ALTARIS Games Portfolio I Emissionsprospekt

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ALTARIS Games Portfolio I Emissionsprospekt
1
Altaris Games Portfolio I
GmbH & Co. KG
inkl. Nachtrag Nr. 1 vom 01.01.2011
Erster Games-Fonds der zweiten Generation
Anlegerfreundlich | Zukunftsorientiert | Renditestark
Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG
Nachtrag Nr. 1 vom 01.01.2011
nach § 11 Verkaufsprospektgesetz der Altaris Emissionshaus GmbH, Grasbrunn (Anbieter) zum bereits veröffentlichten vollständigen Verkaufsprospekt vom 04.09.2009 betreffend das öffentliche Angebot zum Erwerb von Kommanditanteilen an der Altaris Games Portfolio I
GmbH & Co. KG.
Hinweis
Dieser Nachtrag Nr. 1 bewirkt Änderungen des Verkaufsprospektes vom 04.09.2009 und ist interessierten Anlegern zusammen mit diesem
auszuhändigen. Der Erhalt wird vom Anleger in der Beitrittserklärung oder auf der letzten Seite betätigt.
Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,
die seit 2007 andauernde Finanzmarktkrise und die sich daraus ergebenden Verwerfungen in den börsennotierten Anlagesegmenten,
sowie bei Schiffen und Immobilien, machen es interessierten Anlegern nicht leicht, Investitionsentscheidungen zu treffen. Selbst die
Chefökonomen sind sich nicht einig, was noch auf uns zukommen
wird und wie wir uns sinnvoll auf die Zukunft vorbereiten können.
Eines ist wissenschaftlich bewiesen: Geschlossene Fonds – ein Oberbegriff für Sachwert-Investitionen – bieten, einhergehend mit planbaren und attraktiven Auszahlungen, unternehmerisch orientierten
Anlegern das Potenzial auf mehr Stabilität im Vermögensportfolio.
Zudem bieten Sachwerte einen Inflationsschutz, da sie mit einem
realen Gegenwert, einer wirtschaftlichen Leistung, hinterlegt sind.
Der erste Games-Fonds der zweiten Generation
Der Markt der Computer- und Videospiele, kurz Games genannt,
ist bisher hauptsächlich institutionellen Investoren vorbehalten
gewesen. Umso erfreulicher ist es, dass sich mit Altaris ein Spezialanbieter auf dem Markt etablieren konnte, welcher Privatanlegern den Einstieg in das Milliardengeschäft und die attraktiven
Gewinne mit den Games eröffnet. Die lange und sorgfältige Vorbereitung hat sich gelohnt. Altaris hat als Pionier in diesem Markt
mit dem Altaris Games Portfolio I, dem ersten Games Fonds der 2.
Generation, neue Standards gesetzt: Hohe Interessengleichheit
zwischen Fonds-Anlegern und Fonds-Partnern ebenso wie mit dem
Fonds-Management, erstrangige Ansprüche des Fonds und seiner
Anleger bei den erwirtschafteten Erträgen und ein durchgängiges
Sicherheitskonzept. Die kurze Laufzeit bis Ende 2014 sorgt für
schnelle Rückflüsse und eröffnet damit auch älteren Investoren eine
interessante Beteiligungsmöglichkeit.
Der Fonds erwirbt ein breit diversifiziertes Portfolio an sorgfältig
geprüften und handverlesenen Computer- und Videospielen
deutscher Studios zu einem Zeitpunkt, der besser kaum sein könnte.
Die fehlende Finanzierungsbereitschaft deutscher Banken und
die fehlende öffentliche Förderung sind trotz nachweislich hoher
Fachkompetenz und weitreichender Erfahrung ein großer internationaler Wettbewerbsnachteil. Der Altaris-Fonds war deshalb in
der Lage, mit seinen Partnern für besonders erfolgsversprechende
Games-Projekte für alle Beteiligten faire Konditionen zu verhandeln.
Das Altaris Games Portfolio I verdankt seinen Erfolg in erster Linie
der jahrelangen, teilweise jahrzehntelangen Konzentration des
Managements und der Fondspartner auf den Markt der Computerund Videospiele. Von der kurzfristigen Finanzierung der Games
durch den Altaris Fonds werden die Finanzierungslücken deutscher
Spielestudios geschlossen, die Angebotspaletten des Einzelhandels
und der Games-Portale im Internet weiter ausbaut und Investoren
wird eine zukunftsweisende Investitionsmöglichkeit geboten.
Marktwachstum, der Krise zum Trotz
Jeder 7. Deutsche soll zu Weihnachten 2010 ein Computer- oder
Videospiel gekauft oder geschenkt haben. Eine Tatsache, die den
meisten Erwachsenen, Eltern ebenso wie Großeltern bereits bestens
bekannt ist. Standen Games 2010 nicht zum ersten Mal auf den
Wunschzetteln der Nachkommen. Dieses ökonomische Potenzial
kennend, ist es nicht verwunderlich, dass die Hälfte aller AltarisAnleger das fünfzigste Lebensjahr bereits überschritten hat.
Die im Verkaufsprospekt gemachten Angaben zu den erwarteten Markt- und Umsatzentwicklungen für die kommenden
Jahre basieren auf einer Studie aus 2009. In der aktualisierten
PricewaterhosueCoopers-Studie „Global entertainment and media
outlook: 2010 – 2014“ vom Juni 2010 wurde die durchschnittliche
Wachstumsrate pro Jahr von 7,4 Prozent auf 10,6 Prozent deutlich
angehoben. Der weltweite Umsatz soll bis 2014 auf 86,8 Milliarden
US-Dollar anwachsen. Das Wachstum im Bereich der Online-Games
– unserem Hauptinvestitionsmarkt – soll sogar 21,3 Prozent betragen. Obwohl nicht alle Regionen oder Segmente plangemäß gewachsen sind, hat in den Krisenjahren 2007 bis 2009 mit 47 Prozent
ein starkes Wachstum stattgefunden. Dieses Wachstum spiegelt sich
auch bei den Vermarktungspartnern des Fonds wider: Bigpoint ist
seit Auflage des Fonds um das Doppelte gewachsen und bietet seine
Dienste mittlerweile über 165 Millionen registrierten Spielern an.
Der Markt der Games wächst somit erneut deutlich schneller als die
anderen Bereiche der Unterhaltungsindustrie wie Film oder Musik.
Grasbrunn, den 03.01.2011
Jörg-Dieter Leinert
Geschäftsführer der Altaris Emissionshaus GmbH
Aktualisierungen von Angaben im Verkaufsprospekt:
Durch Beschluss der Fonds-Gesellschafter vom 21.12.2010 wurde
die Platzierungsphase des Fonds bis zum 31.12.2011 verlängert.
Die einstimmige Annahme bestätigte erneut, dass Privatkunden
die Investmentidee des Altaris Games Portfolio I nachvollziehen
können, und die Qualität und Marktstellung aller beteiligten
Produktpartner wertschätzen. Hierdurch wird in den kommenden
Monaten weiteren Interessenten die Möglichkeit eröffnet, sich
am Altaris Games Portfolio I zu beteiligen und an den attraktiven
Renditechancen teilzunehmen. Mittels diesem Prospektnachtrag
informieren wir Sie über die sich daraus ergebenden, sowie weiterer
wesentlicher Änderungen am Emissionsprospekt.
Seite 2 f. – „Eckdaten des Fonds“
Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„Die Platzierungsphase endet mit Erreichen eines Kommanditkapitals
von EUR 10 Mio. bzw. von EUR 20 Mio. (jeweils ohne Agio), spätestens jedoch am 31.12.2011.“
Seite 3 f. – „Ergebnisverteilung“
Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„Der Gesellschaftsbeitritt gilt als vollzogen, ab der Annahme durch
die Fondsgesellschaft und die Gutschrift des Beteiligungskapitals
zzgl. Agio auf dem Treuhandkonto bis zum 31.12.2011. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtrages Nr. 1 wurde Kommanditkapital
in Höhe von EUR 1.164.000 gezeichnet.“
Seite 24 – „Moorhuhn Adventure für PC“
Das unter dem Arbeitstitel „Moorhuhn Adventure für PC“ aufgeführte
PC-Spiel kam im September 2010 mit dem Titel „Moorhuhn – Das
verbotene Schloss“ in den Handel. Durch den verzögerten Start
des Fonds wurde das Spiel verspätet umgesetzt, weshalb die
Markteinführung auf das Weihnachtsgeschäft 2010 abgestimmt
wurde. Bis Jahresende 2010 konnten 35.000 Stück verkauft werden.
Im Rahmen einer Lizenzgarantie konnte die Fondsgesellschaft 120
Prozent des Entwicklungsbudgets vereinnahmen.
Seite 25 – „Aranox Quest“
Das unter dem Arbeitstitel „Aranox Quest“ beschriebene 3DBrowsergame wird im Frühjahr 2011 vom Vermarktungspartner
Bigpoint unter dem Titel „Quest’n Goblins“ international vermarktet
werden. „Quest’n Goblins“ ist ein klassisches MMO, in dem sich
Spieler online durch Dungeons und Höhlen kämpfen und mysteriöse
Sümpfe oder Wälder erkunden. Dabei stehen ihnen wehrbereite
Goblins zur Seite, deren individuelle Stärke und Ausrüstung für
ein zusätzliches, strategisches Element sorgt. Der Titel befindet
sich bereits in einem weit fortgeschrittenen Entwicklungsstadium.
Einige der Spielinhalte werden in 2D im Browser angeboten, so dass
auch unterwegs auf Smartphones gespielt werden kann.
Seite 25 – “Moorhuhn – Die 36 Kammern“
Das unter dem Arbeitstitel “Moorhuhn – Die 36 Kammern“ wird im
Herbst 2011 unter dem Titel „Moorhuhn – Tiger & Chicken“ für PC
und XBLA (Xbox Live Acarde) vermarktet werden. Das bisher umfangreichste Moorhuhn-Spiel befindet sich zum Zeitpunkt des
Nachtrags Nr. 1 ebenfalls bereits in einem fortgeschrittenen Entwicklungsstadium.
Seite 36 – Philipp Barthelmess
Dr. Philipp Barthelmess ist aus der Geschäftsleitung der Altaris
Vertriebsgesellschaft mbH zum 31.12.2010 ausgeschieden.
Seite 38 – Like Dynamite GmbH
Die Like Dynamite GmbH hat ihren Firmennamen geändert und tritt
mittlerweile unter der Bezeichnung coreXgames GmbH auf.
Seite 38 – Bigpoint GmbH
Die Bigpoint GmbH hat ihr rasantes Wachstum seit Beginn der Zusammenarbeit fortgesetzt. Mit nunmehr über 600 Mitarbeitern aus
35 Nationen werden 165 Millionen registrierte Spieler unterstützt.
Seite 39 – INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH
Die INTEGRA verwaltet mittlerweile über 150.000 Anleger aus über
100 verschiedenen Fonds.
Seiten 41 ff. – Grundlagen der Prognoserechnung
Trotz eines verzögerten Starts bei der Platzierung des Eigenkapitals,
geht das Fondsmanagement zum Zeitpunkt des Nachtrags Nr. 1
nicht von der Notwendigkeit einer Anpassung der Prognoserechnungen aus. Die konservative Kalkulation und Sicherheitsabschläge von etwa einem Drittel bei der Fertigstellung und den
Verkaufserwartungen der Spiele, kommen der aktuellen Situation
entgegen. Anleger, welche der Gesellschaft bis zum 31.12.2010 beigetreten sind, erhalten im Januar 2011 eine erste vorgezogene Ausschüttung in Höhe von 5 Prozent sowie den Frühzeichnerbonus von
6 % p.a. vom Zeitpunkt des Geldeingangs beim Treuhänder bis zum
31.12.2010.
Seite 59 – Rechtliche Grundlagen: 2. Gesellschaftsvertrag
Absatz 1, Satz 4 wird wie folgt neu formuliert:
„Die Platzierungsfrist beginnt frühestens einen Tag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospekts (§ 9 Abs. 1 VerkProspG) und endet
bei Vollplatzierung des Kommanditkapitals, spätestens jedoch am
31.12.2011.“
Seite 62 – Rechtliche Grundlagen: 2. Gesellschaftsvertrag
Absatz 1, Satz 1 wird wie folgt neu formuliert:
Grundsätzlich einmal jährlich, spätestens bis zum 15. Dezember, findet eine ordentliche Gesellschafterversammlung statt, erstmalig bis
zum 15. Dezember 2011.
Absatz 8, Satz 2 wird neu formuliert:
Die Geschäftsführungsvergütung beträgt für alle folgenden Jahre
1,6 % p.a. des geleisteten Gesellschaftskapitals (ohne Agio), zzgl.
Umsatzsteuer.
Seite 63 – Rechtliche Grundlagen: 2. Gesellschaftsvertrag
Absatz 2 wird wie folgt neu formuliert:
„Anleger die bis zum 31.12.2010 wirksam beigetreten sind (Annahme
des Beitrittsangebots) und ihre Einlage zzgl. Agio bis dahin vollständig
erbracht haben, erhalten für den Zeitraum ab der vollständigen
Einlagenleistung bis zum 31.12.2010 einen Frühzeichnerbonus in
Höhe von 6 % p.a. auf ihre Zeichnungssumme (ohne Agio). Der
Frühzeichnerbonus wird am 30.01.2011 ausgeschüttet.“
Seite 66 – Rechtliche Grundlagen: 4. Mittelverwendungskontrollvertrag
Absatz 12, Satz 1 wird wie folgt neu formuliert:
„Für seine Tätigkeit erhält der Mittelverwendungstreuhänder
eine Vergütung in Höhe von insgesamt 0,1 % des geleisteten
Kommanditkapitals (ohne Agio). Sie ist quartalsweise, jeweils am
Ende des Quartals, erstmalig am 31.12.2010, fällig.“
Seite 67 – Rechtliche Grundlagen: 5. Dienstleistungsverträge
Absatz 2, Satz 3 wird wie folgt neu formuliert und ein Tippfehler
korrigiert:
„Zusätzlich erhält die Altaris Vertriebsgesellschaft mbH für die Jahre
2011 bis 2014 für die laufende Betreuung der Vertriebspartner eine
jährlich Kontinuitätsprovision in Höhe von 0,6 % bezogen auf das
von den Anlegern insgesamt geleistete Kommanditkapital (ohne
Agio) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, fällig zu je einem Viertel zum
Beginn eines Kalenderquartals.“
Seite 67 – Rechtliche Grundlagen: 6. Vertrag über Konzeption und
Prospektierung
Absatz 8, Satz 1 wird wie folgt neu formuliert:
„Die Altaris Emissionshaus GmbH erhält eine einmalige Vergütung
in Höhe von insgesamt 1,9 % des eingezahlten Kommanditkapitals
(ohne Agio), zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
Sie ist quartalsweise, jeweils am Ende des Quartals, erstmalig am
31.12.2010, fällig.“
Seite 68 – Rechtliche Grundlagen: 9. Fondsverwaltungsvertrag
Absatz 3, Sätze 2 ff. werden wie folgt neu formuliert:
„Die Vergütung ist zum 31.12.2010 zur Zahlung fällig. Ab dem
01.01.2011 erhält sie eine Vergütung in Höhe von 0,5 % p.a. des
geleisteten Gesellschaftskapitals (ohne Agio), zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Sie ist quartalsweise, jeweils am Ende des Quartals, fällig.“
Seite 77 – Gesellschaftsvertrag: § 4 Beitritt der Anleger, Treuhandvertrag
Absatz 1, Satz 1 wird wie folgt neu formuliert:
„An der Gesellschaft können sich von der Gründung bis zum
Erreichen eines Gesellschaftskapitals in Höhe von EUR 10
Millionen, bzw. EUR 20 Millionen im Falle einer Erhöhung des
Kommanditkapitals durch den geschäftsführenden Gesellschafter
nach Maßgabe des § 5 Abs. 2, spätestens jedoch bis zum 31.12.2011
(„Ende der Platzierungsphase“) natürliche und juristische Personen
gemäß den Voraussetzungen dieses Vertrages und der Beitrittserklärung im Rahmen der Kapitalerhöhungen mittelbar über die
Treuhandkommanditistin beteiligen („Treugeber“).“
Seite 78 – Gesellschaftsvertrag: § 5 Gesellschaftskapital, Einlagenleistung
Absatz 2, Satz 1 f. wird wie folgt neu formuliert:
„Der geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt, das
Gesellschaftskapital durch Zulassung der Treuhandkommanditistin
zur Erhöhung ihres Kapitalanteils bis zum 31.12.2011 in einem oder
mehreren Schritten auf insgesamt bis zu EUR 10 Millionen (zzgl.
5 % Agio) zu erhöhen. Dem geschäftsführenden Gesellschafter
steht zudem das Recht zu, das Gesellschaftskapital durch Zulassung
der Treuhandkommanditistin zur Erhöhung ihres Kapitalanteils in
einem oder mehreren Schritten um einen zusätzlichen Betrag von
bis zu EUR 10 Millionen (zzgl. 5 % Agio) zu erhöhen, spätestens
jedoch bis zum 31.12.2011.“
Seite 78 – Gesellschaftsvertrag: § 11 Ordentliche Gesellschafterversammlung
Absatz 1 wird wie folgt neu formuliert:
„Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet jährlich bis
spätestens 15. Dezember statt. Die erste ordentliche Gesellschafterversammlung ist bis zum 15. Dezember 2011 einzuberufen.“
Seite 81 – Gesellschaftsvertrag: § 18 Entnahmen
Absatz 3 wird wie folgt neu formuliert:
„Gesellschafter bzw. Treugeber, die bis zum 31.12.2010 wirksam
beigetreten sind (Annahme des Beitrittsangebots) und ihre Einlage
zzgl. Agio bis dahin vollständig erbracht haben, erhalten für den
Zeitraum ab der vollständigen Einlagenleistung bis zum 31.12.2010
eine zusätzliche Entnahme („Frühzeichnerbonus“) in Höhe von 6 %
p.a. bezogen auf den erbrachten Kapitalanteil (ohne Agio). Diese
Entnahme ist planmäßig zum 30.06.2011 zu zahlen.“
Seite 82 – Gesellschaftsvertrag: § 19 Vergütung Komplementär
und geschäftsführender Gesellschafter
Absatz 2 wird wie folgt neu formuliert:
„Für die Übernahme der Geschäftsführung erhält der geschäftsführende Gesellschafter eine Geschäftsführungsvergütung. Diese
beträgt für den Zeitraum bis zum 31.12.2010 1 % p. a. des zum
31.12.2010 geleisteten Gesellschaftskapitals (ohne Agio), zzgl.
gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer, und ist am 31.12.2010 fällig.
Die Geschäftsführungsvergütung beträgt für alle folgenden Jahre
1,6 % p. a. des geleisteten Gesellschaftskapitals (ohne Agio), zzgl.
gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Sie ist quartalsweise, jeweils
am Ende des Quartals fällig.“
Im Rahmen der Verlängerung der Platzierungsphase und der vorgenannten Änderungen hat das Fondsmanagement die Geschäftsbesorgungsverträge mit der INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH
als Mittelverwendungstreuhänder, der Altaris Vertriebsgesellschaft
mbH als Vertriebskoordinator und der Altaris Emissionshaus GmbH
als Anbieter und Konzeptionär des Beteiligungsangebots durch
Nachträge entsprechend angepasst.
Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG
Das Emissionshaus
Die Altaris Emissionshaus GmbH ist ein konzern- und bankenunabhängiger Finanzdienstleister für die Konzeption, die Platzierung und das Management von Beteiligungsangeboten in Form von geschlossenen Fonds und
Private Placements.
Altaris hat sich zum Ziel gesetzt, den Markt zu antizipieren, in transparenten Märkten außergewöhnliche Renditemöglichkeiten aufzuspüren und diese in Fondskonzepte mit lukrativem Rendite-/Risiko-Profil umzusetzen
– und das möglichst unabhängig von den Aufs und Abs der Zins-, Aktien- und Immobilien-Märkte.
Erfahrene Partner
Langjährige Branchenspezialisten und ein unabhängiger Fachbeirat unterstützen das Fondsmanagement bei der
Selektion und Überwachung Erfolg versprechender Games-Projekte. Fonds-Partner wie die phenomedia publishing gmbh – bekannt durch das Moorhuhn – und die Like Dynamite GmbH im Team mit dem weltweit größten
Browsergame-Portal Bigpoint.com mit über 85 Millionen Nutzern, sorgen für die internationale Vermarktung der
Games. Das vom Fondsmanagement zusammengestellte Experten-Team aus Branchen-Insidern greift dabei auf
ein großes Know-how und breites Netzwerk zurück.
Unser erster Games-Fonds
Als privater Investor an der wirtschaftlichen Entwicklung einer Branche teilnehmen, die sich in den vergangenen Jahren in einem beeindruckendem Tempo entwickelt hat: Wachstumsmarkt Computer- und Videospiele!
Über Jahre zweistellig gewachsen, stellte das Segment der interaktiven Unterhaltung mit Games die Umsätze an
den Kinokassen oder mit Musik längst in den Schatten. Marktanalysten erwarten bei einem durchschnittlichen
Wachstum von 7,4 % bis 2013 ein Umsatzwachstum auf 73,5 Milliarden US-Dollar.
Sicherheit durch klare Investitionskriterien
ƒƒ Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind von der Fondsgesellschaft noch keine Kaufverträge für
Games-Projekte abgeschlossen worden (Blindpool)
ƒƒ Geplantes Investitionsvolumen bereits zu ca. 90 % mit konkreten Games-Projekten und dazugehörigen Vermarktungsvereinbarungen vertraglich gesichert. Eintrittsrecht der Fondsgesellschaft in diese Verträge.
ƒƒ Keine Investition in Killerspiele
ƒƒ Internationale Vermarktung
ƒƒ Investition zu Festpreisen, Zahlung nur nach festgelegten Meilensteinen
ƒƒ Vermarktung über erfolgreiche Vertriebspartner und Online-Plattformen
ƒƒ Vorrangige Behandlung des Fonds bei den Erlösen
ƒƒ Strikte Mittelverwendung durch unabhängige Kontrolle
Hoher Frühzeichnerbonus plus attraktive Rendite
ƒƒ Angestrebter Gesamtmittelrückfluss ca. 158 % (vor Steuern)
ƒƒ Frühzeichnerbonus von 6 % p. a. ab dem Zeitpunkt der Einzahlung bis zur Fondsschließung
ƒƒ Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Kurze Fondslaufzeit und schneller Kapitalrückfluss
ƒƒ Geplante Laufzeit des Fonds lediglich vier Jahre (Ende 2014)
ƒƒ Ausschüttungen bereits ab 2011 von über 12 % p. a. geplant
ƒƒ Beteiligung ab EUR 5.000,- zuzüglich 5 % Agio
ƒƒ Geplantes Fondsvolumen EUR 10.000.000 (zzgl. Agio)
i
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Fondsdaten auf einen Blick ....................................................................................................i
Inhaltsverzeichnis . ...................................................................................................................ii
Einleitung...................................................................................................................................iii
Das Beteiligungsangebot
01 Das Beteiligungsangebot im Überblick...................................................................... 1
02 Wesentliche Risiken ........................................................................................................ 5
03 Games . ............................................................................................................................. 15
04 Die Anlagestrategie ...................................................................................................... 23
05 Altaris – mit Partnern gemeinsam stark .................................................................. 35
Die Zahlen
06 Grundlagen der Prognoserechnung ........................................................................ 41
07 Investitions- und Finanzplanung . ............................................................................. 43
08 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage . .................................................................... 45
09 Beispielrechnungen für den Anleger ....................................................................... 51
10 Sensitivitätsanalysen...................................................................................................... 53
Die Details
11 Wichtige Funktionen und Beteiligte ........................................................................ 55
12. Rechtliche Grundlagen ................................................................................................ 59
13 Steuerliche Grundlagen . ............................................................................................. 71
14 Gesellschaftsvertrag . .................................................................................................... 77
15 Treuhandvertrag ............................................................................................................ 87
16 Mittelverwendungskontrollvertrag .......................................................................... 91
17 Anlagenvorbehalt / Prospektverantwortung ........................................................ 93
18 Abwicklungshinweise .................................................................................................. 94
19 Angaben nach der Vermögensanlagen-Verordnung .......................................... 95
Anhänge
20 Verbraucherinformationen für den Fernabsatz ................................................... 97
21 Beitrittserklärung . ......................................................................................................... 99
22 Postident .......................................................................................................................101
23 Glossar.............................................................................................................................103
24 Impressum......................................................................................................................109
HINWEIS AUF DEN UMFANG DER PROSPEKTPRÜFUNG DURCH DIE BUNDESANSTALT FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHT (BAFIN)
Dieser Verkaufsprospekt unterliegt nach dem Verkaufsprospektgesetz einer
formalen Vollständigkeitsprüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Die inhaltliche Richtigkeit der im Verkaufsprospekt gemachten Angaben ist
nicht Gegenstand der Prüfung durch die BaFin.
ii
Gute Gründe für eine Investition
Sehr geehrte Investoren,
mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot „Altaris Games Portfolio I GmbH & Co.
KG“ wurde ein geschlossener Fonds mit einem attraktiven Rendite-Risiko-Profil entwickelt. Bereits ab einer Beteiligung von EUR 5.000 (zzgl. 5 % Agio) wird Anlegern
damit eine Investition in eines der am schnellsten wachsenden Segmente der Unterhaltungsindustrie, Computer- und Videospiele (Games), geboten.
Ein deutlich zweistelliges Wachstum in den vergangenen Jahren macht deutlich, mit
welcher Dynamik sich dieser Markt bisher entwickelt hat. Eine aktuelle Marktstudie
der angesehenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers1 prognostiziert Computer- und Videospielen – selbst unter Berücksichtigung der weltweiten Wirtschaftskrise – ein jährliches Wachstum in Höhe von durchschnittlich 7,4 %
und damit im Jahr 2013 einen Umsatz von stolzen 73,5 Milliarden US-Dollar.
Dank innovativer Spiele-Konzepte wie Nintendo® Wii, Nintendo® DS, Handy-Spielen
(z. B. auf dem Apple iPhone) und Online-Internet-Spielen – hat sich der Kreis der Spiele-Begeisterten immens vergrößert. Die Spieler von damals sind heute erwachsen,
stehen mit beiden Beinen im Berufsleben und haben selbst Familie und Kinder – sind
also für Computer- und Video-Spiele empfänglich. Hinzu kommen ältere Menschen,
die ebenso wie weibliche Spieler einen immer größeren Anteil der Käufer von Games
ausmachen. Auch in Rehabilitations- und karitativen Einrichtungen für ältere Mitmenschen werden Spielekonsolen mittlerweile eingesetzt.
Unabhängig von dem Auf und Ab der Wirtschaft – ja besonders in schwierigen Zeiten – sehnen sich die Menschen nach Ablenkung, Entspannung und Spaß. Games
gewannen deshalb in ihrer nur rund 30-jährigen Geschichte kontinuierlich an Bedeutung. Egal ob es der Alleinstehende ist, der sich einen Gegner für eine Partie Schach
wünscht oder der Rentner, der vor dem Bildschirm zu Bewegungsübungen animiert
wird – für jeden ist etwas dabei.
In der Hektik von heute finden Eltern immer weniger Zeit, die sie mit ihren Kindern
verbringen können. Da drängt es sich geradezu auf, vor dem Bildschirm gemeinsam
die „heimischen Olympischen Spiele“ abzuhalten. Dies macht nicht nur Spaß, sondern stärkt auch das Gemeinschaftsgefühl. Und preisgünstig ist das Spielen am Computer oder der Video-Konsole auch noch:
„Kein anderes Unterhaltungsmedium hat einen derart hohen Geldwert!“
Nahezu jeder Besuch eines Theaters, Kinos oder Restaurants kostet mehr als ein modernes Game und sorgt dennoch nur für einen kurzen Moment der Unterhaltung.
Bei Games steht der Spieler im Mittelpunkt, misst sich mit anderen, muss Strategien
entwickeln, sich mit anderen Spielern verbünden und wird bei Erfolg dafür belohnt.
Und dies je nach Spiel über Tage, Wochen und vielleicht sogar Monate hinweg.
Da verwundert es nicht, wenn die Umsätze mit Games die Einnahmen an den Kinokassen oder mit Musik längst überholt haben. Renommierte Medien wie das Handelsblatt, die Financial Times Deutschland, Focus und viele mehr berichten mittlerweile regelmäßig über die Entwicklungen am Games Markt, aber auch über jüngste
Erkenntnisse aus Forschung und Wissenschaft oder berichten uns gar, dass Games in
Deutschland nun als Kulturgut zählen. Einen deutschen Computerspiele-Preis gibt
es bereits.
iii
Das Altaris Games Portfolio I investiert in eine Auswahl von 15 bis 20 Unterhaltungsspielen (Casual Games, Fun Games) und Online-Games, die im Internet gemeinsam
mit oder gegen andere gespielt werden. Killerspiele sind grundsätzlich ausgeschlossen. Vorteil der gewählten Games Kategorien sind: geringe Entwicklungskosten, kurze Entwicklungszeiten und ein schneller Vermarktungsbeginn.
Der Fonds arbeitet von der Auswahl der Games über deren Entwicklung bis zur
Vermarktung mit langjährigen Profis und Unternehmen aus dem Games-Markt zusammen. Anlegergelder sollen kurzfristig in Erfolg versprechende Projekte investiert
werden und dadurch für Investoren die Rendite steigern. Laut Prognose sind Ausschüttungen von 2011 bis zur Fondsschließung von insgesamt ca. 158 % vor Steuern
bezogen auf das eingezahlte Kommanditkapital ohne Agio geplant. Schnell Entschlossene erhalten zusätzlich einen Frühzeichnerbonus von 6 % p. a. ab dem Zeitpunkt der Einzahlung bis zur Fondsschließung.
Die geplante Laufzeit bis Ende 2014 ist für eine Beteiligung angenehm kurz.
Wir laden Sie ein, mit uns auf den nächsten Seiten in die Welt der Games einzutauchen. Erkennen Sie die Möglichkeiten, wie Sie an diesem Milliarden-Markt teilnehmen können und Ihr bestehendes Portfolio damit weiter diversifizieren können.
So zitierte die Financial Times Deutschland2 im August 2009 Marktbeobachter und
-analysten in Bezug auf die Games-Branche wie folgt: Frank Mackenroth von der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC): „Wir
sehen keine Anzeichen, dass die Wirtschaftskrise sich bemerkbar macht, und Deutschland hat noch Nachholpotenzial“. „Völlig konjunkturunabhängig ist die Spielebranche
nicht, dennoch ist sie ein Wachstumsmarkt“, meint Harald Heider, Entertainment­
analyst bei der DZ Bank. Und Stefan Heng von Deutsche Bank Research schließt sich
mit den Worten: „Da die Branche von einem sehr hohen Niveau kommt, ist eine Verlangsamung des Wachstums nicht dramatisch“ an.
Wir haben uns bemüht, das vorliegende Beteiligungsangebot so einfach, verständlich und transparent wie möglich zu gestalten. Sie müssen selbst kein Spieler sein
oder werden, um in Games zu investieren. Wir wünschen uns jedoch, dass Sie verstehen, wo Sie investieren und wie Ihr Geld Rendite erwirtschaftet.
Wir sind überaus zuversichtlich, die angestrebten Ziele zu erreichen und freuen uns
auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen als neuen Mitgesellschafter.
Jörg-Dieter Leinert
Geschäftsführer der Altaris Emissionshaus GmbH
1 PricewaterhouseCoopers „Global entertainment and media outlook: 2009 – 2013“, 16.06.2009
2 Financial Times Deutschland FTD.de Wow, was Daddel-Aktien so bringen! 22.08.2009
iv
01 DAS BETEILIGUNGSANGEBOT
Die Beteiligungsstruktur
Die Anleger beteiligen sich über einen Treuhänder an der
Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG (Emittentin/Fondsgesellschaft).
Das Beteiligungsangebot richtet sich an unternehmerisch
orientierte Anleger und bietet ihnen die Möglichkeit, sich am
Erwerb oder der Erstellung und der anschließenden Verwertung von elektronischen Spielen (Computer- und Videospiele,
kurz „Games“ genannt) zu beteiligen.
Der Markt für interaktive Unterhaltung boomt seit Jahren
und Marktanalysten, wie von PricewaterhouseCoopers, prognostizieren auch für die nächsten Jahre ein nachhaltiges und
stabiles Wachstum von durchschnittlich 7,4 % jährlich bis zum
Jahr 2013.1
Der Umsatz mit Games hat die Umsätze Hollywoods an den
Kinokassen ebenso wie den Markt mit Musik schon lange
überholt. 2, 3
Das breite Angebot an Games und innovative Benutzungskonzepte wie bei Nintendo® Wii sprechen immer größere Käufergruppen an. Besonders schnell zu erlernende
Fun-Games mit hohem Spaß- und Unterhaltungsfaktor – wie
sie im Mittelpunkt des Fonds stehen – gehören zu den Gewinnern. Umsätze von 51,4 Milliarden US-Dollar in 2008 und
der erwartete Anstieg auf 73,5 Milliarden US-Dollar in 2013
sprechen für sich.
Abhängig vom Fondsvolumen ist geplant, zur breiten Risiko­
streuung in ein Portfolio aus 15 bis 20 Games für den PC, die
Konsolen Nintendo® Wii und Nintendo® DS/DSi, die Sony
Übersicht über die Beiteiligungsstruktur
Anleger I
Eigenkapital
Anleger II
Ausschüttung
Eigenkapital
Anleger …
Ausschüttung
Eigenkapital
Ausschüttung
INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH
(Treuhandkommanditist)
Hält treuhänderisch
die Kommanditanteile der Anleger
Ausschüttung
Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG
(Fondsgesellschaft)
Game I
Game II
Game …
Erlös aus der
Vermarktung
Vermarktung der Games im Handel / Online
PlayStation®, die Microsoft XBox 360® sowie in Mobil- und
Online-Spiele zu investieren.
Casual Games (Spiele für Jedermann, Spiele mit hohem Unterhaltungswert und Spaßfaktor sowie geringem Lernaufwand)
und Online-Games (werden i. d. R. nicht auf dem Computer
installiert, sondern im Internet Browser oder auf einer Spiele-Konsole gespielt), stellen den Fokus der Investitionen dar.
Kurze Entwicklungszeiten und ein schneller Vermarktungsbeginn erlauben dem Fonds so, kurzfristig auf Marktveränderungen zu reagieren.
Blindpool/Kurzfristige Umsetzung gesichert
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind von der Fonds-
1
gesellschaft noch keine Kaufverträge für Games-Projekte
abgeschlossen worden (Blindpool). Die Nettoeinnahmen
werden für den Erwerb von Games-Projekten verwendet.
Zur kurzfristigen Umsetzung des Fondskonzeptes und der
zügigen Investition der Anlegergelder wurden von den
„Games-Spezialisten“ der Executive Producer (sie verantworten das Aufspüren und die Qualifizierung der Games) und
dem Fachbeirat Games verschiedener Genres qualifiziert und
dem Fondsmanagement zur Investition empfohlen.
Das Fondsmanagement hat davon 12 Games-Projekte auf
verschiedenen Plattformen und über verschiedene Vertriebskanäle mit einem Volumen von ca. 90 Prozent des geplanten
Investitionskapitals durch Entwicklungsverträge mit den Ent-
„Für etwa 90 % des Investitionsvolumens wurden bereits konkrete
Games-Projekte ausgewählt und für den Fonds reserviert“
wicklungsstudios zu festen Konditionen für den Fonds gesichert. Zusätzlich wurden mit erfahrenen Vertriebspartnern
(Publishern, Distributoren und Online-Plattformen) Vereinbarungen zur Vermarktung dieser Games gezeichnet. Die Details hierzu sind in Kapitel „04 Anlagestrategie“ beschrieben.
Weitere ca. 10 Prozent des Investitionskapitals plant das Management flexibel in attraktive Schnäppchen zu investieren.
Dabei liegt der Fokus auf „Last In – First Out“-Projekten, bei
denen der Fonds zu einem weit fortgeschrittenen Entwicklungsstadium einsteigt, bei der Erlösverteilung jedoch vorrangig bedient wird. Hierzu zählen auch einzelne der vorgenannten 12 Games, welche so binnen weniger Monate vermarktet
werden können, was wiederum zu kurzfristigen Einnahmen
für den Fonds führen sollte.
Der Fonds kann auch bereits komplett fertiggestellte Games
erwerben oder sich an Games-Projekten gemeinsam mit
Dritten, wie zum Beispiel weiteren Altaris Games Portfolios,
Publishern oder Online-Plattform-Betreibern als Co-Produzent beteiligen.
Die letztendliche Investitions-Entscheidung für jedes vom
Executive Producer auf Wirtschaftlichkeit und Erfolgspotenzial geprüfte Game wird von der Geschäftsführung des Fonds
nach Maßgabe der gesellschaftsvertraglich festgelegten Investitionskriterien und der für Investitionen zur Verfügung
stehenden Liquidität getroffen.
Games Fonds als eigene Assetklasse
Das vorliegende Beteiligungsangebot stellt eine Investition
in eine eigene Assetklasse dar, die sich in der Vergangenheit weitgehend unabhängig von Konjunkturzyklen und den
Schwankungen der Aktien- und Anleihemärkte entwickelt hat.
Durch die Dynamik des Games-Marktes hat sich eine neue
Anlageklasse entwickelt, die sinnvoll mit traditionellen Investmentmöglichkeiten kombiniert werden und zu einer weiteren Portfolio-Diversifizierung beitragen kann.
Zur optimalen Risikostreuung sollten Investments möglichst
in nicht miteinander korrelierende Märkte getätigt werden.
Da Games-Fonds vom z. B. weltweiten Transportaufkommen
(wie Schiffe und Container) oder Reise- und Urlaubsbudgets (bei Flugzeugen) nicht abhängig sind, sollten sie bei einem bereits bestehenden Portfolio
als weitere Ergänzung in Betracht gezogen
werden.
Wie Filme, Musik und Zeitschriften
zählen Games zu den Unterhaltungsmedien. Aus Unverständnis werden
Games-Fonds deshalb oft unter dem
Oberbegriff „Medienfonds“ mit den Filmfonds
vergangener Zeiten in einen Topf geworfen,
unterscheiden sich von diesen jedoch grundsätzlich.
Beim Altaris Games Portfolio handelt es sich um Investments
in detailliert geprüfte und ausgewählte Games. Hierzu schließt
der Fonds direkte Verträge mit dem Entwicklungsstudio und
Publisher. Auf jegliche Art der „Steueroptimierung“ wird bewusst verzichtet, da ein kaufmännisch gesundes Modell im
Mittelpunkt steht. Dritte werden an den Erlösen nicht beteiligt.
Der Fonds erhält die Erlöse aus der Vermarktung bis zur Höhe
des Entwicklungsbudgets vorrangig. Anschließend werden
weitere Erträge mit dem Entwickler und dem Vertriebspartner vertragsgemäß geteilt. Erst wenn der Anleger Ausschüttungen in Höhe von 148 % auf sein eingesetztes Kapital ohne
Agio erhalten hat, erhält das Management an darüber hinausgehenden Erlösen anteilig einen Bonus von 25 %. Die Interessen der Anleger stehen damit an erster Stelle.
Anlegerzielgruppe
Das Beteiligungsangebot richtet sich an unternehmerisch
denkende und risikobereite Anleger, die über einen ausreichenden finanziellen Spielraum und einen mittelfristigen
Investitionshorizont verfügen sowie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Für Anleger, die
ihre Beteiligung in einem Betriebsvermögen halten, gelten
unter Umständen unterschiedliche und / oder abweichende
steuerliche Voraussetzungen. Die Anteile sollten einem bestehenden Anlageportfolio zur Diversifizierung beigemischt
werden. Das Angebot eignet sich nicht für Anleger, die eine
risikolose festverzinsliche Anlage mit einem bereits heute fest
stehenden Rückzahlungstermin suchen oder eventuell kurzfristig über ihre Einlage verfügen müssen.
Die zu erwartenden Erträge sind abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung des Fonds. Es besteht keine Gewähr
für den Eintritt der im Prospekt dargestellten Prognose und
des wirtschaftlichen Ergebnisses. Es wird den Anlegern empfohlen, die rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen sowie
die Risiken dieses Beteiligungsangebotes mit einem Vertreter
der rechts- und steuerberatenden bzw. wirtschaftsprüfenden
Berufe zu besprechen.
Aus der Beteiligung ergeben sich für die Anleger folgende
Rechte:
ƒƒ Beteiligung am Ergebnis und Vermögen der Fondsgesellschaft;
ƒƒ "Frühzeichnerbonus“ aus den liquiden Mitteln des Fonds in
Höhe von 6 % der Einlage (ohne Agio) für den Zeitraum ab
der Einzahlung der Einlage bis zur Schließung des Fonds;
ƒƒ Volles Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung;
ƒƒ Widerspruchsrecht gem. § 164 HGB gegen Maßnahmen
der Geschäftsführung, die über den gewöhnlichen Betrieb
des Handelsgewerbes der Gesellschaft hinausgehen;
ƒƒ Befugnisse gem. § 166 HGB (Kontrollrecht);
ƒƒ Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben bei Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft.
Eckdaten des Fonds
Das geplante Fondsvolumen beläuft sich zum Zeitpunkt der
Prospektaufstellung auf EUR 10 Mio. (ohne Agio). Das Fondsvolumen kann nach Entscheidung des Komplementärs auf bis
zu EUR 20 Mio. (ohne Agio) erhöht werden. Die Platzierungsphase endet mit Erreichen eines Kommanditkapitals von EUR
2
01 DAS BETEILIGUNGSANGEBOT
10 Mio. bzw. von EUR 20 Mio. (jeweils ohne Agio), spätestens
jedoch am 31.12.2010.
betrages und des Agios hinaus weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere weitere Zahlungen zu leisten.
Die Fondsgesellschaft endet zum 31.12.2014. Der Komplementär ist berechtigt, die Laufzeit der Fondsgesellschaft
bis zum 31.12.2015 zu verlängern. Während der Dauer der
Fondsgesellschaft ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt hiervon unberührt.
Partner
Der Fonds wird in enger Kooperation mit erfahrenen Entwicklungsstudios und Vermarktungspartnern (Publishern,
ähnlich dem Verleger bei Büchern sowie Distributoren, also
Großhändlern und Online-Portalen) bis zum Laufzeitende des
Fonds in ein breites Portfolio von 15 bis 20 Games verschiedener Genres investieren (mit Ausnahme von Killerspielen).
Die Mindestzeichnungssumme (gezeichnete Einlage) beträgt
EUR 5.000. Höhere Beträge müssen durch 1.000 ohne Rest
teilbar sein. Auf die gezeichnete Einlage ist ein Agio (Aufgeld)
in Höhe von 5 % zu zahlen.
Die Anzahl der angebotenen Vermögensanlagen beträgt
mindestens 1 und maximal 2.000 (bei dem geplanten Fondsvolumen von EUR 10 Millionen).
Die Haftung eines Kommanditisten gemäß § 172 Abs. 4 HGB
infolge von Entnahmen bis zur Höhe der im Handelsregister
eingetragenen Haftsumme wieder aufleben, sofern der Saldo
der Kapitalkonten des Kommanditisten den Betrag der Haftsumme des Kommanditisten unterschreitet. Im Falle des Ausscheidens aus der Fondsgesellschaft haften Kommanditisten
gemäß § 161 Abs. 2 HGB i. V. m. § 160 Abs. 1 HGB für die bis
dahin begründeten Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft
noch bis zu fünf Jahre nach Eintragung ihres Ausscheidens im
Handelsregister gegenüber den Gläubigern der Fondsgesellschaft, jeweils in Höhe der Haftsumme.
Die Anleger sind darüber hinaus nicht verpflichtet über die Zahlung des in der Beitrittserklärung übernommenen Beteiligungs-
Mittelverwendungskontrolle
Die Fondsmittel sind von einem unabhängigen Mittelverwendungskontrolleur sowohl bei der Erst- als auch bei der etwaigen Reinvestitionen in Games-Projekte unter Beachtung der
Investitionskriterien freizugeben. Demnach erhält das Entwicklungsstudio die entsprechende Teil- oder Schlusszahlung
erst, wenn der vereinbarte Entwicklungsstand (Milestone) akzeptiert und dem Mittelverwendungskontrolleur ein Datenträger mit dem dazugehörigen Programmcode übergeben
worden ist. Der Mittelverwendungskontrollvertrag ist in diesem Prospekt enthalten.
Ergebnisverteilung
Berechnungsgrundlage für die Verteilung von Gewinn und
Verlust sowie für die Ausschüttungen ist die prozentuale Beteiligung des Anlegers am Gesellschaftsvermögen. Während
der Platzierungsphase 2009 und ggf. 2010 wird die Verzinsung (Frühzeichnerbonus) entsprechend dem Beitrittszeitpunkt zugewiesen.
Der Gesellschaftsbeitritt gilt als vollzogen, ab dem auf die Annahme durch die Fondsgesellschaft und der Gutschrift des
Mittelverwendung (Prognose) in der Investitionsphase
bei einem Eigenkapital von
in % vom
TEUR 10.000
Eigenkapital
8.688
86,9 %
Eigenkapitalvermittlungsprovision2
600
6,0 %
Vertriebskoordination und Marketing2
300
3,0 %
Konzeption und Prospektierung2
190
1,9 %
Geschäftsführung
100
1,0 %
Treuhandvergütung und Anlegerverwaltung
62
0,6 %
Jahresabschlüsse und Steuerberatung
30
0,3 %
Mittelverwendungskontrolle
10
0,1 %
Sonstige Kosten
20
0,2 %
10.000
100,0 %
500
5.0 %
10.500
105,0 %
Investitionen in Games (Erwerbskosten u. Nebenkosten)1, 2
Gesamtinvestition ohne Agio
Agio
2
Gesamtinvestition inkl. Agio
1) Die Kosten für die Investition in die Games beinhalten sowohl die Erwerbs-/Entwicklungskosten als auch die Games-Nebenkosten für den
Executive Producer (8 % vom Entwicklungsbudget). Daraus ergeben sich ca. 80,44 % Entwicklungskosten und 6,44 % Nebenkosten. Die Kosten für die Games fallen entsprechend der Meilensteine über einen Zeitraum von ca. 2,5 Jahre an.
2) Vergütungen für die Gründungsgesellschafter und damit verbundene Unternehmen.
3
Beteiligungskapitals zzgl. Agio auf dem Treuhandkonto, folgenden Monatsersten. In der Prognoserechnung wurde vereinfachend angenommen, dass dem Fonds EUR 2,5 Millionen
der Einlagen in 2009 und EUR 7,5 Millionen in 2010 zum gleichen Zeitpunkt zufließen.
Zum einfacheren Verständnis wird der Zeitraum der Ergebniszuteilung nachfolgend in drei Phasen dargestellt:
Phase 1 – Beitrittsphase
Phase 1 beschreibt den Zeitraum der Fonds-Platzierung,
also, bis das angestrebte Fondsvolumen von EUR 10 Mio.
bzw. EUR 20. Mio. oder das Ende der Beitrittsphase am
31.12.2010 erreicht ist. Im Rahmen eines Frühzeichnerbonus
(Early-Bird-Bonus) erhalten die Anleger aus den Gewinnen
und Liquiditätsüberschüssen eine Verzinsung der geleisteten Einlage ohne Agio mit 6 % p. a. für den Zeitraum ab dem
Folgemonat der Einzahlung bis zur Fondsschließung. Die Anleger haben den Beteiligungsbetrag nebst Agio in Höhe von
5 % des Beteiligungsbetrages innerhalb von 14 Tagen nach
Unterzeichnung der Beitrittserklärung, auf das in der Beitrittserklärung angegebene Bankkonto einzuzahlen.
Phase 2 – Laufzeit des Fonds
Für die Jahre 2011 bis 2014 sieht die Prognoserechnung Ausschüttungen in einer Gesamthöhe von ca. 158 % an die Anleger vor, wobei eine erste Ausschüttung bereits in 2011 in
Höhe von ca. 12 % stattfinden soll. Die Gewinne und Verluste
des Fonds werden also nach dem Verhältnis der gezeichneten Einlagen zueinander verteilt. Der Prognoserechnung entsprechend sollen diese Entnahmen durch Gewinne des Fonds
ermöglicht werden. Hierzu addiert sich je nach Beitrittszeitpunkt ggf. ein Frühzeichnerbonus.
Phase 3 – Ergebnisbeteiligung des Fondsmanagements
Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Anleger vorrangig wie in Phase
2 beschrieben Ausschüttungen in Höhe von 148 % ggf. zuzüglich einem Frühzeichnerbonus erhalten haben, werden sämtliche weiteren Liquiditätsüberschüsse mit dem Fondsmanagement im Verhältnis 75 (Anleger) zu 25 (Management) geteilt.
Durch die vorrangige Bedienung des Anlegers und die sehr
späte Managementbeteiligung wird für eine hohe Interessengleichheit von Anleger und Management gesorgt.
Die Fonds-Partner
Um die angestrebten Ziele des Fonds bestmöglich zu erreichen,
hat das Fondsmanagement ein Experten-Team aus BranchenInsidern und erfahrenen Partnerunternehmen zusammengestellt. Zentraler Partner im Bereich der über den Handel und das
Internet vertriebenen Games ist die phenomedia publishing
gmbh. Die phenomedia zählt zu den erfolgreichsten deutschen
Publishern von Casual-Games und kann sich nicht nur auf eine
langjährige Erfahrung mit Spielen, sondern auch auf ein äußerst erfahrenes Management-Team stützen. Die Charaktere
Moorhuhn und Sven Bømwøllen sind laut Marktforschung4
84 % aller Deutschen – Spielern und auch Nicht-Spielern – bekannt. In einer repräsentativen Online Studie der CN St.Gallen
Refresh Company (München)5 kannten nur 2% der als Casual
Gamer klassifizierten Befragten das Moorhuhn nicht. Seit ihrer
Schöpfung wurden ca. 80 Millionen dieser Spiele aus dem Internet geladen und etwa 15 Millionen über den Handel verkauft.
Zu Moorhuhn, Sven Bømwøllen, TINCan! und Nanda wurden
weitere ca. 7 Millionen Spiele unter der Dachmarke „EINFACH
SPIELEN“ und Games für andere Studios und Publisher (z. B. „(T)
Raumschiff Surprise“, „7 Zwerge“, „Toggo“ und „Schnappi“ aus
der ARD-Sendung mit der Maus) erstellt und durch den eigenen
Vertrieb im Handel verkauft. Zudem wurde die Aufgabe des
europäischen Publishers für internationale Studios wie PopCap,
RealGames, Reflexive, u. a. übernommen.
Für die Bereiche Zukunftstechnologien und Online-Games
steht die Like Dynamite GmbH dem Fonds zur Seite. Eine eigene 3D-High-Performance-Engine der neuesten Generation erlaubt das unkomplizierte Spielen von grafisch anspruchsvollen
Games direkt im Internet-Browser. Die enge Zusammenarbeit
mit erfahrenen Games-Studios und eine strategische Partnerschaft mit dem weltweit größten Browsergame-Portal
Bigpoint.com, Heimat von gegenwärtig 85 Millionen registrierten Spielern, sorgen für eine schnelle Marktreife und eine
professionelle Vermarktung. Mit dem Action-Strategie-Spiel
„Nemesis 2030“ erweiterte Like Dynamite zuletzt die Blockbuster-Serie von Bigpoint.
Für die Suche, Auswahl und Qualifizierung investitionswürdiger
Games wurden vom Fonds-Management sog. Executive Producer per Dienstvertrag verpflichtet. Zentrales Element bei der
Prüfung von Games-Projekten ist deren Vermarktungsfähigkeit.
Hierzu werden mit den wichtigsten Handelspartnern bereits
vor der Investitionsentscheidung künftige Abnahmemengen
bzw. bei Online-Games eine Platzierungsgarantie vereinbart.
Highlights des Fondsangebotes Altaris Games Portfolio I
ƒƒ Investition in einen langjährigen Wachstumsmarkt mit exzellenten Zukunftsaussichten;
ƒƒ Hohe Renditechance mit geplanten Ausschüttungen von
ca. 158 % über die Laufzeit – plus Frühzeichnerbonus;
ƒƒ Attraktive Vergünstigungen für Frühzeichner von 6 % p. a.;
ƒƒ Kurze Laufzeit bis 31.12.2014;
ƒƒ Beteiligung an breiten Portfolio handverlesener Games;
ƒƒ Breite Diversifizierung durch 15 bis 20 Games (geplant);
ƒƒ Hohe Anforderungen an finanzierte Games-Projekte;
ƒƒ Umfangreiches Sicherheitskonzept;
ƒƒ Erfahrene Partner mit hervorragender Marktstellung;
ƒƒ Nachrangige Erfolgsbeteiligung des Managements;
ƒƒ Hohe Interessengleichheit zwischen Anleger und Management:
ƒƒ Hohe Transparenz durch laufende Investor-Informationen.
Dank der einzigartigen Fonds-Konzeption eignet sich das
Altaris Games Portfolio besonders für Anleger, die einen Teil
ihrer bestehenden Anlagen zur weiteren Diversifizierung
in ein wachstumsstarkes Marktsegment investieren wollen.
1 PricewaterhouseCoopers: Global entertainment and media outlook:
2009-2013
2 Videospiele überholen Musik und Filme, FAZ 28.04.2008
3 Computerspiel entwickeln sich zum populärsten Unterhaltungsmedium, Computer Bild 05.11.2008
4 Umfrage des Bochumer Institut für angewandte Kommunikationsforschung der Ruhr-Universität Bochum, Frank Strucke, 2002
5 Studie der CN St.Gallen Refresh Company, Oktober 2008
4
02 WESENTLICHE RISIKEN
1. Allgemeine Hinweise
Die Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG ist eine unternehmerische Beteiligung, die mit entsprechenden Risiken verbunden ist, die nicht vergleichbar ist mit Vermögensanlagen
in Instrumente des Kapitalmarkts wie festverzinsliche Wertpapiere oder Aktien. Die Beteiligung eignet sich nur für Anleger, die sich über den vorgegebenen Anlagezeitraum engagieren wollen und keine Kapitalanlage mit fester Verzinsung
und einer schon heute fest stehenden Rückzahlung des eingesetzten Kapitals zu einem festen Zeitpunkt wünschen. Zur
umfassenden Beurteilung ist es deshalb zwingend notwendig, den hier vorliegenden Verkaufsprospekt gründlich und
sorgfältig zu lesen.
Die zukünftige Entwicklung der Beteiligung hängt von wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen ab, die derzeit nicht vorhersehbar sind und von den
zugrunde liegenden Ausgangsdaten und Prämissen dieses
Verkaufsprospektes abweichen können. Es kann somit zu
negativen Auswirkungen auf die Liquiditätsentwicklung der
Fondsgesellschaft kommen, welche die Höhe der Auszahlungen an die Anleger vermindern, jedoch auch zum Totalverlust führen können. Die nachfolgenden Ausführungen stellen
dem Anleger die mit einer Beteiligung an dieser Fondsgesellschaft verbundenen Risiken dar. Interessierte Anleger,
denen die notwendige Sachkenntnis für eine Beteiligung an
einem geschlossenen Fonds fehlt, sollten keine Beteiligungsentscheidung treffen, ohne sich den Rat eines sachkundigen
Beraters einzuholen. Die Anlageentscheidung sollte deshalb
erst nach sorgfältiger Prüfung des Angebots getroffen werden. Wem die unternehmerischen Risiken zu hoch erscheinen, sollte von einer Beteiligung absehen.
Die Risiken werden nachfolgend in drei Kategorien eingeteilt.
Hierbei handelt es sich um eine subjektive Einschätzung der
Anbieter; eine Aussage in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit
des Eintretens des einzelnen Risikos wird damit nicht getroffen. Die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken
können unterschieden werden in prognose-, anlage- und anlegergefährdende Risiken:
ƒƒ Prognosegefährdende Risiken sind solche Risiken, die das
prognostizierte Fondsergebnis gefährden und die Ausschüttungen an den Anleger verringern können;
ƒƒ Anlagegefährdende Risiken können zu einem anteiligen
oder vollständigen Verlust der Einlage führen. Die Einlage
kann ebenfalls gefährdet sein, wenn prognosegefährdende Risiken in besonderer Ausprägung oder Vielzahl auftreten;
ƒƒ Als anlegergefährdende Risiken bezeichnet man solche Risiken, die über die Einlage hinaus weiteres Vermögen des
Anlegers (Privatvermögen) gefährden können.
Die einzeln dargestellten Risiken beziehen sich dabei nicht
ausschließlich auf die Kategorie, der sie nachfolgend zugeordnet wurden, sondern können auch kategorienübergreifende Relevanz besitzen und/oder sich auf den Eintritt anderer Risiken auswirken. Die beschriebenen Risiken können
dabei nicht nur einzeln auftreten, sondern sich vielmehr auch
5
gemeinsam realisieren und in der Summe der einzelnen Auswirkungen verstärken. Ein oder mehrere prognosegefährdende Risiken können sich etwa zu einem anlage- oder anlegergefährdendem Risiko, ein oder mehrere anlagegefährdende
Risiken können sich zu einem anlegergefährdenden Risiko
entwickeln, auch wenn diese hier nicht ausdrücklich unter
dieser Kategorie dargestellt werden.
2. Prognosegefährdende Risiken
Mit einer Beteiligung an der Altaris Games Portfolio I GmbH &
Co. KG tragen die Anleger auch alle Risiken, die sich im Zusammenhang mit dem Investment in und dem Markt für Games
ergeben. Die im Prospekt dargestellten Prognosen basieren
auf Annahmen und Erwartungen. Auch Erfahrungswerte lassen nur eine begrenzte Projektion auf die Zukunft zu. Auch
die zukünftige Marktentwicklung kann nicht sicher vorher gesehen werden. Daher ist es dem Anbieter nicht möglich, eine
Gewähr für die Prognosen und die zugrunde liegenden Einnahmen und Ausgaben zu übernehmen.
2.1. Abweichungen vom Investitions- und Finanzierungs­
plan bzw. dem Liquiditätsplan
In die Prognose der Einnahmen und Ausgaben der Fondsgesellschaft fließen verschiedene Variablen ein, wie z. B. verkaufte
Stückzahlen, kalkulierte Verkaufspreise, erzielbare Lizenzerträge
aus Games und bestimmte Kosten. Die dargestellten Lizenzerlöse
aus den Games basieren auf Annahmen und Erwartungen, die
mit den Vertragspartnern, insbesondere mit den möglichen Entwicklern und Publishern abgestimmt wurden. Sie stellen keine
gutachterliche Auskunft, sondern bloße Erwartungen der Vertragspartner dar und begründen keinerlei Rechtswirkung diesen
gegenüber. Eine Überprüfung der Angaben durch die Fondsgesellschaft, deren Geschäftsführung, den Anbieter oder Dritte
(z. B. Gutachter, Berater) hat nicht stattgefunden. Es wurden keine Absatzmarktanalysen durchgeführt oder Gutachten hierzu
eingeholt. Die zukünftigen Vermarktungsergebnisse beruhen
im Ergebnis auf Schätzungen. Es besteht das Risiko nachhaltig
negativer Abweichungen von der Prognoserechnung. Darüber
hinaus können sich Abweichungen von getroffenen Annahmen
auch kumuliert zu nachhaltigen Abweichungen von prognostizierten Kapitalrückflüssen, steuerlichen Ergebnissen und Ausschüttungen an den Anleger führen.
Der in diesem Verkaufsprospekt enthaltene prognostizierte
Investitions- und Finanzierungsplan stellt eine Kalkulation
der voraussichtlich anfallenden Kosten der Gesamtinvestition dar. Überschreiten die tatsächlichen Kosten die veranschlagten Beträge, kann die durch Kostenüberschreitungen
entstehende Finanzierungslücke die Aufnahme zusätzlichen
Fremdkapitals notwendig machen. Auch der Ausfall von
Vertragspartnern und die verzögerte oder nicht genügende
Eigenkapitalplatzierung usw. können das Investitionsvolumen und damit auch den Finanzierungsbedarf negativ beeinflussen. Hinsichtlich eines außerplanmäßigen Finanzierungsbedarfs wird auf Abschnitt 2.4 verwiesen.
2.2. Blindpool
Dem vorliegenden Verkaufsprospekt liegt das Konzept eines
so genannten Blindpools zugrunde. Ein Blindpool ist dadurch
gekennzeichnet, dass zwar Investitions- und Entscheidungsrichtlinien festgelegt wurden, der Anleger zum Zeitpunkt
seiner Anlageentscheidung jedoch noch nicht die Objekte
oder Wirtschaftsgüter kennt, in die er sein Vermögen tatsächlich investiert. Die erzielte Rendite hängt stark davon
ab, in welche Games die Fondsgesellschaft investieren wird
und insbesondere welche Vermarktungsergebnisse durch die
einzelnen Games und die Publisher realisiert werden können.
Bei dem hier vorliegenden Beteiligungsangebot wurden die
Games-Projekte von den Executive Producern bereits zum Teil
ausgewählt und seitens der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft vorverhandelt. Konkret geschlossene Verträge, insbesondere die Entwicklungs- und Vermarktungsverträge, liegen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht vor. Es
ist beabsichtigt, dass die Entwicklungsverträge ein bestimmtes künftiges Datum vorsehen, bis zu welchem die Fondsgesellschaft berechtigt ist exklusiv in das jeweilige Game zu
investieren. Selbst die Umsetzung bereits konkret geschlossener Verträge ist somit jedoch erst bei Verfügbarkeit ausreichender Liquidität gesichert. Es ist zudem möglich, dass auch
die bereits vorverhandelten Projekte gar nicht, mit Verzögerungen, mit nachteiligen Regelungen/Konditionen, nur unter
höheren Kosten oder in verringertem Ausmaß abgeschlossen
und verwirklicht werden und damit die prognostizierten Lizenzeinnahmen nicht wie erwartet eintreten. Es stehen zudem noch nicht alle Games fest, in die investiert werden soll.
Es verbleibt letztlich das typische Investitions- und Vermarktungsrisiko bei der Fondsgesellschaft, d. h., ob tatsächlich genügend Games hergestellt und erworben sowie erfolgreich
vermarktet werden können.
sen wird. Ein Mindestkapital der Fondsgesellschaft ist nicht
vorgesehen. Die Fondsgesellschaft müsste dann teilweise auf
die bereits geplanten Investitionen in Games verzichten. Dadurch würde sich das Portfolio an möglichen Games verringern und die angestrebte Diversifikation nicht erreicht werden. Die Bedeutung des wirtschaftlichen Misserfolges eines
jeden einzelnen erworbenen Games würde dadurch mehr
Gewicht erhalten. Insofern hätte der Misserfolg eines Games
eine größere Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit der Vermögensanlage. Zudem fallen bestimmte Kosten unabhängig
vom Fondsvolumen an und würden dadurch zu einer höheren
Belastung führen. Das selbe Risiko kann eintreten, wenn die
Anleger ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Fondsgesellschaft nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen.
Die möglichen Folgen einer fehlenden Investitionsmöglichkeit könnten sein: Verzögerungen beim Erwerb der Games,
ein kleineres Portfolio mit einer geringeren Anzahl an Games
und dadurch eine geringere Risikostreuung, spätere oder
niedrigere Rückflüsse, höhere Kosten und schließlich die vorzeitige Auflösung der Fondsgesellschaft. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu einer Angebotsknappheit in Bezug auf Investitionsmöglichkeiten kommt. Ändern sich etwa
die Gegebenheiten des Marktes, kann es sein, dass künftig lediglich solche Games produziert werden, in die auf Grund der
Investitionskriterien nicht investiert werden kann. Ein möglicherweise überbleibender Betrag, der nicht mehr ausreicht
für eine Investition in ein Game, müsste anderweitig investiert werden oder den Liquiditätsreserven zugeführt werden.
Hieraus können sich Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der Fondsgesellschaft und insbesondere auf die Ausschüttungen an die Anleger ergeben. Durch die Möglichkeit
von Reinvestitionen erhöht sich das Blindpool Risiko entsprechend.
2.4. Außerplanmäßiger Finanzierungsbedarf der Fondsgesellschaft
Das Fondskonzept sieht zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine langfristige Fremdkapitalaufnahme auf Ebene der
Fondsgesellschaft vor. Vielmehr sollen die Investitionen und
die damit zusammenhängenden Kosten zunächst ausschließlich über das Eigenkapital der Anleger finanziert werden. Sollte
bei der Fondsgesellschaft abweichend gegenüber der Prognose weiterer Finanzierungsbedarf entstehen und kann dieser
Finanzierungsbedarf nicht aus einer Kapitalerhöhung gedeckt
werden, müsste die Fondsgesellschaft Fremdmittel aufnehmen.
Dies kann sich auf die Liquidität der Fondsgesellschaft nachteilig auswirken und zu einer Verminderung bzw. dem Ausbleiben der prognostizierten Ausschüttungen/Entnahmen an die
Anleger führen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass
zum Zeitpunkt der erforderlichen Fremdkapitalaufnahme eine
Finanzierung nur zu ungünstigen Bedingungen möglich sein
wird oder im schlimmsten Fall, dass keine (zusätzliche) Fremdfinanzierung gewährt wird. Auf das hiermit verbundene Insolvenzrisiko unter Abschnitt 3.4 wird verwiesen.
2.3. Geringeres Fondsvolumen/Zwischenfinanzierung
Die Prognoserechnung beruht auf der Annahme eines Gesellschaftskapitals und Investitionsvolumens in Höhe von EUR 10
Millionen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass
die Fondsgesellschaft bis zum 31.12.2010 mit einem geringeren Eigenkapital als den prognostizieren EUR 10 Mio. geschlos-
2.5. Kosten
Die Produktion der Games birgt diverse Risiken hinsichtlich der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die Kosten
für das einzelne Game stehen aus heutiger Sicht noch nicht
fest. Die Kosten für die Gründung der Fondsgesellschaft, die
Fondskonzeption, die Beschaffung des Eigenkapitals (ein-
Sollte nicht ausreichend Eigenkapital der Fondsgesellschaft
für die bereits geplanten Investitionen verfügbar sein, muss
teilweise oder ganz durch Fremdkapital, wie Bankdarlehen,
(zwischen-)finanziert werden. Hinsichtlich eines außerplanmäßigen Finanzierungsbedarfs wird auf Abschnitt 2.4 verwiesen.
Die Fondsgesellschaft kann auch in Games investieren, wenn
noch nicht ausreichend Gesellschaftskapital eingesammelt
worden ist. Sofern daran anschließend nicht ausreichend
Kapital eingesammelt wird, kann die Fondsgesellschaft möglicherweise ihre ggf. bereits bestehenden Verpflichtungen
nicht erfüllen. Auf das unter Abschnitt 3.4 dargestellte Insolvenzrisiko wird verwiesen. In diesem Extremfall würde das
nicht nur zu geringeren Ausschüttungen, sondern für den Anleger zum Verlust der Einlage nebst Agio führen.
6
02 WESENTLICHE RISIKEN
schließlich der Prospektierung) sowie die laufenden Verwaltungskosten der Fondsgesellschaft führen zu Verlusten der
Fondsgesellschaft, die erst durch künftige Erträge aufgeholt
werden müssen, bevor verteilungsfähige Gewinne entstehen.
Bleiben Gewinne in entsprechender Höhe aus, vermindern
die Kosten das Kapital der Anleger dauerhaft. Die Kosten
sind im Rahmen des Investitions- und Finanzierungsplans sowie im Liquiditätsplan, teilweise auf Basis von Schätzungen,
berücksichtigt. Diese Kosten können jedoch in ihrer tatsächlichen Höhe von den Ansätzen abweichen. Es ist auch nicht
auszuschließen, dass zusätzliche nicht vorgesehene Kosten
entstehen und einen erhöhten Finanzierungsbedarf oder
eine Reduktion der geplanten Liquidität bedingen. Hierdurch
können nachteilige Abweichungen zu Lasten der Anleger,
insbesondere geringere Ausschüttungen resultieren.
2.6. Risiko auf Grund von § 32a Urheberrechtsgesetz
Der Urheber, also auch ein Entwickler von Games und/oder
Lizenzgeber, hat für die Einräumung von Nutzungsrechten
und die Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Ist die Höhe der Vergütung nicht
bestimmt, gilt die angemessene Vergütung als vereinbart. Soweit die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist, kann
der Urheber von seinem Vertragspartner die Einwilligung in
die Änderung des Vertrages verlangen, durch die dem Urheber die angemessene Vergütung gewährt wird. Eine Vergütung ist dabei angemessen, wenn sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem entspricht, was im Geschäftsverkehr nach
Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeit,
insbesondere nach Dauer und Zeitpunkt der Nutzung, unter
Berücksichtigung aller Umstände üblicher- und redlicherweise zu leisten ist. Sollte also zum Beispiel eines der Games, welches durch die Fondsgesellschaft auf Basis eines Festpreises
erworben wurde, ein weit überdurchschnittlicher Verkaufserfolg werden, kann der Entwickler oder ein Lizenzgeber
nach § 32a UrhG eine angemessene Beteiligung über die vereinbarte Vergütung hinaus verlangen. Wesentlich hierbei ist
insbesondere, dass der Urheber diese letztlich von jedem einfordern kann, der an dem wirtschaftlichen Ergebnis des Computerspiels partizipiert und dass derartige Ansprüche nicht im
Voraus durch entsprechende vertragliche Regelungen ausgeschlossen werden können. Hierdurch können nachteilige Abweichungen zu Lasten der Anleger, insbesondere geringere
Ausschüttungen resultieren.
2.7. Währungsrisiko
Die Investition in Games kann außer in Euro auch in Fremdwährungen (z. B. US-Dollar) erfolgen. Dasselbe gilt für die Mittelrückflüsse aus der Vermarktung von Games.
Der Wechselkurs des Euro zu anderen Währungen war in der
Vergangenheit deutlichen Schwankungen unterworfen und
wird auch zukünftig Schwankungen unterliegen. Die Fondsgesellschaft ist einem entsprechenden Wechselkursrisiko
ausgesetzt. Auch soweit die Fondsgesellschaft ihre Einnahmen in Fremdwährung erzielt, die Ausgaben auf Ebene der
Fondsgesellschaft jedoch in Euro zu leisten sind, ist sie einem
Wechselkursrisiko ausgesetzt. Eine Veränderung des Wechselkurses zu Lasten der Fondsgesellschaft kann zu nachteili-
7
gen Abweichungen von den Ansätzen im Investitions- und
Finanzierungsplan bzw. im Liquiditätsplan führen und somit
zu einer geringeren Ausschüttung an den Anleger.
2.8. Liquidität und Lizenzeinnahmen
Für unvorhergesehene Ausgaben oder zum Ausgleich von
Mindereinnahmen ist eine Liquiditätsreserve vorgesehen.
Die Liquiditätsreserve der Fondsgesellschaft soll aus den laufenden Liquiditätsüberschüssen gebildet werden. Durch die
tatsächliche Entwicklung (z. B. geringere Lizenzerlöse, Ausfall von Lizenzforderungen oder höheren Kosten) kann die
Liquiditätsreserve erheblich geringer sein als in der Prognose.
Die hierbei angenommen Lizenzeinnahmen beruhen auf Annahmen und Schätzungen. Das Vermarktungsrisiko liegt bei
der Fondsgesellschaft. Abweichungen von den geplanten
Einnahmen sind damit möglich und üblich. Es ist nicht auszuschließen, dass die tatsächlich vorhandene Liquiditätsreserve
nicht ausreicht, um die vorgenannten Risiken absichern zu
können und daher andere Kapitalbeschaffungsmaßnahmen
(z. B. Fremdkapitalaufnahme) erforderlich werden.
3. Anlagegefährdende Risiken
3.1. Fertigstellung der Games
Die Fondsgesellschaft plant in einen Mix an Games zu investieren, welche zum Zeitpunkt der Investition noch nicht feststehen und zum erheblichen Teil erst in Konzeption oder in
Planung befindlich sind. Auch wenn mit möglichen Vertragspartnern bereits Vorgespräche geführt wurden, kann die Gewinnung neuer Vertragspartner, insbesondere Entwickler und
Publisher erforderlich werden. Für den Erwerb der geplanten
Games müssen erst entsprechende Verträge geschlossen und
sodann die konkreten Games entwickelt und produziert werden. Es besteht auch das Risiko, dass sich die Fertigstellung
verzögert oder das Projekt vor der Fertigstellung scheitert. Sofern durch Verzögerungen besonders gute Verkaufsmonate,
wie z. B. die Vorweihnachtszeit, verpasst werden, kann sich
dies nachteilig auf die Vermarktung und damit die Rückflüsse
an die Fondsgesellschaft auswirken. Verzögerungen können
als Folgewirkung auch zu negativen rechtlichen Wirkungen,
wie Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche, Vertragsstrafen und Rücktritts- bzw. Kündigungsrechten seitens der
anderen Vertragspartner (z. B. Publisher) führen. Im Extremfall
kann ein Game verzögerungsbedingt gar nicht mehr vertrieben werden. Die Fondsgesellschaft beabsichtigt ausschließlich Games zu erwerben oder erstellen zu lassen, bei welchen
eine Zahlung in Teilschritten, entsprechend zuvor vereinbarten Entwicklungsstadien (sog. Milestones) vereinbart werden soll. Die Fondsgesellschaft trägt damit im Ergebnis das
Produktions-/Fertigstellungsrisiko. Insbesondere, wenn die
Entwicklung bei einem Vertragspartner nicht möglich ist, besteht das Risiko, dass die Fortführung der Games-Entwicklung
mittels eines anderen Entwicklungsteams nicht möglich oder
unwirtschaftlich wäre und damit im Ergebnis scheitert. Dadurch könnten sich die bisher geleisteten Teilzahlungen der
Fondsgesellschaft als Verlust erweisen. Es kann auch nicht
ausgeschlossen werden, dass weiterer Finanzierungsbedarf
entsteht. Eine nicht fristgerechte Mittelfreigabe durch den
Mittelverwendungstreuhänder kann ebenfalls zu Verzöge-
rungen im Rahmen der Erstellung von Games und damit zu
Nachteilen für die Fondsgesellschaft und die Anleger führen.
Der Eintritt solcher Risiken könnte den wirtschaftlichen Erfolg
der Fondsgesellschaft bedrohen und bei den Anlegern zu verringerten Ausschüttungen bis hin zum Totalverlust der geleisteten Einlage nebst Agio führen.
3.2. Abhängigkeit von Konsolenherstellern/Online-Plattformen
Games für Konsolen (i. d. R. für besondere Hardware,
nicht PC) bedürfen vor deren Veröffentlichung einem
Freigabeverfahren der Konsolenhersteller. Dieses Verfahren
kann nicht beeinflusst werden. Durch das Freigabeverfahren
kann es bereits per se zu Verzögerungen mit den unter 3.1
beschriebenen Folgen kommen. Verlangt der Konsolenhersteller Nachbesserungen oder versagt im Extremfall die Veröffentlichung eines Games, kann dies zu Mehrkosten oder
gar Totalverlust der Investitionen führen. Zudem bedeuten
Nachbesserungen immer eine zeitliche Verzögerung, welche
zu einer verspäteten Vermarktung und damit zu einem geringeren wirtschaftlichen Erfolg führen kann (vgl. 3.1). Dasselbe
gilt im Hinblick auf die Betreiber von Online-Plattformen. Es
kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Konsolenhersteller oder Online-Plattformen ihre Unternehmensstrategie
bzw. -ausrichtung ändern oder ein Medium einstellen und
dies zum Nachteil der durch die Fondsgesellschaft produzierten Games gereicht.
Dies kann sich nachteilig auf den wirtschaftlichen Erfolg der
Fondsgesellschaft auswirken und bei den Anlegern zu verringerten Ausschüttungen bis hin zum Totalverlust der geleisteten Einlage nebst Agio führen.
3.3. Vermarktungsrisiko
Die geplanten Games-Budgets liegen zum Teil deutlich
unter der Millionengrenze. Der explizite Abschluss von Fertigstellungs- und Abnahmeversicherungen ist deshalb nicht
geplant. Es besteht das Risiko, dass Mindestabnahmevereinbarungen für Games bzw. Platzierungsgarantien auf OnlinePlattformen der Fondsgesellschaft nicht eingeräumt werden
bzw. solche Vereinbarungen oder Garantien nachträglich
geändert oder nicht eingehalten werden. Es besteht generell
das Risiko, dass ein Vertragspartner seine Verpflichtungen
nicht erfüllt. Zudem dürften Mindestabnahmen oder Garantien immer auch nur einen Teil des Games-Budgets bzw. der
Erwerbskosten abdecken
Wie bei allen Wirtschaftsgütern hängt die Vermarktung von
Games von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung,
von Konjunkturzyklen und anderen Marktfaktoren ab. Zudem
kann die Marktentwicklung und das Kaufverhalten der Vergangenheit nicht auf die Zukunft projiziert werden. Die Vermarktung von Games hängt oftmals von kurzfristigen Trends
ab, die sehr schnelllebig sind. Insbesondere kann die Nachfrage nach bestimmten Lizenzen für Games, Games-Typen,
Games-Genres, Ideen für Games oder Konsolen bzw. Systemen nachlassen. Dies kann dazu führen, dass sich die Games
aufgrund der entsprechenden Entwicklungszeit nicht mehr
sinnvoll vermarkten lassen. Aber selbst bei gleichbleibenden
oder sogar besseren Rahmenbedingungen kann nicht garan-
tiert werden, dass die den Prognoserechnungen zugrunde
liegenden Verkaufszahlen und -preise tatsächlich erzielt werden. Dies könnte zu erheblichen Absatzproblemen der vom
Fonds produzierten Games und damit zu einer Verschlechterung der prognostizierten Erlöse führen, was wiederum
den wirtschaftlichen Erfolg der Fondsgesellschaft gefährdet.
