Ignaz-Günther-Gymnasium Rosenheim – Schulverfassung Inhalt

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Ignaz-Günther-Gymnasium Rosenheim – Schulverfassung Inhalt
Inhalt
Ignaz-Günther-Gymnasium Rosenheim – Schulverfassung
Inhaltsübersicht
Präambel 3
Werte
4
Hausaufgabenkonzept
11
Schulleben
12
Schulinterne Evaluation
13
ELSA
14
Gültigkeit und Änderungen
15
Sponsoren
15
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© 2. Auflage September 2009
Ignaz-Günther-Gymnasium Rosenheim – Schulverfassung
Zur Schulfamilie gehören Schüler, Lehrer, Schulleitung, Eltern, die Hausmeister sowie alle Mitarbeiter der Verwaltung,
der Mensa und der Nachmittagsbetreuung. Die Schulfamilie will das IGG als menschlichen Lebens- und Lernort erhalten,
gestalten und fördern. Hier werden fachliche und soziale Kompetenzen, Wissen und Werte vermittelt, hier kann in einer
angstfreien, von Solidarität geprägten Atmosphäre Gemeinschaft erfahren werden. Voraussetzung dafür ist ein kontinuierlicher Prozess, an dem alle am Schulleben Beteiligten verantwortungsvoll, selbstkritisch, kreativ und kooperativ mitwirken.
Vertrauensvolle und partnerschaftliche Kommunikation, gegenseitige Achtung und Respekt sowie die Bereitschaft, Probleme
und Konflikte konstruktiv zusammen zu lösen, sollen Grundlage für die schulische Entwicklung sein. Als Richtungsweiser
und Fundament dienen folgende Grundwerte, deren Einhaltung die Schulfamilie anstrebt:
• Einsatzbereitschaft, Engagement, Zuverlässigkeit, Verlässlichkeit
• Höflichkeit, Ordentlichkeit, Verantwortungsbewusstsein
• Teamgeist, Kooperationsbereitschaft, Solidarität, Rücksichtnahme und Verständnis
• Ehrlichkeit und Bereitschaft, Fehler zuzugeben
• Fairness, Toleranz, Zivilcourage
• Ablehnung von Gewalt, Diskriminierung und Drogen
• Bereitschaft, Konflikte zu lösen
Die Umsetzung dieser Werte wird in den weiteren Ausführungen erläutert und entfaltet.
Um die Lesbarkeit der Texte zu vereinfachen, werden die geschlechtsneutralen Kollektivbegriffe „die Schüler“, „die Lehrer“, „die Eltern“, etc.
verwendet. Selbstverständlich sind damit immer Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Mütter und Väter angesprochen.
© 2. Auflage September 2009
3
Werte
Präambel
Werte
Ignaz-Günther-Gymnasium Rosenheim – Schulverfassung
Einsatzbereitschaft, Engagement, Zuverlässigkeit, Verlässlichkeit
Das bedeutet für die Schüler:
Selbstverständliche Grundlage ist die Bereitschaft zum Lernen, zur Leistung und zur Mitarbeit im Unterricht.
Bücher, Hefte und andere Unterrichtsmaterialien müssen
verfügbar sein.
Hausaufgaben werden gründlich und fristgerecht erledigt.
Termine, z. B. bei Referaten oder Projekten, werden eingehalten.
Die Schüler sind bereit, Aufgaben zu übernehmen und zuverlässig auszuführen, z. B. Tafel- und Ordnungsdienst, Führung des Absentenhefts, das Amt des Klassensprechers.
Sie sollen erkennen, dass eigene Unzuverlässigkeit Auswirkungen auf Mitschüler und auf Lehrer hat.
Möglichst viele Schüler sollen sich entsprechend ihrer Fähigkeiten im sozialen Bereich engagieren, z.B. in der SMV, im
Sanitätsdienst, als Tutor oder Streitschlichter.
Für die Lehrer gilt:
Selbstverständliche Grundlage des Wirkens ist die Bereitschaft zum Lehren und zur Förderung des Schülers.
Der Lehrer soll den Unterricht interessant gestalten und Schüler
immer wieder durch Lob motivieren.
Bei berechtigten konkreten inhaltlichen Fragen der Schüler
zum Unterrichtsstoff ist der Lehrer angehalten, diesen nochmals zu erklären, wenn notwendig auch vor der Abfrage oder
einer Stegreifaufgabe.
Auch sie sollen Termine einhalten, z. B. bei der Rückgabe
von Schulaufgaben. Abmachungen und Vereinbarungen mit
der Klasse und einzelnen Schülern sollen nicht ohne triftige
Gründe gebrochen werden.
