WRC_Regs2012_D_clean_UPDATE 09032012

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WRC_Regs2012_D_clean_UPDATE 09032012
FIA WORLD RALLY CHAMPIONSIP 2012 –
SPORTLICHE BESTIMMUNGEN
(Deutsche Übersetzung, maßgeblich ist die englische Version)
UPDATE VOM 09.03.2012 –
Mit Kennzeichnungen der aktuellen Änderungen
INHALT
ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
1.
ALLGEMEINE MEISTERSCHAFTSBESTIMMUNGEN
1.1
1.2
1.3
1.4
ANWENDUNG
OFFIZIELLE SPRACHE
AUSLEGUNG
DATUM DER ANWENDUNG
2.
DEFINITIONEN
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8
2.9
2.10
2.11
2.12
2.13
2.14
2.15
2.16
2.17
2.18
2.19
2.20
2.21
BULLETIN
MITTEILUNG
KONTROLLZONEN
TEAM
ENTSCHEIDUNG
ENDE DER VERANSTALTUNG
EUROPA
LINK
NEUTRALISATION
PARC FERMÉ
VERBOTENER SERVICE
ABFAHREN DER WERTUNGSPRÜFUNGEN
ZEITPLAN FÜR DAS ABFAHREN DER WPS
SAMMELKONTROLLE (REGROUPING)
ABSCHNITT
SEKTION
SERVICE
START DER VERANSTALTUNG
SUPER SPECIAL STAGE
TEST
KONTROLLHEFT
OFFIZIELLE
3.
OFFIZIELLE UND DELEGIERTE
3.1
3.2
3.3
SPORTKOMMISSARE
FIA DELEGIERTE
TEILNEHMER-VERBINDUNGSLEUTE
ZUGELASSENE FAHRZEUGE
4.
ZUGELASSENE FAHRZEUGE BEI FIA WRC-VERANSTALTUNGEN
4.1
ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR WORLD RALLY CARS
______________________________
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4.2
4.3
4.4
ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR FAHRZEUGE IN DER FIA SUPER 2000 WORLD RALLY
CHAMPIONSHIP (SWRC)
ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR FAHRZEUGE IN DER PRODUCTION CAR WORLD RALLY
CHAMPIONSHIP (PWRC)
FAHRZEUGKLASSEN
MEISTERSCHAFTEN & PUNKTE
5.
MEISTERSCHAFTSVORAUSSETZUNGEN
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
KANDIDATEN
BERICHTE
ABSAGE EINER MEISTERSCHAFTSRALLYE
MEISTERSCHAFTSPUNKTE
REGIONAL-MEISTERSCHAFTEN INNERHALB EINE WRC-LAUFES
6.
FIA WORLD RALLY CHAMPIONSHIP FÜR FAHRER UND FIA WORLD RALLY
CHAMPIONSHIP FÜR BEIFAHRER
6.1
6.2
MEISTERSCHAFTSLÄUFE
WERTUNGEN
7.
FIA WORLD RALLY CHAMPIONSHIP FÜR HERSTELLER
8.
FIA
RAHMENMEISTERSCHAFTEN
(FIA
PRODUKTIONSWAGENWELTMEISTERSCHAFT, FIA SUPER 2000 RALLYE-WELTMEISTERSCHAFT)
9.
WRC ACADEMY
10. GLEICHSTAND IN DER MEISTERSCHAFT
10.1 FAHRER UND BEIFAHRER
10.2 FAHRZEUGHERSTELLER ODER WRC TEAMS
11. KRITERIEN FÜR PRIORITÄTSFAHRER
11.1
11.2
11.3
11.4
FAHRER DER PRIORITÄT 1 (P1)
FAHRER DER PRIORITÄT 2 (P2)
FAHRER DER PRIORITÄT 3 (P3)
ROUTE NOTE CARS
12. VERFAHREN HINSICHTLICH DER AUSWAHL DER STRECKE
12.1 ALLGEMEINES
12.2 FIA INSPEKTION
12.3 EINHALTUNG DER OFFIZIELLEN STRECKENFÜHRUNG UND DES SPORTLICHEN
13. CHARAKTERISTIK DER VERANSTALTUNG
13.1
13.2
13.3
13.4
AUFBAU DER VERANSTALTUNG
PROGRAMM DER RALLYES
POWER STAGE
PRESSEKONFERENZEN
STANDARD-DOKUMENTE UND FIA VISUM
14. ALLGEMEINES
______________________________
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14.1 FIA STANDRAD-DOKUMENTE
14.2 ROAD BOOK
14.3 KONTROLLKARTEN
15. ERTEILUNG EINER FIA-GENEHMIGUNG
15.1
15.2
15.3
15.4
STRECKEN- UND ZEITPLAN
SICHERHEITSPLAN
MEDICAL QUESTIONNAIRE
AUSSCHREIBUNG
VERSICHERUNG
16. VERSICHERUNGSSCHUTZ
16.1 BESCHREIBUNG DES VERSICHERUNGSSCHUTZES
16.2 HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
16.3 AUSSCHLUSS VON DER DECKUNG
FAHRZEUG-KENNZEICHNUNG
17. PERMANENTE STARTNUMMERN
17.1 PRIORITÄT 1
17.2 PRIORITÄT 3
17.3 BEANTRAGUNG VON STARTNUMMERN
18. STARTNUMMERN UND WERBUNG
18.1
18.2
18.3
18.4
18.5
18.6
18.7
18.8
18.9
ALLGEMEINES
TÜRSCHILDER
HECKSCHEIBE
SEITENSCHEIBEN
DACHSCHILDER
HAUBENSCHILD
WERBEEINSCHRÄNKUNGEN
FREIWILLIGE VERANSTALTERWERBUNG
WERBUNG AUF DER WINDSCHUTZSCHIEBE
19. FAHRERNAMEN, BEIFAHRERNAMEM
19.1 HINTERE SEITENSCHEIBEN
19.2 TÜSCHILDER UND STARTNUMMERN
FAHRVERHALTEN
20. VERHALTEN
20.1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
20.2 GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITEUNGEN
WÄHREND
DES
WERTUNGSPRÜFUNGEN
20.3 GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITEUNGEN WÄHREND DER RALLYE
20.4 STRASSENVERKEHRSBESTIMMUNGEN
NENNUNGEN
21. NENNUNGSVERFAHREN
______________________________
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ABFAHRENS
DER
21.1
21.2
21.3
21.4
21.5
EINREICHUNG DER NENNUNGSFORMULARE
ÄNDERUNGEN AUF DEM NENNFORMULAR
ASN-GENEHMIGUNGEN
AUSTAUSCH DES BEWERBERS UND/ODER TEAMMITGLIED(ER)
VERPFLICHTUNGEN DER BEWERBER UND TEAMMITGLIEDER
22. NENNUNGSSCHLUSS
22.1 EINHALTUNG DES NENNUNGSSCHLUSSES
22.2 NENNUNGSSCHLUSS
23. NENNGELDER
23.1
23.2
23.3
23.4
VERÖFFENTLICHUNG DER NENNGELDER
ANNAHME DES NENNUNGSFORMULARS
NENNGELD-ERSTATTUNG
TEILWEISE NENNGELD-ERSTATTUNG
24. KLASSEN
24.1 KLASSEN-UMSTUFUNGEN
ABFAHREN DER WERTUNGSPRÜFUNGEN
25. ABFAHREN DER WERTUNGSPRÜFUNGEN
25.1
25.2
25.3
25.4
25.5
FAHRZEUGE ZUM ABFAHREN DER WERTUNGSPRÜFUNGEN
REIFEN FÜR DIE FAHRZEUGE
EINSCHRÄNKUNGEN BEIM ABFAHREN DER WERTUNGSPRÜFUNGEN
ABLAUF DER BESICHTIGUNGSFAHRTEN
AUSSCHLIESSLICHE TEILNAHME AN DEN BESICHTIGUNGSFAHRTEN
TECHNISCHE ABNAHME
26. VOR DEM START
26.1 ALLGEMEINES
26.2 ZEITPLANUNG
27. WÄHREND DER RALLYE
27.1 ZUSÄTZLICHE ÜBERPRÜFUNGEN
27.2 VERANTWORTLICHKEIT DER TEAMS
28. SCHLUSSABNAHME
28.1 PARC FERMÉ AM ENDE DER RALLYE
28.2 AUSWAHL DER FAHRZEUGE
SHAKEDOWN / FREIES TRAINING / QUALIFYING
29. SHAKEDOWN
29.1
29.2
29.3
29.4
29.6
ABLAUF DES SHAKEDOWN
VORSCHRIFTEN FÜR ASFALT-RALLYES
VORSCHRIFTEN FÜR SCHOTTER-RALLYES
VERZICHTSERKLÄRUNG
TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
______________________________
Seite 4 von 53, Stand: 09.03.2012
29.5 AUSFALL BEIM SHAKEDOWN
29.6 TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
30. FREIES TRAINING/ QUALIFYING – ANWENDUNG AUSSCHLIEßLICH BEI
SCHOTTER-RALLYES
30.1
30.2
30.3
30.4
30.5
30.6
30.7
30.8
30.9
30.10
30.11
30.13
30.12
30.13
ALLGEMEINES
ABLAUF DES FREIEN TRAININGS
AUSFALL BEIM SHAKEDOWN
VERZICHTSERKLÄRUNG
ABLAUF DES QUALIFYINGS
AUSFALL WÄHREND DES QUALIFYINGS
PARC FERMÉ NACH DEM QUALIFYING
ZUTEILUNG DER STARTPOSITIONEN
VERSPÄTUNG ODER ZU FRÜHES EINCHECKEN
FEHLSTART
SERVICE
ZEITPLAN FÜR DAS QUALIFYING
TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
ZEITPLAN FÜR DAS QUALIFYING
KONTROLLSTELLEN
31. KONTROLLSTELLEN – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
31.1
31.2
31.3
31.4
31.5
31.6
31.7
31.8
KENNZEICHNUNG DER KONTROLLSTELLEN
SCHUTZBARRIEREN
AUFENTHALTSDAUER IN KONTROLLZONEN
ARBEITSBEREITSCHAFT
ABFOLGE DER KONTROLLSTELLEN UND RICHTUNG
ANWEISUNGEN DES KONTROLLPERSONALS
MEDIA ZONEN
AUSTAUSCHPUNKTE FÜR INBOARD-KAMERABÄNDER
32. DURCHFAHRTSKONTROLLEN
33. ZEITKONTROLLEN
33.1 ABLAUF
33.2 ANKUNFT AN ZEITKONTROLLEN
33.3 ZEITKONTROLLE VOR EINER WERTUNGSPRÜFUNG
34. WERTUNGSAUSSCHLUSS FÜR VERSPÄTUNGEN
34.1 MAXIMAL ERLAUBTE VERSPÄTUNG
34.2 ZU FRÜHE ANKUNFT
34.3 BEKANNTGABE DES WERTUNGSVERLUSTES
35. SAMMELKONTROLLEN (REGROUPING)
35.1 VERFAHREN BEI DER ANKUNFT
35.2 VERFAHREN BEI DER AUSFAHRT
WERTUNGSPRÜFUNGEN
36. ALLGEMEINES
36.1 ZEITNAHME
36.2 FIA OFFIZIELLE UND DELEGIERTE
______________________________
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36.3 EVAKUIERUNG MIT HUBSCHRAUBER
37. START AN DEN WERTUNGSPRÜFUNGEN
37.1
37.2
37.3
37.4
37.5
37.6
STARTPUNKT
STARTABLAUF
MANUELLES STARTVERFAHREN
VERSPÄTUNG AM START DURCH VERSCHULDEN DES TEAMS
VERSPÄTUNG EINER WERTUNGSPRÜFUNG
FEHLSTARTS
38. ZIEL DER WERTUNGSPRÜFUNGEN
38.1 ZIELLINIE
38.2 STOP-KONTROLLE
39. BEENDIGUNG EINER WERTUNGSPRÜFUNG
40. SICHERHEIT FÜR DIE BEWERBER
40.1
40.2
40.3
40.4
40.5
40.6
AUSRÜSTUNG DER TEAMMITGLIEDER
SOS/OK SCHILD
UNFALLMELDUNG
ROTES WARNDREIECK
VERWENDUNG GELBER FLAGGEN
POSTEN MIT GELBEN FLAGGEN WÄHREND DES ABFAHRENS DER WERTUNGSPRÜFUNGEN
41. SUPER SPECIAL STAGES
41.1 CHARAKTERISTIK EINER SUPER SPECIAL STAGE
41.2 ABLAUF EINER SUPER SPECIAL STAGE
41.3 SICHERHEIT
PARC FERME
42. PARC FERMÉ BESTIMMUNGEN
42.1
42.2
42.3
42.4
42.5
ANWENDUNG
ZULÄSSIGES PERSONAL INNERHALB DES PARC FERMÉ
SCHIEBEN EINES FAHRZEUGS IM PARC FERMÉ
FAHRZEUG-ABDECKUNGEN
REPARATUREN IM PARC FERMÉ
STARTS UND RESTARTS
43. SHOW-START
44. STARTBEREICH
44.1 START DER RALLYE
44.2 START ZU EINER SEKTION
45. STARTREIHENFOLGE UND –ABSTÄNDE
45.1
45.2
45.3
45.4
45.5
ÄNDERUNG DER STARTREIHENFOLGE
REPOSITIONIERUNG VON FAHRERN
STARTREIHENFOLGE DER RALLYE
STARTREIHENFOLGE FÜR NACHFOLGENDE TAGE
STARTABSTÄNDE
______________________________
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46. RE-START NACH AUSFALL / RALLY 2
46.1 ALLGEMEINES
46.2 STRAFEN
47. REPARATUREN VOR EINEM RE-START
47.1 SERVICEORT UND ZULÄSSIGE SERVICEZEIT
47.2 TECHNISCHE BESTIMMUNGEN FÜR REPARIERTE FAHRZEUGE
47.3 REPARATUREN VOR DEM RE-START ZUR SEKTION 2
SERVICE
48. SERVICEARBEITEN – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
48.1 SERVICEARBEITEN
48.2 TEAMMITGLIEDER & SERVICEBESCHRÄNKUNGEN
48.3 BESCHRÄNKUNG DER ANZAHL DER MECHANIKER
49. SERVICEPARKS
49.1
49.2
49.3
49.4
49.5
SERVICEPARKS – ALLGEMEINES
SERVICEPARKS - ZEITPLANUNG
KENNZEICHNUNG DER SERVICEPARKS
GESCHWINDIGKEIT INNERHALB DER SERVICEPARKS
SERVICEPARK LAYOUT
50. ENTTANKEN UND/ODER BETANKEN IM SERVICEPARK
51. FLEXI-SERVICE -45’
51.1 ALLGEMEINES
51.2 ABLAUF DES FLEXI-SERVICE UND ZEITPLÄNE
52. REMOTE SERVICE ZONEN (RSZ)
52.1
52.2
52.3
52.4
ALLGEMEINES
ANZAHL DER TEAMMITGLIEDER
ZULÄSSIGE AUSRÜSTUNG UND WERKZEUG
RSZ FAHRZEUGKENNZEICHNUNG
53. SERVICE: ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR RAHMEN-MEISTERSCHAFTEN
53.1
53.2
53.3
53.4
53.5
53.6
ZUGEWIESENE FLÄCHE
ANZAHL DER ZULÄSSIGEN SERVICEFAHRZEUGE
ANZAHL DER MECHANIKER
KENNZEICHNUNG DER MECHANIKER
ÜBERGABE VON TEILEN
AUSTAUSCH VON DATEN
ERGEBNISSE & ADMINISTRATIVE VORSCHRIFTEN NACH DER VERANSTALTUNG
54. RALLYE-ERGEBNISSE
54.1 ERSTELLUNG DER ERGEBNISSE
54.2 VERÖFFENTLICHUNG DER ERGEBNISSE
54.3 GLEICHSTAND BEI EINER MEISTERSCHAFTSRALLYE
______________________________
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54.4 FAIRE UND UNPARTEIISCHE BERICHTERSTATTUNG
55. PROTESTE UND BERUFUNGEN
55.1
55.2
55.3
55.4
55.5
EINLEGUNG EINES PROTESTES ODER EINER BERUFUNG
PROTESTGEBÜHR
KOSTENVORSCHUSS
KOSTEN
BERUFUNGEN
56. RALLYE-SIEGEREHRUNGEN
56.1 PODIUM
56.2 SIEGEREHRUNG
57. JAHRES-SIEGEREHRUNG DER FIA
57.1 ANWESENHEITSPFLICHT
57.2 ABWESENHEIT
KRAFTSTOFF – NACHTANKEN
58. NACHTANKEN
58.1 ALLGEMEINES
58.2 TANKABLÄUFE
59. KRAFTSTOFF – VORSCHRIFTEN FÜR DIE VERWENDUNG
59.1 KRAFTSTOFFART
59.2 BESTELLUNG VON FIA KRAFTSTOFF
59.3 TECHNISCHE BESTIMMUNGEN
REIFEN UND FELGEN
60. ALLGEMEINES
60.1
60.2
60.3
60.4
60.5
60.6
60.7
60.8
60.9
60.10
60.11
60.12
ÜBEREINSTIMMUNG
FORMGEHEIZTE REIFEN
KONTROLLE
REIFEN-MARKIERUNGSZONEN
VORRICHTUNGEN ZUR ERHALTUNG DER REIFENLEISTUNG
VERBINDUNGSABSCHNITTE
VERSPÄTUNG AM START EINER WP
SPIKES-REIFEN
ERSATZRÄDER
BEHANDLUNG DER REIFEN
FELGEN
REIFENLIEFERANT AM WP-STOPP
61. REIFENINHEITSREIFEN
61.1
61.2
61.3
61.4
61.4
61.5
61.6
BENANNTE REIFENFIRMEN
BEDINGUNGEN FÜR BEWERBER
HERSTELLER UND WRC TEAMS (P1 FAHRER)
P2 & P3 FAHRER MIT 4WD FAHRZEUGEN
P3 FAHRER MIT 2WD FAHRZEUGEN
FAHRER OHNE FIA-PRIORITÄT
REIFENMONTAG
62. ANZAHL AN REIFEN
______________________________
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62.1 ANZAHL DER REIFEN FÜR 2012
62.3 ANZAHL DER REIFEN FÜR 2013
MECHANISCHE TEILE
63. MECHANISCHE TEILE
63.1 MOTORENWECHSEL – ALLE BEWERBER
63.2 TURBOLADER – FAHRZEUGE, DIE NICHT VON EINEM HERSTELLER GENANNT SIND
63.3 GETRIEBE – FAHRZEUGE, DIE NICHT VON EINEM HERSTELLER GENANNT SIND
64. MECHANISCHE TEILE – HERSTELLER UND WRC TEAMS
64.1
64.2
64.3
64.6
64.7
64.8
64.9
64.10
BEGRENZUNG DER ANZAHL AN MOTOREN
VERPLOMBUNG DER MOTOREN
WECHSEL DER KAROSSERIE
BEGRENZUNG HINSICHTLICH FAHRGESTELL
BEGRENZUNG DER GETRIEBE UND ERSATZTEILE
GETRIEBE
ERSATZTEILE
STOßDÄMPFER UND BEFESTIGUNGSSYSTEM FÜR DIE RADNABENTRÄGER (NUR FÜR
HERSTELLER)
65. ZUSÄTZLICHE FAHRZEUG-BESTIMMUNGEN
65.1
65.2
65.3
65.4
INBOARD-KAMERAS
TRACKING SYSTEM – SYSTEM ZUR VERFOLGUNG DER FAHRZEUGE
UNFALL-AUFZEICHNUNGSGERÄTE
GERÄUSCHVORSCHRIFTEN FÜR DIE WERTUNGSPRÜFUNGEN
TESTS
66. TESTS
66.1
66.2
66.3
66.4
ZULÄSSIGE TESTORTE
TEST-VERBOT
DAUER DER TESTS
TESTBESCHRÄNKUNGEN FÜR FAHRER 3. PRIORITÄT
ANHÄNGE
ANHANG I
ANHANG II
ANHANG III
ANHANG IV
ANHANG V
ANHANG VI
ANHANG VII
ANHANG VIII
KONTROLLSTELLENSCHILDER
STANDARDDOKUMENTE
1. Rallye-Ausschreibung
2. Bulletins
3. Rallye Guide 1 & 2
4. Zeit- und Streckenplan
5. Road Book
6. Kontrollkarten
7. Standard-Nennformular
8. Nennungsliste
9. Startlisten und Ergebnislisten
10. Media Safety Book
SICHERHEIT
PODIUMSABLAUF
REIFENBESTIMMUNGEN
NENNGELDER, TEAMUNTERLAGEN UND PERMANENTE AUSWEISE
STARTLICHTER
WRC ACADEMY CUP
______________________________
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ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
1.
ALLGEMEINE MEISTERSCHAFTSBESTIMMUNGEN
Die FIA schreibt die FIA Rallye-Weltmeisterschaft (die Meisterschaft) aus, die Eigentum der FIA ist.
Die Meisterschaft unterliegt den Bestimmungen des Internationalen Sportgesetzes der FIA und seiner
Anhänge (das Gesetz) und den vorliegenden Bestimmungen, deren Artikel sich auf eine oder mehrere
der folgenden besonderen Meisterschaften beziehen:
- FIA Rallye-Weltmeisterschaft für Fahrer
- FIA Rallye-Weltmeisterschaft für Beifahrer
- FIA Rallye-Weltmeisterschaft für Hersteller
- FIA Produktionswagen-Rallye-Weltmeisterschaft für Fahrer
- FIA Produktionswagen-Rallye-Weltmeisterschaft für Beifahrer
- FIA Produktionswagen-Rallye-Cup für Fahrzeuge mit 2-Rad-Antrieb
- FIA Super 2000 Rallye-Weltmeisterschaft für Fahrer
- FIA Super 2000 Rallye-Weltmeisterschaft für Beifahrer
- WRC Academy Cup für Fahrer
- WRC Academy Cup für Beifahrer
Die Meisterschaft besteht aus den auf dem FIA-Kalender eingetragenen Rallyes.
1.1
ANWENDUNG
1.1.1 Alleine die FIA kann Ausnahmegenehmigungen zu diesen Bestimmungen erteilen.
Jeder Verstoß gegen diese Bestimmungen wird den Sportkommissaren gemeldet, die eine Bestrafung
gemäß Artikel 152 und 153 des Internationalen Sportgesetzes aussprechen können. Jeder in den
vorliegenden Bestimmungen nicht vorgesehene Fall wird von den Sportkommissaren beurteilt, die
alleine Entscheidungsgewalt haben (Art. 141 des Gesetzes).
1.1.2 Vor und während des Ablaufs der Rallye ist der Rallyeleiter zur Anwendung dieser
Bestimmungen und den Vorschriften der Rallye-Ausschreibung beauftragt. Er muss die
Sportkommissare über jeden wichtigen Zwischenfall informieren, der die Anwendung der vorliegenden
Bestimmungen oder der Rallye-Ausschreibung erforderlich machte.
1.1.3 Alles, was durch die vorliegenden Bestimmungen nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.
1.2
OFFIZIELLE SPRACHE
Die verschiedenen Dokumente und insbesondere die Veranstaltungsausschreibung und alle Bulletins
müssen zumindest in der Sprache des Veranstalterlandes und in Englisch verfasst werden. Im
Streitfall über die Auslegung der Bestimmungen ist alleine der englische Text maßgebend.
1.3
AUSLEGUNG
In Streitfällen über die
entscheidungsberechtigt.
Auslegung
vorliegender
Bestimmungen
ist
alleine
die
FIA
1.4
DATUM DER ANWENDUNG
Die vorliegenden Bestimmungen treten am 1. Januar 2012 in Kraft.
2.
DEFINITIONEN
2.1
BULLETIN
Eine offizielle, schriftliche Mitteilung, welche die Rallye-Ausschreibung wie in Anhang II aufgeführt
ändern, präzisieren oder vervollständigen soll.
2.2
MITTEILUNG
Offizielles schriftliches Dokument informativer Natur, das entweder vom Rallyeleiter oder den
Sportkommissaren erstellt werden kann.
2.3
KONTROLLZONEN
Die Bereiche zwischen dem ersten gelben Hinweisschild und dem letzten beigen Schild mit drei
schräg verlaufenen Streifen werden als Kontrollzonen bezeichnet.
______________________________
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2.4
TEAM
Ein Team setzt sich aus 2 Personen an Bord jedes Fahrzeugs zusammen. Die beiden Teammitglieder
werden als Fahrer und Beifahrer benannt. Sofern nicht anders aufgeführt, dürfen beide
Teammitglieder während der Rallye fahren, wobei beide im Besitz einer für das laufende Jahr und für
die Veranstaltung gültigen FIA-Fahrer-Bewerberlizenz sein müssen. Der Fahrer übernimmt die
Verantwortlichkeit des Bewerbers, falls sich dieser nicht an Bord befindet.
2.5
ENTSCHEIDUNG
Ein vom Rallyeleiter oder den Sportkommissaren verfasstes Dokument zur Verkündung der
Ergebnisse nach einer Nachfrage, einer Anhörung oder einer Untersuchung.
2.6
ENDE DER VERANSTALTUNG
Die Veranstaltung endet mit dem Aushang der offiziellen Endergebnisses. Der Wettbewerbsteil der
Rallye endet an der letzten Zeitkontrolle.
2.7
EUROPA
Zur Auslegung dieser Bestimmungen beinhaltet der Begriff ‚Europa’ die Länder der EU, der EFTA und
die Türkei.
2.8
LINK
Mindestens 2 Rallyes, die zum Zwecke der Begrenzung der Verwendung von Motoren oder Getrieben
oder Teilen zusammengefasst werden.
2.9
NEUTRALISATION
Zeit, während der ein Team vom Veranstalter angehalten wird, aus welchen Gründen auch immer,
wobei die Bestimmungen des Parc fermé gelten.
2.10 PARC FERMÉ
Zone, in der jegliche Intervention an einem Fahrzeug nut erlaubt ist, wenn dies ausdrücklich durch die
vorliegenden Bestimmungen bzw. der Rallye-Ausschreibung erlaubt ist und in welchem sich
ausschließlich die zulässigen Offizielle aufhalten dürfen.
2.11 VERBOTENER SERVICE
Die Verwendung oder die Annahme von irgendwelchen gefertigten Materialien (fest oder flüssig,
ausgenommen vom Veranstalter ausgegebenes Trinkwasser), Ersatzteilen, Werkzeugen oder
Ausrüstungsgegenständen durch das Team, ausgenommen der an Bord des Rallyefahrzeugs
mitgeführten, oder die Anwesenheit eines Teammitglieds wie in Artikel 48.2 aufgeführt.
2.12 ABFAHREN DER WERTUNGSPRÜFUNGEN
Die Anwesenheit eines FIA-Prioritätsfahrers und/oder Beifahrer auf einer Wertungsprüfung, zu
welcher Zeit auch immer, oder eines Teammitgliedes ohne FIA-Priorität, das für die betreffende Rallye
nennen möchte, nach Bekanntgabe der Streckenführung.
2.13 ZEITPLAN FÜR DAS ABFAHREN DER WPS
Der in der Rallye-Ausschreibung aufgeführte Zeitplan, zu welchem sich die Teams mit der
Rallyestrecke vertraut machen dürfen.
2.14 SAMMELKONTROLLE (REGROUPING)
Vom Veranstalter vorgesehene Pause unter Parc fermé Bestimmungen mit Zeitkontrollen bei der Einund bei der Ausfahrt, um einerseits den Zeitplan einzuhalten und andererseits die in Wertung
verbliebenen Fahrzeuge zusammenzuführen. Die Pause kann für die Teams unterschiedlich lang
sein.
2.15 ABSCHNITT
Jeder Teil der Rallye zwischen zwei aufeinanderfolgenden Zeitkontrollen oder dem Start einer
Wertungsprüfung und der nachfolgenden Zeitkontrolle.
2.16 SEKTION
Alle Teile einer Rallye, die durch eine Sammelkontrolle unterbrochen sind.
2.17 SERVICE
Irgendwelche Arbeiten an einem Wettbewerbsfahrzeug, ausgenommen die in Artikel 48 aufgeführten.
______________________________
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2.18 START DER VERANSTALTUNG
Die Veranstaltung beginnt mit dem Tag der Dokumentenabnahme oder dem Abfahren der
Wertungsprüfungen (was auch immer früher stattfindet). Der Wettbewerbsteil der Rallye beginnt mit
der ersten Zeitkontrolle.
2.19 SUPER SPECIAL STAGE
Jede Abweichung im Ablauf einer Wertungsprüfung wie in Artikeln 36 bis 41 der vorliegenden
Bestimmungen beschrieben und wie in der Rallye-Ausschreibung erläutert.
2.20 TEST
Die gemeinsame Anwesenheit eines im Wettbewerbstempo gefahrenen World Rally Car oder eines
S2000 Fahrzeugs oder eines Fahrzeugs, das nach Gruppe A Spezifikationen vorbereitet ist und der
gleichen Familie wie ein World Rally Car angehört, durch ein in der Herstellermeisterschaft
eingeschriebenes Team oder Personen, die außerhalb einer Rallye von einem Team angestellt oder
vertraglich gebunden sind.
2.21 KONTROLLHEFT
Heft für die Stempel und Zeiteinträge an den verschiedenen, auf der Strecke vorgesehenen
Kontrollstellen.
OFFIZIELLE
3.
OFFIZIELLE UND DELEGIERTE
3.1
SPORTKOMMISSARE
Das Kollegium der Sportkommissare muss immer aus drei Mitgliedern bestehen. Der Vorsitzende
sowie ein Mitglied, die eine andere Nationalität als die des Veranstalters haben müssen, werden von
der FIA nominiert. Das dritte Mitglied wird von dem ASN des Landes des Rallye-Veranstalters
benannt. Zwischen den Sportkommissaren und dem Rallyeleiter muss eine permanente
Kommunikationsmöglichkeit bestehen. Während der Rallye muss sich mindestens einer der
Sportkommissare in unmittelbarer Nähe der Rallyeleitung aufhalten.
3.2
FIA DELEGIERTE
Die nachfolgenden Delegierten werden durch die FIA nominiert, wobei jeder einen Bericht über seinen
jeweiligen Verantwortungsbereich verfasst:
3.2.1 Sportdelegierter der FIA (Sporting Delegate)
Der Sportdelegierte der FIA arbeitet in Verbindung mit dem Rallyeleiter und allen anderen von der FIA
benannten Offiziellen und Delegierten.
3.2.2 Technischer Delegierter der FIA (Technical Delegate)
Der Technische Delegierte der FIA arbeitet in Verbindung mit dem Rallyeleiter und ist gleichzeitig
Obmann der Technischen Kommissare und für alle technischen Angelegenheiten verantwortlich.
3.2.3 Sicherheitsdelegierter der FIA (Safety Delegate)
Der Sicherheits-Delegierte ist besonders für die Überwachung der Sicherheit für Zuschauer und für
Medienvertreter verantwortlich. Er hat das Recht, den Start zu einer Wertungsprüfung um bis zu 30
Minuten zu verzögern, wenn er der Ansicht ist, dass die Sicherheitsvorkehrungen nicht zufrieden
stellend sind.
3.2.4 FIA Media Delegate
Der FIA Media Delegate ist mit allen Aspekten in Zusammenhang mit den Medien, einschließlich der
Pressekonferenzen vor dem Start und nach dem Ziel, beauftragt.
3.2.5 FIA Medical Delegate
Der FIA Medical Delegate steht in Bezug auf alle medizinischen Aspekte mit dem Medizinischen
Einsatzleiter in Verbindung, einschließlich aller Briefing vor der Veranstaltung.
3.3
TEILNEHMER-VERBINDUNGSLEUTE
Die grundsätzliche Aufgabe der Teilnehmer-Verbindungsleute ist es, den Bewerbern Informationen
oder Klarstellungen in Zusammenhang mit den Bestimmungen und dem Ablauf der Rallye zu erteilen.
Bei jeder Rallye muss mindestens ein Teilnehmer-Verbindungsmann eingesetzt werden und für die
Bewerber leicht erkennbar sein.
______________________________
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ZUGELASSENE FAHRZEUGE
4.
ZUGELASSENE FAHRZEUGE BEI FIA WRC-VERANSTALTUNGEN
-
World Rally Cars in Übereinstimmung mit Anhang J 2012
Fahrzeuge der Gruppe A einschließlich S2000 in Übereinstimmung mit dem Anhang J 2012, Art.
254A und 255A.
Gruppe A Kit Cars mit einem Einstufungshubraum von weniger als 1600 ccm.
Fahrzeuge der Gruppe RGT in Übereinstimmung mit Anhang J 2012, Art. 256.
Fahrzeuge der Gruppen R
Fahrzeuge der Gruppe N.
4.1
ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR WORLD RALLY CARS
4.1.1 Die Homologation eines World Rally Car wird erst fertig gestellt, nachdem ein Hersteller sich für
die Hersteller-Meisterschaft eingeschrieben hat.
4.1.2 Ausnahmsweise darf eine neuer Hersteller sich im ersten Meisterschaftsjahr der Homologation
als WRC Team gemäß Art. 7.3 einschreiben und bei maximal 7 nominierten Rallyes Punkte für die
Herstellermeisterschaft erzielen.
4.2
ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR FAHRZEUGE IN DER SUPER 2000 WORLD RALLY
CHAMPIONSHIP (SWRC)
Alle Fahrzeuge müssen mit den Bestimmungen des Anhang J 2012 der FIA übereinstimmen in Bezug
auf:
- Super 2000 Rallyefahrzeuge (ausschließlich Artikel 254 A) mit Saugmotor und einem Hubraum von
weniger als 2000 ccm, oder
- Fahrzeuge der Gruppe R4.
- Super 2000 Rallyefahrzeuge (in Übereinstimmung mit Art. 255A) mit einem Restriktor gemäß Art.
255A-5.1.1-b mit Ausnahme der folgenden Punkte:
a) Der maximale Innendurchmesser des Restriktors beträgt 30 mm,
b) Der Außendurchmesser des Restriktors an seinem engsten Punkt muss weniger als 36mm
betragen und über eine Entfernung von 5mm zu jeder Seite beibehalten werden.
Diese Durchmesser können von der FIA zu jeder Zeit und ohne Vorankündigung geändert werden.
4.3
ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR FAHRZEUGE IN DER PRODUCTION CAR WORLD RALLY
CHAMPIONSHIP (PWRC)
Alle Fahrzeuge müssen mit den Bestimmungen des Anhang J 2012 der FIA übereinstimmen in Bezug
auf:
- Fahrzeuge der Gruppe N (Art. 254) oder
- Fahrzeuge der Gruppe R (Art. 260 und Art. 260D).
4.4
FAHRZEUGKLASSEN
Klassen
WRC
1
2
3
4
5
6
7
Gruppen
WRC (2011): 1,6 Turbomotor mit WRC-Kit
S2000-Rally: 1,6 Turbomotor mit 33mm Restriktor
S2000-Rally: 1,6 Turbomotor mit 30mm Restriktor
S2000-Rally: 2,0 L Saugmotor
Gruppe R4
Gruppe N über 2000 ccm (gegenwärtig N4)
RGT Fahrzeuge
Gruppe A über 1600ccm bis 2000ccm
Super 1600
R2C (über 1600ccm bis 2000ccm)
R3C (über 1600ccm bis 2000ccm)
R3T (bis 1600ccm/nominell)
R3D (bis 2000ccm/nominell)
Gruppe A über 1400ccm bis 1600ccm
R2B (über 1400ccm bis 1600ccm)
Kitcar über 1400ccm bis 1600ccm
Gruppe A bis 1400ccm
Kitcar bis 1400ccm
______________________________
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8
9
10
Gruppe N über 1600ccm bis 2000ccm
Gruppe N über 1400ccm bis 1600ccm
R1B (über 1400ccm bis 1600ccm)
Gruppe N bis 1400ccm
R1A (bis 1400ccm)
MEISTERSCHAFTEN & PUNKTE
5.
