Seminarprogramm 2015

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Seminarprogramm 2015
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Seminarprogramm 2015:
Landesbezirk Baden-Württemberg
Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte sowie
Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen)
TOP IM JOB
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
1
Wissen, wo du stehst.
Finde dich in unserer Bildungslandschaft wieder
und entdecke dein neues Ziel.
Deinen Bildungsweg kannst du auch online gehen:
www.bws-bildungslandschaft.de
IG BCE BWS
– Wir sind das Original.
Seminarprogramm 2015: Landesbezirk Baden-Württemberg
Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte sowie Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen)
TOP IM JOB
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Vorwort
„Nur wer sein Ziel kennt,
findet den Weg!“
Landesbezirksleiterin
Catharina Clay
Landesbildungssekretär
Michael Siebler
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Frühjahr 2014 hat eine neue Amtszeit der Betriebsräte begonnen. 2015 geht sie in das zweite
Jahr. Wieder haben die Ergebnisse der Betriebsratswahlen gezeigt, dass rund 34 Prozent der gewählten
Betriebsrätinnen und Betriebsräte zum ersten Mal
in dieses Ehrenamt gewählt worden sind. Für diese
Zielgruppe hatten wir in 2014 viele Seminare des
„Starter-Pakets“ – BR 1 bis BR 3 – im Angebot. Diese
wurden gut genutzt und viele der erstmals gewählten
Betriebsrätinnen und Betriebsräte haben diese Seminare bereits besucht.
Dennoch gibt es immer noch viele, die noch keine Zeit
gefunden haben, sich mit dem „Starter-Paket“ für
diese verantwortungsvolle Aufgabe fit zu machen. Für
sie haben wir auch in 2015 noch einmal viele Termine
des „Starter-Pakets“ - das mit dem BR 1 beginnt – in
das Programm aufgenommen.
Die Interessen von Beschäftigten zu vertreten, ist ein
hochkomplexer, auch spannungsgeladener Prozess mit
vielen Akteuren, die nicht immer die gleichen Interessen haben. Da will es gelernt sein, mit diesen unterschiedlichen, sich zum Teil sogar widersprechenden
Ansprüchen an die Betriebsratsarbeit umgehen zu
4
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
Vorwort
können. Eine der wichtigsten Fähigkeiten ist hier, sich
eine Meinung zu bilden, Position zu beziehen und im
Team des Betriebsrats mitarbeiten zu können. Das
Wissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und
Möglichkeiten ist wichtig, hilft aber nicht, wenn der
Betriebsrat nicht weiß, was er mit diesem Wissen erreichen will. Sich Ziele zu setzen und eine Position zu
entwickeln, ist entscheidend für „Gute Arbeit“ im Betriebsrat. Erst dann kann man als Betriebsrat selbstbewusst mit dem Arbeitgeber in Verhandlungen treten
und das Bestmögliche für die Kolleginnen und Kollegen erreichen.
Wer an unseren Seminaren teilnimmt, kann sich darauf verlassen, bei uns Referentinnen und Referenten
anzutreffen, die Expert(inn)en / Praktiker(innen) in
den angebotenen Themen sind und eine Menge an betrieblicher Erfahrung mitbringen.
Die IG BCE ist der starke Partner bei der Interessenvertretung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unseren Branchen und Betrieben. Wir machen
die Tarifverträge, in denen die Arbeits- und Lebensbedingungen für die Beschäftigten gestaltet werden.
Tarifverträge zu entwickeln, sie zu verhandeln und
durchzusetzen ist genauso komplex wie die Betriebsratsarbeit im Betrieb. Diese Arbeit wird übrigens
durch die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter
in den Betrieben geleistet. Sie greifen die Themen in
den Betrieben auf und bringen sie in den Tarifkommissionen ein. Daher ist die Zusammenarbeit und
gegenseitige Unterstützung im Betrieb zwischen
Betriebsräten und der IG BCE wichtig.
Damit haben wir auch in diesem Jahr ein reichhaltiges, interessantes Seminarangebot für alle Betriebsrätinnen und Betriebsräte zusammengestellt.
Ein besonderer Hinweis gilt unserem sogenannten
Südprogramm, das eine ganze Reihe interessanter
Themen der Betriebsratsarbeit, aber auch fachlich
aktuelle Herausforderungen in den Betrieben beinhaltet. Diese Seminare werden im Raum Würzburg, München, Ulm, Ludwigsburg und Stuttgart durchgeführt.
Wir wünschen viel Spaß bei den Seminaren und viel
Erfolg bei der Betriebsratsarbeit!
Catharina Clay
Landesbezirksleiterin
Michael Siebler
Landesbildungssekretär
Wir kennen uns in den Branchen und Betrieben aus,
denn dort arbeiten nicht nur unsere Gewerkschaftsmitglieder, sondern wir sind in den Betrieben durch
ehrenamtliche und hauptamtliche Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter vertreten. Zudem nehmen wir
Einfluss auf politische Entscheidungen. Als jüngstes
Beispiel erfolgreicher Einflussnahme sind die „Rente
mit 63“ und der Mindestlohn zu nennen.
Wir haben also das Wissen und die Erfahrung, wie das
gehen kann, und das fließt in unsere Seminare mit
ein. Deshalb sagen wir selbstbewusst:
WIR SIND DAS ORIGINAL!
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
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Inhalt
Weitere Informationen
Seminare für Betriebsrätinnen
und Betriebsräte
Landesbezirk Baden-Württemberg
. . . . . . . . .12
q Jahresübersicht 2015 . . . . . . . . . . . . . . . 58
q Unsere Referent(inn)en
der Seminare auf Landesebene . . . . . . . . . 60
q Der Weg zum Seminar . . . . . . . . . . . . . . . 62
q Der direkte Draht . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
q Anmeldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
q Der IG BCE-Landesbezirk
Baden-Württemberg . . . . . . . . . . . . . . . . 66
q Beratung bei dir im Betrieb – BWS on Tour . 68
q Heimspiel und Heimvorteil:
Inhouse-Seminare für Teams
und Gremien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
q Informationen zur Freistellung . . . . . . . . . 74
q Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
q Wissen jetzt!
Individuelle Bildungsanfrage . . . . . . . . . . 78
q Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber
über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds / Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar
nach § 37 Abs. 6 BetrVG . . . . . . . . . . . . . 79
q Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber
über die Entsendung einer Vertrauensperson
der Schwerbehindertenvertretung zu einem
Seminar nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX . . . 80
q Anmeldeformular . . . . . . . . . . . . . . . 81 / 82
q BR 1 – 1 x 1 für Betriebsräte –
Aller Anfang ist gar nicht so schwer! . . . . . . .14
q BR 1 – 1 x 1 für Betriebsräte –
Aller Anfang ist gar nicht so schwer!
Teil A und B . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15
q BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheiten – Der Mensch geht vor! Teil A und B . . .16
q BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiten – Agieren statt reagieren!
Teil A und B . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17
q BR 4 – Betriebsrat und Arbeitsrecht –
Wege durch den Irrgarten! . . . . . . . . . . . . . .18
q BR 5 – Betriebsrat und Wirtschaft –
Einblick für mehr Durchblick! . . . . . . . . . . . . .19
Bezirk Freiburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20
q BR 1 – 1 x 1 für Betriebsräte –
Aller Anfang ist gar nicht so schwer! . . . . . . .22
q BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheiten – Der Mensch geht vor! . . . . . . . . . . . .23
q BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiten – Agieren statt reagieren! . . . . . . . . . .24
Bezirk Ulm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .26
q BR 1 – 1 x 1 für Betriebsräte –
Aller Anfang ist gar nicht so schwer! . . . . . . .28
q BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheiten – Der Mensch geht vor! . . . . . . . . . . . .29
q BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiten – Agieren statt reagieren! . . . . . . . . . .30
q BR 1 – BR 4 – die Quintessenz –
Wiederholungscrashkurs für erfahrene BR . . . . .31
q Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
q IG BCE-Mitglied? –
Die 10 wichtigsten Vorteile . . . . . . . . . . . 86
q Beitrittserklärung zur IG BCE . . . . . . . . . . 87
6
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
Seminare für Jugend- und
Auszubildendenvertreter(innen) (JAV)
Bezirk Karlsruhe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .32
Landesbezirk Baden-Württemberg
q BR 1 – 1 x 1 für Betriebsräte –
Aller Anfang ist gar nicht so schwer! . . . . . . .34
q BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheiten – Der Mensch geht vor! . . . . . . . . . . . .35
q BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiten – Agieren statt reagieren! . . . . . . . . . .36
q
q
q
q
. . . . . . . . .50
JAV I – Grundlagenseminar . . . . . . . . . . . . .52
JAV II – Ausbildung checken und verbessern . .53
JAV III – Arbeitsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . .54
JAV – Fachtagung –
Faire Chancen für die junge Generation . . . . .55
Bezirk Mannheim . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .38
q BR 1 – 1 x 1 für Betriebsräte –
Aller Anfang ist gar nicht so schwer! . . . . . . .40
q BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheiten – Der Mensch geht vor! . . . . . . . . . . . .41
q BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiten – Agieren statt reagieren! . . . . . . . . . .42
Bezirk Stuttgart . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .44
q BR 1 – 1 x 1 für Betriebsräte –
Aller Anfang ist gar nicht so schwer! . . . . . . .46
q BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheiten – Der Mensch geht vor! . . . . . . . . . . . .47
q BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiten – Agieren statt reagieren! . . . . . . . . . .48
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
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Wissen allein reicht nicht,
es geht darum, es erfolgreich anzuwenden.
Branchen und Betriebe stehen heute ständig unter einem hohen Leistungs- und Veränderungsdruck.
Wer in diesem Prozess als Betriebsrätin oder Betriebsrat nicht untergehen, sondern mitgestalten will,
kommt mit der reinen Anhäufung von Wissen nicht weit.
Unsere Starterseminare BR 1 – 3 werden von Betriebspraktikern für Betriebspraktiker durchgeführt.
Das gewährleistet eine hohe Überlappung von Theorie und Praxis. Du erfährst hier, wie Betriebsratsarbeit funktioniert, in welchem Spannungsfeld sie stattfindet und wie du dich selbst einbringen kannst.
Natürlich wird dir dabei auch vermittelt, welche rechtlichen Grundlagen dir dabei zur Verfügung stehen.
Aus Erfahrungen lernen steht dabei im Mittelpunkt. Die beste Voraussetzung für neue Betriebsrätinnen
und Betriebsräte, um im Betrieb durchstarten zu können.
Bei Fragen zur Buchung oder zu unseren Seminaren stehen wir dir gerne als
Bildungsberater(innen) zur Verfügung.
Und hier erreichst du uns:
q Info-Hotline: 0511 7631-336
q www.igbce-bws.de
8
q bws@igbce.de
q www.facebook.com/igbcebws
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
Starterseminare auf Landesebene
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
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In den Starterseminaren BR 1 und BR 2 werden alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit
folgenden Materialien ausgestattet:
BR 1
q BWS-Tasche
q BR-1-Ordner
q BWS-Schreibblock
q BWS-USB-Stick
q BWS-Kugelschreiber
q Prof. Karl Fitting u. a. – Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung, Handkommentar
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Grundausstattung BR 1 und BR 2
BR 2
q BWS-Mappe
q BR-2-Ordner
q BWS-Schreibblock
q BWS-USB-Stick
q BWS-Kugelschreiber
q Michael Kittner u. a. – Arbeits- und Sozialordnung – Gesetze / Verordnungen, Einleitungen,
Übersichten / Checklisten, Rechtsprechung
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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Landesbezirk Baden-Württemberg
IG BCE-Landesbezirk Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 22916-0
Fax: 0711 22916-99
E-Mail: lb.bawue@igbce.de
Karlsruhe
Freiburg
Mannheim
Stuttgart
Ulm
12
Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Landesbezirk Baden-Württemberg
13
Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Landesbezirk Baden-Württemberg
BR 1 – 1 x 1 für Betriebsräte
Aller Anfang ist gar nicht so schwer!
Dieses Seminar vermittelt das Basiswissen für die
vielfältigen Aufgaben von Betriebsräten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen
ersten Überblick über ihre Rechte und Einflussmöglichkeiten im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes. Die Gestaltung einer erfolgreichen
Betriebsratsarbeit steht im Mittelpunkt dieses
Seminars und wird mit vielen konkreten Beispielen
und Übungen vermittelt.
Zielgruppe
Neu gewählte Betriebsratsmitglieder oder Ersatzkandidat(inn)en, die noch kein Einführungsseminar
für Betriebsratsmitglieder besucht haben.
Inhalte
q Möglichkeiten der betrieblichen
Mitbestimmung
q Historische Entwicklung des
Betriebsverfassungsgesetzes
q Rechtssystematik, Umgang mit Gesetzen und
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
q Aufgaben des Betriebsrats, vertrauensvolle
Zusammenarbeit und persönliche
Rechtsstellung
q Geschäftsführung des Betriebsrats
q Zusammenarbeit mit Gesamtbetriebsrat,
Konzernbetriebsrat, Wirtschaftsausschuss
sowie Jugend- und Auszubildendenvertretung
q Betriebsversammlung
q Tarifverträge und Bildungsangebote
Seminar inklusive:
P InProf.diesem
Karl Fitting u. a.
Betriebsverfassungsgesetz mit
Wahlordnung
Termine
q Dauer: 5 Tage (Beginn: morgens / Ende: mittags)
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
915,00 €
684,00 €
BWS-700-170101-15
883,00 €
512,00 €
BWS-700-170102-15
Oktober
12.10.
16.10.15
Ringhotel Hasen,
Herrenberg
November
16.11.
20.11.15
Best Western Hotel,
Rastatt
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
14
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Landesbezirk Baden-Württemberg
BR 1 – 1 x 1 für Betriebsräte
Aller Anfang ist gar nicht so schwer! Teil A und B
Dieses Seminar vermittelt das Basiswissen für die
vielfältigen Aufgaben von Betriebsräten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen
ersten Überblick über ihre Rechte und Einflussmöglichkeiten im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes. Die Gestaltung einer erfolgreichen
Betriebsratsarbeit steht im Mittelpunkt dieses
Seminars und wird mit vielen konkreten Beispielen
und Übungen vermittelt.
Zielgruppe
Neu gewählte Betriebsratsmitglieder oder Ersatzkandidat(inn)en, die noch kein Einführungsseminar
für Betriebsratsmitglieder besucht haben.
Bitte Teil A und B gemeinsam buchen!
