Stadt Quedlinburg
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Stadt Quedlinburg
Stadt Quedlinburg Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV-HFAQ/007/13 öffentlich Aufhebung des Einstellungs- und Wiederbesetzungsstopps für die befristete Weiterbeschäftigung von Absolventen der Hochschule Harz für die Aufgaben der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsund Rechnungswesens Erstellungsdatum: 07.11.2013 Beratungsfolge: Datum der Sitzung 20.11.2013 Gremium Haupt- und Finanzausschuss Quedlinburg Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt 1. die Aufhebung des Wiederbesetzungsstopps für die Stelle Sachbearbeiter/in Finanzwesen und die befristete Weiterbeschäftigung des Stelleninhabers im Zeitraum 01.01.2014 – 31.12.2014. 2. Die befristete Einstellung einer/eines weiteren Absolventin/Absolventen der Hochschule Harz im Rahmen des Verwaltungshilfeprogrammes des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt für Absolventen der Hochschule Harz zur Unterstützung bei der Einführung der Doppik. Einreichende Fraktion: Erarbeitet durch: Frau Goldbeck gez. Goldbeck Erforderliche Mitzeichnungen: 1.1 Haushalt, Steuern, Fördermittel gez. Frommert 11/11/13 Verantwortlicher Fachbereich: 5.1 Personalwesen gez. Goldbeck Bürgermeister Dr. Brecht gez. Brecht Sachverhalt: Die Stadt Quedlinburg hat zum 01.01.2014 ihre derzeitig kameral aufgestellte Haushalts- und Rechnungsführung grundlegend umzustellen auf das System des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens – neues kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR). Dazu waren und sind umfassende Vorbereitungsarbeiten erforderlich, über deren Fortgang verwaltungsseitig berichtet worden ist. Durch schwierige Rahmenbedingungen, welche durch die Stadt Quedlinburg nicht zu beeinflussen waren (Entscheidung des Verfassungsgerichtes Sachsen-Anhalt vom 19.02.2013 und damit verbundene Wiederselbstständigkeit der im Jahr 2011 per Gesetz eingemeindeten Orte Gernrode, Rieder und Bad Suderode), konnten die Vorbereitungsarbeiten für den Umstellungsprozess in diesem Jahr nicht planmäßig durchgeführt werden. So sind folgende Arbeiten noch zu erledigen: - Abschluss der Bewertungsarbeiten des unbeweglichen Vermögens, - Bildung von Sonderposten, hauptsächlich für das unbewegliche Vermögen, - Bewertung der Forderungen, - Erstellen des Vertragsregisters, - Inventuren zum 31.12.2013 In Anbetracht dieser Situation wurde ein Antrag auf Verlängerung des Einführungszeitraums der Doppik auf den 01.01.2015 gestellt. Dieser ist durch das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt abgelehnt worden. Zwangsläufig muss das Rechnungswesen bei der Stadt Quedlinburg nunmehr zum 01.01.2014 umgestellt werden. Die Eröffnungsbilanz muss zum 01.07.2014 erstellt werden. In Erwartung der gesetzlichen Wiedereingemeindung von Gernrode, Rieder und Bad Suderode in die Stadt Quedlinburg zum 01.01.2014 muss mit einem erhöhten Arbeitsaufwand bei der Aufarbeitung der Daten aus den Ortschaften gerechnet werden. Es ist von einem Datenbestand mit Stichtag 31.12.2012 und älter auszugehen. Erschwerend für die Mitarbeiter/innen des Finanzbereiches kommt hinzu, dass mit einem Inkrafttreten des Gesetzes über die Eingemeindung der Stadt Gernrode und der Gemeinden Bad Suderode und Rieder in die Stadt Quedlinburg zum 01.01.2014 ein erheblicher Arbeitsmehraufwand entstehen wird. So sind neben der dann erweiterten Haushalts-, Rechnungs- und Kassenführung insgesamt 5 Jahresrechnungen, statt einer, die bei einer Wiedereingemeindung zum 01.12.2013 