MEISTERSCHAFTSVORAUSSETZUNGEN
5.1
KANDIDATEN
Um als Lauf zur Rallye-Weltmeisterschaft in Betracht gezogen zu werden, müssen die nachfolgenden
Punkte beachtet werden. Weitere Einzelheiten zu diesem umfangreichen Verfahren sind auf Anfrage
bei der FIA erhältlich.
5.1.1 Um als Antrag stellende Rallye zu gelten muss der ASN der Veranstaltung sein Interesse
gegenüber dem Promoter der Meisterschaft (der Promoter) anzeigen und sein Interesse bei der FIA
anmelden.
5.1.2 Die Antrag stellende Rallye muss dann dem Promoter der Meisterschaft, mit einer Kopie an die
der FIA, einen vertraulichen Wirtschaftsplan zukommen lassen.
5.1.3 Nach Verständigung über den Wirtschaftsplan mit dem Promoter der Meisterschaft darf der Titel
„WRC Kandidatsveranstaltung“ verwendet werden und die vorgeschlagene Strecke muss bei der FIA
eingereicht werden.
5.1.4 Zu einer vorher vereinbarten Zeit entsendet die FIA entsprechende Delegierte, um die
vorgeschlagenen Strecken und Vorkehrungen zu begutachten. Die Kosten für diese Inspektion
werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
5.1.5 Innerhalb von 18 Monaten nach der Inspektion muss die Veranstaltung unter der Beobachtung
der FIA durchgeführt werden. Die Kosten für die einmalige Beobachtung müssen vom Veranstalter
übernommen werden.
5.1.6 Kandidatenveranstaltungen können entweder alleine als Kandidatsveranstaltung durchgeführt
werden oder als Wertungslauf einer Regional-Meisterschaft.
5.1.7 Nach einer erfolgreichen Durchführung als Kandidat, muss der Veranstalter vor der möglichen
Aufnahme in den Kalender einen Vertrag mit dem Promoter der Meisterschaft der FIA abschließen.
5.1.8 Falls der WRC-Kandidat ein Lauf zu einer Regional-Meisterschaft ist, so müssen soweit wie
möglich und vernünftig die WRC-Bestimmungen angewendet werden.
5.1.9 Das Beobachtungsverfahren schließt Berichte durch FIA benannte Delegierte ein.
5.2
BERICHTE
5.2.1 Für jede Rallye wird von einem FIA-Beobachter in Zusammenarbeit mit anderen FIA-Offiziellen
ein Bericht erstellt und durch die entsprechende FIA-Kommission geprüft.
5.2.2 Eine Meisterschaftsrallye, für welche im Observer-Bericht aufgeführt ist, dass die
Bestimmungen nicht beachtet wurden oder dass der Standard der beobachteten Bereiche nicht
angemessenen war, kann für die Folgejahre aus der Meisterschaft ausgeschlossen werden.
5.3
ABSAGE EINER MEISTERSCHAFTSRALLYE
Eine abgesagte Meisterschaftsrallye wird für die Folgejahre nicht in die Meisterschaft aufgenommen,
Fälle höherer Gewalt, die als solche von der FIA anerkannt wurden, ausgeschlossen.
5.4
MEISTERSCHAFTSPUNKTE
5.4.1 Für jeden Meisterschaftstitel werden bei jeder Rallye Punkte aufgrund des Gesamtergebnisses
gemäß nachfolgender Tabelle vergeben:
1. Platz
2. Platz
3. Platz
4. Platz
5. Platz
6. Platz
7. Platz
8. Platz
9. Platz
10. Platz
25 Punkte
18 Punkte
15 Punkte
12 Punkte
10 Punkte
8 Punkte
6 Punkte
4 Punkte
2 Punkte
1 Punkt
______________________________
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5.4.2 Wenn eine der für die Meisterschaft zählenden Rallyes nicht vollständig gefahren wird, so
werden auf Grundlage des erstellten Ergebnisses volle Punkte vergeben.
5.4.3 Für die Rallye-Weltmeisterschaft für Fahrer und für Beifahrer werden gemäß nachfolgender
Tabelle zusätzliche Punkte für die Wertung der „Power Stage“ wie in Art. 13.3 aufgeführt vergeben:
1. Platz
2. Platz
3. Platz
3 Punkte
2 Punkte
1 Punkt
5.5
REGIONAL-MEISTERSCHAFTEN INNERHALB EINE WRC-LAUFES
Veranstalter eines Laufes zur Regional-Meisterschaft müssen die FIA entsprechend informieren, wenn
sie einen solchen Lauf in eine Veranstaltung zur Rallye-Weltmeisterschaft zu integrieren
beabsichtigen.
6.
FIA WORLD RALLY CHAMPIONSHIP FÜR FAHRER UND FIA WORLD RALLY
CHAMPIONSHIP FÜR BEIFAHRER
6.1
MEISTERSCHAFTSLÄUFE
Die FIA World Rally Championship für Fahrer und Beifahrer umfasst die gleichen Rallyes wie die
World Rally Championship für Hersteller.
6.2
WERTUNGEN
Die Wertung wird unter Berücksichtigung aller Rallyes erstellt. Fahrer-Weltmeister bzw. BeifahrerWeltmeister wird der Fahrer beziehungsweise der Beifahrer mit der höchsten Anzahl an Punkten am
Ende des Jahres.
7.
FIA WORLD RALLY CHAMPIONSHIP FÜR HERSTELLER
SIEHE ENGLISCHER TEXT!
8.
FIA
RAHMENMEISTERSCHAFTEN
(FIA
PRODUKTIONSWAGENWELTMEISTERSCHAFT, FIA SUPER 2000 RALLYE-WELTMEISTERSCHAFT)
8.1 BIS 8.4: SIEHE ENGLISCHER TEXT!
8.5
GASTFAHRER
8.5.1 Jeder Veranstalter einer Rahmenmeisterschaft kann 2 Fahrer (Inhaber einer von dessen ASN
ausgestellten Lizenz) benennen, die nicht in der Meisterschaft eingeschrieben sind und an der Rallye
teilnehmen, die in dem Land des entsprechenden ASN durchgeführt wird.
8.5.2 Diese beiden Fahrer werden als „Gastfahrer“ benannt, müssen die Bestimmungen für die
Rahmenmeisterschaften beachten und können Punkte gemäß Art. 8.3.2 erlangen, auch wenn sie
nicht in der Meisterschaft eingeschrieben sind.
9.
WRC ACADEMY
Alle Bestimmungen zur FIA WRC Academy sind im Anhang VIII aufgeführt.
10. GLEICHSTAND IN DER MEISTERSCHAFT
10.1 FAHRER UND BEIFAHRER
Bei der Erstellung der Endwertung in einer Meisterschaft findet die folgende Bestimmung Anwendung
zur Entscheidung zwischen Fahrern und Beifahrern mit der exakt gleichen Anzahl an Punkten:
10.1.1 Je nach der größeren Anzahl an ersten Plätzen, dann zweiten Plätzen, dann dritten Plätzen,
usw., die im Gesamtklassement der Rallyes erreicht wurden, die für die Errechnung der
Gesamtpunktezahl herangezogen wurden;
______________________________
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10.1.2 Je nach der größeren Anzahl an besseren Plätzen, die in der Endwertung aller Rallyes
erreicht wurden, an denen jeder der Fahrer und Beifahrer mit Punktegleichstand teilgenommen haben,
wobei ein 7. Platz mehr wert ist als jede beliebige Anzahl an 8. Plätzen, ein 8. Platz mehr wert ist als
jede beliebige Anzahl an 9. Plätzen usw.
10.1.3 Besteht noch immer Gleichstand, entscheidet die FIA aufgrund irgendwelcher ihr
angemessen erscheinenden Gesichtspunkte über den Sieger und allen anderen Fahrern und
Beifahrern mit Punktegleichstand.
10.2 FAHRZEUGHERSTELLER ODER WRC TEAMS
Haben eingeschriebene Hersteller oder WRC Teams exakt die gleiche Punktezahl erzielt, so wird
folgendes Verfahren angewendet:
10.2.1 Es zählt die größere Anzahl an besten Plätzen bei den Rallyes, aus denen sich die
Gesamtpunktezahl für jeden Hersteller oder WRC Team errechnet, wobei für jede Hersteller oder
WRC Team pro Rallye nur der beste Platz in Betracht gezogen wird.
10.2.2 Es zählt die Anzahl der 9. Plätze, 10. Plätze usw., wobei ein 9. Platz mehr zählt als
irgendeine Anzahl an 10. Plätzen, usw.
10.2.3 Besteht noch immer Gleichstand, entscheidet die FIA aufgrund irgendwelcher ihr angemessen
erscheinenden Gesichtspunkte über den Sieger und allen anderen Herstellern oder WRC Teams mit
Punktegleichstand.
11. KRITERIEN FÜR PRIORITÄTSFAHRER
11.1 FAHRER DER PRIORITÄT 1 (P1)
Fahrer von World Rally Cars, die
11.1.1 von einem eingeschriebenen Hersteller oder WRC Team für Punkte für die FIA World Rally
Championship für Hersteller benannt wurden.
11.1.2 von einem Hersteller oder einem WRC Team genannt sind, jedoch nicht für Punkte für die FIA
World Rally Championship für Hersteller benannt wurden,
11.1.3 in einem der beiden letzten Meisterschaftsjahre oder im laufenden Meisterschaftsjahr unter den
ersten Zehn in einer Rallye zur World Rally Championship gewertet wurden.
11.2 FAHRER DER PRIORITÄT 2 (P2)
Fahrer von World Rally Cars, die
11.2.1 In einem der letzten beiden Meisterschaftsjahre eine Rahmenmeisterschaft gewonnen
haben.
11.2.2 Der FIA von einem Veranstalter vorgeschlagen wurden und deren Nennung durch einen
Brief des ASN des Fahrers unterstützt wird und dessen Ergebnisse die Aufnahme als Fahrer der
Priorität 2 gerechtfertigen.
11.3 FAHRER DER PRIORITÄT 3 (P3)
11.3.1 Fahrer, die für die Punktevergabe bei einem Lauf einer Rahmenmeisterschaft zulässig sind.
11.3.2 Ausnahmsweise Fahrer von Fahrzeugen der Klassen 2 oder 3, die der FIA von einem
Veranstalter vorgeschlagen wurden und deren Nennung durch einen Brief des ASN des Fahrers
unterstützt wird und dessen Ergebnisse die Aufnahme als Fahrer der Priorität 3 gerechtfertigen. Nach
Anweisung der FIA müssen diese Fahrer dann die Bestimmungen zur SWRC oder der PWRC
beachten.
11.4 ROUTE NOTE CARS
11.4.1 Für Sektionen einer Rallye, die komplett auf Asphalt durchgeführt werden, darf jeder Fahrer, der
für die Punktevergabe in der FIA Rallye-Weltmeisterschaft für Hersteller benannt wurde, ein Route
Note Car einsetzen.
Die folgenden Bestimmungen haben für diese Fahrzeuge Gültigkeit:
- Es dürfen sich nicht mehr als 2 Personen an Bord befinden.
- Sie müssen den Bestimmungen des Art. 25.1 für Fahrzeuge beim Abfahren der
Wertungsprüfungen entsprechen.
- Sie müssen auf Anweisung auf jeder Vordertür eine FIA Kennzeichnung tragen, einschließlich
‚Safe Drive’ Logos.
- Sie müssen mit den Geräten zur Geschwindigkeitskontrolle ausgestattet sein, wie sie beim
Abfahren der Wertungsprüfungen verwendet werden.
- Auf den Wertungsprüfungen muss die vom Rallyeleiter festgelegte Geschwindigkeitsbeschränkung
beachtet werden.
______________________________
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-
Sie dürfen die Wertungsprüfungen innerhalb eines vom Rallyeleiter festgelegten Zeitfensters und
unter der Kontrolle des Rallyeleiters befahren.
- Die vom Rallyeleiter eventuell festgelegten Punkte für die Übergabe der Streckeninformationen
müssen beachtet werden.
- Für jede Wertungsprüfung ist eine Durchfahrt erlaubt.
- Der Ablauf der Rallye darf auf keinen Fall beeinträchtigt werden.
- Sie dürfen ausschließlich für Fahrer verwendet werden, die während der Veranstaltung nicht
ausgefallen sind.
11.4.2 Der Veranstalter kann auch sein eigenes Route Note Car einsetzen, um den anderen
Bewerbern Streckeninformationen zur Verfügung zu stellen.
12. VERFAHREN HINSICHTLICH DER AUSWAHL DER STRECKE
12.1 ALLGEMEINES
Die Eignung der Wertungsprüfung einer Rallye liegt in der alleinigen Verantwortung des Veranstalters,
der aber die Nutzung von Straßen vermeiden soll, die mit den FIA-Vorschriften und/oder –
Empfehlungen ggf. nicht übereinstimmen könnten. Sicherheit ist von besonderer Wichtigkeit bei der
Auswahl der Strecke. Bei Auswahl der Strecke sollten öffentliche Straßen vermieden werden, auf
denen die Gefahr eines hohen Zuschaueraufkommens besteht.
12.2 FIA INSPEKTION
12.2.1 Für jede neue Rallye in der Meisterschaft muss die Strecke durch die FIA gemäß
Bestimmungen des WRC Art. 5.1.4 überprüft werden. Danach liegt die Auswahl der zukünftigen
Wertungsprüfungen in der Verantwortlichkeit des Veranstalters, der bei der FIA die Entsendung eines
Sicherheitsbeobachters beantragen kann (auf Kosten des Veranstalters).
12.2.2 Falls in einem Observerbericht negativ über die Wertungsprüfungen berichtet wird, kann die
FIA vor der nächsten Durchführung dieser Rallye eine Inspektion anordnen. Die Kosten für eine
solche Inspektion müssen vom Veranstalter getragen werden.
12.2.3 Durch einen FIA-Inspektionsbericht oder die Aufnahme einer Wertungsprüfung bei einer FIA
WRC Veranstaltung wird keinesfalls garantiert oder angenommen, dass die Wertungsprüfung als
sicher angesehen werden kann.
12.3 EINHALTUNG DER OFFIZIELLEN STRECKENFÜHRUNG UND DES SPORTLICHEN
PROGRAMMS
12.3.1 Ausgenommen im Fall höherer Gewalt muss der Rallyeleiter sicherstellen, dass die
Streckenführung vollständig eingehalten wird.
12.3.2 Es werden keine weiteren entweder sofort, vor oder während der Rallye vorgebrachten
Einwände in Betracht gezogen, es sei denn mit Genehmigung des FIA Safety Delegate.
12.3.3 Ab dem Start des sportlichen Teils der Rallye ist die Übergabe von Informationen in Bezug
auf die Beschaffenheit der Wertungsprüfungen zwischen den Bewerbern verboten. Jeder Verstoß wird
den Sportkommissaren gemeldet.
13. CHARAKTERISTIK DER VERANSTALTUNG
13.1 AUFBAU DER VERANSTALTUNG
13.1.1 Der Streckenbelag bei einer Veranstaltung darf gemischt sein, muss zwischen zwei
Regroupings über Nacht (minimum 45’ Service) jedoch einheitlich sein. Innerhalb einer
Wertungsprüfung darf der Streckenbelag nicht gemischt sein.
Für die Nutzung von begrenzten Abschnitten auf Asphalt im Falle von Schotter-Wertungsprüfungen
kann jedoch ein Ausnahmeantrag an die FIA gestellt werden.
13.1.2 Die Gesamtlänge der Wertungsprüfungen muss zwischen 300 km und 500 km liegen.
- Es gibt keine Mindest- oder Maximallänge für eine einzelne Wertungsprüfung, es dürfen jedoch
nicht mehr als 80km an Wertungsprüfungen zwischen zwei Anfahrten des Serviceparks oder einer
Remote Service Zone liegen.
- Keine Wertungsprüfung oder Teil davon darf mehr als zweimal in einer Rallye gefahren werden,
ausgenommen Super Special Stages.
13.2 PROGRAMM DER RALLYES
______________________________
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Mit Ausnahme der nachfolgenden Kriterien werden die Veranstalter der Meisterschaftsrallyes
ermuntert, ihre eigene Rallye-Charakteristik zu entwickeln and können ihr eigenes RallyeProgramm/Streckenführung entwerfen.
13.2.1 Der Zeitplan bei einer Veranstaltung muss in folgender Reihenfolge geplant werden:
- Besichtigung der Wertungsprüfungen
- Dokumentenabnahme (kann auch vor Beginn der Besichtigungsfahrten erfolgen)
- Technische Abnahme
- Shakedown (gemäß Art. 29)
- Freies Training / Qualifying für P1 und P2 (gemäß Artikel 30)
- Show-Start
- Rallye abschließend mit einer vorgeschriebenen „Power Stage“ wie in Art. 13.3 aufgeführt.
- Podiumszeremonie.
13.2.2 Der eigentliche Wettbewerbsteil kann über 2, 3 oder 4 Tage laufen, einschließlich Teile von
Tagen (Sektionen eines Tages).
13.2.3 Die Veranstaltungen müssen an einem Samstag oder, vorzugsweise, einem Sonntag enden.
13.2.4 Die Ankunft des ersten Fahrzeugs im letzten Service muss zwischen der FIA, und dem
Veranstalter und dem Promoter der Meisterschaft abgestimmt werden.
13.2.5 Die Podiumszeremonie muss innerhalb von 1 Stunde nach Ankunft des ersten Fahrzeugs im
letzten Service stattfinden.
13.2.6 Die Dauer der Besichtigung der Wertungsprüfungen muss 2 Tage betragen. Die Veranstalter
können jedoch begründete Ausnahmeanträge bei der FIA stellen.
13.3 „POWER“ STAGE
13.3.1 Information:
Bei jeder WRC-Veranstaltung muss der Veranstalter eine Wertungsprüfung (oder Super Special
Stage), „Power Stage“ genannt, mit dem Ziel zur Steigerung der TV-Berichterstattung einplanen.
13.3.2 Charakteristik
Diese Wertungsprüfung unterliegt den folgenden Bedingungen:
- Sie muss normalerweise die letzte Wertungsprüfung der Rallye sein.
- Sie muss als Wertungsprüfung der Veranstaltung für alle Teilnehmer in Wertung durchgeführt
werden.
- Die Teams fahren in der Reihenfolge der letzten Sektion, ausgenommen Fahrzeuge, die vom
Promoter Veranstalter für eine andere Reihenfolge bestimmt werden.
- Sie muss idealerweise eine Länge von 4 bis 8 km aufweisen.
- Vor der Wertungsprüfung muss ein Regrouping von mindestens 30 Minuten vorgesehen werden.
- Sie muss zu einem mit dem Promoter der TV-Produktionsfirma für die jeweilige Veranstaltung
abgestimmten Zeitpunkt stattfinden, um die internationale TV-Berichterstattung zu steigern.
- Die Zeitnahme erfolgt auf die Tausendstel Sekunde, die Ergebnisse zeigen jedoch lediglich die
Zehntel-Sekunde.
- Sie muss in Absprache mit und nach Genehmigung der FIA und dem Promoter ausgewählt
werden.
13.3.3 Einzelheiten zum Ablauf der Wertungsprüfung müssen in der Veranstaltungsausschreibung
aufgeführt sein.
13.3.4 Zuteilung von „Power Stage“ Punkten.
Punkte werden vergeben wie in Art. 5.4.3 aufgeführt.
Für die Zuteilung von Punkten wird die Wertung der Power Stage auf Grundlage der WP-Zeit plus
aller anderen Zeitstrafen erstellt, die auf dieser Prüfung angefallen sind, einschließlich eines
eventuellen Fehlstarts,
Um Punkte zu erhalten muss der Fahrer im offiziellen Endergebnis der Rallye gewertet sein.
Falls die Power Stage endgültig abgebrochen wird, bevor alle für die Power Stage zulässigen P1 und
P2 Fahrer die Möglichkeit hatten, die Wertungsprüfung zu absolvieren, kann die FIA entscheiden,
keine Punkte für die Power Stage zu vergeben.
13.4 PRESSEKONFERENZEN
13.4.1 Pressekonferenzen vor der Rallye
Bei jeder Meisterschaftsrallye wählt der FIA Medien-Delegierte maximal sechs Fahrer / Beifahrer /
Teammitglieder sowie 3 Fahrer der Rahmen-Meisterschaften aus, die an einer Pressekonferenz
teilnehmen müssen. Diese findet im Pressezentrum zu einer zwischen dem Veranstalter und dem FIA
Medien-Delegierten vereinbarten Zeit statt wie in der Rallye-Ausschreibung aufgeführt.
13.4.2 Pressekonferenzen nach der Rallye
Die nach der Rallye drei erstplatzierten Teams und ein Vertreter des siegreichen Herstellers sowie
das/die siegreichen Team/s der Rahmen-Meisterschaft/en müssen an einer Pressekonferenz
teilnehmen, die nach dem Ziel jeder Meisterschaftsveranstaltung im Media Centre stattfindet.
______________________________
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13.4.3 ‚Meet the Crews’
Die drei erstplatzierten Teams am Ende einer jeden Sektion vor einer Übernachtungspause,
ausgenommen die letzte Sektion, müssen an einer ‚Meet the Crews’ Veranstaltung für Pressevertreter
und Zuschauer teilnehmen. Diese findet im Servicepark statt (normalerweise auf der WRC-Bühne) zu
einer Zeit und an einem Ort, wie die entsprechenden Teams durch den FIA Medien-Delegierten
informiert werden. Auf Aufforderung des FIA Medien-Delegierten müssen sich andere ausgesuchte
Fahrer und Teammitglieder zur Teilnahme an dieser Veranstaltung zur Verfügung stellen.
13.4.4 Autogrammstunden
Am Ende einer jeden Sektion vor einer Übernachtungspause müssen sich bis zu 5 Teams oder
Teammitglieder zur Verfügung stellen für eine 15-minütige Autogrammstunde. Die ausgesuchten
Personen werden über Zeit und genauen Ort informiert.
13.4.5 Promotionsaktivitäten des Veranstalters
Die Rallyeveranstalter können sich mit dem Promoter der Meisterschaft in Verbindung setzen, um
während der Besichtigung der Wertungsprüfungen die Teilnahme von Teams und Teammitgliedern an
angemessenen Promotionsveranstaltungen zu organisieren. Im Zeitplan muss dann einen
entsprechender Zeitrahmen für solche Veranstaltungen eingeplant werden und alle daran Beteiligten
müssen bis spätestens 15 Tage vor dem Start der Veranstaltung informiert werden.
STANDARD-DOKUMENTE UND FIA VISUM
14. ALLGEMEINES
14.1 FIA STANDRAD-DOKUMENTE
Das Format und das Verfahren für die folgenden Dokumente wie in Anhang II aufgeführt muss
beachtet werden:
- Rallye-Ausschreibung (elektronisch und gedruckt)
- Bulletins (elektronisch und gedruckt)
- Rallye Guide 1 & 2 (elektronisch)
- Zeit- und Streckenplan (elektronisch und gedruckt)
- Road Book (gedruckt)
- Kontrollkarten (gedruckt)
- Standard-Nennformular (elektronisch und gedruckt)
- Nennlisten (elektronisch)
- Startlisten und Ergebnislisten bei der Rallye (elektronisch und gedruckt)
- Media Safety Book (elektronisch und gedruckt).
Elektronisch veröffentlichte Dokumente dürfen nach Veröffentlichung auf der Website des
Veranstalters nicht mehr geändert werden, es sei denn alle Bewerber und Offizielle werden
entsprechend informiert und die Änderungen sind gekennzeichnet. Alle Dokumente, für deren
Veröffentlichung eine FIA-Genehmigung erforderlich ist, dürfen nicht ohne Genehmigung der FIA
geändert werden.
14.2 ROAD BOOK
Alle Teams erhalten ein Road Book, das die einzuhaltende vorgeschriebene Strecke genau
beschreibt. Diese Streckenführung und die Road Book Diagramme müssen beachtet werden. Jede
Abweichung führt zur Meldung an die Sportkommissare.
14.3 KONTROLLKARTEN
14.3.1 Jedes Team ist selbst verantwortlich für:
- Seine Kontrollkarten
- Übergabe der Kontrollkarte an den Kontrollen und Richtigkeit der Eintragungen,
- Alle Eintragungen auf der Kontrollkarte.
14.3.2 Nur der zuständige Sportwart ist berechtigt, Eintragungen auf dem Kontrollheft
vorzunehmen, ausgenommen der Bereich „zur Verwendung durch den Fahrer“.
14.3.3 Fehlt der Stempel oder die Unterschrift an einer Kontrolle, das Fehlen eines Zeiteintrages an
einer Zeitkontrolle oder wird das Kontrollheft den Sportwarten nicht an jeder Kontrolle ausgehändigt,
so führt dies zum Wertungsverlust des betreffenden Teams, ausgesprochen durch den Rallyeleiter am
Ende einer Sektion.
14.3.4 Jeder Unterschied zwischen den Zeiteintragungen auf der Kontrollkarte eines Teams und
den Eintragungen auf den offiziellen Dokumenten der Rallye führt zu einer Untersuchung durch den
Rallyeleiter.
______________________________
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15. ERTEILUNG EINER FIA-GENEHMIGUNG
Vor Erteilung einer Genehmigung wird die FIA die folgenden Dokumente bewerten.
15.1 STRECKEN- UND ZEITPLAN
15.1.1 Bis spätestens 5 Monate vor dem Start der Veranstaltung müssen ein Strecken- und
Zeitplan einschließlich Karten der FIA, den FIA Sporting Delegate, dem FIA Safety Delegate, den
eingeschriebenen Herstellern, WRC Teams, dem Promotor der Meisterschaft und den Reifen- und
Kraftstofflieferanten elektronisch übermittelt werden. Falls ein Veranstalter von der Möglichkeit
Gebrauch gemäß Artikel 49.1 machen möchte, den Standort des Serviceparks während der Rallye zu
verändern, muss ein entsprechender Antrag bis spätestens 7 Monate vor dem Start der Veranstaltung
an die FIA und den Promoter eingereicht werden.
15.1.2 Neue Wertungsprüfungen (einschließlich solcher, die in Gegenrichtung gefahren werden)
müssen dabei herausgestellt werden.
15.1.3 Neue Wertungsprüfungen müssen vom Standpunkt der Sicherheit aus beschrieben werden.
15.1.4 Die Frist für irgendwelche Anmerkungen oder wichtige Änderungen ist 2 Wochen nach
Einreichung an die FIA.
15.2 SICHERHEITSPLAN
15.2.1 Ein Entwurf des Sicherheitsplanes muss elektronisch oder als Ausdruck bis spätestens drei
Monate vor dem Start der Veranstaltung an die FIA, den FIA Medical Delegate und den FIA Safety
Delegate eingereicht werden.
Dieser Entwurf muss beinhalten:
- die komplette Rallye-Streckenführung
- genaue Einzelheiten über die ausgewiesenen Zuschauerbereiche als auch über die ZuschauerVerbotszonen auf den Wertungsprüfungen
- Vorschlag zu einem Datum und Uhrzeit für ein medizinisches Briefing vor der Rallye und für eine
Extrication-Übung vor der Rallye,
- besondere Sicherheitsvorkehrungen für Wertungsprüfungen in Dunkelheit.
Eine Antwort muss innerhalb von vier Wochen erteilt werden.
15.2.2 Die Anwesenheit eines Rettungshubschraubers ist vorgeschrieben. Im Entwurf des
Sicherheitsplans müssen die Positionen dieses Hubschraubers aufgeführt sein.
15.3 MEDICAL QUESTIONNAIRE
15.3.1 Zwei Monate vor dem Start der Rallye muss ein vollständig ausgefülltes FIA Medical
Questionnaire an die FIA geschickt werden. Jede Änderung der aufnehmenden Krankenhäuser
weniger als 2 Monate vor der Veranstaltung muss der FIA mitgeteilt werden.
15.3.2 Bis spätestens 21 Tage vor der Rallye muss der Medizinische Einsatzleiter die
ausgesuchten Krankenhäuser anschreiben mit der Bitte, die Notaufnahmen in Bereitschaft zu
versetzen und sich den Empfang schriftlich bestätigen lassen.
15.3.3 Für Kandidaten erfolgt eine vorherige Inspektion der medizinischen Dienste für die Rallye
und der ausgewählten Krankenhäuser durch den FIA Medical Delegate wie in Anhang H – Anlage 8
aufgeführt.
15.4 AUSSCHREIBUNG
Siehe Anhang II.
VERSICHERUNG
16. VERSICHERUNGSSCHUTZ
16.1 BESCHREIBUNG DES VERSICHERUNGSSCHUTZES
Die Rallye-Ausschreibung muss Einzelheiten zur vom Veranstalter abgeschlossenen
Versicherungsdeckung enthalten.
In der Bestätigung müssen die Bewerber, der Promoter der Meisterschaft, die FIA und die Offiziellen
der Rallye (Beschreibung der Risiken und Deckungssummen) aufgeführt sein.
______________________________
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16.2 HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
16.2.1 Die im Nenngeld enthaltene Versicherungsprämie muss eine angemessene Deckung der
Haftpflicht gegenüber Dritten garantieren (Haftpflichtversicherung). Es wird eine Gesamtsumme von
mindestens 10 Millionen Euro zur Deckung der Haftpflicht empfohlen.
16.2.2 Die Haftpflichtversicherung muss zusätzlich zu und unbeschadet eines jeden persönlichen
Versicherungsschutzes eines Bewerbers oder juristischer Person, der/die an der Veranstaltung
teilnimmt, bestehen.
16.2.3 Der Versicherungsschutz muss mindestens bestehen während des Shakedowns oder Freien
Trainings und dem Qualifying und dann für alle Bewerber, die ab Beginn des Wettbewerbteils bis
Ende der Rallye oder bis zum endgültigen Ausfall oder Wertungsausschluss innerhalb des offiziellen
Zeit- und Streckenplanes fahren. Fahrzeuge, die ausgefallen sind und re-starten, werden nicht als
endgültig ausgefallen betrachtet.
16.3 AUSSCHLUSS VON DER DECKUNG
Servicefahrzeuge und Fahrzeuge für das Abfahren der Wertungsprüfungen, auch wenn sie
besondere, vom Veranstalter herausgegebene Schilder tragen, sind durch die Versicherungspolice
der Veranstaltung nicht gedeckt.
FAHRZEUG-KENNZEICHNUNG
17. PERMANENTE STARTNUMMERN
17.1 PRIORITÄT 1 & 2 (P1 & P2)
Der Fahrer-Weltmeister der vergangenen Saison erhält die Startnummer 1. Der zweite Fahrer des
Team-Weltmeisters erhält die Startnummer 2. Unter Anwendung des gleichen Prinzips werden die
Startnummern dann gemäß der Wertung der Herstellermeisterschaft des vergangenen Jahres
vergeben. Alle anderen P1 & P2 Fahrer, ausgenommen diejenigen mit einer Startnummer gemäß
Artikel 17.3, erhalten durch den Veranstalter aufeinanderfolgende Startnummern bis zur Nummer 30.
17.2 PRIORITÄT 3 (P3)
17.2.1 Die FIA vergibt für die Meisterschaftssaison permanente Startnummern zwischen 31 und 50
(oder höher, falls erforderlich aufgrund der Teilnehmerzahlen) an jeden in den RahmenMeisterschaften eingeschriebenen Fahrer.
17.2.2 Bei Veranstaltungen mit Läufen sowohl für die PWRC als auch für die SWRC wird den
Startnummern in der PWRC eine 1 vorangestellt, z.B. 121.
17.2.3 Die FIA wird für Gastfahrer 2 permanente Startnummern festlegen.
17.2.4 Alle anderen P3 Fahrer erhalten durch den Veranstalter aufeinanderfolgende Startnummern
bis zur Nummer 50 (oder höher, falls erforderlich aufgrund der Teilnehmerzahlen).
17.3 BEANTRAGUNG VON STARTNUMMERN
17.3.1 P1-Fahrer können eine bestimmt Startnummer beantragen, die von den vorstehenden
Vorschriften abweicht, vorausgesetzt:
- Der Antrag wird vom Promoter der Meisterschaft von der FIA unterstützt.
18. STARTNUMMERN UND WERBUNG
18.1 ALLGEMEINES
18.1.1 Die Veranstalter stellen jedem Team Startnummern wie folgt zur Verfügung, die vor der
Technischen Abnahme wie aufgeführt an den Fahrzeugen angebracht werden müssen:
18.1.2 Jede Werbung innerhalb dieses Bereiches ist verpflichtend und kann von den Bewerbern
nicht abgelehnt werden.
18.2 TÜRSCHILDER
18.2.1 Zwei Startnummernschilder für die Vordertüren, 67 cm lang und 17 cm hoch mit einer 1cm
dicken weißen Umrandung. In diesem Schild erscheint ein Startnummernfeld, das immer vorne im
Schild angeordnet sein muss. Die Ziffern auf einem matt schwarzem Hintergrund müssen
fluoreszierend gelb (PMS 803) und 14 cm hoch sein sowie eine Strichstärke von 2cm auf mattem
schwarzem Hintergrund aufweisen. Das restliche Startnummernschild steht zur Verwendung durch
den Veranstalter zur Verfügung.
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18.2.2 Jedes Startnummernschild muss horizontal an der Vorderkante jeder Vordertür angebracht
werden, mit den Ziffern auf der vorderen Seite. Die Oberseite des Schildes muss sich zwischen 7 cm
und 10 cm unterhalb der Fenster-Unterkante befinden.
18.2.3 Außer dem Farbmuster des Fahrzeugs darf sich kein Zeichen innerhalb von 10 cm zum
Schild befinden.
18.3 HECKSCHEIBE
Ein höchstens 30 cm breites und 10 cm hohes Startnummernschild für die Heckscheibe zur
Verwendung durch den Veranstalter. Dieses Schild muss an der Oberseite der Heckscheibe
angebracht werden, entweder links oder rechts je nach Angaben in der Rallye-Ausschreibung, und
grenzt an ein Feld von 15 cm² an. In diesem Feld muss die fluoreszierend orangenfarbige (PMS 804),
14 cm hohe Startnummer auf einem klaren Hintergrund erscheinen. Diese Ziffern können reflektierend
sein und müssen von hinten in Augenhöhe lesbar sein.
18.4 SEITENSCHEIBEN
Zwei Startnummern für die hinteren Seitenscheiben. Diese müssen 20cm hoch sein, eine Strickstärke
von 25mm aufweisen, fluoreszierend orangenfarbig (PMS 804) sein und können reflektierend sein.
Diese Nummern müssen oben an den hinteren Seitenscheiben zusammen mit den Namen der
Teammitglieder angebracht werden.
18.5 DACHSCHILDER
18.5.1 Ein 50 cm breites und 52 cm hohes Schild für das Dach, wobei das obere Ende zur
Vorderseite des Fahrzeugs zeigen muss. Auf diesen Schildern müssen die matt-schwarzen
Startnummern, 5cm breit und 28cm hoch, auf einem matt-weißen Hintergrund, der 50cm breit und
38cm hoch ist, erscheinen.
18.5.2 Jede Veranstalterwerbung muss in einen Bereich der gleichen Breite (50cm) und einer Höhe
von 14 cm (oder 2 x 7 cm hoch) passen und direkt über und/oder unter den Startnummern erscheinen.
18.6 HAUBENSCHILD
Ein Schild, das in ein 43 cm breites und 21,5 cm hohes Rechteck passt und auf dem mindestens die
Startnummer und der vollständige Titel der Rallye erscheinen.
