corsa b lufthutzen

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corsa b lufthutzen
Anhang J der FIA 2009
Beim vorliegenden Reglement handelt es sich um eine Übersetzung des
aktuellen FIA -Textes. Stand ist Jänner 2009 (Bulletin 422). Der Text ist als
Arbeitsunterlage zu betrachten, es wird ausdrücklich angemerkt, dass weder
die OSK als juristische Person noch das Personal des Sekretariats oder
ehrenamtliche Funktionäre für eventuelle Druck- oder Übersetzungsfehler
verantwortlich zu machen sind!
Bindend ist ausschließlich der originale Text in englischer oder französischer
Sprache, abgedruckt im FIA -Automobilsport-Jahrbuch 2009 bzw. in den
monatlich erscheinenden FIA -Bulletins. Änderungen gegenüber 2008 sind
kursiv gedruckt.
Alle laufenden Aktualisierungen finden Sie auf der Homepage der FIA:
www.fia.com
unter sport/regulations/techlists
oder sport/driverequipregs
oder sport/homologations
Erläuterungen erhalten Sie bei der Technik-Hotline der OSK
saisonal jeden Mittwoch zwischen 18 und 19 Uhr.
Rundstrecken-Rennsport, Rallye:
Eduard Steinbauer, 0664/613 2460
Bergrennsport, Rallycross, Slalom, Bergrallye:
Ignaz Steinkogler, 0664/613 2461
Dieses Reglement beinhaltet zusätzlich:
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Reglement Gruppe H, H/Rallycross , F3, Slalom-Serienfahrzeuge und
E1-OSK
Allgemeine technische Bestimmungen der OSK
Liste aller homologierten Fahrzeuge
Liste aller Fahrzeuge mit ausgelaufener Homologation
(+4 Jahre weiter in der jeweiligen Gruppe verwendbar)
Listen aller homologierten Overalls, Helme, Sitze, Gurte,
Feuerlöschanlagen usw.
Designs für Überrollvorrichtungen
Druckkostenbeitrag: € 12,-
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Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 – 19:00 Uhr,
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Inhalt des vorliegenden Anhang J (Auszug)
3...........................Art. 251
7...........................Art. 252
12.........................Art. 253
20.........................Art. 254
28.........................Art. 254A
38.........................Art. 255
49.........................Art. 277
51.........................Art. 279
Einteilung und Definitionen
Allgemeine Bestimmungen für Produktionswagen (Gruppe N), für Tourenwagen (Gruppe
A), und für GT-Fahrzeuge (Gruppe B)
Sicherheitsausrüstung (Gruppen N, A, B, ST)
Besondere Bestimmungen für Produktionswagen (Gruppe N)
Besondere Bestimmungen für Super 2000-Rallye Fahrzeuge
Besondere Bestimmungen für Tourenwagen(Gruppe A)
Formelfreie Rennwagen (Gruppe E)
Technische Bestimmungen für Auto- und Rallycross
63.....................................................OSK Reglement für Gruppe H/Rallycross
64.....................................................OSK Reglement für Gruppe H
70.....................................................OSK Reglement Gruppe E1-OSK
73.....................................................Nationales OSK Formel 3 Reglement
75.....................................................Technische Bestimmungen für Serienfahrzeuge bei Slalom -ÖM und
Bergrennveranstaltungen
78 ff..................................................Allgemeine technische Bestimmungen der OSK
91 ff..................................................Technische Listen der FIA und Zeichnungen
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Artikel 251
Einteilung und Definitionen
1. Einteilungen
1.1 Kategorien und Gruppen:
Die bei Wettbewerben eingesetzten Fahrzeuge werden in folgende Kategorien und Gruppen eingeteilt:
Kategorie I:
Gruppe N:
Produktionswagen
Gruppe R:
Tourenwagen oder Serienfahrzeuge aus Massenproduktion
Gruppe A:
Tourenwagen
Gruppe B:
GT-Fahrzeuge
Gruppe SP:
Super-Produktionswagen
Gruppe T2:
Serien-Geländewagen
Kategorie II:
Gruppe T1:
Geländewagen-Prototypen
Gruppe GT3:
Cup-GT-Sportwagen
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Gruppe GT2: Serien-GT-Sportwagen
Gruppe GT1: GT-Sportwagen
Gruppe CN:
Produktionssportwagen
Gruppe D:
Internat. Formelrennwagen
Gruppe E:
Formelfreie Rennwagen
Kategorie III: Gruppe F:
Renn-LKW’s
Gruppe T4:
Raid-Rallye-LKW’s
1.2 Hubraumklassen:
Die Fahrzeuge werden in die folgenden Klassen entsprechend ihrem Hubraum eingeteilt:
bis
701 bis
1151 bis
2001 bis
3501 bis
5001 bis
500 ccm
850 ccm
1400 ccm
2500 ccm
4000 ccm
5500 ccm
501 bis 600 ccm
850 bis 1000 ccm
1401 bis 1600 ccm
2501 bis 3000 ccm
4001 bis 4500 ccm
5501 bis 6000 ccm
601 bis 700 ccm
1001 bis 1150 ccm
1601 bis 2000 ccm
3001 bis 3500 ccm
4501 bis 5000 ccm
über 6000 ccm
Falls es von der FIA für eine bestimmte Serie von Wettbewerben nicht speziell verlangt wird, braucht der Veranstalter
nicht sämtliche Hubraumklassen in seiner Ausschreibung auszuschreiben; ebenso darf er unter Umständen zwei oder
mehrere aufeinanderfolgende Klassen zusammenlegen.
Keine Klasse darf unterteilt werden.
2. Definitionen
2.1 Allgemeine Grundlagen:
2.1.1 Serienproduktionswagen: (Kategorie l): Fahrzeuge, von denen auf Veranlassung des Herstellers festgestellt wurde,
dass sie in einer gewissen Zeitspanne serienmäßig in einer bestimmten Stückzahl hergestellt wurden, wobei die Fahrzeuge
identisch (s. Definition) sein müssen. Es sind Fahrzeuge, die für den normalen Verkauf an die Kundschaft (s. Definition)
bestimmt sind. Die Fahrzeuge müssen in Übereinstimmung mit dem Homologationsblatt verkauft werden.
2.1.2 Rennwagen: (Kategorie II): Ausschließlich zu Wettbewerbszwecken einzeln gebaute Fahrzeuge.
2.1.3 LKW’s: (Kategorie III)
2.1.4 Identische Fahrzeuge: Fahrzeuge, die derselben Fabrikationsserie angehören und die gleiche Karosserie (innen
und außen), die gleichen mechanischen Teile und das gleiche Chassis besitzen (dieses Chassis kann ein integrierter
Bestandteil der Karosserie sein, sofern es sich um eine selbsttragende Karosserie handelt).
2.1.5 Fahrzeugmodell: Fahrzeuge, die einer bestimmten Fabrikationsserie angehören und sich durch eine gleiche
Konzeption und durch die gleiche äußere Karosserieform sowie durch die gleiche Konzeption des Motors und des
Antriebs bis zu den Rädern auszeichnen.
2.1.6 Normaler Verkauf: Es handelt sich dabei um den Vertrieb an die Einzelkundschaft durch die vom Hersteller
vorgesehene Verkaufsorganisation.
2.1.7 Homologation: Dies ist die offizielle Bestätigung der FIA, dass ein bestimmtes Fahrzeugmodell in genügender
Stückzahl hergestellt wurde, um in den Gruppen N, A, B, oder T2 des vorliegenden Reglements eingestuft zu werden.
Der Homologationsantrag muss der FIA vom ASN des Herstellungslandes des Fahrzeugs eingereicht werden, wozu ein
Homologationsblatt (siehe anschließenden Abschnitt) erstellt werden muss.
Die Homologation muss gemäß einem Spezialreglement, den sogenannten „Homologationsbestimmungen“, die von der
FIA erstellt werden, eingereicht werden. Die Homologation eines serienmäßig hergestellten Modells wird 7 Jahre nach
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der endgültigen Aufgabe der Serienproduktion des Modells hinfällig. Die Serienproduktion wird als eingestellt betrachtet,
sobald die Jahresproduktion des betreffenden Modells unter 10% des Produktionsminimums der betreffenden Gruppe
gefallen ist. Die Homologation eines Modells kann nur für die Gruppe A/N , B oder T2 gelten. Die Übernahme in die
Gruppe A/N/T2 eines in Gruppe B homologierten Modells annulliert die erste Homologation.
2.1.8 Homologationsblätter: Jedes von der FIA homologierte Fahrzeugmodell erhält ein Homologationsblatt, in dem das
Fahrzeug genau beschrieben wird, wobei hier die zur Identifizierung des betreffenden Modells nötigen Angaben
enthalten sind. ln diesem Homologationsblatt wird die Serie nach den Angaben des Herstellers beschrieben. Je nach
dem in welcher Gruppe ein Fahrer an einem Wettbewerb teilnimmt, werden die in Abweichung dieser Serie erlaubten
Änderungen bei internationalen Wettbewerben im Anhang J definiert. Ein Veranstalter kann bei der Fahrzeugabnahme
und/oder vor dem Start eines Wettbewerbs die Vorlage des Homologationsblattes verlangen. Er hat das Recht, dem
betreffenden Bewerber die Teilnahme am Wettbewerb zu verweigern, falls das Homologationsblatt nicht vorgewiesen
wird.
Das vorgelegte Homologationsblatt muss zwingend entweder auf Papier mit FIA-Stempel / FIA Wasserzeichen, oder,
sofern der Hersteller die selbe Nationalität wie die befasste ASN besitzt, auf Papier mit ASN-Stempel / ASNWasserzeichen gedruckt sein.
Falls ein Gruppe-A-Fahrzeug mit einer Kitvariante (VK) ausgestattet ist (siehe Definition), welche Karosserie/ Chassis
betrifft, muss ein originales Zertifikat vom Zeitpunkt des Zusammenbaus, von einem vom Hersteller autorisierten
Ausrüster, vorgewiesen werden. Sollte das Datum des Inkrafttretens eines Homologationsblattes während einer
Veranstaltung sein, so gilt das Homologationsblatt für die gesamte Dauer der besagten Veranstaltung. Hinsichtlich der
Gruppe N muss über das besondere Homologationsblatt dieser Gruppe hinaus auch das Blatt der Gruppe A vorgelegt
werden. Falls bei einem Vergleich eines Fahrzeugmodells mit dem betreffenden Homologationsblatt noch irgendwelche
Zweifel bestehen, müssen die technischen Kommissare sich auf das Werkstatthandbuch oder auf den Ersatzteilkatalog
beziehen. Falls diese Unterlagen nicht ausreichend sein sollten, ist es möglich, direkte Vergleiche mit identischen Ersatzteilen anzustellen, die bei einer Werksvertretung verfügbar sind. Es ist Sache des Bewerbers, sich das Homologations blatt und gegebenenfalls auch die Nachträge für sein Fahrzeug von seiner zuständigen ASN zu beschaffen.
Erläuterung: Ein Homologationsblatt setzt sich wie folgt zusammen: Ein Basis -Homologationsblatt beschreibt das
Basismodell. Eine bestimmte Anzahl von zusätzlichen Blättern beschreibt „Homologationsnachträge“, die „Varianten“
(VO, VP, VF, VK), „Berichtigungen“ (ER), oder „Serienänderungen“ (ET, ES), sein können.
a) Varianten (VF,VP, V0, VK): Dies sind entweder Lieferungsvarianten (VF) - (zwei Hersteller liefern das selbe Teil und
der Kunde hat keine Möglichkeit auszuwählen), oder Produktionsvarianten (VP, auf Wunsch lieferbar und über Händler
beziehbar), Sonderwunschvarianten (V0) - (auf Sonderwunsch geliefert) oder Kits (VK, auf Sonderwunsch geliefert).
b) Erratum (ER): Ersetzt und widerruft unkorrekte Herstellerinformationen.
c) Evolution (ET-ES): Diese beschreibt dauerhaft eingeführte Serienänderungen am Basismodell (vollständiger
Produktionsstop des Fahrzeuges in seiner bisherigen Ausführung) bei der Evolution des Types (ET) oder eine
Sportevolution (ES), die den Zweck hat, ein Modell wettbewerbsfähiger zu machen.
Anwendung: a) Varianten (VF, VP. V0, VK): Den Teilnehmern ist es freigestellt, irgendeine der Varianten oder irgendein
Teil einer Variante zu nutzen unter der Bedingung, dass alle technischen Daten des Fahrzeuges „wie festgelegt“
denjenigen entsprechen, die auf dem für das Fahrzeug geltenden Homologationsblatt beschrieben sind oder die durch
den Anhang J ausdrücklich erlaubt sind. Die Kombination verschiedener VO ist bei den folgenden Teilen verboten:
Turbolader, Bremsen und Getriebe. So ist z. B. der Einbau eines Bremssattels, wie er auf einem Variantenblatt definiert
ist, nur möglich, wenn die Bremsfläche durch die Abmessungen der Bremsbeläge erzielt wird usw., die auf einem
Homologationsblatt angegeben sind, das für das zur Diskussion stehende Fahrzeug gilt (siehe auch Art.254.2 für Gruppe
N).
Kit - Varianten (VK- Nachträge) dürfen nur unter den Bedingungen benutzt werden, die vom Hersteller auf dem
Homologationsblatt angegeben sind. Sie müssen, falls verwendet, in ihrer Gesamtheit angewendet werden, wobei die
Spezifikationen respektiert werden müssen.
b) Evolution (ET): - (siehe auch Art. 254.2 für Gruppe N)
Das Fahrzeug muss mit einer bestimmten Evolutionsstufe übereinstimmen (unabhängig von dem Datum, an dem es das
Werk verlassen hat), d.h., dass eine Evolution ganz übernommen werden muss oder überhaupt nicht. Darüber hinaus
müssen von dem Moment an, an dem ein Teilnehmer eine bestimmte Evolution gewählt hat, alle vorherigen Evolutionen
angewendet sein, außer wenn sie nicht anwendbar waren, z. B. wenn zwei Bremsen-Evolutionen nacheinander in Kraft
treten, so wird nur jene angewandt, die dem Datum des Evolutionsstadiums des Fahrzeuges entspricht.
c) Sportevolution (ES):
Da sich das ES-Formblatt auf einen vorherigen Nachtrag oder auf das Basisformblatt bezieht, muss das Fahrzeug dem
Evolutionsstadium entsprechen, das diesem Bezug entspricht; darüber hinaus muss die Sportevolution vollständig
angewandt werden.
2.1.9 Mechanische Teile: Darunter versteht man alle für Antrieb, Aufhängung, Lenkung und Bremssystem nötigen Teile
sowie alle beweglichen oder unbeweglichen Teile, die zu deren normalen Betrieb gehören.
2.1.10 Original- oder Serienteile: Bauteil, welches alle für dessen Produktion vorgesehene und vom Fahrzeughersteller
ausgeführte Fertigungsstufen durchlaufen hat und serienmäßig im Fahrzeug eingebaut ist.
2.1.11„Composite“: Material, aus verschiedenen bestimmten Komponenten zusammengesetzt, deren Verbindung das
Gesamtmaterial mit Eigenschaften versieht, die keine einzelne Komponente für sich besitzt.
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2.2 Abmessungen:
Fahrzeugumriss von oben gesehen: Das Fahrzeug bei der Startaufstellung des jeweiligen Wettbewerbs.
2.3 Motor:
2.3.1 Hubraum: Volumen V, das in dem oder den Zylinder(n) des Motors durch die auf- und abwärtsgehende Bewegung
des oder der Kolben(s) erzeugt wird.
V = 0,7854 x b 2 x s x n
V = Volumen (in ccm)
b = Bohrung (in cm)
n = Anzahl der Zylinder
s = Hub (in cm)
2.3.2 Aufladung: Erhöhen der Masse des Kraftstoff-Luftgemisches im Verdichtungsraum, erreicht durch beliebige
Maßnahmen (im Gegensatz zu dem unter normalem Luftdruck zugeführten Kraftstoff-Luftgemisch, durch Stau-Effekt - Ram Effekt - oder durch dynamische Einflüsse im Ansaug- und Abgassystem). Kraftstoffeinspritzung unter Druck wird nicht als
Aufladung angesehen (siehe Allgemeine Bestimmungen für die Gruppen N, A und B, Art. 3.1).
2.3.3 Motorblock: Unter Motorblock versteht man das Kurbelgehäuse und die Zylinder.
2.3.4 Einlasskrümmer: bei einem Vergaser-Einlasssystem: Teil, das bei Vergaser-Gemisch-Aufbereitung das KraftstoffLuftgemisch vom Vergaser zur Dichtungsfläche des Zylinderkopfs führt.
Im Fall einer Mono-Point-Einspritzung: Teil, der, vom Körper der Drosselklappe inklusive, zur Dichtfläche des Zylinderkopfs
führt und den Luftstrom bzw. das Gas -Luft-Gemisch sammelt und reguliert.
Im Fall einer Multi-Point-Einspritzung: Teil, der, vom Körper der Drosselklappe inklusive, zur Dichtfläche des Zylinderkopfs
führt und den Luftstrom bzw. das Gas -Luft-Gemisch sammelt und reguliert.
Im Fall eines Dieselmotors: Teil, das am Zylinderkopf montiert ist und die Luft von einem Einlass oder einem einzelnen
Kanal weg zu den Zylinderkopfauslässen führt.
2.3.5 Auslasskrümmer: Teil zur Führung der Abgase vom Ausgang des Zylinderkopfes bis zur ersten Verbindungsebene, die
es von der Fortsetzung des Abgassystems trennt.
2.3.6 Auspuff: Für Fahrzeuge mit Turbolader beginnt der Auspuff hinter dem Turbolader.
2.3.7 Ölwanne: Die unter dem und am Motorblock verschraubten Elemente, die das Schmieröl des Motors enthalten und
regulieren. Diese Elemente dürfen keine Befestigungsteile der Kurbelwelle haben.
2.3.8. Motorraum: Raum, der durch die erste, den Motor umgebende Struktur begrenzt wird.
2.3.9 Trockensumpfschmierung: Jedes System, welches eine zusätzliche Pumpe zu der Pumpe für die normale Schmierung
der Motorbauteile benutzt, um Öl von einer Kammer bzw. einem Unterbringungsraum zu einer anderen Kammer bzw. einem
anderen Unterbringungsraum zu fördern.
2.3.10 Statische Dichtung für mechanische Teile: Die einzige Funktion einer Dichtung besteht darin, die Abdichtung von
zumindest zwei Teilen sicherzustellen, die miteinander verbunden sind. Die Distanz zwischen den Oberflächen der Teile, die
von der Dichtung getrennt werden, muss weniger oder gleich 5 mm sein.
2.3.11 Tauscher: Mechanischer Teil, die den Austausch von Kalorien zwischen zwei Flüssigkeiten erlaubt. Für spezifische
Tauscher: die erstgenannte Flüssigkeit ist jene, die gekühlt wird, und die zweitgenannte jene, durch die diese Kühlung
ermöglicht wird. Z.B. Öl/Wasser-Tauscher (das Öl wird durch das Wasser gekühlt).
2.3.12 Kühler: Hierbei handelt es sich um einen spezifischen Tauscher, der es ermöglicht, dass Flüssigkeit durch Wasser
gekühlt wird. Flüssigkeits/Luft-Tauscher.
2.3.13 Intercooler: Es handelt sich um einen Tauscher, der zwischen dem Kompressor und dem Motor angebracht ist und
die Kühlung der komprimierten Luft durch eine Flüssigkeit ermöglicht. Luft/Flüssigkeits-Tauscher.
2.4 Fahrwerk:
Das Fahrwerk beinhaltet alle Teile, die vollständig oder teilweise ungefedert sind.
2.4.1 Rad: Unter „Rad“ versteht man Radschüssel u. Felge, unter „komplettem Rad“ Radschüssel, Felge u. Reifen.
2.4.2 Bestrichene Bremsfläche: Fläche, die bei einer Umdrehung des Rades von den Bremsbelägen an der Bremstrommel
oder auf beiden Seiten der Bremsscheibe bestrichen wird.
2.4.3 Definition McPherson-Aufhängung: Der Begriff „McPherson-Aufhängung“ schließt alle Systeme ein, bei welchen ein
Teleskopteil, nicht unbedingt die Feder oder Dämpfereinheit enthaltend, aber die Strebenachse bildend, am Aufbau oder
Chassis an einem Aufnahmepunkt verankert ist und am unteren Ende über einen Querstab im Dreiecksverbund mit
Stabilisator oder Spurstange oder Querlenker steht.
2.4.4 Verbundlenkerachse
Achse, aus zwei längs verlaufenden Armen gebildet, die jeweils durch ein Gelenk mit der Karosserie verbunden sind und
untereinander starr durch eine Transversalstruktur, deren Torsionssteife, verglichen mit der Biegesteife, niedrig ist.
2.5 Fahrgestell – Karosserie:
2.5.1 Fahrgestell: Gesamtstruktur des Fahrzeugs, die mechanische Teile und die Karosserie verbindet, und jedes mit dieser
Struktur fest verbundene Teil.
2.5.2 Karosserie außen: alle vollständig aufgehängten Teile des Fahrzeugs, die vom Luftstrom berührt werden;
innen: der Fahrgastraum und der Kofferraum. Folgende Karosserietypen sind zu unterscheiden :
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2.5.2.1 vollständig geschlossene Karosserie
2.5.2.2 völlig offene Karosserie
2.5.2.3 veränderliche Karosserie: mit weichem oder festem, verstellbarem oder abnehmbarem Verdeck.
2.5.3 Sitz: Unter „Sitz“ versteht man die beiden Flächen, die Sitzfläche und Rückenlehne bilden.
Rückenlehne: Fläche vom untersten Punkt der Wirbelsäule einer normal sitzenden Person nach oben.
Sitzfläche: Fläche, gemessen bei der gleichen Person von der unteren Partie der Wirbelsäule nach vorne.
2.5.4 Kofferraum: Vom Fahrgast- und Motorraum abgetrenntes Volumen, das sich innerhalb der Fahrzeugstruktur befindet.
Diese(s) Volumen ist (sind) in der Länge begrenzt durch die vom Hersteller vorgesehene(n) feste(n) Struktur(en) und/oder
durch die hintere Seite der so weit wie möglich nach hinten gestellten Rücksitze, die maximal eine Lehnenneigung von 15
Grad nach hinten haben dürfen. Dieses Volumen ist (sind) in der Höhe begrenzt durch die feste(n) Struktur(en) und die
bewegliche(n) Abtrennung(en), die vom Hersteller vorgesehen ist (sind) oder, wenn diese nicht vorhanden ist (sind), durch
eine gedachte waagerechte Ebene durch den untersten Punkt der Windschutzscheibe.
2.5.5 Fahrgastraum: Struktureller Innenraum, in dem sich der Fahrer und der/die Passagier(e) befinden.
2.5.6 Motorhaube: Äußeres Teil der Karosserie, dass sich öffnen lässt, um Zugang zum Motor zu gestatten.
2.5.7 Kotflügel: Ein Kotflügel erstreckt sich über den Bereich gemäß der Zeichnung 251-1.
Vorderer Kotflügel: der vom Luftstrom berührte Bereich, der beschrieben wird durch die innere Fläche des vollständigen
Rades des Standardfahrzeuges (C1/C1), durch die vordere Kante der Vordertür (B1/B1) und unterhalb der Ebene, welche
parallel zu den Türschwellern und die unteren Ecken des sichtbaren Teils der Windschutzscheibe berührend verläuft
(A1/A1).
Hinterer Kotflügel: der vom Luftstrom berührte Bereich, der beschrieben wird durch die innere Fläche des vollständigen
Rades des Standardfahrzeuges (C2/C2), durch die vordere Kante der Hintertür und der Fläche unterhalb der unteren Kante
des sichtbaren Teils des Fensters der Hintertür und unterhalb der Tangente an der unteren Ecke des sichtbaren Teils der
Heckscheibe und an der untersten hinteren Ecke des sichtbaren Teils des Fensters der Hintertür (A2/A2). Bei zweitürigen
Fahrzeugen sind B1/B1 und B2/B2 als Vorder- bzw. Hinterkante der selben Tür definiert.
2.5.8 Kühlerschlitze: Kombination geneigter Leisten, die ein dahinter gelegenes Objekt verbergen, aber Luftdurchsatz
ermöglichen.
2.6 Elektrisches System:
Scheinwerfer: Jede optische Einrichtung, aus der ein gebündelter Lichtstrahl nach vorne austritt.
2.7 Kraftstoffbehälter:
Unter Kraftstoffbehälter versteht man jeden Behälter, der Kraftstoff enthält und diesen auf irgendeine Art und Weise
entweder zum Hauptbehälter oder zum Motor fließen lassen kann.
2.8 Automatisches Getriebe
– Zusammengesetzt aus einem hydrodynamischen Drehmomentwandler, einem Gehäuse mit Planetengetrieben,
ausgestattet mit Kupplungen und Lamellenbremsen und mit einer festgesetzten Zahl von Vorgelegen und einer
Schaltkontrolle. Das Schalten kann automatisch vorgenommen werden, ohne die Verbindung zwischen Motor und Getriebe
zu unterbrechen und daher, ohne die Übertragung des Motordrehmoments zu unterbrechen. – Getriebe mit kontinuierlich
variablen Übersetzungen werden als Automatikgetriebe betrachtet mit der Besonderheit, eine unbegrenzte Anzahl von
Übersetzungen zu haben.
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Artikel 252
Allgemeine Bestimmungen für die Gruppen N, A und B
1. Allgemeines
1.1 Verboten sind alle Änderungen, die nicht ausdrücklich im besonderen Reglement der Gruppe, in der der Wagen genannt
ist, oder in den nachfolgenden allgemeinen Bestimmungen erlaubt oder in dem Kapitel "Sicherheitsausrüstungen"
vorgeschrieben sind. Die Bestandteile des Fahrzeugs müssen ihre ursprüngliche Funktion behalten.
1.2 Anwendung der allgemeinen Bestimmungen: Die allgemeinen Bestimmungen müssen dann eingehalten werden, wenn
in den "Besonderen Bestimmungen für die Gruppen N, A und B" keine strengeren Vorschriften vorgesehen sind.
1.3 Material: Die Verwendung von Material, das einen größeren spezifischen elastischen Moduls als 40 Gpa/g/cm3 besitzt,
ist verboten mit der Ausnahme von Steckern, Auslassdichtungen, Wasserpumpen-Turboverbindungen, Bremsbelägen,
beweglichen Elementen von Lagern (Kugeln, Nadeln, Rollen), elektronis chen Elementen und Sensoren, Teilen, die weniger
als 20 Gramm wiegen und allen Dichtungen mit einer Dicke von weniger oder gleich 10 µ. Die Verwendung von
metallischem Material, das einen größeren spezifischen elastischen Moduls als 30 Gpa/g/cm3 für nicht-eisenhältiges
Material besitzt, oder dessen maximalspezifische UTS größer als 0,24 Mpa/kg/m3 für eisenhältiges Material ist, ist für die
Anfertigung aller freigestellten oder als VO homologierten Teile verboten. Ti-6Al-4V ASTM Grad 5-Titan-Aluminium
(5,5<Al<6,75, C max. 0,10, 3,5<V<4,5, 87,6<ti<91) ist erlaubt, ausgenommen für bestimmte Teile, für die Titan ausdrücklich
verboten ist. Es darf kein bewegliches Teil eines Turboladers oder eines anderen entsprechenden Aufladungsmechanismus
aus keramischem Material gefertigt sein oder mit Keramik überzogen sein. Diese Einschränkung betrifft nicht jene Teile, die
mit dem Serienauto homologiert wurden. Die Verwendung von Magnesiumblechen mit einer Dicke von weniger als 3 mm ist
verboten.
1.4 Es ist die Pflicht eines jeden Teilnehmers, den Technischen und den Sportkommissaren einer Veranstaltung
nachzuweisen, dass sein Fahrzeug zu jeder Zeit der Veranstaltung vollständig dem Reglement entspricht.
1.5 Beschädigte Gewinde dürfen durch Einsetzen eines neuen Gewindes mit gleichem innerem Durchmesser repariert
werden (Helicoil-Typ).
1.6 Jedes Gruppe A-Auto, das nach dem 1.1.1999 homologiert wird, ausgenommen Kit-Varianten, darf, wenn es an Rallyes
teilnimmt, nicht breiter als 1800 mm sein. Gruppe N-Fahrzeuge hingegen dürfen in ihrer tatsächlichen Ausführung an allen
Wettbewerben teilnehmen, d.h., auch wenn sie breiter als 1770 mm sind.
1.7 „Freigestellte Teile“: Freigestellt bedeutet, dass ein Originalteil, ebenso wie seine Funktionen, entfernt oder durch
einen anderen Teil ersetzt werden kann, unter der Bedingung, dass der neue Teil im Vergleich zum Originalteil keine
zusätzliche Funktion hat.
2. Abmessungen und Gewichte
2.1 Bodenfreiheit:
Kein Teil des Fahrzeugs darf den Boden berühren, wenn die Reifen einer Seite des Fahrzeugs ohne Luftdruck sind. Dieser
Test muss auf einer ebenen Fläche, Fahrzeug rennfertig, Fahrer an Bord, durchgeführt werden.
2.2 Ballast:
Es ist erlaubt, dem Fahrzeug Ballast zuzufügen, um so den Gewichtsvorschriften zu entsprechen. Dieser Ballast muss aus
festen und einheitlichen Blöcken bestehen, mittels Werkzeug auf dem Boden des Fahrgastraums befestigt und leicht zu
versiegeln sein; er muss sichtbar und von den Kommissaren verplombt worden sein.
Anwendung: Bei Tourenwagen (Gr. A), GT- (Gr. B) und Gruppe R Fahrzeugen. Bei den Produktionswagen (Gr. N) ist
Ballast in keiner Form erlaubt. Jedoch ist es bei Rallyes für die Gruppen N, A oder B erlaubt, entsprechend den im Art. 253
enthaltenen Bedingungen, Bordwerkzeug und Ersatzteile mitzuführen.
3. Motor
3.1 Aufladung:
Der Gesamthubraum wird bei Aufladung mit dem Koeffizienten 1,7 bei Benzinmotoren und 1,5 bei Diesel-Motoren
multipliziert. Das Fahrzeug wird in diejenige Hubraumklasse eingestuft, die sich aus dieser Multiplikation ergibt. Der Wagen
wird so behandelt, als wenn der so vergrößerte Hubraum des Motors der tatsächliche Hubraum wäre. Dies gilt insbesondere
für die Wertung der Hubraumklassen, die Innenabmessungen, die Mindestanzahl von Sitzplätzen, das Mindestgewicht usw.
3.2 Vergleichsformel: zwischen einem Hubkolbenmotor und einem Rotationskolbenmotor (abgedeckt durch NSU - WankelPatente): Die Äquivalenz entspricht dem Kammervolumen, bestimmt durch den Unterschied zwischen dem maximalen und
dem minimalen Volumen der Arbeitskammer.
3.3 Vergleichsformel: zwischen Hubkolbenmotor und Gasturbine:
Diese Formel ist wie folgt:
S [(3,10 x R) - 7,63]
C
=
0,09625
S = Die Hochdruckaustrittsfläche, ausgedrückt in Quadratzentimetern, d.h. die Fläche des Luftstroms am Ausgang der
Verdichterschaufeln (oder am Ausgang der ersten Stufe, wenn es ein Mehrstufenverdichter ist). Die Messung wird aufgrund
der kleinsten Fläche zwischen den festen Blättern der ersten Stufe der Hochdruckturbine festgelegt. In Fällen, wo die
Turbinenschaufeln verstellbar sind, wird die größte Öffnung als Maß S genommen. Die Hochdruckaustrittsfläche ist also das
Produkt der Höhe (ausgedrückt in cm) mit der Länge (ausgedrückt in cm) und der Schaufelzahl.
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R = Druckfaktor, bezogen auf den Verdichter. C =Vergleichshubraum eines Hubkolbenmotors, ausgedrückt in cm3.
Den Druckfaktor erhält man durch Multiplikation der Werte für die einzelnen Stufen des Verdichters wie angegeben:
Subsonischer Axialverdichter = 1,15 je Stufe, Transsonischer Axialverdichter
= 1,5 je Stufe
Radialverdichter
= 4,25 je Stufe
Ein Verdichter mit einer Radial- und sechs subsonischen Axialstufen hat z.B. folgendes Verdichtungsverhältnis:
4,25 x 1,15 x 1,15 x 1,15 x 1,15 x 1,15 x 1,15 = 4,25 x 1,156
3.4 Alle Motoren, bei denen stromabwärts der Auslassöffnung (Ventile) Kraftstoff eingespritzt oder verbrannt wird, sind
verboten.
3.5 Vergleichsformel zwischen Hubkolbenmotor und Motoren neuen Typs:
Die FIA behält sich das Recht vor, die Vergleichsbasis, die zwischen herkömmlichen und neuen Motorentypen besteht, zu
modifizieren. Dies muss jedoch zwei Jahre zuvor bekanntgegeben werden, wobei diese Frist am 1. Januar nach dem Datum
beginnt, an dem diese Entscheidung gefällt wurde.
3.6 Auspuffsystem und Schalldämpfer:
Selbst wenn die besonderen Bestimmungen einer Gruppe das Auswechseln des serienmäßigen Schalldämpfers erlauben,
müssen die Fahrzeuge, die an einem Wettbewerb auf öffentlichen Straßen teilnehmen, einen Schalldämpfer aufweisen, der
den polizeilichen Vorschriften des Landes/der Länder, in dem/denen der Wettbewerb stattfindet, entspricht.
Für alle Fahrzeuge, die bei Rallyes eingesetzt werden, gilt auf offener Straße ein maximal zulässiger Geräuschgrenzwert
von 103 dB(A) bei einer Motordrehzahl von 3500 1/min bei Benzinmotoren und 2500 1/min bei Dieselmotoren, es sei denn,
dass von den örtlichen Gesetzgebern ein niedrigerer Grenzwert vorgeschrieben ist. Die Öffnungen der Auspuffrohre dürfen
maximal 45 cm und mindestens 10 cm über dem Boden liegen. Der Auslass der Abgasrohre muss sich innerhalb des
Umrisses des Fahrzeuges, oder weniger als 10 cm von diesem Umriss entfernt befinden, und muss sich hinter der vertikalen
Linie befinden, die durch die Mitte des Radstandes verläuft. Außerdem muss ein wirksamer Schutz vorhanden sein, damit
die heißen Rohre keine Verbrennungen verursachen können. Das Abgassystem darf kein Provisorium darstellen. Abgase
dürfen nur am Ende der Abgasanlage austreten. Teile des Chassis dürfen nicht zur Führung der Abgase benutzt werden.
Katalysator-Abgasanlage: Sollten zwei mögliche Versionen eines Fahrzeugmodells (Katalysator- und andere Auspuffanlage)
homologiert sein, müssen die Fahrzeuge mit der einen oder anderen Version übereinstimmen, wobei alle Kombinationen der
beiden Versionen verboten sind. Alle Kit-Cars, also alle Fahrzeuge, die ganz oder teilweise eine VK-Version verwenden,
müssen mit einem homologierten Katalysator ausgerüstet sein. Ab 1.1.2001 müssen alle Fahrzeuge, die in einem Land
zugelassen sind, wo die Verwendung von Katalysatoren obligatorisch ist, mit einem homologierten Katalysator ausgerüstet
werden. Andererseits darf an Fahrzeugen, die mit einem Katalysator ausgerüstet sind, dieser entfernt werden, wenn die
Ausrüstung des Fahrzeugen mit demselben in jenem Land, wo die jeweilige Veranstaltung stattfindet, nicht obligatorisch ist.
(Im OSK-Bereich gelangt das jeweils gültige OSK-Reglement zur Anwendung.)
3.7 Anlasser an Bord des Fahrzeugs:
Anlasser mit elektrischer oder anderer Energiequelle an Bord, der vom Fahrer in seinem Sitz sitzend betätigt werden kann.
3.8 Zylinder:
Bei Motoren ohne Laufbuchsen ist es erlaubt, die Zylinder durch Materialauftrag zu reparieren, jedoch nicht durch das
Hinzufügen von Teilen.
4. Kraftübertragung
Alle Wagen müssen ein Getriebe aufweisen, das mit einem Rückwärtsgang ausgerüstet sein muss. Dieser muss
funktionstüchtig sein, wenn der Wagen zum Wettbewerb startet, und muss vom Fahrer in seinem Sitz sitzend betätigt
werden können.
5. Radaufhängung
Teile der Radaufhängung, die teilweise oder vollständig aus Verbundwerkstoffen gefertigt sind, sind verboten.
6. Räder
Räder, die teilweise oder vollständig aus Verbundwerkstoffen gefertigt sind, sind verboten. Messung der Radbreite: Rad
montiert am Wagen, auf dem Boden stehend, rennfertig, Fahrer am Lenkrad sitzend. Die Messung kann an einem
beliebigen Punkt des Reifens erfolgen, außer im Bereich der Kontaktfläche mit dem Boden. Wenn Mehrfachreifen als Teil
eines kompletten Rades montiert sind, so müssen sie die Maximalabmessungen einhalten, die für die Gruppe, in der sie
verwendet werden, vorgeschrieben sind (s. Art. 255.5.4 und 256.5).
7. Aufbau/Fahrgestell/Karrosserie
7.1 Fahrzeuge mit veränderbarer Karosserie
Die Fahrzeuge mit veränderbarer Karosserie müssen in allen Punkten die Bestimmungen für Fahrzeuge mit offener
Karosserie erfüllen.
7.2 Mindest - Innenabmessungen:
Wenn eine im Anhang J erlaubte Änderung sich auf eine Abmessung des Homologationsblattes bezieht, darf diese
Abmessung als Zulässigkeitskriterium nicht angewandt werden.
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7.3 Fahrgastraum:
Eine Umkehr der Fahrerseite ist möglich unter der Bedingung, dass originales und modifiziertes Fahrzeug mechanisch
baugleich sind und dass die benutzten Teile vom Hersteller für eine solche Abänderung für die betroffene Fahrzeugfamilie
vorgesehen sind. Im Fahrgastraum darf nichts angebracht werden, außer Ersatzrad/Ersatzrädern, Bordwerkzeug,
Ersatzteilen, Sicherheitsausrüstung, Kommunikationssystem, Ballast (wenn erlaubt) und Behälter für die
Scheibenwaschanlage (nur Gruppen A ,B). Bei offenen Fahrzeugen darf der Raum für den Beifahrer und dessen Sitz in
keiner Weise überdeckt sein.
Im Fahrgastraum untergebrachte Behälter für Helme und Werkzeug müssen aus feuerbeständigem Material bestehen und
sie dürfen im Falle eines Feuers keine giftigen Dämpfe entwickeln. Die angebrachten originalen Airbag-Aufnahmen dürfen
entfernt werden, ohne das Erscheinungsbild des Fahrgastraumes zu verändern.
7.4 Karosserie:
Alle Karosseriepartien des Fahrzeugs müssen zu jeder Zeit aus dem gleichen Material bestehen und die gleiche Materialdicke haben wie die des homologierten Originalfahrzeugs. Im Vergleich zum Serienfahrzeug wird eine Toleranz von 10%
gewährt. Jede Art der chemischen Behandlung ist verboten. ->Hinweis: ab 1.1.2009 ist keine Toleranz mehr
zulässig!
7.5 Scheinwerferbefestigung und –schutz:
Es ist erlaubt, Löcher für Scheinwerferhalterungen in die vordere Karosserie zu bohren, jedoch nur zum Zwecke der
Befestigung. Für Rallyes ist es erlaubt, nicht reflektierende, aus flexiblem Material gefertigte Schutzvorrichtungen an den
Scheinwerfern anzubringen. Diese dürfen jedoch nach vorne nicht um mehr als 10 cm über das Scheinwerferglas
hinausragen.
7.6 Teile gefährlicher Natur:
Alle Teile gefährlicher Natur (Batterie, entflammbare Produkte, usw.) müssen außerhalb des Cockpits mitgeführt werden.
7.7 Schmutzfänger (nur für Rallyes):
Es ist möglich, quergestellte Schmutzfänger in Übereinstimmung mit dem nachfolgenden Artikel zu verwenden. Wenn
quergestellte Schmutzfänger verpflichtend sind, muss diese Anforderung in der Ausschreibung angeführt werden. In jedem
Fall werden quergestellte Schmutzfänger unter folgenden Bedingungen akzeptiert:
Sie müssen aus flexiblem Material gefertigt sein. Sie müssen mindestens die Breite jedes Reifens abdecken. Mindestens ein
Drittel der Fahrzeugbreite hinter den Vorder- und Hinterrädern (siehe Zeichnung 252-6) muss jedoch frei bleiben. Zwischen
den rechten und linken Schmutzfängern vor den Hinterrädern muss ein Abstand von mindestens 20 cm bestehen. Die
Unterseite der Schmutzfänger am stehenden Fahrzeug ohne Personen an Bord darf nicht mehr als 10 cm vom Boden
entfernt sein. Oberhalb und über die gesamte Breite des Reifens müssen zumindest ¾ der Reifenbreite (von hinten
gesehen) bedeckt werden. In der Vertikalprojektion dürfen diese Schmutzfänger nicht über die Karosserie hinausragen.
Falls durch die Veranstaltungsausschreibung vorgeschrieben oder erlaubt, dürfen vorne am Fahrzeug Schmutzfänger
angebracht werden, um ein Spritzen nach vorne zu verhindern, sie müssen aus flexiblem Material gefertigt sein. Sie dürfen
nicht über die Gesamtbreite oder um mehr als 10 cm über die serienmäßige Gesamtlänge des Fahrzeugs hinausragen. Vor
den Vorderrädern muss ein Drittel der Fahrzeugbreite frei bleiben.
8. Elektrisches System
8.1 Beleuchtung/Hupe:
Ein Nebelscheinwerfer darf gegen einen anderen ausgetauscht werden und umgekehrt, vorausgesetzt, dass die
ursprüngliche Befestigung beibehalten wird. Lichtmaschine: Die Befestigung der Lichtmaschine ist freigestellt.
Hupe: Nur bei Rallyes muss der Warnton gleich oder größer 97 dbA sein, für mindestens drei Sekunden Dauer in einer
Entfernung von sieben Metern vor dem Fahrzeug gemessen.
8.2 Wechselstromgeneratoren und Wechselstromgeneratoren-Anlasser:
Der Einbau von Wechselstromgeneratoren und Wechselstromgeneratoren-Anlassern ist freigestellt.
9. Kraftstoff - Verbrennungsmittel
9.1 Kraftstoff:
Der Kraftstoff muss handelsübliches Benzin sein, welches an einer Tankstellenpumpe erhältlich ist, ohne jegliche Zusätze,
außer wenn es sich um ein gegenwärtig käufliches Schmiermittel handelt. Der Kraftstoff muss folgende Eigenschaften
aufweisen: (Die Messungen müssen gemäß Standard ASTM D 2699-86 und D 2700-86 durchgeführt werden. Der
Kraftstoffrückstand darf ausschließlich aus Kohlenwasserstoffen bestehen und keinerlei leistungssteigernde Zusätze
beinhalten.)
Bezeichnung
Max. ROZ
Min. ROZ
unverbleit
verbleit
102,0
95,0
100,0
97,0
Norm
ASTM D
ASTM D
2699-86
2699-86
9
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Max. MOZ
Min. MOZ
90,0
85,0
92,0
86,0
ASTM D
ASTM D
Spezif. Gewicht bei 15°C: [min - max (kg/m 3)]
Max. Sauerstoff-Grundanalysengehalt [Gew.%]
Max. Peroxidgehalt [ppm]
Max. Bleigehalt [g/l]
Max. Benzolgehalt [Vol.%]
Max. Dampfdruck nach Reid [hPa]
Destillation bei 70 °C [min - max Vol]
Destillation bei 100 °C [min - max Vol.%]
Destillation bei 180 °C [Vol.%]
Max. Endsiedepunkt [°C]
Max. Rückstand [Vol.%]
2700-86
2700-86
720 - 785 (ASTM D 4052)
3,7 bei weniger als 0,013% Bleigehalt oder 2,8 (Toleranz: 0,2% bei
Messung nach ASTM D 3228 Standard)
100 (ASTM D 3703 oder falls unmöglich UOP 33-82)
0,4 g/l oder der Standard des Landes, falls geringer
(ASTM D 3341 oder D 3237)
5 (ASTM D 3606
900 (ASTM D 323)
10 - 47 (ASTM D 86)
30 - 70 (ASTM D 86)
min. 85 (ASTM D 86)
225 (ASTM D 86)
2 (ASTM D 86)
Der Kraftstoff wird entsprechend der Norm ASTM D 3244 mit einer Vertrauensgrenze von 95 % angenommen oder
abgelehnt. Für Fahrzeuge, die mit einem Katalysator ausgestattet sind, ist die Verwendung von verbleitem Benzin verboten.
Wenn der am Veranstaltungsort erhältliche Kraftstoff nicht der von den Teilnehmern geforderten Qualität genügt, so muss
die ASN des organisierenden Landes die FIA um eine Ausnahmegenehmigung bitten, um die Verwendung von Kraftstoff zu
ermöglichen, der von oben definierten Vorgaben abweicht.
9.2 Diesel-Kraftstoff:
Für Dieselmotoren muss Dieselkraftstoff gemäß der folgenden Spezifikation verwendet werden:
Kohlenwasserstoffgehalt: (Gewichtsprozent)
min. 90,0
Spezifische Dichte:(kg/m3)
max. 860
Cetanzahl (CZ, ASTM D61
max. 55
rechnerische Cetanzahl (ASTM D976-80)
max. 55
Schwefelgehalt
max. 50 mg/kg
(pr-EN-ISO/DIS 14596, in Übereinstimmung mit Direktive 98/70/CE)
9.3 Verbrennungsmittel:
Als Verbrennungsmittel darf dem Kraftstoff nur Luft beigemischt werden.
9.4 Auftankvorgang:
Standard-Kupplung: Sowohl bei einer von der Rennstrecke zur Verfügung gestellten zentralen Tankanlage, als auch bei
Tankanlagen, die der Bewerber selbst eingebracht hat, muss der Zuleitungsschlauch mit einem hermetisch schließenden
Kupplungsstück ausgerüstet sein, das genau zu der am Fahrzeug befindlichen Standard-Einfüllöffnung passt.
Die Maße dieser Einfüllöffnung sind auf Z. 252-5 angegeben; der Innendurchmesser D darf nicht größer als 50 mm sein.
Alle Fahrzeuge müssen mit einer Einfüllöffnung gemäß dieser Skizze ausgerüstet sein. Die Öffnung muss dem "Tot-MannSystem" entsprechen und darf deshalb im geöffneten Zustand keine Haltevorrichtung aufweisen (Verriegelungen usw.). Die
Tankentlüftung(en) muss(müssen) mit Rückschlagventil(en) versehen sein, das/die nach dem Prinzip der StandardEinfüllöffnungen konzipiert ist/sind und den gleichen Durchmesser aufweist(en).
Während des Tankvorganges müssen die Auslässe der Entlüftung(en) durch ein passendes Kupplungsstück entweder zum
Haupttank oder zu einem durchsichtigen, tragbaren Behälter (Fassungsvermögen mindestens 20 Liter) verbunden werden,
der mit einem hermetisch abdichtenden Schließsystem ausgestattet ist.
Die Ausgleichbehälter müssen vor Beginn des Tankens völlig leer sein. Falls auf der Rennstrecke keine zentrale
Tankanlage zur Verfügung steht, müssen die Fahrzeuge nach vorstehenden Bedingungen betankt werden. Keinesfalls
dürfen am Tankort Kraftstoff-Reservebehälter (Fässer) höher als 3 m über der Fahrbahn gelagert werden. Dieses Verbot gilt
für die gesamte Dauer der Veranstaltung.
Die Überlaufflaschen müssen mit einer der folgenden Zeichnungen übereinstimmen: 252-1 oder 252-2. Die
Entlüftungsleitung des Überlaufbehälters muss die gleiche Länge haben wie der Behälter und muss mit beiden Enden daran
befestigt sein. Der Fülltank ebenso wie alle metallischen Teile des Betankungssystems ab dem Anschluss vor dem
Durchflussmengenmesser bis zum Kraftstoffbehälter und seiner Befestigung (Gestell) müssen geerdet sein.
Folgende Anwendung wird empfohlen:
a) Jede Box sollte mit zwei Erdungskabeln gemäß Luftfahrtnorm ausgestattet sein.
b) Das Betankungssystem (einschließlich Gestell, Behälter, Schlauch, Zapfpistole, Ventile und Entlüftungsbehälter) sollte mit
einem der oben genannten Erdungskabel für die gesamte Dauer des Rennens verbunden sein.
c) Das Fahrzeug sollte, zumindest kurzzeitig, mit dem zweiten Erdungskabel verbunden sein, wenn es an der Box steht.
d) Keine Kraftstoffschlauchverbindung (Befüllung oder Belüftung), wenn nicht zuvor Position b) und c) erfüllt sind.
e) Die komplette Boxenmannschaft, die mit Kraftstoff umgeht, sollte antistatische Schutzkleidung tragen.
Der Betankungsbehälter muss wie nachfolgend ausgeführt sein: Modelle aus Gummi des Typs oder FT3 1999/FT 3.5 oder
FT 5 gebaut von einem anerkannten Hersteller oder ein Kraftstoffbehälter, der einer der folgenden Zeichnungen entspricht:
252-3 oder 252-4 (Legende nachstehend):
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auslaufsichere kombinierte oder separate Kupplungen, Durchmesser max. 2"
Schlauch, Innendurchmesser 1 1/2"
Schnellverschluss, Durchmesser 1 1/2"
seitliches Stellventil Durchmesser 1 1/2"
Schnellverschluss Einfüllstutzen, Durchmesser 2"
Flammensicherung/Belüftung, Durchmesser 2"
Inspektionsöffnung, Durchmesser 8"
Anwendung: Für die Gruppen A und B gemäß der allgemeinen Vorschriften der FIA - Meisterschaften.
9.5 Tankbelüftung:
Es ist erlaubt, einen Kraftstoffbehälter mit einer Belüftung auszurüsten, die durch das Fahrzeugdach abgeführt wird.
9.6 Einbau des FT3 1999, FT 3.5 oder FT 5 Kraftstoffbehälters:
Der FT-3 1999, FT 3.5 oder FT 5-Kraftstoffbehälter kann sich entweder am Original-Einbauort oder im Kofferraum befinden.
Ein Ablauf für eventuell im Tankraum ausgelaufenes Benzin muss vorgesehen werden. Der Platz und die Maße der
Einfüllöffnung, sowie des Tankverschlusses können verändert werden unter der Bedingung, dass die neue Installation nicht
über die Karosserie hinausragt und kein Kraftstoff in einen der Innenräume des Wagens eindringen kann. Befindet sich die
Einfüllöffnung innerhalb des Wagens, muss sie durch eine flüssigkeitsdichte Schutzwand vom Fahrgastraum getrennt
werden.
10. Bremsen
Bremsscheiben aus Kohlenstoff sind verboten.
11. Energiespeicherung
Es darf die Gesamtmenge in einem Fahrzeug gespeicherter wiederhergestellter Energie 200 Kilojoule nicht übersteigen;
diese Energie kann wieder benutzt werden, ohne 10 Kilojoule bei einer mittleren Leistung von durchschnittlich 1 Kilowatt zu
übersteigen.
12. Kühlung
Außer für den Zweck der Kühlung des Fahrers, ist der Transport und/oder Gebrauch von festen, flüssigen oder gasförmigen
Kühlmitteln, im oder außerhalb des Fahrzeuges, zu jeder Zeit der Veranstaltung verboten.
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Artikel 253
Sicherheitsausrüstung (Gruppen N, A, B und ST)
1. Ein Fahrzeug, dessen Konstruktion eine ernste Gefahr darzustellen scheint, ist von den Sportkommissaren von der
Veranstaltung auszuschließen.
2. Ist eine Vorrichtung freigestellt, so muss sie, wenn montiert, den Bestimmungen entsprechend angebracht sein.
3. Leitungen und Pumpen:
3.1 Schutz:
Kraftstoff-, Öl- und Bremsleitungen müssen außerhalb des Fahrzeugs gegen jegliches Risiko der Beschädigung
(Steinschlag, Korrosion, mechanischer Bruch usw.) und innerhalb des Fahrzeuges gegen jegliche Brandgefahr und
Abnutzung geschützt werden. Anwendung: Empfohlen für die Gruppe N, falls der serienmäßige Einbau beibehalten wird.
Vorgeschrieben für alle Gruppen, falls der serienmäßige Einbau nicht beibehalten wird, oder wenn die Leitungen innerhalb
des Fahrzeugs verlaufen, und ihre Schutzummantelungen entfernt wurden. Bei Kraftstoffleitungen müssen die Metallteile,
die von der Fahrzeugkarosserie durch nicht leitende Teile isoliert sind, elektrisch mit ihnen verbunden sein.
3.2 Spezifikationen und Installation:
Vorgeschriebene Anwendung, wenn der serienmäßige Einbau nicht beibehalten wird. Leitungen, die Kühlwasser oder
Schmieröl enthalten, müssen außerhalb des Cockpits geführt werden. Die Einbauten von Leitungen für Treibstoff,
Schmieröle und jene, die unter Druck stehende Hydraulikflüssigkeiten enthalten, müssen nach den nachstehend
aufgeführten Spezifikationen hergestellt werden:
- wenn sie flexibel ausgeführt sind, müssen diese Leitungen geschraubte, gefältelte oder selbstschließende Verbindungen
besitzen und ein außen liegendes Drahtgeflecht, das verschleiß- und flammhemmend ist (nicht feuerfest).
- Mindestberstdruck, gemessen bei einer minimalen Betriebstemperatur von:
Kraftstoffleitungen (ausgenommen die Verbindungen zu den Einspritzdüsen und dem Kühler am Rücklauf zum Tank):
70 bar (1000 psi) bei 135°C (250°F), Schmierölleitungen 70 bar (1000 psi) bei 232°C (450°F)
Leitungen für Hydraulikflüssigkeit unter Druck 280 bar (4000 psi) bei 232°C (450°F).
Wenn der Betriebsdruck des hydraulischen Systems größer als 140 bar ist, muss der Berstdruck zumindest das Doppelte
des Betriebsdrucks betragen. Die Kraftstoff- und Hydraulikleitungen können durch den Innenraum verlaufen, dürfen jedoch
keine Verbindungen oder Anschlüsse aufweisen, außer an den vorderen und hinteren Spritzwänden gemäß den
Zeichnungen 253-59 und 253-60, mit Ausnahme des Bremsflüssigkeits - und Kupplungskreislaufes.
3.3 Automatische Kraftstoffabschaltung:
Empfohlen für alle Gruppen: In allen Kraftstoffleitungen, die zum Motor führen, sind in unmittelbarer Nähe des
Kraftstoffbehälters automatisch wirkende Absperrventile einzubauen. Diese müssen sofort alle unter Druck stehenden
Kraftstoffleitungen automatisch verschließen, wenn eine unter Druck stehende Kraftstoffleitung bricht oder undicht wird.
Verpflichtend: Alle Kraftstoffpumpen dürfen, außer beim Startvorgang, nur bei laufendem Motor in Tätigkeit sein.
3.4. Belüftung des Kraftstoffbehälters:
Die Belüftungseinrichtung des Kraftstoffbehälters bis zu den nachstehend beschriebenen Ventilen muss die selben
Spezifikationen erfüllen wie die in Artikel 3.2 beschriebenen Benzinleitungen und muss mit einem den folgenden
Bedingungen entsprechenden System ausgerüstet sein:
- Überrollventil, durch Gravität aktiviert
- Belüftungsventil für das Schwimmergehäuse
- Pop-off-Ventil mit einem maximalen Überdruck von 200 mbar,
in Betrieb, wenn das Belüftungsventil für das Schwimmergehäuse geschlossen ist.
4. Bremssicherheitssystem:
Doppeltes Bremskreissystem betätigt durch ein Pedal: Die Betätigung des Bremspedals muss auf alle Räder wirken. Im
Falle eines Lecks an irgendeiner Stelle des Bremssystems oder irgendeines Defekts in der Bremskraftübertragung muss die
Bremskraft auf mindestens 2 Rädern wirken. Anwendung: Wenn das System in der Serienproduktion eingebaut ist, ist keine
Änderung erforderlich.
5. Zusätzliche Befestigungseinrichtungen:
Mindestens zwei zusätzliche Haubenhalter müssen für jede Motorhaube und Heckhaube vorgesehen sein. Die
Originalverschlüsse müssen unwirksam gemacht oder entfernt werden. Größere Gegenstände, die im Fahrzeug transportiert
werden (wie Ersatzrad, Bordwerkzeug usw.) müssen ausreichend sicher befes tigt werden. Anwendung: Empfohlen für
Gruppe N, vorgeschrieben für die anderen Gruppen.
6. Sicherheitsgurte (Mindestvorschriften)
6.1 Benutzung von zwei Schulter- und einem Beckengurt:
Befestigungspunkte an der Karosserie: zwei für den Beckengurt - zwei oder auch einen, der dann symmetrisch (Y-Gurt) zum
Sitz angebracht sein muss, für die Schultergurte. Diese Gurte müssen von der FIA homologiert sein und den FIA - Normen
Nr. 8854/98 oder 8853/98 entsprechen. Weiterhin müssen die Gurte, die bei Rundstreckenrennen verwendet werden, mit
einem Drehverschluss ausgestattet sein. Bei Rallyes müssen während der ganzen Veranstaltung zwei Gurtmesser im
Cockpit mitgeführt werden. Diesem müssen so angebracht werden, dass sie für Fahrer und Beifahrer im angeschnallten
Zustand leicht erreichbar sind. Andererseits werden für die Wettbewerbe, die Abschnitte auf öffentlichen Straßen beinhalten,
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Gurte mit Druckverschluss empfohlen. Die ASNs (z.B. OSK) können Befestigungspunkte am Überrollkäfig homologieren,
wenn dieser Käfig homologiert ist und die Punkte geprüft sind.
6.2 Einbau:
Sicherheitsgurte können an den Befestigungspunkten des Serienfahrzeuges angebracht werden. Es ist verboten, die
Sicherheitsgurte an den Sitzen oder deren Einbauteilen zu befestigen. Die empfohlenen Stellen der Befestigungspunkte sind
in Z. 253-61 dargestellt. Nach unten gerichtete Schultergurte müssen so nach hinten geführt werden, dass der Winkel zur
horizontalen Linie an der Oberseite der Rückenlehne nicht größer als 45° ist. Es ist empfohlen, dass Schultergurte so
angebracht werden, dass der Winkel zur horizontalen Linie an der Oberseite der Rückenlehne nicht größer als 10° ist.
Der (empfohlene) maximale Winkel zur Mittellinie des Sitzes beträgt 20° divergent oder konvergent. Falls möglich, sollte der
vom Fahrzeughersteller ursprünglich an der C-Säule vorgesehene Befestigungspunkt benutzt werden. Befestigungspunkte,
die einen größeren Winkel zur Horizontalen ergeben, sind nicht erlaubt, es sei denn, der Sitz entspricht dem FIA - Standard.
In diesem Fall können die Schultergurte von 4-Punkt-Sicherheitsgurten an den ursprünglich vom Fahrzeughersteller
vorgesehenen Beckengurt-Befestigungspunkten der Rücksitze angebracht werden.
Für 4-Punkt-Sicherheitsgurte müssen die Schultergurte kreuzweise symmetrisch über der Mittellinie der Vordersitze
eingebaut werden. Sicherheitsgurte dürfen nicht für Sitze angebracht werden, die keine Kopfstütze haben oder die eine an
der Rückenlehne integrierte Kopfstütze aufweisen (keine Öffnung zwischen Rückenlehne und Kopfstütze). Die Becken- und
Schrittgurte dürfen nicht seitlich entlang der Sitze geführt werden, sondern durch den Sitz hindurch, damit eine größtmögliche Fläche des Beckens abgedeckt und gehalten wird. Die Beckengurte müssen genau in die Grube zwischen dem
Beckenknochen und dem Oberschenkel angepasst werden. Auf keinen Fall dürfen sie über dem Bauchbereich getragen
werden. Hierfür dürfen, falls erforderlich, Löcher in den Seriensitz gebohrt werden. Es muss besonders darauf geachtet
werden, dass die Gurte durch Reiben an scharfen Kanten nicht beschädigt werden können. Falls die Schulter- und/oder
Schrittgurte nicht an den Serienbefestigungspunkten angebracht werden können, müssen neue Befestigungspunkte an der
Karosserie oder dem Fahrgestell angebracht werden. Für die Schultergurte müssen diese sich so nah wie möglich an der
Mittelachse der Hinterräder befinden. Die Schultergurte dürfen auch durch eine Schlaufenbefestigung am Überrollkäfig oder
einer Verstärkungsstrebe befestigt sein. Ebenso dürfen die Schultergurte an den oberen Befestigungspunkten der hinteren
Gurte oder an der, zwischen den hinteren Abstützung des Überrollkäfigs verschweißten Querstrebe, befestigt werden
(Z. 253-66). In diesem Fall ist die Verwendung einer Querstrebe unter folgenden Bedingungen erlaubt:
Die Verstärkungsstrebe muss aus einem Rohr mit den Mindestabmessungen 38x2,5 mm oder 40x2 mm aus nahtlos
kaltgezogenem Kohlenstoffstahl mit einer Mindestzugfestigkeit von 350 N/mm¨ bestehen. Die Höhe dieser Querstrebe muss
einen Winkel der nach hinten gerichteten Schultergurte zwischen 10° und 45° zur horizontalen Linie an der Oberseite der
Rückenlehne sicherstellen, wobei ein Winkel von 10° empfohlen ist.
Die Gurte können durch Schlaufen oder Schrauben befestigt sein, jedoch muss bei einer Verschraubung ein verschweißter
Einsatz (Hülse) für jeden Befestigungspunkt vorhanden sein (Z. 253-67). Diese Einsätze (Hülsen) müssen sich in der
Querstrebe befinden und die Gurte müssen an dieser mittels M12-Schrauben der Festigkeitsklasse 8.8 bzw. mit Schrauben
der Spezifikation 7/16 UNF befestigt sein.
Jeder Befestigungspunkt muss einer Kraft von 1470 daN oder 720 daN für die Schrittgurte widerstehen können. Falls für 2
Gurte nur 1 Befestigungspunkt vorhanden ist (verboten bei Schultergurten), errechnet sich das Gewicht aus der Summe
für die beiden vorgeschriebenen Gewichte. Für jeden neuen Befestigungspunkt muss die Stahl-Verstärkungsplatte eine
Mindestoberfläche von 40 cm 2 und eine Stärke von mindestens 3 mm aufweisen. Prinzip der Befestigung an der
Karosserie/Fahrgestell:
Allgemeines Befestigungssystem (Z. 253-62), Schultergurt- (Z. 253-63), und Schrittgurtbefestigung (Z. 253-64).
6.3 Benutzung:
Sicherheitsgurte müssen ohne jegliche Änderungen oder Hinwegnahme von Material in der homologierten Form benutzt
werden. Sie müssen den Vorschriften des Herstellers entsprechen. Wirkung und Lebensdauer der Sicherheitsgurte sind
unmittelbar abhängig von der Art und Weise, wie sie eingebaut, benutzt und instand gehalten werden. Die Gurte müssen
nach jeder stärkeren Kollision ersetzt werden. Das gleiche gilt, wenn sie durchtrennt wurden oder die Wirksamkeit durch
Einfluss von Sonnenlicht oder Chemikalien beeinträchtigt ist. Sie müssen außerdem ersetzt werden, wenn Metallteile oder
Schnallen verbogen oder gerostet sind. Jeder Gurt, der nicht mehr sicher funktioniert, muss ersetzt werden.
7. Feuerlöscher-Feuerlöschsysteme
Der Gebrauch folgender Produkte ist verboten: BCF, NAF
7.1 Bei Rallyes:
Bei Rallyes gelten die Artikel 7.2 und 7.3. Bei Rundstreckenrennen, Slaloms und Bergrennen gelten die Artikel 7.2 oder 7.3.
7.2 Eingebaute Systeme:
7.2.1 Alle Fahrzeuge müssen mit einer Feuerlöschanlage ausgerüstet sein, die auf der Technischen Liste Nr. 16
„Extinguisher Systems homologated by the FIA“ verzeichnet ist.
7.2.2 Alle Feuerlöscher müssen adäquat abgesichert sein und sich innerhalb des Cockpits befinden. Ihre
Einbauvorrichtungen müssen unter allen Umständen einer negativen Beschleunigung von 25 g standhalten. Die gesamte
Ausrüstung muss feuerfest sein. Das Auslassventil darf nicht aus Kunststoff sein, Metallventile sind obligatorisch.
7.2.3 Der Fahrer muss in der Lage sein, alle Feuerlöscher auszulösen, wenn er sich in normaler Haltung auf seinem Sitz
befindet, angegurtet und mit vorschriftsmäßig montiertem Lenkrad. Zusätzlich muss eine Möglichkeit der Bedienung von
außen gegeben sein, gekoppelt an den Strom-Not-Schalter oder in dessen unmittelbarer Nähe. Dies muss durch einen
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Buchstaben „E“ gekennzeichnet sein, rot in weißem Kreis von mindestens 10 cm Durchmesser mit roter Begrenzung. Das
System muss in jeder Neigungslage des Fahrzeugs, gleich in welcher Richtung, funktionieren. Die Feuerlöschdüsen müssen
für die Feuerbekämpfung geeignet sein und dürfen nicht in Richtung der Köpfe der Besatzung weisen. Bei WRC Fahrzeugen muss das Auslösen eines externen oder internen Feuerlöschers Motor- und Batterie-Not-Ausschalter auslösen.
7.2.4 Das System muss in allen Lagen funktionieren.
7.2.5 Die Feuerlöschdüsen müssen für die Löschanlage passend sein und so installiert werden, dass sie nicht direkt auf die
Köpfe der Besatzung zeigen.
7.3 Handfeuerlöscher:
7.3.1 Alle Fahrzeuge müssen mit zwei Feuerlöschsystemen ausgerüstet sein, eines für den Fahrgastraum, das andere für
den Motorraum. Ein einzelner Löschbehälter kann hierzu verwendet werden, wenn die Aufteilung des Löschmittels den
nachfolgenden Bedingungen entspricht.
7.3.2 Erlaubte Feuerlöschmittel sind: Jedes AFFF, FX G-TEC, Viro 3, Pulver, oder jedes andere Löschmittel, das von der
FIA homologiert wurde.
7.3.3 Mindestmenge der Feuerlöschmittel:
AFFF: 2,4 Liter
FX G-TEC: 2,0 kg
Viro 3: 2,0 kg
Zero 360: 2,0 kg
Pulver: 2,0 kg
7.3.4 Alle Feuerlöschbehälter müssen, abhängig vom Inhalt, mit nachfolgenden Drücken beaufschlagt sein.
AFFF, FX G-TEC und Viro 3, Zero 360: In Übereinstimmung mit den Herstellerangaben.
Pulver: min. 8 bar, max. 13,5 bar
Des weiteren müssen bei Verwendung eines AFFF-Löschmittels die Feuerlöscher mit einem System ausgestattet sein,
welches erlaubt, den Druck des Inhaltes festzustellen.
7.3.5 Folgende Informationen müssen auf jedem Feuerlöscher sichtbar dargestellt sein: Fassungsvermögen, Typ d.
Feuerlöschmittels, Gewicht od. Volumen d. Feuerlöschmittels, Datum der Überprüfung d. Feuerlöschers.
Dieses Datum darf nicht länger als 2 Jahre s eit der letzten Befüllung, der letzten Überprüfung , oder der erstmaligen (Neu-)
Befüllung zurückliegen.
7.3.6 Alle Feuerlöschbehälter müssen ausreichend gesichert und im Fahrgastraum untergebracht sein. Auf jeden Fall
müssen die Behälterbefestigungen einer Verzögerung von 25g standhalten, nur metallene Schnellverriegelungs vorrichtungen (zumindest zwei) mit Metallbändern sind erlaubt.
7.3.7 Die Feuerlöscher müssen für den Fahrer und den Beifahrer leicht erreichbar sein.
8. Überrollvorrichtung
8.1 Allgemeines
Die Montage eines Überrollkäfigs ist verpflichtend. Dieser kann entweder:
a) hergestellt werden in Übereinstimmung mit den Anforderungen der folgenden Artikel
b) homologiert oder zertifiziert werden durch eine ASN in Übereinstimmung mit den Homologationsbestimmungen für
Überrollkäfige; Eine authentische Kopie des Homologationsdokumentes oder Zertifikates, von der ASN bestätigt und
von qualifizierten technischen Repräsentanten des Herstellers abgezeichnet, muss den Technikern der Veranstaltung
vorgelegt werden. Jede neue Überrollvorrichtung, die mittels Zertifikat einer ASN zugelassen ist und in den Verkauf kommt,
muss seit 01.01.2003 durch eine vom Hersteller angebrachtes Identifikationsschild identifizierbar sein. Dieses
Identifikationsschild, (z. B. eingraviert oder mit selbstzerstörendem Aufkleber) darf weder kopier- noch entfernbar sein. Das
Identifikationsschild muss den Namen des Herstellers, die Homologationsnummer der ASN und die individuelle
Seriennummer des Herstellers tragen. Ein Zertifikat, welches dieselbe Nummer trägt, muss im Fahrzeug mitgeführt werden
und bei der technischen Abnahme vorgelegt werden.
c) homologiert durch die FIA sein, in Übereinstimmung mit den Homologationsbestimmungen für Überrollkäfige. Er muss
Gegenstand einer Erweiterung (VO) zum Homologationsblatt des durch die FIA homologierten Fahrzeugs sein.
Die Herstellerangabe und eine Seriennummer müssen deutlich sichtbar auf allen Käfigen vorhanden sein, die nach dem
01.01.1997 homologiert und verkauft wurden.
Für die folgenden Fahrzeuge muss der Käfig verpflichtend durch die FIA homologiert sein: Super 1600 Kitvariante, Super
2000 Kit- Variante, Super 2000 Rallye Kit- Variante, World Rallye Car Variante.
Jede Änderung an einem homologierten oder zertifizierten Käfig ist verboten: Als Modifikation wird jeder Vorgang betrachtet,
der an einem Käfig durch Bearbeitung oder Schweißen vorgenommen wird und der eine dauerhafte Abänderung des
Materials oder des Überrollkäfigs darstellt. Alle Reparaturen an einem homologierten oder zertifizierten Käfig nach einer
Beschädigung durch Unfall müssen vom Hersteller des Überrollkäfigs oder mit seiner Genehmigung erfolgen.
Rohre dürfen keine Flüssigkeiten oder andere Substanzen enthalten. Der Überrollkäfig darf das Ein- und Aussteigen von
Fahrer und Beifahrer nicht unziemlich behindern. Streben können durch das Cockpit geführt werden, durch das
Armaturenbrett, Verkleidungen oder Rücksitze eintretend. Der Rücksitz kann zusammengefaltet werden.
8.2 Definitionen
8.2.1 Überrollvorrichtung: mehrrohrige Struktur, im Cockpit installiert und eng an die Karosserie angepasst, so konzipiert,
dass wesentliche Verformungen der Karosserie im Falle eines Aufpralls vermindert werden.
8.2.2 Überrollbügel: Ringförmiges Rohr mit 2 Befestigungspunkten.
8.2.3 Hauptbügel (Z 253-1): Quer und annähernd senkrecht (+/- 10° zur Senkrechten) angeordneter Rohrrahmen, gefertigt
aus einem Stück, der unmittelbar hinter den Vordersitzen angebracht ist.
8.2.4 Frontbügel (Z. 253-1): Ähnlich wie der Hauptbügel, aber er folgt den äußeren Windschutzscheibenträgern sowie der
oberen Kante der Windschutzscheibe.
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8.2.5 Seitlicher Bügel (Z.253-2): Struktur, bestehend aus einem einzelnen fast senkrechten und fast vertikalem Rohrring,
entlang der rechten und linken Längsseite des Fahrzeugs angebracht. Der vordere Träger muss entlang dem seitlichen
Windschutzscheibenrahmen und dem vorderen Türpfosten angebracht sein, die hinteren Träger, nahezu senkrecht stehend,
des seitlichen Bügels müssen sich direkt hinter den Vordersitzen befinden.
8.2.6 Seitlicher Halbbügel (Z. 253-3): Wie ein seitlicher Bügel, aber ohne hintere Abstützung.
8.2.7 Längsstrebe: Rohr in Längsrichtung, das die oberen Teile des vorderen und des Hauptbügels unterstützt.
8.2.8 Transversalstrebe: Beinahe transversale Strebe, die die oberen Teile der seitlichen Streben oder Halbstreben
unterstützt.
8.2.9 Diagonalstrebe: Transversalstrebe zwischen einer der oberen Kanten des Hauptbügels oder einem der Enden der
Transversalstreben im Fall einer Seitenstrebe und dem niedrigsten Montagepunkt auf der entgegengesetzten Seite des
Überrollbügels oder zwischen dem oberen Ende einer rückwärts gerichteten Unterstützung und niedrigsten Montagepunkt
der anderen rückwärts gerichteten Unterstützung.
8.2.10 Lösbare Streben: Strukturelle Streben einer Überrollvorrichtung, die demontierbar sein müssen.
8.2.11 Verstärkungen: Streben, die zur Überrollvorrichtung hinzugefügt werden, um sie zu verstärken.
8.2.12 Befestigungsfuß: Platte, die an einer Strebe der Überrollvorrichtung festgeschweisst ist, damit diese an der
Karosserie oder am Fahrgestell verschraubt oder festgeschweisst werden kann, üblicherweise an eine Verstärkungsplatte.
8.2.13 Verstärkungsplatte: Metallplatte, die an der Karosserie oder am Fahrgestell unter einem Befestigungspunkt der
Überrollvorrichtung angebracht ist, um das Gewicht besser auf die Struktur zu verteilen.
8.2.14 Knotenblech: Verstärkung für eine Krümmung oder Verbindung, aus einem gebogenen Metallteil mit u-förmigem
Profil (Z. 253-34), dessen Stärke nicht weniger als 1 mm sein darf. Die Kanten dieser Verstärkung müssen in einer
Entfernung vom größten Grad der Krümmung/des Winkels liegen, die zwei- bis viermal dem Durchmesser der stärksten
verbundenen Strebe entspricht.
8.3 Spezifikationen:
8.3.1 Basisstruktur: Die Basisstruktur muss entsprechend einem der nachfolgenden Designs gefertigt sein:
1 Hauptbügel + 1 Frontbügel + 2 Längsstreben + 2 rückwärts gerichtete Unterstützungen + 6 Befestigungsfüße (Z. 253-1)
oder 2 Seitenbügel + 2 Transversalstreben + 2 rückwärts gerichtete Unterstützungen + 6 Befestigungsfüße (Z. 253-2)
oder 1 Hauptbügel + 2 seitliche Halbbügel + 1 Transversalstrebe + 2 rückwärts gerichtete Unterstützungen +
6 Befestigungsfüße (Z. 253-3).
Der vertikale Teil des Hauptbügels muss so eng als möglich an der inneren Kontur der Karosserie liegen und darf nur eine
Biegung im unteren, vertikalen Teil vorhanden sein. Die vorderen Stützen eines Front- oder Seitenbügels müssen den
A-Säulen so nah wie möglich folgen und dürfen im unterem vertikalen Teil nur eine Biegung haben. Beim Bau der
Sicherheitszelle müssen die folgenden Verbindungen in Dachhöhe erfolgen: Transversalstreben zu Seitenbügeln,
Längsstreben zu Front- und Hauptbügeln, seitliche Halbbügel zum Hauptbügel.
Es dürfen jedoch nie mehr als 4 lösbare Verbindungen auf Dachhöhe sein. Die rückwärts gerichteten Unterstützungen
müssen nahe dem Dach und nahe den außen liegenden Krümmungen des Hauptbügels an beiden Seiten des Fahrzeugs
angebracht werden, z. B. durch lösbare Verbindungen. Sie müssen einen Winkel von zumindest 30° mit der Vertikalen
bilden, rückwärts gerichtet sein, gerade und so eng wie möglich an die inneren Seitenwände der Karosserie angepasst sein.
8.3.2 Design: Nachdem die Grundstruktur definiert wurde, muss sie mit den vorgeschriebenen Streben und Verstärkungen
komplettiert werden (siehe 8.3.2.1) zusätzliche Streben und Verstärkungen können verwendet werden (8.3.2.2).
8.3.2.1 Vorgeschriebene Streben und Verstärkungen
8.3.2.1.1 Vorgeschriebene Diagonalstrebe für Fahrzeuge, homologiert vor dem 01.01.2002: Die Zelle muss eine
Diagonalstrebe, definiert in Z. 253-4 bis 6 besitzen. Die Orientierung der Diagonalen kann umgekehrt werden. Bei Design
253-6 darf der Abstand zwischen den beiden Montagepunkten an der(m) Karosserie / Fahrwerk nicht größer als 300 mm
sein. Die Streben müssen gerade und können entfernbar sein. Das obere Ende der Diagonale muss mit dem Hauptbügel
nicht weiter als 100 mm entfernt von ihrer Verbindung mit der rückwärtsgerichteten Unterstützung sein oder die rückwärts gerichtete Unterstützung nicht mehr als 100 mm von ihrer Verbindung mit dem Hauptbügel (Z. 253-52).
Das untere Ende der Diagonale muss auf den Hauptbügel oder die rückwärtsgerichtete Unterstützung nicht weiter als 100
mm entfernt vom Montagepunkt (außer bei Verwendung des Designs 253-6).
Homologiert nach dem 01.01.2002: Die Zelle muss im Bereich des Hauptbügels zwei Diagonalstreben besitzen (Z. 253-7).
Die Streben müssen gerade und können entfernbar sein. Das obere Ende der Diagonale muss mit dem Hauptbügel nicht
weiter als 100 mm entfernt von ihrer Verbindung mit der rückwärtsgerichteten Unterstützung sein oder die rückwärts
gerichtete Unterstützung nicht mehr als 100 mm von ihrer Verbindung mit dem Hauptbügel (Z. 253-52). Das untere Ende
muss auf den Hauptbügel oder die rückwärts gerichtete Unterstützung nicht weiter als 100 mm entfernt vom Montagepunkt.
8.3.2.1.2 Türstreben: Eine oder mehrere Längsstreben müssen an jeder Seite des Fahrzeugs angebracht werden (Z. 253-8,
253-9, 253-10 und 253-11, 253-9 bis 253-11 für Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2007 homologiert werden). Sie können
entfernbar sein. Der Seitenschutz muss so hoch als möglich reichen, aber sein oberer Befestigungspunkt darf nicht höher
sein als die Hälfte der Höhe der Türöffnung, von deren Basis aus gemessen. Wenn diese oberen Befestigungspunkte vor
oder hinter der Türöffnung gelegen sind, gilt diese Höhenbeschränkung auch für den in Zusammenhang stehenden
Abschnitt der Strebe und der Türöffnung. Wenn die Türstreben die Form eines „X“ (gekreuzte Bügel, Z. 253-9) haben, wird
empfohlen, dass der untere Befestigungspunkt der gekreuzten Bügel direkt mit der Längsstrebe verbunden wird und dass
zumindest ein Teil des „X“ ein einteiliger Bügel ist. Die Verbindung der Türstreben mit den Verstärkungen der A-Säule ist
zulässig (Z. 253-15). Für Wettbewerbe ohne Beifahrer können sie nur an der Fahrerseite angebracht werden.
8.3.2.1.3 Vorgeschriebene Dachverstärkung
Für ab dem 01.01.2005 homologierte Fahrzeuge ist die Verstärkung der oberen Teile des Überrollkäfigs durch die
Hinzufügung von zusätzlichen Verstärkungen, wie in den Z. 253-12 bis 253-14 dargestellt, verpflichtend. Die Verstärkungen
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können der Dachkrümmung folgen. Für Bewerbe ohne Beifahrer nur im Fall des Designs 253-12, kann nur eine Verstrebung
hinzugefügt werden aber ihre vordere Verbindung muss auf der Fahrerseite sein. Die Enden der Verstärkungen müssen
weniger als 100 mm von den Verbindungen zwischen den Bügeln und Streben entfernt sein (nicht anzuwenden auf die
Spitze des V, das in Z. 253-13 und 253-14 von Verstärkungen geformt wird.)
8.3.2.1.4 Verstärkungen an der A-Säule, nur für Fahrzeuge, homologiert ab 01.01.2006:
Sie müssen an jeder Seite des Frontbügels angebracht werden, wenn Dimension „A“ größer als 200 mm ist (Z. 253-15).
Sie können gebogen sein, unter der Voraussetzung, dass sie von der Seite gesehen gerade sind und der Winkel der
Krümmung 20° nicht übersteigt. Das obere Ende muss weniger als 100 mm von der Verbindung zwischen dem Front(Seiten-) Bügel und der Längs - (Transversal)strebe entfernt sein (Z. 253.52 für die Abmessung). Das untere Ende muss
weniger als 100 mm vom Montagepunkt des Front-(Seitenbügels) entfernt sein.
8.3.2.1.5 Verstärkungen von Krümmungen und Verbindungen:
Die Diagonalstreben des Hauptbügels, die Dachverstärkungen (Z. 253-12, nur bei Fahrzeugen, die ab dem 01.01.2007
homologiert werden, die Türstreben (Z. 253-9), die Türstreben und A-Säulenverstärkungen (Z. 253-15) müssen durch
zumindest 2 Verstärkungen in Übereinstimmung mit 8.2.14 verstärkt werden. Wenn die Türstreben und die A - SäulenVerstärkungen nicht in der selben Ebene gelegen sind, können die Verstärkungen aus Metallplatten, vorausgesetzt, sie
stimmen mit den Abmessungen in 8.2.14 überein.
8.3.2.2 Freigestellte Streben und Verstärkungen:
Ausgenommen anderer Angaben in 8.3.2.1 sind Streben und Verstärkungen (Z. 253-12 – 21 u. 23 – 33 )freigestellt und
können installiert werden, wie vom Konstrukteur gewünscht. Sie müssen entweder verschweißt oder untrennbar verbunden
sein. Alle oben erwähnten Streben und Verstärkungen können separat oder miteinander kombiniert verwendet werden.
8.3.2.2.1Verstärkung des Daches (Fahrzeuge, die vor dem 01.01.2005 homologiert wurden, Z. 253- 12 bis 14)): Für
Bewerbe ohne Beifahrer kann nur eine Verstrebung hinzugefügt werden ( Z. 253-12), aber ihre vordere Verbindung muss
auf der Fahrerseite sein.
8.3.2.2.2 A-Säulenverstärkungen: (Fahrzeuge, die vor dem 01.01.2006 homologiert wurden, Z. 253.16)
Sie können gebogen sein, unter der Voraussetzung, dass sie von der Seite gesehen gerade sind und der Winkel der
Krümmung 20° nicht übersteigt.
8.3.2.2.3 Rückwärts gerichtete Unterstützungen( Z 253.21):
Z. 253-21 kann durch 253-22 ersetzt werden, wenn eine Dachverstärkung wie in Z. 253-14 verwendet wird.
8.3.2.2.4 Vordere Aufhängungsmontagepunkte (Z. 253-25):
Die Erweiterungen müssen mit den oben gelegenen vorderen Aufhängungsmontagepunkten verbunden werden.
8.3.2.2.5 Transversalstreben: (Z. 253-26 – 30):
Transversalstreben, die am Hauptbügel oder zwischen den rückwärtsgerichteten Unterstützungen montiert sind, können zur
Montage von Sicherheitsgurten entsprechend Artikel 253-6.2 (die Verwendung demontierbarer Verbindungen ist
verboten) verwendet werden. Für Streben wie in Z. 253-26 od. 27 muss der Winkel zwischen der Mittelverbindung und der
Vertikalen zumindest 30° betragen. Die am Frontbügel montierte Strebe darf nicht in den Raum hineinragen, der für die
Besatzung vorgesehen ist. Sie kann so hoch als möglich angebracht werden, aber ihre untere Kante darf nicht höher liegen
als der höchste Punkt des Armaturenbretts. Bei Fahrzeugen, die ab dem 01.01.2007 homologiert werden, darf sie nicht
unter der Lenksäule angebracht sein.
8.3.2.2.6 Verstärkungen von Krümmungen und Verbindungen (Z. 253-31 bis 34):
Aus Rohren oder einem gebogenen Metallteil mit u-förmigem Profil (8.2.14). Die Stärke der Teile, die eine Verstärkung
bilden, darf nicht weniger als 1 mm sein. Die Enden der rohrförmigen Verstärkungen dürfen nicht um mehr als die Hälfte
unterhalb oder entlang jener Streben liegen, an denen sie angebracht sind, ausgenommen bei jenen der Verbindungen des
Frontbügels, welche die Verbindung des Frontbügels mit den Türstreben ermöglichen.
8.3.2.3 Minimalversion einer Sicherheitszelle:
Die Minimalanforderungen an eine Sicherheitszelle werden folgendermaßen definiert:
Homologationsdatum
zwischen 01.01.2002
und 31.12. 2004
zwischen 01.01.2005
und 31.12.2005
ab 01.01.2006
mit Beifahrer
Zeichnung 253-35A
Zeichnung 253-35B
Zeichnung 253-35C
ohne Beifahrer
Zeichnung 253-36A
oder symmetrisch
Zeichnung 253-36B
oder symmetrisch
Zeichnung 253-36C oder symmetrisch
Die Türstreben und Dachverstärkungen können variieren aufgrund 8.3.2.1.2 und 8.3.2.1.3.
8.3.2.4 Demontierbare Streben:
Falls bei der Konstruktion des Überrollkäfigs demontierbare Streben verwendet werden, müssen die Verbindungen mit
einem von der FIA anerkannten Typ übereinstimmen (Z. 253-37 bis 253-47). Diese dürfen nicht verschweißt sein. Die
Schrauben und Muttern müssen mindestens der ISO-Norm 8.8 entsprechen.
Abnehmbare Verbindungen, in Übereinstimmung mit Z. 253-37, 253-40, 253-43, 253-46 und 253-47sind als Verbindung der
oberen Teile des Haupt-, Front- und Seiten- (oder Seitenhalb-)bügels verboten, da sie innerhalb der Hauptstruktur wie
Gelenke funktionieren und Verformungen zulassen. Ihr Gebrauch ist nur für beigefügte Streben und zusätzliche
Verstärkungen an den Überrollbügeln.
8.3.2.5 Zusätzliche Bestimmungen:
Die Sicherheitszelle muss, in Längsrichtung gesehen, vollständig zwischen den Montagepunkten der vorderen und hinteren
Aufhängungselemente gelegen sein, welche die Vertikallasten tragen (Federn und Stoßdämpfer). Zusätzliche
Verstärkungen außerhalb dieser Bereiche sind zulässig zwischen der Sicherheitszelle und den Anlenkpunkten des
rückwärtigen Überrollbügels an der Karosserie. Jeder dieser Anlenkpunkte kann mit der Sicherheitszelle durch ein einzelnes
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Rohr mit den Dimensionen 30 x 1,5 mm verbunden werden.
Für Fahrzeuge, homologiert ab 01.01.2002: In der Frontansicht müssen Verstärkungen von Krümmungen und Verbindungen
der oberen Ecken des vorderen Teils des Überrollkäfigs nur in jenem Ausschnitt der Windschutzscheibe gesehen werden,
wie in Z. 253-48 dargestellt. Für alle Überrollkäfige in Super-Produktionswagen, homologiert ab 1.1.2000, sowie für RallyeFahrzeuge, homologiert ab 1.1.2001, muss das Erscheinungsbild des Käfigs in der Türöffnung mit den folgenden Kriterien
übereinstimmen (s. Z. 253-49):
- Dimension A minimal 300 mm
- Dimension B maximal 250 mm
- Dimension C maximal 300 mm
- Dimension D (gemessen vom oberen Eck der Windschutzscheibe, ohne Siegel) maximal 100 mm
- Dimension E darf nicht größer sein als die halbe Höhe der Türöffnung (H).