notwendig gewesen wäre, zu erstellen. Die Jahresrechnungen für die Ortschaften sind von den jetzigen Mitarbeiterinnen der Verwaltungsgemeinschaft Gernrode/Harz zu erarbeiten. Somit steht dieses Personal für Einführungs- und Umstellungsarbeiten für die Doppik nicht zur Verfügung. In dieser Situation ist zur Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens die entsprechende personelle Absicherung der Arbeiten unbedingt (weiter) zu gewährleisten. Derzeitig ist bei der Stadt Quedlinburg ein Absolvent der Hochschule Harz, zunächst über ein Personalkostenförderprogramm des Landes Sachsen-Anhalt, dann über einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 31.12.2013 beschäftigt und mit Doppikeinführungsaufgaben betraut. Er koordiniert und begleitet insbesondere die technischen Umstellungsarbeiten und trägt die Verantwortung für die Umstellungsarbeiten der Anlagenbuchhaltung von der Kameralistik auf die Doppik. Auf die umfassenden praktischen Erfahrungen, gepaart mit seinen fundierten theoretischen Kenntnissen aus seinem Studium an der Hochschule Harz kann im Jahr 2014 nicht verzichtet werden. Deshalb wird eine befristete Weiterbeschäftigung als notwendig erachtet. Dazu ist es erforderlich, den Wiederbesetzungsstopp der derzeitig von ihm besetzten Stelle Sachbearbeiter Haushaltswesen, Entgeltgruppe 9 TVöD, 40 Wochenstunden) aufzuheben. Aufgrund der dargestellten Situation: Ablehnung des Verlängerungsantrags zur Einführung der Doppik, damit entstehende Drucksituation in der Vorbereitung der notwendigen Umstellungsarbeiten, voraussichtliche Wiedereingemeindung der Orte Gernrode, Rieder und Bad Suderode mit dem erheblichen Mehraufwand zur Reintegration der Aufgabenerfüllung in die Stadtverwaltung insgesamt, Bindung des VG-Personals aus dem Finanzbereich mit Jahresabschlussarbeiten in den ersten Monaten des Jahres 2014 wird neben der Weiterbeschäftigung des v.g. bereits befristet beschäftigten Absolventen der Hochschule Harz beabsichtigt, über die Inanspruchnahme der für 2014 wieder aufgelegten personellen Verwaltungshilfe für Kommunen eine weitere Absolventin der Hochschule Harz befristet zu beschäftigen. Durch das Ministerium des Innern und Sport des Landes Sachsen-Anhalt wird Kommunen die Möglichkeit gegeben, für den Zeitraum 01.01.2014 – 31.12.2014 eine/n Absolventen/eine Absolventin der Hochschule Harz für die Unterstützung bei der Einführung der Doppik einzusetzen. Das Land übernimmt dabei die Personalkosten in Höhe von 75 .v.H. einer Vollzeitstelle nach Entgeltgruppe 9 TVöD. Von dieser Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden. Der bestehende Einstellungs- und Wiederbesetzungsstopp ist entsprechend aufzuheben. Zum 01.01.2014 wird sich die Stadt Quedlinburg in der vorläufigen Haushaltsführung befinden. Handlungsgrundlage bildet in dieser Zeit § 96 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA). Danach darf die Gemeinde nur Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Diese Voraussetzungen sind gegeben. Finanzielle Auswirkungen Veranschlagung im laufenden Haushaltsjahr (Plan) ⌧ Ja Pflichtaufgaben Nein ⌧ ⌧ 82.000 € Verwaltungshaushalt Planung 2014 UA 0300 Ausgabe:82.000 € Einnahme: 28.500 € freiwillige Aufgaben Jahrespersonalkosten 2,0 VbE EG 9 TVöD: ⌧ Ja Mögliche Förderung LSA Gesamtfinanzierung Jahresförderung mind. Eigenanteil 28.500 € EUR Verpflichtungsermächtigungen Ja Nein Vermögenshaushalt HHst EUR Gesamtfinanzierung Einnahmen (Zuschüsse, Beiträge etc.) EUR Finanzplan/Investprogramm Nein Jahr EUR Jahr EUR Jahr EUR Jahr EUR Jahr EUR Jahr EUR