Umzugsinformation

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Umzugsinformation
InfoRMation
Was Tun?
Umzugsinformation
Mit dieser Information wollen wir Sie darauf aufmerksam machen, was Sie in Sachen Abfall beim Umzug tun m
­ üssen –
egal ob Sie neu in den Landkreis ziehen, innerhalb des Landkreises umziehen oder ganz wegziehen. A
­ ußerdem finden Sie
Tipps, wie Abfälle richtig sortiert werden und ein Beiblatt mit den aktuellen Müllgebühren sowie ein Formular zur Umzugs­meldung (Behälterbestellung). Mit diesem können Sie Abfalltonnen bestellen, zurückgeben oder umtauschen. Schicken Sie
das ausgefüllte Formular so schnell wie möglich unterschrieben an uns zurück:
ServiceCenter Abfall, Hindenburgstraße 30, 71638 Ludwigsburg. Fax 07141 / 144 56-70
was Tun?
1. Wenn Sie neu in den Landkreis ziehen:
Füllen Sie das beiliegende Formular bitte aus und teilen Sie
dem ServiceCenter mit, welche Abfalltonnen Sie künftig
­benötigen oder ob Sie an einer Behälter­gemeinschaft teilnehmen. Ihre Abfalltonnen erhalten Sie dann innerhalb
von ca. 2 Wochen, nachdem Ihre ­Anforderung eingegangen
ist.
2. Wenn Sie innerhalb des Landkreises umziehen:
Sie müssen die Tonnen für die alte Adresse abmelden und
neue Behälter für die neue Adresse bestellen. Ihre Behälter
können auch von Ihrem Nachmieter übernommen werden.
Bitte geben Sie das auf dem beiliegenden Formular mit dessen Unterschrift an.
3. Wenn Sie aus dem Landkreis wegziehen:
Melden Sie mit dem beigefügten Formular Ihre Tonnen
umgehend beim ServiceCenter ab, damit ein Missbrauch
ausgeschlossen werden kann. Ihre Tonnen können auch von
Ihrem Nachmieter übernommen werden. Bitte geben Sie das
auf dem beiliegenden F­ ormular mit dessen Unterschrift an.
Bei Fragen
ServiceCenter Abfall
Hindenburgstraße 30, 71638 Ludwigsburg
Telefon 07141 / 144 56-56, Telefax 07141 / 144 56-70
servicecenter@avl-ludwigsburg.de
www.avl-ludwigsburg.de
ÖFFNUNGSZEITEN:
Montag – Mittwoch: 8:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag:
8:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:
8:00 – 12:00
Abfalltonnen
Die Abfalltonnen sind Eigentum der AVL / des Entsorgungsunternehmens und werden kostenfrei zur Verfügung
gestellt.
Graue Restmülltonne
120-Liter-Restmülltonne
660-Liter-Restmüll-Container
240-Liter-Restmülltonne
1100-Liter-Restmüll-Container
Braune Biotonne
60-Liter-
Biotonne
120-Liter-
Biotonne
240-LiterBiotonne
Wenn Sie selbst kompostieren, können Sie auf die Biotonne
verzichten.
Grüne Wertstofftonne
Wertstoffe für die grünen Wertstofftonnen müssen
Sie getrennt nach FLACH und RUND sammeln.
Die grünen Wertstofftonnen gehören zum Haus oder
Grundstück und werden gemeinschaftlich genutzt.
Abfallkalender
Die Termine für die Abfuhr Ihrer Tonnen sowie für das
Schad­stoff­mobil entnehmen Sie bitte dem ­aktuellen Abfall­
kalender. Diesen erhalten Sie beim ServiceCenter Abfall,
bei Ihrem Rathaus oder unter www.avl-ludwigsburg.de
Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH
Hindenburgstraße 30, 71638 Ludwigsburg
Telefon 07141 / 144 56 -00, Telefax 07141 / 144 56 -70
info@avl-ludwigsburg.de, www.avl-ludwigsburg.de
240-Liter-Wertstofftonne
für FLACH und/oder RUND
Für FLACH gibt es auch
1100-Liter-Container
Information
Wertstoffe und Abfälle
Restmüll
Wohin?