8.3.2.6 Befestigung von Überrollkäfigen am Fahrgestell:
Mindestanzahl der Befestigungen:
1 für jeden Träger des Hauptbügels oder seitlichen Bügels, für jeden Träger des vorderen Bügels und jede rückwärts gerichtete Unterstützung. Um ein effizientes Montieren an der Karosserie zu erreichen, kann die originale Innenausstattung
rund um die Sicherheitszelle und ihre Montagepunkte durch Wegschneiden oder Verformung modifiziert werden. Jedoch
erlaubt diese Modifikation nicht das Entfernen ganzer Teile der Polsterung oder der Ausstattung. Wo notwendig, kann der
Sicherungskasten verlegt werden, um eine Sicherheitszelle anzupassen.
Jeder Befestigungspunkt muss eine Verstärkungsplatte enthalten, zumindest 3 m stark. Jeder Befestigungspunkt muss mit
mindestens drei Schrauben auf einer Verstärkungsplatte aus Stahl mit mindestens 3 mm Dicke und einer Fläche von
mindestens 120 cm 2 verstärkt werden, die mit der Karosserie verschweißt ist.
Bei Fahrzeugen, die ab dem 01.01.2007 homologiert werden, muss diese Fläche von 120 cm 2 die Kontaktfläche zwischen
der Verstärkungsplatte und der Karosserie darstellen. Beispiele: Zeichnungen 253-50 bis –56. Bei den Designs 253-50 und
–52 muss die Verstärkungsplatte nicht unbedingt an die Karosserie geschweißt werden. Die Schrauben müssen mindestens
der Größe M8 und mindestens der ISO Norm 8.8 entsprechen. Die Muttern müssen selbstsichernd oder mit Federscheiben
versehen sein.
Empfohlen ab 01.01.2009 und verpflichtend ab 01.01.2010:
Der Winkel zwischen zwei Bolzen (gemessen vom Rohrmittelpunkt auf Höhe der Montageplatte, entsprechend
Zeichnung 253-50) darf nicht kleiner als 60 Grad sein.
Rückwärtsgerichtete Unterstützungen: Jede muss durch mindestens 2 M8 Schrauben (2008) gesichert sein mit Fußplatten
mit einer Mindestfläche von 60 cm 2 (Z. 253-57). Eine einzige Schraube (Abscherschraube) ist erlaubt, wenn diese einen
angemessenen Querschnitt und ausreichende Festigkeit aufweist (Z. 253-58) und eine Muffe in die hintere Verstrebung
eingeschweißt ist.
Diese Vorschriften stellen ein Minimum dar. Zusätzlich können mehr Befestigungen angebracht werden, oder die Träger
können direkt an die Verstärkungsplatten festgeschweisst werden. Der Überrollkäfig kann auch mit der Karosserie
verschweißt werden (wie definiert in 8.3.1)
Spezialfall: Bei Fahrzeugrümpfen (oder Karosserien) aus Aluminium ist jedes Schweißen zwischen Käfig und Rumpf
verboten, nur das Anbringen der Verstärkungsplatte ist erlaubt.
8.3.3 Materialvorschriften: Nur kreisförmige Rohre sind erlaubt.
Vorschriften zu den verwendeten Rohren:
Mindestqualität
Mindestzugfestigkeit
Mindestmaße in mm
Nahtlos kalt gearbeiteter Kohlenstoffstahl mit einem maximalen
Kohlenstoffanteil von 0,3 %
350 N/mm 2
45x2.5 (1.75x0.095“) od. Hauptbügel, seitliche Bügel gemäß
50x2.0 (2.0x0.083“)
Konstruktion
350 N/mm 2
Anwendung
38x2.5 (1.5x0.095“) od. Seitliche Halbbügel und andere Teile der
40x2.0 (1.6x0.083“)
Konstruktion (sofern im Text nicht anders
geregelt)
Bei reinem Stahl darf der Maximalanteil an Additiven 1,7% bei Mangan u. 0,6% bei anderen Elementen betragen. Bei der
Auswahl des Stahls muss darauf geachtet werden, gute Ausdehnungswerte und angemessene Schweißbarkeit zu
erreichen.
Die Biegung des Rohres muss durch Kaltverformung erfolgen, wobei der Biegungsradius der Mittellinie mindestens das
Dreifache des Rohrdurchmessers betragen muss. Falls das Rohr während dieses Vorganges oval gebogen wird, muss das
Verhältnis zwischen dem minimalen und dem maximalen Durchmesser mindestens 0,9 sein.
Die Oberfläche der Schweißnähte muss glatt und gleichmäßig sein, ohne Rippen oder Sprünge.
8.3.4 Angaben für die Schweißnähte: Alle Schweißnähte müssen von bestmöglicher Qualität und völlig durchdrungen sein
(vorzugsweise Schutzgasschweißen). Obwohl eine gut aussehende Schweißnaht nicht unbedingt für Qualität bürgt, ist eine
schlecht aussehende Schweißnaht niemals ein Zeichen guter Arbeit. Bei der Verarbeitung von wärmebehandeltem Stahl
müssen die besonderen Anweisungen des Herstellers befolgt werden (spezielle Elektroden, Schutzgasschweißung etc.). Es
wird besonders darauf hingewiesen, dass wärmebehandelte Stahlsorten oder Stahl mit mittlerem Kohlenstoffgehalt gewisse
Probleme aufweisen und eine schlechte Verarbeitung zu einer Minderung der Festigkeit (Versprödung von Bereichen infolge
der Hitze) oder nicht angemessener Dehnbarkeit führen kann.
8.3.5 Schutzpolsterung: In den Bereichen, in denen die Körper der Insassen in Kontakt mit der Überrollvorrichtung kommen
könnten, muss eine schwer entflammbare Polsterung angebracht werden. Wo die Sturzhelme der Insassen mit dem
Überrollkäfig in Kontakt kommen könnten, müssen die Verkleidungen mit dem FIA - Standard 8857-2001, Typ A,
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übereinstimmen.
Anwendung: Für alle Kategorien.
9. Sicht nach hinten:
Die Sicht nach hinten muss durch zwei externe Rückspiegel, einer rechts, einer links, auch in serienmäßiger Ausführung,
gewährleistet sein. Jeder dieser Spiegel muss eine Reflexionsfläche von zumindest 90 cm 2 besitzen, ein Innenspiegel ist
freigestellt. Anwendung: Gruppen N, Super 2000 Rallyes, A, B und R. Für Super Production - siehe besondere
Bestimmungen.
Ein Ausschnitt (Maximal-Oberfläche 25 cm 2 pro Spiegel) ist zur Cockpit-Belüftung im Gehäuse der Rückspiegel gestattet.
Anwendung: Nur in Rallyes, Gruppen N, Super 2000 Rallyes, A und R.
10. Abschleppöse:
Alle Fahrzeuge müssen bei allen Wettbewerben vorn und hinten mit einer Abschleppöse ausgerüstet sein. Diese dürfen nur
benutzt werden, wenn das Fahrzeug frei bewegt werden kann. Sie müssen klar erkennbar gelb, rot od. orange lackiert sein.
11. Fensterscheiben/Netze:
Fenster: Die Fensterscheiben müssen für den Straßenverkehr zugelassen sein; ihre Kennzeichnung gilt als Nachweis. Die
Windschutzscheibe muss aus Verbundglas sein. Ein Sonnenschutzstreifen für die Windschutzscheibe ist gestattet, unter der
Voraussetzung, daß er den Insassen erlaubt, die Verkehrszeichen (Ampeln und Schilder) zu sehen. Der Gebrauch von
getöntem Glas und/oder Anti-Splitter-Folien ist auf den Seiten- und Heckscheiben gestattet. In solchen Fällen muss es für
eine Person, die vom Fahrzeug 5 Meter entfernt ist, möglich sein, den Fahrer ebenso wie den Fahrzeuginhalt zu sehen.
Nur bei Rallyes ist der Gebrauch von lichtdurchlässigen und farblosen Anti-Splitter-Folien auf den Seitenscheiben und auf
dem Glasschiebedach obligatorisch, wenn getönte oder versilberte Folien nicht verwendet werden oder wenn die
Seitenscheiben und das Glasschiebedach nicht aus laminiertem Glas gefertigt sind. Die Stärke dieser Folien darf nicht
größer als 100 µ sein. Die Benutzung von getönter oder versilberter Folie auf den seitlichen und hinteren Scheiben ist für
Rallyes nur erlaubt unter der Voraussetzung: -dass durch entsprechende Öffnungen in der Folie der Fahrer sowie das
Fahrzeuginnere von außen gesehen werden kann, dass diese Bestimmung in der Veranstaltungsausschreibung aufgeführt
ist.
Anwendung: Gruppen N, A, B. Für Super Production und siehe besondere Bestimmungen.
Netze: Für Wettbewerbe auf Rundkursen ist die Verwendung von am Überrollkäfig befestigten Netzen empfohlen und ab
1.1.2001 obligatorisch. Vorgeschriebene Abmessungen:
- Mindestdicke der Fäden: 19 mm - Mindestgröße der Maschen: 25x25 mm - Maximalgröße der Maschen: 60x60 mm,
sie müssen die Fensteröffnung bis zur Mitte des Lenkrades verschließen. Bei Supertourenwagen ist es möglich, das Netz
lokal zu modifizieren, um die Sicht nach hinten für den Fahrer zu erhalten.
12. Sicherheitsbefestigungen für die Windschutzscheibe:
Die Anbringung solcher Befestigungen sind für alle Fahrzeuge freigestellt. Anwendung: Gruppen N, A, B.
13. Stromkreisunterbrecher:
Der Hauptstromkreisunterbrecher muss alle elektrischen Stromkreise unterbrechen (Batterie, Dreh- oder Gleichstrom Lichtmaschine, Scheinwerfer, Hupe, Zündung, elektrische Bedienungsvorrichtungen, usw.) und auch den Motor
unterbrechen.
Bei Dieselmotoren, die über keine elektrisch gesteuerten Einspritzdüsen verfügen, muss der Stromkreisunterbrecher mit
einer Vorrichtung verbunden sein, welche die Treibstoffzufuhr zum Motor unterbricht.
Er muss eine funkensichere Ausführung und von innen und außen bedienbar sein. Der äußere Auslöser muss bei
geschlossenen Wagen unterhalb der Windschutzscheibenbefestigungen angebracht sein. Er ist durch einen roten Blitz in
einem blauen Dreieck mit weißem Rand und mindestens 12 cm Kantenlänge zu kennzeichnen. Das äußere Auslösesystem
betrifft nur geschlossene Fahrzeuge.
Anwendung: Vorgeschrieben für alle Gruppen bei Geschwindigkeitswettbewerben auf Rundstrecken und bei Bergrennen.
Die Anbringung ist bei anderen Veranstaltungen empfohlen.
14. FIA-anerkannte Sicherheits-Kraftstoffbehälter:
Wenn ein Bewerber einen Sicherheits -Kraftstoffbehälter einbaut, muss dieser Kraftstoffbehälter von einem von der FIA
anerkannten Hersteller stammen. Um die Anerkennung der FIA zu erlangen, muss ein Hersteller den Beweis
gleichbleibender Qualität seines Produktes sowie der Übereinstimmung mit den von der FIA genehmigten Spezifikationen
geliefert haben. Die von der FIA anerkannten Hersteller von Sicherheits-Kraftstoffbehälters verpflichten sich, an ihre Kunden
ausnahmslos Kraftstoffbehälters zu liefern, die mit den genehmigten Normen übereinstimmen. Aus diesem Grunde muss auf
jedem gelieferten Kraftstoffbehälter der Name des Herstellers, die genauen Spezifikationen nach denen dieser
Kraftstoffbehälter hergestellt wurde, die Homologationsnummer, das Datum des Endes der Gültigkeit und die Seriennummer
angegeben sein.
Die Markierung muss unzerstörbar sein und muss von der FIA zuvor nach dem gültigen Standard zugelassen worden sein.
14.1 Technische Bestimmungen:
Die FIA behält sich das Recht vor, nach eingehender Prüfung der von dem oder den interessierten Hersteller/n
eingereichten Unterlagen ein vollständig anderes Konzept von technischen Spezifikationen zu genehmigen.
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14.2 Spezifikationen FT3 1999, FT 3.5 oder FT 5:
Die technischen Bestimmungen können beim Sekretariat der FIA angefordert werden.
14.3 Altern der Sicherheitskraftstoffbehälter:
Das Altern der Sicherheitskraftstoffbehälter bringt nach 5 Jahren eine merkliche Herabsetzung der Festigkeitseigenschaften
mit sich. Jeder Kraftstoffbehälter muss spätestens 5 Jahre nach Herstellungsdatum durch einen neuen ersetzt werden, es
sei denn, der Hersteller nimmt eine erneute Überprüfung vor und stellt eine neue Bescheinigung aus, die eine
Gültigkeitsdauer von höchstens 2 weiteren Jahren hat.
14.4 Anwendung dieser Bestimmungen:
Gruppe N-, Gruppe A- und Gruppe - B-Fahrzeuge können mit einem FT3 1999-FT 3.5 oder FT 5 Sicherheits Kraftstoffbehälter ausgerüstet werden, wenn die notwendigen Änderungen nicht über die vom Reglement erlaubten
Änderungen hinausgehen. Die Verwendung von Sicherheitsschaum in FT3 1999, FT 3.5 oder FT 5-Kraftstoffbehältern wird
empfohlen.
14.5 Treibstofftanks mit Tankkupplungen, Gruppen A und N
Bei allen Fahrzeuge, die mit einem Treibstofftank mit Tankkupplung ausgerüstet sind, muss ein von der FIA homologiertes
Sicherheits -Ventil eingebaut sein. Dieses Ventil, Typ „mit einer oder zwei Klappen“, m uss im Tankeinfüllstutzen auf der
Tankseite eingebaut sein. Als Tankeinfüllstutzen definiert sich jene Vorrichtung, die dazu dient, die Tankeinfüll-Öffnung mit
dem Tank zu verbinden.
15. Feuerschutz:
Zwischen dem Motor und den Sitzen der Insassen muss eine wirksame Schutzwand angebracht werden, um das direkte
Eindringen von Flammen im Falle eines Feuers zu verhindern. Sollte diese Wand von den hinteren Sitzen gebildet werden,
so empfiehlt es sich, sie mit einem flammenfesten Überzug zu versehen.
16. Sitze, Befestigungspunkte und Halterungen:
Werden die Originalbefestigungen oder -halterungen der Sitze verändert, müssen die neuen Teile entweder durch den
Hersteller in dieser Ausführung genehmigt worden sein oder den unten genannten Vorschriften (Z. 253-65) entsprechen:
1) Befestigungspunkte zum Fixieren der Sitzkonsole:
Die Sitzkonsole muss befestig werden:
an den Befestigungspunkten des Originalsitzes
an vom Hersteller als VO homologierten Befestigungspunkten (in diesem Fall können die originalen
Befestigungspunkte entfernt werden)
an Befestigungspunkten für Sitze, die der Zeichnung 253-54 entsprechen
Die Sitzkonsole muss pro Sitz an mindestens vier Befestigungspunkten mit Schrauben, deren Durchmesser mindestens
8mm betragen muss, befestigt werden.
2) Montage der Sitzkonsole direkt am Karrosserie/Fahrgestell
Die Halterungen müssen mindestens 4 Befestigungen pro Sitz an Karosserie/Fahrgestell aufweisen, wobei Schrauben mit
einem Mindestdurchmesser von 8 mm und Gegenplatten gemäß Zeichnung 253-52 verwendet werden müssen. Die
Kontaktfläche zwischen Halterung, Karosserie/Fahrgestell und Gegenplatten muss pro Befestigungspunkt mindestens 40
cm 2 betragen.
3) Falls Schnelllösesysteme verwendet werden, müssen diese vertikalen und horizontalen Kräften von 18000 N
widerstehen, die nicht gleichzeitig angewendet werden. Es dürfen nur solche Sitzlaufschienen zur Regulierung verwendet
werden, die zusammen mit dem homologierten Fahrzeug oder dem Sitz geliefert wurden.
4) Der Sitz muss 4 Befestigungspunkte, davon 2 vorne und 2 hinten am Sitz, an den Halterungen aufweisen, wobei
Schrauben mit einem Mindestdurchmesser von 8 mm und Verstärkungen, die in den Sitz integriert sind, verwendet werden
müssen. Jeder Befestigungspunkt muss einer Kraft von 15000 N, die in jede Richtung angewendet werden kann,
widerstehen.
5) Die Mindestmaterialdicke der Halterungen und Gegenplatten beträgt 3 mm für Stahl und 5 mm für Leichtmetall.
Die Mindestlänge für jede Halterung beträgt 6 cm.
6) Wenn zwischen dem homologierten Sitz und dem Benutzer ein Kissen liegt, darf die maximale Dicke dieses Kissens
50 mm betragen.
Alle benutzten Insassensitze müssen FIA-homologiert sein (Standard 8855/1999) und dürfen nicht modifiziert werden. Für
Sitze beträgt die maximale Benutzungsdauer 5 Jahre ab dem Datum der Produktion, das auf dem vorgeschriebenen
Aufkleber angegeben ist. Eine Verlängerung von weiteren 2 Jahren kann durch den Hersteller genehmigt werden und muss
auf einem zusätzlichen Aufkleber angegeben werden. In all diesen Fällen sind Kopfstützen für jeden Fahrzeuginsassen
obligatorisch.
17. Druckkontroll-Ventil: Druckkontroll-Ventile an den Rädern sind verboten.
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Artikel 254
Besondere Bestimmungen für die Gruppe N
1. Definition:
Großserien-Produktions -Tourenwagen
2. Homologation:
Diese Fahrzeuge müssen in mindestens 2500 identischen Exemplaren in 12 aufeinanderfolgenden Monaten hergestellt und
von der FIA in Gruppe A homologiert worden sein. Liefervarianten (VF), welche in der Gruppe A homologiert sind, sind auch
in der Gruppe N gültig. Alle Produktionsvarianten (VP) sind für Produktionsfahrzeuge (Gruppe N) gültig.
Die Ausstattungsvarianten (VO) des Homologationsblattes der Gruppe A gelten nicht für die Gruppe N, außer wenn sie sich
auf folgendes beziehen: - Motorschwungrad des selben Durchmessers und Gewichts wie das Original, aber nur dann, wenn
dieses Original aus zwei Teilen besteht.
Motor-Schwungrad für automatisches Getriebe,
Kraftstoffbehälter,
automatische Getriebe,
Schiebe(Sonnen)dach mit Klappe
Überrollkäfig
,
Sitzhalterungen und -befestigungen,
Befestigungspunkte für Sicherheitsgurte,
2/4 Tür-Versionen
Optionale Superproduktionsvarianten (SP) gelten nicht für Produktionsvarianten (Gruppe N). Die Benutzung von
Kraftstoffbehältern, die als VO im Tourenwagen-(Gr. A)-Homologationsblatt homologiert sind, muss unter den in Artikel 5.9.2
des Tourenwagen-(Gr. A)-Reglements und Art. 254.6.8 vorgesehenen Bedingungen erfolgen. In Tourenwagen (Gruppe A)
homologierte Typ-Evolutionen (ET) und Sportevolutionen (ES) sowie Kit-Varianten (VK) sind in der Gruppe N nicht gültig.
Typ-Evolutionen (ET) und Sportevolutionen (ES), die in Gruppe A homologiert sind, sind in der Gruppe N hingegen nunmehr
gültig, sofern sie ab 1.1.1997 homologiert wurden.
3. Anzahl der Sitzplätze:
Diese Fahrzeuge müssen mindestens 4 Sitzplätze aufweisen, die den für Tourenwagen (Gr. A) festgelegten Abmessungen
entsprechen.
4. Erlaubte oder vorgeschriebene Änderungen und Einbauten:
Jede nicht ausdrücklich erlaubte Änderung ist verboten. Es dürfen lediglich Arbeiten durchgeführt werden, die zum normalen
Unterhalt des Wagens gehören oder dem Ersetzen von durch Verschleiß oder Unfall schadhaft gewordenen Teilen dienen.
Änderungen und Einbauten dürfen nur innerhalb des nachfolgend bestimmten Rahmen durchgeführt werden. Über diese
erlaubten Änderungen hinaus dürfen durch Verschleiß oder Unfall schadhaft gewordene Teile nur durch identische
Originalteile ersetzt werden. Die Fahrzeuge müssen in allen Punkten serienmäßig und anhand der Angaben der
Homologationsdaten identifizierbar sein.
5. Mindestgewicht:
5.1 Die Fahrzeuge müssen das in der Grundhomologation angegebene Mindestgewicht aufweisen. Mindestgewicht ist das
tatsächliche Mindestgewicht des leeren Fahrzeuges (ohne Personen oder Gepäck an Bord), ohne Werkzeuge oder
Wagenheber. Alle Flüssigkeitsbehälter (Schmierung, Kühlung, Bremsen, Heizung wenn vorhanden) müssen auf dem vom
Hersteller vorgesehenen, normalen Füllstand sein. Ausgenommen hiervon sind die Behälter für Scheiben- oder
Scheinwerferwaschanlage, für Bremsenkühlung, für Kraftstoff und für Wassereinspritzung, die leer sein müssen. Zusätzliche
Scheinwerfer, die nicht im Homologationsblatt erscheinen, müssen vor dem Wiegen entfernt werden.
5.2 Nur bei Rallyes beträgt das Mindestgewicht des Fahrzeugs (unter den Bedingungen des Art. 5.1) mit Besatzung (1. und
2. Fahrer und deren volle Ausstattung): Mindestgewicht durch den Art. 5.1 festgelegt + 150 kg. Darüber hinaus muss das
Mindestgewicht wie in Art. 5.1 festgelegt ebenso beachtet werden.
6.
6.1 Motor:
Motorabdeckungen aus Kunststoff mit dem Zweck, mechanische Komponenten im Motorraum abzudecken, dürfen entfernt
werden, wenn ihre Funktion nur eine ästhetische ist. Unter der Motorhaube angebrachtes lärm - dämmendes Material und
Verkleidungen, die von außen unsichtbar sind, dürfen entfernt werden. Es ist erlaubt, den Gaszug zu verdoppeln oder durch
einen anderen beliebigen zu ersetzen. Dieser Ersatzzug muss ein Notfall-Zug sein, das heißt, er muss parallel zum SerienGaszug angebracht werden. Wenn das Fahrzeug mit einer motorisch verstellbaren Drosselklappe ausgerüstet ist, kann ein
Drosselkit mit mechanischer Verbindung, in Gruppe N homologiert, verwendet werden. Schrauben und Bolzen können
gewechselt werden, vorausgesetzt, die Ersatzteile sind aus eisenhältigem Material.
Zündung: Fabrikat und Typ der Zündkerzen, Drehzahlbegrenzer und Hochspannungskabel sind freigestellt.
Zündkomponenten in der elektronischen Steuereinheit sind freigestellt. Der originale Kabelbaum muss beibehalten werden
und kann nicht modifiziert werden. Sensoren, Schalter auf der "Input"-Seite müssen serienmäßig sein, ebenso ihre Funktion.
Die elektronische Kontrolleinheit und die Zündungsteile in der elektronischen Kontrolleinheit sind frei, jedoch muss das
System zur Gänze auf mechanischem Weg mit dem Originalteil austauschbar sein. Es sind keine zusätzlichen Sensoren
erlaubt, auch nicht für Data-Recording. Es ist verboten, zwischen der elektronischen Kontrolleinheit und einem Sensor
und/oder Stellmotor einen Schalter im Original-Kabelbaum hinzuzufügen. Wenn ein Modell mit einem mehrfachen
elektrischen Kreislaufsystem ausgestattet ist, ist die Verwendung eines Kabelbaums, zusammen mit einer elektronischen
Steuereinheit, die in der Ausstattungsvariante (VO) homologiert ist, gestattet. Jedes Data-Recording-System ist verboten,
wenn es nicht an das homologierte Fahrzeug angepasst ist. Nur das Datenübertragungssystem, das an das Serienfahrzeug
angepasst ist, darf benutzt werden. In keinem Fall darf es modifiziert werden oder zusätzliche Parameter aufzeichnen.
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Kühlung: Das Thermostat ist freigestellt, ebenso das Kontrollsystem und die Temperatur, die den Ventilator einschaltet. Das
Verschlusssystem des Kühlers ist freigestellt.
Vergaser: Das Originalsystem muss beibehalten werden. Bauteile des Vergasers, welche die Kraftstoffmenge, die dem
Brennraum zugeführt wird, regulieren, dürfen verändert werden, solange sie keinen Einfluss auf die zugeführte Luftmenge
haben. Luftfiltereinsätze dürfen durch andere Einsätze ersetzt werden, die dem originalen Filtereinsatz entsprechen.
Einspritzanlage: Das Originalsystem muss beibehalten werden. Bauteile des Einspritzsystems, die sich in Stromrichtung
hinter der Luftmesseinrichtung befinden und welche die Kraftstoffmenge, die dem Brennraum zugeführt wird, regulieren,
dürfen verändert werden, solange sie keinen Einfluss auf die zugeführte Luftmenge haben. Sie dürfen jedoch nicht ersetzt
werden. Die elektronische Steuereinheit der Einspritzanlage ist freigestellt. Inputs der elektronischen Steuereinheit
(Sensoren, Schalter etc.), eingeschlossen ihre Funktionen, müssen serienmäßig bleiben. Es ist verboten, zwischen der
elektronischen Kontrolleinheit und einem Sensor und/oder Stellmotor einen Schalter im Original-Kabelbaum hinzuzufügen,
"Outputs" der elektronischen Steuereinheit müssen ihre Originalfunktion gemäß des Homologationsblattes beibehalten.
Wenn ein Modell mit einem mehrfachen elektrischen Kreislaufsystem ausgestattet ist, ist die Verwendung eines
Kabelbaums, zusammen mit einer elektronischen Steuereinheit (ECU), die in der Ausstattungsvariante (VO) homologiert ist,
gestattet. Es ist sicherzustellen, dass die Sensoren eines Modells, das mit einem mehrfachen elektrischen Kreislaufsystem
ausgestattet ist, mit dem homologierten Kabelbaum gesichert werden können.
Die Durchflussrate der Einspritzdüsen darf modifiziert werden, nicht aber ihr Arbeitsprinzip oder ihr Anbringungsort.
Der Antrieb der Einspritzanlage kann durch jeglichen anderen ersetzt werden, muss jedoch mit geschraubten Verbindungen,
mit den Leitungen und dem Benzindruckregler verbunden sein, wobei die Montageweise der Einspritzanlage jener des
Originals entsprechen muss.
Luftfiltereinsätze: dürfen durch andere Einsätze ersetzt werden, die dem originalen Filtereinsatz entsprechen.
Schmierung: Das Anbringen von Ölleitblechen in der Ölwanne ist erlaubt. Ersatz-Ölfiltereinsätze: dürfen durch andere
Einsätze ersetzt werden, die dem originalen Filtereinsatz entsprechen.
Motoraufhängung: Motor und Getriebebefestigungen müssen original oder homologiert sein. Wenn die Aufhängungen
original sind, ist das Material ihrer elastischen Teile freigestellt.
Abgasanlage: es ist erlaubt:
- entweder die Innenteile des/der ursprünglichen Schalldämpfer zu entfernen,
- oder das Abgassystem vom ersten Schalldämpfer bis zum Abgasaustritt zu ändern, wobei der maximale äußeren
Durchmesser der Leitung/en derjenigen des Rohres entsprechen muss, das stromaufwärts vor dem ersten Schalldämpfer
liegt (Z. 254-3 und Artikel 328p der Gruppe- N- Homologationsform). Wenn das Originalrohr oberhalb des ersten
Schalldämpfers ein Doppelrohr ist, muss der maximale Außendurchmesser der neuen Führung einem Abschnitt
entsprechen, der mit dem Doppelrohr identisch ist.
Für Turbofahrzeuge ist es gestattet, denn Auspuff ab der Befestigung des Turbolader -Auslasses zu modifizieren, wobei die
maximale Öffnung des Kanals der Durchmesser des Einlasses in den ersten Standardschalldämpfer ist. Die Grenzfläche
zwischen dem Turbolader - Auslass und dem Abgaskanal kann konisch geformt sein. Sollten im ersten Schalldämpfer zwei
Einlässe existieren, darf der Querschnitt der geänderten Anlage kleiner oder gleich dem Querschnitt der beiden Einlässe
sein. Nur ein Rohr darf am Auslass vorhanden sein, sofern nicht das Originalteil benutzt wird. Der Auslass muss an der
gleichen Stelle liegen wie der des Serienabgassystems. Diese Freiheiten dürfen keine Veränderungen am Fahrgestell nach
sich ziehen und müssen die Vorschriften hinsichtlich Geräuschbegrenzung des Landes respektieren, in der die
Veranstaltung stattfindet. Zusätzliche Teile zur Befestigung des Auspuffs sind erlaubt.
Ein Schalldämpfer ist definiert als ein Teil des Auspuffsystems, welches das Auspuffgeräuschniveau des Fahrzeuges
reduzieren muss. Der Querteil des Schalldämpfers muss mindestens eine Größe von 170% des Einlassrohrs haben und
schalldämpfendes Material beinhalten. Das schalldämpfende Material darf die Form eines zu 45% perforierten Rohrs oder
eines Synthetikpakets haben. Die Länge des Schalldämpfers muss zwischen drei- und achtmal so groß wie der
Durchmesser des Einlassrohrs sein.
Der Schalldämpfer kann als an ein Rohr angeschweißtes Serienteil geliefert werden, jedoch gilt das Rohr nicht als Teil des
Schalldämpfers. Der Katalysator wird als Schalldämpfer betrachtet und kann verschoben werden. Falls der Katalysator
direkt am Auslasskrümmer befestigt ist, kann er durch ein konisches Teil der gleichen Länge und mit dem gleichen Einlass
und Auslassdurchmesser ersetzt werden. Die nachfolgende Abgasanlage ist freigestellt, wobei der Rohrdurchmesser nicht
größer sein darf als der Durchmesser an der Katalysator-Auslassseite. Wenn der Katalysator integraler Bestandteil des
Auspuffkrümmers ist, ist es gestattet, den inneren Teil des Katalysators zu entfernen. Eine Lambdasonde kann nur dann
entfernt werden, wenn sie einen Teil des freigestellten Teils des Auspuffrohres darstellt.
Zylinderkopfdichtung: das Material ist freigestellt, nicht jedoch die Dicke.
Geschwindigkeitsregler (Tempomat usw.): Der Geschwindigkeitsregler darf stillgelegt werden.
Nur in Rallyes:
Die Zylinderzahl ist auf 6 begrenzt.
Der Hubraum für Saugmotoren ist wie folgt limitiert:
- maximal 3 Liter für Motoren mit zwei Ventilen pro Zylinder
- maximal 2,5 Liter für Motoren mit mehr als zwei Ventilen pro Zylinder.
Für Veranstaltungen bei denen Fahrzeuge mit aufgeladenen Motoren eingesetzt werden:
- Der effektive Hubraum für aufgeladene Motoren ist auf max. 2500 ccm begrenzt.
- Das Aufladesystem muss mit dem des homologierten Motors übereinstimmen.
- Alle Fahrzeuge mit aufgeladenen Motoren müssen mit einem Luftmengenbegrenzer versehen sein, der am
Kompressorgehäuse befestigt ist. Die gesamte Luft, die zur Versorgung des Motors notwendig ist, muss durch diesen
Luftmengenbegrenzer geführt werden, der den nachfolgenden Bestimmungen entsprechen muss:
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Der innere Durchmesser des Lufteinlasses des Kompressors darf maximal 32 mm betragen. Er muss über eine
Mindestdistanz von 3 mm aufrechterhalten sein, gemessen stromabwärts von einer Ebene senkrecht zur Symmetrieachse,
die sich max. 50 mm stromaufwärts zu einer Ebene durch die äußere obere Kante (stromaufwärts) der
Kompressorschaufeln befinden muss (Z. 254-4). Der Durchmesser muss jederzeit eingehalten werden, unabhängig von den
Temperaturbedingungen.
Der äußere Durchmesser des Luftmengenbegrenzers muss an seinem engsten Punkt unter 38 mm liegen. Dieser Wert
muss über eine Distanz von 5 mm auf jeder Seite eingehalten werden.
Die Befestigung des Luftmengenbegrenzers am Turbolader muss so durchgeführt werden, dass zwei Schrauben komplett
vom Kompressorgehäuse oder vom Luftmengenbegrenzer entfernt werden müssen, um den Luftmengenbegrenzer vom
Kompressor zu entfernen. Eine Befestigung mit einer Nadel- bzw. Madenschraube ist nicht zulässig.
Ausschließlich zum Zwecke der Montage des Luftmengenbegrenzers ist es erlaubt, Material am Kompressorgehäuse zu
entfernen oder hinzuzufügen. Die Köpfe der Schrauben müssen gebohrt sein, so daß eine Verplombung möglich ist. Der
Luftmengenbegrenzer muss aus einem einzigen Material gefertigt sein und darf ausschließlich zum Zwecke der Befestigung
und Verplombung gebohrt sein. Die Anbringung muss möglich sein zwischen den Befestigungsschrauben, zwischen dem
Luftmengenbegrenzer (oder der Befestigung Luftmengenbegrenzer/Kompressorgehäuse), dem Kompressorgehäuse (oder
der Gehäuse/ Flansch-Befestigung) und dem Turbinengehäuse (oder der Gehäuse/Flansch-Befestigung, Z. 254-4). Bei
Fahrzeugen mit Dieselmotor muss der Restriktor einen max. inneren Durchmesser von 35 mm und einen äußeren
Durchmesser von 41 mm haben. (Dieser Durchmesser kann jedoch ohne Ankündigung zu jedem Zeitpunkt geändert
werden.)
Im Falle eines Motors mit zwei parallelen Kompressoren muss jeder Kompressor bis zu einem maximalen
Einlassdurchmesser von 22,7 mm und einem maximalen Auslassdurchmesser von 28,7 mm begrenzt sein, unter den oben
angeführten Bedingungen. Dieser Restriktor, der für Rallyes vorgeschrieben ist, ist für andere Veranstaltungen nicht
verboten, wenn ein Bewerber beschließt, diesen zu benutzen.
6.2 Kraftübertragung:
6.2.1 Kupplung: Die Kupplungsscheibe inklusive deren Gewicht ist freigestellt mit Ausnahme der Anzahl. Der Durchmesser
der Kupplungsscheibe kann vergrößert werden.
6.2.2 Getriebe: Das Innere des Getriebes ist frei, Die Anzahl der Getriebezähne und die Übersetzungen müssen jedoch der
Homologation entsprechen, Schaltgestänge und Gelenke sind frei. Das Schaltschema, das im Serienmodell homologiert
wurde, muß beibehalten werden.
6.2.3 Differential: Es ist erlaubt, ein mechanisches Differential mit begrenztem Schlupf einzubauen, unter der
Voraussetzung, dass es in das ursprüngliche Gehäuse montiert werden kann und als VO homologiert ist. Die Winkel der
Flächen und die Anzahl der Lamellen können gegenüber dem Serien- oder in der VO homologierten Differential nicht
modifiziert werden, jedoch die Stärke der Lamellen.
Um dies zu erreichen, ist die Abänderung des Originalgehäuses gestattet.. Es sind nur rein mechanische Systeme ohne die
Hilfe hydraulischer oder elektrischer Systeme gestattet, auch keine Visco-Kupplungen. Wenn ein homologiertes Fahrzeug
eine Visco-Kupplung hat, kann diese eingesetzt werden, allerdings kein zusätzliches Differential.
Wenn das Original-Fahrzeug mit einem Differential ausgestattet ist, das von einem elektronischen System kontrolliert wird,
ist die elektronische Kontrolleinheit freigestellt, aber sie muss in ihrer Gesamtheit mit der Originaleinheit austauschbar sein
(das Differential muss funktionieren, wenn es durch den Serienteil ersetzt wird.) Sensoren und Stellmotore auf der „Input“Seite müssen ebenso serienmäßig sein wie deren Funktion. Kein Sensor, auch für den Zweck des Data-Recording, darf
hinzugefügt werden. Die elektrische Ausrüstung darf nicht verändert werden.
6.2.4 Einzelradaufhängungen: Diese müssen original oder in der Ausstattungsvariante (VO) homologiert sein.
6.3 Aufhängung:
Die Änderung von Feder- und Stoßdämpfereinstellungen vom Cockpit aus ist verboten.
Die Verstärkung grundlegender Teile der Radaufhängung sowie der Anlenkpunkte (ausgenommen Teile einer
Überrollvorrichtung) durch Hinzufügen von Material ist zulässig, es dürfen dabei keine Hohlkörper entstehen und die
Bestandteile dürfen nicht erlauben, zwei Einzelteile so zu verbinden, dass eines entsteht.
Federn: Die Federsitze dürfen verstellbar sein, wenn die Verstelleinheit ein Teil des Federsitzes ist und von dem
Radaufhängungsteil bzw. von der Karosserie getrennt ist (es kann entfernt werden).
Schraubenfedern: Länge, Anzahl der Windungen, Durchmesser des Drahtes, äußerer Durchmesser, Form des Federsitzes,
Federtyp (progressiv oder nicht) sind freigestellt.
Die Anzahl der Federn und Federteller ist freigestellt, vorausgesetzt, sie sind in Serie montiert.
Blattfedern: Die Länge, Breite, Dicke und die vertikale Krümmung sind frei.
Torsionsstäbe: Der Durchmesser ist frei. Die Freiheiten zu den Aufhängungsfedern erlauben es nicht, die in Art. 205 des
Homologationsblattes festgelegte Mindesthöhe (minimale Höhe von Radnabenmitte zur Unterkante des Radauschnittes) zu
unterschreiten.
Stoßdämpfer: Die Stoßdämpfer sind frei, aber Anzahl, Typ (Teleskop-, Hebel- usw.), Arbeitsprinzip (Hydraulik, Reibung,
usw.) und die Befestigungspunkte müssen beibehalten werden. Die Überprüfung des Arbeitsprinzips der Stoßdämpfer wird
folgendermaßen vorgenommen:
Feder- und Stoßdämpferkombinationen:
Feder- und Stoßdämpferkombinationen (McPherson) sind erlaubt, auch wenn das Serienfahrzeug mit getrennten
Federn und Stoßdämpfern ausgestattet ist, sofern die originale Feder entfernt wird.
Wenn die Federn und/oder die Torsionsstäbe entfernt worden sind, muss das Fahrzeug in weniger als 5 Minuten den
Federwegbegrenzer erreichen. Die Dämpferbehälter (Ausgleichsbehälter, Druckspeicher) dürfen an der unveränderten
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Fahrzeugkarosserie befestigt werden. Wenn die Stoßdämpfer separate Flüssigkeitsbehälter im Cockpit oder im nicht vom
Cockpit getrennten Kofferraum haben, müssen diese sicher fixiert und geschützt sein. Unter der Voraussetzung das der
Stoßdämpfer keine führenden Funktionen hat darf der Silentblock durch ein Uniballgelenk ersetzt werden. Nur für Rallyes,
die am afrikanischen Kontinent stattfinden: Ein Silentblock kann durch ein Uniball-Gelenk ersetzt werden, auch wenn der
Stoßdämpfer eine richtungsführende Funktion hat. Gasdruckstoßdämpfer sind vom Arbeitsprinzip her als Hydraulikdämpfer
zu betrachten.
Mc Pherson-Aufhängungen: Wenn es, bei McPherson-Aufhängungen oder gleichartigen Aufhängungen, zum Austausch des
Dämpfungselementes notwendig ist, den Teleskopteil und/oder die Stoßverstrebung (Federbein und System der Verbindung
zum Angelpunkt) auszuwechseln, so müssen die Ersatzteile den Originalteilen mechanisch gleichwertig sein und die gleichen Befestigungspunkte haben. Bei McPherson-Aufhängungen sind die Form und das Material des Federsitzes freigestellt.
Hydropneumatische Radaufhängung: Im Falle einer hydropneumatischen Radaufhängung können die Maße, Form und
Material der Federelemente (Kugel) geändert werden, aber nicht deren Anzahl. Ein von außen regulierbares Ventil für die
Federelemente (Kugel) darf hinzugefügt werden.
Silentblöcke: Das Elastomer von Silentblöcken darf nur durch Elastomere ersetzt werden (Härte max. 80 Shore – Type A).
6.4 Räder und Reifen:
6.4.1 Räder: Die Räder sind freigestellt, sofern sie den homologierten Durchmesser (Position 801 a) und die homologierte
Breite (Position 801 b) einhalten, die als Maximum angesehen werden. Die Verwendung kleinerer Räder ist zulässig, Räder
aus geschmiedetem Magnesium sind verboten, auch wenn sie zur Serienausrüstung gehören. Sie müssen durch die
Kotflügel abgedeckt sein (gleiche Prüfmethode wie in Gruppe A, Artikel 255.5.4), und die auf dem Homologationsblatt
angegebene maximale Spurweite muss berücksichtigt werden.
Befestigung der Räder: Radbefestigungen mit Bolzen können durch Befestigungen mit Schrauben und Muttern ersetzt
werden (siehe Zeichnung 254-1), vorausgesetzt, dass die Anzahl der Befestigungspunkte und der Durchmesser der
schraubbaren Teile beibehalten werden. Radbolzen können ausgetauscht werden, vorausgesetzt, dass der Werkstoff
eisenhältig bleibt. Hinzugefügte Luftextraktoren an den Rädern sind verboten.
6.4.2 Reifen: Die Reifen sind freigestellt, wenn sie auf die beschriebenen Räder montiert werden können. Die Benutzung
einer Vorrichtung, die das Leistungsvermögen der Reifen steigert, indem der Luftdruck im Reifen auf oder unter das Niveau
des Umgebungsluftdrucks gesenkt wird, ist verboten. Das Innere des Reifens (zwischen Felge und innerstem Teil des
Reifens) darf nur mit Luft gefüllt sein.
6.4.3 Ersatzrad: Das Ersatzrad ist vorgeschrieben, wenn es in der Homologation angeführt ist. Das Ersatzrad darf im
Fahrgastraum angebracht werden unter der Bedingung, dass es dort sicher befestigt wird und dass es nicht in dem für den
Fahrer und dem vorderen Beifahrer vorgesehenen Raum untergebracht wird.
6.5 Bremsen:
Mit Ausnahme der in diesem Art. gestatteten Modifikationen muss das Bremssystem original oder in einer
Ausstattungsvariante (VO) homologiert sein. Die elektronische Kontrolleinheit des Bremssys tems ist freigestellt, aber sie
muss in ihrer Gesamtheit mit der Originaleinheit austauschbar sein (das Bremssystem muss funktionieren, wenn die Einheit
durch die Serieneinheit ersetzt wird.) Sensoren und Stellmotore auf der „Input“- Seite müssen ebenso serienmäßig sein wie
deren Funktion. Kein Sensor, auch für den Zweck des Data-Recording, darf hinzugefügt werden. Die elektrische Ausrüstung
darf nicht verändert werden.
Die Bremsleitungen und deren Befestigung (genietet, geklebt, etc.) sind freigestellt, vorausgesetzt die Reibungsfläche wird
auf keinen Fall erhöht. Die Schutzbleche können entfernt oder gebogen werden. Im Falle eines mit Servobremse oder
Antiblockiervorrichtung ausgestatteten Fahrzeugs dürfen diese Vorrichtungen abgeschaltet werden. Wenn ein Fahrzeug mit
einer servounterstützten Bremsanlage ausgestattet ist, kann diese Vorrichtung abgeschaltet oder durch einen in der
Optionsvariante (VO) homologierten Kit- Teil ersetzt werden. Das selbe gilt für Anti-Blockiersysteme. Wenn die Antiblockiervorrichtung abgeschaltet oder entfernt wird, ist die Benutzung eines mechanischen Bremskraftverteilers an der Hinterachse
zulässig, wenn er vom Hersteller in einer Liefervariante homologiert wurde. Es ist zulässig, in der Bohrung der Bremszange
eine Feder hinzuzufügen und die Abdichtungen und den Staubschutz der Bremszangen zu ersetzen. Bremsleitungen dürfen
gegen Leitungen ausgetauscht werden, die der Luftfahrt-Norm entsprechen. Die Hinzufügung einer Vorrichtung, welche den
von den Bremsscheiben und/oder den Rädern aufgenommenen Schmutz abschabt, ist zulässig.
6.5.1 Handbremse: Die mechanische Handbremse kann durch eine hydraulische ersetzt werden, die für die Gruppe N
homologiert ist, in diesem Fall ist ein diagonal funktionierender Bremskreis oder das Originalsystem vorgeschrieben.
Es ist gestattet, die Position des hydraulischen Handbremssystems zu modifizieren, vorausgesetzt, dass es auf dem Platz
bleibt, der in Gruppe homologiert ist (z. B. Mitteltunnel).
6.6 Lenkung:
Die Leitungen, die Servopumpe mit dem Lenkgetriebe verbinden, können durch Leitungen in Übereinstimmung mit Art.
253.3.2 ersetzt werden.
6.7 Karosserie:
6.7.1 Karosserie außen: Radkappen müssen entfernt werden.
Es dürfen nur Scheinwerfer-Schutzvorrichtungen montiert werden, die ausschließlich zur Abdeckung der
Scheinwerferstreuscheibe dienen, ohne dass sie die Aerodynamik des Fahrzeugs beeinflussen. Die Anbringung von
Unterbodenschutzvorrichtungen ist nur bei Rallyes erlaubt, vorausgesetzt, dass diese wirkliche Schutzvorrichtungen sind,
welche die Bodenfreiheit respektieren, die abnehmbar sind und die ausschließlich dazu dienen den Motor, Kühler,
Radaufhängung, Getriebe, Kraftstoffbehälter, Kraftübertragung, Lenkung, Auspuff und Feuerlöschbehälter zu schützen. Der
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Unterbodenschutz kann die ges amte Breite des unteren Teils der vorderen Stoßstange nur vor der Vorderradachse
einnehmen.
Die Montagepunkte der vorderen und hinteren Stoßstange können nicht verändert zusätzliche Befestigungen um
Karrosserieteile, wie Stoßstangen, Spoiler usw., anzubringen sind zugelassen. Der Verschlussdeckel des Kraftstoffbehälter
kann beliebig gesichert werden. Vorne und hinten dürfen die Scheibenwischerblätter durch andere ersetzt werden.
Kunststoffteile zur Lärmdämmung können aus den Radkränzen entfernt werden. Die Kunststoffteile können gegen solche
aus Aluminium oder Kunststoff gleicher Form ausgewechselt werden.
Kunststoffschutzteile unter der Karosserie (dem Fahrtwind ausgesetzt) können entfernt werden.
6.7.2 Fahrgastraum: Die vorderen Sitze können nach hinten verschoben werden, ihre Vorderkante darf allerdings nicht
hinter die Vorderkante des ursprünglichen Rücksitzes rücken. Die Begrenzung wird durch die Höhe des Sitzes ohne
Kopfstütze gebildet, bei einer integrierten Kopfstütze durch den hintersten Teil der Schulter des Fahrers. Die Rücksitze und
die -gurte dürfen ausgebaut werden.
6.7.2.1 Benzintank: Wenn er im Kofferraum des Fahrzeugs untergebracht ist und die hinteren Sitze entfernt wurden, muss
das Cockpit durch eine feuerfeste und flüssigkeitsdichte Spritzwand abgetrennt werden. Bei Zwei- Volumens - Fahrzeugen
(definiert als Kombinationskraftwagen) ist es auch möglich, mit durchsichtigen, nicht entflammbaren Kunststofffolien das
Cockpit vom Ort des Tankeinbaus abzutrennen.
6.7.2.2 Armaturenbrett: Armaturenbrett und Mittelkonsole müssen erhalten bleiben.
6.7.2.3 Innentürverkleidung: Es ist gestattet, lärmdämmendes Material aus den Türverkleidungen zu entfernen, jedoch ohne
dass sich die Türform ändert. Daneben können auch Verkleidungen und Teile des Seitenaufprallschutzes entfernt werden,
um eine Seitenaufprallvorrichtung aus nicht brennbaren Verbundwerkstoffen einzubauen. Die dafür vorgeschriebene
Mindestabmessung ist aus Z. 255-14 zu ersehen.
Wenn die Seitenaufprall-Schutzbügel in den Türen nicht entfernt werden, können die Türverkleidungen aus Metallplatten
angefertigt werden, die zumindest 0,5 mm stark sind, aus Karbonfiber, zumindest 1 mm stark oder aus einem anderen unbrennbaren Material von zumindest 2 mm Stärke. Die obenstehenden Regeln sind auch für den Bereich unter den hinteren
Seitenfenstern bei zweitürigen Fahrzeugen anzuwenden. Die Minimalhöhe des Tür-Seitenaufprallschutzes reicht von der
Basis der Tür bis zur maximalen Höhe der Türstrebe. Es ist zulässig, elektrische Fensterheber durch manuelle zu ersetzen.
Es ist zulässig, manuelle Fensterheber durch elektrische zu ersetzen.
6.7.2.4 Teppiche: Freigestellt, können auch entfernt werden.
6.7.2.5 Weitere lärmdämmende Materialien: Können ebenfalls entfernt werden ausgenommen jene Materialien, die unter
Artikel 6.7.2.2 und 6.7.2.3 erwähnt werden.
6.7.2.6 Heizung: Die originale Heizungsvorrichtung muss im Fahrzeug verbleiben. Folgende Teile der Klimaanlage können
entfernt werden: Kondensator und Hilfsventilator, Flüssigkeitstank, Verdunster und Ventilator, Expansionsventil genauso wie
alle Düsen, Verbindungen, Kontaktschalter, Sensoren und Antriebe, die für die Funktion des Systems nötig sind. Nur wenn
das Antriebssystem von irgendeinem anderen System völlig unabhängig ist, ist es gestattet, den Klimaanlagenkompressor
zu entfernen. Wenn nicht, muss die Entfernung des Klimaanlagen-Kompressors in der VO homologiert sein. Der
Kompressor kann deaktiviert werden. Wenn bestimmte Teile auch zum Heizsystem gehören, müssen sie erhalten bleiben.
6.7.2.7 Hutablage: Die entfernbare Hutablage in Kombinationskraftwagen kann entfernt werden.
6.7.3 Zubehör: Alles Zubehör, das keine Auswirkung auf das Fahrverhalten des Fahrzeugs hat, das speziell der Erhöhung
von Ästhetik und Komfort dient, ist zugelassen. Es darf jedoch in keiner Weise die Motorleistung verbessern oder Lenkung,
Getriebe, Bremsen oder Straßenlage beeinflussen, auch nicht in indirekter Weise. Alle Kontrollelemente müssen in jener
Weise funktionieren, die vom Konstrukteur festgelegt wurde. Es ist erlaubt, sie dahingehend abzuändern, dass Gebrauch
und Zugänglichkeit verbessert wird, zum Beispiel durch einen längeren Handbremshebel oder durch zusätzliche Auflagen
am Bremspedal. Insbesondere ist folgendes erlaubt:
6.7.3.1 Zusätzlich dürfen Messinstrumente, Zähler, usw. angebracht oder ausgebaut werden. Deren Einbau darf jedoch
keine Gefährdung darstellen. Ein Tachometer darf jedoch dann nicht ausgebaut werden, wenn es eine
Veranstaltungsausschreibung verbietet.
6.7.3.2 Die Hupe kann ausgetauscht oder durch eine zusätzliche ergänzt werden, eventuell zur Bedienung durch den
Beifahrer. Auf gesperrten Strecken ist eine Hupe nicht vorgeschrieben.
6.7.3.3 Der Mechanismus des Handbremshebels darf so geändert werden, dass sofortiges Lösen möglich ist (fly-off
handbrake).
6.7.3.4 Das Lenkrad ist freigestellt. Das Schließsystem des Lenkradschlosses darf außer Funktion gesetzt werden. Der
Schnellverschluß- Mechanismus muss aus einem Flansch, konzentrisch zur Lenkradachse, gelb gefärbt durch Eloxieren
oder jede andere dauerhafte gelbe Färbung, bestehen, angebracht auf der Lenksäule hinter dem Lenkrad. Der
Verschlussmechanismus muss durch Entlangziehen des Flansches an der Lenkradachse funktionieren.
6.7.3.5 Zusätzliche Ablagefächer im Handschuhkasten und die Anbringung weiterer Taschen in den Türen sind erlaubt,
wenn die originalen Befestigungspunkte verwendet werden.
6.7.3.6 Zusätzliches Isolationsmaterial darf an den Spritzwänden angebracht werden, um die Insassen oder Teile vor Feuer
oder Hitze zu schützen.
6.7.4 Verstärkungen: Verstärkungsstreben dürfen an den Befestigungspunkten der Aufhängung am Fahrzeugaufbau oder
am Fahrgestell derselben Achse auf beiden Seiten der Längsachse des Fahrzeugs montiert werden, vorausgesetzt, daß sie
abnehmbar und mit Schrauben befestigt sind. Die Entfernung zwischen einem Befestigungspunkt der Aufhängung und
einem Verankerungspunkt der Strebe darf 100 mm nicht überschreiten, es sei denn, es handelt sich um eine mit dem
Überrollkäfig zugelassene Querstrebe und außer im Falle einer oberen Strebe, die an einer Mc-Pherson-Aufhängung oder
ähnlichem befestigt wird. Im letztgenannten Fall beträgt die maximale Entfernung zwischen einem Verankerungspunkt der
Strebe und dem oberen Gelenkpunkt 150 mm (Z. 255-2 und 255-4). Abgesehen von diesen Punkten darf die Strebe nicht
am Fahrzeugaufbau oder an mechanischen Teilen verankert sein. Wenn das Serienfahrzeug mit einem Verstärkungsbügel
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ausgerüstet ist, ist es gestattet, diesen zu entfernen oder durch einen Bügel zu ersetzen, der den oben angeführten
Bestimmungen entspricht. Die Verstärkung des aufgehängten Teils ist erlaubt, wenn es sich um Material handelt, daß der
ursprünglichen Form folgt und mit ihr in Berührung ist.
6.7.5 Ersatzrad: Falls das Ersatzrad ursprünglich in einer geschlossenen Mulde aufbewahrt ist, und dieses Rad durch ein
breiteres bezüglich der Lauffläche ausgetauscht wird (Art. 6.4) das sich an dieser Stelle befindet, so ist es erlaubt, von der
Radabdeckung eine Oberfläche zu entfernen, die der Größe des Durchmessers des neuen Rades entspricht (Z. 254-2).
6.8 Elektrisches System:
Batterie: Fabrikat, Kapazität und Kabel der Batterie sind freigestellt. Die Spannung und der Unterbringungsort müssen
unverändert bleiben. Ein Ausschalter, der mit der Batterie verbunden ist, ist im Cockpit gestattet.
Lichtmaschine: Eine stärkere Lichtmaschine darf eingebaut werden. Eine Gleichstromlichtmaschine kann nicht durch eine
Drehstromlichtmaschine ersetzt werden und umgekehrt.
Beleuchtung: Maximal sechs zusätzliche Scheinwerfer - und entsprechende Relais - sind erlaubt, wenn die Gesamtzahl 8
nicht überschritten wird (ausgenommen Standlicht, Blinkleuchten, Markierungsleuchten), unter der Bedingung, dass
dies nach den Gesetzen des Landes zulässig ist. Werden serienmäßige Nebelscheinwerfer beibehalten, sind diese als
zusätzliche Scheinwerfer zu zählen. Sie dürfen nicht in die Karosserie eingelassen werden. Scheinwerfer und andere
außen liegende Beleuchtungseinrichtungen müssen immer in Paaren vorhanden sein. Die Originalscheinwerfer dürfen
außer Betrieb gesetzt und mit Klebeband überklebt werden. Sie dürfen in Übereinstimmung mit diesem Artikel durch andere
Scheinwerfer ersetzt werden. Die Montage eines Rückfahrscheinwerfers ist erlaubt, vorausgesetzt, dass er nur bei Lage des
Gangschalthebels in Rückwärtsgangstellung funktioniert und das die diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften erfüllt sind.
Zusätzliche Sicherungen im Stromkreis sind erlaubt.
6.9 Kraftstoffkreislauf:
Wenn der Originalkraftstoffbehälter mit elektrischer Pumpe und innen liegendem Filter ausgestattet ist, darf bei Benutzung
eines FT3-1999, FT 3,5 oder FT 5-Kraftstoffbehälters oder eines anderen Tanks, der vom Hersteller auf dem
Homologationsblatt des betreffenden Fahrzeuges homologiert wurde, ein Filter und eine Pumpe, mit identischen
Eigenschaften wie die der homologierten, außerhalb des Kraftstoffbehälters angebracht werden. Diese Teile müssen in
angemessener Weise geschützt werden. Die Installation einer zweiten Kraftstoffpumpe ist zulässig, allerdings darf es sich
dabei nur um eine Reservepumpe handeln, das heißt, sie darf nicht gleichzeitig mit der originalen Pumpe funktionieren. Sie
darf nur angeschlossen werden, wenn das Fahrzeug immobil ist und darf nur durch eine mechanische Vorrichtung in Betrieb
genommen werden, die unmittelbar neben den Kraftstoffpumpen angebracht ist. Die Einfüllöffnungen dürfen nicht in den
Scheibenrahmen angebracht werden. Die Kraftstoffleitungen müssen durch Leitungen aus dem Flugzeugbau ersetzt
werden, falls ein FT3-1999, FT 3,5 oder FT 5-Kraftstoff-behälter benutzt wird, wobei die Führung dieser Leitungen
freigestellt ist. Sollte der serienmäßige Kraftstoffbehälter benutzt werden, ist dies freigestellt.
Es ist erlaubt zwei Löcher (mit einem maximalen Durchmesser von 60mm, oder equivalenter Fläche) im Boden
anzubringen, deren einzige Funktion es sein darf, Leitungen durchzuführen, um den Treibstofftank zu füllen, oder
zu entleeren.
Das Gesamtvolumen der Kraftstoffbehälter darf das in Position 401.d des Homologationsblattes der Gruppe A angegebene
Volumen nicht überschreiten, ausgenommen in Rallyes, falls das Fahrzeug mit einem FT3-1999, FT 3,5 oder FT 5Sicherheitskraftstoffbehälter ausgerüstet ist. In diesem Fall darf das Gesamtvolumen der Kraftstoffbehälter folgende Werte
in Abhängigkeit vom Hubraum nicht überschreiten:
bis 700 ccm
über 1000 ccm
bis 1400 ccm
60 l
80 l
über 700 ccm
über 1400 ccm
bis 1000 ccm
70 l
95 l
Bei Zwei-Volumens -Fahrzeuge (Kombinationskraftwagen), homologiert ab dem 01.01.98, mit einem Kraftstofftank im
Kofferraum, muss dieser Tank und seine Befüllvorrichtungen von einer feuerfesten und flüssigkeitsdichten Abschottung
umgeben sein. Bei Drei-Volumens -Fahrzeugen, definiert als solche mit einer Dreiteilung Motorraum-Cockpit- Kofferraum, die
ab 1.1.1998 homologiert und mit einem Kraftstoffbehälter im Kofferraum ausgestattet sind, müssen Kraftstoffbehälter und
Einfüllstutzen mittels einer feuerfesten und flüssigkeitsdichten Spritzwand vom Cockpit getrennt sein. Empfohlen wird, dass
der Tank und seine Befüllvorrichtungen von einer feuerfesten und flüssigkeitsdichten Abschottung umgeben werden.
6.10 Wagenheber und Schlagschrauber
Der Wagenheber ist freigestellt. Die Aufnahmepunkte dürfen verstärkt, verschoben und in ihrer Anzahl erhöht werden.
Diese Modifikationen sind aber ausdrücklich nur für die Aufnahmepunkte zugelassen. (Anmerkung der OSK: Das heißt, es
darf keine wie immer geartete Verstärkung der Karosserie, des Rahmens oder der Radaufhängung erfolgen.)
Der Wagenheber darf nur mit der Hand bedient werden ( entweder durch Fahrer oder Beifahrer), z. B. ohne
Unterstützung eines Systems mit hydraulischer, pneumatischer oder elektrischer Energiequelle.
Der Schlagschrauber darf immer nur eine Radmutter/ einen Radbolzen zur selben Zeit lösen.
6.11 Überrollkäfig:
Überrollkäfige von Fahrzeugen mit einem Einstufungshubraum von mehr als 2 Litern, die nach dem 01.01.2006 homologiert
wurden, müssen von einer ASN homologiert oder zertifiziert sein, oder von der FIA homologiert.
7. Fahrzeuge mit einem größeren Einstufungshubraum als 2 Liter
Die folgenden Artikel sind nur auf Fahrzeuge mit einem größeren Einstufungshubraum als 2 Liter anzuwenden.
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7.1 Mindestgewicht (nur für Allradfahrzeuge)
a)
Bei Rallyes und für nach dem 1.1.2006 homologierten Fahrzeugen wird das Mindestgewicht mit
1350kg festgesetzt, unter folgenden Konditionen:
dies ist das tatsächliche Gewicht des Fahrzeuges, ohne Fahrer und Beifahrer und deren
Equipment, sowie mit maximal einem Ersatzrad
falls zwei Ersatzräder mitgeführt werden, muss das zweite vor dem Wiegen entfernt
werden.
Während der Veranstaltung darf das in diesem Artikel angeführte Mindestgewicht zu keiner Zeit
unterschritten werden.
Im Falle eines Zweifels während des Wiegens wird das ganze Equipment von Fahrer und
Beifahrer entfernt, dies beinhaltet auch die Helme, externe Kopfhörer dürfen im Fahrzeug
belassen werden.
Bei Zweifeln, und ausgenommen bei Rallyes, können die Technischen Kommissäre die, mit
verbrauchbarer Flüssigkeit gefüllten, Tanks ablasse um das Gewicht zu überprüfen.
Der Gebrauch von Ballast ist unter Beachtung des Artikels 252-2.2 der generellen
Bestimmungen zulässig.
b) Bei Rallyes beträgt das Mindestgewicht des Autos (gemäß Art. 7.1a) mit Crew (Fahrer und Beifahrer+
deren gesamtes Equipment): Mindestgewicht nach Artikel 7.1a + 150kg.
7.2 Motor
7.2.1 Motorschwungrad
Es ist gestattet, ein in Gruppe N als VO homologiertes Motorschwungrad zu benutzen.
7.2.2 Kühlsystem
Es ist gestattet, in Gruppe N als VO homologierte Leitungen, Kühler und Lüfter zu benutzen.
7.2.3 Datenübertragung
Ein Datenübertragungssystem ist gestattet, auch wenn das Serienfahrzeug nicht damit ausgestattet ist. Es darf nur mit
- den Seriensensoren verbunden sein sowie mit den folgenden Sensoren, die hinzugefügt werden dürfen:
Wassertemperatur, Öltemperatur, Öldruck, Motordrehzahl.
Jeder Datenaustausch mit einer anderen Methode als Kabelverbindung oder Chipkarte ist verboten.
7.2.4 Anti-Aufladungssystem
Ein Schalter und ein elektrisches Kabel können nur zum Zweck hinzugefügt werden, das Anti-Aufladungssystem zu
aktivieren.
7.2.5 Wasser-Sprühsystem auf den Ladeluftkühler
Ein in Gruppe N als VO homologiertes System darf verwendet werden.
7.2.6 Turbolader
Ein in Gruppe N als VO homologierter Turbolader darf verwendet werden
7.3 Kraftübertragung
7.3.1 Kupplung
Es ist gestattet, die in Gruppe N als VO homologierte Kupplungsdruckplatte und die Kontrollen zu benutzen.
7.3.2 Getriebe
Es ist gestattet, die in Gruppe N als VO homologierte Schaltung zu benutzen.
7.3.3 Vorderes und hinteres Differential
Nur ein mechanisches Differential mit begrenztem Schlupf mit Lamellen ist zulässig. Es muss entweder aus dem
Serienmodell stammen oder in Gruppe N als VO homologiert sein. Ein mechanisches Differential mit begrenztem Schlupf
ist jedes System, das ausschließlich mechanisch arbeitet, ohne Unterstützung durch ein hydraulisches oder elektrisches
System. Eine Visco- Kupplung wird nicht als mechanisches System betrachtet. Jedes Differential mit elektronischer
Steuerung ist verboten. Die Anzahl und Art der Lamellen ist freigestellt.
7.3.4 Schmierung, Getriebe und Differential:
Eine zusätzliche Schmierungs - und Ölkühlungsvorrichtung ist zulässig, vorausgesetzt, sie ist in einer Optionsvariante (VO)
homologiert.
7.4 Aufhängung
7.4.1 Obere Aufhängungsplatte
Es ist gestattet, die in Gruppe N als VO homologierten oberen Aufhängungsplatten zu benutzen.
7.4.2 Überrollvorrichtung
Es ist gestattet, die in Gruppe N als VO homologierten Durchmesser der Überrollvorrichtungen zu benutzen.
7.5 Bremsen
7.5.1 Bremsscheiben
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Es ist gestattet, die in Gruppe N als VO homologierten Bremsscheiben zu benutzen.
7.5.2 Bremszangen
Es ist gestattet, die in Gruppe N als VO homologierten Bremszangen zu benutzen.
7.5.3 Kühlung der Bremsen
Es ist möglich Kühlkanäle für die Bremsen zu verwenden, sofern diese als Gruppe N Optionsvariante homologiert
sind.
7.6 Räder und Reifen
Die vollständigen Räder sind (ebenso wie die Spurweite) freigestellt, vorausgesetzt, dass sie innerhalb der
Originalkarrosserie untergebracht sind; das heißt, dass der obere Teil des kompletten Rades, der vertikal gesehen über der
Radnabe liegt, von der Karrosserie bei einer vertikalen Messung abgedeckt werden muss. Die Befestigung des Rades durch
Radbolzen können gegen solche aus Schrauben und Muttern gewechselt werden. Der Gebrauch von Reifen, die für
Motorräder vorgesehen sind, ist verboten. Felgen müssen ausnahmslos aus Aluminiumlegierungen oder Stahl gefertigt sein
(ausgenommen 8“x18“ Felgen bei Asphaltrallyes). Bei Schotterrallyes beträgt die Maximaldimension der Felgen 7“ x 15“.
Wenn in der Veranstaltungsausschreibung angeführt (bei Scheerallyes), beträgt die Maximaldimension der Felgen 5,5“ x
16“.
Bei Asphaltrallyes beträgt die Maximaldimension der Felgen 8“ x 18“, das Material der 8“x18“ Felgen ist frei , solange es
sich um ein Gussteil handelt. Das Minimalgewicht der 8“x18“ Felge beträgt 8.9 kg.
Die Hinzufügung von Luftextraktoren zu den Rädern ist verboten.
7.7 Lenkung
Ein Ölkühler für die Servolenkung ist erlaubt, sofern dieser als VO homologiert ist.
7.8 Hintere Seitenscheiben
Bei 4- oder 5-türigen Fahrzeugen kann der Hebemechanismus der hinteren Seitenscheiben durch eine
Vorrichtung, welche die Scheiben in geschlossener Stellung fixiert, ersetzt werden.
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Art. 254A
Besondere Bestimmungen für Super 2000-Rallye Fahrzeuge
Art. 1 Homologation
Ist die offizielle Bestätigung der FIA, dass die Super 2000 Rallye Kit Variante des Models eines bestimmten Fahrzeuges,
ursprünglich homologiert in Gruppe N, in ausreichender Stückzahl in Serienproduktion hergestellt wurde und den
Anforderungen der Homologationsbestimmungen für „Super 2000-Rallye“ entspricht.
Die Ausstattungsvarianten „VF“, wie sie bei Tourenwagen der Gruppe A homologiert sind gelten ebenso für „Super 2000Rallye“ Fahrzeuge.
Alle Produktionsvarianten “VP“ gelten für „Super 2000-Rallye“ Fahrzeuge.
Optionsvarianten „VO“ von Tourenwagen der Gruppe A gelten nicht für „Super 2000-Rallye“ Fahrzeuge, außer sie
betreffen:
Sonnendach (inkl. Dachbelüftungen mit Klappe)
Sitzhalterungen und –befestigungspunkte
Sicherheitsgurte und deren Montagepunkte.
„Super Produktion“ Varianten (SP) gelten nicht für „Super 2000-Rallye“ Fahrzeuge.
Evolutionsvarianten (ET), Kit- Varianten (VK und VK-S1600), WRC Varianten (WR und WR2) oder Sport Evolution
Varianten (ES) homologiert bei Tourenwagen der Gruppe A gelten nicht bei „Super 2000-Rallye“ Fahrzeugen.
„Super 2000-Rallye Option Varianten“ gelten nur bei „Super 2000-Rallye“ Fahrzeugen.
Art. 2 Anzahl der Sitze
Fahrzeuge müssen zumindest vier Plätze aufweisen, in Übereinstimmung mit den Dimensionen definiert für
Tourenwagen der Gruppe A.
Art. 3 erlaubte oder verpflichtende Modifikationen und Einstellungen
3.1 Alle Modifikationen, die nicht ausdrücklich erlaubt sind, sind verboten. eine erlaubte Modifikation darf keine verbotene
nach sich ziehen.
3.2 Alle für Super 2000 Rallye Kit Varianten (VK-S2000-Rally) im Homologationsblatt homologierten Teile müssen in
ihrer Gesamtheit verwendet werden. Diese Teile dürfen nicht modifiziert werden.
3.3. Teile, die nicht in der Homologationsblatt - Extension (VK-S 2000-Rally) enthalten sind, unterliegen folgenden
Bestimmungen.
Arbeiten am Fahrzeug dürfen nur soweit durchgeführt werden, als sie das normale Service, oder den Austausch
von, durch Gebrauch oder Unfall, verschlissenen Teilen betreffen.
Damit werden auch die Grenzen der erlaubten Modifikationen und Montagearbeiten festgelegt. Abgesehen
davon darf jeder durch Gebrauch oder Unfall verschlissene Teil nur durch ein, dem beschädigten Teil
identisches, Originalteil ersetzt werden.
Abgesehen von den in der Super 2000-Rallye Kit - Variante hom ologierten Teilen, muss das Fahrzeuge zur Gänze mit
dem Serienmodell übereinstimmen, wie im Homologationsblatt beschrieben.
Die Artikel 251, 252, 253 des FIA Anhang J bleiben gültig, die in diesem Regelwerk angeführten Artikel, sowie die Super
2000-Rally Kit- Homologationsblätter gehen jedoch vor.
3.4 Material
a) Die Verwendung von Titanium, Magnesium, Keramik und Verbundmaterialien ist verboten, ausgenommen
Teile, die bereits am Serienfahrzeug montiert waren, von dem auch die Super 2000-Rallye Extension abgeleitet
wurde. Glasfieber ist zulässig.
Titanium ist nur zulässig für Schnellverschlüsse des Bremssystems.
b) Die Verwendung von Carbon- und Aramidfasern ist unter der Bedingung, dass nur eine Lage dieser Fasern,
verwendet wird und sich diese an der sichtbaren Seite des Teils befindet, zulässig.
Das Material der Sitze des Fahrers und Beifahrers ist frei, das Gewicht der bloßen Sitzschale (ohne Polsterung
und Konsole) muss mehr als 4 kg betragen.
c) Der Seitenaufprallschutz der Karosserie kann aus mehreren Lagen Aramidfiber bestehen.
d) Beschädigte Gewinde können mittels Einschrauben eines neuen Gewindes mit dem selben Innendurchmesser
repariert werden („Helicoil-Einsätze“).
e) Bolzen und Muttern: Am gesamten Fahrzeug kann jede Mutter, jeder Bolzen und jeder Schrauben durch eine
andere Mutter, einen anderer Bolzen und einen anderen Schrauben ersetzt werden. Es kann jede Art der
Sicherung verwendet werden (Scheiben, selbstsichernde Mutter, usw.)
f) Zugabe von Material und Anbau von Teilen: Jede Zugabe von Material und jeder Anbau von Teilen ist verboten,
sofern dies nicht durch einen Artikel dieses Reglements erlaubt wird.
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Art. 4 Mindestgewicht
4.1 Das Mindestgewicht ist das tatsächliche Gewicht des Fahrzeuges, ohne Fahrer, Beifahrer oder deren Ausrüstung.
Während der Veranstaltung darf das Fahrzeug zu keiner Zeit weniger wiegen, als in diesem Artikel festgesetzt.
Bei Verdacht wird beim Wiegen die gesamte Ausrüstung des Fahrers und Beifahrers aus dem Fahrzeug entfernt, dies
beinhaltet auch den Helm, die außerhalb des Helmes befindlichen Teile der Sprechanlage können jedoch im Fahrzeug
bleiben.
Im Zweifelsfalle, ausgenommen bei Rallyes, kann der Techniker Flüssigkeitstanks, die verbrauchbare Flüssigkeiten
beinhalten, ablassen.
Die Verwendung von Ballast ist zulässig, sofern die Bestimmungen des Art. 252-2.2 der „Allgemeinen Bestimmungen“
beachtet werden
4.2 Das Mindestgewicht beträgt 1200 kg mit 6,5“ x 15“ oder 7“ x 15“ Rädern und 1150 kg mit 18“ oder 16“ Rädern,
dies unter Beachtung des Artikels 4.1, sowie mit nur einem Ersatzrad.
Das kombinierte Mindestgewicht von Fahrzeug (unter Beachtung von Artikel 4.1 und mit nur einem Ersatzrad) und Crew
(Fahrer und Beifahrer) beträgt 1350 kg mit 6,5“ x 15“ oder 7“ x 15“ Rädern und 1300 kg mit 18“ oder 16“ Rädern.
Sollten zwei Ersatzräder im Fahrzeug mitgeführt werden, muss das zweite vor dem Wiegen aus dem Fahrzeug entfernt
werden.
Art. 5
5.1 Motor
Die nominelle Zylinderkapazität von mit Kit ausgestatteten Fahrzeugen (Super 2000-Rallye Kit- Variante) ist auf maximal
2000cm 3 beschränkt. Aufgeladene Motoren sind verboten.
a) Schutzvorrichtungen aus Plastik
Motorschutzteile aus Plastik, deren Zweck es ist, mechanische Teile im Motorraum zu schützen, können entfernt
werden, sofern sie nur reine Zierfunktionen ausüben.
b) Bolzen
Schrauben und Bolzen können getauscht werden, sofern die Ersatzteile aus Eisenmaterial bestehen.
5.1.1 Kraftstoffversorgung und Elektronik
a) In der Geometrie verstellbare Einlass- und Auslasskrümmer sind verboten. Sollte das Serienfahrzeug mit einem
derartigen ausgestattet sein, ist diese Funktion zu deaktivieren. Einlass- und Auslasskrümmer müssen homologiert sein.
b) Der Gasseilzug kann ersetzt oder durch einen zweiten ergänzt werden, unabhängig, ob dieser vom Hersteller des
Fahrzeuges stammt, oder nicht. Der zusätzliche Zug muss ein Notfallszug sein und parallel zum ursprünglichen verlegt
werden.
c) Zündung: Die Marke und Type der Zündkerzen, Zündspulen, Drehzahlbegrenzer und Leitungen ist frei.
d) Einspritzung
Die Einspritzdüsen können modifiziert oder ersetzt werden um die Durchflussrate zu ändern, jedoch ohne deren
Arbeitsprinzip und die Montagepunkte zu ändern.
Die Einspritzschiene kann durch eine andere freier Bauart ersetzt werden, diese muss jedoch mit Gewindeverbindungen
versehen sein, um die Kraftstoffleitungen und den Kraftstoffdruckregler befestigen zu können. Die originalen
Montagepunkte der Einspritzdüsen müssen beibehalten werden.
Im gesamten Kraftstoffkreislauf beträgt der zulässige Höchstdruck 10 bar (nur indirekte Einspritzung). Direkteinspritzung
ist nur zulässig, sofern sie bereits im Originalmodell homologiert wurde.
e) ECU
Jede elektronische Fahrhilfe ( ebenso deren Sensoren) ist verboten (ABS/ASR/EPS..).
Nur ein Motor- Zünd- und/oder Einspritzungsunterbrecher um den Gang zu wechseln ist erlaubt (die Dauer der
Unterbrechung kann je nach gewähltem Gang variieren). Dieses System muss homologiert sein.
Nur homologierte ECU´s, Sensoren, Geber, Datenerfassungssysteme dürfen verwendet werden.
Nur in der S2000-RA Extension homologierte Sensoren zur Datenaufzeichnung sind gestattet. Jeder andere Sensor ist
verboten.
Unabhängig davon kann ein einzelner Geschwindigkeitssensor an eines der angetriebenen Räder angebracht werden,
die folgenden Punkte müssen jedoch beachtet werden:
Alle Kabel, seinen sie direkt oder nicht mit den Anschlüssen für das Navigationssystem des Beifahrers
verbunden, dürfen unter keinen Umständen mit anderen Kabelbäumen oder elektrischen Komponenten des
Fahrzeuges verbunden werden.
Nur eine gemeinsame Verbindung zur positiven Stromversorgung ist erlaubt, diese kann entweder der positive
(+) Batterieanschluss, oder der Batterie Not-Aus Anschluss sein.
Alle diese Kabel müssen einen unabhängigen Kabelbaum darstellen, der durch unterschiedliche Farben
identifiziert werden kann, eventuell abgeschottete Passagen dürfen nicht mit anderen Kabelbäumen
gemeinsam genutzt werden.
Es darf keine Verbindung zwischen dem Anzeigedisplay des Beifahrers und dem Datenaufzeichnungssystem
geben, sofern das Fahrzeug über eines verfügt. Datenübertragung via Funk und/oder Telemetrie ist verboten.
Die homologierte ECU und Motorsoftware muss verwendet werden. Diese müssen mit einem elektronischen
Drehzahlbegrenzer ausgestattet sein, die maximale Drehzahl beträgt 8500 U/min.
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Unabhängig davon, wo sie montiert sind, sind optische Sensoren zur Messung der Geschwindigkeit des Fahrzeuges
verboten.
f) Luftfilter
Der Luftfilter, inklusive Filterbox und Luftkammer ist frei. Die ganze Luft, die dem Motor zugeführt wird, muss diesen
Filter passieren.
Der Luftfilter inklusive Box kann entfernt, im Motorraum versetzt, oder durch einen anderen ersetzt werden (siehe
Zeichnung 255-1).
Falls sich der Lufteinlass der Motorraumkühlung im selben Bereich befindet wie der Lufteinlass für den Motor, muss
dieser Bereich von der Luftfiltereinheit, für den Fall eines Feuers, isoliert werden. Die Schlauch-/Rohrverbindungen
zwischen Einlass und Filter sind frei.
5.1.2 Kühlsystem
Das Thermostat, sowie das Kontrollsystem sind frei. Ebenso die Einschalttemperatur des Kühlerlüfters. Der
Kühlerverschluss und das Verschlusssystem ist frei.
Der Kühler und dessen Befestigungen sind frei, sofern dieser am Originalplatz, ohne Modifikation der Karosserie
befestigt werden kann, ebenso die Abschirmung und die vorgelagerten Luftleiteinrichtungen.
Die originalen Ausdehnungsgefäße können durch andere ersetzt werden, vorausgesetzt die Kapazität der neuen Gefäße
übersteigt nicht 2 Liter und diese sind im Motorraum untergebracht.
Die Kühlmittelleitungen außerhalb des Motorblocks und deren Zubehör sind frei.
Schläuche mit unterschiedlichem Durchmesser, oder aus anderem Material können verwendet werden. Der
Innendurchmesser der verwendeten Schläuche darf größer, aber unter keinen Umständen kleiner sein, als das Original.
Der Kühlerlüfter ist frei.
Jedes Wasserspritzsystem ist verboten.
5.1.3 Schmierung
a) Ölpumpe
Es muss die Serienölpumpe, oder eine in einer Super 2000-Rallye Extension homologierte Pumpe verwendet werden.
Das Getriebe und der innere Teil der Pumpe sind frei.
Die Fördermenge kann im Vergleich zum Originalteil modifiziert werden.
Das Gehäuse und die Position der Pumpe muss original bleiben, die Innenseite des Gehäuses darf bearbeitet werden.
Der Anbau eines Ölpumpen-Kettenspanners ist gestattet.
b) Ölsieb
Ölpumpensiebe sind frei, ebenso deren Anzahl.
c) Druckspeicher
Ein Druckspeicher, homologiert in der Kit - Variante Super 2000-Rallye ist zulässig.
d) Ölkühler
Ölkühler und deren Anschlüsse sind frei, solange sie keine Änderung der Karosserie erfordern und innerhalb des
Umrisses der Karosserie befinden.
e) Ölsumpf
Es muss der Serienölsumpf, oder ein in der Super 2000-Rallye Extension homologierter verwendet werden. Der Anbau
von Prallblechen im Ölsumpf ist zulässig.
Der Ölsumpf kann außen durch die Zugabe von Material verstärkt werden, es muss sich jedoch um das selbe Material
handeln, der originalen Form folgen und in Kontakt mit dieser sein.
Zwischen der Planfläche der Ölsumpfdichtung und dem Motorblock kann ein Ölablenkblech montiert werden, der
Abstand zwischen der Planfläche und deren Verbindungen darf jedoch nicht um mehr als 6mm verändert werden.
Falls der originale Motor einen Ölabweiser besitzt, kann dieser entfernt werden.
f) Ölfilter
Der Anbau eines funktionstüchtigen Ölfilters, bzw. einer Filterpatrone ist verpflichtend, der gesamte Ölfluss m uss durch
diesen Filter erfolgen.
Filter und Patrone sind frei, vorausgesetzt sie können mit dem originalen Filter, oder der originalen Patrone ausgetauscht
werden.
g) Ölmanometer
Ein Ölmanometer ist frei, muss jedoch die ganze Zeit vorhanden sein und darf keine andere Funktion haben.
h) Ölkreislauf
Ein Luft/Ölabscheider kann außerhalb des Motors montiert werden (Minimalkapazität 1 Liter) in Übereinstimmung mit
Zeichnung 255-3.
Das Öl darf vom Ölauffangbehälter nur durch die Gravitationskraft in den Motor fließen. Falls das Schmiersystem eine
offene Sumpfentlüftung besitzt, muss diese in einen Auffangbehälter mit mindestens 2 Liter Fassungsvermögen münden.
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Dieser Behälter muss entweder aus durchsichtigem Kunststoffmaterial bestehen, oder ein entsprechendes Sichtfenster
besitzen.
Andernfalls müssen die Dämpfe über das Einlasssystem erneut dem Motor zugeführt werden.
Um Öltemperatursensoren zu verbauen (Getriebe, Differential, usw.) dürfen Löcher oder Gewinde mit einem maximalen
Durchmesser von 14mm in den entsprechenden Teilen angebracht werden.
Die Ölleitungen im Motorblock, sowie im Zylinderkopf können ganz oder teilweise durch entfernbare Elemente
geschlossen werden, dies jedoch ohne Schweißarbeiten oder Kleben.
5.1.4 Teile des Motors
a) Zylinderkopf
Das Material und die Dicke der Zylinderkopfdichtung ist frei.
Die minimale Höhe des Zylinderkopfes kann durch Planen um maximal 2mm vermindert werden (Punkt 321c des
Homologationsblattes). Der Zylinderkopf kann eingestellt, abgestimmt, reduziert, oder durch Planen oder Bohren in der
Form geändert werden, solange dieser als Originalteil erkennbar bleibt.
Die Ein- und Auslassöffnungen im Zylinderkopf, ebenso im Einlasskrümmer, können bearbeitet werden in
Übereinstimmung mit Art. 255-5 Anhang J, solange die Dimensionen des Homologationsblattes eingehalten werden.
Die Ventilsitze und Ventilführungen sind frei, die vorgegebenen Winkel der Ventilachsen müssen jedoch beibehalten
werden.
b) Verdichtungsverhältnis
Dieses darf 13:1 nicht übersteigen.
Sollte das Fahrzeug mit einem höheren Verhältnis homologiert sein, muss dies dementsprechend verringert werden, so
dass es das Verhältnis von 13:1 nicht übersteigt.
c) Kolben
Die Kolben müssen als Super 2000-Rallye Kit Variante homologiert sein.
Der obere, sowie der innere Teil des Kolbens können bearbeitet werden um das Verdichtungsverhältnis anzupassen.
Das Material der Kolbenringe ist frei.
d) Ventile
Bei Motoren mit nur zwei Ventilen pro Zylinder muss der Ventildurchmesser homologiert sein. Die Länge des
Ventilschaftes und die Form des Ventiltellers ist frei. Der Durchmesser von Ventilschaft und –teller müssen mit dem in
Gruppe N homologierten Modell übereinstimmen. Nur Stahl ist als Material zulässig.
e)
-
-
Steuerzeiten (Hub und Ventilhub)
Verstellbare Steuersysteme sind verboten. Sollte ein Fahrzeug mit einem solchen System homologiert sein,
muss es funktionsuntüchtig gemacht werden, entweder durch Ausbau oder Blockieren.
Der Ventilhub, wie definiert in Art. 326e des Homologationsblattes, kann modifiziert werden, darf jedoch 12mm
nicht übersteigen (keine Toleranz zulässig). Sollte das Fahrzeug mit einem höheren Hub homologiert sein,
muss die Nockenwelle derart modifiziert werden, dass der Hub diesen Maximalwert nicht übersteigt.
Die Räder für den Antrieb der Nockenwelle sind frei, solange der Zahnriemen, bzw. die Steuerkette ihre
originale Charakteristik, mit Ausnahme des Materials, behält.
Die Nockenwelle ist frei, die Anzahl der Nockenwellen muss unverändert bleiben.
Ventilfedern und deren Halterungen sind frei, die Federn müssen aus Stahl bestehen, die Halterungen aus dem
selben Material wie die originalen.
Anzahl und Durchmesser der Lager muss unverändert bleiben.
Durchmesser und Form der Nocken, bzw. Form der Kipphebel sind frei, Kipphebel müssen jedoch mit den
originalen austauschbar sein. Um diese einzustellen, können Unterlegplatten verwendet werden. Sofern das
originale Steuersystem einen automatischen Spielausgleich besitzen, muss dieser mechanisch deaktiviert
werden.
f) Ausgleichswellen
Sollte der originale Motor über eine Ausgleichswelle verfügen, kann diese inklusive Antriebssystem entfernt werden.
g) Wasserpumpe
Das Wasserpumpenantriebsrad ist frei, es muss jedoch die originale oder homologierte Wasserpumpe verwendet
werden.
h) Riemen, Ketten, Antriebsräder
Falls der Motor mit originalen Riemen- oder Kettenspannern ausgestattet ist, können diese mittels mechanischen
Bauteilen in einer fixen Position verankert werden.
Hinzufügen und Entfernen von Riemen- oder Kettenspannern ist zulässig, solange die originalen Montagepunkte benutzt
werden.
Das Kurbelwellenantriebsrad und die Hilfsriemen sind frei.
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5.1.5 Schwungrad, Kurbelwelle und Pleuelstangen
Nur homologierte Teile dürfen verwendet werden, Modifikationen sind nicht zulässig.
5.1.6 Auspuffsystem
Die Dicke der für das Auspuffsystem verwendeten Rohre muss mindestens 0.9mm betragen, gemessen an nicht
gebogenen Abschnitten. Der innere Bereich der Rohre muss in jedem Bereich kleiner oder gleich der nach folgender
Formel berechneten Fläche Seq in mm 2 sein: Seq=p*652/4
Ab dem Abgaskrümmer is t das Auspuffsystem frei, die Geräuschvorschriften des Art. 252-3.6 Anhang J dürfen nicht
überschritten werden
Alle Fahrzeuge müssen mit einem homologierten Katalysator ausgerüstet sein, dessen Position frei ist. Die Abgase
müssen zu jeder Zeit durch den Katalysator geführt werden.
