Alles zum Kongress
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INTERNATIONALE TRANSPORTARBEITER-FÖDERATION INTERNATIONALE TRANSPORTARBEITER-FÖDERATION Alles zum Kongress INTERNATIONALE TRANSPORTARBEITER-FÖDERATION INTERNATIONALE TRANSPORTARBEITER-FÖDERATION www.itfglobal.org In dieser Broschüre sind praktische Informationen rund um den 42. ITF-Kongress zu finden, die euch während der Veranstaltung als Wegweiser dienen können. Inhalt TEIL 1: Kongressprogramm auf einen Blick 2 Vorläufige Tagesordnung 2 Zeitplan 3 TEIL 2: Kongressablauf 4 Leitlinien für die Vorlage von Entschließungsanträgen (Entwurf) 7 TEIL 3: Informationen zur Teilnahme 9 Einreiseformalitäten – Pass- und Visabestimmungen 9 Zuschüsse zu den Teilnahmekosten der Kongressdelegierten 11 Anzahl der Delegierten 12 TEIL 4: “Viva Mexico!” – Näheres zum Gastgeberland 13 Von der ITF empfohlene Hotels 19 ITF-Kongresse 1898 – 2010 22 TEIL 1: Kongressprogramm auf einen Blick 2 Vorläufige Tagesordnung 1. Feierliche Eröffnung 2. Ansprachen der Ehrengäste und der Vertreter/innen der gastgebenden Organisationen 3. Ansprache des Präsidenten 4. Wahl der Stimmenzähler/innen und Wahlprüfer/innen 5. Genehmigung der Geschäftsordnung für den Kongress 6. Wahl des a) Mandatsprüfungsausschusses b) Entschließungsausschusses 7. Tätigkeitsbericht 2006-2009/Global organisieren 8. Starke Gewerkschaften – Nachhaltiger Verkehr 9. Entschließungsanträge und Änderungsanträge zu den ITF-Satzungen 10. Finanzberichte und Berichte der Rechnungsprüfer (2006-2009) 11. Mitgliedsbeiträge 12. Wahl der leitenden Gremien, der Revisor/innen, der Generalsekretärin/ des Generalsekretärs, der Präsidentin/des Präsidenten und der Vizepräsident/innen 13. Sitz des Sekretariats 14. Berichte von der Frauenkonferenz und den Sektionskonferenzen Zeitplan Datum Uhrzeit Sitzung/Veranstaltung Dienstag, 3. August 08.30-10.30 Uhr 09.00-17.00 Uhr 11.00-19.00 Uhr Anmeldung (Vorstand & Jugendkonferenz) Vorstand Konferenz für junge Verkehrsbeschäftigte Mittwoch, 4. August 08.00-09.30 Uhr Anmeldung (Klimawandelkonferenz) 09.30-17.00 Uhr Konferenz “Klimawandel und Verkehr” 15.00-19.00 Uhr Anmeldung der Kongressdelegierten Donnerstag, 5. August 08.00-10.00 Uhr 10.00-17.30 Uhr 12.30-13.00 Uhr 12.30-13.00 Uhr 13.00-15.00 Uhr 17.00-18.00 Uhr 19.30-23.59 Uhr Freitag, 6. August 09.00-17.00 Uhr Sektionskonferenz Straßentransport 09.00-17.00 Uhr Sektionskonferenz Zivilluftfahrt 09.00-17.00 Uhr Sektionskonferenz der Seeleute Samstag, 7. August 09.00-13.30 Uhr 09.30-17.30 Uhr 09.30-17.30 Uhr 14.30-18.00 Uhr Sonntag, 8. August 09.30-17.30 Uhr Sitzung Öffentlicher Personennahverkehr 09.30-17.30 Uhr Gemeinsame Konferenz (Seeleute/Häfen) 09.30-12.30 Uhr Sektionskonferenz Fremdenverkehrsdienste Montag, 9. August 09.30-17.30 Uhr Konferenz für Arbeitnehmerinnen in der Dienstag, 10. August 09.00-17.00 Uhr Plenum 17.00-18.00 Uhr Wahlgruppen 18.00-19.00 Uhr Entschließungsausschuss Mittwoch, 11. August 09.00-17.00 Uhr Plenum 17.00-18.00 Uhr Wahlgruppen Donnerstag, 12. August 09.00-13.00 Uhr Plenum und Abschluss 11.30-12.30 Uhr konstituierende Sitzung des neu gewählten TEIL 1: Kongressprogramm auf einen Blick Anmeldung der Kongressdelegierten Eröffnung und Plenum Mandatsprüfungsausschuss Entschließungsausschuss Pressekonferenz Entschließungsausschuss Kongress-Eröffnungsparty Sektionskonferenz Binnenschifffahrt Sektionskonferenz Häfen Sektionskonferenz Eisenbahn Sektionskonferenz Fischereiwirtschaft Verkehrswirtschaft Vorstands 13.00-14.00 Uhr Pressekonferenz 3 TEIL 2: Kongressablauf Die Kongressmappe enthält eine Liste mit Dokumenten, die bei der Anmeldung ausgehändigt werden. Weitere Unterlagen werden während des Kongresses verteilt. Welche Befugnisse hat der Kongress? Der Kongress ist das oberste Entscheidungsgremium der ITF. Er wählt die Präsidentin/den Präsidenten, die Vizepräsident/innen, die Generalsekretärin/den Generalsekretär und den Vorstand, bestimmt den Sitz des ITF-Sekretariats und stellt die politischen Weichen für die Tätigkeit der Föderation. Wer nimmt am Kongress teil? Delegierte beitragszahlender Mitgliedsgewerkschaften, die in Begleitung nicht stimmberechtigter Berater/innen erscheinen dürfen; Beobachter/innen nicht angeschlossener Organisationen, einschließlich anderer Globaler Gewerkschaftsverbände und des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB); Ehrengäste; Mitarbeiter/innen des ITF-Sekretariats und der gastgebenden Gewerkschaften. An den Plenarsitzungen können Pressevertreter/innen und die Öffentlichkeit teilnehmen, die Sektionskonferenzen jedoch finden hinter verschlossenen Türen statt. Anmeldung Alle Teilnehmer/innen – Delegierte, Beobachter, Besucher und Gäste (einschließlich Begleitpersonen, die Zutritt zum Tagungsort erhalten oder an den Empfängen teilnehmen möchten) – müssen sich vor dem Kongress beim ITF-Sekretariat anmelden. Die Anmeldung findet am 3. August von 08.30 bis 10.30 Uhr, am 4. August von 08.00 bis 09.30 Uhr und von 15.00 bis 19.00 Uhr, sowie am 5. August von 08.00 bis 10.00 Uhr im Convention Centre statt. Falls ihr in letzter Minute für jemand anderen eingesprungen seid, müsst ihr dies angeben. Alle Teilnehmer/innen erhalten einen offiziellen Ausweis, den sie während der gesamten Dauer des Kongresses mit sich führen sollten. Wie ist der Kongress organisiert? Der Kongressverlauf wird von der Geschäftsordnung bestimmt, die zu Beginn des Kongresses verabschiedet wird. An die Eröffnungssitzung schließen sich die Plenarsitzungen und die Sektionskonferenzen an, die jeweils eine/n Berichterstatter/in ernennen. Warum gibt es eine Debatte über den Tätigkeitsbericht? Im Rahmen dieser Debatte können sich die Delegierten zu den Aktivitäten der ITF äußern. Bei der Beratung über das Schwerpunktthema "Starke Gewerkschaften – Nachhaltiger Verkehr" geht es um die Fortsetzung des Arbeitsprogramms, das sich auf den Auf- und Ausbau gewerkschaftlicher Mitgliedschaft und Stärke in einer zunehmend globalisierten Wirtschaft konzentriert. Wer führt den Vorsitz bei den Kongresssitzungen? Den Vorsitz führen bei den Plenarsitzungen der ITF-Präsident und bei den Sektionskonferenzen und Ausschusssitzungen die jeweiligen gewählten Vorsitzenden. Wer darf bei den Debatten mitreden? Delegierte und Berater/innen (mit Genehmigung ihrer Delegationsleiter). Was müssen die Redner/innen beachten? Zunächst muss eine Redeantragskarte ausgefüllt werden; die Karten sind in der Nähe des Podiums ausgelegt. Sie werden an den Präsidenten oder ein Mitglied 4 des ITF-Sekretariats weitergegeben. Der