Information eBeihilfe
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Information eBeihilfe
Finanzverwaltungsamt Schleswig-Holstein - Leitung- Finanzverwaltungsamt Weg133 | 24113 Kiel S-H I Speckenbeker FrauBeihilfeberechtigte bzw. HerrnBeihilfeberechtigter des LandesSchleswig-Holstein Telefon Beihilfe-Hotline: 04316487-555 ,iO Juli2015 Einführungder eBeihilfe(elektronische Beihilfe) Anlage SehrgeehrteDamenund Herren, im Zugeder Verwaltungsmodernisierung wirdim Finanzverwaltungsamt Schleswig-Holstein (FVA)die Beihilfesachbearbeitung auf die sogenannte Beihilfe)umgeeBeihilfe(elektronische stellt.Damitführtdas FVAfür seineBeihilfesachbearbeitung ein digitalesVerfahrenein,wie es genutztwird. bereitsseit längererZeitdurchprivateKrankenversicherungen Mit Einführung der eBeihilfewirddie bisherigepapiergebundene Beihilfesachbearbeitung auf papierlose Abläufeumgestellt. Die Beihilfeanträge werdeneinschließlich der eingereichten UnterlagenübereinenScannereingelesenund dem/der Beihilfesachbearbeiter/in zur weiteren Bearbeitung elektronisch zur Verfügunggestellt. Die wichtigsteAnderungist,dassdie Belegedem/der Beihilfesachbearbeiter/in nur nochdigitalisiertvorliegenund nichtzurückgesandt werdenkönnen.Das giltauch- im Gegensatzzu - beiAbweichungen der bisherigen Handhabung von der beantragten Beihilfe. Dievon lhneneingereichten Belegewerdenvon uns nachdem Scanvorgang ordnungsgemäß vernichtet.BittereichenSie deshalbentsprechend den Vorgabender Beihilfeverordnung nur Kopienein und behaltenSie eineAusfertigung der Belegefür lhre privatenUnterlagen. Zur Verdeutlichung ist diesemSchreibeneineÜbersichtüberdie Veränderungen beigefügt. Mitfreundlichen Grüßen -1,2r-.-,4--/(SilkeRuck Leiterindes Finanzverwaltungsamtes Schleswig-Holstein DienstgebäudeSpeckenbekerWeg133,24113 Kiel I Telefon0431 6487-0 | Telefax04316487-189 | Poststelle@FVA.Landsh.de I www.landesregierung.schleswig-holstein.de 12.30Uhr,dienstags13.30- 15 Uhr (nurfürLehrer)l I SprechzeitenfreitagsgE-Mail-Adressen: Kein Zugangfür elektronischsignierteoder verschlüsselteDokumente.Das Landeswappenist gesetzlichgeschütä. Einführungder eBeihilfe(elektronische Beihilfe) MitEinführung papiergebundene dereBeihilfe wirddie bisherige Beihilfesachbearbeitungauf papierlose Abläufeumgestellt. DieBeihilfeanträge werdeneinschließlich dereingereichten Unterlagen übereinenScannereingelesen unddem/derBeihilfesachbearbeiter/in zurweiterenBearbeitung gestellt. zurVerfügung Bitteberücksichtigen Sie ab sofortdie folgendenHinweisebei der Einreichung Ihrer Beihilfeanträge: 1. ReichenSiebittenurlesbareKopienein. 2. BehaltenSieeineAusfertigungder Belegefür lhreprivaten Unterlagen. 3. KopierenSie bittenureinen Belegauf eineSeite. (NIEMALSmehrereBelegeauf eineSeitekopieren!) 4. Bitteklammern, heftenbzw.tackernSie lhreeingereichten Unterlagen nichtzusammen. 5. Venarenden Sie keinePost-ltsoderandereKlebezettel auf den Belegen.Erstellen Siestattdessen einenhandschriftlichen Vermerkauf einemgesonderten DlN-A-4-Blatt. 6. PrüfenSie,ob allenotwendigen Belege(2.B.Verordnungen, Laborrechnungen etc.)lhremAntragbeiliegen. 7. PrüfenSie,ob allezur Erstattung eingereichten Belegeim Antrag aufgelistet sind. 8. BeachtenSie,dassderAntragan der ausgewiesenen Stelle unterschriebenseinmuss. 9. SendenSie bittekeinefrankiertenRückumschlägemit,da die von lhneneingereichten unterlagennichtzurückgesandt werdenkönnen. 10. BeiAmtshilfefällen (2.B. GMSH)ist immerdervierseitige Beihilfeantrag zu verwenden. VielenDankfür lhreUnterstützung! lhr Beihilfeteam