Sie haben stets ein offenes Ohr für die Probleme der Schüler,
z. B. bei Konflikten, die die Klassengemeinschaft betreffen,
und engagieren sich für eine Lösung.
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Möglichst viele Lehrer sollen sich über den Unterricht hinaus
für die Schule einsetzen.
Sie fördern und unterstützen nach Möglichkeit das soziale
Engagement von Schülern.
Die Eltern sollen
Interesse für die Belange ihrer Kinder zeigen,
sie in Krisensituationen begleiten,
mit den Lehrkräften und der Schulleitung kooperieren und
die Verantwortung für eine gelingende Erziehung nicht allein der Schule zuschreiben.
Auch Eltern sollen sich nach Möglichkeit in das Schulleben
einbringen, z.B. bei Projekttagen.
Auch die Schulleitung soll
ein stets verlässlicher Partner für Schüler, Lehrer und Eltern
sein und dem Wohl der Schule Priorität einräumen.
Sie soll Ideen und Vorschlägen von Lehrern, Schülern und
Eltern gegenüber aufgeschlossen und als Ansprechpartner
möglichst erreichbar sein.
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Für alle gilt:
An unserer Schule herrscht grundsätzlich ein höflicher Umgangston, auch bei einer Auseinandersetzung.
Das Grüßen in angemessener Form ist eine Selbstverständlichkeit.
Es ist unhöflich, zum Unterricht oder bei Verabredungen
ohne triftigen Grund zu spät zu kommen, denn unnötiger
Zeitdruck bei der Bewältigung des Lernstoffes, für Übungen
oder sonstige vereinbarte Ziele wäre die Folge.
Im Gespräch lassen wir uns gegenseitig ausreden, da wir damit signalisieren, dass wir uns respektieren.
Einen Beitrag zum Erhalt der menschlichen Atmosphäre am
IGG kann jeder durch höfliche Gesten leisten. So kommt es
gut an, wenn man jemandem die Türe aufhält, beim Tragen
schwerer Sachen hilft oder an Türen im Gang auch jemandem eine Chance gibt, der „gegen den Strom“ durchgehen
will.
Auch Fremden gegenüber zeigen wir uns als würdige Vertreter unserer Schule.
Bei Fehlverhalten versuchen wir uns gegenseitig durch
freundliche Hinweise zu korrigieren.
Wir verzichten auf den Gebrauch des Handys während des
Unterrichts und bei Schulveranstaltungen jeder Art.
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Schüler
Schüler des IGG sollen sich bewusst sein, dass Unterrichtsstörungen unhöflich gegenüber dem Lehrer und unsolidarisch den Mitschülern gegenüber sind.
Immer noch wird es in unserer Gesellschaft als unpassend für
jede Arbeitsatmosphäre empfunden, Mützen oder Sonnenbrillen zu tragen, zu essen oder Kaugummi zu kauen.
Aus Höflichkeit gegenüber dem Reinigungspersonal werden
am Ende des Schultages die Stühle hochgestellt.
Lehrer
Lehrer des IGG bemühen sich stets um Freundlichkeit gegenüber den Schülern, Eltern und Kollegen und nehmen Abstand von kränkenden oder bloßstellenden Bemerkungen.
Eltern
Eltern bemühen sich um ein höfliches Miteinander mit den
Lehrkräften.
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Werte
Höflichkeit
Werte
Ignaz-Günther-Gymnasium Rosenheim – Schulverfassung
Ordentlichkeit und Verantwortungsbewusstsein
Für alle gilt:
Mit ordentlicher und angemessener Kleidung tragen wir der
Schulsituation Rechnung.
Schüler
Die Klassenzimmer dürfen von den Klassen in Absprache mit
der Klassleitung selbstständig gestaltet, bei Bedarf auch gestrichen werden. Wenn möglich, sollten die Klassen ihre Klassenzimmer mindestens jeweils zwei Jahre behalten.
Die Bänke und Tische dienen als Arbeitsfläche und sind daher für aktuell benötigte Arbeitsmaterialien freizuhalten.
Für Unter- und Mittelstufe gilt:
Sorgfältige Heftführung und pfleglicher Umgang mit ausgeteilten Arbeitsblättern müssen im Interesse jedes Schülers sein,
da die Lehrer in Hefteinträgen und auf Arbeitsblättern häufig
gerade die wichtigsten Lerninhalte komprimiert zusammenfassen. Außerdem ermöglicht es die Heftführung dem Schüler
zu üben, Inhalte strukturiert festzuhalten und wiederzugeben.
Die Schüler der Oberstufe sind für ihre Heftführung selbst
verantwortlich.
Wer Müll vermeidet und auf Sauberkeit im Klassenzimmer
achtet, leistet einen aktiven Beitrag für das Wohlempfinden
einer ganzen Gruppe.