Name wird auf die Rednerliste gesetzt. Wenn sie aufgerufen werden, begeben sich die Teilnehmer/innen an der Debatte zum Rednerpult im vorderen Bereich des Saals, um von dort aus ihren Beitrag vorzutragen. Alle Redebeiträge werden simultan in andere Sprachen gedolmetscht. Sie müssen deshalb in einer der offiziellen Kongresssprachen vorgetragen werden, falls nicht mit dem Sekretariat im Voraus eine andere Sprache vereinbart wurde. TEIL 2: Kongressablauf Wer sich an die folgenden einfachen Regeln hält, erleichtert den Dolmetscher/innen die Arbeit und sorgt gleichzeitig dafür, dass die Rede von allen gut verstanden wird: • Langsam und mit genügend Pausen sprechen, sodass die Dolmetscher/innen dem Redefluss folgen können. • Jargon auf jeden Fall vermeiden. Organisationen usw. sollten stets mit ihrem vollen Namen genannt werden. Oft werden in anderen Sprachen andere Abkürzungen verwendet. • Falls die Rede vom Blatt verlesen wird, sollte man dem ITF-Sekretariat eine Kopie davon überlassen, selbst wenn sie handschriftlich verfasst ist. Diese kann den Dolmetscher/innen dann zur Verfügung gestellt werden. • Bitte kurz fassen. Der Präsident hat das Recht, die Redezeit zu beschränken. Angesichts der vollen Tagesordnung müssen Beiträge zu den Beratungen im Plenum voraussichtlich auf fünf Minuten begrenzt werden. Wer dieses Zeitlimit überschreitet, wird unterbrochen. Mandatsprüfungsausschuss Der Mandatsprüfungsausschuss stellt den Status und die Stimmrechte der Delegationen und Delegierten fest, indem er Einsicht in die ITF-Unterlagen nimmt und die Stimmzahl der einzelnen Delegation überprüft. Die Zahl der Stimmen einer Gewerkschaft hängt von der Höhe der für 2010 gezahlten Mitgliedsbeiträge ab. Ihr solltet deshalb vor der Abreise nachprüfen, wie viele beitragszahlende Mitglieder eure Gewerkschaft bei der ITF anmeldet. Fragen dazu beantwortet das ITFSekretariat. Wenn eure Gewerkschaft die fälligen Mitgliedsbeiträge (vergl. Artikel XVI, Abs. (4) der ITF-Satzungen) nicht gezahlt hat, darf sie keine Delegation zum Kongress entsenden und ist auch nicht stimmberechtigt. Wie läuft eine Abstimmung ab? Über Entschließungsanträge, Änderungsanträge zu den ITF-Satzungen und Berichte wird in der Regel zunächst durch Hochhalten der Delegiertenkarten abgestimmt. Nur zugelassene Delegierte sind stimmberechtigt. Ergibt sich bei dieser Abstimmung keine eindeutige Mehrheit, kann der Präsident eine Abstimmung nach Mitgliedschaft durchführen lassen. Die Stimmenzahl richtet sich dabei nach der Mitgliederstärke der teilnehmenden Organisation (gemäß Artikel IV, Absatz 9 der ITF-Satzungen). Eine Abstimmung nach Mitgliedschaft muss ferner durchgeführt werden, wenn dies von mindestens drei Ländern beantragt wird. Die Delegationsleiter bekommen Stimmzettel für Abstimmungen nach Mitgliedschaft ausgehändigt, sobald der Bericht des Mandatsprüfungsausschusses in der Plenarsitzung am Donnerstag, den 5. August nachmittags verabschiedet wurde. Wenn es zu einer Abstimmung nach Mitgliedschaft kommt, werdet ihr noch genauer über das Verfahren informiert. 5 TEIL 2: Kongressablauf Wie werden die Entschließungen verabschiedet? Die angeschlossenen Gewerkschaften können bis vier Monate vor dem Kongress Entschließungsanträge und bis vier Wochen vorher Änderungsanträge zu den Entschließungsanträgen einreichen. Entschließungsanträge, sowie Dringlichkeitsanträge, werden auf dem Kongress zur Diskussion gestellt. Nähere Einzelheiten zur Vorlage von Entschließungsanträgen sind auf Seite 7 dieser Broschüre zu finden. Zu Beginn des Kongresses wird ein Entschließungsausschuss gewählt. Er empfiehlt, ob Anträge in der Plenarsitzung behandelt oder an eine oder mehrere Sektionskonferenzen weitergeleitet werden sollen. Der Entschließungsausschuss kann ferner Vorschläge für die Neufassung von Anträgen unterbreiten und empfiehlt gegebenenfalls die Zurückverweisung eines Antrags an den Vorstand zur neuerlichen Prüfung. Dringlichkeitsanträge werden dem Geschäftsführenden Ausschuss vorgelegt, der als Geschäftsordnungsausschuss fungiert und sie nur dann zur Beratung durch den Kongress zulässt, wenn sie sich auf wichtige Entwicklungen beziehen, die erst nach Ablauf der Eingabefrist für reguläre Anträge aktuell geworden sind. Wie wird die ITF-Führungsspitze gewählt? Der Vorstand wird vom Kongress auf der Grundlage von Vorschlägen der verschiedenen Wahlgruppen gewählt. Präsident/in, Vizepräsident/innen und Generalsekretär/in werden auf Vorschlag des neugewählten Vorstands vom Kongress gewählt. Wer kann an den Sektionskonferenzen teilnehmen? An den Sektionskonferenzen können alle Delegierten und Berater/innen teilnehmen. Bei Abstimmungen haben jedoch nur die Delegierten ein Stimmrecht, deren Gewerkschaft bei der jährlichen Erhebung Mitglieder in der entsprechenden Sektion angegeben hat. Kommt es während einer Sektionskonferenz zu einer Abstimmung nach Mitgliedschaft, wird die Zahl der Stimmen nach der in der betreffenden Sektion angemeldeten Mitgliederzahl berechnet. Wie läuft die Konferenz für Arbeitnehmerinnen in der Verkehrswirtschaft ab? Im Rahmen des Kongresses findet eine Konferenz für weibliche Verkehrsbeschäftigte statt, und auch wenn weiblichen Delegierten und Beraterinnen im Hinblick auf Redebeiträge von der Leiterin der Konferenz (der Vorsitzenden des ITF-Frauenausschusses) ein Vorrecht eingeräumt wird, steht die Teilnahme an der Konferenz allen Kongressdelegierten und Berater/innen offen. Kommt es zu einer Abstimmung nach Mitgliedschaft, wird die Zahl der Stimmen nach der in der betreffenden Gewerkschaft angemeldeten Mitgliederzahl berechnet. Welches sind die Hauptaufgaben der Sektionskonferenzen und der Konferenz für Arbeitnehmerinnen in der Verkehrswirtschaft? • die Wahl der/des Vorsitzenden, der/des stellvertretenden Vorsitzenden der Sektion, des Sektionsausschusses, Frauenausschusses und anderer Ausschüsse. • die Prüfung des Tätigkeitsberichts. • die Beratung von Aspekten rund um "Global organisieren". • die Prüfung der Vorlage zum Schwerpunktthema des Kongresses. • die Genehmigung eines "Arbeitsprogramms der Sektion" für die nächsten vier Jahre. • die Erörterung von Anträgen, die der Entschließungsausschuss an die Sektionskonferenz weitergeleitet hat. Darüber hinaus wird die Konferenz gegebenenfalls auf eigenen Wunsch weitere Punkte behandeln. Jede Sektionskonferenz ernennt eine/n Berichterstatter/in (eventuell die/den Sektionsvorsitzende/n), die/der den Konferenzbericht später im Plenum des Kongresses einbringt. 