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FIA WORLD RALLY CHAMPIONSIP 2012 – SPORTLICHE BESTIMMUNGEN (Deutsche Übersetzung, maßgeblich ist die englische Version) UPDATE VOM 09.03.2012 – Mit Kennzeichnungen der aktuellen Änderungen INHALT ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE 1. ALLGEMEINE MEISTERSCHAFTSBESTIMMUNGEN 1.1 1.2 1.3 1.4 ANWENDUNG OFFIZIELLE SPRACHE AUSLEGUNG DATUM DER ANWENDUNG 2. DEFINITIONEN 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9 2.10 2.11 2.12 2.13 2.14 2.15 2.16 2.17 2.18 2.19 2.20 2.21 BULLETIN MITTEILUNG KONTROLLZONEN TEAM ENTSCHEIDUNG ENDE DER VERANSTALTUNG EUROPA LINK NEUTRALISATION PARC FERMÉ VERBOTENER SERVICE ABFAHREN DER WERTUNGSPRÜFUNGEN ZEITPLAN FÜR DAS ABFAHREN DER WPS SAMMELKONTROLLE (REGROUPING) ABSCHNITT SEKTION SERVICE START DER VERANSTALTUNG SUPER SPECIAL STAGE TEST KONTROLLHEFT OFFIZIELLE 3. OFFIZIELLE UND DELEGIERTE 3.1 3.2 3.3 SPORTKOMMISSARE FIA DELEGIERTE TEILNEHMER-VERBINDUNGSLEUTE ZUGELASSENE FAHRZEUGE 4. ZUGELASSENE FAHRZEUGE BEI FIA WRC-VERANSTALTUNGEN 4.1 ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR WORLD RALLY CARS ______________________________ Seite 1 von 53, Stand: 09.03.2012 4.2 4.3 4.4 ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR FAHRZEUGE IN DER FIA SUPER 2000 WORLD RALLY CHAMPIONSHIP (SWRC) ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR FAHRZEUGE IN DER PRODUCTION CAR WORLD RALLY CHAMPIONSHIP (PWRC) FAHRZEUGKLASSEN MEISTERSCHAFTEN & PUNKTE 5. MEISTERSCHAFTSVORAUSSETZUNGEN 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 KANDIDATEN BERICHTE ABSAGE EINER MEISTERSCHAFTSRALLYE MEISTERSCHAFTSPUNKTE REGIONAL-MEISTERSCHAFTEN INNERHALB EINE WRC-LAUFES 6. FIA WORLD RALLY CHAMPIONSHIP FÜR FAHRER UND FIA WORLD RALLY CHAMPIONSHIP FÜR BEIFAHRER 6.1 6.2 MEISTERSCHAFTSLÄUFE WERTUNGEN 7. FIA WORLD RALLY CHAMPIONSHIP FÜR HERSTELLER 8. FIA RAHMENMEISTERSCHAFTEN (FIA PRODUKTIONSWAGENWELTMEISTERSCHAFT, FIA SUPER 2000 RALLYE-WELTMEISTERSCHAFT) 9. WRC ACADEMY 10. GLEICHSTAND IN DER MEISTERSCHAFT 10.1 FAHRER UND BEIFAHRER 10.2 FAHRZEUGHERSTELLER ODER WRC TEAMS 11. KRITERIEN FÜR PRIORITÄTSFAHRER 11.1 11.2 11.3 11.4 FAHRER DER PRIORITÄT 1 (P1) FAHRER DER PRIORITÄT 2 (P2) FAHRER DER PRIORITÄT 3 (P3) ROUTE NOTE CARS 12. VERFAHREN HINSICHTLICH DER AUSWAHL DER STRECKE 12.1 ALLGEMEINES 12.2 FIA INSPEKTION 12.3 EINHALTUNG DER OFFIZIELLEN STRECKENFÜHRUNG UND DES SPORTLICHEN 13. CHARAKTERISTIK DER VERANSTALTUNG 13.1 13.2 13.3 13.4 AUFBAU DER VERANSTALTUNG PROGRAMM DER RALLYES POWER STAGE PRESSEKONFERENZEN STANDARD-DOKUMENTE UND FIA VISUM 14. ALLGEMEINES ______________________________ Seite 2 von 53, Stand: 09.03.2012 14.1 FIA STANDRAD-DOKUMENTE 14.2 ROAD BOOK 14.3 KONTROLLKARTEN 15. ERTEILUNG EINER FIA-GENEHMIGUNG 15.1 15.2 15.3 15.4 STRECKEN- UND ZEITPLAN SICHERHEITSPLAN MEDICAL QUESTIONNAIRE AUSSCHREIBUNG VERSICHERUNG 16. VERSICHERUNGSSCHUTZ 16.1 BESCHREIBUNG DES VERSICHERUNGSSCHUTZES 16.2 HAFTPFLICHTVERSICHERUNG 16.3 AUSSCHLUSS VON DER DECKUNG FAHRZEUG-KENNZEICHNUNG 17. PERMANENTE STARTNUMMERN 17.1 PRIORITÄT 1 17.2 PRIORITÄT 3 17.3 BEANTRAGUNG VON STARTNUMMERN 18. STARTNUMMERN UND WERBUNG 18.1 18.2 18.3 18.4 18.5 18.6 18.7 18.8 18.9 ALLGEMEINES TÜRSCHILDER HECKSCHEIBE SEITENSCHEIBEN DACHSCHILDER HAUBENSCHILD WERBEEINSCHRÄNKUNGEN FREIWILLIGE VERANSTALTERWERBUNG WERBUNG AUF DER WINDSCHUTZSCHIEBE 19. FAHRERNAMEN, BEIFAHRERNAMEM 19.1 HINTERE SEITENSCHEIBEN 19.2 TÜSCHILDER UND STARTNUMMERN FAHRVERHALTEN 20. VERHALTEN 20.1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 20.2 GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITEUNGEN WÄHREND DES WERTUNGSPRÜFUNGEN 20.3 GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITEUNGEN WÄHREND DER RALLYE 20.4 STRASSENVERKEHRSBESTIMMUNGEN NENNUNGEN 21. NENNUNGSVERFAHREN ______________________________ Seite 3 von 53, Stand: 09.03.2012 ABFAHRENS DER 21.1 21.2 21.3 21.4 21.5 EINREICHUNG DER NENNUNGSFORMULARE ÄNDERUNGEN AUF DEM NENNFORMULAR ASN-GENEHMIGUNGEN AUSTAUSCH DES BEWERBERS UND/ODER TEAMMITGLIED(ER) VERPFLICHTUNGEN DER BEWERBER UND TEAMMITGLIEDER 22. NENNUNGSSCHLUSS 22.1 EINHALTUNG DES NENNUNGSSCHLUSSES 22.2 NENNUNGSSCHLUSS 23. NENNGELDER 23.1 23.2 23.3 23.4 VERÖFFENTLICHUNG DER NENNGELDER ANNAHME DES NENNUNGSFORMULARS NENNGELD-ERSTATTUNG TEILWEISE NENNGELD-ERSTATTUNG 24. KLASSEN 24.1 KLASSEN-UMSTUFUNGEN ABFAHREN DER WERTUNGSPRÜFUNGEN 25. ABFAHREN DER WERTUNGSPRÜFUNGEN 25.1 25.2 25.3 25.4 25.5 FAHRZEUGE ZUM ABFAHREN DER WERTUNGSPRÜFUNGEN REIFEN FÜR DIE FAHRZEUGE EINSCHRÄNKUNGEN BEIM ABFAHREN DER WERTUNGSPRÜFUNGEN ABLAUF DER BESICHTIGUNGSFAHRTEN AUSSCHLIESSLICHE TEILNAHME AN DEN BESICHTIGUNGSFAHRTEN TECHNISCHE ABNAHME 26. VOR DEM START 26.1 ALLGEMEINES 26.2 ZEITPLANUNG 27. WÄHREND DER RALLYE 27.1 ZUSÄTZLICHE ÜBERPRÜFUNGEN 27.2 VERANTWORTLICHKEIT DER TEAMS 28. SCHLUSSABNAHME 28.1 PARC FERMÉ AM ENDE DER RALLYE 28.2 AUSWAHL DER FAHRZEUGE SHAKEDOWN / FREIES TRAINING / QUALIFYING 29. SHAKEDOWN 29.1 29.2 29.3 29.4 29.6 ABLAUF DES SHAKEDOWN VORSCHRIFTEN FÜR ASFALT-RALLYES VORSCHRIFTEN FÜR SCHOTTER-RALLYES VERZICHTSERKLÄRUNG TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN ______________________________ Seite 4 von 53, Stand: 09.03.2012 29.5 AUSFALL BEIM SHAKEDOWN 29.6 TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN 30. FREIES TRAINING/ QUALIFYING – ANWENDUNG AUSSCHLIEßLICH BEI SCHOTTER-RALLYES 30.1 30.2 30.3 30.4 30.5 30.6 30.7 30.8 30.9 30.10 30.11 30.13 30.12 30.13 ALLGEMEINES ABLAUF DES FREIEN TRAININGS AUSFALL BEIM SHAKEDOWN VERZICHTSERKLÄRUNG ABLAUF DES QUALIFYINGS AUSFALL WÄHREND DES QUALIFYINGS PARC FERMÉ NACH DEM QUALIFYING ZUTEILUNG DER STARTPOSITIONEN VERSPÄTUNG ODER ZU FRÜHES EINCHECKEN FEHLSTART SERVICE ZEITPLAN FÜR DAS QUALIFYING TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN ZEITPLAN FÜR DAS QUALIFYING KONTROLLSTELLEN 31. KONTROLLSTELLEN – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 31.1 31.2 31.3 31.4 31.5 31.6 31.7 31.8 KENNZEICHNUNG DER KONTROLLSTELLEN SCHUTZBARRIEREN AUFENTHALTSDAUER IN KONTROLLZONEN ARBEITSBEREITSCHAFT ABFOLGE DER KONTROLLSTELLEN UND RICHTUNG ANWEISUNGEN DES KONTROLLPERSONALS MEDIA ZONEN AUSTAUSCHPUNKTE FÜR INBOARD-KAMERABÄNDER 32. DURCHFAHRTSKONTROLLEN 33. ZEITKONTROLLEN 33.1 ABLAUF 33.2 ANKUNFT AN ZEITKONTROLLEN 33.3 ZEITKONTROLLE VOR EINER WERTUNGSPRÜFUNG 34. WERTUNGSAUSSCHLUSS FÜR VERSPÄTUNGEN 34.1 MAXIMAL ERLAUBTE VERSPÄTUNG 34.2 ZU FRÜHE ANKUNFT 34.3 BEKANNTGABE DES WERTUNGSVERLUSTES 35. SAMMELKONTROLLEN (REGROUPING) 35.1 VERFAHREN BEI DER ANKUNFT 35.2 VERFAHREN BEI DER AUSFAHRT WERTUNGSPRÜFUNGEN 36. ALLGEMEINES 36.1 ZEITNAHME 36.2 FIA OFFIZIELLE UND DELEGIERTE ______________________________ Seite 5 von 53, Stand: 09.03.2012 36.3 EVAKUIERUNG MIT HUBSCHRAUBER 37. START AN DEN WERTUNGSPRÜFUNGEN 37.1 37.2 37.3 37.4 37.5 37.6 STARTPUNKT STARTABLAUF MANUELLES STARTVERFAHREN VERSPÄTUNG AM START DURCH VERSCHULDEN DES TEAMS VERSPÄTUNG EINER WERTUNGSPRÜFUNG FEHLSTARTS 38. ZIEL DER WERTUNGSPRÜFUNGEN 38.1 ZIELLINIE 38.2 STOP-KONTROLLE 39. BEENDIGUNG EINER WERTUNGSPRÜFUNG 40. SICHERHEIT FÜR DIE BEWERBER 40.1 40.2 40.3 40.4 40.5 40.6 AUSRÜSTUNG DER TEAMMITGLIEDER SOS/OK SCHILD UNFALLMELDUNG ROTES WARNDREIECK VERWENDUNG GELBER FLAGGEN POSTEN MIT GELBEN FLAGGEN WÄHREND DES ABFAHRENS DER WERTUNGSPRÜFUNGEN 41. SUPER SPECIAL STAGES 41.1 CHARAKTERISTIK EINER SUPER SPECIAL STAGE 41.2 ABLAUF EINER SUPER SPECIAL STAGE 41.3 SICHERHEIT PARC FERME 42. PARC FERMÉ BESTIMMUNGEN 42.1 42.2 42.3 42.4 42.5 ANWENDUNG ZULÄSSIGES PERSONAL INNERHALB DES PARC FERMÉ SCHIEBEN EINES FAHRZEUGS IM PARC FERMÉ FAHRZEUG-ABDECKUNGEN REPARATUREN IM PARC FERMÉ STARTS UND RESTARTS 43. SHOW-START 44. STARTBEREICH 44.1 START DER RALLYE 44.2 START ZU EINER SEKTION 45. STARTREIHENFOLGE UND –ABSTÄNDE 45.1 45.2 45.3 45.4 45.5 ÄNDERUNG DER STARTREIHENFOLGE REPOSITIONIERUNG VON FAHRERN STARTREIHENFOLGE DER RALLYE STARTREIHENFOLGE FÜR NACHFOLGENDE TAGE STARTABSTÄNDE ______________________________ Seite 6 von 53, Stand: 09.03.2012 46. RE-START NACH AUSFALL / RALLY 2 46.1 ALLGEMEINES 46.2 STRAFEN 47. REPARATUREN VOR EINEM RE-START 47.1 SERVICEORT UND ZULÄSSIGE SERVICEZEIT 47.2 TECHNISCHE BESTIMMUNGEN FÜR REPARIERTE FAHRZEUGE 47.3 REPARATUREN VOR DEM RE-START ZUR SEKTION 2 SERVICE 48. SERVICEARBEITEN – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 48.1 SERVICEARBEITEN 48.2 TEAMMITGLIEDER & SERVICEBESCHRÄNKUNGEN 48.3 BESCHRÄNKUNG DER ANZAHL DER MECHANIKER 49. SERVICEPARKS 49.1 49.2 49.3 49.4 49.5 SERVICEPARKS – ALLGEMEINES SERVICEPARKS - ZEITPLANUNG KENNZEICHNUNG DER SERVICEPARKS GESCHWINDIGKEIT INNERHALB DER SERVICEPARKS SERVICEPARK LAYOUT 50. ENTTANKEN UND/ODER BETANKEN IM SERVICEPARK 51. FLEXI-SERVICE -45’ 51.1 ALLGEMEINES 51.2 ABLAUF DES FLEXI-SERVICE UND ZEITPLÄNE 52. REMOTE SERVICE ZONEN (RSZ) 52.1 52.2 52.3 52.4 ALLGEMEINES ANZAHL DER TEAMMITGLIEDER ZULÄSSIGE AUSRÜSTUNG UND WERKZEUG RSZ FAHRZEUGKENNZEICHNUNG 53. SERVICE: ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR RAHMEN-MEISTERSCHAFTEN 53.1 53.2 53.3 53.4 53.5 53.6 ZUGEWIESENE FLÄCHE ANZAHL DER ZULÄSSIGEN SERVICEFAHRZEUGE ANZAHL DER MECHANIKER KENNZEICHNUNG DER MECHANIKER ÜBERGABE VON TEILEN AUSTAUSCH VON DATEN ERGEBNISSE & ADMINISTRATIVE VORSCHRIFTEN NACH DER VERANSTALTUNG 54. RALLYE-ERGEBNISSE 54.1 ERSTELLUNG DER ERGEBNISSE 54.2 VERÖFFENTLICHUNG DER ERGEBNISSE 54.3 GLEICHSTAND BEI EINER MEISTERSCHAFTSRALLYE ______________________________ Seite 7 von 53, Stand: 09.03.2012 54.4 FAIRE UND UNPARTEIISCHE BERICHTERSTATTUNG 55. PROTESTE UND BERUFUNGEN 55.1 55.2 55.3 55.4 55.5 EINLEGUNG EINES PROTESTES ODER EINER BERUFUNG PROTESTGEBÜHR KOSTENVORSCHUSS KOSTEN BERUFUNGEN 56. RALLYE-SIEGEREHRUNGEN 56.1 PODIUM 56.2 SIEGEREHRUNG 57. JAHRES-SIEGEREHRUNG DER FIA 57.1 ANWESENHEITSPFLICHT 57.2 ABWESENHEIT KRAFTSTOFF – NACHTANKEN 58. NACHTANKEN 58.1 ALLGEMEINES 58.2 TANKABLÄUFE 59. KRAFTSTOFF – VORSCHRIFTEN FÜR DIE VERWENDUNG 59.1 KRAFTSTOFFART 59.2 BESTELLUNG VON FIA KRAFTSTOFF 59.3 TECHNISCHE BESTIMMUNGEN REIFEN UND FELGEN 60. ALLGEMEINES 60.1 60.2 60.3 60.4 60.5 60.6 60.7 60.8 60.9 60.10 60.11 60.12 ÜBEREINSTIMMUNG FORMGEHEIZTE REIFEN KONTROLLE REIFEN-MARKIERUNGSZONEN VORRICHTUNGEN ZUR ERHALTUNG DER REIFENLEISTUNG VERBINDUNGSABSCHNITTE VERSPÄTUNG AM START EINER WP SPIKES-REIFEN ERSATZRÄDER BEHANDLUNG DER REIFEN FELGEN REIFENLIEFERANT AM WP-STOPP 61. REIFENINHEITSREIFEN 61.1 61.2 61.3 61.4 61.4 61.5 61.6 BENANNTE REIFENFIRMEN BEDINGUNGEN FÜR BEWERBER HERSTELLER UND WRC TEAMS (P1 FAHRER) P2 & P3 FAHRER MIT 4WD FAHRZEUGEN P3 FAHRER MIT 2WD FAHRZEUGEN FAHRER OHNE FIA-PRIORITÄT REIFENMONTAG 62. ANZAHL AN REIFEN ______________________________ Seite 8 von 53, Stand: 09.03.2012 62.1 ANZAHL DER REIFEN FÜR 2012 62.3 ANZAHL DER REIFEN FÜR 2013 MECHANISCHE TEILE 63. MECHANISCHE TEILE 63.1 MOTORENWECHSEL – ALLE BEWERBER 63.2 TURBOLADER – FAHRZEUGE, DIE NICHT VON EINEM HERSTELLER GENANNT SIND 63.3 GETRIEBE – FAHRZEUGE, DIE NICHT VON EINEM HERSTELLER GENANNT SIND 64. MECHANISCHE TEILE – HERSTELLER UND WRC TEAMS 64.1 64.2 64.3 64.6 64.7 64.8 64.9 64.10 BEGRENZUNG DER ANZAHL AN MOTOREN VERPLOMBUNG DER MOTOREN WECHSEL DER KAROSSERIE BEGRENZUNG HINSICHTLICH FAHRGESTELL BEGRENZUNG DER GETRIEBE UND ERSATZTEILE GETRIEBE ERSATZTEILE STOßDÄMPFER UND BEFESTIGUNGSSYSTEM FÜR DIE RADNABENTRÄGER (NUR FÜR HERSTELLER) 65. ZUSÄTZLICHE FAHRZEUG-BESTIMMUNGEN 65.1 65.2 65.3 65.4 INBOARD-KAMERAS TRACKING SYSTEM – SYSTEM ZUR VERFOLGUNG DER FAHRZEUGE UNFALL-AUFZEICHNUNGSGERÄTE GERÄUSCHVORSCHRIFTEN FÜR DIE WERTUNGSPRÜFUNGEN TESTS 66. TESTS 66.1 66.2 66.3 66.4 ZULÄSSIGE TESTORTE TEST-VERBOT DAUER DER TESTS TESTBESCHRÄNKUNGEN FÜR FAHRER 3. PRIORITÄT ANHÄNGE ANHANG I ANHANG II ANHANG III ANHANG IV ANHANG V ANHANG VI ANHANG VII ANHANG VIII KONTROLLSTELLENSCHILDER STANDARDDOKUMENTE 1. Rallye-Ausschreibung 2. Bulletins 3. Rallye Guide 1 & 2 4. Zeit- und Streckenplan 5. Road Book 6. Kontrollkarten 7. Standard-Nennformular 8. Nennungsliste 9. Startlisten und Ergebnislisten 10. Media Safety Book SICHERHEIT PODIUMSABLAUF REIFENBESTIMMUNGEN NENNGELDER, TEAMUNTERLAGEN UND PERMANENTE AUSWEISE STARTLICHTER WRC ACADEMY CUP ______________________________ Seite 9 von 53, Stand: 09.03.2012 ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE 1. ALLGEMEINE MEISTERSCHAFTSBESTIMMUNGEN Die FIA schreibt die FIA Rallye-Weltmeisterschaft (die Meisterschaft) aus, die Eigentum der FIA ist. Die Meisterschaft unterliegt den Bestimmungen des Internationalen Sportgesetzes der FIA und seiner Anhänge (das Gesetz) und den vorliegenden Bestimmungen, deren Artikel sich auf eine oder mehrere der folgenden besonderen Meisterschaften beziehen: - FIA Rallye-Weltmeisterschaft für Fahrer - FIA Rallye-Weltmeisterschaft für Beifahrer - FIA Rallye-Weltmeisterschaft für Hersteller - FIA Produktionswagen-Rallye-Weltmeisterschaft für Fahrer - FIA Produktionswagen-Rallye-Weltmeisterschaft für Beifahrer - FIA Produktionswagen-Rallye-Cup für Fahrzeuge mit 2-Rad-Antrieb - FIA Super 2000 Rallye-Weltmeisterschaft für Fahrer - FIA Super 2000 Rallye-Weltmeisterschaft für Beifahrer - WRC Academy Cup für Fahrer - WRC Academy Cup für Beifahrer Die Meisterschaft besteht aus den auf dem FIA-Kalender eingetragenen Rallyes. 1.1 ANWENDUNG 1.1.1 Alleine die FIA kann Ausnahmegenehmigungen zu diesen Bestimmungen erteilen. Jeder Verstoß gegen diese Bestimmungen wird den Sportkommissaren gemeldet, die eine Bestrafung gemäß Artikel 152 und 153 des Internationalen Sportgesetzes aussprechen können. Jeder in den vorliegenden Bestimmungen nicht vorgesehene Fall wird von den Sportkommissaren beurteilt, die alleine Entscheidungsgewalt haben (Art. 141 des Gesetzes). 1.1.2 Vor und während des Ablaufs der Rallye ist der Rallyeleiter zur Anwendung dieser Bestimmungen und den Vorschriften der Rallye-Ausschreibung beauftragt. Er muss die Sportkommissare über jeden wichtigen Zwischenfall informieren, der die Anwendung der vorliegenden Bestimmungen oder der Rallye-Ausschreibung erforderlich machte. 1.1.3 Alles, was durch die vorliegenden Bestimmungen nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten. 1.2 OFFIZIELLE SPRACHE Die verschiedenen Dokumente und insbesondere die Veranstaltungsausschreibung und alle Bulletins müssen zumindest in der Sprache des Veranstalterlandes und in Englisch verfasst werden. Im Streitfall über die Auslegung der Bestimmungen ist alleine der englische Text maßgebend. 1.3 AUSLEGUNG In Streitfällen über die entscheidungsberechtigt. Auslegung vorliegender Bestimmungen ist alleine die FIA 1.4 DATUM DER ANWENDUNG Die vorliegenden Bestimmungen treten am 1. Januar 2012 in Kraft. 2. DEFINITIONEN 2.1 BULLETIN Eine offizielle, schriftliche Mitteilung, welche die Rallye-Ausschreibung wie in Anhang II aufgeführt ändern, präzisieren oder vervollständigen soll. 2.2 MITTEILUNG Offizielles schriftliches Dokument informativer Natur, das entweder vom Rallyeleiter oder den Sportkommissaren erstellt werden kann. 2.3 KONTROLLZONEN Die Bereiche zwischen dem ersten gelben Hinweisschild und dem letzten beigen Schild mit drei schräg verlaufenen Streifen werden als Kontrollzonen bezeichnet. ______________________________ Seite 10 von 53, Stand: 09.03.2012 2.4 TEAM Ein Team setzt sich aus 2 Personen an Bord jedes Fahrzeugs zusammen. Die beiden Teammitglieder werden als Fahrer und Beifahrer benannt. Sofern nicht anders aufgeführt, dürfen beide Teammitglieder während der Rallye fahren, wobei beide im Besitz einer für das laufende Jahr und für die Veranstaltung gültigen FIA-Fahrer-Bewerberlizenz sein müssen. Der Fahrer übernimmt die Verantwortlichkeit des Bewerbers, falls sich dieser nicht an Bord befindet. 2.5 ENTSCHEIDUNG Ein vom Rallyeleiter oder den Sportkommissaren verfasstes Dokument zur Verkündung der Ergebnisse nach einer Nachfrage, einer Anhörung oder einer Untersuchung. 2.6 ENDE DER VERANSTALTUNG Die Veranstaltung endet mit dem Aushang der offiziellen Endergebnisses. Der Wettbewerbsteil der Rallye endet an der letzten Zeitkontrolle. 2.7 EUROPA Zur Auslegung dieser Bestimmungen beinhaltet der Begriff ‚Europa’ die Länder der EU, der EFTA und die Türkei. 2.8 LINK Mindestens 2 Rallyes, die zum Zwecke der Begrenzung der Verwendung von Motoren oder Getrieben oder Teilen zusammengefasst werden. 2.9 NEUTRALISATION Zeit, während der ein Team vom Veranstalter angehalten wird, aus welchen Gründen auch immer, wobei die Bestimmungen des Parc fermé gelten. 2.10 PARC FERMÉ Zone, in der jegliche Intervention an einem Fahrzeug nut erlaubt ist, wenn dies ausdrücklich durch die vorliegenden Bestimmungen bzw. der Rallye-Ausschreibung erlaubt ist und in welchem sich ausschließlich die zulässigen Offizielle aufhalten dürfen. 2.11 VERBOTENER SERVICE Die Verwendung oder die Annahme von irgendwelchen gefertigten Materialien (fest oder flüssig, ausgenommen vom Veranstalter ausgegebenes Trinkwasser), Ersatzteilen, Werkzeugen oder Ausrüstungsgegenständen durch das Team, ausgenommen der an Bord des Rallyefahrzeugs mitgeführten, oder die Anwesenheit eines Teammitglieds wie in Artikel 48.2 aufgeführt. 2.12 ABFAHREN DER WERTUNGSPRÜFUNGEN Die Anwesenheit eines FIA-Prioritätsfahrers und/oder Beifahrer auf einer Wertungsprüfung, zu welcher Zeit auch immer, oder eines Teammitgliedes ohne FIA-Priorität, das für die betreffende Rallye nennen möchte, nach Bekanntgabe der Streckenführung. 2.13 ZEITPLAN FÜR DAS ABFAHREN DER WPS Der in der Rallye-Ausschreibung aufgeführte Zeitplan, zu welchem sich die Teams mit der Rallyestrecke vertraut machen dürfen. 2.14 SAMMELKONTROLLE (REGROUPING) Vom Veranstalter vorgesehene Pause unter Parc fermé Bestimmungen mit Zeitkontrollen bei der Einund bei der Ausfahrt, um einerseits den Zeitplan einzuhalten und andererseits die in Wertung verbliebenen Fahrzeuge zusammenzuführen. Die Pause kann für die Teams unterschiedlich lang sein. 2.15 ABSCHNITT Jeder Teil der Rallye zwischen zwei aufeinanderfolgenden Zeitkontrollen oder dem Start einer Wertungsprüfung und der nachfolgenden Zeitkontrolle. 2.16 SEKTION Alle Teile einer Rallye, die durch eine Sammelkontrolle unterbrochen sind. 2.17 SERVICE Irgendwelche Arbeiten an einem Wettbewerbsfahrzeug, ausgenommen die in Artikel 48 aufgeführten. ______________________________ Seite 11 von 53, Stand: 09.03.2012 2.18 START DER VERANSTALTUNG Die Veranstaltung beginnt mit dem Tag der Dokumentenabnahme oder dem Abfahren der Wertungsprüfungen (was auch immer früher stattfindet). Der Wettbewerbsteil der Rallye beginnt mit der ersten Zeitkontrolle. 2.19 SUPER SPECIAL STAGE Jede Abweichung im Ablauf einer Wertungsprüfung wie in Artikeln 36 bis 41 der vorliegenden Bestimmungen beschrieben und wie in der Rallye-Ausschreibung erläutert. 2.20 TEST Die gemeinsame Anwesenheit eines im Wettbewerbstempo gefahrenen World Rally Car oder eines S2000 Fahrzeugs oder eines Fahrzeugs, das nach Gruppe A Spezifikationen vorbereitet ist und der gleichen Familie wie ein World Rally Car angehört, durch ein in der Herstellermeisterschaft eingeschriebenes Team oder Personen, die außerhalb einer Rallye von einem Team angestellt oder vertraglich gebunden sind. 2.21 KONTROLLHEFT Heft für die Stempel und Zeiteinträge an den verschiedenen, auf der Strecke vorgesehenen Kontrollstellen. OFFIZIELLE 3. OFFIZIELLE UND DELEGIERTE 3.1 SPORTKOMMISSARE Das Kollegium der Sportkommissare muss immer aus drei Mitgliedern bestehen. Der Vorsitzende sowie ein Mitglied, die eine andere Nationalität als die des Veranstalters haben müssen, werden von der FIA nominiert. Das dritte Mitglied wird von dem ASN des Landes des Rallye-Veranstalters benannt. Zwischen den Sportkommissaren und dem Rallyeleiter muss eine permanente Kommunikationsmöglichkeit bestehen. Während der Rallye muss sich mindestens einer der Sportkommissare in unmittelbarer Nähe der Rallyeleitung aufhalten. 3.2 FIA DELEGIERTE Die nachfolgenden Delegierten werden durch die FIA nominiert, wobei jeder einen Bericht über seinen jeweiligen Verantwortungsbereich verfasst: 3.2.1 Sportdelegierter der FIA (Sporting Delegate) Der Sportdelegierte der FIA arbeitet in Verbindung mit dem Rallyeleiter und allen anderen von der FIA benannten Offiziellen und Delegierten. 3.2.2 Technischer Delegierter der FIA (Technical Delegate) Der Technische Delegierte der FIA arbeitet in Verbindung mit dem Rallyeleiter und ist gleichzeitig Obmann der Technischen Kommissare und für alle technischen Angelegenheiten verantwortlich. 3.2.3 Sicherheitsdelegierter der FIA (Safety Delegate) Der Sicherheits-Delegierte ist besonders für die Überwachung der Sicherheit für Zuschauer und für Medienvertreter verantwortlich. Er hat das Recht, den Start zu einer Wertungsprüfung um bis zu 30 Minuten zu verzögern, wenn er der Ansicht ist, dass die Sicherheitsvorkehrungen nicht zufrieden stellend sind. 3.2.4 FIA Media Delegate Der FIA Media Delegate ist mit allen Aspekten in Zusammenhang mit den Medien, einschließlich der Pressekonferenzen vor dem Start und nach dem Ziel, beauftragt. 3.2.5 FIA Medical Delegate Der FIA Medical Delegate steht in Bezug auf alle medizinischen Aspekte mit dem Medizinischen Einsatzleiter in Verbindung, einschließlich aller Briefing vor der Veranstaltung. 3.3 TEILNEHMER-VERBINDUNGSLEUTE Die grundsätzliche Aufgabe der Teilnehmer-Verbindungsleute ist es, den Bewerbern Informationen oder Klarstellungen in Zusammenhang mit den Bestimmungen und dem Ablauf der Rallye zu erteilen. Bei jeder Rallye muss mindestens ein Teilnehmer-Verbindungsmann eingesetzt werden und für die Bewerber leicht erkennbar sein. ______________________________ Seite 12 von 53, Stand: 09.03.2012 ZUGELASSENE FAHRZEUGE 4. ZUGELASSENE FAHRZEUGE BEI FIA WRC-VERANSTALTUNGEN - World Rally Cars in Übereinstimmung mit Anhang J 2012 Fahrzeuge der Gruppe A einschließlich S2000 in Übereinstimmung mit dem Anhang J 2012, Art. 254A und 255A. Gruppe A Kit Cars mit einem Einstufungshubraum von weniger als 1600 ccm. Fahrzeuge der Gruppe RGT in Übereinstimmung mit Anhang J 2012, Art. 256. Fahrzeuge der Gruppen R Fahrzeuge der Gruppe N. 4.1 ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR WORLD RALLY CARS 4.1.1 Die Homologation eines World Rally Car wird erst fertig gestellt, nachdem ein Hersteller sich für die Hersteller-Meisterschaft eingeschrieben hat. 4.1.2 Ausnahmsweise darf eine neuer Hersteller sich im ersten Meisterschaftsjahr der Homologation als WRC Team gemäß Art. 7.3 einschreiben und bei maximal 7 nominierten Rallyes Punkte für die Herstellermeisterschaft erzielen. 4.2 ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR FAHRZEUGE IN DER SUPER 2000 WORLD RALLY CHAMPIONSHIP (SWRC) Alle Fahrzeuge müssen mit den Bestimmungen des Anhang J 2012 der FIA übereinstimmen in Bezug auf: - Super 2000 Rallyefahrzeuge (ausschließlich Artikel 254 A) mit Saugmotor und einem Hubraum von weniger als 2000 ccm, oder - Fahrzeuge der Gruppe R4. - Super 2000 Rallyefahrzeuge (in Übereinstimmung mit Art. 255A) mit einem Restriktor gemäß Art. 255A-5.1.1-b mit Ausnahme der folgenden Punkte: a) Der maximale Innendurchmesser des Restriktors beträgt 30 mm, b) Der Außendurchmesser des Restriktors an seinem engsten Punkt muss weniger als 36mm betragen und über eine Entfernung von 5mm zu jeder Seite beibehalten werden. Diese Durchmesser können von der FIA zu jeder Zeit und ohne Vorankündigung geändert werden. 4.3 ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR FAHRZEUGE IN DER PRODUCTION CAR WORLD RALLY CHAMPIONSHIP (PWRC) Alle Fahrzeuge müssen mit den Bestimmungen des Anhang J 2012 der FIA übereinstimmen in Bezug auf: - Fahrzeuge der Gruppe N (Art. 254) oder - Fahrzeuge der Gruppe R (Art. 260 und Art. 260D). 4.4 FAHRZEUGKLASSEN Klassen WRC 1 2 3 4 5 6 7 Gruppen WRC (2011): 1,6 Turbomotor mit WRC-Kit S2000-Rally: 1,6 Turbomotor mit 33mm Restriktor S2000-Rally: 1,6 Turbomotor mit 30mm Restriktor S2000-Rally: 2,0 L Saugmotor Gruppe R4 Gruppe N über 2000 ccm (gegenwärtig N4) RGT Fahrzeuge Gruppe A über 1600ccm bis 2000ccm Super 1600 R2C (über 1600ccm bis 2000ccm) R3C (über 1600ccm bis 2000ccm) R3T (bis 1600ccm/nominell) R3D (bis 2000ccm/nominell) Gruppe A über 1400ccm bis 1600ccm R2B (über 1400ccm bis 1600ccm) Kitcar über 1400ccm bis 1600ccm Gruppe A bis 1400ccm Kitcar bis 1400ccm ______________________________ Seite 13 von 53, Stand: 09.03.2012 8 9 10 Gruppe N über 1600ccm bis 2000ccm Gruppe N über 1400ccm bis 1600ccm R1B (über 1400ccm bis 1600ccm) Gruppe N bis 1400ccm R1A (bis 1400ccm) MEISTERSCHAFTEN & PUNKTE 5. MEISTERSCHAFTSVORAUSSETZUNGEN 5.1 KANDIDATEN Um als Lauf zur Rallye-Weltmeisterschaft in Betracht gezogen zu werden, müssen die nachfolgenden Punkte beachtet werden. Weitere Einzelheiten zu diesem umfangreichen Verfahren sind auf Anfrage bei der FIA erhältlich. 5.1.1 Um als Antrag stellende Rallye zu gelten muss der ASN der Veranstaltung sein Interesse gegenüber dem Promoter der Meisterschaft (der Promoter) anzeigen und sein Interesse bei der FIA anmelden. 5.1.2 Die Antrag stellende Rallye muss dann dem Promoter der Meisterschaft, mit einer Kopie an die der FIA, einen vertraulichen Wirtschaftsplan zukommen lassen. 5.1.3 Nach Verständigung über den Wirtschaftsplan mit dem Promoter der Meisterschaft darf der Titel „WRC Kandidatsveranstaltung“ verwendet werden und die vorgeschlagene Strecke muss bei der FIA eingereicht werden. 5.1.4 Zu einer vorher vereinbarten Zeit entsendet die FIA entsprechende Delegierte, um die vorgeschlagenen Strecken und Vorkehrungen zu begutachten. Die Kosten für diese Inspektion werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. 5.1.5 Innerhalb von 18 Monaten nach der Inspektion muss die Veranstaltung unter der Beobachtung der FIA durchgeführt werden. Die Kosten für die einmalige Beobachtung müssen vom Veranstalter übernommen werden. 5.1.6 Kandidatenveranstaltungen können entweder alleine als Kandidatsveranstaltung durchgeführt werden oder als Wertungslauf einer Regional-Meisterschaft. 5.1.7 Nach einer erfolgreichen Durchführung als Kandidat, muss der Veranstalter vor der möglichen Aufnahme in den Kalender einen Vertrag mit dem Promoter der Meisterschaft der FIA abschließen. 5.1.8 Falls der WRC-Kandidat ein Lauf zu einer Regional-Meisterschaft ist, so müssen soweit wie möglich und vernünftig die WRC-Bestimmungen angewendet werden. 5.1.9 Das Beobachtungsverfahren schließt Berichte durch FIA benannte Delegierte ein. 5.2 BERICHTE 5.2.1 Für jede Rallye wird von einem FIA-Beobachter in Zusammenarbeit mit anderen FIA-Offiziellen ein Bericht erstellt und durch die entsprechende FIA-Kommission geprüft. 5.2.2 Eine Meisterschaftsrallye, für welche im Observer-Bericht aufgeführt ist, dass die Bestimmungen nicht beachtet wurden oder dass der Standard der beobachteten Bereiche nicht angemessenen war, kann für die Folgejahre aus der Meisterschaft ausgeschlossen werden. 5.3 ABSAGE EINER MEISTERSCHAFTSRALLYE Eine abgesagte Meisterschaftsrallye wird für die Folgejahre nicht in die Meisterschaft aufgenommen, Fälle höherer Gewalt, die als solche von der FIA anerkannt wurden, ausgeschlossen. 5.4 MEISTERSCHAFTSPUNKTE 5.4.1 Für jeden Meisterschaftstitel werden bei jeder Rallye Punkte aufgrund des Gesamtergebnisses gemäß nachfolgender Tabelle vergeben: 1. Platz 2. Platz 3. Platz 4. Platz 5. Platz 6. Platz 7. Platz 8. Platz 9. Platz 10. Platz 25 Punkte 18 Punkte 15 Punkte 12 Punkte 10 Punkte 8 Punkte 6 Punkte 4 Punkte 2 Punkte 1 Punkt ______________________________ Seite 14 von 53, Stand: 09.03.2012 5.4.2 Wenn eine der für die Meisterschaft zählenden Rallyes nicht vollständig gefahren wird, so werden auf Grundlage des erstellten Ergebnisses volle Punkte vergeben. 5.4.3 Für die Rallye-Weltmeisterschaft für Fahrer und für Beifahrer werden gemäß nachfolgender Tabelle zusätzliche Punkte für die Wertung der „Power Stage“ wie in Art. 13.3 aufgeführt vergeben: 1. Platz 2. Platz 3. Platz 3 Punkte 2 Punkte 1 Punkt 5.5 REGIONAL-MEISTERSCHAFTEN INNERHALB EINE WRC-LAUFES Veranstalter eines Laufes zur Regional-Meisterschaft müssen die FIA entsprechend informieren, wenn sie einen solchen Lauf in eine Veranstaltung zur Rallye-Weltmeisterschaft zu integrieren beabsichtigen. 6. FIA WORLD RALLY CHAMPIONSHIP FÜR FAHRER UND FIA WORLD RALLY CHAMPIONSHIP FÜR BEIFAHRER 6.1 MEISTERSCHAFTSLÄUFE Die FIA World Rally Championship für Fahrer und Beifahrer umfasst die gleichen Rallyes wie die World Rally Championship für Hersteller. 6.2 WERTUNGEN Die Wertung wird unter Berücksichtigung aller Rallyes erstellt. Fahrer-Weltmeister bzw. BeifahrerWeltmeister wird der Fahrer beziehungsweise der Beifahrer mit der höchsten Anzahl an Punkten am Ende des Jahres. 