Perspektiven
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5-6 2016 · Jahrgang 45 PERSPEKTIVEN Zeitschrift für Fach- und Führungskräfte ACHTUNG ZERBRECHLICH ARBEITGEBERMARKE! Schwerpunkt Employer Branding Wie man eine Marke ruiniert Frauennetzwerke – Besser als ihr Ruf? Zeitschrift für Mitglieder im Verband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE E.V. · www.die-fuehrungskraefte.de · K 9811 EDITORIAL/INHALT < PERSPEKTIVEN 5-6/2016 VOM SCHÖNEN SCHEIN Liebe Leserin, lieber Leser, beginnen wir mit einer kleinen Geschichte aus der Zukunft: Am Tag des Jüngsten Gerichts werden die Seelen der Verstorbenen entweder in den Himmel oder in die Hölle geschickt. Bei einigen ist die Entscheidung aber nicht eindeutig zu treffen, und diese Seelen dürfen selbst entscheiden. Nun muss eine solche Entscheidung sorgfältig getroffen werden und man will ja auch nicht die Katze im Sack kaufen. Also darf sich jeder zunächst einen Eindruck davon verschaffen, wie es in Himmel und Hölle so zugeht. Der Blick ins himmlische Paradies ist ernüchternd. Hier und da sieht man gelangweilte Seelen auf ihren Wolken sitzen, die Leier spielen und hin und wieder „Halleluja“ singen. Mit anderen Worten: die pure Ödnis. In der Hölle dagegen ist wirklich was los. Eine einzige Wellness-Oase, Getränke inklusive, Musik auf Wunsch und überall fröhliche Menschen, die eine immerwährende Party feiern. Die Entscheidung ist schnell getroffen. Fast jeder möchte in die Hölle. Dort kann man sich vor Bewerbern kaum retten. Am nächsten Tag treten nun diese Seelen voller Vorfreude in der Hölle an. Aber nun sieht die Welt dort ganz anders aus: Arme Seelen werden von Teufeln mit glühenden Zangen malträtiert, in siedendes Öl getaucht und mit Daumenschrauben gequält. Auf die entsetzte Frage, wo das schöne Ambiente von gestern geblieben sei, antwortet der Teufel: „Gestern war Recruiting, heute ist Realität.“ Ähnlich müssen sich viele Bewerber fühlen, wenn sie die Hochglanzbroschüren und aufwendig gestalteten Video-Filmchen des Unternehmens mit der Wirklichkeit bei ihrem neuen Arbeitgeber vergleichen. Von der glorreichen Arbeitgebermarke bleibt dann oft außer einem Werbegag nicht mehr viel übrig. Anstelle der vielgerühmten Wertekultur erhält der neue Mitarbeiter als Erstes ein umfangreiches Welcome-Package mit internen Richtlinien, Unterschriftsregelungen, Anweisungen zum Berichtswesen und als Höhepunkt die unternehmenseigene Formularsammlung. Das alles mag das Bürokratenherz höher schlagen lassen, passt aber nicht zusammen, wenn man sich vorher als das Unternehmen präsentiert hat, das das Beste und Schönste aus der Silicon Valley-Welt nach Deutschland transferiert hat, um hier das Arbeitnehmerparadies auf Erden zu schaffen. Regelrecht peinlich oder bestenfalls unfreiwillig komisch sind dann auch oft die kleinen Filme, in denen die Firmen ihre Arbeitgebermarke mit Musik, Tanz und Gesang feiern. Was sich hier betont frisch und jugendlich gibt, tatsächlich aber die Anmutung einer Tanztee-Veranstaltung aus den 50er-Jahren des letzten Jahrhunderts hat, wird zwar auch bei YouTube für Furore sorgen – aber aus anderen Gründen als erhofft. Authentisch und wahr wirkt einfach besser als poliert und glänzend, selbst wenn es etwas schlichter daherkommt. Wer seine Arbeitgebermarke vernachlässigt oder unglaubwürdig präsentiert, wird qualifizierte Mitarbeiter nur noch schwer gewinnen. Zugleich haben Fach- und Führungskräfte wenig Interesse daran, für einen Arbeitgeber zu arbeiten, der sich systematisch selbst demontiert oder der Lächerlichkeit preisgibt. Die Arbeitgebermarke ist deshalb ein wichtiges Gut und kann einen hohen Wert darstellen. Deshalb widmen wir uns dem Thema in diesem Heft. Viel Spaß bei der Lektüre. Ihr Ulrich Goldschmidt INHALT Aktuell Titelthema: Jetzt neu? Die Arbeitgebermarke Titelthema: Fallstudie Yahoo DFK kämpft erfolgreich für Mitglied Titelthema: Wichtiger als Geld Mehr Sprungbrett als Stolperfalle Kurz gemeldet Seminare 2016 4 6 8 10 14 15 18 Politik Der politische Terminkalender Neuer Flexibilitätskompromiss 9. MINT-Tag 20 21 24 Aus dem Verbändenetzwerk BME: Preise verliehen ZBI: Hauptvorstandssitzung 29 29 VGF Aufhebungsvertrag statt Kündigung? 30 Young Leaders Titelthema: Bewertungen schrecken ab 32 Work-Life-Balance33 Führung und Management Titelthema: Führungskultur macht attraktiv 34 Titelthema: Leadership Branding 35 Titelthema: In die falsche Richtung 37 Recht & Steuern Zugang der Kündigung Bonus nicht erhalten? Kollektives Arbeitsrecht (Teil 2) Interessant & kurios 41 43 44 48 Intern Erfahrungsbericht aus der Verbandsarbeit 49 Womenpower 2016 50 Hannover Messe 2016 57 Veranstaltungs- und Seminarhinweise 62 Impressum62 Die Arbeitgebermarke ist nicht nur ein höchst zerbrechliches Gut, sondern ein wertvolles dazu. Die Wahrnehmung einer Firma in den Augen der (potenziellen) Mitarbeiter kann zum Wirtschaftsfaktor werden. Kein Wunder also, dass die Arbeit an der Arbeitgebermarke, das Employer Branding, in vielen Unternehmen an Bedeutung gewonnen hat. 3 PERSPEKTIVEN 5-6/2016 > AKTUELL SCHWERPUNKT EMPLOYER BRANDING BUCHTIPP Christian Gansch Vom Solo zur Sinfonie: Was Unternehmen von Orchestern lernen können Campus Verlag Neuauflage 2014 205 Seiten, gebunden ISBN 978-3593501185 24,99 E Die Idee des Dirigenten Gansch, das Management eines Orchesters mit einem Unternehmen gleichzusetzen, hat viel Interesse geweckt. Der Ansatz spricht für sich: Ein funktionierender Orchesterapparat ist ein Paradebeispiel für effiziente Management-, Führungs- und Konfliktlösungsstrategien. Denn nirgendwo sonst arbeiten Spitzenkräfte täglich stundenlang auf so engem Raum zusammen. Wie viele Solisten verträgt ein Team? Wie entsteht ein Klima, in dem der Einzelne seine Begabung zum Wohle aller nutzt? Wie werden Entscheidungen herbeigeführt, wie wird kommuniziert? All diese Fragen müssen restfrei geklärt sein, damit tatsächlich Musik erklingen kann und es nicht im Chaos endet. Basis dessen ist Kommunikation. Vor allem die Sondersituation der engen Zusammenarbeit schafft nach Meinung des Autors die Notwendigkeit, klar und deutlich zu kommunizieren, auch die (persönliche) Kritik. Allerdings – so etwa ein klarer Unterschied zu einem Unternehmen – fallen Fehler in einem solchen Kontext natürlich auch direkt auf. Insgesamt lässt sich sicher nicht alles übertragen, aber das Buch öffnet den Blick und regt zum Denken an. Den Freunden klassischer Musik beschert es nebenher einen Blick in die Führung großer Orchester und hinter die Kulissen. Zusätzlich kann es kostenlos als rk eBook geladen werden. MITMACHEN & GEWINNEN Wir verlosen drei Exemplare des Buches unter unseren Mitgliedern. An dieser Verlosung können Sie teilnehmen, indem Sie eine kurze schriftliche Nachricht mit dem Stichwort „Sonderverlosung“ an folgende Adresse senden: Geschäftsstelle Essen Alfredstraße 77–79, 45130 Essen, per Fax: (0201) 95971-29 oder als e-Mail: essen@die-fuehrungskraefte.de Einsendeschluss ist der 30. 07. 2016. 4 JETZT NEU? DIE ARBEITGEBERMARKE von Ralf T. Krüger, Leiter Kommunikation, DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK Nein, natürlich ist sie nicht neu, die Arbeitgebermarke. Doch wie so oft in Management und Unternehmensführung kündet das Erscheinen eines englischen Begriffes für etwas Wohlbekanntes für ebendieses eine gesteigerte Aufmerksamkeit oder gar Bedeutung an. wuchs und erhöht den Druck, das eigene Unternehmen interessanter zu machen. Firmen beginnen, sich selbst als Arbeitgeber zu positionieren. Das Employer Branding wird zunächst zu einer zusätzlichen Aufgabe des Marketings in dem Glauben, man müsse die Vorzüge des Unternehmens nur im richtigen Lichte erscheinen lassen. Ralf T. Krüger Mitte der 90er-Jahre erscheint der Begriff „Employer Brand“ das erste Mal in der Marketing-Literatur. Auslöser ist eine Entwicklung, die bei der Rekrutierung junger talentierter „Wissensarbeiter“ (Peter Drucker) zu beobachten ist: Es setzt ein Wettbewerb zwischen Unternehmen ein, die „High Potentials“ für ihre Unternehmen zu gewinnen. Der Paradigmenwechsel ist der Wandel von Arbeitgeberzu einem Arbeitnehmermarkt. Bald macht das Wort vom „War for Talent“ die Runde. Die Antworten auf diese Herausforderung sind zunächst die klassischen Incentives von Geld und materiellen Werten. Doch irgendwann setzt sich die Erkenntnis durch, dass es Unternehmen gibt, für die die Menschen lieber arbeiten als für andere. Rankings unter Absolventen zementieren diese Erkenntnis. Doch mit der „Generation Y“ kommt nach und nach auch die Auseinandersetzung mit den Realitäten der Arbeitswelt in die Diskussion. Die klassische Frage des Arbeitgebers „Passen Sie zu uns?“ drehen viele um in ein „Passt ihr zu mir?“ Die Bereitschaft, sich mit der Firma zu identifizieren, ist gegeben, doch anders, als sich dies die Unternehmen immer vorgestellt hatten: Arbeitnehmer richten nun Erwartungen an Arbeitgeber, die über den finanziellen Gegenwert der Arbeitsleistung hinausgehen. Es ist nun von Sinn und Wert die Rede. Moderne Marken kauft man nicht mehr, sagt Werbeikone Frank Dopheide, man tritt ihnen bei. Dieser Effekt gewinnt Bedeutung für gut ausgebildete Fach- und Führungskräfte. Social Media als Katalysator Der „Smart Shopper“ und kritische Kunde wird zum kritischen Arbeitnehmer, der die Erscheinung des Arbeitgebers und die Realitäten vergleicht. Und er hat jetzt die Möglichkeit seine Meinung schnell und unaufwendig zu verbreiten und kundzutun: Via Social Media-Plattformen wie Facebook verbreiten sich selbst betriebsinterne Kleinigkeiten so schnell wie nie zuvor. Von daher hat auch die alte Idee des Arbeitgeberimages ausgedient. Zu meinen, es reiche, in den Medien ein gutes Bild von sich zu zeigen, wird vom ersten LiveBild aus dem Hamsterrad konterkariert. Employer Branding Marke statt Image Die demografische Entwicklung verschärft die Nachfrage nach gut ausgebildetem Nach- Egal wie groß die Presseabteilung auch ist: Gegen die persönlichen Geschichten auf AKTUELL < PERSPEKTIVEN 5-6/2016 Tausenden von Facebookaccounts ist sie machtlos. Transparenz des Handelns ist allgegenwärtig oder wird es bald. Es bleibt dem Unternehmen also nur, genau das Unternehmen zu werden, dessen Bild es vor sich herträgt oder abzugeben meint. Unternehmen müssen also über ihre Arbeitgebermarke nachdenken und diese konsequent umsetzen und auch leben. Alles andere werden die Fach- und Führungskräfte schnell merken und sich eine andere Marke suchen, der sie beitreten können. Doch es braucht ein weiteres Umdenken. Bislang ist Employer Branding meist Aufgabe des Marketings oder der Kommunikation. Das ist zu kurz gegriffen. Denn es mangelt damit häufig genug an Einfluss zur Veränderung, an der Möglichkeit zur realen Umgestaltung. Es braucht eben nicht nur die richtigen Fotos von dem, was das Unternehmen für die Mitarbeiter tut. Es braucht auch die richtigen Maßnahmen. Und genau hier wird Employer Branding zur Schnittstellenaufgabe, an der Veränderungen nicht nur kommuniziert, sondern tatsächlich möglich werden. Worte, Bilder und Taten sind in Deckung zu bringen, damit Glaubwürdigkeit entsteht. Markenbotschafter Mitarbeiter ABSCHIEDE Durch Social Media lösen sich letztendlich auch die Grenzen zwischen interner und externer Kommunikation auf. Jede anderslautende Botschaft wird von innen nach außen überschwappen. Oder umgekehrt. Doch auch hier liegen ungehobene Potenziale. Wenn nämlich die Mitarbeiter beginnen, die guten Seiten des Unternehmens zu verkünden. Die Angst vieler Firmen vor dem „Verrat“ von Geheimnissen lässt sie meist ausblenden, dass zufrie dene Mitarbeiter auch Gutes zu sagen haben. Und dass eine Kritik im Netz durch ein Lob aus der gleichen Peergroup mehr als ausge glichen wird. Das alles lesen nämlich auch die Kunden und potenziellen Mitarbeiter. Es scheint eine Zeit der Abschiede zu kommen. So wird der 500-Euro-Schein aus dem Verkehr gezogen, um endlich die Geldwäsche erfolgreich zu bekämpfen. Diese Idee hat etwas anrührend Analog-Altmodisches angesichts der sekündlichen globalen Geldflüsse, die online abgewickelt werden. Das Ganze in einer Welt ohne flächendeckende Transparenzregelungen, aber dafür mit Briefkastenfirmen, mit digitalen Währungen, aber ohne funktionierende Aufsicht. Trotzdem ist das Ende des 500er-Scheins gekommen. Sei’s drum – eine echte Beziehung hatten wir eh nie aufbauen können. Dafür sind wir uns im wirklichen Leben einfach zu selten begegnet. Potenzial vorhanden Solange die Arbeitgebermarke nur der Rekrutierung dient, werden viele Potenziale brach liegen. Dass nach der Mitarbeitergewinnung die Mitarbeiterbindung kommt, ist offensichtlich. Aber dahinter liegen noch Möglichkeiten der Identifikation und des damit verbundenen „Commitment“, also erhöhter Leistungsbereitschaft, Leidenschaft und dergleichen mehr, wenn die Mitarbeiter das Unternehmen zu „ihrer Firma“ machen. Dann sinkt auch ohne die berühmte „Rückenschule“ der Krankenstand. Es ist also an der Zeit, für das eigene Unternehmen eine starke Arbeitgebermarke zu fordern. Dabei geht es nicht um einen einheitlichen Auftritt oder schöne Bilder, sondern um Werte und eine auf der Marke basierende Firmenkultur. Eine Kultur, die man bei Betreten des Gebäudes spürt und in den Gesprächen mit den Menschen, die dort arbeiten. Dann werden auch nach und nach die passenden Mitarbeiter zur Firma kommen. Von ganz alleine. BUCHTIPP Jack Welch, Suzy Welch Winning: Das ist Management Campus Verlag 2. Auflage 2014 400 Seiten, gebunden 29,90 E ISBN 978-3593396842 Man mag sich lange darüber streiten, ob Jack Welch tatsächlich alle guten Ratschläge aus seinem Buch jemals selbst befolgt hat. Es bleibt aber gewiss, dass dieses Werk ein Klassiker der Managementliteratur ist. Zu seiner Zeit bei GE geschrieben, verdankt es, so der Autor, seine Entstehung den unzähligen Fragen der Zuhörer seiner Vorträ- ge. Welchs Vorsatz, diese Fragen zu beantworten und „sein Gewinner-Geheimnis“ zu lüften, geht er mit guten Ideen, Anekdoten und kleinen Merksätzen an. So wird „Winning“ nicht langweilig, auch wenn er manches Mal zu sehr in Erinnerungen schwelgt. Selbst wenn es daher an manchen Stellen eine Spur wie eine Rechtfertigung wirkt, ist dieses Buch ein Klassiker, den man gelesen haben muss. In der Neuauflage steht als Service ebenfalls eine kosten lose eBook-Variante zum Download zur Verfügung. rk „AM RANDE VERMERKT“ von Ulrich Goldschmidt Ein Abschied droht auch in der EU. Am 23. Juni werden die Briten über den sogenannten Brexit abstimmen, also darüber, ob Großbritannien in der EU verbleibt oder nicht. Das scheinen die meisten Deutschen erstaunlicherweise recht entspannt zu sehen. „Dann sollen die britischen Nervensägen doch gehen“, lautet der Grundtenor hierzulande. Übersehen wird dabei, dass die Briten in ihrer Kritik an der EU im Wesentlichen das zusammenfassen, was von vielen Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, ebenfalls kritisiert wird: undemokratische Entscheidungsprozesse, Strukturen, die das Gewaltenteilungsprinzip verletzen und Verstöße gegen den Subsidiaritätsgrundsatz. Ja, unsere britischen Freunde sind mitunter etwas anstrengend, aber sie legen den Finger an den richtigen Stellen in die Wunde. Heute wissen wir noch nicht, wie die Abstimmung ausgehen wird. Aber wir sollten darauf hoffen, dass sie in der EU verbleiben und diese mit uns gemeinsam stärker, besser und effizienter machen. Ein Brexit würde nicht nur Großbritannien schaden, sondern auch Deutschland und der EU. Es wäre ein wirtschaftlicher Schaden, aber auch ein geopolitischer Bedeutungsverlust für alle Beteiligten. Im Vergleich dazu schafft es ein möglicher Grexit der Griechen kaum noch in die Schlagzeilen. Statt dessen haben wir gerade einen Frexit erlebt, als sich der Fußballer Zlatan Ibrahimovic aus dem französischen Fußball mit den ebenso bescheidenen wie unsterblichen Worten verabschiedete: „Ich kam als König und ging als Legende.“ Das macht den Abschied leichter. 5 PERSPEKTIVEN 5-6/2016 > AKTUELL SCHWERPUNKT EMPLOYER BRANDING FALLSTUDIE YAHOO: WIE MAN EINE MARKE RUINIERT von Dr. Ulrich Goldschmidt Wenn man heute Menschen nach der Relevanz des Unternehmens Yahoo fragt, erntet man bei Jüngeren oft nur noch ein ahnungsloses Schulterzucken, und Ältere erinnern sich: „Kann man damit nicht Mails verschicken?“ oder „Die haben doch auch eine Suchmaschine, oder?“. Oft ergänzt durch den Hinweis: „Braucht man aber nicht. Habe ich schon lange nicht mehr genutzt.“ Besser als mit der Abkehr der User und Kunden lässt sich der Absturz von Yahoo bis unterhalb der Wahrnehmungsschwelle nicht beschreiben. Wie aber konnte es dazu kommen, dass ein einstiger Star unter den Internet-Unternehmen aus dem Silicon Valley und jahrelang ein ausgemachter Börsenliebling dermaßen degeneriert, sodass sich nicht nur Kunden, sondern auch Investoren abwenden? Spitze eines Unternehmens steht und den Eindruck erweckt, man sei auf dem Weg, die Firma zu retten, ist es nur natürlich, dass man persönlich mit allen Erfolgen, aber auch allen Misserfolgen identifiziert wird. Dr. Ulrich Goldschmidt Vision, Strategie und Führungskultur – alles fehlt Jedenfalls scheint die Geduld von Großinvestoren zu Ende zu gehen. Sie sind enttäuscht von Yahoo’s schlechter Performance und fordern eine Radikalkur mit einer vollständigen Neubesetzung des Yahoo-Verwaltungsrates. Das Ende der Geduld könnte damit zugleich das Ende von Marissa Mayer als Yahoo-Chefin sein. Einen eklatanten Mangel an Führung und Durchblick bemängelt z. B. der Hedgefonds Starboard Value, der die Phalanx der Kritiker derzeit anführt. Nun wäre es zu billig, Marissa Mayer als die Alleinschuldige an diesem Debakel auszumachen. Als sie 2012 von Google zu Yahoo wechselte, klemmte beim Yahoo-Dampfer bereits die Ruderanlage, und man fuhr nur noch im Kreis. Wenn man allerdings an der 6 Marissa Mayer und dem gesamten Verwaltungsrat ist es zu keinem Zeitpunkt gelungen, eine Vision zu formulieren und diese in eine stringente Strategie umzusetzen. Was als Vision und Strategie verkauft wurde, schwankte wie das berühmte Rohr im Wind. Man pendelte beliebig zwischen Ankauf, Übernahme, Verkauf und Zerschlagung hin und her. Weder Shareholder noch Stakeholder wussten zuletzt, wofür Yahoo steht und wohin mit Yahoo die Reise gehen soll. Ganz im Gegenteil musste man den Eindruck gewinnen, dass die einzige Vision nur noch lautet, das Schiff halbwegs über Wasser zu halten oder sich rechtzeitig einen Platz in den Rettungsbooten zu sichern. Für die Mitarbeiter als wesentliche Stakeholder-Gruppe sind das verhängnisvolle Signale. Gerade in einer so prekären Situation braucht ein Unternehmen aber hochmotivierte Mitarbeiter, die nicht nur ihren Job machen, sondern Leistungsbereitschaft und Kreativität einbringen. Mitarbeitermotivation sollte für den Arbeitgeber also ganz oben auf seiner Agenda stehen. Es wäre schon schlimm genug, würde Yahoo dieses Thema einfach nur vernachlässigen. Yahoo hat aber den Masterplan entwickelt, mit dem man ganz sicher seine Mitarbeiter demotivieren kann. Anstelle einer Führungskultur hat man eine Misstrauenskultur installiert. Und genau dafür trägt Marissa Mayer die Verantwortung. Misstrauenskultur statt Führungskultur Dabei gab es zunächst Ansätze, die Hoffnung machten. Mit regelmäßigen „For Your Interest-Meetings“ wollte Mayer Transparenz und Verständnis für Unternehmensthemen schaffen. Bis dahin war Yahoo geradezu berüchtigt dafür, solche Themen unter Verschluss zu halten. Nun aber hatten Mitarbeiter plötzlich Gelegenheit, Fragen zu stellen, die ihnen unter den Nägeln brannten. Mitglieder der Unternehmensleitung beantworteten die Fragen live auf der Bühne. Was so revolutionär für Yahoo-Verhältnisse begann, wandelte sich schnell von Kommunikation zwischen Firma und Mitarbeiter hin zu einer One-WayInformation und einer Druckbetankung der Belegschaft mit Marissa Mayer-Botschaften. Irgendwann merkte auch der letzte Mitarbeiter, dass kritische Fragen nicht wirklich erwünscht waren. Schnell entsteht in solchen Situationen der Verdacht, dass die Fragen, die noch gestellt werden, vorher von der Unternehmensleitung bestellt worden sind, um den Hintergrund für die Marissa Mayer-Show auf der Bühne abzugeben. Für solche Theateraufführungen sind Mitarbeiter in der Regel nicht zu haben, es sei denn, die Show ist richtig gut und dient nicht dazu, sie auf den Arm zu nehmen. Ansonsten reagieren Mitarbeiter zu Recht extrem allergisch. Quelle: commons.wikimedia.org, © http://pressroom.yahoo.net/ pr/ycorp/photo.aspx Bei Yahoo verfestigte sich aber mehr und mehr der Eindruck, alle Anstrengungen dienten am Ende allein dazu, Marissa Mayer in einem möglichst glänzenden Licht dastehen AKTUELL < PERSPEKTIVEN 5-6/2016 gen verfehlt” landeten, durften in den letzten Jahren davon ausgehen, als Reaktion auf die Bewertung ihre Kündigung mit der Begründung zu erhalten, zur Gruppe der „low performer“ zu gehören. zu lassen und den Grund für alle Misserfolge bei anderen zu suchen. Da die Schieflage von Yahoo nun schlecht irgendwelchen dunklen Mächten, dem bösen Wettbewerb oder gar den törichten Kunden angelastet werden kann, bleiben schließlich als Schuldige an der Misere nur noch die eigenen Mitarbeiter, die sich erdreisten, bei schlechter Performance auch noch Personalkosten zu verursachen. So verfiel Mayer auf die Idee, alle Mitarbeiter einer vierteljährlichen Leistungsbeurteilung, dem Quartely Performance Review (QPR), zu unterziehen. Die Vorgesetzten müssen dazu jeden Mitarbeiter einmal im Quartal in eine der fünf folgenden Kategorien einordnen: greatly exceeds: Anforderungen bei Weitem übertroffen exceeds: Anforderungen übertroffen achieves: Anforderungen erfüllt occasionally misses: Anforderungen gelegentlich verfehlt misses: Anforderungen verfehlt Vorgegeben ist dabei, wie viel Prozent der Mitarbeiter in die einzelnen Kategorien eingeordnet werden müssen. Also muss auch zwingend die Kategorie „Anforderungen verfehlt“ gefüllt werden, und zwar auch dann, wenn alle Mitarbeiter die Anforderungen erfüllt oder sogar übertroffen haben. Spätestens hier wird klar, dass es nicht mehr darum geht, die Performance des Unternehmens insgesamt zu steigern. Und tatsächlich wurde der QPR insbesondere zum Personalabbau genutzt. Mitarbeiter, die in der Kategorie „misses: Anforderun- Haben die unmittelbaren Vorgesetzten ihre Bewertungen abgeliefert, erfolgt im zweiten Schritt noch eine sogenannte „Kalibrierung“ durch Führungskräfte aus einem höheren Management-Level. Auch diese können auf diesem Weg Mitarbeiter den einzelnen Kategorien zuweisen. Pikanterweise geht das auch dann, wenn man mit diesem Mitarbeiter überhaupt nicht zusammenarbeitet, ja ihn nicht einmal kennt. Hier sind dann endgültig der Willkür Tür und Tor geöffnet. Da wäre es vermutlich sogar fairer und ehrlicher, wenn man die Zuordnung per Losverfahren vornehmen würde. Man könnte dazu ja die so gut eingeführten „For Your Interest-Meetings“ nutzen mit einem Auftritt von Marissa Mayer als Glücksfee. Es ist nicht verwunderlich, dass Mitarbeiter einem System, das Fairness durch Willkür ersetzt, skeptisch gegenüberstehen. Ebensowenig ist es verwunderlich, dass andere bekannte Unternehmen wie Microsoft, Accenture, Adobe und sogar die Erfinder des Perfomance Managements General Electric sich von diesen Systemen wieder verabschiedet haben, weil der Schaden für die Unternehmenskultur und damit letztlich für die Performance der Firma größer war als der erhoffte Nutzen. Marissa Mayer hat also sehenden Auges ein System eingeführt, das Misstrauen sät und die Gesamtperformance gefährdet. Homeoffice abgeschafft Ein weiteres Beispiel für das Führungsversagen bei Yahoo ist die abrupte Abschaffung des Homeoffice für die Mitarbeiter. Marissa Mayer führt dafür als Grund an, dass man körperlich in der Firma anwesend sein müsse, um mit anderen Mitarbeitern erfolgreich zum Wohle des Unternehmens zusammenarbeiten zu können. Es mutet schon ein wenig merkwürdig an, dass Präsenzkultur in einem Internet-Unternehmen gepredigt wird, das mit Online-Angeboten überhaupt erst groß geworden ist. Auf dem Weg zu Arbeit 4.0 hat Yahoo das Navigationssystem neu auf Arbeit 2.0 programmiert. Tatsächlich ist diese Maßnahme nur Ausdruck des misstrauensgetränkten Geistes der Kontrollwut und des Mikromanagements, der seine Karos auf Millimeterpapier malt. Die Botschaft steht klar im Raum: „Wir trauen un- Zugleich hat das dramatische Auswirkungen auf die Arbeitgebermarke „Yahoo“. Yahoo steht inzwischen für rückwärtsgewandte Arbeitsmethoden, Misstrauenskultur, Willkür und fehlende Performanceperspektiven. Mit einem solchen Employer Branding wird man keine hochqualifizierten Mitarbeiter gewinnen, die man so dringend braucht, und stattdessen einen regelrechten „Brain Drain“ auslösen, weil viele Spitzenkräfte, die heute noch bei Yahoo sind, interessantere Arbeitgeber finden werden. Quelle: Fotolia, © Gajus Quelle: commons.wikimedia.org, © Andrew H. Walker Marissa Mayer seren Mitarbeitern nicht. Wir glauben nicht, dass sie im Homeoffice ordentlich arbeiten. Nur bei ständiger Kontrolle und Überwachung bringen unsere Mitarbeiter Leistung.“ Eine verhängnisvolle Botschaft. Wer als Arbeitgeber Misstrauen zeigt, wird Misstrauen von seinen Mitarbeitern zurückbekommen. Das ist aber die falsche Währung für das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter. Misstrauenskultur bei Yahoo Möglicherweise sind aber gerade rückwärtsgewandte Arbeitsmethoden, Misstrauenskultur und Willkür die Instrumente, die gezielt eingesetzt werden, um Mitarbeitern das Leben so unbequem wie möglich zu machen und sie so zu Eigenkündigungen zu veranlassen. Wenn das die Vision sein soll, müsste in der Tat die Unternehmensleitung komplett ausgetauscht werden, und zwar so schnell wie möglich, wenn Yahoo noch gerettet werden soll. Dieser Artikel ist zuerst erschienen auf manager-magazin.de. www.manager-maga zin.de/unternehmen/ it/yahoo-fuehrungsversagen-a-1084622. html Mit dem Mobilgerät diesen QR-Code scannen. So gelangen Sie direkt auf die Website. 7 PERSPEKTIVEN 5-6/2016 > AKTUELL DFK KÄMPFT ERFOLGREICH FÜR MITGLIED KLEINBETRIEB UND SOZIALAUSWAHL Ein konkreter Fall aus unserer Beratungspraxis: Das Mitglied des Verbandes DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK ist in einem international agierenden Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche tätig, das seine Organisation umstrukturiert hat. Mit dieser Umstrukturierung ging auch ein nicht unerheblicher Personalabbau einher, von dem auch das DFK-Mitglied betroffen war. Der Arbeitgeber sprach die betriebsbedingte Kündigung aus, gegen die das Verbandsmitglied erfolgreich Klage erhob. Das angerufene A rbeitsgericht gab der Klage statt und erklärte die Kündigung für unwirksam. Der Arbeitgeber wollte sich jedoch mit diesem Urteil nicht abfinden und ging in Berufung. des Kündigungsschutzgesetzes. Findet das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung, können sich Arbeitnehmer gegen eine Kündigung nicht mit einer Kündigungsschutzklage zur Wehr setzen. Verbandsanwältin Suzanne Toussaint Auch in der zweiten Instanz, mit Unterstützung der DFK-Anwältin Suzanne Toussaint, unterlag das Unternehmen. So hatte der Arbeitgeber behauptet, die Betriebsstätte des Unternehmens, in der das DFK-Mitglied beschäftigt war, sei ein Kleinbetrieb im Sinne des § 23 Kündigungsschutzgesetz. Kleinbetriebe, in denen regelmäßig nicht mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind, fallen nicht unter den Anwendungsbereich Im konkreten Fall wies der DFK nach, dass die Grenze des § 23 Kündigungsschutzgesetz regelmäßig überschritten wurde und somit das Kündigungsschutzgesetz anzuwenden ist. Mehr noch: Der Arbeitgeber konnte nicht nachweisen, dass die Regularien, die bei einer Kündigung im Allgemeinen und bei einer betriebsbedingten Kündigung im Besonderen einzuhalten sind (wie der Nachweis, dass betriebsbedingte objektiv nachweisbare Gründe vorliegen, die Anhörung des Betriebsrates oder Personalrates, die korrekte Durchführung der Sozialauswahl usw.) von ihm form- und fristgerecht durchgeführt wurden. Die Kündigung war unwirksam, und das DFK-Mitglied konnte wieder an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren. Anschließend fasste es den Vorgang und seine Erfahrungen mit dem juristischen Service des Verbandes DIE FÜHRUNGSKRÄFTE wie folgt zusammen: „Kündigungen sind auf Arbeitnehmerseite durch vielfältige Unsicherheiten geprägt, und die möglichen Auswirkungen sind nicht immer absehbar oder rein ökonomisch. Als umso wertvoller habe ich die verständnisvolle und ganzheitliche Zusammenarbeit mit meiner Anwältin Suzanne Toussaint empfunden. Zu jedem Zeitpunkt des zweijährigen Ganges durch die Instanzen kannte ich dank ihr die nächsten Schritte von Gegner und Gericht und konnte dadurch sowohl Erfolgschancen als auch mit der beruflichen Auszeit verbundene existenzielle Risiken abschätzen. Mit diesem sicheren Gefühl war der Weg zum Erfolg ein angenehmer. Erfolge vor Gericht sind das Ergebnis sorgfältiger Vorbereitung. Der juristische Service des DFK überzeugte durch ‘ein besonders genaues Verstehen-Wollen meines Falles. Dadurch sensibilisiert, konnten wir eine Vielzahl von Angriffsmöglichkeiten erarbeiten, aber auch Aussagen des Gegners widerlegen. Intensive Urteilsrecherchen sowie prozesstaktische Exzellenz waren die ‚Sahnehäubchen‘ und ein rechtsverbindliches Urteil das Ergebnis der erfolgreichen Zusammenarbeit. Vielen Dank an Frau Toussaint und den Verband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK.“ Industrieverband in Mönchengladbach mit 170 Mitgliedsunternehmen aus verschiedenen Branchen sucht zum 01.01.2017, spätestens 01.04.2017, eine Nachfolgerin/einen Nachfolger für die Geschäftsführung, da die derzeitige Stelleninhaberin aus Altersgründen Anfang 2018 ausscheidet. Es erwartet Sie eine interessante, abwechslungsreiche Aufgabe, die mit vielen Reisen verbunden ist. Organisationen und Durchführungen der jährlichen Mitgliederversammlung, von Fachgruppen- und Arbeitskreistagungen sowie die Teilnahme an externen Sitzungen in Normungs gremien oder bei anderen Verbänden gehört zu Ihren Aufgaben. Sie pflegen und vergrößern das bestehende Netzwerk. Für Sie ist es kein Problem, in unserem kleinen Team Ihre Verwaltungsaufgaben selbst zu erledigen. Wegen der komplexen Vorgänge ist eine entsprechende Einarbeitungszeit vorgesehen. Haben Sie Interesse? Dann senden Sie bitte Ihr Bewerbungsschreiben sowie Ihren Lebenslauf an geschaeftsstelle@itrs-ev.com Alles Weitere erörtern wir in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen. 8 AKTUELL < PERSPEKTIVEN 5-6/2016 SCHWERPUNKT EMPLOYER BRANDING BGM – ABER BITTE ERNST GEMEINT von Verbandsgeschäftsführer Sebastian Müller Die Führungskräfte in Deutschland sehen in der betrieblichen Gesundheitsförderung einen entscheidenden Erfolgsfaktor für ihr Unternehmen. 