18.7 WERBEEINSCHRÄNKUNGEN
18.7.1 Den Bewerbern ist das Anbringen jeglicher Art von Werbung an ihren Fahrzeugen unter
folgenden Voraussetzungen gestattet:
- Sie muss nach den nationalen gesetzlichen Bestimmungen und den FIA-Bestimmungen erlaubt
sein,
- Sie darf nicht anstößig sein,
- Sie darf nicht politischer oder religiöser Natur sein,
- Die Bestimmungen des Artikels 18.2.3 müssen beachtet werden,
- Sie darf die Sicht der Fahrer durch die Scheiben nicht behindern.
18.7.2 Der Name eines Automobilherstellers darf nicht mit den Namen einer Rallye verbunden
werden oder als verpflichtende Veranstalterwerbung erscheinen.
18.7.3 Der Text einer jeden verpflichtenden Veranstalterwerbung muss deutlich in der RallyeAusschreibung oder in einem Bulletin vor Nennungsschluss der Rallye aufgeführt sein.
18.8 FREIWILLIGE VERANSTALTERWERBUNG
18.8.1 Der Veranstalter kann die Bewerber auffordern, eine freiwillige Werbung anzubringen. Wenn
diese Werbung von einem Bewerber abgelehnt wird, darf das Nenngeld dafür höchstens verdoppelt
werden. In jedem Fall ist dieser zusätzliche Betrag auf die Summe von höchstens € 2.000 begrenzt.
18.8.2 Für eine freiwillige Veranstalterwerbung, die sich auf eine Automobilmarke, Reifen, Kraftstoff
oder Öl bezieht, kann dem Bewerber kein zusätzliches Nenngeld in Rechnung gestellt werden, wenn
dieser diese Werbung ablehnt.
18.8.3 Die Bewerber, die die freiwillige Veranstalterwerbung akzeptieren, müssen die in der RallyeAusschreibung aufgeführten Flächen dafür freihalten.
18.8.4 Die Fahrzeuge von P1 Fahrern sind von der freiwilligen Veranstalterwerbung befreit.
18.9 WERBUNG AUF DER WINDSCHUTZSCHEIBE
Unterhalb der bestehenden 10cm hohen Option für die Bewerber an der oberen Seite der
Windschutzscheibe ist für den Promoter der Meisterschaft eine Werbefläche (10cm hoch über die
vollständige Breite der Windschutzscheibe) reserviert, vorausgesetzt diese entspricht den nationalen
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Bestimmungen des Veranstaltungslandes. Zur Nutzung dieser Werbefläche muss der Promoter der
Meisterschaft zuvor das Einverständnis der Bewerber einholen.
19. FAHRERNAMEN, BEIFAHRERNAMEM
19.1 HINTERE SEITENSCHEIBEN
Die Anfangsbuchstaben der Vornamen sowie die Nachnamen des Fahrers und des Beifahrers, gefolgt
von den Nationalitätsflaggen der jeweiligen Pässe, müssen auf den hinteren Seitenscheiben unterhalb
der Startnummer erscheinen. Vorschriften für den Namen:
- Helvetica weiß: Anfangsbuchstaben der Vornamen und der Nachnamen groß geschrieben,
restliche Buchstaben in Kleinschrift.
- Höhe: 6cm, Strickstärke: 1,0 cm.
Auf beiden Seiten des Fahrzeugs steht der Fahrername oben.
19.2 TÜRSCHILDER UND STARTNUMMERN
FAHRVERHALTEN
20. VERHALTEN
20.1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
20.1.1 Die Teams müssen sich zu jeder Zeit sportlich verhalten.
20.1.2 Die Fahrzeuge dürfen nur abgeschleppt, transportiert oder geschoben werden, um sie
wieder auf die Strecke zu bringen oder die Straße frei zu machen.
20.1.3 ‚Showfahren’ darf nur durchgeführt werden, wenn dies in der Rallye-Ausschreibung erlaubt
ist.
20.1.4 Die Fahrer müssen immer in Fahrtrichtung der Wertungsprüfung fahren (ausgenommen
lediglich das Umdrehen des Fahrzeugs). Jeder Verstoß führt zum Wertungsverslust, ausgesprochen
durch den Rallyeleiter.
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20.1.5 Auf Verbindungsabschnitten in öffentlichem Verkehr muss das Rallye-Fahrzeug auf vier frei
abrollenden Rädern und Reifen gefahren werden. Jeder Verstoß wird den Sportkommissaren
gemeldet, die eine Strafe aussprechen können.
20.2 GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITEUNGEN
WÄHREND
DES
ABFAHRENS
DER
WERTUNGSPRÜFUNGEN
20.2.1 Es wird eindringlich darauf hingewiesen, dass das Abfahren der Wertungsprüfung kein
Training ist. Alle Straßenverkehrsbestimmungen des Landes, in dem die Rallye stattfindet, müssen
strikt beachtet werden und die Sicherheit und die Rechte der anderen Verkehrsteilnehmer müssen
berücksichtigt werden.
20.2.2 Ein Überschreiten der Geschwindigkeitsbeschränkungen während des Abfahrens führt zu
den folgenden Geldstrafen durch den Rallyeleiter:
Je KM/H über der Geschwindigkeitsbeschränkung:
P1 & P2 Fahrer
€ 25
P3 Fahrer
€ 15
Fahrer ohne Priorität:
€ 10.
20.2.3 Die Höhe der Geldstrafe ist unabhängig von einer eventuell durch die Polizei auferlegten
Geldstrafe.
20.2.4 Die Geldstrafe wird im Falle eines zweiten Verstoßes innerhalb der gleichen Rallye
verdoppelt.
20.3 GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITEUNGEN WÄHREND DER RALLYE
20.3.1 Ein Überschreiten der Geschwindigkeitsbeschränkungen während der Rallye führt zu den
folgenden Geldstrafen durch den Rallyeleiter:
Je KM/H über der Geschwindigkeitsbeschränkung:
P1 & P2 Fahrer
€ 25
P3 Fahrer
€ 15
Fahrer ohne Priorität:
€ 10.
20.3.2 Die Höhe der Geldstrafe ist unabhängig von einer eventuell durch die Polizei auferlegten
Geldstrafe.
20.4 STRASSENVERKEHRSBESTIMMUNGEN
20.4.1 Während der gesamten Rallye müssen beide Teammitglieder im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis sein und die Straßenverkehrsbestimmungen des entsprechenden Landes beachten.
Verstöße werden an den Rallyeleiter gemeldet.
20.4.2 Bei Verstoß eines Rallyeteams gegen die Verkehrsbestimmungen muss der Polizeibeamte
oder der Offizielle, der den Verstoß festgestellt hat, den Betroffenen auf dieselbe Art und Weise
informieren wie normale Verkehrsteilnehmer.
20.4.3 Beschließt die Polizei oder die Offiziellen, den betroffenen Fahrer nicht anzuhalten, können
sie dennoch den Veranstalter auffordern, die in dieser Ausschreibung festgelegten Strafen zu
verhängen, vorausgesetzt dass:
- die Mitteilung über die Ordnungswidrigkeit vor Aushang der vorläufigen Endergebnisse auf
offiziellem Weg schriftlich beim Veranstalter eingeht,
- die Angaben hinreichend sind, um den betroffenen Fahrer eindeutig zu identifizieren sowie den Ort
und die Uhrzeit zweifelsfrei feststellen zu können,
- der Sachverhalt keine andere Auslegung zulässt.
20.4.4 Für den ersten Verkehrsverstoß, der keine Geschwindigkeitsüberschreitung ist: Eine
Bestrafung im Ermessen des Rallyeleiters.
20.4.5 Für den zweiten Verstoß: eine Zeitstrafe von 5 Minuten
20.4.6 Für den dritten Verstoß: Wertungsausschluss durch die Sportkommissare.
NENNUNGEN
21. NENNUNGSVERFAHREN
21.1 EINREICHUNG DER NENNUNGSFORMULARE
Jeder Inhaber einer FIA-Bewerberlizenz, der an einer Rallye teilnehmen möchte, muss das komplett
ausgefüllte Nennungsformular an das Rallyesekretariat vor dem in der Rallye-Ausschreibung
aufgeführten Datum für den Nennungsschluss schicken. Wenn die Nennung per Telefax oder E-Mail
abgegeben wird, so muss dem Veranstalter das Original bis spätestens 7 Tage nach
Nennungsschluss vorliegen.
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21.2 ÄNDERUNGEN AUF DEM NENNFORMULAR
Der Bewerber kann das genannte Fahrzeug bis zur Technischen Abnahme durch ein Fahrzeug der
gleichen Gruppe und Klasse austauschen.
21.3 ASN-GENEHMIGUNGEN
Für ausländische Bewerber, Fahrer und Beifahrer muss eine Startgenehmigung gemäß Art. 70 des
Internationalen Sportgesetzes erteilt werden.
21.4 AUSTAUSCH DES BEWERBERS UND/ODER TEAMMITGLIED(ER)
Der Bewerber kann bis zum Nennungsschluss ausgetauscht werden.
Nach Nennungsschluss kann ein Teammitglied kann ausgetauscht werden mit Zustimmung:
- des Veranstalters bis zum Beginn der Dokumenten-Abnahme,
- der Sportkommissare ab Beginn dieser Abnahme bis zum Aushang der Liste der zum Start
zugelassenen Teams.
Der Austausch beider Fahrer oder des Bewerbers darf nur nach Zustimmung der FIA erfolgen.
21.5 VERPFLICHTUNGEN DER BEWERBER UND TEAMMITGLIEDER
Durch die Unterzeichnung auf dem Nennungsformular unterwerfen sich sowohl der Bewerber als auch
die Teammitglieder allein der Sportgerichtsbarkeit, die im Internationalen Sportgesetz der FIA und
dessen Anhängen aufgeführt ist, sowie den vorliegenden Bestimmungen und den Bestimmungen der
Rallye-Ausschreibung.
22. NENNUNGSSCHLUSS
22.1 EINHALTUNG DES NENNUNGSSCHLUSSES
Der Nennungsschluss für eine Rallye muss
Einschreibefristen für die jeweilige Meisterschaft.
eingehalten
werden,
unabhängig
von
den
22.2 NENNUNGSSCHLUSS
Der einheitliche Nennungsschluss ist 4 Wochen vor dem Beginn der WP-Besichtigungen.
23. NENNGELDER
23.1. VERÖFFENTLICHUNG DER NENNGELDER
23.1.1 Die Höhe der Nenngelder muss in der Rallye-Ausschreibung veröffentlicht werden.
23.1.2 Für Prioritäts-Fahrer muss in der Rallye-Ausschreibung ein Hinweis auf Anhang VI dieser
Vorschriften erfolgen.
23.2 ANNAHME DES NENNUNGSFORMULARS
Das Nennungsformular wird nur angenommen, wenn das vollständige Nenngeld oder eine
Bestätigung des ASN des Bewerbers beigefügt ist.
23.3 NENNGELD-ERSTATTUNG
Das Nenngeld wird vollständig zurückgezahlt:
- an Bewerber, deren Nennung abgelehnt wurde,
- wenn die Rallye nicht stattfindet.
23.4 TEILWEISE NENNGELD-ERSTATTUNG
Das Nenngeld kann zu den in der Rallye-Ausschreibung aufgeführten Bedingungen teilweise
zurückerstattet werden.
24. KLASSEN
24.1 KLASSEN-UMSTUFUNGEN
Wenn bei der Technischen Abnahme festgestellt wird, dass ein Fahrzeug, so wie es vorgeführt wurde,
nicht der Gruppe und/oder Klasse entspricht, für die es genannt wurde, kann dieses Fahrzeug nach
Vorschlag der Technischen Kommissare durch eine Entscheidung der Sportkommissare in die
entsprechend korrekte Gruppe und/oder Klasse umgestuft werden.
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ABFAHREN DER WERTUNGSPRÜFUNGEN
25. ABFAHREN DER WERTUNGSPRÜFUNGEN
25.1 FAHRZEUGE ZUM ABFAHREN DER WERTUNGSPRÜFUNGEN
Allgemeine Bestimmungen für alle Fahrzeuge, die zum Abfahren der Wertungsprüfungen verwendet
werden:
- Das Fahrzeug muss einfarbig sein. ohne Aufkleber, Werbung usw.
- Ein Unterbodenschutz ist erlaubt (in Übereinstimmung mit den Gruppe N-Bestimmungen).
- Zwei Zusatzscheinwerfer mit Straßenzulassung sind erlaubt.
- Das Team darf eine „leichte“ Gegensprechanlage (ohne Helme) verwenden.
- Es darf ein Navigationssystem an Bord eingebaut werden.
Es dürfen Fahrzeuge mit den folgenden Spezifikationen verwendet werden:
25.1.1 Serienwagen
- Komplett unmodifizierte Serien-Produktionswagen wie sie der Öffentlichkeit zum Verkauf
angeboten werden, mit Zweiradantrieb und einem Benzin- oder Turbo-Diesel-Saugmotor mit einem
maximalen Hubraum von 2000 ccm.
- Fahrzeuge des Typs SUV mit weniger als 180 PS.
25.1.2 Produktionswagen
- Der Motor muss ein Serien-Motor sein (gemäß Gruppe N Bestimmungen).
- Das Getriebe muss ein Serien-Getriebe sein (gemäß Gruppe N Bestimmungen).
- Die Auspuffanlage muss eine Serien-Auspuffanlage ein mit einer maximalen Lautstärke, die den
gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem die Rallye veranstaltet wird, entspricht.
- Das Fahrwerk muss den Gruppe N Bestimmungen entsprechen.
- Der Einbau eines Stahl-Überrollbügels in Übereinstimmung mit Artikel 253-8.1 bis 8.3 des Anhang
J ist erlaubt.
- Schalensitze in einer Farbe, die dem Inneren des Fahrzeugs ähnelt, sind erlaubt.
- Die Felgen sind innerhalb der Grenzen des Anhang J, Gruppe N, freigestellt.
25.2 REIFEN FÜR DIE FAHRZEUGE
Die Reifen, die zum Abfahren der Wertungsprüfungen verwendet werden, müssen
- Straßenzugelassene Serienreifen für Asphalt.
- Für Schotter sind die Reifen freigestellt, es sei denn, in der Rallye-Ausschreibung ist etwas
anderes aufgeführt.
25.3 EINSCHRÄNKUNGEN BEIM ABFAHREN DER WERTUNGSPRÜFUNGEN
Jeder Fahrer, der derzeit oder innerhalb der letzten beiden Jahren auf der Liste der FIA PrioritätsFahrer aufgeführt ist oder war, der an der Rallye teilnimmt oder beabsichtigt teilzunehmen, und der
irgendeinen Weg benutzen möchte, der für eine Wertungsprüfung in dieser Rallye verwendet wird
oder verwendet werden könnte, muss zuvor das schriftliche Einverständnis des Veranstalters
einholen. Dies gilt nicht, wenn die Person bekanntlich in der Gegend lebt. Dieses Einverständnis muss
dann an die FIA geschickt werden. Jeder Verstoß gegen diese Bestimmung führt zur Meldung an die
Sportkommissare
25.4 ABLAUF DER BESICHTIGUNGSFAHRTEN
25.4.1 Zeitplan
Das Abfahren der Wertungsprüfungen für alle Bewerber muss innerhalb eines vom Veranstalter
festgelegten Zeitplanes stattfinden. Die Teilnahme an den Besichtigungsfahrten ist nicht verpflichtend.
25.4.2 Beachtung des Zeitplanes für das Abfahren der Wertungsprüfungen
Ab dem Ende der Besichtigungsfahrten darf sich keine mit einem genannten Team in irgendeiner
Weise in Zusammenhang stehenden Person mehr ohne die ausdrückliche Genehmigung des
Rallyeleiters auf den Strecken der Wertungsprüfungen befinden (ausgenommen zu Fuß).
25.4.3 Anzahl der Durchfahrten
Jedes Team darf jede Wertungsprüfung nur zweimal abfahren (Wertungsprüfungen, die zweimal
gefahren werden, werden hierzu als eine Wertungsprüfung angesehen). Während der
Besichtigungsfahrten sind an Start und Stop jeder Wertungsprüfung Streckenposten zur Überwachung
der Anzahl der Durchfahrten eingesetzt. Weitere Überprüfungen können auch auf den
Wertungsprüfungen durchgeführt werden.
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25.4.4 Geschwindigkeit während des Abfahrens
Der Veranstalter kann für die Wertungsprüfungen eine Geschwindigkeitsbeschränkung festlegen.
Diese muss in der Rallye-Ausschreibung aufgeführt sein und kann zu jeder Zeit während des
Abfahrens oder durch Verwendung eines GPS-Systems, das zumindest in den Fahrzeugen der
Prioritätsfahrer eingebaut ist, überprüft werden. Für die Verwendung eines solchen Systems kann eine
Gebühr erhoben werden.
25.4.5 Shakedown oder Strecke für Freies Training
Bei Schotterrallyes ist die Aufnahme des Shakedowns oder der Strecke für das Freie Training in den
Zeitplan für das Abfahren für P1 und P2 Fahrer verpflichtend.
25.4.6 Service während des Abfahrens
Während des Abfahrens darf Service an den für die Besichtigungen genutzten Fahrzeugen durch
höchstens 2 Mechaniker je Team und unter Verwendung eines Fahrzeugs gemäß Vorschriften des
Artikel 25.1 vorliegender Bestimmungen durchgeführt werden, wobei sich die vollständige ServiceAusrüstung an Bord befinden muss.
Zu diesem Zweck wird ein Fahrzeugausweis vom Veranstalter ausgegeben.
Dieses Fahrzeug darf die Strecken der Wertungsprüfungen nicht befahren, ausgenommen zur
Bergung ihres Fahrzeugs.
25.4.7 Team
Während jeder Abfahrt einer Wertungsprüfung dürfen sich höchstens 2 Personen (die
Teammitglieder) an Bord des Fahrzeugs befinden.
25.5 AUSSCHLIEßLICHE TEILNAHME AN DEN BESICHTIGUNGSFAHRTEN
Jeder Fahrer, der im Besitz einer entsprechenden internationalen Lizenz ist, kann die Teilnahme an
dem Abfahren der Wertungsprüfungen beantragen. Die Bestimmungen zum Abfahren der
Wertungsprüfungen müssen vollständig eingehalten werden und der Veranstalter muss dem
zustimmen. Wenn hierfür eine Gebühr erhoben wird, so muss sie in der Rallye-Ausschreibung
aufgeführt sein.
TECHNISCHE ABNAHME
26. VOR DEM START
26.1 ALLGEMEINES
26.1.1 Die Fahrzeuge können der Technischen Abnahme von einem Team-Vertreter vorgeführt
werden, es sei denn, in der Rallye-Ausschreibung ist eine andere Regelung aufgeführt.
26.1.2 Bei der Technischen Abnahme müssen die Teilnehmer alle bei der Veranstaltung zu
verwendenden Teile der Kleidung, einschließlich Helme und HANS, vorzeigen. Die Übereinstimmung
mit Anhang L, Kapitel III, wird überprüft.
26.1.3 Zur Verplombung des Getriebes und des Differentials muss bei allen Fahrzeugen der
Unterbodenschutz entfernt werden und zu Wiegezwecken im Fahrzeug mitgeführt werden.
26.1.4 Das Team muss das komplette Homologationsblatt des betreffenden Fahrzeuges vorweisen.
26.1.5 Die in der Meisterschaft eingeschriebenen Hersteller oder WRC Teams können eine
unterschriebene Erklärung zur Technischen Übereinstimmung vorlegen.
26.1.6 Die Technischen Kommissare können ein Fahrzeug markieren. Das Fahrgestell und der
Zylinderkopf können markiert werden.
26.1.7 Falls bei der Technischen Abnahme festgestellt wird, dass ein Fahrzeug nicht den
technischen und/oder Sicherheits-Bestimmungen entspricht, können die Sportkommissare eine
Zeitspanne zugestehen, innerhalb derer das Fahrzeug den Bestimmungen entsprechend geändert
werden muss oder den Start verweigern.
26.2 ZEITPLANUNG
Ein Zeitplan für die Verplombung von Teilen und das Wiegen der von den Herstellern und WRCTeams genannten Fahrzeuge muss in der Rallye-Ausschreibung oder in einem Bulletin veröffentlicht
werden.
27. WÄHREND DER RALLYE
27.1 ZUSÄTZLICHE ÜBERPRÜFUNGEN
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Zusätzliche Überprüfungen der Sicherheitseinrichtungen, einschließlich Kleidung, sowie des
Fahrzeugs selbst können zu jeder Zeit während der Veranstaltung, einschließlich des Shakedown und
gegebenenfalls des Freies Trainings / Qualifyings durchgeführt werden.
27.2 VERANTWORTLICHKEIT DER TEAMS
27.2.1 Der Bewerber ist für die technische Übereinstimmung seines Fahrzeugs während der
gesamten Veranstaltung verantwortlich.
27.2.2 Der Bewerber ist dafür verantwortlich, dass die eventuell angebrachten Markierungen (siehe
Art. 26.1.6 und 63) ab der Technischen Abnahme vor dem Start bis zum Ende der Rallye erhalten
bleiben. Das Fehlen einer Markierung führt zu einer Meldung an die Sportkommissare.
27.2.3 Der Bewerber ist außerdem selbst dafür verantwortlich, dass jedes von einer Überprüfung
betroffene Teil wieder ordnungsgemäß eingebaut ist.
27.2.4 Jegliche festgestellte Fälschung, insbesondere das Vorweisen einer Markierung als
ursprünglich, die aber ausgebessert ist, führt zu einer Meldung an die Sportkommissare.
28. SCHLUSSABNAHME
28.1 PARC FERMÉ AM ENDE DER RALLYE
28.1.1 Nach Erfüllung aller Ziel-Formalitäten müssen die Fahrzeuge in einen Parc Fermé verbracht
werden und dort verbleiben, bis dieser auf Anweisung der Sportkommissare geöffnet wird.
28.1.2 Das vorläufige offizielle Ergebnis muss zu der in der Rallye-Ausschreibung (oder einem
Bulletin) veröffentlichten Zeit ausgehängt werden, die so früh wie möglich nach Ankunft des letzten
Fahrzeugs an der letzten Zeitkontrolle der Veranstaltung vorgesehen sein muss, auch wenn die
Schlussabnahme noch läuft.
28.1.3 Nach Veröffentlichung des offiziellen Endergebnisses (nach Ablauf der Protestfrist) können
die Sportkommissare die Öffnung des Parc Fermé anordnen, auch wenn die Schlussabnahme noch
läuft.
28.2 AUSWAHL DER FAHRZEUGE
Die Schlussabnahme kann nach alleinigem Ermessen der Sportkommissare von Amts wegen oder
infolge eines Protests oder auch durch Vorschlag des Rallyeleiters an die Sportkommissare veranlasst
werden.
SHAKEDOWN / FREIES TRAINING / QUALIFYING
29. SHAKEDOWN
29.1 ABLAUF DES SHAKEDOWN
29.1.1 Der Shakedown muss wie eine normale Wertungsprüfung während der Rallye organisiert
werden und ablaufen und alle entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen müssen getroffen werden.
29.1.2 Der Shakedown kann auf einer Super Special Stage oder auf dem Teil einer
Wertungsprüfung der Rallye durchgeführt werden.
29.2 VORSCHRIFTEN FÜR ASFALT-RALLYES
29.2.1 Sowohl zu Medien- als auch Promotion-Zwecken und auch als Fahrzeug-Test für die
Bewerber wird bei Asphalt-Rallyes ein Shakedown organisiert.
29.2.2 P1 und P2 Fahrer müssen den Shakedown mindestens vier Mal fahren.
29.2.3 Für P3 Fahrer und für Fahrer ohne Priorität ist die Teilnahme freigestellt.
29.2.4 Der ideale Zeitrahmen ist: 2 Stunden für P1 & P2 Fahrer, weitere 2 Stunden für alle
Prioritätsfahrer und dann 2 Stunden für alle Fahrer ohne Priorität (freigestellt).
29.3 VORSCHRIFTEN FÜR SCHOTTER-RALLYES
Bei Schotter-Rallyes kann ein Shakedown organisiert werden:
- Für alle Bewerber auf einer anderen Prüfung als die des Freien Trainings / Qualifyings für P1/P2
Fahrer.
- Oder für alle P3 Fahrer und Fahrer ohne Priorität, nach dem Freien Training/ Qualifying für P1/P2
Fahrer.
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29.4 VERZICHTSERKLÄRUNG
Jede Person an Bord des Fahrzeugs während des Shakedown oder des Freien Trainings, die nicht für
die betreffende Rallye genannt ist, muss eine Verzichtserklärung unterzeichnen, die vom Veranstalter
zur Verfügung gestellt wird.
29.5 AUSFALL BEIM SHAKEDOWN
Im Falle eines Ausfalls beim Shakedown muss der Bewerber dennoch am Show-Start wie in Artikel 43
beschrieben teilnehmen.
29.6 TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
Für die entsprechenden Fahrzeuge müssen der Motor, die vollständige Kraftübertragung und die
mechanischen Teile gemäß Artikel 63 bis 65 dieser Vorschriften verplombt sein.
30. FREIES TRAINING/ QUALIFYING – ANWENDUNG AUSSCHLIEßLICH BEI
SCHOTTER-RALLYES
30.1 ALLGEMEINES
30.1.1 Bei Schotter-Rallyes wird für die P1 und P2 Fahrer ein Freies Training/ Qualifying
durchgeführt, um die Startreihenfolge zumindest bis zum ersten Regrouping nach einem 45-MinutenService zu ermitteln, immer unter Vorbehalt des Artikels 45.1. Diese Strecke kann nach Beendigung
des Qualifying als Shakedown für die anderen Bewerber genutzt werden.
30.1.2 Die Teilnahme am Qualifying ist verpflichtend.
30.1.3 Das Freie Training/ Qualifying muss:
- so organisiert sein wie eine normale Wertungsprüfung während der Rallye und alle
entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen müssen getroffen werden,
- Teil des Rallye-Programms sein, nicht jedoch Teil der Rallye-Ergebnisse,
- repräsentativ für die Rallye sein,
- idealerweise eine Länge von 3 bis 5 km aufweisen.
30.1.4 Im Falle eines Ausfalls während des Freien Trainings/ Qualifyings muss der Bewerber
dennoch am Show-Start wie in Artikel 43 beschrieben teilnehmen.
30.2 ABLAUF DES FREIEN TRAININGS
30.2.1 Sowohl zu Medien- als auch Promotion-Zwecken und auch als Fahrzeug-Test für die
Bewerber wird ein Freies Training organisiert.
30.2.2 Für die P1 und P2 Fahrer sind höchstens 2 Durchfahrten innerhalb des vom Veranstalter
festgelegten Zeitrahmens erlaubt.
Es wird empfohlen, das Freie Training zwischen 08:00 und 10:00 Uhr am Tag nach der Technischen
Abnahme durchzuführen.
30.3 AUSFALL BEIM SHAKEDOWN
Im Falle eines Ausfalls beim Freien Training muss der Bewerber warten, bis der Veranstalter ihn nach
Ende des Freien Trainings zum Ende der Prüfung transportiert.
30.4 VERZICHTSERKLÄRUNG
Jede Person an Bord des Fahrzeugs während des des Freien Trainings, die nicht für die betreffende
Rallye genannt ist, muss eine Verzichtserklärung unterzeichnen, die vom Veranstalter zur Verfügung
gestellt wird.
30.5 ABLAUF DES QUALIFYINGS
30.5.1 Nach den zulässigen zwei Durchgängen für das Freie Training starten die P1 und P2 Fahrer
das Qualifying in Reihenfolge des aktuellen Standes der Rallye-Weltmeisterschaft für Fahrer mit
einem 2-Minuten-Abstand zwischen jedem Fahrzeug.
30.5.2 Während des Qualifyings müssen sich die genannten Fahrer und Beifahrer an Bord des
Fahrzeugs befinden.
30.5.3 Die Sportkommissare entscheiden über die Reihenfolge der Fahrer, die in der vergangenen
Rallye-Weltmeisterschaft für Fahrer nicht gewertet sind.
30.5.4 Zu einer in der Rallye-Ausschreibung veröffentlichten Zeit wird die Startliste veröffentlicht.
Die für den Start einer Wertungsprüfung beschriebenen Verfahren finden Anwendung. Nach dem
Qualifying dürfen P1 und P2 Fahrer nicht mehr zum Shakedown zurückkehren.
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30.6 AUSFALL WÄHREND DES QUALIFYINGS
30.6.1 Im Falle eines Ausfalls im Qualifying oder im Verlauf des darauffolgenden
Verbindungsabschnitts wird das betreffende Fahrzeug nach Beendigung des Qualifyings vom
Veranstalter in den Parc fermé transportiert.
30.6.2 Jeder Fahrer, der das Qualifying nicht korrekt absolviert, wählt seine Startposition als letzter.
Falls mehr als ein Fahrer das Qualifying nicht beendet, so erfolgt die Wahl der Startpositionen in
Reihenfolge der Startliste für das Qualifying.
30.7 PARC FERMÉ NACH DEM QUALIFYING
Jeder Service an einem Fahrzeug, welches zum Qualifying gestartet ist, ist verboten. Alle Fahrzeuge,
die am Qualifying teilnehmen, müssen sofort und direkt in den vom Veranstalter bestimmten Parc
fermé verbracht werden und dort bis zur Freigabe durch die Sportkommissare verbleiben.
30.8 ZUTEILUNG DER STARTPOSITIONEN
Die Bewerber wählen ihre jeweilige Startposition für die Rallye auf Basis der im Qualifying erzielten
Ergebnisse.
30.8.1 Der schnellste Fahrer wählt seine Position zuerst, dann der zweitschnellste, dann der
drittschnellste usw.
30.8.2 Ort, Zeit und Datum dieses Verfahrens muss in der Rallye-Ausschreibung aufgeführt sein.
30.8.3 Jeder Fahrer, der nicht rechtzeitig zur Wahl der Startpositionen eintrifft, wählt seine
Position automatisch zuletzt.
30.9 VERSPÄTUNG ODER ZU FRÜHES EINCHECKEN
Jede Verspätung oder zu frühes Einchecken an der Zeitkontrolle vor dem Start des Qualifyings
(TCQS) wird wie eine nicht korrekte Teilnahme angesehen und Artikel 30.6.2 findet Anwendung.
30.10 FEHLSTART
Jeder Fehlstart beim Qualifying, insbesondere ein Start vor Erteilen des Startsignals, wird als nicht
korrekte Teilnahme angesehen und Artikel 30.6.2 findet Anwendung.
30.11 SERVICE
Ab Beginn des Zeitplans für das Freie Training bis zur jeweils individuellen Startzeit des Qualifyings
dürfen Servicearbeiten nur im Haupt-Servicepark oder in dem vom Veranstalter für diesen Zweck
festgelegten Servicepark durchgeführt werden. Die Anzahl der Personen, die am Fahrzeug arbeiten
dürfen, ist wie in Artikel 48.3.1 limitiert.
30.12 TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
Für die entsprechenden Fahrzeuge müssen der Motor, die komplette Kraftübertragung und die in
diesem Reglement in Artikeln 63 bis 65 aufgeführten mechanischen Teile verplombt sein.
30.13 ZEITPLAN FÜR DAS QUALIFYING
Es wird empfohlen, die Startzeit für das Qualifying für 10:30 Uhr festzulegen.
KONTROLLSTELLEN
31. KONTROLLSTELLEN – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
31.1 KENNZEICHNUNG DER KONTROLLSTELLEN
Alle Kontrollen, d.h. Durchfahrts- und Zeitkontrollen, Start- und Ziel-Kontrollen von Wertungsprüfungen, Sammelkontrollen und Neutralisationszonen werden mit Hilfe der FIA-StandardKontrollschilder in Übereinstimmung mit den Zeichnungen und Entfernungen wie in Anhang I
aufgeführt gekennzeichnet.
31.2 SCHUTZBARRIEREN
Über eine Länge von mindestens 5 m sowohl vor als auch hinter der Kontrollstelle wird der Bereich
auf beiden Seiten des Wegs durch Barrieren geschützt, so dass der Kontrollvorgang ungehindert
durchgeführt werden kann.
31.3 AUFENTHALTSDAUER IN KONTROLLZONEN
______________________________
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Die Dauer des Aufenthaltes in jeder Kontrollzone darf nicht länger sein als für die Durchführung der
Kontrolle erforderlich.
31.4 ARBEITSBEREITSCHAFT
30.4.1 Die Kontrollstellen werden mindestens 30 Minuten vor der Soll-Ankunftszeit des 1.
Wettbewerbsfahrzeugs geöffnet.
30.4.2 Vorbehaltlich einer gegenteiligen Entscheidung des Rallyeleiters stellen sie ihre Tätigkeit 15
Minuten nach der Soll-Ankunftszeit - zuzüglich der Karenzzeit - des letzten Fahrzeugs ein.
31.5 ABFOLGE DER KONTROLLSTELLEN UND RICHTUNG
30.5.1 Die Teams sind unter Strafe des durch den Rallyeleiter ausgesprochenen
Wertungsausschlusses verpflichtet, alle Kontrollstellen jederzeit in der richtigen Reihenfolge und in
Fahrtrichtung der Rallyestrecke anzufahren.
30.5.2 Ein erneutes Einfahren in die Kontrollzone ist verboten.
31.6 ANWEISUNGEN DES KONTROLLPERSONALS
30.6.1 Die Teams sind verpflichtet, den Anweisungen des Kontrollstellenleiters Folge zu leisten.
Missachtung der Anweisung führt zu einer Meldung an die Sportkommissare.
30.6.2 Alle Sportwarte an den Kontrollstellen müssen gekennzeichnet sein. An jeder Kontrolle muss
der Kontrollstellenleiter eine besondere Weste tragen, so dass er sofort erkennbar ist.
31.7 MEDIA ZONEN
Vor dem gelben Zeitkontrollen-Schild bei den Serviceparks, den Remote Servicezonen oder
Regroupings sowie in der Wartezone vor dem Podium am Ziel wird eine abgesperrte Media Zone
eingerichtet. Zugang zu diesen Zonen haben ausschließlich die Inhaber eines besonderen Passes.
31.8 AUSTAUSCHPUNKTE FÜR INBOARD-KAMERABÄNDER
Nach Aufforderung durch den Promoter der Meisterschaft kann Der Veranstalter kann auf den
Verbindungsabschnitten der Strecke Austauschpunkte für Inboard-Videobänder bestimmen. Diese
Punkte müssen in einem Bulletin (kann durch den Rallyeleiter erstellt werden) veröffentlicht werden
und dienen lediglich dem Austausch der Videobänder.
Bänder können außerdem in den Media Zonen und in Regroupings oder einen Parc fermé sowie an
der Ausfahrt aus zusätzlichen Tankzonen, wenn ein Teammitglied anwesend ist, ausgetauscht
werden.
32. DURCHFAHRTSKONTROLLEN
Die Sportwarte an diesen Kontrollen, die wie in Anhang I aufgeführt gekennzeichnet sind, bestätigen
lediglich die Durchfahrt auf dem Kontrollheft durch Stempel und/oder Unterschrift ohne Zeiteintrag, sobald es vom Team übergeben wird.
33. ZEITKONTROLLEN
33.1 ABLAUF
An diesen Kontrollen tragen die Sportwarte die Zeit in das Kontrollheft ein, zu der das Heft
ausgehändigt wurde. Die Zeitnahme erfolgt auf die volle Minute.
33.2 ANKUNFT AN ZEITKONTROLLEN
33.2.1 Der Ablauf beginnt in dem Moment, in dem das Fahrzeug das Zeichen für den
Kontrollzonen-Beginn passiert.
33.2.2 Es ist den Teams verboten, zwischen dem Beginn der Kontrollzone und dem Kontrollposten
anzuhalten oder anormal langsam zu fahren.
33.2.3 Die eigentliche Zeitnahme und der Zeiteintrag in das Kontrollheft dürfen erst erfolgen, wenn
sich beide Fahrer und das Fahrzeug innerhalb der Kontrollzone und in unmittelbarer Nähe des
Kontrolltisches befinden.