7. FIA WORLD RALLY CHAMPIONSHIP FÜR HERSTELLER SIEHE ENGLISCHER TEXT! 8. FIA RAHMENMEISTERSCHAFTEN (FIA PRODUKTIONSWAGENWELTMEISTERSCHAFT, FIA SUPER 2000 RALLYE-WELTMEISTERSCHAFT) 8.1 BIS 8.4: SIEHE ENGLISCHER TEXT! 8.5 GASTFAHRER 8.5.1 Jeder Veranstalter einer Rahmenmeisterschaft kann 2 Fahrer (Inhaber einer von dessen ASN ausgestellten Lizenz) benennen, die nicht in der Meisterschaft eingeschrieben sind und an der Rallye teilnehmen, die in dem Land des entsprechenden ASN durchgeführt wird. 8.5.2 Diese beiden Fahrer werden als „Gastfahrer“ benannt, müssen die Bestimmungen für die Rahmenmeisterschaften beachten und können Punkte gemäß Art. 8.3.2 erlangen, auch wenn sie nicht in der Meisterschaft eingeschrieben sind. 9. WRC ACADEMY Alle Bestimmungen zur FIA WRC Academy sind im Anhang VIII aufgeführt. 10. GLEICHSTAND IN DER MEISTERSCHAFT 10.1 FAHRER UND BEIFAHRER Bei der Erstellung der Endwertung in einer Meisterschaft findet die folgende Bestimmung Anwendung zur Entscheidung zwischen Fahrern und Beifahrern mit der exakt gleichen Anzahl an Punkten: 10.1.1 Je nach der größeren Anzahl an ersten Plätzen, dann zweiten Plätzen, dann dritten Plätzen, usw., die im Gesamtklassement der Rallyes erreicht wurden, die für die Errechnung der Gesamtpunktezahl herangezogen wurden; ______________________________ Seite 15 von 53, Stand: 09.03.2012 10.1.2 Je nach der größeren Anzahl an besseren Plätzen, die in der Endwertung aller Rallyes erreicht wurden, an denen jeder der Fahrer und Beifahrer mit Punktegleichstand teilgenommen haben, wobei ein 7. Platz mehr wert ist als jede beliebige Anzahl an 8. Plätzen, ein 8. Platz mehr wert ist als jede beliebige Anzahl an 9. Plätzen usw. 10.1.3 Besteht noch immer Gleichstand, entscheidet die FIA aufgrund irgendwelcher ihr angemessen erscheinenden Gesichtspunkte über den Sieger und allen anderen Fahrern und Beifahrern mit Punktegleichstand. 10.2 FAHRZEUGHERSTELLER ODER WRC TEAMS Haben eingeschriebene Hersteller oder WRC Teams exakt die gleiche Punktezahl erzielt, so wird folgendes Verfahren angewendet: 10.2.1 Es zählt die größere Anzahl an besten Plätzen bei den Rallyes, aus denen sich die Gesamtpunktezahl für jeden Hersteller oder WRC Team errechnet, wobei für jede Hersteller oder WRC Team pro Rallye nur der beste Platz in Betracht gezogen wird. 10.2.2 Es zählt die Anzahl der 9. Plätze, 10. Plätze usw., wobei ein 9. Platz mehr zählt als irgendeine Anzahl an 10. Plätzen, usw. 10.2.3 Besteht noch immer Gleichstand, entscheidet die FIA aufgrund irgendwelcher ihr angemessen erscheinenden Gesichtspunkte über den Sieger und allen anderen Herstellern oder WRC Teams mit Punktegleichstand. 11. KRITERIEN FÜR PRIORITÄTSFAHRER 11.1 FAHRER DER PRIORITÄT 1 (P1) Fahrer von World Rally Cars, die 11.1.1 von einem eingeschriebenen Hersteller oder WRC Team für Punkte für die FIA World Rally Championship für Hersteller benannt wurden. 11.1.2 von einem Hersteller oder einem WRC Team genannt sind, jedoch nicht für Punkte für die FIA World Rally Championship für Hersteller benannt wurden, 11.1.3 in einem der beiden letzten Meisterschaftsjahre oder im laufenden Meisterschaftsjahr unter den ersten Zehn in einer Rallye zur World Rally Championship gewertet wurden. 11.2 FAHRER DER PRIORITÄT 2 (P2) Fahrer von World Rally Cars, die 11.2.1 In einem der letzten beiden Meisterschaftsjahre eine Rahmenmeisterschaft gewonnen haben. 11.2.2 Der FIA von einem Veranstalter vorgeschlagen wurden und deren Nennung durch einen Brief des ASN des Fahrers unterstützt wird und dessen Ergebnisse die Aufnahme als Fahrer der Priorität 2 gerechtfertigen. 11.3 FAHRER DER PRIORITÄT 3 (P3) 11.3.1 Fahrer, die für die Punktevergabe bei einem Lauf einer Rahmenmeisterschaft zulässig sind. 11.3.2 Ausnahmsweise Fahrer von Fahrzeugen der Klassen 2 oder 3, die der FIA von einem Veranstalter vorgeschlagen wurden und deren Nennung durch einen Brief des ASN des Fahrers unterstützt wird und dessen Ergebnisse die Aufnahme als Fahrer der Priorität 3 gerechtfertigen. Nach Anweisung der FIA müssen diese Fahrer dann die Bestimmungen zur SWRC oder der PWRC beachten. 11.4 ROUTE NOTE CARS 11.4.1 Für Sektionen einer Rallye, die komplett auf Asphalt durchgeführt werden, darf jeder Fahrer, der für die Punktevergabe in der FIA Rallye-Weltmeisterschaft für Hersteller benannt wurde, ein Route Note Car einsetzen. Die folgenden Bestimmungen haben für diese Fahrzeuge Gültigkeit: - Es dürfen sich nicht mehr als 2 Personen an Bord befinden. - Sie müssen den Bestimmungen des Art. 25.1 für Fahrzeuge beim Abfahren der Wertungsprüfungen entsprechen. - Sie müssen auf Anweisung auf jeder Vordertür eine FIA Kennzeichnung tragen, einschließlich ‚Safe Drive’ Logos. - Sie müssen mit den Geräten zur Geschwindigkeitskontrolle ausgestattet sein, wie sie beim Abfahren der Wertungsprüfungen verwendet werden. - Auf den Wertungsprüfungen muss die vom Rallyeleiter festgelegte Geschwindigkeitsbeschränkung beachtet werden. ______________________________ Seite 16 von 53, Stand: 09.03.2012 - Sie dürfen die Wertungsprüfungen innerhalb eines vom Rallyeleiter festgelegten Zeitfensters und unter der Kontrolle des Rallyeleiters befahren. - Die vom Rallyeleiter eventuell festgelegten Punkte für die Übergabe der Streckeninformationen müssen beachtet werden. - Für jede Wertungsprüfung ist eine Durchfahrt erlaubt. - Der Ablauf der Rallye darf auf keinen Fall beeinträchtigt werden. - Sie dürfen ausschließlich für Fahrer verwendet werden, die während der Veranstaltung nicht ausgefallen sind. 11.4.2 Der Veranstalter kann auch sein eigenes Route Note Car einsetzen, um den anderen Bewerbern Streckeninformationen zur Verfügung zu stellen. 12. VERFAHREN HINSICHTLICH DER AUSWAHL DER STRECKE 12.1 ALLGEMEINES Die Eignung der Wertungsprüfung einer Rallye liegt in der alleinigen Verantwortung des Veranstalters, der aber die Nutzung von Straßen vermeiden soll, die mit den FIA-Vorschriften und/oder – Empfehlungen ggf. nicht übereinstimmen könnten. Sicherheit ist von besonderer Wichtigkeit bei der Auswahl der Strecke. Bei Auswahl der Strecke sollten öffentliche Straßen vermieden werden, auf denen die Gefahr eines hohen Zuschaueraufkommens besteht. 12.2 FIA INSPEKTION 12.2.1 Für jede neue Rallye in der Meisterschaft muss die Strecke durch die FIA gemäß Bestimmungen des WRC Art. 5.1.4 überprüft werden. Danach liegt die Auswahl der zukünftigen Wertungsprüfungen in der Verantwortlichkeit des Veranstalters, der bei der FIA die Entsendung eines Sicherheitsbeobachters beantragen kann (auf Kosten des Veranstalters). 12.2.2 Falls in einem Observerbericht negativ über die Wertungsprüfungen berichtet wird, kann die FIA vor der nächsten Durchführung dieser Rallye eine Inspektion anordnen. Die Kosten für eine solche Inspektion müssen vom Veranstalter getragen werden. 12.2.3 Durch einen FIA-Inspektionsbericht oder die Aufnahme einer Wertungsprüfung bei einer FIA WRC Veranstaltung wird keinesfalls garantiert oder angenommen, dass die Wertungsprüfung als sicher angesehen werden kann. 12.3 EINHALTUNG DER OFFIZIELLEN STRECKENFÜHRUNG UND DES SPORTLICHEN PROGRAMMS 12.3.1 Ausgenommen im Fall höherer Gewalt muss der Rallyeleiter sicherstellen, dass die Streckenführung vollständig eingehalten wird. 12.3.2 Es werden keine weiteren entweder sofort, vor oder während der Rallye vorgebrachten Einwände in Betracht gezogen, es sei denn mit Genehmigung des FIA Safety Delegate. 12.3.3 Ab dem Start des sportlichen Teils der Rallye ist die Übergabe von Informationen in Bezug auf die Beschaffenheit der Wertungsprüfungen zwischen den Bewerbern verboten. Jeder Verstoß wird den Sportkommissaren gemeldet. 13. CHARAKTERISTIK DER VERANSTALTUNG 13.1 AUFBAU DER VERANSTALTUNG 13.1.1 Der Streckenbelag bei einer Veranstaltung darf gemischt sein, muss zwischen zwei Regroupings über Nacht (minimum 45’ Service) jedoch einheitlich sein. Innerhalb einer Wertungsprüfung darf der Streckenbelag nicht gemischt sein. Für die Nutzung von begrenzten Abschnitten auf Asphalt im Falle von Schotter-Wertungsprüfungen kann jedoch ein Ausnahmeantrag an die FIA gestellt werden. 13.1.2 Die Gesamtlänge der Wertungsprüfungen muss zwischen 300 km und 500 km liegen. - Es gibt keine Mindest- oder Maximallänge für eine einzelne Wertungsprüfung, es dürfen jedoch nicht mehr als 80km an Wertungsprüfungen zwischen zwei Anfahrten des Serviceparks oder einer Remote Service Zone liegen. - Keine Wertungsprüfung oder Teil davon darf mehr als zweimal in einer Rallye gefahren werden, ausgenommen Super Special Stages. 13.2 PROGRAMM DER RALLYES ______________________________ Seite 17 von 53, Stand: 09.03.2012 Mit Ausnahme der nachfolgenden Kriterien werden die Veranstalter der Meisterschaftsrallyes ermuntert, ihre eigene Rallye-Charakteristik zu entwickeln and können ihr eigenes RallyeProgramm/Streckenführung entwerfen. 13.2.1 Der Zeitplan bei einer Veranstaltung muss in folgender Reihenfolge geplant werden: - Besichtigung der Wertungsprüfungen - Dokumentenabnahme (kann auch vor Beginn der Besichtigungsfahrten erfolgen) - Technische Abnahme - Shakedown (gemäß Art. 29) - Freies Training / Qualifying für P1 und P2 (gemäß Artikel 30) - Show-Start - Rallye abschließend mit einer vorgeschriebenen „Power Stage“ wie in Art. 13.3 aufgeführt. - Podiumszeremonie. 13.2.2 Der eigentliche Wettbewerbsteil kann über 2, 3 oder 4 Tage laufen, einschließlich Teile von Tagen (Sektionen eines Tages). 13.2.3 Die Veranstaltungen müssen an einem Samstag oder, vorzugsweise, einem Sonntag enden. 13.2.4 Die Ankunft des ersten Fahrzeugs im letzten Service muss zwischen der FIA, und dem Veranstalter und dem Promoter der Meisterschaft abgestimmt werden. 13.2.5 Die Podiumszeremonie muss innerhalb von 1 Stunde nach Ankunft des ersten Fahrzeugs im letzten Service stattfinden. 13.2.6 Die Dauer der Besichtigung der Wertungsprüfungen muss 2 Tage betragen. Die Veranstalter können jedoch begründete Ausnahmeanträge bei der FIA stellen. 13.3 „POWER“ STAGE 13.3.1 Information: Bei jeder WRC-Veranstaltung muss der Veranstalter eine Wertungsprüfung (oder Super Special Stage), „Power Stage“ genannt, mit dem Ziel zur Steigerung der TV-Berichterstattung einplanen. 13.3.2 Charakteristik Diese Wertungsprüfung unterliegt den folgenden Bedingungen: - Sie muss normalerweise die letzte Wertungsprüfung der Rallye sein. - Sie muss als Wertungsprüfung der Veranstaltung für alle Teilnehmer in Wertung durchgeführt werden. - Die Teams fahren in der Reihenfolge der letzten Sektion, ausgenommen Fahrzeuge, die vom Promoter Veranstalter für eine andere Reihenfolge bestimmt werden. - Sie muss idealerweise eine Länge von 4 bis 8 km aufweisen. - Vor der Wertungsprüfung muss ein Regrouping von mindestens 30 Minuten vorgesehen werden. - Sie muss zu einem mit dem Promoter der TV-Produktionsfirma für die jeweilige Veranstaltung abgestimmten Zeitpunkt stattfinden, um die internationale TV-Berichterstattung zu steigern. - Die Zeitnahme erfolgt auf die Tausendstel Sekunde, die Ergebnisse zeigen jedoch lediglich die Zehntel-Sekunde. - Sie muss in Absprache mit und nach Genehmigung der FIA und dem Promoter ausgewählt werden. 13.3.3 Einzelheiten zum Ablauf der Wertungsprüfung müssen in der Veranstaltungsausschreibung aufgeführt sein. 13.3.4 Zuteilung von „Power Stage“ Punkten. Punkte werden vergeben wie in Art. 5.4.3 aufgeführt. Für die Zuteilung von Punkten wird die Wertung der Power Stage auf Grundlage der WP-Zeit plus aller anderen Zeitstrafen erstellt, die auf dieser Prüfung angefallen sind, einschließlich eines eventuellen Fehlstarts, Um Punkte zu erhalten muss der Fahrer im offiziellen Endergebnis der Rallye gewertet sein. Falls die Power Stage endgültig abgebrochen wird, bevor alle für die Power Stage zulässigen P1 und P2 Fahrer die Möglichkeit hatten, die Wertungsprüfung zu absolvieren, kann die FIA entscheiden, keine Punkte für die Power Stage zu vergeben. 13.4 PRESSEKONFERENZEN 13.4.1 Pressekonferenzen vor der Rallye Bei jeder Meisterschaftsrallye wählt der FIA Medien-Delegierte maximal sechs Fahrer / Beifahrer / Teammitglieder sowie 3 Fahrer der Rahmen-Meisterschaften aus, die an einer Pressekonferenz teilnehmen müssen. Diese findet im Pressezentrum zu einer zwischen dem Veranstalter und dem FIA Medien-Delegierten vereinbarten Zeit statt wie in der Rallye-Ausschreibung aufgeführt. 13.4.2 Pressekonferenzen nach der Rallye Die nach der Rallye drei erstplatzierten Teams und ein Vertreter des siegreichen Herstellers sowie das/die siegreichen Team/s der Rahmen-Meisterschaft/en müssen an einer Pressekonferenz teilnehmen, die nach dem Ziel jeder Meisterschaftsveranstaltung im Media Centre stattfindet. ______________________________ Seite 18 von 53, Stand: 09.03.2012 13.4.3 ‚Meet the Crews’ Die drei erstplatzierten Teams am Ende einer jeden Sektion vor einer Übernachtungspause, ausgenommen die letzte Sektion, müssen an einer ‚Meet the Crews’ Veranstaltung für Pressevertreter und Zuschauer teilnehmen. Diese findet im Servicepark statt (normalerweise auf der WRC-Bühne) zu einer Zeit und an einem Ort, wie die entsprechenden Teams durch den FIA Medien-Delegierten informiert werden. Auf Aufforderung des FIA Medien-Delegierten müssen sich andere ausgesuchte Fahrer und Teammitglieder zur Teilnahme an dieser Veranstaltung zur Verfügung stellen. 13.4.4 Autogrammstunden Am Ende einer jeden Sektion vor einer Übernachtungspause müssen sich bis zu 5 Teams oder Teammitglieder zur Verfügung stellen für eine 15-minütige Autogrammstunde. Die ausgesuchten Personen werden über Zeit und genauen Ort informiert. 13.4.5 Promotionsaktivitäten des Veranstalters Die Rallyeveranstalter können sich mit dem Promoter der Meisterschaft in Verbindung setzen, um während der Besichtigung der Wertungsprüfungen die Teilnahme von Teams und Teammitgliedern an angemessenen Promotionsveranstaltungen zu organisieren. Im Zeitplan muss dann einen entsprechender Zeitrahmen für solche Veranstaltungen eingeplant werden und alle daran Beteiligten müssen bis spätestens 15 Tage vor dem Start der Veranstaltung informiert werden. STANDARD-DOKUMENTE UND FIA VISUM 14. ALLGEMEINES 14.1 FIA STANDRAD-DOKUMENTE Das Format und das Verfahren für die folgenden Dokumente wie in Anhang II aufgeführt muss beachtet werden: - Rallye-Ausschreibung (elektronisch und gedruckt) - Bulletins (elektronisch und gedruckt) - Rallye Guide 1 & 2 (elektronisch) - Zeit- und Streckenplan (elektronisch und gedruckt) - Road Book (gedruckt) - Kontrollkarten (gedruckt) - Standard-Nennformular (elektronisch und gedruckt) - Nennlisten (elektronisch) - Startlisten und Ergebnislisten bei der Rallye (elektronisch und gedruckt) - Media Safety Book (elektronisch und gedruckt). Elektronisch veröffentlichte Dokumente dürfen nach Veröffentlichung auf der Website des Veranstalters nicht mehr geändert werden, es sei denn alle Bewerber und Offizielle werden entsprechend informiert und die Änderungen sind gekennzeichnet. Alle Dokumente, für deren Veröffentlichung eine FIA-Genehmigung erforderlich ist, dürfen nicht ohne Genehmigung der FIA geändert werden. 14.2 ROAD BOOK Alle Teams erhalten ein Road Book, das die einzuhaltende vorgeschriebene Strecke genau beschreibt. Diese Streckenführung und die Road Book Diagramme müssen beachtet werden. Jede Abweichung führt zur Meldung an die Sportkommissare. 14.3 KONTROLLKARTEN 14.3.1 Jedes Team ist selbst verantwortlich für: - Seine Kontrollkarten - Übergabe der Kontrollkarte an den Kontrollen und Richtigkeit der Eintragungen, - Alle Eintragungen auf der Kontrollkarte. 14.3.2 Nur der zuständige Sportwart ist berechtigt, Eintragungen auf dem Kontrollheft vorzunehmen, ausgenommen der Bereich „zur Verwendung durch den Fahrer“. 14.3.3 Fehlt der Stempel oder die Unterschrift an einer Kontrolle, das Fehlen eines Zeiteintrages an einer Zeitkontrolle oder wird das Kontrollheft den Sportwarten nicht an jeder Kontrolle ausgehändigt, so führt dies zum Wertungsverlust des betreffenden Teams, ausgesprochen durch den Rallyeleiter am Ende einer Sektion. 14.3.4 Jeder Unterschied zwischen den Zeiteintragungen auf der Kontrollkarte eines Teams und den Eintragungen auf den offiziellen Dokumenten der Rallye führt zu einer Untersuchung durch den Rallyeleiter. ______________________________ Seite 19 von 53, Stand: 09.03.2012 15. ERTEILUNG EINER FIA-GENEHMIGUNG Vor Erteilung einer Genehmigung wird die FIA die folgenden Dokumente bewerten. 15.1 STRECKEN- UND ZEITPLAN 15.1.1 Bis spätestens 5 Monate vor dem Start der Veranstaltung müssen ein Strecken- und Zeitplan einschließlich Karten der FIA, den FIA Sporting Delegate, dem FIA Safety Delegate, den eingeschriebenen Herstellern, WRC Teams, dem Promotor der Meisterschaft und den Reifen- und Kraftstofflieferanten elektronisch übermittelt werden. Falls ein Veranstalter von der Möglichkeit Gebrauch gemäß Artikel 49.1 machen möchte, den Standort des Serviceparks während der Rallye zu verändern, muss ein entsprechender Antrag bis spätestens 7 Monate vor dem Start der Veranstaltung an die FIA und den Promoter eingereicht werden. 15.1.2 Neue Wertungsprüfungen (einschließlich solcher, die in Gegenrichtung gefahren werden) müssen dabei herausgestellt werden. 15.1.3 Neue Wertungsprüfungen müssen vom Standpunkt der Sicherheit aus beschrieben werden. 15.1.4 Die Frist für irgendwelche Anmerkungen oder wichtige Änderungen ist 2 Wochen nach Einreichung an die FIA. 15.2 SICHERHEITSPLAN 15.2.1 Ein Entwurf des Sicherheitsplanes muss elektronisch oder als Ausdruck bis spätestens drei Monate vor dem Start der Veranstaltung an die FIA, den FIA Medical Delegate und den FIA Safety Delegate eingereicht werden. Dieser Entwurf muss beinhalten: - die komplette Rallye-Streckenführung - genaue Einzelheiten über die ausgewiesenen Zuschauerbereiche als auch über die ZuschauerVerbotszonen auf den Wertungsprüfungen - Vorschlag zu einem Datum und Uhrzeit für ein medizinisches Briefing vor der Rallye und für eine Extrication-Übung vor der Rallye, - besondere Sicherheitsvorkehrungen für Wertungsprüfungen in Dunkelheit. Eine Antwort muss innerhalb von vier Wochen erteilt werden. 15.2.2 Die Anwesenheit eines Rettungshubschraubers ist vorgeschrieben. Im Entwurf des Sicherheitsplans müssen die Positionen dieses Hubschraubers aufgeführt sein. 15.3 MEDICAL QUESTIONNAIRE 15.3.1 Zwei Monate vor dem Start der Rallye muss ein vollständig ausgefülltes FIA Medical Questionnaire an die FIA geschickt werden. Jede Änderung der aufnehmenden Krankenhäuser weniger als 2 Monate vor der Veranstaltung muss der FIA mitgeteilt werden. 15.3.2 Bis spätestens 21 Tage vor der Rallye muss der Medizinische Einsatzleiter die ausgesuchten Krankenhäuser anschreiben mit der Bitte, die Notaufnahmen in Bereitschaft zu versetzen und sich den Empfang schriftlich bestätigen lassen. 15.3.3 Für Kandidaten erfolgt eine vorherige Inspektion der medizinischen Dienste für die Rallye und der ausgewählten Krankenhäuser durch den FIA Medical Delegate wie in Anhang H – Anlage 8 aufgeführt. 15.4 AUSSCHREIBUNG Siehe Anhang II. VERSICHERUNG 16. VERSICHERUNGSSCHUTZ 16.1 BESCHREIBUNG DES VERSICHERUNGSSCHUTZES Die Rallye-Ausschreibung muss Einzelheiten zur vom Veranstalter abgeschlossenen Versicherungsdeckung enthalten. In der Bestätigung müssen die Bewerber, der Promoter der Meisterschaft, die FIA und die Offiziellen der Rallye (Beschreibung der Risiken und Deckungssummen) aufgeführt sein. ______________________________ Seite 20 von 53, Stand: 09.03.2012 16.2 HAFTPFLICHTVERSICHERUNG 16.2.1 Die im Nenngeld enthaltene Versicherungsprämie muss eine angemessene Deckung der Haftpflicht gegenüber Dritten garantieren (Haftpflichtversicherung). Es wird eine Gesamtsumme von mindestens 10 Millionen Euro zur Deckung der Haftpflicht empfohlen. 16.2.2 Die Haftpflichtversicherung muss zusätzlich zu und unbeschadet eines jeden persönlichen Versicherungsschutzes eines Bewerbers oder juristischer Person, der/die an der Veranstaltung teilnimmt, bestehen. 16.2.3 Der Versicherungsschutz muss mindestens bestehen während des Shakedowns oder Freien Trainings und dem Qualifying und dann für alle Bewerber, die ab Beginn des Wettbewerbteils bis Ende der Rallye oder bis zum endgültigen Ausfall oder Wertungsausschluss innerhalb des offiziellen Zeit- und Streckenplanes fahren. Fahrzeuge, die ausgefallen sind und re-starten, werden nicht als endgültig ausgefallen betrachtet. 16.3 AUSSCHLUSS VON DER DECKUNG Servicefahrzeuge und Fahrzeuge für das Abfahren der Wertungsprüfungen, auch wenn sie besondere, vom Veranstalter herausgegebene Schilder tragen, sind durch die Versicherungspolice der Veranstaltung nicht gedeckt. FAHRZEUG-KENNZEICHNUNG 17. PERMANENTE STARTNUMMERN 17.1 PRIORITÄT 1 & 2 (P1 & P2) Der Fahrer-Weltmeister der vergangenen Saison erhält die Startnummer 1. Der zweite Fahrer des Team-Weltmeisters erhält die Startnummer 2. Unter Anwendung des gleichen Prinzips werden die Startnummern dann gemäß der Wertung der Herstellermeisterschaft des vergangenen Jahres vergeben. Alle anderen P1 & P2 Fahrer, ausgenommen diejenigen mit einer Startnummer gemäß Artikel 17.3, erhalten durch den Veranstalter aufeinanderfolgende Startnummern bis zur Nummer 30. 17.2 PRIORITÄT 3 (P3) 17.2.1 Die FIA vergibt für die Meisterschaftssaison permanente Startnummern zwischen 31 und 50 (oder höher, falls erforderlich aufgrund der Teilnehmerzahlen) an jeden in den RahmenMeisterschaften eingeschriebenen Fahrer. 17.2.2 Bei Veranstaltungen mit Läufen sowohl für die PWRC als auch für die SWRC wird den Startnummern in der PWRC eine 1 vorangestellt, z.B. 121. 17.2.3 Die FIA wird für Gastfahrer 2 permanente Startnummern festlegen. 17.2.4 Alle anderen P3 Fahrer erhalten durch den Veranstalter aufeinanderfolgende Startnummern bis zur Nummer 50 (oder höher, falls erforderlich aufgrund der Teilnehmerzahlen). 17.3 BEANTRAGUNG VON STARTNUMMERN 17.3.1 P1-Fahrer können eine bestimmt Startnummer beantragen, die von den vorstehenden Vorschriften abweicht, vorausgesetzt: - Der Antrag wird vom Promoter der Meisterschaft von der FIA unterstützt. 18. STARTNUMMERN UND WERBUNG 18.1 ALLGEMEINES 18.1.1 Die Veranstalter stellen jedem Team Startnummern wie folgt zur Verfügung, die vor der Technischen Abnahme wie aufgeführt an den Fahrzeugen angebracht werden müssen: 18.1.2 Jede Werbung innerhalb dieses Bereiches ist verpflichtend und kann von den Bewerbern nicht abgelehnt werden. 18.2 TÜRSCHILDER 18.2.1 Zwei Startnummernschilder für die Vordertüren, 67 cm lang und 17 cm hoch mit einer 1cm dicken weißen Umrandung. In diesem Schild erscheint ein Startnummernfeld, das immer vorne im Schild angeordnet sein muss. Die Ziffern auf einem matt schwarzem Hintergrund müssen fluoreszierend gelb (PMS 803) und 14 cm hoch sein sowie eine Strichstärke von 2cm auf mattem schwarzem Hintergrund aufweisen. Das restliche Startnummernschild steht zur Verwendung durch den Veranstalter zur Verfügung. ______________________________ Seite 21 von 53, Stand: 09.03.2012 18.2.2 Jedes Startnummernschild muss horizontal an der Vorderkante jeder Vordertür angebracht werden, mit den Ziffern auf der vorderen Seite. Die Oberseite des Schildes muss sich zwischen 7 cm und 10 cm unterhalb der Fenster-Unterkante befinden. 18.2.3 Außer dem Farbmuster des Fahrzeugs darf sich kein Zeichen innerhalb von 10 cm zum Schild befinden. 18.3 HECKSCHEIBE Ein höchstens 30 cm breites und 10 cm hohes Startnummernschild für die Heckscheibe zur Verwendung durch den Veranstalter. Dieses Schild muss an der Oberseite der Heckscheibe angebracht werden, entweder links oder rechts je nach Angaben in der Rallye-Ausschreibung, und grenzt an ein Feld von 15 cm² an. In diesem Feld muss die fluoreszierend orangenfarbige (PMS 804), 14 cm hohe Startnummer auf einem klaren Hintergrund erscheinen. Diese Ziffern können reflektierend sein und müssen von hinten in Augenhöhe lesbar sein. 18.4 SEITENSCHEIBEN Zwei Startnummern für die hinteren Seitenscheiben. Diese müssen 20cm hoch sein, eine Strickstärke von 25mm aufweisen, fluoreszierend orangenfarbig (PMS 804) sein und können reflektierend sein. Diese Nummern müssen oben an den hinteren Seitenscheiben zusammen mit den Namen der Teammitglieder angebracht werden. 18.5 DACHSCHILDER 18.5.1 Ein 50 cm breites und 52 cm hohes Schild für das Dach, wobei das obere Ende zur Vorderseite des Fahrzeugs zeigen muss. Auf diesen Schildern müssen die matt-schwarzen Startnummern, 5cm breit und 28cm hoch, auf einem matt-weißen Hintergrund, der 50cm breit und 38cm hoch ist, erscheinen. 18.5.2 Jede Veranstalterwerbung muss in einen Bereich der gleichen Breite (50cm) und einer Höhe von 14 cm (oder 2 x 7 cm hoch) passen und direkt über und/oder unter den Startnummern erscheinen. 18.6 HAUBENSCHILD Ein Schild, das in ein 43 cm breites und 21,5 cm hohes Rechteck passt und auf dem mindestens die Startnummer und der vollständige Titel der Rallye erscheinen. 18.7 WERBEEINSCHRÄNKUNGEN 18.7.1 Den Bewerbern ist das Anbringen jeglicher Art von Werbung an ihren Fahrzeugen unter folgenden Voraussetzungen gestattet: - Sie muss nach den nationalen gesetzlichen Bestimmungen und den FIA-Bestimmungen erlaubt sein, - Sie darf nicht anstößig sein, - Sie darf nicht politischer oder religiöser Natur sein, - Die Bestimmungen des Artikels 18.2.3 müssen beachtet werden, - Sie darf die Sicht der Fahrer durch die Scheiben nicht behindern. 18.7.2 Der Name eines Automobilherstellers darf nicht mit den Namen einer Rallye verbunden werden oder als verpflichtende Veranstalterwerbung erscheinen. 18.7.3 Der Text einer jeden verpflichtenden Veranstalterwerbung muss deutlich in der RallyeAusschreibung oder in einem Bulletin vor Nennungsschluss der Rallye aufgeführt sein. 18.8 FREIWILLIGE VERANSTALTERWERBUNG 18.8.1 Der Veranstalter kann die Bewerber auffordern, eine freiwillige Werbung anzubringen. Wenn diese Werbung von einem Bewerber abgelehnt wird, darf das Nenngeld dafür höchstens verdoppelt werden. In jedem Fall ist dieser zusätzliche Betrag auf die Summe von höchstens € 2.000 begrenzt. 18.8.2 Für eine freiwillige Veranstalterwerbung, die sich auf eine Automobilmarke, Reifen, Kraftstoff oder Öl bezieht, kann dem Bewerber kein zusätzliches Nenngeld in Rechnung gestellt werden, wenn dieser diese Werbung ablehnt. 18.8.3 Die Bewerber, die die freiwillige Veranstalterwerbung akzeptieren, müssen die in der RallyeAusschreibung aufgeführten Flächen dafür freihalten. 18.8.4 Die Fahrzeuge von P1 Fahrern sind von der freiwilligen Veranstalterwerbung befreit. 18.9 WERBUNG AUF DER WINDSCHUTZSCHEIBE Unterhalb der bestehenden 10cm hohen Option für die Bewerber an der oberen Seite der Windschutzscheibe ist für den Promoter der Meisterschaft eine Werbefläche (10cm hoch über die vollständige Breite der Windschutzscheibe) reserviert, vorausgesetzt diese entspricht den nationalen ______________________________ Seite 22 von 53, Stand: 09.03.2012 Bestimmungen des Veranstaltungslandes. Zur Nutzung dieser Werbefläche muss der Promoter der Meisterschaft zuvor das Einverständnis der Bewerber einholen. 19. FAHRERNAMEN, BEIFAHRERNAMEM 19.1 HINTERE SEITENSCHEIBEN Die Anfangsbuchstaben der Vornamen sowie die Nachnamen des Fahrers und des Beifahrers, gefolgt von den Nationalitätsflaggen der jeweiligen Pässe, müssen auf den hinteren Seitenscheiben unterhalb der Startnummer erscheinen. Vorschriften für den Namen: - Helvetica weiß: Anfangsbuchstaben der Vornamen und der Nachnamen groß geschrieben, restliche Buchstaben in Kleinschrift. - Höhe: 6cm, Strickstärke: 1,0 cm. Auf beiden Seiten des Fahrzeugs steht der Fahrername oben. 19.2 TÜRSCHILDER UND STARTNUMMERN FAHRVERHALTEN 20. VERHALTEN 20.1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 20.1.1 Die Teams müssen sich zu jeder Zeit sportlich verhalten. 20.1.2 Die Fahrzeuge dürfen nur abgeschleppt, transportiert oder geschoben werden, um sie wieder auf die Strecke zu bringen oder die Straße frei zu machen. 20.1.3 ‚Showfahren’ darf nur durchgeführt werden, wenn dies in der Rallye-Ausschreibung erlaubt ist. 20.1.4 Die Fahrer müssen immer in Fahrtrichtung der Wertungsprüfung fahren (ausgenommen lediglich das Umdrehen des Fahrzeugs). Jeder Verstoß führt zum Wertungsverslust, ausgesprochen durch den Rallyeleiter. ______________________________ Seite 23 von 53, Stand: 09.03.2012 20.1.5 Auf Verbindungsabschnitten in öffentlichem Verkehr muss das Rallye-Fahrzeug auf vier frei abrollenden Rädern und Reifen gefahren werden. Jeder Verstoß wird den Sportkommissaren gemeldet, die eine Strafe aussprechen können. 20.2 GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITEUNGEN WÄHREND DES ABFAHRENS DER WERTUNGSPRÜFUNGEN 20.2.1 Es wird eindringlich darauf hingewiesen, dass das Abfahren der Wertungsprüfung kein Training ist. Alle Straßenverkehrsbestimmungen des Landes, in dem die Rallye stattfindet, müssen strikt beachtet werden und die Sicherheit und die Rechte der anderen Verkehrsteilnehmer müssen berücksichtigt werden. 