Der Auslass des Auspuffsystems muss sich am hinteren Ende des Fahrzeuges, innerhalb des Fahrzeugumrisses,
befinden und darf nicht mehr als 10cm davon abweichen.
Die Position des Auspuffendstückes kann im Verhältnis zum Serienfahrzeug modifiziert werden.
Die Bereiche des Schalldämpfers und des Katalysators müssen immer rund ausgeführt sein.
5.1.7 Motorhalterungen
Motor- und Getriebehalterungen müssen original oder homologiert sein.
5.1.8 Starter
Ein Starter muss vorhanden sein, Hersteller und Type sind frei.
5.2.. Antriebsstrang
a) Getriebegehäuse
Nur in der Super 2000-Rallye Extension homologierte Übersetzungen, Gehäuse und Endantriebe dürfen verwendet
werden, jede Modifikation ist verboten.
b) vorderes, mittleres, hinteres Differential
Nur in der Super 2000-Rallye Extension homologierte Gehäuse und mechanische Sperrdifferentiale dürfen verwendet
werden, jede Modifikation ist verboten.
Mechanisches Sperrdifferential ist jedes System, dass allein mechanisch betätigt wird, also ohne Unterstützung
hydraulischer oder elektrischer Systeme. Eine Visco-Kupplung ist kein mechanisches System.
Jedes elektronisch gesteuerte Differential ist verboten. Anzahl und Art der Scheiben ist frei.
c) Schmierung
Ölkühler, sowie jedes Ölkreislaufsystem ohne Druckaufbau ist zulässig. Um Öltemperatursensoren montieren zu können
( Getriebe, Differential, usw.), dürfen Löcher oder Gewinde mit einem maximalen Durchmesser von 14mm in den
entsprechenden Gehäusen angebracht werden.
d) Kupplung
Nur die als Super 2000-Rallye homologierte Kupplung, ohne jede Modifikation, ist zulässig.
Das Betätigungssystem der Kupplung ist frei, muss jedoch vom gleichen Typ sein als das Original.
Ein automatischer Schließmechanismus der Kupplungsbetätigung kann durch einen mechanischen ersetzt werden und
umgekehrt. Der Kupplungsanschlag ist frei.
e) Getriebe
Die Gelenke an der Radseite müssen zwischen Vorder- und Hinterseite austauschbar sein, ebenso die Gelenke an der
Differentialseite.
Nur die Länge der Antriebswellen ist frei.
f) Getriebebetätigung
Nur in der Super 2000-Rallye Extension homologierte Betätigungen sind gestattet. Die Anlenkung ist frei. Jede
Modifikation der Karosserie um eine neue Betätigungseinrichtung unterzubringen sind nur gestattet, sofern sie nicht mit
anderen Punkten dieses Regelwerks unvereinbar sind.
Der Gangwechsel muss mechanisch erfolgen.
g) Halterungen
Getriebehalterungen , müssen in der Super 2000-Rallye Kit-Variante homologiert sein.
5.3 Fahrwerk
Sämtliche Teile des Fahrwerkes müssen in der Super 2000-Rallye Kit- Variante homologiert sein, Modifikationen sind
nicht gestattet.
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a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
Aufhängungen können aus einem anderen Material bestehen als das Original (härtere Silentblöcke, Aluminium,
Uniball Gelenke, etc.). Die Position der Rotationsachse der Montagepunkte der vertikalen Aufhängung des
Rades und am Fahrgestell muss gegenüber der Super 2000- Rallye Variante unverändert bleiben.
Verstärkungsstreben können an den Fahrwerksaufhängungspunkten der Karosserie oder des Fahrwerks, für
jede Achse und an jeder Seite der Längsachse des Fahrzeuges, angebracht werden.
Der Abstand zwischen einem Fahrwerksaufhängungspunkt und einem Ankerpunkt der Verstärkungsstrebe darf
nicht mehr als 100mm betragen, außer es handelt sich um eine Querstrebe, die mit dem Sicherheitskäfig
homologiert wurde, oder eine Strebe, die an der oberen Seite eines McPherson Federbeines oder ähnlichem
montiert wurde.
im letzteren Fall beträgt die maximale Distanz zwischen Ankerpunkt der Strebe und oberem Aufhängungspunkt
150mm (Zeichnung 255-2 und 255-4).
Abseits dieser Punkte muss die Strebe an der Karosserie oder den mechanischen Teilen montiert werden.
Es ist gestattet, die Ankerpunkte durch zusätzliches Material zu verstärken, sofern es der originalen Form folgt
und in Kontakt damit ist. Verstärkungsmaßnahmen der Aufhängung dürfen keine Hohlprofile entstehen lassen
und keinesfalls zwei getrennte Teile so verbinden, dass daraus ein einzelner entsteht.
Stabilisatoren
Stabilisatorendürfen nicht vom Cockpit aus verstellbar sein. Stabilisatoren und deren Aufhängungspunkte
müssen als Super 2000—Rallye Option Variante (VO) homologiert sein.
Unter keinen Umständen darf ein Stabilisator mit einem anderen verbunden werden.
Der Stabilisator muss rein mechanisch funktionieren, kein hydraulischer Teil darf mit dem Stabilisator oder
dessen Komponenten verbunden sein.
Obere Aufhängungspunkte
Die oberen Aufhängungspunkte müssen als Super 2000- Rallye Option Variante (VO) homologiert sein.
Federn
Material und Dimensionen der Federn sind frei, nicht jedoch der Typ. Die Federteller können verstellbar sein,
auch wenn dies unter Hinzufügung von Material erfolgt.
Eine Schraubenfeder kann durch zwei oder mehr Federn des selben Typs ersetzt werden, ineinander oder in
Serie, vorausgesetzt sie können ohne über diesen Artikel hinausgehenden Modifikationen montiert werden.
Stoßdämpfer
Nur ein Stoßdämpfer pro Rad ist zulässig, es dürfen nur in der Super 200-Rallye Kit Variante homologierte
Stoßdämpfer verwendet werden.
Keinesfalls dürfen Stoßdämpfer mit einem anderen Stoßdämpfer verbunden werden.
Die Überprüfung der Funktionsweise der Stoßdämpfer wird wie folgt durchgeführt:
Sobald die Federn und/oder Drehstäbe entfernt wurden, muss das Fahrzeug in weniger als 5 Minuten bis zum
Stoßdämpferanschlag absinken.
In Bezug auf das Arbeitsprinzip werden Gasdruckdämpfer als hydraulische Stoßdämpfer eingestuft.
Falls Stoßdämpfer über externe Flüssigkeitsbehälter, im Cockpit oder im Kofferraum, sofern dieser nicht vom
Cockpit getrennt ist, verfügen, müssen diese fest verankert und mit einem entsprechenden Schutz versehen
sein.
Der Federweg kann begrenzt werden.
Nur ein Kabel pro Rad ist erlaubt, dessen einzige Funktion die Begrenzung des Weges des Rades bei völlig
entlastetem Stoßdämpfer sein darf.
Wasserkühlsysteme sind verboten sofern es sich nicht um einfache, billige Systeme handelt, diese müssen
homologiert sein.
Vom Cockpit aus verstellbare Federn oder Stoßdämpfer sind verboten.
5.4 Lenkung
a) Lenkmechanismus (Gehäuse und Stange)
Nur in der Super 2000-Rallye Extension homologierte Teile dürfen verwendet werden (jegliche Modifikationen sind
verboten). Im Vergleich zum Serienfahrzeug darf die Position verändert werden.
b) Lenksäule
Nur in der Super 2000-Rallye Extension homologierte Teile dürfen verwendet werden (jegliche Modifikationen sind
verboten).
c) Lenkges tänge und Gelenke müssen in einer Super 2000-Rallye VO homologiert sein. Die Verbindungsteile sind
frei, müssen jedoch aus eisenhaltigem Material sein.
d) Servolenkung
Das Antriebsrad und die Position der Servopumpe im Motorraum ist frei.
Eine hydraulische Servopumpe kann durch eine elektrische ersetzt werden, vorausgesetzt, diese ist an einem für den
normalen Verkauf bestimmten Serienfahrzeug montiert. Diese muss als Super 2000-Rallye VO homologiert sein.
e) Ölkühler
Ölkühler und Ölkreislaufsysteme ohne Druckaufbau sind gestattet.
5.5 Räder und Reifen
Die kompletten Räder sind frei, solange sie unter der originalen Karosserie untergebracht werden können. Das heißt, der
obere Teil des kompletten Rades, gemessen über einer horizontalen Linie oberhalb der Radnabenmitte, muss, vertikal
gemessen, von der Karosserie bedeckt werden.
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Radbolzen können durch Bolzen und Muttern getauscht werden. Motorradreifen sind verboten.
Keinesfalls dürfen die Abmessungen der Rad- Reifenkombination 9“ in der Breite und 650mm im Durchmesser
übersteigen.
Felgen müssen unbedingt aus gegossenen Aluminiumlegierungen bestehen (ausgenommen bei
Asphaltrallyes).
Bei Schotterrallyes sind nur 6,5“x15“ oder 7“x15X Felgen zugelassen.
Sofern dies in den Supplementary Regulations einer Veranstaltung (z. B. bei Schneerallyes) vorgesehen ist,
beträgt die maximale Felgengröße 5,5“x16“.
Bei Asphaltrallyes sind nur 8“x18“ Felgen zugelassen, das Material der Felgen ist frei, solange es sich um
Gussteile handelt und das Mindestgewicht der 8“x18“ Felge 8.9kg beträgt.
Luftablasssysteme sind verboten.
Jede Vorrichtung welche die Eigenschaften des Reifens mit einem Druck gleich oder geringer dem
Atmosphärendruck aufrechterhält ist verboten. Die Innenseite des Reifens (der Raum zwischen Felge und der
Innenseite des Reifens) darf nur mit Luft gefüllt sein.
Ein Reserverad/-räder ist/sind nicht verpflichtend.
Sollten diese vorhanden sein, müssen sie sicher verankert sein und nicht im für die Insassen der Fahrzeuges
vorgesehenen Raum untergebracht werden. Durch die Installation darf keine äußerliche Veränderung der
Karosserie erfolgen.
5.6 Bremssystem
a) Nur in der Super 2000-Rallye Variante homologierte Bremsscheiben, Bremssättel, Handbremsen und Pedale
sind gestattet, jegliche Modifikationen sind verboten.
b) Bremsbeläge und deren Befestigungen sind frei (genietet, geklebt usw.), solange die Kontaktfläche der
Bremsen nicht vergrößert wird.
c) Bremskraftverstärker, Bremskraftregler, Antiblockiersysteme
Bei Fahrzeugen die mit servounterstützten Bremsen ausgerüstet sind, kann diese Vorrichtung abgeschlossen,
entfernt oder durch eine VO homologierte Variante ersetzt werden. Das selbe gilt für Antiblockiersysteme.
Wenn das Antiblockiersystem abgeschlossen oder entfernt wird ist die Verwendung eines oder mehrerer
mechanischer Bremskraftverteiler, sofern sie vom Hersteller als Super 2000- Rallye VO homologiert wurden,
gestattet.
d) Bremsleitungen können durch solche in Luftfahrtqualität getauscht werden.
e) Eine Vorrichtung um den Schmutz, der sich an den Bremsscheiben und/oder den Rädern ansammelt
abzusondern, kann angebaut werden.
f) Hauptbremszylinder müssen als Super 2000-Rallye VO homologiert sein.
5.7 Aufbau
5.7.1 Exterieur
Radkappen müssen entfernt werden.
Es ist erlaubt, die Metall-Radlaufkanten zu bördeln, bzw. Plastikkanten von Spoilern zu reduzieren, wenn sie in
das Radhaus ragen.
Es ist gestattet, lärmdämmende Plastikteile aus den Radhäusern zu entfernen.
Lärmdämmmaterial oder Rostschutzvorrichtungen können entfernt werden. Teile aus Syntetikmaterialien
können durch Aluminium oder Plastikteile der selben Form ersetzt werden.
Zierleisten, die der Kontur des Fahrzeuges folgen und weniger als 25mm hoch sind, können entfernt werden.
Scheinwerferabdeckungen können angebracht werden, solange ihr einziger Zweck der Schutz des Glases ist
und sie die Aerodynamik des Fahrzeuges nicht beeinflussen.
Jedes Absperrsystem für den Treibstofftank ist zugelassen.
Vordere und hintere Scheibenwischerblätter können getauscht werden.
Der hintere Scheibenwischermechanismus kann entfernt werden
Die Kapazität des Scheibenwaschbehälters ist frei, der Tank kann gemäß Art. 252-7.3 im Cockpit, Koffer- oder
Motorraum installiert sein.
Die Wagenhaberaufnahmen können verstärkt, versetzt oder in der Zahl erhöht werden. Diese Veränderungen
dürfen nur die Wagenheberaufnahmen betreffen.
Der Wagenheber darf nur mit der Hand bedient werden ( entweder durch Fahrer oder Beifahrer), z. B. ohne
Unterstützung eines Systems mit hydraulischer, pneumatischer oder elektrischer Energiequelle.
Der Schlagschrauber darf immer nur eine Radmutter/ einen Radbolzen zur selben Zeit lösen.
5.7.2 Unterboden-Schutzvorrichtungen
Der Anbau solcher Vorrichtungen ist nur bei Rallyes gestattet, vorausgesetzt sie dienen wirklich nur dem Schutz
unter Beachtung der Bodenfreiheit. Diese Teile müssen abnehmbar sein und speziell entworfen und gebaut
worden sein um folgende Teile zu schützen:
Motor, Kühler, Aufhängungsteile, Getriebe, Tank, Antriebsstrang, Lenkung, Auspuff, Löschbehälter.
Unterbodenschutzteile dürfen sich über die ganze Fläche unterhalb der vorderen Stoßstange, nur bis vor der
Vorderachse erstrecken.
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5.7.3 Innenausstattung
a) Sitze
Die Vordersitze können nach hinten versetzt werden, die Grenze bildet die Vertikale Fläche definiert durch die
Vorderkante der originalen Rücksitze.
Die Grenze betreffend dem Vordersitz wir definiert durch die Höhe des Sitzes ohne Kopfstützen, falls die
Kopfstütze in den Sitz integriert ist, durch den hinteren Punkt der Schulter des Fahrers.
Die hinteren Sitze können entfernt werden.
b) Armaturenbrett
Die Verkleidungen unter dem Armaturenbrett, die nicht Teile des selben sind, können entfernt werden.
Es ist erlaubt, den Teil der Mittelkonsole, der weder die Heizung, noch die Instrumente enthält zu entfernen
(Zeichnung 255-7).
c) Türen- Seitenverkleidung
Das lärmdämmende Material der Türen kann entfernt werden, die Form der Türen darf nicht verändert werden.
Die Seitenverkleidungen der Türen inklusive Seitenaufprallstreben können entfernt werden, um
•
eine Seitenschutzverkleidung aus Vebundstoffmaterial homologiert als Super 2000-Rallye VO zu
installieren.
Diese muss mit Zeichnung 255-14 übereinstimmen, die minimale Höhe muss sich vom Schweller bis
zur maximalen Höhe der Tür-Querstrebe erstrecken.
oder
•
Energie absorbierendes Material homologiert als Super 2000-Rallye VO zu installieren.
Sofern die originale Struktur der Türen nicht verändert wurde (Ausbau, auch teilweise, der Rohre oder
Verstärkungen), können die Türverkleidungen durch solche aus Metall mit mindestens 0,5mm Dicke, aus
Carbonfaser mit mindestens 1mm Dicke, oder aus anderem festem, nicht brennbarem Material mit mindestens
2mm Dicke ersetzt werden.
Die vorgenannten Bestimmungen gelten ebenfalls für die Seitenverkleidungen unter den hinteren Seitenfenstern von
zweitürigen Fahrzeugen.
Die minimale Höhe des Tür Seitenschutzverkleidung muss sich vom Türboden bis zur maximalen Höhe der
Türstrebe erstrecken.
d) Boden
Teppiche sind frei und können auch entfernt werden.
e)
-
Lärmdämm- und Isolationsmaterial
Alle lärm- und hitzedämmenden Materialien ebenso die originalen Sitzgurte und Teppiche können entfernt
werden.
Andere lärmdämmende Materialien und Verkleidungen, ausgenommen die unter Art. 6.6.2.3 (Türen) und
6.6.2.2 (Armaturenbrett) genannten, können entfernt werden.
f) Fensterheber
Ein elektrischer Fensterheber kann durch einen manuellen ersetzt werden, ebenso ein hinteres Ausstellfenster
durch ein fixes, wenn dies original so erhältlich war.
Bei 4-oder 5-türigen Fahrzeugen kann der hintere Fensterheber durch eine Vorrichtung, die das Fenster in
geschlossener Stellung fixiert, ersetzt werden.
g) Heizung und Klimaanlage
Das originale Heizungssystem kann entfernt werden, ein elektrisches Scheibenenteisungssystem, oder
ähnliches, muss jedoch verbleiben.
Die Klimaanlage kann eingebaut oder entfernt werden, die Heizung muss jedoch s ichergestellt sein.
h) Hutablage
Bei 2-Volumen Fahrzeugen kann die Hutablage entfernt werden.
i) sonstige Ausstattung
Alles, was keinerlei Einfluss auf das Verhalten des Fahrzeuges, z. B. Ausstattung, die nur ästhetischen Charakter
hat, oder dem Komfort im Innenraum dient (Licht, Heizung, Radio, etc.) ist uneingeschränkt zulässig.
Diese Ausstattung darf jedoch in keiner Weise die Motorleistung, die Lenkung, den Antriebsstrang , Bremsen, oder
Straßenlage beeinflussen, auch nicht indirekt.
Alle Bedienelemente müssen den vom Hersteller vorgesehenen Zweck erfüllen. Sie können angepasst werden um
die Erreichbarkeit und Bedienbarkeit zu vereinfachen, wie z. B. ein längerer Handbremshebel, eine zusätzliche
Platte am Bremspedal, usw.
Folgendes ist erlaubt:
1) Messinstrumente wie Tachometer, etc. können montiert oder ersetzt werden und unterschiedliche Funktionen
haben. Die Installation darf kein Risiko beinhalten. Der Tachometer darf nicht entfernt werden, wenn die
Supplementary Regulations dies verbieten.
2) Die Hupe kann getauscht, oder eine zusätzliche in Reichweite des Beifahrers angebracht werden. Auf
gesperrten Strecken ist eine Hupe nicht verpflichtend.
3) Der Handbremsblockiermechanismus kann entfernt werden, um sofortiges Lösen zu ermöglichen (Fly-off
Handbremse)
4) Das Lenkrad ist frei.
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Das Verriegelungssystem der Lenkradsperre kann deaktiviert werden.
Der Quick-Release Mechanismus muss aus einem Flansch in der Mitte der Lenksäule bestehen und muss gelb
anodisiert, oder mit einem anderen dauerhaften Überzug versehen sein, und an der Lenksäule hinter dem Lenkrad
montiert sein.
Das Quick-Release muss durch Bewegen des Flansches entlang der Lenksäulenachse ausgelöst werden.
Links - und rechtsgesteuerte Fahrzeuge sind zugelassen, vorausgesetzt, das Originalfahrzeug und das modifizierte
Fahrzeug sind mechanisch gleich und die Funktion der Teile bleibt ident mit der vom Hersteller vorgesehenen
Funktion.
5) Im Handschuhfach können zusätzliche Fächer, sowie in den Türen zusätzliche Taschen eingebaut werden,
vorausgesetzt, die Originalverkleidung bleibt bestehen.
6) An der Spritzwand kann zusätzliches Isolationsmaterial angebracht werden, um die Insassen vor Feuer zu
schützen.
5.8 elektrisches System
a) Die Nominalspannung des elektrischen Systems inklusive der Versorgungsstromkreise muss erhalten bleiben.
Zusätzliche Sicherungen und Relais können montiert werden, ebenso ist das Verlängern und Ergänzen von elektrischen
Leitungen gestattet.
Elektrische Leitungen und deren Stecker sind frei.
b) Batterie
Fabrikat und Kapazität der Batterie(n) sind frei. Jede Batterie muss sicher verankert und abgedeckt sein um
Kurzschlüsse und Lecks zu vermeiden.
Die vom Hersteller vorgesehene Anzahl an Batterien muss beibehalten werden.
Wenn die Batterie von der ursprünglichen Position entfernt wird, muss sie an der Karosserie mittels einem Metallhalter
und zwei isolierten Metallbügeln, fixiert am Boden mit Bolzen und Muttern, angebracht werden.
Bei der Montage dieser Bügel müssen Bolzen mit einem Mindestdurchmesser von 10mm verwendet werden, unter
jedem Bolzen muss eine Gegenplatte mit mindestens 3mm Dicke und 20cm 2 Fläche unter dem Blech der Karosserie
befestigt werden.
Die Batterie muss durch eine leckdichte Plastikbox umschlossen werden, die unabhängig von der Batterie befestigt
werden muss.
Die Position der Batterie ist frei, im Cockpit darf sie sich jedoch nur hinter den Frontsitzen befinden. In diesem Fall muss
die Schutzbox eine Lüftungsöffnung mit dem Auslass außerhalb des Cockpits haben (Zeichnung 255-10 und 255-11).
Falls die Batterie im Cockpit eine Trockenbatterie ist, muss sie durch eine Abdeckung elektrisch geschützt sein, diese
muss die ganze Batterie bedecken.
c) Generator und Spannungsregler
Die originale oder homologierte Lichtmaschine muss verwendet werden, der Antrieb darf nicht verändert werden.
Lichtmaschine und Regler können verlegt werden, müssen aber im originalen Raum (Motorraum, etc....) verbleiben.
d) Beleuchtung - Anzeigen
Alle Beleuchtungs - und Signaleinrichtungen müssen mit den gesetzlichen Vorschriften des Landes in dem die
Veranstaltung stattfindet oder mit dem Internationalen Straßenverkehrsübereinkommen übereinstimmen. Unter
Beachtung dieser kann die Position der Blinker und Parkleuchten verändert werden, die originalen Öffnungen müssen
verschlossen werden.
Der Hersteller der Beleuchtungseinrichtungen ist frei.
Beleuchtungseinrichtungen die Teil der Standardausrüstung sind, müssen die vom Hersteller vorgesehenen sein und
müssen die vom Hersteller vorgesehene Funktion ausüben.
Originale Schweinwerfer können durch andere mit der selben Lichtfunktion ersetzt werden, solange die Karosserie nicht
ausgeschnitten werden muss und die originalen Löcher verschlossen werden.
Die Funktionsweise von Klappscheinwerfern, ebenso deren Energiequelle, kann modifiziert werden. Glas, Reflektor und
Birnen sind frei.
Die Montage zusätzlicher Frontscheinwerfer ist erlaubt, vorausgesetzt die Gesamtzahl der Frontscheinwerfer übersteigt
8 nicht (Parkleuchten und Positionsleuchten werden nicht berücksichtig) und ist eine gerade Zahl. Falls nötig können
diese im Vorderteil der Karosserie oder in Kühlergrill befestigt werden, angebrachte Öffnungen müssen jedoch zur
Gänze durch den Scheinwerfer ausgefüllt werden.
Originale Scheinwerfer können abgeschlossen werden und mit Klebeband abgedeckt werden.
Rechteckige Scheinwerfer können durch zwei runde ausgetauscht werden und umgekehrt, sofern sie an einer Halterung
die den Abmessungen der Öffnungen entspricht angebracht werden und diese völlig ausfüllen.
Der Anbau eines Rückfahrscheinwerfers ist erlaubt und kann, wenn nötig, auch in der Karosserie eingebaut werden,
dieser darf nur bei eingelegtem Rückwärtsgang leuchten und die polizeilichen Vorschriften müssen eingehalten werden.
Falls einen neue Kennzeichentafelhalterung mit einer Kennzeichenbeleuchtung versehen ist, können die originale
Halterung und Beleuchtung entfernt werden.
Kennzeichenbeleuchtung ist nur bei Rallyes vorgeschrieben.
Die Supplementary Regulations einer Veranstaltungen können jedoch Ausnahmen betreffend der vorgenannten
Bestimmungen vorsehen.
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e) Stromkreisunterbrecher und elektrische Bedienelemente an der Lenksäule können bezüglich ihrer Bedienung,
Position und Anzahl, oder falls zusätzliche Ausrüstungsteile montiert werden, frei getauscht werden.
5.9 Treibstoffkreislauf
a) Treibstofftank
Der Tank muss in der Super 2000-Rallye VK Kit- Variante Extension homologiert sein. Nur dieser Tank, ohne
Modifikationen, darf verwendet werden. Die Lage des Tanks muss der in der Super 2000-Rallye VK homologierten
entsprechen.
Eine flüssigkeitsbeständige Abschirmung zwischen Tank und Insassen ist verpflichtend.
Nachfüllen darf nur mittels Schnellverschluss erfolgen.
b) Treibstoffleitungen
Diese müssen Flugzeugqualität entsprechen.
Der Einbau ist frei, solange die Vorschriften des Art. 253-3 Anhang J beachtet werden.
c) Kraftstoffpumpe
Treibstoffpumpen sind frei solange sie innerhalb des Treibstofftanks untergebracht sind.
Die Treibstoffpumpen müssen vom Cockpit durch eine feuer- und flüssigkeitsfeste Schutzvorrichtung getrennt sein.
Treibstofffilter mit einer maximalen Kapazität von 0.5 Litern können in den Kreislauf eingebaut werden.
Artikel 6: Sicherheit
Die Sicherheitsvorschriften für Gruppe N Fahrzeuge, wie in Artikel 253 Anhang J beschrieben, sind einzuhalten.
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Artikel 255
Besondere Bestimmungen für die Gruppe A
1. Definition:
Tourenwagen mit großen Produktionszahlen
2. Homologation:
Die Mindeststückzahl für Tourenwagen beträgt 2500 identische Fahrzeuge, produziert in 12 aufeinanderfolgenden Monaten.
Alle Homologationen, die in Gruppe N gültig sind, gelten auch in Gruppe A. Ein "World Rallye Car" (WRC) ist eine Variante
von einem bestimmten Fahrzeugmodell, welches vorher in der Fahrzeuggruppe A homologiert wurde und wie ein GruppeA-Fahrzeug aufgebaut sein muss. Alle homologierten Teile im World-Rallye Car (WRC)- Homologationsblatt müssen in ihrer
Gesamtheit angewendet werden. Ein Gruppe- A- Fahrzeug, das bei einer Rallye eingesetzt wird, darf in seinen
Gesamtabmessungen und den Abmessungen seiner einzelnen Teile nur kleiner oder gleich jenen Gesamtabmessungen
und den Abmessungen der einzelnen Teile sein, die für ein World Rallye Car (WRC) festgelegt sind (dies trifft nicht zu bei
Turboladern mit variabler Geometrie bei aufgeladenen Dieselmotoren). Trifft dieser Punkt nicht für ein Gruppe- A- Fahrzeug
im Originalzustand zu, so muss es aufgrund der Homologation einer optionalen Variante dennoch mit den Vorschriften über
die Abmessungen eines WRC übereinstimmen, um an Rallyes teilnehmen zu können.
3. Anzahl der Sitze:
Die Tourenwagen müssen mindestens 4 Sitze haben.
4. Gewicht:
4.1 Für Gruppe- A-Fahrzeuge sind in Abhängigkeit vom Hubraum folgende Mindestgewichte je nach Hubraum
vorgeschrieben (ausgenommen Art. 4.2):
Bei Rallyes:
1000
1150
1400
1600
2000
2500
3000
3500
4000
4500
5000
bis 1.000,00 ccm
bis 1.149,99 ccm
bis 1.399,99 ccm
bis 1.599,99 ccm
bis 1.999,99 ccm
bis 2.499,99 ccm
bis 2.999,99 ccm
bis 3.499,99 ccm
bis 3.999,99 ccm
bis 4.499,99 ccm
bis 4.999,99 ccm
bis 5.499,99 ccm
ab 5.500
ccm
720,0 kg
790,0 kg
840,0 kg
920,0 kg
1.000,0 kg
1.080,0 kg
1.150,0 kg
1.230,0 kg
1.310,0 kg
1.400,0 kg
1.500,0 kg
1.590,0 kg
1.680,0 kg
Bei anderen
bis
1000 ccm
Wettbewerbs - über 1000 bis 1400 ccm
arten:
über 1400 bis 1600 ccm
über 1600 bis 2000 ccm
über 2000 bis 2500 ccm
über 2500 bis 3000 ccm
über 3000 bis 3500 ccm
über 3500 bis 4000 ccm
über 4000 bis 4500 ccm
über 4500 bis 5000 ccm
über 5000 bis 5500 ccm
über 5500 ccm
670,0 kg
760,0 kg
850,0 kg
930,0 kg
1.030,0 kg
1.110,0 kg
1.200,0 kg
1.280,0 kg
1.370,0 kg
1.470,0 kg
1.560,0 kg
1.650,0 kg
4.2: In Rallyes wird das Mindestgewicht auf 1230 kg festgesetzt für Fahrzeuge, die entweder: mit einem Saugmotor mit
einem Hubraum zwischen 1600 ccm und 3000 ccm oder mit einen aufgeladenen Motor mit Luftmengenbegrenzer (gemäß
Art. 5.1.8.3) mit einem äquivalenten Hubraum von kleiner/gleich 3000 ccm ausgerüstet sind.
4.3: Ist das tatsächliche Mindestgewicht des Fahrzeugs ohne Fahrer, Beifahrer und deren Ausrüstung. Zu keinem Zeitpunkt der Veranstaltung darf das Fahrzeug weniger als das in diesem Artikel festgelegte Mindestgewicht wiegen. Im
Zweifelsfall, mit Ausnahme bei Rallyes, dürfen die Technischen Kommissäre die Behälter für Verbrauchsflüssigkeiten
entleeren, um das Gewicht zu überprüfen. Es ist statthaft, unter Beachtung des Art. 252.2.2 der "Allgemeinen
Bestimmungen" das Fahrzeuggewicht durch Ballast zu ergänzen. Im Falle einer Unstimmigkeit während des
Wiegeprozesses wird das gesamte Equipment des Fahrers und des Co-Piloten inkl. der Sturzhelme, aber mit Ausnahme der
Kopfhörer, die nicht in den Helmen eingebaut sind, aus dem Fahrzeug entfernt.
4.4: Nur bei Rallyes beträgt das Mindestgewicht des Fahrzeugs (unter den Bedingungen des Art. 4.3) mit Besatzung (1. und
2. Fahrer und deren volle Ausrüstung): Mindestgewicht wie in Art. 4.1 + 150 kg.
Für Fahrzeuge mit Vierradantrieb in Rallyes mit entweder einem Saugmotor eines Hubraums zwischen 1600 und 3000 ccm,
oder turbogeladenen Motoren mit einem Restriktor, vorgeschrieben in Art. 5.1.8.3, mit einem Hubraumäquivalent von
weniger oder gleich 3000 ccm, beträgt das Mindestgewicht des Fahrzeugs (unter den Bedingungen des Art. 4.3) mit
Besatzung (1. und 2. Fahrer und deren volle Ausrüstung) 1380 kg.
Weiters müssen die in den Art. 4.1, 4.2 und 4.3 festgelegten Gewichte ebenso respektiert werden.
5. Erlaubte Änderungen und Ergänzungen:
Allgemeines: Unabhängig von den Teilen, für die der vorliegende Artikel die Freiheit von Änderungen vorsieht, können die
mechanischen Originalteile, die für den Antrieb notwendig sind sowie die für ihr normales Funktionieren notwendigen
Zubehörteile - ausgenommen Teile der Lenkung, der Bremsen und der Aufhängung -, die sämtliche vom Hersteller für die
Serienfertigung vorgesehenen Bearbeitungsgänge durchlaufen haben, Gegenstand aller Vorgänge zur Verbesserung durch
Nachbehandlung oder Materialabnahme sein; sie dürfen jedoch nicht ausgetauscht werden. Mit anderen Worten: Unter der
Bedingung, dass es jederzeit möglich ist die Herkunft der Serienteile eindeutig festzustellen, dürfen diese gerichtet,
ausgewuchtet, angepasst, verkleinert oder in ihrer Form durch Bearbeitung verändert werden. Nur chemische und
thermische Behandlungen sind zusätzlich zu obigen Ausführungen erlaubt. Die oben beschriebenen Veränderungen dürfen
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jedoch nur vorgenommen werden, wenn die im Homologationsblatt angegebenen Gewichte und Abmessungen eingehalten
werden.
Muttern, Bolzen, Schrauben: Am kompletten Fahrzeug kann jede Mutter, jeder Bolzen oder jede Schraube durch eine
andere Mutter, einen anderen Bolzen oder eine andere Schraube ersetzt werden und kann jede Art von
Verschlussmechanismus haben (Scheibe, selbstsichernde Mutter usw.). Hinzufügung von Material und Teilen: Jedes
Hinzufügen oder der Auftrag von Material bzw. Teilen ist verboten, wenn es nicht ausdrücklich durch einen Artikel dieses
Reglements zugelassen ist. Entferntes Material darf nicht wiederverwendet werden. Die Wiederherstellung der
Karosserieform und der Geometrie des Chassis in Folge eines Unfalls ist durch Auftrag der zur Reparatur notwendigen
Materialien (Karosseriespachtel, Schweiß- und Auftragsmaterial, usw.) zulässig; andere Teile, die abgenutzt oder
beschädigt sind, können nicht durch Hinzufügung oder Auftrag von Material repariert werden, außer ein Artikel dieses
Reglements würde es zulassen.
5.1 Motor:
5.1.1 Zylinderblock und Zylinderkopf: Es ist erlaubt, am Zylinderblock und -kopf unbenutzte Öffnungen zu verschließen,
wenn der einzige Zweck dieser Maßnahme der Verschluss dieser Öffnungen ist. Ein Aufbohren um max. 0,6 mm im
Verhältnis zur Originalbohrung ist erlaubt, wenn dieses nicht zur Überschreitung der Grenze der Hubraumklasse führt. Das
Ausbuchsen des Motors ist unter den gleichen Bedingungen wie beim Aufbohren erlaubt, wobei das Material der Buchsen
freigestellt ist. Die Buchsen müssen einen runden Innenteil haben und mit den Zylindern konzentrisch sein, trocken oder
nass und von einander getrennt. Der Zylinderblock und der Zylinderkopf dürfen geplant werden. Bei
Rotationskolbenmotoren (Wankel) sind die Abmessungen der Einlass- und Auslassöffnungen im Motorblock freigestellt. Die
Ein- und Auslassöffnungen des Krümmers dürfen nicht geändert werden.
5.1.2 Das Verdichtungsverhältnis kann geändert werden. Bei turbo- aufgeladenen Motoren darf es zu keinem Zeitpunkt ein
Verhältnis von 11,5:1 übersteigen. Wenn das Fahrzeug mit einem höheren Verhältnis homologiert ist, dann muss es so
modifiziert werden, dass es ein Verhältnis von 11,5:1 nicht übersteigt .
5.1.3 Zylinderkopfdichtung: frei.
5.1.4 Kolben: Die Kolben, die Kolbenringe, Kolbenbolzen und deren Sicherungsvorrichtungen sind freigestellt.
5.1.5 Pleuel, Kurbelwelle: Abgesehen von Änderungen, die durch die "Allgemeinen Bestimmungen" erlaubt sind, ist eine
zusätzliche mechanische Behandlung, die vom Serienproduktionsteil abweicht, an der Kurbelwelle und den Pleueln erlaubt.
5.1.6 Lager: Fabrikat und Material sind frei; Typ und Dimensionen müssen jedoch dem Original entsprechen.
5.1.7 Schwungrad: Das Schwungrad darf, wie in den „Allgemeinen Bestimmungen“ beschrieben, verändert werden, unter
der Voraussetzung, dass das ursprüngliche Schwungrad noch erkennbar bleibt.
5.1.8 Gemischaufbereitung: Die Zeichnungen I und II des Gruppe A/B-Homologationsblattes müssen berücksichtigt werden.
Die Gasbetätigung (Gasgestänge, Gaszug) und deren Anschlagstopp sind freigestellt. Der Luftfilter, das Filtergehäuse und
der Luftberuhigungsraum sind freigestellt. Der Luftfilter darf zusammen m it dem Filtergehäuse entfernt, in den Motorraum
verlegt oder durch einen anderen ersetzt werden (Z. 255-1).
Nur bei Rallyes ist es erlaubt, einen Teil der Trennwand, die sich im Motorraum befindet, für die Anbringung von einem oder
mehreren Luftfiltern oder für den Lufteinlass auszuschneiden. Solche Ausschnitte müssen jedoch ausschließlich auf jene
Teile beschränkt sein, die für diese Installation notwendig sind (Z. 255-6). Die Leitung zwischen Luftfilter und Vergaser oder
Luftmessvorrichtung (Einspritzung) ist freigestellt. Ebenso ist die Leitung zwischen der Luftmessvorrichtung und dem
Einlasskrümmer oder Aufladungssystem freigestellt. Der Lufteinlass darf mit einem Grill versehen werden.
Teile der Abgasentgiftung dürfen entfernt werden, wenn dadurch die Luftzufuhr nicht erhöht wird.
Kraftstoffpumpen sind freigestellt. Sie dürfen nicht im Fahrgastraum installiert sein, es sei denn, dies ist die
Originalanordnung. In dem Fall müssen sie ausreichend geschützt werden. Kraftstofffilter mit einem maximalen Volumen
von 0,5 Liter dürfen in den Kraftstoffkreislauf hinzugefügt werden. Der Gaszug ist freigestellt.
Die Originalwärmetauscher und Intercooler, oder jede andere Vorrichtung, mit gleicher Funktion, müssen beibehalten und
an ihrem ursprünglichen Einbauort verbleiben, was bedeutet, dass deren Befestigungsvorrichtungen und Positionen original
bleiben müssen.
Die Leitungen zwischen der Aufladungsvorrichtung, dem Intercooler und dem Ansaugkrümmer sind freigestellt; jedoch muss
ihre einzige Funktion sein, Luft zu kanalisieren. Weiters darf bei einem Motor mit Turboaufladung das Gesamtvolumen
zwischen Restriktor und Drosselklappe 20 Liter nicht übersteigen. Im Fall des Luft/Wasser - Intercoolers können die
Schläuche zur Verbindung des Intercoolers mit seinem Kühler frei gewählt werden; ihre einzige Funktion ist jedoch auf das
Leiten von Wasser beschränkt. Jedes System zur Wassereinspritzung in den Intercooler ist verboten. Jedes System zur
Einspritzung von Wasser in die Einlassdichtung und/oder den Intercooler ist verboten.
Die Innenabmessungen der Kanäle in den Kammern sind bei Rotationskolben- und Zweitaktmotoren freigestellt. Die
Antriebsscheibe eines G-Typ-Kompressors (G-Lader) ist freigestellt.
Nur für Rallyes in Afrika: Es ist erlaubt, eine Öffnung mit einem Durchmesser von maximal 10 cm in der Motorhaube
einzubringen, um den Motor mit Luft zu versorgen und dort ein Rohr mit einem Innendurchmesser von maximal 10 cm
anzubringen (Z. 255-13).
5.1.8.1 .Vergaser: Die Vergaser sind freigestellt. Jedoch müssen die ursprüngliche Vergaseranzahl sowie ihr
Funktionsprinzip beibehalten werden. Sie müssen an ihrem ursprünglichen Einbauort verbleiben. Außerdem müssen
Durchmesser und die Anzahl der Drosselklappen gemäß Homologation beibehalten werden.
5.1.8.2 Einspritzung: Das Originalsystem und dessen Typ, welcher im Homologationsblatt des Fahrzeugs spezifiziert ist
(z.B. K-Jetronic) muss ebenso wie der Anbringungsort beibehalten werden. Teile der Einspritzanlage, welche die dem Motor
zugeführte Kraftstoffmenge regulieren, dürfen geändert werden, jedoch nicht der Durchmesser des Einlasses an der
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Drosselklappe. Die Messvorrichtung für die Luft ist freigestellt. Mit Ausnahme der Anzahl, der Position, der Einbauachse und
des Funktionsprinzips sind die Einspritzdüsen freigestellt. Die Kraftstoff-Zuleitungen sind freigestellt. Die Elektronikbox ist
freigestellt, solange sie nicht mehr Messwerte (Input, Output) verarbeiten kann. Der Kraftstoffdruckregler ist freigestellt.
5.1.8.3 Einschränkungen in Rallyes:
Die Zylinderanzahl ist auf 6 begrenzt.
a) Saugmotoren - Der Hubraum ist wie folgt beschränkt:
maximal 3 Liter für Motoren mit zwei Ventilen pro Zylinder, maximal 2,5 Liter für Motoren mit mehr als zwei Ventilen pro
Zylinder.
Alle zweiradgetriebenen Fahrzeuge mit einem Hubraum über 1.600 ccm, die Teile verwenden, die als Kit-Variante (VK)
homologiert wurden, müssen mit einem Einlass- Restriktor in Übereinstimmung mit ihrem Homologationsblatt ausgerüstet
sein.
b) Aufgeladene Motoren
Der effektive Hubraum der aufgeladenen Motoren ist auf maximal 2500 ccm begrenzt. Das Aufladesystem muss mit dem
des homologierten Motors übereinstimmen. Alle Fahrzeuge mit aufgeladenen Motoren müssen mit einem
Luftmengenbegrenzer (Restriktor) versehen sein, der am Kompressorgehäuse befestigt ist. Die gesam te Luft, die zur
Versorgung des Motors notwendig ist, muss durch diesen Luftbegrenzer geführt werden, der den nachfolgenden
Bestimmungen entsprechen muss:
Der innere Durchmesser des Lufteinlasses des Kompressors darf maximal 34 mm betragen. Er muss über eine Mindestdistanz von 3 mm aufrechterhalten sein, gemessen stromabwärts von einer Ebene senkrecht zur Symmetrieachse, die sich
maximal 50 mm stromaufwärts zu einer Ebene durch die äußere obere Kante (stromaufwärts) der Kompressorschaufeln
befinden muss (Z. 254-4).
Der Durchmesser muss jederzeit eingehalten werden, unabhängig von den Temperaturbedingungen.
Der äußere Durchmesser des Luftbegrenzers muss an seinem engsten Punkt unter 40 mm liegen. Dieser Wert muss über
eine Distanz von 5 mm auf jeder Seite eingehalten werden.
Die Befestigung des Luftbegrenzers am Turbolader muss so durchgeführt werden, dass zwei Schrauben komplett vom
Kompressorgehäuse oder vom Luftbegrenzer entfernt werden müssen, um den Luftbegrenzer vom Kompressor zu
entfernen. Eine Befestigung mit einer Nadel- bzw. Madenschraube ist nicht zulässig. Ausschließlich zum Zwecke der
Montage des Luftbegrenzers ist es erlaubt, Material am Kompressorgehäuse zu entfernen oder hinzuzufügen.
Die Köpfe der Schrauben müssen gebohrt sein, so dass eine Verplombung möglich ist.
Der Luftbegrenzer muss aus einem einzigen Material gefertigt sein und darf ausschließlich zum Zwecke der Befestigung und
Verplombung gebohrt sein. Die Anbringung muss möglich sein zwischen den Befestigungsschrauben, zwischen dem Luftbegrenzer (oder der Befestigung Luftbegrenzer / Kompressorgehäuse), dem Kompressorgehäuse (oder der GehäuseFlansch -Befestigung) u. dem Turbinengehäuse (od. der Gehäuse-Flansch-Befestigung, Z. 254-4).
Im Falle eines Fahrzeuges mit Dieselmotor muss der Restriktor einen maximalen inneren Durchmesser von 37 mm und
einen maximalen äußeren Durchmesser von 43 mm haben. Diese Abmessungen können von der FIA jederzeit und ohne
Ankündigung geändert werden. Im Falle eines Motors mit zwei parallelen Kompressoren muss jeder mit einem
Luftmengenbegrenzer mit einem max. inneren Durchmesser von 24 mm und einem max. äußeren Durchmesser von 30 mm,
unter den oben beschriebenen Bedingungen ausgeführt Z. 254-4), versehen werden. Dieser Restriktor, der für Rallyes
vorgeschrieben ist, ist für andere Veranstaltungen nicht verboten, wenn ein Bewerber beschließt, diesen zu benutzen.
5.1.9 Nockenwelle(n): Mit Ausnahme der Anzahl und der Anzahl der Lager sind die Nockenwellen freigestellt. Es können
zusätzliche Muffen verwendet werden, deren Abmessungen jedoch nicht größer sein dürfen als die der Original-Lager.
Steuerzeiten sind frei. Material, Typ und Abmessungen der Riemenscheiben, Ketten und Antriebsriemen der Nockenwelle
sind freigestellt. Das Material des Antriebes und der Getrieberäder der Nockenwelle ist freigestellt. Der Verlauf und die
Anzahl der Riemen und Ketten ist frei. Die Führungen und Spanner, die zu diesen Riemen oder Ketten gehören, sind
ebenfalls freigestellt, sowie deren Abdeckungen.
5.1.10 Ventile: Material und Form sind frei, ebenso die Länge des Ventilschaftes, aber die charakteristischen Maße (die im
Homologationsblatt angegeben sind) sowie die einzelnen Winkel der Ventilachsen müssen eingehalten werden. Der
Ventilhub ist freigestellt. Bei Rotationskolbenmotoren sind bezüglich der Zylinderkopföffnungen (Innenseite des Motors) nur
die Abmessungen zu beachten, die im Homologationsblatt angegeben sind. Das Material der Ventilsitze ist freigestellt.
Federteller, Keile und Führungen (auch wenn sie im Originalmodell nicht vorhanden sind) unterliegen keiner Einschränkung.
Es ist erlaubt, Unterlegscheiben unter den Federn anzubringen.
5.1.11 Kipphebel und Stößel: Kipphebel dürfen nur gemäß dem vorstehenden Artikel 5 (Allgemeines) verändert werden.
Stößel und Kipphebel sind freigestellt, vorausgesetzt, sie sind mit den Originalen austauschbar. Der Durchmesser und die
Form beider ist frei. Es ist erlaubt, Unterlegscheiben zu benutzen, um sie einzustellen.
5.1.12 Zündung: Zündspule(n), Kondensator, Verteiler, Unterbrecher und Zündkerzen sind frei, sofern das ursprünglich vom
Hersteller für das Modell vorgesehene, Zündsystem (Batterie, Zündspulen- oder Magnetzündung) beibehalten wird. Die
Montage eines elektronischen Zündsystems, auch ohne mechanische Unterbrecher, ist unter der Voraussetzung freigestellt,
dass kein mechanisches Teil außer oben genannten verändert oder ausgetauscht wird. Ausgenommen hiervon sind
Kurbelwelle, Schwungrad oder die Kurbelwellenriemenscheibe, für die Änderungen auf die notwendigsten Hinzufügungen
begrenzt sind. Unter den gleichen Bedingungen ist es erlaubt, eine elektronische Zündung durch eine mechanische zu
ersetzen. Die Anzahl der Zündkerzen muss beibehalten werden. Die Anzahl der Zündspulen ist frei.
5.1.13 Kühlung: Vorausgesetzt, dass er am ursprünglichen Einbauort verbleibt, ist der Kühler und seine Befestigung
freigestellt. Dies gilt auch für die Verbindungen zwischen Kühler und Motor. Eine Kühlerjalousie/-abdeckung darf angebracht
werden. Der Ventilator und sein Antriebssystem dürfen frei ausgetauscht oder entfernt werden. Es ist erlaubt einen weiteren
Ventilator für diese Funktion hinzuzufügen. Das Thermostat ist freigestellt. Die Abmessungen und das Material des
Gebläses/Ventilators sowie ihre Anzahl sind frei. Ein Sammelbehälter für das Kühlwasser ist erlaubt. Der Verschlussdeckel
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des Kühlers darf verriegelt werden. Einrichtungen zur Wassereinspritzung können abgeschaltet (abgetrennt), aber nicht
entfernt werden. Der Ausgleichsbehälter darf geändert werden; falls original keiner existiert, darf einer hinzugefügt werden.
5.1.14 Schmierung: Ölkühler, Öl-/Wasser-Wärmetauscher, Leitungen, Thermostat, Ölwanne, Ansaugfilter sind frei, jedoch
darf die Karosserie nicht verändert werden. Die Anzahl der Pumpenfilter ist freigestellt. Die Antriebsübersetzung und das
Innere der Ölpumpe sind freigestellt. Die Durchflussrate kann im Vergleich zum Originalteil vergrößert werden. Der Öldruck
kann durch Wechseln der Feder des Abflussventils erhöht werden. Gehäuse der Ölpumpe und seine Abdeckung, falls
vorhanden sowie die Position innerhalb der Ölwanne müssen original bleiben, aber das Innere des Gehäuses und der
Abdeckung, falls vorhanden, kann bearbeitet werden. Die Anbringung eines Ölpumpen-Kettenspanners ist erlaubt. Innerhalb
des Motorblocks können Ölleitungen hinzugefügt werden, diese Leitungen können verwendet werden, um Öl zu zerstäuben.
Diese Leitungen dürfen keine strukturelle Funktion haben. Sie dürfen nur dann ein Durchfluss-Kontrollventil haben, wenn es
auch der Serienmotorblock hat (Anzahl und Art der Ventile muss zu jenen des Serienmotorblocks identisch sein).
Das Montieren eines Ölkühlers außerhalb der Karosserie ist jedoch nur unterhalb einer gedachten horizontalen Ebene durch
die Radnaben erlaubt, und zwar so, dass er aus dem Gesamtumfang des Wagens von oben gesehen und so, wie er an der
Startlinie steht, nicht herausragt und ohne Änderung der Karosserie. Die so vorgenommene Anbringung eines Ölkühlers darf
nicht zu einer zusätzlichen aerodynamischen Verkleidung führen. Alle Lufteinlässe dürfen nur den Zweck erfüllen, die
Hauptluft für den Ölkühler zu führen und keinen aerodynamischen Effekt bewirken. Der Öldruck darf durch Änderung der
Feder des Überdruckventils erhöht werden.
Wenn das Schmierungssystem eine offene Gehäuse-Entlüftung aufweist, muss es so ausgerüstet sein, dass das
hochsteigende Öl in einen Sammler läuft. Dieser Ölsammler muss für Motoren bis 2 Liter Hubraum ein
Mindestfassungsvermögen von 2 Litern und für Motoren von über 2 Liter ein solches von 3 Litern haben. Dieser Behälter
muss aus durchsichtigem Material sein oder ein Sichtfenster aufweisen. Ein Luft/Öl- Abscheider darf außerhalb des Motors
gemäß Z. 255-3 eingebaut werden (max. Kapazität 1 Liter). Das Öl muss allein durch seine Schwerkraft vom Öl-Catchtank
zum Motor zurückfließen. Ein Ventilator zur Kühlung des Motoröls darf eingebaut werden, jedoch darf er keinen
aerodynamischen Einfluss haben.
Ölstandsanzeige: Die Ölstandsanzeige ist freigestellt, muss aber zu jeder Zeitvorhanden sein und darf keine andere
Funktion haben. Sie kann von ihrer ursprünglichen Position weg verlegt werden.
Ölfilter: Die Verwendung eines Ölfilters oder einer Filterpatrone ist vorgeschrieben und die gesamte Ölmenge muss durch
diesen Filter oder diese Filterpatrone fließen. Der Filter oder die Filterpatrone ist freigestellt, vorausgesetzt, sie sind mit dem
Originalfilter oder der Originalpatrone austauschbar.
5.1.15 Motor: Aufhängung - Einbaulage: Die Aufhängungen sind, mit Ausnahme ihrer Anzahl, frei, vorausgesetzt, dass die
Neigung und die Lage des Motors im Motorraum nicht verändert werden und dass Art. 5.7.1 und 5 „Allgemeines"
eingehalten werden. Die Motoraufhängung darf mit dem Motor und der Karosserie verschweißt werden; ihre Position ist
freigestellt. Falls der Lufteinlass zur Belüftung des Fahrgastraums im selben Bereich wie der Lufteinlass für den Motor liegt,
müssen diese aus Feuerschutzgründen gegeneinander isoliert werden.
5.1.16 Abgasanlage: Die Zeichnungen 3 und 4 des Gruppe A/B-Homologationsblattes müssen berücksichtigt werden. Die
Abgasanlage ist stromabwärts ab Krümmeraustritt freigestellt, vorausgesetzt, dass die in den einzelnen Ländern, durch die
der Wettbewerb führt, vorgeschriebenen Geräuschbegrenzungen nicht überschritten werden, wenn es sich um einen
Wettbewerb auf öffentlichen Straßen handelt. Der Abgasauslass muss sich innerhalb des Fahrzeugumrisses befinden
(Art.252.3.6)
An WRC-Fahrzeugen muss ein effizienter Hitzeschild rund um den Auspuff angebracht werden, um extreme Auspuffhitze zu
vermeiden und mögliche Ausströmungen zu kühleren Fahrzeugpartien zu leiten.
Bei Fahrzeugen mit Turbomotoren darf die Abgasanlage erst hinter dem Turbolader verändert werden. Bei
Rotationskolbenmotoren (Wankel), sind die Abmessungen der Kanäle im Krümmer frei, vorausgesetzt, dass die
Originalabmessungen der Einlässe der Auslasskrümmer eingehalten werden. Der Gasfluss darf nicht durch mechanische
oder elektronische Vorrichtungen verändert werden. Wärmeschutzschilder dürfen am Auslasskrümmer, am Turbolader und
an der Abgasanlage angebracht werden, sofern sie nur die Funktion des Wärmeschutzes erfüllen. Bei Saugmotoren darf
keinerlei Beeinflussung des Abgasstroms durch elektronische oder mechanische Vorrichtungen erfolgen, bei aufgeladenen
Motoren darf der Abgasstrom nur durch das Überdruckventil und/oder eine Vorrichtung zur Einblasung frischer Luft in den
Auspuffkrümmer beeinflusst werden.
5.1.17 Riemenscheiben, Antriebsriemen und Ketten für Hilfsanlagen außerhalb des Motors:
Riemenscheiben, Antriebsriemen und Ketten für Motorhilfsanlagen sind frei in Material, Typ und Abmessungen. Der Verlauf
und die Anzahl der Riemen und Ketten ist frei.
5.1.18 Dichtungen: frei.
5.1.19 Motorfedern: Die Federn sind freigestellt, jedoch muss das ursprüngliche Funktionsprinzip beibehalten werden.
5.1.20 Anlasser: Er muss beibehalten werden, jedoch sind die Marke und der Typ freigestellt.
5.1.21 Turboladerdruck: Der Druck darf im Rahmen der Art. 255.5.1.19 und 255.5 geändert werden. Die Verbindung
zwischen Gehäuse und Druckregelventil kann einstellbar gemacht werden, auch wenn dies ursprünglich nicht so ist. Das
originale Arbeitsprinzip des Druckregelventils darf geändert und einstellbar gemacht werden, jedoch muss das System
beibehalten werden. Ein mechanisches System muss mechanisch, ein elektrisches System muss elektrisch bleiben usw.
5.1.22 Befestigungsschraube: Zum ausschließlichen Zweck der Befestigung einer Abdeckung auf dem Motorblock und auf
dem Zylinderkopf darf eine Verschlussschraube verwendet werden. Diese Schraube darf unter keinen Umständen dazu
verwendet werden, andere Teile zu befestigen.
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5.2 Kraftübertragung:
5.2.1 Kupplung: Die Kupplung ist freigestellt. Das homologierte Kupplungsgehäuse und der Typ der Kupplungsfunktion
müssen jedoch beibehalten werden.
5.2.2 Schaltgetriebe: Automatische Getriebe sind verboten. Eine zusätzliche Schmier- und Ölkühlvorrichtung ist erlaubt
(Umwälzpumpe, Kühler und Lufteinlässe unter dem Fahrzeug), unter denselben Bedingungen wie in Art. 5.1.14, doch muss
das ursprüngliche Schmiersystem beibehalten werden. Es darf ein Getriebe, das als Zusatzteil mit Ölpumpe homologiert ist,
ohne diese Pumpe benutzt werden. Ein Ventilator zur Kühlung des Getriebeöls darf eingebaut werden; er darf aber keinen
aerodynamischen Einfluss haben. Das Innere des Getriebes ist freigestellt. Die Getriebeübersetzungen müssen in der
Gruppe A homologiert sein. Die Getriebeaufhängungen sind freigestellt, aber nicht die Anzahl. Es dürfen verwendet werden:
-das serienmäßige Gehäuse mit serienmäßigen Übersetzungen oder eines der zwei Sets der zusätzlichen Übersetzungen
-eines der zusätzlichen Gehäuse mit einem der zusätzlichen Sets von Übersetzungen.
5.2.3 Achsgetriebe und Differential: Es ist erlaubt, ein Differential mit begrenztem Schlupf einzubauen, unter der
Voraussetzung, dass es in das ursprüngliche Gehäuse montiert werden kann, ohne andere Veränderungen als die in den
"Allgemeinen Bedingungen" (Art. 255.5) vorgesehenen. Das Blockieren des ursprünglichen Differentials ist auch erlaubt.
Das Originalprinzip der Schmierung der Hinterachse muss beibehalten werden. Eine zusätzliche Schmier- und Ölkühlvorrichtung ist jedoch erlaubt (Umwälzpumpe, Kühler und Lufteinlässe unter dem Fahrzeug), unter denselben Bedingungen
wie in Art. 5.1.14.
Ein Ölkühler und/oder eine Ölpumpe kann im Kofferraum angebracht werden (ohne die Serienkarosserie zu ändern), aber
eine flüssigkeits- und flammensichere Trennwand muss diese von der Fahrzeugbesatzung trennen.
Die Aufhängung des Achsgetriebes (Differential) ist freigestellt. Der Gebrauch aktiver Differentiale, das sind all jene, die
direkt auf die Steuerparameter eines Differentials Einflussnehmen (zum Beispiel durch Zug oder Druck), ist für alle zweiradgetriebenen Fahrzeuge verboten.
Bei vierradgetriebenen Fahrzeugen müssen die vorderen und hinteren Differentiale und selbstsperrenden Systeme in
Übereinstimmung mit den folgenden Punkten sein:
- Nur vollständig mechanische Systeme sind erlaubt.
- Das Differential muss ein einstufiges Planeten- oder Umlaufgetriebe sein.
- Das selbstsperrende System muss einem Typ mit Lamellen und Abschrägungen entsprechen.
- Keine der Einstellungen der vorderen und hinteren Differentiale kann verändert werden, ausgenommen mit Werkzeug,
wenn das Fahrzeug steht.
In World Rallye Cars dürfen nur homologierte vordere und hintere Differentiale verwendet werden.
5.2.4 Die folgenden Maßnahmen sind beim Hydraulikkreislauf von WRC´s anzuwenden:
- Der in den Leitungen vorhandene Hydraulikdruck muss auf Null sinken, sobald der Motor angehalten wird.
– Der Normaldruck in den Leitungen darf 150 Bar niemals übersteigen.
5.2.5 Getriebewelle: Titangetriebewellen sind verboten. Titanlängswellen sind verboten, ausgenommen in Fällen, die von
der Technischen Arbeitsgruppe Rallye untersucht werden.
5.3 Radaufhängung:
Die Position der Drehachse der Befestigungspunkte der Aufhängung an den Radträgern und an der Karosserie (oder am
Chassis) muß beibehalten werden. Im Falle einer ölpneumatischen Radaufhängung sind Leitungen und Ventile, welche mit
den Kugeln (pneumatischer Teil) verbunden sind, freigestellt.
5.3.1 Verstärkungsstreben: dürfen an den Befestigungspunkten der Aufhängung am Fahrzeugaufbau oder am Fahrgestell
derselben Achse auf beiden Seiten der Fahrzeuglängsachse montiert werden. Die Entfernung zwischen einem
Befestigungspunkt der Aufhängung und einem Verankerungspunkt der Strebe darf 100 mm nicht überschreiten, es sei denn,
es handelt sich um eine mit dem Überrollkäfig homologierte Querstrebe oder um eine obere Strebe, die an einer
McPherson-Aufhängung oder ähnlichen befestigt wird. Im letztgenannten Fall beträgt die maximale Entfernung zwischen
einem Verankerungspunkt der Strebe und dem oberen Gelenkpunkt 150 mm ( Z. 255-2 und 255-4.) Abgesehen von diesen
Punkten darf die Strebe nicht am Fahrzeugaufbau oder mechanischen Teilen befestigt sein.
5.3.2 Verstärkungen der Befestigungspunkte von Radaufhängungsteilen und des Fahrwerkes durch Hinzufügung von
Material sind erlaubt, aber es ist verboten, zwei Einzelteile so zu verbinden, dass eines entsteht.
5.3.3 Stabilisator: Vom Hersteller homologierte Stabilisatoren dürfen ersetzt oder entfernt werden, vorausgesetzt, dass die
Befestigungspunkte am Fahrgestell unverändert bleiben. Diese Verankerungspunkte dürfen für die Befestigung von
Verstärkungsstreben benutzt werden.
Nur mechanisch arbeitende Überrollsysteme sind zulässig.
- Die Überroll-Einstellung darf nur direkt vom Fahrer eingestellt werden können, unter ausschließlicher Benutzung eines
mechanischen Systems ohne äußere Krafteinwirkung.
- Jede Verbindung zwischen den Stoßdämpfern ist verboten.
- Jede Verbindung zwischen den vorderen und hinteren Überrollvorrichtungen ist verboten.
- Titan-Aluminium -Überrollvorrichtungen sind verboten.
5.3.4 Die Gelenke dürfen aus einem anderen Material als ursprünglich bestehen Die Befestigungspunkte der Aufhängung
an der Karosserie oder dem Fahrgestell dürfen verändert werden:
-durch Verwendung von Uniballgelenken. Der Originallenker darf abgeschnitten, eine neue Halterung für das Uniballgelenk
darf angeschweißt werden. Im Bereich des Uniballgelenkes dürfen Verstärkungen angebracht werden
-durch Verwendung einer Schraube mit größerem Durchmesser,
-durch die Verstärkung des Verankerungspunktes durch Hinzufügung von Material innerhalb einer Entfernung von 100 mm
vom Verankerungspunkt. Die Drehachse der Gelenkbefestigung darf nicht geändert werden (Z. 255-5).
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5.3.5 Federn: Material und Abmessungen der Hauptfedern sind frei, aber nicht deren Typ und das Material (welches
eisenhältig sein muss, z. B. 80 % Eisen). Die Federaufnahmen dürfen auch durch Materialhinzufügung ein- oder verstellbar
gemacht werden. Es ist erlaubt, eine Schraubenfeder durch zwei oder mehrere, konzentrische oder
hintereinandergeschaltete Federn gleichen Typs zu ersetzen, vorausgesetzt, sie können ohne andere Modifikationen
montiert werden als jenen, die in diesem Artikel angeführt sind. Die Bodenfreiheit darf nur mit Hilfe von Werkzeug einstellbar
sein und nur, wenn sich das Fahrzeug nicht bewegt.
5.3.6 Stoßdämpfer: Die Marke der Stoßdämpfer ist freigestellt, aber nicht die Anzahl, der Typ (Teleskopstoßdämpfer,
Hebelstoßdämpfer, etc.), das Prinzip (Hydraulik, Reibung, gemischt, etc.) und auch nicht die Halterung. Die Überprüfung
des Arbeitsprinzips der Stoßdämpfer wird folgendermaßen vorgenommen: Wenn die Federn und/oder die Torsionsstäbe
entfernt worden sind, muss das Fahrzeug in weniger als 5 Minuten den Federwegbegrenzer erreichen.
Gasdruckstoßdämpfer sind vom Arbeitsprinzip her als Hydraulikdämpfer zu betrachten. Bei einem Austausch des
Dämpfungselements an einer Mc-Pherson-Aufhängung oder an einer Aufhängung mit identischer Funktionsweise müssen,
mit Ausnahme des Dämpferelements und der Federaufnahme, die neuen Teile den ursprünglichen mechanisch gleichwertig
sein.
Falls die Stoßdämpfer getrennte Flüssigkeitsbehälter im Cockpit oder im Kofferraum haben, der nicht vom Cockpit getrennt
ist, müssen diese entsprechend fixiert und gesichert sein. Ein Federwegbegrenzer kann verwendet werden. Nur ein Kabel
pro Rad ist zulässig, wobei die einzige Funktion die sein darf, den Federweg zu begrenzen, wenn der Stoßdämpfer nicht
zusammengedrückt ist. Jede Servokontrolle, die einen Stromkreis aktiviert, der direkt oder indirekt auf die Aufhängungsteile
einwirkt, ist verboten. Ein System ist gestattet, das es erlaubt, die Abstimmung der Stoßdämpfer elektronisch einzustellen.
Jedes elektronische Kontrollsystem für die Stoßdämpfer ist verboten.
5.3.7 Radträger
Titanradträger sind verboten, , ausgenommen in Fällen, die von der Technischen Arbeitsgruppe Rallye untersucht werden.
5.4 Räder und Reifen:
Die kompletten Räder (komplettes Rad = Radschüssel + Felge + Reifen) sind freigestellt, vorausgesetzt, sie können in der
ursprünglichen Karosserie untergebracht werden, d.h. dass der obere Teil des kompletten Rades, der senkrecht über der
Radmitte liegt, von der Karosserie überdeckt sein muss, wenn die Messung senkrecht durchgeführt wird. Radbefestigungen
mit Bolzen können durch Befestigungen mit Muttern und Gewindestifte ersetzt werden. Bei Rallyes muss die Felge
mindestens mit vier Bolzen oder Muttern befestigt sein. Die Benutzung von Reifen, die für Motorräder vorgesehen sind,
ist verboten. In keinem Fall darf die Breite der Felgen-Reifen-Einheit, in Relation zum Hubraum des Fahrzeuges, die
folgenden Maße überschreiten:
Alle
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
außer
1000
1150
1400
1600
2000
2500
3000
3500
4000
Rallye:
ccm
ccm
ccm
ccm
ccm
ccm
ccm
ccm
ccm
7"
7“
8"
8"
9"
9"
9"
10"
10"
bis
bis
über
4500
5000
5000
ccm
ccm
ccm
11"
11"
12"
Rallyes:
bis
bis
ab
1.149,99
1.599,99
1.600
ccm
ccm
ccm
7“
8"
9"
Bei „World Rallye Cars“ und „Kit- Cars“ ist der Felgendurchmesser frei, darf jedoch 18 Zoll nicht überschreiten. Der
Felgendurchmesser kann bei anderen Fahrzeugen um 2" zur Originalgröße vergrößert oder verkleinert werden, darf jedoch
18 Zoll nicht überschreiten. Weiters sind die Radgrößen für alle Fahrzeuge bei Schotter-Veranstaltungen wie folgt
beschränkt: Beträgt die Radbreite maximal 6“, so ist der Maximal-Durchmesser mit 16“ limitiert. Beträgt die Radbreite mehr
als 6“, so ist der Maximal-Durchmesser mit 15“ limitiert.
Bei Rallyes beträgt der max. Durchmesser des kompletten Rades 650 mm, nicht eingeschlossen dabei sind Spikes, falls
Spike-Reifen verwendet werden. Es ist nicht erforderlich, dass alle Räder den gleichen Durchmesser aufweisen.
Nur bei Rallyes: Geschmiedete Magnesiumfelgen mit einem Felgendurchmesser von weniger als 18“ sind verboten.
Für 8x18“ Felgen ist geschmiedetes Magnesium und ein Gewicht von weniger als 7,8 Kilogramm verboten.
Sollte das Rad mit einer Zentralbefestigung (nicht zulässig bei Rallyes) montiert sein, so muss während der Dauer der
Veranstaltung eine Sicherheitsfeder an der Mutter angebracht sein, die nach jedem Radwechsel wieder angebracht werden
muss. Die Federn müssen "leuchtendrot" rot lackiert sein. Ersatzfedern müssen jederzeit zur Verfügung stehen.
5.5 Bremssystem:
Das Bremssystem ist freigestellt, vorausgesetzt, dass:
- zumindest zwei unabhängige Kreisläufe vorhanden sind, die durch das selbe Pedal angesteuert werden. (Zwischen dem
Bremspedal und den Bremszangen muss zwischen den beiden Kreisläufen einzeln unterschieden werden können, ohne
jede andere Verbindung als einem mechanischen Bremskraftverteiler)
- Es ist zwischen dem Hauptzylinder und den Bremszangen keine Vorrichtung und kein „System“ zwischen geschalten.
- Datenaufzeichnungssysteme, Kontaktschalter für die roten Hecklichter oder vordere und hintere mechanische Begrenzer
und Handbremsen, die direkt vom Fahrer aktiviert werden, werden nicht als „System“ betrachtet.
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5.5.1 Bremsbeläge: Das Material und die Art der Befestigung (z.B. genietet oder geklebt) sind freigestellt, vorausgesetzt,
die Abmessungen der Bremsbeläge bleiben unverändert.
5.5.2 Servobremsen, Bremskraftregler (Druckbegrenzer), Antiblockiervorrichtungen: Servobremsen dürfen stillgelegt und
entfernt werden. Bremskraftregler und Antiblockiervorrichtungen dürfen stillgelegt, jedoch nicht entfernt werden. Die
Einstellvorrichtung ist frei. Der Bremskraftregler darf nicht vom ursprünglichen Einbauort (Fahrgastraum, Motorraum,
außerhalb) entfernt werden.
5.5.3 Bremsenkühlung: Vorder- und Hinterradbremsen: Die Schutzbleche dürfen entfernt oder verändert werden, aber ohne
Materialzusatz. Es ist nur eine flexible Leitung, welche die Luft zu den Bremsen jedes Rades leitet, erlaubt, wobei ihr innerer
Querschnitt in einen Kreis mit einem Durchmesser von 10 cm passen muss. Diese Leitung kann in doppelter Ausführung
angebracht sein, aber in diesem Fall muss der innere teil jeder Leitung in einen Kreis mit 7 cm Durchmesser passen.
Diese Luftführungen dürfen von oben gesehen nicht den Umriss des Fahrzeuges überragen.
5.5.4 Bremsscheiben: Als Nachbehandlung ist nur Nachschleifen erlaubt. Eine Vorrichtung, die angesammelten Schmutz
von Bremsscheiben und/oder Rädern entfernt, darf angebracht werden:
5.5.5 Die Handbremsvorrichtung darf ausgebaut werden, aber nur für Rennen auf geschlossenen Rennstrecken
(Rundstrecke, Bergrennen und Slalom).
5.5.6 Hydraulikleitungen: Hydraulikleitungen dürfen durch Leitungen ersetzt werden, die der Luftfahrtnorm entsprechen. Die
Bremsflüssigkeitsbehälter können innerhalb des Cockpits angebracht werden. In diesem Fall müssen sie sicher befestigt
werden und durch eine flüssigkeits - und feuerdichte Abdeckung gesichert.
5.5.7 Bremszangen: Nur in Gruppe A homologierte Bremszangen dürfen verwendet werden. Nur eine Bremszange pro Rad
ist gestattet. Die Schnittfläche jeder Zange muss rund sein.
5.5.8 Hauptbremszylinder: Die Hauptbremszylinder müssen homologiert sein.
5.6 Lenkung:
Die Lenkhilfe darf stillgelegt, jedoch nicht ausgebaut werden.
5.6.1 Jedes Steuersystem, das die Ausrichtung von mehr als zwei Rädern gestattet, ist verboten.
5.6.2 Servo- unterstützte Lenksysteme dürfen nicht elektronisch kontrolliert werden. Kein solches System darf eine andere
Funktion haben als die Reduktion der physischen Kräfte, die erforderlich sind, um ein Fahrzeug zu steuern.
Wenn das Serienfahrzeug mit einer elektronisch kontrollierten Servolenkung ausgestattet ist:
- wenn der Typ des Systems beibehalten wird, kann kein Teil des Systems ersetzt werden, aber die elektronische
Kontrolleinheit kann neu programmiert werden.
- es kann ein anderes Servolenkungssystem verwendet werden, vorausgesetzt, es ist nicht elektronisch kontrolliert und
homologiert.
5.7 Karosserie – Fahrgestell:
5.7.1 Erleichterungen und Verstärkungen: Die Verstärkung der abgefederten Teile der Karosserie und des Fahrgestells ist
erlaubt, wenn es sich um Material handelt, daß der ursprünglichen Form folgt und mit ihr in Berührung ist. Verstärkungen
durch Verbundmaterialien sind, gleich welche Dicke, in Übereinstimmung mit diesem Artikel und entsprechend der Z. 255-8
erlaubt. Unter dem Fahrzeugboden, im Motorraum, im Kofferraum und in den Radkästen darf Schalldämmmaterial entfernt
werden. Unbenutzte Halterungen (z.B. für Ersatzrad), die sich an der Karosserie/Chassis befinden, dürfen entfernt werden,
außer es handelt sich um Halterungen für mechanische Teile, die nicht versetzt oder entfernt werden dürfen.
Es ist erlaubt, Öffnungen im Cockpit, im Motorraum, im Kofferraum und den Kotflügeln mit Blech oder Plastikmaterial zu
schließen. Dabei darf geschweißt, geklebt oder genietet werden. Die anderen Öffnungen in der Karosserie dürfen nur mit
Klebeband verschlossen werden.
5.7.2 Karosserie – außen:
5.7.2.1 Stoßfänger: Hörner dürfen entfernt werden.
5.7.2.2 Radabdeckungen und Radzierblenden: Radabdeckungen dürfen entfernt werden. Radzierblenden hingegen
müssen entfernt werden.
5.7.2.3 Scheibenwischer: Motor, Position, Anzahl der Blätter und Mechanismen sind frei, aber es muss auf der
Windschutzscheibe mindestens ein Scheibenwischer vorhanden sein. Es ist erlaubt, Scheinwerferwaschanlagen zu
entfernen. Das Volumen des Wasserbehälters der Scheibenwaschanlage darf vergrößert und der Behälter darf in den
Fahrgastraum verlegt werden, sofern Art. 252.7.3 beachtet wird.
5.7.2.4 Außen liegende Zierleisten dürfen entfernt werden. Alle Teile, die der äußeren Kontur der Karosserie folgen und
weniger als 25 mm hoch sind, werden als Zierleisten angesehen.
5.7.2.5 Die Stützpunkte für den Wagenheber dürfen verlegt und verstärkt, ihre Anzahl darf erhöht werden.
5.7.2.6 Eine Schutzvorrichtung für die Scheinwerfer darf angebracht werden, doch nur zum Schutz der Gläser,
ohne die Aerodynamik des Fahrzeugs zu beeinflussen.
5.7.2.7 In Anbetracht der unterschiedlichen polizeilichen Bestimmungen in den verschiedenen Ländern, sind
Anbringungsort und Ausführung der amtlichen Kennzeichen frei.
5.7.2.8 Amtliche Kennzeichen dürfen entfernt werden, jedoch nicht ihre Beleuchtung.
5.7.2.9 Zusätzliche Befestigungsvorrichtungen für die Windschutzscheibe und die Seitenscheiben sind erlaubt,
vorausgesetzt, die aerodynamischen Eigenschaften des Fahrzeugs werden dadurch nicht verbessert. Nur
Serienwindschutzscheiben und in Optionsvarianten (VO) homologierte, deren Gewicht größer als 9,2 kg ist, dürfen benutzt
werden.
5.7.2.10 Nur bei Rallyes ist die Anbringung von Unterbodenschutzvorrichtungen erlaubt, vorausgesetzt, dass diese
ausschließlich einen Schutz darstellen, die Bodenfreiheit nicht beeinträchtigen, dem ontierbar sind, und die ausschließlich
und speziell dazu konstruiert sind, die folgenden Teile zu schützen: Motor, Kühler, Radaufhängung, Getriebe,
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Kraftstoffbehälter, Antriebsstrang, Abgasanlage und Feuerlöschbehälter. Diese Schutzvorrichtungen müssen entweder aus
einer Aluminiumlegierung oder aus Stahl gefertigt sein und eine Mindeststärke von 4 bzw. 2 mm bei Stahl besitzen. Es ist
jedoch möglich, den oberen Teil mit Metall- oder Verbundstoffrippen zu verstärken und nicht strukturformende
Verbundwerkstoffteile hinzuzufügen. Der Unterbodenschutz kann die gesamte Breite des unteren Teils der vorderen
Stoßstange nur vor der Vorderradachse einnehmen.
5.7.2.11 Bei den Kotflügeln und den Stoßfängern ist es zulässig, die Ränder aus Stahlblech umzubördeln oder die
Kunststoffränder zu kürzen, wenn diese im Inneren der Radaussparung überstehen. Geräuschdämpfende Kunststoffteile
dürfen aus dem Inneren der Radhäuser entfernt werden. Diese Kunststoffteile dürfen auch durch Aluminium - oder
Kunststoffteile gleicher Form ersetzt werden. Wie Aluminiumteile dürfen auch schützende Kunststoffteile in die Kotflügel
montiert werden. Die Befestigung eines Kotflügels durch Schweißen darf abgeändert werden in eine Befestigung durch
Schrauben und Muttern.
5.7.2.12 Nur bei Rundstrecken: Demontierbare pneumatische Wagenheber dürfen verwendet werden, jedoch ohne die
Pressluftflasche an Bord (nur bei Rundstreckenrennen).
Nur bei Rallyes: Der Wagenheber darf nur mit der Hand bedient werden ( entweder durch Fahrer oder
Beifahrer), z. B. ohne Unterstützung eines Systems mit hydraulischer, pneumatischer oder elektrischer
Energiequelle.
Der Schlagschrauber darf immer nur eine Radmutter/ einen Radbolzen zur selben Zeit lösen.
5.7.2.13 Schürzen sind verboten. Alle nicht homologierten Mittel oder Konstruktionen, die dazu bestimmt sind, den Raum
zwischen dem aufgehängten Teil des Fahrzeugs und der Fahrbahn ganz oder teilweise auszufüllen, sind unter allen
Umständen verboten. Keine Schutzvorrichtung, die nach Art. 255.5.7.2.10 erlaubt ist, darf eine Rolle in der Aerodynamik des
Fahrzeugs spielen.
5.7.2.14 Die Türscharniere dürfen nicht verändert werden. Es ist erlaubt, vorhandene Aufhängungen/Verbindungen
zwischen Karosserie und Chassis zu entfernen oder zu ersetzen, jedoch ist es nicht erlaubt, den Anbringungsort zu ändern
oder welche hinzuzufügen.
5.7.3 Fahrgastraum
5.7.3.1 Sitze: Die Verschiebung der Vordersitze nach hinten ist bis zu einer, an einem Punkt der Vorderkante des hinteren
Sitzes gedachten, senkrechten Ebene erlaubt. Der hierbei verbindliche Messpunkt am Vordersitz wird durch die Höhe der
Rückenlehne ohne Kopfstütze gebildet, und falls die Kopfstütze im Sitz integriert ist, durch den hintersten Punkt der
Schulterpartie des Fahrers. Der Beifahrersitz sowie die hinteren Sitze (einschl. Rückenlehne) dürfen ausgebaut werden.
5.7.3.2 Falls der Kraftstoffbehälter im Kofferraum untergebracht ist und die hinteren Sitze ausgebaut worden, muß eine
feuerfeste, flammen- und flüssigkeitsdichte Wand den Fahrgastraum vom Kraftstoffbehälter trennen. Bei Zwei-VolumenFahrzeugen ist es erlaubt, eine Trennwand aus transparentem, nicht brennbarem Plastik zwischen Fahrgastraum und
Kraftstoffbehälteranordnung zu benutzen. Bei Zwei-Volumens -Fahrzeugen, die ab 1.1.1998 homologiert wurden und mit
einem Kraftstoffbehälter im Kofferraum ausgestattet sind, müssen Kraftstoffbehälter und Einfüllstutzen von einer feuerfesten
und flüssigkeitsdichten Abschottung umgeben sein. Bei Drei-Volumens -Fahrzeugen, die ab 1.1.1998 homologiert wurden,
muss eine feuerfeste und flüssigkeitsdichte Wand den Fahrgastraum vom Kraftstoffbehälter abtrennen. Darüber hinaus wird
empfohlen, die Trennwand durch eine Abschottung wie bei Zwei-Volumens -Fahrzeugen zu ersetzen.
5.7.3.3 Armaturenbrett: Verkleidungsteile, die unterhalb des Armaturenbrettes liegen und nicht Bestandteil desselben sind,
dürfen entfernt werden. Es ist erlaubt den Teil der Mittelkonsole zu entfernen, der weder die Heizung noch die Instrumente
trägt (Z. 255-7).
5.7.3.4 Türen - Seitenverkleidung: Es ist erlaubt das Schalldämmmaterial der Türen zu entfernen unter der Bedingung, dass
sich dadurch das Aussehen der Türen nicht verändert. Im Falle eines zweitürigen Fahrzeuges kann die Verkleidung unter
dem hinteren Seitenfenster entfernt werden, die verwendeten Platten müssen jedoch aus nicht brennbarem
Verbundmaterial bestehen.
a) Es ist erlaubt, die Türverkleidung zusammen mit der Seitenaufprallschutz-Strebe zu entfernen, um den Einbau einer, aus
nicht brennbarem Verbundmaterial bestehenden, Seitenschutzverkleidung zu ermöglichen. Die Mindestausführung dieses
Flankenschutzes muss mit Z. 255-14 übereinstimmen.
b) Wenn die Seitenaufprall-Schutzbügel in den Türen nicht entfernt werden, können die die Türverkleidungen aus
Metallplatten angefertigt werden, die zumindest 0,5 mm stark sind, aus Karbonfiber, zumindest 1 mm stark oder aus einem
anderen unbrennbaren Material von zumindest 2 mm Stärke.
Die Mindesthöhe muss sich von der Türschwelle bis zur maximalen Höhe der Türstrebe erstrecken. Elektrische
Fensterheber dürfen durch manuelle ersetzt werden. Bei vier- oder fünftürigen Fahrzeugen kann der hintere
Fenstermechanismus durch eine Vorrichtung, welche die Fenster in der geschlossenen Position fixiert, ersetzt werden.
5.7.3.5 Boden: Die Bodenmatten sind freigestellt.
5.7.3.6 Anderes Dämmmaterial und Verkleidung: Anderes Dämmmaterial, außer dem unter Artikel 5.7.3.4 (Türen) und
5.7.3.3 (Armaturenbrett) aufgeführten, darf entfernt werden.
5.7.3.7 Heizungssystem: Die Originalheizung kann entfernt werden, wenn ein elektrisches Anti-Beschlagssystem oder
ähnliches verwendet wird.
5.7.3.8 Klimaanlage: Die Klimaanlage kann eingebaut oder entfernt werden, die Heizung muss jedoch gewährleistet
bleiben.
5.7.3.9 Lenkrad: Das Lenkrad ist frei, die Diebstahlsicherung darf entfernt werden. Der Schnellverschluss-Mechanismus
muss aus einem Flansch, konzentrisch zur Lenkradachse, gelb gefärbt durch Eloxieren oder jede andere dauerhafte gelbe
Färbung, bestehen, angebracht auf der Lenksäule hinter dem Lenkrad. Der Verschlussmechanismus muss durch
Verschieben des Flansches an der Lenkradachse funktionieren.
5.7.3.10 Der Einbau eines Überrollkäfigs ist erlaubt (siehe Art. 253.8).
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5.7.3.11 In einem Zwei-Volumenfahrzeug ist es erlaubt, die entfernbare Hutablagen zu entfernen.
5.7.3.12 Luftleitungen: Luftleitungen dürfen nur dann durch den Fahrgastraum verlaufen, wenn sie der Belüftung des
Fahrgastraumes dienen.
5.7.4 Zusätzliches Zubehör: Ohne Einschränkung ist Zubehör erlaubt, das keinen Einfluss auf das Fahrverhalten des
Wagens ausübt, (Zubehör, das Verschönerung und Bequemlichkeit im Wageninneren dient, Beleuchtung, Heizung, Radio,
usw.) Dieses Zubehör darf nicht, auch nicht indirekt, Einfluss auf die Motorleistung, Lenkung, Kraftübertragung, Bremsen
oder Straßenlage ausüben. Die Aufgabe aller Bedienungsorgane muss diejenige bleiben, die vom Hersteller vorgesehen ist.
Erlaubt ist, sie anzupassen, um sie nützlicher u. besser erreichbar zu machen, z.B. Verlängern des Handbremshebels,
zusätzlicher Belag auf dem Bremspedal usw. Folgendes ist erlaubt:
Jeder Hochschaltvorgang kann nur unter Benutzung des „Hall-Effekts“ oder durch Induktionssensoren mit einem Zahnrad
erfolgen.
1) Die Originalfenster des homologierten Fahrzeuges können modifiziert werden, müssen jedoch von der FIA homologiert
sein und im Hom ologationsblatt enthalten sein.
2) Messinstrumente, wie z.B. Tachometer etc. dürfen eingebaut oder ersetzt werden und möglicherweise andere
Funktionen erfüllen. Solche Installationen dürfen keinerlei Risiko darstellen. Der Tachometer darf jedoch nicht entfernt
werden, wenn die zusätzlichen Regelungen der Veranstaltung dies verbieten.
3) Die Hupe kann ausgetauscht oder durch eine zusätzliche ergänzt werden, eventuell zur Bedienung durch den Beifahrer.
Die Hupe ist auf gesperrten Strecken nicht vorgeschrieben.
4) Die elektrischen Schalter und elektrische Steuervorrichtungen an der Lenksäule können ausgetauscht werden, sei es in
Bezug auf ihren Zweck, ihren Anbringungsort oder bei zusätzlichen Zubehörteilen ihre Anzahl.
5) Eine Fly-off-Handbremse darf eingebaut werden.
6) Das/die Ersatzrad/-räder muss/müssen nicht mitgeführt werden. Falls vorhanden, muss ein Ersatzrad fest angebracht
sein und darf nicht in dem, für den Fahrer und den Beifahrer (wenn er an Bord ist), vorgesehenen Raum untergebracht sein.
Das Aussehen der Karosserie darf dadurch nicht verändert werden.
7) Zusätzliche Ablagefläche im Handschuhkasten und die Anbringung weiterer Taschen in den Türen sind erlaubt, sofern
sie an der Original-Verkleidung angebracht werden.
8) Die Trennwände können durch zusätzliche Isolierplatten zum Schutz der Insassen gegen Feuergefahr verstärkt werden.
9) Es ist erlaubt, die Gelenke des Schaltgestänges zu ändern.
5.8 Elektrische Anlage:
5.8.1 Die Nennspannung der elektrischen Anlage und der Zündanlage muss beibehalten werden.
5.8.2 Es ist erlaubt, im Stromkreis Relais oder Sicherungen hinzuzufügen, längere oder zusätzliche Kabel zu benutzen. Die
elektrischen Kabel und deren Hüllen sind frei.
5.8.3 Die Batterien sind nach Marke und Kapazität freigestellt. Sie müssen sicher befestigt und kurzschluss- und
auslaufsicher abgedeckt sein. Die vom Hersteller vorgesehene Anzahl von Batterien muss beibehalten werden. Für den Fall,
dass die Batterie von ihrem ursprünglichen Platz verlegt wird, muss die Befestigung an der Karosserie aus einem Metallsitz
und zwei Metallbügeln mit Isolierbeschichtung bestehen; das ganze ist mittels Schrauben und Muttern am Boden zu
befestigen. Zur Befestigung dieser Bügel sind Schrauben mit einem Durchmesser von mindestens 10 mm zu verwenden.
Zwischen den einzelnen Schrauben und dem Karosserieblech sind Unterlegscheiben von mindestens 3 mm Dicke und 20
cm 2 Oberfläche vorzusehen.
