beispiel 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 79 8.2 Kennzeichnung von Räumen (6) Beispiele: 3. Raum verschlossen bzw. unklare Lage + Meldung an Einheitsführer !!! ? 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 80 8.2 Kennzeichnung von Räumen (7) Beispiele: 4. Drei Personen im Raum, keine Gefahr 3P 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 81 8.2 Kennzeichnung von Räumen (8) Beispiel: für zusätzliche Ausrüstung für Atemschutzgeräteträger 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 82 9 Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren (1) Die Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren darf nur von befugten Personen durchgeführt werden, welche die erforderliche Ausbildung absolviert haben. Für die Wartung müssen entsprechende Räumlichkeiten und technische Ausstattungen zur Verfügung stehen. Die Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren muss gemäß der vfdb-Richtlinie 08/04 (siehe dazu Sonderdruck 2.051), sowie den Herstellervorgaben erfolgen. 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 83 10 Technische Informationen 10. 1 Farbkennzeichnung von Atemluftflaschen (1) Die Kennzeichnung von ortsbeweglichen Druckbehältern ist in DIN EN 1089-3 - eine europäische Norm - geregelt. Die Kennzeichnungsfarben sind an den Gasflaschenschultern anzubringen. Die Atemschutzflaschen müssen an den Schultern danach weiß/schwarz lackiert sein (zum Vergleich: Flaschen für medizinischen Sauerstoff verfügen über weiße Flaschenschultern). 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 84 10 Technische Informationen 10. 1 Farbkennzeichnung von Atemluftflaschen (2) Beispiel 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 85 10 Technische Informationen 10. 1 Farbkennzeichnung von Atemluftflaschen (3) Für die Flaschenkörper wird dagegen keine konkrete Farbe vorgeschrieben; es sollen aber Farben, die zu Missdeutungen führen können, nicht verwendet werden. Vorzugsweise sollten Flaschenkörper in gelber Farbe lackiert werden. Flaschentransport: 1. Transportpapiere mitnehmen (nur bei Transport im Privat – Pkw, Feuerwehrfahrzeuge sind ausgenommen). 2. Aufkleber mit grünen Kennzeichen und „Flasche Atemluft“ muß auf der Transportkiste vorhanden sein. 3. Die Ladung muß dem entsprechend gesichert sein ! 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 86 Weitere Informatione Hier können Sie sich weiter informieren Kreisbrandinspektion Landkreis Weilheim-Schongau Ihre Ansprechpartner finden Sie unter Homepage des KFV Weilheim-Schongau Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den genannten Informationen um eine Auswahl von Grundsätzen handelt, welche nicht für jede Situation eine Vollständigkeit gewähren bzw. nicht für alle Stuationen in allen Punkten zutreffend sein können. Quellen: FwDV7 „Atemschutz“, Merkblatt 4.009 „Atemschutzüberwachung“, Ausbilder-Leitfaden „Atemschutz“ Erstellt: KBM Deutschenbaur 03/2007 und KBM Bernhard Pössinger 06/2008 (Überarbeitung 01) in Zusammenarbeit mit den Atemschutzausbildern des Landkreis Weilheim - Schongau 02.04.2010 Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau Seite 87