Empfehlungen zur Strukturierung von VOF
Transcription
Empfehlungen zur Strukturierung von VOF
Em pfeh l ung en zu r St r u k t u r ie r u n g v o n VO F -Ve r fa hren Zur transparenten und effizienten Vergabe von Architektenaufträgen an den Bieter, der die bestmögliche Leistung erwarten lässt Po s it io n s p a p ie r 2 0 1 4 d e r AKG Em pfeh l ung en zu r St r u k t u r ie r u n g v o n VO F -Ve r fa hren Zur transparenten und effizienten Vergabe von Architektenaufträgen an den Bieter, der die bestmögliche Leistung erwarten lässt Po s it io n s p a p ie r 2 0 1 4 d e r AKG Impre ssu m Empfehlungen zur Strukturierung von VOF-Verfahren Herausgeber Architekten für Krankenhausbau und Gesundheitswesen im BDA e.V. (AKG) Köpenicker Straße 48/49 · 10179 Berlin Tel. 030 27879914 · Fax 030 27879915 akg@bda-bund.de · www.bda-akg.de Redaktion Dr.-Ing. Dietrich Kappler, Dr. Peter R. Pawlik, Ute Raubach Grafik lichtgruen Visuelle Kommunikation, Dipl.-Des. Bettina Grünert, BDG, Berlin Druck tastomat gmbH, Petershagen/Eggersdorf Alle verwendeten Texte sind urheberrechtlich geschützt. Inhalt Vorwort .............................................................................................................. 5 1. Zweck des Positionspapiers ..................................................................... 6 2. Grundsätze ...................................................................................................8 3. Verfahrensschritte ................................................................................... 10 4. Inhalte und Strukturierung der Bekanntmachung eines VOF-Verfahrens .......................................... 11 4.1 Angaben zu der zu vergebenden Leistung ..............................11 4.2 Anforderungen an den Eignungsnachweis ............................. 15 4.3 Teilnahmebedingungen ................................................................ 18 5. Vorschläge zur Wertung der Eignung (Teilnahmewettbewerb) .......................................................................... 20 Bewertungsmatrix Stufe 1 (Muster) ................................................... 22 6. Vorschläge zur Bewertung des Angebotes (Verhandlungsphase) ............................................................................... 25 Bewertungsmatrix Stufe 2 (Muster) ................................................... 26 7. Vorschläge für Leistungsumfang und Vergütung von Planungsleistungen außerhalb eines Wettbewerbs ............. 32 7.1 Voraussetzungen und Rahmenbedingungen ......................... 32 7.2 Leistungsumfang ............................................................................. 33 7.3 Vergütung von »Lösungsvorschlägen« ...................................... 34 Inha l t 3 Vo r wo r t Die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) regelt die Ausschreibung von freiberuflichen Leistungen durch öffentliche Auftraggeber in Deutschland. Sie betreffen insbesondere Architekten- und Ingenieurleistungen. Aufträge für diese Dienstleistungen müssen europaweit ausgeschrieben werden, wenn das geschätzte Honorarvolumen ohne Umsatzsteuer 207.000,– € übersteigt. In vielen öffentlichen Aufträgen für Krankenhausprojekte wird diese Summe erreicht, sodass es inzwischen für viele Architekturbüros zur klaglosen Gewohnheit geworden ist, sich in diesen VOF-Verfahren um neue Aufträge zu bewerben. Klagen gibt es dennoch, denn allzu unterschiedlich sind oft die Bewerbungsbedingungen. Möglicherweise treibt die Furcht vor Regressen verschiedene Auslober dazu, immer umfangreichere und auch überflüssige Forderungen zu stellen. Die AKG-Architekten befürworten ausdrücklich die Durchführung von VOF-Verfahren. Mit dem anwaltlich beratenen anliegenden Positionspapier: »Empfehlungen zur Strukturierung von VOF-Verfahren« soll Bauherren, Projektsteuerern und Auslobern ein Leitfaden an die Hand gegeben werden, der die Chancengleichheit der Bewerber bei VOF-Verfahren wahrt, der Transparenz und Effizienz verspricht und für den Bauherrn die bestmögliche Leistung erwarten lässt. Berlin, im August 2014 Dr. Peter R. Pawlik Architekt BDA AKG-Vorstandsvorsitzender Vor w or t 5 1. Zw e c k de s Po sit io n sp a p i er s 1. Zweck des Positionspapiers Mit der nachfolgenden Darstellung sollen Schwierigkeiten für Vergabestellen und Bewerber/Bieter bei der Durchführung von VOF-Vergabeverfahren aufgezeigt sowie Vorschläge zur Klarstellung und Vereinfachung der Anforderungen unterbreitet werden. Die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen VOF – aus EU-Vorgaben in nationales Recht übertragen – regelt in aller Ausführlichkeit die Vergabe von freiberuflichen Leistungen. Es kann dahingestellt bleiben, ob man Detailregelungen, wie zum Beispiel Anforderungen an Auswahlkriterien oder Zuschlagskriterien, hätte schlanker regeln können. Denn die in der VOF vorgegebene Bandbreite der möglichen Eignungsnachweise kann, muss aber nicht, voll ausgeschöpft werden (VOF § 5 Abs. 4 und 5). Beispielsweise besteht im Teilnahmewettbewerb (Stufe 1) für den Auftraggeber (Vergabe- stelle) die Schwierigkeit, aus einer Vielzahl von Bewerbern eine beschränkte Zahl (mindestens drei) für die nachfolgende Verhandlungsphase vergaberechtskonform auszuwählen. Dazu gibt es von Bewerberseite immer wieder Kritik, insbesondere, wenn die Mindestpunktzahl knapp verfehlt wird oder die Kriterien unangemessen erscheinen. Die Aufstellung von Kriterien und die Beurteilung, ob bzw. wie gut diese erfüllt sind, ist in der Tat nicht einfach, wobei dem Auftraggeber ein Ermessensspielraum eingeräumt wird. Auch bei der Bewertung der Angebote in der Verhandlungsphase (Stufe 2) werden nicht selten Zweifel insbesondere über die Beachtung des Gleichheits- und Transparenzgebots erhoben. In beiden Stufen kommt es wiederholt zu Rügen und in der Folge zu Nachprüfungsverfahren. Diese könnten weitgehend vermieden werden, wenn bei der Durchführung der Verfahren darauf geachtet würde, dass die Anforderungen (Eignungs- und Zuschlagskriterien) der Aufgabe angemessen gestellt werden und deren Bewertung transparent und nachvollziehbar erfolgt. 6 1. Zwe ck des Positionspapiers Im Verein der Architekten für Krankenhausbau und Gesundheitswesen im BDA e. V. (AKG) ist die Mehrzahl der in der Krankenhausplanung bundesweit und international tätigen Architekturbüros (nach einem qualitätsbezogenen Aufnahmeverfahren) zusammengeschlossen. Mit diesem Positionspapier wollen die AKG der Auftraggeberseite Vorschläge zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Vergabeverfahren unterbreiten, um die Qualität der Vergabeunterlagen und damit der Angebote zu verbessern und damit Rügeund Nachprüfverfahren möglichst zu vermeiden. Dabei können auch die Chancen kleiner und mittlerer Büros verbessert werden. Zudem werden für Planungsleistungen außerhalb eines Wettbewerbs Rahmenbedingungen für eine angemessene Vergütung/Honorierung vorgeschlagen. Die nachfolgenden Ausführungen betreffen ausschließlich Leistungen nach HOAI Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume, sofern nicht ausdrücklich andere Leistungen benannt werden. Sie lassen sich aber durchaus auch auf Fachplanungsleistungen übertragen. 