Nass-Batterien müssen mit einer auslaufsicheren Kunststoffumhüllung mit eigener Befestigung abgedeckt sein. Ihr Platz ist
frei; es ist erlaubt, die Batterie im Fahrgastraum unterzubringen, jedoch ausschließlich hinter den Vordersitzen. In diesem
Fall, wenn es sich um eine Nass-Batterie handelt, muss die Schutzhülle eine Lüftungsöffnung mit Austritt nach außerhalb
des Fahrgastraumes haben (Z. 255-10 und 255-11). Falls es sich bei der im Cockpit befindlichen Batterie um eine
Trockenbatterie handelt, muss diese gegen Kurzschluss durch eine isolierte Abdeckung geschützt werden, die sie
vollständig bedeckt.
5.8.4 Lichtmaschine, Spannungsregler und Wechselstromgenerator: Sie sind freigestellt, aber das Antriebssystem der
Lichtmaschine darf nicht verändert werden. Der Spannungsregler und die Lichtmaschine können verlegt werden, aber
müssen in ihrer ursprünglichen Umgebung bleiben. Sie können kombiniert werden, wenn das homologierte Fahrzeug sie
original besaß und vorausgesetzt, sie kamen von einem anderen Serienmodell.
5.8.5
Beleuchtungseinrichtungen: Alle Beleuchtungseinrichtungen und Leuchten müssen den gesetzlichen
Bestimmungen des Landes, in dem die Veranstaltung stattfindet, oder dem internationalen Abkommen für den
Straßenverkehr entsprechen. Es ist gestattet, unter Berücksichtigung dieser Einschränkung, die Lage der Blinkund Positionsleuchten zu verändern, aber die Originalöffnungen müssen verschlossen sein. Das Fabrikat der
Beleuchtungseinrichtung ist freigestellt. Die zur serienmäßigen Ausrüstung gehörende Beleuchtungseinrichtung
muss die vom Hersteller vorgesehene Ausführung sein. Die Funktionsweise muss unverändert so bleiben, wie dies
vom Hersteller für das betroffene Modell vorgesehen ist. Die Originalscheinwerfer können durch andere mit den
gleichen Beleuchtungsfunktionen ersetzt werden; vorausgesetzt, dass die Karosserie nicht ausgeschnitten wird und
die Originalöffnung völlig abgedeckt wurde. Das Betätigungssystem und die Betätigungsart für versenkbare
Scheinwerfer dürfen geändert werden. Bezüglich der Scheinwerferstreuscheibe, des Scheinwerferspiegels und der
Glühlampen besteht völlige Freiheit. Zusätzliche Scheinwerfer sind erlaubt, wenn die Gesamtzahl 8 nicht
überschritten wird (Park- und Begrenzungsleuchten nicht eingeschlossen) und die Anzahl gerade ist.
Maximal dürfen 6 zusätzliche Scheinwerfer angebracht werden, vorausgesetzt, dass die Gesamtanzahl eine
gerade ist. Werden serienmäßige Nebelscheinwerfer beibehalten, werden diese als zusätzliche
Scheinwerfer gezählt. Sie können in die Frontseite der Karosserie oder in den Kühlergrill eingelassen werden,
jedoch müssen die hierfür geschaffenen Öffnungen durch die Scheinwerfer vollständig ausgefüllt sein. Die
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Originalscheinwerfer dürfen außer Betrieb gesetzt und mit Klebeband bedeckt werden. Es ist erlaubt, einen
Rechteckscheinwerfer durch zwei Rundscheinwerfer, montiert auf einem Träger, oder umgekehrt, zu ersetzen,
wenn sie innerhalb der Austrittsfläche untergebracht sind und diese voll ausfüllen. Die Montage eines
Rückfahrscheinwerfers, falls notwendig in die Karosserie eingelassen, ist erlaubt, vorausgesetzt, dass er nur bei
Lage des Gangschalthebels in Rückwärtsgangstellung funktioniert und dass die diesbezüglichen gesetzlichen
Vorschriften erfüllt sind. Wenn eine neue Kennzeichenbefestigung inkl. Beleuchtung vorhanden ist, darf das
Originalsystem (Befestigung + Beleuchtung) entfernt werden. Außer bei Rallyes ist eine Kennzeichenbeleuchtung
nicht vorgeschrieben. Die Ausschreibung einer Veranstaltung kann Ausnahmen zu diesen Regelungen schaffen.
5.9 Kraftstoffbehälter:
5.9.1 Das Fassungsvermögen der Kraftstoffbehälter darf in Abhängigkeit vom Hubraum folgende Grenzen nicht
überschreiten:
bis 700 ccm:
60 l
über 700 ccm
bis 1000 ccm:
70 l
über 1600 ccm bis 2000 ccm:
100 l
über 1000 ccm bis 1400 ccm:
80 l
über 2000 ccm bis 2500 ccm:
110 l
über 1400 ccm bis 1600 ccm:
90 l
über 2500 ccm
120 l
Nur in Rallyes ist die Tankkapazität für Hubräume von mehr als 1400 ccm auf 95 Liter beschränkt.
5.9.2 Der Kraftstoffbehälter darf durch einen von der FIA homologierten Sicherheits -Kraftstoffbehälter (Spezifikation FT 3
1999, FT 3.5 oder FT 5) oder durch einen anderen, vom Hersteller homologierten, Kraftstoffbehälter ersetzt werden. In
diesem Fall ist die Anzahl der Kraftstoffbehälter freigestellt und sie müssen innerhalb des Kofferraums oder am originalen
Einbauort untergebracht sein. Die Gestaltung von „catch-Wassereinspritztanks“ mit einem Fassungsvermögen von weniger
als einem Liter ist freigestellt. Auch können verschiedene homologierte Kraftstoffbehälter (einschl. Serien-Kraftstoffbehälter)
und FT 3 1999, FT 3.5 oder FT 5-Kraftstoffbehälter untereinander kombiniert werden, unter der Bedingung, dass ihr
Gesamtinhalt nicht die, in Art. 5.9.1, festgelegten Grenzen überschreitet. Der Anbringungsort des Original-Kraftstoffbehälters
darf nur bei Fahrzeugen, in denen der Kraftstoffbehälter sich ursprünglich im Fahrgastraum oder in der Nähe der Insassen
befindet, verändert werden. In diesem Fall ist es erlaubt, eine flüssigkeitsdichte Trennwand zwischen Insassen und
Kraftstoffbehälter einzubauen oder den Krafts toffbehälter in den Kofferraum zu verlegen und nötigenfalls die
Anschlussvorrichtungen zu verändern (Einfüllöffnung, Benzinpumpe, Kraftstoffleitungen). In keinem Fall darf die Verlegung
des Kraftstoffbehälters zu anderen Erleichterungen oder Verstärkungen führen, als zu denen, die im Art. 5.7.1 aufgeführt
sind. Jedoch darf die an der ursprünglichen Stelle des Kraftstoffbehälters entstehende Lücke durch eine Abdeckung
verschlossen werden. Die Einfüllstutzen können in den Scheiben untergebracht sein. Es ist erlaubt, in den Kraftstoffkreislauf
einen Kühler mit einer maximalen Kapazität von 1 Liter einzubauen. Es ist erlaubt zwei Löcher (mit einem maximalen
Durchmesser von 60mm, oder equivalenter Fläche) im Boden anzubringen, deren einzige Funktion es sein darf,
Leitungen durchzuführen, um den Treibstofftank zu füllen, oder zu entleeren. Der Einbau eines Kraftstoffbehälters mit
größerem Fassungsvermögen kann vom ASN in Abstimmung mit der FIA erlaubt werden für Veranstaltungen, die in
Ländern mit besonderen geographischen Gegebenheiten stattfinden (z.B. Wüste oder Tropenlandschaft).
Beschränkungen für Fahrzeuge, die in der Klasse Super 1600 Kit homologiert sind:
Definition: Eine Super 1600 Kit- Variante (VK-S1600) stellt die Variante eines festgelegten Automodells dar,
das zuvor in der Gruppe A homologiert war und muss daher aufgebaut sein wie ein Fahrzeug der Gruppe A. In Frage
kommende Fahrzeuge sind Modelle mit Frontantrieb und herkömmlichem Saugmotor mit einem Hubraum bis zu 1,6 Liter in
der Kit- Variante. Alle Teile, die in den Homologationspapieren der „Super 1600 Kit- Variante“ (VK-S1600) beschrieben sind,
müssen in ihrer Gesamtheit auch verwendet werden und dürfen nicht verändert werden.
6.2 Gewicht:
Das zulässige Mindestgewicht beträgt 1000 kg unter den Einsatzbedingungen wie beschrieben unter Artikel 4.3 (und nur mit
einem Reserverad). Das gemeinsame Mindestgewicht von Fahrzeug (unter den Einsatzbedingungen wie beschrieben unter
Artikel 4.3 und nur mit einem Reserverad) und Besatzung (1. Fahrer und 2. Fahrer) beträgt 1150 kg. Wenn im Fahrzeug
zwei Reserveräder transportiert werden, muss das zweite Reserverad vor dem Wiegen entfernt werden.
6.3 Beschränkungen:
6.3.1 Motor:
a) Kompression: Die höchstzulässige Kompressionsrate beträgt13/1. Die Kompressionsrate muss zu jeder Zeit auf oder
unter diesem Wert bleiben. Die Kolbenoberfläche darf nur bearbeitet werden, um die Kompressionsrate anzupassen.
b) Jede Art von Wassereinspritzsystemen ist verboten.
c) Variable Einlass-Steuerungssysteme (zur Steuerung der Ventilöffnungszeit und des Ventilhubs) sind verboten.
d) Ansaug- und Auslasskrümmer mit variabler Geometrie sind verboten. Ist das Serienfahrzeug damit ausgerüstet, muss
das System deaktiviert werden. Ansaug- und Auslasskrümmer müssen homologiert sein. Die Dicke der Düsen des
Auslasssystems muss gleich oder größer als 0,9 mm sein, gemessen an der Ebene der nicht gekrümmten Teile.
e) Die Drehzahl ist mit 9000 Umdrehungen begrenzt.
6.3.2 Kraftübertragung:
a) Kupplung: Der Mindestdurchmesser der Kupplung beträgt 184 mm. Die Reibungsscheibe darf nicht aus Karbon gefertigt
sein.
b) Getriebe: Es kann nur ein Getriebe homologiert werden, die maximale Anzahl der Vorwärtsgänge beträgt 6, zusätzlich 1
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Rückwärtsgang. Ein Satz von 6 Übersetzungen und einem Rückwärtsgang sowie drei Achsübersetzungen kann homologiert
werden. Das Getriebegehäuse muss aus Aluminium gefertigt sein. Das Mindestgewicht des kompletten Getriebes
(komplettes Getriebe mit montiertem Differential, ohne Aufhängungsteile, ohne Öl, ohne Kupplung, ohne Schaltgestänge,
ohne Halbwellen) muss 35 kg betragen.
c) Differential: Das einzig erlaubte Differential ist ein mechanisches mit Lamellen, das einen begrenzten Schlupf erlaubt.
Kein anderes zusätzliches Differential ist erlaubt. Unter mechanischem Differential ist ein solches zu verstehen, das mit rein
mechanischen Parametern arbeitet, also ohne Hilfe eines hydraulischen oder elektrischen Systems. Eine Visco-Kupplung
stellt kein mechanisches Differential dar. Der Einsatz eines Differentials mit elektronischer Regelung ist verboten. Art und
Anzahl der Lamellen ist freigestellt.
6.3.3 Federung: Stabilisatoren: Stabilisatoren, die vom Cockpit aus verstellbar sind, sind verboten.
Stoßdämpfer: Sie müssen homologiert sein. Pro Rad ist nur ein Stoßdämpfer zulässig. Das verwendete wassergekühlte
System muss das homologierte sein.
6.3.4 Räder und Reifen: a) Für Rallyes auf Schotter dürfen nur Felgen der Dimension 6“x15“ verwendet werden, auf Asphalt
nur Felgen der Dimension 7“x17“.
b) Der Gebrauch irgendwelcher Vorrichtungen, die den Luftdruck im Inneren des Reifens auf oder unter das Niveau des
Umgebungsluftdrucks senken, ist verboten. Das Innere des Reifens (des Raums zwischen Felge und zunächst liegendem
Reifenteil) darf nur mit Luft gefüllt sein.
6.3.5 Bremssystem: Die einzig zugelassenen Bremsscheiben und Bremszangen sind jene, die speziell für die Klasse
„Super 1600 Kit Variante“ aufgelistet sind. Der höchstzulässige Durchmesser der vorderen Bremsscheiben beträgt bei
Rallyes auf Schotter 300 mm, auf Asphalt 355 mm. Der höchstzulässige Durchmesser der hinteren Bremsscheiben beträgt
300 mm.
6.3.6 Fahrhilfssysteme: Jede Art elektronischer Fahrhilfssysteme ist verboten, ebenso dazugehörige Sensoren
(ABS/ASR/EBS...) Gestattet ist einzig ein Zündungs - bzw. Einspritzungsunterbrecher zum Gangwechsel. Diese Vorrichtung
muss homologiert sein.
Die einzigen Sensoren, die zur Datenaufzeichnung gestattet sind, sind jene, die im VK-S 1600-Homologationsblatt
homologiert sind. Jeder andere Sensor ist verboten. Jedoch ist die Hinzufügung von nur einem Geschwindigkeitssensor an
einem angetriebenen Rad erlaubt. In jedem Fall dürfen Informationen, die durch diesen Sensor gewonnen werden, die
elektronische Einheit oder die Datarecording-Einheit nicht erreichen. Die Datenübertragung durch Funk und/oder Telemetrie
ist verboten.
6.3.7 Karosserieaufbau: a) Kein neues Fahrzeug, homologiert in der Klasse „Super 1600 Kit Variante“ (VK-S1600)darf
breiter sein als 1805 mm, b) das aerodynamische Hilfsmittel am Heck muss (mit Ausnahme der Befestigung) aus Fiberglas
sein.
6.3.8
Werkstoffe:
a) Der Einsatz von Titan und Magnesium ist untersagt, ausgenommen jene Teile, die bei Serienfahrzeugen verwendet
werden, von denen die VK-S1600 Version abgeleitet wurde. Titan ist nur für Schnellverschlussverbindungen des
Bremskreislaufs gestattet.
b) Der Einsatz von Karbon und Kevlar Aramidfiber ist gestattet unter der Voraussetzung, daß nur eine Schicht dieser
Werkstoffe aufgetragen wird und zwar an der sichtbaren Fläche des betreffenden Teils.
Das Material der Sitze des Fahrers und Beifahrers ist frei, jedoch muss das Gewicht der bloßen Sitzschale (ohne
Polsterung und Konsolen) mehr als 4kg betragen.
6.3.9 Überrollkäfig: Muss von der FIA homologiert sein. Nur eine Art von Überrollkäfig darf in der Super 1600Kit Variante
(VK-S1600) eingesetzt werden; sie muss in den Ergänzungen zur Homologation der VK-S1600-Version bezeichnet sein.
Spezifikation der Rohre des Hauptteils des Überrollbügels:
Minimaldurchmesser: 45 mm, Minimalstärke: 2,5 mm, minimale Zugfestigkeit: 50 daN/mm²
6.3.10 Treibstofftanks: Die Treibstofftanks müssen von einem FIA-zertifizierten Hersteller produziert worden sein
(Minimumstandard FIA/FT3 1999). Diese Tanks müssen homologiert sein.
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Artikel 277
Technische FIA - Bestimmungen für formelfreie Fahrzeuge (Gruppe E)
Es ist gestattet, sportliche Wettbewerbe zu veranstalten die anderen Rennfahrzeugen offenstehen als jenen, die in einer der
Gruppen des Anhang J definiert sind. Alle Spezifikationen, betreffend die Fahrzeuge und im speziellen die Beschränkungen
des Zylinder-Inhalts liegen in diesem Fall im Ermessen der Veranstalter und es liegt an ihnen, diese Spezifikationen in den
Ausschreibungen der Veranstaltung anzuführen, die jedenfalls von der gegenüber der FIA verantwortlichen ASN genehmigt
werden muss.
Mit Kategorie 1 Vergleichbare Fahrzeuge (siehe Art. 251.1.1) müssen mit den Homologationskriterien zumindest
eines FIA Homologations Reglements übereinstimmen.
Alle von der jeweils damit befassten ASN neu genehmigten Fahrzeuge müssen zumindest über eine Öffnung auf
jeder Seite verfügen, um Zugang zum Cockpit und den Insassen zu ermöglichen.
Das Cockpit muss in einer Weise konstruiert werden, die es dem Fahrer erlaubt, von der normalen Fahrposition aus
das Fahrzeug innerhalb sieben Sekunden durch die vorgesehene Öffnung auf der Fahrerseite, bzw. innerhalb neun
Sekunden durch die Öffnung auf der Beifahrerseite zu verlassen.)
Die Fahrzeuge müssen aus Sicherheitsgründen mit den folgenden Artikeln übereinstimmen, in Abhängigkeit davon, ob sie
Fahrzeugen der Kategorien I und II vergleichbar sind oder nicht (siehe Art. 251.1.1):
Zu Kategorie I vergleichbare Fahrzeuge
1
Zu Kategorie II vergleichbare Fahrzeuge
2
Andere Typen
3
Bremssystem
1– 2– 3
253.4
Notausschalter
1– 2– 3
253.13
Sicherheitstank
1
253.14
2–3
259.6.3
1
253.3.1 + 253.3.2
2–3
259.6.2
Benzinleitungen, Pumpen und Filter
Betankungsöffnungen und Abdeckungen
1– 2– 3
259.6.4
Ölauffangbehälter
1– 2– 3
259.7.4
Elektrische Kabel
1
2–3
283.3.1
259.8.5
Sicherheitsgurten
1
253.6.1
2–3
259.14.2.1
1– 2– 3
275.7.2
Rückwärtsgang
1– 2– 3
275.9.3
Querlenker
1– 2– 3
275.10.3
Radmaterial
1– 2– 3
275.12.2
Feuerlös cher (Hubraum < 2000 cm3)
1
253.7.1 + 253.7.2
2–3
275-14.1
1
253.7.1 + 253.7.2
2–3
275.14.1
1
253.9
2–3
275.14.3
Rücklicht
Kopfstütze
1– 2– 3
1– 2– 3
275.14.5
275.14.6
Abschleppöse
1
253.10
2–3
259.14.6
1
253.15
2–3
259.15.3
1
253.16
Längsachsenbezogene Lage des Ölsystems
(ausgenommen Heckmotor-Fahrzeuge)
Feuerlöscher (Hubraum > 2000 cm3)
Rückspiegel
Flammschutz
Sitze
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Sicherheitsstrukturen:
Mit Kategorie I vergleichbare Fahrzeuge müssen mit Art. 253.8 übereinstimmen und jene, die mit Kategorie III vergleichbar
sind, müssen mit Art. 259.16.4 übereinstimmen. Fahrzeuge, die zu Kategorie II vergleichbar sind, müssen mit den folgenden
Beschreibungen übereinstimmen, bezogen auf ihren Typ:
? Cross - Country Typ: Art. 283.8
? Rennwagen mit mehr als einem Sitz: Art. 259.16.4
? Einsitziger Rennwagen: Zumindest zwei Überrollvorrichtungen.
Abmessungen und Anbringungsstellen für einsitzige Rennwagen:
Die erste Vorrichtung muss vor dem Lenkrad, aber nicht mehr als 25 cm davor, und zumindest so hoch wie der höchste
Punkt des Lenkrads angebracht sein.
Die zweite Vorrichtung muss zumindest 50 cm hinter der ersten liegen und hoch genug, damit eine Linie, die vom höchsten
Punkt dieser Vorrichtung zum höchsten Punkt der ersten Vorrichtung gezogen wird, 5 cm über dem Fahrerhelm liegt, wenn
der Fahrer normal im Fahrzeug sitzt, Sturzhelm und Sicherheitsgurte angelegt.
Die Minimalhöhe dieser zweiten Vorrichtung muss zumindest 92 cm betragen, gemessen entlang einer geraden Linie, die
der Wirbelsäule des Fahrers folgt, von der Metallführung des Sitzes (= im OSK- Bereich als unterster Punkt der Sitzschale
auszulegen) zum obersten Punkt des Überrollbügels. Die Breite muss zumindest 38 cm betragen, innerhalb des
Überrollbügels gemessen, zwischen den beiden vertikalen Streben an den Seiten. Sie muss in einer Höhe von 60 cm über
der Metallführung des Sitzes* gemessen werden, senkrecht auf die Gerade, die der Wirbelsäule des Fahrers folgt.
Materialstärke:
Um eine ausreichende Stärke des Überrollbügels zu erreichen, stehen dem Hersteller zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
a – Der Überrollbügel, in seiner strukturellen Konzeption völlig frei, muss in der Lage sein, der Minimalbelastung zu
widerstehen, die in Art. 275.15.2.3 angegeben ist. Dies muss auf einem Formblatt bestätigt werden, das von einer ASN
genehmigt wurde, und von einer dazu qualifizierten Person unterzeichnet.
b – Die Rohre und Stützen müssen einen Durchmesser von zumindest 3,5 cm haben und eine Wandstärke von zumindest 2
cm Dicke. Das Material sollte Chrom -Molybdän SAE 4130 oder SAE 4125 (oder Äquivalent in DIN, NF, etc.) sein.
Mindestens eine Stütze muss vom obersten Punkt des Bügels nach hinten führen in einem Winkel, der 60° zur Horizontalen
nicht übersteigt. Durchmesser und Material der Stütze muss gleich demjenigen des Überrollkäfigs selbst sein. Bei
Verwendung von zwei Stützen kann der Durchmesser von jeder auf 20/26 mm reduziert werden. Entfernbare Verbindungen
zwischen dem Hauptring und der Stütze müssen mit den Zeichnungen 253-37 bis 253-46 übereinstimmen. Vorwärts
gerichtete Stützen sind erlaubt.
Fahrzeuge, die mit der Kategorie II vergleichbar sind, einsitzige Rennfahrzeuge mit einem Karbonfiber- Monocoque, deren
Einsatz in internationalen Serien oder Veranstaltungen, die von der FIA genehmigt sind, beabsichtigt ist, müssen zumindest
mit den Artikeln 275.15.2 und 275.15.3 übereinstimmen.
Aerodynamische Vorrichtungen
Für zweisitzige offene geschlossene Prototypen, die ab 1. Jänner 2000 gebaut wurden, gilt nur bei Rundstreckenrennen: Die
Endstücke des Heckflügels dürfen die Karosserie berühren, aber keine Belastung auf sie übertragen. Der Heckflügel muss
starr mit der Hauptstruktur des Fahrzeugs verbunden sein, nicht nur mit der Karosserie.
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Artikel 279
Technische FIA-Bestimmungen für Auto- und Rallycross-Fahrzeuge
1. Definitionen
1.1 Definition
Es sind nur geschlossene Fahrzeuge mit festem Dach (keine Cabriolets etc.) zugelassen.
Division 1: Tourenwagen homologiert in Grp. A (Kit- Cars und World-Rallye-Cars ausgeschlossen) oder als
Supertourenwagen, die dem Anhang J Grp. A (Art. 251 - 255) und den nachfolgenden Regelungen gemäß Art. 2 und 3
entsprechen.
Division 1A: Tourenwagen homologiert in Grp. A mit Zweirad-Frontantrieb und Saugmotor, die dem Anhang J Grp. A (Art.
251 - 255) und den nachfolgenden Regelungen gemäß Art. 2 und 3 entsprechen.
Division 2: Produktionswagen homologiert in Gruppe N, die dem Anhang J der Gruppe N (Art. 251 - 254) inkl.
dessen Rallye-Bestimmungen und den nachfolgenden Regelungen gemäß Art. 2 und 4 entsprechen. Der maximale
Hubraum beträgt 2.000 ccm, nur Saugmotoren und zweirad-getriebene Fahrzeuge sind zugelassen.
Division 2 Rallycross Cup: Gruppe-A-Tourenwagen mit Hinterradantrieb und Saugmotor, in Übereinstimmung mit dem
Gruppe-A-Reglement des Anhang J (Art. 251 bis 255), erlaubt sind die nachstehend in den Art. 2 und 3 aufgelisteten
Modifikationen.
Division 1 / Division 1A / Division 2 Rallycross Cup: Nicht-FIA-homologiere Fahrzeuge, die in Serie gefertigt und durch
ein anerkanntes kommerzielles Netzwerk in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vertrieben werden, sind ebenso
zugelassen. Diese Fahrzeuge werden auf einer von der FIA erstellten Liste geführt. Es liegt am Bewerber, jene Unterlagen
beizustellen, die notwendig sind, um die Zulassung eines Modells nachzuweisen. Eine Anfrage wird der FIA durch die ASN
des Bewerbers zur Zulassung übermittelt.
Um die Hinzufügung eines Modells zur Liste zuzulassen, muss bestätigt werden dass:
- das Modell 4 Sitzplätze hat mit Cockpitabmessungen in Übereinstimmung mit Art. 2.3 der FIA-Homologationsvorschriften
der Gruppe A.
- das Modell eine Karosserie, die Türen eingeschlossen, aus Stahl oder aus einem anderen Material, das in großer
Stückzahl gefertigt wird und von der FIA zugelassen ist, besitzt.
- das Modell eine Straßenzulassung von einem Staat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft besitzt und die dieser
Zulassung zugrunde liegenden Dokumente beigestellt werden.
Division 3 und 3A: Einsitzige Autocross-Spezial-Fahrzeuge. Vierrädrige Fahrzeuge, die eigens für einen Einsatz im
Autocross gebaut wurden. Die Fahrzeuge können mit 2- oder 4-Radantrieb ausgestattet sein. Die Fahrzeuge müssen mit
dem nachstehenden Art. 5 übereinstimmen.
1.2 Geräuschbegrenzung:
Für alle Fahrzeuge gilt der Geräuschgrenzwert von max. 100 dB (A). Die Geräuschmessung erfolgt in Übereinstimmung mit
den FIA-Vorschriften, wobei das Messgerät auf "A" und "langsam" geschaltet, im Winkel von 45 Grad sowie im Abstand von
50 cm an der Auspuffmündung angesetzt wird, während der Motor mit 4500 min -1 läuft. Auf die Messfläche muß eine
Unterlagsmatte mit einer Mindestgröße von 150x150 cm gelegt werden.
Das Auspuffsystem muss mit einem oder mehreren homologierten Katalysatoren ausgerüstet sein, der/die zu allen Zeiten in
Funktion sein müssen und durch die alle Auspuffgase geleitet werden müssen.
Das Auspuffrohr muss am hinteren Ende des Autos enden.
1.3 Treibstoff:
Es darf nur bleifreien Treibstoff verwenden (max. 0,013 g/l) entsprechend den Artikeln 252.9.1 und 252.9.2.
1.4 Reifen und Räder:
1.4.1 Komplette Räder
Division 1 und 1A und Division 2: Das komplette Rad (Felgenhorn + Felge + mit Luft gefüllter Reifen) muss jederzeit in ein
U-förmiges Messprofil, dessen Seitenteile 250 mm voneinander entfernt sind, passen, wobei die Messung an einer
unbelasteten Stelle des Reifens erfolgt. Der Felgendurchmesser ist bis zum Höchstmaß von 18 Zoll frei. Division 2: Es
gelten die Bestimmungen des Anhang J, Art. 254.6.4. : Das komplette Rad (Felgenhorn + Felge + mit Luft gefüllter Reifen)
muss jederzeit in ein U-förmiges Messprofil, dessen Seitenteile 250 mm voneinander entfernt sind, passen, wobei die
Messung an einer unbelasteten Stelle des Reifens erfolgt. Der Felgendurchmesser ist bis zum Höchstmaß von 18 Zoll frei.
1.4.2 Reifen:
Slicks sind verboten. Profilierte Reifen sind auf der Basis eines Designs, das von der FIA homologiert wurde, gestattet.
Für Reifen mit einem Profilanteil von weniger als 25% veröffentlicht die FIA jene Profil-Designs, die benutzt werden können,
in den monatlichen Bulletins. Alle Diese Reifen müssen gänzlich können profiliert sein oder händisch geschnitten
werden, um eine identische Reproduktion mit dem Profilmuster zu erreichen. Das Laufflächenprofil muss
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vollständig profiliert sein. Bei Reifen mit einem Profilanteil von mehr als 25% ist das Design des Profils freigestellt. Der
Profilanteil wird nach dem folgenden Schema errechnet:
1. Definition der Kontrolloberfläche: Profilmuster auf einer Oberfläche von 170 mm Breite (je 85 mm auf jeder Seite von der
Reifenmittellinie aus), mit einem Umfang von 140 mm. In diesem Bereich muss die mit mindestens 5,5 mm tiefen (bei neuen
Reifen) und 2 mm breiten Rillen versehene Oberfläche mindestens 17% der Gesamt-Oberfläche ausmachen (Z. 279-5).
9,5“
9“
8,5“
8“
7,5“
7“
6,5“
Länge x Breite (mm)
180x140
170x140
161x140
148x140
142x140
133x140
124x140
Oberfläche (mm 2)
25200
23800
22540
20720
19880
18620
17360
25% Rate
6300
5950
5635
5180
4970
4655
4340
2. Die Summe der Rillenbreite, die in dem oben beschriebenen Bereich in Längsrichtung laufen, muss
mindestens 4 mm betragen.
3. Die Summe der Rillenbreite, die in Querrichtung laufen, muss mindestens 16 mm betragen.
4. Die Stollen-Verbindungsblöcke und Lamellen müssen als Teil des Profilmusters gesehen werden, sofern sie weniger als
2 mm aufweisen.
5. Das Profilschneiden per Hand ist gestattet. Das Profil muss jedoch dem eines FIA-homologierten Reifens entsprechen.
5. 6. Profilschneiden per Hand ist an homologierten Reifen zulässig.
6. Zu jeder Zeit des Rennens muss die Profiltiefe, unabhängig vom Typ des verwendeten Reifens, mindestens 2,0 mm
betragen und nicht weniger als mindestens 75% der Reifenoberfläche bedecken.
1.5 Telemetrie/Kommunikation
1.5.1 Jede Form von drahtloser Datenübertragung zwischen dem Fahrzeug und einer Person und/oder Ausrüstung ist
verboten, während das Fahrzeug auf der Strecke ist. Datenübertragung durch eine zeitlich begrenzte physikalische
Verbindung ist nur im Fahrerlager gestattet.
1.5.2 Funk- und/oder stimmliche Kommunikation zwischen dem Fahrer und irgendeiner Person und/oder Ausrüstung ist
verboten, während das Fahrzeug auf der Strecke ist.
2. Bestimmungen und erlaubte Modifikationen für die Divisionen 1, 1A und 2:
Die nachstehenden Vorschriften gelten für alle Fahrzeuge zusätzlich zu den Bestimmungen des Anhang J.
2.1 Rücklicht:
Jeder Wagen muss mit mindestens zwei roten Nebelschlussleuchten ausgerüstet sein (mit je einer Mindestleuchtfläche von
60 cm2 und mit einer mindestens 15 Watt starken Glühlampe), oder mit zwei FIA- zugelassenen Regenleuchten
(Technische Liste 19), die immer funktionieren müssen, wenn gebremst wird. Die Rückleuchten müssen mindestens 100 cm
und maximal 150 cm über dem Grund angebracht sein. Sie müssen symmetrisch zur Längsachse und in der selben
Transversalebene sein.
2.2 Abschleppöse:
Jedes Fahrzeug muss vorn und hinten mit je einer Abschleppöse ausgerüstet sein. Das Design ist freigestellt, es muss
jedoch in der Lage sein, eine Mindesttraktionskraft von 5000 N auszuhalten. Sie müssen deutlich markiert, leicht erreichbar
und leuchtend gelb, rot oder orange gefärbt sein.
Diese dürfen nicht über den Umriss der Karosserie - von oben gesehen - hinausragen.
2.3 Sitze/Zubehör und Verstärkungen:
Alle Fahrersitze müssen FIA-homologiert (Standard 8855/1999), und dürfen nicht modifiziert sein. Die Nutzung beträgt max.
5 Jahre ab dem Produktionsdatum, das auf dem vorgeschriebenen Aufkleber angegeben ist. Eine Verlängerung von 2
Jahren kann vom Hersteller autorisiert werden und muss durch einen zusätzlichen Kleber angezeigt werden. Die
Passagiersitze sowie bei Fließheckautos auch die Hutablage können entfernt werden. Werden die Original-Befestigungen
oder Halterungen geändert, müssen entweder die neuen Teile für diese Verwendung vom Sitzhersteller freigegeben sein
oder mit der folgenden Spezifikation übereinstimmen (Z. 253-65):
1 Halterungen müssen an der Karosserie/am Chassis mit mindestens vier Befestigungsstellen pro Sitz angebracht werden,
wobei Bolzen mit einem Durchmesser von mindestens 8 mm sowie Gegenstück verwendet werden müssen (s. Z253-65).
Die minimale Kontaktfläche zwischen Halterung, Karosserie/Chassis und Gegenstück beträgt 40 cm2 für jeden
Befestigungspunkt. Falls Schnelllösesysteme verwendet werden, müssen diese imstande sei, einem vertikalen und
horizontalen Druck von jeweils 18000 N zu widerstehen. Falls für die Einstellung der Sitze Schienen benutzt werden, muss
es sich um jene handeln, die entweder original im homologierten Auto eingebaut waren oder mit dem Sitz mitgeliefert
wurden.
2 Der Sitz muss an den Halterungen mit vier Befestigungspunkten angebracht sein, zwei an der Vorder- und zwei an der
Rückseite des Sitzes, wobei Bolzen mit einem Mindestdurchmesser von 8 mm und im Sitz integrierte Verstärkungen
verwendet werden müssen. Jeder Befestigungspunkt muss einer Kraft von 15000 N in jede Richtung widerstehen können.
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3 Die minimale Dicke von Halterungen und Gegenstücken beträgt 3 mm bei Stahl und 5 mm bei Leichtmetallen. Die
minimale Länge für jede Halterung beträgt 6 cm.
2.4 Windschutzscheibe/Scheiben:
Die Windschutzscheibe muss aus Verbundglas oder aus Polycarbonat bestehen. Die anderen Scheiben müssen aus
Sicherheitsglas oder Kunststoff bestehen. Bei Verwendung von Kunststoff ist eine Mindeststärke von 5 mm vorgeschrieben.
Die Technischen Kommissare dürfen kein Fahrzeug abnehmen, dessen Windschutzscheibe dermaßen beschädigt ist, daß
die Sicht ernsthaft beeinträchtigt ist bzw. die Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Scheibe während des Rennens zerspringt.
Das Anbringen von Aufklebern oder Folien und das Sprayen der Scheiben ist unzulässig, ausgenommen solche Fälle, wie
sie ausdrücklich im Sportgesetz Kapitel 17, Art. 211 aufgeführt sind. Synthetische Windschutzscheiben dürfen nicht getönt
sein. Windschutzscheiben aus getöntem Glas, so wie z.B. Windschutzscheiben mit einem Schutz gegen Hitze sind nur
zugelassen, wenn sie mit dem homologierten Fahrzeug original ausgeliefert wurden.
Der Einbau eines zusätzlichen Behälters für Windschutzscheiben-Waschflüssigkeit ist zugelassen, ebenso der Einbau eines
größeren Behälters als das Original. Dieser darf jedoch ausschließlich dazu dienen, die Windschutzscheibe zu säubern.
2.5 Ersatzrad: Verboten
2.6.1 Kraftstoffbehälter:
Wenn kein Original-Kraftstoffbehälter eingebaut wird, muss es sich um einen von der FIA homologierten Sicherheitstank
(mindestens FT3-1999) lt. Spezifikation in Art. 253.14 handeln. Der Kraftstoffbehälter, der Auffangbehälter, die Pumpen und
alle Teile der Kraftstoffzufuhr soll mindestens 30 cm von der Karosserie, sowohl in seitliche als auch in Längsrichtung
gesehen, entfernt sein, außerhalb des Fahrgastraums angebracht werden und von diesem durch eine feuerbeständige
Wand oder einem zusätzlichen Behälter getrennt sein, wobei beide feuerfest und flüssigkeitsdicht sein müssen, um zu
verhindern, dass Kraftstoff ins Cockpit eindringen oder in Kontakt mit den Auspuffrohren kommen kann. Sollte der
Treibstofftank im Kofferraum installiert und die hintere Sitzbank entfernt werden, muss ein feuersicheres und
flüssigkeitsdichtes Schott das Cockpit vom Treibstofftank trennen. Im Falle eines Zwei-Volumenfahrzeugs kann eine nicht
tragende Trennwand aus transparentem, nicht entflammbarem Kunststoff zwischen dem Fahrgastraum und dem
Anbringungsort des Kraftstoffbehälters verwendet werden. Die Tanks müssen in effektiver Form geschützt und sicher mit
der Karosserie/dem Chassis des Fahrzeuges verbunden sein. Die Verwendung von Sicherheitsschaum in den Tanks ist
empfohlen. Alle Treibs toffpumpen dürfen nur dann arbeiten, wenn der Motor läuft oder während des Startprozesses.
2.6.2 Kraftstoffproben
Fahrzeuge müssen mit einem selbstschließendem Anschlussventil ausgestatten sein, das von den technischen
Kommissären benutzt werden kann, Proben des dem Motor zugeführten Kraftstoffes zu entnehmen.
Dieser Anschluss muss FIA geprüft (technische Liste Nr. 5) und unmittelbar vor den Einspritzdüsen angebracht
sein.
2.7 Lenksäule:
Vorhandene Lenkradschlösser (Diebstahlsicherungen) müssen entfernt werden. Das Lenkrad muss mit einem QuickRelease Mechanismus gemäß Artikel 255-3.7.3.9 ausgestattet sein.
2.8 Sicherheitsgurte:
Sicherheitsgurte mit mindestens 6 Befestigungspunkten, entsprechend den Bestimmungen des Art. 253.6 Anh. J, müssen
im Fahrzeug angebracht sein. Die beiden Schultergurte müssen je einen separaten Verankerungspunkt haben.
2.9 Wasserkühler:
Der Wasserkühler sowie dessen Kapazität sind freigestellt. Sein Einbauort darf nicht verändert werden. Der Einbau von
zusätzlichen Ventilatoren zur Kühlung ist erlaubt. Eine Kühlerabdeckung darf montiert werden, vorausgesetzt, dass sich
daraus keine Karosserieverstärkung ergibt.
2.10 Beleuchtungseinrichtungen:
Alle äußeren Beleuchtungseinrichtungen dürfen unter der Bedingung entfernt werden, daß alle dadurch in der Karosserie
entstehenden Öffnungen formschlüssig, d.h. der Silhouette entsprechend, abgedeckt werden und die Bestimmungen des
Art. 2.1 erfüllt werden.
2.11 Überrollkäfig:
Es muss ein Überrollkäfig eingebaut werden, der den Bestimmungen des Art. 253.8 entspricht.
2.12 Teppiche:
Im Fahrgastraum dürfen die Teppiche entfernt werden.
2.13 Feuerlöschsysteme:
Eingebaute, automatische Feuerlöschsysteme sind empfohlen. Für Fahrzeuge die nach dem 1.1.1999 homologiert wurden,
sind sie obligatorisch. Sie müssen mit Artikel 253.7. übereinstimmen.
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2.14 Schmutzfänger:
Die Anbringung von Schmutzfängern ist zugelassen, vorausgesetzt, dass sie dem Artikel 252.7.7. entsprechen.
3. Gültige Bestimmungen und erlaubte Änderungen für Fahrzeuge der Division 1, 1A und des Division 2 Rallycross
Cups, welche zusätzlich zu vorstehend genannten Regelungen des Artikels 2 gelten:
3.1 Mindestgewicht:
Das Gewicht der Fahrzeuge wird mit dem Fahrer an Board, inkl. gesamter Bekleidung, und mit sämtlichen
Flüssigkeiten im Fahrzeug gemessen.
Die Fahrzeuge müssen die Mindestgewichte in Übereinstimmung mit ihrem Hubraum aufweisen, die im Art.
255.4.1 „für andere Veranstaltungen“ angegeben sind.
Das Gewicht muss folgender Tabelle entsprechen:
Hubraum
bis 1000 ccm
über 1600 bis 2000 ccm
über 3000 bis 3500 ccm
770 kg
1030 kg
1300 kg
Hubraum
über 1000 bis 1400 ccm
über 2000 bis 2500 ccm
über 3500 bis 4000 ccm,
860 kg
1130 kg
1380 kg
Hubraum
über 1400 bis 1600 ccm
über 2500 bis 3000 ccm
über 4000 bis 4500 ccm
950 kg
1210 kg
1470 kg
3.1.1 Division 1: Die Hubraumgrenze wird in Art. 3.7 erläutert
3.1.2 Division 1A: Der Hubraum ist mit 1600 ccm beschränkt.
3.1.3 Rallycross Cup Division 2: Der Hubraum ist mit 2000 ccm beschränkt.
3.2 Karosserie - Fahrgestell
3.2.1 Karosserie: die Originalkarosserie muss beibehalten werden mit Ausnahme der erlaubten Kotflügel und
aerodynamischen Hilfsmittel. Zierleisten usw. können entfernt werden. Scheibenwischer sind frei, jedoch muss ein
funktionsfähiger Scheibenwischer vorhanden sein.
3.2.2 Karosserie, Fahrgestell: Die serienmäßig produzierte Karosserie und das Fahrgestell müssen unverändert bleiben,
jedoch darf die ursprüngliche Struktur in Übereinstimmung mit Art. 255.5.7.1. verstärkt werden.
Nur für Division 1 und Rallycross Cup Division 2: Es darf das Fahrzeug in Übereinstimmung mit der Z. 279-1 modifiziert
werden. Alle Anpassungen werden in Verbindung mit der Mitte der Vorder- oder Hinterachse des homologierten Teils
gezogen. Das beigefügt Material muss metallisch und mit der Karosserie verschweißt sein. Um einen Katalysator einbauen
zu können ist es erlaubt, eine Vertiefung am Mitteltunnel zu machen wie in Z. 279-2 beschrieben.
Nur für Division 2: Der Boden unter den hinteren Sitzen kann bis zu 100mm angehoben werden.
3.2.3 Türen, Hauben, Deckel: Ausgenommen Fahrertür ist das Material freigestellt, wenn die Originalaußenform beibehalten
wird. Türscharniere und Außengriffe sind frei.
Die Originalschlösser können getauscht werden, die Ersatzschlösser müssen funktionieren. Die Original-Fahrertür muss
beibehalten werden, die Verkleidung kann entfernt werden. Die rückwärtigen Türen können mittels Schweißung
verschlossen werden. Verschlussvorrichtungen und Scharniere der Hauben und Deckel sind frei, aber jeder Deckel muss an
vier Punkten befestigt sein, die Öffnung von außen muss möglich sein. Die Original-Verschlusssysteme müssen entfernt
werden.
In der Motorhaube dürfen für die Belüftung Öffnungen vorgesehen werden, wenn dadurch keine mechanischen Teile
sichtbar werden. Auf jeden Fall müssen die Hauben und Deckel mit den homologierten Originalteilen austauschbar sein. Es
ist erlaubt die Fensteröffnungsmechanismen aller vier Türen zu entfernen oder elektrische Fensterheber durch manuelle
Heber zu ersetzen.
3.2.4 Innenraum -Belüftungsöffnungen: Zur Belüftung des Fahrgastraumes dürfen in der Karosserie 1 oder 2 Öffnungen
vorgesehen werden, wenn: diese maximal 10 cm hoch sind, im Frontdrittel des Dachs angebracht sind, Scharniere an der
hinteren Kante aufweisen und eine Maximalöffnung von 500 mm besitzen. Die Heizung kann entfernt werden.
3.2.5 Unterboden-Schutz: Die Verwendung eines Unterbodenschutzes in Übereinstimmung mit Art. 255.5.7.2.10 ist
zugelassen, jede Verlängerung dieses Schutzes vor den Vorderrädern ist verboten, außer sie ist ganz genau unter einem
jener Teile angebracht, wie in Art. 255.5.7.2.10 beschrieben.
3.3 Aerodynamische Teile:
3.3.1 Vordere Aerodynamikteile für Division 1 und 1a: Material und Aussehen sind frei, jedoch durch folgende Punkte
eingeschränkt:
- vertikal sind sie in ihrer Ausdehnung durch die Radnabenmitte der Vorderräder beschränkt, horizontal durch den
niedrigsten Punkt der Türöffnung (Z. 279-3), außerdem durch die Gesamtlänge des homologierten Fahrzeuges und an der
3.3.2 Vordere Aerodynamikteile für den Division 2: Verboten
Vorderseite durch die vertikale Projektion der Stoßstange des homologierten Fahrzeuges. Das Material der Stoßstange
muss unverändert bleiben (d.h. Plastik darf nur durch Plastik ersetzt werden, inklusive Verbund-Materialien). Die
Sicherheits -Elemente, welche die Absorption von Einschlägen zwischen Stoßstange und Chassis erlauben, müssen
beibehalten bleiben.
Modifikationen der Seitenteile der vorderen Stoßstange dürfen nur gemäß Anh. 1 der „Homologationsbestimmungen für
Grp. A und B-Fahrzeuge“ durchgeführt werden. Eine oder mehrere Öffnungen dürfen in die Stoßstange geschnitten werden
(jener Teil, der oberhalb jener Linie liegt, die entlang des niedrigsten Punktes der Türöffnung verläuft), jedoch darf die
Gesamtfläche der Öffnungen an der Vorderseite nicht größer als 2.500 cm 2 sein. Die Dicke der vorderen Aerodynamikteile
muss mindestens 2 mm und maximal 5 mm betragen.
3.3.3 Hintere Aerodynamikteile für Division 1 und 1a: Die maximale Ausdehnung muss Z. 279-4. folgen. Auch wenn das
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Fahrzeug größere Originalabmessungen als diese Abmessungen hat, muss es mit dieser Zeichnung übereinstimmen.
An seinen äußersten Enden muss das Teil mit der Karosserie verbunden und darf nicht aus der Frontalansicht der
Karosserie (ohne Rückspiegel) herausragen. Die Basis der Box inklusive der Zeichnung muss jene mit den größten
Abmessungen sein und horizontal positioniert werden. Weiters kann dieses Volumen Abschnitt für Abschnitt vergrößert
werden, wobei an jedem Punkt des rückwärtigen aerodynamischen Teils kein Abschnitt die Abmessungen von 450x290x190
mm übersteigen darf, Befestigungen inbegriffen. Das hintere Aerodynamikteil muss innerhalb der Frontalansicht des
Fahrzeugs liegen und innerhalb der Ansicht des Fahrzeugs von oben.
Die Stärke der hinteren Aerodynamikteile muss mindestens 2 mm und maximal 5 mm betragen.
3.3.4 Hintere Aerodynamikteile für den Division 2: Verboten
3.4 Kotflügel:
Der Begriff "Kotflügel" ist in Artikel 251.2.5.7 definiert. Das Material und die Form der Kotflügel sind freigestellt, jedoch muss
die Form des Radkastenausschnittes beibehalten werden. Dies bedeutet nicht, dass ihre originalen Dimensionen
beibehalten werden müssen. Alle zusätzlichen Schmutzfänger müssen mindestens 0,5 mm und maximal 2 mm dick sein.
In allen Fällen darf die maximale Verbreiterung an der Vorder- und Hinterachse 140 mm nicht überschreiten, dies in Relation
mit den im Homologationsblatt angegebenen Werten. Die Kotflügel müssen die Räder wirksam über mindestens ein
Drittel des Umfangs und mindestens über die gesamte Reifenbreite abdecken.
Wird das Fahrzeug von oben betrachtet, darf der obere Teil der Räder ab der Radmitte, mit gerade nach vorne
gerichteten Rädern, nicht sichtbar sein.
Weiters müssen die seitlichen Teile der Front- und Heckstoßstange der Form des Kotflügels folgen.
Öffnungen für Kühlung dürfen in den Kotflügeln angebracht werden. Jedoch dürfen sie, wenn sie hinter den Hinterrädern
angebracht sind, die hinteren Reifen in horizontaler Ebene von hinten gesehen nicht sichtbar machen. In der Innenseite der
Kotflügel dürfen mechanische Bauteile angebracht werden, die aber in keiner Weise die Kotflügel verstärken dürfen.
(Erläuterung: Falls das Originalauto an der Karosserie angebrachte Kotflügelverbreiterungen hat, von denen ein Teil an der
hinteren Tür angebracht ist, wird dieser Teil als Teil des hinteren Kotflügels angesehen. Daher kann dieser Teil in derselben
Art und Weise wie der hintere Kotflügel modifiziert werden.)
3.5 Beleuchtungseinrichtungen:
2
Über den Artikel 2.10 hinaus darf in jeder Abdeckung eine Öffnung mit einer Fläche von max. 30 cm zur Kühlung bleiben.
3.6 Motor:
Der Hubrauminhalt ist für die Division 1A auf 1600 ccm beschränkt. Der Hubrauminhalt für Division 2 Rallycross CupFahrzeuge ist auf 2000 ccm beschränkt und der Motor kann um 90 ° gedreht werden, um von Front- auf Heckantrieb
umzurüsten. Der Motor ist frei. Der Motorblock muss jedoch der eines Motors von der gleichen registrierten Handelsmarke
wie die der Original-Karosserie sein. Er muss die gleiche Zylinderzahl wie der ursprünglich für das Fahrzeug homologierte
Motor haben. Der Motor muss im ursprünglichen Motorraum eingebaut sein.
Division 1: Zumindest 50% der Länge des Motorblocks (bei längs eingebauten Motoren), oder der Breite (bei quer
eingebauten Motoren) muss vor einer gedachten, durch die Radmitte der beiden vorderen Räder gehenden,
senkrechten Fläche liegen.
Division 2: Die Motorposition muss entweder original sein, oder den erlaubten Modifikationen für Division 1
entsprechen.
Es ist nicht erlaubt zwei Motoren zu verwenden, es sei denn, dass es in dieser Form homologiert ist. Variable
Ventilsteuerungen sind nicht erlaubt. Variable Ansaugrohre sind verboten. Titan ist mit Ausnahme von Pleuel, Ventilen,
Ventil-Haltevorrichtungen und Hitzeschildern nicht erlaubt. Die Verwendung von Magnesium an sich bewegenden Teilen ist
nicht erlaubt. Die Verwendung von jeglichen Keramikteilen ist verboten.
Die interne und/oder externe Besprühung oder Einspritzung von Wasser oder jeglichen anderen Substanzen (andere als
Kraftstoff für die normale Verbrennung im Motor) ist verboten. Die Verwendung von Karbon- oder Verbundmaterialien ist
beschränkt auf Kupplungen und nicht beanspruchte Abdeckungen oder Kanäle.
Ausschließlich eine direkte mechanische Betätigung ist zwischen Gaspedal und Motor-Ladekontroll-Vorrichtung erlaubt. Die
Tunnel, welche zur Durchführung der Abgasrohre dienen, müssen über mindestens zwei Drittel ihrer Länge nach außen
geöffnet sein. Nur im Autocross sind nach unten gerichtete Auslässe der Abgasrohre verboten.
3.7 Aufgeladene Motoren (Nur Division 1):
Für aufgeladene Motore von Division 1-Fahrzeugen beträgt der maximal zulässige Hubraum 2058 ccm bei Benzin- und
2333 ccm bei Dieselmotoren.
Alle aufgeladenen Fahrzeuge müssen mit einem Luftmengenbegrenzer versehen sein, der am Kompressorgehäuse
befestigt ist. Die gesamte Luft, die zur Versorgung des Motors notwendig ist, muss durch diesen Luftmengenbegrenzer
geführt werden, der den nachfolgenden Bedingungen entsprechen muss:
- Der innere Durchmesser des Restriktors darf maximal 45 mm betragen. Er muss über eine Mindestdistanz von 3 mm
aufrecht erhalten werden, gemessen stromabwärts von einer Ebene senkrecht zur Symmetrieachse, die sich maximal 50
mm stromaufwärts zu einer Ebene durch die äußere obere Kante (stromaufwärts) der Kompressorschaufeln befinden muss
(Z. 254-4).
- Der Durchmesser muss jederzeit eingehalten werden, unabhängig von Temperaturbedingungen.
- Der äußere Durchmesser des Restriktors muss an seinem engsten Punkt unter 51 mm liegen.
Dieser Wert muss über eine Distanz von 5 mm auf jeder Seite eingehalten werden.
Die Befestigung des Restriktors am Lader muss so durchgeführt werden, dass zwei Schrauben komplett vom
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Kompressorgehäuse oder vom Restriktor entfernt werden müssen, um den Restriktor vom Kompressor zu entfernen. Eine
Befestigung mit einer Nadel- bzw. Madenschraube ist nicht zulässig. Ausschließlich zum Zwecke der Montage des
Restriktors ist es erlaubt, Material am Kompressorgehäuse zu entfernen oder hinzuzufügen. Die Köpfe der Schrauben
müssen gebohrt sein, sodass eine Verplombung möglich ist.
Der Restriktor muss aus einem einzigen Material gefertigt sein und darf ausschließlich zum Zwecke der Befestigung und
Verplombung gebohrt sein. Die Anbringung muss möglich sein zwischen den Befestigungsschrauben, zwischen dem
Restriktor (od. Befestigung Restriktor/Kompressorgehäuse), dem Kompressorgehäuse (oder der Gehäuse/FlanschBefestigung) und dem Turbinengehäuse (oder der Gehäuse/Flansch-Befestigung) - siehe Z. 254-4.
Im Falle eines Motors mit zwei parallelen Kompressoren muss jeder Kompressor bis zu einem maximalen Einlass
Durchmesser von 32 mm bzw. 38 mm äußerer Durchmesser begrenzt sein.
Falls eine Aufladung eingebaut ist, müssen die Abgase des Regelventils in das Motorabgassystem münden und dürfen in
keiner weise wiederverwendet werden.
Weiters darf keinerlei Verbindung zwischen Ansaug- und Auspuffsystem bestehen.
Wassereinspritzung ist verboten, falls sie nicht original am homologierten Motor existiert. Besprühung des Intercoolers ist
verboten. Fahrzeuge mit Turbolader dürfen nicht mit Einrichtungen versehen sein, welche es dem Fahrer ermöglicht,
während der Fahrt den Ladedruck oder das Elektroniksystem, welches den Ladedruck regelt, zu verstellen, ausgenommen
das Gaspedal. Keramische Teile, variable Einlassdurchmesser und verstellbare Einlassschaufeln an Turboladern sind
verboten.
3.8 Fahrgastraum:
Die Teile unterhalb des Armaturenbrettes, die nicht Bestandteile desselben sind, dürfen entfernt werden. Es ist gestattet,
den Teil der Zentralkonsole zu entfernen, der weder die Heizung noch Instrumente enthält (Z. 255-7). Das Armaturenbrett
darf keine vorstehenden Kanten aufweisen. Der Sitz muss vollständig auf der einen oder anderen Seite der vertikalen
Längsmittelebene des Fahrzeugs sein. Die Trennwände, die den Innenraum vom Motor- und Kofferraum trennen, müssen in
ihrer ursprünglichen Lage und Form beibehalten werden. Ihr Material muss das gleiche oder ein festeres sein als das
originale Material. Der Einbau von Teilen an oder durch eine dieser Trennwände ist unter der Bedingung erlaubt, dass sie
nicht weiter als 20 cm in den Fahrgastraum hineinragen (senkrecht vom originalen Teil der Trennwand gemessen). Diese
Möglichkeit gilt jedoch nicht für den Motorblock, die Ölwanne, die Kurbelwelle oder den Zylinderkopf. Außerdem ist es
erlaubt, den Boden zum Zwecke des Einbaus eines Allrad-Antriebs in Übereinstimmung mit Artikel 3.2.2. zu ändern.
3.9 Kraftstoff-, Öl- und Kühlwasserbehälter:
Diese müssen durch Trennwände vom Fahrgastraum getrennt werden, so dass bei Bruch, Undichtigkeit oder
Produktionsmangel eines Kraftstoffbehälters keine Flüssigkeit in den Fahrgastraum eindringen kann. Der Kraftstoffbehälter
ist auf gleiche Weise zum Motorraum und zur Auspuffanlage abzusichern. Der Tankdeckel darf nicht über die
Karrosseriesilhouette hinausragen und muss dicht sein.
Das Aufbewahren von Treibstoff an Bord des Fahrzeuges in einem Temperaturbereich von mehr als 10 Grad Celsius über
der Umgebungstemperatur ist verboten.
3.10 Radaufhängung:
Die Fahrzeuge müssen mit abgefederten Radaufhängungen ausgerüstet sein. Die Arbeitsweise und das Design des
Aufhängungssystems ist frei.
Vorderachse: Modifikationen der Verkleidung (oder Karosserie) sind beschränkt auf:
- die Verstärkung bestehender Verankerungspunkte
- die Hinzufügung von Material zur Schaffung neuer Verankerungspunkte
- die notwendigen Modifikationen, um Raum für Aufhängungsteile, Antriebswellen, Räder und Reifen zu schaffen.
Verstärkungen und Materialzugabe dürfen nicht weiter ausgedehnt werden als 100 mm vom Verankerungspunkt entfernt.
Mit der Ausnahme von Hilfsrahmen, die den Vorder- mit dem Hinterteil verbinden, ist die Form und das Material des
vorderen Hilfsrahmen freigestellt, wenn: er mit dem Originalteil ausgetauscht werden kann, die Anzahl der originalen
Abstützpunkte gleich bleibt, und er demontiert werden kann (nicht geschweißt). Es ist gestattet, die Befestigungspunkte des
Hilfsrahmens zu verlegen, vorausgesetzt sie befinden sich innerhalb des neuen Tunnels (siehe Art. 3.2.2, nur für Division 1)
Hinterachse (nur Division 1 und Division 2): Modifikationen an der Verkleidung (oder Karosserie) um geänderte Positionen
von Drehachse und Montagepunkten aufzunehmen, sind beschränkt auf jene in Z. 279-1.
Das federnde Medium darf nicht alleine aus Bolzen bestehen, die in biegsamen Buchsen oder Befestigungen montiert sind,
jedoch aus hydraulischen Systemen. Die Räder müssen sich über die Biegsamkeit der Befestigungen hinaus bewegen
können, um Federungen zuzulassen. Die Verwendung von aktiven Radaufhängungen ist verboten. Verchromte
Radaufhängungsteile sind verboten. Alle Radaufhängungsteile müssen aus einem metallischen, homogenen Material
bestehen. Hydropneumatische Radaufhängungen sind zugelassen, vorausgesetzt, sie haben kein aktives Kontrollsystem.
Hinterachse Division 1a: Die notwendigen Modifikationen zum Gebrauch eines McPherson-Systems sind gestattet. Die
Zeichnungen 279-1 und 279-2 sind in dieser Division nicht anzuwenden. Vollständige hintere Aufhängungssysteme, die für
Kit- Cars homologiert sind, können verwendet werden. Das federnde Medium darf nicht alleine aus Bolzen bestehen, die in
biegsamen Buchsen oder Befestigungen montiert sind, jedoch aus hydraulischen Systemen. Die Räder müssen sich über
die Biegsamkeit der Befestigungen hinaus bewegen können, um Federungen zuzulassen. Die Verwendung von aktiven
Radaufhängungen ist verboten.
Verchromte Radaufhängungsteile sind verboten. Alle Radaufhängungsteile müssen aus einem metallischen, homogenen
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Material bestehen. Hydropneumatische Radaufhängungen sind zugelassen, vorausgesetzt, sie haben kein aktives
Kontrollsystem.
3.11 Kraftübertragung:
Jeder Sensor, Kontaktschalter oder elektrischer Draht in Kontakt mit den vier Rädern, dem Getriebe oder den vorderen,
mittleren oder hinteren Differentialen ist verboten. Nur ein Sensor zur Anzeige des eingelegten Ganges ist am Getriebe
erlaubt, unter der Voraussetzung, dass der Sensor, das elektrische Kabel und die Anzeige von der Motorsteuerung völlig
unabhängig ist.
Division 1: Die Kraftübertragung ist frei der, Umbau auf Vierrad-Antrieb ist erlaubt, Traktions -Kontrollsysteme sind verboten.
Differentiale mit begrenztem Schlupf vorne und hinten müssen auf mechanischem Weg funktionieren. Mechanisches
Differential mit begrenztem Schlupf heißt: ein System nur auf rein mechanischer Basis, ohne irgendeine Unterstützung eines
hydraulischen oder elektrischen Systems. Eine Visco- Kupplung wird nicht als mechanisches System angesehen. Bei
vierrad-getriebenen Fahrzeugen ist die Hinzufügung eines hydraulischen Systems oder einer Visco- Kupplung zum ZentralDifferential gestattet, um den Schlupf zu begrenzen, dieses System darf jedoch nicht verstellbar sein, wenn das Fahrzeug in
Bewegung ist.
Division 1A: Die Kraftübertragung ist frei, Traktions-Kontrollsysteme sind verboten. Differentiale mit begrenztem Schlupf
vorne und hinten müssen auf mechanischem Weg funktionieren. Mechanisches Differential mit begrenztem Schlupf heißt:
ein System nur auf mechanischer Basis, ohne irgendeine Unterstützung eines hydraulischen oder elektrischen Systems.
Eine Visco- Kupplung wird nicht als mechanisches System angesehen.
Division 2: Die Kraftübertragung ist freigestellt. Jeder Sensor, Kontaktschalter oder jedes elektrische Kabel an Rädern,
Getriebe oder Differential ist verboten. Eine Traktionskontrolle ist verboten, der Umbau von Front- auf Heckantrieb ist
obligatorisch. Differentiale mit begrenztem Schlupf hinten müssen auf mechanischem Weg funktionieren. Mechanisches
Differential mit begrenztem Schlupf heißt: ein System nur auf rein mechanischer Basis, ohne irgendeine Unterstützung eines
hydraulischen oder elektrischen Systems. Eine Visco- Kupplung wird nicht als mechanisches System angesehen. Sie ist
zulässig, wenn sie homologiert ist.
3.12 Wasserkühler (nur Division 1):
Dieser Artikel ist als Vervollständigung des Artikels 2.9 nur in der Division 1 zu sehen. Der Anbringungsort ist frei, sofern der
Kühler nicht in den Fahrgastraum ragt. Der Lufteinlass und Auslass des Wasserkühlers durch die Karosserie darf maximal
dieselbe Oberfläche wie der Kühler selbst haben. Luftkanäle können durch das Cockpit verlaufen. Der Boden kann für die
Durchleitung von Luftkanälen nicht modifiziert werden.
3.13 Bremsen:
Die Bremsen sind frei. Es müssen jedoch Zweikreisbremsen sein, die vom gleichen Pedal aus betätigt werden, wobei der
Pedaldruck normalerweise auf alle Räder wirkt. Beim Auftreten einer undichten Stelle in den Bremsleitungen oder einer
sonstigen Störung in der Bremskraftübertragung muss ein Pedaldruck mindestens noch auf zwei Räder wirken. ABSSysteme sind verboten. Die Bremsscheiben müssen aus eisenhältigem Metall sein. Eine Handbremse ist vorgeschrieben.
Sie muss gleichzeitig und effizient auf beide Vorder- oder Hinterräder wirken. Flüssigkeitstanks innerhalb des Cockpits sind
verboten.
3.14 Mechanische Bauteile:
Kein mechanisches Bauteil darf außerhalb der ursprünglichen Karosserie angebracht werden, außer in der Innenseite der
Kotflügel.
3.15 Lenkung:
Das Lenksystem und seine Position sind frei, aber nur eine direkte mechanische Betätigung zwischen dem Lenkrad und den
gelenkten Rädern ist erlaubt. Die Lenksäule muss für den Fall eines Aufpralls mit einer nachgiebigen Vorrichtung von einem
Serienfahrzeug versehen sein. Eine Vierradlenkung ist verboten.
3.16 Getriebe:
Division 1, 1A und Division 2 : Halbautomatische oder automatische Getriebe mit elektronischer, pneumatischer oder
hydraulischer Anti-Schlupfregelung sind verboten. Differentiale mit elektronischen, pneumatischen oder hydraulischen
Sperrsystemen, welche während der Fahrt vom Fahrer verstellt werden können, sind verboten.
3.17 Magnesiumbleche:
Die Verwendung von Magnesiumblechen mit einer Stärke von weniger als 3 mm ist verboten.
3.18 Telemetrie:
Die Benutzung von Telemetrie ist verboten.
4. Gültige Bestimmungen und erlaubte Änderungen für Fahrzeuge der Division 2, welche zusätzlich zu vorstehend
genannten Regelungen des Artikels 2 gelten:
4.1 Gewichte:
Das Gewicht wird mit dem Fahrzeug in rennfertigem Zustand ohne Fahrer und Fahrer-Zubehör gemessen. Ballast in
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Übereinstimmung mit Art. 252.2.2.(Erster Paragraph) ist gestattet.
Hubraum
bis 1.000 ccm
bis 1.400 ccm
bis 1.600 ccm
bis 2.000 ccm
Fronttriebler
750 kg
850 kg
950 kg
1.050 kg
Hecktriebler
800 kg
900 kg
1.000 kg
1.100 kg
4.2 Bremsen:
Die Bremsen müssen mit dem Artikel 254.6.5 Anhang J übereinstimmen.
4.3 Nockenwelle:
Frei, aber die Dimensionen A und B des Homologationsblatts, Artikel 325, müssen beachten werden.
4.4 Kraftübertragung:
4.4.1 Kupplung: Nach Gruppe N-Reglement, Artikel 254.
4.4.2 Getriebe: Das Material der Zahnräder ist frei. Das serienmäßige Getriebe-Gehäuse muss beibehalten werden,
die Übersetzung ist frei. Die maximale Anzahl der Gänge muss beibehalten werden, das Innere des
Getriebegehäuses ist frei, ebenso die Verbindungsgelenke des Ganghebels.
4.4.3 Achsantrieb und Differential: Ein Sperrdifferential, dessen Schlupf mechanisch begrenzt wird, ist gestattet,
vorausgesetzt, es passt in das originale Gehäuse, welches zu diesem Zweck innen modifiziert werden darf. Ein
solches Sperrdifferential darf nur auf mechanischem Weg, also ohne irgendeine hydraulische oder elektrische
Unterstützung arbeiten Eine Visco-Kupplung wird nicht als mechanisch angesehen. Wenn ein homologiertes
Fahrzeug mit einer Visco-Kupplung ausgestattet ist, kann diese entfernt, jedoch nicht durch ein anderes Differential
ersetzt werden. Das Original-Differential kann auch gesperrt werden. Die Übersetzungen im Originalgehäuse sind
frei, ebenso das Material der Zahnräder. Wenn das Original-Fahrzeug mit einem Differential ausgestattet ist, das
von einem elektronischen System kontrolliert wird, ist die elektronische Kontrolleinheit freigestelt, aber sie muss in
ihrer Gesamtheit mit der Originaleinheit austauschbar sein (das Differential muss funktionieren, wenn die Einheit
durch die Serieneinheit ersetzt wird.) Sensoren und Stellmotore auf der „Input“-Seite müssen ebenso serienmäßig
sein wie deren Funktion. Kein Sensor, auch für den Zweck des Data-Recording, darf hinzugefügt werden. Die
elektrische Ausrüstung darf nicht verändert werden.
4.4.4 Der serienmäßige Antriebswellen-Typ muss beibehalten werden, aber das Material ist frei, mit Ausnahme von
Verbundmaterial.
4.5 Kolben: Der Kolben ist freigestellt, aber die Merkmale des Originalkolbens, wie im Homologationsblatt
beschrieben
(Art. 317) müssen ebenso beibehalten werden wie die Form des Brennraums des Originalkolbens (Oberseite).
Artikel 4: Vorschriften für Fahrzeuge der Division 3 (Autocross Single-Seaters)
5. Vorschriften für Fahrzeuge der Division 3 (einsitzige Autocross-Fahrzeuge):
Diese Fahrzeuge müssen mit den folgenden Artikeln des Anhang J übereinstimmen:
Artikel 251 (Einteilung und Definitionen): 2.1.9 Mechanische Teile, 2.2 Dimensionen, 2.3.1 Hubraum,
2.3.8 Motoren, 2.5.1 Chassis, 2.5.2 Karrosserie, 2.5.3 Sitze, 2.5.5 Cockpit, 2.7 Treibstofftank
Artikel 252 (Allgemeine Bestimmungen): 1.3 Magnesium, 1.4 Übereinstimmung des Fahrzeuges,
1.5 Beschädigte Gewinde, 2.1 Bodenfreiheit, 2.2 Ballast, 3.1 Aufladung, 3.2 Umrechnungsfaktor für Hubkolben- und
Drehkolbenmotoren, 3.3 Umrechnungs -faktor für Saug- und Turbomotoren, 3.4 Treibstoffeinspritzung,
3.5 Umrechnungsfaktor für Hubkolbenmotore und neuen Motorarten, 3.7 Starten des Fahrzeugs,
4 Kraftübertragung, 5 Federung, 7.6 Gefährliche Teile, 9.1 Treibstoff, 9.3 Luft, 10 Bremsen
Artikel 253 (Sicherheitsausrüstung): 1 Gefährliche Konstruktionen, 2 Optionale Vorrichtungen, 3 Leitungen und
Pumpen (ausgenommen Art. 3.4), 8.3 Material-Bestimmungen (1993 oder 1995 Anh. J), 8.4 Homologation durch die
ASN, 13 Unterbrecher, 14 FIA- genehmigte Sicherheitstanks, 15 Feuerschutz, 17 Druckkontrollventile
Weiters müssen diese Fahrzeuge mit den Artikeln 1.2., 1.3, 1.4, 2.1., 2.2., 2.3., 2.8. und 3.13 des vorliegenden
Artikels 279 übereinstimmen sowie mit den folgenden Vorschriften:
4.1 Hubraum
Der maximale Einstufungshubraum beträgt 4000cm3 für Division 3 und 1600cm3 für Division 3A.
5.1 Zylinderhubraum:
Der maximal zugelassene Zylinderhubraum (Einstufungshubraum) beträgt 4000 cm 3.
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5.2 Motorschutz:
Für Heckmotoren ist ein Schutzbügel vorgeschrieben, dessen hinterer Teil den Motor einschließlich Abgasanlage und
dessen Auslass vollkommen überdeckt. Der Bügel muss in der Mitte abgestützt werden. Die Anbringung kann am Unterteil
des Fahrzeugs oder am Hauptbügel erfolgen. Die Mindestwandstärke der verwendeten Rohre muss 1,5 mm betragen. Der
Motorschutzbügel kann aus mehreren demontierbaren Teilen bestehen. In diesem Fall müssen die zusammengesetzten
Rohre mit Muffen versehen sein und ihre Verbindung auf beiden Seiten der Muffe mit mind. 6 mm Durchmesser, muss durch
zwei im Winkel von 90 Grad zueinander liegenden Schrauben, die mindestens 30 mm auseinander stehen, sichergestellt
sein. Der Durchmesser der verwendeten Schrauben muss mindestens 6 mm betragen.
5.3 Seitlicher Schutz:
Der seitliche Schutz muss aus Verbund-Wabenkörperstrukturen bestehen, die an jeder Fahrzeugseite fest an den
Stahlkonstruktionen befestigt sind. Diese Stahlkonstruktionen müssen den in Art. 253.8.3.3 des Anhang J aufgeführten
Materialspezifikationen entsprechen, mit Ausnahme der Rohrdimensionen, welche mindestens 30 x 2 mm betragen müssen.
Diese Konstruktionen müssen an der Hauptstruktur des Fahrzeuges befestigt sein. Die Mindestdicke der
Verbundwerkstoffplatten beträgt 15 mm und sie können an jeder Seite der Rohre befestigt sein (Z. 279-5). Der äußerste
Punkt des Schutzes muss sich auf der Ebene der Radnabenmitte befinden und mindestens eine Länge von 60% des
Radstandes aufweisen. Dieser Schutz muss auf jeder Seite außen mindestens bis zu einer gedachten Linie, die vertikal
durch die Mitte des vordersten Teils der Hinterreifen und durch die Mitte des hintersten Teils der Vorderreifen, jedoch nicht
weiter als eine gedachte Linie, die durch die Außenfläche des vordersten Teils der Hinterreifen und durch die Außenfläche
des hintersten Teils der Vorderreifen führt, reichen.
Der Raum zwischen diesem Schutz und der Karosserie muss abgedeckt sein, um zu verhindern, dass ein Rad dort
eindringt.
5.4 Karosserie:
Diese muss in allen Teilen einwandfrei gefertigt sein und darf keinen provisorischen Charakter aufweisen. Sie darf weder
scharfe Winkel noch scharfkantige oder spitze Teile aufweisen. Die Winkel und Ecken müssen mit einem Radius von mind.
15 mm abgerundet sein. Vorne und an den Seiten muss sich eine Karosserie aus festem, undurchsichtigem Material zum
Schutz gegen Steinschlag befinden. Auf der Vorderseite muss diese Karosserie mindestens bis zur Höhe der Lenkradmitte
reichen und mind. 42 cm hoch sein, gemessen von der Ebene der Fahrersitzbefestigung. Die Höhe der seitlichen Karosserie
darf nicht geringer als 42 cm sein - in Relation zur Ebene der Fahrersitzbefestigung gemessen. Alle mechanischen Teile, die
für den Antrieb notwendig sind (Motor, Antriebsstrang), müssen von Karosserie oder Kotflügeln überdeckt sein. Von oben
gesehen, müssen alle Teile des Motors von einer stabilen, festen und undurchsichtigen Karosserie abgedeckt sein; die
Seiten des Motors dürfen unbedeckt sein. Das verwendete Material darf nicht stärker als 10 mm sein. An jeder Seite des
Fahrzeugs muss ein Außenspiegel angebracht sein. Die Spiegelfläche für jeden Außenspiegel muss mindestens 90 cm 2
betragen. In jeder Spiegelfläche muss ein Quadrat mit einer Kantenlänge von 6 cm Platz finden.
5.5 Fahrgastraum:
Die Breite des Fahrgastraums muss in einem Bereich von 50 cm vom hintersten Punkt des Sitzes in einer horizontalen
Ebene nach vorne gemessen, mindestens 60 cm betragen. Kein Teil des Fahrgastraumes oder ein darin befindliches Teil
darf scharfkantig oder spitz sein. Es muss besonders darauf geachtet werden, dass Vorsprünge, die eine Verletzungsgefahr
für den Fahrer darstellen könnten, vermieden werden. Die beiden Überrollbügel müssen hoch genug sein, damit eine
gedachte Linie von den oberen Teilen des Hauptbügels bis zum vorderen Bügel mindestens 5 cm über dem obersten Punkt
des Fahrerhelmes vorbeiführt, wenn der Fahrer sich in normaler Fahrposition befindet, den Helm aufgesetzt und die
Sicherheitsgurte angelegt hat. Ein festes Dach über dem Fahrer ist erlaubt.
Antriebswellengelenke, die sich unterhalb des Fahrgastraumbodens befinden, müssen über eine Länge von mindesten 25
cm durch ein Band aus Stahl mit einer Mindestdicke von 3 mm geschützt und sicher am Fahrgestell befestigt sein, damit ein
Eindringen der Welle in den Fahrgastraum oder ein Berühren des Bodens im Falle eines Gelenkschadens verhindert werden
kann. Es darf sich kein mechanisches Bauteil im Fahrgastraum befinden mit Ausnahme der Kontrollelemente, die zum
Führen des Fahrzeuges notwendig sind. Es ist vorgeschrieben, für die beiden Seitenöffnungen am Fahrgastraum einen
Schutz wie nachfolgend erläutert vorzusehen: Diese Öffnungen müssen komplett geschlossen sein um zu verhindern, dass
die Hände oder Arme hindurchgeführt werden. Dies muss ausgeführt werden:
- entweder durch Anbringung eines Netzes mit einer Maschenweite von max. 6x6 cm und hergestellt mit Gewebe, das einen
Durchmesser von mind. 3 mm haben muss,
- oder einer Maschenweite zwischen 10x10 mm und 25x25 mm, wobei der Durchmesser des Gewebes mindestens 1 mm
betragen muss; es muss oben dauerhaft befestigt sein und von außen oder innen am unteren Teil schnell gelöst werden
können;
- oder durch ein Drahtgitter mit einer Maschenweite von max. 6x6 cm, wobei der Drahtdurchmesser mindestens 2 mm
betragen muss,
- oder durch ein Netz mit einer Maschenweite zwischen 10x10 mm und 25x25 mm, wobei der Durchmesser des Gewebes
mindestens 1 mm betragen muss.
Dieses Gitter ist durch zwei Scharniere oben zu befestigen und muss am unteren Ende eine außen liegende
Schnellösevorrichtungen aufweisen, die auch vom Inneren des Fahrzeugs aus zugänglich sein muss (zu diesem Zwecke
kann eine Öffnung vorgesehen werden), sodass das Gitter waagrecht aufgestellt werden kann,
- oder durch Seitenscheiben, die aus Polycarbonat mit einer Mindestdicke von 5 mm gefertigt sind.
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5.6 Gewicht:
Das Fahrzeug-Mindestgewicht ohne Fahrer an Bord muss zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung mit der nachfolgenden
Mindestgewichtstabelle, in Abhängigkeit des Hubraums, der Zylinderzahl, dem Typ des Einlasssystems (Saugmotor oder
Aufladung) und dem Antriebssystem, übereinstimmen:
Hubraum
in cm3
bis 1300:
bis 1600:
bis 2000:
bis 2500:
bis 3000:
bis 3500:
bis 4000:
2 WD
Saugmotor
420kg
450 kg
500 kg
550 kg
575 kg
600 kg
625 kg
4 WD-4Zyl.
Saugmotor
470 kg
500 kg
550 kg
600 kg
625 kg
650 kg
675 kg
4 WD-6 Zyl.
+ 4 WD-4 Zyl aufgeladen
--550 kg
600 kg
650 kg
675 kg
700 kg
725 kg
4 WD-8 und mehr Zyl.
+ 4 WD-6 Zyl. aufgeladen
--600 kg
650 kg
700 kg
725 kg
750 kg
775 kg
5.7 Feuerschutzwand:
Eine flüssigkeitsdichte Feuerschutzwand aus Metall muss am Boden des Fahrzeugs sowie an den zwei hinteren
senkrechten Streben des Überrollkäfigs angebracht werden. Sie muss über die gesamte Breite des Überrollkäfigs reichen
und die Oberkante muss m ind. 50 cm über dem Fahrzeugboden liegen. Der Boden muss geschlossen sein.
5.8 Kotflügel:
Sie müssen fest angebracht sein. Sie müssen die Räder in wirksamer Weise über mindestens ein Drittel ihres Umfangs
sowie über die ganze Reifenbreite überdecken und mind. bis 5 cm unterhalb der Radmittelachse der Hinterräder reichen.
Falls die Kotflügel einen Teil der Karosserie darstellen bzw. ganz oder teilweise von Karosserieteilen überragt werden, muss
sichergestellt werden, dass die Kotflügel gemeinsam mit der Karosserie oder die Karosserie allein noch obigen
Schutzbedingungen entsprechen. Die Kotflügel dürfen weder Perforationen noch scharfe Winkel aufweisen.
Wenn sie verstärkt werden müssen, darf hierzu nur Rundeisen mit einem Durchmessern von max. 10 mm oder ein Rohr mit
einem Durchmesser von max. 20 mm verwendet werden. Keinesfalls darf die Kotflügelverstärkung eine getarnte Rammvorrichtung darstellen.
5.9 Radaufhängung:
Abgefederte Achsen sind vorgeschrieben. Die feste Anbringung von Achsen direkt am Fahrgestell ist nicht erlaubt.
5.10 Lenkung:
Das System ist freigestellt. Die Lenksäule muss für den Fall eines Aufpralls mit einer nachgiebigen Vorrichtung von einem
Serienfahrzeug versehen sein.
5.11 Drosselklappenbetätigung:
Diese muss mit einer Sicherheitsvorrichtung ausgerüstet sein, die im Falle eines Defektes der Betätigung durch eine an
jeder Drosselklappenwelle bzw. Schieber wirkenden äußeren Feder ein Schließen der Drosselklappen bewirkt.
5.12 Kraftstoff-, Öl- und Kühlwasserbehälter:
Die Behälter müssen durch eine Trennwand vom Fahrgastraum isoliert sein, so dass verschüttete oder ausgelaufene
Flüssigkeit oder im Falle eines Behälterdefektes Flüssigkeit nicht in den Fahrgastraum gelangt. Das gleiche gilt für
Kraftstoffbehälter hinsichtlich Motorraum und Abgasanlage. Der Kraftstoffbehälter muss vom Typ FT3 1999, FT 3.5 oder FT
5 sein und hinter dem Sitz angebracht sein. Er muss an einer ausreichend geschützten Stelle fest am Fahrzeug befestigt
sein. Er darf sich keinesfalls im Fahrgastraum befinden und muss von diesem durch eine feuerfeste Wand getrennt sein.
Wenn ein Kraftstoffbehälter nicht durch eine feuerfeste und flüssigkeitsdichte Trennwand vom Motor und von der
Abgasanlage abgeschottet ist, muss er mindestens 40 cm vom Zylinderkopf und der Abgasanlage entfernt angebracht sein.
Der Einfüllstutzen muss flüssigkeitsdicht sein und darf nicht über die Karosserie hinausragen. Die Kapazität darf maximal 20
Liter betragen.
5.13 Lichtmaschinen und Batterien:
Lichtmaschinen dürfen entfernt werden, jedes Fahrzeug muss aber mit einer vollgeladenen Batterie ausgerüstet sein. Die
Verwendung von äußeren Energiequellen, um den Motor in der Startaufstellung oder während des Rennens zu starten, ist
verboten.
5.14 Leitungen und Pumpen:
Kraftstoff-, Öl- und Bremsleitungen müssen außen gegen jedes Risiko der Zerstörung (Steinschlag, Korrosion, Bruch
mechanischer Teile usw.), und die Kraftstoffleitungen auch innerhalb des Fahrgastraumes gegen Brandgefahr geschützt
sein. Innerhalb des Fahrgastraumes dürfen die Leitungen keine Verbindungen aufweisen.
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Automatische Kraftstoffabsperrung: Es wird empfohlen, in allen Kraftstoffleitungen, die zum Motor führen, in unmittelbarer
Nähe des Kraftstoffbehälters automatisch wirkende Absperrventile einzubauen. Diese müssen sofort alle unter Druck
stehenden Kraftstoffleitungen automatische verschließen, wenn eine unter Druck stehende Kraftstoffleitung bricht oder
undicht wird. Zusätzlich ist ein durch Schwerkraft wirkendes Überschlagventil in die Entlüftungsleitungen einzubauen. Alle
Kraftstoffpumpen dürfen nur bei laufendem Motor oder beim Startvorgang in Tätigkeit sein.
5.15 Räder und Reifen:
Der Raddurchmesser darf maximal 18 Zoll betragen. Es dürfen keine Reifen verwendet werden, die speziell für
landwirtschaftliche Nutzung bestimmt sind oder die einer Geschwindigkeitsbegrenzung unterliegen. Sofern die Räder aus
einem anderen Material als aus Stahl bestehen, muss der Bewerber anhand von Unterlagen beweisen, dass diese Räder für
einen
Serienproduktionswagen als Originalausstattung oder als alternative Ausstattung hergestellt worden sind.
Eigenkonstruktionen sind verboten.
Das komplette Rad (Felgenhorn + Felge + mit Luft gefüllter Reifen) muss jederzeit in ein U-förmiges Messprofil, dessen
Seitenteile 250 mm voneinander entfernt sind, passen, wobei die Messung an einer unbelasteten Stelle des Reifens erfolgt.
Zwillingsräder und die Verwendung von Ketten sind ebenso verboten wie Spikes. Stollenreifen oder Reifen mit GummiSpikes sind nicht zugelassen, ausgenommen im Falle schlechter Wetterbedingungen, wenn die Sportkommissäre so
entscheiden, um den guten Ablauf eines Rennens zu fördern.
Reifen mit den folgenden Charakteristika werden nicht als Stollenreifen oder Reifen mit Gummi-Spikes angesehen:
- kein Zwischenraum zwischen zwei Profilblöcken, rechtwinkelig oder parallel zum Profil gemessen, darf 15 mm übersteigen.
Im Falle von Abrieb oder Abriss an den Ecken, wird an der Basis des Profilblocks gemessen. Im Falle runder oder ovaler
Blöcke wird an der Tangente der Blocks gemessen.
- die Profiltiefe darf 15 mm nicht überschreiten. Diese Maße gelten nicht über eine Breite von 30 mm an der Kante von jeder
Seite des Profilmusters, allerdings dürfen die Blöcke nicht über die vertikale Ebene der Seitenwände des Reifens
hinausreichen. Ein Reserverad ist nicht gestattet.
5.16 Handbremse:
Obligatorisch; sie muss funktionstüchtig sein und simultan auf die beiden Vorder- oder Hinterräder wirken.
5.17 Rücklicht:
Jedes Fahrzeug muss mit einem roten Rücklicht des Typs Nebelschlussleuchte (mindestens 21 Watt) ausgerüstet sein,
welches von hinten klar erkennbar sein muss. Es muss in einer Höhe zwischen 1,15 m und 1,50 m über dem Grund
angebracht sein. Es muss vom am Lenkrad sitzenden Fahrer eingeschaltet werden können. Die Verwendung von
Rücklichtern mit LED ist zugelassen.
5.18 Startnummer:
Jedes Fahrzeug muss die Startnummern einmal auf jeder Seite des Wagens und auf jeder Seite einer aufgesetzten
Dachtafel oder auf der Motorhaube aufweisen. Das Fahrzeug darf nicht mit anderen Nummern, die zu Verwechslungen mit
der Startnummer führen könnten, ausgestattet sein. Die Nummer auf dem Dach muss auf einer senkrechten Tafel ohne
scharfe Kanten in einer Linie mit der Fahrzeuglängssachse dauerhaft befestigt sein. Die Tafel muss 24x35 cm groß sein. Die
Höhe der Ziffern muss 18 cm, die Strichstärke 4 cm betragen.
5.19 Windschutzscheibe:
Die Windschutzscheibe muss aus Verbundglas oder aus mindestens 5 mm dicken Polycarbonat bestehen. Die Technischen
Kommissare akzeptieren keine Fahrzeuge, deren Windschutzscheibe dermaßen beschädigt ist, dass die Sicht ernsthaft
beeinträchtigt ist oder dass die Scheibe wahrscheinlich während des Rennens zerspringen wird. Folien, Kleber und
Bemalungen sind nicht gestattet, außer den in Kapitel 17, Art. 211. des Sport Gesetzes erlaubten. Synthetische
Windschutzscheiben dürfen nicht eingefärbt werden. Die Windschutzscheibe kann durch ein Metallgitter ersetzt oder
geschützt werden, das die gesamte Fläche der Windschutzscheibenöffnung abdeckt. Die Maschenweite muss zwis chen
10x10 mm und 25x25 mm groß sein und der Draht, aus dem die Maschen bestehen, muss mindestens 1 mm dick sein.
Falls das Fahrzeug über keine Windschutzscheibe verfügt, ist ein das Tragen eines Vollvisierhelmes vorgeschrieben,
andernfalls darf das Fahrzeug nicht zum Start zugelassen werden.
Der Fahrer eines Fahrzeugs mit Verbundglasscheibe oder mit einem Metallgitter wie vorstehend beschrieben aber ohne
Polycarbonat-Windschutzscheibe muss eine Motorradschutzbrille oder ein Helm mit Visier tragen. Öffnungen mit einer
Gesamtfläche von max. 64 cm 2 dürfen in der Scheibe angebracht werden.
5.20 Überrollkäfig:
Ein Überrollkäfig ist vorgeschrieben und muss den Vorschriften in den Artikeln 253.8.1, 8.2, 8.3 und 8.4 entsprechen.
Jedoch sind für Fahrzeuge, die vor dem 01.01.1995 gemäß der Artikel 253.8.1, 8.2 und 8.3 gebaut wurden, die
Mindestrohrabmessungen 38x2,5 mm oder 40x2 mm ausreichend.
