H A N D B U C H
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HANDBUCH Stand 2.12.2014 1 INHALTSÜBERSICHT: 1. SYSTEMVORAUSSETZUNGEN UND EINSTELLUNGEN......................................................... 5 2. INSTALLATION........................................................................................................................ 15 3. DATENSICHERUNG ................................................................................................................ 20 4. VERKNÜPFUNGEN ERSTELLEN AM DESKTOP ................................................................... 21 5. REGISTRIERUNG UND ERSTE SCHRITTE ............................................................................ 24 6. EINRICHTEN DER BUCHHALTUNG ....................................................................................... 26 7. ORGANISATION DER BELEGE .............................................................................................. 47 8. DIE SYMBOLLEISTE .............................................................................................................. 59 9. BELEGERFASSUNG ............................................................................................................... 60 10. NEUE ZEILEN ANFÜGEN.................................................................................................... 69 11. ZEILEN LÖSCHEN................................................................................................................. 70 12. UMSATZSTEUER-RECHNER ................................................................................................ 71 13. UMSATZSTEUER-RECHNER FÜR GEMISCHTEN STEUERSATZ....................................... 72 14. SPLIT-BUCHUNGEN ............................................................................................................. 75 15. SPESENVERTEILER ............................................................................................................. 82 16. BEWIRTUNG.......................................................................................................................... 83 17. ANZEIGE-MODI UND AUSDRUCK...................................................................................... 85 18. DATENTRANSFER ZUR STEUERKANZLEI ......................................................................... 86 19. VERSIONSINFO..................................................................................................................... 90 20. SACHKONTEN....................................................................................................................... 91 21. PERSONENKONTEN UND OFFENE POSTEN ..................................................................... 98 22. UMSATZSTEUERÜBERSICHT .............................................................................................. 99 23. SALDENLISTE ..................................................................................................................... 104 24. EIN- UND AUSGÄNGE ÜBERSICHT ................................................................................. 108 25. FREMDWÄHRUNGSRECHNER .......................................................................................... 109 26. REISEKOSTEN UND DIÄTEN ............................................................................................. 110 27. FAHRTENBUCH .................................................................................................................. 118 28. WELTZEIT............................................................................................................................ 120 29. FAKTUREN .......................................................................................................................... 121 30. JAHRESWECHSEL.............................................................................................................. 125 31. SUPPORT ............................................................................................................................ 126 32. DEINSTALLATION............................................................................................................... 127 33. FEHLERBEHANDLUNG ...................................................................................................... 128 ANHANG A : APPLE - MACINTOSH SYSTEME ....................................................................... 131 ANHANG B : SPEZIELLE BELEGKREISE................................................................................ 134 2 © www.simplesoft.at ANHANG C : ANLAGEVERZEICHNIS....................................................................................... 135 ANHANG D : BELEGKREISE ABSCHLIESSEN ....................................................................... 138 ANHANG E : JAHRESABSCHLUSS BEIM E/A-RECHNER ...................................................... 139 E1.) REISEAUFWAND ............................................................................................................... 141 E2.) PKW UND KILOMETERGELDER....................................................................................... 142 E3.) EIGENVERBRAUCH / PRIVATANTEIL / WERBEGESCHENKE ....................................... 142 E4.) WARENEINSATZ, WERBUNG UND SCHWUND BEI HANDELSWAREN ODER GASTRONOMIE......................................................................................................................... 145 E5.) ABGRENZUNGEN.............................................................................................................. 147 E6.) ABSCHREIBUNGEN .......................................................................................................... 148 E7.) BETRIEBSAUSGABEN- UND VORSTEUERPAUSCHALIERUNG .................................... 149 E8.) STEUERLICHE BEGÜNSTIGUNGEN / GEWINNFREIBETRAG ........................................ 150 E9.) VERLUSTVORTRAG.......................................................................................................... 153 E10.) GEWINNVERTEILUNG AUF 3 JAHRE BEI KÜNSTLER UND SCHRIFTSTELLER......... 153 E11.) WERBUNGSKOSTEN (BEI NICHTSELBSTÄNDIGER TÄTIGKEIT)................................ 154 ABSETZUNG FÜR ABNUTZUNG (AFA) ................................................................................... 154 ARBEITSESSEN ........................................................................................................................ 154 ARBEITSKLEIDUNG ................................................................................................................. 154 ARBEITSMATERIAL.................................................................................................................. 154 ARBEITSZIMMER ...................................................................................................................... 155 AUS- UND FORTBILDUNGSKOSTEN ...................................................................................... 155 BERUFSFÖRDERUNGSBEITRÄGE.......................................................................................... 155 FACHLITERATUR...................................................................................................................... 157 FAHRTKOSTEN......................................................................................................................... 157 FEHLGELDER ........................................................................................................................... 157 FÜHRERSCHEIN ....................................................................................................................... 157 NÄCHTIGUNGSGELDER .......................................................................................................... 158 PENDLERPAUSCHALE............................................................................................................. 158 PROZESSKOSTEN.................................................................................................................... 158 RÜCKZAHLUNG VON AUS- UND FORTBILDUNGSKOSTEN ................................................. 158 STRAFEN................................................................................................................................... 158 STRAFEN SIND GRUNDSÄTZLICH NICHT VON DER STEUER ABSETZBAR. ...................... 158 TAGGELDER / NÄCHTIGUNGSGELDER ................................................................................. 158 TELEFON/INTERNETKOSTEN.................................................................................................. 158 UMZUGSKOSTEN ..................................................................................................................... 158 E12.) SONDERAUSGABEN....................................................................................................... 159 E13.) AUßERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN ....................................................................... 163 E14.) WEITERE BEGÜNSTIGUNGEN FÜR KINDER................................................................. 174 E15. STEUERSPAR-CHECKLISTE ........................................................................................... 175 3 © www.simplesoft.at Willkommen zur SIMPLE FINANZBUCHHALTUNG ! Mit der SIMPLE FINANZBUCHHALTUNG können Sie Ihre Belege selbständig erfassen und somit einen wesentlichen Anteil der buchhalterischen Arbeit selbst erledigen. Dieser erste Teil Ihrer Unterlagen, das allgemeine HANDBUCH möchte Sie mit der grundsätzlichen Bedienung des Programms vertraut machen. Wenn Sie zusätzlich auch die KONTIERUNG der einzelnen Geschäftsfälle übernehmen - also ob ein Beleg zum Mietaufwand oder zum Büromaterial zuzuordnen ist -, erhalten Sie im zweiten Teil eine Übersicht über die wichtigsten Buchungssätze. Einnahmen-Ausgabenrechner buchen alle Belege erst bei Zahlung. Wenn Sie jedoch eine doppelte Buchhaltung führen, sind die Eingangs- und Ausgangsrechnungen zusätzlich in einem eigenen Belegkreis zu buchen. Mehr dazu erfahren Sie im dritten Teil EIN-AUSGANGSRECHNUNGEN. Für Einnahmen-Ausgabenrechner ist dieser dritte Teil wie gesagt ohne Bedeutung. Der Großteil unserer Kunden hatte zuvor keinerlei Erfahrung mit Buchhaltung und konnte dank der simplen Bedienung und der zahlreichen Automatismen innerhalb kürzester Zeit die Buchungen erfassen. TIPP: für den schnellen Einstieg lesen Sie bitte zumindest die Kapitel 1, 3 und 5 bis 16. (Für den Schnelleinstieg werden Sie am Ende von Kapitel 1 auf Kapitel 3 verwiesen usw…) Wir wünschen Ihnen ein erfreuliches Arbeiten ! 4 © www.simplesoft.at 1. SYSTEMVORAUSSETZUNGEN UND EINSTELLUNGEN 5 1. SYSTEMVORAUSSETZUNGEN UND EINSTELLUNGEN Die SIMPLE FINANZBUCHHALTUNG benötigt ein unter Windows* installiertes Microsoft Excel ab der Version 8.0 (=Excel 97). Sie können natürlich auch Excel 2000, Excel XP (2002), Excel 2003, Excel 2007 und 2010 oder eine spätere Version verwenden. Auch englischsprachige Versionen werden unterstützt. *Für Apple / Macintosh-Systeme siehe bitte Anhang A. Excel 97 hat einen etwas geringfügigeren Befehlswortschatz, weshalb das Eröffnungsfenster beim Starten nicht angezeigt werden kann. Abgesehen davon ist die volle Funktionalität gegeben. TIPP: Im Kapitel 19 VERSIONSINFO erfahren Sie, wie Sie Ihre Excelversion feststellen können. Die SIMPLE FINANZBUCHHALTUNG ist mit VBA- Programmcode hinterlegt und benötigt diesen auch für die volle Funktionalität. Innerhalb der Excel-Sicherheitseinstellung kann das Ausführen von VBA-Code deaktiviert sein, um PC-schädlichen Code zu verhindern. Die SIMPLE FINANZBUCHHALTUNG ist natürlich frei von schädlichem Code und Sie können daher die Ausführung des VBA-Codes erlauben. Dazu kann es notwendig sein, dass Sie die Sicherheitseinstellungen von EXCEL ändern. Auf den folgenden Seiten ist das Einstellen der Sicherheitseinstellungen für alle unterstützten Excelversionen beschrieben. Nachdem Sie Ihre Version auf den nachfolgenden Seiten gefunden und eingestellt haben, lesen Sie bitte noch ab Unterkapitel 1.5 weiter. 5 © www.simplesoft.at 1. SYSTEMVORAUSSETZUNGEN UND EINSTELLUNGEN 6 1.1 SICHERHEITSSTUFE IN EXCEL 2000 BIS 2003 Gehen Sie in Excel 2000 und Excel 2003 im Menü EXTRAS auf das Untermenü MAKRO und dort auf den Punkt SICHERHEIT. Es öffnet sich das Fenster mit der Sicherheitsstufe 6 © www.simplesoft.at 1. SYSTEMVORAUSSETZUNGEN UND EINSTELLUNGEN 7 Bei der mittleren Sicherheitsstufe werden Sie bei jedem Öffnen der VORLAGEN gefragt, ob Sie VBA-Makros erlauben wollen oder nicht. Wenn Sie auch andere Exceldateien erhalten, deren Sicher-heit fragwürdig ist und Sie kein Antivirenprogramm haben, kann dies die richtige Einstellung sein, weil Sie bei jeder Exceldatei gefragt werden, ob Sie VBA-Makros zulassen wollen. Die niedrige Sicherheitsstufe hat den Vorteil, dass Sie nicht bei jedem Start der SIMPLE FINANZBUCHHALTUNG neu bestätigen müssen, dass Sie den VBA-Code zulassen wollen. Diese Einstellung sollten Sie allerdings nur wählen, wenn Sie keine fremden, unsicheren Exceldateien erhalten oder ein aktuelles Antivirenprogramm installiert haben. 1.2 SICHERHEITSSTUFE BEI EXCEL 97 unter Excel 97 aktivieren Sie die niedrige Sicherheitsstufe, indem Sie im Menü EXTRAS OPTIONEN - im Register ALLGEMEIN das Häkchen bei MAKROVIRUS-SCHUTZ entfernen: 7 © www.simplesoft.at 1. SYSTEMVORAUSSETZUNGEN UND EINSTELLUNGEN 8 1.3 SICHERHEITSEINSTELLUNGEN IN EXCEL 2007 Um in Excel 2007 die Sicherheitseinstellungen richtig zu setzen, sodass der VBA-Code des Programms ausgeführt werden kann, folgen Sie bitte diesen Schritten: Öffnen Sie in Excel 2007 über den neuen Office-Startknopf das nebenstehende Menü und wählen darin unten die Funktion Excel-Optionen. Dort wählen Sie bitte den Bereich Vertrauensstellungscenter und klicken dann weiter auf die Einstellungen dafür: 8 © www.simplesoft.at 1. SYSTEMVORAUSSETZUNGEN UND EINSTELLUNGEN 9 Wechseln Sie nun zu den Einstellungen für Makros und setzen Sie die Optionsschaltfläche auf "Alle Makros mit Benachrichtigung deaktivieren" oder wählen Sie "Alle Makros aktivieren", wenn Sie keine anderen Exceldateien von fremden Personen erhalten. Was ist der Unterschied zwischen diesen beiden Einstellungen ? Die Option "Alle Makros mit Benachrichtigung deaktivieren" bedeutet, dass Excel jedes Mal, wenn es die Buchhaltungssoftware öffnet, den Programmcode darin deaktiviert (sperrt). Sie erhalten dann unterhalb der Menüleiste den Hinweis, dass alle Makros gesperrt sind - und erst wenn Sie auf den Button "Inhalt aktivieren" klicken, funktioniert der Programmcode der Vorlage: Wenn Sie eine gute Antiviren-Software am Rechner haben oder keine Exceldateien von fremden Personen erhalten, können Sie auch die Einstellung "Alle Makros aktivieren" anklicken. Dies bedeutet, dass die Buchhaltungssoftware immer sofort nach dem Öffnen, ohne weitere Schritte aktiv ist und verwendet werden kann. 9 © www.simplesoft.at 1. SYSTEMVORAUSSETZUNGEN UND EINSTELLUNGEN 10 Hinweis: Es gab vereinzelt Excel 2007-Versionen, bei denen durch ein fehlendes Excel-Update die Funktionen in der SIMPLEFIBU-Menüleiste nicht ansprechbar waren, wenn man hier in den Sicherheitseinstellungen die Option "Alle Makros aktivieren" wählte. Sollte dies auch bei Ihnen der Fall sein, wählen Sie bitte die Option "Alle Makros mit Benachrichtigung deaktivieren", damit alles reibungsfrei funktioniert. Wenn Sie die Option "Alle Makros mit Benachrichtigung deaktivieren" wählten, aktivieren Sie bitte im Bereich "Statusleiste", dass gesperrte Inhalte angezeigt werden sollen. Haben Sie eingestellt, dass "Alle Makros mit Benachrichtigung deaktiviert" werden, müssen Sie bei jedem Start der Buchhaltungsdatei die enthaltenen Makros noch manuell aktivieren. Je nach Excelversion klicken Sie dazu entweder auf ein sich öffnendes Fenster oder auf die schon vorhin erwähnte Hinweisleiste: 10 © www.simplesoft.at 1. SYSTEMVORAUSSETZUNGEN UND EINSTELLUNGEN 11 Einige Excel-Versionen zeigen den gesperrten Programmcode auch mit einer etwas anderen Hinweisleiste an und Sie können darin über den Button Optionen den Programmcode aktivieren: DIE NEUE MENÜLEISTE 1.4 SICHERHEITSEINSTELLUNGEN IN EXCEL 2010 bzw. Excel 2013 Die Logik der Sicherheitseinstellungen ist in Excel 2010 und 2013 gleich, wie hier zuvor für Excel 2007 beschrieben. Nur das Öffnen des Sicherheitscenters erfolgt minimal anders: Klicken Sie zuerst auf den Menüpunkt DATEI und wählen darin die Funktion OPTIONEN: Im Bereich Sicherheitscenter können Sie dann die Einstellungen dafür hier öffnen. Wie schon bei den Einstellungen von Excel 2007 beschrieben empfehlen wir Ihnen die Option "Alle Makros aktivieren" für den Fall, dass Sie eine Antivirensoftware verwenden oder keine Exceldateien von fremden Personen verwenden. 11 © www.simplesoft.at 1. SYSTEMVORAUSSETZUNGEN UND EINSTELLUNGEN 12 1.5 Navigation und Menüleisten Die einzelnen Tabellenblätter in Excel wählen Sie bitte hier über die Blattregisterkarten aus: PROGRAMM-MENÜLEISTE Bis zur Version Excel 2003 befindet sich die neue Symbolleiste für die Buchhaltung im unteren Bildschirmbereich. Ab Excel 2007 befindet sich aus Excel-internen Gründen die neue Symbolleiste hingegen oben und muss durch einen Klick auf den Menüpunkt Add-Ins sichtbar gemacht werden. Diesen Menüpunkt müssen Sie bei jedem Start einmal anklicken, damit die Symbolleiste sichtbar wird. 12 © www.simplesoft.at 1. SYSTEMVORAUSSETZUNGEN UND EINSTELLUNGEN 13 1.6 HINWEIS FÜR DAS SPEICHERN Die Buchhaltungssoftware enthält rund 200 Tabellenblätter (von denen die Mehrheit die meiste Zeit über ausgeblendet ist und nur bei Bedarf eingeblendet wird). Wenn Sie die Datei speichern kann es daher je nach Rechnerleistung bis zu 50 Sekunden dauern, bis die Datei gespeichert ist. 1.7 AUTOWIEDERHERSTELLEN-SPEICHERN Wenn Sie eine Excelversion XP (2002) oder neuer haben, wird Ihr Excel die Buchhaltungsdatei alle 10 Minuten automatisch speichern, um im Falle eines Stromverlustes möglichst wenig Daten zu verlieren. Während dieses automatischen Speichern - das aus oben genannten Grund bis zu 50 Sekunden dauern kann - erscheint die Excel-Anwendung wie "tot", da sie weder reagiert noch irgendeinen Hinweis auf dieses automatische Speichern anzeigt. Für ein flüssiges Arbeiten empfehlen wir daher den Speicherrhythmus auf eine höhere Zeitspanne - z.B. 60 Minuten zu setzen, da Stromausfälle ja nun doch sehr selten vorkommen. LÖSUNG FÜR EXCEL 2003 a.) VERLÄNGERN DES SPEICHERRHYTHMUS Im Excel-eigenen Menü EXTRAS klicken Sie auf den Menüpunkt OPTIONEN. Im sich öffnenden Fenster wählen Sie die Registerkarte "SPEICHERN". Dort können Sie die Zeit z.B. auf 60 oder 90 Minuten einstellen. b.) DEAKTIVIEREN DER AUTOWIEDERHERSTELLENFUNKTION IN EXCEL 2003 Wenn Sie Excel's Inaktivität durch dieses Autospeichern ganz abstellen möchten, können Sie die Autowiederherstellen-Funktion auch deaktivieren, indem Sie das Häkchen entfernen hier. 13 © www.simplesoft.at 1. SYSTEMVORAUSSETZUNGEN UND EINSTELLUNGEN 14 LÖSUNG FÜR EXCEL 2007 UND 2010 Öffnen Sie wie schon vorhin bei den Sicherheits-Einstellungen beschrieben, die Exceloptionen. In Excel 2010 geht das über das Menü DATEI und in Excel 2007 über den bunten OfficeStartbutton. Wählen Sie dort den Button "Excel-Optionen". Wechseln Sie nun in das Register SPEICHERN. Dort können Sie den Zeitrhythmus auf z.B. 60 Minuten einstellen oder das AutowiederherstellenSpeichern auch ganz deaktivieren, indem Sie das Häkchen hier entfernen. Für den Schnelleinstieg lesen Sie nun bitte direkt weiter bei Kapitel 3. 14 © www.simplesoft.at 2. INSTALLATION 15 2. INSTALLATION Sie erhalten von uns die SIMPLE FINANZBUCHHALTUNG üblicherweise als Setup-Routine per E-Mail, die auch die nachfolgenden 3 Handbücher automatisch installiert: 1.) dieses allgemeine Handbuch hier, 2.) das Kontierungs-Handbuch und 3.) das Ein/Ausgangsrechnung-Handbuch für die doppelte Buchhaltung Durch Öffnen der KASSABANK-SETUP-Datei starten Sie die Installation der FINANZBUCHHALTUNG : SIMPLE Im ersten Fenster wird empfohlen, dass Sie vor der Installation alle anderen Anwendungen geschlossen haben sollten. Nach dem Klick auf WEITER erhalten Sie unseren Hinweis auf die Lizenzvereinbarung: Wenn Sie dieser zustimmen, wählen Sie den Punkt ICH AKZEPTIERE DIE VEREINBARUNG und klicken auf Weiter. 15 © www.simplesoft.at 16 2. INSTALLATION Das nächste Fenster schlägt Ihnen als Installations-Ordner auf der Festplatte C den Unterordner KASSABANK vor. Sie können diesen Pfad natürlich nach eigenen Wünschen abändern, aber es wird empfohlen den vorgeschlagenen Pfad für die Installation von Updates beizubehalten. Anschließend klicken Sie bitte auf Weiter. In nächsten Fenster wird der Ordnername eingestellt, in den Ihre Verknüpfungen erzeugt werden im START-Menü (dieses ist erreichbar über die START-Taste unten links auf Ihrem Bildschirm und öffnet sich über den Menübereich "Alle Programme"). Sie können den voreingestellten Ordner belassen wie er ist oder ihn auch nach Ihren Wünschen ändern: Anschließend klicken Sie auf WEITER. Das nachfolgende Fenster weist Sie darauf hin, dass alle Einstellungen erfolgreich gemacht wurden und nun das eigentliche Kopieren der Vorlagen auf Ihren PC erfolgen kann. Klicken Sie dazu auf WEITER. Wenn Sie die SIMPLE FINANZBUCHHALTUNG bereits früher einmal installiert haben und nun ein Update einspielen, erhalten Sie nebenstehendes Fenster. Sie sollten es nur dann mit JA abklicken, wenn Sie sicher sind, dass Sie die vorige Buchhaltungsversion bereits an anderer Stelle gespeichert haben. Ansonsten gehen Sie einfach 2 Fenster Installationsverzeichnis statt C:\KASSABANK 16 zurück © www.simplesoft.at und wählen ein anderes 2. INSTALLATION Im nächsten Fenster erhalten Sie noch ein paar wichtige Infos für den Einstieg. Anschließend ist die Installation fertig gestellt. 17 © www.simplesoft.at 17 2. INSTALLATION 18 ARBEITEN MIT DEN VERKNÜPFUNGEN AM DESKTOP Nach erfolgreicher Installation sind die Verknüpfungen Ihrer Buchhaltung direkt auf dem Desktop zu finden - das ist jener Bildschirm, der nach dem Start des Rechners sichtbar ist. Verknüpfungen sind NICHT die eigentlichen Dateien - sondern dienen nur zum Öffnen einer Datei. Sie erkennen eine Verknüpfung an dem kleinen schwarzen Pfeil unten links beim Symbol. Verknüpfungen enthalten selbst keinerlei Daten, sondern verweisen nur auf die Originaldateien im Installationsordner. Beim Versenden der Datei an uns verwenden Sie daher nicht die Verknüpfung der Buchhaltungs-Datei, sondern die Originaldatei aus dem Installationsordner: Sie sehen auf Ihrem Desktop das gelbe Ordner-Symbol KASSABANK, mit dem Sie direkt zum Ordner mit der Original-Buchhaltungsdatei gelangen. Für das Sichern, Versenden oder Zippen Ihrer Buchhaltungsdatei klicken Sie daher immer zuerst auf dieses Symbol und verwenden die Datei "Buchhaltung.xls", die sich im öffnenden Ordnerfenster befindet. STARTEN DER BUCHHALTUNG Die Buchhaltung selbst öffnen Sie durch einen Mausklick auf das Symbol BUCHHALTUNG am Desktop. MEHRFACHE INSTALLATION DER BUCHHALTUNG Wenn Sie die Buchhaltung ein zweites Mal auf den selben Rechner installieren wollen - etwa, weil Sie eine zweite Buchhaltung erfassen möchten oder Sie mehr als 5 Bankkonten haben - dann gehen Sie folgendermaßen vor: Nachdem Sie die erste Buchhaltung - wie in diesem Kapitel beschrieben - installiert haben, benennen Sie bitte die beiden Symbole BUCHHALTUNG und KASSABANK direkt am Desktop um. Machen Sie dazu einen rechten Mausklick direkt auf das Symbol und wählen UMBENENNEN: 18 © www.simplesoft.at 2. INSTALLATION 19 Geben Sie den beiden Symbolen einen beliebigen anderen, für Sie aussagekräftigen Namen - zB Buchhaltung Geschäftszweig XY … Führen Sie anschließend das Setup erneut durch; (eventuell erhalten Sie von uns für die zweite Buchhaltung eine eigene Buchhaltungvorlage mit etwas anderen Einstellungen / Sachkonten). Beim Fenster für den Installationsort geben Sie nun einen anderen Unterordner an als bei der ersten Installation. Erfolgte Ihre erste Installation etwa in den vorgegebenen Ordner C:\KASSABANK, können Sie die zweite Buchhaltung in den Ordner C:\KASSABANK2 installieren. Wenn anschließend der Pfad für die Installation der Symbole im Startordner abgefragt wird, geben Sie auch hier einen von der ersten Installation abweichenden Namen an - z.B. SIMPLE FIBU 2. Nach erfolgter Installation befinden sich auf dem Desktop die Symbole für diese zweite Buchhaltung mit den Namen KASSABANK und BUCHHALTUNG. Eventuell möchten Sie auch diese beiden Symbole wie oben beschrieben umbenennen auf einen aussagekräftigeren Namen. WENN SIE NUR DIE EXCELDATEI UND DIE HANDBÜCHER ERHALTEN Eventuell erhalten Sie die Handbücher und die Exceldatei nur direkt oder gezippt ohne Installationsroutine. In diesem Fall speichern Sie einfach alle Dateien in einen gemeinsamen Ordner Ihrer Wahl. Wenn Sie möchten, können Sie noch Verknüpfungen selber erzeugen, wie es im Kapitel 4 beschrieben ist. Dies ist aber nicht unbedingt notwendig, sondern nur für das schnellere Starten direkt vom Desktop weg hilfreich. 19 © www.simplesoft.at 3. DATENSICHERUNG 20 3. DATENSICHERUNG Um einen Verlust Ihrer Daten zu vermeiden, sollten Sie in regelmäßigen Abständen eine Sicherung Ihrer Daten erwägen. Im Normalfall reicht eine monatliche Sicherung, die allerdings entfallen kann, falls Sie uns Ihre Daten monatlich zukommen lassen. Bei größerem Datenumfang ist eine wöchentliche Sicherung überlegenswert. Diese Datensicherung erfolgt üblicherweise auf einen USB-Stick. Da die Buchhaltungsdatei nie größer als maximal 10-15 Megabyte groß wird, passt sie auf JEDEN handelsüblichen USB-Stick, selbst wenn er nur 256 Megabyte Speicherplatz hat. Alternativ kann man die Buchhaltung auch auf eine externe Festplatte kopieren oder auf CD-/ DVD-Medien brennen. Die gesamten Buchhaltungsdaten befinden sich in der Exceldatei BUCHHALTUNG.XLS Machen Sie bitte eine Kopie dieser einen Datei auf dem gewünschten Datenträger. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie wirklich die eigentliche Excel-Datei kopieren und nicht eine etwaige Verknüpfung auf dem Desktop (siehe auch Kapitel 2). Wenn Sie nicht sicher sind, wie Sie die Exceldatei und nicht nur die Verknüpfung sichern, öffnen Sie die Buchhaltung auf gewohnte Weise in Excel und speichern Sie die Datei direkt in Excel auf dem Sicherungsdatenträger, z.B. auf den USB-Stick. Anschließend schließen Sie Excel wieder. Achten Sie beim nächsten Weiterbuchen, dass Sie nicht irrtümlich die Sicherungskopie auf dem USB-Stick öffnen, sondern die eigentliche Datei auf Ihrem PC. Durch Sicherungskopien entstehen ja immer mehrere Versionen der Buchhaltung: - die eigentliche Exceldatei auf dem PC, in der Sie buchen - und mit der Zeit eine oder mehrere Sicherungskopien. Buchen sollten Sie aber nur in der Version am PC und nicht in den Sicherungskopien - denn bei einem Arbeiten in verschiedenen Versionen werden Sie irgendwann nicht mehr wissen in welcher Version der aktuellste Buchungsstand ist. Für den Schnelleinstieg lesen Sie bitte direkt weiter im Kapitel 5. 20 © www.simplesoft.at 4. VERKNÜPFUNGEN ERSTELLEN AM DESKTOP 21 4. VERKNÜPFUNGEN ERSTELLEN AM DESKTOP Viele Anwender legen sich Verknüpfungen für häufig verwendete Programme direkt auf den Desktop - jenem Bildschirm, der nach dem Einschalten des PC's sichtbar ist. Falls Sie die Vorlagen der SIMPLE FINANZBUCHHALTUNG mittels Installations-Routine installiert haben, sind diese Verknüpfungen automatisch erstellt worden. Manuelles Erzeugen der BUCHHALTUNG-Verknüpfungen Für den Fall, dass Sie die Verknüpfungen manuell erstellen möchten, etwa weil die Verknüpfungen am Desktop irrtümlich gelöscht worden sind, können Sie die nachfolgenden Anweisungen verwenden: o Gehen Sie in den Ordner mit der Vorlage - im Normalfall ist der korrekte Ordnerpfad: C:\KASSABANK. Um dorthin zu gelangen klicken Sie auf dem Desktop auf das Symbol Arbeitsplatz; eventuell finden Sie Ihren Arbeitsplatz auch durch das Drücken auf die START-Taste unten links auf Ihrem Bildschirm. Im Arbeitsplatz klicken Sie auf die Festplatte C. Dort sollte sich der Unterordner "KASSABANK" befinden. Öffnen Sie diesen mit einem Doppelklick. o Klicken Sie mit der RECHTEN Maustaste auf die Datei "BUCHHALTUNG.XLS" und wählen im erscheinenden Menü den Punkt "VERKNÜPFUNG ERSTELLEN". o Dadurch entsteht eine Verknüpfung Ihrer Vorlage, die Sie am kleinen Dreieck links unterhalb des Dateisymbols erkennen – (ev.heißt sie auch „Verknüpfung mit Buchhaltung“) o 21 Ist Ihre Ordneransicht anders eingestellt, sieht Ihre Darstellung eventuell auch so aus aber wieder erkennen Sie am kleinen Dreieck links unten die neu erstellte Verknüpfung: © www.simplesoft.at 4. VERKNÜPFUNGEN ERSTELLEN AM DESKTOP 22 o Machen Sie auf diese Verknüpfung einen RECHTEN Mausklick und wählen im o o o o erscheinenden Kontextmenü den Punkt "AUSSCHNEIDEN". Minimieren Sie nun das Ordnerfenster oder schieben es zur Seite, sodass Ihr Desktop sichtbar wird. Machen Sie einen RECHTEN Mausklick auf eine freie Stelle des Desktops und wählen Sie im erscheinenden Kontextmenü den Punkt "EINFÜGEN". Nun sollte die Verknüpfung mit dem kleinen Pfeil links unten direkt auf Ihrem Desktop zu sehen sein. Mit einem rechten Mausklick auf eine erzeugte Verknüpfung und anschließendem Wählen des Punktes "UMBENENNEN" können Sie den Namen der Verknüpfung ändern - z.B. den Namen von "VERKNÜPFUNG MIT BUCHHALTUNG" umbenennen auf "BUCHHALTUNG". TIPP: Das Wesen einer Verknüpfung ist, dass sie KEINERLEI Daten enthält, sondern nur auf die eigentliche Datei verweist und daher zum Öffnen dieser Datei dient. Sie können eine Verknüpfung daher jederzeit verschieben oder auch löschen ohne dass die eigentliche Datei verändert oder gelöscht wird. WICHTIG: für die Datensicherung oder wenn Sie Ihre Daten per Mail oder Diskette an uns senden möchten, ist es wichtig, dass Sie nicht die Verknüpfung, sondern die eigentlichen Dateien verwenden. Diese befinden sich - bei normaler Installation - auf der Festplatte C, im Unterordner "KASSABANK". MAXIMIEREN DES BUCHHALUNGSFENSTERS Windows startet alle Anwendung prinzipiell nicht in maximaler Fenster-Größe, sondern in der Größe der letzten Einstellung. Sie können aber jedem Programm zuweisen, dass es IMMER maximiert gestartet wird. Dazu klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das Symbol der Verknüpfung - in unserem Fall auf das Symbol BUCHHALTUNGS auf Ihrem Desktop und wählen im erscheinenden Menü den Punkt EIGENSCHAFTEN: Im sich öffnenden Fenster wählen Sie beim Punkt AUSFÜHREN: MAXIMIERT und bestätigen diese Einstellung mit der OK-Taste. In Zukunft wird Ihre Buchhaltung immer mit einem größtmöglichen Fenster starten. 22 © www.simplesoft.at 4. VERKNÜPFUNGEN ERSTELLEN AM DESKTOP 23 Erzeugen der Verknüpfungen FÜR DEN SIMPLE-FIBU - ORDNER Es macht Sinn eine Verknüpfung vom eben erwähnten Unterordner "SIMPLE-FIBU" direkt auf Ihren Desktop zu legen. Bei Installation von CD-ROM bzw. SETUP-Datei wird dies automatisch erledigt. Möchten Sie aus irgendeinem Grund diese Verknüpfung zu einem späteren Zeitpunkt manuell erzeugen, folgen Sie nachfolgenden Schritten: 23 Klicken Sie auf das Symbol Arbeitsplatz (ev. über den START-Knopf unten links am Bildschirm erreichbar) und dort auf die Festplatte C. Hier sollten Sie den Unterordner "KASSABANK" finden. Mit einem rechten Mausklick direkt auf diesen Ordner können Sie eine Verknüpfung erzeugen: Anschließend verschieben Sie die erzeugte Verknüpfung auf den Desktop, wie oben bei der BUCHHALTUNG-Vorlage beschrieben. © www.simplesoft.at 5. REGISTRIERUNG UND ERSTE SCHRITTE 24 5. REGISTRIERUNG UND ERSTE SCHRITTE Mit einem Mausklick auf das Symbol "BUCHHALTUNG" am Desktop öffnen Sie die Buchhaltungs-Datei: Beim allerersten Start werden Sie um die Eingabe eines Lizenzschlüssels gebeten: Für eine Demoversion, die zeitlich auf 60 Tage beschränkt ist und ansonsten den vollen Funktionsumfang besitzt, übernehmen Sie den voreingestellten Lizenzschlüssel "demo" mit der OK-Taste. Den Lizenzschlüssel für die Vollversion erfahren Sie beim Kauf direkt bei uns: www.simplesoft.at . Anschließend zeigt das Programm bei jedem Start für ein paar Sekunden das Start-Fenster: Es werden bei jedem Programmstart sämtliche Formeln und Zellbezüge in den BuchungsTabellenblättern wiederhergestellt für den Fall, dass sie irrtümlich gelöscht oder überschrieben worden sind. Der Fortschritt dieser Wiederherstellung ist am wandernden grünen Balken erkennbar. 24 5. REGISTRIERUNG UND ERSTE SCHRITTE 25 HINWEIS: unter Excel 97 unterbleibt die Anzeige des Start-Fensters. Sie erkennen das Tätigsein des Programms daran, dass Sie keine Zelle anwählen können und noch keine neue Symbolleiste sichtbar ist. Diese wichtige Wiederherstellung bei jedem Start dauert meist nur wenige Sekunden. Anschließend sehen Sie das erste Arbeitsblatt Ihrer Buchhaltungs-Vorlage. In aller Regel wird dies das Jännerblatt der Kassa sein: Hier ist die erste Eingabezeile für die einzelnen Buchungen. WICHTIG: bitte ändern Sie die Tabellennamen NICHT Hier können Sie durch die einzelnen Tabellenblätter klicken: die Jänner-Tabellen der Kassa und der Bank. Weiters sehen Sie hier die neue Symbolleiste, die im Kapitel 8 näher besprochen wird. (Ab Excel 2007 muss einmal oben rechts auf das Menü ADDINS geclickt werden, um die Leiste zu sehen.) An dieser Stelle möchten wir Ihnen nur noch kurz die Funktion ZOOM vorstellen: Über die -Taste können Sie zwischen zwei Zoomstufen hin- und herschalten. Die erste Stufe zeigt Ihnen den wesentlichen Ausschnitt, der für die Erfassung der Belege notwendig ist. Der Vorteil dieser Ansicht besteht darin, dass alle Zeichen größer angezeigt werden: Die zweite Stufe zeigt zusätzlich die Umsatzsteuer. (Falls in den Einstellungen die Kostenrechnung aktiviert ist, kommt eine weitere Spalte für die Kostenstelle hinzu.) TIPP: manuelles, stufenweises Zoomen in allen Tabellen funktioniert mit den Tasten 25 © www.simplesoft.at 6. EINRICHTEN DER BUCHHALTUNG 26 6. EINRICHTEN DER BUCHHALTUNG WICHTIG: Bevor Sie zu buchen beginnen, sollten Sie - wie nachfolgend im Unterpunkt 6.27 beschrieben - den Kontostand Ihres Bankkontos eingeben. Bei einer doppelten Buchhaltung muss auch ein Kassastand eingeben werden - nicht jedoch bei einer Einnahmen-Ausgabenrechnung. Falls Sie ohnedies am Beginn der betrieblichen Tätigkeit zu buchen 0beginnen, werden der Bankkonto- und der Kassastand ohnedies mit Null beginnen und Sie müssen nichts einstellen. Die Einstellungen für Ihre Buchhaltung befinden sich in einem Tabellenblatt, das im Normalfall ausgeblendet ist. Um es einzublenden, wählen Sie bitte in der neuen Symbolleiste den Punkt EXTRA und dort den Unterpunkt EINSTELLUNGEN: Es öffnet sich das Tabellenblatt EINSTELLUNGEN, in dem Sie einiges anpassen können. WICHTIG: Sie sehen unter dem Namen des Tabellenblattes ein Kontrollkästchen für die Option "NICHT AUTOMATISCH AUSBLENDEN". Sobald Sie auf ein anderes Tabellenblatt wechseln, wird das Tabellenblatt EINSTELLUNGEN automatisch geschlossen. Da die Vorlage ca. 200 Tabellenblätter besitzt, werden die meisten von Ihnen automatisch ausgeblendet, sobald Sie sie verlassen um die Übersichtlichkeit zu erhöhen Möchten Sie dieses automatische Ausblenden bei einem Tabellenblatt deaktivieren, setzen Sie das betreffende Häkchen auf das Kontrollkästchen "NICHT AUTOMATISCH AUSBLENDEN". Wir haben bereits alle notwendigen Parameter korrekt eingestellt und Sie können die meisten Einstellungen hier überspringen. Wir empfehlen Ihnen jedoch jene nachfolgenden Punkte hier im Kapitel 6 zu lesen, die mit dem Tipp-Symbol versehen sind. Besonders hilfreich wird für Sie sein: - die automatische Auftrennung von Buchungen auf verschiedene Aufwandkonten (s. Punkt 6.30), - die automatische Ausbuchung von Privatanteilen (Punkt 6.41), - das Verwenden von automatischen Buchungstexten (Punkt 6.42), - das Anlegen von vollautomatischen Buchungen (Punkt 6.47) und - das automatische Vortragen der Belegnummer und des Buchungsdatums (6.49). 26 © www.simplesoft.at 6. EINRICHTEN DER BUCHHALTUNG 27 Im Folgenden werden alle Einstellungen erklärt - vor allem die Felder, bei denen Sie das TIPPSymbol sehen, sind für Sie wichtig. Wichtig: Nur die weißen Felder dürfen direkt beschrieben werden. Anders gefärbte Zellen können nur über die eigens dafür angelegten Knöpfe eingestellt werden, indem Sie mit der Maus direkt darauf klicken. Tasten mit grünem Text dienen als EIN- und AUSSCHALTER. So können etwa im unteren Bild bei den Belegkreisen mit den grünen Tasten KASSA, BANK etc die einzelnen Belegkreise mit derselben Taste ein- und auch wieder ausgeschaltet werden. Am o erkennen Sie, dass ein Schalter eingeschalten ist. Fehlt ein o, so ist die entsprechende Funktion nicht aktiv. Tasten mit rotem Text sind Auswahlschalter: sobald ein Auswahlschalter gedrückt wird, werden die anderen Wahlschalter im selben Bereich automatisch deaktiviert. Im unteren Bild kann man etwa den Bereich ABGABE nur entweder auf monatlich, auf Quartal oder auf jährlich stellen. 6.0 UPDATE AUS ALTER VORLAGE: Sollten Sie eines Tages ein Update selber einspielen, können Sie hier auswählen, welche Daten aus der bisherigen Buchhaltung in die neue Vorlagenversion kopiert werden sollen. Die voreingestellten Werte sind ohnedies die besten: 6.1 BELEGKREISE: Hier können Sie zusätzliche Belegkreise aktivieren, etwa wenn Sie mehrere Bankkonten haben oder Ihre Jahresabschlussbuchungen selber buchen wollen. Für einen neuen Belegkreis klicken Sie einfach auf eine Taste, unter der noch kein blauer Ring ist. Blaue Ringe (o) bedeuten, dass der betreffende Belegkreis bereits aktiviert ist. Würden Sie auf eine Taste mit o darunter klicken, würde der betreffende Belegkreis deaktiviert werden. Achtung: beim Deaktivieren eines Belegkreises werden alle Buchungen darin gelöscht. 6.2 ABGABE: für den Fall, dass Sie Ihre Buchhaltungsdaten an einen Steuerberater schicken, der ebenfalls BMD verwendet, kann man hier einstellen, ob die Buchhaltung monatlich, vierteljährlich oder jährlich an den Steuerberater geschickt wird. Einzige Auswirkung: für die Übernahme wird entsprechend gleich der betreffende Zeitraum vorgeschlagen. (Ansonsten müsste der Steuerberater die Häkchen für den Import nur kurz bei sich anhaken.) 27 © www.simplesoft.at 6. EINRICHTEN DER BUCHHALTUNG 28 6.3 KASSA ODER BARGELDVERRECHNUNG: Hier wird eingestellt, ob es sich bei Ihnen um eine echte Kassa handelt, bei der entsprechend auch der Kassastand auf ein Kassaminus kontrolliert werden muss, oder um eine Bargeldverrechnung. Dieser Parameter hat eine rein informative und sonst keinerlei Auswirkung: beim ersten Start der Buchhaltung erhält der User eine Info, ob er eine echte Kassa hat oder eine Bargeldverrechnung, weil sich einige Inhalte dieses Handbuches hier darauf beziehen. Die Kassaminuskontrolle wird in einem eigenen Parameter geregelt. 6.4 DATEI GEZIPPT MAILEN: Dieser Parameter war früher wichtig, als es noch die langsame Internetverbindung via Modem gab. Wenn man die Buchhaltungsdaten über Modem per E-Mail versandte, dann machte es Sinn, dass man die Buchhaltungsdaten vor dem Versenden komprimierte - auch ZIPPEN genannt. Dieser kaum noch vorkommende Vorgang wird im Kapitel 18 DATENTRANSFER detailliert beschrieben. Entsprechend ist heute die Einstellung dieses Parameters unwichtig. 6.5 FORMELRESET BEI START: Wenn Sie die Excelbuchhaltung öffnen, werden alle Formeln in den Buchungstabellen wiederhergestellt, falls sie irrtümlich gelöscht worden sind. Die Anwendung zeigt den Fortschritt dieses Formelresets durch den grünen Balken im Begrüßungsfenster an: Falls Sie diesen Formelreset beim Start des Programms nicht wünschen, können Sie ihn hier deaktivieren. 28 © www.simplesoft.at 6. EINRICHTEN DER BUCHHALTUNG 29 6.6 ANZEIGE DER UMSATZSTEUER UND VORSTEUER: Hier wird eingestellt, ob Sie in den Buchhaltungstabellen die Umsatzsteuer bzw Vorsteuer angezeigt haben möchten oder nicht. Wenn Sie die Anzeige ausblenden, hat dies für die Kalkulation keine weitere Bedeutung: Umsatzsteuer und Vorsteuer werden korrekt berechnet, aber eben nicht angezeigt. Wenn Sie Umsatzsteuer befreit sind, macht es Sinn die Anzeige der USt und VSt mit NEIN zu deaktivieren. 6.7 DOPPELTE BUCHHALTUNG - E/A-RECHNUNG: Dies ist wieder ein reines Informationsfeld und hat keinerlei Auswirkung außer, dass der User beim ersten Start der Vorlage darauf hingewiesen wird, dass seine Vorlage für die betreffende Gewinnermittlungsart eingerichtet ist. 6.8 AUTOMATISCHER ZEILENVORSCHUB: Nach dem Drücken der Entertaste springt ein normales Excel immer weiter nach rechts. Wenn Sie möchten, dass Excel am Ende eines Eingabebereichs automatisch an den Anfang der nächsten Zeile springt, aktivieren Sie dieses Kontrollkästchen. 6.9 KOSTENSTELLEN + KOSTENTRÄGER: Wenn Sie eine Kostenrechnung führen wollen und die einzelnen Aufwendungen auf verschiedene Kostenstellen verteilen wollen, dann aktivieren Sie dies bitte hier: Dadurch wird in allen Buchungstabellen eine zusätzliche Spalte ganz rechts eingeblendet, in der Sie Kostenstellen und Kostenträger erfassen können. Gerade wenn Ihre Buchungen beim Steuerberater in eine professionelle Kostenrechnungssoftware wie BMD überspielt werden, können anschließend hervorragende Kostenrechnungs-Auswertungen gemacht werden. 6.10 FIRMENNAME: In diesem Feld wird der Name Ihrer Firma eingegeben. Anfangs steht hier das Wort "BUCHHALTUNG". Ihre Eingabe ist völlig freiwillig und wird in allen Buchhaltungstabellen automatisch übernommen. Geben Sie etwa Ihren Namen ein: 29 © www.simplesoft.at 6. EINRICHTEN DER BUCHHALTUNG 30 6.11 KASSAMINUS ERLAUBEN: Bei einer echten Kassa, kann man in diesem Feld einstellen, ob ein Kassaminus möglich sein soll oder nicht. Da im Normalfall bei einer echten Kassa ein Kassaminus nicht erlaubt ist, sollten Sie den Parameter auf NEIN lassen. Bei einer Bargeldverrechnung (wie es bei der Einnahmen-Ausgabenrechnung der Standard ist) ist ein Kassaminus kein Problem, weil man nicht verpflichtet ist eine echte Kassa zu führen. Entsprechend ist bei einer Bargeldverrechnung der Parameter deaktiviert und schwarz: Mehr zum Thema echte Kassa und Bargeldverrechnung finden Sie im nächsten Kapitel 7. 6.12 E-MAIL ADRESSE KANZLEI ÄNDERN: Wenn Sie Ihre Buchhaltung regelmäßig an einen Steuerberater mailen, können Sie hier eine E-Mail-Adresse hinterlegen. Durch Klick auf die EMAIL-Taste in der neuen Symbolleiste, können Sie so automatisch neue E-Mails an die Steuerkanzlei öffnen. Und falls Sie Microsoft Outlook haben, wird die E-Mail sogar automatisch als Anhang in die E-Mail eingefügt: In Excel ist es schwierig eine Zelle mit einer E-Mail-Adresse direkt zu ändern. Darum verwenden Sie bitte immer den Button zum Ändern hier. 6.13 AKTUELLES JAHR: In diesem Feld wird das aktuelle Jahr einmal für die gesamte Buchhaltung und alle Tabellen eingestellt. Beim Jahreswechsel (siehe Kapitel 30) wird das neue Jahr automatisch hier eingetragen. 6.14 EXCELVERSION ÄLTER ALS EXCEL 2003: Hier wird automatisch Ihre Excelversion angezeigt, wenn sie älter als Excel 2003 ist. Diese Information ist für uns wichtig, falls es zu Programmfehlern kommt, da gerade Excel 97 und 2000 programminterne Schwachstellen und Fehler aufweisen. 30 © www.simplesoft.at 6. EINRICHTEN DER BUCHHALTUNG 31 6.15 VBA-FEHLER ANZEIGEN: Der nachfolgende Parameter wird von uns auf den empfohlenen Wert JA eingestellt und ist im Normalfall nicht zu ändern. Im Kapitel 33 FEHLERBEHANDLUNG wird auf diese VBA-Option noch genauer eingegangen, wann es Sinn machen kann die VBAFehleranzeige zu deaktivieren. 6.16 KONTAKTADRESSEN: In diesen beiden Feldern kann man die Erreichbarkeit für allgemeine, sachliche Fragen hinterlegen, sowie den Kontakt bei bedienungstechnischen Fragen. Allgemeine Fragen wird man in der Regel an den Steuerberater richten. 6.17 VORSTEUERABZUG BEI BEWIRTUNG: Für Kleinunternehmer und andere Umsatzsteuer befreite Unternehmer wie Ärzte etc., stellt man hier einmal ein, dass ein Vorsteuerabzug bei Geschäftsessen nicht möglich ist. 6.18 DATENEXPORT: Die Funktion Datenexport ist erst beim Übernehmen der Buchhaltung beim Steuerberater von Bedeutung. In seltenen Ausnahmefällen verwehren Virenscanner automatisch erstellte Dateien und der Steuerberater kann dann den Export auf MANUELL umstellen. 6.19 BILDSCHIRMAUFLÖSUNG: In diesem Feld können Sie Ihre Bildschirmauflösung einstellen. Diese wird im Normalfall 1024 x 768 oder mehr sein. Auch bei größeren Auflösungen wählen Sie bitte "1024 x 768". Wenn Sie jedoch nur eine Bildschirmauflösung von 800 x 640 haben, werden Sie etwa bei Splittbuchungen (siehe Kapitel 14 SPLITTBUCHUNGEN) nicht das gesamte Formular sehen. Wechseln Sie dann bitte hier auf 800 x 640. 