20.2.2 Ein Überschreiten der Geschwindigkeitsbeschränkungen während des Abfahrens führt zu den folgenden Geldstrafen durch den Rallyeleiter: Je KM/H über der Geschwindigkeitsbeschränkung: P1 & P2 Fahrer € 25 P3 Fahrer € 15 Fahrer ohne Priorität: € 10. 20.2.3 Die Höhe der Geldstrafe ist unabhängig von einer eventuell durch die Polizei auferlegten Geldstrafe. 20.2.4 Die Geldstrafe wird im Falle eines zweiten Verstoßes innerhalb der gleichen Rallye verdoppelt. 20.3 GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITEUNGEN WÄHREND DER RALLYE 20.3.1 Ein Überschreiten der Geschwindigkeitsbeschränkungen während der Rallye führt zu den folgenden Geldstrafen durch den Rallyeleiter: Je KM/H über der Geschwindigkeitsbeschränkung: P1 & P2 Fahrer € 25 P3 Fahrer € 15 Fahrer ohne Priorität: € 10. 20.3.2 Die Höhe der Geldstrafe ist unabhängig von einer eventuell durch die Polizei auferlegten Geldstrafe. 20.4 STRASSENVERKEHRSBESTIMMUNGEN 20.4.1 Während der gesamten Rallye müssen beide Teammitglieder im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und die Straßenverkehrsbestimmungen des entsprechenden Landes beachten. Verstöße werden an den Rallyeleiter gemeldet. 20.4.2 Bei Verstoß eines Rallyeteams gegen die Verkehrsbestimmungen muss der Polizeibeamte oder der Offizielle, der den Verstoß festgestellt hat, den Betroffenen auf dieselbe Art und Weise informieren wie normale Verkehrsteilnehmer. 20.4.3 Beschließt die Polizei oder die Offiziellen, den betroffenen Fahrer nicht anzuhalten, können sie dennoch den Veranstalter auffordern, die in dieser Ausschreibung festgelegten Strafen zu verhängen, vorausgesetzt dass: - die Mitteilung über die Ordnungswidrigkeit vor Aushang der vorläufigen Endergebnisse auf offiziellem Weg schriftlich beim Veranstalter eingeht, - die Angaben hinreichend sind, um den betroffenen Fahrer eindeutig zu identifizieren sowie den Ort und die Uhrzeit zweifelsfrei feststellen zu können, - der Sachverhalt keine andere Auslegung zulässt. 20.4.4 Für den ersten Verkehrsverstoß, der keine Geschwindigkeitsüberschreitung ist: Eine Bestrafung im Ermessen des Rallyeleiters. 20.4.5 Für den zweiten Verstoß: eine Zeitstrafe von 5 Minuten 20.4.6 Für den dritten Verstoß: Wertungsausschluss durch die Sportkommissare. NENNUNGEN 21. NENNUNGSVERFAHREN 21.1 EINREICHUNG DER NENNUNGSFORMULARE Jeder Inhaber einer FIA-Bewerberlizenz, der an einer Rallye teilnehmen möchte, muss das komplett ausgefüllte Nennungsformular an das Rallyesekretariat vor dem in der Rallye-Ausschreibung aufgeführten Datum für den Nennungsschluss schicken. Wenn die Nennung per Telefax oder E-Mail abgegeben wird, so muss dem Veranstalter das Original bis spätestens 7 Tage nach Nennungsschluss vorliegen. ______________________________ Seite 24 von 53, Stand: 09.03.2012 21.2 ÄNDERUNGEN AUF DEM NENNFORMULAR Der Bewerber kann das genannte Fahrzeug bis zur Technischen Abnahme durch ein Fahrzeug der gleichen Gruppe und Klasse austauschen. 21.3 ASN-GENEHMIGUNGEN Für ausländische Bewerber, Fahrer und Beifahrer muss eine Startgenehmigung gemäß Art. 70 des Internationalen Sportgesetzes erteilt werden. 21.4 AUSTAUSCH DES BEWERBERS UND/ODER TEAMMITGLIED(ER) Der Bewerber kann bis zum Nennungsschluss ausgetauscht werden. Nach Nennungsschluss kann ein Teammitglied kann ausgetauscht werden mit Zustimmung: - des Veranstalters bis zum Beginn der Dokumenten-Abnahme, - der Sportkommissare ab Beginn dieser Abnahme bis zum Aushang der Liste der zum Start zugelassenen Teams. Der Austausch beider Fahrer oder des Bewerbers darf nur nach Zustimmung der FIA erfolgen. 21.5 VERPFLICHTUNGEN DER BEWERBER UND TEAMMITGLIEDER Durch die Unterzeichnung auf dem Nennungsformular unterwerfen sich sowohl der Bewerber als auch die Teammitglieder allein der Sportgerichtsbarkeit, die im Internationalen Sportgesetz der FIA und dessen Anhängen aufgeführt ist, sowie den vorliegenden Bestimmungen und den Bestimmungen der Rallye-Ausschreibung. 22. NENNUNGSSCHLUSS 22.1 EINHALTUNG DES NENNUNGSSCHLUSSES Der Nennungsschluss für eine Rallye muss Einschreibefristen für die jeweilige Meisterschaft. eingehalten werden, unabhängig von den 22.2 NENNUNGSSCHLUSS Der einheitliche Nennungsschluss ist 4 Wochen vor dem Beginn der WP-Besichtigungen. 23. NENNGELDER 23.1. VERÖFFENTLICHUNG DER NENNGELDER 23.1.1 Die Höhe der Nenngelder muss in der Rallye-Ausschreibung veröffentlicht werden. 23.1.2 Für Prioritäts-Fahrer muss in der Rallye-Ausschreibung ein Hinweis auf Anhang VI dieser Vorschriften erfolgen. 23.2 ANNAHME DES NENNUNGSFORMULARS Das Nennungsformular wird nur angenommen, wenn das vollständige Nenngeld oder eine Bestätigung des ASN des Bewerbers beigefügt ist. 23.3 NENNGELD-ERSTATTUNG Das Nenngeld wird vollständig zurückgezahlt: - an Bewerber, deren Nennung abgelehnt wurde, - wenn die Rallye nicht stattfindet. 23.4 TEILWEISE NENNGELD-ERSTATTUNG Das Nenngeld kann zu den in der Rallye-Ausschreibung aufgeführten Bedingungen teilweise zurückerstattet werden. 24. KLASSEN 24.1 KLASSEN-UMSTUFUNGEN Wenn bei der Technischen Abnahme festgestellt wird, dass ein Fahrzeug, so wie es vorgeführt wurde, nicht der Gruppe und/oder Klasse entspricht, für die es genannt wurde, kann dieses Fahrzeug nach Vorschlag der Technischen Kommissare durch eine Entscheidung der Sportkommissare in die entsprechend korrekte Gruppe und/oder Klasse umgestuft werden. ______________________________ Seite 25 von 53, Stand: 09.03.2012 ABFAHREN DER WERTUNGSPRÜFUNGEN 25. ABFAHREN DER WERTUNGSPRÜFUNGEN 25.1 FAHRZEUGE ZUM ABFAHREN DER WERTUNGSPRÜFUNGEN Allgemeine Bestimmungen für alle Fahrzeuge, die zum Abfahren der Wertungsprüfungen verwendet werden: - Das Fahrzeug muss einfarbig sein. ohne Aufkleber, Werbung usw. - Ein Unterbodenschutz ist erlaubt (in Übereinstimmung mit den Gruppe N-Bestimmungen). - Zwei Zusatzscheinwerfer mit Straßenzulassung sind erlaubt. - Das Team darf eine „leichte“ Gegensprechanlage (ohne Helme) verwenden. - Es darf ein Navigationssystem an Bord eingebaut werden. Es dürfen Fahrzeuge mit den folgenden Spezifikationen verwendet werden: 25.1.1 Serienwagen - Komplett unmodifizierte Serien-Produktionswagen wie sie der Öffentlichkeit zum Verkauf angeboten werden, mit Zweiradantrieb und einem Benzin- oder Turbo-Diesel-Saugmotor mit einem maximalen Hubraum von 2000 ccm. - Fahrzeuge des Typs SUV mit weniger als 180 PS. 25.1.2 Produktionswagen - Der Motor muss ein Serien-Motor sein (gemäß Gruppe N Bestimmungen). - Das Getriebe muss ein Serien-Getriebe sein (gemäß Gruppe N Bestimmungen). - Die Auspuffanlage muss eine Serien-Auspuffanlage ein mit einer maximalen Lautstärke, die den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem die Rallye veranstaltet wird, entspricht. - Das Fahrwerk muss den Gruppe N Bestimmungen entsprechen. - Der Einbau eines Stahl-Überrollbügels in Übereinstimmung mit Artikel 253-8.1 bis 8.3 des Anhang J ist erlaubt. - Schalensitze in einer Farbe, die dem Inneren des Fahrzeugs ähnelt, sind erlaubt. - Die Felgen sind innerhalb der Grenzen des Anhang J, Gruppe N, freigestellt. 25.2 REIFEN FÜR DIE FAHRZEUGE Die Reifen, die zum Abfahren der Wertungsprüfungen verwendet werden, müssen - Straßenzugelassene Serienreifen für Asphalt. - Für Schotter sind die Reifen freigestellt, es sei denn, in der Rallye-Ausschreibung ist etwas anderes aufgeführt. 25.3 EINSCHRÄNKUNGEN BEIM ABFAHREN DER WERTUNGSPRÜFUNGEN Jeder Fahrer, der derzeit oder innerhalb der letzten beiden Jahren auf der Liste der FIA PrioritätsFahrer aufgeführt ist oder war, der an der Rallye teilnimmt oder beabsichtigt teilzunehmen, und der irgendeinen Weg benutzen möchte, der für eine Wertungsprüfung in dieser Rallye verwendet wird oder verwendet werden könnte, muss zuvor das schriftliche Einverständnis des Veranstalters einholen. Dies gilt nicht, wenn die Person bekanntlich in der Gegend lebt. Dieses Einverständnis muss dann an die FIA geschickt werden. Jeder Verstoß gegen diese Bestimmung führt zur Meldung an die Sportkommissare 25.4 ABLAUF DER BESICHTIGUNGSFAHRTEN 25.4.1 Zeitplan Das Abfahren der Wertungsprüfungen für alle Bewerber muss innerhalb eines vom Veranstalter festgelegten Zeitplanes stattfinden. Die Teilnahme an den Besichtigungsfahrten ist nicht verpflichtend. 25.4.2 Beachtung des Zeitplanes für das Abfahren der Wertungsprüfungen Ab dem Ende der Besichtigungsfahrten darf sich keine mit einem genannten Team in irgendeiner Weise in Zusammenhang stehenden Person mehr ohne die ausdrückliche Genehmigung des Rallyeleiters auf den Strecken der Wertungsprüfungen befinden (ausgenommen zu Fuß). 25.4.3 Anzahl der Durchfahrten Jedes Team darf jede Wertungsprüfung nur zweimal abfahren (Wertungsprüfungen, die zweimal gefahren werden, werden hierzu als eine Wertungsprüfung angesehen). Während der Besichtigungsfahrten sind an Start und Stop jeder Wertungsprüfung Streckenposten zur Überwachung der Anzahl der Durchfahrten eingesetzt. Weitere Überprüfungen können auch auf den Wertungsprüfungen durchgeführt werden. ______________________________ Seite 26 von 53, Stand: 09.03.2012 25.4.4 Geschwindigkeit während des Abfahrens Der Veranstalter kann für die Wertungsprüfungen eine Geschwindigkeitsbeschränkung festlegen. Diese muss in der Rallye-Ausschreibung aufgeführt sein und kann zu jeder Zeit während des Abfahrens oder durch Verwendung eines GPS-Systems, das zumindest in den Fahrzeugen der Prioritätsfahrer eingebaut ist, überprüft werden. Für die Verwendung eines solchen Systems kann eine Gebühr erhoben werden. 25.4.5 Shakedown oder Strecke für Freies Training Bei Schotterrallyes ist die Aufnahme des Shakedowns oder der Strecke für das Freie Training in den Zeitplan für das Abfahren für P1 und P2 Fahrer verpflichtend. 25.4.6 Service während des Abfahrens Während des Abfahrens darf Service an den für die Besichtigungen genutzten Fahrzeugen durch höchstens 2 Mechaniker je Team und unter Verwendung eines Fahrzeugs gemäß Vorschriften des Artikel 25.1 vorliegender Bestimmungen durchgeführt werden, wobei sich die vollständige ServiceAusrüstung an Bord befinden muss. Zu diesem Zweck wird ein Fahrzeugausweis vom Veranstalter ausgegeben. Dieses Fahrzeug darf die Strecken der Wertungsprüfungen nicht befahren, ausgenommen zur Bergung ihres Fahrzeugs. 25.4.7 Team Während jeder Abfahrt einer Wertungsprüfung dürfen sich höchstens 2 Personen (die Teammitglieder) an Bord des Fahrzeugs befinden. 25.5 AUSSCHLIEßLICHE TEILNAHME AN DEN BESICHTIGUNGSFAHRTEN Jeder Fahrer, der im Besitz einer entsprechenden internationalen Lizenz ist, kann die Teilnahme an dem Abfahren der Wertungsprüfungen beantragen. Die Bestimmungen zum Abfahren der Wertungsprüfungen müssen vollständig eingehalten werden und der Veranstalter muss dem zustimmen. Wenn hierfür eine Gebühr erhoben wird, so muss sie in der Rallye-Ausschreibung aufgeführt sein. TECHNISCHE ABNAHME 26. VOR DEM START 26.1 ALLGEMEINES 26.1.1 Die Fahrzeuge können der Technischen Abnahme von einem Team-Vertreter vorgeführt werden, es sei denn, in der Rallye-Ausschreibung ist eine andere Regelung aufgeführt. 26.1.2 Bei der Technischen Abnahme müssen die Teilnehmer alle bei der Veranstaltung zu verwendenden Teile der Kleidung, einschließlich Helme und HANS, vorzeigen. Die Übereinstimmung mit Anhang L, Kapitel III, wird überprüft. 26.1.3 Zur Verplombung des Getriebes und des Differentials muss bei allen Fahrzeugen der Unterbodenschutz entfernt werden und zu Wiegezwecken im Fahrzeug mitgeführt werden. 26.1.4 Das Team muss das komplette Homologationsblatt des betreffenden Fahrzeuges vorweisen. 26.1.5 Die in der Meisterschaft eingeschriebenen Hersteller oder WRC Teams können eine unterschriebene Erklärung zur Technischen Übereinstimmung vorlegen. 26.1.6 Die Technischen Kommissare können ein Fahrzeug markieren. Das Fahrgestell und der Zylinderkopf können markiert werden. 26.1.7 Falls bei der Technischen Abnahme festgestellt wird, dass ein Fahrzeug nicht den technischen und/oder Sicherheits-Bestimmungen entspricht, können die Sportkommissare eine Zeitspanne zugestehen, innerhalb derer das Fahrzeug den Bestimmungen entsprechend geändert werden muss oder den Start verweigern. 26.2 ZEITPLANUNG Ein Zeitplan für die Verplombung von Teilen und das Wiegen der von den Herstellern und WRCTeams genannten Fahrzeuge muss in der Rallye-Ausschreibung oder in einem Bulletin veröffentlicht werden. 27. WÄHREND DER RALLYE 27.1 ZUSÄTZLICHE ÜBERPRÜFUNGEN ______________________________ Seite 27 von 53, Stand: 09.03.2012 Zusätzliche Überprüfungen der Sicherheitseinrichtungen, einschließlich Kleidung, sowie des Fahrzeugs selbst können zu jeder Zeit während der Veranstaltung, einschließlich des Shakedown und gegebenenfalls des Freies Trainings / Qualifyings durchgeführt werden. 27.2 VERANTWORTLICHKEIT DER TEAMS 27.2.1 Der Bewerber ist für die technische Übereinstimmung seines Fahrzeugs während der gesamten Veranstaltung verantwortlich. 27.2.2 Der Bewerber ist dafür verantwortlich, dass die eventuell angebrachten Markierungen (siehe Art. 26.1.6 und 63) ab der Technischen Abnahme vor dem Start bis zum Ende der Rallye erhalten bleiben. Das Fehlen einer Markierung führt zu einer Meldung an die Sportkommissare. 27.2.3 Der Bewerber ist außerdem selbst dafür verantwortlich, dass jedes von einer Überprüfung betroffene Teil wieder ordnungsgemäß eingebaut ist. 27.2.4 Jegliche festgestellte Fälschung, insbesondere das Vorweisen einer Markierung als ursprünglich, die aber ausgebessert ist, führt zu einer Meldung an die Sportkommissare. 28. SCHLUSSABNAHME 28.1 PARC FERMÉ AM ENDE DER RALLYE 28.1.1 Nach Erfüllung aller Ziel-Formalitäten müssen die Fahrzeuge in einen Parc Fermé verbracht werden und dort verbleiben, bis dieser auf Anweisung der Sportkommissare geöffnet wird. 28.1.2 Das vorläufige offizielle Ergebnis muss zu der in der Rallye-Ausschreibung (oder einem Bulletin) veröffentlichten Zeit ausgehängt werden, die so früh wie möglich nach Ankunft des letzten Fahrzeugs an der letzten Zeitkontrolle der Veranstaltung vorgesehen sein muss, auch wenn die Schlussabnahme noch läuft. 28.1.3 Nach Veröffentlichung des offiziellen Endergebnisses (nach Ablauf der Protestfrist) können die Sportkommissare die Öffnung des Parc Fermé anordnen, auch wenn die Schlussabnahme noch läuft. 28.2 AUSWAHL DER FAHRZEUGE Die Schlussabnahme kann nach alleinigem Ermessen der Sportkommissare von Amts wegen oder infolge eines Protests oder auch durch Vorschlag des Rallyeleiters an die Sportkommissare veranlasst werden. SHAKEDOWN / FREIES TRAINING / QUALIFYING 29. SHAKEDOWN 29.1 ABLAUF DES SHAKEDOWN 29.1.1 Der Shakedown muss wie eine normale Wertungsprüfung während der Rallye organisiert werden und ablaufen und alle entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen müssen getroffen werden. 29.1.2 Der Shakedown kann auf einer Super Special Stage oder auf dem Teil einer Wertungsprüfung der Rallye durchgeführt werden. 29.2 VORSCHRIFTEN FÜR ASFALT-RALLYES 29.2.1 Sowohl zu Medien- als auch Promotion-Zwecken und auch als Fahrzeug-Test für die Bewerber wird bei Asphalt-Rallyes ein Shakedown organisiert. 29.2.2 P1 und P2 Fahrer müssen den Shakedown mindestens vier Mal fahren. 29.2.3 Für P3 Fahrer und für Fahrer ohne Priorität ist die Teilnahme freigestellt. 29.2.4 Der ideale Zeitrahmen ist: 2 Stunden für P1 & P2 Fahrer, weitere 2 Stunden für alle Prioritätsfahrer und dann 2 Stunden für alle Fahrer ohne Priorität (freigestellt). 29.3 VORSCHRIFTEN FÜR SCHOTTER-RALLYES Bei Schotter-Rallyes kann ein Shakedown organisiert werden: - Für alle Bewerber auf einer anderen Prüfung als die des Freien Trainings / Qualifyings für P1/P2 Fahrer. - Oder für alle P3 Fahrer und Fahrer ohne Priorität, nach dem Freien Training/ Qualifying für P1/P2 Fahrer. ______________________________ Seite 28 von 53, Stand: 09.03.2012 29.4 VERZICHTSERKLÄRUNG Jede Person an Bord des Fahrzeugs während des Shakedown oder des Freien Trainings, die nicht für die betreffende Rallye genannt ist, muss eine Verzichtserklärung unterzeichnen, die vom Veranstalter zur Verfügung gestellt wird. 29.5 AUSFALL BEIM SHAKEDOWN Im Falle eines Ausfalls beim Shakedown muss der Bewerber dennoch am Show-Start wie in Artikel 43 beschrieben teilnehmen. 29.6 TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN Für die entsprechenden Fahrzeuge müssen der Motor, die vollständige Kraftübertragung und die mechanischen Teile gemäß Artikel 63 bis 65 dieser Vorschriften verplombt sein. 30. FREIES TRAINING/ QUALIFYING – ANWENDUNG AUSSCHLIEßLICH BEI SCHOTTER-RALLYES 30.1 ALLGEMEINES 30.1.1 Bei Schotter-Rallyes wird für die P1 und P2 Fahrer ein Freies Training/ Qualifying durchgeführt, um die Startreihenfolge zumindest bis zum ersten Regrouping nach einem 45-MinutenService zu ermitteln, immer unter Vorbehalt des Artikels 45.1. Diese Strecke kann nach Beendigung des Qualifying als Shakedown für die anderen Bewerber genutzt werden. 30.1.2 Die Teilnahme am Qualifying ist verpflichtend. 30.1.3 Das Freie Training/ Qualifying muss: - so organisiert sein wie eine normale Wertungsprüfung während der Rallye und alle entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen müssen getroffen werden, - Teil des Rallye-Programms sein, nicht jedoch Teil der Rallye-Ergebnisse, - repräsentativ für die Rallye sein, - idealerweise eine Länge von 3 bis 5 km aufweisen. 30.1.4 Im Falle eines Ausfalls während des Freien Trainings/ Qualifyings muss der Bewerber dennoch am Show-Start wie in Artikel 43 beschrieben teilnehmen. 30.2 ABLAUF DES FREIEN TRAININGS 30.2.1 Sowohl zu Medien- als auch Promotion-Zwecken und auch als Fahrzeug-Test für die Bewerber wird ein Freies Training organisiert. 30.2.2 Für die P1 und P2 Fahrer sind höchstens 2 Durchfahrten innerhalb des vom Veranstalter festgelegten Zeitrahmens erlaubt. Es wird empfohlen, das Freie Training zwischen 08:00 und 10:00 Uhr am Tag nach der Technischen Abnahme durchzuführen. 30.3 AUSFALL BEIM SHAKEDOWN Im Falle eines Ausfalls beim Freien Training muss der Bewerber warten, bis der Veranstalter ihn nach Ende des Freien Trainings zum Ende der Prüfung transportiert. 30.4 VERZICHTSERKLÄRUNG Jede Person an Bord des Fahrzeugs während des des Freien Trainings, die nicht für die betreffende Rallye genannt ist, muss eine Verzichtserklärung unterzeichnen, die vom Veranstalter zur Verfügung gestellt wird. 30.5 ABLAUF DES QUALIFYINGS 30.5.1 Nach den zulässigen zwei Durchgängen für das Freie Training starten die P1 und P2 Fahrer das Qualifying in Reihenfolge des aktuellen Standes der Rallye-Weltmeisterschaft für Fahrer mit einem 2-Minuten-Abstand zwischen jedem Fahrzeug. 30.5.2 Während des Qualifyings müssen sich die genannten Fahrer und Beifahrer an Bord des Fahrzeugs befinden. 30.5.3 Die Sportkommissare entscheiden über die Reihenfolge der Fahrer, die in der vergangenen Rallye-Weltmeisterschaft für Fahrer nicht gewertet sind. 30.5.4 Zu einer in der Rallye-Ausschreibung veröffentlichten Zeit wird die Startliste veröffentlicht. Die für den Start einer Wertungsprüfung beschriebenen Verfahren finden Anwendung. Nach dem Qualifying dürfen P1 und P2 Fahrer nicht mehr zum Shakedown zurückkehren. ______________________________ Seite 29 von 53, Stand: 09.03.2012 30.6 AUSFALL WÄHREND DES QUALIFYINGS 30.6.1 Im Falle eines Ausfalls im Qualifying oder im Verlauf des darauffolgenden Verbindungsabschnitts wird das betreffende Fahrzeug nach Beendigung des Qualifyings vom Veranstalter in den Parc fermé transportiert. 30.6.2 Jeder Fahrer, der das Qualifying nicht korrekt absolviert, wählt seine Startposition als letzter. Falls mehr als ein Fahrer das Qualifying nicht beendet, so erfolgt die Wahl der Startpositionen in Reihenfolge der Startliste für das Qualifying. 30.7 PARC FERMÉ NACH DEM QUALIFYING Jeder Service an einem Fahrzeug, welches zum Qualifying gestartet ist, ist verboten. Alle Fahrzeuge, die am Qualifying teilnehmen, müssen sofort und direkt in den vom Veranstalter bestimmten Parc fermé verbracht werden und dort bis zur Freigabe durch die Sportkommissare verbleiben. 30.8 ZUTEILUNG DER STARTPOSITIONEN Die Bewerber wählen ihre jeweilige Startposition für die Rallye auf Basis der im Qualifying erzielten Ergebnisse. 30.8.1 Der schnellste Fahrer wählt seine Position zuerst, dann der zweitschnellste, dann der drittschnellste usw. 30.8.2 Ort, Zeit und Datum dieses Verfahrens muss in der Rallye-Ausschreibung aufgeführt sein. 30.8.3 Jeder Fahrer, der nicht rechtzeitig zur Wahl der Startpositionen eintrifft, wählt seine Position automatisch zuletzt. 30.9 VERSPÄTUNG ODER ZU FRÜHES EINCHECKEN Jede Verspätung oder zu frühes Einchecken an der Zeitkontrolle vor dem Start des Qualifyings (TCQS) wird wie eine nicht korrekte Teilnahme angesehen und Artikel 30.6.2 findet Anwendung. 30.10 FEHLSTART Jeder Fehlstart beim Qualifying, insbesondere ein Start vor Erteilen des Startsignals, wird als nicht korrekte Teilnahme angesehen und Artikel 30.6.2 findet Anwendung. 30.11 SERVICE Ab Beginn des Zeitplans für das Freie Training bis zur jeweils individuellen Startzeit des Qualifyings dürfen Servicearbeiten nur im Haupt-Servicepark oder in dem vom Veranstalter für diesen Zweck festgelegten Servicepark durchgeführt werden. Die Anzahl der Personen, die am Fahrzeug arbeiten dürfen, ist wie in Artikel 48.3.1 limitiert. 30.12 TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN Für die entsprechenden Fahrzeuge müssen der Motor, die komplette Kraftübertragung und die in diesem Reglement in Artikeln 63 bis 65 aufgeführten mechanischen Teile verplombt sein. 30.13 ZEITPLAN FÜR DAS QUALIFYING Es wird empfohlen, die Startzeit für das Qualifying für 10:30 Uhr festzulegen. KONTROLLSTELLEN 31. KONTROLLSTELLEN – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 31.1 KENNZEICHNUNG DER KONTROLLSTELLEN Alle Kontrollen, d.h. Durchfahrts- und Zeitkontrollen, Start- und Ziel-Kontrollen von Wertungsprüfungen, Sammelkontrollen und Neutralisationszonen werden mit Hilfe der FIA-StandardKontrollschilder in Übereinstimmung mit den Zeichnungen und Entfernungen wie in Anhang I aufgeführt gekennzeichnet. 31.2 SCHUTZBARRIEREN Über eine Länge von mindestens 5 m sowohl vor als auch hinter der Kontrollstelle wird der Bereich auf beiden Seiten des Wegs durch Barrieren geschützt, so dass der Kontrollvorgang ungehindert durchgeführt werden kann. 31.3 AUFENTHALTSDAUER IN KONTROLLZONEN ______________________________ Seite 30 von 53, Stand: 09.03.2012 Die Dauer des Aufenthaltes in jeder Kontrollzone darf nicht länger sein als für die Durchführung der Kontrolle erforderlich. 31.4 ARBEITSBEREITSCHAFT 30.4.1 Die Kontrollstellen werden mindestens 30 Minuten vor der Soll-Ankunftszeit des 1. Wettbewerbsfahrzeugs geöffnet. 30.4.2 Vorbehaltlich einer gegenteiligen Entscheidung des Rallyeleiters stellen sie ihre Tätigkeit 15 Minuten nach der Soll-Ankunftszeit - zuzüglich der Karenzzeit - des letzten Fahrzeugs ein. 31.5 ABFOLGE DER KONTROLLSTELLEN UND RICHTUNG 30.5.1 Die Teams sind unter Strafe des durch den Rallyeleiter ausgesprochenen Wertungsausschlusses verpflichtet, alle Kontrollstellen jederzeit in der richtigen Reihenfolge und in Fahrtrichtung der Rallyestrecke anzufahren. 30.5.2 Ein erneutes Einfahren in die Kontrollzone ist verboten. 31.6 ANWEISUNGEN DES KONTROLLPERSONALS 30.6.1 Die Teams sind verpflichtet, den Anweisungen des Kontrollstellenleiters Folge zu leisten. Missachtung der Anweisung führt zu einer Meldung an die Sportkommissare. 30.6.2 Alle Sportwarte an den Kontrollstellen müssen gekennzeichnet sein. An jeder Kontrolle muss der Kontrollstellenleiter eine besondere Weste tragen, so dass er sofort erkennbar ist. 31.7 MEDIA ZONEN Vor dem gelben Zeitkontrollen-Schild bei den Serviceparks, den Remote Servicezonen oder Regroupings sowie in der Wartezone vor dem Podium am Ziel wird eine abgesperrte Media Zone eingerichtet. Zugang zu diesen Zonen haben ausschließlich die Inhaber eines besonderen Passes. 31.8 AUSTAUSCHPUNKTE FÜR INBOARD-KAMERABÄNDER Nach Aufforderung durch den Promoter der Meisterschaft kann Der Veranstalter kann auf den Verbindungsabschnitten der Strecke Austauschpunkte für Inboard-Videobänder bestimmen. Diese Punkte müssen in einem Bulletin (kann durch den Rallyeleiter erstellt werden) veröffentlicht werden und dienen lediglich dem Austausch der Videobänder. Bänder können außerdem in den Media Zonen und in Regroupings oder einen Parc fermé sowie an der Ausfahrt aus zusätzlichen Tankzonen, wenn ein Teammitglied anwesend ist, ausgetauscht werden. 32. DURCHFAHRTSKONTROLLEN Die Sportwarte an diesen Kontrollen, die wie in Anhang I aufgeführt gekennzeichnet sind, bestätigen lediglich die Durchfahrt auf dem Kontrollheft durch Stempel und/oder Unterschrift ohne Zeiteintrag, sobald es vom Team übergeben wird. 33. ZEITKONTROLLEN 33.1 ABLAUF An diesen Kontrollen tragen die Sportwarte die Zeit in das Kontrollheft ein, zu der das Heft ausgehändigt wurde. Die Zeitnahme erfolgt auf die volle Minute. 33.2 ANKUNFT AN ZEITKONTROLLEN 33.2.1 Der Ablauf beginnt in dem Moment, in dem das Fahrzeug das Zeichen für den Kontrollzonen-Beginn passiert. 33.2.2 Es ist den Teams verboten, zwischen dem Beginn der Kontrollzone und dem Kontrollposten anzuhalten oder anormal langsam zu fahren. 33.2.3 Die eigentliche Zeitnahme und der Zeiteintrag in das Kontrollheft dürfen erst erfolgen, wenn sich beide Fahrer und das Fahrzeug innerhalb der Kontrollzone und in unmittelbarer Nähe des Kontrolltisches befinden. 33.2.4 Die eingetragene Zeit entspricht dem genauen Zeitpunkt, zu dem eines der beiden Mitglieder des Teams dem verantwortlichen Sportwart das Kontrollheft aushändigt. 33.2.5 Dieser trägt dann, entweder von Hand oder durch den Drucker, die tatsächliche Zeit, zu der das Kontrollheft ausgehändigt wurde, in das Heft ein und nichts weiter. ______________________________ Seite 31 von 53, Stand: 09.03.2012 33.2.6 Die Soll-Ankunftszeit ergibt sich aus der Addition der für den Abschnitt vorgegebenen Fahrzeit und der Startzeit des betreffenden Abschnittes; diese Zeiten werden in Minuten angegeben. 33.2.7 Die Soll-Ankunftszeit liegt in der alleinigen Verantwortung des Teams, das die offiziellen Uhr an dem Kontrolltisch einsehen darf. Die Sportwarte an den Kontrollen dürfen ihnen keine Auskunft über die Soll-Stempelzeit geben. 33.2.8 Das Team wird für zu frühes Eintreffen nicht bestraft, wenn es in der Minute der Sollzeit oder in der vorhergehenden Minute in die Kontrollzone einfährt. 33.2.9 Das Team wird für zu spätes Eintreffen nicht bestraft, wenn es das Kontrollheft an den verantwortlichen Sportwart innerhalb der Minute der Sollzeit aushändigt. 33.2.10 Jegliche Abweichung der tatsächlichen Stempelzeit von der Soll-Ankunftszeit wird wie folgt bestraft: a) für Verspätung: 10 Sekunden pro Minute bzw. Bruchteil einer Minute, b) für zu frühe Ankunft: 1 Minute pro Minute bzw. Bruchteil einer Minute. 33.2.11 Der Veranstalter kann Vorzeit erlauben, ohne dass dies eine Bestrafung nach sich zieht, sofern diese Bestimmung in der Rallye-Ausschreibung oder in einem späteren Bulletin aufgeführt ist. 33.2.12 Wenn festgestellt wird, dass ein Team die Regeln für den Ablauf an Zeitkontrollen nicht beachtet hat, muss der Kontrollstellenleiter dies sofort schriftlich dem Rallyeleiter melden. 33.2.13 Ein Team, das für zu frühe Ankunft bestraft wurde, kann nach Ermessen des Rallyeleiters so lange angehalten werden (Neutralisation), bis es zu seiner Idealzeit weiterfahren kann. 33.3 ZEITKONTROLLE VOR EINER WERTUNGSPRÜFUNG Folgt auf eine Zeitkontrolle eine Startkontrolle für eine Wertungsprüfung, so wird wie folgt verfahren: 33.3.1 An der Zeitkontrolle am Ende eines Abschnittes trägt der verantwortliche Sportwart sowohl die Ankunftszeit des Teams wie auch die vorläufige Startzeit für die Wertungsprüfung in das Kontrollheft ein. Diese muss eine Zeitspanne von 3 Minuten berücksichtigen, damit das Team sich auf den Start vorbereiten und zur Startlinie vorfahren kann. 33.3.2 Wenn zwei oder mehrere Teams in der gleichen Minuten ankommen, so entspricht ihre vorgesehene Startzeit zu der Wertungsprüfung der entsprechenden Reihenfolge bei Ankunft an der vorangegangenen Zeitkontrolle. Wenn die Ankunftszeiten an der vorhergehenden Zeitkontrolle gleich waren, dann werden die Ankunftszeiten an der vorletzten Zeitkontrolle zur Entscheidung herangezogen, und so weiter. 33.3.3 Nach der Zeiteintragung an der Zeitkontrolle muss das Team zum Start der Wertungsprüfung vorfahren, von wo aus das Team gemäß dem in vorliegenden Vorschriften vorgeschriebnen Verfahren startet (siehe Artikel 37). 33.3.4 Sollte ein Unterschied zwischen den beiden Eintragungen bestehen, so gilt die Startzeit zur Wertungsprüfung als bindend, sofern die Sportkommissare nicht anders entscheiden. 