Newsletter - Bund der Selbständigen
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Newsletter Ausgabe November 2013 Inhalt Politik für den Mittelstand Tipps für Selbstständige POLITIK FÜR DEN MITTELSTAND 1. Gespräch mit Markus Ferber MdEP, Vorsitzender der CSU-Europagruppe im Europäischen Parlament „Hinter den spiegelnden Glasfassaden des Europäischen Parlaments in Straßburg ist Markus Ferber eine große Nummer“, war jüngst im Internet auf Süddeutsche.de zu lesen. Als blitzgescheit und polyglott, also als eine Person, die viele Fremdsprachen spricht, wurde Markus Ferber zudem apostrophiert. Völlig zu Recht, wie BDS-Präsident Günther Hieber, sein Stellvertreter HansPeter Murmann und NRW-Hauptgeschäftsführer Joachim Schäfer bei einem Treffen mit dem bekennenden Schwaben feststellen konnten. Als Vorsitzender der CSU-Europagruppe im Europäischen Parlament und Präsidiumsmitglied der Christlich-Sozialen Union hat Ferber in Brüssel die Nachfolge von Ingo Friedrich angetreten, einem langjährigen Freund des Bundesverbandes der Selbständigen, dessen Ehrenmitglied der frühere EP-Vizepräsident ist. Alternative zu Moody´s & Co. Um an die gute Zusammenarbeit mit Ingo Friedrich anzuknüpfen, und um zu einer ähnlich guten und konstruktiven Zusammenarbeit zu kommen, fand Ende Oktober ein erstes Sondierungsgespräch zwischen den BDS-Vertretern und dem CSU-Spitzenpolitiker in Augsburg statt. Dabei standen zunächst weniger mittelstandspolitische Themen im Vordergrund, sondern es wurden schwerpunktmäßig gesellschaftspolitische Sachverhalte erörtert. So stellten die BDS-Repräsentanten die Frage, ob es nicht sinnvoll wäre, europäische Ratingagenturen zu installieren, um Bewertungen von Moody´s & Co., die vielfach politisch motiviert seien, eine Alternative entgegen zu setzen. Er fordere seit geraumer Zeit, Ratings nach einem einheitlichen und festgelegten System zu vergeben, hob Markus Ferber hervor, „weil Ratingagenturen Verantwortung dafür übernehmen müssen, was sie tun“. Es könne nicht angehen, dass beispielsweise ABS-Papiere beste Ratingnoten bekamen, die dann später hätten heruntergestuft werden müssen, weil die Marktnachfrage nicht mehr vorhanden war, bemängelte Ferber. Das sei nicht seriös. Von einer Ratingagentur, hinter der die EU-Kommission stehe, halte er nichts, sagte der CSU-Europagruppenchef, weil diese dann den Anstrich hätte, ebenfalls politisch motiviert zu bewerten. Wenn sich aber aus bereits bestehenden kleineren Ratingagenturen in der Europäischen Union etwas Großes schaffen ließe, das einen Mehrwert generiere und nicht nur Schlagzeilen, dann hielte er das für ausgesprochen wünschenswert, untermauerte Ferber seine Haltung in dieser Frage. Auf Kernaufgaben konzentrieren Günther Hieber monierte, dass aus Sicht des selbstständigen Mittelstandes die Europäische Union zu einem unüberschaubaren Moloch geworden sei, der das Leben der Bürger immer mehr reglementiere 2 und auch in Bereiche eingreife, die in die nationale Zuständigkeit fielen. Für Markus Ferber „ein ganz wichtiges Thema“. Die EU habe noch Spielregeln, die denen der 50er Jahren entsprächen. Deshalb wirke er im Rahmen seiner Möglichkeiten darauf hin, das Europäische Parlament zu stärken, um zu erreichen, dass sich die Europäische Union wieder ausschließlich auf ihre Kernaufgaben konzentriere. Allerdings beobachte er mit Sorge, so Ferber weiter, die Verfahrensweisen von Ländern aus Mittelund Osteuropa, die darauf drängten, etwa den Umweltschutz nicht in eigener Regie zu organisieren, sondern ihre ungelösten Probleme nach Brüssel schöben. Aber auch Deutschland wäre schon ähnliche Wege gegangen, räumte Ferber ein. So sei das Glühbirnenverbot ein Kind des damaligen Umweltministers Sigmar Gabriel, der in Deutschland keine Chance gesehen habe, seine Pläne zu realisieren und so die EU-Kommission vor seinen Karren gespannt und gedrängt habe, seine umstrittene Idee europaweit durchzusetzen. Es erschiene ihm viel sinnvoller, wenn die EU im Bereich der Haushaltskontrolle in den Mitgliedsstaaten verstärkt tätig werde, um die Einhaltung der Stabilitätskriterien