90 % der Teilnehmer gaben in der letzten DFK-Studie an, dass sie das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) in ihrem Betrieb für wichtig bzw. sehr wichtig halten. Als Gründe nannten sie, dass Gesundheit und Leistungsfähigkeit dadurch gesteigert werden können, die Mitarbeiterzufriedenheit steige und es so auch möglich wäre, Krankenstände zu reduzieren. Die Unternehmen tun inzwischen richtigerweise viel mehr, als ihnen per Gesetz, z. B. im Arbeitsschutz, aufgegeben wird. Richtig umgesetzt ist es eine Win-win-Situation für Mitarbeiter und Unternehmen gleichermaßen, bei der gesundheitliche und ökonomische Vorteile offensichtlich sind – eine exzellente Investition für das Unternehmen. Letztlich geht es um eine nachhaltige Personalpolitik, die sich auf die Herausforderungen der Zukunft einstellt und die Mitarbeiter dauerhaft ans Unternehmen bindet. Sebastian Müller Und die Unternehmen reagieren: In 63 % der Betriebe ist das Thema Mitarbeitergesundheit schon Bestandteil einer Unternehmensleitlinie, bestehender Führungsgrundsätze, Betriebs- oder Sprecherausschussvereinbarungen. Für weitere 10 % der Unternehmen ist dies in Planung. Verantwortlich für die Umsetzung sind im Unternehmen insbesondere der Betriebsarzt (22 %), der Personalbereich (21 %) und die Führungskraft selbst (19 %) bzw. die Geschäftsführung (13 %). Studien belegen dies: Immerhin 67 % der Mitarbeiter, deren Arbeitgeber Angebote zur Gesundheitsförderung bereitstellt, fühlen sich bei ihrem Arbeitgeber wohl und haben keinerlei Absicht zu wechseln. Dies sagen lediglich 42 % der Mitarbeiter in Betrieben ohne entsprechende Angebote, so eine Studie der Barmer GEK. Die Gesundheitsförderung ist damit jetzt schon mitentscheidend für die Attraktivität eines Unternehmens – mit steigender Tendenz. Aber sie muss erst gemeint und nachhaltig gemacht sein: Vor allem darf sie dann nicht genommen werden, wenn sie am dringendsten ist: in Krisenzeiten. Nichts ist einfacher, den Rotstift als Erstes an diesem Kostenfaktor anzusetzen – aber es ist fatal: Jede Glaub- würdigkeit geht verloren. Man demaskiert alle Bemühungen in dem Bereich als reines Window-Dressing, als Marketing-Gag. Man muss nachher, wenn es wieder besser geht, gar nicht wieder damit anfangen. Dass man dies nun ernst meint, glaubt dann keiner mehr. Unabhängig der eingesetzten finanziellen Ressourcen kommt vor allem den Führungskräften und der Unternehmensleitung eine entscheidende Vorbildfunktion bei der Einführung und Umsetzung von Gesundheitsmaßnahmen innerhalb einer Gesundheitskultur zu. Damit sind sie ein entscheidender Erfolgsfaktor für ein wirksames BGM. Dies belegt auch die letztjährige Studie „BGM im Mittelstand“. Sicher, ein nachhaltiges, systematisches BGM ist sicher kein „quick win“ – es ist ein Prozess, in dem eine klare Situationsanalyse, eine Zielvorstellung, eine Einführungsund Umsetzungsphase und bestenfalls eine Evaluation verankert sind. Aber es ist kein Widerspruch, unter Kostendruck in BGM zu investieren, im Gegenteil – es zeichnet gute Führung aus. Unterstützung leistet man in guten wie in schlechten Zeiten. Dies ist im ureigenen Interesse der Unternehmen, da dies ihnen dabei helfen wird, die gesetzten Ziele zu erreichen. BUCHTIPP Michael Pohl Fettnäpfchenführer London: Ein Reiseknigge für das größte Dorf Englands Conbook Medien 2. Auflage 2015 320 Seiten, broschiert ISBN 978-3943176735 9,95 E Für diejenigen, die beim nächsten Busi nesstrip nach London gerüstet sein wol- len, ist vielleicht eine andere Art von Reiseführer hilfreich: Mit viel Kenntnis von Stadt und Menschen wird eher erzählt, als einzelne Sehenswürdigkeiten in Kästen mit Bildern vorgestellt. So finden sich darin auch keine Fotos und große historische Erklärungen, sondern eher die „Dos and Don’ts“ im Umgang mit der Stadt. Wobei der Name der Reihe mehr Fettnäpfchen verspricht, als das Buch tatsächlich hält. Trotzdem ist es eine interessante Alternative zu gängigen Reiseführern mit Einblicken in das Leben der Londoner. rk 9 PERSPEKTIVEN 5-6/2016 > AKTUELL SCHWERPUNKT EMPLOYER BRANDING WICHTIGER ALS GELD: DIE UNTERNEHMENSKULTUR Bei der Suche nach geeigneten Bewerbern müssen sich Unternehmen von Konkurrenten positiv absetzen. Wie das funktionieren kann, erläutert Personal-Expertin Martina Brokbals im Gespräch. Was versteht man heutzutage eigentlich unter dem Begriff Employer Branding? Was können Unternehmen tun, um ihre Werte zu verankern? Ziel ist es, mit einem bestimmten Bild in den Köpfen der Bewerber, aber auch der eigenen Mitarbeiter verbunden zu werden. Dieses Bild, die sogenannte Arbeitgeberpositionierung, muss deshalb auch innerhalb des Unternehmens bewusst gemacht und verankert werden. Das geht nur, wenn es auch den Tatsachen entspricht. Glaubwürdigkeit ist das A und O des Employer Brandings, damit das Bild auch nach außen überzeugt. Die Arbeitgebermarke richtet sich zwar schwerpunktmäßig an Beschäftigte, ist aber gleichzeitig auch ein Teil der Unternehmensmarke und sollte deren Wirkung unterstützen. Beide Marken sind durch Wechselwirkungen eng miteinander verbunden – das Image der einen beeinflusst das Image der anderen. Im besten Fall werden deshalb im Employer Branding Aspekte der Unternehmensmarke aufgegriffen. Nachdem man die Arbeitgeberposition definiert hat, muss weiter damit gearbeitet werden: Die gesamte Personalarbeit ist daraufhin zu überprüfen, ob sie zur Arbeitgebermarke passt. Personalauswahlverfahren, Beurteilungs- und Vergütungssystem, interne Kommunikation und Meeting-Kultur sind ebenso Beispiele wie die Arbeitsplatzgestaltung oder die Hierarchiestruktur. Hohe Glaubwürdigkeit entsteht, wenn die beschriebenen Werte auch intern tatsächlich zum Tragen kommen. Für eine Firma, die sich in der Kommunikation offen und transparent gibt, sind offen gestaltete Meetings, auf Offenheit ausgerichtete Bürokonzepte und hierarchieübergreifende Kommunikationsstrukturen gute Möglichkeiten, die Werte mit Leben zu füllen. Führungskräfte spielen bei der internen Kommunikation und im täglichen Vorleben eine Schlüsselrolle. Deren Auswahl sollte sich also u. a. an den Werten orientieren. Employer Branding ist also auch Arbeit an der Unternehmenskultur. Was bringt Unternehmen eine eigene Arbeitgebermarke? Die meisten Unternehmen suchen hochqualifizierte Mitarbeiter. Bestimmte Experten werden inzwischen in fast allen Branchen gesucht, zum Beispiel Informatiker oder Ingenieure. Schon heute fehlen diese vielerorts. Damit dreht sich die Situation um: Unternehmen werden zunehmend zu Bewerbern, Jobsuchende haben auf dem Arbeitsmarkt immer häufiger die Wahl. Bei der Entscheidung für oder gegen ein Unternehmen spielen längst mehr Aspekte eine Rolle als nur das Gehalt. Wann ist eine Arbeitgebermarke für Bewerber attraktiv? Wenn sie sich von anderen Unternehmen differenziert und damit den Wertvorstellungen der Bewerber entspricht. Ein Beispiel: Viele Nachwuchskräfte wollen arbeiten, um zu leben, und nicht umgekehrt. Sie wählen Unternehmen, die eine Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben ermöglichen oder fördern. Das haben viele Firmen erkannt und entsprechende Maßnahmen ergriffen. Work-Life-Balance ist also längst kein Allein- 10 Martina Brokbals stellungsmerkmal mehr. Eine zunehmende Bedeutung gewinnen die kulturellen Werte, die das Unternehmen vertritt und auch lebt. Stimmen diese mit den eigenen Vorstellungen überein, dann passt der sogenannte „cultural fit“, der einen Arbeitgeber attraktiv macht. Er ist ein Indikator dafür, inwieweit man sich mit einer Unternehmenskultur identifizieren und dort einbringen kann. Das ist für die Firma wichtig und für die eigene Arbeitszufriedenheit. Wie identifiziert man diese Werte? Ganz einfach: Man fragt. Und zwar verschiedene Schlüsselgruppen des Unternehmens. „Newcomer“ mit ihrem neutralen Blick, aber auch „alte Hasen“, die das Unternehmen in- und auswendig kennen, können hierzu Wichtiges berichten. Das Top-Management sollte ebenso einbezogen werden wie Azubis und die Personalvertretung. Es geht um Fragen wie: Was macht die Arbeit im eigenen Unternehmen aus? Was hält die Beschäftigten im Unternehmen? Stärken und Schwächen des Arbeitgebers? Wir haben in Workshops festgestellt, dass viele Aussagen deckungsgleich waren. In großen Unternehmen kann nicht jeder Mitarbeiter an der Bildung einer Arbeitgebermarke beteiligt werden, es darf aber auch nicht über die Köpfe der Belegschaft hinweg geschehen. Wann weiß man, dass man mit der Arbeitgebermarke erfolgreich ist? Markenbildung braucht Zeit und ist ein nie abgeschlossener Prozess. Es gibt immer Umstände, auf die man reagieren muss – oder möchte. Auch Werte innerhalb eines Unternehmens können sich wandeln. Hat ein Unternehmen genügend geeignete Bewerber, ist das ein gutes Zeichen. Wenn Mitarbeiter Freunde und Bekannte zu einer Bewerbung ermuntern, zeigt sich, dass sie die Werte des Unternehmens und damit die Arbeitgebermarke mittragen. Und es zeigt auch, dass sich die Arbeit an der Unternehmenskultur lohnt. Kontakt: Martina.brokbals@barmer-gek.de Martina Brokbals leitet seit Juli 2012 das Team Employer Branding bei der BARMER GEK. AKTUELL < PERSPEKTIVEN 5-6/2016 STUDIE ZEIGT: DIE MEISTEN GUT QUALIFIZIERTEN WOLLEN WEITER ARBEITEN ZUKUNFT BRAUCHT ERFAHRUNG Laut einer aktuellen Studie wollen die meisten gut Qualifizierten im Ruhestand weiter arbeiten. So sehen Arbeitgeber den sogenannten Bereich „Senior Experting“ als Boom-Markt der nächsten Jahre. Bedingt durch die alternde Gesellschaft und den einhergehenden Fachkräftemangel wird das Know-how altersbedingt ausscheidender Mitarbeiter immer bedeutender. Wobei die Experten klar differenzieren: Große Konzerne haben immer noch sehr hohe Anziehungskraft bei gut ausgebildeten Fachkräften. Daher wird gerade der Mittelstand mit dem Problem von fehlendem Fachpersonal zu kämpfen haben. Dabei spielt für die Personalabteilungen die soziale Kompetenz bei potenziellen Senior-Experten eine bedeutende Rolle. Übersteigertes Selbstbewusstsein oder Introvertiertheit können laut befragten Personalverantwortlichen schnell zum Ausschlusskriterium werden. Schwerpunkt Technologie-Sektor Auftragsinhalte sind meist das Spiegelbild dessen, was das Unternehmen leistet. Wo- bei der Technologiesektor einen Schwerpunkt bildet. Dort werden Senior-Experten vor allem in der Entwicklung, Produktion und Fertigung eingesetzt. Wobei auch klassische Felder wie Controlling und Logistik zum Einsatz kommen. „Die ehemaligen Kollegen haben teilweise mehrere Jahrzehnte Erfahrung in ihrem Bereich und können unsere Nachwuchskräfte signifikant unterstützen. Das spart oft Zeit und eine Menge Ressourcen“, so heißt es bei Siemens in München. Geld ist nicht Motivator – aktuell Auf die Frage, was aktuelle Senior-Experten zu ihrem Engagement motiviert, nennen Unternehmensverantwortliche vor allem weiche Faktoren wie „Lebenszufriedenheit“, „gebraucht werden“, „aktiv bleiben“, „spannende Aufgaben“ oder „soziales Umfeld“. Die finanzielle Vergütung tritt bei den meisten Pensionären im Arbeitseinsatz in den Hintergrund. rk Die gesamte Studie zur Arbeit im Ruhestand kann hier heruntergeladen werden: www.media-access. net/produkte/seniorexper ten-management/studie-zur-arbeit-im-ruhestand Mit dem Mobilgerät diesen QR-Code scannen. So gelangen Sie direkt auf die Website. 11 PERSPEKTIVEN 5-6/2016 > AKTUELL STUDIE ZUR ARBEITSZEITPOLITIK UND DEREN AUSWIRKUNGEN FREMDBESTIMMUNG VERURSACHT STRESS Stress schadet der Gesundheit. Das ist allgemein bekannt, unternommen wird dagegen jedoch wenig. Dabei könnten gerade Arbeitgeber einiges tun, um Druck von ihren Mitarbeitern zu nehmen. Insbesondere fremdbestimmte unregelmäßige Arbeitszeiten, Überstunden und schlechte Aufstiegschancen erhöhen den Stress am Arbeitsplatz, wie eine Studie von Elena Shvartsman und Michael Beckmann zeigt. Die Wirtschaftswissenschaftler der Universität Basel wollten herausfinden, wie sich die Personalpolitik von Unternehmen auf die Mitarbeiter auswirkt. WER KEINE VORGABEN HAT, ARBEITET LÄNGER So viele Überstunden pro Woche arbeiten Beschäftigte mit ... Der Analyse zufolge führen lange Arbeitszeiten nicht notwendigerweise zu höherer Belastung. Entscheidend sei, in welchem Maße die Beschäftigten ihre Zeiten selbst gestalten können. Fehlende Autonomie bei der Arbeitszeitgestaltung sei eine potenzielle Quelle für Stress: Beschäftigte, deren Arbeitgeber zeitliche Flexibilität einfordert, seien in der Regel gestresster. Ebenfalls stressgefährdet sind laut Studie diejenigen, die gezwungenermaßen lange arbeiten – etwa weil Überstunden vom Chef festgesetzt werden. Wenn lange Arbeitszeiten und geringe Entscheidungsspielräume zusammentreffen, sei das Risiko stressbedingter Belastungen besonders hoch. 12 Wenn umgekehrt der Arbeitgeber über flexible Arbeitszeiten bestimmt, kommen Beschäftigte auf etwa fünf Stunden Mehrarbeit pro Woche. Gleichzeitig lässt sich „eine zunehmende Stressintensität bei Arbeitnehmern mit fremdbestimmten flexiblen Arbeitszeiten nachweisen“, schreiben die Wissenschaftler. Unternehmen Mitarbeitern mehr Kontrolle über ihre Arbeitszeit gewähren, beispielsweise durch selbstbestimmte Arbeitszeit. Selbst bei hohen Anforderungen lässt sich so verhindern, dass der Druck im Job ständig zunimmt, sofern die Arbeitszeit insgesamt nicht ausufert. Dies bestätigt die Auffassung des Verbandes DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK, dass flexible Arbeitsmodelle für Fach- und Führungskräfte essenziell werden: Aber immer noch sind sie wenig verbreitet und kaum etabliert. Die höhere Arbeitszeit souveränität muss natürlich auch klar kommuniziert werden, sodass es z. B. selbstverständlich ist, nachmittags Kinder von der Kita abzuholen. Das findet ebenso wenig statt wie beispielsweise eine Vier-Tage-Woche in Kombination mit Homeoffice bzw. Telearbeit – obwohl in vielen Führungspositionen gut machbar – genauso wie Job-Sharing, bei dem sich zwei Führungskräfte eine anspruchsvolle Vollzeitstelle teilen. Das Umdenken findet viel zu langsam statt und sollte politisch in jedem Fall durch Förderprogramme und Benchmarks viel stärker positiv beeinflusst werden. (Quelle: BöcklerStiftung) mü Wichtig ist außerdem, ob die Beschäftigten eine angemessene Gegenleistung für ihren Einsatz erhalten. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen entsprechenden Lohn oder die Aussicht auf eine Beförderung handeln. Sind die Chancen auf einen beruflichen Aufstieg schlecht, wird die A rbeit der Studie zuJEDER ZWEITE FÜHLT SICH GEHETZT folge als stressiger Beschäftigte müssen häufig ... empf unden. Umgekehrt fühlen sich Arbeitnehmer weniger gestresst, wenn sie denken, dass ihre Arbeit gerecht bezahlt wird. Am wichtigsten seien also adäquate Gehälter und Aufstiegschancen, so die Studie, und zudem sollten Quelle: © http://boeckler.de (beide Grafiken) Wer seine Stunden flexibel einteilen kann, fühle sich weniger gestresst, so die Forscher. Wobei es auch unter den selbstbestimmten Arbeitnehmern Unterschiede gibt: Wer völlig frei über seine Arbeitszeit entscheiden kann, arbeitet pro Woche durchschnittlich rund acht Stunden mehr als vertraglich vereinbart. Gibt es dagegen einen Rahmen, innerhalb dessen die Arbeitsstunden frei verteilt werden können – geregelt zum Beispiel durch Arbeitszeitkonten – kommen Beschäftigte auf weniger als vier Überstunden. Sie leisten damit unwesentlich mehr Überstunden als Arbeitnehmer mit festen Zeiten. Das zeigt: Es ist gut, selbst entscheiden zu können, wann man seine Aufgaben erledigt, die Zahl der Stunden aber in begrenztem Rahmen bleibt. AKTUELL < PERSPEKTIVEN 5-6/2016 EQUAL PAY MEHR FRAUEN IN FÜHRUNGSPOSITIONEN KÖNNEN GEHALTSLÜCKE SCHLIESSEN Den diesjährigen Equal Pay Day nahm der Berufsverband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK zum Anlass, d avor zu warnen, die Statistiken zur Gehaltslücke zwischen Frauen und Männern fehlzuinterpretieren. Nach Einschätzung des DFK müssen mehr Frauen in Führungspositionen eingesetzt werden – und zwar auch in Branchen und Unternehmen mit hohen Vergütungen -, um diese statistische Gehaltslücke zu schließen. Eigene Gehaltsuntersuchungen des DFK zeigten über Jahre hinweg kontinuierlich, dass Frauen in Führungsfunktionen beim Gehalt nicht schlechter als männliche Führungskräfte gestellt sind, wenn sie in ihrem Unternehmen in derselben Führungsebene und in einer vergleichbaren Funktion beschäftigt werden. „Geschlechterspezifische Benachteiligungen haben wir dabei weder beim Festgehalt noch beim Bonus festgestellt“, erläuterte Ulrich Goldschmidt die Ergebnisse. Nicht nachvollziehbare Gehaltsunterschiede habe man lediglich in Ausnahmefällen festgestellt, wobei Männer wie Frauen gleichermaßen davon betroffen waren. Dies gelte auch für sonstige geldwerte Vorteile wie die Gewährung eines Dienstwagens oder einer betrieblichen Altersversorgung. Einen wesentlichen Grund für die Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes sah der Führungskräfteverband in den unterschiedlichen Erwerbsbiografien von Frauen und Männern. Eine Rolle spiele dabei sicherlich auch, dass familienbedingte Unterbrechungen im Beruf noch immer eher bei Frauen anzutreffen sind. Auch entschieden sich noch zu wenige Frauen für Branchen und Berufe, die für höhere Vergütungen bekannt sind. Vorentscheidungen werden hier schon Quelle: Fotolia, © vege Wenn das Statistische Bundesamt den sogenannten Gender Pay Gap noch immer auf 21 % zu Ungunsten der Frauen beziffert, ist das nur die halbe Wahrheit. „Bei diesem Thema muss man schon sehr genau hinschauen. Es reicht nicht, einfach nur Gehaltssummen über alle Branchen, Unternehmensgrößen und Führungspositionen hinweg zu vergleichen“, forderte Dr. Ulrich Goldschmidt, Vorstandsvorsitzender des Führungskräfteverbandes, eine differenziertere Betrachtung. „Eine solche rein statistische Betrachtung als Begründung für individuelle Ungleichbehandlungen von Frauen bei der Vergütung heranzuziehen, wäre unwissenschaftlich und hilft nicht dabei, die wirklichen Ursachen für den Pay Gap zu beseitigen“, so Goldschmidt weiter. Nach Einschätzung des DFK müssen mehr Frauen in Führungspositionen eingesetzt werden oft bei der Wahl des Ausbildungs- und Studiengangs getroffen. Als Kernproblem hat der DFK aber die nach wie vor zu geringe Zahl von Frauen auf hochdotierten Führungspositionen identifiziert. „Hier liegt einiges im Argen. Noch immer müssen wir feststellen, dass der Aufstieg von Frauen in Führungspositionen mitunter sogar gezielt verhindert wird. Nach einer eigenen Untersuchung des DFK geben rund 75 % der weiblichen Führungskräfte an, schon einmal auf Grund ihres Geschlechts am Arbeitsplatz diskriminiert worden zu sein – eine erschreckend hohe Zahl“, berichtete Ulrich Goldschmidt aus der Beratungspraxis seines Verbandes. Nach seiner Überzeugung sind die Arbeitgeber gut beraten, mehr in qualifizierte Frauen zu investieren, um diesen den Weg in die Führungsfunktionen zu ermöglichen. Diese Entwicklung läuft nach Einschätzung des Führungskräfteverbandes DFK viel zu schleppend, auch wenn sich langsam etwas bewegt. Mit einer zögerlichen Haltung bei der Entwicklung weiblicher Führungskräfte pro- vozieren die Unternehmen geradezu die Forderung nach einer umfassenden Frauenquote in den Unternehmen, die dann nicht nur auf Vorstands- und Aufsichtsratsebene beschränkt wäre. Nach Auffassung des DFK ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis der Gesetzgeber hier eingreift, wenn sich in den Unternehmen nicht kurzfristig etwas tut. Darüber hinaus gibt es für Ulrich Gold schmidt handfeste ökonomische Gründe, mehr Frauen in Führungspositionen zu beschäftigen: „Viele glauben leider noch immer, dass sie das Thema als gender-romantische Debatte zu den Akten legen könnten. Dabei brauchen wir weibliche Führungskräfte schon allein aus wirtschaftlichen Gründen. Es ist einfach töricht, bei der Besetzung von Führungspositionen bis hinein in das TopManagement auf Frauen und damit auf mindestens 50 % des intellektuellen Potenzials unserer Gesellschaft zu verzichten. Keine Volkswirtschaft, die sich in einem globalen Wettbewerb befindet, kann sich das auf Dauer erlauben.“ go 13 PERSPEKTIVEN 5-6/2016 > AKTUELL FRAUENNETZWERKE – DOCH BESSER ALS IHR (AKTUELLER) RUF? MEHR SPRUNGBRETT ALS STOLPERFALLE das Netzwerk kümmern, gibt es im Regelfall nicht. Die Arbeit für das Frauennetzwerk läuft nebenher. Damit fehlen u. U. Ressourcen für Sonderprojekte im Rahmen der eigentlichen Tätigkeit. Eigene Rechte, die diese Netzwerke geltend machen können, fehlen. Daher ist man immer darauf angewiesen, dass sich ein Vorstandsmitglied des Netzwerkes bzw. des Themas annimmt und es dadurch Anerkennung und Achtung erfährt. In manchen Unternehmen, wie uns Prof. Soei-Winkels und Frau Kurzrock-Juschkus sicherlich bestätigen werden, ist das zum Glück anders. Coelestina Kurzrock-Juschkus, Rolls-Royce Deutschland Ltd & Co KG Vor einiger Zeit geisterte es durch die Medien, dass Frauennetzwerke nicht nützlich, sondern im Gegenteil oft Stolperfallen (goo. gl/5sLvKl) bzw. Karrierebremsen (goo.gl/ ZlZC5p) seien. Der DFK sprach mit Dr. Heike Kroll, Leiterin und Initiatorin des verbandsinternen Frauennetzwerkes (www.das-frauennetzwerk.de), mit Prof. Dr. Eleonore Soei-Winkels, Professur in Wirtschaftspsychologie an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management und Unternehmensberaterin bei Accenture sowie mit Coelestina Kurzrock-Juschkus, Mitbegründerin des betriebsinternen Netzwerkes Rolls-Royce Germany WoMen’s Network, Risikomanagerin bei Rolls-Royce Deutschland und Präsidentin des EWMD BerlinBrandenburg e. V. Viele Damen glauben offenbar auch, dass man in einem solchen Netzwerk interne Informationen aus erster Hand bekommt oder andere Vorteile für seine Karriere erhält. Aber das stimmt erfahrungsgemäß nicht. Daher liegt es auf der Hand, dass Erwartungen enttäuscht werden, was zu dem negativen Stimmungsbild im Rahmen der Umfrage führt. Frau Prof. Soei-Winkels und Frau KurzrockJuschkus, Ihre Unternehmen scheinen hier auf einem anderen Weg zu sein. Können Sie uns etwas über Ihre Netzwerke erzählen? DFK: Was ist an der Meldung dran? Sind die Aussagen vielleicht gar nicht für Deutschland repräsentativ? Immerhin wurden Personen aus mehr als 55 Ländern befragt. Prof. Soei-Winkels: Ich bin ein aktives Mitglied beim internen Frauennetzwerk eines meiner zwei Arbeitgeber und fungiere dort auch als öffentlich kommuniziertes Vorbild. Zum Glück kann ich die Ergebnisse der Studie nicht bestätigen: In meinem internen Frauen netzwerk wurde allerdings das Erwartungsmanagement entsprechend klar gehandhabt: Mir wurde ganz offen vor einem Engagement kommuniziert, dass mein aktives und passives Engagement nicht 1:1 in einen karriererelevanten Gegenwert sofort und wahrscheinlich auch nicht mittelfristig umgewandelt wird, da Karriere bei diesem Arbeitgeber verständlicherweise auf verschiedenen Variablen basiert. Kroll: Doch, die Studie scheint durchaus repräsentativ. Inhaltlich kann ich viele Ergebnisse ohne Weiteres bestätigen. Selbst bei großen, gut aufgestellten Unternehmen, in denen für viele Dinge viel Geld ausgegeben wird, haben Frauennetzwerke häufig keinen eigenen Etat, sondern müssen immer wieder „betteln gehen“, um Geld für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt zu bekommen. Anerkennung für die Damen, die sich um Außerdem denke ich, es wäre auch nicht richtig bzw. nicht besser als im old boys club, durch ein nur für Frauen zugängliches Netzwerk Karriere zu machen. Bei diesem internen Frauennetzwerk (jährlich zentral und mehrfach im Jahr pro Lokation) lernte ich jedenfalls viele interessante weibliche Vorbilder auf verschiedenen Hierarchieleveln kennen, die mir definitiv in persönlichen Gesprächen, karriere- bzw. persönlichkeits- 14 fokussierten Vorträgen oder Workshops mit externen und internen Rednern und Rednerinnen geholfen haben zu verstehen, worauf es in dieser Firma grundlegend ankommt, welche Work-Life-Balance-Modelle (mit und ohne Kinder) möglich und welche persönlichen Entbehrungen und Bereicherungen zu berücksichtigen sind. Zudem bieten wir als Belohnung für besonders aktives Engagement auch die gesponserte Mitgliedschaft im EWMD (s. u.) an. Insofern finde ich die Studienergebnisse für mich nicht zutreffend, denn ich habe sehr wohl bzgl. meiner Persönlichkeitsentwicklung von einem internen Frauennetzwerk profitiert. Kurzrock-Juschkus: Auch wir haben in unserem Unternehmen glücklicherweise ganz andere Erfahrungen gemacht. Bei Rolls-Royce Deutschland fanden sich in 2009 sieben Frauen zusammen, die ein betriebsinternes WoMen´s Network gründeten; die Schreibweise zeigt bereits, dass wir von einem Ansatz eines für jeden offenen Netzwerkes ausgingen. Insofern sind wir gerade und bewusst kein reines FrauenNetzwerk. Heute ist bereits jeder zehnte unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Mitglied, Tendenz steigend. Und mehr als 35 % unserer Mitglieder sind männlich. Das Fördern von Frauenkarrieren, der kulturelle Mind-Set-Change kann nur gemeinsam erfolgen, von Frauen und Männern gleichermaßen getrieben und gelebt. Und es bedarf klarer Forderungen und Förderungen auf allen Seiten. So suchten wir von Anfang an die Unterstützung seitens unserer Geschäftsführung und ließen uns direkt dort anbinden – reporting-technisch und budgetär. Unsere geplanten Veranstaltungen werden für ein Jahr direkt mit der Geschäftsführung abgestimmt und beschlossen, daher besteht hier vollkommene Planungssicherheit für uns. Und wir berichten jährlich zurück über steigende Teilnehmerzahlen an unseren Seminaren, Workshops, Networking-Events oder auch Kulturveranstaltungen. Frau Dr. Kroll, Sie haben selber 2007 das Frauennetzwerk des DFK aus der Taufe gehoben. Warum, wenn Sie den Nutzen solcher Netzwerke kritisch einschätzen? Kroll: Meine Bemerkungen zur Repräsentativität der Studie betreffen ausschließlich unternehmensinterne Frauennetzwerke, bei AKTUELL < PERSPEKTIVEN 5-6/2016 unternehmensübergreifenden Frauennetzwerken bestätigen? denen es – wie wir gerade gehört haben – durchaus positive Ausnahmen gibt. Auch die Studie, auf die sich die kritischen Beiträge beziehen, hat sich nur mit unternehmensinternen Netzwerken befasst. Die Erkenntnisse daraus können meines Erachtens auf unternehmensübergreifende Netzwerke ganz überwiegend nicht übertragen werden. Inwiefern sind unternehmensübergreifende Netzwerke anders? Kroll: Unternehmensübergreifende Netzwerke haben nicht den Anspruch, das eigene Unternehmen zu reformieren, einen gerechteren Umgang mit Frauen in Führungspositionen zu erzielen. Die Frage der Wertschätzung des Netzwerkes innerhalb des Unternehmens und des angemessenen Etats stellt sich nicht. Unternehmensübergreifende Netzwerke dienen primär dem Erfahrungsaustausch untereinander. Man will wissen, wie der Karriereweg anderer Frauen aussieht, welche Erfahrungen sie gemacht haben, und dadurch für sich selber Schlussfolgerungen ziehen. Durch den branchenübergreifenden Austausch lernt man neue Wege und Möglichkeiten kennen. In unternehmensübergreifenden Netzwerken kann man sich leichter öffnen, eigene Problemsituationen zur Diskussion stellen und so vom kollegialen Coaching profitieren. In unternehmensinternen Netzwerken überwiegt häufig die Angst, dass das Eingestehen von Fehlern/Problemen weitere Karrierewege blockieren könnte. Aber es gibt auch immer positive Ausnahmen, nicht wahr? Prof. Dr. Eleonore Soei-Winkels Kurzrock-Juschkus: Ja, denn die gelebte Praxis sieht in unserem betriebsinternen Netzwerk anders aus. Wir führen z. B. Tages workshops durch, auf denen sich unsere Mitglieder durch externe Trainer nicht nur schulen lassen, sondern auch die vielfältigen Themen wie „Umgang mit Angst“, „Wie vermarkte ich mich selbst“, „Die gläserne Decke“, „Changemanagement“, „Potenziale entdecken“ nutzen, um eigene Erfahrungen auszutauschen, sich in schwierigen Situationen zu unterstützen, auch darüber zu sprechen, warum Fehler gemacht wurden und wie man sich in Zukunft besser positioniert. Frau Prof. Soei-Winkels und Frau KurzrockJuschkus, wie sind Ihre Erfahrungen mit Netzwerken? Können Sie die Unterscheidung zwischen unternehmensinternen und Prof. Soei-Winkels: Unter Berücksichtigung des Aspekts, dass ich gar nicht die in der Studie erwähnten Erwartungen an das interne Frauennetzwerk hatte, kann ich Frau Dr. Kroll hier nur zustimmen. Ich habe grundsätzlich an interne wie auch externe Frauennetzwerke eben „nur“ die Erwartung, interessante Gespräche zu führen und Frauen kennenzulernen, die berufliche oder karriererelevante Erfahrungen, Fähigkeiten, Kenntnisse haben, die mir früher oder später als Inspiration oder Orientierung dienen können. Ich empfinde Frauennetzwerke grundsätzlich als Sozialisationsorte und die Vorbilder als Sozialisationsinstanzen bzw. als Modelle für mein soziales Lernen. Und das ist mir persönlich viel wert. Gleichzeitig weiß ich, dass ich auch „Einiges“ in diesem Sinne anzubieten habe, und ging bzw. gehe bei neuen Kontakten immer erst „in Vorleistung“ und gab z. B. Vorträge, sofern zum Kontext passend und erwünscht, bevor bzw. wenn überhaupt ich Frauen um konkrete Unterstützung ansprach. Kurzrock-Juschkus: Unser Netzwerk hat sich bereits 2011 nach außen geöffnet, um externe Impulse von branchenübergreifenden Netzwerken einzuholen. Wir entschieden uns für die Mitgliedschaft im EWMD (European Women Management Development International Network) und sind in der Zwischenzeit seit fünf Jahren aktiv dabei. Die gegenseitige Bereicherung im Erfahrungsaustausch, die vielen Trainings und Konferenzen sowie die Nutzung der branchenübergreifend besetzten „PowerTeams“ als kollegiale Coaching-Methode durch unsere MitarbeiterInnen bringt KURZ GEMELDET · KURZ GEMELDET · KURZ GEMELDET Das Verlagshaus Mediaplanet veröffentMit dem Mobillicht in Zusammengerät diesen arbeit mit dem VerQR-Code scannen. band DIE FÜHRUNGSSo gelangen Sie KRÄFTE – DFK am direkt auf die Dienstag, 21. Juni Website. 2016 die crossmediale Kampagne „Managergesundheit“, die in Form einer Printausgabe in dem Monatsmagazin „Harvard Business Manager“ und gleichzeitig auf www.erfolg-und-business.de erscheinen wird. Themenschwerpunkte sind u. a.: Ergonomie am Arbeitsplatz, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Psychische Gesundheit (Burn-out, Depressionen, Sucht) und vieles mehr. Der DFK ist mit Beiträgen von Verbandsanwalt Sebastian Müller vertreten. PDF statt Papier. Einige Mitglieder erhalten bereits jetzt das Magazin des Verbandes DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK rein als elektronische Version in Form eines Downloadlinks für ein PDF. Alle diejenigen, die von Papier auf PDF umsatteln wollen, s chreiben eine kurze Mail an krueger@die-fuehrungskraefte.de. Dann ersetzen wir für diese Interessierten die Papierversion mit einer E-Mail, aus der dann das PDF geladen werden kann. Die Mitglieder können natürlich weiterhin im geschützten Mitgliederbereich der Website das Magazin als PDF herunterladen. Alle, die keine Mail wollen, erhalten natürlich wie gewohnt die Papierversion zugeschickt. Dafür besteht dann auch kein Handlungsbedarf. 