Stadt Quedlinburg

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Stadt Quedlinburg
Stadt Quedlinburg
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.: BV-HFAQ/007/13
öffentlich
Aufhebung des Einstellungs- und Wiederbesetzungsstopps für die
befristete Weiterbeschäftigung von Absolventen der Hochschule Harz
für die Aufgaben der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsund Rechnungswesens
Erstellungsdatum: 07.11.2013
Beratungsfolge:
Datum der Sitzung
20.11.2013
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss Quedlinburg
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt
1. die Aufhebung des Wiederbesetzungsstopps für die Stelle Sachbearbeiter/in Finanzwesen
und die befristete Weiterbeschäftigung des Stelleninhabers im Zeitraum 01.01.2014 –
31.12.2014.
2. Die befristete Einstellung einer/eines weiteren Absolventin/Absolventen der Hochschule Harz
im Rahmen des Verwaltungshilfeprogrammes des Ministeriums der Finanzen des Landes
Sachsen-Anhalt für Absolventen der Hochschule Harz zur Unterstützung bei der Einführung
der Doppik.
Einreichende Fraktion:
Erarbeitet durch:
Frau Goldbeck
gez. Goldbeck
Erforderliche
Mitzeichnungen:
1.1 Haushalt,
Steuern,
Fördermittel
gez. Frommert 11/11/13
Verantwortlicher
Fachbereich:
5.1 Personalwesen
gez. Goldbeck
Bürgermeister
Dr. Brecht
gez. Brecht
Sachverhalt:
Die Stadt Quedlinburg hat zum 01.01.2014 ihre derzeitig kameral aufgestellte Haushalts- und
Rechnungsführung grundlegend umzustellen auf das System des doppischen Haushalts- und
Rechnungswesens – neues kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR).
Dazu waren und sind umfassende Vorbereitungsarbeiten erforderlich, über deren Fortgang
verwaltungsseitig berichtet worden ist.
Durch schwierige Rahmenbedingungen, welche durch die Stadt Quedlinburg nicht zu beeinflussen
waren (Entscheidung des Verfassungsgerichtes Sachsen-Anhalt vom 19.02.2013 und damit
verbundene Wiederselbstständigkeit der im Jahr 2011 per Gesetz eingemeindeten Orte Gernrode,
Rieder und Bad Suderode), konnten die Vorbereitungsarbeiten für den Umstellungsprozess in diesem
Jahr nicht planmäßig durchgeführt werden.
So sind folgende Arbeiten noch zu erledigen:
- Abschluss der Bewertungsarbeiten des unbeweglichen Vermögens,
- Bildung von Sonderposten, hauptsächlich für das unbewegliche Vermögen,
- Bewertung der Forderungen,
- Erstellen des Vertragsregisters,
- Inventuren zum 31.12.2013
In Anbetracht dieser Situation wurde ein Antrag auf Verlängerung des Einführungszeitraums der
Doppik auf den 01.01.2015 gestellt. Dieser ist durch das Ministerium für Inneres und Sport des
Landes Sachsen-Anhalt abgelehnt worden.
Zwangsläufig muss das Rechnungswesen bei der Stadt Quedlinburg nunmehr zum 01.01.2014
umgestellt werden. Die Eröffnungsbilanz muss zum 01.07.2014 erstellt werden.
In Erwartung der gesetzlichen Wiedereingemeindung von Gernrode, Rieder und Bad Suderode in die
Stadt Quedlinburg zum 01.01.2014 muss mit einem erhöhten Arbeitsaufwand bei der Aufarbeitung
der Daten aus den Ortschaften gerechnet werden. Es ist von einem Datenbestand mit Stichtag
31.12.2012 und älter auszugehen.
Erschwerend für die Mitarbeiter/innen des Finanzbereiches kommt hinzu, dass mit einem Inkrafttreten
des Gesetzes über die Eingemeindung der Stadt Gernrode und der Gemeinden Bad Suderode und
Rieder in die Stadt Quedlinburg zum 01.01.2014 ein erheblicher Arbeitsmehraufwand entstehen wird.
So sind neben der dann erweiterten Haushalts-, Rechnungs- und Kassenführung insgesamt 5
Jahresrechnungen, statt einer, die bei einer Wiedereingemeindung zum 01.12.2013 notwendig
gewesen wäre, zu erstellen.