31 © www.simplesoft.at 6. EINRICHTEN DER BUCHHALTUNG 32 6.20 BETRIEBSSYSTEM: Die SIMPLE FINANZBUCHHALTUNG läuft am besten auf einem Windows-PC, da Excel auf MAC OS Systemen zum Teil anderen Programmcode hat. Eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung lässt sich aber auch unter MAC OS erfassen. Mehr Details dazu erfahren Sie im Anhang A - APPLE-MACINTOSH. 6.21 KLIENTENNUMMER: Das nachfolgende Feld Klientennummer ist nur dann wichtig, wenn Sie die Daten an einen Steuerberater schicken, der BMD verwendet und Ihre Buchhaltungsdaten in einen bestimmten Speicherpfad automatisch speichern lassen möchten. Aber auch wenn hier keine korrekte Klientennummer eingegeben ist, funktioniert der Datenexport problemlos - es wird nur nicht gleich der richtige Speicherpfad vorgeschlagen, sondern muss manuell ausgewählt werden. 6.22 BEWIRTUNG: Geschäftsessen sind in Österreich nur zur hälfte steuerlich absetzbar, weshalb man ein Geschäftsessen jeweils zu 50% auf zwei Konten auftrennt. Wenn Sie mit dem automatischen Geschäftsessenverteiler (auch Bewirtungsspesenverteiler genannt) arbeiten wollen, müssen hier die beiden richtigen Sachkonten eingestellt sein. Mehr zu diesem Bewirtungsspesenverteiler erfahren Sie im Kapitel 16. 6.23 AUTOZOOM: Die Buchhaltungssoftware kann beim Start jedes Tabellenblatt automatisch auf Ihre Bildschirmbreite zoomen, wenn Sie das hier aktivieren. 32 © www.simplesoft.at 6. EINRICHTEN DER BUCHHALTUNG 33 6.24 ANZAHL SACHKONTOSTELLEN: Die Stelligkeit der Sachkonten können Sie hier eingeben. Der Standard ist 4-stellig. Nur in seltenen Ausnahmefällen - etwa wenn Ihr Steuerberater nur einen 5-stelligen Sachkontorahmen verwendet - wird man die Stellen auf 5 setzen. Wichtig ist die korrekte Stelligkeit der Sachkonten vor allem für die Saldenliste und die Umsatzsteuererklärung. 6.25 AFA IN SALDENLISTE: Wenn Sie Ihr Anlageverzeichnis direkt hier in der SIMPLEFIBUBuchhaltung führen, können Sie die Abschreibung (auch Afa genannt) automatisch in der Saldenliste berücksichtigen lassen. Wenn Sie kein Anlageverzeichnis hier in der Buchhaltung erfassen, aber dennoch die ungefähre Abschreibung in der Saldenliste berücksichtigen lassen wollen, können Sie den Parameter auf hier auf MANUELL stellen. Anschließend gehen Sie in die Tabelle SALDO und geben dort in der Zelle F9 den jährlichen Afa-Betrag ein. Für die Ermittlung / Schätzung des ungefähren Jahres-AfaBetrages können Sie gerne Ihren Steuerberater fragen. 6.26 BELEGKREISE: In den Zeilen 12-16 werden Ihre zu buchenden Belegkreise eingestellt. In der Zeile 13 ist das Buchungssymbol. (Dies ist nur relevant, wenn Ihre Daten beim Steuerberater in seine Buchhaltungssoftware BMD übernommen werden). 33 © www.simplesoft.at 6. EINRICHTEN DER BUCHHALTUNG 34 In der Zeile 14 steht der Name eines jeden Belegkreises: neben der Kassa und der Bank (und den Eingangs- und Ausgangsrechnungen) gibt es noch vier weitere, mögliche Belegkreise, die Sie für weitere Bankkonten, für Kreditkarten, für Losungsverbuchungen, Umbuchungen oder Jahresabschlussbuchungen verwenden können. In Zeile 14 stellen Sie den Namen des betreffenden Belegkreises ein, wie er in den Buchungstabellen in der obersten Zeile angezeigt werden soll. Gerade wenn Sie mehrere Banken haben, werden Sie vielleicht die Bankbezeichnungen umändern wollen. Statt BANK1 und BANK2 werden Sie - bei verschiedenen Bankinstituten lieber den Banknamen eingeben wollen: statt BANK1 und BANK2 schreiben Sie hier z.B. PSK und BAWAG hinein - bei gleichem Bankinstitut wählen Sie lieber die Bankkontonummer - oder den Banknamen und die letzten drei Stellen der Kontonummer: BA-CA -567 Wenn es sich um einen Kredit handelt, können Sie auch das Wort KREDIT hier verwenden. Wenn Sie eine Kreditkarte als eigenen Belegkreis buchen, können Sie hier den Namen der Kreditkartenfirma eintragen. Wählen Sie die Namen für die Belegkreise höchstens so lange, dass sie in der Zelle noch korrekt sichtbar sind, denn dann werden sie auch in den Tabellen korrekt angezeigt: Weiße Felder für nicht benötigte Belegkreise können Sie belassen oder löschen. In der Zeile 15 sind die Gegenkontonummern für die Belegkreise einzugeben. Wenn Sie Ihre Buchhaltung an einen Steuerberater schicken, sollten Sie Änderungen bei den Gegenkontonummern nur in Absprache mit dem Steuerberater machen. 6.27 ANFANGSSALDEN / VORJAHRESSALDEN: In der Zeile 16 werden die Anfangssalden zum Beginn Ihres Buchens eingetragen. Wenn Sie ganz zu Beginn der betrieblichen Tätigkeit zu buchen beginnen, werden die Salden ohnedies alle mit Null beginnen - sowohl in der Kassa als auch in der Bank. Wenn es jedoch bereits aus der Zeit vor Ihrer Erfassung der Buchhaltung einen Kassasaldo in einer echten Kassa gab oder einen Banksaldo auf dem Bankkonto, dann tragen Sie diese bitte hier ein: Wenn Sie mit dem 1.Jänner zu buchen beginnen, werden hier die Endsalden der Bankkonten und der Kassa vom 31.12 des Vorjahres als Anfangssaldo eingegeben. Starten Sie mit dem Buchen jedoch z.B. am 1.Juli, geben Sie entsprechend den Endsaldo vom 30.6 ein. Beim Jahreswechsel trägt die Buchhaltung die Salden des alten Jahres automatisch korrekt vor. Bei einer Bargeldverrechnung wird jedoch nie ein Saldo fortgeführt 34 © www.simplesoft.at 6. EINRICHTEN DER BUCHHALTUNG 35 6.28 VERSION: Im Versionsfeld sieht man, wie aktuell die Version ist, da sie immer das Datum der letzten Änderung enthält. Diese Versionsinfo sehen Sie ohnedies bei jedem Start der Buchhaltung im Begrüßungsfenster mit dem grünen Balken ganz unten: Wenn Ihre Software älter als 2 Jahre ist, sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen, ob nicht ein Update für Sie sinnvoll wäre. Gerade wenn Sie Umsatzsteuerpflichtig sind, gibt es beinahe jährlich Änderungen in der Umsatzsteuer, die wir auch in der Software einprogrammieren und die Sie vor allem auch dann benötigen, wenn Sie selber die Umsatzsteuervoranmeldung machen. 6.29 SPEICHERPFADE: Die nachfolgenden Felder enthalten Infos über den Speicherpfad in der Steuerkanzlei, falls Ihre Buchhaltungsdaten dort in die BMD-Software des Steuerberaters eingespielt werden. Ansonsten haben diese Felder keinerlei Bedeutung. 6.30 SPESENVERTEILER: Nur für den Fall, dass Sie regelmäßig Rechnungen haben, die Bestandteile für verschiedene Buchhaltungskonten enthalten, kann das Einrichten des Spesenverteilers sinnvoll sein. Typisches Anwendungsbeispiel ist die klassische METRO-Rechnung eines Gastwirtes, der seinen gemischten Einkauf von Lebensmitteln und Getränken regelmäßig auf dieselben Buchhaltungskonten "LEBENSMITTEL - GETRÄNKE - KAFFEE - BÜROMATERIAL - …" aufteilen möchte. Ein allgemeiner Spesenverteiler ist schon zu Beginn bei Ihnen eingerichtet: 35 © www.simplesoft.at 6. EINRICHTEN DER BUCHHALTUNG 36 Sie sehen jedoch rechts davon, dass Sie insgesamt bis zu 7 Spesenverteiler einrichten können. Wenn Sie diese zusätzlichen Spesenverteiler verwenden wollen, müssen Sie dies hier durch ein Kreuz in diesem Kontrollkästchen aktivieren: Jeder Spesenverteiler hat 2x5 Zeilen zu je drei Feldern mit dem Sie pro Verteiler bis zu 10 Konten anlegen können: In das Feld Konto tragen Sie bitte die Kontonummer ein, die Sie am besten direkt aus der Sachkontentabelle übernehmen. (Die Sachkontentabelle SK können Sie über das Menü Extra einblenden, falls Sie nicht ohnedies schon eingeblendet ist.) In das Feld VSt% können Sie einen Vorsteuervorschlag für dieses Konto hinterlegen. Wenn Sie Umsatzsteuer befreit ist, werden Sie hier immer 0 eingeben. Wenn Sie den Vorsteuerabzug haben, werden Sie bei Büromaterial oder Reinigungsmaterial z.B. eigentlich immer 20 % Vorsteuer buchen können und sich daher bei diesen Konten hier auch 20 % einstellen. Die hier eingetragenen Steuersätze sind bei der Splittbuchung ohnedies nur Vorschläge, die dann beim laufenden Buchen problemlos geändert werden können. Buchungstextvorschlag: in diese dritte Zelle können Sie einen Buchungstextvorschlag eintragen. Viele nehmen in der Regel nur die Bezeichnung des eigentlichen Sachkontos, weil beim Buchen von z.B. Büromaterial es reicht, wenn auch der Buchungstext nur Büromaterial lautet. Gerne richten wir bei Bedarf auch mit Ihnen gemeinsam einen solchen Spesenverteiler - am besten gemeinsam über Telefon - ein. Das dauert nur wenige Minuten. 6.31 FAKTUREN: Im nächsten Teil können Sie Einstellungen treffen, falls Sie Ihre Ausgangsrechnungen direkt mit der SIMPLE FINANZBUCHHALTUNG erstellen wollen. Da das Aussehen der Ausgangsrechnungen von Ihnen nach Belieben geändert werden kann, können Sie hier einstellen: o o 36 welches die oberste Zelle für die Empfänger-Adresse ist und in welcher Zelle die Rechnungsnummer enthalten ist © www.simplesoft.at 6. EINRICHTEN DER BUCHHALTUNG 37 Ebenso geben Sie bitte die Zellen an, in der die Kundennummer, das Rechnungsdatum und die Zelle mit dem Bruttobetrag in Ihrer Faktur stehen. Diese Angaben müssen für alle Ausgangsrechnungen und Gutschriften gleich sein, wenn Sie die Fakturen automatisch verbuchen lassen wollen. Dann ist es auch sinnvoll, das Einfügen der Kundennummer in der Faktur zu aktivieren, damit sie auf der Rechnung angedruckt wird und beim automatischen Buchen - falls Sie mit dieser Funktion arbeiten - auch automatisch mit übernommen werden kann. Oben rechts können Sie zwischen EINZELNEN KUNDENKONTEN und dem KUNDENSAMMELKONTO wählen, wenn Sie Ihre Ausgangsrechnungen automatisch buchen wollen. (Siehe auch Punkt 6.36 hier in dieser Anleitung.) Diese Funktion gibt es nur bei der doppelten Buchhaltung, da bei der Einnahmen/Ausgabenrechnung keine Ausgangsrechnungen und keine Kundenkonten gebucht werden, sondern ausschließlich die Zahlung direkt in der Kassa oder Bank gebucht werden. Wenn Sie eine doppelte Buchhaltung haben und Ihre Ausgangsrechnungen automatisch verbuchen lassen wollen, werden Sie diese in der Regel auf einzelne Kundenkonten buchen lassen, damit die offenen Postenverwaltung direkt anzeigt, welche Kunden noch offene Rechnungen haben. Nur wenn Sie SEHR VIELE Kunden haben (mehrere Hunderte oder gar Tausende) werden Sie vielleicht lieber mit einem gemeinsamen Kundensammelkonto arbeiten. Dies ist ohnedies im dritten Handbuch EIN-/AUSGANGSRECHNUNG beschrieben. So Sie die Zelleninhalte der Fakturen nicht verschieben, (z.B. das Datum in eine andere Zelle als es in der aktuellen Vorlage ist), brauchen Sie keine Änderungen hier eintragen. Falls Sie Ihre Fakturen ändern möchten, macht es Sinn bei allen Fakturenvarianten die Änderungen gleich zu machen. Mehr dazu finden Sie im Kapitel 29 über die Fakturen beschrieben. 6.32 LIEFERSCHEIN UND ANGEBOT: Dieselben Daten können Sie für den Lieferschein und die Angebot-Vorlage eingeben. Diese Einstellungen sind vor allem dann notwendig, wenn Sie den Lieferschein oder das Angebot automatisch in die Fakturen übernehmen wollen. Wenn Sie im Layout des Lieferscheins und des Angebotes nichts ändern, sind die Einstellungen hier ohnedies bereits korrekt. 37 © www.simplesoft.at 6. EINRICHTEN DER BUCHHALTUNG 38 6.33 FELDER FÜR NEUE PERSONENKONTEN: Hier stellt man ein, welche Daten Sie für Kunden- und Lieferantenkonten angeben möchten. Bei einer einfachen Einnahmen-Ausgabenrechnung sind diese Einstellungen für Sie nur wichtig, wenn Sie Ihre Ausgangsrechnungen direkt über die Buchhaltungssoftware erstellen möchten. Aktivieren Sie dann die Zellen NAME, STRASSE, PLZ, ORT, STAAT und UIDKUNDEN-EU. Erstellen Sie Ihre Ausgangsrechnungen auf andere Art und Weise, können Sie die Einstellungen so belassen wie sie sind, da Sie keine Auswirkungen für Sie haben. Bei einer doppelten Buchhaltung ist es ebenfalls von Bedeutung, ob Sie Ihre Ausgangsrechnungen mit der Buchhaltungssoftware erstellen. Aktivieren Sie auch hier die Zellen NAME, STRASSE, PLZ, ORT, STAAT und UID-KUNDEN-EU. Sie werden dann bei jedem Anlegen eines neuen Kundenkontos nach diesen Daten des Kunden gefragt. Wenn Sie Ihre Ausgangsrechnungen nicht über die Buchhaltungssoftware erstellen, reicht es, wenn Sie NAME, STAAT und UID-KUNDEN-EU aktiviert haben. 6.34 ADRESSBUCH: Neben der Kundenkontoverwaltung, die für die doppelte Buchhaltung verwendet wird für die Verbuchung der Ausgangsrechnungen, gibt es auch noch das Adressbuch, welches auch bei der Einnahmen-Ausgabenrechnung verwendet werden kann. Im Adressbuch wird nicht die Verbuchung, sondern die ERSTELLUNG von Ausgangsrechnungen gesteuert. Die Einstellungen für das Adressbuch steuern die Kundenadressverwaltung in der Tabelle "ADRESSEN". Diese Tabelle können Sie über das Menü FAKTUR aufrufen: Die Daten des Adressbuches werden nur für das automatische Befüllen Ihrer Ausgangsrechnungen verwendet, wenn Sie diese in der SIMPLE FINANZBUCHHALTUNG hier erstellen wollen. Wenn Sie Ihre Ausgangsrechnungen ohnedies anderweitig erstellen, haben diese Einstellungen hier keine Relevanz für Sie. 38 © www.simplesoft.at 39 6. EINRICHTEN DER BUCHHALTUNG Sie werden ersucht das Anlegen neuer Kunden im jeweils anderen Teil aktiviert zu lassen: Dies bedeutet, dass sobald Sie einen neuen Kunden in der Tabelle KD (Kundenkonten) oder direkt beim Buchen anlegen, dieser automatisch auch im Adressbuch angelegt wird. Hier wird aktiviert, dass Kunden, die Sie im Adressbuch anlegen, automatisch auch in der Kunden-Tabelle KD angelegt werden. Stellen Sie im rechten Bereich oben ein, ob Sie beim Anlegen von neuen Kunden auch die übrigen Adressdaten (Telefon, Fax, Ansprechperson…) abgefragt werden wollen oder nicht. Notwendig ist dies ausschließlich nur dann, wenn Sie diese Kundendaten hier in der SIMPLE FINANZBUCHHALTUNG verwalten wollen. Wenn Sie in Ihren Fakturen ein zweites Namensfeld (etwa für Texte wie "z.Hd. von Frau …") andrucken möchten, so aktivieren Sie dies bitte hier. Im unteren Bereich können Sie einstellen, ob Sie beim Buchen der Zahlungen der Eingangs- und Ausgangsrechnungen (meist in der Bank) automatisch alle offenen Rechnungen des betreffenden Lieferanten bzw. Kunden sehen wollen, damit Sie die Zahlung gleich mit der ursprünglichen Rechnung verknüpfen können. (Nur dann scheint die betreffende Rechnung in der Liste mit den offenen Rechnungen (auch Offenen Posten-Verwaltung genannt) nicht mehr auf. 6.35 LIEFERSCHEIN=>FAKTUR: Wenn Sie die Rechnungsdaten des Lieferscheinformulars oder des Angebotsformulars hier in der SIMPLE FINANZBUCHHALTUNG automatisch in das Ausgangsrechnungsformular übernehmen wollen, können Sie hier einstellen, welche Zellen des Lieferscheins bzw. des Angebots wohin in die Ausgangsrechnung kopiert werden sollen. Für die nachfolgenden Einstellungen sollten Sie mit der Excel-Zell-Adressierung vertraut sein: die oberste linke Zelle etwa hat die Adresse A1. Wie Sie sehen, zeigt Excel ohnedies für jede angewählte Zelle die Adresse oben links an. Im folgenden Teil können Sie einzelne Zellen eintragen, die Sie bei der automatischen Übernahme vom Lieferschein bzw. von der Faktur in die Fakturen übertragen lassen möchten. Wenn Sie die Vorlagen in der derzeitigen Form belassen, ist bereits eingestellt, dass die Kundendaten, die Art der Lieferung / Leistung - und beim Angebot auch die Preise in die Faktur übernommen werden. Mehr dazu Kapitel FAKTUREN. 39 © www.simplesoft.at im 29 6. EINRICHTEN DER BUCHHALTUNG 40 6.36 FIXKONTEN Für eine Einnahmen-Ausgabenrechnung ist dieser Parameter unwichtig. Wenn Sie eine doppelte Buchhaltung haben und auf Kunden und Lieferantenkonten buchen, werden Sie in der Regel für jeden Kunden und für jeden Lieferanten ein eigenes Konto anlegen, um die Übersicht über die noch offenen Rechnungen (auch offene Posten genannt) haben. Wenn Sie z.B. jedoch extrem viele Kunden haben und die offenen Rechnungen anders kontrollieren, können Sie auch alle Kunden auf ein gemeinsames Kundenkonto buchen. Dieses gemeinsame Kundenkonto muss dann hier hinterlegt werden. Gleiches gilt für die Eingangsrechnungen. Es ist wichtig, dass beide allgemeinen Personenkonten auch in der Sachkontentabelle vorhanden sind. Mehr dazu im dritten Handbuch EIN-AUSGANGSRECHNUNGEN für doppelte Buchhaltung. 6.37 SKONTOKONTEN Nur bei einer doppelten Buchhaltung werden Skonti nicht schon beim Verbuchen der Rechnung, sondern erst bei der Buchung der Zahlung berücksichtigt. Damit die SIMPLEFIBU-Software diese automatisch verbuchen kann, müssen hier für alle Umsatzsteuerarten die entsprechenden Skonto-Sachkonten eingetragen werden. Kommt eine spezielle Umsatzsteuerart bei Ihnen nicht vor, kann die betreffende Zelle auch leer gelassen werden. All diese Skontokonten müssen - falls die entsprechende Umsatzsteuerart bei Ihnen vorkommen kann - auch in der Sachkontentabelle vorhanden sein. 40 © www.simplesoft.at 6. EINRICHTEN DER BUCHHALTUNG 41 6.38 UMSATZSTEUERKONTEN FÜR DIREKTES BEBUCHEN Nur extrem selten kommt es vor, dass Sie das Vorsteuerkonto direkt bebuchen müssen: eigentlich nur im sehr seltenen Fall, dass eine Versicherung eine Vorsteuer für einen gedeckten Versicherungsfall an Sie weiterverrechnet. Etwas häufiger kommt eine besondere Form der Vorsteuer - die Einfuhrumsatzsteuer vor: etwa wenn Sie für einen Import aus dem Ausland Einfuhrumsatzsteuer z.B. an den Spediteur oder an das Zollamt bezahlen. Falls diese Fälle bei Ihnen vorkommen, müssen die beiden Konten hier eingetragen werden und auch in der Sachkontentabelle vorhanden sein. Nur dann können Sie in der UVA richtig ausgewiesen werden. 6.39 IST-VERSTEUERUNG KUNDENZAHLUNGEN BEI DOPPELTER BUCHHALTUNG Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen (z.B. bei Steuerberatern) fällt bei einer doppelten Buchhaltung erst bei der Zahlung der Kunden die Umsatzsteuerzahllast an das Finanzamt. Damit dieser spezielle Fall auch wirklich im Datenexport beim Einspielen einer Kassa / Bank in die BMD-Software richtig übergeben wird, muss dies hier aktiviert werden. 6.40 EINGABE VON NICHT ANGELEGTEN PERSONENKONTEN ERLAUBEN In der Regel werden die Sachkonten, Kundenkonten und Lieferantenkonten in der Buchhaltungssoftware angelegt sein und bei jeder Eingabe eines solchen Kontos während des Buchens wird überprüft, ob das betreffende Konto auch wirklich angelegt ist in der Kunden- bzw. der Lieferanten-Tabelle. In einigen Fällen, wo man z.B. nur die Kassa in der SIMPLEFIBU buchen möchte und nicht immer den gesamten Kontenstamm in der SIMPLEFIBU mitwarten möchte, wird man diese Kontenüberprüfung vielleicht deaktivieren wollen. 6.41 PRIVATANTEIL AUTOMATISCH BUCHEN Immer wieder gibt es Aufwendungen, bei denen zum Teil eine private Nutzung enthalten ist: etwa beim Telefon, bei der Wohnungsmiete mit Arbeitszimmer, bei PKW-Aufwendungen etc. Wenn Sie diesen Privatanteil gleich bei jeder Buchung automatisch berücksichtigen, benötigen Sie keine Korrekturbuchungen am Jahresende und müssen auch keine zuviel abgezogene Vorsteuer ans Finanzamt zurückzahlen. 41 © www.simplesoft.at 6. EINRICHTEN DER BUCHHALTUNG 42 Wenn Sie möchten, dass die SIMPLEFIBU-Software diesen Privatanteil bereits beim Buchen automatisch berücksichtigt, legen Sie sich für diese Aufwandsarten jeweils eigene Sachkonten an und tragen in der SACHKONTEN-Tabelle "SK" in der Spalte K die jeweiligen Privatanteil-Prozent ein. Um diese Privatanteile zu warten, wechseln Sie bitte in die SK-Tabelle (wenn Sie nicht eingeblendet ist, können Sie sie über das Menü EXTRA einblenden.) Wenn Sie z.B. für Ihren Telefonaufwand einen 50%-igen Privataufwand automatisch ausbuchen lassen wollen, scrollen Sie zur Zeile mit dem Telefonkonto 7370 und tragen in der Spalte K den Prozentsatz des privaten Anteils ein: Bei jeder Buchung auf ein solches Konto wird automatisch eine zweite Buchung mit dem Privatanteil gebucht. Wenn Sie denselben Aufwand auch ohne Privatanteil haben (z.B. Festnetztelefon mit Privatanteil / Handy ohne Privatanteil), legen Sie sich einfach ein separates, zweites Aufwandkonto an und hinterlegen dort keine Privatanteil-Prozent hier in der Tabelle SK. Diese automatische Privatanteilbuchung können Sie übrigens hier in der Tabelle SK über dieses Häkchen ganz ausschalten bzw. aktvieren: "Drittel"-Anteile geben Sie bitte mit 4 Kommastellen ein: 66,6666 oder 33,3333. Für weitere Infos zur Sachkontentabelle siehe auch Kapitel 20. Wechseln Sie nun zurück in die Tabelle EINSTELLUNGEN, um hier das Konto für die Privatanteilbuchung einzustellen: Das Konto, auf das der Privatanteil ausgebucht werden soll - in der Regel in der gewinn-neutralen Klasse 9 - tragen Sie in der Tabelle EINSTELLUNGEN In der Zeile 71 ein. 42 © www.simplesoft.at 6. EINRICHTEN DER BUCHHALTUNG 43 6.42 BUCHUNGSTEXTZELLE AUTOMATISCH VERLASSEN In der Sachkontentabelle können in der Spalte E Buchungstexte hinterlegt werden, die beim Buchen automatisch als Buchungstext übernommen werden. Mit diesem Häkchen hier in der Sachkonten-Tabelle SK können Sie diese Funktion auch ganz deaktivieren. Bei Konten, wo in der Spalte E kein automatischer Buchungstext hinterlegt ist, wird beim Buchen natürlich nichts übernommen. Zurück in der Tabelle EINSTELLUNGEN können Sie in der Zeile 71 einstellen, ob die Software beim Einfügen von automatischem Buchungstext anschließend die Markierung in der Buchungstextzeile belassen soll, sodass Sie den Text (etwa mit der F2-Taste) sofort ändern / ergänzen können, oder ob die Software gleich weiterspringen soll in die nächste Buchungszeile: 6.43 KEINE ÜBERPRÜFUNG BEIM EXPORT VON SACHKONTEN Wenn Ihre Buchungen beim Steuerberater in dessen BMD-Software eingespielt werden, überprüft die Software standardmäßig, ob auch nur Sachkonten verwendet wurden, die in der SIMPLEFIBU angelegt sind, um sicher zu stellen, dass nicht durch Tippfehler ein nicht existierendes Konto eingegeben wurde. Im seltenen Fall, dass beim Steuerberater jemand Sachkonten eingeben möchte bei den Buchungen, die er aber nicht in der Sachkontentabelle SK anlegen möchte, kann er hier für den Export diese Sachkontenüberprüfung deaktivieren. 6.44 KEINERLEI ÜBERPRÜFUNG BEIM EXPORT Standardmäßig überprüft die Software beim Export der Buchungen in die BMD-Software Ihres Steuerberaters, - ob bei jedem Buchungssatz ein Konto eingegeben worden ist, - ob nur existierende Konten eingegeben worden sind, - ob die Steuerprozent der Erlös-Buchung nicht vom Steuersatz abweichen, der in der Sachkontentabelle SK beim Sachkonto hinterlegt ist Diese Überprüfung kann - etwa bei einem wiederholten Exportlauf - hier deaktiviert werden. 43 © www.simplesoft.at 6. EINRICHTEN DER BUCHHALTUNG 44 6.45 KEINE PRÜFUNG BEI ERLÖSEN DER STEUERPROZENT Bei Erlöskonten ist es aus Gründen der UVA wichtig, dass man immer die Erlöse auf das richtige Erlöskonto bucht, das den richtigen USt-Prozentsatz und die richtige USt-Art hat. Man darf also keinen 10%-Erlös auf ein 20%-Erlös-Konto buchen - und einen Inland-Erlös nicht auf ein Konto für EU-Lieferungen. Standard ist, dass die SIMPLEFIBU-Software bei jeder Erlösbuchung kontrolliert, ob der gebuchte Steuerprozentsatz auch tatsächlich mit dem Prozentsatz übereinstimmt, der in der Sachkontentabelle SK beim betreffenden Erlöskonto hinterlegt ist. Eine Deaktivierung dieser Überprüfung ist nicht ratsam, aber kann hier erfolgen. 6.46 IN UVA BEI UNÜBLICHEN UST-PROZENTEN WARNEN In der Regel kommt Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer nur bei Buchungen auf die Konten zwischen 4000 und 8999 und bei den dreistelligen Konten im Anlagevermögen vor. Bei Buchungen in den Klassen 2, 3 und 9 - oder bei Buchungen direkt auf das Vorsteuerkonto 2500 kommt beim Erstellen der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ein Warnhinweis, da diese Fälle nur sehr selten vorkommen. Wenn Sie bei Ihnen jedoch vorkommen, können Sie hier diesen Hinweis deaktivieren 6.47 WIEDERKEHRENDE AUTOMATIKBUCHUNGEN Manche Buchungen fallen regelmäßig wiederkehrend an, z.B. monatliche Miete oder die vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlung. Immer dann wenn der Betrag und das Aufwandkonto gleich ist, können Sie sich eine Automatikbuchung mit automatischem Buchungstext anlegen. (Wenn die Software nach einer Automatikbuchungen noch auf der Buchungstextzeile bleiben soll, damit Sie sie anpassen können, entfernen Sie das Häkchen, das in Punkt 6.42 beschrieben ist.) Diese Automatik-Buchungen werden in der Tabelle "AUTO" - über den Menüpunkt AUTOMATIKBUCHUNGEN im Menü EXTRA einblendbar - einmalig angelegt und bei Bedarf dort auch angepasst, falls sich z.B. der Betrag ändert. Es können 36 Automatik-Buchungsblöcke Buchungszeilen angelegt werden. zu je maximal 5 In der Regel wird eine Automatikbuchung nur aus einer Buchung bestehen - z.B. eine Versicherungsrate. Wenn Sie mehrere Versicherungen in der Bank immer zugleich zahlen, können Sie aber auch bis zu 5 Versicherungszahlungen zu einer Automatikbuchung zusammenfassen. 44 © www.simplesoft.at 6. EINRICHTEN DER BUCHHALTUNG 45 Ein anderes Beispiel sind die monatlich gleichen Gehaltszahlungen an die Mitarbeiter. Bis zu 5 Mitarbeiter können Sie mit einem Automatikbuchungsblock auf einmal buchen lassen. Wenn Sie mehr Mitarbeiter haben, legen Sie einfach weitere Automatikbuchungen an. Hier in der Tabelle "AUTO" können Sie die Automatikbuchungen auch gänzlich deaktivieren. Die Automatikbuchungen werden beim Buchen - nach der Erfassung von Belegnummer und Belegdatum - mit der F5-Taste aufgerufen. Es öffnet sich eine Übersicht über alle angelegten Automatikbuchungen, wo man die gewünschte Buchung entweder mit der Maus anklickt oder die entsprechende Taste des AutomatikbuchungsKürzels auf der Tastatur drückt - z.B die A-Taste: Dieses jeweilige Kürzel ist in der Spalte A in der Tabelle AUTO und darf NICHT geändert werden. In der Spalte B gibt man jeweils in der obersten Zelle einen aussagekräftigen Titel für die Automatikbuchung ein, der im Auswahlfenster beim Buchen auch angezeigt wird. In der größeren Zelle darunter kann ein freiwilliger Infotext zu dieser Automatikbuchung verfasst werden. In der Spalte C können bis zu 5 Sachkonten eingegeben werden - in der Regel werden es Aufwandkonten sein, aber auch alle anderen Konten (z.B. Kreditkonto oder Finanzamt) sind möglich. Es folgen dann der Betrag (Einnahme oder Ausgabe), eventuell ein Steuersatz und nur in Ausnahmefällen - bei gemischtem Steuersatz (siehe Kapitel 13) - auch ein Nettobetrag. In der letzten Spalte wird ein Buchungstext für diese automatische Buchungen verfasst. TIPP: legen Sie die Automatikbuchungen jeweils bei einer leicht zu merkenden Abkürzung ein: z.B. Miete unter der Abkürzung M oder Strom unter S. Ändern Sie die vorgeschlagenen Kurzbezeichnungen nach Belieben. 45 © www.simplesoft.at 6. EINRICHTEN DER BUCHHALTUNG 46 6.48 EINRICHTEN DER BANKKONTEN In den Jänner-Tabellen der Banken kann man einmal für das gesamte Jahr die Kontendaten KONTONUMMER und BANKLEITZAHL eingeben: 6.49 EINRICHTEN DER AUTOMATISCHEN BELEGNUMMERIERUNG UND DATIERUNG In der JÄNNER-Tabelle eines jeden Buchungssymboles (Kassa / Bank / ER / AR …) kann die automatische Beleg-Nummerierung und der automatische Beleg-Datumsvorschlag aktiviert werden in der Spalte A: Es wird dann nach jeder Buchung in der nächsten Buchungszeile automatisch die Belegnummer und / oder auch das Belegdatum ausgefüllt. Zusätzlich können Sie über das Kontrollkästchen BELEG+ aktivieren dass bei der Belegnummerierung die Nummerierung automatisch erhöht wird, was in der Kassa, bei den ERs und ARs in der Regel sinnvoll ist. In den Folgemonaten Februar bis Dezember können Sie mit der Plus-Taste in der Belegzelle (A9) die nächste Belegnummer holen. Die Minus-Taste kann eine automatisch erzeugte Belegnummer am Ende des Buchungsmonats entfernen. Dies muss aber nicht gemacht werden, da dies von der Vorlage ohnedies regelmäßig automatisch auch gemacht wird. Diese automatische Belegnummervergabe und Datumsvergabe wird im Kapitel "9 Belegerfassung" noch genauer erklärt. Für den Schnelleinstieg lesen Sie nun bitte direkt weiter bei Kapitel 7. 46 © www.simplesoft.at 7. ORGANISATION DER BELEGE 47 7. ORGANISATION DER BELEGE Da verschiedene Arten von Buchhaltungspflichten zu unterscheiden sind, ist es für Sie wichtig zu wissen, wie Ihre Buchhaltung eingerichtet ist o ob als doppelte Buchhaltung * oder als einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung o und ob Ihre Bargeldbewegungen als eine echte Kassa oder als einfache Bargeldverrechnung erfasst werden Wählen Sie im Menü E X T R A den Punkt VERSIONSINFO, um diese beiden wichtigen Informationen zu erhalten. Eine doppelte Buchhaltung ist ab 2010 1.) bei Kapitalgesellschaften zu führen (GmbH, AG), 2.) auch bei Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, also sogenannte verdeckte Kapitalgesellschaften, vor allem die GmbH u.Co.KG, aber auch OEG, die nur aus Kapitalgesellschaften besteht oder 3.) wenn der Umsatz in zwei aufeinander folgenden Jahren beide Male 700.000,- € (oder einmalig 1.000.000 €) übersteigt. Ausgenommen sind die Freien Berufe, Land- und Forstwirte und Unternehmer mit Einkünften aus dem Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (z.B. Vermietung und Verpachtung) - für diese gilt keine Umsatzgrenze. Der wesentliche Unterschied ist, dass bei einer doppelten Buchhaltung eine Rechnung mit dem Datum ihrer Ausstellung (Rechnungsdatum) und ein zweites Mal bei Ihrer Bezahlung gebucht wird und bei einer Einnahmen-Ausgabenrechnung werden Rechnungen nur einmal mit dem Datum der Zahlung der Rechnung gebucht. Wichtig: Falls Sie eine doppelte Buchhaltung führen, brauchen Sie dieses Kapitel 7 hier erst ab dem Punkt 7.5 LOSUNGSERMITTLUNG NEU AB 1.1.2007 zu lesen. Weiters lesen Sie bitte das "EIN-AUSGANGSRECHNUNGEN"-Handbuch, das nur für doppelte Buchhaltung relevant ist. GRUNDSÄTZLICHES Einer der wichtigsten Grundsätze in der Buchhaltung ist, dass es keine Buchung ohne einen Beleg geben darf. Darum ist eine sorgfältige Organisation Ihrer Belege sehr wichtig. Ebenso wichtig ist auch, dass Sie alle Ihre Belege mit einer, das ganze Jahr durchlaufenden Nummer versehen. Der erste Beleg im Jahr erhält die Nummer 1, der zweite die Nummer 2 ... Im darauffolgenden Jahr können Sie wieder mit der Belegnummer 1 beginnen. Dabei ist es nicht zulässig eine Belegnummer doppelt zu vergeben oder auszulassen. Auch darf nicht mit Unternummern wie "1.1" oder "1a" gearbeitet werden. Bei Bankauszügen entfällt diese Nummerierung, da diese automatisch mit einer fortlaufenden Auszugsnummer versehen sind. Es hat sich bewährt, die Belege zu lochen und nach Datum sortiert in einen Ordner zu heften. Ein für das Lochen zu kleiner Beleg kann auf ein größeres, leeres Blatt Papier geheftet werden. Die Sortierrichtung können Sie frei wählen. In der Praxis hat es sich bewährt, wenn man die ältesten Belege im Ordner hinten hat und die neuen einfach nur vorne jeweils dazugibt. 47 © www.simplesoft.at 7. ORGANISATION DER BELEGE 48 7.1. BELEGE IN EINER ECHTEN KASSA (Wenn Sie eine Bargeldverrechnung haben, überspringen Sie diesen Abschnitt.) Wenn es eine echte Kassa gibt, sind die Anforderungen an die Belege-Organisation größer als bei einer reinen Bargeldverwaltung. Oberste Regel ist, dass es kein Kassaminus geben darf, da man bekanntlich nie mehr Geld aus einer Kassa entnehmen kann, als diese zuvor enthalten hat. Wir empfehlen, dass Sie die Belege einer echten Kassa täglich nummerieren und den Kassastand regelmäßig mit dem Kassastand der Buchhaltung überprüfen. Die Nummerierung der Belege erfolgt in der Reihenfolge, wie diese "kassa-wirksam" geworden sind, es also zu einem Kassaeingang bzw -ausgang gekommen ist. Dies ist üblicherweise am selben Tag, da der Beleg ausgestellt bzw erhalten wird. Es kann jedoch Ausnahmen geben: o BSP 1: Ein Lieferant hat seine Rechnung am 7. Jänner ausgestellt und Sie Ihnen zusammen mit einem Zahlschein geschickt. Am 13. Jänner entnehmen Sie genau diesen Betrag aus Ihrer Kassa und begleichen die Rechnung mittels des Zahlscheines bar bei einer Bank. Wenn die Rechnung auch vom 7. Jänner ist, so wurde sie doch erst am 13. Jänner "kassawirksam". Schreiben Sie daher auf den Beleg zum ursprünglichen Rechnungsdatum dazu "bezahlt am 13.Jänner" und buchen Sie diesen Beleg auch mit dem Datum 13.Jänner. o BSP 2: es kann auch vorkommen, dass bereits Geld aus Ihrer Kassa ausgeht, ohne dass Sie eine Rechnung dazu haben. Zum Beispiel kassiert ein Lieferant den monatlichen Betrag und verspricht die dazu gehörige Rechnung noch am selben Tag per Post zu schicken. In diesem Fall fertigen Sie von Hand einen "Zwischenbeleg" an, geben diesem die nächste fortlaufende Nummer und vermerken weiters, worum es sich bei der Zahlung gehandelt hat, mit welchem Datum und in welcher Höhe diese Zahlung aus der Kassa ausgegangen ist. Wenn Sie dann ein paar Tage später die Originalrechnung erhalten, tauschen Sie den Zwischenbeleg mit der Originalrechnung aus und übertragen die fortlaufende Nummer des Zwischenbelegs auf die Originalrechnung. Sollte die Rechnung auch noch mit einem anderen Datum ausgestellt sein als Ihr Zwischenbeleg, so notieren Sie bitte zum Datum auf der Rechnung einen Vermerk "bezahlt am ..." und das Datum, an dem das Geld aus der Kassa ausging. Sollte sich bei der Verbuchung ein Kassaminus ergeben, so kann dies nur toleriert werden, wenn dieses Kassaminus noch am selben Tag durch einen Kassaeingang wieder behoben wird. Bei einer Außenprüfung / Betriebsprüfung durch das Finanzamt kann in diesem Fall argumentiert werden, dass die Belege desselben Tages in falscher Reihenfolge nummeriert wurden. Ansonsten muss ein Kassaminus mittels Eigenerlag in die Kassa behoben werden. Geben Sie dazu einen ausreichenden Betrag in die Kassa, um das Kassaminus abzudecken und fertigen einen Eigenbeleg an. Dazu reicht es handschriftlich auf einem Blatt Papier zu vermerken: "Private Einlage in die Kassa" mit Datum, Betrag, fortlaufender Belegnummer und Ihrer Unterschrift. Oder Sie möchten die Vorlage "KASSABELEG" verwenden, die Sie im Menü "FAKTUR" finden. Stammt die Einlage aus Ihrem Privatvermögen, buchen Sie sie auf das Konto "9000 Privat" bzw. ev. auf ein eigens für Sie eingerichtetes Verrechnungskonto. Sollte das Geld von einem Bankkonto stammen, das Sie auch buchen, verwenden Sie bitte das Konto "2885 Barverkehr mit Geldinstituten". Buchen Sie in der Kasse den Eingang auf 2885 und beim Buchen der Bank buchen Sie dort denselben Betrag erneut als Ausgabe erneut auf 2885. 48 © www.simplesoft.at 7. ORGANISATION DER BELEGE 49 Die Anzeige eines Kassaminus erkennen Sie an der roten Warnmeldung "KASSAMINUS". Durch welche Buchung das Kassaminus verursacht wurde, sehen Sie am roten Kassastand: Gleiche Belege desselben Tages können zusammengefasst werden. Wenn Sie z.B. mehrere Fahrscheine oder Taxiabrechnungen vom selben Tag haben, so klammern Sie diese zusammengehörenden Belege einfach zusammen und vergeben Ihnen eine gemeinsame Belegnummer. Notieren Sie zusätzlich die Summe der Beträge der einzelnen Belege auf dem obersten Beleg. TIPP: Machen Sie regelmäßig einen KASSASTAND-CHECK mit dem Formular zum Zählen von Scheinen und Münzen - erreichbar über das Menü ANZEIGE. 7.2. BELEGE EINER BARGELDVERRECHNUNG Bei einer Bargeldverrechnung, wie sie bei einer Einnahmen-/Ausgabenrechnung möglich ist, sind die Anforderungen etwas weniger umfangreich als bei einer echten Kassa. Da eine Bargeldverrechnung in der Regel für die Erfassung privat ausgelegter Beträge für betriebliche Ausgaben dient, kommt es häufig zu einem Überhang der privaten Auslagen gegenüber den Einnahmen, der im Kassabuch zu roten, negativen Kassastandsbeträgen führt wie ein Kassaminus. Dieses stellt jedoch kein Problem dar. 7.3. BELEGE DER BANK Im Gegensatz zur Kassa, kommt es in der Bank regelmäßig dazu, dass ein und dieselbe Belegnummer mehrfach vergeben wird. Wenn auf einem Bankauszug mehrere Kontenbewegungen sind, erhalten diese als Belegnummer die jeweils gleiche Auszugsnummer. Bitte übernehmen Sie nur die Auszugnummer und nicht zusätzlich die Blattnummer. (BSP: Auszug 7 hat drei Blätter und damit die Nummern 7/1 7/2 und 7/3 - nehmen Sie nur Belegnummer 7.) Wenn Sie tägliche Bankauszüge erhalten und verbuchen, reicht es, wenn Sie als Datum das Datum des Auszuges nehmen. Bei größeren Abständen ist es empfehlenswert, dass Sie als Datum das Valuta-Datum der einzelnen Buchung nehmen - dies ist am Kontoauszug meist in der Spalte WERT ersichtlich. Wenn am Monatsbeginn ein Datum noch aus dem Vormonat ist und Sie uns die Buchhaltung des Vormonats schon übermittelt haben, nehmen Sie für diese Buchung als Datum den Ersten des aktuellen Monats. Kontrollieren Sie am Ende der Eingabe eines Kontoauszuges, ob der Auszug-Endsaldo mit dem Saldo in der Buchhaltung übereinstimmt. 49 © www.simplesoft.at 7. ORGANISATION DER BELEGE 50 7.4. BUCHUNGEN OHNE BELEG Von der vorhin erwähnten Regel "keine Buchungen ohne Beleg" gibt es nur zwei Ausnahmen: Eigenbeleg Eigenbelege werden nur als Nachweis anerkannt, wenn nach der Natur der Ausgabe (auswärtige Telefonate, Trinkgeld) kein Beleg erhältlich ist. Aus dem Eigenbeleg müssen Datum, Betrag und Zahlungsgrund ersichtlich sein. Der Zahlungsempfänger ist soweit möglich anzuführen. Auch wenn Sie aus einer echten Kassa Geld entnehmen und auf das Bankkonto einzahlen oder umgekehrt Geld für die Kassa von der Bank abheben, machen Sie in beiden Fällen einen Eigenbeleg - etwa mit dem Vermerk "Einzahlung Kassa an Bank" bzw "Barabhebung Bank an Kassa". Fertigen Sie den Eigenbeleg an (handschriftlich oder über die Vorlage KASSABELEG im Menü FAKTUR) und vergeben diesem wie einem normalen Beleg eine fortlaufende Nummer. Tageslosungen Wenn Sie für Ihre Einnahmen separate Aufzeichnungen führen, z.B. einen Tageslosungsbogen, so darf ausnahmsweise die Belegnummernvergabe bei der Verbuchung dieser Tageseinnahmen entfallen, da es ja keinen eigenen Beleg für jeden Tag gibt. Buchen Sie tageweise die Losungen in der Buchhaltung ein: Nachdem Sie die normalen Belege eines Tages eingegeben haben, übernehmen Sie anschließend noch die Einnahmen des betreffenden Tages. Die Vergabe einer Belegnummer kann in diesem Fall ausnahmsweise entfallen. Der nächste normale Beleg wird dann weiternummeriert ohne eine Belegnummer auszulassen durch die Tageslosung. 7.5 KORREKTE AUFZEICHNUNG IHRER EINNAHMEN Durch das ab 1. Jänner 2007 wirksame Betrugsbekämpfungsgesetz wird seitens der Finanzbehörde verlangt, dass eine tagesaktuelle Erfassung der Umsätze - auch bei Einnahmen/Ausgabenrechnern - sichergestellt wird. Die Bestimmungen sehen vor, dass Bareinnahmen und Barausgaben nicht mehr - wie früher „täglich in geeigneter Weise festgehalten“ werden, sondern sie „täglich einzeln festgehalten“ werden müssen. Sie sind daher verpflichtet alle Ihre Einnahmen einzeln und zeitnah - daher noch am selben Tag aufzuzeichnen. Die geeignetsten Möglichkeiten dafür sind a) Ausgangsrechnungen mit einer lückenlosen fortlaufenden Rechnungsnummer b) Kassaausgangsbelege (Paragons), die Sie am besten mit einer bereits angedruckten, fortlaufenden Rechnungsnummer kaufen oder manuell durchgehend nummerieren 50 © www.simplesoft.at 7. ORGANISATION DER BELEGE 51 c) Sie können auch handschriftlich ein Kassabuch führen oder alternativ die Einnahmen gleich hier in der SIMPLEFIBU erfassen. Wenn Sie ausschließlich die SIMPLE-FIBU verwenden für die Aufzeichnung Ihrer Einnahmen, ist es wichtig, dass Sie die zeitnahe und unveränderte Erfassung Ihrer Einnahmen damit dokumentieren, dass Sie den betreffenden Monat gleich nach der Verbuchung "abschließen". (Siehe Anhang D - Belegkreise abschließen.) Um ganz auf Nummer sicher zu gehen, können Sie zudem das betreffende Buchhaltungsblatt hier in der SIMPLE-FIBU als PDF-Datei (mit einem kostenlosen PDF-Drucker-Programm) ausdrucken und diese PDF-Datei auf Ihrem PC speichern. Durch das Dateidatum der PDF-Datei dokumentieren Sie, wann Sie die Aufzeichnungen gemacht haben und dass Sie sie anschließend nicht mehr geändert haben (weil PDF-Dateien keine Änderung erlauben). d) Gerade in der Gastronomie sind immer noch Strichlisten oder Kassa-Abrechnungssysteme im Einsatz. Achten Sie bei der Verwendung von Kassa-Abrechnungssystemen darauf, dass Sie einen elektronischen Export der erfassten Einnahmen ermöglichen, da das Finanzamt unter Umständen diesen von Ihnen anfordert. Reine Papierstreifen solcher Kassensysteme reichen nicht aus. Weitere Möglichkeiten der Einnahmen-Ermittlung und Aufzeichnung finden Sie auf nachfolgenden Seiten beschrieben. Wenn Sie ohnedies eine der soeben aufgezählten 3 Methoden für die Erfassung all Ihrer Einnahmen verwenden, können Sie die restlichen Seiten überspringen und für den Schnelleinstieg direkt im Kapitel 8 weiterlesen. 51 © www.simplesoft.at 7. ORGANISATION DER BELEGE 52 7.5.1 BARBEWEGUNGSVERORDNUNG UND VEREINFACHTE LOSUNGSERMITTLUNG Die Barbewegungsverordnung lässt in definierten Fällen vereinfachte Aufzeichnungen - die Losungsermittlung durch Kassasturz - zu. Die Einzelaufzeichnungspflicht gilt dann nicht und man kann die Tageslosung mittels Kassasturz ermitteln: bei diesem werden die Bareinnahmen eines Tages durch Saldierung des gezählten Endund Anfangsbestandes unter Berücksichtigung von Ausgaben, Einlagen und Entnahmen ermittelt: Endbestand der Kassa - Anfangbestand der Kassa + Ausgaben + Entnahmen - Einlagen_______________ = Einnahmen des Tages Die Verordnung legt jedoch fest, dass dieser Kassasturz spätestens zu Beginn des nächsten Arbeitstages zu erfolgen hat. Nach der Barbewegungs-Verordnung gilt die Einzelaufzeichnungspflicht unter folgenden Voraussetzungen nicht und es kann der Kassasturz angewendet werden: 1. Umsatz bis € 150.000,-- für den einzelnen Betrieb pro Wirtschaftsjahr Wenn die Umsatzgrenze von € 150.000,-- in zwei unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahren nicht überschritten wurde, kann die Losungsermittlung vereinfacht erfolgen. Hinweis: bei dieser Umsatzgrenze wird der Nettoumsatz (ohne Umsatzsteuer) herangezogen bei Rumpfwirtschaftsjahren, wie bei unterjährigem Betriebsbeginn, wird die Grenze durch Hochrechnung des Umsatzes ermittelt bei Betriebsübergang sind die vorangegangenen Wirtschaftsjahre des Übergebers heranzuziehen Wird die Umsatzgrenze überschritten, sind Einzelaufzeichnungen ab Beginn des zweitfolgenden Wirtschaftsjahres zu führen. Toleranzgrenze: Das einmalige Überschreiten der Umsatzgrenze um nicht mehr als 15% innerhalb eines Zeitraumes von drei Wirtschaftsjahren führt nicht zur Einzelaufzeichnungspflicht. 2. Unabhängig von der Umsatzgrenze ist die Losungsermittlung durch Kassasturz zulässig bei Verkäufen an öffentlich zugängigen Orten Dies sind Umsätze von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten, die jedoch nicht in oder in Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten ausgeführt werden. Unter „öffentlichen Orten“ sind allgemein zugängliche Wege, Straßen, Plätze oder andere Orte zu verstehen, die nicht auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt sind. Beschränkungen zB. in Form von Eintrittsgebühren, sind dann unschädlich, wenn jedermann Zutritt gewährt wird. 52 © www.simplesoft.at 7. ORGANISATION DER BELEGE 53 Zu den fest umschlossenen Räumlichkeiten zählt das BMF auch fahrbare Räumlichkeiten, wie Verkaufsbusse, Verkaufsstände auf Schiffen, Schiffsrestaurants, Verkauf in Flugzeugen... und auch Taxis. Taxilenker müssen daher ebenfalls Einzelaufzeichnungen führen, wenn die Umsatzgrenze von € 150.000,-- überschritten wird. Das BMF verweist auf die Aufzeichnungsmöglichkeiten mittels Mikrokassa oder Taxameter (mit Aufzeichnungen der Bareinnahmen), aber auch auf händische Aufschreibung der eingenommenen Beträge, nummeriert in chronologischer Reihenfolge je Taxischicht. Beispielshalber führt das BMF für die umsatzunabhängige Ausnahme Eis- und Maroniverkäufer an, die im Freien nicht in Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten ihre Produkte verkaufen. Für den Gassenverkauf vor Eissalons oder Verkäufen in „Schanigärten“ soll diese umsatzunabhängige Ausnahme nicht gelten, da diese in Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten stehen. Hinweis: Eine Losungsermittlung durch Kassasturz ist dann nicht zulässig, wenn ohnehin die einzelnen Bareingänge so aufgezeichnet werden, dass die Tageslosung ermittelt werden kann. 7.5.2 EINZELAUFZEICHNUNGEN Zeitlicher Anwendungsbereich Betriebe, die schon bisher Einzelaufzeichnungen geführt haben und die Umsatzgrenze von € 150.000,-- im Wirtschaftsjahr 2006 überschritten haben, müssen weiterhin Einzelaufzeichnungen führen. Sie können die vereinfachte Losungsermittlung 2007 und 2008 nicht nutzen. Unternehmer, die in den Jahren 2005 und 2006 mehr als € 150.000,-- erzielt haben und bisher keine Einzelaufzeichnungen der Bareinnahmen geführt haben, müssen ab dem 2008 beginnenden Wirtschaftsjahr auf Einzelaufzeichnung umstellen. Wie können Einzelaufzeichnungen geführt werden? Das BMF normiert keine Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Registrierkassensysteme. Es bleibt dem Unternehmer überlassen, wie er Barbewegungen aufzeichnet. Beispielshalber erwähnt das BMF in seinen Informationen Aufzeichnungen im Wege von Paragondurchschriften, händische Aufschreibungen, Registrierkassenstreifen von mechanischen Registrierkassen, Losungsblätter, Strichlisten oder auch elektronische Kassensysteme. Es muss in jedem Fall gesichert sein, dass die Tageseinnahmen durch Summenbildung der einzelnen, chronologisch erfassten Geschäftsfälle ermittelt werden. BSP 1: Strichliste: Strichlisten müssen sich auf die Barbeträge beziehen und diese geschäftsfallbezogen darstellen. Für jeden einzelnen Geschäftsfall (der zu einem Bareingang geführt hat) muss also nachvollziehbar sein, aus welchen Teilbeträgen er sich zusammensetzt. Aus der Strichliste muss das Datum, der Bezug zu einem Geschäftsfall, der Einzelpreis je Artikel bzw. Dienstleistung und die Anzahl der vereinnahmten Artikel oder Dienstleistungen hervorgehen. 