Eltern ABC - Kurfürst-Maximilian
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Eltern ABC - Kurfürst-Maximilian
Kurfürst Maximilian Gymnasium Das Kumax ist ein Sprachliches und Musisches Gymnasium mit offener Ganztagsbetreuung. Eltern ABC Begrüßungsmappe des Elternbeirates Seite 1 von 25 Vorwort Information für Eltern der neuen „KuMax´ler“ Der Elternbeirat des Kumax heißt Sie und Ihr Kind herzlich willkommen! Das Eltern-ABC ist ein schulisches Nachschlageportal für interessierte Eltern, die schnell und übersichtlich Informationen zu zahlreichen Themen des Schullebens und Mitwirkungsmöglichkeiten erhalten wollen. Selbstverständnis und Zielsetzung des Elternbeirats Der Elternbeirat befasst sich mit Themen, die von Eltern an ihn herangetragen werden. Wir stärken durch Kommunikation das Vertrauen zwischen allen am Schulleben beteiligten Gruppen – Eltern, Lehrern und Schüler – zur Förderung einer positiven Lehr- und Lernatmosphäre. Wir vertiefen das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrern, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der SchülerInnen verantwortlich sind. Die gemeinsame Erziehungsaufgabe, die Schule und Erziehungsberechtigte zu erfüllen haben, erfordert eine von gegenseitigem Vertrauen geprägte Zusammenarbeit. Wir nehmen die Vermittlerrolle zwischen Interessen von Schülern, Lehrern und Eltern wahr. Wir möchten das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung unserer SchülerInnen und die Belange unserer Schule wecken, wahren und ausbauen. Wir wollen eine zukunftsorientierte, qualitativ anspruchsvolle Schule, die in einer weltoffenen Atmosphäre die Schüler zum Lernen einlädt, ein Lernort mit Erlebnisqualität und ein Begegnungsort der Kulturen, Religionen und Menschen. Als Eltern wollen wir mitgestalten und sehen unsere LehrerInnen als Partner in der Erziehung unserer Kinder. Norbert Rehwald Elterbeiratsvorsitzender Seite 2 von 25 Schulalltag am Kurfürst-Maximilian-Gymnasium positiv meistern – Geleitwort des Schulleiters Sehr geehrte, liebe Eltern, es wird Ihnen zur Zeit sicherlich wie Ihrer Tochter/Ihrem Sohn gehen: Zu Beginn der 5. Klasse ist alles neu – die Schule, die Schulart, die anderen, noch unbekannten Eltern in der Klasse, die Organisation und die vielen neuen, fremden Begriffe und Vorgehensweisen am Gymnasium. Möglicherweise stellt sich angesichts des Unbekannten auch ein Gefühl der Hilflosigkeit ein – welches dann in Ärger oder Angst münden kann. Das aber soll und muss nicht sein! Wir, der Elternbeirat und die Schule, wissen, dass der Neubeginn am Gymnasium auch für Sie, liebe Eltern, eine Herausforderung ist, und daher wollen wir Sie an Hand des Eltern-ABCs mit allen wichtigen Informationen rund um unser Kumax versorgen – das schafft Transparenz und letztlich auch Sicherheit. Als Schulleiter freue ich mich über das Engagement des Elternbeirats bei der Gestaltung dieser Schrift - sehr gerne habe ich mitgearbeitet an diesem kleinen Lexikon, welches die aus unserer Sicht wichtigsten Aspekte klären soll. Es liegt in der Natur der Sache, dass Sie den einen oder anderen Begriff, der Sie interessiert, nicht aufgeführt finden. Dafür gibt es aber auch das persönliche Gespräch – rufen Sie uns an, fragen Sie nach und geben Sie uns Ihre Rückmeldung! Die Mitglieder des Elternbeirats wie auch die Schulleitung selbst freuen sich über Ihr Interesse. Ich wünsche Ihnen und Ihrem Kind im Namen aller Kolleginnen und Kollegen einen guten Start am Kumax! OStD Andreas Rohbogner Seite 3 von 25 Schulalltag im Kurfürst Maximilian Gymnasium positiv meistern – Gedanken als Anregung. Auf transparente, kompetente und innovative Art und Weise von-, mit- und füreinander lernen. Bewerten Sie die Leistungen Ihres Kindes in Relation zu seinen Fähigkeiten und seinem Arbeitseinsatz. Auch ein kleiner Erfolg verdient Lob und Anerkennung. Gestehen Sie ihrem Kind auch Misserfolge zu. Lassen Sie Ihrem Kind auch eigene Lösungswege finden. Ermutigen Sie ihr Kind zur Eigenständigkeit und Selbstverantwortung. Wir respektieren einander und gestalten mit Freude das Schulleben und bereiten uns auf die Zukunft vor. Wir haben sachkompetente und einfühlsame Lehrer, die motivierend die Schüler begleiten. Regelmäßige Evaluationen bestimmen unseren Weg einer stetigen Qualitätsentwicklung. Es werden Neigungen und Talente auf individueller Basis gefördert und die Möglichkeit der Horizonterweiterung auf verschiedenen Leistungsniveaus geschaffen. Effizienz und Transparenz bestimmen die Arbeit der Schulleitung. Schaffen wir gemeinsam ein Klima der Wertschätzung an unserer Schule. So können wir Aggressionen und Eskalationen präventiv vorbeugen. Nehmen Sie Ihr Kind weiterhin mit all seinen Talenten und Fähigkeiten wahr – schulisch und außerschulisch. Seite 4 von 25 Inhaltsverzeichnis Abistreich ............................................................................................................................................... 9 AK musischer Gymnasien in Bayern (Arbeitskreis) ........................................................................ 9 Alkohol .................................................................................................................................................... 9 Allgemeine Aufgaben der Eltern......................................................................................................... 9 Allergien und Vorerkrankungen .......................................................................................................... 9 Ansteckende Krankheiten ................................................................................................................... 9 Anwesenheitspflicht.............................................................................................................................. 9 Aufsichtspflicht ...................................................................................................................................... 9 Auslandsaufenthalt ............................................................................................................................. 10 BayEUG – Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen ......................... 10 Befreiung vom Unterricht ................................................................................................................... 10 Beratung in der Schule ...................................................................................................................... 10 Berufspraktikum .................................................................................................................................. 10 Beschwerden ....................................................................................................................................... 11 Bezuschussung von Kosten .............................................................................................................. 11 Bushelfer .............................................................................................................................................. 11 Bücherei Kumaxothek ........................................................................................................................ 11 Datenschutz → Einverständniserklärung ........................................................................................ 11 Diebstahl .............................................................................................................................................. 11 Einsichtnahme in schriftliche Arbeiten............................................................................................. 11 Einverständniserklärung → Datenschutz ........................................................................................ 11 Elternbeirats-Euro ............................................................................................................................... 12 Elternbeirat (EB) ................................................................................................................................. 12 Elternbeiratswahl ................................................................................................................................ 12 ESIS →Rundschreiben ...................................................................................................................... 12 Eltern-Café am 1. Schultag ............................................................................................................... 12 Elternsprechtage ................................................................................................................................. 12 Elternstammtisch ................................................................................................................................ 12 Elternverbände .................................................................................................................................... 