1 . Zw eck d es Posi ti onsp a p i er s 7 2. Gr u n dsä t ze 2. Überblick über die Grundsätze der Verfahrensarten nach der VOF Bei der Vergabe geistig-schöpferischer Planungsleistungen spielt die Qualität der Leistungen eine entscheidende Rolle. Im Rahmen der VOF gibt es drei unterschiedliche Arten von Verhandlungsverfahren (jeweils mit oder ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb), welche die beste Lösung und/oder die Auswahl des am besten geeigneten Architekten zum Ziel haben: A Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem oder integriertem Wettbewerb B Verhandlungsverfahren mit Planungsleistungen ohne Wettbewerb C Verhandlungsverfahren ohne Planungsleistungen. Zu A Der Wettbewerb (A) ist im Regelfall den beiden anderen Möglichkeiten vorzuziehen, weil der Auftraggeber für eine noch nicht näher untersuchte Planungsaufgabe das Maximum an Lösungsansätzen erhält. Dabei wird die Qualität in ihrer verschiedenen Facetten-Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit abgefragt und beurteilt. Die Gleichbehandlung aller Teilnehmer wird durch ein kompetentes Preisgericht, das Auftragsversprechen und ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis gewährleistet. Den besten Arbeiten werden Preise zuerkannt. Alle Rahmenbedingungen sind in § 16 VOF geregelt. Die Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe GRW und/oder Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW können ergänzend herangezogen werden, soweit sie nicht den Vorgaben und dem Verfahrensablauf nach der VOF widersprechen. Zu B In einem Verhandlungsverfahren, in dem Planungsleistungen ohne Durchführung eines Wettbewerbs (B) zu erbringen sind, verlangt der Auftraggeber Vorschläge für die anstehende Aufgabe, die er jedem der ausgewählten Teilnehmer angemessen nach HOAI zu vergüten hat (§ 13 Abs. 3 und § 20 Abs. 3 VOF). Im Unterschied zur Aufgabenstellung eines Wettbewerbs handelt es sich regelmäßig um Aufgabenstellungen mit einer geringeren Anzahl wesentlicher Merkmale, bei denen sich die Leistungen 8 2. G ru n d sätze auf einfache Planskizzen, Schemazeichnungen und Baumassen beschränken können. Im Mittelpunkt stehen grundsätzliche Abklärungen, die keine so große Bearbeitungstiefe wie bei einem Wettbewerb erfordern und innerhalb einer verkürzten Verfahrensdauer zu leisten sind. Für diese Leistungen kursieren unterschiedliche Begriffe wie zum Beispiel »Entwurfsskizzen, Stegreif-Entwürfe, Konzeptvorschläge etc.«, nach § 13 Abs. 3 VOF: »Entwürfe Pläne, Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen«, nach § 20 Abs. 3 VOF: »Lösungsvorschläge«! Um der Sprachverwirrung Einhalt zu gebieten und zu einer einheitlichen Terminologie zu kommen, wird vorgeschlagen, künftig nur noch die Bezeichnung »Lösungsvorschläge« zu verwenden. »Lösungsvorschläge« stellen ein Verfahren dar, das nicht wie im Wettbewerb den Weg einer fertigen Lösung erzeugt, sondern die Lösung erst im Gespräch (Verhandlung) mit dem Auftraggeber entwickelt. Gegenüber einem Wettbewerb ist der Leistungsumfang geringer und die Bearbeitungsdauer kürzer. Dies hat auch Auswirkung auf die Honorierung, wobei die HOAI grundsätzlich zu beachten ist. Für derartige Verfahren mit »Lösungsvorschlägen« ist in den letzten Jahren eine steigende Nachfrage, insbesondere in der Krankenhausplanung, zu verzeichnen. Da es hierfür im Unterschied zu Wettbewerben nach GRW/RPW keine definierten Verfahrensgrundsätze (außer in der VOF) gibt, formuliert die AKG-Arbeitsgruppe Vorschläge zur Schaffung von mehr Klarheit und Transparenz in der praktischen Anwendung. Zu C Schließlich gibt es das Verhandlungsverfahren ohne Planungsleistungen (C), bei dem die Bewertung der Angebote und die Vergabeentscheidung des Auftraggebers einzig auf einer Prognoseabschätzung auf Basis der Verhandlungsgespräche und des Honorarangebots nach den bekanntgemachten Zuschlagskriterien basiert, ohne dass sich das Auswahlgremium auf eine architektonische Aussage zur spezifischen Planungsaufgabe stützen kann. Die Qualitätshierarchie der drei Arten von Verhandlungsverfahren in Hinblick auf die zu vergebenden Planungsleistungen stuft sich von A über B nach C ab. Im Unterschied zu A und B werden bei C für die spezifische Aufgabenstellung im Rahmen des Vergabeverfahrens noch keine Lösungsansätze geliefert 2 . Gr und sä tze 9 3. Ver fa h re n ssc h r it t e 3. Verfahrensschritte eines VOF-Verfahrens Das Vergabeverfahren der VOF gliedert sich in zwei Stufen: In der ersten Stufe – dem Teilnahmewettbewerb (Bewerber- und Auswahlverfahren) mit oder ohne vorherige Vergabebekanntmachung – werden aus allen Bewerbern die Teilnehmer (Bieter) für die Verhandlung (Auftragsgespräche) in der zweiten Stufe ausgewählt. Die Auswahl erfolgt in zwei Phasen. Zuerst wird geprüft, ob Bewerber anhand von Ausschlusskriterien auszuschließen sind. Danach werden aus den verbliebenen Bewerbern anhand der sogenannten Eignungskriterien (Nachweis der finanziellen, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Fachkunde) die zur Verhandlung ausgewählten Bewerber ausgesucht. In der zweiten Stufe – Verhandlungsphase oder Zuschlagsverfahren – ermittelt der Auftraggeber in Auftragsgesprächen mit den zur Verhandlung und Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern denjenigen, der aufgrund der ausgehandelten Auftragsinhalte und Auftragsbedingungen nach den Zuschlagskriterien und deren Gewichtung die bestmögliche Leistung erwarten lässt (§ 11 VOF). Der Auftraggeber kann in der 2. Stufe entweder einen Wettbewerb (A) durchführen oder Lösungsvorschläge (B) einholen oder ohne Planungsleistungen (C) verhandeln. 10 3. Ve rfa h renssc hritte 4 . I n h a l te u n d S tr u ktu r i er u n g 4. Inhalte und Strukturierung der Bekanntmachung eines VOF-Verfahrens 4.1 Angaben zu der zu vergebenden Leistung In der Bekanntmachung beschreibt die Vergabestelle – neben anderen notwendigen Angaben – die zu vergebenden Leistungen. Dies soll Interessierten die Möglichkeit geben, zu entscheiden, ob sie bereit und in der Lage sind, den zu vergebenden Auftrag zu übernehmen und sich entsprechend an dem Verfahren zu beteiligen. Häufig sind aus den Angaben in der Bekanntmachung diese Informationen aber nicht einfach herauszulesen. Deshalb wird hier ein Vorschlag unterbreitet, welche Informationen gegeben werden sollten und wie diese strukturiert werden können, um die Lesbarkeit und damit die Entscheidung über eine Teilnahme zu erleichtern. Die Gliederung orientiert sich an derjenigen der amtlichen Bekanntmachungsformulare. I.1 Kontaktstelle und Ansprechpartner des Auftraggebers/Verfahrensbetreuers Auftraggeber: ggf. Verfahrensbetreuer: Musterklinikum ........................................... Muster Consult ............................................ Frau/Herr Mustermann ........................... Frau/Herr Mustermann Musterstraße ............................................... Musterstraße ............................................... Musterstadt .................................................. Musterstadt .................................................. Tel.-Nr. ............................................................ Tel.-Nr. ............................................................ Fax-Nr. ............................................................ Fax-Nr. ............................................................ E-Mail-Adresse ............................................ E-Mail-Adresse ............................................ 4 . Inha l t e und S t r ukt ur i er ung 11 I.2 Auftraggeber Öffentlich Sonstige ...................................................................... ...................................................................... (Bezeichnung) (Bezeichnung) II.1.1 Offizielle Bezeichnung der Baumaßnahme ................................................................................................................................................................ II.1.5 Beschreibung der Baumaßnahme Neubau Umbau bei laufendem Betrieb Sanierung bei laufendem Betrieb II.2.1 Gesamtmenge bzw. -umfang Gebäudetyp Krankenhaus, Klinikgebäude ...................................................................................................... Auftragsgegenstand/Leistungsbild/Dienstleistungsart nach HOAI Beabsichtigte stufenweise Beauftragung Ja Nein Leistungsphasen (z. B. Leistungsphasen 1–3) Planungsleistungen Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff .......................................................................... Freianlagen gem. §§ 38 ff ....................................................................................................... Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff ....................................................................................... 12 4. In h a lte und Strukturierung Verkehrsanlagen gem. §§ 45 ff ............................................................................................. Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff ......................................................................................... Technische Ausrüstung gem. § 53 Anlagengruppe 1 .................................................... Technische Ausrüstung gem. § 53 Anlagengruppe 2 .................................................... Technische Ausrüstung gem. § 53 Anlagengruppe 3 .................................................... Technische Ausrüstung gem. § 53 Anlagengruppe 4 .................................................... Technische Ausrüstung gem. § 53 Anlagengruppe 5 .................................................... Technische Ausrüstung gem. § 53 Anlagengruppe 6 .................................................... Technische Ausrüstung gem. § 53 Anlagengruppe 7 .................................................... Technische Ausrüstung gem. § 53 Anlagengruppe 8 .................................................... Beratungsleistungen Leistungen für Thermische Bauphysik ................................................................................ Leistungen für Schallschutz und Raumakustik ................................................................ Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau ................................................... Vermessungstechnische Leistungen ................................................................................... Leistungen für Brandschutz ................................................................................................... Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination ......................................................... Lage/Ort der Ausführung Land ..................................................................................................................................................... Bundesland ....................................................................................................................................... Stadt .................................................................................................................................................... Größe/Umfang Neubau ................................ m² NF Umbau ................................ m² NF Sanierung ................................ m² NF 4 . Inha l t e und S t r ukt ur i er ung 13 Gesamtkostenrahmen/-wert II.3 KG 300 + 400 .............................. € netto Honorarzone ............................................. Zeitraum der Leistungserbringung (voraussichtlich) Vertragsschluss/Planungsbeginn: .MM.JJJJ Baubeginn: .MM.JJJJ Fertigstellungstermin: .MM.JJJJ IV.1.1 Auftragsart (Mehrfachnennung möglich) Generalplanerleistungen Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter Losweise Vergabe Vergabe Einzel-Planungsleistung Vergabe Einzel-Planungsleistung mit Nachunternehmern Generalübernehmerleistungen IV.3.4 Bewerbungsschluss/Abgabetermin Teilnahmeunterlagen TT.MM.JJJ – 00.00 h IV.3.6 Sprache .............................................................................................................................................................. 14 4. In h a lte und Strukturierung 4.2 Anforderungen an den Eignungsnachweis Die Vergabestelle definiert (vor der Bekanntmachung) die Auswahlkriterien, anhand derer die Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bewerber, also die Eignung für die anstehende Aufgabe überprüft wird und fordert in der Vergabebekanntmachung oder in gesondert abzufordernden Bewerbungsunterlagen entsprechende Nachweise an, anhand derer die Eignungsprüfung durchgeführt wird. Häufig werden dabei die Anforderungen sehr hoch gesetzt. So kommt es vor, dass sämtliche oder annähernd sämtliche Nachweise gefordert werden, die sich aus der VOF ablesen lassen, obwohl die VOF eine alternative Abforderung zulässt. Oder es werden Nachweise gefordert, die gemessen an den zu vergebenden Leistungen nicht zwingend erforderlich oder auch praktisch nicht erfüllbar sind. Die qualitativen Nachweise sollten der Aufgabe gemäß gewählt und nach oben sachgerecht limitiert werden. Zum Beispiel sollten Anzahl und Zeitraum der geforderten Referenzen von der Art der zu vergebenden Leistungen in angemessener Form abgefragt werden (unangemessen erscheint z. B. die Forderung nach drei fertig gestellten Kliniken in den letzten drei Jahren). Kritisch zu sehen ist auch die Abfrage der Qualifikation des »Projektteams«, jedenfalls zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens, wo sich ein Bewerber weder festlegen kann noch muss, welche Mitarbeiter das Projekt bearbeiten. Im Übrigen ist die Qualifikation des Projektteams für die zu vergebenden Leistungen kein Eignungskriterium, sondern gehört zu den Zuschlagskriterien für die Bewertung des Angebots. Hier erst hat die Vergabestelle zu entscheiden, wer die beste Lösung für die zu vergebenden Leistungen erwarten lässt, wozu auch die das Projekt bearbeitenden Personen gehören. Eine »doppelte Eignungsprüfung« ist nicht zulässig. Die Abfrage im Rahmen der Eignungsprüfung sollte sich deshalb auf im Büro insgesamt vorhandene Qualifikationen von Personen beschränken. 