Umzugsinformation
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Umzugsinformation
InfoRMation Was Tun? Umzugsinformation Mit dieser Information wollen wir Sie darauf aufmerksam machen, was Sie in Sachen Abfall beim Umzug tun m üssen – egal ob Sie neu in den Landkreis ziehen, innerhalb des Landkreises umziehen oder ganz wegziehen. A ußerdem finden Sie Tipps, wie Abfälle richtig sortiert werden und ein Beiblatt mit den aktuellen Müllgebühren sowie ein Formular zur Umzugsmeldung (Behälterbestellung). Mit diesem können Sie Abfalltonnen bestellen, zurückgeben oder umtauschen. Schicken Sie das ausgefüllte Formular so schnell wie möglich unterschrieben an uns zurück: ServiceCenter Abfall, Hindenburgstraße 30, 71638 Ludwigsburg. Fax 07141 / 144 56-70 was Tun? 1. Wenn Sie neu in den Landkreis ziehen: Füllen Sie das beiliegende Formular bitte aus und teilen Sie dem ServiceCenter mit, welche Abfalltonnen Sie künftig benötigen oder ob Sie an einer Behältergemeinschaft teilnehmen. Ihre Abfalltonnen erhalten Sie dann innerhalb von ca. 2 Wochen, nachdem Ihre Anforderung eingegangen ist. 2. Wenn Sie innerhalb des Landkreises umziehen: Sie müssen die Tonnen für die alte Adresse abmelden und neue Behälter für die neue Adresse bestellen. Ihre Behälter können auch von Ihrem Nachmieter übernommen werden. Bitte geben Sie das auf dem beiliegenden Formular mit dessen Unterschrift an. 3. Wenn Sie aus dem Landkreis wegziehen: Melden Sie mit dem beigefügten Formular Ihre Tonnen umgehend beim ServiceCenter ab, damit ein Missbrauch ausgeschlossen werden kann. Ihre Tonnen können auch von Ihrem Nachmieter übernommen werden. Bitte geben Sie das auf dem beiliegenden F ormular mit dessen Unterschrift an. Bei Fragen ServiceCenter Abfall Hindenburgstraße 30, 71638 Ludwigsburg Telefon 07141 / 144 56-56, Telefax 07141 / 144 56-70 servicecenter@avl-ludwigsburg.de www.avl-ludwigsburg.de ÖFFNUNGSZEITEN: Montag – Mittwoch: 8:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 8:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr Freitag: 8:00 – 12:00 Abfalltonnen Die Abfalltonnen sind Eigentum der AVL / des Entsorgungsunternehmens und werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Graue Restmülltonne 120-Liter-Restmülltonne 660-Liter-Restmüll-Container 240-Liter-Restmülltonne 1100-Liter-Restmüll-Container Braune Biotonne 60-Liter- Biotonne 120-Liter- Biotonne 240-LiterBiotonne Wenn Sie selbst kompostieren, können Sie auf die Biotonne verzichten. Grüne Wertstofftonne Wertstoffe für die grünen Wertstofftonnen müssen Sie getrennt nach FLACH und RUND sammeln. Die grünen Wertstofftonnen gehören zum Haus oder Grundstück und werden gemeinschaftlich genutzt. Abfallkalender Die Termine für die Abfuhr Ihrer Tonnen sowie für das Schadstoffmobil entnehmen Sie bitte dem aktuellen Abfall kalender. Diesen erhalten Sie beim ServiceCenter Abfall, bei Ihrem Rathaus oder unter www.avl-ludwigsburg.de Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH Hindenburgstraße 30, 71638 Ludwigsburg Telefon 07141 / 144 56 -00, Telefax 07141 / 144 56 -70 info@avl-ludwigsburg.de, www.avl-ludwigsburg.de 240-Liter-Wertstofftonne für FLACH und/oder RUND Für FLACH gibt es auch 