Inhalte
q Möglichkeiten der betrieblichen
Mitbestimmung
q Historische Entwicklung des
Betriebsverfassungsgesetzes
q Rechtssystematik, Umgang mit Gesetzen und
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
q Aufgaben des Betriebsrats, vertrauensvolle
Zusammenarbeit und persönliche
Rechtsstellung
q Geschäftsführung des Betriebsrats
q Zusammenarbeit mit Gesamtbetriebsrat,
Konzernbetriebsrat, Wirtschaftsausschuss
sowie Jugend- und Auszubildendenvertretung
q Betriebsversammlung
q Tarifverträge und Bildungsangebote
P InProf.TeilKarlA inklusive:
Fitting u. a.
Betriebsverfassungsgesetz mit
Wahlordnung
Termine – Teil A
q Dauer: 3 Tage (Beginn: mittags / Ende: abends)
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
Februar
02.02.
04.02.15
Leonardo Hotel,
Karlsruhe
580,00 €
409,00 €
BWS-700-170110-15
März
02.03.
04.03.15
Ringhotel Hasen,
Herrenberg
564,00 €
358,00 €
BWS-700-170115-15
Termine – Teil B
q Dauer: 3 Tage (Beginn: mittags / Ende: abends)
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
März
02.03.
04.03.15
Leonardo Hotel,
Karlsruhe
580,00 €
409,00 €
BWS-700-170111-15
April
20.04.
22.04.15
Ringhotel Hasen,
Herrenberg
564,00 €
358,00 €
BWS-700-170116-15
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Landesbezirk Baden-Württemberg
BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheiten
Der Mensch geht vor! Teil A und B
Ein zentraler Aufgabenbereich jeder Betriebsratsarbeit ist die Mitwirkung bei der betrieblichen
Personalplanung und bei personellen Einzelmaßnahmen. Dieses Seminar vermittelt die erforderlichen
Kenntnisse und beleuchtet Themen wie Einstellung,
Versetzung, Ein- und Umgruppierung sowie
Kündigungen. Das Betriebsverfassungsgesetz bietet
im Rahmen der §§ 92–102 BetrVG wichtige Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte. Auch diese
werden vorgestellt.
Inhalte
Gesetze und Rechtssystematik
Personalplanung und Qualifizierung
Personelle Einzelmaßnahmen
Mitwirkung und Mitbestimmung bei
Kündigungen
q Beteiligungsorientierte Betriebsratspolitik
q Bildungsangebote
q
q
q
q
A Seminar inklusive:
P InDr.TeilMichael
Kittner
Arbeits- und Sozialordnung
Bitte Teil A und B gemeinsam buchen!
Termine – Teil A
q Dauer: 3 Tage (Beginn: mittags / Ende: abends)
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
April
13.04.
15.04.15
Leonardo Hotel,
Karlsruhe
578,00 €
462,00 €
BWS-700-170209-15
Juni
22.06.
24.06.15
Ringhotel Hasen,
Herrenberg
547,00 €
358,00 €
BWS-700-170217-15
Termine – Teil B
q Dauer: 3 Tage (Beginn: mittags / Ende: abends)
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
Mai
18.05.
20.05.15
Leonardo Hotel,
Karlsruhe
571,00 €
409,00 €
BWS-700-170210-15
Juli
27.07.
29.07.15
Ringhotel Hasen,
Herrenberg
547,00 €
358,00 €
BWS-700-170218-15
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
16
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Landesbezirk Baden-Württemberg
BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiten
Agieren statt reagieren! Teil A und B
Kein anderer Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes bietet dem Betriebsrat so umfassende
Möglichkeiten wie die Mitbestimmung in sozialen
Angelegenheiten. Diese beinhaltet, dass der
Betriebsrat in wichtigen Fragen wie z. B. Arbeitszeit,
Urlaubsplanung oder technische Einrichtungen
gezielt Betriebsvereinbarungen erzwingen kann.
In diesem Seminar werden die Felder der Mitbestimmung und die praktische Umsetzung behandelt.
Dazu zählt auch der Abschluss von Betriebsvereinbarungen.
Inhalte
q Rechtssystematik, Umgang mit Gesetzen
q Initiativ- und Beteiligungsrechte der
Betriebsrätinnen und Betriebsräte
q Informationsquellen und Möglichkeiten der
Informationsbeschaffung
q Verhandlungsführung und Konfliktlösung
q Abschluss von Betriebsvereinbarungen
q Bildungsangebote
A inklusive:
P InDr.TeilMichael
Kittner
Arbeits- und Sozialordnung
Bitte Teil A und B gemeinsam buchen!
Termine – Teil A
q Dauer: 3 Tage (Beginn: mittags / Ende: abends)
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
Juni
22.06.
24.06.15
Leonardo Hotel,
Karlsruhe
565,00 €
409,00 €
BWS-700-170313-15
September
28.09.
30.09.15
Ringhotel Hasen,
Herrenberg
543,00 €
358,00 €
BWS-700-170315-15
Termine – Teil B
q Dauer: 3 Tage (Beginn: mittags / Ende: abends)
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
552,00 €
368,00 €
BWS-700-170314-15
543,00 €
358,00 €
BWS-700-170316-15
Juli
27.07.
29.07.15
Leonardo Hotel,
Karlsruhe
November
09.11.
11.11.15
Ringhotel Hasen,
Herrenberg
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
17
Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Landesbezirk Baden-Württemberg
BR 4 – Betriebsrat und Arbeitsrecht
Wege durch den Irrgarten!
Das Arbeitsrecht erscheint auf den ersten Blick
kompliziert und schwer zu durchschauen. Häufig
werden Betriebsrätinnen und Betriebsräte jedoch
schon zu Beginn ihrer Amtszeit mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen konfrontiert – hierzu gehört
die Unterstützung bei der Änderung von Arbeitsverträgen oder im Umgang mit Abmahnungen. Unabhängig davon, wie lange sie oder er im Amt ist,
muss die Betriebsrätin bzw. der Betriebsrat aktiv
werden und Betriebsvereinbarungen verhandeln. Das
Seminar erklärt die verschiedenen Felder des Arbeitsrechts und zeigt deren Relevanz und Anwendung
in der Praxis. Auch für neue Betriebsrätinnen und
Betriebsräte ist dies eine gute Grundlage für weiterführende Seminare der IG BCE BWS GmbH.
Inhalte
q Rechtssystematik, Umgang mit Gesetzen
q Entstehung und Bedeutung des
Arbeitsrechts
q Verhältnis von Tarifvertrag,
Betriebsvereinbarungen und Arbeitsvertrag
q Kollektives Arbeitsrecht
q Individualarbeitsrecht
q Beteiligungsorientierte Betriebsratspolitik
q Bildungsangebote
Seminar inklusive:
P InDr.diesem
Michael Kittner
Arbeits- und Sozialordnung
Termine
q Dauer: 5 Tage (Beginn: morgens / Ende: mittags)
Monat
März
von
09.03.
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
13.03.15
Ringhotel Hasen,
Herrenberg
942,00 €
684,00 €
BWS-700-170401-15
928,00 €
512,00 €
BWS-700-170402-15
928,00 €
512,00 €
BWS-700-170403-15
Juni
15.06.
19.06.15
Best Western Hotel,
Rastatt
Oktober
05.10.
09.10.15
Best Western Hotel,
Rastatt
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
18
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Landesbezirk Baden-Württemberg
BR 5 – Betriebsrat und Wirtschaft
Einblick für mehr Durchblick!
Wer in den klassischen Feldern der Betriebsratsarbeit mitreden und mitbestimmen will, muss die
Grundlagen unternehmerischen Handelns verstehen.
Dazu gehört heutzutage mehr denn je ein volksund betriebswirtschaftliches Grundwissen. Denn
nur wenn er sich hinreichend auskennt, kann der
Betriebsrat eigene Strategien entwickeln, um die
Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchzusetzen.
Das Seminar gibt einen umfassenden Überblick
über wirtschaftliche Zusammenhänge. Es vermittelt
die theoretischen Grundlagen und zeigt anhand
konkreter Beispiele praktische Umsetzungen. Auch
für neue Betriebsrätinnen und Betriebsräte ist dies
eine gute Grundlage für weiterführende Seminare
der IG BCE BWS GmbH
Inhalte
q
q
q
q
q
q
q
q
Grundlagen der Wirtschaftsordnung
Wirtschaftspolitische Probleme
Wandel der Wirtschaft / Unternehmenswandel
Standortbedingungen / Industriepolitik
Unternehmens- und Managementstrategien
Wirtschaftsausschuss und Aufsichtsrat
Grundverständnis zur Betriebswirtschaft
Folgen betriebswirtschaftlichen Handelns
Seminar inklusive:
P InDr.diesem
Michael Kittner
Arbeits- und Sozialordnung
Termine
q Dauer: 5 Tage (Beginn: morgens / Ende: mittags)
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
749,00 €
512,00 €
BWS-700-170501-15
777,00 €
684,00 €
BWS-700-170502-15
Mai
04.05.
08.05.15
Best Western Hotel,
Rastatt
Oktober
12.10.
16.10.15
Ringhotel Hasen,
Herrenberg
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
19
Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Bezirk Freiburg
IG BCE-Bezirk Freiburg
Zähringer Straße 350
79108 Freiburg
Telefon: 0761 55942-0
E-Mail: bezirk.freiburg@igbce.de
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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Bezirk Freiburg
Freiburg
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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Bezirk Freiburg
BR 1 – 1 x 1 für Betriebsräte
Aller Anfang ist gar nicht so schwer!
Dieses Seminar vermittelt das Basiswissen für die
vielfältigen Aufgaben von Betriebsräten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen
ersten Überblick über ihre Rechte und Einflussmöglichkeiten im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes. Die Gestaltung einer erfolgreichen
Betriebsratsarbeit steht im Mittelpunkt dieses
Seminars und wird mit vielen konkreten Beispielen
und Übungen vermittelt.
Zielgruppe
Neu gewählte Betriebsratsmitglieder oder Ersatzkandidat(inn)en, die noch kein Einführungsseminar
für Betriebsratsmitglieder besucht haben.
Inhalte
q Möglichkeiten der betrieblichen
Mitbestimmung
q Historische Entwicklung des
Betriebsverfassungsgesetzes
q Rechtssystematik, Umgang mit Gesetzen und
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
q Aufgaben des Betriebsrats, vertrauensvolle
Zusammenarbeit und persönliche
Rechtsstellung
q Geschäftsführung des Betriebsrats
q Zusammenarbeit mit Gesamtbetriebsrat,
Konzernbetriebsrat, Wirtschaftsausschuss
sowie Jugend- und Auszubildendenvertretung
q Betriebsversammlung
q Tarifverträge und Bildungsangebote
Seminar inklusive:
P InProf.diesem
Karl Fitting u. a.
Betriebsverfassungsgesetz mit
Wahlordnung
Termine
q Dauer: 5 Tage (Beginn: morgens / Ende: mittags)
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
Januar
26.01.
30.01.15
Best Western Hofgut
Sternen, Breitnau
894,00 €
548,00 €
BWS-701-170103-15
März
16.03.
20.03.15
Best Western Hofgut
Sternen, Breitnau
890,00 €
548,00 €
BWS-701-170104-15
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
22
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Bezirk Freiburg
BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheiten
Der Mensch geht vor!
Ein zentraler Aufgabenbereich jeder Betriebsratsarbeit ist die Mitwirkung bei der betrieblichen
Personalplanung und bei personellen Einzelmaßnahmen. Dieses Seminar vermittelt die erforderlichen
Kenntnisse und beleuchtet Themen wie Einstellung,
Versetzung, Ein- und Umgruppierung sowie
Kündigungen. Das Betriebsverfassungsgesetz bietet
im Rahmen der §§ 92–102 BetrVG wichtige Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte. Auch diese
werden vorgestellt.
Inhalte
Gesetze und Rechtssystematik
Personalplanung und Qualifizierung
Personelle Einzelmaßnahmen
Mitwirkung und Mitbestimmung bei
Kündigungen
q Beteiligungsorientierte Betriebsratspolitik
q Bildungsangebote
q
q
q
q
Seminar inklusive:
P InDr.diesem
Michael Kittner
Arbeits- und Sozialordnung
Termine
q Dauer: 5 Tage (Beginn: morgens / Ende: mittags)
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
832,00 €
548,00 €
BWS-701-170201-15
Februar
23.02.
27.02.15
Best Western Hofgut
Sternen, Breitnau
April
20.04.
24.04.15
Best Western Hofgut
Sternen, Breitnau
832,00 €
548,00 €
BWS-701-170202-15
Juni / Juli
29.06.
03.07.15
Best Western Hofgut
Sternen, Breitnau
828,00 €
548,00 €
BWS-701-170203-15
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
23
Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Bezirk Freiburg
BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiten
Agieren statt reagieren!
Kein anderer Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes bietet dem Betriebsrat so umfassende
Möglichkeiten wie die Mitbestimmung in sozialen
Angelegenheiten. Diese beinhaltet, dass der
Betriebsrat in wichtigen Fragen wie z. B. Arbeitszeit,
Urlaubsplanung oder technische Einrichtungen
gezielt Betriebsvereinbarungen erzwingen kann.
In diesem Seminar werden die Felder der Mitbestimmung und die praktische Umsetzung behandelt.
Dazu zählt auch der Abschluss von Betriebsvereinbarungen.
Inhalte
q Rechtssystematik, Umgang mit Gesetzen
q Initiativ- und Beteiligungsrechte der
Betriebsrätinnen und Betriebsräte
q Informationsquellen und Möglichkeiten der
Informationsbeschaffung
q Verhandlungsführung und Konfliktlösung
q Abschluss von Betriebsvereinbarungen
q Bildungsangebote
Seminar inklusive:
P InDr.diesem
Michael Kittner
Arbeits- und Sozialordnung
Termine
q Dauer: 5 Tage (Beginn: morgens / Ende: mittags)
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
April
20.04.
24.04.15
Stadthotel Freiburg
863,00 €
664,00 €
BWS-701-170301-15
Juli
06.07.
10.07.15
Best Western Hofgut
Sternen, Breitnau
832,00 €
548,00 €
BWS-701-170302-15
Oktober
12.10.
16.10.15
Best Western Hofgut
Sternen, Breitnau
841,00 €
601,00 €
BWS-701-170303-15
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
24
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
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Für eine Offensive Mitbestimmung
und Gute Arbeit
Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Bezirk Ulm
IG BCE-Bezirk Ulm
Weinhof 23
89073 Ulm
Telefon: 0731 96891-0
E-Mail: bezirk.ulm@igbce.de
26
Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Bezirk Ulm
Ulm
27
Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Bezirk Ulm
BR 1 – 1 x 1 für Betriebsräte
Aller Anfang ist gar nicht so schwer!
Dieses Seminar vermittelt das Basiswissen für die
vielfältigen Aufgaben von Betriebsräten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen
ersten Überblick über ihre Rechte und Einflussmöglichkeiten im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes. Die Gestaltung einer erfolgreichen
Betriebsratsarbeit steht im Mittelpunkt dieses
Seminars und wird mit vielen konkreten Beispielen
und Übungen vermittelt.