4 . Inha l t e und S t r ukt ur i er ung 15 Die Auswahlkriterien werden vom Auftraggeber in Abhängigkeit von der Aufgabe definiert. Unsachgemäße Auswahlkriterien, die nicht durch VOF § 5 »Nachweis der Eignung« gerechtfertigt sind, können z. B. sein: Bei der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit – Quantitative Bewertung der angegebenen Umsatzzahlen über die zwingend zu nennende Mindestanforderung hinaus (kleiner Umsatz mit schlechterer Bewertung als größerer Umsatz) – Abfrage und quantitative Bewertung von Umsatz hinsichtlich vergleichbarer Aufgaben Bei der fachlichen Eignung – Quantitative Bewertung von Personal über die Mindestanforderungen hinaus – Abfrage und quantitative Bewertung der technischen Ausstattung (eine Erklärung des Bewerbers ist völlig ausreichend, im Auftragsfall entsprechend ausgerüstet zu sein) – Abfrage und quantitative Bewertung der Entfernung Büro/Baustelle (eine unzulässige regionale Bevorzugung ist diskriminierend) – Abfrage und quantitative Bewertung von Erfahrungen z. B. im Bereich kommunal geförderter Maßnahmen, energiesparender Maßnahmen, etc. – Quantitative Bewertung der Referenzen des Projektleiters (in der Regel können der Projektleiter und sein Stellvertreter in diesem Stadium noch nicht benannt werden) Bei den Referenzen – Abfrage und bessere Bewertung von »gleichen« Projekten gegenüber Projekten mit ausreichend vergleichbarer Komplexität – Abfrage und quantitative Bewertung von Projekten aufgrund von Baukosten – Fordern und ausschließliche Anerkennung von Unterschriften der Auftraggeber auf Formblättern von Vergabestelle/Verfahrensbetreuer 16 4. In h a lte und Strukturierung Bei sonstigen Bewertungskriterien – Abfrage und quantitative Bewertung hinsichtlich ISO 2000-Zertifizierung (Qualitätsmanagement) gegenüber eigenen Systemen – Vorlage von Aussagen anderer Bauherren über die »Zufriedenheit« Speziell zum Kriterium »Umsatz« vertreten die AKG die Auffassung, dass der Umsatz eines Büros nicht mit seiner architektonischen Leistungsfähigkeit und Qualität gleichzusetzen ist. Insofern wird an die Vergabestellen appelliert, von der Kann-Bestimmung des § 5 Abs. 4 c) VOF Gebrauch zu machen und im Falle der Umsatzanfrage deren Höhe auf das unabdingbare Mindestmaß zu reduzieren. Es wird empfohlen, den Umsatz des Büros in ein nachvollziehbares Verhältnis zu dem zu erwartenden Honorar zu setzen – die Relation von mittlerem Büroumsatz zu dem zu erwartenden mittleren Jahreshonorar aus dem zu vergebenden Auftrag sollte bei 2 : 1 liegen. Auf die Abfrage über die Mitarbeiterzahl gemäß § 5 Abs. 5 d) sollte verzichtet werden. Diese Zahl steht zwar im Verhältnis zur Abfrage nach dem Gesamtumsatz/Umsatz entsprechender Dienstleistungen, lässt sich aber innerhalb einer Bewertungsmatrix schlechter bewerten, da durch die Vergabestelle eine Annahme getroffen werden muss, wie viele Mitarbeiter zur Bewältigung der Aufgabe und für den sonstigen Bürobetrieb benötigt werden. Die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegten Erklärungen und Nachweise können gem. § 5 Abs. 3 VOF auf Anforderung der Vergabestelle nachgereicht werden. Schließt die Vergabestelle die Nachforderungsmöglichkeit (für einzelne oder sämtliche Nachweise) in der Bekanntmachung (z.B. Formulierung »Mindestanforderung«) nicht aus, kann das Fehlen von Unterlagen nicht mehr als Ausschlussgrund herangezogen werden. 4 . Inha l t e und S t r ukt ur i er ung 17 4.3 Vorschläge für Teilnahmebedingungen Nachfolgend reduzierte Angaben reichen in der Regel aus, um die Eignung der Bewerber prüfen zu können, wobei sich die römischen Ziffern auf das amtliche Bekanntmachungsformular vom Europäischen Amtsblatt und die Paragraphen auf die VOF beziehen: III.2.1 Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister § 4 (1) Nachweis Handelsregister bei Juristischen Personen (je nach Gesellschaftsform gegebenenfalls Gewerbezentralregister o. ä.) § 4 (2) Angabe zur wirtschaftlichen Verknüpfung § 4 (2) Angabe zur Zusammenarbeit mit Anderen § 4 (6) u.(9) Angaben zu Ausschlussgründen §19 (1) Nachweis Eintragung Architektenkammer III.2.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit § 5 (4) a Nachweis Berufshaftpflichtversicherung § 5 (4) c Nachweis Gesamtumsatz sowie Umsatz entsprechender Dienstleistung der letzten drei Geschäftsjahre, beides € brutto III.2.3 Technische Leistungsfähigkeit § 5 (5) a u. § 19 (1) Nachweis Eintragung Architektenkammer § 5 (5) b Objektliste mit den wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, Nachweis in Listenform – ohne Bescheinigungen – § 4 (3) Darstellung der Bürostrukturen als Organigramm § 5 (5) c Angaben zu Projektleitung mit Nachweis der Qualifikation: Nachweis Architektenkammereintragung oder Diplomurkunde, Lebenslauf, je nach Bauaufgabe gegebenenfalls mit persönlichen Referenzprojekten 18 4. In h a lte und Strukturierung § 5 (5) c Angaben zur stellvertretenden Projektleitung mit Nachweis Qualifikation: Nachweis Architektenkammereintragung oder Diplomurkunde, Lebenslauf, je nach Bauaufgabe gegebenenfalls mit persönlichen Referenzprojekten § 5 (5) e Erklärung zur Technischen Ausstattung § 5 (5) h Erklärung zum Auftragsanteil zu dem u. U. ein Unterauftrag erteilt werden soll Referenzen Benennung von drei Referenzen aus den letzten 10 Jahren, davon mindestens eine aus den letzten fünf Jahren: 1 Referenz, die mit der ausgeschriebenen Leistung/Bauaufgabe inhaltlich vergleichbar ist 1 Referenz, die in Projektgröße/Volumen/Fläche/Gesamtkosten vergleichbar ist 1 Referenz, die sich in der Planung oder Realisierung befindet und nach ausgeschriebener Bauaufgabe Aspekte wie z. B. Nachhaltigkeit, Umbau in laufendem Betrieb, Denkmalschutz etc. erfüllt Darstellung je Referenz auf max. 2 DIN A4 Seiten mit folgenden Inhalten je Projekt: Benennung Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer Funktionsprogramm (z. B. Zellkulturlabore, Isotopenlabor, Konferenz-, Seminarbereiche, Büros, Bibliothek etc.) Leistungsphasen Wettbewerb – Preis/Anerkennung Planungsbeginn Baubeginn Fertigstellung Nutzfläche Bruttogeschossfläche BGF Bruttorauminhalt BRI Gesamtkosten KG 300 + 400 € netto gem. DIN 276 Textliche Kurzbeschreibung Lageplan, Fotos, Visualisierungen, Planverkleinerungen 4 . Inha l t e und S t r ukt ur i er ung 19 5. Vo r sc h lä g e z u r We r t u n g d er E i g n u n g 5. Vorschläge zur Wertung der Eignung (Teilnahmewettbewerb) Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen alle formalen Anforderungen ausnahmslos erfüllen. Die Bewerbungsunterlagen werden zunächst anhand dieser Ausschlusskriterien geprüft: Formalien Fristgerechter Eingang der Bewerbung Bewerber-/Teilnahmeerklärung mit eigenhändiger rechtsverbindlicher Unterschrift des Teilnahmeberechtigten Nachweise Berufliche Qualifikation nach VOF § 5 (5) a) und § 19 Berufshaftpflichtversicherung nach VOF § 5 (4) a) Erklärungen Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien nach VOF § 4 vorliegen Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen nach VOF § 4 (2) Verpflichtungserklärung nach VOF § 4 (3) und § 5 (5) a), zur Beteiligung von Subunternehmern Ermitteln und Bewerten der Produktivität eines Büros durch mittleren Umsatz je Mitarbeiter pro Jahr Forderung des Nachweises eines angemessenen Versicherungsschutzes 20 5. Vo rsch läge zur Wertung der Eignung Nachfolgend wird ein Vorschlag für die Bewertungsmatrix Stufe 1 unterbreitet. Die Bewerbungen werden anhand der Kriterien bepunktet und mit der Wichtung multipliziert. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl qualifizieren sich als Teilnehmer am Verhandlungsverfahren. Bei Bewerbern gleicher Punktzahl entscheidet das Los. Im Hinblick auf die Transparenz des Verfahrens sollte die Matrix den Teilnahmeunterlagen für die Bewerber beigefügt werden, damit diese erkennen können, worauf es der Vergabestelle ankommt und entscheiden können, ob sie eine Chance für sich im Verfahren sehen. Dies erleichtert der Vergabestelle insofern die Auswertung, als sie chancenlose Teilnahmeanträge gar nicht erst erhält. 5 . Vor schl ä ge zur Wer tung d er E i gnung 21 Muster Bewertungsmatrix Stufe 1 EU Bekanntmachung Formular Bezug VOF Ausschl.grund III.2 Teilnahmebedingungen III.2.1 Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers §4 (1) §4 (2) §4 (2) §4 (6) §19 (1) Nachweis Handelsregister bei juristischen Personen Angabe zur wirtschaftlichen Verknüpfung Angabe zur Zusammenarbeit mit Anderen Angaben zu Ausschlussgründen Nachweis Eintragung Architektenkammer erfüllt/ nicht erf. Punkte Wichtung Gesamtpunkte erfüllt erfüllt erfüllt erfüllt erfüllt Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit III.2.2 § 5 (4) a Nachweis Berufshaftpflichtversicherung Umsatz des geplanten Projekts im Jahresmittel: § 5 (4) c erfüllt 1.000.000,00 € Gemittelter Gesamtumsatz des Bewerbers der letzten drei Geschäftsjahre (brutto): 2.000.000,00 € Verhältnis vorh. durchschn. Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre zu Umsatz für das ausgeschriebene Projekt im Jahresmittel: 2,0 Punktanzahl 0 –3 3 5 15 3 Punkte = Vorh. durchschn. Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 2 x Umsatz für das ausgeschriebene Projekt im Jahresmittel 2 Punkte = Vorh. durchschn. Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 1,5 x Umsatz für das ausgeschriebene Projekt im Jahresmitte 1 Punkt = Vorh. durchschn. Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 1 x Umsatz für das ausgeschriebene Projekt im Jahresmittel 0 Punkte = Vorh. durchschn. Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre <= 1 x Umsatz für das ausgeschriebene Projekt im Jahresmittel Technische Leistungsfähigkeit III.2.3 §5 (5) b Objektliste mit den wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, Nachweis in Listenform erfüllt §4 (3) Organigramm/Bürostruktur erfüllt §5 (5) e Erklärung zur Technischen Ausstattung erfüllt §5 (5) h Erklärung zum Auftragsanteil zu dem u. U. ein Unterauftrag erteilt werden soll erfüllt Zwischensumme 22 5. Vo rsch läge zur Wertung der Eignung 15 EU Bekanntmachung Formular Bezug VOF Ausschl.grund erfüllt/ nicht erf. Punkte Wichtung Gesamtpunkte 1. Referenz »Bauaufgabe« Vergleichbarkeit der Bauaufgabe Geplantes Projekt ist: 0–3 3 5 15 3 1 3 3 1 3 1 1 1 1 0–5 5 2 10 0–2 2 1 2 Laborgebäude mit S2Laboren, Tierlabor, Hörsaal 3 Punkte = Durch die Referenz werden alle Funktionsbereiche abgedeckt 2 Punkte = Bauaufgabe und Referenz stimmen nicht in allen Punkten überein 1 Punkt = Bauaufgabe und Referenz stimmen nur in wenigen Punkten überein 0 Punkte = Keine Übereinstimmung Art der Leistung Geplantes Projekt ist: 1–3 Umbau 3 Punkte = Referenz ist Umbau/Neustrukturierung 2 Punkte = Referenz ist Erweiterung 1 Punkt = Referenz ist Neubau Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen Geplante zu vergebende Leistungsphasen: 1–3 2–8 3 Punkte = Erbringung Leistungsphasen 2–8 2 Punkte = Erbringung Leistungsphasen 2–5 1 Punkt = Erbringung Leistungsphasen 6–8 Öffentlicher Auftraggeber 1 Punkt = Öffentlicher Auftraggeber oder mit öffentlichen Mitteln geförderte Maßnahme Bewertung hinsichtlich der Qualität 5 Punkte = Qualität überzeugt 4 Punkte = Qualität überzeugt fast ohne Einschränkungen 3 Punkte = Qualität überzeugt nur mit Einschränkungen 2 Punkte = Qualität hat deutliche Einschränkungen 1 Punkt = Qualität überzeugt fast nicht 0 Punkte = Qualität überzeugt nicht Bewertung des Referenzschreibens 2 Punkte = Bescheinigung mit Empfehlung 1 Punkt = Bescheinigung der Leistung 0 Punkte = Liegt nicht vor Zwischensumme 1. Referenz 34 2. Referenz »Bauvolumen« Vergleichbarkeit des Bauvolumens Baukosten des geplanten Projekts KG 300 –400 netto 0–3 3 5 15 3 1 3 3 1 3 20.000.000,00 € 3 Punkte = Bauvolumen ≥ 20 Mio 2 Punkte = Bauvolumen ≥ 15 Mio 1 Punkt = Bauvolumen ≥ 10 Mio 0 Punkte = Bauvolumen < 10 Mio Art der Leistung geplantes Projekt ist: 1–3 Umbau 3 Punkte = Umbau/Neustrukturierung 2 Punkte = Erweiterung 1 Punkt = Neubau Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen 1-3 Geplante zu vergebende Leistungsphasen: 2–8 3 Punkte = Erbringung Leistungsphasen 2–8 2 Punkte = Erbringung Leistungsphasen 2–5 1 Punkt = Erbringung Leistungsphasen 6–8 5 . Vor schl ä ge zur Wer tung d er E i gnung 23 EU Bekanntmachung Formular Bezug VOF Ausschl.grund Öffentlicher Auftraggeber erfüllt/ nicht erf. Punkte Wichtung Gesamtpunkte 1 1 1 1 0–5 5 2 10 0–2 2 1 2 1 Punkt = Öffentlicher Auftraggeber Bewertung hinsichtlich der Qualität 5 Punkte = Qualität überzeugt 4 Punkte = Qualität überzeugt fast ohne Einschränkungen 3 Punkte = Qualität überzeugt nur mit Einschränkungen 2 Punkte = Qualität hat deutliche Einschränkungen 1 Punkt = Qualität überzeugt fast nicht 0 Punkte = Qualität überzeugt nicht Bewertung des Referenzschreibens 2 Punkte = Bescheinigung mit Empfehlung 1 Punkt = Bescheinigung der Leistung 0 Punkte = Liegt nicht vor Zwischensumme 2. Referenz 34 3. Referenz »Schwerpunkt Energetik« Schwerpunkt z.B. Energetik 0–3 3 5 15 1–3 3 1 3 3 1 3 1 1 1 1 0–5 5 2 10 0–2 2 1 2 Geplant sind Maßnahmen zur Einsparung über die EnEV hinaus 3 Punkte = Mehrere wesentliche Maßnahmen zur Energieeinsparung 2 Punkte = Eine wesentliche Maßnahme zur Energieeinsparung 1 Punkt = Unwesentliche Maßnahmen zur Energieeinsparung 0 Punkte = Keine zusätzlichen Maßnahmen Art der Leistung Geplantes Projekt ist: Umbau 3 Punkte = Umbau/Neustrukturierung 2 Punkte = Erweiterung 1 Punkt = Neubau Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen Geplante zu vergebende Leistungsphasen: 1–3 2–8 3 Punkte = Erbringung Leistungsphasen 2–8 2 Punkte = Erbringung Leistungsphasen 2–5 1 Punkt = Erbringung Leistungsphasen 6–8 Öffentlicher Auftraggeber 1 Punkt = Öffentlicher Auftraggeber Bewertung hinsichtlich der Qualität 5 Punkte = Qualität überzeugt 4 Punkte = Qualität