15 PERSPEKTIVEN 5-6/2016 > AKTUELL einen hohen Mehrwert auf allen Seiten, den persönlichen der MitarbeiterInnen, für das betriebsinterne und externe Netzwerk und somit für unsere Firma. Frau Dr. Kroll, Sie haben vorhin einschränkend gesagt, dass sich die Erkenntnisse aus der Studie überwiegend nicht auf unternehmensübergreifende Netzwerke übertragen lassen. Welche Punkte gelten Ihrer Meinung nach auch für unternehmensübergreifende Netzwerke? Kroll: Die enttäuschte Erwartungshaltung ist sicherlich ein Punkt, der für alle Netzwerke gilt – übrigens gleichermaßen für gemischte oder rein männliche Netzwerke. Mancher geht einmal zu einem Treffen und erwartet sofort einen „echten“ Ertrag aus dem ersten Besuch. Teil eines Netzwerkes wird man aber erst, wenn man sich selber einbringt, also regelmäßig teilnimmt und sich aktiv an den Gesprächen und den angebotenen Aktionen beteiligt. Das dauert naturgemäß. Manche haben aber auch einen überzogenen Anspruch an den Ertrag dieser Treffen. Aus meiner Sicht ist ein solches Treffen bereits dann ertragreich, wenn man sich mit anderen interessanten Frauen im persönlichen Gespräch austauschen konnte. Selbst wenn man keinen direkten persönlichen Kontakt hatte, kann man die Kontakte nacharbeiten – über Xing, Linkedin oder eben durch die nun bekannte E-Mail-Adresse. Zu diesem Zweck werden z. B. bei den Frauennetzwerktreffen des Verbandes im Nachgang die Visitenkarten aller erschie nenen Damen an die Teilnehmer verschickt. Richtiges, ertragreiches Netzwerken ist nämlich auch ein wenig mit Arbeit verbunden. Prof. Soei-Winkels und Frau Kurzrock-Juschkus, glauben Sie auch, dass viele Teilnehmer falsche Vorstellungen über den Ertrag eines Frauennetzwerkes haben und dieses bei der Dr. Heike Kroll Studie maßgeblich zu den schlechten Noten beigetragen hat? Prof. Soei-Winkels: Ja, das kann ich so bestätigen, da ich häufig Verwunderung hervorrufe, wenn ich erzähle, dass ich mich seit Anfang meiner Berufstätigkeit in internen und externen Frauennetzwerken engagiere. Diese Frauen vergleichen den aktuellen Aufwand und unmittelbaren Ertrag, aber vergessen in der Rechnung, dass der Ertrag ggf. erst viel später (z. B. erst wenn meine Kontakte selbst in ihrer Karriere vorangekommen sind oder wenn meine Kontakte mir ihrerseits ihre Kontakte weiterempfehlen) „zustande“ kommt. Ich sage meinen Studierenden immer, „Netzwerken heißt auch Beziehungsaufbau und -pflege, bis und damit die Beziehung überhaupt belastbar wird und bleibt.“ Eine soziale Gruppe reguliert sich über die Zeit selbst, die Mitglieder eines Netzwerkes merken schnell, wenn jemand passiv ist und nichts in die Gruppe reingibt und trotzdem profitieren möchte. Kurzrock-Juschkus: Der Erfolg, oder wie Sie sagen, der Ertrag hängt immer von jedem und jeder Einzelnen ab, dem persönlichen Engagement sowie der Zeit, Energie und Kreativität der Mitglieder. Zusätzlich müssen aber bei beiden Netzwerkformen – betriebsintern und branchenübergreifend – die Rahmenbedingungen stimmen. Klare Strukturen bei den betriebsinternen Netzwerken z. B., wie eine Arbeitszeitenregelung mit dem Unternehmen. Die Arbeit unseres Steering Committees (das sind die beiden Co-Chairs und weitere sechs Workstreams) erfolgt während der Arbeitszeit. Auch die besuchten Netzwerkveranstaltungen in Form der Trainings gelten als Arbeitszeit und können in die Trainingshistorie der Mitarbeiter eingetragen werden. Klare Struktur heißt auch, dass unser Netzwerk sich als Ergänzung aller durch HR angebotenen Trainings versteht und diese mit HR koordiniert und nicht konkurriert. Somit werden auch zusätzliche Bedarfe ermittelt, die am Puls der Zeit sind und zu einer erhöhten Mitarbeitermotivation führen, da sie von uns selbst initiiert und installiert wurden. Vorstellungen und falsche Erwartungshaltungen über Netzwerke kann man nur korrigieren, wenn Frau und/oder Mann aktiv wird. Deshalb bin ich auch in der Zwischenzeit oft unterwegs, um in anderen Firmen oder auch an Universitäten über die Do´s und Dont´s bei der Gründung von betriebsinternen Netzwerken zu sprechen. Meines Erachtens haben betriebsinterne und unternehmensübergreifende Netzwerke jedenfalls eines gemeinsam: Alles steht und fällt mit dem persönlichen Engagement der Mitglieder, mit den definierten Visionen und gelebten Erfolgen sowie einem kontinuierlichen Stakeholder-Management – und was uns immer auszeichnet – einer großen Diversität der Mitglieder. BUCHTIPP Rolf Eschenbach; Christian Horak; Michael Meyer; Christian Schober (Hrsg.) Management der Nonprofit-Organisation: Bewährte Instrumente im praktischen Einsatz Schäffer-Poeschel, 3. Auflage 2015 480 Seiten, gebunden ISBN 978-3-7910-3455-3 49,95 E Denkweisen und Instrumente der BWL sind in vielen NPOs angekommen. Das Buch gibt Managern von NPOs praktische Hilfestel- 16 lung bei der betriebswirtschaftlichen Führung ihrer Organisationen. Dabei konzentriert es sich auf eine systematische und nachvollziehbare Darstellung von besonders relevanten Methoden für unterschiedliche Entscheidungsbereiche: vom strategischen Management bis zur in- ternen Kommunikation, vom Marketing zur Wirkungsmessung, von der Innovation bis zur Governance. Im Fokus dabei: die Darstellung von Management-Methoden, die sich besonders gut für NPOs eignen. Ein Kompendium für die täglichen Management-Herausforderungen. MITGLIEDER ZU WERBEN LOHNT SICH.* Denn: Sie kennen die Vorteile der Mitgliedschaft beim Verband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE. Sprechen Sie doch mit Ihren Kolleginnen, Kollegen, Freunden und Bekannten und empfehlen Sie uns. Das Leistungsspektrum der Mitgliedschaft, wie etwa der juristische Service in allen Berufsbelangen, bietet viele gute Gründe, Teil des attraktiven Netzwerks zu werden. Wir freuen uns darauf, das von Ihnen geworbene Mitglied begrüßen zu können. Bitte reservieren Sie für den Werber die Prämie Märklin Bahn Weinpräsent Spende SOS-Kinderdorf Gutschein Jochen Schweizer 50 % Jahresbeitrag Prämien-Aktion Mitglieder werben Mitglieder Ich trete bei, auf Empfehlung von: Name/Vorname Mitgliedsnummer/Verband Straße/Haus-Nr. PLZ, Ort Persönliche Angaben Name Vorname Straße/Haus-Nr. Telefon Titel PLZ, Ort Geburtsdatum Telefax e-Mail Dienstliche Angaben Arbeitgeber/Branche Dienststellung/Abteilung Straße/Haus-Nr. PLZ, Ort Telefon Telefax e-Mail Organvertreter einer juristischen Person ja nein Mir ist bekannt, dass meine Angaben gespeichert werden. Meine Daten werden vertraulich behandelt. Ich bin widerruflich damit einverstanden, dass der Verband meine Angaben zu verbandsinternen Zwecken wie Gratulationen oder Ehrungen verwendet. Bankverbindung Kreditinstitut BIC Datum Unterschrift IBAN DIE FÜHRUNGSKRÄFTE e. V. Alfredstraße 77–79, 45130 Essen, Telefon: 0201/95 97 10, Telefax: 0201/95 97 129, e-Mail: essen@die-fuehrungskraefte.de Einzugsermächtigung: Der Jahresbeitrag beträgt bei ordentlicher Mitgliedschaft 220 € (Details siehe www.die-fuehrungskraefte.de). Hiermit ermächtige ich den Verband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE, jederzeit widerruflich den Jahresbeitrag per Lastschrift von meinem angegebenen Konto abzubuchen. * Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar. Datum Unterschrift www.die-fuehrungskraefte.de * Die Werbung studentischer Mitglieder ist wie bisher von dieser Prämien-Aktion ausgeschlossen. EXKLUSIVE VERANSTALTUNGEN Als Servicegesellschaft des Verbandes DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK bietet die BEW Verwaltungsgesellschaft mbH Veranstaltungen, Vorträge, Workshops, Seminare, etc. auf den Gebieten der Karriereentwicklung, des Arbeitsrechts und des Rechts der Sprecherausschüsse an den Standorten Hamburg, Berlin, Leipzig, Essen, Frankfurt am Main, Stuttgart und München sowie als Inhouse-Veranstaltungen zu günstigen Konditionen an. Die Durchführung an anderen Veranstaltungsorten ist ebenfalls möglich! Ihre Vorteile Hoch qualifizierte und erfahrene Referentinnen und Referenten Ermäßigte Seminargebühren für Mit glieder des Verbandes DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK und für die Kooperationspartner Die Seminargebühren können vom Arbeitgeber übernommen werden bzw. sind im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskosten absetzbar. Im Kostenbeitrag enthalten Umfangreiche Arbeitsunterlagen Verpflegung inklusive Mittagsimbiss und Getränke Teilnahmebescheinigung Bei den gelisteten Veranstaltungen handelt es sich lediglich um eine Auswahl unseres umfangreichen Veranstaltungsangebots! Besuchen Sie daher bitte auch unseren OnlineAuftritt unter: www.die-fuehrungskraefte.de/ services/seminare. Vorankündigungen exklusiver Veranstaltungen für Führungskräfte REGION ESSEN „FÜHRUNG KANN MAN LERNEN“ SICH SELBST UND ANDERE IN VERÄNDERUNGEN FÜHREN LERNEN! – FÜHRUNG KOMPAKT – 23.06.2016 09.00 Uhr – 17.00 Uhr, Donnerstag Jörg Löwenstein, Coach und Unternehmensberater Haus der Führungskräfte ACHTUNG! Alfredstraße 77-79, SONDERPREIS FÜR 45130 Essen, STUDIERENDE UND 550 E für Verbands- BERUFSANFÄNGER mitglieder, sonst 770 E 150,00 E Auf vielfachen Wunsch hat Herr Löwenstein das erfolgreiche Seminar, das wir in den vergangenen Jahren als vierteilige Reihe angeboten haben, auf einen Termin komprimiert! Inhalt der Veranstaltung wird u. a. sein: 1.„Ich mit mir selbst“ – Selbstführung 2.„Ich mit den anderen“ – Führungsstile und Führungsrollen 3.„Verantwortung zur Veränderung“ – Führung im Change Prozess Ihr Referent, Jörg Löwenstein, war 25 Jahre als Führungskraft in einer internationalen 18 Bank tätig. Seit 2010 begleitet er als Coach vorwiegend Führungskräfte und als Berater branchenübergreifend Wirtschaftsunternehmen und öffentliche Verwaltungen in Strategie-, Change-, Kultur- und Leitbildprozessen. Daneben hat er einen Lehrauftrag zu den Themen „Wertorientierte Führung“ und „Führung in Veränderungsprozessen“ an der Leuphana Universität (Professional School) in Lüneburg. BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE 15.09.2016 10.00 Uhr – 17.30 Uhr, Donnerstag Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht Oliver Flesch Haus der Führungskräfte ACHTUNG! Alfredstraße 77-79, BEI ANMELDUNG 45130 Essen, BIS ZUM 15.07.16: 550 E für Verbands- 400,00 E/ mitglieder, sonst 770 E 620,00 E Das Seminar richtet sich an Führungskräfte. Ziel ist die Schaffung eines professionellen Umgangs mit Mitarbeitern und Arbeitnehmervertretungen. Darüber hinaus soll das Seminar einen Überblick über häufige Brennpunkte des Arbeitsrechts für Führungskräfte für einen sicheren Umgang im Arbeitsrecht/BetrVG schaffen. Ihr Referent Oliver Flesch ist Fachanwalt für Arbeitsrecht & Wirtschaftsjurist beim Verband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK mit Tätigkeitsschwerpunkten im Arbeits- und Sozialrecht. Auf Grund seiner vorherigen beruflichen Stationen, in denen er sowohl Arbeitgeber, Sprecherausschüsse als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte vertreten hat, hat er beide Seiten des Arbeitsrechts kennengelernt und wird das Seminar mit starkem Praxisbezug halten. LATERALES FÜHREN FÜHREN OHNE VORGESETZTEN FUNKTION 20.09.2016 09.30 Uhr – 17.00 Uhr, Dienstag Jörg Löwenstein, Coach und Unternehmensberater Haus der Führungskräfte Alfredstraße 77/79, 45130 Essen 550 E für Verbandsmitglieder, sonst 770 E Ziele des Trainings Sie verstehen und reflektieren die Besonderheiten von lateraler Führung Sie erhalten wichtige Impulse zur Ausübung dieser Rolle und können sich gezielt persönlich weiterzuentwickeln FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE Sie lernen Ihre Rolle als MA in der fach lichen, aber nicht disziplinarischen Führung zu stärken Sie reflektieren das Zusammenspiel Ihres Teams und lernen den Erfolg Ihres Teams zu optimieren Inhalte Schaffung Bewusstsein für eigene Haltung/Werte/Fähigkeiten Schaffung Bewusstsein für die Rolle mit Abgrenzung fachlicher von disziplinarischer Führung und Zusammenarbeit von fachlicher und disziplinarischer Führungskraft Eigener Führungs- und Konfliktstil im Abgleich mit anderen Führungsstilen, insbes. laterales, situatives und transformationales Führen Online-Vernetzung genannt, die Übernahme von Routine-Tätigkeiten durch Software, Crowd-Working oder eine vermehrte Arbeitsteilung – haben wir das Arbeits-Paradies vor uns? Diese Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit der bitkom akademie, der deutsche ict + medienakademie sowie der DWF Rechtsanwaltsgesellschaft mbH angeboten! Weitere Informationen über den Zeitablauf, die Vortragsthemen und Referenten erhalten Sie auf unserem Online-Auftritt! REGION DÜSSELDORF DAS NEUE QUALITÄTSSIEGEL EIN QUALIFIZIERUNGSPROGRAMM IN 5 SCHRITTEN (AN 5 TERMINEN) Führung mit eigenen Machtbasen, mit Nähe und Distanz und in Change-Prozessen 08.09.2016 10.00 Uhr – 17.00 Uhr, Donnerstag Kommunikation und Gesprächsführung Einführung in die kollegiale Beratung „FUTURE WORK“ EXECUTIVE ROUNDTABLE ÜBER DIE TECHNOLOGIE-POTENZIALE 26.10.2016 13.00 Uhr – 19.00 Uhr, Mittwoch div. Referenten Haus der Führungskräfte Alfredstraße 77/79, 45130 Essen 190 E für Verbands- o. Bitkom-Mitglieder, sonst 290 E Überall wird von Digitalisierung gesprochen – da darf die Arbeitswelt der Zukunft als „Future Work“ nicht fehlen. Ob wir nun tatsächlich im Zeitraffer bei HR 4.0 – in semantischer Anlehnung an Industrie 4.0, aber doch nicht nur auf „Industrie“ beschränkt – gelandet sind, sei dahingestellt. Da werden zeitliche und räumliche Freiheiten bei der Arbeitsleistung aufgrund breitbandiger Vera Ihlefeldt-Schlipköter consitiq Josef-Kuchen-Str. 11, 41564 Kaarst 2.250 E für Verbandsmitglieder, sonst 2.470 E How to become an Excellent Business Lady & Business Gentleman? Qualifizieren Sie Ihre Mitarbeiter in 5 Schritten Dieses Seminar richtet sich an Führungskräfte Führungsnachwuchskräfte Trainees Ziel Image & Reputation professionalisieren Persönlichkeitsentwicklung unterstützen Innere & äußere Souveränität stärken Steuerungs- und Selbstmanagementqualitäten entwickeln bzw. verbessern Qualität benötigt Zeit. Diese Veranstaltung erstreckt sich daher auf 5 Termine, beginnend mit dem 08. September 2016 und vier weiteren Tagen im Oktober, November und Dezember! Der Veranstaltungspreis bezieht sich daher ebenfalls auf sämtliche Termine. Bei den gelisteten Veranstaltungen handelt es sich lediglich um eine Auswahl unseres umfangreichen Veranstaltungsangebots. B esuchen Sie daher bitte auch unseren OnlineAuftritt unter www.die-fuehrungskraefte.de. REGION MÜNCHEN FÜHRUNGSKRAFT ALS COACH?! ERKENNEN SIE IHR COACH-POTENZIAL INTENSIV-TRAINING MIT MAX. 6 TEILNEHMERN 14.07.2016 12.00 Uhr – 17.00 Uhr, Donnerstag Prof. Dr. Angela Witt-Bartsch München (genauer Veranstaltungsort wird zeitnah bekannt gegeben) 550 E für Verbandsmitglieder, sonst 770 E Jede Führungskraft hat Coach-Potenzial! Eine Aussage, von der ich überzeugt bin, denn jede Führungskraft nutzt heute schon in unterschiedlichem Maße Kommunikations- und Kreativitätstechniken. Doch das alleine wird künftig nicht mehr ausreichen. Geht es nach einigen Unternehmenslenkern, dann sollen Führungskräfte auch als Coach für ihre Mitarbeiter fungieren. Doch das ist leichter gesagt als getan. Dabei wird vorausgesetzt: Die Führungskraft kennt Coaching-Methoden und setzt diese adäquat ein. In diesem Intensiv-Training können Sie verschiedene Methoden und Techniken ausprobieren, die Ihnen bei Ihrer Arbeit helfen, neue Ideen zu entwickeln und unterschiedliche Lösungswege zum Ziel zu erkennen. Ihre Referentin Frau Prof. Dr. Angela WittBartsch ist seit mehr als 25 Jahren für namhafte Unternehmensberatungen sowie in verschiedenen Führungspositionen tätig. Sie ist Gründerin und Inhaberin des 3ENetzwerkes und der 3E-Trainingsakademie. Ihre Schwerpunkte sind: Organisation und Führung, Prozessoptimierung, Personalentwicklung und Persönlichkeitsentwicklung von Fach- und Führungskräften. Sie ist Dozentin, Autorin mehrerer Fachartikel sowie Buchautorin/Herausgeberin von „Coaching im Unternehmen“. 19 PERSPEKTIVEN 5-6/2016 > POLITIK DER POLITISCHE TERMINKALENDER DES DFK 02.03. Der europäische Wirtschafts- 16.03. DFK-Ressortleiterin Nationale Politik & Public Affairs Diana Nier trifft sich zum politischen Gespräch mit Prof. Dr. Matthias Zimmer, MdB CDU, stellv. Ausschussvorsitzender für Arbeit und Soziales. Ausgetauscht wird sich dabei insbesondere zur Zukunft der betrieblichen Altersversorgung und Zukunft der Arbeit, nebst aktuellen Mitbestimmungsdebatten. und Sozialausschuss lädt zu einer Aussprache in Brüssel über den „Stand der Europäischen Energieunion 2015 – Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Zivilgesellschaft“ ein, bei der die zukünftige Doppelrolle vieler Bürger als Energieproduzent und -konsument („Prosumer“) kritisch erörtert wird. 02.03. Im Rahmen des „European 04.03. Das erste De-Briefing zur europäischen Handelspolitik des Netzwerkes Europäische Bewegung Deutschland (EBD), bei dem DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK Mitglied sind, findet statt. Lesen Sie den Bericht auf Seite 24. 04.04. Der DFK ist eingeladen auf dem Kongress des Europäischen Parlaments zu „Asyl und Migration“. Neben der Keynote durch Martin Schulz, Präsident des Europäischen Parlaments, wird auch Peter Altmaier, Chef des Bundeskanzleramts und Bundesminister für besondere Aufgaben, erwartet. Den Bericht hierzu finden Sie auf Seite 27. ferenz“ zieht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Zwischenbilanz im Dialogprozess „Arbeiten 4.0“, der im Frühjahr vergangenen Jahres gestartet ist. Dazu treffen sich Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner, Verbände, Unternehmen, Wissenschaft und Politik im Kosmos in Berlin. Der DFK ist vor Ort. Lesen Sie den Bericht auf Seite 21. 20 sich der DFK im politischen Gespräch mit Sören Bartol, MbB, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion für den Bereich Verkehr, Bau und digitale Infrastruktur sowie Digitale Agenda, über den Breitbandausbau und die aktuellen Schwächen in der digitalen Bildung aus. Siehe auch Bericht Seite 29. 21.04. Auf dem 9.MINT-TAG in Leipzig trifft der DFK weitere Stakeholder und informiert sich über den Fachkräftemangel in MINT-Berufen sowie über die Effizienz von MINT-Projekten. Mehr dazu auf Seite 22. 27.04. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Quelle: commons.wikimedia.org, © Foto-AG Gymnasium Melle 15.03. Mit der heutigen „Halbzeitkon- 15.04. Gemeinsam mit dem ZBI tauscht Dr. Matthias Zimmer 14.03. Der DFK ist geladen zum „EBD De-Briefing Justiz und Inneres“ zur jüngsten EU-Ratssitzung, bei dem sich rund 80 Teilnehmende austauschten. Dabei waren u. a. Thomas Binder, EU- und internationale Angelegenheiten des Bundesministerium des Innern (BMI), und Elisabeth Kotthaus, stv. Leiterin der Politischen Abteilung, Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland. 08.04. Der Wunsch nach mehr Konvergenz in der Euro-Zone, Verbesserung der Arbeitswelt und der europäischen Gesellschaft, wurden im sogenannten „Pillar of Social Rights“ einbezogen, um den sozialen Ansatz der EU zu vervollständigen. Dies steht im Fokus der EBD-Analyse zur sozialen Säule Europas, in der das Für und Wider des Entwurfs der Kommission diskutiert wurde. Lesen Sie den Bericht auf Seite 26. Quelle: commons.wikimedia.org, © CDU/CSU-Bundestagsfraktion Energy Colloquium“ diskutiert das Forum für Zukunftsenergien in Brüssel über die am 16. Februar veröffentlichten Vorschläge der EU-Kommission zur weiteren Integration der Europäischen Energieunion. Die im sogenannten „Winterpaket“ zusammengefassten Entwürfe zur Steigerung der Gasversorgungssicherheit sowie zu einer Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung werden mit Vertretern des EU-Parlaments und Verbänden der europäischen Energiewirtschaft erörtert. 04.04. Zu einer Podiumsdiskussion über „Sicherheit der kritischen Infrastruktur im Zeitalter der Digitalisierung“ lädt das Forum für Zukunftsenergien nach Köln ein. In ihren Impulsreferaten betonen Ralf Jäger, Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, den „Risikofaktor Mensch“ und Thomas Haldenwang, Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die Ambivalenz der Digitalisierung für die Gesellschaft. diskutiert u. a. mit dem DFK beim Zukunftskongress „Deutschland 2050 - Gesellschaft. Mobilität. Arbeit“. Initiiert von der „Jungen Gruppe“ der Fraktion spricht u. a. Bundeskanzlerin Angela Merkel über die zukünftigen Herausforderungen. Den Bericht finden Sie auf Seite 23. 27.04. Der DFK ist am Abend in Berlin Martin Schulz zur Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten e. V. geladen. Die Podiumsdiskussion mit Vertretern von CDU/CSU, SPD, FDP, Grüne und Linke diskutieren dabei über flexible Arbeitszeitmodelle. mü/dn/ts POLITIK < PERSPEKTIVEN 5-6/2016 BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES VERANSTALTET HALBZEITKONFERENZ ARBEITEN 4.0 ERFORDERT NEUEN FLEXIBILITÄTSKOMPROMISS Vor einem Jahr startete Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles bereits den Dialog „Arbeiten 4.0“ und griff damit die Debatte über die Digitalisierung der Arbeitswelt auf. Arbeiten 4.0 steht dabei als Synonym für neue Gestaltungschancen in der Arbeitswelt der Zukunft mit Blick auf die Digitalisierung, den demografischen Wandel und aktuelle gesellschaftliche Veränderungen. Nun lud Nahles alle Stakeholder, so auch DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK, zu einer Halbzeitbilanz nach Berlin ein. Die politischen Ressortleiter Diana Nier und Sebastian Müller vertraten den Verband. Nahles betonte in ihrer Eingangsrede: „Der Mensch bleibt Mittelpunkt – bei allem technischen Fortschritt. Das ist die erfreuliche Botschaft nach einem Jahr Fortschrittsdialog Arbeiten 4.0 mit vielen engagierten Beteiligten. Dennoch: Die Tätigkeiten und die Ansprüche sowohl der Arbeitgeber als auch der Beschäftigten ändern sich fundamental. Unsere Studie „Wertewelten Arbeiten 4.0“ zeigt, in der modernen Arbeitswelt funktioniert das alte Prinzip des ‚one size fits all‘ nicht mehr. Was die Bürger von ihrer Arbeit wollen, ist höchst individuell. Wir brauchen einen neuen Flexibilitätskompromiss in der Tradition der sozialen Marktwirtschaft, der neue Sicherheiten mit mehr Flexibilität für Betriebe und Beschäftigte zusammenbringt. Dabei will ich mittelfristig eine lebensphasenorientierte Wahlarbeitszeit schaffen und die Qualifizierung der Beschäftigten massiv ausbauen.“ Während die Debatte in der ersten Halbzeit in die Breite getragen wurde, ging es dann in unterschiedlichen Panels darum, konkreter zu werden. Nahles hat erstmals die Handlungsfelder benannt, um die es ihr geht: Regelungen zu Arbeitszeit und Arbeitsort, Lernort Betrieb und die soziale Absicherung von Selbstständigen (Clickworkern). Welche neuen gesetzlichen Regelungen werden kommen? Das ist bisher offen. Reform des Arbeitszeitgesetzes Das derzeitige Arbeitszeitgesetz schreibt eine Höchstarbeitszeit pro Tag von zehn Stunden und eine elfstündige Ruhezeit vor. Die Meinungen gehen weit auseinander, ob dies noch zeitgemäß ist. Fest steht: Viele Fach- und Führungskräfte, ja ganze Branchen, wie beispielsweise die Berater, leben gänzlich außerhalb dieser gesetzlichen Vorschriften. Von einer Opt-out-Regel für Berufsgruppen oder Funktionen war genauso die Rede, wie eine Verteilung der Arbeitszeiten pro Woche und nicht pro Tag zu regeln. Annelie Buntenbach vom Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) trat diesen Forderungen strikt entgegen und sah beim Arbeitszeitgesetz keinen Änderungsbedarf. Andrea Nahles nahm zu den konkreten Fragen der Arbeitszeitgestaltung nicht Stellung, machte aber deutlich, dass sie das Recht auf Rückkehr aus der Teilzeit, das im Koalitionsvertrag steht, noch in diesem Jahr umsetzen will. Die Einführung einer Wahlarbeitszeit bezeichnete sie als ihr „mittelfristiges Ziel“. In dem nun anstehenden ArbeitszeitDialog, den Nahles nun einberufen wird, wird der DFK sich ebenfalls äußern. Homeoffice und mobiles Arbeiten Homeoffice war ein weiterer wichtiger Diskussionspunkt. Die Forscherin Gerlinde Vogt von der Universität Oldenburg stellte die zentralen Motive für die Arbeit im Homeoffice heraus: „Die Leute wollen in Ruhe arbeiten und sich Wegezeiten sparen.“ Die Gewerkschaften sprachen indes von „wildem Homeoffice“. Zudem wurde ein Recht auf Homeoffice, aber auch ein Recht auf Rückkehr gefordert. Hier hat der DFK bereits klar Stellung gezogen, eine flexiblere Handhabung von Orts- und Zeitvorgaben auch in die Führungsebenen hineinzutragen – und dies auch tatsächlich in den Unternehmenskulturen zu verankern. Beschäftigtenrechte und Datenschutz Bei diesem Thema wurde unter anderem in der Diskussion die Warnung des DFK vor psycholinguistischer Software aus dessen Positionspapier zum Grünbuch zitiert. Insbesondere Prof. Gregor Thüsing von der Universität Bonn berichtete hier von seinen Erfahrungen aus den USA, wo Beschäftigte noch viel intensiver durch den Arbeitgeber befragt werden. Diese Praktiken sollten in Deutschland keine Anwendung finden, so der einheitliche Tenor. Recht auf Unerreichbarkeit und Weiterbildung In dem Punkt Unerreichbarkeit waren die tiefsten Gräben erkennbar. Auf der einen Seite die klare Forderung, auf der anderen die klare Ablehnung. Fest stand aber für alle, dass die Betriebe dafür sorgen müssen, dass Andrea Nahles bei der Eröffnungsrede jeder Mitarbeiter vertreten werden kann. Und es hieran schon oftmals mangelt. Die Weiterbildung und Qualifizierung sieht Nahles als zentralen Schlüssel, um die Umbrüche am Arbeitsmarkt zu bewältigen. Mittelfristig will sie ein Recht auf Weiterbildung schaffen, das von den Beteiligten gemeinsam finanziert wird. Weiter konkretisiert hat sie dies jedoch nicht. Kompromisse Klar wurde im Laufe des Tages, dass es nicht mehr „den Arbeitnehmer“ und auch nicht mehr „die Lösung für alle“ gibt. Dazu seien die Interessen zu individuell geworden. Dies belegt auch die Studie „Wertewelten Arbeiten 4.0“, die sieben Wertewelten beschreibt, in die Arbeitnehmer einzuordnen sind. Mit einem Selbsttest kann jeder selber mitmachen unter www.arbeitenviernull.de. Nahles sprach von einer „lernenden Gesellschaft“, einem „neuen Gesellschaftsvertrag“, einem „nicht ideologischen Austausch“ und wünschte sich eine „neue Kompromisskultur“. Sie hat deshalb auch Akteure außerhalb der Sozialpartnerschaft mit eingebunden. Klar wurde auch: Das für Ende 2016 geplante Weißbuch soll politische Antworten geben, wird aber kein Aktionsplan sein. Das sind eher defensiv formulierte Ziele für den Rest der Legislaturperiode. mü/dn 21 PERSPEKTIVEN 5-6/2016 > POLITIK SUMMIT GLOBAL FEMALE LEADERS 2016 #GFL2016 DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK waren zu Gast beim „Economic Forum for Female Executives from 17th – 19th April, 2016“ mit Impulsen von Google, Twitter & Co. In Berlin kamen mehr als 250 weibliche Führungskräfte, Managerinnen und Geschäftsführerinnen auf einem mehrtägigen, internationalen Summit zusammen. Für den DFK war die Geschäftsführerin Diana Nier vor Ort, um sich über nationale wie internationale Wirtschaftsthemen zu informieren und u. a. auch via Twitter unter dem sogenannten „Hashtag“ #gfl2016 mitzudiskutieren. Melinda Crane, Chef-Korrespondentin Deutsche Welle TV, moderierte in der Tagungssprache Englisch durch die einzelnen Programmpunkte und Tage. Dank hochkarätiger Redner und Impulsgeber sowie durch eine sog. Think Tank Academy wurden Einblicke in globale und digitale Wirtschaftsprozesse gewährt und so zu vertieften Diskussionen angeregt. Herausforderung Flüchtlingskrise in der EU Bereits zu Beginn des Summits sprach via Video-Live-Schaltung die Vize-Präsidentin der EU-Kommission, Dr. Kristalina Georgieva, über die globale Herausforderung der Flüchtlingskrise. Auch sie betonte darin die Notwenigkeit einer einheitlichen Lösung. Gerade den neu hinzugekommenen EU-Staaten fällt eine Beteiligung an der Aufnahme von Flüchtlingen sehr schwer. Die EU-Staaten müssen deutlich mehr zusammenarbeiten. Auch lokale Organisationen sollten stärker eingebunden und unterstützt werden, so Georgieva. Arbeitswelt der Zukunft Jurate Keblyte, Group CFO, Kuka Roboter GmbH aus Augsburg, gab dann in einer interessanten Präsentation einen Ausblick auf „The Future of Robotics and Automation“. Dabei stellte sie fest, dass Roboter längst im Alltag genutzt werden und daher Ängste unbegründet seien. Keblyte erläuterte die nächsten Schritte, wie Roboter mobil und flexibel zu machen, später „smart“ und selbstorganisiert. In der anschließenden Podiumsdiskussion provozierte Michael Bültmann, Managing Director, Here GmbH damit, dass in Deutschland vieles durch Vorschriften und Regeln behindert werde und hierdurch im internationalen Vergleich Nachteile entstehen. Er wünscht sich keine umfassende Diskussion über Schutz der Daten, sondern ein umfassendes Arbeiten mit den Daten. Dabei seien persönliche Daten und deren Verwendung die persönliche Angelegenheit des Einzelnen. Bei der Antwort auf die Frage, ob massenweise Jobverluste zu erwarten seien, war sich das Podium einig: Zum einen sind die Zeiten starrer, gleichförmiger Arbeitsverhältnisse vorbei, und zum anderen werden zwar Jobs wegfallen, dafür aber neue Jobs entstehen. Wichtig sei in jedem Fall, die Mitarbeiter, insbesondere die Führungskräfte, auf diesem Weg richtig zu begleiten. Führungskräfte stehen hier vor großen Aufgaben und bedürfen neben erhöhter Kommunikationsleistung auch eines Zugangs zu globalem und digitalem Denken. Zum Abschluss konzentrierte man sich in der Think Tank Academy auf den Finanzsektor, Digitalen Kundenservice sowie die Nutzung mobiler Technologien. Gutes Recruiting bei „War of Talents“ wichtig Vize-Präsidentin der EU-Kommission, Dr. Kristalina Georgieva, spricht per Live-Schaltung 22 Am letzten Summit-Tag erläuterte etwa Frank Kohl-Boas, Head of HR Northwest, Central & Eastern Europe, Google, dass die wahre Herausforderung im HR-Bereich der Wandel und Umgang der Kulturen ist. Ein optimales Re cruiting ist für Google dabei von ganz zentraler Bedeutung. Google hat im Recruiting-Prozess daher eine doppelte Bewertung/Prüfung eingeführt. Alle Gespräche etc. erfolgen separat sowohl von einem Mann und einer Frau. Weiter war Kohl-Boas der Ansicht, dass Führungskräfte zukünftig weniger delegieren und anweisen werden, sondern sich als Motivator, Talent scout, Mentor und Coach beweisen müssen. Um den „War of Talents“ ging es in der sich anschließenden Panel-Runde. Hierbei wird oft nur von der Generation Y und X gesprochen, jedoch gilt dies auch für erfahrene und reifere Talente. Esther Roman, Regional HRDirector Continental Europe, PageGroup, gab den zutreffenden Hinweis, dass die besten Botschafter und Werber für Talente die eigenen, zufriedenen Mitarbeiter sind. Felicitas von Kyaw, VP HR, BA Customers & Solutions, Vattenfall, betonte ebenso wie Susanna Nezmeskal, VP Corporate Diversity Deutsche Post DHL Group, auch die Notwendigkeit von Motivation und Gesundheitsvorsorge für die Mitarbeiter. Soziale Medien gewinnen rasant an Bedeutung Eine sehr spannende Präsentation folgte dann von Frederique Covington Corbett, International Marketing Director Asia-Pacific, Middle East, Russia, Twitter. Sie zeigte in einem kleinen Einspieler auf, wie rasant sich Twitter innerhalb von zehn Jahren entwickelt hat. Ein Hashtag (#) kann dabei zu einer ganzen Bewegung werden. Besonders interessant war die vorgestellte Statistik, dass rund 78 % der Berufstätigen eher für ein Unternehmen arbeiten würden, wo die Führungsriege aktiv in den sozialen Medien ist. Im Ergebnis ermöglichte der Summit den Teilnehmerinnen durch gelungene Panels gute Eindrücke über globale Strukturen und Digitalisierungsprozesse führender Unternehmen sowie deren Umgang damit. dn POLITIK < PERSPEKTIVEN 5-6/2016 ZUKUNFTSKONGRESS DER CDU/CSU-BUNDESTAGSFRAKTION „DEUTSCHLAND 2050 – GESELLSCHAFT. MOBILITÄT. ARBEIT“ Anlässlich des 25.jährigen Bestehens der Jungen Gruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion fand am 27. April 2016 ein Kongress über die zukünftige Entwicklung Deutschlands im Fraktionssaal des Bundestages statt. DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK waren vor Ort und beteiligten sich u. a. unter #D2050 Zukunftskongress live. Die Begrüßung erfolgte durch Steffen Bilger, MdB und Vorsitzender der Jungen Gruppe. Er führte aus, dass sich die Junge Gruppe vor 25 Jahren gegründet habe und sich diese aus den jüngsten Bundestagsabgeordneten der CDU/ CSU-Fraktion zusammensetzt. Erste Gründungsmitglieder waren etwa die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Ronald Pofalla. Auch Volker Kauder, Vorsitzender der Bundestagsfraktion, kam ebenfalls seiner Gast geberrolle mit einer kurzen Keynote nach. Unter dem Eindruck der aktuellen TTIPDebatte bestärkte er den unbedingten Abschlusswillen und erklärte: „2016 wird zum Schicksalsjahr.