Unsere Schüler sollen sich bewusst sein, dass Schulbücher
und Mobiliar zur Verfügung gestellt werden und auch von
anderen noch einwandfrei übernommen werden sollen. Der
achtsame Umgang mit diesen Dingen zeigt also Respekt vor
fremdem Eigentum und Solidarität mit den jüngeren Mitschülern.
Das Achten auf Sauberkeit und Ordnung im Schulbereich
trägt positiv zur Außenwirkung unserer Schule bei und vermeidet unzumutbare Belastungen für das Reinigungspersonal und die Hausmeister.
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Lehrer
Zu ihrer primären Verantwortung gehört es, Unterrichtsstunden und Prüfungsaufgaben gewissenhaft vorzubereiten.
Formale Dinge, wie die Festlegung von Schulaufgabenterminen oder prüfungsrelevanten Stoffinhalten, das transparente
und faire Korrigieren sollen von jedem Lehrer als alltägliche
und selbstverständliche Pflichten betrachtet werden.
Lehrer sind Vorbild für die Schüler und sollen deshalb ihrer
Vorbildrolle in den Bereichen Ordnung, Formalia, Unterrichtsvorbereitung und Unterrichtsführung gerecht werden.
Eltern
Die Eltern sollen die hier formulierten Werte und Regeln
konsequent unterstützen.
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Die Schüler sollen
• Mobbing gegen Mitschüler oder Lehrer weder ausüben
noch dulden,
• niemanden ausgrenzen,
• sich gegenseitig bei Problemen unterstützen,
• nicht nur ihre eigenenInteressen verfolgen, sondern Verantwortung für die Klasse übernehmen und ein Bewusstsein
entwickeln, Teil einer Gemeinschaft zu sein, die nur durch
Kooperation funktioniert,
• sich um eine positive Einstellung zur Schule und zu den
einzelnen Fächern bemühen,
• bereit sein, mit den Lehrern zusammenzuarbeiten und bei
Schwierigkeiten nach gemeinsamen Lösungen zu suchen,
• Rücksicht nehmen auf die Lehrkräfte bei besonderen Belastungen (Krankheit, spezielle Stresssituationen).
Die Lehrer sollen
• Schüler individuell fördern und ermutigen,
• Mobbing nicht tolerieren,
• auf besondere Belastungen einzelner Schüler oder der Klasse
Rücksicht nehmen,
• mit Vertrauensvorschuss arbeiten, ohne naiv zu sein,
• sich für möglichst gute Lernbedingungen, einen methodisch vielfältigen Unterricht und eine angenehme Atmosphäre engagieren,
• sich im Kollegium wechselseitig entgegenkommen, z.B. bei
Stundentausch, Vertretungen,
• Kollegen über wichtige Probleme, Termine oder Vorhaben
mit einer Klasse informieren,
• sich loyal und solidarisch gegenüber Kollegen und Schulleitung verhalten,
• sich gegenseitig fachlich und pädagogisch unterstützen
durch Kommunikation und Kooperation,
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• gegenüber den Eltern und Schülern Gesprächsbereitschaft
und Offenheit zeigen und Diskretion wahren.
Die Eltern sollen
• den Kindern ein positives Schul- und Lehrerbild vermitteln,
• bei Problemen gemeinsam mit den Kindern und Lehrkräften rechtzeitig nach Lösungen suchen,
• bereit sein, wichtige Informationen über Hintergründe und
Situation des Kindes zu geben, um Hilfe bei Problemen zu
erleichtern,
• Verständnis für besondere Belastungen der Lehrer zeigen,
Rücksicht auf die Kinder nehmen, sie weder über- noch unterfordern.
• stetigen Kontakt mit den Lehrern halten und ihnen dadurch unabhängig von akuten Problemfällen ihre Wertschätzung vermitteln.
Die Schulleitung soll
• Informations- und Kooperationsbereitschaft gegenüber
Schülern, Eltern und Lehrern zeigen,
• einen Führungsstil pflegen, der sinnvolle Mitbestimmung
der Beteiligten zulässt, Aufgaben an die schulischen Gremien
delegiert und Entscheidungen transparent trifft,
• auf eine gerechte Verteilung von Belastungen achten,
• engagierte Lehrkräfte anerkennen,
• Informationen an unmittelbar Beteiligte weiterleiten, bevor
Dritte davon erfahren,
• bei Konflikten alle Beteiligten einbeziehen,
• bei Problemen die jeweils persönliche Situation sehen und
individuell auf die Betroffenen eingehen und zusammen
nach adäquaten Lösungen suchen.