5.21 Schmutzfänger:
Es ist vorgeschrieben, Schmutzfänger hinter die Antriebsräder zu montieren. Diese müssen aus einem flexiblen Material mit
einer Mindestdicke von 5 mm hergestellt sein. Die Schmutzfänger dürfen nicht mehr als 5 cm oberhalb des Bodens
angebracht sein und müssen mindestens die gesamte Breite des kompletten Rades überdecken, dürfen jedoch max. 5 cm
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breiten s ein als das komplette Rad. Mit Ausnahme eines quer verlaufenden Schmutzfängers vor den Hinterrädern, um den
Motor zu schützen, ist jede andere Art von Schmutzfänger oder Schutz unterhalb des Fahrzeuges verboten.
5.22 Fahrersitz:
Ein vollständiger, FIA-homologierter Sitz wird empfohlen (8855-1999 Standard). Dieser Sitz darf in keiner Weise modifiziert
werden. Für Sitze in Übereinstimmung mit dem FIA-Standard 8855/1999 beträgt die Maximalnutzung 5 Jahre ab dem
Produktionsdatum, das auf dem vorgeschriebenen Aufkleber angegeben ist. Eine Verlängerung von 2 Jahren kann vom
Hersteller autorisiert werden und muss durch einen zusätzlichen Kleber angezeigt werden. In einen nicht von der FIA
homologierten Sitz können Öffnungen geschnitten werden, um Gurten durchführen zu können. Dies muss mit Z.253-61
übereinstimmen. Die Sitzschale muss danach örtlich verstärkt werden, so dass sie zumindest ihre Original-Beständigkeit
behält. Die Ausführung muss überdies die Gurten so schützen, dass sie nicht ausreißen können. Der Sitz muss sicher
befestigt werden; falls er auf Schienen montiert ist oder über eine verstellbare Rückenlehne verfügt, muss er zusätzlich
gesichert sein, sodass er absolut unbeweglich und steif ist. Der Sitz muss über eine Kopfstütze verfügen. Die Abmessungen
der Kopfstütze müssen so gestaltet sein, dass der Kopf des Fahrers nicht zwischen Überrollkäfig und Kopfstütze
eingeklemmt werden kann.
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OSK-Reglement für Gruppe H/Rallycross
Zugelassene Fahrzeuge - Allgemeine Bestimmungen
In der Gruppe H/Rallycross sind nur Tourenwagen zugelassen, die über die im Anhang J für ihre Gruppe angeführten
erlaubten Änderungen hinaus modifiziert wurden und die homologiert waren oder sind. Fahrzeuge, die niemals eine FIAHomologation besaßen, sind nicht zugelassen.
Karosserie – Chassis und Türen, Motorraum- und Kofferraumhauben und Cockpit-Belüftungslöcher und
Aerodynamische Einrichtungen und Kotflügel siehe OSK-Reglement Gruppe E1.
Gewicht siehe OSK-Reglement für Gruppe H, Art. 5.
Leuchten
Die Scheinwerfer müssen entfernt, jedoch die entstehenden Öffnungen in der Karosserie abgedeckt werden. Hintere
Bremsleuchten müssen vorhanden sein.
Motor
Der Motor ist frei; wird nicht der Originalmotor des betreffenden Fahrzeuges verwendet, so muss der verwendete Motorblock
aber von derselben Marke stammen, homologiert worden sein und die gleiche Zahl von Zylindern aufweisen wie der
Originalmotor. Es ist jedoch gestattet, einen Saug- in einen aufgeladenen Motor umzubauen. Der Motor muss im
Originalmotorraum untergebracht sein. Doppelmotor-Kombinationen sind nicht zugelassen, außer sie waren in dieser Form
homologiert.
Treibstoff-, Öl und Wassertanks und Batterien siehe OSK-Reglement Gruppe E1.
Die Aufhängung und die Übersetzung ist frei.
Wasserkühler und Bremsen und Mechanische Bestandteile und Überrollkäfig und Abschleppöse und
Windschutzscheibe siehe OSK-Reglement Gruppe E1.
Reserveräder werden nicht mitgeführt.
Elektro-Generalausschalter siehe OSK-Reglement Gruppe E1.
Auspuff
Schalldämpfer können entfernt werden, aber das Auspuffsystem muss den Bestimmungen des FIA-Anhang J Art. 252.3.6
entsprechen. Die Lautstärkegrenzen (98+2 dB (A)) müssen eingehalten werden. Katalysator ist nicht vorgeschrieben.
Treibstoff und Reifen und Stoßstangen und Ölauffangbehälter siehe OSK-Reglement Gruppe E1.
Feuerlöscher
Ein Feuerlöscher mit einem Mindestgewicht von 2 kg ist obligatorisch. Dieser muss sicher befestigt sein (siehe Anhang J).
Innenraum und Fahrersitz und Heizungssystem und Sicherheitsgurte siehe OSK-Reglement Gruppe E1.
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OSK-Reglement für Gruppe H
Dieses Reglement gilt für alle Disziplinen, bei denen die Gruppe H ausgeschrieben ist, für den Rallyesport siehe die
entsprechend angeführten Zusätze .
Art. 1 - Zugelassene Fahrzeuge - Allgemeine Bestimmungen
In der Gruppe H sind Pkw zugelassen, die homologiert waren und deren FIA- oder OSK-Homologation abgelaufen ist. Von
der FIA oder OSK für das betreffende Fahrzeug homologierte bzw. ehemals homologierte Fahrzeugteile sind zulässig. Den
Nachweis hat der Teilnehmer durch Vorlage eines Homologationsblattes zu erbringen.
Für den Rallyesport müssen die Fahrzeuge der Gruppe H dem letztgültigen Homologationsblatt, inklusive aller
Erweiterungen und dem datumsmäßig dazu passenden Anhang J entsprechen. Ausgenommen Sicherheitsbestimmungen,
diese müssen dem Letztstand entsprechen.
Die Fahrzeuge müssen für die Teilnahme am Lizenzsport in Österreich zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein
(bei Rallyes obligatorisch) und einen OSK-Wagenpaß für die Gruppe H besitzen. Der Lizenzsport umfasst alle
Veranstaltungen im OSK- Bereich bzw. solche Veranstaltungen im Ausland, die zu österreichischen Meisterschaften bzw.
der FIA- Zentraleuropa- Zonen- Trophy zählen, für welche die Gruppe H ausgeschrieben ist.
Art. 2 – Definitionen
Für die Gruppe H werden Fahrzeughersteller als solche anerkannt, die in der FIA- Homologationsliste als Hersteller
aufgeführt sind oder waren. Fahrzeuge anderer Hersteller sind nur zulässig, wenn das Modell einem Typ entspricht, wie es
von einem anerkannten Hersteller ausgeliefert wurde. Den jeweiligen Nachweis hat der Bewerber/Fahrer zu erbringen.
„Freigestellt“ bedeutet, dass das Teil in jeder Hinsicht bearbeitet und verändert werden darf, wobei es auch gegen ein
anderes Teil ersetzt werden darf. Vollkommene Freiheit besteht auch hinsichtlich Material, Form und Anzahl, d.h. das Teil
darf auch vollkommen weggelassen werden.
Art. 3 - Nichtzugelassene Fahrzeuge
Nachgebaute Gruppe 5-Fahrzeuge sind nicht zulässig. Ein Fahrzeug, dessen Konstruktion eine ernste Gefahr darzustellen
scheint, ist von den Sportkommissären von der Veranstaltung auszuschließen.
Art. 4 – Hubraumklassen
Die Fahrzeuge werden in die folgenden Hubraumklassen eingeteilt:
bis 1.000 ccm
1401 - 1600 ccm
2001 – 2500 ccm
3001 – 3500 ccm
1001 - 1400 ccm
1601 - 2000 ccm
2501 – 3000 ccm
über 3500 ccm
Art. 5 – Fahrzeuggewichte
Slalom, Rundstrecke, Rallycross,
Berg und Bergrallye
bis
1000 ccm
2001 - 2500 ccm
620 kg
840 kg
Rallye
1. bis 1.000 ccm 700kg
2. 1001 - 1400 ccm 770 kg
3. 1401 - 1600 ccm 900 kg
1001 - 1400 ccm 675 kg
2501 - 3000 ccm 900 kg
1401 - 1600 ccm 715 kg 1601 - 2000 ccm 775 kg
3001 - 3500 ccm 955 kg über 3500 ccm 1010 kg
4. 1601 – 2000 ccm
5. 2001 – 2500 ccm
6. 2501 – 3000 ccm
960 kg
1.050 kg
1.150 kg
7. 3001 – 3500 ccm
8. 3501 – 4000 ccm
9. über 4.000 ccm
1.230 kg
1.310 kg
1.400 kg
Die angegebenen Mindestgewichte müssen während der gesamten Veranstaltung, auch nach Überfahren der Ziellinie
eingehalten werden. Das Fahrzeuggewicht wird folgendermaßen ermittelt: Fahrzeug ohne Insassen, ohne Nachfüllen oder
Ablassen von Kraftstoff und anderen Flüssigkeiten. Es muss sich jedoch mindestens drei Liter Treibstoff im Tank befinden,
ansonsten erfolgt für den betreffenden Lauf keine Wertung. Der Einbau von Ballast ist erlaubt. Er muss aus festem Material
bestehen und mit dem Boden des Fahrgast-/Kofferraumes fest verschraubt sein. Das/die Reserveräder gelten als Ballast.
Art. 6 - Klasseneinteilung bei aufgeladenen oder Wankelmotoren (Einstufungshubraum)
Bei einer Aufladung des Motors wird der Gesamthubraum mit dem Koeffizienten 1,7 multipliziert und der Wagen in die sich
dann ergebende Hubraumklasse eingeteilt. Für Wankelmotoren abgedeckt durch NSU- Wankelpatente ist ein äquivalenter
Hubraum wie folgt zu errechnen: Einstufungshubraum = 1,5 x (maximales Kammervolumen minus minimales
Kammervolumen). Für die Hubraumberechnung ist die Kreiszahl pi mit dem Wert 3,1416 einzusetzen.
Art. 7 – Motor
Der ursprünglich für das Grundmodell vorgesehene Motorblock (Kurbelgehäuse und Zylinder) muss beibehalten werden.
Unter Grundmodell sind alle Ausführungen einer Modellreihe zu verstehen, die in einer bestimmten Produktionsperiode
hergestellt wurden. Produktionsperiode heißt, dass ein Modell unter einer bestimmten Bezeichnung oder Code (z.B. Opel
Kadett C oder VW Golf Typ 17) in einem bestimmten Zeitraum hergestellt wurde. Wird diese Bezeichnung geändert, so
handelt es sich um ein anderes Grundmodell. Der Motor muss im ursprünglichen Motorraum eingebaut sein und die
Kurbelwellenachse muss beibehalten werden. Aufbohren des Motors ist gestattet, die Hubraumklasse muss jedoch
beibehalten werden. Das Ausbuchsen der Zylinder ist erlaubt. Andere Bauteile des Motors, wie z.B. Zylinderkopf und
Gemischaufbereitung, Hilfsaggregate, Wasserkühler u. ä. sind freigestellt.
Bei Rallyes: Es sind lediglich Änderungen gestattet, wie sie lt. Art. 255.5 Anhang J (Gruppe A) zugelassen sind.
Ausgenommen lediglich der Art. 255.5.1.8.3. (Einschränkungen).
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Art. 8 - Abgasanlage/Geräuschbegrenzung
Die Mündungen(en) des Auspuffs muss (müssen) entweder nach hinten oder zur Seite gerichtet sein. Die Mündung eines
zur Seite gerichteten Auspuffs muss hinter der Radstandmitte liegen. Auspuff-Endrohre dürfen nicht über die Karosserie
hinausragen. Sie dürfen max. 10 cm unter dem Wagenboden enden, in Bezug auf die Außenkante der Karosserie.
Die Abgasanlage muss ein separates Bauteil sein und außerhalb der Karosserie bzw. des Fahrgestells liegen.
Geräuschbegrenzung: Die maximale Lautstärke beträgt 98 + 2dB lt. Nahfeld-Meßmethode.
Bei Rallyes: Siehe Art. 255 Anhang J (Gruppe A). Die Abgas- und Geräuschpegelvorschriften für Rallyes müssen
eingehalten werden.
Art. 9 – Kraftübertragung
Ein Vierradantrieb ist nur zulässig, wenn er beim ursprünglichen Modell vorhanden war. Der Umbau von Front- auf
Heckantrieb oder umgekehrt ist nicht erlaubt. Kupplung, Getriebe, Achsantrieb und alle kraftübertragenden Teile sind
freigestellt. Sie müssen jedoch an ihrer ursprünglichen Position verbleiben, z.B. vor oder hinter dem Motor, an der
Antriebsachse usw. Das Hinzufügen jeder Art von Zwischenübersetzungen ist erlaubt. Wenn das Fahrzeug ursprünglich mit
einem permanenten Vierradantrieb ausgerüstet ist, darf nicht auf Zweiradantrieb umgebaut werden. Ein funktionstüchtiger
Rückwärtsgang muss vorhanden sein.
Bei Rallyes: Siehe ausschließlich Art. 255 Anhang J (Gruppe A).
Art. 10 – Bremsanlage
Eine gleichzeitig auf die Vorder- und Hinterräder wirkende Zweikreis -Bremsanlage, betätigt durch dasselbe Pedal, ist
vorgeschrieben. Im übrigen ist die Bremsanlage freigestellt. Eine Fes tstellbremse ist empfohlen. Bei Rallyes: Siehe
ausschließlich Art. 255 Anhang J (Gruppe A).
Art. 11 – Lenkung
Die Lenkung ist freigestellt.
Art. 12 – Radaufhängung
Die Radaufhängung ist freigestellt, jedoch muss der ursprüngliche Typ (z.B. Verbundlenkerachse, Starrachse, McPherson,
usw.) beibehalten werden. Es ist jedoch erlaubt, weitere Befestigungspunkte anzubringen oder die ursprünglichen zu
verändern. Der ursprüngliche Radstand muss beibehalten bleiben (Toleranz 1%). Federn, Stoßdämpfer und Stabilisatoren
sind freigestellt. Bei Rallyes: Siehe ausschließlich Art. 255, Anh. J (Gruppe A).
Art. 13 - Räder und Reifen
Räder und Reifen sind freigestellt. Proteste gegen die Profiltiefe sind nicht zulässig.
Bei Rallyes und Wertungsfahrten sind nur Reifen nach FIA/OSK- Rallye- Reglement zulässig.
Distanzscheiben sind zulässig.
Abhängig vom Hubraum bzw. Einstufungshubraum dürfen zu jeder Zeit der Veranstaltung die folgenden maximal zulässigen
Breiten der Reifen inkl. Felgen nicht überschritten werden:
Slalom/Rundstrecke/Berg/Bergrallye:
bis 1.000 ccm
bis 1.600 ccm
9 Zoll
11 Zoll
bis 2.000 ccm
bis 3.000 ccm
12 Zoll
13 Zoll
bis 1.400 ccm
über 3.000 ccm
10 Zoll
16 Zoll
bei Rallyes: siehe Art. 5.4. Anhang J (Gruppe A)
Art. 14 - Messung der kompletten Radbreite
Rad montiert am Wagen, auf dem Boden stehend, rennfertig, Fahrer am Lenkrad sitzend. Die Messung kann an einem
beliebigen Punkt des Reifens inkl. Felge erfolgen, außer im Bereich der Kontaktfläche des Reifens mit dem Boden.
Art. 15 – Reserverad
Das Mitführen eines Reserverades ist nicht vorgeschrieben. Wird es mitgeführt, so darf es nicht in dem für Fahrer oder
Beifahrer vorgesehenen vorderen Raum untergebracht sein und keine Veränderungen der Karosserie-Außenansicht
verursachen. Es muss in jedem Falle sicher befestigt sein.
Art. 16 - Karosserie und Fahrgestell
Die serienmäßige Karosserie und/oder das Fahrgestell - gemäß Art. 251.2.5.2. und 2.5.1 des Anhang J - dürfen erleichtert
oder verstärkt werden. Jedoch dürfen Teile, die zur Aufnahme von Motor, Getriebe, Lenkungs -, Brems- oder Radaufhängungselementen dienen, nicht erleichtert werden. Das Entfernen bzw. Ausschneiden von großflächigen Bauteilen ist
nicht erlaubt. Hiervon ausgenommen ist die Trennwand vom Wasserkasten zum Motorraum hin. Es muss dann jedoch eine
Querstrebe zwischen den Federbeindomen bzw. den oberen Radaufhängungspunkten angebracht sein, damit die Stabilität
des Fahrzeuges wieder gewährleistet ist. Es ist nicht gestattet, erleichterte Teile zu verstärken oder verstärkte Teile zu
erleichtern.
Die äußere Form der Originalkarosserie muss beibehalten werden, ausgenommen hiervon sind die Kotflügel und die
erlaubten aerodynamischen Hilfsmittel.
Der serienmäßige Kühlergrill muss beibehalten werden, mit Ausnahme von erlaubten Änderungen des Grills, die beim
Umbau von Beleuchtungs -Einrichtungen im Rahmen des Art. 25 notwendig sind. Bei Fahrzeugen mit Heckmotor dürfen im
Frontblech zwischen den Scheinwerfern keine nicht-serienmäßigen Öffnungen vorhanden sein.
Serienmäßige bzw. bauartgeprüfte Schiebe- bzw. Sonnendächer sind erlaubt, jedoch nur, wenn sie im Homologationsblatt
des Fahrzeuges enthalten waren. Sie müssen während der Veranstaltung geschlossen sein.
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Zierleisten und Stoßfänger dürfen entfernt werden, sofern sie nicht in der Karosserie integriert sind.
Die Gesamtbreite des Fahrzeuges darf zwei Meter nicht überschreiten.
Die Anbringung eines Unterbodenschutzes ist erlaubt. Fest am Wagen angebaute pneumatische Wagenheber sind erlaubt.
Kein Teil des Fahrzeuges darf den Boden berühren, wenn die Reifen an einer Seite des Wagens ohne Luft sind.
Grundsätzlich darf kein mechanisches Bauteil außerhalb der ursprünglichen Karosserie angebracht werden.
Ein Ölkühler darf nur dann außerhalb der Karosserie montiert werden, wenn er unterhalb einer durch die Radnabenmitte
gedachten horizontalen Ebene liegt.
Für Rallyes gilt ausschließlich der Art. 255.5.7 Anhang J (Gruppe A).
Art. 17 - Türen, Motorhaube und Kofferraumhaube
Das Material der Türen, der Motor- und der Kofferraumhaube ist freigestellt. Die äußere Originalform muss beibehalten
werden. Eine Türverkleidung muss vorhanden sein. Die Verkleidung kann der Serie entsprechen oder aus Metallblech mit
einer Stärke von mindestens 0,5 mm oder aus einem anderen Material mit einer Mindestdicke von 2 mm bestehen.
Die Verkleidungen müssen alle beweglichen Teile und die für die Tür, Scharniere, Schloss und Fensterhebefunktion
erforderlichen Teile flächig und wirkungsvoll abdecken. Die Scharniere und die Betätigungseinrichtungen der Türen sind
freigestellt. Das Originalschloss muss beibehalten werden. Bei Rallyes müssen die Betätigungseinrichtungen der Türen
original bleiben. Die Befestigung der Motor- und der Kofferraumhaube sowie deren Scharniere sind freigestellt. Je Haube
müssen mindestens vier Befestigungen vorhanden sein, wobei die ursprüngliche Schließvorrichtung unwirksam gemacht
werden muss. Luftöffnungen (Ausschnitte) in der Motorhaube sind nur unter den folgenden Bedingungen zulässig (und nicht
im Rallyesport): Die durch eine Öffnung eventuell entstandene Vertiefung muss durch ein engmaschiges Gitter, welches die
Originalform wieder herstellt, abgedeckt werden. Dieses Gitter muss auch bewirken, dass keine Sicht auf mechanische Teile
möglich ist. Nicht serienmäßige, aufgesetzte Lufthutzen sind generell verboten. Abgeänderte Türen und Hauben müssen auf
jeden Fall gegen die serienmäßigen Teile austauschbar sein.
Art. 18 – Kotflügel
Material und Form der Kotflügel sind freigestellt. Die Form der Radausschnitte - nicht deren Abmessungen - muss jedoch
beibehalten werden. Die Kotflügel müssen mindestens 1/3 des Radumfanges und mindestens die gesamte Reifenbreite
überdecken. Die Kotflügel können mit Kühlöffnungen versehen werden. Luftschlitze, die sich in der Radabdeckung hinter
den Hinterrädern befinden, müssen so gestaltet sein, dass die Reifen in horizontaler Ebene nicht sichtbar sind. Das Innere
der Kotflügel (nicht Radhaus) ist freigestellt, es dürfen dort mechanische Bauteile angebracht werden.
Bei Rallyes müssen die Kotflügel des Autos dem Homologationsblatt entsprechen.
Art. 19 - Aerodynamische Hilfsmittel
Die aerodynamischen Hilfsmittel müssen - von oben und von der Seite gesehen - nicht der Kontur der Karosserie folgen.
Aerodynamische Hilfsmittel dürfen den Fahrzeugumriss, von vorne gesehen, nicht überragen, sie müssen also innerhalb der
Frontalprojektion (eventuell mit Kotflügelverbreiterungen) liegen. Ausgenommen sind aerodynamische Hilfsmittel, die bereits
am Grundmodell vorhanden waren.
Aerodynamische Hilfsmittel an der Front des Fahrzeuges dürfen nicht mehr als 10% des Radstandes, vom äußeren Rand
der Karosserie gemessen, und in keinem Fall mehr als 20 cm über den äußeren Rand der Karosserie nach vorne
hinausragen. Aerodynamische Hilfsmittel am Heck des Fahrzeuges dürfen nicht mehr als 20% des Radstandes, gemessen
vom äußeren Rand der Karosserie, und in keinem Falle mehr als 40 cm nach hinten über den äußeren Rand der Karosserie
hinausragen. Serienmäßige Spoiler dürfen entfernt werden.
Bei Rallyes sind nur dann Änderungen erlaubt, wenn diese im Homologationsblatt enthalten sind.
Art. 20 - Glasflächen, Glasbeschaffenheit
Die Originalflächen der Seitenscheiben müssen beibehalten werden. Schiebefenster sind zulässig.
Die Fläche der Heckscheibe und deren Befestigung sind freigestellt.
Bei Rallyes muss die Heckscheibe dem Homologationsblatt entsprechen.
Die Befestigung der Scheiben und der Befestigungmechanismus der Seitenscheiben sind freigestellt.
Sicherheitsglas ist obligatorisch für die Fahrertürscheibe bei allen Veranstaltungen, bei Rallyes auch für die Scheibe der
Beifahrertür.
Als Sicherheitsglas im Sinne dieser Vorschriften gelten Hart- und Mineralgläser mit Prüfzeichen sowie alle
Materialien, die mit einem Prüfzeichen (Wellenlinie gefolgt von einem D und einer Zahl) versehen sind. Darüber hinaus ist
das Material der Fensterscheiben freigestellt, es muss aber in jedem Fall durchsichtig sein. Das Material von nicht
serienmäßigen Scheiben muss eine Stärke von mindestens 3 mm haben.
Art. 21 – Windschutzscheibe
Die Windschutzscheibe muss aus Verbundglas sein. Es muss mindestens ein Scheibenwischer vorhanden sein.
Art 22 - Belüftung des Fahrgastraumes
Zur Belüftung des Fahrgastraumes dürfen in der Karosserie an folgenden Stellen Öffnungen vorhanden sein:
in der hinteren Dachpartie über dem Heckfenster in der maximalen Größe von 10 cm (gemessen in Fahrzeuglängsachse)
mal 30 cm /gemessen quer zur Längsachse) und/oder zwischen dem hinteren Seitenfenster und der Heckscheibe.
Bei Rallyes sind solche Öffnungen nur dann gestattet, wenn sie im Homologationsblatt angeführt sind.
Nicht serienmäßige Luftzufuhr aus dem Motorraum ist verboten. Die Öffnungen dürfen aus der Originalform der Karosserie
nicht hervorstehen.
Die Heizungsanlage für den Fahrgastraum ist komplett freigestellt. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass für die
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Windschutzscheibe eine ausreichende Luftzuführung vorhanden ist, die zu jeder Zeit für klare Sichtverhältnisse sorgt,
weshalb ein Gebläse vorhanden sein muss.
Art 23 - Fahrgastraum – Innenraum
Als Fahrgastraum wird der vom Fahrzeug-Hersteller serienmäßig vorgesehene Raum für Passagiere bis zur serienmäßigen
Trennwand und Hutablage in normaler Rücksitzposition angesehen. Die Innenausstattung des Fahrgastraumes, der Türflächen usw. ist freigestellt. Das Armaturenbrett ist freigestellt, es darf jedoch keine scharfen Kanten aufweisen.
FIA-homologierte Sitze oder solche, die serienmäßig vom Werk eingebaut werden, sind vorgeschrieben. Der Beifahrersitz
und die Rücksitzbank/Rücksitze dürfen entfernt werden. Eingebaute rechte oder linke Vordersitze müssen vollständig auf
der einen oder der anderen Seite der vertikalen Längsmittelebene des Wagens montiert sein. Trennwände zwischen
Fahrgastraum und Motor-/Kofferraum müssen in ihrer ursprünglichen Lage beibehalten werden. Der Einbau von Teilen an
oder durch eine dieser Trennwände ist erlaubt, wenn sie nicht weiter als 20 cm senkrecht zur Trennwand gemessen, in den
Innenraum hinein ragen. Diese Freiheit gilt jedoch nicht für den Einbau des Motorblocks, der Ölwanne und des Zylinderkopfs. Der Boden kann geändert werden. Die Höhe der Türschweller (Oberkante) darf dabei nicht überschritten werden.
Ferner kann der Antriebstunnel für eine andere Kraftübertragung geändert werden. Dies ist für Rallyes nicht zulässig.
Mit Ausnahme der an den Trennwänden befestigten oder durch sie führenden Teile dürfen nur folgende Zubehörteile im
Fahrgastraum angebracht werden: Überrollvorrichtung, Reserverad, Feuerlöscher, Luftbehälter für das Lebensrettungs system, Funkanlage, Helmhalter, Komfortteile und Ballast. Alle Gegenstände, die im Fahrzeug mit geführt werden, sind
sicher zu befestigen.
Art. 24 – Leitungen
Die Verlegung von elektrischen und Flüssigkeitsleitungen ist unter Beachtung folgender Bestimmungen freigestellt:
Flüssigkeitsleitungen dürfen durch den Innenraum verlaufen, wenn sie aus Metall bestehen oder vollständig durch Metall
geschützt sind, dort keine Verbindungen aufweisen und am Fahrzeugboden verlegt sind.
Kühlwasser- und Schmierölleitungen, die durch den Fahrgastraum verlaufen, müssen vollständig durch eine zweite
flüssigkeitsdichte Leitung bzw. Kanal ummantelt sein. Nicht serienmäßige außenliegende Kraftstoff- und Bremsleitungen
sind gegen Steinschlag, Korrosion, Bruch mechanischer Teile usw. zu schützen. Wenn die serienmäßige Anordnung
beibehalten wird, ist ein zusätzlicher Schutz von Leitungen nicht erforderlich. Es dürfen keine Flüssigkeitsbehälter, mit
Ausnahme des für die Scheibenwaschanlage, im Fahrgastraum untergebracht sein.
Art. 25 - Elektrische Ausrüstung, Beleuchtung
Die elektrische Ausrüstung und die Beleuchtungseinrichtungen der Fahrzeuge sind unter folgenden Bedingungen
freigestellt. Eine funktionstüchtige Minimalbeleuchtung muss vorhanden sein. Diese muss aus folgenden Komponenten
bestehen: mindestens 2 Frontscheinwerfer mit (abblendbarer bzw. abgeblendeter) Scheinwerferwirkung.
Positions -, Begrenzungs - und Umrissleuchten bzw. Rückfahr-, Fahrradscheinwerfer o. ä. gelten nicht als
Scheinwerferersatz.
Fahrtrichtungsanzeiger (= Blinker) vorne und hinten, Schlussleuchten, Bremsleuchten, maximal 6 Frontscheinwerfer sind
erlaubt.
Sämtliche Leuchten (ausgenommen eventuell vorhandene Rückfahr-Scheinwerfer) müssen paarweise und symmetrisch am
Fahrzeug fest angebracht sein.
Die Batterie(n) darf (dürfen) nicht im Fahrgastraum untergebracht sein, es sei denn, dies ist serienmäßig so vorgesehen. Sie
muss/müssen auf jeden Falls ausreichend fest und auslaufsicher montiert sein. Falls die Batterie im Kofferraum installiert ist,
muss diese gemäß Art. 255.5.8.3. des Anhang J befestigt und geschützt werden.
Für Rallyes und Wertungsfahrten, also Veranstaltungen auf öffentlichen oder nicht-öffentlichen Straßen, muss das Fahrzeug
zusätzlich zu oben genannten Bedingungen dem Kraftfahrgesetz entsprechen. Sofern Beleuchtungseinrichtungen verändert
oder durch funktionell gleichwertige Einrichtungen ersetzt werden, gilt für alle Veranstaltungen (gleichgültig, ob auf
öffentlichen oder nicht-öffentlichen Straßen bzw. gesperrten Strecken), dass dadurch entstandene Öffnungen vollständig
abgedeckt sein müssen.
Art. 26 – Kraftstoffanlage
Es darf nur bleifreier Kraftstoff nach Art. 252.9 Anhang J verwendet werden. Die Fahrzeuge müssen nach jedem offiziellen
Zeittraining, nach jedem Renndurchgang und bis zur Aufhebung des Parc Fermés am Ende der Veranstaltung noch
mindestens drei Liter Kraftstoff im Tank haben, um gewertet werden zu können.
Als Kraftstoffbehälter im Sinne dieser Vorschriften ist jeder Behälter, der Kraftstoff aufnimmt und diesen entweder zum Motor
oder einen anderen Kraftstoffbehälter abgibt, anzusehen. Der oder die Öffnungen zum Befüllen und zum Entlüften eines
jeden Kraftstoffbehälters müssen sich immer außerhalb des Fahrgastraum es befinden und es musssichergestellt sein, dass
kein Kraftstoff entweichen kann.
Wenn der Kraftstoffbehälter des Fahrzeuges mit einer FIA-Standardkupplung ausgerüstet ist, muss das Anschlussteil
geschützt sein.
Die Fahrzeuge müssen mit dem ursprünglich vorhandenen Serienkraftstoffbehälter, einem homologierten Kraftstoffbehälter
(Nachweis durch Bewerber/Fahrer) oder einem FT-3/FT 3 1999-Sicherheitskraftstoff-behälter gemäß der Anerkennung
durch die FIA ausgerüstet sein. Der Serienkraftstoffbehälter muss aus dem betreffenden Fahrzeugtyp stammen, ein
nächträglich homologierter Kraftstoffbehälter nicht. Bei Rallyes darf ausschließlich der Original-Kraftstoffbehälter oder ein
homologierter Kraftstoffbehälter verwendet werden, sollte kein Sicherheitskraftstoff-Behälter eingebaut sein.
Der Sicherheits -Kraftstoffbehälter muss von einem von der FIA anerkannten Hersteller stammen (siehe Technische Liste
No. 1 im Anhang J). Dieser muss folgendermaßen gekennzeichnet sein:
Name des Herstellers, genaue Spezifikationen, nach denen der jeweilige Kraftstoffbehälter hergestellt wurde,
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Herstellungsdatum. Diese Kraftstoffbehälter müssen spätestens fünf Jahre nach dem auf ihnen angegebenen
Herstellungsdatum durch einen neuen ersetzt werden.
Es dürfen auch mehrere der beschriebenen Kraftstoffbehälter im Fahrzeug eingebaut sein. Die Gestaltung von KraftstoffSammelbehältern mit einem Fassungsvermögen von maximal einem Liter ist freigestellt.
Für Veranstaltungen mit einer Streckenlänge unter 50 km ist der Einbau einer der oben genannten Kraftstoffbehälter nicht
vorgeschrieben. Es darf ein anderer funktionstüchtiger Kraftstoffbehälter mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als
20 Litern eingebaut werden. Die Außenkante eines solchen Kraftstoffbehälters zur einen oder anderen Seite der
Längsachse des Fahrzeuges darf auf keinen Fall mehr als 30 cm von dieser entfernt sein. Der Kraftstoffbehälter darf nicht
im Fahrgast- oder im Motorraum untergebracht sein, es sei denn, diese Lage entspricht der Serie oder der Homologation.
Es ist erlaubt, den Fahrzeugboden zum Einbau des Kraftstoffbehälters aufzuschneiden. Im übrigen ist die Lage des
Kraftstoffbehälters freigestellt. Falls sich der Kraftstoffbehälter im Kofferraum befindet, muss eine Ablaufvorrichtung
vorhanden sein, wobei der Durchmesser des Ausschnittes im Bodenblech maximal 10 mm betragen darf.
Art. 27 - Fassungsvermögen der Kraftstoffbehälter
Das Fassungsvermögen der Kraftstoffbehälter (Haupt- und Zusatzkraftstoffbehälter) darf die nachstehend angegebenen
Mengen (es gilt der Einstufungshubraum) nicht überschreiten:
- bis 1.000 ccm
- bis 1.600 ccm
60 l
80 l
- bis 2.000 ccm
- bis 2.500 ccm
90 l
100 l
- bis 1.400 ccm
über 2.500 ccm
70 l
120 l
Art. 28 – Überrollvorrichtung
Der Einbau einer Überrollvorrichtung gemäß Art. 253.8. Anhang J ist vorgeschrieben. Ausgenommen sind lediglich Slalom Veranstaltungen. Hier ist der Einbau empfohlen.
Art. 29 – Sicherheitsgurte
Die Verwendung von Sicherheitsgurten gemäß Art. 253.6 Anhang J ist vorgeschrieben. Ausgenommen sind lediglich
Fahrzeuge ohne Überrollkäfig bei Slalom -Veranstaltungen. Hier sind aus Sicherheitsgründen ausschließlich die
serienmäßigen Dreipunkt-Sicherheitsgurte zugelassen.
Art. 30 – Sitze
Die Verwendung von FIA- homologierten Sitzen ist zwingend vorgeschrieben. Bei Slalom -Veranstaltungen kann der
serienmäßige Sitz verwendet werden, wenn kein Überrollkäfig eingebaut ist; allerdings wird auch hier ein FIA- homologierter
Sitz dringend empfohlen.
Art. 31 - Feuerlöscher/Feuerlöschanlage
Die Vorschriften gemäß Art. 253.7 Anhang J sind unbedingt zu beachten. Ausnahme: Bei Slalom -Veranstaltungen siehe
abweichende Bestimmungen im OSK- Handbuch (Kapitel VI).
Art. 32 – Feuerschutzwand
Zwischen Motor- und Fahrgastraum sowie zwischen Fahrgastraum und Kraftstoffbehälter (inkl. Einfüllrohr und -öffnung)
muss einer flüssigkeitsdichte, flammensichere Schutzwand vorhanden sein.
Art. 33 – Stromkreisunterbrecher
Für Rundstrecken- und Bergrennen (inkl. Bergrallye) ist ein funkensicherer Stromkreisunterbrecher vorgeschrieben, für alle
anderen Wettbewerbsarten empfohlen. Dieser muss alle elektrischen Stromkreise unterbrechen: Batterie, Lichtmaschine,
Scheinwerfer, Hupe, Zündung, elektrische Bedienungsvorrichtungen usw. Er muss von innen und außen her bedienbar sein.
Der äußere Auslöser muss unterhalb der Windschutzscheibe auf der linken Fahrzeugseite angebracht sein. Er ist durch
einen roten Blitz in einem blauen Dreieck mit weißem Rand zu kennzeichnen. Jede Kante des Dreiecks muss mindestens
12 cm lang sein.
Art. 34 – Ölsammler
Jeder Wagen, dessen Motor- und Getriebeschmiersystem eine offene Gehäuse-Entlüftung hat, muss so ausgerüstet sein,
dass austretendes Öl nicht frei auslaufen kann. Ein Ölsammler muss für Motoren bis 2.000 ccm Hubraum ein
Mindestfassungsvermögen von zwei Litern und für Motoren über 2.000 ccm von drei Litern haben. Der Inhalt des
Ölsammlers muss mittels Ölstab oder Schauglas kontrollierbar sein und vor dem Start zum Training bzw. Rennen entleert
werden.
Art. 35 – Abschleppvorrichtungen
Vorne und hinten muss mindestens je eine Abschleppöse vorhanden sein. Sie müssen so beschaffen sein, dass es für die
Rettungsfahrzeuge möglich ist, das noch rollfähige Fahrzeug auch auf losem Grund aus einem Gefahrenbereich zu
entfernen. Die Abschleppöse ist selbst oder an dem darüber liegenden Karosserieteil gelb, rot oder orange zu
kennzeichnen.
Art. 36 – Außenspiegel
Je ein Außenspiegel links und rechts sind außer bei Slalomveranstaltungen vorgeschrieben. Die Spiegelfläche muss
mindestens 90 cm² betragen. Weiters muss ein Quadrat von 6 x 6 cm in diese Spiegelfläche gelegt werden können.
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Art. 37 – Katalysator
Fahrzeuge, die nach dem 31.12.1990 noch homologiert waren, müssen mit einem funktionstüchtigen Katalysator
ausgestattet sein und die im Straßenverkehr gültigen Abgasnormen erfüllen.
Alle anderen Fahrzeuge müssen die im Straßenverkehr gültigen Abgasnormen nur dann erfüllen, wenn sie an Rallyes und
Wertungsfahrten teilnehmen. Zu diesem Zwecke ist der Einbau eines Katalysators (auch ungeregelter Einweg-Katalysator)
für die Teilnahme an solchen Veranstaltungen obligatorisch.
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OSK-Reglement für Fahrzeuge der Gruppe E1-OSK
Art.1. Zugelassene Fahrzeuge - Allgemeine Bestimmungen
Es sind nur Personenkraftwagen zugelassen, die über die im Anhang J oder Gruppe H für ihre Gruppe angeführten
erlaubten Änderungen hinaus modifiziert wurden, die homologiert waren und deren FIA- Homologation abgelaufen ist und
die nicht zu den historischen Tourenwagen zählen oder Fahrzeuge mit gültiger Homologation. Fahrzeuge, die niemals eine
FIA- oder OSK- Homologation besaßen, sind nicht zugelassen.
Art.2. Karosserie – Chassis
Nur geschlossene Fahrzeuge, keine Cabrios.
Karosserie: Die äußere Form der Karosserie muss beibehalten werden, mit Ausnahme von Kotflügeln und der erlaubten
aerodynamischen Einrichtungen. Zierleisten usw. können entfernt werden. Scheibenwischer sind frei, aber es muss
mindestens ein betriebsbereiter vorhanden sein.
Karosserie - Chassis: An der serienmäßigen Karosserie und/oder dem Chassis dürfen keine Änderungen vorgenommen
werden, ausgenommen betreffend Erleichterung der original Basisstruktur durch Entfernen von Material und/oder
Anbringung von Verstärkungen. Die chemische Behandlung der Karosserie oder Teilen derselben zwecks Erleichterung ist
verboten. Die Bearbeitung von Aufhängungen, Achsen und Rahmen zum Zwecke der Erleichterung ist generell verboten.
Unter „Rahmen“ ist der Hauptrahmen zu verstehen, an dem Radaufhängung, Achsen etc. befestigt sind. Dies gilt für alle
Fahrzeuge, deren Wagenpass ab 1.1.2000 ausgestellt wurde.
Art.3. Türen, Motorraum- und Kofferraumhauben
Ihr Material ist frei, sofern die äußere Form beibehalten wird. Türscharniere und äußere Türgriffe sind frei, die
Originalschlösser müssen beibehalten werden. Die Verschlusseinrichtungen an den Hauben wie auch deren Scharniere sind
frei, die Originalschlösser müssen beibehalten werden. Außerdem müssen sie an vier Punkten befestigt und von außen zu
öffnen sein. Für Lüftungszwecke können Öffnungen in die Hauben gemacht werden, vorausgesetzt, diese machen keine
mechanischen Teile sichtbar. Unter allen Umständen müssen die Hauben mit den original homologierten austauschbar sein.
Art.4. Cockpit-Belüftungslöcher
Zur Belüftung des Fahrerraumes können in die Karosserie Öffnungen gemacht werden, vorausgesetzt, diese müssen sich
am hinteren Dachende über dem Heckfenster und/oder im Bereich zwischen dem hinteren Seitenfenster und der
Heckscheibe befinden und dürfen nicht über die Originalform der Karosserie hinausragen.
Art.5 Aerodynamische Einrichtungen
Von oben gesehen m üssen aerodynamische Einrichtungen nicht der Kontur/Form des Fahrzeuges folgen. Jene, die nicht
aus der Serienproduktion stammen und nicht homologiert sind/waren, dürfen vorne max. 20 cm u. hinten max. 40 cm (ohne
Toleranz) über das lichte Raumprofil der Originalkarosserie in der Draufsicht ragen. Die vorderen müssen obligatorisch
unter einer horizontalen Fläche, welche durch die Radnabe führt, installiert werden und können zwischen dem tiefsten
gefederten Teil und dem Boden angebracht sein. Die Gesamtbreite der aerodynamischen Einrichtungen darf die
Gesamtbreite des lichten Raumprofils in der Draufsicht, gemessen an der Radnabenmitte nicht überschreiten. Ferner
müssen diese innerhalb
der Gesamthöhe des Fahrzeuges in der Frontalprojektion liegen.
Art.6 Kotflügel
Material und Form sind frei. Es muss jedoch die Form der Radkästen beibehalten werden, was nicht bedeutet, dass auch
die Originaldimension beibehalten werden muss. Die Kotflügel müssen über die Räder reichen und zumindest 1/3 ihres
Umfanges und zumindest die gesamte Reifenbreite abdecken. Öffnungen für Kühlzwecke können in den Kotflügeln
angebracht werden. Sollten sie jedoch hinter den Hinterrädern angebracht werden, müssen Lamellen verhindern, dass der
Reifen von hinten entlang einer horizontalen Fläche gesehen werden kann. Die Innenseite der Kotflügel ist frei. Demzufolge
ist es zulässig, darin mechanische Einrichtungen zu installieren; deren Installation darf jedoch keineswegs als Vorwand für
eine Verstärkung der Kotflügel genommen werden.
Art.7 Leuchten
Alle außen liegenden Leuchten können entfernt werden, vorausgesetzt, die entstehenden Öffnungen in der Karosserie
werden abgedeckt. In jede Abdeckung kann jedoch eine Öffnung von nicht mehr als 30 cm2 für Kühlzwecke belassen
werden. Dieser Punkt kann bei der Teilnahme an Rallyes nicht angewendet werden.
Art.8 Motor
Der gesamte Motor inklusive Anbauteile und Aggregate ist frei; wird nicht der Originalmotor des betreffenden Fahrzeuges
verwendet, so muss der verwendete Motorblock aber von derselben Marke stammen, homologiert worden sein und die
gleiche Zahl von Zylindern aufweisen wie der Originalmotor (so kann z.B. in jedes VW-Fahrgestell jeder homologierte VWMotorblock, in jedes Opel-Fahrgestell jeder homologierte Opel-Motorblock eingebaut werden, solange die Zylinderzahl dem
ursprünglichen Fahrzeug-Motorblock entspricht). Dies bedeutet z.B. auch, dass in eine Karosserie/Chassis, für das
ursprünglich nur Benzinmotoren erhältlich waren, auch ein ehemals oder noch homologierter Dieselmotor eingebaut werden
kann (und umgekehrt). Der Motor muss im Original-Motorraum untergebracht sein. Doppelmotor-Kombinationen sind nicht
zugelassen, außer sie sind/waren in dieser Form homologiert.
Art.9 Treibstoff-, Öl- und Wassertanks
Diese müssen vom Fahrgastraum durch m etallene Trennwände isoliert sein, so, dass im Falle von Verschütten, Undichtheit
oder Fehlerhaftigkeit eines Tanks keine Flüssigkeit in den Fahrgastraum gelangen kann. Auf Brandhemmung ist dabei zu
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achten. Sollte für den Start in einer bestimmten Disziplin ein Wagenpass vorgeschriebenen sein, ist die Verwendung eines
FIA homologierten Sicherheitstanks obligatorisch. Dieser muss bei der Erstabnahme vom anwesenden Techniker in den
Wagenpass eingetragen werden.
Art.10 Batterien
müssen sicher befestigt sein und, wo sie sich im Fahrgastraum befinden, mit einer isolierten, dichten Abdeckung bedeckt
sein.
Art.11 Aufhängung
Diese ist frei.
Art.12 Übersetzung und Getriebe
Diese sind freigestellt.
Art.13 Wasserkühler
Dieser sowie seine Kapazität sind freigestellt. Der Einbauort ist ebenfalls frei, sofern der Kühler nicht in den Fahrgastraum
ragt. Die Montage von zusätzlichen Lüftern zur Kühlung ist erlaubt. Ein Luftleitblech darf unter der Bedingung montiert
werden, dass dieses keine Karosserieverstärkung darstellt.
Art.14 Bremsen
Wirkungsvolles Zweikreis -Bremssystem; wirkungsvolle Handbremse ist empfohlen. Sie kann als „fly-off“ arbeiten.
Art.15 Mechanische Bestandteile
Kein mechanischer Teil darf über die Originalkarosserie hinausragen, mit Ausnahme unter den Kotflügeln.
Art.16 Überrollkäfig
Es muss ein Überrollkäfig entsprechend den Bestimmungen des Artikels 253 des Anhang J montiert werden.
Art.17 Abschleppöse
Eine solche muss vorne und hinten angebracht sein. Diese dürfen nicht über die Karosserie hinausragen. Die
Abschleppösen müssen leuchtend gelb lackiert und vom Hilfspersonal leicht zu finden sein.
Art.18 Windschutzscheibe
Diese muss aus Verbundglas, die Seitenfenster aus Sicherheitsglas oder splitterfreiem Kunststoff sein. Bei
Kunststoffscheiben hat die Stärke mindestens 3 mm zu betragen. Die Windschutzscheibe muss durch einen Ventilator frei
von Beschlag gehalten werden. Wenn während des Rennens eine Seitenscheibe oder die Heckscheibe in Brüche gehen
sollte, darf der Fahrer die Veranstaltung dennoch beenden.
Art.19 Reserverad
Das Mitführen eines solchen ist unzulässig.
Art.20 Elektrik-Generalausschalter
Ein solcher, der den Bestimmungen des Artikels 253.13 des Anhang J entspricht, muss an der linken Seite der
Windschutzscheibe angebracht sein.
Die „EIN/AUS“- Stellung muss klar markiert sein. Seine Lage muss durch einen roten Blitz in einem weiß gerahmten blauen
Dreieck (Seitenlänge von 12 cm) markiert sein.
Art.21 Auspuff
Schalldämpfer können entfernt werden, aber das Auspuffsystem muss den Bestimmungen des Anhang J Art 252.3.6
entsprechen. Die Lautstärkegrenzen (98+2 dB(A)) müssen eingehalten werden.
Art.22 Treibstoff
Nur Treibstoff wie in Art. 252.8. des Anhang J beschrieben, darf verwendet werden.
Art.23 Reifen
Reifen und Felgen sind frei. Slicks dürfen verwendet werden. Die Räder dürfen prinzipiell nicht über die Karosserie ragen.
Daraus ergibt sich, dass auch die Spur frei ist und im OSK – Wagenpass daher eine entsprechende Angabe entfallen kann.
In diesem Zusammenhang siehe auch Punkt 6 dieses Reglement.
Art.24 Türen
Die beiden vorderen Türen müssen auch von außen zu öffnen sein.
Art.25 Stoßstangen
Diese dürfen gemeinsam mit deren Halterungen entfernt werden. Werden sie entfernt, dürfen keine Halterungen
herausragen.
Art.26 Ölauffangbehälter
Wird der Motor nach außen entlüftet, muss ein Ölauffangbehälter mit mindestens 2 Liter Fassungsvermögen vorhanden
sein.
Art.27 Feuerlöscher
Bei Bergrallyes wird ein 1 kg-Feuerlöscher empfohlen, der s icher befestigt sein muss. Bei allen anderen Bewerben sind die
entsprechenden Bestimmungen des Anhang J, Artikel 253 anzuwenden.
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Art.28 Innenraum
Inneneinrichtung, Türplatten usw. sind frei. Das Armaturenbrett darf keine hervorspringenden Kanten aufweisen. Der Sitz
muss gänzlich auf der einen oder anderen Seite längs einer vertikalen Fläche entlang der Mitte des Fahrzeuges angeordnet
sein. Die Wände, die Motorraum bzw. Kofferraum vom Fahrgastraum trennen, müssen in Form und Material unverändert
und an ihrem Platz bleiben. Es ist jedoch zulässig, Teile auf, gegen oder durch diese Wände zu montieren, vorausgesetzt,
sie reichen nicht mehr als 20 cm in den Fahrgastraum (Messungen senkrecht und mit Bezug zur oberen Kante der Wand).
Diese Möglichkeit gilt nicht für Motorblock, Ölwanne, Kurbelwelle oder Zylinderkopf. Die Schläuche, Leitungen und Kabel,
die durch den Fahrgastraum geführt werden, müssen den Bestimmungen des Art. 253.3 des Anhang J entsprechen.
Insbesondere Kühlwasserleitungen müssen so geschützt sein, dass der Fahrer durch austretende Flüssigkeit oder Dampf
nicht gefährdet wird.
Ausgenommen die Teile, die auf, gegen oder durch die Trennwände angebracht werden, kann nur das folgende Zubehör im
Fahrgastraum mitgeführt werden: Feuerlöscher, Atemluft, Sprechanlage, Ballast und Überrollbügel, bei Rallyes auch
zusätzliche Bekleidungsgegenstände. Luftansaugkanäle dürfen nicht durch das Cockpit geleitet werden.
Art.29 Fahrersitz
Die Verwendung von FIA - homologierten Sitzen ist zwingend vorgeschrieben. Bei Slalom -Veranstaltungen kann der
serienmäßige Sitz verwendet werden, wenn kein Überrollkäfig eingebaut ist; allerdings wird auch hier ein FIA homologierter Sitz dringend empfohlen. (Anmerkung: ab 1.1.2003 vorgeschrieben, ausgenommen im Slalomsport).
Art.30 Heizungssystem
Dieses darf ausgebaut werden.
Art.31 Sicherheitsgurte
Jedes Fahrzeug muss zumindest mit einem 4-Punkt-Sicherheitsgurt, der den Bestimmungen des Art. 253.6 des Anhang J
entspricht, ausgerüstet sein.
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Nationales Technisches Reglement der OSK für Formel-3-Fahrzeuge 2009
Fahrzeuge der Formel 3 müssen den Bestimmungen der Gruppe D des Art. 275, FIA – Anhang J zum IASpG sowie den
nachfolgenden Bestimmungen entsprechen.
Fahrzeuge und Motoren:
Für die Formel 3-Serien 2009 der OSK sind Fahrzeuge und Motoren des Baujahres 2009 und älter zugelassen.
Diese Fahrzeuge müssen den Bestimmungen der Gruppe D des Art.275, FIA Anhang J zum IASpG des jeweiligen
Baujahres entsprechen.
Treibstoff:
Es darf nur bleifreier Kraftstoff verwendet werden. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Fahrzeuge mit dem
vorgeschriebenen Kraftstoff zu betanken. Dieser wird per Teaminfo durch den Veranstalter bekanntgegeben. Vor jeder
Veranstaltung wird von dem für diese Veranstaltung festgelegten Kraftstofflieferanten eine Referenzprobe vom Technischen
Kommissär entnommen. Die Kraftstoffprobe des Wettbewerbsfahrzeuges muss mit der Referenzprobe übereinstimmen.
Die Wettbewerbsfahrzeuge müssen zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung, insbesondere nach dem Zeittraining und nach
den Wertungsläufen noch soviel Kraftstoff im Kraftstoffsystem haben, dass 3 Liter entnommen werden können. Der
Technische Kommissär ist zu jedem Zeitpunkt berechtigt, Kraftstoffproben aus den Wettbewerbsfahrzeugen zu entnehmen.
Telemetrie:
Die Verwendung von Telemetrie jeglicher Art ist entsprechend Art.275.1.19 und Art 275.5.7 Anhang J 1996, zum IASpG,
verboten. Fahrwerks - und Motordatenaufzeichnung ist zugelassen.
Motorsteuergeräte:
Es dürfen auch weiterhin, die herkömmlichen bis 2001 verwendeten Motorsteuergeräte (ECU), sowie die neue von der FIA
vorgeschriebene Motorsteuerungseinheit verwendet werden.
Reifen:
Pro Veranstaltung sind maximal 2 Sätze Trockenreifen (Slicks) für Zeittraining, Warm -up, Aufwärmrunden und Rennen
erlaubt. Das Reifenfabrikat ist freigestellt (Reifenliste mit Reifennummer). Nur die in der Reifenliste eingetragenen Reifen
dürfen bei der Veranstaltung verwendet werden. Jeder Teilnehmer hat die Reifenliste unaufgefordert bei der technischen
Abnahme dem technischen Kommissär zu übergeben. Wer mit nicht eingetragenen Trockenreifen am offiziellen Zeittraining,
Warm-up, den Aufwärmrunden oder dem Rennen teilnimmt, wird mit Wertungsausschluss aus der gesamten Veranstaltung
bestraft. Als teilgenommen gilt jedes Fahrzeug, das zu den vorhin angeführten Zeiten die Boxengasse in Höhe der
Signalgebung verlässt, bzw. die Rennstrecke befährt. Jegliche chemische, thermische oder mechanische Behandlung der
gekennzeichneten Trockenreifen oder der eingesetzten Regenreifen ist untersagt.
Sollten während der Veranstaltung freie Trainings durchgeführt werden, ist hierfür die Reifenwahl freigestellt.
Abmessungen und aerodynamische Hilfsmittel:
Fahrzeuge des Baujahres 2009 und 2008, müssen dem Technischen Reglement der FIA für 2009, Fahrzeuge der Baujahre
2007, 2006 und 2005 müssen dem Technischen Reglement der FIA für 2007 entsprechen., 2004, 2003, 2002 müssen dem
Technischen Reglement der FIA für 2004 entsprechen.
Fahrzeuge der Baujahre 1999 bis einschließlich 2001 müssen in Ihrer äußeren Form bzw. ihrem Aerodynamikhilfsmitteln
(Flügeln) dem Anhang J/ FIA 2001 entsprechen.
Fahrzeuge der Baujahre 1995 bis 1998 müssen in Ihrer äußeren Form bzw. ihrem Aerodynamikhilfsmitteln (Flügeln) dem
Anhang J/ FIA 1998 entsprechen. Fahrzeuge der Baujahre 1993 und 1994 müssen in Ihrer äußeren Form bzw. ihrem
Aerodynamikhilfsmitteln (Flügeln) dem Anhang J/FIA 1993 oder 1994, jedoch die Heckflügelprofile dem Formel 3Reglement von 1995 entsprechen.
Fahrzeuge der Baujahre 1992 und älter müssen in ihren Abmessungen und ihren aerodynamischen Hilfsmitteln (Flügeln)
dem Anhang J des jeweiligen Baujahres des Fahrzeuges entsprechen.
Der dem Baujahr des Fahrzeugs entsprechenden Anhang J ist dem Technischen Kommissär auf Verlangen, vom Bewerber
bzw. Fahrer vorzulegen.
Katalysator:
Alle Fahrzeuge müssen mit einem funktionstüchtigen Katalysator ausgerüstet sein.
Es müssen die Abgaswerte laut den Bestimmungen des OSK - Handbuches erreicht werden.
Motor:
2009 dürfen Motoren mit einem Lufteinlass von maximal 26 mm Querschnitt verwendet werden. Bei diesen Motoren sind
jedoch verstellbare Nockenwellen und Ansaugtrichterverstellung verboten.
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2009 dürfen weiterhin Motoren mit 24 mm Lufteinlass verwendet werden; bei diesen Motoren ist wie bisher
Nockenwellenverstellung und Ansaugtrichterverstellung erlaubt.
Kraftstoffbehälter:
Alle Kraftstoffbehälter müssen Sicherheitstanks sein und zumindest die Spezifikationen FIA/FT3 erfüllen. Alle diese Behälter
müssen einen Code aufgedruckt haben, aus dem der Herstellername, die technischen Daten (Herstellung des Tanks) und
das Herstellungsdatum ersichtlich sind. Im Tankraum muss sich ein Sichtfenster befinden, um den Technische
Kommissären die Überprüfung des Codes und des Herstellungsdatums zu ermöglichen.
Weiters müssen alle Fahrzeugtanks mit einem selbstdichtenden Anschluss ausgestattet sein, um den Technischen
Kommissären eine Kraftstoffentnahme zu erlauben – dieser Anschluss muss ein FIA - genehmigter Typ sein.
Diese Sicherheitstanks dürfen nicht länger als 5 Jahre (ab Herstellungsdatum) benützt werden, außer sie werden vom
Hersteller überprüft und dann neuerlich für weitere 2 Jahre zugelassen.
Batteriehalterungen:
Batteriehalterungen müssen aus Metall gefertigt sein.
Die Batteriepole müssen mit Abdeckungen versehen sein.
Feuerlöscher:
Alle Fahrzeuge müssen mit einem Feuerlöscher laut Art. 253, Anhang J der FIA, ausgestattet sein. Die letzte Überprüfung
darf nicht älter als 2 Jahre sein (Überprüfungsplakette).
Rücklicht:
Alle Fahrzeuge müssen mit einer FIA - genehmigten, roten Diodenleuchte (mind. 50 cm 2 Leuchtfläche) ausgestattet sein.
Geräuschbegrenzung
Die Geräuschentwicklung der Fahrzeuge wird mittels der nachfolgend beschriebenen
Vorbeifahrmeßmethode gemessen.
Formel 3 - Vorbeifahrmessung:
Messpunkt in 15 m Abstand zur Fahrzeuglängsachse in Bezug auf die Ideallinie oder
gemäß Streckenabnahmeprotokoll
Mikrophonhöhe 130 cm ± 20 cm Mikrophon in waagerechter Position auf das Fahrzeug gerichtet; Messgerät auf "schnell"
und Filter auf "A" einstellen
Der max. zulässige Geräuschwert beträgt 99 dB(A) + 3%
Gegen die ermittelten Werte der eingesetzten Technischen Kommissäre des Geräuschmessteams, sowie die daraus
resultierenden Entscheidungen der Sportkommissare sind keine Proteste zulässig.
Mindestgewicht :
Für Fahrzeuge bis einschließlich Baujahr 2001, darf das Gewicht des Fahrzeuges mit Fahrer, der seine vollständige
Rennbekleidung trägt, zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung, nicht weniger als 540 kg betragen. Für Fahrzeuge des
Baujahres 2002 gelten die Gewichtsbestimmungen der FIA für das Jahr 2007. Für Fahrzeuge der Baujahre 2008 und 2009
gelten die Gewichtsbestimmungen der FIA für das Jahr 2009.
Frontflügelseitenteile :
Um Reifenschäden an anderen Fahrzeugen zu vermeiden müssen die Ränder der Frontflügelseitenteile mindestens 10 mm
dick sein und einen Radius von min. 5 mm an allen Ecken aufweisen.
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Technische Bestimmungen für Serienfahrzeuge in der Slalom-ÖM und bei
Bergrennveranstaltungen
Art. 1 – Zugelassene Fahrzeuge – Allgemeine Bestimmungen
Zugelassen sind alle Fahrzeuge, für die ein B-Führerschein erforderlich ist und die zum öffentlichen Straßenverkehr
zugelassen sind. Es ist nicht notwendig, dass das Fahrzeug homologiert war oder ist. Typenschein/COC/Datenauszug
aus Genehmigungsdatenbank und Zulassungsschein (im Original) sind vorzulegen, sowie eine gültige § 57a-Plakette
(nicht abgelaufen).
Art. 2 – Nicht zugelassene Fahrzeuge
Cabrios sind nur dann zugelassen, wenn sie serienmäßig mit einem Überrollbügel ausgestattet sind. Das Dach ist immer
geschlossen zu halten, ausgenommen, das Fahrzeug wird/wurde serienmäßig ohne ein solches ausgeliefert.
Art. 3 – Hubraumklassen
Die Fahrzeuge werden in folgende Hubraumklassen eingeteilt:
bis 1.400 ccm
1.401 – 1.600 ccm
1.601 – 2.000 ccm
über 2.000 ccm
Art. 4 – Klasseneinteilung bei aufgeladenen oder Wankelmotoren (Einstufungshubraum)
Bei einer Aufladung des Motors (Turbo, G-Lader) wird der Gesamthubraum mit dem Koeffizienten 1,7 multipliziert und der
Wagen in die sich dann ergebende Hubraumklasse eingeteilt.
Für Wankelmotoren gelten die Bestimmungen laut FIA - Anhang J, Art. 252.3.2, bzw. für Kompressor-Fahrzeuge laut Art.
252.3.3.
Art. 5 – Fahrzeuggewichte
Das Gewicht des Fahrzeuges muss mindestens den Angaben im Zulassungsschein entsprechen, wobei eine Toleranz von
3% nach unten gewährt wird. Dieses Gewicht muss während der gesamten Veranstaltung, auch nach Überfahren der
Ziellinie eingehalten werden. Das Fahrzeuggewicht wird folgendermaßen ermittelt: Fahrzeug ohne Insassen, ohne
Nachfüllen oder Ablassen von Kraftstoff und anderen Flüssigkeiten. Das Reserverad muss sich an Bord befinden.
Art. 6 – Motor
Es sind keinerlei Änderungen gegenüber der vom Hersteller angebotenen Serienausführung zugelassen, also auch keine
Sportluftfilter u. ä. Nicht zugelassen sind auch alle speziellen und solche vom Werk deklarierten Motorsportteile (z.B.
ES/Sportevolutions -Versionen im Homologationsblatt).
Art. 7 – Abgasanlage/Geräuschbegrenzung
Die Auspuff-Anlage ist ab Katalysator frei (Auspuffkrümmer und Katalysator müssen original sein), muss jedoch für den
Straßenverkehr zugelassen und offensichtlich frei im Zubehörhandel erhältlich sein (ABE).
Geräus chbegrenzung: Die maximale Lautstärke beträgt 98 + 2 dB(A) lt. Nahfeld-Meßmethode.
Wurde das betreffende Fahrzeug mit einem Katalys ator ausgeliefert, so muss dieser vorhanden und funktionstüchtig sein.
Die gesetzlichen Abgasnormen sind aber in jedem Fall einzuhalten.
Art. 8 – Kraftübertragung
Kupplung, Getriebe, Achsantrieb und alle Kraft übertragenden Teile müssen original bleiben und dürfen in keiner wie immer
gearteten Art und Weise verändert werden.
Art. 9 – Bremsanlage
Die Bremsanlage muss original bleiben, für die Gruppe A, B, ST oder GT homologierte Bremsscheiben sind nicht
zugelassen. Die Bremsbeläge sind frei.
Art. 10 – Lenkung
Die Lenkung muss original bleiben. Das Lenkrad ist frei, muss jedoch für den Straßenverkehr für dieses Fahrzeug
zugelassen sein.
Art. 11 – Radaufhängung
Der Einbau härterer Stoßdämpfer und Federn ist zulässig, es müssen jedoch die gesetzlichen Vorschriften eingehalten
werden (Eintragung in den Typenschein/Datenauszug), ansonsten muss die Radaufhängung original bleiben.
Art. 12 – Räder und Reifen
Die Räder und Reifen müssen bezüglich der Dimension dem Typenschein/COC/Datenauszug aus
Genehmigungsdatenbank des Fahrzeuges entsprechen und für das entsprechende Modell für den Straßenverkehr
zugelassen sein.
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Art. 13 – Reserverad
Bei Rallyes ist das Reserverad mitzuführen und muss am vom Hersteller hiefür vorgesehen Platz montiert sein. Bei anderen
Veranstaltungen ist das Mitführen des Reserverades optional.
Art. 14 – Karosserie, Fahrgestell und aerodynamische Hilfsmittel
Die serienmäßige Karosserie und/oder das Fahrgestell – gemäß Art. 251.2.5.2. und 251.2.5.1. des Anhang J dürfen weder
erleichtert noch verstärkt werden. Stoßstangen dürfen nicht demontiert werden.
Spoiler jeglicher Art, soweit offensichtlich frei im Zubehörhandel erhältlich und für den Straßenverkehr zugelassen, sind frei.
Kotflügelverbreiterungen jedoch nur dann, wenn diese vom Hersteller des Fahrzeuges als Extra angeboten werden. Im
Zweifel muss der Bewerber den entsprechenden Nachweis führen.
Serienmäßige bzw. bauartgeprüfte Schiebe- bzw. Sonnendächer sind erlaubt. Sie müssen während der Veranstaltung
geschlossen sein.
Die Anbringung eines Unterbodenschutzes ist erlaubt.
Fahrzeuge mit Karosserie-Tuning, das nicht vom Hersteller des Fahrzeuges angeboten wird (z.B. so genannte Breit- oder
Extrem-Versionen) und die Verwendung breiterer Reifen/Räder-Kombinationen möglich macht, sind nicht zugelassen.
Art. 15 – Türen, Motorhaube und Kofferraumhaube
Diese müssen im Originalzustand verbleiben. Zusätzliche Befestigungen sind frei.
Art. 16 – Kotflügel
Diese müssen original bleiben. Dies gilt auch für das Material.
Art. 17 – Außenspiegel
Die Anzahl der serienmäßig vorgesehenen Außenspiegel muss beibehalten werden.
Art. 18 – Glasflächen, Glasbeschaffenheit, Windschutzscheibe
Die Windschutzscheibe muss aus Verbundglas sein, alle anderen Scheiben müssen der Serienspezifikation entsprechen.
Die Anzahl der Scheibenwischer muss beibehalten werden. Scheibenfolien sind nur zulässig mit ABE-Typenblatt. Fahrer
und Beifahrer müssen von außen identifizierbar sein. Anhang J Art. 252.11
Art. 19 – Belüftung des Fahrgastraumes
Diese muss komplett serienmäßig bleiben. Das Vorhandensein einer Heizung ist obligatorisch, ausgenommen, das Auto ist
serienmäßig auch ohne eine solche erhältlich. Der Nachweis obliegt dem Bewerber.
Art. 20 – Fahrgastraum – Innenraum
Als Fahrgastraum wird der vom Fahrzeug-Hersteller serienmäßig vorgesehene Raum für Passagiere bis zur serienmäßigen
Trennwand und Hutablage in normaler Rücksitzposition angesehen.
Das Armaturenbrett muss original bleiben, Änderungen, die lediglich der Verschönerung dienen, z.B. Wurzelholzeinlagen,
sind frei. Zusätzliche Instrumente, z.B. Drehzahlmesser, dürfen eingebaut werden.
Art. 21 – Überrollvorrichtung
Der Einbau einer Überrollvorrichtung gemäß Art. 253.8 Anhang J ist zulässig, es muss jedoch ein Zertifikat mitgeführt
werden. Ist eine solche eingebaut, muss sie jedoch in allen Punkten dem angeführten Artikel entsprechen. Nur in diesem
Fall ist die Verwendung von hom ologierten Sport- und Rennsitzen zugelassen. Bei Verwendung von diesen homologierten
Sport- und Rennsitzen ist die Verwendung von Seriengurten verboten. Siehe auch Art. 24.
Art. 22 – Sicherheitsgurte
Die Verwendung von Sicherheitsgurten ist vorgeschrieben. Ist kein Überrollkäfig eingebaut, so sind lediglich Drei-PunktGurten erlaubt. FIA - homologierte Vier- oder Sechs -Punkt-Gurte sind nur dann zugelassen, wenn das Auto mit einer
Überrollvorrichtung gemäß Art. 253.8. Anhang J ausgerüstet ist. Bei Slaloms dürfen FIA- homologierte Gurte bis zum
angegebenen Ablaufdatum, plus 5 weitere Jahre, eingesetzt werden.
Art. 23 – Feuerlöscher
Das Mitführen eines Feuerlöschers mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 kg (Pulver) bzw. 2,4 Liter AFFF ist bei
Rallyes obligatorisch, bei anderen Disziplinen dringend empfohlen. Alle Feuerlöscher müssen ausreichend gesichert sein,
es sind nur Befestigungen mit Schnellverschlüssen aus Metall und Metallbändern erlaubt. Des weiteren müssen die
Feuerlöscher für den Fahrer und den Beifahrer leicht erreichbar sein.
In diesem Fall sind die Bestimmungen des Art. 253.7. Anhang J unbedingt zu beachten.
Art. 24 – Sitze
Es dürfen nur Seriensitze oder FIA homologierte Sitze verwendet werden; falls kein Überrollkäfig eingebaut ist, dürfen
jedoch nur solche verwendet werden, die das problemlose und sichere Anlegen eines Dreipunkt-Gurtes gestatten.
Bei Slaloms dürfen FIA- homologierte Sitze bis zum angegebenen Ablaufdatum, plus 5 weitere Jahre, eingesetzt
werden.
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Die serienmäßig vorgesehene Anzahl der Sitze sowie die Rücksitzbank müssen beibehalten werden. Die Rücksitzbank darf
entfernt werden, wenn dies ausdrücklich im Typenschein vermerkt ist (z.B. nach Einbau eines Überrollkäfigs und
entsprechender Umtypisierung von Vier- auf Zweisitzer). Artikel 3 muss beachtet werden.
Art. 25 – Elektrische Ausrüstung, Beleuchtung
Die serienmäßig vorhandene Anzahl der Scheinwerfer und Rücklichter muss mindestens erhalten bleiben.
Zusatzscheinwerfer sind erlaubt, sie müssen jedoch der Straßenverkehrsordnung entsprechen, insbesondere hinsichtlich
ihrer Lichtstärke. Die Gesamtzahl der Frontscheinwerfer darf 8 nicht überschreiten. Zusätzliche Rückleuchten, wie z.B.
Nebelschlussleuchte, Rückfahrscheinwerfer etc. sind frei.
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OSK - TE C HNIK
I.
OSK-Technik-Hotline und Historic-Infoline
Für technische Auskünfte und Anfragen steht Ihnen während der Saison (mit Ausnahme der Ferienzeit) jeden Mittwoch
in der Zeit von 18 bis 19 Uhr die
OSK-Technik-Hotline, unter
Tel. 0664/613 2460 - Eduard Steinbauer (Schwerpunkt Rundstrecke, Rallye)
Tel. 0664/613 2461 - Ignaz Steinkogler (Schwerpunkt Auto-, Rallycross, Slalom, Berg)
Tel. 0664/613 2462 - Franz Zehethofer (Schwerpunkt Motorrad)
zur Verfügung.
Für Auskünfte rund um den historischen Automobilsport wenden Sie sich an die
OSK-Historic-Infoline; Tel. (01) 33 22 669-2455, bzw. 0664/613 2463
jeden Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr (ausgenommen Ferienzeit).
II.
Ausrüstung der Fahrer
Sicherheitskleidung für Motorsportler
Automobilsport
(siehe FIA Anhang J, Liste 27)
Das Tragen von flammenabweisender Bekleidung (Overalls, Unterwäsche, Kopfhaube, Socken, Schuhe und
Handschuhe), entsprechend dem FIA Standard 8856-2000*, ist für Teilnehmer an Automobilbewerben bei allen Bergund Rundstreckenrennen in Österreich verbindlich vorgeschrieben. Bei allen Rallyes gilt dies nur auf
Sonderprüfungen, wobei Handschuhe für den 2. Fahrer nicht zwingend erforderlich sind. Bei Clubsport-Rallyes der OSK
wird das Tragen dieser Schutzkleidung dringend em pfohlen.
Die Fahrer müssen darauf achten, dass diese Kleidung nicht zu eng anliegt, da dies die Schutzwirkung reduzieren kann.
Aufnäher dürfen nur auf der äußersten Lage der Bekleidung angebracht werden, um die bestmögliche Hitzeisolierung zu
gewährleisten. Das Trägermaterial solcher Aufnäher muss ebenfalls feuerfest sein (siehe Anhang 1 der FIA-Standards
8856-2000).
Die zugelassenen Kombinationen tragen an der Aussenseite des Kragens ein eingesticktes Prüfzeichen nach folgendem
Muster:
(Farbe Dunkelblau bzw. Gelb)
Die unten angeführte Prüfnummer enthält folgende Angaben:
•
Testinstitut (01)
•
Seriennummer (001)
•
ASN, der die Homologation eingereicht hat (XYZ)
•
Jahreszahl der Homologation (2000)
Overalls bzw. Anzüge mit aufgenähtem Prüfzeichen werden nicht mehr akzeptiert.
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Die Sportkommissäre und technischen Kommissäre sind angewiesen, diesbezüglich strengste Kontrollen durchzuführen.
Automobilfahrer ohne flammbeständige Kleidung, oder mit Bekleidung, die nicht den oben zitierten Vorschriften
entspricht, werden zur entsprechenden Veranstaltung nicht zugelassen.
Fahrer von Monoposto-Fahrzeugen müssen bei Rennen mit stehendem Start Handschuhe in bestmöglich sichtbarer
Farbe tragen. Diese Farbe muss sich deutlich von der Hauptfarbe des Fahrzeuges abheben, damit der Fahrer im
Bedarfsfall die Aufmerksamkeit des Starters klar auf sich ziehen kann.
Kartsport
Overalls für Kartfahrer müssen eine sichtbar angebrachte „Level 2 – Homologation“ der CIK-FIA aufweisen (zusätzlich
sind in Österreich auch Overalls zugelassen, die von der CIK/FMK homologiert waren). Die gesamte Körperoberfläche,
inklusive Beine und Arme, muss zur Gänze bedeckt sein. Handschuhe müssen die Hände vollständig abdecken, Stiefel
müssen bis über die Knöchel reichen und diese schützen.
Bei Superrace-Kart-Bewerben sind nur Lederoveralls laut FIM-Motorradrennsportbestimmungen erlaubt (Lederstärke
mind. 1,2 mm, ohne Innenfutter bzw. mit Innenfutter aus Seide, Baumwolle oder Nomex).
Das Tragen von Handschuhen, welche die Hände komplett bedecken, sowie von Stiefeln, die bis über die Knöchel
reichen und diese schützen, ist vorgeschrieben.
Obwohl in Österreich für Fahrer von Viertakt-Karts mit max. 15 kw Leistung nur das Tragen von Overalls generell
vorgeschrieben ist, wird die Verwendung eines homologierten Overalls dringend empfohlen.
Ergänzend für Kinder und Jugendliche im Kartsport
Halskrause sowie Brustprotektor sind für alle Fahrer bis 12 Jahre (Erreichung des 13. Geburtstages), als Ergänzung zu
den CIK/OSK-Vorschriften für Helm, Overall, Handschuhe und Schuhe, vorgeschrieben.
Sturzhelme
Von allen Automobil-, Kart- und Motorradfahrern (Beifahrern) dürfen ausschließlich Sturzhelme verwendet werden,
welche ein international anerkanntes Prüfzeichen oder eine entsprechende Normkennzeichnung tragen.
Achtung: Farbe und Aufkleber können mit dem Material der Helmschale reagieren und die Schutzwirkung negativ
beeinflussen. Die Grundlage für die Zulassung nachträglich lackierter bzw. beklebter Helme bilden daher ausschließlich
die Bestimmungen des jeweiligen Herstellers – die Verantwortung für derartige Manipulationen liegt alleine beim
Benützer.
Die nachstehend aufgeführten Prüfzeichen in Schutzhelmen sind international anerkannt und entsprechen den seitens
der OSK gestellten Mindestanforderungen:
• Automobilsport
FIA 8860-2004
•
siehe auch Homepage www.fia.com –
Snell Memorial Foundation SA 2005 und SA 2000 (USA)
Snell/FIA CMH, für Fahrer unter 15 Jahre, 1250 Gramm
•
siehe auch Homepage www.smf.org –
SFI Foundation Inc.: SFI 31.1A und SFI 31.2A
•
siehe auch Homepage www.sfifoundation.com British Standards Institution BS 6658-85 Type A/FR (Großbritannien)
•
siehe auch Homepage www.bsi-global.com –
Für Autocross Div. 3 sind auch Helme laut Snell M 2000 und Snell M 95 zugelassen.
Fahrer von Fahrzeugen mit offenen Cockpits müssen Vollvisierhelme mit fest integriertem Kinnschutzteil tragen, welche
gemäß einem von der FIA-genehmigten Standard geprüft worden sein müssen. Für historische Fahrzeuge mit offenen
Cockpits wird dies dringend empfohlen.
Sämtliche Änderungen dieser Normen werden in der „FIA-Technical List Nr. 25“ (im Anhang „J“) veröffentlicht. Muster
der entsprechenden Kennzeichnungen können über Anfrage von der FIA bezogen werden.
Kein Helm darf gegenüber seinen Herstellerspezifikationen geändert werden, ausgenommen in Übereinstimmung mit
den hierfür vom Hersteller gemachten Angaben oder einem der von der FIA anerkanntem Standard-Institut, das den
betreffenden Helm zertifiziert hat. Alle weiteren Änderungen führen zur Nichtanerkennung des Helmes im Sinne dieses
Artikels.
Maximalgewicht und Kommunikationssysteme:
Das Helmgewicht kann jederzeit während einer Veranstaltung überprüft werden und darf 1800 Gramm bei einem
Vollvisierhelm und 1400 Gramm bei einem offenen Helm, bzw. 1250 Gramm bei CMH-Helmen, inklusive aller
Zuberhörteile, nicht überschreiten.
Für alle Rundstrecken- und Bergrennen gilt: Im Helm montierte Lautsprecher sind verboten, nur Kopfhörer in Form von
Ohrstöpseln sind zulässig. Allein auf Grund medizinischer Erfordernisse können auf Antrag diesbezüglich
Ausnahmeregelungen an die Medizinische Kommission der ASN des betreffenden Fahrers herangetragen werden. Die
Anbringung von Mikrophonen kann nur unter Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen erfolgen.
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Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 – 19:00 Uhr,
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Wagenpaßanträge bitte per e-Mail 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: osk@oeamtc.at
Die Besatzung von Automobilen (Fahrer und Beifahrer) muss bei allen Rennen und Sonderprüfungen der einzelnen
Wertungsfahrten jeweils mit einem, den obigen Vorschriften entsprechenden Sturzhelm, ausgerüstet sein.
Das Tragen von jeglichen Vorrichtungen, die den Kopf oder Hals des Fahrers schützen sollen und am Helm befestigt
sind, ist bei internationalen Veranstaltungen verboten (außer diese Vorrichtung ist durch die FIA genehmigt – siehe
technische Liste der FIA Nr. 36). Wird ein HANS® System verwendet, muss ein Helm laut technischer Liste der FIA Nr.
29 verwendet werden (siehe dazu die Broschüre „Guide for the Use of HANS® in International Motor Sport“ unter
www.fia.com -›FIA-Sport – Regulations – Driver’s Equipment).
Im OSK-Bereich sind bei Slalomveranstaltungen auch Helme mit aktueller Prüfnorm der FIM (Motorradsport)
zugelassen.
• Kartsport
Die Fahrer müssen einen Helm mit effizientem, bruchfes tem Augenschutz tragen. Die folgenden Normen sind anerkannt:
Snell Foundation K-98 und SA 2000 (USA), K2005, SA 2005
•
siehe auch Homepage www.smf.org
British Standards Institution BS 6658-85 Type A und A/FR, inklusive aller Ergänzungen (Großbritannien)
•
siehe auch Homepage www.bsi-global.com
SFI Foundation Inc., Spec.SFI 31.A und 31.2A (USA)
Snell-Fia Cms und Cmr (für Fahrer unter 15 Jahren vorgeschrieben)
•
siehe auch Homepage www.sfifoundation.com
Alle Modifikationen zu dieser Aufstellung werden in den CIK-FIA-Bulletins veröffentlicht.
Kein Helm darf gegenüber seinen Herstellerspezifikationen geändert werden, ausgenommen in Übereinstimmung mit
vom Hersteller gemachten Angaben oder einem von der FIA anerkanntem Standard-Institut, welches den betreffenden
Helm zertifiziert hat. Alle weiteren Änderungen führen zur Nichtanerkennung des Helmes im Sinne dieses Artikels.
Im OSK-Bereich sind auch die unten angeführten Helmnormen für den Motorradsport zugelassen.
Maximalgewicht und Kommunikationssysteme:
Das Helmgewicht kann jederzeit während einer Veranstaltung überprüft werden und darf 1800 Gramm bzw. 1550
Gramm für Junioren nicht überschreiten.
Diese Bestimmungen gelten in Österreich. Ausgenommen sind Bewerbe mit sog. Indoor-Karts, wie von der OSK in
diesem Handbuch, unter Kapitel „Reglements“, definiert.
•
Zehn Regeln zur Ermittlung der richtigen Passform eines Helmes
1.
Durch Messen des Kopfumfanges die richtige Größe ermitteln.
2.
Überprüfen, dass sich der Helm nicht seitwärts bewegen lässt.
3.
Den Kinnriemen fest anziehen.
4.
Mit nach vorne gebeugtem Kopf versuchen, den Helm nach oben und vorne über den Hinterkopf zu ziehen, um
sicherzustellen, dass der Helm nicht auf diese Art und Weise abgenommen werden kann.
5.
Überprüfen, ob man ohne Schwierigkeiten über die Schulter blicken kann.
6.
Darauf achten, dass die Atmung im Helm nicht erschwert und Mund und Nase niemals bedeckt werden.
7.
Niemals einen Schal oder ein Halstuch um den Hals binden, wenn dadurch keine Luft mehr in den Helm
hineingelangen kann. Niemals ein Halstuch unter dem Kinnriemen tragen.
8.
Überprüfen, ob das Visier mit einer Hand geöffnet werden kann, wenn man Handschuhe trägt.
9.
Davon überzeugen, dass der hintere Teil des Helmes so konstruiert ist, dass das Genick geschützt wird.
10.
Immer den besten Helm kaufen, den man sich leisten kann.
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III.
OSK-Geräuschpegelvorschriften für Automobil- und Kartsport
Nachstehende Vorschriften, die allesamt einer Reduzierung der Geräuschentwicklung dienen, haben bei allen
nationalen, internationalen und Zonen-Automobil-, -Motorrad- und -Kartveranstaltungen in Österreich Gültigkeit.
Alle im Motorsport tätigen Personen (Bewerber, Fahrer, Veranstalter, Offizielle) sind verpflichtet, die Einhaltung der
Geräuschpegelvorschriften zu beachten. Die Geräuschpegelwerte sind zumindest vor der Veranstaltung bei der
technischen Abnahme der betroffenen Fahrzeuggruppen mit dafür geeigneten, geeichten Messgeräten nach der OSKNahfeld-Messmethode zu kontrollieren. Im Falle des Ausfalles von Messgeräten ist weiterhin ein möglichst niedriger
Geräuschpegel anzustreben, d.h. es dürfen auch dann keinesfalls offensichtlich lautere Auspuffanlagen (z.B.
Flammrohre) montiert werden.
Verstöße gegen die Geräuschvorschriften sind in jedem Fall von den Sportkommissären der OSK zu ahnden.
Automobilsport
Grenzwerte in dB(A)
Die Grenzwerte gelten für nationale, Zonen- und (ausgenommen Autocross) internationale Veranstaltungen. Nur bei
Läufen mit FIA-Prädikat, für Autocross auch bei internationalen Veranstaltungen, gelten die dafür vorgesehenen FIAVorschriften. Die angeführten Grenzwerte gelten in jedem Fall (d.h. auch für FIA-Prädikatsveranstaltungen) bei Rallyes.
Markenpokale werden je nach dem Grad der zulässigen Änderungen in eine der in der Tabelle genannten Gruppen
eingeordnet.
Die zulässigen Geräuschpegelwerte sind während der Dauer des gesamten Wettbewerbes einzuhalten. Fahrzeuge mit
wirkungsloser Auspuffgeräuschdämpfung (z.B. abgebrochenem Auspuffkrümmer oder -rohren) sind bei Rennen nach
Auftreten des Schadens vom Rennleiter an die Boxen zu beordern. Ist eine Instandsetzung nicht möglich, muss das
Fahrzeug aus dem Wettbewerb genommen werden und die Fahrer gelten als „nicht gewertet“.
Abgasanlagen
Die Abgasanlagen von Sportfahrzeugen müssen dem üblichen Stand der Technik entsprechen:
Vom Motor bis zu der (den) Endrohröffnung(en) an der Karosserieaußenseite dürfen keine weiteren Öffnungen im
Motorraum oder unter dem Fahrzeug vorhanden sein.
Vorrichtungen zur vorübergehenden Drosselung sowie wahlweise zur Leitung des Abgasstromes durch unterschiedliche
Teile der Abgasanlage oder ins Freie (Bypass-Leitungen) sind nicht zulässig.
Sind mehrere Endrohre vorhanden, darf keines davon durch lösbare Deckel ganz oder teilweise verschlossen sein.
Zusätzliche Dämpfungseinrichtungen in den Endrohren sind nicht zulässig. Dazu gehören auch vorübergehend
wirksame Mittel wie Putz- und Stahlwolle.
Kartsport
Die Geräuschpegelwerte sind nach der im jeweils gültigen internationalen Reglement der CIK festgelegten
Messmethode zu kontrollieren.
Grenzwerte
105 dB(A) inkl. aller Toleranzen und Einflüsse der Umgebung; gemessen bei einer Drehzahl des Motors von 10.000
U/min +/–500 U/min (7.500 U/min +/–500 U/min bei Superkarts Div.2). Das Kart muss dabei entsprechend den
Vorschriften des aktuellen CIK-Handbuches (Technical Regulations) platziert sein.
Abgasanlagen
Die Abgasanlagen müssen den jeweils gültigen Bestimmungen der CIK entsprechen.
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Allgemeine Bestimmungen
Geräuschpegelmessung
Die Verpflichtung Geräuschpegelmessungen vorzusehen obliegt dem Veranstalter, die Messung selbst ist von den
technischen Kommissären vorzunehmen. Die technischen Kommissäre nehmen die Geräuschpegelmessung als
Sachrichter vor. Proteste gegen Sachrichterentscheidungen sind nicht möglich, ebenso Proteste gegen die Messweise.
Bei OSK-Prädikatsveranstaltungen (Staatsmeisterschaft, OSK-Pokal, usw.) sowie bei meisterschaftsähnlichen Bewerben
(Cups usw.) ist der Veranstalter zwingend verpflichtet, Messungen vorzusehen. Bei allen übrigen Veranstaltungen wird
diese Kontrolle den Veranstaltern dringend empfohlen.
Der Veranstalter hat die erforderlichen Messgeräte beizustellen und dies mit den technischen Kommissären
abzustimmen.
Die angeführten Grenzwerte enthalten bereits alle Messabweichungen (Toleranzen), die sich aus der NahfeldMessmethode sowie dem verwendeten Messgerät ergeben können.
Es ist daher ratsam, Auspuffanlagen mit einer entsprechenden Differenz zum Grenzwert [ca. 3 dB (A)] zu verwenden.
Nahfeld-Meßmethode
Die Aufstellung des Mikrofons zur Auspuffmündung erfolgt in gleicher Höhe, jedoch mindestens 20 cm über dem Boden,
im Abstand von 50 cm (+/– 2,5 cm) von der Auspuffmündung entfernt, im Winkel von 45° ? 10° zur Ausströmrichtung.
Bei dicht nebeneinander liegenden Doppelauspuffrohren ist eines der beiden Rohre als Bezugspunkt zu wählen, bei zwei
und mehr weiter auseinanderliegenden Endrohren ist an jedem Rohr zu messen, es gilt der höhere Wert. Für Karts bzw.