“ Mobilität und autonomes Fahren Es folgte eine spannende Podiumsdiskussion zur Mobilität und insbesondere zum autonomen Fahren u. a. mit Ronald Pofalla, Vorstand Wirtschaft, Recht, Deutsche Bahn AG, Johann Jungwirth, Chief Digital Officer VW AG und Nico Gabriel, Geschäftsführer Drivenow GmbH & Co. KG. Jungwirth erklärte, dass der Durchschnittsbürger ca. 4,3 Jahre im Auto verbringt und durch das autonome Fahren zukünftig mehr Lebenszeit erhält. Er sieht hier eine Umsetzung innerhalb der nächsten sieben Jahre für realistisch. Das fahrerlose Fahren wird u. a. auch damit beworben, dass gerade ländliche Regionen, die nur sporadisch an den ÖPNV angebunden sind, eine deutliche Steigerung der Lebensqualität erfahren. In der Diskussion stellte sich jedoch dann heraus, dass die erste Umsetzungswelle in den Ballungsräumen erfolgen wird und nicht in den ländlichen Regionen. Das ÖPNV-Netz wird weiterhin die hohe Basislast tragen, Car-Sharing und autonomes Fahren werden die Möglichkeiten hier erweitern und ggf. für eine Entlastung sorgen. Uneins waren die Diskutanten bei der Frage, wie viel Regulierung durch den Gesetzgeber erfolgen darf. Fragen über die sozialen Medien, wie etwa zur Haftung bei Unfällen, zum zukünftigen Erfordernis eines Führerscheins wurden leider nur kurz angerissen. Pofalla machte in seinem anschließenden Statement auf den Nutzen der Digitalisierung und Automatisierung für die Logistiksparte aufmerksam. Nach den Berechnungen der Deutschen Bahn ergeben sich für das Unternehmen hierdurch neue Mobilitätsketten im Güterverkehr und eine Effizienzsteigerung um 30 %. Für die Fernbusse im Personenverkehr sah Pofalla auch zukünftig einen Markt und einen noch erheblicheren Preiskampf. Industrie 4.0 und Arbeit der Zukunft Mit diesen Themen beschäftigte sich im Anschluss Ilse Aigner, MdL und Bayrische Staatsministerin für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, in ihrer Keynote. Dabei stellte sie vor allem die große Bedeutung des „German Mittelstand“ heraus. Deren Kernkompetenzen seien den Herausforderungen von Industrie 4.0 gewachsen, so Aigner. Sie bestätigte außerdem beim Thema Digitale Bildung die Warnung des DFK, dass Deutschland durch unzureichende digitale Infrastruktur sowie wenig aus- und weitergebildete Lehrkräfte sich hier selbst erhebliche Wettbewerbsnachteile verschafft. Sicherheit und Zusammenhalt in der EU für Merkel zentrales Thema Zum Abschluss des Kongresses sprach Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vor allem über die aktuellen Themen innerhalb der EU. Man erkannte deutlich, welch hohe Priorität dies für die Kanzlerin hat. Anders als im Kalten Krieg, wo die unterschiedlichen Seiten relativ klar erkennbar waren, bestehen aktuell ganz unterschiedliche Bedrohungen, erklärte Merkel. Sie äußerte auch ihren Unmut darüber, dass der europäische Gedanke noch nicht bei allen EU-Mitgliedsstaaten intensiv genug ausgeprägt sei. Ihre Mahnung: „Sicherheit ist die notwendige Voraussetzung für Freiheit.“ Auch gab sie Fehler bei der Entwicklungshilfe zu. In Anbetracht der vielen Gelder für die Entwicklungshilfe seien die Ergebnisse in den Ländern vor Ort eher dürftig und bekämpfen keine Fluchtursachen. Schließlich griff Aigner die Diskussion zum Arbeitszeitgesetz aus der Halbzeitkonferenz am 15. März 2016 auf und fragte, ob dieses überhaupt noch zeitgemäß sei. Arbeit und Führung ändern sich Aigner beteiligte sich auch an der nachfolgenden Podiumsdiskussion, u. a. mit Jens Spahn, MdB und Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Finanzen, Prof. Dr. Dr. Johannes Wallacher, Präsident der Hochschule für Philosophie in München und Hildegard Müller, Staatsministerin a. D. Arbeit und Arbeitszeit wird sich ändern, und fixe Berufsbilder oder starre Karrierewege wird es zukünftig nicht mehr geben, so Hildegard Müller. Wallacher stellte ein Umfrageergebnis vor, wonach Kompetenz, Engagement sowie die Sinnhaftigkeit der Tätigkeit gerade für Führungskräfte die zentralen Treiber sind. Auch Werte und Wertvorstellungen werden sich dynamisch weiterentwickeln. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zum Thema Sicherheit Zum Ende ihrer Rede bat Merkel alle Teilnehmer, neugierig und optimistisch zu sein, aber auch auf die bereits in Deutschland geschaffenen Werte, Errungenschaften und den Wohlstand zurückzublicken. Dies sei ein guter Ausgangspunkt, um auch für zukünftige Herausforderungen positiv gewappnet zu sein. dn 23 PERSPEKTIVEN 5-6/2016 > POLITIK EINLADUNG IN DAS NEUE RATHAUS LEIPZIG 9. MINT-TAG IN LEIPZIG gart, berichtete danach über die Qualitätsergebnisse und die Anforderungen an die MINT-Bildungsprojekte. Die Ergebnisse einer Studie mit rund 2.000 Schülerinnen und Schülern waren dabei sehr ernüchternd. Trotz längerer Arbeit von Praktikern und Lehrern mit den Schülern im Labor und in Erlebnis-Camps konnte ein gesteigertes, nachhaltiges oder gar berufliches Interesse der Schüler kaum festgestellt werden. Nachfolgend betonte Prof. Dr. Uwe Pfenning, Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) Stuttgart, dass Frauen nach den vorliegenden Umfragen Berufe wählen, die für sie sinnhaft sind. Erforderlich ist daher, Mädchen und Frauen MINT-Berufe dadurch näher zu bringen, indem ihnen der Sinn von Ingenieurwesen und Technik für die Gesellschaft erläutert wird. Begrüßung durch OB Burkhard Jung Die Initiative „MINT Zukunft schaffen“ lud DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK gemeinsam mit weiteren Stakeholdern am 21. April 2016 nach Leipzig. Durch die Initiative soll das Interesse an sog. MINT-Berufen erhöht und Talente hierfür frühzeitig entdeckt werden. „MINT Zukunft schaffen“ ist ein Kooperationspartner des DFK. MINT steht dabei für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik. Pfenning mahnte aber auch, dass Initiativen wie MINT tatsächlich das Versagen der Bildungspolitik aufzeigen. Förderung von MINTTalenten und MINT-Fächern sei Aufgabe des Schulsystems, durch „MINT Zukunft schaffen“ und andere externe Initiativen wird versucht, hier wieder einiges zu „kitten“. In seiner Begrüßung machte der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, Burkhard Jung, deutlich, dass MINT uns bereits im täglichen Leben begleitet, die Initiative aber ein Langzeitvorhaben ist, das sich zu unterstützen lohnt. In der Podiumsdiskussion wurde eine stärkere Verknüpfung von Schule und Wirtschaft Prof. Dr. Reinhold Nickolaus, Universität Stutt- gefordert. Tim Nolte, Gedankenblitz, wfg Wirtschaftsförderung Kreis Soest, schilderte hier ein von ihm erfolgreich umgesetztes Projekt. Am Nachmittag gingen die Teilnehmer des MINT-Tages in einzelnen Workshops in die vertiefte Diskussion. Den Workshop „Ziele und Zielvereinbarungen als Schlüssel zum Erfolg“ moderierte Prof. Dr.-Ing. Sabine Wieland von der Hochschule für Telekommunikation Leipzig (HfTL). Hierbei wurde festgestellt, dass eine langfristige Evaluation und Messbarkeit von Erfolgen der MINT-Bildungsprojekte nur selten möglich ist. Etwa erschweren die kurze Dauer der geförderten Projekte und die hohen Hürden des Datenschutzes eine Nachverfolgung. Die Erwartungen an Ziele und Zielvereinbarungen sind daher oft nicht realitätsnah. Thomas Sattelberger, Schirmherr von „MINT Zukunft schaffen“, warb zum Abschluss der Tagung für eine Qualitätssicherung der MINTProjekte. Zugleich äußerte er aber auch seinen Ärger über die fehlenden Rahmenbedingungen. Man brauche nicht über MINT-Berufe zu reden, wenn es in den Schulen und in der W issenschaft kaum oder keine MINT-Lehrkräfte gibt. Hier gibt es massive Engpässe und Lücken. dn TTIP UND KEIN ENDE „WE ARE NOT SELLING EUROPE FOR A DOLLAR“ „Nur“ drei Säulen umfasst das TTIP-Abkommen. In den Säulen Marktzugang, regulatorische Kooperation sowie gemeinsame Regeln stellen sich noch viele Fragen: Können sich unsere Qualitäts- und Sicherheitsstandards verschlechtern? Werden die TTIP-Verhandlungen transparent genug geführt? Oder kann man gar von einem Demokratiedefizit sprechen? Beim ersten EBD De-Briefing zur Europäischen Handelspolitik, zu dem auch DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK geladen waren, gab es Raum für neue Sichtweisen. Quelle: @ EBD V. l. n. r.: Gosia Binczyk, Beraterin für Handelsfragen in der Vertretung der Europäischen Kommission, EU-Chefverhandler Ignacio Garcia Bercero, Bernd Hüttemann, Generalsekretär, Europäische Bewegung Deutschland e. V., Dr. Berend Diekmann aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 24 Beim TTIP-Abkommen gestalten sich die Verhandlungen komplizierter als bei CETA. Trotz vieler Gespräche, die von den Chefverhandlern geführt wurden, stehen noch viele kritische Punkte auf der Tagesordnung kommender Treffen. Fragen, die in der Diskussion des EBD De-Briefings angeschnitten wurden, reflektieren die teilweise kritische Haltung in Deutschland. Dem gegenüber stand die beschwichtigende Haltung: Nichts werde sich für Verbraucher oder Arbeitnehmer ändern. Obwohl konkrete Auswirkungen von TTIP erst nach Inkrafttreten des Abkommens deutlich würden, plant die EU-Kommission vor Abschluss der Verhandlungen eine Impact-Studie durchzuführen. Mehrfach wurde unterstri- chen, dass europäische Sicherheitsstandards von TTIP nicht angegriffen würden. Ziel von TTIP sei, Ähnlichkeiten in beiden Systemen herauszufinden und eine gegenseitige Anerkennung und Harmonisierung anzustreben. „We can converge into the establishment of rules for the 21st century.“ Und das Podium versprach: „We are not selling Europe for a Dollar.“ Was die Transparenz der Verhandlungen angeht, zeigen sich alle Verhandlungspartner etwas zufriedener. Aber die Frage blieb: Wie lange sollen die Deutschen warten, bis Verhandlungsdokumente in deutscher Sprache erscheinen? Bis zum Ende der Verhandlungen stünden die Dokumente nur auf englischer Sprache zur Verfügung. Es würden bewusst keine vorläufigen Übersetzungen herausgegeben, um zu gewährleisten, dass keine Ressourcen verschwendet und keine ungenauen Informationen veröffentlicht werden. Da waren Zweifel an der richtigen Schwerpunktsetzung angebracht. mü POLITIK < PERSPEKTIVEN 5-6/2016 AN DER SCHNITTSTELLE VON INNEN- UND ENERGIEPOLITIK KRITISCHE INFRASTRUKTUR DER DIGITALISIERUNG Die Digitalisierung kritischer Infrastrukturen wie der Energieversorgung verspricht Effizienzsteigerungen, mehr Komfort und stellt eine Schlüsseltechnologie für die Energiewende dar. Zugleich beinhaltet sie jedoch auch neue Anforderungen an den Datenschutz und die Gewährung der Sicherheit der Systeme vor Angriffen. Welche Risiken sich daraus ergeben und wie diese minimiert werden können, diskutierte das Forum für Zukunftsenergien in Kooperation mit der RheinEnergie AG in Köln am 4. April 2016. die Digitalisierung darstelle, gelte es jedoch trotz der Bedrohung zu nutzen. Der steigende Anteil an erneuerbaren Energien erfordere beispielsweise eine effiziente Analyse und Koordination von Stromproduktion und -verbrauch, bei der die Digitalisierung in Form von intelligenten Zählern (Smart Meter) eine Schlüsseltechnologie bildet. Quelle: © Bundesamt für Verfassungsschutz Verfassungsschutz als Partner bei Cyberattacken Thomas Haldenwang Sorglosigkeit ist eine Gefahr Zur Bekämpfung von Cyber-Attacken setze der Verfassungsschutz nicht nur auf die Erkennung von Angriffen, sondern auch auf deren Prävention. So werden regelmäßig Info-Briefe herausgegeben, um über aktuelle Gefahren zu warnen, und Fortbildungen zum sicheren Umgang mit IT-Systemen angeboten. Fortschritte seien auch durch das am 25. Juli 2015 in Kraft getretene „ITSicherheitsgesetz“ erzielt worden. Darin werden Betreiber von kritischen Infrastrukturen verpflichtet, Mindeststandards bei der IT-Sicherheit zu erfüllen und eventuelle Vorfälle zu melden. Außerdem sollen innerhalb der Branchen Standards entwickelt werden, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) genehmigt werden müssen. Die Kooperation mit den Unternehmen gestalte sich bislang jedoch schwierig, da diese sich nicht gerne in ihre Arbeit „hineinreden“ ließen. Im Falle eines Angriffs biete sich der Verfassungsschutz als diskreter Partner an, da dieser im Gegensatz zur Polizei keine Strafverfolgung betreibe. Dr. Andreas Cerbe, Mitglied des Vorstands der RheinEnergie AG, betonte, dass neben der Kundennähe für Stadtwerke wie die RheinEnergie das Kundenvertrauen von höchster Bedeutung sei. Daher stehe man einer übereilten Einführung von neuen Technologien, wie „Smart Metering“, kritisch gegenüber, soweit dadurch Sicherheitsstandards herabgesetzt würden. Problematisch sei insbesondere, dass jeder Kontaktpunkt zu Daten auch einen Angriffspunkt auf selbige darstelle. Dabei hätte die Zahl der Kontaktpunkte im Zuge der Dezentralisierung der Stromnetze bereits stark zugenommen, da sich diese von unidirektionalen in bidirektionale Netze wandeln, um die vielen verschiedenen Erzeugungsanlagen zu integrieren und zu koordinieren. Während man sich gegen Ausfälle in bidirektionalen Netzen mit Quelle: Fotolia, © IckeT Der Mensch ist immer noch der größte Unsicherheitsfaktor, so argumentierte Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger zum Spannungsverhältnis von Nutzern und Datensicherheit. Sorglosigkeit mache jede noch so gute Firewall, jedes Schutzprofil und alle hohen Standards obsolet. Das gelte für den Einzelnen, vor allem aber auch für Netzbetreiber und Energieversorger. Als wichtige Maßnahme gegen CyberKriminalität sei daher auf allen Ebenen ein Bewusstsein für potenzielle Angriffe und deren Vermeidung zu schaffen. Komme es dennoch zu einem Angriff, sollten die Unternehmen sich unmittelbar an das Cybercrime-Kompetenzzentrum des Innenministeriums wenden und mit den Behörden kooperieren, denn Cyber-Kriminalität sei nur mit vereinten Kräften zu bekämpfen. Angesichts der enormen Schäden durch Cyber-Attacken – allein 11,5 Mrd. Euro in NRW – müssten gemeinsam Schutzstandards entwickelt werden. Die große Chance, Die Gefährdung durch Cyber-Attacken beschrieb Thomas Haldenwang, Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, an den Beispielen der Angriffe in jüngster Zeit auf den Deutschen Bundestag, Unternehmen wie Sony sowie auf belgische Kernkraftwerke. Kriminell oder politisch motivierte Angreifer müssten nicht unbedingt über die Fähigkeiten, sondern lediglich über die finanziellen Mittel verfügen, um einen Angriff durchführen zu lassen. Neue Technologien werden kritisch gesehen Digitalisierung braucht auch neue Anforderungen an Datensicherheit 25 PERSPEKTIVEN 5-6/2016 > POLITIK zu bündeln, um ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Quelle: © www.ralf-jaeger.de Kunden müssen achtsam mit Daten umgehen Ralf Jäger redundanten Kommunikationsinfrastrukturen absichern könne, erhöhten Technologien wie „Smart Metering“ die Komplexität der Systeme in beträchtlichem Maße. Um die Folgen von Angriffen möglichst gering zu halten, seien die Systeme (Prozesssteuerung, Büro-IT, Kundenkommunikation, usw.) in Zonen aufgeteilt. Diese Zonen seien nur über Umwege und in Teilbereichen gekoppelt. Mit Blick auf die Komplexität des Themas appellierte Dr. Cerbe, Kräfte und Systeme auch unternehmensübergreifend An der anschließenden Podiumsdiskussion beteiligten sich neben Dr. Cerbe auch Dr. Frank Schmidt, Leiter Energy bei T-Systems International, Udo Sieverding, Mitglied der Geschäftsleitung der Verbraucherzentrale NRW, und Joachim Vanzetta, Leiter Systemführung Netze Brauweiler bei Amprion. Zum Thema „Smart Meter“ führte Dr. Cerbe an, dass nur solche Geräte eingesetzt würden, die das vom Gesetzgeber geforderte Schutzprofil aufweisen. Probleme könnten jedoch entstehen, wenn Nutzer sich Smart Home-Lösungen selbst zusammenstellten, für die diese dann selbst verantwortlich sind. Daher müssten sichere Komplettsysteme angeboten werden. Dr. Schmidt betonte, dass der als Ergebnis aus einer langen Diskussion hervorgegangene BSIStandard kaum sicherer zu gestalten sei. Sieverding stellte den für die Zukunft geplanten Zwangseinsatz von „Smart Meter“ generell infrage, da sich für Haushalte (ausgenommen Prosumer mit eigenen Erzeugungsanlagen), die nur 25 % des Stromverbrauchs ausmachten, kein finanzieller Nutzen ergebe. Die Diskutanten waren sich einig, dass Kunden zwar achtsam mit ihren Daten umgehen sollten, die EVUs jedoch in der Pflicht stünden,– wie bisher – eine zuverlässige Energie- versorgung zu gewährleisten. Dazu würden auf Netzebene laut Vanzetta zum Beispiel separate Kommunikationsnetze betrieben. Sieverding argumentierte, dass eventuelle Mehrausgaben zur Verbesserung der Sicherheitsstandards von Netzen nicht zu Kostensteigerungen für die Endverbraucher führen dürften. Diese Kostensteigerungen würden durch Effizienzsteigerungen, die durch die Digitalisierung zu erzielen seien, kompensiert. Vanzetta wies auf die Verlagerung von Verantwortung für die Systemsicherheit auf die Verteilnetzbetreiber (VNB) hin. Unabhängig davon gelte es, die Zusammenarbeit von VNB und Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) zu vertiefen, was im Netz von Amprion sehr gut funktioniere, bestätigte Dr. Cerbe. Auf das Dilemma, welches sich durch die gewünschte Online-Offenlegung von Lastflüssen zwischen Transparenz- und Sicherheitsstreben ergibt, wies Vanzetta hin. Potenziellen Angreifern würden dadurch die Schwachstellen des Systems geradezu präsentiert. Den großen Nutzen von Cloud-Diensten hob abschließend Dr. Schmidt hervor. Durch sie könne die Aktualisierung von Schutzmechanismen einfacher gewährleistet werden. Dabei seien öffentliche Betreiber von gewerblichen Cloud-Diensten zu unterscheiden, die mit der Auswertung der Kundendaten Geld verdienten. Mit Blick auf Zugriffsrechte müsse jedoch bedacht werden, in welchem Land die Datenhaltung erfolge. ts BUCHTIPP Laszlo Bock Work Rules!: Wie Google die Art und Weise, wie wir leben und arbeiten, verändert Vahlen 2016 370 Seiten, gebunden ISBN 978-3800650934 29,80 E Bereits im letzten Jahr hat der Personal chef von Google, Laszlo Bock, dieses Buch in den USA veröffentlicht. Nun ist es auch in deutscher Übersetzung zu haben. Er gewährt darin Einblick in seine Arbeit und damit in die Firmenkultur eines der 26 b ekanntesten Unternehmen unserer Zeit. So erfährt man (überraschenderweise!), dass Google die beste Firma der Welt ist und es unheimlich Spaß macht, dort zu arbeiten. Diese Art der Identifikation muss man bei der Lektüre eines solchen Buches ertragen können. Auch die Referenzen zur amerikanischen Alltagskultur sollten keine größeren Verständnisprobleme hervorrufen, wenn man den Text verstehen möchte. Zur Belohnung wird man mit einer anderen Gedankenwelt konfrontiert, die sich in Sätzen wie „Überlassen Sie den Insassen die Führung der Anstalt“ artiku- liert. Dahinter verbergen sich nicht immer spektakuläre Neuerungen wie etwa „Vertrauen in die Mitarbeiter“. Aber es ist spannend und interessant zu lesen, wie sich all diese Prinzipien in einem Global Player auswirken und ineinanderfügen. Das Buch ist nicht nur eine gute Lektüre für Personalchefs, es öffnet auch ein Fenster in die Zukunft der Arbeitswelt. In diesem Sinne also für Unternehmer genauso wie für Führungskräfte ein empfehlenswertes Werk, das etwas Zeit braucht: Die Seiten sind eng bedruckt und keine „Nebenher-Lek türe“. rk POLITIK < PERSPEKTIVEN 5-6/2016 KOMMISSIONSINITIATIVE ZU SOZIALEN RECHTEN IN EUROPA KEIN EUROPA DER ZWEI GESCHWINDIGKEITEN Die Initiative geht auf Kommissionspräsident Juncker zurück, und nun wird es konkret: Der Wunsch nach mehr Konvergenz in der Euro-Zone, Verbesserung der Arbeitswelt und der europäischen Gesellschaft, wurde im sogenannten „Pillar of Social Rights“ einbezogen, um den sozialen Ansatz der EU zu vervollständigen. Dies stand im Fokus der EBD-Analyse zur sozialen Säule Europas am 8. April 2016, in der das Für und Wider des Entwurfs der Kommission diskutiert wurde. DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK nahmen mit den Verantwortlichen für Europapolitik, Sebastian Müller und Thomas H. A. Schneider, hieran teil. Euroraums angestrebt werden, denn „wir wollen kein Europa der zwei Geschwindigkeiten“, so die Vertreter der EU-Kommission. Das Enddokument werde keine rechtsverbindliche Richtlinie sein, jedoch wurde in den Gesprächen angedeutet, dass eine politische Verbindlichkeit gegeben werden sollte. Die Kommission befindet sich derzeit noch in der Konsultationsphase, bevor zum Jahresende eine Konferenz stattfinden solle. Mit den laufenden Konsultationen werden drei Kapitel in den Fokus genommen: Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, faire Arbeitsbedingungen sowie angemessener und nachhaltiger Sozialschutz. Die Wirksamkeit der Initiative hänge jedoch auch unbedingt von der Implementierung ihrer Richtlinien ab. Bisher ist die praktische Umsetzung bereits bestehender, sozialer Rechte teilweise noch dürftig. DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK waren bei der Analyse der Kommissionspläne zu den sozialen Rechten in Europa vertreten durch Thomas Schneider (links) und Sebastian Müller Was sind Gründe für dieses Projekt? Im Hintergrund dieser sozialen Säule Europas steht der Versuch, die Konsequenzen der Wirtschaftskrise zu reduzieren und auch Konvergenz zwischen den Mitgliedsstaaten zu fördern, demografische Tendenzen hervorzuheben und sich dem Arbeitsmarkt im Wandel anzupassen. Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat die Beschäftigungsquote in Europa stark betroffen; erst im Jahre 2015 fing sie wieder an zu steigen. Auch die Ausgaben für die soziale Sicherung, die als Stabilisator in Krisensituationen dienen sollten, haben nicht die erwünschten Ergebnisse gebracht. Der Arbeitsmarkt habe sich verändert: Immer mehr hochqualifizierte Arbeitskräfte werden benötigt, und viele Arbeitsplätze sind von der Automatisierung von Arbeitsprozessen gefährdet. In Bezug auf Ungleichheiten ist der Trend einer erodierenden Mittelschicht zu beobachten. Das sei insbesondere in den USA sehr deutlich zu sehen. Die EU stehe nun langsam vor derselben Herausforderung. Außerdem bestünden weiterhin Ungleichheiten im Nord-Süd-Gefälle. Zusätzlich zeigen demografische Tendenzen, dass die Gesellschaft immer schneller altere. Davon sind viele EULänder, u. a. auch Deutschland, stark betroffen. Des Weiteren spiele die Geschlechterkluft eine große Rolle, mehr Frauen würden im Arbeitsmarkt benötigt. Hingegen verließen viele Frauen den Arbeitsmarkt zur Erziehung ihrer Kinder. Die Schaffung von Kindertagesstätten stehe dementsprechend im Vordergrund, um diesem Trend entgegenzuwirken. Nachrüstung der sozialen Agenda Die Zielsetzung: EU-Sozialpolitik müsse aktualisiert werden und Konvergenz der Lebensbedingungen innerhalb und außerhalb des Der Dialog ist in einem frühen Stadium. Was in jedem Falle jetzt schon festzuhalten ist: Wenn man sich die obigen Punkte ansieht, ist es eine derart ambitionierte Agenda, dass man berechtigte Zweifel haben kann, dass diese Punkte wirklich alle in diesem Dialog zu einem Konsens geführt werden können. Der DFK wird sich an der Konsultation ebenso beteiligen wie die Diskussion in Berlin und Brüssel weiter verfolgen und sich bei Fortführung und Konkretisierung der Kommissionspläne zu Wort melden. mü Quelle: © EBD Ruth Paserman, stellvertretende Kabinettschefin von Kommissarin Thyssen, stellte die Initiative der Kommission vor. Susanne Hoffmann, Leiterin der Abteilung „Europäische und Internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik, ESF“ im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, hat die Perspektive der Bundesregierung erläutert, Gabriele Bischoff, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) und EBD-Vorstandsmitglied, erstkommentiert. EBD-Analyse zur sozialen Säule Europas 27 PERSPEKTIVEN 5-6/2016 > POLITIK KONFERENZ INFORMATIONSBÜRO DES EU-PARLAMENTS UND ALLIANZ KULTURSTIFTUNG ASYL UND MIGRATION IN DER EUROPÄISCHEN UNION Die Europäische Union, ihre Mitgliedsstaaten und Nachbarn stehen vor einer historischen Herausforderung. Millionen Menschen fliehen als Folge von Kriegen und Konflikten aus ihrer Heimat in Richtung EU. ments, dass die große Herausforderung nur durch eine gemeinsame europäische Lösung gemeistert werden kann. Gleichzeitig äußerte er seinen Unmut über EU-Mitgliedstaaten, die sich kaum oder gar nicht an der Bewältigung der Flüchtlingssituation beteiligten. Schulz betonte außerdem, Grenzen und Mauern seien, gerade an dem historischen Ort, keinerlei Ansatz. Wer Zäune und Mauern fordert, handelt „leichtfertig und geschichtsvergessen“, so Schulz. Martin Schulz stellt sich den Fragen Einige Mitgliedsstaaten der EU leisten viel bei der Aufnahme von Flüchtlingen und streben eine europäische Lösung an. Doch bisher fehlte es an einem gemeinsamen Ansatz in der Europäischen Union, um nationale Alleingänge in der Flüchtlingspolitik zu verhindern. Über diesen Fragen und andere Facetten der Asyl- und Migrationspolitik der Europäischen Union diskutierten zahlreiche politische Persönlichkeiten am 4. April 2016 bei einer Konferenz am Potsdamer Platz, an der u. a. DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK teilnahmen. Keynote Martin Schulz In seiner Keynote verdeutlichte Martin Schulz, MdEP, Präsident des Europäischen Parla- Bei der sich anschließenden Fragerunde erklärt Schulz auch, dass man natürlich sehen müsse, wie das Abkommen mit der Türkei eingehalten wird. Auf entsprechende Nachfrage sprach er sich für die Türkei als verlässlichen Partner aus. Diskussion mit Elmar Brok Im Anschluss diskutierten Elmar Brok, MdEP, Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Europäischen Parlaments, und Dr. Miro Kovač, Minister für Auswärtige und Europäische Angelegenheiten der Republik Kroatien, über „Sicherung der EU-Außengrenzen – Rettung für den Schengen-Raum?“. Hier wurde eifrig und durchaus kontrovers debattiert. So fand Brok deutliche Worte für den Alleingang von Kroatien, Slowenien und Österreich, den Dr. Kovač zuvor noch als positiv und effizient bewertete. Flüchtlingshilfe vor Ort Über die Situation der Flüchtlinge und Asylsuchenden in den einzelnen EU-Staaten tauschten sich Ulrike Lunacek, MdEP, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, und Viola Winterstein, Koordinatorin der Flüchtlingshilfe für die Johanniter-UnfallHilfe e. V. in Berlin, im Nachgang aus. Dabei wurde vor allem auf die Problematik von weiblichen Flüchtlingen hingewiesen, deren Lage in engen, gemischten Aufenthaltsorten oft sehr schwierig ist. Peter Altmaier über aktuelle Aufgaben Auch Peter Altmaier, Chef des Bundeskanzleramts und Bundesminister für besondere Aufgaben, begann in seiner Rede zu „Herausforderungen und Chancen für Deutschland und Europa“ mit dem Dank an die ehrenamt lichen Helfer. Hier sei er selbst über die große Unterstützungswelle in Deutschland überrascht gewesen. Altmaier machte noch einmal klar, dass die Kanzlerin keine generelle Einladung ins Ausland gesendet habe, sondern vielmehr im letzten Jahr auf Bitten einzelner EU-Mitgliedsstaaten zusätzlich Flüchtlinge nach Deutschland zugelassen habe, um dortige Missstände und Überforderung abzumildern. Dies war ein humanitärer und gebotener Akt, so Altmaier weiter. dn BUCHTIPP Florian Mück Der einfache Weg zum begeisternden Vortrag: 5 Minuten Arbeit – 15 einfache Schritte – 50 Dos and Don’ts Redline Verlag 2016 224 Seiten, broschiert ISBN 978-3868816303 16,99 E Eine der großen Ängste der Menschheit: die freie Rede. Je weiter man als Füh- 28 rungskraft kommt, desto höher sind die Ansprüche in Sachen Vortrag. Das erzeugt einen gewissen Druck ... Wer das Gefühl kennt und noch ein wenig Unterstützung und ein paar Tipps brauchen kann, ist bei diesem Buch richtig. Vieles ist nicht neu und sicherlich schon gehört, aber noch einmal für die leichte Lektüre zusammengetragen. 15 Schritte, ebenso wie 50 konkrete Dos und Don‘ts, sollen den Einstieg erleichtern und helfen sicherlich beim Nachschlagen, da das Buch wahrscheinlich mehr als einmal in die Hand genommen wird. rk AUS DEM VERBÄNDENETZWERK < PERSPEKTIVEN 5-6/2016 „BME-WISSENSCHAFTSPREIS“ UND „BME-HOCHSCHULPREIS“ PREISE VERLIEHEN Die Jury würdigte außerdem mit einer Urkunde Dr. Michael Altmann, Julius-MaximiliansUniversität Würzburg, Dr. Philipp Johannes Nolte, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, und Dr. Ala Pazirandeh, Lund University, Schweden, für das Erreichen des Vortrags finales im Wettbewerb. BME-Wissenschaftspreis Im Wettbewerb „BME-Hochschulpreis 2016“ konnte sich in der Kategorie „Uni-Anschlussarbeiten“ Maximilian Merath, Universität Mannheim, mit dem Thema „An Analysis of Recovery Stages and Decision-Processes in Response to Supply Chain Disruptions“ durchsetzen. Die Arbeit befasst sich mit dem Risikomanagement in Supply Chains. Dabei werden Schritte und Einflussfaktoren des Erholungsprozesses und der Entscheidungsfindung in Unternehmen als Reaktion auf Supply ChainStörungen identifiziert und analysiert. Kultur Leipzig, mit dem Thema „Social Media Monitoring in der Beschaffungsmarktforschung“. Die Arbeit untersucht, ob das Analysieren und Beobachten von sozialen Medien für die Beschaffungsmarktforschung grundsätzlich infrage kommt und ob derzeit kostenfreie Social Media Monitoring Tools existieren, die brauchbare Ergebnisse hinsichtlich Funktionalität und inhaltlicher Relevanz liefern. Den BME-Hochschulpreis in der Kategorie „FHAbschlussarbeiten“ gewann Esther Anna-Luise Ortloff, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Die Beiträge der Veranstaltung werden im Tagungsband veröffentlicht (Erscheinungstermin: September 2016). rk/bme Der Gewinner des „BME-Hochschulpreises 2016“ ist Dr. Gavin Meschnig, WHU – Otto Beisheim School of Management, Vallendar. In seiner Arbeit „Decision-Making in CrossFunctional Teams – A Behavioral Perspective on Supplier Selection Decisions“ identifiziert Meschnig die Erfolgsfaktoren, die für eine erfolgreiche Zusammenarbeit cross-funktionaler Teams bei Beschaffungsentscheidungen relevant sind. Durch die Beachtung von insgesamt sieben Hebeln kann die crossfunktionale Zusammenarbeit in SourcingTeams laut Meschnig nachhaltig verbessert werden. BME-Hochschulpreis Quelle: © www.bme.de Auf dem 9. Wissenschaftlichen Symposium „Supply Management“ (14.