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Werte
Teamgeist, Kooperationsbereitschaft, Hilfsbereitschaft, Solidarität, Rücksichtnahme, Verständnis
Werte
Ignaz-Günther-Gymnasium Rosenheim – Schulverfassung
Mut zur Ehrlichkeit
Toleranz und Zivilcourage
Jeder macht Fehler. Entscheidend ist aber die Bereitschaft,
sie einzugestehen und sich in konstruktiver Weise auf sie
hinweisen zu lassen. Voraussetzung für diese Offenheit, in
der Ehrlichkeit geübt und gewürdigt wird, ist eine möglichst
angstfreie Atmosphäre zwischen Schülern, Eltern, Lehrern
und Schulleitung.
Für alle gilt:
Wir sind bereit, Meinungen, Einstellungen und Verhaltensweisen, sofern diese nicht unserer Schulverfassung oder den
Werten unserer demokratischen Grundordnung widersprechen, kennenzulernen und zu akzeptieren, auch wenn wir sie
nicht selbst übernehmen.
Konkrete Erwartungen
an die Schüler
Sie trauen sich, die wirklichen Gründe für eine fehlende
Hausaufgabe oder eine Absenz zu nennen.
Sie demonstrieren bei Hausaufgaben und in Prüfungssituationen ihre eigene Leistung und betrachten Abschreiben als
unehrlich. Sachlich begründete Leistungsbewertung oder
Ordnungsmaßnahmen akzeptieren sie.
Sie zeigen selbst verursachte Sachschäden oder Unfälle sofort
an und wälzen die Schuld nicht auf andere ab.
Jeder hat den Anspruch darauf, als unverwechselbare Persönlichkeit behandelt zu werden.
an die Lehrer
Sie würdigen die Bereitschaft der Schüler zur Ehrlichkeit und
verzichten – wenn möglich – auf zusätzliche verbale Zurechtweisung oder Bestrafung.
Sie geben eigene Fehler zu und reagieren auf sachlich vorgebrachte und begründete Kritik nicht nachtragend.
Wir schauen nicht weg, sondern greifen ein, wenn jemandem
Unrecht geschieht oder Gewalt durch Taten oder Worte ausgeübt wird. Wenn wir uns dabei Hilfe holen, hat das nichts
mit Petzen zu tun.
Wir setzen uns ein oder wir widersetzen uns, wenn Verhaltensweisen und Äußerungen anderer offensichtlich gegen die
Werte unserer Schulverfassung oder gegen die Grundrechte
unserer Demokratie verstoßen.
an die Eltern
Sie ertragen und üben Ehrlichkeit im Gespräch mit den Lehrern.
Sie unterstützen die Arbeit der Schule, indem sie ihre Kinder
zu ehrlichem Verhalten ermutigen.
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Fairness
Bereitschaft, Konflikte zu lösen
Für alle gilt:
Wir halten uns an Regeln und Absprachen.
Wir versuchen mögliche Probleme und Konflikte mit den
direkt Beteiligten zu lösen. Deshalb schieben wir Schuld und
Verantwortung nicht aufeinander ab.
Wir vermeiden jede Form von persönlicher Diffamierung
wie z.B. Beleidigung, Verleumdung.
Wir bemühen uns, Vorurteilen keinen Raum zu geben.
Konflikte sind im Zusammenleben an der Schule trotz aller
Bemühungen der am Schulleben Beteiligten unvermeidbar.
Sie sollen nach Möglichkeit konstruktiv, kreativ und in gegenseitigem Einvernehmen gelöst werden. Grundlage dafür
sind wechselseitiges Verständnis für die Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten, Einsicht und Vernunft sowie gegebenenfalls Kompromissbereitschaft. Bei Konflikten können
sich Schüler an die Streitschlichter oder die Verbindungslehrer wenden.
Schulleitung und Lehrer sollen gerecht, transparent, angemessen und gezielt mit Ordnungsmaßnahmen und Strafen
umgehen, soweit keine anderen Lösungen sinnvoll erscheinen. Unerlässlich ist der Schutz des Einzelnen, der Klasse
oder der Schulgemeinschaft vor Schädigung durch destruktives, rücksichtsloses Verhalten.
Die Eltern werden bei Problemen bezüglich des Verhaltens,
des Leistungsvermögens oder der Leistungsbereitschaft von
den Lehrkräften und/oder der Schulleitung informiert. Sie
nehmen Gesprächsangebote der Schule wahr, um in konstruktiver Zusammenarbeit ohne Vorurteile und Schuldzuweisungen im Interesse des Kindes bzw. des Jugendlichen
nach Lösungen zu suchen und wichtige Entscheidungen z.B.
über die Schullaufbahn treffen zu können.
Schüler
Wir bemühen uns um die Integration aller Mitschüler in die
Klassengemeinschaft.