33.3.5 Die Startzeit der Wertungsprüfung ist dann die Startzeit für den folgenden Abschnitt. 34. WERTUNGSAUSSCHLUSS FÜR VERSPÄTUNGEN 34.1 MAXIMAL ERLAUBTE VERSPÄTUNG Jede Verspätung von mehr als 30 Minuten gegenüber der Sollzeit zwischen zwei Zeitkontrollen oder am Ende einer jeden Sektion oder eine Gesamtverspätung von mehr als 30 Minuten in allen Sektionen zwischen zwei Übernachtungspausen führt zum vom Rallyeleiter ausgesprochenen Wertungsverlust des betreffenden Bewerbers. Das Team darf jedoch unter den Bestimmungen des Artikels 45 re-starten. Bei der Berechnung dieser Verspätung wird jede tatsächliche Minute voll gezählt und nicht die Bestrafung für Verspätung (10 Sekunden pro Minute). 34.2 ZU FRÜHE ANKUNFT Das Unterschreiten einer Sollzeit führt in keinem Fall zur Verringerung der Verspätungen, die für den Wertungsverlust zählen (Karenzzeit). 34.3 BEKANNTGABE DES WERTUNGSVERLUSTES Der Wertungsverlust wegen Überschreitens der Karenzzeit kann nur am Ende einer Sektion bekannt gegeben werden. 35. SAMMELKONTROLLEN (REGROUPING) 35.1 VERFAHREN BEI DER ANKUNFT ______________________________ Seite 32 von 53, Stand: 09.03.2012 35.1.1 Bei Ankunft an Sammelkontrollen erhalten die Fahrer Anweisungen über ihre Startzeit. Daraufhin fahren sie ihre Fahrzeuge gemäß Anweisungen der Streckenposten weiter. 35.1.2 Alle Teams müssen für bis zu 5 Minuten in einem Autogramm-Bereich zur Verfügung stehen, der in unmittelbarer Nähe der ZK eingerichtet und für die Zuschauer zugänglich ist. 35.2 VERFAHREN BEI DER AUSFAHRT Nach einer Sammelkontrolle starten die Fahrzeuge in der Reihenfolge, wie sie in der Sammelkontrolle angekommen sind. WERTUNGSPRÜFUNGEN 36. ALLGEMEINES 36.1 ZEITNAHME Die Zeitnahme für die Wertungsprüfungen erfolgt auf die Zehntel-Sekunde. Für das Qualifying und die „Power Stage“ erfolgt die Zeitnahme auf die Tausendstel-Sekunde. 36.2 FIA OFFIZIELLE UND DELEGIERTE Bei Ausübung ihrer Pflichten müssen die FIA Offiziellen und Delegierten bis spätestens 30 Minuten vor der Startzeit des letzten schnellen Vorwagen (”0-Fahrzeug”) auf die Strecken der Wertungsprüfungen einfahren. Der Sicherheits-Beauftragte der FIA kann auch später auf die Strecke fahren. Wenn sie auf der Wertungsprüfungsstrecke durch das 0-Fahrzeug eingeholt werden, müssen sie anhalten, ihr Fahrzeug beiseite stellen und vor Weiterfahrt auf den Schlusswagen warten. 36.3 EVAKUIERUNG MIT HUBSCHRAUBER Wenn eine Evakuierung per Hubschrauber vorgesehen ist, müssen die folgenden Bestimmungen beachtet werden: 36.3.1 Wenn die Witterungsbedingungen es nicht zulassen, dass der Hubschrauber fliegen kann, kann eine Wertungsprüfung aufgrund einer gemeinsamen Entscheidung des Rallyeleiters und des Obmanns der Streckensicherung verschoben oder abgesagt werden, wenn die Dauer des Transports eines Verletzten mit dem Rettungswagen zu dem ausgewählten Krankenhaus größer ist, als sie in Abstimmung mit dem Medizinischen Einsatzleiter angemessen scheint. 36.3.2 Die Anwesenheit eines Hubschraubers entbindet nicht von der Verpflichtung der Planung einer Evakuierung auf dem Landweg und bei einer Verletzung, die während des Transportes eine Intensiv-Betreuung erfordert, in Anwesenheit eines in Wiederbelebungsmaßnahmen geschulten Arztes. 37. START AN DEN WERTUNGSPRÜFUNGEN 37.1 STARTPUNKT Die Wertungsprüfungen beginnen mit einem stehenden Start, wobei das Fahrzeug auf der Startlinie positioniert ist. 37.2 STARTABLAUF Das elektronische Startsystem muss für die Teams an der Startlinie gut sichtbar sein und kann entweder in Form eines Count-Down-Systems und/oder aufeinander folgender Startlichter angezeigt werden. Wenn die Startlichter von vorliegendem Anhang VII abweicht, muss das System in der RallyeAusschreibung beschrieben werden. 37.3 MANUELLES STARTVERFAHREN Wenn nach Rückgabe des Kontrollheftes an das Team ein manuelles Startverfahren verwendet werden muss, zählt der Startposten laut: 30", 15", 10" und die letzten 5 Sekunden einzeln. Nach Ablauf der letzten 5 Sekunden wird das Startzeichen gegeben. 37.4 VERSPÄTUNG AM START DURCH VERSCHULDEN DES TEAMS 37.4.1 Im Falle eines verspäteten Starts durch Verschulden des Teams, trägt der Posten eine neue Startzeit in das Kontrollheft ein, wobei dann für jede Minute oder Bruchteile einer Minute eine Zeitstrafe von 1 Minute verhängt wird. ______________________________ Seite 33 von 53, Stand: 09.03.2012 37.4.2 Jedes Team, das den Start zu einer Wertungsprüfung zu der ihm zugeteilten Zeit und Position verweigert, wird den Sportkommissaren gemeldet, egal ob die Wertungsprüfung durchgeführt wurde oder nicht. 37.4.3 Jedes Fahrzeug, das innerhalb der 20 Sekunden nach Erteilen des Startsignals nicht von der Startlinie starten kann, wird ausgeschlossen und das Fahrzeug wird sofort an einen sicheren Platz geschoben. 37.5 VERSPÄTUNG EINER WERTUNGSPRÜFUNG Wenn der Ablauf einer Wertungsprüfung um mehr als 20 Minuten verspätet bzw. unterbrochen ist, müssen die Zuschauer vor Durchfahrt des nächsten Wettbewerbsfahrzeugs informiert werden, dass die Wertungsprüfung gleich wieder starten wird. Andernfalls muss die Wertungsprüfung abgebrochen werden. 37.6 FEHLSTARTS Ein Fehlstart, insbesondere einer, der vor Erteilen des Startzeichens durch den Starter erfolgt, wird wie folgt bestraft: 1. Verstoß: 10 Sekunden 2. Verstoß: 1 Minute 3. Verstoß: 3 Minuten Weitere Verstöße: Nach Ermessen der Sportkommissare. Dies schließt jedoch nicht schwerere Strafen aus, die von den Sportkommissaren verhängt werden können, wenn sie dies für erforderlich halten. 38. ZIEL DER WERTUNGSPRÜFUNGEN 38.1 ZIELLINIE Bei Wertungsprüfungen ist das Ziel fliegend zu durchfahren. Ein Anhalten zwischen dem gelben Hinweisschild und dem Stoppzeichen ist verboten und führt zu einer Meldung an die Sportkommissare. Die Zeitnahme erfolgt an der Ziellinie mit Lichtschranke und einer zusätzlichen Stoppuhr als Back-up. Am Ziel einer Wertungsprüfung müssen die Zeitnehmer in Höhe der Ziellinie, die durch ein Zeichen mit Zielflagge auf roten Hintergrund gekennzeichnet ist, positioniert sein. 38.2 STOP-KONTROLLE Das Team muss dann an der durch das rote STOP-Schild gekennzeichneten STOP-Kontrolle anhalten, damit seine Zielzeit in das Kontrollheft eingetragen wird (Stunden, Minuten, Sekunden und Zehntel-Sekunden). Wenn die Zeitnehmer die genaue Zielzeit an den Kontrollposten nicht sofort übermitteln können, wird letzterer in dem Kontrollheft nur die Durchfahrt bestätigen. Die Zeit wird bei der nächsten Neutralisation oder Sammelkontrolle eingetragen. 39. BEENDIGUNG EINER WERTUNGSPRÜFUNG Falls eine Wertungsprüfung aus irgendeinem Grund unterbrochen oder endgültig abgebrochen werden muss, kann der Rallyeleiter jedem betroffenen Team eine Zeit zuordnen, die er als die fairste Zeit ansieht. Jedoch darf kein Team, das ganz oder teilweise für den Abbruch der Wertungsprüfung verantwortlich ist, Vorteile aus dieser Maßnahme ziehen. Ihm wird die Zeit angerechnet, die es gegebenenfalls tatsächlich gefahren hat. 40. SICHERHEIT FÜR DIE BEWERBER 40.1 AUSRÜSTUNG DER TEAMMITGLIEDER Wann immer ein Fahrzeug auf einer Wertungsprüfung fährt, müssen die Fahrzeuginsassen homologierte Schutzhelme tragen, die komplette vorgeschriebene Kleidung und Ausrüstung gemäß Anhang L, Kapitel III – Fahrerausrüstung wie vom Hersteller der Ausrüstung vorgesehen tragen und die Sicherheitsgurte befestigt haben. Jeder Verstoß wird durch den Rallyeleiter bestraft, welcher den Fall auch an die Sportkommissare weiterleiten kann. 40.2 SOS/OK SCHILD 40.2.1 In jedem Wettbewerbsfahrzeug muss ein rotes „SOS“ Schild und auf der Rückseite ein grünes „OK“ Schild mit den Mindestmaßen 42 cm x 29,7 cm (A3) mitgeführt werden. ______________________________ Seite 34 von 53, Stand: 09.03.2012 40.2.2 Bei einem Unfall, bei dem dringend ärztliche Hilfe erforderlich ist, sollte wenn möglich das rote „SOS“ Schild unmittelbar den darauf folgenden Fahrzeugen und jedem eventuell zur Hilfe kommenden Hubschrauber gezeigt werden. 40.2.3 Jedes Team, dem das rote „SOS“ Schild gezeigt wird oder das ein Fahrzeug sieht, das in einen schweren Unfall verwickelt ist und bei dem sich beide Fahrer innerhalb des Fahrzeugs befinden, das rote „SOS“ Schild aber nicht zeigen, muss sofort und ohne Ausnahme anhalten, um Hilfe zu leisten. Alle nachfolgenden Fahrzeuge müssen ebenfalls anhalten. Das zweite Fahrzeug an der Unfallstelle muss weiterfahren und den nächsten Funkposten informieren. Die nachfolgenden Fahrzeuge müssen die Straße für Notfahrzeuge freihalten. 40.2.4 Bei einem Unfall, bei dem eine unmittelbare ärztliche Hilfe nicht erforderlich ist, muss ein Teammitglied den nachfolgenden Fahrzeugen und einem eventuell zur Hilfe kommenden Hubschrauber das „OK“ Schild zeigen. 40.2.5 Wenn das Team das Fahrzeug verlässt, muss das „OK“ Schild so aufgestellt werden, dass es für andere Bewerber gut sichtbar ist. 40.2.6 Jedes Team, das die vorstehenden Bestimmungen einhalten kann, es aber versäumt, dies zu tun, wird dem Rallyeleiter gemeldet. 40.2.7 Im Road Book muss eine Seite mit Aufführung des Verhaltens bei einem Unfall enthalten sein. 40.2.8 Jedes Team, das ausgefallen ist, muss diesen Ausfall dem Veranstalter so schnell wie möglich melden, Fälle höherer Gewalt ausgenommen. Jedes Team, das diese Vorschrift nicht beachtet, kann von den Sportkommissaren bestraft werden. 40.3 UNFALLMELDUNG Wenn ein Rallyeteilnehmer in einen Unfall verwickelt wird, bei dem ein Zuschauer verletzt wird, muss das Verfahren wie in Artikel 40.2.3 beschrieben befolgt werden 40.4 ROTES WARNDREIECK 40.4.1 Jedes Wettbewerbsfahrzeug muss ein rotes reflektierendes Warndreieck mit sich führen. Wenn das Fahrzeug auf einer Wertungsprüfung anhält, muss dieses Warndreieck von einem Teammitglied an gut sichtbarer Stelle in einem Abstand von mindestens 50 m vor dem Wettbewerbsfahrzeug aufgestellt werden, um die nachfolgenden Fahrer zu warnen. Jeder Verstoß kann zu einer Bestrafung durch die Sportkommissare führen. 40.4.2 Das Warndreieck muss auch aufgestellt werden, wenn das Fahrzeug abseits der Strecke steht. 40.5 VERWENDUNG GELBER FLAGGEN 40.5.1 Ein Fahrer muss bei Passieren der gelben Flagge seine Geschwindigkeit sofort herabsetzen und mit dieser verringerten Geschwindigkeit bis zum Ende der Wertungsprüfung weiterfahren und den Anweisungen eines jeden Streckenpostens oder Fahrers eines Sicherheitsfahrzeugs folgen. An allen Funkposten vor dem Zwischenfall werden gelbe Flaggen gezeigt. Jeder Verstoß gegen diese Bestimmungen führt zu einer Bestrafung nach Ermessen der Sportkommissare. 40.5.2 Jedes Team, dem die gelbe Flagge gezeigt wurde, erhält für die Wertungsprüfung eine theoretische Zeit gemäß Vorschriften des Artikels 39. 40.5.3 Die gelbe Flagge wird den Teams nur auf Anweisung des Rallyeleiters gezeigt. Sie dürfen nur an im Road Book aufgeführten Funkposten und von einem Streckenposten gezeigt werden, der eine klar erkennbare Weste, der Farbe wie im Anhang H aufgeführt, mit dem Funksymbol trägt. Die Dauer des Zeigens der gelben Flagge wird festgehalten und dem Rallyeleiter mitgeteilt. 40.5.4 An keinem Punkt auf einer Wertungsprüfung darf eine andere als die gelbe Flagge gezeigt werden. 40.5.5 Gelbe Flaggen müssen an jedem Funkposten auf der Wertungsprüfung vorhanden sein (Positionierung in Abständen von etwa 5 km). 40.5.6 Für Super Special Stages kann eine abweichende Signalgebung erfolgen (z.B. Blinklichter). Entsprechende Einzelheiten müssen vollständig in der Rallye-Ausschreibung veröffentlicht sein. 40.5.7 Falls die Teams nach dem Abbruch einer Wertungsprüfung über die Strecke der Wertungsprüfung fahren müssen, muss zur Information der Fahrer über die zu beachtende Verfahrensweise auch am Start eine gelbe Flagge gezeigt werden 40.6 POSTEN MIT GELBEN FLAGGEN WÄHREND DES ABFAHRENS DER WERTUNGSPRÜFUNGEN Während der Besichtigung der Wertungsprüfungen muss an jedem Standort der Funkposten ein Schild mit dem Funk-Symbol aufgestellt sein. Dieses Zeichen darf kleiner sein, muss aber von den Teams während des Abfahrens gut erkennbar sein, so dass sie diese in ihren Aufschrieben vermerken können. ______________________________ Seite 35 von 53, Stand: 09.03.2012 41. SUPER SPECIAL STAGES 41.1 CHARAKTERISTIK EINER SUPER SPECIAL STAGE 41.1.1 Die Wege am Startpunkt müssen nebeneinander liegen, wenn mehr als ein Fahrzeug gleichzeitig startet. Für jedes Fahrzeug muss der gleiche Startablauf vorgesehen werden. Es ist weiterhin erlaubt, die Starlinie für die Fahrzeuge versetzt zu gestalten, damit die Längen der Prüfung für die verschiedenen Startpunkte angeglichen werden. 41.1.2 Die Durchführung einer Super Special Stage ist freigestellt. 41.2 ABLAUF EINER SUPER SPECIAL STAGE Die besonderen Bestimmungen in Bezug auf den Ablauf, die Startreihenfolge und –abstände bei einer Super Special Stage liegen im alleinigen Ermessen des Veranstalters, müssen aber in der RallyeAusschreibung aufgeführt sein. 41.3 SICHERHEIT 41.3.1 Es muss ein System gelber Flaggen, die durch die Streckenposten gezeigt werden, oder gelber Lichter vorgesehen werden, um den Fahrern anzuzeigen, dass sie anhalten oder die Fahrt langsam fortsetzen sollen. Siehe auch Artikel 40.5.6. 41.3.2 Aus Sicherheitsgründen kann das Fahrzeug eines Bewerbers, der die Super Special Stage nicht korrekt beenden kann, durch die Veranstalter zum Ende der Super Special Stage transportiert werden. PARC FERME 42. PARC FERMÉ BESTIMMUNGEN 42.1 ANWENDUNG Die Fahrzeuge unterliegen den Parc fermé-Bestimmungen: 42.1.1 Vom Zeitpunkt der Einfahrt in eine Sammelkontrolle zwischen zwei Sektionen bis sie diese verlassen. 42.1.2 Vom Zeitpunkt der Einfahrt in eine Kontrollzone bis zum Verlassen derselben. 42.1.3 Nach der Zieleinfahrt am Ende der Rallye bis zur Öffnung des Parc Fermé nach Bestätigung durch die Sportkommissare. 42.2 ZULÄSSIGES PERSONAL INNERHALB DES PARC FERMÉ 42.2.1 Nach Abstellen des Fahrzeugs im Parc Fermé müssen die Fahrer den Motor abstellen und den Parc Fermé sofort verlassen. Außer den Offiziellen der Rallye, die eine entsprechende Aufgabe ausüben, darf sich niemand im Parc Fermé aufhalten. 42.2.2 Die Teams dürfen den Parc fermé 10 Minuten vor ihrer Startzeit betreten. 42.3 SCHIEBEN EINES FAHRZEUGS IM PARC FERMÉ Nur den diensthabenden Offiziellen und/oder den Teammitgliedern ist es erlaubt, ein Wettbewerbsfahrzeug innerhalb eines Parc Fermé zu schieben. 42.4 FAHRZEUG-ABDECKUNGEN Die Verwendung von Fahrzeug-Abdeckungen ist nicht erlaubt. 42.5 REPARATUREN IM PARC FERMÉ 42.5.1 Halten die Technischen Kommissare einer Rallye den technischen Zustand eines Fahrzeug für derart schlecht, dass die Sicherheit beeinträchtigt ist, kann ein Teammitglied mit Erlaubnis des Technischen Delegierten der FIA und in Gegenwart eines Technischen Kommissars diejenigen FIA homologierten Sicherheitsteile gemäß Anhang J, die in einer Technischen Liste der FIA aufgeführt sind und im Fahrzeug eingebaut sind (z.B. Sitzgurte, Feuerlöscher usw.), reparieren oder austauschen. 42.5.2 Fahrer und Beifahrer und bis zu 3 weitere Teammitglieder dürfen unter Aufsicht eines zuständigen Sportwarts oder Technischen Kommissars und nach vorheriger Zustimmung des Rallyeleiters eine neue Scheibe/neue Scheiben einbauen. ______________________________ Seite 36 von 53, Stand: 09.03.2012 42.5.3 Wenn die Reparaturen nicht vor der vorgesehenen Restartzeit des Teams abgeschlossen sind, erhält das Team nach der Reparatur eine neue Startzeit. Die Bestrafung hierfür beträgt 1 Minute je Minute oder Bruchteil einer Minute. STARTS UND RESTARTS 43. SHOW-START Zur Erhöhung des Öffentlichkeits- und Medieninteresses der Rallye kann ein Show-Start durchgeführt werden. Die Startabstände und –reihenfolge für einen Show-Start liegen im Ermessen des Veranstalters. Zeitplan und Ort der Show müssen in der Rallye-Ausschreibung aufgeführt sein. Wenn es einem Team nicht möglich ist, mit seinem Rallye-Fahrzeug am Show-Start teilzunehmen, so darf es zur Rallye zu seiner vorgesehenen Zeit starten, vorausgesetzt, die Sportkommissare werden hierüber informiert und vorbehaltlich der notwendigen technischen Kontrollen. Das betreffende Team muss dennoch zu seiner vorgesehenen Zeit am Show-Start teilnehmen und seine Overalls tragen. 44. STARTBEREICH 44.1 START DER RALLYE Vor dem Start kann der Veranstalter alle Wettbewerbsfahrzeuge in einem Startpark versammeln, in welchen die Fahrzeuge höchstens 4 Stunden vor der Startzeit wie in der Rallye-Ausschreibung aufgeführt eingebracht werden müssen. Die Strafen (nur Geldstrafen) für ein verspätetes Einbringen des Fahrzeugs in den Startpark müssen in der Rallye-Ausschreibung aufgeführt sein. 44.2 START ZU EINER SEKTION Fahrzeuge mit mehr als 30 Minuten Verspätung am Start einer Sektion werden nicht zum Start dieser Sektion zugelassen. 45. STARTREIHENFOLGE UND –ABSTÄNDE 45.1 ÄNDERUNG DER STARTREIHENFOLGE Die Startreihenfolge bleibt unverändert, bis mindestens 10 % der Gesamtlänge Wertungsprüfungsstrecken gemäß endgültigem Zeit- und Streckenplan gefahren wurde. an 45.2 REPOSITIONIERUNG VON FAHRERN Der Rallyeleiter kann aus Sicherheitsgründen und mit Wissen der Sportkommissare Fahrer repositionieren oder die Abstände zwischen den Fahrzeugen ändern, wie in Artikel 141 des Sportgesetzes aufgeführt. 45.3 STARTREIHENFOLGE DER RALLYE 45.3.1 P1 und P2 Fahrer Bei Schotter-Rallyes starten die P1 und P2 Fahrer zu Sektion 1 der Rallye gemäß der von ihnen nach dem Qualifying gewählten Position. Bei Asphalt-Rallyes starten die P1 und P2 Fahrer zu Sektion 1 der Rallye in Reihenfolge des Zwischenklassements in der Rallye-Weltmeisterschaft für Fahrer des laufenden Jahres. Für den ersten Meisterschaftslauf entspricht die Startreihenfolge der offiziellen Endwertung der RallyeWeltmeisterschaft für Fahrer des vergangenen Jahres. Die FIA bestimmt die Reihenfolge für die Fahrer, die an der letztjährigen Rallye-Weltmeisterschaft für Fahrer nicht teilgenommen haben. 45.3.2 P3 Fahrer Die Fahrer 3. Priorität starten zu Sektion 1 in Reihenfolge der vorläufigen Meisterschaftswertung ihrer jeweiligen Meisterschaft im laufenden Jahr. Für den ersten Meisterschaftslauf entspricht die Startreihenfolge der Wertung des vergangenen Jahres. Die FIA entscheidet über die Reihenfolge für die Fahrer, die in der letztjährigen Meisterschaft nicht gewertet waren. 45.3.3 Andere Fahrer Alle anderen Fahrer starten gemäß Empfehlung des Veranstalters. 45.4 STARTREIHENFOLGE FÜR NACHFOLGENDE TAGE ______________________________ Seite 37 von 53, Stand: 09.03.2012 45.4.1 Die Startreihenfolge für die erste Sektion an nachfolgenden Tagen wird durch das vorläufige Gesamtklassement am Ende der letzten Wertungsprüfung des vorhergehenden Tages bestimmt unter Ausschluss einer eventuellen Super Special Stage, wenn diese die letzte Wertungsprüfung des vorangehenden Tages war. 45.4.2 P1 und P2 Fahrer Bei Schotter-Rallyes erfolgt der Restart für alle P1 und P2 Fahrer als zusammengefasste Gruppe in umgekehrter Reihenfolge ihrer vorläufigen GesamtwertungBei Asphalt-Rallyes erfolgt der Restart für alle P1 und P2 Fahrer normalerweise als zusammengefasste Gruppe in Reihenfolge ihrer vorläufigen Gesamtwertung. 45.4.3 P3 Fahrer und andere Fahrer Der Restart für die P3 Fahrer und andere Fahrer erfolgt normalerweise als zusammengefasste Gruppe nach den P1 und P2 Fahrern in Reihenfolge des vorläufigen Gesamtergebnisses. 45.5 STARTABSTÄNDE 45.5.1 Der Startabstand für die P1 und P2 Fahrer auf der Startliste und den Restartlisten beträgt mindestens 2 Minuten. 45.5.2 Alle anderen Fahrzeuge starten in Abständen von mindestens 1 Minute. 46. RE-START NACH AUSFALL / RALLY 2 46.1 ALLGEMEINES 46.1.1 Sofern in der Rallye-Ausschreibung nicht anders aufgeführt wird bei einem Team, das einen Tag nicht beendet hat, davon ausgegangen, dass es ab Start der einer Übernachtungspausen folgenden Sektion re-startet. Andernfalls muss das im hinteren Teil des Road-Books enthaltene Formular ausgefüllt werden und so schnell wie möglich vor Veröffentlichung der Restartliste dem Veranstalter übergeben werden. 46.1.2 Nachdem der Rallyeleiter über einen Ausfall informiert wurde, muss das Team seine Kontrollkarte abgeben. Bei einem Ausfall auf einer Wertungsprüfung wird die auf der betreffenden Wertungsprüfung erzielte Zeit nicht berücksichtigt. 46.1.3 Bei einem Wertungsausschluss gemäß Artikel 34 der vorliegenden Vorschriften darf der entsprechende Bewerber nach der nächsten Übernachtungspause restarten. Die Zeitstrafe findet Anwendung ab der ZK, an welcher der betreffende Bewerber die Karenz überschritten hat. 46.1.4 Ein Team, das eine Sektion am letzten Tag der Rallye nicht beendet hat, wird nicht gewertet. 46.2 STRAFEN Jedes Team, das wieder re-startet, erhält eine Zeitstrafe. Diese Zeitstrafe ist wie folgt: 46.2.1 Für jede nicht beendete Wertungsprüfung oder Super Special Stage: 5 Minuten. 46.2.2 Sollte die erste Wertungsprüfung oder Super Special Stage, die nicht beendet wird, jedoch die sein, die als Sektion 1 vor einer Übernachtungspause vor Sektion 2 gefahren wird, oder die letzte Prüfung vor einer Übernachtungspause sein, so beträgt die Zeitstrafe 10 Minuten. Diese 10-MinutenZeitstrafe wird in einer Rallye nur einmal angewendet. 46.2.3 Diese Zeitstrafe wird zur schnellsten Zeit der jeweiligen Gruppe von Prioritätsfahrern (P1, P2, P3 aufgeteilt in SWRC, PWRC und PWRC 2WD) hinzugezählt, einschließlich der Wertungsprüfung oder Super Special Stage, auf welcher das Team ausgefallen ist. Bei Fahrern ohne FIA-Priorität wird diese Zeitstrafe zur schnellsten Zeit eines Fahrers ohne FIAPriorität in seiner jeweiligen Klasse hinzugezählt. 46.2.4 Bei einem Ausfall nach der letzten Wertungsprüfung oder Super Special Stage vor einer Übernachtungspause wird so verfahren, als hätte das Team diese letzte Wertungsprüfung oder Super Special Stage nicht beendet. 46.2.5 Verfahren im Falle einer Super Special Stage, wenn zwei solcher, jeweils weniger als 2,5 km langem Prüfungen nacheinander gefahren werden: Jedem Team mit FIA-Priorität, das entweder den ersten oder den zweiten Durchgang der SSS nicht beendet, erhält für jede nicht beendete Super Special Stage die schnellste Zeit in der Gruppe seiner Priorität plus die Hälfte der Zeitstrafe gemäß Artikel 46.2.1 oder 46.2.2 der vorliegenden Bestimmungen. Im Falle eines Fahrers ohne FIA-Priorität wird diese Zeitstrafe zur schnellsten Zeit eines Fahrers ohne FIA-Priorität in seiner jeweiligen Klasse hinzugezählt. 47. REPARATUREN VOR EINEM RE-START 47.1 SERVICEORT UND ZULÄSSIGE SERVICEZEIT ______________________________ Seite 38 von 53, Stand: 09.03.2012 47.1.1 Jedes Fahrzeug eines FIA-Prioritätsfahrers, der wieder starten möchte, muss im RallyeServicepark repariert werden. Nach dem Ausfall muss das Fahrzeug an seinem Ausfallort verbleiben, bis der Rallyeleiter die Erlaubnis zum direkten Transport in den Parc fermé erteilt hat. Bei den Arbeiten an ausgefallenen Fahrzeugen von FIA-Prioritätsfahrern müssen alle Bestimmungen der vorliegenden Vorschriften beachtet werden. Das Fahrzeug darf zu jeder Zeit einmal vom Parc fermé in den Servicepark für eine Gesamtdauer von höchstens 3 Stunden (einschließlich der 45’ FlexiServicezeit am Tagesende wie auch der höchstens erlaubten Verspätung zwischen zwei Zeitkontrollen) gebracht werden. In jeden Fall müssen alle Fahrzeuge aber bis spätestens 4 Stunden vor dem Start zur nächsten Sektion nach einer Übernachtungspause in den Parc fermé zurückgebracht sein. 47.1.2 Für alle anderen Fahrer gibt es hinsichtlich Reparaturen keine Einschränkungen, ihre Fahrzeuge müssen allerdings bis spätestens 4 Stunden vor dem Start der nächsten Sektion nach einer Übernachtungspause in den Parc fermé zurückgebracht haben. 47.2 TECHNISCHE BESTIMMUNGEN FÜR REPARIERTE FAHRZEUGE 47.2.1 Vor dem Re-Start zu einer Sektion wie vorstehend beschrieben muss ein repariertes Fahrzeug von den Technischen Kommissaren abgenommen werden. 47.2.2 Während der gesamten Rallye müssen der gleiche Motorblock und die gleiche Karosserie verwendet werden. 47.2.3 Ein Motor-Wechsel nach dem Start des Wettbewerbteils einer Rallye ist verboten. 47.2.4 Während der Rallye dürfen ausschließlich die bei der Technischen Abnahme vor dem Start verplombten Teile verwendet werden. Diese Teile müssen in ihrem verplombten Zustand verbleiben. 47.3 REPARATUREN VOR DEM RE-START ZUR SEKTION 2 Die folgenden Bestimmungen finden Anwendung, wenn ein Team eine Wertungsprüfung oder eine Super Special Stage als Sektion 1 vor einer Übernachtungspause und vor Sektion 2 nicht beendet. 47.3.1 FIA-Prioritätsfahrer Wenn das Fahrzeug nicht innerhalb der 3 Stunden Servicezeit repariert werden kann oder sich nicht bis 4 Stunden vor der Startzeit zur Sektion 2 im Parc fermé befindet, so darf es nicht re-starten. Da das Fahrzeug jedoch bereits gestartet ist, erhält es eine Zeitstrafe gemäß Artikel 46.2 für jede ausgelassene Wertungsprüfung in den nachfolgenden Sektionen vor der nächsten Übernachtungspause. Das Fahrzeug hat dann zusätzliche Servicezeit gemäß normalem Verfahren und es darf am nächsten Tag starten. Das Fahrzeug muss sich zu jedem Zeitpunkt im Parc fermé befinden, ausgenommen während der erlaubten Servicezeiten. 47.3.2 Fahrer ohne FIA-Priorität Wenn sich das Fahrzeug nicht bis spätestens 4 Stunden vor dem Start zur Sektion 2 im Parc fermé befindet, darf es nicht re-starten. Da das Fahrzeug jedoch bereits gestartet ist, erhält es eine Zeitstrafe gemäß Artikel 46.2 für jede ausgelassene Wertungsprüfung in den nachfolgenden Sektionen vor der nächsten Übernachtungspause. Das Fahrzeug hat dann zusätzliche Servicezeit gemäß normalem Verfahren und es darf am nächsten Tag starten, sofern es sich bis spätestens 4 Stunden vor dem Restart im Parc fermé befindet. SERVICE 48. SERVICEARBEITEN – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 48.1 SERVICEARBEITEN 48.1.1 Ab ZK0FP dürfen Servicearbeiten an einem Rallye-Fahrzeug nur in den Serviceparks und in den Remote Servicezonen durchgeführt werden mit Ausnahme von Servicearbeiten an dem Fahrzeug eines Fahrers ohne Priorität, der re-starten möchte. 48.1.2 Das Team darf jedoch unter ausschließlicher Verwendung der an Bord mitgeführten Ausrüstung und ohne jegliche fremde Hilfe jederzeit Servicearbeiten am Fahrzeug durchführen, es sei denn, dies ist ausdrücklich verboten. 48.2 TEAMMITGLIEDER & SERVICEBESCHRÄNKUNGEN 48.2.1 Die Anwesenheit von Teammitgliedern oder irgendwelchen Team-Transportmitteln (einschließlich Hubschrauber) im Umkreis von einem Kilometer zu einem Wettbewerbsfahrzeug ist verboten, ausgenommen: - In den Serviceparks und in Remote Servicezonen - In Tankzonen - Für jeweils 1 Teammitglied in Bereichen einer offiziellen Wagenwäsche ______________________________ Seite 39 von 53, Stand: 09.03.2012 - Wo aufgrund eines Bulletins erlaubt Auf Wertungsprüfungen (ab der gelben Vorankündigung vor der Zeitkontrolle bis zum Stop-Schild am Ende der Wertungsprüfung) - Wenn sich die Fahrzeuge in einer Media Zone befinden - Wenn die Wettbewerbsfahrzeuge, die der gemäß Road-Book vorgeschriebenen Strecke folgen, die gleiche/n Strecke/n zur gleichen Zeit befahren müssen wie Teammitglieder, sofern sie nicht gleichzeitig an der gleichen Stelle anhalten, 48.2.2 Die Übergabe von Nahrung, Getränken, Kleidung und Informationen (Datenkarte, RoadBook, usw.) an oder durch Teammitglieder ist erlaubt in Serviceparks, Remote Servicezonen oder während die Fahrzeuge sich in einer Media Zone aufhalten. 48.3 BESCHRÄNKUNG DER ANZAHL DER MECHANIKER 48.3.1 Bewerber der P1 Fahrer dürfen für jedes genannte Fahrzeug bis zu acht Personen einsetzen, plus ein ärztlicher Assistent, der sich mit medizinischen Angelegenheiten und Angelegenheiten der Fahrerausrüstung beschäftigen muss. In den Serviceparks – ausgenommen die Tank- und die Reifenmarkierungszonen und wenn ein Fahrzeug zwischen Parc fermé und Servicepark gefahren wird - müssen diese Personen die von der FIA zur Verfügung gestellten Armbänder tragen. 48.3.2 Für P3 Fahrer – siehe auch Artikel 53.3. 49. SERVICEPARKS 49.1 SERVICEPARKS – ALLGEMEINES Während der gesamten Rallye soll nur ein Servicepark eingerichtet werden Die Veranstalter können der FIA jedoch eine Begründung auf Basis von Promotionszwecken für eine Verlegung während der Rallye einreichen. 49.2 SERVICEPARKS - ZEITPLANUNG Der Zeitplan in den Serviceparks für jedes Rallyefahrzeug ist wie folgt: 49.2.1 15 Minuten vor der 1. WP nach einer Übernachtungspause - Nicht vorgeschrieben für Sektion 1, es sei denn nach einem Wettbewerbsteil der Rallye und mit einem Parc fermé über Nacht - Technische Überprüfungen können innerhalb des Parc fermé durchgeführt werden 49.2.2 30 Minuten zwischen zwei Gruppen von WPs - Freigestellt, wenn Remote Service Zone/n verwendet wird/werden, - Einrichtung einer 3-Minuten Technischen Zone davor, die Teil eines Regroupings sein kann. 49.2.3 45 Minuten am Ende einer jeden Sektion vor einer Übernachtungspause ausgenommen nach der letzten Sektion der Rallye. - Technische Überprüfungen können in dem Parc fermé vor dem Flexi-Service durchgeführt werden. 