-15. März 2016) hat der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e. V. (BME) seine Förderpreise für den wissenschaftlichen Nachwuchs verliehen. Studierende, Absolventen, Wissenschaftler und Praktiker trafen sich zum fachlichen Austausch an der Universität Würzburg. V. l.: Dr. Christoph Feldmann, BME-Hauptgeschäftsführer; Maximilian Merath, Universität Mannheim; Dr. Gavin Meschnig, WHU Vallendar; Prof. Dr. Christoph Bode, Universität Mannheim; Esther AnnaLuise Ortloff, HTWK Leipzig; Prof. Dr. Holger Müller, HTWK Leipzig; Prof. Dr. Michael Eßig, Universität der Bundeswehr München DFK ZU GAST BEI DER ZBI-HAUPTVORSTANDSSITZUNG DIGITALISIERUNG BIETET CHANCEN Der ZBI – Zentralverband der Ingenieurver eine e. V. lud DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK am 15. April zur Hauptvorstandssitzung nach Berlin ein und begrüßte u. a. den Bundestagsabgeordneten Sören Bartol, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion. Wilfried Grunau, Präsident des ZBI, begrüßte zu Beginn den Hauptvorstand, höchstes Gremium des Zentralverbands der Ingenieurvereine, sowie die Gäste und eröffnete die Sitzung. Es folgte ein Impuls von Sören Bartol, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion für den Bereich Verkehr, Bau und digitale Infrastruktur sowie Digitale Agenda. Mit der Digitalen Agenda hat die Bundesregierung vor fast zwei Jahren die Grundsätze ihrer Digitalpolitik vorgestellt. Bartol wies darauf hin, dass die Digitale Agenda das ehrgeizige Ziel verfolge, Deutschland in den kommenden Jahren zu einem Motor der Digitalisierung in Europa und der Welt zu machen. Bei der Umsetzung habe die SPD insbesondere dafür gesorgt, dass bei der Förderung des Breitbandausbaus ein guter Kompromiss zwischen den Interessen des Bundes und der Länder gefunden wurde. Das Förderprogramm des Bundes mit rund 2,7 Mrd. E sei gut angelaufen und zeige bereits erste positive Erfolge. Darüber hinaus betonte Bartol auch, dass man bereits jetzt an einer Gigabit-Glasfasernetzaufbaustrategie 2025 arbeiten müsse. wicklung in Deutschland. Daher ist der flächendeckende Breitbandausbau Voraussetzung und ein wesentliches Erfolgskriterium für die Zukunftsentwicklung in Deutschland. Die Mitgliederverbände des ZBI sowie der DFK nutzten anschließend die Möglichkeit, sich untereinander über aktuelle fachliche wie politische Themen weiter auszutauschen. dn Der ZBI warnte vor einem Ausbau paralleler Infrastrukturen, wie sie teilweise schon in einzelnen Regionen auftreten. Auf Nachfrage von Diana Nier, Ressortleiterin Nationale Politik & Public Affairs des DFK, berichtete Bartol über bereits gestartete Programme, um Bildungsinstitutionen mit der notwendigen Technologie auszustatten. Einigkeit bestand darüber hinaus, dass technische Ausstattung nicht allein genügt, sondern vor allem die Lehrkräfte auch entsprechend qualifiziert und stetig fortgebildet werden müssen. ZBI und DFK sehen in der Digitalisierung große Chancen für die Wirtschaft im globalen Wettbewerb und die gesellschaftliche Ent- u. a. 1. Reihe: Wilfried Grunau (Präsident des ZBI) 4. v. l.; Diana Nier (DFK) 5. v. l. und 2. Reihe, 1. v. l. Sören Bartol (MdB) (Quelle: ZBI) 29 PERSPEKTIVEN 5-6/2016 > VGF AUFHEBUNGSVERTRAG STATT KÜNDIGUNG? VORTEILE FÜR ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER Kündigungen sind sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer nicht leicht und werden von Letzteren zudem nicht selten als persönlicher Makel empfunden. Daher ist ein Aufhebungsvertrag in vielen Fällen für beide Seiten ein guter Kompromiss, wenn sich die Wege trennen. DFK sprach mit Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Heike Kroll über die Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrages. schlussfrist von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden muss. Andernfalls ist die Kündigung nicht mehr angreifbar. Kündigungsschutzklagen können – gerade wenn sie unter Umständen über mehrere Instanzen gehen – lange Zeit in Anspruch nehmen. Und der Ausgang ist nicht selten ungewiss. Je länger das Verfahren andauert, umso größer wird das Risiko des Arbeitgebers, ggf. auch für viele Monate Gehalt nachzahlen zu müssen. Aufhebungsverträge beinhalten dagegen eine schnelle Lösung mit klaren Spielregeln. Was veranlasst den Mitarbeiter nicht einfach auf „stur“ zu stellen und abzuwarten, dass eine Kündigung ausgesprochen wird? Dr. Heike Kroll DFK: Was haben Unternehmen davon, einem Mitarbeiter vor Ausspruch einer Kündigung einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung anzubieten? Kroll: Ist erst einmal eine Kündigung in der Welt, tickt die Uhr, da innerhalb einer Aus- Vielfach wird eine Kündigung immer noch als Makel oder Schmach empfunden. Arbeitnehmer tun sich erfahrungsgemäß leichter, im Vorstellungsgespräch dem nächsten Arbeitgeber davon zu berichten, dass man sich einvernehmlich getrennt hat, z. B. weil die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zum Personalabbau zwang, als mitzuteilen, dass einem gekündigt wurde. Zudem wird nicht immer mit Begeisterung aufgenommen, wenn der neue Arbeitgeber erfährt, dass der Bewerber seinen bisherigen Arbeitgeber verklagt hat oder das Klageverfahren unter Umständen sogar noch läuft. Aber eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage führt doch dazu, dass die Kündigung für unwirksam erklärt wird und man seinen oder zumindest einen vergleichbaren Arbeitsplatz zurückerhält. Wäre das nicht der Königsweg für den Arbeitnehmer? Das sollte man meinen. Dem ist aber nicht so. Nach einer Kündigungsschutzklage ist das Arbeitsverhältnis eigentlich in nahezu allen Fällen vergiftet. Man „verzeiht“ es dem Arbeitnehmer nicht, dass er das Verfahren gewonnen hat. Daher ist die Rückkehr fast nie von langer Dauer. Arbeitgeber können – im Rahmen der rechtlich zulässigen Möglichkeiten – einem Arbeitnehmer durchaus das Leben schwer machen. Oder sie starten nach einer gewissen Zeit einen erneuten Versuch und sprechen dieses Mal vielleicht eine Kündigung aus, die besser begründet ist. Was ist aus Sicht des Unternehmens bei Abschluss des Aufhebungsvertrages am wichtigsten? Das ist sicherlich eine umfassende Ausgleichsklausel, nach der – abgesehen von BUCHTIPP Alvin E. Roth Wer kriegt was – und warum? Bildung, Jobs und Partnerwahl: Wie Märkte funktionieren Siedler Verlag 2016 304 Seiten, gebunden ISBN 978-3827500441 24,99 E Ein Nobelpreisträger und Professor für Wirtschaft erklärt Märkte. Klingt nicht ungewöhnlich, aber unspannend. Das Gegenteil 30 ist in diesem Buch der Fall. Was s icherlich damit zu tun hat, dass sich Roth Märkten widmet, die wir nur auf den zweiten Blick als solche wahrnehmen, weil sich die dort „gehandelten Dinge“ meist nicht kaufen lassen. An vielen konkreten Beispielen aus Beruf und Alltag, von der Schulwahl bis zur Jobsuche, vom Wochenmarkt über die Online-Partnervermittlung bis zur Organspende, zeigt er, wie die verschiedenen Märkte funktionieren, die unser Leben bestimmen. Das führt dann eben auch zu der Frage, wie etwa Nierenkranke den richtigen Organspender finden und wie Tauschringe funktionieren. (Das Buch lag als eBook vor.) rk VGF < PERSPEKTIVEN 5-6/2016 den Ansprüchen aus dem Aufhebungsvertrag – keine weiteren Ansprüche des Arbeitnehmers mehr gegen den Arbeitgeber bestehen. Schließlich ist Sinn und Zweck des Aufhebungsvertrages eine schnelle und vor allem auch abschließende Lösung. Darf man eigentlich ausstehende Gehälter einfach in eine Abfindung umwandeln? Für den Arbeitnehmer ist das doch auch attraktiv, da auf eine Abfindung keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen und eine Abfindung steuerbegünstigt wird. Vor einer solchen Vereinbarung kann man – beide Seiten – nur warnen. Bei der nächsten Betriebsprüfung drohen dem Unternehmen hohe Nachzahlungen, Säumniszuschläge oder sogar strafrechtliche Konsequenzen. Auch der Arbeitnehmer sollte niemals seine Kündigungsfrist zugunsten einer höheren Abfindung verkürzen. Denn das hat nachteilige Folgen beim Bezug von Arbeitslosengeld. Es droht ein sogenannter Ruhenstatbestand beim Bezug von Arbeitslosengeld. Der Anspruch verschiebt sich auf einen späteren Zeitraum. Apropos Arbeitslosengeld. Ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages eigentlich unschädlich für den Arbeitnehmer? Es wäre unseriös zu behaupten, dass der Abschluss eines Aufhebungsvertrages ohne Nachteile für den Arbeitnehmer ist. Konkret muss der Arbeitnehmer mit einer sogenannten Sperrzeit rechnen. Damit erhält er die ersten drei Monate kein Arbeitslosengeld, je nach Krankenversicherung muss er zudem im ersten Monat der Sperrzeit die Versicherung selbst zahlen. Und insgesamt verkürzt sich die Gesamtbezugsdauer um ein Viertel. Bis zum Alter von 50 hätte man Anspruch auf 12 Monate Arbeitslosengeld. Ab dem 50. Lebensjahr sind es dann 15 Monate, ab 55 18 Monate bis zu 24 Monaten nach Vollendung des 58. Lebensjahres. Ein Viertel davon zu verlieren, tut schon weh. Gibt es eine sichere Möglichkeit, die Sperrzeit zu vermeiden? Viele behaupten, dass eine Sperrzeit dadurch vermieden werden kann, dass aus dem Aufhebungsvertrag deutlich hervorgeht, dass dieser zur Vermeidung einer unumgänglichen betriebsbedingten Kündigung ausgesprochen wurde. Die Praxis zeigt aber, dass dies nur in ca. 50 % der Fälle hilft. Will man wirklich einen sicheren Weg gehen, z. B. da man aufgrund seines Alters nicht mehr mit einer Anschlussbeschäftigung rechnet und daher auf die 24 Monate Arbeitslosengeld angewiesen ist, muss man die Kündigung abwarten und vergleicht sich dann erst vor Gericht. Ist die Abfindung eigentlich – wenigstens zum Teil – steuerfrei? Leider nicht. Steuerfreie Abfindungsbeträge gibt es längst nicht mehr. Aktuell wird der gesamte Abfindungsbetrag nach der sogenannten Fünftelungsregelung versteuert. Voraussetzung ist zum einen, dass die Abfindung in einem Kalenderjahr gezahlt wird, und zum anderen, dass in dem Jahr des Zuflusses der Betroffene insgesamt – also zzgl. der Abfindung – mehr verdient als im Vorjahr. Die Fünftelungsregelung, nach der die Abfindung fiktiv auf fünf Jahre verteilt wird, wirkt sich bei sehr hohen Einkünften und Abfindungen im Ergebnis nicht aus. Im Internet finden sich sehr viele Abfindungsrechner. Hier kann man selber ungefähr schauen, wie hoch der individuelle Steuersatz auf die Abfindung ist. Tendenziell kann man aber sagen, dass bei einer Beendigung zum Jahresende die Auszahlung im Januar des Folgejahres zu einem geringeren Steuersatz führt. Wir reden von solcher Selbstverständlichkeit von Abfindungen. Hat der Arbeitnehmer denn überhaupt einen Anspruch auf eine Abfindung? Ein Anspruch auf Abfindung besteht nur in bestimmten Fällen. Etwa wenn sie im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung, einer Sprecherausschuss-Vereinbarung gemäß § 28 Abs. 2 Sprecherausschussgesetz oder im Sozialplan verankert ist. Ansonsten ist eine Abfindung frei verhandelbar. Die sogenannte Regelabfindung beträgt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung. Entscheidend für die Höhe der Abfindung sind aber letztendlich die Prozessaussichten im Rahmen eines eventuellen Kündigungsschutzprozesses. Je höher die Wahrscheinlichkeit, dass der Arbeitnehmer einen Prozess gewinnt, desto mehr Abfindung springt heraus. Daher ist es auch so wichtig, einen Aufhebungsvertrag nur unter Einbeziehung eines kompetenten Anwalts abzuschließen. Denn die Tücke steckt bekanntlich im Detail. BUCHTIPP Peter Brandl Kommunikation ... und was Sie darüber wissen sollten, um sich das Leben leichter zu machen Gabal Verlag 2. Auflage 2015 184 Seiten, gebunden ISBN 978-3869366364 19,90 E An Büchern, die Kommunikation erklären, hat es in der Regel keinen Mangel. Das Besondere an diesem Band ist ein Ausflug in die Kommunikationstheorie und ihre Basics, ohne jedoch theoretisch zu werden. Den kleinen „Lesehäppchen“ werden Übungen und hervorgehobene Kernsätze beigefügt. Am Ende der Kapitel gibt es Zusammenfassungen. Insgesamt ist auch in diesem Buch nichts Neues zu finden, aber die knappe Art der Präsentation macht es für Einsteiger und Fort geschrittene l esenswert. Die „Neulinge“ erhalten einen sehr guten Überblick über ein doch recht weites Feld. Die Profis können schnell und unkompliziert nachlesen, was sie v ielleicht gerade nicht „griffbereit“ haben. rk 31 PERSPEKTIVEN 5-6/2016 > YOUNG LEADERS SCHWERPUNKT EMPLOYER BRANDING SCHLECHTE BEWERTUNGEN SCHRECKEN BEWERBER AB Eine schwache Arbeitgeber-Marke schreckt Fachkräfte ab: Fast jeder fünfte SocialMedia-Nutzer, der im Internet auf Jobsuche geht, hat sich schon einmal gegen ein kon- kretes Stellenangebot entschieden, weil das Unternehmen im Internet schlecht bewertet wurde. Das zeigt der online-repräsentative „Social Media-Atlas 2015/2016“ der Hamburger Kommunikationsberatung Faktenkontor und des Marktforschers Toluna. Quelle: Fotolia, © momius Social-Media-Nutzer auf informieren über den Ruf eines Unternehmens Die Jobsuche im Internet ist beliebt: 63 % der Social-Media-Nutzer in Deutschland suchen im Internet nach Stellenangeboten. Überwiegend setzen sie dabei allerdings auf klassische Web-1.0-Angebote: 70 % besuchen Online-Stellenbörsen, 63 % das Online-Portal der Arbeitsagentur. Einfach nur eine Stellenanzeige zu schalten, reicht für Unternehmen aber trotzdem nicht aus, um in Zeiten des Fachkräftemangels die besten Mitarbeiter für sich zu gewinnen. Entscheidend ist eine wohlverdiente und gut kommunizierte Reputation als guter Arbeitgeber. Denn die Social-Media-Nutzer auf Jobsuche informieren sich im Web auch über den Ruf des Unternehmens – ist der schlecht, haben schon 19 % von ihnen Stellenangebote deshalb abgelehnt. „Die Zahlen zeigen: Wer das Employer Branding vernachlässigt, wird im Kampf um die besten Arbeitnehmer den Kürzeren ziehen und damit dem eigenen wirtschaftlichen Erfolg schaden“, mahnt Dr. Roland Heintze, Experte für Social Media und Reputationsmanagement beim Fakten kontor. Besonders beliebt ist die Jobsuche im Netz bei Leuten zwischen 20 und 39 Jahren: 73 % der Social-Media-Nutzer im Alter von 20 bis 29 Jahren und 74 % im Alter von 30 bis 39 Jahren suchen im Internet nach Stellenangeboten. rk VERÄNDERUNGSMITTEILUNG Ich bin umgezogen/ziehe um und wohne ab dem Name, Vorname Straße Mitgliedsnummer PLZ, Ort Ich habe meinen Arbeitgeber gewechselt Name und Adresse des Arbeitgebers Branche/Wirtschaftszweig tätig als Regionalgruppenzugehörigkeit Spezifische RG gewünscht? Wenn ja, welche? Ich bin in den Ruhestand getreten seit dem Bitte berechnen Sie den ermäßigten Pensionärsbeitrag und melden Sie mich zur zuständigen Pensionsgruppe um. DatumUnterschrift 32 YOUNG LEADERS < PERSPEKTIVEN 5-6/2016 WORK-LIFE-BALANCE: EIN THEMA FÜR BEIDE GESCHLECHTER KARRIERE UND LEBENSPRIORITÄTEN VERBINDEN Naujoks, für Personal verantwortlicher Partner bei Bain & Company. „Sie sind nicht mehr ausschließlich auf die Karriere fokussiert, sondern streben ein erfülltes Leben in vielen Dimensionen an.“ 40 % der Studentinnen und sogar 42 % der Studenten betrachten den ständigen Kompromiss zwischen Beruf und anderen Ambitionen als das größte Hindernis für ihre Karriereziele. Männer definieren beruflichen Erfolg nach wie vor anders Unternehmen und Universitäten müssen sich auf die neuen Bedürfnisse einstellen Viele der befragten männlichen Studierenden formulieren Bedürfnisse, die früher als traditionell weiblich galten. Wichtiger als ein hohes Gehalt oder Prestige ist für 59 % der MBA-Aspiranten, in ihrem Beruf etwas Positives zu bewirken. 51 % möchten im Laufe ihrer Karriere ein soziales Projekt verwirklichen. Und 44 % wünschen sich eine Auszeit ohne berufliche Nachteile. „Abzuwarten bleibt, wie viel Teilnehmer an der Studie später diese Wünsche tatsächlich umsetzen wollen und können oder ob die Erfahrungen im Berufsleben und die persönlichen Lebensumstände die Einstellung zu diesen Themen verändern. Spannend wäre es daher, die befragten Personen im Abstand einiger Jahre noch mal zu befragen“, kommentiert DFK-Vorstand Dr. Ulrich Goldschmidt diese Ergebnisse. Arbeitgeber müssen sich auf veränderte Prioritäten in der Lebensplanung ihrer künftigen Führungskräfte einstellen. Work-LifeBalance ist nicht nur ein Thema für Frauen. Für fast ebenso viele Männer wiegen ihre Lebensprioritäten inzwischen schwerer als eine berufliche Karriere. Zu diesem überraschend klaren Ergebnis kommt die aktuelle Studie „Integrating work and life – it’s not just a woman’s issue anymore“ der internationalen Managementberatung Bain & Company nach der Befragung von 1.500 MBAStudierenden und -Absolventen in den USA. Klare Unterschiede zwischen den Geschlechtern gibt es nach der BAIN-Studie hingegen weiterhin bei der Definition des beruflichen Erfolgs: Für 37 % der Studierenden ist finanzieller Wohlstand zweitwichtigstes Ziel. Bei den Frauen liegt dieses Bestreben mit 23 % lediglich auf Rang fünf. Außerdem nennen männliche Top-Absolventen Technologiekonzerne und unternehmergeführte Firmen als zwei von drei Wunscharbeitgebern, während Frauen auch starkes Interesse an Branchen mit gesellschaftlicher Bedeutung haben. Dass ihnen das Erreichen ihrer nicht beruflichen Ziele wichtiger ist als eine schnelle Karriere, sagen 50 % der weiblichen und 51 % der männlichen MBAs. Darüber hinaus geben nur noch 32 % der Studentinnen und 36 % der Studenten dem beruflichen Aufstieg den Vorzug. „MBA-Studierende von heute denken intensiv darüber nach, was sie beruflich und persönlich erreichen wollen“, analysiert Dr. Henrik Wirtschaft und Bildungswesen müssen reagieren Dr. Ulrich Goldschmidt Immer mehr Studierende wollen Karriere und andere Lebensprioritäten verbinden Berufliche Wünsche von Frauen und Männern nähern sich an Prestige und Top-Gehalt sind weniger wichtig als persönliche Ziele Die Ergebnisse dieser Umfrage haben Konsequenzen sowohl für Unternehmen als auch für Ausbildungsstätten. Sie müssen sich auf die veränderten und flexibleren Karrierewünsche der Studierenden einstellen – die einen, um für die Top-Absolventen interessant zu bleiben, die anderen, um nicht an der Realität vorbei auszubilden. Die besten MBA-Programme galten bisher als Startrampe für eine intensive Karriere mit langen Arbeitstagen und vielen privaten Kompromissen. Die Unternehmen konnten sich darauf verlassen, dass ihre High Potentials alles dafür tun würden, um schnell aufzusteigen. Doch diese Zeiten sind vorbei. „Die aufstrebende neue Generation der Konzernlenker und Unternehmer zwingt die Wirtschaft zu akzeptieren, dass Karriere um jeden Preis nicht mehr das dominierende Ziel ist“, betont Bain-Partner Naujoks. Für Unternehmen heißt es daher, mehr zu tun, als nur über Flexibilität zu reden. Sie müssen zeigen, dass es in ihrer Firmenkultur verschiedene Optionen für den Weg ins Top-Management gibt. Dazu gehören moderne Arbeitsmodelle wie Teilzeitbeschäftigung, Jobsharing, Homeoffice sowie Auszeiten, die der Karriere nicht schaden. „Es geht nicht länger nur darum, ein Talent möglichst schnell nach oben zu katapultieren“, so Naujoks. „Vielmehr gilt es, Führungspersönlichkeiten zu entwickeln, die in ihrem Beruf, aber auch in anderen Lebensbereichen erfolgreich sind.” Work-Life-Balance ist heute ein Thema für beide Geschlechter Viele Unternehmen müssen ihre Beförderungsmechanismen überdenken, damit sich die neuen flexiblen Arbeitsmodelle durchsetzen können. Wer das schafft, zieht Spitzentalente nicht nur an, sondern bindet diese weiblichen und männlichen High Potentials auch langfristig an sein Unternehmen. BainPartner Naujoks stellt fest: „Arbeitgeber können es sich nicht länger leisten, die mehrdimensionalen Lebensziele der jungen Generation zu ignorieren oder als reines Frauenthema zu behandeln.“ DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK sehen sich darin bestätigt, dass sich Arbeitgeber künftig mehr als bisher bei potenziellen Mitarbeitern bewerben müssen. Work-Life-Balance wird damit zu einem Employer-Branding-Thema. Wer als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen werden will, muss ein Arbeitsumfeld anbieten, das den Lebensprioritäten künftiger Mitarbeiter Rechnung trägt. 33 PERSPEKTIVEN 5-6/2016 > YOUNG LEADERS SCHWERPUNKT EMPLOYER BRANDING FÜHRUNGSKULTUR MACHT ARBEITGEBER ATTRAKTIV von Stefan Riefler und ergänzt: „Junge Führungskräfte möchten sichtbar sein, mit Sicherheit und Struktur in Aufgaben hineingehen. Wirksamkeit ist ihnen wichtig, und sie fordern diese auch ein.“ Harter Wettbewerb um Talente Stefan Riefler Wer bekommt die besten Köpfe und wie? Diese Kernfrage einer Markenstrategie als Arbeitgeber führt heute direkt zum Thema Unternehmens- und Führungskultur. Zusammen mit Faktoren wie Gehalt, Image der Produkte, Standort und Aufstiegs- und Entwicklungschancen macht Führung den Markenwert eines jeden Unternehmens als Arbeitgeber aus. Unternehmen und ihr Innenleben, also auch die Art, wie dort geführt wird, sind heute viel transparenter als früher. Das ist eine Chance, gerade bei den jungen Mitarbeitern, Bewerbern und Interessenten, die man erreichen will. Die Mitarbeiter im Haus tun es zunehmend. Und insbesondere junge Bewerber der Generationen Y (nach 1985 geborene) und Z (nach 1995 geborene) interessieren sich vermehrt dafür, wie in einem Unternehmen geführt wird. Der Umgang mit Führung ist nach einschlägigen Studien der wichtigste Kulturfaktor für den Erfolg, noch vor dem Umgang mit Leistung und Erfolg, Strukturen und Prozessen oder Veränderungen. Gerade die jüngeren Mitarbeiter und Manager akzeptieren heute keine Führung aus dem 20. Jahrhundert mehr. „Wie ein Unternehmen tickt und wie dort wirklich geführt wird, ist für Interessenten entscheidend, und das auch jenseits von Etiketten wie ‚Great Place to work‘“, sagt Rainer Wegerhoff, Leiter Geschäftsbereich Inhouse beim Beratungsunternehmen ComTeam. Er hat viel mit jungen Potenzialträgern zu tun 34 Eine entwickelte Führungskultur lässt Unternehmen im Markt potenzieller Mitarbeiter gut dastehen und bindet das bestehende Team. Der Wettbewerb um junge Talente wird ständig härter, der Attraktivitätsdruck nimmt zu, auch durch die demografische Entwicklung. Der Umgang zwischen schon erfahrenen und noch jüngeren Führungskräften gewinnt ebenso an Relevanz wie die Frage, wie mit Konflikten umgegangen wird. „Die Jungen sind mit Transparenz auf Augenhöhe unterwegs, laufen nicht jemandem hinterher“, sagt Arne Stoermer, Inhaber von Stage Academy, einem Personalentwicklungs-Dienstleister „Sie wollen mitgestalten, die Kultur mitprägen“, ist er überzeugt. Die Art der Führung wird zum Teil der Marke des Unternehmens als Arbeitgeber. Dabei trägt die Führungskultur meist kein Markenzeichen, aber ein deutliches Profil, das die Beteiligten kennen und erkennen, gewollt oder ungewollt. Quelle: © KommMan.de Führung ist heute einsehbar Führungskultur strahlte früher weniger nach außen, viele Mitarbeiter lernten sie erst kennen, wenn sie im Unternehmen beschäftigt waren. Für den Markt der jungen Interessenten ist es heute völlig normal, sich auch ein Bild vom Führungsverhalten zu machen. Man informiert sich über das Internet und Social Media über die Firma und ihre Chefs, vergleicht mit anderen Unternehmen. Portale wie Kununu bieten unter dem Kriterium „Vorgesetztenverhalten“ einen recht schonungslosen Einblick in die Führungskultur. Da ist beispielsweise zu erfahren, wo eine große deutsche Versicherung auf einer Skala von 1 bis 5 steht: bei 3,35. Einer der größten Softwareanbieter rangiert daneben mit 3,88 deutlich besser. Klar verbreiten sich Informationen zu Führungskultur nach wie vor auch klassisch: Man kennt jemanden, der wiederum jemanden kennt aus dem Unternehmen. Und der erzählt, wie dort mit den Leuten umgegangen wird. Medien machen Arbeitgebermarken Gute Chancen, an seiner Arbeitgebermarke zu arbeiten, bieten die klassischen Medien: TV, Hörfunk, Zeitungen und Zeitschriften. Junge Interessenten nutzen diese Kanäle auch, aber eben online. Wenn Wolfgang Grupp, der „Mr. Trigema“, oder Dirk Rossmann, Inhaber der gleichnamigen Drogeriemarkt-Kette, in einer Talkshow auftreten, sitzen sie dort nicht nur als Vertreter ihrer Produktmarken. Sie verkörpern ein Bild von der Führung in ihrem Laden, von der Haltung gegenüber den Mitarbeitern. Und ein Geschäftsführer eines Unternehmens, der einer Regionalzeitung, einem Hörfunksender oder einem Fachmedium ein Interview gibt, spricht damit, gerade wenn die Firma keine Konsumgüter herstellt, hauptsächlich eine Zielgruppe an: potenzielle Mitarbeiter und die eigenen Leute. Da kann in jeder Antwort auch ein Teil der Führungskultur erkenn- und spürbar werden. Als Arbeitgeber sollte man die Medien nutzen, Präsenz anstreben. Auch damit transportiert man Führungskultur und zeigt, was einen ausmacht. So wird man im Wettbewerb um kluge, fleißige, agile und smarte Köpfe nicht von vornherein übersehen. Wenn man nicht gerade Google heißt und mit dieser Produktmarke schon so stark strahlt, dass man aus weltweit zwei Millionen Bewerbern jährlich wählen kann. Kontakt: Stefan.Riefler@KommMan.de Stefan Riefler ist Inhaber einer Agentur für Kommunikationsmanagement in München. Darüber hinaus ist er Lehrbeauftragter für Kommunikation/PR und Markenthemen an Universitäten. FÜHRUNG UND MANAGEMENT < PERSPEKTIVEN 5-6/2016 SCHWERPUNKT EMPLOYER BRANDING LEADERSHIP BRANDING von Ralf T. Krüger, Leiter Kommunikation, DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK Leadership Branding wird, ausgehend von US-amerikanischen Konzepten, häufig als Markenpositio nierung der Top-Führungskräfte, also beispielsweise CEOs, verstanden. Es ist aber mehr. Vor allem ist es, wie der Almanach der Moderne – Wikipedia – schreibt, „ein Organisationsentwicklungsprozess mit dem Ziel, die Führung eines Unternehmens markenorientiert zu gestalten. Er soll sicherstellen, dass Führungskräfte sich im Sinne der Unternehmensziele authentisch verhalten.“ Es geht also um eine Auseinandersetzung der Unternehmensmarke mit Führung. Führung hat damit auch großen Einfluss auf die Arbeitgebermarke. also nur versucht, das Image, die Sicht von außen oder Perspektive des Marktes, auf Hochglanz zu bringen, wird schnell an die Grenzen stoßen. Wer nur die Absatzmittler, Wettbewerber oder „Nachfrager“ allgemein im Blick hat, ist auf dem „Auge nach innen“ blind. Auch das moderne Marketing hat sich von einer solch unidirektionalen Sicht schon lange verabschiedet. Daher gilt die Weisheit „Mitarbeiter sind die besten Botschafter“ besonders hier. Im Guten wie im Schlechten. Gerade wenn es, wie bei der Arbeitgebermarke, um Menschen geht, reagieren potenzielle Arbeitnehmer, Kunden etc. sensibler als sonst. Dagegen hilft nur, wenn die Marke tatsächlich von allen „gelebt“ wird, anders ist Employer Branding zum Scheitern verurteilt. Führungskräfte führen – auch in Markenfragen Ralf T. Krüger Marke ist mehr als ein Image Die Arbeitgebermarke soll dem Unternehmen auf vielfältige Weise zum Vorteil gereichen. Employer Branding (die Schaffung der Arbeitgebermarke) demnach als Weg u. a. die Kundenzufriedenheit und die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern. Bei all diesen (berechtigten) Gedanken um die Wirkung der Marke nach außen ist bei vielen Unternehmen die Frage der von innen kommenden Markenführung und -entwicklung unter die Räder der Marketingmaschine geraten. Die Kraft einer Marke kommt von innen. Ihre Werte, ihre Kompetenz, kurzum das, was sie ausmacht. Authentisch zu sein, ist dabei eine Währung, die sich in Glaubwürdigkeit auszahlt. Wer in Sachen Employer Branding Eine besondere Rolle nehmen dabei die Führungskräfte des Unternehmens ein. Denn: Die Art und Weise, wie ein Unternehmen geführt wird, ist auch für die Markenentwicklung wichtig. Die Stabilität eines Hauses basiert nicht auf der schönen Fassade, sondern auf dem Fundament. Konkret sind dies eine klare Markenidentität des Unternehmens und eine der Marke entsprechende Mitarbeiterführung. Wer meint, dies an die Marketingabteilung delegieren zu können, sollte es sich zweimal überlegen. Führungskräfte sind die Repräsentanten der Marke und des Unternehmens. Je höher sie im Unternehmen stehen, desto deutlicher wird dies. Wenn der Chef einer Bank 50 Millionen für Peanuts hält, wird das Vertrauen der Privatkunden dadurch nicht gesteigert. Nach diversen fragwürdigen Markenentscheidungen rund um das Privatkundengeschäft (Bank24) wird die Deutsche Bank in diesem Sektor heute als wenig kompetent wahrgenommen. Dort wo es an Glaubwürdigkeit mangelt kommen eben die Zweifel. Marke und Führung sind kein Widerspruch Führung und Marke sind zunächst nur abstrakte Begriffe, haben aber eine ähnliche (organisationale) Bedeutung, in dem sie Sinn stiften, Vertrauen schaffen oder die Bindung an ein Unternehmen erhöhen. Bei der Marke erkennen wir diese Werte durch den selbstverständlichen Griff ins Regal zu einem bestimmten Produkt. „Unsere“ Marke leitet unsere Handlung. Nichts anderes soll Führung auch tun. Lebendig und wirksam wird sie aber erst durch handelnde Personen. Daher reicht es nicht aus, auf die Spitzen der Unternehmen zu schauen. Wenn Führungskräfte im Sinne des Unternehmens handeln, müssen sie den Erfolg der Unternehmensmarke im Auge haben. Dafür ist es aber wichtig, dass die Führungskräfte verstehen, wofür die Marke steht. Mehr noch, sie müssen hinter der Marke stehen, sich damit identifizieren und sie „leben“. Beispiele für eine starke Marke und eine starke Führungskultur gibt es genug: Apple und Google sind nur zwei davon. Und: Sie gehören zu den wertvollsten Marken der Welt. Augenscheinlich funktioniert der Ansatz also. Wofür stehe ich? Die Identifikation mit der Marke bedeutet keine Aufgabe des Selbst, sondern dass sich die Führungskraft in ein „Alignment“ (engl. Ausrichtung) mit der Marke bringen muss. Die Marke hat eine Antwort auf die wichtige Frage: „Wofür stehst du?“ Diese Frage muss sich auch das Management stellen. Kein kleines Problem, da die wenigsten dies 35 PERSPEKTIVEN 5-6/2016 > FÜHRUNG UND MANAGEMENT für sich selbst geklärt haben. Ein Mangel an einer passenden Antwort wird sichtbar werden. Nach innen und nach außen. Verunsicherung erzeugt Misstrauen und mangelnde Authentizität. Wenn ich nicht an Kreativität glaube, bin ich vielleicht bei Apple falsch. Überspitzt gesagt: Als Veganer muss ich gut überlegen, ob ich für eine Wurstfirma arbeiten kann. Das ist nicht einfach eine Frage persönlicher Werte, aber sie kann es sein. Leicht erreicht dies eine moralische Ebene, die hier gar nicht betrachtet oder gar bewertet werden soll. Selbstreflexion ist aber Bestandteil der Arbeit mit und an der Marke des Unternehmens. Dabei bedarf es nicht der Selbstaufgabe der eigenen Person. Ziel ist eine größtmögliche Kohärenz zwischen dem Selbstverständnis des Unternehmens und dem Führungsverständnis der Manager. Der Mangel daran wird schnell offenbar, etwa dort, wo von Nachhaltigkeit gesprochen wird und gefälschte Abgaswerte im Spiel sind. Oder in der anschließenden Unternehmenskrise um Boni gefeilscht wird. Dies alles lässt sich leicht ethisch und moralisch analysieren und bewerten. Aber darum geht es gar nicht. Es entsteht ein Schaden für die Marke, der durch das Führungspersonal ausgelöst wird. Oder wer denkt derzeit beim Namen Volkswagen an Nachhaltigkeit? Unternehmen müssen als Marke agieren Im ersten Schritt war die Annahme, dass die Marke die Frage „Wofür stehst du?