Newsletter - Bund der Selbständigen

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Newsletter - Bund der Selbständigen
Newsletter
Ausgabe November 2013
Inhalt
Politik für den Mittelstand
Tipps für Selbstständige
POLITIK FÜR DEN MITTELSTAND
1. Gespräch mit Markus Ferber MdEP, Vorsitzender der CSU-Europagruppe
im Europäischen Parlament
„Hinter den spiegelnden Glasfassaden des Europäischen Parlaments in
Straßburg ist Markus Ferber eine große Nummer“, war jüngst im Internet auf
Süddeutsche.de zu lesen. Als blitzgescheit und polyglott, also als eine Person,
die viele Fremdsprachen spricht, wurde Markus Ferber zudem apostrophiert.
Völlig zu Recht, wie BDS-Präsident Günther Hieber, sein Stellvertreter HansPeter Murmann und NRW-Hauptgeschäftsführer Joachim Schäfer bei einem
Treffen mit dem bekennenden Schwaben feststellen konnten. Als Vorsitzender
der CSU-Europagruppe im Europäischen Parlament und Präsidiumsmitglied der
Christlich-Sozialen Union hat Ferber in Brüssel die Nachfolge von Ingo Friedrich
angetreten, einem langjährigen Freund des Bundesverbandes der
Selbständigen, dessen Ehrenmitglied der frühere EP-Vizepräsident ist.
Alternative zu Moody´s & Co.
Um an die gute Zusammenarbeit mit Ingo Friedrich anzuknüpfen, und um zu einer ähnlich guten und
konstruktiven Zusammenarbeit zu kommen, fand Ende Oktober ein erstes Sondierungsgespräch
zwischen den BDS-Vertretern und dem CSU-Spitzenpolitiker in Augsburg statt. Dabei standen
zunächst weniger mittelstandspolitische Themen im Vordergrund, sondern es wurden
schwerpunktmäßig gesellschaftspolitische Sachverhalte erörtert. So stellten die BDS-Repräsentanten
die Frage, ob es nicht sinnvoll wäre, europäische Ratingagenturen zu installieren, um Bewertungen
von Moody´s & Co., die vielfach politisch motiviert seien, eine Alternative entgegen zu setzen. Er
fordere seit geraumer Zeit, Ratings nach einem einheitlichen und festgelegten System zu vergeben,
hob Markus Ferber hervor, „weil Ratingagenturen Verantwortung dafür übernehmen müssen, was sie
tun“. Es könne nicht angehen, dass beispielsweise ABS-Papiere beste Ratingnoten bekamen, die
dann später hätten heruntergestuft werden müssen, weil die Marktnachfrage nicht mehr vorhanden
war, bemängelte Ferber. Das sei nicht seriös. Von einer Ratingagentur, hinter der die EU-Kommission
stehe, halte er nichts, sagte der CSU-Europagruppenchef, weil diese dann den Anstrich hätte,
ebenfalls politisch motiviert zu bewerten. Wenn sich aber aus bereits bestehenden kleineren
Ratingagenturen in der Europäischen Union etwas Großes schaffen ließe, das einen Mehrwert
generiere und nicht nur Schlagzeilen, dann hielte er das für ausgesprochen wünschenswert,
untermauerte Ferber seine Haltung in dieser Frage.
Auf Kernaufgaben konzentrieren
Günther Hieber monierte, dass aus Sicht des selbstständigen Mittelstandes die Europäische Union zu
einem unüberschaubaren Moloch geworden sei, der das Leben der Bürger immer mehr reglementiere
2
und auch in Bereiche eingreife, die in die nationale Zuständigkeit fielen. Für Markus Ferber „ein ganz
wichtiges Thema“. Die EU habe noch Spielregeln, die denen der 50er Jahren entsprächen. Deshalb
wirke er im Rahmen seiner Möglichkeiten darauf hin, das Europäische Parlament zu stärken, um zu
erreichen, dass sich die Europäische Union wieder ausschließlich auf ihre Kernaufgaben konzentriere.