12 Elternversammlungen / Klassenelternversammlungen ................................................................ 12 Entschuldigung bei Fernbleiben ....................................................................................................... 13 Erziehungspartnerschaft .................................................................................................................... 13 Fachbetreuer ....................................................................................................................................... 13 Fahrtenprogramm ............................................................................................................................... 13 Förderkreis ........................................................................................................................................... 13 Freiwilliger Rücktritt ............................................................................................................................ 13 Fremdsprachenfolge .......................................................................................................................... 13 Seite 5 von 25 Ganztagsbetreuung → Offene Ganztagsschule (OGTS) ............................................................. 14 GSO → BayEUG ................................................................................................................................ 14 Handy ................................................................................................................................................... 14 Hausaufgabenbetreuung ................................................................................................................... 14 Hausmeister ........................................................................................................................................ 14 Hausordnung ....................................................................................................................................... 14 Hinweis ................................................................................................................................................. 14 Homepage ........................................................................................................................................... 14 Informationspflicht der Schule .......................................................................................................... 14 Individuelle Lernzeit am Gymnasium (IL)........................................................................................ 14 Instrumentalunterricht ........................................................................................................................ 15 Intensivierungsstunden (Pflichtintensivierung und zusätzliche Intensivierungsstunden) ........ 15 Internet-Informationen........................................................................................................................ 15 Jahrgangsstufentests ......................................................................................................................... 15 Kernfächer → Nachprüfung, → Vorrückungsfächer...................................................................... 15 Klassenelternsprecher ....................................................................................................................... 15 Klassenleiter ........................................................................................................................................ 16 Klassensprecher ................................................................................................................................. 16 Kommunikationswege ........................................................................................................................ 16 Konzerte ............................................................................................................................................... 16 Kopiergeld ............................................................................................................................................ 16 Krankmeldung ..................................................................................................................................... 16 Kunstnacht ........................................................................................................................................... 16 Kurfürst Maximilian ............................................................................................................................. 16 Legasthenie und Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) ................................................................ 17 Lehr- und Lernmittel ........................................................................................................................... 17 Lehrpläne ............................................................................................................................................. 17 Leistungsnachweise ........................................................................................................................... 17 „Lernen lernen“ in Jahrgangsstufe 5 ................................................................................................ 17 LEV – Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern ..................................................... 17 Mediatoren ........................................................................................................................................... 17 Mensa Culimax ................................................................................................................................... 17 Mittags- und Nachmittagsbetreuung → OGTS .............................................................................. 18 Mittelstufe ............................................................................................................................................. 18 Musikalisches Angebot ...................................................................................................................... 18 Musikbühne → Konzerte ................................................................................................................... 18 Nacharbeit............................................................................................................................................ 18 Nachhilfe – hausintern ....................................................................................................................... 18 Seite 6 von 25 Nachprüfung → Kernfächer, → Vorrückungsfächer ...................................................................... 18 Nachschrift, Nachtermin .................................................................................................................... 18 Notenausgleich ................................................................................................................................... 18 Notenbild → Zwischenbericht ........................................................................................................... 19 Notengebung ....................................................................................................................................... 19 Oskar-Karl-Forster-Stiftung ............................................................................................................... 19 Oberstufe = Qualifikationsphase ..................................................................................................... 19 Offene Ganztagsschule - OGTS ...................................................................................................... 19 Preise am Kumax ............................................................................................................................... 19 Projekttage ........................................................................................................................................... 20 Rauchen ............................................................................................................................................... 20 Rosenaktion ......................................................................................................................................... 20 Rundschreiben an die Eltern............................................................................................................. 20 Schüleraustausch ............................................................................................................................... 20 Schülerausweis ................................................................................................................................... 20 Schülersprecher .................................................................................................................................. 