überzeugt fast ohne Einschränkungen 3 Punkte = Qualität überzeugt nur mit Einschränkungen 2 Punkte = Qualität hat deutliche Einschränkungen 1 Punkt = Qualität überzeugt fast nicht 0 Punkte = Qualität überzeugt nicht Bewertung des Referenzschreibens 2 Punkte = Bescheinigung mit Empfehlung 1 Punkt = Bescheinigung der Leistung 0 Punkte = Liegt nicht vor Zwischensumme 3. Referenz Teilnahmekriterien 34 erfüllt Gesamtpunktzahl Legende 24 Bewertung durch den Auslöser 5. Vo rsch läge zur Wertung der Eignung 117 Beispielhafte Annahmen, die durch den Auslober anzupassen sind 6. Vo r sc h lä g e zu r B ewer tu n g d es A n g eb o tes 6. Vorschläge zur Bewertung des Angebotes (Verhandlungsphase) Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die ausgewählten Bewerber in der Verhandlungsphase (gegebenenfalls nach Durchführung eines Wettbewerbs) zur Verhandlung und Angebotsabgabe aufgefordert. Die Zuschlagskriterien einschließlich Punktebewertung mit Unterkriterien sowie Wichtung sind mit der Vergabebekanntmachung, spätestens mit der Versendung der Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe) bekanntzugeben. Bei der Wahl der Zuschlagskriterien und deren Gewichtung ist im Einzelfall darauf abzustellen, welche Anforderungen die Vergabestelle an die Angebotsinhalte stellt und wo Wertungsspielräume bestehen. Gibt die Vergabestelle beispielsweise sämtliche Honorarparameter von anrechenbaren Kosten, über Honorarzone und Satz bis zum Leistungsumfang vor, besteht kaum ein Wertungsspielraum (gegebenenfalls bei Nebenkosten und Stundensätzen) und das Zuschlagskriterium »Preis« darf nur gering (z. B. mit 10 %) gewichtet werden. Anders ist dies, wenn die Honorarparameter nicht vorgegeben werden z. B. auch, weil die HOAI oberhalb der Tafelwerte nicht zwingend anwendbar ist. Hier wäre eine deutlich höhere Gewichtung angezeigt. Für die Entscheidung über den Bieter, der nach den Zuschlagskriterien die bestmögliche Leistung erwarten lässt, werden je nach Art des Verfahrens nachfolgende Matrizen vorgeschlagen: 6 . Vor schl ä ge zur Bew er t ung d es Angeb otes 25 Muster Bewertungsmatrix Stufe 2 – A, Wettbewerb Kriterium 1. Qualität des Entwurfs 1.1 Wettbewerbsergebnis 1.2 Entwicklungsmöglichkeit der Planung aufgrund Preisgerichtsempfehlung 1.3 Planungskennwerte BGF/NF, BRI/NF, AV-Verhältnis 1.4 Baurechtliche und technische Realisierbarkeit 1.5 Nachhaltigkeit des Konzepts/ Umwelteigenschaften 2. Umsetzungsstrategie des Bieters 2.1 Projektorganisation, Vorgehensweise 2.2 Projektleiter/Stv. Projektleiter 2.3 Örtliche Präsenz in Planung und Durchführung 2.4 Qualitätsmanagement 2.5 Kostenmanagement 2.6 Terminmanagement 2.7 Änderungs- und Nachtragsmanagement Umgang mit Leistungsstörungen Maßstab für die Punktebewertung 5 Pkt. 4 Pkt. 3 Pkt. 2 Pkt. 1 Pkt. 3 Pkt. 2 Pkt. 1 Pkt. 3 Pkt. 2 Pkt. 1 Pkt. 3 Pkt. 2 Pkt. 1 Pkt. 3 Pkt. 2 Pkt. 1 Pkt. 1. Preisträger 2. Preisträger 3. Preisträger 4. Preisträger 5. Preisträger gute Prognose mittlere Prognose weniger gute Prognose gute Prognose mittlere Prognose weniger gute Prognose gute Prognose mittlere Prognose weniger gute Prognose gute Prognose mittlere Prognose weniger gute Prognose 3 Pkt. 2 Pkt. 1 Pkt. 3 Pkt. 2 Pkt. 1 Pkt. 3 Pkt. 2 Pkt. 1 Pkt. 3 Pkt. 2 Pkt. 1 Pkt. 3 Pkt. 2 Pkt. 1 Pkt. 3 Pkt. 2 Pkt. 1 Pkt. 3 Pkt. 2 Pkt. gute Prognose mittlere Prognose weniger gute Prognose gute Prognose mittlere Prognose weniger gute Prognose gute Prognose mittlere Prognose weniger gute Prognose gute Prognose mittlere Prognose weniger gute Prognose gute Prognose mittlere Prognose weniger gute Prognose gute Prognose mittlere Prognose weniger gute Prognose gute Prognose mittlere Prognose Wichtung Punkte 50 30 5–1 max. Punkte 210 150 5 3–1 15 5 3–1 15 5 3–1 15 5 3–1 15 35 5 3–1 105 15 5 3–1 15 5 3–1 15 5 3–1 15 5 3–1 15 5 3–1 15 5 3–1 15 1 Pkt. weniger gute Prognose Für eine transparente Prognosebewertung soll die Vergabestelle Anforderungen stellen, damit der Bieter seine Präsentation darauf einstellen kann. 26 6. Vo rsch läge zur Bew ertung des A ngebotes Kriterium 3. Honorar 3.1 Honorarsatz innerhalb einer Zone 3.2 Nebenkosten 3.3 Umbauzuschlag 3.4 Besondere Leistungen Maßstab für die Punktebewertung Wichtung Punkte max. Punkte 50 5 6–0 30 1 4–0 4 2 5–0 10 2 3–0 6 10 entfällt bei Vorgabe des Mindestsatzes 6 Pkt. Mindestsatz MS 5 Pkt. bis 10% über MS 4 Pkt. bis 20% über MS 3 Pkt. bis 30% über MS 2 Pkt. bis 40% über MS 1 Pkt. bis 50% über MS 0 Pkt. größer 50 % über MS 4 Pkt. bis 3% 3 Pkt. bis 5% 2 Pkt. bis 7% 1 Pkt. bis 10% 0 Pkt. größer 10% nur bei Umbauten 5 Pkt. bis 20 v. H. 4 Pkt. bis 25 v. H. 3 Pkt. bis 30 v. H. 2 Pkt. bis 35 v. H. 1 Pkt. bis 40 v. H. 0 Pkt. größer 40 v. H. falls zum Zeitpunkt des Angebots erkennbar 3 Pkt. niedrigstes Angebot (n. A.) 2 Pkt. bis 10% über n. A. 1 Pkt. bis 20% über n. A. 0 Pkt. größer 20% des n. A. 4. Einhaltung der Vertragsbedingungen 5 vor Angebotsvergabe wird Vertragsentwurf an Bieter versendet 2 Pkt. einverstanden 1 Pkt. einverstanden mit Einschränkung 0 Pkt. nicht einverstanden Gesamtergebnis 5 100 10 2–0 10 375 Für die Bewertung sollte der Schwerpunkt auf die architektonische Qualität (1) gelegt werden, weitere Kriterien (2–4) erfahren eine geringere Wichtung. Die Vergabestelle kann Wichtung und Punktzahl auf das spezifische Projekt anpassen. Die Honorierung ist in der HOAI geregelt, bei Überschreitung der Tabellenwerte wird die Anwendung der RIFT-Tabelle empfohlen. 6 . Vor schl ä ge zur Bew er t ung d es Angeb otes 27 Muster Bewertungsmatrix Stufe 2 – B, Lösungsvorschlag Kriterium 1. Qualität des Lösungsvorschlags 1.1 Städtebau, Einbindung in die Umgebung 1.2 Erfüllung Raumprogramm, funktionale Anforderungen 1.3 Gestaltung, innenräumliche Organisation und Erschließung 1.4 Planungskennwerte BGF/NF, BRI/NF, AV-Verhältnis 1.5 Baurechtliche und technische Realisierbarkeit 2. Umsetzungsstrategie des Bieters 2.1 Projektorganisation, Vorgehensweise 2.2 Projektleiter/Stv. Projektleiter 2.3 Örtliche Präsenz in Planung und Durchführung 2.4 Qualitätsmanagement 2.5 Kostenmanagement 2.6 Terminmanagement 2.7 Änderungs- und Nachtragsmanagement Umgang mit Leistungsstörungen Maßstab für die Punktebewertung 5 Pkt. 4 Pkt. 3 Pkt. 2 Pkt. 1 Pkt. 5 Pkt. 4 Pkt. 3 Pkt. 2 Pkt. 1 Pkt. 5 Pkt. 4 Pkt. 3 Pkt. 2 Pkt. 1 Pkt. 3 Pkt. 2 Pkt. 1 Pkt. 3 Pkt. 2 Pkt. 1 Pkt. bester Lösungsvorschlag 2. bester Lösungsvorschlag 3. bester Lösungsvorschlag 4. bester Lösungsvorschlag 5. bester Lösungsvorschlag bester Lösungsvorschlag 2. bester Lösungsvorschlag 3. bester Lösungsvorschlag 4. bester Lösungsvorschlag 5. bester Lösungsvorschlag bester Lösungsvorschlag 2. bester Lösungsvorschlag 3. bester Lösungsvorschlag 4. bester Lösungsvorschlag 5. bester Lösungsvorschlag gute Prognose mittlere Prognose weniger gute Prognose gute Prognose mittlere Prognose weniger gute Prognose 3 Pkt. 2 Pkt. 1 Pkt. 3 Pkt. 2 Pkt. 1 Pkt. 3 Pkt. 2 Pkt. 1 Pkt. 3 Pkt. 2 Pkt. 1 Pkt. 3 Pkt. 2 Pkt. 1 Pkt. 3 Pkt. 2 Pkt. 1 Pkt. 3 Pkt. 2 Pkt. 1 Pkt. gute Prognose mittlere Prognose weniger