ABFALLWIRTSCHAFT_AVL
Transcription
ABFALLWIRTSCHAFT_AVL
ABFALLWIRTSCHAFT_ AVL Der Umzug und die Sache mit dem Müll Mit dieser Broschüre wollen wir Sie darauf aufmerksam machen, was Sie in Sachen Müll beim Umzug tun müssen – egal ob Sie neu in den Landkreis ziehen, innerhalb des Landkreises umziehen oder ganz wegziehen. Außerdem finden Sie Tipps, wie Sie Abfälle richtig sortieren sollten und ein Beiblatt mit den aktuellen Müllgebühren und den Telefonnummern Ihrer Ansprechpartner. Mit diesem Einlegeblatt können Sie Mülltonnen anfordern, umbestellen oder abbestellen. Schicken Sie das ausgefüllte Blatt so schnell wie möglich unterschrieben an das Landratsamt zurück: Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Abfallgebühren, Hindenburgstr. 30, 71638 Ludwigsburg. Umzug Behältergrößen 1. Wenn Sie neu in den Landkreis ziehen: Füllen Sie das beiliegende Formblatt bitte aus und teilen Sie dem Landratsamt mit, welche Abfallbehälter Sie künftig benötigen oder ob Sie an einer Behältergemeinschaft teilnehmen. Ihre Abfallbehälter erhalten Sie dann innerhalb von ca. 2 Wochen, nachdem Ihre Anforderung beim Landratsamt eingegangen ist. Graue Restmülltonne (für nicht verwertbare Abfälle) 2. Wenn Sie innerhalb des Landkreises umziehen: Sie haben mehrere Möglichkeiten. Wenn Sie Ihre bisherigen Behälter zum neuen Wohnort mitnehmen möchten, teilen Sie dies bitte dem Landratsamt auf dem beiliegenden Formblatt mit. Sie können aber auch die Behälter für die alte Adresse abmelden und neue Behälter für die neue Adresse bestellen. Wollen Sie die Behälter nicht mitnehmen, dann melden Sie Ihre bisherigen Behälter möglichst frühzeitig unter Angabe des Umzugdatums ab. So kann verhindert werden, dass Ihre Behälter von Dritten auf Ihre Kosten benutzt werden. 3. Wenn Sie aus dem Landkreis wegziehen: Melden Sie mit dem beigefügten Formblatt Ihre Behälter umgehend beim Landratsamt ab, damit ein Missbrauch ausgeschlossen werden kann. Abfuhrtermine und Informationen Die Abfuhrtermine für Ihre Restmülltonne, Biomülltonne sowie Ihre grünen Wertstofftonnen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Abfallkalender. Darin finden Sie auch weitere Informationen über die Abfallwirtschaft im Landkreis. Wenn Sie bisher keinen Abfallkalender erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihr Rathaus. Weitere Informationen: ServiceCenter Abfall, Hindenburgstr. 30, 71638 Ludwigsburg, Telefon 0 71 41 / 1 44 56 56. Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH Hindenburgstraße 30, 71638 Ludwigsburg info@avl-ludwigsburg.de www.avl-ludwigsburg.de 120-Liter-Restmülltonne 240-Liter-Restmülltonne 660-Liter-Restmülltonne 1100-Liter-Restmülltonne Braune Biomülltonne (für kompostierbare Abfälle) 60-LiterBiomülltonne 120-LiterBiomülltonne 240-LiterBiomülltonne Wenn Sie selbst kompostieren, können Sie auf die Biomülltonne verzichten. Grüne Wertstofftonne Wertstoffe für die grünen Wertstofftonnen müssen Sie getrennt nach „flach“ und „rund“ sammeln. + Papier Kartonagen Kunststoff-Folien Styropor 240-LiterWertstofftonne Für „flach“ gibt es auch 1100Liter-Container ServiceCenter Abfall Telefon: 0 71 41 / 1 44 