Zielgruppe
Neu gewählte Betriebsratsmitglieder oder Ersatzkandidat(inn)en, die noch kein Einführungsseminar
für Betriebsratsmitglieder besucht haben.
Inhalte
q Möglichkeiten der betrieblichen
Mitbestimmung
q Historische Entwicklung des
Betriebsverfassungsgesetzes
q Rechtssystematik, Umgang mit Gesetzen und
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
q Aufgaben des Betriebsrats, vertrauensvolle
Zusammenarbeit und persönliche
Rechtsstellung
q Geschäftsführung des Betriebsrats
q Zusammenarbeit mit Gesamtbetriebsrat,
Konzernbetriebsrat, Wirtschaftsausschuss
sowie Jugend- und Auszubildendenvertretung
q Betriebsversammlung
q Tarifverträge und Bildungsangebote
Seminar inklusive:
P InProf.diesem
Karl Fitting u. a.
Betriebsverfassungsgesetz mit
Wahlordnung
Termine
q Dauer: 5 Tage (Beginn: morgens / Ende: mittags)
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
März
02.03.
06.03.15
Hotel Am Selteltor,
Wiesensteig
893,00 €
563,00 €
BWS-702-170106-15
Juni
15.06.
19.06.15
Hotel Am Selteltor,
Wiesensteig
893,00 €
563,00 €
BWS-702-170107-15
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
28
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Bezirk Ulm
BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheiten
Der Mensch geht vor!
Ein zentraler Aufgabenbereich jeder Betriebsratsarbeit ist die Mitwirkung bei der betrieblichen
Personalplanung und bei personellen Einzelmaßnahmen. Dieses Seminar vermittelt die erforderlichen
Kenntnisse und beleuchtet Themen wie Einstellung,
Versetzung, Ein- und Umgruppierung sowie
Kündigungen. Das Betriebsverfassungsgesetz bietet
im Rahmen der §§ 92–102 BetrVG wichtige Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte. Auch diese
werden vorgestellt.
Inhalte
Gesetze und Rechtssystematik
Personalplanung und Qualifizierung
Personelle Einzelmaßnahmen
Mitwirkung und Mitbestimmung bei
Kündigungen
q Beteiligungsorientierte Betriebsratspolitik
q Bildungsangebote
q
q
q
q
Seminar inklusive:
P InDr.diesem
Michael Kittner
Arbeits- und Sozialordnung
Termine
q Dauer: 5 Tage (Beginn: morgens / Ende: mittags)
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
März
16.03.
20.03.15
Hotel am Selteltor,
Wiesensteig
836,00 €
563,00 €
BWS-702-170204-15
Juli
06.07.
10.07.15
Hotel am Selteltor,
Wiesensteig
834,00 €
563,00 €
BWS-702-170205-15
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
29
Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Bezirk Ulm
BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiten
Agieren statt reagieren!
Kein anderer Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes bietet dem Betriebsrat so umfassende
Möglichkeiten wie die Mitbestimmung in sozialen
Angelegenheiten. Diese beinhaltet, dass der
Betriebsrat in wichtigen Fragen wie z. B. Arbeitszeit,
Urlaubsplanung oder technische Einrichtungen
gezielt Betriebsvereinbarungen erzwingen kann.
In diesem Seminar werden die Felder der Mitbestimmung und die praktische Umsetzung behandelt.
Dazu zählt auch der Abschluss von Betriebsvereinbarungen.
Inhalte
q Rechtssystematik, Umgang mit Gesetzen
q Initiativ- und Beteiligungsrechte der
Betriebsrätinnen und Betriebsräte
q Informationsquellen und Möglichkeiten der
Informationsbeschaffung
q Verhandlungsführung und Konfliktlösung
q Abschluss von Betriebsvereinbarungen
q Bildungsangebote
Seminar inklusive:
P InDr.diesem
Michael Kittner
Arbeits- und Sozialordnung
Termine
q Dauer: 5 Tage (Beginn: morgens / Ende: mittags)
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
Mai
18.05.
22.05.15
Hotel am Selteltor,
Wiesensteig
832,00 €
563,00 €
BWS-702-170304-15
Sept. / Okt.
28.09.
02.10.15
Hotel am Selteltor,
Wiesensteig
836,00 €
563,00 €
BWS-702-170305-15
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
30
*Unterkunfts00 und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Bezirk Ulm
BR 1 – BR 4 – die Quintessenz
Wiederholungscrashkurs für erfahrene BR
Ebenso wie berufliches Fachwissen immer wieder
aktualisiert werden muss, ist es auch für Betriebsratsmitglieder notwendig, ständig am Ball zu
bleiben, um ihr Wissen aufzufrischen und zu
aktualisieren.
Das Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die sich in kompakter Form einen schnellen
Überblick über die vielfältigen Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats verschaffen
wollen.
Inhalte
q
q
q
q
q
q
q
q
Die Geschäftsführung des Betriebsrats
Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
Informationsrechte des Betriebsrats
Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte
des Betriebsrats
Mitbestimmung in personellen
Angelegenheiten
Mitbestimmung in sozialen
Angelegenheiten
Mitbestimmung bei Kündigungen
Durchsetzung von Beschlüssen und Rechten
Termin
q Dauer: 5 Tage (Beginn: morgens / Ende: mittags)
Monat
Oktober
von
26.10.
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
30.10.15
Hotel am Selteltor,
Wiesensteig
665,00 €
563,00 €
BWS-702-170601-15
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
31
Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Bezirk Karlsruhe
IG BCE-Bezirk Karlsruhe
Ettlinger Straße 3 a
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 93342-0
E-Mail: bezirk.karlsruhe@igbce.de
32
Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Bezirk Karlsruhe
Karlsruhe
33
Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Bezirk Karlsruhe
BR 1 – 1 x 1 für Betriebsräte
Aller Anfang ist gar nicht so schwer!
Dieses Seminar vermittelt das Basiswissen für die
vielfältigen Aufgaben von Betriebsräten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen
ersten Überblick über ihre Rechte und Einflussmöglichkeiten im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes. Die Gestaltung einer erfolgreichen
Betriebsratsarbeit steht im Mittelpunkt dieses
Seminars und wird mit vielen konkreten Beispielen
und Übungen vermittelt.
Zielgruppe
Neu gewählte Betriebsratsmitglieder oder Ersatzkandidat(inn)en, die noch kein Einführungsseminar
für Betriebsratsmitglieder besucht haben.
Inhalte
q Möglichkeiten der betrieblichen
Mitbestimmung
q Historische Entwicklung des
Betriebsverfassungsgesetzes
q Rechtssystematik, Umgang mit Gesetzen und
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
q Aufgaben des Betriebsrats, vertrauensvolle
Zusammenarbeit und persönliche
Rechtsstellung
q Geschäftsführung des Betriebsrats
q Zusammenarbeit mit Gesamtbetriebsrat,
Konzernbetriebsrat, Wirtschaftsausschuss
sowie Jugend- und Auszubildendenvertretung
q Betriebsversammlung
q Tarifverträge und Bildungsangebote
Seminar inklusive:
P InProf.diesem
Karl Fitting u. a.
Betriebsverfassungsgesetz mit
Wahlordnung
Termine
q Dauer: 5 Tage (Beginn: morgens / Ende: mittags)
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
Februar
23.02.
27.02.15
Hotel Badischer Hof,
Prinzbach
907,00 €
544,00 €
BWS-703-170108-15
April
20.04.
24.04.15
Hotel Badischer Hof,
Prinzbach
907,00 €
544,00 €
BWS-703-170109-15
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
34
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Bezirk Karlsruhe
BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheiten
Der Mensch geht vor!
Ein zentraler Aufgabenbereich jeder Betriebsratsarbeit ist die Mitwirkung bei der betrieblichen
Personalplanung und bei personellen Einzelmaßnahmen. Dieses Seminar vermittelt die erforderlichen
Kenntnisse und beleuchtet Themen wie Einstellung,
Versetzung, Ein- und Umgruppierung sowie
Kündigungen. Das Betriebsverfassungsgesetz bietet
im Rahmen der §§ 92–102 BetrVG wichtige Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte. Auch diese
werden vorgestellt.
Inhalte
Gesetze und Rechtssystematik
Personalplanung und Qualifizierung
Personelle Einzelmaßnahmen
Mitwirkung und Mitbestimmung bei
Kündigungen
q Beteiligungsorientierte Betriebsratspolitik
q Bildungsangebote
q
q
q
q
Seminar inklusive:
P InDr.diesem
Michael Kittner
Arbeits- und Sozialordnung
Termine
q Dauer: 5 Tage (Beginn: morgens / Ende: mittags)
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
842,00 €
596,00 €
BWS-703-170206-15
März
09.03.
13.03.15
Gartenhotel Heusser,
Bad Dürkheim
Oktober
05.10.
09.10.15
Gartenhotel Heusser,
Bad Dürkheim
842,00 €
596,00 €
BWS-703-170207-15
November
23.11.
27.11.15
Gartenhotel Heusser,
Bad Dürkheim
842,00 €
596,00 €
BWS-703-170208-15
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
35
Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Bezirk Karlsruhe
BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiten
Agieren statt reagieren!
Kein anderer Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes bietet dem Betriebsrat so umfassende
Möglichkeiten wie die Mitbestimmung in sozialen
Angelegenheiten. Diese beinhaltet, dass der
Betriebsrat in wichtigen Fragen wie z. B. Arbeitszeit,
Urlaubsplanung oder technische Einrichtungen
gezielt Betriebsvereinbarungen erzwingen kann.
In diesem Seminar werden die Felder der Mitbestimmung und die praktische Umsetzung behandelt.
Dazu zählt auch der Abschluss von Betriebsvereinbarungen.
Inhalte
q Rechtssystematik, Umgang mit Gesetzen
q Initiativ- und Beteiligungsrechte der
Betriebsrätinnen und Betriebsräte
q Informationsquellen und Möglichkeiten der
Informationsbeschaffung
q Verhandlungsführung und Konfliktlösung
q Abschluss von Betriebsvereinbarungen
q Bildungsangebote
Seminar inklusive:
P InDr.diesem
Michael Kittner
Arbeits- und Sozialordnung
Termine
q Dauer: 5 Tage (Beginn: morgens / Ende: mittags)
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
849,00 €
544,00 €
BWS-703-170306-15
März
23.03.
27.03.15
Hotel Badischer Hof,
Prinzbach
Juni
22.06.
26.06.15
Hotel Badischer Hof,
Prinzbach
849,00 €
544,00 €
BWS-703-170307-15
Oktober
26.10.
30.10.15
Hotel Badischer Hof,
Prinzbach
849,00 €
544,00 €
BWS-703-170308-15
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
36
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
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E-Mail: bezirk.mannheim@igbce.de
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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Bezirk Mannheim
Mannheim
39
Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Bezirk Mannheim
BR 1 – 1 x 1 für Betriebsräte
Aller Anfang ist gar nicht so schwer!
Dieses Seminar vermittelt das Basiswissen für die
vielfältigen Aufgaben von Betriebsräten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen
ersten Überblick über ihre Rechte und Einflussmöglichkeiten im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes. Die Gestaltung einer erfolgreichen
Betriebsratsarbeit steht im Mittelpunkt dieses
Seminars und wird mit vielen konkreten Beispielen
und Übungen vermittelt.
Zielgruppe
Neu gewählte Betriebsratsmitglieder oder Ersatzkandidat(inn)en, die noch kein Einführungsseminar
für Betriebsratsmitglieder besucht haben.
Inhalte
q Möglichkeiten der betrieblichen
Mitbestimmung
q Historische Entwicklung des
Betriebsverfassungsgesetzes
q Rechtssystematik, Umgang mit Gesetzen und
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
q Aufgaben des Betriebsrats, vertrauensvolle
Zusammenarbeit und persönliche
Rechtsstellung
q Geschäftsführung des Betriebsrats
q Zusammenarbeit mit Gesamtbetriebsrat,
Konzernbetriebsrat, Wirtschaftsausschuss
sowie Jugend- und Auszubildendenvertretung
q Betriebsversammlung
q Tarifverträge und Bildungsangebote
Seminar inklusive:
P InProf.diesem
Karl Fitting u. a.
Betriebsverfassungsgesetz mit
Wahlordnung
Termine
q Dauer: 5 Tage (Beginn: morgens / Ende: mittags)
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
Februar
02.02.
06.02.15
Gartenhotel Heusser,
Bad Dürkheim
906,00 €
596,00 €
BWS-704-170112-15
April
20.04.
24.04.15
Gartenhotel Heusser,
Bad Dürkheim
902,00 €
596,00 €
BWS-704-170113-15
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
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*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
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Der Mensch geht vor!
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Personalplanung und bei personellen Einzelmaßnahmen. Dieses Seminar vermittelt die erforderlichen
Kenntnisse und beleuchtet Themen wie Einstellung,
Versetzung, Ein- und Umgruppierung sowie
Kündigungen. Das Betriebsverfassungsgesetz bietet
im Rahmen der §§ 92–102 BetrVG wichtige Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte. Auch diese
werden vorgestellt.
Inhalte
Gesetze und Rechtssystematik
Personalplanung und Qualifizierung
Personelle Einzelmaßnahmen
Mitwirkung und Mitbestimmung bei
Kündigungen
q Beteiligungsorientierte Betriebsratspolitik
q Bildungsangebote
q
q
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q
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P InDr.diesem
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Arbeits- und Sozialordnung
Termine
q Dauer: 5 Tage (Beginn: morgens / Ende: mittags)
Monat
von
bis
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Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
842,00 €
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Februar
09.02.
13.02.15
Gartenhotel Heusser,
Bad Dürkheim
Mai
04.05.
08.05.15
Gartenhotel Heusser,
Bad Dürkheim
842,00 €
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Oktober
19.10.
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BWS-704-170213-15
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*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Bezirk Mannheim
BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiten
Agieren statt reagieren!
Kein anderer Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes bietet dem Betriebsrat so umfassende
Möglichkeiten wie die Mitbestimmung in sozialen
Angelegenheiten. Diese beinhaltet, dass der
Betriebsrat in wichtigen Fragen wie z. B. Arbeitszeit,
Urlaubsplanung oder technische Einrichtungen
gezielt Betriebsvereinbarungen erzwingen kann.
In diesem Seminar werden die Felder der Mitbestimmung und die praktische Umsetzung behandelt.
Dazu zählt auch der Abschluss von Betriebsvereinbarungen.