Asche, Kehricht, Staubsaugerbeutel, Windeln, Porzellan, Keramik, beschichtetes Papier, Durchschreibesätze, Tapeten, unbrauchbare Textilien und
Schuhe, Holzreste, Spiegel, hitzebeständige sowie optische Gläser,
kaputtes Spielzeug, Fotos und Dias, Musik- und Videokassetten, Glüh­
birnen, Reste von Medikamenten, verdorbene Speisefette (verpackt),
Zigarettenkippen usw.
Graue
Restmülltonne
Achtung: Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Fieberthermometer,
Batterien und ätzende, entzündliche oder giftige Stoffe (mit Warnhin­
weisen) sind Sonderabfälle und dürfen nicht zum Restmüll. Bitte am
Schadstoffmobil abgeben (kostenfrei).
biogut
Gartenabfälle: Gras, Hecken- und Baumschnitt (auch dornig, verholzt),
Unkraut, Laub, Moos, Blumen, Zimmer- und Balkonpflanzen.
Braune
Biotonne
Küchenabfälle: Gemüse-, Salat- und Obstreste (auch Schalen von
­Zitrusfrüchten), Eierschalen, Verdorbenes und Verschimmeltes, Teebeutel,
Filtertüten mit Kaffeesatz, Papiertaschentücher, Servietten usw.
Tipp: BIOGUT nicht in Plastiktüten, sondern in Zeitungen oder Papier­
tüten verpacken. Schlagen Sie das Vorsortiergefäß mit Zeitungspapier aus.
Zerknülltes Zeitungspapier am Boden des ­Sammelgefäßes vermindert
Geruchsbildung. Biotonnen mögen schattige Plätze.
P la s ti k
Flach und Rund
Flach
Zu FLACH gehören:
Papier: Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Briefumschläge, Geschenk­
papier, Packpapier, Tüten, Schulhefte usw.
Pappe: Kartons, Schachteln, Wellpappe usw.
Kunststoff-Folien: Verpackungsfolien, Tragetaschen, Tüten usw.
Styropor: Styroporformteile, Styroporchips (bitte in durchsichtige
­Folienbeutel füllen).
Rund
Zu RUND gehören:
Einwegverpackungen wie zum Beispiel:
Glas: Einwegflaschen und Konservengläser.
Metall: Konservendosen, Getränkedosen, leere Spraydosen, Alu­schalen,
Alufolien, Schraubverschlüsse, Deckel.
Kunststoff: Spülmittel- und Shampooflaschen, Joghurt-, Sahne- und
Quarkbecher, Getränkeflaschen.
Verbundverpackungen: Kartonverpackungen (von Milch, Saft, Tomaten­
soßen), Tablettenverpackungen, Vakuumverpackungen (z. B. von Kaffee).
Tipp: Verpackungsabfälle bitte restentleert, löffelrein und nicht in Tüten
verpackt in die grüne Wertstofftonne geben.
Wertstoff-ABC
Von A wie Abbeizer bis Z wie Zahnbürste. Hier finden Sie alle Informationen, wie und wo Sie Ihre Wertstoffe und Abfälle richtig „loswerden“.
Das Wertstoff-ABC gibt es als Broschüre bei allen Rathäusern und im
ServiceCenter, sowie im Internet unter www.avl-ludwigsburg.de
Grüne
Wertstofftonne
+
Wohin damit?
SPERRMÜLL
Holzsperrmüll: Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände aus Holz wie
Schränke, Tische, Stühle usw. und sonstige Holzgegenstände wie zum
­Beispiel Kisten, Regalbretter und Holzski.
Restsperrmüll: Sperrige Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, die zum
beweglichen Haushaltsinventar gehören und nicht in die Restmülltonne
passen, wie Sofas, Matratzen, Federbetten, Teppiche usw.
Schrott: Metallgegenstände wie Fahrräder, Kinderwagen, Metall­regale,
Wäscheständer usw.