Motorräder siehe die entsprechenden Bestimmungen der CIK bzw. FIM/UEM.
Die Messungen darf nur über festem Boden, nicht über Gras, losem Schnee usw. erfolgen. Im Umkreis von 2 m um das
Mikrofon dürfen keine reflektierenden Gegenstände oder andere Geräuschquellen vorhanden sein. Nicht mehr als zwei
Personen dürfen sich hinter dem Mikrofon aufhalten.
Wind- und andere Störgeräusche müssen mindestens 10 dB (A) unter dem Grenzwert liegen, d.h. sie dürfen z. B. nicht
mehr als 90 dB bei einem Grenzwert von 100 dB (A) betragen.
Gemessen wird einheitlich bei einer Motordrehzahl von 4500 U/min. Es ist ein externer Drehzahlmesser zu verwenden,
der im Fahrzeug eingebaute ist nicht relevant.
Bei Messergebnissen nahe an der Toleranzgrenze sind drei Messungen vorzunehmen und der Mittelwert zu bilden.
Der gemittelte Messwert darf keinesfalls den Grenzwert überschreiten, alle Toleranzen sind bereits im Grenzwert
enthalten (z.B. Grenzwert 100 dB(A); Messergebnis 102 + 99 + 103 = 304, geteilt durch 3 ergibt 101,3 = nicht zulässig).
Wird bei der technischen Abnahme eines Wagens mit Genehmigungsdokument (Typenschein, Einzelgenehmigung,
usw., nicht Wagenpass) und einer Nennleistungsdrehzahl von weniger als 6000 U/min, bei der Nahfeldmessung der
zulässige Grenzwert von 100 dB (A) überschritten, so kann die Messung analog zur KDV bei ¾ (= 75%) der im
Typenschein (Einzelgenehmigung) eingetragenen Nennleistungsdrehzahl wiederholt werden (Beispiel: 75% von 5600
U/min).
Jeder Veranstalter ist verpflichtet, den technischen Kommissären einen geeigneten Messplatz gemäß den
nachstehenden Abbildungen zur Verfügung zu stellen.
IV.
Gewichtskontrollen
Zur Kontrolle der vorgeschriebenen Mindestgewichte bei Automobilveranstaltungen (siehe die Bestimmungen
insbesondere in den Art. 255 Ziffer 4 und 254.5 im Anhang „J“) sind die Veranstalter verpflichtet dafür Sorge zu tragen,
dass im Falle eines Protestes und auf Anweisung der Sportkommissäre eine Möglichkeit zur Gewichtsmessung besteht.
Für Karting siehe die Bestimmung in den Kart-Reglements.
Für Motorradbewerbe siehe die entsprechenden FIM-/UEM-Bestimmungen.
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V.
Kraftstoffkontrollen
Neben den Kraftstoffen, die von den Weltverbänden freigegeben sind (Benzin und Diesel) ist von der OSK auch
Bioethanol (E 85 entsprechend Önorm C1114) als handelsüblicher Kraftstoff für den Einsatz im Motorsport freigegeben.
bei Automobil-Bewerben
Um Kraftstoffkontrollen effizient durchführen zu können, gilt für alle Automobil-Sparten im OSK-Bereich: Die Fahrzeuge
müssen nach jedem offiziellen Zeittraining und nach jedem Rennen noch mindestens 3 Liter Kraftstoff im Tank haben,
um gewertet werden zu können. Die Kraftstoffmenge, die dem Fahrzeug nach dem Überfahren der Ziellinie zur
Überprüfung entnommen wird (3 Liter), ist dem Fahrzeuggewicht hinzuzurechnen.
Spezifikationen der FIA für Diesel-Kraftstoff siehe Anhang J, Art. 252.9.2.
Spezifikationen für CNG (Compressed Natural Gas) siehe Bundesgesetzblatt der Rep. Österreich, VO 417 verlautbart
am 4. 11. 2004, Anhang V.
FIA-anerkannte Kraftstoff-Prüflabors in Österreich:
I.U.M. Institut für Mineralölprodukte und Umweltanalytik, Schindlbauer-Hutter-Ingenieurgemeinschaft, DI Dr. Christian
Wiegel, 1080 Wien, Stolzenthalergasse 21,
Tel.: 01/812 53 61 oder 812 70 61; Fax: 01/812 53 61/18
bei Kart-Bewerben
siehe die Bestimmungen im aktuellen Art. 21 des Technischen Reglements der CIK.
VI.
KAT - und Partikelfilter-Reglement
Abgaskatalysator
Wird von der OSK die Verwendung von Abgaskatalysatoren vorgeschrieben, so gelten für diese die nachstehenden
Bestimmungen:
Alle Fahrzeuge müssen mit Motoren ausgerüstet sein, die einen funktionsfähigen Katalysator besitzen, der folgende
Bedingungen erfüllt:
Alle Motorabgase müssen durch den/die Katalysator/en geleitet werden.
Der Katalysator muss so gebaut sein, dass die Abgasbestandteile CO, HC und NOx reduziert bzw. oxydiert werden.
Der Katalysator muss als Flansch bzw. als steckbares Bauteil ausgeführt sein und eine Identifizierung haben. An der
Einlassseite des Katalysators ist eine Kontrollöffnung mit einem Durchmesser von 18 mm anzubringen.
Der Katalysator muss seine Funktion nach der nachstehend angeführten Überprüfungsmethode nachweisen.
Die Funktion des Katalysators wird durch die technische Abnahme nach folgendem Verfahren überprüft:
Nur für Fahrzeuge der Gruppe N mit Lambda-Sonde gilt: Motor betriebswarm, Messung Leerlaufdrehzahl und bei 3000
U/min konstant. Es darf ein CO-Wert von 0,3 Vol.% (+3% Messtoleranz von 0,3 Vol.%) nicht überschritten werden.
Für alle übrigen Fahrzeuge gilt: Motor betriebswarm, Messung Leerlaufdrehzahl und bei 5000 U/min konstant. Es darf
ein CO-Wert von 0,5 Vol.% (+2% Messtoleranz von 0,5 Vol.%) nicht überschritten werden.
Der/die Katalysator/en ist/sind zu plombieren oder zu kennzeichnen.
Jeder Ausbau, Wechsel oder die Veränderung der Abgasanlage während der Veranstaltung ist den technischen
Kommissären zu melden.
Diesel-Partikelfilter
Wird von der OSK die Verwendung von Partikelfiltern bei dieselbetriebenen Fahrzeugen vorgeschrieben, so müssen
zum Straßenverkehr zugelassene Partikelfilter entsprechend der Zulassung verwendet sein.
Diese Filter müssen mit den technischen Herstellerangaben, die der Straßenverkehrszulassung zu Grunde gelegt sind,
übereinstimmen.
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VII.
Reifenbestimmungen
(siehe auch die Bestimmungen in den jeweiligen Ausschreibungen)
Allgemeines
Grundsätzlich müssen bei Automobilsport- und bei Motorradsport-Veranstaltungen auf allen Rädern Reifen der gleichen
Bauart verwendet werden.
Runderneuerte Reifen sind im Bereich der OSK nicht zugelassen.
Automobilsport
Racing-Reifen müssen an der tiefsten Stelle ein Profil von mindestens 1 mm aufweisen, wobei die Messung auch an den
Messlöchern erfolgen kann. Die Reifen dürfen selbstverständlich keine sonstigen Beschädigungen aufweisen. Eventuell
verwendete konventionelle Reifen müssen ein Profil von mindestens 3 mm aufweisen.
Soweit bei Rallyes Racing-Reifen verwendet werden, müssen diese anlässlich der Abnahme am Start, ebenso wie alle
konventionellen Reifen, ein Profil von mindestens 3 mm an der tiefsten Stelle aufweisen.
Bei OSK-Clubsport-Rallyes sind nur Reifen mit DOT- oder E-Prüfzeichen zugelassen (ausgenommen Rallyesprint).
Nachschneiden
Ein Nachschneiden von Reifen (konventionelle oder Racing-Reifen) unter die ursprüngliche Profiltiefe ist unter keinen
Umständen gestattet.
Geländereifen/Spikes
Fahrzeuge, die mit Geländereifen ausgerüstet sind, werden zur Teilnahme an Berg- und Rundstreckenrennen in
Österreich nicht zugelassen.
Gemäß Beschluss der OSK sind bei Eisrennen Spikes (Stollen) zu verwenden, deren Länge jedoch 32 mm nicht
überschreiten darf.
VIII.
Startnummern
Automobile
Startnummern für Fahrzeuge der Gruppen N, A, E1 und H müssen entsprechend der, im Sportgesetz, Art. 205
festgelegten Maße ausgeführt sein. Die Ziffern müssen schwarz auf weißem Untergrund sein. Der Untergrund muss
entweder quadratisch oder rund beschaffen sein, wobei der Durchmesser bei rundem Untergrund mindestens 50 cm, bei
quadratischem eine Seitenlänge von mindestens 50 cm aufweisen muss. Dieser Untergrund muss absolut frei von
jeglicher Reklame sein. Die Anbringung der Startnummern hat auf diesen Fahrzeugen etwa in Höhe der vorderen Türen
sowie auf der Motorhaube vorne zu erfolgen.
Bei Rallyes, Bergrennen, Bergrallyes und Slaloms sind lediglich 2 Startnummern vorgeschrieben; diese sind auf den
vorderen Türen anzubringen. Bei Rallyes in Österreich müssen die Startnummern kontrastierend auf hellem Untergrund
angebracht sein.
Fahrzeuge, die diesen Vorschriften nicht entsprechen, werden durch die technischen Kommissäre beanstandet und
durch die Sportkommissäre unweigerlich vom Start zurückgewiesen.
Karts, gilt für alle CIK-Klassen
Die Fahrzeuge müssen mit 4 Startnummern gemäß den CIK-Technik-Bestimmungen (Art. 2.24) versehen sein. Die
Ziffern müssen schwarz sein und auf gelbem Untergrund angebracht. Mindesthöhe = 15 cm; Mindeststrichstärke = 2 cm.
Es soll eine mindestens 1 cm gelbe Umrahmung (Hintergrund) vorhanden sein.
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IX.
Wichtige Ausrüstungsvorschriften für Automobile
Feuerlöscher – Feuerlöschanlagen – Sicherheitstanks etc.
Die Bestimmungen des Art. 253 Ziffer 7 des Anhanges „J“ gelten grundsätzlich für alle Arten von Veranstaltungen, sofern
nicht einzelne Reglements Abweichungen vorsehen.
Alle Fahrzeuge, die ab 1. 1. 1999 homologiert wurden, müssen mit einer FIA-homologierten Feuerlöschanlage
ausgerüstet sein. Alle Fahrzeuge der Gruppen N, A, GT, CN, C3, ST, E, Rallycross, Autocross, T1, T2 und T3 müssen
mit einer Feuerlöschanlage ausgestattet sein, die den FIA-Standards entspricht.
Die Feuerlöschmittel BCF und NAF sind nicht mehr zugelassen.
Weiters sind folgende Sonderbestimmungen gültig:
Slalom -Veranstaltungen: Die für Rundstreckenrennen und Bergrennen vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstungen
(Hauptstromkreisunterbrecher, zusätzliche Befestigungen an der Haube usw.) sind nicht erforderlich. Es wird das
Mitführen eines 1-kg-Feuerlöscher empfohlen, der sicher befestigt sein muss.
Bei Clubsport-Rallyes der OSK ist als Mindestausrüstung ein Feuerlöscher mit mindestens 2 kg Inhalt vorgeschrieben.
Bei Bergrallyes wird ein 1-kg-Feuerlöscher empfohlen, der sicher befestigt sein muss.
Überrolleinrichtung
Siehe die Bestimmungen des Anhanges „J“.
Bei Slalom -Veranstaltungen in Österreich ist bei offenen Fahrzeugen ein Überrollbügel bzw. -käfig zwingend
vorgeschrieben.
Fahrzeuge der Gruppe E1-OSK müssen mit einem Überrollbügel gemäß Art. 253 des Anhanges J ausgerüstet sein.
Die Verwendung von Überrollvorrichtungen aus Leichtmetall ist generell verboten.
Sitze und Gurte
Siehe auch Bestimmungen für die einzelnen Fahrzeugkategorien im Anhang J bzw. im folgenden Artikel 10 b).
Sitze die im Motorsport eingesetzt werden, müssen homologiert sein. Sie dürfen ab dem angegebenen
Herstellungsdatum 5 Jahre lang verwendet werden.
Sicherheitsgurte müssen den FIA-Bestimmungen entsprechen und dürfen bis zum Ablaufdatum, das auf den Gurten
festgehalten sein muss, verwendet werden.
X.
Übersicht: erforderliche Dokumente – erlaubte Umbauten
Anhänge „J“ und „K“ der FIA
Diese Texte können über das Sekretariat der OSK auch in deutscher Sprache bezogen werden. AutomobilJahreslizenznehmer erhalten den entsprechenden Anhang automatisch.
(Anhang „J“ = Bestimmungen für moderne Rennfahrzeuge;
Anhang „K“ = Bestimmungen für historische Rennfahrzeuge).
Slalom-ÖM
• Div. 1, Serienklasse
(Serienfahrzeuge, egal ob homologiert oder nicht):
Dokumente: Genehmigungsdokument (Typenschein, COC, Datenauszug aus Genehmigungsdatenbank – keine
Einzelgenehmigung) oder OSK-beglaubigte Kopie; Zulassung; gültige §-57a-Plakette; Allgemeine Betriebserlaubnis für
Auspuffteile nach dem Katalysator, Spoiler, Scheibenfolien; Eintragung für härtere Stoßdämpfer/Federn im
Genehmigungsdokument/Zusatzblatt.
Sicherheit: Seriensitze oder FIA-homologierte Sitze; wenn 3-Punkt-Gurte, sicher ohne Überrollvorrichtung verwendbar
sind, oder 4 bzw. 6-Punkt-Gurte unter Verwendung einer Überrollvorrichtung vorhanden sind – dann ist auch die
Verwendung FIA-homologierter Sitze zulässig. Eine Überrollvorrichtung und die dafür nötigen Umbauten müssen
typisiert sein.
• Div. 2, Gruppen A + N
(Fahrzeuge mit FIA-Homologation in den Gruppen A oder N bis max. 4 Jahre nach Auslaufen):
Dokumente: Homologationsblatt (für Gruppe A nur Gruppe A-Homologation, für Gruppe N Gruppe A und Gruppe NHomologation, jeweils nach Ausbaustand des Fahrzeugs); Wagenkarte.
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Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/6132460; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/6132461
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Sicherheit: Sicherheitsausrüstung lt. aktuellem Anhang J der FIA.
• Div. 3, Gruppen H + E1-OSK
(Fahrzeuge mit länger als 4 Jahre abgelaufener FIA-Homologation = Gruppe H, oder wesentlichen Änderungen
gegenüber dieser = Gruppe E1-OSK):
Dokumente: Homologationsblatt (Gruppe A- und Gruppe N-Homologation); Wagenkarte.
Sicherheit: Sicherheitsausrüstung lt. aktuellem Anhang J der FIA.
Rallye ÖM (modern und historisch)
Fahrzeuge mit FIA-Homologation in den Gruppen A oder N (bis max. 4 Jahre nach Auslaufen) bzw. historische
Fahrzeuge (Bj. 1947-1987, Periode J bis 1987, keine Allrad- u. Turbo-Fahrzeuge):
Dokumente: Für moderne Fahrzeuge: Homologationsblatt (für Gruppe A nur Gruppe A-Homologation, für Gruppe N
Gruppe A- und Gruppe N-Homologation, jeweils nach Ausbaustand des Fahrzeuges); Wagenkarte.
Für historische Fahrzeuge FIA-Wagenpass (HTP) oder laut FIA-Anhang K bzw. OSK-NHTP; Homologationsblatt.
Für alle Fahrzeuge gilt: Zulassungs - und Genehmigungsdokument; §-57a-Plakette.
Sicherheit: Sicherheitsausrüstung lt. Anhang J der FIA, bzw. lt. Anhang K der FIA für historische Fahrzeuge
Rallye-Challenge
Zusätzlich zu Rallye-ÖM: Fahrzeuge der Gruppe H:
Dokumente: Homologationsblatt (Gruppe A und N, Letztstand); Zulassungs - und Genehmigungsdokument; §- 57aPlakette; Wagenkarte (auch für historische Fahrzeuge ohne FIA-Wagenpass).
Sicherheit: Sicherheitsausrüstung lt. Anhang J der FIA, bzw. lt. Anhang K der FIA für historische Fahrzeuge
Berg-ÖM (modern und historisch)
Fahrzeuge mit FIA-Homologation in den Gruppen A oder N (bis max. 4 Jahre nach Auslaufen); Fahrzeuge mit länger als
4 Jahre abgelaufener FIA-Homologation = Gruppe H; oder wesentlichen Änderungen gegenüber dieser Homologation =
Gruppe E1-OSK. Formelfahrzeuge nach FIA-Definition = Gruppe D; freie Formelfahrzeuge = E2; Prototypen = C3/CN;
sowie Fahrzeuge lt. Anhang K, Bj. 1947-1981 = historische Fahrzeuge:
Dokumente: Für moderne Fahrzeuge: Homologationsblatt ((für Gruppe N Grupp e A- und Gruppe N-Homologation)
jeweils nach Ausbaustand des Fahrzeugs, (für Gruppe H Gruppe A- u. Gruppe N-Homologation, Letztstand), OSK- oder
FIA-Wagenpass.
Für historische Fahrzeuge FIA-Wagenpass (HTP) laut FIA-Anhang K; Homologationsblatt.
Sicherheit: Sicherheitsausrüstung lt. Anhang J der FIA, bzw. lt. Anhang K der FIA für historische Fahrzeuge
Bergrallye-Pokal
Wie Rallye-Challenge, zusätzlich Gruppe E1-OSK:
Dokumente: Homologationsblatt (Gruppe A und N, Letztstand); mit §-57a-Untersuchung bei der Erstabnahme;
Wagenkarte (auch für historische Fahrzeuge ohne FIA-Wagenpass).
Sicherheit: Sicherheitsausrüstung lt. Anhang J der FIA f. Gruppen A, N, H, E1-OSK bzw. lt. Anhang K der FIA für
historische Fahrzeuge.
Rennwagen-ÖM
Fahrzeuge der Gruppen D (Formelfahrzeuge nach FIA-Definition) bzw. E2 (freie Formelfahrzeuge):
Dokumente: OSK- oder FIA-Wagenpass.
Sicherheit: Sicherheitsausrüstung lt. Anhang J der FIA.
Sportprototypen-ÖM
Sportprototypen CN gemäß FIA-Reglement bis inkl. 2003 bzw. ab 2004; C3; LMP; WSC; SR1; SR2; Sportprototypen mit
einem von einer ASN ausgestellten Wagenpass bis 2.500 ccm:
Dokumente: OSK- oder FIA-Wagenpass.
Sicherheit: Sicherheitsausrüstung lt. Anhang J der FIA.
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Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/6132460; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/6132461
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Rallycross-ÖM
Fahrzeuge mit FIA-Homologation in den Gruppen A oder N (bis max. 4 Jahre nach Auslaufen); Fahrzeuge mit länger als
4 Jahre abgelaufener FIA-Homologation (Gruppe H):
Dokumente: Homologationsblatt (für Gruppe N Gruppe A- u. Gruppe N-Homologation) jeweils nach Aufbaustand des
Fahrzeugs (für Gruppe H Gruppe A- u. Gruppe N-Homologation, Letztstand); OSK- oder FIA-Wagenpass.
Sicherheit: Sicherheitsausrüstung lt. Anhang J der FIA.
Histo-Cup
Fahrzeuge mit abgelaufener FIA-Homologation (lt. Anhang K bis 1981, Histo-Cup STW bis 1981, Youngtimer bis 1996):
Dokumente: Homologationsblatt (für Gruppe H Grupp e A- u. Gruppe N-Homologation, Letztstand), OSK- bzw. FIAWagenpass (HTP) oder Wagenkarte.
Sicherheit: Sicherheitsausrüstung lt. Anhang K der FIA bzw. lt. Anhang J für Gruppe H (Youngtimer).
Für detaillierte technische Rückfragen stehen Ihnen die Technischen Kommissäre der OSK-Technik-Hotline (siehe
Kapitel Aufbau der OSK) zur Verfügung.
XII.
Wagenpass / Typenschein (für moderne und historische Autos)
Allgemeine Definition
Alle homologierten Fahrzeuge die über kein amtliches Kennzeichen verfügen, alle Fahrzeuge der Gruppen C, D, E, E1,
GTN, H, alle Autocross- und alle Rallycross-Spezialfahrzeuge (für EM-Teilnahme ist ein FIA-Wagenpass erforderlich)
sowie historische Rennfahrzeuge gemäß dem Anhang „K“ der FIA, benötigen zum Einsatz beim Motorsport einen
Wagenpass.
Wagenkarte
Ein Wagenpass kann für den OSK-Bereich auch als sog. Wagenkarte ausgeführt sein. Diese erfüllt in einzelnen Serien
die Funktion eines Wagenpasses und ist nur dort gültig. In der jeweiligen Ausschreibung muss festgehalten sein, ob die
Möglichkeit mit Wagenkarte teilzunehmen besteht. Der Teilnehmer gibt auf dem Formblatt eigenverantwortlich die Daten
seines Fahrzeuges an, die zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung entsprechen müssen. Die Technischen Kommissäre
können jederzeit die Übereinstimmung der Fahrzeuge mit den Angaben der Wagenkarte kontrollieren.
Genehmigungsdokument
Als „Genehmigungsdokument“ im Sinne sämtlicher OSK-Reglements, ist immer nur ein solches, ohne abändernde
Eintragungen, durch die ein anderer Fahrzeugzustand beschrieben oder herbeigeführt wird als die serienmäßige
Ausfertigung, zu verstehen.
Enthält ein Genehmigungsdokument abändernde Eintragungen, durch die das Fahrzeug individualisiert wird, d.h. seine
Serienmäßigkeit verliert, handelt es sich nicht mehr um ein „Genehmigungsdokument“ im Sinne der OSK-Vorschriften,
da dieses dazu dienen soll, die Serienm äßigkeit unter Beweis zu stellen.
Bei Verwendung eines nicht dem Reglement entsprechenden Fahrzeuges können sowohl der Bewerber als auch der
(die) Fahrer bestraft werden, und zwar ohne Rücksicht darauf, durch welche – gegebenenfalls auch andere – Person die
Regelwidrigkeit herbeigeführt wurde.
• Ausstellung
Die Neuausstellung der Wagenpässe erfolgt ausschließlich im Sekretariat der OSK. Diesbezügliche Anträge sind
rechtzeitig zu stellen. Um eine rechtzeitige Ausstellung zu gewährleisten, müssen Anträge mindestens einen Monat vor
dem geplanten Einsatz des Fahrzeuges im Sekretariat einlangen.
Ein Wagenpass wird durch die OSK gegen den in den Gebührensätzen festgelegten Beitrag ausgestellt.
Der Wagenpass erlangt Gültigkeit, wenn das Fahrzeug einem Technischen Kommissär zur Überprüfung vorgeführt und
von diesem die Übereinstimmung mit den technischen Reglements bestätigt wurde.
Bei OSK-Wagenpässen für Fahrzeuge der Gruppe H, E1, C, D, E, GTN ist zu beachten, dass diese Fahrzeuge bereits
vor Ausstellung des Wagenpasses einem Technischen Kommissär der OSK vorgeführt werden müssen. Die dafür
erforderliche Vorlaufzeit und Unkostenbeiträge müssen einberechnet werden.
87
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Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 – 19:00 Uhr,
Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/6132460; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/6132461
Wagenpaßanträge bitte per e-Mail 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: osk@oeamtc.at
• Gültigkeit / Änderungen am Fahrzeug, Kontrolle
Sofern sich die technischen Daten eines Fahrzeuges nicht ändern, behält der OSK-Wagenpass bis auf Widerruf seine
Gültigkeit.
Das Fahrzeug muss bei allen Einsätzen im Motorsport den Angaben im Wagenpass entsprechen. Bei Veränderungen
am Fahrzeug ist der Wagenpass an die OSK zurückzustellen. Über Antrag kann für dieses Fahrzeug ein neuer
Wagenpass, wie vorstehend, ausgestellt werden.
Die OSK und ihre Sportkommissäre hat/haben jederzeit das Recht, die umgehende Vorführung eines im Wagenpass
beschriebenen Fahrzeuges – insbesondere nach Unfällen – zwecks Überprüfung zu verlangen, widrigenfalls kann der
Wagenpass eingezogen werden.
Disziplinenbezogene Bestimmungen
Offroad
Für alle Off-Road-Fahrzeuge, die an der Autocross- oder Rallycross- Europameisterschaft teilnehmen, ist ein FIA-OffRoad-Wagenpass erforderlich. Ein vorhandener FIA-Off-Road-Wagenpass ersetzt den OSK-Wagenpass.
Formel 3000 / Formel 3
Für Fahrzeuge der Formel 3000/Formel 3, die am internationalen Rennsport teilnehmen, ist ein FIA-Wagenpass
erforderlich, der ebenfalls im OSK-Sekretariat beantragt werden kann.
Gruppe E1 und H-Fahrzeuge
Bei Gruppe E1 und H-Fahrzeugen ist zusätzlich immer das Homologationsblatt vorzuweisen.
Historische Fahrzeuge / FIA-HTP (Historical Technical Passport)
Bei Rennen mit historischen Renn- und Sportfahrzeugen gemäß dem internationalen Anhang „K“, benötigen alle
Fahrzeuge einen FIA-Historic-Wagenpass (HTP) bzw. in Österreich einen nationalen OSK-Wagenpass (HWP).
XII.
OSK-Reglement für Diesel und Alternativkraftstofffahrzeuge
Dieselfahrzeuge
1. Zugelassene Fahrzeuge
Dieselfahrzeuge mit Saug- oder Turbomotor, welche entweder über eine FIA- oder nationale Hom ologation einer der FIA
angehörenden Föderationen verfügen.
2. besondere Bestimmungen:
FIA homologierte Diesel-Fahrzeuge sind bei allen OSK-Meisterschaften in den Gruppen A und N start- und
punkteberechtigt, sofern sie in allen Punkten dem FIA-Diesel-Reglement der Gruppen A und N (FIA Homologation)
entsprechen und die jeweilige Meisterschaft diese Fahrzeuge nicht ausdrücklich ausschließt.
National homologierte Diesel-Fahrzeuge sind bei allen OSK-Meisterschaften start- und punkteberechtigt, sofern dafür
eine eigene Klasse ausgeschrieben ist und die Meisterschaft diese Fahrzeuge nicht ausdrücklich ausschließt.
3. Nationale Homologation / Technik
Falls ein Fahrzeug in der vorgesehenen Konfiguration nicht FIA-homologiert ist oder war, kann von einem offiziellen
Händler oder einem offiziellen Tuner über den Importeur dieser Marke bei der OSK eine nationale Homologation
beantragt werden. Das Grundmodell des zu hom ologierenden Fahrzeuges muss jedoch frei über einen offiziellen
Händler erhältlich sein und über eine FIA-Grundhomologation verfügen, welche als Basis für die nationale Homologation
herangezogen wird.
Hiezu ist ein Blanko-Homologationsblatt der FIA zu verwenden, das über die OSK bezogen werden kann. Dieses ist in
zweifacher Ausfertigung maschinell auszufüllen und zusammen mit den vorgeschriebenen Fotos bei der OSK
einzureichen. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. vier Wochen, die Kosten für die nationale Homologation eines
Gesamtfahrzeuges betragen € 1330,--, zuzüglich der Begutachtungskosten der OSK-Techniker, welche von diesen
direkt mit dem Antragsteller verrechnet werden.
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Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/6132460; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/6132461
Wagenpaßanträge bitte per e-Mail 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: osk@oeamtc.at
Die Fahrzeuge müssen dem Anhang J zum Internationalen Automobil-Sportgesetz entsprechen, mit Ausnahme der
folgenden Punkte:
•
Es ist keine Mindestproduktions -Stückzahl vorgeschrieben.
•
Ein Sicherheitstank ist nicht vorgeschrieben.
•
Bei der Berechnung des Mindestgewichtes ist der Turbofaktor zu beachten. Sowohl Saug- als auch TurboFahrzeuge müssen den für ihren Original-Hubraum im Art. 255 (Gruppe A) des Anhangs J sowie den im
Homologationsblatt (Gruppe N) angegebenen Mindestgewichten entsprechen.
•
Es ist keine Mindestanzahl an Sitzen vorgeschrieben, es können also auch zweisitzige Fahrzeuge homologiert
werden.
•
Der Hubraum ist ebenso wenig beschränkt wie die Anzahl der Zylinder und Ventile.
•
Katalysator/Partikelfilter ist obligatorisch.
•
Bei Berg- und Slalomveranstaltungen gilt für die Hubraumeinstufung von Fahrzeugen mit Turbolader der
Turbofaktor 1,5.
Für sämtliche Änderungen bestehender Homologationen ist ein von der OSK bereitgestelltes Formblatt (nationale
Zusatzhomologation) auszufüllen und dieses gemeinsam mit dem Fahrzeug sowie dem Zertifikat der Prüfstelle von
einem Technischen Kommissär der OSK abzunehmen. Die Bearbeitungszeit beträgt ebenfalls ca. vier Wochen, die
Kosten für die nationale Zusatzhomologationen betragen € 332,-- zuzüglich der Begutachtungskosten der OSKTechniker, welche von diesen direkt mit dem Antragsteller verrechnet werden. Dieses Ergänzungsblatt wird von der OSK
an das bestehende Homologationsblatt angeschlossen.
Das vollständige OSK-Homologationsblatt muss bei der technischen Abnahme jeder Veranstaltung vorgewiesen werden.
Um Wartezeiten kurz zu halten wird empfohlen, unbedingt vor der Einreichung einer Hom ologation mit dem OSKSekretariat Kontakt aufzunehmen.
Alternativkraftstofffahrzeuge
1. Zugelassene Fahrzeuge
Fahrzeuge mit Saug- oder Turbomotor, die nicht mit Benzin- oder Dieselkraftstoff laut FIA Anhang J betrieben werden
und über eine FIA- oder nationale Homologation einer der FIA angehörenden Föderationen verfügen.
2. besondere Bestimmungen
FIA-homologierte Gas - oder Alternativkraftstofffahrzeuge sind bei allen OSK-Meisterschaften in den Gruppen A und N
start- und punkteberechtigt (wenn die jeweilige Meisterschaft diese Fahrzeuge nicht ausdrücklich ausschließt), sofern sie
in allen Punkten dem FIA-Reglement der Gruppen A und N (FIA Homologation) entsprechen.
Ausgenommen sind eventuell notwendige Um - bzw. Einbauten, unter Berücksichtigung des jeweils gültigen Anhang J,
für die von einer dazu autorisierten Prüfstelle abgenommene Gas - oder Alternativkraftstoffanlage.
National homologierte Gas - oder Alternativkraftstofffahrzeuge sind bei allen OSK-Meisterschaften start- und
punkteberechtigt, sofern dafür eine eigene Klasse ausgeschrieben ist und die Meisterschaft diese Fahrzeuge nicht
ausdrücklich ausschließt.
2.1.
Für die Teilnahme an OSK-Rallyebewerben gilt
Umgerüstete Fahrzeuge, die mit Alternativkraftstoffen betrieben werden für die keine allgemein anerkannte Norm
besteht, sind nach Homologation durch die OSK nur in der Alternativklasse teilnahme- und punkteberechtigt.
Unabhängig vom verwendeten Kraftstoff ist in der Alternativklasse ausschließlich ein Luftmengenbegrenzer (AirRestriktor) wie bei Benzinmotoren in der Gruppe N (Anhang J, Art. 254.6.1; zurzeit max. 32 mm Durchmesser) zu
verwenden.
3. Nationale Homologation / Technik
Falls ein Fahrzeug in der vorgesehenen Konfiguration nicht FIA - homologiert ist oder war, kann von einem offiziellen
Händler oder einem offiziellen Tuner über den Importeur dieser Marke bei der OSK eine nationale Homologation
beantragt werden. Das Grundmodell des zu hom ologierenden Fahrzeuges muss jedoch frei über einen offiziellen
Händler erhältlich sein und über eine FIA-Grundhomologation verfügen, welche als Basis für die nationale Homologation
herangezogen wird.
Hiezu ist ein Blanko-Homologationsblatt der FIA zu verwenden, das über die OSK bezogen werden kann. Dieses ist in
zweifacher Ausfertigung maschinell auszufüllen und zusammen mit den vorgeschriebenen Fotos bei der OSK
einzureichen. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. vier Wochen, die Kosten für die nationale Homologation eines
Gesamtfahrzeuges betragen € 1330,--, zuzüglich der Begutachtungskosten der OSK-Techniker, welche von diesen
direkt mit dem Antragsteller verrechnet werden.
Die Fahrzeuge müssen dem Anhang J zum Internationalen Automobil-Sportgesetz entsprechen, mit Ausnahme der
folgenden Punkte:
•
Es ist keine Mindestproduktions -Stückzahl vorgeschrieben.
•
Bei der Berechnung des Mindestgewichtes ist der Turbofaktor zu beachten. Sowohl Saug- als auch TurboFahrzeuge müssen den für ihren Original-Hubraum im Art. 255 (Gruppe A) des Anhangs J sowie im
Homologationsblatt (Gruppe N) angegebenen Mindestgewichten entsprechen.
•
Es ist keine Mindestanzahl an Sitzen vorgeschrieben, es können also auch zweisitzige Fahrzeuge homologiert
werden.
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•
•
•
•
•
Es besteht keine Beschränkung für die Anzahl der Zylinder und Ventile.
Katalysator ist obligatorisch.
Für die Hubraumeinstufung von Fahrzeugen mit Turbolader gilt der Turbo-Faktor 1,5.
Bei gasbetriebenen (CNG/LPG*) Fahrzeugen muss der Kraftstofftank und die Kraftstoffpumpe/n des
herkömmlichen Benzin- bzw. Dieselantriebs entfernt werden, die herkömmlichen Einspritzdüsen können
ausgebaut, oder müssen funktionsuntüchtig gemacht werden (sowohl die elektrischen Anschlüsse als auch die
benzin-/dieselführenden Schläuche).
Umgebaute Kraftstoffanlagen und deren Einbau müssen vom TÜV, einem dazu befugten Ziviltechniker oder
einer vergleichbaren, autorisierten Prüfstelle (z.B. DEKRA) abgenommen und mittels gültigem Zertifikat
bestätigt sein. Dieses Gutachten ist bei der technischen Abnahme jeder Veranstaltung vorzulegen und muss
das amtliche Kennzeichen, sowie die Fahrgestell- bzw. Identifizierungsnummer des Fahrzeuges beinhalten.
Für sämtliche Änderungen bestehender Homologationen ist ein von der OSK bereitgestelltes Formblatt (nationale
Zusatzhomologation) auszufüllen und dieses gemeinsam mit dem Fahrzeug sowie dem Zertifikat der Prüfstelle von
einem Technischen Kommissär der OSK abzunehmen. Die Bearbeitungszeit dafür beläuft sich auf ca. vier Wochen, die
Kosten für eine nat. Zusatzhomologation beträgt € 332,-- zuzüglich der Begutachtungskosten der OSK-Techniker,
welche von diesen direkt mit dem Antragsteller verrechnet werden. Dieses Ergänzungsblatt wird von der OSK an das
bestehende Homologationsblatt angeschlossen.
Das vollständige OSK-Homologationsblatt muss bei der technischen Abnahme jeder Veranstaltung vorgewiesen werden.
Um Wartezeiten kurz zu halten wird empfohlen, unbedingt vor der Einreichung mit dem OSK-Sekretariat Kontakt
aufzunehmen.
LPG/CNG (Gas) ist laut den Referenzwerten der entsprechenden DIN-Norm für diese Kraftstoffe zugelassen, wenn
dieses auch über das öffentliche Tankstellennetz, zumindest österreichweit, vertrieben wird.
Die Verwendung weiterer, nicht handelsüblicher Alternativkraftstoffe kann von der OSK zugelassen werden. Der Antrag
auf Zulassung kann während eines laufenden Jahres für die darauf folgende Saison gestellt werden (z. B. Antrag 2009 > frühest mögliche Teilnahme 2010). Die endgültige Entscheidung, ein mit alternativen Kraftstoffen betriebenes
Fahrzeug zur Teilnahme an Motorsportveranstaltungen zuzulassen, liegt allein bei der OSK.
XIII.
Technische Bestimmungen für Karts
Allgemein
Es gelten die im CIK-Jahrbuch 2009 angeführten Bestimmungen (sind auf Anfrage über das Sekretariat zu beziehen) mit
den nachstehenden Änderungen, Ergänzungen und Klarstellungen
In allen Klassen gilt
•
Motoren
Bei jeder Veranstaltung dürfen höchstens 2 für dieses Fahrzeug abgenommene Motoren und höchstens 1 für dieses
Fahrzeug abgenommenes Fahrgestell verwendet werden (besitzt ein Fahrer nur 1 Motor, darf er diesen zweimal
nachplombieren lassen, bei 2 Motoren darf jeweils 1x, oder 1 Motor 2x nachplombiert werden)
E-Starter sind zugelassen.
•
Kraftstoff
Bei Kartrennen, die zu einem OSK-Bewerb zählen, dürfen österreichische Lizenznehmer nur Benzin verwenden, das in
seiner Zusammensetzung den Bestimmungen der CIK entspricht:
Zum Zweck der Kontrolle müssen zu jedem Zeitpunkt mindestens 3 l Kraftstoff im Tank vorhanden sein. (Klasse 60 – 85
ccm = mind. 0,9 l).
•
Plombierung
Eine Zylinderkopfschraube und der Zylinderkopf müssen je eine Bohrung von 3 mm aufweisen, damit
Plombendraht/Schnur mit einer Länge von 10 cm angebracht werden kann.
•
Homologationsblatt:
Im Kart-Sport sind Bewerber und Fahrer ebenso wie im übrigen Automobil-Sport verpflichtet, das gegebenenfalls
erforderliche Homologationsblatt bereit zu halten und auf Verlangen vorzuweisen. Kann das Homologationsblatt nicht
vorgelegt werden, treffen die daraus entstehenden Nachteile den betreffenden Bewerber bzw. Fahrer.
•
Räder und Reifen
Für alle OSK-Klassen: Ab Beginn des Zeittrainings dürfen nur mehr hom ologierte Slick-Reifen (Periode 2002, die Liste
kann im Sekretariat angefordert werden) verwendet werden. Reifen, deren Homologation vorher abgelaufen ist, sind,
außer im freien Training, nicht mehr zulässig.
90
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Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/6132460; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/6132461
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Verzeichnis der technischen Listen der FIA
Laufende
Nummer
Inhalt
Datum
01
06
08
09
12
16
23
24
25
27
29
33
Homologierte Treibstofftanks
AFFF-Löschmittel
ASN-homologierte Katalysatoren
FIA-homologierte Katalysatoren
Homologierte Sitze Standard 8855-1999
Homologierte Feuerlöschanlagen
Polsterungen für Überrollvorrichtungen
Homologierte Sicherheitsgurte 8853/98, 8854/98
Anerkannte Standards für Sturzhelme
Sicherheitskleidung Standard 8856-2000
FIA-zugelassene HANS-Systeme Standard 8858-2002
FIA-zugelassene Sturzhelme Standard 8860-2004
06/2008
12/2008
11/1996
12/2008
12/2008
01/2007
11/2008
01/2009
12/2008
12/2008
06/2008
Liste aller homologierten Fahrzeuge
Liste aller seit weniger als 4 Jahren nicht mehr homologierten
Fahrzeuge
Technische Zeichnungen 251-1 bis 290-8
91
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PRODUITS EXTINCTEURS AFFF APPROUVES PAR LA FIA
AFFF EXTINGUISHING PRODUCTS APPROVED BY THE FIA
LISTE TECHNIQUE N° 6 / TECHNICAL LIST N° 6
1) PRODUITS EXTINCTEURS / EXTINGUISHANTS :
Compagnie/Company
SPA Design
Lifeline
Chubb Fire
OMP
Total Walther
Hi Tech
Safety Devices
Kingdragon
Produit/Product
Compagnie/Company
SPA Lite
Zero 2000
Spray Lance
Ecolife
Microdrop Arc 3x6
AFFF
AFFF
Hydral AFFF
Produit/Product
Werner GmbH
Sparco
AP Sport
Taifun
BRB/QUELL
FEV
Mistec
Wema AFFF
Eco-Sir
Exteco
Safetydrive III
3M Light Water
AFFF
AFFF
2) CAPACITE MINIMALE D'EXTINCTEUR (litres) / MINIMUM EXTINGHISHER CAPACITY (litres) :
Œ : SPA LIte - Zero 2000 - Spray Lance - Eco-Sir - Ecolife - FEV - Safety Devices
? : HiTech - Mistec
Œ
Wema
AFFF
Exteco Safety
drive 3
Arc
3x6
3M L.
Water
Hydral
AFFF
?
N, A, B
habitacle/cockpit
1.65
4.7
1.65
4.8
5
4.7
2.20
N, A, B
moteur/engine
3.30
4.7
3.3
4.8
5
4.7
3.30
T1, T2, T3
voiture fermée/closed car
habitacle/cockpit
T1, T2, T3
voiture fermée/closed car
moteur/engine
T1, T2, T3
voiture ouverte/open car
habitacle/cockpit
T1, T2, T3
voiture ouverte/open car
moteur/engine
CN, C3
voiture fermée/closed car
habitacle/cockpit
CN, C3
voiture fermée/closed car
moteur/engine
CN, C3
voiture ouverte/open car
habitacle/cockpit
CN, C3
voiture ouverte/open car
moteur/engine
F1, F3, F3000
habitacle/cockpit
1.65
4.7
1.65
4.8
5
11.5
moteur
+habit.
engine
+cockp
.
idem
same
4.7
2.20
3.30
4.7
3.3
4.8
5
idem
same
4.7
3.30
3.30
4.7
4
4.8
5
idem
same
4.7
3.30
1.65
4.7
2
4.8
5
idem
same
4.7
2.20
1.65
4.7
1.65
4.8
5
idem
same
4.7
2.20
3.30
4.7
3.3
4.8
5
idem
same
4.7
3.30
3.30
4.7
2
4.8
5
idem
same
4.7
3.30
1.65
4.7
2
4.8
5
idem
same
4.7
2.20
1.65
4.7
2
5
idem
same
4.7
2.20
F1, F3, F3000
moteur/engine
3.30
4.7
4
5
idem
same
4.7
3.30
GT
habitacle/cockpit
GT
moteur/engine
1.65
4.7
1.65
4.8
moteur
+habit.
engine
+cockp
.
4.8
5
4.7
2.20
3.30
4.7
3.3
4.8
5
idem
same
idem
same
4.7
3.30
Catégorie / Category
3) QUANTITE MINIMALE DE PRODUIT EXTINCTEUR (litres) / MINIMUM EXTINGHISHANT QUANTITY (litres) :
Œ : SPA LIte - Zero 2000 - Spray Lance - Eco-Sir - Ecolife - FEV - Safety Devices
? : HiTech - Mistec
Exteco Safety
Arc
Œ Wema
AFFF
drive 3
3x6
3M L.
Water
Hydral
AFFF
?
8
moteur
+habit.
engine
+cockp
.
idem
same
4
1.75
4
3.0
4
1.75
Catégorie / Category
N, A, B
habitacle/cockpit
1.12
4
1.12
4
4
N, A, B
moteur/engine
2.25
4
2.25
4
4
T1, T2, T3
voiture fermée/closed car
habitacle/cockpit
T1, T2, T3
voiture fermée/closed car
moteur/engine
T1, T2, T3
voiture ouverte/open car
habitacle/cockpit
T1, T2, T3
voiture ouverte/open car
moteur/engine
CN, C3
voiture fermée/closed car
habitacle/cockpit
CN, C3
voiture fermée/closed car
moteur/engine
CN, C3
voiture ouverte/open car
habitacle/cockpit
CN, C3
voiture ouverte/open car
moteur/engine
F1, F3, F3000
habitacle/cockpit
1.12
4
1.12
4
4
2.25
4
2.25
4
4
idem
same
4
3.0
2.25
4
2.3
4
4
idem
same
4
3.0
1.12
4
1.15
4
4
idem
same
4
1.75
1.12
4
1.12
4
4
idem
same
4
1.75
2.25
4
2.25
4
4
idem
same
4
3.0
2.25
4
2.3
4
4
idem
same
4
3.0
1.12
4
1.15
4
4
idem
same
4
1.75
1.12
4
1.15
4
idem
same
4
1.75
F1, F3, F3000
moteur/engine
2.25
4
2.3
4
idem
same
4
3.0
GT
habitacle/cockpit
GT
moteur/engine
1.12
4
1.12
4
moteur
+habit.
engine
+cockp
.
4
4
4
1.75
2.25
4
2.25
4
4
idem
same
idem
same
4
3.0
4) PRESSURISATION / FILL PRESSURE - CONDITIONS DE TEMPERATURE / TEMPERATURE CONDITIONS :
Produit/Product
limits
SPA Lite
Zero 2000
Spray Lance
Wema AFFF A1, B1
Wema AFFF A2, B2
Eco-Sir
Ecolife
Exteco
Safetydrive III
Arc 3x6
antifreeze)
Pressurisation/Fill Pressure
7.0 bars
12.0 bars
10.0 bars
14.0 bars
14.0 bars
12.0 bars
12.0 bars
12.0 bars
15.0 bars
16.0 bars
Limites
de
température/Temperature
-15°C / +60°C *
-5°C / + 45°C *
-11°C / +55°C *
-15°C / +60°C
+4°C / +60°C
+20°C /
-20°C /
-20°C / +100°C
0°C / +50°C
+4°C / +60°C (sans antigel, whitout
-20°C / +60°C (avec antigel, with
antifreeze)
3M Light Water
Hi Tech
FEV
10.3 bars
12.0 bars
9.0 bars
Safety Devices
9.0 bars
Mistec
12.0 bars
Hydral AFFF
14.0 bars
* : options spéciales possibles / special options available
+4°C / +60°C
-6°C / +60°C
-5°C / +60°C
-10°C / +60°C
-5°C / +60°C
-10°C / +60°C
-6°C / +60°C
-15°C / +60°C
FIA
Liste Technique n°8
CONVERTISSEURS CATALYTIQUES HOMOLOGUES PAR LES ASN
CATALYTIC CONVERTERS HOMOLOGATED BY THE ASNs
LISTE TECHNIQUE N° 8 / TECHNICAL LIST N° 8
Les copies des fiches d'homologation sont disponibles auprès
des ASN
Copies of the homologation forms are available from the ASNs
Fabricant
(ASN)
Manufacturer
(ASN)
Marquage
Marking
Date
Remarques
Remarks
AM Group
Redback
(SBF)
SBF KAT 08-22
08.08
jusqu'à / up to 4000 cm
AUDI AG
(DMSB)
2/1412C-10
2/7612C-10
2/7622C-10
2/1012C-10
2/1013C-10
2/1014C-10
2/7623C-10
03.95
03.95
02.96
03.95
04.97
06.97
07.97
pour voitures ST / for ST cars
pour voitures ST / for ST cars
pour voitures ST / for ST cars
pour voitures ST / for ST cars
pour voitures ST / for ST cars
pour voitures ST / for ST cars
pour voitures ST / for ST cars
AUDI SPORT
(DMSB)
ALFA ROMEO
(CSAI)
3
2/1428C-10
seulement pour / only for Audi 80 (ST)
2/1512C-10
seulement pour / only for Audi 80 (ST)
CAT 001 - CSAI
06.98
DMSB B1054-10-PE
03.06
DMSB B2/2790-10-PE 5
07.06
seulement pour / only for Alfa Romeo 156 (M.Y. 1997)
3
BMW AG
(DMSB)
BMW M GMBH
(DMSB)
BRAIN
(CSAI)
2/9074-10
2/1059-10
2/1590-10
2/1592-10
2 /1593-10
03.95
10.95
02.96
DMSB B1054-10 ETCC
04.03
DMSB B1054-10-PE WTCC
03.05
1052-55-01 (CAT 005 CSAI)
1052-60-01 (CAT 006 CSAI)
1054-55-02 (CAT 007 CSAI)
1054-60-02 (CAT 008 CSAI)
1054-65-02(CAT 009 CSAI)
1054-70-02 (CAT 010 CSAI)
0903-50-03 (CAT 011 CSAI)
0903-55-03 (CAT 012 CSAI)
0903-60-03 (CAT 013 CSAI)
1056-60-05 (CAT 014 CSAI)
1056-70-05 (CAT 015 CSAI)
1056-80-05 (CAT 016 CSAI)
1174-60-02 (CAT 021 CSAI)
1174-70-02 (CAT 022 CSAI)
1260-60-05 (CAT 026 CSAI)
1260-70-05 (CAT 025 CSAI)
04.01
04.01
04.01
04.01
04.01
04.01
04.01
04.01
04.01
04.01
04.01
04.01
06.05
06.05
05.06
05.06
FIA SPORT / Département Technique
pour moteurs du groupe BMW jusqu'à 2000 cm
3
for BMW group engines up to 2000 cm
3
pour moteurs du groupe BMW jusqu'à 5000 cm
3
for BMW group engines up to 5000 cm
2 catalyseurs doivent être montés en paralléle
2 parallel catalysers must be used
seulement pour / only for BMW 318i, E36/4, ST
seulement pour / only for BMW 318i, E36/4, ST
pour / for BMW 320i, E36/4, ST
pour / for BMW 320i, E36/4, ST
pour voitures ST / for ST cars
pour voitures Super 2000/ for Super 2000 cars
3
Jusqu'à / up to 2000 cm
2 catalyseurs doivent être montés en paralléle
2 parallel catalysers must be used
pour voitures BMW Super 2000
3
jusqu'à / up to 2000 cm
2 catalyseurs doivent être montés en paralléle
2 parallel catalysers must be used
3
De / from 1300 à 1600 cm
3
De / from 1300 à 1600 cm
3
De / from 1600 à 2000 cm
3
De / from 1600 à 2000 cm
3
De / from 1600 à 2000 cm
3
De / from 1600 à 2000 cm
3
De / from 1150 à 1300 cm
3
De / from 1150 à 1300 cm
3
De / from 1150 à 1300 cm
3
De / from 2000 à 2500 cm
3
De / from 2000 à 2500 cm
3
De / from 2000 à 2500 cm
3
jusqu'à / up to 2000 cm
3
jusqu'à / up to 2000 cm
3
jusqu'à / up to 3000 cm
3
jusqu'à / up to 3000 cm
1/6
16-12-2008
FIA
BTB
EXHAUSTS
LTD
(MSA)
ECOCAT OY
(AKK)
Liste Technique n°8
BTB PROCAT 01
MSA/CAT/004/02
PROCAT 02
MSA/CAT/006/03
PROCAT 03
MSA/CAT/005/03
PROCAT 04
MSA/CAT/007/04
09.02
pour / for Kit Car, World Rally Car et ST
05.03
World Rally Car, Mitsubishi Evo 7 + Evo 8 Group N
05.03
World Rally Car, Kit Car, Super 1600, Group N
11.04
World Rally Car, Kit Car, Super 1600, Supertouring, Group N
84566 FIA EC AKK-CAT-3
11.04
84533 FIA EC AKK-CAT-4
11.04
84565 FIA EC AKK-CAT-5
11.04
86422 FIA EC AKK-CAT-6
04.07
86424 FIA EC AKK-CAT-6
04.07
86425 FIA EC AKK-CAT-7
04.07
86426 FIA EC AKK-CAT-7
04.07
86662 FIA EC AKK-CAT-8
04.07
86664 FIA EC AKK-CAT-8
04.07
pour tuyau d’échappement ∅ 50 à 70 mm
for 50 to 70 mm diameter exhaust pipe
3
jusqu'à / up to 2000 cm
pour tuyau d’échappement ∅ 50 à 80 mm
for 50 to 80 mm diameter exhaust pipe
3
jusqu'à / up to 2500 cm
pour tuyau d’échappement ∅ 50 à 80 mm
for 50 to 80 mm diameter exhaust pipe
3
jusqu'à / up to 2500 cm
pour tuyau d’échappement ∅ 50 à 80 mm
for 50 to 80 mm diameter exhaust pipe
3
jusqu'à / up to 2500 cm
pour tuyau d’échappement ∅ 50 à 80 mm
for 50 to 80 mm diameter exhaust pipe
3
jusqu'à / up to 2500 cm
pour tuyau d’échappement ∅ 50 à 80 mm
for 50 to 80 mm diameter exhaust pipe
3
jusqu'à / up to 2500 cm
pour tuyau d’échappement ∅ 50 à 80 mm
for 50 to 80 mm diameter exhaust pipe
3
jusqu'à / up to 2500 cm
pour tuyau d’échappement ∅ 50 à 80 mm
for 50 to 80 mm diameter exhaust pipe
3
jusqu'à / up to 2500 cm
pour tuyau d’échappement ∅ 50 à 80 mm
for 50 to 80 mm diameter exhaust pipe
3
jusqu'à / up to 2500 cm
pour tuyau d’échappement ∅ 55 mm
for 55 mm diameter exhaust pipe
pour tuyau d’échappement ∅ 60 mm
for 60 mm diameter exhaust pipe
pour tuyau d’échappement ∅ 70 mm
for 70 mm diameter exhaust pipe
pour tuyau d’échappement ∅ 50 mm
for 50 mm diameter exhaust pipe
2 catalyseurs doivent être montés en paralléle
2 parallel catalysers must be used
pour tuyau d’échappement ∅ 50 mm
for 50 mm diameter exhaust pipe
2 catalyseurs doivent être montés en paralléle
2 parallel catalysers must be used
pour tuyau d’échappement ∅ 55 mm
for 55 mm diameter exhaust pipe
2 catalyseurs doivent être montés en paralléle
2 parallel catalysers must be used
pour tuyau d’échappement ∅ 55 mm
for 55 mm diameter exhaust pipe
2 catalyseurs doivent être montés en paralléle
2 parallel catalysers must be used
pour tuyau d’échappement ∅ 55 mm
for 55 mm diameter exhaust pipe
2 catalyseurs doivent être montés en paralléle
2 parallel catalysers must be used
pour tuyau d’échappement ∅ 60 mm
for 60 mm diameter exhaust pipe
2 catalyseurs doivent être montés en paralléle
2 parallel catalysers must be used
pour tuyau d’échappement ∅ 60 mm
for 60 mm diameter exhaust pipe
2 catalyseurs doivent être montés en paralléle
2 parallel catalysers must be used
ERNST-NR 987 158
ONS-NR. 1054-55
ERNST-NR.987 141
ONS-NR. 1054-60
ERNST-NR.987 134
ONS-NR. 1054-70
ERNST-NR.987 073
ONS-NR. 0902-50
ERNST-NR.987 103
ONS-NR. 0903-50
ERNST
APPARATEBAU
(DMSB)
ERNST-NR.987 066
ONS-NR. 0902-55
ERNST-NR.987 097
ONS-NR. 0903-55
ERNST-NR.987 127
ONS-NR. 1052-55
ERNST-NR.987 080
ONS-NR. 0903-60
ERNST-NR.987 110
ONS-NR. 1052-60
FIA SPORT / Département Technique
2/6
16-12-2008
FIA
Liste Technique n°8
FIAT
(CSAI)
CAT 023 CSAI
CAT 024 CSAI
03.06
03.06
pour for FIAT Punto Super 2000 Rallye (A5691)
pour for FIAT Punto Super 2000 Rallye (A5691)
3
DMSB 1052-2 H&B
11.03
DMSB 1054-2 H&B
09.03
DMSB 1056-2 H&B
11.03
HJS-90950573
F3 1012/10
HJS-90950575
F3 1312/10
HJS-90950015
DTC-1054/10
jusqu'à / up to 1600 cm (1 cata. / 1 cata.)
3
jusqu'à / up to 2500 cm
2 catalyseurs doivent être montés en paralléle
2 parallel catalysers must be used
3
3
jusqu'à 2000 cm / up to 2000 cm
3
jusqu'à / up to 2500 cm (1 cata. / 1 cata.)
3
jusqu'à / up to 4000 cm
2 catalyseurs doivent être montés en paralléle
2 parallel catalysers must be used
03.95
seulement pour voitures Formule 3 / only for Formula 3 cars
seulement pour voitures Formule 3 / only for Formula 3 cars
12.94
DTC / GT / ST / Super Production
pour tuyau d’échappement ∅ 50 mm
for 50 mm diameter exhaust pipe
3
2 catalyseurs en paralléle au delà de 2000 cm
3
2 parallel catalysers above 2000 cm
pour tuyau d’échappement ∅ 50 mm
for 50 mm diameter exhaust pipe
pour tuyau d’échappement ∅ 55 mm
for 55 mm diameter exhaust pipe
3
2 catalyseurs en paralléle au delà de 2000 cm
3
2 parallel catalysers above 2000 cm
pour tuyau d’échappement ∅ 55 mm
for 55 mm diameter exhaust pipe
pour tuyau d'échappement ∅ 55 mm
for 55 mm diameter exhaust pipe
3
2 catalyseurs en paralléle au delà de 2500 cm
3
2 parallel catalysers above 2500 cm
pour tuyau d'échappement ∅ 55 mm
for 55 mm diameter exhaust pipe
3
2 catalyseurs en paralléle au delà de 2500 cm
3
2 parallel catalysers above 2500 cm
pour tuyau d'échappement ∅ 60 mm
for 60 mm diameter exhaust pipe
pour tuyau d'échappement ∅ 60 mm
for 60 mm diameter exhaust pipe
3
2 catalyseurs en paralléle au delà de 2500 cm
3
2 parallel catalysers above 2500 cm
pour tuyau d'échappement ∅ 60 mm
for 60 mm diameter exhaust pipe
3
2 catalyseurs en paralléle au delà de 2500 cm
3
2 parallel catalysers above 2500 cm
pour tuyau d'échappement ∅ 70 mm
for 70 mm diameter exhaust pipe
3
2 catalyseurs en paralléle au delà de 2500 cm
3
2 parallel catalysers above 2500 cm
pour voitures ST, WRC, Kit Car
for ST cars, WRC, Kit Cars
3
jusqu'à / up to 2000 cm
pour voitures PEUGEOT WRC, Kit Car et ST
for PEUGEOT WRC, Kit Cars and ST cars
pour voitures ST et Super Production
for ST cars and Super Production Cars
3
jusqu'à / up to 2000 cm
HJS-950922
ONS-0902-45
HJS-950932
ONS-0903-50
HJS-950923
ONS-0902-50
HJS-950933
ONS-0903-55
HJS-951523
ONS-1052-55
HJS-951543
ONS-1054-55
HJS
(DMSB)
HJS-950934
ONS-0903-60
HJS-951524
ONS-1052-60
HJS-951544
ONS-1054-60
HJS-951546
ONS-1054-70
HJS-90950030
2/2790-10
08.95
HJS-90950028
2/1090-10
06.96
HJS-90950025
2/1012-10
07.97
HJS-951564 / ONS-1056-60
HJS-951566 / ONS-1056-70
HJS-951568 / ONS-1056-80
HJS-951736 / ONS-1273-70
HJS-951738 / ONS-1273-80
HJS-90950043
WRC 1012 /10
HJS-90950044
WRC 1279-10
HJS-90950055
WRC 1112/10
RC 9012-10
FIA SPORT / Département Technique
01.99
01.99
01.99
01.99
01.99
11.96
WRC - Kit car - Rallycross Autocross
WRC - Kit car - Rallycross Autocross - Group N
3
3
jusqu'à 2000 cm / up to 2000 cm
WRC - Kit car - Rallycross Autocross – Group N
3
jusqu'à / up to 2000 cm
3
Rallycross Autocross, R1 jusqu'à up to 1400 cm
DMSB F-2005, DMSB H, E2
3
ADAC Formula Masters jusqu'à up to 1600 cm
12.96
11.97
06.08
3/6
16-12-2008
FIA
Liste Technique n°8
HJS-950711
ONS-0701-45
HJS-950712
ONS-0701-50
HJS-950911
ONS-0901-45
HJS-950912
ONS-0901-50
HJS-90950058
RC 1090/10
VW POLO N 9012-10
HJS
(DMSB)
WRC - Kit car - Rallycross Autocross
01.99
WRC - Kit car - Rallycross Autocross
01.99
WRC - Kit car - Rallycross Autocross
01.99
WRC - Kit car - Rallycross Autocross
01.01
pour for VW Polo Groupe N 1400 et 1600 cm seulement only
3
jusqu'à / up to 3500 cm
2 catalyseurs doivent être montés en paralléle
2 parallel catalysers must be used
seulement pour voitures Formule 3
only for Formula 3 cars
3
WRC jusqu'à / up to 2000 cm
3
jusqu'à / up to 2000 cm
3
WRC jusqu'à / up to 2000 cm
Rallycross Autocross
ISSC 1112-10
09.00
F3 1312/10
05-99
WRC 1312/10
PTK 350/75
WRC 1277/10
03.03
04.03
03.04
WRC 1112-10 PE
08.08
F3 1012/10 PE
WRFF 1279/10 PE
03.05
08.05
ST 9074-10 PE
06.08
HJS 2/2790-10
12.05
HJS 2/1012-10PE
06.06
WRC 1279-10PE
08.08
3
Group N - Group A - WRC - Kit car - Super 1600 - R1,R2,R3 – Super 2000
H S Europé AB
(SBF)
Tiger kat 50-181
SBF 06-014
Tiger kat 75-181
SBF 06-015
JANSPEED
(MSA)
JSRC-001 A
MSA-CAT/001/98
JSRC-002 A
MSA-CAT/002/00
JSRC-005 A
MSA-CAT/003/01
KEMIRA
(AKK)
01.99
Rallycross Autocross, DMSB H, DMSB F-2005
3
jusqu'à / up to 2000 cm
seulement pour voitures Formule 3 / only for Formula 3 cars
3
WRC + Super 2000 jusqu'à / up to 2000 cm
3
jusqu'à / up to 1200 cm
3
WRC + Super 2000 jusqu'à / up to 2000 cm
2 catalyseurs doivent être montés en paralléle
2 parallel catalysers must be used
Group A/N, Super 2000, Kit car, WRC
3
jusqu'à / up to 2000 cm
Group A/N, Super Production, Kit car
3
3
jusqu'à 2000 cm / up to 2000 cm
Group N-GT, GT2, GT, GT1
3
jusqu'à / up to 4000 cm
2 catalyseurs doivent être montés en paralléle
2 parallel catalysers must be used
Group A/N, WRC, R1, R2, R3, Super 2000, DMSB F-2005, DMSB H
3
jusqu'à / up to 2000 cm
Group A/N, GT1, GT2, GT3, ADAC GT Master
3
jusqu'à / up to 5000 cm
2 catalyseurs doivent être montés en paralléle
2 parallel catalysers must be used
3
03.07
Jusqu'à / up to 2500 cm
03.07
Jusqu'à / up to 4000 cm
01.99
WRC - Kit car - Rallycross Autocross
01.00
Maximum 200 ch par catalyseur / Maximum 200 bhp per catalyst
04.01
Maximum 350 ch par catalyseur / Maximum 350 bhp per catalyst
Kemira 80869
1054-70
06.00
83415 FIA KE AKK-CAT-1
03.03
83310 FIA KE AKK-CAT-2
03.03
3
pour tuyau d'échappement ∅ 60 ou 45 mm
for 60 or 45 mm diameter exhaust pipe
3
jusqu'à / up to 2000 cm
pour tuyau d'échappement ∅ 50 à 70 mm
for 50 to 70 mm diameter exhaust pipe
3
jusqu'à / up to 2500 cm
WRC - Kit car - Rallycross Autocross – Touring Cars
pour tuyau d’échappement ∅ 55 mm
for 55 mm diameter exhaust pipe
2 catalyseurs doivent être montés en paralléle
2 parallel catalysers must be used
pour tuyau d’échappement ∅ 60 mm
for 60 mm diameter exhaust pipe
2 catalyseurs doivent être montés en paralléle
2 parallel catalysers must be used
pour tuyau d’échappement ∅ 60 mm
for 60 mm diameter exhaust pipe
ONS GU 0903-55
KURT
GUTMANN
GMBH
(DMSB)
ONS GU 0903-60
ONS GU 1054-60
FIA SPORT / Département Technique
03.91
4/6
16-12-2008
FIA
Liste Technique n°8
KURT
GUTMANN
GMBH
(DMSB)
ONS GU 1054-70
03.91
ONS GU 1056-60
03.91
ONS GU 1056-70
03.91
2/ 9010 - 10
2/ 9210 - 10
11.95
11.95
DMSB 2/1020
04.98
pour tuyau d'échappement ∅ 70 mm
for 70 mm diameter exhaust pipe
pour tuyau d’échappement ∅ 60 mm
for 60 mm diameter exhaust pipe
pour tuyau d'échappement ∅ 70 mm
for 70 mm diameter exhaust pipe
pour voitures ST / for ST cars
pour voitures ST / for ST cars
pour voitures WRC, Kit Car, ST, F3
for WRC, Kit Car, ST, F3 cars
pour tuyau d’échappement ∅ 50 mm
for 50 mm diameter exhaust pipe
2 catalyseurs doivent être montés en paralléle
2 parallel catalysers must be used
pour tuyau d’échappement ∅ 50 mm
for 50 mm diameter exhaust pipe
2 catalyseurs doivent être montés en paralléle
2 parallel catalysers must be used
pour tuyau d’échappement ∅ 55 mm
for 55 mm diameter exhaust pipe
2 catalyseurs doivent être montés en paralléle
2 parallel catalysers must be used
pour tuyau d’échappement ∅ 55 mm
for 55 mm diameter exhaust pipe
2 catalyseurs doivent être montés en paralléle
2 parallel catalysers must be used
pour tuyau d’échappement ∅ 55 mm
for 55 mm diameter exhaust pipe
2 catalyseurs doivent être montés en paralléle
2 parallel catalysers must be used
pour tuyau d’échappement ∅ 60 mm
for 60 mm diameter exhaust pipe
2 catalyseurs doivent être montés en paralléle
2 parallel catalysers must be used
pour tuyau d’échappement ∅ 60 mm
for 60 mm diameter exhaust pipe
2 catalyseurs doivent être montés en paralléle
2 parallel catalysers must be used
OBERLAND >,
ONS-NR. 0902-50,
Art.Nr. 122.350
OBERLAND >,
ONS-NR. 0903-50,
Art.Nr. 122.450
OBERLAND >,
ONS-NR. 0902-55,
Art.Nr. 122.355
OBERLAND
MANGOLD
GMBH
(DMSB)
OBERLAND >,
ONS-NR. 0903-55,
Art.Nr. 122.455
OBERLAND >,
ONS-NR. 1052-55,
Art.Nr. 122.555
OBERLAND >,
ONS-NR. 0903-60,
Art.Nr. 122.460
OBERLAND >,
ONS-NR. 1052-60,
Art.Nr. 122.560
OBERLAND >,
ONS-NR. 1054-60,
Art.Nr. 122.660
OBERLAND >,
ONS-NR. 1054-70,
Art.Nr. 122.670
RAGAZZON
(CSAI)
RAGAZZON 540030
(N° CAT 003 CSAI)
RAGAZZON 540031
(N° CAT 004 CSAI)
pour tuyau d’échappement ∅ 60 mm
for 60 mm diameter exhaust pipe
pour tuyau d'échappement ∅ 70 mm
for 70 mm diameter exhaust pipe
3
04.01
Jusqu'à / up to 1500 cm
04.01
Jusqu'à / up to 2500 cm
3
3
DMSB 1052-2-10
03.07
DMSB 1054-2-10
03.07
DMSB 1056-2-10
03.07
R 1012 / 10
02.07
R 1112 / 10
03.07
Jusqu'à / up to 1600 cm
Group A, N, DMSB
3
Jusqu'à / up to 3200 cm
Group A, N, DMSB
2 catalyseurs doivent être montés en paralléle
2 parallel catalysers must be used
3
Jusqu'à / up to 2000 cm
Group A, N, DMSB
3
Jusqu'à / up to 2500 cm
Group A, N, DMSB
3
Jusqu'à / up to 5000 cm
Group A, N, DMSB
2 catalyseurs doivent être montés en paralléle
2 parallel catalysers must be used
3
Jusqu'à / up to 2000 cm
Group D, Formula 3
3
Jusqu'à / up to 2000 cm
WRC
REMUS
(DMSB)
FIA SPORT / Département Technique
5/6
16-12-2008
FIA
Liste Technique n°8
ROSI
(FFSA)
51141 - FFSA-001
51491 - FFSA-002
50181 - FFSA-003
50321 - FFSA-005
080101 - FFSA-004
50291 - FFSA-007
SUPERSPRINT
(CSAI)
01260401001
CAT 002 CSAI
01260401001
CAT 017 CSAI
01260401001
CAT 018 CSAI
01260401001
CAT 019 CSAI
01260401001
CAT 020 CSAI
01.99
04.99
04.99
07.01
03.01
03.06
WRC - Kit car
Kit car
Kit car - Group N, Formula 3
WRC - Kit car
Group N
3
Jusqu'à / up to 2500 cm
Pour FIAT Punto Kit Car seulement (A-5609)
For FIAT Punto Kit Car only (A-5609)
Pour FIAT Stilo 1.8 16v seulement (A/N-5641)
For FIAT Stilo1.8 16v only (A/N-5641)
Pour FIAT Punto HGT 1.8 16v seulement (A/N-5609)
For FIAT Punto HGT 1.8 16v only (A/N-5609)
Pour Alfa Romeo 147 TS 2.0 16v seulement (A/N-5625)
For Alfa Romeo 147 TS 2.0 16v only (A/N-5625)
Pour FIAT Palio 1.6 16v seulement (A-5602)
For FIAT Palio 1.6 16v only (A-5602)
01.01
03.02
03.02
03.02
01.03
SUZUKI
SUZUKI 60G2 FUTABA
07.99
Pour SUZUKI Baleno Kit Car seulement
For SUZUKI Baleno Kit Car only
TWR RACING
(MSA)
2/1279T-10
02.95
pour voitures ST / for ST cars
pour tuyau d’échappement ∅ 60 mm
for 60 mm diameter exhaust pipe
pour tuyau d’échappement ∅ 60 mm
for 60 mm diameter exhaust pipe
2 catalyseurs doivent être montés en paralléle
2 parallel catalysers must be used
pour tuyau d’échappement ∅ 60 mm
for 60 mm diameter exhaust pipe
2 catalyseurs doivent être montés en paralléle
2 parallel catalysers must be used
ONS 1054-60,
UTF 14001
UMWELTTECHNIK
FREIBERG
GMBH
(DMSB)
ONS 1052-60,
UTF 10001
ONS 0903-60,
UTF 019301
pour tuyau d’échappement ∅ 60 mm
for 60 mm diameter exhaust pipe
pour tuyau d’échappement ∅ 60 mm
for 60 mm diameter exhaust pipe
pour tuyau d’échappement ∅ 60 mm
for 60 mm diameter exhaust pipe
2 catalyseurs doivent être montés en paralléle
2 parallel catalysers must be used
pour tuyau d’échappement ∅ 50 mm
for 50 mm diameter exhaust pipe
2 catalyseurs doivent être montés en paralléle
2 parallel catalysers must be used
pour tuyau d’échappement ∅ 55 mm
for 55 mm diameter exhaust pipe
2 catalyseurs doivent être montés en paralléle
2 parallel catalysers must be used
pour tuyau d’échappement ∅ 55 mm
for 55 mm diameter exhaust pipe
VGS A 1054-60
VGS 1054-60
VGS 0903-60
VIKTOR
GÜNTHER
GMBH
(DMSB)
VGS 0903-50
VGS 0903-55
VGS 1054-55
INSTALLATION DU CATALYSEUR
•
INSTALLATION OF THE CATALYTIC CONVERTER
Le catalyseur doit être conforme à la fiche d'homologation
établie par l'ASN.
•
Le catalyseur doit être monté sur le système d'échappement
de la voiture conformément aux instructions du fabricant de ce
catalyseur.
•
La direction du flux doit être respectée.
•
A tout moment, tout le gaz d'échappement doit passer par
le(s) catalyseur(s).
•
Aucune modification d'un catalyseur homologué n'est
autorisée.
Des protections thermiques doivent être montées.
FIA SPORT / Département Technique
•
The catalytic converter must be in compliance with the
homologation form issued by the ASN.
•
The catalytic converter must be mounted in the exhaust
system of the car according to the instructions of the
manufacturer of the catalyser.
•
The direction of flow must be respected.
•
At any time, all exhaust gas must pass through the catalytic
converter(s).
•
No modifications to a homologated catalytic converter are
allowed.
Heat shieldings must be mounted.
6/6
16-12-2008
Liste N° 9
CONVERTISSEURS CATALYTIQUES HOMOLOGUES PAR LA FIA (Classe 1)
CATALYTIC CONVERTERS HOMOLOGATED BY THE FIA (Class 1)
LISTE TECHNIQUE N° 9 / TECHNICAL LIST N° 9
FABRICANT /
MANUFACTURER
MARQUAGE / MARKING
DATE D'HOM./
HOM. DATE
HJS
0903/DTM
06.93
HJS
DTM 1012/F
12.94
HJS
DTM 1012/D
03.95
HJS
DTC 1054/10
HJS
DTM 1290/A
02.94
HJS
DTM 1312/F
07.95
HJS
DTM 9074/F
03.94
HJS
DTM 1212/D
REMARQUES / REMARKS
Kurt Gutmann GmbH
ONS GU 0903-60
catalyseur standard pour tuyau
d'échappement ∅ 60 mm
2 catalyseurs doivent être montés en
paralléle
standard catalyser for 60 mm diameter
exhaust pipe
2 parallel catalysers must be used
Kurt Gutmann GmbH
ONS GU 1054-60
catalyseur standard pour tuyau
d'échappement ∅ 60 mm
2 catalyseurs doivent être montés en
paralléle
standard catalyser for 60 mm diameter
exhaust pipe
2 parallel catalysers must be used
Kurt Gutmann GmbH
ONS GU 1054-70
catalyseur standard pour tuyau
d'échappement ∅ 70 mm
2 catalyseurs doivent être montés en
paralléle
standard catalyser for 70 mm diameter
exhaust pipe
2 parallel catalysers must be used
Kurt Gutmann GmbH
ONS GU 1056-60
catalyseur standard pour tuyau
d'échappement ∅ 60 mm
standard catalyser for 60 mm diameter
exhaust pipe
Kurt Gutmann GmbH
ONS GU 1056-70
catalyseur standard pour tuyau
d'échappement ∅ 70 mm
standard catalyser for 70 mm diameter
exhaust pipe
Kurt Gutmann GmbH
DTM 1210 / F
01.96
1
27.11.96
Liste N° 9
Kurt Gutmann GmbH
DTM 1212 / F
01.96
UTF
0903-60 DTM
07.93
UTF
1052-60 DTM
07.93
UTF
DTM 0903-D
05.94
UTF
DTM 1052-D
03.94
UTF
DTM 1390-D
06.94
INSTALLATION DU CATALYSEUR
-
Le catalyseur doit être monté sur le système d'échappement de la voiture conformément aux instructions
du fabricant de ce catalyseur.
Le catalyseur devrait être monté en amont du ou des silencieux d'échappement.
La direction du flux doit être respectée.
A tout moment, tout le gaz d'échappement doit passer par le(s) catalyseur(s).
Aucune modification d'un catalyseur homologué n'est autorisée.
Des protections thermiques doivent être montées.
Pour la longévité du catalyseur, la gestion électronique du moteur devrait comprendre une coupure
d'alimentation en carburant en décélération.
Pour la longévité du catalyseur, le limiteur de tours devrait être monté de manière à interrompre
l'alimentation en courant des soupapes d'injection de carburant et non de l'allumage.
INSTALLATION OF THE CATALYTIC CONVERTER
-
The catalytic converter must be mounted in the exhaust system of the car according to the instructions of
the manufacturer of the catalyser.
The catalytic converter should be mounted upstream the exhaust silencer or silencers.
The direction of flow must be respected.
At any time, all exhaust gas must pass through the catalytic converter(s).
No modifications to a homologated catalytic converter are allowed.
Heat shieldings must be mounted.
For a good durability of the catalyser, the electronic engine management should be equipped with an
overrun fuel cut-off.
For a good durability of the catalyser, the rev-limiter should be installed in such a manner that it interrupts
the current supply for the fuel injection valves and not the current supply for the ignition.
2
27.11.96
FIA
Liste N°1
RESERVOIRS D'ESSENCE HOMOLOGUES SUIVANT LES NORMES FIA
FT3-1999, FT3.5-1999, FT5-1999
LIST OF FUEL BLADDERS HOMOLOGATED ACCORDING TO THE
FIA STANDARDS FT3-1999, FT3.5-1999, FT5-1999
LISTE TECHNIQUE N° 1 / TECHNICAL LIST N° 1
RESERVOIRS FT3-1999 / FT3-1999 TANKS
-
Advanced Fuel Systems Ltd, Saxon House, Station road
Newport, Essex CB11 3PL
UK
Tel. (44) 1799 541955
Fax (44) 1799 541983
Homologation no:
• AFS 151
Continental AG
Werk Aarchen
Hüttenstr. 7
52068 Aachen
Germany
Homologation no:
• UNA 2047
• UNA 2048
-
Aero Sekur
(ex Irvin Aerospace)
Via delle Valli snc
PO Box 106
04011 Aprilia (LT)
Italy
Fax : (39) 06 92727165
Homologation no:
• FT3
Fuel Safe Systems,
Aircraft rubber
250 SE Timber Ave
Redmond
OR 97756
USA
Tel: (1) 541 923 6005
Fax (1) 541 923 6015
Homologation no:
• Cross
linked
polyethylene
CL100 (CONST 871)
• CO 1298
• N 1298
-
-
-
-
Aero Tec Labs, Spear Road Industrial
Park, Ramsey,
N.J. 07446
USA
Fax (1) 201 825 1962
Homologation no:
• ATL-565
• ATL-810-C
• ATL-826-A
• ATL-851-C
Australian Fuel Cells
42, Eastern Avenue
Coolangatta airport,
Australia 4225
Tel : (61) 7 5599 5088
Homologation no:
• AFC/M/001
CARL
26-28 rue Charles Gide
61000 Alencon
France
Tel : (33) 02 33 29 10 17
E-mail : infos@carl.fr
Homologation no:
• CWT 001
06.06.2008
GIPI Cars
Via Abruzzo,7
20090 Opera, (Mi)
Italy
Tel/Fax : (39) 02 57600 279.
Homologation no:
• GPRNN009
-
M.E.RIN s.r.l.
Via R. Lepetit n°21
00155 ROMA
Italy
Fax : (39) 06 90 74 553
Homologation no:
• SFT/41076
-
MUSTIT
53, rue de la république
59780 Willems
France
Fax : (+) 3 28 37 00 49
Homologation no:
• MM003933
• MM004723
• MM005133
-
Premier Fuel Systems Ltd,
Willow Industrial park
Castle Donington
Derby DE7 2NP
UK
Fax (44) 1332 850749
E-mail:INFO@Premier-Fuel-Systems.com
Homologation no:
• Kevlar-F209
• Nylon-F221
PRONAL
Rue du Trieu du Quesnoy
ZI de Roubaix-Est
59115 Leers
France
Tel. (33) 3 20 99 75 00
Homologation no:
• 24353/00001
• 29912/00002
• 32672/01324
• 41060/02733
• 44638
-
Ets J. RICHE, 48, rue de Vire,
14110 Conde sur Noireau.
France
Tel : (33) 231698100
Homologation no:
• RAN807 (black colour)
-
Société Lyonnaise des Réservoirs
Souples,
18, rue Guillaume-Tell
75017 Paris
France
Tel. (33) 1 47 66 11 86
Homologation no:
• DP20
Page 1/2
FIA
Liste N°1
RESERVOIRS FT3.5-1999 / FT3.5-1999 TANKS
-
Aero Sekur
(ex Irvin Aerospace)
Homologation no:
• SP31A
-
Continental AG
Homologation no:
• UNA 2049
-
Aero Tec Labs
Homologation no:
• ATL-514-D
• ATL-797-B
-
Fuel Safe Systems
Homologation no:
• Di 1198
-
PRONAL'S,
Homologation no:
• 27355/01326
• 33228/01325
• 33229/00561
RESERVOIRS FT5-1999 / FT5-1999 TANKS
-
Aero Tec Labs
Homologation no:
• ATL-818-D
• ATL-818-D (issue 2003)
06.06.2008
-
Premier Fuel Systems Ltd
Homologation no:
• Kevlar-F228
-
PRONAL'S
Homologation no:
• 39387/02396
Page 2/2
FIA
Liste N°12
SIEGES HOMOLOGUES SUR LA BASE DE LA NORME FIA 8855-1999
SEATS HOMOLOGATED ON THE BASIS OF THE FIA STANDARD 8855-1999
LISTE TECHNIQUE N° 12 / TECHNICAL LIST N° 12
N° Homol.
Constructeur du siège
Seat manufacturer
Modèle
Model
Date
.CS.826.97
OMP
GRIP
12.97
.CS.828.97
OMP
Record
12.97
.CS.830.97
SPARCO
ATLAS VTR
12.97
.CS.831.97
SPARCO
EVO 2 VTR
12.97
.CS.832.98
SPARCO
TOURING CC
06.98
.CS.900.98
MOMO
Mirage S
04.98
.CS.904.98
OMP
ARS
01.98
.CS.905.98
SPARCO
TOURING VTR
01.98
.CS.909.98
EKTOR
EKTOR HO
12.98
.CS.911.98
OMP
Grip Carbon
04.98
.CS.912.98(1)
KINGDRAGON S.p.A
Master VTR(1)
06.98(1)
.CS.913.98
MOMO
Rooky
06.98
.CS.914.98
MOMO
Nascar
06.98
.CS.915.98
SPARCO
Rev
06.98
.CS.916.98
SPARCO
Ultra
06.98
.CS.917.98
SPARCO
Pro 2000
06.98
.CS.918.98
SPARCO
EVO
06.98
.CS.919.98
MOMO
Mirage
06.98
.CS.922.98
EKTOR
START EVO
06.98
.CS.924.98
OMP
ARS
07.98
.CS.925.98
OMP
Pista HA/684
07.98
.CS.927.98
KINGDRAGON S.p.A
MASTER K/C
08.98
.CS.928.98
KINGDRAGON S.p.A
POLARIS K/C
08.98
(1)
(2)
Supports à utiliser
Supports to be used
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Inférieurs
Lower
Latéraux
Lateral
Latéraux ou inférieurs
Lateral or Lower
Latéraux ou inférieurs
Lateral or Lower
Latéraux ou inférieurs
Lateral or Lower
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
S2000(2)
9
9
9
9
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Siège conforme au règlement technique S2000 (263-263D Annexe J) / Seat in compliance with the S2000 technical regulations (263263D Appendix J)
01.12.2008
Page 1/16
FIA
Liste N°12
N° Homol.
Constructeur du siège
Seat manufacturer
Modèle
Model
Date
.CS.929.98
MOMO
Mille Laghi Evo VTR
08.98
.CS.930.98
MOMO
Top Nascar K/C
08.98
.CS.931.98
MOMO
Mille Laghi Evo K/C
08.98
.CS.932.98
KINGDRAGON S.p.A
POLARIS VTR
08.98
.CS.933.98
MOMO
Montecarlo VTR
08.98
.CS.934.98
MOMO
Extreme K/C
08.98
.CS.935.98
MOMO
Acropolis VTR
08.98
.CS.936.98
MOMO
Top Nascar VTR
08.98
.CS.937.98
SPARCO
Corsa
08.98
.CS.938.98
SPARCO
CHALLENGE VTR
07.98
.CS.940.98
OMP
Pista HA/686
10.98
.CS.941.98
OMP
RS HA/633
10.98
.CS.942.98
OMP
ECO HA/644
10.98
.CS.943.98
EKTOR
EKTOR START
12.98
.CS.944.98
EKTOR
EKTOR WINNER
12.98
.CS.945.98
EKTOR
EKTOR RUSH
kevlar/carbone
12.98
.CS.946.98
MOMO
Tframe
12.98
.CS.947.99
OMP
.CS.948.99
OMP
.CS.949.99
SPARCO
PRO WRC
02.99
.CS.950.99
SPARCO
Atlas
02.99
.CS.951.99
SPARCO
Pro 2000
02.99
.CS.952.99
SPARCO
CORSA
02.99
.CS.953.99
SPARCO
TECNO
02.99
.CS.954.99
SPARCO
Junior
02.99
.CS.955.99
SPARCO
INDY
02.99
.CS.956.99
EKTOR
EKTOR RUSH fibre
12.98
(1)
(2)
GRIP K/C
HA/636
EXTRA HA 634
ECO XL
01.99
02.99
Supports à utiliser
Supports to be used
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Inférieurs
Lower
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Inférieurs
Lower
Latéraux
Lateral
Inférieurs
Lower
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Inférieurs
Lower
Inférieurs
Lower
Latéraux
Lateral
S2000(2)
9
9
9
9
9
9
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Siège conforme au règlement technique S2000 (263-263D Annexe J) / Seat in compliance with the S2000 technical regulations (263263D Appendix J)
01.12.2008
Page 2/16
FIA
Liste N°12
N° Homol.
Constructeur du siège
Seat manufacturer
Modèle
Model
Date
.CS.957.99
SPARCO
EVO
02.99
.CS.958.99
RACETECH
4009
03.99
.CS.959.99
TWR RACING
Super touring 1999
04.99
.CS.960.99
NORFOLK
GTP SEAT
04.99
.CS.961.99
MOMO
Nascar KC
04.99
.CS.962.99
MOMO
Extreme VTR
04.99
.CS.963.99
MOMO
Acropolis
EVO KC
04.99
.CS.964.99
RECARO GmbH&Co
PRO RACER 99 SPA
04.99
.CS.965.99
ISOMAX
ISOMAX SHR
04.99
.CS.966.99
SPARCO
TTE
04.99
.CS.967.99
SPARCO
Driver
05.99
.CS.968.99
GA GEORG ALBER
CHAMP
06.99
.CS.969.99
GA GEORG ALBER
SPEEDY
06.99
.CS.970.99
GA GEORG ALBER
ECO
06.99
.CS.971.99
GA GEORG ALBER
JET
06.99
.CS.972.99(1)
EKTOR
RUNNER 2000(1)
06.99(1)
.CS.973.99
COBRA SEATS
Imola
06.99
.CS.974.99
COBRA SEATS
Evolution
06.99
.CS.975.99
COBRA SEATS
Imola GT
06.99
.CS.976.99
COBRA SEATS
Evolution GT
06.99
.CS.977.99
COBRA SEATS
Sportline
06.99
.CS.978.99
COBRA SEATS
Sportline GT
06.99
.CS.979.99
COBRA SEATS
Suzuka
06.99
.CS.980.99(1)
COBRA SEATS
Monaco(1)
06.99(1)
.CS.981.99
GA GEORG ALBER
JUMBO
07.99
.CS.982.99
GA GEORG ALBER
RACE
07.99
.CS.983.99
RECARO GmbH&Co
PORSCHE PRO
RACER 99 SPG
07.99
(1)
(2)
Supports à utiliser
S2000(2)
Supports to be used
Latéraux
9
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
9
Lateral
Frontaux, inférieurs et
dorsaux
Frontal, lower and back
Latéraux
Lateral
Latéraux
9
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
9
Lateral
Latéraux
9
Lateral
Pas de support
No support
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
9
Lateral
Inférieurs
Lower
Latéraux
Lateral
Latéraux
9
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
9
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Inférieurs
Lower
Latéraux
9
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
9
Lateral
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Siège conforme au règlement technique S2000 (263-263D Annexe J) / Seat in compliance with the S2000 technical regulations (263263D Appendix J)
01.12.2008
Page 3/16
FIA
Liste N°12
N° Homol.