gute Prognose gute Prognose mittlere Prognose weniger gute Prognose gute Prognose mittlere Prognose weniger gute Prognose gute Prognose mittlere Prognose weniger gute Prognose gute Prognose mittlere Prognose weniger gute Prognose gute Prognose mittlere Prognose weniger gute Prognose gute Prognose mittlere Prognose weniger gute Prognose Wichtung Punkte 50 10 5–1 max. Punkte 210 50 10 5–1 50 10 5–1 50 10 3–1 30 10 3–1 30 35 5 3–1 105 15 5 3–1 15 5 3–1 15 5 3–1 15 5 3–1 15 5 3–1 15 5 3–1 15 Für eine transparente Prognosebewertung soll die Vergabestelle Anforderungen stellen, damit der Bieter seine Präsentation darauf einstellen kann. 28 6. Vo rsch läge zur Bew ertung des A ngebotes Kriterium 3. Honorar 3.1 Honorarsatz innerhalb einer Zone 3.2 Nebenkosten 3.3 Umbauzuschlag 3.4 Besondere Leistungen Maßstab für die Punktebewertung Wichtung Punkte max. Punkte 50 5 6–0 30 1 4–0 4 2 5–0 10 2 3–0 6 10 entfällt bei Vorgabe des Mindestsatzes 6 Pkt. Mindestsatz MS 5 Pkt. bis 10% über MS 4 Pkt. bis 20% über MS 3 Pkt. bis 30% über MS 2 Pkt. bis 40% über MS 1 Pkt. bis 50% über MS 0 Pkt. größer 50 % über MS 4 Pkt. bis 3% 3 Pkt. bis 5% 2 Pkt. bis 7% 1 Pkt. bis 10% 0 Pkt. größer 10% nur bei Umbauten 5 Pkt. bis 20 v. H. 4 Pkt. bis 25 v. H. 3 Pkt. bis 30 v. H. 2 Pkt. bis 35 v. H. 1 Pkt. bis 40 v. H. 0 Pkt. größer 40 v. H. falls zum Zeitpunkt des Angebots erkennbar 3 Pkt. niedrigstes Angebot (n. A.) 2 Pkt. bis 10% über n. A. 1 Pkt. bis 20% über n. A. 0 Pkt. größer 20% des n. A. 4. Einhaltung der Vertragsbedingungen 5 vor Angebotsvergabe wird Vertragsentwurf an Bieter versendet 2 Pkt. einverstanden 1 Pkt. einverstanden mit Einschränkung 5 10 2–0 10 0 Pkt. nicht einverstanden Gesamtergebnis 100 375 Für die Bewertung sollte der Schwerpunkt auf die architektonische Qualität (1) gelegt werden, weitere Kriterien (2–4) erfahren eine geringere Wichtung. Die Vergabestelle kann Wichtung und Punktzahl auf das spezifische Projekt anpassen. Die Honorierung ist in der HOAI geregelt, bei Überschreitung der Tabellenwerte wird die Anwendung der RIFT-Tabelle empfohlen. 6 . Vor schl ä ge zur Bew er t ung d es Angeb otes 29 Muster Bewertungsmatrix Stufe 2 – C, VOF-Verfahren ohne Planung Kriterium 1. Visionen zum Projekt anhand v. Referenzen 1.1 Analyse der Aufgabenstellung, Arbeitsweise zur Lösung 1.2 Anwendbarkeit von Ideen aus dem Referenzprojekt 1.3 Voraussichtliche technisch-funktionale Qualität 1.4 Voraussichtliche architektonische Qualität 1.5 Voraussichtliche Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit 2. Umsetzungsstrategie des Bieters 2.1 Projektorganisation, Vorgehensweise 2.2 Projektleiter/Stv. Projektleiter 2.3 Örtliche Präsenz in Planung und Durchführung 2.4 Qualitätsmanagement 2.5 Kostenmanagement 2.6 Terminmanagement 2.7 Änderungs- und Nachtragsmanagement Umgang mit Leistungsstörungen Maßstab für die Punktebewertung 5 Pkt. 4 Pkt. 3 Pkt. 2 Pkt. 1 Pkt. 5 Pkt. 4 Pkt. 3 Pkt. 2 Pkt. 1 Pkt. 5 Pkt. 4 Pkt. 3 Pkt. 2 Pkt. 1 Pkt. 3 Pkt. 2 Pkt. 1 Pkt. 3 Pkt. 2 Pkt. 1 Pkt. beste Dastellung 2. beste Darstellung 3. beste Darstellung 4. beste Darstellung 5. beste Darstellung beste Dastellung 2. beste Darstellung 3. beste Darstellung 4. beste Darstellung 5. beste Darstellung beste Dastellung 2. beste Darstellung 3. beste Darstellung 4. beste Darstellung 5. beste Darstellung gute Prognose mittlere Prognose weniger gute Prognose gute Prognose mittlere Prognose weniger gute Prognose 3 Pkt. 2 Pkt. 1 Pkt. 3 Pkt. 2 Pkt. 1 Pkt. 3 Pkt. 2 Pkt. 1 Pkt. 3 Pkt. 2 Pkt. 1 Pkt. 3 Pkt. 2 Pkt. 1 Pkt. 3 Pkt. 2 Pkt. 1 Pkt. 3 Pkt. 2 Pkt. 1 Pkt. gute Prognose mittlere Prognose weniger gute Prognose gute Prognose mittlere Prognose weniger gute Prognose gute Prognose mittlere Prognose weniger gute Prognose gute Prognose mittlere Prognose weniger gute Prognose gute Prognose mittlere Prognose weniger gute Prognose gute Prognose mittlere Prognose weniger gute Prognose gute Prognose mittlere Prognose weniger gute Prognose Wichtung Punkte 50 10 5–1 max. Punkte 210 50 10 5–1 50 10 5–1 50 10 3–1 30 10 3–1 30 35 5 3–1 105 15 5 3–1 15 5 3–1 15 5 3–1 15 5 3–1 15 5 3–1 15 5 3–1 15 Für eine transparente Prognosebewertung soll die Vergabestelle Anforderungen stellen, damit der Bieter seine Präsentation darauf einstellen kann. 30 6. Vo rsch läge zur Bew ertung des A ngebotes Kriterium 3. Honorar 3.1 Honorarsatz innerhalb einer Zone 3.2 Nebenkosten 3.3 Umbauzuschlag 3.4 Besondere Leistungen Maßstab für die Punktebewertung Punkte max. Punkte 50 5 6–0 30 1 4–0 4 2 5–0 10 2 3–0 6 10 entfällt bei Vorgabe des Mindestsatzes 6 Pkt. Mindestsatz MS 5 Pkt. bis 10% über MS 4 Pkt. bis 20% über MS 3 Pkt. bis 30% über MS 2 Pkt. bis 40% über MS 1 Pkt. bis 50% über MS 0 Pkt. größer 50 % über MS 4 Pkt. bis 3% 3 Pkt. bis 5% 2 Pkt. bis 7% 1 Pkt. bis 10% 0 Pkt. größer 10% nur bei Umbauten 5 Pkt. bis 20 v. H. 4 Pkt. bis 25 v. H. 3 Pkt. bis 30 v. H. 2 Pkt. bis 35 v. H. 1 Pkt. bis 40 v. H. 0 Pkt. größer 40 v. H. falls zum Zeitpunkt des Angebots erkennbar 3 Pkt. niedrigstes Angebot (n. A.) 2 Pkt. bis 10% über n. A. 1 Pkt. bis 20% über n. A. 0 Pkt. größer 20% des n. A. 4. Einhaltung der Vertragsbedingungen 5 vor Angebotsvergabe wird Vertragsentwurf an Bieter versendet 2 Pkt. einverstanden 1 Pkt. einverstanden mit Einschränkung 0 Pkt. nicht einverstanden Gesamtergebnis Wichtung 5 100 10 2–0 10 375 Für die Bewertung sollte der Schwerpunkt auf die architektonische Qualität (1) gelegt werden, weitere Kriterien (2–4) erfahren eine geringere Wichtung. Die Vergabestelle kann Wichtung und Punktzahl auf das spezifische Projekt anpassen. Die Honorierung ist in der HOAI geregelt, bei Überschreitung der Tabellenwerte wird die Anwendung der RIFT-Tabelle empfohlen. 6 . Vor schl ä ge zur Bew er t ung d es Angeb otes 31 7. Le ist u n g su mfa n g u n d Ver g ü tu n g 7. Vorschläge für Leistungsumfang und Vergütung von Planungsleistungen außerhalb eines Wettbewerbs 7.1 Voraussetzungen und Rahmenbedingungen Um zu belastbaren und zukunftsfähigen Ergebnissen durch Lösungsvorschläge bei Planungsleistungen außerhalb eines Wettbewerbs zu kommen, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: 1. Präzise Aufgabenbeschreibung mit Aussagen zu Planungszielen und Vorgaben 2. Bekanntgabe nachvollziehbarer Bewertungskriterien und deren Wichtung 3. Definition des Leistungsumfangs 4. Bearbeitungsdauer 5. Angemessene Honorierung Für die Abwicklung des Verfahrens werden folgende Rahmenbedingungen für erforderlich gehalten: Beteiligung mindestens eines fachkundigen Jurors, der aus einer Liste der Landesarchitektenkammer ausgewählt werden kann. Einräumung der Verhandlungsmöglichkeit über den Architektenvertragsentwurf des Auftraggebers ohne nachteilige Folgen bei abweichender Auffassung des Bewerbers (Verhandlung auf Augenhöhe) Offenlegung der Bewertung nach Verfahrensabschluss mit Punktetabelle (schriftliche Bewertung wie bei einem Wettbewerb ist nicht erforderlich) Einsichtnahme in die Arbeiten der Mitbewerber, um im Vergleich die eigene Arbeit besser einordnen zu können 