Möglicherweise werden keine die Entwicklungskosten deckenden Rückflüsse erzielt.
Wie bei Film-, Musik- und anderen Softwareprodukten besteht auch bei Games die Gefahr der illegalen Verbreitung
durch unerlaubte Downloads, Raubkopien oder sonstige
Manipulationen. Dadurch können sich die Rückflüsse an die
Fondsgesellschaft und die prognostizierten Einnahmen bis
hin zum Totalausfall verringern.
Die Fondsgesellschaft plant nicht die Investition in Killerspiele. Es kann dennoch nicht ausgeschlossen werden, dass
bestimmte andere Games künftig gesetzgeberischen Reglementierungen im In- und/oder Ausland unterliegen werden
(z. B. im Bereich des Jugendschutzes), die sich nachteilig auf
die Vermarktung der Games auswirken.
Im Ergebnis trägt die Fondsgesellschaft das Vermarktungsrisiko des einzelnen Games. Dies gilt sowohl für die Anzahl
der verkauften Einheiten als auch für die realisierbaren Verkaufspreise. Hieraus ergeben sich unmittelbar Auswirkungen
auf die geplanten Lizenzeinnahmen und mittelbar auf die
Ausschüttungen an die Anleger. Eine Garantie für den Erfolg
der einzelnen Games besteht nicht. Es besteht das Risiko des
Verlusts der Einlage für den Anleger.
3.4. Insolvenzrisiko
Die Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft stellt ein unternehmerisches, mit Risiken behaftetes Engagement dar. Bei
einem Unternehmen besteht immer auch ein Insolvenzrisiko.
Aus einer Reihe von Gründen können auf die Fondsgesellschaft höhere Kosten oder geringere Einnahmen zukommen.
Wenn die Fondsgesellschaft infolge dessen überschuldet ist
oder ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, kommt es zur Insolvenz der Fondsgesellschaft mit
der Folge, dass der Anleger seine Einlage verliert.
3.5. Schutzrechtsverletzungen
Die Fondsgesellschaft wird in den Verträgen mit den Entwicklern, Produzenten und Publishern versuchen festzulegen,
dass diese für eine ordnungsgemäße Lizenzierung der benötigten Schutzrechte Sorge zu tragen haben und der Fondsgesellschaft ein entsprechendes Nutzungsrecht eingeräumt
wird. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass Vertragspartner
ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht einhalten und die
Fondsgesellschaft trotzdem von Dritten wegen Schadenersatz für die Verletzung von Urheber- oder Markenrechten
in Anspruch genommen wird.
3.6. Eingeschränkte Fungibilität/Übertragbarkeit
Für den Handel mit Anteilen an der Fondsgesellschaft gibt es
keinen funktionsfähigen Markt; die Fungibilität ist somit eingeschränkt. Erfahrungsgemäß ist ein Verkauf der Beteiligung,
8
02 WESENTLICHE RISIKEN
wenn überhaupt nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Im Regelfall scheidet eine vorzeitige Veräußerung der
Beteiligung aus.
Des Weiteren ist jede Übertragung bzw. Verfügung in sonstiger Weise über die Beteiligung an der Fondsgesellschaft durch
den Gesellschafts- und Treuhandvertrag beschränkt. Beabsichtigte Übertragungen bzw. Verfügungen in sonstiger Weise
sind vorab der Geschäftsführung schriftlich anzuzeigen. Die
zur Übertragung bzw. Verfügung in sonstiger Weise erforderliche Zustimmung kann die Geschäftsführung in den in § 21 des
Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft aufgeführten Fällen verweigern. Der Anleger kann in diesen Fällen seinen Anteil
nicht übertragen bzw. in sonstiger Weise darüber verfügen.
3.7. Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft
Die Beteiligung erfolgt grundsätzlich bis zum 31.12.2014.
Der Komplementär ist berechtigt, die Laufzeit der Fondsgesellschaft bis zum 31.12.2015 zu verlängern. Während der
Dauer der Fondsgesellschaft ist eine ordentliche Kündigung
ausgeschlossen. Der ausscheidende Gesellschafter/Anleger
erhält hierbei grundsätzlich seitens der Fondsgesellschaft
eine Abfindung. Die Fondsgesellschaft müsste die Zahlung
der Abfindung aus der laufenden Liquidität, der Liquiditätsreserve und unter Umständen durch die Aufnahme zusätzlicher
Fremdmittel finanzieren. Dies könnte für die verbleibenden
Anleger zu negativen Auswirkungen auf die Ausschüttungen
und Rentabilität der Beteiligung führen.
Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft sieht im Fall
des Ausscheidens aus der Fondsgesellschaft grundsätzlich
einen Abfindungsanspruch in Höhe des Buchwertes der Beteiligung vor. Der Buchwert der Beteiligung kann unter Umständen deutlich unterhalb des Verkehrswertes der Beteiligung liegen und für den Anleger eine geringere Abfindung
zur Folge haben.
3.8. Entscheidungsträger der Geschäftsführung und der
Vertragspartner/Interessenkonflikte
Der Erfolg der Fondsgesellschaft sowie dessen weitere Entwicklung hängen in erheblichem Maße von der Qualifikation,
Erfahrung, den Kontakten und dem unternehmerischen Geschick der Entscheidungsträger der Fondsgesellschaft (Geschäftsführung), der mit ihr verbundenen Unternehmen
und den eingeschalteten Vertragspartnern (Executive Producer, Beirat, Entwickler, Publisher, Online-Portal-Betreiber,
etc.) ab. Verletzt die Geschäftsführung ihre Verpflichtungen
zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung unter Beachtung
der Vorschriften des Gesellschaftsvertrages und/oder missbraucht sie ihre Vertretungsmacht, so kann dies die Ertragslage der Fondsgesellschaft negativ beeinflussen. Gleiches
kann dann in Betracht kommen, wenn die Geschäftsführung
falsche oder nicht rechtzeitige Entscheidungen trifft. Dasselbe gilt in Bezug auf Entscheidungsträger verbundener
Unternehmen oder der Vertragspartner. Ein Missbrauch der
Vertretungsmacht, Fehlentscheidungen bzw. Unterlassung
notwendiger Handlungen dieser Personen sowie die Verfolgung von Eigeninteressen zum Nachteil der Anleger können
die Entwicklung der Fondsgesellschaft negativ beeinflussen
9
und können dazu führen, dass die Anleger einen Verlust ihrer
Kapitalanlage nebst Agio erleiden.
Aufgrund personeller, wirtschaftlicher und/oder rechtlicher
Verflechtungen von Schlüsselpersonen, die für die Fondsgesellschaft und deren Geschäftstätigkeit eine nicht unwesentliche Rolle spielen, besteht die Möglichkeit von Interessenkollisionen. Dies könnte dazu führen, dass diese Personen
Entscheidungen treffen, die sie ohne diese Verflechtungen
nicht getroffen und hierdurch die Ertragslage bzw. die Entwicklung der Fondsgesellschaft oder gar der Anlegerinteressen beeinträchtigt hätten.
Den Executive Producern kommt eine Schlüsselrolle bei der
Auswahl der Games zu. Die Aufgabe der Executive Producer
soll durch die phenomedia publishing gmbh und die Like
Dynamite GmbH wahrgenommen werden. Der Executive
Producer wird durch den Beirat unterstützt. Die Executive Producer verantworten die Vorselektion, Qualifizierung und das
Projektmanagement der Games-Projekte. Ihre Empfehlung
und die des Beirats sind Voraussetzung für eine Investition in
die Games. Die Entwicklung und auch die Vermarktung der
bislang geplanten Games obliegt zum Teil dem gleichen Vertragspartner, er fungiert gleichzeitig als Entwickler und/oder
Publisher. Insoweit ist zu bedenken, dass der Publisher regelmäßig nicht nur Games für Dritte (z. B. die Fondsgesellschaft)
vermarktet, sondern gleichzeitig auch eigene Games entwickelt und diese vermarktet. Dies kann nachteilige Auswirkungen auf die Vermarktungsbemühungen der Games der
Fondsgesellschaft haben, da für den Publisher eine Konkurrenzsituation entsteht. Zusätzlich fungieren diese Personen
auch als Executive Producer, d. h., ihre Aufgabe wäre zusätzlich die Unterstützung der Geschäftsleitung bei der Überwachung der Entwicklung und Vermarktung der Games.
Aufgrund der Mehrfachfunktion der Vertragspartner sind
potenzielle Interessenkollisionen gegeben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Vertragspartner bzw. die für
diese handelnden Personen die Fondsgesellschaft übervorteilen, da sie gleichzeitig die Games aussuchen bzw. vorschlagen, aber ggf. von deren Herstellung profitieren. Dies kann
sich nachteilig auf die Auswahl und die Qualität der empfohlenen Games auswirken. Hieraus können sich auch Einflüsse
auf die angenommenen Vermarktungschancen ergeben, mit
der Folge, dass diese zu positiv beurteilt werden. Es wird Aufgabe der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft sein, die
entsprechenden Vertragspartner und insbesondere die Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu überwachen.
Auch die Überwachung der Verwendung des eingezahlten Gesellschaftskapitals im Rahmen der Mittelverwendungskontrolle
bietet keine vollständige Sicherheit für die planmäßige Investition in Games. Der Mittelverwendungstreuhänder prüft lediglich formale Kriterien, die ihm durch die Vorlage von Dokumenten oder Bestätigungen nachzuweisen sind. Eine materielle
Prüfung der Games oder der Zahlungsansprüche durch diesen
findet nicht statt. Formal geprüfte Zahlungen sind insbesondere auch dann freizugeben, wenn das Gesellschaftskapital nicht
vollständig platziert oder geleistet ist.
Die wesentliche Schlüsselperson der Fondsgesellschaft ist
Jörg-Dieter Leinert, Geschäftsführer der Altaris Emissionshaus
GmbH und Geschäftsführer des Komplementärs, der Altaris
Management GmbH, als auch der Altaris Vertriebsgesellschaft mbH. Er ist verantwortlich für die Geschäftsführung der
Fondsgesellschaft. Er hält sowohl Anteile an den drei vorgenannten Gesellschaften. Philipp Barthelmess wurde als weiterer Geschäftsführer der Altaris Vertriebsgesellschaft mbH,
verantwortlich für Vertrieb und Marketing, berufen.
Die Altaris Emissionshaus GmbH wird künftig weitere Fonds
initiieren. Die Altaris Management GmbH wird künftig ggf.
die Geschäftsführung für weitere Fonds, auch Games-Fonds,
übernehmen. Die Altaris Vertriebsgesellschaft mbH wird
künftig die Vertriebskoordination für weitere Fondsgesellschaften, auch Games-Fonds, übernehmen. Die Vertriebspartner der Fondsgesellschaft vertreiben in der Regel weitere
Anlage- und Versicherungsprodukte.
Auch die Executive Producer können diese Aufgaben für weitere
Fondsgesellschaften übernehmen. Es kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der Ausübung der Aufgaben z. B.
bei der Auswahl der Games, zu Interessenkonflikten kommt.
Der Verlust einer oder gar mehrerer Entscheidungsträger
der Fondsgesellschaft, der verbundenen Unternehmen oder
der Vertragspartner könnte zu Beeinträchtigungen der wirtschaftlichen Lage der Fondsgesellschaft führen und sich damit
ebenso negativ auf die erwartete Prognose auswirken, wie
Fehlentscheidungen der Geschäftsführung im Rahmen ihrer
Aufgaben. Bei Ausscheiden von Mitarbeitern in verantwortlichen Positionen müssen geeignete Nachfolger gefunden werden, was möglicherweise nicht sichergestellt werden kann.
Die vorgenannten Risiken werden noch dadurch verstärkt, dass
planmäßig mehrere Games-Projekte vom gleichen Entwicklungspartner entwickelt oder durch den gleichen Publisher
vertrieben werden sollen. Insoweit kann dem einzelnen Vertragspartner ein wesentliches Gewicht für den wirtschaftlichen
Erfolg der Fondsgesellschaft zukommen. Dies kann zur Abhängigkeit von den einzelnen Vertragspartnern führen.
3.9. Vertragspartner
Die Umsetzung der einzelnen Games-Projekte entsprechend
den Prognosen ist naturgemäß von der Expertise, der Vertragstreue und der Bonität der Vertragspartner (Executive
Producer, Beirat, Entwickler, Publisher, etc.) der Fondsgesellschaft abhängig. Deren Know-how, fachliche Qualifikation
und Vermarktungsstärke entscheiden über den Erfolg. Können die Vertragspartner ihren vertraglichen Verpflichtungen
nicht oder nur unvollständig nachkommen, kann dies zu
Verzögerungen oder gar Ausfall des jeweiligen Game-Projektes führen. Dasselbe gilt für den Fall der Insolvenz oder
der Verschlechterung der Bonität eines Vertragspartners.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ansprüche aus
den mit den Vertragspartnern geschlossenen oder noch zu
schließenden Verträgen ausfallen oder bereits getätigte
Teilzahlungen der Fondsgesellschaft verloren gehen. Es ist
auch möglich, dass wesentliche Vertragspartner ihren Ver-
trag kündigen oder anderweitig auflösen. Der Wegfall eines
wesentlichen Vertragspartners kann sich unmittelbar auf die
wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligung auswirken, da ein
qualifizierter Ersatz möglicherweise nicht sichergestellt werden kann. Die Fondsgesellschaft kann gezwungen sein, das
Game-Projekt unter erheblichen Mehrkosten mit anderen
Vertragspartnern abzuschließen. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass für einen Vertragspartner kein gleichwertiger Ersatz gefunden werden kann. Auch der Totalausfall
des Game-Projekts und damit der bislang darin investierten
Mittel der Fondsgesellschaft ist nicht ausgeschlossen. Im Falle,
dass ein Publisher ausfällt, können sich erhebliche Einbußen
im Rahmen der Lizenzeinnahmen ergeben. All dies kann Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit und die Liquidität der
Fondsgesellschaft haben und bei den Anlegern zu verringerten Ausschüttungen bis hin zum Totalverlust der geleisteten
Einlage nebst Agio führen.
3.10. Beschlussfassung in der Fondsgesellschaft/Stimmrechte/Majorisierung
Es besteht grundsätzlich die Gefahr, dass Anleger aufgrund
einer Minderheitenstellung ihre gesellschaftsrechtlichen
und wirtschaftlichen Interessen nicht durchsetzen können.
Ferner besteht die Gefahr, dass bei Nichtwahrnehmung von
Stimmrechten, z. B. durch Nichtteilnahme an der Gesellschafterversammlung, am schriftlichen Abstimmungsverfahren
oder durch unterbliebene Weisungen an den Treuhandkommanditisten im Verhältnis zum Gesamtbetrag der Beteiligung
nicht mehrheitlich beteiligte Anleger in der Abstimmung die
notwendige Beschlussmehrheit stellen und Beschlüsse in
ihrem Interesse fassen. Solche Beschlüsse der Anleger sind
auch für die nicht am Beschlussverfahren teilnehmenden Anleger bindend und von diesen entsprechend mitzutragen.
Eine Majorisierung könnte auch von Anlegern mit hohen
Beteiligungssummen herbeigeführt werden. Es besteht auch
das Risiko, dass die erforderliche Mehrheit der Anleger wesentliche Beschlüsse wie z. B. die Auflösung der Fondsgesellschaft gegen den Willen einzelner Anleger beschließt.
3.11. Rückzahlungsverpflichtungen aus Vorabausschüttungen/– entnahmen
Gemäß den gesellschaftsvertraglichen Regelungen der Fondsgesellschaft ist die Geschäftsführung berechtigt, im laufenden
Jahr Vorabausschüttungen/-entnahmen an die Anleger vorzunehmen. Die Genehmigung erfolgt auf der nächstfolgenden
Gesellschafterversammlung, gegebenenfalls im schriftlichen
Abstimmungsverfahren. Sofern die Gesellschafterversammlung die Genehmigung verweigert, besteht eine Rückzahlungsverpflichtung für die Anleger. Es besteht das Risiko, dass
Anleger dieser Verpflichtung nicht nachkommen können,
was zu Lasten der Liquidität der Fondsgesellschaft ginge. Dies
kann zur Insolvenz der Fondsgesellschaft und zum Totalverlust
der von den Anlegern geleisteten Einlage nebst Agio führen.
3.12. Widerruf von Beteiligungen
Dem Anleger kann nach deutschem Recht als Verbraucher
die Möglichkeit eines Widerrufs, insbesondere nach den
Regelungen über Haustürgeschäfte (§§ 312 ff. BGB) oder
Fernabsatzgeschäfte (§§ 312b ff. BGB)) offenstehen. Wird ein
10
02 WESENTLICHE RISIKEN
Widerrufsrecht ausgeübt, ist von der Fondsgesellschaft dem
Anleger die Einlage zurückzugewähren. Sofern die Fondsgesellschaft zum Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufsrechts nicht
über ausreichende Mittel zur Rückzahlung der vom Anleger gewährten Mittel verfügt, kann auch in diesem Fall das Risiko bestehen, dass der Anleger seine Anlage nicht oder nicht in vollem
Umfang zurückerhält. Es kann nicht ausgeschlossen werden,
dass zu einem späteren Zeitpunkt – insbesondere durch einzelne Gerichte oder aufgrund dann gefestigter Rechtsprechung
– festgestellt wird, dass die Widerrufsbelehrung und/oder die
Verbraucherinformationen nicht oder nicht in dem erforderlichen Umfang den gesetzlichen Anforderungen genügen/
genügt und/oder nicht wirksam erfolgt sind/ist und dadurch
bedingt das gesetzliche Widerrufsrecht eines Anlegers – unter
Umständen auch nach sehr langer Zeit – noch nicht erloschen ist.
Insofern besteht das Risiko, dass einzelne oder mehrere Anleger
zu einem späteren Zeitpunkt – insbesondere nach Abschluss des
öffentlichen Angebots der Beteiligung an der Fondsgesellschaft
– den Widerruf ihrer Beteiligung wirksam erklären. In diesem
Fall wäre die Fondsgesellschaft verpflichtet, dem widerrufenden
Anleger die ihm in diesem Fall zustehenden Forderungen (Einlage zzgl. Agio) zu erstatten. Dies könnte – unter Umständen
sogar deutliche – Auswirkungen auf die Ausschüttungen an die
Anleger und die Liquidität der Fondsgesellschaft haben.
3.13. Kapitalanlage mit Auslandsbezug/Anwendbare
Rechts­ordnung
Die maßgebliche Rechtsordnung für den Gesellschafts- und
Treuhandvertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Eine Beteiligung an von ausländischen Entwicklern hergestellten Games ist möglich. Bei Investitionen der Fondsgesellschaft
im Ausland besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft infolge von Besonderheiten des ausländischen Rechtssystems, die
vom deutschen Rechtsverständnis abweichen, ihre Ansprüche
im Ausland nur erschwert oder gar nicht gerichtlich durchsetzen
kann. Ferner besteht das Risiko, dass eine Rechtsverfolgung im
Ausland mit einem erheblichen Kostenaufwand verbunden ist.
Dies kann aus Sicht der Anleger zu erheblichen Abweichungen
gegenüber der prognostizierten Rentabilität der Beteiligung bis
hin zum Totalverlust der Einlage nebst Agio führen.
Wesentliche Verträge im Zusammenhang mit einer Investition
bei einem ausländischen Entwickler (z. B. die Entwicklungsverträge) oder einer Vermarktung im Ausland können ausländischem
Recht unterliegen. Aus diesem Grund können gerichtliche Auseinandersetzungen nach den dort geltenden Rechtsgrundsätzen zu führen sein. Dies kann aus Sicht der Fondsgesellschaft
die Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche erschweren und mit
höheren Aufwendungen verbunden sein als in Deutschland.
Es ist daher nicht auszuschließen, dass sich unvorhergesehene
Belastungen hieraus ergeben, die die wirtschaftlichen Parameter der Prognoserechnung betreffen und die dadurch zu einer
Reduzierung der prognostizierten Ausschüttungen/Entnahmen
und der Rendite aus Sicht der Anleger führen.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Fondsgesellschaft, insbesondere aufgrund der Beteiligung von ausländischen Anlegern, einer besonderen in- oder ausländischen
Regulierung oder Aufsicht der Vermögensanlage unterliegt.
11
Durch zusätzliche behördliche Pflichten, wie z. B. der Aufstellung eines zusätzlichen Prospektes, können nicht prognostizierte Kosten entstehen. Beide Fälle können aus Sicht der
Anleger zu erheblichen Abweichungen gegenüber der prognostizierten Rentabilität der Beteiligung bis hin zum Totalverlust der Kapitaleinlage nebst Agio führen.
3.14. Rechtsänderungen
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass über die Laufzeit
der Fondsgesellschaft bestehende Gesetze geändert oder
neue Gesetzte eingeführt werden. Ebenso können sich deren Auslegung und Anwendung künftig ändern und nachteilige Folgen mit sich ziehen. Insbesondere können veränderte rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen, wie
z. B. eine Änderung der Gesetzgebung, der Rechtsprechung
oder der Verwaltungspraxis, die Ertragslage und damit die
Werthaltigkeit der Vermögensanlage negativ beeinflussen.
Diese Risiken können in der Fondskonzeption nicht vorab berücksichtigt werden.
Die rechtliche Darstellung der Verträge mit den Vertragspartnern beruht auf der derzeitigen Rechtslage. Spätere Rechtsänderungen können nicht ausgeschlossen werden. Es besteht
das Risiko, dass Vertragspartner der Fondsgesellschaft aus
geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen künftig Rechte gegenüber der Fondsgesellschaft herleiten. Auch können
andere Interpretationen und Auslegungen möglich sein. Die
Auswirkungen hieraus können erheblichen Einfluss auf die
Fondsgesellschaft haben. Dies kann aus Sicht der Anleger zu
erheblichen Abweichungen gegenüber der prognostizierten
Rentabilität der Beteiligung bis hin zum Totalverlust der Einlage nebst Agio führen.
3.15. Neugründung des Emissionshauses
Das Emissionshaus, die Altaris Emissionshaus GmbH, wurde
am 03.08.2009 gegründet. Es kann aus diesem Grunde auf
keine historischen Daten und Erfahrungswerte von bereits
durchgeführten Vermögensanlagen des Emissionshauses zurückgegriffen werden. Des Weiteren bestehen bis heute noch
keine eigenen, gewachsenen Erfahrungen der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft im Zusammenhang mit der Entwicklung und der Vermarktung von Games bzw. allgemein
auf dem Games-Markt. Daher können Fehleinschätzungen
der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft hinsichtlich zukünftiger Investitionen nicht ausgeschlossen werden. Dies
kann bei den Anlegern zum Totalverlust der Einlage nebst
Agio führen.
3.16. Rückabwicklung
Der Anbieter geht davon aus, dass die Platzierung des Gesellschaftskapitals und die Durchführung der Investition in die
Games planmäßig verlaufen. Sollten sich diesbezüglich jedoch die in diesem Kapitel genannten Risiken verwirklichen,
z. B. das Gesellschaftskapital nicht ausreichend gesammelt
werden oder eine Investition in die Games nicht durchführbar sein, kann eine Rückabwicklung der Fondsgesellschaft
nicht ausgeschlossen werden. Im Fall einer Rückabwicklung
besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft bereits über
Gesellschaftskapital zur Bestreitung nicht rückzahlbarer Kos-
ten, insbesondere Emissionskosten, verfügt hat und insoweit
eine vollständige Rückzahlung der geleisteten Einlagen nicht
mehr erfolgen kann.
besteht für die mittelbar beitretenden Anleger das Risiko, dass
sie während der Laufzeit des Fonds seinen Kommanditanteil
übernehmen und für die Restlaufzeit unmittelbar halten müssen, mit den oben genannten Risiken als Folge.
4. Anlegergefährdende Risiken
4.1. Anteilsfinanzierung
Eine Fremdfinanzierung der Einlage ist konzeptionell nicht
vorgesehen und wird seitens der Fondsgesellschaft nicht
angeboten. Da es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, sollte ausschließlich Eigenkapital eingesetzt
werden. Von einer Fremdfinanzierung der Beteiligung wird
abgeraten. Es liegt jedoch im Ermessen eines jeden Anlegers, eine Anteilsfinanzierung vorzunehmen. In diesem Fall
besteht das Risiko, den Kapitaldienst (Zinsen, Tilgung) für
die Anteilsfinanzierung nicht aus den Ausschüttungen der
Fondsgesellschaft leisten zu können. Die prognostizierten
Ausschüttungen/Entnahmen sind nicht garantiert, ihre Höhe
hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, die alle unterschiedlichen Risiken unterliegen. Insofern kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausschüttungen reduziert werden
müssen oder ganz ausbleiben. Unabhängig davon bliebe der
einzelne Anleger dann verpflichtet, den Kapitaldienst für seine persönliche Anteilsfinanzierung zu leisten. Des Weiteren
kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine aufgenommene persönliche Anteilsfinanzierung vor vollständiger Tilgung,
z. B. bei Ablauf der vereinbarten Konditionenfestschreibungsdauer oder vorzeitiger Kündigung des Darlehens, zurückgeführt werden muss, ohne dass zum selben Zeitpunkt die
Fondsbeteiligung liquidiert oder veräußert werden kann.
Der Anleger haftet für die Anteilsfinanzierung immer persönlich, d. h. mit seinem gesamten Privatvermögen. Im schlimmsten Fall könnte dies bis zur Privatinsolvenz des Anlegers führen.
4.2. Haftung und Nachhaftung
Die Haftung eines Kommanditisten kann infolge Entnahmen
bis zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme wieder aufleben, sofern der Saldo der Kapitalkonten des
Kommanditisten den Betrag der Haftsumme des Kommanditisten unterschreitet (§ 172 Abs. 4 HGB).
Im Falle des Ausscheidens aus der Fondsgesellschaft haften Kommanditisten gemäß § 161 Abs. 2 HGB i. V. m. § 160
Abs. 1 HGB für die bis dahin begründeten Verbindlichkeiten
der Fondsgesellschaft noch bis zu fünf Jahre nach Eintragung
ihres Ausscheidens im Handelsregister gegenüber den Gläubigern der Fondsgesellschaft, jeweils in Höhe der Haftsumme.
Gleiches gilt bei einer Auflösung der Fondsgesellschaft.
Im Rahmen der Beteiligung ist jedoch vorgesehen, dass Anleger sich zunächst ausschließlich als Treugeber über die
Treuhandkommanditistin beteiligen. Dennoch gilt das Vorstehende grundsätzlich für als Treugeber beteiligte Anleger
entsprechend, da sie gemäß Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft und dem Treuhandvertrag im Innenverhältnis
wie Kommanditisten behandelt werden und der Treuhandkommanditistin ein Freistellungsanspruch zusteht. Scheidet
die Treuhandkommanditistin aus der Fondsgesellschaft aus,
4.3. Steuerliche Risiken
Der Anbieter geht von einem Totalgewinn der Fondsgesellschaft während der Fondslaufzeit aus. Insbesondere im Fall
eines anhaltenden Verlusts der Fondsgesellschaft kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung eine Gewinnerzielungsabsicht verneint. Fehlt es an einer
Gewinnerzielungsabsicht, können Verluste nicht berücksichtigt werden. Etwaige steuerliche Vorteile können rückwirkend wieder entfallen. Die Finanzverwaltung kann z. B. auch
zu der Annahme einer fehlenden Gewinnerzielungsabsicht
gelangen, weil auf Grund eines seitens des Anlegers zur Finanzierung seiner Einlage aufgenommenen Darlehens zu
leistende Zinsaufwendungen die positiven Einkünfte aus der
Beteiligung übersteigen.
Bislang liegt dem Prospektverantwortlichen keine Erfahrung
zur steuerlichen Behandlung sowohl der einzelnen Games
(z. B. betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer) als auch des
Games-Fonds im Ganzen vor. Eine abschließende Einschätzung und damit die Anerkennung des steuerlichen Konzepts
der Fondsgesellschaft, wie es auch in diesem Verkaufsprospekt
abgebildet ist, wird erst nach Durchführung einer Betriebsprüfung bei der Fondsgesellschaft möglich sein. Diese findet regelmäßig erst nach mehreren Jahren statt. Es kann daher nicht
ausgeschlossen werden, dass die Gerichte und/oder die Finanzverwaltung eine andere steuerliche Beurteilung zum Beispiel bei der Frage der Aktivierung der Games, der Zuordnung
des wirtschaftlichen Eigentums, der Einordnung als Anlageoder Umlaufvermögen der Fondsgesellschaft, der Abschreibung (insbesondere im Hinblick auf die Nutzungsdauer), dem
Zeitpunkt der Realisation der Einkünfte oder der Behandlung
der Fondskosten vornimmt. Auch die steuerrechtliche Anerkennung von bilanziellen Rückstellungen für die Verletzung
fremder Urheber- und/oder andere Schutzrechte oder Rückstellungen für Ansprüche nach § 32a UrhG ist noch ungeklärt.
Negative Abweichungen in der steuerlichen Behandlung
können zu anderen, insbesondere höheren Steuerzahlungen
beim Anleger führen, unter Umständen mit der Folge, dass die
Steuerschuld des Anlegers nicht aus den Ausschüttungen der
Fondsgesellschaft bedient werden kann.
Im Hinblick auf die Fondskosten kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Gerichte und/oder Finanzverwaltung
zukünftig die Aktivierungspflichten aufgeben oder einschränken werden. Nach einigen jüngeren finanzgerichtlichen Urteilen können Dienstleistungsvergütungen, die für
die Vermittlung von Eigen- oder Fremdkapital oder für die
Übernahme einer Platzierungsgarantie gezahlt werden, sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden (FG Hamburg,
Urteil vom 15.10.2008, 2 K 210/06; Urteil vom 23.5.2008 2 K
236/06; FG Münster, Urteil vom 13.03.2009 – 14 K 3638/05 F).
Gegen die Entscheidungen wurde Revision vor dem Bundesfinanzhof eingelegt, sodass eine endgültige Entscheidung zum
Zeitpunkt der Prospektaufstellung hierzu noch aussteht. Eine
12
02 WESENTLICHE RISIKEN
solche abweichende steuerrechtliche Beurteilung kann unmittelbare Auswirkungen auf die Steuerbelastung der Anleger aus ihrer Beteiligung haben, falls die Fondsgesellschaft als
Steuerstundungsmodell im Sinne von § 15 b EStG eingestuft
würde. Die beschränkte Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen nach § 15b EStG findet
bei der Fondsgesellschaft und den Anlegern keine Anwendung, da vorliegend die schädliche Verlustaufgriffsgrenze des
§ 15b Abs. 3 EStG nicht überschritten wird. Es besteht jedoch
das generelle Risiko, dass die Finanzverwaltung eine abweichende Auffassung vertritt. Dies hätte zur Folge, dass etwaige
Verluste nur mit zukünftigen Gewinnen aus derselben Vermögensanlage (Beteiligung an der Fondsgesellschaft), jedoch
nicht mit anderen Einkünften des Anlegers verrechnet werden können. Soweit keine zukünftigen Gewinne mehr entstehen, würden etwaige Verlustvorträge untergehen. Hieraus
können sich zusätzliche Einkommensteuerbelastungen für
die Anleger ergeben.
Sofern die Fondsgesellschaft Verträge mit im Ausland ansässigen Publisher oder Entwicklern eingeht, kann es zu
einer Besteuerung in mehreren Staaten kommen. Der Anleger kann dabei der beschränkten Steuerpflicht in einem
anderen Staat unterliegen, folglich können dort steuerliche Pflichten bestehen. Dabei kann nicht ausgeschlossen
werden, dass aufgrund einer fehlenden Regelung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung eine höhere Steuerlast
als prognostiziert eintritt. Auch besteht bei einer gegenwärtig effektiven Vermeidung der Doppelbesteuerung das
Risiko, dass Regelungen nach nationalem Recht oder in
Doppelbesteuerungsabkommen geändert oder ergänzt
werden oder ein Doppelbesteuerungsabkommen gekündigt
wird und es deswegen zukünftig zu einer Doppelbesteuerung kommt. Auch können im Einzelfall Quellensteuern erhoben werden, die beim Anleger nicht oder nur eingeschränkt
auf die Einkommensteuer angerechnet werden können.
Aufgrund der steuerlichen Transparenz der Fondsgesellschaft
wird den Anlegern das Ergebnis, das auf Ebene der Fondsgesellschaft entsteht, steuerlich zugerechnet und bei diesem
nach seinem persönlichen Besteuerungsmerkmalen und dem
persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Es besteht somit das generelle Risiko, dass Steuerzahlungen zu leisten sind,
denen keine oder nur deutlich geringere Ausschüttungen aus
der Fondsgesellschaft gegenüberstehen.
Bei der Übertragung (z. B. Schenkung, Verkauf) der Vermögensanlage oder Teilen hiervon und bei einem sonstigen Ausscheiden kann einerseits der anteilige gewerbesteuerliche
Verlustvortrag des ausscheidenden Anlegers verloren gehen
und andererseits ein gewerbesteuerpflichtiger Ertrag entstehen. Nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
haben ausscheidende Anleger einen hierdurch entstehenden
steuerlichen Nachteil der Fondsgesellschaft auszugleichen.
Sowohl die maßgeblichen steuerlichen Gesetze, als auch die
Anwendung durch die Finanzverwaltung und die diesbezügliche Rechtsprechung können sich während der Dauer der Beteiligung an der Fondsgesellschaft ändern. Eine Erhöhung der
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Steuern ist ebenfalls nicht ausgeschlossen (z. B. Anhebung des
Gewerbesteuerhebesatzes). Dies kann entsprechend negative Auswirkungen für die Fondsgesellschaft und die einzelnen
Anleger haben. Der Anbieter kann gegenüber dem Anleger
keine Haftung und Gewähr für den Eintritt der in diesem
Prospekt beschriebenen oder anderer bestimmter steuerlicher Folgen übernehmen. Eine von der Darstellung in diesem
Prospekt abweichende steuerliche Behandlung seitens der
Finanzverwaltung kann auch rückwirkende Änderungen auf
Anlegerebene bewirken. In einem solchen Fall kann es auch
zu einer Verzinsung der Steuerschulden kommen. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Fondsgesellschaft
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht sämtliche
Verträge im Hinblick auf die geplante unternehmerische Tätigkeit abgeschlossen hat. Die steuerlichen Ausführungen in
diesem Verkaufsprospekt stehen unter der Annahme, dass
die künftig von der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft
vereinbarten Verträge den in diesem Verkaufsprospekt dargestellten Planungen entsprechen.
Die Darstellungen in diesem Prospekt beziehen sich ausschließlich auf in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige
Anleger, die als natürliche Person aus ihrem Privatvermögen heraus investieren. Investitionen von Anlegern aus dem
Betriebsvermögen oder von Anlegern, die nicht ausschließlich in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, können
zu nicht dargestellten negativen steuerlichen Auswirkungen
führen. Das Risiko der steuerlichen Konzeption sowie von
Steuerrechtsänderungen (auch mit Rückwirkung) trägt vollständig und alleine der Anleger.
5. Maximales Risiko des Anlegers bzw. Kumulation von
Risiken
Das maximale Risiko des Anlegers ist der Totalverlust der gesamten Einlage nebst Agio. Dazu tritt das Risiko hinzu, aus
dem sonstigen privaten Vermögen Steuern, insbesondere
Einkommensteuer auf die Gewinne aus der Beteiligung, zahlen zu müssen.
Im Fall der Refinanzierung der Einlage (Anteilsfinanzierung)
erhöht sich sein maximales Risiko um den zu erbringenden
Kapitaldienst. Sofern der Kapitaldienst nicht aus sonstigem
privaten Vermögen erbracht werden kann, kann dies zur Privatinsolvenz führen.
Weitere wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken existieren nach Kenntnis des Anbieters nicht.
14
03 Games – Umsatzträger der Unterhaltungsindustrie
1. Einleitung
Menschen spielen gerne
Erinnern Sie sich noch an „Blinde Kuh“, „Dame“, „Spitz pass
auf!“, Schach und Rollenspiele wie „Cowboy und Indianer“
oder „Räuber und Gendarm“? Wir Menschen spielen mit Begeisterung – als Kinder und Erwachsene. Das Einzige, das sich
ggf. geändert hat, ist das Medium. Denn Spielen ist mehr als
nur Zeitvertreib. Im Spiel entdecken wir unsere Umwelt und
entwickeln unsere sozialen Fähigkeiten.1
Elektronische Spaßmacher beliebt und von gesellschaftlichem Nutzen
Laut einer Untersuchung von Harris Interactive4 betrachten
viele Eltern die gemeinsame Zeit mit ihren Kindern bei einem
Videospiel als wertvolle Möglichkeit, den Kindern in „deren“
Welt nahe zu sein.
Hauptgrund für das Spielen mit den Kindern
(Eltern, die mit ihren Kindern unter16 Jahren spielen)
Hauptgrund
Unaufhaltsamer Siegeszug über Jahrzehnte
Beginnt man erst einmal damit, sich mit der wirtschaftlichen
Seite der Welt der Games zu beschäftigen, kommt man aus
dem Staunen nicht mehr heraus. Unzählige Studien und Bücher beschäftigen sich mit dem Phänomen der Games und
mit deren scheinbar unaufhaltsamen Siegeszug über Jahrzehnte hinweg.
Wirtschafts- und Tageszeitungen berichten über Marktentwicklung und Erfolge der Branche. Ein von der Regierung ins
Leben gerufener Computerspiele-Preis macht deutlich, dass
Spiele ein Kulturgut sind und die Games-Industrie auch politisch anerkannt ist.2, 3
Im Folgenden erfahren Sie, warum ein Investment in das
Altaris Games Portfolio eine gute Entscheidung sein kann.
Wie es um den Markt bestellt ist. Und natürlich wie Ihr Geld
seine Rendite erwirtschaften soll.
Games, ein umsatzstarkes Wachstumssegment
Der Markt der Computer- und Videospiele zählt seit mehr
als 30 Jahren – als Games erstmals einer breiten Masse zugänglich gemacht wurden – zu den Senkrechtstartern der
Unterhaltungsbranche. Nahezu unbemerkt hat sich dieser
Teilmarkt in den letzten Jahren zu einem der umsatz- und
wachstumsstärksten Segmente der ganzen Unterhaltungsindustrie entwickelt.
Neue Spiele-Generation eröffnet nie da gewesene Perspektiven
Längst hat die Elektronik auch die Welt der Spiele bunter und
abwechslungsreicher gemacht und Möglichkeiten eröffnet,
die noch vor wenigen Jahrzehnten als Science-Fiction betrachtet wurden.
Games sind ein günstiges Freizeitvergnügen für alle Altersgruppen
Bieten Kino, Theater oder ein Restaurantbesuch lediglich für
einzelne Stunden Unterhaltung, so sorgt der Erwerb eines
Games über viele Tage, Wochen oder gar Monate für Unterhaltung und Spaß. Gespielt wird, wann und wo man dazu Zeit
und Lust hat. Die rasanten Weiterentwicklungen der letzten
Jahre haben dazu geführt, dass es für jede Altersgruppe ein
breites Angebot an attraktiven Games gibt.
15
Gründe für das gemeinsame Spielen mit den Kindern
Bitten des Kindes
Gemeinsamer Freizeitspaß
Möglichkeit,
sich mit dem Kind zu befassen
Kontrolle des Spielinhalts
Kontrolle der Spieldauer
0
10
20
30
40
50
60
Quelle: Nielsen Report 2008: Computer- und Videospieler in Europa 2008
Zudem möchten Eltern laut einer Umfrage4 die kognitiven
Fähigkeiten ihrer Kinder fördern, wie strategisches Denken
(75 %), Reaktionsfähigkeit (67 %), Lernfähigkeit (50 %) und
Konzentrationsfähigkeit (49 %). Auswahl und Erwerb der
Games ist deshalb auch zu drei Vierteln Familiensache.
Games mit 8 Millionen Käufern an der Spitze
Die elektronischen Spaßmacher standen auf den Wunschlisten an den Weihnachtsmann in 2008 für über 14 Jährige an
der Spitze – was etwa 8 Millionen Käufern entspricht.5
Nervenkitzel statt Zäune und Verbotsschilder
Wo die Elterngeneration noch Spaß und Abenteuer mit ihren
Freunden im Wald und auf der Wiese erleben konnten, treffen Kinder und Jugendliche heute überall auf Zäune, Mauern
und Verbotsschilder.
In Games bietet sich dem Nachwuchs die Möglichkeit Abenteuer zu bestehen. Man verbündet sich mit Freunden oder
anderen Spielern, ganz egal wo auf der Welt, über das Internet und entwickelt neue Strategien. Zudem wird man für jeden Erfolg mit Punkten, Goldtalern und Ähnlichem belohnt.
Das motiviert und begeistert.
Durch die Notwendigkeit, mehrere Aufgaben gleichzeitig zu
bewältigen und die Strategie permanent anzupassen, trainieren Spieler wertvolle Fähigkeiten, die sie in Ausbildung und
Beruf zu ihrem Vorteil einsetzen können.
70
80%
Spielen ist und war schon immer beliebt: früher, heute und in Zukunft
Mehr Spielspaß dank modernster Computer-Technik
Moderne Spielekonsolen wie Nintendo® Wii mit Wii Remote und Balance Board oder die Kamera der Sony PlayStation®
oder Microsoft Xbox und die Musikinstrumente von „Guitar
Hero“ und „Rockband“ haben gezeigt, dass es dank der heutigen Computer-Technik ein „Kinderspiel“ ist, durch technisch
anspruchsvolle Games ein breites Publikum zu begeistern.
1977: Startschuss für den Boom mit Milliardenumsätzen
Die Gegenwart der Computer- und Videospiele begann jedoch erst mit der Markteinführung des Atari VCS 2600 im
Jahr 1977. Konsolen mit der Möglichkeit das Spiele-Modul
gegen ein anderes auszutauschen, waren der Anfang vom
Boom der Games-Software-Industrie mit heute zweistelligen
Milliardenumsätzen.
Golf, Tennis und Tanzen am Computer
Neue Bedienkonzepte ermöglichen auch ungeübten Laien
Geschicklichkeitsübungen und eine Runde Golf oder Tennis
zu spielen. Dazu steuert er das Spiel durch natürliche Bewegungen und Gesten mittels Sensoren, Kamera, Tanzmatte
oder Musikinstrument. Dieses Konzept spricht alle Altersgruppen an und steht bei allen Herstellern bei Neuentwicklungen ganz oben.
Schnell entdeckten die Programmierer auch die Heimcomputer für ihre Games. Der Markt und die Zielgruppe wuchsen in
den nächsten Jahren sprungartig. Kleinere und leistungsfähigere Chips, Farbfernseher- und Farbmonitore sowie hochauflösende Grafikkarten ermöglichten die Umsetzung weiterer
Visionen in reale Games.
2. Ein kurzer Streifzug durch die Geschichte
Es brauchte die Budgets der Forschungseinrichtungen und
Elite-Universitäten um die ersten Spiele-Ideen umzusetzen.
Denn in den späten 60er Jahren des letzen Jahrhunderts kosteten Computer Millionen und füllten ganze Gebäude.
Doch bereits zu dieser Zeit führten die Visionen und der Spieltrieb der Ingenieure und Forscher zu den ersten animierten
Pixeln. 1972 brachte die Philips-Tochter Magnavox die Spielekonsole Odyssey auf den Markt. Im gleichen Jahr wurde die
Firma Atari gegründet und begann mit dem wesentlich einfacher zu spielendem Pong einen Siegeszug.
1989: 120 Millionen „Game Boys“ erobern Kinderherzen
Mit dem Nintendo® Game Boy kam 1989 erstmals eine erfolgreiche portable Spielekonsole auf den Markt. In nur 3 Jahren
wurden 120 Millionen Geräte und mehrere hundert Millionen
Games verkauft.
Erfolg durch originelle und einfache Spiele-Konzepte
Auf der Jagd nach Hightech wurden Begriffe wie DVD, BluRay, digitaler Raumklang, True Color immer wichtiger. Schneller, schöner, stärker, begeisterte zwar die Hardcore-Spieler,
brachte aber nur marginal neue Kunden.
Erst als Nintendo® den Rückschritt im Fortschritt erkennt und
sich aus dem HD-Rennen ausklinkt, ändert sich die Welt: Originelle Spielekonzepte verbunden mit neuen Eingabegeräten
mit einfacher Bedienung setzten sich schlagartig durch und
führten Nintendo® zurück an die Marktführerschaft.
16
03 Games – Umsatzträger der Unterhaltungsindustrie
Neue Games für Eltern, Kinder, Frauen und Senioren stürmen die Verkaufscharts
Zu den Hardcore-Spielern gesellten sich neue Zielgruppen,
die sich von einfachen Games angezogen fühlten: Eltern und
ihre Kinder, Frauen und sogar Senioren.
Im 21. Jahrhundert wollen alle spielen. Die neuen Games stürmen die Verkaufscharts und verdrängen die Actionspiele auf
die hinteren Ränge.
Alter der Nutzer nach Plattform
100
über 30
20 bis 29
80
16 bis 19
60
10 bis 15
40
bis 9 Jahre
20
0
PC-Spiele
Videospiele
Konsolen
Videospiele
port. Konsolen
Agiler Games-Software-Markt
Dominieren mit Microsoft, Nintendo® und Sony den Markt
der Konsolen lediglich drei Firmen, ist er bei Games-Software
wesentlich breiter und agiler. Neben ein paar sehr großen
Studios wie Electronic Arts, Activision Blizzard, Take Two und
Ubisoft gibt es eine große Zahl an unabhängigen Entwicklungsstudios.
Erst danach werden weitere Verkaufserlöse mit dem Vertriebspartner (Publisher, Distributor, etc.) und dem Entwickler
entsprechend der getroffenen Vereinbarung geteilt. Diese
das Entwicklungsbudget übersteigenden Erlöse nutzt der
Fonds für die Deckung seiner Kosten und für Ausschüttungen
an seine Anleger.
4. Der Markt für Games
Boom der Games-Branche trotz Wirtschaftskrise
Die weltweite Wirtschaftskrise hat das Verbraucherverhalten
seit Mitte 2008 massiv beeinflusst. Trotz staatlicher Stützungsprogramme verzeichnen die meisten Branchen und Märkte
starke Umsatzeinbrüche. Die Aussichten für die nächsten Monate oder gar Jahre sind ungewiss.
Nachdem die Spielebranche von 2004 bis 2008 mit durchschnittlich 15,52 % pro Jahr ein rasantes Wachstum hingelegt
hat, stellten die Presse und Analysten die Frage nach der Rezessions-Festigkeit der Games-Branche. Doch die Marktentwicklung in der Vergangenheit bietet keine Sicherheit auf die
Entwicklung in der Zukunft.
Meldungen wie „Spielebranche federt Konjunkturschwäche
ab“6 im Juli 2008 in der Financial Times Deutschland, die
dpa- und N24-Meldung „Spielekonsolen-Geschäft trotzt der
Flaute“7 im September und wenige Tage später der Handelsblatt Artikel „Boom in der Game-Branche – Rezession kurbelt Spieltrieb an“8 sorgten für Freude und Euphorie in der
Games-Branche.
3. Die Wertschöpfung im Überblick
Games kaufen und vom Markterfolg profitieren
Das Grundprinzip der Geschäftstätigkeit des Fonds ist schnell
erklärt:
„Es werden Games erworben und möglichst oft wieder verkauft“.
Die Differenz der Erwerbskosten zu den gesamten Verkaufserlösen stellen die Brutto-Erlöse des Fonds und seiner Partner
dar.
50 Prozent der Erlöse
Vom Kaufpreis, den der Spieler bezahlt, verbleiben nach Abzug der Verkaufssteuern und der Kosten für den Handel ca.
50 Prozent. Der restliche Betrag fließt nach Abzug der Produktions- und Marketingkosten i. d. R. solange dem Fonds zu,
bis dieser Einnahmen in Höhe des Games-Budgets (Entwicklungsbudgets zzgl. Nebenkosten) erhalten hat.
17
17 % Wachstum im Rezessions-Jahr 2008
Was immerhin 55,6 Millionen Games in 2008 in Deutschland
bedeutet. In 2007 stieg der Umsatz mit Computerspielen laut
BITKOM sogar um 29 %. Für das Jahr 2009 wird ein Umsatz
von gut EUR 2,7 Milliarden und ein Wachstum von einem Prozent prognostiziert.9
„Diesen Aufschwung verdankt die Branche innovativen Spielkonzepten und
der erfolgreichen Erschließung neuer Zielgruppen ...“
Weltweite Umsatzentwicklung mit Games 2004 - 2013
(*Jahre 2009 bis 2013 Prognose)
Umsatz in
Milliarden
US-Dollar
Prognostiziertes jährliches Wachstum zwischen 2004 bis 2013 von 11,8 %
Prognostiziertes jährliches Wachstum zwischen 2009 bis 2013 von 7,4 %
80
Lateinamerika
70
Asien
EMEA (Europa/Mittlerer Osten/Afrika)
60
Nord-Amerika
50
40
30
20
10
0
2004
2005
2006
2007
2008
2009*
2010*
2011*
2012*
2013*
Quelle: PricewaterhouseCoopers „Global entertainment and media outlook: 2009-2013“
Innovative Spiele-Konzepte schaffen neue Zielgruppen
„Diesen Aufschwung verdankt die Branche innovativen Spielkonzepten und der erfolgreichen Erschließung neuer Zielgruppen“ und „Videospielen ist endgültig der Sprung in die
Wohnzimmer gelungen“ so Ulrike Altig, Geschäftsführerin
von media control GfK im Januar 2009.
Hervorragende Zukunftsaussichten für Unterhaltungssoftware
Experten sagen auch für die kommenden Jahre ein starkes
Wachstum des Unterhaltungssoftwaremarktes voraus.
So prognostiziert die renommierte Wirtschaftsberatung
PricewaterhouseCoopers 7,4 % jährliche Steigerung – von
51,4 Milliarden US-Dollar in 2008 auf 73,5 Milliarden US-Dollar in 201310. Dabei wurde die Prognose für die kommenden
24 bis 36 Monate – aufgrund der allgemeinen Konjunkturschwäche – vorsichtig angesetzt .
Gute Wachstums-Prognosen für den europäischen Markt
Auch die Prognosen für den europäischen Markt (hier typischerweise zusammen gefasst mit dem Mittleren Osten und
Afrika) weisen ein durchschnittliches Wachstum von etwa
7 % pro Jahr bis 2013 aus.
5. Games sind Alltagskultur
Frauen auf dem Vormarsch
Laut dem Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware
(BIU) waren in 2008 bereits 33 % der Spieler weiblich. Beim
Spielen auf portablen Konsolen wie dem Nintendo® DS sogar
57 %.13
Immer mehr ältere Menschen spielen sich fit
Ein ebenfalls schnell wachsendes Segment sind die sogenannten Silver Surfer, also die Generation der über 50-jähri-
Die sechs wichtigsten Spielanreize
Spaß
Entspannung, Stressabbau
Langeweile, Zeitvertreib
Herausforderung,
Geschicklichkeit
Spannung
Ausleben der
Vorstellungskraft
0
Spiele sind längst Teil der Alltagskultur. Das Klischee vom vorwiegend jugendlichen und männlichen Computerspieler ist
mittlerweile überholt und in gewisser Weise weltfremd. 11, 12
Ein Grund, warum ich spiele
Der Hauptgrund, warum ich spiele
10
20
30
40
50
60
70
80%
Quelle: Nielsen Report 2008: Computer- und Videospieler in Europa 2008
18
03 Games – Umsatzträger der Unterhaltungsindustrie
Da die Gamer von Gestern vermehrt in verantwortlichen
Positionen von Unternehmen anzutreffen sind, ist es nicht
verwunderlich, dass immer mehr Unternehmen das Medium
Games auch für die Ausbildung der Mitarbeiter oder Kundenschulungen einsetzen.
6. Online-Games
Über 10,3 Millionen Deutsche spielen online
Online-Games liegen im Trend. Der Online-Markt wird besonders durch die steigende Verbreitung des Internet als auch
der Möglichkeit dessen Nutzung mit Computer, der aktuellen
Generation von Spielekonsolen, Handy etc. voran getrieben.
gen. Die Favoriten in dieser Altersklasse sind Nintendo® Wii
und Nintendo® DS. Gespielt wird hauptsächlich, um motorisch und gedanklich fit zu bleiben.
Wer spielt alleine oder mit/gegen andere online?
Alle Spieler
Immer alleine
Männer
Dies bestätigt auch eine Umfrage von Feierabend.de14, einem
der größten Webtreffs für ältere Menschen. Beim Spielen
geht es allerdings nicht nur um Spaß (71 % der Nennungen).
60 % wollen geistig fit bleiben, 59 % spielen zur Entspannung
und 16 % bezeichnen sich als Spiele-Fan (Mehrfachnennungen möglich). Da verwundert es nicht, dass Strategiespiele,
Brett- und Denkspiele 63 % und Quizze, Lernspiele und Gehirn-Jogging 57 % ausmachen.
Meistens alleine
Frauen
Manchmal alleine,
manchmal mit anderen
16-19 Jahre
20-24 Jahre
Meistens mit anderen
25-29 Jahre
Immer mit anderen
30-39 Jahre
40-49 Jahre
0
Moorhuhn spielen als Patienten-Therapie
Der Fonds-Partner phenomedia wurde für den Serious Games
Award 2009 in der Kategorie „Health Games“ nominiert.
„Moorhuhn Kart Thunder“ in Verbindung mit Armeo® – ein
von der Hocoma AG entwickeltes Gerät zur funktionellen
Therapie der oberen Extremitäten – nutzt verschiedene
Moorhuhn Spiele, um die Armfunktion von Patienten nach
Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma oder anderen neurologischen Krankheiten und Verletzungen zu verbessern.
20
40
60
80
100
120%
Quelle: Nielsen Report 2008: Computer- und Videospieler in Europa 2008
PricewaterhouseCoopers schätzt das Wachstum in diesem Bereich auf jährlich 10,6 % bis 2013. Laut der jüngsten
BITKOM-Studie aus Juli 2009 spielen 10,3 Millionen Bundesbürger Online-Games.15
Millionen Abonnenten spielen weltweit populäre Rollenspiele
Bei MMOGs („Massen-Mehrspieler-Online-Gemeinschaftsspiel“) handelt es sich um komplexe Spielwelten, an denen
weltweit eine große Anzahl an Spielern teilnimmt.
Quelle: Hocoma AG
Das mit mehr als 11 Millionen Abonnenten populärste MMOG
ist das Rollenspiel „World of Warcraft“. Typischerweise übernimmt der Spieler in einem MMOG die Rolle einer Spielfigur
(Avatar) und entwickelt dessen Fähigkeiten kontinuierlich
weiter. Im Spielgeschehen ist er gefordert Aufgaben und
Herausforderungen zu meistern und Rätsel zu lösen. Hierzu
verbündet er sich mit anderen Spielern und entwickelt eine
Strategie. Solche Strategiespiele stellen natürlich nur einen
Teilbereich des Online-Universums dar.
Serious Games – Aus- und Weiterbildung auf spielerische Art
Zu den bereits vorgestellten Marktsegmenten gesellt sich seit
Kurzem die Gruppe der Serious Games (wörtlich „ernste oder
ernsthafte Spiele“), die besonders in der Aus- und Weiterbildung eingesetzt werden.
Games sind Kulturgut
Die Ernennung zum Kulturgut drückt die Bedeutung der
Games in Gesellschaft und Politik aus. Entsprechend formulierte Dagmar Wöhrl, Parlamentarische Staatssekretärin beim
Bundesminister für Wirtschaft, im November 2008:
19
Der Deutsche Kulturrat sieht bei der Entwicklung von
Computerspielen einen zukunftsträchtigen Arbeitsmarkt,
vor allem für Künstler.
„Die Computerspiele-Industrie ist ein unverzichtbarer Bestandteil der crossmedialen Verwertungskette. Die Branche
und ihre Technologien wirken als Schrittmacher in viele Bereiche der Medienwirtschaft wie Hard- oder Software-Industrie
oder Film- und Animationsindustrie hinein.“16
Games weltweit ein bedeutender Wirtschaftsfaktor
Sicherlich aus Spieltrieb, aber noch viel mehr aus Technikverliebtheit und Erfinderdrang, entstanden die ersten Spiele und
Spielekonsolen. Aussehen und Ästhetik waren unwichtig. Erst
1977 als Nintendo® mit Shigeru Miyamoto (dem „Vater“ von
„Mario“, „Zelda“ und „Donkey Kong“) einen Grafiker engagierte, begann sich das Bild zu ändern.
Heute, viele Jahre später ist die Spiele-Industrie erwachsen
geworden. In der Regel werden Games nicht mehr von Einzelpersonen, sondern von Teams aus Zeichnern, Computergrafikern, Musikern, Autoren und natürlich Entwicklern entworfen und umgesetzt. Damit ist die Games-Branche zu einer
Anlaufstelle für viele Studienabgänger aus den entsprechenden Fachbereichen und für Künstler geworden.
Eine Übersicht über die aktuellen Spielekonsolen
Die Sony PlayStation® Portable (PSP™) (2004)
Leistungsstärkste tragbare Konsole
Mit der PSP™ weitete Sony sein erfolgreiches Konsolen-Konzept auf den PortableSektor aus. Die PSP™ ist die leistungsstärkste tragbare Konsole auf dem Markt und bietet eine Reihe von
multimedialen Eigenschaften an. Neben Spielen können auch
Filme und Musik für die PSP™ erworben werden. Bis Mitte
2009 wurden ca. 48 Millionen Geräte verkauft.17
Nintendo® DS™ (2004)/ DS lite (2006)/ DSi (2008)
Ungeahnte Möglichkeiten lassen kaum Wünsche offen
Die kompakte Konsole lässt kaum Wünsche offen: Zwei Displays, eines davon als Touchscreen,
ermöglichen die Umsetzung völlig neuer,
avantgardistischer Spiel-Ideen. Die Steuerung des DS erfolgt über die klassische Pfeiltastatur oder einen Stift auf dem Touchscreen, was nicht nur
die Menüführung vereinfacht, sondern ungeahnte Möglichkeiten wie schreiben oder zeichnen ermöglicht. Über den integrierten Browser kann auf das Internet zugegriffen werden.
Bis Mitte 2009 wurden ca. 105 Millionen Geräte verkauft.17
Sony PlayStation® 3, kurz PS3 (2006)
23 Millionen der „Next-Generation“ verkauft
Die PS3 ist der direkte Nachfolger der PlayStation® 2 und zählt sicher zu den leistungsstärksten
Konsolen aller Zeiten. Diese „Next-Generation“Konsole lässt in Sachen Innovation nahezu
keine Wünsche offen, ist sie doch extrem
leistungsfähig, spielt alle gängigen Medien
ab und ist voll abwärts kompatibel. Durch die Internetfähigkeit gelangt der Spieler u. a. in das PlayStation® Network. Ein
integriertes Blu-Ray DVD-Laufwerk ermöglicht das Abspielen
hochaufgelöster Filme. Bis Mitte 2009 wurden ca. 23 Millionen Geräte verkauft.17
Nintendo® Wii™ (2006)
Perfekt Tennis spielen begeistert 51 Millionen
Mit der „Wii“ ging Nintendo® neue Wege. Das
innovative Steuerungskonzept mittels Wii
Remote und Wii Balance Board unterscheidet sich maßgeblich von denen der Wettbewerber und ist mit Bewegungs- und Beschleunigungssensoren ausgestattet. Der
Controller repräsentiert also bestimmte
Gegenstände im Spiel, welche man durch natürliche Bewegungen kontrolliert. So „steuert“ man keinen Golf- oder Tennisschläger: „Man schlägt damit!“ Mit der Wii zu spielen ist
mehr als das Ausführen eines Programms und das Drücken
von Tasten. Wii ist interaktiv und fordert vom Spieler körperlichen Einsatz. Im Internet bieten die „Wii Channels“ kleine Erweiterungen. Bis Mitte 2009 wurden ca. 51 Millionen Geräte
verkauft.17
Microsoft Xbox 360® (2005)
Die Box der unbegrenzten Möglichkeiten
Leistungsstark und mit neuester Technologie ausgestattet, betrat die Xbox 360® den Markt der
„Next-Generation“-Konsolen. Mannigfaltige
Internetmöglichkeiten, multimediale Nutzbarkeit (CD/DVD/mp3/Spieledownload via
Internet/persönliches Onlineportal, usw.),
Wireless-Technologie und Festplattenspeicher
und eine Kinderschutzfunktion kennzeichnen die Xbox 360®. Bis Mitte 2009 wurden
ca. 31 Millionen Geräte verkauft.17
20
03 Games – Umsatzträger der Unterhaltungsindustrie
7. Games sind im Wohnzimmer angekommen
480 Millionen Konsolen weltweit in Gebrauch
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich mit der
aktuellen und der Vorgänger-Generation der portablen Konsolen etwa 230 Millionen Geräte, bei den stationären Konsolen etwa 250 Millionen Geräte, in Wohn- und Kinderzimmern
wiederfinden.17
Bei „MMOGs“ spielen oft Tausende miteinander
Bei vielen Online-Games handelt es sich um sogenannte
MMOGs, „Massively Multiplayer Online Games“, zu Deutsch
„Massen-Mehrspieler-Online-Gemeinschaftsspiel“. Dieser Typ
von Computerspiel eröffnet Spielern die virtuelle Welt und kann
von sehr vielen (häufig mehreren tausenden) Spielern gleichzeitig über das Internet gespielt werden. Typischerweise interagieren und kommunizieren (Chat) die Spieler miteinander und
prägen somit gemeinsam das Fortschreiten der virtuellen Welt.
8. Computer vs. Konsole und die Online-Tauglichkeit
Spiele-Konsolen müssen an einen Fernseher angeschlossen
werden. Durch den eigenen Monitor, meist mit einer besseren Darstellungsqualität als die Fernseher, erübrigt sich dies
bei Games für den Computer. Größter Vorteil für Spieler aber
auch Games-Entwickler ist, dass die Entwicklung für eine spezielle Konsole hoch optimiert ist. Nahezu jeder PC besteht
aus einer anderen Kombination an Bauteilen. Die Technik der
Konsolen verändert sich über Jahre nicht. Dadurch können
Reserven besser ausgereizt werden.
Auch mit Konsolen kann per Internet gespielt werden
Zum Spielen im Internet oder dem gemeinsamen Spiel mit
anderen über das Internet – immerhin der Hauptgrund für
Online-Games – können sowohl Computer als auch die aktuellen Konsolen genutzt werden.
Die Plattformen Nintendo® WiiWare, Sony PlayStation® Network und Xbox LIVE® von Microsoft bieten den Benutzern
der Konsolen an, Ergänzungen zu bereits vorhandenen oder
komplett neue Games zu erwerben und zu spielen. Gefördert
wird auch der Austausch mit anderen.
Online-Portale bieten Spiele aller Art
Wesentlich breiter ist das Angebot der Online-Portale im
Internet. Hier werden Games aller Genres angeboten. Vom
einfachen Puzzle bis zum 3D-Action-Game. Für jeden Geschmack gibt es reichlich Auswahl.
Spiele finanzieren sich durch den Verkauf von Zaubertränken, Kleidung, ...
Auch beim Bezahlen hat der Spieler die Auswahl. Konnten
die ersten Games – als bekanntestes sei „World-of-Warcraft“
erwähnt – nur über ein Abo-Modell, also einen monatlichen
Mitgliedsbeitrag gespielt werden, so setzt sich aktuell das
Item Selling-Modell mehr und mehr durch.
Da die Grundversion des Games kostenlos ist (Free-to-Play),
findet die Finanzierung über das Item Selling, also den Verkauf
von virtuellen Gütern (z. B. Kleidung, Zaubertränke, Schwerter,
Schutzschilder) zur ästhetischen und strategischen Weiterentwicklung der Figuren und Transportmittel statt. Das „Virtual Worlds Forum“ London geht davon aus, dass es sich bei
dieser Finanzierungsform um die zukunftsträchtigste handelt.
21
Finanzierungsdefizit
Gute Ideen gibt es genug. Auch der Nachwuchs an Spezialisten
mit Hochschulabschluss ist auf Grund eines wachsenden Ausbildungsangebots zum Game-Designer oder -Entwickler an
Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen gesichert.
Vielversprechende Games warten auf Finanzierung
Die größte Herausforderung stellt die Finanzierung neuer
Projekte dar. Denn im Vergleich zur Musikindustrie, der Filmbranche und den meisten anderen Wirtschaftsbereichen ist
die Games-Branche immer noch sehr dynamisch.
Viele überaus innovative aber auch kleine Unternehmen in
Deutschland und anderen Ländern teilen sich diesen Markt.
Trotz einiger großer Marktteilnehmer, wie EA Electronic Arts
und UbiSoft, die zur Kapitalbeschaffung an die Börse gegangen sind, haben nahezu alle Games-Studios das gleiche Problem: Liquidität.
Öffentliche Förderprogramme gibt es nicht in ausreichendem
Maß. Oftmals müssen so selbst etablierte und profitable Entwicklungsstudios und Publisher vielversprechenden Games
eine Absage aus Liquiditäts-Gründen erteilen.
Games-Fonds gerne gesehen
Neben Private Equity und Venture Capital oder dem Gang an
die Börse sind Games-Fonds eine der wenigen Finanzierungsmöglichkeiten für Games-Studios. Da der Fonds lediglich einzelne Projekte finanziert und weder Unternehmensanteile erwirbt noch sich in die Unternehmensführung einmischt, ist er
ein gern gesehener Partner. Für die vom Fonds zur Verfügung
gestellte Liquidität erhält dieser deshalb – in der Regel vorrangig – Anteile an den Erträgen der künftigen Verwertung.
Bei der Auswahl der Games ist das Fondsmanagement bemüht, sogenannte „Longseller“ zu identifizieren. Bei „Longsellern“ besteht aus Sicht des Fonds eine größere Unabhängigkeit von Modespielen, die von aktuellen Filmen oder
anderen Hypes zu profitieren versuchen bzw. abhängig sind.
Eine weitere Kategorie, sogenannten AAA-Games werden
ebenfalls ausgeschlossen, da zur Entwicklung hohe Millionenbudgets nötig sind und sie vom z. B. Kinoerfolg eines Film
und anderen schwer kalkulierbaren Faktoren abhängig sind.
„Die Games sind im Wohnzimmer angekommen:
480 Millionen Spielekonsolen weltweit, Tendenz rasant steigend“
Versierte Vertriebspartner für flächendeckende Verfügbarkeit
Mit dem Ziel der bestmöglichen Vermarktung arbeitet der
Fonds mit erfahrenen Publishern (vergleichbar mit Verlagen
bei Büchern), Online-Vertriebsplattformen und Online-Spiele-Plattformen zusammen. Die Vertriebspartner finanzieren
das Marketing und sorgen dafür, dass Kunden die Games
spielend einfach erwerben können. Als Gegenleistung erhalten Sie einen Anteil an den Erlösen, nachdem der Fonds das
Games-Budget – in der Regel vorrangig – vereinnahmt hat.
Bedeutung von In-Game-Werbung nimmt zu
Die sogenannte In-Game-Werbung, also der Erlös durch Werbung im Game oder durch Product-Placement nimmt an Bedeutung zu. Stellt gegenwärtig stellt sie aber bis auf kleine
Ausnahmen noch keine Finanzierungsalternative für die Entwicklungsstudios dar. Die PwC-Analysten10 erwarten für diesen Markt ein weiterhin starkes Wachstum von 765 Mio. USDollar in 2008 auf etwa 886 Mio. US-Dollar in 2009, in Höhe
von immerhin 15,8 %.
1 fluter.de (Magazin der Bundeszentrale für politische Bildung): Der
spielende Mensch – Warum wir so gerne spielen, 01.05.2005
2 Deutscher Kulturrat: Loccum: Computerspiele sind Kulturgut,
28.05.2009
3 WDR 5 – Von Pong zu Sims, „Wie Computerspiele zum Kulturgut
wurden“ 20.08.2009
4 Harris Interactive AG, Studie: Computerspiele unter dem Weihnachtsbaum, 15.12.2008.
5 BITKOM 2008: Hightech-Geschenke sind zu Weihnachten beliebt,
27.11.2008
6 Financial Times Deutschland, Spielebranche federt Konjunkturschwäche ab, 31.07.2008
7 N24 und dpa, Spielekonsolen-Geschäft trotzt Flaute, 18.10.2008
8 Handelsblatt, Boom in der Game-Branche: Rezession kurbelt Spieltrieb an, 27.09.2008
9 BITKOM, Rekordumsätze mit Computerspielen, 13.08.2009
10 PricewaterhouseCoopers: „Global Entertainment and Media Outlook: 2009 – 2013“, 16.06.2009
11 Stern: Studie über Online-Spieler: Der Gamer – kein unbekanntes
Wesen, 15.10.2007
12 planet-interview.de: Computerspiele können die Werte einer Gesellschaft beeinflussen, 03.07.2008
13 BIU, Marktzahlen Computer- und Videospiele Gesamtjahr 2008
14 Feierabend Online Dienste für Senioren AG, Frankfurt 11.06.2008
15 BITKOM-Studie „Online spielen in Deutschland 2009“, Basis OnlineSpieler ab 14 Jahren, 23.07.2009
16 Bundesregierung (2008). Pressemitteilung des BMWi zur Initiative
Kultur- und Kreativwirtschaft. 13.11.2008.
17 Quelle VGChartz.com Juli 2009
22
04 ANLAGESTRATEGIE
1. Anlagegrundsätze
Fonds für unternehmerisch orientierte Anleger
Der Fonds bietet unternehmerisch orientierten Anlegern die
Möglichkeit, sich am Erwerb oder der Erstellung und der anschließenden Verwertung, Vermarktung und Lizenzierung
von elektronischen Spielen (Computer- und Videospiele, kurz
„Games“ genannt) zu beteiligen. Die Anleger beteiligen sich
über einen Treuhänder an der Altaris Games Portfolio I GmbH
& Co. KG (Emittent/Fonds/Fondsgesellschaft).
Anlageziel: Gewinnbringende Vermarktung von elektronischen Spielen
Der Fonds wird das ihm zugeflossene Kapital nach Abzug der
Dienstleistungsvergütungen für Investitionen in das Anlageziel verwenden, also zum Erwerb oder der Lizenzierung von
Games und damit des Aufbaus eines entsprechenden Portfolios.
Investiert wird in Games für PC, Konsolen und Online-Plattformen
Abhängig vom Fondsvolumen ist geplant, in 15 - 20 Games
für den PC, die Konsolen Nintendo® Wii und Nintendo® DS/
DSi, Sony PlayStation® 2 und 3, Microsoft XBox 360® sowie
in Mobil- und Online-Spiele und Online-Plattformen wie Bigpoint.com, Microsoft XBLN® und Sony PSN zu investieren.
Schwerpunkt: Spiele für Jedermann und Internet-Games
Den Fokus der Investitionen bilden Casual Games (Spiele für
Jedermann, Unterhaltungsspiele ohne großen Lernaufwand)
und Online-Games (werden über das Internet meist gemeinsam mit oder gegen andere gespielt).
Kurze Entwicklungszeiten oder der Erwerb (fast) fertiger
Games (Last in – First out) und ein zeitnaher Vermarktungsbeginn sollen dem Fonds ermöglichen, relativ schnell Erlöse zu
erzielen und künftige Ausschüttungen für die Fonds-Anleger
zu generieren.
Bereits 12 Erfolg versprechende Games in der Pipeline
Zur schnellen Umsetzung des Fondskonzeptes und der
zügigen Investition der Anlegergelder wurden von den
Games-Spezialisten der Executive Producer – sie verantworten u. a. das Aufspüren und Qualifizieren Erfolg versprechender Games – bereits mehrere Games-Projekte auf verschiedenen Plattformen ausgewählt und dem Fachbeirat sowie dem
Fondsmanagement empfohlen.
12 dieser Projekte, sie machen über 90 Prozent des geplanten
Investitionsvolumens aus, konnten vom Fondsmanagement
mittels Entwicklungsverträgen bereits fest für den Fonds reserviert werden.
Zudem wurde für jedes dieser Games-Projekte mit Vertriebspartnern die Vermarktung nach Fertigstellung vertraglich
vereinbart. Sobald genügend Liquidität aus dem Fondskapital zur Verfügung steht, tritt der Fonds in die bestehenden
Verträge ein und beauftragt die Entwicklungsstudios mit der
Fertigstellung der Games.
Erste Einnahmen bereits in wenigen Monaten möglich
Einzelne dieser Games befinden sich bereits kurz vor der Fertigstellung und sollten dadurch binnen weniger Monate in
die Verwertung überführt werden können, was wiederum
kurzfristig zu Einnahmen für den Fonds führen sollte.
Der Fonds kann auch bereits komplett fertig gestellte Games
erwerben oder sich an Games-Projekten gemeinsam mit Dritten, wie zum Beispiel weiteren Altaris Games Portfolios, als
Co-Produzent beteiligen.
90 % des Investitionsbudgets bereits für konkrete Games
eingeplant
Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick über die bereits geplanten Projekte. Diese umfassen ein Investitionsvolumen von über 90 % des Gesamtbudgets. Weitere ca. 10 %
des Budgets stehen für Investitionen in „Schnäppchen“ zur
Verfügung. Um keine Wettbewerbsvorteile unbedacht aus
der Hand zu geben, ist es uns an dieser Stelle nicht möglich,
sämtliche Details der geplanten Investitionen preiszugeben.
Ebenso wurden zum Teil Arbeitstitel eingesetzt. Wir bitten
im Interesse des Fonds und seiner Anleger ebenso wie der
Games-Partner um Verständnis.
Bei den vorverhandelten und reservierten Projekten handelt
es sich um:
23
Moorhuhn Adventure für PC
Moorhuhn extreme sports für Microsoft Xbox 360® und PC
Das Moorhuhn auf Abenteuertour
Moorhuhn Adventure ist ein humorvolles und unterhaltungsreiches 3D Jump‘n Run Game. Das besonders im
deutschsprachigen Raum sehr beliebte „Huhn“ blickt auf 15
Millionen verkaufter Artgenossen zurück.
Riesige Nachfrage nach Sport-Games
Durch die intuitive und natürliche Steuerung der aktuellen Konsolen erfreuen sich Sportspiele höchster Beliebtheit.
„Moorhuhn extreme sports“ für die Microsoft Xbox 360®
und den PC ergänzen diese Palette mit 11 unterschiedlichen
Sport-Disziplinen und einer typischen Ladung Humor. Geplant ist die Unterstützung der von Microsoft für 2010 angekündigten „Natal“-Technologie. Diese ermöglicht dem Spieler mit der entsprechenden 3D-Kamera (Zubehör zur Xbox
360™) das Spielgeschehen mittels Gesten und Bewegungen
zu kontrollieren. Der Spieler wird damit selbst zum Teilnehmer an den Wettbewerben und hat die verantwortungsvolle
Aufgabe, die Ehre der Moorhühner wieder herzustellen.
In diesem Game hat das Moorhuhn verschiedene Abenteuer
zu bestehen. Das Moorhuhn und seine Freunde finden eine
Schatzkarte, die zu unendlichem Reichtum und einem verbotenem Schloss führt. Neben der Kürbiskern-Kanone dient
ein Hammer zur Verteidigung. Es sind insgesamt 5 verschiedene Charaktere spielbar. 12 allgegenwärtige Gegner und
9 sich steigernde Schwierigkeitsstufen sorgen für Kurzweile
und jede Menge Spielspaß. Und wer zudem Lust auf eine
Runde Kart hat, dem bietet das zusätzliche Rennspiel die
Möglichkeit richtig Gas zu geben. Das Spiel kann sowohl alleine als auch mit weiteren Spielern gespielt werden. Moorhuhn Adventure soll weltweit vertrieben werden.
