ABFALLWIRTSCHAFT_AVL

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ABFALLWIRTSCHAFT_AVL
ABFALLWIRTSCHAFT_ AVL
Der Umzug und die Sache mit dem Müll
Mit dieser Broschüre wollen wir Sie darauf aufmerksam machen, was Sie in Sachen Müll beim Umzug tun
müssen – egal ob Sie neu in den Landkreis ziehen, innerhalb des Landkreises umziehen oder ganz wegziehen. Außerdem finden Sie Tipps, wie Sie Abfälle richtig sortieren sollten und ein Beiblatt mit den
aktuellen Müllgebühren und den Telefonnummern Ihrer Ansprechpartner. Mit diesem Einlegeblatt können
Sie Mülltonnen anfordern, umbestellen oder abbestellen. Schicken Sie das ausgefüllte Blatt so schnell
wie möglich unterschrieben an das Landratsamt zurück: Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Abfallgebühren, Hindenburgstr. 30, 71638 Ludwigsburg.
Umzug
Behältergrößen
1. Wenn Sie neu in den Landkreis ziehen:
Füllen Sie das beiliegende Formblatt bitte aus und
teilen Sie dem Landratsamt mit, welche Abfallbehälter
Sie künftig benötigen oder ob Sie an einer Behältergemeinschaft teilnehmen. Ihre Abfallbehälter erhalten
Sie dann innerhalb von ca. 2 Wochen, nachdem Ihre
Anforderung beim Landratsamt eingegangen ist.
Graue Restmülltonne
(für nicht verwertbare Abfälle)
2. Wenn Sie innerhalb des Landkreises umziehen:
Sie haben mehrere Möglichkeiten. Wenn Sie Ihre bisherigen Behälter zum neuen Wohnort mitnehmen
möchten, teilen Sie dies bitte dem Landratsamt auf
dem beiliegenden Formblatt mit. Sie können aber
auch die Behälter für die alte Adresse abmelden und
neue Behälter für die neue Adresse bestellen. Wollen
Sie die Behälter nicht mitnehmen, dann melden Sie
Ihre bisherigen Behälter möglichst frühzeitig unter
Angabe des Umzugdatums ab. So kann verhindert
werden, dass Ihre Behälter von Dritten auf Ihre Kosten
benutzt werden.
3. Wenn Sie aus dem Landkreis wegziehen:
Melden Sie mit dem beigefügten Formblatt Ihre Behälter umgehend beim Landratsamt ab, damit ein
Missbrauch ausgeschlossen werden kann.
Abfuhrtermine und Informationen
Die Abfuhrtermine für Ihre Restmülltonne, Biomülltonne sowie Ihre grünen Wertstofftonnen entnehmen
Sie bitte dem aktuellen Abfallkalender. Darin finden
Sie auch weitere Informationen über die Abfallwirtschaft im Landkreis.
Wenn Sie bisher keinen Abfallkalender erhalten
haben, wenden Sie sich bitte an Ihr Rathaus.
Weitere Informationen:
ServiceCenter Abfall, Hindenburgstr. 30,
71638 Ludwigsburg, Telefon 0 71 41 / 1 44 56 56.
Abfallverwertungsgesellschaft des
Landkreises Ludwigsburg mbH
Hindenburgstraße 30, 71638 Ludwigsburg
info@avl-ludwigsburg.de
www.avl-ludwigsburg.de
120-Liter-Restmülltonne
240-Liter-Restmülltonne
660-Liter-Restmülltonne
1100-Liter-Restmülltonne
Braune Biomülltonne
(für kompostierbare Abfälle)
60-LiterBiomülltonne
120-LiterBiomülltonne
240-LiterBiomülltonne
Wenn Sie selbst kompostieren, können Sie auf die
Biomülltonne verzichten.
Grüne Wertstofftonne
Wertstoffe für die grünen Wertstofftonnen müssen
Sie getrennt nach „flach“ und „rund“ sammeln.