6 1. Entschließungsanträge sind schriftlich unterbreitete Vorschläge an den ITFKongress, die gewerkschaftliche und politische Aspekte thematisieren. Sobald sie vom Kongress verabschiedet werden, erhalten sie den Status von Entschließungen. 2. In Einklang mit den ITF-Satzungen, sollte die Tagesordnung eines jeden ordentlichen Kongresses den Punkt "Entschließungsanträge" enthalten. 3. Kongressentschließungen bestimmen und lenken die Tätigkeit der ITF in der Zeit zwischen zwei Kongressen. Für die Überprüfung und Kontrolle der praktischen Umsetzung der in Entschließungen geforderten Arbeit ist der ITF-Vorstand zuständig. Leitlinien für die Vorlage von Entschließungsanträgen (Entwurf) 4. In den ITF-Satzungen ist Folgendes festgeschrieben: “Anträge, die an einem ordentlichen Kongress behandelt werden sollen, müssen der Generalsekretärin/dem Generalsekretär mindestens vier Monate vor Beginn des Kongresses unterbreitet werden. Die angeschlossenen Organisationen sollen von der endgültigen Tagesordnung eines ordentlichen Kongresses mindestens zwei Monate vor dessen Beginn in Kenntnis gesetzt werden. Dringlichkeitsanträge können einem ordentlichen Kongress unterbreitet werden, gelangen jedoch nur zur Behandlung, wenn der Geschäftsordnungsausschuss ihre Dringlichkeit anerkennt und feststellt, dass sie nicht vor Ablauf der oben erwähnten Frist eingereicht werden konnten.” “Änderungsanträge zu Anträgen, die auf der Tagesordnung eines ordentlichen Kongresses stehen, sollen der Generalsekretärin/dem Generalsekretär mindestens vier Wochen vor Beginn des Kongresses vorgelegt werden.” Änderungsanträge zu den ITF-Satzungen werden auf dem Kongress genauso wie Entschließungsanträge behandelt – der einzige Unterschied besteht darin, dass über sie nach Mitgliedschaft abgestimmt wird. Für die Verabschiedung eines Änderungsantrags zu den ITF-Satzungen ist mindestens eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen erforderlich. Für den am 5. August 2010 beginnenden ITF-Kongress ist die Abgabefrist für Entschließungsanträge an den Kongress der 5. April, für Änderungsanträge zu Entschließungsanträgen der 8. Juli 2010. 6. Die Unterbreitung von Entschließungsanträgen an den Kongress bedeutet einen hohen Arbeitsaufwand für das Sekretariat, einschließlich der Übersetzungsarbeit innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums, um zu gewährleisten, dass die Anträge deutlich, praktisch und leicht verständlich formuliert sind. Aus diesem Grunde möchten wir die angeschlossenen Gewerkschaften ausdrücklich bitten, uns eventuelle Entschließungsanträge möglichst bald – und nicht kurz vor Ablauf der Abgabefrist – zu unterbreiten. 7. Der ITF-Vorstand hat die folgenden zusätzlichen Orientierungshilfen für die Vorlage von Entschließungsanträgen vereinbart: Format und Sprache 8. Die angeschlossenen Gewerkschaften sind gebeten, bei der Vorlage von Entschließungsanträgen Folgendes zu beachten: a) Kein Entschließungsantrag sollte mehr als zwei DIN-A4-Seiten umfassen. b) Jeder Entschließungsantrag sollte sich nur auf ein Thema und eventuell eng damit zusammenhängende Themen beziehen. Für zwei unterschiedliche Themen sind zwei getrennte Entschließungsanträge erforderlich. 7 Leitlinien für die Vorlage von Entschließungsanträgen (Entwurf) c) Jede Mitgliedsgewerkschaft sollte sich nach Möglichkeit auf maximal drei Entschließungsanträge beschränken. d) Entschließungsanträge können dem Sekretariat in unterschiedlichen Sprachen vorgelegt werden; als Grundlage für eine mögliche Auslegung des Wortlauts wird allerdings die englische Fassung hergenommen. e) Es erleichtert die Arbeit des Sekretariats, wenn Entschließungsanträge, wo immer möglich, in einer der offiziellen ITF-Arbeitssprachen unterbreitet werden. Inhalt f ) Entschließungsanträge sollten generell wichtige Aspekte thematisieren, die in Bezug zum Verkehrssektor stehen – im Gegensatz zu beispielsweise enger gefassten fachlichen Themen, die in anderen Foren, u. a. Sektionssitzungen, behandelt werden können. g) Mit Entschließungsanträgen wird die ITF oder ein Bereich der ITF (z. B. Sektion oder Region) im Allgemeinen zu Aktionen oder Reaktionen aufgefordert (z. B. Kampagnen- und Lobbyarbeit, öffentliche Verurteilung von Missständen usw.). h) Die in Entschließungsanträgen erbetenen Maßnahmen sollten umsetzbar bzw. darin aufgeführte Zielsetzungen nach Möglichkeit innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren zu erreichen sein. i) Entschließungsanträge, die nationale Arbeitskonflikte thematisieren, sollten nur dann unterbreitet werden, wenn die Entwicklungen Konsequenzen für grundlegende gewerkschaftliche Strategien oder Arbeitnehmer/innenrechte haben. Was geschieht nach der Vorlage eines Entschließungsantrag? Entschließungsanträge, die der ITF bis 5. April 2010 vorliegen, werden an die vom ITF-Vorstand eingerichtete Arbeitsgruppe für Entschließungsanträge verwiesen. Die Arbeitsgruppe wird alle Anträge einer Prüfung unterziehen und entsprechende Empfehlungen an die Vorstandssitzung im April 2010 aussprechen. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, einen in sich schlüssigen Satz Entschließungsanträge zur Behandlung auf dem 42. ITF-Kongress zusammenzustellen. Falls der Wortlaut eines Antrags überarbeitet werden sollte, werden die Autoren davon in Kenntnis gesetzt. Dabei kann es sich z. B. um Folgendes handeln: redaktionelle Änderungen, Klärung von Verständnisfragen in Rücksprache mit den Antragstellern, Verschmelzung von von verschiedenen Gewerkschaften zum gleichen Thema unterbreiteten Entschließungsanträgen. Der Bericht der Arbeitsgruppe, der eventuell Vorschläge im Hinblick auf die Überarbeitung des Wortlauts von Entschließungsanträgen beinhalten könnte, sollte vom Vorstand auf seiner Sitzung im April 2010 diskutiert und darauf folgend an alle ITF-Mitgliedsorganisationen ausgesandt werden. Allen angeschlossenen Gewerkschaften sollten die Entschließungsanträge zur Information in ihrer Originalfassung zugehen (ca. Anfang Mai 2010), allerdings mit der Bitte, die von der Arbeitsgruppe überarbeitete Fassung von Entschließungsanträgen als Grundlage für Änderungsanträge herzunehmen. Darauf folgend wird ein zusätzliches Papier, in dem alle bis zum 8. Juli 2010 unterbreiteten Änderungsanträge zusammengefasst sind, zur Vorlage auf dem Kongress erarbeitet. Der Entschließungsausschuss wird, wie üblich, im Rahmen der Eröffnungssitzung des Kongresses gewählt (die Mitgliedschaft steht nur akkreditierten Delegierten offen); er wird sich bei seiner Tätigkeit auf den Bericht der Arbeitsgruppe sowie die Vorlage mit den Änderungsanträgen stützen. Im Rahmen der Plenarsitzung unterbreitet der Entschließungsausschuss dann seine Empfehlungen an den Kongress. 