Auslieferung von 15.000 Stück an den Handel
Da sich das Spiel bereits in einem fortgeschrittenen Entwicklungsstadium befindet, wird mit einem Vermarktungsbeginn pünktlich zum Weihnachtsgeschäft 2009 gerechnet. Es
liegt bereits eine Abnahmezusage des Vertriebs über 15.000
Stück vor. Dies entspricht in etwa dem kompletten Entwicklungsbudget.
Moorhuhn Adventure wird das erste Game sein, in das der
Fonds investiert.
Die Kombination aus Abenteuer- und Sportspiel erfordert
vom Spieler das Überwinden von Abenteuern, um an die benötigte Sportausrüstung zu gelangen. Danach will diese mit
viel Geschick eingesetzt werden.
Damit sorgt ein doppelt-motivierendes Herausforderungsund Belohnungssystem – mit dem Moorhuhn und seinen
Freunden als Garanten – für ein humorvolles und satirisches
Spielvergnügen.
Die anspornende Story mit vielen Überraschungen ergänzt
die Wettbewerbe antiker Sportarten. Der Spieler hat die Wahl
ob er alleine, mit oder gegen andere spielt. „Abenteuer“Sport einmal ganz anders.
Die Entwicklungsdauer beträgt ca. 12 Monate.
Der Preis in der Erstvermarktung wird bei EUR 29,95 liegen.
Vertragsstatus: Entwicklungsvertrag durch Altaris Management GmbH am 04.09.2009 geschlossen, Eintrittsrecht für
den Fonds bei ausreichender Liquidität. Vertriebsvereinbarung mit phenomedia publishing gmbH am 04.09.2009 geschlossen.
Der Preis in der Erstvermarktung wird für die Xbox-Version bei
EUR 39,95 die PC-Version bei EUR 29,95 liegen.
Vertragsstatus: Entwicklungsvertrag durch Altaris Management GmbH am 04.09.2009 geschlossen, Eintrittsrecht für
den Fonds bei ausreichender Liquidität. Vertriebsvereinbarung mit phenomedia publishing gmbH am 04.09.2009 geschlossen.
24
04 ANLAGESTRATEGIE
Aranox Quest – für das Browsergame-Portal Bigpoint.com
Moorhuhn – Microsoft Xbox 360® und für PC
Fantasy-Action-Rollenspiel
Kaum ein anderes Thema beschäftigt die Online-Spiele
Community so sehr wie Fantasy. Aranox Quest ist ein Online-Browser-Game das es in sich hat. Die mehrere tausend
Quadratkilometer große Online-Welt ist die Heimat tapferer
Krieger, wunderbarer Fabelwesen aber auch schrecklicher
Ungeheuer. Trotz der Weite der virtuellen Welt müssen die
Spieler beim Zusammentreffen mit anderen zahllose Abenteuer bestehen. Dabei verbünden sie sich die Spieler mit
anderen Spielern über das Internet oder müssen sich gegen
diese behaupten.
Hier wird das Moorhuhn zum „Kampfhuhn“
Der Spieler hat die Wahl, ob er das Moorhuhn auf PC oder der
Xbox 360® in einer witzigen Story zum Helden trainiert. Geplant ist die Unterstützung der von Microsoft für 2010 angekündigten „Natal“-Technologie. Diese ermöglicht dem Spieler mit der entsprechenden 3D-Kamera (Zubehör zur Xbox
360™) das Spielgeschehen mittels Gesten und Bewegungen
zu kontrollieren.
Aranox Quest wird auf Basis der coreXtechnologie entwickelt. Der coreXplayer ist eine 3D-High-Performance-Engine,
die in nahezu jedem handelsüblichen Browser über ein Plugin oder ActiveX-Control läuft. Dadurch bietet sie dem Spieler
eine funktionsreiche und grafisch hochwertige Spielerfahrung, wie man sie sonst nur von Spielen auf CD- oder DVDROM kennt, ohne langwierige Installation.
Aranox Quest ist echtes Action-Gameplay in einem enorm
weiten 3D-Terrain – und das ohne technische Hürden. Das
Game wird auf einem PC mit Internetanschluss gespielt. Die
Einnahmen ergeben sich aus dem Verkauf von virtuellen
Gegenständen (Item Selling).
Die Entwicklungsdauer beträgt ca. 12 Monate.
Vertragsstatus: Entwicklungsvertrag durch Altaris Management GmbH am 03.09.2009 geschlossen, Eintrittsrecht für
den Fonds bei ausreichender Liquidität. Vertriebsvereinbarung mit der Like Dynamite GmbH am 03.09.2009 geschlossen und dadurch Platzierung auf dem weltweit größten
Browsergame-Portal Bigpoint.com gesichert.
War das Moorhuhn in seiner Vergangenheit meist selbst der
Gejagte, so zeigt es in diesem Spiel, dass es mehr drauf hat.
Allerdings steht vor dem Sieg ein hartes Training. Eigentlich
man müsste sagen, der Spieler wird selbst zum „Kampfhuhn“
– denn er vollführt vor dem Fernseher all die Bewegungen
und Übungen, die letzten Endes über Sieg oder Niederlage
entscheiden.
Für eine künftige Version auf der Nintendo Wii™ Konsole hat
sich der Fonds eine Option einräumen lassen.
Um die Stadt vom Tyrannen zu befreien, braucht das Moorhuhn besondere Fähigkeiten und Kampfkünste, die es in
einem völlig durchgeknallten Kloster erlernen soll. Der Spieler trainiert im Schweiße seines Angesichts neben Geschicklichkeit sicherlich auch sein Zwerchfell. 36 Disziplinen, unterschiedliche Schwierigkeitsstufen und mehrere Charaktere
sorgen für lange anhaltenden Spielspaß und viel Abwechslung. Das Moorhuhn beweist: Sport kann auch Spaß machen!
Die Entwicklungsdauer beträgt ca. 14 Monate.
Der Preis in der Erstvermarktung wird für die Xbox-Version bei
EUR 39,95 die PC-Version bei EUR 29,95 liegen.
Vertragsstatus: Entwicklungsvertrag durch Altaris Management GmbH am 04.09.2009 geschlossen, Eintrittsrecht für
den Fonds bei ausreichender Liquidität. Vertriebsvereinbarung mit phenomedia publishing gmbH am 04.09.2009 geschlossen.
25
Bounty Hunters – für das Browsergame-Portal Bigpoint.com
Scary Game – für das Browsergame-Portal Bigpoint.com
Weltraum-Action-Rollenspiel
Wer schon immer als intergalaktischer Kopfgeldjäger entfernte Galaxien durchstreifen wollte, ist in diesem WeltraumAction-Spiel genau richtig. Denn eine Gruppe Marines landet
ohne Möglichkeit zur Rückkehr genau dort – verschollen in
einer fernen Galaxis - und sie können jede Verstärkung gut
gebrauchen.
Schaurig gruseliges Action-Rollenspiel
Klassische Sets des Grusel-Genres sind die Spielorte dieser
gruselig witzigen Monster Jagd, bei der der Spieler sowohl in
die Rolle des Helden, als auch in die des Schurken schlüpfen
darf.
Obwohl bestens ausgebildet, hält jeder neue Tag neue Herausforderungen für sie bereit. Ihr Überleben bestreitet die
Gruppe als intergalaktische Kopfgeldjäger. Kein Risiko ist ihnen zu hoch und so müssen sie ein aufregendes Abenteuer
nach dem anderen bestehen.
Der Spieler befindet sich im Inneren des Universums in einer
weit entfernten Galaxis. Hier, wo das Leben schon seit Anbeginn der Zeit existiert, leben eigenartige Kreaturen, die trotz
ihrer Fremdartigkeit ein uns seltsam vertrautes Leben führen.
Realistische Fahrzeug- und Waffenphysik, Einheiten-Upgrading und -Customizing, dynamische Ressourcenverteilung
oder auch Clan-Battles mit „Squad System“ bieten den von
Bigpoint-Spielen gewohnten Langzeit-Spielspaß.
Sets aus dem Grusel-Genre wie verlassene Orte, dunkle Wälder und Burgen sind die Spielorte und klassische Monster wie
Vampire, Wehrwölfe, Zombies und Geister die Bewohner dieses Grusel-Planeten.
Scary Game wird auf Basis der coreXtechnologie entwickelt.
Der coreXplayer ist eine 3D-High-Performance-Engine, die
in nahezu jedem handelsüblichen Browser über ein Plug-in
oder ActiveX-Control läuft. Dadurch bietet sie dem Spieler
eine funktionsreiche und grafisch hochwertige Spielerfahrung, wie man sie sonst nur von Spielen auf CD- oder DVDROM kennt, ohne langwierige Installation.
Die Entwicklungsdauer beträgt ca. 12 Monate.
Das Game wird auf einem PC mit Internetanschluss gespielt.
Die Einnahmen ergeben sich aus dem Verkauf von virtuellen
Gegenständen (Item Selling).
Die Entwicklungsdauer beträgt ca. 12 Monate.
Das Game wird auf einem PC mit Internetanschluss gespielt.
Die Einnahmen ergeben sich aus dem Verkauf von virtuellen
Gegenständen (Item Selling).
Vertragsstatus: Entwicklungsvertrag durch Altaris Management GmbH am 03.09.2009 geschlossen, Eintrittsrecht für
den Fonds bei ausreichender Liquidität. Vertriebsvereinbarung mit der Like Dynamite GmbH am 03.09.2009 geschlossen und dadurch Platzierung auf dem weltweit größten
Browsergame-Portal Bigpoint.com gesichert.
Vertragsstatus: Entwicklungsvertrag durch Altaris Management GmbH am 03.09.2009 geschlossen, Eintrittsrecht für
den Fonds bei ausreichender Liquidität. Vertriebsvereinbarung mit der Like Dynamite GmbH am 03.09.2009 geschlossen und dadurch Platzierung auf dem weltweit größten
Browsergame-Portal Bigpoint.com gesichert.
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04 ANLAGESTRATEGIE
Chap the Turtle – auf 3 Plattformen
Kroma – für das Browsergame-Portal Bigpoint.com
Skate war gestern - Chap ist heute!
Skate-, Fun-Sport und Plattform-Action Spiele sind Top Seller
auf allen Konsolen. Chap the Turtle setzt darauf die beliebten
Elemente dieser Genres zu verschmelzen und um innovative
Elemente zu erweitern. Mit seiner ungewöhnlichen Optik
knüpft es eng an aktuelle Jugendkultur und Trends wie Graffiti und Fingerboarding an und würzt diese mit Trickfilm Elementen und Humor.
Wettstreit der Elementarkräfte – SciFi-Online-Rollenspiel
In der weit entfernten Galaxis Kroma führen vier Königshäuser, das Haus des Feuers, das Haus der Lüfte, das Haus
des Wassers und das Haus der Erde einen erbitterten Krieg
gegeneinander.
Dabei bietet Chap über die offene Spielwelt, individuell
gestaltbare Upgrades und Figuren sowie ein ausgefeiltes
Bewertungs- und Trophäensystem einen immensen Wiederspielwert. Umfangreiche Online-Highscore-Listen und
Mehspielerfunktionen sorgen für neue Herausforderungen.
Das Game wird über die Online-Plattformen Microsoft Xbox
LIVE® Network und Sony PlayStation® Network vertrieben. Eine
PC-Version wird im Einzel- und Versandhandel erhältlich sein.
Als förderungswürdig anerkannt
Das Game wurde gemeinsam mit Sony konzipiert und bereits
in der Konzeptionsphase von der Mitteldeutsche Medienförderung als förderungswürdig anerkannt.
Das Game befindet sich in einem fortgeschrittenen Entwicklungsstadium und soll bereits im Juli 2010 bei Microsoft und
Sony online gehen. Das PC-Game soll den Online-Versionen
innerhalb von drei Monaten folgen.
Der Download-Preis wird bei mind. EUR 9,99 in Europa und
9,99 US-Dollar in den USA liegen. Zusätzliche Games-Erweiterungen liegen bei EUR 1,99/2,99 USD. Der Preis in der Erstvermarktung wird für die PC-Version bei EUR 29,95 liegen.
Vertragsstatus: Entwicklungsvertrag durch Altaris Management GmbH am 04.09.2009 geschlossen, Eintrittsrecht für
den Fonds bei ausreichender Liquidität. Vertriebsvereinbarungen wurden für die Online-Versionen mit Cliffhanger Productions Software GmbH am 04.09.2009 und für die PC-Version mit phenomedia am 04.09.2009 geschlossen.
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Die wichtigsten Krieger in diesem Konflikt sind die Kromaner,
galaktische Zauberer, die Elementargeister beschwören und
für sich in den Kampf ziehen lassen können. Jedes Königreich
verfügt über eine eigene Kromaner-Akademie, die das Beherrschen der Elementargeister des jeweiligen Hauses lehrt.
Wenige glückliche Auserwählte lernen hier, wie man sich die
Elementargeister gefügig macht. Je mehr Elementargeister
ein Kromaner zu beherrschen weiß, umso mächtiger ist er auf
dem Schlachtfeld.
Die Entwicklungsdauer beträgt ca. 12 Monate.
Das Game wird auf einem PC mit Internetanschluss gespielt.
Die Einnahmen ergeben sich aus dem Verkauf von virtuellen
Gegenständen (Item Selling).
Vertragsstatus: Entwicklungsvertrag durch Altaris Management GmbH am 03.09.2009 geschlossen, Eintrittsrecht für
den Fonds bei ausreichender Liquidität. Vertriebsvereinbarung mit der Like Dynamite GmbH am 03.09.2009 geschlossen und dadurch Platzierung auf dem weltweit größten
Browsergame-Portal Bigpoint.com gesichert.
Might Empire – für das Browsergame-Portal Bigpoint.com
Rayola Realm – für das Browsergame-Portal Bigpoint.com
Künstliche Intelligenz beeinflusst das Spielgeschehen
„In the beginning...“ so wie in der Schöpfungsgeschichte darf
sich der Spieler bei Might Empire fühlen, denn dieses GodGame (Echtzeitstrategiespiel Variante) entführt den Spieler
in die Welt der Götter und Mythen. Am Anfang stehen dem
Spieler nur einige Charaktere zur Verfügung und eine klare
Aufgabe: „Gründe dein Volk, bau es auf und führe Schlachten
gegen andere Völker“.
Ein Fantasy-Game im neuen Gewand
Rayola Realm ist eine magische Welt voller Originalität und
Abenteuer.
Dieses Massive Multiplayer God-Game zieht den Spieler
schnell in seinen Bann, denn es besitzt keine festen Spieleabläufe. Hier entwickelt sich das Spielgeschehen auch mal ganz
unerwartet. Hoch-Technologie und moderne künstliche Intelligenz im Dienste der Unterhaltung. Might Empire verfügt
dazu über atemberaubende Effekte. Einheiten-Upgrading
und -Customizing und Clan-Battles bieten den von BigpointSpielen gewohnten Langzeit-Spielspaß. Dazu bietet das Spiel
echtes Action-Gameplay in einem enorm weiten 3D-Terrain.
Die Entwicklungsdauer beträgt ca. 12 Monate.
Das Game wird auf einem PC mit Internetanschluss gespielt.
Die Einnahmen ergeben sich aus dem Verkauf von virtuellen
Gegenständen (Item Selling).
Vertragsstatus: Entwicklungsvertrag durch Altaris Management GmbH am 03.09.2009 geschlossen, Eintrittsrecht für
den Fonds bei ausreichender Liquidität. Vertriebsvereinbarung mit der Like Dynamite GmbH am 03.09.2009 geschlossen und dadurch Platzierung auf dem weltweit größten
Browsergame-Portal Bigpoint.com gesichert.
Im verborgenen Reich Rayola findet ein erbitterter Kampf
zwischen Gut und Böse statt. Die sonst friedliche Naturwelt
wird von den Heerscharen des Schattenreiches bedroht. Nur
die Hüter des Waldes, die Musho Monks, die Mayahas und
die heldenhaften Wonkas können die Horden des Schattenreiches stoppen. Doch auch innerhalb der Reihen der Verteidiger kämpfen verschiedene Fraktionen um die Vorherrschaft
in Rayola. Wer wird die Schlacht gewinnen?
Atemberaubende Effekte, Einheiten-Upgrading und -Customizing und Clan-Battles bieten den von Bigpoint-Spielen gewohnten Langzeit-Spielspaß.
Die Entwicklungsdauer beträgt ca. 12 Monate.
Das Game wird auf einem PC mit Internetanschluss gespielt.
Die Einnahmen ergeben sich aus dem Verkauf von virtuellen
Gegenständen (Item Selling).
Vertragsstatus: Entwicklungsvertrag durch Altaris Management GmbH am 03.09.2009 geschlossen, Eintrittsrecht für
den Fonds bei ausreichender Liquidität. Vertriebsvereinbarung mit der Like Dynamite GmbH am 03.09.2009 geschlossen und dadurch Platzierung auf dem weltweit größten
Browsergame-Portal Bigpoint.com gesichert.
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04 ANLAGESTRATEGIE
Deep Blue Sky – für das Browsergame-Portal Bigpoint.com
Ball-Mania – für das Browsergame-Portal Bigpoint.com
Flugsimulation der Extraklasse
Dank der detaillierten 3D-Grafik fühlt sich der Spieler mitten
in die perfekt simulierte Welt hinein versetzt. Dutzende Flugzeugmodelle, sowie spannende Missionen und innovative
Online-Features sorgen für grenzenlose Abwechslung.
Online-Sport-Simulation in überzeugender Qualität
Ball-Mania ist die „Mutter aller Sportspiele“. Schnelle Reflexe
und ein ausgezeichnetes Ballgefühl sind in diesem Fun-SportGame aus dem Hause Bigpoint gefragt. Über ein Dutzend
Spielmodi kann der virtuelle Sportler im Laufe der Zeit freispielen. Die realistische Ball-Physik und das moderne MultiPlayer-System, machen dieses Spiel zu einem unvergleichlichen Sport-Spaß.
Die atemberaubende 3D-Grafik überzeugt nicht nur durch
ein lebensnahes Physik-Modell, perfekt nachgebildete Flugzeuge, realistischer Kontrolle und Steuerelementen, sondern auch durch einem ungemein wirklichkeitsnahes Terrain
inklusive detaillierten Gebäuden, sowie animierten Fahrzeugen und Schiffen.
Deep Blue Sky wird auf Basis der coreXtechnologie entwickelt. Der coreXplayer ist eine 3D-High-Performance-Engine,
die in nahezu jedem handelsüblichen Browser über ein
Plug-in oder ActiveX-Control läuft. Dadurch bietet sie dem
Spieler eine funktionsreiche und grafisch hochwertige Spielerfahrung, wie man sie sonst nur von Spielen auf CD- oder
DVD-ROM kennt, ohne langwierige Installation. Eine Online
Sport-Simulation der nächsten Generation ..
Die Entwicklungsdauer beträgt ca. 12 Monate. Der Fonds beteiligt sich am Game als Co-Produzent gemeinsam mit Bigpoint. Im Rahmen eines „Last in – First out“-Deals sollte das
Game für Erlöse in weniger als 6 Monaten sorgen.
Das Game wird auf einem PC mit Internetanschluss gespielt.
Die Einnahmen ergeben sich aus dem Verkauf von virtuellen
Gegenständen (Item Selling).
Vertragsstatus: Entwicklungsvertrag durch Altaris Management GmbH am 03.09.2009 geschlossen, Eintrittsrecht für
den Fonds bei ausreichender Liquidität. Vertriebsvereinbarung mit der Like Dynamite GmbH am 03.09.2009 geschlossen und dadurch Platzierung auf dem weltweit größten
Browsergame-Portal Bigpoint.com gesichert.
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Ball-Mania wird auf Basis der coreXtechnologie entwickelt.
Der coreXplayer ist eine 3D-High-Performance-Engine, die
in nahezu jedem handelsüblichen Browser über ein Plug-in
oder ActiveX-Control läuft. Dadurch bietet sie dem Spieler
eine funktionsreiche und grafisch hochwertige Spielerfahrung, wie man sie sonst nur von Spielen auf CD- oder DVDROM kennt, ohne langwierige Installation.
Die Entwicklungsdauer beträgt ca. 12 Monate. Der Fonds beteiligt sich am Game als Co-Produzent gemeinsam mit Bigpoint. Im Rahmen eines „Last in – First out“-Deals sollte das
Game für Erlöse in weniger als 6 Monaten sorgen.
Das Game wird auf einem PC mit Internetanschluss gespielt.
Die Einnahmen ergeben sich aus dem Verkauf von virtuellen
Gegenständen (Item Selling).
Vertragsstatus: Entwicklungsvertrag durch Altaris Management GmbH am 03.09.2009 geschlossen, Eintrittsrecht für
den Fonds bei ausreichender Liquidität. Vertriebsvereinbarung mit der Like Dynamite GmbH am 03.09.2009 geschlossen und dadurch Platzierung auf dem weltweit größten
Browsergame-Portal Bigpoint.com gesichert.
Klare Investitionskriterien bilden den Rahmen für die Selektion der
Games. Doch erst wenn auch die Vermarktung steht, wird investiert!
10 Prozent für lukrative Schnäppchen reserviert
Neben diesen 12 Games hat der Fonds etwa 10 Prozent des
Investitionskapitals für besondere Gelegenheiten reserviert.
Dies erlaubt dem Fonds flexibel auf Schnäppchen zu reagieren und in Games (entsprechend der nachfolgenden Investitionskriterien) mit oftmals überdurchschnittlichem Ertragspotential zu investieren.
Durch den Investitionsfokus des Fonds in Games mit Budgets
unter einer Million Euro sowie der Zahlung des Entwicklungsbudgets entsprechend der Fertigstellung (nach Fortschritt =
Milestones) verzichtet der Fonds auf i. d. R. teure Garantien
und Versicherungen.
3. Die Wertschöpfungskette
Hohe Erfolgsaussichten durch klare Prozesse und kompetente Partner
Das Fondsmanagement hat sich zum Ziel gesetzt bei der Auswahl der Games, deren Entwicklung und Vermarktung mit
erfahrenen Spezialisten der Games-Branche zusammen zu
arbeiten. Klar strukturierte Prozesse und das Zusammenwirken aller Beteiligten, koordiniert und überwacht vom Fondsmanagement, sollen dabei für ein hohes Maß an Sicherheit
und hohe Erfolgsaussichten sorgen.
Die Wertschöpfungskette
2. Investitionskriterien
Kriterien für Kauf-/Entwicklungsverträge
ƒƒ Keine Investition in Killerspiele;
ƒƒ Die Games müssen international vermarktbar sein;
ƒƒ Für das Entwicklungsbudget ist ein Festpreis zu vereinbaren, daneben kann dem Entwickler auch eine variable Erfolgsbeteiligung eingeräumt werden;
ƒƒ Eine Fälligkeit der Zahlungen darf nur unter Einhaltung eines entsprechenden Entwicklungsstandes seitens des Entwicklers, also einer Ratenzahlung nach
Programmierfortschritt (sog. Milestones), vereinbart
werden;
ƒƒ Es muss eine Empfehlung des Executive Producers und
des Fachbeirats betreffend der Investition in das jeweilige Game vorliegen.
Kriterien für Publishing-Verträge
ƒƒ Für Retail-Games mit einem Investitionsvolumen
von mehr als EUR 1 Million müssen mit namhaften
Publishern oder Vertriebspartnern Abnahmegarantien
in Höhe von mind. 70 % des Games-Budgets (Entwicklungsbudget und -nebenkosten) vereinbart werden;
ƒƒ Für Online-Games ist eine Vereinbarung zur Platzierung nach Fertigstellung mit einer bedeutenden Online-Plattform wie z. B. Bigpoint.com zu treffen;
ƒƒ Es soll vereinbart werden, dass die Gesellschaft sämtliche Einnahmen (abzüglich der Handels-/Online-Portal-, Produktions- und Marketingkosten) vorrangig erhält, bis das Games-Budget (Entwicklungsbudget zzgl.
Entwicklungsnebenkosten wie z. B. Executive Producer), für das jeweilige Projekt erreicht ist. Danach greift
die vereinbarte Erlösverteilung (Gesellschaft, Entwickler und Vertriebspartner);
ƒƒ Die Vermarktung hat international zu erfolgen;
ƒƒ Der Publisher verpflichtet sich, ein Mindestmaß der
Marketingaufwendungen in näher zu vereinbarender
Höhe zu übernehmen.
Entwicklungsstudios
1a
1b
2
4
Executive Producer
5
3
Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG
(Fondsgesellschaft)
6
Publisher/Distributor
6
Online-Portal
Der Executive Producer prüft Games-Projekte verschiedenster
Genres und schlägt dem Fondsmanagement und dem Fachbeirat eine Auswahl möglichst Erfolg versprechender Games
vor. Zudem stimmt er mit potenziellen Vertriebspartnern den
künftigen Vertrieb und die möglichen Abnahmemengen ab.
(1a) Der Executive Producer sucht (sog. Scouting) gezielt nach
Games, welche den Anforderungen an eine Erfolg versprechende Investition und den Investitionskriterien entsprechen
oder nach einem Entwicklungsstudio, um ein Fonds- oder Publisher-eigenes Games-Konzept umzusetzen.
(1b) Typischerweise wird dem Executive Producer von den Entwicklungsstudios oder deren Publish­ern eine Vielzahl möglicher Games-Projekte zum Erwerb oder zur Finanzierung angeboten (sog. Pitching).
30
04 ANLAGESTRATEGIE
Games-Projekte werden nach strengen Kriterien geprüft
(2) Die potenziellen Games-Projekte sind von den Games-,
Marketing- und Vertriebsspezialisten der Executive Producer
nach einem strengen Anforderungskatalog mit festgelegten
Investitionskriterien (siehe „Investitionskriterien“ Seite 30 zu
prüfen.
Nach erfolgreicher Prüfung erhält das Management und der
Beirat eine Projekt-Zusammenfassung mit Angaben zum Entwicklungspartner, dessen Erfahrung, Genre und Zielgruppe
des Games, einer Games-Beschreibung, Investitionsaufwand
und dem Zeitraum bis zur Vermarktung. Ein Vergleich mit
ähnlichen Games-Projekten soll bei der Bewertung des Vermarktungs- und Erlös-Potenzials helfen.
Darüber hinaus ist eine Investitions- und Renditeberechnung
über den Zeitraum bis zur Fertigstellung und über die gesamte Vermarktungsdauer zu erstellen.
(3a und 3b) Nach der Empfehlung durch den Executive Producer und den Beirat trifft das Fondsmanagement unter Berücksichtigung der für Investitionen zur Verfügung stehenden Liquidität die Investitionsentscheidung.
Der Fonds erwirbt die unbeschränkten urheberrechtlichen
Nutzungsrechte
(4) Mit einem Entwicklungsvertrag auf der Basis eines vom
Fonds entwickelten Mustervertrages erwirbt der Fonds im
Rahmen seiner Investition die zeitlich und räumlich unbeschränkten urheberrechtlichen Nutzungsrechte am jeweiligen Game von den Entwicklungsstudios oder deren
Publishern. Der Fonds erwirbt die Games zum Festpreis.
Zahlungen nur nach Entwicklungsfortschritt
(5) Die einzelnen Projektabschnitte, sog. Milestones (Konzeption, Prototyp, Alpha-, Beta- und Produktionsversion sowie ggf. Abnahme des Konsolenherstellers) sind zeitlich und
funktionsmäßig im Entwicklungsvertrag definiert. Erst nach
Lieferung durch den Entwickler und die Abnahme dieser sogenannten Milestones erhält das Entwicklungsstudio die entsprechende Teil- bzw. Schlusszahlung (nachschüssig).
Vermarktung durch Vertriebspartner
(6) Der Fonds wird je nach Vermarktungspotential und -region die geeigneten Vertriebspartner mit der Vermarktung
beauftragen. Dabei ist es durchaus branchenüblich, dass die
Funktion von Entwicklungsstudio und Publisher im selben
Unternehmen liegen. Es kann auch vorkommen, dass die Entwicklung und/oder Vermarktung einzelner Games durch die
Gesellschaften der Executive Producer übernommen wird.
Erträge fließen vorrangig an den Fonds
Dabei soll vereinbart werden, dass der Fonds die von den Vertriebspartnern vereinnahmten Verkaufserlöse nach Abzug
der Kosten für Produktion der Datenträger (cogs) und Verpackung sowie das Marketing solange vorrangig erhält, bis die
Höhe des jeweiligen Games-Budgets erreicht ist.
Anschließend werden die weiteren Einnahmen entsprechend dem zwischen Fonds und den Vermarktungspartnern
(Publishern und Distributoren) sowie dem Entwickler vereinbarten Verteilungsschlüssel aufgesplittet. Der Fonds wird
versuchen mit den Publishern oder Distributoren sogenannte
Mindestabnahmemengen bzw. mit Online-Portalen eine Platzierungsverpflichtung zu vereinbaren.
Entwicklungs- und Produktionsprozesse bei PC-Games
Marktforschung/
Marktbeobachtung
Idee/ Entwicklungskonzept
Entwicklungsprozess
Grafiken/Sound/Erstellung Programm
Code
Produktion CD/
DVD,CD-Hülle,
Marketing
Vermarktung im
Einzel- und Versandhandel, DownloadPortale
Spieler
Konsument
Entwicklungs- und Produktionsprozesse bei Konsolenspielen
Marktforschung/
Marktbeobachtung
Idee/ Entwicklungskonzept
Entwicklungsprozess
Grafiken/Sound/Erstellung Programm
Code
Approval Prozesse bei
Konsolenherstellern
und Produktion
Vermarktung im
Einzel- und Versandhandel
Spieler
Konsument
Entwicklungs- und Produktionsprozesse bei Online-Games
Marktforschung/
Marktbeobachtung
Idee/ Entwicklungskonzept
Entwicklungsprozess
Grafiken/Sound/Erstellung Programm
Code
Integration in Online-Angeboten von
Online-Portalen
keine Produktion bei Online Games
Spieler
Konsument
4. Der Entwicklungs- und Produktionsprozess
Wie Games entstehen
In einem Wechselspiel zwischen kreativer Idee und Markt­
31
beobachtung reift ein Konzept für ein neues Spiel heran.
Zielgruppe und Genre entscheiden über die Plattformen, für
welche das Game angeboten werden soll.
Die Entwicklung der Grafiken, Sounds und die Erstellung des
Programm-Codes schließen die Entstehung ab. Nach einer
letzten Qualitätskontrolle ist das Gold-Master fertig. Dies bedeutet, dass das Game nun in die Produktion/Vermarktung
gehen kann.
Wie die Vermarktung funktioniert
Die Abläufe unterscheiden sich bei Games der unterschiedlichen Plattformen nur unwesentlich. Beim PC-Game werden
CD/DVD gepresst, Hülle und Marketingmaterial erstellt.
Ein Konsolenspiel wird beim Konsolenhersteller zum Approval-Prozess (Zulassung/Genehmigung)eingereicht. Nach be-
anstandungsfreien Tests wird der Datenträger einschließlich
Verpackung von diesem produziert.
Die PC-Games und Konsolenspiele werden nach der Produktion an den Einzelhandel wie Media Markt oder Saturn oder
Versandhändler wie Amazon und ggf. Download-Portale wie
Gamesload.de ausgeliefert.
Beim Online-Game gibt es keinen Fertigungsprozess. Hier
wird das Game nach Fertigstellung, oftmals als Testversion
auch zuvor, in das Angebot des Online-Portals eingestellt und
mit der Vermarktung begonnen.
Phasen der Vermarktung bei PC-Games und Konsolenspielen
Erstvermarktung
6 - 12 Monate
Zweitvermarktung
6 - 12 Monate
Drittvermarktung
6 - 12 Monate
Phasen der Vermarktung bei Online-Games
Vermarktung
12 bis 36 Monate
5. Die Vermarktung der Games
Bei den Vermarktungszyklen unterscheidet man grundsätz-
lich zwischen einer Erst-, Zweit- und Drittvermarktung. Bei
den vom Fonds geplanten Games handelt es sich um sogenannte Longseller. Diese sind von Modeströmungen oder aktuellen Themen wie Filmen o. ä. weitestgehend unabhängig.
Spricht man von der Erstvermarktung, meint man hier in der
Regel den Verkauf des Game zum Vollpreis (z. B. EUR 29,99).
Dabei beginnt der Vertrieb im ersten Schritt im Mutterland
oder den Kernländern (deutschsprachige Länder oder Zentraleuropa). Im nächsten Schritt wird das Game in weite-
ren Teilen der Welt im Handel platziert. Wird im Handel ein
starker Rückgang der Verkäufe festgestellt, erfolgt eine Anpassung des Verkaufspreises und die sog. Zweitvermarktung
beginnt (z. B. zum Preis von EUR 19,99). Zu guter Letzt wird
das Game im Rahmen einer Drittvermarktung erneut im Preis
gesenkt (z. B. auf EUR 9,99) und über Preisaktionen verkauft.
Bei Online-Games wird erfahrungsgemäß davon ausgegangen, dass sich die Anzahl der „zahlenden“ Spieler im Laufe
der Zeit erhöht. Dabei spielt der Spieler das Game komplett
im Internet (Browser-Games) oder lädt einzelne Bestandteile
auf seinen PC herunter (Client-Server). Das Online-Game verbleibt auf einer Plattform in der Regel ohne zeitliche Grenze.
32
04 ANLAGESTRATEGIE
Vertriebsgebiete
Die erworbenen Games sollen Konzept gemäß in der Regel
mehrsprachig (z. B. deutsch, englisch, französisch, italienisch
und spanisch) erworben und international vermarktet werden.
Strenge Kriterien sichern den Fonds-Erfolg ab
Jedes der ausgewählten Games muss einen strengen Anforderungskatalog an Investitionskriterien erfüllen. Gegenwärtig sind keine Games geplant, die ein Entwicklungsbudget
von über einer Million Euro haben.
Margen, Gewinnverteilung
Die geplanten Lizenzerträge für den Fonds ergeben sich, in
dem retrograd aus den Brutto-Umsätzen im Einzelhandel die
Umsatzsteuer und die Handelsmargen abgezogen werden.
Im Ergebnis daraus ergibt sich der geplante Anteil am Erlös in
Höhe von ca. der Hälfte des Netto-Verkaufspreises.
Die Bezahlung des Entwicklungsstudios oder Publishers
erfolgt erst nach Abnahme der vertraglich festgelegten
Milestones durch das Fondsmanagement (Zahlung nach Fortschritt) und der Hinterlegung eines Datenträgers mit dem aktuellen Stand des Programmcodes beim Mittelverwendungskontrolleur.
Nach Abzug der Produktionskosten (cogs = cost of goods)
für den Datenträger und ggf. Lizenzkosten an den Konsolenhersteller sowie der Marketingkosten verbleibt der Publi­sherNetto-Erlös. Dieser wird entsprechend der Verträge zwischen
Fonds und Developer sowie dem Publisher geteilt. Bei den
bereits vertraglich für den Fonds gesicherten Games stehen
der Fondsgesellschaft diese Publisher-Netto-Erlöse so lange
vorrangig zu, bis die Erwerbskosten für das jeweilige Game
gedeckt sind. Danach werden weitere Netto-Erlöse mit dem
Publisher und Entwicklungspartner entsprechend den Entwicklungs- und Lizenzverträgen geteilt.
Selbst in Krisenjahren über 18% Wachstum
Die Games-Industrie besticht seit Jahren mit hohen Wachstumsraten. Selbst im Krisenjahr 2008 konnte ein weltweites
Umsatzwachstum mit 18,2 % bei elektronischen Spielen klar
überzeugen3.
6. Chancen im Überblick
Von einem dynamischen Wachstumsmarkt profitieren
Mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot bietet das Altaris
Games Portfolio I unternehmerisch veranlagten Investoren die Möglichkeit an den Chancen eines der umsatz- und
wachstumsstärksten Marktsegmente der Unterhaltungsindustrie teilzuhaben.
Altaris Games Portfolio als Ergänzung in Zeiten von Börsenschwankungen und Wirtschaftskrise
Mit dem Altaris Games Portfolio I investiert der Anleger in ein
sorgfältig zusammengestelltes Portfolio mit dem Ziel hoher
Risiko-Diversifizierung aus handverlesenen Games-Projekten.
In einem Artikel der FTD (Financial Times Deutschland) sagte
Frank Mackenroth von der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC): „Wir sehen keine Anzeichen, dass die Wirtschaftskrise sich bemerkbar
macht und Deutschland hat noch Nachholpotential“. „Völlig
konjunkturunabhängig ist die Spielebranche nicht, dennoch ist
sie ein Wachstumsmarkt“, meint Harald Heider, Entertainment­
analyst bei der DZ Bank. Und Stefan Heng von Deutsche Bank
Research schließt sich mit den Worten „Da die Branche von
einem sehr hohen Niveau kommt, ist eine Verlangsamung des
Wachstums nicht dramatisch“ an.1 Dem fügte ein n-tv-Artikel
Mitte August 2009 unter dem Titel „Der Krise zum Trotz –
Spiele-Branche wächst“2 hinzu: „Spielend durch die Rezession:
Während viele Branchen sich im rauen Wirtschaftsklima eine
schwere Grippe geholt haben, leidet die Computerspiele-Industrie allenfalls an einem leichten Schnupfen.“
33
Auch zukünftig hohe Wachstumsraten erwartet
Trotz vorsichtig angesetzter Prognosen für die nächsten 24
bis 36 Monate erwarten die Analysten von der renommierten
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers3
bis 2013 ein jährliches Wachstum von durchschnittlich 7,4 %
von 51,4 Milliarden US-Dollar in 2008 auf 73,5 Milliarden USDollar (ca. EUR 51 Milliarden). Auch für die Zeit danach wird
mit einem überproportionalen Marktwachstum gerechnet.
Welt- oder europaweite Vermarktung der Games
Die Games werden grundsätzlich mehrsprachig (vorzugsweise Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch)
entwickelt. Dadurch soll eine Vermarktung in den wichtigsten
europäischen Ländern sichergestellt werden. Weitere Sprachen können bei Bedarf ergänzt werden.
7. Strenge Auswahlkriterien
Der Fonds hat im Vorfeld konkrete Auswahlkriterien für
den Erwerb und die Lizenzierung der einzelnen Games
festgesetzt, die Anhand der Erfahrungen der beteiligten
Games-Spezialisten und der Marktgegebenheiten Mitte 2009
entwickelt wurden.
Der Mittelverwendungskontrolleur hat die Einhaltung der
Kriterien anhand eines formellen Prozessen zu prüfen. Die
Investitionskriterien können – bei Änderung der Anforderungen und Gegebenheiten des Marktes – jederzeit von der
Fondsgesellschaft durch einen Gesellschafterbeschluss angepasst werden.
1 FTD.de: WoW, Was Daddel-Aktien so bringen! 22.08.2009
2 n-tv Der Krise zum Trotz – Spiele-Branche wächst, 19.08.2009
3 PricewaterhouseCoopers: „Global entertainment and media outlook: 2009-2013“ 16.06.2009
34
05 ALTARIS - MIT PARTNERN GEMEINSAM STARK
1. Altaris
Vermögen aufbauen mit Alternativen Investments
Die Altaris Emissionshaus GmbH ist ein konzern- und bankenunabhängiger Finanzdienstleister für die Konzeption,
die Platzierung und das Management von Beteiligungsangeboten in Form von geschlossenen Fonds und Private Placements.
Kalkulierbarer Anlageerfolg bei attraktiven Renditechancen
Das Managementteam legt großen Wert darauf, das Kapital
dort einzusetzen, wo es schnell produktiv arbeitet – und das
möglichst unabhängig von den Aufs und Abs der Zins-, Aktien- und Immobilien-Märkte.
Altaris hat sich zum Ziel gesetzt mit kalkulierbaren Risiken
den Markt zu antizipieren, in transparenten Märkten außergewöhnliche Renditechancen aufzuspüren und diese in
Fondskonzepte mit lukrativem Rendite-/Risiko-Profil umzusetzen.
Alternative Investments in die Märkte der Zukunft sollen
Anlegern die Möglichkeit in Investments eröffnen, die sonst
vorwiegend institutionellen Investoren und Großanlegern
vorbehalten sind.
Transparenz, Sicherheit und Rentabilität
Viele der heute angebotenen Finanzinstrumente sind zu
komplex und unverständlich für die meisten Berater und
Anleger.
Ein ausgewogenes Verhältnis von Rentabilität, Sicherheit
und Transparenz soll deshalb ein Kennzeichen der Altaris
Fonds sein. Die Anlagestrategien orientieren sich dabei an
den Marktgegebenheiten und -chancen, dem wirtschaftlich Machbaren und an den Wünschen und Bedürfnissen
der Anleger. Durch unsere klare Anlagestrategie soll es für
35
unsere Anleger nachvollziehbar sein, wo ihr Geld investiert
ist und wie es dort Rendite erwirtschaftet.
Hohe Kompetenz des Altaris-Gründers
Nach Jahrzehnten in der Betreuung internationaler Kunden,
als Gründer und Partner in einer Unternehmensberatung sowie einer Vermögensverwaltung entschloss sich Jörg-Dieter
Leinert zur Altaris Gründung. Auf der Suche nach Möglichkeiten, Anlegerportfolios mehr Unabhängigkeit von den
Schwankungen der Aktien- und Anleihemärkte zu bieten,
analysierte er den Beteiligungsmarkt. Schnell stellte sich heraus, dass Beteiligungen eine sinnvolle Ergänzung bestehender Anlegerportfolios sein können.
Altaris Gruppe: Know-how und Verlässlichkeit
Als grundsolides und gründergeführtes Familienunternehmen haben Ehrlichkeit, Verlässlichkeit und Transparenz
einen sehr hohen Stellenwert in den Unternehmen der
Altaris Gruppe.
Hohe Expertise sorgt für beste Voraussetzungen bei der
Vermarktung
Know-how und Kompetenz entwickelte das Managementteam in seiner langjährigen Tätigkeit bei der Konzeption
und dem Vertrieb von Investmentprodukten.
Zudem arbeitet Altaris je nach Anlageschwerpunkt mit
Experten der jeweiligen Zielbranche zusammen. Dies soll
bereits in der Konzeptionsphase die Berücksichtigung der
branchenspezifischen Feinheiten gewährleisten und für
beste Voraussetzungen einer erfolgreichen Umsetzung und
Vermarktung sorgen. Das meist über Jahrzehnte gewachsene Netzwerk der Partner ergänzt das des Emissionshauses
dabei auf ideale Weise.
Altaris hat bisher noch keine vergleichbare Vermögensanlage konzipiert und öffentlich angeboten.
„Bei sämtlichen am Fonds beteiligten Partnern legt das
Fondsmanagement hohen Wert auf langjährige Erfahrung
und ein professionelles Management.“
Renommierte Treuhandgesellschaft zur Qualitätssicherung
Fonds-Ratings sollen als objektive Maßnahmen zur Qualitätssicherung dienen. Zudem haben wir uns für eine unabhängige und strikte Mittelverwendungskontrolle entschieden. Die Treuhänderfunktion und die Anlegerverwaltung
wurde aus denselben Gründen ausgelagert. Unser diesbezüglicher Partner, die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH,
betreut seit über 20 Jahren für mittlerweile mehr als 90
Fondsgesellschaften über 100.000 Anleger.
2. Management
Partner mit hoher Fachkompetenz
Bei sämtlichen am Fonds beteiligten Partnern legt die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft sehr hohen Wert auf
ein professionelles und kundenorientiertes Management.
Grundsätzlich sollen die jeweiligen Partner in ihren Fachbereichen eine hohe Expertise und langjährige Erfahrung besitzen.
Die Partner aus der Games-Industrie wie Executive Producer, Entwicklungsstudios und Vertriebspartner wie Publisher
und Distributoren blicken ebenfalls auf eine langjährige Erfahrung und ein weitreichendes Netzwerk in ihrer Branche
zurück.
Erfahrenes Fonds-Management
Das Fonds-Management und der Fachbeirat haben einschlägige Erfahrungen in den Bereichen Investmentprodukte,
dem Games-Markt, Technologie und der Unternehmensführung. Ein internationales Netzwerk zu führenden Key
Playern der Games-Industrie eröffnet dem Fonds weitere
Möglichkeiten.
Jörg-Dieter Leinert
Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der Altaris
Emissionshaus GmbH, der Altaris Management GmbH und
der Altaris Vertriebsgesellschaft mbH.
Bereits kurz nach seiner Ausbildung wechselte er Anfang der
80er Jahre in den Verkauf. Seine jahrzehntelange Erfahrung
und sein Talent Marktnischen zu identifizieren und Märkte erfolgreich zu erschließen, machten ihn zum begehrten
Mitarbeiter internationaler Unternehmen in der Computergrafik- und Software-Industrie als auch in Finanzdienstleistungs- und Emissionshäusern. Dort bekleidete er verantwortungsvolle Führungsaufgaben in den Geschäftsbereichen
Recht und Steuern, Vertrieb und Business Development sowohl mit regionaler als auch internationaler Verantwortung.
Als Partner und Gründungsmitglied einer Vermögensverwaltung und einer Unternehmensberatung für Versicherungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen sammelte er
wertvolle Erfahrungen in der Konzeption und Emission von
Private Placements und Investmentfonds.
Philipp Barthelmess
Geschäftsführer Vertrieb und Marketing der Altaris Vertriebsgesellschaft mbH.
Der Diplom-Kaufmann, Jahrgang 1966, begann seine
Karriere
nach
erfolgreichem
Abschluss
des
wirtschaftswissenschaftlichen Studiums im Vertrieb eines
marktführenden Finanzdienstleisters.
Seit mehr als 10 Jahren arbeitet Herr Barthelmess in führenden Funktionen bei verschiedenen Emissionshäusern für geschlossene Fonds. Sein Tätigkeitsfeld reichte von der Leitung
des Vertriebs, über die Konzeption bis hin zur Gesamtgeschäftsführung.
Seit 2 Jahren ist Herr Barthelmess verantwortlich für die
Produktauswahl und Qualitätskontrolle von geschlossenen
Fonds bei einem namhaften, unabhängigen Maklerpool für
freie Finanzdienstleister.
3. Fachbeirat
Mitglieder des Fachbeirats
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung besteht der Fachbeirat aus folgenden Mitgliedern:
Christian Bigge (geschäftsansässig Axel Springer AG, AxelSpringer-Platz 1, 20350 Hamburg)
Funktion der Mitglieder des Fachbeirats
Das Fonds-Management wird bei seiner Strategie und Investitionsentscheidung von zwei hochkarätigen Beiräten unterstützt. Durch die beiden Beiräte wird die Kompetenz der
Geschäftsführung nicht nur um eine Drittmeinung ergänzt,
sondern auch bei der regelmäßigen Überprüfung und ggf.
Anpassung der Unternehmensstrategie beraten. Vor einer
Investitionsentscheidung wird der geschäftsführende Gesellschafter den Fachbeirat über die geplante Investition informieren. Der Fachbeirat gibt nach Prüfung der Investition
innerhalb eines angemessenen Zeitraums gegenüber dem
geschäftsführenden Gesellschafter eine Empfehlung ab. Der
geschäftsführende Gesellschafter ist an die Empfehlung des
Fachbeirats nicht gebunden, wird diese bei seiner Entscheidungsfindung entsprechend berücksichtigen.
Christian Bigge
Bereits kurz nach seinem Germanistik- und Wirtschaftsstudium fand Christian Bigge seine Heimat im Verlagswesen.
Nach mehreren Jahren der Tätigkeit in der IT-Branche wechselte er 1995 zur Computec Media AG und übernahm die
Aufgabe des Redakteurs bzw. Chefredakteurs bei MCV/
PC Games und danach PC Action. Seit 2006 bekleidet er im
Springer Verlag die Verantwortung des stellvertretenden
Chefredakteurs der Computer Bild Spiele.
36
05 ALTARIS - MIT PARTNERN GEMEINSAM STARK
4. Executive Producer
Die Aufgaben des Executive Producer
Bei
den
vom
Fondsmanagement
erworbenen
Games-Projekte überwachen die Executive Producer ab der
Vertragszeichnung den zwischen Fonds und Entwicklungsstudio vereinbarten Entwicklungsprozess.
er Ende
2006 in die
Geschäftsführung aufstieg.
Die
phenomedia
publishing
gmbh wurde
im Jahre 2004 als Publisher und Entwickler von Unterhaltungssoftware gegründet. Neben sämtlichen Spielen und
dem relevanten Personal erwarb man mit den Marken und
Produkten wie dem Moorhuhn oder Sven Bømwøllen die
wesentlichen Werte aus der insolventen Neue Markt Gesellschaft phenomedia AG.
Als Executive Producer stehen dem Fonds die phenomedia
publishing gmbh für den Bereich der Casual Games und die
Like Dynamite GmbH für den Bereich Online-Games zur Seite. Die mit der Executive Producer Aufgabe betreuten Teams
in den beiden Unternehmen blicken auf eine langjährige Tätigkeit für Games-Studios und Publisher sowie einen großen
Erfahrungsschatz und ein internationales Netzwerk zu Branchen-Insidern zurück.
2005 und 2006 waren im Wesentlichen Konsolidierungsjahre in denen das Kerngeschäft ausgebaut und Entwicklungsprozesse optimiert wurden. 2007 wurde der Bereich
Publishing konsequent weiterentwickelt und neue Moorhuhn-Spiele verstärkt für Konsolen, insbesondere die
Nintendo® DS entwickelt. Mit der Marke EINFACH SPIELEN
etablierte die phenomedia ein neues, plattformübergreifendes Label für die Vermarktung von Casual Games.
Bei der Selektion der Games-Projekte wird das Fonds-Management von den Executive Producern und dem Beirat
unterstützt. Die Executive Producer prüfen und qualifizieren die angebotenen (sog. Pitching der Studios) oder selbst
akquirierten (sog. Scouting) Games-Projekte entsprechend
den Investitionskriterien der Fondsgesellschaft.
In 2008 baute man die führende Marktposition durch eine
Erweiterung des Produktportfolios und der int. Vertriebskanäle weiter aus.
phenomedia publishing gmbh
Helge Borgarts (Geschäftsführer)
Mit einer Erfahrung von über 10 Jahren in der noch jungen
Computerspielebranche leitet Helge Borgarts als Geschäftsführer die phenomedia publishing gmbh. Er ist hauptverantwortlich für die strategische Weiterentwicklung des
Unternehmens sowie für die Bereiche Kommunikation und
Partnerschaften.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Diploms in Biologie
startete er seine Karriere bei dem deutschen Publisher und
Entwickler Blue Byte Software. Dieser ist bekannt geworden durch erfolgreiche Spiele-Serien wie Battle Isle oder Die
Siedler. Blue Byte wurde später von dem großen französischen Publisher UbiSoft gekauft und entwickelt bis heute
erfolgreich Spiele. Helge Borgarts leitete den Vertrieb und
war zuletzt Teil des führenden Managements.
Anschließend bau­te er in Hamburg die deutsche Niederlassung des österreichischen Start-ups sysis interactive simulations auf. Dieses entwickelte intelligente Online Applikationen wie z. B. Suchagenten und Community Plattformen.
Nach einer Forschungsunterbrechung an der Heinrich Heine
Universität in Düsseldorf kam er 2006 zur phenomedia, in der
37
Hohe Bekanntheit durch Moorhuhn und Co.
Vielfache Auszeichnungen und Entwicklerpreise bestätigen
die herausragenden Verkaufszahlen von über 22 Millionen Spielen in den letzten 10 Jahren (phenomedia AG und
phenomedia publishing gmbh zusammen).
Die Charaktere Moorhuhn, Sven Bømwøllen sind laut Marktforschung 85 % aller Deutschen – Spielern und auch NichtSpielern – bekannt.
Neben 80 Millionen aus dem Internet geladenen Spielen
wurden in dieser Zeit 15 Millionen „phenomedia“ Games
(Moorhuhn, Sven Bømwøllen, TINCan! und Nanda und weitere Spiele unter der Dachmarke „EINFACH SPIELEN“) und 7
Millionen Games für andere Studios und Publisher (z. B. „(T)
Raumschiff Surprise“, „7 Zwerge“ und „Schnappi“ aus der
ARD-Sendung mit der Maus) erstellt und durch den eigenen
Vertrieb im Handel verkauft.
Zudem wurde die Aufgabe des europäischen Publishers für
internationale Studios wie PopCap, RealGames, Reflexive
u. a. übernommen.
Die phenomedia kann bei einzelnen Games-Projekten sowohl als Executive Producer als auch Entwicklungspartner
und/oder Publisher auftreten.
Like Dynamite GmbH
Alex Suárez (Geschäftsführer)
Seine Gaming-Leidenschaft rührt aus glorreichen Amiga-Zeiten. Schon als Schüler beteiligte er sich an der Entwicklung
verschiedener Computerspiele. Nach dem erfolgreichen
Studium zum Diplom Produktdesigner an der Hochschule der Bildenden Künste Saar war Suárez in renommierten
Werbeagenturen wie Jung von Matt und McCann-Erickson
für internationale Kunden tätig.
Suárez ist ein Pionier der Gamesbranche und seit 1999 Geschäftsführer und Entwicklungsleiter verschiedener Softwareunternehmen in der Spieleindustrie. Von 2002 bis 2004
war er Geschäftsführer eines Entertainment Unternehmens
in Los Angeles und betreute Projekte für und mit Paramount
Pictures, Titanic und Star Trek. Im Folgejahr baute Suárez
eine Werbespiele-Agentur auf, für Kunden wie Fiat, Vodafone, eplus und Microsoft Xbox, etc.
In seiner Karriere haben sich über viele Jahre hinweg gewachsene und bewährte Kontakte entwickelt zu internationalen Software-Publishern (wie Atari, Vivendi Universal,
UbiSoft, Cdv, etc.), Software-Developer (wie EA Phenomic,
Sandlot Games, Pop Cap, Crytek etc.) und zu international
anerkannten Instituten wie zum Deutschen Forschungsinstitut für künstliche Intelligenz.
Er ist Mitglied im Beirat Games der Wirtschaftsförderung
Frankfurt, Mitglied der Casual Games Association und hat
bis heute drei Projekte an der Hochschule der Bildenden
Künste Saar begleitet.
Geschäftsführer des Fonds-Partners Like Dynamite
Auf Basis seiner mehrjährigen Erfahrung in Konzeption,
Design und Vertrieb von Computerspielen und MultimediaAnwendungen führt er seit 2005 als Geschäftsführer den
Frankfurter online Spezialisten Like Dynamite (Projekte mit
und für MTV, Bigpoint, etc.) und den Spiele-Entwickler L39
Studios (Projekte mit und für Crytek, Nickelodeon, etc.).
Durch seine Expertise im Bereich der Online-Games und
Beteiligung an mehreren Unternehmen im Bereich OnlineGames und Browser-Technologien ist Suárez direkt am Puls
der Zeit. Ein internationales Netzwerk sorgt für die frühzeitige Identifizierung von Marktentwicklungen und ermöglicht
deren kommerzielle Nutzung.
Aktuell ist er für die Entwicklung mehrerer Online-Games für
große internationale Online-Portale verantwortlich. Darunter „Nemesis 2030“, ein Multi-Player-Online-Game (MMOP
= Massive Multiplayer Online-Games), welches gemeinsam
mit dem Partner Bigpoint (Heimat von über 85 Millionen registrierten Spielern) ab Ende 2009 vermarktet werden wird.
„Nemesis 2030“ wurde auf einer eigenen Technologieplattform entwickelt, welche auch an andere Studios für eigene
Projekte lizenziert wird.
Die Like Dynamite GmbH kann bei einzelnen
Games-Projekten sowohl als Executive Producer als auch
Entwicklungspartner und/oder Publisher auftreten.
Bigpoint GmbH
Weltweit größtes Browsergame-Portal
Bigpoint.com ist das weltweit größte Browsergame-Portal
und zählt zu den Top-3-Gaming-Portalen der Welt. Das
Portfolio umfasst Spiele in einer Qualität, wie sie bisher nur
über CDs oder Konsolen angeboten werden konnten.
Mehr als 250 Mitarbeiter entwickeln Spiele für 85 Millionen Menschen
Bigpoint ist Publisher für Online-Games, Content-Provider
für Medienhäuser und Developer von browserbasierten
Spielen. Über 250 Mitarbeiter aus mehr als 25 Nationen
arbeiten beim weltweit größten Browsergames-Portal am
Standort Hamburg-Eppendorf. Hier werden Spiele entwickelt, die in über 20 Sprachen verfügbar sind und von Russland bis Amerika kostenlos ohne das Herunterladen von
zusätzlicher Software von mehr als 80 Millionen Menschen
gespielt werden.
Unternehmenswachstum von 4.500 % !
Mit Auszeichnungen wie dem Eco Award „Bester Content
Anbieter“ 2009, dem International Business Award Stevie
2009, dem Ruban d’Honneur beim European Business Award
2009, dem Red Herring 100 Europe und dem OnlineStar für
die beliebteste Website Deutschlands bestätigt sich Bigpoints Erfolg ebenso wie mit einem Unternehmenswachstum von 4.500 % innerhalb von vier Jahren. Damit gehörten
die Hamburger auch beim Deloitte Technology Fast 500 zu
den 20 erfolgreichsten Unternehmen der EMEA-Region. Firmengründer Heiko Hubertz wurde zudem mit dem zweiten
Platz als Internet Unternehmer des Jahres 2007 geehrt.
38
05 ALTARIS - MIT PARTNERN GEMEINSAM STARK
Strategische Partnerschaft mit einem der erfolgreichsten
Games-Unternehmen der Welt
Im Rahmen einer strategischen Partnerschaft haben der
Fonds, Like Dynamite und Bigpoint beschlossen, bei der Auswahl von Games, deren Finanzierung und Vermarktung eng
zusammen zu arbeiten. Bei den ersten gemeinsamen Projekten handelt es sich um die beschriebenen Games „Aranox
Quest”, „Bounty Hunters“, „Scary Game“, „Kroma“, Might
Empire“, Rayola Realm“, „Deap Blue Sky“ und „Ball-Mania“.
Auch künftig werden die Online-Browser-Games des Fonds
bereits in der Qualifizierungsphase vom Executive Producer
gemeinsam mit Bigpoint auf das Vermarktungspotenzial
geprüft. Bei einem positiven Ergebnis soll eine Veröffentlichung auf Bigpoint.com vereinbart werden. Zudem werden
die beiden Partner künftig bei der Finanzierung weiterer
Projekte zusammen arbeiten. Dies soll sowohl im Rahmen
von Bigpoint-eigenen Projekten als auch Entwicklungen
durch externe Studios geschehen.
Treuhänder und Mittelverwendungskontrolleur
Im Bereich der Verwaltung der Treuhandkommanditisten
wurde mit der INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH eine Zusammenarbeit beschlossen. Die INTEGRA blickt auf über 20
Jahre Erfahrung in der Verwaltung von Fonds und deren Anleger zurück.
Erfahrung bei der Betreuung von 90 Fonds mit ca. 100.000
Anlegern
Über 90 Fondsgesellschaften vertrauen der INTEGRA gegenwärtig etwa 100.000 Anleger an. Von der Prüfung der Zeichnungsunterlagen und der Anlegerverwaltung wird sie die
Anleger regelmäßig über die Entwicklung ihres Investments
informieren sowie die steuerlichen Aspekte abdecken. Gut
geschultes Personal, eine hochmoderne IT-Ausstattung und
ein Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9000 ff:2000
sollen für eine reibungslose Abwicklung sorgen.
Die INTEGRA wurde auch mit der Mittelverwendung beauftragt. So werden die Anlegergelder ausschließlich nach
strenger Prüfung entsprechend dem Mittelverwendungsvertrag für die jeweiligen Zwecke freigegeben.
39
40
06 GRUNDLAGEN DER PROGNOSERECHNUNG
1. Einleitung
Bei dem vorliegenden Konzept handelt es sich um einen
„Blindpool“. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bestehen zwar bereits Optionen auf die zu erwerbenden
Games, welche von der Altaris Management GmbH vertraglich für den Erwerb durch die Fondsgesellschaft reserviert
wurden und ca. 90 % des geplanten Investitionsvolumens
für Games umfassen. Die Fondsgesellschaft wird in diese zu
festen Konditionen vorliegenden Verträge jedoch erst bei
entsprechender Liquidität eintreten. Weitere Details zu den
geplanten Games finden Sie in Kapitel „04 Die Anlagestrategie“. Im Rahmen der Planung/Prognose wurden generell
Lizenzerlöse auf Basis von Annahmen und Durchschnittswerten kalkuliert. Hierzu wurden bei den Erwerbskosten für
die bereit geplanten 12 Games die entsprechenden Entwicklungsbudgets angesetzt, bei den zusätzlichen Games beispielhaft Durchschnittswerte. Ebenso wurden bei den prognostizierten Lizenzerlösen aus der Verwertung der Games
beispielhaft Durchschnittswerte angesetzt. Speziell im
Hinblick auf die möglichen Verwertungen (Vermarktungszyklen, Vertriebsgebiete und Vertriebspartner) wurden von
der Geschäftsführung ausschließlich Games-Projekte ausgewählt, für die in Absprache mit den Vertriebspartnern
(Publisher und Online-Plattformen) ein entsprechendes
Erlöspotential bestehen sollte. Den Prognosen zugrunde
liegen die Erfahrungen der Vertriebspartner mit ähnlichen
Projekten und die Erwartungen des Managements.
Insgesamt wird ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe
von EUR 10 Mio. zuzüglich Agio in Höhe von 5 %, somit
EUR 10.500.000 geplant. Das Investitionsvolumen soll ausschließlich durch Eigenkapital (Kommanditkapital) finanziert werden. Im Mid-Case-Szenario wird von einem Investitionsbudget in Höhe von ca. EUR 8,69 Mio. und Erlösen
von ca. EUR 19,55 Mio. ausgegangen. Dies entspricht einem
Erlöspotential von ca. 225 %. Die durchschnittliche Entwicklungszeit wurde mit 9 bis 18 Monate angesetzt (inkl.
Approval-Phase bei den Konsolen-Herstellern). Bei den bereits geplanten „Last in – First out“-Projekten liegt diese zwischen 3 und 6 Monaten.
Die Prognosen wurden auf Basis der vorliegenden 12
Games-Projekte auf verschiedenen Plattformen sowie ca.
3 weiteren (Schnäppchen)-Games erstellt. Die Games sollen zwischen 2009 und 2010 erworben werden. Da es sich
u. a. beim ersten Game um ein „Last in – First out“-Projekt
handelt, werden bereits gegen Ende 2009 erste Erlöse aus
dessen Verwertung erwartet.
Bei den nachfolgend dargestellten Positionen des
(2.) Investitions- und Finanzierungsplans in Kapitel
„07 Investitions- und Finanzierungsplan“ sowie der Prognoserechnungen in Kapitel „08 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage“ handelt es sich ausschließlich um Netto-Beträge,
41
soweit die Fondsgesellschaft die ihr in Rechnung gestellte
Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen kann. Soweit
im Einzelfall ein Vorsteuerabzug nicht gegeben wäre, wird
die nicht abzugsfähige Vorsteuer im Rahmen der „Sonstigen
Kosten“ berücksichtigt.
Sämtliche Prognosedarstellungen beruhen auf einer jährlichen Betrachtungsweise, d. h., es wird angenommen, dass
die jeweiligen Zahlungen zum Ende eines Kalenderjahres
anfallen (vereinfachende Annahme). Die einzelnen Beträge
wurden auf volle Euro gerundet.
Da die Fondsgesellschaft noch nicht in alle von der Altaris
Management GmbH geschlossenen Herstellungs-, Erwerbsund Vertriebsverträge eingetreten ist, können die tatsächlich entstehenden Werte auch erheblich von den nachfolgend dargestellten Prognosen abweichen. Hinsichtlich
der damit verbundenen Risiken wird auf die Ausführungen
unter „02 Wesentliche Risiken“ verwiesen. Im Rahmen des
Abschnitts „10 Sensitivitätsanalysen“ werden zur Verdeutlichung des Prognoserisikos unterschiedliche wirtschaftliche
Entwicklungen der Fondsgesellschaft auf Basis alternativer
Umsatzerlöse dargestellt.
In der Sensitivitätsanalyse werden ergänzend zu den Zahlen
des sämtlichen Prognosen zugrunde liegenden Mid-CaseSzenarios auch die Ergebnisse aus Sicht des Anlegers dargestellt, falls die Verwertungserlöse 10 % bzw. 20 % nach oben
(Mehrerlöse) bzw. nach untern (Mindererlöse) abweichen.
Hierbei werden besonders die Gesamtausschüttungen und
der Liquiditätsüberschuss vor bzw. nach Steuern betrachtet.
Basieren sämtliche Prognosen des Prospekts auf dem zum
Zeitpunkt der Prospektaufstellung maximalen Steuersatz
von 42 % zzgl. Solidaritätszuschlag, so werden die möglichen Szenarien alternativ auch bei einem Steuersatz von
35 % zzgl. Solidaritätszuschlag dargestellt.
Auf die Darstellung der Rendite auf Basis sogenannter Renditemodelle wird verzichtet.
42
07 INVESTITIONS- UND FINANZIERUNGSPLAN
Investitions- und Finanzierungsplan (Prognose)
Es ist beabsichtigt, über einen Zeitraum von Herbst 2009 bis zum
Ende des Jahres 2010 (Platzierungsphase) Kommanditkapital
einzusammeln. Insgesamt ist ein Kommanditkapital in Höhe
von EUR 10 Mio. zuzüglich Agio in Höhe von 5 % geplant.
Das tatsächliche Kommanditkapital kann jedoch hiervon
abweichen; eine Platzierungsgarantie besteht nicht. Die
Erstinvestition in die einzelnen Games-Projekte soll in den Jahren 2009 bis 2011 durchgeführt werden.
Die Nettoeinnahmen reichen für die Realisierung der Anlageziele aus. Die Aufnahme von Fremdkapital ist nicht beabsichtigt. Eine Zwischenfinanzierung ist nicht geplant. Vielmehr soll
der Erwerb der einzelnen Games ebenso wie etwaige dafür
zu leistende Anzahlungen ausschließlich auf Basis des eingeworbenen und eingezahlten Kommanditkapitals erfolgen.
Auf Basis dieser Annahmen stellt sich der Finanzierungsplan
wie folgt dar:
Investitions- und Finanzierungsplan (Prognose)
Finanzierungsplan
in EURO
in % des Eigen
kapitals inkl. Agio
10.000.000
95,2%
Eigenkapital
Kommanditkapital
5 % Agio auf das Kommanditkapital
Gesamtfinanzierung
Auf Basis eines angenommenen Kommanditkapitals in Höhe
von EUR 10 Mio. zuzüglich 5 % Agio ergibt sich beispielhaft
der nachfolgend abgedruckte Investitionsplan (Prognose). Die
tatsächlichen Investitionsbeträge können jedoch hiervon ab-
500.000
4,8%
10.500.000
100,0%
weichen und können erst nach Schließung des Fonds auf Basis
des dann tatsächlich eingeworbenen Kommanditkapitals bestimmt werden:
Investitions- und Finanzierungsplan (Prognose)
Investitionsplan
in EURO
in % des Eigen
kapitals inkl. Agio
8.688.000
82,7%
1.100.000
10,5%
1. Anschaffungskosten
1.1. Investition in Games – Anschaffungskosten Games (Erstinvestition)
Fondsabhängige Kosten
2. Dienstleistungsvergütungen
2.1. Eigenkapitalvermittlungsprovision inklusive Agio1
2.2. Vertriebskoordination und Marketing
300.000
2,9%
2.3. Konzeption und Prospektierung1
190.000
1,8%
2.4. Geschäftsführungsvergütung
100.000
1,0%
0
0,0%
1
1
2.5. Lizenz-Controlling
2.6. Treuhandvergütung/Anlegerverwaltung
62.000
0,6%
2.7. Jahresabschlusserstellung und Steuerberatung
30.000
0,3%
2.8. Mittelverwendungskontrolle
10.000
0,1%
20.000
0,2%
3. Nebenkosten der Vermögensanlage
3.1. Gründungs- und sonstige Kosten
4. Liquiditätsreserve
Gesamtinvestition
1)
0
0,0%
10.500.000
100,0%
Vergütungen an die Anbieterseite und damit verbundene Unternehmen
Anmerkung: Die nachfolgend dargestellten Positionen beziehen sich auf die Investitions-/Platzierungsphase, die die
Jahre 2009 und 2010 beinhaltet. Der Erwerbszeitraum und
damit die Verteilung der Erwerbskosten für die Games dürfte sich hierbei jedoch auf die Jahre 2009 bis einschließlich
2011 (Erstinvestition) verteilen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden jedoch sämtliche Erwerbskosten für die
geplanten Games der Investitionsphase zugeordnet, d. h.
43
auch die erst in 2011 anfallenden Erwerbskosten für Games
werden im Rahmen des Investitions- und Finanzierungsplanes dargestellt. Die dem laufenden Geschäftsbetrieb
zuzuordnenden Einnahmen (Lizenz- und Zinseinnahmen)
sowie die entsprechenden Ausgaben (Lizenzcontrolling)
wurden nicht im Investitionsplan, sondern in Kapitel 08 „1.
Liquiditätsplan und steuerlicher Ergebnisplan (Prognose)“
dargestellt.
1. Investitionskosten
1.1. Investition in Games – Erwerbskosten
Unter „Erwerbskosten Games“ werden die seitens der Fondsgesellschaft zur Erlangung des Eigentums an den jeweiligen Spielen (Games)
und die dazugehörigen Rechte zu leistenden Zahlungen verstanden.
Die geplanten Erwerbskosten beziehen sich hierbei nicht nur auf das
einzelne Game, sondern auf das insgesamt geplante Games-Portfolio,
wobei die Erwerbskosten des einzelnen Games variieren können. Seitens der Geschäftsführung wurde vereinfachend ein beispielhaftes
Gesamtportfolio mit einem Gesamtbetrag in Höhe von EUR 8,69 Mio.
zzgl. Umsatzsteuer geplant. Die Fondsgesellschaft beabsichtigt für die
einzelnen Spiele jeweils einen pauschalen Erwerbspreis zu entrichten.
In den angenommenen Erwerbskosten sind neben den eigentlichen
Produktions- und Projektbegleitungskosten auch darüber hinaus anfallende Kosten für Übersetzung, Lokalisierung und sämtliche sonstige Erwerbsnebenkosten, wie z. B. die Vergütung für den Executive
Producer enthalten. Die Erwerbskosten umfassen auch etwaige Marketing-Zuschüsse oder sonstige Entwicklungskosten im Rahmen des
Erwerbs und der Herstellung der einzelnen Games. Die tatsächlich anfallenden Kosten können in Abhängigkeit von den realisierten Games
hiervon abweichen.
Zum Zwecke der Prognose wird grundsätzlich davon ausgegangen,
dass für den Erwerb der Games eine nachschüssige Zahlung vereinbart wird. Soweit im Einzelfall der Erwerbspreis während der Produktionsphase anfällt, wird für Zwecke der Prognose angenommen,
dass insoweit Zahlungen aufgrund geleisteter bzw. abgenommener
Projektstadien (Milestones) erfolgen. Sowohl die Beträge für bereits
hergestellte Games als auch die einzelnen Anzahlungen während der
Produktionsphase werden unter dem Begriff „Erwerbskosten Games“
ausgewiesen.
Fondsabhängige Kosten
2. Dienstleistungsvergütungen
2.1. Eigenkapitalvermittlungsprovision inklusive Agio
Für die Vermittlung des Kommanditkapitals erhält die Altaris Vertriebsgesellschaft mbH eine Vermittlungsprovision in Höhe von 6 %
des vermittelten Kommanditkapitals sowie das jeweilige Agio in
Höhe von 5 % bezogen auf das Kommanditkapital. Auf Basis eines
Kommanditkapitals von geplant EUR 10 Mio. ergibt sich eine Vermittlungsprovision in Höhe von EUR 1.100.000.
2.2. Vertriebskoordination und Marketing
Für die Platzierung des Kommanditkapitals sind darüber hinaus Marketingmaßnahmen und Vertriebskoordinationsmaßnahmen durch
die Altaris Vertriebsgesellschaft mbH vorgesehen. Hierfür wird eine
zusätzliche Vergütung in Höhe von 3 % des Kommanditkapitals (ohne
Agio) zzgl. Umsatzsteuer geschuldet.
2.3. Konzeption und Prospektierung
Die Altaris Emissionshaus GmbH wurde mit der Konzeption und Prospekterstellung beauftragt. Hierfür wurde eine Vergütung in Höhe von
1,9 % des Kommanditkapitals (ohne Agio) vereinbart; somit beläuft
sich diese gemäß Prognose auf EUR 190.000 zzgl. Umsatzsteuer. Mit
dieser Vergütung sind auch etwaige Drittkosten, wie zum Beispiel
Beratungskosten und Prospektdruck abgegolten.
2.4. Geschäftsführungsvergütung
Die Altaris Management GmbH erhält für die Übernahme der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft eine jährliche Vergütung in
Höhe von 1,60 % des zum Ende der Platzierungsphase insgesamt
geleisteten Kommanditkapitals (ohne Agio) zzgl. Umsatzsteuer. Für
die Investitions-/Platzierungsphase bis zum Ende des Jahres 2010 beträgt die Vergütung insgesamt 1,0 % zzgl. Ust. des Kommanditkapitals
(ohne Agio), somit prognostiziert EUR 100.000.
2.5. Lizenz-Controlling
Dem geschäftsführenden Gesellschafter obliegt die Durchführung
und Überwachung der Lizenzverträge, insbesondere die Abrechnung
der Lizenzerlöse. Der geschäftsführende Gesellschafter erhält hierfür
neben der laufenden Geschäftsführungsvergütung eine zusätzliche
Vergütung in Höhe von 4 % der vereinnahmten Lizenzerlöse zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Kosten für Lizenz-Controlling ebenso wie
etwaige Lizenzeinnahmen während der Investitions-/Platzierungsphase wurden nicht im Investitions- und Finanzierungsplan, sondern,
da es sich um laufende Einnahmen und Ausgaben aus dem Geschäftsbetrieb der Fondsgesellschaft handelt, im Rahmen des nachfolgend
dargestellten Liquiditätsplans (siehe III Nr. 4) angesetzt.
2.6. Treuhandvergütung
Die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH übernimmt nach Maßgabe des Treuhandvertrages die treuhänderische Verwaltung der
Beteiligung für den Anleger. Darüber hinaus übernimmt sie gegenüber der Fondsgesellschaft bestimmte Verwaltungsleistungen. Für
die Übernahme der Treuhandschaft erhält der Treuhänder zu Lasten der Fondsgesellschaft eine feste Vergütung in Höhe von jährlich
EUR 12.000 zzgl. Umsatzsteuer. Für die Jahre der Platzierungsphase
bis Ende 2010 beträgt die Vergütung insgesamt EUR 12.000 zzgl.
Umsatzsteuer. Zudem erhält sie für die gegenüber der Fondsgesellschaft zu erbringenden Verwaltungsleistungen (Anlegerverwaltung)
eine variable Vergütung in Höhe von jährlich 0,5 %, bezogen auf das
zum Ende der Platzierungsphase geleistete Kommanditkapital (ohne
Agio) zzgl. Umsatzsteuer. Für die Jahre der Platzierungsphase bis Ende
2010 beträgt die Vergütung insgesamt 0,5 %, bezogen auf das zum
Ende der Platzierungsphase geleistete Kommanditkapital (ohne Agio)
zzgl. Umsatzsteuer. Es wird angenommen, dass die Umsatzsteuer betreffend die Vergütung für die treuhänderische Verwaltung der Beteiligung nicht als Vorsteuer abzugsfähig ist, und im Übrigen der Vorsteuerabzug zu Gunsten der Fondsgesellschaft besteht.
2.7. Jahresabschlusserstellung und Steuerberatung
Die Leistungen Buchhaltung, Abschlusserstellung und laufende
Steuerberatung werden an die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH,
Steuerberatungsgesellschaft, übergeben . Die Vergütung für die Jahre
2009 und 2010 beträgt insgesamt 0,30 %, bezogen auf das zum Ende
der Platzierungsphase geleistete Kommanditkapital (ohne Agio) zzgl.
Umsatzsteuer. Ab dem Jahre 2011 beträgt die Vergütung jährlich für
die für das jeweilige Jahr zu erbringenden Leistungen 0,20 % bezogen
auf das zum Ende der Platzierungsphase geleistete Kommanditkapital
(ohne Agio) zzgl. Umsatzsteuer.
2.8. Mittelverwendungskontrolle
Die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH als Mittelverwendungskontrolleur erhält für ihre Tätigkeit in der Investitions-/Platzierungsphase eine einmalige Vergütung in Höhe von 0,10 % des zum Ende der
Platzierungsphase geleisteten Kommanditkapitals (ohne Agio) zzgl.
Umsatzsteuer.
Gesamthöhe der Provisionen
Die in der Investitionsphase und der Fondslaufzeit insgesamt
anfallenden Provisionen belaufen sich unter Annahme eine
Kommanditkapitals von EUR 10 Mio. zzgl. 5 % Agio auf EUR 1.340.000.