Constructeur du siège
Seat manufacturer
Modèle
Model
Date
.CS.984.99
SPARCO
PRO WRC
08.99
.CS.985.99
GIOCAR GROUP
INTERNATIONAL
Skill
08.99
.CS.986.99
GA GEORG ALBER
SAFARI KC
10.99
.CS.987.99
GA GEORG ALBER
RACE KC
10.99
.CS.988.99
GA GEORG ALBER
SPEEDY KC
10.99
.CS.989.99
OMP
WRC HA/640
12.99
.CS.990.00
KONIG
.CS.991.00
KONIG
.CS.992.00(1)
CORBEAU
Forza(1)
01.00(1)
.CS.993.00(1)
CORBEAU
Pro series(1)
01.00(1)
.CS.994.00(1)
CORBEAU
Revolution(1)
01.00(1)
.CS.995.00
RECARO GmbH&Co
PRO RACER 99 SPG
01.00
.CS.996.00
RECARO GmbH&Co
RACER SPG
01.00
.CS.997.00
RECARO GmbH&Co
POLE POSITION
01.00
.CS.998.00
MOMO
CUP
02.00
MONTECARLO VTR
05.00
MONTECARLO CARB
05.00
CRONO
05.00
GT
05.00
.CS.999.00
CS.003.00
CS.004.00
CS.005.00
(1)
(2)
BELT & BUCKLE
SABELT
BELT & BUCKLE
SABELT
BELT & BUCKLE
SABELT
BELT & BUCKLE
SABELT
KOMFORT
RSL3000
KOMFORT
RSL2000
01.00
01.00
CS.006.00
KONIG
RE01
06.00
CS.007.00
MOMO
CUP VTR
07.00
CS.008.00
RACETECH
4000W
07.00
CS.009.00
RACETECH
9009
07.00
CS.010.00
RACETECH
9009HR
07.00
CS.011.00
RECARO GmbH&Co
PROFI SPG
08.00
CS.012.00
RECARO GmbH&Co
SPG.N
08.00
CS.013.00
C-ONE CORPORATION
Interget
09.00
Supports à utiliser
Supports to be used
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Inférieurs
Lower
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Inférieurs
Lower
Latéraux
Lateral
S2000(2)
9
9
9
N/A
Inférieurs
Lower
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
9
Prière de se référer à la fin de cette section / Please refer to the end of this section
Siège conforme au règlement technique S2000 (263-263D Annexe J) / Seat in compliance with the S2000 technical regulations (263263D Appendix J)
01.12.2008
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FIA
Liste N°12
N° Homol.
Constructeur du siège
Seat manufacturer
Modèle
Model
Date
CS.014.00
RECARO GmbH&Co
PROFI SPA
09.00
CS.015.00
EKTOR
ISO 2000
12.00
CS.016.00
RECARO GmbH&Co
PRO RACER SPA
80mm verbreitert
12.00
AAR RACING-2 303
01.01
AAR RACING-2 302
01.01
AAR RACING-2 301
01.01
AAR RACING-2 300
01.01
CS.017.00
CS.018.00
CS.019.00
CS.020.00
(1)
(2)
ARACO / TOYOTA
BOSHOKU
ARACO / TOYOTA
BOSHOKU
ARACO / TOYOTA
BOSHOKU
ARACO / TOYOTA
BOSHOKU
CS.021.01
ISOMAX
RMS
01.01
CS.022.01
MOMO
Start
03.01
CS.023.01
CARBOSYSTEMS
previously
HPP High Performance
Products
previously
NITEC
Safetycell
04.01
CS.024.01
MOONCRAFT
Mooncraft S/No:2
04.01
CS.025.01
OMP
BIG HA/703
WRC XL
03.01
CS.026.01
KINGDRAGON S.p.A
VEGA2
04.01
CS.027.01
SHIN NAGOYA
BRIDE THROWN
FG603
06.01
CS.028.01
SHIN NAGOYA
BRIDE DIVINE FM302
06.01
CS.029.01
SHIN NAGOYA
BRIDE DIVINE FM303
06.01
CS.030.01
SHIN NAGOYA
BRIDE DIVINE FS301
06.01
CS.031.01
SHIN NAGOYA
BRIDE DIVINE FL301
06.01
CS.032.01
SHIN NAGOYA
BRIDE THROWN
FG601
06.01
CS.033.01
SHIN NAGOYA
BRIDE DIVINE FM301
06.01
CS.034.01
SHIN NAGOYA
BRIDE DIVINE FM304
06.01
CS.035.01
SHIN NAGOYA
BRIDE DIVINE FM305
06.01
CS.036.01
SHIN NAGOYA
BRIDE DIVINE FL303
06.01
CS.037.01
MOMO
Monte carlo
06.01
CS.038.01
SHIN NAGOYA
BRIDE MARVEL FG607
06.01
Supports à utiliser
Supports to be used
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Inférieurs
Lower
Inférieurs
Lower
Inférieurs
Lower
Inférieurs
Lower
Latéraux
Lateral
Inférieurs
Lower
S2000(2)
9
9
Non applicable
Not applicable
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Inférieurs
Lower
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux ou inférieurs
Lateral or Lower
Latéraux
Lateral
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FIA
Liste N°12
N° Homol.
Constructeur du siège
Seat manufacturer
Modèle
Model
Date
CS.039.01
SHIN NAGOYA
BRIDE FAME FM307
06.01
CS.040.01
MOMO
CUP HI-TECH
08.01
CS.041.01
MOMO
Nascar GT
diablo
08.01
CS.042.01
OMP
WRC HA/705
12.01
CS.043.01
OMP
SPORT HA/649
12.01
CS.044.01
OMP
RS HA/633
12.01
CS.045.01
OMP
ECO HA/644
12.01
CS.046.01
MOMO
Monte Carlo 1 VTR
12.01
CS.047.02
KONIG
RS 1000 GFK
01.02
CS.048.01
MOMO
CUP 1
12.01
CS.050.01
MOMO
Acropolis 1 KC
12.01
CS.051.01
MOMO
Start 1 VTR
12.01
CS.052.01
MOMO
CUP 2
12.01
CS.053.02(1)
CORBEAU
Sprint(1)
01.02(1)
CS.054.02
KONIG
RE-02
04.02
CS.055.02
BELT & BUCKLE
SABELT
Racer
05.02
CS.056.02
TOORA SPA
RACE
06.02
CS.057.02
BIMARCO
EXPERT
07.02
CS.058.02
BIMARCO
DAKAR
07.02
CS.059.02
TOORA SPA
BASIC
07.02
CS.060.02
TOORA SPA
CONCEPT
07.02
CS.061.02
BELT & BUCKLE
SABELT
ST
09.02
CS.062.02
RACETECH
4009W
10.02
CS.063.02
RACETECH
4009HR
10.02
CS.064.02
RACETECH
4009WHRV
10.02
CS.065.02
RACETECH
4009HRV
10.02
CS.066.02
TOORA SPA
PROJECT CARBON
12.02
(1)
(2)
Supports à utiliser
Supports to be used
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux ou inférieurs
Lateral or Lower
Latéraux
Lateral
Inférieurs
Lower
Latéraux
Lateral
Inférieurs
Lower
Latéraux ou inférieurs
Lateral or Lower
Latéraux
Lateral
Latéraux ou inférieurs
Lateral or Lower
Latéraux
Lateral
Inférieurs
Lower
Latéraux
Lateral
Latéraux(1)
Lateral
Latéraux
Lateral
Inférieurs
Lower
Inférieurs
Lower
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Inférieurs
Lower
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux ET dorsaux
Lateral AND back
Latéraux ET dorsaux
Lateral AND back
Latéraux
Lateral
S2000(2)
9
9
9
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FIA
Liste N°12
N° Homol.
Constructeur du siège
Seat manufacturer
Modèle
Model
Date
CS.067.02
TOORA SPA
PROJECT VTR
12.02
CS.068.02
RECARO GmbH&Co
PROFI SPG
12.02
CS.069.03
LICO
HURRICANE
02.03
CS.070.03
COBRA SEATS
MONACO S
02.03
CS.071.03
DOME
DCM CS01
02.03
CS.072.03
TOORA SPA
PROTEC
04.03
CS.073.03
TEE'S CORPORATION
BRIDE F38A
06.03
CS.074.03
OMP
RECORD 2
07.03
CS.075.03
RECARO GmbH&Co
PRO RACER SPG XL
08.03
CS.076.03
RECARO GmbH&Co
PRO RACER SPG
VARIO
08.03
CS.077.03
MOTORDRIVE SEATS
CS.078.03
MOTORDRIVE SEATS
BOWLER WC2
09.03
CS.079.03
MOTORDRIVE SEATS
PRO HYBRID/CARBON
09.03
CS.080.03
ISOMAX
18PD
10.03
CS.081.03
RECARO GmbH&Co
POLE POSITION
JAPAN
11.03
CS.082.03
OMP
RS P.T.
12.03
CS.083.03
SPARCO
CIRCUIT VTR
12.03
CS.084.03
SPARCO
EVO XL
12.03
CS.085.04
MOONCRAFT
GT COMPETITION II
01.04
CS.086.04
RECARO GmbH&Co
PROFI SPG XL
01.04
CS.087.04
VROOM
SPORT
01.04
CS.088.04
VROOM
TOURING
01.04
CS.089.04
OMP
HTS
01.04
CS.090.04
RECARO GmbH&Co
PORSCHE PRO
RACER SPG VARIO
01.04
CS.091.04
BELT & BUCKLE
SABELT
INDIANAPOLIS
02.04
CS.092.04
TEE'S CORPORATION
BRIDE F31A
03.04
CS.093.04
TOORA SPA
RUNNER
03.04
(1)
(2)
PRO GRP/COMPOSITE
09.03
Supports à utiliser
Supports to be used
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Inférieurs
Lower
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
S2000(2)
9
9
9
9
9
9
9
9
9
9
9
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FIA
Liste N°12
N° Homol.
Constructeur du siège
Seat manufacturer
Modèle
Model
Date
CS.094.04
SPARCO
S-LIGHT
03.04
CS.095.04
RACETECH
9109HR
03.04
CS.096.04
RACETECH
4009WHR
03.04
CS.097.04
RACETECH
4000WX
03.04
CS.098.04
TOORA SPA
GARA
03.04
CS.099.04
SPARCO
CIRCUIT S-LIGHT
03.04
CS.100.04
VELO RACING
APEX
03.04
CS.101.04
VELO RACING
GPT 3
04.04
CS.102.04
VELO RACING
GPT 2
04.04
CS.103.04
VELO RACING
GPT 1
04.04
CS.104.04
REITER
RE.002
04.04
CS.105.04
TEE'S CORPORATION
BRIDE F77A
05.04
CS.106.04
MOTORQUALITY
VTS 2
05.04
CS.107.04
MOTORQUALITY
VTS 1
05.04
CS.108.04
COBRA SEATS
IMO 4R
05.04
CS.109.04
VELO RACING
VRP1
or
PODIUM II
05.04
CS.110.04
BELT & BUCKLE
SABELT
TITAN
06.04
CS.111.04
VELO RACING
APEX Carbon/K
06.04
CS.112.04
VELO RACING
APEX –XL Carbon/K
06.04
CS.113.04
VELO RACING
VRP1 Carbon/K
or
Podium II K/C
06.04
CS.114.04
VELO RACING
APEX XL
06.04
CS.115.04
TEE'S CORPORATION
BRIDE FZ380
07.04
CS.116.04
TEE'S CORPORATION
BRIDE FZ310
07.04
CS.117.04
OMP
RONCO 2 / TURINI / TCLUB
07.04
CS.118.04
TOORA SPA
PROJECT 2
07.04
CS.119.04
OMP
MCC / PROTOTIPO
08.04
(1)
(2)
Supports à utiliser
Supports to be used
Latéraux
Lateral
Latéraux ET dorsaux
Lateral AND back
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Inférieurs
Lower supports
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
S2000(2)
9
9
9
9
9
9
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
9
9
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Inférieurs
Lower
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
9
9
9
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01.12.2008
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FIA
Liste N°12
N° Homol.
Constructeur du siège
Seat manufacturer
Modèle
Model
Date
CS.120.04
OMP
HTS Fiberglass
08.04
CS.121.04
TOORA SPA
CONCEPT LIGHT
09.04
CS.122.04
RECARO GmbH&Co
POLE POSITION USA
09.04
CS.123.04
SPARCO
PRO WRC
09.04
CS.124.04
CORBEAU
Revolution 2K
10.04
CS.125.04
CORBEAU
Forza 2K
10.04
CS.126.04
CORBEAU
Sprint 2K
10.04
CS.127.04
SPARCO
REV PLUS
12.04
CS.128.04
MOMO
T-FRAME EVO
12.04
CS.129.04
RECARO GmbH&Co
PRO RACER SPA
HANS
12.04
CS.130.04
CORBEAU
Pro Series 2K
12.04
CS.131.04
GA GEORG ALBER
SEP
12.04
CS.132.05
CORBEAU
Revenge
01.05
CS.133.05(1)
ROSSI SPORT
Professional II(1)
01.05(1)
CS.134.05
MOONCRAFT
GT COMPETITION III
03.05
CS.135.05
RECARO GmbH&Co
CS.136.05
GM RACING
CS.137.05
SPARCO
CIRCUIT PRO
06.05
CS.138.05
NICK COMPETICION
CAVALLINO
08.05
CS.139.05
NICK COMPETICION
INDY
08.05
CS.140.05
REVERIE
XRC WIDE
08.05
CS.141.05
GM RACING
PM00117
ventilated
(for C5R and C6R only)
08.05
CS.142.05(1)
ROSSI SPORT
Professional III(1)
09.05(1)
CS.143.05
OMP
Big Carbon
10.05
CS.144.05
STS
RACE I
10.05
CS.145.05
BELT & BUCKLE
SABELT
RACER DUO
10.05
CS.146.05
OMP
HTE CARBON
11.05
(1)
(2)
PRO RACER SPG XL
HANS
PM00117
(for C5R and C6R only)
05.05
05.05
Supports à utiliser
Supports to be used
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Inférieurs
Lower
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Inférieurs
Lower
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux ET dorsaux
Lateral AND back
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
S2000(2)
9
9
9
9
9
9
9
9
9
Latéraux ET dorsaux
Lateral AND back
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Inférieurs
Lower
Latéraux ou inférieurs
Lateral or Lower
Latéraux
Lateral
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Siège conforme au règlement technique S2000 (263-263D Annexe J) / Seat in compliance with the S2000 technical regulations (263263D Appendix J)
01.12.2008
Page 9/16
FIA
Liste N°12
N° Homol.
Constructeur du siège
Seat manufacturer
Modèle
Model
Date
CS.146.05
OMP
HTE CARBON
11.05
CH-F
11.05
TITAN CARBONIO
11.05
TITAN CARBONIO XL
12.05
TITAN XL
12.05
CS.147.05
CS.148.05
CS.149.05
CS.150.05
(1)
(2)
BELT & BUCKLE
SABELT
BELT & BUCKLE
SABELT
BELT & BUCKLE
SABELT
BELT & BUCKLE
SABELT
CS.151.06
RECARO GmbH&Co
TOURING SPORT GFRP
01.06
CS.152.06
RECARO GmbH&Co
RALLY SPORT - GFRP
01.06
CS.153.06
RECARO GmbH&Co
CS.154.06
RECARO GmbH&Co
CS.155.06
BELT & BUCKLE
SABELT
TAURUS XL
02.06
CS.156.06
SPARCO
CIRCUIT PRO VTR
02.06
CS.157.06
BELT & BUCKLE
SABELT
TAURUS
02.06
CS.158.06
MOTORQUALITY
VTS 0 CARBON
03.06
CS.159.06
GP-RACE
TOP RALLY
03.06
CS.160.06
NISMO
GT PRO
04.06
CS.161.06
COBRA SEATS
Evolution HANS
04.06
CS.162.06
COBRA SEATS
Imola HANS
04.06
CS.163.06
COBRA SEATS
Suzuka HANS
04.06
CS.164.06
BELT & BUCKLE
SABELT
TAURUS CARBONIO
04.06
CS.165.06
TANIDA
JURAN GTR500
04.06
CS.166.06
RACETECH
1000
05.06
CS.167.06
RACETECH
9119HR
05.06
CS.168.06
RACETECH
9119WHR
05.06
CS.169.06
OMP
T-RS
06.06
CS.170.06
RECARO GmbH&Co
PRO RACER SPA XL
HANS
07.06
CS.171.06
COBRA SEATS
Sebring
07.06
CS.172.06
RECARO GmbH&Co
PRO RACER SPA
HANS PLUS
10.06
RALLY SPORT – WET
CARBON
TOURING SPORTWET CARBON
01.06
01.06
Supports à utiliser
Supports to be used
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux ET dorsaux
Lateral AND back
Latéraux ET dorsaux
Lateral AND back
Latéraux ou inférieurs
Lateral or Lower
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
S2000(2)
9
9
9
9
9
9
9
9
9
9
9
9
9
9
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Siège conforme au règlement technique S2000 (263-263D Annexe J) / Seat in compliance with the S2000 technical regulations (263263D Appendix J)
01.12.2008
Page 10/16
FIA
Liste N°12
N° Homol.
Constructeur du siège
Seat manufacturer
Modèle
Model
Date
CS.173.06
TANIDA
JURAN GTX100
10.06
CS.174.06
TANIDA
JURAN GTR500C
10.06
CS.175.06
TANIDA
JURAN GTX600
10.06
CS.176.06
TANIDA
JURAN GTX600C
10.06
CS.177.06
OMP
WRC CARBON
10.06
CS.178.06
OMP
BIG CARBON 2
10.06
CS.179.06
OMP
ARS CARBON
10.06
CS.180.06
SPARCO
SPRINT V
11.06
CS.181.06
SPARCO
EVO PLUS
11.06
CS.182.06
OMP
HTE CARBON XL
12.06
CS.183.06
OMP
WRC FIBERGLASS
WRE
12.06
CS.184.06
OMP
HTE FIBERGLASS
12.06
CS.185.06
MOMO
T-CLUB
12.06
CS.186.07
SABELT
GT3
01.07
CS.187.07
SABELT
TAURUS L
01.07
CS.188.07
MOMO
DAYTONA SAFARI
01.07
CS.189.07
MOMO
START 2007
01.07
CS.190.07
MOMO
SUPER CUP
01.07
CS.191.07
TURINI
HT107
01.07
CS.192.07
TURINI
TURINI
01.07
CS.193.07
SPARCO
TECNO GT
02.07
CS.194.07
GA GEORG ALBER
EXPERT
02.07
CS.195.07
NICK COMPETICION
EFE - UNO
04.07
CS.196.07
SPARCOCOMPOSITEX
AIR
05.07
CS.197.07
SPARCO
PRO ADV
05.07
CS.198.07
RACEPRO
TARMAC
05.07
CS.199.07
RACEPRO
ARROW
05.07
(1)
(2)
Supports à utiliser
Supports to be used
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Inférieurs
Lower
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Inférieurs
Lower
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Inférieurs
Lower
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
S2000(2)
9
9
9
9
9
9
9
9
9
9
9
9
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Siège conforme au règlement technique S2000 (263-263D Annexe J) / Seat in compliance with the S2000 technical regulations (263263D Appendix J)
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FIA
Liste N°12
N° Homol.
Constructeur du siège
Seat manufacturer
Modèle
Model
Date
CS.200.07
RACEPRO
RP
05.07
CS.201.07
STATUS RACING
LAGUNA
05.07
CS.202.07
TREBEN
516 VTR
06.07
CS.203.07
VROOM
ZERO
09.07
CS.204.07
MOMO
SAFARI DAYTONA XL
09.07
CS.205.07
MOMO
SUPER CUP XL
09.07
CS.206.08
SABELT
CH-L
03.08
CS.207.08
GP-RACE
TOP CIRCUIT
03.08
CS.208.08
GP-RACE
TOP RALLY LIGHT
03.08
CS.209.08
COBRA SEATS
MONACO PRO
04.08
CS.210.08
COBRA SEATS
SEBRING PRO
06.08
CS.211.08
D RACING
GT
05.08
CS.212.08
BIMARCO
FUTURA
05.08
CS.213.08
BORDER
MOTORSEATS
SP-4C
05.08
CS.214.08
REITER ENGINEERING
RE.003
07.08
CS.215.08
SANDTLER
DAKAR
09.08
CS.216.08
SANDTLER
INDY
09.08
CS.217.08
SANDTLER
MONZA
09.08
CS.218.08
RACETECH
9129HR
10.08
CS.219.08
COBRA SEATS
AERORACE
10.08
CS.220.08
MOONCRAFT
GT COMPETITION - V
10.08
CS.221.08
SPARCO
SUPERCARBON
10.08
CS.222.08
ETS
ATECH
11.08
CS.223.08
PERFORMANCE
ATECH
11.08
CS.224.08
SANDTLER
ROADSTER
11.08
(1)
(2)
Supports à utiliser
Supports to be used
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux ET dorsaux
Lateral AND back
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
Latéraux
Lateral
S2000(2)
9
9
9
9
9
9
9
9
9
9
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Siège conforme au règlement technique S2000 (263-263D Annexe J) / Seat in compliance with the S2000 technical regulations (263263D Appendix J)
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FIA
Liste N°12
Extrait de bulletin FIA précédents - Extract from previous FIA bulletin:
HOMOLOGATIONS DE SIEGES DE COMPETITION / AVERTISSEMENT
HOMOLOGATIONS OF COMPETITION SEATS / WARNING
Bulletin de janvier 2003 - Bulletin of January 2003
IMPORTANT
IMPORTANT
Pour des raisons de sécurité, nous vous
informons que l'homologation du siège suivant,
quelle que soit la date limite de validité, est
retirée avec effet immédiat.
For safety reasons, please note that the
homologation of the following competition seat,
whatever the validity deadline, is withdrawn
with immediate effect.
Fabricant :
EKTOR (F)
Manufacturer :
EKTOR (F)
Modèle :
Homologation n° :
RUNNER 2000
CS.972.99
Model :
Homologation n° :
RUNNER 2000
CS.972.99
Ce siège ne pouvant plus être considéré
comme respectant la norme FIA 8855-1999,
son utilisation est interdite dans tous les cas où
le respect des normes susmentionnées est
imposé.
As this seat can no longer be considered to
comply with the standard FIA 8855-1999, its
use is prohibited in all cases in which
compliance with the above-mentioned standards
is mandatory.
IMPORTANT
IMPORTANT
Pour des raisons de sécurité, nous vous
informons que l'homologation du siège suivant,
quelle que soit la date limite de validité, est
retirée avec effet immédiat.
For safety reasons, please note that the
homologation of the following competition seat,
whatever the validity deadline, is withdrawn
with immediate effect.
Fabricant :
KINGDRAGON (I)
Manufacturer :
KINGDRAGON (I)
Modèle :
Homologation n° :
MASTER FIBERGLASS
CS.912.98
Model :
Homologation n° :
MASTER FIBERGLASS
CS.912.98
Ce siège ne pouvant plus être considéré
comme respectant la norme FIA 8855-1999,
son utilisation est interdite dans tous les cas
où le respect des normes susmentionnées est
imposé.
(1)
(2)
As this seat can no longer be considered to
comply with the standard FIA 8855-1999, its
use is prohibited in all cases in which
compliance with the above-mentioned standards
is mandatory.
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Siège conforme au règlement technique S2000 (263-263D Annexe J) / Seat in compliance with the S2000 technical regulations (263263D Appendix J)
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FIA
Liste N°12
Extrait de bulletin FIA précédents - Extract from previous FIA bulletin:
HOMOLOGATIONS DE SIEGES DE COMPETITION / AVERTISSEMENT
HOMOLOGATIONS OF COMPETITION SEATS / WARNING
Bulletin de mars 2003 - Bulletin of March 2003
IMPORTANT
IMPORTANT
Pour des raisons de sécurité, nous vous
informons que l'homologation du siège
suivant, quelle que soit la date limite de
validité, est retirée avec effet immédiat.
For safety reasons, please note that the
homologation of the following competition
seat, whatever the validity deadline, is
withdrawn with immediate effect.
Fabricant : COBRA SEATS (GB)
Manufacturer : COBRA SEATS (UK)
Modèle :
Homologation n° :
Model :
Homologation n° :
MONACO
CS.980.99
Ce siège ne pouvant plus être considéré
comme respectant la norme FIA 8855-1999,
son utilisation est interdite dans tous les cas
où le respect des normes susmentionnées est
imposé.
(1)
(2)
MONACO
CS.980.99
As this seat can no longer be considered to
comply with the standard FIA 8855-1999,
its use is prohibited in all cases in which
compliance
with
the
above-mentioned
standards is mandatory.
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Siège conforme au règlement technique S2000 (263-263D Annexe J) / Seat in compliance with the S2000 technical regulations (263263D Appendix J)
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FIA
Liste N°12
Extrait de bulletin FIA précédents - Extract from previous FIA bulletin:
HOMOLOGATIONS DE SIEGES DE COMPETITION / AVERTISSEMENT
HOMOLOGATIONS OF COMPETITION SEATS / WARNING
Bulletin de juin/juillet 2004 – Bulletin of June/July 2004
IMPORTANT
IMPORTANT
Pour des raisons de sécurité, nous vous
informons que l'homologation des sièges
suivants, quelle que soit leur date limite de
validité, est retirée avec effet immédiat.
For safety reasons, please note that the
homologation of the following competition
seats, whatever their validity deadline, is
withdrawn with immediate effect.
Fabricant : CORBEAU SEATS LTD (GB)
Manufacturer : CORBEAU SEATS LTD (UK)
Modèle:
Homologation no:
FORZA
CS.992.00
Model:
Homologation no:
FORZA
CS.992.00
Modèle:
Homologation no:
SPRINT
CS.053.02
Model:
Homologation no:
SPRINT
CS.053.02
Modèle:
Homologation no:
PRO SERIES
CS.993.00
Model:
Homologation no:
PRO SERIES
CS.993.00
Modèle:
Homologation no:
REVOLUTION
CS.994.00
Model:
Homologation no:
REVOLUTION
CS.994.00
Ces sièges ne pouvant plus être considérés
comme respectant la norme FIA 8855-1999,
leur utilisation est interdite dans tous les cas où
le respect des normes susmentionnées est
imposé.
(1)
(2)
As these seats can no longer be considered
to comply with the standard FIA 8855-1999,
their use is prohibited in all cases in which
compliance
with
the
above-mentioned
standards is mandatory
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Siège conforme au règlement technique S2000 (263-263D Annexe J) / Seat in compliance with the S2000 technical regulations (263263D Appendix J)
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FIA
Liste N°12
Extrait de bulletin FIA précédents - Extract from previous FIA bulletin:
HOMOLOGATIONS DE SIEGES DE COMPETITION / AVERTISSEMENT
HOMOLOGATIONS OF COMPETITION SEATS / WARNING
Bulletin 412 de juillet / septembre 2006 – Bulletin 412 of July / September 2006
IMPORTANT
IMPORTANT
Pour des raisons de sécurité, nous vous
informons que l'homologation des sièges
suivants, quelle que soit leur date limite de
validité, est retirée avec effet immédiat.
For safety reasons, please note that the
homologation of the following competition
seats, whatever their validity deadline, is
withdrawn with immediate effect.
Fabricant :
ROSSI SPORT (AR)
Manufacturer :
ROSSI SPORT (AR)
Modèle:
Homologation no:
PROFESSIONAL II
CS.133.05
Model:
Homologation no:
PROFESSIONAL II
CS.133.05
Modèle:
Homologation no:
PROFESSIONAL III
CS.142.05
Model:
Homologation no:
PROFESSIONAL III
CS.142.05
Ces sièges ne pouvant plus être considérés
comme respectant la norme FIA 8855-1999,
leur utilisation est interdite dans tous les cas où
le respect des normes susmentionnées est
imposé.
(1)
(2)
As these seats can no longer be considered
as complying with the standard FIA 88551999, their use is prohibited in all cases in
which compliance with the above-mentioned
standards is mandatory.
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Siège conforme au règlement technique S2000 (263-263D Annexe J) / Seat in compliance with the S2000 technical regulations
(263-263D Appendix J)
01.12.2008
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FIA
Liste N°16
SYSTEMES D'EXTINCTION HOMOLOGUES PAR LA FIA SELON LA NORME FIA DES SYSTEMES
D'EXTINCTION PLOMBES EMBARQUES DANS LES VOITURES DE COURSE
EXTINGUISHER SYSTEMS HOMOLOGATED BY THE FIA ACCORDING TO THE FIA STANDARD FOR
PLUMBED-IN FIRE EXTINGUISHER SYSTEMS IN COMPETITION CARS
LISTE TECHNIQUE N° 16 / TECHNICAL LIST N° 16
FABRICANT /
MANUFACTURER
Fogmaker
International
Lifeline Fire and
Safety Systems
N° D'HOMOLOGATION
HOMOLOGATION
NUMBER
DATE D'HOMO/
HOM. DATE
USER’S MANUAL
ON FIA’S
WEBSITE (*)
Fogmaker
Ex.001.97
12.97
English version
Zero 2000
Ex.002.98
12.98
English version
Ex.003.98
12.98
English version
Ex.004.99
04.99
English version
AFFF 4000R
Ex.005.99
04.99
English version
AFFF 3500R
Ex.006.99
04.99
English version
VI-RO3 2000R or
FX G-TEC 2kg
Ex.007.99
04.99
English version
OMP
Ecolife
Ex.008.00
01.00
English version
OMP
Ecolife
Ex.009.00
01.00
English version
TOTAL WALTHER
Microdrop
Ex.010.00
06.00
English version
Sparco
FireWarrior
Ex.011.01
10.01
English version
TOORA
Savelife
Ex.012.03
02.03
English version
TOORA
Savelife
Ex.013.03
02.03
English version
KIDDE DEUGRA
KD-596
EX.014.03
04.03
English version
SABELT
SABFIRE
EX.015.03
04.03
English version
SABELT
SABFIRE
EX.016.03
04.03
English version
Lifeline Fire and
Safety Systems
ZERO360
EX.017.03
05.03
English version
Sparco
Fire Warrior Gas
Ex.018.04
05.04
English version
Lifeline Fire and
Safety Systems
ZERO360
EX.019.05
04.05
English version
Lifeline Fire and
Safety Systems
ZERO 2000CD
EX.020.05
05.05
English version
SPA Design
Fire extinguisher
Valve company
Fire extinguisher
Valve company
Fire extinguisher
Valve company
Fire extinguisher
Valve company
(*)
NOM DU SYSTÈME /
NAME OF THE SYSTEM
Fire Sense Response
previously
Fire Fighter System
Enviro 3 or
FX G-TEC 3kg
En cliquant sur les liens hypertextes ci dessus, vous pourrez télécharger le manuel de l'utilisateur correspondant
By clicking on the above internet links of this page, you can download the appropriate user's manual
09.12.2008
Page 1/3
FIA
Liste N°16
FABRICANT /
MANUFACTURER
NOM DU SYSTÈME /
NAME OF THE SYSTEM
N° D'HOMOLOGATION
HOMOLOGATION
DATE D'HOMO/
HOM. DATE
USER’S MANUAL
ON FIA’S
WEBSITE (*)
EX.021.05
18.11.05
English version
EX.022.05
18.11.05
English version
EX.023.05
18.11.05
English version
NUMBER
Fire extinguisher
Valve company
Fire extinguisher
Valve company
Fire extinguisher
Valve company
LICO
SF SafeRace
EX.024.06
09.05.06
English version
MOMO
Momo Firewall
EX.025.07
28.03.07
English version
TURINI
TURINI AFFF
EX.026.08
30.04.08
English version
ZERO ZERO
EX.027.08
09.12.08
English version
ZERO 360
EX.028.08
09.12.08
English version
Lifeline Fire and
Safety Systems
Lifeline Fire and
Safety Systems
(*)
FX G-TEC 1500R
FX G-TEC 1600R
FX G-TEC 1700R
FX G-TEC 1800R
FX G-TEC 1500M
FX G-TEC 1600M
FX G-TEC 1700M
FX G-TEC 1800M
FX G-TEC 1500E
FX G-TEC 1600E
FX G-TEC 1700E
FX G-TEC 1800E
En cliquant sur les liens hypertextes ci dessus, vous pourrez télécharger le manuel de l'utilisateur correspondant
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09.12.2008
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FIA
Liste N°16
Adresses des constructeurs / Address of the manufacturers :
Grande Bretagne / Great Britain (GB)
Italie / Italy (I)
1.
1.
OMP Racing
Via E. Bazzano 5
16019 Ronco Scrivia (GE)
Website: www.ompracing.it
2.
Sparco
Via Lombardia 5/7
10071 Borgaro (TO)
Website: www.sparco.it
3.
Toora
30, Via Guido Rossa
10024 Moncalieri (TO)
Website: www.toora.it
4.
Sabelt
30, Via G la Pira
10028 Trofarello (TO)
Website: www.sabelt.com
5.
Momo
Via Winckelmann, 2
20146 Milano (MI)
Website: www.momo.it
6.
Turini
Via Fiasella n°1/3
16123 GENOVA (GE)
2.
3.
SPA Design ltd
Common Barn
Tamworth Road
Packington, Nr Lichfield
Staffordshire WS14 9PX
Tel: +44 (0)1827 300 150
Fax: +44 (0)1827 300 151
Website: www.spa-uk.co.uk
E-mail: i.maple@spa-uk.co.uk
Lifeline Fire and Safety Systems ltd
Burnsall road
Coventry CV5 6BU
Tel: +44 (0)2476 712 999
Fax: +44 (0)2476 712 998
Website: www.lifeline-fire.co.uk
Email: sales@lifeline-fire.co.uk
Fire Extinguisher Valve Company
Unit 10 Ford Lane Business Park
Ford
Arundel
West Sussex BN18 0UZ,
Tel: +44 (0)1243 55 55 66
Fax: +44 (0)1243 55 56 60
Website :www.f-e-v.co.uk
Email: sales@f-e-v.co.uk
Allemagne / Germany (D)
1.
2.
TOTAL WALTHER
51, Waltherstrasse
D-51069 Köln
Fax : (49) 221 67 85 612
KIDDE-DEUGRA
Halskestraße 30
D-40880 Ratingen
Tel.: +49 (0) 2102-405-0
Fax: +49 (0) 2102-405-151
E-mail: info@kidde-deugra.com
Website: www.kidde-deugra.com
Brésil / Brazil (BR)
1.
LICO Trading
Av. Jangadeiro 769-B
Interlagos
CEP 04815-020
Website: www.lico.com.br
Suède / Sweden (S)
1.
Fogmaker International AB
Kungsgatan 13B
SE 352 31
VAXJO
Fax: (+46) 470 244 40
E-mail : info@otc.se
09.12.2008
Page 3/3
FIA
Liste N°23
GARNITURE D’ARCEAU DE SECURITE HOMOLOGUE PAR LA FIA
ROLL CAGE PADDING HOMOLOGATED BY THE FIA
LISTE TECHNIQUE N° 23 / TECHNICAL LIST N° 23
FABRICANT /
NOM DE LA
GARNITURE /
NORME /
MANUFACTURER
PADDING NAME
STANDARD
BSCI
BSCI 155-60
VUE EN COUPE
HOMOLOGATION
NUMERO/
NUMBER
CROSS SECTION
DATE
8857-2001
for 50mm diameter tube
CP.001.02.A 03.02
Type A
for 45mm diameter tube
for 38mm diameter tube
R22.225 mm
26mm
26mm
56mm
53mm
5mm
SAFETY
DEVICES
SD-10
SD-9
SD-11
R25 mm
8857-2001
R19mm
R16 mm
Type A
26mm
26mm
47mm
5mm
5mm
For 38 mm diameter tube.
FIA
PADDING
For 45 mm diameter tube.
for 50 mm diameter tube.
CP.002.02.A 05.02
50mm
SPARCO
5mm
R51mm
8857-2001
For 32 mm diameter tube.
for 40mm diameter tube
CP.003.03.A 01.03
Type A
for 45mm diameter tube
for 50mm diameter tube
8857-2001
OMP
SICURA
CP.004.03.B 03.03
Type B
01.01.2007
Page 1/3
FIA
Liste N°23
FABRICANT /
NOM DE LA
GARNITURE /
NORME /
MANUFACTURER
PADDING NAME
STANDARD
SCHROTH
ROLL CAGE
PADDING
HOMOLOGATION
NUMERO/
NUMBER
DATE
VUE EN COUPE
CROSS SECTION
8857-2001
Type A
CP.005.06.A 07.06
for 50mm diameter tube
for 45mm diameter tube
LIFELINE FIRE
& SAFETY
SYSTEMS LTD
LIFELINE
ROLL CAGE
PADDING
for 38mm diameter tube
8857-2001
Type A
CP.006.06.A 10.06
8857-2001
OMP
01.01.2007
AA115A
Type A
CP.007.06.A 07.06
Page 2/3
FIA
Liste N°23
Adresses des constructeurs / Address of the manufacturers :
.
BSCI
PO Box 1203
Mooresville
NC 28115
U.K.
Fax: +1.704.663.0520
E-mail: kray@rollbarpadding.com
Web site: www.rollbarpadding.com
.
LIFELINE FIRE & SAFETY SYSTEMS LTD
Burnsall Road
Coventry
CV5 6BU
U.K.
Fax: +44 2476 712 998
E-mail: sales@lifeline-fire.co.uk
Web site: www.lifeline-fire.co.uk
.
OMP
5, Via E. Bassano
16019 Ronco Scrivia
Genova
Italy
Web site: www.ompracing.it
.
SAFETY DEVICES LTD.
Kininvie House
Fordham Road
Newmarket, Suffolk
CB8 7AQ
U.K.
Fax +44 1638 561047
E-mail: tony.fall@safetydevices.com
Web site: www.safetydevices.com
.
SCHROTH SAFETY PRODUCTS GMBH
Im Ohl 14
59757 ARNSBERG
Germany
Web site: www.schroth.com
.
SPARCO
5/7 via lombardia
10071 Borgaro Torinese (To)
Italy
Fax: +39.011 421 19 00
Web site: www.sparco.it/
01.01.2007
Page 3/3
FIA
Liste N°24
HARNAIS HOMOLOGUES PAR LA FIA
SELON LES NORMES FIA 8853/98 ET 8854/98
HARNESSES HOMOLOGATED BY THE FIA
ACCORDING TO THE FIA STANDARDS 8853/98 AND 8854/98
LISTE TECHNIQUE N° 24 / TECHNICAL LIST N° 24
Numéro
Nom commercial
homologation
Homologation
number
D-100.T/98
B-101.T/98
D-102.T/98
B-103.T/98
B-104.T/98
C-105.T/98
D-106.T/98
D-107.T/98
D-108.T/98
D-109.T/98
D-110.T/98
D-111.T/98
B-112.T/98
D-113.T/98
B-114.T/98
D-115.T/98
B-116.T/98
C-117.T/98
D-118.T/98
Norme
Nbre fixations
(extrémités
sangles)
Number of
Number of straps in
attachments (strap
contact with the driver
end-fittings)
6
6
Nbre sangles en
contact avec le pilote
Boucle
Constructeur
Date
Buckle
Manufacturer
Date
Commercial name
Standard
692
8853/98
T
Securon
nov-97
692
8854/98
4
4
T
Securon
déc-97
693
8853/98
6
6
T
Securon
déc-97
693
8854/98
4
4
T
Securon
déc-97
MAGNUM 4PTS
8854/98
4
4
T
Total / TRS
janv-98
NEW PRO 5PTS
8853/98
5
5
T
Total / TRS
janv-98
NEW PRO 6PTS
NEW PRO 6 PTS
«T»
SILVERSTONE 6
8853/98
6
6
T
Total / TRS
janv-98
8853/98
6
6
T
Total / TRS
janv-98
8853/98
6
6
T
Willans
févr-98
CLUB 6T
8853/98
6
6
T
Willans
févr-98
CLUB T6
8853/98
6
6
T
Willans
févr-98
CLUB 6X6
8853/98
6
6
T
Willans
févr-98
CLUB 4X4
8854/98
4
4
T
Willans
févr-98
DA434 (3 »)
8853/98
6
6
T
OMP
janv-98
DA434 (3 »)
8854/98
4
4
T
OMP
janv-98
DA434 (4 »)
8853/98
6
6
T
OMP
janv-98
2004
8854/98
4
4
T
LUKE
mars-98
2005
8853/98
5
5
T
LUKE
mars-98
2006
8853/98
6
6
T
mars-98
8853/98
5
4
T
8853/98
6
6
T
8853/98
6
5
T
8854/98
4
4
T
8854/98
4
3
T
oct-98
D-124.T/98
TOP FORMULA
8853/98
6
6
T
C-125.T/98
TOP FORMULA
8853/98
5
5
T
D-126.T/98
D-127.T/98
B-128.T/98
C-129.T/98
D-130.T/98
TYPE MONOPLACE
8853/98
6
6
T
LUKE
TRW
Sabelt
Belt & Buckle
SRS
TRW
Sabelt
Belt & Buckle
SRS
TRW
Sabelt
Belt & Buckle
SRS
TRW
Sabelt
Belt & Buckle
SRS
TRW
Sabelt
Belt & Buckle
SRS
TRW
Sabelt
Belt & Buckle
SRS
TRW
Sabelt
Belt & Buckle
SRS
Stand 21
6 PTS 3 »
8853/98
6
6
T
Stand 21
C-119.T/98
D-120.T/98
D-121.T/98
B-122.T/98
B-123.T/98
28.11.2008
TOP FORMULA
(1)
TOP FORMULA
TOP FORMULA
(1)
TOP FORMULA
(1)
TOP FORMULA
(1)
juin-99
juin-99
juin-99
juin-99
juin-99
juin-99
juin-99
oct-98
8854/98
4
3
T
Willans
oct-98
PROFI III-5 ASM
8853/98
5
5
T
Schroth
avr-98
PROFI III-6 ASM
8853/98
6
6
T
Schroth
avr-98
CLUB 4X3
Page 1/7
FIA
Liste N°24
Numéro
Nom commercial
homologation
Homologation
number
B-131.P/98
C-132.P/98
D-133.P/98
C-134.T/98
D-135.T/98
D-136.T/98
B-137.T/98
D-138.T/98
D-139.T/98
D-144.T/98
C-145.T/98
B-146.T/98
D-147.T/98
B-148.T/98
D-149.T/98
D-150.T/98
C-155.T/98
D-156.T/98
D-157.T/98
B-158.T/98
D-159.T/98
D-160.T/98
Commercial name
Norme
Standard
PROFI III-FE ASM
8854/98
PROFI III-5 FE ASM
8853/98
PROFI III-6FE ASM
8853/98
PROFI III-5 LS ASM
8853/98
Nbre fixations
(extrémités
Type boucle Constructeur
sangles)
Number of
Number of straps in
attachments (strap Buckle type Manufacturer
contact with the driver
end-fittings)
4
4
P
Schroth
Nbre sangles en
contact avec le pilote
5
Date
Date
avr-98
5
P
Schroth
avr-98
6
6
P
Schroth
avr-98
5
5
T
Schroth
avr-98
PROFI III-6 LS ASM
8853/98
6
6
T
Schroth
avr-98
PROFI III-6F ASM
8853/98
6
6
T
Schroth
avr-98
PROFI II ASM
8854/98
4
4
T
Schroth
mai-98
GA S2
8853/98
6
6
T
GA
juin-98
GA FORMEL
8853/98
6
6
T
GA
juin-98
TK-MPH-360
8853/98
6
6
T
TAKATA
avr-98
TK-MPH-350
8853/98
5
5
T
TAKATA
avr-98
TK-MPH-340
8854/98
4
4
T
TAKATA
avr-98
TK-MPB-001
8853/98
6
6
T
TAKATA
avr-98
75-1169
8854/98
4
4
T
Safetex
mai-98
75-065801
8853/98
6
6
T
Safetex
juin-98
75-1173
8853/98
6
6
T
Safetex
juin-98
KLIPPAN 2001
8853/98
5
5
T
Klippan
avr-99
KLIPPAN 2001
8853/98
6
6
T
Klippan
avr-99
ARNES F1 6P 75MM
8853/98
6
6
T
GWR
août-99
ARNES F1 4P 75MM
8854/98
4
4
T
GWR
août-99
B2006F
8853/98
6
6
T
LUKE
août-99
DA/436/R
8853/98
6
6
T
mars-00
B-161.T/98
72-1170
8854/98
4
4
T
C-162.T/98
72-1172
8853/98
5
5
T
D-163.T/98
72-1174
8853/98
6
6
T
C-164.T/98
D-165.T/98
PROFESSIONAL
8853/98
5
5
T
OMP
Safetex /
AmSafe
Safetex /
AmSafe
Safetex /
AmSafe
Lütticke
PROFESSIONAL
8853/98
6
6
T
Jan-01
D-166.T/98
904602N
8853/98
6
6
T
8853/98
6
5
T
Lütticke
Sabelt
Belt & Buckle
Sabelt
Belt & Buckle
8853/98
6
6
T
Willans
Jul-01
8854/98
4
4
T
Momo
Jul-01
8853/98
5
5
T
Momo
Jul-01
8853/98
6
6
T
Momo
Jul-01
D-167.T/98
D-168.T/98
B-169.T/98
C-170.T/98
D-171.T/98
D-172.T/98
B-173.T/98
904603N
(1)
LIGHTWEIGHT
SILVERSTONE 6
QUATTRO PUNTI
ROSSA
CINTURA 5 PUNTI 3 »
CINTURA 6 PUNTI
FORMULA 3 »
CINTURA 6 PUNTI 3 »
CINTURA 4 PUNTI 3 »
RALLY SPORT
C-174.T/98
CINTURA 5 PUNTI 3
RALLY SPORT
»
D-175.T/98
CINTURA 6 PUNTI 3
RALLY SPORT
»
D-176.T/98
CINTURA 6 PUNTI 3
FORMULA
»
C-177.T/98
DODGE VIPER
HARNESS
déc-00
déc-00
Jan-01
Mar-01
Mar-01
8853/98
6
6
T
Momo
Jul-01
8854/98
4
4
T
LRF
Nov-01
8853/98
5
5
T
LRF
Nov-01
8853/98
6
6
T
LRF
Nov-01
8853/98
6
6
T
LRF
Nov-01
8853/98
5
5
T
Breed
Jan-02
T
Sabelt
Belt & Buckle
Sabelt
Belt & Buckle
Schroth
Mar-02
T
OMP
Mar-02
4
T
OMP
Mar-02
4
T
Lütticke
Aug-02
D-178.T/98
CFCI 0006
8853/98
6
6
T
D-179.T/98
CFCI 1009
8853/98
6
6
T
D-180.T/98
D-181.T/98
B-182.T/98
B-183.T/98
HYBRID SYSTEM
8853/98
6
6
DA434 (3 ») N
8853/98
6
6
DA434 (3 ») N
8854/98
4
PROFESSIONAL
8854/98
4
28.11.2008
déc-00
Jan-02
Jan-02
Page 2/7
FIA
Liste N°24
Numéro
homologation
Nom commercial
Norme
Homologation
number
Commercial name
Standard
Nbre fixations
(extrémités
Type boucle Constructeur
sangles)
Number of
Number of straps in
attachments (strap Buckle type Manufacturer
contact with the driver
end-fittings)
Nbre sangles en
contact avec le pilote
Date
Date
D-189.T/98
CINTURA SIC.3 » 4
PUNTI
CINTURA SIC.3 »
MONOPOSTO
CINTURA SIC. 3 »
6 PUNTI
CINTURA SIC.3 » 4
PUNTI
CINTURA SIC. 3 »
6 PUNTI
CINTURA SIC.3 »
MONOPOSTO
D-190.T/98
TK-MPH-360F
8853/98
6
6
T
TAKATA
B-191.T/98
VICTORY 4
CAMLOCK HARNESS
5 POINT PULL DOWN
8854/98
4
4
T
LICO
Mar-03
8853/98
5
5
T
G-FORCE
May-03
8854/98
4
4
T
SAFETEX
Aug-03
8853/98
5
4
T
OMP
Dec-03
8853/98
6
6
T
OMP
Dec-03
8853/98
6
5
T
OMP
Dec03
B-184.T/98
D-185.T/98
D-186.T/98
B-187.T/98
D-188.T/98
C-192.T/98
8854/98
4
4
T
Toora
Jan-03
8853/98
6
6
T
Toora
Jan-03
8853/98
6
6
T
Toora
Jan-03
8854/98
4
4
T
MCF
Jan-03
8853/98
6
6
T
MCF
Jan-03
8853/98
6
6
T
MCF
Jan-03
Feb-03
SET
B-193.T/98
76-1636-01
PROFESSIONAL
C-194.T/98
3.1
D-195.T/98 PROFESSIONAL 6
PROFESSIONAL
D-196.T/98(1)
3.2
B-197.T/98 PROFESSIONAL 4
(1)
8854/98
4
4
T
OMP
Dec-03
PROFESSIONAL 3
8854/98
4
3
T
OMP
Dec-03
FORMULA
PROFESSIONAL
C-200.T/98
4.1
3”X3” RACING
HARNESS
B-201.T/98
(4POINTS)
3”X3” RACING
D-202.T/98 HARNESS (6 POINTS)
(1)
D-203.T/98(1) 3”X2” RACING
HARNESS FORMULA
D-204.T/98 TK-MPB-020SLL
G FORCE RACING 6
8853/98
6
6
T
OMP
Dec-03
8853/98
5
5
T
OMP
Dec-03
8854/98
4
4
T
TAIWAN
Feb-04
8853/98
6
6
T
TAIWAN
Feb-04
8853/98
6
6
T
TAIWAN
Feb-04
8853/98
6
6
T
TAKATA
Sept-04
8853/98
6
6
T
G-FORCE
Aug-05
8853/98
5
5
T
G-FORCE
Aug-05
B-198.T/98(1)
D-199.T/98
D-205.T/98
POINTS CAMLOCK
C-206.T/98
G FORCE RACING 5
D-207.T/98
B-208.T/98
C-209.T/98
D-210.T/98
D-211.T/98
TITON 6
8853/98
6
6
T
PRIMA
Oct-05
TITON 4
8854/98
4
4
T
PRIMA
Oct-05
TITON 5
8853/98
5
5
T
PRIMA
Oct-05
CUP 6
8853/98
6
6
T
BPS rallye
Dec-05
4490
SILVERSTONE SIX
8853/98
6
6
T
Sandtler
Jan-06
SINGLE SEATER FOR
HANS USE ONLY
8853/98
6
6
T
Willans
Feb-06
D-212.T/98
C-213.T/98
B-214.T/98
C-215.T/98
D-216.T/98
D-217.T/98
D-218.T/98
C-219.T/98
B-220.T/98
D-221.T/98
D-222.T/98
28.11.2008
POINTS CAMLOCK
WRC
8853/98
5
5
T
VROOM
Mar-06
TK-MPH-341
8854/98
4
4
T
TAKATA
Mar-06
TK-MPH-351
8853/98
5
5
T
TAKATA
Mar-06
TK-MPH-361
8853/98
6
6
T
TAKATA
Mar-06
TK-MPH-361F
8853/98
6
6
T
TAKATA
Mar-06
TK-MPH-381F
8853/98
6
8
T
TAKATA
Mar-06
SILVESTER SAFETY
EQUIPMENT RACE
HARNESS
8853/98
5
5
T
SILVESTER
Apr-06
RCU-400
8854/98
4
4
T
TAIWAN
May-06
RCU-401
8853/98
6
6
T
TAIWAN
May-06
SILVESTER SAFETY
EQUIPMENT 6 POINT
RACE HARNESS
8853/98
6
6
T
SILVESTER
Jul-06
Page 3/7
FIA
Liste N°24
Numéro
homologation
Nom commercial
Norme
Homologation
number
Commercial name
Standard
6PN-1BELT
8853/98
D-223.T/98
C-224.T/98
B-225.T/98
D-226.T/98
C-227.T/98
D-228.T/98
D-229.T/98
B-230.T/98
D-231.T/98
D-232.T/98
D-233.T/98
D-234.T/98
D-235.T/98
D-236.T/98
D-237.T/98
C-238.T/98
B-239.T/98
D-240.T/98
B-241.T/98
D-242.T/98
B-243.T/98
D-244.T/98
D-245.T/98
D-246.T/98
B-247.T/98
D-248.T/98
C-249.T/98
B-250.P/98
D-251.P/98
B-252.T/98
D-253.T/98
D-254.T/98
D-255.T/98
D-256.T/98
D-257.T/98
C-258.T/98
D-259.T/98
C-260.T/98
D-261.T/98
D-262.T/98
(1)
5 POINT RACING
Nbre fixations
(extrémités
Type boucle Constructeur
sangles)
Number of
Number of straps in
attachments (strap Buckle type Manufacturer
contact with the driver
end-fittings)
6
6
T
A-BELT-LIN
Nbre sangles en
contact avec le pilote
Date
Date
Oct-06
8853/98
5
5
T
RED WOOD
Oct-06
RCU-500
8854/98
4
4
T
TAIWAN
Nov-06
RCU-501
8853/98
6
6
T
TAIWAN
Nov-06
RCU-502
8853/98
5
5
T
TAIWAN
Nov-06
696
8853/98
6
6
T
SECURON
Jan-07
SILVERSTONE LD6
8853/98
6
6
T
WILLANS
Jan-07
DT306
8854/98
4
4
T
TURINI
Feb-07
DT307
8853/98
6
6
T
TURINI
Feb-07
TK-MPH-362
8853/98
6
6
T
TAKATA
Mar-07
TK-MPH-362F
8853/98
6
6
T
TAKATA
Mar-07
TK-MPH-382F
8853/98
6
8
T
TAKATA
Mar-07
TK-MPB-021 DU2
8853/98
6
8
T
TAKATA
Mar-07
TK-MPB-021 SU2
8853/98
6
6
T
TAKATA
Mar-07
TK-MPB-021 SUT
8853/98
6
6
T
TAKATA
Mar-07
R3AG
8853/98
5
5
T
FADES
May-07
QR234
8854/98
4
4
T
QSP
July-07
QR236
8853/98
6
6
T
QSP
July-07
QRB334
8854/98
4
4
T
QSP
July-07
QRB336
8853/98
6
6
T
QSP
July-07
QRL334
8854/98
4
4
T
QSP
July-07
QRL336
8853/98
6
6
T
QSP
July-07
WRC HANS
8853/98
6
6
T
VROOM
Sept-07
WRC HANS PRO
8853/98
6
6
T
VROOM
Sept-07
SGARBI RACE 4
8854/98
4
4
T
CORSA
Oct-07
KLIPPAN 6 PT
8853/98
6
6
T
KLIPPAN
Nov-07
KLIPPAN 5 PT
8853/98
5
5
T
KLIPPAN
Nov-07
RCU-700
8854/98
4
4
P
TAIWAN
May-08
RCU-701
8853/98
6
6
P
TAIWAN
May-08
DA801
8854/98
4
4
T
OMP
Oct-08
DA802
8853/98
6
6
T
OMP
Oct-08
DA806
8853/98
6
6
T
OMP
Oct-08
DA807
8853/98
6
6
T
OMP
Oct-08
DA804 LEGGERA
8853/98
6
6
T
OMP
Oct-08
DA805 LEGGERA
8853/98
6
6
T
OMP
Oct-08
8853/98
5
5
T
RAEMCO
Oct-08
8853/98
6
6
T
RAEMCO
Oct-08
8853/98
5
5
T
STÄTUS
Oct-08
8853/98
6
6
T
STÄTUS
Oct-08
8853/98
6
6
T
RACEQUIP
Nov-08
HARNESS
5PT CAM LOCK
RACING HARNESS
6PT CAM LOCK
RACING HARNESS
5PT CAM LOCK
RACING HARNESS
6PT CAM LOCK
RACING HARNESS
RQP 751
See extract of FIA bulletin in the following pages
28.11.2008
Page 4/7
FIA
Liste N°24
Extracts from previous FIA bulletin:
HOMOLOGATION OF SAFETY HARNESSES / WARNING
Bulletin April 2001
IMPORTANT
IMPORTANT
Pour des raisons de sécurité, nous vous informons que
l'homologation des harnais suivants, quelles que soient leurs
dates limites de validité, est retirée avec effet immédiat.
For safety reasons, please note that the homologation of the
following harnesses, whatever their validity deadlines, is
withdrawn with immediate effect.
Momocorse srl (Italie)
•
6 PUNTI FORMULA
•
RALLY LUSSO 3”
•
CINTURA 3” 6 P.TI
•
CINTURA 3” 5 P.TI
FIA D-142.T/98
FIA B-143.T/98
FIA D-153.T/98
FIA C-154.T/98
Momocorse srl (Italy)
•
6 PUNTI FORMULA
•
RALLY LUSSO 3”
•
CINTURA 3” 6 P.TI
•
CINTURA 3” 5 P.TI
FIA D-142.T/98
FIA B-143.T/98
FIA D-153.T/98
FIA C-154.T/98
Confezioni LRF Ditta Ind. (Italie)
•
6 PUNTI FORMULA
•
RALLY LUSSO 3”
•
PROFESSIONALE 3"
•
PROFESSIONALE 3"
FIA D-140.T/98
FIA B-141.T/98
FIA C-151.T/98
FIA D-152.T/98
Confezioni LRF Ditta Ind. (Italy)
•
6 PUNTI FORMULA
•
RALLY LUSSO 3”
•
PROFESSIONALE 3"
•
PROFESSIONALE 3"
FIA D-140.T/98
FIA B-141.T/98
FIA C-151.T/98
FIA D-152.T/98
Ces harnais ne pouvant plus être considérés comme
respectant les normes FIA 8853/98 et 8854/98, leur
utilisation est interdite dans tous les cas où le respect des
normes susmentionnées est imposé.
28.11.2008
As these harnesses can no longer be considered to comply
with the standards FIA 8853/98 and 8854/98, their use is
prohibited in all cases in which compliance with the abovementioned standards is mandatory.
Page 5/7
FIA
Liste N°24
Extracts from previous FIA bulletin:
HOMOLOGATION OF SAFETY HARNESSES / WARNING
Bulletin July 2001
IMPORTANT
IMPORTANT
Pour des raisons de sécurité, nous vous informons que
l'homologation des harnais suivants, quelles que soient leurs
dates limites de validité, est retirée avec effet immédiat.
For safety reasons, please note that the homologation of the
following harnesses, whatever their validity deadlines, is
withdrawn with immediate effect.
TAIWAN Racing Products (Taiwan)
•
3"x2" Racing harness Formula
TAIWAN Racing Products (Taiwan)
•
3"x2" Racing harness Formula
FIA D-203.T/98
Ces harnais ne pouvant plus être considérés comme
respectant les normes FIA 8853/98, leur utilisation est
interdite dans tous les cas où le respect des normes
susmentionnées est imposé.
28.11.2008
FIA D-203.T/98
As these harnesses can no longer be considered to comply
with the standards FIA 8853/98, their use is prohibited in all
cases in which compliance with the above-mentioned
standards is mandatory.
Page 6/7
FIA
Liste N°24
Extracts from next FIA bulletin:
HOMOLOGATION OF SAFETY HARNESSES / WARNING
Bulletin July-September 2007
IMPORTANT
IMPORTANT
Pour des raisons de sécurité, nous vous informons que
l'homologation des harnais suivants, quelles que soient leurs
dates limites de validité, est retirée avec effet immédiat.
For safety reasons, please note that the homologation of the
following harnesses, whatever their validity deadlines, is
withdrawn with immediate effect.
SABELT S.P.A. (Italie)
•
Top Formula
•
Top Formula
•
Top Formula
•
904603N
FIA C-119.T/98
FIA D-121.T/98
FIA B-123.T/98
FIA D-167.T/98
SABELT S.P.A. (Italy)
•
Top Formula
•
Top Formula
•
Top Formula
•
904603N
FIA C-119.T/98
FIA D-121.T/98
FIA B-123.T/98
FIA D-167.T/98
OMP RACING S.R.L. (Italie)
•
Professional 3.1
•
Professional 3.2
•
Professional 3
FIA C-194.T/98
FIA D-196.T/98
FIA B-198.T/98
OMP RACING S.R.L. (Italy)
•
Professional 3.1
•
Professional 3.2
•
Professional 3
FIA C-194.T/98
FIA D-196.T/98
FIA B-198.T/98
STOCKBRIDGE RACING LTD - WILLANS (GB)
•
Club 4x3
FIA B-128.T/98
STOCKBRIDGE RACING LTD - WILLANS (UK)
•
Club 4x3
FIA B-128.T/98
Ces harnais ne pouvant plus être considérés comme
respectant les normes FIA 8853/98 et 8854/98, leur
utilisation est interdite dans tous les cas où le respect des
normes susmentionnées est imposé.
As these harnesses can no longer be considered to comply
with the standards FIA 8853/98 and 8854/98, their use is
prohibited in all cases in which compliance with the abovementioned standards is mandatory.
28.11.2008
Page 7/7
FIA
Liste N° 25
NORMES RECONNUES POUR LES CASQUES
RECOGNISED STANDARDS FOR HELMETS
LISTE TECHNIQUE N° 25 / TECHNICAL LIST N° 25
x
Etiquette autocollante / Adhesive label
FIA 8860-2004
Fédération International de l’Automobile
8, Place de la Concorde
75008 Paris
France
www.fia.com
x
x
Etiquette tissu ou autocollante / Cloth or adhesive label
Snell SA 2005
Snell SA 2000
Snell Memorial Foundation
3628 Madison Avenue, Suite 11
North Highlands, CA 95660
USA
www.smf.org
x
x
SFI 31.1A
SFI 31.2A
SFI Foundation Inc
15708 Pomerado Road, Suite N208
Poway, CA 92064
USA
www.sfifoundation.com
x
BS6658-85 type A/FR
British Standards Institution
389 Chiswick High Road
London W4 4AL
UK
www.bsi-global.com
NOT
VALID
AFTER
31.12.2013
Pour Autocross-division 3 UNIQUEMENT, les normes suivantes sont aussi reconnues:
For Autocross-division 3 ONLY, the following standards are also recognised:
x
x
x
Snell M 2005
Snell M 2000
Snell M 95
Etiquette tissu ou autocollante / Cloth or adhesive label
Prière de se reporter aux exigences suplémentaires concernant l’utilisation des casques à l’Annexe L du Code Sportif International de la FIA.
Please check additional requirements regarding helmets use in the Appendix L of the FIA International Sporting Code.
01.01.2009
Page 1/1
FIA
Liste N°27
VETEMENTS DE PROTECTION POUR PILOTES AUTOMOBILES HOMOLOGUES SUIVANT LA
NORME FIA 8856-2000
PROTECTIVE CLOTHING FOR AUTOMOBILE DRIVERS HOMOLOGATED ACCORDING TO THE
FIA STANDARD 8856-2000
LISTE TECHNIQUE N° 27 / TECHNICAL LIST N° 27
Partie 1/Part 1: liste des vêtements homologués / list of homologated garments
Partie 2/Part 2: liste des fabricants approuvés de sous-vêtements / list of approved under garment manufacturers
Partie 3/Part 3: liste des gants approuvés / list of approved gloves
Partie 1 / Part 1
Liste des vêtements homologués / List of homologated garments
09.12.2008
Numéro
homologation
Homologation
number
Nom commercial
Commercial name
Constructeur
Manufacturer
Date d'homologation
Homologation date
RS.001.01
TECNICA
OMP
01.12.01
RS.002.01
TECNICA LUCIDA
OMP
01.12.01
RS.003.01
SUPERFIRST
OMP
01.12.01
RS.004.01
NUOVA TREND
PILOTA
OMP
01.12.01
RS.005.01
R-501
SPARCO
06.12.01
RS.006.01
R-506
SPARCO
LICO
06.12.01
05.10.04
RS.007.01
R-505
SPARCO
06.12.01
RS.008.01
R-507
SPARCO
07.12.01
RS.009.01
R-508
SPARCO
07.12.01
RS.010.01
R-503
SPARCO
07.12.01
RS.011.01
R-502
SPARCO
14.12.01
RS.012.01
R-504 or R-509
SPARCO
LICO
14.12.01
05.10.04
RS.013.01
RED THREE LAYER
SKYHAWK RACESUIT
ADVANCED WEAR
AND SAFETY
19.12.01
RS.014.02
ST 2000/3
STAND 21
04.01.02
RS.015.02
ST 015
STAND 21
04.01.02
RS.016.02
ST 2000/2
STAND 21
07.01.02
RS.017.02
ST 021
STAND 21
07.01.02
RS.018.02
RUNNER PHANTOM
MOMO
15.01.02
RS.019.02
SHADOW S
MOMO
15.01.02
RS.020.02
TOP RACER S
MOMO
15.01.02
RS.021.02
PHANTOM
MOMO
15.01.02
RS.022.02
TOP RACER L
MOMO
15.01.02
Page 1/13
FIA
Liste N°27
Partie 1 / Part 1
Liste des vêtements homologués / List of homologated garments
09.12.2008
RS.023.02
TROPHY
MOMO
15.01.02
RS.024.02
3NV
GA
11.02.02
RS.025.02
3N
GA
11.02.02
RS.026.02
3NF
GA
11.02.02
RS.027.02
3PN
GA
11.02.02
RS.028.02
MOTOR RACING SUIT
JAYS RACEWEAR
12.03.02
RS.029.02
ALPINESTARS F1 RACE
SUIT 2002
ALPINESTARS
03.04.02
RS.030.02
JAYS M3
JAYS RACEWEAR
16.07.02
RS.031.02
SKYHAWK L
ADVANCED WEAR
AND SAFETY
06.09.02
RS.032.02
SKYHAWK FX
ADVANCED WEAR
AND SAFETY
6.09.02
RS.033.02
LEONARDO LIGHT
LEONARDO
30.09.02
RS.034.02
LEONARDO PRO
LEONARDO
30.09.02
RS.035.02
8.0.10
MAXESS
27.09.02
RS.036.02
ARD-024 type SX-DW
DIJON CARS
5ZIGEN
23.12.02
RS.037.02
VEKU
OY MOBIFIN /
MOVERAL
09.12.02
RS.038.02
GI 2700 COMFORT
GALUPPO
18.12.02
RS.039.03
MILLENIUM
SABELT
BELT & BUCKLE
31.01.03
RS.040.03
R-507-3
SPARCO
LICO
04.02.03
05.10.04
RS.041.03
R-508-3
SPARCO
13.02.03
RS.042.03
SPRING
TOORA
06.02.03
RS.043.03
NEW AGE
TOORA
06.02.03
RS.044.03
YOUNG
TOORA
28.02.03
RS.045.03
RFC RACE SUIT 2003
ALPINESTARS
05.03.03
RS.046.03
DRIVER
SABELT
BELT & BUCKLE
04.03.03
RS.047.03
GFC RACE SUIT 2003
ALPINESTARS
05.03.03
RS.048.03
WINNER
SABELT
BELT & BUCKLE
13.03.03
RS.049.03
R-511
SPARCO
08.10.03
RS.050.03
R-513
SPARCO
09.10.03
RS.051.03
R-512
SPARCO
15.10.03
RS.052.03
RACE CAT SUIT
PUMA
27.11.03
RS.053.03
TOP TECH
Sabelt
27.11.03
Page 2/13
FIA
Liste N°27
Partie 1 / Part 1
Liste des vêtements homologués / List of homologated garments
09.12.2008
RS.054.03
GP TECH SUIT
ALPINESTARS
09.12.03
RS.055.03
RENNOVERALL – 519N
JELINEK
22.12.03
RS.056.04
R-514
SPARCO
29.01.04
RS.057.04
R-515
SPARCO
13.02.04
RS.058.04
TECNICA LIGHT
OMP
16.02.04
RS.059.04
THUNDER
KINGDRAGON
19.05.04
RS.060.04
FLASH
KINGDRAGON
19.05.04
RS.061.04
GP TECH LIGHT
ALPINESTARS
01.06.04
RS.062.04
DES-005
BEAR
29.06.04
RS.063.04
MIR RACELINE NX 04A
CONFEZIONI
SABINA
19.07.04
RS.064.04
MIR RACELINE NX04B
CONFEZIONI
SABINA
19.07.04
RS.065.04
RACE 3
MOTORQUALITY
26.07.04
RS.066.04
RACE 2
MOTORQUALITY
30.07.04
RS.067.04
RACE 1
MOTORQUALITY
30.07.04
RS.068.04
EUROPA COLOR
CORSA
10.09.04
RS.069.04
EUROPA SHINY
CORSA
10.09.04
RS.070.04
RPM Trans Am
Revolution Racegear
27.09.04
RS.071.04
RPM Turismo
Revolution Racegear
27.09.04
RS.072.04
RPM Mondial
Revolution Racegear
27.09.04
RS.073.04
RPM Protech
Revolution Racegear
27.09.04
RS.074.04
RPM Turismo GT
Revolution Racegear
27.09.04
RS.075.04
Race light cat
Puma
12.10.04
RS.076.04
BEBEK Grand Prix
BEBEK
14.12.04
RS.077.04
SUPER PRO
LEARS Co
24.12.04
RS.078.04
PRO FORMULA
LEARS Co
24.12.04
RS.079.05
PRO FORMULA
LEARS Co
12.01.05
RS.080.05
THE MAN SPIRIT RACING
SUIT
YAMADATATSU
11.02.05
RS.081.05
ARD-024 type SX.CD
5ZIGEN
11.02.05
RS.082.05
MODERN 2
CHICANE
CLOTHING
18.02.05
RS.083.05
AS001
ALPINESTARS
25.02.05
RS.084.05
SPEEDY
SABELT
25.02.05
RS.085.05
PLUS 2 GP
FLAMECRUSHER
28.02.05
RS.086.05
F-32N
FIRELEX
30.03.05
RS.087.05
TUTA INDY
NOVACONF
30.03.05
Page 3/13
FIA
Liste N°27
Partie 1 / Part 1
Liste des vêtements homologués / List of homologated garments
09.12.2008
RS.088.05
LEADER / PILOTA FIRST /
PILOTA PLUS
OMP
26.04.05
RS.089.05
SUPER PRO
LEARS
20.06.05
RS.090.05
ARD-010 FZ-R
5ZIGEN
08.07.05
RS.091.05
ARD-022 ZX-R
5ZIGEN
08.07.05
RS.092.05
CORDOBA
KM-RACELINE
11.07.05
RS.093.05
0742
The man Spirit
YAMADATATSU
13.07.05
RS.094.05
NCX 500
AWS
17.08.05
RS.095.05
2NV
GA
17.08.05
RS.096.05
S-2
IMPACT
24.08.05
RS.097.05
R516 - Sponsor 2006
SPARCO
04.10.05
RS.099.05
DIAMOND
SABELT
06.10.05
RS.100.05
SPEEDY 2
SABELT
06.10.05
RS.101.05
LIGHT
SABELT
06.10.05
RS.102.05
J-S MONZA
J-S Buzos Antiflama
06.10.05
RS.103.05
JS F1
J-S Buzos Antiflama
06.10.05
RS.104.05
GP2
ALPINESTARS
27.10.05
RS.106.05
GP TECH
ALPINESTARS
14.11.05
RS.107.06
ERG - PROFIA
R&R Speedsports
19.01.06
RS.108.06
ERG Pro Circuit
R&R Speedsports
19.01.06
RS.109.06
ERG Pro Tek
R&R Speedsports
19.01.06
RS.110.06
FUTURO
KM Raceline
19.01.06
RS.111.06
RACE CAT 3 SUIT
PUMA
21.02.06
RS.112.06
JURAN
TANIDA
21.02.06
RS.113.06
TOP XL
MOMO
21.02.06
RS.114.06
PRO RACER
MOMO
21.02.06
RS.115.06
GT60 CORSA F1
FREE MINDS
03.03.06
RS.116.06
GMP Tech 3
GMP Racing
Products
21.03.06
RS.117.06
GMP Indy 2000
GMP Racing
Products
21.03.06
RS.118.06
PRO RACER L
MOMO
05.04.06
RS.119.06
MODERN 1
CHICANE
CLOTHING
22.05.06
RS.120.06
RPM X Tech
Revolution Racegear
16.08.06
RS.121.06
GP Pro AS004
STELLA GP Pro
ALPINESTARS
07.11.06
RS.122.06
GP Tech AS005
ALPINESTARS
07.11.06
Page 4/13
FIA
Liste N°27
Partie 1 / Part 1
Liste des vêtements homologués / List of homologated garments
09.12.2008
RS.123.06
GT61 P-FLASH
FREE MINDS
22.11.06
RS.124.06
SPEEDY 3
SABELT
01.12.06
RS.125.06
R517 TECH
SPARCO
13.12.06
RS.126.06
ROOKIE
MOMO
15.12.06
RS.127.06
MOMO TOP LIGHT
MOMO
15.12.06
RS.128.06
R519 TOP
SPARCO
20.12.06
RS.129.06
R518 XLIGHT
SPARCO
21.12.06
RS.130.07
IT206
TURINI
15.01.07
RS.131.07
TOP TECH
SABELT
05.02.07
RS.132.07
ELITE / ELITE 2 / RACING
OMP
13.03.07
RS.133.07
TECNICA PLUS
OMP
13.03.07
RS.134.07
TECNICA LIGHT 2 /
SUPERLIGHT
OMP
13.03.07
RS.135.07
LEGEND
TOORA
25.04.07
RS.136.07
RACE CAT
PUMA
25.04.07
RS.137.07
FULL PROTECT ONE
A&TE DOGOSPORT
24.05.07
RS.138.07
SX 420
ADVANCED WEAR
& SAFETY (AWS)
28.06.07
RS.139.07
SCX 490
ADVANCED WEAR
& SAFETY (AWS)
28.06.07
RS.140.07
540 EXTREME
ADVANCED WEAR
& SAFETY (AWS
13.09. 07
RS.141.07
RS400
RACETECH
18.09.07
RS.142.07
TOP EXTRA LIGHT
MOMOUSA
20.09.07
RS.143.07
GP-1 AS007
ALPINESTARS
04.10.07
RS.144.07
AIR FORCE
STAND 21
04.10.07
RS.145.07
FPI Model 978
UVEX
23.10.07
RS.146.07
PFIII Model 979
UVEX
23.10.07
RS.147.07
FPIII-mecanic Model 980
UVEX
23.10.07
RS.148.07
SUPER TECH
ALPINESTARS
12.11.07
RS.149.07
STD E.21 / MTO.21
SIMPSON
PERFORMANCE
PRODUCTS
12.12.07
RS.150.08
JURAN RS-03
TANIDA CO. LTD
01.02.08
RS.151.08
GP TECH F1
ALPINESTARS
30.06.08
RS.152.08
K1 - 001
KOBRA
di Baronetto Paola
22.07.08
RS.153.08
GP TECH 2009
ALPINESTARS
25.07.08
RS.154.08
R520 MIRAGE
SPARCO - OAKLEY
05.08.08
Page 5/13
FIA
Liste N°27
Partie 1 / Part 1
Liste des vêtements homologués / List of homologated garments
09.12.2008
RS.155.08
R521 FACTORY PILOT
SPARCO - OAKLEY
05.08.08
RS.156.08
JEWEL
LICO
22.08.08
RS.157.08
ARD-110 CHEVRON X
5ZIGEN
27.08.08
RS.158.08
AVANTI
PUMA
27.08.08
RS.159.08
GP PRO 2009
STELLA GP PRO 2009
ALPINESTARS
22.09.08
RS.160.08
PROTECH 2
REVOLUTION
RACEGEAR
08.10.08
RS.161.08
X TECH 2
REVOLUTION
RACEGEAR
08.10.08
RS.162.08
ONE / SUPER LEGGERA /
VINTAGE SUPER LEGGERA
OMP
29.10.08
RS.163.08
LE MANS
OMP
17.11.08
RS.164.08
K2-001
KOBRA
09.12.08
RS.165.08
ST221-HSC
STAND 21
09.12.08
RS.166.08
ST215-HSC
STAND 21
09.12.08
Page 6/13
FIA
Liste N°27
Partie 2 / Part 2
Liste des fabricants approuvés de sous-vêtements / List of approved under garment manufacturers
Constructeur
Manufacturer
Adresse
Address
Type de produits
Type of products
5ZIGEN
6-5 Kaminoshimacho-Kita
Yao
581-0845 OSAKA
Japan
Cagoule / Balaclava hood
Sous vêtement / Under garment
Chaussettes / Socks
Chaussures / Shoes
ADIDAS SALOMON
ADIDAS AG
World of sports
91074 Herzogenaurach
Germany
Chaussures / Shoes
ADVANCED WEAR & SAFETY
120/131 Ellingham industrial Estate Sous vêtement / Under garment
Ashford
Cagoule / Balaclava hood
Kent TN23 6LZ
UK
AKE ltd
Mortimer house
Holmer road
Hereford HR4 9TA
England
Sous vêtement / Under garment
Cagoule / Balaclava hood
ALPINESTARS
5, Via Le Fermi
31011 Asolo (TV)
Italy
Sous vêtement / Under garment
Cagoule / Balaclava hood
Chaussettes / Socks
Chaussures / Shoes
AUTOFLUG GmbH
Industriestrasse 10
D – 25462 Rellingen
Germany
Sous vêtement / Under garment
BAROLI CESARE & C. SNC
Via Umberto I, 18
28010 Gargallo (NO)
Italy
Chaussures / Shoes
BEAR CO ltd
7-2-26 Todoroki,
Setagaya-ku
Tokyo 158-0082
Japan
Sous vêtement / Under garment
Cagoule / Balaclava hood
CHANCERY FOOTWEAR
Unit 86 Bunting Road Industrial
Estate
NN2 6EE NORTHAMPTON
UK
Chaussures / Shoes
CHAPMAN INNOVATIONS
343 West , 400 South
Salt Lake City, UTAH 84101
U.S.A.
Sous vêtement / Under garment
Cagoule / Balaclava hood
Chaussettes / Socks
CHICANE CLOTHING LTD
Unit K, 27B Cain Road
Penrose,
Auckland
New Zealand
Sous vêtement / Under garment
Cagoule / Balaclava hood
COLIN MC RAE SPORT – CYPE
5, av. Gaspard Vallette
CH- 1206 Genève
Switzerland
Chaussures / Shoes
09.12.2008
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FIA
Liste N°27
Partie 2 / Part 2
Liste des fabricants approuvés de sous-vêtements / List of approved under garment manufacturers
Constructeur
Manufacturer
Adresse
Address
Type de produits
Type of products
CORSA
6538, Av Interlagos
SP CEP 04777-000
SAO PAULO
Brazil
Chaussures / Shoes
Cagoule / Balaclava hood
Sous vêtement / Under garment
Chaussettes / Socks
D&M MOTORSPORT
Handwerkerstrasse, 13
D-32289 Rodinghausen
Germany
Chaussures / Shoes
DB SPORT
64, Via Della Pace
31041 Cornuda (TV)
Italy
Chaussures / Shoes
DC SHOES INC.
1333 Keystone Way
Vista, California 92081
USA
Chaussures / Shoes
FERRINI B.V. – QUICK SPORTS
INTERNATIONAL BV
Nijverheidsstraat,11
3291 CH Strijen
The Netherlands - NL
Chaussures / Shoes
FILA SPORT
Viale Cesare Battisti 26
13900 Biella
Italy
Chaussures / Shoes
FINNSVALA KY
Rannantie, 13
86710 Kärsämäki
Finland
Cagoule / Balaclava hood
Sous vêtement / Under garment
FLAMECRUSHER
MOTORSPORT
176, Snodgrass Road
RD2 TAURANGA
New-Zealand
Cagoule / Balaclava hood
Sous vêtement / Under garment
FREE MINDS S.r.l.
Via Schiavonesca Vecchia, 53
31040 Volpago del Montello (TV)
Italy
Cagoule / Balaclava hood
Sous vêtement / Under garment
GA
7-9, Karl Beck Strasse
84533 Marktl A. Inn
Germany
Sous vêtement / Under garment
Chaussettes / Socks
Chaussures / Shoes
Cagoule / Balaclava hood
GAERNE SPA
81, Via Caldiroro
31010 Coste di Maser (TV)
Italy
Chaussures / Shoes
GALUPPO
C/Gambrinus, 101
15008 La Coruña
Spain
Sous vêtement / Under garment
Chaussettes / Socks
Chaussures / Shoes
Cagoule / Balaclava hood
GRUPPEM INC.
6088-20 Shinyoshidacho, Kohoku- Sous vêtement / Under garment
ku, Yokohama-shi, Kanagawa
Cagoule / Balaclava hood
Pref. 223-0056
Japan
09.12.2008
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FIA
Liste N°27
Partie 2 / Part 2
Liste des fabricants approuvés de sous-vêtements / List of approved under garment manufacturers
Constructeur
Manufacturer
Adresse
Address
Type de produits
Type of products
HONEY di Zancai Massimo
Via San Giovanni, 153
33084 CORDENONS (PN)
Italy
Chaussures / Shoes
IT Textiles Group
Comber Road
Newtonwards Northern Ireland
BT23 4RX- UK
Sous vêtement / Under garment
Cagoule / Balaclava hood
JAYS RACEWEAR
Throstle Nest Mill
Leeds road
BB9 7QZ NELSON
UK
Cagoule / Balaclava hood
Sous vêtement / Under garment
Chaussettes / Socks
JS BUZOS ANTIFLAMA
1007, Warnes
BUENOS AIRES 1414
Argentina
Cagoule / Balaclava hood
KM RACELINE
San Jerónimo 1971
B° San Vicente - CORDOBA
Argentina
Cagoule / Balaclava hood
Sous vêtement / Under garment
Chaussettes / Socks
KOBRA
di BARONETTO PAOLA
Via san Luigi 9
10094 Giaveno (TO)
Italy
Cagoule / Balaclava hood
Sous vêtement / Under garment
Chaussettes / Socks
LEARS CO
26-4, YOGA 2-CHOME,
SETAGAYA-KU
TOKYO 158-8567,
Japan
Cagoule / Balaclava hood
Sous vêtement / Under garment
Chaussettes / Socks
Chaussures / Shoes
LEONARDO DESIGN OY
7 Ruosilantie
00390 HELSINKI
Finland
Cagoule / Balaclava hood
Sous vêtement / Under garment
LICO
Avenida do Jangadeiro, 769B
Interlagos – Sao Paulo
Brazil
Sous vêtement / Under garment
Chaussettes / Socks
Chaussures / Shoes
Cagoule / Balaclava hood
LUETTICKE MOTORSPORT
Heerstrasse 16
58540 MEINERZHAGEN
Germany
Cagoule / Balaclava hood
MIR-CONFEZIONI SABINA
Via Righi 20
52100 AREZZO
Italy
Cagoule / Balaclava hood
Sous vêtement / Under garment
Chaussettes / Socks
Chaussures / Shoes
MOMO
Via Winckelmann 2
20146 Milan
Italy
Sous vêtement / Under garment
Chaussettes / Socks
Cagoule / Balaclava hood
Chaussures / Shoes
09.12.2008
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FIA
Liste N°27
Partie 2 / Part 2
Liste des fabricants approuvés de sous-vêtements / List of approved under garment manufacturers
Constructeur
Manufacturer
Adresse
Address
Type de produits
Type of products
MOTORQUALITY
Via Venezia
20099 Sesto San Giovanni
Italy
Chaussures / Shoes
Cagoule / Balaclava hood
Sous vêtement / Under garment
Chaussettes / Socks
NIMBUS MOTORSPORT
30 Main street
Wetwang
Driffield YO25 9XJ
UK
Cagoule / Balaclava hood
Sous vêtement / Under garment
Chaussettes / Socks
OAKLEY
One Icon
Foothill Ranch
California 92610
USA
Chaussures / Shoes
Sous vêtement / Under garment
Cagoule / Balaclava hood
Chaussettes / Socks
OMP
5, Via E. Bassano
16019 Ronco Scrivia
Genova
Italy
Sous vêtement / Under garment
Chaussettes / Socks
Chaussures / Shoes
Cagoule / Balaclava hood
PEGASUS FOOTWEAR CO.
(SPEEDWELL)
Jiubi Village, Lanhe Town
Panyu District
Guangzhou
China
Chaussures / Shoes
PERFORMANCE APPAREL
GROUP, LLC
700 Watkins Avenue
PO Box 758
South Boston VA 24592
USA
Sous vêtement / Under garment
Cagoule / Balaclava hood
PILOTI DRIVING SHOES
790 Hampshire Road Unit D
Westlake Village, CA 91361
USA
Chaussures / Shoes
PUMA
Würzburger strasse, 13
D-91074 Herzogenaurach
Germany
Chaussures / Shoes
Sous vêtement / Under garment
Cagoule / Balaclava hood
REVOLUTION RACEGEAR
Whitehorse Road
3132 VICTORIA
Australia
Chaussures / Shoes
Sous vêtement / Under garment
Sous vêtement de refroidissement
/ Cooling undergarment
Chaussettes / Socks
SABELT S.p.A.
(BELT & BUCKLE)
10, Via Guido Rossa
10024 Moncalieri (TO)
Italy
Sous vêtement / Under garment
Chaussettes / Socks
Chaussures / Shoes
Cagoule / Balaclava hood
SANTONI S.p.A.
Via E. Mattei 59
62014 Corridonia (MC)
Italy
Chaussures / Shoes
09.12.2008
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FIA
Liste N°27
Partie 2 / Part 2
Liste des fabricants approuvés de sous-vêtements / List of approved under garment manufacturers
Constructeur
Manufacturer
Adresse
Address
Type de produits
Type of products
SPARCO
5/7, Via Lombardia
10071 Borgaro
Torinese (To)
Italy
Sous vêtement / Under garment
Chaussettes / Socks
Chaussures / Shoes
Cagoule / Balaclava hood
STAND 21
12, rue des Novalles
21240 Dijon/Talant
France
Sous vêtement / Under garment
Chaussettes / Socks
Chaussures / Shoes
Cagoule / Balaclava hood
TANIDA CO. LTD
2-3-17 Tsurumai, Showa-ku
NAGOYA-SHI 466-0014
Japan
Sous vêtement / Under garment
Chaussettes / Socks
Cagoule / Balaclava hood
TRERE’ Srl HOSIERY
INNOVATION
Via Modena 18
46041 Asola (Mantova)
Italy
Chaussettes / Socks
TEAL SAFETY
43, murob park
PO BOX 137
Ballymena
Antrim BT43 6WA
England
Sous vêtement / Under garment
Cagoule / Balaclava hood
TOORA
30, Via Guido Rossa
10024 Moncalieri (TO)
Italy
Sous vêtement / Under garment
Chaussettes / Socks
Chaussures / Shoes
Cagoule / Balaclava hood
TURBO RACEWEAR
659, Rosebank Road
Avondale
Auckland
New Zealand
Chaussures / Shoes
UVEX ARBEITSSCHUTZ GMBH
Würzburger Straße 181-189
D-90766 FÜRTH
Germany
Chaussures / Shoes
Cagoule / Balaclava hood
Sous vêtement / Under garment
Chaussettes / Socks
YAMADATATSU –
THE MAN SPIRIT
3-14-22 Nakayama, Joto-Ku
OSAKA 536-0024
Japan
Cagoule / Balaclava hood
Sous vêtement / Under garment
Chaussettes / Socks
VEKU
Moveral Oy Ltd
PB 117
33201 Tampere
Finland
Cagoule / Balaclava hood
Sous vêtement / Under garment
VITALLO
Schuh-Manufaktur Hackner
Zwingerstrasse 5
D - 91161 Hilpoltstein
Allemagne
Chaussures / Shoes
09.12.2008
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FIA
Liste N°27
Partie 3 / Part 3
Liste des gants approuvés / List of approved gloves
Constructeur
Manufacturer
Adresse
Address
Nom du modèle du gant
Name of the glove model
5ZIGEN
6-5 Kaminoshimacho-Kita
Yao
581-0845 OSAKA
Japan
•
•
•
•
•
•
•
ARD-260 ProRacer 200X
ARD-261 ProRacer 200CL
ARD-262 ProRacer 200R
ARD-270 ProRacer 300X
ARD-270D ProRacer 300DX
ARD-272 ProRacer 300R
ARD-272D ProRacer 300DR
ALPINESTARS
5, Via Le Fermi
31011 Asolo (TV)
Italy
•
•
•
•
•
•
•
TECH 1-Z
TECH 1-ZX
TECH 1-ZXS
TECH 1 Z 1.3
TECH 1-ZX Spec 08
TECH 1-Z Spec 08
TECH 1-RACE
FREE MINDS S.r.l.