zu beachten, „statt sich darum zu kümmern, welche Glühbirnen wir in unsere Lampen schrauben“, kritisierte Markus Ferber. Zudem müsse man endlich aufhören, „unter dem Stichwort des Binnenmarktes eine Gleichmacherei zu betreiben, die überhaupt nicht unserem Empfinden entspricht“, ging der CSU-Politiker auf Konfrontationskurs zu den Vorgehensweisen mancher Bürokraten in den Brüsseler Amtsstuben. Im Europäischen Parlament sei die Regelungswut besonders ausgeprägt bei den Linksparteien, wusste Ferber zu berichten. Diese Politiker hätten die Vorstellung, der Mensch sei unmündig in seiner Entscheidung und müsse deswegen vom Gesetzgeber erklärt bekommen, wie er sich richtig zu verhalten habe. Dies führe zu solch kuriosen Abnormitäten, dass ein Naturapfelsaft mit rot gekennzeichnet werden müsse, weil der zu viel Fruchtzucker enthalte und äußerst gesundes Olivenöl ebenfalls den roten Stempel bekäme, weil der Fettanteil zu hoch sei. Deshalb bestünde seine Aufgabe als Parlamentarier vielfach darin, Schlimmeres zu verhindern und nicht Politik zu gestalten, beschrieb Markus Ferber die Probleme, mit denen er sich tagtäglich auseinanderzusetzen habe. Strengere Regeln notwendig Breiten Raum nahmen bei dem Gedankenaustausch die ungelösten Fragen um die EuroRettungsmaßnahmen ein, die von der Alternative für Deutschland im Bundestagswahlkampf mit Erfolg thematisiert wurden. Nach Ferbers Ansicht hat Deutschland die große Verantwortung, in der jetzigen Situation zur Stabilisierung Europas beizutragen. Insofern sei der jetzt eingeschlagene Weg, die Krise einigermaßen unbeschadet zu meistern, der richtige Weg. Allerdings müsse man die Frage stellen, warum es der EU-Kommission nicht früher möglich gewesen sei, Instrumente zu finden, um die Staaten zu verpflichten, ihre Haushalte in Ordnung zu bringen. Wenn er sich die derzeitige Entwicklung in Frankreich anschaue, so Ferber weiter, habe er große Zweifel, dass die Kommission in der Lage sei, ordnungspolitisch einzugreifen. Deshalb plädiere er für strengere Regeln, die auch sanktionierbar sein müssten. Es sei an der Zeit, Institutionen zu schaffen, die nicht alle Augen zudrückten, sondern den Finger in die Wunde legten, zeigte sich Ferber beinhart, wenn es um die künftige Entwicklung in den Krisenländern geht. Falsches Signal Auf die Frage, ob ein Schuldenschnitt oder ein Schuldenerlass nicht der günstigere Weg für den deutschen Steuerzahler wäre, sagte Markus Ferber, ein solcher Schritt sei ein falsches Signal, weil es zurzeit keine Möglichkeiten gäbe, die betroffenen Länder zu zwingen, den vorgegebenen Stabilitätskurs beizubehalten. Ferber wörtlich: „Was nützt ein Schuldenschnitt, wenn der alte Schlendrian wieder einkehrt.“ In die Krise führt nach Ferbers Ansicht auch die Vergemeinschaftung von Schulden, wie sie Rot-Grün fordert. Griechenland habe durch eigene Versäumnisse Schulden angehäuft, nun müsse das Land auch aus eigener Kraft die Schulden wieder abarbeiten. Deutschland leiste deshalb nur solidarische Hilfe in dem Sinn, dass die Krisenländer Geld zu Konditionen geliehen bekämen, die sie derzeit an den Finanzmärkten nicht erhalten würden. Nicht mehr, aber auch nicht weniger, so die Botschaft des Vorzeigeeuropäers. Weitere Termine: 09. Dezember 2013 17. Dezember 2013 14. Januar 2014 23. Januar 2014 Alexander Graf Lambsdorff, Spitzenkandidat der FDP für die Wahl zum Europäischen Parlament Hartmut Koschyk MdB, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Julia Klöckner MdL, stellvertretende Vorsitzende der CDU Deutschland Olaf Scholz, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Bundesminister a.D. 3 TIPPS FÜR SELBSTSTÄNDIGE 1. Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind stets Arbeitseinkommen Liegt eine so genannte Betriebsaufspaltung vor und werden deshalb vom Finanzamt Einkünfte aus der Verpachtung von Grundstücken steuerrechtlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gewertet, handelt es sich im sozialversicherungsrechtlichen Sinne um Arbeitseinkommen, das bei der Beitragsbemessung von freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen ist. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden. Nach Auffassung des Gerichts steht dem auch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht entgegen, wonach das sozialversicherungsrechtliche Einkommen nur Einkünfte erfasst, die aus einer mit persönlichem Einsatz verbundenen Tätigkeit herrühren. Damit habe das Bundessozialgericht nur die Abgrenzung zu Einkommen aus Vermietung und Verpachtung oder Einkünften aus Kapitalvermögen vornehmen wollen. Einkünfte aus Gewerbebetrieb rechnen nach dieser Entscheidung immer zum Arbeitseinkommen. Die sozialrechtlich relevanten Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit („Arbeitseinkommen“), auf deren Erzielung eine derartige Tätigkeit gerichtet sein muss, sind identisch mit dem nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelten Gewinn. Gewinn in diesem Sinne sind jeweils die steuerrechtlich maßgeblichen Einkünfte nicht nur aus selbstständiger Arbeit, sondern auch aus Land- und Forstwirtschaft und aus Gewerbebetrieb. 2. Rechnungsberichtigung setzt Vorhandensein einer Rechnung voraus Im Rahmen einer Betriebsprüfung erkannte das Finanzamt in Abzug gebrachte Vorsteuerbeträge aus Mietzahlungen nicht an, weil der Unternehmer die Mietzahlungen in unregelmäßigen Abständen geleistet hatte. Auch eine nachträglich vorgelegte Aufstellung des Vermieters über die im Prüfungszeitraum fälligen Mieten erkannte das Finanzamt nicht als Beweismittel an. Soweit das Entgelt und die Umsatzsteuer für die monatlich zu zahlende Miete in einem Miet- oder Pachtvertrag ausgewiesen würden, komme ein Vorsteuerabzug nur in Frage, wenn zusätzlich die Leistungsabschnitte (Monat) durch monatliche Zahlungsaufforderungen oder Bankbelege konkretisiert würden. Auch der Bundesfinanzhof stellt bei seiner Beurteilung auf die Erfüllung formeller Voraussetzungen ab. Grundsätzlich kann eine Aufstellung des Vermieters mit gesondertem Mehrwertsteuerausweis neben dem eigentlichen Mietvertrag als Rechnungsberichtigung angesehen werden. Dies setzt aber voraus, dass bereits erste, wenn auch unvollständige oder unrichtige Rechnungen ausgestellt wurden. Daraus muss sich ergeben, für welchen Zeitraum die Miete in Rechnung gestellt wurde. Erst durch das Zusammenspiel aller Urkunden (Mietvertrag, ursprüngliche Rechnung, Aufstellung) erhält die im Vertrag vereinbarte Monatsmiete einschließlich des gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrags die erforderlichen Ergänzungen. Ohne diese Konkretisierung stellt nur die Vorlage eines Mietvertrags keine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung über eine bestimmte Monatsmiete dar. Die nachträgliche Vorlage einer Aufstellung des Vermieters nur über die Zeiträume, für die eine Mietzahlung fällig wurde, genügt folglich nicht den vorgenannten Voraussetzungen zur Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs. Liegen aber zu den unregelmäßigen Zahlungen des Mieters Belege vor, aus denen sich der Zeitraum ergibt, für den die Mietzahlung geleistet wurde, sind sie als Nachweis anzuerkennen. Weitere Voraussetzung für die Anerkennung des Vorsteuerabzugs ist, dass es sich bei den belegten Zahlungen auch um die vertraglich vereinbarten handelt. Auf den offenen Umsatzsteuerausweis kommt es (zunächst) nicht an. Er kann sich im Wege der Berichtigung aus einer nachträglich erstellten und damit gegenüber dem ursprünglichen Beleg korrigierten Rechnung ergeben. Verantwortlich für den Inhalt und Kontakt Hans-Peter Murmann, Geschäftsführender Vizepräsident, Bundesverband der Selbständigen e.V. Reinhardtstraße 35, 10117 Berlin, E-Mail: murmann@bds-dgv.de Bitte senden Sie den Newsletter an befreundete Selbstständige weiter. Anmelden und abbestellen unter info@bds-dgv.de 4 Anzeige Wechseln lohnt sich für Sie: Die KRAVAG-KfzPolice Ende der Kündigungsfrist 30.11.2013 Sie haben sich nicht ohne Grund für Ihr Auto entschieden: Faktoren wie Komfort, Sicherheit und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis haben Sie sehr wahrscheinlich beeinflusst. 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