Vergütungen an den Anbieter
Im Rahmen des Beteiligungsangebots entfallen auf den Anbieter, die
Altaris Emissionshaus GmbH und damit verbundene Unternehmen
Provisionen und Vergütungen in Höhe von insgesamt EUR 1.930.000.
3. Nebenkosten der Vermögensanlage
3.1. Gründungs- und sonstige Kosten
Vorsorglich wurde für weitere Kosten der Investitionsphase und sonstige allgemeine Verwaltungskosten (z. B. für Beirat, Jahresabschlussprüfung und nicht abzugsfähige Vorsteuer) ein Betrag in Höhe von
EUR 20.000 eingeplant.
4. Liquiditätsreserve
Änderungen der einzelnen Positionen des Investitions- und Finanzierungsplanes gehen zu Gunsten oder zu Lasten der Liquiditätsreserve. Auf Basis der obigen Annahmen ergibt sich eine prognostizierte
Liquiditätsreserve in Höhe von Null. Die jeweils geplante Liquiditätsreserve zum Ende eines Kalenderjahres und damit die Aufteilung auf
die Jahres 2009 und 2010 kann aus der Darstellung unter Kapitel 08
„1. Liquiditätsplan und steuerlicher Ergebnisplan (Prognose)“ entnommen werden.
44
08 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Prognose)
1. Liquiditätsplan und steuerlicher Ergebnisplan (Prognose)
Durch das Blindpool-Konzept der Fondsgesellschaft sind die
Prognoserechnungen mit Unsicherheit behaftet und stellen
lediglich Anhaltspunkte für eine mögliche zukünftige Entwicklung dar. Die nachfolgenden Prognosen beruhen auf den
Annahmen und Ergebnissen des Investitions- und Finanzierungsplanes (Seite 43). Es wird angenommen, dass mit der Investition in die einzelnen Games zum Ende des Jahres 2009
begonnen werden kann und die geplante Erstinvestition in
den Jahren 2010 bis Ende 2011 abgeschlossen ist. Die zu erwartenden Einnahmen aus dem Vertrieb und der Lizenzierung
der einzelnen Games beruhen ausschließlich auf Annahmen
und Erwartungen der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft. Hierbei hat die Geschäftsführung für das jeweils geplante Game durchschnittliche Lizenzerlöse geplant; diese
Planungen/Prognosen wurden in Abstimmung mit den möglichen Executive Producern und Publishern erstellt.
Im Hinblick auf die hiermit verbundenen Risiken wird
auf die Ausführungen unter „02 Wesentliche Risiken der
Vermögensanlage“ und im Hinblick auf abweichende
Prognoseannahmen und deren Auswirkungen auf „10 Sensitivitätsanalysen“ verwiesen.
Im Rahmen des Liquiditätsplans und des steuerlichen Ergebnisplans für die Fondsgesellschaft werden auch die Jahre der
Investitions- und Platzierungsphase bis Ende 2010 dargestellt.
1. Liquiditätsplan und steuerlicher Ergebnisplan (Prognose)
alle Beträge in Euro
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Gesamt
2.625.000
7.875.000
0
0
0
0
10.500.000
102.921
305.135
3.206.647
6.691.142
6.598.820
2.643.335
19.548.000
-2.058
-6.103
-64.133
-133.823
-131.976
-52.867
-390.960
0
22.954
33.678
24.041
78.765
101.745
261.183
100.862
321.986
3.176.192
6.581.360
6.545.609
2.692.213
19.418.223
I Einzahlungen
1. Kommanditkapital inkl. Agio
II Einnahmen aus Geschäftstätigkeit
1. Lizenzerlöse
2. Ausfallwagnis
3. Zinseinnahmen
Summe der Einnahmen
III Ausgaben
1. Ausgaben im Rahmen der Emission
453.000
1.359.000
0
0
0
0
1.812.000
2. Erstinvestitionen in Games (Erwerbskosten)
731.170
5.852.887
2.103.943
0
0
0
8.688.000
0
0
0
0
0
0
0
4.117
12.205
128.266
267.646
263.953
105.733
781.920
0
0
302.000
302.000
302.000
302.000
1.208.000
1.009
2.990
31.425
65.573
64.668
25.905
191.570
0
0
50.000
50.000
50.000
50.000
200.000
3. Reinvestition in Games (Erwerbskosten)
4. Lizenz-Controlling
5. Laufende Verwaltungskosten
6. Wechselkursrisiko
7. Sonstige laufende Ausgaben
6.275
0
3.034
247.879
332.991
60.866
651.045
Summe der Ausgaben
8. Gewerbesteuer
1.195.570
7.227.083
2.618.668
933.098
1.013.612
544.504
13.532.535
IV Liquiditätsüberschuss
1.530.292
969.904
557.524
5.648.262
5.531.997
2.147.709
Ausschüttung an Anleger (Frühzeichnerbonus)
0
255.000
0
0
0
0
255.000
laufende Ausschüttung an Anleger
0
0
1.200.000
2.000.000
4.000.000
8.598.016
15.798.016
0,0%
0,0%
12,0%
20,0%
40,0%
86,0%
158,0%
0
0
0
0
0
332.672
332.672
1.530.292
2.245.196
1.602.720
5.250.981
6.782.978
0
Betriebseinnahmen
121.447
358.312
3.749.229
7.163.651
6.410.686
1.614.897
19.418.223
Betriebsausgaben (laufend)
-35.125
-15.196
-511.691
-685.219
-680.621
-483.638
-2.411.490
V Ausschüttung/Entnahmen
in % der Kommanditeinlage ohne Agio
Ausschüttung Performance-Anteil Komplementär
VI Stand Liquidität
Stand Liquiditätsreserve, zum Jahresende
II. Steuerlicher Ergebnisplan (Prognose)
AfA (Absetzung für Abnutzung)
0
-352.456
-3.173.806
-4.011.772
-2.424.869
-507.097
-10.470.000
86.321
-9.340
63.732
2.466.660
3.305.196
624.162
6.536.732
abzgl. Gewinnanteil Komplementär
0
0
0
0
0
332.672
332.672
Steuerliches Ergebnis der Anleger
86.321
-9.340
63.732
2.466.660
3.305.196
291.490
6.204.060
0,77%
0,64%
24,67%
33,05%
2,91%
62,04%
Steuerliches Ergebnis
Steuerliches Ergebnis in % (Kommanditkapital o. Agio)
45
Hinweis
Zum Teil werden die Lizenzerträge nicht auf Euro-Basis, sondern auf
Basis einer ausländischen Währung, insbesondere US-Dollar vereinbart. Für Zwecke der Prognose wurde von einem einheitlichen Dollar-Kurs in Höhe von EUR 0,70 ausgegangen. Das hiermit verbundene
Wechselkursrisiko wurde gesondert im Rahmen der Ausgaben, vgl.
hierzu Ziffer „10. Wechselkursrisiko“, berücksichtigt.
I. Einzahlungen
1. Kommanditkapital inklusive Agio
Für Prognosezwecke wurde ein Kommanditkapital in Höhe von
EUR 10 Mio. zuzüglich Agio in Höhe von 5 %, somit EUR 10.500.000 angenommen. Für Zwecke der Prognose wurde angenommen, dass zum
Ende des Jahres 2009 ein Kommanditkapital in Höhe von EUR 2,5 Mio.
zuzüglich 5 % Agio gezeichnet und geleistet wird sowie weiterhin zum
30.06.2010 ein Kommanditkapital in Höhe von EUR 3,5 Mio. und zum
31.12.2010 in Höhe von EUR 4,0 Mio. jeweils zuzüglich 5 % Agio gezeichnet und geleistet wird (Annahme).
II. Einnahmen aus Geschäftstätigkeit
1. Lizenzerlöse
Es gilt stets zu bedenken, dass sich jedes Game aufgrund der vielen
Parameter von anderen Games unterscheidet. Die insgesamt als
Lizenzerlöse kalkulierten Beträge beruhen auf Annahmen und Erwartungen. Hierbei wurde insbesondere angenommen, dass die
jeweiligen Vertriebspartner auf Basis von Lizenzverträgen und Unterlizenzverträgen erfolgsabhängig tätig werden. Eine zusätzliche Kostenerstattung an die jeweiligen Vertriebspartner oder Entwickler wurde nicht angenommen.
Im Rahmen der Prognose wurde hierbei angenommen, dass für die
Erstinvestition unterschiedliche Verkaufserfolge möglich sind. Insgesamt belaufen sich somit die Erlöserwartungen der Erstinvestition
auf rund EUR 19,5 Mio. Die Fondsgesellschaft geht hierbei von einer
durchschnittlichen Vermarktungsdauer von ca. 2,5 Jahren aus. Die Prognose geht von einer Durchschnittsbetrachtung aus. Im Durchschnitt
wurde angenommen, dass die Relation zwischen den erwarteten
Lizenzerlösen und den geplanten Erwerbskosten für das Game 225 %
beträgt. Dies bedeutet, dass im Schnitt die erwarteten Lizenzerlöse das
2,25-fache der Erwerbskosten Games betragen sollen (Annahme).
2. Ausfallwagnis
Zur Ermittlung der geplanten Lizenzeinnahmen ist einerseits zu berücksichtigen, dass die jeweiligen Lizenzerträge zeitlich versetzt in
Abhängigkeit vom tatsächlichen Zahlungsverhalten und der Zahlungsziele, zu Liquiditätszuflüssen führen. Andererseits ist darüber
hinaus zu berücksichtigen, dass im Einzelfall nicht ausgeschlossen ist,
dass einzelne Vertragspartner ihre Verpflichtungen nicht erfüllen und
somit Forderungen aus Lizenzerträgen ausfallen. Vorsorglich wurde
angenommen, dass ein zeitlicher Abstand zwischen den jeweiligen
Lizenzerlösen und deren Vereinnahmung in Höhe von zwei Monaten
besteht. Weiterhin wurde ein Forderungsausfall hinsichtlich der geplanten Lizenzerlöse in Höhe von 2 % p. a. angenommen.
3. Zinseinnahmen
Die geplante Liquidität der Fondsgesellschaft soll soweit möglich verzinslich angelegt werden. Im Rahmen der Prognose wurde von einem
Zinssatz von 1,5 % p. a. jeweils bezogen auf den Stand der Liquiditätsreserve zum Ende des Vorjahres ausgegangen. Unterjährige Zinsüberschüsse wurden vorsorglich nicht berücksichtigt.
III. Ausgaben
1. Ausgaben im Rahmen der Emission
Hinsichtlich der Ausgaben im Rahmen der Emission der Kommanditanteile wird auf die Ausführungen unter „07 Investitions- und
Finanzierungsplan“ verwiesen. Insoweit handelt es sich insbesondere um die Ausgaben für Eigenkapitalvermittlung, Konzeption und
Prospektierung sowie die weiteren Dienstleistungsvergütungen und
sonstigen Kosten. Für die Prognose wurde angenommen, dass diese Ausgaben anteilig entsprechend dem Verlauf der Platzierung des
Kommanditkapitals, d. h. vorliegend geplant zum Ende des Jahres
2009, zum 30.06.2010 und zum 31.12.2010 abfließen.
2. Erstinvestitionen in Games (Erwerbskosten)
Die Prognose geht von der Annahme aus, dass die zu erwerbenden
Games vor allem in den Jahren 2009 bis 2011 produziert und veröffentlicht werden. Im Rahmen der Prognose wurden kumuliert
Erwerbskosten für die Games im Rahmen der Erstinvestition in Höhe
von EUR 8.688.000 angenommen. Die Ausgaben hierfür fallen ent-
weder mit Abnahme des einzelnen Games oder bereits entsprechend
Produktionsfortschritt (Milestones) an. Für die Produktionsphase und
die damit einhergehenden Auszahlungen für Erwerbskosten der
einzelnen Games wurde regelmäßig ein Zeitraum von bis zu einem
Jahr angenommen und die entsprechende Zahlung zum Ende eines
Jahres angenommen. Weiterhin wurde angenommen, dass die
Erwerbskosten vollständig – ohne dass eine Zwischenfinanzierung aufgenommen wird – aus den jeweils geplanten Kommanditeinlagen der
Anleger bedient werden.
3. Reinvestition in Games (Erwerbskosten)
Neben der Erstinvestition besteht darüber hinaus die Möglichkeit, im
Zeitablauf weitere Investitionen in Games (Reinvestitionsphase) vorzunehmen. Im Rahmen der Prognose wurde keine Reinvestition geplant.
4. Lizenz-Controlling
Für die Durchführung der Abrechnung der Lizenzerträge und das laufende Controlling erhält die Altaris Management GmbH eine Vergütung in Höhe von netto 4,0 % der Lizenzeinnahmen.
5. Laufende Verwaltungskosten
Die laufenden Verwaltungskosten ab 2011 setzen sich im Einzelnen
wie in nachfolgender Tabelle dargestellt zusammen (Prognose):
Bei den einzelnen Ansätzen handelt es sich um Nettobeträge jeweils
in Abhängigkeit vom geleisteten Kommanditkapital (ohne Agio) zum
Ende der Platzierungsphase. Abweichend hiervon stellt der Betrag
für die Treuhandschaft (treuhänderische Verwaltung der Beteiligung)
einen jährlichen Festbetrag in Höhe von netto EUR 12.000 dar. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten betreffend der laufenden Vergütungen
für Dienstleistungen wird auf „12 Rechtliche Grundlagen“ verwiesen.
Leistung
Vergütung in %
(EK ohne Agio)
Geschäftsführung
1,60 %
Treuhandschaft
0,12 %
Anlegerverwaltung
0,50 %
Buchführung, Abschlusserstellung, Steuerberatung
0,20 %
Kontinuitätsprovision für den Eigenkapitalvermittler
0,60 %
Gesamt Dienstleistungen
3,02 %
6. Wechselkursrisiko
Für das mögliche Wechselkursrisiko, insbesondere da erwartungsgemäß Teile der Lizenzerträge in ausländischer Währung fakturiert werden, wurden vorsorglich Beträge als Ausgaben für Wechselkursverluste zurückgestellt. Diese wurden für Prognosezwecke in Höhe von
jährlich 1 % der Lizenzeinnahmen angenommen.
7. Sonstige laufende Ausgaben
Für sonstige laufende Ausgaben, wie z. B. zusätzliche Kosten der
Games- und Lizenzverwaltung, Beratungskosten, Kosten der Rechtsverfolgung, Jahresabschlussprüfung usw., wurde vorsorglich ab 2011
ein Betrag von jährlich 0,50 % des Kommanditkapitals (ohne Agio),
somit netto EUR 50.000 eingeplant.
8. Gewerbesteuer
Die Fondsgesellschaft vermittelt Einkünfte aus Gewerbebetrieb und
unterliegt der Gewerbesteuer. Für Prognosezwecke wird über die gesamte Laufzeit ein Gewerbesteuerhebesatz in Höhe von 290 % angenommen.
IV. Liquiditätsüberschuss
Liquiditätsüberschuss bezeichnet die Differenz der laufenden Einnahmen über den laufenden Ausgaben.
V. Ausschüttung/Entnahme
Die jährlichen Liquiditätsüberschüsse sollen – soweit die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft nicht eine Reinvestition in weitere Games
beschließt – an die Anleger ausgeschüttet werden. Die Ausschüttungen erfolgen auf Basis eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung jeweils mit Wirkung zum 30.06. des Folgejahres. Im Rahmen der
Prognose wurden die Ausschüttungen bereits in dem jeweiligen Jahr
46
08 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE
dargestellt für das die Ausschüttung erfolgt. Die Geschäftsführung ist
hierbei berechtigt, auf die geplante Ausschüttung eine Vorauszahlung
zum Ende eines Jahres zu leisten, soweit dies die Liquiditätslage der
Fondsgesellschaft zulässt.
Die Ausschüttungen an die Anleger können hierbei unabhängig vom
tatsächlichen Bilanzgewinn, d. h. auch aus den ursprünglich geleisteten Einlagen (Eigenkapital-Rückzahlung) erfolgen. Entsprechend
der Prognose erfolgen die geplanten Ausschüttungen in erheblichen
Teilen aus den ursprünglichen Einlagen (auf die Darstellung in Kapitel
„09 Beispielsrechnungen“ – IV. Kapitalrückflussrechnung – wird hingewiesen).
Für Prognosezwecke wurde angenommen, dass das Kommanditkapital
in Höhe von EUR 2,5 Mio. zuzüglich Agio zum Ende des Jahres 2009
platziert und eingezahlt wird. Im Übrigen soll nach der Prognose das
restliche Kommanditkapital in Höhe von EUR 3,5 Mio. zum 30.06.2010
und in Höhe von EUR 4,0 Mio. zum 31.12.2010, jeweils zuzüglich
Agio, eingezahlt werden (Annahme). Während der Investitions-/
Platzierungsphase in den Jahren 2009 und 2010 sind die Anleger jeweils zeitanteilig ab Einlagenleistung ausschüttungsberechtigt. Anleger, die ihre Beteiligung bis zum Ende des Jahres 2010 zeichnen
und entsprechend der Beitrittsvereinbarung bis Ende 2010 einzahlen,
erhalten zusätzlich eine weitere Ausschüttung in Höhe von 6 % p. a.
2. Steuerlicher Ergebnisplan (Prognose)
Der steuerliche Ergebnisplan der Fondsgesellschaft beruht
auf den Annahmen und Ergebnissen des Investitions- und
Finanzierungsplanes sowie der obigen Liquiditätsprognose.
Hierbei wurde vereinfachend angenommen, dass die steuerpflichtigen Einnahmen ebenso wie die steuerlich abzugsfähigen Betriebsausgaben jeweils in dem Jahr entstehen, in dem
entsprechenden Beträge zu- oder abfließen. Für die steuerliche Gewinnermittlung wurde – auf Basis einer vereinfachenden Annahme – ein Gleichlauf zwischen Liquiditätsfluss und
steuerlicher Ertrags- bzw. Aufwandserfassung angenommen.
In der Realität kann es dagegen zu zeitlichen Verschiebungen kommen. Abweichend von dieser Annahme wurde für
die Vereinnahmung der Lizenzerträge angenommen, dass
die jährlich prognostizierten Lizenzerlöse in Höhe von 2/12
zum jeweiligen Ende eines Geschäftsjahres noch nicht vereinnahmt sind und insoweit entsprechende Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen bestehen. Deshalb wurde
darüber hinaus angenommen, dass ein Teil der Lizenzerlöse
tatsächlich nicht vereinnahmt werden kann, insbesondere
z. B. weil Vertragspartner ihre Verpflichtungen nicht erfüllen
(Ausfallwagnis).
Das steuerliche Ergebnis eines Jahres (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) ergibt sich aus der Summe der Betriebseinnahmen abzüglich der Summe der Betriebsausgaben. Hierbei
sind jedoch die Dienstleistungsvergütungen und sonstigen
Ausgaben im Rahmen der Emission des Kommanditkapitals
ebenso wie die Erwerbskosten für Games nicht sofort im
Zeitpunkt der Entstehung bzw. Verausgabung steuerlich
als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Games sind in der
Steuerbilanz der Fondsgesellschaft mit ihren Anschaffungs-/
Herstellungskosten einschließlich Erwerbsnebenkosten zu
aktivieren. Es ist beabsichtigt – vorbehaltlich einer abweichenden Beurteilung durch die Finanzverwaltung – diese
linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer steuer-
47
(„Frühzeichnerbonus“). Der Frühzeichnerbonus wird ab Einlagenleistung bis zum Ende der Platzierungsphase gewährt und soll voraussichtlich zum 30.06.2011 ausgeschüttet werden.
Neben der laufenden Ausschüttung und dem Frühzeichnerbonus ist
im Rahmen der Ausschüttungen/Entnahmen auch die Ausschüttung
des Performance-Anteils für den Komplementär dargestellt (vgl. „12
Rechtliche Grundlagen“).
VI. Stand der Liquidität
Die Liquiditätsreserve zum Ende eines Jahres bestimmt sich aus dem
Stand zum Beginn des Jahres zuzüglich dem Liquiditätsüberschuss
eines Jahres. Der Liquiditätsüberschuss eines Jahres ergibt sich gemäß
Prognose aus der Summe der Einzahlungen in das Kommanditkapital
inklusive Agio zuzüglich der Einnahmen aus der Geschäftstätigkeit
(Summe der Einnahmen) und abzüglich der laufenden Ausgaben
(Summe der Ausgaben) sowie abzüglich der an die Anleger und den
Komplementär zu leistenden Ausschüttungen.
Die Prognose der Einnahmen und Ausgaben sowie der Liquiditätsreserve beruht im Wesentlichen auf Annahmen und Schätzungen. Soweit sich die einzelnen Positionen ändern, ändert sich der Stand der
Liquiditätsreserve entsprechend. Hinsichtlich der hiermit verbundenen
Risiken wird auf „02 Wesentliche Risiken“ hingewiesen.
wirksam abzuschreiben (Absetzung für Abnutzung). Zusätzlich werden die nachfolgenden Dienstleistungsvergütungen/
Kosten im Rahmen der Emission als Anschaffungskosten der
Erstinvestition in Games behandelt und damit ebenfalls über
deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben:
Dienstleistungsvergütung
Eigenkapitalvermittlungsprovision
Vertriebskoordination u. Marketing
Treuhandvergütung u. Anlegerverwaltung
2009 u. 2010
Betrag in EUR
1.100.000
300.000
62.000
Geschäftsführungsvergütung
2009 u. 2010
100.000
Mittelverwendungskontrolle
2009 u. 2010
10.000
Konzeption u. Prospekterstellung
Sonstige Kosten 2009 u. 2010
Zu aktivierende Dienstleistungsvergütungen
der Investitionsphase
190.000
20.000
1.782.000
Für Zwecke der steuerlichen Ergebnisrechnung wurde hinsichtlich der einzelnen Games eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 2 ½ Jahren angenommen. Die Abschreibung
erfolgte nach der linearen Methode, wobei jeweils angenommen wurde, dass die einzelnen, im Laufe eines Geschäftsjahres produzierten und abgenommenen Games jeweils erst
zum Ende eines Jahres angeschafft werden. Mit der Abschreibung wurde sodann für Prognosezwecke vereinfachend mit
dem Beginn des folgenden Jahres begonnen.
Das steuerliche Ergebnis auf Ebene der Fondsgesellschaft
wird den Anlegern entsprechend ihrer Beteiligung zugewiesen. Abweichend hiervon werden im Platzierungszeitraum
der Jahre 2009 und 2010 sämtliche Anleger gleich behandelt, so dass die Summe der steuerlichen Ergebnisse der Jahre
2009 und 2010 – und entsprechend das handelsrechtliche
Ergebnis – dem Gesellschafter entsprechend dem Verhältnis
seiner zum Ende des Jahres 2010 geleisteten Einlage zum Ver-
hältnis aller geleisteten Einlagen auf das Kommanditkapital
zum Ende des Jahres 2010 zugewiesen wird. Vorab sind jedoch im Rahmen der Ergebnisverteilung Vorabgewinne, vorliegend z. B. der Frühzeichnerbonus zu berücksichtigen.
Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung wird auf die weitergehenden Ausführungen unter „13 Steuerliche Grundlagen“
und hinsichtlich der Ergebnisverteilung auf „12 Rechtliche
Grundlagen“ verwiesen.
3. Planbilanzen und Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen
Die Geschäftsentwicklung der Fondsgesellschaft ist in
den ersten Jahren durch die Einwerbung des geplanten
Kommanditkapitals sowie weiterhin insbesondere durch
die Erwerbskosten im Zusammenhang mit der Realisierung
der einzelnen Games geprägt. Zusätzlich schlagen die anfänglichen Ausgaben im Zusammenhang mit der Emission
(Dienstleistungsvergütungen) und der Vermittlung des
Kommanditkapitals zu Buche.
Auf Basis der Annahmen und Ergebnisse des Investitions- und
Finanzierungsplanes sowie der Liquiditätsprognose ergibt
sich nachfolgende Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage:
3.1. Eröffnungsbilanz und Plan-Bilanzen (Prognose) alle Beträge in Euro
Eröffnungsbilanz
Aktiva 31.12.2009
31.12.2010
31.12.2011
31.12.2012
31.12.2013
31.12.2014
731.170
6.291.589
5.761.909
2.432.943
420.789
0
zum 13.08.2009
A. Ausstehende Einlage
B. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
0
C. Umlaufvermögen
I. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
0
20.584
56.910
629.947
1.212.239
1.077.316
0
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
0
1.530.292
2.245.196
1.602.720
5.250.981
6.782.978
0
Summe Umlaufvermögen
0
1.550.876
2.302.106
2.232.667
6.463.220
7.860.294
0
Bilanzsumme
0
2.282.046
8.593.695
7.994.576
8.896.163
8.281.083
0
Einlagen
0
0
0
0
0
0
0
Entnahmen
0
0
0
0
0
0
-332.672
Gewinn- (+) / Verlustvortrag (-) inkl. Ergebnis lfd. Jahr
0
0
0
0
0
0
332.672
Stand Komplementärkapital
0
0
0
0
0
0
0
Einlagen (plus Agio)
0
2.625.000
10.500.000
10.500.000
10.500.000
10.500.000
10.500.000
Entnahmen
0
0
-255.000
-1.455.000
-3.455.000
-7.455.000
-16.053.016
Gewinnvortrag (+) / Verlustvortrag (-) einschl. Ergebnis
lfd. Jahr
0
-342.954
-1.651.305
-1.050.424
1.851.163
5.236.083
5.553.016
Stand Kommanditkapital
0
2.282.046
8.593.695
7.994.576
8.896.163
8.281.083
0
0
0
0
0
0
0
0
Passiva
A. Eigenkapital
I. Komplementärkapital
II. Kommanditkapital
B. Rückstellungen
C. Verbindlichkeiten
0
0
0
0
0
0
0
Bilanzsumme
0
2.282.046
8.593.695
7.994.576
8.896.163
8.281.083
0
Die Fondsgesellschaft wurde am 13.08.2009 gegründet. Zum Zeitpunkt der Gründung der Fondsgesellschaft sind noch keine Geschäftsvorfälle angefallen. Die weitere handelsrechtliche Entwicklung im
Rahmen der Planbilanzen und Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen
(Prognose) wird nachfolgend dargestellt und erläutert. Auf die Aufstellung von Zwischenübersichten wurde verzichtet, da keine bilanz- und
erfolgswirksamen Veränderungen und/oder Geschäftsvorfälle seit der
Aufstellung der Eröffnungsbilanz stattgefunden haben.
Anlagevermögen/immaterielle Vermögensgegenstände
Das Anlagevermögen betrifft die zum Bilanzstichtag entsprechend
der Prognoserechnung angeschafften bzw. hergestellten Games. Diese werden zu Anschaffungskosten/Herstellungskosten bewertet und
im Zeitablauf über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von angenommen zweieinhalb Jahren planmäßig abgeschrieben. Auch insoweit wurde die lineare Abschreibungsmethode angenommen. Als
Anschaffungskosten wurden die Erwerbskosten einschließlich Neben-
kosten gemäß Liquiditätsplan angenommen. In Abweichung von der
steuerrechtlichen Ermittlung der Anschaffungskosten werden die Ausgaben im Zusammenhang mit der Emission des Kommanditkapitals
(Dienstleistungsvergütungen) nicht als Anschaffungskosten der
Games behandelt, sondern stellen handelsrechtlich einen Aufwand
dar (Sonstige betriebliche Aufwendungen).
Aus Vereinfachungsgründen und da keine konkreten Planungen über
die Vereinbarung von Abschlagszahlungen im Hinblick auf die laufende Projekterstellung einzelner Games vorliegen, wurde angenommen,
dass die jeweils entsprechend der Liquiditätsprognose verausgabten
Erwerbskosten als Anschaffungskosten bereits fertig gestellter und
abgenommener Games behandelt werden. Auf die Darstellung von
Anzahlungen auf noch in Erstellung befindlichen Games wurde insoweit verzichtet. Deshalb wurde für bilanzielle Zwecke vereinfachend
angenommen, dass die einzelnen Games jeweils zum Ende eines Kalenderjahres fertig gestellt bzw. angeschafft werden und sodann mit
dem Beginn des Folgejahres die planmäßige Abschreibung erfolgt.
48
08 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Für Zwecke der Prognose wurde angenommen, dass die nach den geplanten Lizenzverträgen zu entrichtenden Lizenzerträge nicht sofort
liquiditätswirksam werden. Soweit die jeweiligen Lizenzerträge noch
nicht bezahlt wurden, stellen diese Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen dar. Insoweit wurde angenommen, dass hinsichtlich der
jährlich geplanten Lizenzerträge ein Zeitverzug von zwei Monaten
nach Abrechnung bis zur Zahlung gegeben ist. Folglich wurden grundsätzlich jährlich 2/12 der kalkulierten Lizenzerträge als Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.
Guthaben bei Kreditinstituten
Das in der Planbilanz ausgewiesene Guthaben bei Kreditinstituten entspricht dem geplanten Betrag der Liquiditätsreserve entsprechend der
Liquiditätsprognose.
Eigenkapital
Das Eigenkapital unterscheidet sich zwischen Komplementärkapital
und Kommanditkapital. Der Komplementär ist jedoch nicht verpflichtet eine Einlage zu leisten. Der dem Komplementär zustehende Gewinnanteil (Performance-Anteil) wird annahmegemäß im jeweiligen
Jahr entnommen, so dass das Komplementärkapital über alle Jahre
der Prognose entsprechend der Planung Null beträgt. Demgegenüber
setzt sich das Kommanditkapital aus den jeweils geleisteten Einlagen
(inkl. Agio) zusammen. Der Stand des Kommanditkapitals entwickelt
sich im Zeitablauf wie folgt fort:
Der Stand des Kommanditkapitals und damit der Stand des Eigenkapitals zum Ende eines Jahres entwickelt sich damit durch die Zuweisung
des handelsrechtlichen Ergebnisses (Gewinnanteil oder Verlustanteil)
sowie um die getätigten Entnahmen (geplante Ausschüttung gemäß
Liquiditätsprognose) fort. Hierbei wird im Rahmen der Planbilanzen
eine kumulierte Darstellung vorgenommen. Es werden sowohl die geplanten Entnahmen über den Zeitablauf kumuliert, als auch die jährlichen Ergebniszuweisungen. Sämtliche Ergebniszuweisungen stellen
in der Summe folglich einen Gewinn- oder Verlustvortrag dar.
Entsprechend der Prognoserechnung mindert insbesondere in den
ersten beiden Jahren der geplante handelsrechtliche Jahresfehlbetrag
das Eigenkapital. In den ersten Jahren wird entsprechend den Plan-Bilanzen das ursprünglich geplante Eigenkapital durch Verluste belastet.
Der Verlustvortrag entwickelt sich anfänglich von geplant EUR 342.954
auf bis zu EUR 3.044.683 im Jahr 2011. In den Folgejahren wird dieser
aufgrund der geplanten handelsrechtlichen Jahresüberschüsse abgebaut.
Für die Ergebnisverteilung in den Jahren der Platzierungsphase (2009
und 2010) ist zu beachten, dass sämtliche Anleger, unabhängig vom
konkreten Zeitpunkt ihres Beitritts, gleich behandelt werden. Dementsprechend wird das insgesamt in den Jahren 2009 und 2010 erzielte
handelsrechtliche Ergebnis sämtlichen Anlegern entsprechend dem Verhältnis der geleisteten Einlagen auf das Kommanditkapital zum Stand
Ende des Jahres 2010 zugewiesen. Weiterhin ist der Frühzeichnerbonus
als Vorabgewinn im Rahmen der Ergebnisverteilung zu berücksichtigen.
Zu den Grundsätzen der Ergebnisverteilung wird auf die Ausführungen
unter „12 Rechtliche Grundlagen“ verwiesen.
Einlage
- Entnahmen
- +Gewinnanteil/-Verlustanteil
Stand des Kommanditkapitals zum Ende eines Jahres
3.2. Plangewinn- und Verlustrechnung (Prognose)
alle Beträge in Euro
2009
2010
123.505
341.461
3.779.684
7.273.433
6.463.898
1.566.019
-4.117
-12.205
-128.266
-267.646
-263.953
-105.733
-456.067
-1.368.093
-447.558
-551.396
-548.645
-430.771
0
-292.468
-2.633.623
-3.328.966
-2.012.155
-420.789
Erträge aus Beteiligungen
0
0
0
0
0
0
6.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
0
22.954
33.678
24.041
78.765
101.745
7.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
0
0
0
0
0
0
8.
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
-336.679
-1.308.351
603.915
3.149.466
3.717.910
710.470
9.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
-6.275
0
-3.034
-247.879
-332.991
-60.866
10.
Handelsrechtlicher Jahresüberschuss (+)/Jahresfehlbetrag (-)
-342.954
-1.308.351
600.881
2.901.587
3.384.920
649.605
1.
Umsatzerlöse
2.
Materialaufwand/Aufwand für bezogene Leistungen
3.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
4.
Abschreibungen
5.
Die handelsrechtliche Plan-Gewinn- und Verlustrechnung wird von folgenden Positionen geprägt:
Umsatzerlöse
Entsprechend dem Liquiditätsplan ergeben sich geplante Lizenzerlöse,
die grundsätzlich auch als Umsatzerlöse im entsprechenden Jahr im
Rahmen der Plangewinn- und Verlustrechnung darzustellen sind. Soweit die Vereinnahmung der entsprechenden Beträge jedoch zeitversetzt erfolgt, unterscheiden sich die Lizenzeinnahmen gemäß Liquiditätsprognose von den in der Plan-Gewinn- und Verlustrechnung zu
erfassenden Lizenzerlösen. Insoweit wurde angenommen, dass einerseits ein gewisser Teil der erzielten Beträge nicht vereinnahmt werden
kann (Ausfallwagnis) und weiterhin, dass die entsprechenden Forderungen aus Lizenzverträgen zeitlich versetzt um zwei Monate liquiditätswirksam werden.
Sonstige betriebliche Aufwendungen (laufende Kosten)
Diese Position umfasst für die Jahre 2009 und 2010 die im Investitionsplan ausgewiesenen Dienstleistungsvergütungen und die Nebenkosten der Vermögensanlage. In den Jahren 2011 bis 2014 werden unter
dieser Position die Kosten für Geschäftsführung/Haftung, Treuhand,
49
2011
2012
2013
2014
Anlegerverwaltung, Steuerberatung, Jahresabschlussprüfung, allgemeine Verwaltung sowie die Kontinuitätsprovision ausgewiesen.
Ferner werden das Ausfallwagnis und das Wechselkursrisiko berücksichtigt.
Materialaufwand – Aufwendungen für bezogene Leistungen
Insoweit handelt es sich um die kalkulierten Aufwendungen für LizenzControlling (vgl. „1. Liquiditätsplan und steuerlicher Ergebnisplan (Prognose)“ – Tz. III Nr. 4 Lizenz-Controlling).
Abschreibungen
Es wird angenommen, dass die Fondsgesellschaft die einzelnen Games
erwirbt bzw. herstellt und diese mit ihren Anschaffungskosten/Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten aktiviert. Die Position Abschreibung gibt den geplanten, jährlichen Werteverzehr auf Basis der
linearen Abschreibungsmethode ausgehend von einer einheitlichen
Nutzungsdauer von zweieinhalb Jahren wieder.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Diese Position entspricht den unter Tz. II Nr. 3 ii „1. Liquiditätsplan und
steuerlicher Ergebnisplan (Prognose)“ dargestellten Zinseinnahmen.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Es handelt sich hierbei um die Gewerbesteuer lt. „1. Liquiditätsplan
und steuerlicher Ergebnisplan (Prognose)“ – Tz. III Nr. 8 Gewerbesteuer.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Die handelsrechtliche Entwicklung im Rahmen einer Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend den Planungen gekennzeichnet durch
einen hohen Anlaufverlust in den Geschäftsjahren 2009 und 2010. Der
Anlaufverlust (Jahresfehlbetrag) ist bedingt durch die Aufwendungen
im Zusammenhang mit der Emission des Kommanditkapitals (Dienstleistungsvergütungen). Hieraus ergeben sich Abweichungen gegenüber der steuerlichen Gewinnermittlung. Dies ist dadurch begründet,
dass aus steuerlicher Sicht die Aufwendungen im Zusammenhang mit
der Emission des Kommanditkapitals (Dienstleistungsvergütungen) im
Wesentlichen nicht als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben zu behandeln sind, sondern als Anschaffungsnebenkosten den Games der
Erstinvestition zuzuschlagen sind. Folglich weichen im Zeitablauf auch
die steuerrechtlichen Abschreibungen (Absetzungen für Abnutzung)
von den handelsrechtlichen Abschreibungsbeträgen ab. Nach der Prognose werden erstmals ab dem Jahr 2012 positive Jahresüberschüsse
geplant. Über den gesamten Prognosezeitraum gerechnet, würde sich
insgesamt ein positiver handelsrechtlicher Jahresüberschuss in Höhe
von EUR 5.885.688 ergeben.
4. Plan-Cashflow-Rechnung (Prognose)
Cashflow-Berechnung (Prognose)
Liquiditätsrechnung (Prognose)
alle Beträge in Euro
2009
2010
2011
2012
2013
2014
gesamt
Einzahlungen
Kommanditkapital
10.000.000
2.500.000
7.500.000
0
0
0
0
Agio aufs Kommanditkapital
125.000
375.000
0
0
0
0
500.000
Lizenzeinnahmen
100.862
299.032
3.142.514
6.557.319
6.466.844
2.590.469
19.157.040
0
22.954
33.678
24.041
78.765
101.745
261.183
2.725.862
8.196.986
3.176.192
6.581.360
6.545.609
2.692.214
29.918.223
Zinseinnahmen
Summe der Einzahlungen
Auszahlungen
Investitionskosten (Erst- und Reinvestition)
731.170
5.852.887
2.103.943
0
0
0
8.688.000
Ausgaben der Emission
453.000
1.359.000
0
0
0
0
1.812.000
Laufende Verwaltungsausgaben
11.400
15.196
514.725
933.098
1.013.612
544.504
3.032.535
0
255.000
1.200.000
2.000.000
4.000.000
8.598.016
16.053.016
Auszahlung an Anleger
0
0
0
0
0
332.672
332.672
1.195.570
7.482.083
3.818.668
2.933.098
5.013.612
9.475.192
29.918.223
0
Auszahlung an Komplementär (Performanceanteil)
Summe der Ausgaben
Veränderung der Liquidität
1.530.292
714.904
-642.476
3.648.262
1.531.997
-6.782.978
Stand Liquidität zum Jahresende
1.530.292
2.245.196
1.602.720
5.250.981
6.782.978
0
Die dargestellte Plan-Cashflow-Prognose beruht auf dem
Investitions- und Finanzierungsplan sowie der Liquiditätsprognose der Fondsgesellschaft und den dort beschriebenen
Annahmen. Insoweit werden die geplanten Einzahlungen
den geplanten Auszahlungen gegenüber gestellt. Die entsprechenden Liquiditätsbeträge ergeben sich bereits aus dem
unter 1. dargestellten Liquiditätsplan. Lediglich zur Verdeutlichung der Wirkungszusammenhänge werden die entsprechend geplanten Einzahlungen und Auszahlungen aus Sicht
der Fondsgesellschaft nochmals in zusammengefasster Darstellung wiedergegeben. Die Differenz aus Summe der Einzah-
lungen und Summe der Auszahlungen gibt die Veränderung
der Liquidität wieder. Der Stand der Liquidität zum Jahresende
entwickelt sich somit jährlich um die Veränderung der Liquidität fort. Die entsprechenden Beträge entsprechen der Darstellung der Liquiditätsreserve unter „1. Liquiditätsprognose und
steuerlicher Ergebnisplan (Prognose)“.
Hinsichtlich der Annahmen und Wirkungszusammenhänge wird auf die Ausführungen unter „07 Investitions- und
Finanzierungsplan“ sowie „1. Liquiditätsprognose und steuerlicher Ergebnisplan (Prognose)“ verwiesen.
5. Wesentliche Planzahlungen im Überblick
Planzahlen zur Investition, Produktion und Umsatzerlöse (Prognose)
2009
Investition
Umsatzerlöse
Ergebnis (Jahresüberschuss/-fehlbetrag)
731.170
2010
2011
5.852.887
2.103.943
123.505
341.461
3.779.684
-342.954
-1.308.351
600.881
Die nachfolgende Darstellung gibt die wesentlichen Planzahlen für die Jahre 2009 bis 2014 betreffend die geplanten
Investitionen, Umsatzerlöse und Jahresüberschüsse wieder.
alle Beträge in Euro
2012
2013
2014
gesamt
0
0
8.688.000
7.273.433
6.463.898
1.566.019
19.548.000
2.901.587
3.384.920
649.605
5.885.688
0
Da keine Produktion stattfindet können keine Planzahlen zur
Produktion dargestellt werden.
50
09 BEISPIELRECHNUNGEN
1. Beispielsrechnung für eine Zeichnungssumme von EUR 100.000 zzgl. 5 % Agio (Prognose)
Beispielsrechnung für einen Anleger: Zeichnungssumme von EUR 100.000 zzgl. 5% Agio (in Euro)
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Gesamt
I. Einzahlung
Einzahlung Kommanditkapital inkl. Agio
0
0
0
0
105.000
105.000
0
Frühzeichnerbonus
0
6.000
0
0
0
0
6.000
laufende Ausschüttungen
0
0
12.000
20.000
40.000
85.980
157.980
Ausschüttung/Auszahlung gesamt
0
6.000
12.000
20.000
40.000
85.980
163.980
44,31%
44,31%
44,31%
44,31%
44,31%
44,31%
4.220
0
637
24.667
33.052
2.915
65.491
-1.870
0
-282
-10.930
-14.645
-1.292
-29.019
II. Ausschüttung/Auszahlung an Anleger
III. Steuerliches Ergebnis des Anlegers
Einkommensteuersatz inkl. Solidaritätszuschlag
Zu versteuerndes Einkommen
Einkommensteuer/Solidaritätszuschlag
Gewerbesteueranrechnung
Steuerzahlung gesamt
63
0
30
2.479
3.330
609
6.510
-1.807
0
-252
-8.451
-11.315
-683
-22.508
-48.826
IV. Kapitalrückflussrechnung
Gebundenes Kapital zum 01.01. eines Jahres
Eigenkapitaleinzahlung inkl. Agio (-)
Ausschüttungen einschl. EK-Rückzahlungen (+)
0
-106.807
-100.807
-89.059
-77.510
-105.000
0
0
0
0
0
-105.000
0
6.000
12.000
20.000
40.000
85.980
163.980
-1.807
0
-252
-8.451
-11.315
-683
-22.508
Summe der Liquiditätszuflüsse
-106.807
6.000
11.748
11.549
28.685
85.297
36.472
Gebundenes Kapital zum 31.12. eines Jahres
-106.807
-100.807
-89.059
-77.510
-48.826
36.472
Steuererstattung (+) /Steuerzahlung (-)
V. Haftungsvolumen, anteiliges Fremdkapital
Haftungsvolumen
0
0
0
0
0
0
Anteiliges Fremdkapital
0
0
0
0
0
0
Erläuterungen der wesentlichen Annahmen und Wirkungszusammenhänge:
Unternehmerische Beteiligung
Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft stellt eine unternehmerische Beteiligung dar. Die oben stehende Beispielsrechnung für den Anlegererfolg basiert auf den Ergebnissen
und Annahmen des Investitions- und Finanzierungsplanes
sowie des Liquiditätsplans und der steuerlichen Ergebnisplanung. Sofern jedoch im jeweiligen Jahr dem Anleger ein
Einzahlung in das Kommanditkapital
Für die Beispielsrechnung wurde angenommen, dass der Anleger zum
Ende des Jahres 2009 der Fondsgesellschaft beitritt und seine Einlage in Höhe von EUR 100.000 zzgl. 5 % Agio zum Ende des Jahres 2009
leistet.
Ausschüttungen
Die prognostizierten Ausschüttungen ergeben sich rechnerisch aus
dem Liquiditätsplan der Fondsgesellschaft. Hierbei wurde neben den
laufenden Ausschüttungen auch der Frühzeichnerbonus berücksichtigt.
Steuerliches Ergebnis
Die prognostizierten steuerlichen Ergebnisse für den Anleger ergeben
sich rechnerisch aus dem steuerlichen Ergebnisplan der Fondsgesellschaft. Aufgrund der Gleichverteilungsabrede betreffend die Ergebnisse der Platzierungsphase wurde vereinfachend angenommen, dass
das dem Anleger insgesamt für die Jahre 2009 und 2010 zuzurechnende Ergebnis in voller Höhe auf das Jahr 2009 entfällt. Die dem Anleger
zuzurechnenden anteiligen Einkünfte aus Gewerbebetrieb unterlie-
51
Verlust aus Gewerbebetrieb aus der Beteiligung zugerechnet wird, wurde angenommen, dass eine Anrechnung von
Gewerbesteuer in diesem Jahr nicht möglich ist. Als Ergebnis
dieser Berechnung ergibt sich die im jeweiligen Kalenderjahr geplante Steuerzahlung bzw. Steuererstattung. Hierbei
wurde die jeweilige Zahlung zum Ende eines Jahres, für das
die entsprechende Steuer festzusetzen wäre, angenommen.
Ein zeitlicher Verzug zwischen Veranlagungsjahr und Zahlung bzw. Erstattung der jeweiligen Steuer wurde nicht berücksichtigt.
gen bei ihm der Einkommensteuer mit seinem individuellen Einkommensteuersatz. Maßgeblich für die Beteiligung dürfte regelmäßig der
Grenzsteuersatz sein. Für Zwecke der Beispielsrechnung wurden ein
Einkommensteuersatz in Höhe von 42 % zzgl. Solidaritätszuschlag und
ohne Berücksichtigung von Kirchensteuer angenommen.
Zusätzlich wurde berücksichtigt, dass die auf Ebene der Fondsgesellschaft anfallende Gewerbesteuer unter weitergehenden Voraussetzungen gemäß § 35 EStG auf die Einkommensteuer des Anlegers anrechenbar ist. Insoweit wurde angenommen, dass keine Ausnahmen
oder Beschränkungen im Hinblick auf die Gewerbesteueranrechnung
gegeben sind, so dass die volle Gewerbesteuer auf Ebene der Fondsgesellschaft anteilig entsprechend der Beteiligungsquote beim Anleger
auf dessen Einkommensteuer angerechnet werden kann (vorausgesetzt, dem Anleger wird im entsprechenden Jahr kein Verlust zugewiesen).
Kapitalrückfluss
Der auf Ebene des Anlegers prognostizierte Kapitalrückfluss setzt
sich aus folgenden Größen zusammen: Der Einzahlung des Anlegers
in das Kommanditkapital inkl. Agio, den Steuererstattungen/-zah-
lungen einerseits und den geplanten Ausschüttungen der Fondsgesellschaft an den Anleger andererseits. Hierbei ist die Ausschüttung
in Gewinnausschüttung und Einlagenrückzahlung zu differenzieren.
Die jeweils seitens der Fondsgesellschaft geplante Ausschüttung
bzw. Auszahlung an den Anleger zum Ende eines Jahres stellt nur
insoweit eine Gewinnausschüttung dar, als auf Ebene der Fondsgesellschaft handelsrechtliche Gewinne gegenüber stehen. Vorab
müssen hierbei bereits bestehende Verlustvorträge durch Gewinne
ausgeglichen werden. Soweit also die jeweils geplante Ausschüttung
(inklusive Frühzeichnerbonus) den dem Anleger zuzurechnenden Gewinn übersteigt, handelt es sich nicht um eine Gewinnausschüttung,
sondern um eine sonstige Entnahme, die handelsrechtlich eine Einlagenrückzahlung darstellt. Im Rahmen der Kapitalrückflussrechnung
wurde die jeweils geplante Ausschüttung/Auszahlung an den Anleger differenziert dargestellt, d. h. danach unterschieden, inwieweit
eine Gewinnausschüttung und im Übrigen eine Einlagenrückzahlung
vorliegt.
Die nach dem Konzept vorgesehene Einlagenrückzahlung an den Anleger führt jedoch auf Basis der Annahmen der Ergebnisse der Prognoserechnung nicht zu einem Wiederaufleben der Haftung im Sinne
von § 172 Abs. 4 HGB, da nach der Prognoserechnung der Stand des
jeweiligen Kommanditkapitals zum Ende eines Jahres nicht unter
dem Betrag der Haftsumme absinkt. Im Hinblick auf die Haftung des
Anlegers wird auf die Ausführungen unter „12 Rechtliche Grundlagen“ verwiesen. Hinsichtlich der Verdeutlichung des Prognoserisikos
auf die unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft und damit einhergehend auf die unter Umständen möglichen
Ausschüttungen an die Anleger wird auf den Abschnitt „10 Sensitivitätsanalysen“ verwiesen.
Die geplanten Kapitalflüsse, Einlagen in das Kommanditkapital,
Steuerzahlungen, Steuererstattungen sowie Ausschüttungen beruhen auf den Annahmen und Ergebnissen des Investitions- und Finanzierungsplanes sowie des Liquiditätsplans und dem steuerlichen
Ergebnisplan der Fondsgesellschaft. Insoweit wird auf die Erläuterungen unter „07 Investitions- und Finanzierungsplan“ sowie in Kapitel
08 „1. Liquiditätsplan und steuerlicher Ergebnisplan (Prognose)“ verwiesen. Das jeweils aus Sicht eines Anlegers in der Beteiligung an der
Fondsgesellschaft gebundene Kapital („Gebundenes Kapital“) ergibt
sich aufgrund der nachfolgenden Berechnung:
Gebundenes Kapital zum 01.01. eines Jahres
+ Eigenkapitaleinzahlung
- Ausschüttungen/Auszahlungen an den Anleger
- / + Steuererstattung/Steuerzahlung
= Gebundenes Kapital zum 31.12. eines Jahres
Vereinfachend wurde bei diesem Berechnungsschema davon ausgegangen, dass die jeweils geplanten Ausschüttungen zum Ende des
Jahres zufließen, für das sie geleistet werden. Für Steuererstattungen
und Steuerzahlungen gilt dies entsprechend. Sie wurden ebenfalls in
dem Jahr berücksichtigt, für das diese entstehen. Bei einem Verlauf gemäß Prognoserechnung bedeutet dies vorliegend, dass erstmals mit
Ablauf des Jahres 2014 ein positiver Wert im Rahmen einer Kapitalbindung, d. h. ein Überschuss aus der Beteiligung aus Sicht des Anlegers
erreicht wird.
52
10 SENSITIVITÄTSANALYSEN
Sensitivitätsanalysen/Abweichungen von der Prognose
Die vorangegangenen Prognoserechnungen (Kapitel 06 bis
09) basieren auf einem sog. „Mid-Case-Szenario“. Insoweit
wurde im Rahmen des Liquiditätsplans angenommen, dass
die geplanten Lizenzerlöse in Relation zu den Erwerbskosten
der Games im Schnitt ca. 225 % betragen. Im Rahmen der Liquiditätsprognose ergibt sich folglich für den einzelnen Anleger ein geplanter Kapitalrückfluss vor Steuern in Höhe von
rund 158 % zuzüglich ggf. 6% Frühzeichnerbonus bezogen
auf seine Einlage ohne Agio.
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bestehen bereits
Optionen auf die zu erwerbenden Games, welche von der
Altaris Management GmbH vertraglich für den Erwerb
durch die Fondsgesellschaft reserviert wurden und ca. 90 %
des geplanten Investitionsvolumens für Games umfassen.
Es ist geplant, dass die Fondsgesellschaft in diese zu festen
Konditionen vorliegenden Verträge bei entsprechender Liquidität eintritt.
Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt zum Teil weder der Erwerb der einzelnen Spiele noch die konkrete Vermarktung
feststeht und die entsprechenden Erwerbsverträge bzw.
Vertriebsverträge noch nicht abgeschlossen sind, dürften
sich Abweichungen gegenüber dem Mid-Case-Szenario
entsprechend der Liquiditätsprognose ergeben. Zur Verdeutlichung der wesentlichen Annahmen und deren Auswirkungen auf die Liquiditätsprognose, d. h. konkret auf
die möglichen Ausschüttungen an den Anleger, werden
nachfolgend verschiedene Sensitivitäten dargestellt. Zudem
ist geplant, dass neben den geplanten 12 Games weitere
Games erworben werden. Hier wurden beispielhaft Durchschnittswerte angesetzt.
Ebenso wurden bei den prognostizierten Lizenzerlösen
aus der Verwertung der Games beispielhaft Durchschnittswerte angesetzt. Speziell im Hinblick auf die möglichen
Verwertungen (Vermarktungszyklen, Vertriebsgebiete und
Vertriebspartner) wurden von der Geschäftsführung ausschließlich Games-Projekte ausgewählt, für die in Absprache mit den Vertriebspartnern (Publisher und Online-Plattformen) ein entsprechendes Erlöspotential bestehen sollte.
Den Prognosen zugrunde liegen die Erfahrungen der Vertriebspartner mit ähnlichen Projekten und die Erwartungen
des Managements. Von wesentlicher Bedeutung für den
wirtschaftlichen Erfolg der Fondsgesellschaft sind letztendlich neben den Erwerbskosten im Besonderen die geplanten Lizenzeinnahmen. Als Gradmesser für den Erfolg der
Fondsgesellschaft kann das Verhältnis zwischen geplanten
Lizenzerlösen und Erwerbskosten herangezogen werden.
Unter der Annahme gegenüber dem Mid-Case-Szenario abweichenden Lizenzerlösen von 10 % bzw. 20 % nach oben
(Mehrerlöse) bzw. nach unten (Mindererlöse) – sonst aber
unter unveränderten Annahmen gegenüber dem in Ka-
53
pitel 08 dargestellten „1. Liquiditätsplan und steuerlicher
Ergebnisplan“ – werden die Auswirkungen auf die Höhe der
möglichen Ausschüttungen an die Anleger nachfolgend dargestellt. Hierbei werden besonders die Gesamtausschüttungen und der Liquiditätsüberschuss vor bzw. nach Steuern betrachtet. Basieren sämtliche Prognosen des Prospekts auf dem
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung maximalen Steuersatz von 42 % zzgl. Solidaritätszuschlag, so werden die möglichen Szenarien alternativ auch bei einem Steuersatz von 35 %
zzgl. Solidaritätszuschlag dargestellt. Ein Grenzsteuersatz von
ca. 35 % findet derzeit auf ein zu versteuerndes Einkommen
in Höhe von rd. EUR 33.000 (Einzelveranlagung) bzw. rd.
EUR 66.000 (zusammen veranlagte Ehegatten) Anwendung.
Auf die Darstellung der Rendite auf Basis sogenannter Renditemodelle wurde verzichtet.
Sensitivität 1: Lizenzerlöse:
+/- 10 %
gegenüber
Mid-Case-Szenario
Sensitivität 1 stellt den geplanten Ausschüttungsverlauf
unter der Annahme, dass die Lizenzerlöse und damit die
Lizenzeinnahmen um 10 % geringer (Moderate-Case) bzw.
um 10 % höher (Good-Case) ausfallen, dar.
Sensitivität 2: Lizenzerlöse:
+/– 20 %
gegenüber
Mid-Case-Szenario
Sensitivität 2 stellt den geplanten Ausschüttungsverlauf
unter der Annahme, dass die Lizenzerlöse und damit die
Lizenzeinnahmen um 20 % geringer (Low-Case) bzw. um
20 % höher (High-Case) ausfallen, dar.
Die Sensitivitätsanalysen stellen damit abweichende wirtschaftliche Ergebnisse der Fondsgesellschaft gegenüber dem
Grundmodell der Prognoserechnung gemäß „07 Investitionsund Finanzierungsplan“ sowie „08 Vermögens, Finanz- und
Ertragslage (Prognose)“ dar. Auch insoweit handelt es sich um
eine Prognose und damit um eine beispielhafte Darstellung.
Leider ist es nicht möglich aus Sicht der Geschäftsführung einzuordnen, welche der einzelnen alternativen Prognoserechnungen wahrscheinlicher ist. Von der Angabe einer Eintrittswahrscheinlichkeit wird deshalb abgesehen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch außerhalb einzelner Sensitivitäten weitergehende Einflüsse möglich sind, die sowohl einerseits zu einem besseren als auch
andererseits zu einem schlechteren Ergebnis für den Anleger führen können. Sollten darüber hinausgehend die Lizenzeinnahmen – aus welchen Gründen auch immer – noch
geringer ausfallen oder zusätzliche Kosten/Ausgaben entstehen, hätte dies zur Folge, dass die Fondsgesellschaft ihre
Verpflichtungen ggf. nicht bedienen kann.
Es besteht keine Gewähr für einen Erfolg des Beteiligungsmodells. Auf die hiermit verbundenen Risiken wird in Kapitel
„02 Wesentliche Risiken“ hingewiesen.
Sensitivitätsbetrachtung bei verschiedenen Lizenzumsätzen und 42 % bzw. 35 % Einkommensteuer zzgl. Soli
(Abweichungen von den Prognosen)
in EUR
Beteiligung in Höhe von EUR 100.000 zzgl. Agio
von ges. EUR 105.000 (Beispielhafte Darstellung)
Low-Case
Lizenzerlös
80 %
Moderate-Case
Lizenzerlös
90 %
Mid-Case
Lizenzerlös
100 %
Good-Case
Lizenzerlös
110 %
High-Case
Lizenzerlös
120 %
Lizenzerlöse
15.638.400
17.593.200
19.548.000
21.502.800
23.457.600
132,92%
145,44%
157,98%
170,52%
183,03%
geplante Liquidität vor Steuern
27.918
40.440
52.980
65.516
78.034
geplante Liquidität nach Steuern - Prognose
(42 % Einkommensteuer zzgl. Soli)
14.428
22.451
30.472
38.490
45.547
geplante Liquidität nach Steuern - Prognose
(35 % Einkommensteuer zzgl. Soli)
17.137
26.224
35.308
44.390
52.511
Ausschüttungen gesamt vor Steuern in % auf das
Eigenkapital ohne Agio
Sensitivitätsanalyse
(Abweichungen von den Prognosen)
TEUR
80
70
Steuer
60
gepl. Liquidität nach Steuern
50
40
30
20
10
0
Lizenzerlös
Steuersatz
80%
42%
90%
35%
42%
35%
100%
42%
35%
110%
42%
35%
120%
42%
35%
54
11 WICHTIGE FUNKTIONEN UND BETEILIGTE
Vertragsstruktur
Anleger
Altaris Management GmbH
INTEGRA Treuhandgesellschaft GmbH
Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG
(Fondsgesellschaft)
Altaris Emissionshaus GmbH
Altaris Vertriebsgesellschaft
mbH
phenomedia publishing
gmbh
1. Emittentin
ALTARIS GAMES PORTFOLIO I GMBH & CO. KG
Firma
Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Funktion
Fondsgesellschaft; Emittent; Erwerb, Entwicklung und Vermarktung
von Games
Sitz und Geschäftsanschrift
Bretonischer Ring 12, 85630 Grasbrunn
Datum der Gründung
13.08.2009
Handelsregister
Amtsgericht München HRA 94284 eingetragen am 18.08.2009
Persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführung
Altaris Management GmbH, Grasbrunn bei München.
Als persönlich haftender Gesellschafter ist die Altaris Management
GmbH auch geschäftsführender Gesellschafter.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
Kein Kapitalanteil.
Hauptmerkmale des Anteils: Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung. Über das Kontrollrecht des § 166 HGB hinaus, besteht das
Recht, die Handelsbücher und Papiere des Emittenten selbst einzusehen oder durch einen Angehörigen der steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufe einsehen zu lassen.
Gründungskommanditist
INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, München
Kein Kapitalanteil auf eigene Rechnung. Haftsumme EUR 1.000
Hauptmerkmale des Anteils: Widerspruchsrecht gemäß §164 HGB
gegen Maßnahmen der Geschäftsführung, die über den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes des Emittenten hinausgehen.
Über das Kontrollrecht des § 166 HGB hinaus, besteht das Recht, die
Handelsbücher und Papiere des Emittenten selbst einzusehen oder
durch einen Angehörigen der steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufe einsehen zu lassen.
55
Like Dynamite GmbH
Gesellschaftszweck (Auszug)/
wichtige Tätigkeitsbereiche
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Urheber- und sonstigen Schutzrechten, die Entwicklung, Weiterentwicklung und Pflege
sowie die Verwertung elektronischer Spiele (Computer-, Online-, Videogames einschließlich Spielekonsolen und mobile Spielekonsolen/geräte, Expansion Packs und Add-Ons) im In- und Ausland („Games“
oder „Games-Projekte“), einschließlich jeder Form der Beteiligung an
Games-Projekten Dritter sowie jede Form des Vertriebs und der Vermarktung.
Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Tätigkeiten auszuüben bzw. Geschäfte zu betreiben, die einer Genehmigung oder Erlaubnis nach
§ 34c Gewerbeordnung oder nach § 1 Kreditwesengesetz bedürfen.
Gesellschaftskapital zum Zeitpunkt
der Prospektaufstellung
EUR 0,- Darüber hinaus wurden keine Kapitalanteile gezeichnet.
Es ist eine Haftsumme der Treuhandkommanditistin in Höhe von
EUR 1.000,- in das Handelsregister eingetragen.
Gesellschaftskapital
(nach Kapitalerhöhung, geplant)
EUR 10.500.000,-
Rechtsordnung
Recht der Bundesrepublik Deutschland
2. Gründungsgesellschafter der Emittentin
INTEGRA TREUHANDGESELLSCHAFT MBH STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
Firma
INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, Steuerberatungsgesellschaft
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Funktion
Gründungs- und Treuhandkommanditistin der Fondsgesellschaft. Aufgabe der Treuhandkommanditistin ist es unter anderem, Beteiligungen an der Fondsgesellschaft für die einzelnen Anleger treuhänderisch
zu erwerben, zu halten und zu verwalten. Anlegerverwaltung; Steuerberatung; Mittelverwendungskontrolltreuhänder. Zahl­stelle die bestimmungsgemäß Zahlungen an die Anleger ausführt.
Sitz und Geschäftsanschrift
Innere Wiener Straße 17, 81667 München
Handelsregister
Amtsgericht München HRB 67077, eingetragen am 20. Oktober 1981
Gesellschafter
Dipl.-Kfm. Stefan Köglmayr
Geschäftsführer
Stefan Köglmayr, Diplom-Kaufmann, Steuerberater
Harald Henning, Diplom-Finanzwirt (FH), Steuerberater
Anette Holzinger, Diplom-Kauffrau, Steuerberaterin
Gesellschaftszweck
Für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG.
Handels und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
Gesellschaftskapital
EUR 100.000,-
Vergütungen außerhalb des Gesellschaftsvertrages
Der Treuhandkommanditistin stehen außerhalb des Gesellschaftsvertrages Vergütungen für ihre Tätigkeiten im Rahmen der Anlegerverwaltung, der Mittelverwendungskontrolle und der Steuerberatung zu.
Für die Anlegerverwaltung erhält sie während der Platzierungsphase bis zum 31.12.2010 eine einmalige Vergütung in Höhe von 0,5 %
des am 31.12.2010 geleisteten Gesellschaftskapitals (ohne Agio) zzgl.
gesetzlicher Umsatzsteuer. Ab dem 01.01.2011 erhält sie hierfür eine
Vergütung in Höhe von 0,5 % p. a. des am 31.12.2010 geleisteten Gesellschaftskapitals (ohne Agio) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Im Rahmen der Mittelverwendungskontrolle erhält sie eine Vergütung in Höhe von 0,1 % des am 31.12.2010 geleisteten Gesellschaftskapitals (ohne Agio) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer sowie zusätzlich
eine Vergütung in Höhe von 0,1 % der Erwerbskosten bei Reinvestitionen jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Für die laufende Steuerberatung erhält sie während der Platzierungsphase bis zum 31.12.2010 eine einmalige Vergütung in Höhe von 0,3
% des am 31.12.2010 geleisteten Gesellschaftskapitals (ohne Agio)
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Ab dem 01.01.2011 erhält sie hierfür
eine Vergütung in Höhe von 0,2 % p. a. des am 31.12.2010 geleisteten
Gesellschaftskapitals (ohne Agio) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
56
11 WICHTIGE FUNKTIONEN UND BETEILIGTE
ALTARIS MANAGEMENT GMBH
Firma
Altaris Management GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Funktion
Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft; persönlich haftender
Gesellschafter (Komplementär) der Fondsgesellschaft; geschäftsführender Gesellschafter der Fondsgesellschaft; Lizenzcontrolling.
Sitz und Geschäftsanschrift
Bretonischer Ring 12, 85630 Grasbrunn
Handelsregister
Amtsgericht München HRB 180576, eingetragen am 03.08.2009
Gesellschafter
Jörg-Dieter Leinert, geschäftsansässig 85630 Grasbrunn
Geschäftsführer
Jörg-Dieter Leinert
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
Gesellschaftszweck
Gründung und/oder Erwerb von Kommanditgesellschaften und stillen
Gesellschaften, Beteiligungen an solchen Gesellschaften, insbesondere
auch als persönlich haftender Gesellschafter;
Verwaltung, Geschäftsführung und Anlegerverwaltung von Gesellschaften sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten
und Geschäfte;
Erwerb und Verwertung von Urheber- und Schutzrechten.
Gesellschaftskapital
EUR 25.000,- (vollständig eingezahlt)
Grundsätzlich haftet der Komplementär einer KG unbeschränkt. Vorliegend ist der Komplementär eine Kapitalgesellschaft und diese haftet daher nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen.
Der Gesellschaftsvertrag des Komplementärs, der Altaris Management GmbH, weicht in den folgenden Regelungen vom gesetzlichen Leitbild ab und macht von gesetzlich vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch:
Gesetzliche Regelung
Abweichung
Verbot des Insichgeschäfts (§ 181 BGB) Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit
Gemeinsame Vertretungsmacht der
Geschäftsführer (§ 35 Abs. 1 Satz 2
GmbHG)
Die Gesellschaft hat nur einen Geschäftsführer, der die Gesellschaft allein vertritt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen
Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Wettbewerbsverbot für Geschäftsführer und Gesellschafter
Geschäftsführer und Gesellschafter können für Geschäfte oder für
Arten von Geschäften von etwa bestehenden Wettbewerbsverboten
befreit werden
3. Wesentliche Vertragspartner
ALTARIS EMISSIONSHAUS GMBH
Firma
Altaris Emissionshaus GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Funktion
Anbieter, Konzeption des Beteiligungsangebots, Prospektierung
Sitz und Geschäftsanschrift
Bretonischer Ring 12, 85630 Grasbrunn
Handelsregister
Amtsgericht München HRB 180578, eingetragen am 03.08.2009
Gesellschafter
Jörg-Dieter Leinert, geschäftsansässig 85630 Grasbrunn
Geschäftsführer
Jörg-Dieter Leinert
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
Gesellschaftszweck
Auflage und Konzeption von Vermögensanlagen jeder Art, insbesondere Bereitstellung von Konzeptions-Know-how für Drittunternehmen, Initiierung von geschlossenen Fonds;
Verwaltung, Anlage und Disposition eigener und fremder Vermögensgegenstände, Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen jedweder Rechtsform im In- und Ausland im eigenen oder fremden Namen und die Durchführung von Treuhandgeschäften;
Erwerb und Verwertung von Urheber- und Schutzrechten.
Übernahme der persönlichen Haftung bei anderen Gesellschaften.
Gesellschaftskapital
EUR 50.000,-
57
ALTARIS VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH
Firma
Altaris Vertriebsgesellschaft mbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Funktion
Platzierung des Kommanditkapitals; Vertriebsorganisation; Marketing und Öffentlichkeitsarbeit.
Zahlstelle bei der der Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe an
den Anleger bereit liegt.
Sitz und Geschäftsanschrift
Bretonischer Ring 12, 85630 Grasbrunn
Handelsregister
Amtsgericht München HRB 174939, eingetragen am 13.08.2008
Gesellschafter
Jörg-Dieter Leinert, geschäftsansässig 85630 Grasbrunn
Geschäftsführer
Jörg-Dieter Leinert
Philipp Barthelmess
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
Gesellschaftszweck (Auszug)
Erbringung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem
Management von Assetstrukturen sowie die Entwicklung und Beratung bei Marketingprojekten im Rahmen der Initiierung und dem
Vertrieb von Anteilen an geschlossenen Fonds. Die Gesellschaft darf
insbesondere keine direkte Vermittlung von Beteiligungen an Anleger vornehmen.
Gesellschaftskapital
EUR 25.000,-
Besondere Umstände/Verflechtungen
Jörg-Dieter Leinert ist Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Altaris Emissionshaus GmbH, der Altaris Vertriebsgesellschaft mbH und der Altaris Management GmbH, die wiederum geschäftsführender Gesellschafter der
Fondsgesellschaft ist. Die Altaris Vertriebsgesellschaft mbH wurde von der Emittentin mit dem Vertrieb der der angebotenen Vermögensanlage beauftragt.
PHENOMEDIA PUBLISHING GMBH
Firma
phenomedia publishing GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Funktion
Executive Producer, ggf. Entwicklungspartner und/oder Publisher
Sitz und Geschäftsanschrift
Friedrich-Ebert-Str. 14, 44866 Bochum
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 8941, eingetragen am 28.07.2004
Gesellschafter
Holländische und deutsche Finanzinvestoren
Geschäftsführer
Helge Borgarts
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
Gesellschaftszweck (Auszug)
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Unterhaltungssoftware.
Gesellschaftskapital
EUR 300.000,-
LIKE DYNAMITE GMBH
Firma
Like Dynamite GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Funktion
Executive Producer, ggf. Entwicklungspartner und/oder Publisher
Sitz und Geschäftsanschrift
Düsseldorfer Straße 22, 60329 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt/M. HRB 82768, eingetragen am 01.12.2005
Gesellschafter
PRIME1NVEST S.A. (Luxemburg)
Christoph Syring
Geschäftsführer
Alejandro Manuel Suárez Cronauer
Christoph Syring
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
Gesellschaftszweck (Auszug)
Entwicklung und Vermarktung von Unterhaltungssoftware.
Gesellschaftskapital
EUR 25.000,-
58
12 RECHTLICHE GRUNDLAGEN
1. Allgemeines
Der Anleger hat die Möglichkeit sich an der Fondsgesellschaft
über die Treuhandkommanditisten, die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, als Treugeber zu beteiligen. Er unterbreitet
durch Abgabe der unterzeichneten Beitrittserklärung das Angebot zur Beteiligung an der Fondsgesellschaft und gleichzeitig zum Abschluss des Treuhandvertrages mit der Treuhandkommanditistin. Mit Annahme des Angebots durch den
geschäftsführenden Gesellschafter der Fondsgesellschaft und
die Treuhandkommanditistin wird die Letztgenannte im eigenen Namen, jedoch für Rechnung und auf Risiko des Anlegers,
einen Teilkommanditanteil an der Fondsgesellschaft erwerben
und treuhänderisch für den Anleger halten. In das Handelsregister eingetragen wird ausschließlich die Treuhandkommanditistin; diese ist formal Gesellschafterin (Kommanditistin) der
Fondsgesellschaft. Die Regelungen des Gesellschaftsvertrages
der Fondsgesellschaft gelten für die sich als Treugeber beteiligenden Anleger jedoch im Innenverhältnis entsprechend.
Ein über die Treuhandkommanditistin beteiligter Anleger
kann jederzeit die Herausgabe seiner Kommanditbeteiligung
und damit die Einräumung der handelsrechtlichen (Direkt-)
Kommanditistenstellung verlangen. In diesem Fall hat er die
Kosten des Wechsels in die Kommanditistenstellung zu tragen
und dem geschäftsführenden Gesellschafter auf eigene Kosten eine Handelsregistervollmacht zu erteilen.
2. Gesellschaftsvertrag
Der Wortlaut des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft
ist in diesem Prospekt in Kapitel „14 Gesellschaftsvertrag“ abgedruckt. Nachfolgend wird dessen wesentlicher Inhalt kurz
erläutert. Soweit der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft von den gesetzlichen Regelungen abweicht, wird nachstehend darauf hingewiesen.
Gründung, Firma, Sitz
Der Gesellschaftsvertrag wurde am 13.08.2009 zwischen der
Altaris Management GmbH (Komplementär) und der INTEGRA
Treuhandgesellschaft mbH (Treuhand- und Gründungskommanditistin) geschlossen. Die Firma der Fondsgesellschaft lautet Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG. Die Fondsgesellschaft wurde beim Amtsgericht München eingetragen (HRA
94284). Sitz der Gesellschaft ist Grasbrunn bei München.
Gesellschaftszweck
Zweck der Fondsgesellschaft ist der Erwerb von Urheber- und
sonstigen Schutzrechten, die Entwicklung, Weiterentwicklung und Pflege sowie die Verwertung elektronischer Spiele
(Computer-, Online-, Videogames einschließlich Spielekonsolen und mobile Spielekonsolen/-geräte, Expansion Packs
und Add-Ons) im In- und Ausland („Games-Projekte“), einschließlich jeder Form der Beteiligung an Games-Projekten
Dritter sowie jeder Form des Vertriebs und der Vermarktung.
59
Die Fondsgesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und
Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den
Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern
oder die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks erforderlich
sind. Die Fondsgesellschaft kann zur Erreichung des Gesellschaftszwecks auch Beteiligungen an anderen Gesellschaften
eingehen und Handlungen durch Dritte vornehmen lassen.
Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Tätigkeiten auszuüben
bzw. Geschäfte zu betreiben, die einer Genehmigung oder
Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung oder nach § 1 Kreditwesengesetz bedürfen. Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche
der Fondsgesellschaft stimmen mit dem vorstehenden Gesellschaftszweck überein.
Gesellschafter, Gesellschaftskapital, Einlagenleistung
Persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) der
Fondsgesellschaft ist die Altaris Management GmbH. Der
Komplementär leistet keine Einlage und ist nicht am Vermögen der Fondsgesellschaft beteiligt. Gründungskommanditistin ist die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH ohne Kapitalanteil (für eigene Rechnung) und mit einer Haftsumme in
Höhe von EUR 1.000.
Abweichung von der gesetzlichen Regelung: Dem gesetzlichen Leitbild entspricht eine natürliche Person als Gesellschafter, in der Position des Komplementärs. Beim Komplementär
der Fondsgesellschaft handelt es sich abweichend hiervon
um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Diese ist eine juristische Person und haftet für Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern ausschließlich mit ihrem
Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG), die dahinter stehenden Gesellschafter haften grundsätzlich nicht.
Die Treuhandkommanditistin wird im Rahmen von Kapitalerhöhungen gemäß den §§ 4 und 5 des Gesellschaftsvertrags
ihren Kapitalanteil erhöhen und als Treuhänderin für Rechnung der Anleger halten. Die Anleger beteiligen sich somit
mittelbar über die Treuhandkommanditistin an der Fondsgesellschaft. Voraussetzung ist, dass das in der Beitrittserklärung
enthaltene Beteiligungsangebot von dem geschäftsführenden
Gesellschafter, der Altaris Management GmbH, Bretonischer
Ring 12, 85630 Grasbrunn, angenommen wird sowie das
ebenso darin enthaltene Angebot des Anlegers auf Abschluss
eines Treuhandvertrags seitens der Treuhandkommanditistin.
Abweichung von der gesetzlichen Regelung: Dem gesetzlichen Leitbild entspricht eine ins Handelsregister einzutragende,
direkte Beteiligung als Kommanditist. Abweichend hiervon beteiligen sich die Anleger mittelbar über die Treuhandkommanditistin, die die Beteiligung der Anleger treuhänderisch hält. Nur
die Treuhandkommanditistin ist formaljuristisch Gesellschafterin
der Fondsgesellschaft und wird als solche in das Handelsregister
eingetragen. Die Anleger, die sich über die Treuhandkommanditistin beteiligen, werden jedoch im gesellschaftsrechtlichen
Innenverhältnis wie Kommanditisten behandelt.
Durch die mittelbare Beteiligung der Anleger kann das
Gesellschaftskapital in einem oder mehreren Schritten auf bis
zu EUR 10 Mio. (zzgl. 5 % Agio) erhöht werden. Der geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt, das Gesellschaftskapital
in einem oder mehreren Schritten um einen zusätzlichen Betrag von bis zu EUR 10 Mio. (zzgl. 5 % Agio) zu erhöhen. Eine
Unterschreitung ist zulässig, so dass die Fondsgesellschaft auch
mit einem niedrigeren Gesellschaftskapital schließen kann. Die
Platzierungsfrist beginnt frühestens einen Tag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospekts (§ 9 Abs. 1 VerkProspG) und endet
bei Vollplatzierung des Kommanditkapitals, spätestens jedoch
am 31.12.2010. Die mittelbare Beteiligung eines Anlegers soll
mindestens EUR 5.000 betragen und muss durch 1.000 ohne Rest
teilbar sein. Die Anzahl der angebotenen Vermögensanlagen
beträgt mindestens 1 und maximal 2.000 (bei dem geplanten
Fondsvolumen von EUR 10 Mio.). Zusätzlich hat jeder beitretende Anleger ein Agio von fünf Prozent bezogen auf seinen Beteiligungsbetrag entsprechend der Beitrittserklärung zu leisten.