53 © www.simplesoft.at 54 7. ORGANISATION DER BELEGE Die Aufzeichnung wird in Tabellenform vorgenommen werden, wo zB für jeden Geschäftsfall (Bareingang) eine eigene Zeile vorgesehen ist. Die Artikel finden sich nach Preisen geordnet in den einzelnen Spalten, wobei für jeden Bareingang durch Mengenangabe / Anzahl der Striche die Anzahl der verkauften Artikel bzw. Dienstleistungen angeführt wird. Datum Ware A Ware B Ware C DL X DL Y €3 € 5,50 €8 € 2,20 € 15,90 23.01.2007 III I 23.01.2007 24.01.2007 … 24.01.2007 IIIII … Eingang I 32,9 IIIII … 38,5 … … … BSP 2 Einzelne Aufzeichnungen aller Beträge Es genügen auch händische Aufzeichnungen der einzelnen, eingenommen Beträge, wenn die chronologischer Reihenfolge eingehalten wird. Diese Bareingänge sind täglich und einzeln aufzuzeichnen. In der Gastronomie wird die Tischabrechnung – bei Bonierung der einzelnen Tische – als Einzeleingang gesehen. Allerdings halten Sie dann bitte auch den Zeitpunkt der Einnahme fest. Alle Aufzeichnungen sind so zu führen, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle vermitteln können. Dabei sollen sich die einzelnen Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. Das bedeutet, dass alle Geschäftsunterlagen aufzuheben sind. Das sind nicht nur diverse Belege, sondern auch alle Zettel/Notizen, die Sie oder Ihre Mitarbeiter geschrieben haben. Dazu gehört aber auch der Kalender mit Ihren Terminen, alle Schmierzettel anlässlich einer Inventuraufnahme, Bons in der Gastronomie etc. Wenn Sie bei den Grundaufzeichnungen Datenträger verwenden, muss gesichert sein, dass Eintragungen nicht in einer Weise verändert werden können, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr ersichtlich ist. Eine einmal durchgeführte Eintragung soll daher nicht mehr verändert werden können bzw muss die Veränderung sichtbar sein und auch der ursprüngliche Betrag ersichtlich sein. (Das gilt übrigens auch für Unternehmer mit Umsatz kleiner als die 150.000 und die von der Einzelaufzeichnung befreit sind und mittels Kassasturz Ihre Losung ermitteln.) Wenn Sie bei der Führung von Aufzeichnungen Geräte mit elektronischem Speicher verwenden, muss gesichert sein, dass die Daten bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist auch digital verfügbar sind. Die meisten elektronischen Registrierkassen speichern die Daten auch intern. Daher müssen diese Daten extern gespeichert werden können um sie im Falle einer Prüfung auf einem Speichermedium (Diskette, CD etc) der Finanzbehörde übergeben zu können. Die Verwendung von elektrischen Geräten mit internem Speicher ohne Datenexportfunktion stellt zwar keinen Mangel von wesentlichem Umfang dar und ermöglicht der Abgabenbehörde keine Schätzungsbefugnis, dennoch raten wir nicht zu diesen Geräten. (Siehe SWK 12/07 S.433) Tischrechner (mit ausgedrucktem Papierstreifen) und ähnliche elektronische Rechenmaschinen ohne internen Speicher, können jedoch problemlos verwendet werden. 54 © www.simplesoft.at 7. ORGANISATION DER BELEGE 55 7.5.3 VERBUCHUNG DER LOSUNG MITTELS SIMPLE FINANZBUCHHALTUNG Dem Finanzamt geht es darum, dass die ursprünglichen Grundaufzeichnungen alle ihre Umsätze EINZELN, DER REIHE NACH, LÜCKENLOS und ZEITNAH (also noch am selben Tag) festhält. Fall 1 handschriftliche Grundaufzeichnungen Sie können Ihre Grundaufzeichnungen handschriftlich führen - etwa mittels Paragonbüchern, Losungsblättern, Strichlisten etc - aber auch die Ergebnisse rein mechanischer Registrierkassen oder Tischrechner, die einen Papierstreifen auswerfen gehören hier her - nicht jedoch elektronische Registrierkassen. Achten Sie nur darauf, dass Sie alle Umsätze EINZELN, DER REIHE NACH, LÜCKENLOS und ZEITNAH erfassen. Wenn Sie solche handschriftlichen Grundaufzeichnungen haben, erfassen Sie diese Umsätze ganz normal in der SIMPLE FINANZBUCHHALTUNG. Es reicht sogar, wenn Sie die Umsätze in Summe einmal am Ende des Monats buchen, da zum Nachweis der einzelnen, chronologischen, lückenlosen und zeitnahen Erfassung Ihre handschriftlichen Grundaufzeichnungen herangezogen werden können. Falls Sie die Buchhaltung monatlich oder vierteljährlich an Ihre Steuerkanzlei schicken, damit sie diese in deren Buchhaltungssoftware einspielen, brauchen Sie keine weiteren Schritte beachten. Falls Sie die Buchhaltungsdaten jedoch während des gesamten Jahres alleine pflegen, empfiehlt es sich monatlich die Kassabuchungsblätter und die Bankbuchungsblätter der SIMPLE FINANZBUCHHALTUNG auszudrucken und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Fall 2 elektronische Registrierkassa Wird für die Grundaufzeichnungen eine elektronische Registrierkasse verwendet, so muss diese die Daten in digitaler Form zur Verfügung stellen können, da durch das Betrugsbekämpfungsgesetz vorgeschrieben ist, dass elektronisch erfasste Umsatz-Daten dem Finanzamt auch in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden müssen. Achten Sie daher darauf, ob Ihre elektronische Registrierkassa in der Lage ist ihre Daten extern zu speichern. Wenn Sie dies kann, sichern Sie diese Daten extern bevor Sie diese Daten im Speicher der Registrierkassa löschen. Durch diese gesicherten Daten haben Sie alle Grundaufzeichnungspflichten erfüllt und Sie können die Tageseinnahmen problemlos in der SIMPLE FINANZBUCHHALTUNG eingeben. Fall 3 keine handschriftlichen und keine elektronischen Grundaufzeichnungen mittels Registrierkassa Falls Sie keine handschriftlichen Grundaufzeichnungen haben und auch keine elektronische Registrierkassa, die in der Lage ist die Daten extern zu speichern, können Sie Ihre Losungen auch mittels der SIMPLE FINANZBUCHHALTUNG erfassen. Wählen Sie dazu im Menü FAKTUR die Funktion LOSUNG und gelangen dadurch in ein eigenes Tabellenblatt für die Losungserfassung. Vor der Anwendung muss diese Tabelle entsprechend Ihrer Umsatzarten einmal mit den richtigen Buchhaltungskonten und Steuersätzen eingerichtet werden. Treten Sie in diesem Fall bitte unbedingt mit uns in Verbindung. 55 © www.simplesoft.at 7. ORGANISATION DER BELEGE 56 Anschließend können Sie für jeweils einen Tag Ihre Einnahmen mittels der Losungs-Tabelle erfassen. Wichtig ist, dass Sie Ihre Umsätze chronologisch - also zeitlich in der richtigen Reihenfolge sortiert - und einzeln erfassen. Was bedeutet einzelne Erfassung ? Dies bedeutet, dass jeder einzelne Bareingang erfasst werden muss, jedoch nicht, dass alle einzelnen Produkte und Dienstleistungen, die zu diesem Bareingang geführt haben, gesondert verzeichnet werden müssen. Bezahlt ein Kunde also zB mehrere Waren auf einmal, müssen diese nicht alle einzeln erfasst werden. Verlangt der Kunde jedoch eine Rechnung, die zum Vorsteuerabzug berechtigen soll, müssen Sie sehr wohl die einzelnen Teile auf der Rechnung aufgliedern. Gerade aus umsatzsteuerlichen Gründen ist es immer ratsam, dass Sie jeden einzelnen Bareingang zumindest nach Erlösarten aufteilen. BSP: Einzelne Kunden in einem Gastronomiebetrieb abrechnen Wenn Sie einen Gastronomiebetrieb führen und der erste Kunde zahlt 2 Vorspeisen á 3,--, 1 Hauptspeise zu 7,50, 1 alkoholfreies Getränk zu 2,60 und zwei Bier á 2,20, so erfassen Sie zumindest 3 Teilbeträge des vom Kunden bezahlten Gesamtbetrages: 1.) Speisen: Die Summe der 2 Vorspeisen und der Hauptspeise von € 13,50 wird in die Spalte SPEISEN eingetragen. 2.) Das alkoholfreie Getränk um € 2,60 wird in die Spalte für ALKOHOLFR.GETRÄNKE eingetragen. 3.) Die beiden Bier um € 4,40 werden in der Spalte Bier erfasst Die nächsten Kunden erfassen Sie ebenfalls einzeln direkt in den Zeilen darunter. (Die Spalte TISCH lassen Sie in diesem Fall der Einzelkundenabrechnung leer.) 56 © www.simplesoft.at 57 7. ORGANISATION DER BELEGE BSP: Tische in einer Gastronomie abrechnen Werden in der Gastronomie nicht die Kunden einzeln, sondern jeweils ein gesamter Tisch abgerechnet, kann die Tischabrechnung als Einzeleingang betrachtet werden. Wieder empfiehlt sich eine Auftrennung nach Erlöskonten aus umsatzsteuerlichen Gründen. Bei der Tischabrechnung benennen Sie bitte die Spalte KUNDE um auf Uhrzeit und halten den Zeitpunkt der Bareinnahme fest. Diese Zeitpunkterfassung ist nur bei Tischabrechnung notwendig: Sie sollten die Tageslosung möglichst noch am selben Tag Betrugsbekämpfungsgesetz eine "zeitnahe", tägliche Erfassung vorschreibt. erfassen, da das Nachdem Sie einen Tag erfasst haben, können Sie Ihn automatisch in Ihre Buchhaltung übernehmen. Im Falle einer Einnahmen-Ausgabenrechnung werden Sie die Losung in der Regel direkt in den Kassa-Tabellen verbuchen. Bei einer doppelten Buchhaltung empfiehlt es sich die Tageslosung eventuell in einem eigenen Belegkreis "Losung" zu buchen, (Details dazu besprechen Sie bitte gerne mit uns oder Ihrem Steuerberater.) Das Buchen der Tageslosung erfolgt automatisch, indem Sie zuerst in das richtige Tabellenblatt gehen - in unserem Beispiel oben etwa in die Tabelle "KASSA-JAN" - und indem Sie dann im Menü FAKTUR die Funktion BUCHEN wählen. 57 © www.simplesoft.at 7. ORGANISATION DER BELEGE 58 DOKUMENTATION DER ZEITNAHEN UND UNVERÄNDERTEN ERFASSUNG Das Betrugsbekämpfungsgesetz schreibt vor, dass Sie Ihre Umsätze täglich, einzeln und chronologisch erfassen und dass Sie im Falle elektronischer Medien die zeitnahe und anschließend unveränderte Erfassung dokumentieren können. Wenn Sie keine handschriftlichen Aufzeichnungen und kein elektronisches Registrierkassensystem verwenden, das die Daten auf externen Speicherdatenträgern archiviert, empfehlen wir Ihnen unbedingt den täglichen Losungsbogen nicht nur zu verbuchen, sondern auch 1. diesen Losungsbogen täglich auszudrucken und handschriftlich mit Datum des Ausdrucks und Ihrer Unterschrift zu versehen 2. sollten Sie diesen Losungsbogen ebenfalls als PDF-Datei ausdrucken und diese PDF-Datei auf Ihrem PC speichern. (Diese PDF-Dateien sind ebenso auch zu archivieren und 7 Jahre aufzuheben !) Beim Speichern einer PDF-Datei, erhält diese automatisch von Ihrem PC einen Datums- und Zeitpunkt- Dateistempel, mit dem Sie ebenfalls beweisen können, dass Sie ihre Losung zeitnah erfasst haben. Für das erzeugen von PDF-Dateien benötigen Sie ein PDF-Druck-Programm wie etwa den PDF-Creator, den Sie gerne kostenlos von unserer Seite www.simplesoft.at im Bereich FREEWARE / ALLGEMEIN herunterladen können. Wenn Sie jedoch handschriftliche Grundaufzeichnungen haben, kann dieser Vorgang des Ausdruckens auf Papier und als PDF-Datei wie gesagt entfallen. Nachdem Sie den Losungsbogen eines Tages gebucht, ausgedruckt und auch als PDF-Datei archiviert haben, können Sie ihn nun für den nächsten Tag vorbereiten: Sie können mit der Taste ALLES LEEREN die Tabelle für die Erfassung eines neuen Tages vorbereiten. Tragen Sie weiters oben rechts bitte auch das korrekte Datum ein. TIPP: In der Losungstabelle können Sie mit der Taste neue Leerzeilen einfügen, falls Sie zwischen bereits beschriebenen Zeilen noch eine neue Zeile benötigen. 58 © www.simplesoft.at 8. DIE SYMBOLLEISTE 59 8. DIE SYMBOLLEISTE Wenn Sie die BUCHHALTUNG-Vorlage öffnen, wird Ihrem Excel eine neue Symbolleiste hinzugefügt. Bis Excel 2003 ist die neue Symbolleiste unten am Bildschirm, ab Excel 2007 befindet sich diese oben rechts im Excelregister Add-Ins: Die drei Menüpunkte rechts in der Symbolleiste - ANZEIGE, FAKTUR und E X T R A sind Untermenüs mit weiteren Programmfunktionen. Die Funktion werden Sie bei einer Einnahmen-Ausgabenrechnung nicht benötigen. Wenn Sie oder Ihre Kunden einen Skonto ausnützen, buchen Sie einfach den um den Skonto reduzierten Betrag. Bei einer doppelten Buchhaltung wie bei einer GMBH oder AG werden die Eingangsrechnungen und Ausgangsrechnungen als eigener Belegkreis gebucht und dann wird diese Taste SKONTO benötigt. Mehr dazu im 3. Handbuch "EIN- AUSGANGSRECHNUNGEN" in den Kapiteln 5 und 6. TIPP: Sollten die Symbolleiste einmal aus dem sichtbaren Fensterteil verschwinden, speichern Sie die Datei, schließen und öffnen Sie sie erneut. An dieser Stelle möchten wir Ihnen noch folgende 2 Funktionen vorstellen, die Sie im Untermenü E X T R A finden können: Üblicherweise ist Excel so eingestellt, dass wenn Sie die ENTER-Taste betätigen, der Zellcursor nach unten weiter springt. Nun ist es gerade bei der Eingabe von Belegen zweckmäßig, dass der Zellcursor nach rechts weiter springt. Diese Zellsprungrichtung wird von der Buchhaltungssoftware automatisch eingestellt. Wenn Sie jedoch einmal eine spaltenweise Bearbeitung wünschen - etwa um alle Sachkonten nachträglich auszufüllen - dann können Sie auf die Zellsprungrichtung abwärts wechseln. HINWEIS: die Funktion BMD-EXPORT im Untermenü E X T R A ist für Sie ohne Bedeutung und kommt erst bei uns oder Ihrem Steuerberater zur Anwendung, wenn Ihre vorerfassten Buchungen für die Buchhaltungssoftware umformatiert und exportiert werden. Alle übrigen Funktionen finden Sie in den nächsten Kapiteln beschrieben. 59 © www.simplesoft.at 9. BELEGERFASSUNG 60 9. BELEGERFASSUNG Nachdem Sie die Belege aufsteigend nach Datum sortiert und nummeriert haben, können Sie diese in Ihre KASSA - bzw BANK -Tabellen eingeben. Ein generelles Prinzip zieht sich durch die gesamte Belegerfassung durch, dass Sie Eingaben ausschließlich in weiße Felder tätigen. Alle farblichen Felder werden automatisch kalkuliert und dürfen nicht überschrieben werden. (Falls dies doch einmal passiert, dass Sie einer farblichen markierten Zelle z.B. eine Formel überschreiben oder löschen, so wird dies beim nächsten Start der Vorlage automatisch repariert und Sie können auch ohne Neustart der Vorlage schon weiterbuchen.) Die Eingabe der KASSA-Belege ist völlig ident mit der Eingabe in der BANK. Auf den einzigen Unterschied, dass in der BANK dieselbe Belegnummer mehrfach auftreten darf im Gegensatz zum KASSABUCH, wurde schon im Kapitel 7 hingewiesen. BSP 1: Der erste Geschäftsfall im Jahr ist, dass Sie bei Ihrem Trafikanten am 3. Jänner eine Wochenfahrkarte kaufen und diese bar aus der Kassa zahlen: Sollten Sie beim Trafikanten keinen eigenen Beleg für den Kauf dieser Wochenkarte erhalten haben, nehmen Sie die Wochenkarte selbst als Beleg und nummerieren diese mit der Belegnummer 1. Für den Vorsteuerabzug ist es notwendig, dass auf einem Beleg bzw einer Rechnung folgende Rechnungsmerkmale enthalten sind: o o o o o das Datum (hier 3. Jänner), der Name des leistenden Unternehmers (=Rechnungsaussteller, hier: Wiener Linien), die Art der Leistung (Wochenkarte), der Bruttobetrag (€ 12,50) und der Mehrwertsteuersatz (10%) WICHTIG: Die Vorsteuer* darf - durch Eingabe des Steuerprozentsatzes in der Spalte STEUERSATZ - nur dann gebucht werden, wenn auf der Rechnung auch wirklich eine Umsatzsteuer enthalten ist und wenn man zum Vorsteuerabzug berechtigt ist; dazu gleich mehr. * Vorsteuer nennt man die von Ihnen bezahlte Umsatzsteuer (früher auch Mehrwertsteuer genannt), die Sie über den Vorsteuerabzug vom Finanzamt wieder zurückerhalten. 60 © www.simplesoft.at 9. BELEGERFASSUNG Bei Rechnungsbeträgen über 400 € brutto muss ein Beleg ZUSÄTZLICH Rechnungsmerkmale enthalten (darunter ist es eine Kleinbetragsrechnung): o o o o o o o o 61 folgende eine fortlaufende Rechnungsnummer Adresse des liefernden / leistenden Unternehmers (=Rechnungsaussteller) die UID-Nummer des liefernden / leistenden Unternehmers (=Rechnungsaussteller): zB "ATU123456789" den Namen und die Anschrift des Kunden (=Rechnungsempfänger) das Entgelt - das ist der Nettobetrag und den Umsatzsteuerbetrag ab 1.7.2006 ist auf Rechnungen (an Firmenkunden), die den Bruttobetrag von € 10.000 übersteigen, auch die UID-Nr. des Empfängers anzugeben auch Rechnungen, bei denen es zu einem Übergang der Steuerschuld kommt (wie Bauleistungen innerhalb Österreichs oder bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, sonstigen Leistungen und Werklieferungen innerhalb der EU), oder wenn der Rechnungsbetrag über € 10.0000 ist, müssen die UID-Nr. des Empfängers enthalten - mehr dazu im 2.Handbuch "KONTIERUNG" im Kapitel SONDERFÄLLE. Die Eingabe des Belegs im KASSABUCH erfolgt folgendermaßen: o Die Belegnummer dieses Beleges - die 1 - schreiben Sie in das erste Feld. o Im DATUM-Feld geben Sie nur die Zahl 3 ein und bestätigen diese mit der ENTER-Taste. Automatisch wird Ihre Eingabe ins Datumformat 3.Jän umgewandelt. Sollten Sie irrtümlich das Datum ganz eingeben, also "3.Jän" statt nur der Zahl 3 erhalten Sie als Anzeige ######## (siehe Abb. rechts) - Sie beheben dies ganz einfach, indem Sie das DATUM-Feld erneut korrekt eingeben. o Das EINNAHME-Feld können Sie ohne Eingabe direkt mit der ENTER-Taste überspringen, da es sich beim Kauf der Wochenkarte ja nicht um eine KASSA-EINNAHME, sondern um eine AUSGABE handelt. o Im Feld AUSGABE geben Sie bitte IMMER den Bruttobetrag ein - hier € 12,50. (Selbiges gilt - im Falle einer EINNAHME - auch für das EINNAHME-Feld: es wird immer der Bruttobetrag eingegeben.) TIPP: wenn Sie mehrere gleiche Belege, wie im Kapitel 7 beschrieben, zusammenfassen, können Sie die Beträge direkt im Betragfeld zusammenzählen lassen, wenn Ihre Eingabe mit einem "=" Zeichen beginnt: z.B. "= 2,50 + 3,50" o o Das Feld "STAND" ist nicht auszufüllen - vielmehr ermittelt es automatisch den aktuellen Kassastand bzw Bankkontostand. Sollten Sie einmal irrtümlich ein farblich hinterlegtes Feld überschreiben - zB die Felder STAND, NETTO, USt, VSt - so macht dies nichts, da beim nächsten Öffnen der Vorlage alle Formeln, mit der die farbigen Felder hinterlegt sind, wiederhergestellt werden. Sie können aber alternativ dazu auch auf klicken. Das Feld KONTO dient zur Eingabe des Buchhaltungskontos. Ob Sie dieses Feld ausfüllen oder nicht, bleibt Ihnen überlassen. Prinzipiell macht es Sinn beim Einführungsgespräch zusammen mit Ihrer Ansprechperson bei Ihrer Steuerkanzlei abzuklären, ob Sie eine Kontierung selbst vornehmen möchten oder dies von der Kanzlei erledigen lassen. Falls Sie die Kontierung selber machen, finden Sie im 2. Handbuch "KONTIERUNG" eine Zusammenfassung der wichtigsten Geschäftsfälle und der dazugehörigen Buchhaltungskonten. 61 © www.simplesoft.at 9. BELEGERFASSUNG 62 Sollten Sie bei einem Beleg unschlüssig sein, lassen Sie das Kontofeld einfach frei und schreiben bitte einen sehr aussagekräftigen Text dazu, worum es bei dem Geschäftsfall ging. Eine Liste der wichtigsten Sachkonten finden Sie im Tabellenblatt "SK" . Sie können auf diese Sachkonten-Liste direkt zugreifen, indem Sie die Taste "SACHKONTO" anklicken oder auf der Tastatur die F4-Taste drücken. Es öffnet sich eine Auswahlliste, in der Sie das betreffende Konto auswählen können: durch Mausklick oder manuelle Eingabe mit der Tastatur. TIPP: Die ESC-Taste (auf der Tastatur ganz oben links) schließt jedes Auswahlfenster in der SIMPLEFIBU, falls Sie die Auswahl abbrechen wollen. Im unseren konkreten Fall der Wochenkarte wählen wir das Konto "7350 Fahrtkosten Unternehmer" oder das Konto "7330 Reiseauswand Unternehmer" Sie klicken dieses Konto an und das betreffende Konto wird automatisch in das Feld KONTO übernommen. Gewisse Konten sind mit einem fixem Steuersatz hinterlegt - so zB ist davon auszugehen, dass eine Telefonrechnung in Österreich immer einem Steuersatz von 20 % unterliegt. Sollte Ihr ausgewähltes Konto mit so einem fixen Steuersatz hinterlegt sein, wird automatisch der betreffende Steuersatz mit übernommen. Im Falle des Kontos 7350 geben Sie den Steuersatz von 10% noch manuell ein, indem Sie die Zahl "10" eintippen und die ENTER-Taste drücken. Ihre Eingabe "10" wird automatisch umgewandelt in "10 %". Sollten Sie irrtümlich das "%" mit eingegeben haben, kalkuliert Excel und wandelt Ihre Eingabe von "10 %" um in "0,1 %". Durch eine erneute Eingabe der Zahl "10" ohne "%"-Zeichen, ist dies leicht zu korrigieren. 62 © www.simplesoft.at 9. BELEGERFASSUNG 63 Hinweis: ein Steuersatz von 0 % muss nicht eingegeben werden - lassen Sie die Zelle gerne leer. Wenn ein Sachkonto mit einem fixen Steuersatz von 0% hinterlegt ist, wird beim Einfügen dieses Sachkontos automatisch "0%" eingefügt. Ob nun "0%" oder eine leere Zelle - beides hat dieselbe Bedeutung. Das farbige Nettofeld weist Ihnen automatisch den entsteuerten Nettobetrag aus und Sie können über dieses Feld einfach hinweggehen. Abschließend folgt noch das Feld "BESCHREIBUNG", in das Sie jeweils einen aussagekräftigen Text zum Beleg eingeben: hier "Wochenkarte Wiener Linien". Anschließend sieht Ihre erste Eingabezeile so aus: Zusätzlich sehen Sie hier den Namen Ihres eingegebenen Kontos. KOSTENRECHNUNG Für den Fall, dass Sie Ihre Geschäftsfälle auch vorbereitend für eine Kostenrechnung erfassen möchten, gibt es die Möglichkeit bei jedem Beleg eine eigene Kostenstelle einzugeben. Dazu wird im Tabellenblatt "EINSTELLUNGEN" die Option der Kostenrechnung aktiviert und in den 12. Monatstabellen erscheint dann eine zusätzliche Spalte für die Kostenstellen. WICHTIG: im Falle einer doppelten Buchhaltung, bei der die Eingangsrechnungen und Ausgangsrechnungen über eigene Personenkonten geführt werden, wird die KOST-Spalte bei den Zahlungen automatisch mit der OP-Nummer für das Abstatten verwendet. Dies ist jedoch kein Problem, da bei Zahlungen ohnedies keine Eingabe von Kostenstellen notwendig ist. 63 © www.simplesoft.at 64 9. BELEGERFASSUNG BELEGE MIT PRIVATEM ANTEIL Generell werden Sie versuchen private und betriebliche Ausgaben zu trennen und auf getrennten Rechnungen ausweisen zu lassen. Sollte es einmal der Fall sein, dass auf einer Rechnung auch ein privater Teil enthalten ist (z.B. ein privates Getränk bei einer Tankrechnung): o bei einer Bargeldverwaltung setzen Sie den privaten Teil in Klammer, notieren "p(rivat)" dazu und schreiben unter den Bruttobetrag den um den Privatanteil verminderten Betrag. Bsp: Die Tankrechnung macht gesamt Brutto € 43,50 aus. Die Preis für das Getränk ist brutto € 3,50. Sie schreiben den verminderten Betrag 40 auf den Beleg und verbuchen auch nur 40 €. o bei einer echten Kassa muss der private Teil über eine Splittbuchung (siehe Kapitel 14) auf das Konto 9000 Privat gebucht werden. (Bei einer KG, KEG, OEG, OHG, AG o. GMBH gibt es kein Buchhaltungskonto 9000 Privat private Ausgaben von Gesellschaftern werden auf eigene Gesellschafter-Verrechnungskonten gebucht, die in der Klasse 2, 3 oder 9 sind). Enthält eine einzelne Ausgabe einen privaten Anteil - etwa wenn Sie Ihr Handy zu 50% privat nutzen und daher nur 50% als Aufwand buchen dürfen, können Sie entweder mit der automatischen PrivatanteilAusbuchung arbeiten, die im Kapitel 6. 41 beschrieben ist - oder Sie buchen gleich nur 50% vom Betrag ein STEUERBEFREITE UNTERNEHMER Manche Unternehmer sind - seitens der Umsatzsteuer - steuerbefreit. Dazu gehören o Kleinunternehmer mit einem Jahres-Umsatz bis 30.000 € o Ärzte o Zahntechniker o Psychotherapeuten o Physiotherapeuten o Hebammen o ... Bei diesen ist bei der gesamten Belegerfassung keine Umsatzsteuer zu berücksichtigen und im Feld "Steuersatz" NIE etwas einzugeben. Die Programmfunktionen "USt-Rechner" und "St-88Rechner" sind dann ohne Bedeutung. Steuerbefreite Unternehmer dürfen sich die auf erhaltenen Rechnungen ausgewiesene Vorsteuer nicht vom Finanzamt zurückholen über den Vorsteuerabzug - (dafür bleibt diese Vorsteuer jedoch als Aufwand und vermindert den Gewinn und damit die Einkommensteuer). Steuerbefreite Unternehmen müssen aber ihre eigenen Umsätze auch nicht der Umsatzsteuer unterwerfen und weisen daher auf ihren Ausgangsrechnungen auch keine Umsatzsteuer aus. Ausnahme: bei Ärzten kann es z.B. bisweilen vorkommen, dass gewisse Umsätze dennoch der Umsatzsteuer unterliegen. Erstellt ein Arzt z.B. ein Gutachten über ein Medikament oder ein Gutachten für Invaliditätspensionen, für Haftungsfragen oder ärztliche Kunstfehler, so ist dieses Gutachten nicht steuerbefreit und muss mit 20 % versteuert werden. Für Ärzte gibt es daher auf unserer Homepage www.simplesoft.at im Bereich ARZT eine eigene Steuerinfo zum kostenlosen Download. Für Rückfragen diesbezüglich stehen wir Ihnen auch gerne zur Verfügung. 64 © www.simplesoft.at 9. BELEGERFASSUNG 65 VORSTEUERABZUGSVERBOTE Für alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit einem betrieblichen PKW stehen - wie etwa die Anschaffung, Service, Reifenwechsel, Zusatzanschaffungen wie Dachträger, Treibstoff, Autobahnvignette, Garagenmiete ... - darf keine Vorsteuer abgezogen werden. Bei der Verbuchung solcher Belege ist daher ein Steuersatz von 0 einzugeben, selbst wenn auf der eigentlichen Rechnung ein Steuersatz ausgewiesen ist. Ausnahme: wenn es ein Vorsteuerabzug berechtigter Fiskal-LKW ist oder es sich beim Unternehmen um eine Fahrschule, einen KFZ-Händler, ein Taxiunternehmen oder einen Botendienst handelt, dann darf eine Vorsteuer sehr wohl berücksichtigt werden. Wichtig: Ausländische Umsatzsteuer - unabhängig ob aus einem EU-Land (z.B. die deutschen 16 % MWSt) oder aus einem Drittland (= Nicht-EU-Land / Ausland) - darf nicht berücksichtigt werden. Als Steuersatz ist in diesen Fällen nichts einzugeben. Sollten sich hohe Vorsteuerbeträge aus anderen Ländern ergeben, gibt es die Möglichkeit im betreffenden Land einen Antrag auf Umsatzsteuervergütung zu stellen. Für diesbezügliche Anfragen stehen wir oder Ihr Steuerberater Ihnen gerne zur Verfügung. KORREKTUREN VON EINGABEN Durch die Begleitung Ihrer Eingaben durch das Programm - zB die automatischen Ergänzungen, der automatische Zellsprung, das Mitwachsen der Buchungszeilen ... - ist das gewohnte Rückgängigmachen von Eingaben über die RÜCKGÄNGIG-TASTE leider nicht möglich. Geben Sie im Bedarfsfall eine Eingabe bitte erneut ein. SPEICHERN DER BUCHHALTUNG Vor dem Schließen der Buchhaltung wird meist ein Speichern sinnvoll sein. Excel fragt ohnedies bei jedem Schließen automatisch nach, falls zuvor noch nicht gespeichert wurde. In aller Regel können Sie die Buchhaltung auf gewohntem Weg abspeichern - etwa über den Menüpunkt SPEICHERN im Menü DATEI. Sie finden eine alternative Speichermöglichkeit rechts in der neuen Symbolleiste: Gerade wenn Sie Excel 97* verwenden, kann diese Speichermöglichkeit für Sie einfacher sein, da Sie beim herkömmlichen Speichervorgang immer auf den Versionsunterschied hingewiesen und gefragt werden, ob Sie damit einverstanden sind. Beim alternativen Speichern über das Diskettensymbol (neben dem roten Kreuz) wird dieser Hinweis unterdrückt. Da beim Speichern rund 200 der zum Großteil ausgeblendeten Tabellen gespeichert werden, dauert der Vorgang abhängig von Ihrer Rechnerleistung 30-60 Sekunden. 65 © www.simplesoft.at 9. BELEGERFASSUNG 66 SPEZIALFALL INNERGEMEINSCHAFTLICHER ERWERB UND REVERSE-CHARGE Wenn Sie aus der EU Waren beziehen (=innergemeinschaftlicher Erwerb) fällt die sogenannte Erwerbsteuer an, welche im Normalfall* sofort als Vorsteuer wieder abgezogen werden kann. Unter dem Strich fällt daher keine Steuerlast an. Ganz ähnliches gilt, wenn Sie aus der EU sonstige Leistungen beziehen. Hier kommt es zu einem Übergang der Steuerschuld (auch Reverse Charge genannt), der über den gleichzeitigen Vorsteuerabzug erneut zu einem steuerlich neutralen Nullsummenspiel ausgeglichen wird. Die genaue Verbuchung und wie die entsprechenden Rechnungen an Sie auszusehen haben, können Sie im Kontierungs-Handbuch nachlesen. Hier sei nur kurz erwähnt, wie sich diese beiden eher seltenen Sonderfälle in der Buchungszeile bemerkbar machen. Wenn Sie das korrekte Erwerb- oder Fremdleistung EU Reverse-ChargeKonto wählen, wird in der Prozentspalte H der entsprechende Steuerprozentsatz (meist 20%) angezeigt. Die Spalten L und M dienen nur zur Kontrolle normaler österreichischer Umsatzsteuer und Vorsteuer. Bei der normalen USt und der normalen VSt sind diese Beträge ja auf der Rechnung enthalten und können mittels der Spalten L und M kontrolliert werden. Beim innergemeinschaftlichen Erwerb und bei den sonstigen Leistungen aus der EU gibt es auf den Rechnungen keine ausgewiesene Umsatzsteuer / Vorsteuer, weshalb die Kontrollfunktion der Spalten L und M nicht genutzt werden kann. Zudem müsste die Umsatzsteuer und die Vorsteuer anders berechnet werden, da die Erwerbsteuer zum Rechnungsbetrag hinzugezählt werden muss und nicht im Rechnungsbetrag enthalten ist wie z.B. eine normale Umsatzsteuer oder Vorsteuer. Da der zeitliche Aufwand die Erwerbsteuer und die gleichzeitige Vorsteuer in den Spalten L und M korrekt anzuzeigen für Sie sehr hoch wäre (bei jedem Start der Buchhaltung werden ja alle Formeln korrigiert und man müsste bei jeder Buchung das Konto überprüfen und gegebenfalls eine Formel für die Erwerbsteuer in den Spalten L und M hinterlegen - nur mit dem Ergebnis, dass es auf den Rechnungen ohnedies keinen Betrag gibt, den man damit kontrollieren könnte ... - darum haben wir uns entschlossen die Spalten L und M für den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Reverse Charge-Fälle nicht anzupassen. Es wird zwar ein Vorsteuerbetrag ausgewiesen, doch wird dieser wie eine normale österreichische VSt berechnet. Negieren Sie daher bitte beim innergemeinschaftlichen Erwerb und bei Reverse-Charge-Fällen die Werte in den Spalten L + M. Die Erwerbsteuer und die Umsatzsteuer in Reverse Charge-Fällen sowie die dazugehörigen Vorsteuern werden beim Ermitteln der UVA natürlich korrekt berechnet und in der UVA auch korrekt ausgewiesen. Wir überlegen in einer neuen Version die Prozentspalte zukünftig mit E20 bzw. R20-Anzeigen zu befüllen und die Spalten L und M dann komplett leer zu machen bei innergemeinschaftlichen Erwerben und bei Reverse Charge-Fällen. Wenn Sie die Berechnung von Erwerbsteuer und Reverse Charge-Fällen kennenlernen und überprüfen wollen, gehen Sie bitte in ein neues, noch leeres Monat und machen nur eine Testbuchung - z.B. einen innergemeinschaftlichem Erwerb über 100 € - und werten dann die UVA aus, um direkt in der UVA die Erwerbsteuer und die Vorsteuer aus dem Erwerb zu sehen. 66 © www.simplesoft.at 9. BELEGERFASSUNG 67 AKTIVEREN DER AUTOMATISCHEN NUMMERIERUNG UND DATUMSEINGABE Wenn Sie möchten, können Sie - für jeden Belegkreis unabhängig einstellbar - jeweils in der JÄNNER-Tabelle des betreffenden Belegkreises die automatische Belegnummerierung und den automatischen Datumsvorschlag aktivieren: Das Häkchen im Kontrollkästchen BelegNr. aktiviert die automatische Belegnummer-Vergabe für den aktuellen Belegkreis; setzen Sie dieses Häkchen in der Jännertabelle der Kassa, so werden bei allen Buchungen in der Kassa automatisch die Belegnummern vorgeschlagen. Das Häkchen im Kontrollkästchen Beleg+ aktiviert zusätzlich die automatische Erhöhung der Belegnummer. Jeder neue Buchungszeile erhält damit automatisch eine um Eins erhöhte Belegnummer. Die automatische Belegnummererhöhung macht vor allem bei der Kassa Sinn und - so Sie eine doppelte Buchhaltung führen - bei den Eingangs- und Ausgangsrechnungen. In der Bank werden Sie vermutlich auf die automatische Belegnummererhöhung verzichten und nur die automatische Belegnummerierung aktivieren. Denn oft wird dieselbe Auszugsnummer eines Kontoauszuges viele Buchungen haben, die jeweils als Belegnummer die gleiche Auszugsnummer haben. Sobald Sie den nächsten Kontoauszug zu buchen beginnen, korrigieren Sie einmal die vom Programm vorgeschlagene Belegnummer des letzten Auszuges. Wenn Sie auch das Häkchen im Feld Datum setzen, wird auch das Datum der letzten Buchung automatisch bei der nächsten Buchung vorgeschlagen. Dies macht Sinn, wenn Sie überwiegend mehrere Belege am gleichen Tag haben - oder wenn Sie die Buchungen eines Bankkontoauszuges nicht mit dem Valutadatum, sondern mit dem Belegsauszugsdatum buchen. Mit der +-Taste in jeder Tabelle können Sie die nächste Belegnummer am Beginn einer Buchungstabelle einfügen lassen. Es wird automatisch in den Vormonaten nach der letzten Buchung gesucht und deren Belegnummer hier in der aktuellen Tabelle - um eins erhöht - eingetragen. Wenn Sie am Ende des Buchens eines Monats eine unnötige Belegnummer / Belegdatum in der letzten Zeile automatisch vorgetragen haben, können Sie diese mit der Minus-Taste löschen. Dies ist aber nicht wirklich notwendig, da bei jedem Öffnen der Vorlage, bei jeder UVA- oder Saldenlistenerstellung und bei jedem Datenexport diese nicht benötigten Zellen ohnedies automatisch gelöscht werden TIPP: um beim Buchen einer langen Buchungsmonats-Tabelle rasch zur ersten Buchung zu kommen, drücken Sie die POS1-Taste oberhalb der Pfeiltasten auf der Tastatur. Die ENDE-Taste springt jeweils zur letzten Zeile. 67 © www.simplesoft.at 9. BELEGERFASSUNG 68 SUCHEN VON BETRÄGEN UND RECHNUNGEN Bisweilen möchten Sie vielleicht einen gewissen Betrag / eine Rechnung in Ihrer Buchhaltung suchen. Ein Lieferant von Ihnen etwa behauptet nach Monaten, dass noch eine Rechnung offen ist, von der Sie sicher sind, dass Sie sie bezahlt haben. Wenn Sie eine doppelte Buchhaltung haben, können Sie im Tabellenblatt Lieferanten den betreffenden Lieferanten anklicken und sich mit der Taste OP-LISTE alle Rechnungen und Zahlungen anzeigen lassen. Falls Sie aber eine Einnahmen-Ausgabenrechnung führen, werden die einzelnen Lieferanten ja nicht getrennt erfasst, sondern alle zusammen entweder in der Kasse bzw in der Bank gebucht. Möchten Sie nun die betreffende Rechnung und deren Bezahlung suchen, gehen Sie folgendermaßen vor: Zuerst blenden Sie alle Buchhaltungstabellenblätter ein, indem Sie in der neuen Symbolleiste unten auf das Menü ANZEIGE klicken und über den Untermenüpunkt WEITERE BELEGKREISE die Funktion ALLES anwählen. Dadurch werden alle Monate angezeigt, von allen Banken, der Kassa … - Excel kann nämlich nur Beträge von eingeblendeten Tabellen finden. Üblicherweise sind ja die nicht benötigten Monate stets ausgeblendet. Nun wählen Sie oben links im Excel eigenen Menü BEARBEITEN den Punkt SUCHEN. Im sich öffnenden Fenster aktivieren Sie die Funktion OPTIONEN, sodass Sie folgendes (oder je nach Excel-Version ähnliches) Fenster sehen. Geben Sie den Betrag (ohne Tausendertrennzeichen) ein und aktivieren die Suche in der gesamten ARBEITSMAPPE und dass in den FORMELN gesucht werden soll und dass der GESAMTE ZELLINHALT verglichen wird. Wählen Sie nun die Taste WEITERSUCHEN und falls der Betrag in irgendeinem der Tabellenblätter gefunden wird, springt Excel automatisch zu dieser Zelle. Wenn Sie die Namen von Kunden und Lieferanten jeweils mit in den Buchungstext hineinnehmen, können Sie dementsprechend auch nach diesen Namen suchen. Eine andere Möglichkeit Rechnungsbeträge zu finden ist, wenn man direkt auf dem Buchhaltungskonto nachsieht. Möchte man etwa die Rechnung an den Installateur überprüfen, wählt man in der Saldenliste das Konto 7210 INSTANDHALTUNG und wählt anschließend die Taste KONTOÜBERSICHT. Dadurch werden alle Zahlungen auf diesem Konto angezeigt. 68 © www.simplesoft.at 10. NEUE ZEILEN ANFÜGEN 69 10. NEUE ZEILEN ANFÜGEN Bei der normalen Belegerfassung brauchen Sie sich nicht um neue Zeilen kümmern. Sobald Sie in die Belegnummer-Zelle der letzten, leeren Zeile kommen, wird automatisch eine neue leere Zeile erstellt. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass Sie eine neue Zeile mitten in Ihren bereits erfassten Buchungszeilen benötigen. Wenn Sie z.B. vergessen haben einen Beleg zu erfassen: Wie Sie sehen wurde in diesem Fall vergessen den Beleg 2 zu erfassen. Um eine Zeile zwischen den Belegen 1 und 3 einzufügen, setzen Sie die Feldmarkierung irgendwo in die Zeile des Belegs 1. Welches Feld Sie dabei wählen (hier das EINNAHME-Feld) ist unwichtig. Wenn Sie nun in der Menüleiste auf das Symbol klicken, wird automatisch zwischen die Zeilen der Belege 1 und 3 eine leere Zeile eingefügt: Wundern Sie sich nicht, wenn danach Ihre Vorlage diese Kalkulationsfragen anzeigt: Sobald Sie die neue, leere Zeile mit Inhalt füllen, werden auch die übrigen Werte wieder korrekt berechnet. 69 © www.simplesoft.at 70 12. UMSATZTEUER-RECHNER 11. ZEILEN LÖSCHEN Wenn Sie eine Zeile löschen möchten, ist es sinnvoll mit dieser Funktion Symbolleiste zu arbeiten. der Denn wenn Sie auf die in Excel sonst übliche Weise eine Zeile löschen, würden dadurch Zellbezüge verschoben und Kalkulationsformeln nicht mehr stimmen. Dies wäre nicht weiters schlimm, denn wie schon zuvor erwähnt, werden bei jedem Start der Datei alle Bezüge und Formeln ohnedies wiederhergestellt. Dennoch empfehlen wir Zeilen immer mit der Taste zu entfernen: Es ist wichtig, dass Sie vor dem Löschen den Zellcursor in die richtige Zeile setzen. Klicken Sie dazu einfach auf irgendeine Zelle in der Zeile, die Sie löschen möchten. Wenn Sie anschließend auf das Symbol klicken, wird die betreffende Zeile grün hinterlegt und Sie erhalten noch eine Sicherheitsabfrage, ob Sie diese Zeile wirklich löschen möchten, da dieser Arbeitsschritt nicht rückgängig gemacht werden kann: Sollten Sie eine Zeile irrtümlich gelöscht haben, können Sie nur mit der Funktion an der betreffenden Stelle eine neue Zeile einfügen und diese erneut eingeben. Hatten Sie vor dem Löschen Ihre Vorlage gespeichert, können Sie auf gewohnten Weg auch auf diese vorige Sicherung zurückgreifen, indem Sie die Vorlage schließen OHNE zu speichern und anschließend wieder erneut öffnen. Vorsicht: Dabei gehen jedoch alle Änderungen und Eingaben, die Sie nach dem letzten Speichern gemacht haben, verloren ! Wenn Sie mehrere Zeilen löschen möchten, so sollte dies einzeln geschehen, da nur dann die Zellbezüge und Kalkulationsformeln korrekt mitgeändert werden. Wenn Sie die Eingaben eines ganzen Monats löschen wollen, können Sie mit gehaltener linker Maustaste auch alle Zeilen ab der Zeile 10 abwärts markieren und anschließen die ENTF-Taste drücken (rechts neben der ENTER-Taste): Anschließend führen Sie eine Formel-Reparatur mit der Menütaste unten ganz aus. 70 © www.simplesoft.at in der neuen Symbolleiste 12. UMSATZTEUER-RECHNER 71 12. UMSATZSTEUER-RECHNER Im Menu FAKTUR finden Sie den allgemeinen USt-Rechner - nicht zu verwechseln mit dem Steuerrechner "ST88" für den gemischten Steuersatz, der im nächsten Kapitel vorgestellt wird. Der hier besprochene -Rechner hilft Ihnen zur Umrechnung eines Betrages von brutto auf netto und umgekehrt. Wenn Sie von der Umsatzsteuer befreit sind, benötigen Sie den Rechner natürlich nicht und Sie können dieses Kapitel überspringen. Bei den meisten Fällen werden Sie gar keinen USt-Rechner benötigen, weil auf einer üblichen Rechnung ohnedies der Bruttobetrag und der Steuersatz angegeben sind und Sie für die Eingabe nicht mehr benötigen. Sollte auf einer Rechnung einmal der entsprechende Betrag Netto sein, so können Sie den dazugehörigen Bruttobetrag mittels des -Rechners ermitteln. Nach dem Anklicken des Symbols öffnet sich ein Fenster, in dem Sie den gewünschten Betrag eingeben: Im unteren Teil des Fensters wird Ihr eingegebener Betrag auf verschiedenste Weise interpretiert. Der erste Brutto 12 zusätzlich von 10 % Bereich geht davon aus, dass Ihre Eingabe ein BRUTTO-Betrag ist und wandelt Ihre € in den Nettobetrag und den dazugehörigen Steuerbetrag um. Dabei wird noch unterschieden zwischen 10 % und 20 %: zB sind 12 € BRUTTO bei einem Steuersatz NETTO € 10,91 und enthalten eine STEUER von € 1,09. Der zweite Bereich interpretiert Ihre Eingabe als einen NETTO-Betrag. Der dritte Bereich nimmt an, dass Sie einen STEUER-Betrag eingegeben haben und zeigt die dazugehörigen BRUTTO und NETTO-Beträge an. TIPP: Sie können im Eingabefeld auch Rechenoperationen durchführen, zB mehrere Beträge aufsummieren: 1,20 + 2,10 + 3 Im Gegensatz zu normalen Excelfeldern müssen Sie kein beginnendes "="-Zeichen eingeben. 71 © www.simplesoft.at 13. UMSATZTEUER-RECHNER FÜR GEMISCHTEN STEUERSATZ 72 13. UMSATZSTEUER-RECHNER FÜR GEMISCHTEN STEUERSATZ Immer wieder kann es auch vorkommen, dass Sie Beträge mit gemischtem Steuersatz zu verbuchen haben. (Wenn Sie von der Umsatzsteuer befreit sind können Sie dieses Kapitel überspringen.) BSP 1: Sie haben in einer Buchhandlung ein Fachbuch und ein Wörterbuch auf CD-Rom gekauft. Das Fachbuch unterliegt einem Steuersatz von 10 %, das Wörterbuch auf CD-Rom jedoch einem Steuersatz von 20 %. Der Rechnungsbeleg weist den Bruttobetrag des Fachbuches mit "11 € inkl 10%" aus und den Bruttobetrag der CD-Rom mit "24 € inkl 20%". Auch der Bruttobetrag ist korrekt mit 35 € ausgewiesen. Bei der Verbuchung dieses Beleges ergibt sich das Problem, dass Sie keinen einheitlichen Steuersatz eingeben können, da ein Teil der 35 € mit 20 % und der andere Teil mit 10 % versteuert ist. Wann immer ein gemischter Steuersatz zur Anwendung kommt (wie hier die 10% und 20%, aber auch 0 % oder 12 % sind möglich), geben Sie in das Steuersatzfeld den Wert "88" ein. Dadurch erkennt das Programm, dass es sich um einen gemischten Steuersatz handelt. Und an dieser Stelle kommt es zur einzigen Ausnahme von der Regel, dass man nur in weiße Zellen Eingaben tätigen soll: Das Programm fordert Sie auf, dass es noch Ihre EINGABE im Nettobetrag-Feld benötigt. Nur in diesem Fall kommt es vor, dass Sie einen Wert in eine farbige Zelle eingeben. (Denn bei einem gemischten Steuersatz ist es für das Programm unmöglich den Nettobetrag zu kalkulieren.) Falls der Nettobetrag auf der Rechnung ausgewiesen ist, können Sie diesen direkt eingeben. Gerade maschinell erzeugte Belege weisen meistens den Steuerbetrag und den Nettobetrag aus. Geben Sie in das gelbe NETTO-Feld den Betrag 30 ein und fügen Sie zuletzt noch den Belegtext ein: 72 © www.simplesoft.at 13. UMSATZTEUER-RECHNER FÜR GEMISCHTEN STEUERSATZ 73 Bei handschriftlich ausgefüllten Kassabelegen wird der Nettobetrag häufig nicht ausgewiesen und der Nettobetrag ist selber zu ermitteln. Gerade in diesem Fall können Sie den -Rechner verwenden. Angenommen auf der Rechnung der Buchhandlung aus dem vorigen Beispiels ist der Nettobetrag nicht ausgewiesen. Um den USt-88-Rechner verwenden zu können, muss zuerst ein Bruttobetrag eingegeben sein und der Zellcursor irgendwo in der aktuellen Zeile stehen - wie z.B. hier im Steuersatzfeld Nach dem Klicken auf öffnet sich der USt-Rechner. In der Annahme, dass es nur sehr selten einen 0%-Anteil gibt, ist dieser Teil bereits mit einem Betrag von 0 € vorausgefüllt. Im Bedarfsfall kann dies natürlich geändert werden. Sie füllen jetzt noch eines der 4 anderen Felder aus, z.B. das Bruttobetragsfeld des 10%-Anteiles und der Rest wird automatisch kalkuliert. Mit der RESET-Taste können Sie alle Beträge löschen und erneut eingeben und die ABBRUCHTaste schließt den USt-Rechner ohne weitere Folgen. Wenn Sie jedoch auf ÜBERNAHME klicken, werden das Steuersatz- und das Nettobetrag-Feld automatisch ausgefüllt: TIPP: sollten Sie auf einer Rechnung mehrere Beträge mit dem gleichen Steuersatz haben, so können Sie diese direkt innerhalb des USt-Rechners als Addition eingeben: 2,12 + 3,14 … 73 © www.simplesoft.at 13. UMSATZTEUER-RECHNER FÜR GEMISCHTEN STEUERSATZ 74 Der Rechnungsaussteller ist verpflichtet die zur Anwendung kommenden Umsatzsteuersätze auszuweisen, da nur dann der Empfänger der Rechnung die Vorsteuer geltend machen kann. Sollten Sie eine Rechnung von einem österreichischen Unternehmer ohne Umsatzsteuer erhalten, die jedoch Umsatzsteuer enthalten müsste, entfällt durch das Fehlen der Steuer auf der Rechnung das Recht auf den Vorsteuerabzug. Bestehen Sie daher auf eine korrekt ausgestellte Rechnung. In der nachfolgenden Tabelle haben Sie eine Übersicht über die üblichen Steuersätze: 0 % - Steuerbefreiungen 10 % - Ermäßigter Steuersatz o Umsätze v. Kreditinstituten o (Kreditzinsen,Kontospesen) o Umsätze mit Wertpapieren o Umsätze des Postwesens o (Briefmarken,Paketversand) o Umsätze von Grundstücken o o o o o Vermietung u-. Verpachtung von Grundstücken und Geschäftslokalen (Option o auf 20% besteht jedoch) Umsätze v. Versicherungen o (inkl.Versicherungsvertreter) o Kautionen Umsätze von Ärzten, Dentisten, Psycho- u. Physiotherapeuten o o Umsätze Kleinunternehmen o Ausfuhrlieferungen (EU und o Drittländer) o grenzberschreitende Beförderung in Drittländer von Gegenständen o o Lebensmittel, Früchtetee, o Milch, Leitungswasser (nicht alle anderen Getränke, Kaffee und Schwarztee) Zeitschriften, Bücher, Karten bei allen anderen Umsätzen innerhalb Österreichs kommt der Normalsteuersatz von 20 % zur Anwendung Personenbeförderung (Fahrscheine, Taxirechnungen, Zugfahrkarten) Blumen und andere Pflanzen Holz (Brennholz ….) Tiere und Tierprodukte (Federn, Felle, Bienenwachs…) Vermietung f. Wohnzwecke o und Beherbergung (z.B. Nächtigung bei Geschäftsreisen) 12 % - Normalsteuersatz beim Abhofverkauf von Wein Museeneintritte (Konzerte, Kino) o Münzen und Medaillen o Umsätze aus der Tätigkeit von Künstlern grenzüberschreit. Personenbeförderung in Drittländer o mit Schiff und Flugzeug o Förderungen (AWS…) 20 % - Normalsteuersatz Antiquitäten älter 100 Jahre Umsätze von Kranken- und Pflegeanstalten Wichtig: Ausländische Mehrwertsteuer - unabhängig ob aus einem EU-Land oder Drittland - darf beim Buchen nicht berücksichtigt werden. Als Steuersatz ist nichts oder 0 einzugeben. Sollten sich hohe Vorsteuerbeträge aus anderen Ländern ergeben, gibt es die Möglichkeit im betreffenden Land einen Antrag auf Umsatzsteuervergütung zu stellen. Für diesbezügliche Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 74 © www.simplesoft.at 14. SPLIT-BUCHUNGEN 75 14. SPLIT-BUCHUNGEN Immer wieder kann es vorkommen, dass auf einer Rechnung mehrere Positionen aufscheinen, die buchhalterisch auf verschiedene Konten gehören. Sie kaufen zum Beispiel in einem Bürofachmarkt am 28. Jänner o o o einen kleinen Tischrechner um brutto € ein Kopiergerät DANON Desk 2000i um brutto € 5000 Blatt Kopierpapier um brutto € Bruttobetrag inkl. 20% MWSt € 180,00 880,00 40,00 1.100,00 Der Tischrechner mit seinem Wert kleiner als Netto 400 € ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) und kommt auf das Buchhaltungskonto 680 GWG Betriebs- u. Geschäftsausstattung. Das Kopiergerät hat einen Wert größer Netto 400 € und gehört daher zum Anlagevermögen, das über mehrere Jahre abgeschrieben wird. Es kommt auf das Buchhaltungskonto 620 Büromaschinen und EDV-Anlagen. Das Kopierpapier ist ein klassisches Verbrauchsmaterial und kommt direkt auf das Aufwandkonto 7515 Büromaterial und Drucksorten. Wenn Sie uns Ihre Belege monatlich gemeinsam mit der Buchhaltungsdatei zukommen lassen, so können wir für Sie die Auftrennung der drei Belegpositionen vornehmen (=Splitbuchung) und Sie buchen ganz einfach nur folgendes: Wenn die Belege jedoch bei Ihnen verbleiben und Sie uns nur die Buchhaltungsdatei senden, obliegt es Ihnen die Aufteilung dieser drei Positionen vorzunehmen. Mittels der Programmfunktion ist dies jedoch einfach zu bewerkstelligen. Sie beginnen damit, dass Sie für den betreffenden Beleg die Belegnummer, das Datum und den Bruttobetrag der Ausgabe eingeben: Hinweis: Einen Steuersatz brauchen Sie bei einer Splittbuchung an dieser Stelle noch nicht eingeben. Als nächstes klicken Sie auf das Symbol Zelle in dieser Buchungszeile stehen. 