Inhalte
q Rechtssystematik, Umgang mit Gesetzen
q Initiativ- und Beteiligungsrechte der
Betriebsrätinnen und Betriebsräte
q Informationsquellen und Möglichkeiten der
Informationsbeschaffung
q Verhandlungsführung und Konfliktlösung
q Abschluss von Betriebsvereinbarungen
q Bildungsangebote
Seminar inklusive:
P InDr.diesem
Michael Kittner
Arbeits- und Sozialordnung
Termine
q Dauer: 5 Tage (Beginn: morgens / Ende: mittags)
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
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Seminarnummer
Juni
22.06.
26.06.15
Gartenhotel Heusser,
Bad Dürkheim
842,00 €
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BWS-704-170309-15
November
16.11.
20.11.15
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BR 1 – 1 x 1 für Betriebsräte
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vielfältigen Aufgaben von Betriebsräten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen
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Beteiligungsrechte des Betriebsrats
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q Zusammenarbeit mit Gesamtbetriebsrat,
Konzernbetriebsrat, Wirtschaftsausschuss
sowie Jugend- und Auszubildendenvertretung
q Betriebsversammlung
q Tarifverträge und Bildungsangebote
Seminar inklusive:
P InProf.diesem
Karl Fitting u. a.
Betriebsverfassungsgesetz mit
Wahlordnung
Termin
q Dauer: 5 Tage (Beginn: morgens / Ende: mittags)
Monat
März
von
16.03.
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
20.03.15
Hotel Schloss Heinsheim,
Bad Rappenau
928,00 €
748,00 €
BWS-705-170114-15
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
46
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Bezirk Stuttgart
BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheiten
Der Mensch geht vor!
Ein zentraler Aufgabenbereich jeder Betriebsratsarbeit ist die Mitwirkung bei der betrieblichen
Personalplanung und bei personellen Einzelmaßnahmen. Dieses Seminar vermittelt die erforderlichen
Kenntnisse und beleuchtet Themen wie Einstellung,
Versetzung, Ein- und Umgruppierung sowie
Kündigungen. Das Betriebsverfassungsgesetz bietet
im Rahmen der §§ 92–102 BetrVG wichtige Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte. Auch diese
werden vorgestellt.
Inhalte
Gesetze und Rechtssystematik
Personalplanung und Qualifizierung
Personelle Einzelmaßnahmen
Mitwirkung und Mitbestimmung bei
Kündigungen
q Beteiligungsorientierte Betriebsratspolitik
q Bildungsangebote
q
q
q
q
Seminar inklusive:
P InDr.diesem
Michael Kittner
Arbeits- und Sozialordnung
Termine
q Dauer: 5 Tage (Beginn: morgens / Ende: mittags)
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
876,00 €
748,00 €
BWS-705-170214-15
Februar
23.02.
27.02.15
Hotel Schloss Heinsheim,
Bad Rappenau
Juni
15.06.
19.06.15
Hotel Schloss Heinsheim,
Bad Rappenau
876,00 €
748,00 €
BWS-705-170215-15
Oktober
05.10.
09.10.15
Hotel Schloss Heinsheim,
Bad Rappenau
881,00 €
748,00 €
BWS-705-170216-15
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
47
Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Bezirk Stuttgart
BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiten
Agieren statt reagieren!
Kein anderer Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes bietet dem Betriebsrat so umfassende
Möglichkeiten wie die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Diese beinhaltet, dass der
Betriebsrat in wichtigen Fragen wie z. B. Arbeitszeit,
Urlaubsplanung oder technische Einrichtungen
gezielt Betriebsvereinbarungen erzwingen kann.
In diesem Seminar werden die Felder der Mitbestimmung und die praktische Umsetzung behandelt. Dazu
zählt auch der Abschluss von Betriebsvereinbarungen.
Inhalte
q Rechtssystematik, Umgang mit Gesetzen
q Initiativ- und Beteiligungsrechte der
Betriebsrätinnen und Betriebsräte
q Informationsquellen und Möglichkeiten der
Informationsbeschaffung
q Verhandlungsführung und Konfliktlösung
q Abschluss von Betriebsvereinbarungen
q Bildungsangebote
Seminar inklusive:
P InDr.diesem
Michael Kittner
Arbeits- und Sozialordnung
Termine
q Dauer: 5 Tage (Beginn: morgens / Ende: mittags)
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
März
23.03.
27.03.15
Hotel Schloss Heinsheim,
Bad Rappenau
876,00 €
748,00 €
BWS-705-170311-15
Nov. / Dez.
30.11.
04.12.15
Hotel Schloss Heinsheim,
Bad Rappenau
881,00 €
748,00 €
BWS-705-170312-15
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG / § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
48
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
TOP IM JOB
Unser Betrieb
soll konkurrenzfähig sein.
Dazu braucht er motivierte
Mitarbeiter(innen), die hier
gerne arbeiten. Für sie
machen wir uns stark!
Mit der BWS
mache ich mich fit
für die JAV-Arbeit. Dort
werde ich praxisnah
und kompetent
unterstützt.
TOP IM JOB
50
Seminare für Jugend- und
Auszubildendenvertreter(innen) (JAV)
51
Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV)
Landesbezirk Baden-Württemberg
JAV I – Grundlagenseminar
Dieses Seminar richtet sich an die neu gewählte
Jugend- und Auszubildendenvertretung. Es vermittelt die notwendigen Grundlagen für eine gute
JAV-Arbeit.
Den Teilnehmenden wird in Theorie und Praxis gezeigt, wie sie Inhalte selbstständig erarbeiten und
mit Gesetzen umgehen. Das Seminar zeigt zudem
die Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als betriebliche Interessenvertretung auf.
Der Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars ist die
Voraussetzung zur Teilnahme an weiterführenden
JAV-Seminaren sowie Bundes-JAV-Seminaren und
es sollte von jeder Jugend- und Auszubildendenvertretung besucht werden!
Inhalte
q Einführung in die JAV-Arbeit
q Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als
betriebliche Interessenvertretung
q Aufbau und Handhabung von Gesetzen
q Durchführung einer Jugend- und
Auszubildendenversammlung
q Zusammenarbeit mit betrieblichen Gremien
und Institutionen
q Strategien für die JAV-Arbeit
Seminar inklusive:
P InKlebediesem
| Ratayczak | Heilmann | Spoo
Betriebsverfassungsgesetz –
Basiskommentar mit Wahlordnung
Termine
q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags)
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
972,00 €
707,00 €
BWS-700-270101-15
Januar
25.01.
30.01.15
Hotel Berlin,
Sindelfingen
März
01.03.
06.03.15
Hotel Berlin,
Sindelfingen
972,00 €
707,00 €
BWS-700-270102-15
Juli
12.07.
17.07.15
Hotel Berlin,
Sindelfingen
972,00 €
707,00 €
BWS-700-270103-15
Oktober
11.10.
16.10.15
Hotel Berlin,
Sindelfingen
972,00 €
707,00 €
BWS-700-270104-15
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
52
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV)
Landesbezirk Baden-Württemberg
JAV II – Ausbildung checken und verbessern
Voraussetzung zur Teilnahme ist der vorherige
Besuch eines JAV-Grundlagenseminars.
Alle Fragen der Berufsbildung gehören zum Alltag
der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Es ist
ihre Aufgabe, für die Qualität der Berufsausbildung
und für gute Übernahmemodelle zu sorgen.
Dieses Seminar zeigt, wie die Jugend- und Auszubildendenvertretung die Qualität der Berufsausbildung
bewerten und verbessern kann. Zudem werden Beispiele präsentiert, warum sich eine qualitativ hochwertige Ausbildung nicht allein in den Prüfungsergebnissen der Azubis zeigt.
Nach diesem Seminar wird es den Teilnehmerinnen
und Teilnehmern leichter fallen, die Ausbildung im
eigenen Betrieb zu checken und zu verbessern.
Inhalte
Analyse der Qualität der Berufsausbildung
Qualitätsverbesserung der Berufsausbildung
Problemlösungsstrategien
Das Berufsbildungsgesetz und die
qualitativen Anforderungen an die Berufsausbildung
q Beurteilungssysteme
Entwicklung und Aufbau des dualen
Systems: Berufsbilder und deren Entwicklung, Rahmenausbildungspläne, Prüfungswesen, Ausbildungsnachweise
q
q
q
q
diesem Seminar inklusive:
P In1. Lakies
| Malottke
Berufsbildungsgesetz
2. Lakies | Schoden
Jugendarbeitsschutzgesetz
Termine
q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags)
Monat
von
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
Juli
19.07.
24.07.15
Hotel Berlin,
Sindelfingen
965,00 €
707,00 €
BWS-700-270201-15
September
06.09.
11.09.15
Hotel Berlin,
Sindelfingen
965,00 €
707,00 €
BWS-700-270202-15
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
53
Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV)
Landesbezirk Baden-Württemberg
JAV III – Arbeitstechniken
Voraussetzung zur Teilnahme ist der vorherige
Besuch eines JAV-Grundlagenseminars.
Eine effektive JAV-Arbeit bedarf einer sinnvollen Arbeits- und Büroorganisation sowie einer wirksamen
Öffentlichkeitsarbeit, denn diese sind der Schlüssel
zum Erfolg. Jede Jugend- und Auszubildendenvertretung muss in der Lage sein, gekonnt zum Wohle
der Azubis zu verhandeln. Aber wie war das noch
mal mit den Vorschriften des Arbeitsrechts? Und
wie kriege ich die Organisation der JAV-Arbeit, der
Öffentlichkeitsarbeit und des Arbeitsrechts erfolgreich vereinbart, ohne dass etwas hinten runterfällt? Das Seminar liefert zahlreiche Hilfestellungen.
Inhalte
q Team- und Projektarbeit
q Bearbeitung von Fallbeispielen und Entwicklung von Handlungshilfen
q Arbeitstechniken und Präsentationen
q Öffentlichkeitsarbeit der JAV
q Ideen und Konzepte für Betriebsvereinbarungen
q Mitbestimmung in der Ausbildung gestalten
Termin
q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags)
Monat
November
von
08.11.
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
13.11.15
Best Western Premier
Steubenhof Hotel,
Mannheim
990,00 €
924,00 €
BWS-700-270301-15
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
54
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) (JAV)
Landesbezirk Baden-Württemberg
JAV-Fachtagung
Faire Chancen für die junge Generation
In Deutschland haben die Jugendlichen nach ihren mittleren
Schulabschlüssen wenige Alternativen: Sie besuchen im Anschluss weiterführende Schulen wie berufliche Gymnasien,
absolvieren den Bundesfreiwilligendienst, sind in Übergangsschulen oder aber – was die meisten machen – erlernen
einen Beruf! Für diejenigen, die den Weg der Berufsausbildung wählen, gibt es jedoch nicht genügend Ausbildungsplätze; hier herrscht mittlerweile ein marktähnlicher Wettbewerb zwischen den Absolventen von Gymnasien und
denen, die andere Bildungsabschlüsse vorweisen.
Haben die Jugendlichen einen begehrten Ausbildungsplatz
bekommen, ist eine gute Qualität der Ausbildung nicht
selbstverständlich. Inhalte und Abläufe werden oft mangelhaft vermittelt, die Ausbildungsabschnitte sind nicht sachlogisch gegliedert.
Steht der erfolgreiche Ausbildungsabschluss bevor, ist die
unbefristete Übernahme eine Seltenheit. Hier werden dual
Studierende gar doppelt so häufig unbefristet übernommen
wie ihre Ausbildungskolleg(inn)en in allen anderen Ausbildungsgängen. Es folgt eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder eine wiederkehrende Befristung. Eine Entfristung folgt leider nicht automatisch, einige werden später
sogar als Leiharbeiter im selben Ausbildungsbetrieb beschäftigt.
In den ersten Berufseinstiegsjahren nach der Ausbildung
stagnieren fast alle Karriereverläufe, es ist selten möglich,
beruflich innerhalb des Betriebs aufzusteigen. Viele verharren auf den Positionen, die sie seit Ausbildungsende
innehaben. Neben Defiziten in der Weiterbildung ist die
Vereinbarkeit von Partnerschaft und Beruf ausbaufähig.
Kaum möglich ist die gemeinsame Freizeit- und Hobbygestaltung zwischen Partnern und Freunden beispielsweise
unter Schichtarbeitern.
Unsere Vision – Perspektive 23
Was können wir tun, damit die Chancen der jungen Menschen
hier besser werden?
Ein Schulabgänger aus dem Jahr 2013 muss innerhalb der
ersten zehn Berufsjahre, also bis spätestens 2023, eine Perspektive zum würdevollen Arbeiten und Leben bekommen.
Die Arbeit muss dynamischer werden und auf die junge Generation zugeschnitten sein. Nicht der Mensch muss arbeitsfähig sein, sondern die Arbeit muss menschenfähig
gestaltet werden.
Lösungsoptionen:
Ausreichende Ausbildungsplatzangebote in unseren Industriebranchen und Fortführung von aktuellen Tarifverträgen
wie Zukunft durch Ausbildung. Schluss mit dem Wettbewerb
unter Schulabgängern.
Qualitätssicherung der Ausbildung durch Bildung von
Kommissionen innerhalb des Betriebs und in der Berufsschule unter Mitwirkung von Gewerkschaften und JAVen.
Unbefristete Übernahme für Gewerkschaftsmitglieder ohne
Wenn und Aber! Keine Anschlussbefristungen und Verbot
von Leiharbeit!
Karrieremöglichkeiten auch ohne akademischen Abschluss,
das Recht auf innerbetriebliche Weiterbildung, betriebliches
Studium auch ohne Abitur, Meister- und Technikerperspektive. Flexible Arbeitszeiten, um eine gute Work-Life-Balance
zu schaffen.
Termin
q Dauer: 5 Tage (Beginn: vormittags / Ende: mittags)
Monat
November
von
24.11.
bis
Seminarort
Seminarkosten
UV*
Seminarnummer
26.11.15
Parkhotel,
Ostfildern
420,00 €
299,00 €
BWS-700-270401-15
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG
*Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
55
56
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
Weitere Informationen
q Jahresübersicht 2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
q Unsere Referent(inn)en
der Seminare auf Landesebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
q Der Weg zum Seminar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
q Der direkte Draht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
q Anmeldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
q Der IG BCE-Landesbezirk Baden-Württemberg . . . . . . . . . 66
q Beratung bei dir im Betrieb – BWS on Tour . . . . . . . . . . 68
q Heimspiel und Heimvorteil:
Inhouse-Seminare für Teams und Gremien . . . . . . . . . . . 70
q Informationen zur Freistellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
q Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
q Wissen jetzt!