Wir beurteilen Mitschüler nicht nach dem Äußeren, der
Herkunft oder Leistung.
Wir verzichten auf destruktives Verhalten und demonstratives Desinteresse im Unterricht gegenüber den Lehrern oder
Mitschülern.
Lehrer
Wir verzichten auf Bloßstellung von Schülern und Abwertung
anderer Fächer oder einzelner Kollegen.
Wir sorgen für angemessene Anforderungen und Transparenz bei Aufgabenstellung, Korrektur und Notengebung.
An Tagen, an denen Schulaufgaben geschrieben werden,
finden für die betroffenen Schüler keine Kurzarbeiten oder
Stegreifaufgaben statt. Der auf die Frühjahrskonzerte jeweils
folgende Tag soll ein prüfungsfreier Tag sein.
Eltern
Wir werten Lehrkräfte, Schüler und Schule nicht ab.
Wir reagieren angemessen bei schulischen Problemen.
Wir akzeptieren, dass die Sichtweise unserer Kinder subjektiv
ist und bemühen uns, weitere Sichtweisen kennenzulernen.
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Werte
Ignaz-Günther-Gymnasium Rosenheim – Schulverfassung
Werte
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Ablehnung von Gewalt und Drogen
In Bezug auf Drogen und Gewalt ist die Vorbildfunktion der
Eltern, Lehrer, aber insbesondere auch der Schüler untereinander (z.B. der älteren für die jüngeren Schüler) entscheidend.
Wir, d.h. Lehrer, Eltern und Schüler, verpflichten uns, das
Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände einzuhalten.
Das Rauchverbot gilt auch für alle Schulveranstaltungen.
Wir lehnen Gewalt in jeder Form ab (körperliche, verbale,
psychische Gewalt).
Schule und Elternhaus arbeiten bei Problemfällen von Anfang an zusammen.
Die Schüler erklären sich bereit
• Angebote zur Suchtprävention wahrzunehmen.
• Gewaltvideos und pornographisches Material abzulehnen
und entschieden dagegen vorzugehen (auch wenn das heißen
könnte, dass man Mitschüler nicht „deckt“).
• Drogenkonsum und Drogenhandel nicht als Kavaliersdelikt anzusehen, sondern entschieden dagegen vorzugehen,
indem sie einen Lehrer ihres Vertrauens informieren. Diese
Information hat nichts mit Petzen zu tun.
• bei allen Schulveranstaltungen Alkohol- und Drogenmissbrauch strikt zu unterlassen.
Die Lehrer verpflichten sich
• sensibel mit Schülern umzugehen, die ihnen gefährdet erscheinen, z.B. durch den Einfluss von Drogen oder Gewalt.
• zum kritischen Umgang mit Medien zu erziehen, um den
Schülern ein Bewusstsein der Gefahren und der Verantwortung des Einzelnen zu vermitteln.
• sich ihrer Vorbildrolle stets bewusst zu sein und mit Entschiedenheit gegen Drogen und Gewalt vorzugehen.
• bei Konflikten zu schlichten oder die Hilfe der Mediatoren
in Anspruch zu nehmen.
Die Eltern verpflichten sich
• zur friedlichen Konfliktlösung im häuslichen und schulischen Bereich bereit zu sein.
• den Medienkonsum der gesamten Familie kritisch zu hinterfragen.
• Beratungs- und Hilfsangebote der Schule und anderer Institutionen wie z.B. Suchtberatung, Erziehungsberatung zum
Wohle des Kindes wahrzunehmen.
• bei Problemen mit Gewalt und Drogen die Lehrer zu informieren, damit eine sinnvolle Zusammenarbeit ermöglicht
wird.
Die Schulleitung verpflichtet sich
• regelmäßig Veranstaltungen zur Drogen- und Gewaltprävention durchzuführen.
• die Ausbildung von Streitschlichtern zu fördern.
• Lehrer, Eltern und Schüler bei ihrem Einsatz gegen Drogen
und Gewalt zu unterstützen.
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Das vorliegende Konzept soll nur die Rahmenbedingungen
vorgeben. Einzelheiten sind vom jeweiligen Klassleiter in Absprache mit den Fachlehrern am Beginn des Schuljahres und
bei Stundenplanänderungen festzulegen.
Hausaufgaben haben, auch unter erschwerten Bedingungen, Vorrang vor Freizeitbeschäftigungen. Die verantwortungsvolle Organisation von Pflicht und Zusatzangebot obliegt den Schülern im
Zusammenwirken mit ihren Eltern.
In Abhängigkeit vom Arbeitstempo des einzelnen Schülers
beträgt der zeitliche Rahmen für Hausaufgaben in der Unterund Mittelstufe ca. 90 – 120 Minuten pro Tag.