75 . Der Zellcursor muss dazu in irgendeiner © www.simplesoft.at 14. SPLIT-BUCHUNGEN 76 Es öffnet sich folgendes Fenster: (Sollte das Formular nicht vollständig sichtbar sein, ändern Sie in den Einstellungen (s. Kap. 6) die Auflösung auf 800x640) Jede der drei Positionen auf der Rechnung wird in einer eigenen Zeile in diesem Eingabefenster gebucht. Mit welcher der 3 Anschaffungen Sie beginnen ist völlig gleichgültig; nehmen wir z.B. den Tischrechner. Wenn Sie die Kontierung machen möchten, steht Ihnen wieder die Liste der Sachkonten zur Verfügung. Sollten Sie das Konto bereits auswendig wissen, können Sie es auch direkt über die Tastatur eingeben: 680. In das Feld Steuersatz geben Sie 20 ein. Wichtig: Verwenden Sie zur Eingabe von Beträgen abschließend immer die ENTER-Taste und klicken Sie nicht nur mit der Maus in die nächste Zelle. Nun kommen die zwei Felder BRUTTO und NETTO. Sie können sich aussuchen, in welches Feld Sie die Eingabe machen möchten. Auf manchen Rechnungen sind die einzelnen Positionen brutto und auf anderen wieder netto angeführt. Da es sich in unserem Bsp. um einen Bruttobetrag handelt, geben wir für den Tischrechner in das BRUTTO-Feld die 180 € ein. Hinweis: gäbe es auf der Rechnung noch eine zweite Position (z.B. ein Handy um 200 €), die ebenso wie der Tischrechner ein geringwertiges Wirtschaftsgut darstellt, so können Sie diese beiden natürlich zusammenfassen und im Betragsfeld die beiden Beträge als "180+200" eingeben. Als Buchungstext schreiben Sie dann bitte "Tischrechner + Handy". Das automatisch berechnete NETTO-Feld können Sie mit ENTER übernehmen. Auch das STEUER-Betragsfeld wird automatisch berechnet und kann mit ENTER übernommen werden. Im Feld BUCHUNGSTEXT geben Sie noch die Bezeichnung der betreffenden Rechnungsposition ein: Tischrechner. Damit ist Ihre erste Eingabezeile fertig und Sie sehen, dass noch 920 € zu verbuchen sind. 76 © www.simplesoft.at 14. SPLIT-BUCHUNGEN 77 Die zweite Buchungszeile geben Sie ebenso wie die erste ein - das Buchhaltungskonto für das Kopiergerät lautet 620 Büromaschinen u. EDV-Anlagen. Wichtig: bitte geben Sie gerade bei Anschaffungen des Anlagevermögens (KFZ, Maschinen, Geräte ...) eine möglichst genaue Bezeichnung (Kopiergerät), die Herstellerfirma (Danon) und die gesamte Produktkennung (Desk 2000i) an. Wenn Sie im Betragsfeld der letzten Buchungszeile sind, können Sie mit der Taste REST den restlichen Betrag, die 40 €, entweder direkt übernehmen oder Sie geben sie manuell ein. Nach der Eingabe der letzten Zeile erscheint die FERTIG-Taste, wenn wirklich der gesamte Betrag aufgeteilt wurde. Mit der ABBRUCH-Taste wird der Splittbuchungsvorgang abgebrochen. Wenn Sie jedoch die Splittbuchung übernehmen wollen, klicken Sie auf FERTIG und das Tabellenblatt sieht anschließend so aus: Sie sehen die von Ihnen zuvor eingegebenen drei Buchungszeilen. Im Feld Beschreibung wird im Kassabuch vor jedem eigentlichen Buchungstext der Hinweis "Splittb.:" eingefügt. Dies ist deshalb notwendig, weil es im Kassabuch eigentlich jede Belegnummer nur einmal geben darf. Hier aber scheint die Belegnummer 7 dreimal auf. Durch den Hinweis wird dokumentiert, dass dies durch eine Splittbuchung verursacht wurde und sich die drei Zeilen auf denselben Beleg beziehen. Hinweis: Sie können eine Buchung auch splitten, nachdem Sie sie eingegeben haben und bereits andere Buchungszeilen erstellt worden sind. Klicken Sie einfach auf irgendeine Zelle dieser Buchungszeile, die Sie splitten wollen und wählen anschließend . . TIPP: In der Bank müssen Sie keine Splittbuchungen machen. Buchen Sie einfach jeden Betrag (z.B. bei einer Sammelüberweisung) als eigene Buchungszeile. 77 © www.simplesoft.at 14. SPLIT-BUCHUNGEN 78 Splittbuchungen mit gemischtem Steuersatz In seltenen Fällen kann es sein, dass Sie bei einer Splittbuchung mehrere Positionen mit verschiedenem Steuersatz auf ein Konto zusammenfassen. Käme im obigen Beispiel z.B. noch hinzu, dass Sie zusätzlich ein Fachbuch um brutto € 11 mit 10% Umsatzsteuer und ein Wörterbuch auf CD-Rom um brutto € 24 mit 20 % gekauft hätten, so würden diese beiden Positionen zusammen auf das Konto 7620 Fachliteratur gehen, wie es auch in Kapitel 13 bereits besprochen wurde. Die Eingabe im Splittbuchungsfenster erfolgt dann völlig ident, wie es im Kapitel 13 UMSATZSTEUER-RECHNER FÜR GEMISCHTEN STEUERSATZ besprochen wurde. Wieder geben Sie als Steuersatz "88" ein. Dann gibt man den Bruttobetrag von 35 und den Nettobetrag von 30 ein. Der Steuerbetrag wird wieder automatisch ermittelt. Innerhalb des Splittbuchungsfensters steht Ihnen der USt-Rechner nicht zur Verfügung und im ohnedies sehr seltenen Bedarfsfall ermitteln Sie den Nettobetrag und die Steuer am besten indem Sie den USt-88-Rechner starten BEVOR Sie das Splittbuchungsfenster öffnen. Eine andere Variante wäre es die Positionen mit verschiedenem Steuersatz jeweils als eine eigene Splitbuchungszeile einzugeben und dabei jeweils das gleiche Konto zu verwenden. Splittbuchungen mit rückverrechnetem Anteil Klassisches Beispiel dafür ist die Abrechnung eines Getränkelieferanten in der Gastronomie. Zum einen liefert er Ihnen verschiedene Getränke, zum anderen nimmt er leere Flaschen und Fässer auch Umschließungen genannt - wieder retour. Wenn nun die zurückgenommenen Umschließungen den Wert der gelieferten Umschließungen übersteigen, so ergibt sich eine Gutschrift, die auf der Abrechnung als negativer Betrag aufscheint: BSP: o o o 78 Alkoholfreie Getränke brutto € Fassbier brutto € Saldo Umschließungen brutto € GESAMT BRUTTO inkl 20 % USt 120,00 180,00 - 24,00 276,00 © www.simplesoft.at 79 14. SPLIT-BUCHUNGEN Diesen Beleg geben Sie als Splittbuchung ein, indem Sie zuerst die Belegnummer, das Datum und den Bruttogesamtbetrag von 276 € eingeben: Anschließend öffnen Sie das Splittbuchungsfenster und geben die 3 Rechnungspositionen ein: Wie Sie sehen, sind zwar alle Beträge korrekt eingegeben, aber sowohl an der fehlenden "FERTIG"-Taste als auch an der Anzeige des Rests erkennen Sie, dass der Gesamtbetrag noch nicht korrekt aufgeteilt wurde. Das Problem liegt an den Umschließungen und dem Umstand, dass sie in diesem Fall kein Aufwand, sondern quasi eine "Gutschrift", sprich eine Aufwandminderung darstellen, da der Lieferant mehr Umschließungen zurückerhalten hat als er geliefert hat. Theoretisch könnte man die 24 € als Minusbetrag eingeben. Die buchhalterisch schönere Lösung ist, dass man das Aufwandkonto der Umschließungen (5410) nicht im Soll bebucht, wie es bei einem Aufwandkonto üblicherweise der Fall ist, sondern im Haben. Dazu klicken Sie einfach auf die SOLL-Taste in der Zeile der Umschließungen und schon stimmt die Buchung: Die SOLL-Taste wurde damit umgeschaltet und zeigt nun an, dass das Konto 5410 im HABEN bebucht wird. 79 © www.simplesoft.at 14. SPLIT-BUCHUNGEN 80 Korrektur einer Splittbuchung Sollten Sie einmal eine Splittbuchung korrigieren wollen, nachdem Sie sie mit der FERRTIG-Taste bereits übernommen haben, so ändern Sie kleinere Korrekturen wie Datum, Belegnummer, Buchungstext, Betrag, Steuerbetrag oder Steuersatz direkt in der Monatstabelle. Ein erneutes Öffnen einer bereits erzeugten Splittbuchung ist nicht möglich. Sollten Sie eine Splittbuchung dennoch erneut eingeben wollen mittels des Splittbuchungsfensters, löschen Sie einfach zuerst alle Zeilen MIT AUSNAHME der ersten Zeile. Dann füllen Sie diese Zeile wieder korrekt aus wie zu Beginn der Splittbuchung und geben auch den gesamten Bruttobetrag wieder ein. Damit befindet sich die Vorlage im selben Zustand wie vor dem Öffnen des Splittbuchungsfensters. Nun können Sie die Splittbuchung erneut eingeben wie gewohnt. Auf mehr als 10 Konten aufsplitten Das Splitbuchungsfenster erlaubt eine Auftrennung auf 10 Sachkonten. Im sehr seltenen Fall, dass Sie einen Beleg auf mehr als 10 Sachkonten auftrennen möchten gehen Sie folgendermaßen vor. In den ersten 9 Zeilen des Splitbuchungsfensters trennen Sie die Beträge für die ersten 9 Sachkonten auf. In der 10. Zeile fügen Sie kein Sachkonto aus, sondern klicken einfach nur auf die REST-Taste, sodass der noch ausstehende Restbetrag automatisch in die Zeile eingefügt wird: Anschließend wählen Sie die FERTIG-Taste 80 © www.simplesoft.at 14. SPLIT-BUCHUNGEN 81 Sie erhalten in der Buchhaltung nun die folgenden 10 Buchungszeilen - deren letzte den restlichen Betrag jedoch noch kein Sachkonto erhält: Klicken Sie einfach erneut auf das SPLIT-Buchungssymbol Betrag auf die übrigen Sachkonten auf. 81 © www.simplesoft.at und teilen den restlichen 15. SPESENVERTEILER 82 15. SPESENVERTEILER Manchmal kommt es vor, dass die Rechnungen, die Sie zu splitten haben, immer auf die gleichen Buchhaltungskonten aufzuteilen sind: z.B. der Metroeinkauf oder die BürocenterMietabrechnungen, die immer dieselben Sachkonten Miete, Telefon, Garage etc benötigt. Damit Sie nicht jedes Mal dieselben Konten eingeben müssen, können Sie einen von sieben so genannten Spesenverteiler verwenden. Dazu werden einmal im Tabellenblatt "EINSTELLUNG" 10 Konten frei nach Ihrer Wahl eingestellt. Dies kann z.B. so aussehen: Die genaue Einrichtung ist im Kapitel 6.30 beschrieben. Wenn Sie nun eine Rechnung mittels des Spesenverteilers aufsplitten wollen, klicken Sie einfach auf das Symbol Nun öffnet sich das bereits bekannte Splittbuchungsfenster - mit dem Unterschied, dass die 10 Konten bereits voreingestellt sind: Diese voreingestellten Konten sind natürlich nicht zwingend und können von Ihnen im Bedarfsfall geändert werden. Konten, die Sie nicht benötigen, überspringen Sie einfach, indem Sie keinen Betrag ausfüllen und durch die betreffende Zeile mit der ENTER-Taste wandern. Ebenfalls ist es möglich, dass Sie beabsichtigte Zeilen direkt mit der Maus anklicken. Die restliche Bedienung verläuft völlig ident wie eine normale Splittbuchung. 82 © www.simplesoft.at 16. BEWIRTUNG 83 16. BEWIRTUNG Ein Sonderfall der Splittbuchung stellt die so genannte Geschäftsfreundebewirtung dar. Dabei handelt es sich um Geschäftsessen mit einem Geschäftspartner. Für die steuerliche Anerkennung ist es notwendig, dass das Geschäftsessen überwiegend betrieblich veranlasst ist, also in direktem Zusammenhang mit dem Abschluss eines Geschäftes steht: o o o o o Essen zur Geschäftsanbahnung Arbeitsessen vor Geschäftsabschluss Essen anlässlich von Besprechungen in den Betriebsräumen Klienteninformations-Essen hausinterne Seminare und Betriebseröffnungen In diesen Fällen besteht eine 50%-ige Abzugsmöglichkeit als Betriebsausgabe und ein 100%-iger Vorsteuerabzug. Ansonsten wird von der Finanzbehörde unterstellt, dass Essenseinladungen der Repräsentation dienen. Und Repräsentationsaufwendungen sind nicht abzugsfähig – weder als Betriebsausgabe noch als Vorsteuer. TIPP: Vermerken Sie auf der Rückseite jedes Geschäftsessen-Belegs die Teilnehmer des Essens und den konkreten Zweck der Besprechung. Die Verbuchung eines Geschäftsessens in Österreich, das obige Kriterien erfüllt, erfolgt folgendermaßen: BSP: Die Essensrechnung vom 31.1 enthält Speisen im Wert von Brutto € 22 und Getränke im Wert von Brutto € 48. Zusätzlich wurde ein Trinkgeld von € 5 vergeben, das auch auf dem Beleg vermerkt ist. Der Gesamtbetrag ist also € 75. Wie bei einer normalen Splittbuchung beginnen Sie mit der Eingabe von Belegnummer, Datum und dem Bruttobetrag der Rechnung: Anschließend klicken Sie auf das Symbol . Im sich öffnenden Fenster tragen Sie als erstes das Trinkgeld ein. Anschließend geben Sie entweder die Summe der Speisen - oder die Summe der Getränke ein. Je nachdem, ob die Speisen / Getränke auf der Rechnung brutto oder netto angegeben sind, verwenden Sie dafür das entsprechende Brutto- oder Nettofeld. Manchmal weist ein Essensbeleg die Summe der Speisen und die Summe der Getränke nicht getrennt aus. In diesem Fall nehmen Sie eine der beiden Gruppe (Speisen oder Getränke) optimalerweise die anzahlmäßig geringere - und geben die Beträge dieser Gruppe jeweils mit einem + dazwischen ein, z.B. "10 + 15 + 2,50". 83 © www.simplesoft.at 16. BEWIRTUNG 84 Nach dem Bestätigen mit der ENTER-Taste sollte das Fenster des Bewirtungsspesenverteilers so aussehen: Fügen Sie zuletzt noch einen Buchungstext für das Geschäftsessen ein und bestätigen Sie Ihre Eingabe mit der FERTIG-Taste. Anschließend erhalten Sie die folgenden Buchungszeilen in Ihrer Monatstabelle: Wie Sie sehen, werden zwei Buchungszeilen gebildet - eine für den abzugsfähigen Teil und eine für den nicht abzugsfähigen Teil, der auch das Trinkgeld enthält. Es wird von beiden Teilen die gesamte Vorsteuer abgezogen. BEWIRTUNG OHNE VORSTEUERABZUG X Bei einer Bewirtung, die nicht in Österreich erfolgte, ist kein Vorsteuerabzug möglich - da vom Finanzamt ja nur österreichisches Vorsteuer erstattet wird und nicht ausländische. Ebenso vom Vorsteuerabzug ausgenommen sind umsatzsteuerbefreite Unternehmer, wie sie im Kapitel 9 beschrieben sind (Kleinunternehmer, Ärzte, Therapeuten …) In diesen Fällen ist im Bewirtungspesenverteiler das Häkchen bei "KEIN VORSTEUERABZUG" zu aktivieren. Ein Vorteil in diesem Fall ist, dass die Aufteilung in Speisen und Getränke entfallen kann. Geben Sie gerne Essen und Getränke in Summe ein - egal ob bei den Speisen oder bei den Getränken. Nur das Trinkgeld muss als eigene Position eingegeben werden. Sollten Sie irrtümlich vergessen haben das Häkchen zu setzen und daher in den beiden Buchungszeilen im Steuersatzfeld "88" stehen, löschen Sie einfach in beiden Zeilen manuell diese Zahl 88. HINWEIS: für den Schnelleinstieg lesen Sie abschließend eventuell noch das Kapitel 33, um sicherzustellen, dass Ihr Excel mit den neuesten Updates versehen ist und daher stabil läuft. 84 © www.simplesoft.at 17. ANZEIGE-MODI UND AUSDRUCK 85 17. ANZEIGE-MODI UND AUSDRUCK Es gibt viele Möglichkeiten wie Sie Ihre monatlichen Buchungstabellen anzeigen lassen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit hat sich bewährt im Menü ANZEIGE den betreffenden Monat oder den gewünschten Belegkreis (Kassa / Bank...) auszuwählen. Im Untermenü WEITERE BELEGKREISE finden Sie die restlichen Belegkreise AUSDRUCK VON TABELLENBLÄTTERN Sollten Sie einmal einen Ausdruck eines Tabellenblattes benötigen, z.B. wenn Sie Ihre Ausgangsrechnungen direkt mit der SIMPLE FINANZBUCHHALTUNG erledigen, können Sie für jedes Tabellenblatt das gewünschte Ausdruckformat einstellen. Dazu klicken Sie im Menü E X T R A auf das Untermenü DRUCKFORMAT und wählen ein Format Ihrer Wahl. Sie erhalten anschließend ein Vorschaubild über den Ausdruck. 85 © www.simplesoft.at 18. DATENTRANSFER ZUR KANZLEI 86 18. DATENTRANSFER ZUR STEUERKANZLEI Zeitraum der Übermittlung 1. MONATLICH: Bisweilen werden Buchhaltungen monatlich geführt und die betreffenden Daten an einen Steuerberater übermittelt. Gerade in den ersten Monaten empfiehlt es sich, dass Sie ihm neben den Daten auch die Belege des betreffenden Monats zukommen lassen. Alternativ können auch wir gerne einen Buchhaltungscheck für Sie machen. Die Fälligkeit der Umsatzsteuer an das Finanzamt für ein Monat ist am 15. des übernächsten Monats. So ist z.B. die Umsatzsteuerzahllast des Monats Jänner am 15. März fällig. Ein Steuerberater wird Sie wahrscheinlich bitten ihm Ihre Daten und Belege innerhalb von 3 Wochen nach Monatsende zukommen zu lassen - also für den Monat Jänner bis ca. 20.Februar. Es bleiben somit noch 3 weitere Wochen 1. für die Überarbeitung und Übernahme Ihrer Buchhaltung in die Kanzlei-Software 2. für die Ermittlung einer eventuellen Umsatzsteuerzahllast, 3. für die Mitteilung an Sie, welcher Betrag an das Finanzamt zu bezahlen ist 4. und für die anschließenden Bezahlung, die bis spätestens 15.März erfolgen muss. 2. JÄHRLICH: Für unecht steuerbefreite Unternehmer (Vorjahresumsatz bis 22.000 € oder freie Berufe) reicht es jedoch, wenn Sie dem Steuerberater Ihre Daten und Belege einmal jährlich zukommen lassen. 3. VIERTELJÄHRLICH: Hat ein unecht steuerbefreiter Kleinunternehmer auf die Steuerbefreiung verzichtet und auf Regelbesteuerung optiert, gilt als Zeitraum für die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) das Quartal. In diesem Fall werden Sie Ihre Daten und Belege dem Steuerberater nur viermal jährlich zukommen lassen - für das erste Quartal "Jänner - März" möglichst innerhalb der ersten 3 Wochen des Monats April, da mit 15. Mai eine eventuelle Umsatzsteuerzahllast zu begleichen ist. WICHTIG: Nachdem Sie Ihre Buchhaltungsdaten vollständig eingegeben haben, speichern Sie diese bitte bevor Sie diese an uns oder den Steuerberater schicken. Denn nur wenn Sie die Datei speichern, werden wir Ihre Eingaben auch vollständig erhalten. Beim Versenden via E-Mail-Taste wird ohnedies automatisch zuvor gespeichert. Wahl des Dateiformats Prinzipiell werden die Daten der SIMPLE FINANZBUCHHALTUNG als normale Excel-Datei gespeichert. In der Regel wird die Datei nicht größer als 5-7 Megabyte groß sein, was für den Versand via E-Mail kein Problem darstellt. 86 © www.simplesoft.at 18. DATENTRANSFER ZUR KANZLEI 87 Als Alternative kann man eine Excel-Datei aber auch mit einem eigenen Programm komprimieren auch zippen genannt - und die Datei damit auf knapp ein Viertel der ursprünglichen Größe verkleinern. Für welche Dateivariante Sie sich entscheiden, bleibt Ihnen überlassen. Unsere Empfehlung lautet: Das platzsparende, schnelle ZIP-Format verwenden Sie optimalerweise dann, wenn Sie Ihre Daten mittels o E-Mail über ein normales Modem oder auf o Diskette senden. Das normale Excel-Format ist völlig ausreichend, wenn Sie Ihre Daten mittels o E-Mail über Breitband-Internettechnik (ADSL / Kabel), o USB-Stick oder o wiederbeschreibbarer CD-Rom versenden. Wichtig: Falls Sie Ihre Daten mailen wollen, wird einmal im Tabellenblatt "EINSTELLUNGEN" festgelegt, ob Sie uns die BUCHHALTUNG - Datei normal oder gezippt zukommen lassen wollen: Um Ihre BUCHHALTUNG in das ZIP-Format umwandeln zu können, benötigen Sie zuerst ein ZIP-Programm. Es gibt bereits verschiedene kostenlose Zip-Programme aus dem Internet und Sie können eines Ihrer Wahl verwenden. Für die SIMPLE FINANZBUCHHALTUNG können Sie sich aus dem Internet das kostenlose Programm 7ZIP herunterladen (einfach über Google suchen). Erstellen einer ZIP-Datei Für den Fall, dass Sie das platzsparende ZIP-Format verwenden wollen, müssen Sie die BUCHHALTUNG - Datei in das ZIP-Format konvertieren, bevor Sie die Daten per E-Mail versenden bzw auf Diskette speichern. Wichtig dabei ist, dass Sie die Originaldatei verwenden und nicht die Verknüpfung. Verknüpfungen sind am kleinen Pfeil rechts unten erkennbar: Ihre Originaldateien befinden sich bei normaler Installation auf der Festplatte C, im Unterordner "KASSABANK". Bei der Installation wird ein Symbol für das direkte Öffnen dieses Ordners auf dem Desktop - dem Startbildschirm abgelegt. Doppelklicken Sie auf dieses Symbol: 87 © www.simplesoft.at 18. DATENTRANSFER ZUR KANZLEI 88 TIPP: Sollten Sie kein Ordner-Symbol auf Ihrem Desktop finden, lesen Sie bitte im Kapitel 4 nach, wie Sie dieses selbst erzeugen können. Nun sollten Sie im folgenden Ordner sein mit Ihrer originalen Buchhaltungsdatei: Dort machen Sie auf die Datei BUCHHALTUNG einen rechten Mausklick und wählen im erscheinenden Kontextmenü den Punkt "KOMPRIMIEREN": Es gibt zusätzlich die Möglichkeit eine ZIP-Datei mit einem Kennwort zu sichern, aber im Normalfall reicht das normale KOMPRIMIEREN. WICHTIG: der Vorgang des ZIPPENS ist jedes Mal zu wiederholen, wenn Sie uns Ihre Daten schicken wollen und sich der Inhalt Ihrer Datei geändert hat,. Wenn Sie z.B. Ihre Buchhaltungsdaten monatlich an uns schicken, erstellen Sie jedes Monat nach Abschluss der Buchungen eine ZIP-Datei von dieser Buchhaltungsdatei, die Sie uns dann zukommen lassen. Wenn es aus dem Vormonat bereits eine existierende ZIP-Datei gibt, werden Sie folgende Anfrage erhalten, die Sie mit JA abklicken können: Daten-Transfer Der eigentliche Daten-Transfer kann nun o o über Diskette oder anderes Speichermedium (USB-Stick / wiederbeschreibbare CD-Rom) oder via E-Mail erfolgen. Für den Versand via E-Mail gibt es seitens der SIMPLE FINANZBUCHHALTUNG Programmfunktion für den Fall, dass Sie Outlook als E-Mail-Programm verwenden. eine Dazu klicken Sie direkt in der BUCHHALTUNG auf das Symbol Um sicherzustellen, dass Ihre letzten Eingaben auch sicher berücksichtig werden, wird die Datei automatisch gespeichert: 88 © www.simplesoft.at 18. DATENTRANSFER ZUR KANZLEI 89 Anschließend öffnet sich eine neue Mail. Diese ist bereits korrekt adressiert und mit der (ev. gezippten) Datei im Anhang versehen. Als Betreff wird Ihr Firmenname eingefügt. Sie können direkt auf SENDEN klicken. HINWEIS: Falls Sie als E-Mail-Programm nicht Outlook sondern ein anderes E-Mail-Programm haben, wie etwa Outlook Express etc., dann wird ebenfalls eine neue Mail geöffnet und richtig adressiert - aber leider ist es programmtechnisch nicht möglich die zu versendende Datei automatisch als Dateianhang einzufügen. Sie können das aber manuell ganz einfach selbst machen, indem Sie über das Symbol EINFÜGEN aus Ihrem Ordner mit der Buchhaltungsdatei die entsprechende Datei als Dateianlage auswählen und in die Mail einfügen. KASSABANK Wichtig: Nach dem Absenden der Buchhaltung können Sie im betreffenden Monat später nichts mehr dazu buchen ! Sollten dennoch verspätet ein Beleg auftauchen, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen. In aller Regel kann man gerade Belege einer Bargeldverrechnung problemlos in den nächsten Monat hinein nehmen. 89 © www.simplesoft.at 19. EXCEL-VERSIONSINFO 90 19. VERSIONSINFO In diesem Handbuch wurde auf die kleinen Unterschiede zwischen Excel 97 und den nachfolgenden Excelversionen bereits hingewiesen. Excel97 weist folgende Einschränkungen auf: o Beim Starten der Buchhaltung gibt es keinen Eröffnungsbildschirm o Beim Aktivieren der Saldenliste gibt es keinen Bitte-Warten-Hinweis o Beim Drücken der Email-Taste gibt es keinen Hinweis, dass zuvor noch gespeichert wird Abgesehen davon ist auch unter Excel 97 die volle Funktionalität gegeben. Wenn Sie überprüfen wollen, welche Excelversionen Sie besitzen, wählen Sie im Menü E X T R A den Punkt VERSIONSINFO Weiters erfahren Sie im sich öffnenden Fenster, o ob es sich um eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung oder eine doppelte Buchhaltung handelt, o ob Sie buchhalterisch eine echte Kassa oder eine Bargeldverrechnung führen und o welche Vorlagenversion Sie verwenden. Mehr zum Thema Kassa, Bargeldverrechnung, Einnahmen-Ausgabenrechnung und doppelte Buchhaltung können Sie im Kapitel "7 Organisation der Belege" nachlesen. 90 © www.simplesoft.at 20. SACHKONTEN 91 20. SACHKONTEN Bei einer Buchhaltung werden alle Geschäftsfälle auf Konten erfasst. Bei einer EINNAHMENAUSGABENRECHNUNG werden dies immer nur Sachkonten sein. Dazu gehören die o BESTANDESKONTEN: Anlagevermögen, Kassa, Bank … o ERLÖSKONTEN: Erlöse Handelswaren, Leistungserlöse … o AUFWANDKONTEN: Einkauf Handelswaren, Einkauf Material, Telefon, Strom … Im Falle einer DOPPELTEN BUCHHALTUNG, wie Sie etwa bei Kapitalgesellschaften oder ab einem gewissen Jahresumsatz (2010: 700.000 €) vorgeschrieben ist, werden Eingangs- und Ausgangsrechnungen nicht direkt in der Kassa oder Bank, sondern als eigener Belegkreis geführt. Die dafür notwendigen Konten heißen auch Personenkonten und werden unterteilt in KUNDENKONTEN und LIEFERANTENKONTEN. Bei der EINNAHMEN-AUSGABENRECHNUNG werden Sie die Funktionen KUNDE und LIEFERANT zum Einfügen eines Personenkontos nicht benötigen: Sollten Sie jedoch eine DOPPELTE BUCHHALTUNG mit eigenen Belegkreisen Eingangs- und Ausgangsrechnungen haben, finden Sie im 3.Handbuch - dem "EINGANGS- UND AUSGANGSRECHNUNGEN HANDBUCH" - nähere Informationen dazu. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Verwendung der Taste wurde im Kapitel 9 bereits besprochen. Zur Frage, auf welches Konto ein bestimmter Geschäftsfall gebucht gehört, können Sie die wichtigsten Geschäftsfälle im 2. Handbuch - dem "KONTIERUNGS HANDBUCH" - nachlesen. Wenn Sie kein passendes Konto finden oder nicht sicher sind, welchem Sachkonto ein Geschäftsfall zuzuordnen ist, lassen Sie das Kontofeld einfach frei und geben Sie stattdessen einen sehr aussagekräftigen Text in das Feld BESCHREIBUNG. Eine Übersicht über die derzeit in Ihrer Buchhaltung eingerichteten Sachkonten finden Sie im Tabellenblatt "SK". Dieses können Sie einblenden über die Funktion SACHKONTEN im Menü EXTRA: 91 © www.simplesoft.at 20. SACHKONTEN 92 Die Sachkonten und die dazugehörigen Steuercodes sind bei Ihrer Buchhaltung schon korrekt eingerichtet und im Normalfall werden Sie die Tabelle SK mit den SACHKONTEN gar nicht benötigen. Das Einrichten neuer Sachkonten werden wir im Bedarfsfall gerne mit Ihnen gemeinsam machen. Dies dauert über Telefon weniger als eine Minute. Was Sie jedoch in der Tabelle SK gemäß Ihren Wünschen anpassen können, ist die Reihenfolge, in der die Sachkonten angezeigt werden. Üblicherweise werden diese sortiert nach den Kontenklassen, wie sie auch im Handbuch KONTIERUNG besprochen werden. Eventuell ist Ihnen jedoch eine alphabetische Nummerierung lieber. Zum Wechseln zwischen den beiden Reihenfolgen klicken Sie bitte auf die Taste 123ABC: EINRICHTEN NEUER SACHKONTEN AUS DEM STANDARDKONTENRAHMEN Sollte für Sie ein neues Sachkonto notwendig werden, richtet man dies üblicherweise immer über einen der beiden Standardkontenrahmen ein. Dazu geht man in der Sachkontentabelle entweder in den kleinen kompakten SIMPLE-STANDARD und wählt sich ein Konto aus über die Taste KONTO AUS SIMPLE-STADARD EINZELN LADEN - oder man greift auf den gesamten Standardkontenrahmen mit der Taste KONTO AUS GESAMT-KONTORAHMEN LADEN zu. Nun sucht man das betreffende Konto aus, klickt es irgendwo in der Zeile an und wählt KONTO IN SACHKONTENLISTE ÜBERNEHMEN MANUELLES EINRICHTEN NEUER SACHKONTEN Soll ein Konto eingerichtet werden, das NICHT im Standardkontenrahmen vorhanden ist, geht man folgendermaßen vor. Bsp: es soll das Konto 5312 Handelswareneinkauf 12 % eingerichtet werden. Öffnen Sie die Sachkontenliste SK wandern Sie diese hinab bis Sie zum Konto kommen, dessen Kontonummer gerade noch niedriger ist - in unserem Fall das Konto 5310 o klicken Sie dieses an und wählen anschließend die Funktion Nun haben Sie eine neue, leere Zeile direkt nach dem Konto 5310 o o 92 © www.simplesoft.at 20. SACHKONTEN 93 Füllen Sie diese mit o o o der neuen Kontonummer 5312 der Bezeichnung "Handelswaren-Einkauf 12 %" und dem Steuersatz 12 - für die 12 % * aus (* 12 % Umsatzsteuer kommt beim Abhofverkauf von Wein zur Geltung.) Damit haben Sie Ihr neues Sachkonto korrekt eingerichtet: AUSDRUCK DER SACHKONTEN-LISTE Eventuell wollen Sie die Sachkontenliste ausdrucken, um sich etwa die häufigsten Sachkonten mit Leuchtstift zu unterstreichen. Mit der Zeit wird es Ihnen vielleicht zu mühsam beim Buchen das Sachkonto mit der SACHKONTO-Taste einzufügen und Sie möchten die Sachkonten manuell eingeben. Als Kontierungshilfe kann dazu eine ausgedruckte Sachkontenliste praktisch sein. Um die Sachkontenliste auszudrucken wählen Sie im Tabellenblatt SK die Taste DRUCKEN: Die übersichtlichere Tabelle können Sie mit der Taste DRUCKEN ausdrucken. AUTOMATISCHER BUCHUNGSTEXT Ab der Version 2010 haben Sie die Möglichkeit hier in der Tabelle SK mit den Sachkonten in der Spalte E einen automatischen Buchungstext je einzelnem Konto zu hinterlegen. Bei Buchungen auf ein Konto, wo hier ein Buchungstext hinterlegt ist, wird automatisch dieser Text vorgeschlagen. In der Zelle E9 in der Sachkontentabelle können Sie den automatischen Buchungstext auch deaktivieren. 93 © www.simplesoft.at 20. SACHKONTEN 94 BESCHREIBUNG ALLER FUNKTIONEN DER SACHKONTENLISTE Damit wird die Reihenfolge der Sachkontensortierung gewechselt: - Sie können die Konten nach der Kontonummer sortieren, was den Vorteil hat, dass ähnliche Konten (Erlöse, Anlagevermögen, Personalaufwand, sonstiger Aufwand) nebeneinander sind. - Sie können die Konten aber auch nach dem Kontonamen sortieren lassen. Dies ist ein Wechselschalter: jedesmal wenn Sie auf diese Taste drücken, wird die Sortierung umgedreht. Falls Ihre Buchhaltung bereits beim Steuerberater in der Software BMD besteht, können die Sachkonten des Steuerberaters hier direkt importiert werden. Über die INFO ZUM... - Taste können Importhinweise eingeblendet werden. Umgekehrt können die Sachkonten natürlich auch von der SIMPLE-FIBU Software nach BMD exportiert werden, um sie dort einzuspielen. Damit können Sie eine kompakte Liste mit all Ihren Sachkonten ausdrucken als Kontierungshilfe beim Buchen. Wenn Sie ein/e Umsatzsteuer befreite/r Unternehmer/In sind, werden Sie alle Ihre Buchungen mit 0% Umsatzsteuer buchen. Mit dieser Taste werden ALLE Sachkonten fix mit dem Steuersatz 0% hinterlegt. Dies hat den Vorteil, dass Sie beim Buchen das Steuerprozentfeld automatisch immer gleich mit Null ausgefüllt haben und immer über dieses Feld springen. Wichtig: wenn Sie eventuell doch ein Konto mit Umsatzsteuer benötigen - z.B. wenn Sie als Arzt eine Umsatzsteuer pflichtige Leistung wie Vorträge erbringen - dann müssen Sie anschließend sicherstellen, dass Sie ein solches Konto in der Sachkontentabelle haben und dort in der Spalte F mit dem Steuercode 1 steht und in der Spalte G mit dem Steuersatz der richtige Steuerprozentsatz eingetragen ist - das ist in der Regel der Normalsteuersatz von 20. 94 © www.simplesoft.at 20. SACHKONTEN 95 Achtung: mit dieser Taste werden alle bestehenden Konten gelöscht und auf den SIMPLE-FIBU-Standardkontenrahmen zurückgesetzt. In der Regel wird es besser sein - manuell nicht benötigte Konten zu löschen: dafür klicken Sie auf irgendeine Zelle in der Zeile mit dem betreffenden Konto und klicken dann auf die -Taste in der SIMPLE-FIBUSymbolleiste. - neue Konten aus dem SIMPLE-FIBU-Standardkontenrahmen laden Sie sich über die nachfolgend beschriebene Taste Damit wechseln Sie in den SIMPLE-FIBUStandardkontenrahmen und können sich einzelne Konten direkt von dort laden. Der genaue Vorgang wurde ohnedies bereits in diesem Kapitel 20 bei der Neuanlage von Konten hier besprochen. Damit wechselt man in den sehr umfangreichen allgemeinen Gesamt-Kontorahmen (mit rund 1000 Buchhaltungskonten) und kann sich dort neue Konten anlegen. Dies wird man in der Regel dann tun, wenn man ein betreffendes Spezialkonto nicht im SIMPLE-FIBU-Standardkontenrahmen gefunden hat. Diese Funktion ist nur ganz zu Beginn beim allerersten Einrichten der Buchhaltung notwendig. Ausgehend vom vollständigen SIMPLE-FIBU-Standardkontenplan werden über einzelne Fragen, die man mit JA oder NEIN abklickt, die nicht benötigten Konten gelöscht. Die obige Taste "Lösche unnötige Standard-Konten" greift auf eine Fragen- und Kontoliste zu, die im Normalfall ausgeblendet ist. Hier können Personen, die regelmäßig die SIMPLE-FIBU-Software für andere einrichten, die Fragen und Konten der Standard-Konten-Löschung einstellen. Die ?-Taste blendet einen kurzen Infotext zur Spalte "KURZNAME" ein. Mit dem Häkchen im Kontrollkästchen aktivieren Sie die Funktion, dass Sie beim Buchen im Sachkontofeld statt der Kontonummer auch das Kontokürzel (z.B. tel für das Konto Telefonaufwand) eingeben können. 95 © www.simplesoft.at 20. SACHKONTEN 96 Die +/- Taste im Feld STEURCODE blendet die Infozeile zu den Steuercodes ein. Diese wird nur benötigt, wenn Sie ein völlig neues Sachkonto anlegen und selber die Kontenbezeichnung und die Umsatzsteuer hinterlegen müssen. Die eingeblendete Infozeile gibt die Hinweise, welcher Wert in der Spalte STEUERCODE für das betreffende neue Konto eingegeben werden muss und welche Wert eventuell in die Spalte UVAKENNZEICHEN kommt: Die Neuanlage von Konten ist eine recht wichtige Angelegenheit und Sie sollten neue Konten daher möglichst immer aus dem SIMPLE-FIBU-STANDARDKONTENRAHMEN oder aus dem allgemeinen GESAMT-KONTENRAHMEN anlegen, weil hier die Steuercodes und UVAKennzeichen schon korrekt sind. Neue Aufwandkonten, die keine oder nur österreichische Vorsteuer aufweisen können Sie natürlich problemlos völlig selbständig neu anlegen, weil bei diesen keine Steuercodes und keine Steuerprozente zu hinterlegen sind. Aufwandkonten mit besonderer Umsatzsteuerart (z.B. Einkauf von Waren oder Leistungen aus EU-Ländern) oder neue Erlöskonten mit Umsatzsteuer pflichtigen Erlösen sollten Sie zumindest beim ersten Mal gemeinsam mit uns oder Ihrem Steuerberater anlegen, damit sichergestellt ist, dass die Werte für die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) auch wirklich korrekt ermittelt werden. 96 © www.simplesoft.at 20. SACHKONTEN 97 BESCHREIBUNG ALLER SPALTEN DER SACHKONTENLISTE Hier ist die Kontonummer des Sachkontos Hier kann ein Kurzname für das Sachkonto eingegeben werden, das beim Buchen statt der Kontonummer eingegeben werden kann Hier befindet sich die Steuerformular-Kennzahl, die festlegt wo das betreffende Konto in der Steuererklärung aufscheint Der hier hinterlegte Steuersatz wird beim Buchen automatisch übernommen. Bei Erlöskonten darf der hier hinterlegte Steuersatz beim Buchen nicht geändert werden, da sonst die UVA nicht stimmt Der Name Sachkontos des Falls Ihre Buchhaltung beim Steuerberater in die Software BMD übernommen wird, müssen die BMD-internen Steuercodes exportiert werden. Diese werden von der SIMPLE-FIBU-Software automatisch hier generiert Das UVA-Kennzeichen ist nur bei einigen wenigen Sachkonten notwendig für die UVA (siehe auch vorige Seite) Der hier eingetragene Buchungstext wird beim Buchen automatisch übernommen Hier wird der Steuercode des Sachkontos eingegeben - er ist wichtig für die UVA Wenn Sie bei einem Aufwand-Konto möchten, dass bei Buchungen auf dieses Konto automatisch ein Privatanteil ausgebucht wird, dann können Sie hier den Prozentsatz des privaten Teils eintragen (mehr dazu im Kapitel 6.41) In dieser Spalte wird festgelegt, ob ein Aufwandkonto trotz Anwendung der Pauschalierung zusätzlich von der Steuer abgesetzt werden kann. Beim betreffenden Aufwandkonto befindet sich dann ein A in dieser Spalte. Die Erlöse müssen ohnedies komplett auch bei Anwendung der Pauschalierung angesetzt werden. Sie haben ein E hier in dieser Spalte. Mehr dazu im Anhang E beim Unterpunkt 7. 97 © www.simplesoft.at 21. PERSONENKONTEN UND OFFENE POSTEN 98 21. PERSONENKONTEN UND OFFENE POSTEN Wie im Kapitel 20 schon besprochen werden Sie bei einer EINNAHMEN-AUSGABENRECHNUNG die Personenkonten - das sind die Konten der Lieferanten und Kunden - nicht benötigt, da Sie die betreffenden Rechnungen bei deren Zahlung immer gleich direkt in der Kassa bzw. in der Bank buchen. Daher sind die folgenden Menüpunkte im Untermenü E X T R A für Sie dann nicht notwendig: Im Falle einer DOPPELTEN BUCHHALTUNGEN, wie sie bei einer GMBH / AG oder Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 400.000 € vorgeschrieben ist, werden die Eingangs- und Ausgangsrechnungen über eigene Belegkreise auf die verschiedenen Personenkonten gebucht und nur dann werden Sie die obigen Funktionen benötigen. Weiterführende Informationen finden Sie im dritten Handbuch, dem "EINGANGS- UND AUSGANGSRECHNUNGEN HANDBUCH" im Kapitel 8 OFFENE POSTEN. 98 22. UMSATZSTEUERÜBERSICHT 99 22. UMSATZSTEUERÜBERSICHT Im Menü EXTRA können Sie mit dem Button UMSATZSTEUERVORANMELDUNG die UMSATZSTEUER ÜBERSICHT in der Tabelle UVA einblenden. Bis zu einer Umsatzgrenze von 100.000 € (ab 2011 wird diese Grenze auf 30.000 € verringert werden), reicht es, wenn Sie Ihre Umsatzsteuer über die Zahlung melden. Sie füllen einfach einen Zahlschein an das Finanzamt mit Ihrer Steuernummer aus und schreiben als Verwendungszweck für z.B. die Umsatzsteuer für den Monat Jänner 2010 den Text "U 01/2010" auf den Zahlschein. Mit Ihrer Zahlung und dem Verwendungszweck-Text gilt Ihre Umsatzsteuer als gemeldet und bezahlt und Sie müssen weiter nichts machen. Bei Umsätzen über 100.000 € (bzw. ab 2011 ab 30.000 € Umsatz) müssen Sie die Umsatzsteuer detailliert über die sogenannte Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt melden. Ab 2011 gibt es jedoch die Erleichterung, dass bis zu einem Umsatz von € 100.000 diese UVA nur mehr vierteiljährlich zu erfolgen hat. Zudem muss man ab 2011 erst ab € 30.000 eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben. (Derzeit ist das bereits ab € 7.500 verpflichtend.) Ab 2011 gibt es daher nur noch bei Unternehmern, die weniger als 30.000 € Umsatz haben und die auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichten, die Möglichkeit ohne UVA nur mittels Zahlung die Umsatzsteuer zu melden. Dafür dürfen alle bis zu einem Umsatz bis 100.000 € die UVA vierteljährlich machen. (Einschub: Falls Sie Waren in die EU an EU-Unternehmer liefern oder Dienstleistungen an EUUnternehmer erbringen müssen Sie zudem eine zusammenfassende Meldung machen. Wenn Sie zudem Dienstleistungen außerhalb von Österreich erbringen oder beziehen und diese bestimmte Grenzwerte übersteigen - in der Regel 50.000 btw 200.000 € müssen Sie zudem eine Meldung der grenzüberschreitenden Dienstleistungen machen. Mehr dazu erfahren Sie bei Ihrem Steuerberater oder gerne auch bei uns.) Die Umsatzsteuervoranmeldung (kurz UVA) können Sie problemlos und schnell über Internet und dem Internetportal des Finanzministeriums (FinanzOnline genannt) in wenigen Minuten erledigen. Sie müssen einmalig einen kostenlosen FinanzOnline-Zugang bei Ihrem Finanzamt beantragen; falls Sie keine Mitarbeiter angestellt haben, geht dies direkt über das Internet - ansonsten sprechen Sie bitte persönlich beim Finanzamt vor und nehmen einen Lichtbildausweis mit. Wenn Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung selber machen, erhalten Sie in der SIMPLEFIBU eine detaillierte Auflistung aller zu meldenden, steuerrelevanten Beträge. Wählen Sie zuerst den betreffenden Monat aus - bzw wenn Sie als Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz unter 30.000 € nur zu einer quartalsmäßigen Abgabe verpflichtet sind, das entsprechende Quartal an und klicken dann auf die Taste UVA. 99 22. UMSATZSTEUERÜBERSICHT 100 Im grünen Feld oben links sehen Sie, bis wann Sie die UVA für diesen Monat an das Finanzamt zu melden und eine eventuelle Zahllast zu überweisen haben. 100 © www.simplesoft.at 101 22. UMSATZSTEUERÜBERSICHT Am einfachsten erledigen Sie die Umsatzsteuervoranmeldung direkt über das Internet. Für nähere Informationen besuchen Sie folgenden Link: https://www.bmf.gv.at/EGovernment/FinanzOnline/_start.htm In der Buchhaltungssoftware sind die wesentlichen Felder einer UVA angeführt und Ihre Aufgabe ist es alle GELBEN FELDER, DIE EINEN INHALT HABEN in das UVA-Formular bzw. auf der Finanzonline-Seite zu übertragen. Zum Finden des entsprechenden Feldes im Formular orientiert man sich am besten an den so genannten UVA-Kennzahlen, die jeweils links vom betreffenden Feld stehen und die in der Buchhaltungsvorlage gleich sind wie im Formular. In sehr seltenen Fällen kann es zu ROTEN, NEGATIVEN BETRÄGEN kommen und in diesem Fall tragen Sie bitte auch ein Minus auch in die UVA ein. VERPFLICHTUNG ZUR UMSATSTEUER-VORANMELDUNG (UVA) Zur Meldung der Umsatzsteuer sind alle UnternehmerInnen verpflichtet, die im vergangenen Jahr mehr als EUR 100.000.- umgesetzt haben (ab 2011 liegt dieser Betrag bei 30.000 €). Grundsätzlich ist die Meldung monatlich zu machen. Ausnahme: hat ein Kleinunternehmer mit einem Umsatz < 30.000 € auf seine unechte Umsatzsteuer-Befreiung verzichtet, muss er seine Umsatzsteuer nur vierteljährlich dem Finanzamt melden. Ab 2011 gilt die Möglichkeit der nur vierteljährlichen UVA bis zu einem Umsatz von € 100.000. 2010 gilt noch: Ist der Vorjahresumsatz weniger als EUR 100.000,- reicht es die Umsatzsteuer monatlich pünktlich bis zum 15. des übernächsten Monats zu zahlen. Die Meldung erfolgt also über die Zahlung. Bitte vermerken Sie am Zahlschein für welchen Monat die Umsatzsteuer ist. Ausnahmen KleinunternehmerInnen und UnternehmerInnen, die ausschließlich steuerbefreite Umsätze (gemäß § 6 Abs 1 Z 7 bis 28 UStG) tätigen, bleibt die UVA ebenfalls erspart. Zu dieser Gruppe zählen beispielsweise Ärzte, Zahntechniker, Versicherungsvertreter, Tagesmütter oder Privatlehrer an öffentlichen Schulen. Befreit sind sie aber nur, wenn sich nicht aus einer anderen selbstständigen Tätigkeit oder aus anderen Gründen für den jeweiligen Voranmeldungszeitraum eine Vorauszahlung oder ein Überschuss ergibt. Ein umsatzsteuerbefreiter Unternehmer, der 2002 mehr als EUR 100.000,- umgesetzt hat, muss jedoch dann eine UVA einreichen, wenn er im Voranmeldungszeitraum neben seinen steuerbefreiten Umsätzen auch steuerpflichtige Umsätze tätigt (z.B. als Fachvortragender, Schriftsteller, Vermieter) oder wenn er innergemeinschaftliche Erwerbe über der Erwerbsschwelle durchführt (z.B. ein Arzt importiert um EUR 15.000,- medizinisches Gerät aus Deutschland). EINSTIEG BEI FINANZ-ONLINE Wenn Sie beim Finanzamt ein Finanz-Online Login beantragen, erhalten Sie insgesamt 3 Zugangsdaten: 1.) Teilnehmer-Identifikation 2.) Benutzer-Identifikation 3.) PIN Gehen Sie im Internet zur Startseite von Finanzonline unter folgendem Link: https://finanzonline.bmf.gv.at Dort loggen Sie sich bitte ein mit Ihren drei Zugangsdaten, die Sie - unter Berücksichtigung von Groß- und Kleinschreibung eingeben. (Eventuell wird ein großes O (wie Otto) mit der Zahl Null verwechselt - daher versuchen Sie es eventuell erneut.) 