Information eBeihilfe

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Information eBeihilfe
Finanzverwaltungsamt
Schleswig-Holstein
- Leitung-
Finanzverwaltungsamt
Weg133 | 24113 Kiel
S-H I Speckenbeker
FrauBeihilfeberechtigte
bzw.
HerrnBeihilfeberechtigter
des LandesSchleswig-Holstein
Telefon
Beihilfe-Hotline:
04316487-555
,iO
Juli2015
Einführungder eBeihilfe(elektronische
Beihilfe)
Anlage
SehrgeehrteDamenund Herren,
im Zugeder Verwaltungsmodernisierung
wirdim Finanzverwaltungsamt
Schleswig-Holstein
(FVA)die Beihilfesachbearbeitung
auf die sogenannte
Beihilfe)umgeeBeihilfe(elektronische
stellt.Damitführtdas FVAfür seineBeihilfesachbearbeitung
ein digitalesVerfahrenein,wie es
genutztwird.
bereitsseit längererZeitdurchprivateKrankenversicherungen
Mit Einführung
der eBeihilfewirddie bisherigepapiergebundene
Beihilfesachbearbeitung
auf
papierlose
Abläufeumgestellt.
Die Beihilfeanträge
werdeneinschließlich
der eingereichten
UnterlagenübereinenScannereingelesenund dem/der Beihilfesachbearbeiter/in
zur weiteren
Bearbeitung
elektronisch
zur Verfügunggestellt.
Die wichtigsteAnderungist,dassdie Belegedem/der Beihilfesachbearbeiter/in
nur nochdigitalisiertvorliegenund nichtzurückgesandt
werdenkönnen.Das giltauch- im Gegensatzzu
- beiAbweichungen
der bisherigen
Handhabung
von der beantragten
Beihilfe.
Dievon lhneneingereichten
Belegewerdenvon uns nachdem Scanvorgang
ordnungsgemäß
vernichtet.BittereichenSie deshalbentsprechend
den Vorgabender Beihilfeverordnung
nur
Kopienein und behaltenSie eineAusfertigung
der Belegefür lhre privatenUnterlagen.
Zur Verdeutlichung
ist diesemSchreibeneineÜbersichtüberdie Veränderungen
beigefügt.
Mitfreundlichen
Grüßen
-1,2r-.-,4--/(SilkeRuck
Leiterindes Finanzverwaltungsamtes
Schleswig-Holstein
DienstgebäudeSpeckenbekerWeg133,24113 Kiel I Telefon0431 6487-0 | Telefax04316487-189 | Poststelle@FVA.Landsh.de
I
www.landesregierung.schleswig-holstein.de
12.30Uhr,dienstags13.30- 15 Uhr (nurfürLehrer)l
I SprechzeitenfreitagsgE-Mail-Adressen:
Kein Zugangfür elektronischsignierteoder verschlüsselteDokumente.Das Landeswappenist gesetzlichgeschütä.
Einführungder eBeihilfe(elektronische
Beihilfe)
MitEinführung
papiergebundene
dereBeihilfe
wirddie bisherige
Beihilfesachbearbeitungauf papierlose
Abläufeumgestellt.
DieBeihilfeanträge
werdeneinschließlich
dereingereichten
Unterlagen
übereinenScannereingelesen
unddem/derBeihilfesachbearbeiter/in
zurweiterenBearbeitung
gestellt.
zurVerfügung
Bitteberücksichtigen
Sie ab sofortdie folgendenHinweisebei der Einreichung
Ihrer Beihilfeanträge:
1. ReichenSiebittenurlesbareKopienein.
2. BehaltenSieeineAusfertigungder Belegefür lhreprivaten
Unterlagen.
3. KopierenSie bittenureinen Belegauf eineSeite.
(NIEMALSmehrereBelegeauf eineSeitekopieren!)
4. Bitteklammern,
heftenbzw.tackernSie lhreeingereichten
Unterlagen
nichtzusammen.
5. Venarenden
Sie keinePost-ltsoderandereKlebezettel
auf den
Belegen.Erstellen
Siestattdessen
einenhandschriftlichen
Vermerkauf
einemgesonderten
DlN-A-4-Blatt.
6. PrüfenSie,ob allenotwendigen
Belege(2.B.Verordnungen,
Laborrechnungen
etc.)lhremAntragbeiliegen.
7. PrüfenSie,ob allezur Erstattung
eingereichten
Belegeim Antrag
aufgelistet
sind.
8. BeachtenSie,dassderAntragan der ausgewiesenen
Stelle
unterschriebenseinmuss.
9. SendenSie bittekeinefrankiertenRückumschlägemit,da die von
lhneneingereichten
unterlagennichtzurückgesandt
werdenkönnen.
10. BeiAmtshilfefällen
(2.B. GMSH)ist immerdervierseitige
Beihilfeantrag
zu verwenden.
VielenDankfür lhreUnterstützung!
lhr Beihilfeteam