8 Einreiseformalitäten – Pass- und Visabestimmungen Die unten aufgeführten Informationen entsprechen dem neuesten Kenntnisstand der ITF; wir würden den Gewerkschaften jedoch nahe legen, sich vor Beginn ihrer Reisevorbereitungen noch einmal bei der Vertretung Mexikos in ihrem eigenen Land zu erkundigen. TEIL 3: Informationen zur Teilnahme Alle Teilnehmer/innen sollten darauf achten, dass ihr Reisepass nach dem Termin ihrer Abreise aus Mexiko noch mindestens sechs Monate lang gültig ist. Wir weisen darauf hin, dass Zoll- und Einreiseformalitäten bei der ersten Einreise nach Mexiko zu erledigen sind. Die ITF wird vom 1. bis 5. August am Flughafen Mexico City mit einem Info-Stand vertreten sein, um euch gegebenenfalls bei Gepäckverspätung oder der Organisierung des Transfers zum Hotel behilflich zu sein. Für den Transfer könnt ihr entweder im Voraus per Kreditkarte über ein Onlineformular, oder direkt nach eurer Ankunft in Mexico City beim von der ITF für den Transfer beauftragten Unternehmen IVI bezahlen. Für Urlaubs- und Geschäftsreisen benötigen Staatsbürger/innen der folgenden Länder kein Einreisevisum, es sei denn, der betreffenden Person wurde ausdrücklich mitgeteilt, dass eine Visabefreiung für sie nicht gilt: Andorra Argentinien Aruba (*) Australien Bahamas Barbados Belgien Bulgarien Chile Costa Rica Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Hongkong (**) Irland Island Israel Italien Japan Kanada Lettland Liechtenstein Litauen Luxemburg Macau (**) Malta Monaco Neuseeland Niederlande Norwegen Österreich Panama Paraguay Polen Portugal Rumänien San Marino Schweden Schweiz Singapur Slowakei Slowenien Spanien Südkorea Tschechische Republik Ungarn Uruguay USA Venezuela (***) Zypern (*) Niederländisches Gebiet (**) Sonderverwaltungszone (***) für maximal 30 Tage 9 TEIL 3: Informationen zur Teilnahme 10 Staatsbürger/innen aus folgenden Ländern benötigen ein Visum für die Einreise nach Mexiko. Anmerkung: Wir empfehlen euch, eure Visaanträge so bald wie möglich zu stellen, damit ausreichend Zeit für deren Bearbeitung zur Verfügung steht. Falls es keine Vertretung Mexikos in eurem Land gibt, richtet eure Visaanträge bitte an das mexikanische Konsulat in dem in Klammern stehenden Land. Ägypten Äquatorialguinea Äthiopien Afghanistan (Iran) Albanien (Italien) Algerien Angola Antigua & Barbuda (St. Lucia) Armenien (Russland) Aserbaidschan (Türkei) Bahrain (Saudi-Arabien) Bangladesch (Indien) Belize Benin Bhutan Bolivien Bosnien & Herzegowina (Serbien) Botswana (Südafrika) Brasilien Brunei Darussalam (Singapur) Bulgarien (Ungarn) Burkina Faso Burma (Singapur) Burundi (Kenia) China Demokratische Republik Kongo Dominica (St. Lucia) Dominikanische Republik Dschibuti (Äthiopien) Ecuador Elfenbeinküste (Marokko) El Salvador Eritrea (Kenia) Fidschi (Australien) Gabun (Marokko) Gambia Georgien (Türkei) Ghana Grenada (St. Lucia) Guatemala Guinea (Nigeria) Guinea-Bissau Guyana Haiti Honduras Indien Indonesien Irak Iran Jamaika Jemen (Saudi-Arabien) Jordanien (Ägypten) Kambodscha (Thailand) Kamerun (Nigeria) Kap Verde (Angola) Kasachstan (Türkei) Katar (Libanon) Kenia Kirgisistan (Pakistan) Kiribati Kolumbien Komoren Kongo (Angola) Kroatien (Ungarn) Kuba Kuwait (Saudi-Arabien) Laos (Thailand) Lesotho (Südafrika) Libanon Liberia (Nigeria) Libyen (Algerien) Madagaskar (Südafrika) Malawi (Angola) Malediven (Indien) Mali (Marokko) Malaysia Marshallinseln (Philippinen) Mauretanien (Algerien) Mauritius (Südafrika) Mazedonien (Serbien) Mikronesien (Philippinen) Moldawien (Griechenland) Mongolei (Südkorea) Namibia (Südafrika) Nauru Nepal (Indien) Nicaragua Niger Nigeria Oman (Saudi-Arabien) Osttimor (Indonesien) Pakistan Palästina Palau (Philippinen) Papua-Neuguinea (Australien) Peru Philippinen Ruanda (Kenia) Russland Salomoninseln Sambia (Angola) St. Kitts & Nevis (St. Lucia) St. Lucia St. Vincent & Grenadinen (St. Lucia) São Tomé & Príncipe Saudi-Arabien Senegal (Marokko) Serbien Seychellen (Kenia) Sierra Leone (Nigeria) Simbabwe (Südafrika) Somalia Sri Lanka (Indien) Sudan (Ägypten) Südafrika Suriname (Trinidad & Tobago) Swasiland (Südafrika) Syrien (Ägypten) Tadschikistan (Pakistan) Taiwan Tansania (Kenia) Thailand Togo Tonga Trinidad & Tobago Tschad Tunesien (Algerien) Türkei Turkmenistan (Türkei) Tuvalu Uganda (Kenia) Ukraine Usbekistan (Pakistan) Vanuatu Vereinigte Arabische Emirate (Libanon) Vietnam Weißrussland (Russland) Westsamoa Zentralafrikanische Republik TEIL 3: Informationen zur Teilnahme Zuschüsse zu den Teilnahmekosten der Kongressdelegierten Gemäß den ITF-Satzungen leistet die ITF keine Beiträge zu den Teilnahmekosten einer Kongressdelegation, es sei denn, der Vorstand beschließt in Sonderfällen abweichend. Der Kongress ist das wichtigste demokratische Gremium der ITF und das einzige, bei dem für alle beitragszahlenden Mitglieder ein Recht auf Teilnahme besteht. Viele der ITF angeschlossenen Mitglieder verfügen allerdings nicht über die erforderlichen Mittel, sodass die ITF traditionell einen Teil des Kongressetats für die Unterstützung von Delegierten zurückstellt. Laut Vorstandsbeschluss hängt die Bewilligung von Unterstützungsanträgen von folgenden Kriterien ab: 1) Die betreffende Gewerkschaft darf mit der Zahlung ihrer Mitgliedsbeiträge nicht im Rückstand sein. 2) Die Gewerkschaften sollten möglichst einen Teil der anfallenden Kosten selbst tragen. 3) Die Anträge von Gewerkschaften, die andernfalls überhaupt keine/n Delegierte/n entsenden könnten, werden vorrangig behandelt. 4) Wenn aus einem Land mehr als eine Gewerkschaft Unterstützung beantragt, sollten die Gewerkschaften dieses Landes zunächst die Möglichkeit prüfen, ihre eigenen Ressourcen zusammenzulegen und einer/einem Delegierten die Vollmacht zur Vertretung aller beteiligten Organisationen zu erteilen (siehe Artikel IV, Abs. (7) der ITF-Satzungen). 5) Wenn in diesem Fall 4) ein klares Bemühen zur Zusammenarbeit erkennbar ist, sollten landesbezogene Zuschüsse gewährt werden. 6) 20 Prozent des Etats zur Unterstützung der Kongressteilnahme sollte für weibliche Delegierte zurückgestellt werden. 7) Es kann einer Modifizierung der Kriterien 1) bis 4) zugestimmt werden, wenn dies der Beteiligung von jungen Arbeitnehmer/innen, Frauen oder Delegierten aus der gastgebenden Region, die andernfalls nicht am Kongress teilnehmen könnten, zugute kommt. 