49.2.4 10 Minuten vor dem Ziel. - Einrichtung einer 3-Minuten Technischen Zone davor, die Teil eines Regroupings sein kann. 49.3 KENNZEICHNUNG DER SERVICEPARKS Serviceparks werden im Zeit- und Streckenplan der Rallye mit je einer Zeitkontrolle bei Einfahrt und bei der Ausfahrt gekennzeichnet. (Die Entfernung von 25m gemäß Anhang I wird hierfür auf 5m verkürzt). 49.4 GESCHWINDIGKEIT INNERHALB DER SERVICEPARKS Die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge innerhalb eines Serviceparks beträgt 30 km/h. Jeder Verstoß gegen diese Geschwindigkeitsbegrenzung führt zu einer Bestrafung durch die Sportkommissare. 49.5 SERVICEPARK LAYOUT 49.5.1 Der Veranstalter muss jedem Rallyeteam innerhalb des Serviceparks einen ‚Servicebereich’ (definiert durch Länge, Breites und Position) zuteilen. Alle Teamfahrzeuge müssen innerhalb dieses Bereiches abgestellt werden. Diese Fahrzeuge müssen durch Service- oder Auxiliaryschilder gekennzeichnet sein. 49.5.2 Jedes Fahrzeug, das nicht vollständig innerhalb des zugeteilten Bereiches abgestellt ist, muss auf einem an den Servicepark angrenzenden Parkplatz mit Zugang abgestellt werden. Diese Fahrzeuge erhalten ein Schild ‚Auxiliary’. 49.5.3 Die Veranstalter werden angeregt, mit dem Promoter der Meisterschaft zusammenzuarbeiten, um die Promotion-Möglichkeiten und die Möglichkeiten für Zuschauer zu ______________________________ Seite 40 von 53, Stand: 09.03.2012 maximieren. Sofern möglich, sollten hierzu die Bewerber von der Rückseite in ihren zugeteilten Servicebereich einfahren, so dass die Zuschauer besseren Zugang zu den Fahrzeugen und Teams haben. 50. ENTTANKEN UND/ODER BETANKEN IM SERVICEPARK Sofern es als Teil der Servicearbeiten notwendig ist, das Fahrzeug zu be- oder enttanken (z.B. beim Austausch eines Kraftstofftanks oder einer Kraftstoffpumpe), so ist dies in einem Servicepark unter den folgenden Bedingungen erlaubt: - Die Arbeiten werden mit Wissen des Veranstalters durchgeführt - Der Bewerber muss einen Feuerlöscher mit Bedienungsperson in Bereitschaft zur Verfügung stellen - Während des Be- und/oder Enttankens dürfen keine anderen Arbeiten am Fahrzeug durchgeführt werden, - Um das Fahrzeug herum wird eine angemessener Sicherheitsabstand vorgesehen, - Es wird nur so viel Kraftstoff nachgefüllt, damit die nächste Tankzone erreicht werden kann. 51. FLEXI-SERVICE -45’ 51.1 ALLGEMEINES Der 45’ Flexi-Service erlaubt das Entfernen der Wettbewerbs-Fahrzeuge aus einem Parc Fermé zum danebenliegenden Servicepark, der mit dem Parc fermé durch eine Ein- und Ausfahrt-Zeitkontrolle verbunden ist. 51.2 ABLAUF DES FLEXI-SERVICE UND ZEITPLÄNE 51.2.1 Zum Ablauf eines 45’ Flexi-Service fahren die Fahrzeuge in den Parc fermé ein. 51.2.2 Die Teams fahren anschließend entweder in den Servicepark ein oder lassen ihr Fahrzeug im Parc fermé. 51.2.3 Das Wettbewerbsfahrzeug kann dann durch einen bevollmächtigten Vertreter des Bewerbers nur einmal vom Parc fermé zum Servicepark und wieder zurück gefahren werden. Hierbei müssen alle Formalitäten in Bezug auf Vorlage der Kontrollkarten und damit zusammenhängenden Bestrafungen beachtet werden. 51.2.4 Vorzeit an der Zeitkontrolle nach dem Flexiservice ist erlaubt. 51.2.5 Die Zeitspanne, in der Flexi-Service durchgeführt werden kann, beginnend mit der Ankunft des ersten Fahrzeugs im Parc fermé, liegt im Ermessen des Veranstalters, muss jedoch deutlich im Zeitplan aufgeführt sein. 52. REMOTE SERVICE ZONEN (RSZ) 52.1 ALLGEMEINES Remote Service Zonen dürfen unter den folgenden Bedingungen eingerichtet werden. - Sie müssen durch Zeitkontrollen bei der Ein- und Ausfahrt gekennzeichnet werden. - Sie dürfen 15 Minuten für jedes Fahrzeug nicht überschreiten. - Jeder Reifenwechsel unter Verwendung von Reifen aus einem Servicefahrzeug sowie jeder Service unter Verwendung der Ausrüstung gemäß Artikel 51.3 ist erlaubt. - Es muss eine 3’ Technische Zone vor der Einfahrts-Zeitkontrolle vorgesehen werden. - Nach der Ausfahrts-Zeitkontrolle muss eine Reifenmarkierungszone eingerichtet sein. - Zulässig in den Zonen sind nur Teampersonal gemäß Artikel 52.2, Offizielle der Rallye und Medienvertreter mit entsprechenden Ausweisen. - Zum Zwecke der Promotion werden die Veranstalter ermuntert, die RSZ in Innenstädten oder anderen Zentren einzurichten. 52.2 ANZAHL DER TEAMMITGLIEDER 52.2.1 Die folgenden Personen dürfen in einer Remote Service Zone an dem(n) Fahrzeug(en) arbeiten: - Je Fahrzeug, Fahrer und Beifahrer sowie bis zu 4 Teammitglieder. Die Teammitglieder dürfen in der Zeit, in der sich das Fahrzeug in der Zone befindet, nicht ausgetauscht werden. - Für Bewerber von Prioritäts-Fahrern oder Bewerber, die mehrere Teams genannt haben, Fahrer und Beifahrer sowie bis zu 4 Teammitglieder je Fahrzeug. Diese Teammitglieder dürfen in der Zeit, in der sich das Fahrzeug in der Zone befindet, ausgetauscht werden. ______________________________ Seite 41 von 53, Stand: 09.03.2012 52.2.2 Im Falle von P1 und P3 Fahrern müssen die Identifikations-Armbänder sichtbar sein. 52.2.3 Diese Zonen müssen so eingerichtet werden, dass das gleiche Teampersonal unter Nutzung einer empfohlenen Streckenführung sowohl diese Zonen als auch den Servicepark anfahren kann. Das Nachfüllen von Trinkbehältern für den Fahrer wird nicht als Arbeit an dem Fahrzeug angesehen. 52.3 ZULÄSSIGE AUSRÜSTUNG UND WERKZEUG 52.3.1 Innerhalb einer Remote Service Zone ist folgendes erlaubt: - Die Verwendung von Wagenheber, Böcke, Rampen, Radschlüssel, Drehmomentschlüssel, Handwerkzeuge und klares Wasser, - Die Verwendung von an Bord des Wettbewerbsfahrzeugs mitgeführte Ausrüstung oder Teile und Werkzeug - Die Verwendung von batteriebetriebenem Werkzeug, einschließlich notwendiger Beleuchtung. - Klares Wasser darf im Fahrzeug nachgefüllt werden, wobei eine Einfüllvorrichtung verwendet werden darf. - Die Verwendung von Ausrüstung für die Bremsenentlüftung und für die Fahrzeugreinigung. 52.3.2 Es müssen Bodenplanen verwendet werden. 52.3.3 Es ist erlaubt, das Wettbewerbsfahrzeug mit einem Kabel zu einem Computer zu verbinden, der sich innerhalb der Remote Service Zone befindet und von einer Person ohne Armband betrieben wird. Diese Person darf das Fahrzeug oder irgendwelche Teile, die am Fahrzeug angebracht werden sollen, nicht berühren. Das Kabel muss von einer Person verbunden und wieder entfernt werden, die ein Armband trägt. 52.3.4 Die Anbringung von Zusatzscheinwerfern an oder in dem Fahrzeug in einer Remote Service Zone ist erlaubt. Die Zusatzscheinwerfer dürfen in einem Servicefahrzeug zur Remote Service Zone transportiert werden. 52.3.5 Es ist erlaubt, alle Gegenstände und Teile vom Fahrzeug in der RSZ zu belassen und nach Abfahrt des Fahrzeugs von dort zu entfernen. 52.4 RSZ FAHRZEUGKENNZEICHNUNG Der Veranstalter stellt für jedes Wettbewerbsfahrzeug einen Fahrzeugausweis für den Transport von Teammitgliedern und zulässiger Ausrüstung zur Remote Service Zone zur Verfügung. 53. SERVICE: ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR RAHMEN-MEISTERSCHAFTEN 53.1 ZUGEWIESENE FLÄCHE Die den Bewerbern zugewiesene Gesamtfläche gemäß Artikel 49.5 beträgt nicht mehr als 100 qm. 53.2 ANZAHL DER ZULÄSSIGEN SERVICEFAHRZEUGE Es ist nur 1 Servicefahrzeug oder –einheit je eingeschriebenem Fahrer im Servicepark zulässig. 53.3 ANZAHL DER MECHANIKER Die Höchstanzahl an zulässigen Mechanikern, die gleichzeitig an einem Fahrzeug arbeiten, beträgt fünf für PWRC sowie für die SWRC. 53.4 KENNZEICHNUNG DER MECHANIKER Jeder Bewerber erhält die entsprechende Anzahl an Armbändern (oder andere Kennzeichnung), die dem Fahrzeug des entsprechenden Bewerbers zugeordnet sind. Um an einem Fahrzeug arbeiten zu dürfen, muss der Mechaniker eines dieser Armbänder tragen. Im Verlauf eines Serviceaufenthaltes dürfen die Armbänder unter den Mechanikern ausgetauscht werden. 53.5 ÜBERGABE VON TEILEN Ein Mechaniker, der ein Armband trägt, darf Teile annehmen und einbauen, die ihm von einer Person ohne Armband überreicht werden. 53.6 AUSTAUSCH VON DATEN Der Austausch von Daten mit dem Fahrzeug des Bewerbers über Kabelverbindung oder Speicherkarte ist zulässig. Der Austausch von Daten mit dem Fahrzeug wird als Arbeit an dem Fahrzeug angesehen und der (die) damit befassten Mechaniker muss (müssen) deshalb ein Armband tragen. ______________________________ Seite 42 von 53, Stand: 09.03.2012 ERGEBNISSE & ADMINISTRATIVE VORSCHRIFTEN NACH DER VERANSTALTUNG 54. RALLYE-ERGEBNISSE 54.1 ERSTELLUNG DER ERGEBNISSE Die Ergebnisse werden durch Addition der auf den Wertungsprüfungen gefahrenen Zeiten sowie der Zeitstrafen, die auf der Strecke verhängt wurden, und aller anderen Zeitstrafen ermittelt. Die im Qualifying erzielten Zeiten werden für das Endergebnis der Veranstaltung nicht gewertet. 54.2 VERÖFFENTLICHUNG DER ERGEBNISSE Die zu veröffentlichenden Ergebnisse während der Rallye sind wie folgt: 54.2.1 Inoffizielle Wertung: Wertungen, die von der Rallyeleitung im Verlauf eines Tages verteilt werden, 54.2.2 Inoffizielle Zwischenwertung: Wertung, die am Ende einer Sektion vor einer Übernachtungspause veröffentlicht wird, 54.2.3 Vorläufige Endwertung: Wertung, die von der Rallyeleitung am Ende der Rallye veröffentlicht wird, vorbehaltlich der Technischen Schlussabnahme, 54.2.4 Offizielle Endwertung: Wertung, die von den Sportkommissaren bestätigt wurde. 54.2.5 Bei einer Verspätung des Aushangs der vorläufigen Endwertung muss die neue Aushangzeit in einer Kommunikation an der Offiziellen Aushangtafel 54.3 GLEICHSTAND BEI EINER MEISTERSCHAFTSRALLYE Bei Gleichstand in einer Rallye wird der Bewerber zum Sieger erklärt, der in der ersten Wertungsprüfung, die keine Super Special Stage ist, die beste Zeit erreicht hat. Sollte auch hier Zeitgleichheit bestehen, werden die besseren Zeiten der 2., 3., 4. usw. Wertungsprüfung herangezogen. 54.4 FAIRE UND UNPARTEIISCHE BERICHTERSTATTUNG Der Veranstalter eines Wettbewerbs muss dafür sorgen, dass jede Übertragung fair und unparteiisch ist und dass die Ergebnisse der Veranstaltung nicht falsch dargestellt werden. 55. PROTESTE UND BERUFUNGEN 55.1 EINLEGUNG EINES PROTESTES ODER EINER BERUFUNG Alle Proteste und/oder Berufungen müssen gemäß Bestimmungen des Kapitels XII und XIII des Sportgesetzes eingereicht werden. 55.2 PROTESTGEBÜHR Die Protestgebühr beträgt € 1.000. 55.3 KOSTENVORSCHUSS Wenn der Protest die Demontage und Montage eines klar bezeichneten Teils des Fahrzeugs erfordert, müssen die entsprechenden Beträge in der Rallye-Ausschreibung aufgeführt sein. 55.4 KOSTEN 55.4.1 Die durch die Arbeit und den Fahrzeugtransport verursachten Kosten müssen vom Protestführer getragen werden, wenn sich der Protest als unbegründet erweist. Andernfalls müssen sie von dem Bewerber, gegen den der Protest gerichtet war, getragen werden, wenn dem Protest stattgegeben wird. 55.4.2 Falls sich der Protest als nicht begründet erweist und die durch den Protest verursachten Kosten (Überprüfung, Transport etc.) höher sind als der eingezahlte Kostenvorschuss, so muss der Protestierende die Differenz entrichten. Liegen die Kosten niedriger, wird die Differenz erstattet. 55.5 BERUFUNGEN Die Gebühr für eine internationale Berufung beträgt € 12.000. 56. RALLYE-SIEGEREHRUNGEN 56.1 PODIUM ______________________________ Seite 43 von 53, Stand: 09.03.2012 Der Wettbewerbsteil der Rallye endet an der „Ziel-Wartezone-ZK-IN“. Ab dann muss die Zielzeremonie (Anhang IV) befolgt werden. 56.2 SIEGEREHRUNG Die Preise für alle Bewerber werden auf der Zielrampe ausgegeben, ausgenommen die für den Erstplatzierten, den Zweitplatzierten und den Drittplatzierten. Für diese drei Teams wird ein „olympisches“ Podium verwendet. Wenn ein Veranstalter dies möchte, kann an dem gleichen Abend eine Zusammenkunft allgemeiner Art, eines Sponsors oder Behörde stattfinden. Dies muss dann in der Rallye-Ausschreibung aufgeführt sein. 57. JAHRES-SIEGEREHRUNG DER FIA 57.1 ANWESENHEITSPFLICHT Bei der Jahres-Siegerehrung der FIA besteht Anwesenheitspflicht für; - Den siegreichen Fahrer und Beifahrer in der Fahrermeisterschaft - Den zweitplatzierten Fahrer und Beifahrer in der Fahrermeisterschaft - Den drittplatzierten Fahrer und Beifahrer in der Fahrermeisterschaft - Den siegreichen Fahrer und Beifahrer in der Production car World Rally Championship - Den siegreichen Fahrer und Beifahrer in der Super 2000 World Rally Championship - Ein verantwortlicher Vertreter des siegreichen Herstellers in der Herstellermeisterschaft 57.2 ABWESENHEIT Jede Abwesenheit zeiht eine Geldstrafe nach sich, die von der FIA festgelegt wird, Fälle höherer Gewalt ausgenommen. KRAFTSTOFF – NACHTANKEN 58. NACHTANKEN 58.1 ALLGEMEINES 58.1.1 Die Bewerber dürfen nur in den vom Veranstalter im Road-Book aufgeführten Tankzonen (RZ) oder an öffentlichen Tankstellen an der Rallyestrecke (nur für Fahrer ohne FIA-Priorität) nachtanken, ausgenommen wie für einen Tankwechsel (Artikel 50) aufgeführt. Die Tankzonen können sich befinden bei: - der Ausfahrt aus Serviceparks - der Ausfahrt aus Remote Servicezonen - anderen Stellen an der Rallyestrecke. 58.1.2 Jede Tankzone muss im Zeit- und Streckenplan sowie im Road Book aufgeführt sein. Es dürfen zwischen zwei Übernachtungspausen nicht mehr als 2 unterschiedliche Tankzonen vorgesehen werden, wobei sich eine davon am Servicepark befinden muss. 58.1.3 Die Ein-/Ausfahrten von Tankzonen müssen mit einem Schild mit einem blauen Kanister oder Tanksäulensymbol gekennzeichnet sein, ausgenommen öffentliche Tankstellen. 58.1.4 An jeder Tankzone müssen vom Veranstalter eine Brandschutzeinrichtung sowie entsprechende Sicherheitsvorkehrungen organisiert werden. 58.1.5 Wenn es auf der Rallyestrecke keine Tankstellen gibt, kann der Veranstalter die Verteilung eines Einheitskraftstoffes gemäß Anhang J über ein zentrales System für die Fahrer ohne Priorität arrangieren. Bei diesen Tankpunkten müssen alle Sicherheitsbestimmungen beachtet werden. 58.1.6 Ein Fahrzeug darf durch das Team, Offizielle und/oder die beiden Teammitglieder aus der Zone heraus geschoben werden, ohne dass eine Bestrafung erfolgt. 58.2 TANKABLÄUFE 58.2.1 Es sind ausschließlich Handlungen innerhalb einer Tankzone, die in direktem Zusammenhang mit dem Nachtanken des Rallyefahrzeugs stehen, erlaubt. 58.2.2 In allen Tankzonen gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 5 km/h. 58.2.3 Den Mechanikern wird das Tragen von feuerfester Kleidung empfohlen. 58.2.4 Die Verantwortung für das Nachtanken liegt ausschließlich beim Bewerber. 58.2.5 Während des gesamten Nachtankens muss der Motor abgeschaltet werden. 58.2.6 Es wird dem Team empfohlen, sich während des Nachtankens außerhalb des Fahrzeugs aufzuhalten; wenn sie jedoch innerhalb des Fahrzeugs bleiben, so müssen die Sicherheitsgurte gelöst sein. ______________________________ Seite 44 von 53, Stand: 09.03.2012 58.2.7 Zum ausschließlichen Zwecke der Hilfestellung beim Betanken ihres Fahrzeuges haben je Fahrzeug zwei Teammitglieder Zugang zu dieser Zone. 59. KRAFTSTOFF 59.1 KRAFTSTOFFART 59.1.1 Der von dem FIA benannten Kraftstofflieferanten bereitgestellte FIA-Kraftstoff muss von allen Fahrern mit FIA-Priorität verwendet werden. 59.1.2 Fahrer ohne FIA-Priorität dürfen handelsüblichen Kraftstoff verwenden, der an im RoadBook entsprechend aufgeführten Tankstellen aus den Tanksäulenpumpen oder an im Road Book entsprechend aufgeführten und durch den Veranstalter arrangierten Verteilungspunkten nachgetankt werden darf. 59.2 BESTELLUNG VON FIA KRAFTSTOFF 59.2.1 Spätestens 3 Wochen vor dem Start der Rallye müssen die Bewerber ihre Kraftstoffbestellungen an den Einheitslieferanten unter der in der Rallye-Ausschreibung aufgeführten Adresse anmelden. 59.2.2 Information über Ort und Zeit für die Ausgabe von FIA Kraftstoff während der Rallye wird in Rally Guide 2 veröffentlicht. 59.2.3 Die Bewerber sind dafür verantwortlich, alle Angelegenheiten in Zusammenhang mit der Lieferung und Bezahlung direkt mit dem Lieferanten oder dessen Beauftragten zu regeln. 59.3 TECHNISCHE BESTIMMUNGEN 59.3.1 Die FIA behält sich das Recht vor, zu jeder Zeit und ohne Angabe von Gründen, den FIAKraftstoff durch einen anderen zu ersetzen, der den Bestimmungen des Sportgesetzes (Anhang J) entspricht. 59.3.2 Alle Bewerber müssen Kupplungsstücke für die Betankung einbauen, ausgenommen Fahrer ohne Priorität in einem Fahrzeug mit Serientank. 59.3.3 Die FIA kann nicht verantwortlich gemacht werden für irgendwelche Folgen, die sich aus der Verwendung von nicht reglementskonformem Kraftstoff ergeben könnten. 59.3.4 Die FIA behält sich das Recht vor, den Kraftstoff eines jeden Bewerbers zu jeder Zeit zu überprüfen. 59.3.5 Die Fahrzeuge von FIA-Prioritätsfahrern müssen mit Kupplungsstücken für die Entnahme von Kraftstoffproben ausgestattet sein. 59.3.6 Der benannte Lieferant wird die in der Meisterschaft eingeschriebenen Hersteller jeweils informieren, wenn eine neue Spezifikation eingeführt wird. Es liegt in der Verantwortung der eingeschriebenen Hersteller, die Übereinstimmung des Kraftstoffs vor der Verwendung im Wettbewerb zu überprüfen. REIFEN UND FELGEN 60. ALLGEMEINES 60.1 ÜBEREINSTIMMUNG Alle Reifen müssen mit den Bestimmungen dieses Artikels, zusammen mit den Bestimmungen des Anhang V, übereinstimmen. 60.2 FORMGEHEIZTE REIFEN Alle Fahrzeuge müssen mit formgeheizten Reifen ausgestattet sein. Das Nachschneiden oder Änderung des vorgeschriebenen Reifenprofils ist nicht erlaubt. Auf Wertungsprüfungen dürfen ausschließlich markierte Reifen verwendet werden. 60.3 KONTROLLE Zu jeder Zeit während der Veranstaltung können Kontrollen zur Übereinstimmung der Reifen durchgeführt werden. Ein Reifen, der den Bestimmungen nicht entspricht, erhält eine besondere Markierung und darf nicht mehr verwendet werden. 60.4 REIFEN-MARKIERUNGSZONEN ______________________________ Seite 45 von 53, Stand: 09.03.2012 Bei der Ausfahrt aus dem Servicepark oder einer RSZ muss eine Reifen-/Felgenmarkierungszone und eine Zone zum Auslesen der Barcodes eingerichtet werden. Ausschließlich zum Zweck der Hilfestellung bei den Reifenmarkierungen/Auslesen der Barcodes hat ein zusätzliches Mitglied je Fahrzeug Zugang zu dieser Zone. Die Reifen-Barcodes müssen immer von außerhalb des Fahrzeugs sichtbar sein. 60.5 VORRICHTUNGEN ZUR ERHALTUNG DER REIFENLEISTUNG Die Verwendung irgendeiner Vorrichtung, die es dem Reifen ermöglicht, seine Leistung bei einem im Vergleich zum atmosphärischen Druck gleichen oder geringeren Innendruck beizubehalten, ist verboten. Die Reifen-Innenseite (der Platz zwischen der Felge und dem inneren Teil des Reifens) darf nur mit Luft gefüllt sein. 60.6 VERBINDUNGSABSCHNITTE Reifen mit nicht registrierten Profilen dürfen auf Abschnitten ohne Wertungsprüfung verwendet werden. 60.7 VERSPÄTUNG AM START EINER WP Die Anpassung des Reifendrucks ist erlaubt: - Wenn der Start zu einer Wertungsprüfung für irgendeinen Teilnehmer um mehr als 10 Minuten verspätet ist. - In Regroupings, wenn danach vor einer Wertungsprüfung, einer Super Special Stage oder einer „Power Stage“ kein Verbindungsabschnitt folgt. 60.8 SPIKES-REIFEN Falls bei einer Rallye Spikes-Reifen erlaubt sind, muss die Methode der Überprüfung der Spikes: - zusammen mit dem Entwurf des Zeit- und Streckenplans (siehe Art. 15.1) dem von der FIA benannten Reifenlieferanten mitgeteilt werden, - in der Rallye-Ausschreibung aufgeführt sein. 60.9 ERSATZRÄDER In allen Fahrzeugen dürfen höchstens 2 Ersatzräder mitgeführt werden. Ein vollständiges, am Fahrzeug montiertes oder beim Service im Fahrzeug befestigtes Rad muss bis zum nächsten Servicepark oder den nächsten Servicebereich, in welchem ein Reifenwechsel zulässig ist, mitgeführt werden. Es darf kein vollständiges Rad auf- oder abgeladen werden, ausgenommen im Servicepark oder in einem Bereich, in welchem ein Reifenwechsel zulässig ist. 60.10 BEHANDLUNG DER REIFEN Jede chemische und/oder mechanische Behandlung der Reifen einschließlich einer Vorrichtung zum Aufheizen der Reifen ist verboten. 60.11 FELGEN Jede Vorrichtung zur Halterung des Reifens an der Felge ist verboten. 60.12 REIFENLIEFERANT AM WP-STOPP An den Stopp-Kontrollen der Wertungsprüfungen ist die Anwesenheit von Vertretern des FIA benannten Reifenlieferanten zulässig. An diesen Punkten dürfen Sichtprüfungen durchgeführt und Daten in Zusammenhang mit den Produkten des Reifenherstellers erfasst werden. 61. LIEFERANT VON EINHEITSREIFEN 61.1 BENANNTE REIFENFIRMEN 61.1.1 Die FIA veröffentlicht jährlich eine Liste der benannten Reifenfirmen. Für das Jahr 2012 sind die Namen und Adressen dieser Reifenfirmen wie folgt: Michelin Competition 36, Rue du Clos-Four 63040 Clermont-Ferrand Frankreich www.michelin.com Kontakt : Mr. Jacques Morelli DMack Tyres 42 Millbrook Road Kingstown Ind. Estate Carlisle England CA3 0EU www.dmacktyres.com ______________________________ Seite 46 von 53, Stand: 09.03.2012 Tel. : +33 (0) 608011350 E-Mail: jacques.morelli@fr.michelin.com Kontakt: Mr. Dick Cormack Tel.: +44 (0) 1228 672 100 E-Mail: dick.cormack@dmacktyres.com 61.1.2 World Rally Cars Jede Reifenfirma muss liefern: - Für Wertungsprüfungen auf Asphalt: Eine Reifenspezifikation gleicher Bauart und mit gleichem Profil, in zwei Mischungen für jede entsprechende Veranstaltung. Lediglich für die Rallye MonteCarlo ist eine dritte Mischung sowie ein 8x18“ Schneereifen zulässig. - Für Wertungsprüfungen auf Schotter: Eine Reifenspezifikation gleicher Bauart und mit gleichem Profil, in zwei Mischungen, von denen eine Mischung durch die FIA zur Verwendung während jeder Veranstaltung benannt wird. - Für Rallyes auf Schnee/Eis: Eine Reifenspezifikation in einer Mischung, geeignet zur Montage auf 7“x15“ Felgen. Einzelheiten zu den Spikes müssen in der Rallye-Ausschreibung aufgeführt sein. 61.1.3 Für alle Fahrzeuge gemäß Art. 61.2.1, ausgenommen World Rally Cars Jede Reifenfirma muss liefern: - Für Wertungsprüfungen auf Asphalt: Eine Reifenspezifikation gleicher Bauart und mit gleichem Profil, in zwei Mischungen für jede Veranstaltung. Lediglich für die Rallye Monte-Carlo ist eine dritte Mischung sowie ein 8x18“ Schneereifen zulässig. - Für Wertungsprüfungen auf Schotter: Eine Reifenspezifikation gleicher Bauart und mit gleichem Profil, in zwei Mischungen, von denen eine Mischung durch die FIA zur Verwendung während jeder Veranstaltung benannt wird. - Für Rallyes auf Schnee/Eis: Eine Reifenspezifikation in einer Mischung, geeignet zur Montage auf 7“x15“ Felgen. Einzelheiten zu den Spikes müssen in der Rallye-Ausschreibung aufgeführt sein. 61.1.4 Sofern in der Rallye-Ausschreibung aufgeführt, können 10 Reifen der anderen Mischung anstelle der benannten Mischung verwendet werden. 61.1.5 Jeder Reifenhersteller kann einmal je Saison bei der FIA einen Ersatzreifen für Asphalt und einen Ersatzreifen für Schotter anmelden. Diese Spezifikation ersetzt dann eine der ursprünglichen Spezifikationen, die dann danach oder gleichzeitig nicht mehr verwendet werden dürfen. 61.1.6 Tests für eine Reifen-Ersatzspezifikation sind auf höchstens 2 Tage beschränkt, die auf die gemäß Artikel 66.3 beschränkte Gesamt-Testdauer angerechnet werden. 61.1.7 Jeder Reifen muss eine besondere Barcode-Nummer aufweisen. Diese Barcodes werden verwendet um zu überprüfen, ob diese gleichen Reifen zwischen Reifenwechselmöglichkeiten an einem bestimmten Fahrzeug montiert bleiben. 61.2 BEDINGUNGEN FÜR BEWERBER 61.2.1 Alle Bewerber, die ein vierradangetriebenes Fahrzeug genannt haben, müssen die von der FIA-benannten Reifenfirma hergestellten, besonderen Reifen verwenden, ausgenommen Fahrzeuge der Gruppe N mit Vierradantrieb und 2-Liter-Turbomotor, die von Fahrern ohne FIA-Priorität gefahren werden (siehe Art. 61.6). 61.2.2 Bewerber, die Reifen aus der FIA-Liste verwenden, müssen diese bei der Reifenfirma bis spätestens 4 Wochen vor einer Rallye in Europa bzw. 10 Wochen vor anderen Rallyes bestellen oder besorgen.. 61.2.3 Alle Prioritäts-Fahrer dürfen nur die Höchstanzahl an Reifen wie in der Rallye-Ausschreibung aufgeführt, verwenden. 61.3 HERSTELLER UND WRC TEAMS (P1 FAHRER) 61.3.1 Hersteller und WRC Teams müssen für die Saison 2012 einen Reifenlieferanten benennen. Zusammen mit dem Antrag auf Einschreibung muss der Hersteller oder das WRC Team den Namen der ausgewählten Reifenfirma sowohl der FIA als auch dem entsprechenden Reifenlieferanten mitteilen. 61.3.2 Vor der Technischen Abnahme einer jeden Rallye, stellt jede Reifenfirma der FIA eine Liste der Barcodes zur Verfügung aufgrund welcher per Losverfahren und unter Aufsicht der FIA die Reifen ausgewählt werden. Nach diesem Auswahlverfahren stellt die FIA dem Hersteller oder WRC Team eine Liste mit Barcodes der Reifen zur Verfügung, die von jedem genannten Fahrer verwendet werden dürfen. 61.3.3 Ein Fahrer darf ausschließlich Reifen verwenden, die für sein Fahrzeug registriert sind. ______________________________ Seite 47 von 53, Stand: 09.03.2012 61.3.4 Bei Verwendung von Asphalt-Reifen dürfen die Fahrzeuge, die von einem Hersteller oder einem WRC-Team genannt sind, bei der Ausfahrt einer jeden Reifenmarkierungszone ausschließlich mit neuen Reifen (einschließlich Reserverad) ausgerüstet sein, es sei denn, es folgt keine Wertungsprüfung. 61.3.5 Bei Verwendung von Asphalt-Reifen wird ein Teil des Profils des (der) Reservereifen(s) in Fahrzeugen, die von einem Hersteller oder einem WRC-Team genannt sind, in der Reifenmarkierungszone markiert. Bei Rückkehr zum Service werden diese Reifen als „neu“ angesehen, sofern festgestellt wird, dass der (die) Reservereifen nicht benutzt wurde. 61.3.6 Die Artikel 61.3.2 bis 61.3.5 finden auch für P1 Fahrer Anwendung, die nicht von einem Hersteller oder einem WRC Team genannt sind. Für eine bestimmte Rallye müssen alle von diesen Fahrern verwendeten Reifen vom gleichen Reifenhersteller kommen. 61.4 P2 FAHRER & P3 FAHRER MIT VIERRADANGETRIEBENEN FAHRZEUGEN 61.4.1 P2 & P3 Fahrer mit vierradangetriebenen Fahrzeugen müssen die von der FIA spezifizierten Reifen der von der FIA benannten Reifenfirma verwenden. 61.4.2 Falls P2 oder P3 Fahrer Reifen vor der Veranstaltung kaufen, müssen diese Reifen zur vor der Technischen Abnahme vor dem Start zur Überprüfung der Barcodes dem Lieferanten vorgelegt werden. 61.4.3 Während der Technischen Abnahme vor dem Start wird der Reifenhersteller von der FIA registriert. 61.4.4 Wenn ein Fahrer (oder Bewerber in einer Rahmenmeisterschaft) im Verlauf der Saison an weiteren WRC Rallyes teilnimmt, für welche ihm der Status eines Prioritätsfahrers zuerkannt wird, muss der Reifen des gleichen Reifenherstellers oder eines Ersatz-Reifenherstellers verwenden. Wenn der Lieferant einmal ersetzt wurde, darf auf den ursprünglichen Lieferanten nicht mehr zurückgegriffen werden. 61.4.5 Bei Verwendung von Asphalt-Reifen dürfen die Fahrzeuge von P2 Fahrern bei der Ausfahrt aus einem jeden Servicepark oder einer Remote Service Zone ausschließlich mit neuen Reifen (einschließlich Reserverad) ausgerüstet sein, es sei denn, es folgt keine Wertungsprüfung. 61.4.6 Bei Verwendung von Asphalt-Reifen wird bei Fahrzeugen von P2 Fahrern ein Teil des Profils des (der) Reservereifen(s) in der Reifenmarkierungszone markiert. Bei Rückkehr zum Service werden diese Reifen als „neu“ angesehen, sofern festgestellt wird, dass der (die) Reservereifen nicht benutzt wurde. 61.5 P3 FAHRER MIT ZWEIRADANGETRIEBENEN FAHRZEUGEN Die Reifen für P3 Fahrer mit zweiradangetriebenen Fahrzeugen sind freigestellt. Diese Reifen müssen den Bestimmungen des Anhang J und des Anhang V der vorliegenden Bestimmungen entsprechen. 61.6 FAHRER OHNE FIA-PRIORITÄT Die Reifen für alle Fahrer ohne FIA-Priorität, die ein zweiradangetriebenes Fahrzeug oder der Gruppe N mit 2-Liter-Turbomotor fahren, sind freigestellt. Diese Reifen müssen jedoch den Bestimmungen des Anhang J und des Anhang V dieser Bestimmungen entsprechen. 61.7 REIFENMONTAGE Für alle Fahrzeuge mit Ausnahme von WRC Fahrzeugen darf der Druck zur Montage des Reifens auf der Felge 8 Bar bei 20°C nicht überschreiten; durch diesen Druck muss es möglich sein, dass der Reifen an den Außenseiten der Felge anhaftet. Wichtige Anmerkung: Verpflichtend für alle Fahrzeuge ab dem 01.01.2013. 