33.2.4 Die eingetragene Zeit entspricht dem genauen Zeitpunkt, zu dem eines der beiden Mitglieder
des Teams dem verantwortlichen Sportwart das Kontrollheft aushändigt.
33.2.5 Dieser trägt dann, entweder von Hand oder durch den Drucker, die tatsächliche Zeit, zu der
das Kontrollheft ausgehändigt wurde, in das Heft ein und nichts weiter.
______________________________
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33.2.6 Die Soll-Ankunftszeit ergibt sich aus der Addition der für den Abschnitt vorgegebenen
Fahrzeit und der Startzeit des betreffenden Abschnittes; diese Zeiten werden in Minuten angegeben.
33.2.7 Die Soll-Ankunftszeit liegt in der alleinigen Verantwortung des Teams, das die offiziellen Uhr
an dem Kontrolltisch einsehen darf. Die Sportwarte an den Kontrollen dürfen ihnen keine Auskunft
über die Soll-Stempelzeit geben.
33.2.8 Das Team wird für zu frühes Eintreffen nicht bestraft, wenn es in der Minute der Sollzeit oder
in der vorhergehenden Minute in die Kontrollzone einfährt.
33.2.9 Das Team wird für zu spätes Eintreffen nicht bestraft, wenn es das Kontrollheft an den
verantwortlichen Sportwart innerhalb der Minute der Sollzeit aushändigt.
33.2.10 Jegliche Abweichung der tatsächlichen Stempelzeit von der Soll-Ankunftszeit wird wie folgt
bestraft:
a) für Verspätung: 10 Sekunden pro Minute bzw. Bruchteil einer Minute,
b) für zu frühe Ankunft: 1 Minute pro Minute bzw. Bruchteil einer Minute.
33.2.11 Der Veranstalter kann Vorzeit erlauben, ohne dass dies eine Bestrafung nach sich zieht,
sofern diese Bestimmung in der Rallye-Ausschreibung oder in einem späteren Bulletin aufgeführt ist.
33.2.12 Wenn festgestellt wird, dass ein Team die Regeln für den Ablauf an Zeitkontrollen nicht
beachtet hat, muss der Kontrollstellenleiter dies sofort schriftlich dem Rallyeleiter melden.
33.2.13 Ein Team, das für zu frühe Ankunft bestraft wurde, kann nach Ermessen des Rallyeleiters so
lange angehalten werden (Neutralisation), bis es zu seiner Idealzeit weiterfahren kann.
33.3 ZEITKONTROLLE VOR EINER WERTUNGSPRÜFUNG
Folgt auf eine Zeitkontrolle eine Startkontrolle für eine Wertungsprüfung, so wird wie folgt verfahren:
33.3.1 An der Zeitkontrolle am Ende eines Abschnittes trägt der verantwortliche Sportwart sowohl
die Ankunftszeit des Teams wie auch die vorläufige Startzeit für die Wertungsprüfung in das
Kontrollheft ein. Diese muss eine Zeitspanne von 3 Minuten berücksichtigen, damit das Team sich auf
den Start vorbereiten und zur Startlinie vorfahren kann.
33.3.2 Wenn zwei oder mehrere Teams in der gleichen Minuten ankommen, so entspricht ihre
vorgesehene Startzeit zu der Wertungsprüfung der entsprechenden Reihenfolge bei Ankunft an der
vorangegangenen Zeitkontrolle. Wenn die Ankunftszeiten an der vorhergehenden Zeitkontrolle gleich
waren, dann werden die Ankunftszeiten an der vorletzten Zeitkontrolle zur Entscheidung
herangezogen, und so weiter.
33.3.3 Nach der Zeiteintragung an der Zeitkontrolle muss das Team zum Start der
Wertungsprüfung vorfahren, von wo aus das Team gemäß dem in vorliegenden Vorschriften
vorgeschriebnen Verfahren startet (siehe Artikel 37).
33.3.4 Sollte ein Unterschied zwischen den beiden Eintragungen bestehen, so gilt die Startzeit zur
Wertungsprüfung als bindend, sofern die Sportkommissare nicht anders entscheiden.
33.3.5 Die Startzeit der Wertungsprüfung ist dann die Startzeit für den folgenden Abschnitt.
34. WERTUNGSAUSSCHLUSS FÜR VERSPÄTUNGEN
34.1 MAXIMAL ERLAUBTE VERSPÄTUNG
Jede Verspätung von mehr als 30 Minuten gegenüber der Sollzeit zwischen zwei Zeitkontrollen oder
am Ende einer jeden Sektion oder eine Gesamtverspätung von mehr als 30 Minuten in allen
Sektionen zwischen zwei Übernachtungspausen führt zum vom Rallyeleiter ausgesprochenen
Wertungsverlust des betreffenden Bewerbers. Das Team darf jedoch unter den Bestimmungen des
Artikels 45 re-starten. Bei der Berechnung dieser Verspätung wird jede tatsächliche Minute voll
gezählt und nicht die Bestrafung für Verspätung (10 Sekunden pro Minute).
34.2 ZU FRÜHE ANKUNFT
Das Unterschreiten einer Sollzeit führt in keinem Fall zur Verringerung der Verspätungen, die für den
Wertungsverlust zählen (Karenzzeit).
34.3 BEKANNTGABE DES WERTUNGSVERLUSTES
Der Wertungsverlust wegen Überschreitens der Karenzzeit kann nur am Ende einer Sektion bekannt
gegeben werden.
35. SAMMELKONTROLLEN (REGROUPING)
35.1 VERFAHREN BEI DER ANKUNFT
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35.1.1 Bei Ankunft an Sammelkontrollen erhalten die Fahrer Anweisungen über ihre Startzeit.
Daraufhin fahren sie ihre Fahrzeuge gemäß Anweisungen der Streckenposten weiter.
35.1.2 Alle Teams müssen für bis zu 5 Minuten in einem Autogramm-Bereich zur Verfügung
stehen, der in unmittelbarer Nähe der ZK eingerichtet und für die Zuschauer zugänglich ist.
35.2 VERFAHREN BEI DER AUSFAHRT
Nach einer Sammelkontrolle starten die Fahrzeuge in der Reihenfolge, wie sie in der Sammelkontrolle
angekommen sind.
WERTUNGSPRÜFUNGEN
36. ALLGEMEINES
36.1 ZEITNAHME
Die Zeitnahme für die Wertungsprüfungen erfolgt auf die Zehntel-Sekunde.
Für das Qualifying und die „Power Stage“ erfolgt die Zeitnahme auf die Tausendstel-Sekunde.
36.2 FIA OFFIZIELLE UND DELEGIERTE
Bei Ausübung ihrer Pflichten müssen die FIA Offiziellen und Delegierten bis spätestens 30 Minuten
vor der Startzeit des letzten schnellen Vorwagen (”0-Fahrzeug”) auf die Strecken der
Wertungsprüfungen einfahren. Der Sicherheits-Beauftragte der FIA kann auch später auf die Strecke
fahren. Wenn sie auf der Wertungsprüfungsstrecke durch das 0-Fahrzeug eingeholt werden, müssen
sie anhalten, ihr Fahrzeug beiseite stellen und vor Weiterfahrt auf den Schlusswagen warten.
36.3 EVAKUIERUNG MIT HUBSCHRAUBER
Wenn eine Evakuierung per Hubschrauber vorgesehen ist, müssen die folgenden Bestimmungen
beachtet werden:
36.3.1 Wenn die Witterungsbedingungen es nicht zulassen, dass der Hubschrauber fliegen kann,
kann eine Wertungsprüfung aufgrund einer gemeinsamen Entscheidung des Rallyeleiters und des
Obmanns der Streckensicherung verschoben oder abgesagt werden, wenn die Dauer des Transports
eines Verletzten mit dem Rettungswagen zu dem ausgewählten Krankenhaus größer ist, als sie in
Abstimmung mit dem Medizinischen Einsatzleiter angemessen scheint.
36.3.2 Die Anwesenheit eines Hubschraubers entbindet nicht von der Verpflichtung der Planung
einer Evakuierung auf dem Landweg und bei einer Verletzung, die während des Transportes eine
Intensiv-Betreuung erfordert, in Anwesenheit eines in Wiederbelebungsmaßnahmen geschulten
Arztes.
37. START AN DEN WERTUNGSPRÜFUNGEN
37.1 STARTPUNKT
Die Wertungsprüfungen beginnen mit einem stehenden Start, wobei das Fahrzeug auf der Startlinie
positioniert ist.
37.2 STARTABLAUF
Das elektronische Startsystem muss für die Teams an der Startlinie gut sichtbar sein und kann
entweder in Form eines Count-Down-Systems und/oder aufeinander folgender Startlichter angezeigt
werden. Wenn die Startlichter von vorliegendem Anhang VII abweicht, muss das System in der RallyeAusschreibung beschrieben werden.
37.3 MANUELLES STARTVERFAHREN
Wenn nach Rückgabe des Kontrollheftes an das Team ein manuelles Startverfahren verwendet
werden muss, zählt der Startposten laut: 30", 15", 10" und die letzten 5 Sekunden einzeln. Nach
Ablauf der letzten 5 Sekunden wird das Startzeichen gegeben.
37.4 VERSPÄTUNG AM START DURCH VERSCHULDEN DES TEAMS
37.4.1 Im Falle eines verspäteten Starts durch Verschulden des Teams, trägt der Posten eine neue
Startzeit in das Kontrollheft ein, wobei dann für jede Minute oder Bruchteile einer Minute eine
Zeitstrafe von 1 Minute verhängt wird.
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37.4.2 Jedes Team, das den Start zu einer Wertungsprüfung zu der ihm zugeteilten Zeit und
Position verweigert, wird den Sportkommissaren gemeldet, egal ob die Wertungsprüfung durchgeführt
wurde oder nicht.
37.4.3 Jedes Fahrzeug, das innerhalb der 20 Sekunden nach Erteilen des Startsignals nicht von
der Startlinie starten kann, wird ausgeschlossen und das Fahrzeug wird sofort an einen sicheren Platz
geschoben.
37.5 VERSPÄTUNG EINER WERTUNGSPRÜFUNG
Wenn der Ablauf einer Wertungsprüfung um mehr als 20 Minuten verspätet bzw. unterbrochen ist,
müssen die Zuschauer vor Durchfahrt des nächsten Wettbewerbsfahrzeugs informiert werden, dass
die Wertungsprüfung gleich wieder starten wird.
Andernfalls muss die Wertungsprüfung abgebrochen werden.
37.6 FEHLSTARTS
Ein Fehlstart, insbesondere einer, der vor Erteilen des Startzeichens durch den Starter erfolgt, wird
wie folgt bestraft:
1. Verstoß: 10 Sekunden
2. Verstoß: 1 Minute
3. Verstoß: 3 Minuten
Weitere Verstöße: Nach Ermessen der Sportkommissare.
Dies schließt jedoch nicht schwerere Strafen aus, die von den Sportkommissaren verhängt werden
können, wenn sie dies für erforderlich halten.
38. ZIEL DER WERTUNGSPRÜFUNGEN
38.1 ZIELLINIE
Bei Wertungsprüfungen ist das Ziel fliegend zu durchfahren. Ein Anhalten zwischen dem gelben
Hinweisschild und dem Stoppzeichen ist verboten und führt zu einer Meldung an die
Sportkommissare. Die Zeitnahme erfolgt an der Ziellinie mit Lichtschranke und einer zusätzlichen
Stoppuhr als Back-up. Am Ziel einer Wertungsprüfung müssen die Zeitnehmer in Höhe der Ziellinie,
die durch ein Zeichen mit Zielflagge auf roten Hintergrund gekennzeichnet ist, positioniert sein.
38.2 STOP-KONTROLLE
Das Team muss dann an der durch das rote STOP-Schild gekennzeichneten STOP-Kontrolle
anhalten, damit seine Zielzeit in das Kontrollheft eingetragen wird (Stunden, Minuten, Sekunden und
Zehntel-Sekunden). Wenn die Zeitnehmer die genaue Zielzeit an den Kontrollposten nicht sofort
übermitteln können, wird letzterer in dem Kontrollheft nur die Durchfahrt bestätigen. Die Zeit wird bei
der nächsten Neutralisation oder Sammelkontrolle eingetragen.
39. BEENDIGUNG EINER WERTUNGSPRÜFUNG
Falls eine Wertungsprüfung aus irgendeinem Grund unterbrochen oder endgültig abgebrochen
werden muss, kann der Rallyeleiter jedem betroffenen Team eine Zeit zuordnen, die er als die fairste
Zeit ansieht. Jedoch darf kein Team, das ganz oder teilweise für den Abbruch der Wertungsprüfung
verantwortlich ist, Vorteile aus dieser Maßnahme ziehen. Ihm wird die Zeit angerechnet, die es
gegebenenfalls tatsächlich gefahren hat.
40. SICHERHEIT FÜR DIE BEWERBER
40.1 AUSRÜSTUNG DER TEAMMITGLIEDER
Wann immer ein Fahrzeug auf einer Wertungsprüfung fährt, müssen die Fahrzeuginsassen
homologierte Schutzhelme tragen, die komplette vorgeschriebene Kleidung und Ausrüstung gemäß
Anhang L, Kapitel III – Fahrerausrüstung wie vom Hersteller der Ausrüstung vorgesehen tragen und
die Sicherheitsgurte befestigt haben. Jeder Verstoß wird durch den Rallyeleiter bestraft, welcher den
Fall auch an die Sportkommissare weiterleiten kann.
40.2 SOS/OK SCHILD
40.2.1 In jedem Wettbewerbsfahrzeug muss ein rotes „SOS“ Schild und auf der Rückseite ein
grünes „OK“ Schild mit den Mindestmaßen 42 cm x 29,7 cm (A3) mitgeführt werden.
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40.2.2 Bei einem Unfall, bei dem dringend ärztliche Hilfe erforderlich ist, sollte wenn möglich das
rote „SOS“ Schild unmittelbar den darauf folgenden Fahrzeugen und jedem eventuell zur Hilfe
kommenden Hubschrauber gezeigt werden.
40.2.3 Jedes Team, dem das rote „SOS“ Schild gezeigt wird oder das ein Fahrzeug sieht, das in
einen schweren Unfall verwickelt ist und bei dem sich beide Fahrer innerhalb des Fahrzeugs befinden,
das rote „SOS“ Schild aber nicht zeigen, muss sofort und ohne Ausnahme anhalten, um Hilfe zu
leisten. Alle nachfolgenden Fahrzeuge müssen ebenfalls anhalten. Das zweite Fahrzeug an der
Unfallstelle muss weiterfahren und den nächsten Funkposten informieren. Die nachfolgenden
Fahrzeuge müssen die Straße für Notfahrzeuge freihalten.
40.2.4 Bei einem Unfall, bei dem eine unmittelbare ärztliche Hilfe nicht erforderlich ist, muss ein
Teammitglied den nachfolgenden Fahrzeugen und einem eventuell zur Hilfe kommenden
Hubschrauber das „OK“ Schild zeigen.
40.2.5 Wenn das Team das Fahrzeug verlässt, muss das „OK“ Schild so aufgestellt werden, dass
es für andere Bewerber gut sichtbar ist.
40.2.6 Jedes Team, das die vorstehenden Bestimmungen einhalten kann, es aber versäumt, dies
zu tun, wird dem Rallyeleiter gemeldet.
40.2.7 Im Road Book muss eine Seite mit Aufführung des Verhaltens bei einem Unfall enthalten
sein.
40.2.8 Jedes Team, das ausgefallen ist, muss diesen Ausfall dem Veranstalter so schnell wie
möglich melden, Fälle höherer Gewalt ausgenommen. Jedes Team, das diese Vorschrift nicht
beachtet, kann von den Sportkommissaren bestraft werden.
40.3 UNFALLMELDUNG
Wenn ein Rallyeteilnehmer in einen Unfall verwickelt wird, bei dem ein Zuschauer verletzt wird, muss
das Verfahren wie in Artikel 40.2.3 beschrieben befolgt werden
40.4 ROTES WARNDREIECK
40.4.1 Jedes Wettbewerbsfahrzeug muss ein rotes reflektierendes Warndreieck mit sich führen.
Wenn das Fahrzeug auf einer Wertungsprüfung anhält, muss dieses Warndreieck von einem
Teammitglied an gut sichtbarer Stelle in einem Abstand von mindestens 50 m vor dem
Wettbewerbsfahrzeug aufgestellt werden, um die nachfolgenden Fahrer zu warnen. Jeder Verstoß
kann zu einer Bestrafung durch die Sportkommissare führen.
40.4.2 Das Warndreieck muss auch aufgestellt werden, wenn das Fahrzeug abseits der Strecke
steht.
40.5 VERWENDUNG GELBER FLAGGEN
40.5.1 Ein Fahrer muss bei Passieren der gelben Flagge seine Geschwindigkeit sofort herabsetzen
und mit dieser verringerten Geschwindigkeit bis zum Ende der Wertungsprüfung weiterfahren und den
Anweisungen eines jeden Streckenpostens oder Fahrers eines Sicherheitsfahrzeugs folgen. An allen
Funkposten vor dem Zwischenfall werden gelbe Flaggen gezeigt. Jeder Verstoß gegen diese
Bestimmungen führt zu einer Bestrafung nach Ermessen der Sportkommissare.
40.5.2 Jedes Team, dem die gelbe Flagge gezeigt wurde, erhält für die Wertungsprüfung eine
theoretische Zeit gemäß Vorschriften des Artikels 39.
40.5.3 Die gelbe Flagge wird den Teams nur auf Anweisung des Rallyeleiters gezeigt. Sie dürfen
nur an im Road Book aufgeführten Funkposten und von einem Streckenposten gezeigt werden, der
eine klar erkennbare Weste, der Farbe wie im Anhang H aufgeführt, mit dem Funksymbol trägt. Die
Dauer des Zeigens der gelben Flagge wird festgehalten und dem Rallyeleiter mitgeteilt.
40.5.4 An keinem Punkt auf einer Wertungsprüfung darf eine andere als die gelbe Flagge gezeigt
werden.
40.5.5 Gelbe Flaggen müssen an jedem Funkposten auf der Wertungsprüfung vorhanden sein
(Positionierung in Abständen von etwa 5 km).
40.5.6 Für Super Special Stages kann eine abweichende Signalgebung erfolgen (z.B. Blinklichter).
Entsprechende Einzelheiten müssen vollständig in der Rallye-Ausschreibung veröffentlicht sein.
40.5.7 Falls die Teams nach dem Abbruch einer Wertungsprüfung über die Strecke der
Wertungsprüfung fahren müssen, muss zur Information der Fahrer über die zu beachtende
Verfahrensweise auch am Start eine gelbe Flagge gezeigt werden
40.6 POSTEN MIT GELBEN FLAGGEN WÄHREND DES ABFAHRENS DER WERTUNGSPRÜFUNGEN
Während der Besichtigung der Wertungsprüfungen muss an jedem Standort der Funkposten ein
Schild mit dem Funk-Symbol aufgestellt sein. Dieses Zeichen darf kleiner sein, muss aber von den
Teams während des Abfahrens gut erkennbar sein, so dass sie diese in ihren Aufschrieben
vermerken können.
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41. SUPER SPECIAL STAGES
41.1 CHARAKTERISTIK EINER SUPER SPECIAL STAGE
41.1.1 Die Wege am Startpunkt müssen nebeneinander liegen, wenn mehr als ein Fahrzeug
gleichzeitig startet. Für jedes Fahrzeug muss der gleiche Startablauf vorgesehen werden. Es ist
weiterhin erlaubt, die Starlinie für die Fahrzeuge versetzt zu gestalten, damit die Längen der Prüfung
für die verschiedenen Startpunkte angeglichen werden.
41.1.2 Die Durchführung einer Super Special Stage ist freigestellt.
41.2 ABLAUF EINER SUPER SPECIAL STAGE
Die besonderen Bestimmungen in Bezug auf den Ablauf, die Startreihenfolge und –abstände bei einer
Super Special Stage liegen im alleinigen Ermessen des Veranstalters, müssen aber in der RallyeAusschreibung aufgeführt sein.
41.3 SICHERHEIT
41.3.1 Es muss ein System gelber Flaggen, die durch die Streckenposten gezeigt werden, oder
gelber Lichter vorgesehen werden, um den Fahrern anzuzeigen, dass sie anhalten oder die Fahrt
langsam fortsetzen sollen. Siehe auch Artikel 40.5.6.
41.3.2 Aus Sicherheitsgründen kann das Fahrzeug eines Bewerbers, der die Super Special Stage
nicht korrekt beenden kann, durch die Veranstalter zum Ende der Super Special Stage transportiert
werden.
PARC FERME
42. PARC FERMÉ BESTIMMUNGEN
42.1 ANWENDUNG
Die Fahrzeuge unterliegen den Parc fermé-Bestimmungen:
42.1.1 Vom Zeitpunkt der Einfahrt in eine Sammelkontrolle zwischen zwei Sektionen bis sie diese
verlassen.
42.1.2 Vom Zeitpunkt der Einfahrt in eine Kontrollzone bis zum Verlassen derselben.
42.1.3 Nach der Zieleinfahrt am Ende der Rallye bis zur Öffnung des Parc Fermé nach Bestätigung
durch die Sportkommissare.
42.2 ZULÄSSIGES PERSONAL INNERHALB DES PARC FERMÉ
42.2.1 Nach Abstellen des Fahrzeugs im Parc Fermé müssen die Fahrer den Motor abstellen und
den Parc Fermé sofort verlassen. Außer den Offiziellen der Rallye, die eine entsprechende Aufgabe
ausüben, darf sich niemand im Parc Fermé aufhalten.
42.2.2 Die Teams dürfen den Parc fermé 10 Minuten vor ihrer Startzeit betreten.
42.3 SCHIEBEN EINES FAHRZEUGS IM PARC FERMÉ
Nur den diensthabenden Offiziellen und/oder den Teammitgliedern ist es erlaubt, ein Wettbewerbsfahrzeug innerhalb eines Parc Fermé zu schieben.
42.4 FAHRZEUG-ABDECKUNGEN
Die Verwendung von Fahrzeug-Abdeckungen ist nicht erlaubt.
42.5 REPARATUREN IM PARC FERMÉ
42.5.1 Halten die Technischen Kommissare einer Rallye den technischen Zustand eines Fahrzeug
für derart schlecht, dass die Sicherheit beeinträchtigt ist, kann ein Teammitglied mit Erlaubnis des
Technischen Delegierten der FIA und in Gegenwart eines Technischen Kommissars diejenigen FIA
homologierten Sicherheitsteile gemäß Anhang J, die in einer Technischen Liste der FIA aufgeführt
sind und im Fahrzeug eingebaut sind (z.B. Sitzgurte, Feuerlöscher usw.), reparieren oder
austauschen.
42.5.2 Fahrer und Beifahrer und bis zu 3 weitere Teammitglieder dürfen unter Aufsicht eines
zuständigen Sportwarts oder Technischen Kommissars und nach vorheriger Zustimmung des
Rallyeleiters eine neue Scheibe/neue Scheiben einbauen.
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42.5.3 Wenn die Reparaturen nicht vor der vorgesehenen Restartzeit des Teams abgeschlossen
sind, erhält das Team nach der Reparatur eine neue Startzeit. Die Bestrafung hierfür beträgt 1 Minute
je Minute oder Bruchteil einer Minute.
STARTS UND RESTARTS
43. SHOW-START
Zur Erhöhung des Öffentlichkeits- und Medieninteresses der Rallye kann ein Show-Start durchgeführt
werden. Die Startabstände und –reihenfolge für einen Show-Start liegen im Ermessen des
Veranstalters.
Zeitplan und Ort der Show müssen in der Rallye-Ausschreibung aufgeführt sein.
Wenn es einem Team nicht möglich ist, mit seinem Rallye-Fahrzeug am Show-Start teilzunehmen, so
darf es zur Rallye zu seiner vorgesehenen Zeit starten, vorausgesetzt, die Sportkommissare werden
hierüber informiert und vorbehaltlich der notwendigen technischen Kontrollen. Das betreffende Team
muss dennoch zu seiner vorgesehenen Zeit am Show-Start teilnehmen und seine Overalls tragen.
44. STARTBEREICH
44.1 START DER RALLYE
Vor dem Start kann der Veranstalter alle Wettbewerbsfahrzeuge in einem Startpark versammeln, in
welchen die Fahrzeuge höchstens 4 Stunden vor der Startzeit wie in der Rallye-Ausschreibung
aufgeführt eingebracht werden müssen. Die Strafen (nur Geldstrafen) für ein verspätetes Einbringen
des Fahrzeugs in den Startpark müssen in der Rallye-Ausschreibung aufgeführt sein.
44.2 START ZU EINER SEKTION
Fahrzeuge mit mehr als 30 Minuten Verspätung am Start einer Sektion werden nicht zum Start dieser
Sektion zugelassen.
45. STARTREIHENFOLGE UND –ABSTÄNDE
45.1 ÄNDERUNG DER STARTREIHENFOLGE
Die Startreihenfolge bleibt unverändert, bis mindestens 10 % der Gesamtlänge
Wertungsprüfungsstrecken gemäß endgültigem Zeit- und Streckenplan gefahren wurde.
an
45.2 REPOSITIONIERUNG VON FAHRERN
Der Rallyeleiter kann aus Sicherheitsgründen und mit Wissen der Sportkommissare Fahrer
repositionieren oder die Abstände zwischen den Fahrzeugen ändern, wie in Artikel 141 des
Sportgesetzes aufgeführt.
45.3 STARTREIHENFOLGE DER RALLYE
45.3.1 P1 und P2 Fahrer
Bei Schotter-Rallyes starten die P1 und P2 Fahrer zu Sektion 1 der Rallye gemäß der von ihnen nach
dem Qualifying gewählten Position.
Bei Asphalt-Rallyes starten die P1 und P2 Fahrer zu Sektion 1 der Rallye in Reihenfolge des
Zwischenklassements in der Rallye-Weltmeisterschaft für Fahrer des laufenden Jahres. Für den
ersten Meisterschaftslauf entspricht die Startreihenfolge der offiziellen Endwertung der RallyeWeltmeisterschaft für Fahrer des vergangenen Jahres. Die FIA bestimmt die Reihenfolge für die
Fahrer, die an der letztjährigen Rallye-Weltmeisterschaft für Fahrer nicht teilgenommen haben.
45.3.2 P3 Fahrer
Die Fahrer 3. Priorität starten zu Sektion 1 in Reihenfolge der vorläufigen Meisterschaftswertung ihrer
jeweiligen Meisterschaft im laufenden Jahr. Für den ersten Meisterschaftslauf entspricht die
Startreihenfolge der Wertung des vergangenen Jahres. Die FIA entscheidet über die Reihenfolge für
die Fahrer, die in der letztjährigen Meisterschaft nicht gewertet waren.
45.3.3 Andere Fahrer
Alle anderen Fahrer starten gemäß Empfehlung des Veranstalters.
45.4 STARTREIHENFOLGE FÜR NACHFOLGENDE TAGE
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45.4.1 Die Startreihenfolge für die erste Sektion an nachfolgenden Tagen wird durch das vorläufige
Gesamtklassement am Ende der letzten Wertungsprüfung des vorhergehenden Tages bestimmt unter
Ausschluss einer eventuellen Super Special Stage, wenn diese die letzte Wertungsprüfung des
vorangehenden Tages war.
45.4.2 P1 und P2 Fahrer
Bei Schotter-Rallyes erfolgt der Restart für alle P1 und P2 Fahrer als zusammengefasste Gruppe in
umgekehrter Reihenfolge ihrer vorläufigen GesamtwertungBei Asphalt-Rallyes erfolgt der Restart für alle P1 und P2 Fahrer normalerweise als
zusammengefasste Gruppe in Reihenfolge ihrer vorläufigen Gesamtwertung.
45.4.3 P3 Fahrer und andere Fahrer
Der Restart für die P3 Fahrer und andere Fahrer erfolgt normalerweise als zusammengefasste
Gruppe nach den P1 und P2 Fahrern in Reihenfolge des vorläufigen Gesamtergebnisses.
45.5 STARTABSTÄNDE
45.5.1 Der Startabstand für die P1 und P2 Fahrer auf der Startliste und den Restartlisten beträgt
mindestens 2 Minuten.
45.5.2 Alle anderen Fahrzeuge starten in Abständen von mindestens 1 Minute.
46. RE-START NACH AUSFALL / RALLY 2
46.1 ALLGEMEINES
46.1.1 Sofern in der Rallye-Ausschreibung nicht anders aufgeführt wird bei einem Team, das einen
Tag nicht beendet hat, davon ausgegangen, dass es ab Start der einer Übernachtungspausen
folgenden Sektion re-startet. Andernfalls muss das im hinteren Teil des Road-Books enthaltene
Formular ausgefüllt werden und so schnell wie möglich vor Veröffentlichung der Restartliste dem
Veranstalter übergeben werden.
46.1.2 Nachdem der Rallyeleiter über einen Ausfall informiert wurde, muss das Team seine
Kontrollkarte abgeben. Bei einem Ausfall auf einer Wertungsprüfung wird die auf der betreffenden
Wertungsprüfung erzielte Zeit nicht berücksichtigt.
46.1.3 Bei einem Wertungsausschluss gemäß Artikel 34 der vorliegenden Vorschriften darf der
entsprechende Bewerber nach der nächsten Übernachtungspause restarten. Die Zeitstrafe findet
Anwendung ab der ZK, an welcher der betreffende Bewerber die Karenz überschritten hat.
46.1.4 Ein Team, das eine Sektion am letzten Tag der Rallye nicht beendet hat, wird nicht gewertet.
46.2 STRAFEN
Jedes Team, das wieder re-startet, erhält eine Zeitstrafe.
Diese Zeitstrafe ist wie folgt:
46.2.1 Für jede nicht beendete Wertungsprüfung oder Super Special Stage: 5 Minuten.
46.2.2 Sollte die erste Wertungsprüfung oder Super Special Stage, die nicht beendet wird, jedoch
die sein, die als Sektion 1 vor einer Übernachtungspause vor Sektion 2 gefahren wird, oder die letzte
Prüfung vor einer Übernachtungspause sein, so beträgt die Zeitstrafe 10 Minuten. Diese 10-MinutenZeitstrafe wird in einer Rallye nur einmal angewendet.
46.2.3 Diese Zeitstrafe wird zur schnellsten Zeit der jeweiligen Gruppe von Prioritätsfahrern (P1,
P2, P3 aufgeteilt in SWRC, PWRC und PWRC 2WD) hinzugezählt, einschließlich der
Wertungsprüfung oder Super Special Stage, auf welcher das Team ausgefallen ist.
Bei Fahrern ohne FIA-Priorität wird diese Zeitstrafe zur schnellsten Zeit eines Fahrers ohne FIAPriorität in seiner jeweiligen Klasse hinzugezählt.
46.2.4 Bei einem Ausfall nach der letzten Wertungsprüfung oder Super Special Stage vor einer
Übernachtungspause wird so verfahren, als hätte das Team diese letzte Wertungsprüfung oder Super
Special Stage nicht beendet.
46.2.5 Verfahren im Falle einer Super Special Stage, wenn zwei solcher, jeweils weniger als 2,5 km
langem Prüfungen nacheinander gefahren werden: Jedem Team mit FIA-Priorität, das entweder den
ersten oder den zweiten Durchgang der SSS nicht beendet, erhält für jede nicht beendete Super
Special Stage die schnellste Zeit in der Gruppe seiner Priorität plus die Hälfte der Zeitstrafe gemäß
Artikel 46.2.1 oder 46.2.2 der vorliegenden Bestimmungen. Im Falle eines Fahrers ohne FIA-Priorität
wird diese Zeitstrafe zur schnellsten Zeit eines Fahrers ohne FIA-Priorität in seiner jeweiligen Klasse
hinzugezählt.
47. REPARATUREN VOR EINEM RE-START
47.1 SERVICEORT UND ZULÄSSIGE SERVICEZEIT
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47.1.1 Jedes Fahrzeug eines FIA-Prioritätsfahrers, der wieder starten möchte, muss im RallyeServicepark repariert werden. Nach dem Ausfall muss das Fahrzeug an seinem Ausfallort verbleiben,
bis der Rallyeleiter die Erlaubnis zum direkten Transport in den Parc fermé erteilt hat.
Bei den Arbeiten an ausgefallenen Fahrzeugen von FIA-Prioritätsfahrern müssen alle Bestimmungen
der vorliegenden Vorschriften beachtet werden. Das Fahrzeug darf zu jeder Zeit einmal vom Parc
fermé in den Servicepark für eine Gesamtdauer von höchstens 3 Stunden (einschließlich der 45’ FlexiServicezeit am Tagesende wie auch der höchstens erlaubten Verspätung zwischen zwei
Zeitkontrollen) gebracht werden. In jeden Fall müssen alle Fahrzeuge aber bis spätestens 4 Stunden
vor dem Start zur nächsten Sektion nach einer Übernachtungspause in den Parc fermé
zurückgebracht sein.
47.1.2 Für alle anderen Fahrer gibt es hinsichtlich Reparaturen keine Einschränkungen, ihre
Fahrzeuge müssen allerdings bis spätestens 4 Stunden vor dem Start der nächsten Sektion nach
einer Übernachtungspause in den Parc fermé zurückgebracht haben.
47.2 TECHNISCHE BESTIMMUNGEN FÜR REPARIERTE FAHRZEUGE
47.2.1 Vor dem Re-Start zu einer Sektion wie vorstehend beschrieben muss ein repariertes
Fahrzeug von den Technischen Kommissaren abgenommen werden.
47.2.2 Während der gesamten Rallye müssen der gleiche Motorblock und die gleiche Karosserie
verwendet werden.
47.2.3 Ein Motor-Wechsel nach dem Start des Wettbewerbteils einer Rallye ist verboten.
47.2.4 Während der Rallye dürfen ausschließlich die bei der Technischen Abnahme vor dem Start
verplombten Teile verwendet werden. Diese Teile müssen in ihrem verplombten Zustand verbleiben.
47.3 REPARATUREN VOR DEM RE-START ZUR SEKTION 2
Die folgenden Bestimmungen finden Anwendung, wenn ein Team eine Wertungsprüfung oder eine
Super Special Stage als Sektion 1 vor einer Übernachtungspause und vor Sektion 2 nicht beendet.
47.3.1 FIA-Prioritätsfahrer
Wenn das Fahrzeug nicht innerhalb der 3 Stunden Servicezeit repariert werden kann oder sich nicht
bis 4 Stunden vor der Startzeit zur Sektion 2 im Parc fermé befindet, so darf es nicht re-starten. Da
das Fahrzeug jedoch bereits gestartet ist, erhält es eine Zeitstrafe gemäß Artikel 46.2 für jede
ausgelassene Wertungsprüfung in den nachfolgenden Sektionen vor der nächsten
Übernachtungspause. Das Fahrzeug hat dann zusätzliche Servicezeit gemäß normalem Verfahren
und es darf am nächsten Tag starten. Das Fahrzeug muss sich zu jedem Zeitpunkt im Parc fermé
befinden, ausgenommen während der erlaubten Servicezeiten.
47.3.2 Fahrer ohne FIA-Priorität
Wenn sich das Fahrzeug nicht bis spätestens 4 Stunden vor dem Start zur Sektion 2 im Parc fermé
befindet, darf es nicht re-starten. Da das Fahrzeug jedoch bereits gestartet ist, erhält es eine Zeitstrafe
gemäß Artikel 46.2 für jede ausgelassene Wertungsprüfung in den nachfolgenden Sektionen vor der
nächsten Übernachtungspause. Das Fahrzeug hat dann zusätzliche Servicezeit gemäß normalem
Verfahren und es darf am nächsten Tag starten, sofern es sich bis spätestens 4 Stunden vor dem
Restart im Parc fermé befindet.