20 Schulaufgaben (große Leistungsnachweise) → Leistungsnachweise ....................................... 20 Schulberatung ..................................................................................................................................... 20 Schulentwicklungsprogramm → Erziehungspartnerschaft........................................................... 20 Schulforum ........................................................................................................................................... 21 Schulleitung ......................................................................................................................................... 21 Schulsanitätsdienst............................................................................................................................. 21 Sekretariat............................................................................................................................................ 21 Skikurs .................................................................................................................................................. 21 SMV ...................................................................................................................................................... 21 Spenden/ -quittung → Förderkreis ................................................................................................... 21 Sportangebot zusätzlich → Wahlkurse/Wahlunterricht................................................................. 21 Sprechstunden .................................................................................................................................... 22 Stegreifaufgabe → Leistungsnachweise......................................................................................... 22 Studiengenossen ................................................................................................................................ 22 Tage der Orientierung ........................................................................................................................ 22 Tanzkurs .............................................................................................................................................. 22 Tutoren ................................................................................................................................................. 22 Überspringen einer Jahrgangsstufe................................................................................................. 22 Unfälle .................................................................................................................................................. 22 Unterrichtsausfall ................................................................................................................................ 23 Unterschleif .......................................................................................................................................... 23 Unterstufe ............................................................................................................................................ 23 Seite 7 von 25 Unterstufenbetreuerin ........................................................................................................................ 23 Veranstaltungen .................................................................................................................................. 23 Verbindungslehrer .............................................................................................................................. 23 Verloren - Gefunden ........................................................................................................................... 23 Versicherung ....................................................................................................................................... 24 Vertretungsplan ................................................................................................................................... 24 Vertretungsstunden → Unterrichtsausfall ....................................................................................... 24 Verweis → Ordnungsmaßnahmen/Erziehungsmaßnahmen ....................................................... 24 Vorrücken auf Probe .......................................................................................................................... 24 Vorrückungsfächer → Kernfächer, → Nachprüfung ...................................................................... 24 Wahlpflichtfächer ................................................................................................................................ 24 Wahlunterricht/Kontierung von Wahlunterrichts- und zusätzlichen Intensivierungsstunden .. 25 Wandertage und sonstige eintägige Veranstaltungen .................................................................. 25 Zeugnis ................................................................................................................................................. 25 Zweige am Kumax - Zweigwechsel ................................................................................................. 25 Zwischenbericht → Notenbild ........................................................................................................... 25 Seite 8 von 25 A Abistreich Alljährlich veranstalten die Abiturientinnen und Abiturienten nach ihren Prüfungen ihren Abistreich. Er besteht zum einen aus der traditionellen Wasserschlacht im Pausenhof zusammen mit den Schülerinnen und Schülern vor allem der Unter- und Mittelstufe, zum anderen aus einem sich anschließenden Programm (Spiele, Musik, Grillen, Verkauf der Abi-Zeitung usw.). Die Schülerinnen und Schüler werden rechtzeitig über den Termin informiert, damit sie sich Wechselkleidung mitnehmen können. AK musischer Gymnasien in Bayern (Arbeitskreis) Zusammenschluss der musischen Gymnasien (Gymnasien mit musischem Zweig) in Bayern, um Erfahrungen zwischen Schulleitern, Lehrern und Eltern auszutauschen. www.ak-musische-gymnasien-bayern.de Alkohol Alle schulischen Veranstaltungen sind bei uns alkoholfrei – das ist nicht nur gesetzlich festgeschrieben, sondern nach unserer Auffassung auch sinnvoll. Dafür mixt unsere Schüler-Bar Sansibar zu diesen Anlässen sehr professionell alkoholfreie Cocktails, die sehr gerne getrunken werden! Allgemeine Aufgaben der Eltern Eltern und Schule sollen eng in einer gelebten Erziehungspartnerschaft zusammenarbeiten (Art. 74 bis 76 BayEUG). Sie tragen daher bei jüngeren Schülern u.a. dafür Sorge, dass die Hausaufgaben gemacht werden. Die Aufgabe der Eltern besteht vor allem auch darin, ihre Kinder regelmäßig und pünktlich, ausgestattet mit allen notwendigen Unterrichtsmaterialien, zur Schule zu schicken. Somit unterstützen Sie die Erziehungsarbeit der Schule. (→ Erziehungspartnerschaft) Allergien und Vorerkrankungen Bitte teilen Sie alle Allergien und/oder Vorerkrankungen, Behinderungen ihres Kindes der Schulleitung mit. Zum Wohle ihres Kindes ist diese Information für die Schule wichtig. Ansteckende Krankheiten Die folgenden, im Infektionsschutzgesetz genannten Krankheiten (auch Läuse!) sind hier wichtig: Cholera, Diphtherie, EHEC, virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Meningitis, ansteckende Borkenflechte, Keuchhusten, Lungentuberkulose, Masern, Meningokokken, Mumps, Paratyphus, Pest, Poliomyelitis, Krätze, Scharlach, Shigellose, Typhus abdominalis, Virushepatitis A oder E, Windpocken. Das IfSG sieht vor, dass Infizierte bzw. in unmittelbarer Nähe zu Infizierten Lebende die Schule nicht betreten dürfen. Die Schule muss in diesen Fällen auch dem Gesundheitsamt Meldung machen. Bitte melden Sie uns derartige Fälle unverzüglich! Anwesenheitspflicht Für alle Schülerinnen und Schüler besteht Anwesenheitspfllicht bei schulischen Veranstaltungen, also im regulären Unterricht wie auch bei Schülerfahrten (Art. 89 BayEUG; § 89 GSO). → Befreiung, → Entschuldigung, → Krankmeldung Aufsichtspflicht Die Schule ist verpflichtet, bei allen Schulveranstaltungen für eine angemessene Beaufsichtigung zu sorgen (§ 38 GSO). Dabei beachten wir natürlich auch das jeweilige Alter unserer Schülerinnen und Schüler. Seite 9 von 25 In der Vormittagspause dürfen SchülerInnen ab Jahrgangsstufe 10 das Schulgelände verlassen, während der Mittagspause ist das Verlassen des Schulgeländes ab Jahrgangsstufe 5 erlaubt. OGTS (Jahrgangsstufe 5 mit 7): Die SchülerInnen werden ab 13.00 Uhr betreut, d.h. das Verlassen des Schulgeländes für diese SchülerInnen ist nicht gestattet. Auslandsaufenthalt Die persönliche Begegnung deutscher Schülerinnen und Schüler mit denen anderer Nationen, das Kennenlernen anderer Kulturen und Gesellschaftsordnungen und die Förderung des interkulturellen Verständnisses sind auch uns als Schule