“ beantwortet. Es gibt aber genügend Unternehmen, die sich selbst (noch) nicht als Marke sehen oder verstehen. Dieser Mangel an Selbstverständnis führt dazu, dass diese Firmen nicht nur keine Antwort auf die oben genannte Frage haben, sondern auch ihren Führungskräften eine andere nicht stellen können: „Passt das, was du tust, zu dem, wofür wir als Unternehmen stehen?“ Gerade im Kontext des Employer Branding keine gute Ausgangslage. Von der eigentlich richtigen und wichtigen Frage „Passt die Markenpositionierung zu unserer Führung?“ sollte man besser nicht sprechen, weil in den meisten Firmen die Führung gar nicht Teil des Prozesses zur Erarbeitung der Markenpositionierung ist. Hier liegt aber noch sehr viel Potenzial für eine authentische Marke, da Führung die Identität eines Unternehmens stark prägt. Und Marke sich ja von innen nach außen entwickelt. Obwohl die Kultur in den Unternehmen von den Führungskräften bestimmt wird, scheint der Versuch, es umgekehrt zu machen, an der Tagesordnung zu sein. 36 Das Leid mit den Leitlinien In keinem der großen Unternehmen dürfen sie mittlerweile fehlen, die Leitbilder und -linien. Doch oft genug sind diese zu lang, zu überfrachtet und wenig zugespitzt. Nicht nur aus diesem Grund wird da leider oft für den Papierkorb produziert, weil es auf der Arbeitsebene niemals ankommt. Zumal, wenn in langen Sätzen Selbstverständlichkeiten formuliert werden und „zur Strafe“ in Besprechungszimmern und Aufenthaltsräumen hängen. Bei näherer Betrachtung von Marken fällt jedoch auf, dass diese anders sind: fokussiert, auf den Kern reduziert. (Zumindest sollte sie so sein.) So kann die Unternehmensmarke dann auch für die Führung dienen. Und man muss sich keine schwierigen Leitsätze merken. Mit einem starken Markenprofil lassen sich leichter große und kleine strategische Entscheidungen treffen. Und sei es manchmal nur mit dem Wissen, was nicht richtig ist. So wurde bei der Kommunikationsagentur Scholz & Friends bei jedem Meeting, jeder Vorstellung, jeder Präsentation etc. immer eine entscheidende Frage gestellt. Nicht „Können wir das verkaufen/abliefern/machen?“, sondern „Ist das Scholz?“. Starke Marken sind eindeutig und nicht verwechselbar. Ob man dabei an BMW (Freude am Fahren) oder dm („Menschenfreundlichkeit“) denkt, ist nicht entscheidend. Aber bei jeder dieser Marken sind die Gedanken bezüglich Entscheidungen schon vorprogrammiert. Die Reduktion auf wesentliche Aspekte hilft hier mehr als manches Leitbild. Personal Branding Die klare Profilierung von Marken ist als wichtiger Aspekt deutlich geworden. Ebenso ist die Bedeutung von Führungskräften, die einen besonderen Einfluss darauf haben, ob und wie sich Menschen dem Unternehmen verbunden fühlen. Ob als Kunden, Mitarbeiter oder gar zukünftige Mitglieder der „Firmenfamilie“. Sie sind der Transmissionsriemen, um (Marken)Werte bzw. ihre „Kraft“ weiterzutragen an diese (Ziel)Gruppen. Auch ist klar, dass dort, wo sie nicht authentisch wirken oder sind, ihre Glaubwürdigkeit bzw. die der Firma riskieren. Dies führt zu einer weiteren Kluft. In der Erkennung der Bedeutung der Marke hat sich auch das Verhältnis der einzelnen Führungskraft zu dem Thema verändert. Der offensichtliche ökonomische Vorteil, eine Marke zu sein, ist über das Personal Branding (Schaffen einer Personenmarke) bis zur Einzelperson vorgedrungen. Fragen des persönlichen Fortkommens werden auch über die Auseinandersetzung mit der eigenen Positionierung innerhalb des Unternehmens wahrgenommen. Ein durchaus richtiger Prozess. Personen können Marken sein, und gewisse Mechanismen, die es unbestreitbarerweise gibt, können und sollten beeinflusst werden. Schließlich haben alle schon – stark verkürzt gesagt – die Erfahrung gemacht, dass nicht immer der kompetenteste Kollege befördert wird. Die dahinterliegenden Wirkungsweisen lohnen die Auseinandersetzung. Ich-Marke vs. Firmen-Marke Im Zusammenhang mit dem Leadership Branding erweitert es sich hier um eine Dimension. Führung muss sich an der Unternehmensmarke ausrichten. Als Führungskraft also das Alignment mit der Marke des Unternehmens und mir schaffen. Wenn ich authentisch und glaubwürdig bleiben will, muss meine Personenmarke, meine Personal Brand, sich ebenfalls „ausrichten“. Eine (mögliche) Kluft zwischen den „Personal Brands“ des Managements und der Unternehmensmarke wird wahrgenommen werden. Vielleicht nicht vom Kunden, aber sicherlich von den Mitarbeitern. Der oben genannte „Veganer in der Wurstfabrik“ als überspitztes Beispiel macht es deutlich. Eine persönliche Positionierung kann nicht (dauerhaft) gegen das Leadership Branding und die „übergeordnete Marke“ verstoßen. Aber: Auch wenn sich die Person und ihre Marke der Firmenmarke unterordnen muss, bleibt der (theoretische) Spielraum für Führungskräfte, eine eigene Marke zu entwickeln. Das WIE kann aber nur am Einzelfall und der jeweiligen Situation entschieden werden. So allgemeingültig Firmenmarken sind, so unterschiedlich sind die Voraussetzungen für Personenmarken. Keine zwei Personen in der gleichen beruflichen Situation werden die gleiche Personal Brand entwickeln (können). Fazit Ein Marke kann nicht stark werden, ohne dass sie von Menschen gelebt wird. Das gilt auch und vor allem für das Employer Branding. Dabei kommt den Führungskräften eine besondere Rolle zu. Sie können über markenspezifische Führung ungenutzte Potenziale eines Unternehmens „heben“. FÜHRUNG UND MANAGEMENT < PERSPEKTIVEN 5-6/2016 SCHWERPUNKT EMPLOYER BRANDING IN DIE FALSCHE RICHTUNG von Sascha Theisen und Dr. Manfred Böcker Employer Branding ist gescheitert – eine Bilanz eines Konzeptes, das ohne Differenzierung nie funktionieren konnte. Der Club der Gleichen spricht die Sprache des Vertriebs Sascha Theisen Der nordirische Fußballgott George Best war nicht nur dem runden Leder zugetan, sondern eben auch dem leichten Leben, das ihn am Ende um Karriere und Leben brachte. Als er einst in bedenklichem Zustand mit einem bekannten Fotomodell an der Hand in einem edlen Hotelzimmer eingecheckt hatte und die Champagner-Flasche vom Hotelpagen entgegennahm, verließ der Bedienstete – selbst Anhänger von Bests Verein Manchester United – den Raum mit einer Frage an Best, die bis heute unbeantwortet bleibt: „When did it all go wrong, Georgie?“ Nun hat die Karriere des Fußballers George Best reichlich wenig mit Personalmarketing aka Employer Branding zu tun. Die Frage des Pagen allerdings könnte genauso an die Akteure gestellt werden, die seit Jahren den Ansatz des Employer Branding an Unternehmen zu verkaufen suchen. Wann fing es eigentlich an, schiefzulaufen? Denn wenn man genauer hinsieht, ist Employer Branding, gut zehn Jahre nachdem der Begriff unter großer Anteilnahme der gesamten HR-Szene in Deutschland eingeführt wurde, gescheitert – wenigstens dann, wenn man diesen Ansatz als Differenzierungstechnik versteht, der Arbeitgeber voneinander unterscheidet und so Bewerbern und bestehenden Mitarbeitern als wertvolle Orientierungshilfe dienen könnte. Als Autoren dieses Beitrags haben wir eine Analyse der Arbeitgeberkommunikation der DAX-30-Unternehmen mit dem Titel „Club der Gleichen. Employer Telling: was Arbeitgeber wirklich zu sagen haben.“ durchgeführt. Zentrale Erkenntnis der Untersuchung: Die Arbeitgeberkommunikation in Deutschland ist austauschbar. „Wir legen besonderen Wert auf ein gesundes Arbeitsklima“, „unsere Unternehmenskultur ist geprägt von unternehmerischem Denken“, „wir tragen Verantwortung für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt“. Könnten Sie diese Versatzstücke spontan den Karrierewebsites einzelner Unternehmen zuordnen? Der erste stammt von Infineon, der zweite von Henkel und der dritte von Volkswagen. Sie könnten aber auf jeder Karrierewebsite eines Großunternehmens stehen. Denn diese sprechen die Sprache des Vertriebs – eine Sprache, die in erster Linie zunächst einmal verkaufen möchte. „Da Smart eine junge Marke ist, ist es besonders toll, Teil des Teams zu sein“, schwärmt eine Verkaufsberaterin bei Daimler von ihrem Arbeitgeber und gleich mit von dessen Produkten. Bei Merck sinniert eine Marketing Managerin über die Vorteile ihres Arbeitgebers ganz im Duktus eines TV-Spots für einen Mittelklassewagen: „Am meisten ist es wohl die Mischung aus den gelebten Traditionen und der klaren Vision von einer innovativen Zukunft.“ Und bei der Deutschen Telekom wird der Kandidat mit den Worten „Sie wollen wachsen. Mehr erreichen. Unbekanntes anpacken. All das ist bei uns möglich.“ empfangen. Generische Wohlfühl-Argumente stehen dabei vor überzeugenden Beschreibungen von im besten Fall faszinierenden Arbeitswelten. Dieser durch und durch werbliche Employer Branding-Ansatz ist das bestimmende Merkmal der aktuellen Arbeitgeberkommunikation. Das Resultat ist niederschmetternd für einen Marketing-Ansatz, dessen Ziele eigentlich immer Trennschärfe und starke Botschaften mit einzigartigem Nachrichtenwert sein sollten. Stattdessen haben wir es nach zehn Jahren Employer Branding mit einer Arbeitgeberkommunikation zu tun, die mehr an Werbespots für austausch- Dr. Manfred Böcker bare Waren wie Schokoriegel oder Waschpulver erinnert als an Arbeitswelten, die täglich von Menschen in Büros, Werkstätten oder Ladenlokalen erlebt und erfahren werden. Mitarbeitern und Bewerbern wird eine Welt versprochen, in der vieles im Persil-Duktus „weißer als weiß“ ist. Arbeitgeber vertrauen auf ein kommunikatives Überangebot aus beliebigen und mithilfe von immer gleichen verbalen Beigaben hochgejazzten Begriffen – von „exzellenten Perspektiven“ über „vielfältige Karrieremöglichkeiten“ bis hin zu „herausfordernden Aufgaben“, die von „leidenschaftlichen Mitarbeitern“ jederzeit „kooperativ und verantwortungsbewusst angepackt werden“. Buzzwords beherrschen eine Szenerie, die an „akuter gleichförmiger Adjektivitis“ leidet. Wer beispielsweise die Selbstbeschreibung als Arbeitgeber eines Unternehmens wie Thyssen Krupp liest, erfährt, dass diese „durch innovative Prozesse, kreative Produkte und Zielstrebigkeit besticht“. Wir dürfen sicher sein: Bewerber dürften sich eine derart beliebige und selbstverliebte Darstellung in eigener Sache nicht leisten. Trotz engem Talentmarkt ist keine Differenzierung erkennbar Die beschriebene Lage ist vor allem deshalb kritisch zu sehen, weil wir von einem knappen Talentmarkt ausgehen müssen, wenn wir all den Erhebungen rund um den „War for Talent“ glauben dürfen. In einem derart engen Markt 37 PERSPEKTIVEN 5-6/2016 > FÜHRUNG UND MANAGEMENT reich den Markt. Wir suchen neue Kollegen, die diese Motivation teilen und sich gerne neuen Herausforderungen stellen.“ (Henkel). Ein starker Satz ist dies höchstens für eine Werbeagentur, die eine Broschüre mehrfach verkaufen möchte, indem sie das Unternehmenslogo auf der Titelseite austauscht – ein eher schwacher Satz allerdings für einen der größten Arbeitgeber des Landes. Quelle Grafik: www.employer-telling.de kann einzig und allein Differenzierung dazu führen, die richtigen Mitarbeiter zu gewinnen. Eine der Ursachen, warum das derzeit nicht geschieht: Wie die Dax-30-Unternehmen vertraut der Großteil der Arbeitgeber in Deutschland auch in der Arbeitgeberkommunikation der vermeintlichen Strahlkraft ihrer Unternehmensmarke, oft ihr größtes Unterscheidungsmerkmal. Diese Erfahrung wurde von den Akteuren des Employer Branding in den letzten Jahren entsprechend stark bedient. Das gängige Employer Branding-Mantra, die Arbeitgebermarke möglichst nah an der Unternehmensmarke auszurichten, führt allerdings dazu, dass in der Ansprache zwischen Kunden und Bewerbern kaum noch unterschieden wird und Werte wie „Leidenschaft“, „Chancengleichheit“ und „Vielfalt“ von nahezu allen Arbeitgebern unisono in der Kommunikation zu Bewerbern und Mitarbeitern als herausragendes Argument in den Bewerbermarkt gebrüllt werden. Gut gebrüllt, Löwe? Nein! Vielleicht laut, aber eben leider auch in der komplett falschen Tonlage. Employer Branding steht vor der Sinnfrage Vor dem Hintergrund dieses Eindrucks, den der „Club der Gleichen“, wie wir die Dax-30-Unternehmen als Arbeitgeber nennen, abgibt, bleibt die Frage, welchen Sinn eine Disziplin wie Employer Branding und das geräuschvolle Bohei, das in den letzten zehn Jahren darum gemacht wurde, überhaupt noch hat? Welchen Sinn hat Employer Branding, wenn es als strategischer Positionierungsansatz zu Sätzen führt wie „Mit Leidenschaft und Freude gestalten wir als globales Team erfolg- 38 Zahlreiche Beispiele beweisen die These der gleichförmigen Arbeitgeberkommunikation. Während etwa RWE von „aussichtsreichen beruflichen Perspektiven und herausfordernden Aufgaben“ fabuliert, hält Infineon mit „erstklassigen Karrierechancen und Möglichkeiten zur Weiterbildung“ dagegen, kann sich dabei aber auch nicht von E.ON unterscheiden, wo mit „einem breiten Spektrum möglicher Aufgabengebiete“ und „herausragenden Karriereperspektiven“ für „Menschen, die über den Tellerrand hinausschauen wollen“ geworben wird. Differenzierung? Fehlanzeige! Diese Liste wäre unbegrenzt fortzusetzen – mit Begriffen wie „spannenden Aufgabenfeldern“, „innovative Ideen“ und „motivierten Mitarbeitern“, um nur wenige der „Vokabeln der Monotonie“ zu bemühen. Wo Maurer-Lehrlinge zu Bankangestellten werden Einen erschreckenden Eindruck davon erhält man übrigens, wenn man sich MitarbeiterInterviews auf den Karriere-Webseiten der großen deutschen Arbeitgeber zu Gemüte führt. Erstaunlich, was Unternehmen ihren Mitarbeitern an Zitaten in den Mund legen oder diese schon in weiser Voraussicht auf die Erwartungen der HR-Abteilungen von sich geben – erschreckend trivial, fernab von jeder Arbeitsrealität und erneut komplett austauschbar. Nur ein Beispiel von vielen: Wenn der Maurerlehrling bei BASF davon berichtet, dass er sich vor allem deswegen bei seinem Arbeitgeber beworben hat, weil er „einen sicheren, interessanten und zukunftsorientierten Arbeitsplatz“ gesucht habe und im gleichen Zitat noch darauf verweist, dass „die bei der BASF gebotenen sozialen Leistungen über dem Durchschnitt liegen“, dann liegt das nicht nur völlig neben der sprachlichen IST-Situation auf Baustellen, sondern erinnert eben auch an den Trainee der Deutschen Bank, der lobend erwähnt, bei seinem Arbeitgeber „von Anfang an die Chance gehabt zu haben, an interessanten, praxisbezogenen Aufgabenstellungen mitzuarbeiten“. Würde man beide Zitate austauschen, könnten sie so auf der jeweils anderen Karriereseite stehen, ohne dass jemand sie als deplatziert erkennen könnte. Oder anders ausgedrückt: Nirgendwo sonst wird der Maurerlehrling so schnell zum Bankangestellten, und umgekehrt. Wann fing alles an, falsch zu laufen? Ebenso wie einst George Best muss man diese Frage auch für die Arbeitgeberkommunikation unbeantwortet lassen. Allerdings: George Best zeigte hier und da, zu was er fähig war – nämlich dann, wenn der Schiedsrichter sein Spiel anpfiff. Dann bewunderte ihn auch der Hotelpage von den Rängen aus. Das Employer Branding-Spiel dagegen wurde bereits abgepfiffen, lange bevor es begann, und kein Arbeitgeber vermag davon zu profitieren. Es ist Zeit für eine Wende in der Arbeitgeberkommunika tion! Der bisherige Weg ist gescheitert. Kontakt: www.employer-telling.de Sascha Theisen ist Gründer und Geschäftsführer von STAMMPLATZ Kommunikation. Hier berät er zahlreiche Akteure der Recruiting-Branche. Von 2007 bis Ende 2012 war er in führenden Positionen als Pressesprecher und Marketing-Leiter für StepStone tätig. Dr. Manfred Böcker ist seit mehr als zehn Jahren Unternehmensberater für Kommunikation und heute Geschäftsführer von HR-PR Consult in Köln. Zuvor arbeitete er als Teamleiter beim Karrierenetzwerk e-fellows.net. Theisen und Böcker haben aktuell das Whitepaper „Club der Gleichen“ veröffentlicht, in dem sie einen kritischen Blick auf die Kar rierewebsites großer Unternehmen werfen. FÜHRUNG UND MANAGEMENT < PERSPEKTIVEN 5-6/2016 SCHWERPUNKT EMPLOYER BRANDING STELLEN SIE NOCH EIN ODER STÄRKEN SIE SCHON? von Brigitte Herrmann Im Rahmen von Personalsuche und -auswahl kommt Employer Branding für viele Unternehmen mehr und mehr einer Zauberformel gleich, wenn es darum geht, das Interesse potenzieller Bewerber zu gewinnen. Strengths Based Recruitment Brigitte Herrmann Was in diesem Zusammenhang längst kein Geheimnis mehr ist: Arbeitgeberattraktivität kann kaum wirksamer kommuniziert werden als durch zufriedene Mitarbeiter, die quasi als Markenbotschafter fungieren. Hinter einer starken Arbeitgebermarke stehen also zufriedene Arbeitnehmer. Sprich Menschen, die ihren Job lieben, hochmotiviert sind und gerne täglich ihr Bestes geben. Sie stehen ihrem Arbeitgeber positiv und loyal gegenüber und werden ihre Eindrücke auch intensiv nach außen tragen. Das heißt, sie stärken die Reputation und die Marke des Unternehmens aus ihrer positiven Innensicht heraus. Mitarbeiter unterstützen Stellt sich also die spannendste aller Fragen für Arbeitgeber: Wie schaffe ich es, dass meine Mitarbeiter zu motivierten und zufriedenen Arbeitnehmern werden? Die Antwort ist verblüffend einfach: indem ich sie dabei unterstütze, ihre individuellen Stärken zu erkennen, im beruflichen Alltag einzusetzen und zu entwickeln. Kein Wunder, dass immer mehr Unternehmen bereits im Recruitingprozess wie auch in der gesamten Personalarbeit auf den stärkenbasierten Ansatz auf Basis der positiven Psychologie setzen. Vor allem im internationalen Kontext – aktuell in Großbritannien – hat diese Strategie längst Einzug gehalten. Namhafte internationale Unternehmen wie Nestlé, Unilever, Reckit Benckiser und die Beratungsgesellschaft Ernst & Young praktizieren den Ansatz namens Strengths Based Recruitment (SBR) bereits äußerst erfolgreich, weil sie erkannt haben, dass sich genau dieser Fokus auf die wahren Stärken eines Menschen nicht nur im Auswahlprozess, sondern auch im Rahmen von Candidate Experience und Employer Branding ausgesprochen positiv auswirkt. Schließlich belegt auch die wissenschaftliche Forschung, sei es im psychologischen wie auch neurowissenschaftlichen Kontext, mehr und mehr, dass Leistungsfähigkeit, Leistungsmotivation wie auch Erfolg und berufliche Brillanz von weit mehr abhängen als von pauschalen Kompetenz- und Persönlichkeitseigenschaften. Warum die Stärkenorientierung als Alternative zur noch immer verbreiteten Vakanzorientierung sich gerade in puncto Employer Branding auszahlt, lässt sich leicht beantworten. Der Perspektivenwechsel, der hinter diesem Ansatz steht, indem bei Personalsuche und -einsatz nicht die zu besetzende Position als Maßstab gilt, sondern das individuelle Potenzial der Kandidaten und Mitarbeiter, bietet im Hinblick auf die Wettbewerber am Markt, die sich natürlich auch um die fortschreitende Perfektion ihrer Arbeitgebermarke kümmern, ein besonderes Alleinstellungsmerkmal. Eines, mit dem nicht nur der Mittelstand, sondern auch große Unternehmen punkten können, wie ein Bericht von Ernst & Young bestätigt. Die internationale Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entschied sich bewusst für einen stärkenbasierten Ansatz im Recruiting und wurde daraufhin nicht nur am Markt anders wahrgenommen als der direkte Wettbewerb, sondern stellte auch einen Anstieg der Bewerberzahlen fest. Die Augen öffnen Doch warum macht dieser Ansatz so einen großen Unterschied? Vor allem deshalb, weil viele Menschen sich ihrer wahren Stärken und Talente gar nicht bewusst sind. Ein Arbeitgeber, der ihnen diesbezüglich „die Augen öffnet“, bietet einen attraktiven Mehrwert, der dankbar angenommen wird und in der Regel viel ehrlicher wirkt, als manch hippe Recrutainment-Idee. Noch dazu findet ein Interview mit dem Fokus auf die Stärken des Bewerbers oder Mitarbeiters unweigerlich auf Augenhöhe statt und führt automatisch zu einer wertschätzenden Haltung, was vom Kandidaten als eine deutlich angenehmere Gesprächsatmosphäre empfunden wird. Einzige Bedingung für das Gelingen dieser Strategie: Der stärkenorientierte Ansatz sollte insgesamt professionell im Unternehmen etabliert werden und endet nicht bei Mitarbeitern und Bewerbern, sondern umfasst auch die Führungsebene. Denn wer als Führungskraft seine eigenen wahren Stärken erkennt und einsetzt, führt schlichtweg lieber und auch besser. Auch das ist wissenschaftlich belegt. Und da Führungskräfte in Sachen Employer Branding zukünftig mehr und mehr auch eine Leuchtturm-Funktion in Richtung Arbeitnehmermarkt haben, ist es umso wichtiger, mit bestem Beispiel voranzugehen. Unternehmen, die also auch in Zukunft die „Right Potentials“ gewinnen wollen, erreichen durch Stärkenorientierung nicht nur eine Steigerung der Arbeitgeberattraktivität, sondern auch eine neue Qualität der Führung im Sinne des Positive LeadershipGedankens. Kontakt: herrmann@brigitte-herrmann.de Brigitte Herrmann war 15 Jahre selbständiger Headhunter. Mit ihrem Beratungsunternehmen INSPIROCON Potenzialmanagement im Business bietet sie Recruiting-Prozessberatung für KMU und Business Coaching. Als Vortragsrednerin gehört sie zu den Top 100 Excellence Speakern in Deutschland. Ihr erstes Buch „Die Auswahl“ erschien im März 2016. 39 PERSPEKTIVEN 5-6/2016 > FÜHRUNG UND MANAGEMENT FUSIONEN UND ÜBERNAHMEN DIE MITARBEITER ALS WERTVOLLES GUT VERSTEHEN Wer die Rolle von Human Ressources (HR) in M&A (Fusionen und Übernahmen)-Transaktionen verkennt, lässt einen der wichtigsten E rfolgsfaktoren außer Acht und gefährdet im schlimmsten Fall das Gesamtprojekt. Zu diesem E rgebnis kommt das Beratungsunternehmen Willis Towers Watson in einer aktuellen Studie zu den Chancen und Risiken bei Fusionen und Übernahmen und den Aufgaben der Personalabteilung – vom Signing bis zum Closing. „Die Personalabteilung gestaltet das Gelingen des Mergers ganz maßgeblich mit“, erklärt Ernst Schmandt, Director Global Services & Solutions bei Willis Towers Watson. „Es ist ein fataler Fehler, das wichtigste Gut der Unternehmen, die Mitarbeiter, bei der Gestaltung der Prozesse nicht frühzeitig einzubinden“, betont er. Quelle: Fotolia, © picsfive/ imagehub Die aktuelle Studie belegt, dass in den entscheidenden Phasen einer Transaktion mehr als ein Drittel der Transaktion durch HR begleitet wird. Insbesondere bei der Implementierung ist die Personalabteilung zu 72 % einbezogen. Die HR-Abteilung ist damit herausgefordert, die jeweiligen Unternehmenskulturen frühzeitig in Einklang zu bringen und die Mitarbeiter auf die daraus folgenden Veränderungen vorzubereiten. 40 Ob Talente gehalten werden können, ist auch davon abhängig, welche Perspektiven aus der Veränderung für sie hervorgehen. Entsprechende Vergütungsstrukturen sind ein Baustein, der das Gesamtmodell einer gelungenen HR-Strategie im Zuge von M&ATransaktionen bildet. Aktive Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung und die emotionale Begleitung hin zum neuen Unternehmen sind weitere essenzielle Bestandteile, die aus dem M&A begleitenden HR-Programm hervorgehen müssen. Es geht dabei auch darum, die Sorgen und Ängste der Mitarbeiter in der Umstrukturierungsphase ernst zu nehmen. „HR hat die Herausforderung, alle Parteien wie Betriebsrat oder Gewerkschaft an den P rozessen zu beteiligen und gleichzeitig auch die Kommunikation mitzugestalten“, so Schmandt. Leider übersieht auch ein großes Beratungsunternehmen wie Willis Towers Watson, dass wir inzwischen seit 1989 in Deutschland das Sprecherausschussgesetz und von den Leitenden Angestellten gewählte Sprecherausschüsse haben. Neben dem Betriebsrat gehört auch der Sprecherausschuss zu den betriebsverfassungsrechtlichen Organen. Als Interessenvertretung der Leitenden Angestellten ist er für das Gelingen solcher Prozesse ebenfalls unverzichtbar. „Blendet man den Sprecherausschuss hier aus, signalisiert man damit ein Desinteresse an den Quelle: en.wikipedia.org, © The Willis Towers Watson website Belangen der Leitenden Angestellten, die aber bei M&A-Projekten eine Schlüsselrolle einnehmen“, warnt DFK-Vorstand Dr. Ulrich Goldschmidt vor betriebsverfassungsrechtlicher und personalpolitischer Sorglosigkeit. Auch die wirtschaftlichen Ziele der Transaktion müssen zu Beginn klar herausgestellt werden. Das Management ist jeweils gefordert, auch die Sicht des Gegenübers, also des Käufers oder Verkäufers, nicht aus den Augen zu verlieren. Mitarbeiter beider Seiten erwarten von HR Konzepte zu Maßnahmen und Programmen, die individuell zugeschnitten sind. Dass die Personalabteilung dazu gut aufgestellt sein muss, ist unabdingbar. Sie bietet Antworten auf wesentliche Fragen. „Auch die Kosten dürfen nicht unterschätzt werden: Die sorgfältige Kalkulation aller Maßnahmen rund um HR ist ein essenzieller Bestandteil der Vorbereitung der Personalabteilung“, mahnt Schmandt. Er sieht in der frühzeitigen Planung aber auch eine große Chance für einen reibungslosen Verlauf der Transaktion: „Wer den Transfer für alle Mitarbeiter verständlich macht, gewinnt Mitstreiter. Sie gestalten den Erfolg und tragen die neue Unternehmensstruktur.“ go RECHT/STEUERN < PERSPEKTIVEN 5-6/2016 ZUGANG DER KÜNDIGUNG – BEDEUTUNG FÜR ARBEITNEHMER UND ARBEITGEBER VOR ZEUGEN von Rechtsanwältin Anika Stritzel Gem. § 623 BGB bedarf die Kündigung des Arbeitsverhältnisses der Schriftform. Eine mündlich ausgesprochene Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail, Fax oder SMS reicht daher nicht aus, um das Arbeitsverhältnis wirksam zu beenden. Dies gilt für alle Arbeitsverhältnisse – unabhängig davon, ob Sie als Werkstudent, Aushilfe, geringfügig oder normal Vollzeitbeschäftigter tätig sind. Kündigungsfristen, insbesondere Quartalsfristen vereinbart sind und/oder eine Beendigung zu einem bestimmten Termin angestrebt wird. Zugang bereits bei Einwurf in den Briefkasten Für den Zugang einer Kündigung durch Einwurf in den Briefkasten ist nicht erforderlich, dass der Arbeitnehmer tatsächlich Kenntnis davon erlangt. Es reicht aus, wenn das Schreiben in den „Machtbereich“ des Arbeitnehmers (hierzu zählt auch ein Briefkasten) gelangt und dieser unter gewöhnlichen Umständen die Möglichkeit hat, von dem Inhalt des Kündigungsschreibens Kenntnis zu nehmen. Anika Stritzel Sofern die Kündigung dem Arbeitnehmer nicht persönlich ausgehändigt, sondern mit der Post an seine Privatanschrift versendet wird, stellt sich immer wieder die Frage, wann die Kündigung dem Arbeitnehmer tatsächlich zugegangen ist. Diese Frage ist für Arbeitnehmer regelmäßig von hoher Bedeutung, da gegen eine Kündigung innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden muss. Versäumt der Arbeitnehmer die Drei-Wochen-Frist, wird die Kündigung automatisch wirksam und beendet somit das Arbeitsverhältnis. Umgekehrt wirkt sich eine nicht rechtzeitig zugestellte Kündigung oft nachteilig für den Arbeitgeber aus. So kann der verspätete Zugang bewirken, dass die Probezeit eines Arbeitnehmers abgelaufen ist und das Kündigungsschutzgesetz zulasten des Arbeitsgebers greift. Weiter kann eine nicht rechtzeitige Zustellung – unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kündigt – eine längere Kündigungsfrist zur Folge haben. Dies kann sich insbesondere dann auswirken, wenn zwischen den Arbeitsvertragsparteien lange Zeitpunkt des Einwurfs in den Briefkasten – Auswirkungen auf den Zugang? In der Regel überprüft man seinen Briefkasten jedoch nur einmal am Tag. Daher scheint es lebensfremd anzunehmen, dass eine Kündigung auch immer dann zugehen soll, wenn der Arbeitgeber diese z. B. erst abends in den Briefkasten wirft. Dementsprechend hat z. B. das Landesarbeitsgericht Köln (LAG Köln, Urt. v. 17.09.2010 – 4 Sa 721/10) entschieden, dass eine Kündigung, die nach 16.00 Uhr in den Briefkasten eines Arbeitnehmers eingeworfen wird, nicht mehr am Tag des Einwurfs zugeht. Denn nach der Verkehrsauffassung könne in diesem Fall mit einer Leerung des Briefkastens nicht mehr gerechnet werden. In ähnlicher Weise ist in der Vergangenheit auch von anderen Arbeitsgerichten entschieden worden. Hier ist eine Tendenz zu erkennen, wonach in Großstädten mit Briefzustellungen bis ca. 14.00 Uhr gerechnet werden müsse. Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie außerhalb der Postzustellzeiten den Inhalt ihres Briefkastens nicht überprüfen müssen. Ein am Abend eingeworfenes Kündigungs- schreiben bewirkt den Zugang also erst am nächsten Werktag. Gleiches gilt für den Briefkasteneinwurf an einem Sonn- oder Feiertag. Auch hier erfolgt der Zugang erst am darauffolgenden Werktag. Wird die Kündigung folglich am 31. März um 21.00 Uhr in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, dann ist der Zugang erst am 1. April erfolgt. Handelt es sich hierbei um einen Samstagabend, dann ist das Kündigungsschreiben sogar erst am Montag zugegangen, denn an Sonn- oder Feiertagen kontrolliert man seinen Briefkasten in der Regel nicht. Allerdings ist zu beachten, dass fraglich ist, ob die Rechtsprechung diese Ansicht aufgrund der zunehmenden Anzahl privater Postzusteller, die zum Teil noch am späten Abend Sendungen zustellen, aufrechterhalten wird. Dies bleibt abzuwarten. Auf konkrete örtliche oder persönliche Gegebenheiten des Empfängers (z. B. übliche Zustellung der Post zwischen 8.00 und 8.30 Uhr) kommt es allerdings nicht an. Ablauf der Klagefrist bei Kündigung während Krankheit oder des Urlaubs? Der Arbeitgeber darf grundsätzlich sogar dann eine Kündigung aussprechen, wenn der Arbeitnehmer im Urlaub oder krank ist. Eine Kündigung gilt dem Arbeitnehmer selbst dann als zugegangen, wenn er unbemerkt umgezogen ist und unter seiner früheren Anschrift einen Hausbriefkasten belässt, auf dem noch sein Name steht. Entsprechendes gilt, wenn der Arbeitnehmer den Zugang der Kündigung vorsätzlich vereitelt. Dementsprechend läuft ab Zugang die dreiwöchige Klagefrist. Befindet sich der Arbeitnehmer also in dieser Zeit im Urlaub oder z. B. Krankenhaus, hindert dies nicht den Ablauf der Klagefrist. In diesem Fall gibt das Gesetz dem Arbeitnehmer jedoch die Möglichkeit, bei Ablauf der Klagefrist „Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“ zu beantragen. Entspricht das Gericht diesem Antrag, z. B. bei nachgewiesener Abwesenheit wegen eines Urlaubs, 41 Quelle: Fotolia, © ferkelraggae PERSPEKTIVEN 5-6/2016 > RECHT/STEUERN Um den rechtzeitigen Zugang einer Kündigung gewährleisten zu können, sollte diese immer persönlich unter Zeugen übergeben werden kann die Kündigung ausnahmsweise durch Kündigungsschutzklage angegriffen werden. Nachweis des Zugangs der Kündigung Fraglich ist jetzt nur noch, wie der Zugang der Kündigung überhaupt nachgewiesen werden kann. Der Einwurf in den Briefkasten geschieht regelmäßig durch den Postzusteller. Dieser wird sich jedoch – aufgrund der Vielzahl der Briefe, die er austrägt – wohl kaum jemals an einen bestimmten Brief erinnern. Grundsätzlich trägt derjenige, der kündigt, die Beweislast hinsichtlich des Zugangs der Kündigung. Es sind aber nicht nur Arbeitgeber darauf angewiesen, rechtzeitig zu kündigen. Auch Arbeitnehmer können ein Interesse daran haben, dass ihre eigene Kündigung rechtzeitig zugeht (z. B. wenn sie zu einem bestimmten Termin eine neue Stelle antreten wollen). Dementsprechend sollten folgende Grundsätze beachtet werden: Zugang der Kündigung durch die Post Problematisch und daher nicht zu empfehlen ist die Zustellung per einfachen Postbrief. Hier besteht die Gefahr, dass der Empfänger behauptet, den Brief nicht erhalten zu haben. Dies zu widerlegen, wird schwierig bis unmöglich sein, da der Postzusteller – wie oben ausgeführt – sich in der Regel nicht an die einzelnen Zustellungen erinnern können wird. von dem Inhalt des von ihm zu übergebenden Schreibens Kenntnis hat. Er sollte daher gesehen haben, wie das Kündigungsschreiben in den Briefumschlag gesteckt wurde. Der Gerichtsvollzieher hat in aller Regel Kenntnis über das von ihm zuzustellende Schreiben. Aber auch die Zustellung per Einschreiben ist nicht unproblematisch: Bei einer Zustellung per Einschreiben mit Rückschein gilt das Schrei ben erst mit der Abholung bei der Post als zugestellt. Das Einwerfen des Abholscheins in den Briefkasten des Empfängers bewirkt die Zustellung demgemäß nicht. Holt der Empfänger das Schreiben nicht ab, dann gilt das Schreiben auch als nicht zugestellt. Wenn der Empfänger das Schreiben erst nach ein paar Tagen bei der Post abholt, kann die Kündigungsfrist vielleicht schon verstrichen sein. Persönliche Übergabe der Kündigung Empfehlenswerter, aber auch nicht garantiert rechtssicher ist die Zustellung per Einwurf-Einschreiben Hier geht das Schreiben mit Einwurf in den Briefkasten zu. Der Postzusteller dokumentiert auch den Einwurf. Allerdings können hier Nachweisschwierigkeiten über den Inhalt des Schreibens aufkommen. Der Empfänger könnte behaupten, dass dem Schreiben ein anderer Inhalt oder sogar nur ein leeres Blatt Papier beigefügt war. Um überhaupt die Chance auf den Nachweis des Zugangs eines Kündigungsschreibens zu haben, ist es daher wichtig, dass jemand das Einlegen der Kündigung in den entsprechenden Briefumschlag sowie die Zuordnung des Briefumschlags zur jeweiligen Postsendung bezeugen kann. Übergabe der Kündigung durch einen Boten oder Gerichtsvollzieher Erheblich rechtssicherer ist die Übergabe der Kündigung durch einen Boten oder den Gerichtsvollzieher. In beiden Fällen wird die Entgegennahme quittiert. Bei dem Boten sollte jedoch darauf geachtet werden, dass er Die sicherste Möglichkeit besteht darin, die Kündigung persönlich an den Empfänger zu übergeben und sich die Aushändigung schriftlich bestätigen zu lassen. Weigert sich der zu Kündigende, die Entgegennahme schriftlich zu bestätigen, kann der Kündigende einen Zeugen hinzuziehen, um die Aushändigung nachweisen zu können. Der Zeuge muss hierbei natürlich auch den Inhalt des Kündigungsschreibens kennen und bestätigen können. Es ist daher wichtig, dass der Zeuge das Kündigungsschreiben gesehen hat. Einen Zeugen braucht es nur dann nicht, wenn die kündigende Person selbst Zeuge in einem darauffolgenden Kündigungsschutzverfahren sein kann. Dies ist dann der Fall, wenn diese Person nicht selbst Partei in diesem Rechtsstreit sein wird. Dementsprechend können sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber selbst niemals Zeugen sein. Übergibt aber z. B. ein anderer Arbeitnehmer mit Personalverantwortung die Kündigung, kann dieser Zeuge in einem späteren Prozess sein. Fazit Um den rechtzeitigen Zugang einer Kündigung gewährleisten zu können, sollte diese also immer persönlich unter Zeugen übergeben werden. Nur dann ist eindeutig, wann Klagefristen zu laufen beginnen und ob Kündigungsfristen eingehalten wurden. Unnötiger Streit und Rechtsunsicherheiten können so vermieden werden. BUCHTIPP Jo Schwarz Der Chinese an sich und im Allgemeinen: Alltagssinologie Conbook Medien 1. Auflage 2014 304 Seiten, broschiert 9,95 E ISBN 978-3943176902 42 Der Titel des Buches lässt ahnen, dass es hier um mehr geht als die üblichen Reiseführer oder interkulturellen Ratgeber. Mit unterhaltsamer Feder wird das eine oder andere Vorurteil aufgepickt und diverse Phänomene des chinesischen Alltags erklärt. Das Buch macht einfach Spaß, und man lernt sogar etwas dabei, ob nun als Vorbereitung für ein Leben als „Expat“ oder für einen möglichen China-Urlaub. Als besonderes Bonbon ist eine digitale Version des Buches enthalten, die man sich auf den eBook-Reader herunterladen kann. Damit ist man dann auch für unterwegs g erüstet. rk RECHT/STEUERN < PERSPEKTIVEN 5-6/2016 FÜNF GRÜNDE, WARUM SIE DOCH EINEN ANSPRUCH HABEN HABEN SIE IHREN BONUS NICHT ERHALTEN? von Rechtsanwalt Sebastian Müller, DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK Leistungsabhängige Vergütungssysteme sind nach wie vor weit verbreitet. Dabei sind sie sehr viel häufiger Grund für Missmut und Streit als Garant für gute Arbeitsatmosphäre und Motivation. Besonders im Falle einer Kürzung des Bonus ist ein Streit vorprogrammiert: Der Berufsverband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK nimmt die Klauseln unter die Lupe und zeigt, dass viele davon unwirksam sind – mit der Folge, dass der Bonus nicht gekürzt werden darf. dass sie von vorneherein nicht erreicht werden können, hat er das Nichtzustandekommen der Zielvereinbarung ebenfalls zu vertreten – mit der gleichen Rechtsfolge. Stichtagsklauseln sind bei Bonuszahlungen unwirksam Sebastian Müller Keine Ziele vereinbart – und doch Recht auf Bonus Nicht selten wird trotz leistungsabhängiger Bonusregelung im Arbeitsvertrag zu Beginn des Jahres versäumt, eine neue Zielvereinbarung abzuschließen – mit der Folge, dass der Arbeitgeber den Bonus schlicht nicht zahlt. Sebastian Müller, Rechtsanwalt beim Verband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK: „Wenn man es richtig angeht, gibt die Rechtsprechung dem betroffenen Arbeitnehmer einen Schadensersatz – grundsätzlich in der Höhe des Bonus auf Grundlage von 100 % Zielerreichung. Er muss aber beachten, dass er auf den Abschluss einer Zielvereinbarung hingewirkt hat – es also nicht an ihm liegt, dass keine Vereinbarung zustande kam.“ Der Arbeitnehmer muss dazu zumindest einmal die Initiative ergreifen und den Arbeitgeber erinnern, dass er gerne Ziele vereinbaren würde – am besten schriftlich und mit nachweisbarem Zugang beim Arbeitgeber. Übrigens: Kommt eine Einigung über die Ziele nicht zustande, weil der Arbeitgeber die Ziele so hoch ansetzt, Stichtagsregelungen sind in Ordnung bei Gratifikationen, mit denen nicht die Arbeitsleistung bezahlt, sondern die „Betriebstreue“ belohnt werden soll. Den Anspruch auf einen schon verdienten, rein leistungsabhängigen Bonus können sie aber nicht nachträglich entfallen lassen – selbst wenn der Arbeitnehmer zu einem Zeitpunkt nach dem Bezugszeitraum kündigt. Rechtsanwalt Sebastian Müller: „Was verdient ist – ist verdient. Bonus-Regelungen, die die Leistung belohnen, können nicht durch eine Regelung, die eine Betriebszugehörigkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt voraussetzt, wieder genommen werden.“ „Freiwillig“ kann unfreiwillige Zahlungs pflicht des Arbeitgebers nach sich ziehen Auch hier zeigt sich: Boni, die an eine individuelle Leistung des Arbeitnehmers anknüpfen, können nur in engen Grenzen gekürzt werden. Werden diese arbeitsvertraglich als „freiwillige“ Leistung definiert, ist die Klausel unklar und verstößt damit gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 BGB. Müller: „Wenn der Bonus also von einer Leistung abhängig, ein Leistungsziel vereinbart und die Leistung erbracht worden ist, kann die Zahlung nicht mehr ,freiwillig‘ sein. In dem Fall muss das Unternehmen zahlen und darf sich nicht auf die eigentlich vereinbarte ,Freiwilligkeit‘ berufen.“ „Widerruflich“ ist oft auch nicht besser Sollte die leistungsbezogene Bonuszahlung als „widerruflich“ im Vertrag deklariert worden sein, muss der Vertrag gleichzeitig möglichst konkrete sachliche Gründe nennen, wann dies denn greifen soll. Sagt der Vertrag hierzu nichts oder sagt „jederzeit widerruflich“ oder „ohne Angaben von Gründen“, dann bleibt er zu schwammig, sodass auch der Vorbehalt gänzlich ins Leere läuft. „Die Klausel muss die Gründe für einen künftigen (möglichen) Widerruf zumindest schlagwortartig nennen – sodass der Arbeitnehmer in die Lage versetzt wird, sich auf einen künftigen Widerruf einzustellen und die Rechtmäßigkeit eines konkret erklärten Widerrufs zu beurteilen. Auch das ist in vielen (Alt-)Verträgen nicht der Fall.“ Schließlich kann sogar auch die Höhe der Kürzung problematisch sein: Der wegfallende Anteil der Vergütung darf nicht mehr als höchstens 25 % bis 30 % der Gesamtvergütung betragen, auch dies wäre unzulässig. Doppelt gemoppelt – hält nicht immer Auch Kombinationen von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalten können zur Unwirksamkeit der Klausel führen. Wenn also im Vertrag eine Leistung als „freiwillig und jederzeit widerruflich“ definiert ist, kann auch dieser Vorbehalt ins Leere gehen, denn die Rechtsprechung sieht darin eher einen Widerspruch als einen doppelten Ausschluss: Wird der Anspruch nur dann gewährt, wenn der Arbeitgeber dies freiwillig so entscheidet, oder ist der Anspruch gegeben und kann durch Widerruf wieder genommen werden? Es bleibt unklar, was denn nun gelten soll. Rechtzeitig handeln Aber Achtung: Ein fälliger, nicht ausgezahlter Bonus fällt unter die oft in Arbeitsverträgen vorhandene vertragliche Ausschlussklausel. Diese sieht oft eine Frist von drei Monaten oder sechs Monaten ab Fälligkeit vor. Wenn der Fälligkeitsmonat März war – ist jetzt schnell zu handeln! Das ist nicht besonders angenehm. Aber sonst wäre ein Gespräch über den Bonus ziemlich schnell wegen versäumter Frist wieder beendet. 43 PERSPEKTIVEN 5-6/2016 > RECHT/STEUERN KERNWISSEN FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT – TEIL 2 von Sabine Balzer, LL.M., Geschäftsführerin DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK, und Dr. Ulrich Goldschmidt, Vorstandsvorsitzender DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK Die Kenntnis des kollektiven Arbeitsrechtes ist für Führungskräfte unabdingbar. Führungsaufgaben können nur bei Kenntnis betriebsverfassungsrechtlicher Strukturen effektiv ausgeübt werden. Dadurch können Führungskräfte auch in komplexen und problematischen Fällen angemessen handeln und richtig reagieren. Führungskräfte setzen sich erheblichen arbeitsrechtlichen und strafrechtlichen Risiken in der Praxis aus, wenn sie im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung Bestimmungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz verletzen. In diesem Heft wird der Teil 1 der ersten Ausgabe von Januar/Februar fortgesetzt. 2.2.1 Mitwirkungsrechte des Betriebsrats Über die dem Betriebsrat im Betriebsverfassungsgesetz konkret zugewiesenen Informations-, Vorschlags-, Anhörungs-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte hinaus hat der Betriebsrat eine Reihe allgemeiner Aufgaben, die in § 80 BetrVG näher beschrieben werden. Der Betriebsrat hat danach insbesondere: darüber zu wachen, dass die zu Gunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden Dr. Ulrich Goldschmidt 2.2 Schwerpunkt: Betriebliche Mitbestimmung Für die in der Privatwirtschaft tätigen Arbeitnehmer wird die betriebliche Mitbestimmung im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Die Mitbestimmung wird dadurch verwirklicht, dass die Arbeitnehmer des Betriebs mit dem Betriebsrat eine Vertretung erhalten, die an bestimmten Entscheidungen des Arbeitgebers beteiligt wird. Die Intensität dieser Beteiligungsrechte ist in Abhängigkeit von der jeweiligen Angelegenheit höchst unterschiedlich ausgerichtet. So finden sich neben Informationsrechten (Unterrichtungsrechte) Anhörungs- und Beratungs- sowie Initiativrechte (Vorschlagsrechte). In anderen Fällen stehen dem Betriebsrat stärker ausgeprägte Beteiligungsrechte zu, indem ihm insoweit Zustimmungs- und Vetorechte sowie insbesondere erzwingbare Mitbestimmungsrechte eingeräumt werden. 44 Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg, zu fördern die Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb zu fördern die Beschäftigung im Betrieb zu fördern und zu sichern Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern Insbesondere geht es also darum, darüber zu wachen, dass die Arbeitnehmer entsprechend der Grundsätze von Recht und Billigkeit behandelt werden, kurz gesagt also, dass der Arbeitgeber sich im Verhältnis gegenüber seinen Mitarbeitern an die Spielregeln hält. Der Katalog des § 80 BetrVG zeigt aber zugleich, dass der Betriebsrat nicht darauf beschränkt ist, nur auf Aktionen des Arbeitgebers zu reagieren. Vielmehr ist ihm ein eigenes Initiativrecht zugewiesen, wenn er Maßnahmen des Arbeitgebers für erforderlich hält, die dieser nicht aus eigenem Antrieb wahrnimmt. die Eingliederung Schwerbehinderter und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen zu fördern Zur Durchführung seiner Aufgaben nach dem BetrVG ist der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend vom Arbeitgeber zu unterrichten. Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört auch, dass der Betriebsausschuss oder ein dafür besonders gebildeter Ausschuss berechtigt ist, in die Brutto-Gehaltslisten Einblick zu nehmen. Soweit es zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrats erforderlich ist, hat der Arbeitgeber ihm zudem sachkundige Arbeitnehmer als Auskunftspersonen zur Verfügung zu stellen. die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb zu fördern Ein ewiger Streitpunkt in der Praxis ist, was in diesem Zusammenhang unter „rechtzei- die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern Anregungen von Arbeitnehmern und der Jugend- und Auszubildendenvertretung entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinzuwirken RECHT/STEUERN < PERSPEKTIVEN 5-6/2016 tig“ zu verstehen ist. „Rechtzeitige Unterrichtung" bedeutet, dass der Betriebsrat die Möglichkeit haben muss, sich noch vor der Beschlussfassung durch die Unternehmensleitung zu beraten, gegebenenfalls weiter zu informieren, falls erforderlich externe Beratung einzuholen, dann eine eigene Stellungnahme zu verfassen, diese dem Arbeitgeber zuzuleiten und darüber mit dem Arbeitgeber zu beraten. Der Arbeitgeber muss also seine Information des Betriebsrates zu einem so frühen Zeitpunkt vornehmen, dass dieser gesamte Prozess noch durchlaufen werden kann, bevor der Arbeitgeber entscheidet. Der Betriebsrat muss somit die Gelegenheit haben, seine Bedenken und Anregungen in Informationsrechte Die Basis für die verschiedenen Beteiligungsrechte des Betriebsrates ist regelmäßig die vorangehende umfassende und rechtzeitige Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber. Auf eine Kurzformel gebracht heißt das: keine Mitwirkung und keine Mitbestimmung ohne Unterrichtung. Dabei kann die Unterrichtung als selbstständiges Informationsrecht ausgestaltet sein, wie in § 105 BetrVG (beabsichtigte Einstellung oder personelle Veränderung eines leitenden Angestellten). Regelmäßig dienen die Informationsrechte aber in Ergänzung zum allgemeinen Informationsanspruch aus § 80 BetrVG (s.o.) als Vorstufe für weitere Beteiligungsrechte des Betriebsrats, wie in §§ 92 Abs. 1, 99 Abs. 1, 102, 106 Abs. 2, 108 Abs. 5, 110 oder 111 BetrVG. Vorschlagsrechte Sabine Balzer den Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess einzubringen. Aus gutem Grund sieht das Gesetz dafür keine feste Frist vor. Entscheidend ist vielmehr, wie komplex und schwierig der zu behandelnde Sachverhalt im konkreten Einzelfall ist. Einfachere Vorgänge erfordern eine kürzere Frist als schwierigere Sachverhalte. Anhörungsrechte Ein Anhörungsrecht des Betriebsrats hat eine höhere mitbestimmungsrechtliche Qualität als reine Informations- oder Vorschlagsrechte. Besteht ein solches Anhörungsrecht und wird die Meinung des Betriebsrates nicht rechtzeitig eingeholt, kann der Arbeitgeber in seinen Entscheidungen blockiert werden. Hier ist besonders auf § 102 BetrVG, der Anhörung vor einer beabsichtigten Kündigung eines Arbeitnehmers, hinzuweisen. Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung anzuhören, und eine Kündigung ohne vorherige Anhörung des Betriebsrates ist unwirksam, und zwar unabhängig vom Vorliegen von Kündigungsgründen. Mitbestimmungsrechte Nicht nur im Prozess der Entscheidungsfindung, sondern bei der Entscheidung selbst ist der Betriebsrat beteiligt, wenn das Gesetz ihm echte Mitbestimmungsrechte einräumt. Zu unterscheiden ist dabei zwischen Tatbeständen der freiwilligen und der erzwingbaren Mitbestimmung. Die Unterscheidung ist wichtig für die Fälle, in denen es nicht ohne Weiteres zu einer Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat kommt. In den Fällen der erzwingbaren Mitbestimmung kann der Arbeitgeber nicht ohne Zustimmung des Betriebsrats handeln. Ob es sich um den Anwendungsbereich der erzwingbaren Mitbestimmung handelt, kann der Praktiker leicht an der Formulierung im Gesetzestext erkennen. Bei erzwingbaren Mitbestimmungstatbeständen ist im Gesetz stets gleichlautend formuliert: „Kommt eine Einigung über die Angelegenheit nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.“ Ein ganzer Katalog erzwingbarer Mitbestimmungsrechte findet sich in § 87 BetrVG für die sog. sozialen Angelegenheiten. Darunter fallen zum Beispiel Fragen der Ordnung des Betriebs, der Arbeitszeit, der Einführung und Anwendung technischer Quelle: Fotolia, @ H-J Paulsen „Umfassend“ ist die Unterrichtung durch den Arbeitgeber dann, wenn der Betriebsrat alle Informationen erhält, die der Arbeitgeber für sich als wesentlich zur Entscheidungsfindung heranzieht. Er muss dazu keine Unterlagen für den Betriebsrat schaffen, aber vorhandene entscheidungsrelevante Unterlagen dem Betriebsrat zur Verfügung stellen. Dieser soll so in die Lage versetzt werden, sich sachgerecht mit der Thematik auseinanderzusetzen, ohne zwingend noch eigene Sachverhaltsermittlungen einleiten zu müssen. In einigen Bereichen sind dem Betriebsrat eigene Vorschlagsrechte gegenüber dem Arbeitgeber eingeräumt. So bei Fragen der Beschäftigungssicherung, der Personalplanung und der beruflichen Bildung. Der Arbeitgeber muss diese Vorschläge zur Kenntnis nehmen, sie prüfen und auch mit dem Betriebsrat beraten. Letzteres folgt aus dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Will der Arbeitgeber dem Vorschlag nicht folgen, muss er seine Ablehnung gegenüber dem Betriebsrat begründen. Sind solche Beratungsrechte im Gesetz vorgesehen, muss der Arbeitgeber von sich aus auf den Betriebsrat zugehen, ihm die Thematik erläutern, das Pro und Contra seiner Entscheidungsfindung erklären und die Meinung des Betriebsrats einholen, um dann mit diesem über den Sachverhalt zu diskutieren. Die Entscheidung selbst trifft dann aber der Arbeitgeber allein. Solche Beratungsrechte sind zum Beispiel vorgesehen vor der Durchführung einer Betriebsänderung, bei Fragen der Arbeitsplatzgestaltung, der Personalplanung, der beruflichen Bildung und bei der Einführung neuer Techniken im Betrieb. Beratungsrechte Beratungsrechte des Betriebsrats bauen immer auf vorgeschaltete Informationsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber auf. Unsere Anwälte. An Ihrer Seite. 45 PERSPEKTIVEN 5-6/2016 > RECHT/STEUERN Überwachungsgeräte, der Unfallverhütung oder der Ausgestaltung von Sozialeinrichtungen. Um Letzteres zu erreichen, kommt beispielsweise die Festlegung von Abfindungszahlungen in Betracht, aber auch die Gestaltung von Vorruhestandsmodellen oder Altersteilzeitverträgen. Werden die Arbeitnehmer durch Änderungen der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs oder der Arbeitsumgebung, die den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit offensichtlich widersprechen, in besonderer Weise belastet, so kann der Betriebsrat angemessene Maßnahmen zur Abwendung, Milderung oder zum Ausgleich der Belastung verlangen (§ 91 BetrVG). Ebenfalls ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht hat der Betriebsrat beim Einsatz von Personalfragebögen, Formulararbeitsverträgen, allgemeinen Beurteilungsgrundsätzen und personellen Auswahlrichtlinien. Hat der Arbeitgeber Maßnahmen geplant oder durchgeführt, die dazu führen, dass sich die Tätigkeit der betroffenen Arbeitnehmer ändert und ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr ausreichen, so hat der Betriebsrat bei der Einführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen (§ 97 Abs. 2 BetrVG). Anders als bei der erzwingbaren Mitbestimmung ist bei freiwilligen Mitbestimmungstatbeständen die Einigungsstelle als Konfliktlösungsinstrument nicht zwingend vorgeschrieben. In diesen Fällen kann der Arbeitgeber weiterhin allein entscheiden. Lediglich wenn beide Betriebspartner die Einigungsstelle anrufen, kommt diese ins Spiel (§ 76 BetrVG). Wirksam wird der Spruch der Einigungsstelle im Rahmen der freiwilligen Mitbestimmung aber nur, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat sich im Voraus dem Spruch der Einigungsstelle unterwerfen oder diesen im Nachhinein ausdrücklich annehmen (§ 76 Abs. 6 BetrVG). Es liegt in der Natur der Sache, dass das Betriebsverfassungsgesetz keinen abschließenden Katalog der freiwilligen Mitbestimmung enthält, sondern in § 88 BetrVG lediglich einige Beispielsfälle nennt. Darüber hinaus ist es den Betriebspartnern selbstverständlich unbenommen, auch in jeder anderen Angelegenheit eine freiwillige Einigung zu erzielen. Quelle: Fotolia, © CrazyCloud Die Betriebsvereinbarung als Gestaltungsmittel Die betriebliche Mitbestimmung ist eine der Säulen des sozialen Friedens in Deutschland Ein wichtiger Anwendungsbereich der erzwingbaren Mitbestimmung ist die Aufstellung von Sozialplänen bei Betriebsänderungen. Hier geht es darum, die wirtschaftlichen Nachteile, die die Arbeitnehmer als Folge der Betriebsänderungen treffen können, abzumildern oder gar ganz zu verhindern. Dies gilt insbesondere dann, wenn im Zuge der Betriebsänderung auch ein Personalabbau zur Diskussion steht (§§ 112, 112a BetrVG). Ein solcher Sozialplan hat den Rechtscharakter einer Betriebsvereinbarung und kann zum Beispiel das Ziel haben, betriebsbedingte Kündigungen zu verhindern oder den Trennungsprozess wirtschaftlich abzufedern. 46 Das wichtigste Gestaltungsinstrument zur Umsetzung und Ausgestaltung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates ist die Betriebsvereinbarung (§ 77 BetrVG). Die Betriebsvereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Mit der Betriebsvereinbarung können Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen geregelt werden. Solche Betriebsvereinbarungen haben eine zwingende und unmittelbare Wirkung für die Arbeitsverhältnisse im Betrieb und müssen deshalb nicht ergänzend einzelvertraglich umgesetzt werden. Für Betriebsvereinbarungen gilt das Günstigkeitsprinzip, d. h., vorherige oder spätere Abweichungen zu Gunsten einzelner oder mehrerer Arbeitnehmer sind zulässig. Einschränkend gilt der Tarifvorbehalt. Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Eine solche Betriebsvereinba- rung wäre unwirksam. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt. Soweit nicht anders vereinbart, können Betriebsvereinbarungen mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Im Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung gilt dann allerdings die gesetzliche Nachwirkung der Betriebsvereinbarung. Wird also eine solche Betriebsvereinbarung gekündigt, gilt sie weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt wird. 2.2.2 Beteiligung in personellen Angelegenheiten Bei personellen Angelegenheiten sind die Beteiligungsrechte des Betriebsrats sehr unterschiedlich ausgestaltet. Sie reichen vom einfachen Unterrichtungsrecht bis zur erzwingbaren Mitbestimmung. Dabei ist weiterhin zwischen den allgemeinen personellen Angelegenheiten, der Berufsbildung und den personellen Einzelmaßnahmen zu unterscheiden. Allgemeine personelle Angelegenheiten Allgemeine personelle Angelegenheiten sind Maßnahmen des Arbeitgebers, die im Vorfeld personeller Einzelmaßnahmen liegen. Zu ihnen zählen nach §§ 92 bis 95 BetrVG die Personalplanung, die Beschäftigungssicherung, die Ausschreibung von Arbeitsplätzen, die Erstellung von Personalfragebögen, die Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze sowie die Aufstellung von Richtlinien für Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen (Auswahlrichtlinien). Die Beteiligung in solchen Angelegenheiten soll den Betriebsrat in die Lage versetzen, seine Vorstellungen schon rechtzeitig zur Geltung zu bringen und sein Mitbestimmungsrecht bei den nachfolgenden personellen Einzelmaßnahmen sachgerecht auszuüben. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht zur Einführung einer Personalplanung verpflichtet. Entscheidet er sich aber für eine Personalplanung, hat er den Betriebsrat gem. § 92 Abs. 1 BetrVG über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und ihm alle hierfür erforderlichen Unterlagen (Stellenbesetzungspläne, Personalbedarfsmeldungen, Statistiken über Fluk- tuation und Krankenstand etc.) zugänglich zu machen. Darüber hinausgehende Beteiligungsrechte bestehen jedoch nicht. Lediglich über Art und Umfang der nach der Personalplanung erforderlichen Maßnahmen (zur Personaldeckung) hat der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat zu beraten. Nach § 92 Abs. 2 BetrVG kann der Betriebsrat auch von sich aus an den Arbeitgeber herantreten und ihm Vorschläge für die Einführung einer Personalplanung und ihre Durchführung machen, wobei sich der Arbeitgeber zwar mit den Vorschlägen auseinandersetzen muss, an diese jedoch nicht gebunden ist. Unterrichtungs-, Beratungs- und Vorschlagsrecht gelten auch im Hinblick auf die Aufstellung und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, § 92 Abs. 3 BetrVG. Betriebsrat kann Vorschläge machen Nach § 92a BetrVG kann der Betriebsrat dem Arbeitgeber Vorschläge zur Förderung und Sicherung der Beschäftigung machen, und zwar hinsichtlich einer flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit, der Förderung von Teilzeitarbeit und Altersteilzeit, neuer Formen der Arbeitsorganisation, Änderungen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe, der Qualifizierung der Arbeitnehmer, Alternativen zur Ausgliederung von Arbeit oder ihrer Vergabe an andere Unternehmen sowie des Produktions- und Investitionsprogramms. Der Arbeitgeber hat diese Vorschläge mit dem Betriebsrat zu beraten. Beide Parteien können einen Vertreter der Bundesagentur für Arbeit zu den Beratungen hinzuziehen. Hält der Arbeitgeber die Vorschläge des Betriebsrats für ungeeignet, hat er dies gegenüber dem Betriebsrat zu begründen. In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern muss die Begründung schriftlich erfolgen. Innerbetriebliche Ausschreibung Der Betriebsrat kann nach § 93 BetrVG vom Arbeitgeber verlangen, dass zu besetzende Stellen (frei werdende und neu geschaffene Arbeitsplätze) innerbetrieblich ausgeschrieben werden. Macht der Betriebsrat von diesem Recht Gebrauch, ist der Arbeitgeber daran gebunden, auch wenn mit internen Bewerbungen höchstwahrscheinlich nicht zu rechnen ist (LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 – 26 TaBV 1954/09). Die innerbetriebliche Stellenausschreibung hindert den Arbeitgeber allerdings nicht daran, die zu besetzende Stelle gleichzeitig extern auszuschreiben. Das Gesetz enthält keine ausdrücklichen Bestimmungen zu Inhalt und Form der innerbetrieblichen Ausschreibung, diese kann der Arbeitgeber einseitig festlegen. Insoweit besteht keine Einflussmöglichkeit seitens des Betriebsrats. Aus der Ausschreibung muss allerdings erkennbar sein, um welchen Arbeitsplatz es sich handelt und welche Anforderungen ein Bewerber erfüllen muss. Dabei dürfen grundsätzlich keine höheren Anforderungen gestellt werden als in einer gleichzeitigen außerbetrieblichen Ausschreibung (BAG, 23.02.1988 – 1 ABR 82/86). Die Ausschreibung muss darüber hinaus so bekannt gemacht werden, wie Informationen an die Arbeitnehmer üblicherweise erfolgen. In Betracht kommt insofern z. B. die Bekanntmachung durch Aushang am Schwarzen Brett, durch Aufnahme in eine Betriebszeitung, durch Veröffentlichung im Intranet oder durch Rundschreiben per E-Mail. Der Betriebsrat kann auch die Ausschreibung von Stellen verlangen, die der Arbeitgeber dauerhaft mit Leiharbeitnehmern besetzen will (BAG, 01.02.2011 – 1 ABR 79/09). Nimmt der Arbeitgeber die geforderte interne Ausschreibung nicht oder nicht ordnungsgemäß vor, kann der Betriebsrat seine Zustimmung zur konkreten Stellenbesetzung nach § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG verweigern. Der Arbeitgeber hat in diesem Fall das gesamte Einstellungsverfahren samt vorheriger Ausschreibung und entsprechender Beteiligung des Betriebsrats erneut durchzuführen. Personalfragebögen Der Inhalt von Personalfragebögen bedarf nach § 94 Abs. 1 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats. Die Einführung von Personalfragebögen ist wiederum nicht durch den Betriebsrat erzwingbar. Kommt eine Einigung über den Inhalt des Personalfragebogens nicht zustande, können Betriebsrat und Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen, die eine verbindliche Entscheidung trifft. Gleiches gilt gem. § 94 Abs. 2 BetrVG für die Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze, mit denen die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers bewertet werden sollen, und für persönliche Angaben in schriftlichen Arbeitsverträgen, d. h. Angaben in Formularverträgen, die über die bloßen Personalien wie Name, Adresse, Geburtsort und -tag hinausgehen. Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen bedürfen ebenfalls Quelle: Fotolia, © kebox RECHT/STEUERN < PERSPEKTIVEN 5-6/2016 Sprecherausschüsse sind die Interessenver tretung der Leitenden Angestellten in deutschen Unternehmen der Zustimmung des Betriebsrats (§ 95 Abs. 1 BetrVG). Auswahlrichtlinien sind Richtlinien, nach denen anlässlich von personellen Einzelmaßnahmen entschieden werden soll, welcher von mehreren in Frage kommenden Arbeitnehmern von der Maßnahme betroffen wird. Insofern sollen die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen sowie soziale Gesichtspunkte in den Richtlinien angegeben werden. Auswahlrichtlinien sind daher beispielsweise Richtlinien über die Sozialauswahl bei Kündigungen, die auch in einem Interessenausgleich nach § 112 Abs. 2 BetrVG (mit Namensliste) vereinbart werden können. Während es dem Arbeitgeber in Betrieben mit bis zu 500 Arbeitnehmern freigestellt ist, ob er überhaupt entsprechende Richtlinien einführen will, kann der Betriebsrat in Betrieben mit mehr als 500 Arbeitnehmern auch von sich aus ihre Aufstellung verlangen. Kommt eine Einigung über die Richtlinien oder deren Inhalt bzw. ihre Einführung (in Betrieben mit über 500 Mitarbeitern) nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle, wenn sie von einer Seite angerufen wird. In Betrieben mit weniger als 500 Arbeitnehmern ist allein der Arbeitgeber hierzu antragsberechtigt. Neben den allgemeinen personellen Angelegenheiten i. S. d. BetrVG finden sich Informationsrechte des Betriebsrats außerdem in § 17 KSchG (Massenentlassungen) und in § 7 Abs. 3 TzBfG zur Teilzeitarbeit im Betrieb und Unternehmen. Im kommenden Heft wird dieser Artikel fortgesetzt. 