1100-Liter-Container Information Wertstoffe und Abfälle Restmüll Wohin? Asche, Kehricht, Staubsaugerbeutel, Windeln, Porzellan, Keramik, beschichtetes Papier, Durchschreibesätze, Tapeten, unbrauchbare Textilien und Schuhe, Holzreste, Spiegel, hitzebeständige sowie optische Gläser, kaputtes Spielzeug, Fotos und Dias, Musik- und Videokassetten, Glüh birnen, Reste von Medikamenten, verdorbene Speisefette (verpackt), Zigarettenkippen usw. Graue Restmülltonne Achtung: Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Fieberthermometer, Batterien und ätzende, entzündliche oder giftige Stoffe (mit Warnhin weisen) sind Sonderabfälle und dürfen nicht zum Restmüll. Bitte am Schadstoffmobil abgeben (kostenfrei). biogut Gartenabfälle: Gras, Hecken- und Baumschnitt (auch dornig, verholzt), Unkraut, Laub, Moos, Blumen, Zimmer- und Balkonpflanzen. Braune Biotonne Küchenabfälle: Gemüse-, Salat- und Obstreste (auch Schalen von Zitrusfrüchten), Eierschalen, Verdorbenes und Verschimmeltes, Teebeutel, Filtertüten mit Kaffeesatz, Papiertaschentücher, Servietten usw. Tipp: BIOGUT nicht in Plastiktüten, sondern in Zeitungen oder Papier tüten verpacken. Schlagen Sie das Vorsortiergefäß mit Zeitungspapier aus. Zerknülltes Zeitungspapier am Boden des Sammelgefäßes vermindert Geruchsbildung. Biotonnen mögen schattige Plätze. P la s ti k Flach und Rund Flach Zu FLACH gehören: Papier: Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Briefumschläge, Geschenk papier, Packpapier, Tüten, Schulhefte usw. Pappe: Kartons, Schachteln, Wellpappe usw. Kunststoff-Folien: Verpackungsfolien, Tragetaschen, Tüten usw. Styropor: Styroporformteile, Styroporchips (bitte in durchsichtige Folienbeutel füllen). Rund Zu RUND gehören: Einwegverpackungen wie zum Beispiel: Glas: Einwegflaschen und Konservengläser. Metall: Konservendosen, Getränkedosen, leere Spraydosen, Aluschalen, Alufolien, Schraubverschlüsse, Deckel. Kunststoff: Spülmittel- und Shampooflaschen, Joghurt-, Sahne- und Quarkbecher, Getränkeflaschen. Verbundverpackungen: Kartonverpackungen (von Milch, Saft, Tomaten soßen), Tablettenverpackungen, Vakuumverpackungen (z. B. von Kaffee). Tipp: Verpackungsabfälle bitte restentleert, löffelrein und nicht in Tüten verpackt in die grüne Wertstofftonne geben. Wertstoff-ABC Von A wie Abbeizer bis Z wie Zahnbürste. Hier finden Sie alle Informationen, wie und wo Sie Ihre Wertstoffe und Abfälle richtig „loswerden“. Das Wertstoff-ABC gibt es als Broschüre bei allen Rathäusern und im ServiceCenter, sowie im Internet unter www.avl-ludwigsburg.de Grüne Wertstofftonne + Wohin damit? SPERRMÜLL Holzsperrmüll: Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände aus Holz wie Schränke, Tische, Stühle usw. und sonstige Holzgegenstände wie zum Beispiel Kisten, Regalbretter und Holzski. Restsperrmüll: Sperrige Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, die zum beweglichen Haushaltsinventar gehören und nicht in die Restmülltonne passen, wie Sofas, Matratzen, Federbetten, Teppiche usw. Schrott: Metallgegenstände wie Fahrräder, Kinderwagen, Metallregale, Wäscheständer usw. Elektroschrott: Strombetriebene Geräte, wie z. B. Elektroherde, Wasch- und Spülmaschinen, Hi-Fi-Geräte, Computer. Außerdem