11 TEIL 3: Informationen zur Teilnahme Angeschlossene Gewerkschaften, die finanzielle Unterstützung beantragen möchten, sollten bis spätestens 4. Januar 2010 einen schriftlichen Antrag an den Generalsekretär richten. Anzahl der Kongressdelegierten Die Zahl der Kongressdelegierten, auf die eine angeschlossene Organisation Anspruch hat, stellt sich laut ITF-Satzungen wie folgt dar: Beitragszahlende Mitgliedschaft bis zu 5.000 5.001 bis 10.000 10.001 bis 20.000 20.001 bis 30.000 30.001 bis 40.000 40.001 bis 50.000 50.001 bis 75.000 75.001 bis 100.000 100.001 bis 125.000 125.001 bis 150.000 150.001 bis 175.000 175.001 bis 200.000 Delegierte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Beitragszahlende Mitgliedschaft Delegierte 200.001 bis 250.000 250.001 bis 300.000 300.001 bis 350.000 350.001 bis 400.000 400.001 bis 450.000 450.001 bis 500.000 500.001 bis 600.000 600.001 bis 700.000 700.001 bis 800.000 800.001 bis 900.000 900.001 und darüber 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 Die angeschlossenen Gewerkschaften sind bemüht zu gewährleisten, dass die Anzahl der weiblichen Delegierten mindestens ihrem proportionalen Anteil an der Gesamtmitgliederzahl der Gewerkschaft entspricht. Dessen ungeachtet sollte jeder Delegation, die aus mehr als drei Personen besteht, mindestens ein weibliches Mitglied angehören. Vorausgesetzt, dass die Generalsekretärin/der Generalsekretär davon, wenn möglich mindestens vier Wochen vor Beginn des Kongresses, in Kenntnis gesetzt worden ist, kann eine angeschlossene Organisation die Delegation einer anderen Organisation beauftragen, sie auf dem Kongress zu vertreten; keine Delegation darf jedoch außer ihrer eigenen Organisation mehr als drei weitere Organisationen vertreten. Eine angeschlossene Organisation kann ihrer Delegation eine angemessene Anzahl von Berater/innen beigeben, vorausgesetzt, dass diese Berater/innen Mitglieder der betreffenden Organisation sind oder ihr nahe stehen. 12 Mexiko wird oft als Gateway-Land betrachtet, was in der letzten Zeit auch in seiner Kunst und Literatur sowie im Filmwesen häufig zum Ausdruck kommt. Dabei ist Mexiko viel mehr als nur ein Grenzland. Mit seinen fast zwei Millionen Quadratkilometern und 109 Millionen Einwohner/innen hat es die elftgrößte Bevölkerungszahl unter allen Staaten der Erde. Als elftstärkste Wirtschaftsmacht hält es als einziges lateinamerikanische Land einen Sitz in der OECD. Südlich von Mexiko liegen Guatemala und Belize, nördlich davon die USA und Kanada. In den vergangenen Jahren hatte das nordamerikanische Freihandelsabkommen (NAFTA) zwischen Mexiko und den beiden letzteren Ländern einen enormen Einfluss auf die Wirtschaft, wenngleich das oft bestritten wird. Dieses Jahr wird für die mexikanische Wirtschaft ein Rückgang um 7 Prozent erwartet. Damit gehört Mexiko zu den Ländern, die von der weltweiten Bankenkrise am härtesten getroffen wurden. Die Folgen für die Beschäftigten und ihre Familien sind eine große Herausforderung für die Gewerkschaften. TEIL 4: “Viva Mexico!” – Näheres zum Gastgeberland Verkehrswirtschaft Mexikos geographische Lage und Landesnatur haben die Entwicklung der Verkehrswirtschaft zwangsläufig geprägt. Das vom Meer umgebene Land mit dem Pazifik im Süden und Westen, dem Golf von Mexiko im Osten und der Karibik im Südosten verfügt über eine Schifffahrtsindustrie von eminenter Bedeutung. Von den insgesamt 76 Seehäfen schlagen vier der größten – Altamira und Veracruz im Golf von Mexiko sowie Manzanillo und Lázaro Cárdenas am Pazifik – insgesamt 60 Prozent der gesamten mexikanischen Ladung um. Im Landesinneren wird Mexiko von zwei großen Bergketten durchzogen, der Sierra Madre Oriental und der Sierra Madre Occidental. Daher ist der Straßenbau eine mühselige und teure Angelegenheit. Für die meisten Autobahnen wird eine Mautgebühr erhoben. Die Bahnen wurden 1997 privatisiert. Sie werden nach wie vor überwiegend für den Güterverkehr genutzt. Den Inlandspersonenverkehr des Landes wickeln in erster Linie regionale privatisierte Busunternehmen ab. Wer von einer Stadt zur anderen reisen will, benutzt öffentliche Verkehrsmittel. Die Hauptstadt Mexico City hat ein eigenes U-Bahn-Netz, eine Hochbahn und eine S-Bahn. Auch Guadalajara verfügt über eine Pendlerbahn, während Monterrey eine U-Bahn und eine Hochbahn hat. Der internationale Flughafen von Mexico City ist der größte in ganz Lateinamerika und hat ein jährliches Aufkommen von 21 Millionen Passagieren. Insgesamt gibt es mehr als 1.000 Flughäfen im Land, doch nur rund 200 verfügen über eine befestigte Start- bzw. Landebahn. Neuere Geschichte 1821 erlangte Mexiko seine Unabhängigkeit von Spanien, aber wie in vielen anderen Ländern nach der Kolonialzeit blieb der Reichtum weiter in den Händen von Ausländern, die das Verkehrssystem und viele der Fabriken und Minen besaßen. Eine kleine indigene Elite besaß das meiste Land, während die Mehrheit der Bevölkerung in tiefer Armut lebte. Unter der Führung von General Porfirio Diaz wurde die Kluft noch größer und als Francisco I. Madero die Arbeiter im ganzen Land gegen unfaire Löhne und Arbeitsbedingungen streiken ließ, musste der Diktator Wahlen abhalten. Weil Madero sehr viele Stimmen bekam, ließ ihn Diaz inhaftieren. Dennoch waren die Folgen der von Madero eingeleiteten Mobilisierung im ganzen Land zu spüren und riefen zwei der größten Volkshelden des Landes auf den Plan: Pancho Villa im Norden und Emiliano Zapata im Süden. Sie führten Aufstände ge- 13 TEIL 4: “Viva Mexico!” – Näheres zum Gastgeberland gen die Armee an und erlangten die Kontrolle über ihre jeweiligen Regionen. Diaz trat 1911 zurück und floh nach Frankreich. Madero übernahm die Kontrolle über das Land, wurde aber von Zapata bekämpft, dem das Reformprogramm nicht weit genug ging. Das Land versank im Bürgerkrieg, in dessen Verlauf viele große Haciendas und Ranchos zerstört wurden. 1917 wurde Venustiano Carranza Präsident. Die Revolutionsführer erarbeiteten eine sehr gewerkschaftsfreundliche Verfassung mit Landreformen als zentralem Punkt, die von Carranza angenommen wurde. Sie gilt bis heute. Derzeit wird fast die Hälfte des mexikanischen Ackerlands von Genossenschaften bewirtschaftet, die im Zuge der Landneuverteilung während der Revolution entstanden. Die Revolutionsära dauerte bis 1940. 1934 wurde Cárdenas gewählt. Er setzte das Landumverteilungsprogramm um und verstaatlichte die mexikanische Ölindustrie. Nach 1970 stiegen die Ölpreise und die Schuldenlast des Staates. In den 1980er Jahren litt das Land unter der Inflation. Durch die rasant steigenden Preise für Gas, Nahrungsmittel und Elektrizität wurde das Leben für die Arbeitnehmer/innen immer schwerer. 