101 © www.simplesoft.at 22. UMSATZSTEUERÜBERSICHT 102 Wenn der LOGIN klappt, kommen Sie beim ersten Mal einmalig automatisch zu einer Seite, wo Sie einen Supervisor-Benutzer anlegen können. Diesem geben Sie einen Namen - etwa Ihren eigenen Zunamen und Vornamen. Dann können Sie die Benutzer-Identifikation und den PIN für Ihren Finanzonlinezugang ändern. Geben Sie statt der beiden zugesandten Daten, zwei neue, eventuell einfachere Ihrer Wahl ein. Wichtig: diese Daten müssen beide 8-12 stellig sein. Möglich ist es auch zweimal dasselbe einzugeben: zB meier 123. Eventuell möchten Sie bei diesen beiden Daten nur Kleinbuchstaben verwenden - da gerade der PIN beim Eingeben NICHT angezeigt wird. Der neue PIN wird daher auch zweimal abgefragt und Sie geben daher bitte zweimal dieselbe Zeichenfolge ein. Zuletzt müssen Sie diese Seite abschließen, indem Sie ganz unten noch einmal Ihren URSPRÜNGLICHEN Pin eingeben - also den, den Sie vom Finanzamt zugeschickt bekommen haben. Anschließend können Sie bereits direkt mit Finanzonline arbeiten. Bei zukünftigen LOGINS geben Sie neben 1. der Teilnehmer-Identifikation, die Sie vom Finanzamt zugeschickt bekommen haben, als 2. Benutzer-Identifikation die neue, von Ihnen eingestellte Benutzeridentifikation und als 3. PIN ebenfalls nun den neuen, von Ihnen eingestellten PIN ein MELDEN DER UVA Wenn Sie sich beim FINANZONLINE angemeldet und eingeloggt haben, können Sie mit dem Link UMSATZSTEUERVORANMELDUNG Ihre UVA-Daten online ans Finanzamt melden. Klicken Sie dazu auf den entsprechenden Link: 102 © www.simplesoft.at 22. UMSATZSTEUERÜBERSICHT 103 Auf der Folgeseite setzen Sie das Optionswahlfeld bei UMSATZSTEUERVORANMELDUNG und geben weiters das Jahr und den zu meldenden Monat ein. Nun kommen Sie zur Seite, wo Sie die eigentlichen UVA-Daten eingeben können: Im Bereich LIEFERUNGEN, SONSTIGE LEISTUNGEN UND EIGENVERBRAUCH können Sie mittels der BEARBEITEN Taste die erste Seite der UVA-Tabelle bzw des UVAFormulars eingeben. Wenn die UVA-Tabelle Beträge beim innergemeinschaftlichen Erwerb ausweist (Kennzahlen 070 bis 073), dann geben Sie diese HIER ein: Die Werte für Ihre Vorsteuer können Sie HIER eingeben: Mit der Funktion VORBERECHNUNG können Sie anschließend überprüfen, ob Sie alle Daten richtig eingegeben haben. Denn das Ergebnis bei FINANZ-ONLINE muss gleich sein wie das Ergebnis der UVA-Tabelle: Ganz zuletzt können Sie Ihre Daten nun an das Finanzamt übermitteln mit der Funktion ERKLÄRUNG PRÜFEN: Auf dem abschließenden Blatt setzen Sie das Häkchen, dass Sie die Daten korrekt ausgefüllt haben und mit der Taste ERKLÄRUNG SENDEN werden die Daten entgültig an das Finanzamt gesendet. 103 © www.simplesoft.at 23. SALDENLISTE 104 23. SALDENLISTE Wenn Sie bei der Verbuchung Ihrer Belege bereits die Kontierung vornehmen, zeigt Ihnen die Saldenliste die Summen auf Ihren Sachkonten an und ermöglicht eine einfache Erfolgsrechnung. Sobald Sie das Tabellenblatt für die Saldenliste aktivieren über die Funktion im Menü EXTRA, öffnet sich die SALDENLISTE. Um die aktuellen Werte für die Saldenliste aus der Buchhaltung auszulesen, klicken Sie auf die Taste AKTUALISIEREN. Es erscheint dann das folgende Fenster, das Sie darauf hinweist, dass die entsprechenden Daten erst aus den verschiedenen Buchhaltungstabellen des ganzen Jahres ausgelesen werden: HINWEIS: unter Excel97 ist es nicht möglich diese Einblendung zu realisieren - dafür erhalten Sie am Ende der Datenaktualisierung einen eigenen Hinweis. In oberen Bereich der Saldenliste erhalten Sie eine einfache Erfolgsübersicht, die die Summe Ihrer Erlöse mit Ihren Aufwendungen vergleicht und einen vorläufigen Erfolg ausgibt. Darunter sehen Sie die Summe der verschiedenen Sachkontensalden Wenn Sie nicht das gesamte Jahr auswerten möchten, sondern nur einzelne Monate oder Perioden (zB die Sommermonate), so können Sie hier einstellen von welchem Monat bis zu welchem Monat Sie die Auswertung wünschen. 104 23. SALDENLISTE 105 Wenn Sie Dienstnehmer haben werden Sie bisweilen den eigentlichen Lohnaufwand gar nicht buchen, sondern nur die Zahlungen an die Dienstnehmer, an das Finanzamt, die Gebietskrankenkasse und an die Gemeinde auf die entsprechenden Verrechnungskonten in der Kontenklasse 3. Um dennoch den Lohnaufwand in der vorläufigen Erfolgsermittlung berücksichtigen zu können, geben Sie einfach die monatliche Bruttolohnsumme (das ist die Summe der Bruttomonatslöhne bzw -gehälter) in das entsprechende Feld ein: 13. und 14. Gehalt und Lohnnebenkosten werden automatisch miteinkalkuliert. Ebenso können Sie auch den Aufwand der jährlichen Abschreibung (Afa) miteinkalkulieren lassen, indem Sie den Wert der jährlichen Afa hier eintragen. Wie hoch Ihre durchschnittliche, jährliche Afa ist, erfahren Sie direkt bei Ihrem Steuerberater. Sie können aber auch Ihr Anlagevermögen direkt in der SIMPLE FINANZBUCHHALTUNG selbst erfassen und den exakten Wert der jährlichen Abschreibung aus der Tabelle "AVZ" hier berücksichtigen lassen. Gehen Sie dazu einmal in den EINSTELLUNGEN (im Menü EXTRA erreichbar) in die Zelle J11 und aktivieren die Afa in der Saldenliste AUS AFZ: Wie Sie Ihr Anlagevermögen in der SIMPLE FINANZBUCHHALTUNG selbst erfassen, erfahren Sie im Anhang C ANLAGEVERZEICHNIS. ÜBERSICHT EINES EINZELNEN SACHKONTOS Nachdem Sie ein beliebiges Sachkonto irgendwo in seiner Zeile in der Saldenliste angeklickt haben, können Sie sich über die -Taste das betreffende Konto anzeigen lassen: Sie erhalten eine Übersicht, wie sich der aktuelle Kontensaldo zusammensetzt: 105 © www.simplesoft.at 106 23. SALDENLISTE FUNKTIONEN FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DIE STEUERERKLÄRUNG Im oberen, rechten Bereich der Saldenliste gibt es einige Funktionen für das Jahresende. Wenn Sie Ihr Anlagevermögen in der AVZ-Tabelle erfassen, ermittelt diese automatisch die jährliche Abschreibung (auch Afa genannt - Absetzung für Abnutzung). Wenn Sie möchten, kann diese Abschreibung direkt hier in der Saldenliste eingerechnet werden in das hier eingetragene Konto. Mit der Taste "Afa ... einrechnen" hier, wird die Summe der Abschreibung des aktuellen Jahres hier in der Saldenliste beim betreffendem Afa-Konto (in der Regel wird dies das Konto 7000 sein) abgezogen. Bei jedem neuen Aufbereiten der Saldenliste, wird diese Einrechnung natürlich wieder überschrieben. Sie erkennen an dieser Zeile hier, ob die Abschreibung aktuell in der Saldenliste eingerechnet ist oder nicht. Diese Zelle hier zeigt die Summe der aktuellen Jahres-Afa aus der AVZ-Tabelle an. Die Anlageverzeichnis-Tabelle AVZ können Sie über diese Taste hier direkt öffnen. Über die Taste ESt + SVA kommen Sie in die Vorschau der voraussichtlichen Einkommensteuerund Sozialversicherungszahlung für das aktuelle Jahr. Sie können hier auch eingeben, ob Sie eine gewerbliche oder eine selbständige Tätigkeit haben. Die Taste E1 a/b Steuererklärung nun blendet Einkommensteuererklärung ein. Möglich sind sowohl die Vorausberechnung für die - die Steuererklärung E1a für die normale betriebliche Einkunftsart der Einzelunternehmer - als auch die Steuererklärung E1b für die Einkunftsart der Vermietung und Verpachtung. Wenn Sie Ihre Steuererklärung am Jahresende selber machen wollen, ist es ichtig ist, dass Sie die Punkte des Anhangs "E Jahresabschluss beim E/A-Rechner" hier in der Anleitung berücksichtigen, bevor Sie die Steuererklärung machen. Anschließend können Sie hier zum Steuerformular wechseln über die Taste E1a/b Steuererklärung hier. 106 © www.simplesoft.at 23. SALDENLISTE 107 Wenn Sie noch nie eine Steuererklärung gemacht haben, können wir dies beim ersten Mal gerne gemeinsam mit Ihnen machen. In der Regel werden für diese 3-5 Stunden einmalig 300 € netto anfallen und wir erklären Ihnen alles, wie Sie - Ihren Jahresabschluss mit den notwendigen Abschlussbuchungen selber machen können - wie Sie hier in der SIMPLE-FIBU das Anlageverzeichnis führen und für die Steuererklärung aufbereiten - wie Sie anschließend die Steuererklärung hier in der SIMPLE-FIBU auswerten und - abschließend bei Finanzonline eingeben. In den Folgejahren können Sie die Steuererklärungen dann vollständig selber machen, da wir alle wichtigen Schritte und Infos für Sie parallel notieren und mit Bildschirmfotos dokumentieren und Ihnen die fertige Anleitung für Ihren speziellen Fall mitgeben werden. Wenn Sie die Steuererklärung eingeblendet haben können Sie über die Taste "Steuerformular berechnen" die Buchhaltung für die Steuererklärung aufbereiten lassen. Wieder wird unterschieden zwischen einer normalen Veranlagung mit tatsächlichen Aufwendungen und der Pauschalierung: Die roten Zeilen sind nur bei der doppelten Buchhaltung notwendig und kommen eher selten vor. An dieser Stelle unser dringender Hinweis, dass Sie im Falle einer doppelten Buchhaltung die Steuererklärung besser von einem Steuerberater machen lassen sollten, da hier die Theorie wesentlich komplexer als bei der Einnahmen-Ausgabenrechnung ist. Die grünen Zeilen kommen nur bei Einkunftsart Vermietung und Verpachtung vor. 107 © www.simplesoft.at 24. EIN- UND AUSGÄNGE ÜBERSICHT 108 24. EIN- UND AUSGÄNGE ÜBERSICHT Die Übersicht der EIN- UND AUSGÄNGE erreichen Sie über folgenden Punkt im Untermenü EXTRA: Ähnlich der Saldenliste erhalten Sie auch bei der Übersicht der Ein- und Ausgänge eine Summe über alle Ihre Geldein- und -ausgänge in der Kassa und Bank. Im Falle einer doppelten Buchhaltung, bekommen Sie zusätzlich die Summen der Eingangsrechnungen und Ausgangsrechnungen angezeigt. Wieder werden die Eingänge mit den Ausgängen saldiert und ein Ergebnis angezeigt: Im GESAMT-Bereich sehen Sie die Summe all Ihrer Geldbewegungen. In unserem Fall zeigt die EINGANG-AUSGANG ÜBERSICHT ein gleiches Ergebnis wie die Saldenliste, aber in einigen Fällen wird das Ergebnis anders sein: Während die Saldenliste für die Ergebnisberechnung nur die Erlös- und Aufwandkonten berücksichtigt, werden bei der EINGANG-AUSGANG ÜBERSICHT auch Zahlungen wie Kreditraten, Anzahlungen, Kautionen, Steuerzahlungen, aber auch der Kauf einer neuen Maschine mitberücksichtigt. Dies sind alles Zahlungen, die steuerlich nicht - bzw im Fall der Maschine über die Abschreibung nur teilweise - als Aufwand anerkannt sind. Die EINGANG-AUSGANG ÜBERSICHT versucht auch diese Zahlungsvorgänge zu berücksichtigen und ergibt daher etwas weniger ein Bild des Betriebserfolges als viel mehr den der Zahlungsflüsse. Um sich nicht zu sehr von der Erfolgsrechnung wegzubewegen, werden die Zahlungsflüsse jedoch um die Umsatzsteuer- und Vorsteuer korrigiert und nur netto angezeigt, da diese ja nur Durchläufer bei Ihnen sind. 108 25. FREMDWÄHRUNGSRECHNER 25. FREMDWÄHRUNGSRECHNER Den Fremdwährungsrechner starten Sie über folgenden Punkt im Untermenü E X T R A: Sie geben einmal für die gewünschte Währung einen Kurs ein und können anschließend zwischen dieser Währung und dem € Beträge umrechnen. Im unteren Blattteil finden Sie mehrere Internetlinks, um die aktuellen Tageskurse zu den verschiedenen Währungen zu erhalten. Klicken Sie einfach direkt auf diese Links, um die betreffende Seite zu öffnen. 109 109 26. REISEKOSTEN UND DIÄTEN 110 26. REISEKOSTEN UND DIÄTEN Im Menü E X T R A befindet sich das Untermenü REISEN. Darin finden Sie eine Reisekostenabrechnungen mit den dazugehörigen Pauschalsätzen (=Diäten), ein Fahrtenbuch und einen Weltzeitrechner. ALLGEMEINES ZU REISENKOSTEN Prinzipiell lassen sich die Aufwendungen für eine Reise - sei es nun eine Dienstreise eines Dienstnehmers oder eine Geschäftsreise des Unternehmers selbst - in folgende 4 Kategorien einteilen: o o o o Verpflegungsmehraufwand: das sind Ausgaben für Essen und Trinken Nächtigungsaufwand: Ausgaben für ein Quartier im Falle einer Übernachtung Fahrtkosten: Ausgaben für die zurückgelegte Wegstrecke Sonstiger Reiseaufwand: Barauslagen für Maut, Parkscheine, Eintritte … Weiters muss man unterscheiden, ob es sich um eine Geschäftsreise des Unternehmers oder um die Dienstreise eines Dienstnehmers handelt. Im Nachfolgenden wird von Reisen im Inland ausgegangen - im abschließenden Teil des Kapitels wird auch noch auf Auslandsreisen eingegangen. 26.1 GESCHÄFTSREISE DES UNTERNEHMERS Eine betrieblich veranlasste Reise liegt vor, o wenn sich ein Unternehmer aus betrieblichen Gründen mehr als 25 km * vom Mittelpunkt seiner Tätigkeit (Betriebsstätte) entfernt und o eine Reisedauer von mehr als drei Stunden vorliegt und o - bezüglich des Verpflegungsmehraufwandes ** - soweit kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. * Bei der Berechnung der Entfernung ist von der kürzesten zumutbaren Wegstrecke auszugehen (= kürzeste Straßenkilometerdistanz) und nicht nach der Luftlinie. ** Für den Verpflegungsmehraufwand gibt es die Einschränkung, dass dieser - in Österreich max. bis zur Höhe von € 26,40 - nur abgegolten werden kann, solange 1.) kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird und 2.) für die pauschale Abgeltung mindestens eine Nächtigung anfällt*** *** Derzeit wird dies aber nur bei Berufungsverfahren so gehandhabt - da diese Regelung in den EST-Richtlinien (noch) nicht umgesetzt ist, wird es bei einer Betriebsprüfung zur Zeit auch durchgehen, wenn man pauschale Tagsätze OHNE eine angefallene Übernachtung ansetzt. 110 © www.simplesoft.at 26. REISEKOSTEN UND DIÄTEN 111 Wann wird ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet ? Dies trifft dann zu, wenn der Aufenthalt an einem Ort über eine kurze Anfangsphase hinausgeht und zum Mittelpunkt der Tätigkeit wird. Ab diesem Zeitpunkt ist anzunehmen, dass keine zusätzlichen Betriebsausgaben für Mehrverpflegung vorliegen. Daher können auch Unternehmer nur dann Tagesgelder als Betriebsausgaben absetzen, wenn kein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Wann entsteht ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit? Die Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit ist anzunehmen, wenn sich die Dienstverrichtung auf einen anderen Einsatzort durchgehend oder wiederkehrend über einen längeren Zeitraum erstreckt. Als Einsatzort gilt grundsätzlich die politische Gemeinde. Von einem längeren Zeitraum ist in folgenden Fällen auszugehen: o Der Steuerpflichtige wird an einem Einsatzort durchgehend tätig und die Anfangsphase von 5 Tagen wird überschritten. Erfolgt innerhalb von 6 Kalendermonaten kein Einsatz an diesem Mittelpunkt der Tätigkeit, ist mit der Berechnung der „Anfangsphase“ von 5 Tagen neu zu beginnen. o Der Steuerpflichtige wird an einem Einsatzort regelmäßig wiederkehrend (mindestens einmal wöchentlich) tätig und die Anfangsphase von 5 Tagen wird überschritten. Erfolgt innerhalb von 6 Kalendermonaten kein Einsatz an diesem Mittelpunkt der Tätigkeit, ist mit der Berechnung der „Anfangsphase“ von 5 Tagen neu zu beginnen. o Der Steuerpflichtige wird an einem Einsatzort wiederkehrend aber nicht regelmäßig tätig und überschreitet eine Anfangsphase von 15 Tagen im Kalenderjahr. Die Anfangsphase von 15 Tagen steht pro Kalenderjahr zu. ERFASSUNG UND VERBUCHUNG DER 4 AUFWANDSARTEN BEI EINER GESCHÄFTSREISE Verpflegungsmehraufwand: Ein Unternehmer darf sich den Verpflegungsmehraufwand nur pauschal mit einem Taggeld von maximal € 26, 40 abgelten lassen, sofern sie mindestens 3 h dauert und ihn mind. 25 km von seiner Betriebsstätte weit wegführt und wenn mindestens eine Übernachtung anfällt (siehe auch Fußnote *** eine Seite zuvor). Die Höhe des Taggeldes hängt von der Dauer der Dienstreise ab: pro Stunde dürfen 2,20 € angesetzt werden. Bei einer Dauer von über 11 Stunden, dürfen 12 x € 2,20 also die gesamten € 26, 40 angesetzt werden. In der Reisekostenabrechnung tragen Sie in der Spalte Tagsatz den Tagsatz des betreffenden Staates ein - in Österreich ist dies 26,40 - und in der Spalte pauschal geben Sie das entsprechende Taggeld ein. Wenn Ihre Reise etwa 9 h und 35 min gedauert hat, sind das aufgerundet 10 h - mal 2,20 € ein Taggeld von 22,-- €. Die Buchung des Taggeldes erfolgt beim Unternehmer auf 7xxx Diäten Unternehmer. Wenn die Geschäftsreise im Inland angefallen ist, dürfen zusätzlich 10% Vorsteuer eingetragen werden. TIPP: Die Tagsätze für Reisen ins Ausland erfahren Sie über die Funktion 111 © www.simplesoft.at 26. REISEKOSTEN UND DIÄTEN 112 Nächtigungsaufwand: Voraussetzung ist das Vorliegen einer tatsächlichen Nächtigung, die mit Aufwendungen verbunden ist. Wenn Sie eine Hotelrechnung für die Nächtigung haben, wird diese als Aufwand gebucht. Ist bei der Übernachtung ein Frühstück mit abgerechnet, so darf dieses ebenfalls als Aufwand zusammen mit der Nächtigung gebucht werden. Haben Sie keine Hotelrechnung - etwa weil Übernachtung bei Bekannten - sind pauschale Kosten von € 15,- pro Nacht absetzbar. Eine Limitierung wie bei den Taggeldern besteht NICHT. / (Die Pauschalbeträge für das Ausland erfahren Sie über das Menü EXTRA - REISEN - DIÄTEN) Den Nächtigungsaufwand tragen Sie in der Reisekosten-Tabelle entweder nach pauschalen Sätzen (wenn Sie keine Rechnung haben) oder nach Beleg (Hotelrechnung) ein. Bsp eine Geschäftsreise im Inland dauert 3 Tage. In Österreich beträgt der Nachtigungstarif 15,-und bei 2 Nächtigungen ergibt dies einen gesamten Nächtigungspauschalbetrag von 30,-- Wenn Sie jedoch Hotelrechnungen für diese Geschäftsreise haben, geben Sie hier den Betrag der Hotelrechnung und keinen Pauschalbetrag ein. Auch bei Reisen ins Ausland können die Aufwendungen entweder über ein pauschales Nächtigungsgeld oder über Hotel-Belege abgerechnet werden. Die Verbuchung von pauschalen Nächtigungsgeldern erfolgt auf dem Konto 7xxx Diäten Unternehmer und wieder dürfen im Inland 10 % VSt angesetzt werden. Hotelrechnungen werden hingegen auf dem Konto 7xxx Diäten Unternehmer gebucht - bei Inlandsreisen wieder unter Berücksichtigung von 10 % VSt. TIPP: Die Sätze für die Nächtigung im Ausland erfahren Sie über die Funktion Fahrtkosten: Verwendet der Unternehmer ein Kraftfahrzeug, das zum Betriebsvermögen gehört, für betriebliche Fahrten, so kann er sämtliche damit im Zusammenhang stehende Kosten als Betriebsausgaben geltend machen, wenn sie durch Belege nachgewiesen werden. Der Ansatz eines Kilometergeldes ist nicht zulässig. Wird ein solches Kraftfahrzeug auch für Privatfahrten verwendet, ist ein entsprechender Privatanteil auszuscheiden. Diesen Privatanteil ermittelt man am besten über ein Fahrtenbuch. Es reicht die rein betrieblichen Kilometer zu erfassen und die privaten Kilometer als Differenz zu den im Jahr gesamt gefahrenen Kilometer zu errechnen. (Dazu ist der KM-Stand am Jahresanfang und am Jahresende heranzuziehen) Ein Kraftfahrzeug ist dem Betriebsvermögen zuzurechnen, wenn es zu mehr als 50% für betriebliche Zwecke verwendet wird; ein nur gelegentlich betrieblich verwendetes Kraftfahrzeug zählt nicht zum Betriebsvermögen. (Details siehe Handbuch Kontierung Klasse 0 Anlagevermögen) Unternehmer, deren Kraftfahrzeug nicht zum Betriebsvermögen sondern zum privaten Bereich zählt, können das Kilometergeld als Betriebsausgaben für betrieblich bedingte Fahrten geltend machen. Die Strecke vom privaten Wohnsitz zur Firma oder zu einem Kunden gilt bereits als betrieblich bedingte Fahrt. Vorsicht: Kilometergeld für mehr als 10.000 betrieblich gefahrene Kilometer sind in aller Regel unüblich, da ja mindestens ebenso viel private Kilometer gefahren werden müssen, damit der PKW nicht ins Betriebsvermögen gehört. Kann man die entsprechenden privaten Kilometer glaubhaft machen, kann man für bis zu 30.000 km KM-Geld berechnen. 112 © www.simplesoft.at 26. REISEKOSTEN UND DIÄTEN 113 Der Anspruch auf Geltendmachung von Fahrtkosten besteht unabhängig vom Anspruch auf Tagesgelder; auch bei Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit können die Fahrtkosten weiterhin geltend gemacht werden. Voraussetzung für die Geltendmachung von Kilometergeld ist, dass ein Fahrtenbuch geführt wird, aus dem Datum, Kilometerstand am Beginn und Ende jeder betrieblichen Fahrt, Kilometeranzahl, Ausgangs- und Zielpunkt und Zweck jeder einzelnen Fahrt zu entnehmen sind. Der Nachweis ist aber auch durch entsprechend exakt geführte Reisekostenabrechnungen möglich. Die Finanzverwaltung anerkennt KM-Gelder nur für 30.000 gefahrene km pro Jahr. Bei beruflichen Fahrten von mehr als 30.000 km pro Jahr. werden entweder maximal die KM-Gelder für 30.000 km anerkannt oder die gesamten nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Bei den Fahrtkosten des Unternehmers sind also folgende 3 Fälle zu unterscheiden: 1. Fährt der Unternehmer mit dem PKW, der sich im Betriebsvermögen des Unternehmens befindet, werden alle Belege für Tanken, Maut, Parken … ganz normal gebucht und brauchen nicht in die Reisekostenabrechnung aufgenommen werden. 2. Fährt der Unternehmer mit dem PKW, der sich in seinem Privatvermögen besitzt, kann er ab 2009 das amtliche Kilometergeld von € 0,42 pro Kilometer ansetzen, wenn er darüber Aufzeichnungen führt, entweder in Form eines Fahrtenbuches (siehe Kapitel 27 FAHRTENBUCH) oder anderer genauer Aufzeichnungen. 3. Benutzt der Unternehmer öffentliche Verkehrsmittel wie Bus, Bahn, Taxi, Flugzeug oder einen Miet-PKW so werden die Reisekosten nach Beleg abgerechnet. Der Eintrag in die Reisekostenabrechnung erfolgt : o beim Kilometergeld in der Spalte KFZ-km o bei öffentlichen Verkehrsmitteln in der Spalte BARAUSLAGEN Die Verbuchung des Kilometergeldes erfolgt auf dem Konto 7xxx Kilometergeld Unternehmer und Belege von öffentlichen Verkehrsmitteln bucht man auf das Konto 7xxx Fahrtkosten Unternehmer; im Fall von öffentlichen Verkehrsmitteln im Inland kann auch die Vorsteuer von 10% berücksichtigt werden. WICHTIG: mit dem amtlichen Kilometergeld sind sämtliche Aufwendungen des PKW's aus dem Privatvermögen abgegolten und es dürfen keine weiteren Kosten für Reparatur, Tanken, Maut, Vignette etc verrechnet werden. Sonstiger Reiseaufwand: Sonstige Aufwendungen wie Eintritte auf Messen etc werden ebenso in der Spalte BARAUSLAGEN eingetragen und die Verbuchung erfolgt auf dem Konto 7xxx Unternehmer Reiseaufwand. Im Inland darf wieder eine ev. Vorsteuer berücksichtigt werden. Beispiel: Beginn einer Geschäftsreise am ersten Tag um 7:00 Uhr; Ende der Dienstreise am 2. Tag um 14:00 Uhr; die Kosten für Nächtigung inkl. Frühstück werden mit € 55,-- (inkl. 10% USt) mittels Hotelrechnung nachgewiesen. absetzbare VorsteuerReisekosten abzug 1. Tag: Taggeld für 24 Std.= 26,40 2,40 2. Tag: Taggeld für 8 Std.(= 8/12 von 26,40)= 17,60 1,60 nachgewiesene Nächtigungskosten 55,-5,-gesamt 99,-9,-- 113 © www.simplesoft.at 26. REISEKOSTEN UND DIÄTEN 114 26.2 DIENSTREISE EINES DIENSTNEHMERS Eine Dienstreise liegt vor wenn: o Dienstnehmer über Auftrag des Dienstgebers ihren üblichen Dienstort (Büro, Betriebsstätte, Werksgelände, Lager, etc.) zur Durchführung von Dienstverrichtungen verlassen (1.Tatbestand) oder o wenn der Dienstnehmer soweit weg von seinem ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) arbeitet, dass ihm eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann (2. Tatbestand). Unzumutbar ist die Rückkehr jedenfalls bei einer Entfernung von 120 km. Reisekosten von Dienstnehmern müssen im Lohnkontojournal des Dienstnehmers aufscheinen – daher sind sie bitte der lohnverrechnenden Stelle monatlich zu melden. Details zur Dienstreise o Dienstreise nach dem 1. Tatbestand: Tagesgelder können auf Grund des Verpflegungsmehraufwandes solange steuerfrei gewährt werden, als kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit entsteht - bei durchgehender sowie regelmäßig wiederkehrender Tätigkeit (mindestens 1x pro Woche) am gleichen Einsatzort (=politische Gemeinde) nach den ersten 5 Tagen - bei unregelmäßig wiederkehrender Tätigkeit am gleichen Einsatzort nach den ersten 15 Tagen (pro Kalenderjahr). Die ab dem 6. bzw. 16. Tag bezahlten Tagesgelder sind lohnsteuerpflichtig ! Wird ein Einsatzort 6 Monate lang nicht besucht, beginnt die Zählung der 5 bzw 15 Tage erneut. o Dienstreise nach dem 2. Tatbestand: Tagesgelder können für einen Zeitraum von 6 Monaten an ein und demselben Ort steuerfrei gewährt werden. Ab dem 7. Monat gezahlte Tages- und Nächtigungsgelder sind steuerpflichtig. Bei einem Wechsel des Arbeitsortes (d.h. in eine andere politische Gemeinde; in Wien: in einen anderen Gemeindebezirk) beginnt eine neue 6-Monats-Frist zu laufen. o Dienstreise nach einer lohngestaltenden Vorschrift: Unter einer lohngestaltenden Vorschrift versteht man insbesondere: - gesetzliche Vorschriften - Dienst- oder Besoldungsordnung - Kollektivvertrag oder - Bestimmte gesetzlich geregelte Betriebsvereinbarungen Sieht eine lohngestaltende Vorschrift (Kollektivvertrag) Tagesgelder vor, bleiben diese ohne zeitliche Beschränkung, auch bei Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit, steuerfrei. Steuerfrei bleiben die Tagesgelder aber nur in Höhe jener Beträge, auf die der Arbeitnehmer aufgrund der lohngestaltenden Vorschrift Anspruch hat (höchstens jedoch € 26,40). 114 © www.simplesoft.at 115 26. REISEKOSTEN UND DIÄTEN Verpflegungsmehraufwand: Der Verpflegungsmehraufwand eines Dienstnehmers kann entweder o wie beim Unternehmer pauschal mit je 2,20 je Stunde und max. 26,40 € pro Tag o oder durch nachgewiesene Belege für die Verpflegung (Essensrechnungen) angesetzt werden. Eingetragen werden diese in die Reisekostenabrechnung auf die gleiche Weise wie beim Unternehmer und gebucht werden sie auf das Konto 7xxx Diäten Mitarbeiter. In allen Fällen kann eine Vorsteuer bei Inlandsreisen in der Höhe von 10% berücksichtigt werden. Nächtigungskosten: Auch diese können wie beim Unternehmer entweder o nach pauschalen Nächtigungstarifen oder o nach Beleg abgerechnet werden. Das pauschale Nächtigungsgeld beträgt in Österreich 15,-- €. Die Pauschalbeträge für Auslandsreisen finden Sie über die Funktion im Menü EXTRA - REISEN Eingetragen werden die Nächtigungskosten in der Reisekostenabrechnung wieder gleich wie beim Unternehmer. Die Verbuchung erfolgt wie beim Verpflegungsmehraufwand auf das Konto 7xxx Diäten Mitarbeiter. Eine Vorsteuer bei Inlandsreisen in Höhe von 10% ist in allen Fällen wiederum zu berücksichtigt. Fahrtkosten: Die Fahrtkosten eines Dienstnehmers bei einer Dienstreise können abgerechnet werden o bei Verwendung Parkscheine) eines Firmen-PKW's direkt nach Beleg (Tankrechnung, o bei Verwendung eines Privat-PKW's mittels Kilometergeld von € 0,42 je Kilometer (ein Ansatz von € 0,38 bei Dienstnehmern ist auch zulässig) - Grenze: maximal 30.000 km im Jahr o bei Verwendung von öffentlichen Verkehrmittelns mittels Beleg. Wenn Sie die Reisekostenabrechnung der SIMPLE FINANZBUCHHALTUNG verwenden wollen, so tragen Sie die Belege für den auf der Dienstreise verwendeten Firmen-PKW bzw für die öffentlichen Verkehrsmittel in die Spalte BARAUSLAGEN ein. Kilometergelder für den privaten PKW des Mitarbeiters werden durch die Eintragung in der Spalte KFZ-km berechnet. 115 © www.simplesoft.at Maut, 26. REISEKOSTEN UND DIÄTEN 116 Die Verbuchung der Abrechnung nach Belegen erfolgt auf das Konto 7xxx Diäten Mitarbeiter. Eine Vorsteuer darf nur bei Belegen der öffentlichen Verkehrsmitteln berücksichtigt werden oder wenn es sich beim Firmen-PKW um einen vorsteuerabzugberechtigten Fiskal-LKW handelt. Die Verbuchung von Kilometergeld erfolgt auf das Konto 7xxx Kilometergeld Mitarbeiter Eine Vorsteuer darf bei Kilometergeld NICHT berücksichtigt werden. SPEICHERN UND AUSDRUCKEN DER REISEKOSTENABRECHNUNG Sie können für jede Geschäftsreise (bzw Dienstreise) eine eigene Reisekostenabrechnung ausfüllen oder aber auch die Reisekosten von mehreren Reisen eines Monats auf einmal eintragen. Die Reisekostenabrechnung kann auch ausgedruckt werden, wobei die Taste SPEICHERN und das Kontrollkästchen "NICHT AUTOMATISCH AUSBLENDEN" nicht ausgedruckt werden. Die Taste direkt im Blatt Reisekostenabrechnung ermöglicht es Ihnen die aktuelle Reisekostenabrechnung als einzelnes Tabellenblatt abzuspeichern. Datum und Reiseziel werden automatisch als Dateinamen vorgeschlagen. 116 © www.simplesoft.at 26. REISEKOSTEN UND DIÄTEN 117 AUSLANDSREISEN Sie werden prinzipiell genauso wie Inlandsreisen abgerechnet. Wird der Verpflegungsmehraufwand jedoch über pauschale Taggelder (Diäten / Tagsätze) abgerechnet, muss folgendes berücksichtigt werden: o Auslandsreisen sind immer gemischte Reisen: es gibt einen Inlandsteil bis zur Grenze (Flughafen) für den pro Stunde € 2,20 angesetzt werden und einen Teil im Ausland, für den es für jedes Land einen eigenen Pauschalsatz gibt (siehe Menü EXTRA / REISEN / DIÄTEN) o bis Ende 2007 musste man im Ausland nach der 24-h-Regelung und mit Tagesdritteln rechnen. Dank höchstgerichtlicher Entscheidung KANN man nun auch bei Auslandsreisen nach der Kalendertagmethode rechnen und mit den von den Inlandsreisen bekannten Zwölfteln. Prinzipiell gilt aber wieder: die Reise ins Ausland muss länger als 3 h dauern. Dann stehen einem für jede Stunde ein Zwölftel des Auslandtagessatzes zu. Ab 11,5 Stunden steht einem der gesamte Auslandstagessatz zu. Durchfahrtszeiten durch ein Land (ohne geschäftlichem Aufenthalt) werden als Zeit für das eigentliche (Aus-)Land gerechnet. Beispiel 1: Ein Linzer Unternehmer fährt einen Tag geschäftlich nach München Beginn der Dienstreise: Grenzübertritt bei Hinfahrt: Grenzübertritt bei Rückfahrt: Ende der Dienstreise: 7 Uhr 9 Uhr 19 Uhr 21 Uhr 2 Stunden 10 Stunden 2 Stunden Taggeld für Deutschland = 35,30 Euro 1. Gesamtreisezeit = 14 Stunden 2. abgegoltene Auslandsreisezeit 9 Uhr bis 19 Uhr = 10 Stunden, das sind 10/12 von 35,30 und somit € 29,42 3. 4 Stunden Inlandsreisezeit = 2,20 x 4 = 8,80 Summe= € 38,22 Neuer Tätigkeitsmittelpunkt bei Auslandsreisen Bei Reisen ins Ausland gilt der am Anfang des Kapitels beschriebene Sachverhalt eines neuen Mittelpunkts der Tätigkeit mit der Besonderheit, dass ab der Begründung eines weiteren Mittelpunktes in einer im Ausland gelegenen Gemeinde - also nach dem 5. oder 15. Arbeitstag - bei den Tagesgeldern stets die Differenz zwischen dem Auslandsreisekostensatz und dem Inlands-Taggeldsatz als Werbungskosten (Betriebsausgaben) anzuerkennen ist. Dieser Differenzbetrag kann jedoch für eine unbegrenzte Dauer abgesetzt werden. Beispiel 3: Ein Linzer Unternehmer hält sich durchgehend (dienstlich) 10 Tage in München auf. Für die ersten 5 Tage ist der volle Auslandssatz von € 35,30 täglich, für die restlichen 5 Tage nur der Differenzbetrag von € 8,90 pro Tag (€ 35,30 minus dem Inlandssatz von € 26,40) als Betriebsausgabe anzuerkennen. 117 © www.simplesoft.at 27. FAHRTENBUCH 118 27. FAHRTENBUCH Wird ein Firmen-PKW vom Unternehmer oder Dienstnehmer ausschließlich betrieblich benutzt, ist kein Fahrtenbuch notwendig. Fahrtenbuch beim Dienstnehmer Das Führen eines Fahrtenbuches ist dann notwendig, wenn ein Dienstnehmer mit dem FirmenPKW auch private Fahrten unternehmen darf, diese aber weniger als 500 km im Monat sind. Für die Privatnutzung unter 500 km gibt es bei Dienstnehmern den begünstigten Sachbezugswert von 0,75% der Anschaffungskosten pro Monat, (statt sonst 1,5 %). Allerdings müssen diese max. 500 km durch ein lückenloses Fahrtenbuch (=betriebliche und private Kilometer) dokumentiert werden. Fahrtenbuch beim Unternehmer Die 2. Anwendung des Fahrtenbuchs liegt bei PKW's, die der Unternehmer selbst nutzt. Es werden folgende Fälle unterschieden, bei denen jeweils ein Fahrtenbuch geführt werden muss: o Ein KFZ des Unternehmers zählt dann zum Betriebsvermögen, wenn es im Eigentum des Unternehmers steht und zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird. Es werden die tatsächlichen Kosten (Reparatur, Tanken, Versicherung …) in die Buchhaltung übernommen und ein Privatanteil wird wieder herausgerechnet. Zur Berechnung des Privatanteils ist ein Fahrtenbuch notwendig, in dem zumindest die betrieblich gefahrenen Kilometer erfasst werden. Die privaten Kilometer ergeben sich als Differenz dazu. o Beträgt die betriebliche Nutzung genau oder weniger als 50%, hat der Unternehmer die Wahl. Er kann entweder wie oben beschrieben die tatsächlichen Kosten verbuchen und einen Privatanteil einmal jährlich ausscheiden lassen - es muss ein Fahrtenbuch mit den betrieblich gefahrenen Kilometern geführt werden oder er kann das amtliche Kilometergeld von € 0,42 für die betrieblich gefahrenen Kilometer bis max. 30.000 km ansetzen - diese sind im Fahrtenbuch aufzuzeichnen. WICHTIG: mit dem Kilometergeld sind alle Aufwendungen abgegolten: Garagierung, Parkgebühren, Vignette, Maut. Lediglich Unfallkosten auf betrieblichen Fahrten sind zusätzlich absetzbar. Die Strecke vom privaten Wohnsitz in die Firma oder zu einem Kunden zählt beim Unternehmer als betriebliche Fahrt ! Privat gefahrene Kilometer müssen beim Unternehmer nicht erfasst werden. Das Ausfüllen von Hersteller, Modell, Baujahr, KM-Stand und der Service ist freiwillig. Der Kalkulationsteil für die Anschaffung (Anschaffungswert, Leasingrate …) kann von Ihnen ausgefüllt werden, wenn der PKW Betriebsvermögen ist. Die eigentlichen wichtigen Eintragungen erfolgen ab Zeile 20. Ausgefüllt werden dabei nur die gelben Zellen - die blauen werden automatisch ermittelt. Das Eintragen in die Spalten GETANKT, TANK-Rg und Fahrzeit ist freiwillig und kann unterbleiben. Die Zelle DATUM-ANKUNFT ist nur notwendig, wenn die Fahrt über die Nacht war. 118 27. FAHRTENBUCH 119 Sicherung des Fahrtenbuches Wenn Sie Ihr Fahrtenbuch am PC als Exceltabelle führen, empfiehlt es sich monatlich das Fahrtenbuch als neue PDF-Datei zu speichern und das Fahrtenbuch nicht nur ausschließlich in Excel zu führen. (Einen kostenlosen PDF-Drucker können Sie von unserer Homepage www.simplesoft.at im Bereich FREEWARE / ALLGEMEINES herunterladen.) Denn bei elektronisch erfassten Fahrtenbüchern verlangt das Finanzamt eine Sicherstellung, dass die Daten zeitnah eingegeben und nicht nachträglich verändert wurden. Durch das Datum der PDF-Datei, welches beim Speichern automatisch in den Dateieigenschaften gespeichert wird, können Sie dokumentieren, dass Sie Ihr Fahrtenbuch regelmäßig und zeitgerecht erfasst haben. Speichern Sie daher Ihr Fahrtenbuch am besten monatlich einmal - jeweils mit einem neuem Namen (etwa "Fahrtenbuch 2007-01", "Fahrtenbuch 2007-02" ..) Fahrtenbuchdaten aus früheren Monaten müssen nicht gelöscht werden. Es reicht einmal jährlich eine neue Tabelle zu beginnen. Streitfall aus der Praxis: Ein Geschäftsführer, der seinen Firmen-Pkw auch privat nutzen durfte, führte sein Fahrtenbuch mit dem MS Excel Programm. Die Finanzverwaltung vertrat den Standpunkt, dass ein mit Excel geführtes Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß sei, da mit diesem Programm zu einem späteren Zeitpunkt Veränderungen vorgenommen werden könnten, ohne dass Reichweite und Umfang der Veränderungen dokumentiert und offen gelegt werden. Die Finanzverwaltung stützt sich auf zwei Urteile des deutschen Bundesfinanzhofes, der urteilte, dass mit Excel geführte Fahrtenbücher aufgrund der späten, nicht nachweisbaren Veränderungsmöglichkeiten nicht ordnungsgemäß seinen (BFH 16.11.2005, vI R 64/04 BstBl II 2006, 410 und BFH 9.11.2005, vi R 27/05, BStBI II 2006, 408). Das Finanzamt nahm zu den im - Excel geführten - Fahrtenbuch ausgewiesenen privat gefahrenen Kilometern eine 30%-ige Zuschätzung vor, kam damit auf eine Jahresprivatfahrleistung von über 6.000 km und verweigerte die Anerkennung des halben Sachbezugs. Der Geschäftsführer konterte ua mit dem Hinweis, dass die Ausführungen des deutschen Höchstgerichts an der Realität einer modernen EDV-orientierten Wirtschaft vorbeigingen. Die Entscheidung des UFS In seiner Entscheidung vom 22. Juni 2007, GZ. RV/0676-I/06 erteilte der UFS Innsbruck der Rechtsansicht der Finanzverwaltung eine Abfuhr. Seine Leitsätze: „Ein mit MS Excel geführtes Fahrtenbuch Ist zwar formell nicht ordnungsgemäß, da die Software die Möglichkeit eröffnet, den bereits erfassten Datenbestand im nachhinein abzuändern, wobei der ursprüngliche Bestand und die erfolgten Änderungen nicht mehr nachvollziehbar sind. Dies berechtigt für sich alleine aber noch nicht zu einer Änderung des Anteils der privat veranlassten Fahrten (Hinzuschätzung von 30 % mit der Folge der Verweigerung der Halbierung des Pkw-Sachbezugs)." Hinweise für die Praxis 1.) Ausschließlich in Excel geführte Fahrtenbücher sind formell nicht ordnungsgemäß. Der Grund: Die mögliche nachträgliche, „spurenlose" Datenveränderung. Erzeugen Sie daher monatlich bitte eine PDF-Datei. 2.) Formell nicht ordnungsgemäß heißt aber nicht automatisch auch, dass das Fahrtenbuch inhaltlich unrichtig ist. 3.) Als Nachweise dafür, dass die Privatfahrten nicht mehr als 6.000 km im Jahr betrugen, kommen neben dem Fahrtenbuch auch andere Beweismittel in Betracht, (vwgh 26.3.2003, 2001/13/0092). 4.) Ist insgesamt die Privatfahrkilometeranzahl unter Berücksichtigung aller vorhandenen Beweismittel plausibel und kann die Finanzbehörde nicht schlüssig darlegen, dass nachträglich Datenveränderungen vorgenommen wurden, dann sind die im - formell nicht ordnungsgemäßen Fahrtenbuch ausgewiesen, privat gefahrene Kilometer anzuerkennen. 119 © www.simplesoft.at 28. WELTZEIT 120 28. WELTZEIT Mit der Funktion erhalten Sie eine Übersicht über die aktuelle Uhrzeit in den wichtigsten Städten der Erde. Dafür ist es notwendig, dass die Uhrzeit auf Ihrem PC korrekt eingestellt ist. 120 29. FAKTUREN 121 29. FAKTUREN Wenn Sie möchten, können Sie Ihre Ausgangsrechnungen bzw Ausgangsgutschriften, direkt über die SIMPLE FINANZBUCHHALTUNG erledigen. Einer der Vorteile ist, dass Sie bei einer doppelten Buchhaltung die Ausgangsrechnungen automatisch verbuchen lassen können. (Bei einer Einnahmen-Ausgabenrechnung ist dies nicht möglich, da dort die Ausgangsrechnungen nicht als eigener Belegkreis verbucht werden.) Um ein Angebot für Ihren Kunden zu kalkulieren, können Sie zwischen zwei verschiedenen Varianten wählen - Sie finden beide Tabellen im Menü FAKTUR.: ANGEBOTSKALKULATION Mit der normalen Angebotskalkulation können Sie einen Verkaufspreis kalkulieren, der sich aus Materialkosten, Lohnkosten und deren Zuschlägen zusammensetzt. HANDELSWAREN-KALKULATION Ausgehend vom Lieferanten-Verkaufspreis über den Selbstkostenpreis können Sie einen Kassaverkaufspreis (ohne Skonto und Rabatt) und einen Listenverkaufspreis (inklusive Skonto und Rabatt) kalkulieren. Alle Änderungen werden von Ihnen in den hellgrünen Feldern gemacht. Auch eine retrograde Kalkulation, von einem gewünschten Listenverkaufspreis abwärts zum Lieferanten-Verkaufspreis ist möglich. 121 © www.simplesoft.at 29. FAKTUREN 122 ANGEBOT Das eigentliche Angebot erfolgt dann in einer eigenen Vorlage, die Sie über das Menü Faktur erreichen. LIEFERSCHEIN Gleiches gilt auch für den Lieferschein. Passen Sie gerne das Aussehen vom Lieferschein und Angebot nach Ihren eigenen Wünschen an - vielleicht möchten Sie auch ein Logo einfügen. Wenn Sie eine Faktur (Ausgangsrechnung oder Gutschrift) geöffnet haben, können Sie mit der Funktion ANGEBOT => FAKTUR das aktuell ausgefüllte Angebot in die angezeigte Faktur übertragen. Dazu ist es notwendig, dass die zu übertragenden Zellen korrekt in der Tabelle EINSTELLUNGEN angegeben sind. (Siehe Kapitel 6 EINSTELLUNGEN Punkt 6.17) Ebenso kann mit der Funktion LIEFERSCHEIN => FAKTUR der ausgefüllte Lieferschein in die angezeigte Faktur übernommen werden. DRUCKEN Mit den 4 Punkten im Menü DRUCKFORMAT können Sie für jede Faktur, aber auch für den Lieferschein und das Angebot (wie auch für jede andere Tabelle) das Druckformat einstellen: FAKTUREN UND GUTSCHRIFTEN Öffnen Sie im Menu FAKTUR die betreffende benötigte Rechnungsvorlage, je nachdem, ob es sich um eine Ausgangsrechnung oder um eine Gutschrift handelt. Für die Wahl der Faktur lesen Sie bitte im Handbuch KONTIERUNG im abschließenden Kapitel SONDERFÄLLE den Teil VERKAUF durch. Für Kunden aus Österreich, aber auch für PRIVATPERSONEN aus der EU verwenden Sie die AUSGANGSRECHNUNG ÖSTERREICH. Für innergemeinschaftliche Lieferungen an Unternehmer aus der EU ist die Vorlage AUSGANGSRECHNUNG EU-IGL gedacht. Die Vorlage AUSGANGSRECHNUNG AUSLAND ist für alle Kunden aus einem Drittland (Nicht-EU-Land) vorgesehen. Die REVERSE CHARGE - Vorlage ist für Rechnungen, wo es zu einem Übergang der Steuerschuld kommt, siehe im Handbuch KONTIERUNG Kapitel SONDERFÄLLE-VERKAUF. Im Fall von Gutschriften haben Sie dieselben vier Varianten als eigene Vorlagen. 122 © www.simplesoft.at 29. FAKTUREN 123 In den Fakturen, im Lieferschein und im Angebot, finden Sie folgende 2 Symbole: Mit dem Briefsymbol können Sie die Daten eines Kunden aus der Adressverwaltung einfügen. Und mit der Diskette können Sie die aktuelle Faktur als einzelne Tabelle speichern. Im Falle eines Ausdruckes, werden diese beiden Symbole natürlich nicht mit ausgedruckt. ANPASSEN DER FAKTUREN Sicherlich möchten Sie die Fakturen nach Ihren eigenen Vorstellungen anpassen. Es macht Sinn, wenn Sie das Aussehen der Ausgangsrechnungen wie auch der Gutschriften gleichmäßig ändern, da das Einfügen der Kundendaten, aber auch das automatische Buchen von gleichen Vorlagen ausgeht. Gerade die Kundendaten, das Datum, die Rechnungsnummer und der Bruttobetrag sollten in allen Vorlagen in derselben Zelle sein. Natürlich können Sie Schriftgrößen, Farben, aber auch die Zellen ändern, WO sich die Daten befinden. Das Rechnungsdatum kann z.B. in einer ganz anderen Zelle sein. Wenn Sie mit Kuvert mit Klarsichtfenster arbeiten, wollen Sie wahrscheinlich die Kundenadresse im linken Bereich etc. Ändern Sie nach Fertigstellung der Faktur auch die anderen Fakturen, die Sie benötigen, gleich um und stellen im Tabellenblatt EINSTELLUNGEN die Zellen ein, wo sich die Adresse, das Rechnungsdatum, die Kundennummer und der Bruttobetrag befinden. Sollte nach der Änderung des Layouts Ihrer Rechnung beim Ausdruck nicht mehr die gesamte Rechnung auf einem A4-Blatt erscheinen - etwa, weil Sie eine zusätzliche Spalte verwenden - so wählen Sie eine der 4 Möglichkeiten im Menü FAKTUR und dort im Untermenü DRUCKFORMAT. Bezüglich der Rechnungsnummer-Vergabe ist zu beachten, dass diese fortlaufend aufsteigend ist - auch über die Jahre - und zwar unabhängig vom Rechnungsempfänger-Land. Wenn es die erste Rechnung für einen österreichischen Unternehmer ist, erhält sie die Rechnungsnummer 1-2005. Geht die zweite Rechnung an einen ausländischen Unternehmer, erhält sie fortlaufend die Nummer 2-2005. (Auch die Kurzform 1-05, 2-05 … ist möglich.) Mit dem Jahreswechsel können Sie gerne wieder mit der Rechnungsnummer 1 beginnen allerdings erhöht sich der zweite Teil der Rechnungsnummer - die Jahreszahl. Die Rechnungsnummer im nächsten Jahr lauten also: 1-2006, 2-2006, 3-2006. Sie können die Jahreszahl auch gerne ganz weglassen und Ihre Rechnungen nur aufsteigend mit 1, 2, 3, 4, … nummerieren. In diesem Fall dürfen Sie jedoch am Jahresende nicht wieder von vorne beginnen, sondern lassen die Rechnungsnummer immer höher steigen. Diese Vorschrift ist für den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers notwendig. Gutschriften (Stornorechungen) erhalten Ihre Rechnungsnummer zusammen mit den Ausgangsrechnungen. Hat eine Ausgangsrechnung die Nummer 12-05 und folgt eine Gutschrift, so hat diese die Nummer 13-05. KASSABELEG Im Falle einer echten Kassa brauchen Sie - wie im Kapitel 7 schon besprochen - manchmal einen Eigenbeleg: für Trinkgelder, Bareinlagen, Barentnahmen, Einzahlungen auf das Bankkkonto oder Einlagen von Bankbehebungen in die Kassa. Verwenden Sie dafür die Vorlage KASSABELEG. 