56 56 Fax: 0 71 41 / 1 44 56 70 servicecenter@abfallwirtschaft-ludwigsburg.de www.abfallwirtschaft-ludwigsburg.de Glas Konservendosen Kunststoff-Flaschen und -Becher Aluminium Getränkekartons u. a. Verpackungen ABFALLTRENNUNG Restmüll Dazu gehören: Wohin? Asche,Kehricht,Staubsaugerbeutel,Windeln,Porzellan,Keramik, beschichtetes Papier, Durchschreibesätze, Tapeten, unbrauchbare Textilien und Schuhe, Holzreste, Spiegel, hitzebeständige sowie optische Gläser, kaputtes Spielzeug, Fotos und Dias, Musik- und Videokassetten, Glühbirnen, Reste von Medikamenten, verdorbene Speisefette (verpackt), Zigarettenkippen usw. Graue Restmülltonne Achtung: Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Fieberthermometer, Batterien und ätzende, entzündliche oder giftige Stoffe (mit Warnhinweisen) sind Sonderabfälle und dürfen nicht zum Restmüll. Bitte am Schadstoffmobil abgeben (kostenfrei). Biomüll Gartenabfälle: Gras, Hecken- und Baumschnitt (auch dornig, verholzt), Unkraut, Laub, Blumen, Zimmer- und Balkonpflanzen. Braune Biomülltonne Küchenabfälle: Gemüse-, Salat- und Obstreste (auch Schalen von Zitrusfrüchten), Eierschalen, Verdorbenes und Verschimmeltes, Teebeutel, Filtertüten mit Kaffeesatz, Papiertaschentücher, Servietten usw. Tipp: Biomüll nicht in Plastiktüten, sondern in Zeitungen oder Papiertüten verpacken. Schlagen Sie das Vorsortiergefäß mit Zeitungspapier aus. Zerknülltes Zeitungspapier am Boden des Sammelgefäßes vermindert Geruchsbildung. Biotonnen mögen schattige Plätze. Wertstoffe Zu „flach“ gehören: Papier: Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Briefumschläge, Geschenkpapier, Packpapier, Tüten, Schulhefte usw. Pappe: Kartons, Schachteln, Wellpappe usw. Kunststoff-Folien: Verpackungsfolien,Tragetaschen,Tüten usw. Styropor: Styroporformteile, Styroporchips (bitte in durchsichtige Folienbeutel füllen). Zu „rund“ gehören: Einwegverpackungen mit dem Grünen Punkt wie zum Beispiel: Glas: Einwegflaschen, Konservengläser usw. Metall: Konservendosen, Getränkedosen, leere Spraydosen, Aluschalen, Alufolien, Schraubverschlüsse, Deckel. Kunststoff: Spülmittel- und Shampooflaschen, Joghurt-, Sahneund Quarkbecher, Getränkeflaschen. Verbundverpackungen: Kartonverpackungen (von Milch, Saft, Tomatensoßen),Tablettenverpackungen,Vakuumverpackungen (z. B. von Kaffee). Tipp: Verpackungsabfälle bitte restentleert und löffelrein, Einzelteile lose und nicht in Tüten verpackt in die grüne Tonne geben. Verpackungsabfälle, die Sie nicht eindeutig zuordnen können, geben Sie zu „rund“. Da die Wertstoffe „flach“ und „rund“ an zwei aufeinanderfolgenden Tagen geleert werden, ist es nicht nötig, getrennte Tonnen zu haben. Da, wo nur eine grüne Tonne vorhanden ist, kann „rund“ zwischengelagert werden. „Rund“ wird am Abend der „flach“-Leerung in die grüne Tonne gegeben und dann zur Abfuhr am nächsten Tag bereitgestellt. P la s ti k Grüne Wertstofftonne + Sperrmüll auf Abruf Dazu gehören: Wohin? Holzsperrmüll: Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände aus Holz wie Schränke,Tische, Stühle usw. und sonstige Holzgegenstände wie zum Beispiel Kisten, Regalbretter und Holzski. Sie werden