62. ANZAHL AN REIFEN 62.1 ANZAHL DER REIFEN FÜR 2012 Die Anzahl an neuen Reifen zur Verwendung bei jeder Meisterschaftsveranstaltung wird in der RallyeAusschreibung aufgeführt und basiert auf folgendem: - Bei jeder Rallye höchstens 7 Reifenwechsel ______________________________ Seite 48 von 53, Stand: 09.03.2012 Priorität des Fahrers Höchstanzahl an Reifen je Wechsel Höchstanzahl an Extra-Reifen bei Teilnahme am Shakedown oder dem Freien Training / Qualifying P1 5 (Ausgenommen Acropolis Rallye = 6) 5 (Ausgenommen Acropolis Rallye = 6) P2 5 5 P3 Fahrer mit 4WD Fahrzeugen Fahrer ohne Priorität mit 4WD Fahrzeugen mit WRC / S2000 / R4 Fahrzeugen 4 5 Alle anderen 4WD Fahrzeuge 6 unbegrenzt P3 Fahrer mit 2WD Fahrzeugen & Fahrer ohne Priorität mit 2WD Fahrzeugen 6 Unbegrenzt 62.3 ANZAHL DER REIFEN FÜR 2013 Für 2013 wird die Gesamtanzahl an Reifen im Vergleich zu 2012 um weitere 15% bis 20% reduziert und für jede Rallye zusammen mit dem Kalender 2013 genauer bekanntgegeben. MECHANISCHE TEILE 63. MECHANISCHE TEILE 63.1 MOTORENWECHSEL – ALLE BEWERBER 63.1.1 Bei einem Motorschaden zwischen der Technischen Abnahme und der Zeitkontrolle 0 ist ein Motorenwechsel erlaubt, es wird jedoch eine Zeitstrafe von 5 Minuten ausgesprochen. 63.1.2 In jedem anderen Fall muss ab erfolgreicher Technischer Abnahme bis zum Ende der Rallye der gleiche Motorblock verwendet werden. 63.2 TURBOLADER – FAHRZEUGE, DIE NICHT VON EINEM HERSTELLER GENANNT SIND 63.2.1 Turbolader und Kompressor werden nachfolgend „Kompressor“ genannt. 63.2.2 Die gültigen Bestimmungen in Bezug auf den Luftbegrenzer und die Markierung (Artikel 2546.1 und 255-5.1.8.3 des Anhang J) behalten Gültigkeit. 63.2.3 Es werden der im Fahrzeug eingebaute Kompressor sowie ein Ersatz-Kompressor für das Fahrzeug bei der Technischen Abnahme überprüft und verplombt. 63.2.4 Die Kompressoren werden mit der Startnummer des entsprechenden Fahrzeugs gekennzeichnet zur ausschließlichen Verwendung in diesem Fahrzeug. 63.2.5 Alle verwendeten Kompressoren müssen bis zum Ende der Rallye versiegelt bleiben, so dass die Technischen Kommissare ihre Übereinstimmung überprüfen können. 63.2.6 Die vorgenannten Bestimmungen sind auch für alle Fahrzeuge gültig, deren Kompressoren nicht mit einem Luftbegrenzer ausgerüstet sind. In diesem Fall müssen die Kompressoren zum Zwecke der Zählung markiert werden. 63.3 GETRIEBE – FAHRZEUGE, DIE NICHT VON EINEM HERSTELLER GENANNT SIND 63.3.1 Für jedes Fahrzeug eines FIA Prioritätsfahrers sind ein Ersatzgetriebe und ein Satz Ersatzdifferentiale (vorne und/oder zentral und/oder hinten) für jede Rallye zulässig. ______________________________ Seite 49 von 53, Stand: 09.03.2012 63.3.2 Bei der Technischen Abnahme vor dem Start werden das im Fahrzeug eingebaute Getriebe/Differential sowie die entsprechenden Ersatzteile gekennzeichnet. Die Anwendung dieser Vorschrift für andere Fahrzeuge liegt im Ermessen des Veranstalters in Abstimmung mit der FIA. 63.3.3 Die Markierungen/Plomben werden so angebracht, dass die Bewerber die Kupplung und eventuelle Zubehörteile ersetzen können. 63.3.4 Die Teile werden durch die Startnummer des Fahrzeugs gekennzeichnet (z.B. Fahrzeug No. 1 - Getriebe No. 1, Ersatzgetriebe No. 1R). 63.3.5 Die Markierungen/ Verplombungen erfolgen gemäß Veröffentlichungen der FIA für die verschiedenen Fahrzeugmodelle. 63.3.6 Die Getriebe und Differentiale dürfen in jedem Servicepark ausgetauscht werden, vorausgesetzt, die Technischen Kommissare wurden zuvor über diese Absicht informiert. 63.3.7 Vorausgesetzt, die Plomben und Markierungen an den ausgebauten Getriebe/Differential(en) bleiben unversehrt, können diese Teile in dem gleichen Fahrzeug wieder verwendet werden. 63.3.8 Die Markierungen/Plomben müssen von der Technischen Abnahme vor der Rallye bis zum Ende der Rallye unversehrt bleiben. Die Technischen Kommissare können jederzeit eine Überprüfung durchführen und nach Ende der Rallye Teile zur Überprüfung ihrer Übereinstimmung ausbauen. 64. MECHANISCHE TEILE – HERSTELLER UND WRC TEAMS 64.1 BEGRENZUNG DER ANZAHL AN MOTOREN 64.1.1 Jeder Hersteller oder jedes WRC Team darf höchstens 3 Motoren je für die Saison zugeteilter Startnummer verwenden (siehe auch Art. 64.2.3). 64.1.2 Jeder Motor wird einer permanenten Startnummer für die Saison zugeordnet. 64.1.3 Ein Hersteller oder WRC Team kann mit ausführlicher Begründung des Antrags während des Jahres bei der FIA einen Antrag für die Verwendung eines (1) zusätzlichen Motors stellen. Nach Verplombung wird dieser Motor der für die Saison zugeordneten permanenten Startnummer zugeteilt. 64.1.4 Im Falle eines Motorschadens zwischen der Technischen Abnahme und ZK 0 ist ein Motorenwechsel erlaubt, es wird jedoch eine Zeitstrafe von 5 Minuten ausgesprochen. In diesem Fall darf der ursprüngliche Motor im Verlauf der Saison nicht mehr weiter verwendet werden. 64.1.5 Es dürfen jederzeit höchstens 2 Motoren je permanenter, für die Saison zugeordneter Startnummer verplombt sein. 64.2 VERPLOMBUNG DER MOTOREN 64.2.1 Bei der Technischen Abnahme der jeweils ersten Rallye werden die Motoren aller von einem Hersteller oder einem WRC Team für die Vergabe von Punkten genannten Fahrzeuge verplombt und müssen bis zum Ende der letzten Rallye der Saison verplombt bleiben (ausgenommen mit Genehmigung des Technischen Delegierten der FIA). 64.2.2 Wenn ein Hersteller oder ein WRC Team die in Artikel 64.1.1 aufgeführten Motoren verwendet hat und festegestellt wird, dass die Plomben ohne schriftliche Genehmigung des Technischen Delegierten der FIA beschädigt sind, sprechen die Sportkommissare eine 5-MinutenZeitstrafe für die nächste Veranstaltung aus. 64.2.3 Diese Plomben dürfen jedoch in den nachfolgend aufgeführten Fällen ohne Bestrafung beschädigt werden: - Wenn das Fahrzeug eine Rallye nicht beendet, kann ein zusätzlicher Motor je permanenter, für die Saison zugeordneter Startnummer ohne Bestrafung erlaubt werden. Es dürfen höchstens 2 zusätzliche Motoren je permanenter, für die Saison zugeordneter Startnummer und je Saison ohne Bestrafung verplombt werden. Wenn ein zusätzlicher Motor verwendet wird, darf der Motor, der in einem ausgefallenen Fahrzeug (für die Saison zugeteilte Startnummer) eingebaut war, im weiteren Verlauf der Saison nicht mehr verwendet werden (Art. 64.1.4). - Wenn ein WRC Team einen zuvor von einem Hersteller benutzten und noch verplombten Motor verwendet. 64.3 WECHSEL DES FAHRGESTELLS Ab erfolgter Technischer Abnahme bis zum Ende der Rallye muss das gleiche Fahrgestell verwendet werden. 64.4 BEGRENZUNG HINSICHTLICH FAHRGESTELL 64.4.1 Die Verwendung von Fahrgestellen für Tests und die Teilnahme an den eingeschriebenen Rallyes wird für Hersteller und WRC Teams, ohne dass eine Bestrafung erfolgt, wie folgt begrenzt: ______________________________ Seite 50 von 53, Stand: 09.03.2012 - 8 Fahrgestelle je Hersteller - 8 Fahrgestelle je WRC Team, das 10-13 Meisterschaftsrallyes benannt hat, - 5 Fahrgestelle je WRC Team, das 7, 8 oder 9 Meisterschaftsrallyes benannt hat, - 3 Fahrgestelle je WRC Team, das für die Meisterschaft nur 1 Fahrzeug genannt hat. 64.4.2 Wenn die Höchstzahl an Fahrgestellen überschritten wird, erfolgt ab der ersten Verwendung eines jeden Fahrgestells eine Zeitstrafe von 5 Minuten. 64.5 BEGRENZUNG DER GETRIEBE UND ERSATZTEILE 64.5.1 Für Hersteller und WRC Teams muss eine Liste an Rallyes, bei denen das gleiche Getriebe und die gleichen Ersatzteile verwendet werden sollen, bei der FIA wie folgt vor der ersten Rallye, an der sie teilnehmen, eingereicht werden: - 1 Gruppe von 2 Rallyes je Fahrzeug und 3 Gruppen von 3 Rallyes je für die Saison zugeordneter Startnummer für einen Hersteller oder ein WRC Team bei Benennung aller Meisterschaftsrallyes. - 4 Gruppen von 2 Rallyes je für die Saison zugeordneter Startnummer für ein WRC Team, das 1012 Rallyes benannt hat, - 3 Gruppen von 2 Rallyes je für die Saison zugeordneter Startnummer für ein WRC Team, das 7, 8 oder 9 Rallyes benannt hat. Falls ein Fahrzeug eine Rallye einer Gruppe nicht beendet, können bei der Technischen Abnahme der nachfolgenden Rallye neue Getriebe und Ersatzteile verplombt werden. 64.5.2 Für Rallyes, die nicht Teil einer Gruppe sind, finden Artikel 64.7.2 & 63.3 Anwendung. 64.6 GETRIEBE Für Hersteller und WRC Teams werden bei der ersten Rallye einer jeden Gruppe je Fahrzeug 2 Getriebe und Differentiale verplombt. Bei allen Rallyes einer Gruppe müssen diese Einheiten verwendet werden. Wenn bei der 1. Rallye einer Gruppe zwei Getriebe- und Differential-Einheiten verwendet wurden (und/oder der 2. Rallye einer Gruppe im Falle einer Gruppe aus 3 Rallyes), können je Fahrzeug zwei weitere Getriebe- und Differential-Einheiten verplombt werden, ohne dass eine Bestrafung erfolgt, jedoch nur einmal je Saison. (Hersteller und/oder WRC Teams müssen die FIA vor der Technischen Abnahme der zweiten oder dritten Rallye einer Gruppe informieren). 64.7 ERSATZTEILE 64.7.1 Für von einem in der Meisterschaft eingeschriebenen Hersteller oder einem WRC Team genannten Fahrzeuge werden die nachfolgend aufgeführten Teile vor der 1. Rallye einer Gruppe verplombt: - 1 vorderer und 1 hinterer am Fahrzeug angebrachter Fahrschemel. - 2 vordere Ersatz-Fahrschemel und 2 hintere Ersatz-Fahrschemel für ein 2-Wagen-Team. - 1 vorderer Ersatz-Fahrschemel und 1 hinterer Ersatz-Fahrschemel für ein 1-Wagen-Team. - 1 im Fahrzeug eingebaute Zahnstange. - 2 Ersatz-Zahnstangen für ein 2-Wagen-Team. - 1 Ersatz-Zahnstange für ein 1-Wagen-Team. 64.7.2 Für die Fahrer 1. Priorität werden außerdem verplombt: - 1 Turbolader, der im Fahrzeug des ersten Fahrers eingebaut ist, - 1 Turbolader, der im Fahrzeug des zweiten Fahrers eingebaut ist, - 2 Ersatz-Turbolader (die je nach Bedarf für den ersten oder zweiten Fahrer verwendet werden können). - 1 Ersatz-Turbolader für ein 1-Wagen-Team. 64.7.3 Bei der zweiten oder dritten Rallye einer Gruppe werden die nachfolgenden Teile zusätzlich zu den bereits bei der ersten Rallye verplombten Teilen verplombt und markiert: - 2 zusätzliche vordere Fahrschemel und 2 zusätzliche hintere Fahrschemel für ein 2-Wagen-Team, - 1 zusätzlicher vordere Fahrschemel und 1 zusätzlicher hintere Fahrschemel für ein 1-WagenTeam, - 2 zusätzliche Zahnstangen für ein 2-Wagen-Team, - 1 zusätzliche Zahnstange für ein 1-Wagen-Team - 2 zusätzliche Turbolader (die je nach Bedarf für den ersten oder zweiten Fahrer verwendet werden können), - 1 zusätzlicher Turbolader für ein 1-Wagen-Team. 64.7.4 Vor der zweiten oder dritten Rallye einer Gruppe muss jedes Team so viele Teile entfernen wie notwendig, um die gleichen Anzahl an verplombten Teilen zu haben wie bei der 1. Rallye. 64.7.5 Für Fahrer von Herstellern und WRC Teams, die nicht zulässig sind für die HerstellerMeisterschaft, werden die folgenden Teile verplombt: - 1 im Fahrzeug eingebauter Turbolader - 1 Ersatz-Turbolader. ______________________________ Seite 51 von 53, Stand: 09.03.2012 64.8 STOßDÄMPFER UND BEFESTIGUNGSSYSTEM FÜR DIE RADNABENTRÄGER (NUR FÜR HERSTELLER) Für Fahrzeuge, die von einem in der Meisterschaft eingeschriebenen Hersteller genannt sind, sind nur 5 Sätze Stoßdämpfer und 5 Sätze von Befestigungssystemen für die Radnabenträger je Rallye und für ein 2-Wagen-Team zulässig (1 Satz = 2 vordere + 2 hintere). Der Stoßdämpfer selbst wird verplombt, so dass er nicht geöffnet werden kann. Die Strebe darf von Stoßdämpfer entfernt werden und die Lager dürfen ausgetauscht werden. 65. ZUSÄTZLICHE FAHRZEUG-BESTIMMUNGEN 65.1 INBOARD-KAMERAS 65.1.1 Auf Aufforderung des Promoters der Meisterschaft Veranstalters muss jeder Bewerber eine Inboard-Kamera oder andere Aufzeichnungsgeräte im Fahrzeug mitführen. Diese werden vom Promoter der Meisterschaft Lieferanten der Aufnahmegeräte eingebaut und müssen von den Technischen Kommissaren genehmigt werden. 65.1.2 Der Bewerber eines Fahrzeugs mit einer Inboard-Kamera muss zuvor die Genehmigung des Promoters der Meisterschaft Veranstalters einholen. Zulässige Kameras werden mit einem Aufkleber versehen und sie müssen bei der Technischen Abnahme vor dem Start eingebaut sein. 65.1.3 Bewerber, die eine Kamera mitführen möchten, müssen dem Promoter der Meisterschaft (accreditations@northonesport.com) Veranstalter bis spätestens eine Woche vor dem Beginn der WP-Besichtigungen folgende Informationen zukommen lassen: Bewerber, Adresse und Verwendung der Aufnahmen. 65.2 TRACKING SYSTEM – SYSTEM ZUR VERFOLGUNG DER FAHRZEUGE Alle Fahrzeuge müssen mit einem FIA anerkannten Safety Tracking System, das zuvor zufrieden stellend in den Fahrzeugen der eingeschriebenen Hersteller getestet wurde, ausgestattet sein. Der Einbau wird bei der Technischen Abnahme geprüft. Jeder Veranstalter erteilt entsprechende Anweisungen zur Aus- und Rückgabe sowie zum Einbau. Der Modus „WP“ muss während einer Wertungsprüfung eingeschaltet sein. Jeder Verstoß wird den Sportkommissaren gemeldet. Auf den Verbindungsabschnitten muss der WP-Modus ausgeschaltet werden. Jede Beeinflussung des(r) Systems(e) während der Rallye führt zu einer Meldung an die Sportkommissare. 65.3 UNFALL-AUFZEICHNUNGSGERÄTE Die in der Rallye-Weltmeisterschaft eingeschriebenen Hersteller und WRC Teams müssen ihre Fahrzeuge mit zwei Unfall-Aufzeichnungsgeräten (Typ IWI) ausstatten. Unter jedem Fahrer-/Beifahrersitz muss je eines dieser Geräte eingebaut werden. Es liegt in der Verantwortung eines jeden Herstellers und WRC Teams, diese Geräte zu besorgen und einzubauen und zu überprüfen, dass sie während der gesamten Rallye ordnungsgemäß funktionieren. 65.4 GERÄUSCHVORSCHRIFTEN FÜR DIE WERTUNGSPRÜFUNGEN Aus Sicherheitsgründen ist eine Umgehungsleitung des Abgas-Schalldämpfers empfohlen, jedoch nur auf Wertungsprüfungen, sofern dabei der Austritt der Auspuffgase gemäß Anhang J erfolgt und sofern bei Fahrzeugen mit einem Katalysator diese Gase durch diesen Katalysator geleitet werden. In jedem Fall muss das Fahrzeuggeräusch auf Verbindungsetappen den Bestimmungen des Anhang J entsprechen. TESTS 66. TESTS 66.1 ZULÄSSIGE TESTORTE Für in der Meisterschaft eingeschriebene Hersteller und WRC Teams sind Tests (wie in Artikel 2.20 definiert) nur erlaubt: 66.1.1 Auf einer von einem Hersteller oder WRC Team vor seiner ersten Rallye im entsprechenden Jahr vorgeschlagenen und der FIA mitgeteilten Teststrecke, ______________________________ Seite 52 von 53, Stand: 09.03.2012 66.1.2 Im Verlauf eines Kalenderjahres darf ein P1 Fahrer lediglich eine permanente Teststrecke nutzen. 66.1.3 In Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Portugal, Spanien, Schweden und Großbritannien. 66.2 TEST-VERBOT Für in der Meisterschaft eingeschriebene Hersteller und WRC Teams sind Tests (wie in Artikel 2.20 definiert) verboten: 66.2.1 In allen anderen Ländern. 66.2.2 In dem Land einer WM-Rallye ab Beginn des Abfahrens der Wertungsprüfungen bis zum Ende der Rallye. 66.2.3 Auf irgendeiner Strecke, die bei einer aktuellen Meisterschaftsrallye als Wertungsprüfung verwendet wird oder verwendet werden könnte. 66.2.4 Durch permanent nominierte P1 Fahrer, wenn sie für ein anderes Team testen als das, mit dem sie einen Vertrag haben. 66.2.5 Teams, die eine Veranstaltung für Presse, Media oder zu PR-Zwecken durchführen und gegebenenfalls gegen diese Bestimmung verstoßen könnten, müssen zuvor die FIA und den FIA Media Delegierten informieren. 66.3 DAUER DER TESTS 66.3.1 Zur Einhaltung der Begrenzungen der Tests müssen Hersteller oder WRC Teams die entsprechenden Formulare bis spätestens 5 Tage vor dem ersten Testtag ausfüllen, die beim Technischen Delegierten der FIA erhältlich sind. 66.3.2 Im Falle eines Herstellers sind höchstens 42 Tagen je Kalenderjahr erlaubt. Diese Bestimmung gilt nicht für Tests wie unter Punkt 66.1.1 aufgeführt. 66.3.3 Im Falle eines WRC Teams sind höchstens 15 Tagen je Kalenderjahr für ein 2-Wagen-Team und höchstens 10 Tage für ein 1-Wagen-Team erlaubt. Diese Bestimmung gilt nicht für Tests wie unter Punkt 66.1.1 aufgeführt. 66.4 TESTBESCHRÄNKUNGEN FÜR P3 FAHRER Für Fahrer der 3. Priorität sind Tests in einem Land einer Meisterschaftsrallye ab drei Wochen vor der Rallye verboten, es sei denn, der Test ist: - als Teil des offiziellen Programms der Rallye in der Rallye-Ausschreibung veröffentlicht, und/oder - Bei der FIA angemeldet, schriftlich durch den Veranstalter genehmigt und offen für alle in der betreffenden Rallye genannten P3 Fahrer. In jedem Fall ist ein solcher Test auf einen Tag an einem Ort begrenzt, es sei denn, es liegt eine anderslautende Genehmigung der FIA vor. ______________________________ Seite 53 von 53, Stand: 09.03.2012 ANHANG I RALLYE-KONTRLLSTELLENSCHILDER KONTROLLZONE (Durchmesser der Schilder: ca. 70 cm) Rallyerichtung KONTROLLE GELBE SCHILDER Beginn Kontrollzone DURCHFAHRTSKONTROLLE ROTE SCHILDER Anhalten vorgeschrieben BEIGES SCHILD Ende der Kontrollzone 25 m min DK 25 m 25 m min. ZK 25 m 5 m ZK 5 m ZEITKONTROLLE ZK BEI EINFAHRT SERVICEPARK ZK BEI AUSFAHRT SERVICEPARK 5 m ZK Führt normalerweise zu Tankzone und/oder Reifenmarkierung 5 m ZEITKONTROLLE UND WP-START 25m min. ZK 50-200m WP START 25 m 100 m 100-300 m ZIELLINIE 25 m STOPP-KONTROLLE WP-ENDE VORKENNZEICHNUNG WEITERE FIA-STANDARDSCHILDER (DURCHMESSER DER SCHILDER: ca. 70 cm) WEISSES SYMBOL AUF GELBEM WEISSES ODER BLAUES SYMBOL AUF HINTERGRUND * WEISSEM ODER BLAUEM HINTERGRUND * REIFENMARKIERUNG/ -PRÜFUNG Ein Schild für alle Maßnahmen in Zusammenhang mit Reifen TANKZONE Ein Schild für alle Maßnahmen in Zusammenhang mit Nachtanken FUNKPOSTEN 100 m VORKENNZEICHNUNG FUNKPOSTEN (Siehe auch Art. 39.6) RETTUNGSSTATION VORKENNZEICHNUNG 100 m RETTUNGSSTATION Die Entfernungen sollten so gut wie praktisch möglich eingehalten werden. * Vorherige Farben / Layouts dieser Schilder können weiter verwendet werden, bis Ersatz vorgeschrieben wird. A N H A N G I I – STANDARD-DOKUMENTE 1. RALLYE-AUSSCHREIBUNG Siehe englischer Text! 2. BULLETINS Siehe englischer Text! 3. RALLY GUIDES 1 & 2 Siehe englischer Text! 4. ZEIT- UND STRECKENPLAN („ITINERARY“ ) Siehe englischer Text! 5. ROAD-BOOK INHALT & LAYOUT • Das Road-Book muss mindestens 4 Wochen vor dem Start zur Rallye verteilt werden. • Die Überschriften müssen in Englisch und, falls gewünscht, in der Landessprache abgefasst sein. • Es kann für die gesamte Rallye ein einziges Road-Book oder unterschiedliche Road-Books je Sektion vorgesehen werden. Bei Verwendung unterschiedlicher Road-Books müssen diese deutlich unterschieden werden können. • Der Strecken-/Zeitplan der gesamten Rallye muss in jedem Road-Book enthalten sein. • Vorne im Road-Book muss eine Legende aufgeführt sein. • Wenn eine Rallyestrecke zweimal befahren wird (d.h. 2 identische Runden), so können die Veranstalter den zweimaligen Druck einsapren. In diesem Fall müssen in der Kopfleiste die verschiedenen ZKs, WP- und Abschnitts-Nummern aufgeführt sein. Es müssen klare Anweisungen zum „Zurückblättern auf Seite X“ für die zweite Runde enthalten sein. • Es ist nicht notwendig, die Servicepark-Pläne bei jeder Anfahrt zu wiederholen. Bei Änderung der Position einer ZK sind diese Pläne jedoch wichtig. In jedem Road Book sollte zumindest ein Servicepark Plan enthalten sein. • Es sollten Pläne zu den Remote Servicezonen und den Tankzonen enthalten sein. • Die Aufnahme von Streckeninformationen für den Shakedown und/oder Freies Training / Qualifying (wo anzuwenden), Rückkehr vom Stop und Start und die Abschnitte von/zu dem Servicepark wird empfohlen. • Alternativstrecken können als eigener Teil am Ende des Road-Books enthalten sein. • Anweisungen zur Kalibrierung des Tripmaster können enthalten sein. • Die Sollzeit für jeden Abschnitt muss in Stunden und Minuten ausgedrückt sein. • Weitere Vorschriften: * Formular für Ausfall * Formular für Anfragen * Verfahren bei einem Unfall (siehe WRC Artikel 40.2.7). • Das Road-Book muss A5 Format haben und auf der linken Seite mit einer Spirale aus Metall oder aus einem anderen festen Material gebunden sein, so dass es sich um 360° umschlagen lässt. • Der Druck sollte doppelseitig auf einem 90g Papier oder stärker erfolgen. • Der Druck darf nur auf weißem Papier erfolgen. Die Verbindungsstrecken und die Wertungsprüfungsstrecken müssen nicht farblich unterschieden werden. Diese Unterscheidung erfolgt durch eine Schattierung der Spalte „Direction“ wie im Beispiel dargestellt. Für die AlternativStrecken kann eine andere Papierfarbe verwendet werden. • Die Karten der Wertungsprüfung müssen beinhalten: - den Maßstab - die Himmelsrichtung (Norden) - die Strecke für das Abfahren der Wertungsprüfungen - Alternativstrecke - Start/Ziel und alle Interventionspunkte • Jeder Start eines Abschnitts oder einer Wertungsprüfung muss mit einer neuen Seite beginnen. Es ist nicht erforderlich, nach dem STOP einer Wertungsprüfung auf einer neuen Seite zu beginnen, da hier der gleiche Abschnitt weitergeht (siehe Beispiel). • Wenn auf einen Abschnitt eine Wertungsprüfung folgt, muss das Zeichen für den Start der Wertungsprüfung auch am Ende des Abschnitts als Box 1 aufgeführt sein (siehe Beispiel). • Wenn die Entfernung zwischen zwei Zeichen weniger als 200 Meter beträgt, ist die horizontale Linie zwischen den beiden Kästchen nicht erforderlich, AUSGENOMMEN zwischen ZK und WPStart (siehe Beispiel). • Die dicke vertikale Linie zwischen der Spalte „Direction“ und „Information“ muss bei Schotter schwarz ausgefüllt werden und bleibt weiß, wenn die Straßenoberfläche befestigt ist. • Die WP-Nummer muss an der Seite jedes Blatts aufgeführt werden (wie im Beispiel dargestellt), um die WPs leichter finden zu können. Wenn der Druck beidseitig erfolgt, muss diese Nummer jeweils auf der Außenseite erscheinen, d.h. gegenüber der Bindung. Die Nummer sollte nur auf den Seiten erscheinen, die zu Wertungsprüfungen gehören. • Alle Rettungsstationen/ Interventionspunkte und Positionen der Krankenwagen müssen durch die entsprechenden Symbole dargestellt werden. • Die GPS Punkte der Starts und Stopps jeder Wertungsprüfung und der Regroupings und Serviceparks müssen aufgeführt sein. Diese müssen in Form von Grad, Minuten UND DEZIMALZAHLEN der Minuten angegeben werden, z.B. 139°36.379’. • Jede Seite darf höchstens 6 Zeichen enthalten. • Fotos oder Zeichnungen der Kontrollstellen können eingefügt werden. • Die Straßennummern müssen aufgeführt werden, wo dies hilfreich ist. • Eine Unterscheidung in der Strickstärke der Zeichnungen muss berücksichtigt werden, um Hauptbzw. Nebenstraßen zu kennzeichnen, nicht zur Kennzeichnung der zu folgenden Richtung. WEITERE HILFREICHE INFORMATIONEN: Ein Kilometrierungspunkt in umfangreichen Zeichnungen, wie zum Beispiel Kreisverkehr, ist empfohlen. Auf Verbindungsabschnitten sollte der Hinweis an Kreuzungen zu/von anderen WPs aufgeführt sein. Liste der Krankenhäuser/Medizinischen Zentren Telefonnummern des Rallyezentrums und der Notdienste Die Platzierung der Nummern der Kästchen im Road-Book an der Strecke Ein Blatt für die Eintragung von WP-Zeiten für die Fahrer Hinweis auf die Entfernung zum nächsten Zeichen am Fußende jeder Seite (insbesondere, wenn Kreuzungen schnell aufeinander folgen). _________________________________________________________________________________________ WRC Anhang II - Standarddokumente (Deutsche Übersetzung - Stand: 08.12.2011/ww), Seite 2 6. FIA STANDARD-KONTROLLKARTEN ALLGEMEINES - Für das Qualifying (wo anzuwenden) muss eine Kontrollkarte vorgesehen werden. - Es muss zumindest für jede Sektion eines Tages eine separate Kontrollkarte vorgesehen werden. - Auf der Kontrollkarte muss die Sollzeit zwischen aufeinander folgenden Zeitkontrollen aufgeführt sein. - Stunden und Minuten müssen immer als 00.01 – 24.00 angezeigt sein, wobei nur die abgelaufenen Minuten gezählt werden. - Die Kontrollkarten müssen am Ende einer jeden Sektion eingesammelt/ausgegeben werden. Die verwendeten Kontrollkarten stehen dann dem Auswertungsteam zur Überprüfung zur Verfügung. - Ein Veranstalter kann der FIA die Verwendung einer elektronischen Kontrollkarte anstatt der gedruckten vorschlagen. Die Verwendung eines solchen Systems muss allerdings zuvor von der FIA genehmigt werden. LAYOUT - Siehe nachfolgendes Beispiel. - Der mittlere Bereich ist vorgesehen für die Eintragungen durch Offizielle und der rechte Bereich für die Eintragungen der Bewerber. - Der Eintrag der vorhergehenden Startnummer ist freigestellt. Dies wird von einigen Rallyes aus Sicherheitsgründen verwendet. Falls dieses Kästchen verwendet wird, so sollte es unter dem Kästchen „vorgesehene Startzeit“ positioniert werden. - Größe: 9,9 cm x 21 cm (zum Druck von 3 Kontrollkarten aus einem DIN A 4 Blatt) oder 11 cm x 18,5 cm. - Größe der Kästchen: 1 cm - Die Karten sollten mindestens 300g/qm Papier oder 270µm (Mikrometer) Polyesterpapier (für ungünstige Witterung) sein. Zur Beachtung: Polyesterpapier ist zwar wasserfest, kann aber nicht leicht gefaltet werden. Eine Alternative wäre die Produktion einer Kontrollkarte mit Deckblatt – z.B. eine Karte von 22 x 18,5 cm gefaltet, mit einem Deckblatt zum Schutz des beschrifteten Bereiches. - Wenn mehrerer ZKs betroffen sind, kann doppelseitiger Druck oder die ein Layout mit nebeneinander liegenden Bereichen (und nach innen gefaltet) verwendet werden. - Die Druckfarbe ist freigestellt. Ein Veranstalter kann zum Beispiel die Farbe eines Sponsors verwenden, oder unterschiedliche Farben für jede Sektion, oder einfach grau und schwarz. _________________________________________________________________________________________ WRC Anhang II - Standarddokumente (Deutsche Übersetzung - Stand: 08.12.2011/ww), Seite 3 _________________________________________________________________________________________ WRC Anhang II - Standarddokumente (Deutsche Übersetzung - Stand: 08.12.2011/ww), Seite 4 _________________________________________________________________________________________ WRC Anhang II - Standarddokumente (Deutsche Übersetzung - Stand: 08.12.2011/ww), Seite 5 _________________________________________________________________________________________ WRC Anhang II - Standarddokumente (Deutsche Übersetzung - Stand: 08.12.2011/ww), Seite 6 _________________________________________________________________________________________ WRC Anhang II - Standarddokumente (Deutsche Übersetzung - Stand: 08.12.2011/ww), Seite 7 _________________________________________________________________________________________ WRC Anhang II - Standarddokumente (Deutsche Übersetzung - Stand: 08.12.2011/ww), Seite 8 7. STANDARD-NENNFORMULAR Siehe englischer Text! 8. NENNLISTEN Siehe englischer Text! 9. STARTLISTEN & ERGEBNISLISTEN BEI DER RALLYE Siehe englischer Text! 10. MEDIA SAFETY BOOK Siehe englischer Text! _________________________________________________________________________________________ WRC Anhang II - Standarddokumente (Deutsche Übersetzung - Stand: 08.12.2011/ww), Seite 9 A N H A N G III - SICHERHEIT Die nachfolgenden Bestimmungen sind eine Auszug aus Anhang H (Empfehlungen für die Streckenüberwachung und Rettungsdienste) zum Internationalen Sportgesetz der FIA als Leitfaden für Rallye-Veranstalter. Der vollständige Text kann im Anhang H nachgelesen werden. ARTIKEL 5 DES ANHANG H: RALLYES (1. KATEGORIE) INHALT 5.1 ALLGEMEINS 5.2 SICHERHEITSPLAN UND ADMINISTRATION 5.3 BESCHREIBUNG DER ELEMENTE FÜR DEN SANITÄTS- UND RETTUNGSDIENST 5.4 SICHERHEIT FÜR ZUSCHAUER 5.5 SICHERHEIT DER TEILNEHMENDEN TEAMS 5.6 UNFALLBERICHTE 5.1 ALLGEMEINES Die Anwendung der nachfolgenden Bestimmungen ist verpflichtend, sie müssen jedoch nicht in der Rallye-Ausschreibung veröffentlicht werden. Jedem Veranstalter ist es erlaubt, zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für Zuschauer und die Teams einzuführen. Der Rallyeleiter ist letztendlich für die Anwendung dieser Empfehlungen verantwortlich. Für Läufe zur FIA World Rally Championship ist die Anwesenheit eines FIA Sicherheitsbeauftragten und eines Medizinischen Beauftragten der FIA vorgeschrieben. Für alle anderen FIA-Meisterschaftsläufe kann eine FIA Sicherheitsbeauftragter und/oder ein Medizinischer Beauftragter der FIA benannt werden; in einem solchen Fall entsprechen deren Aufgaben und Rechte denen wie in den Wettbewerbsbestimmungen für die FIA World Rally Championship (nachfolgend „WRC“ bezeichnet) beschrieben. 