123 © www.simplesoft.at 29. FAKTUREN 124 DER UMSATZSTEUER-RECHNER Der UST-Rechner ist im Kapitel 12 näher beschrieben. BUCHEN DER FAKTUR Wenn im Tabellenblatt EINSTELLUNGEN (siehe Kap. 6 EINSTELLUNGEN 6.14) die Zelladressen der Daten Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Kundennummer und Bruttobetrag korrekt eingestellt sind, können Sie die Faktur mit der Taste BUCHEN automatisch verbuchen lassen. Es wird dabei die Faktur mit Datum, Rechnungsnummer, Betrag und Bruttobetrag verbucht und Sie brauchen nur noch das richtige Erlöskonto auszuwählen. Wenn in den EINSTELLUNGEN das Einfügen der Kundennummer in der Faktur aktiviert ist (s.Kapitel 6.14) wird auch das korrekte Kundenkonto für das Buchen vorgeschlagen, wenn die Kundennummer in der Faktur enthalten ist. ADRESSVERWALTUNG Sie finden auch eine kleine Adressverwaltung, in der Sie die Adressdaten Ihrer Kunden verwalten können und diese dann in die jeweilige Faktur einfügen können. Um einen neuen Kunden hinzuzufügen, gibt es zwei Wege. Wenn Sie eine doppelte Buchhaltung führen und Kundenkonten haben, können Sie in den Einstellungen (siehe Kapitel 6.16) festlegen, dass neue Kundendaten beim Buchen (bzw beim Anlegen im Tabellenblatt KD) automatisch auch in der Adressverwaltung angelegt werden. Wenn Sie keine Kundenkonten bebuchen, legen Sie neue Kunden über die Taste "NEUER KUNDE" direkt hier in der Adressverwaltung an. Abhängig von der Einstellung im Tabellenblatt "EINSTELLUNGEN" - Zeilen 33 und 36 - werden Sie um die verschiedenen Kundendaten gefragt: Name, Straße, Ort … In der ersten Spalte wird automatisch eine Kundennummer generiert: die beginnende 2 steht für Kunde - die nächsten beiden Ziffern stehen für den Anfangsbuchstaben des Namens (A=01, B=02)… und die restlichen drei Buchstaben geben an, der wievielte Kunde innerhalb desselben Anfangsbuchstaben jemand ist. Diese Art der Nummerierung hat den Vorteil, dass wenn Sie Ihre Buchhaltung eines Tages auf Kundenkonten umstellen, dass die Kundennummer zugleich die Kontennummer sein wird. TIPP: In der Adressverwaltung funktioniert die ZOOM-Taste zum Hin- und Herschalten zwischen den Adressdaten und den Sonstigen Daten. 124 © www.simplesoft.at 30. JAHRESWECHSEL 125 30. JAHRESWECHSEL Am Ende eines Jahres benötigt man für das neue Jahr eine neue, leere Vorlage. Die Vorgangsweise ist ganz einfach die, dass die Datei des zu Ende kommenden Jahres in den Unterordner "VORJAHRE" verschoben wird und eine neue, leere Datei für das kommende, neue Jahr angelegt wird. WICHTIG: Machen Sie bitte eine Sicherungskopie der Buchhaltung vor dem Ausführen des Jahreswechsels: entweder indem Sie die Buchhaltung an den Steuerberater mailen, oder an sich selbst mailen oder einfach ein Kopie der Buchhaltungsdatei irgendwo auf den PC kopieren. Sie können alternativ auch die Buchhaltung ZIPPEN oder auf einen USB-Stick kopieren. Dann können Sie den Jahreswechsel durchführen. Drücken Sie dazu im Menü EXTRA die Taste Der Jahreswechsel beginnt mit einer automatischen Erstellung der Saldenliste, damit die Salden der Bestandeskonten in die Saldenliste des nächsten Jahres übernommen werden können. Anschließend öffnet sich das sich folgende Hinweisfenster: Beim Jahreswechsel werden o alle Buchhaltungsdaten in der neuen Vorlage gelöscht, o im Falle einer echten Kassa und in der Bank werden die Jahressalden übernommen o die Jahreszahl um eins erhöht o und bei den Personenkonten (Lieferanten und Kunden), so die Eingangs- und Ausgangsrechnungen in eigenen Belegkreisen verbucht werden, die betreffenden Salden übernommen. Nach erfolgtem Jahreswechsel erscheint folgendes Hinweisfenster: 125 © www.simplesoft.at 31. SUPPORT 126 31. SUPPORT Wenn Sie auf das Symbol klicken, öffnet sich ein Fenster, das Ihnen die Kontaktmöglichkeiten Ihrer Ansprechpersonen anzeigt: Zusätzlich wird im Hintergrund ein Formelreset durchgeführt, der alle Formeln und Zellbezüge wiederherstellt. Das Ende dieses Vorgangs wird in diesem Feld angezeigt. Über die Schaltflächen HANDBUCH, KONTIERUNG und EIN-/AUSGANGS-RG können Sie die betreffenden Handbücher öffnen, so diese installiert worden sind. Dies funktioniert allerdings erst, nachdem der Formelreset abgeschlossen ist. Die Schaltfläche SCHLIESSEN dient zum SCHLIESSEN dieses Fensters. Sie funktioniert ebenfalls erst, wenn die Wiederherstellung beendet ist und Sie nebenstehenden, grünen Text "DATENRESET ABGESCHLOSSEN" sehen. 126 32. DEINSTALLATION 127 32. DEINSTALLATION Falls Sie die SIMPLE FINANZBUCHHALTUNG mittels SETUP-Programm installiert haben, können Sie die Deinstallation auf zwei Arten durchführen. WICHTIG: Bei einer Deinstallation werden alle Handbücher gelöscht, nicht jedoch Ihre eigentliche Buchhaltungsdatei. Zum Deinstallieren klicken Sie auf das Symbol DEINSTALLATION, das im Startordner angelegt wurde. (Startknopf - Programme SIMPLEFIBU - Deinstallation): Oder Sie deinstallieren das Programm über die SOFTWARE-Steuerung Ihres Betriebssystems. Klicken Sie auf den START-Knopf unten links auf Ihrem Bildschirm und wählen die SYSTEMSTEUERUNG. Innerhalb der SYSTEMSTEUERUNG wählen Sie die Funktion SOFTWARE an. Sie erhalten alle installierten Programme in einer Programmliste angezeigt. Klicken Sie auf den Eintrag "SIMPLE FINANZBUCHHALTUNG " und anschließend auf "ENTFERNEN": Wenn Sie die SIMPLE FINANZ- wirklich löschen wollen, klicken Sie im folgenden Fenster auf JA: BUCHHALTUNG MANUELLE DEINSTALLATION Wenn Sie die Buchhaltung manuell installiert haben, können Sie diese im Bedarfsfall nur manuell entfernen: Dazu öffnen Sie das Symbol Arbeitsplatz (ev. über den START-Knopf unten links am Bildschirm) und klicken auf die Festplatte C. Mit einem Rechtsklick auf den Unterordner KASSABANK und dem Wählen des Kontextmenüpunktes LÖSCHEN werden alle KASSA BANK DATEIEN endgültig gelöscht. 127 © www.simplesoft.at ANHANG A : APPLE - MACINTOSH SYSTEME 128 33. FEHLERBEHANDLUNG Die SIMPLE FINANZBUCHHALTUNG wurde auf verschiedenen Rechnern, Windows- und Excel-Versionen getestet. Dennoch ist es möglich, dass bei Ihnen ein uns unbekannter Fehler auftritt. Zu unterscheiden sind 1.) Excel interne "harmlose" Fehler, dass etwa eine gewünschte Funktion NICHT durchgeführt wird. BSP: Unter Excel 97 ohne Installation des Service-Packs (siehe nächste Seite) funktioniert das Speichern über das Diskettensymbol in der neuen Symbolleiste nicht. Sobald Sie das Service Paket von Microsoft installieren, ist dieser Excel interne Fehler behoben. 2.) Excel interne "schwere" Fehler, die zu einem Absturz der Excel-Anwendung führen. Das Programm reagiert länger als eine Minute nicht (nicht zu verwechseln mit dem auf der nächsten Seite beschriebenen Autowiederherstellen-Speichern-Problem) und muss geschlossen werden (eventuell mit der Tastenkombination STRG-ALT-ENTF und im TASKMANAGER die Anwendung manuell mit TASK BEENDEN schließen). Daten, die Sie seit dem letzten Speichern eingegeben haben, gehen unter Umständen verloren. Häufig jedoch wird beim Schließen über den Tastmanager noch einmal von Excel nachgefragt, ob Sie die Datei erst noch speichern möchten - antworten Sie dann mit JA). Diese internen schweren Fehler haben wir vorwiegend unter Excel 97 und Excel 2000 beobachtet. Excel XP bzw Excel 2003 liefen so gut wie fehlerfrei. Für alle Versionen gilt, dass die allermeisten dieser schweren Fehler über die Installation der entsprechenden Service Pakete behoben werden können. 3.) KASSABANK ausgelöste Fehler durch den Programmcode der KASSA BANK Vorlage. Wenn der Programmcode einen Befehl enthält, den Ihre Excelversion so nicht abarbeiten kann, werden Sie das folgende Fenster enthalten, mit einer jeweils variierenden Fehlernummer und Fehlermeldung. Klicken Sie einfach auf Beenden, um das Fehlerfenster zu schließen und versuchen Sie den Vorgang erneut. Bei erneutem Auftreten des Fehlers, kann ein Speichern und Schließen und neues Öffnen der Buchhaltung den Fehler eventuell beheben. In vielen Fällen können auch hier die Fehlerquellen ausgeschaltet werden, wenn Sie die aktuellen Microsoft Service Pakete installieren, mit denen Microsoft seine Excel-Versionen wartet und Excel interne Fehler behebt. 128 © www.simplesoft.at ANHANG A : APPLE - MACINTOSH SYSTEME 129 MICROSOFT SERVICE PAKETE (SERVICE PACKS) Generell empfehlen wir Ihnen dringend für Ihr Excel bzw Ihre Office-Programme die aktuellen Updates (so genannte SERVICE PAKETE bzw SERVICE PACKS) der Firma Microsoft zu installieren, um die Excel eigene Stabilität zu gewährleisten. Der Großteil der vorhin beschriebenen Fehlermeldungen wird damit behoben. Im Excel eigenen Menü "?" können Sie über den Menüpunkt "INFO" Ihre aktuelle Excel-Version abrufen. Endet die Versionsbezeichnung mit "SP 1" bedeutet dies, dass Sie bereits das Service Pack 1 installiert haben. In vielen Fällen gibt es jedoch mehr als nur ein Service Paket. Unter folgendem Link können Sie die aktuellen Updates und Service Pakete herunterladen: http://office.microsoft.com/de-de/officeupdate/ Im Nachfolgenden die Links zur genauen Beschreibung der Service Packs auf der Microsoft Homepage: OFFICE 2003 SP2 inkl SP1 http://www.microsoft.com/downloads/details.aspx?familyid=57e27a97-2db6-4654-9db6ec7d5b4dd867&displaylang=de OFFICE XP SP3 inkl SP2 und 1 http://www.microsoft.com/downloads/details.aspx?FamilyId=85AF7BFD-6F69-4289-8BD1EB966BCDFB5E&displaylang=de OFFICE 2000 SP3 inkl SP2 und 1 http://www.microsoft.com/downloads/details.aspx?FamilyID=5C011C70-47D0-4306-9FA48E92D36332FE&displaylang=de OFFICE 97 SR2b (inkl 2a) http://www.microsoft.com/downloads/details.aspx?FamilyID=BEFD7842-602E-42B0-89D26BE39F1167C1&displaylang=de SR 1 http://www.microsoft.com/downloads/details.aspx?FamilyID=3D702F0B-4DA8-4FB280E4-CCFB8D3C1D0B&displaylang=de 129 © www.simplesoft.at ANHANG A : APPLE - MACINTOSH SYSTEME 130 1. HILFE DURCH DIE FUNKTION Wie eingangs erwähnt werden bei jedem Start der Buchhaltungsdatei alle Symbolleisten, Zellbezüge, Formatierungen und Kalkulationsformeln neu wiederhergestellt - erkennbar am grünen Balken, der im Eröffnungsschirm von links nach rechts wandert. Sie können denselben Vorgang jedoch auch manuell auslösen. Wenn Ihnen das Aussehen einer Buchhaltungstabelle seltsam vorkommt - etwa nach dem manuellen Löschen von Tabellenbereichen oder wenn das automatische Erzeugen neuer Zeilen nicht mehr funktioniert wenn Ihr Zellcursor am Ende einer Zeile nicht mehr automatisch in die neue Zeile springt, obwohl Sie dies in den Einstellungen aktiviert haben so wählen Sie die Taste Dadurch werden - wie im Kapitel 31 SUPPORT beschrieben - die Symbolleiste und alle Tabellenbezüge und Formeln wiederhergestellt. Sollte dadurch das Problem noch immer nicht behoben sein, können Sie die Datei durch neues Öffnen noch umfangreicher wiederherstellen lassen. Sollten Sie seit dem letzten Speichern Daten eingegeben haben, speichern Sie die Datei natürlich bevor Sie sie neu öffnen. Bei wiederkehrenden Fehlermeldungen kontaktieren Sie uns bitte. Es ist dann möglich die EXCELinterne VBA-Fehlerbehandlung auszuschalten (im Tabellenblatt EINSTELLUNGEN) und das Monat noch fertig zu buchen. Wir werden versuchen den Fehler zu finden und die Ursache zu beheben. BEKANNTE PROBLEME "NICHT GENÜGEND ARBEITSSPEICHER FÜR ANZEIGE"-Fehler Bei alten Versionen von Excel kann es in seltenen Ausnahmefällen zu einer Fehlermeldung "NICHT GENÜGEND SPEICHER FÜR ANZEIGE" kommen. Durch ein aktuelles Excel-Update der Firma Microsoft kann diese Fehlermeldung behoben werden. (Eine kurzfristige Lösung: es reicht die Tabelle kurz zu wechseln und wieder zurückzukehren und normal weiter zu buchen.) LAUFZEITFEHLER BEIM MITWACHSEN DER TABELLE Bei einigen Excel-2000-Versionen kam es in seltenen Fällen vor, dass beim automatischen Mitwachsen der Tabelle (wenn Sie in der letzten Zeile sind und eine neue, leere Zeile erstellt wird), ein Laufzeitfehler auftritt. Auch hier könnte ein aktuelles Microsoft-Update Abhilfe schaffen. Sie haben aber auch die Möglichkeit neue Zeilen für das Buchen manuell zu erzeugen, indem Sie am Beginn des Buchens in einem Tabellenblatt (Kassa, Bank…) im Menü "EXTRA" auf "NEUE ZEILEN ANFÜGEN" wählen und die Anzahl der Zeilen eingeben, die Sie etwa benötigen werden. 130 © www.simplesoft.at ANHANG A : APPLE - MACINTOSH SYSTEME 131 ANHANG A : APPLE - MACINTOSH SYSTEME Auf einem Apple - Macintosh Rechner läuft die SIMPLE FINANZBUCHHALTUNG nur sehr eingeschränkt. Da die Verarbeitung des VBA-Programmcodes unter dem Betriebssystem Mac OS aus Inkompatibilitätsgründen nicht möglich ist, kann die Vorlage nur als normale Exceltabelle verwendet werden ohne die zusätzlichen Funktionen. Die Verwendung der SIMPLE FINANZBUCHHALTUNG macht auf einem Apple-Rechner daher nur bei einer einfachen Einnahmen - Ausgabenrechnung Sinn. Der wesentlichste Unterschied beim Buchen ist, dass Sie die Buchhaltungskonten (auch Sachkonten genannt) manuell eingegeben müssen. Dazu schicken wir Ihnen gerne eine Liste mit Ihren Sachkonten zu. SPLITTBUCHUNGEN Splittbuchungen (s. Kapitel 14) müssen manuell als einzelne Zeilen gebucht werden. Angenommen Sie haben EINE Rechnung vom 21.Jänner eines Bürofachmarktes und haben Kopierpapier um brutto 72 € (netto € 60 + 20 % USt € 12) und einen Steuerfachbuch um € 22 (netto € 20 + 10 % USt € 2) gekauft. Der Gesamtbetrag der Rechnung macht € 94 aus. Da es der 17. Beleg im Jahr ist, hat er die Belegnummer 17. Üblicherweise buchen Sie in der Kassa einen Beleg immer nur mittels einer Buchungszeile. Doch dieser Beleg enthalt Positionen, die auf verschiedene Buchhaltungskonten gehören: das Kopierpapier auf 7515 BÜROMATERIAL und das Sachbuch auf das Konto 7620 FACHLITERATUR. Da der Beleg auf zwei Buchhaltungskonten geht, wird er in zwei Buchungszeilen gebucht. Buchen des Kopierpapiers: Die Belegnummer ist 17 - das Buchungsdatum ist der 21. - die Ausgabe beträgt 72 € - das Buchhaltungskonto lautet 7515 - der Steuersatz ist 20 - und in das Feld BESCHREIBUNG geben Sie ein: Splitb: Kopierpapier. Vor dem eigentlichen Buchungstext (Kopierpapier) haben Sie die Abkürzung Splitb: eingefügt. Fügen Sie bei Splittbuchungen bitte IMMER diesen Text am Beginn des Buchungstextes ein, damit die Splittbuchung als solche erkennbar ist. Im Falle einer Überprüfung durch das Finanzamt ist dies deshalb wichtig, da ein Beleg üblicherweise nur eine Buchungszeile braucht und gerade in der Kassa das mehrmalige Verwenden derselben Belegnummer erklärt werden muss. Buchen des Sachbuches: Die Belegnummer ist wieder 17 - das Buchungsdatum ist erneut der 21. - die Ausgabe beträgt 22 € - das Buchhaltungskonto lautet 7620 - der Steuersatz ist 10 - und in das Feld BESCHREIBUNG geben Sie ein: Splitb: Steuerfachbuch. GESCHÄFTSESSEN 131 © www.simplesoft.at 132 ANHANG A : APPLE - MACINTOSH SYSTEME Wenn Sie Geschäftsfreunde zu einem Geschäftsessen einladen (s. dieses Handbuch Kapitel 16) buchen Sie den gesamten Betrag auf das Konto 7676. Gebucht wird dies als Buchung mit gemischtem Steuersatz, wie es im Kapitel 13 beschrieben ist. Wir werden im Zuge des Jahresabschlusses dann einmal die notwendige Umbuchung durchführen, (da nur die Hälfte gewinnmindernd als Aufwand anerkannt ist). BSP: Der 18. Beleg im Jahr ist die Essensrechnung vom 31.1. Er enthält Speisen im Wert von Brutto € 22 (= Netto € 20 + USt € 2) und Getränke im Wert von Brutto € 48 (=Netto € 40 + USt € 8). Der Gesamtbetrag ist also € 70. Hier handelt es sich um eine Buchung mit gemischtem Steuersatz, wie es im Kapitel 13 beschrieben ist. Sie können in die Zelle mit dem Steuersatz weder 10 % noch 20 % eingeben, da ja beide Prozentsätze gleichzeitig zur Anwendung kommen. Wie im Kapitel 13 beschrieben, müssen Sie die Summe der Umsatzsteuer errechnen: € 2 + € 8 = 10. Der Bruttobetrag von € 70 minus Steuerbetrag von € 10 ergibt einen Nettobetrag von € 60. Nun geben Sie als Belegnummer 18. ein - als Datum den 31. - als Bruttobetrag im Feld AUSGANG die € 70 - als Sachkonto das Konto 7676 - und als Steuersatz die Zahl 88, die für einen gemischten Steuersatz steht. Ausnahmsweise dürfen Sie bei einem gemischten Steuersatz in die gelbe Netto-Spalte einen Betrag einfügen - (dies bitte NUR bei gemischten Steuersatz machen) und geben hier den Betrag € 60 ein. (In jedem anderen Fall wird der Nettobetrag ja automatisch von Excel kalkuliert.) Nun geben Sie noch einen Buchungstext ein Geschäftspartners: Geschäftsessen mit Hr./Fr. XY - optimalerweise mit Nennung des EINSCHRÄNKUNGEN Der Funktionsumfang unter Mac OS ist wiegesagt sehr eingeschränkt und die Extrafunktionen wie Kundenadressdatenbank, Saldenliste, Umsatzsteuerübersicht … sind nicht möglich. Dennoch können Sie Ihre Belege vollständig eingeben und wir oder Ihr Steuerberater werden Ihre Buchhaltungsdaten in die eigene Software einspielen. Aufbauend darauf sind dann alle weiteren Möglichkeiten gegeben: Auswertungen, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss … Wichtig: Die gelben Spalten E und I in den Buchungstabellen sind mit Formeln hinterlegt. Sie werden ersucht diese nicht zu überschreiben oder zu löschen. (Die Ausnahme bei Buchungen mit gemischten Steuersatz wird in Kapitel 13 beschrieben.) ZELLSPRUNGRICHTUNG Nach dem Drücken der ENTER-Taste, springt die Zellmarkierung weiter - zumeist nach unten. Für die Erfassung der Buchhaltung möchten Sie aber ein Weiterspringen nach rechts. Bitte ändern Sie die Sprungrichtung oben im Excel eigenen Menü EXTRAS - Menüpunkt OPTIONEN - Register BEARBEITEN im Wahlfeld "MARKIERUNG NACH DEM DRÜCKEN DER EINGABETASTE VERSCHIEBEN". 132 © www.simplesoft.at ANHANG A : APPLE - MACINTOSH SYSTEME 133 MANUELLES ERZEUGEN VON LEERZEILEN Da unter MAC OS kein automatisches "Mitwachsen" der Vorlage realisierbar ist, ist jedes Buchhaltungsblatt mit rund 100 Buchungszeilen angelegt. Damit wird man in den allermeisten Fällen auskommen. Wenn Sie einmal dennoch eine Leerzeile benötigen, kopieren Sie eine (oder mehrere) leere, letzte Zeile, indem Sie einen rechten Mausclick auf die Zeilennummer der betreffenden Zeile klicken - im folgenden Beispiel auf die Zahl 120. Dadurch wird die Zeile markiert und Sie erhalten folgendes Kontextmenü: Wenn Sie mehrere leere Zeilen gleichzeitig kopieren wollen, fahren Sie mit gehaltener linker Maustaste über mehrere Zeilennummern (zb 110-120) und klicken anschließend auf eine der markierten Zeilennummern (zB auf 120) mit der rechten Maustaste. Im oben angezeigten Kontextmenü klicken Sie auf den Befehl KOPIEREN. Anschließend klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die Zelle A in der ersten neuen, noch völlig weißen Zeile - in diesem Beispiel ist das die Zelle A in der Zeile 121. Im erscheinenden Kontextmenü wählen Sie den Punkt KOPIERTE ZELLEN EINFÜGEN. 133 © www.simplesoft.at ANHANG B : SPEZIELLE BELEGKREISE 134 ANHANG B : SPEZIELLE BELEGKREISE Üblicherweise wird man - neben der KASSA - nur ein oder mehrere BANKKONTEN bzw KREDITKARTEN erfassen. In den EINSTELLUNGEN (Kapitel 6) wird beschrieben, wie man dafür den Belegkreis BANK sowie die BELEGKREISE 2-5 verwendet: Sie können jedoch die Belegkreise 2 bis 5 nicht nur als weitere Banken, sondern auch als etwas anderes definieren. Im neben stehenden Beispiel sehen Sie zwei solcher Belegkreise: LOSUNG und UMBUCHUNGEN. LOSUNGEN Wenn Sie Ihre täglichen Losungen nicht mit üblichen Kassabelegen erfassen sondern zB auf eigenen Losungsbögen oder in Form von anderen Aufzeichnungen, so kann es aus Gründen der Übersichtlichkeit Sinn machen, dass Sie Ihre Losungen als eigenen Belegkreis erfassen. Losungen benötigen keine fortlaufende Nummer und es werden nur das Datum, die Einnahme und das richtige Erlöskonto ausgewählt. Der entsprechende Steuersatz wird automatisch ausgefüllt, wenn er bei den entsprechenden Sachkonten richtig hinterlegt ist. Als Buchungstext reicht das Wort LOSUNG. Sie können die Losungen aber ebenso (wie im Kapitel 7 beschrieben beim Unterpunkt TAGESLOSUNGEN) direkt in der Kassa erfassen. UMBUCHUNGEN Wenn Sie einen regelmäßigen Bedarf an wiederkehrenden Umbuchungen haben, so besprechen wir gerne mit Ihnen beim ersten Mal die entsprechende Vorgehensweise. Jede Umbuchung muss dabei in zwei Buchungszeilen erfasst werden: in der ersten Buchungszeile wird das Konto gewählt, von dem ein Betrag weggebucht werden soll und in der zweiten Zeile bebucht man das neue Konto. 134 © www.simplesoft.at ANHANG C - ANLAGEVERZEICHNIS 135 ANHANG C : ANLAGEVERZEICHNIS EINLEITUNG Mit dem Anlageverzeichnis können Sie Ihr Anlagevermögen erfassen, ebenso deren Abgänge und Nutzungsdauer und die entsprechenden Abschreibungen und Buchwerte kalkulieren. Die gesetzlich vorgeschriebenen Halbjahresabschreibungen (wenn Sie ein Anlagegut nach dem 30.6 eines Jahres anschaffen - oder ein Anlagegut vor dem 1.7 ausscheidet) werden natürlich korrekt berücksichtig. Anlagevermögen sind Wirtschaftsgüter, die prinzipiell dazu bestimmt sind dauernd bzw längerfristig (zumindest länger als 1 Jahr) in Ihrem Unternehmen zu sein (siehe nachfolgende Beispiele bei der Nutzungsdauer). Kein Anlagevermögen sind entsprechend: Vorräte von Handelsware, Material, Rohstoffe, Büromaterial, Reinigungsmittel oder Ausgaben für die INSTANDHALTUNG (=Austausch Glühbirnen, Batterien, Sicherungen, Wartung von Geräten, Austausch von Autoreifen, ...) BEDIENUNG Sie werden ersucht, nur in weißen Feldern Einträge zu machen, da die gefärbten Zellen Berechnungsformeln enthalten. Tragen Sie als erstes das aktuelle Jahr in der Zelle G8 ein. Tragen Sie die Anlagengüter der Reihe nach ein, wie Sie sie gekauft haben: vergeben Sie jeweils eine neue, aufsteigende, laufende Nummer und tragen Sie - wenn gewünscht - auch eine Sachkontonummer ein, der das Anlagegut zuzuordnen ist. Dann geben Sie noch folgende Daten für jedes Wirtschaftgut ein: das Datum der Inbetriebnahme des Anlagegutes (das wird meist das Rechnungsdatum sein) den Anschaffungswert * des Anlagegutes: dies ist der Nettobetrag, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind - ansonsten nehmen Sie den Bruttobetrag dann geben Sie zuletzt noch die voraussichtliche Nutzungsdauer ein. Vergessen Sie bitte nicht, dass bei den Anschaffungskosten auch die Anschaffungsnebenkosten zu berücksichtigen sind: bei einem Grundstückskauf müssen die Grunderwerbsteuer und die Ausgaben für den Notar zum Grundstückswert hinzugerechnet werden, beim Kauf einer Maschine eventuelle Ausgaben für den Zoll, Transport, Aufbau und Anschluss der Maschine usw. Das Abgangsdatum geben Sie erst in dem Jahr ein, wenn das Anlagegut ausscheidet. NUTZUNGSDAUER Manche Vermögensgegenstände verlieren mit den Jahren üblicherweise ihren Wert nicht und werden daher auch nicht über eine Nutzungsdauer abgeschrieben: zB Grund und Boden, Beteiligungen, Konzessionen, Wertpapiere, unbefristete Patente und Lizenzen. Geben Sie bei diesen daher bitte KEINE Nutzungsdauer ein. 135 © www.simplesoft.at ANHANG C - ANLAGEVERZEICHNIS 136 Bei allen anderen Wirtschaftsgütern, die durch die Benutzung an Wert verlieren, geben Sie die voraussichtliche Nutzungsdauer ein. Allerdings schreibt der Gesetzgeber eine gewöhnliche Mindestnutzungsdauer vor für die verschiedenen Gegenstände, die in aller Regel nicht unterschritten werden darf. Sie sollten sich daher beim Eintragen der Nutzungsdauer an folgende Richtwerte einhalten. Diese sind MINDEST-Nutzungsdauern; Sie können daher gerne längere Nutzungsdauern ansetzen, wenn Sie davon ausgehen, dass der Gegenstand länger genutzt werden wird: Gebäude, die unmittelbar zur betrieblichen Leistungserstellung zu zählen sind (Produktionshalle, Lager, Verkauf …): 33,3 Jahre Gebäude für andere betriebliche Zwecke (Verwaltung oder Wohnzwecke eigener Dienstnehmer): 50 Jahre Gebäude, die zu Wohnzwecken an Fremde vermietet werden: 66,7 Jahre Gebäude, die zu betrieblichen Zwecken vermietet werden: 25 Jahre Gebäude allg: wenn es ein Gutachten gibt, können Gebäude auch kürzer abgeschrieben werden Hallen in Leichtbauweise: 14 Jahre Garagen: 30 Jahre Gebäudeinbauten (Küche / Bäder / Werkstatt / Heizung ...): 10 Jahre Gaststätteneinbauten: 7 Jahre Büroeinrichtung (Möbel - Kästen …) 7-10 Jahre Alarmanlagen: 8 Jahre Homepage und Software: 3 Jahre PC: 4 Jahre Handy: 4 Jahre Maschinen: 7-10 Jahre Kleinmaschinen (Stichsäge / Bohrmaschine): 5 Jahre Werkzeuge: 2-4 Jahre Elektrogeräte (Audioanlagen / Video / Kopierer / Spülmaschine / Fotoapparat / Telefon / FAX / Registrierkasse): 5 Jahre Klimaanlagen / Kühlschränke: 8 Jahre PKW allgemein: 8 Jahre PKW von Fahrschulen / Taxiunternehmen: 5 Jahre LKW: 5-7 Jahre GERINGWERTIGE WIRTSCHAFTSGÜTER (GWG) Geringwertige Wirtschaftsgüter sind Anlagevermögen mit einem Wert bis maximal 400 € netto bzw brutto 480 €. Geringwertige Wirtschaftsgüter müssen bei einer Einnahmen-Ausgabenrechnung nicht im Anlagevermögen erfasst werden. Bei einer doppelten Buchhaltung reicht es den Gesamtbetrag der GWG des betreffenden Jahres in der Tabelle einzutragen - als Bezeichnung wählen Sie zB GWG 2008. Als Nutzungsdauer geben Sie 1 Jahr ein und als Zugangsdatum den 1.1 (auch wenn die verschiedenen GWGs erst während dem Jahr gekauft wurden) und als Abgangsdatum den 31.12. 136 © www.simplesoft.at ANHANG C - ANLAGEVERZEICHNIS 137 HANDHABUNG Es ist nicht möglich Daten für ein Jahr einzugeben und anschließend die Tabelle für ein Vorjahr auszuwerten. Wenn Sie zB einen Zugang eines Wirtschaftsgutes im Jahr 2008 buchen, können Sie keine völlig korrekte Auswertung mehr für die Jahre 2007, 2006 ... machen. Ebenso wenig können Sie nach dem Eingeben eines Abgangsdatums aus dem Jahr 2009 keine korrekten Auswertungen mehr für frühere Jahre 2008, 2007 etc machen. Es werden zwar noch die Werte der einzelnen Wirtschaftsgüter richtig angezeigt, deren Datum vor oder im aktuell eingestellten Jahr liegen - aber bei Anlagegütern, die ein Datum eines späteren Jahres beinhalten, kann es zu Fehler kommen und auch die Gesamtsummen stimmen nicht. Prinzipiell raten wir daher, dass Sie nach Erstellen des Anlageverzeichnisses für ein Jahr, dieses als eigene Datei mit dem Namen zB Anlageverzeichnis 2007 speichern. Für das Jahr 2008 ergänzen Sie diese Datei mit den Anlagezugängen und Abgängen für 2008 und anschließend speichern Sie die Datei unter einem neuen Namen zB Anlageverzeichnis 2008 ANSICHTEN Mit der Taste DETAIL AN / AUS in der Zelle B8 können Sie die zusätzlichen Berechnungsspalten ein und wieder ausblenden. Diese zusätzlichen Berechnungsspalten arbeiten automatisch für die Berechnung der Hauptspalten und können daher stets ausgeblendet bleiben. AUSWERTUNG EINZELNER KONTEN Wenn Sie die Abschreibungen selber buchen, benötigen Sie in aller Regel die Abschreibungssummen der einzelnen Konten. Dazu wurde ein Autofilter in der Zeile 17 gesetzt. Hier können Sie in der Telle B17 über das Auswahldreieck ein einzelnes Sachkonto anwählen, sodass nur mehr dieses angezeigt wird und alle anderen Konten vorübergehend ausgeblendet werden. In der Zeile 119 erhalten Sie dann die Summe der Beträge des aktuell angezeigten Kontos. Bei der Einnahmen/Ausgabenrechnung kann die Abschreibung freiwillig gebucht werden. Alternativ gibt es aber hier in der SIMPLEFIBU die Möglichkeit, die Abschreibung direkt nur in der Saldenliste automatisch abziehen zu lassen. Voraussetzung ist, dass das AVZ hier geführt wird. Mehr dazu im Anhang E - JAHRESABSCHLUSS. 137 © www.simplesoft.at 31. SUPPORT 138 ANHANG D : BELEGKREISE ABSCHLIESSEN Mit den neuen Aufzeichnungspflichten ab 2007 und der damit einhergehenden Dokumentation der zeitnahen, unveränderten Erfassung ergeben sich dann Anforderungen an Ihre Buchhaltungssoftware, wenn Sie keine anderweitigen Grundaufzeichnungen haben und Ihre Geschäfte ausschließlich mittels Software erfassen. Wenn Sie also keine handschriftlichen Erlösaufzeichnungen haben und keine Kassensystemausdrucke, sondern Sie Ihre Einnahmen ausschließlich hier in der SIMPLEFIBUBUCHHALTUNG erfassen, gilt die SIMPLEFIBU-BUCHHALTUNG als Ihre Grundaufzeichnung. Wenn Sie die Buchhaltung jedoch regelmäßig (jedes Monat oder einmal im Quartal) zum Steuerberater schicken, damit dieser bei sich einspielt, kann die eingespielte Buchhaltung beim Steuerberater die Zeitnahheit und unveränderte Erfassung dokumentieren. In beiden Fällen - wenn Sie andere Grundaufzeichnungen haben oder die Daten regelmäßig an den Steuerberater schicken - müssen Sie die nachfolgenden Arbeitsschritte NICHT berücksichtigen. Wenn Sie aber während des Jahres die Buchhaltung alleine erfassen und keine anderen Grundaufzeichnungen haben als nur die SIMPLEFIBU-BUCHHALTUNG, dann müssen Sie die zeitnahe und unveränderte, buchhalterischen Erfassung auf folgende Weise dokumentieren: Nachdem Sie einen Monat fertig gebucht haben, schließen Sie diesen Monat als fertig gebucht ab. Wählen Sie dazu - während Sie in einem Tabellenblatt des entsprechenden Monats sind - im Menü ANZEIGE den Punkt AKTUELLES MONAT ABSCHLIESSEN. Alle Tabellen in diesem Monat (Kassa, Bank etc) werden als fertig gebucht abgeschlossen und dabei der Schreibschutz der Tabellen gesetzt, sodass sie nachträglich nicht mehr geändert werden können. Zudem wird in allen Tabellen in der Zelle C4 ein Hinweis gesetzt, dass dieser Monat fertig gebucht ist. Dieser Hinweis enthält auch das Datum, an dem Sie das Monat abgeschlossen haben. Wenn Sie möchten, können Sie die Tabellenblätter eines Monats auch einzeln abschließen. Verwenden Sie dazu im Menü ANZEIGE den Punkt AKTUELLE TABELLE ABSCHLIESSEN. Theoretisch gibt es im Menü ANZEIGE im Untermenü BELEGKREIS ÖFFNEN auch eine Funktion, um die gesamte Buchhaltung auf einmal zu schließen. Wenn Sie eine Tabelle (Monat) zu früh abgeschlossen haben und noch etwas nachbuchen müssen, können Sie über das Untermenü BELEGKREIS ÖFFNEN im Menü ANZEIGE die betreffende Tabelle (Monat) noch einmal öffnen. Nach dem Ergänzen schließen Sie sie wieder ab. Im Menü BELEGKREIS ÖFFNEN finden Sie weiters die Funktion MANIPULATIONS-CHECK. Um dem Finanzamt im Bedarfsfall nachweisen zu können, dass die Daten des Abschließens eines Buchungsmonats und der entsprechenden Buchungstabellen, nicht manipuliert worden sind, können Sie diese Funktion ausführen. Denn an nicht manipulierbarer Stelle in nicht einblendbaren Tabellenbereichen wird das jeweilige Datum des Abschlusses einer Buchungstabelle ebenfalls protokolliert und dieses versteckte Datum wird mit dem angezeigten Datum in den Zellen E4 der Buchungstabellen verglichen und auf Unregelmäßigkeiten hingewiesen. 138 ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS 139 ANHANG E : JAHRESABSCHLUSS BEIM E/A-Rechner Prinzipiell kann man gerade bei der einfachen Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung den Jahresabschluss und die Steuererklärungen selber machen. Sonderfall doppelte Buchhaltung Auch bei Einzelunternehmern, die eine doppelte Buchhaltung führen, kann man den Jahresabschluss und die Steuererklärungen E1a und E1b selber hier in der Vorlage machen. Da es bei der doppelten Buchhaltung jedoch wichtig ist - im Gegensatz zur Einnahmen-/AusgabenRechnung - die Kontensalden der Bestandeskonten (das sind die Klassen 0-3 und die Klasse 9) über die Jahresgrenze vorzutragen, muss man die Endsalden des alten Jahres im nächsten Jahr zu Beginn als Eröffnungssaldo einbuchen. Wenn Sie eine doppelte Buchhaltung vollständig mit der SIMPLEFIBU buchen und auch den Jahresabschluss selber machen und daher die Kontensalden ins nächste Jahr vortragen müssen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (www.simplesoft.at) und wir helfen Ihnen gerne dabei. Generell empfehlen wir bei doppelten Buchhaltungen einen Steuerberater zu konsultieren, der für Sie den Jahresabschluss und die Steuererklärungen macht, da die steuerliche Situation und der Jahresabschluss doch deutlich komplexer ist als bei der Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung. Sie können mit der SIMPLEFIBU den gesamten Buchhaltungsaufwand abdecken und auch schon den größten Teil der Jahresabschlussbuchungen machen und den letzten Rest kostengünstig vom Steuerberater erledigen lassen. Jahresabschluss bei der Einnahmen-/Ausgabenrechnung Bei der E/A-Rechnung muss beim Jahreswechsel keinerlei Kontosaldo vorgetragen werden ins neue Jahr, wie es bei der doppelten Buchhaltung der Fall ist. Nur die Endsalden in der Bank und in einer eventuellen echten Kassa werden von der Vorlage automatisch beim Jahreswechsel (siehe Kapitel 30) übernommen. Das zu versteuernde Ergebnis errechnet sich immer nur jeweils aus den Kontensalden der Kontenklasse 4 (Erlöse) und der Kontenklasse 5-8 (Aufwendungen). Alle Buchungen auf die übrigen Konten habe keine Auswirkung für das Jahresergebnis und die Versteuerung. Einzig die Konten der Klasse 0 (Anlagevermögen) wirken sich indirekt über die Abschreibung (meist auf dem Buchhaltungskonto "7000 Abschreibung") auf das zu versteuernde Ergebnis aus. Wenn Sie das beim Jahresabschluss häufigste Thema "Eigenverbrauch / Privatanteil" bereits während des Jahres in der Buchhaltung korrekt berücksichtigen (siehe Kapitel 6.22), werden in den meisten Fällen nicht mehr als 5 Abschlussbuchungen notwendig sein. Anschließend können Sie direkt die Buchhaltung für die Steuererklärungen aufbereiten lassen. Im Nachfolgenden werden die Werte für das Veranlagungsjahr 2010 angeführt. Um in folgenden Jahren möglichst aktuelle Zahlen zu erhalten, können Sie diese ganz einfach mit Internetsuchmaschinen finden. Gerne helfen wir Ihnen im ersten Jahr den Jahresabschluss selber zu erstellen und die Steuererklärungen selber einzureichen. Im Folgejahr benötigen Sie meist keine Hilfe mehr. 139 ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS 140 Durchführen der Jahresabschluss-Buchungen Bei einer Einnahmen-/Ausgabenrechnung gibt es in der Regel keine echte Kassa (siehe Kapitel 7.1 und 7.2) und Sie führen dann in den monatlichen Kassatabellen nur eine so genannte Bargeldverrechnung, deren laufender Buchungssaldo in den meisten Fällen negativ ist, da Sie in der "Kassa" (Bargeldverrechnung) vielleicht vorwiegend Aufwendungen und nur selten Erlöse buchen werden, da viele Kunden per Überweisung zahlen. Sie können bei einer Bargeldverrechnung (wenn es also keine echte Kassa gibt) die Abschlussbuchungen am Ende des Jahres nach den normalen Dezemberbuchungen gleich direkt anschließend in der Tabelle "KASSA-DEZ" machen. Wenn Sie jedoch - keine Kassa-Tabellen gebucht haben, weil alle Ihre Zahlungen nur über ein Bankkonto gehen - oder wenn Sie eine echte Kassa gebucht haben, weil Sie den Kassastand kontrollieren möchten, blenden Sie sich bitte in der Tabelle EINSTELLUNGEN (Menü Extra) in der Zeile 2 einen neuen Belegkreis für die Abschlussbuchungen ein. Nehmen Sie dazu einen freien Belegkreis: frei ist ein Belegkreis dann, wenn unter seiner Schaltfläche kein "o" steht. Bei der Standardvorlage ist das Gegenkonto für den Belegkreis 5 bereits mit dem richtigen Gegenkonto 9999 für die Jahresabschlussbuchungen hinterlegt und wir empfehlen Ihnen daher den Belegkreis 5 zu aktvieren. Sie werden nach einem Klick auf die "Belegkreis 5"-Taste vom Programm gebeten beim Kreis 5 in der Zeile 15 das korrekte Gegenkonto einzustellen. Da hier ohnedies schon das korrekte Gegenkonto 9999 eingestellt ist, brauchen Sie bei dieser Frage nichts mehr weiter hier in den Einstellungen zu ändern und Sie können direkt in der Dezembertabelle des Belegkreises 5 die Abschlussbuchungen machen. (Falls Sie die Tabelle "BK-DEZ-5" nicht sehen, klicken Sie im Menü ANZEIGE auf DEZEMBER.) 140 © www.simplesoft.at ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS 141 Bei allen nachfolgend beschriebenen Themen für den Jahresabschluss, bedenken Sie bitte Folgendes: alle Hinweise bezüglich Vorsteuer und Umsatzsteuer sind für Sie nur dann wichtig, wenn Sie Vorsteuer abzugsberechtigt sind und bei der Verbuchung von Aufwendungen die Spalte H mit Steuerprozenten buchen. Wenn Sie keinen Vorsteuerabzug geltend machen (weil Sie steuerbefreit oder KleinunternehmerIn sind) sind für Sie in den folgenden Ausführungen die Bruttobeträge immer gleich den Nettobeträgen ohne dass Sie von netto auf brutto umrechnen müssen und bei den Abschlussbuchungen nehmen Sie immer Konten mit 0% Umsatzsteuer und geben nie Steuerprozent ein. E1.) Reiseaufwand Eventuellen Reiseaufwand (Geschäftsreisen / Dienstreisen von Mitarbeitern), der mit Belegen einhergeht (Fahrscheine, Flugtickets, Taxi, Hotelrechnungen, Konferenzgebühren, Eintritte, Geschäftsessen…) werden Sie schon laufend in der Buchhaltung erfasst haben. Gerade die Reiseaufwendungen ohne Beleg - die im Kapitel 26 besprochenen Taggelder und Nächtigungsgelder, die Sie in der Simplefibu während des Jahres in der Reisekostentabelle erfassen können - oder auch die nachfolgend besprochenen Kilometergelder (siehe Kapitel 27) werden am einfachsten in Summe einmal jährlich eingebucht. Es muss dabei zu keinem Zahlungsfluss kommen, etwa indem Sie die Reisekosten von der Bank abheben würden. Es reicht, wenn Sie den Aufwand als Jahresabschlussbuchung auf das betreffende Aufwandkonto buchen. Wir unterscheiden zwischen a. Geschäftsreisen des Unternehmers selbst - Taggelder und Nächtigungsgelder werden auf das Konto 7340 Diäten und Tagsätze Unternehmer gebucht (Achtung: von den österreichischen Reisen können Sie sich zusätzlich 10 % Vorsteuer holen, falls Sie vorsteuerabzugberechtigt sind) - Kilometer siehe nächster Unterpunkt 2. PKW und Kilometergeld b. Geschäftsreisen von Angestellten / Dienstnehmern - Taggelder und Nächtigungsgelder buchen Sie auf das Konto 7345 Diäten und Tagsätze Mitarbeiter (bei inländischen Reisen wieder mit 10 % Vorsteuer) - Kilometergelder von Dienstnehmern können auf das gleiche Konto 7345 gebucht werden. Das kann dann z.B. so aussehen: 141 © www.simplesoft.at ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS 142 E2.) PKW und Kilometergelder Wie im Kontierungshandbuch beim Konto 630 PKW im 1.Kapitel "Klasse 0" beschrieben, kann - ein PKW im Firmenvermögen sein und alle Aufwendungen (Anschaffung, Tanken, Service, Versicherung) werden in der Buchhaltung erfasst und am Jahresende wird die private Nutzung dieses "Firmen-PKWs" als Eigenverbrauch gebucht (siehe nächster Unterpunkt 3) - ein PKW kann aber auch im Privatvermögen bleiben und Sie buchen am Jahresende das Kilometergeld für die betrieblich gefahrenen Kilometer ein (und keinerlei weiteren PKWAufwendungen außer Unfallkosten bei betrieblichen Fahrten, da mit dem Kilometergeld jeglicher Aufwand abgegolten ist) Wie im Kapitel 27 Fahrtenbuch hier beschrieben müssen Sie bei gemischter Nutzung eines PKW's (der also sowohl für betriebliche als auch für private Fahrten genutzt wird) ein Fahrtenbuch führen. Wenn der PKW im Betriebsvermögen ist, wird am Jahresende einmal die private Nutzung als Eigenverbrauch gebucht (siehe nächster Unterpunkt). Wenn der PKW im Privatvermögen bleibt, buchen Sie am Jahresende einmal für jeden betrieblich gefahrenen Kilometer das amtliche Kilometergeld. Dieses beträgt im Jahr 2010 0,42 € pro Kilometer. (Aktuelle Kilometergelder finden Sie immer sofort z.B. auf Google, wenn Sie z.B. "Kilometergeld Österreich 2011" eingeben.) Buchen Sie das Kilometergeld bei den Jahresabschlussbuchungen auf das Konto 7325 Kilometergelder Unternehmer (immer OHNE Vorsteuer). Wie bei allen Jahresabschlussbuchungen wird in der Regel keinerlei Zahlungsfluss stattfinden. Dadurch, dass Sie auf ein Aufwandkonto buchen, wird Ihr steuerliches Ergebnis verringert und Sie zahlen entsprechend weniger Einkommensteuer. E3.) Eigenverbrauch / Privatanteil / Werbegeschenke Eigenverbrauch buchen Sie immer dann, wenn etwas, das in der Buchhaltung auf ein Aufwandkonto (daher Kontenklasse 5-7) gebucht wurde, nicht für die Unternehmung sondern von Ihnen privat genutzt wurde. Die Höhe der privaten Nutzung sollte möglichst genau dem tatsächlichen Umfang entsprechen. Beim PKW wird dies über genaue Aufzeichnung der betrieblichen und der privaten Kilometer ermittelt. Bei zahlreichen anderen Aufwendungen wird man eher möglichst genau schätzen. 3a. den Privatanteil bei der Buchhaltung gleich laufend berücksichtigen Wie im Kapitel 6.22 beschrieben können Sie bei allen Aufwandskonten in der Sachkontentabelle die Prozent des Privatanteiles beim betreffenden Aufwand hinterlegen, sodass der Privatanteil schon beim laufen Buchen immer berücksichtigt wird und Sie jetzt hier beim Jahresabschluss nichts mehr zu machen haben. Diese Variante ist die deutlich bessere, weil es dadurch zu keiner Vorsteuerkorrektur kommt und Sie die unter folgendem Punkt b. beschriebene Privatanteilbuchung nicht machen müssen. 142 © www.simplesoft.at ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS 143 3b. den Privatanteil erst am Jahresende berücksichtigen Wenn Sie den Privatanteil bei der laufenden Buchhaltung noch nicht berücksichtigt haben, rechnen Sie die Summe der Ausgaben für den betreffenden Aufwand aus und berechnen davon dann die Betragshöhe gemäß dem Privatanteil. Bsp. PKW: befindet sich Ihr PKW im Betriebsvermögen, werden Sie während des Jahres alle PKW-Aufwendungen in voller Höhe in der Buchhaltung gebucht haben. Summieren Sie all diese PKW-Aufwendungen wie: PKW-Tanken, PKW-Versicherung, PKW-Parkscheine, PKW-Reparatur, PKW-Garagenmiete, PKW-Autobahnvignette, jährliche PKW-ABSCHREIBUNG aus dem AVZ … Wenn Sie ohnedies mit eigenen PKW-Aufwandkonten arbeiten, können Sie die Summen dieser PKW-Aufwandskonten direkt in der Saldenliste aufsummieren. (Die Höhe der Abschreibung des PKWs sehen Sie direkt im Anlageverzeichnis in der Tabelle AVZ nach.) Waren Ihre gesamten Jahreskilometer 10.000 und die privaten Kilometer betrugen 2.000, so ergibt dies einen Privatanteil von 20%. Wenn die Summe Ihrer PKW-Aufwendungen z.B. 5.000 € waren, müssen Sie 20% davon - also 1.000 € - als Privatanteil ausbuchen. Sie machen eine einzige Buchung auf dem Konto 4900 Erlöse Eigenverbrauch 0% mit dem Betrag 1000. Da dies als Erlös gebucht wird, reduziert sich Ihr zuvor gebuchter Aufwand von € 5.000 auf nur mehr 4.000 €, was genau dem tatsächlichen betrieblichen Aufwand entspricht. Da ein normaler PKW keine Vorsteuer beim Buchen der Aufwendungen erlaubt, müssen wir beim Eigenverbrauch ebenfalls keine Umsatzsteuer buchen. (Sonderfall Fiskal-LKW: dabei werden Sie Aufwendungen mit 20% Vorsteuer haben (Tanken, Service) und Aufwendungen mit 0% (Versicherungen). In diesem Fall machen Sie 2 Aufwand-Summen und 2 Buchungen: eine auf das Konto 4900 Erlöse Eigenverbrauch 0% und eine auf 4920 Erlöse Eigenverbrauch 20%. Wurde beim Kauf des Wagens zusätzlich die gesamte Vorsteuer abgezogen, muss diese nun anteilsmäßig korrigiert werden. Rufen Sie uns bitte an und wir helfen Ihnen bei der Berechnung.) Bsp. Telefon: Wenn Sie jedoch bei einem Aufwand - z.B. Telefon - immer 20 % Vorsteuer gebucht haben (indem Sie in den Monats-Buchungstabellen in der Spalte H "Steuer-Prozent" immer 20 % stehen haben) - muss nun der Privatanteil ebenfalls mit Umsatzsteuer gebucht werden, um die zuvor irrtümlich zu hoch einbehaltene Vorsteuer zu korrigieren. Dabei ist zu unterscheiden, ob Sie die Aufwandsumme aus den Bruttobeträgen ermitteln (etwa indem Sie die Summe der Telefonrechnungen bilden) oder aus den Nettobeträgen (indem Sie in der Saldenliste den Betrag des betreffenden Aufwandkontos nehmen). Den Bruttobetrag nehmen Sie für die Abschlussbuchung direkt - einen Nettobetrag rechnen Sie erst auf Brutto zurück: - ein 10 % Netto-Auwandsbetrag wird mal 1,1 gerechnet: netto € 100 sind brutto € 110 - ein 20 % Netto-Aufwandsbetrag wird mal 1,2 gerechnet: netto € 100 sind brutto € 120 Anschließend berechnen Sie den Privatanteil von diesem Bruttobetrag und buchen ihn ein. Bsp. Bruttobetrag: Die Summe Ihrer Telefonrechnungen sei brutto 600 € und Sie haben einen Privatanteil von 20 %. Sie buchen 20 % von den 600, daher 120 € auf das Konto 4920 Erlöse Eigenverbrauch 20 %. Wir benötigen das 20%-Eigenverbrauchskonto, weil der ursprüngliche Telefonaufwand auch mit 20 % Vorsteuer gebucht wurde. Bsp. Nettobetrag: Sie haben einen Gastronomiebetrieb und kaufen regelmäßig Lebensmittel mit 10% Vorsteuer ein. Den privaten Verzehr dieser Lebensmittel schätzen Sie auf 1 % ein. In der Saldenliste sehen Sie beim Konto 5410 Einkauf Küche 10% am Jahresende die NettoBetragssumme 5.000 €. Da es sich in der Saldenliste - wenn Sie Vorsteuer abziehen - immer um einen Nettobetrag handelt, müssen Sie ihn zuerst auf einen Bruttobetrag gemäß obiger Formel hochrechnen: 5.000 mal 1,1 ergibt einen Bruttobetrag von € 5.500. Davon errechnen Sie 1%: das sind 55 €. Diese buchen Sie nun auf das Konto 4910 Erlöse Eigenverbrauch 10%. 