Die Jahresrechnungen für die Ortschaften sind von den jetzigen Mitarbeiterinnen der
Verwaltungsgemeinschaft Gernrode/Harz zu erarbeiten.
Somit steht dieses Personal für Einführungs- und Umstellungsarbeiten für die Doppik nicht zur
Verfügung.
In dieser Situation ist zur Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens die entsprechende
personelle Absicherung der Arbeiten unbedingt (weiter) zu gewährleisten.
Derzeitig ist bei der Stadt Quedlinburg ein Absolvent der Hochschule Harz, zunächst über ein
Personalkostenförderprogramm des Landes Sachsen-Anhalt, dann über einen befristeten
Arbeitsvertrag bis zum 31.12.2013 beschäftigt und mit Doppikeinführungsaufgaben betraut. Er
koordiniert und begleitet insbesondere die technischen Umstellungsarbeiten und trägt die
Verantwortung für die Umstellungsarbeiten der Anlagenbuchhaltung von der Kameralistik auf die
Doppik. Auf die umfassenden praktischen Erfahrungen, gepaart mit seinen fundierten theoretischen
Kenntnissen aus seinem Studium an der Hochschule Harz kann im Jahr 2014 nicht verzichtet
werden.
Deshalb wird eine befristete Weiterbeschäftigung als notwendig erachtet. Dazu ist es erforderlich, den
Wiederbesetzungsstopp der derzeitig von ihm besetzten Stelle Sachbearbeiter Haushaltswesen,
Entgeltgruppe 9 TVöD, 40 Wochenstunden) aufzuheben.
Aufgrund der dargestellten Situation: Ablehnung des Verlängerungsantrags zur Einführung der
Doppik, damit entstehende Drucksituation in der Vorbereitung der notwendigen Umstellungsarbeiten,
voraussichtliche Wiedereingemeindung der Orte Gernrode, Rieder und Bad Suderode mit dem
erheblichen Mehraufwand zur Reintegration der Aufgabenerfüllung in die Stadtverwaltung insgesamt,
Bindung des VG-Personals aus dem Finanzbereich mit Jahresabschlussarbeiten in den ersten
Monaten des Jahres 2014 wird neben der Weiterbeschäftigung des v.g. bereits befristet beschäftigten
Absolventen der Hochschule Harz beabsichtigt, über die Inanspruchnahme der für 2014 wieder
aufgelegten personellen Verwaltungshilfe für Kommunen eine weitere Absolventin der Hochschule
Harz befristet zu beschäftigen.
Durch das Ministerium des Innern und Sport des Landes Sachsen-Anhalt wird Kommunen die
Möglichkeit gegeben, für den Zeitraum 01.01.2014 – 31.12.2014 eine/n Absolventen/eine Absolventin
der Hochschule Harz für die Unterstützung bei der Einführung der Doppik einzusetzen.
Das Land übernimmt dabei die Personalkosten in Höhe von 75 .v.H. einer Vollzeitstelle nach
Entgeltgruppe 9 TVöD.
Von dieser Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden. Der bestehende Einstellungs- und
Wiederbesetzungsstopp ist entsprechend aufzuheben.
Zum 01.01.2014 wird sich die Stadt Quedlinburg in der vorläufigen Haushaltsführung befinden.
Handlungsgrundlage bildet in dieser Zeit § 96 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt
(GO LSA). Danach darf die Gemeinde nur Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen
leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger
Aufgaben unaufschiebbar sind.
Diese Voraussetzungen sind gegeben.
Finanzielle Auswirkungen
Veranschlagung im laufenden Haushaltsjahr (Plan)
⌧
Ja
Pflichtaufgaben
Nein
⌧
⌧
82.000 €
Verwaltungshaushalt
Planung 2014
UA 0300
Ausgabe:82.000 €
Einnahme: 28.500 €
freiwillige Aufgaben
Jahrespersonalkosten
2,0 VbE EG 9 TVöD:
⌧ Ja
Mögliche Förderung LSA Gesamtfinanzierung
Jahresförderung mind.
Eigenanteil
28.500 €
EUR
Verpflichtungsermächtigungen
Ja
Nein
Vermögenshaushalt
HHst
EUR
Gesamtfinanzierung
Einnahmen (Zuschüsse,
Beiträge etc.)
EUR
Finanzplan/Investprogramm
Nein
Jahr
EUR
Jahr
EUR
Jahr
EUR
Jahr
EUR
Jahr
EUR
Jahr
EUR