5.2 SICHERHEITSPLAN UND ADMINISTRATION 5.2.1 - Es muss ein Sicherheitsplan erstellt werden, der die nachfolgenden Punkte beinhaltet: Den Ort des Rallyezentrums (Rallyeleitung) Die Namen der verantwortlichen Personen: * Rallyeleiter * Stellvertretende Rallyeleiter * Medizinischer Einsatzleiter (mit FIA-Genehmigung für die FIA World Rally Championship gemäß Anlage 1) * Leiter der Streckensicherung * Für Sicherheit zuständige Sicherheitsbeauftragte für jede Wertungsprüfung Adressen und Telefonnummern der verschiedenen Sicherheitsdienste * Polizei * Krankenhäuser * Ärztlicher Rettungsdienst * Feuerwehren * Abschleppdienste * Rotes Kreuz (oder ähnliche Einrichtung) Die komplette Streckenführung mit detaillierten Verbindungs-Abschnitten. Den Sicherheitsplan für jede Wertungsprüfung mit Aufführung aller wichtiger Offiziellen, Rettungsdienste für diese Wertungsprüfung, Telefonnummern usw. sowie eine detaillierte Karte der Wertungsprüfung. Der Veranstalter und der Rallyeleiter müssen für jede Wertungsprüfung eine Alternativstrecke vorsehen, die bei einem Abbruch verwendet wird. - - ______________________________________________________________________________________ _ WRC Reglement, Anhang III Sicherheit (Deutsche Übersetzung - Stand: 08.12.2011/ww), Seite 1 - Für WRC Veranstaltungen siehe auch die WRC Bestimmungen mit Aufführung der Fristen für die Einreichung des Sicherheitsplans und des Medizinischen Fragebogens bei der FIA sowie für die Absprachen mit den Krankenhäusern. 5.2.2 Im Sicherheitsplan müssen insbesondere die Probleme aufgeführt sein, die sich in den nachfolgenden Bereichen ergeben könnten: Sicherheit der Zuschauer Sicherheit der teilnehmenden Teams Sicherheit der Offiziellen der Veranstaltung. Er muss weiterhin beinhalten: Einzelheiten zu den Standorten der Rettungsstationen, Anweisungen für die Intervention, Rettungswege, die Krankenhäuser, die kontaktiert wurden und die in einem Notfall angefahren werden. 5.2.3 In allen Fällen muss Kontakt mit den örtlichen Behörden, oder, falls nicht vorhanden, mit einer Privatorganisation aufgenommen werden zur Erstellung eines Rettungsplanes, der bei einem schweren Zwischenfall oder bei Zwischenfällen, für welche die Mittel vor Ort nicht ausreichend sind, umgesetzt wird. Die ausgewählten Krankenhäuser müssen bis spätestens 16 Tage vor der Rallye schriftlich kontaktiert werden mit der Bitte, dass die Notaufnahmen in Bereitschaft versetzt werden. 5.2.4 Leiter der Streckensicherung In der Rallye-Ausschreibung wird ein Leiter der Streckensicherung benannt. Er ist Mitglied des Organisationskomitees und arbeitet bei der Erstellung des Sicherheitsplanes mit. Während der Rallye steht er in ständigem Kontakt mit der Rallyeleitung, dem Medizinischen Einsatzleiter und den Starts der verschiedenen Wertungsprüfungen (per Telefon oder Funk). Er ist für die Anwendung und Ausführung des Sicherheitsplanes verantwortlich. 5.2.5 Sicherheitsbeauftragter für die Wertungsprüfung Für jede Wertungsprüfung gibt es einen Sicherheitsbeauftragten, der den Leiter der Streckensicherung unterstützt. Der Sicherheitsbeauftragte für die Wertungsprüfung ist für die Überprüfung der Wertungsprüfung und deren Übereinstimmung mit dem Sicherheitsplan vor Durchfahrt des 0-Fahrzeuges verantwortlich. 5.2.6 Offizielle und Streckenposten Der Veranstalter muss sicherstellen, dass die Offiziellen sich in Ausübung ihrer Aufgaben keinerlei Gefahren aussetzen. Es liegt in der Verantwortung des Veranstalters sicherzustellen, dass die Offiziellen in dieser Beziehung entsprechend geschult sind. Das Personal sollte entsprechende Kennzeichnungen (Tabards) tragen. Die empfohlenen Farben sind: * Streckenposten: Orange * Sicherheitsbeauftragter: Orange mit weißem Streifen und Text * Kontrollstellenleiter: Blau mit weißem Streifen und Text * Media: Grün * Wertungsprüfungsleiter: Rot mit Text * Teilnehmer-Verbindungsleute: Rote Jacke oder rotes Tabard * Ärzte: Weiß * Funkposten: Gelb mit blauem Zeichen * Technische Kommissare: Schwarz. ______________________________________________________________________________________ _ WRC Reglement, Anhang III Sicherheit (Deutsche Übersetzung - Stand: 08.12.2011/ww), Seite 2 5.3 BESCHREIBUNG DER ELEMENTE FÜR DEN SANITÄTS- UND RETTUNGSDIENST 5.3.1 Allgemeines Die eingesetzten Rettungsdienste müssen den Vorschriften dieses Kapitels entsprechen. Sie müssen weiterhin den gesetzlichen Bestimmungen jedes betroffenen Landes entsprechen. Diese Vorschriften haben für alle internationale Veranstaltungen Gültigkeit. Sie finden keine Anwendung für private Tests. Medizin-technische Informationen sowie wichtige praktische Instruktionen sind in der zusammenfassenden Tabelle am Ende dieses Anhangs aufgeführt. 5.3.2 Personal In der Rallyeleitung: Ein Medizinischer Einsatzleiter oder sein Stellvertreter: Beide müssen eine Genehmigung des ASN haben und unterliegen der Verantwortung des Rallyeleiters. Ihre Namen müssen in der Rallye-Ausschreibung aufgeführt sein. Die Qualifikationsvoraussetzungen für den Medizinischen Einsatzleiter bei einem WRC-Lauf sind in der Anlage 2 aufgeführt. Der Medizinische Einsatzleiter ist verantwortlich für die Benennung, Anwendung, Einsatz und Ablauf aller Rettungs- und Bergemaßnahmen. Folglich sind alle Ärzte und Sanitäter, einschließlich der Personen, die direkt oder indirekt vom ASN benannt sind, von seinen Entscheidungen betroffen. Außergewöhnliche Umstände ausgenommen, hält sich der Medizinische Einsatzleiter während einer Veranstaltung immer in der Rallyeleitung auf, um die Absprachen und die Zusammenarbeit mit dem Rallyeleiter bei einem Unfall zu erleichtern. Er kann zeitweise von einem Stellvertreter vertreten werden, dessen Name in der betreffenden Rallye-Ausschreibung aufgeführt sein muss. Es muss jederzeit möglich sein, mit ihm in Kontakt zu treten. Der Veranstalter muss ihn mit allen Materialien und mit allen Unterlagen versorgen, die zur Ausübung seiner Aufgaben erforderlich sind. Stellvertretender Medizinischer Einsatzleiter: Er unterstützt den Medizinischen Einsatzleiter und wird mit der Übernahme bestimmter Aufgaben betraut, oder er kann ihn auch ersetzen. Für medizinische Interventionsfahrzeuge und Einheiten für die Behandlung/ Wiederbelebung: Ärzte, die gemäß gesetzlichen Bestimmungen des betreffenden Landes oder, sofern anwendbar, gemäß entsprechender Standards in Wiederbelebungsmaßnahmen geschult sind; Sanitäter, deren Qualifikation für Wiederbelebungsmaßnahmen bei Herz-Kreislauf- und Atmungsproblemen sowie zur Praxis der Intubation durch eine offizielle Bestätigung, ausgestellt in dem Land, in dem sie praktizieren, nachgewiesen ist (sie können die Ärzte an den Zwischenposten auf den Wertungsprüfungen ersetzen, jedoch nur an diesen Punkten und nur unter der Voraussetzung, dass jeder Verletzte vor dem Abtransport in ein Krankenhaus durch einen in Wiederbelebungsmaßnahmen geschulten Arzt untersucht wird); Fahrer, die Mitglieder dieser Teams sein können; Und falls erforderlich: Bergepersonal und Personal, das darin geschult ist, Verletzte aus verunfallten Fahrzeugen zu befreien, Personal, das in der Befreiung von Verletzten (Extrication) geschult ist (siehe Anlage 7). 5.3.3 Interventionsfahrzeuge Ihre Aufgabe ist es, folgendes zum Unfallort zu bringen: einerseits, das notwendige medizinische Rettungsgerät; andererseits, die notwendige technische Ausrüstung. ______________________________________________________________________________________ _ WRC Reglement, Anhang III Sicherheit (Deutsche Übersetzung - Stand: 08.12.2011/ww), Seite 3 Es werden zwei Lösungen empfohlen: a) Zwei unterschiedliche Fahrzeuge, eines für das „medizinische“ Team, eines für das „technische“ Team. Das medizinische Interventionsfahrzeug führt mit: - ein medizinisches Team in Übereinstimmung mit Artikel 5.3.2; - eine medizinische Ausrüstung in Übereinstimmung mit Anlage 3. Das technische Interventionsfahrzeug führt mit: - ein technisches Team mit einer Ausrüstung gemäß Anlage 7, - zwei 4kg Feuerlöscher mit geschultem Bediener, - geeignete Kommunikationsmittel zur Aufrechterhaltung des Kontakts mit der Rallyeleitung, - eine Warnsirene, - geeignete Kennzeichnung, - ein Satz grundlegender Ausrüstung, wie vom Medizinischen Einsatzleiter in Abstimmung mit dem Obmann der Technischen Kommissare auf Grundlage von Anlage 7 (Extrication) und 8 (Befreiung) festgelegt; b) ein Fahrzeug, das die „medizinischen“ und „technischen“ Aufgaben in einer Einheit vereint. Dieses führt an Bord mit: - die gesamte Ausrüstung, die für eine technische Intervention vorgesehen ist; - medizinisches Personal und Ausrüstung, wie für eine medizinische Intervention vorgesehen. In mindestens einem der vorgenannten Fahrzeuge sollte eine Trage mitgeführt werden. Die Fahrzeuge sollten dem Gelände angepasst sein und schnell in die Wertungsprüfung einfahren können. Die Anzahl der Fahrzeuge wird aufgrund der Art, der Länge und der Schwierigkeit der betreffenden Wertungsprüfung bestimmt. Für die Interventionsfahrzeuge ist ein Sicherheitskäfig empfohlen und alle Insassen sollten einen Helm tragen. In allen Fällen sollte der am Start der Wertungsprüfung stationierte Arzt (oder bei Zwischenpunkten der in Wiederbelebungsmaßnahmen geschulte Sanitäter) als erster am Unfallort ankommen. 5.3.4 Für Wiederbelebungsmaßnahmen eingerichteter Krankenwagen Krankenwagen mit Einrichtung für Wiederbelebungsmaßnahmen gemäß gesetzlichen Bestimmungen des entsprechenden Landes. Das Team besteht aus einem Fahrer, einem in Wiederbelebungsmaßnahmen geschulter Arzt und/oder Sanitäter, der auch der Fahrer sein kann. 5.3.5 Einheit für die Behandlung/Wiederbelebungsmaßnahmen Eine Einheit für Wiederbelebungsmaßnahmen in Form einer provisorischen oder permanenten Einrichtung, die zur Verwendung im Servicepark gedacht und gemäß Anlage 4 ausgestattet ist; zwei Betten sind notwendig und ausreichend. Sie sollte sowohl geeignet sein zur Behandlung von Patienten mit geringeren Verletzungen als auch für Patienten, für die eine Intensivbehandlung notwendig ist. Jeder Einheit muss ein in Wiederbelebungsmaßnahmen geschulter Arzt zugeordnet sein. 5.3.6 Krankenwagen Ein standardisierter Krankenwagen gemäß gesetzlicher Bestimmungen des entsprechenden Landes zum Transport von Verletzten, mit oder ohne Arzt an Bord. Wenn aufgrund des Zustands des zu transportierenden Verletzten Wiederbelebungsmaßnahmen erforderlich sind, ist die Anwesenheit eines in Wiederbelebungsmaßnahmen geschulten Arztes notwendig. 5.3.7 Rettungshubschrauber Wenn er vorgesehen ist, sollte er den von den Luftfahrtbehörden des entsprechenden Landes aufgestellten Bestimmungen entsprechen. Wenn erforderlich, muss er für Aufgaben in schwierigem Gelände ausgestattet sein und in jedem Fall einen in Wiederbelebungsmaßnahmen geschulten Arzt mitführen. ______________________________________________________________________________________ _ WRC Reglement, Anhang III Sicherheit (Deutsche Übersetzung - Stand: 08.12.2011/ww), Seite 4 Er sollte ausschließlich für Einsätze bei einem Unfall auf einer Wertungsprüfung oder einem Verbindungsabschnitt vorgesehen sein. Die Veranstalter werden an die FIA-Richtlinien „Die Organisation von Hubschraubern für Flugsicherheit“ sowie an nachfolgenden Artikel 5.5.3 d) erinnert. 5.3.8 Kommunikationsmittel Es muss dem Medizinischen Einsatzleiter möglich sein, mit allen Mitgliedern seines Teams in Verbindung zu sein, entweder durch das allgemeine Kommunikationsnetz oder durch eine eigens zugewiesene Funkfrequenz. 5.4 SICHERHEIT FÜR ZUSCHAUER Ein Hauptpunkt des Sicherheitsplanes ist die Sicherheit der Öffentlichkeit einschließlich der Zuschauer. Die nachfolgenden, nicht vollzählig aufgeführten Maßnahmen sind für alle internationalen Rallyes der 1. Kategorie verpflichtend, ausgenommen Punkt 5.4.1. 5.4.1 - Lehrfilm (für alle Veranstaltungen empfohlen) 30 Sekunden Länge. Mit Kommentaren bekannter Fahrer, in der Sprache des Landes der Veranstaltung. Es sollten keine Unfälle gezeigt werden. Sollte mehrmals gesendet werden. 5.4.2 a) Überwachung der Zuschauer Es müssen Vorkehrungen gemäß Beschreibung in Artikel 5.4.5 getroffen werden, um die Zuschauer zu warnen und gegebenenfalls sicherzustellen, dass Zuschauer in Gefahrenzonen aus diesen Bereichen entfernt werden. Alle Gefahrenzonen müssen im Sicherheitsplan aufgeführt sein. Der Veranstalter muss lange vor Ankunft der Zuschauer Gefahrenzonen in Übereinstimmung mit dem Sicherheitsplan kennzeichnen und absperren, falls erforderlich in Zusammenarbeit mit den örtlichen Sicherheitskräften. Der Rallyeleiter sollte die Empfehlungen des Leiters der Streckensicherung sowie der Fahrer der 0-Fahrzeuge (und der Sicherheitsbeauftragten der FIA sowie des Medizinischen Delegierten der FIA, wenn vor Ort) in Betracht ziehen, um sicherzustellen, dass eine Wertungsprüfung abgesagt wird, sofern gefährliche Umstände vorhanden sind. Wenn an einer Wertungsprüfung oder einer Super Special Stage eine große Anzahl an Zuschauern erwartet wird, müssen diese durch besondere Sicherheitsvorkehrungen wie zum Beispiel Reifenbarrieren, Strohbällen usw. geschützt werden. Während der Öffnung der Wertungsprüfung für die Teams (zwischen dem 0-Wagen und vor dem Schlusswagen) müssen die Zuschauer daran gehindert werden, auf den WPStrecken zu laufen. Auf den Wertungsprüfungen und an allen Zugangspunkten müssen Sicherheitshinweise an die Zuschauer ausgegeben werden. Während der Wertungsprüfung muss zur Zuschauersicherheit eine angemessene Zahl an Streckenposten oder örtlichen Sicherheitskräften (Polizei, Militärpersonal, usw.) anwesend sein. Die Streckenposten sollten eine eindeutig erkennbare Jacke mit der Aufschrift „SAFETY“ gemäß Vorschriften tragen. Die Wertungsprüfungen und ihr Zeitplan müssen so angelegt sein, dass die Zuschauerbewegungen von einer Wertungsprüfung zu einer anderen sicher erfolgen können. b) c) d) e) f) g) h) i) 5.4.3 Nachtanken und Service Bei Nachtanken oder Service muss der Veranstalter sicherstellen, dass entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um die Zuschauer in einem geeigneten Abstand von eventuell gefährlichen Tätigkeiten zu halten. ______________________________________________________________________________________ _ WRC Reglement, Anhang III Sicherheit (Deutsche Übersetzung - Stand: 08.12.2011/ww), Seite 5 5.4.4 a) b) c) d) e) Schnelle Vorauswagen und Schlusswagen An den schnellen Vorauswagen des Veranstalters (0-Fahrzeuge) müssen auf der Haube sowie auf den beiden Vordertüren ein jeweils 36x50cm großes Schild mit den Nummern 000, 00 oder 0 und das Wort SAFETY (oder SECURITE) angebracht sein. Jeder schnelle Vorauswagen muss mit Warnleuchten auf dem Dach sowie einer Sirene ausgerüstet sein. Die schnellen Vorauswagen dürfen weder von einem FIA-gesetzten Fahrer (1./2. Priorität und Priorität A/B) noch von einem zuvor ausgefallenen Teilnehmer gefahren werden. Die Fahrer und Beifahrer der schnellen Vorauswagen müssen eine gewissen RallyeErfahrung haben, so dass sie in der Lage sind, in angemessener Geschwindigkeit sicher zu fahren und dem Rallyeleiter vollständige Information und Berichte über die Bedingungen entlang der Strecke geben zu können. Sie müssen weiterhin die Uhren und die Vertrautheit der Zeitnehmer mit den Eintragungen auf den Kontrollkarten überprüfen. Nach dem letzten Bewerber muss ein Schlusswagen jede Wertungsprüfung durchfahren. Auf diesen Fahrzeugen muss auf der Haube und den beiden Türen jeweils ein 36 cm x 50 cm großes Schild mit einer Zielflagge angebracht sein. 5.4.5 Information Hauptsächlich an die Zuschauer gerichtete Informationen werden über verschiedene Mittel erteilt: Printmedien, Radio und Fernsehen, Plakate, Verteilung von Handzettel, Abfahren der Strecken durch ein mit Lautsprechern ausgerüstetes Fahrzeug zur Information der Zuschauer (empfohlen 45 Minuten bis 1 Stunde vor dem Start des ersten Fahrzeugs). Das Fahrzeug kann durch einen mit Lautsprechern ausgerüsteten Hubschrauber ersetzt werden. Es kann unter Umständen erforderlich sein, diesen Vorgang mehrmals zu wiederholen. 5.4.6 Sanitätsdienst Wenn der Veranstalter Zuschauerzonen einrichtet, muss ein Sanitätsdienst vorgesehen werden. Auch wenn der Sanitätsdienst für die Zuschauer von einer anderen Organisation durchgeführt wird, unterliegt er der Verantwortung des Medizinischen Einsatzleiters der Veranstaltung. 5.5 SICHERHEIT DER TEILNEHMENDEN TEAMS 5.5.1 Einsatz der Sicherheitsdienste a) Am Start einer jeden Wertungsprüfung (einschließlich Shakedown, wenn durchgeführt): - Ein oder mehrere Medizinische Interventionsfahrzeug/e sollte/n an jedem Posten direkt bei dem technischen Interventionsfahrzeug (Befreiung, Brandbekämpfung, usw.) stationiert sein. - 1 Krankenwagen mit Einrichtung für Wiederbelebungsmaßnahmen - Gegebenenfalls ein Krankenwagen, - 1 Arzt, geschult in Wiederbelebungsmaßnahmen - 1 Sanitäter - 2 4kg Feuerlöscher mit geschultem Bediener - angemessene Ausrüstung für eine ständige Verbindung mit der Rallyeleitung. Diese Fahrzeuge müssen hinter der Startlinie positioniert sein, in Sichtweite und in einer maximalen Entfernung von 150m. Wenn es für die korrekte Positionierung dieser Fahrzeuge notwendig werden sollte, muss die Startlinie entsprechend verlegt werden. b) An Zwischenpunkten auf der Strecke (siehe untenstehend): - Ein oder mehrere Medizinische/s Interventionsfahrzeug/e - Ein Krankenwagen ______________________________________________________________________________________ _ WRC Reglement, Anhang III Sicherheit (Deutsche Übersetzung - Stand: 08.12.2011/ww), Seite 6 - 1 Arzt, geschult in Wiederbelebungsmaßnahmen oder möglicherweise ein in Wiederbelebungsmaßnahmen geschulter Sanitäter - angemessene Ausrüstung für eine ständige Verbindung mit der Rallyeleitung. Die Anzahl der Zwischenpunkte richtet sich nach der Art, Länge und Schwierigkeit der betreffenden Wertungsprüfung. Sie sind in jedem Fall erforderlich bei Wertungsprüfungen, die 15 km oder länger sind, wobei die Entfernung zwischen zwei medizinischen Zwischenpunkten diese Entfernung niemals überschreiten darf. Sie müssen immer an einem Funkposten stationiert sein. Die Anzahl und die Standorte der Zwischenpunkte sollte auf Basis der empfohlenen Zeit für die Fahrt vom WP-Start zum ersten Punkt und zwischen allen nachfolgenden Punkten sowie dem letzten Punkt und dem Stopp festgelegt werden, wobei diese Fahrdauer in den für die Rallye eingesetzten Interventionsfahrzeugen jeweils nicht mehr als 10 Minuten betragen soll. Wenn es weiterhin aufgrund der Art des Geländes, der Witterungsbedingungen oder besonderer Umstände erforderlich ist, kann die Entfernung auf gemeinsamen Vorschlag des Medizinischen Einsatzleiters und des Leiters der Streckensicherung (Medizinischer Beauftragter der FIA und Sicherheitsbeauftragter der FIA bei Rallyes der FIA World Rally Championship) bei Genehmigung des Sicherheitsplanes geändert werden. Sowohl am Start als auch an den Zwischenpunkten müssen die Interventionsfahrzeuge direkt auf die Strecken der Wertungsprüfungen einfahren können und in einem abgesicherten Bereich untergebracht sein. c) Am STOP jeder Wertungsprüfung: - (Mindestens) 2 4kg Feuerlöscher mit Bedienpersonal. d) Im Servicepark oder an einem zentralen Punkt, der weniger als 15 km Wegestrecke von den entsprechenden Wertungsprüfungen entfernt ist, - 1 Abschleppwagen, - Angemessene Ausrüstung für eine ständige Verbindung mit der Rallyeleitung. - Eine Einheit für die Behandlung/ Wiederbelebungsmaßnahmen gemäß Artikel 5.3.5, - Ein Krankenwagen. Die Wertungsprüfung einer Rallye darf nicht gestartet oder nach einer Unterbrechung wieder aufgenommen werden, wenn nicht der ursprüngliche Sanitätsdienst vor Ort ist. Es sollten Ersatzfahrzeuge vorgesehen werden. 5.5.2 Einsatz der Rettungsfahrzeuge 5.5.2.1 Alle Rettungsaktionen mit Einsatz eines Medizinischen Fahrzeugs werden vom Rallyeleiter in Abstimmung mit dem Medizinischen Einsatzleiter eingeleitet und mit gleichzeitiger Information des Leiters der Wertungsprüfung. Jeder Abtransport über Land oder per Hubschrauber zu den ausgewählten Krankenhäusern muss über die zuvor bestimmten Wege erfolgen (5.2.2 und 5.5.3 a). 5.5.2.2 Am Unfallort erfolgen der Einsatz und die Leitung der medizinischen Intervention ausschließlich durch den Arzt des betreffenden Interventionsfahrzeugs (gegebenenfalls durch den qualifizierten Sanitäter bei einem Fahrzeug von einem Zwischenpunkt). Das medizinische Personal muss mit der korrekten Anwendung der sich an Bord ihres Medizinischen Interventionsfahrzeug befindlichen Ausrüstung vertraut und darin geschult sein. 5.5.3 a) b) c) Rettung Für jede Wertungsprüfung müssen Rettungswege eingeplant werden. Sie müssen im Sicherheitsplan deutlich gekennzeichnet werden (durch Karte oder Zeichnungen). Die Notaufnahmen aller Krankenhäuser entlang der Strecke müssen in Alarmbereitschaft sein (siehe vorstehenden Artikel 5.2). Egal ob der Abtransport über Land oder per Hubschrauber erfolgt, so muss jeder Verletzte, dessen Zustand eine Intensivbehandlung erforderlich macht, auf dem Weg in das Krankenhaus von einem in Wiederbelebungsmaßnahmen geschulten Arzt begleitet werden. ______________________________________________________________________________________ _ WRC Reglement, Anhang III Sicherheit (Deutsche Übersetzung - Stand: 08.12.2011/ww), Seite 7 d) Wenn der Abtransport per Rettungshubschrauber vorgesehen ist, so müssen die nachfolgenden Bedingungen erfüllt sein: - Wenn aufgrund der Witterungsbedingungen und nach gemeinsamer Entscheidung des Rallyeleiters mit dem Leiter der Streckensicherung der Einsatz eines Hubschraubers nicht möglich ist, so kann die Wertungsprüfung zeitlich verschoben oder ganz abgesagt werden, wenn die Zeit für einen Krankentransport zu dem ausgewählten Krankenhaus länger ist als sie in Abstimmung mit dem Medizinischen Einsatzleiter für angemessen erachtet wird. - Die Anwesenheit eines Hubschraubers entbindet nicht von der Verpflichtung, ein Rettungssystem für den Abtransport auf dem Landweg zu planen, einschließlich der Anwesenheit eines in Wiederbelebungsmaßnahmen geschulten Arztes für einen Verletzten, für den während des Transports eine Intensivbehandlung notwendig ist, - Siehe auch vorstehenden Artikel 5.3.7. 5.5.4 Streckenüberwachung und Zeichengebung 5.5.4.1 Absperrung der Wertungsprüfungen Auf die Wertungsprüfungen einmündende Straßen und Wege müssen abgesperrt sein. Dies muss folgendermaßen geschehen: a) Haupt- oder Durchfahrtsstraßen oder jede andere Straße, aus der Verkehr erwartet werden kann, müssen gesperrt werden und von einem Streckenposten, Polizeibeamten oder einem anderen Behördenvertreter besetzt sein. b) Kurze Straßen, die keine Durchgangsstraßen sind (z.B. zu Höfen), müssen abgesperrt werden, zum Beispiel mit Absperrband. An der Barriere oder dem Band muss ein Hinweis auf den Verlauf der Veranstaltung und auf die Gefahr beim Weitergehen angebracht sein. Die schnellen Vorauswagen haben zu überprüfen, ob die entsprechende Absperrung vorhanden ist. Sie müssen die Rallyeleitung sofort über eventuell fehlende Absperrungen informieren, die dann vor Beginn der Wertungsprüfung angebracht werden müssen. 5.5.4.2 Entlang der Strecke sind Streckenposten positioniert, um die Zuschauer aus Sperrzonen fernzuhalten mit der Hilfe von Schildern, Barrieren oder Seilen, Pfeifen und Lautsprechern, soweit wie möglich die Teams vor eventuellen Hindernissen auf der Wertungsprüfung zu warnen. 5.5.4.3 Wenn die Verwendung der gelben Flagge erforderlich ist, muss die folgende Verfahrensweise angewendet werden; a) An jedem Funkposten muss eine gelbe Flaggen verfügbar sein (die in etwa 5-kmAbständen positioniert sind), b) Die gelbe Flagge darf den Teams nur auf Anweisung des Rallyeleiters und nur an den Funkposten gezeigt werden. Sie dürfen nur von einem Streckenposten gezeigt werden, der eine klar erkennbare Weste wie in vorstehendem Artikel 5.2.6 aufgeführt mit dem Funksymbol trägt. Die Dauer des Zeigens der gelben Flagge wird festgehalten und den Sportkommissaren durch den Rallyeleiter mitgeteilt. c) Während der Besichtigung der Wertungsprüfungen muss ein Schild mit Funksymbol wie in nachstehendem Artikel 5.5.4.4 aufgeführt an jedem Funkposten aufgestellt sein. Dieses Schild kann kleiner sein, muss aber für alle Teams während der Besichtigung der Wertungsprüfungen gut sichtbar sein, so dass sie diese Positionen in ihren Aufschrieben eintragen können. d) Ein Fahrer, dem die gelbe Flagge gezeigt wird, muss sofort seine Geschwindigkeit herabsetzen und diese bis zum Ende der Wertungsprüfung beibehalten. Er muss den Anweisungen der Streckenposten oder eines Sicherheitsfahrzeugs folgen. Die Flaggen werden an allen Funkposten vor dem Zwischenfall gezeigt. Nichtbeachtung dieser Vorschriften führt zu einer Bestrafung durch die Sportkommissare. e) An keinem Punkt der Wertungsprüfung darf eine andere als die gelbe Flagge gezeigt werden. ______________________________________________________________________________________ _ WRC Reglement, Anhang III Sicherheit (Deutsche Übersetzung - Stand: 08.12.2011/ww), Seite 8 f) Bei Super Special Stages kann eine andere Zeichengebung erfolgen (z.B. Blinklichter). Diese müssen dann in der Veranstaltungsausschreibung aufgeführt sein. 5.5.4.4 Ein Funksystem (mit Posten im Abstand von ca. 5km) muss speziell für jede Wertungsprüfung aufgebaut werden, um die Fahrzeuge verfolgen zu können und den Ablauf der Rallye zu überwachen. Jeder Funkposten muss im Road-Book aufgeführt sein und durch ein Schild mit einem MindestDurchmesser von 70cm mit dem Funksymbol, ein schwarzer Blitz auf blauem Hintergrund, gekennzeichnet werden. Jeder Krankenwagen innerhalb der Wertungsprüfung muss an einem Funkposten stehen. Ein zusätzliches Zeichen (grünes oder rotes Kreuz auf blauem Hintergrund) sollte an einem solchen Punkt neben dem Funkpostenschild aufgestellt werden. Zusätzlich muss in einem Abstand von ca. 100m bis 200m vor dem SOS Funkposten und der Rettungsstation eine Vorkennzeichnung aufgestellt werden mit gleicher Gestaltung, jedoch auf gelbem Hintergrund. 5.5.4.5 Die Verfolgung der Fahrzeuge muss entweder im Rallyezentrum (Rallyeleitung) oder durch den Sicherheitsbeauftragten für diese Wertungsprüfung durchgeführt werden. Ein entsprechendes Formular muss entweder an der Wertungsprüfung vom Sicherheitsbeauftragten für die Wertungsprüfung oder im Rallyezentrum geführt werden. Jeder Veranstalter muss das Verfahren zur Verfolgung der Fahrzeuge aufzeigen und im Sicherheitsplan aufführen. Er muss außerdem das zu verfolgende Verfahren im Falle eines vermissten Bewerbers auflisten. 5.5.4.6 Bei einem Zwischenfall in Zusammenhang mit Zuschauersicherheit und –überwachung müssen die Streckenposten wie im allgemeinen Notfallplan aufgeführt mit den öffentlichen Diensten zusammenarbeiten, indem sie der Rallyeleitung jeden Zwischenfall oder Unfall berichten und den Sicherheitsdiensten die Möglichkeit geben, die Kommunikationsmittel an ihrem Posten zu nutzen. 5.5.5 a) b) c) d) 5.6 SOS/OK-Schilder – Sicherheit der Bewerber Jedes Wettbewerbsfahrzeug muss ein rotes reflektierendes Warndreieck mit sich führen. Wenn das Fahrzeug auf einer Wertungsprüfung anhält, muss dieses Warndreieck von einem Teammitglied an gut sichtbarer Stelle in einem Abstand von mindestens 50 m vor dem Wettbewerbsfahrzeug aufgestellt werden, um die nachfolgenden Fahrer zu warnen. Jeder Verstoß kann nach Ermessen der Sportkommissare bestraft werden. Dieses Warndreieck muss auch aufgestellt werden, wenn sich das liegen gebliebene Fahrzeug abseits der Strecke befindet. Das Road-Book muss eine Seite über das Verfahren bei einem Unfall enthalten, einschließlich Anweisungen für einen Unfall, in den ein Zuschauer verwickelt ist. Das Verfahren für das Zeigen der „SOS“ oder „OK“ Zeichen für Bewerber, die einen Unfall haben, sind in den Bestimmungen für die FIA WRC und Regionalmeisterschaften aufgeführt. Jedes ausgefallene Team muss den Veranstalter hierüber so schnell wie möglich informieren, Fälle höherer Gewalt ausgenommen. Jedes Team, das dieser Vorschrift nicht nachkommt, kann von den Sportkommissaren nach deren Ermessen bestraft werden. UNFALLMELDUNG 5.6.1 Unfall mit Beteiligung eines Zuschauers Wenn ein Rallyeteilnehmer in einen Unfall verwickelt wird, bei dem ein Zuschauer verletzt wird, muss der betreffende Fahrer dies gemäß Bestimmungen wie im Road-Book aufgeführt melden. In Zusammenhang mit den Verfahrensweisen bei Unfällen müssen außerdem die nationalen gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem die Veranstaltung stattfindet, beachtet werden. 5.6.2 Unfall-Untersuchungen Über jeden Unfall mit Todesfolge oder mit einer ernsthaften Verletzung muss ein Bericht an den ASN erfolgen, der die FIA entsprechend informieren muss. ______________________________________________________________________________________ _ WRC Reglement, Anhang III Sicherheit (Deutsche Übersetzung - Stand: 08.12.2011/ww), Seite 9 Anhang IV – Podiumsablauf 1. VORAUSSETZUNGEN 1.1 Die Zielrampe und Podiumsablauf muss innerhalb von 1 Stunde nach Ankunft des ersten Fahrzeugs im letzten Service stattfinden. Die Zeitplanung für die Ankunft des ersten Fahrzeugs im letzten Service muss zwischen der FIA, dem Veranstalter und dem Promoter der Meisterschaft abgestimmt werden. 