143 © www.simplesoft.at ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS 144 3c. Typische Beispiele des nachträglich gebuchten Privatanteils - das berufliche Handy wird auch privat genutzt: wenn Sie einen Festnetzanschluss und ein Handy haben, kann man in der Regel einen der beiden Aufwendungen voll in die Buchhaltung hinein nehmen, wenn man den anderen beim Buchen ganz weglässt. Ansonsten schätzen Sie bitte die private Nutzung. Da beim Telefonaufwand in der Regel 20% Vorsteuer gebucht wurden, müssen Sie den Privatanteil auf das Konto 4920 Erlöse Eigenverbrauch 20% buchen. Wenn Sie diesen Privatanteil noch nicht automatisch bei der laufenden Buchhaltung berücksichtigt haben - siehe vorigen Unterpunkt 3a. - machen Sie einfach am Jahresende eine Abschlussbuchung, die z.B. so aussehen kann: - wenn der PKW, der sich im Firmenvermögen befindet, auch privat gefahren wird. (Ein Beispiel für den PKW-Privatanteil finden Sie bei vorigem Unterpunkt b.) - der Laptop / PC oder ein anderes Anlagevermögen (Maschinen / Geräte…) Ihrer Unternehmung wird auch privat genutzt. Bei der Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung empfehlen wir, dass Sie den Kauf (und auch eventuelle nachfolgende Ausgaben für Wartung / Reparatur / Verbrauchsmaterial wie Druckerpatronen etc) gleich nur prozentuell in der Höhe der betrieblichen Nutzung einbuchen. BSP der Firmendrucker wird zu 20 % auch privat genutzt. Machen Sie beim Buchen des Kaufs eine Splittbuchung und buchen nur 80% des Kaufpreises (mit Vorsteuerabzug) auf das Anlagevermögenkonto in der Klasse 0 und buchen die restlichen 20% (ohne Vorsteuerabzug) auf das Konto 9000 Privat. In der Anlageverzeichnistabelle hier in der SIMPLEFIBU (erreichbar über das Menü EXTRA) tragen Sie als Anschaffungswert nur die 80% vom Nettopreis ein. Für die laufenden Aufwendungen legen Sie in der Sachkontentabelle ein Aufwandkonto in der Klasse 7 an mit dem Namen "Druckerwartung und Verbrauchsmaterial" und hinterlegen dort einen Privatanteil von 20%. - Entnahmen von in der Klasse 5 gebuchten Handelswaren, Material, Lebensmitteln…: BSP: Sie haben von den gehandelten Handelswaren 2 % selbst entnommen (wir empfehlen dringend bei Handelswaren die privaten Entnahmen nicht zu schätzen sondern exakt aufzuzeichnen). In der Saldenliste sehen Sie den Nettoaufwand auf dem Konto 5020 Einkauf Handelsware 20% von 10.000 €. Vor dem Privatanteil-Rechnen müssen Sie den Nettoaufwand der Saldenliste immer auf den Bruttoaufwand hochrechnen: netto 10.000 € bei 20%-Aufwand mal 1,2 ergibt 12.000 € Bruttoaufwand. 2% davon sind € 240 und Sie buchen diese auf das Konto 4920 Erlöse Eigenverbrauch 20%. (Wenn Sie die privat entnommenen Handelswaren wie hier empfohlen detailliert einzeln aufzeichnen, halten Sie jeweils die Brutto-Beträge der einzelnen Entnahmen fest und buchen die Summe dieser entnommenen Brutto-Beträge am Jahresende auf das Konto 4920.) - Mitarbeiter des Unternehmens sind für Sie privat tätig. Angenommen die in Ihrer Firma arbeitende Reinigungskraft arbeitet ab und zu auch bei Ihnen zu Hause. Die monatliche Arbeitszeit betrage 160 Stunden und die Reinigungskraft hat 40 Stunden während des gesamten Jahres für Sie privat gearbeitet. 160 Monatsstunden mal 12 Monate ergeben 1920 Gesamtjahresstunden. 40 Stunden davon sind 2,083 %. Lassen Sie sich von Ihrer Lohnverrechnung den gesamten Jahresaufwand dieser Reinigungskraft ermitteln (inklusive aller Lohnnebenkosten) und buchen Sie 2,083 % davon auf das Konto 4900 Erlöse Eigenverbrauch 0% - Werbegeschenke: wir empfehlen Ihnen keine Werbegeschenke über € 40 zu machen, da bei größeren Werbegeschenken eine Eigenverbrauchsbesteuerung zu erfolgen hat, wenn für diese Werbegeschenke Vorsteuer abgezogen wurde beim Einkauf. Möchten Sie ein Geschenk über € 40 machen, schenken Sie bitte Gutscheine, da dann keine Eigenverbrauchsbesteuerung vorliegt. 144 © www.simplesoft.at ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS 145 E4.) Wareneinsatz, Werbung und Schwund bei Handelswaren oder Gastronomie Bei allen Unternehmungen, wo sich die Erlöse direkt durch den Einkauf von zugrunde liegenden Aufwendungen ergeben, wird das Finanzamt im Falle einer Überprüfung die zu erwartenden Erlöse mit den tatsächlichen Erlösen vergleichen. Typische Branchen sind der Handel, die Gastronomie, Branchen mit verrechneten Mitarbeiterstunden etc. Das Finanzamt sieht sich Ihren "Einkauf" an und rechnet mit einem branchenüblichen Faktor auf die zu erwartenden "SOLL-Erlöse" hoch. Kaufen Sie in der Gastronomie z.B. für 100€ Kaffee ein, erwartet das Finanzamt Kaffeeerlöse von ca.1000 €. Weichen Ihre tatsächlichen Erlöse davon wesentlich ab, werden Sie einen Erklärungsbedarf haben, weil das Finanzamt rasch "Schwarzumsätze" vermutet. Wie kann es zu Differenzen kommen zwischen den zu erwartenden und den tatsächlichen Umsätzen - und wie können diese buchhalterisch behoben werden. 4a. Privater Verbrauch: in der Gastronomie wird üblicherweise beim Lebensmitteleinkauf ein Aufschlag von 160 % angenommen. Waren Ihre Netto-Einkäufe z.B. 1.000 €, erwartet das Finanzamt einen Nettoerlös von ca. € 2.600 Wenn Sie jedoch von diesen € 1.000 Lebensmittel-Nettoeinkauf 200 € selber verzehrt haben, sollten Sie diese "Privatentnahme" unbedingt vom Lebensmitteleinkaufskonto "5410 Einkauf Küche 10%" wegbuchen und einen Eigenverbrauch buchen. Erstens wird dadurch eine zuvor zu hoch abgezogene Vorsteuer korrigiert und zweitens wird der Saldo am Lebensmittelaufwandkonto 5410 um 200 € reduziert auf € 800 und das Finanzamt erwartet nur noch einen Soll-Erlös von € 2080. Sie buchen diesen privaten Verbrauch von Netto-Warenwert 200 am besten mit folgenden 3 Buchungen: - zuerst müssen Sie den Eigenverbrauch von € 220 buchen wie schon beim vorigen Unterpunkt 3b. besprochen auf das Konto 4910 Erlöse Eigenverbrauch 10%. (Warum 220 € ? Wie immer muss der Netto-Betrag für die Eigenverbrauchsbuchung auf den Brutto-Betrag umgerechnet werden siehe vorigen Unterpunkt 3b - und netto € 200 bei 10% Umsatzsteuer sind brutto € 220) - das Lebensmittel-Einkaufskonto 5410 entlasten wir, indem wir die private Entnahme umbuchen auf ein neutrales Aufwandkonto. Buchen Sie eine Abschlussbuchung mit einer Einnahme von €200 auf dem Konto 5410 OHNE DABEI UMSATZSTEUERPROZENT einzugeben, da es sich um einen reinen Aufwand-Kontotransfer handelt und wir die Vorsteuer schon mit der vorigen Buchung korrigiert haben. Anschließend buchen Sie denselben Betrag wieder OHNE UMSATZSTEUERPROZENT als Ausgabe z.B. auf das neutrale Aufwandskonto 7500 Unser Beispiel sieht so aus: Mit der ersten Buchung wird der zu hoch gebuchte Lebensmittelaufwand für das Jahresergebnis und für die Vorsteuer korrigiert. Mit den nachfolgenden beiden Buchungen wird diese private Lebensmittelentnahme für die Umsatzprüfkalkulation des Finanzamtes auf ein prüfneutrales Aufwandkonto verschoben. 145 © www.simplesoft.at ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS 146 4b. Warenmuster / Werbegeschenke / kostenlose Einladungen: Sie können natürlich Handelswaren, die Sie auf das Handelswaren-Einkaufkonto in der Klasse 5 gebucht haben, an Kunden als Werbegeschenk oder als Warenmuster kostenlos verschenken. Dieser verschenkte Anteil sollte natürlich in einem nachvollziehbaren Ausmaß sein und das Finanzamt wird kaum glauben, dass man 20 % oder mehr von seinen Einkäufen verschenkt. Im Falle einer Gastronomie werden Gäste oft z.B. auf Getränke eingeladen. Der Einkauf dieser Getränke wurde auf das normale Getränke-Einkaufkonto in der Klasse 5 gebucht. Dadurch befinden sich nun ein Einkauf auf dem Aufwandskonto, der nicht zu einem Umsatz geführt hat. Da das Finanzamt jedoch den Kontosaldo des Einkauf-Kontos für die Umsatzverprobung (Aufschlagskalkulation) heranziehen wird, müssen wir dieses Einkaufskonto um die verschenkten Aufwendungen bereinigen. Dies tun wir genauso wie im vorigen Beispiel, indem wir den Netto-Einkaufswert dieser verschenkten Einkäufe auf ein "prüfungs-neutrales" Aufwandkonto umbuchen. Im Gegensatz zum vorigen Beispiel der privaten Entnahme muss aber kein Eigenverbrauch gebucht werden, da Geschenke für Ihre Kunden steuerlich absetzbar sind (und private Entnahmen nicht). Sie brauchen daher bei Geschenken an Kunden nur die beiden Aufwandskonten-Umbuchungen: - wie im vorigen Beispiel wird der Nettobetrag € 200 OHNE UMSATZSTEUERPROZENT zuerst als Einnahme auf dem ursprünglichen Einkaufs-Aufwandskonto gebucht (bei verschenktem Wein wäre dies z.B. das Konto 5411 Einkauf Wein) und dann erneut ohne Umsatzsteuerprozent als Ausgabe auf dem neutralen Konto 7500: 4c. Schwund Wareneinkäufe können auch dann nicht zu Erlösen führen, wenn sie verderben oder aus anderen Gründen verloren gegangen sind (Diebstahl / Schadensfall …). Auch in diesem Fall wird der Netto-Einkaufswert jeweils ohne Umsatzsteuer-Prozent auf ein prüfungsneutrales Aufwandkonto umgebucht werden: zuerst als Einnahme auf das ursprüngliche Einkaufskonto und dann als Ausgabe etwa auf das Konto 7800 Schadensfälle. Das kann so aussehen: 4d. Aufbau des Lagerstandes Wenn Sie z.B. Ende Dezember noch eine große Menge Handelsware einkaufen, wird auch dieser Einkauf im aktuellen Jahr nicht oder kaum mehr zu Umsätzen führen. In diesem Fall müssen Sie keinerlei Buchung machen, aber Sie sollten sich eine Notiz machen für den Fall einer Überprüfung für das Finanzamt, um den Sachverhalt leicht erklären zu können 146 © www.simplesoft.at ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS 147 E5.) Abgrenzungen Abgrenzungen sind Zahlungen, die nicht für Leistungen des aktuellen Jahres sondern für ein früheres oder für ein zukünftiges Jahr sind. Abgrenzungen sind in der Regel nur bei der doppelten Buchhaltung notwendig (siehe Handbuch EIN-AUSGANGSRECHNUNGEN Kapitel 7). Bei nachfolgenden Fällen muss jedoch auch der Einnahmen-Ausgaben-Rechner abgrenzen, (wobei Beträge unter 100 € sicherlich nicht relevant und zu vernachlässigen sind, da Abgrenzungen ja nicht zu einer Veränderung der Steuerbelastung, sondern nur zu einer Verschiebung ins andere Jahr führen): 5a. Wenn sich eine Zahlung nicht auf das aktuelle Jahr bezieht, sondern erst auf das übernächste Jahr: Beispiel wäre, dass jemand für Sie im Jahr 2012 eine Homepage machen wird, aber schon im aktuellen Jahr 2010 eine Anzahlung verlangt. Dieser Fall wird nur sehr selten eintreten. In diesem Fall buchen Sie diese Zahlung im Jahr 2010 bitte auf ein erfolgsneutrales Konto - etwa auf das Konto 9000 Privat. Wenn der Einkauf Vorsteuer enthält und Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, buchen Sie ausnahmsweise auf dem Konto 9000 mit Steuerprozenten. Machen Sie sich bitte eine Notiz für den Jahresabschluss 2012 und buchen im Jahr 2012 eine Abschlussbuchung in genau derselben Höhe auf das betreffende Aufwandkonto - dann jedoch OHNE Umsatzsteuerprozente einzugeben, da Sie sich die Vorsteuer ja schon im aktuellen Jahr geholt haben. 5b. Wenn monatlich wiederkehrende Zahlungen innerhalb der ersten 15 Tage des neuen Jahres auftreten, die eigentlich im alten Jahr einen Aufwand darstellten: Beispiel wäre das Dezembergehalt eines Mitarbeiters, wenn es erst Anfang Jänner ausgezahlt wird, oder die Dezembermiete, Bankzinsen, Versicherungsprämien oder eine hohe Telefonrechnung für den Dezember, die erst im Jänner gezahlt wird. In diesem Fall buchen Sie im Dezember des alten Jahres eine Abschlussbuchung auf dem betreffenden Aufwandkonto - jedoch OHNE Steuerprozent einzugeben. In der Buchhaltung im neuen Jahr buchen Sie im Jänner die Zahlung dieses Aufwands auf das erfolgsneutrale Konto 9000 Privat. Wenn der Aufwand mit Umsatzsteuer war und Sie Vorsteuerabzugsberechtigt sind, buchen Sie ausnahmsweise auf dem Konto 9000 mit UmsatzsteuerProzenten. 147 © www.simplesoft.at ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS 148 E6.) Abschreibungen Anlagevermögen (Gebäude / Einrichtung / Geräte / Fuhrpark…) dürfen nicht im Jahr der Anschaffung zur Gänze von der Steuer abgesetzt werden (es sei denn Sie übersteigen die Geringwertigkeitsgrenze von brutto € 480 nicht). Vielmehr muss der Anschaffungspreis über die Jahre der Nutzungsdauer verteilt als Abschreibung (auch AfA genannt - Absetzung für Abnutzung) abgesetzt werden. BSP: ein PKW mit einem Anschaffungspreis von 24.000 € muss zwingend auf 8 Jahre abgeschrieben werden. Jährlich werden daher 3.000 € als Aufwand abgeschrieben. Ihr Anlagevermögen erfassen Sie direkt in der Tabelle "AVZ" (siehe hier im Skriptum Anhang C AnlageVerZeichnis). Aktivieren Sie bitte in der Tabelle "EINSTELLUNGEN" in der Zelle L11, dass Sie die Abschreibung in der Saldenliste über die AVZ-Tabelle berücksichtigen möchten. (Wer seinen Jahresabschluss vom Steuerberater machen lässt und daher gar kein AVZ erfasst, aber der dennoch die Abschreibung in der Saldenliste sehen möchte, kann in den Einstellungen in der Zelle J11 die manuelle Erfassung der gesamten Jahres-Abschreibung aktivieren und deren Betrag in der Saldenliste in der Zelle F8 eintragen. Siehe auch Kapitel 23 Saldenliste.) Sobald Sie Ihr Anlagevermögen in der AVZ-Tabelle korrekt erfasst haben, sehen Sie in der Saldenliste in der Zelle O4 den Gesamtbetrag der Abschreibung des aktuellen Jahres. Dieser Gesamtbetrag wird auch bereits automatisch in Betriebsergebniskalkulation in der Zelle C6 berücksichtigt. (Wichtig: achten Sie beim Jahresabschluss unbedingt darauf, dass die SaldenlistePeriode vom Monat 1 - 12 eingestellt ist !) Wenn Sie in der Zelle O3 das korrekte Konto 7000 für die Abschreibung eingeben, können Sie hier mit der Taste "Abschreibung aus AVZ bei E/A-Rechnern hier in AfA-Konto einrechnen" die Gesamt-Abschreibung aus der AVZ-Tabelle automatisch in der Saldenliste einrechnen lassen. Da bei jedem Aktualisieren der Saldenliste das Konto 7000 Abschreibungen in der Saldenliste zurückgesetzt wird, müssen Sie für die Berücksichtigung der Abschreibung in der Saldenliste nach jeder Aktualisierung der Saldenliste die Abschreibung mit dieser Taste "Abschreibung aus AVZ bei E/A-Rg, einrechnen" einrechnen lassen. Ob die Abschreibung aktuell eingerechnet ist oder nicht sehen Sie in der Zelle O5. Beim Jahresabschluss klicken Sie daher, wenn Sie die Saldenliste, das Jahresergebnis und die Steuerberechnung korrekt sehen wollen, immer zuerst auf die Taste "AKTUALISIEREN" und dann auf die Taste " Abschreibung aus AVZ bei E/A-Rg, einrechnen". 148 © www.simplesoft.at ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS 149 E7.) Betriebsausgaben- und Vorsteuerpauschalierung Pauschalierungen - also die pauschale Ermittlung des Ergebnisses ohne tatsächlich gezahlte Aufwendungen zu addieren - gibt es sowohl im Bereich der Gewinnermittlung als auch bei der Vorsteuer (so Sie Vorsteuer abzugsberechtigt sind). Der Gewinn kann pauschal errechnet werden indem für die Betriebsausgaben bzw. die Werbungs-kosten bestimmte Pauschalierungsregelungen vorgesehen sind. Die nachfolgenden Infos sind zum Stand 2010 und Sie können auf Google jederzeit neue Werte für zukünftige Jahre finden. 7a. Gesetzliche Basispauschalierung Die Betriebsausgabenpauschale bei freiberuflichen und gewerblichen Einkünften beträgt 12% (höchstens € 26.400,–) vom Umsatz und vermindert sich auf 6% (höchstens € 13.200,–) bei kaufmännischer/technischer Beratung (z.B. wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer und Aufsichtsräte), schriftstellerischer, vortragender, wissenschaftlicher, unterrichtender oder erzieherischer Tätigkeit. Zusätzlich dürfen noch Ausgaben für Waren, Rohstoffe, Halberzeugnisse, Hilfsstoffe und Zutaten, Löhne samt Nebenkosten, Fremdleistungen (Steuerberater…), SV-Pflichtbeiträge (sowie Umsatzsteuer bei Verrechnung nach dem Bruttosystem) abgesetzt werden. Es darf keine Pflicht zur doppelten Buchhaltung bestehen und diese auch nicht freiwillig geführt werden. Der Umsatz darf im Vorjahr € 220.000,– nicht überstiegen haben*. Auch für freie Dienst- und Werkverträge ist diese Pauschalierung möglich. Mit der Pauschale sind die übrigen Ausgaben wie Miete, Strom, Instandhaltung, Telefon, Büromaterial, Abschreibung, PKW, Werbung… abgegolten. (* Gemäß der Entscheidung GZ 2008/15/0200 vom 25.10.2011 des VwGH gilt im ersten Jahr der Betriebseröffnung KEINE Umsatzgrenze, da sich der Gesetzestext auf das Vorjahr bezieht; im ersten Jahr des Betriebes darf die Pauschalierung daher auch bei Umsätzen > 220.000,- angesetzt werden - nur die Umsatzgrenze für die Pflicht zur doppelten Buchhaltung dürfen natürlich nicht überstiegen werden.) 7b. Vorsteuerpauschale Liegen die Voraussetzungen für die Gewinnpauschalierung vor, kann die Vorsteuer in der Höhe von 1,8% des Gesamtumsatzes (ausgenommen Hilfsgeschäfte) ermittelt werden und zwar bis höchstens € 3.960,–. Daneben kann Vorsteuer von Investitionen, die € 1.100,– übersteigen, sowie aus den Kosten für Waren, Rohstoffen, Halberzeugnissen, Hilfsstoffen und Zutaten sowie Fremdlöhnen geltend gemacht werden. Beiden Pauschalierungsformen sind gemeinsam, dass die Einnahmen in der tatsächlichen Höhe anzusetzen sind und im Falle des Rückganges zur tatsächlichen Ermittlung der Ausgaben und Vorsteuern, erst nach 5 Jahren die Pauschalierung wieder zulässig ist. Die Gewinn- bzw. Vorsteuerpauschalierung kann ohne wechselseitige Bindung in Anspruch genommen werden. Wenn Sie mehrere betriebliche Einkünfte haben, können Sie die Pauschalen für jede betriebliche Einkunft unabhängig von den anderen betrieblichen Einkünften wählen. Sinn macht die Pauschalierungen dann, wenn Sie kaum sonstigen Aufwand haben wie Miete, Abschreibung, Büromaterial, KFZ, Reiseaufwand, Telefon, Instandhaltung da das Pauschale Ihren zu versteuernden Gewinn geringer macht als die tatsächlichen Aufwendungen. Wenn Sie während des Jahres nicht sicher ist, ob für Sie die Pauschalierung günstiger ist oder nicht, erfassen Sie freiwillig Ihre Einnahmen-Ausgabenrechnung und vergleichen am Jahresende die tatsächlichen Aufwendungen (Betriebsausgaben) mit den pauschal ermittelten Betriebsausgaben. Wenn die pauschal ermittelten Betriebsausgaben größer sind, tragen Sie diese in der Steuererklärung ein und lassen die damit abgegoltenen Aufwendungen in der Steuererklärung weg. Siehe hier Unterpunkt a., wo beschrieben ist, welche zusätzlichen Aufwendungen Sie trotz des Betriebsausgabenpauschales absetzen können. Wenn Sie für Folgejahre bereits wissen, dass die Betriebsausgabepauschale für Sie günstiger ist, müssen Sie die damit abgegoltenen Aufwendungen nicht mehr buchen. Sie buchen immer alle Umsätze und nur jene Aufwendungen, die durch das Pauschale nicht abgegolten sind (siehe 7a). Wichtig: die Anwendung einer Pauschale muss in der Steuererklärung E1a extra angekreuzt werden im Kästchen „Basispauschalierung gem. § 17 Abs. 1“. 7c. Weitere Pauschalen Zusätzlich zu den 2 bisher genannten Pauschalen gibt es für viele Branchen wie etwa Gaststätten, Gemischtwarenhandel, Vertreter, Künstler, Schriftsteller, Landwirte … eigene Pauschalen für die Einkommen- und die Umsatzsteuer. Am besten Sie suchen im Internet nach dem Begriff Branchenpauschalierung, um die jeweilig aktuellen Richtsätze für Ihre Branche zu finden. 149 © www.simplesoft.at ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS 150 E8.) Steuerliche Begünstigungen / Gewinnfreibetrag Es gibt neben der Pauschalierung weitere steuerlicher Begünstigungen: 8a. Freibeträge und Prämien für - Forschungsfreibetrag von 25% bzw. 35% für die Entwicklung und Verbesserung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen. Alternativ 25% für experimentelle Forschung und (wissenschaftliche) Entwicklungen. Seit 2005 ist auch die in Auftrag gegebene Forschung und experimentelle Entwicklung für Aufwendungen i.H.v. max. € 100.000 pro Jahr bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen begünstigt. Für die beiden letzteren kann alternativ auch eine Forschungsprämie i.H.v. 8% in Anspruch genommen werden. - Dienstnehmerfortbildung (auch für interne Fortbildung): Der Bildungsfreibetrag beträgt 20% der Aufwendungen in externe und innerbetriebliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Achtung: Pauschale Höchstgrenze für innerbetriebliche Aufwendungen von € 2.000 je Kalendertag! Die Bildungsprämie kann man alternativ zum Bildungsfreibetrag beanspruchen, jedoch nur für Aufwendungen in externe Aus- und Fortbildung. Sie beträgt 6%-und ist steuerfrei. - Lehrlingsausbildungsprämien : Für bis zum 27. 6. 2008 begründete Lehrverhältnisse beträgt diese Prämie € 1.000 pro Lehrling für jedes Jahr, in dem das Lehrverhältnis bestanden hat. Das Lehrverhältnis muss aber nach der Probezeit in ein definitives Lehrverhältnis übergehen. Für ab dem 28. 6. 2008 eingegangene Lehrverhältnisse gilt die neue Lehrlingsförderung, die von den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer abgewickelt wird. 8b. Gewinnfreibetrag: Der durch die Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen (Erträgen) und Betriebsausgaben (Aufwendungen) ermittelte Gewinn ist in der Regel noch nicht der endgültige zu versteuernde Gewinn. Als "letzte" Betriebsausgabe kann nämlich noch ein Gewinnfreibetrag von bis zu 13 Prozent des (vorläufig ermittelten) Gewinnes abgezogen werden. Im Einzelnen besteht der Gewinnfreibetrag aus dem Grundfreibetrag (max. für Gewinn bis 30.000 Euro; Grundfreibetrag daher bis 3.900 Euro); dieser wird ohne Investitionserfordernis berücksichtigt. Der Grundfreibetrag steht – auch bei mehreren Betrieben – nur einmal für Gewinne bis 30.000 Euro zu. dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (soweit Gewinne über 30.000 Euro; dieser muss (wie der bisherige Freibetrag für investierte Gewinne) durch Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter gedeckt werden. Der Gewinnfreibetrag steht bis einschließlich des Jahres 2012 bis zu einem Höchstausmaß von 100.000 Euro zu, bei 13 Prozent entspricht dies einem Gewinn von 769.230 Euro. In den Jahren 2013 bis 2016 ist er vorübergehend staffelweise reduziert und beträgt für: Gewinne bis zu 175.000 Euro: 13 Prozent die nächsten 175.000 Euro: 7 Prozent die nächsten 230.000 Euro: 4,5 Prozent Für Gewinne über 580.000 Euro steht kein Gewinnfreibetrag mehr zu. Der maximale Gewinnfreibetrag beträgt nach dieser Staffelung in den Jahren 2013 bis 2016 somit 45.350 Euro. BEISPIEL Im Wirtschaftsjahr 2012 wurden folgende Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter (WG) getätigt bzw. folgende Gewinne erzielt (Beträge in Euro): 150 © www.simplesoft.at 151 ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS Fall 1 Fall 2 Fall 3 Fall 4 Gewinn vor GFB 40.000 -30.000 20.000 1.200.000 davon 13 Prozent 5.200 0 2.600 156.0001), 2) Grundfreibetrag 3.900 0 2.600 3.9002) Investitionen begünstigte WG 6.000 20.000 1.500 135.000 investitionsbedingter GFB 1.300 0 0 96.1002) GFB gesamt 5.200 0 2.600 100.0002) Gewinn endgültig 34.800 -30.000 17.400 1.100.0002) 1) Übersteigt das Höchstausmaß von 100.000 Euro. 2) In den Jahren 2013 bis 2016 wäre der Grundfreibetrag unverändert 3.900 Euro, der gesamte Gewinnfreibetrag aber mit 45.350 Euro limitiert. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag würde somit nur mit 41.450 Euro zustehen. HINWEIS Der Grundfreibetrag steht auch bei Inanspruchnahme einer Pauschalierung (unabhängig von der Rechtsgrundlage der Pauschalierung) zu. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag kann hingegen bei Inanspruchnahme einer Pauschalierung nicht beansprucht werden. Beträgt der Gewinn mehr als 30.000 Euro, kann innerhalb des Höchstbetrages (siehe oben) der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Hier ist jedoch Voraussetzung, dass begünstigte Wirtschaftsgüter angeschafft oder hergestellt werden. Der investitionsbedingten Gewinnfreibetrag steht dann in Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieser Wirtschaftsgüter zu. Er ist im Jahr der Anschaffung oder Herstellung geltend zu machen. HINWEIS Im Effekt werden dadurch im Investitionsjahr sofort bis zu 100 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgeschrieben, ohne dass dadurch für körperliche Wirtschaftsgüter die Absetzung für Abnutzung berührt wird. Diese steht unabhängig davon daneben zu.. Vom Gewinnfreibetrag ausgenommen sind Gewinne aus der Betriebsveräußerung oder der Betriebsaufgabe (Veräußerungsgewinne). Begünstigte Wirtschaftsgüter für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag sind: Körperliche, abnutzbare Anlagegüter mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren. Darunter können auch Gebäude fallen. Für angeschaffte Gebäude ist jedoch der Ausschluss von gebrauchten Wirtschaftsgütern zu beachten. Wohnbauanleihen gemäß § 10 Abs. 3 Z 2 Einkommensteuergesetz, wenn sie ab der Anschaffung mindestens 4 Jahre dem Betrieb (durch Aufnahme in ein zu führendes Verzeichnis) gewidmet werden. Nicht begünstigt bleiben insbesondere: Pkw und Kombi, ausgenommen Fahrschulfahrzeuge und Taxis Gebrauchte Wirtschaftsgüter Sofort abgesetzte geringwertige Wirtschaftsgüter 151 © www.simplesoft.at ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS 152 Nachversteuerung, Ersatzbeschaffung Scheiden Wirtschaftsgüter, für die ein Freibetrag in Anspruch genommen worden ist, vor Ablauf einer Behaltefrist von vier Jahren (Fristenberechnung von Tag zu Tag) aus dem Betriebsvermögen aus, hat grundsätzlich eine Nachversteuerung des in Anspruch genommenen Freibetrages zu erfolgen. Gleiches gilt bei dauerhafter Verbringung ins Ausland (ausgenommen bei entgeltlicher Überlassung im EU/EWR-Raum). Übersteigen die Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter 13 Prozent des über 30.000 Euro hinausgehenden Gewinnes, ist es daher wichtig, jene Wirtschaftsgüter genau zu verzeichnen, die zur Deckung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages (ganz oder teilweise herangezogen werden. Bei Wertpapieren unterbleibt eine Nachversteuerung, wenn im Jahr des Ausscheidens (der Verbringung) eine sogenannte "Ersatzbeschaffung" durch abnutzbare Anlagegüter innerhalb desselben Kalenderjahres erfolgt. In diesem Fall kommt es für die Ermittlung der Behaltefrist zu einer Zusammenrechnung der Besitzzeiten, d.h. die bisherige Behaltefrist läuft beim ersatzbeschafften Wirtschaftsgut weiter ("Fehlzeiten" innerhalb eines Jahres hemmen den Fristenlauf). Bei vorzeitigem Ausscheiden begünstigter abnutzbarer Anlagegüter ist eine Ersatzbeschaffung nicht möglich. Eine Nachversteuerung unterbleibt hier nur bei Ausscheiden durch höhere Gewalt oder einen behördlichen Eingriff. HINWEIS Als "höhere Gewalt" gilt grundsätzlich jedes Ausscheiden des Wirtschaftsgutes gegen den Willen der Unternehmerin/des Unternehmers (z.B. Zerstörung, Diebstahl, aber auch schlichtes "Kaputtwerden"). Im Falle der Übertragung eines Betriebes wird die Nachversteuerungsverpflichtung auf die Rechtsnachfolgerin/den Rechtsnachfolger überbunden (sofern die "nachversteuerungshängigen" Wirtschaftsgüter mitübertragen werden). Die Behaltefrist läuft dann bei ihr/ihm weiter. Von der unentgeltlichen Rechtsnachfolgerin/dem unentgeltlichen Rechtsnachfolger getätigte Investitionen können nur ihren/seinen Gewinn im Wege eines investitionsbedingten GFB schmälern, nicht auch jenen der Überträgerin/des Überträgers. Wird der Betrieb aufgegeben und werden die begünstigten Wirtschaftsgüter vor Ablauf der Behaltefrist entnommen, erfolgt eine Nachversteuerung, und zwar zu Gunsten des (in der Regel begünstigten) Veräußerungsgewinns (§ 24 Einkommensteuergesetz). Geltendmachung Der Freibetrag ist in der Steuererklärung getrennt nach körperlichen Wirtschaftsgütern und Wertpapieren auszuweisen. Bei körperlichen Wirtschaftsgütern ist die Inanspruchnahme des Freibetrages im Anlageverzeichnis zu dokumentieren; bei Wertpapieren ist ein gesondertes Verzeichnis zu führen, in das die Wertpapiere, für die der Freibetrag in Anspruch genommen wurde, einzutragen sind. NEU: Investitionen in Gebäude und Mieterinvestitionen (zB Adaptierungskosten für ein gemietetes Büro) sind ab 2010 begünstigt (Voraussetzung: Beginn der Bauausführung nach dem 31.12.2008). 8c. Begünstigung für nicht entnommene Gewinne Diese Begünstigung läuft mit 2009 aus und kann ab 2010 nicht mehr genutzt werden. 152 © www.simplesoft.at ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS 153 E9.) Verlustvortrag Verluste werden bei Vorhandensein anderer Einkünfte in der Regel immer mit diesen gegengerechnet und damit ausgeglichen. Hatten Sie im Vorjahr einen Verlust aus einer selbständigen Tätigkeit und waren parallel dazu in einer nichtselbständig Tätigkeit (Dienstnehmer), wurde der Verlust in der Regel bereits mit der Einkunft aus dem Dienstverhältnis gegengerechnet. Für diesen sogenannten vertikalen Verlustausgleich gibt es nur wenige Ausnahmen (wenn der Unternehmensschwerpunkt im Verwalten von unkörperlichen Wirtschaftsgütern wie Lizenzen, Autorenwerke, Beteiligungen, Forderungen etc oder in der gewerblichen Vermietung von Wirtschaftsgütern wie etwa Leasinggesellschaften liegt.) Verluste, die wegen mangelnder anderer Einkünfte nicht gegengerechnet werden können oder wegen den obigen seltenen Ausnahmen nicht gegengerechnet werden dürfen, können in die Folgejahre übernommen werden (vorgetragen werden). Der Vortrag ist allerdings maximal für 3 Jahre möglich, danach verfällt ein Verlust; (Ausnahme: Anlaufverluste der ersten 3 Jahre bei E/ARechnern, die vor 2007 entstanden sind, bleiben unbeschränkt vortragsfähig). Die Verluste aus den letzten 3 Jahren können maximal bis zur Grenze von 75% des aktuellen Jahresgewinnes gegengerechnet werden und als Sonderausgabe abgesetzt werden. Was durch diese 75%-Grenze an Verlusten nicht verwertet wird, kann im nächsten Jahr unter Beachtung der zwei Regeln (max. aus den letzten 3 Jahren / max. 75%) berücksichtigt werden. E10.) Gewinnverteilung auf 3 Jahre bei Künstler und Schriftsteller §37 / 9 EStG erlaubt bei Künstlern und Schriftstellern auf Antrag positive Einkünfte des aktuellen Jahres auf das aktuelle Jahr und die beiden Jahre davor aufzuteilen, da es in diesen Berufen immer wieder zu unregelmäßigen Einkünften kommt, die so über mehrere Jahre geglättet besteuert werden können. Nicht möglich ist diese Begünstigung bei Vortragenden, Models etc … - die Erstellung von Schriftwerken für eigene Vorträge (Vortragsunterlagen) machen die vortragende Tätigkeit zu keiner schriftstellerischen Tätigkeit. Achtung der Antrag ist für das betreffende Jahr unwiderruflich und es kommt zu einer etwaigen Wiederaufnahme der steuerlichen Verfahren für die beiden Vorjahre. Durch die steuerliche Verteilung kommt es in der Regel auch zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung. Alternativ können Künstler, die nicht der Buchführungspflicht unterliegen, für Betriebsausgaben und Vorsteuern Durchschnittssätze von 12% der Umsätze, maximal jedoch 8.725 € jährlich absetzen. 153 © www.simplesoft.at ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS 154 E11.) Werbungskosten (bei nichtselbständiger Tätigkeit) Werbungskosten sind Aufwendungen oder Ausgaben, die zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen (des beruflichen Einkommens) dienen und nicht die private Lebensführung betreffen. Werbungskosten können im Gegensatz zu den Sonderausgaben in jeder beliebigen Höhe geltend gemacht werden. Diese Ausgaben müssen dem Finanzamt mit Rechnungen, Zahlungsbelegen o.ä. nachgewiesen werden. Werbungskostenpauschale Für Werbungskosten wird bei der Steuerberechnung durch den Arbeitgeber automatisch ein Betrag von 132 € berücksichtigt, d.h. nur wenn man mehr als diesen Betrag geltend machen kann, wirkt es sich steuermildernd aus. Das Wichtigste: Belege sammeln ! Sammeln Sie bitte die Belege über das gesamte Jahr und legen sie vielleicht bereits nach Sachgruppen getrennt zusammen. Sammeln Sie lieber mehr Belege als zuwenig. Nicht benötigte Belege kann man später immer noch wegwerfen. Nicht eindeutige Angaben auf den Belegen wie "Sachbuch" ergänzen Sie bitte auf der Rückseite mit der genauen Bezeichnung des Titels. Was muss ein Beleg enthalten? Name und Anschrift des Verkäufers. Name und Anschrift des Käufers (erst bei Rechnungen über 400.- €). Datum des Kaufes. Genaue Menge, Art und Bezeichnung der Ware. ABC der Werbungskosten: Absetzung für Abnutzung (AfA) Werkzeuge und Arbeitsmittel (PC etc), die bis zu 400 € kosten, können in dem Kalenderjahr abgesetzt werden, in dem sie angeschafft wurden. Sind die Anschaffungskosten höher als 400 €, können sie nur verteilt über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgesetzt werden (AfA). Erfolgt die Anschaffung nach dem 30. Juni des betreffenden Jahres, so kann für das erste Jahr nur die halbe AfA abgesetzt werden. PC: es ist ein Privatanteil von 40 % abzuziehen. Eine niedrigere private Nutzung ist von Ihnen nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Zusätzlich zum Computer (= PC, Bildschirm und Tastatur) sind auch die erforderlichen Ausgaben für die notwendige Software, CD’S, DVD’s, Drucker, Handbücher, Papier, Maus, Scanner, usw., absetzbar. Arbeitsessen nur, wenn sie im Rahmen einer Dienstbesprechung stattfinden. Es kann nur 50% des Betrages geltend gemacht werden. Arbeitskleidung nur wenn es sich um typische Berufsbekleidung oder Schutzbekleidung handelt, nicht jedoch Bekleidung, die üblicherweise auch außerhalb der Berufsausübung getragen werden kann. Die Reinigung der Kleidung kann nur dann abgesetzt werden, wenn sie außer Haus erfolgt und Sie dafür Rechnungen haben. Arbeitsmaterial voll absetzbar (Schreibmaterial, Papier, Hefter, Klebstoff....) z.B. wenn für Fortbildung gebraucht 154 © www.simplesoft.at ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS 155 Arbeitszimmer Da bei einem Dienstverhältnis der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit (daher: mehr als 50% der Arbeitszeit) fast immer in den Räumen des Dienstgebers ist, sind Arbeitszimmer bei Dienstnehmern fast nie absetzbar. Ausnahme: Heimarbeitsplätze. Auf Grund der Beschäftigungsnatur können auch Lehrer, Politiker, Richter, Vortragende, Dirigenten und Freiberufler mit auswärtiger Betriebsstätte (Kanzlei, Ordi, Labor, Fotostudio, Therapieraum...) kein Arbeitszimmer absetzen. Ist Ihr Arbeitszimmer dem Grunde nach abzugsfähig, da sie mehr als 50% ihrer Arbeitszeit darin verbringen, dann können Sie folgende Kosten bei der Veranlagung geltend machen: anteilige Mietkosten, anteilige Anschaffungskosten bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen, anteilige Betriebskosten wie Strom, Heizung, Müll, Internet, Telefon. Aus- und Fortbildungskosten sind dann voll absetzbar, wenn sie mit dem aktuell ausgeübten Beruf in direktem Zusammenhang stehen oder im sehr nahe verwandten Bereich* angesiedelt sind. EDV-Kurse, Sprachkurse, Kosten für Studium (Studiengebühren / Sachbücher…), Fachhochschulen und Akademien. * Verwandter Bereich: Ein Fleischhauer macht eine Ausbildung zum Koch, eine Friseurin zur Kosmetikerin, ein Dachdecker zum Spengler, ein Elektrotechniker zum EDV-Techniker, eine Restaurantfachfrau zur Tourismusmanagerin. Absetzbar sind nicht nur die Kosten für die Ausbildung selbst (Seminarkosten, Büromaterial), sondern auch die Fahrtkosten, die Reisekosten, und die Nächtigungskosten. Spezialfall Sprachkurse: Erwerben Sie aufgrund der Erfordernisse im ausgeübten oder verwandten Beruf Sprachkenntnisse allgemeiner Natur (z.B. Grundkenntnisse für eine Tätigkeit als Kellner, Sekretärin, Telefonistin, Verkäufer), liegen abzugsfähige Aus- und Fortbildungskosten vor. Sprachkurse im Ausland werden nur dann steuermindernd berücksichtigt, soweit der (nahezu) ausschließliche berufliche Bezug erkennbar ist. Dazu gehören die lehrgangsmäßige Organisation, die Ausrichtung von Programm und Durchführung ausschließlich auf die Teilnehmer ihrer Berufsgruppe. Sprachkurse können aber auch Teil von Umschulungskursen sein (siehe nächster Punkt). Umschulungskosten Hierbei handelt es sich um Kosten, die nicht mit dem aktuell ausgeübten Beruf im Zusammenhang stehen, aber das Ziel haben einen anderen Beruf zukünftig auszuüben. Wichtig: die Umschulungsmaßnahmen müssen so umfassend sein, dass sie einen Einstieg in den neuen Beruf erlauben. Aufwendungen für einzelne Kurse oder Kursmodule für eine nicht verwandte beruflichte Tätigkeit sind daher nicht abzugsfähig. Sie müssen im Jahr des Absetzens der Umschulungskosten beschäftigt sein, zumindest fallweise. Und sie müssen glaubhaft machen, dass sie tatsächlich vorhaben die Umschulung beruflich anzuwenden. Eine hobbymäßige Verwertung der Ausbildung reicht nicht aus. Scheitert die tatsächliche Ausübung des angestrebten Berufes, weil Sie z.B. keinen Arbeitsplatz finden, liegen trotzdem abzugsfähige Werbungskosten vor. Berufsförderungsbeiträge Gewerkschaftsbeiträge: Voll absetzbar (wird nicht in Pauschale eingerechnet) - In einer eigenen Spalte des Antragsformulars einzutragen. Wenn der Gewerkschaftsbeitrag direkt vom Dienstgeber abgezogen wird, ist er bereits berücksichtigt und braucht nicht extra angegeben zu werden. 155 © www.simplesoft.at ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS 156 Betriebsratsumlagen Die Betriebsratsumlage wird zwar im Zuge der Personalverrechnung von der Firma einbehalten, wirkt sich aber da noch nicht steuermindernd aus. Bei der ANV können Sie die Betriebsratsumlage jedoch steuermindernd geltend machen, indem sie die Beträge, die monatlich einbehalten wurden, unter „Sonstige Werbungskosten“ eintragen. Familienheimfahrten und Kosten für doppelte Haushaltsführung Arbeiten Sie so weit weg von Ihrem Familienwohnsitz, dass Sie nicht täglich heimfahren können, können Sie die Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung und für Familienheimfahrten als Werbungskosten geltend machen. Als Familienwohnsitz gilt dabei jener Ort, an dem Sie mit Ihrem Ehepartner oder Lebensgefährten einen gemeinsamen Hausstand unterhalten, der den Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen bildet. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Der Beschäftigungsort ist so weit vom Familienwohnsitz entfernt, dass eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann (jedenfalls ab einer Entfernung von 120 km, bei Begründung auch darunter - etwa mehr als 2 h Fahrzeit pro Strecke). Die Verlegung des Familienwohnsitzes in die Nähe des Beschäftigungsortes muss aus einem der folgenden Gründe unzumutbar sein: o (Ehe)Partner ist am Familienwohnsitz berufstätig und verdient mehr als 2.200 € jährlich. o Sie üben eine zweite Berufstätigkeit in der Nähe des Familienwohnsitzes aus. o Wenn von vorneherein mit Gewissheit anzunehmen ist, dass die auswärtige Tätigkeit mit vier bis 5 Jahren befristet ist. o Es ist jederzeit eine berufliche Versetzung an einen anderen Ort möglich (z.B. bei Bauarbeitern, Leiharbeitern). o Am Familienwohnsitz im gemeinsamen Haushalt wohnen unterhaltsberechtigte und betreuungsbedürftige Kinder, und eine Mitübersiedlung Ihrer ganzen Familie ist aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar. o Sonstige schwerwiegende Gründe sprechen gegen eine Wohnsitzverlegung (z.B. Pflegebedürftigkeit von im Haushalt lebenden Angehörigen). Ist die Verlegung des Familienwohnsitzes aus einem der obigen Gründe unzumutbar, so können Sie die Kosten für die doppelte Haushaltsführung auf Dauer von der Steuer abschreiben. Liegen obige Voraussetzungen jedoch nicht vor, können die Kosten für eine beruflich veranlasste Gründung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort vorübergehend geltend gemacht werden. Für Verheiratete oder in Lebensgemeinschaft Lebende wird ein Zeitraum von 2 Jahren**, für Alleinstehende ein Zeitraum von 6 Monaten* anerkannt. * Einem ledigen Arbeitnehmer wird zugemutet, dass dieser etwa nach einem halben Jahr seinen Wohnsitz in die Nähe des Arbeitsortes verlegt. ** Bei einem Verheirateten beträgt dieser Zeitraum zwei Jahre. Im Einzelfall kann dieser Zeitraum, wenn wichtige Gründe vorliegen, durchaus länger sein. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn es sich um einen befristeten Dienstvertrag handelt bzw. wenn auf Grund der Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden nahen Angehörigen die Verlegung des Familienwohnsitzes nicht zugemutet werden kann. Das Gehalt des Ehegatten am Familienwohnsicht muss eine Grenze von mindestens 2200 € betragen. 156 © www.simplesoft.at ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS 157 Eine Familienheimfahrt (steuerlich max. 1x pro Woche hin und retour) ist die Fahrt vom Wohnsitz am Arbeitsort zum Wohnort der Familie. Sind wöchentliche bzw. monatliche Familienheimfahrten auf Grund der Entfernung (zB Ausland) völlig unüblich, kann nur eine geringere Anzahl an Familienheimfahrten geltend gemacht werden. Absetzbare Aufwendungen: • Wohnungskosten (Miete, Betriebskosten, Strom, Gas, usw.) einschließlich der erforderlichen Einrichtungsgegenstände für die Wohnung (max. 2.200 monatlich) • Kosten eines Hotelzimmers (max. 2.200 € monatlich) • Für Familienheimfahrten gilt folgende Regelung: Absetzbar sind hier die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten (Kilometergeld bei Verwendung des eigenen KFZ, Bahn, Bus, Flug). Allerdings sind die Fahrtkosten jedoch mit dem Höchstbetrag des großen Pendlerpauschales € 3.672 bzw. € 306 pro angefangenem Monat begrenzt. Hier die Werte der großen Pendlerpauschale: Vom Arbeitgeber steuerfrei ausbezahlte Ersätze sind davon abzuziehen. Vor allem bei Alleinstehenden ist darauf zu achten, ob auch tatsächlich zusätzliche Kosten anfallen. Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten können dann nicht geltend gemacht werden, wenn im Heimatort keine eigene Wohnung vorhanden ist (z.B. kostenlose Wohnung bei Eltern). Fachliteratur voll absetzbar (Fachzeitschriften, Fachsoftware, Fachbücher) Fahrtkosten voll absetzbar im Zuge von Aus- und Fortbildungen, Dienstzuteilungen, Dienstbesprechungen, Familienheimfahrten, außer wenn der Dienstgeber einen Fahrtkostenersatz zahlt. Wird ein Ersatz von weniger als das amtliche Kilometergeld (0,36 €/km) durch den Dienstgeber bezahlt (er ersetzt zB nur die Kosten für die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels, aber man fährt mit dem privaten PKW), kann man die Differenz absetzen. Führen Sie dazu ein Fahrtenbuch mit folgenden Angaben: Datum, Uhrzeit, Kilometerstand bei Abfahrt/Ankunft, Ort der Abfahrt/Ankunft. Fehlgelder Kassenfehlbeträge, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ersetzen muss, sind Werbungskosten. Führerschein Besteht ein Zusammenhang mit der von Ihnen ausgeübten (verwandten) Tätigkeit sind Kosten für den Erwerb eines Führerscheins für LKW, LKW mit Anhänger oder Autobus von der Steuer absetzbar. Hinweis: Die Kosten zur Erlangung des PKW-Führerscheins sind nicht absetzbar! 157 © www.simplesoft.at ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS 158 Nächtigungsgelder für Dienstreisen (inkl. Fortbildungen) voll absetzbar (ohne Nachweis 15 €). Der Kostenersatz durch den Dienstgeber ist jedoch abzuziehen. (Üblicherweise werden Kosten für die Nächtigung durch den Dienstgeber voll übernommen. Nächtigungsgebühr kann anfallen, wenn Hotelzimmer weniger als 15 € kostet, in diesem Fall die Differenz abzugsfähig, oder ein Teil der Kosten ist selbst zu bezahlen (hier ist ein Beleg erforderlich). Pendlerpauschale ist nur dann absetzbar, wenn sie noch nicht vom Dienstgeber berücksichtigt ist. Die Eintragung erfolgt im Antragsformular in einer eigenen Spalte. Überprüfen Sie Ihren Anspruch, es kann sich lohnen (ab 20 km einfache Wegstrecke haben Sie sicher einen Anspruch). Bei Antrag beim Dienstgeber erfolgt der Abzug laufend und wird dann in der Steuererklärung nicht mehr extra angeführt. Prozesskosten in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit sind absetzbar Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten Müssen Sie anlässlich der Beendigung Ihres Dienstverhältnisses Kosten für vom Arbeitgeber bezahlte Aus- und Fortbildung zurück bezahlen, können Sie den Aufwand als Werbungskosten geltend machen. Strafen sind grundsätzlich nicht von der Steuer absetzbar. Einzige Ausnahme: Sie erhalten eine Geldstrafe, die in ursächlichem Zusammenhang mit Ihrer Berufstätigkeit steht und Sie können nachweisen, dass die Strafe vom Verschulden unabhängig angefallen ist oder auf ein nur geringes Verschulden zurückzuführen ist. Bsp: Bei einer Ladetätigkeit parken Sie vorschriftswidrig - diese Geldstrafe können Sie absetzen. Taggelder / Nächtigungsgelder Taggelder sind voll absetzbar (je Stunde 2,20 €; je vollen Tag = 12 Stunden 26,40 €), wenn sie im Zuge einer Dienstreise/Schulung usw. anfallen Wenn Sie also für Seminare etc eine Dienstreise machen, führen Sie bitte Aufzeichnungen darüber mit Datum - Abreiseuhrzeit - Zielort - Uhrzeit der Rückkehr. Wenn Sie zusätzlich irgendwo übernachten, steht Ihnen das Nächtigungsgeld zu. Telefon/Internetkosten im Ausmaß der beruflichen Nutzung absetzbar eigene Schätzung: anteilsmäßig Umzugskosten sind voll absetzbar bei beruflicher Veranlassung: • Umzug beim erstmaligen Antritt eines Dienstverhältnisses • Umzug beim Wechsel des Dienstgebers • Umzug im Falle einer dauernden Versetzung durch den gegenwärtigen Dienstgeber • Umzug zur Vermeidung eines unzumutbar langen Arbeitsweges Trifft einer der oben aufgezählten Fälle auf Sie zu, dann können Sie die Ausgaben zur Erlangung der Wohnung am Dienstort (Inserate, Vermittlungsprovisionen, usw.) und Kosten für den Transport des Hausrates absetzen. Voraussetzung für die Absetzbarkeit von Umzugskosten ist allerdings die Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes! 158 © www.simplesoft.at ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS 159 E12.) SONDERAUSGABEN Sonderausgaben teilen sich in drei Gruppen - solche die unbeschränkt absetzbar sind, - solche die einzeln bis zu einer gewissen Höhe - und solche, die zusammen genommen nur bis zu einem gewissen Höchstbetrag absetzbar sind. Letztere werden auch TOPFSONDERAUSGABEN genannt. Hinzu kommt bei diesen Topfsonderausgaben, dass von ihnen nur ein Viertel die Steuerbemessungsgrundlage vermindert, während die zwei anderen Sonderausgabenarten die Bemessungsgrundlage zur Gänze vermindern. Sonderausgaben können auch dann abgesetzt werden, wenn sie für die Ehefrau oder für Kinder geleistet werden, für die man Familienbeihilfe bezieht. Sonderausgaben, die der Ehepartner nicht geltend macht, kann der Partner, der die Arbeitnehmerveranlagung macht, bei ihm geltend mache. In der Regel empfiehlt es sich Sonderausgaben immer bei dem Partner anzusetzen, der in der höheren Steuerprogressionsstufe ist, da dann die Lohnsteuerrückzahlung höher ist. Bei den Topfsonderausgaben gibt man diese nur dann beim Partner hinein, wenn dadurch der Maximalbetrag nicht überschritten wird. A.) OHNE HÖCHSTBETRAG UNBESCHRÄNKT UND VOLL ABZUGSFÄHIG Dazu zählen der Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung, Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung, bestimmte Renten (Versorgungsrenten, Schadensersatzrenten - nicht: Unterhaltsrenten - Kaufpreisrenten erst: wenn der Wert der Gegenleistung überstiegen wird) und dauernde Lasten, sowie Steuerberatungskosten, sofern sie nicht Betriebsausgaben sind. Auch pauschalierte Steuerpflichtige können Steuerberatungskosten als Sonderausgaben absetzen. B.) EINZELN NUR BIS BESTIMMTE HÖHE ABER VOLL ABZUGSFÄHIG Die Kirchensteuer (max. 200 €, ab 2012: € 400) oder Spenden an begünstigte Institutionen bis max. 10% der Einkünfte des vorigen Jahres. Verluste aus Vorjahren, soweit durch ordnungsgemäße Buchhaltung erfasst (ab 2007 auch bei Einnahmen-Ausgabenrechnung für Verluste der letzten 3 Jahre) können auch in das aktuelle Jahr übernommen und abgezogen werden - allerdings gilt die Vortragsgrenze von 75%, was bedeutet, dass Vorjahresverluste maximal 75% der Einkünfte des aktuellen Jahres reduzieren dürfen. Was an Verlusten übrig bleibt, kann ihn folgende Jahre mit übernommen werden. C.) GEMEINSAM BIS ZU HÖCHSTBEITRAG UND AUF 1 VIERTEL BESCHRÄNKT ABZUGSFÄHIG Die nachfolgenden Topf-Sonderausgaben werden zusammengerechnet und sind nur zu einem Viertel des Höchstbetrages von € 2.920,- abzugsfähig, maximal also € 730,-. Dieser Höchstbeitrag erhöht sich um weitere € 2.920,-, wenn ein Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht und um weitere € 1.460,- ab 3 Kindern. Für die "Topfsonderausgaben" besteht zudem eine Einschleifregelung. Ab einem Gesamtbetrag der Einkünfte von € 36.400,- werden die Sonderausgaben gekürzt bis diese ab € 60.000,- zur Gänze unberücksichtigt bleiben. 