Die Anleger haben den Beteiligungsbetrag nebst Agio in Höhe
von 5 % des Beteiligungsbetrages innerhalb von 14 Tagen nach
Unterzeichnung der Beitrittserklärung, auf folgendes Konto einzuzahlen: Kreditinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin, Bankleitzahl: 12030000, Kontonummer: 1005327802, Kontoinhaber:
INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH.
Wird die Einlage inklusive Agio nicht rechtzeitig erbracht, so
sind die Fondsgesellschaft und die Treuhandkommanditistin
berechtigt, Verzugszinsen ab Fälligkeit in gesetzlicher Höhe
(derzeit 5 % p. a. über dem aktuellen Basiszinssatz in Höhe von
1,62 %) zu verlangen. Ein darüber hinausgehender Schaden der
Fondsgesellschaft kann ebenfalls geltend gemacht werden.
Im Falle des Zahlungsverzugs können die Fondsgesellschaft
und die Treuhandkommanditistin vom Treuhandvertrag zurücktreten oder der Beteiligungsbetrag auf den Betrag der
bereits geleisteten Zahlungen abzüglich fünf Prozent Agio
sowie abzüglich sämtlicher Schadenersatzansprüche herabgesetzt werden. Die im Zusammenhang mit dem Ausscheiden
oder der Herabsetzung entstandenen Kosten hat der Anleger
zu tragen. Die Fondsgesellschaft ist berechtigt, für die Kosten
des Ausscheidens eine Schadenpauschale in Höhe des Agios
bzw. für die Kosten der Herabsetzung des Beteiligungsbetrags
in Höhe von EUR 500 geltend zu machen, soweit der Anleger
nicht einen geringeren Schaden bzw. das Nichtvorliegen eines
Schadens nachweist. Zu den weiteren Einzelheiten lesen Sie
bitte die Regelungen in § 5 Abs. 4 bis 8 des Gesellschaftsvertrags sowie § 5 des Treuhandvertrags.
Darüber hinaus bestehen keine Möglichkeiten, die Zeichnung
vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen.
Weitere Kosten
Zuzüglich zu dem Agio von 5 % und den vorgenannten Verzugszinsen (siehe oben unter Gesellschafter, Gesellschaftskapital,
Einlagenleistung) fallen, für die Veräußerung von treuhänderischen Beteiligungen für den Käufer und den Verkäufer eine Gebühr in Höhe von EUR 200 zzgl. Umsatzsteuer, an. Für den Fall
der Erbschaft oder Schenkung einer treuhänderischen Beteiligung fällt eine Gebühr in Höhe von EUR 200 zzgl. Umsatzsteuer,
je Übertragung an. Wechselt ein Treugeber in die Stellung eines
Direktkommanditisten, hat er die damit entstehenden Kosten
(z. B. Handelsregistervollmacht, Eintragung in das Handelsregister) selbst zu tragen. Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti,
Reisekosten usw. hat der Anleger selbst zu tragen. Darüber hinaus sind mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung
der Vermögensanlage keine weiteren Kosten verbunden.
Haftung der Gesellschafter und Anleger
Alle Gesellschafter haben im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses, abgesehen von Fällen der Verletzung von Leben,
Körper und Gesundheit, nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Schadenersatzansprüche der Gesellschafter
untereinander sowie im Verhältnis zur Fondsgesellschaft verjähren nach Ablauf von drei Jahren, gerechnet ab dem Ende
des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gesellschafter von den Umständen, die den Anspruch begründen, und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder
ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Unabhängig von
der Kenntnis bzw. grob fahrlässigen Unkenntnis verjährt der
Anspruch bei vorsätzlichen Handlungen spätestens nach Ablauf von zehn Jahren, im Übrigen spätestens nach Ablauf von
fünf Jahren nach der Entstehung des Anspruchs, es sei denn,
es handelt sich um Ansprüche für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um Ansprüche für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen
oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Die Ansprüche
sind gegenüber dem Verpflichteten schriftlich geltend zu machen (siehe § 10 des Gesellschaftsvertrags).
Im Außenverhältnis gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft haften künftig mittelbar über die Treuhandkommanditistin beitretende Anleger grundsätzlich nicht. Die Treuhandkommanditistin tritt mit Eintragung in das Handelsregister
bei und erbringt ihre eingetragene Haftsumme in Höhe von
EUR 1.000 mit Beitritt der Anleger vollständig.
Soweit der Beteiligungsbetrag der Treuhandkommanditistin
nach Entnahmen unter den Betrag der Haftsumme gemindert
wird, lebt die unmittelbare Haftung gegenüber den Gläubigern
der Fondsgesellschaft bis zur Höhe der Haftsumme wieder auf
(§§ 172 Absatz 4, 171 HGB). Mit Ausscheiden des Kommanditisten endet nicht zeitgleich die Haftung in Höhe der Haftsumme. Kommanditisten haften gemäß §§ 161 Abs. 2, 160 HGB
trotz ihres Ausscheidens aus der Fondsgesellschaft für die bis
dahin begründeten Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft,
wenn die Verbindlichkeit vor Ablauf von fünf Jahren nach dem
Ausscheiden fällig ist und daraus Ansprüche gegen den Gesellschafter gerichtlich geltend gemacht werden. Über den Treuhandvertrag wird diese Haftung der Treuhandkommanditistin
60
12 RECHTLICHE GRUNDLAGEN
den mittelbar über die Treuhandkommanditistin beteiligten
Anlegern anteilig im Innenverhältnis weitergegeben.
Im Innenverhältnis besteht keine Nachschussverpflichtung
der Anleger, sodass diese zum Ausgleich etwaiger Verluste
der Fondsgesellschaft über die geleistete Pflichteinlage (zzgl.
Agio) hinaus keine weiteren Leistungen an die Fondsgesellschaft zu erbringen haben. Nur mit einstimmigem Gesellschafterbeschluss können Nachschüsse beschlossen werden.
Geschäftsführung und Vertretung
Zur Geschäftsführung und Vertretung der Fondsgesellschaft
ist allein der persönlich haftende und zugleich geschäftsführende Gesellschafter, die Altaris Management GmbH, berechtigt. Die Befugnisse des geschäftsführenden Gesellschafters
zur Vornahme von Handlungen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr der Fondsgesellschaft umfassen insbesondere die
im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Entwicklung und
der Verwertung der Games erforderlichen Handlungen und
Rechtsgeschäfte. Der geschäftsführende Gesellschafter hat
sich dabei jedoch an die in der Anlage des Gesellschaftsvertrages niedergelegten „Kriterien für Kauf-/Entwicklungsverträge“ und „Kriterien für Publishing-Verträge“ zu halten. Abweichende Investitionen sind nur mit Mehrheitsbeschluss der
Anleger möglich. Danach muss sich der geschäftsführende
Gesellschafter an die folgenden Vorgaben halten:
Kriterien für Kauf-/Entwicklungsverträge:
ƒƒ Keine Investition in Killerspiele;
ƒƒ Die Games müssen international vermarktbar sein;
ƒƒ Für das Entwicklungsbudget ist ein Festpreis zu vereinbaren, daneben kann dem Entwickler auch eine variable Erfolgsbeteiligung eingeräumt werden;
ƒƒ Eine Fälligkeit der Zahlungen darf nur unter Einhaltung eines
entsprechenden Entwicklungsstandes seitens des Entwicklers, also einer Ratenzahlung nach Programmierfortschritt
(sog. Milestones), vereinbart werden;
ƒƒ Es muss eine Empfehlung des Executive Producers und
des Fachbeirats betreffend der Investition in das jeweilige
Game vorliegen.
Kriterien für Publishing-Verträge
ƒƒ Für Retail-Games mit einem Investitionsvolumen von mehr
als EUR 1 Million müssen mit namhaften Publishern oder
Vertriebspartnern Abnahmegarantien in Höhe von mind.
70 % des Game-Budgets (Entwicklungsbudget und -nebenkosten) vereinbart werden;
ƒƒ Für Online-Games ist eine Vereinbarung zur Platzierung
nach Fertigstellung mit einer bedeutenden Online-Plattform wie z. B. Bigpoint.com zu treffen;
ƒƒ Es soll vereinbart werden, dass die Gesellschaft sämtliche
Einnahmen (abzüglich der Handels-/Online-Portal-, Produktions- und Marketingkosten) vorrangig erhält, bis das
61
Game-Budget (Entwicklungsbudget zzgl. Entwicklungsnebenkosten wie z. B. Executive Producer), für das jeweilige
Projekt erreicht ist. Danach greift die vereinbarte Erlösverteilung (Gesellschaft, Entwickler und Vertriebspartner);
ƒƒ Die Vermarktung hat international zu erfolgen;
ƒƒ Der Publisher verpflichtet sich ein Mindestmaß der Marketingaufwendungen, in näher zu vereinbarender Höhe, zu
übernehmen.
Vor einer Investitionsentscheidung hat der geschäftsführende
Gesellschafter den Fachbeirat über die geplante Investition zu
informieren. Der Fachbeirat gibt nach Prüfung der Investition
innerhalb eines angemessenen Zeitraums gegenüber dem
geschäftsführenden Gesellschafter eine Empfehlung ab. Der
geschäftsführende Gesellschafter ist an die Empfehlung des
Fachbeirats nicht gebunden.
Während der Vermarktungsphase bzw. Lizenzierung obliegt
dem geschäftsführenden Gesellschafter das laufende Lizenzcontrolling, welches insbesondere die laufende Überwachung der Lizenzverträge sowie die laufende Abrechnung der
Lizenzerlöse gegenüber den Lizenznehmern umfasst.
Die Erwerbskosten der Reinvestition (Erwerbskosten Games)
dürfen insgesamt maximal 20 % des geleisteten Gesellschaftskapitals betragen und dürfen zu keiner planmäßigen Zahlungsverpflichtung nach dem 31.12.2012 führen. Sie unterliegen ebenso wie die Erstinvestitionen den Investitionskriterien
und der Mittelverwendungskontrolle.
Die Gesellschafter, insbesondere der Komplementär und ggf.
andere geschäftsführende Kommanditisten, sind von dem
Wettbewerbsverbot befreit. Der Komplementär und ggf. andere geschäftsführende Gesellschafter sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Abweichung von der gesetzlichen Regelung: Abweichend von
§§ 112,161 Abs. 1 HGB sind sämtliche Gesellschafter von dem gesetzlichen Wettbewerbsverbot befreit. Abweichend von § 181 BGB
sind der Komplementär und ggf. andere geschäftsführende Gesellschafter von den Beschränkungen bei Insichgeschäften befreit.
Den Anlegern stehen die Kontrollrechte gemäß § 166 HGB zu.
Darüber hinaus haben sie das Recht, die Handelsbücher und
Papiere der Fondsgesellschaft durch einen Angehörigen der
steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufe einsehen
zu lassen. Ferner sind sie jährlich über wesentliche Geschäftsvorgänge zu informieren (siehe § 9 des Gesellschaftsvertrags).
Abweichung von der gesetzlichen Regelung: Abweichend
von § 166 HGB stehen den Anlegern die vorgenannten, weitergehenden Informationsrechte zu.
Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung
Grundsätzlich einmal jährlich, spätestens bis zum 15. Dezem-
ber, findet eine ordentliche Gesellschafterversammlung statt,
erstmalig bis zum 15. Dezember 2010. Beschlüsse der Gesellschafter werden grundsätzlich im Wege der schriftlichen Abstimmung im Umlaufverfahren gefasst. Bei Vorliegen eines
wichtigen Grundes sind der Komplementär und ggf. ein anderer geschäftsführender Gesellschafter berechtigt, eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen. Auch
auf Antrag von Anlegern, die mindestens 10 % des Gesellschaftskapitals auf sich vereinigen, findet eine außerordentliche Gesellschafterversammlung statt (siehe § 11 Abs. 6 des
Gesellschaftsvertrags).
Die Anleger beschließen über eine Vielzahl von Gegenständen, wie z. B. über die Feststellung des Jahresabschlusses,
die Entnahmen/Ausschüttungen, die Wahl des Abschlussprüfers, die Aufnahme von Fremdmitteln, die Entlastung des
geschäftsführenden Gesellschafters, die Änderung des Gesellschaftsvertrages, den Ausschluss von Gesellschaftern und
Treugebern; Änderung der Geschäftsführung oder Vertretungsregelung, die Bestellung eines neuen persönlich haftenden Gesellschafters oder einer neuen Treuhandkommanditistin, die Auflösung der Fondsgesellschaft oder das Abweichen
von den Investitionskriterien sowie in weiteren durch das Gesetz oder die Rechtsprechung bestimmten Fällen.
Vergütungen des Komplementärs, des geschäftsführenden
Gesellschafters und der Treuhandkommanditistin
Der Komplementär erhält für die Übernahme der Haftung
einen Performance-Anteil gemäß § 18 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages. Danach stehen dem Komplementär 25 %
der Entnahmen zu, nachdem die den Anlegern ausgezahlten
Entnahmen (ohne Frühzeichnerbonus) 148 % der insgesamt
geleisteten Kapitaleinlagen ohne Agio erreicht haben.
Der Komplementär oder ein ggf. anderer geschäftsführender
Gesellschafter erhält für die Übernahme der Geschäftsführung
eine Vergütung für den Zeitraum bis zum 31.12.2010 in Höhe
von 1 % des zum 31.12.2010 geleisteten Gesellschaftskapitals
(ohne Agio), zzgl. Umsatzsteuer. Sie ist am 31.12.2010 fällig. Die
Geschäftsführungsvergütung beträgt für alle folgenden Jahre
1,6 % p. a. des zum 31.12.2010 geleisteten Gesellschaftskapitals
(ohne Agio), zzgl. Umsatzsteuer. Sie ist quartalsweise, jeweils am
Ende des Quartals fällig. Für die im Rahmen des Lizenzcontrollings erbrachten Leistungen erhält der geschäftsführende Gesellschafter eine gesonderte Vergütung in Höhe von 4 % der jeweils
vereinnahmten Lizenzerlöse zzgl. gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Der Vergütungsanspruch ist zum Ende des Monats
fällig, in dem die jeweiligen Erlöse vereinnahmt wurden.
Gesellschafterbeschlüsse bedürfen regelmäßig der einfachen
Mehrheit. Einer Mehrheit von 75 Prozent der abgegebenen
Stimmen bedürfen Beschlüsse über z. B. die Änderung des Gesellschaftsvertrags, die Änderung der Geschäftsführung oder
Vertretungsregelung, die Bestellung eines neuen persönlich
haftenden Gesellschafters oder einer neuen Treuhandkommanditistin sowie die Auflösung der Fondsgesellschaft.
Die Treuhandkommanditistin erhält für die Übernahme der
Treuhandschaft von der Fondsgesellschaft eine Vergütung, da
diese auch im Interesse der Fondsgesellschaft erfolgt. Die im
Zusammenhang mit der Treuhandschaft stehende Vergütung
beträgt EUR 12.000 p. a. zzgl. Umsatzsteuer, fällig zu je einem
Viertel jeweils am Ende eines Quartals. Für den Zeitraum bis
zum 31.12.2010 fällt diese Vergütung einmalig in Höhe von
EUR 12.000 zzgl. Umsatzsteuer an, fällig am 31.12.2010.
Das Stimmrecht bemisst sich nach dem Kapitalanteil ohne
Agio (Kapitalkonto I jedes Anlegers) mit der Maßgabe, dass
auf je EUR 1.000 Kapitalanteil eine Stimme entfällt. Zur Ausübung der Stimmrechte der mittelbar über den Treuhandkommanditisten beteiligten Anleger, siehe Kapitel „15 Treuhandvertrag“. Die Komplementärin hat eine Stimme.
Abweichung von der gesetzlichen Regelung: Abweichend
von den §§ 167 ff. HGB erhält der Komplementär ohne eigenen Kapitalanteil für die Übernahme des Haftungsrisikos den
vorgenannten Performance-Anteil und für die Ausübung der
Geschäftsführungsbefugnis und das Lizenz-Controlling die
vorgenannte Vergütung.
Beschlussfähigkeit liegt vor, wenn alle Anleger ordnungsgemäß geladen wurden, ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden oder vertretenen Anleger. Gesellschafterbeschlüsse
bedürfen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Beschlussantrag als abgelehnt.
Ergebnisbeteiligung, Entnahmen/Ausschüttungen und Liquiditätsüberschuss
Die Anleger entscheiden über die Verwendung von Liquiditätsüberschüssen (Entnahmen), soweit sie nicht nach
Auffassung des geschäftsführenden Gesellschafters als angemessene Liquiditätsreserve zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Fortführung der Geschäfte der Fondsgesellschaft benötigt werden.
Die Unwirksamkeit oder Anfechtbarkeit eines Gesellschafterbeschlusses kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von
einem Monat nach Kenntniserlangung und nur durch Klage geltend gemacht werden. Der Inhalt der Niederschrift im
schriftlichen Umlaufverfahren gilt als von dem einzelnen Anleger genehmigt, sofern er der Richtigkeit nicht binnen eines
Monats nach dem Empfang schriftlich unter Angabe von
Gründen widerspricht.
Die Beteiligung des Anlegers am Ergebnis und an den Entnahmen/Ausschüttungen der Fondsgesellschaft richtet
sich grundsätzlich nach dem auf dem Kapitalkonto I eingezahlten Zeichnungsbetrag im Verhältnis zum gesamten
Gesellschaftskapital (siehe §§ 17 Abs. 1 und 18 Abs. 1 des
Gesellschaftsvertrages). Das in der Platzierungsphase erzielte
62
12 RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Ergebnis wird unter den Anlegern unabhängig von dem Zeitpunkt des Beitritts nach den Verhältnissen der auf dem Kapitalkonto I eingezahlten Zeichnungsbetrag im Verhältnis zum
gesamten Gesellschaftskapital quotal gleich verteilt; die Entnahme- und Ausschüttungsberechtigung beginnt hingegen
ab dem Zeitpunkt der Einlagenleistung. Die erste Ausschüttung erfolgt am 30.06.2011.
Anleger die bis zum 31.12.2010 wirksam beigetreten sind (Annahme des Beitrittsangebots) und ihre Einlage zzgl. Agio bis
dahin vollständig erbracht haben, erhalten für den Zeitraum ab
der vollständigen Einlagenleistung bis zum Ablauf der Platzierungsphase einen Frühzeichnerbonus in Höhe von 6 % p. a. auf
ihre Zeichnungssumme (ohne Agio). Der Frühzeichnerbonus
wird planmäßig am 30.06.2011 ausgeschüttet.
Die
Anleger
sind
verpflichtet,
ihre
persönlichen
Sonderbetriebsausgaben des Vorjahres nebst Belegen bis spätestens 31.03. eines jeden Kalenderjahres unaufgefordert mitzuteilen, später mitgeteilte Sonderbetriebsausgaben müssen
nicht berücksichtigt werden. Zusätzliche Kosten einer verspäteten Mitteilung trägt der jeweilige Anleger.
Sollten gemäß den steuerlichen Vorschriften bei Anlegern Ergebnisse als steuerlich beachtliche Sondereinnahmen oder
Sonderbetriebsausgaben entstehen, so sind diese Ergebnisse
für steuerliche Zwecke ausschließlich diesen zuzuweisen. Sofern hieraus bei der Fondsgesellschaft Mehrbelastungen resultieren, sind diese von dem verursachenden Anleger zu tragen.
Allen Anlegern werden Verlustanteile auch dann zugerechnet, wenn sie die Höhe ihrer Kapitalanteile übersteigen; eine
Ausgleichspflicht ergibt sich hierdurch nicht.
Der geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt, Entnahmen
für das laufende Geschäftsjahr auch vor einem Beschluss der Anleger zu veranlassen, soweit dies die Liquidität der Gesellschaft
zulässt (vorläufige Entnahmen). Entnahmen können auch dann
erfolgen, wenn der Kapitalanteil durch Verluste gemindert ist.
Abweichung von der gesetzlichen Regelung: Abweichend
von den §§ 167 ff. HGB bestehen hinsichtlich der Ergebnisverteilung und der Entnahmeberechtigung zahlreiche Sonderregelungen, wie z. B. die quotale Gleichbehandlung in der Platzierungsphase oder der Frühzeichnerbonus.
Übertragungen von / Verfügungen über Beteiligungen
durch Anleger
Jeder Anleger kann seinen Gesellschafts- bzw. Treuhandanteil durch Abtretung auf eine andere Person übertragen oder
in sonstiger Weise darüber verfügen, sofern der geschäftsführende Gesellschafter schriftlich zugestimmt hat. Der geschäftsführende Gesellschafter kann die Zustimmung bei
Vorliegen eines wichtigen Grundes verweigern. Ein wichtiger
Grund liegt insbesondere vor, wenn eine gemäß § 4 des Ge-
63
sellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft ausgeschlossene
Person Gesellschafter oder Treugeber würde.
Eine Übertragung von Gesellschafts- bzw. Treuhandanteilen
kann nur mit Wirkung zum 31.12. eines Jahres erfolgen. Andere unterjährige Übertragungen können der geschäftsführende Gesellschafter, bei Treuhandanteilen zusammen mit der
Treuhandkommanditistin, nach eigenem Ermessen zulassen.
Beabsichtigte Verfügungen sind dem geschäftsführenden
Gesellschafter anzuzeigen. In der schriftlichen Anzeige und
auf Nachfrage hat der Anleger dem geschäftsführenden Gesellschafter die zur Entscheidung über das Vorliegen eines
wichtigen Grundes erforderlichen Angaben zu machen und
zu belegen. Außerdem ist der Verkaufspreis für die übertragene Beteiligung unter Beifügung einer unterzeichneten Kopie
des Übertragungsvertrages beizufügen. Die Kosten der Verfügung hat der jeweilige Anleger zu tragen, die durch die Übertragung der Fondsgesellschaft entstehenden steuerlichen
Nachteile hat der Anleger auszugleichen.
Darüber hinaus ist die Handelbarkeit der Vermögensanlage
dadurch eingeschränkt, dass es für den Handel mit Anteilen
an der Fondsgesellschaft keinen funktionsfähigen Markt gibt.
Hinsichtlich diesbezüglicher Risiken vgl. Kapitel „02 Wesentliche Risiken“ Abschnitt 3.6., Seite 9.
Abweichung von der gesetzlichen Regelung: Abweichend
von den gesetzlichen Regelungen ist die Übertragung von Beteiligungen an der Fondsgesellschaft grundsätzlich ohne Zustimmung sämtlicher Gesellschafter möglich.
Tod eines Gesellschafters
Stirbt ein Anleger, der eine natürliche Person ist, geht die Beteiligung auf seine Erben bzw. Vermächtnisnehmer über. Die
Fondsgesellschaft wird nicht aufgelöst, sondern mit diesen
fortgesetzt. Soweit die Erben die Beteiligung in Erfüllung des
Erblassers ganz oder teilweise übertragen, wird der Begünstigte neuer Gesellschafter bzw. Treugeber.
Ist die Person des Erben, des Vermächtnisnehmers oder des
Begünstigten einer Auseinandersetzungsanordnung eine gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrags ausgeschlossene Person,
kann der Übergang der Beteiligung binnen sechs Wochen
nach Vorliegen der erforderlichen Informationen und Dokumente vom geschäftsführenden Gesellschafter durch schriftliche Erklärung untersagt werden. In diesem Fall scheidet der
Erbe aus der Fondsgesellschaft aus, statt des Vermächtnisnehmers bzw. Begünstigten einer Auseinandersetzungsanordnung bleibt der Erbe bzw. bleiben die Erben Gesellschafter
bzw. Treugeber.
Die Erben bzw. Vermächtnisnehmer müssen sich durch Vorlage eines Erbscheins oder eines Erbnachweises entsprechend
§ 35 GBO legitimieren. Der Erbfall ist unverzüglich dem geschäftsführenden Gesellschafter schriftlich anzuzeigen. Alle
der Fondsgesellschaft durch den Erbfall entstehenden Kosten
haben die Erben bzw. Vermächtnisnehmer zu tragen.
Mehrere Erben und Vermächtnisnehmer dürfen ihre Rechte aus
dem Gesellschaftsverhältnis nur gemeinschaftlich durch einen
gemeinsamen Vertreter ausüben. Solange ein solcher nicht bestellt ist, ruhen die Rechte aus dem Gesellschaftsverhältnis (siehe
§ 22 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft).
Abweichung von der gesetzlichen Regelung: Abweichend
von § 177 HGB enthält der Gesellschaftsvertrag einige Beschränkungen und Bedingungen für den Übergang der Beteiligung auf die Erben.
Laufzeit der Fondsgesellschaft, Kündigung, Ausscheiden
Die Fondsgesellschaft endet zum 31.12.2014. Der Komplementär ist berechtigt, die Laufzeit der Fondsgesellschaft bis zum
31.12.2015 zu verlängern. Während der Dauer der Fondsgesellschaft ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses aus wichtigem Grund, insbesondere auf Grund
zwingender gesetzlicher Vorschriften, bleibt hiervon unberührt.
Die Kündigung hat nicht die Auflösung der Fondsgesellschaft, sondern nur das Ausscheiden des kündigenden Anlegers zur Folge.
In bestimmten Fällen scheidet der Anleger aus der Fondsgesellschaft aus bzw. kann aus der Fondsgesellschaft ausgeschlossen werden. Vereinfachend dargestellt sind folgende
Ausschluss- bzw. Ausscheidensgründe in dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft vorgesehen (siehe im Detail dort
§ 24 Abs. 1):
ƒƒ Wirksame Kündigung der Gesellschaft durch den Anleger;
ƒƒ Rücktritt von der Beitrittserklärung wegen nicht fristgerecht geleisteter Einlage;
ƒƒ Ausschluss aus wichtigem Grund;
ƒƒ Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des
Anlegers;
ƒƒ Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei dem
Anleger mangels Masse oder Pfändung des Kapitalanteils
des Anlegers und die Vollstreckungsmaßnahme nicht innerhalb von 6 Monaten aufgehoben wird.
Der ausscheidende Anleger hat der Fondsgesellschaft die
durch das Ausscheiden entstehenden steuerlichen Nachteile
zu erstatten (siehe § 24 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages).
Die Fondsgesellschaft kann erstmals zum 31.12.2014 durch
einen Gesellschafterbeschluss aufgelöst werden, danach jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres. Kündigen Anleger wirksam die Fondsgesellschaft, deren Kapitalanteile mindestens
30 % des Gesellschaftskapitals (ohne Agio) bilden, löst sich die
Fondsgesellschaft automatisch zum 31.12. des betreffenden
Jahres auf, es sei denn, die verbleibenden Anleger fassen mit
75 % ihrer Stimme einen Fortsetzungsbeschluss.
Abweichung von der gesetzlichen Regelung: Abweichend
von den §§ 161, 140, 133 HGB können Anleger in den oben
genannten Fällen aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden
bzw. ausscheiden. Abweichend von den §§ 161, 132 HGB ist die
ordentliche Kündigung bis zum 31.12.2014 ausgeschlossen.
Abfindungs- und Auseinandersetzungsguthaben
Dem ausscheidenden Anleger steht ein Abfindungsanspruch
zu, bei Auflösung der Fondsgesellschaft steht den Anlegern
ein Auseinandersetzungsguthaben zu. Das Abfindungs- und
Auseinandersetzungsguthaben bemisst sich grundsätzlich
nach dem Buchwert der Beteiligung des Anlegers. Dies ist
der Anteil des Anlegers am Buchwert der Fondsgesellschaft
(Stand des Kapitalkontos I). Bei einem unterjährigen Ausscheiden ist der Buchwert des dem Ausscheiden vorangehenden
Monatsendes entscheidend. Bei der Bestimmung des Abfindungsanspruchs werden ggf. bestehende Ansprüche der
Fondsgesellschaft gegenüber dem Anleger, insbesondere
Nachteilsausgleichsansprüche, in Abzug gebracht. In bestimmten Fällen kann der Abfindungsanspruch auch 20 Prozent unter
dem Buchwert liegen oder in Höhe der einbezahlten Einlage bestehen (Details hierzu siehe in § 25 des Gesellschaftsvertrages).
Das Abfindungs- und Auseinandersetzungsguthaben wird
grundsätzlich sechs Monate nach seiner verbindlichen Feststellung fällig. Die Fondsgesellschaft ist berechtigt, das
Auseinandersetzungsguthaben oder die Abfindung in drei
gleichen Jahresraten auszuzahlen. In diesem Fall ist der jeweils
rückständige Rest mit vier Prozent jährlich zu verzinsen. Eine
Sicherstellung kann der ausscheidende Anleger nicht verlangen (siehe § 25 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrags).
Das Abfindungs-/Auseinandersetzungsguthaben wird durch
den Abschlussprüfer bestimmt, sofern ein solcher bestellt ist,
ansonsten durch den mit der Erstellung des Jahresabschlusses Beauftragten. Der ausscheidende Anleger kann jedoch
abweichend hiervon auf eigene Kosten die verbindliche Bestimmung des Abfindungs-/Auseinandersetzungsguthabens
durch einen von dem Präsidenten der zuständigen Industrieund Handelskammer bestellten Dritten verlangen.
Abweichung von der gesetzlichen Regelung: Abweichend
von den §§ 161, 140 Abs. 2, 155 HGB enthält der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft eine Reihe von Sonderregelungen in Bezug auf die Abfindung und Auseinandersetzung, wie
z. B. die Buchwertklausel.
3. Treuhandvertrag
Treuhandkommanditistin ist die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft, Innere Wiener
Straße 17, 81667 München. Mit Annahme des in der Beitrittserklärung enthaltenen Angebots auf Beteiligung durch den
geschäftsführenden Gesellschafter und der Annahme des Angebots auf Abschluss des Treuhandvertrages durch die Treu-
64
12 RECHTLICHE GRUNDLAGEN
handkommanditistin ist der Vertrag wirksam geschlossen. Der
Wortlaut des Treuhandvertrages ist vollständig in diesem Verkaufsprospekt unter „15 Treuhandvertrag“ abgedruckt.
Treuhandauftrag/Rechte, Pflichten und Aufgaben der
Treuhänderin
Die Anleger beteiligen sich konzeptionsbedingt mittelbar über
die Treuhandkommanditistin an der Fondsgesellschaft. Die
Treuhandkommanditistin erwirbt, hält und verwaltet den Beteiligungsbetrag treuhänderisch anteilig für die Anleger (Treugeber), mit denen sie einheitliche Treuhandverträge abschließen
wird, im eigenen Namen für fremde Rechnung. Die Treuhandkommanditistin erwirbt und hält auch für andere Anleger Beteiligungen. Die Treuhandkommanditistin tritt nach außen im
eigenen Namen auf und wird als Kommanditistin in das Handelsregister eingetragen. Die als Treugeber beteiligten Anleger
werden im Innenverhältnis zur Fondsgesellschaft grundsätzlich
wie Kommanditisten behandelt. Im Innenverhältnis handelt die
Treuhandkommanditistin im Auftrag und für Rechnung der als
Treugeber beteiligten Anleger. Sie sind dann insbesondere wie
ein unmittelbar Beteiligter wirtschaftlich am Gewinn und Verlust,
Auseinandersetzungsguthaben und Liquidationserlös beteiligt.
Rechte des Anlegers (Treugeber)
Der Anleger hat alle Rechte und Pflichten der Treuhandkommanditistin aus dem Gesellschaftsvertrag, mit Ausnahme der
dort speziell im Hinblick auf die Treuhandkommanditistin vorgesehenen Rechte (z. B. Kapitalerhöhung).
Die Treuhandkommanditistin tritt dem Anleger ihren Anspruch auf den festgestellten Gewinn, die beschlossenen Entnahmen sowie auf dasjenige, was ihr im Falle seines Ausscheidens oder der Beendigung der Fondsgesellschaft zusteht,
entsprechend der Höhe des Beteiligungsbetrags des Anlegers
ab. Die Abtretung ist aufschiebend bedingt auf die Einzahlung
des Beteiligungsbetrags zzgl. Agio durch den Anleger. Die
Treuhandkommanditistin bleibt ermächtigt, die an den Anleger abgetretenen Ansprüche im eigenen Namen einzuziehen.
Die Treuhandkommanditistin hat gegenüber dem Anleger bestimmte Informationspflichten (siehe § 8 des Treuhandvertrages).
Gesellschafterbeschlüsse
Der Anleger ist berechtigt, an den Gesell­schaf­ter­ver­
sammlungen/-beschlüssen und an sonstigen Abstimmungen
(schriftliches Umlaufverfahren) teilzunehmen. Die Treuhandkommanditistin erteilt dem Anleger Vollmacht zur Ausübung
des Stimmrechts aus dem für ihn treuhänderisch gehaltenen
Kapitalanteil und der ihr aus diesem Kapitalanteil zustehenden Kontroll- und Widerspruchsrechte eines Kommanditisten.
Wenn der Anleger sein Stimmrecht auf Gesellschafterversammlungen nicht selbst oder durch einen Dritten wahrnehmen möchte, kann er die Treuhandkommanditistin anweisen,
sein Stimmrecht in bestimmter Weise auszuüben. Liegt keine
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Weisung des Treugebers für die Abgabe der auf ihn entfallenden Stimmen vor, enthält sich die Treuhandkommanditistin
bei Abstimmungen in der Gesellschafterversammlung der
Stimme. Bei Beschlüssen im schriftlichen Umlaufverfahren übt
der Anleger sein Stimmrecht persönlich aus.
Pflichten des Anlegers (Treugeber)
Der Treugeber stellt die Treuhandkommanditistin von allen
Verbindlichkeiten frei, die im Zusammenhang mit Erwerb und
Halten der treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung
stehen. Der Anleger ist verpflichtet für den Fall des Wiederauflebens der Haftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB, die Treuhandkommanditistin im Innenverhältnis hiervon freizustellen. Diese Verpflichtung beschränkt sich jedoch auf den Betrag, der
anteilig auf den Anleger entfallenden Haftsumme.
Der Anleger ist verpflichtet der Fondsgesellschaft bis spätestens
zum 31.03. des Folgejahres seine Sonderbetriebsausgaben unaufgefordert unter Beifügung geeigneter Belege mitzuteilen.
Einzahlung
Der Anleger ist verpflichtet, den von ihm übernommenen Beteiligungsbetrag zzgl. Agio gemäß den Bedingungen der Beitrittserklärung zu erbringen. Die Treuhandkommanditistin ist
in Abstimmung mit dem geschäftsführenden Gesellschafter
der Fondsgesellschaft zum Rücktritt von dem Treuhandvertrag
berechtigt, wenn der Anleger seiner Verpflichtung zur Einzahlung des Beteiligungsbetrags nicht oder nicht vollständig
nachkommt. Stattdessen kann die Treuhandkommanditistin
in Abstimmung mit der Fondsgesellschaft den Beteiligungsbetrag auf den Betrag der geleisteten Zahlung abzgl. fünf Prozent Agio herabsetzen.
Haftung
Die Treuhandkommanditistin haftet den Anlegern für die
sorgfältige Erfüllung ihrer Pflichten. Die Treuhandkommanditistin hat nicht an der Konzeption und Erstellung des Verkaufsprospektes mitgewirkt und haftet dem Anleger nicht für
diesbezügliche Fehler oder Mängel. Sie haftet auch nicht für
den vom Anleger beabsichtigten wirtschaftlichen oder steuerlichen Erfolg der Beteiligung.
Vergütung
Die Treuhandkommanditistin erhält für die Übernahme der
Treuhandschaft von der Fondsgesellschaft eine Vergütung in
Höhe von EUR 12.000 p. a. zzgl. Umsatzsteuer, fällig zu je einem
Viertel jeweils am Ende eines Quartals. Für den Zeitraum bis
zum 31.12.2010 fällt diese Vergütung einmalig in Höhe von
EUR 12.000 zzgl. Umsatzsteuer an, fällig am 31.12.2010.
Für die Veräußerung von Beteiligungen fallen für den Käufer
und den Verkäufer eine Gebühr in Höhe von EUR 200,00 zzgl.
Umsatzsteuer, an. Für den Fall der Erbschaft oder Schenkung
fällt eine Gebühr in Höhe von EUR 200,00 zzgl. Umsatzsteuer,
je Übertragung an.
Übertragung der Beteiligung, Tod eines Anlegers
Zur Übertragung der Treuhandbeteiligungen, siehe oben
Tz. 2. Jede Verfügung ist der Treuhandkommanditistin schriftlich anzuzeigen und bedarf ihrer Zustimmung.
Verstirbt ein Anleger wird der Treuhandvertrag mit seinen
Erben oder mit einem seiner Erben oder seinem Vermächtnisnehmer fortgesetzt (siehe § 16 des Treuhandvertrags). Sofern
der Erbe eine gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrags ausgeschlossene Person ist und diese gemäß § 22 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages aus der Fondsgesellschaft ausscheidet, endet der
Treuhandvertrag (siehe § 14 Abs. 5 des Treuhandvertrages).
Dauer und Beendigung
Der Treuhandvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er endet mit
Beendigung der Gesellschaft und Verteilung des nach Befriedigung der Gläubiger verbleibenden Vermögens gemäß § 26
des Gesellschaftsvertrages, ohne dass es einer besonderen
Kündigung bedarf. Die Möglichkeit der außerordentlichen
Kündigung des Treuhandvertrages aus wichtigem Grund, insbesondere auf Grund zwingender gesetzlicher Vorschriften,
bleibt hiervon unberührt (siehe § 14 des Treuhandvertrags).
Darüber hinaus endet der Treuhandvertrag, wenn die Treuhandkommanditistin vom Treuhandvertrag zurücktritt, die
Treuhandkommanditistin ohne einen Nachfolger aus der
Fondsgesellschaft ausscheidet, eine Beteiligung des Anlegers
wegen Vollplatzierung oder auf Grund des Gesellschaftsvertrages nicht möglich ist (siehe § 14 Abs. 4 des Treuhandvertrages) und/oder ein Ausscheidensgrund aus der Fondsgesellschaft nach dem Gesellschaftsvertrag vorliegt (siehe oben
Tz. 2 und § 14 Abs. 5 des Treuhandvertrags).
4. Mittelverwendungskontrollvertrag
Der Mittelverwendungskontrollvertrag wurde am 01.09.2009
zwischen der Fondsgesellschaft und dem Mittelverwendungstreuhänder, der INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, mit Sitz
in München, geschlossen. Der Wortlaut des Mittelverwendungskontrollvertrages ist in diesem Verkaufsprospekt in Kapitel „16 Mittelverwendungskontrollvertrag“ abgedruckt.
Mittelverwendungskontrolle
Der Mittelverwendungskontrollvertrag regelt die Mittelverwendungskriterien zur Sicherstellung der zweckgerechten
Verwendung der Einlagen der Anleger. Der Mittelverwendungskontrollvertrag sieht vor, dass ein Abwicklungskonto eingerichtet wird, auf welches die Einlagen einzuzahlen sind. Die
Geschäftsführung der Fondsgesellschaft kann nur gemeinsam
mit dem Mittelverwendungstreuhänder über das Abwicklungskonto verfügen. Der Mittelverwendungstreuhänder ist berechtigt und verpflichtet, einer Verfügung zuzustimmen bzw. eine
Zahlung freizugeben, wenn er auf Grundlage einer Prüfung zu
der Erkenntnis gelangt, dass die folgenden in dem Mittelverwendungskontrollvertrag niedergelegten Voraussetzungen
vorliegen. Für investitionsbedingte Zahlungen sind dies:
ƒƒ Unterzeichneter Vertrag mit einem Game-Entwickler, der
die oben unter Tz. 2 dargestellten „Kriterien für Kauf-/Entwicklungsverträge“ einhält;
ƒƒ Zahlungsaufforderung, Rechnung oder andere Fälligkeitsmitteilung des Game-Entwicklers über den zu zahlenden Betrag;
ƒƒ Für die Freigabe von Ratenzahlungen ist zusätzlich erforderlich, dass der Executive Producer die Einhaltung des entsprechenden Entwicklungsstandes (Milestone) gegenüber der
Geschäftsführung der Fondsgesellschaft schriftlich bestätigt
hat, dem Mittelverwendungstreuhänder eine Kopie dieser
Bestätigung vorliegt und dem Mittelverwendungstreuhänder ein Datenträger übergeben wurde, der nach schriftlicher
Bestätigung des Executive Producers den Programmcode des
entsprechenden Milestone enthält. Die Übergabe des Datenträgers mit dem dazugehörigen Programmcode ist auch im
Fall eines bereits fertig gestellten Games erforderlich.
Liegen die Voraussetzungen vor, muss der Mittelverwendungstreuhänder die investitionsbedingten Zahlungen freigeben und zwar unabhängig von dem zu diesem Zeitpunkt
bereits gezeichneten oder eingezahlten Gesellschaftskapital.
Sofern die Fondsgesellschaft zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen aus dem Investitionsplan zusätzlich Fremdmittel
aufnimmt, hat der Mittelverwendungstreuhänder nach Maßgabe dieses Vertrages die Freigabe zur Ausreichung der Fremdmittel oder Teilen davon und zu deren Verwendung zu erteilen.
Der Mittelverwendungstreuhänder ist zudem außerhalb der
investitionsbedingten Zahlungen zur Freigabe von fälligen
Zahlungen berechtigt und verpflichtet, die die laufende Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft erfordern. Hierzu gehören z. B. im Rahmen von Vergütungsregelungen vereinbarte
Zahlungen an den Komplementär, den geschäftsführenden
Gesellschafter, die Treuhandkommanditistin, die Altaris Vertriebsgesellschaft mbH und den Executive Producer sowie
Zahlungen an die Anleger auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft.
Der Mittelverwendungstreuhänder ist zu einer weitergehenden steuerlichen oder rechtlichen Prüfung der ihm vorgelegten Dokumente zur Bestätigung der Voraussetzungen nicht
berechtigt oder verpflichtet. Auch eine inhaltliche Prüfung der
Games findet nicht statt.
Zur detaillierten Regelung der Mittelverwendungskontrolle,
siehe § 3 des Mittelverwendungskontrollvertrages.
Vergütung
Für seine Tätigkeit erhält der Mittelverwendungstreuhänder eine Vergütung in Höhe von insgesamt 0,1 % des am
31.12.2010 geleisteten Kommanditkapitals (ohne Agio), fällig
am 31.12.2010. Zusätzlich erhält der Mittelverwendungstreuhänder eine Vergütung in Höhe von 0,1 % der Erwerbskosten
66
12 RECHTLICHE GRUNDLAGEN
der Reinvestition (Erwerbskosten Games). Alle Beträge verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Enthalten sind alle im Zusammenhang mit den oben genannten Tätigkeiten üblicherweise anfallenden Kosten und Auslagen, einschließlich Porto
und Telefonkosten.
In dem Vertrag über den Vertrieb, die Vertriebskoordination
und das Marketing mit der Altaris Vertriebsgesellschaft mbH
wurden übliche Haftungsbeschränkungen vereinbart.
Haftung
Der Mittelverwendungstreuhänder haftet nur für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen der
Mittelverwendungskontrolle. Darüber hinaus hat er weder die
Fondsgesellschaft oder ihre Geschäftsführung zu überwachen,
noch hat er bei der Konzeption oder der Prospekterstellung
mitgewirkt und haftet folglich auch nicht hierfür. Zur weiteren
Haftungsbeschränkung des Mittelverwendungstreuhänders,
siehe § 7 des Mittelverwendungskontrollvertrages.
Die Altaris Emissionshaus GmbH ist mit Vertrag vom
01.09.2009 beauftragt, das wirtschaftliche, steuerliche und
rechtliche Konzept der Fondsgesellschaft zu entwickeln. Sie
muss sich durch Dritte, insbesondere Rechtsanwälte und
Steuerberater unterstützen lassen. Die Prospektunterlagen
sind zu erstellen. Eine Haftung für die von der Fondsgesellschaft bzw. Gesellschaftern/Treugebern angestrebten wirtschaftlichen oder rechtlichen Folgen wird durch die Altaris
Emissionshaus GmbH nicht übernommen.
5. Dienstleistungsverträge
Die Altaris Emissionshaus GmbH erhält eine einmalige Vergütung in Höhe von 1,9 % des am 31.12.2010 gezeichneten
und eingezahlten Kommanditkapitals (ohne Agio) zuzüglich
der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Die einmalige
Vergütung ist fällig am Ende der Platzierungsphase. Je nach
Liquiditätslage der Gesellschaft können Abschlagszahlungen
auch vor dem Ende der Platzierungsphase, jedoch frühestens
zum 31.12.2009, bis zur vollen Höhe erbracht werden.
Vertrag über Vertrieb, Vertriebskoordination und Marketing
Mit dem Vertrieb der Beteiligungen an der Fondsgesellschaft,
der Vertriebskoordination und dem Marketing ist die Altaris
Vertriebsgesellschaft mbH beauftragt. Der Vertrag über den
Vertrieb, die Vertriebskoordination und das Marketing wurde
zwischen der Fondsgesellschaft und der Altaris Vertriebsgesellschaft mbH am 01.09.2009 geschlossen.
Für die Vermittlung des Kommanditkapitals (Vertrieb) erhält
die Altaris Vertriebsgesellschaft mbH eine Vermittlungsprovision in Höhe von insgesamt 6 % des jeweils vermittelten Gesellschaftskapitals der Fondsgesellschaft sowie das jeweilige
Agio in Höhe von 5 % bezogen auf das Gesellschaftskapital.
Die Vergütung ist nicht vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist, jedoch spätestens 10 Tage nach Wertstellung der
Zeichnungssumme (inkl. 5 % Agio) zur Zahlung fällig. Zusätzlich erhält die Altaris Vertriebsgesellschaft mbH für die Jahre
2011 bis 2014 für die laufende Betreuung der Vertriebspartner eine jährliche Kontinuitätsprovision in Höhe von 0,6 %
bezogen auf das zum 31.12.2010 von Anlegern insgesamt
geleisteten Kommanditkapitals (ohne Agio) inkl. gesetzlicher
Umsatzsteuer, fällig zu je einem Viertel zum Beginn eines Kalenderquartals. Durch die Vergütung sind alle mit dem Vertrieb zusammenhängenden Kosten der Altaris Vertriebsgesellschaft mbH und der anderen Vertriebspartner abgegolten.
Für die Tätigkeit im Zusammenhang mit der Vertriebskoordination und dem Marketing erhält die Altaris Vertriebsgesellschaft mbH eine Vergütung in Höhe von 3 % bezogen auf das
vermittelte Kommanditkapital (ohne Agio) zzgl. gesetzlicher
Umsatzsteuer. Die Vergütung ist nicht vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist, jedoch spätestens 10 Tage nach Wertstellung der Zeichnungssumme (inkl. 5% Agio) zur Zahlung fällig.
Durch die Vergütung sind alle mit der Vertriebskoordination
und dem Marketing zusammenhängenden Kosten der Altaris
Vertriebsgesellschaft mbH und der anderen Vertriebspartner
abgegolten.
67
6. Vertrag über Konzeption und Prospektierung
Die Haftung der Altaris wird auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verschulden beschränkt. Unberührt bleibt hiervon
die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften
Pflichtverletzung beruhen.
7. Vertrag über Steuerberatung und Jahresabschlusserstellung
Die laufende Steuerberatung der Fondsgesellschaft sowie
die Erstellung des Jahresabschlusses wird von der INTEGRA
Treuhandgesellschaft mbH, Steuerberatungsgesellschaft
auf Grundlage des am 01.09.2009 geschlossenen Vertrages
durchgeführt.
Die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH erhält für die erbrachten Leistungen eine jährliche Vergütung in Höhe von
0,2 % des am 31.12.2010 geleisteten Gesellschaftskapitals
(ohne Agio) der Fondsgesellschaft, zzgl. Umsatzsteuer. Die
Vergütung für das jeweilige Jahr ist fällig nach der Erstellung
der betreffenden Jahresabschlüsse und der steuerlichen Ergebnisrechnung. Für den Zeitraum bis zum 31.12.2010 fällt
die Vergütung einmalig an, in Höhe von 0,3 % bezogen auf
das am 31.12.2010 geleistete Gesellschaftskapital (ohne
Agio) der Fondsgesellschaft, zzgl. Umsatzsteuer. Sie ist fällig
nach Erstellung des Jahresabschlusses und der steuerlichen
Ergebnisrechnung für das Jahr 2010. Enthalten in der Vergütung sind alle im Zusammenhang mit der Tätigkeit anfallenden Kosten und Auslagen.
8. Vertrag Beirat
Die Fondsgesellschaft hat Herrn Christian Bigge mit Vertrag
vom 04.09.2009 in den Fachbeirat berufen.
Der Fachbeirat berät die Fondsgesellschaft hinsichtlich der
Unternehmensstrategie. Vor Investitionen der Fondsgesellschaft in von den Executive Producern vorgeschlagene
Games-Projekte hat der geschäftsführende Gesellschafter
von den Mitgliedern des Fachbeirats eine Stellungnahme
zu den geplanten Investitionen einzuholen. Der geschäftsführende Gesellschafter hat den Mitgliedern des Fachbeirats
schriftlich mitzuteilen welche Investitionen der Fondsgesellschaft in Games-Projekte beabsichtigt sind. Gleichzeitig hat
er den Mitgliedern des Fachbeirats die wesentlichen Informationen hierzu zur Verfügung zu stellen und sie aufzufordern,
binnen einer Frist von zwei Wochen, eine Stellungnahme zur
geplanten Investition abzugeben.
Für ihre Tätigkeit erhalten die Mitglieder des Fachbeirats jeweils eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 2.000,00 inkl.
gesetzlicher Umsatzsteuer, fällig jeweils zum Ende des Kalenderjahres. Mit der Vergütung sind alle im Zusammenhang mit
der Tätigkeit anfallenden Kosten und Auslagen abgegolten.
Für Jahre, in denen ein Mitglied des Fachbeirats nur teilweise
dem Fachbeirat angehört, besteht ein Anspruch auf die Vergütung nur zeitanteilig.
Die Mitglieder des Fachbeirats haben in ihrem Aufgabenbereich nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Die
Fondsgesellschaft hat die Mitglieder des Fachbeirats gegen
über Ansprüchen Dritter, die im Rahmen der Tätigkeit der Mitglieder des Fachbeirats entstehen, freizustellen. Unberührt
bleibt hiervon die Haftung für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
schuldhaften Pflichtverletzung beruhen. Die Mitglieder des
Fachbeirats sind für die Erreichung der mit der Stellungnahme zugunsten einer Investition verfolgten wirtschaftlichen
Zielsetzungen nicht verantwortlich. Sie haften nicht für die Ertragsfähigkeit von Investitionen.
9. Fondsverwaltungsvertrag
Die Fondsgesellschaft hat die INTEGRA Treuhandgesellschaft
mbH, Steuerberatungsgesellschaft mit Vertrag vom 01.09.2009
mit der Durchführung der Fondsverwaltung beauftragt.
Die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, Steuerberatungsgesellschaft ist im Rahmen der Fondsverwaltung insbesondere verantwortlich für die Entgegennahme und Prüfung der
Zeichnungsscheine, die Erfassung der beteiligungsrelevanten
Daten der Anleger, die Anforderung und ggfs. Anmahnung
der Eigenkapitaleinzahlungen, die Abrechnung und Auszahlung von Vertriebsprovisionen nach Freigabe durch die Geschäftsführung, die Durchführung von Ausschüttungen an die
Anleger, die Organisation und Durchführung der Gesellschafterversammlungen und die jährliche schriftliche Information
der Anleger über die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft und ihrer Beteiligung anhand der Geschäftsberichte.
Die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, Steuerberatungsgesellschaft erhält für ihre Tätigkeit während der Platzierungsphase bis zum 31.12.2010 eine einmalige Vergütung in Höhe
von 0,5 % des am 31.12.2010 geleisteten Kommanditkapitals
(ohne Agio), zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung
ist zum Ende der Platzierungsphase am 31.12.2010 zur Zahlung fällig. Ab dem 01.01.2011 erhält sie eine Vergütung in
Höhe von 0,5 % p. a. des am 31.12.2010 geleisteten Gesellschaftskapitals (ohne Agio), zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die Vergütung ist anteilig in Höhe eines Viertels jeweils zum
Ende eines Kalenderquartals zur Zahlung fällig.
Der Fondsverwaltungsvertrag wurde auf unbestimmte Zeit
geschlossen und kann von den Vertragsparteien mit einer Frist
von 6 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres der Fondsgesellschaft, frühestens jedoch zum 31.12.2014 ordentlich gekündigt werden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
hiervon unberührt.
Die Haftung der INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, Steuerberatungsgesellschaft, ist grundsätzlich auf grob fahrlässiges
und vorsätzliches Verschulden beschränkt.
10. Vertrag mit dem Executive Producer
Die phenomedia publishing gmbh, mit Sitz in Bochum und die
Like Dynamite GmbH, mit Sitz in Frankfurt sind von der Fondsgesellschaft mit der Beratung hinsichtlich der konzeptionsgemäß geplanten Investitionstätigkeit beauftragt, sie sind die
Executive Producer. Die Executive Producer übernehmen die
Produktsuche und -prüfung, suchen Entwickler und Vertriebspartner wie Publisher und verhandeln mit diesen die Verträge
auf der Grundlage der Musterverträge der Fondsgesellschaft
vor und betreuen das Projekt bis der Entwickler die Arbeiten
abgeschlossen hat. Daneben beraten sie die Fondsgesellschaft
insbesondere in allen mit der Herstellung, der Anschaffung,
der Finanzierung, dem Vertrieb und der Vermarktung von
Games zusammenhängenden Maßnahmen. Dies gilt auch
hinsichtlich späterer Reinvestitionen von Verwertungserlösen.
Ferner obliegt dem Executive Producer u. a. das Vorverhandeln
einer Platzierung fertiger Online-Games auf einer geeigneten
Online-Plattform, die Überwachung der Entwicklungs- und
Programmierarbeiten einschließlich der Einhaltung der vereinbarten Budgets durch die Entwickler, die Überwachung der
jeweils vereinbarten Ablieferungstermine (sog. „Milestones“)
durch die Entwickler, die Überwachung der Qualitätsstandards der abgelieferten Milestones entsprechend den Anforderungen des Entwicklungsvertrages, die schriftliche Information der Fondsgesellschaft über die (Teil-)Abnahme der
68
12 RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Milestones sowie die allgemeine Projektüberwachung.
Die Aufgaben der Executive Producer werden auf der Grundlage eines mit der Fondsgesellschaft geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrages als Rechtsgrundlage geregelt. Sie haben
demzufolge dafür Sorge zu tragen, dass dem Fondsmanagement eine ausreichende Anzahl an Erfolg versprechenden und
geprüften Games angeboten werden, in die kurzfristig investiert werden kann. Die Executive Producer haben dafür Sorge
zu tragen, dass die angebotenen Games den Investitionskriterien der Fondsgesellschaft entsprechen.
Haftung
Der Executive Producer hat die Geschäfte mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmannes zu erbringen. Er haftet nicht für die
Fertigstellung der Games und einen bestimmten Vermarktungserfolg der von ihm vorbereiteten und entwickelten Projekte.
Vergütung
Der Executive Producer erhält für seine Tätigkeit für die von
der Fondsgesellschaft ausgewählten und tatsächlich durchgeführten Games eine Vergütung in Höhe von 8 % des jeweiligen Entwicklungsbudgets des Games zzgl. gesetzlicher
Umsatzsteuer. Die Vergütung ist zu 50 % zum Zeitpunkt des
Entwicklungsbeginns und zu 50 % anteilig mit Abnahme der
Milestones zur Zahlung fällig.
Laufzeit
Der Vertrag wird jeweils bis zum 31.12.2014 fest geschlossen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt hiervon unberührt.
11. Verträge mit den Entwicklern
Die Altaris Management GmbH hat im eigenen Namen mit
den Games-Entwicklern (u. a. mit der phenomedia publishing GmbH und der Like Dynamite GmbH) weitgehend
inhaltsgleiche Verträge über die Entwicklung potenzieller
Games-Projekte abgeschlossen.
Die Altaris Management GmbH ist berechtigt, die bestehenden
Entwicklungsverträge mit sämtlichen Rechten und Pflichten
auf die Fondsgesellschaft zu übertragen. Überträgt die Altaris
Management GmbH einen bestehenden Entwicklungsvertrag
nicht bis zu einem vorbestimmten Zeitpunkt auf die Fondsgesellschaft, wird der Entwicklungsvertrag aufgelöst ohne dass
die Parteien gegenseitig Ansprüche erheben können.
Der Entwickler hat nach Maßgabe des Entwicklungsvertrages
das Game herzustellen und der Fondsgesellschaft sämtliche
Rechte, die zur Vervielfältigung und weltweiten Vermarktung
des Games erforderlich sind, einzuräumen. Die Fondsgesellschaft ist berechtigt, die abgenommenen Games zu prüfen.
Mängel sind in angemessener Frist durch den Entwickler auf
dessen Kosten zu beheben; anderenfalls kann die Fondsge-
69
sellschaft auf Kosten des Entwicklers Dritte mit der Behebung
des Mangels beauftragen. Die Abnahme eines Games ist erst
mit schriftlicher Zustimmung der Fondsgesellschaft zum sog.
„Gold Master“ des Games abgeschlossen.
Der Erwerbspreis ist durch die Fondsgesellschaft nach Maßgabe des vertraglich festgelegten Entwicklungsfortschritts (sog.
Milestones) zu bezahlen. Der Entwickler ist auf Anforderung
der Fondsgesellschaft verpflichtet dem Mittelverwendungskontrolleur einen Datenträger mit dem Programmcode des
entsprechenden Milestone zu übergeben der die Einhaltung
des Milestone dokumentiert. Sobald die Fondsgesellschaft
durch die laufenden Lizenzerlöse die Entwicklungs- und Produktionskosten des Games erwirtschaftet hat, erhält der Entwickler eine Beteiligung an den Lizenzerlösen der Games, insofern dies Bestandteil der Vereinbarung ist.
Die Vertragsparteien übernehmen keine Gewährleistung für
die Vermarktungsfähigkeit der hergestellten Games.
12. Verträge mit den Publishern
Die Fondsgesellschaft hat mit verschiedenen Publishern weitgehend inhaltsgleiche Lizenzverträge über die weltweite Vermarktung der Games abgeschlossen.
Die Lizenznehmer sind berechtigt, das Game auf Basis des
sog. „Gold Master“ zu vervielfältigen und weltweit zu vermarkten, entsprechendes Werbematerial unter Verwendung
geschützter Namen und Logos zu erstellen und zu veröffentlichen sowie sog. „Demo- bzw- Vorab-Versionen“ des Spiels zu
verbreiten. Die Lizenznehmer sind diesbezüglich verpflichtet,
Games in ausreichendem Umfang zu produzieren, geeignete
und ausreichende Vermarktungsstrukturen zu schaffen und
einen Teil der Bruttolizenzerlöse, maximal jedoch 15 %, für das
Marketing des Games zu verwenden.
Die Nettolizenzerlöse aus der Verwertung der Games sind in
der Regel von den Lizenznehmern vollständig an die Fondsgesellschaft herauszugeben bis dieser ein Betrag in Höhe der
Entwicklungskosten zugeflossen ist. Danach erhält die Fondsgesellschaft einen Anteil an den Publisher-Nettoerlösen, der
in der Regel zwischen 55 % und 65 % der Publisher-Netto­
lizenzerlöse zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer beträgt.
Etwaige Steuerzahlungen im Zusammenhang mit der weltweiten Vermarktung der Games sind von den Lizenznehmern
zu tragen. Sofern die Fondsgesellschaft zu Steuerzahlungen
herangezogen wird, erhöht sich der Anteil an den Nettolizenzerlösen im Umfang der zu leistenden Steuerzahlungen.
Die Lizenzverträge haben grundsätzlich eine Laufzeit von drei
Jahren, beginnend mit der Veröffentlichung des Games durch
den Lizenznehmer. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
70
13 STEUERLICHE GRUNDLAGEN
1. Allgemeines
In diesem Kapitel „13 Steuerliche Grundlagen“ sind wesentliche
steuerliche Aspekte und Folgen einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft zusammengefasst. Die Gliederung erfolgt nach den
unterschiedlichen Steuerarten, die steuerlichen Auswirkungen
werden jedoch zugleich zeitlich der Investitionsphase, Nutzungsphase oder der Beendigung der Vermögensanlage zugeordnet. Dieses Kapitel enthält dabei lediglich eine allgemeine
Darstellung steuerlicher Aspekte, die teilweise vereinfacht ist
und keinesfalls steuerliche Besonderheiten einzelner Anleger
berücksichtigt. Die Besteuerung der Einkünfte aus einem mittelbar über die Treuhandkommanditistin gehaltenen Anteil an der
Fondsgesellschaft ist auch von individuellen Verhältnissen des
Anlegers abhängig. Die nachfolgenden Angaben können nicht
sämtliche steuerlichen Aspekte berücksichtigen, die sich aus der
persönlichen Situation des Anlegers ergeben. Daher sollte der
Anleger zu Fragen seiner Besteuerung mit Einkünften aus der
Vermögensanlage seinen steuerlichen Berater konsultieren. Die
Ausführungen in diesem Kapitel sind im Zusammenhang mit
dem Kapitel „02 Wesentliche Risiken“ und darin insbesondere
dem Abschnitt 4.3 „Steuerliche Risiken“ zu lesen.
Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption des
Angebots beruhen auf den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden Steuergesetzen, Verwaltungsanweisungen
und Rechtsprechung. Die zugrunde liegenden Gesetze, die
Rechtsprechung sowie die Auffassung bzw. Verwaltungspraxis
der Finanzverwaltung können sich jederzeit, ggf. mit Wirkung
für die Vergangenheit, nachteilig ändern bzw. wegfallen. Eine
Gewähr für das Fortbestehen der derzeitigen Rechtslage und
Verwaltungsauffassung/-praxis wird vom Anbieter nicht übernommen. Ebenfalls ist nicht auszuschließen, dass nachstehend
vertretene Rechtsauffassungen von der Finanzverwaltung
bzw. den Finanzgerichten nicht geteilt werden.
Bei den nachfolgenden Ausführungen wird davon ausgegangen, dass sich eine in Deutschland ansässige und unbeschränkt
steuerpflichtige, natürliche Person mittelbar über die Treuhandkommanditistin an der Fondsgesellschaft beteiligt, die ihren
Anteil im steuerlichen Privatvermögen hält. Dieser Abschnitt
berücksichtigt nicht steuerliche Aspekte von Anlegern, die ihren
Anteil an der Fondsgesellschaft im Betriebsvermögen halten.
Ebenso gilt die Darstellung nicht für Personengesellschaften
bzw. Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen im Sinne von § 1 Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz,
die unmittelbar oder mittelbar einen Anteil an der Fondsgesellschaft halten. Es wird unterstellt, dass der Anleger den Erwerb
des Anteils an der Fondsgesellschaft nicht fremdfinanziert.
2. Einkommensteuer
2.1. Zurechnung der Einkünfte, Mitunternehmerstellung,
Einkünfteermittlung, Verfahren (Investitions- und Nutzungsphase, Beendigung der Vermögensanlage)
71
Die Anleger beteiligen sich über die Treuhandkommanditistin
als Treugeber an der Fondsgesellschaft. Die Fondsgesellschaft
ist als Personengesellschaft steuerlich transparent und damit
nicht Subjekt der Einkommensteuer. Die von der Fondsgesellschaft gehaltenen Wirtschaftsgüter und erzielten Einkünfte
sind für Besteuerungszwecke den Gesellschaftern der Fondsgesellschaft zuzurechnen. Die der Treuhandkommanditistin zugerechneten Anteile, werden weiter an die über den Treuhandkommanditisten investierenden Anleger zugerechnet. Diese
qualifizieren sich nach Auffassung des Anbieters als Mitunternehmer der Fondsgesellschaft, da sie im Innenverhältnis wie
unmittelbar beteiligte Kommanditisten gestellt werden. Ihnen
werden diejenigen Mitspracherechte eingeräumt, die denen
unmittelbar beteiligter Kommanditisten entsprechen. Die Abstimmung der Treugeber ist nach dem Treuhandvertrag seitens
der Treuhandkommanditistin in der Gesellschafterversammlung zwingend umzusetzen. Die Treuhandkommanditistin ist
weisungsgebunden und handelt ausschließlich auf Gefahr und
Rechnung der Treugeber. Auch in Bezug auf Gewinnanteile,
Ausschüttungen, Vermögensbeteiligung, Liquidationserlöse
usw. stehen die Treugeber den Kommanditisten gleich. Die Zurechnung erfolgt nach der im Kapitel „14 Gesellschaftsvertrag“
der Fondsgesellschaft festgelegten Verteilung (§ 17).
Die Fondsgesellschaft ermittelt ihre Einkünfte durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) nach §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1
EStG. Ausgangsgröße ist der im handelsrechtlichen Jahresabschluss ausgewiesene Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag.
Dieser wird unter Berücksichtigung steuerlicher Gewinnkorrekturen aufgrund abweichender steuerlicher Ansatz- und
Bewertungsvorschriften zum Steuerbilanzgewinn/-verlust
fortentwickelt. Im Weiteren ist das Steuerbilanzergebnis zu
modifizieren, beispielsweise sind etwaige nicht abzugsfähige
Betriebsausgaben (vgl. § 4 Abs. 5 EStG) hinzuzurechnen, so
dass sich das „steuerliche Ergebnis vor Sonderbetriebsvermögen“ ergibt. Sodann hat eine Berücksichtigung der Sonderbetriebseinnahmen bzw. -ausgaben der Gesellschafter zu erfolgen: z. B. sind die Vergütungen an die Komplementärin zu
addieren, etwaige Schuldzinsen der Anleger hingegen, die im
Rahmen einer Beteiligungsfinanzierung angefallen sind, müssen gekürzt werden. Am Ende steht das steuerliche Ergebnis
der Fondsgesellschaft.
Die Einkünfte werden auf Ebene der Fondsgesellschaft einheitlich und gesondert festgestellt. Für die Zuordnung zu
einem Veranlagungszeitraum ist danach grundsätzlich der
Zeitpunkt der Realisation maßgeblich. Die Feststellung auf
Ebene der Fondsgesellschaft ist Grundlage für die Besteuerung des einzelnen Anlegers. Die auf Ebene der Fondsgesellschaft ermittelten Einkünfte werden gemäß der Beteiligungsquote den einzelnen Anlegern anteilig zugerechnet.
Sonderbetriebsausgaben einzelner Anleger sind nur im Rahmen der hierfür jährlich abzugebenden Feststellungserklärung
der Fondsgesellschaft berücksichtigungsfähig, nicht hingegen
in der persönlichen Einkommensteuererklärung. Der Anleger
hat seine Sonderbetriebsausgaben gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft bis zum 31. März des Folgejahres schriftlich und mit Belegen bekannt zu geben. Andernfalls
können sie auch in der Steuererklärung der Fondsgesellschaft
nicht berücksichtigt werden. Die Feststellungsbescheide sind
für die Besteuerung des Anlegers bindend, Einwendungen des
Anlegers können nur im Rahmen des Feststellungsverfahrens
und nicht im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Rechtsbehelfe können
grundsätzlich nur von der Fondsgesellschaft gegen den Feststellungsbescheid und nicht im Rahmen des Einspruchsverfahrens gegen den Einkommensteuerbescheid durch den einzelnen Anleger geltend gemacht werden.
Die Steuerbescheide der Fondsgesellschaft werden voraussichtlich unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen. Über
die endgültige Feststellung der Besteuerungsgrundlagen wird
erst im Rahmen einer Betriebsprüfung entschieden.
2.2. Art der Einkünfte, Gewinnerzielungsabsicht
vestitions- und Nutzungsphase)
(In­
Die Fondsgesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft bei der
die alleinige Geschäftsführung durch eine Kapitalgesellschaft
als persönlich haftende Gesellschafterin wahrgenommen wird.
Sie ist als solche gewerblich geprägt im Sinne von § 15 Abs. 3
Nr. 2 EStG. Darüber hinaus liegt auf Grund der geplanten Tätigkeit der Fondsgesellschaft, die den Erwerb, die Herstellung, die
Lizenzierung, den Verkauf und die Vermarktung von Games
vorsieht, eine originär gewerbliche Tätigkeit vor (§ 15 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG). Die Einkünfte der Fondsgesellschaft
werden – wie erläutert (vgl. Abschnitt 2.1) – den Anlegern zugerechnet, die als so genannte Mitunternehmer anzusehen
sind. Diese erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Eine Tätigkeit ist steuerlich relevant und berechtigt somit auch
zur Aufwand- und Verlustberücksichtigung, wenn sie mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird. Entscheidend ist,
ob in einer Totalperiode ein Totalgewinn erzielt werden kann
und soll. Der Zeitraum, in welchem ein Totalgewinn erzielt
werden muss, umfasst die Gesamtdauer des Kapitaleinsatzes.
Bei der Ermittlung des Totalgewinnes sind alle steuerpflichtigen Einnahmen und alle abziehbaren Betriebsausgaben zu
berücksichtigen. Eine Gewinnerzielungsabsicht muss sowohl
auf Ebene der Fondsgesellschaft als auch auf Ebene des Anlegers vorliegen. Die Tätigkeit der Fondsgesellschaft wird nach
Ansicht des Anbieters mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt.
Laut Prognoserechnung ergibt sich bei der geplanten Investition in Games auf Ebene der Fondsgesellschaft ein positives
steuerliches Gesamtergebnis (Totalgewinn) Aber auch aus
Sicht der einzelnen Anleger muss die erforderliche Gewinnerzielungsabsicht im Rahmen der Beteiligung eingehalten
werden. Bei der steuerlichen Beurteilung des Totalgewinnes
sind alle Sonderbetriebsausgaben des Anlegers, wie z. B. Zinsaufwand auf Grund einer Fremdfinanzierung der Beteiligung,
zu berücksichtigen. Jedem Anleger wird vor einer Fremdfinanzierung seiner Beteiligung empfohlen, die steuerlichen Auswirkungen mit einem Steuerberater zu erörtern. Ein Anleger, der
seine Vermögensanlage veräußert, bevor er seinen Totalgewinn erzielt hat, muss mit einer besonderen Überprüfung der
Gewinnerzielungsabsicht rechnen, insbesondere dahingehen,
ob es sich bei der Veräußerung der Vermögensanlage nicht um
einen von vornherein gefassten Entschluss handelt.
2.3. Produktionskosten, Fondskosten (Investitionsphase)
Die Fondsgesellschaft wird im Rahmen der Investition in Games
sämtliche Rechte für dessen Vermarktung erwerben und zwar exklusiv und zeitlich unbegrenzt. Dieser Erwerbsvorgang kann sich
sowohl auf bereits vollständig fertig gestellte Games, wie auch
auf noch ganz oder teilweise zu entwickelnde Games beziehen.
Die Games sind selbstständig verkehrsfähig und bewertbar
sowie dazu bestimmt, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb der
Fondsgesellschaft zu dienen. Sie sind daher steuerlich als Wirtschaftsgüter zu qualifizieren und dem Anlagevermögen der
Fondsgesellschaft zuzuordnen. Bei den Games handelt es sich
um Software, bei deren Wertung dem geistigen Programminhalt die überragende wirtschaftliche Bedeutung zukommt. Der
materielle Datenträger tritt demgegenüber in den Hintergrund.
Er dient nur dazu, das Game nicht zu verlieren sowie als Eingabemedium für die Plattform, auf der es eingesetzt werden soll.
Der Materialwert des Datenträgers ist daher auch regelmäßig zu
vernachlässigen. Mit dem Erwerbspreis werden also ganz überwiegend der Quellcode (Programmcode) des jeweiligen Games
sowie die Vermarktungsrechte bezahlt, so dass Games als sog.
immaterielle Wirtschaftsgüter anzusehen sind. Für deren bilanzund steuerrechtliche Behandlung ist entscheidend, ob sie von
der Fondsgesellschaft bzw. dem Anleger selbst hergestellt werden oder ob sie als entgeltlich erworben anzusehen sind. Im ersteren Fall bestünde nach § 5 Abs. 2 EStG ein Aktivierungsverbot,
im letzteren Fall ist das Game als immaterielles Wirtschaftsgut
mit seinen Anschaffungskosten zu Zwecken des Steuerrechts zu
aktivieren. Gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung (sog.
„Medienerlasse“, Schreiben des BMF vom 23.2.2001, IV A 6 – S
2241- 8/01 und vom 5.8.2003, IV A 6 – S 2241 – 81/03) ist ein
geschlossener Fonds regelmäßig dann als Hersteller eines Wirtschaftsgutes anzusehen, wenn (vereinfacht dargestellt):
ƒƒ der Fondsgesellschaft alle zur Herstellung und Auswertung
des Games erforderlichen Rechte zustehen;
ƒƒ alle wesentlichen Maßnahmen der Produktion (insbesondere auch die inhaltliche Ausgestaltung der Games) der
Entscheidung der Fondsgesellschaft unterliegen. Bei bereits
begonnenen Projekten muss eine wesentliche Einflussnahmemöglichkeit verbleiben;
ƒƒ der Hersteller ein fest vereinbartes Honorar und alle Aufwendungen ersetzt erhält; und
ƒƒ in Bezug auf Fertigstellungs- und Erlösausfallversicherungen die Fondsgesellschaft Versicherungsnehmerin ist.
72
13 STEUERLICHE GRUNDLAGEN
Wegen der besonderen Konzeption geschlossener Fonds ist
es zudem für die Herstellereigenschaft erforderlich, dass die
Mitwirkungsrechte der Anleger soweit reichen, dass ihnen die
zuvor bezeichnete wesentliche Einflussnahme (z. B. im Wege
der Beschlussfassung) zukommt. Fehlt es hingegen an einer
solchen Einflussnahme der Anleger und hat der Initiator des
Fonds den Anlegern ein einheitliches Vertragswerk vorgegeben, auf welches die Anleger ebenfalls in ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit keine Einflussnahme ausüben können, liegt keine Herstellereigenschaft vor.
Im Hinblick auf einen Teil der bereits ausgewählten Games, ist
die grundsätzlich vertraglich vorgesehene Einflussmöglichkeit
der Fondsgesellschaft bereits auf Grund des fortgeschrittenen
Entwicklungsstandes faktisch weitgehend ausgeschlossen. Insoweit eine solche Einflussmöglichkeit der Fondsgesellschaft
noch besteht, fehlt es zumindest an der seitens der Finanzverwaltung weiterhin geforderten Einflussmöglichkeit der Anleger auf die Investitionsentscheidung der Fondsgesellschaft.
Eine Einflussnahmemöglichkeit der Anleger auf das durch den
Initiator, die Altaris Emissionshaus GmbH, vorgegebene Vertragswerk ist ebenfalls weitestgehend ausgeschlossen. Nach
Auffassung des Anbieters ist damit von einer Erwerbereigenschaft auszugehen.
Die an die Hersteller gezahlten Vergütungen müssen zu
Zwecken des Steuerrechts mit ihren Anschaffungs-/Herstellungskosten aktiviert werden. Sie können linear über die „betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer“ abgeschrieben werden.
Die Abschreibung beginnt, sobald die Fondsgesellschaft die
letzten Rate des Erwerbspreises bezahlt hat, der Hersteller
der Fondsgesellschaft die wirtschaftliche Verfügungsmacht
am betreffenden Game eingeräumt hat und dieses mit seiner
Veröffentlichung zur Gewinnerzielung verwendet wird. Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist der Zeitraum, über den
ein Wirtschaftsgut erfahrungsgemäß im Betrieb eines Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einnahmen eingesetzt wird. Zur
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von Computerspielen
liegen bislang – soweit ersichtlich – keine veröffentlichten
Äußerungen der Finanzverwaltung oder Entscheidung der
Rechtsprechung vor; nach Auffassung des Anbieters ist jedoch
davon auszugehen, dass die Games der Fondsgesellschaft ab
Veröffentlichung durchschnittlich 2 bis 3 Jahre ökonomisch
sinnvoll vermarktet werden können. Vorbehaltlich einer abweichenden Beurteilung durch die Finanzverwaltung plant die
Fondsgesellschaft die Games daher über ihre wirtschaftliche
Nutzungsdauer von 2,5 Jahren linear abzuschreiben.
Die Fondsgesellschaft beauftragt die Publisher mit der Vermarktung der Games. Dem Publisher kann zu diesem Zweck eine Lizenz eingeräumt werden, für die dieser eine Festvergütung mindestens in Höhe der Entwicklungskosten zu leisten hat und unter
Umständen eine zusätzlich Umsatzbeteiligung vorgesehen ist.