getrennt vom restlichen Sperrmüll eingesammelt. Bitte stellen Sie am Abholtag Holzgegenstände separat bereit. Sperrmüll auf Abruf Mit den Postkarten im Abfallkalender können Sie Ihren Holzund Restsperrmüll, Schrott und E-Schrott zweimal im Jahr zur Abholung anmelden. Restsperrmüll: Sperrige Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, die zum beweglichen Haushaltsinventar gehören und nicht in die Restmülltonne passen, wie Sofas, Matratzen, Federbetten, Teppiche usw. Schrott: Metallgegenstände wie Fahrräder, Kinderwagen, Metallregale, Wäscheständer usw. Elektroschrott: Alles, was an die Steckdose muss, wie z. B. Elektroherde, Wasch- und Spülmaschinen, Hi-Fi-Geräte, Computer. Außerdem Fernseher/Monitore und Kühlgeräte sowie Elektrokleingeräte wie Toaster, Haarföhne, Kofferradios, Rasierer, Akkuschrauber. Elektroschrott kann auch kostenlos ohne Sperrmüllkarte bei den Recyclinghöfen abgegeben werden. Intakte Sachen Gebrauchsfähige Möbel, intakte Elektrogeräte (außer Einbaugeräten), Kinderwagen, Fahrräder, Lampen, Geschirr usw. Bitte beachten Sie: Elektroschrott muss separat vom Schrott bereitgestellt werden. Nähere Auskünfte unter Telefon 0 71 41/7 02 58 59. Warenwandel Gebrauchtwaren-Kaufhaus der AVL Ludwigsburg-Tammerfeld, Maybachstraße 10 (Nähe Breuningerland, Richtung TÜV) Geöffnet: Di. – Fr. 9–12 Uhr und 13–17 Uhr; Samstag 9–13 Uhr Problemstoffe Autobatterien, Benzin, Chemikalien, Diesel, Energiesparlampen, entleerte Ölkanister, Farb- und Lackreste, Fotochemikalien, Haushaltsbatterien, Laugen und Säuren, Leuchtstoffröhren, Lösungsmittel, Nagellack und Nagellackentferner, Ölfilter und ölverschmierte Lappen, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, PU-Schaumdosen, Reinigungsmittel, Rostentferner, Spraydosen mit Restinhalt, AsbestzementBlumenkästen (max. 3 Stück, bis 1 Meter Länge, angefeuchtet und in Plastikfolie staubdicht verpackt). Schadstoffmobil (Termine siehe Abfallkalender) Samstags-Sammlungen Beim Schadstoffmobil in Ludwigsburg-Tammerfeld, Maybachstraße (Wendeplatte), Termine siehe Abfallkalender. Tipp: Völlig leere Spraydosen mit dem Grünen Punkt gehören in die grüne Tonne „rund“. Bauschutt Unter „Bauschutt“ versteht man mineralische Abfälle wie Mauerabbruch, Steine, Ziegel, Fliesen, Beton, Gipsplatten, Waschbecken. Diese Abfälle können nicht über die Sperrmüllabfuhr entsorgt werden. Bauschutt wird auf der Erd- und Bauschuttdeponie „Am Froschgraben“, Schwieberdingen, gegen Entgelt angenommen. Kleinanlieferungen sind auch auf der Deponie „Burghof“ gegen Entgelt möglich. Nähere Auskünfte unter Telefon 0 71 50/30 86-11. Renovierungs- und Baustellenabfälle: Renovierungsabfälle wie Deckenverkleidungen, Fenster, Türen, Rollläden, größere Mengen Tapeten- und Teppichbodenreste, Holzzäune oder Bauholz haben nichts beim Sperrmüll zu suchen. Sie können gegen Gebühr bei der Deponie „Burghof“, Vaihingen, angeliefert werden. Nähere Auskünfte unter Telefon 0 71 41/1 44 56 56. Kleinmengen an Fußbodenbelägen und Tapetenresten. Graue Restmülltonne ABFALLGEBÜHREN Das leerungsabhängige Abfallgebühren-System Behälter gemeinsam nutzen (Behältergemeinschaften) Der