Individuelle Bildungsanfrage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
q Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die
Entsendung eines Betriebsratsmitglieds / Mitglieds der
Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem
Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
q Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die
Entsendung einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung zu einem Seminar nach
§ 96 Abs. 4 und 8 SGB IX . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
q Anmeldeformular . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 / 82
q Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
q IG BCE-Mitglied? –
Die 10 wichtigsten Vorteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
q Beitrittserklärung zur IG BCE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
57
Jahresübersicht 2015
Januar
1
Do Neujahr
2
Fr
3
4
5
Mo
6
7
8
Februar
1
So
2
Mo
Sa
3
So
4
2
Di Heilige Drei Könige*
März
April
Mai
1
So
2
Mo
Di
3
Mi
4
5
Do
6
Fr
Mi
7
Do
8
9
Fr
9
Mo
10
Sa
10
Di
10
Di
10
Fr
10
So Muttertag
11
So
11
Mi
11
Mi
11
Sa
11
Mo
12
Mo
12
Do
12
Do
12
So
12
Di
13
Di
13
Fr
13
Fr
13
Mo
13
14
Mi
14
Sa
14
Sa
14
Di
14
15
Do
15
So
15
So
15
Mi
16
Fr
16
Mo Rosenmontag
16
Mo
16
Do
17
Sa
17
Di Fastnacht
17
Di
17
18
So
18
Mi Aschermittwoch
18
Mi
19
Mo
19
Do
19
Do
20
Di
20
Fr
20
21
Mi
21
Sa
21
22
Do
22
So
23
Fr
23
Mo
24
Sa
24
25
So
25
26
Mo
27
Di
28
Mi
29
Do
30
31
Juni
23
1
Mi
1
Fr Tag der Arbeit
1
Mo
2
Do Gründonnerstag
2
Sa
2
Di
Di
3
Fr Karfreitag
3
So
3
Mi
Mi
4
Sa
4
Mo
4
Do Fronleichnam*
5
Do
5
So Ostersonntag
5
Di
5
Fr
6
Fr
6
Mo Ostermontag
6
Mi
6
Sa
Sa
7
Sa
7
Di
7
Do
7
So
So
8
So
8
Mi
8
Fr
8
Mo
9
Mo
9
Do
9
Sa
9
Di
10
Mi
11
Do
12
Fr
Mi
13
Sa
Do Christi Himmelfahrt
14
So
15
Fr
15
Mo
16
Sa
16
Di
Fr
17
So
17
Mi
18
Sa
18
Mo
18
Do
19
So
19
Di
19
Fr
Fr
20
Mo
20
Mi
20
Sa
Sa
21
Di
21
Do
21
So
22
So
22
Mi
22
Fr
22
Mo
23
Mo
23
Do
23
Sa
23
Di
Di
24
Di
24
Fr
24
So Pfingstsonntag
24
Mi
Mi
25
Mi
25
Sa
25
Mo Pfingstmontag
25
Do
26
Do
26
Do
26
So
26
Di
26
Fr
27
Fr
27
Fr
27
Mo
27
Mi
27
Sa
28
Sa
28
Sa
28
Di
28
Do
28
So
29
So
29
Mi
29
Fr
29
Mo
Fr
30
Mo
30
Do
30
Sa
30
Di
Sa
31
Di
31
So
1
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
24
25
26
27
* In Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt
58
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
1
Mi
1
Sa
1
Di
1
Do
1
So Allerheiligen*
2
Do
2
So
2
Mi
2
Fr
2
Mo
3
Fr
3
Mo
3
Do
3
Sa Tag der Dt. Einheit
3
4
Sa
4
Di
4
Fr
4
So
4
5
So
5
Mi
5
Sa
5
Mo
6
Mo
6
Do
6
So
6
Di
7
Di
7
Fr
7
Mo
7
8
Mi
8
Sa
8
Di
8
9
Do
28
9
So
10
Fr
10
Mo
11
Sa
11
12
So
12
13
Mo
14
Di
15
32
37
1
Di
2
Mi
Di
3
Do
Mi
4
Fr
5
Do
5
Sa
6
Fr
6
So Nikolaus / 2. Advent
Mi
7
Sa
7
Mo
Do
8
So
8
Di
Mo
41
45
46
50
9
Mi
9
Fr
9
9
Mi
10
Do
10
Sa
10
Di
10
Do
Di
11
Fr
11
So
11
Mi
11
Fr
Mi
12
Sa
12
Mo
12
Do
12
Sa
13
Do
13
So
13
Di
13
Fr
13
So 3. Advent
14
Fr
14
Mo
14
Mi
14
Sa
14
Mo
Mi
15
Sa Mariä Himmelfahrt*
15
Di
15
Do
15
So Volkstrauertag
15
Di
16
Do
16
So
16
Mi
16
Fr
16
Mo
16
Mi
17
Fr
17
Mo
17
Do
17
Sa
17
Di
17
Do
18
Sa
18
Di
18
Fr
18
So
18
Mi Buß- u. Bettag*
18
Fr
19
So
19
Mi
19
Sa
19
Mo
19
Do
19
Sa
20
Mo
20
Do
20
So
20
Di
20
Fr
20
So 4. Advent
21
Di
21
Fr
21
Mo
21
Mi
21
Sa
21
Mo
22
Mi
22
Sa
22
Di
22
Do
22
So Totensonntag
22
Di
23
Do
23
So
23
Mi
23
Fr
23
Mo
23
Mi
24
Fr
24
Mo
24
Do
24
Sa
24
Di
24
Do Heiligabend
25
Sa
25
Di
25
Fr
25
So
25
Mi
25
Fr 1. Weihnachtstag
26
So
26
Mi
26
Sa
26
Mo
26
Do
26
Sa 2. Weihnachtstag
27
Mo
27
Do
27
So
27
Di
27
Fr
27
So
28
Di
28
Fr
28
Mo
28
Mi
28
Sa
28
Mo
29
Mi
29
Sa
29
Di
29
Do
29
So 1. Advent
29
Di
30
Do
30
So
30
Mi
30
Fr
30
Mo
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Fr
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Mo
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Sa Reformationstag*
31
Do Silvester
29
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53
* In Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
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Unsere Referent(inn)en
der Seminare auf Landesebene
Robert Ansorge
ist stellvertretender Betriebsratsvorsitzender der MiRO GmbH & Co.
KG. Er ist aktiver Gewerkschafter und als Mitglied in der Landestarifkommission BaWü und in der Bundestarifkommission engagiert.
Seine Themenschwerpunkte sind AÜG, Gesundheitsschutz, Betriebsverfassungsgesetze und der Umgang mit anderen Menschen.
Nur ein gut ausgebildeter Betriebsrat kann die Arbeitswelt verändern, und dabei möchte er stets helfen.
Josef Braun
ist Mitarbeiter der Papierfabrik August Koehler AG. Der gelernte
Betriebsschlosser verfügt über eine besondere Expertise im
Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht sowie in der Verhandlungsführung und Moderation. Ehrenamtlich ist er im Stadtrat, bei der
Deutschen Rentenversicherung und als DGB-Ortsverbandsvorsitzender tätig. Er ist kein aktiver Betriebsratsvorsitzender mehr und
befindet sich derzeit in der Freistellungsphase der Altersteilzeit.
Manfred Furier
ist Mitinhaber der Rechtsanwaltskanzlei Kaus & Furier in Mannheim. Der Arbeitsrechtler ist gefragter Referent für Betriebsräteschulungen und Autor zahlreicher Beiträge in der Zeitschrift
„Arbeitsrecht im Betrieb“ (AiB).
60
Rolf Benz
arbeitet als selbstständiger Berater. Langjähriger BR/GBR-Vorsitzender bei Nycomed/Takeda sowie langjähriges Mitglied der Bundestarifkommission Chemie und Bezirksvorsitzender der IG BCE in
Freiburg und im Landesbezirksvorstand Baden-Württemberg. Ehrenamtlicher Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg.
Günter Ebersold
arbeitet bei Michelin in Karlsruhe und ist dort Betriebsratsvorsitzender und stellvertretender Gesamtbetriebsratsvorsitzender. Außerdem ist er als betrieblicher Suchtberater tätig. Darüber hinaus
ist er ehrenamtlicher Arbeitsrichter, Mitglied bei der Tarifkommission Baden-Württemberg und Mitglied des Bezirksvorstands der
IG BCE. Zu seinen Themenschwerpunkten zählen vor allem die
Grundlagen der Betriebsratsarbeit (BR 1–3).
Herbert Häns
war Betriebsratsvorsitzender bei Michelin in Karlsruhe. Er ist
Referent für die BR-Grundlagenseminare und Spezialist für
Schichtplangestaltung, Sucht und Wahlvorstandsschulungen.
Ehrenamtlich ist er als Richter tätig und leitet Deeskalations-Boxtrainings in Schulen.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
Wolfgang Kraus
arbeitet für die Unilever Deutschland Supply Chain Services, wo
er ehrenamtlich als Vertrauensmann tätig ist. Der ehemalige Betriebsratsvorsitzende bei der Unilever Mannheim ist Spezialist für
Veränderungs- und Projektmanagement sowie Referent für Grundlagenseminare, Kommunikation und Konfliktmanagement.
Jens Lehfeldt
arbeitet für Fuchs Europe Schmierstoffe GmbH in Mannheim. Der
Referent für diverse JAV- und Betriebsratsseminare ist gelernter
Industriekaufmann und ehrenamtlich im Bezirksvorstand der
IG BCE Mannheim, als Betriebsrat, als Vertrauensmann und in
einem Förderverein tätig.
Reimund Strauch
ist zertifizierter Mediator beim Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e. V. (BMWA) und arbeitet als ehrenamtlicher Arbeitsrichter. Außerdem war er langjährig als Betriebsrat in
der Pharmabranche tätig.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
61
Der Weg zum Seminar
Seminar auswählen
Entscheide, welches der Seminare für dich und dein Gremium erforderlich ist.
Dabei kannst du
q die verschiedenen Bildungsprogramme der BWS durchstöbern und die dortige
Bildungslandschaft nutzen,
q unsere Website (www.igbce-bws.de) durchsuchen und dort auch aktuelle
Angebote finden oder
q unsere persönliche Weiterbildungsberatung nutzen (Hotline 0511 7631-336).
Auf Seite 74 findest du alle nötigen Informationen zum Schulungsanspruch.
Beschlussfassung
Damit Betriebsratsmitglieder für ein Seminar freigestellt und die Kosten durch
den Arbeitgeber übernommen werden können, muss ein Beschluss nach § 37
Abs. 6 BetrVG gefasst werden, in dem die Erforderlichkeit und die Entsendung
beschlossen werden.
Bei der Anmeldung zum Seminar ist zu beachten, dass unabhängig von der
Erlangung von Grundkenntnissen ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass
gegeben sein muss. Wenn mehrere BR-Mitglieder daran teilnehmen sollen, ist es
hilfreich, dies gleich bei der Beschlussfassung zu begründen.
Anmeldung
62
Die Anmeldung zu BWS-Seminaren erfolgt über folgende Wege:
q Per Internet (www.igbce-bws.de)
q Telefon 0511 7631-336
q Fax 0511 7631-775 (Vordruck siehe Seite 81 und 82)
q Schriftlich
Nach wenigen Tagen erhältst du eine schriftliche Anmeldebestätigung.
Zusendung der
Einladungsunterlagen
Ca. 4 – 6 Wochen vor Seminarbeginn erhältst du die Unterlagen mit der offiziellen
Einladung sowie den Themenplan zum Seminar.
Teilnahme am
Seminar
Nach der Teilnahme am Seminar erhältst du ein Zertifikat oder eine Teilnahmebescheinigung durch die Referentin bzw. den Referenten. Diese(r) hilft dir auch
gerne bei der Frage, welches Seminar gut in deine persönliche Bildungsplanung
passt.
Tipp
q Neben den landesbezirklichen und zentralen Seminarprogrammen findest du auf unserer Website
auch Spezialprogramme für besondere Zielgruppen (z. B. Aufsichtsräte) oder zu besonderen Themen
(z. B. Demografie).
q Gerne unterstützen wir euch auch bei der systematischen Bildungsplanung im gesamten Gremium.
q Mit Klausur- und Inhouse-Angeboten können wir euch maßgeschneiderte Bildungsangebote
zusammenstellen.
Tipp
Für einen gültigen Entsendebeschluss müssen in einer ordnungsgemäßen
Betriebsratssitzung folgende Kriterien erfüllt sein:
q Tagesordnungspunkt: q Seminarteilnahme des Mitglieds zum Thema XX
q Beschluss zum Seminar XX, jeweils für konkrete Kolleg(inn)en mit Nennung
der IG BCE BWS GmbH als Veranstalter sowie von Seminarort und -zeit
q Beschlussfassung mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden BR-Mitglieder
q Der Beschluss ist in die Sitzungsniederschrift nach § 34 BetrVG aufzunehmen.
q Der Betriebsrat muss den Arbeitgeber über den Entsendebeschluss rechtzeitig
(i. d. R. 2–3 Wochen vor der Veranstaltung) informieren (Vordruck: „Mitteilung
über Seminarteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG“, Seite 79). Lege hier auch
eine Kopie des Themenplans und / oder der Seminarbeschreibung bei!
q Solltet ihr für die Teilnahme am Seminar eine Kinderbetreuung benötigen, ist es ratsam, die Übernahme
der Betreuungskosten durch den Arbeitgeber schon im Beschluss festzulegen.
Tipp
q Halte die Seminarnummer und ggf. deine IG BCE-Mitgliedsnummer parat, dann geht die Anmeldung
zum Seminar besonders schnell!
Tipp
q Eine Kopie des Zertifikats
reichst du beim Arbeitgeber ein.
Weitere
Informationen
unter
www.igbce-bws.de
oder über unsere
Hotline 0511
7631-336
63
Der direkte Draht
Bei Fragen zu deiner Anmeldung oder Einladung helfen wir dir gerne weiter:
Montag bis Donnerstag:
Freitag:
08:00 – 17:00 Uhr
08:00 – 15:00 Uhr
Teamleitung
Natascha von Morgenstern-Bläsig
Telefon: 0511 7631-391
E-Mail: natascha.vonmorgenstern-blaesig@igbce.de
Claudia Binnewies
Telefon: 0511 7631-423
E-Mail: claudia.binnewies@igbce.de
Carolin Giessmann
Telefon: 0511 7631-164
E-Mail: carolin.giessmann@igbce.de
Viola Lorenz
Telefon: 0511 7631-667
E-Mail: viola.lorenz@igbce.de
Nadine Köller
Telefon: 0511 7631-270
E-Mail: nadine.koeller@igbce.de
Katja Wendler
Telefon: 0511 7631-474
E-Mail: katja.wendler@igbce.de
Jetzt Fan werden!
64
www.facebook.com/igbcebws
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt telefonisch, schriftlich per E-Mail, Post oder Fax oder direkt auf unserer
Internetseite. Ein Formular befindet sich am Ende dieses Programmhefts.
Angebotsseminare
Auf Wunsch bieten wir gerne auch maßgeschneiderte Seminare sowohl für Einzelpersonen als auch
für ein gesamtes Gremium an. Wir freuen uns über Anfragen und helfen gerne weiter (siehe auch
Seite 78).