Des Weiteren kann die Vermarktung durch den Publisher vorsehen, dass dieser hierfür eine Provision von der Fondsgesellschaft
73
erhält. Der Umfang der auf den Publisher übertragenen Rechte
und Lizenzen kann je Game stark variieren. Die Vermarktung auf
unterschiedlichen Märkten (z. B. regional oder unterschiedliche
Konsolen) kann einheitlich durch einen oder auch durch mehrere Publisher erfolgen. Ebenso kann die Vergütung mehrere
Komponenten vorsehen, wie etwa einen festen Betrag und eine
erfolgsabhängige Komponente, wobei Produktionskosten ganz
oder teilweise durch die fest vereinbarte Komponente gedeckt
sein können oder eine solche ganz fehlt.
Sofern die Fondsgesellschaft für den gesamten Zeitraum der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer keine alternative Vermarktung des Games durchführen kann und somit eine Verwertung je Game exklusiv durch einen Publisher erfolgt und
zugleich ein Festpreis vereinbart ist, der die Entwicklungskosten
im Wesentlichen deckt, ist die Fondsgesellschaft nach Auffassung des Anbieters nicht mehr wirtschaftlicher Eigentümer im
Sinne von § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO. Sofern eine Vermarktung über
mehrere Publisher (z. B. beschränkt auf bestimmte Länder, auf
bestimmte Konsolen/Plattformen oder eine zeitliche Beschränkung) vereinbart wird oder der Vertrag mit dem Publisher eine
Provision für Vermarktungstätigkeit vorsieht, steht nach Auffassung des Anbieters im Hinblick auf § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO auch die
geplante Lizenzierung der Games an den Publisher einer Aktivierung der Games bei der Fondsgesellschaft nichts entgegen.
Die Fondsgesellschaft wird in diesen Fällen durch die Lizenzverträge mit den Publishern planmäßig nicht von dem wirtschaftlichen Ertragspotenzial der Games ausgeschlossen, sondern
partizipiert vielmehr in wesentlichem Umfang an den erzielten
Verwertungserlösen. Der konkrete Inhalt der Verträge mit den
Publisher ist noch nicht bekannt. Der Anbieter geht in der Regel
von einer Aktivierung der Games bei der Fondsgesellschaft aus.
Bezüglich der Aufwendungen in Form von „Gebühren“ eines
geschlossenen Fonds für die in gesonderten Verträgen vereinbarten Dienstleistungen (z. B. Eigenkapitalvermittlungsprovision, Konzeption), kommt es ebenfalls auf Grund der modellimmanenten Verknüpfung aller Verträge dazu, dass diese
Aufwendungen im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der
Erlangung der Rechte an den Games stehen. Soweit Aufwendungen nicht auf den Erwerb der Games gerichtet sind und
sie auch der Einzelerwerber außerhalb einer Fondsgestaltung
als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen könnte,
sind diese nicht den Anschaffungskosten der Vermögensanlage zuzurechnen. Zu den Anschaffungskosten gehören alle
Aufwendungen, die wirtschaftlich im Zusammenhang mit der
Abwicklung der Vermögensanlage in der Investitionsphase anfallen. Zu den Anschaffungskosten gehören daher auch Haftungs- und Geschäftsführungsvergütungen für Komplementäre, Geschäftsführungsvergütungen bei schuldrechtlichem
Leistungsaustausch und Vergütungen für Treuhandkommanditisten, soweit sie auf die Investitionsphase entfallen. Nach
einigen jüngeren finanzgerichtlichen Urteilen können Dienstleistungsvergütungen, die für die Vermittlung von Eigen- oder
Fremdkapital oder für die Übernahme einer Platzierungsga-
rantie gezahlt werden, sofort als Betriebsausgaben abgezogen
werden (FG Hamburg, Urteil vom 15.10.2008, 2 K 210/06; Urteil
vom 23.5.2008 2 K 236/06; FG Münster, Urteil vom 13.03.2009
– 14 K 3638/05 F). Gegen die Entscheidungen wurde Revision
vor dem Bundesfinanzhof eingelegt, so dass eine endgültige
Entscheidung zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hierzu
noch aussteht (Az. IV R 50/08 und IV R 36/08).
möglichkeiten der Anleger (s.o. bei 2.3) als zusätzlich zu aktivierende Kosten für das vorgefertigte Vertragswerk behandelt.
Die Aufgriffsgrenze von 10 % (§ 15b Abs. 3 EStG) wird damit
von der Fondsgesellschaft auf Basis der vorliegenden steuerlichen Prognoserechnung nicht überschritten.
Der Anbieter hat in der Prognoserechnung angenommen,
dass die in der Tabelle Dienstleistungsvergütungen in Kapitel
„08 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage“ in der Platzierungsphase anfallenden Nebenkosten/Gebühren als Anschaffungskosten zu behandeln sind.
Außerhalb der §§ 15a, 15b EStG können dem Anleger zugerechnete Verluste im Entstehungsjahr mit anderen, positiven
Einkünften des Anlegers desselben Veranlagungsjahres verrechnet werden. Für nicht ausgeglichene Verluste ist zunächst
der Verlustrücktrag in das unmittelbar vorangegangene Jahr
durchzuführen, der betragsmäßig auf EUR 511.500 (bei zusammenveranlagten Ehegatten auf EUR 1.023.000) begrenzt ist.
Soweit Verluste auf diese Art nicht ausgeglichen worden sind,
werden sie nach § 10d Abs. 2 EStG in den folgenden Jahren vor
den Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen (Verlustvortrag). Verluste sind dann in den Folgejahren
unabhängig von der Einkunftsart, bei der sie entstanden sind
und unabhängig davon, welche Einkünfte in den Vortragsjahren erzielt werden, bis zu einem Betrag in Höhe von EUR 1 Mio.
(bei zusammenveranlagten Ehegatten EUR 2 Mio.) abziehbar.
Darüber hinaus ist nur ein Ausgleich bis zu 60 % des EUR 1
Mio. (bei zusammenveranlagten Ehegatten EUR 2 Mio.) übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte möglich. Gewinne
oberhalb des sich somit ergebenden Sockelbetrages können
nicht mehr voll mit Verlusten aus den Vorjahren ausgeglichen
werden.
Das vom Anleger zu leistende Agio ist als Leistung in das
Eigenkapital der Fondsgesellschaft zu werten. Es stellt damit
Anschaffungskosten der Beteiligung an der Fondsgesellschaft
und keine Sonderbetriebsausgaben dar.
2.4. Begrenzung des Verlustausgleichs durch § 15a EStG
(Nutzungsphase)
Nach § 15 a Abs. 1 Satz 1 EStG kann der dem Anleger zuzurechnende Anteil am Verlust der Fondsgesellschaft nicht mit
anderen Einkünften des Anlegers ausgeglichen werden, soweit durch den Verlust ein negatives Kapitalkonto des Anlegers entsteht oder sich erhöht. Insoweit ist auch ein Verlustausgleich, Verlustvortrag oder Verlustrücktrag nach § 10d EStG
nicht möglich. Derartige Verlustanteile können nur mit künftigen Gewinnen verrechnet werden, die dem Anleger auf Grund
seiner Beteiligung an der Fondsgesellschaft zuzurechnen sind.
Ein negatives Kapitalkonto entsteht, wenn der dem Anleger
zugewiesene kumulierte Verlust die von ihm geleistete Einlage übersteigt. Soweit Liquiditätsausschüttungen in den ersten
Jahren Gewinnanteile der Anleger übersteigen und das negative Kapitalkonto des Anlegers noch erhöht, sind solche Entnahmen grundsätzlich dem Anleger als Gewinn zuzurechnen
und daher von ihm zu versteuern (so genannte Entnahmebesteuerung nach § 15a Abs. 3 EStG). Nach den Planrechnungen
des Prospektes ist dies jedoch nicht der Fall.
2.5. Begrenzung des Verlustausgleichs durch § 15b EStG
(Nutzungsphase)
Nach § 15b Abs. 1 EStG mindern die anfänglichen Verluste aus
Steuerstundungsmodellen nur diejenigen Einkünfte, die der
Anleger in den folgenden Wirtschaftsjahren aus derselben Einkunftsquelle erzielt. Sie dürfen nicht mit anderen Einkünften
verrechnet und auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. § 15a EStG ist nicht anwendbar. Die Fondsgesellschaft ist
nach ihrer Konzeption nicht auf die Erzielung von Steuervorteilen angelegt. Die in der Handelsbilanz zwingend anfallenden
anfänglichen Aufwendungen (insbesondere die Emissionsaufwendungen) wurden bei der Prognose zur steuerlichen
Gewinnermittlung aufgrund der fehlenden Einflussnahme-
2.6. Verlustabzug nach § 10d EStG (Nutzungsphase)
Mit Beschluss vom 17.12.2007 hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass der Verlustabzug nach
§ 10d EStG nicht vererblich ist. Werden einem Anleger von der
Fondsgesellschaft steuerliche Verluste zugewiesen, können
diese im Todesfall nicht auf die Erben übertragen werden. Der
Verlustvortrag geht unter.
2.7. Steuerliche Behandlung auf Ebene des Anlegers (Nutzungsphase)
Die steuerliche Behandlung des dem Anleger zugewiesenen
Ergebnisses der Fondsgesellschaft richtet sich nach den für den
einzelnen Anleger geltenden steuerlichen Vorschriften.
Die Konzeption sieht bei planmäßigem Verlauf auch Liquiditätsausschüttungen an die Anleger vor. Die Liquiditätsausschüttungen stellen Entnahmen dar und sind als solche nicht
steuerpflichtig.
Der den Anlegern nach § 18 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages
der Fondsgesellschaft gezahlte Frühzeichnerbonus ist nach
Ansicht des Anbieters als gewinn- und umsatzunabhängige
Vergütung zu qualifizieren, die bei dem Anleger zu Einkünften
aus Gewerbebetrieb führt.
74
13 STEUERLICHE GRUNDLAGEN
Gewinnanteile aus der Beteiligung unterliegen der Belastung
mit Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, die sich aus der steuerlichen Situation der
einzelnen Anleger ergibt. Entscheidend für diese Belastung ist
der so genannte Grenzsteuersatz des Anlegers, d. h. derjenige
Steuersatz, mit dem der Ergebnisanteil des Anlegers der Einkommensteuer unterliegt. Durch den zur Einkommensteuer
erhobenen Solidaritätszuschlag von 5,5 % erhöhen sich die
Grenzsteuersätze. Derzeit beträgt der Spitzensteuersatz 42 %.
Ab einem zu versteuerndem Einkommen von EUR 250.000 (bei
zusammenveranlagten Ehegatten EUR 500.000) beträgt der
Steuersatz 45 %. Eine weitere Erhöhung ergibt sich gegebenenfalls aus der Belastung mit Kirchensteuer, die je nach Bundesland 8 % bzw. 9 % der Einkommensteuer beträgt.
Die durch die Unternehmenssteuerreform 2008 eingeführte
Thesaurierungsbegünstigung, nach der im Rahmen des persönlichen Veranlagungsverfahrens auf Antrag nicht entnommene Gewinne bei natürlichen Personen mit einem reduzierten Steuersatz von 28,25 % besteuert werden können (wenn
der Anteil an dem Gewinn der Fondsgesellschaft mehr als 10%
beträgt oder den Betrag von EUR 10.000 übersteigt), kommt
für den Anleger nicht in Betracht. Nach der Konzeption ist eine
Thesaurierung nicht vorgesehen.
2.8. Einkünfte aus ausländischen Quellen (Nutzungsphase)
Die Vergabe von Lizenzen an für steuerliche Zwecke im Ausland ansässige Publisher ist ebenfalls nicht ausgeschlossen. In
einem solchen Fall können die Anleger mit den an die Fondsgesellschaft fließenden Lizenzzahlungen im Ausland beschränkt steuerpflichtig sein. Eine Doppelbesteuerung wird
in diesem Fall in der Regel durch die Regelungen eines zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen
Ansässigkeitsstaates des Publishers geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen vermieden. Das Besteuerungsrecht
hinsichtlich der an die Fondsgesellschaft zu leistenden Lizenzzahlungen wird hierbei in der Regel der Bundesrepublik
Deutschland zustehen. Das Doppelbesteuerungsabkommen
kann jedoch ein Quellensteuerrecht des anderen Staates vorsehen. Die Entstehung einer Doppelbesteuerung wird dabei
oftmals durch eine Anrechnung der ausländischen Steuer auf
die deutsche Steuer vermieden, wobei die Anrechnung auf
die deutsche Steuer der aus dem jeweiligen Land stammenden Einkünfte beschränkt ist.
2.9. Beendigung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft
(Beendigung der Vermögensanlage)
Die Beteiligung kann sowohl durch die Veräußerung der treuhänderisch gehaltenen Anteile an der Fondsgesellschaft, als
auch durch Kündigung, sonstiges Ausscheiden und Liquidation
der Fondsgesellschaft beendet werden. Hierdurch kann es zu
einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn kommen. Veräußerungsgewinn ist der positive Unterschiedsbetrag zwischen
75
dem auf den Anleger anteilig entfallenden Liquidationserlös,
bzw. dem Veräußerungserlös bzw. dem Abfindungsbetrag
einerseits und dem Buchwert der Beteiligung des betreffenden
Anlegers andererseits. Dabei werden die bis zur Beendigung der
Beteiligung aufgelaufenen, nach § 15a EStG weder ausgleichsnoch abzugsfähigen, Verlustanteile mit diesem Veräußerungsgewinn verrechnet. Ein diesen Verlustanteil übersteigender
Veräußerungsgewinn unterliegt der Einkommensteuer. Der Veräußerungsgewinn ist insofern steuerlich begünstigt, als er nach
§ 34 EStG einem geringeren Grenzsteuersatz unterliegen kann
bzw. die Voraussetzungen zum einmaligen Freibetrag nach § 16
Abs. 4 EStG (EUR 45.000 soweit das 55. Lebensjahr erreicht ist)
vorliegen. Die Einkommensteuer auf außerordentliche Einkünfte, zu denen auch Veräußerungsgewinne bei Beendigung der
Beteiligung gehören, beträgt das Fünffache des Unterschiedsbetrages der Steuer auf das zu versteuernde Einkommen ohne die
außerordentlichen Einkünfte, und der Steuer auf das zu versteuernde Einkommen unter Einbeziehung eines Fünftels der außerordentlichen Einkünfte. Ist das verbleibende zu versteuernde Einkommen negativ und das zu versteuernde Einkommen positiv,
so beträgt die Einkommensteuer das Fünffache der auf 1/5 des
zu versteuernden Einkommens entfallenden Einkommensteuer.
Alternativ hierzu kann im Einzelfall die Besteuerung mit dem
ermäßigten Steuersatz (56 % des durchschnittlichen Steuersatzes, aber mindestens 15 %) gem. § 34 Abs. 3 EStG vorteilhafter
sein. Diese Regelung kann von jedem Steuerpflichtigen jedoch
nur einmal zeitlebens in Anspruch genommen werden und ist
betragsmäßig und altersmäßig begrenzt. Zur konkreten Beurteilung der steuerlichen Auswirkungen einer Anteilsveräußerung
sollte der Anleger seinen steuerlichen Berater konsultieren.
3. Gewerbesteuer (Nutzungsphase, Beendigung der Vermögensanlage)
Die Fondsgesellschaft unterliegt der Gewerbesteuer und
führt die entsprechende Steuerschuld – anders als bei der
Einkommensteuer – selber an das Finanzamt ab. Bei der Ermittlung der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage
(Gewerbeertrag) ist vom einkommenssteuerlichen Ergebnis
auszugehen, welches um gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen zu korrigieren ist. Für die Summe der
Hinzurechnung gilt ein Freibetrag in Höhe von EUR 100.000.
Nach Auffassung des Anbieters findet die Hinzurechnung von
25% der Aufwendungen für die zeitliche Überlassung von
Rechten, insbesondere auch Lizenzen, keine Anwendung. Die
Fondsgesellschaft erhält die Rechte an den Games konzeptionsgemäß zeitlich unbefristet.
Zum Gewerbeertrag der Fondsgesellschaft gehört auch der
Gewinn aus der Veräußerung des teilweisen oder vollständigen Anteils des Anlegers oder ein anderweitig erzielter
Veräußerungsgewinn. Nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages haben übertragende oder anderweitig ausscheidende Anleger einen hierdurch entstehenden Schaden
aus der Erhöhung des Gewerbeertrages zu ersetzen.
Ähnlich wie bei der Einkommensteuer ist der Abzug von
Fehlbeträgen eingeschränkt. Fehlbeträge aus vorangegangenen Jahren können nur bis zur Höhe von EUR 1 Mio. uneingeschränkt mit positiven Gewerbeerträgen verrechnet werden. Der diesen Betrag übersteigende Gewerbeertrag ist bis
zu 60 % mit vorangegangenen Fehlbeträgen verrechenbar.
Bei Veräußerung eines Anteils an der Fondsgesellschaft oder
einem anderweitigen Ausscheiden gehen etwa bestehende
gewerbesteuerliche Verlustvorträge der Fondsgesellschaft anteilig unter. Nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages
haben übertragende oder anderweitig ausscheidende Anleger
einen hierdurch entstehenden Schaden aus dem Untergang
von gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen zu ersetzen.
Der ermittelte und abgerundete Gewerbeertrag wird um den
Grundfreibetrag in Höhe von EUR 24.500 verringert und mit
der Steuermesszahl von 3,5% multipliziert. Durch die Multiplikation des sich so ergebenden Gewerbesteuermessbetrages mit dem Gewerbesteuerhebesatz ergibt sich die von der
Fondsgesellschaft zu zahlende Gewerbesteuer. Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt in der Betriebsstättengemeinde der
Fondsgesellschaft, Grasbrunn bei München, zum Zeitpunkt der
Prospektaufstellung 290%.
Die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt sich um die Gewerbesteueranrechnung auf die anteilig im zu versteuernden Einkommen enthaltenen gewerblichen Einkünfte. Die Gewerbesteueranrechnung erfolgt um das 3,8-fache des jeweils für den
dem Veranlagungszeitraum entsprechenden Erhebungszeitraum festgesetzten anteiligen Gewerbesteuermessbetrages,
soweit sie anteilig auf im zu versteuernden Einkommen enthaltene gewerbliche Einkünfte entfällt (Ermäßigungshöchstbetrag). Der Abzug des Steuerermäßigungsbetrags ist auf die
tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer beschränkt und würde zudem entfallen, wenn der Anleger keine gewerblichen
Einkünfte oder negative Einkünfte erzielen würde. Der Anteil
eines Anlegers am insoweit zugrunde liegenden Anteil am
Gewerbesteuermessbetrag richtet sich nach dem allgemeinen
Gewinnverteilungsschlüssel.
4. Erbschaft-/Schenkungsteuer (Beendigung der Vermögensanlage)
Werden Anteile an der Fondsgesellschaft verschenkt oder
vererbt, kann dies der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen. Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist als Bemessungsgrundlage der gemeine Wert der Anteile, der sich am
Ertragswert orientiert, maßgebend. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Steuererleichterungen für Betriebsvermögen
(Verschonungsabschlag, Abzugsbeträge oder Tarifbegrenzungen) anwendbar. Die Begünstigungen sind ausgeschlossen, wenn mehr als 50 % des übertragenen Vermögens aus
sog. Verwaltungsvermögen besteht. Nach Ansicht des Anbieters liegt solches Verwaltungsvermögen im Falle des von der
Fondsgesellschaft gehaltenen Vermögens nicht vor. Bei mittel-
bar über einen Treuhänder gehaltenen Beteiligungen wird der
Herausgabeanspruch gegenüber dem Treuhänder jedoch als
nicht begünstigtes Betriebsvermögen angesehen. Die Finanzverwaltung vertritt die Auffassung, dass im Fall der Übertragung einer mittelbaren Beteiligung nicht die anteiligen Wirtschaftsgüter sondern der Herausgabeanspruch gegenüber
der Treuhandkommanditistin übertragen wird (Koordinierter
Ländererlass vom 14.06.2005, 34 – S 3811 – 035 – 25199/05).
Ob und in welcher Höhe eine Erbschaft- und Schenkungssteuerschuld im Fall der Übertragung tatsächlich entsteht, ist
von einer Reihe von individuellen Faktoren abhängig, wie z. B.
der Höhe des Erwerbs, Freibeträge und Steuerklassen. Deshalb ist es für den Anleger unerlässlich zur Nachfolgeregelung
einen fachkundigen Berater heranzuziehen.
5. Umsatzsteuer (Investitions- und Nutzungsphase)
Die Fondsgesellschaft ist auf Grund ihrer selbstständigen und
nachhaltig ausgeübten gewerblichen Tätigkeit Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Sie erbringt mit der
Lizenzierung und dem Verkauf der Games an die Publisher
umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Leistungen; die
aus der Lizenzierung und dem Verkauf erzielten Erlöse unterliegen der Umsatzsteuer. Betreibt der Publisher als Empfänger
der Leistung im Ausland sein Unternehmen, unterliegt diese
unter Umständen einer ausländischen Umsatzsteuer. Sofern
die Fondsgesellschaft die für die Lizenzierung und Verwertung erforderlichen Rechte von einem ausländischen Hersteller erwirbt, befindet sich der umsatzsteuerliche Leistungsort
regelmäßig in Deutschland und die Fondsgesellschaft ist als
Leistungsempfängerin Steuerschuldnerin der auf diese Eingangsleistung entfallenden Umsatzsteuer. Mit der Richtlinie
2008/9/EG hat die Europäische Union grundlegende Veränderungen des Umsatzsteuersystems beschlossen. Die Änderungen beziehen sich auch auf die Bestimmung des Ortes
der sonstigen Leistungen und gelten überwiegend ab dem
01.01.2010. Sie betreffen nach Auffassung des Anbieters im
Hinblick auf den Leistungsort grundsätzlich nicht die hier betroffenen Leistungsbeziehungen.
Damit ist die Fondsgesellschaft grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt und kann die ihr in Rechnung gestellte
Vorsteuer regelmäßig abziehen. Auch soweit die Fondsgesellschaft außerhalb Deutschlands umsatzsteuerpflichtige
Leistungen erbringt, kann sie die in Deutschland in Rechnung
gestellten Vorsteuern abziehen, wenn die Leistungen in dem
betreffenden Land tatsächlich umsatzsteuerpflichtig sind.
Nach der Rechtsprechung ist die Aufnahme von Gesellschaftern keine steuerbare und somit auch keine steuerbefreite Leistung der Fondsgesellschaft (BFH Urteil vom 01.07.2004, Az. V
R 32/00; EuGH Urteil vom 26.6.2003, Rs. C-442/01). Nach Auffassung des Anbieters sind deshalb auch die Vorsteuerbeträge,
die im Zusammenhang mit der Beteiligung der Anleger stehen
(z. B. Konzeption) grundsätzlich abzugsfähig.
76
Gesellschaftsvertrag
§1
Firma, Sitz
1. Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft und führt die Firma:
Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG
(nachstehend „Gesellschaft“).
2. Sitz der Gesellschaft ist Grasbrunn bei München oder zukünftig ein
anderer von dem geschäftsführenden Gesellschafter zu bestimmender Ort im Inland. Im Falle einer Sitzverlegung sind die Gesellschafter
bzw. Treugeber zu informieren.
2.
§2
Gesellschafter
1. Persönlich haftender Gesellschafter ist die Altaris Management
GmbH („Komplementär“ oder „geschäftsführender Gesellschafter“),
mit Sitz in Grasbrunn bei München. Der Komplementär ist nicht am
Vermögen der Gesellschaft beteiligt.
2. Treuhandkommanditistin ist die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH
Steuerberatungsgesellschaft („Treuhandkommanditistin“), mit Sitz
in München. Die Treuhandkommanditistin ist auf eigene Rechnung
nicht am Vermögen der Gesellschaft beteiligt. Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme beträgt EUR 1.000.
3.
§3
Gesellschaftszweck
1. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Urheber- und
sonstigen Schutzrechten, die Entwicklung, Weiterentwicklung und
Pflege sowie die Verwertung elektronischer Spiele (Computer-, Online-, Videogames einschließlich Spielekonsolen und mobile Spielekonsolen/-geräte, Expansion Packs und Add-Ons) im In- und Ausland
(„Games“ oder „Games-Projekte“), einschließlich jeder Form der Beteiligung an Games-Projekten Dritter sowie jede Form des Vertriebs
und der Vermarktung.
2. Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen
berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern oder die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks erforderlich sind. Die Gesellschaft kann zur Erreichung
des Gesellschaftszwecks auch Beteiligungen an anderen Gesellschaften eingehen. Die Gesellschaft kann die zur Erreichung ihres Zwecks
erforderlichen oder zweckmäßigen Handlungen selbst vornehmen
oder durch Dritte vornehmen lassen.
3. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Tätigkeiten auszuüben bzw. Geschäfte zu betreiben, die einer Genehmigung oder Erlaubnis nach
§ 34c Gewerbeordnung oder nach § 1 Kreditwesengesetz bedürfen.
4.
5.
§4
Beitritt der Anleger, Treuhandvertrag
1. An der Gesellschaft können sich von der Gründung bis zum Erreichen eines Gesellschaftskapitals in Höhe von EUR 10 Millionen, bzw.
EUR 20 Millionen im Falle einer Erhöhung des Kommanditkapitals
durch den geschäftsführenden Gesellschafter nach Maßgabe des
§ 5 Abs. 2, spätestens jedoch bis zum 31.12.2010 („Ende der Platzierungsphase“) natürliche und juristische Personen gemäß den Voraussetzungen dieses Vertrages und der Beitrittserklärung im Rahmen
der Kapitalerhöhungen mittelbar über die Treuhandkommanditistin
beteiligen („Treugeber“). Die Treuhandkommanditistin übernimmt
im Rahmen der Kapitalerhöhung einen Kapitalanteil und hält diesen
treuhänderisch für Rechnung der Treugeber. Die Beteiligung an der
77
6.
7.
Gesellschaft als Treugeber erfolgt durch Abgabe eines Angebots des
Treugebers in der Beitrittserklärung auf Abschluss eines Treuhandvertrags und Annahme dieses Angebots durch die Treuhandkommanditistin sowie durch Zulassung der Treuhandkommanditistin zur
Kapitalerhöhung gemäß § 5 durch den geschäftsführenden Gesellschafter. Eines Zugangs der Annahmeerklärung bei dem Treugeber
bedarf es für deren Wirksamkeit nicht; der jeweilige Treugeber erhält
davon jedoch unverzüglich eine unterrichtende Mitteilung. Der geschäftsführende Gesellschafter hat freies Ermessen, Beitrittsangebote nicht anzunehmen und Kapitalerhöhungen nicht vorzunehmen.
Die folgenden Personen/Vereinigungen können sich nicht als Gesellschafter oder Treugeber an der Gesellschaft beteiligen:
Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Gemeinschaften und Ehepaarein
der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bzw. Gemeinschaft.
Der geschäftsführende Gesellschafter kann nach eigenem Ermessen
im Einzelfall Ausnahmen hiervon zulassen.
Der geschäftsführende Gesellschafter ist seitens der Gesellschafter
bzw. Treugeber unwiderruflich bevollmächtigt, unter Befreiung von
den Beschränkungen des § 181 BGB ohne weitere Zustimmung weitere natürliche oder juristische Personen als Gesellschafter, auch im
Namen der jeweiligen Mitgesellschafter, in die Gesellschaft aufzunehmen und/oder durch Erhöhung der Beteiligung des Treuhandkommanditisten das Gesellschaftskapital zu erhöhen und diejenigen
Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die insoweit sachdienlich oder erforderlich sind. Eine separate Zustimmung
der Mitgesellschafter ist hierfür nicht erforderlich. Der Beitritt der Anleger in der Platzierungsphase erfolgt ausschließlich mittelbar über
den Treugeber.
Die auf die Beteiligung eines Gesellschafters bzw. Treugebers entfallende Einlage muss mindestens EUR 5.000 betragen, wobei der
geschäftsführende Gesellschafter nach eigenem Ermessen auch geringere Beteiligungen zulassen kann. Beteiligungen müssen jeweils
durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Zusätzlich hat der beitretende
Gesellschafter bzw. Treugeber ein Agio in Höhe von fünf Prozent bezogen auf seine Beteiligung entsprechend der Beitrittserklärung zu
leisten. Der gesamte Beteiligungsbetrag zzgl. Agio ist in bar zu erbringen.
Das Treuhandverhältnis wird in einem Treuhandvertrag geregelt,
den die Treuhandkommanditistin mit den Treugebern unmittelbar
selbst abschließt. Soweit die Treuhandkommanditistin ihre Rechte
an die Treugeber abgetreten oder diesen Vollmacht zur Ausübung
der mitgliedschaftlichen Rechte erteilt hat, werden die Treugeber
im Verhältnis zur Gesellschaft und allen Gesellschaftern wie Kommanditisten behandelt. Dies gilt insbesondere für die Beteiligung
am Gesellschaftsvermögen, am Gewinn und Verlust, an einem
Auseinandersetzungsguthaben und einem Liquidationserlös sowie
für die Ausübung mitgliedschaftlicher Rechte, insbesondere Stimmund Entnahmerechte. Die Gesellschafter bzw. Treugeber sind ausdrücklich damit einverstanden, dass die Treugeber kraft der ihnen
erteilten Vollmacht die auf ihre Beteiligung entfallenden mitgliedschaftlichen Rechte unmittelbar selbst oder durch Bevollmächtigte
ausüben, insbesondere an Beschlussfassungen der Gesellschafter mitwirken können.
Soweit die Treugeber nicht unmittelbar handeln, wird die Treuhandkommanditistin diese Gesellschafterrechte nach deren Weisungen,
und insbesondere nach Maßgabe des Treuhandvertrags, ausüben.
Ein Treugeber kann durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem geschäftsführenden Gesellschafter und der Treuhandkommanditistin
verlangen, dass seine Treuhandbeteiligung in eine Direktbeteiligung
als Kommanditist umgewandelt wird. Er hat auf eigene Kosten eine
Handelsregistervollmacht gemäß § 27 für den geschäftsführenden
Gesellschafter vorzulegen; das Verlangen wird erst mit Vorlage wirksam. Eine Beteiligung als Kommanditist kann nur unter denselben Voraussetzungen erfolgen, wie die mittelbare Beteiligung als Treugeber
(vgl. insbesondere oben stehende Abs. 1, 2 und 4). Die Umwandlung
ist aufschiebend bedingt auf die Eintragung des Treugebers als Kommanditist in das Handelsregister. Die durch eine solche Umwandlung
entstehenden Kosten (z. B. Kosten der Eintragung ins Handelsregister)
hat der wechselnde Treugeber zu tragen. Die Umwandlung erfolgt
erst nach Durchführung der entsprechenden Kapitalerhöhungen
und vollständiger Leistung der Einlage seitens des Treugebers. Die
wechselnden Treugeber sind als Kommanditisten unabhängig von
der Höhe des übernommenen Kapitalanteils mit einer Haftsumme in
Höhe von jeweils EUR 100 einzutragen. Die Haftsumme der Treuhandkommanditistin gemäß § 2 Abs. 2 bleibt unverändert.
6.
7.
§5
Gesellschaftskapital, Einlagenleistung
1. Das Gesellschaftskapital setzt sich aus den gesamten Kapitalanteilen
der jeweiligen Gesellschafter zusammen. Der Komplementär und
die Treuhandkommanditistin halten keinen Kapitalanteil auf eigene
Rechnung.
2. Der geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt, das
Gesellschaftskapital durch Zulassung der Treuhandkommanditistin
zur Erhöhung ihres Kapitalanteils bis zum 31.12.2010 in einem oder
mehreren Schritten auf bis zu EUR 10 Millionen (zzgl. 5 % Agio) zu
erhöhen. Dem geschäftsführenden Gesellschafter steht zudem das
Recht zu, das Gesellschaftskapital durch Zulassung der Treuhandkommanditistin zur Erhöhung ihres Kapitalanteils in einem oder
mehreren Schritten um einen zusätzlichen Betrag von bis zu EUR 10
Millionen (zzgl. 5 % Agio) zu erhöhen, spätestens jedoch bis zum
31.12.2010. Möchte der geschäftsführende Gesellschafter von diesem Recht Gebrauch machen, so hat er dies gegenüber der Gesellschaft schriftlich anzuzeigen. Die Treuhandkommanditistin hält ihren
Kapitalanteil dabei zwar im eigenen Namen, jedoch als Treuhänder
für fremde Rechnung für die Treugeber. Das Gesellschaftskapital
kann dabei abweichend von Satz 1 nach Ermessen des geschäftsführenden Gesellschafters unterschritten werden.
3. Mit der Zulassung der Treuhandkommanditistin zur Kapitalerhöhung und der Annahme des Angebots des Anlegers zum Abschluss
eines Treuhandvertrags durch die Treuhandkommanditistin erhöht
sich der Kapitalanteil der Treuhandkommanditistin, vorbehaltlich
§ 4 Abs. 1, 2 und 4, automatisch, also ohne dass es einer weiteren
Maßnahme oder Erklärung bedarf, um den entsprechenden in der
Beitrittserklärung bezeichneten Betrag. Kapitalerhöhungen erfolgen
jeweils mit Wirkung zum Beginn des Kalendermonats, der der Annahme des Beitritts bzw. der Zulassung zur Erhöhung des Kapitalanteils folgt. Die Haftsumme der Treuhandkommanditistin gemäß § 2
Abs. 2 bleibt unverändert.
4. Jeder Gesellschafter/Treugeber verpflichtet sich gegenüber der Gesellschaft und der Treuhandkommanditistin, den gezeichneten Beteiligungsbetrag nebst Agio in Höhe von 5 % des Beteiligungsbetrages
als Barleistung auf das in der Beitrittserklärung angegebene Bankkonto zu zahlen. Der Beteiligungsbetrag nebst Agio ist innerhalb von
14 Tagen nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung, spätestens jedoch zum Ende der Platzierungsphase, zur Einzahlung fällig.
5. Die Treuhandkommanditistin erbringt diesen Kapitalanteil zzgl.
Agio durch Abtretung ihrer gegen die jeweiligen Treugeber bestehenden Ansprüche auf Leistung der Einlage an die Gesellschaft.
Die Abtretung der Ansprüche wird hiermit erklärt. Die Gesellschaft
nimmt diese Abtretung hiermit an. Eine weiter gehende Haftung
der Treuhandkommanditistin für die Erbringung der Einlagen ist im
8.
9.
Innenverhältnis zur Gesellschaft ausgeschlossen. Die Treugeber im
Sinne des § 4 sind zur Barleistung des Kapitalanteils zzgl. Agio gemäß
den Bedingungen der Beitrittserklärung verpflichtet.
Wird der Kapitalanteil zzgl. Agio zu den vereinbarten Terminen nicht
oder nicht in voller Höhe erbracht, kann die Treuhandkommanditistin
von der Beitrittserklärung mit dem säumigen Treugeber zurücktreten. Der Treugeber scheidet gemäß § 24 Abs. 1 lit. b) aus. Er trägt die
im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden entstehenden Kosten
und die der Gesellschaft dadurch entstehenden Schäden, mindestens aber eine Schadenpauschale in Höhe des vereinbarten Agios.
Macht die Gesellschaft diese Schadenpauschale geltend, bleibt es
dem Treugeber vorbehalten, einen geringeren Schaden bzw. das
Nichtvorliegen eines Schadens nachzuweisen. Die Gesellschaft ist
zudem berechtigt, ihre Schadenersatzansprüche mit etwaigen Rückzahlungsverpflichtungen zu verrechnen.
Anstelle des Rücktritts gemäß Abs. 5 kann der geschäftsführende Gesellschafter den Kapitalanteil eines in Verzug geratenen Treugebers
unter Beachtung des § 4 Abs. 4 auf den Betrag der von ihm geleisteten Zahlung abzüglich fünf Prozent Agio sowie abzüglich sämtlicher
Schadenersatzansprüche herabsetzen. Im Falle der Herabsetzung
hat der hiervon betroffene Gesellschafter bzw. Treugeber der Gesellschaft die diesbezüglichen Kosten, mindestens aber eine Schadenpauschale in Höhe von EUR 500 zu ersetzen. Macht die Gesellschaft
diese Schadenpauschale geltend, kann der betroffene Treugeber
einen geringeren Schaden bzw. das Nichtvorliegen eine Schadens
nachweisen.
Bei nicht fristgerechter Einzahlung der Einlagen können dem Treugeber entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen Verzugszinsen
berechnet werden. Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Schadenersatzforderungen, z. B. zusätzlichen Bearbeitungsgebühren, bleibt davon unberührt.
Die Treuhandkommanditistin tritt bereits hiermit die ihr gegenüber
den jeweiligen Treugebern zustehenden Ansprüche auf Verzugszinsen und sonstigen Schadenersatz an die diese Abtretung hiermit
annehmende Gesellschaft ab. Die Gesellschaft ist somit berechtigt,
die entsprechenden Ansprüche unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Treugeber geltend zu machen; ein darüber hinausgehender
Anspruch der Gesellschaft gegenüber der Treuhandkommanditistin
besteht nicht.
§6
Gesellschafterkonten
1. Für jeden Gesellschafter werden folgende Kapitalkonten geführt:
a) Der Kapitalanteil (Pflichteinlage) des Gesellschafters wird auf dem
Kapitalkonto I geführt. Dieses ist unveränderlich und maßgebend
für das Stimm- und Entnahmerecht und – vorbehaltlich den §§ 17,
19 und 20 – für die Ergebnisverteilung, die Beteiligung am Vermögen und am Auseinandersetzungsguthaben.
b) Das Agio wird als Kapitalrücklage auf dem Kapitalkonto II gebucht.
Das Kapitalkonto II gilt als Rücklage nach § 264c Abs. 2 S. 1 Ziffer
II HGB.
c) Ausschüttungen, sonstige Entnahmen sowie sonstige Einlagen
werden auf dem Kapitalkonto III gebucht.
d) Gewinne und Verluste werden auf dem Kapitalkonto IV gebucht
(Gewinn- und Verlustvortragskonto).
2. Die Salden auf den Kapitalkonten sind unverzinslich.
3. Für den Leistungsverkehr und die sonstigen Ansprüche zwischen der
Gesellschaft und den Gesellschaftern, wie z. B. fällige Einzahlungspflichten auf Einlagen und Agio, wird ein gesondertes Verrechnungskonto geführt. Das Konto hat im Verhältnis der Gesellschaft zu den
Gesellschaftern Forderungs- und Verbindlichkeitscharakter.
78
§7
Ausschluss der Nachschusspflicht
Über die Verpflichtung zur Leistung des in der Beitrittserklärung vereinbarten Kapitalanteils zzgl. Agio hinaus übernehmen die Gesellschafter
bzw. Treugeber keine weiteren Zahlungs- oder Nachschusspflichten oder
Haftungen. Die gesetzliche Regelung über die Haftung der Kommanditisten bzw. der Treugeber im Innenverhältnis zur Treuhandkommanditistin gemäß Treuhandvertrag, gegenüber Gesellschaftsgläubigern gemäß §§ 171 ff. HGB bleibt von diesem vertraglichen Haftungsausschluss
unberührt.
§8
Geschäftsführung und Vertretung
1. Die Geschäfte der Gesellschaft werden durch den Komplementär als
geschäftsführender Gesellschafter geführt.
2. Der geschäftsführende Gesellschafter ist verpflichtet, die Geschäfte
der Gesellschaft unter Beachtung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Zuständigkeiten der Gesellschafter sowie nach Maßgabe
der von diesen demgemäß gefassten Gesellschafterbeschlüsse mit
der Sorgfalt ordentlicher Kaufleute zu führen sowie seine Geschäftserfahrungen und -verbindungen der Gesellschaft nach besten Kräften zur Verfügung zu stellen. Der geschäftsführende Gesellschafter
hat die Gesellschaft in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und diesem Gesellschaftsvertrag zu führen
Der geschäftsführende Gesellschafter ist zu allen Handlungen und
Rechtsgeschäften der gewöhnlichen Geschäftsführung berechtigt.
Der geschäftsführende Gesellschafter ist darüber hinaus berechtigt
ohne Zustimmung der Gesellschafter bzw. Treugeber insbesondere die folgenden Geschäfte, inkl. sämtlicher hierfür erforderlichen
Rechtshandlungen und Eingehung von Verträgen, vorzunehmen:
a) Investitionen in bereits fertig entwickelte oder noch zu entwickelnde Games bis zur Höhe des Gesellschaftskapitals der Gesellschaft
zu tätigen. Dies beinhaltet auch die Möglichkeit der Reinvestition
der seitens der Gesellschaft erzielten Erlöse in weitere Games. Die
Erwerbskosten der Reinvestition (Erwerbskosten Games) dürfen
insgesamt maximal 20 % des geleisteten Gesellschaftskapitals
betragen. Die Reinvestitionen dürfen zu keiner planmäßigen Zahlungsverpflichtung nach dem 31.12.2012 führen. Bei Investitionsentscheidungen muss der geschäftsführende Gesellschafter die in
der Anlage zu diesem Vertrag niedergelegten „Kriterien für Kauf-/
Entwicklungsverträge“ beachten. Vor einer Investitionsentscheidung hat der geschäftsführende Gesellschafter den Fachbeirat
über die geplante Investition zu informieren. Der Fachbeirat gibt
nach Prüfung der Investition innerhalb eines angemessenen Zeitraums gegenüber dem geschäftsführenden Gesellschafter eine
Empfehlung ab. Der geschäftsführende Gesellschafter ist an die
Empfehlung des Fachbeirats nicht gebunden.
b) Kontrolle des Entwicklungsfortschritts der Games nach Maßgabe
der durch die Gesellschaft abgeschlossenen Entwicklungsverträge
(sog. „Milestones“) sowie Abnahme der Games.
c) Jede Form der Vermarktung der Games, in die gemäß vorstehender
lit. a) investiertet wurde oder wird. Insbesondere, die im Rahmen
eines Games-Projektes erworbenen Schutz- und sonstigen Rechte
unter Beachtung der in der Anlage zu diesem Gesellschaftsvertrag
niedergelegten „Kriterien für Publishing-Verträge“ an einen Dritten zu veräußern oder zu überlassen.
d) Übernahme des laufenden Lizenzcontrollings, insbesondere die
laufende Überwachung der Lizenzverträge sowie die laufende Abrechnung der Lizenzerlöse gegenüber den Lizenznehmern.
e) Zustimmung zur Fortentwicklung von Online-Games, in die gemäß
vorstehender lit. a) investiert wurde, während der Vermarktungsdauer (sog. „Updates“)
f) Den Abschluss, die Änderung und die Beendigung von Geschäfts-
79
3.
4.
5.
6.
7.
besorgungs- und Dienstleistungsverträgen durch die Gesellschaft;
g) das Einleiten, das Führen und die Beilegung von gerichtlichen und
außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten der Gesellschaft;
h) der Abschluss marktüblicher Versicherungen;
i) Festlegung der Höhe des Gesellschaftskapitals bei Beendigung der
Platzierungsphase gemäß § 5 Abs. 2.
Den beitretenden Gesellschaftern und Treugebern ist bekannt, dass
seit Gründung der Gesellschaft verschiedene Verträge für die Gesellschaft abgeschlossen wurden bzw. künftig abgeschlossen werden.
Die Treugeber können die abgeschlossenen Verträge gemäß § 9
Abs. 1 einsehen und stimmen ihnen mit ihrem Beitritt zu.
Die Gesellschafter, insbesondere auch der Komplementär und ggf.
andere geschäftsführende Gesellschafter sind von den Beschränkungen des § 112 Abs. 1 HGB befreit. Sie können sich z. B. an weiteren
Gesellschaften, insbesondere solche mit gleichem oder ähnlichen
Gesellschaftszweck, als persönlich haftender und/oder geschäftsführender Gesellschafter beteiligen, für diese Dienstleistungen erbringen oder für diese in anderer Form tätig werden.
Der Komplementär ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Der Komplementär vertritt die Gesellschaft einzeln.
Der geschäftsführende Gesellschafter ist dazu berechtigt, im Namen
der Gesellschaft auch andere juristische oder natürliche Personen mit
Teilen der Geschäftsführung oder mit einzelnen Geschäftsführungsaufgaben zu beauftragen.
§9
Kontrollrechte und Geschäftsbericht
1. Die Gesellschafter haben über das Kontrollrecht des § 166 HGB hinaus das Recht, die Handelsbücher und Papiere der Gesellschaft selbst
einzusehen oder durch einen Angehörigen der steuerberatenden
oder wirtschaftsprüfenden Berufe einsehen zu lassen.
2. Der geschäftsführende Gesellschafter hat jährlich den Gesellschaftern schriftlich über den Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft zu berichten.
§ 10
Haftung
1. Die Gesellschafter bzw. Treugeber haben untereinander sowie im
Verhältnis zu der Gesellschaft nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
zu vertreten. Davon ausgenommen ist die Verletzung von Leben,
Körper und Gesundheit. Die Bestimmungen des § 8 Abs. 2 bleiben
unberührt.
2. Schadenersatzansprüche der Gesellschafter bzw. Treugeber untereinander sowie im Verhältnis zur Gesellschaft verjähren nach Ablauf
von drei Jahren, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem der
Anspruch entstanden ist und der Gesellschafter/Treugeber von den
Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners
Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Unabhängig von der Kenntnis oder der grob fahrlässigen Unkenntnis
verjähren Ansprüche auf Ersatz anderer Schäden als aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit spätestens nach
Ablauf von zehn Jahren nach der Entstehung des Anspruchs bzw.,
soweit ein solcher Schaden nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung entstanden ist, spätestens nach Ablauf von
fünf Jahren nach der Entstehung des Anspruchs.
§ 11
Ordentliche Gesellschafterversammlung
1. Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet jährlich bis spätestens 15. Dezember statt. Die erste ordentliche Gesellschafterversammlung ist bis zum 15. Dezember 2010 einzuberufen.
2. Gesellschafterversammlungen sind in München abzuhalten, soweit
3.
4.
5.
6.
die Gesellschafter nicht durch Beschluss einen anderen Ort bestimmen.
Unter Beachtung einer Frist von vier Wochen werden die Gesellschafterversammlungen schriftlich durch den geschäftsführenden Gesellschafter unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung erfolgt an die der Gesellschaft zuletzt bekannte Anschrift eines
jeden Gesellschafters bzw. Treugebers und gilt mit Absendung durch
die Gesellschaft als ordnungsgemäß erfolgt. Bei der Berechnung der
vierwöchigen Ladungsfrist werden der Tag der Absendung des Einladungsschreibens und der Tag der Versammlung mitgezählt.
Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung übernimmt der geschäftsführende Gesellschafter. Dieser hat für die Anwesenheit eines
geeigneten Protokollführers Sorge zu tragen.
Jeder Gesellschafter und Treugeber kann sich im Rahmen der Ausübung seines Stimmrechts in der Gesellschafterversammlung durch
einen anderen Gesellschafter bzw. Treugeber oder einen Dritten vertreten lassen. Seine Vertretung hat der Gesellschafter bzw. Treugeber
spätestens zwei Tage vor dem Termin der Gesellschafterversammlung dem geschäftsführenden Gesellschafter schriftlich mitzuteilen,
es sei denn, dass die Verhinderung auf Krankheit beruht.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sind der Komplementär
und ein ggf. anderer geschäftsführender Gesellschafter berechtigt,
außerordentliche Gesellschafterversammlungen einzuberufen. Unabhängig hiervon finden außerordentliche Gesellschafterversammlungen auch statt, wenn Gesellschafter oder Treugeber, die zusammen mindestens 10 % des Gesellschaftskapitals auf sich vereinigen,
dies gegenüber einem geschäftsführenden Gesellschafter schriftlich
beantragen. Die Einberufungsfrist für außerordentliche Gesellschafterversammlungen kann bei eilbedürftigen Fällen auf zehn Tage
verkürzt werden. Im Übrigen gelten die für die Durchführung einer
ordentlichen Gesellschafterversammlung getroffenen Regelungen
entsprechend. Sollte der geschäftsführende Gesellschafter dem
Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung nicht innerhalb von sieben Tagen nachgekommen sein, ist
die Treuhandkommanditistin berechtigt, die Versammlung unter Beachtung der zehntägigen Ladungsfrist selbst wirksam einzuberufen.
§ 12
Gesellschafterbeschlüsse
1. Die Beschlüsse der Gesellschafter und Treugeber können in Gesellschafterversammlungen oder im Wege der schriftlichen Abstimmung
im Umlaufverfahren gemäß § 14 dieses Vertrages gefasst werden; sie
werden grundsätzlich im Wege der schriftlichen Abstimmung im
Umlaufverfahren gefasst.
2. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn sämtliche
Gesellschafter und Treugeber ordnungsgemäß geladen und der geschäftsführende Gesellschafter sowie die Treuhandkommanditistin
anwesend oder vertreten sind. Ein eventueller Ladungsfehler gilt als
geheilt, wenn der betreffende Gesellschafter oder Treugeber in der
jeweiligen Gesellschafterversammlung anwesend oder ordnungsgemäß vertreten ist.
3. Gesellschafterbeschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht in diesem Vertrag oder durch Gesetz
etwas anderes bestimmt ist. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
4. Eine ordnungsgemäß einberufene Gesellschafterversammlung ist
ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden oder vertretenen Gesellschafter bzw. Treugeber beschlussfähig, sofern der geschäftsführende Gesellschafter sowie die Treuhandkommanditistin anwesend
oder vertreten sind.
5. Die Unwirksamkeit und Anfechtbarkeit eines Gesellschafterbeschlusses kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach
Kenntniserlangung geltend gemacht werden. Dies hat durch Klage-
erhebung gegen die Gesellschaft zu geschehen. Nach Ablauf der Frist
gilt ein eventueller Mangel als geheilt.
§ 13
Ausübung des Stimmrechts
1. Auf je EUR 1.000 eines Kapitalanteils gemäß § 6 Abs. 1 lit. a) entfällt
eine Stimme. Das Stimmrecht eines Gesellschafters bzw. Treugebers
darf – vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 – nur einheitlich ausgeübt
werden. Die Komplementärin hat 1 Stimme.
2. Ein Bevollmächtigter, der mehrere Gesellschafter und/oder Treugeber vertritt, kann entsprechend der ihm erteilten Weisungen voneinander abweichende Stimmen abgeben. Jedoch kann das Stimmrecht
für jeden einzelnen Gesellschafter und Treugeber nur einheitlich ausgeübt werden.
3. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, das ihr zustehende
Stimmrecht entsprechend der ihr durch die Treugeber erteilten Weisungen mit voneinander abweichenden Stimmen auszuüben. Nimmt
ein Treugeber nicht selbst oder durch einen von ihm beauftragten
Bevollmächtigten an der Gesellschaftsversammlung teil, wird die
Treuhandkommanditistin ihre Stimmrechte unter sorgfältiger Beachtung der ihr von dem Treugeber erteilten Weisungen ausüben.
Liegt keine Weisung des Treugebers für die Abgabe der auf ihn entfallenden Stimmen vor, enthält sich die Treuhandkommanditistin bei
Abstimmungen der Stimme.
§ 14
Schriftliche Abstimmung im Umlaufverfahren; Niederschrift
1. Gesellschafterbeschlüsse werden regelmäßig durch schriftliche Abstimmungen im Umlaufverfahren gefasst. Sie werden durch den geschäftsführenden Gesellschafter veranlasst.
2. Der Abstimmungsgegenstand ist sämtlichen Gesellschaftern und
Treugebern mit einer begründeten Stellungnahme des geschäftsführenden Gesellschafters nach Maßgabe des § 28 bekannt zu geben. Es
ist weiterhin eine Stellungnahme der Treuhandkommanditistin beizufügen, sofern sie dies wünscht.
3. Die Stimmabgabe der Gesellschafter und Treugeber muss innerhalb
von 21 Tagen nach Absendung der Abstimmungsaufforderung bei der
Gesellschaft eingehen. Bei Eilbedürftigkeit ist der geschäftsführende
Gesellschafter berechtigt, den Abstimmungszeitraum auf mindestens
10 Tage nach Absendung zu verkürzen. Wird die Stimme eines Gesellschafters oder Treugebers im vorstehenden Sinne nicht fristgemäß
abgegeben, so gilt sie als nicht abgegebene Stimme. Die Stimmabgabe hat schriftlich zu erfolgen, außer der geschäftsführende Gesellschafter lässt eine Stimmabgabe in anderer Form zu. Im Übrigen gilt
§ 12 und § 13 für die Ausübung des Stimmrechts entsprechend.
4. Die Auszählung der im Wege der schriftlichen Abstimmung abgegebenen Stimmen erfolgt durch den geschäftsführenden Gesellschafter. Die Treuhandkommanditistin ist verpflichtet, die Ordnungsmäßigkeit des Abstimmungsverfahrens und der Auszählung
zu überprüfen. Über den Wortlaut der gefassten Beschlüsse und das
Ergebnis der Abstimmung sind sämtliche Gesellschafter und Treugeber durch schriftliche Mitteilung zu unterrichten.
5. Über die in einer Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse
ist eine Niederschrift anzufertigen, die von dem geschäftsführenden
Gesellschafter und der Treuhandkommanditistin zu unterzeichnen
und sämtlichen Gesellschaftern und Treugebern zu übersenden ist.
Entsprechendes gilt für einen im schriftlichen Umlaufverfahren gefassten Gesellschafterbeschluss.
6. Die Niederschrift gilt als genehmigt, wenn keiner der Gesellschafter
bzw. Treugeber dieser innerhalb eines Monats seit Zugang der Niederschrift schriftlich und unter Angabe von Gründen widerspricht.
Über einen etwaigen Widerspruch entscheidet die nächste Gesellschafterversammlung.
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§ 15
Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung
§ 17
Beteiligung am Ergebnis
1. Die Gesellschafter bzw. Treugeber beschließen in ihren Versammlungen oder im Wege der schriftlichen Abstimmung im Umlaufverfahren
in folgenden Angelegenheiten:
a) Feststellung des Jahresabschlusses;
b) Beschluss über Entnahmen/Ausschüttungen unter Beachtung der
Bestimmungen in § 18;
c) Wahl des Abschlussprüfers unter Beachtung der Bestimmungen in
§ 16;
d) Entlastung des geschäftsführenden Gesellschafters;
e) Änderungen dieses Gesellschaftsvertrages, wobei jedoch unten
stehender lit. k) unberührt bleibt;
f) Ausschluss einzelner Gesellschafter und Treugeber aus wichtigem
Grund nach § 24 Abs. 1 lit. c), nicht jedoch der Rücktritt von der Beitrittserklärung nach § 5 Abs. 5 i.V.m. § 24 Abs. 1 lit. b);
g) Bestellung eines neuen oder weiteren persönlich haftenden Gesellschafters. Entziehung oder Erteilung neuer oder weiterer Geschäftsführungsbefugnisse sowie Entziehung oder Erteilung neuer
oder weiterer rechtsgeschäftlicher (General)Vollmachten. Bestellung eines Geschäftsführers oder einer neuen Treuhandkommanditistin;
h) Auflösung der Gesellschaft oder Fortsetzungsbeschluss gemäß
§ 26;
i) Die Aufnahme von Fremdmitteln;
j) Die Durchführung von Investitionen und Vermarktungen außerhalb, der durch § 8 Abs. 2 lit. a) i.V.m. den in der Anlage zu diesem
Vertrag niedergelegten „Kriterien für Kauf-/Entwicklungsverträge“ und „Kriterien für Publishing-Verträge“ festgelegten Grenzen;
k) Änderung der sich in der Anlage zu diesem Vertrag niedergelegten „Kriterien für Kauf-/Entwicklungsverträge“ und „Kriterien für
Publishing-Verträge“.
2. Bei der Beschlussfassung über Beschlussgegenstände gemäß Abs. 1
lit. e), lit. g), und lit. h) sind 75 % der abgegebenen Stimmen erforderlich.
3. Eine Nachschusspflicht kann nur einstimmig beschlossen werden.
Der einzelne Gesellschafter oder Treugeber ist ohne seine Zustimmung nicht verpflichtet, sich an einer beschlossenen Kapitalerhöhung zu beteiligen.
1. Die Beteiligung der Gesellschafter und Treugeber am Ergebnis der Gesellschaft, wie es sich nach Berücksichtigung der Vergütungen gemäß
den §§ 19 und 20 ergibt, bestimmt sich nach dem Verhältnis des Kapitalanteils (Kapitalkontos I gemäß § 6 Abs. 1 lit. a)) zum jeweiligen Bilanzstichtag, sofern nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist. Ergebnis
ist der handelsrechtliche Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag.
2. Für die Geschäftsjahre der Platzierungsphase gilt Folgendes: Die Gesellschafter und Treugeber werden hinsichtlich der Ergebnisverteilung
in diesem Zeitraum unabhängig vom Beitrittszeitpunkt entsprechend
dem Verhältnis ihrer Kapitalanteile (vgl. Abs. 1) gleich behandelt.
Hierzu wird allen Gesellschaftern und Treugebern, das nach ihrem
Beitritt von der Gesellschaft erzielte Ergebnis solange und in dem Umfang vorrangig zugerechnet, bis alle Gesellschafter bzw. Treugeber
an dem in diesem Zeitraum insgesamt erwirtschafteten Ergebnis der
Gesellschaft entsprechend ihres Kapitalanteils zum Ende der Platzierungsphase gleichmäßig beteiligt sind (quotale Gleichverteilung).
3. Die Sonderregelung zur Entnahmeverteilung gem. § 18 Abs. 3 und 4
sind auch im Rahmen der Ergebnisverteilung zu beachten. Sowohl
der Frühzeichnerbonus als auch der Performance-Anteil sind als Vorabgewinn dem jeweils begünstigten Gesellschafter bzw. Treugeber
zuzurechnen. Dies gilt auch dann, soweit hierdurch bei der Gesellschaft ein Verlust entsteht oder sich erhöht.
4. Allen Gesellschaftern und Treugebern werden Verlustanteile auch
dann zugerechnet, wenn sie die Höhe ihrer Kapitalanteile übersteigen; eine Ausgleichspflicht ergibt sich hierdurch nicht.
5. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die Gesellschafter bzw. Treugeber zum Nachweis von Sonderbetriebsausgaben gesondert aufzufordern. Sonderbetriebsausgaben müssen bis spätestens 31.03.
des Folgejahrs der Gesellschaft unter Vorlage von Belegen schriftlich
mitgeteilt werden, anderenfalls können zusätzliche Kosten für den
jeweiligen Anleger berechnet werden. Die Gesellschaft ist im Verhältnis zum Treugeber berechtigt, aber nicht verpflichtet, verspätet oder
unvollständig mitgeteilte Sonderbetriebsausgaben im Steuerfestsetzungsverfahren noch geltend zu machen, sofern der Gesellschafter
bzw. Treugeber die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten
übernimmt.
6. Sollten gemäß den steuerlichen Vorschriften bei Gesellschaftern oder
Treugebern Ergebnisse als steuerlich beachtliche Sondereinnahmen
oder Sonderbetriebsausgaben entstehen, so sind diese Ergebnisse
für steuerliche Zwecke ausschließlich diesen zuzuweisen. Sollten die
Gesellschafter bzw. Treugeber ihre Beteiligung fremdfinanzieren,
sind im Fall einer etwaigen steuerlichen Zinsabzugsbeschränkung die
Zinsen der Gesellschaft bei der Gewinnermittlung und Gewinnverteilung vorrangig vor den Sonderbetriebsausgaben der Gesellschafter bzw. Treugeber abzuziehen bzw. als vorrangig abzugsfähig zu
behandeln. Eine nach der Berücksichtigung der Zinsaufwendungen
der Gesellschaft verbleibende Abzugsmöglichkeit ist zwischen den
Gesellschaftern bzw. Treugebern, die ihre Anteile fremdfinanziert
haben, im Verhältnis ihrer Zinsaufwendungen zu verteilen. Vorstehende Regelungen gelten für einen Zinsvortrag entsprechend.
7.
§ 16
Geschäftsjahr, Jahresabschluss
1. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr der Gesellschaft ist ein Rumpfgeschäftsjahr.
2. Der geschäftsführende Gesellschafter hat in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahrs für das vorangegangene Geschäftsjahr unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung sowie der gesetzlichen Vorschriften den Jahresabschluss
der Gesellschaft und die steuerliche Ergebnisrechnung (Einkunftsermittlung der Gesellschaft) aufzustellen und zu unterzeichnen.
3. Der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) wird von einem vereidigten Buchprüfer bzw. Wirtschaftsprüfer
oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Kosten der Gesellschaft geprüft. Für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 hat der Komplementär die HHKL GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer bestellt.
4. Der Jahresabschluss sowie die steuerliche Ergebnisermittlung sind allen Gesellschaftern und Treugebern bekannt zu geben bzw. mit der
Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung gemäß § 11
zuzusenden.
81
§ 18
Entnahmen
1. Die Gesellschafter entscheiden über die Verwendung von Liquiditätsüberschüssen (Entnahmen), soweit sie nicht nach Auffassung des geschäftsführenden Gesellschafters als angemessene Liquiditätsreserve
zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Fortführung der Geschäfte der Gesellschaft benötigt werden. Die Gesellschaft schüttet diese
mindestens jährlich zum 30.06. des Folgejahres aus; erstmalig erfolgt
eine Ausschüttung zum 30.06.2011. Der geschäftsführende Gesellschafter unterbreitet den Gesellschaftern einen Vorschlag über die
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Höhe der für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließenden
Entnahmen. Die Verteilung der Entnahmen auf die Gesellschafter
bzw. Treugeber bestimmt sich gem. § 17 Abs. 1, soweit nachfolgend
nichts anderes geregelt ist.
Die Gesellschafter sind in der Platzierungsphase jeweils zeitanteilig
ausschüttungsberechtigt, beginnend ab dem Tag der vollständigen
Einlagenleistung (inkl. Agio), frühestens ab dem 01.01.2010.
Gesellschafter bzw. Treugeber, die bis zum 31.12.2010 wirksam beigetreten sind (Annahme des Beitrittsangebots) und ihre Einlage zzgl.
Agio bis dahin vollständig erbracht haben, erhalten für den Zeitraum
ab der vollständigen Einlagenleistung bis zum Ablauf der Platzierungsphase eine zusätzliche Entnahme („Frühzeichnerbonus“) in
Höhe von 6 % p. a. bezogen auf den erbrachten Kapitalanteil (ohne
Agio). Diese Entnahme ist plangemäß zum 30.06.2011 zu zahlen.
Nachdem die Gesellschaft insgesamt Entnahmen im Sinne von vorstehendem Abs. 1 an die Gesellschafter bzw. Treugeber in Höhe von
148 % der insgesamt geleisteten Kapitaleinlagen ohne Agio (Kapitalkonto I gemäß § 6 Abs. 1 lit. a)) erhalten haben, werden darüber hinausgehende Entnahmen im Sinne von vorstehendem Abs. 1 wie folgt
verteilt: Dem Komplementär stehen 25 % der Entnahmen zu („Performance Anteil“) und den übrigen Gesellschaftern bzw. Treugebern
stehen zusammen 75 % der Entnahmen zu. Die Verteilung zwischen
den übrigen Gesellschaften bzw. Treugebern bestimmt sich nach vorstehendem Abs. 1.
Der geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt, Entnahmen für
das laufende Geschäftsjahr auch vor einem Beschluss der Gesellschafter zu veranlassen, soweit dies die Liquidität der Gesellschaft
zulässt (vorläufige Entnahmen).
Entnahmen können auch dann erfolgen, wenn der Kapitalanteil
durch Verluste gemindert ist.
Soweit auf die an die Gesellschaft geleisteten Zahlungen Kapitalertragsteuer oder eine andere vergleichbare Quellensteuer zu zahlen
oder eine solche bereits abgezogen worden ist oder die Gesellschaft
aufgrund einer Verfügung der oder Vereinbarung mit den Steuerbehörden Steuern abzuführen hat und diese Steuern nur bestimmte
Gesellschafter oder Treugeber betreffen, ist der dafür erforderliche
Betrag von den auf diese Gesellschafter und Treugeber entfallenden
Ausschüttungen von der Gesellschaft einzubehalten oder der Gesellschaft zu erstatten.
§ 19
Vergütung Komplementärs und geschäftsführender Gesellschafter
1. Für die Übernahme des Haftungsrisikos erhält der Komplementär
den Performance-Anteil gemäß § 18 Abs. 4 als Gewinnanteil.
2. Für die Übernahme der Geschäftsführung erhält der geschäftsführende Gesellschafter eine Geschäftsführungsvergütung. Diese beträgt
für den Zeitraum bis zum 31.12.2010 1 % p. a. des zum 31.12.2010
geleisteten Gesellschaftskapitals (ohne Agio), zzgl. gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer, und ist am 31.12.2010 fällig. Die Geschäftsführungsvergütung beträgt für alle folgenden Jahre 1,6 % p. a. des
zum 31.12.2010 geleisteten Gesellschaftskapitals (ohne Agio), zzgl.
gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Sie ist quartalsweise, jeweils
am Ende des Quartals fällig.
3. Für die im Rahmen des Lizenzcontrollings gemäß § 8 Abs. 2 Satz 4 lit.
d) erbrachten Leistungen erhält der geschäftsführende Gesellschafter eine gesonderte Vergütung in Höhe von 4 % der jeweils vereinnahmten Lizenzerlöse zzgl. gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer.
Der Vergütungsanspruch ist zum Ende des Monats fällig, in dem die
jeweiligen Erlöse vereinnahmt wurden. Mit oben genannter Vergütung sind alle Ansprüche und Auslagen des geschäftsführenden Gesellschafters abgegolten.
4. Der Anspruch auf die Vergütungen nach vorstehenden Absätzen 1, 2
und 3 besteht auch dann, wenn in dem betreffenden Geschäftsjahr
kein entsprechender Jahresüberschuss realisiert wurde.
5. Notwendige Reisekosten werden auf Nachweis gesondert ersetzt.
§ 20
Vergütung der Treuhandkommanditistin (Treuhandschaft,
Anlegerverwaltung)
Die Treuhandkommanditistin erhält für die Übernahme der Treuhandschaft von der Gesellschaft eine Vergütung in Höhe von EUR 12.000
p. a. zzgl. Umsatzsteuer, fällig zu je einem Viertel jeweils zum Ende eines
Quartals. Für die Jahre 2009 und 2010 fällt diese Vergütung einmalig in
Höhe von EUR 12.000 zzgl. Umsatzsteuer an, fällig am 31.12.2010.
§ 21
Übertragung, Belastung und Teilung von Gesellschaftsanteilen
1. Jeder Gesellschafter bzw. Treugeber kann seinen Gesellschafts- bzw.
Treuhandanteil übertragen oder in sonstiger Weise darüber verfügen, sofern der geschäftsführende Gesellschafter schriftlich zugestimmt hat; im Fall des Treugebers ist zusätzlich die Zustimmung der
Treuhandkommanditistin erforderlich. Der geschäftsführende Gesellschafter und ggf. die Treuhandkommanditistin können die Zustimmung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes verweigern; sie ist zu
verweigern, bei einer Übertragung von Anteilen, die im Widerspruch
zu § 4 steht.
2. Eine Übertragung kann nur zum 31.12. eines Jahrs erfolgen. Andere
unterjährige Übertragungen von Gesellschafts- bzw. Treuhandbeteiligungen können der geschäftsführende Gesellschafter und ggf.
die Treuhandkommanditistin nach eigenem Ermessen zulassen. Jede
beabsichtigte Übertragung bzw. Verfügung ist dem geschäftsführenden Gesellschafter schriftlich anzuzeigen. In der schriftlichen Anzeige
und auf Nachfrage hat der Gesellschafter bzw. Treugeber dem geschäftsführenden Gesellschafter und der Treuhandkommanditistin
die zur Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes
erforderlichen Angaben zu machen und zu belegen. Der übertragende und der neue Gesellschafter bzw. Treugeber sind verpflichtet, der
Gesellschaft den Verkaufspreis für die übertragene Beteiligung unter
Beifügung einer unterzeichneten Kopie des Übertragungsvertrags
mitzuteilen.
3. Die Teilung von Gesellschaftsanteilen erfordert, soweit nicht nach
diesem Vertrag bzw. kraft Gesetzes Abweichendes gilt, die Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters; sie kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Die Teilung eines treuhänderisch
gehaltenen Gesellschaftsanteils erfordert zusätzlich die Zustimmung
der Treuhandkommanditistin; sie kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
eine Übertragung der geteilten Gesellschaftsanteile nach Maßgabe
des § 4 nicht zulässig wäre.
4. Bei jedem Übergang der Gesellschafterstellung auf einen Dritten, ob
im Rahmen von Gesamtrechts- oder Sonderrechtsnachfolge, werden
alle Konten gemäß § 6 unverändert und einheitlich fortgeführt. Der
Übergang einzelner Rechte und Pflichten hinsichtlich nur einzelner
Gesellschafterkonten ist nicht möglich. Der Übergang ist der Gesellschaft schriftlich anzuzeigen.
5. Die im Zusammenhang mit einer Übertragung oder Teilung von
Gesellschafts- bzw. Treuhandanteilen verbundenen Kosten (z. B.
Registergebühren, Vergütung der Treuhänderin) trägt der den Anteil übertragende oder teilende Gesellschafter bzw. Treugeber. Die
Kosten werden diesem Gesellschafter bzw. Treugeber gesondert in
Rechnung gestellt.
6. Der übertragende Gesellschafter bzw. Treugeber, hat der Gesellschaft die durch die Übertragung entstehenden steuerlichen Nachteile, insbesondere gewerbesteuerliche Nachteile, zu ersetzen. Ein
gewerbesteuerlicher Nachteil wird angenommen, wenn und soweit
sich der gewerbesteuerliche Verlustvortrag reduziert und/oder auf
82
Grund der Übertragung ein als Gewerbeertrag zu erfassender Veräußerungsgewinn entsteht. Der Umfang des zu ersetzenden Nachteils
durch eine Reduzierung des gewerbesteuerlichen Verlustvortrags
berechnet sich pauschal wie folgt: 1 Der Betrag des untergegangenen gewerbesteuerlichen Verlustvortrag ist der anteilig auf den
übertragenden Gesellschafter bzw. Treugeber entfallende Betrag des
zum 31.12. des vorangegangenen Geschäftsjahr festgestellte gewerbesteuerliche Verlustvortrags. 2 Der Betrag des untergegangenen
gewerbesteuerlichen Verlustvortrags ist mit der zum Zeitpunkt der
Übertragung gültigen Gewerbesteuermesszahl und dem zum Zeitpunkt der Übertragung gültigen Hebesatz zu multiplizieren. Der Umfang des zu ersetzenden Nachteils durch einen als Gewerbeertrag zu
erfassenden Veräußerungsgewinn berechnet sich pauschal wie folgt:
Der in der Gewerbesteuererklärung der Gesellschaft zugrunde gelegte Veräußerungsgewinn aus der Übertragung ist mit der zum Zeitpunkt der Übertragung gültigen Gewerbesteuermesszahl und dem
zum Zeitpunkt der Übertragung gültigen Hebesatz zu multiplizieren.
Der übertragende Gesellschafter kann nachweisen, dass ein Nachteil
in geringerem Umfang oder gar nicht entstanden ist.
7. Gegenüber der Gesellschaft gilt der bisherige Gesellschafter bzw.
Treugeber solange als Gesellschafter bzw. Treugeber, bis der Gesellschaft gemäß Abs. 1 die Übertragung des jeweils betroffenen Gesellschaftsanteils angezeigt worden ist. Die Gesellschaft ist berechtigt,
mit schuldbefreiender Wirkung, auch gegenüber dem neuen Gesellschafter bzw. Treugeber, an den bisherigen Gesellschafter bzw. Treugeber Auszahlungen vorzunehmen, bis ihr unter Berücksichtigung
der Bestimmungen gemäß Abs. 1 die Übertragung des Gesellschaftsanteils mitgeteilt worden ist.
samer Vertreter nicht bestellt ist oder die Legitimation des oder der
Erben oder Vermächtnisnehmer nicht erfolgt ist, ruhen die Rechte
aus dem Gesellschaftsverhältnis, soweit es sich nicht um Beschlüsse
über die Änderung oder Ergänzung des Gesellschaftsvertrages handelt.
6. Testamentsvollstreckung an Gesellschaftsanteilen von Kommanditisten ist zulässig.
7. Alle der Gesellschaft durch den Erbfall entstehenden Kosten haben
die Erben bzw. Vermächtnisnehmer zu tragen.
§ 22
Tod eines Gesellschafters bzw. Treugebers
1. Ein Gesellschafter bzw. Treugeber scheidet aus der Gesellschaft aus,
wenn
a) er das Gesellschaftsverhältnis wirksam gekündigt hat, mit Wirksamwerden der Kündigung;
b) ihm gegenüber gemäß § 5 Abs. 5 der Rücktritt von der Beitrittserklärung erklärt worden ist, mit Zugang der Rücktrittserklärung;
c) er durch Gesellschafterbeschluss aus wichtigem Grund aus der Gesellschaft ausgeschlossen worden ist, mit Zugang der Ausschlusserklärung;
d) über sein Vermögen oder seinen Nachlass ein Insolvenzverfahren
eröffnet wird und der geschäftsführende Gesellschafter den Gesellschafter durch schriftliche Ausschlusserklärung ausschließt, mit
Zugang der Ausschlusserklärung;
e) der geschäftsführende Gesellschafter den Gesellschafter bzw. Treugeber durch schriftliche Ausschlusserklärung ausschließt, weil die
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gesellschafters bzw. Treugebers mangels Masse abgelehnt worden
ist oder der Kapitalanteil des Gesellschafters bzw. Treugebers von
einem Gläubiger gepfändet und die Vollstreckungsmaßnahme
nicht innerhalb von sechs Monaten aufgehoben wird, mit Zugang
der Ausschlusserklärung;
2. Durch das Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft
nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern
mit der bisherigen Firma fortgeführt.
3. Für Treugeber gilt das Vorstehende sinngemäß, so dass bei Vorliegen
einer der in vorstehendem Satz genannten Umstände bezüglich eines
Treugebers der Kapitalanteil der Treuhandkommanditistin anteilig
herabgesetzt werden kann, sofern die Treugeberstellung nicht einverständlich auf einen anderen Treugeber übertragen wird. Die Haftsumme der Treuhandkommanditistin gemäß § 2 Abs. 2 bleibt unverändert. Liegt in der Person eines Treugebers ein Grund vor, nach dem
ein Gesellschafter aus der Gesellschaft gemäß Abs. 1 ausscheiden
würde, so können in entsprechender Anwendung der Regelungen
dieses Vertrags der Kapitalanteil der Treuhandkommanditistin in dem
1. Stirbt ein Gesellschafter, wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern fortgesetzt. Die Beteiligung des Gesellschafters geht auf seine
Erben über. Soweit die Erben die Beteiligung in Erfüllung eines Vermächtnisses oder einer Auseinandersetzungsanordnung des Erblassers ganz oder teilweise übertragen, wird der Begünstigte neuer
Gesellschafter.
2. Ist eine Person der Erben, der Vermächtnisnehmers oder der Begünstigten eine gemäß § 4 Abs. 1 und 2 von der Beteiligung ausgeschlossene Person, kann der Übergang der Beteiligung binnen sechs
Wochen nach Vorliegen der erforderlichen Informationen und Dokumente vom geschäftsführenden Gesellschafter durch schriftliche
Erklärung untersagt werden. In diesem Fall scheidet diese Person aus
der Gesellschaft aus, wenn sie Erbe ist; für mittelbar über die Treuhandkommanditistin Beteiligte, gilt § 24 Abs. 3 entsprechend. Ist
diese Person Vermächtnisnehmer bzw. Begünstigter einer Auseinandersetzungsanordnung, bleibt der Erbe bzw. bleiben die Erben Gesellschafter bzw. Treugeber.
3. Die Erben bzw. Vermächtnisnehmer müssen sich durch Vorlage eines
Erbscheines oder eines Erbnachweises entsprechend § 35 GBO legitimieren. Der Erbfall ist dem geschäftsführenden Gesellschafter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
4. Die Gesellschaft kann auf die vorstehende Legitimierung verzichten,
wenn ihr eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift des Testamentes des Gesellschafters sowie die Niederschrift über die Eröffnungsverhandlung des Nachlassgerichtes vorgelegt wird.
5. Mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer dürfen ihre Rechte aus dem
Gesellschaftsverhältnis bis zur Erbauseinandersetzung nur durch
einen gemeinsamen, schriftlich bevollmächtigten Vertreter, der zur
Entgegennahme von Ausschüttungen ermächtigt sein muss, ausüben. Die Rechte der Erben können nur gemeinschaftlich und einheitlich von dem Vertreter ausgeübt werden. Ausschüttungen sind
nur an den gemeinsamen Vertreter zu leisten. Solange ein gemein-
83
§ 23
Dauer der Gesellschaft, Kündigung
1. Die Gesellschaft endet zum 31.12.2014. Der Komplementär ist berechtigt, die Laufzeit der Gesellschaft bis zum 31.12.2015 zu verlängern.