Elektroschrott: Strombetriebene Geräte, wie z. B. Elektro­herde, Wasch- und
Spülmaschinen, Hi-Fi-Geräte, Computer. Außerdem Fernseher/Monitore
und Kühlgeräte sowie Elektrokleinge­räte wie Toaster, Haarfön, Kofferradios,
Rasierer, Akkuschrauber. E
­ lektroschrott kann auch kostenlos ohne Sperrmüllkarte auf den Recycling-/Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Wichtig: Bitte stellen Sie Sperrmüll, Holzsperrmüll, Schrott und Elektroschrott separat bereit, da sie mit separaten Fahrzeugen abgeholt und
verschiedenen Verwertungswegen zugeführt werden.
Wohin?
Sperrmüll auf Abruf
Mit den Anmeldekarten, die
Ihrem Jahresgebührenbe­scheid beiliegen, können Sie
Ihren Holz- und Restsperrmüll, Schrott und E-Schrott
zweimal im Jahr kostenlos
zur Abholung anmelden.
Die Abholung findet etwa
zwei bis sechs Wochen nach
der Anmeldung statt.
Anlieferung von Sperrmüll
und Schrott ist mit den
Anmeldekarten der AVL auch
zweimal jährlich kostenlos
auf allen Recycling-/Wertstoffhöfen im Landkreis
möglich.
Gebrauchtwaren
Gebrauchsfähige Möbel, intakte Elektrogeräte (außer Einbaugeräte),
­Kinderwagen, Fahrräder, Lampen, Geschirr, Spielwaren, Bücher usw.
Warenwandel
Gebrauchtwaren-Kaufhaus der AVL
Ludwigsburg-Tammerfeld, Maybachstraße 10
(Nähe Einkaufszentrum, Richtung TÜV)
Geöffnet: Di. – Fr. 9–12 Uhr und 13–17 Uhr;
Samstag 9–13 Uhr; Montag geschlossen
Der WARENWANDEL ist ein
Gebrauchtwaren-Kaufhaus
der neuen Generation. Hier
werden in ansprechendem
­Ambiente Gebraucht­waren
entgegengenommen und
zu günstigen Preisen wieder
verkauft.
Schadstoffe
Benzin, Chemikalien, Diesel, Energiesparlampen, entleerte Ölkanister,
Farb- und Lackreste, Fotochemikalien, Haushaltsbatterien, Laugen und
­Säuren, Leuchtstoffröhren, Lösungsmittel, Nagellack und Nagellack­ent­
ferner, Ö
­ l­filter und ölverschmierte Lappen, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, PU-Schaum­dosen, Reinigungsmittel, Rostentferner,
Spraydosen mit Restinhalt.
Tipp: Völlig leere Spraydosen gehören in die grüne Wertstoff­tonne
RUND.
bauschutt
Schadstoffmobil
(Termine siehe Abfall­
kalender)
Samstags-Sammlungen
In Ludwigsburg-Tammerfeld,
Maybachstraße (Wendeplatte)
und in Kornwestheim auf
dem Recycling-/Wertstoffhof.
Termine siehe Abfallkalender.
Unter „Bauschutt“ versteht man mineralische Abfälle wie Mauer­abbruch,
Steine, Ziegel, Fliesen, Beton, Waschbecken. Diese Abfälle können nicht über
die Sperrmüllabfuhr entsorgt werden.
Bauschutt wird bei der Deponie Am Froschgraben, ­Schwieberdingen,
gegen Entgelt angenommen. Kleinanlieferungen sind auch bei der
­Deponie Burghof, Vaihingen/Enz-Horrheim gegen Entgelt möglich.
Nähere Auskünfte bei der
DEPONIE AM FROSCHGRABEN
Telefon 07150 / 30 86 -11.
Renovierungs- und Baustellenabfälle: Renovierungsabfälle wie Gipsplatten,
Deckenverkleidungen, Fenster, Türen, Rollläden, größere Mengen Tapetenund Teppichbodenreste, Holzzäune oder Bauholz haben nichts beim Sperr­
müll zu suchen. Sie können gegen Gebühr bei der Deponie Burghof,
Vaihingen/Enz-Horrheim, angeliefert werden.
Nähere Auskünfte beim
ServiceCenter Abfall
Telefon 07141 / 144 56 -56.
Kleinmengen an Fußbodenbelägen und Tapetenresten.