Zusätzliche Seminare
Neben unserem Jahresplan bieten wir stets auch eine Reihe weiterer Seminare an. Diese sind auf
unserer Internetseite www.igbce-bws.de zu finden.
An- und Abfahrt
Auf Wunsch unterstützt euch die BWS bei der Buchung von Bahnfahrten oder Flügen zu den
Seminarorten. Gerne organisieren wir auch die Abholung vom Flughafen.
Beratung
Gerne beraten wir euch bei eurer Fortbildung und stellen euch bei Bedarf einen individuellen
Weiterbildungsplan für 2015 zusammen. Auch die Bezirke der IG BCE helfen euch gerne weiter.
Veranstaltungsorte
Informationen zu unseren Veranstaltungsorten und Unterkünften findet ihr auf
unserer Homepage: www.igbce-bws.de/veranstaltungsorte
Kinderbetreuung
In unseren drei Bildungszentren besteht die Möglichkeit einer
Kinderbetreuung. Hierfür bitte rechtzeitig mit dem Bildungszentrum
in Verbindung setzen.
Kontakt
q IG BCE BWS GmbH
Königsworther Platz 6
30167 Hannover
Telefon: 0511 7631-336
Fax: 0511 7631-775
E-Mail: bws@igbce.de
q www.igbce-bws.de
q IG BCE-Landesbezirk Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 22916-0
Fax: 0711 22916-99
E-Mail: lb.bawue@igbce.de
q www.baden-wuerttemberg.igbce.de
q Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag . . 08:00 – 17:00 Uhr
Freitag. . . . . . . . . . . . 08:00 – 15:00 Uhr
q Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag . . 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag. . . . . . . . . . . . 08:00 – 13:00 Uhr
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
65
Der IG BCE-Landesbezirk Baden-Württemberg
q IG BCE-Landesbezirk Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 22916-0
Fax: 0711 22916-99
E-Mail: lb.bawue@igbce.de
q www.baden-wuerttemberg.igbce.de
q Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag . . 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag. . . . . . . . . . . . 08:00 – 13:00 Uhr
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Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
q IG BCE-Bezirk Freiburg
Zähringer Straße 350
79108 Freiburg
Telefon: 0761 55942-0
E-Mail: bezirk.freiburg@igbce.de
q IG BCE-Bezirk Mannheim
Hans-Böckler-Straße 1
68161 Mannheim
Telefon: 0621 178289-30
E-Mail: bezirk.mannheim@igbce.de
q IG BCE-Bezirk Ulm
Weinhof 23
89073 Ulm
Telefon: 0731 96891-0
E-Mail: bezirk.ulm@igbce.de
q IG BCE-Bezirk Stuttgart
Poststraße 8
70806 Kornwestheim
Telefon: 07154 8312-0
E-Mail: bezirk.stuttgart@igbce.de
q IG BCE-Bezirk Karlsruhe
Ettlinger Straße 3 a
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 93342-0
E-Mail: bezirk.karlsruhe@igbce.de
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
67
Beratung bei dir im Betrieb
Neu: BWS on Tour
Mit „BWS on Tour“ bieten wir seit Kurzem einen ganz
besonderen, bundesweiten – und vor allem kostenfreien –
Service an: Wir machen uns auf den Weg zu dir und deinen
Kolleg(inn)en im Betrieb, um gemeinsam vor Ort euren
Bildungsbedarf zu ermitteln.
68
Bedarfsermittlung im Betrieb
Zu diesem Zweck vereinbaren wir mit deinem Gremium einen Termin, um die jeweilige Ist- und SollSituation zu ermitteln: Vor welchen Herausforderungen steht euer Betrieb? Wie wird mit Belangen
der Belegschaft umgegangen? Wo gibt es akuten Handlungsbedarf für das Gremium? Ebenso wissenswert ist natürlich, wie sich euer Gremium organisiert. Welche Ziele und Strategien verfolgt es?
Wer hat welche Aufgabe? Und wo bedarf es der Unterstützung von außen? Sind diese oder ähnliche
Fragen geklärt, entwickeln wir auf Basis unserer Analyse Bildungspläne, die deinen bzw. euren individuellen Bedürfnissen genau entsprechen.
Individuelle Ausrichtung
Besagte Bildungspläne erstellen wir – je nach Wunsch – für die nächsten ein bis zwei Jahre oder
auch für die gesamte Amtsperiode. Sie können sowohl auf einzelne Personen als auch auf das gesamte Gremium ausgerichtet sein. Neu gewählte Betriebsrätinnen und Betriebsräte beispielsweise
benötigen vielfach noch Grundkenntnisse zu ihren Rechten und Pflichten. Für sie empfehlen sich
unsere Starterseminare BR 1 – 3 sowie unsere Basisseminare. Für andere Gremienmitglieder indes
sind oftmals Fortbildungen in ausgewählten betrieblichen Themenbereichen wichtig. Auch unsere
Inhouse-Seminare können für manche Betriebe und Zielgruppen das richtige Angebot sein.
Gerne kommen wir auch zu dir in den Betrieb! Ruf uns einfach an oder frage deinen
zuständigen Bezirk.
Cornelia Rottmann
Telefon: 0511 7631-504
E-Mail: cornelia.rottmann@igbce.de
69
Heimspiel und Heimvorteil:
Inhouse-Seminare für Teams und Gremien
Inhouse-Seminare schaffen schnelle
Lösungen
Manchmal ist das mit den Inhouse-Seminaren wie
im Sport: Ein guter Coach und die Vorteile des Heimspiels – schon läuft die Sache. In den vergangenen Jahren haben Inhouse-Seminare in der Interessenvertretung
an Bedeutung gewonnen. Denn immer mehr Betriebe erkennen, dass Erfolge besonders schnell erzielt werden
können, wenn gelegentlich die gesamte Mannschaft trainiert wird. Und das ist nicht nur rund um die Betriebsratswahlen entscheidend, wenn zunächst die Wahl und
später die Arbeit in den Betrieben organisiert werden
muss. Viele Prozesse, die in Diskussionen verharren, können mithilfe eines Inhouse-Seminars stark vorangetrieben werden. Und dann heißt es nicht nur „Heimspiel“,
sondern auch „Heimvorteil“. Die BWS bietet ein breites
Angebot für spezielle Team-Trainings.
Inhouse-Seminare der BWS
Wann ist ein Inhouse-Seminar sinnvoll?
Qualifizierung ist immer ein wichtiger Baustein einer
erfolgreichen Betriebsratsarbeit. Für einzelne Teams oder
das gesamte Gremium bietet sich ein Inhouse-Seminar
an, wenn eine gemeinsame Hürde genommen oder ein
Ziel erreicht werden muss. Besonders dann, wenn sehr
konträre Positionen im Team vertreten sind, ist eine
externe Unterstützung fast unabdingbar. Oder aber, man
möchte einen Prozess gleich mit einem gewissen Druck
angehen – da hilft ein Inhouse-Seminar schnell auf die
Sprünge. Wie im Sport geht es darum, das eigene Team
zu stärken. Ein gemeinsames Training ist die Basis.
Vorteile von Inhouse-Seminaren
q Besonders schnelle Qualifizierung von Teams
q Arbeiten an den eigenen Themen im Betrieb
q Große Identifikation mit den Inhalten
q Hoher Praxisbezug
q Individuell auf die betrieblichen
Bedürfnisse zugeschnittene Themen
q Individuelle betriebliche Fragestellungen
stehen im Vordergrund
q Aktuelle Themen
q Es werden konkrete Lösungen erarbeitet
q Teamentwicklung
q Es wird schnell ein gemeinsamer aktueller
Wissensstand erreicht
q Konfliktklärung und Mediation
q Strategie-Entwicklungs-Seminare
q BR-Klausuren
q Alle Basis-Themen aus dem
Zentralen Seminarplan
q Bereits vorhandene Kenntnisse werden
firmenintern vertieft
q Betriebsvereinbarungen können konkret
vorbereitet werden
q Das Betriebsratsteam wird gestärkt
q Internationale Themen und Themen
in englischer Sprache
Was macht die IG BCE BWS GmbH zum
besten Partner?
Die BWS bietet euch die besten Coachs. Zudem macht
die Nähe zur Gewerkschaft die Inhouse-Seminare der
BWS besonders wertvoll. Denn niemand kennt eure
Herausforderungen und die Spielregeln besser als wir.
Mit der BWS erhaltet ihr unmittelbare Unterstützung und
ein intensives Training. Wenn nötig, werden die Seminarinhalte direkt mit der Gewerkschaft behandelt und es
wird der nötige langfristige Beistand organisiert. Euer
Vorteil: Bei uns genießt ihr doppelten Heimvorteil. Denn
wir sind immer ganz nah am Ball.
inhouse
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Heimspiel und
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Der Weg zum Seminar
Zur Planung und Vorbereitung eures Seminars
findet ihr auf unserer Website ein Formular unter
www.igbce-bws.de im Bereich „Inhouse“.
Im ersten Step entwickeln wir gerne unverbindlich ein
maßgeschneidertes Angebot für euren Betrieb, welches
eure Wünsche berücksichtigt. Erst mit der Annahme des
Angebots kommt ein Vertrag zustande. Die BWS stellt anschließend einen reibungslosen Ablauf des Seminars sicher. Zudem suchen wir kompetente Referenten zu den
Themen aus und stellen die Seminarunterlagen oder
Fachliteratur zusammen.
Inhouse-Semina
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Seite 72).
Die Teilnehmer(innen) erhalten eine Teilnahmebescheinigung. Die Rechnung geht an den Arbeitgeber. Zudem
wird die Fähigkeit zur Freistellung nach § 37 Abs. 6
BetrVG sichergestellt.
Eure Ansprechpartner:
Meike Kiegeland
Telefon: 0511 7631-515
E-Mail: meike.kiegeland@igbce.de
Professionelle Qualifizierung, hohe
Qualität, faire Preise
Inhouse-Seminare ergänzen die individuelle Weiterbildung
von Betriebsräten. Sie helfen, Prozesse voranzutreiben
und ihre Umsetzung erheblich zu beschleunigen.
Eine hohe Professionalität und Qualität
sind für uns selbstverständlich – zu fairen Preisen.
Erkundigt euch!
Marion Köhler
Telefon: 0511 7631-205
E-Mail: marion.koehler@igbce.de
Christian Müller
Telefon: 0511 7631-350
E-Mail: christian.mueller@igbce.de
Christina Nass
Telefon: 0511 7631-275
E-Mail: christina.nass@igbce.de
Julia Sämel
Telefon: 0511 7631-373
E-Mail: julia.saemel@igbce.de
Siehe auch: Individuelle Bildungsanfrage, Seite 78
Heimspiel und Heimvorteil:
Inhouse-Seminare für Teams und Gremien
Team &
Strategie
z. B.
·Welche Ziele haben wir 2014– 2018?
·Wie aktivieren wir unser gesamtes
Gremium?
·Aufgaben auf alle Schultern verteilen für effiziente und projektorientierte BR-Arbeit – wie setzen
wir das um?
·Gute Arbeit bei uns im Betrieb
verwirklichen – wie gelingt das am
besten?
·Herausforderungen und Konflikte
meistern?
Passgenaue Antworten und Unterstützung findet ihr hier.
BW
INHS
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Wo stehen
wir?
Was br
dafür?
Heimspiel und
Heimvorteil
Für ein gutes Ergebnis ist es
wichtig, über den Ausgangspunkt
zu reflektieren und ein Ziel vor
Augen zu haben. Im Zentrum
unseres Wegs stehen die Fragen:
• Wo stehen wir?
• Wo wollen wir hin?
• Was brauchen wir dafür?
BWS-Inhouse-Seminare für
Teams und Gremien bieten
Heimvorteil:
Wie beim Sport ist das Training
auf die gesamte Mannschaft ausgerichtet. Alle werden fit gemacht, um das Spiel zu gewinnen.
Erkennen und
bewerten von
betrieblichen
Kennzahlen
z. B.
·Was bedeuten die wichtigen Kennzahlen und ihre Entwicklung für
unseren Standort?
·Was ist der nachvollziehbare Kern
in der Sichtweise des Managements
und wie sehen Alternativen aus?
Auf euch zugeschnittene Antworten
entwickelt ihr hier. Wir unterstützen
euch auch danach weiter.
Betriebliche
Umsetzung
Tarif
- Demografie
- Schichtpläne
z. B.
·Was bringt der „Demo 2“ für uns?
·Wie stellen wir eine intelligente und
gesundheitsgerechte Schichtplangestaltung auf die Beine?
·Ist es gut, jetzt schon eine Betriebsvereinbarung zum Mitarbeiterdatenschutz auf den Weg zu bringen?
·Wie können wir heute schon Weichen
stellen und Wissensverlust vorbeugen,
wenn in 6 Jahren ein großer Teil der
Mannschaft in Rente geht?
Für euren Betrieb maßgeschneiderte
Antworten erarbeitet ihr hier.
Wo wollen
wir hin?
rauchen wir
Öffentlichkeitsarbeit,
Kommunikation,
Web 2.0
z. B.
Gutes tun und darüber sprechen:
·Wie sieht Betriebsratsmarketing
konkret bei uns aus?
·Wie stellen wir Anstrengungen und
Erfolge der Betriebsratsarbeit bei
uns anschaulich dar?
·Ein Kommunikationskonzept für
die Wahlperiode 2014 – 2018 erarbeiten, eine wichtige Betriebsversammlung vorbereiten, Pressearbeit – wann hilft uns das? Wie
machen wir das?
Passgenaue Antworten und Unterstützung findet ihr hier.
inhouse
seminare
Betriebliche
Veränderungen,
Restrukturierungen,
Sozialplan
z. B.
Euer Betrieb steht unter Druck, jetzt
geht es um Change Management und
Veränderungsprojekte mit hoher
Komplexität:
·Gibt es alternative Szenarien?
·Wie stellen wir uns als Gremium
auf?
·Was ist die Logik in der Vorgehensweise von Management und Beratern? Wie wirkt sich das kurz- und
langfristig aus?
·Wie können wir Arbeitsplätze und
Innovationskraft erhalten und ausbauen?
Passgenaue Antworten und Unterstützung findet ihr hier.
Informationen zur Freistellung
Der Schulungsanspruch für Betriebsratsmitglieder ist
Thema vieler Auseinandersetzungen. Im Folgenden
wollen wir euch Antworten auf die meistgestellten
Fragen geben.
Bei allen Rechtsfragen zum Thema Seminarbesuch ist
der für euch zuständige IG BCE-Bezirk der richtige
Ansprechpartner!
Worauf fußt der Schulungsanspruch
für Betriebsräte?