2. Eine ordentliche Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses durch
den Gesellschafter ist ausgeschlossen. Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses aus wichtigem
Grund, insbesondere auf Grund zwingender gesetzlicher Vorschriften, bleibt hiervon unberührt.
3. Die Treuhandkommanditistin kann nur mit Einwilligung oder auf
Weisung sämtlicher Treugeber kündigen.
4. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist an den geschäftsführenden Gesellschafter zu richten.
5. Die Kündigung der Gesellschaft hat nicht deren Auflösung, sondern
nur das Ausscheiden des kündigenden Gesellschafters zur Folge.
§ 24
Ausscheiden von Gesellschaftern und Treugebern
Umfange herabgesetzt werden, wie es dem Beteiligungsbetrag dieses Treugebers entspricht. Bei einer Kapitalherabsetzung gelten für
die Treuhandkommanditistin die Regelungen des § 25 entsprechend.
4. Bei Ausscheiden der Treuhandkommanditistin kann gemäß § 15
Abs. 1 lit. g) ein neuer Treuhandkommanditist bestellt werden, der
unter Ausschluss der Auseinandersetzung im Wege der Sonderrechtsnachfolge in alle Rechte und Pflichten der ausscheidenden
Treuhandkommanditistin eintritt; hierzu ist eine außerordentliche
Gesellschafterversammlung einzuberufen, es sei denn, die ordentliche Gesellschafterversammlung findet vor Beendigung der Treuhandverträge zwischen Treugebern und der Treuhandkommanditistin statt. Wird eine neue Treuhandkommanditistin bestellt, tritt
diese im Wege der Vertragsübernahme in die bisherigen Treuhandverhältnisse mit den jeweiligen Treugebern mit ihrer Eintragung in
das Handelsregister automatisch ein. Alle Treugeber haben ihr bisheriges Treuhandverhältnis nach Maßgabe der Beschlussfassung mit
der neuen Treuhandkommanditistin fortzusetzen. Wird keine neue
Treuhandkommanditistin bestellt, wird das Gesellschaftsverhältnis
mit den betreffenden Treugebern als Kommanditisten im Wege der
Sonderrechtsnachfolge fortgesetzt und die Treuhandverträge der
Treugeber mit der bisherigen Treuhandkommanditistin enden.
5. Der ausscheidende Gesellschafter bzw. Treugeber, hat der Gesellschaft die durch das Ausscheiden entstehenden steuerlichen Nachteile, insbesondere gewerbesteuerliche Nachteile, zu ersetzen. Ein
gewerbesteuerlicher Nachteil wird angenommen, wenn und soweit
sich der gewerbesteuerliche Verlustvortrag reduziert und/oder auf
Grund des Ausscheidens ein als Gewerbeertrag zu erfassender Veräußerungsgewinn entsteht. Der Umfang des zu ersetzenden Nachteils
durch eine Reduzierung des gewerbesteuerlichen Verlustvortrags
berechnet sich pauschal wie folgt: 1 Der Betrag des untergegangenen gewerbesteuerlichen Verlustvortrag ist der anteilig auf den
ausscheidenden Gesellschafter bzw. Treugeber entfallende Betrag
des zum 31.12. des vorangegangenen Geschäftsjahr festgestellte
gewerbesteuerliche Verlustvortrags. 2 Der Betrag des untergegangenen gewerbesteuerlichen Verlustvortrags ist mit der zum Zeitpunkt
des Ausscheidens gültigen Gewerbesteuermesszahl und dem zum
Zeitpunkt des Ausscheidens gültigen Hebesatz zu multiplizieren. Der
Umfang des zu ersetzenden Nachteils durch einen als Gewerbeertrag
zu erfassenden Veräußerungsgewinn berechnet sich pauschal wie
folgt: Der in der Gewerbesteuererklärung der Gesellschaft zugrunde
gelegte Veräußerungsgewinn aus dem Ausscheiden ist mit der zum
Zeitpunkt der Übertragung gültigen Gewerbesteuermesszahl und
dem zum Zeitpunkt des Ausscheidens gültigen Hebesatz zu multiplizieren. Der ausscheidende Gesellschafter kann nachweisen, dass ein
Nachteil in geringerem Umfang oder gar nicht entstanden ist.
§ 25
Abfindungs- und Auseinandersetzungsguthaben
1. Scheidet ein Gesellschafter bzw. Treugeber aus der Gesellschaft aus,
hat er, außer im Falle des Ausscheidens nach § 24 Abs. 1 lit. b), c), d) oder
e), Anspruch auf ein Abfindungs-/ Auseinandersetzungsguthaben.
Das Abfindungs-/Auseinandersetzungsguthaben errechnet sich aus
der Höhe des Buchwertes der Beteiligung abzüglich etwaiger Ansprüche der Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter bzw. Treugeber, insbesondere aus ausstehenden Einlagen, Verzugsschaden,
Schadenspauschalen, durch das Ausscheiden bedingte Kosten und
zu ersetzenden Nachteilen.
2. Scheidet ein Gesellschafter bzw. Treugeber gemäß § 24 Abs. 1 lit. c),
d) oder e) aus der Gesellschaft aus, bestimmt sich das Abfindungs-/
Auseinandersetzungsguthaben nach dem Buchwert seiner Beteiligung gemäß Abs. 1 unter Berücksichtigung eines Abschlags in Höhe
von 20 Prozent (verminderter Buchwert der Beteiligung).
3. Scheidet ein Gesellschafter bzw. Treugeber gemäß § 24 Abs. 1 lit.
4.
5.
6.
7.
8.
b) aus der Gesellschaft aus, hat er Anspruch auf ein Abfindungs-/
Auseinandersetzungsguthaben in Höhe seines geleisteten Kapitalanteils ohne Agio (Kapitalkonto I gemäß § 6 Abs. 1 lit. a)).
Erfolgt das Ausscheiden unterjährig, ist der Buchwert zum Monatsende des dem Ausscheiden vorangehenden Monats entscheidend. Zum
Zwecke der Bestimmung des Abfindungs-/Auseinandersetzungsguthabens, sind die Games, Lizenzen und sonstige Schutzrechte zwingend mit den Anschaffungs-/Herstellungskosten zu aktivieren und
über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 2,5 Jahre linear
abzuschreiben. Dabei umfassen die Herstellungskosten sowohl die
Einzel-, als auch variable und fixe Gemeinkosten. Ein Geschäfts-/Firmenwert bleibt bei der Wertermittlung außer Betracht. Am Ergebnis
schwebender Geschäfte nimmt der ausscheidenden Gesellschafter
bzw. Treugeber nicht teil.
Das Abfindungs-/Auseinandersetzungsguthaben ist von dem gegebenenfalls gemäß § 16 Abs. 3 bestellten Abschlussprüfer, anderenfalls von dem mit der Erstellung des Jahresabschlusses beauftragten
Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater auf Kosten der Gesellschaft
festzustellen. Diese Feststellung ist verbindlich, außer der ausscheidende Gesellschafter bzw. Treugeber verlangt die verbindliche Feststellung des Abfindungs-/Auseinandersetzungsguthabens durch
einen Dritten (vereidigten Buchprüfer, Steuerberatungsgesellschaft,
Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft), der von
dem Präsidenten, der für den Sitz der Gesellschaft zuständigen Industrie- und Handelskammer bestimmt wird, verbindlich ausgewählt
wird. Die Kosten der Feststellung durch den Dritten und seiner Auswahl trägt ausschließlich der ausscheidende Gesellschafter bzw.
Treugeber.
Das Abfindungs-/Auseinandersetzungsguthaben wird sechs
Monate nach seiner verbindlichen Feststellung, im Fall des vorstehenden Abs. 3 sechs Monate nach Wirksamwerden des Ausscheidens fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, das Abfindungs-/
Auseinandersetzungsguthaben oder die Abfindung in drei gleichen
Jahresraten auszuzahlen. In diesem Fall ist der jeweils rückständige
Rest mit vier Prozent jährlich zu verzinsen.
Ausscheidende Gesellschafter bzw. Treugeber können keine Sicherstellung ihres Abfindungs-/Auseinandersetzungsguthabens oder der
Abfindung verlangen. Eine Haftung der übrigen Gesellschafter bzw.
Treugeber, insbesondere des Komplementärs, für die Erfüllung des
Abfindungs-/Auseinandersetzungsguthabens ist ausgeschlossen.
Bei Übertragungen im Wege der Sonderrechtsnachfolge hat der ausscheidende Gesellschafter keinen Anspruch auf ein Abfindungs-/
Auseinandersetzungsguthaben.
§ 26
Auflösung der Gesellschaft
1. Die Gesellschaft kann zum Ende eines jeden Geschäftsjahrs aufgelöst
werden, jedoch erstmalig zum 31.12.2014. Wenn Gesellschafter bzw.
Treugeber, deren Kapitalanteile insgesamt mindestens 30 % des Gesellschaftskapitals (ohne Agio) bilden, die Gesellschaft wirksam kündigen, löst sich die Gesellschaft zum 31.12. des betreffenden Jahres
auf, es sei denn die verbleibenden Gesellschafter fassen mit 75 %
ihrer Stimmen einen Fortsetzungsbeschluss. Im Falle einer Auflösung
ist die Gesellschaft durch den geschäftsführenden Gesellschafter abzuwickeln und das Gesellschaftsvermögen zu verwerten. § 265 Abs.
2, 4 und 5 und § 273 Abs. 4 AktG gelten entsprechend.
2. Der Erlös aus der Verwertung des Gesellschaftsvermögens wird dazu
verwendet, zunächst die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber Drittgläubigern, danach gegenüber dem Komplementär und
der Treuhandkommanditistin sowie im Anschluss gegenüber den
Gesellschaftern auszugleichen. Ein verbleibender Verwertungserlös
wird im Verhältnis der für die Gesellschafter bzw. Treugeber geführten Kapitalkonten I an die Gesellschafter bzw. Treugeber ausgezahlt.
84
Eine Haftung des Komplementärs für die Erfüllung der Gesellschafterforderungen ist in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 27
Handelsregistervollmacht und –kosten,
Empfangsbevollmächtigter
1. Jeder Kommanditist hat den geschäftsführenden Gesellschafter in
der gesetzlichen Form zu bevollmächtigen, für ihn Anmeldungen
zum Handelsregister vorzunehmen. Dazu hat jeder Kommanditist
der Gesellschaft eine unwiderrufliche, über den Tod hinaus geltende,
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiende, notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht zugunsten des geschäftsführenden
Gesellschafters, die diesen zu allen Anmeldungen zum Handelsregister ermächtigt, an denen ein Kommanditist mitzuwirken hat, zur
Verfügung zu stellen. Jeder Kommanditist hat die für die Vollmacht,
seine Anmeldung zum und Eintragung ins Handelsregister entstehenden Kosten zu übernehmen.
2. Die Gesellschafter und Treugeber bestellen den geschäftsführenden Gesellschafter bzw. deren Geschäftsführer zum Empfangsbevollmächtigten im Sinne von § 183 AO und verpflichten sich untereinander, Rechtsbehelfe oder sonstige Rechtsmittel im Rahmen der
Steuer- und Feststellungsveranlagungen der Gesellschaft nur im
Einvernehmen mit dem geschäftsführenden Gesellschafter durch
den Steuerberater der Gesellschaft einzulegen. Dies gilt auch insoweit, als es sich um die Geltendmachung von persönlichen Ausgaben (Sonderbetriebsausgaben) sowie um Belange nach Ausscheiden
eines Gesellschafters bzw. Treugebers handelt, soweit Feststellungen
und Verwaltungsakte betroffen sind, die für die Veranlagungszeiträume der Gesellschaftszugehörigkeit (auch mittelbar als Treugeber)
ergehen. Im Falle des Ausscheidens des geschäftsführenden Gesellschafters wird bereits hiermit der an deren Stelle tretende Gesellschafter bzw. deren Geschäftsführer zum Empfangsbevollmächtigten in diesem Sinne bestellt.
§ 29
Schriftform
1. Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags, einschließlich dieser Bestimmung, bedürfen
– vorbehaltlich Abs. 2 – der Schriftform, soweit nicht notarielle Form
erforderlich ist. Bei Gesellschafterbeschlüssen, auch im Fall der Änderung dieses Vertrages, ist für die Schriftform deren Protokollierung
gemäß § 14 Abs. 4 ausreichend.
2. Auf eine feste Verbindung dieses Gesellschaftsvertrags selbst sowie
mit anderen Verträgen und Erklärungen – insbesondere auch mit solchen, auf die hier Bezug genommen wird – wird verzichtet. Für die
Annahme der Beitrittserklärung durch die Gesellschaft genügt die
Unterzeichnung durch Faksimile.
§ 30
Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise
unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer bzw. undurchführbarer Bestimmungen treten rückwirkend solche Regelungen, die in gesetzlich zulässiger Weise dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen am nächsten kommen. Entsprechendes gilt, wenn sich
bei der Durchführung des Vertrags eine ergänzungsbedürftige Lücke
ergeben sollte.
2. Erfüllungsort für die Verpflichtungen und Gerichtsstand für sämtliche
Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie über das Zustandekommen
dieses Vertrags ist der Sitz der Gesellschaft, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden kann. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsverhältnis, wie z. B. Streitigkeiten
im Zusammenhang mit Beitritt, Ausscheiden, Rechten und Pflichten
von Gesellschaftern und Gesellschafterbeschlüssen, können als Aktivoder Passivprozesse von der Gesellschaft selbst geführt werden.
§ 28
Mitteilungen, Bekanntmachungen und Zahlungen
§ 31
Anwendbares Recht
1. Die Gesellschafter haben der Gesellschaft jeweils in Textform ihre Anschrift, Faxnummer, E-Mail-Adresse, zuständige Wohnsitzfinanzamt,
Steuernummer und Bankverbindung sowie Änderungen derselben
unaufgefordert mitzuteilen. Mitteilungen und Bekanntmachungen
der Gesellschaft, Einladungen zur Gesellschafterversammlung und
Abstimmungsunterlagen im schriftlichen Umlaufverfahren, die an
die auf der Beitrittserklärung genannte oder die letzte gemäß Satz 1
übermittelte Adresse, Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse des Gesellschafters bzw. Treugebers übermittelt wurden, gelten als dem Gesellschafter bzw. Treugeber am dritten Werktag nach Absendung
ordnungsgemäß zugegangen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gesellschafter bzw. Treugeber
durch Zahlung auf die letzte gemäß Satz 1 übermittelte Bankverbindung des Gesellschafters mit schuldbefreiender Wirkung zu erfüllen.
2. Jeder Gesellschafter bzw. Treugeber ist verpflichtet, etwaige Änderungen seiner in der Beitrittserklärung gemachten Angaben der
Gesellschaft unverzüglich mitzuteilen. Der geschäftsführende Gesellschafter hat überdies das Recht, von den Gesellschaftern und Treugebern Angaben zur Erteilung von Auskünften gegenüber Steuerbehörden oder kontoführenden Banken zu verlangen, soweit dies
gesetzlich geboten ist, von den Steuerbehörden gefordert wird oder
zur Freistellung, Ermäßigung oder Erstattung von Abzugsteuern erforderlich ist. In den zuletzt genannten Fällen ist der geschäftsführende Gesellschafter zudem berechtigt, von den Gesellschaftern und
Treugebern die Ausfertigung ggf. notwendiger Steuerformulare und
-erklärungen oder die Mitwirkung hierbei zu verlangen.
Dieser Gesellschaftsvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
85
Festgestellt in München am 13.08.2009
gez. Jörg-Dieter Leinert
als Geschäftsführer
für die Altaris Management GmbH
gez. Stefan Köglmayr
als Geschäftsführer
für die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH
Anlage zum Gesellschaftsvertrag der
Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG:
Kriterien für Kauf-/Entwicklungsverträge:
ƒƒ Keine Investition in Killerspiele;
ƒƒ Die Games müssen international vermarktbar sein;
ƒƒ Für das Entwicklungsbudget ist ein Festpreis zu vereinbaren, daneben kann dem Entwickler auch eine variable Erfolgsbeteiligung
eingeräumt werden;
ƒƒ Eine Fälligkeit der Zahlungen darf nur unter Einhaltung eines
entsprechenden Entwicklungsstandes seitens des Entwicklers,
also einer Ratenzahlung nach Programmierfortschritt (sog.
Milestones), vereinbart werden;
ƒƒ Es muss eine Empfehlung des Executive Producers und des Fachbeirats betreffend die Investition in das jeweilige Game vorliegen.
Kriterien für Publishing-Verträge
ƒƒ Für Retail-Games mit einem Investitionsvolumen von mehr als
EUR 1 Million müssen mit namhaften Publishern oder Vertriebspartnern Abnahmegarantien in Höhe von mind. 70 % des GamesBudgets (Entwicklungsbudget und -nebenkosten) vereinbart werden;
ƒƒ Für Online-Games ist eine Vereinbarung zur Platzierung nach Fertigstellung mit einer bedeutenden Online-Plattform wie z. B. Bigpoint.com zu treffen;
ƒƒ Es soll vereinbart werden, dass die Gesellschaft sämtliche Einnahmen (abzüglich der Handels-/Online-Portal-, Produktionsund Marketingkosten) vorrangig erhält, bis das Games-Budget
(Entwicklungsbudget zzgl. Entwicklungsnebenkosten wie z. B.
Executive Producer), für das jeweilige Projekt erreicht ist. Danach
greift die vereinbarte Erlösverteilung (Gesellschaft, Entwickler und
Vertriebspartner);
ƒƒ Die Vermarktung hat international zu erfolgen;
ƒƒ Der Publisher verpflichtet sich ein Mindestmaß der Marketingaufwendungen, in näher zu vereinbarender Höhe, zu übernehmen.
86
Treuhandvertrag
über die Begründung und Verwaltung einer Beteiligung
an der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG
Vorbemerkung
Die Anleger beteiligen sich an der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co.
KG (nachfolgend „Gesellschaft“ genannt). Die Beteiligung an der Gesellschaft erfolgt in Gestalt einer mittelbaren Beteiligung als Treugeber über
die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft
mit Sitz in München („Treuhandkommanditistin“ oder „Treuhänder“).
Die Treuhandkommanditistin ist nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages ermächtigt, ihren Kapitalanteil zu erhöhen und zu vermindern und
treuhänderisch für Dritte zu halten.
Die Treuhandkommanditistin hält und verwaltet die Beteiligungen der
mittelbar beitretenden Anleger treuhänderisch („Treugeber“).
§1
Treuhandauftrag
1. Der Treugeber beauftragt und bevollmächtigt hiermit die Treuhandkommanditistin, unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181
BGB, für ihn eine Kommanditbeteiligung in Höhe des in der Beitrittserklärung angegebenen Beteiligungsbetrages zu übernehmen und
treuhänderisch (also im eigenen Namen, jedoch für Rechnung des
Treugebers) nach Maßgabe dieses Treuhandvertrages und des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft zu verwalten. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, auch für weitere Treugeber Kapitalanteile
an der Gesellschaft oder an anderen Fondsgesellschaften zu erwerben und zu halten.
2. Das Treuhandverhältnis wird erst durch die Annahme der vom Anleger unterzeichneten Beitrittserklärung durch die Treuhandkommanditistin und den geschäftsführenden Gesellschafter der Gesellschaft
begründet.
3. Der Beteiligungsbetrag ohne Agio eines Treugebers muss mindestens EUR 5.000 betragen. Beteiligungen müssen durch 1.000 ohne
Rest teilbar sein.
4. Dem Treugeber ist bekannt, dass für die Gesellschaft seit Gründung
verschiedene Verträge abgeschlossen wurden bzw. künftig abgeschlossen werden. Der Treugeber kann die abgeschlossenen Verträge nach Maßgabe des § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der
Gesellschaft einsehen und stimmt ihnen gemäß § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft mit seinem Beitritt zu.
5. Soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gelten die Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft zwischen dem
Treugeber und dem Treuhänder entsprechend.
§2
Ausführung des Treuhandauftrages
1. Die Treuhandkommanditistin erwirbt und erhöht ihren Kapitalanteil
nach Maßgabe der §§ 4 und 5 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft. Die Treuhandkommanditistin wird die Kommanditbeteiligung
für den Treugeber übernehmen und verwalten. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, die Erhöhung ihres Kommanditanteils davon abhängig zu machen, dass der Treugeber den von ihm übernommenen Beteiligungsbetrag zzgl. 5 % Agio gemäß den Bedingungen
der Beitrittserklärung und des Gesellschaftsvertrages durch Einzahlung auf das in der Beitrittserklärung genannte Konto eingezahlt hat.
2. Im Außenverhältnis hält die Treuhandkommanditistin ihre
Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft – mit dem Recht
der gespaltenen Stimmrechtsausübung – als einheitliche
Kommanditbeteiligung für alle Treugeber. Sie tritt Dritten gegenüber
87
im eigenen Namen auf. Dies gilt auch im Verhältnis zur Gesellschaft.
3. Im Innenverhältnis handelt die Treuhandkommanditistin ausschließlich im Auftrag und für Rechnung und Gefahr des Treugebers. Die
Stellung des Treugebers ist daher wirtschaftlich die eines Kommanditisten der Gesellschaft.
4. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgt gemäß den gesellschaftsvertraglichen Regelungen der §§ 2 Abs. 2 und 5 Abs. 3 des
Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft mit einer Haftsumme in
Höhe von EUR 1.000. Die Haftsumme bestimmt im Gegensatz zur
Kommanditeinlage nicht eine Schuld des Kommanditisten gegenüber der Gesellschaft, sondern stellt lediglich eine Rechnungsgröße
für die im Außenverhältnis ab Eintragung des Kommanditisten in
das Handelsregister nach Maßgabe des Gesetzes summenmäßig
beschränkte Haftung dar. Die (gesamte) Haftsumme der Treuhandkommanditistin entfällt im Innenverhältnis anteilig im Verhältnis des
jeweils gezeichneten Beteiligungsbetrages zum Kapitalanteil auf den
Treugeber. In den Fällen des Wechsels des Treugebers in die Stellung
als Kommanditist im Wege der Sonderrechtsnachfolge ist für den
Treugeber die nach § 4 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages bestimmte
Haftsumme einzutragen.
5. Die Treuhandkommanditistin kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben,
sofern sie nicht höchstpersönlicher Natur sind, Dritter als ihrer Erfüllungsgehilfen bedienen.
§3
Rechte des Treugebers
1. Die Treuhandkommanditistin tritt hiermit sämtliche vermögensrechtlichen Ansprüche aus dem treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen Kommanditanteil an den Treugeber ab, insbesondere den Anspruch auf das jeweils festgestellte anteilige Jahresergebnis, auf die
von der Gesellschaft beschlossene anteilige Ausschüttung/Entnahme, auf das anteilige Abfindungs-/Auseinandersetzungsguthaben
im Falle des Ausscheidens aus oder der Auflösung der Gesellschaft.
Die Abtretung steht unter der aufschiebenden Bedingung des vollständigen Eingangs des Beteiligungsbetrags nebst Agio auf dem in
§ 2 Abs. 1 dieses Vertrages genannten Konto. Der Treugeber nimmt
diese Abtretung hiermit an. Die Treuhandkommanditistin bleibt ermächtigt, die an den Treugeber abgetretenen Ansprüche im eigenen
Namen einzuziehen.
2. Für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Treuhandkommanditistin oder der Ablehnung der Eröffnung
des Insolvenzverfahrens mangels Masse tritt die Treuhandkommanditistin bereits hiermit aufschiebend bedingt die für den Treugeber
treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung an den Treugeber
ab. Der Treugeber nimmt diese aufschiebend bedingte Abtretung
bereits hiermit an. Die Übertragung des Kommanditanteils ist im
Außenverhältnis erst wirksam mit der Eintragung des Treugebers als
Kommanditist in das Handelsregister. Das gleiche gilt, falls Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung von Gläubigern der Treuhandkommanditistin in den treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteil
erfolgen.
3. Die Treuhandkommanditistin nimmt die Gesellschafterrechte und
-pflichten im Interesse des Treugebers und unter Beachtung seiner
Treuepflicht gegenüber den übrigen Gesellschaftern, den übrigen
Treugebern und der Gesellschaft wahr.
4. Die Treuhandkommanditistin erteilt dem Treugeber hiermit Voll-
macht, die der Treuhandkommanditistin zustehenden Kontroll- und
Widerspruchsrechte auszuüben. Die Vollmacht kann aus wichtigem
Grund widerrufen werden.
§4
Pflichten des Treugebers
1. Der Treugeber übernimmt, soweit gesetzlich zulässig, alle Rechte
und Pflichten der Treuhandkommanditistin aus dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft und stellt die Treuhandkommanditistin von
allen Verbindlichkeiten frei, die diese im Zusammenhang mit dem
Erwerb und der Verwaltung der treuhänderisch für den Treugeber
übernommenen Kommanditbeteiligung eingeht, jedoch beschränkt
auf seine jeweils noch offenen Einzahlungsverpflichtungen zzgl. 5 %
Agio unter Berücksichtigung etwaiger Rückzahlungen im Sinne von
§ 172 HGB.
2. Im Verhältnis zu den Gläubigern der Gesellschaft haftet die Treuhandkommanditistin summenmäßig beschränkt nach Maßgabe
ihrer im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Die Haftung ist
ausgeschlossen, sobald die Kommanditeinlage mindestens in Höhe
der Haftsumme geleistet ist und keine Entnahmen oder Rückzahlungen im Sinne von § 172 Abs. 4 HGB erfolgen.
3. Soweit von der Gesellschaft vorgenommene Ausschüttungen oder
Entnahmen Rückzahlungen gemäß § 172 Abs. 4 HGB darstellen und
durch diese Entnahmen der anteilig auf den Treugeber entfallende
Kommanditanteil unter den Betrag der dem Treugeber anteilig zuzurechnenden Haftsumme herabgemindert ist, gilt Folgendes: Die
Freistellungsverpflichtung des Treugebers gegenüber der Treuhandkommanditistin lebt in diesem Umfang wieder auf, höchstens jedoch
bis zum Betrag der anteilig auf ihn entfallenden Haftsumme.
4. Sofern der Treugeber in das Handelsregister eingetragen werden
will, ist er verpflichtet, der Gesellschaft auf seine Kosten die erforderliche notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht zur Eintragung
des Treugebers als Kommanditist in das Handelsregister zu erteilen.
Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, wird das Treuhandverhältnis gemäß § 14 Abs. 1 dieses Vertrages auf unbestimmte Zeit fortgesetzt.
§5
Einzahlung des Treugebers
1. Jeder Treugeber hat den gezeichneten Beteiligungsbetrag nebst
Agio in Höhe von 5 % des Beteiligungsbetrages als Barleistung auf
das in der Beitrittserklärung angegebene Bankkonto zu zahlen.
Der Beteiligungsbetrag nebst Agio ist innerhalb von 14 Tagen nach
Unterzeichnung der Beitrittserklärung, spätestens jedoch zum Ende
der Platzierungsphase, zur Einzahlung fällig.
2. Wird der Beteiligungsbetrag zzgl. 5 % Agio zu den vereinbarten Terminen nicht oder nicht in voller Höhe erbracht, ist die Treuhandkommanditistin berechtigt, von dem Treuhandvertrag mit dem säumigen
Treugeber zurückzutreten. Der säumige Treugeber trägt die im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden entstehenden Kosten und
die der Gesellschaft entstehenden Schäden, nach Maßgabe des § 5
Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages.
3. Die Treuhandkommanditistin ist zur Verrechnung mit etwaigen Rückzahlungsansprüchen berechtigt.
4. Im Falle einer Herabsetzung des Kapitalanteils eines säumigen Treugebers kann die Gesellschaft durch den geschäftsführenden Gesellschafter den für den Treugeber gehaltenen Anteil gemäß § 5 Abs. 6
des Gesellschaftsvertrages herabsetzen. Der säumige Treugeber trägt
die im Zusammenhang mit seiner Herabsetzung entstehenden Kosten und die der Gesellschaft entstehenden Schäden, nach Maßgabe
des § 5 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages.
§6
Gesellschafterbeschlüsse
1. Der Treugeber ist berechtigt, an den Gesellschafterversammlungen
der Gesellschaft teilzunehmen. Die Kosten für die Teilnahme an einer
Gesellschafterversammlung und für eine eventuelle Vertretung trägt
jeder Treugeber selbst.
2. Die Treuhandkommanditistin wird dem Treugeber die Einladung zur
jeweiligen Gesellschafterversammlung nebst Anlagen sowie die Protokolle über Gesellschafterbeschlüsse der Gesellschaft übersenden.
Entsprechendes gilt für schriftliche Beschlussfassungen.
3. Die Treuhandkommanditistin bevollmächtigt den Treugeber hiermit,
das Stimmrecht der Treuhandkommanditistin in der Höhe auszuüben, wie es dem Beteiligungsbetrag des Treugebers entspricht (s.
Gesellschaftsvertrag § 13 Abs. 1). Die Vollmacht kann aus wichtigem
Grund widerrufen werden. Der Treugeber ist berechtigt, sich entsprechend der Regelung in § 11 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages durch
einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter vertreten zu lassen.
4. Sofern der Treugeber auf einer Gesellschafterversammlung nicht
anwesend oder vertreten ist, wird die Treuhandkommanditistin das
auf den Treugeber entfallende Stimmrecht nach dessen Weisungen
ausüben. Der Treugeber ermächtigt und bevollmächtigt insoweit die
Treuhandkommanditistin unter Befreiung von den Beschränkungen
des § 181 BGB, sein Stimmrecht in der Höhe auszuüben, wie es dem
Beteiligungsbetrag des Treugebers entspricht. Liegt keine Weisung
des Treugebers für die Abgabe der auf ihn entfallenden Stimmen
vor, enthält sich die Treuhandkommanditistin bei Abstimmungen der
Stimme.
5. Bei Beschlüssen im schriftlichen Umlaufverfahren übt der Treugeber
das Stimmrecht in Höhe des auf ihn entfallenden Beteiligungsbetrages persönlich aus.
§7
Treuhandvermögen
1. Die Treuhandkommanditistin hält und verwaltet Treuhandgelder getrennt von ihrem sonstigen Vermögen.
2. Der Treugeber ist entsprechend seinem Beteiligungsbetrag am treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteil der Treuhandkommanditistin am Vermögen und Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Die
Kapitaleinlage wird auf dem Kapitalkonto I geführt. Die Kapitaleinlage (Kapitalkonto I) ist maßgebend für das Stimmrecht sowie – vorbehaltlich der §§ 17, 19 und 20 des Gesellschaftsvertrags – für die
Ergebnisverteilung, das Entnahmerecht und die Beteiligung am Vermögen und am Auseinandersetzungsguthaben.
3. Entnahmen und sonstige Auszahlungen stehen, vorbehaltlich § 3
Abs. 1 dieses Vertrages, dem jeweils zum Zeitpunkt der Ausschüttungen im Treugeberregister eingetragenen Treugeber zu, soweit der
Treuhandkommanditistin nicht schriftlich anders lautende Erklärungen des Treugebers vorliegen.
§8
Rechnungslegung, Berichtspflicht
1. Die Treuhandkommanditistin ist verpflichtet, für jeden Treugeber die
in § 6 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft vorgesehenen Konten zu führen. Die Treuhandbuchhaltung ist ggf. zusammen mit dem
Jahresabschluss der Gesellschaft von dem Abschlussprüfer zu prüfen,
sofern gemäß § 16 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft
eine solche Prüfung stattfindet.
2. Von der Verpflichtung nach vorstehendem Absatz 1 ist die Treuhandkommanditistin befreit, wenn die Gesellschaft die Treuhandbuchhaltung in ihre Finanzbuchhaltung integriert.
3. Der geschäftsführende Gesellschafter wird die Treugeber gemäß § 9
des Gesellschaftsvertrages über den Geschäftsgang der Gesellschaft
informieren.
88
4. Die Treuhandkommanditistin wird die Unterlagen und Informationen, die sie aufgrund ihrer Stellung als Kommanditistin von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt bekommt und die der Treugeber
nicht unmittelbar erhält, unverzüglich an den Treugeber weiterleiten
und ihn über wesentliche Geschäftsvorfälle unterrichten.
§9
Haftung der Treuhandkommanditistin
1. Die Treuhandkommanditistin hat ihre Pflichten mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns zu erfüllen und haftet dem Treugeber für
die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
2. Sie haftet jedoch nicht für den Eintritt des vom Treugeber beabsichtigten steuerlichen oder wirtschaftlichen Erfolges der Beteiligung
oder für die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der Gesellschaft.
Der Treuhandkommanditistin obliegt nicht die Überwachung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Jede Haftung für Handlungen nach
Weisung des Treugebers ist ausgeschlossen.
3. Die Treuhandkommanditistin hat nicht an der Konzeption und Erstellung des Verkaufsprospekts mitgewirkt und insbesondere nicht
die darin getroffenen Aussagen auf ihre Übereinstimmung mit den
tatsächlichen Gegebenheiten überprüft. Der Treugeber erkennt in
diesem Zusammenhang an, dass die Treuhandkommanditistin zu
einer solchen Prüfung nicht verpflichtet war oder ist. Eine Haftung
der Treuhandkommanditistin für etwaige Prospektmängel ist ausgeschlossen.
4. Schadensersatzansprüche gegen die Treuhandkommanditistin verjähren nach Ablauf von drei Jahren, gerechnet ab dem Schluss des
Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsberechtigte von den den Anspruch begründenden Umständen und der
Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Unabhängig von der Kenntnis bzw. grob fahrlässigen Unkenntnis verjährt der Anspruch spätestens nach Ablauf
von 5 Jahren nach der Entstehung des Anspruchs. Der Treugeber hat
Schadensersatzansprüche innerhalb einer Ausschlussfrist von einem
Jahr nach Kenntniserlangung gegenüber der Treuhandkommanditistin schriftlich geltend zu machen; diese Ausschlussfrist gilt nicht bei
Haftung der Treuhandkommanditistin wegen Vorsatz.
§ 10
Vergütung der Treuhandkommanditistin
1. Die Vergütung der Treuhandkommanditistin für diese auch im Interesse der Gesellschaft liegenden Treuhandtätigkeiten richtet sich nach
§ 20 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft.
2. Für die Veräußerung von Beteiligungen fallen für den Käufer und den
Verkäufer eine Gebühr in Höhe von je EUR 200, zzgl. Umsatzsteuer
an. Für den Fall der Erbschaft oder Schenkung fällt eine Gebühr in
Höhe von EUR 200, zzgl. Umsatzsteuer, je Übertragung an. Etwaige
Fremdkosten, die im Zusammenhang mit dem Treugeberwechsel
oder Anteilsübertragungen entstehen, sind von dem jeweiligen Treugeber zu erstatten.
§ 11
Treugeberregister
1. Die Gesellschaft führt für alle Treugeber ein Register mit ihren persönlichen und beteiligungsbezogenen Daten.
2. Der Treugeber ist verpflichtet, der Treuhandkommanditistin etwaige
Änderungen seiner in der Beitrittserklärung getätigten Angaben unverzüglich mitzuteilen.
3. Der Treugeber hat keinen Anspruch auf Einsicht in das Register oder
auf Angaben über die übrigen Treugeber. Auskünfte über die Beteiligung und die Eintragung des Treugebers in das Register darf die
Treuhandkommanditistin nur der Gesellschaft, dem geschäftsführenden Gesellschafter der Gesellschaft, dem zuständigen Finanzamt,
89
den Kreditgebern oder zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten
Prüfern und Beratern der Gesellschaft erteilen, es sei denn, der Treugeber hat der Auskunftserteilung ausdrücklich zugestimmt.
4. Der Treugeber hat davon Kenntnis und ist damit einverstanden, dass
im Rahmen dieses Vertrages personenbezogene Daten auf EDV-Anlagen gespeichert und genutzt werden.
§ 12
Steuerliches Verfahren, Sonderwerbungskosten der Treugeber
1. Das steuerliche Ergebnis wird für alle Gesellschafter und Treugeber
der Gesellschaft in einem Feststellungsverfahren einheitlich und gesondert ermittelt.
2. Zur Berücksichtigung seiner Sonderbetriebsausgaben ist jeder
Treugeber verpflichtet, diese bis spätestens 31.03. des Folgejahres unaufgefordert unter Beifügung geeigneter Belege der Gesellschaft mitzuteilen, damit diese in der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung berücksichtigt werden können.
Sonderbetriebsausgaben, die nicht fristgerecht mitgeteilt werden,
können in der Feststellungserklärung nicht mehr berücksichtigt
werden. Die Gesellschaft ist im Verhältnis zum Treugeber berechtigt, aber nicht verpflichtet, verspätet oder unvollständig mitgeteilte
Sonderbetriebsausgaben im Steuerfestsetzungsverfahren noch geltend zu machen, sofern der Treugeber die in diesem Zusammenhang
entstehenden Kosten übernimmt. Bezüglich der Geltendmachung
von Sonderbetriebsausgaben gilt des Weiteren § 17 Abs. 5 und 6 des
Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft.
§ 13
Rechtsgeschäftliche Verfügungen
über Treugeberanteile
1. Seine Stellung als Vertragspartei des Treuhandvertrages kann der
Treugeber nur nach Maßgabe des § 21 des Gesellschaftsvertrages
übertragen.
2. Bei jeder Übertragung gemäß vorstehendem Absatz 1 werden alle
Konten im Sinne von § 8 Abs. 1 dieses Vertrages unverändert und
einheitlich fortgeführt. Der Übergang einzelner Rechte und Pflichten
hinsichtlich nur einzelner Treugeberkonten ist nicht möglich.
§ 14
Dauer und Beendigung des Treuhandvertrages,
Wechsel in die Kommanditistenstellung
1. Das Treuhandverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Es endet mit Beendigung der Gesellschaft und Verteilung des nach Befriedigung der
Gläubiger verbleibenden Vermögens gemäß § 26 des Gesellschaftsvertrages, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. Die
Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung des Treuhandverhältnisses aus wichtigem Grund, insbesondere auf Grund zwingender
gesetzlicher Vorschriften, bleibt hiervon unberührt.
2. Für den Fall der Beendigung des Treuhandverhältnisses, tritt die Treuhandkommanditistin bereits hiermit aufschiebend bedingt auf die
Eintragung die treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung in
Höhe des Beteiligungsbetrages, den der Treugeber zum Zeitpunkt
der Beendigung des Treuhandverhältnisses am Kommanditanteil der
Treuhandkommanditistin hält, an den Treugeber ab; der Treugeber
nimmt diese aufschiebend bedingte Abtretung bereits hiermit an.
Der Treugeber kann somit nach Beendigung des Treuhandverhältnisses frei über das Treugut verfügen.
3. Der Treugeber kann jederzeit schriftlich verlangen, nach Maßgabe des § 4 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages von der Stellung eines
Treugebers in die Stellung eines im Handelsregister eingetragenen
Kommanditisten zu wechseln. Der Wechsel in die Stellung eines eingetragenen Kommanditisten erfolgt folgendermaßen:
Für den Fall, dass der Treugeber diesen Wechsel verlangt, tritt die
Treuhandkommanditistin bereits hiermit, aufschiebend bedingt
durch die Eintragung des Treugebers als Kommanditist kraft Sonderrechtsnachfolge im Handelsregister, die für den Treugeber treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung an den Treugeber ab; der
Treugeber nimmt diese aufschiebend bedingte Abtretung bereits
hiermit an. Die Kosten für die Eintragung im Handelsregister trägt der
ehemalige Treugeber. Mit Eintragung des Treugebers als Kommanditist im Handelsregister endet der Treuhandvertrag automatisch.
4. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, von der Beitrittsvereinbarung und diesem Vertrag durch schriftliche Mitteilung zurückzutreten, wenn
a) sich herausstellt, dass die geplante Beteiligung aus Gründen, die
sie nicht zu vertreten hat, undurchführbar ist oder wird, insbesondere wenn eine Beteiligung gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrages nicht
zulässig ist;
b) es der Treuhandkommanditistin wegen Überzeichnung des in § 5
des Gesellschaftsvertrages vorgesehenen Gesellschaftskapitals nicht
mehr möglich ist, ihren Kapitalanteil zur Übernahme weiterer treuhänderischer Beteiligungen zu erhöhen;
c) sich herausstellt, dass Angaben des Treugebers in der Beitrittsvereinbarung unzutreffend waren;
Es gelten die Rechtsfolgen der §§ 346 ff. BGB.
5. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn ein Ausscheidensgrund
gemäß § 22 Abs. 2 S. 2 oder § 24 Abs. 1 lit. b) bis e) des Gesellschaftsvertrages vorliegt.
In diesem Fall löst die Beendigung des Treuhandvertrages gemäß
§ 24 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages die Herabsetzung des Kapitalanteils der Treuhandkommanditistin entsprechend dem Beteiligungsbetrag des Treugebers und somit die Aufgabe der von der
Treuhandkommanditistin für den Treugeber gehaltenen Beteiligung
an der Gesellschaft aus. Der Treugeber kann nicht die Herausgabe
bzw. Übertragung des treuhänderisch gehaltenen Kapitalanteils verlangen. Für Ansprüche des Treugebers gegenüber der Treuhandkommanditistin gilt § 25 des Gesellschaftsvertrages entsprechend.
6. Im Übrigen endet das Treuhandverhältnis mit dem ersatzlosen Ausscheiden der Treuhandkommanditistin aus der Gesellschaft und/
oder mit der vollständigen Abwicklung der Liquidation der Gesellschaft. Für den Fall des Ausscheidens tritt die Treuhandkommanditistin bereits hiermit, aufschiebend bedingt durch die Eintragung
des Treugebers als Kommanditist kraft Sonderrechtsnachfolge im
Handelsregister, die für den Treugeber treuhänderisch gehaltene
Kommanditbeteiligung an den Treugeber ab; der Treugeber nimmt
diese aufschiebend bedingte Abtretung bereits hiermit an.
§ 15
Ausscheiden der Treuhandkommanditistin
1. Bei einem Ausscheiden der Treuhandkommanditistin kann gemäß
§§ 15 Abs. 1 lit. g), 24 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft die Aufnahme eines neuen Treuhandkommanditisten von den
Gesellschaftern der Gesellschaft beschlossen werden.
2. Wird nach Abs. 1 eine neue Treuhandkommanditistin bestellt, tritt
diese im Wege der Vertragsübernahme in dieses Treuhandverhältnis mit ihrer Eintragung in das Handelsregister automatisch ein; das
Recht des Treugebers zur Kündigung des Treuhandvertrages und
Wechsel in die Stellung als Kommanditist der Gesellschaft gemäß
§ 14 Abs. 3 dieses Vertrages bleibt unberührt.
2. Mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer dürfen ihre Rechte aus dem
Treuhandverhältnis bis zur Erbauseinandersetzung nur durch einen
gemeinsamen, schriftlich bevollmächtigten Vertreter, der zur Entgegennahme von Ausschüttungen ermächtigt sein muss, ausüben.
Die Rechte der Erben können nur gemeinschaftlich und einheitlich
von dem Vertreter ausgeübt werden. Ausschüttungen sind nur an
den gemeinsamen Vertreter zu leisten. Solange ein gemeinsamer
Vertreter nicht bestellt ist oder die Legitimation des oder der Erben
oder Vermächtnisnehmer nicht erfolgt ist, ruhen die Rechte aus dem
Treuhandverhältnis, soweit es sich nicht um Beschlüsse über die Änderung oder Ergänzung des Gesellschaftsvertrages handelt.
3. Jeder Treugeber verpflichtet sich, durch eine entsprechende Nachfolgeregelung sicherzustellen, dass im Falle seines Todes eine Aufspaltung seines Beteiligungsbetrages in Beträge, die unter EUR 5.000
liegen und/oder nicht durch 1.000 ohne Rest teilbar sind, nicht erfolgt. Hat der Treugeber für seinen Todesfall keine derartige Regelung getroffen, gilt Folgendes: Entstehen infolge des Versterbens des
Treugebers Beteiligungsbeträge in Höhe von unter EUR 5.000 oder
Beteiligungsbeträge, die nicht durch 1.000 ohne Rest teilbar sind,
so sind die Erben bzw. Vermächtnisnehmer verpflichtet, sich durch
einen gemeinsamen Bevollmächtigten vertreten zu lassen, der das
Stimmrecht nur gemeinsam und einheitlich für seine Vollmachtgeber
ausüben kann. Solange kein gemeinsamer Bevollmächtigter bestellt
ist, ruhen das Stimmrecht und das Recht zur Teilnahme an den Gesellschafterversammlungen. Ausschüttungen werden bis zur Bestellung
eines gemeinsamen Bevollmächtigten einbehalten und solange mit
1 % p. a. unter dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB verzinst. Außerdem sollen in einem solchen Fall die Erben bzw. Vermächtnisnehmer
ihre Beteiligungen in der Weise übertragen oder andere Beteiligungen hinzuerwerben, dass jeder Erbe bzw. Vermächtnisnehmer, der
noch Gesellschafter ist, einen durch 1.000 ohne Rest teilbaren Beteiligungsbetrag in Höhe von mindestens EUR 5.000 hält.
§ 17
Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung
einer anderen als der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden
nicht getroffen.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein
oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen
treten solche Regelungen, die in gesetzlich zulässiger Weise dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommen. Entsprechendes gilt, wenn sich bei der Durchführung des
Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.
3. Der Treuhandvertrag bleibt im Übrigen auch wirksam, wenn die Gesellschaft ihre Rechtsform ändert.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag zwischen der Treuhandkommanditistin und den Treugebern sowie zwischen den Treugebern untereinander sowie über
das Zustandekommen dieses Vertrages ist der Sitz der Treuhandkommanditistin, soweit gesetzlich zulässig.
§ 16
Tod eines Treugebers
1. Verstirbt ein Treugeber, wird der Treuhandvertrag mit seinen Erben
oder seinen Vermächtnisnehmern nach Maßgabe des § 22 des Gesellschaftsvertrages fortgesetzt.
90
Mittelverwendungskontrollvertrag
zwischen
Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG
mit Sitz in Grasbrunn bei München
- im Folgenden „Gesellschaft“ genannt -
und
INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH,
Steuerberatungsgesellschaft, mit Sitz in München
- im Folgenden „Mittelverwendungstreuhänder“ genannt -
Präambel
Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb von Urheber- und sonstigen
Schutzrechten, die Entwicklung, Weiterentwicklung und Pflege sowie
die Verwertung elektronischer Spiele (Computer-, Online-, Videogames
einschließlich Spielekonsolen/-geräte, Expansion Packs und Add-ons) im
In- und Ausland („Games“ oder „Games-Projekte“), einschließlich jeder
Form der Beteiligung an Games-Projekten Dritter sowie jeder Form des
Vertriebs und der Vermarktung. Zur Finanzierung dieses Vorhabens soll
eine Kapitalerhöhung der Gesellschaft durch Aufnahme einer Vielzahl
von Anlegern mittelbar über eine Treuhandkommanditistin durchgeführt werden. Die Kommanditanteile werden von der Treuhandkommanditistin im eigenen Namen, jedoch treuhänderisch für Rechnung
der Anleger übernommen. Im Hinblick auf die von den Anlegern zu
leistenden Kapitaleinlagen in der Platzierungsphase, zur Sicherstellung
der zweckgerechten Verwendung der von den Anlegern zu leistenden
Einlagen und die damit verbundene Abwicklung des Zahlungsverkehrs
vereinbaren die Parteien, was folgt:
§1
Abwicklungskonto
1. Die Gesellschaft errichtet bei einem westeuropäischen Kreditinstitut
ein Konto, über das der Zahlungsverkehr zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft, die aus dem im Verkaufsprospekt
abgedruckten Investitionsplan der Gesellschaft resultieren, abgewickelt wird („Abwicklungskonto“). Die Gesellschaft verpflichtet sich,
dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen, die
dem im Verkaufsprospekt abgedruckten Investitionsplan zugrunde
liegen, über das Abwicklungskonto abgewickelt werden. Weiterhin
verpflichtet sich die Gesellschaft, dafür Sorge zu tragen, dass über
das Abwicklungsskonto nur der Mittelverwendungstreuhänder verfügen kann. Die Gesellschaft verpflichtet sich weiterhin, dafür Sorge
zu tragen, dass die Kapitaleinlagen der Kommanditisten bzw. Treugeber (inkl. Agio) auf das Abwicklungskonto geleistet werden.
2. Aufgrund einer Vereinbarung mit der kontoführenden Bank kann
der Mittelverwendungstreuhänder nach Maßgabe dieses Vertrages
über das Abwicklungskonto verfügen. Im Verhältnis zwischen den
Vertragsparteien steht ein Kontoguthaben ausschließlich der Gesellschaft zu. Sie trägt die im Zusammenhang mit dem Abwicklungskonto entstehenden Kosten.
§2
Pflichten des Mittelverwendungstreuhänders
1. Der Mittelverwendungstreuhänder wird beauftragt, die Zahlungen
vom Abwicklungskonto nach Maßgabe des im Verkaufsprospekt
abgedruckten Investitionsplans zu leisten. Der Mittelverwendungstreuhänder ist berechtigt und verpflichtet, Zahlungen von dem Abwicklungskonto auf Anforderung durch die Geschäftsführung der
Gesellschaft zum Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Zahlungsverpflichtung zu leisten.
2. Der Mittelverwendungstreuhänder ist zur Vornahme von Auszahlun-
91
gen auch dann verpflichtet, wenn das Gesellschaftskapital der Gesellschaft noch nicht vollständig gezeichnet ist oder die Einlagen noch
nicht vollständig geleistet sind.
3. Sofern die Fondsgesellschaft zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen aus dem Investitionsplan zusätzlich Fremdmittel aufnimmt, hat
der Mittelverwendungstreuhänder nach Maßgabe dieses Vertrages
die Freigabe zur Ausreichung der Fremdmittel oder Teilen davon und
zu deren Verwendung zu erteilen.
4. Maßgeblich für die Mittelverwendungskontrolle sind ausschließlich
die Bestimmungen dieses Vertrages, soweit ausdrücklich bestimmt in
Verbindung mit dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft. Weitere
Pflichten übernimmt der Mittelverwendungstreuhänder nicht.
§3
Mittelverwendungskontrolle
1. Der Mittelverwendungstreuhänder ist zur Freigabe von Zahlungen
im Rahmen von Erst- und Reinvestitionen in Games berechtigt und
verpflichtet, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
a) Unterzeichnete Vertragsversion mit einem Game-Entwickler oder
Rechteinhaber, die die in der Anlage zum Gesellschaftsvertrag niedergelegten „Kriterien für Kauf-/Entwicklungsverträge“ einhalten;
b) Zahlungsaufforderung, Rechnung oder andere Fälligkeitsmitteilung
des Game-Entwicklers in Bezug auf den auszuzahlenden Betrag;
c) Zur Freigabe von Ratenzahlungen im Rahmen des Erwerbs von
Rechten an oder einer Lizenz für ein in Produktion befindliches
Game ist zusätzlich erforderlich, dass der Geschäftsführer der
Fondsgesellschaft die Einhaltung des entsprechenden Entwicklungsstandes (Milestone) gegenüber dem Mittelverwendungstreuhänder schriftlich bestätigt und diesem ein Datenträger
übergeben wurde, der den Programmcode des entsprechenden
Milestone enthält. Die Übergabe des Datenträgers mit dem dazugehörigen Programmcode ist auch im Fall eines bereits fertiggestellten Games erforderlich.
2. Der Mittelverwendungstreuhänder ist darüber hinaus in folgenden
Fällen zur Freigabe von Zahlungen berechtigt und verpflichtet:
a) Sämtliche fällige Zahlungen an den Komplementär oder die Geschäftsführung der Gesellschaft, an die Treuhandkommanditistin,
an sonstige Gesellschafter oder die Treugeber, die auf Grundlage
des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft und dem Treuhandvertrag erfolgen;
b) Sämtliche fällige Zahlungen auf Grundlage der seitens der Gesellschaft geschlossenen Dienstleistungsverträge;
c) Fällige gesetzliche Verbindlichkeiten der Gesellschaft; und
d) Sämtliche Dispositionen zur Zwischenanlage von Liquidität bei
einem westeuropäischen Kreditinstitut. Die Gesellschaft hat sicherzustellen, dass sie über dieses Konto wiederum nur mit Zustimmung des Mittelverwendungstreuhänders verfügen kann.
3. Zu einer weitergehenden rechtlichen und steuerlichen Prüfung der
vorgelegten Dokumente oder inhaltlichen Prüfung der Games ist der
Mittelverwendungstreuhänder auf Grundlage dieses Vertrages we-
der berechtigt noch verpflichtet. Der Mittelverwendungstreuhänder
ist nicht verpflichtet auf Grundlage dieses Vertrages, den der Beteiligung zugrunde liegenden Verkaufsprospekt und die darin enthaltenen Aussagen auf ihre Übereinstimmung mit den tatsächlichen Gegebenheiten hin zu überprüfen. Insbesondere überprüft er weiterhin
nicht die Erfüllung und Werthaltigkeit der einzelnen Leistungen der
jeweiligen Vertragspartner der Gesellschaft, die Durchführung des
Investitionsvorhabens (Verwirklichung des Gesellschaftszweckes)
sowie die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung und die damit verfolgten steuerlichen Ziele. Die Mittelverwendungskontrolle erstreckt sich
nicht über etwaige anderweitige Konten der Gesellschaft, wie zum
Beispiel über Darlehenskonten.
§4
Unterlagen
Die Gesellschaft verpflichtet sich, dem Mittelverwendungstreuhänder
alle zur Auszahlung erforderlichen Verträge, Rechnungen oder sonstige Unterlagen so rechtzeitig vorzulegen, dass eine angemessene Auszahlungskontrolle möglich ist. Die Gesellschaft wird dem Mittelverwendungstreuhänder Einblick in alle Rechnungen, Abrechnungsunterlagen,
Verträge und sonstigen, den Gesellschaftszweck betreffenden Schriftverkehr gewähren und ihm in allen hier interessierenden Fragen Auskunft erteilen.
§5
Vergütung
Für seine Tätigkeit erhält der Mittelverwendungstreuhänder eine Vergütung in Höhe von insgesamt 0,1 % des am 31.12.2010 geleisteten Gesellschaftskapitals ohne Agio, fällig am 31.12.2010. Zusätzlich erhält der
Mittelverwendungstreuhänder eine Vergütung in Höhe von 0,1 % der
Erwerbskosten der Reinvestition (Erwerbskosten Games). Alle Beträge
verstehen sich zuzüglich gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Enthalten sind alle im Zusammenhang mit den oben genannten Tätigkeiten
üblicherweise anfallenden Kosten und Auslagen, einschließlich Porto
und Telefonkosten.
§6
Vertragsdauer
Dieser Vertrag endet mit der endgültigen Abrechnung der auf das Abwicklungskonto eingezahlten Einlagen der Anleger, spätestens jedoch
am 31.12.2012. Er kann von jedem Vertragsteil nur bei Vorliegen wichtiger Gründe mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die
mehrheitliche Abwahl durch die Gesellschafter bzw. Treugeber durch
Gesellschafterbeschluss der Gesellschaft gilt als wichtiger Grund. Bei
Kündigung sind die auf dem Abwicklungskonto befindlichen Guthaben
der Auszahlungskontrolle eines anderen Mittelverwendungstreuhänders zu unterstellen.
§7
Haftung
1. Der Mittelverwendungstreuhänder haftet nur für die ordnungsgemäße Erfüllung der in diesem Vertrag übernommenen Aufgaben.
Eine darüber hinaus gehende Überwachung der Investitionen oder
Tätigkeiten der Gesellschaft, ihrer Gesellschafter oder Dritter ist nicht
Aufgabe des Mittelverwendungstreuhänders.
2. Der Mittelverwendungstreuhänder hat weder bei der Entwicklung des
Anlagekonzeptes noch bei der Erstellung des Prospektes mitgewirkt.
Er hat die hierin enthaltenen Angaben auch nicht auf ihre Richtigkeit
und Vollständigkeit überprüft. Auftragsgemäß war er hierzu auch
nicht verpflichtet. Der Mittelverwendungstreuhänder wird ausschließlich im Auftrag und im Interesse der Gesellschaft bei der Durchführung des Zahlungsverkehrs nach Maßgabe des im Verkaufsprospekt
abgedruckten Investitionsplanes tätig. Es besteht weder ein darüber
hinausgehender Auftrag noch ein darüber hinausgehendes Interesse.
3. Für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden
aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, ist die Haftung des Mittelverwendungstreuhänders bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall auf einen Betrag von EUR 1.000.000
beschränkt. Dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer
anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung
ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches
auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder
Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden
Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem
Zusammenhang stehen. Schadensersatzansprüche gegen den Mittelverwendungstreuhänder können nur geltend gemacht werden,
wenn der Anspruchsberechtigte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.
§8
Verjährung
Ansprüche gegen den Mittelverwendungstreuhänder verjähren nach
Ablauf von drei Jahren nach dem der Anspruch entstanden ist und der
Geschädigte von den den Anspruch begründenden Umständen und der
Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müsste. Unabhängig von der Kenntnis bzw. grob
fahrlässigen Unkenntnis verjährt der Anspruch spätestens nach Ablauf
von fünf Jahren nach seiner Entstehung. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte
und Steuerberatungsgesellschaften in der Fassung vom Februar 2009,
die diesem Vertrag als Anlage beigefügt sind.
§9
Sonstiges
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche im Zusammenhang
mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist, soweit zulässig,
München.
2. Der Mittelverwendungstreuhänder ist von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftformvereinbarung kann ihrerseits nur schriftlich aufgehoben werden.
4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht davon berührt. Statt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung ist diejenige wirksame oder durchführbare
Bestimmung mit Rückwirkung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
gez. Jörg-Dieter Leinert
als Geschäftsführer für die Altaris Management GmbH
gez. Stefan Köglmayr
als Geschäftsführer für die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH
Anlagen:
1. Allgemeine Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften in der Fassung vom
Februar 2009
2. Anlage zum Gesellschaftsvertrag der Altaris Games Portfolio I GmbH
& Co. KG
92
17 ANGABENVORBEHALT UND PROSPEKTVERANTWORTUNG
1. Angabenvorbehalt
Datum der Prospektaufstellung
Die Angaben in diesem Verkaufsprospekt zielen auf einen
durchschnittlich verständigen und kritischen Anleger, der
über ein Grundverständnis für die wirtschaftlichen Gegebenheiten der angebotenen Beteiligung verfügt und den Verkaufsprospekt sorgfältig und eingehend liest.
Grasbrunn, den 04.09.2009
Der Emittent und der Anbieter können soweit rechtlich zulässig keine Gewähr für den Eintritt des wirtschaftlichen Erfolgs und der steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung
beim Anleger übernehmen, da diese von unsicheren künftigen Entwicklungen abhängen. Der Eintritt eines bestimmten
steuerlichen Ergebnisses und das steuerliche Konzept dieser
Beteiligung kann nicht garantiert werden. Bitte lesen Sie diesbezüglich das Kapitel „02 Wesentliche Risiken“.
Jörg-Dieter Leinert
Geschäftsführer der Altaris Emissionshaus GmbH
Es ist zweckmäßig, dass ein Anleger vor der Entscheidung
über eine Beteiligung fachkundige Beratung in Anspruch
nimmt. Eine solche Beratung ist insbesondere dann zu empfehlen, wenn der Anleger nicht selbst über ein hinreichendes
Verständnis über die Art der angebotenen Beteiligung und
deren Darstellung im Verkaufsprospekt verfügt.
2. Prospektverantwortung
Die Altaris Emissionshaus GmbH, mit Sitz Bretonischer Ring
12, 85630 Grasbrunn bei München, ist Anbieter und übernimmt gemäß § 3 der Verordnung über VermögensanlagenVerkaufsprospekte vom 16.12.2004 die Verantwortung für
dieses Angebot und die in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben. Für den Inhalt des Verkaufsprospekts sind,
soweit nicht anders vermerkt, die bis zum Tag der Prospektaufstellung bekannten oder erkennbaren Sachverhalte und
das zu diesem Zeitpunkt geltende Recht relevant.
Der Anbieter versichert, dass seines Wissens die in diesem
Verkaufsprospekt gemachten Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.
Der Anbieter haftet nicht für Abweichungen auf Grund künftiger, unvorhersehbarer Entwicklungen und Änderungen der
rechtlichen und steuerlichen Bestimmungen.
Der Komplementär der Fondsgesellschaft, die Altaris Management GmbH, die Altaris Vertriebsgesellschaft mbH und
die Treuhandkommanditistin, die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, haben an der Aufstellung des Verkaufsprospekts
nicht mitgewirkt. Für die Angaben im Prospekt und in den
sonstigen Emissionsunterlagen wird von diesen Personen
und den für sie handelnden Personen soweit rechtlich zulässig keine Haftung übernommen.
93
18 ABWICKLUNGSHINWEISE
Beitritt
Zusammen mit dem Verkaufsprospekt erhalten Sie:
ƒƒ Den Wortlaut der Vertragstexte im Prospekt (Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft, Treuhandvertrag,
Mittelverwendungskontrollvertrag);
ƒƒ Die Beitrittserklärung mit Widerrufsbelehrung.
Bitte lesen Sie den Verkaufsprospekt, insbesondere die Kapitel „02 Wesentliche Risiken“ und „20 Verbraucherinformationen für den Fernabsatz“.
Hinweis: Die Beteiligung ist auf Anleger zugeschnitten, die
natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland sind, ihre
Anteile im Privatvermögen halten und diese nicht fremd finanzieren. Es können sich jedoch sämtliche natürliche und
juristische Personen über die Treuhandkommanditistin als
Treugeber an der Fondsgesellschaft beteiligen. Bei Investitionen aus dem Betriebsvermögen des Anlegers, Fremdfinanzierung auf Ebene des Anlegers, anderer steuerlicher Ansässigkeit des Anlegers oder Beteiligung einer juristischen Person
als Anleger können sich signifikante Abweichungen von den
Ausführungen in dem Kapitel „13 Steuerliche Grundlagen“
ergeben. Eine Beteiligung von Gesellschaften bürgerlichen
Rechts, Gemeinschaften und Ehepaaren in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bzw. Gemeinschaft ist sowohl
für Anleger als Kommanditisten als auch für eine Beteiligung
als Treugeber ausgeschlossen.
Wenn Sie sich zu einer Beteiligung entschlossen haben, verfahren Sie bitte wie folgt:
Bitte füllen Sie die Beitrittserklärung im Hinblick auf sämtliche
geforderte Angaben aus und unterzeichnen Sie unter Angabe von Ort und Datum:
ƒƒ Ihre Beitrittserklärung: Hiermit bieten Sie die Zeichnung
der Beteiligung und den Abschluss des Treuhandvertrages
an. Sie erkennen den Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft und den Treuhandvertrag als für Sie verbindlich an.
Darüber hinaus erklären Sie die in der Beitrittserklärung
getroffenen Regelungen, insbesondere im Hinblick auf die
Fälligkeit der zu leistenden Einlage, als für Sie verbindlich.
Zudem bestätigen Sie die in der Beitrittserklärung unter
den Buchstaben a) bis i) enthaltenen Erklärungen;
ƒƒ Empfangsbestätigung des Verkaufsprospekts und der
hierin enthaltenen Verträge (Gesellschaftsvertrag der
Fondsgesellschaft, Treuhandvertrag, Mittelverwendungskontrollvertrag) und der Beitrittserklärung. Ferner erklären
Sie von dem Inhalt der genannten Unterlagen Kenntnis
genommen zu haben;
ƒƒ Angaben nach dem Geldwäschegesetz;
ƒƒ Die gesonderte Empfangsbestätigung der Widerrufsbelehrung in Textform.
Nehmen Sie bitte das für Ihre Unterlagen bestimmte Exemplar der Beitrittserklärung (grüne Seite) für sich heraus. Bitte
senden Sie die verbleibenden von Ihnen unterzeichneten Exemplare der Beitrittserklärung (weiße, rote, gelbe Seiten) an
folgende Adresse:
Altaris Vertriebsgesellschaft mbH
Bretonischer Ring 12
85630 Grasbrunn bei München
oder übergeben Sie diese Unterlagen Ihrem Vertriebsberater,
der Ihnen dieses Angebot vorgestellt hat.
Die von Ihnen unterzeichnete Beitrittserklärung stellt ein
rechtsverbindliches Angebot zur Beteiligung an der Fondsgesellschaft und zum Abschluss eines Treuhandvertrages dar.
Sie beteiligen sich mittelbar über die Treuhandkommanditistin an der Fondsgesellschaft. Eines Zugangs der Annahmeerklärung bei dem Anleger bedarf es für deren Wirksamkeit
nicht; der jeweilige Anleger erhält davon jedoch unverzüglich
eine unterrichtende Mitteilung (schriftliche Bestätigung oder
Zusendung eines gegengezeichneten Exemplars der Beitrittserklärung).
Widerrufsrecht
Dem Anleger steht in bestimmten Fällen das Recht zu, binnen
einer Frist von zwei Wochen seine mittels der Beitrittserklärung abgegebene Willenserklärung zur Eingehung der Beteiligung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Einzelheiten zu dem Widerruf können Sie der in der Beitrittserklärung
enthaltenen Widerrufsbelehrung entnehmen sowie dem
Kapitel „20 Verbraucherinformationen über den Fernabsatz“.
Einlagenleistung
Die Mindestbeteiligung beträgt EUR 5.000. In jedem Fall muss
die Beteiligung durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Der Beteiligungsbetrag ist als Bareinlage zu leisten.
Bitte überweisen Sie die von Ihnen gezeichnete Einlage zuzüglich Agio (5 % der gezeichneten Einlage) innerhalb von
14 Tagen nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung, auf folgendes Konto:
Kreditinstitut:
Bankleitzahl:
Kontonummer:
Kontoinhaber:
Deutsche Kreditbank Berlin
120 300 00
1005327802
INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH
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19 WEITERE NACH DER VERMÖGENSANLAGEN-VERKAUFSVERORDNUNG
ERFORDERLICHE ANGABEN (NEGATIVTESTATE)
Nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung
muss der Verkaufsprospekt zu allen in der Verordnung genannten Punkten Angaben enthalten. Dies gilt auch, wenn
die betreffenden Angaben bei der konkreten angebotenen
Vermögensanlage nicht einschlägig sind oder aus sonstigen
Gründen nicht gemacht werden können (sog. Negativtestate). Aus diesem Grunde weist die Prospektverantwortliche
auf Folgendes hin (§§ ohne nähere Bezeichnung sind im Folgenden solche der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung)
§ 2 Abs. 1 Satz 5
Der Verkaufsprospekt ist in deutscher Sprache und nicht, weder ganz noch zum Teil, in einer anderen in internationalen
Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache abgefasst. Aus diesem
Grund ist eine vorangestellte deutsche Zusammenfassung
nicht erforderlich.
§ 2 Abs. 5
Die Fondsgesellschaft hat keinen Jahresabschluss erstellt.
Insofern wurde kein Jahresabschluss nach § 10 Abs. 1 in den
Verkaufsprospekt aufgenommen.
§ 4 Satz 1 Nr. 2
Der Anbieter übernimmt nicht die Zahlung von Steuern.
§ 4 Satz 1 Nr. 8
Die Möglichkeit der Beteiligung an der Fondsgesellschaft
wird nur in Deutschland angeboten werden. Das Anbieten
von Teilbeträgen in verschiedenen Staaten ist nicht beabsichtigt.
§ 5 Nr. 6
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung handelt es sich bei
dem Emittenten nicht um ein Konzernunternehmen im Sinne
des § 18 AktG i.V.m. § 290 HGB.
§ 6 Satz 1 Nr. 1
Es bestehen keine ausstehenden Einlagen auf das Kapital.
§ 6 Satz 1 Nr. 2
Der Emittent hat bisher keine Wertpapiere oder
Vermögensanlagen im Sinne des § 8f Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben.
§ 6 Sätze 2 und 3
Da der Emittent keine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien ist, gibt es keine Wertpapiere, die Gläubigern ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien einräumen.
§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
Den Gründungsgesellschaftern stehen mit Ausnahme der im
Verkaufsprospekt auf den Seiten 56 und 62 beschriebenen
Vergütungen keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte
oder sonstige Gesamtbezüge insbesondere keine Gehälter,
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Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen oder Nebenleistungen jeder Art
zu.
§ 7 Abs. 2 Nr. 1 bis 3
Die Gründungsgesellschafter des Emittenten sind weder unmittelbar noch mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit
dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt
sind, dem Emittenten Fremdkapital zur Verfügung stellen
oder im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjekts nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen.
§ 8 Abs. 1 Nr. 2
Es bestehen keine Abhängigkeiten des Emittenten von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren,
die von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit
oder Ertragslage des Emittenten sind.
§ 8 Abs. 1 Nr. 3
Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Emittenten haben können, sind nicht anhängig.
§ 8 Abs. 1 Nr. 4
Bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurden noch keine Investitionen getätigt. Es bestehen ferner keine laufenden
Investitionen.
§ 8 Abs. 2
Die Tätigkeit des Emittenten ist nicht durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden.
§ 9 Abs. 1
Die Nettoeinnahmen werden für keine sonstigen Zwecke verwendet.
§ 9 Abs. 2 Nr. 2
Dem Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern, den Mitgliedern der Geschäftsführung, den Mitgliedern
des Fachbeirats, dem Treuhänder sowie dem Mittelverwendungskontrolleur standen oder stehen das Eigentum am Anlageobjekt oder an wesentlichen Teilen desselben oder aus
anderen Gründen eine dingliche Berechtigung an den Anlageobjekten nicht zu.
§ 9 Abs. 2 Nr. 3 und 4
Es bestehen keine dinglichen Belastungen des Anlageobjekts.
Rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjekts, insbesondere im
Hinblick auf das Anlageziel, bestehen nicht.
§ 9 Abs. 2 Nr. 5
Für die Erreichung des Anlageziels sind keine behördlichen
Genehmigungen erforderlich.
§ 9 Abs. 2 Nr. 7
Es wurden keine Bewertungsgutachten hinsichtlich des Anlageobjekts erstellt.
§ 9 Abs. 2 Nr. 8
Nicht nur geringfügige Leistungen und Lieferungen wurden
von dem Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern, den Mitgliedern der Geschäftsführung, den Mitgliedern des Fachbeirats, dem Treuhänder und dem Mittelverwendungskontrolleur nicht erbracht.
§ 12 Abs. 1 Nr. 1
Der Emittent hat keinen Vorstand und keine Aufsichtsgremien.
§ 12 Abs. 1 Nr. 2
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung liegt noch kein abgeschlossenes Geschäftsjahr des Emittenten vor. Den Mitgliedern der Geschäftsführung des Emittenten und den Mitgliedern des Fachbeirats des Emittenten sind bisher keine
Bezüge, insbesondere keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen,
Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art gewährt worden.
§12 Abs. 2 Nr. 1
Die Mitglieder des Fachbeirats des Emittenten sind nicht für
Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der angebotenen
Vermögensanlagen betraut sind.
§ 12 Abs. 2 Nr. 2 und 3
Mitglieder der Geschäftsführung des Emittenten und die Mitgliedern des Fachbeirats des Emittenten sind nicht tätig für
Unternehmen, die dem Emittenten Fremdkapital geben oder
Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung
des Anlageobjekts nicht nur geringfügige Lieferungen und
Leistungen erbringen.
§ 12 Abs. 3 Nr. 5
Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte des
Treuhänders und des Mittelverwendungskontrolleurs begründen können, liegen nicht vor.
§ 12 Abs. 4
Personen, die nicht in den Kreis der nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung angabepflichtigen Personen fallen, die Herausgabe oder den Inhalt des Prospekts
oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage aber wesentlich beeinflusst haben, gibt es nicht.
§ 14
Keine juristische Person oder Gesellschaft hat für das Angebot der Vermögensanlage für deren Verzinsung oder Rückzahlung die Gewährleistung übernommen.
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Informationen für den Verbraucher
für die Beteiligung an der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG
zur Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in
Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV
Verbraucherinformationen für den Fernabsatz
Gemäß § 312c BGB ist die Fondsgesellschaft bei Vorliegen eines Fernabsatzvertrags über Finanzdienstleistungen verpflichtet, dem Anleger
rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
1.
Informationen zum Anbieter und zu anderen mit dem Verbraucher in Kontakt tretende gewerblich tätige Personen
Fondsgesellschaft:
Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG
Sitz: Grasbrunn bei München,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München (HRA 94284)
Ladungsfähige Anschrift: Bretonischer Ring 12, 85630 Grasbrunn
Persönlich haftender und geschäftsführender Gesellschafter der
Fondsgesellschaft (Komplementär):
Altaris Management GmbH
Sitz: Grasbrunn bei München,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 180576)
Ladungsfähige Anschrift: Bretonischer Ring 12, 85630 Grasbrunn
Treuhandkommanditistin:
INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, Steuerberatungsgesellschaft
Sitz: München
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 670077)
Ladungsfähige Anschrift: Innere Wiener Straße 17, 81667 München
Initiator des Beteiligungsangebots, Anbieter:
Altaris Emissionshaus GmbH
Sitz: Grasbrunn bei München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 180578)
Ladungsfähige Anschrift: Bretonischer Ring 12, 85630 Grasbrunn bei
München
Die Hauptgeschäftstätigkeit der Altaris Emissionshaus GmbH besteht in
der
ƒƒ Auflage und Konzeption von Vermögensanlagen jeder Art, insbesondere Bereitstellung von Konzeptions-Know-how für Drittunternehmen, Initiierung von geschlossenen Fonds;
ƒƒ Verwaltung, Anlage und Disposition eigener und fremder Vermögensgegenstände, Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen jedweder Rechtsform im In- und Ausland im eigenen oder
fremden Namen und die Durchführung von Treuhandgeschäften;
ƒƒ Erwerb und Verwertung von Urheber- und Schutzrechten;
ƒƒ Übernahme der persönlichen Haftung bei anderen Gesellschaften;
ƒƒ Anlageberater/Vermittler;
ƒƒ Der Anlageberater/Vermittler, über den Sie den Verkaufsprospekt,
die Beitrittserklärung und die Widerrufsbelehrung erhalten haben,
wird Ihnen gegenüber als Anlageberater(in)/Vermittler(in) der
Fondsgesellschaft tätig;
ƒƒ Die ladungsfähige Anschrift der vorgenannten Personen ergibt sich
aus den Ihnen von den Anlageberatern/Vermittlern zugesandten
oder überlassenen Unterlagen.
2.
Informationen zum Unternehmensgegenstand der Fondsgesellschaft und zur Finanzdienstleistung selbst
Gesellschaftszweck der Fondsgesellschaft
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Urheber- und sonstigen Schutzrechten, die Entwicklung, Weiterentwicklung und Pflege
sowie die Verwertung elektronischer Spiele (Computer-, Online-, Videogames einschließlich Spielekonsolen und mobile Spielekonsolen/geräte, Expansion Packs und Add-Ons) im In- und Ausland („Games“
oder „Games-Projekte“), einschließlich jeder Form der Beteiligung an
Games-Projekten Dritter sowie jede Form des Vertriebs und der Vermarktung.
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Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen
berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern oder die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks erforderlich sind. Die Gesellschaft kann zur Erreichung des
Gesellschaftszwecks auch Beteiligungen an anderen Gesellschaften eingehen. Die Gesellschaft kann die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlichen oder zweckmäßigen Handlungen selbst vornehmen oder durch
Dritte vornehmen lassen.
Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Tätigkeiten auszuüben bzw. Geschäfte zu betreiben, die einer Genehmigung oder Erlaubnis nach § 34c
Gewerbeordnung oder nach § 1 Kreditwesengesetz bedürfen.
Gegenstand der konkreten vorliegenden Anlagemöglichkeit und Zustandekommen des hierfür erforderlichen Vertrags
Gegenstand der vorliegenden Anlagemöglichkeit ist die mittelbare Beteiligung des Anlegers gemäß §§ 4 und 5 des Gesellschaftsvertrages der
Fondsgesellschaft und des Treuhandvertrages über die Treuhandkommanditistin als Treugeber an der Fondsgesellschaft. Um der Fondsgesellschaft beizutreten sowie die mit der Beteiligung verbundenen Rechtsgeschäfte abzuschließen, hat der Anleger eine vollständig ausgefüllte
und von ihm unterzeichnete Beitrittserklärung bei seinem Anlageberater/Vermittler oder direkt bei der Altaris Vertriebsgesellschaft mbH,
Bretonischer Ring 12, 85640 Grasbrunn bei München, einzureichen. Die
unterzeichnete Beitrittserklärung stellt ein rechtsverbindliches Angebot
zum Beitritt der Fondsgesellschaft und zum Abschluss eines Treuhandvertrags zwischen dem Anleger und der Treuhandkommanditistin dar.