1.2 Der Veranstalter muss eine Ziel-Wartezone einrichten, damit sichergestellt ist, dass die Teams die Rampe in der richtigen Reihenfolge befahren. Medienvertretern und Personen mit den entsprechenden Ausweisen muss Zugang zu dieser Zone gewährt werden. 1.3 Der Veranstalter muss einen Offiziellen benennen, der für die zuvor geübte Prozedur, für die eine Generalprobe durchgeführt werden muss, verantwortlich ist. Der Name des verantwortlichen Offiziellen und die geplante Zeit für die Generalprobe müssen dem FIA Media Delegate und dem Promoter der Meisterschaft zuvor mitgeteilt werden. 1.4 Die Zielrampe muss einen Bogen beinhalten, auf dem deutlich der Name und das Logo der Veranstaltung sowie Werbung gemäß dem Werbevorgaben des Promoters der Meisterschaft zu sehen sind. Vor der Rampe muss in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des FIA Media Facilities and Operations Guide ein Turm für Fotografen vorgesehen werden. Der zum und vom Torbogen führende Weg muss abgesperrt werden, damit Zuschauer keinen Zutritt haben. 1.5 Das Öffnen und Schließen der Fahrzeugtüren sowie das Aussteigen der Fahrer darf durch den Torbogen nicht behindert werden, wenn das Fahrzeug mit der Vorderseite auf der Rampenabfahrt korrekt steht. 1.6 Hinter oder neben dem Podium müssen Flaggenposten angebracht sein, die von links nach rechts, vom Fotographenturm aus gesehen, die folgenden Flaggen zeigen: ASN-Flagge (freigestellt), Nationalflagge des gastgebenden Landes, FIA Flagge. Diese Flaggen wehen dauerhaft. Weiterhin die Nationalflaggen der P3 Sieger, des siegreichen Herstellers und der drei erstplatzierten Fahrer im Gesamtklassement. Weitere Nationalflaggen anderer Bewerber können nach Ermessen des Veranstalters angebracht werden (dauerhaft wehend). 1.7 Der Veranstalter muss ein Siegerpodest im Stile der Olympischen Spiele zur Verfügung stellen, die nur von den Teams auf den ersten drei Plätzen genutzt werden. Die Podeste sollten so aufgestellt sein, dass die Fotografen / TV Teams vom Fotografenturm aus Bilder schießen können (wie im FIA Media Facilities and Operations Guide aufgeführt). Wenn dieses Podest noch in Position gebracht werden muss, muss die Position zuvor auf dem Boden markiert sein. 1.8 Für jede Person darf nur ein Preis (Pokal oder Trophäe) überreicht werden, eine an den jedes Teammitglied und eine an den Vertreter des siegreichen Herstellers. Vor dem Erwerb der Pokale oder Trophäen muss die Gestaltung von der FIA Media Delegate und dem Promoter der Meisterschaft genehmigt werden. Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass die Übergeber dieser Preise sich dem Podium von der Seite her nähern und sofort wieder zurücktreten. 1.9 Es sind höchstens sechs Personen zur Preisübergabe zulässig. Weiterhin darf sich nur noch der für die Siegerehrung Verantwortliche im Bereich der Rampe aufhalten. An jede Person, die einen Preis überreicht, müssen deutliche, schriftliche Anweisungen, einschließlich Kleiderordnung, ausgegeben werden. 1.10 Direkt dabei müssen drei Parkplätze (oder auch der Parc fermé) für die drei siegreichen Fahrzeuge sowie ein Parkplatz für das siegreiche P3 Team und, für den Fall schlechter Witterung, eine Unterstellmöglichkeit für die Fahrer vorhanden sein. 1.11 Der Veranstalter muss eine Transportmöglichkeit von der Zielrampe zum Presseraum für die Pressekonferenz für mindestens 12 Fahrer / Beifahrer (WRC und P3), einen Herstellervertreter und den FIA Medien-Delegierten vorsehen. 1.12 Für alle Teams, die von der Podiumszeremonie betroffen sind und die ihr Fahrzeug zur Schlussabnahme bringen müssen, muss ein Teammitglied für den Transport des Fahrzeugs zur Schlussabnahme oder den Parc fermé bereit stehen. ___________________________________________________________________ WRC-Reglement, Anhang IV Podiumsablauf, Seite 1 (Stand: 08.12.2011/ww) 1.13 Es liegt in der Verantwortung des Veranstalters, die Bewerber über den Zielablauf zu informieren. 1.14 Für die beim Zieleinlauf anwesenden Teammitglieder des siegreichen Bewerbers muss auf einer Seite der Rampe, außerhalb der Begrenzungen für die Rampe und das Podium, ein Bereich reserviert werden, von dem aus sie die an der Podiumszeremonie teilnehmen können. 2. ABLAUF (alle Abläufe werden von dem für den Zielablauf benannten Verantwortlichen überwacht) Zusammenfassung des Ablaufs Der ideale Ablauf ist wie folgt, Änderungen in diesem Ablauf sind jedoch möglich, damit die Podiumszeremonie so schnell wie möglich nach der Power Stage und den letzten Service durchgeführt werden kann. Änderungen müssen mit dem FIA Media Delegate und dem Promotor abgestimmt werden. Bestes nationale Team P3 Sieger Teammitglieder kommen auf Aufforderung und nach Genehmigung zum siegreichen Team Plätze 10 bis 4 3. 2. 1. Sektdusche Teammitglieder kommen auf Aufforderung zum siegreichen Team Aufrufen der drei Teams Übergabe Übergabe Hersteller Hymnen und Flaggen Sektdusche Transport zur FIA-Pressekonferenz (Top 3, Hersteller, P3 Sieger) 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 Die Veranstalter sollten ein Unterhaltungsprogramm vor dem Zieleinlauf, eine Lautsprecheranlage und Riesenleinwände zum Abspielen von Bildern von der Veranstaltung (kostenfrei vom Promoter der Meisterschaft erhältlich) einplanen. Auf der Rampe dürfen sich höchstens 2 VIP gleichzeitig befinden. Ab der Ziel-Wartezone (umzäunt und mit überwachtem Zugang ausschließlich für Medienvertreter und Personen mit den entsprechenden Ausweisen) ist der Ablauf wie folgt: Sofern aufgrund des Veranstaltungszeitplanes möglich, fährt das bestplatzierte nationale Team auf die Rampe und hält an, wenn die Vorderkante seines Fahrzeugs auf der RampenAbfahrt steht. Das Team steigt aus und mit dem Fahrer wird ein Interview durchgeführt. Das Team erhält einen Preis, fährt weiter zum Parc fermé oder zur Schlussabnahme. Das siegreiche P3 Team fährt auf die Rampe und hält an, wenn die Vorderkante seines Fahrzeugs auf der Rampen-Abfahrt steht. Das Team steigt aus und mit dem Fahrer wird ein Interview durchgeführt. Das Team steigt dann auf die Fahrzeughaube und erhält zwei zuvor geöffnete Flaschen Champagner und beginnt mit der Champagnerdusche für die Fotographen und TV-Teams (nicht kürzer als 20“). Mit vorheriger Zustimmung des FIA Medien-Delegierten dürfen sich Teammitglieder hinzugesellen (höchstens 30“). Das Team steigt in sein Fahrzeug ein und fährt unmittelbar zu dem Parkplatz oder zum Parc fermé (falls daneben liegend). Das siegreiche P3 Team kehrt dann zu Fuß zum Zielbereich zurück und wartet auf den Shuttle zum Pressezentrum für die FIA Pressekonferenz (gleiches Verfahren im Falle von 2 P3 Siegern). Die Teams in der Reihenfolge 10. bis 4. Gesamt fahren auf die Rampe, öffnen die Türen, steigen aus, erhalten einen Preis und fahren dann unmittelbar in den Parc fermé oder zur Schlussabnahme. Das Team auf dem 3. Gesamtplatz fährt auf die Rampe. Es hält an, wenn die Vorderkante seines Fahrzeugs auf der Rampen-Abfahrt steht. Das Team steigt aus dem Fahrzeug aus und bleibt auf der jeweiligen Fahrzeugseite stehen, wobei die Türen geöffnet sind. Es folgt ein Interview des Fahrers und es fährt dann von der Rampe herunter zum Parkplatz oder zum Parc fermé (wenn daneben liegend), wo ein Teamvertreter sich dem Fahrzeug annimmt. Das Team kehrt zu Fuß zur Wartezone zurück. Für das Team auf dem 2. Gesamtplatz gilt die gleiche Prozedur wie für den 3. Gesamtplatz. ___________________________________________________________________ WRC-Reglement, Anhang IV Podiumsablauf, Seite 2 (Stand: 08.12.2011/ww) 2.9 2.10 2.11 2.12 2.13 2.14 2.15 2.16 2.17 2.18 2.19 2.20 Das siegreiche Team fährt auf die Rampe und hält an, wenn die Vorderkante seines Fahrzeugs auf der Rampen-Abfahrt steht. Das Team steigt aus, schließt die Türen und wird durch einen Offiziellen interviewt. Das Team steigt dann auf die Motorhaube. Es erhält zwei vorgeöffnete Flaschen Champagner und beginnt mit der Champagnerdusche für die Fotographen und die TV-Teams (nicht kürzer als 20“). Mit vorheriger Zustimmung des FIA Medien-Delegierten dürfen sich Teammitglieder hinzu gesellen (höchstens 30“), Teammitglieder verlassen die Rampe. Das Fahrzeug verbleibt auf der Rampe bis zum Ende der Siegerehrungszeremonie. Wenn es sich nicht schon auf seinem Platz befindet, wird das Siegerehrungspodest in Bodenhöhe vor die Rampe / das siegreiche Fahrzeug gestellt. Die siegreichen Teams werden dann aus der Wartezone gebeten und stellen sich hinter ihre jeweilige Position auf dem Siegerehrungspodest. Vertreter aus Politik und / oder Sponsorenvertreter (höchstens sechs) werden gebeten, die Preise zu überreichen. Die aufgerufenen Fahrer steigen auf ihre Podiumsplätze in der Reihenfolge Drittplatzierte, Zweitplatzierte, Erstplatzierte. Beginnende mit dem Drittplatzierten begeben sich dann die sechs Personen nacheinander je Team zur Übergabe der Preise nach vorne, endend mit dem Sieger. Sie gehen sofort zurück, aus der Sicht der Fotographen und der TV-Teams. Nachdem jedes Team seine Pokale erhalten hat, wird der Vertreter des siegreichen Herstellers gebeten, hinzuzukommen. Er steht bei Empfang seines Pokals vor dem siegreichen Team und begibt sich dann zur Seite. Die Nationalhymnen des siegreichen Fahrers (gemäß Pass) und Herstellers (gemäß Land der Fahrzeughomologation) werden abgespielt. Bei Abspielen der Hymne für den siegreichen Fahrer werden die Nationalitätsflaggen der ersten drei Fahrer gemäß Protokoll für die Olympischen Spiele gehisst. Alle Teams nehmen ihre Mützen und / oder Sonnenbrillen ab. Wenn der Hersteller einer anderen Nationalität angehört als der siegreiche Fahrer, wird sofort danach dessen Nationalhymne abgespielt, während die entsprechende Nationalitätsflagge gehisst wird. Wenn der siegreiche Fahrer und Hersteller der gleichen Nationalität sind, muss die Hymne nur einmal abgespielt werden und alle Flaggen werden gleichzeitig gehisst. Das Hissen der Flaggen sollte exakt genauso lange dauern wie das Abspielen der Nationalhymnen. Nach den Nationalhymnen findet nochmals eine Sektdusche mit 6 zuvor geöffneten Flaschen statt. Die Teams werden zum Pressezentrum für die FIA Pressekonferenz gefahren. Das siegreiche Fahrzeug wird durch ein Teammitglied in den Parc fermé gefahren. Das siegreiche P3 Team, die drei siegreichen Teams in der Gesamtwertung, der Vertreter des siegreichen Herstellers und die FIA Media Delegate werden in das Pressezentrum für die FIA Pressekonferenz gefahren. Der Zugang zu den Fahrzeugen muss frei von Zuschauern sein. Die Fahrzeuge der weiteren siegreichen Teams werden in Begleitung des Veranstalters durch Techniker in den Parc fermé oder zur Schlussabnahme gefahren. Alle weiteren Teams überfahren die Rampe zur entsprechenden Zeit und Reihenfolge, im Ermessen des Veranstalters. ___________________________________________________________________ WRC-Reglement, Anhang IV Podiumsablauf, Seite 3 (Stand: 08.12.2011/ww) ANHANG V - REIFENVORSCHRIFTEN 1. Definition für formgeheizte Reifen 1.1 Eine Lauffläche mit einer Breite von 170mm (85mm auf jeder Seite von der Reifen-Mittellinie aus) und einem Umfang von 140mm. In diesem Bereich muss die mit mindestens 5,5mm tiefen, im Querschnitt mit einem maximalen Schrägungswinkel von 60° (Zeichnung 1) und 2mm breiten Rillen versehene Oberfläche mindestens 17% der Gesamt-Oberfläche ausmachen. Diese Lauffläche muss formgeheizt sein. 9“ 8,5“ 8“ 7,5“ 7“ 6,5“ LängexBreite 170x140 161x140 148x140 142x140 133x140 124x140 Oberfläche 23800 22540 20720 19880 18620 17360 17% Anteil 4046 3823 3522 3380 3165 2951 1.2 Die Summe der Rillenbreite, die in dem oben beschriebenen Bereich in Längsrichtung laufen, muss mindestens 4mm betragen. 1.3 Die Summe der Rillenbreite, die in Querrichtung laufen, muss mindestens 16mm betragen. 1.4 Die Stollen-Verbindungsblöcke und Lamellen müssen als Teil der Lauffläche gesehen werden, sofern sie unter 2mm liegen. 2. Reifenhomologation 2.1 Mindestens zwei Wochen vor dem Start der Technischen Abnahme einer bestimmten Veranstaltung reicht der Reifenhersteller der FIA eine Zeichnung (oder Zeichnungen) des(der) Profilmuster, die bei dieser Veranstaltung verwendet werden sollen, ein, um eine entsprechende Homologation zu erhalten. Eine einmal erteilte Homologation bleibt ohne Auslaufdatum gültig. 2.2 Die FIA teilt für jedes Profilmuster ein Formular mit einer Berechnung aller verschiedenen Parameter aus. 2.3 Die Profilzeichnung muss beinhalten: Das Profilmuster, Das Maß der kleinsten Rille, in Übereinstimmung mit Punkt 2, Die Felgengröße Die Maße zur Bestimmung der entsprechenden Kontrolloberfläche. 2.4 Dieser Artikel bezieht sich lediglich auf Reifen mit einem Profilanteil von unter 25%. ___________________________________________________________________ WRC-Reglement, Anhang V Reifen, Seite 1 (Stand: 08.12.2011/ww) 3. Während der Veranstaltung 3.1 Zu jeder Zeit der Veranstaltung muss die Profiltiefe der Reifen am Fahrzeug mindestens 1,6mm über mindestens ¾ der Lauffläche betragen. Der Hersteller wird angewiesen, sichtbare Kontrollmarkierungen zur Verfügung zu stellen, um diese Abnutzung deutlich zu machen. 3.2 Die Ersatzreifen dürfen wieder verwendet werden, jedoch nur, wenn die Mindesttiefe 1,6 mm beträgt. Außerdem müssen sie an Bord des Fahrzeugs verbleiben. 3.3 Jedes am Fahrzeug oder bei einem Service innerhalb des Fahrzeugs angebrachte komplette Rad muss bis zum folgenden Servicepark oder der folgenden Servicezone, wo ein Reifenwechsel erlaubt ist, mitgeführt werden. Ein komplettes Rad darf an keinem anderen Ort als in einem Servicepark oder in einer Servicezone, wo ein Reifenwechsel erlaubt ist, weder in das Fahrzeug eingeladen noch aus ihm entfernt werden. _______________________________________________________________________________________ WRC Reglement 2010, Anhang V - Reifen (Deutsche Übersetzung - Stand: 24.02. 2020/ww), Seite 2 ANHANG VI – NENNGELDER, VERANSTALTUNGSUNTERLAGEN UND PERMANENTE FIA-AUSWEISE Siehe englischer Text! ANHANG VII – STARTAMPEL AN WERTUNGSPRÜFUNGEN Linkes Licht = orange Alle anderen Lichter = rot ___________________________________________________________________ WRC-Reglement, Anhang VI und VII, Seite 1 (Stand: 08.12.2011/ww) Anhang VIII – FIA WRC ACADEMY CUP 1. ANKÜNDIGUNG Die FIA WRC Academy („WRC Academy“) ist ein FIA Cup, wie in Artikel 1 der Sportlichen Bestimmungen der FIA World Rally Championship 2012 beschrieben, für Fahrer und Beifahrer, die an den Meisterschaftsläufen gemäß Artikel 6 dieses Anhangs mit zulässigen Fahrzeugen wie in Artikel 7 aufgeführt teilnehmen. 2. TEILNAHME 2.1 ALLGEMEINES 2.1.1 Um für die Punktevergabe in der WRC Academy zulässig zu sein, müssen sich die Fahrer in die WRC Academy vor dem Nennungsschluss der ersten Veranstaltung unter Verwendung des Registrierungsformulares, das auf der Website der WRC Academy www.wrc.com/wrcacademy veröffentlicht ist, einschreiben. Später eingehende Anträge können nach Genehmigung der FIA angenommen werden. Die Einschreibung unterliegt immer der Genehmigung der FIA und der Fahrer muss die Fahrer-Vereinbarung mit dem Promoter der WRC Academy unterzeichnen und beachten. Die Einschreibung in die WRC Academy kann nur im Namen des Fahrers erfolgen. Die Nennung zu einer einzelnen Veranstaltung kann erfolgen: - im Namen eines Fahrers oder - im Namen eines Teams oder Sponsors oder - im Namen eines ASN benannten Teams. 2.1.2 Die Anzahl der Wertungsläufe für die WRC Academy Cup ist 6. 2.1.3 Die Einschreibung in die WRC Academy 2012 wird als Nennung für alle Wertungsläufe des WRC Academy Cup angesehen. Im Falle einer Nichterfüllung erfolgt eine Bestrafung wie in Art. 4.1 aufgeführt. 2.1.4 Die maximal zulässige Anzahl an Einschreibungen in den WRC Academy Cup beträgt 24. 2.2 FAHRER 2.2.1 Um für die Teilnahme an der WRC Academy und die Punktevergabe zulässig zu sein, müssen die Fahrer folgende Bedingungen erfüllen: a) Sie müssen nach dem 14. November 1986 geboren sein; b) Sie dürfen vor dem 1. Januar 2012 an nicht mehr als sieben Rallyes der FIA World Rally Championship als Prioritäts-Fahrer teilgenommen haben; c) Sie dürfen den WRC Academy Cup zuvor noch nicht gewonnen haben. 2.2.2 Nur der für die Teilnahme am WRC Academy Cup eingeschriebene Fahrer darf auf den Wertungsprüfungen der Rallye fahren. 2.2.3 Der siegreiche Fahrer wird Sieger des WRC Academy Cup 2012. Der Sieger des WRC Academy Cup erhält eine Förderung in einem Wert von € 500.000 für die Fortführung seiner/ihrer Karriere innerhalb von Veranstaltungen der FIA World Rally Championship 2013. Diese Förderung unterliegt den Bestimmungen & Bedingungen wie im Fahrervertrag aufgeführt. ___________________________________________________________________________ WRC-Reglement, Anhang VIII FIA WRC Academy Cup, Seite 1 (Stand: 08.12.2011/ww) 2.2.4 Ersatzfahrer können Bewerber ersetzen, die aus der WRC Academy ausgeschieden sind, von ihr ausgeschlossen oder suspendiert wurden. Diese Ersatzfahrer können keine WRC Academy Cup Punkte erzielen. Die Platzierungen dieser Fahrer bei einer Veranstaltung werden jedoch für die Gesamtwertung der WRC Academy für Fahrer berücksichtigt und die Punkte für ihre jeweilige Platzierung wird nicht neu verteilt. 2.2.5 Wie unter 2.2.4 aufgeführt werden Punkte für die Wertungsprüfungen nicht neu verteilt, wenn ein Ersatzfahrer eine Wertungsprüfung gewinnt. 2.3 BEIFAHRER 2.3.1 Um für die Punktevergabe in der WRC Academy zulässig zu sein, müssen sich die Beifahrer in die WRC Academy vor dem Nennungsschluss der ersten Veranstaltung einschreiben. 2.3.2 Der siegreiche Beifahrer erhält den WRC Academy Cup 2012 für Beifahrer. 2.3.3 Im Verlauf der Saison kann ein Fahrer seinen Beifahrer wechseln – in Überreinstimmung mit den Sportlichen Bestimmungen der WRC. Alle von einem Beifahrer erzielten Punkte verbleiben bei diesem Beifahrer. 2.3.4 Im Verlauf der Saison der WRC Academy kann ein Beifahrer auch bei verschiedenen Fahrern als Beifahrer teilnehmen. 2.3.5 Beifahrer, die sich nach dem Nennungsschluss für die erste Veranstaltung des WRC Academy Cup einschreiben, erhalten keine WRC Academy Punkte. Die Platzierungen dieser Beifahrer werden jedoch bei der Beifahrerwertung des WRC Academy Cups berücksichtigt und die ihnen zugeordneten Punkte werden nicht neu verteilt. Gleicherweise werden Punkte für den Sieg bei einer Wertungsprüfung nicht neu verteilt. 3. PUNKTE 3.1 ALLGEMEINES 3.1.1 Der Titel Sieger des WRC Academy Cups wird dem Fahrer und dem Beifahrer zuerkannt, welche die höchste Anzahl an Punkten erzielt haben. 3.1.2 Punkte werden auf Basis einer separaten Wertung für die in der WRC Academy eingeschriebenen Fahrer und Beifahrer verteilt, die sich aus der Gesamtwertung jeder WRC Academy Veranstaltung ergibt. Die im WRC Academy Cup erzielten Punkte erfolgen im Namen des Fahrers bzw. Beifahrers. 3.1.3 Die fünf besten Ergebnisse eines jeden eingeschriebenen Fahrers oder Beifahrers zählen für die Endwertung im WRC Academy Cup. Wertungsprüfungspunkte und ggf. Punkte für die ‚Power Stage’ können jedoch bei allen 6 Veranstaltungen erzielt werden. 3.1.4 Die Punkte eines Fahrers oder Beifahrers, der aus der WRC Academy ausscheidet, von ihr ausgeschlossen oder suspendiert wurde, verbleiben in den Wertungen der WRC Academy. 3.2 RALLYEPUNKTE 3.2.1 Bei jedem Lauf werden Punkte für die Fahrer und die Beifahrer auf Basis der Gesamtwertung in der WRC Academy wie folgt vergeben: 1. Platz 25 Punkte 2. Platz 18 Punkte 3. Platz 15 Punkte 4. Platz 12 Punkte 5. Platz 10 Punkte ___________________________________________________________________________ WRC-Reglement, Anhang VIII FIA WRC Academy Cup, Seite 2 (Stand: 08.12.2011/ww) 6. Platz 7. Platz 8. Platz 9. Platz 10. Platz 8 Punkte 6 Punkte 4 Punkte 2 Punkte 1 Punkt 3.2.2 Eine Wertung für die WRC Academy wird aufgrund des Gesamtergebnisses der Rallye am Ende der letzten Zeitkontrolle in der Streckenführung der WRC Academy erstellt. Die Ergebnisse werden in Übereinstimmung mit Artikel 54 der FIA WRC Sportlichen Bestimmungen veröffentlicht. 3.3 WERTUNGSPRÜFUNGSPUNKTE 3.3.1 Für jede Wertungsprüfung der WRC Academy Streckenführung erhält jeder Fahrer und Beifahrer mit der schnellsten Zeit einen Wertungsprüfungspunkt. Wenn zwei (oder mehr) Teams die gleiche schnellste Zeit erzielt haben, erhalten alle Teams, welche diese Zeit erziel haben, einen Wertungsprüfungspunkt. 3.3.2 WRC Academy Teams, denen eine Zeit zugeordnet wurde, erhalten keine Wertungsprüfungspunkte. Bei Gleichstand zwischen zwei (oder mehreren) Teams und falls einem (oder mehreren) dieser Teams eine Zeit zugeordnet wurde, werden keine Wertungsprüfungspunkte verteilt. 3.3.3 Wenn mehr als 50% der WRC Academy Teams eine Zeit für eine bestimmte Wertungsprüfung zugeordnet wurde, werden keine Wertungsprüfungspunkte vergeben. 3.3.4 Jedes Team, das am letzten Tag innerhalb der WRC Academy Streckenführung ausfällt, wird nicht gewertet, behält jedoch die bis dahin erzielten Wertungsprüfungspunkte. 3.4 ‚POWER STAGE’ PUNKTE Wenn im Verlauf der Streckenführung für die WRC Academy eine ‚Power Stage’ vorgesehen ist, werden ‚Power Stage’ Punkte an die WRC Academy Fahrer und Beifahrer auf Basis der ‚Power Stage’ Wertung wie folgt vergeben: 1. Platz 2. Platz 3. Platz 3 Punkte 2 Punkte 1 Punkt Fahrer, die Verlauf des letzten Tages der Streckenführung der WRC Academy ausgefallen sind, sind zur Teilnahme an der ‚Power Stage’ nicht zugelassen. 3.5 GLEICHSTAND Zur Auflösung eines Gleichstands in der Wertung des WRC Academy Cup wird zunächst die höhere Anzahl an Wertungsprüfungspunkten, ggf. einschließlich der ‚Power Stage’, herangezogen. Ein weiterer Gleichstand wird in Übereinstimmung mit Artikel 10 der FIA WRC Sportlichen Bestimmungen aufgelöst. 4. NICHT-TEILNAHME 4.1 Fälle höherer Gewalt oder gemäß Artikel 4.4 ausgenommen, wird ein eingeschriebener Fahrer, der nicht zu einem der Wertungsläufe startet, von der WRC Academy Cup Wertung ausgeschlossen und der FIA gemeldet. ___________________________________________________________________________ WRC-Reglement, Anhang VIII FIA WRC Academy Cup, Seite 3 (Stand: 08.12.2011/ww) 4.2 Zur Prüfung eines Falles höherer Gewalt muss der Fahrer die WRC Academy, die ihrerseits den Veranstalter informiert, schriftlich über die Gründe für die Nicht-Teilnahme informieren. Als Beweismittel müssen alle erforderlichen Unterlagen dem Veranstalter vor dem Start der Rallye zur Prüfung durch die Sportkommissare übermittelt werden. Bei Nicht-Einreichung dieser schriftlichen Unterlagen wird angenommen, dass kein Fall höherer Gewalt beansprucht wird. 4.3 Falls der Bewerber einen Fall höherer Gewalt aus medizinischen Gründen anmeldet, müssen die folgenden Unterlagen dem Veranstalter so schnell wie möglich zugeschickt werden: Ärztliche Bescheinigung(en) mit Aufführung der genauen Diagnose und Beschreibung der Verletzungen, ausgestellt von entsprechenden Spezialisten (Orthopäden, Neurochirurgen, Sportärzte, usw.). Entsprechende paraklinische Unterlagen (Röntgenbilder, Scans, usw.) zur Unterstützung der Diagnose. Eine schriftliche Erklärung des Fahrers mit der Genehmigung für den FIA Medical Delegate, den Fall mit dem entsprechenden Spezialisten zu besprechen, der die ärztlichen Bescheinigungen ausgestellt hat Alle Unterlagen müssen in Englisch (oder zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung), maschinengeschrieben und lesbar abgefasst sein. Die Echtheit aller Dokumente, Übersetzungen und/oder Kopien muss beglaubigt sein. Die FIA kann anordnen, dass der Fahrer durch einen FIA Medical Delegate untersucht wird. 4.4 Ein Fahrer kann als entschuldigt gelten, wenn er an dem Wertungslauf als Prioritätsfahrer teilnimmt. 5. STRECKENFÜHRUNG Bei jeder Rallye werden die besondere Streckenführung und die Sektionen, welche für die Wertung zur WRC Academy herangezogen werden, veröffentlicht und als ‚WRC Academy Streckenführung’ bezeichnet. Es werden lediglich die Ergebnisse der Wertungsprüfungen, die Teil der WRC Academy Streckenführung sind, für die WRC Academy Wertung herangezogen. Anmerkung: Die Gesamtlänge an Wertungsprüfungen für die Bewerber in der WRC Academy sollte in etwa 260 km betragen und über eine Höchstdauer von zweieinhalb Tagen laufen. 6. KALENDER Die Wertungsläufe für die WRC Academy 2012 sind: Datum 29.03.-01.04.2012 25.-27.05.2012 02.-05.08.2012 24.-26.08.2012 04.-07.10.2012 08.-11.11.2012 Rallye Rallye Portugal Acropolis Rallye Finnland Rallye Rallye Deutschland Rallye de France Spanien Rallye Veranstalter-Website www.rallydeportugal.pt www.acropolisrally.gr www.nesteoilrallyfinland.fi www.adac-rallye-deutschland.de www.rallyedefrance.com www.rallyracc.com Bei Absage eines Wertungslaufs der WRC Academy kann eine Ersatzveranstaltung benannt werden. ___________________________________________________________________________ WRC-Reglement, Anhang VIII FIA WRC Academy Cup, Seite 4 (Stand: 08.12.2011/ww) 7. ZULÄSSIGE FAHRZEUGE 7.1 Das einzig zulässige Fahrzeug ist der Ford Fiesta F2 („das Fahrzeug“), wie es vom Zulieferer der WRC Academy, M-Sport Ltd, vorbereitet und zur Verfügung gestellt wird und mit allen Vorschriften der vorliegenden Bestimmungen übereinstimmt. 7.2 Das Fahrzeug muss zu jeder Zeit mit dem ‚Specification Sheet’ übereinstimmen, das von MSport Ltd für jeden Wertungslauf erstellt wird. 7.3 Jede Änderung an dem Fahrzeug, das Entfernen oder das Hinzufügen von Teilen, Änderungen an dem ausgelieferten Fahrzeug sind strikt verboten (ausgenommen, sie sind ausdrücklich erlaubt). 8. ZULÄSSIGE REIFEN 8.1 Die zulässigen Reifen sind Pirelli Reifen. 8.2 Die Typen (Der Typ9 und die Höchstanzahl an Reifen werden in der Rallye-Ausschreibung einer jeden Veranstaltung veröffentlicht. 8.3 Jedes WRC Academy Fahrzeug muss 2 Ersatzräder mit aufgezogenen Reifen mitführen, wenn es einen Service vor einer Sektion mit einer Wertungsprüfung verlässt. 8.4 Jedes Nachschneiden und/oder andere Änderungen an den Reifen sind verboten. 9. BESICHTIGUNG DER WERTUNGSPRÜFUNGEN 9.1 FAHRZEUG FÜR DIE BESICHTIGUNG Es dürfen nur Serienfahrzeuge verwendet werden, die ausschließlich den Bestimmungen des Artikels 25.1.1 der WRC Sportlichen Bestimmungen entsprechen. Die Bewerber dürfen kein „Produktionsfahrzeug“ wie in Artikel 25.1.2 der WRC Sportlichen Bestimmungen aufgeführt verwenden. 10. STARTREIHENFOLGE UND ABSTÄNDE 10.1 STARTREIHENFOLGE DER RALLYE 10.1.1 Sofern keine anderslautende Reihenfolge für eine Super Special Stage angegeben ist, starten die WRC Academy Teams zur ersten Sektion der Rallye nach den vierradangetriebenen Fahrzeugen in Reihenfolge der vorläufigen Wertung des WRC Academy Cup. Falls im Verlauf der ersten Sektion einer Veranstaltung ein Remote Service vorgesehen ist, kann nachfolgender Artikel 10.2 Anwendung finden. 10.1.2 Die WRC Academy Teams können in zwei Gruppen aufgeteilt werden (Gruppe A / Gruppe B) und in der Startliste des zweiten Tags gemäß ihrer Wertung an vorhergehenden Tag eingestuft werden. Die Startposition dieser zwei Gruppen wird durch den Rallyeleiter in Abstimmung mit dem WRC Academy Principal festgelegt. 11. KRAFTSTOFF Sofern nicht ausdrücklich anders zugelassen dürfen die WRC Academy Fahrer ausschließlich handelsüblichen Kraftstoff verwenden, der aus den Pumpen an Tankstellen wie im Road Book markiert und aufgeführt eingefüllt wird. ___________________________________________________________________________ WRC-Reglement, Anhang VIII FIA WRC Academy Cup, Seite 5 (Stand: 08.12.2011/ww) 12. MARKIERUNG UND VERPLOMBUNG VON MECHANISCHEN TEILEN Für jedes Fahrzeug der WRC Academy wird bei der Technsichen Abnahme ein eingebautes Getriebe verplombt. Weiterhin kann für jedes Fahrzeug bei der Technischen Abnahme oder während der Veranstaltung bis zu einem Ersatzgetriebe markiert werden. 13. TECHNISCHE ABNAHME Der Technische Kommissar der WRC Academy ist befugt, vor, während und nach der Rallye eine detaillierte Untersuchung der Fahrzeuge durchzuführen. Die Manipulation oder das Entfernen von Plomben, die am Fahrzeug oder an einzelnen Teilen angebracht sind, ist verboten. 14. TESTS Vor jeder Veranstaltung kann eine Teststrecke und ein entsprechender Zeitplan zur Nutzung durch die WRC Academy Teams durch den Veranstalter in der Rallye-Ausschreibung oder in einem Bulletin veröffentlicht werden. 15. PERMANENTE STARTNUMMERN Die FIA teilt jedem in der WRC Academy eingeschriebenen Fahrer eine permanente Startnummer zwischen 100 und 130 zu. Ac ___________________________________________________________________________ WRC-Reglement, Anhang VIII FIA WRC Academy Cup, Seite 6 (Stand: 08.12.2011/ww)