+
Papier
Kartonagen
Kunststoff-Folien
Styropor
240-LiterWertstofftonne
Für „flach“ gibt
es auch 1100Liter-Container
ServiceCenter Abfall
Telefon: 0 71 41 / 1 44 56 56
Fax:
0 71 41 / 1 44 56 70
servicecenter@abfallwirtschaft-ludwigsburg.de
www.abfallwirtschaft-ludwigsburg.de
Glas
Konservendosen
Kunststoff-Flaschen
und -Becher
Aluminium
Getränkekartons
u. a. Verpackungen
ABFALLTRENNUNG
Restmüll
Dazu gehören:
Wohin?
Asche,Kehricht,Staubsaugerbeutel,Windeln,Porzellan,Keramik,
beschichtetes Papier, Durchschreibesätze, Tapeten, unbrauchbare Textilien und Schuhe, Holzreste, Spiegel, hitzebeständige
sowie optische Gläser, kaputtes Spielzeug, Fotos und Dias,
Musik- und Videokassetten, Glühbirnen, Reste von Medikamenten, verdorbene Speisefette (verpackt), Zigarettenkippen usw.
Graue
Restmülltonne
Achtung: Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Fieberthermometer, Batterien und ätzende, entzündliche oder giftige Stoffe
(mit Warnhinweisen) sind Sonderabfälle und dürfen nicht zum
Restmüll. Bitte am Schadstoffmobil abgeben (kostenfrei).
Biomüll
Gartenabfälle: Gras, Hecken- und Baumschnitt (auch dornig,
verholzt), Unkraut, Laub, Blumen, Zimmer- und Balkonpflanzen.
Braune
Biomülltonne
Küchenabfälle: Gemüse-, Salat- und Obstreste (auch Schalen
von Zitrusfrüchten), Eierschalen, Verdorbenes und Verschimmeltes, Teebeutel, Filtertüten mit Kaffeesatz, Papiertaschentücher, Servietten usw.
Tipp: Biomüll nicht in Plastiktüten, sondern in Zeitungen
oder Papiertüten verpacken. Schlagen Sie das Vorsortiergefäß mit
Zeitungspapier aus. Zerknülltes Zeitungspapier am Boden des
Sammelgefäßes vermindert Geruchsbildung. Biotonnen mögen
schattige Plätze.
Wertstoffe
Zu „flach“ gehören:
Papier: Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Briefumschläge,
Geschenkpapier, Packpapier, Tüten, Schulhefte usw.
Pappe: Kartons, Schachteln, Wellpappe usw.
Kunststoff-Folien: Verpackungsfolien,Tragetaschen,Tüten usw.
Styropor: Styroporformteile, Styroporchips (bitte in durchsichtige Folienbeutel füllen).
Zu „rund“ gehören:
Einwegverpackungen mit dem Grünen Punkt wie zum Beispiel:
Glas: Einwegflaschen, Konservengläser usw.
Metall: Konservendosen, Getränkedosen, leere Spraydosen,
Aluschalen, Alufolien, Schraubverschlüsse, Deckel.
Kunststoff: Spülmittel- und Shampooflaschen, Joghurt-, Sahneund Quarkbecher, Getränkeflaschen.
Verbundverpackungen: Kartonverpackungen (von Milch, Saft,
Tomatensoßen),Tablettenverpackungen,Vakuumverpackungen
(z. B. von Kaffee).
Tipp: Verpackungsabfälle bitte restentleert und löffelrein, Einzelteile lose und nicht in Tüten verpackt in die grüne Tonne geben.
Verpackungsabfälle, die Sie nicht eindeutig zuordnen können,
geben Sie zu „rund“. Da die Wertstoffe „flach“ und „rund“ an
zwei aufeinanderfolgenden Tagen geleert werden, ist es nicht
nötig, getrennte Tonnen zu haben. Da, wo nur eine grüne Tonne
vorhanden ist, kann „rund“ zwischengelagert werden. „Rund“
wird am Abend der „flach“-Leerung in die grüne Tonne gegeben
und dann zur Abfuhr am nächsten Tag bereitgestellt.
P la s ti k
Grüne
Wertstofftonne
+
Sperrmüll auf
Abruf
Dazu gehören:
Wohin?