Allerdings beobachte er mit Sorge, so Ferber weiter, die Verfahrensweisen von Ländern aus Mittelund Osteuropa, die darauf drängten, etwa den Umweltschutz nicht in eigener Regie zu organisieren,
sondern ihre ungelösten Probleme nach Brüssel schöben. Aber auch Deutschland wäre schon
ähnliche Wege gegangen, räumte Ferber ein. So sei das Glühbirnenverbot ein Kind des damaligen
Umweltministers Sigmar Gabriel, der in Deutschland keine Chance gesehen habe, seine Pläne zu
realisieren und so die EU-Kommission vor seinen Karren gespannt und gedrängt habe, seine
umstrittene Idee europaweit durchzusetzen. Es erschiene ihm viel sinnvoller, wenn die EU im Bereich
der Haushaltskontrolle in den Mitgliedsstaaten verstärkt tätig werde, um die Einhaltung der
Stabilitätskriterien zu beachten, „statt sich darum zu kümmern, welche Glühbirnen wir in unsere
Lampen schrauben“, kritisierte Markus Ferber. Zudem müsse man endlich aufhören, „unter dem
Stichwort des Binnenmarktes eine Gleichmacherei zu betreiben, die überhaupt nicht unserem
Empfinden entspricht“, ging der CSU-Politiker auf Konfrontationskurs zu den Vorgehensweisen
mancher Bürokraten in den Brüsseler Amtsstuben. Im Europäischen Parlament sei die Regelungswut
besonders ausgeprägt bei den Linksparteien, wusste Ferber zu berichten. Diese Politiker hätten die
Vorstellung, der Mensch sei unmündig in seiner Entscheidung und müsse deswegen vom
Gesetzgeber erklärt bekommen, wie er sich richtig zu verhalten habe. Dies führe zu solch kuriosen
Abnormitäten, dass ein Naturapfelsaft mit rot gekennzeichnet werden müsse, weil der zu viel
Fruchtzucker enthalte und äußerst gesundes Olivenöl ebenfalls den roten Stempel bekäme, weil der
Fettanteil zu hoch sei. Deshalb bestünde seine Aufgabe als Parlamentarier vielfach darin,
Schlimmeres zu verhindern und nicht Politik zu gestalten, beschrieb Markus Ferber die Probleme, mit
denen er sich tagtäglich auseinanderzusetzen habe.
Strengere Regeln notwendig
Breiten Raum nahmen bei dem Gedankenaustausch die ungelösten Fragen um die EuroRettungsmaßnahmen ein, die von der Alternative für Deutschland im Bundestagswahlkampf mit Erfolg
thematisiert wurden. Nach Ferbers Ansicht hat Deutschland die große Verantwortung, in der jetzigen
Situation zur Stabilisierung Europas beizutragen. Insofern sei der jetzt eingeschlagene Weg, die Krise
einigermaßen unbeschadet zu meistern, der richtige Weg. Allerdings müsse man die Frage stellen,
warum es der EU-Kommission nicht früher möglich gewesen sei, Instrumente zu finden, um die
Staaten zu verpflichten, ihre Haushalte in Ordnung zu bringen. Wenn er sich die derzeitige
Entwicklung in Frankreich anschaue, so Ferber weiter, habe er große Zweifel, dass die Kommission in
der Lage sei, ordnungspolitisch einzugreifen. Deshalb plädiere er für strengere Regeln, die auch
sanktionierbar sein müssten. Es sei an der Zeit, Institutionen zu schaffen, die nicht alle Augen
zudrückten, sondern den Finger in die Wunde legten, zeigte sich Ferber beinhart, wenn es um die
künftige Entwicklung in den Krisenländern geht.
Falsches Signal
Auf die Frage, ob ein Schuldenschnitt oder ein Schuldenerlass nicht der günstigere Weg für den
deutschen Steuerzahler wäre, sagte Markus Ferber, ein solcher Schritt sei ein falsches Signal, weil es
zurzeit keine Möglichkeiten gäbe, die betroffenen Länder zu zwingen, den vorgegebenen
Stabilitätskurs beizubehalten. Ferber wörtlich: „Was nützt ein Schuldenschnitt, wenn der alte
Schlendrian wieder einkehrt.“
In die Krise führt nach Ferbers Ansicht auch die Vergemeinschaftung von Schulden, wie sie Rot-Grün
fordert. Griechenland habe durch eigene Versäumnisse Schulden angehäuft, nun müsse das Land
auch aus eigener Kraft die Schulden wieder abarbeiten. Deutschland leiste deshalb nur solidarische
Hilfe in dem Sinn, dass die Krisenländer Geld zu Konditionen geliehen bekämen, die sie derzeit an
den Finanzmärkten nicht erhalten würden. Nicht mehr, aber auch nicht weniger, so die Botschaft des
Vorzeigeeuropäers.
Weitere Termine:
09. Dezember 2013
17. Dezember 2013
14. Januar 2014
23. Januar 2014
Alexander Graf Lambsdorff, Spitzenkandidat der FDP für die Wahl zum
Europäischen Parlament
Hartmut Koschyk MdB, Parlamentarischer Staatssekretär im
Bundesministerium der Finanzen
Julia Klöckner MdL, stellvertretende Vorsitzende der CDU Deutschland
Olaf Scholz, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg,
Bundesminister a.D.