An Tagen mit Nachmittagsunterricht über 14 Uhr hinaus
sollen keine schriftlichen Aufgaben auf den nächsten Tag gegeben werden.
Gegen die grundsätzliche Regelung kann in Mathematik und
Physik eine kleine schriftliche Hausaufgabe gestellt werden.
Dabei muss freilich im Blick bleiben, dass das Erlernen des
neuen Stoffes (sog. mündliche Hausaufgaben) in der Regel
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wichtiger ist, weil ein Verschieben auf den nächsten Tag zu
einer Verdopplung des Lernpensums führen würde.
Das Lernen von neuen Vokabeln soll in einem angemessenen
Umfang erfolgen und insbesondere an Tagen mit Nachmittagsunterricht in Unter- und Mittelstufe auf das unbedingt
notwendige Maß beschränkt bleiben.
Die Regelung in der Unterstufe, dass Schulaufgaben in Latein
und Englisch durch ein Wochenende getrennt sein sollen,
wird beibehalten. Auch in der Mittelstufe ist auf eine sinnvolle Verteilung der Schulaufgaben zu achten, um unnötige
Häufungen und damit verbunden Probleme zu vermeiden.
Für umfangreichere schriftliche Arbeiten (Übungsaufsätze, längere Essays in Fremdsprachen) werden in der Regel mehrere Tage
zur Bearbeitung eingeräumt. Auf besondere Belastungen durch
Schulaufgaben, Schulkonzerte und andere Schulveranstaltungen
wird möglichst Rücksicht genommen.
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Hausaufgaben
Hausaufgabenkonzept
Schulleben
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Schulleben
Nicht nur ein qualitativ hochwertiger Unterricht ist für das
IGG von Bedeutung, sondern eine unverzichtbare Bereicherung stellen auch Aktivitäten dar, die über den reinen Unterricht hinausgehen.
Allerdings ist dabei darauf zu achten, dass diese Aktivitäten
nicht zu sehr den Schulalltag beeinträchtigen und eine sinnvolle Ergänzung darstellen.
Auf die Belastung der Lehrkräfte ist Rücksicht zu nehmen.
Bei den teilnehmenden Schülern soll die Teilnahme an außerunterrichtlichen Aktivitäten auf eine Anzahl begrenzt bleiben,
die gewährleistet, dass es nicht zu einer Beeinträchtigung der
schulischen Leistungen kommt.
Den Eltern sollen keine unzumutbaren finanziellen Lasten
aufgebürdet werden.
Über die Durchführung von Schulveranstaltungen entscheidet die
Schulleitung im Einvernehmen mit den schulischen Gremien.
Bewährt haben sich folgende Maßnahmen, die weiterhin das
schulische Leben prägen sollen, soweit keine triftigen Gründe dagegen sprechen:
• der Schullandheimaufenthalt für die 6. Jahrgangsstufe zur
weiteren Stärkung der Klassengemeinschaft, zur Förderung
der Kooperation und zur Erprobung neuer Lernformen
• die Sportwoche der 8. Jahrgangsstufe (Skilager oder eine
ähnliche Aktion) zur Förderung des Gesundheitsbewusstseins und der Beweglichkeit sowie des Teamgeists
• möglichst vielfältige Angebote zum Schüleraustausch zur
Förderung der Sprachkompetenz, zum Kennenlernen anderer
Kulturen und zur Erweiterung der persönlichen Erfahrung
• fachbezogene Exkursionen, die den Unterricht ergänzen
und bereichern
• Besinnungstage und ähnliche Angebote der Fachschaft Religion zur Identitätsfindung und Kommunikation
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• Fahrten in der Oberstufe zur Vertiefung und Veranschaulichung der Lerninhalte
Von besonderer Bedeutung ist auch die Förderung des musischen Profils. Deshalb erscheinen Chor- und Orchestertage
zur Vorbereitung der Frühjahrskonzerte unerlässlich. Zu diesem Profil gehören möglichst vielfältige Aktivitäten und Angebote im musikalischen und künstlerischen Bereich und die
Arbeit von Theatergruppen.
Auch das soziale Engagement von Gruppen wie dem Sanitätsdienst, den Tutoren und Streitschlichtern stellt einen wertvollen Beitrag zu einer guten Schulatmosphäre dar.
Bei der Gestaltung des Schullebens geht es nicht um bloßen
Aktionismus, sondern darum, mit Kreativität und Augenmaß sinnvolle Angebote zu machen, die zur Qualität unserer
Schule und zu ihrer Weiterentwicklung beitragen.