1985 ereignete sich ein schweres Erdbeben in Mexico City, bei dem 8.000 Menschen starben und Schäden in Milliardenhöhe entstanden. In etwa zur selben Zeit begann das undokumentierte Abwandern von Beschäftigten in die Vereinigten Staaten – mit nachhaltigen Folgen für die mexikanische Wirtschaft. Gewerkschaftsrechte Der Kampf zwischen unternehmensgesteuerten ("gelben") und unabhängigen Gewerkschaften war in Mexiko besonders hart. Die der ITF angeschlossenen Gewerkschaften übernahmen jedoch die Führung bei der Erneuerung der mexikanischen Gewerkschaftsbewegung. Die entschlossenen Gewerkschaften setzten sich nirgendwo mit mehr Nachdruck für Beschäftigtenrechte ein als in den sogenannten "Maquiladoras", in denen eine Million Mexikaner/innen arbeiten. Diese NAFTA-gesteuerten Fabriken importieren zollfreie Waren und Ausrüstung, fertigen Güter und exportieren sie wieder (der Begriff "Maquiladora" bezieht sich auf die Gepflogenheit von Müllern, eine "Maquila" für das Mahlen von Getreide zu verlangen). Die meisten Maquiladoras stehen entlang der Grenze zu den USA, sind jedoch überwiegend in ausländischer Hand. Trotzdem gingen noch 2006 45 Prozent der mexikanischen Exporte auf ihr Konto. Die meisten Beschäftigten in den Maquiladoras sind Frauen. Edo Fimmen Edo Fimmen war von 1919 bis zu seinem Tod 1942 in Mexiko Generalsekretär der ITF und eine der großen Persönlichkeiten in der Geschichte der ITF. Er hatte in zweierlei Hinsicht großen Einfluss auf die internationale Gewerkschaftsbewegung im Allgemeinen und die ITF im Besonderen. Als einer der Ersten erkannte er, dass die zunehmend internationalisierte Wirtschaft auch international agierende Gewerkschaften erforderte; zudem hielt er die Gewerkschaften an, entschlossen und kampfstark zu reagieren. Unter seiner Führung entwickelte sich die ITF von einer europäischen zu einer weltweiten Organisation. In den Jahren zwischen den Kriegen baute Fimmen regionale Organisationen auf anderen Kontinenten auf. Damit reagierte er auf das Thema Kolonialismus und Unterentwicklung. In den 1930er Jahren stattete er zunächst Nordafrika und später China und Japan einen Besuch ab, um ein ITF-Sekretariat im Fernen Osten einzu- 14 richten. Im Zweiten Weltkrieg setzte er sich mit der ITF für antifaschistische Widerstandsbewegungen ein. Dazu gehörte z. B. die Einrichtung eines illegalen Widerstandsnetzes von Verkehrs- und vor allem Bahngewerkschaften im nationalsozialistischen Deutschland und die Unterstützung republikanischer Kräfte im spanischen Bürgerkrieg. 1938 aber brach Fimmen nach dem ITF-Kongress in Luxemburg zusammen. Er erholte sich wieder so weit, dass er den Umzug der ITF von Amsterdam (Niederlande) nach London (Großbritannien) im Zweiten Weltkrieg organisieren konnte; ging jedoch schließlich für eine Genesungszeit nach Mexiko. Im Dezember 1942 starb er in Cuernavaca. TEIL 4: “Viva Mexico!” – Näheres zum Gastgeberland Umweltschutz Wie überall auf der Welt ist der Umweltschutz auch in Mexiko und speziell in der für seine verschmutzte Luft berüchtigten Hauptstadt ein immer akuteres Thema. Deshalb arbeitet die Alianza de Tranviarios de México (ATM), eine der ITF angeschlossene Gewerkschaft, an der Umsetzung eines radikalen neuen Programms für den öffentlichen Verkehr, um den Kohlendioxidausstoß in Mexico City zu senken. Der "Nullemissionskorridor" ist eine Idee von ATM-Generalsekretär Benito Bahena Lomé, dem Bürgermeister Marcelo Ebrard und dem städtischen Verkehrsminister Armando Quintero. Auf einer 35,6 km langen Hauptverkehrsader in Mexico City sollen elektrische Oberleitungsbusse verkehren, die jeden Tag mehrere Tausend Menschen befördern. Die Organisatoren argumentieren, dass dieses sichere, leise und saubere Verkehrsmittel den Schadstoffgehalt in der Luft senkt und nicht nur den Treibhauseffekt reduziert, sondern auch gut für die Gesundheit der Einwohner/innen und Beschäftigten in der Stadt ist. Die Teilnehmer erhoffen sich vom "Korridor" eine Sogwirkung, die weitere umweltfreundliche Maßnahmen nach sich zieht, das Umweltbewusstsein fördert und anderen Ländern als Modell dient. "Der Nullemissionskorridor ist ein Schritt hin zu einer grüneren, gesünderen und sichereren Stadt," erklärte Bahena Lomé. "Die Gewerkschaften müssen die Einrichtung weiterer ökologischer Korridore fördern. Wir müssen jetzt handeln – sonst setzen wir die Zukunft der nächsten Generation aufs Spiel." Praktische Informationen • Stromnetz: 110 Volt, Wechselstrom 60 Hz. Stecker mit zwei flachen Stiften sind Standard. • Internationale Vorwahl: +52. Bei Anrufen ins Ausland von Mexiko aus wird die 00 gewählt, gefolgt von der jeweiligen Ländervorwahl (z. B. 001 für Nordamerika). • Notrufnummern: 060 und 080. • Zeitzone: Die Ortszeit ist die mittlere Greenwich-Zeit minus 6 Stunden (zwischen dem ersten Sonntag im April und dem vorletzten Samstag im Oktober gilt die Sommerzeit). • Sprache: Spanisch ist Landessprache. In den Großstädten und Touristenzentren wird oft Englisch gesprochen. Klima Das Klima in Mexiko ist von der Höhenlage abhängig. In den niedrig gelegenen Küstenregionen herrscht tropisches, heißes Klima mit hoher Luftfeuchtigkeit vor. Wesentlich milder ist es in Mexico City, welche auf einer Höhe von 2.300 Meter 15 TEIL 4: “Viva Mexico!” – Näheres zum Gastgeberland über dem Meer liegt. Mexico City hat angenehme Sommer und milde Winter; das Jahresmittel beträgt 18°C. Die saisonalen Temperaturschwankungen sind gering, wärmster Monat des Jahres aber ist der Mai, kältester der Januar. Mexico City hat eine hohe jährliche Niederschlagsmenge. Am meisten regnet es im Sommer; nassester Monat ist der Juli, trockenster der Februar. Banken Die Banken sind in der Regel Montag bis Freitag von 09.