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TIPPS FÜR SELBSTSTÄNDIGE
1. Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind stets Arbeitseinkommen
Liegt eine so genannte Betriebsaufspaltung vor und werden deshalb vom Finanzamt Einkünfte aus
der Verpachtung von Grundstücken steuerrechtlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gewertet,
handelt es sich im sozialversicherungsrechtlichen Sinne um Arbeitseinkommen, das bei der
Beitragsbemessung von freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
zu berücksichtigen ist.
Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden. Nach Auffassung des Gerichts
steht dem auch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht entgegen, wonach das
sozialversicherungsrechtliche Einkommen nur Einkünfte erfasst, die aus einer mit persönlichem
Einsatz verbundenen Tätigkeit herrühren. Damit habe das Bundessozialgericht nur die Abgrenzung zu
Einkommen aus Vermietung und Verpachtung oder Einkünften aus Kapitalvermögen vornehmen
wollen.
Einkünfte aus Gewerbebetrieb rechnen nach dieser Entscheidung immer zum Arbeitseinkommen. Die
sozialrechtlich relevanten Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit („Arbeitseinkommen“), auf
deren Erzielung eine derartige Tätigkeit gerichtet sein muss, sind identisch mit dem nach den
allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelten Gewinn. Gewinn
in diesem Sinne sind jeweils die steuerrechtlich maßgeblichen Einkünfte nicht nur aus selbstständiger
Arbeit, sondern auch aus Land- und Forstwirtschaft und aus Gewerbebetrieb.
2. Rechnungsberichtigung setzt Vorhandensein einer Rechnung voraus
Im Rahmen einer Betriebsprüfung erkannte das Finanzamt in Abzug gebrachte Vorsteuerbeträge aus
Mietzahlungen nicht an, weil der Unternehmer die Mietzahlungen in unregelmäßigen Abständen
geleistet hatte. Auch eine nachträglich vorgelegte Aufstellung des Vermieters über die im
Prüfungszeitraum fälligen Mieten erkannte das Finanzamt nicht als Beweismittel an. Soweit das
Entgelt und die Umsatzsteuer für die monatlich zu zahlende Miete in einem Miet- oder Pachtvertrag
ausgewiesen würden, komme ein Vorsteuerabzug nur in Frage, wenn zusätzlich die Leistungsabschnitte (Monat) durch monatliche Zahlungsaufforderungen oder Bankbelege konkretisiert würden.
Auch der Bundesfinanzhof stellt bei seiner Beurteilung auf die Erfüllung formeller Voraussetzungen
ab. Grundsätzlich kann eine Aufstellung des Vermieters mit gesondertem Mehrwertsteuerausweis
neben dem eigentlichen Mietvertrag als Rechnungsberichtigung angesehen werden. Dies setzt aber
voraus, dass bereits erste, wenn auch unvollständige oder unrichtige Rechnungen ausgestellt wurden.
Daraus muss sich ergeben, für welchen Zeitraum die Miete in Rechnung gestellt wurde. Erst durch
das Zusammenspiel aller Urkunden (Mietvertrag, ursprüngliche Rechnung, Aufstellung) erhält die im
Vertrag vereinbarte Monatsmiete einschließlich des gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrags
die erforderlichen Ergänzungen. Ohne diese Konkretisierung stellt nur die Vorlage eines Mietvertrags
keine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung über eine bestimmte Monatsmiete dar.
Die nachträgliche Vorlage einer Aufstellung des Vermieters nur über die Zeiträume, für die eine
Mietzahlung fällig wurde, genügt folglich nicht den vorgenannten Voraussetzungen zur
Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs. Liegen aber zu den unregelmäßigen Zahlungen des Mieters
Belege vor, aus denen sich der Zeitraum ergibt, für den die Mietzahlung geleistet wurde, sind sie als
Nachweis anzuerkennen. Weitere Voraussetzung für die Anerkennung des Vorsteuerabzugs ist, dass
es sich bei den belegten Zahlungen auch um die vertraglich vereinbarten handelt. Auf den offenen
Umsatzsteuerausweis kommt es (zunächst) nicht an. Er kann sich im Wege der Berichtigung aus einer
nachträglich erstellten und damit gegenüber dem ursprünglichen Beleg korrigierten Rechnung
ergeben.
Verantwortlich für den Inhalt und Kontakt
Hans-Peter Murmann, Geschäftsführender Vizepräsident, Bundesverband der Selbständigen e.V.
Reinhardtstraße 35, 10117 Berlin, E-Mail: murmann@bds-dgv.de
Bitte senden Sie den Newsletter an befreundete Selbstständige weiter.
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