wichtig. Eine Möglichkeit hierfür ist der individuelle Schulbesuch im Ausland für mehrere Wochen oder Monate, evtl. auch für ein ganzes Schuljahr (höchstens). Die Schülerinnen und Schüler erhalten für diese Zeit eine Beurlaubung durch die Schulleitung. Voraussetzung für den Auslandsaufenthalt ist der regelmäßige Besuch einer Schule vor Ort und Teilnahme am Schulleben und an den Prüfungen (Abgabe einer Schulbesuchsbestätigung und. einer Notenübersicht nach Rückkehr). Während des Auslandsaufenthaltes besteht kein Schutz durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung, weil ein Einzelaustausch keine Schulveranstaltung ist (→ Unfälle). Beurlaubte Schülerinnen und Schüler können nach ihrer Rückkehr keine besonderen Vergünstigungen beanspruchen. Daher Austausch-Pläne vor Antragstellung bitte immer mit der Schulleitung besprechen, denn es ist für die Zeit nach der Rückkehr einiges zu bedenken! B BayEUG – Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Das BayEUG ist die Regelung der allgemeingültigen Sachverhalte wie Schularten, Unterrichtsinhalte oder Ordnungsmaßnahmen. Die Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) regelt spezifisch alle Belange des Gymnasiums wie Prüfungen, Abitur, Stundentafel usw. (→ GSO). http://www.km.bayern.de/eltern/was-tun-bei/rechte-und-pflichten/gesetze.html Befreiung vom Unterricht Aufgrund der Anwesenheitspflicht bei allen Schulveranstaltungen muss die Schule unverzüglich informiert werden, wenn Schülerinnen und Schüler aus zwingenden Gründen daran nicht teilnehmen können (§37 GSO). Besonders bei Erkrankungen ist der Anruf bis spätestens 8.15 Uhr wichtig! Bitte täglich anrufen – außer wenn von Vornherein klar ist, dass die Abwesenheit mehrere Tage dauern wird. Geben Sie also bitte die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit bereits bei Ihrem ersten Anruf an! Bei Unterrichtsbefreiungen bitte einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung vorlegen, gerne auch per Mail. Befreiungen am letzten Unterrichtstag vor Ferien und am ersten Unterrichtstag nach Ferien sind grundsätzlich nicht möglich. Alle Schulen des Landkreises haben sich per Beschluss verpflichtet, keine Ausnahmen zu machen, außerdem gibt es hierzu höchstrichterliche Urteile. → Anwesenheitspflicht, → Entschuldigung Beratung in der Schule Bei Fragen zur Schullaufbahn, bei Lern- und Leistungsproblemen, besonderer Begabung und bei persönlichen Problemen gibt es die Beratungslehrkraft, Herrn Zallinger, und die Schulpsychologin, Frau Hirschmann. Berufspraktikum Die Schülerinnen und Schüler der 9. Jahrgangsstufe leisten, zeitgleich zum Skilager der 6. und 7. Klassen, ein einwöchiges Berufspraktikum ab (Ende Januar). Sie sollen sich dabei selbst um ihren Praktikumsplatz kümmern, sich um eine Stelle bewerben und im Anschluss daran in einer Präsentation vor den Mitschülern von ihren Tätigkeiten berichten. Bei der Suche nach einer Stelle hilft gerne auch Herr Zallinger, der als Beratungslehrkraft die Gesamtorganisation innehat. Seite 10 von 25 Beschwerden Wie in jeder Gemeinschaft gibt es auch in der Schulgemeinschaft immer wieder unterschiedliche Auffassungen. Sollten Sie Kritik haben, so bitten wir Sie um eine zeitnahe Rückmeldung, damit wir darüber reden und gemeinsam Lösungswege finden können. Kommen Sie bitte in jedem Fall zunächst mit der betroffenen Lehrkraft bzw. mit der Klassenleiterin/dem Klassenleiter ins Gespräch! Bezuschussung von Kosten Zuschüsse für Schulfahrten u.Ä.: Im Sekretariat kann ein formloser Antrag gestellt werden, der vertraulich behandelt wird. → Förderkreis, Oskar-Karl-Forster-Stiftung Zuschüsse für die Mensa: Über die soziale Leistung „Bildung und Teilhabe“ können Antragsberechtigte die Kosten für die Mensa abwickeln. Sollten Sie nicht antragsberechtigt sein, können Sie sich an uns wenden, damit ggf. der Förderkreis über Ihren Antrag entscheiden kann. Bushelfer Um die Verkehrssicherheit bei Schulschluss am Stadtplatz zu entspannen, werden Schulbushelfer aus unserem Gymnasium und aus der Maria-Ward-Realschule eingesetzt. Unser Hausmeister, Herr Hierl, engagiert sich hier täglich sehr. Freiwillige Schüler können sich pro Halbjahr dafür melden und eine finanzielle Anerkennung erhalten (momentan: 1. Halbjahr 40.- €, 2. Halbjahr 35.- €). Bücherei Kumaxothek Die Schulbibliothek im Seminarbau wird von engagierten Eltern in Zusammenarbeit mit der Städt. Bibliothek geführt. Der Bibliotheksausweis wird in der JGST 5 kostenlos ausgestellt. Öffnungszeiten der Bibliothek: Mo-Do 8.00 – 14.00 Uhr / Fr 8.00 – 13.00 Uhr D Datenschutz → Einverständniserklärung Diebstahl Diebstähle passieren bei uns am Kumax zum Glück sehr selten! Bitte beachten Sie aber Folgendes: Geben Sie Ihrer Tochter/Ihrem Sohn keine hohen Bargeldbeträge oder wertvolle Gegenstände (Uhren, Schreibmaterial usw.) mit. Für den Sportunterricht gilt: Wertgegenstände immer bei der Lehrkraft abgeben, damit sie sicher eingesperrt werden können. Nichts in der Garderobe liegen lassen! →Verloren - Gefunden E Einsichtnahme in schriftliche Arbeiten Schriftliche Leistungsnachweise bekommen die SchülerInnen in der Regel mit nach Hause. Bitte unterstützen Sie die Lehrkräfte, indem Sie zusammen mit Ihrem Kind darauf achten, diese Arbeiten schnell wieder zurückzugeben. Die Lehrkraft selbst muss nämlich diese Arbeiten bei der Fachbetreuung und dann bei der Schulleitung vorlegen. Einverständniserklärung → Datenschutz Bei der Anmeldung ihres Kindes unterschreiben Sie, ob Sie damit einverstanden sind, dass im Schulhaus Foto-/Filmaufnahmen sowie Zeitungsberichte erstellt werden dürfen, bei denen Ihr/e Kind/er abgebildet oder erwähnt wird/werden. Sie können die Erklärung jährlich ändern. Ab 14 Jahren hat Ihre Tochter / Ihr Sohn ein Mitbestimmungsrecht. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrkraft oder unsere Datenschutzbeauftragte, Frau Dr. Tannenberg. Seite 11 von 25 Elternbeirats-Euro Davon werden die Mitgliedsbeiträge der LEV (Landeselternvereinigung) und des Arbeitskreises musischer Gymnasien in Bayern bezahlt. Eingesammelt wird dieser mit dem Kopiergeld. Elternbeirat (EB) Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern an der Schule. Dieser nimmt die ihm nach dem Gesetz übertragenen Aufgaben und Befugnisse wahr, hat Auskunfts-, Unterrichts- und Informationsrechte und wirkt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit. Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage der Schule. Alle Eltern mit mindestens einem Kind an der Schule sind wählbar. Ausnahmen sind die am Gymnasium tätigen Lehrkräfte und andere haupt- oder nebenberufliche Beschäftigte sowie die Angehörigen der zuständigen Aufsichtsbehörden, die unmittelbar mit den Angelegenheiten der Aufsicht über das Gymnasium befasst sind. Man muss nicht Klassenelternsprecher sein, um sich der Wahl zum Elternbeirat zu stellen. Wenn Sie Fragen oder Interesse haben, sprechen Sie Mitglieder des EB´s gerne an! Machen Sie mit bei uns! Elternbeiratswahl Für die Wahl gilt die vom EB gesondert erlassene Wahlordnung. Die Wahl findet alle zwei Jahre statt (nächste Wahl im Schuljahr 2016/2017). Für jedes besuchende Kind der Schule haben die/der Erziehungsberechtige/n eine Stimme. Während der Beurlaubung des Kindes bleibt die Wahlberechtigung bestehen. Wahltermin wird in einem Elternrundbrief bekanntgegeben. ESIS →Rundschreiben Eltern-Café am 1. Schultag Die Schule lädt mit dem EB die Eltern der 5. Klassen am ersten Schultag zu Kaffee und Kuchen in die Mensa ein. Vordergründig ist das gegenseitige Kennenlernen, Austausch über die veränderten Lernanforderungen und die neue Rolle der Eltern am Gymnasium. Hier erfahren Sie, bei wem sie Rat und Hilfe einholen können, und haben teilweise Gelegenheit den ersten Kontakt mit den Lehrkräften Ihres Kindes herzustellen. Elternsprechtage Jedes Schuljahr werden zwei Elternsprech-Nachmittage veranstaltet. In der Regel sind alle Lehrkräfte der Schule anwesend und stehen für kurze Gespräche (4-minütig oder ca. 9-minütige Sprechzeit) zur Verfügung. Die Schule informiert rechtzeitig über den Termin. Zeitpläne zur Eintragung werden dem jeweiligen Rundschreiben beigelegt. Elternstammtisch Eltern einer Klasse können sich zum Elternstammtisch verabreden. Der Klassenelternsprecher übernimmt die Koordinierung der Treffen und lädt auf Wunsch auch Lehrer dazu ein. Elternverbände In Bayern gibt es eine gesetzliche Elternvertretung (Elternbeirat) an jedem Gymnasium. Außerdem wurden verschiedene Verbände gegründet, die Elterninteressen vertreten. Die Landes-ElternVereinigung der Gymnasien in Bayern (LEV) ist ein schulartbezogener Elternverband, in diesem Gremium ist unsere Schule Mitglied. Elternversammlungen / Klassenelternversammlungen Elternabende sind nach GSO in jeder Jahrgangsstufe durchzuführen und haben jeweils typische inhaltliche Schwerpunkte. Eine Übersicht finden Sie im „Internen Bereich“ unserer Homepage. Das Dokument trägt den Titel „Information und Prävention am