Graue Restmülltonne
Information
Gebührensystem
Umzugsinformation
Das leerungsabhängige abfallgebühren-system
Der Landkreis Ludwigsburg hat ein leerungsabhängiges
Abfallgebühren-System. Die Gebühren setzen sich aus einer
Grundgebühr und einer Leerungsgebühr zusammen. Die
Grundgebühr richtet sich nach der Anzahl der Personen in
Ihrem Haushalt. Die Leerungsgebühr fällt an, wenn Sie Ihre
Restmüll- oder Biotonne zur Leerung hinausstellen.
Die grünen Wertstofftonnen sind von diesem System nicht
betroffen. Sie werden ohne zusätzliche Gebühr alle vier
Wochen geleert.
Der Vorteil des Systems: Sie können die Höhe Ihrer Müllgebühren über die Anzahl der Leerungen selbst beeinflussen.
Abfallgebühr = Grundgebühr + Leerungsgebühr
+
Erfassung per Computer
Alle Restmüll- und Biotonnen sind mit einem Chip ver­sehen.
Über den Bordcomputer des Müllfahrzeugs wird jede
­Leerung registriert und für die Gebührenabrechnung an
das Landratsamt weitergeleitet.
00253
0025 3
Der Gebührenbescheid
Ihr erster Gebührenbescheid berechnet Ihnen die Grundgebühr und eine Vorauszahlung auf die Leerungen (eine Leerung pro Monat). Mit dem Gebührenbescheid des folgenden
Jahres werden die Leerungen abgerechnet und die neue Vorauszahlung Ihrem tatsächlichen Leerungsbedarf angepasst.
Haben Sie Ihre Tonne nicht so oft hinausgestellt, erhalten
Sie eine Gutschrift. Bei zusätzlich in Anspruch genommenen
Leerungen müssen Sie nachzahlen. Das ist so ähnlich wie bei
der Stromabrechnung.
Behälter gemeinsam nutzen (Behältergemeinschaften)
Wenn Sie wollen, können Sie sich zusammentun und
die ­Tonnen gemeinsam nutzen. Bitte beachten Sie dabei
­Folgendes:
Wenn Sie keine Behältergemeinschaft bilden wollen und die
Hausordnung dies zulässt, können Sie auch eigene Behälter
für Ihren Haushalt beantragen. Allerdings muss ein Stellplatz
vorhanden sein.
Bei größeren Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen ist
eine gemeinsame Benutzung von Behältern durch alle
Bewohner sinnvoll. Eigene Tonnen können dann in der
Regel nicht bestellt werden. Welche Regelung in Ihrem Fall
getroffen wurde, erfahren Sie von Ihrer Hausverwaltung. Die
Hausverwaltung ist Ansprechpartnerin des Landratsamtes
und entscheidet im Auftrag der Eigentümergemeinschaft
auch darüber, welcher Abrechnungsmodus angewendet wird.
So werden die Leerungsgebühren entweder der Hausverwaltung selbst in Rechnung gestellt und über die Nebenkostenabrechnung an Sie weitergegeben; möglich ist auch,
dass das Landratsamt Ihnen die Leerungsgebühren anteilig –
entsprechend der Personenzahl Ihres Haushalts im Verhältnis
zur Gesamtpersonenzahl im Haus – direkt berechnet. Diese
kostenpflichtige Direktabrechnung auf Antrag der Hausverwaltung wird „Sonderprogramm“ genannt.
Wenn Sie weitere Fragen zur gemeinsamen Nutzung von
Behältern haben, lassen Sie sich beim ServiceCenter Abfall
beraten.
239.6/04/11
Wenn Sie an Behältergemeinschaften teilnehmen wollen,
­erkundigen Sie sich bei Ihren Nachbarn über bereits bestehende oder mögliche neue Behältergemeinschaften.
Bewohner kleinerer Mehrfamilienhäuser oder benachbarter Grundstücke können sich zu Behältergemeinschaften
zusammenschließen. Für diese Behältergemeinschaften gibt
es einen Haushalt als Ansprechpartner, mit dem das Land­
ratsamt die Leerungsgebühr abrechnet. Der Ansprechpartner
verrechnet die Leerungsgebühr dann mit Ihnen. Die Grundgebühr wird Ihnen separat vom Landratsamt berechnet.