Holzsperrmüll: Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände aus
Holz wie Schränke,Tische, Stühle usw. und sonstige Holzgegenstände wie zum Beispiel Kisten, Regalbretter und Holzski.
Sie werden getrennt vom restlichen Sperrmüll eingesammelt.
Bitte stellen Sie am Abholtag Holzgegenstände separat bereit.
Sperrmüll auf Abruf
Mit den Postkarten im Abfallkalender können Sie Ihren Holzund Restsperrmüll, Schrott und
E-Schrott zweimal im Jahr zur Abholung anmelden.
Restsperrmüll: Sperrige Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, die zum beweglichen Haushaltsinventar gehören und
nicht in die Restmülltonne passen, wie Sofas, Matratzen,
Federbetten, Teppiche usw.
Schrott: Metallgegenstände wie Fahrräder, Kinderwagen,
Metallregale, Wäscheständer usw.
Elektroschrott: Alles, was an die Steckdose muss, wie z. B. Elektroherde, Wasch- und Spülmaschinen, Hi-Fi-Geräte, Computer.
Außerdem Fernseher/Monitore und Kühlgeräte sowie Elektrokleingeräte wie Toaster, Haarföhne, Kofferradios, Rasierer,
Akkuschrauber. Elektroschrott kann auch kostenlos ohne Sperrmüllkarte bei den Recyclinghöfen abgegeben werden.
Intakte Sachen Gebrauchsfähige Möbel, intakte Elektrogeräte (außer Einbaugeräten), Kinderwagen, Fahrräder, Lampen, Geschirr usw.
Bitte beachten Sie: Elektroschrott
muss separat vom Schrott bereitgestellt werden.
Nähere Auskünfte unter
Telefon 0 71 41/7 02 58 59.
Warenwandel
Gebrauchtwaren-Kaufhaus der AVL
Ludwigsburg-Tammerfeld, Maybachstraße 10
(Nähe Breuningerland, Richtung TÜV)
Geöffnet: Di. – Fr. 9–12 Uhr und 13–17 Uhr; Samstag 9–13 Uhr
Problemstoffe
Autobatterien, Benzin, Chemikalien, Diesel, Energiesparlampen,
entleerte Ölkanister, Farb- und Lackreste, Fotochemikalien,
Haushaltsbatterien, Laugen und Säuren, Leuchtstoffröhren,
Lösungsmittel, Nagellack und Nagellackentferner, Ölfilter
und ölverschmierte Lappen, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, PU-Schaumdosen, Reinigungsmittel,
Rostentferner, Spraydosen mit Restinhalt, AsbestzementBlumenkästen (max. 3 Stück, bis 1 Meter Länge, angefeuchtet
und in Plastikfolie staubdicht verpackt).
Schadstoffmobil
(Termine siehe Abfallkalender)
Samstags-Sammlungen
Beim Schadstoffmobil in
Ludwigsburg-Tammerfeld,
Maybachstraße (Wendeplatte),
Termine siehe Abfallkalender.
Tipp: Völlig leere Spraydosen mit dem Grünen Punkt gehören in
die grüne Tonne „rund“.
Bauschutt
Unter „Bauschutt“ versteht man mineralische Abfälle wie
Mauerabbruch, Steine, Ziegel, Fliesen, Beton, Gipsplatten,
Waschbecken. Diese Abfälle können nicht über die Sperrmüllabfuhr entsorgt werden.
Bauschutt wird auf der Erd- und Bauschuttdeponie „Am Froschgraben“, Schwieberdingen, gegen Entgelt angenommen. Kleinanlieferungen sind auch auf der Deponie „Burghof“ gegen Entgelt möglich.
Nähere Auskünfte unter
Telefon 0 71 50/30 86-11.
Renovierungs- und Baustellenabfälle: Renovierungsabfälle wie
Deckenverkleidungen, Fenster, Türen, Rollläden, größere Mengen Tapeten- und Teppichbodenreste, Holzzäune oder Bauholz
haben nichts beim Sperrmüll zu suchen. Sie können gegen Gebühr bei der Deponie „Burghof“, Vaihingen, angeliefert werden.
Nähere Auskünfte unter
Telefon 0 71 41/1 44 56 56.