Kurfürst-Maximilian-Gymnasium“. Die Einladung an Sie erfolgt durch die Klassenleiter bzw. durch die Schulleitung. Bitte sorgen Sie auch hier dafür, dass Ihr Kind den Rückmelde-Abschnitt zuverlässig abgibt! Seite 12 von 25 Entschuldigung bei Fernbleiben Eine ärztliche Bescheinigung ist ab dem 3. Krankheitstag, ggf. auch beim Versäumen angesagter Leistungsnachweise notwendig. (→ Befreiung vom Unterricht) Erziehungspartnerschaft Im Rahmen der Erziehungspartnerschaft zwischen Elternhaus und Schule (vgl. Art. 69, 74 und 76 BayEUG) ist auch an unserem Gymnasium ein schulspezifisches Konzept zur Erziehungspartnerschaft entstanden. Sie können es im Internen Bereich unserer Homepage herunterladen! (→ Schulentwicklungsprogramm) F Fachbetreuer Für jedes Fach zeichnet eine Fachbetreuerin/ein Fachbetreuer verantwortlich. Die Aufgaben sind v.a. die Kontrolle der Leistungsnachweise in Bezug auf Lehrplankonformität, Korrektur, Anforderungsniveau usw. aller Lehrkräfte in diesem Fach, außerdem die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und die Unterrichtsentwicklung. Fahrtenprogramm Feste Bestandteile sind die Fahrt nach Regensburg (5.Jg.), Wintersportwoche (6. und 7.Jg.), Tage der Orientierung (8.Jg.) sowie die Fahrt nach Berlin zur politischen Bildung (10.Jg.) sowie die Studienfahrt der Q11. Bei Nichtteilnahme muss während dieser Zeit Ersatzunterricht besucht werden. Ein Zuschuss bei finanziellen Engpässen kann beantragt werden (→ Bezuschussung von Kosten). Man unterscheidet eintägige Unternehmungen wie z.B. Wandertage, Exkursionen und mehrtägige Fahrten wie z.B. Wintersporttage, Studienfahrten, Schüleraustausch oder fachgebunden Fahrten wie z.B. in Religion die Tage der Orientierung oder in Erdkunde geographische Exkursionen. Bei mehrtägigen Fahrten muss vor allem wegen der zu erwartenden Kosten immer der Elternbeirat zustimmen. Förderkreis Der Förderkreis unserer Schule bezuschusst zum einen Anschaffungen, die der Landkreis als Sachaufwandsträger nicht unterstützen kann (z.B. Kletterwand für die Turnhalle), zum anderen hilft er punktuell in Fällen, in denen finanzielle Unterstützung nötig ist (→ Bezuschussung von Kosten). Unterstützen Sie mit Ihrer Mitgliedschaft bzw. mit Ihrer Spende (gegen Quittung) den Förderkreis und damit die Schule! Weitere Infos finden Sie auf unserer Homepage. Freiwilliger Rücktritt Bis spätestens zwei Wochen nach dem Zwischenzeugnis eines laufenden Schuljahres kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Schüler der Jahrgangsstufen 6 bis 10 freiwillig in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten (§ 67 GSO). Diese Schüler gelten nicht als Wiederholungsschüler. Fremdsprachenfolge Die Fremdsprachenfolge ist Latein (JS 5) – Englisch (JS 6) bzw. Englisch (JS 5) – Latein (JS 6). In der 8. Jahrgangsstufe kommt im Sprachlichen Gymnasium dann Französisch oder Spanisch hinzu. Beim Wiederholen einer Jahrgangsstufe gerade in der Unterstufe kann unter Umständen der Wechsel der Fremdsprachenfolge günstig sein. Bitte immer ein Beratungsgespräch mit der Schulleitung führen! → Zweige am Kumax – Zweigwechsel Seite 13 von 25 G Ganztagsbetreuung → Offene Ganztagsschule (OGTS) GSO → BayEUG H Handy Der Umgang mit Handys ist durch entsprechende Beschlüsse des Schulforums an unserer Schule klar geregelt und Bestandteil der Hausordnung. Diese können Sie im Internen Bereich unserer Homepage herunterladen. In jedem Klassenzimmer befindet sich ein Exemplar dieser Hausordnung (Daueraushang). Hausaufgabenbetreuung Wird nur im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGTS) angeboten. (→ OGTS) Hausmeister Unsere Hausmeister heißen Josef Hierl und Thomas Straßhofer. Herr Hierl betreut auch den Schulbusdienst ab 13.00 Uhr am Stadtplatz. (→ Bushelfer) Hausordnung Die Hausordnung hängt als Daueraushang in jedem Klassenzimmer aus. Außerdem kann sie im internen Bereich der Homepage heruntergeladen werden. Hinweis Mit einem Hinweis kann die Schule den Erziehungsberechtigten Auffälligkeiten mitteilen, z.B. Zuspätkommen, Vergessen von Unterrichtsmaterialien oder das Fehlen der Hausaufgaben. Der Hinweis ist keine Ordnungsmaßnahme (→ Ordnungsmaßnahmen) und hat keine weiteren Konsequenzen. Homepage www.kumax.de I Informationspflicht der Schule Zeigt ein Schüler Probleme in der Schule, z.B. auffallendes Nachlassen der schulischen Leistung oder gesundheitliche Probleme so hat die Schule die Pflicht, die Eltern so früh wie möglich schriftlich darüber zu informieren (Art. 75 BayEUG). Individuelle Lernzeit am Gymnasium (IL) Während die Intensivierungsstunden (s.u.) in den Jahrgangsstufen 5 mit 7 angesiedelt sind und zum Pflichtunterricht gehören, ist das Konzept der Individuellen Lernzeit für SchülerInnen der Mittelstufe (JS 8 mit 10) neben dem regulären Pflichtunterricht abzuleisten. Am Kumax ist das so geregelt: Seite 14 von 25 SchülerInnen der Jahrgangsstufen 9 und 10 mit Förderbedarf werden von der Klassleitung, d.h. der Schule, in die IL verwiesen. Die Förderung ist dann also Pflicht. Am Beginn jedes Halbjahres steht ein Methodenseminar, anschließend werden die SchülerInnen von Lehrkräften in dem jeweiligen Fach individuell und in der Gruppe gefördert (Lernmentorat). (http://www.km.bayern.de/individuelle-lernzeit-gym) Instrumentalunterricht Instrumentalunterricht ist am Musischen Gymnasium Pflichtunterricht. Aus diesem Grunde steht er SchülerInnen dieses Zweigs kostenlos zu. Es ist uns ein Anliegen, dass möglichst nur zwei SchülerInnen gemeinsam Unterricht haben. Viele SchülerInnen behalten auch ihre bisherige Instrumentallehrkraft in der Musikschule o.Ä. und nehmen ggf. den schulischen Instrumentalunterricht in Anspruch. Das Instrumentalvorspiel und die dabei gezeigten Leistungen sind Bestandteil der Note im Fach Musik am Musischen Gymnasium. Instrumente können über die Fachschaft Musik (Fachbetreuer: Herr Hinterdobler) ausgeliehen werden. Bitte kontaktieren Sie bei allen Fragen rund um die Musik am Kumax Herrn Hinterdobler! Intensivierungsstunden (Pflichtintensivierung und zusätzliche Intensivierungsstunden) Im Stundenplan der 5. und 6. Klasse sind je zwei Pflicht-Intensivierungsstunden, in der 7. Klasse eine Pflicht-Intensivierungsstunde vorgesehen. Die Fächer 1. und 2. Fremdsprache, Deutsch und Mathematik werden in diesen Stunden eingeübt und vertieft. Es werden in ihnen weder neue Unterrichtsinhalte eingeführt noch Hausaufgaben gestellt noch Noten gemacht. Nachmittags können, entsprechend dem Angebot der Schule, zusätzliche Intensivierungsstunden gewählt werden. →Wahlunterricht/Kontierung von Wahlunterrichts- und Intensivierungsstunden Internet-Informationen www.km.bayern.de www.isb.bayern.de J Jahrgangsstufentests Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden in der 6., 8. und 10. Klasse diese zentral gestellten Tests geschrieben (JS 6: Deutsch, 1. Fremdsprache; JS 8: Deutsch, Mathematik; JS 10: Englisch, Mathematik). Zweck dieser Tests: Feststellen, wie der Stand ist und wo die Lücken bei den SchülerInnen sind. Die Tests werden benotet und fließen in das Jahreszeugnis ein. Sie müssen entsprechend auch nachgeschrieben werden. K Kernfächer → Nachprüfung, → Vorrückungsfächer Die Kernfächer sind Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen und Physik. Im Musischen Gymnasium ist außerdem Musik ein Kernfach. Klassenelternsprecher Beim ersten Klassenelternabend der 5. Jg. Stufe werden Klassenelternsprecher gewählt und nehmen für alle Eltern der Klasse eine Mittlerfunktion zwischen Eltern, Lehrern und dem EB wahr (z.B. Einladung zu einem Elternstammtisch). Ihre Anliegen können sie jederzeit dem EB unterbreiten und um Mithilfe und Vermittlung bitten. Seite 15 von 25 Klassenleiter Jede Klasse hat am Kumax zwei KlassenleiterInnen. Diese kümmern sich um alle Belange der Klasse, organisieren die Wandertage, kontrollieren den Schulaufgabenplan auf möglichst gleichmäßige Verteilung der Leistungsnachweise und erstellen die Zeugnisse. Klassensprecher Jede Klasse wählt zu Beginn des Schuljahres zwei KlassensprecherInnen. Diese nehmen Teil am zweitägigen Klassensprecherseminar, bei dem SMV (also die offiziellen Schülervertreter), KlassensprecherInnen und Verbindungslehrkräfte gemeinsame Zeit verbringen, sich kennenlernen und das Schuljahr mit seinen verschiedenen SMV-Arbeitskreisen und Veranstaltungen besprechen und planen. Kommunikationswege Eine offene, gelingende Kommunikation ist Grundlage für ein gutes Miteinander. Und positive, wertschätzende Kritik ist uns allen am liebsten. Aus diesem Grunde unsere Bitte an Sie: Nehmen Sie bei Störungen unverzüglich mit der betroffenen Lehrkraft Kontakt auf! Kommen Sie ins Gespräch! Alle Informationen der Schule erhalten Sie über Elternbriefe, die wir mit → ESIS elektronisch an Sie verschicken (bzw. in Papierform). Konzerte Das musikalische Leben am Kumax ist sehr vielfältig. Weit mehr als die Hälfte unserer SchülerInnen engagiert sich in Chor, Orchester, Bigband. Die zwei Chöre, die beiden Orchester und