Der Beitritt kommt durch Zulassung der Treuhandkommanditistin zur
Kapitalerhöhung gemäß §§ 4 und 5 des Gesellschaftsvertrages der
Fondsgesellschaft durch den geschäftsführenden Gesellschafter und
die Annahme des Angebots des Anlegers auf Abschluss des Treuhandvertrags durch die Treuhandkommanditistin zustande. Die von dem
geschäftsführenden Gesellschafter gegengezeichnete Beitrittsvereinbarung wird dem Anleger unterschrieben zurückgesandt oder die Annahme schriftlich bestätigt.
Mindestlaufzeit der Fondsgesellschaft/Kündigung
Die Fondsgesellschaft endet zum 31.12.2014. Der Komplementär ist
berechtigt, die Laufzeit der Fondsgesellschaft bis zum 31.12.2015 zu
verlängern. Während der Dauer der Fondsgesellschaft ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Die Möglichkeit zur außerordentlichen
Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses aus wichtigem Grund, insbesondere auf Grund zwingender gesetzlicher Vorschriften, bleibt hiervon
unberührt. Einzelheiten hinsichtlich Dauer und Kündigung der Fondsgesellschaft finden sich im vorliegenden Verkaufsprospekt, insbesondere in
den Kapiteln „12 Rechtliche Grundlagen“ und „14 Gesellschaftsvertrag“.
Beteiligungsbetrag
Der Beteiligungsbetrag eines beitretenden Anlegers soll mindestens EUR
5.000, zzgl. fünf Prozent Agio, betragen. Der Beteiligungsbetrag muss
(ohne Berücksichtigung des Agios) durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.
Von dem Anleger zu entrichtender Gesamtbetrag zum Erwerb der
Beteiligung
Der Anleger hat den in der Beitrittserklärung genannten Beteiligungsbetrag zzgl. fünf Prozent Agio zu entrichten.
Weitere Leistungen hat der Anleger im Zusammenhang mit dem Erwerb
der Beteiligung nicht zu erbringen, insbesondere hat er keine weiteren
Zahlungen zu leisten. Auch zusätzliche Liefer- und Versandkosten fallen
nicht an. Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti usw. hat der Anleger
allerdings selbst zu tragen. Zu möglichen Gebühren im Fall der Übertragung, Vererbung oder Schenkung von Beteiligungen, siehe § 10 des
Treuhandvertrages in Kapitel „15 Treuhandvertrag“. Angaben zu den
steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung des Anlegers als Treugeber
an der Fondsgesellschaft und zur steuerlichen Abwicklung finden sich
im vorliegenden Beteiligungsprospekt, insbesondere unter Kapitel „13
Steuerliche Grundlagen“.
Zahlungsmodalitäten
Der Anleger hat den Beteiligungsbetrag nebst Agio in Höhe von 5 % des
Beteiligungsbetrages innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung der
Beitrittserklärung, auf folgendes Konto einzuzahlen:
Kreditinstitut:
Bankleitzahl:
Kontonummer:
Kontoinhaber:
Deutsche Kreditbank Berlin
120 300 00
1005327802
INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH
Der entsprechende Beteiligungsbetrag zzgl. fünf Prozent Agio ist fristgerecht bereitzustellen. Bei nicht fristgerechter Bereitstellung des Beteiligungsbetrags zzgl. fünf Prozent Agio können dem Anleger Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet werden. Die Geltendmachung von
darüber hinausgehenden Schadenersatzforderungen z. B. zusätzliche
Bearbeitungs- oder Bankgebühren bleibt davon unberührt. Weiterhin
ist bei nicht vollständiger und/oder verspäteter Bereitstellung des Beteiligungsbetrags zzgl. fünf Prozent Agio der Rücktritt von der Beitrittserklärung und den daraufhin mit dem säumigen Anleger geschlossenen
Verträgen oder eine Herabsetzung des gezeichneten Beteiligungsbetrags möglich (siehe hierzu § 5 des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft, in Kapitel „14 Gesellschaftsvertrag“).
Ausschüttungen/Entnahmen
Vorgesehen ist, dass der Anleger Ausschüttungen/Entnahmen erhält.
Die an den Anleger zu leistenden geplanten Ausschüttungen/Entnahmen erfolgen, sofern die Gesellschafterversammlung dies beschließt, in
Höhe des Liquiditätsüberschusses, soweit er nicht der Liquiditätsreserve
zugeführt wird. Die Berechtigung des Anlegers zur anteiligen Teilnahme
an Ausschüttungen/Entnahmen bezogen auf den vertragsgemäß geleisteten Beteiligungsbetrag (ohne Agio) besteht ab dem Tag der vollständigen Einlagenleistung. Barausschüttungen- /entnahmen erfolgen
voraussichtlich jeweils zum 30.06. des jeweiligen Folgejahres.
Es erfolgt grundsätzlich eine anteilige Ausschüttung bezogen, auf die
vertragsgemäß geleistete Kapitaleinlage (ohne Agio). Anleger die bis
zum 31.12.2010 wirksam beigetreten sind (Annahme des Beitrittsangebots) und ihre Einlage zzgl. Agio bis dahin vollständig erbracht
haben, erhalten für den Zeitraum ab der vollständigen Einlagenleistung bis zum Ablauf der Platzierungsphase eine zusätzliche Entnahme
(„Frühzeichnerbonus“) in Höhe von 6 % p. a. bezogen auf den erbrachten Kapitalanteil (ohne Agio). Diese Entnahmen sind plangemäß zum
30.06.2011 zu zahlen.
Nachdem die Fondsgesellschaft insgesamt Entnahmen im Sinne von
vorstehendem Abs. 1 an die Anleger in Höhe von 148 % der insgesamt
geleisteten Kapitaleinlagen ohne Agio (Kapitalkonto I gemäß § 6 Abs. 1
lit. a) des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft, in Kapitel „14
Gesellschaftsvertrag“) erhalten haben, werden darüber hinausgehende
Entnahmen im Sinne von vorstehendem Abs. 1 wie folgt verteilt: Dem
Komplementär stehen 25 % der Entnahmen zu („Performance Anteil“)
und den Anlegern stehen zusammen 75 % der Entnahmen zu.
Die Ausschüttungen/Entnahmen erfolgen durch die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH als Zahlstelle. Andere Stellen, die bestimmungsgemäß Zahlungen an den Anleger ausführen, existieren nicht.
Beitrittsgrundlage
Die den Anlegern zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere der vorliegende Verkaufsprospekt, gelten bis zur Mitteilung von Änderungen.
Aufsichtsbehörden
Bei der INTEGRA Treuhandgesellschaft mbh, Steuerberatungsgesellschaft: Steuerberaterkammer München. Für die weiteren vorgenannten
Gesellschaften ist nach derzeitiger Rechtslage eine Aufsichtsbehörde
nicht vorhanden.
3.
Angaben zum Fernabsatzvertrag selbst
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die Vertragsverhältnisse aus dem Gesellschaftsvertrag und das zwischen
der Treuhandkommanditistin und dem einzelnen Anleger unterliegen
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort für die Verpflichtungen und Gerichtsstand für sämtliche
Streitigkeiten aus dem Treuhandvertrag ist der Sitz der Treuhandkommanditistin und für sämtliche Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsvertrag der Sitz der Fondsgesellschaft, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden kann.
Sprache
Die Kommunikation zwischen der Fondsgesellschaft, der Treuhandkommanditistin ihren Gesellschaftern und den Anlegern erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Widerrufsrecht
Dem Anleger steht das Recht zu, die Beitrittserklärung zur Altaris Games
Portfolio I GmbH & Co. KG (Altaris Games Portfolio) innerhalb von 14
Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)
gegenüber der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG, Bretonischer
Ring 12, 85630 Grasbrunn bei München, Fax: 089 45 45 39 44, E-Mail:
info@altaris-fonds.de, zu widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Widerrufsbelehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine
Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist und
auch nicht vor Vertragsschluss und 1 auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß § 312c Abs 2 BGB in Verbindung mit § 1
Abs 1, 2 und 4 BGB-InfoV, sofern der Beitritt zur Altaris Games Portfolio
vor dem 11. Juni 2010 rechtswirksam begründet wird beziehungsweise 2 auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB, sofern der Beitritt
zur Altaris Games Portfolio nach dem 11. Juni 2010 rechtswirksam begründet wird. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf hat unter anderem zur Folge, dass die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Weitere Einzelheiten
finden sich in der in der Beitrittsvereinbarung abgedruckten Widerrufsbelehrung.
Risiken bei Finanzdienstleistungen
Bei der Beteiligung an der Fondsgesellschaft handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, die generell mit dem Risiko einer wirtschaftlichen Verschlechterung – bis hin zum Totalverlust – behaftet ist. Weitere
Einzelheiten zu den Risiken ergeben sich aus dem Verkaufsprospekt im Kapitel „02 Wesentliche Risiken“, auf das ausdrücklich verwiesen wird.
4.
Informationen zu etwaigen außergerichtlichen Rechtsbehelfen
und das Bestehen von Garantiefonds
Außergerichtlicher Rechtsbehelf
Beschwerden im Zusammenhang mit der Finanzdienstleistung kann der
Anleger, unbeschadet seines Rechts, die Gerichte anzurufen, an die Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt
am Main, richten. Hierzu hat der Anleger der Schlichtungsstelle den
Sachverhalt kurz schriftlich zu schildern und sämtliche zum Verständnis
der Beschwerde erforderlichen Unterlagen beizufügen. Zudem hat der
Anleger der Schlichtungsstelle zu versichern, dass er in der Streitigkeit
noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle,
die Streitbeilegung betreibt, angerufen, auch keinen außergerichtlichen
Vergleich mit dem Beschwerdegegner abgeschlossen hat. Der Anleger
kann sich im Verfahren vertreten lassen. Ein Merkblatt zum Beschwerdeverfahren sowie die Schlichtungsstellenverfahrensverordnung sind bei
der Deutschen Bundesbank erhältlich.
Garantiefonds
Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen, die nicht unter
die Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom
30.05.1994 über Einlagensicherungssysteme (ABl. EG Nr. L 135 S. 5) und
die Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom
03.03.1997 über Systeme für die Entschädigung der Anleger (ABl. EG Nr.
L 84 S. 22) fallen, bestehen nicht.
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Beitrittserklärung
Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG
Name, ggf. Geburtsname
Frau
Titel / Vorname
Staatsangehörigkeit
Straße und Hausnummer
Beruf
PLZ
Wohnort
Herr
Geburtsdatum
Telefon tagsüber
Wohnsitz-Finanzamt (PLZ, Ort)
Steuernummer
E-Mail-Adresse
Bankverbindung
Kontonummer
Bankleitzahl
I. Beitritt
Ich beabsichtige, mich gemäß den Voraussetzungen des im Verkaufsprospekt der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG abgedruckten Gesellschaftsvertrags, Treuhandvertrags und dieser Beitrittserklärung im Rahmen einer Kapitalerhöhung über die Treuhandkommanditistin INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft als Treugeber an der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG zu beteiligen.
Wirtschaftliche Berechtigung:  Ich handle auf eigene Rechnung
 Ich handle für Rechnung des nachstehend Berechtigten:
_____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Name, Vorname (Bei juristischen Personen sind ein aktueller Handelsregisterauszug und, sofern Gesellschafter mit 25 % und mehr beteiligt sind, auch eine aktuelle Gesellschafterliste beizufügen)
_____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Straße
PLZ / Ort
Telefon
Hierzu beauftrage ich hiermit die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft, mit Sitz in München, treuhänderisch für meine Rechnung eine
Kommanditbeteiligung an der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG, mit Sitz in Grasbrunn bei München, in folgender Höhe zu übernehmen:
Zeichnungsbetrag:
EUR _____________________________________nebst einem Agio in Höhe von 5 %: EUR
Zeichnungsbetrag in Worten:
EUR ______________________________________________________________________ (Kommanditbeteiligung, Pflichteinlage).
Der Zeichnungsbetrag muss mindestens EUR 5.000 (in Worten: EURO fünftausend) betragen. Ein höherer Zeichnungsbetrag (ohne Agio) muss durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.
Ich biete dazu hiermit der INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft den Abschluss des im Verkaufsprospekt der Altaris Games Portfolio I GmbH
& Co. KG abgedruckten Treuhandvertrages an. An dieses Angebot halte ich mich, vorbehaltlich meines weiter unten beschriebenen Widerrufsrechts, für drei Wochen
gebunden, und zwar auch dann, wenn mir ein geringerer als der oben von mir genannte Zeichnungsbetrag zugewiesen wird. Der Treuhandvertrag kommt mit Annahme
durch die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft und den geschäftsführenden Gesellschafter der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG
zustande. Eines Zugangs der Annahmeerklärung bei dem Treugeber bedarf es für deren Wirksamkeit nicht; der jeweilige Treugeber erhält davon jedoch unverzüglich
eine unterrichtende Mitteilung.
II. Weitere Erklärungen, Hinweise und Weisungen
a) Meine Einlage nebst Agio in Höhe von 5 % des Beteiligungsbetrages werde ich
innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung, auf das
Konto der INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, bei der Deutsche Kreditbank
Berlin, Kto.Nr. 1005327802, BLZ: 120 300 00, einzahlen. Entscheidend für die
Fristwahrung ist jeweils der Zahlungseingang. Bei verspäteter Einzahlung meiner Kapitaleinlage nebst Agio können mir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Verzugszinsen berechnet werden und/oder die in den Regelungen gemäß
§ 5 Abs. (5) und (6) des Gesellschaftsvertrages genanten Folgen drohen.
b) Ich bestätige hiermit, die Beteiligung nicht treuhänderisch für einen Dritten zu
halten.
c) Ich bestätige, dass die finanziellen Mittel für meine Beteiligung weder aus kriminellen oder illegalen Quellen stammen noch die Erträge für kriminelle oder
illegale Zwecke genutzt werden sollen.
d) Mir ist bekannt, dass das Beteiligungsangebot nur für in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige konzipiert wurde.
e) Die beiliegende, von mir gesondert zu unterzeichnende Widerrufsbelehrung
bezieht sich auf diese Beitrittserklärung.
f) Die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, Steuerberatungsgesellschaft, wird
hinsichtlich sämtlicher in dieser Beitrittserklärung, im Treuhandvertrag und im
Gesellschaftsvertrag von Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG enthaltenen
Bevollmächtigungen von den Beschränkungen des §181 BGB befreit und ist berechtigt, Untervollmacht zu erteilen, wobei damit ausdrücklich keine Rechtsberatung durch die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, Steuerberatungsgesellschaft, verbunden ist.
g) Mit der Verarbeitung und Nutzung meiner persönlichen Daten durch Altaris
Games Portfolio I GmbH & Co. KG, die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH,
_________________________________________________________________
Ort, Datum
Steuerberatungsgesellschaft, und deren Mitarbeiter sowie andere von diesen
mit der Anlegerverwaltung beauftragte Dritte, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder eine entsprechende Vertraulichkeitserklärung unterzeichnet
haben, bin ich einverstanden, soweit dies zur Durchführung und Verwaltung
meiner Beteiligung sinnvoll oder erforderlich ist.
Ich bin damit einverstanden, dass meine personen- und beteiligungsbezogenen Daten elektronisch gespeichert werden. Sie dürfen ausschließlich zur
Verwaltung der Beteiligung und zu meiner Betreuung verwendet werden.
Ich bin weiterhin einverstanden mit der Verarbeitung und Nutzung meiner
persönlichen Daten durch die mit der Durchführung und Verwaltung der
Beteiligung Beauftragten, insbesondere durch den Geschäftsbesorger, die
Vertriebspartner, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und das finanzierende
Kreditinstitut. Etwaige Änderungen meiner persönlichen Daten werde ich
der INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, Steuerberatungsgesellschaft, und
Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG unverzüglich mitteilen. Nach Beendigung meiner Beteiligung werden diese Daten gelöscht, soweit nicht ihre
Aufbewahrung nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist.
h) Im Zusammenhang mit meiner Beteiligung etwaig anfallende Sonder­betriebs­
ausgaben werde ich bis spätestens 31.03. des Folgejahres nachweisen. Die Altaris
Games Portfolio I GmbH & Co. KG haftet nicht für eventuell entstehende Nachteile aus der nicht fristgemäßen Geltendmachung von Sonderbetriebsausgaben.
i) Ich habe den Verkaufsprospekt mit dem Gesellschaftsvertrag der Altaris Games
Portfolio I GmbH & Co. KG und dem Treuhandvertrag erhalten und zur Kenntnis
genommen. Ich erkenne den Treuhand- und Gesellschaftsvertrag als für mich
verbindlich an.
________________________________________________________________________________________________
Unterschrift (Anleger)
Annahmeerklärung der Altaris Management GmbH und INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatung
_________________________________________________________________
Ort, Datum
_____________________________________________________________________________________________________________________
Unterschrift INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft
_________________________________________________________________
Ort, Datum
_____________________________________________________________________________________________________________________
Unterschrift Altaris Management GmbH
Fondsgesellschaft = weiß, Treuhänder = gelb, Vermittler = blau, Anleger = grün
III. Angaben nach dem Geldwäschegesetz
Hinweis: Unterzeichnet der Anleger diese Beitrittserklärung nicht in Anwesenheit eines Vermittlers, muss die Identifizierung im Wege des PostIdent-Verfahrens durchgeführt werden. In diesem Fall wird der Anleger gebeten, diese Beitrittserklärung und die Angaben nach dem Geldwäschegesetz „1. Wirtschaftliche Berechtigung“
auszufüllen sowie entsprechend dem beiliegenden Informationsblatt zum PostIdent-Verfahren vorzugehen.
Identitätsprüfung (durch den Vermittler auszufüllen)
Die Identitätsprüfung des Anlegers erfolgt durch (Anmerkung: bitte nachfolgend an der zutreffenden Stelle ankreuzen)
 das PostIdent-Verfahren gemäß beiliegendem Informationsblatt. (Weitere Angaben in diesem Abschnitt sind damit nicht erforderlich)
 in Anwesenheit des Vermittlers und durch den Vermittler in seiner Eigenschaft als:
 Vermittler nach § 34c GewO.
 Versicherungsvermittler nach § 34d GewO (Versicherungsvermittler, der den Pflichten des GwG unterliegt).
 Kreditinstitut oder Finanzdienstleister (jeweils mit der Erlaubnis nach § 32 KWG).
 Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter.
Ich bestätige, dass der Anleger für die Identifizierung anwesend war und ich die obigen Angaben anhand des mir vom Zeichner im Original vorgelegten gültigen
Personalausweises/Reisepasses überprüft und die Person durch Sichtkontrolle bestätigt habe. Eine Kopie liegt bei.
 Personalausweis-Nr.: _________________________________
 Reisepass-Nr.: _________________________________
_________________________________________________________________
Ausstellende Behörde
______________________________________________________________
Ausstellungsdatum
_____________________________________________
Gültig bis
Bei juristischen Personen/Personengesellschaften ist der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis, eine Kopie der Gründungsdokumente oder gleichwertiger beweiskräftiger Dokumente beizufügen.
_________________________________________________________________
Ort, Datum
_____________________________________________________________________________________________________________________
Name des Vermittlers
_________________________________________________________________
Firma/Stempel des Vermittlers
_____________________________________________________________________________________________________________________
Unterschrift des Vermittlers
IV. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Beitrittserklärung zur Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG (Altaris Games Portfolio) innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Widerrufsbelehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr
schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist und auch nicht vor Vertragsschluss und (1) auch nicht
vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs 1, 2 und 4 BGB-InfoV, sofern der Beitritt zur Altaris Games Portfolio vor
dem 11. Juni 2010 rechtswirksam begründet wird beziehungsweise (2) auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung
mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB, sofern der Beitritt zur Altaris Games Portfolio nach dem 11. Juni 2010 rechtswirksam begründet wird. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an: Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG, Bretonischer Ring 12, 85630 Grasbrunn, Fax: 089 / 45 45 39 44, E-Mail: info@altaris-fonds.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls
Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für
uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Finanzierte Geschäfte
Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden,
wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits
zugeflossen ist, tritt ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem
finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z. B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum
Gegenstand hat).
Wollen Sie eine vertragliche Verbindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.
Ende der Widerrufsbelehrung.
Empfangsquittung (bitte ankreuzen bzw. ergänzen)
Ich, der/die Anleger/-in bestätige hiermit,
 den Verkaufsprospekt vom 04.09.2009 und diese Beitrittserklärung am ________________________ (Datum) vollständig erhalten zu haben.
 die Nachträge zum Verkaufsprospekt vom ________________________ (Datum) erhalten, gelesen und verstanden zu haben.
 die Informationen für den Verbraucher (ggf. auf der Rückseite dieses Durchschreibesatzes) erhalten, gelesen und verstanden zu haben.
 die vorstehende Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen zu haben und eine Abschrift bzw. einen Durchschlag erhalten zu haben.
 den Inhalt des Verkaufsprospektes, insbesondere die Darstellung der Risiken, und diese Beitrittserklärung vollständig zur Kenntnis genommen zu haben
und bin damit einverstanden, dass ausschließlich diese Dokumente (Verkaufsprospekt inklusive Verträge und Beitrittserklärung) maßgeblich für meine Beteiligung an der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG sind. Nebenabreden, die von dem Beteiligungsprospekt und dieser Beitrittserklärung abweichen,
sind nicht getroffen, vom Verkaufsprospekt abweichende Angaben und/oder Zusagen sind mir nicht gemacht worden.
_________________________________________________________________
Ort, Datum
_____________________________________________________________________________________________________________________
Unterschrift (Anleger)
Identitätsfeststellung
Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG
Dieser Coupon dient zur Identitätsfeststellung Ihrer Person im Rahmen Ihrer Zeichnung einer Beteiligung an der Altaris Games
Portfolio I GmbH & Co. KG. Die Fondsgesellschaft und die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH als Treuhänderin sind aufgrund des
„Geldwäschegesetzes“ gesetzlich verpflichtet, sich über Ihre Identität Gewissheit zu verschaffen. Die Identitätsprüfung wird von
der Deutschen Post AG durchgeführt, wobei Ihre Daten von der Deutschen Post AG nicht gespeichert werden.
Identitätsfeststellung (Schritt 1)
Die komplette und unterschriebene Beitrittserklärung in einen Briefumschlag stecken (nicht verschließen) und zu Ihrer Filiale der Deutschen Post mitnehmen.
Annahmeerklärung
ent GmbH und INTEGRA
der Altaris Managem
_____
_______________
_______________
_______________
_______________
Ort, Datum
_____
_______________
_______________
_______________
_______________
Ort, Datum
atung
ft mbH Steuerber
Beitritt
serklärung
Altaris Games Portfol
io I GmbH
Treuhandgesellscha
____________
_______________
_______________
_______________
_______________
_______________
gesellschaft
_______________
mbH Steuerberatungs
_______________
Treuhandgesellschaft
____________
Unterschrift INTEGRA
_______________
_______________
_______________
_______________
_______________
_______________
_______________
Management GmbH
Unterschrift Altaris
Name, ggf. Geburtsname
& Co. KG
erfahrens durchng im Wege des Postident-V
etz
Identifizieru
che Berechtigung“
dieTitel
/ Vorname
gesetz „1. Wirtschaftli
dem Geldwäscheges nicht in Anwesenheit eines Vermittlers, muss
nach dem Geldwäsche
Beitrittserklärung
ärung und die Angaben
.
et der Anleger diese
diese Beitrittserkl
erfahren vorzugehenStraße und
Hinweis: Unterzeichn
der Anleger gebeten,
Hausnummer
sblatt zum Postident-V
In diesem Fall wird
geführt werden.
beiliegenden Information
entsprechend dem
auszufüllen sowie
n:
PLZ
d Berechtigte
__
Wohnort
Berechtigung
_______________
Rechnung des nachstehen
_______________
1. Wirtschaftliche
 Ich handle für
_______________
_______________
beifügen)
_______________
Gesellschafterliste
auf eigene Rechnung
_______________
_______________
sind, auch eine aktuelle
 Ich handle für
_______________
mehr beteiligt Wohnsitz-Finanzam
Frau
III. Angaben nach
25 % und
t (PLZ, Ort)
_______________
__
Gesellschafter mit
_______________
_______________
uszug und, sofern
_______________
_______________
Handelsregistera
_______________
_______________
sind ein aktueller
_______________
_______________
_______________
(Bei juristischen Personen
Telefon
_______________
Name, Vorname
_______________
Bankverbindung
_______________
_______________
_______________
PLZ / Ort
_______________
_______________
_______________
Straße
Kontonummer
Herr
Geburtsdatum
Staatsangehörigkeit
Beruf
Telefon tagsüber
Steuernummer
E-Mail-Adresse
r auszufüllen)
n Stelle ankreuzen)
an der zutreffende
erforderlich)
(durch den Vermittle
Bankleitzahl
: bitte nachfolgend
sind damit nicht
durch (Anmerkung
in diesem Abschnitt
des Anlegers erfolgt
sblatt. (Weitere Angaben
I. Beitritt
Die Identitätsprüfung
beiliegendem Information
als:
erfahren gemäß
in seiner Eigenschaft
 das Postident-V
Ich beabsichtige, mich
und durch den Vermittler
gemäß den Voraussetzung
it des Vermittlers
vertragGwG unterliegt).
en des im Verkaufsprosp
 in Anwesenhe
den Pflichten des und dieser Beitrittserklärung im Rahmen
ekt der Altaris Games
§ 34c GewO.
gsvermittler, der
Portfolio I GmbH & Co.
schaft als Treugeber
einer Kapitalerhöhung
 Vermittler nach
an der Altaris Games
KG abgedruckten Gesellschaftsv
über die Treuhandkom
§ 34d GewO (Versicherun
nach
§ 32 KWG).
Portfolio I GmbH & Co.
manditistin INTEGRA
ertrag, Treuhandgültigen
der Erlaubnis nach
KG zu beteiligen.
 Versicherungsvermittler
Hierzu
Treuhandgesellschaft
.
beauftrage ich hiermit
tleister (jeweils mit
im Originals vorgelegten
mbH Steuerberatungsgeselldie INTEGRA
Steuerbevollmächtigter
oder Finanzdiens
Treuhandgesellschaft
des mir vom Zeichner
manditbeteilig
 Kreditinstitut
anhandung
Steuerberater oder
mbH
Angaben
an
Steuerberatungsgesellschaft
Buchprüfer,
der
Altaris
obigen
Games Portfolio I GmbH
vereidigter
war und ich die
, mit Sitz in München
Eine Kopie liegt bei.
& Co. KG, mit Sitz in Grasbrunn
 Wirtschaftsprüfer,
treuhänderisch für meine
Identifizierung anwesend Sichtkontrolle bestätigt habe.
bei München in folgender
Rechnung eine Komder Anleger für die
Zeichnungsbetrag:
Höhe zu übernehmen:
und die Person durch
Ich bestätige, dass
epasses überprüft
EUR __________________________
______________________
Personalausweises/Reis
___________nebst einem
Reisepass-Nr.: ___________
Agio in Höhe von 5 %:
___________ 
_______________
_______________
EUR
Zeichnungsbetrag in__
______________________
_______________
weis-Nr.:
_______________ Worten:Gültig
 Personalaus
EUR
bis _____________
_______________
__________________________
_______________
_______________
__________________________
_____
Der Zeichnungsbetrag
eine Kopie der Grün_______________
Ausstellungsdatum
_____
Verzeichnis,
(Kommanditb
_______________
oder
muss
mindestens
RegisterEUR 5.000
eteiligung, Pflichteinlage
_______________
(in Worten: EURO fünftausend)
_______________
).
vergleichbaren amtlichen
einemdazu
Ich biete
er oder
betragen. Ein höherer
hiermit der INTEGRA
Ausstellende Behörde
aus dem Handelsregist
Zeichnungsbetrag (ohne
Treuhandgesellschaft
& Co. KG abgedruckten
ist der aktuelle Auszug
Agio) muss durch 1.000
mbH Steuerberatungsgesellschaft
Treuhandvertrages an.
sonengesellschaften
ohne Rest teilbar sein.
den Abschluss des im
An dieses Angebot halte
bunden, und zwar auch
Dokumente beizufügen.
Bei juristischen Personen/Per
Verkaufsprospekt der
r beweiskräftiger
ich mich, vorbehaltlich
dann, wenn mir ein geringerer
____________
Altaris Games Portfolio
_______________
oder gleichwertige
meines weiter unten
Annahme durch die
als der oben von mir
_______________
dungsdokumente
I GmbH
beschriebenen Widerrufsrech
INTEGRA
_______________
genannte Zeichnungsbe
ts, für drei Wochen geCo. ______________________________ Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatun
trag zugewiesen wird.
_______________ KG zustande. Die Annahme meines
gsgesellschaft und den
Der Treuhandvertrag
_______________
Angebotes wird mir
geschäftsführenden
kommt mit Zugang der
_____
schriftlich bestätigt.
_______________
Name des Vermittlers
Gesellschafter der Altaris
_______________
Games Portfolio I GmbH
_______________
_______________
&
____________
II.
2. Identitätsprüfung
Beitrittserklärung
Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG
Titel / Vorname
PLZ
und das Agio werde ich
_____
innerhalb von 14 Tagen
_______________
Unterschrift des Vermittlers samem Beitritt
_______________
nach rechtswirk(Zugang der Annahme
_______________
Steuerberatungsgesellschaft
der Beitrittserklärung)
_______________
INTEGRA Treuhandgese
Vermittlers
auf das Konto der
, und deren Mitarbeiter
llschaft mbH, bei der
Firma/Stempel des
mit der Anlegerverwa
sowie andere von diesen
Deutsche Kreditbank
Nr. 1005327802, BLZ:
ltung beauftragte Dritte,
Berlin, Kto.
120 300
die zur Verschwiegen
pflichtet sind oder eine
ist jeweils der Zahlungseinga 00, einzahlen. Entscheidend für
in Textheit verentsprechende Vertraulichkeit
die Fristwahrung
ung
von Gründen
verspäteter
haben, bin ich einverstanden
ohne Angabe
serklärung unterzeichnet
Tagen
Einzahlung meiner unde,
Ihr
lage nebst Agio können vonng.
14 Bei
Vertragsurk KapitaleinPortfolio) innerhalbmir gemäß
auch eine
den
meiner Beteiligung sinnvoll , soweit dies zur Durchführung und Verwaltung
gesetzlichen
Ihnen
zinsen
nicht
(Altaris Games
Bestimmungen
berechnet werden
nicht, bevor
oder
Verzugsluss und (1) auch
I GmbH & Co. KG
Textform, jedoch und/oder
dievor
Ich bin damit einverstanden erforderlich ist.
in Vertragssch
lehrung
den Regelungen
Games Portfolio
und (6)indes
vor
auch nicht
gemäß
Portfolio
Gesellschaftsve
undrtrages
ärung zur Altaris
§ 5 Abs.
Games
Erhalt dieser Widerrufsbe
(5)
zur Altaris
genanten Folgen
gestellt worden ist
genen Daten elektronisch , dass meine personen- und beteiligungsb
b) Ich bestätige
Sie können Ihre Beitrittserkl widerrufen. Die Frist beginnt nach
drohen.
zur Verfügung
sofern der Beitritt
ezogespeichert werden.
die Beteiligung
4 BGB-InfoV,
246 § 2 in Verbindung
oder des Antrags
E-Mail)
undhiermit,
2
Fax,
Artikel
1,
unde
nicht
Abs
Verwaltung
Sie dürfen ausschließlich
Brief,
1
B.
§
gemäß
treuhänderisch
(z.
mit
Vertragsurk
ist
halten.
form
der Beteiligung und
der
spflichten
für einen
Widerrufsfr
zur
Dritten zu
2 BGB in Verbindung
zu meiner Betreuung
oder eine Abschrift
unserer Information
Zur Wahrung der
Ich bin weiterhin einverstanden
gemäß § 312c Abs
vorc)Erfüllung
verwendet werden.
Ich bestätige,
schriftlicher Antrag
m begründet wird.
dass die finanziellen
mit der Verarbeitung
Informationspflichten wird beziehungsweise (2) auch nicht
rechtswirksa
Mittel für meine Beteiligung
persönlichen Daten
Juni 2010
11.
und
minellen
dem
Nutzung
vor Erfüllung unserer
nach
begründet
oder
durch
meiner
m
illegalen Quellen stammen
weder
die mit der Durchführung
aus krirechtswirksa
-fonds.de
Games Portfolio
Beteiligung Beauftragten,
noch die Erträge
info@altaris
und Verwaltung der
illegale Zwecke genutzt
dem 11. Juni 2010
der Beitritt zur Altaris
für kriminelle oder
insbesondere durch
/ 45 45 39 44, E-Mail:
werden
2 EGBGB, sofern
Fax: 089
sollen.
Vertriebspartner, Steuerberater
den Geschäftsbesorger,
Grasbrunn,
d)
Mir 12,
mit § 1 Abs. 1 und
ist 85630
bekannt,
die
r Ring
dass das Beteiligungsan
Absendung des Widerrufs.
, Wirtschaftsprüfer
Kreditinstitut. Etwaige
gebot nur für in Deutschland
und das finanzierende
GmbH & Co. KG, Bretonische schränkt Steuerpflichtig
genügt die rechtzeitige
Änderungen meiner
Games Portfolio I
unbee konzipiert wurde.
ben.
persönlichen
der INTEGRA Treuhandgese
e) Die beiliegende, von
richten an: Altaris
(z. B. Zinsen) herauszuge falls
llschaft mbH, Steuerberatun Daten werde ich
Der Widerruf ist zu
mir
nutzungen
gesondert
gezogene
zu
Altaris
unterzeichnen
gegebenen
ggf.
Games Portfolio I GmbH
und
gsgesellschaft, und
bezieht währen
insoweit
Widerrufsbelehrung
auf diese
Beitrittserklärung.müssen sie uns de
& Co. KG unverzüglich
zurückzugesich
müssen. Verdigung meiner Beteiligung
zurückgewähren,
mitteilen. Nach Beenempfangenen Leistungen f) Die INTEGRA
Widerrufsfolgen
rtem zustand
gleichwohl erfüllen
Treuhandgese
werden diese Daten
llschaft
zum widerruf
sind die beiderseits
bis
klärung, für
nur in verschlechte
mbH,
Aufbewahrun
gelöscht,
oder
Steuerberatun
Widerrufs
Zeitraum
hinsichtlich
nicht
soweit
Widerrufser
g
den
nach
Ihrer
nicht ihre
gsgesellschaft, wird
den gesetzlichen Vorschriften
ganz oder teilweise
dieser
rpflichtungen fürsämtlicher infür
Im Falle eines wirksamen
der Absendung
Beitrittserkläru
h) Im Zusammenhan
Sie mit
erforderlich ist.
ng,
Gesellschaftsve
beginnt
empfangene leistung dass sie die vertraglichen Zahlungsve werden.
g mit meiner Beteiligung
Die Frist rtrag
von Altaris Games Portfolio im Treuhandvertrag und im
können sie uns die
erfüllt Bevollmächtig
etwaig anfallende Sonderbetrieb
ausgaben werde ich
I GmbH & Co. KG enthaltenen
dies kann dazu führen, müssen innerhalb von 30 Tagen
bis spätestens 31.03.
ungen von den Beschränkung
swertersatz leisten.
des Folgejahres nachweisen.
taris Games Portfolio
en des §181 BGB befreit
berechtigt, Untervollmach
Erstattung von Zahlungen
I GmbH & Co. KG haftet
Die Alund ist
t zu erteilen, wobei damit
pflichtungen zur
nicht
Nachteile aus der nicht
ausgeübt haben.
beratung durch die
chtkeine
ausdrücklich
fristgemäßen Geltendmachu für eventuell entstehende
INTEGRA Treuhandgese
Rechtssie ihr widerrufsre
uns mit deren Empfang.
gaben.
ng von Sonderbetrieb
erfüllt ist, bevorllschaft
sellschaft,
mbH, Steuerberatun
vollständig
verbunden
sausen Wunsch
ist.
gsgei) Ich habe den Verkaufsprosp
g) Mit der Verarbeitung
Seiten auf Ihren ausdrücklich
Besondere Hinweise
ekt mit dem Gesellschaftsve
und Nutzung meiner
der Vertrag von beiden
Portfolio I GmbH & Co.
rtrag der Altaris Games
persönlichen Daten
Games Portfolio I GmbH
mehr gebunden,
erlischt vorzeitig, wenn
KG und dem Treuhandvertr
rtrag nicht durch
Altaris
& Co. KG,
Ihr Widerrufsrecht
Darlehensve
genommen. Ich erkenne
ag erhalten
denINTEGRA
ihr Darauch an die
Treuhandgese
den Treuhand- und Gesellschaftsve und zur Kenntnis
llschaftsich
sind oder wenn
Vertrag, sind Sie
mbH,
bereits verbindlich an.
den finanzierten
ihr Darlehensgeber
Sie
Geschäfte
rtrag
te
Rückgabe
als
gleichzeitig
der
für
widerrufen
mich
wir
oder
und
Finanzier
wenn
des Widerrufs
re anzunehmen,
Darlehen finanziert
aus dem
bei Wirksamwerden
Vertrag durch ein
Dies ist insbesonde
rechte und pflichten
_________________
das Darlehen
__________________________________
Haben Sie diesen
he Einheit bilden.
Rückgabe in unsere
Derivaten) zum
bedient. Wenn uns
Ort, Datumdes Widerrufs oder der
eine wirtschaftlic
______________
en, Devisen oder_________________
n
g unserer Mitwirkung
wenn beide Verträge
(z. B. von Wertpapier
__________________________________
auf die Finanzierun
hinsichtlich der Rechtsfolge
Unterschrift (Anleger)
von Finanzinstrumenten
__________________________________
lehensgeber im hinblick
im Verhältnis zu ihnen
Vertrag den Erwerb
___________
ihr Darlehensgeber
Empfangsquittung
zugeflossen ist, tritt
nicht, wenn der vorliegende
ein. Letzteres gilt
lärungen gesondert.
finanzierten vertrag
Ich,widerrufen
Sie beide Vertragserk
der/die Anleger/-in
bestätige hiermit,
Gegenstand hat.)
wie möglich vermeiden,
 den Verkaufspros
pekt vom XX.09.2009
Verbindung so weitgehend
und diese Beitrittserklär
 die Nachträge zum
Wollen Sie eine vertragliche
ung wurden mir vollständig
genommen
Verkaufsprospekt vom
 die Informatione
________________________
habe ich zur Kenntnis
ausgehändigt.
______
lehrung
n für den Verbraucher
Widerrufsbe
(Datum)
_______________
auf der _______________
Die vorstehende
 den Inhalt des Verkaufspros
Rückseite dieses Durchschreib erhalten, gelesen und verstanden zu
_______________
_______________
haben.
pektes, insbesondere
_______________
esatzes erhalten, gelesen
und bin
_______________
die Darstellung der
damit einverstanden
und verstanden zu
_____
(Anleger)
Risiken,
,
dass
haben.
_______________
ausschließlich diese
Unterschrift
ligung an der Altaris
_______________
Dokumente (Verkaufspros und diese Beitrittserklärung vollständig
_______________
Games Portfolio I GmbH
_______________
zur Kenntnis genommen
pekt inklusive Verträge
nicht getroffen, vom
& Co. KG sind. Nebenabrede
zu haben
Ort, Datum
Verkaufspros
haben
n, die von dem Beteiligungsp und Beitrittserklärung) maßgeblich
zu
pekt abweichende
lehrung erhalten
für meine
Angaben und/oder
rospekt und dieser
dieser Widerrufsbe
Zusagen sind mir nicht
Beitrittserklärung abweichen,Beteieinen Durchschlag
______
gemacht worden.
_______________
sind
eine Abschrift bzw.
_______________
__________________________________
_______________
Ich bestätige hiermit,
_______________ _________________
_______________
_____
_______________
_______________
_______________
Ort,_______________
Datum
_______________
Unterschrift (Anleger)
______________
Herr
Geburtsdatum
Staatsangehörigkeit
Straße und Hausnummer
Beruf
Wohnort
Telefon tagsüber
Wohnsitz-Finanzamt (PLZ, Ort)
IV. Widerrufsbelehr
Widerrufsrecht
_______________
Ort, Datum
Frau
Name, ggf. Geburtsname
_______________
Weitere Erklärung
_______________
_______________
_______________ en, Hinweise und Weisunge
_______________
n
_______________
a) Meine
Einlage
Ort, Datum
Steuernummer
E-Mail-Adresse
Bankverbindung
Kontonummer
Bankleitzahl
I. Beitritt
Ich beabsichtige, mich gemäß den Voraussetzungen des im Verkaufsprospekt der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG abgedruckten Gesellschaftsvertrag, Treuhandvertrag und dieser Beitrittserklärung im Rahmen einer Kapitalerhöhung über die Treuhandkommanditistin INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft als Treugeber an der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG zu beteiligen.
Hierzu beauftrage ich hiermit die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft, mit Sitz in München treuhänderisch für meine Rechnung eine Kommanditbeteiligung an der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG, mit Sitz in Grasbrunn bei München in folgender Höhe zu übernehmen:
Zeichnungsbetrag:
EUR _____________________________________nebst einem Agio in Höhe von 5 %: EUR
Zeichnungsbetrag in Worten:
EUR ______________________________________________________________________ (Kommanditbeteiligung, Pflichteinlage).
Der Zeichnungsbetrag muss mindestens EUR 5.000 (in Worten: EURO fünftausend) betragen. Ein höherer Zeichnungsbetrag (ohne Agio) muss durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.
Ich biete dazu hiermit der INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft den Abschluss des im Verkaufsprospekt der Altaris Games Portfolio I GmbH
& Co. KG abgedruckten Treuhandvertrages an. An dieses Angebot halte ich mich, vorbehaltlich meines weiter unten beschriebenen Widerrufsrechts, für drei Wochen gebunden, und zwar auch dann, wenn mir ein geringerer als der oben von mir genannte Zeichnungsbetrag zugewiesen wird. Der Treuhandvertrag kommt mit Zugang der
Annahme durch die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft und den geschäftsführenden Gesellschafter der Altaris Games Portfolio I GmbH &
Co. KG zustande. Die Annahme meines Angebotes wird mir schriftlich bestätigt.
II. Weitere Erklärungen, Hinweise und Weisungen
a) Meine Einlage und das Agio werde ich innerhalb von 14 Tagen nach rechtswirksamem Beitritt (Zugang der Annahme der Beitrittserklärung) auf das Konto der
INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, bei der Deutsche Kreditbank Berlin, Kto.
Nr. 1005327802, BLZ: 120 300 00, einzahlen. Entscheidend für die Fristwahrung
ist jeweils der Zahlungseingang. Bei verspäteter Einzahlung meiner Kapitaleinlage nebst Agio können mir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Verzugszinsen berechnet werden und/oder die in den Regelungen gemäß § 5 Abs. (5)
und (6) des Gesellschaftsvertrages genanten Folgen drohen.
b) Ich bestätige hiermit, die Beteiligung nicht treuhänderisch für einen Dritten zu
halten.
c) Ich bestätige, dass die finanziellen Mittel für meine Beteiligung weder aus kriminellen oder illegalen Quellen stammen noch die Erträge für kriminelle oder
illegale Zwecke genutzt werden sollen.
d) Mir ist bekannt, dass das Beteiligungsangebot nur für in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige konzipiert wurde.
e) Die beiliegende, von mir gesondert zu unterzeichnende Widerrufsbelehrung
bezieht sich auf diese Beitrittserklärung.
f) Die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, Steuerberatungsgesellschaft, wird
hinsichtlich sämtlicher in dieser Beitrittserklärung, im Treuhandvertrag und im
Gesellschaftsvertrag von Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG enthaltenen
Bevollmächtigungen von den Beschränkungen des §181 BGB befreit und ist
berechtigt, Untervollmacht zu erteilen, wobei damit ausdrücklich keine Rechtsberatung durch die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, Steuerberatungsgesellschaft, verbunden ist.
g) Mit der Verarbeitung und Nutzung meiner persönlichen Daten durch Altaris
Games Portfolio I GmbH & Co. KG, die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH,
__________________________________
__________________________________
Unterschrift (Anleger)
_________________
________________________________
Identitätsfeststellung (Schritt 2)
_________________________________________________________________
Ort, Datum
Steuerberatungsgesellschaft, und deren Mitarbeiter sowie andere von diesen
mit der Anlegerverwaltung beauftragte Dritte, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder eine entsprechende Vertraulichkeitserklärung unterzeichnet
haben, bin ich einverstanden, soweit dies zur Durchführung und Verwaltung
meiner Beteiligung sinnvoll oder erforderlich ist.
Ich bin damit einverstanden, dass meine personen- und beteiligungsbezogenen Daten elektronisch gespeichert werden. Sie dürfen ausschließlich zur
Verwaltung der Beteiligung und zu meiner Betreuung verwendet werden.
Ich bin weiterhin einverstanden mit der Verarbeitung und Nutzung meiner
persönlichen Daten durch die mit der Durchführung und Verwaltung der
Beteiligung Beauftragten, insbesondere durch den Geschäftsbesorger, die
Vertriebspartner, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und das finanzierende
Kreditinstitut. Etwaige Änderungen meiner persönlichen Daten werde ich
der INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, Steuerberatungsgesellschaft, und
Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG unverzüglich mitteilen. Nach Beendigung meiner Beteiligung werden diese Daten gelöscht, soweit nicht ihre
Aufbewahrung nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist.
h) Im Zusammenhang mit meiner Beteiligung etwaig anfallende Sonderbetriebsausgaben werde ich bis spätestens 31.03. des Folgejahres nachweisen. Die Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG haftet nicht für eventuell entstehende
Nachteile aus der nicht fristgemäßen Geltendmachung von Sonderbetriebsausgaben.
i) Ich habe den Verkaufsprospekt mit dem Gesellschaftsvertrag der Altaris Games
Portfolio I GmbH & Co. KG und dem Treuhandvertrag erhalten und zur Kenntnis
genommen. Ich erkenne den Treuhand- und Gesellschaftsvertrag als für mich
verbindlich an.
________________________________________________________________________________________________
Unterschrift (Anleger)
Legen Sie bei Ihrer Filiale der Deutschen Post den anhängenden PostIdent-Coupon sowie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
vor. Gegen Vorlage dieser Unterlagen füllt der Mitarbeiter der Post für Sie ein separates Formular zur Identitätsfeststellung aus. Dieses
müssen Sie noch einmal prüfen und dann unterschreiben. Anschließend sendet der Mitarbeiter der Post Ihre kompletten Unterlagen an
die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH.
Hierdurch entstehen Ihnen keine weiteren Gebühren.
Empfangsquittung
Ich, der/die Anleger/-in bestätige hiermit,
 den Verkaufsprospekt vom XX.09.2009 und diese Beitrittserklärung wurden mir vollständig ausgehändigt.
 die Nachträge zum Verkaufsprospekt vom ________________________ (Datum) erhalten, gelesen und verstanden zu haben.
 die Informationen für den Verbraucher auf der Rückseite dieses Durchschreibesatzes erhalten, gelesen und verstanden zu haben.
 den Inhalt des Verkaufsprospektes, insbesondere die Darstellung der Risiken, und diese Beitrittserklärung vollständig zur Kenntnis genommen zu haben
und bin damit einverstanden, dass ausschließlich diese Dokumente (Verkaufsprospekt inklusive Verträge und Beitrittserklärung) maßgeblich für meine Beteiligung an der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG sind. Nebenabreden, die von dem Beteiligungsprospekt und dieser Beitrittserklärung abweichen, sind
nicht getroffen, vom Verkaufsprospekt abweichende Angaben und/oder Zusagen sind mir nicht gemacht worden.
_________________________________________________________________
Ort, Datum
Achtung MaV!
Formular und diesen Coupon im
Postsache-Fensterbriefumschlag
oder im Kundenrückumschlag an
angegebene Anschrift schicken!
_____________________________________________________________________________________________________________________
Unterschrift (Anleger)
Wichtig!
Bitte nehmen Sie diesen Coupon und lassen Sie sich bei einer
Postfiliale mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass identifizieren
Abrechnungsnummer
INTEGRA Treuhandges. mbH
- Altaris I Innere Wiener Straße 17
81667 München
5 0 9 4 6 7 5 1 0 6 3 7 0 1
Referenznummer
oder
Achtung MaV!
• Barcode einscannen
• POSTIDENT® BASIC Formular nutzen
• Formular an Absender
MaV: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter-Hotline

Achtung MaV!
Formular und diesen Coupon im Postsache-Fensterbriefumschlag oder
im Kundenrückumschlag an angegebene Anschrift schicken!
Wichtig!
Bitte nehmen Sie diesen Coupon und lassen Sie sich bei einer
Postfiliale mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass identifizieren
Abrechnungsnummer
INTEGRA Treuhandges. mbH
- Altaris I Innere Wiener Straße 17
81667 München
MaV: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter-Hotline
5 0 9 4 6 7 5 1 0 6 3 7 0 1
Referenznummer
Achtung MaV!
• Barcode einscannen
• POSTIDENT® BASIC Formular nutzen
• Formular an Absender
22
Glossar
Add-On
Blindpool
Ein Add-On (von engl. to add = hinzufügen) bezeichnet eine Ergänzung oder Erweiterung für ein bereits erschienenes Computerspiel.
Es fügt dem Spiel neuem Inhalt wie Levels, Missionen, Gegner,etc.
hinzu. Zur Nutzung wird das Originalspiel benötigt.
Geschlossener Fonds, bei dem die Zusammensetzung des Investitionsvorhabens bei Beginn der Beteiligung noch unbestimmt ist.
Agio
Agio ist ein Begriff, der aus dem Wertpapiergeschäft kommt. Aufgeld oder Aufschlag (normalerweise 5 %) auf den Nennbetrag
(100 %), das beim Kauf von Fonds vom Anleger zu zahlen ist.
Anlagesumme
Betrag, den ein Anleger (Investor) zuzüglich Agio in einen Fonds einzahlt. Dieser ist zum Zeitpunkt der Zeichnung bei Games-Fonds in
einem Betrag fällig. Auch Eigenkapital genannt.
Arcarde
Der Begriff Arcadespiele kommt von den Videospielen, die ursprünglich auf Automaten in Spielhallen zum Einsatz kamen. Dort
konnte der Spieler ab den 1970er Jahren kostenpflichtig Games wie
„Computer Space“ oder „Pong“ spielen. Die Arcadespiele waren in
der Regel sehr einfach in Bezug auf Story oder Grafik und legten den
Fokus auf Geschwindigkeit und Geschicklichkeit.
Aufbau- und Strategiespiele
In Aufbau- und Strategiespielen übernehmen die Spieler die Kon­
trolle, Verantwortung oder das Management über z. B. ein Fußballteam, eine Stadt oder eine Kolonie und müssen diese mittels strategischem Denken und Handeln geschickt weiterentwickeln. Dies
geschieht zudem oftmals im Wettbewerb gegen andere Spieler.
Action- und Strategiespiele nehmen auch bei Online-Games eine
dominierende Rolle ein. Meist geht es darum, bestimmte Ressourcen zu erschließen oder sich diese zu erarbeiten und vorteilhaft einzusetzen.
Browser-Games
Browser-Games sind eine sehr beliebte Form der Online-Games. Der
Spieler benötigt lediglich einen Internetzugang und einen WebBrowser um auf die Spiele, die auf leistungsstarken Computern im
Internet, sog. Servern, laufen, zu spielen. Das Herunterladen des
Spiels oder Teile davon und die manuelle Installation entfallen in der
Regel. Dies sind auch die Hauptgründe für den hohen Beliebtheitsgrad. Die ältesten Spiele dieser Kategorie entstanden in offenen Foren (Foren-Spiele).
Buchwert
Wert eines Wirtschaftsgutes in den Geschäftsbüchern des Fonds
zum Jahresende. Durch jährliche Abschreibungen verringert sich der
ursprüngliche Anschaffungswert schrittweise. Der Buchwert weicht
regelmäßig vom tatsächlich erzielbaren Marktpreis oder Verkehrswert ab.
Casual Games
Casual Games zeichnen sich durch eine einfache Zugänglichkeit,
hohen Spielspaß und langanhaltende, motivierende Spielprinzipien
und schnelle Erfolgserlebnisse aus – also ideal für zwischendurch. Zu
den Genres zählen neben Kartenspielen, Logikspiele oder das diese
Gattung mitgründende Moorhuhn noch viele weitere.
Rendite-Risiko-Verhältnis
Beschreibt das Verhältnis der Gewinnchancen gegenüber den Verlustrisiken bei einer Anlage. Das Rendite-Risiko-Verhältnis ist keine
mathematisch berechenbare Zahl, sondern unterliegt der persönlichen Einschätzung eines Anlegers oder Analysten.
Charakter
Ausschüttung
Sammelbezeichnung für Zahlungen wie Dividenden, (Frühzeichner-)Bonus, Erträge, u. ä., die an die Anteilseigner einer Unternehmung ausgeschüttet werden. Im weiteren Sinn können auch Zinsen
zu den Ausschüttungen gezählt werden.
Avatar
Als Avatar wird eine künstliche Person oder der eigene virtuelle Stellvertreter in der virtuellen Welt, eben dem Computerspiel, bezeichnet. Meist geht es darum, die Fähigkeiten und das Erscheinungsbild
des Avatar weiter zu entwickeln und mit neuen Fähigkeiten auszustatten.
Charaktere bezeichnet man die Spielfiguren in einem Game.
Clientbasierende Spiele
Da sich Online-Games in der Vergangenheit oftmals durch sehr rudimentäre Grafiken und Kommunikationsmöglichkeiten auszeichneten, gingen die Games-Hersteller dazu über, Teile oder gar das
gesamte Spiel auf dem Computer des Spielers zu installieren. Dies
schränkte die Anwendung auf kompatible Systeme ein und der Spieler musste eine Installation durchführen. Dies hat sich in der Praxis
oftmals als Nachteil herausgestellt. Deshalb ist der Trend eindeutig
zu Browser-Games.
Community
Betriebsstättenfinanzamt
Das für die Fondsgesellschaft zuständige Finanzamt.
Bilanz
Eine Bilanz ist eine zusammengefasste systematische Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital eines Unternehmens zu einem
bestimmten Abschlussstichtag.
Community ist der englische Begriff für eine Gemeinschaft aus einer
Gruppe von Personen, die ihr Wissen und Können einbringt um ein
gemeinsames Ziel zu erreichen. In Computerspielen bezeichnet man
diese Gruppen von Spielern als Clans und Gilden.
Daddeln
Daddeln ist ein Szenebegriff für das „Spielen“ von Computer- und
Videospielen.
BIU
Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware, kurz BIU, ist
eine der Interessengemeinschaften der deutschen Spieleindustrie.
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Distributor
Großhändler, der den physischen Vertrieb der Games übernimmt
und dafür Infrastruktur und Logistikleistungen zur Verfügung stellt.
In der Regel ist er Dienstleister des Publishers.
Download
Download beschreibt den Vorgang des Herunterladens von Daten
über das Internet auf den eigenen Rechner. Download-Portale wie
Gamesload.de erlauben dem Spieler, ein Game über das Internet zu
erwerben und im Anschluss daran sofort auf den eigenen Rechner
zu laden. Ein Gang in den Laden oder die Lieferung per Versand sind
nicht mehr notwendig. Oftmals bietet dieser Vertriebsweg die Möglichkeit dem pot. Kunden das Game mit einer Testversion schmackhaft zu machen und im Anschluss gegen Zahlung in eine Vollversion
zu wandeln.
Echtzeit-Strategie-Spiel
Bei Echtzeit-Strategie-Spielen finden die Aktionen der Spielparteien
gleichzeitig statt. Auch wenn der einzelne Spieler nicht online ist,
geht das Spiel weiter. Er steigt also bei der nächsten Spielteilnahme
in ein weiterentwickeltes oder verändertes Szenario ein. Durch die
permanente Änderung und Interaktion ist die Spieleentwicklung
praktisch unvorhersehbar.
Ego-Shooter
Ego-Shooter, vom englischen Wort „shooter“, zu Deutsch Schütze,
bezeichnen Games, in denen sich der Spieler frei im dreidimensionalen Raum bewegt. Dabei sieht er das Spielegeschehen durch die
Augen seiner Spielfigur (Ich-Perspektive = Ego). Innerhalb des Spiels
muss der Spieler gegen eine Vielzahl von unterschiedlichen Gegnern
(Menschen, Monster, Maschinen) unter Einsatz von mehr oder weniger effektiven Schusswaffen kämpfen. Teile dieses Genres werden
wegen der dargestellten (menschenverachtenden) Brutalität auch
als Killerspiele bezeichnet.
Unternehmens zur Finanzierung der Firma aufgebracht werden
oder als erwirtschaftete Gewinne im Unternehmen verbleiben. Bei
Fonds in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) besteht es
aus Kommanditkapital, Rücklagen und Gewinnvortrag.
Einkunftserzielungsabsicht
Absicht, langfristig einen Totalgewinn zu erzielen.
Emission
Ausgabe von Wertpapieren oder Unternehmensbeteiligungen
durch ein Unternehmen, z. B. Aktien, Genussscheine, Anleihen, Atypisch stille Beteiligungen, Kommanditbeteiligungen. Durch den Verkauf an die Anleger erzielt das Unternehmen Erlöse, die je nach Art
der Emission als Eigen- oder Fremdkapital zufließen.
Emissionshaus
Eine Finanzinstitution, meist eine Bank, die Emissionen organisiert
und in der Regel ganz oder teilweise fest oder in Kommission übernimmt, um die Wertpapiere danach an ihre Kunden weiter zu veräußern.
Entwickler
Der oder die Entwickler (oft auch mit dem englischen Begriff
„Developer“ bezeichnet) sind Unternehmen oder Personen, die ein
Spiel vom Konzept in ein fertiges Produkt umsetzen. Moderne Entwicklungsstudios setzen sich aus einer Vielzahl an Spezialisten zusammen, bei denen die reine Programmierung nur ein Teilbereich
darstellt. Marktforschung, die Entwicklung der Story und der Grafiken etc., stellen ebenso wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches Games dar.
Eigenkapital
Auch Eigenmittel genannt. Mittel, die von den Eigentümern eines
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22
Glossar
Game
Englischer Oberbegriff für Computer-, Video-, und Online-Spiele.
eine juristische Person (z. B. GmbH). Übliche Form bei geschlossenen
Fonds aus Gründen der Risikobegrenzung für den Vollhafter.
Game-Engine
Eine Game-Engine stellt das technische Grundgerüst eines Games
dar. Sie unterstützt den Entwickler durch bereits fertige Programmbibliotheken und häufig benutzte Werkzeuge bei der schnelleren,
fehlerfreieren und effizienteren Entwicklung von Games.
Highscore
Gamepad
Hurdle Rate
Ein Gamepad ist wie der Joystick ein Eingabegerät für Computerspiele. Auf dem Gamepad befindet sich eine Vielzahl von Knöpfen
mit denen die verschiedensten Funktionen und Handlungen im
Game ausgelöst werden. Besonders in den letzten Jahren geht der
Trend vom Gamepad – nach Jahrzehnten der Vorherrschaft – weg
zu intuitiveren Eingabegeräten. Bewegungssensoren jeder Art und
Kameras etc. haben die Herrschaft übernommen.
Vor Wirksamwerden der Gewinnbeteiligung der Managementgesellschaft bzw. deren Management erhalten die Investoren zunächst
eine kalkulatorische Grundverzinsung. Erst nach Überschreiten der
Hurdle Rate wird die Gewinnbeteiligung für das Management fällig.
Der Highscore bezeichnet in einem Computerspiel die Bestenliste.
Besonders in Multi-Player-Spielen stellt der Wunsch nach einer hohen Platzierung im Highscore einen starken Spielanreiz dar.
Initiator
Gamer ist eine aus dem Englischen abgeleitete und szeneübliche Bezeichnung für einen Computerspieler.
Unternehmer, der ein Investitionsprojekt startet (initiiert) und dafür
privates Anlagekapital öffentlich einwirbt. Erstellt zusammen mit
Beratern die Fondskonzeption und den Emissionsprospekt. Besorgt
das Fondskapital von Anlegern und Banken und übernimmt oft die
Fondsgeschäftsführung.
Genre
Inventar
Ein „Genre“ bezeichnet bei Games genauso wie in der Kunst, der Musik
oder beim Film eine Gattung. In diesem Lexikon sind eine Vielzahl von
Genres wie Casual Games oder Action- und Strategiespiele beschreiben.
Inventar bezeichnet alle Gegenstände, die einer Spielfigur gehören,
die sie erwirbt oder mit sich führt. Sie dienen meist dazu, eine Mission zu erfüllen, ein Rätsel zu lösen oder den nächst höheren Level
zu erreichen.
Gamer
Geschäftsführungsbefugter Kommanditist
Kommanditist, der zur Führung der Geschäfte einer Kommanditgesellschaft berechtigt, nicht jedoch verpflichtet ist (die Einkünfte einer
Kommanditgesellschaft, bei der keine natürliche Person persönlich
haftender Gesellschafter ist, gelten steuerlich als gewerbliche Einkünfte, wenn nicht mindestens ein Kommanditist zur Geschäftsführung befugt ist).
Geschäftsführung einer Gesellschaft
Recht und Pflicht zur Führung der Geschäfte einer Gesellschaft. Die
Geschäftsführung einer Kommanditgesellschaft steht nach dem Gesetz regelmäßig den persönlich haftenden Gesellschaftern zu.
Geschlossene Fonds
Bei geschlossenen Fonds (Closed-End-Funds) wird der Verkauf von
weiteren Anteilen eingestellt, nachdem das vorher festgesetzte Ausgabevolumen erreicht ist. Ein Rückkauf an die Gesellschaft ist während der Laufzeit nicht vorgesehen, ein Börsenhandel mit Dritten ist
dagegen möglich. Die Anteile können nur an Dritte, ggf. über eine
Börse, verkauft werden.
Gesellschafterversammlung
Jährliche, regelmäßige (ordentliche) oder seltener unregelmäßige
(außerordentliche) Versammlung der Fondsgesellschafter.
Gewinnzuweisung
Übertragung des steuerlichen Gewinns an den Anleger entsprechend seinem gesellschaftsvertraglich vereinbarten Anteil am Betriebsergebnis des Fonds (prozentualer Gewinn-/Verlustanteil meistens in Höhe seines Anteils am Kommanditkapital). Der Anleger setzt
den zugewiesenen Gewinn in seiner Einkommensteuererklärung an.
GmbH & Co. KG
Besondere Ausprägung der im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelten Kommanditgesellschaft (KG). Der unbegrenzt haftende Gesellschafter (Vollhafter, Komplementär, persönlich haftender Gesellschafter) ist keine natürliche Person wie bei der reinen KG, sondern
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Investitions- und Finanzierungsplan
Übersicht über die Verwendung der für eine Investition benötigten Mittel (Investitionsplan) und über die Herkunft dieser Mittel
(Finanzierungsplan).
IRR
Internal Rate of Return. Interner Zinsfluss. Finanzmathematische
Methode zur Berechnung der Rendite eines Investments. Die IRRMethode gibt die Verzinsung des jeweils in der Kapitalanlage gebundenen Kapitals wieder. Bemessungsgrundlage ist hierbei das
sog. gebundene Kapital, das sich aus dem ursprünglich aufgewendeten Betrag abzüglich aller an den jeweiligen Investor erfolgten Kapitalrückzahlungen ermittelt. Solange eine rechnerische Kapitalbindung besteht, werden Ausschüttungen oder Entnahmen nach ihrer
Auszahlung nicht wieder zum internen Zinsfuß angelegt, sondern
lediglich das verbleibende gebundene Kapital mit dem internen
Zinsfuß verzinst. Sobald kein Kapital mehr kalkulatorisch gebunden
ist, unterliegt die Ermittlung des internen Zinsfußes der sog. Wiederanlageprämisse. Aus diesem Grund können nach der IRR-Methode
berechnete Renditen nicht mit Renditeangaben zu anderen Anlageprodukten verglichen werden, da diese regelmäßig eine andere Kapitalbindung aufweisen. Dies gilt insbesondere für Produkte, die von
einer festen Bindung des gesamten Kapitals bis zum Ende der Kapitalanlage ausgehen. Die durchschnittliche Kapitalbindung variiert
regelmäßig und die Angaben zur Renditeerwartung sollten daher
nicht alleinige Grundlage der Anlageentscheidung sein.
Kommanditbeteiligung
Anteil eines Kommanditisten an einer Kommanditgesellschaft. Die
Höhe der Kommanditbeteiligung ist regelmäßig für den Anteil des
Kommanditisten am Ergebnis (Gewinn oder Verlust) und am Vermögen der Kommanditgesellschaft sowie für die Verwaltungsrechte
des Kommanditisten (wie z. B. das Stimmrecht) von Bedeutung.
Kommanditgesellschaft (KG)
Personenhandelsgesellschaft mit Gesellschaftern, die beschränkt
haften (Kommanditisten) und Gesellschaftern, die unbeschränkt
haften (Komplementäre). Siehe §§ 161 bis 177 a HGB.
Merchandising
Vermarktung der Nebenrechte (Lizenzrechte an Charakteren, Story,
etc.) für Spielwaren, T-Shirt-Aufdrucke etc.;
Kommanditist
Bei Kommanditgesellschaften (KG) wird bei den Eigenkapitalgebern
zwischen Kommanditisten und Komplementären unterschieden.
Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage für die Verbindlichkeiten der KG.
Minimumgarantie
Mindestbetrag, den Verleiher unabhängig vom Filmerfolg an Produzenten zahlen.
Mittelverwendungskontrolle
Kommanditkapital
Kapital, das die Kommanditisten aufbringen. Neben dem Fremdkapital wesentlicher Teil des Gesamtkapitals einer Kommanditgesellschaft (Fonds).
Kontrolle der von den Kapitalanlegern eingezahlten Gelder, z. B.
durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder einen Rechtsanwalt.
Nebenkosten
Komplementär
Betriebskosten, die durch Eigentum und Gebrauch des Investitionsobjekts laufend entstehen.
Persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft,
haftet unbeschränkt.
Nettoerlöse
Bruttoerlöse abzüglich der Vertriebskosten.
Kopierschutz
Maßnahmen zum Kopierschutz werden von den Entwicklern oder
Publishern eingesetzt, um die unberechtigte Vervielfältigung des
Games zu erschweren oder zu verhindern. Häufig kann das Spiel nur
gespielt werden, wenn sich die Original-CD oder DVD im Laufwerk
befindet. Diese sind so präpariert, dass sie nicht kopiert werden können. Bei Online-Games besteht das Risiko der unerlaubten Vervielfältigung in der Regel nicht, hier geht es meist darum, die Spieler
vom Betrügen oder Erlangen anderer Vorteile abzuhalten.
Performance
Künstliche Intelligenz
Platzierung
Künstliche Intelligenz (KI) oder Artificial Intelligence (AI) bedeutet bei
Computerspielen die Funktionalität, dass sich der Computer in unterschiedlichen Spielsituationen variantenreich und intelligent verhält.
Unterbringung von Wertpapieren und Unternehmensbeteiligungen
am Kapitalmarkt durch Zeichnung von Anlegern.
Bezeichnung für die Wertentwicklung eines Anlageobjekts über
einen bestimmten Zeitraum.
Pflichteinlage
Einlage (z. B. Geldbetrag), die ein Gesellschafter (z. B. ein Kommanditist) aufgrund des Gesellschaftsvertrages an die Gesellschaft (z. B. an
eine Kommanditgesellschaft), an der er beteiligt ist, zu leisten hat.
Platzierungsgarantie
Level
Level, zu Deutsch „Ebene“ oder „Niveau“ bezeichnet die nächsthöhere Spielstufe eines Games. Mit jedem weiteren Level nimmt der
Schwierigkeitsgrad des Games zu.
Zusicherung gegenüber dem Kapitalanleger, dass das Platzierungsoder Emissionskapital eines geschlossenen Fonds vollständig gezeichnet wird. Der Garant gewährleistet, dass er oder ein Dritter
eventuelle Platzierungsreste zu einem bestimmten Zeitpunkt übernimmt.
Lokalisierung
Die Lokalisierung ist das Übersetzen eines Games, in der Regel auch
der Sprachausgabe und der Dokumentation in eine andere Sprache.
Die Lokalisierung findet oftmals schrittweise statt, indem nach der
erfolgreichen Vermarktung in den Kernländern weitere Gebieter erschlossen werden sollen.
Mehrspieler-Modus
Im Gegensatz zum Einspieler-Modus, bei dem der Spieler alleine
oder gegen den Computer spielt, wird im Mehrspieler-Modus mindestens gegen einen oder mehrere menschliche Spieler gespielt. Der
Mehrspieler-Modus ist bei vielen Games unabdingbar, besonders
bei Sportspielen oder Actionspielen.
Portfolio
Gesamtheit aller Investitionsgegenstände eines Investors oder
Fonds.
Prognose
Versuch, die künftige Entwicklung eines Wertpapierkurses, des
Unternehmensgewinns oder der Konjunktur anhand geeigneter
Kriterien vorherzusagen.
Prospektprüfung
Prüfung des öffentlichen Verkaufsprospekts durch Wirtschaftsprüfer.
Deren Berufsorganisation, das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW),
hat Prospektprüfungsgrundsätze formuliert (Standard „IDW S 4“).
Massive(ly) Multiplayer Online Game – MMOG
Mit Massen-Mehrspieler-Online-Gemeinschaftsspiel (MMOG) werden Online-Games bezeichnet, die der Spieler gemeinsam und oftmals gleichzeitig mit tausenden weiterer Spieler im Internet spielt.
Dabei interagieren die Spieler und bestimmen so die Weiterentwicklung der virtuellen Welt und das Spielgeschehen gemeinsam.
Publisher
Massive(ly) Multiplayer Online Role-Playing Game – MMORPG
Rendite
Die Massen-Mehrspieler-Online-Rollenspiele sind eine Unterkategorie der MMOGs. Der Spieler übernimmt dabei seine eigene Rolle
oder vertreten durch seinen Avatar seine eigene Rolle im Spiel.
Der Gesamterfolg eines angelegten Kapitals, meist in Prozent des
angelegten Kapitals ausgedrückt. Wissenschaftlich korrekt mit der
Methode des „Internen Zinsfußes“ berechnet (siehe dort).
Publisher sind im Bereich der Games vergleichbar mit dem Verleger bei
Büchern. Die Kernaufgabe ist dabei die Finanzierung der Entwicklung
von Games und die anschließende Vermarktung. Er kümmert sich hierbei auch um die Aufgaben des Marketings und der Produktion.
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22
Glossar
ROI
Treuhandgesellschaft
Return on Investment. Siehe auch IRR. Gewinn aus Ausschüttungen
und der Veräußerung einer Beteiligung.
Unternehmen, das treuhänderisch und uneigennützig „im Auftrag
und für Rechnung“ eines oder mehrerer Treugeber (Anleger) tätig
ist.
Sonderbetriebsausgaben
Werbungskosten, die nicht im Rahmen der Fondsgesellschaft, sondern beim einzelnen Gesellschafter anfallen.
USK
Spieleentwickler
Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle. Vergibt gemeinsam mit den
Obersten Landesjugendbehörden die gesetzlich verbindlichen Alterskennzeichen für Computerspiele.
Ein Spieleentwickler ist eine Person/Firma, die Spiele für Computer,
Spielekonsolen, etc. entwickelt.
Wirtschaftssimulation
Spielekonsole
Spielekonsolen sind computerähnliche Geräte, spezielle HardwareGeräte, die zum Spielen am Fernseher entwickelt wurden. Dies erlaubt die Kombination bestens aufeinander abgestimmter Komponenten. Im Vergleich zum Computer ist die Konsole nach dem
Einschalten sofort spielbereit und besticht durch hochoptimierte Bedienkonzepte. Dies erstreckt sich auch auf die Games-Entwicklung,
da der Entwickler von immer vorhandenen Fähigkeiten der einzelnen Geräte ausgehen kann – was bei Millionen verschiedener PCs
nicht gegeben ist. Mobile Spielekonsolen wie die Sony PSP™ oder
Nintendo® Gamesboy oder DS erfreuen sich großer Beliebtheit.
Steuerliches Ergebnis
Positiver oder negativer Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung
(GuV). Das steuerliche Ergebnis (Gewinn oder Verlust) wird bei einer
Kommanditgesellschaft den Gesellschaftern zugewiesen. Siehe
auch Gewinnzuweisung.
Wirtschaftssimulationen bezeichnen Games, in welchen wirtschaftliche Zusammenhänge simuliert werden. Vom Spieler wird dabei
verlangt, dass er das Wirtschaftsunternehmen, die Stadt oder das
Land für welches er verantwortlich zeichnet, aufbaut und weiterentwickelt. Dazu muss er die vorhandenen Ressourcen geschickt
einsetzen und vermehren, sich aber auch gegen den Wettbewerb
behaupten und staatliche Regeln einhalten.
Wohnsitzfinanzamt
Zuständiges Finanzamt der Gesellschafter.
Zeichnungsschein
Ein Anleger erklärt seinen Beitritt zu einer Geschlossenen FondsGesellschaft durch seine Unterschrift auf dem Zeichnungsschein.
Neben den persönlichen Daten des Anlegers auf dem Zeichnungsschein ist daher auch das von ihm übernommene Eigenkapital/
Zeichnungssumme zu dokumentieren.
Zinsabschlagsteuer
Therapeutisches Spielen
Als die Firma Phenomedia AG im Jahr 1999 für die Werbekampagne
der Whiskey-Marke Johnnie Walker das Werbespiel Moorhuhn entwickelte, war man sich wohl kaum bewusst, welche Popularität dem
Spiel zu Teil werden sollte. Das simple Spielprinzip – mit der Maus
wird ein Fadenkreuz über den Bildschirm bewegt um Moorhühner
zu jagen – sprach auch Gelegenheitsspieler an und verbreitete sich,
begünstig durch die Kostenfreiheit, rasend schnell.
Obwohl die Spieltechnik heute veraltet ist, vermag das einfache Prinzip immer noch zu fesseln. Das hat sich jetzt das Schweizer Unternehmen Hocoma AG zunutze gemacht. Dort wurde das Spiel in ein
neuartiges Therapiegerät integriert, an dem Patienten mit Schlaganfall oder Schädel-Hirn-Trauma behandelt werden. Motiviert durch
das Spiel sollen sie ihre Hand-Auge-Koordination trainieren. „Damit
Patienten ihren beeinträchtigten Arm wieder benutzen lernen, müssen sie die gleichen Bewegungen immer und immer wieder üben“,
erläutert Dr. Grey Colombo, Geschäftsführer von Hocoma. Je regelmäßiger die Patienten trainieren, desto größer die Gesundungserfolge. Quelle: GamesMarkt.de
Treuhänder/Treuhandkommanditist
Der Treuhänder ist eine natürliche oder juristische Person. Er verpflichtet sich schuldrechtlich gegenüber dem Anleger (= Treugeber), gemäß Treuhandvertrag, über die ihm anvertrauten Anlegergelder zu verfügen. Der Treuhänder kann bei geschlossenen Fonds
unterschiedliche Funktionen übernehmen, z. B. die Kontrolle über
die ordnungsgemäße Verwendung der Anlegergelder oder die Begründung und Verwaltung der Beteiligung. Der Treuhandvertrag ist
regelmäßig im Beteiligungsprospekt abgedruckt. Der Treuhänder
kann zugleich als Treuhandkommanditist fungieren. In diesem Fall
wird er an Stelle des Anlegers in das Handelsregister eingetragen.
Für den Anleger bietet sich der Vorteil einer Beteiligung, ohne nach
außen in Erscheinung zu treten.
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Kapitalertragsteuer auf Zinsen, die bei der Auszahlungsstelle der
Zinsen (häufig einer Bank) erhoben wird.
Zweitmarkt
(Sekundär-, Secondhand-Markt) Inoffizieller Markt für „gebrauchte“
Gesellschaftsanteile, meistens Kommanditanteile. Ein amtlich zugelassener Markt oder eine Börse existieren nicht.
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21 Impressum
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Alle erwähnten Produkt- und Firmennamen sind Marken (Trademarks) der jeweiligen Eigentümer und Rechte-Inhaber. Wo immer möglich, werden die Eigentümer von Produkt-Marken genannt. Wo dies – aus welchen
Gründen auch immer – nicht der Fall sein sollte, bleiben die Rechte der Marken-Eigentümer gleichwohl unberührt. Die in diesem Prospekt dargestellten Marktinformationen, Marktzahlen und Statistiken wurden mit
großer Sorgfalt recherchiert. Die Quellen wurden entsprechend angegeben. Eine wirtschaftliche Beziehung
zwischen Fondsgesellschaft und den Quellen besteht in der Regel nicht.
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GmbH & Co. KG
„ Eine hervorragende Möglichkeit, sich am Erwerb oder der Erstellung
und der anschließenden Verwertung, Vermarktung und Lizenzierung
von elektronischen Spielen zu beteiligen. “
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