159 © www.simplesoft.at ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS 160 1. Beiträge zu freiwilligen Personenversicherungen (Kranken-, Unfall-, Pensions-, Lebensversicherung) wenn das Versicherungsunternehmen den Sitz im Inland hat. Sachversicherungen (KFZ / Haushalt…) sind keine Sonderausgaben. Sonderfall Lebensversicherung: keine Einschränkung bei Ablebensversicherungen - aber bei Lebensversicherung auf den Erlebensfall (Kapitalversicherung), die seit 1996 abgeschlossen wurden, sind nur Sonderausgabe, wenn es eine reine Rentenversicherung ist - sprich die Versicherungsleistung in Form einer lebenslangen Rente erfolgt. Freiwillige Höherversicherung in der Pensionsversicherung und Arbeitnehmer-Beiträge zu Pensionskassen sind nur dann möglich, wenn Sie keine staatliche Prämie für die Zukunftsvorsorge in Anspruch genommen haben. 2. Ausgaben für die Anschaffung von Genuss-Scheinen und für die Erstanschaffung junger Aktien von Aktiengesellschaften. Die Genuss-Scheine oder jungen Aktien müssen bei einem inländischen Kreditinstitut - gegen sofortige volle Zahlung der Anschaffungskosten der Genuss-Scheine oder des Ausgabebetrages der jungen Aktien erworben und - durch mindestens zehn Jahre ab der Anschaffung hinterlegt werden. 3. Wohnraumschaffung / -sanierung Darunter fallen i) Mindestens achtjährig gebundene Beträge, die vom Wohnungswerber zur Schaffung von Wohnraum an Bauträger geleistet werden. (Bauträger sind meist gemeinnützige Bau-, Wohnungsund Siedlungsvereinigungen /-genossenschaften). Werden die Beträge vor Ablauf von acht Jahren seit Vertragsabschluss zurückgezahlt, kommt es zu einer Nachversteuerung. Geht die Wohnung ins Eigentum des Wohnungswerbers über oder werden die rückgezahlten Beträge wieder für Wohnraumschaffung oder -sanierung verwendet, unterbleibt die Nachversteuerung. ii) Beträge, die zur Errichtung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen verausgabt werden. Eigenheim ist ein Wohnhaus im Inland mit nicht mehr als zwei Wohnungen, wenn mindestens zwei Drittel des Gebäudes Wohnzwecken (Beheizbarkeit) dienen: ein Gartenhaus oder ein Badebungalow ist kein Eigenheim. Das Eigenheim kann auch im Eigentum mehrerer Personen stehen. Das Eigenheim kann auch auf fremdem Grund und Boden sein. Auch die Aufwendungen für den Erwerb von Grundstücken zur Schaffung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen sind abzugsfähig. Nicht abgesetzt werden kann der Ankauf einer bereits fertig gestellten (errichteten) Eigentumswohnung. Was zählt zu den Errichtungskosten eines Eigenheimes? Zu den Errichtungskosten gehören die Grundstückskosten und alle Baumaßnahmen: - Grundstückskosten einschließlich Maklerkosten sowie die Aufschließungskosten - Planungskosten (Baumeister, Architekt) - Anschlusskosten an ein öffentliches Versorgungsnetz (Kanal, Wasser, Gas, Strom) - Kosten der Bauausführung (Baumeisterarbeiten, Elektroinstallation, Dachdeckung etc.) - Kosten für den Ankauf von Baumaterial (Schotter, Zement, Fliesen etc.) - Kosten der Umzäunung 160 © www.simplesoft.at ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS 161 Keine Sonderausgaben sind hingegen: - Kosten der Wohnungseinrichtung (z. B. Teppiche, Möbel, Einbauküche, Wandvertäfelung) - Kosten der Gartengestaltung - Kosten für vom Eigenheim getrennte Bauten (z. B. Garage oder Sauna neben dem Haus) Wer den Kauf eines Grundstückes als Sonderausgabe geltend macht, muss innerhalb von fünf Jahren zu bauen beginnen. Der Grunderwerb nach der Errichtung des Eigenheimes ist keine Sonderausgabe. Als Sonderausgaben für die Schaffung von Wohnraum können in der Regel nur die bis zur Fertigstellung (Erteilung der Benützungsbewilligung) des Eigenheimes anfallenden Kosten und die darauf entfallenden Darlehensrückzahlungen inkl. Zinsen geltend gemacht werden. Werden in der Benützungsbewilligung weitere Auflagen erteilt (z. B. Verputz der Fassade), so zählen diese Aufwendungen noch zu den begünstigten Errichtungskosten. Sonderausgaben kann der Eigentümer oder Miteigentümer geltend machen. Wenn die Eltern Eigentümer des Eigenheimes sind, dann können die Kinder, die sich an der Errichtung beteiligen, aber keine Miteigentümer sind, keine Sonderausgaben hiefür geltend machen. Begünstigt ist die Errichtung (auch eines Fertigteilhauses), nicht aber der Ankauf eines fertigen Eigenheimes. Erwirbt jemand einen Rohbau, dann sind zwar die Anschaffungskosten des Rohbaus keine Sonderausgaben, wohl aber die weiteren Kosten der Baumaßnahmen. iii) Ausgaben zur Sanierung von Wohnraum, wenn die Sanierung über unmittelbaren Auftrag des Steuerpflichtigen durch einen befugten Unternehmer durchgeführt worden ist, und zwar - Instandsetzungsaufwendungen einschließlich Aufwendungen für energiesparende Maßnahmen, wenn diese Aufwendungen den Nutzungswert des Wohnraumes wesentlich erhöhen oder den Zeitraum seiner Nutzung wesentlich verlängern oder - Herstellungsaufwendungen. Aufwendungen zur Sanierung von Wohnraum können sowohl vom Eigentümer, als auch beispielsweise vom Mieter geltend gemacht werden, wenn die Sanierung vom Mieter (und nicht vom Vermieter) in Auftrag gegeben worden sind 161 © www.simplesoft.at ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS 162 Sanierungungsmaßnahmen sind etwa: - Austausch aller Fenster samt Rahmen - Austausch aller Türen samt Türstock - Austausch von Zwischendecken - Austausch von Unterböden - Austausch einzelner Fenster bei Verbesserung des Lärmschutzes oder zur Minderung des Energieverbrauches - Austausch der Eingangstür bei Verbesserung des Einbruchsschutzes oder zur Minderung des Energieverbrauches - Austausch von Heizungsanlagen (verbesserte Heizleistung, bessere Bedienbarkeit) - Austausch der Elektro-, Gas-, Wasser und Heizungsinstallationen - Einbau von Wärmepumpen, Solar- und Wärmerückgewinnungsanlagen - Umstellung auf Fernwärmeversorgung - Maßnahmen zur Verminderung des Energieverlustes oder -verbrauches - Nachträglicher Anschluss an Versorgungsnetze (beispielsweise an die Wasser-, Kanal-, Strom- o. Gasversorgung). Darunter fallen sowohl die Aufwendungen für das Herstellen des Anschlusses als auch die Anschlussgebühren. Die Kosten eines Telefonanschlusses sind nicht absetzbar. Herstellungsmaßnahmen sind insbesondere: - Zusammenlegen von Wohnungen - Einbau von Zentralheizungen und Aufzugsanlagen - Einbau von Badezimmern und Toilettenanlagen - Versetzen von Türen, Fenstern und Zwischenwänden Nicht absetzbar sind beispielsweise: -Laufende Wartungsarbeiten, Ausbessern des Verputzes, Ausmalen und Tapezieren von Räumen, Austausch einer beschädigten Fensterscheibe -Materialrechnungen bei Selbstmontage -Über die Miete weiterverrechnete Sanierungskosten -Aufwendungen für eine Luxusausstattung -Kosten für die Einrichtung (Möbelstücke, Einbauküche) Wird die Errichtung oder Sanierung von Wohnraum fremdfinanziert, sind die Rückzahlungen (inkl. der bezahlten Zinsen) als Sonderausgaben absetzbar. Rückzahlungen von Darlehen, die für die Schaffung oder für die Sanierung von Wohnraum aufgenommen wurden, sowie Zinsen für derartige Darlehen sind ebenfalls Sonderausgaben. 162 © www.simplesoft.at ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS 163 E13.) Außergewöhnliche Belastungen Diese müssen außergewöhnlich sein (also bei der Mehrheit der Steuerpflichtigen üblicherweise NICHT auftreten) und zwangsläufig, also nicht freiwillig getätigt werden. Sind die Kosten auf Grund eines freiwilligen oder schuldhaften Verhaltens (z.B. Alkoholisierung) entstanden, so fehlt den Aufwendungen das Merkmal der Zwangsläufigkeit! a.) in Voller Höhe absetzbar ohne Selbstbehalt sind: Katastrophenschäden Aufwendungen für die Beseitigung von Katastrophen (Mur, Lawine, Hochwasser…) in Höhe der Ersatzbeschaffung. Man benötigt eine Bestätigung durch die Gemeinde. Eigene körperliche o. geistige Behinderung oder die des Partners oder erheblich behinderte Kinder Aufwendungen, soweit sie über die nachfolgend genannten pauschal gewährten Begünstigungen oder Geldleistungen (Pflegegeld, Pflegezulage, Blindenzulage) hinausgehen b.) durch Pauschalbetrag absetzbar ohne Selbstbehalt Pauschale Jahresfreibeträge bei Minderung der Erwerbsunfähigkeit Sie stehen nur zu, wenn keine Pflege bedingte Geldleistung bezogen wird. Behinderungsgrad Diätkosten bei Minderung der Erwerbsfähigkeit um mind 25% Unter Krankheitskosten fallen auch Kosten einer speziellen Diätverpflegung auf Grund einer Krankheit. Abgesetzt werden können entweder die rechts stehenden Pauschalen - oder die tatsächlichen Aufwendungen, die allerdings mit Belegen nachgewiesen werden müssen. Beträgt die Minderung der Erwerbsfähigkeit weniger als 25 %, wandern die Diätkosten (Pauschalen oder tatsächliche Aufwendung) in die nachfolgende dritte Gruppe c. der außergewöhnlichen Belastungen MIT Selbstbehalt. Mehraufwendungen für ein erheblich behindertes Kind für das erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird (monatlich € 262,-) 163 © www.simplesoft.at ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS 164 Aufwendungen für eigene körperliche oder geistige Behinderung oder die des (Ehe)Partners Aufwendungen für Kinderbetreuung für Kinder bis 10 Jahre bis max. € 2.300,- pro Kind und Kalenderjahr Ausbildungskosten für auswärtige Berufsausbildung der Kinder Für Kinder kann ein Pauschalbetrag von monatlich € 110,- als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes (80km bei Studenten, 25 km für Schüler und Lehrlinge) keine Ausbildungsmöglichkeit besteht. Berufsbedingte Aus-, Fortbildungsund Umschulungskosten können als Betriebs- bzw. Werbungskosten geltend gemacht werden. c.) absetzbar MIT Selbstbehalt 1. Diätkosten bei Minderung der Erwerbsfähigkeit weniger als 25% 2. Ausbildungskosten für auswärtige Berufsausbildung von Kindern in Privatschulen 3. Prozesskosten (Prozess weder selbst ausgelöst noch eigene Schuldigsprechung) 4. Krankheitskosten (auch für Partner/Kinder) die nicht von einer Versicherung bezahlt werden: o Arzt- und Krankenhaushonorare; o Kosten für Medikamente (auch homöopathische Präparate), Rezeptgebühren, Behandlungsbeiträge (einschließlich Akupunktur und Psychotherapie), - nicht jedoch Kosten für künstliche Befruchtung o Aufwendungen für Heilbehelfe (Gehbehelfe, Rollstuhl, Hörgeräte usw.); o Kosten für den Zahnersatz bzw. der Zahnbehandlung (z. B. Zahnprothese, Krone, Brücke), Kosten für Sehbehelfe (Brille, Kontaktlinsen !) 164 © www.simplesoft.at 165 ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS o Entbindungskosten (Kosten für Sonderklasse aber nur, wenn medizinisch indiziert) o Kur- und Therapiekosten o Fahrtkosten zum Arzt oder ins Spital o für Gehbehinderungen gibt es einen Freibetrag von € 153 pro Monat, falls ein Privat-KFZ für sie adaptiert werden muss - falls kein Privat-KFZ und Gehbehinderung mindestens 50 % => Taxirechungen bis € 153 als außergewöhnliche Belastung. Zu beachten ist bei dieser Gruppe von außergewöhnlichen Belastungen, dass es einen Selbstbehalt gibt, der sich nach Höhe des Einkommens nach Abzug der Sonderausgaben richtet: - bis Einkommen € 7300: 6%, - bis Einkommen € 14.600: 8%, - bis Einkommen € 36.400: 10 %, - bei Einkommen darüber: 12 % Der Selbstbehalt reduziert sich bei Alleinverdiener- o. Alleinerzieher-Absetzbetrag um 1 % und auch pro Kind um 1%. Der Selbstbehalt wird jedoch seitens des Finanzamtes automatisch ermittelt. Selber abgezogen werden müssen jedoch Kostenersätze, die von Dritten gewährt werden, etwa Kostenersätze von Versicherungen. Alphabetische Übersicht der häufigsten außergewöhnlichen Belastungen Alters- oder Pflegeheim Die Kosten für die Unterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim stellen nur dann eine außergewöhnliche Belastung dar, wenn diese aufgrund von Krankheit, Pflege- oder besonderer Betreuungsbedürftigkeit entstehen. Hinweis: Bei Bezug von Pflegegeld ab der Stufe 1 ist jedenfalls von einer Pflegebedürftigkeit auszugehen. Die Unterbringung in einem Altersaußergewöhnliche Belastung dar. oder Pflegeheim aus Altersgründen stellt keine Trägt die im Heim untergebrachte Person die Kosten selbst und verfügt sie über keinen eigenen Haushalt, so ist der steuerlich abzugsfähige Betrag um eine Haushaltsersparnis in Höhe von € 156,96 monatlich für ersparte Verpflegungskosten zu kürzen. Reicht das Einkommen einschließlich des Pflegegeldes der pflegebedürftigen Person nicht aus, können unterhaltsverpflichtete Personen bzw. nahe Angehörige (Lebensgefährtin oder Lebensgefährte) ihre Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wobei ein Selbstbehalt abzuziehen ist. Eine Kürzung der Aufwendungen um eine Haushaltsersparnis für Verpflegungskosten hat in diesem Fall zu unterbleiben. Bezahlt ein Unterhaltsverpflichteter die Pflegeheimkosten und besteht ein konkreter vertraglicher Zusammenhang zwischen der Belastung mit den Pflegekosten und einer Vermögensübertragung (z.B. Übertragung eines Hauses), liegt insoweit keine außergewöhnliche Belastung vor. Wird Pflegegeld bezogen, so ist von einer mindestens 25%igen Erwerbsminderung auszugehen. Das Ausmaß der Behinderung muss in diesen Fällen nicht gesondert nachgewiesen werden. Die Pflegeheimkosten werden daher ohne Abzug eines Selbstbehaltes anerkannt. 165 © www.simplesoft.at ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS 166 Häusliche Betreuung So wie bei der Heimbetreuung sind auch die Kosten für häusliche Betreuung ab Bezug von Pflegegeld der Pflegestufe 1 als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig (Kosten für Pflegepersonal, Aufwendungen für Vermittlungsorganisationen, Pflegemittel). Erhaltene steuerfreie Zuschüsse (z.B. Pflegegeld, Zuschuss zu Betreuungskosten) sind abzuziehen. Die gekürzten Aufwendungen können vom Betreuten oder vom alleinverdienenden Ehepartner ohne Abzug eines Selbstbehaltes als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Zusätzlich können Sie Kosten der Heilbehandlung absetzen: Arztkosten, Medikamente, Hilfsmittel. Auswärtige Berufsausbildung Besteht im Einzugsgebiet des Wohnortes (in der Regel mehr als 80 km) keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit für ein Kind oder beträgt die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort bei Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels mehr als eine Stunde, so können die Kosten der Berufsausbildung mit monatlich € 110,- pauschal berücksichtigt werden. Der Pauschbetrag steht pro angefangenem Kalendermonat der Berufsausbildung zu. Beispiel: Die Berufsschule beginnt am 21.11. und dauert bis zum 16.12. eines Jahres. Der Anspruch auf den Pauschbetrag besteht für 2 Monate. Er steht auch während der Schul- und Studienferien zu und es sind damit sämtliche Kosten (inkl. Internatskosten) abgedeckt. Ein Selbstbehalt ist nicht zu berücksichtigen. Höhere tatsächliche Kosten können nicht geltend gemacht werden. Voraussetzung für die Gewährung einer außergewöhnlichen Belastung in diesem Zusammenhang ist ein zielstrebiges Bemühen, das Ausbildungsziel zu erreichen und die vorgeschriebenen Prüfungen abzulegen. Bei Schülern und Lehrlingen stellt der Besuch eines mehr als 25 Kilometer vom Wohnort entfernten Internats eine auswärtige Berufsausbildung dar, sofern es keine näher gelegene Ausbildungsstätte gibt. Hinweis: Die Gewährung des Freibetrages ist nicht gekoppelt an den Bezug der Familienbeihilfe, sodass bei ernsthaftem Betreiben der Ausbildung der Pauschbetrag auch nach Ablauf des Familienbeihilfenanspruchs zusteht. Begräbniskosten Grundsätzlich sind die Begräbniskosten aus dem vorhandenen Nachlass zu bestreiten. Reicht dieses Vermögen aus, werden die Begräbniskosten von der Finanzverwaltung nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt Reicht der vorhandene Nachlass (bewertet zum Verkehrswert) nicht aus, sind die Erben zur Deckung der Begräbniskosten berufen und diese Kosten stellen eine außergewöhnliche Belastung dar. Anerkannt werden die Kosten für ein einfaches Begräbnis mit höchstens € 4.000,- (ab 2007; bis 2006 maximal € 3.000,-) sowie die Aufwendungen für die Errichtung eines Grabdenkmales ebenfalls mit höchstens € 4.000,- (ab 2007; bis 2006 maximal € 3.000,-). Höhere Kosten müssten vor allem hinsichtlich der „Zwangsläufigkeit" nachgewiesen werden (z.B. Überführungskosten, besondere Vorschriften hinsichtlich der Gestaltung des Grabmales). 166 © www.simplesoft.at ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS 167 Zuschüsse (z.B. Versicherungsleistungen) sind von den tatsächlich anfallenden Begräbniskosten abzuziehen. Blumen und Kränze sind Teil der Begräbniskosten; nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind die Kosten der Trauerkleidung, die Kosten der Bewirtung der Trauergäste und die Grabpflege. Behinderungen in eigener Person bzw. des (Ehe-)Partners Hat ein Steuerpflichtiger Aufwendungen • durch eine eigene körperliche oder geistige Behinderung oder • bei Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag durch die Behinderung des (Ehe-) Partners so wird das Einkommen um folgende Pauschalbeträge ohne Berücksichtigung Selbstbehaltes vermindert, sofern der Grad der Behinderung mindestens 25% beträgt: Grad der Behinderung 25 % bis 34 % 35 % bis 44 % 45 % bis 54 % 55 % bis 64 % 65 % bis 74 % 75 % bis 84 % 85 % bis 94 % ab 95 % eines Jahresfreibetrag € 75,€ 99,€ 243,€ 294,€ 363,€ 435,€ 507,€ 726,- Das Ausmaß der Behinderung ist auf Verlangen des Finanzamtes durch eine amtliche Bescheinigung der folgenden Stellen nachzuweisen: • Landeshauptmann bei Empfängern einer Opferrente • Sozialversicherungsträger bei Berufskrankheiten oder Berufsunfällen v.Arbeitnehmern • Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen in allen übrigen Fällen. Der entsprechende Nachweis kann durch einen Behindertenpass bzw. einen abschlägigen Bescheid, aus dem der Grad der Behinderung ersichtlich ist, erfolgen. Der Behindertenpass wird vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen ausgestellt. Hinweis: Die bis 2004 vom Amtsarzt ausgestellten Bescheinigungen gelten weiterhin. Wird ganzjährig Pflegegeld (Blindenzulage, Blindengeld, Pflege- oder Blindenbeihilfe) bezogen, so steht der Pauschalbetrag nicht zu. Aufwendungen für nicht regelmäßig anfallende Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, behindertengerechte Adaptierung der Wohnung, Hörgerät, etc.) können zusätzlich ohne Kürzung um einen Selbstbehalt angesetzt werden. Neben dem Pauschbetrag können auch Kosten einer Heilbehandlung ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes geltend gemacht werden, soweit diese mit der Behinderung in Zusammenhang stehen (Arzt- und Krankenhauskosten, Kur- und Therapiekosten, Kosten für Medikamente). Resultiert aus der Behinderung auch die Notwendigkeit einer Diätverpflegung, so kann auch der Pauschbetrag für Diätverpflegung zusätzlich beansprucht werden. 167 © www.simplesoft.at ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS 168 Hinweis: Wahlweise können anstelle der Pauschbeträge auch die tatsächlichen mit der Behinderung in Zusammenhang stehenden Kosten geltend gemacht werden. Unabhängig von obigen Pauschbeträgen können gehbehinderte Personen, die infolge ihrer Gehbehinderung ein eigenes Fahrzeug benötigen, einen Freibetrag in Höhe von € 153,monatlich absetzen, darüber hinaus können unter diesem Titel keine Mehraufwendungen geltend gemacht werden. Personen mit einem mindestens 50%igen Grad der Behinderung ohne eigenes KFZ können tatsächliche Taxikosten bis zu maximal € 153,- monatlich geltend machen. Die Gehbehinderung ist gegenüber der Finanzbehörde auf Verlangen durch ein entsprechendes Dokument nachzuweisen (z.B. Behindertenpass mit der Feststellung der Gehbehinderung, Befreiungsbescheid von der motorbezogenen Versicherungssteuer, Ausweis gem. § 29b der Straßenverkehrsordnung). Behinderungen von Kindern Im Zusammenhang mit behinderten Kindern steht ab einer 50%igen Behinderung anstelle der oben angeführten Freibeträge ein monatlicher Pauschbetrag von € 262,- zu, sofern kein Pflegegeld bezogen wird. Aufwendungen für Behindertenhilfsmittel (Rollstuhl, behindertengerechte Adaptierung der Wohnung, etc.) und Kosten für eine Behindertenschule oder -werkstätte können zusätzlich geltend gemacht werden. Bei Bezug von Pflegegeld für das behinderte Kind ist der monatliche Freibetrag von € 262,- um das erhaltene Pflegegeld zu kürzen. Die oben angeführten jährlichen Freibeträge nach dem Grad der Behinderung stehen nicht zu. Unabhängig vom Pflegegeldbezug können die tatsächlichen Kosten für nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen betreffend Hilfsmittel und die Kosten der Heilbehandlung geltend gemacht werden. Bürgschaft Die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft, die zugunsten eines nahen Angehörigen übernommen wurde, stellt grundsätzlich keine außergewöhnliche Belastung dar. Nur ausnahmsweise liegt eine außergewöhnliche Belastung vor, wenn die Bürgschaft im Zusammenhang mit Belastungen eines unterhaltsberechtigten nahen Angehörigen steht, die auch beim Steuerpflichtigen selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Das Finanzamt entscheidet darüber individuell. Diätverpflegung Für die nachfolgenden Krankheiten, die durch eine ärztliche Bestätigung nachzuweisen sind, werden für Diätverpflegung folgende Pauschalbeträge monatlich als außergewöhnliche Belastung anerkannt. 168 © www.simplesoft.at ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS 169 Werden höhere Beträge beansprucht, sind die Aufwendungen mit Belegen nachzuweisen. Führen die erwähnten Erkrankungen zu einer Erwerbsminderung von weniger als 25%, ist von den tatsächlichen Aufwendungen ein Selbstbehalt abzuziehen. Führen sie zu einer Erwerbsminderung von 25% oder mehr, unterbleibt der Abzug eines Selbstbehaltes. Geburt Die Kosten der Geburt in der Sonderklasse stellen dann eine außergewöhnliche Belastung dar, wenn triftige medizinische Gründe (konkrete Gefahr von Komplikationen medizinischer Art) eine Betreuung durch einen eigenen Arzt erforderlich machen und die Aufwendungen nicht durch Kostenersätze (Versicherung) gedeckt sind. Wünsche, Vorstellungen und Befürchtungen allgemeiner Art reichen nicht aus. Haushaltshilfe Sofern und soweit Aufwendungen Ausfluss der im Gesetz allgemein verankerten Verpflichtung der Eltern zur Beaufsichtigung ihres Kleinkindes sind, liegt der geradezu typische Fall einer lediglich „gewöhnlichen" Belastung vor. Die Beschäftigung einer Haushaltshilfe im Haushalt von Ehegatten kann nur dann zu einer außergewöhnlichen Belastung führen, wenn kein Ehegatte in der Lage ist, die notwendige Betreuung der Kinder sowie die Führung des Haushaltes zu übernehmen. Dies kann der Fall sein, wenn • beide Ehegatten aus Gründen einer sonstigen Existenzgefährdung der Familie zum Unterhalt beitragen müssen oder • der nicht berufstätige Ehegatte seinen Aufgaben, den Haushalt zu führen bzw. die Kinder zu betreuen, ohne Gefährdung seiner Gesundheit nicht nachkommen kann. Bei einem höheren Familieneinkommen ist die Beschäftigung einer Haushaltshilfe nicht außergewöhnlich. Eine große Kinderzahl allein reicht für die Annahme einer Zwangsläufigkeit nicht aus. Diese Grundsätze gelten sinngemäß bei Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft und bei allein stehenden Personen. Die Beschäftigung einer Haushaltshilfe kann bei allein stehenden Personen nur dann zu einer außergewöhnlichen Belastung führen, wenn • die allein stehende Person mit Kind einer Berufstätigkeit nachgehen muss, weil sie für sich keine oder keine ausreichende Unterhaltsleistung erhält • und ein zwangsläufiges Erfordernis der Kinderbetreuung besteht oder • die allein stehende Person wegen Krankheit/Pflegebedürftigkeit einer ständigen Betreuung bedarf. Solche Aufwendungen sind um öffentliche Zuschüsse (z.B. Pflegegeld, Blindengeld) zu kürzen. Heiratsausstattung Leistungen eines Heiratsgutes bzw. einer Heiratsausstattung stellen keine außergewöhnliche Belastung dar. 169 © www.simplesoft.at ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS 170 Hochwasser- und Katastrophenschäden Darunter fallen unvorhersehbare Schadensereignisse größeren Umfangs, die für den Steuerpflichtigen eine unabwendbare Vermögenseinbuße nach sich ziehen. Ereignisse, die sich als - wenn auch außergewöhnliche - Folge eines potentiellen Risikos oder einer potentiellen Betriebsgefahr darstellen, welche der Steuerpflichtige durch seine freie Willensentscheidung in Kauf nimmt, sind vom Begriff des „Katastrophenschadens" jedenfalls nicht umfasst. Die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung kommt daher nur nach Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinen-und Sturmschäden sowie bei Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz oder Steinschlag, in Betracht. Ein bloßer Vermögensschaden stellt noch keine außergewöhnliche Belastung dar. Erst die Kosten zur Beseitigung des Vermögensschadens können steuerlich abgesetzt werden. In Betracht kommen dabei • Kosten für die Beseitigung der unmittelbaren Katastrophenfolgen (z.B. Beseitigung von Wasser- und Schlammresten, Beseitigung von Sperrmüll, Raumtrocknung sowie Mauerentfeuchtung) • Kosten für die Reparatur und Sanierung der durch die Katastrophe beschädigten, aber weiterhin nutzbaren Vermögenswerte (z.B. Ersatz des Fußbodens oder Ausmalen von Räumen im Zusammenhang mit weiterhin nutzbaren Wohnhäusern) • Kosten für die Ersatzbeschaffung von durch Katastrophen zerstörter Vermögenswerte (z.B. Neuanschaffung von Einrichtungsgegenständen, erforderlicher Neubau eines Wohngebäudes, Neuanschaffung eines PKW). Steuerliche Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung finden diese Aufwendungen nur insofern, als die Schäden nicht durch eine Versicherung oder durch öffentliche Mittel (Katastrophenfonds) gedeckt sind. Die Erbringung eigener Arbeitsleistung ist mangels eines Kostenaufwandes steuerlich nicht zu berücksichtigen. Ebenso wenig sind Aufwendungen zwecks Abwehr künftiger Katastrophen - wie z.B. die Errichtung einer Stützmauer - als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Kinderbetreuungskosten Ab der Veranlagung 2009 sind Aufwendungen für die Kinderbetreuung als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt abziehbar. Das zu betreuende Kind darf zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres das zehnte Lebensjahr nicht vollendet haben und muss sich ständig in Österreich, im EU/EWR-Raum oder der Schweiz aufhalten. Die Betreuung muss durch öffentliche oder private institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (z.B. Kindergärten, Kinderkrippen, Kindertagesheime) oder durch pädagogisch qualifizierte Personen (z.B. ausgebildete Tagesmütter) erfolgen. Private institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen müssen den diesbezüglichen landesgesetzlichen Vorschriften entsprechen. Nur die Kosten für die Kinderbetreuung können berücksichtigt werden. Kosten für Verpflegung oder das reine Schulgeld für Privatschulen sind nicht abzugsfähig. Pro Kind und Kalenderjahr können maximal € 2.300,- abgesetzt werden. Diese Kosten müssen unmittelbar an die Kinderbetreuungseinrichtung bzw. die vergleichbar tätige Einzelperson bezahlt worden sein. 170 © www.simplesoft.at ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS 171 Kosten, für die vom Arbeitgeber ein steuerfreier Zuschuss geleistet wird, sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse kürzen aber nicht den Betrag von bis zu € 2.300,-jährlich, wenn Kinderbetreuungskosten in dieser Höhe selbst getragenen werden. Die Geltendmachung erfolgt im Rahmen der Einkommensteuer- bzw. Arbeitnehmerveranlagung durch jenen Elternteil, der die Kosten tatsächlich trägt. Der/Die Steuerpflichtige muss die Höhe der Betreuungskosten unter Zuordnung der Sozialversicherungsnummer oder der Kennnummer der europäischen Krankenversicherung des Kindes in der Steuererklärung bekannt geben. Kleidung Kosten für die Kleidung sind nicht abzugsfähige Lebenshaltungskosten. Eine außergewöhnliche Belastung ist auch nicht gegeben bei Steuerpflichtigen mit besonderen Körpermaßen (z.B. Longini). Eine außergewöhnliche Belastung liegt jedoch vor, wenn die Anschaffung krankheitsbedingt erforderlich ist (z.B. orthopädische Schuhe). Krankheitskosten Es muss nachweislich eine Krankheit vorliegen. Die Behandlung muss in direktem Zusammenhang mit der Krankheit stehen und eine taugliche Maßnahme zur Linderung oder Heilung darstellen. Unter Krankheit ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu verstehen, die eine Heilbehandlung bzw. Heilbetreuung erfordert. Nicht abzugsfähig sind daher Aufwendungen für die Vorbeugung von Krankheiten sowie der Erhaltung der Gesundheit oder Verhütungsmittel. Liegt eine Krankheit vor, sind Aufwendungen, die der Heilung, Besserung oder Erträglichmachung einer Krankheit dienen, als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Es ist dabei nicht zu prüfen, ob die Krankheit aus eigener Schuld verursacht worden ist (z.B. Alkoholismus, Rauschgift). Aufwendungen für Behandlungsleistungen durch nichtärztliches Personal (Physiotherapeuten) werden nur dann als außergewöhnliche Belastung anerkannt, wenn diese Leistungen ärztlich verschrieben oder von der Sozialversicherungsanstalt zumindest teilweise ersetzt werden. Behandlungskosten, die durch von im Ausland anerkannten Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen erwachsen, stellen eine außergewöhnliche Belastung dar. Erfolgt eine Behandlung durch eine Person, die nach den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften nicht zur Heilbehandlung befugt ist, kann das als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn durch ärztliches Gutachten nachgewiesen wird, dass die Behandlung aus medizinischen Gründen zur Heilung oder Linderung einer Krankheit erforderlich ist. 171 © www.simplesoft.at 172 ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS Zu den Krankheitskosten zählen: • Arzt- und Krankenhaushonorare, (nicht hingegen der Besuch bei Geist- und Wunderheilern sowie Pilgerfahrten) • Aufwendungen für Medikamente (einschließlich medizinisch verordneter homöopathischer Präparate), Rezeptgebühr und Behandlungsbeitrag (auch Akupunktur- und Psychotherapiekosten), soweit sie der Steuerpflichtige selbst zu tragen hat • Aufwendungen für Heilbehelfe (Zahnersatz, Sehbehelf, Hörgeräte, Prothesen, Gehbehelfe, Bruchbänder, weiters krankheitsbedingte Spezialbetten) • Fahrtkosten für Fahrten zum Arzt bzw. ins Spital • Kosten für die im Spital untergebrachte Begleitperson bei Spitalsaufenthalt eines Kindes • Aufwendungen für Ferngespräche mit der Familie bei längerem Krankenhausaufenthalt, soweit sie das übliche Ausmaß nicht überschreiten. Fallen höhere Aufwendungen an als jene, die von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden, so ist dennoch eine außergewöhnliche Belastung gegeben, wenn medizinische Gründe (z.B. erwartete medizinische Komplikationen, paradontale Gründe bei Zahnersatz: Gold statt Amalgam) für eine weitergehende medizinische Behandlung sprechen. Von den angefallenen Aufwendungen sind abzuziehen: • Kostenersätze, die aus gesetzlichen Krankenversicherungen geleistet werden • Kostenersätze von freiwilligen Krankenzusatzversicherungen oder Unfallversicherungen • Beim Krankenhausaufenthalt: eine Haushaltsersparnis in Höhe von € 156,96 monatlich für Verpflegungskosten (8/10 des Sachbezugswertes für volle freie Station in Höhe von € 196,20) Hat der Steuerpflichtige Anspruch auf einen Behindertenfreibetrag gem. Punkt 2.4. (sofern der Grad der Behinderung mindestens 25% beträgt), so sind zu unterscheiden: • Krankheitskosten, die mit der Behinderung in Zusammenhang stehen (z.B. Aufwendungen für Bewegungstherapie eines Gehbehinderten), können grundsätzlich nicht neben dem Freibetrag geltend gemacht werden. Ausnahme: Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (Rollstuhl, Hörgerät etc.) sowie Kosten der Heilbehandlung sind zusätzlich abzugsfähig. Sollen die höheren tatsächlich angefallenen Krankheitskosten Berücksichtigung finden, so müssen diese mit Beleg nachgewiesen werden. • Krankheitskosten, die mit der Behinderung nicht in Zusammenhang stehen (z.B. Zahnersatz eines Blinden), können nach Abzug des Selbstbehaltes unabhängig vom Behindertenfreibetrag abgezogen werden. Kostenersätze und eine monatliche Haushaltsersparnis von € 196,20 sind abzuziehen. Nicht abzugsfähig sind Erholungsreise zukommt. Aufwendungen, denen schwerpunktmäßig der Charakter einer Hinweis: Kurkosten wegen einer mindestens 25%igen Behinderung gelten als Heilbehandlung und sind ohne Selbstbehalt zu berücksichtigen. 172 © www.simplesoft.at ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS 173 Kurkosten Kurkosten stellen nur dann eine steuerlich zu berücksichtigende außergewöhnliche Belastung dar, wenn der Kuraufenthalt unmittelbar im Zusammenhang mit einer Krankheit steht, aus medizinischen Gründen nachweislich notwendig ist und unter ärztlicher Begleitung und Aufsicht erfolgt. Abzugsfähig sind dabei Aufenthaltskosten, Kosten für die medizinische Betreuung und Kurmittel sowie die Fahrtkosten zum und vom Kurort. Schulden - Schuldzinsen Ausgaben für die Tilgung von Schulden können nur dann außergewöhnliche Belastung sein, wenn der Schuldgrund ein außergewöhnlicher und zwangsläufiger ist. Es muss also die Begründung des Schuldverhältnisses bereits zwangsläufig sein. Entsteht diese Schuld durch ein aufgenommenes Darlehen und stellt diese Schuldaufnahme eine außergewöhnliche Belastung dar, dann können die entsprechenden Rückzahlungsbeträge zusammen mit den allenfalls zu leistenden Schuldzinsen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden (z.B. Kreditaufnahme zur Bezahlung einer Operation). Strafen Da im Zusammenhang mit Strafen ein schuldhaftes Verhalten zu unterstellen ist, können diese Aufwendungen nicht steuermindernd abgesetzt werden. Unterhaltsleistungen Nur jene Unterhaltsleistungen sind abzugsfähig, die zur Deckung von Aufwendungen führen, die beim Empfänger selbst eine außergewöhnliche Belastung wären (z.B. bezahlte Krankheitskosten für Angehörige, oder solche für die Beseitigung von Katastrophenschäden von einkommensschwachen Angehörigen). Keine außergewöhnliche Belastung sind z.B.: • • • • • Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten (auch bei Wiederverehelichung) Unterhaltsleistungen an Kinder aus geschiedenen Ehen Unterhaltsleistungen an uneheliche Kinder Unterhaltsleistungen an mittellose Angehörige Kosten für einvernehmliche Ehescheidungen gem. § 55a Ehegesetz. Zahnregulierung Die Kosten hiefür sind Krankheitskosten und demnach eine außergewöhnliche Belastung. Bei Vorliegen triftiger medizinischer Gründe steht mangels Ersatz der Krankenkasse dem Abzug als außergewöhnliche Belastung nichts entgegen. Werden zahntechnische Arbeiten nur aus kosmetischen oder beruflichen Gründen durchgeführt und sind solche Maßnahmen medizinisch nicht geboten, handelt es sich um Kosten der Lebensführung, die nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind. 173 © www.simplesoft.at ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS 174 E14.) Weitere Begünstigungen für Kinder Unterhaltsabsetzbetrag Betrag: monatlich 29,20 € für das erste Kind, 43,80 € für das zweite Kind und jeweils 58,40 € für das dritte und jedes weitere alimentierte Kind. Anspruch für Alimentierende Infos: Alimentierender ist, wer für ein nicht haushaltszugehöriges Kind – für das weder ihm noch seinem mit ihm im selben Haushalt lebenden (Ehe-)Partner Familienbeihilfe gewährt wird – nachweislich den gesetzlichen Unterhalt (Alimente) leistet. Im Unterschied zum Kinderabsetzbetrag wirkt sich der Unterhaltsabsetzbetrag erst im Nachhinein bei der Arbeitnehmerveranlagung (Formular L 1) aus. Der volle Unterhaltsabsetzbetrag steht nur dann zu, wenn der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung in vollem Umfang entsprochen wurde. Wurden Alimente nur teilweise bezahlt, wird der Unterhaltsabsetzbetrag entsprechend gekürzt. Für volljährige Kinder, für die dem getrennt lebenden Elternteil keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, steht kein Unterhaltsabsetzbetrag zu. Für im Ausland lebende Kinder gelten die gleichen Bedingungen! Die Leistung des gesetzlichen Unterhalts (Alimente) ist keine außergewöhnliche Belastung. Die Kosten für Kinder werden durch den Kinderabsetzbetrag oder den Unterhaltsabsetzbetrag berücksichtigt. Außergewöhnliche Belastungen liegen dann vor, wenn für den Unterhaltsberechtigten Kosten übernommen werden, die für sich gesehen eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wie etwa Krankheitskosten für ein Kind (z. B. Brille oder Zahnregulierung). Bei Alimentationszahlungen müssen diese Kosten aber zusätzlich geleistet werden. Mehrkindzuschlag: er steht einem zu, wenn Familienbeihilfe für mind. 3 Kinder bezogen wurden und 1.) man > 6 Monate ohne dem Partner lebt oder 2.) wenn man zusammen mit Partner lebt und das Familieneinkommen des Vorjahrs (Summe beider Partner) das 12-fache der Höchstbeitragsgrundlage zur SV (§ 45 ASVG), also € 55.00 nicht übersteigt Grundlage ist das steuerpflichtige Einkommen => Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnl. Belastungenh werden zuvor abgezogen Höhe: € 36,40 pro Monat bei 3 Kindern - für jedes weitere Kind nochmals jeweils 36,40 Beantragt kann es nur vom Familienbeihilfenbezieher werden, außer er hat selbst kein zu versteuerndes Einkommen => er kann zu Gunsten des Partners verzichten Zuverdienstgrenzen für Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld Die Grenze bei Bezug von Familienbeihilfe liegt 2010 bei über 18jährigen Kindern bei € 9.000-. Überschreitet das Jahreseinkommen des Kindes diesen Betrag, führt es zum Verlust der Familienbeihilfe. Beim Kinderbetreuungsgeld beträgt die Zuverdienstgrenze € 16.200,- (Bei nicht ganzjähriger Anstellung erfolgt eine Umrechnung der bezogenen Beträge auf das ganze Jahr). 174 © www.simplesoft.at ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS 175 E15. Steuerspar-Checkliste Bereich Begünstigung Selbständige Tätigkeit Typische Aufwendungen allgemein (Basispauschalierung) oder für bestimmte Berufe bzw. Branchen (z.B. Gaststätten, Gemischtwarenhandel, Vertreter, Künstler, Schriftsteller, Landwirte) Pauschalierung von Betriebsausgaben und Vorsteuer Vereinfachungen für Kleinunternehmer Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Umsatzsteuerbefreiung (bis 30.000 € Jahresumsatz) Betrieblich veranlasste Ausgaben Betriebsausgaben Umsatzsteuer von Ausgaben Vorsteuerabzug Allgemeine Begünstigungen Gewinnfreibetrag Tarifbegünstigungen Dienstverhältnis zu Arbeitgeber Fahrten zur Arbeitsstätte Pendlerpauschale Fahrten im Dienst Reisekostenersätze (Fahrtkosten, Tagesgelder, Nächtigungsgelder) für Dienstreisen Überstunden 10 steuerfreie Überstundenzuschläge monatlich Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit Arbeitsbedingungen Steuerfreie Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen Soziale Incentives Steuerfreie Bezüge Aufwendungen im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit Vorstellungsgespräch, Jobsuche Werbungskosten Aus- und Fortbildung Werbungskosten Typische Berufsaufwendungen (z.B. Journalisten, Schauspieler, Vertreter, Politiker) Pauschalierte Werbungskosten Vom Arbeitgeber (teilweise) nicht ersetzte Kosten Werbungskosten (z.B. Reisekosten, Telefonkosten) Fahrten zum Arbeitsort Pendlerpauschale bei i.d.R. täglichen Fahren (bei Arbeitgeber oder bei Veranlagung) Werbungskoksten für tatsächliche Fahrtkosten sowie Aufwendungen für Zweitwohnung bei auf Grund der Entfernung notwendiger doppelter Haushaltsführung Arbeitsmittel (Computer, Handy, Auto u.s.w.) 175 Werbungskosten © www.simplesoft.at ANHANG E - JAHRESABSCHLUSS 176 Familienstand Alleinverdiener Alleinverdienerabsetzbetrag Alleinerzieher Alleinerzieherabsetzbetrag Kinder Im Haushalt Familienbeihilfe Kinderabsetzbetrag Kinderfreibetrag Mit Unterhaltsverpflichtung Unterhaltsabsetzbetrag Kinderfreibetrag Unterhaltskosten als außergewöhnliche Belastung, wenn kein Anspruch auf Unterhaltsabsetzbetrag und Kinder außerhalb des EWR Drei oder mehr Kinder Mehrkindzuschlag für Familieneinkommen bis 55.000 € Betreuungskosten Kinderbetreuungsgeld für Betreuungsleistung der Eltern Außergewöhnliche Belastung für Kinder bis zehn Jahre (behinderte Kinder bis 16 Jahre) ohne Selbstbehalt für externe Betreuung Ausbildung Außergewöhnliche Belastung, wenn Schule, Universität oder Lehrstelle außerhalb des Einzugsbereiches Behinderte Kinder Erhöhte Familienbeihilfe Außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt Krankheit, Zahnbehandlung Außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt Private Aufwendungen Versicherungsprämien (Kranken-, Unfall-, Lebensversicherung) Sonderausgaben (innerhalb des sog. Sonderausgabentopfes) Wohnraumschaffung (Eigentumswohnung, Eigenheim) Sonderausgaben (innerhalb des sog. Sonderausgabentopfes) Wohnraumsanierung Sonderausgaben (innerhalb des sog. Sonderausgabentopfes) Genussscheine und junge Aktien Sonderausgaben (innerhalb des sog. Sonderausgabentopfes) Kirchenbeiträge bis 200 € ab 2012:400€ Sonderausgaben Nachkauf von Versicherungszeiten Sonderausgaben (ohne Höchstbetragsbeschränkung) Katastrophenschäden Außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt Begräbniskosten Außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt Gesundheit Arzt, Krankenhaus, Medikamente Außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt Kurkosten Außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt Zahnarzt, Zahnersatz Außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt Diätverpflegung Außerg.Belast.m.Selbstbeh. (bei Behinderung ohne Selbstbehalt) Behinderung (ab 25 %) Pauschale Freibeträge oder außerg.Belast. ohne Selbstbehalt Alters- und Pflegeheim Außerg.Belast. ohne Selbstbehalt (wenn Pflegegeldbezug) 176 © www.simplesoft.at 177 ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ 177