die Bigband treten bei den Weihnachtskonzerten und bei der Kunstnacht im Sommer auf – echte Highlights im Schuljahr! Bei den drei Musikbühnen treten die SchülerInnen freiwillig auf, um ihr Können unter Beweis zu stellen. → Musikbühne An den Kulturabenden der Musischen SchülerInnen der Mittelstufe (8 mit 10) ist ebenfalls viel geboten. Kopiergeld Laut Schulfinanzierungsgesetz müssen Eltern für Kopien der Schule einen Beitrag leisten. Das Kopiergeld finanziert die Erstellung von Arbeitsblättern, die im Unterricht verwendet werden. Krankmeldung Bitte melden Sie Ihr Kind täglich – außer bei absehbarer, längerer Erkrankung – telefonisch oder per Mail bis 8.15 Uhr krank! → ansteckende Krankheiten, →Befreiung, → Entschuldigung Kunstnacht Die Kunstnacht ist neben den Weihnachtskonzerten das kulturelle Highlight unserer Schule. Sie gibt es so an keiner anderen Schule. Am letzten Freitag vor den Sommerferien findet sie im Schulgelände statt. Die SchülerInnen legen zusammen mit dem Kollegium bereits im Herbst ein Thema fest (z.B. „Sonne, Mond und Sterne“, „Straßen“), das dann aus unterschiedlichen Perspektiven bearbeitet wird. So entsteht ein großes Programm mit vielen Beiträgen (Konzerte, Ausstellungen, Vorführungen, Performances uvm.), welches so reichhaltig ist, dass man gar nicht alles anschauen kann. Kurfürst Maximilian Kurfürst Maximlian I. war der erste Kurfürst von Bayern. Als gläubiger Katholik gründete er im Jahre 1629 diese Schule. Der Jesuiten-Orden wurde beauftragt die Schule zu betreiben, damit zum einen – damals - modernste Pädagogik nach Burghausen gebracht und zum anderen der katholische Glaube unterstützt werde (Gegenreformation). Nach ihm ist unser Kumax benannt. Seite 16 von 25 L Legasthenie und Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) SchülerInnen mit Legasthenie bzw. Lese-Rechtschreibschwäche erhalten einen Nachteilsausgleich (Zeitverlängerung, Einschränkung/Wegfall der Rechtschreibleistung). Hier gibt es – je nach Einzelfall viele Varianten, die es im Gespräch zu klären gilt. Bitte nehmen Sie bei festgestellter Legasthenie/LRS bzw. bei einem entsprechenden Verdacht Kontakt mit uns auf! Lehr- und Lernmittel Zugelassene Schulbücher kosten Sie nichts. In den Kernfächern Deutsch, Mathematik, Latein und Englisch haben wir in den Klassen 5 mit 7 doppelte Büchersätze, d.h. ein Buch hat Ihr Kind zuhause, das andere hat es in der Schule. Es muss also diese Bücher nicht mit sich herumtragen. Arbeitshefte dagegen sind zu bezahlen. Lehrpläne In jeder Schulform sind bestimmte Fächer in einer bestimmten Jahrgangsstufe in einem bestimmten Stundenumfang verpflichtend. Für das Gymnasium ist dies in den Stundentafeln der GSO festgelegt. Die Inhalte, die unterrichtet werden müssen, regelt der Lehrplan. Sie können ihn bequem einsehen unter folgender Adresse: http://www.isb.bayern.de/gymnasium/lehrplan Leistungsnachweise Große Leistungsnachweise sind Schulaufgaben bzw. andere gleichwertige Leistungen (§ 53 und 54 GSO). Sie werden spätestens eine Woche vorher angekündigt. An einem Tag findet nicht mehr als eine Schulaufgabe statt, in einer Kalenderwoche gibt es nicht mehr als zwei Schulaufgaben. Kleine Leistungsnachweise sind folgendermaßen zu unterscheiden: Mündliche Leistungsnachweise, also insbesondere Rechenschaftsablagen, Unterrichtsbeiträge und Referate; schriftliche Leistungsnachweise, also insbesondere Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests und Praktikumsberichte (§ 55 GSO). „Lernen lernen“ in Jahrgangsstufe 5 Am Kumax gibt es ein Methoden-Training, das in den Unterricht der 5. Klassen integriert ist. Das heißt, die Lehrkräfte des Klassenteams sprechen sich dabei ab, welches Modul in welchem Fach gemacht werden soll. In der Mittelstufe erhalten die SchülerInnen dann noch einmal eine Auffrischung in Sachen „Methoden“ (s. Individuelle Lernzeit). LEV – Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern Unsere Schule ist Mitglied in der LEV, in der sich die Elternbeiräte der bayerischen Gymnasien zusammengeschlossen haben. (www.lev-gym-bayern.de) M Mediatoren Mediatoren gibt es an unserer Schule gegenwärtig noch nicht – aber wir arbeiten daran! Mensa Culimax Die Schüler können in der Mensa von Montag bis Donnerstag ein warmes Mittagessen (zwei Gerichte zur Auswahl) bekommen. Außerdem gibt es in der Mensa den Pausenverkauf. Bezahlung in bar oder Seite 17 von 25 mit Chips, die in der Mensa oder beim Diakonischen Werk im 10er Pack zu erhalten sind. Zuschüsse können bei Bedarf über das Sekretariat beantragt werden. Mittags- und Nachmittagsbetreuung → OGTS Mittelstufe Sie umfasst die Klassen 8 – 10. Die 10. Klasse zählt teilweise zur Oberstufe. Musikalisches Angebot Als Musisches Gymnasium bieten wir sehr viel: → Instrumentalunterricht für musische SchülerInnen, Wahlunterricht Instrument für sprachliche SchülerInnen (sehr begrenzte Stundenzahl!); weiterer Wahlunterricht sind die zwei Chöre (Unterstufen- und Großer Chor), zwei Orchester (Unterstufen- und Großes Orchester) und Bigband, spezielle Kurse in der Qualifikationsphase. Musikbühne → Konzerte In der großen Aula finden mehrmals im Jahr kleinere Konzerte der SchülerInnen statt. N Nacharbeit Eine Ordnungs- bzw. Erziehungsmaßnahme kann die schriftliche Anordnung einer Nacharbeit sein, d.h. die Schülerin/der Schüler erledigt zu einem von der Lehrkraft festgesetzten, außerunterrichtlichen Zeitpunkt einen Arbeitsauftrag. Nachhilfe – hausintern Der Beratungslehrer, Herr Zallinger, hat eine Nachhilfebörse eingerichtet. Schülerinnen und Schüler bieten Nachhilfe in den Kernfächern an. Ihre Namen mit Wohnort und Telefonnummer sind im Übergang im Übergang vom Haupt- zum Kollegbau ausgehängt und können auch im Sekretariat telefonisch erfragt werden. Nachprüfung → Kernfächer, → Vorrückungsfächer Wenn das Klassenziel nicht erreicht wurde, d.h. wenn das Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe wegen schlechter Noten nicht möglich ist, können SchülerInnen der Jahrgangsstufen 6 mit 9 zur Nachprüfung in den letzten Tagen der Sommerferien antreten. Bitte beachten: Die Nachprüfung ist nur möglich, wenn in maximal drei Vorrückungsfächern nicht ausreichende Leistungen vorliegen, darunter in Kernfächern einmal Note 6 oder zweimal Note 5 (§ 64 GSO). Nachschrift, Nachtermin Versäumt eine Schülerin/ein Schüler einen angekündigten (großen oder kleinen) Leistungsnachweis, muss dieser bei einem Nachtermin nachgeholt werden. Notenausgleich Notenausgleich gibt es unter bestimmten Bedingungen nur in der Jahrgangsstufe 10, wenn SchülerInnen vom Vorrücken ausgeschlossen sind (§ 63a GSO). Seite 18 von 25 Notenbild → Zwischenbericht Am Kumax gibt es in den Jahrgangsstufen 5 mit 8 kein Zwischenzeugnis, sondern stattdessen eine Notenübersicht über alle Noten im Dezember und im April. Wenige Tage nach Ausgabe dieser Notenbilder findet dann jeweils ein Elternsprechtag statt, bei dem das Notenbild (und natürlich weitere Aspekte!) besprochen werden kann. Notengebung Es gibt Fächer mit Schulaufgaben (Kernfächer), die zusammen mit den kleinen Leistungsnachweisen die Jahresfortgangsnote bilden. Und es gibt die Fächer, in denen ausschließlich kleine Leistungsnachweise erbracht werden. Die Gewichtung der Leistungsnachweise ist sehr unterschiedlich und kann an dieser Stelle nicht ausführlich dargestellt werden. Die Lehrkräfte Ihrer Tochter/Ihres Sohnes erklären Ihnen die Notengebung in ihrem jeweiligen Fach gerne! O Oskar-Karl-Forster-Stiftung Bedürftige und begabte Schüler an Gymnasien, Fach- und Berufsoberschulen in Bayern können aus Mitteln des Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds einmalige Beihilfen für folgende Zwecke erhalten: Beschaffung teurerer Lernmittel, wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit gestellt werden (z.B. Musikinstrumente). Ermöglichung der Teilnahme an größeren Lehr- und Studienfahrten (auch Orchester- und Chorwochen), wenn diese als schulische Veranstaltungen in Zusammenhang mit einem einschlägigen Unterricht stehen. Die Vergabe der Beihilfen, die mindestens 25 € und höchstens 300 € betragen, erfolgt auf schriftlichen Antrag und auf Befürwortung der Schule durch den zuständigen Ministerialbeauftragten für die Gymnasien. Bitte melden Sie sich im Sekretariat, wenn Sie eine Leistung in Anspruch nehmen wollen! Oberstufe = Qualifikationsphase Umfasst die 11. Und 12. Jahrgangsstufe. Die 10. Klasse ist die Einführungsphase und zählt ebenfalls zur Oberstufe. Offene Ganztagsschule - OGTS Die OGTS ist ein kostenloses Angebot der Schule. Diese beginnt nach dem Mittagessen in gesonderten Räumen und umfasst die Nachmittagsbetreuung, die Hausaufgabenunterstützung durch Schüler der Mittelstufe und Freizeitangeboten. Die Anmeldung ist verpflichtend für das ganze Schuljahr für mind. 2 Tage die Woche. Weitere Infos auf der Homepage der Schule. P Preise am Kumax Am Kumax gibt es fünf hochdotierte Preise des Förderkreises: 1. Prof.-Barbarino-Musikpreis 2. Dr.-Balthasar-Kunstpreis 3. Prof.