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Im Kongresszentrum gibt es einen Bankschalter und einen Geldautomaten. Währung Landeswährung ist der Peso (MXN), 1 Peso = 100 Centavos. Kreditkarten werden fast überall angenommen, vor allem Visa, MasterCard und American Express. Auch Reiseschecks werden in der Regel akzeptiert, können jedoch sonntags nicht eingelöst werden. In den meisten Städten gibt es Geldautomaten – mit ihnen lässt sich am bequemsten Geld abheben. Aus Sicherheitsgründen sollte man sie jedoch nur während der Geschäftszeiten nutzen. Fremdwährung kann in einer der vielen Casas de Cambio (Wechselstuben) umgetauscht werden, die länger geöffnet sind und einen schnelleren Service als die Banken haben. Gesundheitsaspekte Wer aus einem gelbfiebergefährdeten Gebiet nach Mexiko reist, braucht ein entsprechendes Gesundheitszeugnis. Für Besucher/innen gibt es in Mexiko keine speziellen Impfvorschriften, doch sollten Touristen sich gut informieren, wenn sie außerhalb der großen Fremdenverkehrszentren reisen. In manchen Gegenden ist ein geringes Malariarisiko vorhanden, nicht aber an der Pazifk- oder Golfküste. Die Zahl der Denguefiebererkrankungen im Sommer steigt. Es gibt strenge Verhaltensregeln hinsichtlich Essen und Wasser. Touristen sollten keine Speisen an Straßenimbiss-Ständen kaufen und nur in Flaschen abgefülltes Wasser trinken. Der Hinweis "Agua No Potable" bedeutet "kein Trinkwasser". Eine Reisekrankenversicherung ist für die Dauer des Besuchs auf jeden Fall zu empfehlen. Trinkgeld In Restaurants und Cafés sollte etwa 10 bis 15 Prozent Trinkgeld gegeben werden, falls Service noch nicht in der Rechnung inbegriffen ist. Persönliche Sicherheit Wie die Teilnehmer/innen vielleicht wissen, gibt es in Mexico City, wie in vielen anderen Großstädten, Bezirke, in denen die persönliche Sicherheit nicht immer gewährleistet werden kann. Wir raten euch daher, jederzeit aufmerksam und wachsam zu sein, sowie z. B. offizielle Taxidienste zu benutzen. An-/Abreise Mexicana Airlines (MX) fungiert als offizielle Fluggesellschaft für den 42. ITF-Kongress. 16 Flüge sind über das Reisebüro Dovetail Foks in London, das im Auftrag der ITF tätig ist, zu buchen. Bitte wendet euch dort an Jane Wilson, Tel.: (+4420) 7025 1515/ Fax: (+4420) 7025 1519/Email: ITF@dovetailfoks.com. Um in den Genuss des von der ITF mit MX ausgehandelten Sonderflugtarifes zu gelangen, muss der Flug über das offizielle Reisebüro der ITF gebucht werden. Wir würden euch außerdem nahe legen, eure Flüge möglichst frühzeitig zu buchen, um eure Reisekosten möglichst gering zu halten. TEIL 4: “Viva Mexico!” – Näheres zum Gastgeberland Ausflüge/Exkursionen Als örtlichen Veranstalter für Ausflüge und Exkursionen hat die ITF IVI engagiert, mit dem sie auch Sonderpreise für die Kongressteilnehmer/innen ausgehandelt hat. IVI bietet verschiedene Stadtrundfahrten und Reisen innerhalb Mexikos wie auch in die Nachbarländer an. Ein Überblick über das Angebot ist über einen Link auf der ITF-Kongresswebseite im Internet zu finden bzw. kann direkt bei IVI erfragt werden. Für die Dauer des Kongresses wird IVI mit einem Informationstisch im Hilton Mexico City Reforma vertreten sein. Solltet ihr im Voraus eine Reise buchen wollen, könnt ihr dies über den Link auf der ITF-Kongresswebseite tun bzw. euch an Lilia Peñaloza unter der Tel.-Nr. (+5255) 5605 3003/Fax-Nr.: (+5255) 4566/Email: lpenaloza@ivimexicocitydmc.com und lpenaloza@ividmc.com wenden. Kinderbetreuung Für die Dauer des Kongresses werden Kinderbetreuungsdienste zur Verfügung stehen. Nähere Informationen gibt es zu einem späteren Zeitpunkt. Falls ihr Interesse an dem Kinderbetreuungsservice habt, bitte in der entsprechenden Spalte auf dem Anmeldeformular für die Kongressdelegierten ankreuzen und die erbetenen Angaben über das Kind/die Kinder machen. Flughafentransfer Die ITF hat mit IVI ermäßigte Transfertarife ausgehandelt. Der Transfer nach der Ankunft kann vorab über die Links auf der ITF-Kongresswebseite gebucht werden. Es gibt aber auch einen Empfangstisch am Flughafen von Mexico City. Er wird in der Nähe des Ausgangs der Zollkontrolle stehen. Der Transfer vom Flughafen zu den von der ITF benannten Hotels kostet 32 US-Dollar. Speisen und Getränke Mittagessen, Snacks und Getränke werden im Kongresszentrums zum Verkauf angeboten. Das Angebot ist breit gefächert, und alle Speisen sind garantiert ohne Schweinefleisch und Alkohol zubereitet. Auch wenn es in der Umgebung des Kongresszentrums einige Gastronomiebetriebe gibt, empfiehlt die ITF den Kongressteilnehmer/innen, das qualitativ gute und preislich durchaus angemessene Angebot im Kongresszentrum zu nutzen. Für Restaurants werden generell Reservierungen empfohlen. Steuern Auf die meisten Artikel wird eine Mehrwertsteuer erhoben (VAT oder IVA). Touristen, die über den Luft- oder Seeweg anreisen, können die 15-prozentige Steuer 17 TEIL 4: “Viva Mexico!” – Näheres zum Gastgeberland für Waren mit einem Verkaufswert von mehr als 1.200 Pesos (umgerechnet rund 80 Euro) beim Verlassen des Landes zurückfordern. Eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer im grenzüberschreitenden Landverkehr ist nicht möglich. Waren müssen mit Kredit- oder Scheckkarten erworben worden sein, die außerhalb des Landes ausgestellt wurden. Zudem muss beim Kauf der Reisepass vorgelegt und eine Quittung sowie ein MwSt-Rückerstattungsformular vom Händler verlangt werden. Wer Anrecht auf eine Mehrwertsteuerrückerstattung hat, bekommt die Hälfte des Betrags sofort in Pesos bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Pesos (650 Euro) zurückbezahlt. Der Rest wird innerhalb von 40 Tagen auf die Kreditkarte gutgeschrieben. Zollbestimmungen Ausländische Besucher/innen dürfen zollfreie Produkte und Waren bis zu einem Wert von 300 US-Dollar gebührenfrei ausführen. Nicht erlaubt ist die Ausfuhr frischer Nahrungsmittelprodukte und der Import von Lebensmitteln in Dosen. Die Ausfuhr archäologischer Artefakte ist streng verboten. Gegenseitiger Respekt Die ITF hat es sich zum Ziel gesetzt, ein Arbeitsumfeld zu schaffen und zu erhalten, dessen Grundlage Würde und gegenseitiger Respekt sind. Alle Organisationen sollten jedoch unaufhörlich darüber wachen, dass alle Betroffenen stets in einer für sie angenehmen und sicheren Atmosphäre arbeiten können. Dies gilt für Sitzungen, gesellige Anlässe und alle Veranstaltungen im Umfeld der ITF-Tätigkeit. Die ITF hat im Interesse aller Teilnehmer/innen an ihren Sitzungen eine politische Grundsatzerklärung zum gegenseitigen Respekt verabschiedet. Der Wortlaut dieser Erklärung kann auf der ITF-Webseite im Internet unter der Adresse www.itfglobal.org/ about-us/respect.cfm heruntergeladen werden. Falls euch Verhaltensweisen auffallen, die im Widerspruch zu diesen politischen Grundsätzen stehen, solltet ihr dies zunächst dem stellvertretenden Generalsekretär Stuart Howard zur Kenntnis bringen. 