Tutoren
Schüler der 9. und 10. Jahrgangsstufe, die das Amt eines Tutors anstreben, bewerben sich schriftlich bei den Betreuungslehrern der Unter- und Mittelstufe. Diese wählen unter den
Bewerbern so viele Schüler aus, dass eine ausreichende Anzahl Tutoren für die 5. Klassen zur Verfügung steht. Außerdem werden aus den Bewerbern von den Tutoren zusätzlich
zwei Tutorensprecher gewählt, die jedoch keiner Klasse fest
zugeteilt sind, sondern organisatorische Aufgaben wahrnehmen und die Tutoren nach außen hin vertreten.
Um eine möglichst gute Zusammenarbeit mit der gesamten
SMV zu gewährleisten, soll wenigstens einer der beiden
Tutorensprecher regelmäßig Kontakt zur SMV aufnehmen.
Die Aufgabe der Tutoren besteht darin, den Schülern aus der
5. Klasse den Einstieg in der neuen Schule zu erleichtern.
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Dazu finden im ersten Schulhalbjahr Tutorennachmittage
und zu Beginn des zweiten Halbjahres zwei Tutorenwochenenden statt. Am Ende des Schuljahres findet eine zweitägige
Schulung der Tutoren statt, in der auch die neuen Tutorensprecher gewählt werden. Zur Anerkennung der wichtigen
Arbeit der Tutoren gibt es am Ende des Schuljahres nach
Möglichkeit einen Ausflug für die Tutoren.
Die SMV und ihre festen Veranstaltungen
Jedem Schüler steht die Mitarbeit in der SMV offen. Diese
richtet über das Schuljahr verteilt verschiedene Veranstaltungen aus:
• Im Oktober findet das erste Klassensprecherseminar im Schüler- und Studentenzentrum statt. Dafür werden die Klassensprecher, ihre Stellvertreter, Oberstufensprecher und ihre Stellvertreter und ausgewählte SMV-Aktive vom Unterricht befreit.
• Ein 2-tägiges SMV-Seminar findet im November statt.
Teilnehmer sind die Klassensprecher, Oberstufensprecher,
Tutorensprecher oder deren Stellvertreter. • Der SMV sollen ca. drei Aktionen genehmigt werden, z.B.
die Nikolausaktion, Benefizkonzerte etc. Die Verwendung
des Erlöses wird dabei öffentlich bekannt gegeben.
• Am Ende des Schuljahres organisiert die SMV ein Schulfest. Es beginnt ab der dritten Schulstunde.
• Gegen Ende des Schuljahres findet ein Klassensprecherausflug statt. Dafür werden die Klassensprecher, Oberstufensprecher und ausgewählte SMV-Aktive vom Unterricht befreit.
Methoden der schulinternen Evaluation finden am IGG je
nach Bedarf in vielfältiger Form Anwendung, um die Qualität des schulischen Lebens und Zusammenlebens zu sichern
und zu verbessern.
Befragungen aller Schüler oder einzelner Jahrgangsstufen,
Altersgruppen oder Klassen zu für das IGG wichtigen Themen bzw. Problemen werden immer wieder gezielt durchgeführt und ausgewertet.
Ein wertvolles Instrumentarium kann auch die Befragung
einzelner Klassen zur Unterrichtsqualität sein, um sowohl
Stärken als auch Verbesserungsmöglichkeiten festzustellen.
Wichtig ist dabei die gemeinsame Auswertung und Besprechung in einer sachlichen, aber vertrauensvollen Atmosphäre. Vorschläge für Fragebögen, die gewährleisten, dass es zu
keinen persönlichen Diffamierungen der Lehrer kommt,
werden vom Eltern–Lehrer–Schüler–Gremium (ELSA) erarbeitet und zur Verfügung gestellt. Der diskrete Umgang mit
Ergebnissen der Befragung muss gesichert sein. Für eine solche Befragung kommt der jeweiligen Klasse ein Vorschlagsrecht zu. Jedoch darf kein Lehrer gegen seinen Willen dazu
gezwungen sein, die Befragung zuzulassen.
Auch Eltern und Lehrkräfte sollen durch gezielte Befragungen
zur Aufdeckung von Stärken und Defiziten der schulischen
Situation beitragen.
Schulinterne Evaluation ist nur dann sinnvoll, wenn ihre Ergebnisse ernst genommen werden und in konkrete Maßnahmen münden.
Unterstützung von sozialen Projekten
Wann immer es die finanzielle Situation erlaubt, soll die
SMV ein soziales Projekt unterstützen.