Landkreis Ludwigsburg hat ein leerungsabhängiges Abfallgebühren-System. Die Gebühren setzen sich aus einer Grundgebühr und einer Leerungsgebühr zusammen. Die Grundgebühr richtet sich nach der Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt. Die Leerungsgebühr fällt an, wenn Sie Ihre Restmüll- oder Biomülltonne zur Leerung hinausstellen. Wenn Sie wollen, können Sie sich zusammentun und die Tonnen gemeinsam nutzen. Bitte beachten Sie dabei Folgendes: Die grünen Wertstofftonnen sind von diesem System nicht betroffen. Sie werden ohne zusätzliche Gebühr alle vier Wochen geleert. Der Vorteil des Systems: Sie können die Höhe Ihrer Müllgebühren über die Anzahl der Leerungen selbst beeinflussen. Abfallgebühr = Grundgebühr + Leerungsgebühr + Wenn Sie an Behältergemeinschaften teilnehmen wollen, erkundigen Sie sich bei Ihren Nachbarn über bereits bestehende oder mögliche neue Behältergemeinschaften. Bewohner kleinerer Mehrfamilienhäuser oder benachbarter Grundstücke können sich zu Behältergemeinschaften zusammenschließen. Für diese Behältergemeinschaften gibt es einen Haushalt als Ansprechpartner, mit dem das Landratsamt die Leerungsgebühr abrechnet. Der Ansprechpartner verrechnet die Leerungsgebühr dann mit Ihnen. Wenn Sie keine Behältergemeinschaft bilden wollen und die Hausordnung dies zulässt, können Sie auch eigene Behälter für Ihren Haushalt beantragen. Allerdings muss ein Stellplatz vorhanden sein. Erfassung per Computer 00253 0025 3 Der Gebührenbescheid Ihr erster Gebührenbescheid berechnet Ihnen die Grundgebühr und eine Vorauszahlung auf die Leerungen. Mit dem Gebührenbescheid des folgenden Jahres werden die Leerungen abgerechnet und die neue Vorauszahlung Ihrem tatsächlichen Leerungsbedarf angepasst. Haben Sie Ihre Tonne nicht so oft hinausgestellt, erhalten Sie eine Gutschrift. Bei zusätzlich in Anspruch genommenen Leerungen müssen Sie nachbezahlen. Das ist so ähnlich wie bei der Stromabrechnung. Bei größeren Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen ist eine gemeinsame Benutzung von Behältern durch alle Bewohner sinnvoll. Eigene Tonnen können dann in der Regel nicht bestellt werden. Welche Regelung in Ihrem Fall getroffen wurde, erfahren Sie von Ihrer Hausverwaltung. Die Hausverwaltung ist Ansprechpartnerin des Landratsamtes und entscheidet im Auftrag der Eigentümergemeinschaft auch darüber, welcher Abrechnungsmodus angewendet wird. So werden die Leerungsgebühren entweder der Hausverwaltung selbst in Rechnung gestellt und über die Nebenkostenabrechnung an Sie weitergegeben; möglich ist auch, dass das Landratsamt Ihnen die Leerungsgebühren anteilig – entsprechend der Personenzahl Ihres Haushalts im Verhältnis zur Gesamtpersonenzahl im Haus – direkt berechnet. Diese Direktabrechnung auf Antrag der Hausverwaltung wird „Sonderprogramm“ genannt. Wenn Sie weitere Fragen zur gemeinsamen Nutzung von Behältern haben, lassen Sie sich am Abfalltelefon beraten. 239.5/08/07 Alle Restmüll- und Biomülltonnen sind mit einem Chip versehen. Über den Bordcomputer des Müllfahrzeugs wird jede Leerung registriert und für die Gebührenabrechnung an das Landratsamt weitergeleitet.