Fernseher/Monitore und Kühlgeräte sowie Elektrokleingeräte wie Toaster, Haarfön, Kofferradios, Rasierer, Akkuschrauber. E lektroschrott kann auch kostenlos ohne Sperrmüllkarte auf den Recycling-/Wertstoffhöfen abgegeben werden. Wichtig: Bitte stellen Sie Sperrmüll, Holzsperrmüll, Schrott und Elektroschrott separat bereit, da sie mit separaten Fahrzeugen abgeholt und verschiedenen Verwertungswegen zugeführt werden. Wohin? Sperrmüll auf Abruf Mit den Anmeldekarten, die Ihrem Jahresgebührenbescheid beiliegen, können Sie Ihren Holz- und Restsperrmüll, Schrott und E-Schrott zweimal im Jahr kostenlos zur Abholung anmelden. Die Abholung findet etwa zwei bis sechs Wochen nach der Anmeldung statt. Anlieferung von Sperrmüll und Schrott ist mit den Anmeldekarten der AVL auch zweimal jährlich kostenlos auf allen Recycling-/Wertstoffhöfen im Landkreis möglich. Gebrauchtwaren Gebrauchsfähige Möbel, intakte Elektrogeräte (außer Einbaugeräte), Kinderwagen, Fahrräder, Lampen, Geschirr, Spielwaren, Bücher usw. Warenwandel Gebrauchtwaren-Kaufhaus der AVL Ludwigsburg-Tammerfeld, Maybachstraße 10 (Nähe Einkaufszentrum, Richtung TÜV) Geöffnet: Di. – Fr. 9–12 Uhr und 13–17 Uhr; Samstag 9–13 Uhr; Montag geschlossen Der WARENWANDEL ist ein Gebrauchtwaren-Kaufhaus der neuen Generation. Hier werden in ansprechendem Ambiente Gebrauchtwaren entgegengenommen und zu günstigen Preisen wieder verkauft. Schadstoffe Benzin, Chemikalien, Diesel, Energiesparlampen, entleerte Ölkanister, Farb- und Lackreste, Fotochemikalien, Haushaltsbatterien, Laugen und Säuren, Leuchtstoffröhren, Lösungsmittel, Nagellack und Nagellackent ferner, Ö lfilter und ölverschmierte Lappen, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, PU-Schaumdosen, Reinigungsmittel, Rostentferner, Spraydosen mit Restinhalt. Tipp: Völlig leere Spraydosen gehören in die grüne Wertstofftonne RUND. bauschutt Schadstoffmobil (Termine siehe Abfall kalender) Samstags-Sammlungen In Ludwigsburg-Tammerfeld, Maybachstraße (Wendeplatte) und in Kornwestheim auf dem Recycling-/Wertstoffhof. Termine siehe Abfallkalender. Unter „Bauschutt“ versteht man mineralische Abfälle wie Mauerabbruch, Steine, Ziegel, Fliesen, Beton, Waschbecken. Diese Abfälle können nicht über die Sperrmüllabfuhr entsorgt werden. Bauschutt wird bei der Deponie Am Froschgraben, Schwieberdingen, gegen Entgelt angenommen. Kleinanlieferungen sind auch bei der Deponie Burghof, Vaihingen/Enz-Horrheim gegen Entgelt möglich. Nähere Auskünfte bei der DEPONIE AM FROSCHGRABEN Telefon 07150 / 30 86 -11. Renovierungs- und Baustellenabfälle: Renovierungsabfälle wie Gipsplatten, Deckenverkleidungen, Fenster, Türen, Rollläden, größere Mengen Tapetenund Teppichbodenreste, Holzzäune oder Bauholz haben nichts beim Sperr müll zu suchen. Sie können gegen Gebühr bei der Deponie Burghof, Vaihingen/Enz-Horrheim, angeliefert werden. Nähere Auskünfte beim ServiceCenter Abfall Telefon 07141 / 144 56 -56. Kleinmengen an Fußbodenbelägen und Tapetenresten. Graue Restmülltonne Information Gebührensystem Umzugsinformation Das leerungsabhängige abfallgebühren-system Der Landkreis Ludwigsburg hat ein leerungsabhängiges Abfallgebühren-System. Die Gebühren setzen sich