Abnahme und Konstanzprüfung an
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Abnahme und Konstanzprüfung an
CRTE – Continuing Radiological Technologist Education 195 Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen – was ändert sich mit der neuen DIN V 6868-157? Acceptance and Constancy Tests for Image Display Systems – What are the Changes with the New DIN V 6868-157? Die neue DIN V 6868-157 wurde am 1. 11. 2014 veröffentlicht und beinhaltet die Abnahme- und Konstanzprüfung für qualitätssichernde Maßnahmen an Bildwiedergabesystemen und ihrer Umgebung. Damit soll die gesamte Bilddarstellungskette (einschließlich Hardware, Software und Bildwiedergabegerät) geprüft werden. Als neues Konzept werden Raumklassen eingeführt, die die Beleuchtungsstärke des Umgebungslichts und den Tätigkeitsbereich (Untersuchungsarten) in den Anforderungen berücksichtigen. Die Anwendung einer an die Empfindlichkeit des Auges angepassten (nicht linearen) Grauwertdarstellung nach dem DICOM-Standard (DICOM Gray Scale Display Function, Part 14) stellt eine neue Anforderung in der Abnahme- und Konstanzprüfung dar. Die DIN V 6868-157 empfiehlt regelhafte Überprüfungen auch an Monitoren, die nur zur Betrachtung eingesetzt werden. Mobile Systeme (z. B. C-Bogen im operativen Bereich) werden in Abnahme- und Konstanzprüfung einbezogen. Dabei werden jedoch vergleichsweise niedrige Anforderungen definiert. Weiterhin wurden die Anforderungen für den zahnmedizinischen Bereich erweitert. Die Anforderungen an die Minimalleuchtdichte und das maximale Leuchtdichteverhältnis (Maximalkontrast) wurden angehoben. Durch die Auswertung von Pixeldefekten wird zum Beispiel die Auswertung auf Artefaktfreiheit konkretisiert. Der Artikel wurde nach Beendigung der Normungsarbeit, aber vor Veröffentlichung der Norm verfasst, sodass kleine Änderungen nicht auszuschließen sind. Bitte beachten Sie bei der Anwendung die Formulierungen der veröffentlichten DIN V 6868-157. Hintergrund Die Abnahmeprüfung für Bildwiedergabegeräte zur Befundung erfolgte bisher nach DIN V 686857 (Februar 2001) und die Konstanzprüfung nach den Vorgaben der Qualitätssicherungsrichtlinie (QS-RL). Die als Nachfolger vorgesehene DIN V 6868-157 regelt sowohl die Abnahme als auch die Konstanzprüfung für Bildwiedergabesysteme, einschließlich des Bereiches der Zahnmedizin, und gibt auch Empfehlungen für Betrachtungsmonitore. Qualitätssichernde Maßnahmen an Befundungsmonitoren waren seit Einführung der DIN 6868-57 im Jahr 2001 gefordert. Für sog. „Altgeräte“ galt eine Übergangsfrist bis zum 31. 12. 2005 bezüglich Abnahme- und Konstanzprüfungen. Im Bereich der Durchleuchtung gab es allerdings unterschiedliche Anforderungen: An Geräten mit Kassettenaufnahmetechnik mussten keine qualitätssichernden Maßnahmen durchgeführt werden, bei anderen Durchleuchtungsgeräten, an denen eine Befundung durchgeführt wurde, galt die Überprüfung der Monitore bereits zu diesem Zeitpunkt. Mit der QS-RL von 2009 wurde für Interventionen (z. B. bei Entscheidungen über das weitere Vorgehen oder die Therapie) Anforderungen an das Bildwiedergabegerät klarer formuliert, sodass z. B. auch an Geräten mit Kassettentechnik Prüfungen, in Abhängigkeit vom Untersuchungsspektrum, erforderlich waren. Allerdings verblieben Interpretationsspielräume für spezielle Interventionen des Gastrointestinaltrakts und im Bereich der Urologie (Änderung der QS-RL von 2010) sowie bei Anwendungen an mobilen C-Bögen. Mit der neuen Norm werden Anforderungen für alle Monitore im Bereich der Befundung (bei Neuinbetriebnahmen) definiert und im Bereich der Betrachtung empfohlen. Der bisherige Prüfzyklus der messtechnischen Prüfung war abhängig von der gerätetechnischen Voraussetzung (z. B. Systeme mit und ohne integrierte Messung des Umgebungslichts) und erfolgte monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich. Visuelle Prüfungen standen arbeitstäglich und vierteljährlich an. Mit der neuen DIN V 6868-157 werden jetzt arbeitstägliche und halbjährliche Konstanzprüfungen festgelegt. Madsack B. et al. Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen. Radiopraxis 2014; 7: 195–210 · DOI http://dx.doi.org/10.1055/s-0034-1390974 Heruntergeladen von: IP-Proxy Thieme IP Account, Thieme Verlagsgruppe. Urheberrechtlich geschützt. B. Madsack, M. Walz, G. Weisser Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen Abb. 1 Testbild am Befundungsmonitor. Abb. 2 Für noch nicht geprüfte Monitore (z. B. mobile C-Bögen) und Monitore, die bereits nach der bisher gültigen DIN V 6868-57 abgenommen wurden, wird aktuell eine Übergangsfrist für eine Abnahmeprüfung nach DIN V 6868-157 für das Jahr 2018 diskutiert. Die DIN 6868-157 ist spätestens 6 Monate nach Erscheinen (bzw. Veröffentlichung der Übergangsfrist) für Neuinbetriebnahmen ver" (Abb. 1 u. ● " Abb. 2, pflichtend anzuwenden ● " Tab. 1). ● Der Strahlenschutzverantwortliche bzw. -beauftragte muss die Einsatzbereiche (Raumklassen) festlegen. Tab. 1 Übersicht relevanter Abkürzungen und Begriffe mit deren Einheit [6]. Abkürzung Begriffe und Beschreibung BWS Bildwiedergabesystem (umfasst das gesamte System wie Hardware, Software, Graphikkarte und Monitore) BWG Bildwiedergabegerät (Monitor) GSDF DICOM Gray Scale Display Function (Graustufen-StandardDisplay-Funktion) Lamb Schleierleuchte (Leuchtdichte des ausgeschalteten Monitors, vorher Ls) Einheit cd/m² L’min minimale Leuchtdichte (mit Umgebungslicht) cd/m² Lmin minimale Displayleuchtdichte (ohne Umgebungslicht) cd/m² L’max maximale Leuchtdichte (mit Umgebungslicht) cd/m² Lmax maximale Displayleuchtdichte (ohne Umgebungslicht) cd/m² r’ (Lmax/Lmin) maximales Leuchtdichteverhältnis (vorher Maximalkontrast) E Beleuchtungsstärke (der Umgebung) lx cd/m² Candela pro Quadratmeter (Einheit der Leuchtdichte) cd/m² lx Lux (Einheit der Beleuchtungsstärke) lx H Homogenität cd/m² Testbild nach DIN 6868-157 TG18-OIQ. Anwendungsbereiche Die DIN V 6868-157 gilt für alle medizinischen Bildwiedergabesysteme, die Bildinformationen auf Bildwiedergabegeräten im Bereich der Röntgenverordnung darstellen. Das Bildwiedergabesystem wird definiert als ein Arbeitsplatz, der aus einem oder mehreren Bildwiedergabegeräten, einem Anzeige-Steuerteil sowie RechnerHardware und -Software besteht und Bilder anzeigen kann. Damit wird die ganze Kette, einschließlich Anwendungssoftware (Viewer), in die Prüfung einbezogen. Die DIN V 6868-157 legt Prüfverfahren für Arbeitsplätze in der CT, Radiografie, Durchleuchtung und digitalen Subtraktionsangiografie bzw. allgemein für Arbeitsplätze fest, an denen Bilder in Befundungsqualität (z. B. für therapierelevante Entscheidungen) angezeigt werden. Die DIN V 6868-157 soll hierfür einen Leitfaden und eine praktische Anleitung darstellen. Monitore im Bereich des Ultraschalls und der MRT sowie die nur noch sehr seltenen CRT-Monitore werden nicht berücksichtigt. Es erfolgt keine Unterscheidung zwischen Farb- und Grauwertmonitoren. Abhängig vom Tätigkeitsbereich und den dafür notwendigen Beleuchtungsbedingungen erfolgt eine Einteilung in Raumklassen mit zugehörigen Mindestanforderungen. Für die Betrachtung von Röntgenaufnahmen bzw. -untersuchungen wurden geringere Anforderungen festgelegt. Vorgaben der IEC 62563-1 für Testbilder und Messverfahren wurden in die DIN aufgenommen; die Testbilder wurden vom Normenausschuss Radiologie (www.nar.din.de) bereitgestellt. Die Testbilder der TG18-Serie sowie die Software Monitor- Madsack B. et al. Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen. Radiopraxis 2014; 7: 195–210 · DOI http://dx.doi.org/10.1055/s-0034-1390974 Heruntergeladen von: IP-Proxy Thieme IP Account, Thieme Verlagsgruppe. Urheberrechtlich geschützt. 196 CRTE – Continuing Radiological Technologist Education Die DIN V 6868-157 gilt für alle medizinischen Bildwiedergabesysteme im Bereich der Röntgenverordnung, die Bildinformationen auf Bildwiedergabegeräten darstellen. Monitore zur Betrachtung und Monitore zur Befundung Eine Klassifizierung als Bildwiedergabesystem zur Befundung ergibt sich, wenn damit im Rahmen der bildgebenden Diagnostik Beurteilungen durch fachkundige Ärzte erfolgen oder wenn „therapierelevante Entscheidungen“ getroffen werden. Zusätzlich ist die Raumklasse unter Beachtung der Tätigkeit bzw. typischen Beleuchtungsstärke zu beachten. Insbesondere im operativen Bereich wird die Abgrenzung zwischen „Betrachten“ und „Befunden“ manchmal nicht einfach zu treffen sein: Teilweise werden therapierelevante Entscheidungen an bisher nicht als Befundungsmonitor bezeichneten Bildwiedergabesystemen getroffen. Tab. 2 1 2 Für Betrachtungssysteme werden vergleichsweise geringe Anforderungen empfohlen: eine eingeschränkte visuelle Prüfung vor der ersten Verwendung (keine Abnahmeprüfung) und eine Konstanzprüfung nach Ermessen des Anwenders. Es empfiehlt sich auch die Vorgehensweisen der Konstanzprüfung an Betrachtungsmonitoren in Formblättern (und ggf. Arbeitsanweisung) niederzulegen. Raumklassen Die Beleuchtungsstärke als Grundlage der Einteilung ist mit einem geeigneten Messgerät (siehe Prüfmittel) zu messen; eine alleinige Abschätzung der Raumklasse wäre nicht ausreichend. Die Festlegung der Raumklasse ist vom Strahlenschutzverantwortlichen bzw. -beauftragten vorzunehmen und zu dokumentieren. Wie bisher müssen die Monitore entsprechend der Zweckbestimmung gekennzeichnet werden, d. h. ob sie für die Befundung (und für welchen Bereich, z. B. Mammografie oder CT) geeignet sind oder nur für die Betrachtung eingesetzt werden dürfen " Tab. 2). (● Für nebeneinanderstehende Bildwiedergabesysteme (Mehrfachmonitore) sind jetzt in allen Bereichen (nicht nur in der Mammografie) Toleranzgrenzen zwischen den Monitoren zu beachten. Einteilung der Raumklassen (RK) nach DIN V 6868-157, Tabelle 1. Raumklasse1 Raum Tätigkeiten Klassifikation des BWS Beleuchtungsstärke2 [lx] RK 1 Befundungsraum Überwiegende Beurteilung von bildgebender Diagnostik durch fachkundige Ärzte Befundung ≤ 50 RK 2 Untersuchungsräume mit sofortiger Befundung Ärztliche Tätigkeiten im Untersuchungsraum, bei denen therapierelevante Entscheidungen gefällt werden und infolgedessen das Bildwiedergabesystem eine für die Befundung ausreichende Bildqualität anbieten muss (typischerweise bei Niedrigkontrastobjekten) Befundung ≤ 100 RK 3 Räume zum Führen der Untersuchung Tätigkeiten, bei denen mittels des Dialogmonitors die Untersuchungsführung vorgenommen wird (typischerweise bei Hochkontrastobjekten) Befundung ≤ 500 RK 4 Betrachtungs- und Behandlungsräume Tätigkeiten, bei denen ein bekannter und beurteilter Befund repetitiv nachvollzogen werden muss (z. B. Repositionen im Operationssaal, Schraubenentfernung in der Unfallchirurgie usw.) Betrachtung ≤ 1000 RK 5 zahnärztlicher Befundungsarbeitsplatz Befundung außerhalb des zahnärztlichen Behandlungsarbeitsplatzes Befundung ≤ 100 RK 6 zahnärztlicher Behandlungsraum Befundung im Bereich des Behandlungsarbeitsplatzes Befundung ≤ 1000 Für mobile Geräte ist die RK anhand der höchsten genutzten Beleuchtungsstärke festzulegen. Beleuchtungsstärke wird bei ausgeschaltetem BWG senkrecht zur Bildschirmoberfläche gemessen. Madsack B. et al. Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen. Radiopraxis 2014; 7: 195–210 · DOI http://dx.doi.org/10.1055/s-0034-1390974 Heruntergeladen von: IP-Proxy Thieme IP Account, Thieme Verlagsgruppe. Urheberrechtlich geschützt. check [10], die zur Ermittlung der DICOM-Kurve und der Abweichungen hilfreich ist, sind teilweise auch auf der Internetseite von www.euref.org zum Download zu finden; die Nutzungsbedingungen sind zu beachten. 197 198 Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen Anforderungen an die Matrix wurden in der Projektionsradiografie bisher in Abhängigkeit von einer vorgesehenen Übersichts- oder Feindarstellung bzw. in Abhängigkeit von Darstellungsfunktionen mit 1000 × 1000er oder 2000 × 2000er Matrix gefordert. Mit der neuen DIN V 6868-157 gilt die Verwendung einer Matrix von mindestens 1600 × 1200 Pixeln für den medizinisch genutzten Bereich " Tab. 3). Die Größe der Diagonale des Displays (● war eine frühere Mindestanforderung, die beim Entwurf der neuen Norm diskutiert und verworfen wurde. Die Mindestanforderung an das Display bezieht sich jetzt auf die Pixelgröße von 140 μm (vertikal und horizontal). Die Vorgaben zur maximalen Leuchtdichte wurden für mehrere Untersuchungsarten leicht erhöht. Das maximale Leuchtdichteverhältnis (vormals Maximalkontrast) wurde insgesamt deutlich erhöht. Für die Mammografie wurde die Anforderung an die Auflösung auf 4 Megapixel (vorher 5 Megapixel) geändert. Die Prüfung der Monitore im Rahmen der Abnahmeprüfung für Biopsiegeräte in der Mammografie nach der Qualitätssicherungsrichtlinie wurde in die neue DIN V 6868" Tab. 4). 157 übernommen (● Tab. 3 Übersicht der Mindestanforderungen modifiziert nach DIN V 6868-157, Tabelle 4 – Mindestanforderungen an Bildwiedergabegeräte für die Befundung (außer Mammografie). Körperregion/ Maximale Maximales Matrix des Leuchtdichte- Homogenität Pixelfehler1 (je mini- Methoden Leucht- Leucht- medizinisch kennlinie innerhalb: 1024 × 1024 Pixel) male dichte dichte- genutzten a) eines BWG Leucht- verhältnis Bereichs b) zwischen dichte mehreren BWG Projektionsradiografie (Thorax, Skelett, Abdomen) ≥ 250 ≥ 250 ≥ 1600 × ≥ 1200 GSDF ± 10 % a) < 25 % b) < 20 % Durchleuchtung (Fluoroskopie), alle Anwendungen ≥ 150 ≥ 100 ≥ 1024 × ≥ 1024 GSDF ± 15 % a) < 25 % b) < 20 % CT ≥ 150 ≥ 100 ≥ 1024 × ≥ 1024 GSDF ± 15 % a) < 25 % b) < 20 % Für RK 5: ≥ 200 ≥ 100 ≥ 1024 × ≥ 768 entfällt; visuelle Einstellung mit Testbild OIQ " Abb. 4 1 – 5,● a) < 30 % b) < 30 % ≥ 300 ≥ 100 ≥ 1024 × ≥ 768 entfällt; visuelle Einstellung mit Testbild OIQ " Abb. 4 1 – 5,● ▶ zahnärztlicher Befundungsarbeitsplatz Für RK 6: ▶ zahnärztlicher Behandlungsarbeitsplatz 1 [cd/m²] A≤1 B≤5 C≤5D≤1 ≥ 1,1 × Lamb Pixelfehler werden im Kapitel Abnahmeprüfung erläutert. Tab. 4 Übersicht zusätzliche Anforderungen an Bildwiedergabegeräte modifiziert nach DIN V 6868-157, Tabelle 5 – zusätzliche Anforderungen an Bildwiedergabegeräte für die Mammografie. Körperregion/Methoden Mammografie mammografische Biopsie L’max [cd/m²] ≥ 250 ≥ 200 maximales Leuchtdichteverhältnis ≥ 250 ≥ 100 Matrix des medizinisch genutzten Bereichs ≥ 2048 × ≥ 2048 ≥ 1024 × ≥ 1024 Leuchtdichtekennlinie GSDF ± 10 % GSDF ± 15 % Homogenität innerhalb a) eines BWG b) (zwischen mehreren BWG) < 25 % ( < 10 %) ≥ 1,1 × Lamb L’min [cd/m²] zusätzliche Testbilder 1 < 25 % A≤1 B≤5 C≤5 D≤1 Pixelfehler 1 (je 1024 × 1024 Pixel) nach 8.2.9 Pixelfehler werden im Kapitel Abnahmeprüfung erläutert. Madsack B. et al. Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen. Radiopraxis 2014; 7: 195–210 · DOI http://dx.doi.org/10.1055/s-0034-1390974 Heruntergeladen von: IP-Proxy Thieme IP Account, Thieme Verlagsgruppe. Urheberrechtlich geschützt. Mindestanforderungen CRTE – Continuing Radiological Technologist Education Die Erkennbarkeit von Grauwertunterschieden hat für das menschliche Auge keinen linearen Verlauf. In dunklen Bereichen kann das Auge kleine Unterschiede besser erkennen, bei helleren Grauwerten müssen die Helligkeitsunterschiede viel größer sein, damit sie wahrgenommen werden. Um für das menschliche Auge eine optimierte Grauwertverteilung am Monitor zu erzielen, wurde von der American Association of Physicists in Medicine in der DICOM Task Group 18 eine nicht lineare Kennlinie nach dem Barten-Modell für den DICOM-Standard (PS 3. 14-2004) [11] festge" Abb. 3). Diese ist jetzt mit der DIN V 6868legt (● 157 anzuwenden. Im DICOM-Standard 3 Part 14 [11] werden die für das menschliche Auge noch zu unterscheidenden Grauwertstufen (Just noticeable Difference, JND) mit den korrespondierenden Leuchtdichtewerten " Tab. 5). Zwischen 0,05 cd/m² bis aufgeführt (● 4000 cd/m² wurden 1023 Stufen (JND) festgelegt. Mit den Testbildern (TG18 [9]) wird zu definierten Pixelwerten die Grauwertverteilung von 18 Graustufen an die sog. DICOM-Kennlinie für das Bildwiedergabegerät angepasst. Dabei erfolgt die Anpassung unter Beachtung der minimalen und maximalen Leuchtdichte des jeweiligen Monitors. Die Anpassung der Grauwertverteilung in eine „nicht lineare“ Darstellung auf dem Monitor wird im Allgemeinen auch als sog. Gammakorrektur bezeichnet. Weiterhin ist die Erkennbarkeit der Graustufen vom Kontrastverhältnis abhängig, das von der maximalen und minimalen Leuchtdichte und von der Raumbeleuchtung (Beleuchtungsstärke) beeinflusst wird. Zusätzlich ist zu beachten, dass das Sehvermögen zur Unterscheidung von dunklen Graustufenanteilen nach längerem Aufenthalt in abgedunkelten Räumen besser ist. Für den Bereich der Zahnmedizin ist die Verwendung der DICOM-Kennlinie (GSDF) nicht gefordert. 100 10 1 0.1 0 200 400 600 IND index 800 1000 Tab. 5 Auszug DICOM 3 Part 14 [11], Tabelle B1, Luminanz vs. JND Index. JND L [cd/m2] 1 0,05 2 0,0547 3 0,0594 4 0,0643 5 0,0696 6 0,075 7 0,0807 8 0,0866 9 0,0927 10 0,0991 11 0,1056 12 0,1124 13 0,1194 14 0,1267 15 0,1342 16 0,1419 17 0,1498 18 0,158 19 0,1664 20 0,175 21 0,1839 22 0,1931 23 0,2025 24 0,2121 25 0,222 26 0,2321 27 0,2425 28 0,2532 29 0,2641 30 0,2752 31 0,2867 32 0,2984 Madsack B. et al. Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen. Radiopraxis 2014; 7: 195–210 · DOI http://dx.doi.org/10.1055/s-0034-1390974 Heruntergeladen von: IP-Proxy Thieme IP Account, Thieme Verlagsgruppe. Urheberrechtlich geschützt. DICOM-Kennlinie (DICOM Gray Scale Display Function – GSDF) Abb. 3 Modifiziert nach DICOM Gray Scale Display Function nach DICOM Part 14 (PS 3. 14-2004). 1000 Luminance [cd/m2] Mit der neuen DIN V 6868-157 gilt die Verwendung einer Matrix von mindestens 1600 × 1200 Pixeln für den medizinisch genutzten Bereich in der Projektionsradiografie. 199 Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen Hinweis: Neben der Einstellung der Grauwertkennlinie des Monitors kann auch per DICOMBildinformationen (per Präsentation LUT = gespeicherte Fenstereinstellung) die Darstellung an einem Monitor beeinflusst werden. Nicht jede verwendete Software (Viewer) unterstützt allerdings diese Funktionen. Detaillierte Informationen zu Darstellungsparametern bei DICOMObjekten sind im DICOM-Standard Supplement 124: Communication of Display Parameters [5] aufgeführt. Die DICOM-Kennlinie – eine optimierte und standardisierte Grauwertverteilung, die an die Empfindlichkeit des menschlichen Auges angepasst ist. Maximalleuchtdichte (L’max) und maximale Displayleuchtdichte (Lmax) ! Die ermittelte maximale Leuchtdichte einer Nahbereichsmessung entspricht Lmax und erfolgt unter Ausschluss des Umgebungslichts (im Dunkeln bzw. durch Abschattung des Leuchtdichtemessgerätes). Die Maximalleuchtdichte (L’max) berücksichtigt dagegen auch das Umgebungslicht und ist als L’max = Lmax + Lamb definiert. Die Anforderungen für den Bereich der Projektionsradiografie und Mammografie liegen bei 250 cd/m²), für CT und Durchleuchtung wurden die Anforderungen an die Maximalleuchtdichte " Tab. 3). auf 150 cd/m² erhöht (● Maximales Leuchtdichteverhältnis (r’) Neue Begriffe und Symbole ▶ Minimale und maximale Displayleuchtdichte bei Aufsatzmessungen ▶ Maximales Leuchtdichteverhältnis ersetzt den Begriff des Maximalkontrasts. ▶ Lamb steht jetzt für die Schleierleuchtdichte. ! Das maximale Leuchtdichteverhältnis entspricht der Berechnung von L’max/L’min und wurde vorher als Maximalkontrast bezeichnet. Für fast alle Bereiche ergibt sich eine höhere Anforderung. Die Unterscheidung der Monitore in „Kategorie A und B“ wurde nicht übernommen. Beleuchtungsstärke (E) ! Prüfkenngrößen der Leuchtdichte Schleierleuchtdichte (Lamb) Die Beleuchtungsstärke ist das Verhältnis des Lichtstroms (Lumen) zur beleuchteten Fläche. Die Beleuchtungsstärke wird in der Einheit Lux (lx) angegeben. ! Die Schleierleuchtdichte ist die Leuchtdichte des ausgeschalteten Bildwiedergabegeräts, die wesentlich vom Umgebungslicht beeinflusst wird. Die vorherige Bezeichnung Ls (für Schleierleuchtdichte) wurde geändert in Lamb (ambient light). Minimalleuchtdichte (L’min) und minimale Displayleuchtdichte (Lmin) ! Eine Ermittlung der minimalen Displayleuchtdichte (Lmin) als Nahbereichsmessung erfolgt unter Ausschluss des Umgebungslichts (im Dunkeln). Die Minimalleuchtdichte (L’ min) entspricht dagegen der minimalen Displayleuchtdichte plus der Schleierleuchtdichte (L’min = Lmin + Lamb). Aus sehphysiologischen Gründen wurde ein Grenzwert für Lmin für alle Anwendungsbereiche eingeführt; bisher lagen Anforderungen nur für den Bereich der Mammografie vor. Für alle Tätigkeitsbereiche soll die Minimalleuchtdichte bei mindestens 1,1 × Schleierleuchtdichte (Lamb) liegen. Bei einer höheren minimalen Leuchtdichte wird die größere Sehschärfe des Auges bei fotopischem Sehen („Zapfensehen“) genutzt. Nach DIN V 6868-157 sollte der Wert für L’min nicht wesentlich unter 0,5 