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Evaluation
Schulinterne Evaluation
ELSA
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ELSA
Die Eltern–Lehrer–Schüler–Arbeitsgemeinschaft am IGG
1. Definition
Diese Arbeitsgemeinschaft beansprucht keine Entscheidungsbefugnisse, die dem Schulforum, der Schulleitung, der
Lehrerkonferenz oder anderen schulischen Gremien zukommen, sondern versteht sich als Instanz, die Ideen zur Schulentwicklung und Entscheidungsvorlagen für die zuständigen
Gremien liefert. Allerdings kommt der Arbeitsgemeinschaft
das Recht zu, dass ihre Vorlagen in den schulischen Gremien
behandelt werden müssen.
2. Aufgaben
Die Arbeitsgemeinschaft soll die Umsetzung der Schulverfassung fördern und weiterentwickeln durch
• Koordination von Schwerpunktaktionen zur Schulverfassung,
• Mitwirkung bei der schulinternen Evaluation,
• Anregung von Aktionen, die das Schulleben bereichern.
Ideen von allen am schulischen Leben des IGG Beteiligten,
die zu einer Verbesserung der schulischen Atmosphäre beitragen könnten, werden von ELSA aufgenommen und Umsetzungsmöglichkeiten überlegt und initiiert.
Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, die Zusammenarbeit von Eltern, Lehrern und Schülern zum Wohle des IgnazGünther-Gymnasiums zu fördern.
Die Lehrervertreter werden von den Lehrkräften aus einer
Vorschlagsliste gewählt.
Nach Möglichkeit soll je ein Vertreter aus jeder Gruppe Mitglied des Schulforums sein.
Die Schulleitung ist nicht Mitglied von ELSA, kann aber
als Gast an den Sitzungen teilnehmen, sofern nicht triftige
Gründe dagegen sprechen.
4. Die Sitzungen
Die Arbeitsgemeinschaft trifft sich je nach Bedarf in der Regel mindestens dreimal pro Halbjahr. Die zeitlich begrenzten Sitzungen sind in der Regel öffentlich, außer wenn es
um persönliche Fragen geht. In diesem Fall gilt für alle Mitglieder strikte Verschwiegenheitspflicht.
Die Leitung wechselt regelmäßig zwischen den beteiligten
Gruppen und wird jeweils am Ende einer Sitzung für den
nächsten Termin festgelegt. Die verantwortliche Gruppe
sammelt die Anträge und gibt die Tagesordnung rechtzeitig
(spätestens drei Tage vor der Sitzung) durch Anschlag am
SMV-Brett, Aushang im Lehrerzimmer und durch Veröffentlichung auf der Homepage des IGG bekannt.
3. Zusammensetzung
Die Eltern-Lehrer-Schülerarbeitsgemeinschaft besteht aus 15
Mitgliedern, d. h. aus jeweils fünf Vertretern der Eltern, Lehrer und Schüler.
Die Amtszeit beträgt ein Schuljahr.
Die Elternvertreter werden gewählt aus dem Kreise der Klassenelternsprecher und des Elternbeirats.
Die Schülervertreter werden vom Schülerausschuss berufen.
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Ignaz-Günther-Gymnasium Rosenheim – Schulverfassung
Jedes Mitglied dient als Ansprechpartner und kann Anträge
entgegennehmen. Außerdem steht ein Fach im Sekretariat 2
für Anträge zur Verfügung.
Der Sitzungstermin wird rechtzeitig veröffentlicht. Anonyme
Anträge werden nicht behandelt.
Beschlussfähig ist die Arbeitsgemeinschaft, wenn von den
Vertretern der einzelnen Gruppen jeweils mindestens drei
anwesend sind.
Bei einer Abstimmung muss eine Einstimmigkeit innerhalb
der Gruppen und eine Mehrheit der Gruppen insgesamt
erreicht werden. Vorrangiges Ziel ist es, im Konsens etwas
zu erreichen, was dem Wohl aller am Schulleben Beteiligten
dient.
Diese Verfassung gilt in der vorliegenden Form ab dem
Schuljahr 2009/2010.
Änderungen können von der Lehrerkonferenz, dem Elternbeirat, der Schülervertretung und der Schulleitung beantragt
werden.
Änderungen sind nur dann möglich, wenn alle entsprechenden Gremien mit der Mehrheit der Stimmberechtigten
zustimmen.
Sponsoren
Die Schulverfassung konnte nur verwirklicht werden durch
das große Engagement einiger Schüler, Eltern und Lehrer des
Ignaz-Günther-Gymnasiums.
Besonderer Dank gilt der langjährigen Schulleiterin, Frau Julitta Fleischmann, die das Projekt angestoßen und mit stetem
Interesse begleitet hat.
Der Druck der zweiten Auflage wurde durch die Mitgliedsgruppen der ELSA, also die Eltern, Lehrer und Schüler, gemeinsam finanziert.
Allen Beteiligten gebührt herzlicher Dank.
© 2. Auflage September 2009
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Änderungen
Gültigkeit und Änderungen der Schulverfassung