32 7. Le istu n gsumfang und Vergütung 7.2 Leistungsumfang (Reduzierte Grundleistungen gegenüber umfangreicheren Wettbewerbsleistungen) Lageplan mit städtebaulichem Umgriff M 1 : 500 Wesentliche Geschossgrundrisse als s/w-Strichzeichnung M 1 : 500/M 1 : 200 mit Farbkennzeichnung nach DIN 13080 (Unter-, Dach-, und Technikgeschoss können entfallen) Systemschnitt(e)/Baumassenaufriss als s/w-Strichzeichnung M 1 : 500/M 1 : 200 (Ansichten können entfallen, da die fachliche Qualifikation bei allen Bewerbern bereits im Teilnahmewettbewerb geprüft wurde) Aussagen zu Bauabschnittsbildung, gegebenenfalls Interimsmaßnahmen und Erweiterungsmöglichkeiten Erläuterung von Konzept und Arbeitsweise zur Annäherung an die Aufgabe (ohne Kostenaussage und ohne Rendering) Persönliche Präsentation durch den Bewerber Als Besondere Leistungen können z. B. in Frage kommen: Massenmodell Analysebericht und Mängelliste bei Bestandsgebäuden (Umbau/Erweiterung) Die Bearbeitungszeit ist auf zwei bis maximal drei Wochen in Abhängigkeit von Komplexität und Leistungsumfang zu begrenzen. 7 . Lei st ungsum fa ng und Ver güt ung 33 7.3 Vergütung von »Lösungsvorschlägen« Lösungsvorschläge außerhalb eines Planungswettbewerbs sind in Anlehnung an die Bestimmungen der §§ 3 – 9 HOAI zu vergüten. Eine Vergütung nach Zeitaufwand für spezifische Teilleistungen ist im Rahmen der HOAI grundsätzlich möglich, wenn auch nicht mehr ausdrücklich vorgesehen, sofern sich die Vergütung im Rahmen der gesetzlichen Mindest- und Höchstsätze bewegt. In Fällen, in denen nicht alle Grundleistungen einer Leistungsphase übertragen werden, berechnet sich das Honorar grundsätzlich gemäß § 8 (2) HOAI. Hier besteht Klärungsbedarf hinsichtlich der Bewertung insofern, falls aus LP 2 Teilleistungen entfallen wie z. B. 2. e Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter 2. g Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und wenn Teilleistungen von der Vergabestelle erbracht werden wie z. B. 2. a Analyse der Grundlagen 2. b Abstimmung der Zielvorstellungen 2. c Aufstellen eines planungsbezogenen Zielkatalogs 2. f Klären und Erläutern der wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen, energiewirtschaftlichen und landschaftsökologischen Zusammenhänge In diesem Fall sind vom (ausgewählten) Bewerber lediglich folgende Teilleistungen zu erbringen: 2. d Erarbeiten eines Planungskonzeptes einschließlich Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen 2. i Kostenschätzung nach DIN 276 (gelegentlich wird auch nur eine Grobkostenschätzung gefordert) 34 7. Le istu n gsumfang und Vergütung Es stellt sich die Frage, mit welchen Vomhundertsätzen diese Teilleistung zu bewerten sind. Offen bleibt, wer die abschließende Teilleistung erbringt: 2. j Zusammenstellung aller Vorplanungsergebnisse Die in Kommentaren vorgeschlagenen Splittingtabellen (Steinfort, Siemon, Korbion, Locher, etc.) geben unterschiedliche Verfassermeinungen wieder und haben keine Rechtsverbindlichkeit. Hieraus folgt, dass jeweils auf den Einzelfall abzustellen und eine Einzelbewertung anhand des geforderten Leistungsumfangs vorzunehmen ist. Diese muss sich im Rahmen der HOAI bewegen. Gibt der Auftraggeber eine Vergütung vor, die jeweils an alle ausgewählten Bewerber zu bezahlen ist, so hängt die Honorarhöhe (Entschädigung als Aufwendungsersatz) vor allem von dem geforderten Leistungsumfang und der Bearbeitungstiefe ab. Vergabe nach § 13 oder § 20 VOF: Wonach sind Planungsleistungen zu vergüten? 1. Die Vorschrift des § 13 Abs. 3 VOF, nach der für die Ausarbeitung von Entwürfen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen und anderen Unterlagen eine angemessene Vergütung festzusetzen ist, findet auch im Rahmen der Vergabe von Planungsleistungen Anwendung. 2. Für die erforderliche Abgrenzung zwischen § 13 Abs. 3 VOF und § 20 Abs. 3 VOF, wonach Lösungsvorschläge außerhalb eines Planungswettbewerbs nach der HOAI zu vergüten sind, ist entscheidend, ob der Auftraggeber vom Bieter systematische Planungen (Lösungsvorschläge im Sinne von § 20 Abs. 3 VOF) oder lediglich eine Befassung mit punktuellen Fragen verlangt hat (LG München 1, Beschluss vom 21.3.2013 – 11 0 17404/12 (nicht rechtskräftig)). 7 . Lei st ungsum fa ng und Ver güt ung 35 § 13 Kosten (1) Von den Bewerbern oder Bietern dürfen Entgelte für die Durchführung der Vergabeverfahren nicht erhoben werden. Bei Wettbewerben nach Kapitel 2 können Kopierkosten bei postalischer oder direkter Versendung erhoben werden. (2) Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet. (3) Verlangt der Auftraggeber darüber hinaus, dass Bewerber Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen ausarbeiten, so ist einheitlich für alle Bewerber eine angemessene Vergütung festzusetzen. Gesetzliche Gebührenoder Honorarordnungen und der Urheberrechtsschutz bleiben unberührt. § 20 Auftragserteilung (1) Die Auftragsverhandlungen mit den nach § 10 Absatz 1 ausgewählten Bietern dienen der Ermittlung des Bieters, der im Hinblick auf die gestellte Aufgabe am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung bietet. Die Auftraggeber führen zu diesem Zweck Auftragsgespräche mit den ausgewählten Bietern durch und entscheiden über die Auftragsvergabe nach Abschluss dieser Gespräche. (2) (2) Die Präsentation von Referenzobjekten, die der Bewerber oder Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit vorlegt, ist zugelassen. Die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen der gestellten Planungsaufgabe kann vom Auftraggeber nur im Rahmen eines Verfahrens nach Absatz 3 oder eines Wettbewerbs gemäß Kapitel 2 verlangt werden. Die Auswahl eines Bewerbers oder Bieters darf nicht durch unaufgefordert eingereichte Lösungsvorschläge beeinflusst werden. 36 7. Le istu n gsumfang und Vergütung (3) Verlangen Auftraggeber außerhalb eines Planungswettbewerbs Lösungsvorschläge für die Planungsaufgabe, so sind die Lösungsvorschläge der Bieter nach den Honorarbestimmungen der HOAI zu vergüten. Die AKG sind der Auffassung, dass die Unterscheidung in Planungsleistungen nach § 13 Abs. 3 VOF und nach § 20 Abs. 3 VOF in der Praxis Verwirrung stiftet und nicht zielführend ist. Daher wird vorgeschlagen, mit den beteiligten Bundesministerien, Bundes- und Länder-Architektenkammern sowie dem Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. AHO eine eindeutige Regelung zur Definition der »Lösungsvorschläge« und deren Honorierung herbeizuführen. 7 . Lei st ungsum fa ng und Ver güt ung 37 Mitglieder der AKG-Arbeitsgruppe Vergabeverfahren Prof. Dipl.-Ing. Hans Peter Haid, Nürnberg Prof. Dipl.-Ing. Linus Hofrichter, Ludwigshafen Dipl.-Ing. Thomas Jansen, Lübeck Dr.-Ing. Dietrich Kappler, Hersbruck (Obmann) Dipl.-Ing. Nils Krause, Stuttgart Dipl.-Ing. Udo Kreuger, Stuttgart Dipl.-Ing. Diether Mehlo, Frankfurt am Main Dipl.-Ing. Christian Pelzeter, Berlin Dipl.-Ing. Michael Schwarze, Dortmund Dipl.-Ing. Detlef Thomsen, Bremen Dipl.-Ing. Joachim Welp, Braunschweig RA Anja Beverungen, Hamburg (Rechtliche Beratung)