cd/m² liegen. Prüfkenngrößen der Konstanzprüfung Das Bildwiedergabegerät soll nach Herstellervorgabe rechtzeitig vor der Prüfung (z. B. 20 – 30 min) eingeschaltet werden. Der Monitor soll gereinigt sein und es ist die zur Befundung typischerweise eingesetzte Betrachtungs- bzw. Befundungssoftware (Viewer) zu verwenden. Die Testbilder der Task Group 18 (TG18) sind für die jeweiligen Prüfkenngrößen mit geeigneter Matrix für den Monitor zu verwenden (z. B. 1 k = 1024 Pixel × 1024 Pixel). Eine pixeltreue Darstellung ist dabei für einige Testbilder erforderlich (d. h. 1 Pixel des Bilds entspricht genau einem Pixel des Monitors [1 : 1-Modus]). Als Ersatz für messtechnische Prüfungen können auch Programme (Software) eingesetzt werden (jedoch nicht für die visuellen Prüfungen). Bzgl. der Toleranzbereiche gibt es mehrere Aussagen: Ab 30 % muss eine Reaktion erfolgen, ab 20 % wird sie empfohlen. In Einzelfällen, z. B. bei der Messung der Grauwertfelder für die Leuchtdichtekennlinie, dürfen die Abweichungen nicht mehr als 10 % betragen (s. Formblatt der DIN 6868-157). Madsack B. et al. Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen. Radiopraxis 2014; 7: 195–210 · DOI http://dx.doi.org/10.1055/s-0034-1390974 Heruntergeladen von: IP-Proxy Thieme IP Account, Thieme Verlagsgruppe. Urheberrechtlich geschützt. 200 CRTE – Continuing Radiological Technologist Education Arbeitstägliche Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen 1) Linienpaar-Raster Die arbeitstägliche Konstanzprüfung ist eine visuelle Prüfung am Testbild TG18-OIQ; es sind 5 " Abb. 4). Prüfkenngrößen (von 8) zu prüfen (● Halbjährliche Konstanzprüfungen an Bildwiedergabesystemen Visuelle halbjährliche Prüfung ! Die halbjährliche Konstanzprüfung beinhaltet 2 visuelle Prüfungen: ▶ die Homogenität innerhalb eines Bildwiedergabegeräts ▶ die Überprüfung des Farbeindrucks und der Gleichförmigkeit Messtechnische halbjährliche Prüfungen ! Für 18 Grauwertstufen wird die Leuchtdichte (cd/m²) ermittelt und geprüft, ob die Darstellung " Abb. 5). der DICOM-Kennlinie korrekt erfolgt (● Diese Messreihe beinhaltet auch die Ermittlung Abb. 5 2) Verlaufsbalken 3) Linien des Rasters 4) 95 % und 5 % Felder 5) Buchstaben mit niedrigem Kontrast im schwarzen, grauen und weißen Feld Abb. 4 Testbild der arbeitstäglichen Konstanzprüfung nach DIN V 6868-157. Tab. 6 Prüfposition Lesbarkeit der Buchstaben mit niedrigem Kontrast im schwarzen Feld. Mammografie „QUALITY CONTROL“ RK 1 (≤ 50 lx) „QUALITY CONTRO“ RK 2 (≤ 100 lx) „QUALITY CONT“ RK 3 (≤ 500 lx) „QUALITY CON“ ● Abb. 13 " der Minimal- und Maximalleuchtdichten, die eigene Prüfkenngrößen darstellen und aus denen das maximale Leuchtdichteverhältnis ermittelt wird. Die Auswertung der Messwerte der Leuchtdichte muss mit einer geeigneten Software (z. B. der Hersteller, Software Monitorcheck [10] u. a.) erfolgen. Die Toleranzen für die Abweichung der Leuchtdichte (cd/m²) liegen bei ≤ 10 % für die Messwerte von Grauwertfeldern. Werden mehreren Bildwiedergabegeräte oder Mehrfachmonitore verwendet, ist zusätzlich die Abweichung der Homogenität (± ≤ 10%) am Testbild TG 18-UN10 " Abb. 6). zu ermitteln (● Bei Einsatz eines Aufsatzmessgeräts ist die Umgebungsbeleuchtung mit einem Beleuchtungsstärkemessgerät zu ermitteln. Wird ein Leuchtdichtemessgerät mit Teleskopmessungen verwendet, ist die Schleierleuchtdichte bei Auffälligkeiten bzgl. der Minimalleuchtdichte zu ermitteln. Testbilder TG18-LN-01 bis TG18-LN-18. Madsack B. et al. Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen. Radiopraxis 2014; 7: 195–210 · DOI http://dx.doi.org/10.1055/s-0034-1390974 Heruntergeladen von: IP-Proxy Thieme IP Account, Thieme Verlagsgruppe. Urheberrechtlich geschützt. Die arbeitstägliche Konstanzprüfung erfolgt am Testbild TG18-OIQ und es sind 5 Prüfpositionen zu prüfen: 1. Unverfälschte Sichtbarkeit der Linienpaarraster ohne Schlieren, Verwischungen oder Auslöschungen und Sichtbarkeit der 2 Pixel breiten Linienpaar-Raster mit niedrigem Kontrast in der Mitte und in den 4 Ecken 2. Kontinuität des Erscheinungsbilds der Verlaufsbalken 3. Sichtbarkeit der Grenzen und Linien des Rasters sowie Zentrierung des Rasters im aktiven Bereich 4. Sichtbarkeit des 95 %- und 5 %-Felds 5. Die Buchstaben mit niedrigem Kontrast „QUALITY CONTROL“ müssen für die Mammografie und Raumklasse 1 – 3 im grauen und weißen Feld vollständig lesbar sein. Im schwarzen Feld gelten die differenzierten An" Tab. 6 an die Lesbarkeit forderungen aus ● des Wortes „CONTROL“. 201 Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen Homogenität innerhalb eines Bildwiedergabegeräts (Abnahmeprüfung) – Homogenität zwischen mehreren Bildwiedergabegeräten 1,000 left monitor DICOM 3.14 +/– 10 % 0,100 0 1000 2000 3000 4000 5000 p-values Abb. 6 DICOM-Kennlinie mit der Software Monitorcheck [10], Anforderung erfüllt. Zusätzliche messtechnische Prüfung bei Mehrfachmonitoren Wenn mehrere (nebeneinanderstehende) Bildwiedergabegeräte an einem System angeschlossen sind, ist eine zusätzliche messtechnische Überprüfung der Homogenität zwischen den Monitoren im Rahmen der Konstanzprüfung ge" Tab. 7). fordert (● Weitere Prüfkenngrößen der Abnahmeprüfung Die bereits aufgeführten Prüfkenngrößen der Konstanzprüfung sind auch Bestandteil der Abnahmeprüfung. Nachfolgend werden die weiteren Prüfkenngrößen der Abnahmeprüfung aufgeführt. Visuelle Prüfung der Gesamtbildqualität (TG18-OIQ) ! Im Rahmen der Abnahmeprüfung sind neben den Prüfkenngrößen der arbeitstäglichen Konstanzprüfung des Testbildes TG18-OIQ noch 3 weitere visuelle Prüfungen durchzuführen: ▶ Sichtbarkeit der Ecken mit geringem Kontrast innerhalb der Leuchtdichte-Flächenelemente (gilt für Raumklasse 1 – 3 und Mammografie) ▶ Unterscheidbarkeit der 16 Leuchtdichteflächenelemente ▶ Direkte Schwarz-Weiß- und Weiß-SchwarzÜbergänge erkennbar In Abhängigkeit von der Displaygröße sind 5 (k und z) oder 9 Messpunkte (k, g und z) bei einer Diagonalen ≥ 23 Zoll für die Homogenität im Rah" Abb. 7). men der Abnahmeprüfung zu prüfen (● Am Monitor muss der diagnostisch relevante und damit zu prüfende Bereich festgelegt werden. Die DIN V 6868-157 macht keine konkreten Angaben zu den Abständen zum Monitorrand. Falls z. B. der komplette Monitor im Vollbildmodus genutzt wird, ist die Überprüfung der Homogenität auch für den Randbereich erforderlich. Damit ist es aber auch zulässig, bei Monitoren nur einen Teil der Bildschirmfläche als diagnostisch relevanten Bereich festzulegen, dabei sind jedoch die Mindestanforderungen an die Matrixgröße zu beachten. Die Homogenität darf innerhalb eines Bildwiedergabegeräts in der Projektionsradiografie, Mammografie, Durchleuchtung und CT im Rahmen der Abnahmeprüfung eine maximale Abweichung < 25 % zeigen, im Bereich der Zahnmedizin (Raumklasse 5) muss die maximale Abweichung < 30 % betragen. Dabei erfolgt keine Unterscheidung, ob kleine oder große Displays verwendet " Abb. 7) ist im Rahwerden. Die Homogenität (● men