ver.di-Infos für Aldi-Beschäftigte (März 2015) PDF
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VER.DI INFORMATION FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN BEI ALDI Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Neue Arbeitsverträge?Wieso? Muss das sein?NEIN! Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben? NEIN!! – Lass den neuen Arbeitsvertrag rechtlich prüfen!!! Hände weg vom Gewerkschaftsmitglieder und auch Nichtgewerkschaftsmitglieder, die Interesse an einer ver.di-Mitgliedschaft haben, können den neuen Arbeitsvertrag bei ver.di prüfen lassen. Kugelschreiber! Unterschreibt nicht vorschnell!! Jetzt ver.di-Mitglied werden! Sich nicht alles gefallen lassen! – Nur gemeinsam sind wir stark! Beitrittserklärung Titel / Vorname / Name Straße PLZ Hausnummer Änderungsmitteilung Mitgliedsnummer Staatsangehörigkeit Ich möchte Mitglied werden ab Telefon Geburtsdatum E-Mail Wohnort Geschlecht Beschäftigungsdaten Arbeiter/in Angestellte/r freie/r Mitarbeiter/in Erwerbslos bis Praktikant/in bis ich bin Meister/inTechniker/in-Ingenieur/in Hausnummer Mitgliedsnummer Vollzeit Teilzeit, Anzahl Wochenstunden: Azubi-Volontär/inReferendar/in Straße PLZ Ort Schüler/in-Student/in (ohne Arbeitseinkommen) bis Monatsbeitrag in Euro Branche Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes, jedoch mind. 2,50 Euro. Altersteilzeit ausgeübte Tätigkeit bis Ich war Mitglied in der Gewerkschaft monatl. Bruttoverdienst Sonstiges: Lohn- / Gehaltsgruppe Tätigkeits- / Berufsjahre von € Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Gläubiger-Identifikationsnummer: DE61ZZZ00000101497 Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belastenden Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ver.di auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich Zahlungsweise zur Monatsmitte monatlich vierteljährlich zum Monatsende halbjährlich jährlich Kreditinstitut Vorname und Name (Kontoinhaber/in) Straße und Hausnummer PLZ Ort BIC IBAN Ort, Datum und Unterschrift W-3235-04-0713 männlich Werber/in Name Werber/in Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale) Beamter/in Selbständige/r weiblich Datenschutz Ich erkläre mich gemäß § 4a Abs. 1 und 3 BDSG einverstanden, dass mein Beschäftigungs- und Mitgliedschaftsverhältnis betreffende Daten, deren Änderungen und Ergänzungen, im Rahmen der Zweckbestimmung meiner Gewerkschaftsmitgliedschaft und der Wahrnehmung gewerkschaftspolitischer Aufgaben elektronisch verarbeitet und genutzt werden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung. Impressum: Ver.di Landesfachbereich Handel, Bahnhofsplatz 22–28, 28195 Bremen Ort, Datum und Unterschrift bis Vorsicht bei Vertragsänderungen! Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe ver.di Mitglieder, im Zuge der Neueinführung der Arbeitszeitsysteme will die Arbeitgeberseite neue Arbeitsverträge einführen. Dafür gibt es aus unserer Sicht weder einen Grund noch eine Notwendigkeit! Deshalb raten wir Euch zur Vorsicht! Diese arbeitsvertraglichen Änderungen sind zu erwarten: Mit den neuen Arbeitsverträgen soll zum Beispiel keine Stammfiliale als Einsatzort genannt werden, sondern lediglich ein Einsatzgebiet wie beispielsweise der Landkreis Osnabrück. Je nach Region sind die Zuschnitte der Landkreise aber sehr unterschiedlich und damit auch der bei Versetzungen mögliche Einsatzort. Auch in Bezug auf die arbeitsvertraglich zugesicherte Tarifbindung soll sich einiges ändern: Während Euch in den alten Arbeitsverträgen die mit ver.di abgeschlossenen Flächentarifverträge garantiert werden, droht in den neuen Arbeitsverträgen diese Zusicherung wegzufallen. Wenn zum Beispiel Aldi aus der Tarifbindung aussteigen sollte, werden im besten Falle die Tarifverträge auf dem Stand des Tarifausstiegs „eingefroren“. Das bedeutet, dass Lohnerhöhungen dann nicht mehr weitergeben werden! Im schlimmsten Fall könnte Aldi mit Organisationen, die sich lediglich „Gewerkschaften“ nennen, einen viel schlechteren Tarifvertrag verhandeln. Dann wäre es rein juristisch auch möglich, den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro zu unterlaufen. Wir raten Euch daher: Finger weg vom Kugelschreiber! Auf jeden Fall solltet Ihr vor Unterschrift die Verträge bei Eurem Betriebsrat oder bei ver.di prüfen lassen! Sprecht Kolleginnen und Kollegen auf die neue Situation an: Wer jetzt ver.di Mitglied wird, sichert sich in jedem Fall zumindest die statische Tarifbindung, damit sind zumindest die Arbeitszeit, Sonderzahlungen, die Urlaubsdauer, etc. gesichert! Mit dem Eintritt in ver.di haben Eure Kollegen sofortigen Anspruch auf Rechtsberatung und nach drei Monaten Mitgliedschaft übernimmt ver.di alle Kosten bei arbeitsrechtlichen Verfahren.