Aufgrund der verschiedenen Aufgaben des Betriebsrats regelt das BetrVG die Teilnahme sowie die
Kostenübernahme erforderlicher Schulungs- und
Bildungsveranstaltungen (§ 37 Abs. 6 in Verbindung
mit § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1).
Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsrätinnen und Betriebsräte für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von ihrer Arbeitspflicht freizustellen sowie
sämtliche anfallenden Kosten (Seminargebühren,
Unterkunft und Verpflegung sowie Reisekosten) zu
übernehmen. Die Seminarzeit muss als Arbeitszeit
gewertet werden. Bei Betriebsratsmitgliedern, die
Teilzeit arbeiten, ist eine Arbeitsbefreiung oder eine
Mehrarbeitsvergütung als Ausgleich für die während
des Seminars anfallenden Mehrarbeitsstunden zu
gewähren.
Den Schulungsanspruch hat zunächst nicht das
einzelne Betriebsratsmitglied, sondern der Betriebsrat
als kollektives Organ. Der Anspruch auf Teilnahme an
einer Schulung für das einzelne Betriebsratsmitglied
entsteht erst, wenn der Betriebsrat den Beschluss zur
Entsendung des Betriebsratsmitglieds zur Schulung
gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG gefasst hat.
Was sind für die Betriebsratsarbeit
erforderliche Kenntnisse?
Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl des Seminars ist
die Frage der Erforderlichkeit des Seminarthemas.
Erforderlich sind dabei Kenntnisse, die notwendig
sind, um als Betriebsratsmitglied die anstehenden
Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können.
74
In diesem Sinne sind immer erforderlich:
q Grundkenntnisse des
Betriebsverfassungsrechts
Es ist davon auszugehen, dass jedes Betriebsratsmitglied grundlegende Kenntnisse zur sachgerechten Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt
(BAG-Urteil vom 19.07.1995 – 7 ABR 49 / 94).
q Diese Grundkenntnisse vermitteln unsere
Seminare BR 1 bis BR 5, die ihr in den Seminarprogrammen der Landesbezirke findet.
q Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts
Das Arbeitsrecht ist vom Betriebsverfassungsgesetz nicht einfach zu trennen, daher ist eine ordnungsgemäße Ausübung der Beteiligungsrechte
ohne diese Kenntnisse nicht vorstellbar (BAG-Urteil vom 16.10.1986 – 6 ABR 14 / 84).
q Diese Grundkenntnisse vermitteln unsere Seminare Arbeitsrecht 1 bis Arbeitsrecht 5, die sich
im Bundesprogramm und in den Bildungsprogrammen der Landesbezirke finden.
q Grundkenntnisse über die im Betrieb geltenden
Tarifverträge
q Grundkenntnisse im Arbeitsschutz und in der
Unfallverhütung (Arbeitssicherheit)
Unabhängig von der Unfallhäufigkeit im Betrieb
muss jedes Betriebsratsmitglied wegen der großen
Bedeutung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit mindestens über Grundwissen zu diesem
Thema verfügen (BAG-Urteil vom 15.05.1986 –
6 ABR 74 / 83).
q Ein gewisser Standard an allgemeinen wirtschaftlichen Kenntnissen
Für alle Mitglieder des BR ist die Teilnahme an
Schulungen zu wirtschaftlichen Grundlagen notwendig. Denn der BR muss über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens
informiert sein (LAG Baden-Württemberg
vom 08.11.1996 – 5 TaBV 2 / 96). Mitglieder eines
Wirtschaftsausschusses haben ebenso Anspruch
auf Teilnahme an einem Grundseminar für Wirtschaftsausschüsse wie an unserer Seminarreihe
„Basiswissen für Mitglieder im Wirtschaftsausschuss 1 – 3“.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
Maßstab für die Erforderlichkeit sind die konkreten
gegenwärtigen und zukünftigen Aufgabenstellungen
des Betriebsrats. Ferner muss ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass vorhanden sein. Dieser
Grundsatz gilt auch, wenn sich einzelne Mitglieder im
Rahmen ihrer Betriebsratstätigkeit mit speziellen
Themen beschäftigen, weil sie z. B. Mitglied eines
Ausschusses sind. Auch gilt die Erforderlichkeit bei
Themen, wenn jemand bei der Seminarplanung selbst
initiativ werden will.
Notwendigkeiten sprechen z. B. gegen den Seminarbesuch eines Betriebsratsmitglieds, wenn hierdurch
der reibungslose Betriebsablauf für den Seminarzeitraum nicht gewährleistet ist, weil die Vertretung
nicht sichergestellt oder eine Saisonspitze zu erwarten ist. Damit der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen kann, um den ordnungsgemäßen
Betriebsablauf zu organisieren, hat der BR ihm die
geplanten Seminarbesuche rechtzeitig (die laufende
Rechtsprechung definiert rechtzeitig mit 2–3 Wochen
vor Seminarbeginn) mitzuteilen.
Haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch?
Hält der Arbeitgeber der Schulungsteilnahme betriebliche Notwendigkeiten entgegen, so ist er verpflichtet, seine Bedenken in angemessener Zeit (höchstens
einen Monat nach Unterrichtung durch den Betriebsrat) zu äußern (ArbG Dortmund vom 07.09.2001 –
2 BVGa 16 / 01). Im Zweifel kann der Arbeitgeber die
Einigungsstelle anrufen, die entscheidet, ob die
betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt worden
sind (§ 37 Abs. 6 Satz 4 und 5 BetrVG). Bis zur Entscheidung der Einigungsstelle ist nach herrschender
Meinung die Teilnahme zurückzustellen. Wenn sich
das Verfahren verzögert, kann der Betriebsrat beim
Arbeitsgericht im Wege eines Antrags auf Erlass
einer einstweiligen Verfügung die Teilnahme an der
in Aussicht genommenen Schulung durchsetzen
(vgl. Schoof, Betriebsratspraxis von A–Z, 9. Aufl.,
S. 1359).
Obwohl die Schulungsmöglichkeiten nach § 37 Abs. 6
BetrVG grundsätzlich auf ordentliche Betriebsratsmitglieder beschränkt sind, haben auch Ersatzmitglieder
einen Schulungsanspruch, wenn sie häufig verhinderte Mitglieder des Betriebsrats vertreten. Dann ist
die Vermittlung von Grundkenntnissen im Sinne des
§ 37 Abs. 6 BetrVG im Betriebsverfassungsrecht und
im Arbeitsrecht ebenfalls erforderlich (BAG-Urteil
vom 19.09.2001 – 7 ABR 32 / 00 sowie BAG-Urteil
vom 14.12.1994 – 7 ABR 31 / 94). Rückt ein Ersatzmitglied endgültig in den Betriebsrat nach, hat es
den Status eines ordentlichen Mitglieds (siehe oben).
Hat der Betriebsrat einen Beurteilungsspielraum?
Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung
erforderlich ist, steht dem BR ein eigener Beurteilungsspielraum zu, der sich sowohl auf den Seminarinhalt als auch auf die Dauer der Schulung und die
Anzahl der zu entsendenden Mitglieder bezieht. Es
genügt, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen
Dritten aus gesehen die Schulung zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung im BR für erforderlich angesehen
werden durfte.
Wie viel darf ein Seminar kosten?
Der Betriebsrat hat neben der Prüfung, ob ein Seminar an sich erforderlich ist, stets die daraus resultierende wirtschaftliche Belastung im Blick zu halten.
Der BR muss also darauf achten, dass dem Arbeitgeber keine unnötigen Kosten entstehen, woraus sich
aber keine vom Arbeitgeber festgesetzte Obergrenze
ableiten lässt. Im BetrVG ist die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in § 40 Abs. 1 als zwingendes
Recht festgeschrieben.
Muss der Betriebsrat auf „betriebliche
Notwendigkeiten“ Rücksicht nehmen?
Der Betriebsrat ist gehalten, bei der Festlegung der
zeitlichen Lage eines Schulungsbesuchs bei nicht
freigestellten Mitgliedern Rücksicht auf betriebliche
Notwendigkeiten zu nehmen. Dringende betriebliche
Darf der Betriebsrat den Seminaranbieter
frei wählen?
Der BR ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei.
Er ist nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
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Informationen zur Freistellung
wählen (BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74 / 83
sowie BAG-Urteil vom 28.06.1995 – 7 ABR 55 / 94).
Allerdings müssen sich die Kosten im Rahmen der
Verhältnismäßigkeit bewegen. Ein Zwang durch den
Arbeitgeber, das kostengünstigste Seminar zu besuchen, besteht nicht (LAG Köln vom 11.04.2002 –
10 TaBV 50 / 51). Ebenso ist der Betriebsrat bei der
Wahl des Seminarorts frei. Der Arbeitgeber kann nicht
verlangen, dass der Seminarort in der Nähe ist oder
dass das Seminar im Hause stattfinden soll.
Was tun, wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet?
Dürfen Seminare erneut besucht werden?
Wer hilft bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber?
Wenn seit der Teilnahme an der letzten Qualifizierung
ein längerer Zeitraum verstrichen und neues Wissen
auf dem Themengebiet zu erwarten ist, steht unserer
Auffassung nach dem Qualifizierungsanspruch nichts
entgegen. Nach gängiger Rechtsprechung ist die
Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme auch dann
gegeben, wenn ca. die Hälfte des zu bearbeitenden
Themas erforderlich ist und eine zeitweise Teilnahme
an der Veranstaltung nicht möglich oder sinnvoll ist.
Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über die
Seminarteilnahme – egal ob es um betriebliche
Notwendigkeiten oder um die Erforderlichkeit geht –
raten wir den betroffenen Betriebsrät(inn)en dringend dazu, sich mit dem zuständigen Bezirk der
IG BCE in Verbindung zu setzen und sich dort fachlichen Rat einzuholen, bevor juristische Schritte
eingeleitet werden.
Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ob eine Schulung erforderlich sei oder nicht,
braucht das Betriebsratsmitglied die Teilnahme nicht
abzusagen. Es besteht das Recht, gegen den Willen
des Arbeitgebers das Seminar zu besuchen. Der
Arbeitgeber muss durch eigene Initiative, wie z. B.
eine einstweilige Verfügung, den Besuch verhindern.
Wie viele Seminare dürfen besucht werden?
Wie oft ein BR Anspruch auf Seminarbesuche hat,
richtet sich allein nach der jeweiligen Erforderlichkeit. Dass jedem Betriebsratsmitglied pro Amtsperiode nur drei oder vier Seminarwochen zur Verfügung
stehen, gilt nur für den zusätzlichen Bildungsurlaub der Betriebsrätinnen und Betriebsräte gemäß
§ 37 Abs. 7 BetrVG.
Was muss bei Inhouse-Schulungen beachtet
werden?
Bei der Begründung und Beantragung der InhouseSchulungen muss berücksichtigt werden, dass sich im
Themenplan die konkrete Situation des jeweiligen Betriebs bzw. Unternehmens oder Konzerns wiederfindet
und die Aktualität und Erforderlichkeit der Themen
für die BR-Tätigkeit eine Rolle spielen müssen.
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Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
Kosten
Seminargebühren
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse
von Betriebs- / Personalräten, Jugend- und Auszubildenden- sowie Schwerbehindertenvertretungen
zugeschnitten. Wenn der Betriebsrat einen Entsendebeschluss gefasst hat, trägt der Arbeitgeber die Kursgebühr sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Reisekosten werden direkt beim Arbeitgeber
geltend gemacht. Die jeweilige Höhe der Gebühren ist
den einzelnen Seminarbeschreibungen zu entnehmen.
Ein Formblatt zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber wird mit der Einladung zugestellt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IG BCE
BWS GmbH für die Buchung von Seminaren, Tagungen
und Konferenzen sind jederzeit auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de einsehbar.
Referent(inn)en
Sollte es zu einem Ausfall einer Referentin oder eines
Referenten kommen, sorgen wir für einen gleichwertigen Ersatz.
Ansprechpartnerinnen
Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Zusätzlich zu den Teilnahmegebühren für die Seminare (steuerfrei gemäß § 4 Nr. 22 a UStG) berechnen
wir Kosten für Unterkunft und Verpflegung (zzgl. gesetzlicher MwSt.). Es wird der jeweilige Kostensatz
des veranstaltenden Hauses zugrunde gelegt. Hierin
ist die Übernachtung im Einzelzimmer plus Vollverpflegung enthalten.
Fahrtkosten und Spesen
Heidi Wenzel
Telefon: 0511 7631-304
E-Mail: heidi.wenzel@igbce.de
Marion Probst
Telefon: 0511 7631-233
E-Mail: marion.probst@igbce.de
Betriebs- / Personalräte, Schwerbehinderten-, Jugendund Auszubildendenvertretungen und andere Teilnehmer(innen), die Anspruch auf Kostenübernahme
durch den Arbeitgeber haben, rechnen ihre Fahrtkosten und Spesen direkt mit diesem ab. Die IG BCE
BWS GmbH tritt nicht in Vorlage.
Rücktritts- und Stornogebühren
Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist mittels einer
Erklärung möglich. Ein Rücktritt bis 28 Tage vor Seminarbeginn ist kostenlos. Vom 28. bis zum 7. Tag
vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von
135 € erhoben. Bei Absage innerhalb von 6 Tagen
vor Seminarbeginn oder bei Nichtanreise wird der
Gesamtbetrag fällig. Bei verbindlicher Benennung
eines Ersatzteilnehmers entfallen diese Stornogebühren. Bei Absage durch die IG BCE BWS GmbH werden
bereits entrichtete Gebühren erstattet.
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
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Wissen jetzt!
Individuelle Bildungsanfrage
Die BWS ist ein Vollanbieter für Betriebsräte und andere betriebliche Interessenvertretungen. Daher können wir euch
zu allen Themenbereichen eurer täglichen
Arbeit ein individuelles Angebot erstellen.
Mögliche Themen können sein:
q
Grundlagen der Betriebsverfassung und Arbeitsrecht
q
Klausuren zur Team- und Strategiefindung
q
Basiswissen und Fachwissen aus den betrieblichen Handlungsfeldern
q
q
q
q
q
q
Arbeitsrecht und Personal
Wirtschaft
Tarif und Entgelt
Arbeits- und Gesundheitsschutz
EDV und Datenschutz
q
q
q
q
Organisation und Öffentlichkeitsarbeit
Soziale Kompetenzen
Besondere Zielgruppen
Sprachen
Seminare für JAV und SBV
per Fax: 0511 7631-775 oder im Internet: www.igbce-bws.de
Liebes BWS-Team,
bitte unterbreitet uns ein Angebot für eine Schulung zum Thema:
Ort:
Termin:
Wilhelm-Gefeller-Bildungs- und Tagungszentrum Bad Münder
Adolf-Schmidt-Bildungszentrum Haltern am See
Bildungszentrum Kagel-Möllenhorst
Bitte schlagt uns einen Termin vor
Wunschtermin:
von
bis
Wunschort:
Voraussichtliche Anzahl
der Teilnehmer(innen):
Absender:
78
Firma
Postleitzahl, Ort
Telefon-, Faxnummer
Straße, Hausnummer
Ansprechpartner(in)
E-Mail-Adresse
Ort, Datum
Unterschrift
Firmenstempel (mit Anschrift)
Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber
über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds / Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds / Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung
zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Betriebsrat
Anschrift
An die Geschäftsleitung
im Hause
Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Betriebsrat hat in einer Sitzung am
Datum beschlossen,
das Betriebsratsmitglied / Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Frau / Herrn
Name
zur Teilnahme an dem Seminar mit dem Thema:
Titel des Seminars zu entsenden.