SERVICE
48. SERVICEARBEITEN – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
48.1 SERVICEARBEITEN
48.1.1 Ab ZK0FP dürfen Servicearbeiten an einem Rallye-Fahrzeug nur in den Serviceparks und in
den Remote Servicezonen durchgeführt werden mit Ausnahme von Servicearbeiten an dem Fahrzeug
eines Fahrers ohne Priorität, der re-starten möchte.
48.1.2 Das Team darf jedoch unter ausschließlicher Verwendung der an Bord mitgeführten
Ausrüstung und ohne jegliche fremde Hilfe jederzeit Servicearbeiten am Fahrzeug durchführen, es sei
denn, dies ist ausdrücklich verboten.
48.2 TEAMMITGLIEDER & SERVICEBESCHRÄNKUNGEN
48.2.1 Die Anwesenheit von Teammitgliedern oder irgendwelchen Team-Transportmitteln
(einschließlich Hubschrauber) im Umkreis von einem Kilometer zu einem Wettbewerbsfahrzeug ist
verboten, ausgenommen:
- In den Serviceparks und in Remote Servicezonen
- In Tankzonen
- Für jeweils 1 Teammitglied in Bereichen einer offiziellen Wagenwäsche
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-
Wo aufgrund eines Bulletins erlaubt
Auf Wertungsprüfungen (ab der gelben Vorankündigung vor der Zeitkontrolle bis zum Stop-Schild
am Ende der Wertungsprüfung)
- Wenn sich die Fahrzeuge in einer Media Zone befinden
- Wenn die Wettbewerbsfahrzeuge, die der gemäß Road-Book vorgeschriebenen Strecke folgen, die
gleiche/n Strecke/n zur gleichen Zeit befahren müssen wie Teammitglieder, sofern sie nicht
gleichzeitig an der gleichen Stelle anhalten,
48.2.2 Die Übergabe von Nahrung, Getränken, Kleidung und Informationen (Datenkarte, RoadBook, usw.) an oder durch Teammitglieder ist erlaubt in Serviceparks, Remote Servicezonen oder
während die Fahrzeuge sich in einer Media Zone aufhalten.
48.3 BESCHRÄNKUNG DER ANZAHL DER MECHANIKER
48.3.1 Bewerber der P1 Fahrer dürfen für jedes genannte Fahrzeug bis zu acht Personen
einsetzen, plus ein ärztlicher Assistent, der sich mit medizinischen Angelegenheiten und
Angelegenheiten der Fahrerausrüstung beschäftigen muss. In den Serviceparks – ausgenommen die
Tank- und die Reifenmarkierungszonen und wenn ein Fahrzeug zwischen Parc fermé und Servicepark
gefahren wird - müssen diese Personen die von der FIA zur Verfügung gestellten Armbänder tragen.
48.3.2 Für P3 Fahrer – siehe auch Artikel 53.3.
49. SERVICEPARKS
49.1 SERVICEPARKS – ALLGEMEINES
Während der gesamten Rallye soll nur ein Servicepark eingerichtet werden Die Veranstalter können
der FIA jedoch eine Begründung auf Basis von Promotionszwecken für eine Verlegung während der
Rallye einreichen.
49.2 SERVICEPARKS - ZEITPLANUNG
Der Zeitplan in den Serviceparks für jedes Rallyefahrzeug ist wie folgt:
49.2.1 15 Minuten vor der 1. WP nach einer Übernachtungspause
- Nicht vorgeschrieben für Sektion 1, es sei denn nach einem Wettbewerbsteil der Rallye und mit
einem Parc fermé über Nacht
- Technische Überprüfungen können innerhalb des Parc fermé durchgeführt werden
49.2.2 30 Minuten zwischen zwei Gruppen von WPs
- Freigestellt, wenn Remote Service Zone/n verwendet wird/werden,
- Einrichtung einer 3-Minuten Technischen Zone davor, die Teil eines Regroupings sein kann.
49.2.3 45 Minuten am Ende einer jeden Sektion vor einer Übernachtungspause ausgenommen
nach der letzten Sektion der Rallye.
- Technische Überprüfungen können in dem Parc fermé vor dem Flexi-Service durchgeführt werden.
49.2.4 10 Minuten vor dem Ziel.
- Einrichtung einer 3-Minuten Technischen Zone davor, die Teil eines Regroupings sein kann.
49.3 KENNZEICHNUNG DER SERVICEPARKS
Serviceparks werden im Zeit- und Streckenplan der Rallye mit je einer Zeitkontrolle bei Einfahrt und
bei der Ausfahrt gekennzeichnet. (Die Entfernung von 25m gemäß Anhang I wird hierfür auf 5m
verkürzt).
49.4 GESCHWINDIGKEIT INNERHALB DER SERVICEPARKS
Die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge innerhalb eines Serviceparks beträgt 30 km/h. Jeder
Verstoß gegen diese Geschwindigkeitsbegrenzung führt zu einer Bestrafung durch die
Sportkommissare.
49.5 SERVICEPARK LAYOUT
49.5.1 Der Veranstalter muss jedem Rallyeteam innerhalb des Serviceparks einen ‚Servicebereich’
(definiert durch Länge, Breites und Position) zuteilen. Alle Teamfahrzeuge müssen innerhalb dieses
Bereiches abgestellt werden. Diese Fahrzeuge müssen durch Service- oder Auxiliaryschilder
gekennzeichnet sein.
49.5.2 Jedes Fahrzeug, das nicht vollständig innerhalb des zugeteilten Bereiches abgestellt ist,
muss auf einem an den Servicepark angrenzenden Parkplatz mit Zugang abgestellt werden. Diese
Fahrzeuge erhalten ein Schild ‚Auxiliary’.
49.5.3 Die
Veranstalter
werden angeregt, mit dem
Promoter der Meisterschaft
zusammenzuarbeiten, um die Promotion-Möglichkeiten und die Möglichkeiten für Zuschauer zu
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maximieren. Sofern möglich, sollten hierzu die Bewerber von der Rückseite in ihren zugeteilten
Servicebereich einfahren, so dass die Zuschauer besseren Zugang zu den Fahrzeugen und Teams
haben.
50. ENTTANKEN UND/ODER BETANKEN IM SERVICEPARK
Sofern es als Teil der Servicearbeiten notwendig ist, das Fahrzeug zu be- oder enttanken (z.B. beim
Austausch eines Kraftstofftanks oder einer Kraftstoffpumpe), so ist dies in einem Servicepark unter
den folgenden Bedingungen erlaubt:
- Die Arbeiten werden mit Wissen des Veranstalters durchgeführt
- Der Bewerber muss einen Feuerlöscher mit Bedienungsperson in Bereitschaft zur Verfügung
stellen
- Während des Be- und/oder Enttankens dürfen keine anderen Arbeiten am Fahrzeug durchgeführt
werden,
- Um das Fahrzeug herum wird eine angemessener Sicherheitsabstand vorgesehen,
- Es wird nur so viel Kraftstoff nachgefüllt, damit die nächste Tankzone erreicht werden kann.
51. FLEXI-SERVICE -45’
51.1 ALLGEMEINES
Der 45’ Flexi-Service erlaubt das Entfernen der Wettbewerbs-Fahrzeuge aus einem Parc Fermé zum
danebenliegenden Servicepark, der mit dem Parc fermé durch eine Ein- und Ausfahrt-Zeitkontrolle
verbunden ist.
51.2 ABLAUF DES FLEXI-SERVICE UND ZEITPLÄNE
51.2.1 Zum Ablauf eines 45’ Flexi-Service fahren die Fahrzeuge in den Parc fermé ein.
51.2.2 Die Teams fahren anschließend entweder in den Servicepark ein oder lassen ihr Fahrzeug
im Parc fermé.
51.2.3 Das Wettbewerbsfahrzeug kann dann durch einen bevollmächtigten Vertreter des
Bewerbers nur einmal vom Parc fermé zum Servicepark und wieder zurück gefahren werden. Hierbei
müssen alle Formalitäten in Bezug auf Vorlage der Kontrollkarten und damit zusammenhängenden
Bestrafungen beachtet werden.
51.2.4 Vorzeit an der Zeitkontrolle nach dem Flexiservice ist erlaubt.
51.2.5 Die Zeitspanne, in der Flexi-Service durchgeführt werden kann, beginnend mit der Ankunft
des ersten Fahrzeugs im Parc fermé, liegt im Ermessen des Veranstalters, muss jedoch deutlich im
Zeitplan aufgeführt sein.
52. REMOTE SERVICE ZONEN (RSZ)
52.1 ALLGEMEINES
Remote Service Zonen dürfen unter den folgenden Bedingungen eingerichtet werden.
- Sie müssen durch Zeitkontrollen bei der Ein- und Ausfahrt gekennzeichnet werden.
- Sie dürfen 15 Minuten für jedes Fahrzeug nicht überschreiten.
- Jeder Reifenwechsel unter Verwendung von Reifen aus einem Servicefahrzeug sowie jeder
Service unter Verwendung der Ausrüstung gemäß Artikel 51.3 ist erlaubt.
- Es muss eine 3’ Technische Zone vor der Einfahrts-Zeitkontrolle vorgesehen werden.
- Nach der Ausfahrts-Zeitkontrolle muss eine Reifenmarkierungszone eingerichtet sein.
- Zulässig in den Zonen sind nur Teampersonal gemäß Artikel 52.2, Offizielle der Rallye und
Medienvertreter mit entsprechenden Ausweisen.
- Zum Zwecke der Promotion werden die Veranstalter ermuntert, die RSZ in Innenstädten oder
anderen Zentren einzurichten.
52.2 ANZAHL DER TEAMMITGLIEDER
52.2.1 Die folgenden Personen dürfen in einer Remote Service Zone an dem(n) Fahrzeug(en)
arbeiten:
- Je Fahrzeug, Fahrer und Beifahrer sowie bis zu 4 Teammitglieder. Die Teammitglieder dürfen in
der Zeit, in der sich das Fahrzeug in der Zone befindet, nicht ausgetauscht werden.
- Für Bewerber von Prioritäts-Fahrern oder Bewerber, die mehrere Teams genannt haben, Fahrer
und Beifahrer sowie bis zu 4 Teammitglieder je Fahrzeug. Diese Teammitglieder dürfen in der Zeit,
in der sich das Fahrzeug in der Zone befindet, ausgetauscht werden.
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52.2.2 Im Falle von P1 und P3 Fahrern müssen die Identifikations-Armbänder sichtbar sein.
52.2.3 Diese Zonen müssen so eingerichtet werden, dass das gleiche Teampersonal unter Nutzung
einer empfohlenen Streckenführung sowohl diese Zonen als auch den Servicepark anfahren kann.
Das Nachfüllen von Trinkbehältern für den Fahrer wird nicht als Arbeit an dem Fahrzeug angesehen.
52.3 ZULÄSSIGE AUSRÜSTUNG UND WERKZEUG
52.3.1 Innerhalb einer Remote Service Zone ist folgendes erlaubt:
- Die Verwendung von Wagenheber, Böcke, Rampen, Radschlüssel, Drehmomentschlüssel,
Handwerkzeuge und klares Wasser,
- Die Verwendung von an Bord des Wettbewerbsfahrzeugs mitgeführte Ausrüstung oder Teile und
Werkzeug
- Die Verwendung von batteriebetriebenem Werkzeug, einschließlich notwendiger Beleuchtung.
- Klares Wasser darf im Fahrzeug nachgefüllt werden, wobei eine Einfüllvorrichtung verwendet
werden darf.
- Die Verwendung von Ausrüstung für die Bremsenentlüftung und für die Fahrzeugreinigung.
52.3.2 Es müssen Bodenplanen verwendet werden.
52.3.3 Es ist erlaubt, das Wettbewerbsfahrzeug mit einem Kabel zu einem Computer zu verbinden,
der sich innerhalb der Remote Service Zone befindet und von einer Person ohne Armband betrieben
wird. Diese Person darf das Fahrzeug oder irgendwelche Teile, die am Fahrzeug angebracht werden
sollen, nicht berühren.
Das Kabel muss von einer Person verbunden und wieder entfernt werden, die ein Armband trägt.
52.3.4 Die Anbringung von Zusatzscheinwerfern an oder in dem Fahrzeug in einer Remote Service
Zone ist erlaubt. Die Zusatzscheinwerfer dürfen in einem Servicefahrzeug zur Remote Service Zone
transportiert werden.
52.3.5 Es ist erlaubt, alle Gegenstände und Teile vom Fahrzeug in der RSZ zu belassen und nach
Abfahrt des Fahrzeugs von dort zu entfernen.
52.4 RSZ FAHRZEUGKENNZEICHNUNG
Der Veranstalter stellt für jedes Wettbewerbsfahrzeug einen Fahrzeugausweis für den Transport von
Teammitgliedern und zulässiger Ausrüstung zur Remote Service Zone zur Verfügung.
53. SERVICE: ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR RAHMEN-MEISTERSCHAFTEN
53.1 ZUGEWIESENE FLÄCHE
Die den Bewerbern zugewiesene Gesamtfläche gemäß Artikel 49.5 beträgt nicht mehr als 100 qm.
53.2 ANZAHL DER ZULÄSSIGEN SERVICEFAHRZEUGE
Es ist nur 1 Servicefahrzeug oder –einheit je eingeschriebenem Fahrer im Servicepark zulässig.
53.3 ANZAHL DER MECHANIKER
Die Höchstanzahl an zulässigen Mechanikern, die gleichzeitig an einem Fahrzeug arbeiten, beträgt
fünf für PWRC sowie für die SWRC.
53.4 KENNZEICHNUNG DER MECHANIKER
Jeder Bewerber erhält die entsprechende Anzahl an Armbändern (oder andere Kennzeichnung), die
dem Fahrzeug des entsprechenden Bewerbers zugeordnet sind. Um an einem Fahrzeug arbeiten zu
dürfen, muss der Mechaniker eines dieser Armbänder tragen. Im Verlauf eines Serviceaufenthaltes
dürfen die Armbänder unter den Mechanikern ausgetauscht werden.
53.5 ÜBERGABE VON TEILEN
Ein Mechaniker, der ein Armband trägt, darf Teile annehmen und einbauen, die ihm von einer Person
ohne Armband überreicht werden.
53.6 AUSTAUSCH VON DATEN
Der Austausch von Daten mit dem Fahrzeug des Bewerbers über Kabelverbindung oder
Speicherkarte ist zulässig. Der Austausch von Daten mit dem Fahrzeug wird als Arbeit an dem
Fahrzeug angesehen und der (die) damit befassten Mechaniker muss (müssen) deshalb ein Armband
tragen.
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ERGEBNISSE & ADMINISTRATIVE VORSCHRIFTEN NACH DER VERANSTALTUNG
54. RALLYE-ERGEBNISSE
54.1 ERSTELLUNG DER ERGEBNISSE
Die Ergebnisse werden durch Addition der auf den Wertungsprüfungen gefahrenen Zeiten sowie der
Zeitstrafen, die auf der Strecke verhängt wurden, und aller anderen Zeitstrafen ermittelt. Die im
Qualifying erzielten Zeiten werden für das Endergebnis der Veranstaltung nicht gewertet.
54.2 VERÖFFENTLICHUNG DER ERGEBNISSE
Die zu veröffentlichenden Ergebnisse während der Rallye sind wie folgt:
54.2.1 Inoffizielle Wertung: Wertungen, die von der Rallyeleitung im Verlauf eines Tages verteilt
werden,
54.2.2 Inoffizielle Zwischenwertung: Wertung, die am Ende einer Sektion vor einer
Übernachtungspause veröffentlicht wird,
54.2.3 Vorläufige Endwertung: Wertung, die von der Rallyeleitung am Ende der Rallye veröffentlicht
wird, vorbehaltlich der Technischen Schlussabnahme,
54.2.4 Offizielle Endwertung: Wertung, die von den Sportkommissaren bestätigt wurde.
54.2.5 Bei einer Verspätung des Aushangs der vorläufigen Endwertung muss die neue Aushangzeit
in einer Kommunikation an der Offiziellen Aushangtafel
54.3 GLEICHSTAND BEI EINER MEISTERSCHAFTSRALLYE
Bei Gleichstand in einer Rallye wird der Bewerber zum Sieger erklärt, der in der ersten
Wertungsprüfung, die keine Super Special Stage ist, die beste Zeit erreicht hat. Sollte auch hier
Zeitgleichheit bestehen, werden die besseren Zeiten der 2., 3., 4. usw. Wertungsprüfung
herangezogen.
54.4 FAIRE UND UNPARTEIISCHE BERICHTERSTATTUNG
Der Veranstalter eines Wettbewerbs muss dafür sorgen, dass jede Übertragung fair und unparteiisch
ist und dass die Ergebnisse der Veranstaltung nicht falsch dargestellt werden.
55. PROTESTE UND BERUFUNGEN
55.1 EINLEGUNG EINES PROTESTES ODER EINER BERUFUNG
Alle Proteste und/oder Berufungen müssen gemäß Bestimmungen des Kapitels XII und XIII des
Sportgesetzes eingereicht werden.
55.2 PROTESTGEBÜHR
Die Protestgebühr beträgt € 1.000.
55.3 KOSTENVORSCHUSS
Wenn der Protest die Demontage und Montage eines klar bezeichneten Teils des Fahrzeugs
erfordert, müssen die entsprechenden Beträge in der Rallye-Ausschreibung aufgeführt sein.
55.4 KOSTEN
55.4.1 Die durch die Arbeit und den Fahrzeugtransport verursachten Kosten müssen vom
Protestführer getragen werden, wenn sich der Protest als unbegründet erweist. Andernfalls müssen
sie von dem Bewerber, gegen den der Protest gerichtet war, getragen werden, wenn dem Protest
stattgegeben wird.
55.4.2 Falls sich der Protest als nicht begründet erweist und die durch den Protest verursachten
Kosten (Überprüfung, Transport etc.) höher sind als der eingezahlte Kostenvorschuss, so muss der
Protestierende die Differenz entrichten. Liegen die Kosten niedriger, wird die Differenz erstattet.
55.5 BERUFUNGEN
Die Gebühr für eine internationale Berufung beträgt € 12.000.
56. RALLYE-SIEGEREHRUNGEN
56.1 PODIUM
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Der Wettbewerbsteil der Rallye endet an der „Ziel-Wartezone-ZK-IN“. Ab dann muss die
Zielzeremonie (Anhang IV) befolgt werden.
56.2 SIEGEREHRUNG
Die Preise für alle Bewerber werden auf der Zielrampe ausgegeben, ausgenommen die für den
Erstplatzierten, den Zweitplatzierten und den Drittplatzierten. Für diese drei Teams wird ein
„olympisches“ Podium verwendet. Wenn ein Veranstalter dies möchte, kann an dem gleichen Abend
eine Zusammenkunft allgemeiner Art, eines Sponsors oder Behörde stattfinden. Dies muss dann in
der Rallye-Ausschreibung aufgeführt sein.
57. JAHRES-SIEGEREHRUNG DER FIA
57.1 ANWESENHEITSPFLICHT
Bei der Jahres-Siegerehrung der FIA besteht Anwesenheitspflicht für;
- Den siegreichen Fahrer und Beifahrer in der Fahrermeisterschaft
- Den zweitplatzierten Fahrer und Beifahrer in der Fahrermeisterschaft
- Den drittplatzierten Fahrer und Beifahrer in der Fahrermeisterschaft
- Den siegreichen Fahrer und Beifahrer in der Production car World Rally Championship
- Den siegreichen Fahrer und Beifahrer in der Super 2000 World Rally Championship
- Ein verantwortlicher Vertreter des siegreichen Herstellers in der Herstellermeisterschaft
57.2 ABWESENHEIT
Jede Abwesenheit zeiht eine Geldstrafe nach sich, die von der FIA festgelegt wird, Fälle höherer
Gewalt ausgenommen.
KRAFTSTOFF – NACHTANKEN
58. NACHTANKEN
58.1 ALLGEMEINES
58.1.1 Die Bewerber dürfen nur in den vom Veranstalter im Road-Book aufgeführten Tankzonen
(RZ) oder an öffentlichen Tankstellen an der Rallyestrecke (nur für Fahrer ohne FIA-Priorität)
nachtanken, ausgenommen wie für einen Tankwechsel (Artikel 50) aufgeführt.
Die Tankzonen können sich befinden bei:
- der Ausfahrt aus Serviceparks
- der Ausfahrt aus Remote Servicezonen
- anderen Stellen an der Rallyestrecke.
58.1.2 Jede Tankzone muss im Zeit- und Streckenplan sowie im Road Book aufgeführt sein. Es
dürfen zwischen zwei Übernachtungspausen nicht mehr als 2 unterschiedliche Tankzonen
vorgesehen werden, wobei sich eine davon am Servicepark befinden muss.
58.1.3 Die Ein-/Ausfahrten von Tankzonen müssen mit einem Schild mit einem blauen Kanister
oder Tanksäulensymbol gekennzeichnet sein, ausgenommen öffentliche Tankstellen.
58.1.4 An jeder Tankzone müssen vom Veranstalter eine Brandschutzeinrichtung sowie
entsprechende Sicherheitsvorkehrungen organisiert werden.
58.1.5 Wenn es auf der Rallyestrecke keine Tankstellen gibt, kann der Veranstalter die Verteilung
eines Einheitskraftstoffes gemäß Anhang J über ein zentrales System für die Fahrer ohne Priorität
arrangieren. Bei diesen Tankpunkten müssen alle Sicherheitsbestimmungen beachtet werden.
58.1.6 Ein Fahrzeug darf durch das Team, Offizielle und/oder die beiden Teammitglieder aus der
Zone heraus geschoben werden, ohne dass eine Bestrafung erfolgt.
58.2 TANKABLÄUFE
58.2.1 Es sind ausschließlich Handlungen innerhalb einer Tankzone, die in direktem
Zusammenhang mit dem Nachtanken des Rallyefahrzeugs stehen, erlaubt.
58.2.2 In allen Tankzonen gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 5 km/h.
58.2.3 Den Mechanikern wird das Tragen von feuerfester Kleidung empfohlen.
58.2.4 Die Verantwortung für das Nachtanken liegt ausschließlich beim Bewerber.
58.2.5 Während des gesamten Nachtankens muss der Motor abgeschaltet werden.
58.2.6 Es wird dem Team empfohlen, sich während des Nachtankens außerhalb des Fahrzeugs
aufzuhalten; wenn sie jedoch innerhalb des Fahrzeugs bleiben, so müssen die Sicherheitsgurte gelöst
sein.
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Seite 44 von 53, Stand: 09.03.2012
58.2.7 Zum ausschließlichen Zwecke der Hilfestellung beim Betanken ihres Fahrzeuges haben je
Fahrzeug zwei Teammitglieder Zugang zu dieser Zone.
59. KRAFTSTOFF
59.1 KRAFTSTOFFART
59.1.1 Der von dem FIA benannten Kraftstofflieferanten bereitgestellte FIA-Kraftstoff muss von
allen Fahrern mit FIA-Priorität verwendet werden.
59.1.2 Fahrer ohne FIA-Priorität dürfen handelsüblichen Kraftstoff verwenden, der an im RoadBook entsprechend aufgeführten Tankstellen aus den Tanksäulenpumpen oder an im Road Book
entsprechend aufgeführten und durch den Veranstalter arrangierten Verteilungspunkten nachgetankt
werden darf.
59.2 BESTELLUNG VON FIA KRAFTSTOFF
59.2.1 Spätestens 3 Wochen vor dem Start der Rallye müssen die Bewerber ihre
Kraftstoffbestellungen an den Einheitslieferanten unter der in der Rallye-Ausschreibung aufgeführten
Adresse anmelden.
59.2.2 Information über Ort und Zeit für die Ausgabe von FIA Kraftstoff während der Rallye wird in
Rally Guide 2 veröffentlicht.
59.2.3 Die Bewerber sind dafür verantwortlich, alle Angelegenheiten in Zusammenhang mit der
Lieferung und Bezahlung direkt mit dem Lieferanten oder dessen Beauftragten zu regeln.
59.3 TECHNISCHE BESTIMMUNGEN
59.3.1 Die FIA behält sich das Recht vor, zu jeder Zeit und ohne Angabe von Gründen, den FIAKraftstoff durch einen anderen zu ersetzen, der den Bestimmungen des Sportgesetzes (Anhang J)
entspricht.
59.3.2 Alle Bewerber müssen Kupplungsstücke für die Betankung einbauen, ausgenommen Fahrer
ohne Priorität in einem Fahrzeug mit Serientank.
59.3.3 Die FIA kann nicht verantwortlich gemacht werden für irgendwelche Folgen, die sich aus der
Verwendung von nicht reglementskonformem Kraftstoff ergeben könnten.
59.3.4 Die FIA behält sich das Recht vor, den Kraftstoff eines jeden Bewerbers zu jeder Zeit zu
überprüfen.
59.3.5 Die Fahrzeuge von FIA-Prioritätsfahrern müssen mit Kupplungsstücken für die Entnahme
von Kraftstoffproben ausgestattet sein.
59.3.6 Der benannte Lieferant wird die in der Meisterschaft eingeschriebenen Hersteller jeweils
informieren, wenn eine neue Spezifikation eingeführt wird. Es liegt in der Verantwortung der
eingeschriebenen Hersteller, die Übereinstimmung des Kraftstoffs vor der Verwendung im Wettbewerb
zu überprüfen.
REIFEN UND FELGEN
60. ALLGEMEINES
60.1 ÜBEREINSTIMMUNG
Alle Reifen müssen mit den Bestimmungen dieses Artikels, zusammen mit den Bestimmungen des
Anhang V, übereinstimmen.
60.2 FORMGEHEIZTE REIFEN
Alle Fahrzeuge müssen mit formgeheizten Reifen ausgestattet sein. Das Nachschneiden oder
Änderung des vorgeschriebenen Reifenprofils ist nicht erlaubt. Auf Wertungsprüfungen dürfen
ausschließlich markierte Reifen verwendet werden.
60.3 KONTROLLE
Zu jeder Zeit während der Veranstaltung können Kontrollen zur Übereinstimmung der Reifen
durchgeführt werden. Ein Reifen, der den Bestimmungen nicht entspricht, erhält eine besondere
Markierung und darf nicht mehr verwendet werden.
60.4 REIFEN-MARKIERUNGSZONEN
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Bei der Ausfahrt aus dem Servicepark oder einer RSZ muss eine Reifen-/Felgenmarkierungszone und
eine Zone zum Auslesen der Barcodes eingerichtet werden. Ausschließlich zum Zweck der
Hilfestellung bei den Reifenmarkierungen/Auslesen der Barcodes hat ein zusätzliches Mitglied je
Fahrzeug Zugang zu dieser Zone. Die Reifen-Barcodes müssen immer von außerhalb des Fahrzeugs
sichtbar sein.
60.5 VORRICHTUNGEN ZUR ERHALTUNG DER REIFENLEISTUNG
Die Verwendung irgendeiner Vorrichtung, die es dem Reifen ermöglicht, seine Leistung bei einem im
Vergleich zum atmosphärischen Druck gleichen oder geringeren Innendruck beizubehalten, ist
verboten. Die Reifen-Innenseite (der Platz zwischen der Felge und dem inneren Teil des Reifens) darf
nur mit Luft gefüllt sein.
60.6 VERBINDUNGSABSCHNITTE
Reifen mit nicht registrierten Profilen dürfen auf Abschnitten ohne Wertungsprüfung verwendet
werden.
60.7 VERSPÄTUNG AM START EINER WP
Die Anpassung des Reifendrucks ist erlaubt:
- Wenn der Start zu einer Wertungsprüfung für irgendeinen Teilnehmer um mehr als 10 Minuten
verspätet ist.
- In Regroupings, wenn danach vor einer Wertungsprüfung, einer Super Special Stage oder einer
„Power Stage“ kein Verbindungsabschnitt folgt.
60.8 SPIKES-REIFEN
Falls bei einer Rallye Spikes-Reifen erlaubt sind, muss die Methode der Überprüfung der Spikes:
- zusammen mit dem Entwurf des Zeit- und Streckenplans (siehe Art. 15.1) dem von der FIA
benannten Reifenlieferanten mitgeteilt werden,
- in der Rallye-Ausschreibung aufgeführt sein.
60.9 ERSATZRÄDER
In allen Fahrzeugen dürfen höchstens 2 Ersatzräder mitgeführt werden.
Ein vollständiges, am Fahrzeug montiertes oder beim Service im Fahrzeug befestigtes Rad muss bis
zum nächsten Servicepark oder den nächsten Servicebereich, in welchem ein Reifenwechsel zulässig
ist, mitgeführt werden. Es darf kein vollständiges Rad auf- oder abgeladen werden, ausgenommen im
Servicepark oder in einem Bereich, in welchem ein Reifenwechsel zulässig ist.
60.10 BEHANDLUNG DER REIFEN
Jede chemische und/oder mechanische Behandlung der Reifen einschließlich einer Vorrichtung zum
Aufheizen der Reifen ist verboten.
60.11 FELGEN
Jede Vorrichtung zur Halterung des Reifens an der Felge ist verboten.
60.12 REIFENLIEFERANT AM WP-STOPP
An den Stopp-Kontrollen der Wertungsprüfungen ist die Anwesenheit von Vertretern des FIA
benannten Reifenlieferanten zulässig. An diesen Punkten dürfen Sichtprüfungen durchgeführt und
Daten in Zusammenhang mit den Produkten des Reifenherstellers erfasst werden.
61. LIEFERANT VON EINHEITSREIFEN
61.1 BENANNTE REIFENFIRMEN
61.1.1 Die FIA veröffentlicht jährlich eine Liste der benannten Reifenfirmen. Für das Jahr 2012 sind
die Namen und Adressen dieser Reifenfirmen wie folgt:
Michelin Competition
36, Rue du Clos-Four
63040 Clermont-Ferrand
Frankreich
www.michelin.com
Kontakt : Mr. Jacques Morelli
DMack Tyres
42 Millbrook Road
Kingstown Ind. Estate
Carlisle
England
CA3 0EU
www.dmacktyres.com
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Tel. : +33 (0) 608011350
E-Mail: jacques.morelli@fr.michelin.com
Kontakt: Mr. Dick Cormack
Tel.: +44 (0) 1228 672 100
E-Mail: dick.cormack@dmacktyres.com
61.1.2 World Rally Cars
Jede Reifenfirma muss liefern:
- Für Wertungsprüfungen auf Asphalt: Eine Reifenspezifikation gleicher Bauart und mit gleichem
Profil, in zwei Mischungen für jede entsprechende Veranstaltung. Lediglich für die Rallye MonteCarlo ist eine dritte Mischung sowie ein 8x18“ Schneereifen zulässig.
- Für Wertungsprüfungen auf Schotter: Eine Reifenspezifikation gleicher Bauart und mit gleichem
Profil, in zwei Mischungen, von denen eine Mischung durch die FIA zur Verwendung während jeder
Veranstaltung benannt wird.
- Für Rallyes auf Schnee/Eis: Eine Reifenspezifikation in einer Mischung, geeignet zur Montage auf
7“x15“ Felgen. Einzelheiten zu den Spikes müssen in der Rallye-Ausschreibung aufgeführt sein.
61.1.3 Für alle Fahrzeuge gemäß Art. 61.2.1, ausgenommen World Rally Cars
Jede Reifenfirma muss liefern:
- Für Wertungsprüfungen auf Asphalt: Eine Reifenspezifikation gleicher Bauart und mit gleichem
Profil, in zwei Mischungen für jede Veranstaltung. Lediglich für die Rallye Monte-Carlo ist eine
dritte Mischung sowie ein 8x18“ Schneereifen zulässig.
- Für Wertungsprüfungen auf Schotter: Eine Reifenspezifikation gleicher Bauart und mit gleichem
Profil, in zwei Mischungen, von denen eine Mischung durch die FIA zur Verwendung während jeder
Veranstaltung benannt wird.
- Für Rallyes auf Schnee/Eis: Eine Reifenspezifikation in einer Mischung, geeignet zur Montage auf
7“x15“ Felgen. Einzelheiten zu den Spikes müssen in der Rallye-Ausschreibung aufgeführt sein.
61.1.4 Sofern in der Rallye-Ausschreibung aufgeführt, können 10 Reifen der anderen Mischung
anstelle der benannten Mischung verwendet werden.
61.1.5 Jeder Reifenhersteller kann einmal je Saison bei der FIA einen Ersatzreifen für Asphalt und
einen Ersatzreifen für Schotter anmelden. Diese Spezifikation ersetzt dann eine der ursprünglichen
Spezifikationen, die dann danach oder gleichzeitig nicht mehr verwendet werden dürfen.
61.1.6 Tests für eine Reifen-Ersatzspezifikation sind auf höchstens 2 Tage beschränkt, die auf die
gemäß Artikel 66.3 beschränkte Gesamt-Testdauer angerechnet werden.
61.1.7 Jeder Reifen muss eine besondere Barcode-Nummer aufweisen. Diese Barcodes werden
verwendet um zu überprüfen, ob diese gleichen Reifen zwischen Reifenwechselmöglichkeiten an
einem bestimmten Fahrzeug montiert bleiben.
61.2 BEDINGUNGEN FÜR BEWERBER
61.2.1 Alle Bewerber, die ein vierradangetriebenes Fahrzeug genannt haben, müssen die von der
FIA-benannten Reifenfirma hergestellten, besonderen Reifen verwenden, ausgenommen Fahrzeuge
der Gruppe N mit Vierradantrieb und 2-Liter-Turbomotor, die von Fahrern ohne FIA-Priorität gefahren
werden (siehe Art. 61.6).
61.2.2 Bewerber, die Reifen aus der FIA-Liste verwenden, müssen diese bei der Reifenfirma bis
spätestens 4 Wochen vor einer Rallye in Europa bzw. 10 Wochen vor anderen Rallyes bestellen oder
besorgen..
61.2.3 Alle Prioritäts-Fahrer dürfen nur die Höchstanzahl an Reifen wie in der Rallye-Ausschreibung
aufgeführt, verwenden.
61.3 HERSTELLER UND WRC TEAMS (P1 FAHRER)
61.3.1 Hersteller und WRC Teams müssen für die Saison 2012 einen Reifenlieferanten benennen.
Zusammen mit dem Antrag auf Einschreibung muss der Hersteller oder das WRC Team den Namen
der ausgewählten Reifenfirma sowohl der FIA als auch dem entsprechenden Reifenlieferanten
mitteilen.
61.3.2 Vor der Technischen Abnahme einer jeden Rallye, stellt jede Reifenfirma der FIA eine Liste
der Barcodes zur Verfügung aufgrund welcher per Losverfahren und unter Aufsicht der FIA die Reifen
ausgewählt werden. Nach diesem Auswahlverfahren stellt die FIA dem Hersteller oder WRC Team
eine Liste mit Barcodes der Reifen zur Verfügung, die von jedem genannten Fahrer verwendet werden
dürfen.
61.3.3 Ein Fahrer darf ausschließlich Reifen verwenden, die für sein Fahrzeug registriert sind.
______________________________
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61.3.4 Bei Verwendung von Asphalt-Reifen dürfen die Fahrzeuge, die von einem Hersteller oder
einem WRC-Team genannt sind, bei der Ausfahrt einer jeden Reifenmarkierungszone ausschließlich
mit neuen Reifen (einschließlich Reserverad) ausgerüstet sein, es sei denn, es folgt keine
Wertungsprüfung.
61.3.5 Bei Verwendung von Asphalt-Reifen wird ein Teil des Profils des (der) Reservereifen(s) in
Fahrzeugen, die von einem Hersteller oder einem WRC-Team genannt sind, in der
Reifenmarkierungszone markiert. Bei Rückkehr zum Service werden diese Reifen als „neu“
angesehen, sofern festgestellt wird, dass der (die) Reservereifen nicht benutzt wurde.
61.3.6 Die Artikel 61.3.2 bis 61.3.5 finden auch für P1 Fahrer Anwendung, die nicht von einem
Hersteller oder einem WRC Team genannt sind.