der Abnahmeprüfung an einem hellen und dunklen Testbild als Aufsatzmessung zu prüfen (DDL 26 bzw. Testbild TG18-UN10 und DDL 204 " Abb. 8 a u. b). bzw. Testbild TG18-UN80) (● Die Homogenität zwischen mehreren Bildwiedergabegeräten (Mehrfachmonitore), die an einem System angeschlossen sind, darf bei Abnahmeprüfung für den Bereich der Projektionsradiografie, Durchleuchtung und CT um < 20 % abweichen, im Bereich der Mammografie < 10 % und in der Zahnmedizin < 30 %. Bewertet werden hierbei nur die Messwerte im Zentrum z des Bildwieder" Abb. 10 a). Dabei ist die Homogegabegerätes (● nität H nach dieser Formel zu berechnen: H = 200 × (Lhighest – Llowest)/(Lhighest + Llowest). Die Homogenität darf innerhalb eines Bildwiedergabegeräts in der Projektionsradiografie, Mammografie, Durchleuchtung und CT im Rahmen der Abnahmeprüfung eine maximale Abweichung < 25 % zeigen. Die DIN V 6868-157 fordert im Rahmen der Abnahmeprüfung, die Bildgeometrie anhand des Testbildes TG18-OIQ zu prüfen. Das Bild soll vollständig und ohne Bildverschiebungen dargestellt sein; die Felder der Linienraster sollen quadratisch abgebildet sein. Madsack B. et al. Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen. Radiopraxis 2014; 7: 195–210 · DOI http://dx.doi.org/10.1055/s-0034-1390974 Heruntergeladen von: IP-Proxy Thieme IP Account, Thieme Verlagsgruppe. Urheberrechtlich geschützt. ! dL/L 202 CRTE – Continuing Radiological Technologist Education 203 Tab. 7 Halbjährliche Konstanzprüfung an Bildwiedergabegeräten mit Befundungsqualität 1 – halbjährliche und jährliche Konstanzprüfung (Zahnmedizin), modifiziert nach DIN V 6868-157, Tabelle 6 und Tabelle 7. Prüfkenngröße Prüfzyklus1 Verfahren Prüfmittel/Testbild Anforderung Toleranz (KP) Minimalleuchtdichte halbjährlich messtechnisch ▶ Leuchtdichtemessgerät ▶ Testbild TG18-LN8-01 ▶ Lmin ≥ 1,1 × Lamb ▶ mind. 0,5 cd/m² nicht bei Auffälligkeiten Messung der Schleierleuchtdichte wesentlich unterschreiten halbjährlich messtechnisch ▶ Leuchtdichtemessgerät ▶ Testbild TG18-LN8-18 Maximales Leuchtdichteverhältnis (Maximalkontrast) halbjährlich Berechnung Ergebnis L’max/L’min Schleierleuchtdichte 2, 3 halbjährlich Beleuchtungsstärke alternativ zur Schleierleuchtdichte halbjährlich Leuchtdichtekennlinie 2 halbjährlich ≤ 10 % ▶ Projektionsradiografie und Mammografie: ≥ 250 ▶ DL, CT, mammografische Biopsie: ≥ 100 messtechnisch Leuchtdichtemessgerät ▶ nur erforderlich, wenn die Minimalleuchtdichte Auffälligkeiten zeigt messtechnisch messtechnisch Beleuchtungsstärkemessgerät ▶ Leuchtdichtemessgerät ▶ 18 Testbilder TG18-LN8-01 bis TG18-LN8-18 Toleranz ergibt sich aus Vorgaben für L’min und L’max < 0,15 cd/m 2 muss keine Abweichung zur Abnahmeprüfung berücksichtigt werden ▶ ist bei Nahbereichsmessung (Aufsatzmessung) erforderlich GSDF: ▶ Projektionsradiografie und Mammografie: ± 10 % ▶ DL, CT, mammografische TG 18-LN08-02 bis TG 18-LN08-18 ≤ 10% Biopsie: ± 15 % Homogenität eines Bildwiedergabegerätes halbjährlich Homogenität zwischen mehreren Bildwiedergabegeräten, Mehrfachanzeigen 2 halbjährlich Farbeindruck und Gleichmäßigkeit halbjährlich visuell Testbild TG18-UN80 (helles Testbild) messtechnisch ▶ Leuchtdichtemessgerät ▶ Testbild TG18-UN10 (dunkles Testbild) visuell Testbild TG18-UN80 ▶ keine Inhomogenitätendarstellung (bei Abnahmeprüfung messtechnisch < 25 %) ▶ Zahnmedizin: < 30 % bei Abnahmeprüfung ▶ Projektionsradiografie, keine Veränderung ersichtlich Messung im Zentrum ± ≤ 10 % DL, CT, mammografische Biopsie: < 20 % ▶ Mammografie: < 10 % ▶ Zahnmedizin: < 30 % ▶ keine Auffälligkeiten ▶ keine Inhomogenitäten keine Veränderungen ersichtlich Unter Beachtung der RK gelten für mobile Systeme ggf. abweichende Anforderungen zur halbjährlichen messtechnischen Prüfung (Ermittlung der Maximalleuchtdichte). Jährlicher Prüfzyklus für RK 5 und 6. Entfällt für RK 3, 5 und 6, Lamb kann vernachlässigt werden, wenn die Messergebnisse der Schleierleuchtdichte unterhalb der Werte der Abnahmeprüfung liegen. 3 Ist nur bei Auffälligkeiten der Minimalleuchtdichte zu ermitteln. 1 2 Pixelfehler (Abnahmeprüfung) ! Visuelle Prüfungen sollen auch eine Überprüfung auf Artefaktfreiheit beinhalten, eine konkrete Auswertung ist nur im Rahmen der Abnahmeprüfung gefordert. Die DIN V 6868-157 unterscheidet helle und dunkle Pixel- bzw. Subpixelausfälle sowie Fehlercluster, d. h. mehrere nebeneinanderliegende Pixelausfälle. Die Grenzwerte für Pixelfehler des Monitors (Abnahmeprüfung) wurden jetzt festgelegt und beziehen sich jeweils auf eine Matrix von 1024 × 1024 Pixeln [6]. Abb. 7 Überprüfung der Homogenität, DIN V 6868-157, Anhang E, Prüfberichtsmuster, 5.1 [6]. Madsack B. et al. Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen. Radiopraxis 2014; 7: 195–210 · DOI http://dx.doi.org/10.1055/s-0034-1390974 Heruntergeladen von: IP-Proxy Thieme IP Account, Thieme Verlagsgruppe. Urheberrechtlich geschützt. Maximalleuchtdichte Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen Hinweis: Im Rahmen der Konstanzprüfung des Monitors ist keine regelhafte Überprüfung auf Pixeldefekte vorgegeben, aber es empfiehlt sich, bei visuellen Prüfungen auch auf Pixeldefekte zu achten. Sind Pixeldefekte beim Betrachten oder Befunden von Röntgenaufnahmen ersichtlich, ist zu prüfen, ob es sich um Pixeldefekte des Monitors oder der Röntgenaufnahme (z. B. Pixeldefekte oder Artefakte von Detektor oder Speicherfolie) handelt. Pixeldefekte des Monitors zeigen sich an derselben Position, Pixeldefekte der Röntgenaufnahme verändern beim Einsatz der Verschiebefunktion (pan) die Position. Abb. 8 Testbilder der TG18-Reihe [9]. a TG18-UN10. b TG18-UN80. Abb. 9 Testbild TG18-MP. a DIN V 6868-157 [6], Anhang E 4.3 Graustufenauflösung des Bildwiedergabegeräts; 8-Bitmarker (1), 10-Bitmarker (2), vertikaler Balken (3). b DIN V 6868-157 [6], Anhang E 4.3 Auszug der Graustufenauflösung des Bildwiedergabegeräts mit 8-Bitmarker (1) und 10-Bitmarker (2). Es empfiehlt sich, bei visuellen Prüfungen der Konstanzprüfung auch auf Pixeldefekte zu achten. Graustufenauflösung der 8- und 10-Bitmarken (Abnahmeprüfung) ! a Die Anzahl der dargestellten Graustufen ist abhängig von der Bittiefe. Monitore verfügen typischerweise über eine Bittiefe von 8, diese entspricht der Darstellung von 256 Grautönen, bei 10 Bit sind es 1024 Grautöne. Je höher die Bittiefe, umso detaillierter können feine Grauwertabstufungen dargestellt werden. Mit dem Testbild TG18-MP werden dezente Grauwertabstufungen dargestellt, die nur bei 8 Bit oder 10 Bit erkennbar sind. Werden die Graustufen nicht dargestellt oder auch nicht an der vorgegebenen Position, zeigt dies Verluste in den Grauwertdarstellungen " Abb. 9 a u. b). bzw. der Bittiefe (● Die Bittiefe der DICOM-Aufnahme und die Bittiefe des Monitors sind 2 unterschiedliche Angaben. Klinische Referenzbilder (Abnahmeprüfung) ! b Dabei wird unterschieden zwischen: ▶ A = hellen Pixel-, Subpixelausfällen (TG18-UN10) ▶ B = dunklen Pixel-, Subpixelausfällen ▶ C = anormalen Pixeln (z. B. Staub, blinkendes Subpixel) ▶ D = Fehlercluster ( mehrere Fehler innerhalb eines Blocks von 5 × 5 Pixeln) Grenzwerte für die jeweiligen Pixeldefekt-Typen: A ≤ 1; B ≤ 5; C ≤ 5; D ≤ 1. Für die klinischen Referenzbilder müssen Bildqualitätsparameter aufgelistet werden, die bei " Abb. 10 Abnahmeprüfung festgelegt werden (● a – c). Prüfkenngrößen zu den Bilddetails müssen definiert und sollen im Formblatt aufgeführt werden. Erweiterte Anforderung für die Mammografie (Abnahmeprüfung) ! Zusätzliche Prüfungen der Testbilder (TG18-LP [9]) mit feinen Linienstrukturen in vertikaler und horizontaler Richtung bei verschiedenen Grauwertdarstellungen sind für die Abnahme in der " Abb. 11). Mammografie gefordert (● Zusätzliche Prüfungen für die Mammografie im Rahmen der Abnahmeprüfung. Madsack B. et al. Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen. Radiopraxis 2014; 7: 195–210 · DOI http://dx.doi.org/10.1055/s-0034-1390974 Heruntergeladen von: IP-Proxy Thieme IP Account, Thieme Verlagsgruppe. Urheberrechtlich geschützt. 204 Abb. 10 Beispiele für klinische Referenzbilder. a Thorax. b Mammografie. c Koronarangiografie. Typische Fehler in der Handhabung bei abweichenden Prüfmessergebnissen nach DIN V 6868-157 In den Konstanzprüfungen können Abweichungen in den Prüfmessergebnissen auch durch Fehler in der Handhabung auftreten, sodass es sich empfiehlt, diese Ursachen zuerst zu prüfen: ▶ Es wurde keine pixeltreue Darstellung des Testbilds mit der Matrix des Monitors (1 : 1) verwendet ▶ Umgebungslicht entspricht nicht den festgelegten Bedingungen (möglichst im Formblatt eintragen) ▶ Messmittel wurden geändert ▶ Änderung der Software oder Änderungen in der Bildwiedergabekette ▶ Änderung der DICOM-Kennlinie ▶ Grauwertfenster des Testbilds wurde verstellt (die Werte sollten auch im Formblatt eingetragen sein) ▶ Messfehler durch zu frühe Messung nach Einschalten des Monitors TG18-LPH10 TG18-LPH50 TG18-LPH89 TG18-LPV10 TG18-LPV50 TG18-LPV89 Abb. 11 Auszug aus den zusätzlichen Prüfungen der Testbilder (TG18-LP) nach DIN V 6868-157, Bild 1, bzw. DIN EN 62563-1:2014-01, Tabelle 2. Prüfmittel und Messmethoden Prüfmittel ! Wesentliche Änderungen und Maßnahmen ! Bei wesentlichen Änderungen sind unterschied" Tab. 8). liche Maßnahmen erforderlich (● Für die Abnahme- und Konstanzprüfung werden die nachfolgenden Prüfmittel benötigt: ▶ Leuchtdichtemessgerät (Teleskopmessung und Aufsatzmessung für die Abnahmeprüfung) ▶ Beleuchtungsstärkenmesser bei Abnahmeprüfung, ggf. bei Konstanzprüfung (siehe Messmethoden) " Abb. 12) ▶ Testbilder TG18-Reihe (● ▶ klinische Referenzbilder, die durch den Anwender definiert werden ▶ Software (zur Ermittlung der DICOM-Kennlinie) Madsack B. et al. Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen. Radiopraxis 2014; 7: 195–210 · DOI http://dx.doi.org/10.1055/s-0034-1390974 205 Heruntergeladen von: IP-Proxy Thieme IP Account, Thieme Verlagsgruppe. Urheberrechtlich geschützt. CRTE – Continuing Radiological Technologist Education 206 Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen 1 Wesentliche Änderungen und Maßnahmen, modifiziert nach DIN V 6868-157(1) Punkt 11. 1 Wesentliche Änderungen an Bildwiedergabesystemen Maßnahme Änderung der Software mit Bestätigung des Herstellers, dass diese keinen Einfluss auf die Bildqualität hat (Bescheinigung zur Rückwirkungsfreiheit der Software muss vorliegen) keine Prüfung Änderung der Anwendungs-Software ohne Bestätigung des Herstellers bezüglich Rückwirkungsfreiheit Konstanzprüfung (Punkte der arbeitstäglichen Prüfung) Austausch des Bildwiedergabegeräts Abnahmeprüfung Reparatur bildqualitätsrelevanter Komponenten des BWS Konstanzprüfung (vollständig) Austausch des Panels zusätzlich zur Konstanzprüfung: Homogenität und Prüfung auf Pixelfehler (entsprechend der Abnahmeprüfung) Änderung der Raumklasse Abnahmeprüfung Ortsveränderung ohne Wechsel der Raumklasse (auch in Verbindung mit mobilen Bildwiedergabesystemen bzw. bildgebenden Systemen). visuelle Konstanzprüfung (Gesamtbildqualität, Homogenität, Farbeindruck und Gleichmäßigkeit),und zusätzliche Messung der Schleierleuchtdichte Bei Änderungen der Software, welche baugleiche Systeme betrifft, ist eine Überprüfung (nur) an einem System vorzunehmen. Wenn kein Einfluss auf die Bildqualität festgestellt wird, darf die Softwareänderung an den baugleichen Systemen (dies bezieht sich auf Graphikkarte und Display) ohne weitere Prüfung vorgenommen werden. [6]. Nachweis erbracht wird, dass gleichartige Ergebnisse erzielt werden. Diese ersetzen jedoch nicht die visuellen Prüfungen der Konstanzprüfung und sind ggf. durch weitere Messungen zu ergänzen (z. B. bzgl. Schleierleuchtdichte oder Umgebungsleuchtstärke). Automatisierte Auswertungen in der Konstanzprüfung sind zulässig – erfassen aber nicht alle Prüfpositionen. Verfahren A: Teleskopverfahren Abb. 12 Beispiel zu Testbildern TG18-LN-01 und TG18-LN-18 (Lmin und Lmax). Vorhandene Leuchtdichtemessgeräte können für die Konstanzprüfung weiter genutzt werden. Messmethoden ! Für die Abnahmeprüfung müssen für das Leuchtdichtemessgerät Anforderungen der Klasse B nach DIN 5032-7 erfüllt sein [6]. Das Beleuchtungsstärkemessgerät muss über einen Messbereich von 1 lx bis 1000 lx verfügen, die Messunsicherheit muss ≤ 10 % sein, die Wiederholpräzision (Abweichung bei einer wiederholten Messung unter gleichartigen Bedingungen) soll bei ≤ 5 % liegen. Die DIN V 6868-157 akzeptiert für die Bestimmung des Umgebungslichts auch sog. Grautafeln, die nach Herstellervorgabe anzuwenden sind [6]. Für die Konstanzprüfung können bisher verwendete Leuchtdichtemessgeräte weiterhin genutzt werden, die DIN lässt 4 verschiedene Messverfah" Tab. 9). Dabei könren, ggf. in Kombination, zu (● nen auch Methoden zur automatisierten Auswertung der Testbilder verwendet werden, wenn ein Bei Messungen mit Teleskop-Leuchtdichtemessgeräten wird das Umgebungslicht bereits mit erfasst. Die DIN V 6868-157 empfiehlt die zusätzliche Verwendung einer Abschirmung, um den Einfluss der Umgebungsleuchtdichte zu minimieren. Die Größe des Messfelds muss wesentlich kleiner als der im Bild zur Verfügung stehende Messbereich im Testbild sein, um Messfehler zu vermeiden. Verfahren B: Nahbereich-Leuchtdichtemessgerät in Kombination mit einem Beleuchtungsstärkemessgerät Die Messmethode mit dem Nahbereich-Leuchtdichtemessgerät ergibt unverfälschte Ergebnisse. Sie erfasst jedoch das Umgebungslicht nicht, sodass hier zusätzliche Messungen der Beleuchtungsstärke erforderlich sind. Verfahren C: Frontintegriertes Leuchtdichtemessgerät in Kombination mit einem Beleuchtungsstärkemessgerät Das frontintegrierte Messmittel misst aus Blickrichtung des Befunders/Betrachters mit einem Sensor an der Bildschirmoberfläche und kann somit auch die Funktion der Flüssigkristalle kontrollieren. Es muss jedoch für die Konstanzprüfung mit einer Beleuchtungsstärkemessung kombiniert werden. Madsack B. et al. Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen. Radiopraxis 2014; 7: 195–210 · DOI http://dx.doi.org/10.1055/s-0034-1390974 Heruntergeladen von: IP-Proxy Thieme IP Account, Thieme Verlagsgruppe. Urheberrechtlich geschützt. Tab. 8 CRTE – Continuing Radiological Technologist Education Tab. 9 207 Übersicht der Messverfahren und deren Vor- und Nachteile. ● " ● " " Verfahren B Verfahren C Verfahren D Teleskopmessung Nahbereich-Leuchtdichte- Frontintegriertes Leucht- Rückseitig integriertes messung dichtemessgerät Leuchtdichtemessgerät Beleuchtungsstärke ist alternativ zur Schleierleuchtdichte zu messen. ▶ kein Einfluss der Umgebungsleuchtdichte auf das Messergebnis Beleuchtungsstärke ist alternativ zur Schleierleuchtdichte zu messen. ▶ Die Messung erfolgt am Ort der Betrachtung ▶ Veränderungen des optischen Glases u. a. können erfasst werden Beleuchtungsstärke ist alternativ zur Schleierleuchtdichte zu messen. ▶ direkte Messung der Hintergrundbeleuchtung, Messung im mittleren Bereich des Monitors ▶ Messbereich ggf. größer als bei Verfahren C ▶ keine automatisierte ▶ Messung im Randbereich des ▶ nur Messung der Hinter- ▶ Umgebungsleuchtdichte wird bei dieser Messung bereits berücksichtigt ▶ Prüfung aus Sicht des Betrachters Nachteile ● Verfahren A Schleierleuchtdichte wird ermittelt. Vorteile " ▶ keine automatisierte Messung ▶ Einfluss der Umgebungsleuchtdichte (wenn diese nicht konstant ist) auf die Messergebnisse, ggf. Messfehler durch geänderte Messposition Messung Monitors, Messwerte werden durch Leuchtdichteabweichungen des BWG beeinflusst. ▶ DIN empfiehlt mittige Position ( im Randbereich) grundbeleuchtung des LCD ▶ Die DICOM-Leuchtdichtekennlinie wird nicht gemessen Verfahren D: Rückseitig integriertes Leuchtdichtemessgerät in Kombination mit einem Beleuchtungsstärkemessgerät Kernaussagen Bei rückseitig integrierten Leuchtdichtemessgeräten wird das Hintergrundlicht über Sensoren gemessen. Durch die direkte Messung der Hintergrundbeleuchtung kann eine stabile maximale Leuchtdichte gewährleistet werden, da keine weiteren Einflüsse wie z. B. die Glasschichten im Monitor die Messergebnisse beeinflussen. Der Sensor wird teilweise im zentralen Bereich des Monitors positioniert. Das Messgerät kann im Rahmen der Konstanzprüfung nur für die Ermittlung der maximalen Leuchtdichte verwendet werden, auch hier ist die zusätzliche Messung der Beleuchtungsstärke erforderlich. ▶ Durch die Einführung der DICOM-Kennlinie wird die Grauwertdarstellung ▶ Mit der neuen DIN 6868-157 werden zukünftig alle Monitore zur Befundung von Röntgenuntersuchungen in die Qualitätssicherung einbezogen. standardisiert und optimiert. ▶ Die Einteilung in Raumklassen berücksichtigt sowohl den Tätigkeitsbereich als auch das Umgebungslicht. Automatisierte Verfahren können die Durchführung der Konstanzprüfung erleichtern. ▶ Mit diesem Artikel steht Ihnen eine praxisorientierte Information zur DIN V 6868-157 zur Verfügung. Formblätter zur Abnahme- und Konstanzprüfung nach DIN V 6868-157 werden nach Erscheinen der DIN 6868-157 auf der Homepage der ärztlichen Stelle Hessen http://www.tuev-sued.de/ roentgenqualitaet veröffentlicht. Abstract ! The new DIN V 6868-157 includes acceptance and constancy tests for quality assurance of image display systems. A new feature is the introduction of room classes which consider the ambient light level and the X-ray application area. The DICOM gray scale display function is now part of the requirements. In future, periodical tests of monitors which are only used for viewing are required, too. Furthermore mobile systems (for example C-arm in the operating room) are included (with relatively low requirements). The specification for the dental field has been extended. The requirement for the maximum contrast has been significantly raised. The evaluation of pixel failures is more specified in the new DIN. Madsack B. et al. Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen. Radiopraxis 2014; 7: 195–210 · DOI http://dx.doi.org/10.1055/s-0034-1390974 Heruntergeladen von: IP-Proxy Thieme IP Account, Thieme Verlagsgruppe. Urheberrechtlich geschützt. ● Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen Literatur 1 Abileah A. DICOM-Kalibrierung medizinischer Monitore – zwei Methoden im Vergleich. Identische Darstellung bei jeder Betrachtung. RIS/PACS 2005; 3: 26 – 30 2 American Association of Physicists in Medicine (AAPM)Task Group 18. Assessment of Display Performance for Medical Imaging Systems. AAPM OnLine Report. Medical Physics; 2005; 3 3 Blendl C, Hermann KP, Mertelmeier T. PAS 1054, Anforderungen und Prüfverfahren für digitale Mammographie. Beuth; 2005 4 Bundesministerium des Innern. Richtlinie zur Durchführung der Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung und Behandlung von Menschen nach den §§ 16 und 17 der Röntgenverordnung — Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) — vom 20. November 2003, zuletzt geändert durch Rundschreiben vom 12. Juli 2011. GMBl 2011; 36: S718 (Suppl.) 5 DICOM Standards Committee. Communication of Display Parameters. Digital Imaging and Communications in Medicine (DICOM) 2006: (Suppl. 124) 6 DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Normenausschuss Radiologie NAR. Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben – Teil 157: Abnahme- und Konstanzprüfung nach RöV an Bildwiedergabesystemen in ihrer Umgebung. Norm-Entwurf. Beuth; 2013 7 DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Normenausschuss Radiologie NAR. Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben — Teil 157: Abnahme und Konstanzprüfung nach RöV an Bildwiedergabesystemen in ihrer Umgebung. Norm-Entwurf. DIN Deutsches Institut für Normung e. V.; 2014 8 European Commission. European Protocol for the Quality Control of the Physical and Technical Aspects of Mammography Screening (EPQC). In: European Guidelines for Quality Assurance in Mammography Screening. 4. Aufl. European Commission; 2006 9 European Reference Organisation for Quality Assured Breast Screening and Diagnostic Services. Testbilder Taskgroup 18. Im Internet: http://www.euref. org/downloads?download=1:taskgroup-18-imagesversion-4; Stand: 29. 6. 2014 10 European Reference Organisation for Quality Assured Breast Screening and Diagnostic Services. Im Internet: MonitorCheck.xls-Datei des LRCB (Landelijk Referentiecentrum voor Bevolkingsonderzoek NL). http://www.euref.org/downloads?download=4:monitor-check; Stand: 29. 6. 