18 Bitte eure Zimmer nicht direkt bei einem der Hotels reservieren. Die im Folgenden aufgeführten Hotels wurden von der ITF ausgewählt, wobei ein besonderes Augenmerk auf den Komfort der Delegierten und die Nähe der Hotels zum Tagungsort gerichtet wurde. Alle Hotels zeichnen sich durch ihre Servicequalität und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis aus. Von der ITF empfohlene Hotels Die Übernachtungspreise sind in US-Dollar angegeben und verstehen sich – falls nicht anders angegeben – ausschließlich Trinkgelder für Zimmerservice und Portierdienste sowie Steuern. Wir möchten darauf hinweisen, dass die erwähnten Trinkgelder im Kollektivvertrag der Beschäftigten festgeschrieben sind und einen großen Anteil ihrer Gehälter darstellen. Falls sich die Serviceleistungen nicht als völlig unzufriedenstellend erweisen, möchten wir die Delegierten bitten, Trinkgelder als festen Bestandteil ihrer Hotelkosten zu betrachten. Zimmer können entweder als Teil der Online-Anmeldung auf der ITF-Kongresswebseite (http://www.itfglobal.org/congress2010) oder anhand des Zimmerreservierungsformulars, das mit dem Einladungsrundschreiben ausgeschickt wird, reserviert werden. Alle Reservierungen werden vom ITF-Team für Reise- und Veranstaltungsvorbereitungen abgewickelt. Teilnehmer/innen am ITF-Kongress, deren Wohnsitz nicht in Mexiko ist, sind von der Zahlung von 15 % MwSt. auf bestimmte Posten ihrer Hotelrechnung (d. h. Übernachtung mit Frühstück inklusive) ausgenommen, falls sie ihre Rechnung mit einer international anerkannten Kreditkarte bezahlen oder die Hotelkosten im Voraus per Banküberweisung aus ihrem jeweiligen Herkunftsland begleichen. Um diese Mehrwertsteuerbefreiung in Anspruch nehmen zu können, müssen Delegierte ferner dem Hotel eine Kopie ihres Reisepasses und der bei ihrer Einreise abgestempelten Einreisebescheinigung vorlegen. Wir möchten darauf hinweisen, dass der Nachlass nur denjenigen gewährt wird, die ihre Hotelzimmer über das ITF-Team für Reise- und Veranstaltungsvorbereitungen buchen. Hilton Mexico City Reforma Hotel (ehemaliger Name: Sheraton Centro Histórico) Adresse: Avenida Juárez 70, Colonia Centro, Mexico City 06010 Tel.: (+5255) 5130 5300 Fax: (+5255) 5130 5285 Web: www.mexicocityreforma.hilton.com Das Hilton Mexico City Reforma liegt am Alameda Park, direkt im historischen Zentrum von Mexico City. In der näheren Umgebung sind zudem kulturelle Einrichtungen sowie das Finanz- und Geschäftsviertel zu finden. Das Hotel verfügt über ein Tagungszentrum, WLAN/High-Speed Internetanschluss, ein Fitnesscenter, einen Innenpool, Restaurants und eine Bar in der Lobby. Übernachtungskosten Zimmerpreis (einschl. Trinkgelder für Zimmerservice und Portierdienste, Internetzugang und Benutzung des Fitnesscenters) zzgl. 2 % Übernachtungssteuer und 15 % MwSt. Einzel-/Doppelzimmer Zimmer mit Standardausstattung: 169,00 US-Dollar/ 170,00 US-Dollar Luxuszimmer/Suiten: 265,00 US-Dollar/ 265,00 US-Dollar Anmerkung: Bei Stornierung im Zeitraum von weniger als vier Wochen vor der Anreise oder einer Verkürzung des Aufenthalts muss bei diesem Hotel mit hohen Gebühren gerechnet werden. Jeder Gast, der vorzeitig abreist, muss für die ursprünglich gebuchte Anzahl der Übernachtungen bezahlen. 19 Von der ITF empfohlene Hotels Fiesta Americana Reforma – 5* Adresse: Avenida Paseo de la Reforma 80, 06600 Mexico DF Tel.: (+5255) 5140 4100 Fax: (+5255) 5140 4140 Web: www.fiestaamericana.com Das Fiesta Americana Reforma liegt zentral an der Avenida Paseo de la Reforma im historischen Stadtzentrum, und der historische Stadtkern, die traditionelle "Zona Rosa und die "Bellas Artes" sind leicht zu Fuß zu erreichen. Das Hotel verfügt über Folgendes: zwei Restaurants (Fonda de Santa Clara und Café Reforma), zwei Bars (mit Live-Musik), 24-Stunden-Zimmerservice, Spa (kein Pool) und Fitnessraum. Die geräumigen Zimmer sind mit Klimaanlage und Internetanschluss ausgestattet. Übernachtungskosten Zimmerpreis (einschl. Trinkgelder für Zimmerservice und Portierdienste), zzgl. 2 % Übernachtungssteuer und 15 % MwSt. Zimmer mit Standardausstattung: 77,00 US-Dollar (Einzel-/Doppelbelegung) Übernachtungskosten für Luxuszimmer/Suiten sind auf Anfrage erhältlich. Sevilla Palace Hotel – 5* Adresse: Avenida Paseo de la Reforma 105, Colonia Tabacalera, C.P. 06030, Mexico DF Tel.: (+5255) 5705 2800 Fax: (+5255) 5703 1521 Web: www.sevillapalace.com.mx Das Sevilla Palace ist ein Hotel mit klimatisierten Zimmern und Suiten, die über moderne Ausstattung und Komfort verfügen (Schreibtische, WLAN-Internet, Bügeleisen, Fernseher mit Kabelanschluss, Mini-Bar, Safe). Es gibt zwei Restaurants, 24-Stunden-Zimmerservice, ein Tagungszentrum mit Sekretariatsservice, einen Pool auf dem Hoteldach und einen Fitnessclub. Übernachtungskosten Zimmerpreis (einschl. Frühstück), zzgl. 2 % Übernachtungssteuer und 15 % MwSt. Weitere Gebühren: 2 US-Dollar pro Person für Portierdienste und 2 US-Dollar pro Tag/Zimmer für Zimmerservice. Einzelzimmer: 85,00 US-Dollar Doppelzimmer: 90,00 US-Dollar Junior-Suite: 110,00 US-Dollar Casa Blanca Ciudad de Mexico – 4* Adresse: Lafragua 7, Colonia Tabacalera, 06030 Mexico DF Tel.: (+5255) 5096 4500 Fax: (+5255) 5096 4520 Web: www.hotel-casablanca.com.mx Das Hotel Casa Blanca Ciudad de Mexico ist wenige Schritte von der Avenida Paseo de la Reforma und dem Revolutions-Denkmal entfernt, und liegt inmitten des Finanz- und Kulturzentrums von Mexico City. Dieses Hotel in traditionellem Stil bietet hohe Servicequalität und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. 20 Übernachtungskosten Zimmerpreis, zzgl. 2 % Übernachtungssteuer und 15 % MwSt. Weitere Gebühren: 2 US-Dollar pro Person für Portierdienste und 1,50 US-Dollar pro Tag/Zimmer für Zimmerservice. Einzelzimmer: 62,50 US-Dollar Doppelzimmer: 76,00 US-Dollar Doppelzimmer (Luxusausstattung): 87,00 US-Dollar Von der ITF empfohlene Hotels 21 ITF-Kongresse 1898 -2010 22 ITF-Kongresse 1898 – 2010 London 1898 Paris 1900 Stockholm 1902 Amsterdam 1904 Mailand 1906 Wien 1908 Kopenhagen 1910 London 1913 Amsterdam 1919 Kristiania (Oslo) 1920 Genf 1921 Wien 1922 Hamburg 1924 Paris 1926 Stockholm 1928 London 1930 Prag 1932 Kopenhagen 1935 Luxemburg 1938 Zürich 1946 Oslo 1948 Stuttgart 1950 Stockholm 1952 London 1954 Wien 1956 Amsterdam 1958 Bern 1960 Helsinki 1962 Kopenhagen 1965 Wiesbaden 1968 Wien 1971 Stockholm 1974 Dublin 1977 Miami 1980 Madrid 1983 Luxemburg 1986 Florenz 1990 Genf 1994 London (Jubliäumskongress) 1996 Neu-Delhi 1998 Vancouver 2002 Durban 2006 Mexico City 2010 Notizen 23 INTERNATIONALE TRANSPORTARBEITER-FÖDERATION INTERNATIONALE TRANSPORTARBEITER-FÖDERATION INTERNATIONALE TRANSPORTARBEITER-FÖDERATION 49-60 Borough Road, London SE1 1DR, Großbritannien Tel.: (+4420) 7403 2733 Fax: (+4420) 7357 7871 www.itfglobal.org INTERNATIONALE TRANSPORTARBEITER-FÖDERATION