Zeit:
Ort:
Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH.
Der Preis des Seminars beträgt:
Euro und
die Kosten für die Übernachtung / Verpflegung belaufen sich auf:
Euro.
Sollte das oben genannte Mitglied verhindert sein, benennt der Betriebsrat
Frau / Herrn
als Ersatzteilnehmer(in).
Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Betriebsratsarbeit gemäß
§ 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar hat der Betriebsrat die
betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt.
Ort, Datum
Stempel / Unterschrift des Betriebsrats
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
79
Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber
über die Entsendung einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung
Mitteilung über die Entsendung einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung zu einem Seminar nach
§ 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Schwerbehindertenvertretung
Anschrift
An die Geschäftsleitung
im Hause
Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ist es erforderlich, dass
Frau / Herr
mit dem Thema:
Name an dem Seminar
Titel des Seminars teilnimmt.
Zeit:
Ort:
Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH.
Der Preis des Seminars beträgt:
Euro und
die Kosten für die Übernachtung / Verpflegung belaufen sich auf:
Euro.
Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Arbeit der Schwerbehindertenvertretung gemäß § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar
wurden die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt.
Ort, Datum
80
Stempel / Unterschrift der Vertrauensperson
der schwerbehinderten Menschen
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
Anmeldeformular
per Post:
IG BCE BWS GmbH
Königsworther Platz 6
30167 Hannover
per Telefon:
0511 7631-336
per Fax::
0511 7631-775
Internet:
www.igbce-bws.de
Nachname, Vorname
IG BCE-Mitgliedsnummer (falls vorhanden)
Bitte schickt die Einladungsunterlagen an die:

Firmenadresse

Privatadresse
Hiermit melde ich mich zu folgendem Seminar / folgenden
Seminaren an:
Titel
Termin
Meine dienstliche Anschrift:
Seminarnummer
Meine private Anschrift (falls kein IG BCE-Mitglied):
Firma / Unternehmen
Bereich / Abteilung
Straße, Hausnummer / Postfach
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Ort
Postleitzahl, Ort
Telefonnummer
Telefonnummer
Fax-Nummer
E-Mail-Adresse
E-Mail-Adresse
Ort, Datum
Unterschrift
Firmenstempel (mit Anschrift)
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
81
Anmeldeformular
per Post:
IG BCE BWS GmbH
Königsworther Platz 6
30167 Hannover
per Telefon:
0511 7631-336
per Fax::
0511 7631-775
Internet:
www.igbce-bws.de
Nachname, Vorname
IG BCE-Mitgliedsnummer (falls vorhanden)
Bitte schickt die Einladungsunterlagen an die:

Firmenadresse

Privatadresse
Hiermit melde ich mich zu folgendem Seminar / folgenden
Seminaren an:
Titel
Termin
Meine dienstliche Anschrift:
Seminarnummer
Meine private Anschrift (falls kein IG BCE-Mitglied):
Firma / Unternehmen
Bereich / Abteilung
Straße, Hausnummer / Postfach
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Ort
Postleitzahl, Ort
Telefonnummer
Telefonnummer
Fax-Nummer
E-Mail-Adresse
E-Mail-Adresse
Ort, Datum
82
Unterschrift
Firmenstempel (mit Anschrift)
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
Notizen
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
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Notizen
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Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
Impressum
Herausgeber
Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH
Königsworther Platz 6 · 30167 Hannover
Verantwortlich
Peter Wind
Ralf Sikorski
Redaktion
Franziska Raebel, IG BCE BWS GmbH
Jennifer Reinhardt, IG BCE BWS GmbH
Gestaltung & Layout
Syskom Werbeagentur GmbH
Druck
Drei-R-Druck GmbH
Fotonachweis
S. 4
S. 8–9
S. 10–11
S. 12, 21, 27, 33, 39,
45,
S. 25
S. 37
S. 43
S. 49
S. 50–51
S. 60–61
S. 64, 71, 77
S. 68–69
S. 78
S. 88
Foto Catharina Clay: Foto Raab, Dietzenbach
Foto Michael Siebler: Naoui Fotostudio, Mannheim
alphaspirit – www.fotolia.com
Fotodesign Joachim Wintz
Städtefotos:
Freiburg: peresanz – www.gettyimages.com
Ulm: Jimmy1984 – www.gettyimages.com
Karlsruhe: Marc Dietrich – www.gettyimages.com
Mannheim: Sasa Komlen – www.gettyimages.com
Stuttgart: Olaf Bender – www.gettyimages.com
Syskom Werbeagentur GmbH
Robert Churchill – www.gettyimages.com
belchonok – www.gettyimages.com
AndreyPopov – www.gettyimages.com
wavebrekmedia Ltd – www.gettyimages.com
Die Fotorechte liegen bei den jeweiligen Referent(inn)en.
Mitarbeiterfotos Marion Köhler und Katja Wendler: Ammaniel Hintza, Hannover
Alle anderen Mitarbeiterfotos: Dirk Egelkamp, Fotografie
Großes Foto: anyaberkut – www.gettyimages.com
Kleines Foto: Ammaniel Hintza, Hannover
agenda | Michael Kottmeier
Großes Foto: AndreyPopov – www.gettyimages.com
Kleines Foto: Ammaniel Hintza, Hannover
Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, bws@igbce.de, www.igbce-bws.de
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IG BCE-Mitglied? –
Die 10 wichtigsten Vorteile
Industriegewerkschaft
Bergbau, Chemie, Energie
Soziale Zukunft gestalten
Unsere Mitglieder haben eine starke, demokratisch organisierte und unabhängige Gewerkschaft im Rücken.
Die IG BCE steht für eine soziale Marktwirtschaft und dafür, dass die Lasten des Sozialstaats gerecht verteilt werden.
Sie setzt auf solidarisches Handeln und unterstützt ihre Mitglieder im Kampf für eine lebenswerte Zukunft.
Gut organisierte Unterstützung
2
Die Mitglieder in den Ortsgruppen, die gewählten Vertrauensleute und die Betriebsrätinnen und Betriebsräte in den
Betrieben stehen jederzeit als Ansprechpersonen zur Verfügung. Sie sind präsent – nicht erst, wenn das Kind bereits
in den Brunnen gefallen ist. Mit ihrer Kompetenz beraten und unterstützen sie unsere Mitglieder vor Ort. Darüber
hinaus stehen hauptamtliche Mitarbeiter(innen) der IG BCE in den Bezirken und Landesbezirken zur Verfügung.
Zahlreiche Mitgliedervorteile
3
Mitgliedern der IG BCE und deren Familienangehörigen werden exklusiv Produkte und Leistungen
mit echtem Vorteilscharakter über unsere IG BCE Bonusagentur GmbH angeboten. Hierzu gehören Produkte und Leistungen zu den Themen Beratung & Job, Gesundheit & Fitness, Freizeit &
Reisen sowie Vorsorge & Finanzen. Reinschauen lohnt sich unter www.igbce-bonusagentur.de.
Rechtsberatung und Rechtsschutz
4
Wir erteilen Rechtsauskünfte und gewähren unseren Mitgliedern gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Im Konfliktfall vertreten wir deine Interessen in allen Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungs-, Beamten- und Personalrechts. Sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Und wenn es sein muss, auch über mehrere Instanzen.
Selbstverwaltung – wir nehmen eure Rechte wahr
5
6
7
Mitglieder der IG BCE, die im Rahmen der Sozialwahlen gewählt wurden, vertreten in der Selbstverwaltung der Krankenkassen, Rentenversicherungsträger und Berufsgenossenschaften die Interessen der Versicherten. Sie arbeiten in
Widerspruchsausschüssen mit und achten darauf, dass die Versicherten ihre Rechte wahrnehmen können. Die IG BCE
berät und unterstützt ihre Selbstverwalter durch Qualifizierungsmaßnahmen und gezielten Erfahrungsaustausch.
Freizeit- und Unfallversicherung inklusive
Mitglieder der IG BCE sind auch in ihrer Freizeit unfallversichert – weltweit. Voraussetzung: ein Jahr Mitgliedschaft
und die Entrichtung satzungsgemäßer Beiträge.
Streikunterstützung
Kommt es im Unternehmen zum Streik oder zu einer Aussperrung, dann sind die Mitglieder der IG BCE finanziell
abgesichert.
Tariflich im Vorteil
8
9
Die tariflichen Vereinbarungen liegen für die Mitglieder der IG BCE deutlich über den gesetzlichen Minimal-Regelungen. Wir schließen Jahr für Jahr mit den Arbeitgebern unserer Branchen über 2.000 Tarifverträge ab und tragen
damit entscheidend zur Existenzsicherung unserer Mitglieder und deren Familien bei.
Qualifizierung
Die IG BCE bietet umfangreiche Qualifizierungsangebote, die direkt auf die Bedürfnisse ihrer Mitglieder
zugeschnitten sind.
Vorsprung durch exklusive Information
10
86
Wer Dinge bewegen will, sichert sich bei uns einen echten Informationsvorsprung. Aktuelle, nicht alltägliche – aus
dem Alltagsleben gründlich recherchierte – Informationen, Reportagen und Berichte liefert dir unsere Redaktion frei
Haus mit der monatlich erscheinenden Mitgliederzeitschrift „kompakt“. Die Abonnentengebühren sind im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Beitrittserklärung und
Einzugsermächtigung
Industriegewerkschaft
Bergbau, Chemie, Energie
per Fax:
0511 7631-708
oder das vollständig ausgefüllte Formular bitte bei deinem
Betriebsrat abgeben.
*Bezirks-Nr.
*Mitgl.-Nr.
*Wird von den Bezirken ausgefüllt.
Name
Berufsgruppe
Vorname
m
w
(Zutreffendes im Kreis ankreuzen)
01
Angelernte
07
02
Handwerker(innen) und
Facharbeiter(innen)
08
Angestellte im Außendienst
09
Akademiker(innen)
Leitende Angestellte
Geburtsdatum
PLZ / Wohnort
03
Chemotechniker(innen) und
Laborant(inn)en
10
Nationalität
04
Büroangestellte / Kaufleute
11
Werber(in)
05
Meister(innen)
06
Technische Angestellte
und Ingenieure bzw.
Ingenieurinnen
Straße, Hausnummer
AT-Angestellte:
Atypische Beschäftigung:
Leiharbeitnehmer(innen)
Befristet Beschäftigte

Eintrittsdatum

12
Sonstige: ______________
Übertritt / Vorgewerkschaft
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
Königsworther Platz 6, 30167 Hannover
Monatl. Bruttoeinkommen / Eingruppierung
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE13BCE00000131364
Beschäftigt bei
Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPALastschriftmandats
Personalnummer
Mandatsreferenz: (Mandatsreferenz = Mitgliedsnummer)
PLZ / Ort
1. Einzugsermächtigung
Tätigkeit
Ausbildungsbeginn
(Monat / Jahr)
(Monat / Jahr)
Lehrjahr
Ausbildungsende
Ich ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, die von mir zu
entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto
einzuziehen.
2. SEPA-Lastschriftmandat
privat
E-Mail
Telefon
Mobiltelefon
dienstlich
E-Mail
Ich ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Zahlungen von
meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut
an, die von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie auf mein Konto
gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen,
beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.
Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Zahlungsweise:
monatlich
halbjährlich
vierteljährlich
jährlich
Telefon
Vorname und Nachname (Kontoinhaber)
Mobiltelefon
Einverständniserklärung nach § 4 a BDSG
Ich bin damit einverstanden, dass meine allgemeinen personenbezogenen
Daten einschließlich evtl. Änderungen und Ergänzungen zur Erledigung aller
im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehenden Aufgaben zur Mitgliederverwaltung, Mitgliederbetreuung, der Mitgliederinformation sowie des Beitragseinzugs im erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
Die Datenverarbeitung und Nutzung betrifft die zweckentsprechende Datenspeicherung, -nutzung und Datenauswertung durch die IG BCE sowie die Datenweitergabe an Dritte, sofern und soweit diese mit der Mitgliederbetreuung
und / oder Mitgliederwerbung von der IG BCE ermächtigt oder beauftragt worden
sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet werden. Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden.
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
Bankleitzahl
IBAN
DE
BIC (8 oder 11 Stellen)
Ort, Datum
Ort, Datum
Kontonummer
Unterschrift
Unterschrift
Wenn die Möglichkeit der Beitragseinbehaltung durch Betriebsabzug über den Arbeitgeber
bzw. die Arbeitgeberin besteht, erkläre ich mich einverstanden, dass der satzungsgemäße
Beitrag von meinem Gehalt einbehalten wird.
Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift wird mich die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie in dieser Verfahrensart unterrichten.
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„Top im Job“
mit aktuellen
Themen für die
Betriebsratsarbeit 2015
Jetzt Wissen sichern mit dem
Seminarprogramm 2015!
q Arbeitsrecht
q Kommunikation und Social Media
q Arbeits- und Gesundheitsschutz
q Tarif und Entgelt
q u. v. m.
www.igbce-bws.de
Kontakt
Unser Qualitätsmanagement ist nach ISO 9001:2008
zertifiziert. Damit möchten wir unsere Anstrengungen im Bereich Qualität nachhaltig dokumentieren.
Zertifiziert wurden wir durch die CERTQUA – Gesellschaft der Deutschen Wirtschaft zur Förderung und
Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen in
der Beruflichen Bildung mbH.
q IG BCE BWS GmbH
Königsworther Platz 6
30167 Hannover
Telefon: 0511 7631-336
Fax: 0511 7631-775
E-Mail: bws@igbce.de
q www.igbce-bws.de
www.facebook.com/
igbcebws
Zur mobilen Website:
http://m.igbce-bws.de
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nicht
nur ein wichtiges Tätigkeitsfeld von Betriebsräten.
Auch wir möchten als BWS mit einer familienbewussten Personalpolitik die Vereinbarkeit von Familie
und Beruf vereinfachen. Durch das „audit berufundfamilie“ möchten wir dies dokumentieren.