aus einer Grundgebühr und einer Leerungsgebühr zusammen. Die Grundgebühr richtet sich nach der Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt. Die Leerungsgebühr fällt an, wenn Sie Ihre Restmüll- oder Biotonne zur Leerung hinausstellen. Die grünen Wertstofftonnen sind von diesem System nicht betroffen. Sie werden ohne zusätzliche Gebühr alle vier Wochen geleert. Der Vorteil des Systems: Sie können die Höhe Ihrer Müllgebühren über die Anzahl der Leerungen selbst beeinflussen. Abfallgebühr = Grundgebühr + Leerungsgebühr + Erfassung per Computer Alle Restmüll- und Biotonnen sind mit einem Chip versehen. Über den Bordcomputer des Müllfahrzeugs wird jede Leerung registriert und für die Gebührenabrechnung an das Landratsamt weitergeleitet. 00253 0025 3 Der Gebührenbescheid Ihr erster Gebührenbescheid berechnet Ihnen die Grundgebühr und eine Vorauszahlung auf die Leerungen (eine Leerung pro Monat). Mit dem Gebührenbescheid des folgenden Jahres werden die Leerungen abgerechnet und die neue Vorauszahlung Ihrem tatsächlichen Leerungsbedarf angepasst. Haben Sie Ihre Tonne nicht so oft hinausgestellt, erhalten Sie eine Gutschrift. Bei zusätzlich in Anspruch genommenen Leerungen müssen Sie nachzahlen. Das ist so ähnlich wie bei der Stromabrechnung. Behälter gemeinsam nutzen (Behältergemeinschaften) Wenn Sie wollen, können Sie sich zusammentun und die Tonnen gemeinsam nutzen. Bitte beachten Sie dabei Folgendes: Wenn Sie keine Behältergemeinschaft bilden wollen und die Hausordnung dies zulässt, können Sie auch eigene Behälter für Ihren Haushalt beantragen. Allerdings muss ein Stellplatz vorhanden sein. Bei größeren Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen ist eine gemeinsame Benutzung von Behältern durch alle Bewohner sinnvoll. Eigene Tonnen können dann in der Regel nicht bestellt werden. Welche Regelung in Ihrem Fall getroffen wurde, erfahren Sie von Ihrer Hausverwaltung. Die Hausverwaltung ist Ansprechpartnerin des Landratsamtes und entscheidet im Auftrag der Eigentümergemeinschaft auch darüber, welcher Abrechnungsmodus angewendet wird. So werden die Leerungsgebühren entweder der Hausverwaltung selbst in Rechnung gestellt und über die Nebenkostenabrechnung an Sie weitergegeben; möglich ist auch, dass das Landratsamt Ihnen die Leerungsgebühren anteilig – entsprechend der Personenzahl Ihres Haushalts im Verhältnis zur Gesamtpersonenzahl im Haus – direkt berechnet. Diese kostenpflichtige Direktabrechnung auf Antrag der Hausverwaltung wird „Sonderprogramm“ genannt. Wenn Sie weitere Fragen zur gemeinsamen Nutzung von Behältern haben, lassen Sie sich beim ServiceCenter Abfall beraten. 239.6/04/11 Wenn Sie an Behältergemeinschaften teilnehmen wollen, erkundigen Sie sich bei Ihren Nachbarn über bereits bestehende oder mögliche neue Behältergemeinschaften. Bewohner kleinerer Mehrfamilienhäuser oder benachbarter Grundstücke können sich zu Behältergemeinschaften zusammenschließen. Für diese Behältergemeinschaften gibt es einen Haushalt als Ansprechpartner, mit dem das Land ratsamt die Leerungsgebühr abrechnet. Der Ansprechpartner verrechnet die Leerungsgebühr dann mit Ihnen. Die Grundgebühr wird Ihnen separat vom Landratsamt berechnet.