Für eine bestimmte Rallye müssen alle von diesen Fahrern verwendeten Reifen vom gleichen
Reifenhersteller kommen.
61.4 P2 FAHRER & P3 FAHRER MIT VIERRADANGETRIEBENEN FAHRZEUGEN
61.4.1 P2 & P3 Fahrer mit vierradangetriebenen Fahrzeugen müssen die von der FIA spezifizierten
Reifen der von der FIA benannten Reifenfirma verwenden.
61.4.2 Falls P2 oder P3 Fahrer Reifen vor der Veranstaltung kaufen, müssen diese Reifen zur vor
der Technischen Abnahme vor dem Start zur Überprüfung der Barcodes dem Lieferanten vorgelegt
werden.
61.4.3 Während der Technischen Abnahme vor dem Start wird der Reifenhersteller von der FIA
registriert.
61.4.4 Wenn ein Fahrer (oder Bewerber in einer Rahmenmeisterschaft) im Verlauf der Saison an
weiteren WRC Rallyes teilnimmt, für welche ihm der Status eines Prioritätsfahrers zuerkannt wird,
muss der Reifen des gleichen Reifenherstellers oder eines Ersatz-Reifenherstellers verwenden. Wenn
der Lieferant einmal ersetzt wurde, darf auf den ursprünglichen Lieferanten nicht mehr zurückgegriffen
werden.
61.4.5 Bei Verwendung von Asphalt-Reifen dürfen die Fahrzeuge von P2 Fahrern bei der Ausfahrt
aus einem jeden Servicepark oder einer Remote Service Zone ausschließlich mit neuen Reifen
(einschließlich Reserverad) ausgerüstet sein, es sei denn, es folgt keine Wertungsprüfung.
61.4.6 Bei Verwendung von Asphalt-Reifen wird bei Fahrzeugen von P2 Fahrern ein Teil des Profils
des (der) Reservereifen(s) in der Reifenmarkierungszone markiert. Bei Rückkehr zum Service werden
diese Reifen als „neu“ angesehen, sofern festgestellt wird, dass der (die) Reservereifen nicht benutzt
wurde.
61.5 P3 FAHRER MIT ZWEIRADANGETRIEBENEN FAHRZEUGEN
Die Reifen für P3 Fahrer mit zweiradangetriebenen Fahrzeugen sind freigestellt. Diese Reifen müssen
den Bestimmungen des Anhang J und des Anhang V der vorliegenden Bestimmungen entsprechen.
61.6 FAHRER OHNE FIA-PRIORITÄT
Die Reifen für alle Fahrer ohne FIA-Priorität, die ein zweiradangetriebenes Fahrzeug oder der Gruppe
N mit 2-Liter-Turbomotor fahren, sind freigestellt. Diese Reifen müssen jedoch den Bestimmungen des
Anhang J und des Anhang V dieser Bestimmungen entsprechen.
61.7 REIFENMONTAGE
Für alle Fahrzeuge mit Ausnahme von WRC Fahrzeugen darf der Druck zur Montage des Reifens auf der
Felge 8 Bar bei 20°C nicht überschreiten; durch diesen Druck muss es möglich sein, dass der Reifen an den
Außenseiten der Felge anhaftet.
Wichtige Anmerkung: Verpflichtend für alle Fahrzeuge ab dem 01.01.2013.
62. ANZAHL AN REIFEN
62.1 ANZAHL DER REIFEN FÜR 2012
Die Anzahl an neuen Reifen zur Verwendung bei jeder Meisterschaftsveranstaltung wird in der RallyeAusschreibung aufgeführt und basiert auf folgendem:
- Bei jeder Rallye höchstens 7 Reifenwechsel
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Priorität des Fahrers
Höchstanzahl an
Reifen je Wechsel
Höchstanzahl an Extra-Reifen
bei Teilnahme am
Shakedown oder dem Freien
Training / Qualifying
P1
5
(Ausgenommen Acropolis
Rallye = 6)
5
(Ausgenommen Acropolis
Rallye = 6)
P2
5
5
P3 Fahrer mit 4WD Fahrzeugen
Fahrer ohne Priorität mit 4WD
Fahrzeugen mit WRC / S2000 / R4
Fahrzeugen
4
5
Alle anderen 4WD Fahrzeuge
6
unbegrenzt
P3 Fahrer mit 2WD Fahrzeugen &
Fahrer ohne Priorität mit 2WD
Fahrzeugen
6
Unbegrenzt
62.3 ANZAHL DER REIFEN FÜR 2013
Für 2013 wird die Gesamtanzahl an Reifen im Vergleich zu 2012 um weitere 15% bis 20% reduziert
und für jede Rallye zusammen mit dem Kalender 2013 genauer bekanntgegeben.
MECHANISCHE TEILE
63. MECHANISCHE TEILE
63.1 MOTORENWECHSEL – ALLE BEWERBER
63.1.1 Bei einem Motorschaden zwischen der Technischen Abnahme und der Zeitkontrolle 0 ist ein
Motorenwechsel erlaubt, es wird jedoch eine Zeitstrafe von 5 Minuten ausgesprochen.
63.1.2 In jedem anderen Fall muss ab erfolgreicher Technischer Abnahme bis zum Ende der Rallye
der gleiche Motorblock verwendet werden.
63.2 TURBOLADER – FAHRZEUGE, DIE NICHT VON EINEM HERSTELLER GENANNT SIND
63.2.1 Turbolader und Kompressor werden nachfolgend „Kompressor“ genannt.
63.2.2 Die gültigen Bestimmungen in Bezug auf den Luftbegrenzer und die Markierung (Artikel 2546.1 und 255-5.1.8.3 des Anhang J) behalten Gültigkeit.
63.2.3 Es werden der im Fahrzeug eingebaute Kompressor sowie ein Ersatz-Kompressor für das
Fahrzeug bei der Technischen Abnahme überprüft und verplombt.
63.2.4 Die Kompressoren werden mit der Startnummer des entsprechenden Fahrzeugs
gekennzeichnet zur ausschließlichen Verwendung in diesem Fahrzeug.
63.2.5 Alle verwendeten Kompressoren müssen bis zum Ende der Rallye versiegelt bleiben, so
dass die Technischen Kommissare ihre Übereinstimmung überprüfen können.
63.2.6 Die vorgenannten Bestimmungen sind auch für alle Fahrzeuge gültig, deren Kompressoren
nicht mit einem Luftbegrenzer ausgerüstet sind. In diesem Fall müssen die Kompressoren zum
Zwecke der Zählung markiert werden.
63.3 GETRIEBE – FAHRZEUGE, DIE NICHT VON EINEM HERSTELLER GENANNT SIND
63.3.1 Für jedes Fahrzeug eines FIA Prioritätsfahrers sind ein Ersatzgetriebe und ein Satz
Ersatzdifferentiale (vorne und/oder zentral und/oder hinten) für jede Rallye zulässig.
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63.3.2 Bei der Technischen Abnahme vor dem Start werden das im Fahrzeug eingebaute
Getriebe/Differential sowie die entsprechenden Ersatzteile gekennzeichnet. Die Anwendung dieser
Vorschrift für andere Fahrzeuge liegt im Ermessen des Veranstalters in Abstimmung mit der FIA.
63.3.3 Die Markierungen/Plomben werden so angebracht, dass die Bewerber die Kupplung und
eventuelle Zubehörteile ersetzen können.
63.3.4 Die Teile werden durch die Startnummer des Fahrzeugs gekennzeichnet (z.B. Fahrzeug No.
1 - Getriebe No. 1, Ersatzgetriebe No. 1R).
63.3.5 Die Markierungen/ Verplombungen erfolgen gemäß Veröffentlichungen der FIA für die
verschiedenen Fahrzeugmodelle.
63.3.6 Die Getriebe und Differentiale dürfen in jedem Servicepark ausgetauscht werden,
vorausgesetzt, die Technischen Kommissare wurden zuvor über diese Absicht informiert.
63.3.7 Vorausgesetzt,
die
Plomben
und
Markierungen
an
den
ausgebauten
Getriebe/Differential(en) bleiben unversehrt, können diese Teile in dem gleichen Fahrzeug wieder
verwendet werden.
63.3.8 Die Markierungen/Plomben müssen von der Technischen Abnahme vor der Rallye bis zum
Ende der Rallye unversehrt bleiben. Die Technischen Kommissare können jederzeit eine Überprüfung
durchführen und nach Ende der Rallye Teile zur Überprüfung ihrer Übereinstimmung ausbauen.
64. MECHANISCHE TEILE – HERSTELLER UND WRC TEAMS
64.1 BEGRENZUNG DER ANZAHL AN MOTOREN
64.1.1 Jeder Hersteller oder jedes WRC Team darf höchstens 3 Motoren je für die Saison
zugeteilter Startnummer verwenden (siehe auch Art. 64.2.3).
64.1.2 Jeder Motor wird einer permanenten Startnummer für die Saison zugeordnet.
64.1.3 Ein Hersteller oder WRC Team kann mit ausführlicher Begründung des Antrags während
des Jahres bei der FIA einen Antrag für die Verwendung eines (1) zusätzlichen Motors stellen. Nach
Verplombung wird dieser Motor der für die Saison zugeordneten permanenten Startnummer zugeteilt.
64.1.4 Im Falle eines Motorschadens zwischen der Technischen Abnahme und ZK 0 ist ein
Motorenwechsel erlaubt, es wird jedoch eine Zeitstrafe von 5 Minuten ausgesprochen. In diesem Fall
darf der ursprüngliche Motor im Verlauf der Saison nicht mehr weiter verwendet werden.
64.1.5 Es dürfen jederzeit höchstens 2 Motoren je permanenter, für die Saison zugeordneter
Startnummer verplombt sein.
64.2 VERPLOMBUNG DER MOTOREN
64.2.1 Bei der Technischen Abnahme der jeweils ersten Rallye werden die Motoren aller von einem
Hersteller oder einem WRC Team für die Vergabe von Punkten genannten Fahrzeuge verplombt und
müssen bis zum Ende der letzten Rallye der Saison verplombt bleiben (ausgenommen mit
Genehmigung des Technischen Delegierten der FIA).
64.2.2 Wenn ein Hersteller oder ein WRC Team die in Artikel 64.1.1 aufgeführten Motoren
verwendet hat und festegestellt wird, dass die Plomben ohne schriftliche Genehmigung des
Technischen Delegierten der FIA beschädigt sind, sprechen die Sportkommissare eine 5-MinutenZeitstrafe für die nächste Veranstaltung aus.
64.2.3 Diese Plomben dürfen jedoch in den nachfolgend aufgeführten Fällen ohne Bestrafung
beschädigt werden:
- Wenn das Fahrzeug eine Rallye nicht beendet, kann ein zusätzlicher Motor je permanenter, für die
Saison zugeordneter Startnummer ohne Bestrafung erlaubt werden. Es dürfen höchstens 2
zusätzliche Motoren je permanenter, für die Saison zugeordneter Startnummer und je Saison ohne
Bestrafung verplombt werden.
Wenn ein zusätzlicher Motor verwendet wird, darf der Motor, der in einem ausgefallenen Fahrzeug
(für die Saison zugeteilte Startnummer) eingebaut war, im weiteren Verlauf der Saison nicht mehr
verwendet werden (Art. 64.1.4).
- Wenn ein WRC Team einen zuvor von einem Hersteller benutzten und noch verplombten Motor
verwendet.
64.3 WECHSEL DES FAHRGESTELLS
Ab erfolgter Technischer Abnahme bis zum Ende der Rallye muss das gleiche Fahrgestell verwendet
werden.
64.4 BEGRENZUNG HINSICHTLICH FAHRGESTELL
64.4.1 Die Verwendung von Fahrgestellen für Tests und die Teilnahme an den eingeschriebenen
Rallyes wird für Hersteller und WRC Teams, ohne dass eine Bestrafung erfolgt, wie folgt begrenzt:
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- 8 Fahrgestelle je Hersteller
- 8 Fahrgestelle je WRC Team, das 10-13 Meisterschaftsrallyes benannt hat,
- 5 Fahrgestelle je WRC Team, das 7, 8 oder 9 Meisterschaftsrallyes benannt hat,
- 3 Fahrgestelle je WRC Team, das für die Meisterschaft nur 1 Fahrzeug genannt hat.
64.4.2 Wenn die Höchstzahl an Fahrgestellen überschritten wird, erfolgt ab der ersten Verwendung
eines jeden Fahrgestells eine Zeitstrafe von 5 Minuten.
64.5 BEGRENZUNG DER GETRIEBE UND ERSATZTEILE
64.5.1 Für Hersteller und WRC Teams muss eine Liste an Rallyes, bei denen das gleiche Getriebe
und die gleichen Ersatzteile verwendet werden sollen, bei der FIA wie folgt vor der ersten Rallye,
an der sie teilnehmen, eingereicht werden:
- 1 Gruppe von 2 Rallyes je Fahrzeug und 3 Gruppen von 3 Rallyes je für die Saison zugeordneter
Startnummer für einen Hersteller oder ein WRC Team bei Benennung aller Meisterschaftsrallyes.
- 4 Gruppen von 2 Rallyes je für die Saison zugeordneter Startnummer für ein WRC Team, das 1012 Rallyes benannt hat,
- 3 Gruppen von 2 Rallyes je für die Saison zugeordneter Startnummer für ein WRC Team, das 7, 8
oder 9 Rallyes benannt hat.
Falls ein Fahrzeug eine Rallye einer Gruppe nicht beendet, können bei der Technischen Abnahme der
nachfolgenden Rallye neue Getriebe und Ersatzteile verplombt werden.
64.5.2 Für Rallyes, die nicht Teil einer Gruppe sind, finden Artikel 64.7.2 & 63.3 Anwendung.
64.6 GETRIEBE
Für Hersteller und WRC Teams werden bei der ersten Rallye einer jeden Gruppe je Fahrzeug 2
Getriebe und Differentiale verplombt. Bei allen Rallyes einer Gruppe müssen diese Einheiten
verwendet werden. Wenn bei der 1. Rallye einer Gruppe zwei Getriebe- und Differential-Einheiten
verwendet wurden (und/oder der 2. Rallye einer Gruppe im Falle einer Gruppe aus 3 Rallyes), können
je Fahrzeug zwei weitere Getriebe- und Differential-Einheiten verplombt werden, ohne dass eine
Bestrafung erfolgt, jedoch nur einmal je Saison. (Hersteller und/oder WRC Teams müssen die FIA vor
der Technischen Abnahme der zweiten oder dritten Rallye einer Gruppe informieren).
64.7 ERSATZTEILE
64.7.1 Für von einem in der Meisterschaft eingeschriebenen Hersteller oder einem WRC Team
genannten Fahrzeuge werden die nachfolgend aufgeführten Teile vor der 1. Rallye einer Gruppe
verplombt:
- 1 vorderer und 1 hinterer am Fahrzeug angebrachter Fahrschemel.
- 2 vordere Ersatz-Fahrschemel und 2 hintere Ersatz-Fahrschemel für ein 2-Wagen-Team.
- 1 vorderer Ersatz-Fahrschemel und 1 hinterer Ersatz-Fahrschemel für ein 1-Wagen-Team.
- 1 im Fahrzeug eingebaute Zahnstange.
- 2 Ersatz-Zahnstangen für ein 2-Wagen-Team.
- 1 Ersatz-Zahnstange für ein 1-Wagen-Team.
64.7.2 Für die Fahrer 1. Priorität werden außerdem verplombt:
- 1 Turbolader, der im Fahrzeug des ersten Fahrers eingebaut ist,
- 1 Turbolader, der im Fahrzeug des zweiten Fahrers eingebaut ist,
- 2 Ersatz-Turbolader (die je nach Bedarf für den ersten oder zweiten Fahrer verwendet werden
können).
- 1 Ersatz-Turbolader für ein 1-Wagen-Team.
64.7.3 Bei der zweiten oder dritten Rallye einer Gruppe werden die nachfolgenden Teile zusätzlich
zu den bereits bei der ersten Rallye verplombten Teilen verplombt und markiert:
- 2 zusätzliche vordere Fahrschemel und 2 zusätzliche hintere Fahrschemel für ein 2-Wagen-Team,
- 1 zusätzlicher vordere Fahrschemel und 1 zusätzlicher hintere Fahrschemel für ein 1-WagenTeam,
- 2 zusätzliche Zahnstangen für ein 2-Wagen-Team,
- 1 zusätzliche Zahnstange für ein 1-Wagen-Team
- 2 zusätzliche Turbolader (die je nach Bedarf für den ersten oder zweiten Fahrer verwendet werden
können),
- 1 zusätzlicher Turbolader für ein 1-Wagen-Team.
64.7.4 Vor der zweiten oder dritten Rallye einer Gruppe muss jedes Team so viele Teile entfernen
wie notwendig, um die gleichen Anzahl an verplombten Teilen zu haben wie bei der 1. Rallye.
64.7.5 Für Fahrer von Herstellern und WRC Teams, die nicht zulässig sind für die HerstellerMeisterschaft, werden die folgenden Teile verplombt:
- 1 im Fahrzeug eingebauter Turbolader
- 1 Ersatz-Turbolader.
______________________________
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64.8 STOßDÄMPFER UND BEFESTIGUNGSSYSTEM FÜR DIE RADNABENTRÄGER (NUR FÜR
HERSTELLER)
Für Fahrzeuge, die von einem in der Meisterschaft eingeschriebenen Hersteller genannt sind, sind nur
5 Sätze Stoßdämpfer und 5 Sätze von Befestigungssystemen für die Radnabenträger je Rallye und
für ein 2-Wagen-Team zulässig (1 Satz = 2 vordere + 2 hintere).
Der Stoßdämpfer selbst wird verplombt, so dass er nicht geöffnet werden kann.
Die Strebe darf von Stoßdämpfer entfernt werden und die Lager dürfen ausgetauscht werden.
65. ZUSÄTZLICHE FAHRZEUG-BESTIMMUNGEN
65.1 INBOARD-KAMERAS
65.1.1 Auf Aufforderung des Promoters der Meisterschaft Veranstalters muss jeder Bewerber eine
Inboard-Kamera oder andere Aufzeichnungsgeräte im Fahrzeug mitführen. Diese werden vom
Promoter der Meisterschaft Lieferanten der Aufnahmegeräte eingebaut und müssen von den
Technischen Kommissaren genehmigt werden.
65.1.2 Der Bewerber eines Fahrzeugs mit einer Inboard-Kamera muss zuvor die Genehmigung des
Promoters der Meisterschaft Veranstalters einholen. Zulässige Kameras werden mit einem Aufkleber
versehen und sie müssen bei der Technischen Abnahme vor dem Start eingebaut sein.
65.1.3 Bewerber, die eine Kamera mitführen möchten, müssen dem Promoter der Meisterschaft
(accreditations@northonesport.com) Veranstalter bis spätestens eine Woche vor dem Beginn der
WP-Besichtigungen folgende Informationen zukommen lassen: Bewerber, Adresse und Verwendung
der Aufnahmen.
65.2 TRACKING SYSTEM – SYSTEM ZUR VERFOLGUNG DER FAHRZEUGE
Alle Fahrzeuge müssen mit einem FIA anerkannten Safety Tracking System, das zuvor zufrieden
stellend in den Fahrzeugen der eingeschriebenen Hersteller getestet wurde, ausgestattet sein. Der
Einbau wird bei der Technischen Abnahme geprüft. Jeder Veranstalter erteilt entsprechende
Anweisungen zur Aus- und Rückgabe sowie zum Einbau. Der Modus „WP“ muss während einer
Wertungsprüfung eingeschaltet sein. Jeder Verstoß wird den Sportkommissaren gemeldet. Auf den
Verbindungsabschnitten muss der WP-Modus ausgeschaltet werden. Jede Beeinflussung des(r)
Systems(e) während der Rallye führt zu einer Meldung an die Sportkommissare.
65.3 UNFALL-AUFZEICHNUNGSGERÄTE
Die in der Rallye-Weltmeisterschaft eingeschriebenen Hersteller und WRC Teams müssen ihre
Fahrzeuge mit zwei Unfall-Aufzeichnungsgeräten (Typ IWI) ausstatten.
Unter jedem Fahrer-/Beifahrersitz muss je eines dieser Geräte eingebaut werden.
Es liegt in der Verantwortung eines jeden Herstellers und WRC Teams, diese Geräte zu besorgen und
einzubauen und zu überprüfen, dass sie während der gesamten Rallye ordnungsgemäß funktionieren.
65.4 GERÄUSCHVORSCHRIFTEN FÜR DIE WERTUNGSPRÜFUNGEN
Aus Sicherheitsgründen ist eine Umgehungsleitung des Abgas-Schalldämpfers empfohlen, jedoch nur
auf Wertungsprüfungen, sofern dabei der Austritt der Auspuffgase gemäß Anhang J erfolgt und sofern
bei Fahrzeugen mit einem Katalysator diese Gase durch diesen Katalysator geleitet werden. In jedem
Fall muss das Fahrzeuggeräusch auf Verbindungsetappen den Bestimmungen des Anhang J
entsprechen.
TESTS
66. TESTS
66.1 ZULÄSSIGE TESTORTE
Für in der Meisterschaft eingeschriebene Hersteller und WRC Teams sind Tests (wie in Artikel 2.20
definiert) nur erlaubt:
66.1.1 Auf einer von einem Hersteller oder WRC Team vor seiner ersten Rallye im entsprechenden
Jahr vorgeschlagenen und der FIA mitgeteilten Teststrecke,
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66.1.2 Im Verlauf eines Kalenderjahres darf ein P1 Fahrer lediglich eine permanente Teststrecke
nutzen.
66.1.3 In Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Portugal, Spanien, Schweden
und Großbritannien.
66.2 TEST-VERBOT
Für in der Meisterschaft eingeschriebene Hersteller und WRC Teams sind Tests (wie in Artikel 2.20
definiert) verboten:
66.2.1 In allen anderen Ländern.
66.2.2 In dem Land einer WM-Rallye ab Beginn des Abfahrens der Wertungsprüfungen bis zum
Ende der Rallye.
66.2.3 Auf irgendeiner Strecke, die bei einer aktuellen Meisterschaftsrallye als Wertungsprüfung
verwendet wird oder verwendet werden könnte.
66.2.4 Durch permanent nominierte P1 Fahrer, wenn sie für ein anderes Team testen als das, mit
dem sie einen Vertrag haben.
66.2.5 Teams, die eine Veranstaltung für Presse, Media oder zu PR-Zwecken durchführen und
gegebenenfalls gegen diese Bestimmung verstoßen könnten, müssen zuvor die FIA und den FIA
Media Delegierten informieren.
66.3 DAUER DER TESTS
66.3.1 Zur Einhaltung der Begrenzungen der Tests müssen Hersteller oder WRC Teams die
entsprechenden Formulare bis spätestens 5 Tage vor dem ersten Testtag ausfüllen, die beim
Technischen Delegierten der FIA erhältlich sind.
66.3.2 Im Falle eines Herstellers sind höchstens 42 Tagen je Kalenderjahr erlaubt. Diese
Bestimmung gilt nicht für Tests wie unter Punkt 66.1.1 aufgeführt.
66.3.3 Im Falle eines WRC Teams sind höchstens 15 Tagen je Kalenderjahr für ein 2-Wagen-Team
und höchstens 10 Tage für ein 1-Wagen-Team erlaubt. Diese Bestimmung gilt nicht für Tests wie
unter Punkt 66.1.1 aufgeführt.
66.4 TESTBESCHRÄNKUNGEN FÜR P3 FAHRER
Für Fahrer der 3. Priorität sind Tests in einem Land einer Meisterschaftsrallye ab drei Wochen vor der
Rallye verboten, es sei denn, der Test ist:
- als Teil des offiziellen Programms der Rallye in der Rallye-Ausschreibung veröffentlicht, und/oder
- Bei der FIA angemeldet, schriftlich durch den Veranstalter genehmigt und offen für alle in der
betreffenden Rallye genannten P3 Fahrer.
In jedem Fall ist ein solcher Test auf einen Tag an einem Ort begrenzt, es sei denn, es liegt eine
anderslautende Genehmigung der FIA vor.
______________________________
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ANHANG I
RALLYE-KONTRLLSTELLENSCHILDER
KONTROLLZONE
(Durchmesser der Schilder: ca. 70 cm)
Rallyerichtung
KONTROLLE
GELBE SCHILDER
Beginn Kontrollzone
DURCHFAHRTSKONTROLLE
ROTE SCHILDER
Anhalten vorgeschrieben
BEIGES SCHILD
Ende der Kontrollzone
25 m min
DK
25 m
25 m min.
ZK
25 m
5 m
ZK
5 m
ZEITKONTROLLE
ZK BEI
EINFAHRT
SERVICEPARK
ZK BEI
AUSFAHRT
SERVICEPARK
5 m
ZK
Führt normalerweise zu
Tankzone und/oder Reifenmarkierung
5 m
ZEITKONTROLLE UND
WP-START
25m min.
ZK 50-200m
WP START 25 m
100 m
100-300 m
ZIELLINIE
25 m
STOPP-KONTROLLE
WP-ENDE
VORKENNZEICHNUNG
WEITERE FIA-STANDARDSCHILDER (DURCHMESSER DER SCHILDER: ca. 70 cm)
WEISSES SYMBOL AUF GELBEM
WEISSES ODER BLAUES SYMBOL AUF
HINTERGRUND *
WEISSEM ODER BLAUEM HINTERGRUND *
REIFENMARKIERUNG/
-PRÜFUNG
Ein Schild für alle Maßnahmen in
Zusammenhang mit Reifen
TANKZONE
Ein Schild für alle Maßnahmen in
Zusammenhang mit Nachtanken
FUNKPOSTEN
100 m
VORKENNZEICHNUNG
FUNKPOSTEN (Siehe auch Art. 39.6)
RETTUNGSSTATION
VORKENNZEICHNUNG
100 m
RETTUNGSSTATION
Die Entfernungen sollten so gut wie praktisch möglich eingehalten werden.
* Vorherige Farben / Layouts dieser Schilder können weiter verwendet werden, bis Ersatz vorgeschrieben wird.
A N H A N G I I – STANDARD-DOKUMENTE
1. RALLYE-AUSSCHREIBUNG
Siehe englischer Text!
2. BULLETINS
Siehe englischer Text!
3. RALLY GUIDES 1 & 2
Siehe englischer Text!
4. ZEIT- UND STRECKENPLAN („ITINERARY“ )
Siehe englischer Text!
5. ROAD-BOOK
INHALT & LAYOUT
• Das Road-Book muss mindestens 4 Wochen vor dem Start zur Rallye verteilt werden.
• Die Überschriften müssen in Englisch und, falls gewünscht, in der Landessprache abgefasst sein.
• Es kann für die gesamte Rallye ein einziges Road-Book oder unterschiedliche Road-Books je
Sektion vorgesehen werden. Bei Verwendung unterschiedlicher Road-Books müssen diese
deutlich unterschieden werden können.
• Der Strecken-/Zeitplan der gesamten Rallye muss in jedem Road-Book enthalten sein.
• Vorne im Road-Book muss eine Legende aufgeführt sein.
• Wenn eine Rallyestrecke zweimal befahren wird (d.h. 2 identische Runden), so können die
Veranstalter den zweimaligen Druck einsapren. In diesem Fall müssen in der Kopfleiste die
verschiedenen ZKs, WP- und Abschnitts-Nummern aufgeführt sein. Es müssen klare Anweisungen
zum „Zurückblättern auf Seite X“ für die zweite Runde enthalten sein.
• Es ist nicht notwendig, die Servicepark-Pläne bei jeder Anfahrt zu wiederholen. Bei Änderung der
Position einer ZK sind diese Pläne jedoch wichtig. In jedem Road Book sollte zumindest ein
Servicepark Plan enthalten sein.
• Es sollten Pläne zu den Remote Servicezonen und den Tankzonen enthalten sein.
• Die Aufnahme von Streckeninformationen für den Shakedown und/oder Freies Training /
Qualifying (wo anzuwenden), Rückkehr vom Stop und Start und die Abschnitte von/zu dem
Servicepark wird empfohlen.
• Alternativstrecken können als eigener Teil am Ende des Road-Books enthalten sein.
• Anweisungen zur Kalibrierung des Tripmaster können enthalten sein.
• Die Sollzeit für jeden Abschnitt muss in Stunden und Minuten ausgedrückt sein.
• Weitere Vorschriften:
*
Formular für Ausfall
*
Formular für Anfragen
*
Verfahren bei einem Unfall (siehe WRC Artikel 40.2.7).
• Das Road-Book muss A5 Format haben und auf der linken Seite mit einer Spirale aus Metall oder
aus einem anderen festen Material gebunden sein, so dass es sich um 360° umschlagen lässt.
• Der Druck sollte doppelseitig auf einem 90g Papier oder stärker erfolgen.
• Der Druck darf nur auf weißem Papier erfolgen. Die Verbindungsstrecken und die
Wertungsprüfungsstrecken müssen nicht farblich unterschieden werden. Diese Unterscheidung
erfolgt durch eine Schattierung der Spalte „Direction“ wie im Beispiel dargestellt. Für die AlternativStrecken kann eine andere Papierfarbe verwendet werden.
• Die Karten der Wertungsprüfung müssen beinhalten:
- den Maßstab
- die Himmelsrichtung (Norden)
- die Strecke für das Abfahren der Wertungsprüfungen
- Alternativstrecke
- Start/Ziel und alle Interventionspunkte
• Jeder Start eines Abschnitts oder einer Wertungsprüfung muss mit einer neuen Seite beginnen. Es
ist nicht erforderlich, nach dem STOP einer Wertungsprüfung auf einer neuen Seite zu beginnen,
da hier der gleiche Abschnitt weitergeht (siehe Beispiel).
• Wenn auf einen Abschnitt eine Wertungsprüfung folgt, muss das Zeichen für den Start der
Wertungsprüfung auch am Ende des Abschnitts als Box 1 aufgeführt sein (siehe Beispiel).
• Wenn die Entfernung zwischen zwei Zeichen weniger als 200 Meter beträgt, ist die horizontale
Linie zwischen den beiden Kästchen nicht erforderlich, AUSGENOMMEN zwischen ZK und WPStart (siehe Beispiel).
• Die dicke vertikale Linie zwischen der Spalte „Direction“ und „Information“ muss bei Schotter
schwarz ausgefüllt werden und bleibt weiß, wenn die Straßenoberfläche befestigt ist.
• Die WP-Nummer muss an der Seite jedes Blatts aufgeführt werden (wie im Beispiel dargestellt),
um die WPs leichter finden zu können. Wenn der Druck beidseitig erfolgt, muss diese Nummer
jeweils auf der Außenseite erscheinen, d.h. gegenüber der Bindung. Die Nummer sollte nur auf
den Seiten erscheinen, die zu Wertungsprüfungen gehören.
• Alle Rettungsstationen/ Interventionspunkte und Positionen der Krankenwagen müssen durch die
entsprechenden Symbole dargestellt werden.
• Die GPS Punkte der Starts und Stopps jeder Wertungsprüfung und der Regroupings und
Serviceparks müssen aufgeführt sein. Diese müssen in Form von Grad, Minuten UND
DEZIMALZAHLEN der Minuten angegeben werden, z.B. 139°36.379’.
• Jede Seite darf höchstens 6 Zeichen enthalten.
• Fotos oder Zeichnungen der Kontrollstellen können eingefügt werden.
• Die Straßennummern müssen aufgeführt werden, wo dies hilfreich ist.
• Eine Unterscheidung in der Strickstärke der Zeichnungen muss berücksichtigt werden, um Hauptbzw. Nebenstraßen zu kennzeichnen, nicht zur Kennzeichnung der zu folgenden Richtung.
WEITERE HILFREICHE INFORMATIONEN:
Ein Kilometrierungspunkt in umfangreichen Zeichnungen, wie zum Beispiel Kreisverkehr,
ist empfohlen.
Auf Verbindungsabschnitten sollte der Hinweis an Kreuzungen zu/von anderen WPs
aufgeführt sein.
Liste der Krankenhäuser/Medizinischen Zentren
Telefonnummern des Rallyezentrums und der Notdienste
Die Platzierung der Nummern der Kästchen im Road-Book an der Strecke
Ein Blatt für die Eintragung von WP-Zeiten für die Fahrer
Hinweis auf die Entfernung zum nächsten Zeichen am Fußende jeder Seite (insbesondere,
wenn Kreuzungen schnell aufeinander folgen).
_________________________________________________________________________________________
WRC Anhang II - Standarddokumente (Deutsche Übersetzung - Stand: 08.12.2011/ww), Seite 2
6. FIA STANDARD-KONTROLLKARTEN
ALLGEMEINES
- Für das Qualifying (wo anzuwenden) muss eine Kontrollkarte vorgesehen werden.
- Es muss zumindest für jede Sektion eines Tages eine separate Kontrollkarte vorgesehen werden.
- Auf der Kontrollkarte muss die Sollzeit zwischen aufeinander folgenden Zeitkontrollen aufgeführt
sein.
- Stunden und Minuten müssen immer als 00.01 – 24.00 angezeigt sein, wobei nur die
abgelaufenen Minuten gezählt werden.
- Die Kontrollkarten müssen am Ende einer jeden Sektion eingesammelt/ausgegeben werden. Die
verwendeten Kontrollkarten stehen dann dem Auswertungsteam zur Überprüfung zur Verfügung.
- Ein Veranstalter kann der FIA die Verwendung einer elektronischen Kontrollkarte anstatt der
gedruckten vorschlagen. Die Verwendung eines solchen Systems muss allerdings zuvor von der
FIA genehmigt werden.
LAYOUT
- Siehe nachfolgendes Beispiel.
- Der mittlere Bereich ist vorgesehen für die Eintragungen durch Offizielle und der rechte Bereich für
die Eintragungen der Bewerber.
- Der Eintrag der vorhergehenden Startnummer ist freigestellt. Dies wird von einigen Rallyes aus
Sicherheitsgründen verwendet. Falls dieses Kästchen verwendet wird, so sollte es unter dem
Kästchen „vorgesehene Startzeit“ positioniert werden.
- Größe: 9,9 cm x 21 cm (zum Druck von 3 Kontrollkarten aus einem DIN A 4 Blatt) oder 11 cm x
18,5 cm.
- Größe der Kästchen: 1 cm
- Die Karten sollten mindestens 300g/qm Papier oder 270µm (Mikrometer) Polyesterpapier (für
ungünstige Witterung) sein. Zur Beachtung: Polyesterpapier ist zwar wasserfest, kann aber nicht
leicht gefaltet werden. Eine Alternative wäre die Produktion einer Kontrollkarte mit Deckblatt – z.B.
eine Karte von 22 x 18,5 cm gefaltet, mit einem Deckblatt zum Schutz des beschrifteten Bereiches.
- Wenn mehrerer ZKs betroffen sind, kann doppelseitiger Druck oder die ein Layout mit
nebeneinander liegenden Bereichen (und nach innen gefaltet) verwendet werden.
- Die Druckfarbe ist freigestellt. Ein Veranstalter kann zum Beispiel die Farbe eines Sponsors
verwenden, oder unterschiedliche Farben für jede Sektion, oder einfach grau und schwarz.
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WRC Anhang II - Standarddokumente (Deutsche Übersetzung - Stand: 08.12.2011/ww), Seite 3
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WRC Anhang II - Standarddokumente (Deutsche Übersetzung - Stand: 08.12.2011/ww), Seite 4
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WRC Anhang II - Standarddokumente (Deutsche Übersetzung - Stand: 08.12.2011/ww), Seite 5
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WRC Anhang II - Standarddokumente (Deutsche Übersetzung - Stand: 08.12.2011/ww), Seite 6
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WRC Anhang II - Standarddokumente (Deutsche Übersetzung - Stand: 08.12.2011/ww), Seite 7
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WRC Anhang II - Standarddokumente (Deutsche Übersetzung - Stand: 08.12.2011/ww), Seite 8
7.