-Kastenbauer-Preis für Mathematik und Naturwissenschaften 4. Dr.-Greither-Sportpreis 5. Prof.-Hofstetter-Lateinpreis Jeder der Preise ist mit 1000.- € ausgestattet und wird auf drei bis vier Preisträger verteilt. Es lohnt sich also sich anzustrengen! Seite 19 von 25 Projekttage Projekttage gibt es an jeder Schule. Am Kumax werden sie besonders zur Vorbereitung der → Kunstnacht abgehalten. R Rauchen Ist auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten, ebenso wie Alkohol. Rosenaktion Diese findet zum Valentinstag statt. Rosen werden über die SMV besorgt, mit einem Namen versehen und an Beschenkte anonym weitergeleitet. Rundschreiben an die Eltern Rundschreiben an die Eltern erscheinen mehrmals jährlich und enthalten wichtige Informationen und aktuelle Termine. Diese werden mit ESIS übermittelt. Falls Sie nicht für ESIS angemeldet sind, werden diese Rundschreiben Ihren Kindern in Papierform ausgehändigt. Bitte fragen Sie ihr/e Kind/er ab und an nach Mitteilungen. Rundschreiben finden Sie auch auf der Homepage der Schule. S Schüleraustausch Das Kumax hat mehrere Schüleraustauschprogramme: Fach Spanisch: Austausch mit einer Schule auf Gran Canaria, Fach Englisch: Ab 2016 Austausch mit zwei Highschools in Cleveland, Tennessee (zusammen mit der Maria-Ward-Realschule Burghausen), Fach Französisch: Sprachreise nach Cannes, alle zwei Jahre (zuletzt 2015, also wieder 2017) Schülerausweis Dieser wird vom Sekretariat ausgestellt und mit einem aktuellen Foto versehen. Der Ausweis muss jedes Schuljahr mit dem Schulstempel im Sekretariat verlängert werden. Schülersprecher Sie vertreten die Schüler im Schulforum. Gewählt werden drei Schülersprecher aus dem Kreis der Klassen- und der Kollegstufensprecher. Schulaufgaben (große Leistungsnachweise) → Leistungsnachweise Schulberatung Jede Schule und jede Lehrkraft hat die Aufgabe, Eltern und Schüler hinsichtlich der Schullaufbahn zu beraten. Zur Unterstützung gibt es zusätzlich Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen. Die Aufgaben die über den Bereich der einzelnen Schule hinausgehen, werden von den staatlichen Schulberatungsstellen wahrgenommen. (→ Beratung in der Schule) (www.schulberatung.bayern.de) Schulentwicklungsprogramm → Erziehungspartnerschaft An unserem Gymnasium wurde im Schuljahr 2014/2105 erstmals gemäß Art. 69 BayEUG ein Schulentwicklungsprogramm formuliert. Es basierte auf den Ergebnissen einer Internen Evaluation, wurde von SchülerInnen, Lehrkräften und Eltern gemeinsam erarbeitet und im Schulforum beschlossen. Ein Schulentwicklungsprogramm formuliert die Ziele und Maßnahmen, welche jede Seite 20 von 25 Schule für sich als wichtig erachtet (Prinzip der eigenverantwortlichen Schule), und wird regelmäßig fortgeschrieben. Sie können unser Programm im internen Bereich der Homepage herunterladen! Schulforum Das Schulforum ist ein wichtiges Gremium, bestehend aus SchülerInnen, Lehrkräften und Eltern sowie einem Vertreter des Sachaufwandsträgers. Im Schulforum werden Beschlüsse, welche die gesamte Schule betreffen, gefasst; seine Aufgaben sind im Art. 69 BayEUG klar geregelt: Entwicklung des Schulprofils, Beschlüsse zur Hausordnung, Pausenordnung/Pausenverpflegung, Veranstaltungen. Das Schulforum soll Gelegenheit zur Stellungnahme haben z.B. zur Schulorganisation, zur Schulwegsicherung/Unfallverhütung, zu Baumaßnahmen usw. Schulleitung Am Kumax gibt es die sog. Erweiterte Schulleitung, d.h. neben dem Schulleiter und seinem Stellvertreter gibt es noch zwei weitere Mitglieder im Schulleitungsteam. Die Aufgaben der Mitglieder sind in einem Geschäftsverteilungsplan geregelt, der auf der Homepage unter „Schule/Schulleitung“ eingesehen werden kann. Schulsanitätsdienst Der Schulsanitätsdienst besteht aus regelmäßig fortgebildeten SchülerInnen vornehmlich der Oberstufe. Sie tragen abwechselnd ein Diensthandy mit sich und können daher schnell aus dem Unterricht geholt werden. Der Schulsanitätsdienst wird von Herrn Hausladen geleitet. Sekretariat Unsere Sekretärinnen sind Frau Gertraud Dömötör und Frau Monika Hofmeister. An sie kann sich Ihr Kind in allen Angelegenheiten wenden! Die Öffnungszeiten des Sekretariats sind Montag bis Donnerstag 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr. Bei Krankmeldungen können Sie dort unter 08677-97430 ab 7.30 Uhr anrufen bzw. auf den Anrufbeantworter sprechen; hilfreich sind immer auch Mails (sekretariat@kumax.de)! Skikurs Dies ist eine Schulveranstaltung in der 6. und 7. Jahrgangsstufe, an der alle Schüler teilnehmen sollten. Grundsätzlich gibt es zwei Gruppen, die alpine und die nichtalpine Gruppe. Bei Nichtteilnahme muss während dieser Zeit Ersatzunterricht besucht werden. Detaillierte Informationen zum Skikurs erfolgen an den jeweiligen Elternabenden und in den Klassen. SMV Die Schülermitverantwortung ist ein Gremium aus drei gewählten Schülersprechern. Sie setzt sich für die SchülerInnen ein, nimmt an Arbeitskreisen und am Schulforum teil, plant und organisiert Feste usw. Zusammen mit den Verbindungslehrkräften organisiert die SMV am Beginn des Schuljahres ein zweieinhalbtägiges Klassensprecherseminar, in dem die Arbeiten und Aufgaben besprochen werden. Die Schulleitung kommt an einem Abend hinzu und steht für Fragen, Kritik und Anregungen zur Verfügung. Aber auch die Geselligkeit kommt bei dieser Veranstaltung nie zu kurz! Spenden/ -quittung → Förderkreis Sportangebot zusätzlich → Wahlkurse/Wahlunterricht Seite 21 von 25 Sprechstunden Sprechstunden nach Vereinbarung wird von der Mehrheit der Lehrkräfte angeboten. Bitte rufen Sie im Sekretariat an um Ihren Gesprächsbedarf anzumelden. Die Lehrkraft setzt sich zur Absprache des Termins dann umgehend mit Ihnen in Verbindung. Manche Lehrkräfte bevorzugen feste Sprechstunden, eine Sprechstundenliste bekommen Sie in einem Rundschreiben zugesandt. Stegreifaufgabe → Leistungsnachweise Studiengenossen Alle SchülerInnen, welche das Abitur am Kumax ablegen, sind sog. Studiengenossen. Sie sind in einem Verein organisiert, der jedes Jahr am letzten Wochenende vor den Sommerferien ein Treffen der sog. Jubiläumsjahrgänge veranstaltet. So kommen die Ehemaligen eines Jahrgangs alle fünf Jahre zusammen – bis zu 400 Personen finden sich Stadtsaal ein! T Tage der Orientierung Sie finden in der 8. Jahrgangsstufe statt und dienen der Persönlichkeitsentwicklung und dem Festigen der Klassengemeinschaft (Dauer 3 Tage). Tanzkurs Ein Tanzkurs findet in der 9. Jahrgangsstufe statt (immer am Freitagnachmittag, von Schuljahresbeginn bis Allerheiligen). Die Teilnahme ist freiwillig. Tutoren Die TutorInnen der 10. Klassen – je nach Klassengröße ca. sieben TutorInnen - kümmern sich, nach einer eineinhalbtägigen Schulung, um die SchülerInnen der 5. Klassen in deren erstem Jahr am Kumax. Sie begleiten die „Bus-Kinder“ in den ersten Tagen des Schuljahres an den Bus, machen mit ihnen eine Schulhaus-Rallye, begleiten die Klassen am ersten Wandertag und auf der RegensburgFahrt. Außerdem machen sie mit beim Unterstufen-Fasching, der immer sehr lustig ist. In der Pause stehen die TutorInnen ebenfalls zur Verfügung. Auf diese Weise lernen die „Kleinen“ die „Großen“ kennen und andersrum. Die TutorInnen erhalten am Schuljahresende eine Bescheinigung für ihre Tätigkeit, die man gut für Bewerbungen usw. gebrauchen kann. Wir haben über die vielen Jahre, seit es das Tutoren-System an unserer Schule gibt, sehr gute Erfahrungen damit gemacht. → Unterstufenbetreuerin U Überspringen einer Jahrgangsstufe Besonders befähigte SchülerInnen können auf Antrag ihrer Eltern eine Jahrgangsstufe überspringen, wenn zu erwarten ist, dass sie das auch schaffen. Die Entscheidung über den Antrag trifft die Schulleitung auf Grund einer Empfehlung der Klassenkonferenz. Überspringt eine Schülerin/ein Schüler die Jahrgangsstufe, rückt sie/er auf Probe vor, d.h. es ist eine Probezeit zu absolvieren, die in den Jahrgangsstufen 5 mit 11 bis zum Ende des ersten Halbjahres dauert (§ 65 GSO). Unfälle SchülerInnen allgemein bildender Schulen sind gesetzlich unfallversichert a) während der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen, b) auf dem Weg von und zur Schule und c) während der Teilnahme an Betreuungsmaßnahmen, die unmittelbar vor oder nach dem Unterricht stattfinden und von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführt werden, d.h. OGTS. Seite 22 von 25 Wenn in einem dieser drei genannten Bereiche ein Unfall passiert, der eine ärztliche Behandlung erforderlich macht, so muss eine Unfallanzeige ausgefüllt und von der Schule an den KUVB (Kommunaler Unfallverband Bayern) geschickt werden. Das Formular für diese Unfallanzeige bekommen Sie im Sekretariat! →Versicherung Unterrichtsausfall Unterrichtsausfall soll unbedingt vermieden werden. Dies ist im Sinne aller Mitglieder der Schulgemeinschaft. Der Unterrichtsausfall muss jede Woche an die übergeordnete Dienststelle (Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Oberbayern-Ost) gemeldet