2014 11 National Electrical Manufacturers Association. Digital Imaging and Communications in Medicine (DICOM). Part 14: Grayscale Standard Display Function. NEMA 2014 Über die Autoren ! Bärbel Madsack Jahrgang 1962. Seit 2003 als MTRA in Überprüfung der Qualitätssicherung der Ärztlichen Stelle Hessen tätig und für den Newsletter der ärztlichen Stelle Hessen verantwortlich, der auch auf der Homepage der Ärztlichen Stelle alle 1 – 2 Monate veröffentlicht wird und kostenfrei abonniert werden kann. Derzeit auch tätig als Lehr-MTRA im Rahmen von Strahlenschutz- und Mammografiekursen; die Berufserfahrung als Arzthelferin und MTRA erstreckt sich über Praxis, Krankenhaus und Universitätsklinikum bis zur leitenden MTRA. PD Dr. Michael Walz Leiter der Ärztlichen Stelle für Qualitätssicherung in der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie Hessen, TÜV SÜD Life Service GmbH, Frankfurt. Prof. Dr. med. Dipl. phys. Gerald Weisser Universitätsmedizin Mannheim, Leiter des Geschäftsfeldes Informationstechnik und Qualitätssicherung, Institut für Klinische Radiologie und Nuklearmedizin, Mannheim. Korrespondenzadresse Bärbel Madsack Ärztliche Stelle für Qualitätssicherung in der Radiologie Hessen Am Römerhof 15 60486 Frankfurt Deutschland E-Mail: Baerbel.Madsack@tuev-sued.de www.tuev-sued.de/roentgenqualitaet Interessenkonflikt: kein Interessenkonflikt angegeben ! Radiobonus Beantworten Sie die CRTE-Fragen zu diesem Artikel bis zum 31. Januar 2015 und gewinnen Sie eines von 3 Exemplaren des Bandes „Urogenitales System“ aus der Pareto-Reihe Radiologie. Madsack B. et al. Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen. Radiopraxis 2014; 7: 195–210 · DOI http://dx.doi.org/10.1055/s-0034-1390974 Heruntergeladen von: IP-Proxy Thieme IP Account, Thieme Verlagsgruppe. Urheberrechtlich geschützt. 208 CRTE – Continuing Radiological Technologist Education 209 CRTE-Fragen Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen – was ändert sich mit der neuen DIN V 6868-157? wurden nur für den Bereich der Befundung eingeführt gelten nicht für den zahnmedizinischen Bereich berücksichtigen den Tätigkeitsbereich und die Umgebungsleuchtdichte beim Befunden und Betrachten von radiologischen Aufnahmen entsprechen den Anforderungen der Raumklassen (z. B. Luftfilter) bei den Hygienevorschriften können durch jede Person mit medizinischer Ausbildung festgelegt werden A. B. C. D. E. Welche Antwort ist falsch? Welche Anforderungen werden 5 an die Matrix des Monitors gestellt? █ A. B. C. D. E. 2 █ A. B. C. D. E. Folgende Prüfmittel sind für die Abnahme- und Konstanzprüfung nach DIN V 6868-157 von Monitoren erforderlich? Es ist lediglich ein Leuchtdichtemessgerät und das SMPTE Bild erforderlich. Es ist lediglich ein Beleuchtungsstärkenmesser und das SMPTE Bild erforderlich Bei integriertem Leuchtdichtemessgerät sind keine Konstanzprüfungen erforderlich Leuchtdichtemessgerät, Beleuchtungsstärkenmesser, Testbilder der TG18-Reihe, Software zur Ermittlung der DICOM-Kennlinie Alle anderen Antworten sind falsch Die Konstanzprüfung nach DIN V 6868-157 beinhaltet 3 █ A. B. C. D. E. arbeitstägliche visuelle Prüfungen und halbjährliche visuelle und messtechnische Prüfungen arbeitstägliche visuelle und vierteljährliche messtechnische Prüfungen arbeitstägliche visuelle Prüfungen, sind bei integrierten Leuchtdichtemessgeräten nicht erforderlich nur halbjährliche messtechnische Prüfungen Alle anderen Antworten sind falsch Welche Antwort ist falsch? Die arbeitstägliche visuelle 4 Konstanzprüfung beinhaltet folgende Prüfkenngrößen: █ A. B. C. D. E. Sichtbarkeit der Linienpaarraster (Detail) und Sichtbarkeit der Linien des Rasters (Geometrie) Verlaufsbalken 5 %- und 95 %-Felder Buchstaben mit niedrigem Kontrast (Quality Control) messtechnische Prüfung der Schleierleuchtdichte In der Radiologie sind Monitore mit einer Matrix von mindestens 1600 × 1200 Pixeln gefordert Es müssen geeignete Testbilder für die jeweilige Matrix verwendet werden, um eine pixeltreue (1 : 1) Darstellung zu erhalten Die Pixelgröße (Matrix des Monitors) muss mindestens 140 μm betragen Die Pixelgröße der Hardware kann über die Zoomfunktion angepasst werden Die Anzahl der Pixelfehler ist nach der DIN V 6868-157 im Rahmen der Abnahmeprüfung zu prüfen Welche Antwort ist richtig? Die sog. DICOM-Kurve 6 █ A. B. C. D. E. zeigt einen linearen Verlauf zeigt die optimierte Grauwertverteilung des Bilds. Sie wird vom Monitor beim Laden der Bilder ermittelt gibt einen identischen Wert für Lmin und Lmax zu den jeweiligen Untersuchungsarten (an allen Monitoren) vor zeigt eine für das menschliche Auge optimierte Grauwertverteilung und wird unter Beachtung der gerätetechnischen Voraussetzungen (Lmin und Lmax) nach DICOM Part 3 (14) angepasst Alle anderen Antworten sind falsch Welche Antwort ist richtig? Die Bittiefe des Monitors 7 █ A. B. C. D. E. entspricht immer der Bittiefe der Röntgenaufnahme wird über die Anpassung der Helligkeit und des Kontrasts optimiert soll mindestens 8 Bit betragen, um eine detaillierte Grauwertauflösung (8 Bit = 256 Grautöne) zu gewährleisten kann nicht anhand von Testbildern überprüft werden Alle anderen Antworten sind falsch Welche Antwort ist richtig? Welche Verfahren zur 8 Ermittlung der Leuchtdichte können nach DIN V 6868-157 █ A. B. C. D. E. eingesetzt werden? Integrierte Messverfahren (an Front- oder Rückseite des Monitors) sind nicht zulässig Mit automatisierten Messverfahren des Herstellers kann auf die visuelle Prüfung vollständig verzichtet werden Es sind ausschließlich Teleskopmessungen erlaubt, da sie die Umgebungsleuchtdichte berücksichtigen Neben Teleskopmessung sind frontintegrierte Messverfahren sowie rückseitig integrierte Messverfahren und Aufsatzmessungen zulässig, wenn diese in Kombination mit einer Beleuchtungsstärkemessung eingesetzt werden Alle anderen Antworten sind falsch Madsack B. et al. Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen. Radiopraxis 2014; 7: 195–210 · DOI http://dx.doi.org/10.1055/s-0034-1390974 Heruntergeladen von: IP-Proxy Thieme IP Account, Thieme Verlagsgruppe. Urheberrechtlich geschützt. Die DIN V 6868-157 hat Raumklassen eingeführt. Diese 1 █ Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen Welche Antwort ist falsch? Bei Änderungen am 9 Bildwiedergabesystem sind folgende Maßnahmen █ A. B. C. D. E. erforderlich: Austausch des Bildwiedergabegeräts erfordert eine Abnahmeprüfung Erfolgt eine Softwareänderung an baugleichen Geräten, dann darf die Konstanzprüfung an nur einem Gerät durchgeführt werden, wenn sich keine Veränderung (Einfluss auf die Bildqualität) zeigt Bei der Anschaffung baugleicher Monitore ist die Abnahmeprüfung nur an einem Gerät erforderlich Eine Ortsveränderung innerhalb der Raumklasse benötigt eine visuelle und messtechnische Konstanzprüfung Die Reparatur von bildqualitätsrelevanten Komponenten erfordert eine visuelle und messtechnische Konstanzprüfung Welche Antwort ist falsch? Nach DIN V 6868-157 wird die 10 gesamte Kette des Bildwiedergabesystems geprüft, diese █ A. B. C. D. E. beinhaltet: Bildverarbeitungssoftware Hardware (Grafikkarte) Übertragungstechnik Sehtest des Befunders Bildwiedergabegerät Madsack B. et al. Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen. Radiopraxis 2014; 7: 195–210 · DOI http://dx.doi.org/10.1055/s-0034-1390974 Heruntergeladen von: IP-Proxy Thieme IP Account, Thieme Verlagsgruppe. Urheberrechtlich geschützt. 210