Kleinmengen an Fußbodenbelägen und Tapetenresten.
Graue Restmülltonne
ABFALLGEBÜHREN
Das leerungsabhängige
Abfallgebühren-System
Behälter gemeinsam nutzen
(Behältergemeinschaften)
Der Landkreis Ludwigsburg hat ein leerungsabhängiges Abfallgebühren-System. Die Gebühren setzen sich
aus einer Grundgebühr und einer Leerungsgebühr
zusammen. Die Grundgebühr richtet sich nach der
Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt. Die Leerungsgebühr fällt an, wenn Sie Ihre Restmüll- oder Biomülltonne zur Leerung hinausstellen.
Wenn Sie wollen, können Sie sich zusammentun und
die Tonnen gemeinsam nutzen. Bitte beachten Sie
dabei Folgendes:
Die grünen Wertstofftonnen sind von diesem System
nicht betroffen. Sie werden ohne zusätzliche Gebühr
alle vier Wochen geleert.
Der Vorteil des Systems: Sie können die Höhe Ihrer
Müllgebühren über die Anzahl der Leerungen selbst
beeinflussen.
Abfallgebühr = Grundgebühr + Leerungsgebühr
+
Wenn Sie an Behältergemeinschaften teilnehmen
wollen, erkundigen Sie sich bei Ihren Nachbarn über
bereits bestehende oder mögliche neue Behältergemeinschaften. Bewohner kleinerer Mehrfamilienhäuser oder benachbarter Grundstücke können sich
zu Behältergemeinschaften zusammenschließen. Für
diese Behältergemeinschaften gibt es einen Haushalt
als Ansprechpartner, mit dem das Landratsamt die
Leerungsgebühr abrechnet. Der Ansprechpartner verrechnet die Leerungsgebühr dann mit Ihnen.
Wenn Sie keine Behältergemeinschaft bilden wollen
und die Hausordnung dies zulässt, können Sie auch eigene Behälter für Ihren Haushalt beantragen. Allerdings muss ein Stellplatz vorhanden sein.
Erfassung per Computer
00253
0025 3
Der Gebührenbescheid
Ihr erster Gebührenbescheid berechnet Ihnen die
Grundgebühr und eine Vorauszahlung auf die Leerungen. Mit dem Gebührenbescheid des folgenden Jahres werden die Leerungen abgerechnet und die neue
Vorauszahlung Ihrem tatsächlichen Leerungsbedarf
angepasst. Haben Sie Ihre Tonne nicht so oft hinausgestellt, erhalten Sie eine Gutschrift. Bei zusätzlich in
Anspruch genommenen Leerungen müssen Sie nachbezahlen. Das ist so ähnlich wie bei der Stromabrechnung.
Bei größeren Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen
ist eine gemeinsame Benutzung von Behältern durch
alle Bewohner sinnvoll. Eigene Tonnen können dann in
der Regel nicht bestellt werden. Welche Regelung in
Ihrem Fall getroffen wurde, erfahren Sie von Ihrer
Hausverwaltung. Die Hausverwaltung ist Ansprechpartnerin des Landratsamtes und entscheidet im Auftrag der Eigentümergemeinschaft auch darüber,
welcher Abrechnungsmodus angewendet wird. So
werden die Leerungsgebühren entweder der Hausverwaltung selbst in Rechnung gestellt und über die
Nebenkostenabrechnung an Sie weitergegeben; möglich ist auch, dass das Landratsamt Ihnen die Leerungsgebühren anteilig – entsprechend der Personenzahl Ihres Haushalts im Verhältnis zur Gesamtpersonenzahl im Haus – direkt berechnet. Diese Direktabrechnung auf Antrag der Hausverwaltung wird
„Sonderprogramm“ genannt.
Wenn Sie weitere Fragen zur gemeinsamen Nutzung
von Behältern haben, lassen Sie sich am Abfalltelefon
beraten.
239.5/08/07
Alle Restmüll- und Biomülltonnen sind mit einem Chip
versehen. Über den Bordcomputer des Müllfahrzeugs
wird jede Leerung registriert und für die Gebührenabrechnung an das Landratsamt weitergeleitet.