Via Schiavonesca Vecchia, 53
31040 Volpago del Montello (TV)
Italy
•
TAKTO GT-007
7-9, Karl Beck Strasse
84533 Marktl A. Inn
Germany
•
NOMEX Fahrerhadschuh
C.I. Gambrinus, 101-23B
15008 La Coruña
Spain
•
GI-106
26-4, YOGA 2-CHOME,
SETAGAYA-KU
TOKYO 158-8567,
Japan
•
CLA PRO2000S
LICO
Avenida do Jangadeiro, 769B
Interlagos – Sao Paulo
Brazil
•
•
PRO
BASE
MIR-CONFEZIONI SABINA
Via Righi, 20
52100 AREZZO
Italy
•
•
MIR NOMEX-C
MIR NOMEX-L
MOMO
2, Via Winckelmann
20146 Milano
Italy
•
•
•
•
PRO RACER SHORT
PRO RACER EXT
PRO RACER CLUB
TOP LIGHT
MOTORQUALITY
Via Venezia
20099 Sesto San Giovanni
Milano
Italy
•
GTX-PRO
One Icon
Foothill Ranch
California 92610
USA
•
•
94023 DRIVING GLOVE
94055 DRIVING GLOVE
GA
GALUPPO RACEWEAR
LEARS CO
OAKLEY
09.12.2008
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FIA
Liste N°27
Partie 3 / Part 3
Liste des gants approuvés / List of approved gloves
Constructeur
Manufacturer
Adresse
Address
OMP
5, Via E. Bassano
16019 Ronco Scrivia
Genova
Italy
PUMA
13, Wurzburger strasse
91074 Herzogenaurach
Germany
Nom du modèle du gant
Name of the glove model
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
START
WINS
SPEED
EVOLUTION
WINS TOP
PERFORMANCE
PROFESSIONAL
GRAND PREMIO
HTG
ONE GLOVE
•
PRO-FIT CAT GLOVE
SABELT
11, Corso Stati Uniti
10129 Torino
Italy
•
•
•
•
•
CHRONO
TRACK
CUP
TOUCH
DIGIT
SPARCO
5/7, Via Lombardia
10071 Borgaro
Torinese (To)
Italy
•
•
•
•
•
•
•
•
•
HURRICANE
WAVE
BLIZZARD
THUNDER
TWISTER
STORM1
STORM2
TIDE
FLASH
STAND 21
12, rue des Novalles
21240 Dijon/Talant
France
•
•
DAYTONA
OUTSIDE SEAMS
TOORA
30, Via Guido Rossa
10024 Moncalieri (TO)
Italy
•
•
TARGET
STARTER
UVEX - PROFAS
Elso - Klover - Strasse 6
D – 21337 LUNEBURG
Germany
•
RG 1
3-14-22 Nakayama, Joto-Ku
OSAKA 536-0024
Japan
•
TYPE 1
YAMADATATSU –
THE MAN SPIRIT
09.12.2008
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FIA
Liste N°29
LISTE DES SYSTEMES HANS® APPROUVES SELON LA NORME FIA 8858-2002 ET DES
CASQUES COMPATIBLES
LIST OF FIA-APPROVED HANS® SYSTEMS ACCORDING TO FIA STANDARD 8858-2002 AND
COMPATIBLE HELMETS
P
P
P
P
LISTE TECHNIQUE N° 29 / TECHNICAL LIST N° 29
U
Partie 1 / Part 1: HANS® approuvés selon FIA 8858-2002 / Approved HANS® according to FIA 8858-2002
Partie 2 / Part 2: Casques compatibles avec les HANS® / Approved helmets compatible with HANS®
Partie 3 / Part 3: Système de sangle du HANS® approuvés selon FIA 8858-2002
/ HANS® tether system approved according to FIA 8858-2002
P
P
P
P
P
P
P
P
---------------------------------------------
Partie 1/ Part 1
HANS® approuvés selon FIA 8858-2002
Approved HANS® according to FIA 8858-2002
P
P
P
P
P
HANS® approuvés selon FIA 8858-2002 (1)
Approved HANS® according to FIA 8858-2002 (1)
P
P
P
P
P
Nom du modèle
Model
20RE
with a S/N as from 3680
20RP
with a S/N as from 3850
P
P
Constructeur
Manufacturer
Etiquette
Label
Hubbard/Downing Inc
Hubbard/Downing Inc
label printed on metallic paper
P
P
20SP
with a S/N as from 4685
Hubbard/Downing Inc
label printed on metallic paper
P
30.1 DeMatta
30RE
with a S/N as from 3670
30RP
with a S/N as from 3616
30RP WIDE
with a S/N as from 3608
(1)
P
P
Hubbard/Downing Inc
Hubbard/Downing Inc
Hubbard/Downing Inc
Hubbard/Downing Inc
Consultez l’Annexe L- Chaptire III- Article 1.2 du Code Sportif International pour les détails
Please refer to Appendix L – Chapter III – Article 1.2. of the International Sporting Code for details
02.12.2008
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FIA
Liste N°29
HANS® approuvés selon FIA 8858-2002 (1)
Approved HANS® according to FIA 8858-2002 (1)
P
P
P
P
P
P
P
Nom du modèle
Model
Constructeur
Manufacturer
30RP Wide +10
Hubbard/Downing Inc
30RP Wide +20
Hubbard/Downing Inc
40RP
with a S/N as from 3005
Etiquette
Label
Hubbard/Downing Inc
Hubbard/Downing Inc
10M Economy
HANS® Performance
Products
Hubbard/Downing Inc
10M Extra
HANS® Performance
Products
Hubbard/Downing Inc
10M Professional
HANS® Performance
Products
Hubbard/Downing Inc
20XS Economy
HANS® Performance
Products
Hubbard/Downing Inc
20XS Extra
HANS® Performance
Products
Hubbard/Downing Inc
20XS Professional
HANS® Performance
Products
Hubbard/Downing Inc
20SS Professional
HANS® Performance
Products
Hubbard/Downing Inc
20S Economy
HANS® Performance
Products
Hubbard/Downing Inc
20S Extra
(1)
P
HANS® Performance
Products
Consultez l’Annexe L- Chaptire III- Article 1.2 du Code Sportif International pour les détails
Please refer to Appendix L – Chapter III – Article 1.2. of the International Sporting Code for details
02.12.2008
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FIA
Liste N°29
HANS® approuvés selon FIA 8858-2002 (1)
Approved HANS® according to FIA 8858-2002 (1)
P
P
P
P
P
Nom du modèle
Model
P
P
Constructeur
Manufacturer
Etiquette
Label
Hubbard/Downing Inc
20S Professional
HANS® Performance
Products
Hubbard/Downing Inc
20M Professional
HANS® Performance
Products
Hubbard/Downing Inc
20L Economy
HANS® Performance
Products
Hubbard/Downing Inc
20L Extra
HANS® Performance
Products
Hubbard/Downing Inc
20L Professional
HANS® Performance
Products
Hubbard/Downing Inc
20XL Extra
HANS® Performance
Products
Hubbard/Downing Inc
20XL Professional
HANS® Performance
Products
Hubbard/Downing Inc
20M Sport
HANS® Performance
Products
Hubbard/Downing Inc
30M Economy
HANS® Performance
Products
P
P
Hubbard/Downing Inc
30M Extra
HANS® Performance
Products
P
P
Hubbard/Downing Inc
30M Professional
(1)
P
HANS® Performance
Products
P
P
Consultez l’Annexe L- Chaptire III- Article 1.2 du Code Sportif International pour les détails
Please refer to Appendix L – Chapter III – Article 1.2. of the International Sporting Code for details
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FIA
Liste N°29
HANS® approuvés selon FIA 8858-2002 (1)
Approved HANS® according to FIA 8858-2002 (1)
P
P
P
P
P
Nom du modèle
Model
P
P
Constructeur
Manufacturer
Etiquette
Label
Hubbard/Downing Inc
30L Professional
HANS® Performance
Products
P
P
Hubbard/Downing Inc
30L Economy
HANS® Performance
Products
P
P
Hubbard/Downing Inc
30L Extra
HANS® Performance
Products
P
P
Hubbard/Downing Inc
40M Professional
HANS® Performance
Products
P
P
20M PRO
with a S/N as from 3850
Schroth
or as from 2MP0001
20M SPORT
with a S/N as from 3680
Schroth
or as from 2MS0001
20L SPORT
with a S/N as from 20LS0001
20L PRO
with a S/N as from 2LP0002
Schroth
Schroth
30M PRO
with a S/N as from 3616
Schroth
or as from 3MP0004
30L PRO
Schroth
30M SPORT
with a S/N as from 3670
Schroth
or as from 3MS0006
(1)
P
Consultez l’Annexe L- Chaptire III- Article 1.2 du Code Sportif International pour les détails
Please refer to Appendix L – Chapter III – Article 1.2. of the International Sporting Code for details
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FIA
Liste N°29
HANS® approuvés selon FIA 8858-2002 (1)
Approved HANS® according to FIA 8858-2002 (1)
P
P
P
P
P
Nom du modèle
Model
40F1- AW
with a S/N as from 4MFAW0003
P
P
Constructeur
Manufacturer
Etiquette
Label
Schroth
40M F1
with a S/N as from 3005
Schroth
or as from 4MF0003
40M PRO
with a S/N as from 3005
(1)
P
Schroth
Economy Medium 10
Stand 21 Racewear
Economy Small 20
Stand 21 Racewear
Premium Medium 20
Stand 21 Racewear
Economy Medium 20
Stand 21 Racewear
Economy Large 20
Stand 21 Racewear
Premium Large 20
Stand 21 Racewear
Economy Small 25
Stand 21 Racewear
Economy Medium 30
Stand 21 Racewear
Premium Medium 30
Stand 21 Racewear
Economy Large 30
Stand 21 Racewear
Consultez l’Annexe L- Chaptire III- Article 1.2 du Code Sportif International pour les détails
Please refer to Appendix L – Chapter III – Article 1.2. of the International Sporting Code for details
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FIA
Liste N°29
HANS® approuvés selon FIA 8858-2002 (1)
Approved HANS® according to FIA 8858-2002 (1)
P
P
P
P
(1)
P
P
P
P
Nom du modèle
Model
Constructeur
Manufacturer
Premium Large 30
Stand 21 Racewear
Premium Medium 40
Stand 21 Racewear
10 Medium Pro
Stand 21 Racewear
20 Small Pro
Stand 21 Racewear
20 Medium Hi-Tec
Stand 21 Racewear
20 Medium Pro
Stand 21 Racewear
20 Medium Racing
Stand 21 Racewear
20 Large Pro
Stand 21 Racewear
20 Large Hi-Tec
Stand 21 Racewear
25 X-Small Pro
Stand 21 Racewear
30 Medium Pro
Stand 21 Racewear
30 Medium Hi-Tec
Stand 21 Racewear
30 Large Pro
Stand 21 Racewear
Etiquette
Label
Consultez l’Annexe L- Chaptire III- Article 1.2 du Code Sportif International pour les détails
Please refer to Appendix L – Chapter III – Article 1.2. of the International Sporting Code for details
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FIA
Liste N°29
HANS® approuvés selon FIA 8858-2002 (1)
Approved HANS® according to FIA 8858-2002 (1)
P
P
P
P
(1)
P
P
P
P
Nom du modèle
Model
Constructeur
Manufacturer
Etiquette
Label
30 Large Hi tec
Stand 21 Racewear
40 Medium Hi-Tec
Stand 21 Racewear
30 MS Hi-Tec F1
Stand 21 Racewear
TRULLI MK1, 000-71-10059
Renault
ALONSO MK1, 000-71-10052
Renault
ALONSO MK2F, 000-71-10078
Renault
TRULLI MK2B, 000-071-10080
Renault
MS Exp00 Prog02
Ferrari
TBA
RB. Exp00 Prog02
Ferrari
TBA
HANS-002
Jaguar
TBA
C2113-0044/04
Sauber
TBA
C2213-1162#01
Sauber
TBA
TMG Toyota-001
Toyota
TBA
Consultez l’Annexe L- Chaptire III- Article 1.2 du Code Sportif International pour les détails
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FIA
Liste N°29
Partie 2 / Part 2
CASQUES COMPATIBLES AVEC LE HANS®
APPROVED HELMETS COMPATIBLE WITH HANS®
P
P
P
Lorsque le montage des ancrages de sangles pour le Hans® a été effectué sous la conduite du
fabricant de casques lui-même, les casques arborent une étiquette FIA holographique argentée
brillante (fig 1)
When the mounting of the tether anchorages for the Hans® has been carried out under the supervision
of the helmet manufacturer himself, the helmets carry a glossy silver holographic FIA label (fig-1).
P
P
P
P
Fig 1 – Etiquette permettant d’identifier les casques équipés dés l’origine des inserts Hans®.
Fig 1 – Label for identifying helmets originally equipped with Hans® inserts.
P
P
P
Casques compatibles avec le HANS® selon FIA 8858-2002 (2)
Approved helmets compatible with HANS® according to FIA 8858-2002 (2)
P
P
P
P
P
P
P
Nom du modèle
Model name
Constructeur
Manufacturer
Norme de certification
Helmet certification standard
GP5 (AC)
Arai
Snell 2000 / 2005
Arai
Snell 2000 / 2005
Arai
Snell 2000 / 2005
GP-5RC
Arai
Snell 2000 / 2005
GP-5W (AC)
Arai
Snell 2005
GP-6
Arai
Snell 2005
M3
Bell Racing Europe
Snell 2000
KF1-Ultra
Bell Racing Europe
Snell 2000 / 2005
Vortex
Bell Racing Europe
Snell 2000
Vortex Forced Air
Bell Racing Europe
Snell 2000
Sport 3
Bell Racing Europe
Snell 2000
MAG 4
Bell Racing Europe
Snell 2000
Bell Racing Europe
with manufacturing date from 03/2005
GP-5K (AC)
GP-5S
GP-J2
GP-Jet/f
K1 Sport SV
P
Commentaires
Comments
Casque ouvert
Open face helmet
Casque ouvert
Open face helmet
Snell 2000
and Snell 2005
Snell 2000
KF1 Ultra SV
Bell Racing Europe
with manufacturing date from 03/2005
and Snell 2005
Snell 2000
M4 Ultra
Bell Racing Europe
with manufacturing date from 03/2005
and Snell 2005
(2)
L’utilisation des modèles HANS approuvés, avec les modèles de casques figurant ci-dessus, est conforme à l’Annexe L – Chapitre III
– Article 1.2. du Code Sportif International. Les casques homologués selon la norme FIA 8860-2004 sont d’office compatibles avec le
système HANS et ne sont donc pas listés ici.
The use of the approved HANS models, with the helmet models as listed above, complies with Appendix L – Chapter III – Article 1.2.
of the International Sporting Code. Helmets homologated according to the standard FIA 8860-2004 are compatible with the HANS
system as a matter of course and are therefore not listed here.
Consultez l’Annexe L- Chaptire III- Article 1.2 du Code Sportif International pour les détails
Please refer to Appendix L – Chapter III – Article 1.2. of the International Sporting Code for details
P
P
P
(1)
P
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FIA
Liste N°29
Casques compatibles avec le HANS® selon FIA 8858-2002 (2)
Approved helmets compatible with HANS® according to FIA 8858-2002 (2)
P
P
P
(2)
P
P
P
P
Nom du modèle
Model name
Constructeur
Manufacturer
Norme de certification
Helmet certification standard
Snell 2000
Sport 4
Bell Racing Europe
with manufacturing date from 03/2005
RS3 Ultra
Bell Racing Europe
and Snell 2005
Snell 2000 / Snell 2005
RS3 Sport
Bell Racing Europe
Snell 2000 / Snell 2005
MAG 6
Bell Racing Europe
Snell 2005
Vortex 2
Bell Racing Europe
Snell 2005
GT5 Sport
Bell Racing Europe
Snell 2005
GT5 Ultra
Bell Racing Europe
Snell 2005
GT5 Forced Air
Bell Racing Europe
Snell 2005
Predator
Composites Bieffe
Snell 2000
Adria
Galuppo
Snell 2005
Margam
Galuppo
Snell 2005
Draft
Impact Race Products
Snell 2005
Vapor
Impact Race Products
Sparco Pro Rally HANS
Peltor G77 HANS
Peltor G7 HANS
MAVET
Sabelt Trophy Hans
Peltor G78 HANS
Sparco Pro Jet HANS
Sabelt Jet Hans
Toora Maverick
MAVET
Lord Damon Jet
OMP Jet 3
Turini Jet
Sparco Formula
MAVET
Peltor G90
Sparco Rally plus Hans
Sparco Formula Hans
Sparco Formula Mc-Laren
MAVET
Mercedes
Peltor G90 Hans
Sparco SPY05
MAVET
Snell 2005
Commentaires
Comments
Casque ouvert
Open face helmet
Casque ouvert
Open face helmet
BSI 6658-1985
Casque ouvert
Open face helmet
BSI 6658-1985
Casque ouvert
Open face helmet
Snell 2000
BSI 6658-1985
Snell 2005
MQ3
MAVET
BSI 6658-1985
SP140
MAVET
Snell 2005
Casque ouvert
Open face helmet
L’utilisation des modèles HANS approuvés, avec les modèles de casques figurant ci-dessus, est conforme à l’Annexe L – Chapitre III
– Article 1.2. du Code Sportif International. Les casques homologués selon la norme FIA 8860-2004 sont d’office compatibles avec le
système HANS et ne sont donc pas listés ici.
The use of the approved HANS models, with the helmet models as listed above, complies with Appendix L – Chapter III – Article 1.2.
of the International Sporting Code. Helmets homologated according to the standard FIA 8860-2004 are compatible with the HANS
system as a matter of course and are therefore not listed here.
Consultez l’Annexe L- Chaptire III- Article 1.2 du Code Sportif International pour les détails
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P
P
P
(1)
P
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FIA
Liste N°29
Casques compatibles avec le HANS® selon FIA 8858-2002 (2)
Approved helmets compatible with HANS® according to FIA 8858-2002 (2)
P
P
P
Nom du modèle
Model name
OMP Jet 3.5
OMP Jet 4 Hans Intercom
OMP Jet 4 Hans
OMP Jet 4
OMP Jet 5 Hans Intercom
OMP Jet 5 Hans
OMP Formula 4 Hans
OMP Formula 4 Hans
Intercom Hans
OMP Formula 4
OMP Turismo 4 Hans
OMP Turismo 4 Hans
Intercom
OMP Turismo 4
MQ1 EVO HANS SNELL
OMP Grand Prix
OMP Speed
Speedway Shark
P
P
Constructeur
Manufacturer
Norme de certification
Helmet certification standard
Commentaires
Comments
MAVET
BSI 6658-1985
Casque ouvert
Open face helmet
MAVET
BSI 6658-1985
MAVET
BSI 6658-1985
MAVET
Snell 2005
MAVET
Snell 2005
Schroth / Simpson
Snell 2000 / 2005
Super Voyager
Schroth /Simpson
Snell 2000 / 2005
QF 1.1
Schuberth
Snell 2000
Q2
Snell 2000
RS4
Schuberth
Schuberth
Engineering
Schuberth
Engineering
Schuberth
Engineering
Schuberth
Engineering
Schuberth
Engineering
Shark Helmets
WTT Evo/TK
Sparco /APC
Snell 2000
WTT Evo/F1
Sparco / APC
Snell 2000
WTT Evo/KF
Sparco / APC
Snell 2000
WTT-J
Sparco / APC
Snell 2000 / 2005
WTT Evo/TK
Sparco / OSBE
Snell 2000
WTT Evo/F1
Sparco / OSBE
Snell 2000
WTT Evo/KF
Sparco / OSBE
Snell 2000
WTT-J
Sparco / OSBE
Snell 2000 / 2005
F21
Stand 21
Snell 2000 / 2005
RF 1
RF 1.1
RF 1.1 (Trimmed)
RF1.3
RF1.4
(2)
P
P
Snell 2000
Snell 2000
Snell 2000
Snell 2000
Snell 2000
Snell 2005
Casque ouvert
Open face helmet
Casque ouvert
Open face helmet
L’utilisation des modèles HANS approuvés, avec les modèles de casques figurant ci-dessus, est conforme à l’Annexe L – Chapitre III
– Article 1.2. du Code Sportif International. Les casques homologués selon la norme FIA 8860-2004 sont d’office compatibles avec le
système HANS et ne sont donc pas listés ici.
The use of the approved HANS models, with the helmet models as listed above, complies with Appendix L – Chapter III – Article 1.2.
of the International Sporting Code. Helmets homologated according to the standard FIA 8860-2004 are compatible with the HANS
system as a matter of course and are therefore not listed here.
Consultez l’Annexe L- Chaptire III- Article 1.2 du Code Sportif International pour les détails
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P
P
P
(1)
P
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FIA
Liste N°29
Casques compatibles avec le HANS® selon FIA 8858-2002 (2)
Approved helmets compatible with HANS® according to FIA 8858-2002 (2)
P
P
P
P
P
Nom du modèle
Model name
Constructeur
Manufacturer
Norme de certification
Helmet certification standard
CH17
Stand 21
Snell 2000 / 2005
AF 21
Stand 21
Snell 2000 / 2005
IVOS
Stand 21
Snell 2005
J12/F1
J19
SR Suomy
Suomi Super Rally
Suomy Jet Auto Rally
WTT F1
Suomy
Snell 2000 / 2005
Suomy
BSI 6658-1985
Tesi -Sparco
Snell 2000
FP1
UVEX
Snell 2000 / 2005
FP2
UVEX
Snell 2000 / 2005
FP3
UVEX
Snell 2005
FP4
UVEX
Snell 2005
Stilo SP3 (Snell)
Vemar Helmets
Snell 2000
Stilo SP3 (BSI)
Stilo SP3
Vemar Helmets
BSI 6658-1985
Vemar Helmets
BSI 6658-1985/Snell 2000
with SEA system
Vemar Helmets
Stilo SR3 (BSI)
Stilo SR3
Vemar Helmets
BSI 6658-1985
Vemar Helmets
BSI 6658-1985/Snell 2000
Vemar Helmets
BSI 6658-1985
Vemar Helmets
BSI 6658-1985
Stilo WRC
Vemar Helmets
BSI 6658-1985
Stilo WRC
Vemar Helmets
BSI 6658-1985
Stilo WRC Carbon Piuma
Vemar Helmets
BSI 6658-1985
Stilo WRC Carbon Piuma
Vemar Helmets
BSI 6658-1985
Stilo Trophy (Jet/Rally/Plus)
Vemar Helmets
BSI 6658-1985
Stilo Trophy (Jet/Rally/Plus)
Vemar Helmets
BSI 6658-1985
Vemar Helmets
Snell 2005
LICO Top / Tecno
Vemar Helmets
BSI 6658-1985
LICO Driver / Air Plus
Vemar Helmets
BSI 6658-1985
Stilo ST3
Stilo ST3
with SEA system
with SEA system
with SEA system
with SEA system
Stilo ST4 Rally
with SEA system
Commentaires
Comments
Casque ouvert
Open face helmet
Casque ouvert
Open face helmet
Stilo SR3 (Snell)
with SEA system
(2)
P
P
Snell 2000 only
U
U
Casque ouvert
Open face helmet
Casque ouvert
Open face helmet
Casque ouvert
Open face helmet
Casque ouvert
Open face helmet
Casque ouvert
Open face helmet
Casque ouvert
Open face helmet
Casque ouvert
Open face helmet
L’utilisation des modèles HANS approuvés, avec les modèles de casques figurant ci-dessus, est conforme à l’Annexe L – Chapitre III
– Article 1.2. du Code Sportif International. Les casques homologués selon la norme FIA 8860-2004 sont d’office compatibles avec le
système HANS et ne sont donc pas listés ici.
The use of the approved HANS models, with the helmet models as listed above, complies with Appendix L – Chapter III – Article 1.2.
of the International Sporting Code. Helmets homologated according to the standard FIA 8860-2004 are compatible with the HANS
system as a matter of course and are therefore not listed here.
Consultez l’Annexe L- Chaptire III- Article 1.2 du Code Sportif International pour les détails
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P
P
P
(1)
P
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FIA
Liste N°29
Casques compatibles avec le HANS® selon FIA 8858-2002 (2)
Approved helmets compatible with HANS® according to FIA 8858-2002 (2)
P
P
P
Nom du modèle
Model name
Zero
Sparco ADV Titan
Sparco ADV Circuit
Zero HS
Stilo ST4 Rally
Stilo ST4 Formula
(2)
P
P
P
P
Constructeur
Manufacturer
Norme de certification
Helmet certification standard
Vemar Helmets
Snell 2005
Vemar Helmets
Snell 2005
Commentaires
Comments
L’utilisation des modèles HANS approuvés, avec les modèles de casques figurant ci-dessus, est conforme à l’Annexe L – Chapitre III
– Article 1.2. du Code Sportif International. Les casques homologués selon la norme FIA 8860-2004 sont d’office compatibles avec le
système HANS et ne sont donc pas listés ici.
The use of the approved HANS models, with the helmet models as listed above, complies with Appendix L – Chapter III – Article 1.2.
of the International Sporting Code. Helmets homologated according to the standard FIA 8860-2004 are compatible with the HANS
system as a matter of course and are therefore not listed here.
Consultez l’Annexe L- Chaptire III- Article 1.2 du Code Sportif International pour les détails
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P
P
P
(1)
P
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FIA
Liste N°29
Partie 3 / Part 3
Systèmes de sangle du HANS® approuvés selon FIA 8858-2002
HANS® tether system approved according to FIA 8858-2002
Systèmes de sangle du HANS® approuvés selon FIA 8858-2002 (3)
HANS® tether system approved according to FIA 8858-2002 (3)
P
P
P
Fabricant / Manufacturer
System description
Ancrage de
sangle
Sangles
Tether
anchorage
Tether
No identification is shown on the
tether as it is part of the approved
helmet
This label is sewn on the tether
Schuberth Engineering AG
Embedded post anchorage
Schroth
Post-anchorages
Tether anchors are engraved
with the FIA standard name
Exist in different colors
This label is sewn on the tether
The tether is made of black strap
Also branded:
Bell
OMP
Point Racing
Sparco
Stilo
Uvex
Tether end fitting type SL99
Tether anchors are engraved
with the FIA standard name
P
(3)
P
Les ancrages de sangle du casque d’un fabricant peuvent être accrochés indifféremment aux sangles de HANS® d’un autre
fabricant, dans la mesure ou ceux-ci sont méchaniquement compatibles
The HANS® tethers from one manufacturer can be attached equally well to the helmet tether anchorage from another manufacturer,
when they are mechanically compatible.
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FIA
Liste N°29
Systèmes de sangle du HANS® approuvés selon FIA 8858-2002 (3)
HANS® tether system approved according to FIA 8858-2002 (3)
P
P
P
Fabricant / Manufacturer
System description
Ancrage de
sangle
Tether
anchorage
Sangles
Tether
Stand 21
Post-anchorages
Tether anchors are engraved
with the FIA standard name
Exist in different colors
This label is sewn on the tether
The tether is made of black strap
Tether anchors are engraved
with the FIA standard name
Exist in different colors
This label is sewn on the tether
The tether is made of black strap
Quick release tether system
HANS Performance Products
Post-anchorages
Polycarbonate tether anchorage
engraved with the FIA standard name
The label is sewn on the tether
The label is sewn on the tether
Tether anchors are engraved
with the FIA standard name
Exist in different colors
P
(3)
P
Les ancrages de sangle du casque d’un fabricant peuvent être accrochés indifféremment aux sangles de HANS® d’un autre
fabricant, dans la mesure ou ceux-ci sont méchaniquement compatibles
The HANS® tethers from one manufacturer can be attached equally well to the helmet tether anchorage from another manufacturer,
when they are mechanically compatible.
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FIA
Liste N°29
Systèmes de sangle du HANS® approuvés selon FIA 8858-2002 (3)
HANS® tether system approved according to FIA 8858-2002 (3)
P
P
P
Fabricant / Manufacturer
System description
Ancrage de
sangle
Sangles
Tether
anchorage
Stilo
Tether
Post-anchorage washer
matching helmet slots
This label is sewn on the tether
The tether is made of yellow strap
«SEA system»
Post-anchorages
Quick release tether system
Sliding tether system
HANS Performance Products
Schroth
Stand 21
P
(3)
P
Les ancrages de sangle du casque d’un fabricant peuvent être accrochés indifféremment aux sangles de HANS® d’un autre
fabricant, dans la mesure ou ceux-ci sont méchaniquement compatibles
The HANS® tethers from one manufacturer can be attached equally well to the helmet tether anchorage from another manufacturer,
when they are mechanically compatible.
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FIA
Liste N°33
LISTE DES CASQUES APPROUVES SELON LA NORME FIA 8860-2004
LIST OF FIA-APPROVED HELMETS ACCORDING TO FIA STANDARD 8860-2004
LISTE TECHNIQUE N° 33 / TECHNICAL LIST N° 33
MANUFACTURER:
SCHUBERTH ENGINEERING
MODEL :
SIZE:
RF1.5
2
HANS FITTMENT:
Embedded HANS attachement
Etiquette d’homologation /Homologation label :
Vues 3D/3D views:
Front view
Rear view
Side view
Top view
16.06.2008
Page 1/13
FIA
Liste N°33
MANUFACTURER:
SCHUBERTH ENGINEERING
MODEL :
SIZE:
1
HANS FITTMENT:
Embedded HANS attachement
Etiquette d’homologation /Homologation label :
RF1.6
Vues 3D/3D views:
Front view
Rear view
Side view
Top view
16.06.2008
Page 2/13
FIA
Liste N°33
MANUFACTURER:
SCHUBERTH ENGINEERING
MODEL :
SIZE:
1
HANS FITTMENT:
Embedded HANS attachement
Etiquette d’homologation /Homologation label :
RF1.8
Vues 3D/3D views:
16.06.2008
Front view
Rear view
Side view
Top view
Page 3/13
FIA
Liste N°33
MANUFACTURER:
BELL RACING EUROPE
MODEL :
SIZE:
Racestar HP1
S
HANS FITTMENT:
Post anchorages
Etiquette d’homologation /Homologation label
Vue 3D/3D views:
Rear view
Front view
Side view
16.06.2008
Top view
Page 4/13
FIA
Liste N°33
MANUFACTURER:
ARAI HELMET LTD
MODEL :
SIZE:
GP-5 RC
M, L
HANS FITTMENT:
Post anchorages
Etiquette d’homologation /Homologation label
Vue 3D/3D views:
Front view
Rear view
Top view
Side view
16.06.2008
Page 5/13
FIA
Liste N°33
MANUFACTURER:
BELL RACING EUROPE
MODEL :
SIZE:
Racestar HP2
M
HANS FITTMENT:
Post anchorages
Etiquette d’homologation /Homologation label
Vue 3D/3D views:
Rear view
Front view
Side view
16.06.2008
Page 6/13
FIA
Liste N°33
Etiquette d’homologation /Homologation label
MANUFACTURER:
APC
MODEL :
SIZE:
WTT EVO BS
M
HANS FITTMENT:
Post anchorages
MANUFACTURER:
OSBE
MODEL :
SIZE:
WTT EVO BS
M
HANS FITTMENT:
Post anchorages
Etiquette d’homologation /Homologation label
Vue 3D/3D views:
Rear view
Front view
Top view
Side view
16.06.2008
Page 7/13
FIA
Liste N°33
MANUFACTURER:
BELL RACING EUROPE
MODEL :
SIZE:
Racestar HP3
M
HANS FITTMENT:
Post anchorages
Etiquette d’homologation /Homologation label
Vue 3D/3D views:
2/3 view
Front view
Side view
16.06.2008
Page 8/13
FIA
Liste N°33
MANUFACTURER:
BELL RACING EUROPE
MODEL :
SIZE:
RS - HP3 (v. 2006)
M
HANS FITTMENT:
Post anchorages
MANUFACTURER:
BRE
MODEL :
SIZE:
RZ - HP3
M
HANS FITTMENT:
Post anchorages
Etiquette d’homologation /Homologation label
Etiquette d’homologation /Homologation label
Vue 3D/3D views:
16.06.2008
Front view
Rear view
Side view
Top view
Page 9/13
FIA
Liste N°33
MANUFACTURER:
SPARCO S.p.A.
MODEL :
SIZE:
WTT F1 BS
L
HANS FITTMENT:
Post anchorages
Etiquette d’homologation /Homologation label
Vue 3D/3D views:
16.06.2008
2/3 view
Rear view
Side view
Top view
Page 10/13
FIA
Liste N°33
MANUFACTURER:
SCHUBERTH ENGINEERING
MODEL :
SIZE:
RF1.7
2
HANS FITTMENT:
Embedded HANS attachement
Etiquette d’homologation /Homologation label :
Vue 3D/3D views:
16.06.2008
2/3 view
Front view
Side view
Top view
Page 11/13
FIA
Liste N°33
MANUFACTURER:
BELL RACING EUROPE
MODEL :
SIZE:
RS - HP3 (D v. 2008/1)
XS
HANS FITTMENT:
Post anchorages
Etiquette d’homologation /Homologation label
Vue 3D/3D views:
2/3 view
Side view
16.06.2008
Front view
Rear view
Page 12/13
FIA
Liste N°33
MANUFACTURER:
ARAI HELMET LTD
MODEL :
SIZE:
GP-6RC
M
HANS FITTMENT:
Post anchorages
Etiquette d’homologation /Homologation label
Vue 3D/3D views:
2/3 view
Front view
Side view
16.06.2008
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LISTE DES VEHICULES / PAYS
LIST OF VEHICLES / COUNTRIES
N° Homologation
Description
Début
Fin
01.01.2004
01.01.2004
2011
2011
01.12.1994
01.03.1996
01.07.1999
01.09.2001
01.10.2001
01.10.2001
01.07.2003
01.03.2004
2010
2010
2012
2014
2014
2014
2010
2011
01.11.2008
01.11.2008
2015
2015
01.12.1994
01.03.1996
01.07.1999
01.10.2001
01.10.2001
01.10.2001
01.01.2004
01.03.2004
2010
2010
2012
2014
2014
2014
2010
2011
01.01.2003
01.01.2003
01.01.2006
01.01.2006
2010
2010
2013
2013
(CN) Chine / China
Shangai Volkswagen Automotive Co. Ltd
A
5669
POLO 1.6 – 1'595cc
N
5669
POLO 1.6 – 1'595cc
(CZ) République Tchèque / Czech Republic
Skoda
A
5528
FELICIA – 1'289.4cc
A
5551
FELICIA 1.6 – 1'598cc
A
5606
OCTAVIA 1.9 TDI – 1'896.2 x 1.5 = 2'844.3cc
A
5633
FABIA 1.4 – 1'397.2cc
A
5634
FABIA 1.9 TDI – 1'896.2 x 1.5 = 2'844.3cc
A
5635
FABIA 1.4 16V – 1'389.9cc
A
5663
FABIA RS – 1'896.2 x 1.5 = 2'844.3
A
5670
OCTAVIA 1.8 20V 4x4 TURBO – 1'781 x 1.7 = 3'027.7cc
But Homologation Valid Only in Group N
A
5721
NEW FABIA 1.9 TDi PD 77 kW – 1'896.2 x 1.5 = 2'844.3cc
A
5722
OCTAVIA 2.0 FSI 110 kW – 1'984.3cc
But Homologation Valid Only for Engine
N
5528
FELICIA – 1'289.4cc
N
5551
FELICIA 1.6 – 1'598cc
N
5606
OCTAVIA 1.9 TDI – 1'896.2 x 1.5 = 2'844.3cc
N
5633
FABIA 1.4 – 1'397.2cc
N
5634
FABIA 1.9 TDI – 1'896.2 x 1.5 = 2'844.3cc
N
5635
FABIA 1.4 16V – 1'389.9cc
N
5663
FABIA RS – 1'896.2 x 1.5 = 2'844.3
N
5670
OCTAVIA 1.8 20V 4x4 TURBO – 1'781 x 1.7 = 3'027.7cc
Tatra S.A. Koprivnice
T4 4050
T815 2ZVR45 16.400 4x4.1 – 15'874cc
T4 4051
T815 2TVR45 14.450 4x4.1 – 19'000cc
T4 4062
T815 2Z0R45 12 400 4x4.1 – 15'874cc
T4 4063
T815 2T0R45 14 450 4x4.1 – 19'000cc
(D) Allemagne / Germany
Audi
C2
C2
5
21
C.BLOCK 80 16V / C.HEAD V8 QUAT – 1'983cc
AUDI R4 2.0L 16V – 1'984cc
01.04.1993
01.04.1994
BMW 320i (E46)
BMW 330d – 2926.1 X1.5 = 4'389.1cc
BMW 320 E46/4FL – 2'174.2cc
BMW E90 320si – 1'997.4cc
BMW E87 120d – 1'995 x 1.5 = 2'992.5cc
S14 (BMW M3) – 2'302.1cc
M42 (318iS) – 1'796cc
M42 (318 is) – 1'796cc
318iS
E90 320si – 1'997.4cc
BMW 320i (E46)
BMW 330d – 2926.1 X1.5 = 4'389.1cc
BMW 320 E46/4FL – 2'174.2cc
BMW E87 120d – 1'995 x 1.5 = 2'992.5cc
01.03.2001
01.01.2003
01.04.2003
01.04.2006
01.04.2006
01.01.1993
01.01.1993
01.03.1995
01.03.1999
01.10.2006
01.03.2001
01.01.2003
01.04.2003
01.04.2006
2010
2014
2014
2016
Daimler-Chrysler AG
C2
12
MERCEDES 220E (W124) – 2'201.4cc
F3
330
MERCEDES BENZ M 271
T2 2001
MERCEDES BENZ G 270 CDI – 2'703 x 1.5 = 4'054.5cc
T4 4058
UNIMOG U400 – 6'374.00cc
T4 4059
UNIMOG U500 – 6'374.00cc
T4 4066
MERCEDES-BENZ AXOR 1833 AK 4X4 - 7'201cc
01.08.1993
01.04.2002
01.01.2005
01.01.2004
01.01.2004
01.12.2007
2014
2014+
2014+
2014
General Motor Europe
F3
327
OPEL/VAUXHALL ZAFIRA X 18 XE – 1'796cc
01.03.2000
B.M.W.
A
5624
A
5654
A
5658
A
5696
A
5698
C2
2
C2
3
C2
26
F3
325
F3
334
N
5624
N
5654
N
5658
N
5698
VoituresPays_2009 – Dernière modification le 19.12.2008
2010
2014
2014
2015
2016
1/8
LISTE DES VEHICULES / PAYS
LIST OF VEHICLES / COUNTRIES
N° Homologation
Description
Début
Fin
M.A.N.
T4 4042
T4 4049
T4 4060
T4 4061
T4 4065
T4 4068
L2000 10.224 LAEC
MAN 27.464 DFAC – 12'816.5cc
M.A.N. 18.530 FAC – 12'816.5cc
M.A.N. 18.531 FAC – 12'816.5cc
MAN TGA 18.480 4x4 – 12'419.10cc
MAN TGA 26.480 6x6 – 12'491.10cc
01.01.1999
01.01.2003
01.01.2005
01.01.2006
01.01.2007
01.01.2008
2009+
2010
2012
2013
2014
2015
Adam Opel AG
A
5516
A
5589
A
5613
A
5638
A
5699
A
5700
A
5720
C2
6
F3
310
F3
333
N
5516
N
5613
N
5699
N
5700
N
5720
OPEL/VAUXHALL CORSA-B 1.6i – 1'598cc
OPEL/VAUXHALL ASTRA-G-CC – 1'998cc
OPEL ASTRA - OPC – 1'998.4cc
OPEL CORSA 1.8 16 V – 1'795.6cc
OPEL ASTRA H GTC – 1'909.6 x 1.5 = 2'864.4cc
OPEL ASTRA H GTC-OPC / VXR – 1'998.2 x 1.7 = 3'397cc
OPEL CORSA D OPC / VXR - 1'597.9 x 1.7 = 2'716.4cc
OP/VAUXH ASTRA-F 2.0 C20XE 16V – 1'998cc
OPEL/VAUXHALL ASTRA-A 16V – 1'998cc
ZAFIRA B – 1'598cc
OPEL/VAUXHALL CORSA-B 1.6i – 1'598cc
OPEL ASTRA - OPC – 1'998.4cc
OPEL ASTRA H GTC – 1'909.6 x 1.5 = 2'864.4cc
OPEL ASTRA H GTC-OPC / VXR – 1'998.2 x 1.7 = 3'397cc
OPEL CORSA D OPC / VXR - 1'597.9 x 1.7 = 2'716.4cc
01.04.1994
01.07.1998
01.04.2000
01.01.2002
01.04.2006
01.04.2006
01.09.2008
01.04.1993
01.04.1993
01.04.2006
01.04.1994
01.04.2000
01.04.2006
01.04.2006
01.09.2008
2009
2009
2009
2014
2013
2013
2015
2009
2009
2013
2013
2015
Porsche
GT2 003
NGT
2
NGT
8
T2 2008
911 GT3 RS (997)
PORSCHE 911 GT 3
911 GT3 RS – 3'598.1cc
CAYENNE S - 4806.2cc
01.02.2007
01.03.2000
01.03.2004
01.12.2007
2014
2011
2011
2014
Volkswagen
A
5568
A
5615
A
5620
A
5648
A
5653
C2
7
C2
8
F3
302
F3
309
F3
311
F3
336
N
5568
N
5615
N
5620
N
5648
N
5653
POLO 16V 1.4 – 1'390cc
POLO GTI – 1'598cc
POLO 1.4 – 1'389.9cc
GOLF TDI GTI (110kw) – 1'896.2 x 1.5 = 2'884.3cc
POLO 1.4 (MK4) – 1'389.9cc
GOLF GTI 16V 1.8L – 1'781cc
GOLF GTI 16V 2.0L - 1'984cc
PASSAT – 1'984cc
19 GOLF GTI – 1'781cc
17 GOLF GTI – 1'588cc
GOLF 5 – Engine Identity CBF – 1'984.3cc
POLO 16V 1.4 – 1'390cc
POLO GTI – 1'598cc
POLO 1.4 – 1'389.9cc
GOLF TDI GTI (110kw) – 1'896.2 x 1.5 = 2'884.3cc
POLO 1.4 (MK4) – 1'389.9cc
01.03.1997
01.04.2000
01.11.2000
01.05.2002
01.01.2003
01.04.1993
01.04.1993
01.08.1991
01.04.1993
01.04.1993
01.07.2007
01.03.1997
01.04.2000
01.11.2000
01.05.2002
01.01.2003
2009
2009
2009
2009
2010+
01.04.1998
01.01.2002
01.04.2002
01.04.2003
01.08.2003
01.08.2004
01.07.2005
01.08.2005
01.07.2007
01.08.1995
01.04.1998
01.01.2002
01.04.2002
01.04.2003
01.08.2003
01.08.2004
01.07.2005
2009
2011
2014
2011
2011
2014
2014
2014
2014
2009
2009
2009
2009
2010+
(E) Espagne / Spain
Seat
A
A
A
A
A
A
A
A
A
C2
N
N
N
N
N
N
N
5586
5640
5643
5657
5664
5675
5683
5687
5711
30
5586
5640
5643
5657
5664
5675
5683
CORDOBA – 1'595.4cc
LEON 1.9 TDI (110 KW) – 1'896.2 x 1.5 = 2'844.3cc
IBIZA 1.9 TDI (96 KW) – 1'896.2 x 1.5 = 2'844.3cc
TOLEDO 1.8 20V – 1'780cc
LEON CUPRA R – 1'780.8 x 1.7 = 3'027.4cc
ALTEA 2.0 FSI – 1'984.3cc
IBIZA CUPRA D – 1'896.2 x 1.5 = 2'844.3cc
LEON 2.0 TFSI – 1'984.3 x 1.7 = 3'373.3cc
LEON 2.0 TDI 125 KW – 1'968.5 x 1.5 = 2'952.7cc
TOLEDO GT
CORDOBA – 1595.4cc
LEON 1.9 TDI (110KW) – 1'896.2 x 1.5 = 2'844.3cc
IBIZA 1.9 TDI (96 KW) – 1'896.2 x 1.5 = 2'844.3cc
TOLEDO 1.8 20V – 1'780cc
LEON CUPRA R – 1'780.8 x 1.7 = 3'027.4cc
ALTEA 2.0 FSI – 1'984.3cc
IBIZA CUPRA D – 1'896.2 x 1.5 = 2'844.3cc
VoituresPays_2009 – Dernière modification le 19.12.2008
2009
2011
2014
2011
2011
2014
2014
2/8
LISTE DES VEHICULES / PAYS
LIST OF VEHICLES / COUNTRIES
N° Homologation
N
N
5687
5711
Description
LEON 2.0 TFSI – 1'984.3 x 1.7 = 3'373.3cc
LEON 2.0 TDI 125 KW – 1'968.5 x 1.5 = 2'952.7cc
Début
Fin
01.08.2005
01.07.2007
2014
2014
(F) France / France
Citroën
A
5564
A
5626
A
5672
A
5702
N
5564
N
5626
SAXO VTS – 1'590cc
XSARA 2 VTS 2,0 L 16V – 1'999.16cc
C2 GT – 1'592.64cc
C4 VTS 2.0i 16V – 1'999.52cc
SAXO VTS – 1'590cc
XSARA 2 VTS 2,0 L 16V – 1'999.16cc
01.03.1997
01.03.2001
01.04.2004
01.12.2006
01.03.1997
01.01.2002
2010
2011
2014
2014+
2010
2011
Peugeot
A
5627
A
5665
A
5666
A
5667
A
5682
A
5705
C2
28
C2
36
N
5666
N
5667
N
5682
206 XS – 1'587.46cc
307cc TYPE 3BRFKC – 1'997.43cc
307 XSI – 1'997.42cc
206 RC / GTI 180 – 1'997.43cc
407 2.2e – 2'230.6cc
207 SPORT – 1'587.46cc
405 MI 16 – 1'904.5cc
406 SV 1,8L
307 XSI – 1'997.42cc
206 RC / GTI 180 – 1'997.43cc
407 2.2e – 2'230.6cc
01.03.2001
01.01.2004
01.01.2004
01.01.2004
01.05.2005
01.01.2007
01.04.1995
01.03.1997
01.01.2004
01.01.2004
01.05.2005
2013
2013
2013
2013
2013
2014
Renault
A
5601
A
5616
A
5636
A
5637
A
5659
A
5692
A
5693
A
5704
C2
27
C2
38
C2
43
F3
314
F3
321
F3
328
N
5601
N
5616
N
5636
N
5637
N
5659
N
5692
N
5693
N
5704
T4 4041
T4 4046
MEGANE COUPE DIESEL DTI DA0N – 1'870 x 1.5 = 2'805cc
CLIO RENAULT SPORT 2.0 16v (CBOM) – 1'998cc
CLIO 1.6 - 16V TYPE CB1D0 – 1'597.5cc
CLIO SPORT 2.0 TYPE CB1N – 1'998.4cc
CLIO RS 2.0 (CB1N) RAGNOTTI – 1'998.4cc
LOGAN 1.6 – 1'598.4cc
LOGAN 1.4 – 1'390cc
CLIO RENAULT SPORT (CR1N) – 1'998.4cc
CLIO WILLIAMS
CLIO WILLIAMS
CLIO WILLIAMS
CLIO WILLIAMS – 1'998cc
MEGANE COUPE
CLIO RENAULT SPORT 2.0 – 1'998.4cc
MEGANE COUPE DIESEL DTI DA0N – 1'870 x 1.5 = 2'805cc
CLIO RENAULT SPORT 2.0 16v (CBOM) – 1'998cc
CLIO 1.6 - 16V TYPE CB1D0 – 1'597.5cc
CLIO SPORT 2.0 TYPE CB1N – 1'998.4cc
CLIO RS 2.0 (CB1N) RAGNOTTI – 1'998.4cc
LOGAN 1.6 – 1'598.4cc
LOGAN 1.4 – 1'390cc
CLIO RENAULT SPORT (CR1N) – 1'998.4cc
KERAX 385 6X6 Type 33EVC2 – 11'121.6cc
KERAX 420 33BVB4 – 11'121.6cc
01.03.1999
01.05.2000
01.12.2001
01.12.2001
01.04.2003
01.01.2006
01.01.2006
01.01.2007
01.04.1995
01.03.1997
01.02.1999
01.03.1994
01.03.1998
01.03.2001
01.07.2001
01.05.2000
01.12.2001
01.12.2001
01.04.2003
01.01.2006
01.01.2006
01.01.2007
01.01.1999
01.12.2001
2009
2011
2011
2011
2010+
2014
2014
2014
2016
2013
Aston Martin Lagonda Ltd
GT
016
DB 9 COUPE
01.06.2004
2011
Ford
A
A
A
A
A
A
A
A
A
C2
C2
01.03.1997
01.02.1998
01.01.1999
01.07.2002
01.07.2003
01.05.2005
01.05.2005
01.11.2005
01.11.2005
01.04.1993
01.11.1996
2011
2010
2011
2009
2014+
2014+
2014+
2014
2014+
2013
2013
2013
2009
2011
2011
2011
2010+
2014
2014
2014
(GB) Grande Bretagne / Great Britain
5567
5578
5596
5649
5662
5680
5681
5689
5690
9
34
KA – 1'298cc
PUMA – 1'679cc
FOCUS – 1'990.4cc
FOCUS ST 170 – 1'988.04cc
FIESTA (B257) - 1'596cc
FOCUS (C307) – 1'998.8cc
FIESTA ST – 1'998.8cc
FOCUS C-MAX – 1'798.5cc
FOCUS ST – 2'521 x 1.7 = 4'521.7cc
2.5L PROBE ENGINE – 2'497cc
COSWORTH YB
VoituresPays_2009 – Dernière modification le 19.12.2008
3/8
LISTE DES VEHICULES / PAYS
LIST OF VEHICLES / COUNTRIES
N° Homologation
Début
Fin
ZETEC
ESCORT RS COSWORTH – 1'994.5cc
Zetec SE Engine
KA – 1'298cc
PUMA – 1'679cc
FOCUS – 1'990.4cc
FOCUS ST 170 – 1'988.04cc
FIESTA (B257) - 1'596cc
FOCUS (C307) – 1'998.8cc
FIESTA ST – 1'998.8cc
01.12.1996
01.01.1995
01.07.2001
01.03.1997
01.02.1998
01.01.1999
01.07.2002
01.07.2003
01.05.2005
01.05.2005
2011
2010
2011
2009
2014+
2014+
2014+
EXIGE – 1'796cc
01.09.2005
2012
Morgan Motors Co Ltd
NGT 006
AERO 8 – 4'398cc
01.07.2003
2010
Rover Cars
A
5639
A
5644
A
5645
N
5644
N
5645
MG ROVER 25 – 1'588.4cc
MG ZR 105 – 1'396cc
MG ZR 160 – 1'796cc
MG ZR 105 – 1'396cc
MG ZR 160 – 1'796cc
01.01.2002
01.04.2002
01.04.2002
01.04.2002
01.04.2002
2009+
2009
2009
2009
2009
Vauxhall
C2
41
VAUXHALL C20XE 16 VALVE ENGINE
01.03.1998
C2
F3
F3
N
N
N
N
N
N
N
35
317
329
5567
5578
5596
5649
5662
5680
5681
Lotus
GT2
002
Description
(HU) Hongrie / Hungary
Magyar Suzuki Corporation
A
5686
IGNIS – 1'490.9cc
N
5686
IGNIS – 1'490.9cc
01.07.2005
01.09.2005
2012
2012
(I) Italie / Italy
Alfa Romeo
A
5574
A
5625
A
5642
C2
4
C2
29
C2
39
C2
42
F3
304
F3
318
F3
322
N
5574
N
5625
N
5642
156 T.SPARK 2.0 16V – 1'969.46cc
147 T.SPARK 2.0 16V – 1'969.47cc
156 T.SPARK 1.8 16V
C.BLOCK 164 2.0 TU/C.HEAD 155 QUA 4 – 1'995cc
155 2.0 T.SPARK SUPER 16V
T.SPARK 1.8 16V
T. SPARK 1.8 16V
TWIN SPARK 2.0 – 1'995cc
155 2.0 T.SPARK SUPER 16V
T. SPARK 1.4 / 1.6 16V
156 T.SPARK 2.0 16V – 1'969.46cc
147 T.SPARK 2.0 16V – 1'969,47cc
156 T.SPARK 1.8 16V
01.01.1998
01.03.2001
01.03.2002
01.01.1993
01.06.1995
01.07.1997
01.03.1998
01.01.1993
01.06.1995
01.03.1998
01.01.1998
01.03.2001
01.03.2002
2009
2014
2010
Ferrari
GT
014
GT2 004
NGT
7
575M MARANELLO
F430
360 CHALLENGE STRADALE – 3'586.2cc
01.10.2003
01.03.2007
01.03.2004
2010
2014
2011
Fiat
A
A
A
A
A
A
A
A
A
F3
N
N
N
N
SEICENTO SPORTING – 1'108.3cc
SEICENTO SPORTING ABARTH – 1'108.3cc
PALIO 1.6 16V – 1'580.66cc
PUNTO HGT 1.8 16v – 1'746.96cc
STILO 1.8 16V – 1'746.96cc
PANDA 1.2 8V – 1'241.86cc
PUNTO 1.2 8V My05 – 1'241.86cc
PUNTO 1.9 8v MJT SPORT – 1'909.6 x 1.5 = 2'864.4cc
PANDA 1.4 16V 100HP – 1'368cc
TIPO i.e. 16V – 1'755.6cc
SEICENTO SPORTING – 1'108.3cc
SEICENTO SPORTING ABARTH – 1'108.3cc
PALIO 1.6 16V – 1'580.66cc
PUNTO HGT 1.8 16v – 1'746.96cc
01.10.1998
01.12.1998
01.03.1999
01.11.1999
01.02.2002
01.03.2005
01.12.2005
01.03.2007
01.03.2007
01.10.1992
01.10.1998
01.12.1998
01.03.1999
01.11.1999
2010
2010
2009
2012
2012
2014
2014+
2014+
2014+
5593
5595
5602
5609
5641
5678
5691
5708
5709
303
5593
5595
5602
5609
VoituresPays_2009 – Dernière modification le 19.12.2008
2009
2012
2010
2010
2010
2009
2012
4/8
LISTE DES VEHICULES / PAYS
LIST OF VEHICLES / COUNTRIES
N° Homologation
Début
Fin
STILO 1.8 16V – 1'746.96cc
PANDA 1.4 16V 100HP – 1'368cc
01.02.2002
01.03.2007
2012
2014
ML140 E24W – 5'883.3cc
MP190 E44W – 12'882.5cc
AT190 T44W – 12'882.5cc
01.01.2004
01.01.2004
01.01.2006
2013
2011
2013
Automobili Lamborghini S.p.A.
GT
015
MURCIELAGO
01.04.2004
2011
Maserati
GT
012
GT
017
N-GT 004
GT2 001
01.04.2002
01.11.2004
01.03.2003
01.04.2005
2009
2012+
2012+
2012+
01.07.2003
01.07.2005
01.07.2003
01.07.2005
2011+
2014
2011+
2014
01.04.1993
01.01.1998
01.10.1998
01.04.2000
01.12.2000
01.07.2002
01.12.2002
01.01.2003
01.03.2003
01.04.2004
01.11.2004
2010
2009
2010
2013
2009
2009+
2009+
2013
2013
2012
2013
01.01.2006
2014
N
N
5641
5709
Iveco S.p.A.
T4 4055
T4 4056
T4 4064
Description
3200 GT
MC 12 – 5'998.8cc
COUPE – 4'243.83cc
COUPE GRAN SPORT – 4'243.83cc
(J) Japon / Japan
Daihatsu
A
5661
A
5685
N
5661
N
5685
SIRION/STORIA (M101S) – 1'298cc
SIRION / BOON (M301S) – 1'298.00cc
SIRION/STORIA (M101S) – 1'298cc
SIRION / BOON (M301S) – 1'298.00cc
Fuji
A
5480
SUB. IMPREZA 555 GC8 – 1'994.4 x 1.7 = 3'390.5cc
A
5575
SUB FOR 2.0 4WD T SF – 1'994.4 x 1.7 = 3'390.5cc
A
5591
SUB LEG 2.0 4WD TUR BH – 1'994.4 x 1.7 = 3'390.5
A
5614
SUB. PLEO SEDAN-RA – 658 x 1.7 = 1'118.5cc
A
5621
SUB. IMPREZA WRX SEDAN 2.0 4WD TURBO
A
5650
SUB.IMPREZA WRX Sti, GDB – 1'994.3 x 1.7 = 3'390.3cc
A
5651
SUB.IMPREZA WRX Sti(E), GDB – 1'994.3 x 1.7 = 3'390.3cc
A
5652
SUB.IMPREZA WRX (E), GDA – 1'994.3 x 1.7 = 3'390.3cc
A
5656
SUB.IMPREZA WRX Sti (2002) – 1'994.3 x 1.7 = 3'390.3cc
A
5671
SUB. IMPREZA RS (A), GDE – 2'457.2cc
A
5676
SUB. IMPREZA WRX STi (2004) – 1'994.3 x 1.7 = 3'390.3cc
But Homologation Valid Only in Group N
A
5695
SUB. IMPREZA WRX STi (2005) – 1'997.8 x 1.7 = 3'396.3cc
But Homologation Valid Only in Group N
A
5713
SUB. IMPREZA 20S (2007), GH7 - 1'997.8cc
A
5714
SUB. IMPREZA WRX STI (2007), GRB - 3'396.3cc
But Homologation Valid Only in Group N
C2
10
EJ20 ENGINE (A-5422) – 1'994.4cc
C2
11
EJ20 ENGINE – 1'994.4cc
N
5480
SUB. IMPREZA 555 GC8 – 1'994.4 x 1.7 = 3'390.5cc
N
5575
SUB FOR 2.0 4WD T SF – 1'994.4 x 1.7 = 3'390.5cc
N
5614
SUB. PLEO SEDAN-RA – 658 x 1.7 = 1'118.5cc
N
5621
SUB. IMPREZA SEDAN 2.0 4WD TURBO, GD
N
5650
SUB.IMPREZA WRX Sti, GDB – 1'994.3 x 1.7 = 3'390.3cc
N
5651
SUB.IMPREZA WRX Sti(E), GDB – 1'994.3 x 1.7 = 3'390.3cc
N
5652
SUB.IMPREZA WRX (E), GDA – 1'994.3 X 1.7 = 3'390.3cc
N
5656
SUB.IMPREZA WRX Sti (2002) – 1'994.3 x 1.7 = 3'390.3cc
N
5671
SUB. IMPREZA RS (A), GDE – 2'457.2cc
N
5676
SUB. IMPREZA WRX STi (2004) – 1'994.3 x 1.7 = 3'390.3cc
N
5695
SUB. IMPREZA WRX STi (2005) – 1'997.8 x 1.7 = 3'396.3cc
N
5714
SUB. IMPREZA WRX STI (2007), GRB - 3'396.3cc
T
1090
SUB. SF 4WD, SF – 1'994.4 x 1.7 = 3'390.5cc
01.01.2007
01.01.2008
2014
2015
01.04.1993
01.04.1993
01.04.1993
01.01.1998
01.04.2000
01.12.2000
01.07.2002
01.12.2002
01.04.2003
01.03.2003
01.04.2004
01.11.2004
01.01.2006
01.01.2008
01.01.1997
2010
2009
2013
2009
2009+
2009+
2013
2013
2012
2013
2014
2015
2009
Hino Motors, Ltd
T4 4057
RANGER PRO FT, FT1JGP – 7'962.00cc
01.01.2004
2011
01.04.1996
01.07.1998
01.04.2002
01.04.2006
01.04.2007
01.03.2008
2009
2009
2012
2014
2014
2015
Honda
A
5552
CIVIC 3 DOOR SiR (EK4) – 1'596cc
A
5590
INTEGRA TYPE-R (DC2) European – 1'797.2cc
A
5646
CIVIC TYPE R (EP3) – 1'998.2cc
A
5697
ACCORD EURO R (CL 7) – 1'998.2cc
A
5710
CIVIC TYPE R (FN 2) – 1'998.2cc
A
5716
CIVIC TYPE R (FD2) – 1'998.2cc
But Homologation Valid Only for Engine
C2
13
B18B ENGINE – 1'834cc
VoituresPays_2009 – Dernière modification le 19.12.2008
01.10.1993
5/8
LISTE DES VEHICULES / PAYS
LIST OF VEHICLES / COUNTRIES
N° Homologation
Description
C2
14
B16A ENGINE (A-5487) – 1'596cc
C2
15
B18C ENGINE – 1'798cc
C2
23
H22A ENGINE – 2'156cc
F3
301
B21A1 ENGINE – 2'056cc
F3
306
CIVIC 3 DOOR SIR.II (A-5444) – 1'596cc
F3
307
PRELUDE 4WS(BA5) (A-5357) – 1'958cc
F3
308
PRELUDE 4WS(BA5) (A-5357 04/01ET) – 1'958cc
F3
313
B18C ENGINE – 1'798cc
F3
319
H22A ENGINE – 2'156cc
F3
323
H22A/F20B ENGINE
F3
331
F20C ENGINE / K20A ENGINE
F3
332
F20C ENGINE / K20A ENGINE
N
5646
CIVIC TYPE R (EP3) - 1'998.2cc
N
5552
CIVIC 3 DOOR SiR (EK4) – 1'596cc
N
5590
INTEGRA TYPE-R (DC2) European – 1'797.2cc
N
5710
CIVIC TYPE R (FN 2) – 1'998.2cc
N
5716
CIVIC TYPE R (FD2) – 1'998.2cc
But Homologation Valid Only for Engine
Isuzu
T
T
T
T
T2
T2
1098
1099
1112
1113
2002
2003
BIGHORN (UBS73G) – 2'999.3 x 1.7 = 5'098.8cc
BIGHORN (UBS26G) – 3'494.2cc
D-MAX (TFS26) – 3'494.3cc
D-MAX (TFS77) – 2'999.3 x 1.5 = 4'499cc
D-MAX (TFS-85) – 2'999.3 x 1.5 = 4'499cc
D-MAX (TFS-85H) – 2'999.3 x 1.5 = 4'499cc
Mazda Motor Co
C2
24
KL – 2'496,5cc
NGT 003
MX-5 – 1'839.6cc
Mitsubishi
A
5585
LANCER EV (CP9A) – 1'998.8 x 1.7 = 3'398cc
A
5629
LANCER EV (CT9A) – 1'997.4 x 1.7 = 3'395.6cc
A
5632
LANCER (CS2A) – 1'468.4cc
A
5660
LANCER EVO VIII (CT9A) – 1'997.4 x 1.7 = 3'395.6cc
A
5673
LANCER EVO VIII MR (CT9A) – 1'998.8 x 1.7 = 3'398cc
But Homologation Valid Only in Group N
A
5688
LANCER EVO IX (CT9A) – 2'002 x 1.7 = 3'403.4cc
But Homologation Valid Only in Group N
A
5718
LANCER EVOLUTION X (CZ4A) – 1'998.2 x 1.7 = 3'397 cc
F3
315
4G93 ENGINE – 1'834cc
F3
324
4G93 (GDI) ENGINE
N
5585
LANCER EV (CP9A) – 1'998.8 x 1.7 = 3'398cc
N
5629
LANCER EV (CT9A) – 1'997.4 x 1.7 = 3'395.6cc
N
5660
LANCER EVO VIII (CT9A) – 1'997.4 x 1.7 = 3'395.6cc
N
5673
LANCER EVO VIII MR (CT9A) – 1'998.8 x 1.7 = 3'398cc
N
5688
LANCER EVO IX (CT9A) – 2'002 x 1.7 = 3'403.4cc
N
5718
LANCER EVOLUTION X (CZ4A) – 1'998.2 x 1.7 = 3'397 cc
T
1086
CHALLENGER – 2'835.2 x 1.7 = 4'819.8cc
T
1100
PAJERO TURBO DIESEL (V68) – 3'200 x 1.5 = 4'800cc
T
1104
PAJERO WAGON TD (V78) – 3'200.5 x 1.5 = 4'800.75cc
T
1105
PAJERO WAGON 3500 GDI (V75) – 3'497cc
T
1107
PAJERO 3500 GDI (V65) – 3'497cc
T2 2004
PAJERO TURBO DIESEL (V88W) – 3'200.5 x 1.5 = 4'800.8cc
T2 2005
PAJERO TURBO DIESEL (V98W) – 3'200.5 x 1.5 = 4'800.8cc
T2 2007
PAJERO 3800 MIVEC (V97W) - 3'827.6cc
Nissan
C2
16
C2
17
C2
18
C2
19
F3
326
NGT 005
T
1093
T
1095
T
1106
T
1108
T
1109
SR20DE ENGINE (A-5427) – 1'998.2cc
SR20DE ENGINE (A-5461) – 1'998cc
SR20DE ENGINE – 1'998cc
SR20DE ENGINE – 1'998cc
SR20VE ENGINE
FAIRLADY Z (Z33) – 3'498.4cc
PATROL (TBSY61) – 4'478.8cc
PATROL (KASY61) – 4'169.2cc
PATHFINDER (LR50) – 3498.6cc
DOUBLE CAB (D22) – 2'494.4 x 1.5 = 3'741.6cc
PATROL (TESY61) – 2'953.2 x 1.5 = 4'429.8cc
VoituresPays_2009 – Dernière modification le 19.12.2008
Début
Fin
01.10.1993
01.10.1993
01.01.1995
01.07.1991
01.01.1993
01.01.1993
01.01.1993
01.10.1993
01.01.1997
01.07.1998
01.01.2003
01.03.2004
01.04.2002
01.04.1996
01.07.1998
01.04.2007
01.03.2008
2012
2009
2009
2014
2015
01.07.1999
01.07.1999
01.07.2003
01.07.2003
01.10.2005
01.03.2007
2010
2010
2014
2014
2014
2014
01.03.1995
01.08.2002
2012
01.04.1998
01.04.2001
01.07.2001
01.04.2003
01.04.2004
2009
2010
2011
2010
2011
01.09.2005
2014
01.08.2008
01.03.1994
01.07.1998
01.04.1998
01.04.2001
01.04.2003
01.04.2004
01.09.2005
01.08.2008
01.01.1997
01.10.1999
01.10.2000
01.10.2000
01.12.2000
01.04.2007
01.04.2007
01.12.2007
2015
2009
2010
2010
2011
2014
2015
2009
2012
2012
2012
2012
2014
2014
2014
01.10.1993
01.10.1993
01.10.1993
01.10.1993
01.01.2000
01.03.2003
01.01.1998
01.04.1998
01.10.2000
01.01.2001
01.01.2001
2014
2014
2012
2011
2011
2014
6/8
LISTE DES VEHICULES / PAYS
LIST OF VEHICLES / COUNTRIES
N° Homologation
Début
Fin
DOUBLE CAB (D22) – 2'485.4 x 1.5 = 3'728.0cc
PATROL (TGPSY61) – 4'758.7cc
NAVARA DOUBLE CAB (D40) – 2'488.5 x 1.5 = 3'732.75cc
PATHFINDER (R51) – 2'488.5 X 1.5 = 3'732.75CC
01.03.2002
01.04.2002
01.06.2007
01.02.2008
2014
2014
2014
2015
Suzuki
A
5555
A
5557
A
5605
A
5628
A
5668
A
5674
A
5684
A
5703
A
5712
N
5555
N
5557
N
5605
N
5628
N
5668
N
5674
N
5703
T
1101
BALENO 1600 (GC31S) – 1'590.5cc
BALENO WAGON 1800 (GC41W) – 1'839.6cc
BALENO 1800 (GC41S) – 1'839.9cc
IGNIS (FH) – 1'328.4cc
IGNIS (MH) – 1'328.4cc
IGNIS SPORT – 1'490.9cc
2005 SWIFT (RS) – 1'328.4cc
SWIFT SPORT (RS) – 1'586.4cc
SX4 LX (RW) - 1'995cc
BALENO 1600 (GC31S) – 1'590.5cc
BALENO WAGON 1800 (GC41W) – 1'839.6cc
BALENO 1800 (GC41S) – 1'839.9cc
IGNIS (FH) – 1'328.4
IGNIS (MH) – 1'328.4cc
IGNIS SPORT – 1'490.9cc
SWIFT SPORT (RS) – 1'586.4cc
GRAND VITARA 2500 (TD62V) – 2'493.8cc
01.07.1996
01.10.1996
01.07.1999
01.04.2001
01.01.2004
01.07.2004
01.07.2005
01.01.2007
01.10.2007
01.07.1996
01.10.1996
01.07.1999
01.04.2001
01.01.2004
01.07.2004
01.01.2007
01.01.2000
2009
2009
2009
2011
2013
2013
2014
2015
2014
2009
2009
2009
2011
2013
2013
2015
2011
Toyota
A
5619
C2
1
C2
20
C2
22
C2
33
C2
40
F3
305
F3
312
F3
316
F3
320
F3
335
N
5619
T
1087
T
1088
T
1089
T
1096
T
1097
T
1114
T
1115
T2 2010
TOYOTA YARIS 3DOOR (NCP10) – 1'299cc
3S-GE ENGINE - 1'998cc
3S-GE ENGINE - 1'998cc
3S-GE ENGINE - 1'998cc
3S-GTE ENGINE
3S-GE ENGINE – 1'998cc
3S-GE ENGINE – 1'998cc
3S-GE ENGINE – 1'998cc
3S-GE ENGINE – 1'998cc
3S-GE ENGINE – 1'998cc
1AZ-FE – 1'998.2cc
TOYOTA YARIS 3DOOR (NCP10) – 1'299cc
LAND CRUISER (VZJ95) – 3'378cc
LAND CRUISER (KZJ90) – 2'982 x 1.7 = 5'069.4cc
LAND CRUISER (KZJ95) – 2'982 x 1.7 = 5'069.4cc
LAND CRUISER (HDJ100) – 4'163.9 x 1.7 = 7'078.6cc
LAND CRUISER (HDJ101) – 4'163.9 x 1.7 = 7'078.6cc
LAND CRUISER (KDJ120) – 2'982.2 x 1.5 = 4'473.2cc
LAND CRUISER (KDJ125) – 2'982.2 x 1.5 = 4'473.2cc
LAND CRUISER (VDJ200) – 4'461.2 x 1.5 = 6'691.8cc
01.08.2000
01.01.1993
01.10.1993
01.07.1994
01.10.1996
01.10.1997
01.01.1993
01.10.1993
01.07.1994
01.10.1997
01.01.2007
01.08.2000
01.01.1997
01.01.1997
01.01.1997
01.07.1998
01.07.1998
01.11.2003
01.11.2003
01.04.2008
2012
2012
2009
2009
2009
2014
2014
2014
2014
2015
01.01.2008
01.08.2008
01.08.2008
2015
2015
2015
DAF Trucks B.V.
T4 4052
FAV CF 75.530 – 12'583cc
01.01.2003
2010
Ginaf Trucks B.V.
T4 4053
GINAF X2222 – 12'583cc
T4 4054
GINAF X2223 – 12'583cc
01.12.2003
01.12.2003
2010
2010
01.12.1998
01.12.1998
2009+
2009+
T
T
T2
T2
1110
1111
2006
2009
Description
(MAL) Malaisie / Malaysia
Proton
A
5715
A
5719
N
5719
WAJA 1.8 – 1'784cc
SATRIA NEO – 1'596.84cc
SATRIA NEO – 1'596.84cc
(NL) Pays Bas / Netherlands
(RO) Roumanie / Rumania
SC Roman SA
T4 4039
T4 4040
26.550 DFA – 14'593.8cc
16.550 FA – 14'593.8cc
VoituresPays_2009 – Dernière modification le 19.12.2008
7/8
LISTE DES VEHICULES / PAYS
LIST OF VEHICLES / COUNTRIES
N° Homologation
Description
Début
Fin
Kamaz Inc. Naberezhnye Tchelny
T4 4048
KAMAZ-4911 – 17'241cc
T4 4067
KAMAZ-4326 – 10'857.4cc
01.01.2003
01.01.2008
2010
2015
Vaz
A
A
A
N
N
N
01.05.1998
01.03.2003
01.03.2008
01.03.1999
01.03.2004
01.03.2008
2012
2010+
2015
2012
2010+
2015
(RU) Russie / Russia
5587
5655
5717
5587
5655
5717
LADA 110-2,0 (VAZ-21106) – 1'998.2cc
LADA 112 (VAZ-2112) – 1'499.8cc
LADA 119 (Vaz 11194) – 1'390cc
LADA 110-2,0 (VAZ-21106) – 1'998.2cc
LADA 112 (VAZ-2112) – 1'499.8cc
LADA 119 (Vaz 11194) – 1'390cc
(S) Suède / Sweden
Saab
A
5525
A
5677
N
5525
900 TURBO – 1'985 x 1.7 = 3'374.5cc
SAAB 9-3 AERO SPORT SEDAN – 1'998.2 x 1.7 = 3'396.9cc
900 TURBO – 1'985 x 1.7 = 3'374.5cc
01.07.1994
01.01.2005
01.07.1994
2010
2012
2010
Volvo
A
A
C2
N
N
S60 2.0 T – 3'360.9cc
S40 2,4 – 2'434.8cc
850 T-5 B5234FT1
S60 2.0 T – 3'360.9cc
S40 2,4 – 2'434.8cc
01.04.2002
01.01.2006
01.03.1995
01.04.2002
01.01.2006
2009
2013
2009
2013
5647
5694
25
5647
5694
(USA) Etats Unis / United States
Chevrolet
A
5679
N
5679
OPTRA / LACETTI – 1'998cc
OPTRA / LACETTI – 1'998cc
01.04.2005
01.04.2005
2012
2012
Chrysler
C2
32
C2
37
GT2
5
NEON 2 LITRE
NEON 2.0 L
DODGE VIPER GTS
01.03.1996
01.03.1997
01.04.1996
2009
General Motors
GT1 002
CORVETTE Z06
01.05.2006
2013
01.04.2003
01.05.2006
2011+
2013
Toyota South Africa
A
5607
COROLLA RSi 20v 157cc
A
5701
RUN X RSi – 1'795.5cc
N
5607
COROLLA RSi 20v 157cc
01.10.1999
01.12.2006
01.10.1999
2009
2014
2009
Volkswagen South Africa
A
5706
GOLF (MK 5) 2.0 FSI – 1'984.3cc
A
5707
POLO (MK 4) 1.4 – 1'389.9cc
01.02.2007
01.02.2007
2014
2014
Saleen Mustang SR
GT
013
SALEEN S7
GT1 001
SALEEN S7 TWIN TURBO
(ZA) Afrique du Sud / South Africa
VoituresPays_2009 – Dernière modification le 19.12.2008
8/8
LISTE DES VEHICULES PLUS HOMOLOGUES DEPUIS MOINS DE QUATRE ANS
N° Homol.
Descriptif
Début
Fin
Allemagne
B. M. W.
A
5526
318 IS-4 (E36) – 1'796cc
01.07.1994
2006
Volkswagen
A
5584
A
5603
N
5603
GOLF 1.8 -20V – 1'781cc
GOLF TDI (Mk4) – 1'896.4cc
GOLF TDI (Mk4) – 1'896.4cc
01.04.1998
01.03.1999
01.03.1999
2006
2006
2006
01.03.1999
01.03.1999
2006
2006
01.01.1994
01.03.1997
01.03.1999
01.01.2000
01.01.2001
01.01.1994
01.03.1997
01.03.1999
01.01.2000
01.01.2001
2005
2006
2006
2007
2008
2005
2006
2006
2007
2008
Chine
Faw-Volkswagen
A
5599
JETTA GTX – 1'595cc
N
5599
JETTA GTX – 1'595cc
Espagne
Seat
A
A
A
A
A
N
N
N
N
N
5504
5563
5600
5610
5623
5504
5563
5600
5610
5623
IBIZA GTI 2.0 – 1'984.5 cc
IBIZA GTI 2.0 16V – 1'989.1cc
IBIZA GT TDi – 1'896.2 x 1.5 = 2'844.3cc
IBIZA TDi (GP'99) – 1'896.2 x 1.5 = 2'844.3cc
IBIZA 1.8 20V T – 1'780.8 x 1.7 = 3'027.4cc
IBIZA GTI 2.0 – 1'984.5 cc
IBIZA GTI 2.0 16V – 1'989.1cc
IBIZA GT TDi – 1'896.2 x 1.5 = 2'844.3cc
IBIZA TDi (GP'99) – 1'896.2 x 1.5 = 2'844.3cc
IBIZA 1.8 20V T – 1'780.8 x 1.7 = 3'027.4cc
France
Citroën
A
5488
A
5583
A
5612
N
5583
XANTIA – 1'761.5 cc
XSARA VTS – 1'998.9cc
XSARA VTS 1,8l 16V – 1'761.7cc
XSARA VTS – 1'998.9cc
01.05.1993
01.04.1998
01.03.2000
01.02.1999
2005
2006
2007
2006
Peugeot
A
5510
A
5561
A
5565
A
5576
A
5604
A
5622
N
5510
N
5561
N
5565
N
5576
306 16S – 1'998.2cc
106 Rallye S20 – 1'587 cc
106 S 16 – 1'587.5cc
306 S16 BASE TYPE 7CRFSW – 1'999.16cc
206 GRAND TOURISME
406 ST 1.8 16S – 1'761.68cc
306 16S – 1'998.2cc
106 Rallye S20 – 1'587 cc
106 S 16 – 1'587.5cc
306 S16 BASE TYPE 7CRFSW – 1'999.16cc
01.04.1994
01.01.1997
01.03.1997
01.01.1998
01.05.1999
01.12.2000
01.04.1994
01.02.1997
01.02.1999
01.01.1998
2006
2005
2006
2006
2006
2007
2006
2005
2006
2006
Renault
A
5511
A
5548
N
5548
LAGUNA B56 – 1'998cc
MEGANE COUPE – 1'995 cc
MEGANE COUPE – 1'995 cc
01.04.1994
01.03.1996
01.03.1996
2006
2005
2005
01.06.1998
01.05.2000
01.06.1998
01.05.2000
2005
2007
2005
2007
Grande Bretagne
Honda Motor Europe Ltd
A
5588
CIVIC 5 DOOR (MB86) – 1'797.5 cc
A
5618
ACCORD SEDAN CG 9 – 1'997cc
N
5588
CIVIC 5 DOOR (MB86) – 1'797.5 cc
N
5618
ACCORD SEDAN CG 9 – 1'997cc
LISTE DES VEHICULES PLUS HOMOLOGUES DEPUIS MOINS DE QUATRE ANS
N° Homol.
Descriptif
Début
Nissan Motor Manufacturing Ltd
A
5608
PRIMERA (P11) – 1'998.4cc
N
5608
PRIMERA (P11) – 1'998.4cc
Fin
01.11.1999
01.11.1999
2007
2007
01.04.2001
01.04.2001
2008
2008
Indonésie
Pt Timor Putra Nasional
A
5630
S 515 i (DOHC) – 1'598cc
N
5630
S 515 i (DOHC) – 1'598cc
Italie
Alfa Romeo
A
5503
A
5549
N
5503
N
5549
164 QUADRIFOGLIO 3.0 V6 24V – 2'959 cc
145 T.SPARK 2.0 16V QUADRIFOGLIO – 1'969.46cc
164 QUADRIFOGLIO 3.0 V6 24V – 2'959 cc
145 T.SPARK 2.0 16V QUADRIFOGLIO – 1'969.46cc
01.01.1994
01.04.1996
01.01.1994
01.04.1996
2005
2006
2005
2006
Fiat
A
A
A
N
N
N
CINQUECENTO - 902.6 cc
CINQUECENTO SPORTING – 1'108.3 cc
BRAVO HGT 2.0 20V – 1'997.5cc
CINQUECENTO - 902.6 cc
CINQUECENTO SPORTING – 1'108.3 cc
BRAVO HGT 2.0 20V – 1'997.5cc
01.10.1992
01.01.1995
01.01.1997
01.10.1992
01.01.1995
01.01.1997
2005
2005
2006
2005
2005
2006
5463
5529
5558
5463
5529
5558
Japon
Daihatsu
A
5494
A
5509
N
5494
N
5509
CHARADE (G200) – 1'295.5cc
CHARADE GTI (G201) (DETOMASO) – 1'589.5 cc
CHARADE (G200) – 1'295.5cc
CHARADE GTI (G201) (DETOMASO) – 1'589.5 cc
01.07.1993
01.04.1994
01.07.1993
01.04.1994
2006
2005
2006
2005
Fuji
A
A
N
N
SUB. VIVIO SEDAN 4WD SUPER.KK – 1'118.5cc
SUB. IMPREZA SEDAN 1.6 FF, GC3 – 1'597.2cc
SUB. VIVIO SEDAN 4WD SUPER.KK – 1'118.5cc
SUB. IMPREZA SEDAN 1.6 FF, GC3 1597.2
01.11.1992
01.02.1999
01.07.1993
01.02.1999
2006
2006
2006
2006
Mitsubishi
A
5559
N
5559
LANCER EVOLUTION (CN9A) – 1'997.5 x 1.7 = 3'395.5 cc
LANCER EVOLUTION (CN9A) – 1'997.5 x 1.7 = 3'395.5 cc
01.01.1997
01.01.1997
2005
2005
Nissan
A
5501
A
5523
A
5546
A
5570
A
5582
A
5592
N
5546
N
5570
N
5582
SKYLINE GTS25 (ER33) – 2'499 cc
SUNNY (FB14) – 1'498cc
MICRA 1.3 SUPER S (K11) – 1'275cc
ALMERA GTi (N15) – 1'998cc
MAXIMA QX (A32) – 2'987.4cc
CEDRIC (HY33) – 2'987.5cc
MICRA 1.3 SUPER S (K11) – 1'275cc
ALMERA GTi (N15) – 1'998cc
MAXIMA QX (A32) – 2'987.4cc
01.01.1994
01.07.1994
01.01.1996
01.04.1997
01.03.1998
01.10.1998
01.01.1996
01.04.1997
01.03.1998
2005
2006
2006
2006
2006
2006
2006
2006
2006
Suzuki
A
5545
A
5556
N
5545
N
5556
BALENO 1300 (GA11S) – 1'299cc
BALENO 1600 (GA31S) – 1'590.5cc
BALENO 1300 (GA11S) – 1'299cc
BALENO 1600 (GA31S) – 1'590.5cc
01.01.1996
01.07.1996
01.01.1996
01.07.1996
2006
2006
2006
2006
Toyota
A
5465
A
5566
CARINA E (ST191) – 1'998cc
STARLET 3 DOOR (EP91) – 1'331.5 cc
01.01.1993
01.03.1997
2005
2005
5464
5598
5464
5598
LISTE DES VEHICULES PLUS HOMOLOGUES DEPUIS MOINS DE QUATRE ANS
N° Homol.
A
A
A
N
N
5572
5594
5597
5566
5597
Descriptif
Début
COROLLA 3DOOR HATCHBACK (EE111) – 1'331.5cc
CELICA ST202 – 1'998.2cc
COROLLA 3 DOOR HATCHBACK (AE111) – 1'587cc
STARLET 3 DOOR (EP91) – 1'331.5 cc
COROLLA 3 DOOR HATCHBACK (AE111) – 1'587cc
Fin
01.08.1997
01.10.1998
01.01.1999
01.04.1997
01.01.1999
2006
2006
2006
2005
2006
01.07.1994
01.05.2000
01.07.1994
01.05.2000
2008
2007
2008
2007
01.09.1997
01.09.1997
2006
2006
01.02.1998
01.04.1998
2005
2005
01.02.1998
01.02.1998
01.02.1998
01.02.1998
2005
2005
2005
2005
01.02.2000
2007
Malaisie
Proton
A
5524
A
5617
N
5524
N
5617
WIRA/PERSONA 1.6LXI (C98S) – 1'597cc
PROTON SATRIA 1.3 GLi – 1'299cc
WIRA/PERSONA 1.6LXI (C98S) – 1'597cc
PROTON SATRIA 1.3 GLi – 1'299cc
République Tchèque
Skoda
A
5573
N
5573
OCTAVIA 1.8 20V – 1'781cc
OCTAVIA 1.8 20V – 1''781cc
Roumanie
Intreprinderea de Auto. Pitest
A
5579
DACIA NOVA R524 – 1'557 cc
N
5579
DACIA NOVA R524 – 1'557 cc
(ROK) Coree / Korea
Daewoo
A
5580
A
5581
N
5580
N
5581
NUBIRA 2.0 DOHC H/B 5 DOOR - 1'998 cc
LANOS 1.6 DOHC H/B 3 DOOR – 1'598 cc
NUBIRA 2.0 DOHC H/B 5 DOOR - 1'998 cc
LANOS 1.6 DOHC H/B 3 DOOR – 1'598 cc
Hyundai Motor Company
A
5611
ACCENT
Suède
Saab
A
A
N
N
5455
5577
5455
5577
9000 CS 2.3 TURBO – 2'290 x 1.7 = 3'893 cc
SAAB 900 2.0 I – 1'985cc
9000 CS 2.3 TURBO – 2'290 x 1.7 = 3'893 cc
SAAB 900 2.0 I – 1'985cc
01.04.1992
01.02.1998
01.04.1992
01.02.1998
2005
2006
2005
2006
Volvo
A
A
N
N
5569
5631
5569
5631
S40 2.0 – 1'948 cc
S40 2.0 PHASE II – 1'948cc
S40 2.0 – 1'948 cc
S40 2.0 PHASE II – 1'948cc
01.04.1997
01.06.2001
01.04.1997
01.06.2001
2005
2008
2005
2008
01.11.1984
01.05.1989
01.10.1987
01.05.1989
2006
2006
2006
2006
Yougoslavie
Zavodi Crvena Zastava
A
5245
YUGO 55 – 1'116cc
A
5387
YUGO 1.3 – 1'289.6cc
N
5245
YUGO 55 – 1'116cc
N
5387
YUGO 1.3 – 1'289.6cc
INTERDICTION DE SOUDER LES PLATINES SUR LES CONTRE PLAQUES
END PLATES MUST NOT BE WELDED ON THE COUNTERPLATES
Insert M8
soudé dans la traverse
welded in the cross member
Profilé en U / “U” shape extruded section
Epaisseur 2,5 mm min.
soudé à la traverse
Thickness : 2.5 mm min.
welded to the crossmember
OU / OR
Tunnel Central / Central Tunnel
Contre plaque / Counterplate
épaisseur 2 mm min.
thickness 2 mm min.
Traverse / Cross Member
Profilé carré 35 mm min.
Epaisseur 2,5 mm min.
Square extruded section 35 mm min.
Wall thickness : 2.5 mm min.
Ecrous soudés
Welded nuts
Vis M8 classe 8.8
Screw M8 grade 8.8
Ou / Or
Tube circulaire diamètre 35 mm min.
Epaisseur 2.5 mm mini
Circular tube diameter 35 mm min.
Wall thickness : 2.5 mm min.
Platine / End plate
Epaisseur 3 mm min. Surface : 40 cm2 min.
Thickness 3 mm min. Area : 40 cm2 min.
Bas de caisse / Bodyshell lower rails