werden. Die Praxis der Vertretungsplanung sieht folgendermaßen aus: Die Vertretungsstunde hält in erster Linie eine Lehrkraft, die in der Klasse ohnehin unterrichtet; steht eine solche nicht zur Verfügung, dann wird das Fach, das ausfällt, von einer fachgleichen Lehrkraft vertreten. Ist das nicht möglich, kommt eine andere Lehrkraft in die Stunde. Eine Möglichkeit besteht auch darin, Stunden aus dem Nachmittagsunterricht in den Vormittag zu ziehen. Dabei kann die Lehrkraft aber auch entscheiden, dass sie die Vertretungsstunde zusätzlich hält. Manchmal kann es sein, dass an Tagen ohne Nachmittagsunterricht eine sechste Stunde ausfällt. Dies wird, wenn vorhersehbar, mindestens einen Tag vorher über den Vertretungsplan bekannt gemacht. Gleiches gilt für Unterrichtsausfall am Nachmittag (regulärer Unterricht, Instrumental- und Wahlunterricht). Unterschleif Die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel in einer Prüfung, gilt als Unterschleif und wird mit der Note 6 bewertet, Gleiches gilt für unerlaubtes Abschreiben (§ 58 und 88 GSO). Unterstufe Umfasst die 5. – 7. Jahrgangsstufe Unterstufenbetreuerin Unsere Unterstufenbetreuerin ist Frau Gradl. Sie kümmert sich darum, dass vor allem die SchülerInnen der 5. Klassen einen guten Einstieg bei uns am Kumax finden. Frau Gradl organisiert die TutorInnen und deren Aufgaben, veranstaltet den Unterstufen-Fasching und kümmert sich zusammen mit anderen KollegInnen um weitere Veranstaltungen, zum Beispiel um die Kunstnacht. → Tutoren V Veranstaltungen Über diverse Veranstaltungen, Konzerte etc. informiert die Schule in Elternschreiben und über den Terminkalender, der auch bequem auf der Homepage unserer Schule eingesehen werden kann. Verbindungslehrer Die Klassensprecherversammlung wählt am Ende jedes Schuljahres zwei Verbindungslehrkräfte, die im darauf folgenden Schuljahr als Vertrauenspersonen für alle SchülerInnen zur Verfügung stehen. Die Verbindungslehrer arbeiten vor allem auch eng mit der SMV zusammen und begleiten dabei das zweieinhalbtägige Klassensprecherseminar. → SMV Verloren - Gefunden Wertgegenstände wie Geldbörsen, Schmuck oder Handys werden im Sekretariat abgegeben und können dort abgeholt werden. Kleidungsstücke finden sich im Kollegbau, EG, bei der Lernmittelfreien Bücherei. → Diebstahl Seite 23 von 25 Versicherung Zum gesetzlichen Versicherungsschutz finden Sie wichtige Hinweise bereits unter dem Stichwort „Unfälle“! Zu den Schülerfahrten (Schullandheim, Schul-/Studienfahrten, Exkursionen, Wanderungen, Schulskikurs) hier noch folgende Ergänzungen: Die SchülerInnen sind bei diesen Schülerfahrten im Rahmen der gesetzlichen Schülerunfallversicherung gegen körperliche Schäden versichert. Bei Fahrten ins Ausland ist zu beachten, dass Erziehungsberechtigte bei den gesetzlichen Krankenkassen eine Anspruchsbescheinigung für die Inanspruchnahme von Leistungen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen im Ausland beantragen und ihrer Tochter/ihrem Sohn mitgeben. Privat versicherte Familien sollten sich vor der Auslandsfahrt nach dem Versicherungsumfang erkundigen. Der Abschluss einer Gruppenhaftpflichtversicherung (durch die Schule) wird vom Kultusministerium ebenso empfohlen wie eine Auslandskrankenversicherung (durch die Erziehungsberechtigten). Die Kosten für diese beiden Maßnahmen müssen von den Eltern getragen werden. Vertretungsplan Alle Informationen rund um den Unterricht finden die SchülerInnen auf den elektronischen Vertretungsplänen im Kollegbau und im Seminarbau. → Unterrichtsausfall Eine Online-Version gibt es an unserer Schule aus verschiedenen Gründen nicht. Vertretungsstunden → Unterrichtsausfall Verweis → Ordnungsmaßnahmen/Erziehungsmaßnahmen Vorrücken auf Probe SchülerInnen der Jahrgangsstufen 5 mit 9, die das Ziel der jeweiligen Jahrgangsstufe erstmals nicht erreicht haben, können nach einer entsprechenden Entscheidung der Lehrerkonferenz (auf Grundlage einer Empfehlung der Klassenkonferenz) auf Probe vorrücken, wenn nach dem Gesamtbild aller erzielten Leistungen erwartet werden kann, dass sie im nächsten Schuljahr die Jahrgangsstufe schaffen. Für SchülerInnen der Jahrgangsstufe 10 gibt es diese Möglichkeit nur unter bestimmten Bedingungen. Wird das Vorrücken auf Probe gestattet, gibt es einen entsprechenden Zeugnisvermerk. Die Probezeit dauert bis zum 15. Dezember; sie kann von der Lehrerkonferenz in besonderen Fällen um höchstens zwei Monate verlängert werden. Die Lehrerkonferenz entscheidet auf der Grundlage einer Empfehlung der Klassenkonferenz, ob die Schülerin/der Schüler die Probezeit bestanden hat oder zurückverwiesen wird (§ 63 GSO). Vorrückungsfächer → Kernfächer, → Nachprüfung Das sind alle Fächer außer Sport. Sonderfall Musik: Im Sprachlichen Gymnasium ist Musik ein Vorrückungsfach in den Jahrgangsstufen 7 mit 10, im Musischen Gymnasium dagegen – weil Kernfach - in allen Jahrgangsstufen. (→ Kernfächer) W Wahlpflichtfächer Ein Wahlpflichtfach ist ein reguläres Unterrichts-Fach, das eine Schülerin/ein Schüler im Rahmen der Zweigwahl wählt. Im sprachlichen Gymnasium sind also Französisch und Spanisch Wahlpflichtfächer, im musischen Gymnasium ist das Wahlpflichtfach Musik (Jahrgangsstufen 8 mit 10). → Zweige am Kumax Seite 24 von 25 Wahlunterricht/Kontierung von Wahlunterrichts- und zusätzlichen Intensivierungsstunden Der Wahlunterricht ist ein Zusatzangebot der Schule, das über den regulären Pflichtunterricht hinaus am Nachmittag gewählt werden kann. Beispiele hierfür sind: Chor, Orchester, Bigband, Schach, Wettbewerbe, Theater, Schülerzeitung, Fußball, Tennis/Rückschlagspiele, Klettern uvm. Zu Beginn des Schuljahres melden sich die SchülerInnen an und belegen das gewählte Fach/die gewählten Fächer verbindlich. Nur die Schulleitung kann in begründeten Fällen ein Ausscheiden genehmigen! Kontierung von Wahlunterrichts- und zusätzlichen Intensivierungsstunden: Alle SchülerInnen in Bayern müssen bis zum Ende der Jahrgangsstufe 10 zusätzliche 5 Wochenstunden Intensivierung (also zusätzliche Intensivierung) und/oder Wahlunterricht belegen, um einen Beschluss der Kultusminister-Konferenz zu erfüllen. Beispiele: Geht eine Schülerin ein Schuljahr lang in den Chor, dann werden am Schuljahresende 2 Wochenstunden kontiert, d.h. die Schülerin kann diese 5 Wochenstunden allein mit zweieinhalb Jahren Chorsingen ableisten. Besucht ein Schüler über ein Halbjahr nachmittags eine zusätzliche Intensivierungsstunde im Fach Latein, dann wird dies mit 0,5 Wochenstunden kontiert. Besucht derselbe Schüler obendrein noch ein Jahr lang den Schach-Kurs, dann hat er am Jahresende 1,5 Stunden abgeleistet. Die Kontierung erfolgt über die Schulverwaltung. Ihr Kind erhält regelmäßig eine Übersicht über den aktuellen „Konto-Stand“. → Intensivierungsstunden Wandertage und sonstige eintägige Veranstaltungen Zweimal im Jahr findet ein Wandertag statt. Das Ziel suchen sich KlassenleiterInnen und SchülerInnen gemeinsam aus. Die Teilnahme an diesen eintägigen Veranstaltungen ist Pflicht. Z Zeugnis Die Jahrgangsstufen 5 mit 8 erhalten statt des Zwischenzeugnisses zwei Notenbilder (Dezember und April), in den Jahrgangsstufen 9 und 10 gibt es ein Zwischenzeugnis. Für die Jahrgangsstufen 5 mit 10 gibt es das Jahreszeugnis. Die SchülerInnen der Q11 und Q12 erhalten Halbjahreszeugnisse, am Schluss das Abiturzeugnis. Zweige am Kumax - Zweigwechsel Die SchülerInnen am Kumax haben ab der 5. Klasse die Wahl zwischen dem Musischen Zweig (Musik ist dabei Kernfach) und dem Sprachlichen Zweig. Die Reinformen: Ein Schülerin/ein Schüler beginnt mit dem Sprachlichen Zweig und hat ihn bis zur Jahrgangsstufe 10, d.h. sie/er erlernt eine dritte Fremdsprache. Der Musische Zweig beginnt – wegen des Instrumentalunterrichts, der von Anfang an benotet wird ebenfalls mit Jahrgangsstufe 5 und geht bis einschließlich Jahrgangsstufe 10. Mischformen/Zweigwechsel: Eine Schülerin/ein Schüler, die/der von der 5. Jahrgangsstufe ab im Musischen Zweig ist, kann am Ende der 7. Jahrgangsstufe auch in den Sprachlichen Zweig wechseln, d.h. sie/er wählt als dritte Fremdsprache Französisch oder Spanisch und ist dann in den Jahrgangsstufen 8 mit 10 im Sprachlichen Zweig. Es besteht aber auch andersherum für Sprachliche SchülerInnen die Möglichkeit, sich erst mit Jahrgangsstufe 8 auf den Musischen Zweig festzulegen. Wichtige Voraussetzung: Eine Schülerin/ein Schüler sollte privat schon vorher ein Instrument gespielt haben und dieses ungefähr auf dem Niveau der Musischen MitschülerInnen beherrschen. Wiederholen und Zweigwechsel und/oder Wechsel der Fremdsprachenfolge: Beim Wiederholen einer Jahrgangsstufe kann gerade in der Unterstufe (und in der 8. Klasse) ein Zweigwechsel und/oder der Wechsel der Fremdsprachenfolge günstig sein. Hierzu ist aber immer eine Beratung durch die Schulleitung und durch die Fachbetreuer für Musik und die modernen Fremdsprachen anzuraten! → Fremdsprachenfolge, → Wahlpflichtfächer Zwischenbericht → Notenbild Seite 25 von 25