STANDARD-NENNFORMULAR
Siehe englischer Text!
8.
NENNLISTEN
Siehe englischer Text!
9.
STARTLISTEN & ERGEBNISLISTEN BEI DER RALLYE
Siehe englischer Text!
10. MEDIA SAFETY BOOK
Siehe englischer Text!
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WRC Anhang II - Standarddokumente (Deutsche Übersetzung - Stand: 08.12.2011/ww), Seite 9
A N H A N G III - SICHERHEIT
Die nachfolgenden Bestimmungen sind eine Auszug aus Anhang H (Empfehlungen für die
Streckenüberwachung und Rettungsdienste) zum Internationalen Sportgesetz der FIA als
Leitfaden für Rallye-Veranstalter. Der vollständige Text kann im Anhang H nachgelesen werden.
ARTIKEL 5 DES ANHANG H: RALLYES (1. KATEGORIE)
INHALT
5.1
ALLGEMEINS
5.2
SICHERHEITSPLAN UND ADMINISTRATION
5.3
BESCHREIBUNG DER ELEMENTE FÜR DEN SANITÄTS- UND RETTUNGSDIENST
5.4
SICHERHEIT FÜR ZUSCHAUER
5.5
SICHERHEIT DER TEILNEHMENDEN TEAMS
5.6
UNFALLBERICHTE
5.1
ALLGEMEINES
Die Anwendung der nachfolgenden Bestimmungen ist verpflichtend, sie müssen jedoch nicht in der
Rallye-Ausschreibung veröffentlicht werden.
Jedem Veranstalter ist es erlaubt, zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für
Zuschauer und die Teams einzuführen.
Der Rallyeleiter ist letztendlich für die Anwendung dieser Empfehlungen verantwortlich.
Für Läufe zur FIA World Rally Championship ist die Anwesenheit eines FIA
Sicherheitsbeauftragten und eines Medizinischen Beauftragten der FIA vorgeschrieben.
Für alle anderen FIA-Meisterschaftsläufe kann eine FIA Sicherheitsbeauftragter und/oder ein
Medizinischer Beauftragter der FIA benannt werden; in einem solchen Fall entsprechen deren
Aufgaben und Rechte denen wie in den Wettbewerbsbestimmungen für die FIA World Rally
Championship (nachfolgend „WRC“ bezeichnet) beschrieben.
5.2
SICHERHEITSPLAN UND ADMINISTRATION
5.2.1
-
Es muss ein Sicherheitsplan erstellt werden, der die nachfolgenden Punkte beinhaltet:
Den Ort des Rallyezentrums (Rallyeleitung)
Die Namen der verantwortlichen Personen:
* Rallyeleiter
* Stellvertretende Rallyeleiter
* Medizinischer Einsatzleiter (mit FIA-Genehmigung für die FIA World Rally
Championship gemäß Anlage 1)
* Leiter der Streckensicherung
* Für Sicherheit zuständige Sicherheitsbeauftragte für jede Wertungsprüfung
Adressen und Telefonnummern der verschiedenen Sicherheitsdienste
* Polizei
* Krankenhäuser
* Ärztlicher Rettungsdienst
* Feuerwehren
* Abschleppdienste
* Rotes Kreuz (oder ähnliche Einrichtung)
Die komplette Streckenführung mit detaillierten Verbindungs-Abschnitten.
Den Sicherheitsplan für jede Wertungsprüfung mit Aufführung aller wichtiger Offiziellen,
Rettungsdienste für diese Wertungsprüfung, Telefonnummern usw. sowie eine detaillierte
Karte der Wertungsprüfung.
Der Veranstalter und der Rallyeleiter müssen für jede Wertungsprüfung eine
Alternativstrecke vorsehen, die bei einem Abbruch verwendet wird.
-
-
______________________________________________________________________________________
_
WRC Reglement, Anhang III Sicherheit (Deutsche Übersetzung - Stand: 08.12.2011/ww), Seite 1
-
Für WRC Veranstaltungen siehe auch die WRC Bestimmungen mit Aufführung der Fristen
für die Einreichung des Sicherheitsplans und des Medizinischen Fragebogens bei der FIA
sowie für die Absprachen mit den Krankenhäusern.
5.2.2
Im Sicherheitsplan müssen insbesondere die Probleme aufgeführt sein, die sich in den
nachfolgenden Bereichen ergeben könnten:
Sicherheit der Zuschauer
Sicherheit der teilnehmenden Teams
Sicherheit der Offiziellen der Veranstaltung.
Er muss weiterhin beinhalten:
Einzelheiten zu den Standorten der Rettungsstationen,
Anweisungen für die Intervention,
Rettungswege,
die Krankenhäuser, die kontaktiert wurden und die in einem Notfall angefahren werden.
5.2.3
In allen Fällen muss Kontakt mit den örtlichen Behörden, oder, falls nicht vorhanden, mit
einer Privatorganisation aufgenommen werden zur Erstellung eines Rettungsplanes, der bei einem
schweren Zwischenfall oder bei Zwischenfällen, für welche die Mittel vor Ort nicht ausreichend
sind, umgesetzt wird.
Die ausgewählten Krankenhäuser müssen bis spätestens 16 Tage vor der Rallye schriftlich
kontaktiert werden mit der Bitte, dass die Notaufnahmen in Bereitschaft versetzt werden.
5.2.4
Leiter der Streckensicherung
In der Rallye-Ausschreibung wird ein Leiter der Streckensicherung benannt. Er ist Mitglied des
Organisationskomitees und arbeitet bei der Erstellung des Sicherheitsplanes mit.
Während der Rallye steht er in ständigem Kontakt mit der Rallyeleitung, dem Medizinischen
Einsatzleiter und den Starts der verschiedenen Wertungsprüfungen (per Telefon oder Funk).
Er ist für die Anwendung und Ausführung des Sicherheitsplanes verantwortlich.
5.2.5
Sicherheitsbeauftragter für die Wertungsprüfung
Für jede Wertungsprüfung gibt es einen Sicherheitsbeauftragten, der den Leiter der
Streckensicherung unterstützt.
Der Sicherheitsbeauftragte für die Wertungsprüfung ist für die Überprüfung der Wertungsprüfung
und deren Übereinstimmung mit dem Sicherheitsplan vor Durchfahrt des 0-Fahrzeuges
verantwortlich.
5.2.6
Offizielle und Streckenposten
Der Veranstalter muss sicherstellen, dass die Offiziellen sich in Ausübung ihrer Aufgaben keinerlei
Gefahren aussetzen.
Es liegt in der Verantwortung des Veranstalters sicherzustellen, dass die Offiziellen in dieser
Beziehung entsprechend geschult sind.
Das Personal sollte entsprechende Kennzeichnungen (Tabards) tragen. Die empfohlenen Farben
sind:
* Streckenposten:
Orange
* Sicherheitsbeauftragter:
Orange mit weißem Streifen und Text
* Kontrollstellenleiter:
Blau mit weißem Streifen und Text
* Media:
Grün
* Wertungsprüfungsleiter:
Rot mit Text
* Teilnehmer-Verbindungsleute:
Rote Jacke oder rotes Tabard
* Ärzte:
Weiß
* Funkposten:
Gelb mit blauem Zeichen
* Technische Kommissare:
Schwarz.
______________________________________________________________________________________
_
WRC Reglement, Anhang III Sicherheit (Deutsche Übersetzung - Stand: 08.12.2011/ww), Seite 2
5.3
BESCHREIBUNG DER ELEMENTE FÜR DEN SANITÄTS- UND RETTUNGSDIENST
5.3.1
Allgemeines
Die eingesetzten Rettungsdienste müssen den Vorschriften dieses Kapitels entsprechen. Sie
müssen weiterhin den gesetzlichen Bestimmungen jedes betroffenen Landes entsprechen. Diese
Vorschriften haben für alle internationale Veranstaltungen Gültigkeit. Sie finden keine Anwendung
für private Tests.
Medizin-technische Informationen sowie wichtige praktische Instruktionen sind in der
zusammenfassenden Tabelle am Ende dieses Anhangs aufgeführt.
5.3.2
Personal
In der Rallyeleitung:
Ein Medizinischer Einsatzleiter oder sein Stellvertreter:
Beide müssen eine Genehmigung des ASN haben und unterliegen der Verantwortung des
Rallyeleiters. Ihre Namen müssen in der Rallye-Ausschreibung aufgeführt sein.
Die Qualifikationsvoraussetzungen für den Medizinischen Einsatzleiter bei einem WRC-Lauf sind
in der Anlage 2 aufgeführt.
Der Medizinische Einsatzleiter ist verantwortlich für die Benennung, Anwendung, Einsatz und
Ablauf aller Rettungs- und Bergemaßnahmen. Folglich sind alle Ärzte und Sanitäter, einschließlich
der Personen, die direkt oder indirekt vom ASN benannt sind, von seinen Entscheidungen
betroffen.
Außergewöhnliche Umstände ausgenommen, hält sich der Medizinische Einsatzleiter während
einer Veranstaltung immer in der Rallyeleitung auf, um die Absprachen und die Zusammenarbeit
mit dem Rallyeleiter bei einem Unfall zu erleichtern. Er kann zeitweise von einem Stellvertreter
vertreten werden, dessen Name in der betreffenden Rallye-Ausschreibung aufgeführt sein muss.
Es muss jederzeit möglich sein, mit ihm in Kontakt zu treten. Der Veranstalter muss ihn mit allen
Materialien und mit allen Unterlagen versorgen, die zur Ausübung seiner Aufgaben erforderlich
sind.
Stellvertretender Medizinischer Einsatzleiter:
Er unterstützt den Medizinischen Einsatzleiter und wird mit der Übernahme bestimmter Aufgaben
betraut, oder er kann ihn auch ersetzen.
Für medizinische Interventionsfahrzeuge und Einheiten für die Behandlung/
Wiederbelebung:
Ärzte, die gemäß gesetzlichen Bestimmungen des betreffenden Landes oder, sofern
anwendbar, gemäß entsprechender Standards in Wiederbelebungsmaßnahmen geschult
sind;
Sanitäter, deren Qualifikation für Wiederbelebungsmaßnahmen bei Herz-Kreislauf- und
Atmungsproblemen sowie zur Praxis der Intubation durch eine offizielle Bestätigung,
ausgestellt in dem Land, in dem sie praktizieren, nachgewiesen ist (sie können die Ärzte
an den Zwischenposten auf den Wertungsprüfungen ersetzen, jedoch nur an diesen
Punkten und nur unter der Voraussetzung, dass jeder Verletzte vor dem Abtransport in
ein Krankenhaus durch einen in Wiederbelebungsmaßnahmen geschulten Arzt untersucht
wird);
Fahrer, die Mitglieder dieser Teams sein können;
Und falls erforderlich:
Bergepersonal und Personal, das darin geschult ist, Verletzte aus verunfallten
Fahrzeugen zu befreien,
Personal, das in der Befreiung von Verletzten (Extrication) geschult ist (siehe Anlage 7).
5.3.3
Interventionsfahrzeuge
Ihre Aufgabe ist es, folgendes zum Unfallort zu bringen:
einerseits, das notwendige medizinische Rettungsgerät;
andererseits, die notwendige technische Ausrüstung.
______________________________________________________________________________________
_
WRC Reglement, Anhang III Sicherheit (Deutsche Übersetzung - Stand: 08.12.2011/ww), Seite 3
Es werden zwei Lösungen empfohlen:
a)
Zwei unterschiedliche Fahrzeuge, eines für das „medizinische“ Team, eines für das
„technische“ Team.
Das medizinische Interventionsfahrzeug führt mit:
- ein medizinisches Team in Übereinstimmung mit Artikel 5.3.2;
- eine medizinische Ausrüstung in Übereinstimmung mit Anlage 3.
Das technische Interventionsfahrzeug führt mit:
- ein technisches Team mit einer Ausrüstung gemäß Anlage 7,
- zwei 4kg Feuerlöscher mit geschultem Bediener,
- geeignete Kommunikationsmittel zur Aufrechterhaltung des Kontakts mit der
Rallyeleitung,
- eine Warnsirene,
- geeignete Kennzeichnung,
- ein Satz grundlegender Ausrüstung, wie vom Medizinischen Einsatzleiter in
Abstimmung mit dem Obmann der Technischen Kommissare auf Grundlage von
Anlage 7 (Extrication) und 8 (Befreiung) festgelegt;
b)
ein Fahrzeug, das die „medizinischen“ und „technischen“ Aufgaben in einer Einheit
vereint.
Dieses führt an Bord mit:
- die gesamte Ausrüstung, die für eine technische Intervention vorgesehen ist;
- medizinisches Personal und Ausrüstung, wie für eine medizinische Intervention
vorgesehen.
In mindestens einem der vorgenannten Fahrzeuge sollte eine Trage mitgeführt werden.
Die Fahrzeuge sollten dem Gelände angepasst sein und schnell in die Wertungsprüfung einfahren
können. Die Anzahl der Fahrzeuge wird aufgrund der Art, der Länge und der Schwierigkeit der
betreffenden Wertungsprüfung bestimmt.
Für die Interventionsfahrzeuge ist ein Sicherheitskäfig empfohlen und alle Insassen sollten einen
Helm tragen.
In allen Fällen sollte der am Start der Wertungsprüfung stationierte Arzt (oder bei Zwischenpunkten
der in Wiederbelebungsmaßnahmen geschulte Sanitäter) als erster am Unfallort ankommen.
5.3.4
Für Wiederbelebungsmaßnahmen eingerichteter Krankenwagen
Krankenwagen mit Einrichtung für Wiederbelebungsmaßnahmen gemäß gesetzlichen
Bestimmungen des entsprechenden Landes. Das Team besteht aus einem Fahrer, einem in
Wiederbelebungsmaßnahmen geschulter Arzt und/oder Sanitäter, der auch der Fahrer sein kann.
5.3.5
Einheit für die Behandlung/Wiederbelebungsmaßnahmen
Eine Einheit für Wiederbelebungsmaßnahmen in Form einer provisorischen oder permanenten
Einrichtung, die zur Verwendung im Servicepark gedacht und gemäß Anlage 4 ausgestattet ist;
zwei Betten sind notwendig und ausreichend. Sie sollte sowohl geeignet sein zur Behandlung von
Patienten mit geringeren Verletzungen als auch für Patienten, für die eine Intensivbehandlung
notwendig ist.
Jeder Einheit muss ein in Wiederbelebungsmaßnahmen geschulter Arzt zugeordnet sein.
5.3.6
Krankenwagen
Ein standardisierter Krankenwagen gemäß gesetzlicher Bestimmungen des entsprechenden
Landes zum Transport von Verletzten, mit oder ohne Arzt an Bord. Wenn aufgrund des Zustands
des zu transportierenden Verletzten Wiederbelebungsmaßnahmen erforderlich sind, ist die
Anwesenheit eines in Wiederbelebungsmaßnahmen geschulten Arztes notwendig.
5.3.7
Rettungshubschrauber
Wenn er vorgesehen ist, sollte er den von den Luftfahrtbehörden des entsprechenden Landes
aufgestellten Bestimmungen entsprechen. Wenn erforderlich, muss er für Aufgaben in
schwierigem Gelände ausgestattet sein und in jedem Fall einen in Wiederbelebungsmaßnahmen
geschulten Arzt mitführen.
______________________________________________________________________________________
_
WRC Reglement, Anhang III Sicherheit (Deutsche Übersetzung - Stand: 08.12.2011/ww), Seite 4
Er sollte ausschließlich für Einsätze bei einem Unfall auf einer Wertungsprüfung oder einem
Verbindungsabschnitt vorgesehen sein.
Die Veranstalter werden an die FIA-Richtlinien „Die Organisation von Hubschraubern für
Flugsicherheit“ sowie an nachfolgenden Artikel 5.5.3 d) erinnert.
5.3.8
Kommunikationsmittel
Es muss dem Medizinischen Einsatzleiter möglich sein, mit allen Mitgliedern seines Teams in
Verbindung zu sein, entweder durch das allgemeine Kommunikationsnetz oder durch eine eigens
zugewiesene Funkfrequenz.
5.4
SICHERHEIT FÜR ZUSCHAUER
Ein Hauptpunkt des Sicherheitsplanes ist die Sicherheit der Öffentlichkeit einschließlich der
Zuschauer.
Die nachfolgenden, nicht vollzählig aufgeführten Maßnahmen sind für alle internationalen Rallyes
der 1. Kategorie verpflichtend, ausgenommen Punkt 5.4.1.
5.4.1
-
Lehrfilm (für alle Veranstaltungen empfohlen)
30 Sekunden Länge.
Mit Kommentaren bekannter Fahrer, in der Sprache des Landes der Veranstaltung.
Es sollten keine Unfälle gezeigt werden.
Sollte mehrmals gesendet werden.
5.4.2
a)
Überwachung der Zuschauer
Es müssen Vorkehrungen gemäß Beschreibung in Artikel 5.4.5 getroffen werden, um die
Zuschauer zu warnen und gegebenenfalls sicherzustellen, dass Zuschauer in
Gefahrenzonen aus diesen Bereichen entfernt werden.
Alle Gefahrenzonen müssen im Sicherheitsplan aufgeführt sein. Der Veranstalter muss
lange vor Ankunft der Zuschauer Gefahrenzonen in Übereinstimmung mit dem
Sicherheitsplan kennzeichnen und absperren, falls erforderlich in Zusammenarbeit mit
den örtlichen Sicherheitskräften.
Der Rallyeleiter sollte die Empfehlungen des Leiters der Streckensicherung sowie der
Fahrer der 0-Fahrzeuge (und der Sicherheitsbeauftragten der FIA sowie des
Medizinischen Delegierten der FIA, wenn vor Ort) in Betracht ziehen, um sicherzustellen,
dass eine Wertungsprüfung abgesagt wird, sofern gefährliche Umstände vorhanden sind.
Wenn an einer Wertungsprüfung oder einer Super Special Stage eine große Anzahl an
Zuschauern erwartet wird, müssen diese durch besondere Sicherheitsvorkehrungen wie
zum Beispiel Reifenbarrieren, Strohbällen usw. geschützt werden.
Während der Öffnung der Wertungsprüfung für die Teams (zwischen dem 0-Wagen und
vor dem Schlusswagen) müssen die Zuschauer daran gehindert werden, auf den WPStrecken zu laufen.
Auf den Wertungsprüfungen und an allen Zugangspunkten müssen Sicherheitshinweise
an die Zuschauer ausgegeben werden.
Während der Wertungsprüfung muss zur Zuschauersicherheit eine angemessene Zahl an
Streckenposten oder örtlichen Sicherheitskräften (Polizei, Militärpersonal, usw.)
anwesend sein.
Die Streckenposten sollten eine eindeutig erkennbare Jacke mit der Aufschrift „SAFETY“
gemäß Vorschriften tragen.
Die Wertungsprüfungen und ihr Zeitplan müssen so angelegt sein, dass die
Zuschauerbewegungen von einer Wertungsprüfung zu einer anderen sicher erfolgen
können.
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
i)
5.4.3
Nachtanken und Service
Bei Nachtanken oder Service muss der Veranstalter sicherstellen, dass entsprechende
Maßnahmen ergriffen werden, um die Zuschauer in einem geeigneten Abstand von eventuell
gefährlichen Tätigkeiten zu halten.
______________________________________________________________________________________
_
WRC Reglement, Anhang III Sicherheit (Deutsche Übersetzung - Stand: 08.12.2011/ww), Seite 5
5.4.4
a)
b)
c)
d)
e)
Schnelle Vorauswagen und Schlusswagen
An den schnellen Vorauswagen des Veranstalters (0-Fahrzeuge) müssen auf der Haube
sowie auf den beiden Vordertüren ein jeweils 36x50cm großes Schild mit den Nummern
000, 00 oder 0 und das Wort SAFETY (oder SECURITE) angebracht sein.
Jeder schnelle Vorauswagen muss mit Warnleuchten auf dem Dach sowie einer Sirene
ausgerüstet sein.
Die schnellen Vorauswagen dürfen weder von einem FIA-gesetzten Fahrer (1./2. Priorität
und Priorität A/B) noch von einem zuvor ausgefallenen Teilnehmer gefahren werden.
Die Fahrer und Beifahrer der schnellen Vorauswagen müssen eine gewissen RallyeErfahrung haben, so dass sie in der Lage sind, in angemessener Geschwindigkeit sicher
zu fahren und dem Rallyeleiter vollständige Information und Berichte über die
Bedingungen entlang der Strecke geben zu können. Sie müssen weiterhin die Uhren und
die Vertrautheit der Zeitnehmer mit den Eintragungen auf den Kontrollkarten überprüfen.
Nach dem letzten Bewerber muss ein Schlusswagen jede Wertungsprüfung durchfahren.
Auf diesen Fahrzeugen muss auf der Haube und den beiden Türen jeweils ein 36 cm x 50
cm großes Schild mit einer Zielflagge angebracht sein.
5.4.5
Information
Hauptsächlich an die Zuschauer gerichtete Informationen werden über verschiedene Mittel erteilt:
Printmedien, Radio und Fernsehen,
Plakate,
Verteilung von Handzettel,
Abfahren der Strecken durch ein mit Lautsprechern ausgerüstetes Fahrzeug zur
Information der Zuschauer (empfohlen 45 Minuten bis 1 Stunde vor dem Start des ersten
Fahrzeugs). Das Fahrzeug kann durch einen mit Lautsprechern ausgerüsteten
Hubschrauber ersetzt werden. Es kann unter Umständen erforderlich sein, diesen
Vorgang mehrmals zu wiederholen.
5.4.6
Sanitätsdienst
Wenn der Veranstalter Zuschauerzonen einrichtet, muss ein Sanitätsdienst vorgesehen werden.
Auch wenn der Sanitätsdienst für die Zuschauer von einer anderen Organisation durchgeführt
wird, unterliegt er der Verantwortung des Medizinischen Einsatzleiters der Veranstaltung.
5.5
SICHERHEIT DER TEILNEHMENDEN TEAMS
5.5.1
Einsatz der Sicherheitsdienste
a)
Am Start einer jeden Wertungsprüfung (einschließlich Shakedown, wenn durchgeführt):
- Ein oder mehrere Medizinische Interventionsfahrzeug/e sollte/n an jedem Posten direkt
bei dem technischen Interventionsfahrzeug (Befreiung, Brandbekämpfung, usw.)
stationiert sein.
- 1 Krankenwagen mit Einrichtung für Wiederbelebungsmaßnahmen
- Gegebenenfalls ein Krankenwagen,
- 1 Arzt, geschult in Wiederbelebungsmaßnahmen
- 1 Sanitäter
- 2 4kg Feuerlöscher mit geschultem Bediener
- angemessene Ausrüstung für eine ständige Verbindung mit der Rallyeleitung.
Diese Fahrzeuge müssen hinter der Startlinie positioniert sein, in Sichtweite und in einer
maximalen Entfernung von 150m. Wenn es für die korrekte Positionierung dieser
Fahrzeuge notwendig werden sollte, muss die Startlinie entsprechend verlegt werden.
b)
An Zwischenpunkten auf der Strecke (siehe untenstehend):
- Ein oder mehrere Medizinische/s Interventionsfahrzeug/e
- Ein Krankenwagen
______________________________________________________________________________________
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WRC Reglement, Anhang III Sicherheit (Deutsche Übersetzung - Stand: 08.12.2011/ww), Seite 6
- 1 Arzt, geschult in Wiederbelebungsmaßnahmen oder möglicherweise ein in
Wiederbelebungsmaßnahmen geschulter Sanitäter
- angemessene Ausrüstung für eine ständige Verbindung mit der Rallyeleitung.
Die Anzahl der Zwischenpunkte richtet sich nach der Art, Länge und Schwierigkeit der
betreffenden Wertungsprüfung. Sie sind in jedem Fall erforderlich bei Wertungsprüfungen,
die 15 km oder länger sind, wobei die Entfernung zwischen zwei medizinischen
Zwischenpunkten diese Entfernung niemals überschreiten darf. Sie müssen immer an
einem Funkposten stationiert sein.
Die Anzahl und die Standorte der Zwischenpunkte sollte auf Basis der empfohlenen Zeit
für die Fahrt vom WP-Start zum ersten Punkt und zwischen allen nachfolgenden Punkten
sowie dem letzten Punkt und dem Stopp festgelegt werden, wobei diese Fahrdauer in den
für die Rallye eingesetzten Interventionsfahrzeugen jeweils nicht mehr als 10 Minuten
betragen soll.
Wenn es weiterhin aufgrund der Art des Geländes, der Witterungsbedingungen oder
besonderer Umstände erforderlich ist, kann die Entfernung auf gemeinsamen Vorschlag
des Medizinischen Einsatzleiters und des Leiters der Streckensicherung (Medizinischer
Beauftragter der FIA und Sicherheitsbeauftragter der FIA bei Rallyes der FIA World Rally
Championship) bei Genehmigung des Sicherheitsplanes geändert werden.
Sowohl am Start als auch an den Zwischenpunkten müssen die Interventionsfahrzeuge
direkt auf die Strecken der Wertungsprüfungen einfahren können und in einem
abgesicherten Bereich untergebracht sein.
c)
Am STOP jeder Wertungsprüfung:
- (Mindestens) 2 4kg Feuerlöscher mit Bedienpersonal.
d)
Im Servicepark oder an einem zentralen Punkt, der weniger als 15 km Wegestrecke von
den entsprechenden Wertungsprüfungen entfernt ist,
- 1 Abschleppwagen,
- Angemessene Ausrüstung für eine ständige Verbindung mit der Rallyeleitung.
- Eine Einheit für die Behandlung/ Wiederbelebungsmaßnahmen gemäß Artikel 5.3.5,
- Ein Krankenwagen.
Die Wertungsprüfung einer Rallye darf nicht gestartet oder nach einer Unterbrechung wieder
aufgenommen werden, wenn nicht der ursprüngliche Sanitätsdienst vor Ort ist. Es sollten
Ersatzfahrzeuge vorgesehen werden.
5.5.2
Einsatz der Rettungsfahrzeuge
5.5.2.1 Alle Rettungsaktionen mit Einsatz eines Medizinischen Fahrzeugs werden vom
Rallyeleiter in Abstimmung mit dem Medizinischen Einsatzleiter eingeleitet und mit gleichzeitiger
Information des Leiters der Wertungsprüfung. Jeder Abtransport über Land oder per Hubschrauber
zu den ausgewählten Krankenhäusern muss über die zuvor bestimmten Wege erfolgen (5.2.2 und
5.5.3 a).
5.5.2.2 Am Unfallort erfolgen der Einsatz und die Leitung der medizinischen Intervention
ausschließlich durch den Arzt des betreffenden Interventionsfahrzeugs (gegebenenfalls durch den
qualifizierten Sanitäter bei einem Fahrzeug von einem Zwischenpunkt). Das medizinische Personal
muss mit der korrekten Anwendung der sich an Bord ihres Medizinischen Interventionsfahrzeug
befindlichen Ausrüstung vertraut und darin geschult sein.
5.5.3
a)
b)
c)
Rettung
Für jede Wertungsprüfung müssen Rettungswege eingeplant werden. Sie müssen im
Sicherheitsplan deutlich gekennzeichnet werden (durch Karte oder Zeichnungen).
Die Notaufnahmen aller Krankenhäuser entlang der Strecke müssen in Alarmbereitschaft
sein (siehe vorstehenden Artikel 5.2).
Egal ob der Abtransport über Land oder per Hubschrauber erfolgt, so muss jeder
Verletzte, dessen Zustand eine Intensivbehandlung erforderlich macht, auf dem Weg in
das Krankenhaus von einem in Wiederbelebungsmaßnahmen geschulten Arzt begleitet
werden.
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WRC Reglement, Anhang III Sicherheit (Deutsche Übersetzung - Stand: 08.12.2011/ww), Seite 7
d)
Wenn der Abtransport per Rettungshubschrauber vorgesehen ist, so müssen die
nachfolgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Wenn aufgrund der Witterungsbedingungen und nach gemeinsamer Entscheidung des
Rallyeleiters mit dem Leiter der Streckensicherung der Einsatz eines Hubschraubers
nicht möglich ist, so kann die Wertungsprüfung zeitlich verschoben oder ganz abgesagt
werden, wenn die Zeit für einen Krankentransport zu dem ausgewählten Krankenhaus
länger ist als sie in Abstimmung mit dem Medizinischen Einsatzleiter für angemessen
erachtet wird.
- Die Anwesenheit eines Hubschraubers entbindet nicht von der Verpflichtung, ein
Rettungssystem für den Abtransport auf dem Landweg zu planen, einschließlich der
Anwesenheit eines in Wiederbelebungsmaßnahmen geschulten Arztes für einen
Verletzten, für den während des Transports eine Intensivbehandlung notwendig ist,
- Siehe auch vorstehenden Artikel 5.3.7.
5.5.4
Streckenüberwachung und Zeichengebung
5.5.4.1 Absperrung der Wertungsprüfungen
Auf die Wertungsprüfungen einmündende Straßen und Wege müssen abgesperrt sein. Dies muss
folgendermaßen geschehen:
a)
Haupt- oder Durchfahrtsstraßen oder jede andere Straße, aus der Verkehr erwartet
werden kann, müssen gesperrt werden und von einem Streckenposten, Polizeibeamten
oder einem anderen Behördenvertreter besetzt sein.
b)
Kurze Straßen, die keine Durchgangsstraßen sind (z.B. zu Höfen), müssen abgesperrt
werden, zum Beispiel mit Absperrband. An der Barriere oder dem Band muss ein Hinweis
auf den Verlauf der Veranstaltung und auf die Gefahr beim Weitergehen angebracht sein.
Die schnellen Vorauswagen haben zu überprüfen, ob die entsprechende Absperrung vorhanden
ist. Sie müssen die Rallyeleitung sofort über eventuell fehlende Absperrungen informieren, die
dann vor Beginn der Wertungsprüfung angebracht werden müssen.
5.5.4.2 Entlang der Strecke sind Streckenposten positioniert, um
die Zuschauer aus Sperrzonen fernzuhalten mit der Hilfe von Schildern, Barrieren oder
Seilen, Pfeifen und Lautsprechern,
soweit wie möglich die Teams vor eventuellen Hindernissen auf der Wertungsprüfung zu
warnen.
5.5.4.3 Wenn die Verwendung der gelben Flagge erforderlich ist, muss die folgende
Verfahrensweise angewendet werden;
a)
An jedem Funkposten muss eine gelbe Flaggen verfügbar sein (die in etwa 5-kmAbständen positioniert sind),
b)
Die gelbe Flagge darf den Teams nur auf Anweisung des Rallyeleiters und nur an den
Funkposten gezeigt werden.
Sie dürfen nur von einem Streckenposten gezeigt werden, der eine klar erkennbare
Weste wie in vorstehendem Artikel 5.2.6 aufgeführt mit dem Funksymbol trägt. Die Dauer
des Zeigens der gelben Flagge wird festgehalten und den Sportkommissaren durch den
Rallyeleiter mitgeteilt.
c)
Während der Besichtigung der Wertungsprüfungen muss ein Schild mit Funksymbol wie
in nachstehendem Artikel 5.5.4.4 aufgeführt an jedem Funkposten aufgestellt sein. Dieses
Schild kann kleiner sein, muss aber für alle Teams während der Besichtigung der
Wertungsprüfungen gut sichtbar sein, so dass sie diese Positionen in ihren Aufschrieben
eintragen können.
d)
Ein Fahrer, dem die gelbe Flagge gezeigt wird, muss sofort seine Geschwindigkeit
herabsetzen und diese bis zum Ende der Wertungsprüfung beibehalten. Er muss den
Anweisungen der Streckenposten oder eines Sicherheitsfahrzeugs folgen. Die Flaggen
werden an allen Funkposten vor dem Zwischenfall gezeigt. Nichtbeachtung dieser
Vorschriften führt zu einer Bestrafung durch die Sportkommissare.
e)
An keinem Punkt der Wertungsprüfung darf eine andere als die gelbe Flagge gezeigt
werden.
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WRC Reglement, Anhang III Sicherheit (Deutsche Übersetzung - Stand: 08.12.2011/ww), Seite 8
f)
Bei Super Special Stages kann eine andere Zeichengebung erfolgen (z.B. Blinklichter).
Diese müssen dann in der Veranstaltungsausschreibung aufgeführt sein.
5.5.4.4 Ein Funksystem (mit Posten im Abstand von ca. 5km) muss speziell für jede
Wertungsprüfung aufgebaut werden, um die Fahrzeuge verfolgen zu können und den Ablauf der
Rallye zu überwachen.
Jeder Funkposten muss im Road-Book aufgeführt sein und durch ein Schild mit einem MindestDurchmesser von 70cm mit dem Funksymbol, ein schwarzer Blitz auf blauem Hintergrund,
gekennzeichnet werden.
Jeder Krankenwagen innerhalb der Wertungsprüfung muss an einem Funkposten stehen. Ein
zusätzliches Zeichen (grünes oder rotes Kreuz auf blauem Hintergrund) sollte an einem solchen
Punkt neben dem Funkpostenschild aufgestellt werden.
Zusätzlich muss in einem Abstand von ca. 100m bis 200m vor dem SOS Funkposten und der
Rettungsstation eine Vorkennzeichnung aufgestellt werden mit gleicher Gestaltung, jedoch auf
gelbem Hintergrund.
5.5.4.5 Die Verfolgung der Fahrzeuge muss entweder im Rallyezentrum (Rallyeleitung) oder
durch den Sicherheitsbeauftragten für diese Wertungsprüfung durchgeführt werden. Ein
entsprechendes Formular muss entweder an der Wertungsprüfung vom Sicherheitsbeauftragten
für die Wertungsprüfung oder im Rallyezentrum geführt werden. Jeder Veranstalter muss das
Verfahren zur Verfolgung der Fahrzeuge aufzeigen und im Sicherheitsplan aufführen. Er muss
außerdem das zu verfolgende Verfahren im Falle eines vermissten Bewerbers auflisten.
5.5.4.6 Bei einem Zwischenfall in Zusammenhang mit Zuschauersicherheit und –überwachung
müssen die Streckenposten wie im allgemeinen Notfallplan aufgeführt mit den öffentlichen
Diensten zusammenarbeiten, indem sie der Rallyeleitung jeden Zwischenfall oder Unfall berichten
und den Sicherheitsdiensten die Möglichkeit geben, die Kommunikationsmittel an ihrem Posten zu
nutzen.
5.5.5
a)
b)
c)
d)
5.6
SOS/OK-Schilder – Sicherheit der Bewerber
Jedes Wettbewerbsfahrzeug muss ein rotes reflektierendes Warndreieck mit sich führen.
Wenn das Fahrzeug auf einer Wertungsprüfung anhält, muss dieses Warndreieck von
einem Teammitglied an gut sichtbarer Stelle in einem Abstand von mindestens 50 m vor
dem Wettbewerbsfahrzeug aufgestellt werden, um die nachfolgenden Fahrer zu warnen.
Jeder Verstoß kann nach Ermessen der Sportkommissare bestraft werden.
Dieses Warndreieck muss auch aufgestellt werden, wenn sich das liegen gebliebene
Fahrzeug abseits der Strecke befindet.
Das Road-Book muss eine Seite über das Verfahren bei einem Unfall enthalten,
einschließlich Anweisungen für einen Unfall, in den ein Zuschauer verwickelt ist.
Das Verfahren für das Zeigen der „SOS“ oder „OK“ Zeichen für Bewerber, die einen Unfall
haben, sind in den Bestimmungen für die FIA WRC und Regionalmeisterschaften
aufgeführt.
Jedes ausgefallene Team muss den Veranstalter hierüber so schnell wie möglich
informieren, Fälle höherer Gewalt ausgenommen. Jedes Team, das dieser Vorschrift nicht
nachkommt, kann von den Sportkommissaren nach deren Ermessen bestraft werden.
UNFALLMELDUNG
5.6.1
Unfall mit Beteiligung eines Zuschauers
Wenn ein Rallyeteilnehmer in einen Unfall verwickelt wird, bei dem ein Zuschauer verletzt wird,
muss der betreffende Fahrer dies gemäß Bestimmungen wie im Road-Book aufgeführt melden.
In Zusammenhang mit den Verfahrensweisen bei Unfällen müssen außerdem die nationalen
gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem die Veranstaltung stattfindet, beachtet werden.
5.6.2
Unfall-Untersuchungen
Über jeden Unfall mit Todesfolge oder mit einer ernsthaften Verletzung muss ein Bericht an den
ASN erfolgen, der die FIA entsprechend informieren muss.
______________________________________________________________________________________
_
WRC Reglement, Anhang III Sicherheit (Deutsche Übersetzung - Stand: 08.12.2011/ww), Seite 9
Anhang IV – Podiumsablauf
1.
VORAUSSETZUNGEN
1.1
Die Zielrampe und Podiumsablauf muss innerhalb von 1 Stunde nach Ankunft des ersten
Fahrzeugs im letzten Service stattfinden. Die Zeitplanung für die Ankunft des ersten
Fahrzeugs im letzten Service muss zwischen der FIA, dem Veranstalter und dem Promoter
der Meisterschaft abgestimmt werden.
1.2 Der Veranstalter muss eine Ziel-Wartezone einrichten, damit sichergestellt ist, dass die
Teams die Rampe in der richtigen Reihenfolge befahren. Medienvertretern und Personen mit
den entsprechenden Ausweisen muss Zugang zu dieser Zone gewährt werden.
1.3 Der Veranstalter muss einen Offiziellen benennen, der für die zuvor geübte Prozedur, für die
eine Generalprobe durchgeführt werden muss, verantwortlich ist. Der Name des
verantwortlichen Offiziellen und die geplante Zeit für die Generalprobe müssen dem FIA
Media Delegate und dem Promoter der Meisterschaft zuvor mitgeteilt werden.
1.4 Die Zielrampe muss einen Bogen beinhalten, auf dem deutlich der Name und das Logo der
Veranstaltung sowie Werbung gemäß dem Werbevorgaben des Promoters der Meisterschaft
zu sehen sind. Vor der Rampe muss in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des FIA
Media Facilities and Operations Guide ein Turm für Fotografen vorgesehen werden. Der zum
und vom Torbogen führende Weg muss abgesperrt werden, damit Zuschauer keinen Zutritt
haben.
1.5 Das Öffnen und Schließen der Fahrzeugtüren sowie das Aussteigen der Fahrer darf durch
den Torbogen nicht behindert werden, wenn das Fahrzeug mit der Vorderseite auf der
Rampenabfahrt korrekt steht.
1.6 Hinter oder neben dem Podium müssen Flaggenposten angebracht sein, die von links nach
rechts, vom Fotographenturm aus gesehen, die folgenden Flaggen zeigen: ASN-Flagge
(freigestellt), Nationalflagge des gastgebenden Landes, FIA Flagge. Diese Flaggen wehen
dauerhaft. Weiterhin die Nationalflaggen der P3 Sieger, des siegreichen Herstellers und der
drei erstplatzierten Fahrer im Gesamtklassement. Weitere Nationalflaggen anderer Bewerber
können nach Ermessen des Veranstalters angebracht werden (dauerhaft wehend).
1.7 Der Veranstalter muss ein Siegerpodest im Stile der Olympischen Spiele zur Verfügung
stellen, die nur von den Teams auf den ersten drei Plätzen genutzt werden. Die Podeste
sollten so aufgestellt sein, dass die Fotografen / TV Teams vom Fotografenturm aus Bilder
schießen können (wie im FIA Media Facilities and Operations Guide aufgeführt). Wenn
dieses Podest noch in Position gebracht werden muss, muss die Position zuvor auf dem
Boden markiert sein.
1.8 Für jede Person darf nur ein Preis (Pokal oder Trophäe) überreicht werden, eine an den
jedes Teammitglied und eine an den Vertreter des siegreichen Herstellers. Vor dem Erwerb
der Pokale oder Trophäen muss die Gestaltung von der FIA Media Delegate und dem
Promoter der Meisterschaft genehmigt werden. Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass
die Übergeber dieser Preise sich dem Podium von der Seite her nähern und sofort wieder
zurücktreten.
1.9 Es sind höchstens sechs Personen zur Preisübergabe zulässig. Weiterhin darf sich nur noch
der für die Siegerehrung Verantwortliche im Bereich der Rampe aufhalten. An jede Person,
die einen Preis überreicht, müssen deutliche, schriftliche Anweisungen, einschließlich
Kleiderordnung, ausgegeben werden.
1.10 Direkt dabei müssen drei Parkplätze (oder auch der Parc fermé) für die drei siegreichen
Fahrzeuge sowie ein Parkplatz für das siegreiche P3 Team und, für den Fall schlechter
Witterung, eine Unterstellmöglichkeit für die Fahrer vorhanden sein.
1.11 Der Veranstalter muss eine Transportmöglichkeit von der Zielrampe zum Presseraum für die
Pressekonferenz für mindestens 12 Fahrer / Beifahrer (WRC und P3), einen
Herstellervertreter und den FIA Medien-Delegierten vorsehen.
1.12 Für alle Teams, die von der Podiumszeremonie betroffen sind und die ihr Fahrzeug zur
Schlussabnahme bringen müssen, muss ein Teammitglied für den Transport des Fahrzeugs
zur Schlussabnahme oder den Parc fermé bereit stehen.
___________________________________________________________________
WRC-Reglement, Anhang IV Podiumsablauf, Seite 1 (Stand: 08.12.2011/ww)
1.13 Es liegt in der Verantwortung des Veranstalters, die Bewerber über den Zielablauf zu
informieren.
1.14 Für die beim Zieleinlauf anwesenden Teammitglieder des siegreichen Bewerbers muss auf
einer Seite der Rampe, außerhalb der Begrenzungen für die Rampe und das Podium, ein
Bereich reserviert werden, von dem aus sie die an der Podiumszeremonie teilnehmen
können.
2.
ABLAUF (alle Abläufe werden von dem für den Zielablauf benannten
Verantwortlichen überwacht)
Zusammenfassung des Ablaufs
Der ideale Ablauf ist wie folgt, Änderungen in diesem Ablauf sind jedoch möglich, damit die
Podiumszeremonie so schnell wie möglich nach der Power Stage und den letzten Service
durchgeführt werden kann. Änderungen müssen mit dem FIA Media Delegate und dem Promotor
abgestimmt werden.
Bestes nationale Team P3 Sieger Teammitglieder kommen auf Aufforderung und nach
Genehmigung zum siegreichen Team Plätze 10 bis 4 3. 2. 1. Sektdusche Teammitglieder kommen auf Aufforderung zum siegreichen Team
Aufrufen der drei Teams Übergabe Übergabe Hersteller Hymnen und Flaggen Sektdusche Transport zur FIA-Pressekonferenz (Top 3, Hersteller, P3 Sieger)
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8
Die Veranstalter sollten ein Unterhaltungsprogramm vor dem Zieleinlauf, eine
Lautsprecheranlage und Riesenleinwände zum Abspielen von Bildern von der Veranstaltung
(kostenfrei vom Promoter der Meisterschaft erhältlich) einplanen.
Auf der Rampe dürfen sich höchstens 2 VIP gleichzeitig befinden.
Ab der Ziel-Wartezone (umzäunt und mit überwachtem Zugang ausschließlich für
Medienvertreter und Personen mit den entsprechenden Ausweisen) ist der Ablauf wie folgt:
Sofern aufgrund des Veranstaltungszeitplanes möglich, fährt das bestplatzierte nationale
Team auf die Rampe und hält an, wenn die Vorderkante seines Fahrzeugs auf der RampenAbfahrt steht. Das Team steigt aus und mit dem Fahrer wird ein Interview durchgeführt. Das
Team erhält einen Preis, fährt weiter zum Parc fermé oder zur Schlussabnahme.
Das siegreiche P3 Team fährt auf die Rampe und hält an, wenn die Vorderkante seines
Fahrzeugs auf der Rampen-Abfahrt steht. Das Team steigt aus und mit dem Fahrer wird ein
Interview durchgeführt. Das Team steigt dann auf die Fahrzeughaube und erhält zwei zuvor
geöffnete Flaschen Champagner und beginnt mit der Champagnerdusche für die
Fotographen und TV-Teams (nicht kürzer als 20“). Mit vorheriger Zustimmung des FIA
Medien-Delegierten dürfen sich Teammitglieder hinzugesellen (höchstens 30“). Das Team
steigt in sein Fahrzeug ein und fährt unmittelbar zu dem Parkplatz oder zum Parc fermé (falls
daneben liegend). Das siegreiche P3 Team kehrt dann zu Fuß zum Zielbereich zurück und
wartet auf den Shuttle zum Pressezentrum für die FIA Pressekonferenz (gleiches Verfahren
im Falle von 2 P3 Siegern).
Die Teams in der Reihenfolge 10. bis 4. Gesamt fahren auf die Rampe, öffnen die Türen,
steigen aus, erhalten einen Preis und fahren dann unmittelbar in den Parc fermé oder zur
Schlussabnahme.
Das Team auf dem 3. Gesamtplatz fährt auf die Rampe. Es hält an, wenn die Vorderkante
seines Fahrzeugs auf der Rampen-Abfahrt steht. Das Team steigt aus dem Fahrzeug aus
und bleibt auf der jeweiligen Fahrzeugseite stehen, wobei die Türen geöffnet sind. Es folgt
ein Interview des Fahrers und es fährt dann von der Rampe herunter zum Parkplatz oder
zum Parc fermé (wenn daneben liegend), wo ein Teamvertreter sich dem Fahrzeug annimmt.
Das Team kehrt zu Fuß zur Wartezone zurück.
Für das Team auf dem 2. Gesamtplatz gilt die gleiche Prozedur wie für den 3. Gesamtplatz.
___________________________________________________________________
WRC-Reglement, Anhang IV Podiumsablauf, Seite 2 (Stand: 08.12.2011/ww)
2.9
2.10
2.11
2.12
2.13
2.14
2.15
2.16
2.17
2.18
2.19
2.20
Das siegreiche Team fährt auf die Rampe und hält an, wenn die Vorderkante seines
Fahrzeugs auf der Rampen-Abfahrt steht. Das Team steigt aus, schließt die Türen und wird
durch einen Offiziellen interviewt. Das Team steigt dann auf die Motorhaube. Es erhält zwei
vorgeöffnete Flaschen Champagner und beginnt mit der Champagnerdusche für die
Fotographen und die TV-Teams (nicht kürzer als 20“). Mit vorheriger Zustimmung des FIA
Medien-Delegierten dürfen sich Teammitglieder hinzu gesellen (höchstens 30“),
Teammitglieder verlassen die Rampe. Das Fahrzeug verbleibt auf der Rampe bis zum Ende
der Siegerehrungszeremonie.
Wenn es sich nicht schon auf seinem Platz befindet, wird das Siegerehrungspodest in
Bodenhöhe vor die Rampe / das siegreiche Fahrzeug gestellt.
Die siegreichen Teams werden dann aus der Wartezone gebeten und stellen sich hinter ihre
jeweilige Position auf dem Siegerehrungspodest.
Vertreter aus Politik und / oder Sponsorenvertreter (höchstens sechs) werden gebeten, die
Preise zu überreichen.
Die aufgerufenen Fahrer steigen auf ihre Podiumsplätze in der Reihenfolge Drittplatzierte,
Zweitplatzierte, Erstplatzierte. Beginnende mit dem Drittplatzierten begeben sich dann die
sechs Personen nacheinander je Team zur Übergabe der Preise nach vorne, endend mit
dem Sieger. Sie gehen sofort zurück, aus der Sicht der Fotographen und der TV-Teams.
Nachdem jedes Team seine Pokale erhalten hat, wird der Vertreter des siegreichen
Herstellers gebeten, hinzuzukommen. Er steht bei Empfang seines Pokals vor dem
siegreichen Team und begibt sich dann zur Seite.
Die Nationalhymnen des siegreichen Fahrers (gemäß Pass) und Herstellers (gemäß Land
der Fahrzeughomologation) werden abgespielt. Bei Abspielen der Hymne für den siegreichen
Fahrer werden die Nationalitätsflaggen der ersten drei Fahrer gemäß Protokoll für die
Olympischen Spiele gehisst.
Alle Teams nehmen ihre Mützen und / oder Sonnenbrillen ab. Wenn der Hersteller einer
anderen Nationalität angehört als der siegreiche Fahrer, wird sofort danach dessen
Nationalhymne abgespielt, während die entsprechende Nationalitätsflagge gehisst wird.
Wenn der siegreiche Fahrer und Hersteller der gleichen Nationalität sind, muss die Hymne
nur einmal abgespielt werden und alle Flaggen werden gleichzeitig gehisst. Das Hissen der
Flaggen sollte exakt genauso lange dauern wie das Abspielen der Nationalhymnen. Nach
den Nationalhymnen findet nochmals eine Sektdusche mit 6 zuvor geöffneten Flaschen statt.
Die Teams werden zum Pressezentrum für die FIA Pressekonferenz gefahren.
Das siegreiche Fahrzeug wird durch ein Teammitglied in den Parc fermé gefahren.
Das siegreiche P3 Team, die drei siegreichen Teams in der Gesamtwertung, der Vertreter
des siegreichen Herstellers und die FIA Media Delegate werden in das Pressezentrum für die
FIA Pressekonferenz gefahren. Der Zugang zu den Fahrzeugen muss frei von Zuschauern
sein.
Die Fahrzeuge der weiteren siegreichen Teams werden in Begleitung des Veranstalters
durch Techniker in den Parc fermé oder zur Schlussabnahme gefahren.
Alle weiteren Teams überfahren die Rampe zur entsprechenden Zeit und Reihenfolge, im
Ermessen des Veranstalters.
___________________________________________________________________
WRC-Reglement, Anhang IV Podiumsablauf, Seite 3 (Stand: 08.12.2011/ww)
ANHANG V - REIFENVORSCHRIFTEN
1.
Definition für formgeheizte Reifen
1.1 Eine Lauffläche mit einer Breite von 170mm (85mm auf jeder Seite von der Reifen-Mittellinie
aus) und einem Umfang von 140mm. In diesem Bereich muss die mit mindestens 5,5mm tiefen, im
Querschnitt mit einem maximalen Schrägungswinkel von 60° (Zeichnung 1) und 2mm breiten Rillen
versehene Oberfläche mindestens 17% der Gesamt-Oberfläche ausmachen.
Diese Lauffläche muss formgeheizt sein.
9“
8,5“
8“
7,5“
7“
6,5“
LängexBreite
170x140
161x140
148x140
142x140
133x140
124x140
Oberfläche
23800
22540
20720
19880
18620
17360
17% Anteil
4046
3823
3522
3380
3165
2951
1.2 Die Summe der Rillenbreite, die in dem oben beschriebenen Bereich in Längsrichtung laufen,
muss mindestens 4mm betragen.
1.3 Die Summe der Rillenbreite, die in Querrichtung laufen, muss mindestens 16mm betragen.
1.4 Die Stollen-Verbindungsblöcke und Lamellen müssen als Teil der Lauffläche gesehen werden,
sofern sie unter 2mm liegen.
2. Reifenhomologation
2.1 Mindestens zwei Wochen vor dem Start der Technischen Abnahme einer bestimmten
Veranstaltung reicht der Reifenhersteller der FIA eine Zeichnung (oder Zeichnungen) des(der)
Profilmuster, die bei dieser Veranstaltung verwendet werden sollen, ein, um eine entsprechende
Homologation zu erhalten. Eine einmal erteilte Homologation bleibt ohne Auslaufdatum gültig.
2.2 Die FIA teilt für jedes Profilmuster ein Formular mit einer Berechnung aller verschiedenen
Parameter aus.
2.3 Die Profilzeichnung muss beinhalten:
Das Profilmuster,
Das Maß der kleinsten Rille, in Übereinstimmung mit Punkt 2,
Die Felgengröße
Die Maße zur Bestimmung der entsprechenden Kontrolloberfläche.
2.4 Dieser Artikel bezieht sich lediglich auf Reifen mit einem Profilanteil von unter 25%.
___________________________________________________________________
WRC-Reglement, Anhang V Reifen, Seite 1 (Stand: 08.12.2011/ww)
3. Während der Veranstaltung
3.1 Zu jeder Zeit der Veranstaltung muss die Profiltiefe der Reifen am Fahrzeug mindestens 1,6mm
über mindestens ¾ der Lauffläche betragen. Der Hersteller wird angewiesen, sichtbare
Kontrollmarkierungen zur Verfügung zu stellen, um diese Abnutzung deutlich zu machen.
3.2 Die Ersatzreifen dürfen wieder verwendet werden, jedoch nur, wenn die Mindesttiefe 1,6 mm
beträgt. Außerdem müssen sie an Bord des Fahrzeugs verbleiben.
3.3 Jedes am Fahrzeug oder bei einem Service innerhalb des Fahrzeugs angebrachte komplette
Rad muss bis zum folgenden Servicepark oder der folgenden Servicezone, wo ein Reifenwechsel
erlaubt ist, mitgeführt werden. Ein komplettes Rad darf an keinem anderen Ort als in einem
Servicepark oder in einer Servicezone, wo ein Reifenwechsel erlaubt ist, weder in das Fahrzeug
eingeladen noch aus ihm entfernt werden.
_______________________________________________________________________________________
WRC Reglement 2010, Anhang V - Reifen (Deutsche Übersetzung - Stand: 24.02. 2020/ww), Seite 2
ANHANG VI – NENNGELDER, VERANSTALTUNGSUNTERLAGEN UND
PERMANENTE FIA-AUSWEISE
Siehe englischer Text!
ANHANG VII – STARTAMPEL AN WERTUNGSPRÜFUNGEN
Linkes Licht = orange
Alle anderen Lichter = rot
___________________________________________________________________
WRC-Reglement, Anhang VI und VII, Seite 1 (Stand: 08.12.2011/ww)
Anhang VIII – FIA WRC ACADEMY CUP
1.
ANKÜNDIGUNG
Die FIA WRC Academy („WRC Academy“) ist ein FIA Cup, wie in Artikel 1 der Sportlichen
Bestimmungen der FIA World Rally Championship 2012 beschrieben, für Fahrer und Beifahrer, die
an den Meisterschaftsläufen gemäß Artikel 6 dieses Anhangs mit zulässigen Fahrzeugen wie in
Artikel 7 aufgeführt teilnehmen.
2.
TEILNAHME
2.1 ALLGEMEINES
2.1.1 Um für die Punktevergabe in der WRC Academy zulässig zu sein, müssen sich die Fahrer in
die WRC Academy vor dem Nennungsschluss der ersten Veranstaltung unter Verwendung
des
Registrierungsformulares,
das
auf
der Website
der WRC Academy
www.wrc.com/wrcacademy veröffentlicht ist, einschreiben.
Später eingehende Anträge können nach Genehmigung der FIA angenommen werden.
Die Einschreibung unterliegt immer der Genehmigung der FIA und der Fahrer muss die
Fahrer-Vereinbarung mit dem Promoter der WRC Academy unterzeichnen und beachten.
Die Einschreibung in die WRC Academy kann nur im Namen des Fahrers erfolgen.
Die Nennung zu einer einzelnen Veranstaltung kann erfolgen:
- im Namen eines Fahrers oder
- im Namen eines Teams oder Sponsors oder
- im Namen eines ASN benannten Teams.
2.1.2 Die Anzahl der Wertungsläufe für die WRC Academy Cup ist 6.
2.1.3 Die Einschreibung in die WRC Academy 2012 wird als Nennung für alle Wertungsläufe des
WRC Academy Cup angesehen. Im Falle einer Nichterfüllung erfolgt eine Bestrafung wie in
Art. 4.1 aufgeführt.
2.1.4 Die maximal zulässige Anzahl an Einschreibungen in den WRC Academy Cup beträgt 24.
2.2 FAHRER
2.2.1 Um für die Teilnahme an der WRC Academy und die Punktevergabe zulässig zu sein,
müssen die Fahrer folgende Bedingungen erfüllen:
a)
Sie müssen nach dem 14. November 1986 geboren sein;
b)
Sie dürfen vor dem 1. Januar 2012 an nicht mehr als sieben Rallyes der FIA World
Rally Championship als Prioritäts-Fahrer teilgenommen haben;
c)
Sie dürfen den WRC Academy Cup zuvor noch nicht gewonnen haben.
2.2.2 Nur der für die Teilnahme am WRC Academy Cup eingeschriebene Fahrer darf auf den
Wertungsprüfungen der Rallye fahren.
2.2.3 Der siegreiche Fahrer wird Sieger des WRC Academy Cup 2012. Der Sieger des WRC
Academy Cup erhält eine Förderung in einem Wert von € 500.000 für die Fortführung
seiner/ihrer Karriere innerhalb von Veranstaltungen der FIA World Rally Championship 2013.
Diese Förderung unterliegt den Bestimmungen & Bedingungen wie im Fahrervertrag
aufgeführt.
___________________________________________________________________________
WRC-Reglement, Anhang VIII FIA WRC Academy Cup, Seite 1 (Stand: 08.12.2011/ww)
2.2.4 Ersatzfahrer können Bewerber ersetzen, die aus der WRC Academy ausgeschieden sind,
von ihr ausgeschlossen oder suspendiert wurden. Diese Ersatzfahrer können keine WRC
Academy Cup Punkte erzielen. Die Platzierungen dieser Fahrer bei einer Veranstaltung
werden jedoch für die Gesamtwertung der WRC Academy für Fahrer berücksichtigt und die
Punkte für ihre jeweilige Platzierung wird nicht neu verteilt.
2.2.5 Wie unter 2.2.4 aufgeführt werden Punkte für die Wertungsprüfungen nicht neu verteilt, wenn
ein Ersatzfahrer eine Wertungsprüfung gewinnt.
2.3 BEIFAHRER
2.3.1 Um für die Punktevergabe in der WRC Academy zulässig zu sein, müssen sich die Beifahrer
in die WRC Academy vor dem Nennungsschluss der ersten Veranstaltung einschreiben.
2.3.2 Der siegreiche Beifahrer erhält den WRC Academy Cup 2012 für Beifahrer.
2.3.3 Im Verlauf der Saison kann ein Fahrer seinen Beifahrer wechseln – in Überreinstimmung mit
den Sportlichen Bestimmungen der WRC. Alle von einem Beifahrer erzielten Punkte
verbleiben bei diesem Beifahrer.
2.3.4 Im Verlauf der Saison der WRC Academy kann ein Beifahrer auch bei verschiedenen
Fahrern als Beifahrer teilnehmen.
2.3.5 Beifahrer, die sich nach dem Nennungsschluss für die erste Veranstaltung des WRC
Academy Cup einschreiben, erhalten keine WRC Academy Punkte. Die Platzierungen dieser
Beifahrer werden jedoch bei der Beifahrerwertung des WRC Academy Cups berücksichtigt
und die ihnen zugeordneten Punkte werden nicht neu verteilt. Gleicherweise werden Punkte
für den Sieg bei einer Wertungsprüfung nicht neu verteilt.
3.
PUNKTE
3.1
ALLGEMEINES
3.1.1 Der Titel Sieger des WRC Academy Cups wird dem Fahrer und dem Beifahrer zuerkannt,
welche die höchste Anzahl an Punkten erzielt haben.
3.1.2 Punkte werden auf Basis einer separaten Wertung für die in der WRC Academy
eingeschriebenen Fahrer und Beifahrer verteilt, die sich aus der Gesamtwertung jeder WRC
Academy Veranstaltung ergibt. Die im WRC Academy Cup erzielten Punkte erfolgen im
Namen des Fahrers bzw. Beifahrers.
3.1.3 Die fünf besten Ergebnisse eines jeden eingeschriebenen Fahrers oder Beifahrers zählen
für die Endwertung im WRC Academy Cup. Wertungsprüfungspunkte und ggf. Punkte für die
‚Power Stage’ können jedoch bei allen 6 Veranstaltungen erzielt werden.
3.1.4 Die Punkte eines Fahrers oder Beifahrers, der aus der WRC Academy ausscheidet, von ihr
ausgeschlossen oder suspendiert wurde, verbleiben in den Wertungen der WRC Academy.
3.2
RALLYEPUNKTE
3.2.1 Bei jedem Lauf werden Punkte für die Fahrer und die Beifahrer auf Basis der
Gesamtwertung in der WRC Academy wie folgt vergeben:
1. Platz
25 Punkte
2. Platz
18 Punkte
3. Platz
15 Punkte
4. Platz
12 Punkte
5. Platz
10 Punkte
___________________________________________________________________________
WRC-Reglement, Anhang VIII FIA WRC Academy Cup, Seite 2 (Stand: 08.12.2011/ww)
6. Platz
7. Platz
8. Platz
9. Platz
10. Platz
8 Punkte
6 Punkte
4 Punkte
2 Punkte
1 Punkt
3.2.2 Eine Wertung für die WRC Academy wird aufgrund des Gesamtergebnisses der Rallye am
Ende der letzten Zeitkontrolle in der Streckenführung der WRC Academy erstellt. Die
Ergebnisse werden in Übereinstimmung mit Artikel 54 der FIA WRC Sportlichen
Bestimmungen veröffentlicht.
3.3
WERTUNGSPRÜFUNGSPUNKTE
3.3.1 Für jede Wertungsprüfung der WRC Academy Streckenführung erhält jeder Fahrer und
Beifahrer mit der schnellsten Zeit einen Wertungsprüfungspunkt. Wenn zwei (oder mehr)
Teams die gleiche schnellste Zeit erzielt haben, erhalten alle Teams, welche diese Zeit erziel
haben, einen Wertungsprüfungspunkt.
3.3.2 WRC Academy Teams, denen eine Zeit zugeordnet wurde, erhalten keine
Wertungsprüfungspunkte. Bei Gleichstand zwischen zwei (oder mehreren) Teams und falls
einem (oder mehreren) dieser Teams eine Zeit zugeordnet wurde, werden keine
Wertungsprüfungspunkte verteilt.
3.3.3 Wenn mehr als 50% der WRC Academy Teams eine Zeit für eine bestimmte
Wertungsprüfung zugeordnet wurde, werden keine Wertungsprüfungspunkte vergeben.
3.3.4 Jedes Team, das am letzten Tag innerhalb der WRC Academy Streckenführung ausfällt,
wird nicht gewertet, behält jedoch die bis dahin erzielten Wertungsprüfungspunkte.
3.4
‚POWER STAGE’ PUNKTE
Wenn im Verlauf der Streckenführung für die WRC Academy eine ‚Power Stage’ vorgesehen
ist, werden ‚Power Stage’ Punkte an die WRC Academy Fahrer und Beifahrer auf Basis der
‚Power Stage’ Wertung wie folgt vergeben:
1. Platz
2. Platz
3. Platz
3 Punkte
2 Punkte
1 Punkt
Fahrer, die Verlauf des letzten Tages der Streckenführung der WRC Academy ausgefallen
sind, sind zur Teilnahme an der ‚Power Stage’ nicht zugelassen.
3.5
GLEICHSTAND
Zur Auflösung eines Gleichstands in der Wertung des WRC Academy Cup wird zunächst die
höhere Anzahl an Wertungsprüfungspunkten, ggf. einschließlich der ‚Power Stage’,
herangezogen. Ein weiterer Gleichstand wird in Übereinstimmung mit Artikel 10 der FIA WRC
Sportlichen Bestimmungen aufgelöst.
4.
NICHT-TEILNAHME
4.1
Fälle höherer Gewalt oder gemäß Artikel 4.4 ausgenommen, wird ein eingeschriebener
Fahrer, der nicht zu einem der Wertungsläufe startet, von der WRC Academy Cup Wertung
ausgeschlossen und der FIA gemeldet.
___________________________________________________________________________
WRC-Reglement, Anhang VIII FIA WRC Academy Cup, Seite 3 (Stand: 08.12.2011/ww)
4.2
Zur Prüfung eines Falles höherer Gewalt muss der Fahrer die WRC Academy, die ihrerseits
den Veranstalter informiert, schriftlich über die Gründe für die Nicht-Teilnahme informieren.
Als Beweismittel müssen alle erforderlichen Unterlagen dem Veranstalter vor dem Start der
Rallye zur Prüfung durch die Sportkommissare übermittelt werden. Bei Nicht-Einreichung
dieser schriftlichen Unterlagen wird angenommen, dass kein Fall höherer Gewalt
beansprucht wird.
4.3
Falls der Bewerber einen Fall höherer Gewalt aus medizinischen Gründen anmeldet,
müssen die folgenden Unterlagen dem Veranstalter so schnell wie möglich zugeschickt
werden:
Ärztliche Bescheinigung(en) mit Aufführung der genauen Diagnose und Beschreibung
der Verletzungen, ausgestellt von entsprechenden Spezialisten (Orthopäden,
Neurochirurgen, Sportärzte, usw.).
Entsprechende paraklinische Unterlagen (Röntgenbilder, Scans, usw.) zur
Unterstützung der Diagnose.
Eine schriftliche Erklärung des Fahrers mit der Genehmigung für den FIA Medical
Delegate, den Fall mit dem entsprechenden Spezialisten zu besprechen, der die
ärztlichen Bescheinigungen ausgestellt hat
Alle Unterlagen müssen in Englisch (oder zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung),
maschinengeschrieben und lesbar abgefasst sein. Die Echtheit aller Dokumente,
Übersetzungen und/oder Kopien muss beglaubigt sein. Die FIA kann anordnen, dass der
Fahrer durch einen FIA Medical Delegate untersucht wird.
4.4
Ein Fahrer kann als entschuldigt gelten, wenn er an dem Wertungslauf als Prioritätsfahrer
teilnimmt.
5.
STRECKENFÜHRUNG
Bei jeder Rallye werden die besondere Streckenführung und die Sektionen, welche für die
Wertung zur WRC Academy herangezogen werden, veröffentlicht und als ‚WRC Academy
Streckenführung’ bezeichnet. Es werden lediglich die Ergebnisse der Wertungsprüfungen,
die Teil der WRC Academy Streckenführung sind, für die WRC Academy Wertung
herangezogen.
Anmerkung: Die Gesamtlänge an Wertungsprüfungen für die Bewerber in der WRC Academy
sollte in etwa 260 km betragen und über eine Höchstdauer von zweieinhalb Tagen laufen.
6.
KALENDER
Die Wertungsläufe für die WRC Academy 2012 sind:
Datum
29.03.-01.04.2012
25.-27.05.2012
02.-05.08.2012
24.-26.08.2012
04.-07.10.2012
08.-11.11.2012
Rallye
Rallye Portugal
Acropolis Rallye
Finnland Rallye
Rallye Deutschland
Rallye de France
Spanien Rallye
Veranstalter-Website
www.rallydeportugal.pt
www.acropolisrally.gr
www.nesteoilrallyfinland.fi
www.adac-rallye-deutschland.de
www.rallyedefrance.com
www.rallyracc.com
Bei Absage eines Wertungslaufs der WRC Academy kann eine Ersatzveranstaltung benannt
werden.
___________________________________________________________________________
WRC-Reglement, Anhang VIII FIA WRC Academy Cup, Seite 4 (Stand: 08.12.2011/ww)
7.
ZULÄSSIGE FAHRZEUGE
7.1
Das einzig zulässige Fahrzeug ist der Ford Fiesta F2 („das Fahrzeug“), wie es vom Zulieferer
der WRC Academy, M-Sport Ltd, vorbereitet und zur Verfügung gestellt wird und mit allen
Vorschriften der vorliegenden Bestimmungen übereinstimmt.
7.2
Das Fahrzeug muss zu jeder Zeit mit dem ‚Specification Sheet’ übereinstimmen, das von MSport Ltd für jeden Wertungslauf erstellt wird.
7.3
Jede Änderung an dem Fahrzeug, das Entfernen oder das Hinzufügen von Teilen,
Änderungen an dem ausgelieferten Fahrzeug sind strikt verboten (ausgenommen, sie sind
ausdrücklich erlaubt).
8.
ZULÄSSIGE REIFEN
8.1
Die zulässigen Reifen sind Pirelli Reifen.
8.2
Die Typen (Der Typ9 und die Höchstanzahl an Reifen werden in der Rallye-Ausschreibung
einer jeden Veranstaltung veröffentlicht.
8.3
Jedes WRC Academy Fahrzeug muss 2 Ersatzräder mit aufgezogenen Reifen mitführen,
wenn es einen Service vor einer Sektion mit einer Wertungsprüfung verlässt.
8.4
Jedes Nachschneiden und/oder andere Änderungen an den Reifen sind verboten.
9.
BESICHTIGUNG DER WERTUNGSPRÜFUNGEN
9.1
FAHRZEUG FÜR DIE BESICHTIGUNG
Es dürfen nur Serienfahrzeuge verwendet werden, die ausschließlich den Bestimmungen
des Artikels 25.1.1 der WRC Sportlichen Bestimmungen entsprechen.
Die Bewerber dürfen kein „Produktionsfahrzeug“ wie in Artikel 25.1.2 der WRC Sportlichen
Bestimmungen aufgeführt verwenden.
10. STARTREIHENFOLGE UND ABSTÄNDE
10.1 STARTREIHENFOLGE DER RALLYE
10.1.1 Sofern keine anderslautende Reihenfolge für eine Super Special Stage angegeben ist,
starten die WRC Academy Teams zur ersten Sektion der Rallye nach den
vierradangetriebenen Fahrzeugen in Reihenfolge der vorläufigen Wertung des WRC
Academy Cup. Falls im Verlauf der ersten Sektion einer Veranstaltung ein Remote Service
vorgesehen ist, kann nachfolgender Artikel 10.2 Anwendung finden.
10.1.2 Die WRC Academy Teams können in zwei Gruppen aufgeteilt werden (Gruppe A / Gruppe
B) und in der Startliste des zweiten Tags gemäß ihrer Wertung an vorhergehenden Tag
eingestuft werden. Die Startposition dieser zwei Gruppen wird durch den Rallyeleiter in
Abstimmung mit dem WRC Academy Principal festgelegt.
11. KRAFTSTOFF
Sofern nicht ausdrücklich anders zugelassen dürfen die WRC Academy Fahrer
ausschließlich handelsüblichen Kraftstoff verwenden, der aus den Pumpen an Tankstellen
wie im Road Book markiert und aufgeführt eingefüllt wird.
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WRC-Reglement, Anhang VIII FIA WRC Academy Cup, Seite 5 (Stand: 08.12.2011/ww)
12. MARKIERUNG UND VERPLOMBUNG VON MECHANISCHEN TEILEN
Für jedes Fahrzeug der WRC Academy wird bei der Technsichen Abnahme ein eingebautes
Getriebe verplombt. Weiterhin kann für jedes Fahrzeug bei der Technischen Abnahme oder
während der Veranstaltung bis zu einem Ersatzgetriebe markiert werden.
13. TECHNISCHE ABNAHME
Der Technische Kommissar der WRC Academy ist befugt, vor, während und nach der Rallye
eine detaillierte Untersuchung der Fahrzeuge durchzuführen. Die Manipulation oder das
Entfernen von Plomben, die am Fahrzeug oder an einzelnen Teilen angebracht sind, ist
verboten.
14. TESTS
Vor jeder Veranstaltung kann eine Teststrecke und ein entsprechender Zeitplan zur Nutzung
durch die WRC Academy Teams durch den Veranstalter in der Rallye-Ausschreibung oder in
einem Bulletin veröffentlicht werden.
15. PERMANENTE STARTNUMMERN
Die FIA teilt jedem in der WRC Academy eingeschriebenen Fahrer eine permanente
Startnummer zwischen 100 und 130 zu.
Ac
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WRC-Reglement, Anhang VIII FIA WRC Academy Cup, Seite 6 (Stand: 08.12.2011/ww)