47 PERSPEKTIVEN 5-6/2016 > RECHT/STEUERN UNGEWÖHNLICHES AUS DER RECHTSPRECHUNG INTERESSANT & KURIOS von Rechtsanwältin Diana Nier In einem Verfahren wegen Diskriminierung vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt, AZ: 8 AZR 638/14, einigten sich die Parteien durch Vergleich im Februar diesen Jahres auf eine Entschädigung. Die Klägerin hatte sich bei einer der großen Fluggesellschaften Deutschlands beworben und alle Tests und erforderlichen Qualifikationen erfüllt. Einzig die Körpergröße der Klägerin von 1,615 m verhinderte eine Anstellung. Die Fluggesellschaft hatte nämlich gemeinsam mit der Pilotengewerkschaft Cockpit tarifvertraglich eine Mindestgröße von 1,65 m festgelegt. Nur dann sei die Flugsicherheit gewährleistet, und die Piloten könnten alle Hebel und Schalter im Cockpit bedienen. Die Klägerin hielt dagegen und führte an, dass dieses geforderte „Gardemaß“ diskriminierend sei. Denn 44,3 % der Frauen, dagegen nur 2,8 % der Männer sind kleiner als 1,65 m. Damit fallen automatisch viele Frauen durch das Raster. Zudem haben andere Fluggesellschaften andere Mindestgrößen für Piloten, etwa Swiss Air mit 1,60 m oder KLM mit sogar 1,57 m. Die Klägerin forderte Schadensersatz in Höhe von 120.000 EUR sowie 15.000 EUR Entschädigung für die Diskriminierung. Die Erfurter Richter des 8. Senats deuteten in der Verhandlung an, dass die geforderte Mindestgröße tatsächlich eine Diskriminierung darstellen könnte und die Fluggesellschaft nachweisen muss, dass diese sachlich gerechtfertigt sei. Zudem wäre vom Europäischen Gerichtshof zu prüfen, inwieweit die Mindestgröße mit der EU-Diskriminierungsrichtlinie im Einklang stehe. In Anbetracht der geäußerten Bedenken der Richter einigten sich die Parteien dann auf eine Entschädigung für die Klägerin in Höhe von 14.175 EUR. Wenn aus Spaß Ernst wird Das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt hat in einer älteren Entscheidung vom 24.03.2015, L 3 U 47/13, erlittene Verletzungen durch Neckereien nicht als Arbeitsunfall gewertet. Vorausgegangen waren Späße und Neckereien während einer unbeaufsichtigten Unterrichtszeit zwischen Umschülern. Dabei sprang der 27-jährige Kläger aus dem Fenster im ersten Stock des Unterrichtsgebäudes und verletzte sich dabei an Fuß und Wirbelsäule. Er floh offenbar vor sechs Mitschülerinnen, die ihn nass spritzen wollten. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab. Quelle: Fotolia, © psdesign1 Auch Kleine wollen hoch hinaus Derartige Neckereien seien keine „betriebsdienliche Tätigkeit“ und daher nicht unfallversichert. Der Kläger betonte zwar, er habe sich nicht an den Rangeleien beteiligt und sei unglücklich aus dem Fenster gefallen. Das LSG bestätigte jedoch die Rechtsauffassung der Berufsgenossenschaft. Nach dem Geschehensablauf ging das Gericht nicht von einem Sturz, sondern einem gezielten Sprung aus. Spielereien und Neckereien stellen „höchstpersönliche Verrichtungen“ dar, die „grundsätzlich ein den Interessen des Betriebs zuwiderlaufendes Verhalten“ darstellen. Das Gericht wies auch auf das Alter des Klägers hin. Ein 27-jähriger Umschüler sei nicht anders zu beurteilen als ein 27-jähriger Beschäftigter eines Großraumbüros. Daher scheidet die Anerkennung eines Arbeitsunfalls aus. ARBEITSFREI AN FEIERTAGEN NICHT ALLE PROFITIEREN Arbeitnehmer haben in der Regel einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung an Feiertagen, denn das Arbeitszeitgesetz definiert gesetzliche Feiertage grundsätzlich als Ruhetage. Ausgenommen sind nach gleicher gesetzlicher Grundlage jedoch zahlreiche Branchen, insbesondere Betriebe der Daseinsvorsorge, der Medien und der Freizeitindustrie, deren Beschäftigten ein Ersatzruhetag im Anschluss an den Feiertagsdienst zusteht. Auch mehrfache Feiertagsdienste sind rechtens Dabei gibt es grundsätzlich keine gesetz lichen Beschränkungen für die zulässige An- 48 ordnung von Feiertagsdiensten. So kann es insbesondere im Schichtdienst passieren, dass Arbeitnehmer an mehreren gesetzlichen Feiertagen arbeiten müssen und dazu auch so lange verpflichtet sind, wie die vorgeschriebenen Ausgleichstage gewährt werden. Feiertag ist nicht immer ein freier Tag Besonders schlecht dran sind die Beschäftigten in den Verkehrs- und Versorgungsbetrieben der Kommunen, an Flughäfen, in Pflegeheimen und Krankenhäusern sowie bei der Polizei und bei der Feuerwehr. Für diese Gruppe ist kein Feiertag automatisch ein freier Tag, vor allem dann nicht, wenn sie laut Schichtplan eingesetzt werden. Dies hatten die Richter des Bundesarbeitsgerichts unter dem Aktenzeichen 9 AZR 430/11 entschieden und ausgeführt, dass der aktuelle Tarifvertrag für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst (TVöD) – anders als der frühere Bundesangestelltentarifvertrag – für Feiertage keine Ausnahme mehr vorsieht. Schichtarbeiter im öffentlichen Dienst müssen sich danach für Feiertage, die in ihre Schicht fallen und die sie frei haben wollen, Urlaub nehmen. Der TVöD enthalte keine hiervon abweichende Regelung, so die Bundesrichter. te INTERN < PERSPEKTIVEN 5-6/2016 ERFAHRUNGSBERICHT AUS DER VERBANDSARBEIT „UND WENN ICH MITGLIED DES VERBANDES WERDE ...“ von Martina Müller, Mitglied im Verband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK ich. Mit Verbandsarbeit generell habe ich, als ältere Führungskraft, schon so meine Erfahrungen gemacht. Nicht immer die besten. Nun habe ich es also noch einmal gewagt. Dabei bin ich noch gar nicht so lange Mitglied beim Verband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE, aber offenbar jedoch gleich an die richtigen Mitglieder geraten und so schnell einbezogen worden. Martina Müller „... was bringt es mir, kann ich denn da auch etwas bewirken?“ So einer meiner Mitarbeiter, als wir ins Gespräch kamen. Er blätterte dabei in den „Perspektiven“, und da er wusste, dass ich Mitglied bin, wollte er nun mehr wissen. „Was es dir bringt – das kannst du nur selbst herausbekommen, ich kann dir aber schildern, was es für mich bedeutet“, erwiderte Und die Arbeit mit den anderen Führungskräften – eben nicht nur auf Unternehmensebene, sondern übergreifend – eröffnet ganz andere Perspektiven. Ja, echte Mitwirkung im Verbandsleben, Information zu aktuellen Themen sowie das Netzwerken – klingt banal, aber das ist es eben, was begeistert und die tägliche Führungsarbeit erleichtert. Hier im Verband ist es möglich. Einige Beispiele: Aktionen des bei uns seit 15 Jahren existierenden Arbeitskreises Personalentwicklung/Bildung konnten wir durch Unterstützung von Verbandsmitgliedern durchführen. Konkret gerade Programme zur Berufsorientierung von „Flüchtlingen“ – sie selbst nennen sich „Neu-Leipziger“, und wir tun das jetzt auch. Aus spannenden Veranstaltungen konnte ich Informationen und neue Gedanken mitbringen, von denen auch unsere Führungskräfte und Mitarbeiter profitierten. Insbesondere die Diskussionen aus der Führungskräftebefragung, Themenabende zu etwa Zielvereinbarungen sorgten im Arbeitsbereich für Diskussionen, Neudenken und erwecken Interesse auf mehr Aktivitäten – sowohl bei gestandenen Führungskräften als auch bei denen, die es gerade werden wollen. Meine Mitarbeiter sind zu einem Arbeitsgespräch nach Essen in ein Versorgungsunternehmen gefahren. Benchmarking mal von Angesicht zu Angesicht – die Kontakte wurden vermittelt vom Verband! „Das ist es, was zählt“, sage ich meinem Mitarbeiter, der sich mit dem Gedanken trägt, Mitglied zu werden. „Du bist nicht mehr allein mit deiner neuen Führungsaufgabe, du bist mit anderen verbunden.“ Mit diesem Wissen und dem sich daraus entwickelnden positiven Gefühl führt es sich leichter. Daher meine Empfehlung: Mitglied werden und auch aktiv mitwirken! Martina Müller ist Vorstandsmitglied RG Sachsen-Thüringen. 26. FRAUENNETZWERKTREFFEN IN FRANKFURT JETZT BLEIBEN SIE DOCH MAL SACHLICH Dr. Anja Pfältzer, lange Jahre Human FactorsTrainerin einer deutschen Fluggesellschaft und seit zahlreichen Jahren selbstständige Organisationsberaterin, Coach und Trainerin, klärte am 31. März 2016 in der Kameha-Suite die erneut zahlreichen Teilnehmerinnen von BME (Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik) und dem Berufsverband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK nicht nur ganz allgemein darüber auf, wie unser Gehirn funktioniert, sondern insbesondere was bei uns im Gehirn bei Konflikten abläuft. Dr. Anja Pfältzer In konfliktreichen Situationen empfinden wir oftmals Stress, was zur Folge hat, dass sich in verschiedenen Gehirnbereichen starke Erregung ausbreitet. Das Treffen von Entscheidungen, das klare Denken und auch das Finden kreativer Lösungen werden dadurch zunehmend schwieriger. Pfältzer zeigte plastisch auf, mit welchen manchmal einfachen Mitteln, wie etwa der Änderung des Atemrhythmus, dem gezielten An- und Entspannen der Muskeln oder auch der Neubewertung der Situation, dem entgegengewirkt werden kann. Der Vortrag sprach die Teilnehmerinnen sichtlich an, die rege an der Diskussion teilnahmen und Fragen stellten. Insgesamt wieder eine gelungene Veranstaltung von BME und DFK. st 49 PERSPEKTIVEN 5-6/2016 > INTERN KARRIEREKONGRESS FÜR FRAUEN IM RAHMEN DER WELTWEIT GRÖSSTEN INDUSTRIEMESSE DFK BEI DER WOMENPOWER 2016 Bereits zum 13. Mal trafen sich rund 1.400 weibliche Fach- und Führungskräfte, Young Professionals und Studierende mit Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft in Hannover beim Karrierekongress WoMenPower in Hannover. Wie gelingt die Arbeit in interkulturellen oder virtuellen Teams? Wie lassen sich Karrierepläne und Teilzeitwünsche vereinbaren? Und was brauche ich für einen mitreißenden Auftritt? Neue Perspektiven und Impulse von Berufseinstieg bis Karriereförderung bot der Karrierekongress im Convention Center auf dem Messegelände. DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK waren, vertreten von den Verbandsgeschäftsführern Dr. Heike Kroll und Sebastian Müller, mit Stand und Vortrag dabei. Vortrag zum Thema „Karriereplanung unter Berücksichtigung von Teilzeit-/Kinderwünschen“ und gab neben praktischen Tipps Einblick in die verschiedenen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen. In den anschließenden Gesprächen konnten die TeilnehmerInnen auch noch viele ihrer individuellen Fragen loswerden. Am Stand alles, was man über den Verband wissen muss Dr. Heike Kroll im Speaker-Panel (rechts mitte) Interessierte BesucherInnen konnten sich auf der Messe über das Leistungsangebot des Verbandes informieren und beim angebotenen Arbeitszeugnischeck sich sogleich von der Qualität der Beratungsleistungen überzeugen. Sebastian Müller und Dr. Heike Kroll gaben Auskunft, ob das jeweilige Zeugnis wirklich dem entspricht, was die TeilnehmerInnen sich davon versprachen. Motto 2016: Arbeitswelt 4.0 – Karrierekulturen im Wandel Der eintägige Kongress findet traditionell am letzten Tag der HANNOVER MESSE, der weltweit wichtigsten Industriemesse, statt. Mit rund 40 Workshops & Vorträgen, über 45 ReferentInnen sowie einer begleitenden Ausstellung mit ca. 70 Unternehmen, Coaches und Netzwerken ist die WoMenPower der bedeutendste Karrierekongress Deutschlands im Technologieumfeld. In vielen Formaten von kleinen Seminaren bis großen Hallen wurden die Themen diskutiert. Thomas Sattelberger, Managementvordenker, Publizist und Ex-Telekom-Vorstand, war nur einer der vielen hochinteressanten Speaker an dem Tag. DFK mit Vortrag über Karriereplanung auf dem Podium Dr. Heike Kroll, Fachanwältin für Arbeitsrecht des Verbandes, hielt auf der Messe einen 50 Thomas Sattelberger spricht bei der WoMenPower Dr. Heike Kroll und Sebastian Müller am Stand des DFK Alles in allem ein toller Tag in Hannover – mit vielen guten Gesprächen und Kontakten. Und die schaden ja nur dem, der keine hat. mü INTERN < PERSPEKTIVEN 5-6/2016 REGION DÜSSELDORF „LA PASSION DU VIN“ La Passion du Vin – das war das Motto eines Weinseminars der besonderen Art, zu dem die Regionalgruppe Düsseldorf am 12. April 2016 in die Räume der gleichnamigen Weinhandlung im traditionsreichen Düsseldorfer Stadtteil Alt-Niederkassel eingeladen hatte. Die 25 Teilnehmer der Veranstaltung erlebten einen informativen und geselligen Abend mit exklusiven französischen Weinen, leckerem französischen Käse und guten Gesprächen. Das Weinseminar begann mit einem Glas Prickelndem. Danach wurden an drei „Weininseln“ insgesamt sechs unterschiedliche französische Weine vorgestellt. Drei Weißweine und drei Rotweine, alle aus kleinen, überwiegend familiengeführten Weingütern. Die Teil- nehmer begaben sich von Insel zu Insel und konnten frei wählen, welchen Wein sie wann verkosten wollten. Michael Krieg, Inhaber des „La Passion du Vin“, und seine beiden Seminarleiter gaben Erläuterungen zu den Weinen, zu ihrer Herkunft und zu ihren Besonderheiten. Sie standen außerdem Rede und Antwort zu allen Fragen der Teilnehmer. So erfuhren die Teilnehmer z. B., dass der verkostete Rotwein Chateau Maylandie mit nur 2.000 Flaschen jährlicher Produktion das Schmuckkästchen des seit 50 Jahren im Familienbesitz befindlichen Weingutes ist. Interessant auch, dass der gesamte Produktionsprozess dieses Weines in der Hand von lediglich sechs Personen liegt. Deshalb trägt das Etikett des Weines die Fingerabdrücke dieser sechs Personen. Teilnehmer in geselliger Runde bei Wein und Käse Durch die ungezwungene Art der Verkostung ergab sich viel Zeit und Gelegenheit für individuelle Gespräche der Teilnehmer. Dies wurde rege genutzt, und es fand ein intensiver Austausch statt. Alle Teilnehmer waren sich einig, dass diese gelungene Veranstaltung im nächsten Jahr wiederholt bzw. fortgesetzt werden soll. Renate Schüller, Vorsitzende RG Düsseldorf REGION DÜSSELDORF KAMINABEND: INNOVATION Am 19. April fand das zweite Treffen im Rahmen der „Düsseldorfer Kaminabende“ zum Thema „Innovation: Rein in neue Denkmuster“ statt. Die von der Regionalgruppe Düsseldorf 2015 ins Leben gerufene Reihe der „Düsseldorfer Kaminabende“ erlebte mit diesem Thema zum ersten Mal eine Fortsetzung im innovativen Start-up-Inkubator STARTPLATZ im Düsseldorfer Hafen. Fand die erste Veranstaltung im altehrwürdigen Industrieclub in Düsseldorf statt, konnte der Kontrast zum neuen Veranstaltungsort nicht größer sein. Start-up-Atmosphäre, offene Arbeitsräume, digitales Kaminfeuer, die lockere, entspannte Sitzgruppe passten gut zum Thema des Abends und inspirierte so die Teilnehmer bereits beim Betreten des Raumes. Diese Folgeveranstaltung zu dem sehr aktuellen Thema Innovationen war Wunsch der Teilnehmer aus der ersten Veranstaltung im November 2015. Neben bisherigen Teilnehmern hatten sich auch weitere DFK-Mitglieder aus sehr unterschiedlichen Branchen eingefunden, was einen spannenden Abend versprach. Nach Begrüßung und Vorstellung stellte Dr. Lorenz Gräf, Geschäftsführer vom STARTPLATZ Köln und Düsseldorf das von ihm gegründete und heute sehr erfolgreiche Zentrum für die Gründerszene im Rheinland kurz vor und ging dabei auf vielschichtige Erkenntnise bei der Gründung von Start-ups ein. Vorwiegend junge, dynamische und innovative Menschen mit den unterschiedlichsten Ideen, Eigenschaften und unterschiedlichster Herkunft finden sich in ei- nem „open space“-Office zusammen. Sie haben hier die Gelegenheit, ihre Ideen und Erfahrungen interdisziplinär und offen auszutauschen und so auch voneinander schnell zu lernen. Nach kurzer Rekapitulation der Erstveranstaltung und einem Impulsvortrag durch den Moderator Dietmar Becüwe setzte sich die zuvor begonnene Diskussion unter den Teilnehmern unmittelbar fort. Schnell stellten die Teilnehmer fest, dass sie trotz unterschiedlicher Firmenherkunft und Erfahrung ähnliche Sichten und Fragestellungen hatten. Zentral waren Fragen, wie die Innovationsfähigkeit und -bereitschaft bei den Mitarbeitern bis zum Management speziell gefördert werden kann. Auch die Frage, wie sich Innovationen gegenüber herkömmlichen Geschäftsmodellen durchsetzen können und wie verhindert werden kann, dass diese nicht immer sofort dem Rotstift zum Opfer fallen. Besonders kritisch ist es nach Ansicht der Teilnehmer für Firmen, wenn diese neben den herkömmlichen Geschäftsmodellen völlig neue Wege gehen müssen und sogenannte disruptive Geschäftsmodelle kreieren müssen, um Zukunftsfähigkeit zu erreichen. Angeregte und intensive Diskussion beim Kaminabend Die angeregte und intensive Diskussion ging mit einem kleinen Imbiss nach fast drei Stunden zu Ende. Da nicht alle Aspekte zum Thema Innovationen hinreichend diskutiert werden konnten, waren sich alle Teilnehmer einig, dass ein weiterer Abend vom DFK organisiert werden soll. Dies könnte ein Abend im November sein, der dann auch durch ein Kaminfeuer nicht digitaler Art umrahmt werden könnte und den Teilnehmern weitere Gelegenheit zum Networking bietet. Dietmar Becüwe Mitglied im DFK und Moderator des Abends 51 PERSPEKTIVEN 5-6/2016 > INTERN REGION DÜSSELDORF ICH ALS MARKE Die RG Düsseldorf hat ihr sehr erfolgreiches Konzept der Kaminabende um einen inhaltlichen Schwerpunkt erweitert. Am 5. April traf sich der – für einen solchen Abend übliche – kleinere Kreis im Wirtschaftsclub, um über die Personenmarke bzw. Menschen als Marke zu sprechen. Dazu hatte die RG den Leiter Kommunikation des Verbandes DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK Ralf T. Krüger eingeladen, der als Marken experte in die Welt der „Marke Ich“ einführte. Die Idee, Themen, die Führungskräfte auch persönlich betreffen können, im kleineren Kreis und damit auch „geschützt“ zu besprechen, hat sich auch hier wieder bewährt. Sehr offen sprachen die rund zehn Teilneh- mer über ihren eigenen Zugang zum Thema und auch über ihre persönliche Haltung. Klar wurde, dass es beim Thema Personenmarke gerade aus der Sicht von Führungskräften großen Bedarf zum Austausch gibt. Die sehr gute Diskussion endete dann auch nicht mit der Veranstaltung, sondern ging in den nächsten Tagen weiter. Grund genug, dieses Thema wieder an einem Kaminabend auf die Agenda zu bringen. REGION DÜSSELDORF RHEINISCHE ERFOLGSMODELLE: GETRÄNKEGRUPPE H. HÖVELMANN – BESUCH DER RHEINFELS QUELLE/SINALCO Mit einem Besuch beim Getränkehersteller H. Hövelmann in Duisburg-Walsum setzte die RG Düsseldorf ihre im letzten Jahr erfolgreich angelaufene Veranstaltungsreihe „Rheinische Erfolgsmodelle“ fort. Der traditionsreiche Familienbetrieb ist den meisten Menschen als Hersteller von Sinalco, Rheinfels Quelle und dem Gesundheitswasser Staatl. Fachingen bekannt. Handschrift von Hermann Hövelmann, dem Sohn des Firmengründers. Durch konsequente Investitionen in den Unternehmensausbau verfügte die Getränkegruppe H. Hövelmann bereits Ende der Sechzigerjahre an ihrem Stammsitz in Duisburg-Walsum über die zu damaliger Zeit größte Abfüllanlage Europas. Nach erfolgreicher Erschließung einer Mineralquelle wurde 1972 die Mineralwassermarke Rheinfels Quelle aus der Taufe gehoben. Unter der Führung von Hermann Hövelmann wurde der Bier- und Getränkegroßhandel ausgebaut und ein weiteres Mineralwasservorkommen im Naturschutzgebiet Rheinaue erschlossen. So war bereits Mitte der Acht zigerjahre aus dem ehemals lokal ausgerichteten Unternehmen einer der größten Getränkehersteller Nordrhein-Westfalens geworden. Heute nimmt die Getränkegruppe Hövelmann eine führende Rolle in der deutschen Getränkeindustrie ein. Tradition, Innovation und viel persönliches Engagement – das macht sie auch zum „Rheinischen Erfolgsmodell“. Die Hövelmann-Unternehmensgruppe hat ihren Ursprung im Jahre 1905, als der Walsumer Kaufmann Karl-Albert Hövelmann seine eigene Bierhandlung in Betrieb nahm. Daneben stellte er durch handgetriebene Maschinen Limonade und Sprudelwasser her. Seitdem hat sich das noch immer in Familienbesitz befindliche Unternehmen zu einem der führenden Getränkehersteller und Getränkelogistiker Deutschlands entwickelt. Viele Innovationen in der Getränkeindustrie tragen die Die RG Düsseldorf wurde zunächst im kleinen hauseigenen Museum von der Unternehmensleitung begrüßt. Edmund Skopyrla und Heike Hövelmann gaben einen informativen Abriss über das Unternehmen und seine Erfolgsgeschichte. Sodann begleiteten sie die Teilnehmer in die Produktionshallen des rund 220.000 Quadratmeter großen Firmengeländes. Die beeindruckenden Maschinen zeigten, was in der modernen Getränkeindustrie State oft the Art ist. Angelieferte leere Pfandfla- Christian Mönig erklärt das Gelände 52 schen z. B. werden binnen 20 Minuten gereinigt, etikettiert, neu befüllt und fertig in Kisten verpackt. Da die Firma Hövelmann sehr auf Mehrweg setzt, hat sie einen besonders hohen Anteil an Pfandflaschen. In den Hallen selbst unterstützte Braumeister und Biersommelier Christian Mönig mit zahlreichen Infos das Verständnis der gigantischen Maschinerie. Zum Abschluss gab es dann noch einen gemütlichen Ausklang im angeschlossenen Walsumer Brauhaus, wo die Teilnehmer sich mit einem Imbiss stärken konnten und Gelegenheit hatten, das hausgebraute Bier vor Ort zu kosten und mit dem Braumeister ins Gespräch zu kommen. Der hohe Informationsgehalt und die vielseitigen Gespräche machten auch diese Veranstaltung der „Rheinischen Erfolgsmodelle“ zu einem Erfolg. Den Besuch und die hochkarätige Betreuung vor Ort hatte wieder das Verbandsmitglied Fritz Peschen mit seiner Frau organisiert, denen an dieser Stelle noch einmal herzlich gedankt ist. Ausstellungsstücke im Sinalco-Museum INTERN < PERSPEKTIVEN 5-6/2016 REGION NIEDERRHEIN HAFTUNG UND VERANTWORTUNG VON FÜHRUNGSKRÄFTEN Zu dem Thema hatte am 25. Februar 2016 die Regionalgruppe Niederrhein ihre Mitglieder und als Gäste Mitglieder der Regionalgruppe Ruhr, Studenten der Hochschule Niederrhein und der Fontys International Business School, Campus Venlo, zu einer „After Work“Vortragsveranstaltung in das Brauhaus Mattlerhof in Duisburg eingeladen. Führungskräfte und insbesondere Leitende Angestellte nehmen unternehmerische Aufgaben wahr. Das bedeutet: mehr Verantwortung, höhere Haftungsrisiken. Wer steht eigentlich haftungsrechtlich in der Verantwortung? Kann Haftung ausgeschlossen oder Verantwortung delegiert werden? Dr. Ulrich Goldschmidt, Vorstandsvorsitzender des Verbandes DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK, erläuterte detailliert und anhand von vielen praktischen Beispielen, wie das Thema in den letzten Jahren an Relevanz gewonnen hat. Wird in Unternehmen gegen Recht und Gesetz verstoßen, finden solche Vorfälle über die Medien schnell den Weg in die Öffentlichkeit. Imageschäden und Reputationsverluste für das Unternehmen, aber auch für die verantwortlichen Personen sind die Folge. Nicht selten führen schon die Vorwürfe eines Fehlverhaltens zum abrupten Karriereende. Die letzten Vorkommnisse bei VW machen das besonders deutlich. In diesem Zusammenhang ging Goldschmidt auf das Thema Compliance ein und machte deutlich, dass es sich dabei nicht um ein großes Mysterium handelt, sondern schlicht um die an sich selbstverständliche Verpflichtung, sich an die Spielregeln zu halten. Dass ein relevantes Fehlverhalten arbeitsrechtliche Folgen haben kann, liegt auf der Hand. Dies gilt übrigens auch dann, wenn man als Führungskraft Rechte des Betriebsrats missachtet. Wer in der Führungsverantwortung steht, sollte zumindest Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts besitzen. Auch Haftungsfragen im täglichen Umgang mit Arbeitskollegen und Mitarbeitern fanden bei den Teilnehmern großes Interesse. Dr. Goldschmidt machte deutlich, dass sich keine Führungskraft der Verantwortung vollständig entziehen kann. Der Vortrag endete mit der dringenden Empfehlung, beim Aufbau einer „gerichtsfesten“ Betriebsorganisation nicht nur an das Tagesgeschäft zu denken, sondern auch Vorsorge für den Schadens- und Ermittlungsfall zu treffen. Alle Mitarbeiter müssen für diese Situation sensibilisiert sein und um ihre Rechte wissen. Werden hier Fehler begangen, sind diese später nicht mehr zu korrigieren. Die Teilnehmer hatten viele Fragen auf Basis ihres täglichen Arbeitslebens. Das führte zu einer intensiven Diskussion mit dem Referenten, aber auch der Teilnehmer untereinander. Das zeigt, wie aktuell das Thema ist und dass es einen erheblichen Informationsbedarf dazu gibt. Marlene Maas, Vorsitzende RG Niederrhein REGION NIEDERRHEIN „WIR SIND EIN MITMACHVERBAND“ Die RG Niederrhein hatte am 14. April 2016 alle neuen Mitglieder zu einem Willkommensempfang in die Räumlichkeiten des Brauhauses Mattlerhof in Duisburg eingeladen. Das Ziel der Veranstaltung war, die neuen Mitglieder am „Eingang des Verbandes“ abzuholen und die vielfältigen Vorteile und Möglichkeiten, die sie durch die Mitgliedschaft bekommen haben, detailliert zu erläutern. Marlene Maas, die Vorsitzende der Regionalgruppe, begrüßte die neuen Mitglieder und stellte die RGN vor. Insbesondere wies sie auf die Veranstaltungen der RG hin, die von den Mitgliedern zu Sonderkonditionen besucht werden können. „Wir brauchen Ihren Input, um erfolgreich arbeiten zu können“, lautete der Apell, mit dem sie dann bei den Teilnehmern um Anregungen und Ideen für neue Themen und Veranstaltungen warb. Im Anschluss stellte Nils Schmidt, Verbandsanwalt, die Leistungen des DFK im Detail vor. Großes Interesse fanden die Angebote im Bereich Arbeitsrecht. Es entstand eine lebhafte Diskussion zu dem Thema, dass offensichtlich alle Altersgruppen stark interessierte. Mit dem Statement „Wir sind ein Mitmachverband“ hat Nils Schmidt die Teilnehmer auf die Möglichkeit der aktiven Mitarbeit im Verband hingewiesen. Danach präsentierte Verbandsanwältin Anika Stritzel die Tücken und Fallen in Arbeitszeugnissen. Sie erläuterte, dass nicht alles, was gut klingt, auch wirklich gut ist. Der Geheimcode, den die Personalverantwortlichen in den Firmen bei der Zeugniserstellung anwenden, wird für Unwissende immer undurchsichtiger. Das kann für den betroffenen Mitarbeiter unter Umständen sehr nachteilig im Bewerbungs- Marlene Maas begrüßt die neuen Verbandsmitglieder prozess sein. Anika Stritzel bot die Hilfe des Verbandes bei der Zeugnisüberprüfung an. Die Teilnehmer waren sehr überrascht über die Finessen, die in Zeugnissen angewendet werden. Auch hier zeigte die angeregte Diskussion das große Interesse an dem Thema. Die Teilnehmer fanden untereinander auf Anhieb gemeinsame Themen und lernten sich dabei näher kennen. Sie suchten auch die Diskussion mit dem Vorstand der RG und den Rechtsanwälten des Verbandes. Es war eine sehr lebhafte Runde, die sich hier zusammengefunden hatte. Marlene Maas 53 PERSPEKTIVEN 5-6/2016 > INTERN REGION WESER-EMS BECK’S BRAUEREI-BESICHTIGUNG Die hohe Brauereikunst an der Weser: Die Regionalgruppe Weser-Ems besichtigte eine der wohl bekanntesten Bremer Exportschlager, die Brauerei Beck’s – ein internationales Brauhaus mit einer jahrhundertelangen Geschichte. ken, welche mit visionärem Pioniergeist im Juni 1873 die Kaiserbrauerei Beck & May o.H.G ins Leben riefen. Die Regionalgruppe Weser-Ems besichtigte die Brauerei Beck & Co Bremen an der Weser Neben den historischen Hintergründen erfuhren die Teilnehmer der Besichtigung im März alles über die hohe Kunst des Bierbrauens – eine interessante und abwechslungsreiche Tour durch Museum, Rohstoffraum und Sudhaus, vorbei an Malzsilos, Gär- und Lagertanks und Labor, ergänzt durch Informationen zum Unternehmen im eigenen Kino und zwei kurzen Filmen. Statistiken zufolge gilt Beck’s als die beliebteste und imagestärkste deutsche Biermarke. Der große Erfolg des Getränks ist allen voran den Bremer Gründervätern zu verdan- Der Besuch der Flaschenabfüllanlage erfolgte während des laufenden Betriebs. Zurück im Gästeraum, gab es einen Biertest. Da konnte man zeigen, was man gelernt hatte. Bei entsprechender Verkostung der vielen Produkte des Hauses und bei Laugenstangen klang die Veranstaltung gemütlich aus. mü Führung durch die Brauerei Beck & Co Bremen, hier der Braukessel im Sudhaus REGION NIEDERSACHSEN BURN-OUT! EINE NEUE ARBEITSKRANKHEIT? Im April 2016 stellte DFK-Mitglied Matthias Rickel, der eine Unternehmensberatung (RICsulting – Dortmund/Hannover) unterhält, die Frage, ob Burn-Out eine neue Arbeitskrankheit sei. Den rund zwanzig Teilnehmern der RG Niedersachsen präsentierte der Volljurist, der außerdem Gesamtbetriebsratsvorsitzender eines großen Versicherungskonzerns ist, die klassischen Burn-out-Verlaufsphasen und gab inte ressante Handlungsoptionen. Bereich psychischer Belastungen gar nicht erst auftreten? Anständig!“) den Teilnehmern neue Denkanstöße mitzugeben. Neben dem, was bei Arbeitnehmern in der heutigen Arbeitswelt in Dysbalance geraten kann, und der Wirkungsweise von Stress wurden auch Stressfaktoren durch Arbeitsverdichtung und indirekte Steuerung erläutert. Matthias Rickel Dem Referenten gelang es, zwischen provokanten Fragen („Warum ackern wir wie blöde, ohne mit der Arbeit fertig zu werden?“) und Botschaften an Unternehmen („Wie muss sich ein Unternehmen seinen Beschäftigten gegenüber verhalten, damit Probleme im 54 Bei der Beschreibung unterschiedlicher Unternehmenskulturen zwischen „Der Mitarbeiter ist Mittelpunkt.“ und „Der Mitarbeiter ist Mittel. Punkt!“ gab Rickel auch individuelle Sichtweisen auf Stressfaktoren preis. Er hinterfragte Begriffe wie „Work-Life-Balance“, wo nach seiner Meinung die Arbeit doch eigentlich zum Leben gehört. Als weiterer Schritt animierte er die DFK-Mitglieder zu überprüfen, ob sie selber als Führungskraft und die Arbeitnehmer in ihrem Betrieb nach dem „KDW-Prinzip“(Können/Dürfen/Wollen) adäquat beschäftigt werden. Das in diesem Bereich Handlungsbedarf besteht, wird alleine daran deutlich, dass der Produktivitätsverlust pro Jahr in deutschen Unternehmen durch psychische Erkrankungen mehrere Milliarden Euro beträgt und sich vorbeugendes Gesundheitsmanagement rentiert. Eine ausgewogene Balance zwischen Beruf und Freizeit und gegenseitige Wertschätzung zeichnet unter anderem einen attraktiven Arbeitgeber aus. Neben der Prävention durch Führung und Tipps, was der einzelne Arbeitnehmer selber tun kann (Coping), war das Fazit des Abends, dass Burn-Out nicht neu und keine reine Arbeitskrankheit ist. Schlechte Führung ist, Macht über Menschen auszuüben. Gute Führung ist, Macht mit Menschen auszuüben. P.S. Haben Sie Ihre Mitarbeiter heute schon gelobt? fl INTERN < PERSPEKTIVEN 5-6/2016 REGION NORD MEHR MUT ZUR BESCHÄFTIGUNG VON ZUWANDERERN DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK waren Partner der Veranstaltung Flüchtlinge@Work in Hamburg: Gut 60 interessierte Führungskräfte kamen am 21. April 2016 in das Fürstenberg Institut, um sich ganz konkret über Möglichkeiten der Integration von Zuwanderern in Beschäftigung zu informieren. Die Bereitschaft von Unternehmen, Flüchtlinge zu beschäftigen, ist groß. Ebenso groß ist auch der Informationsbedarf. Auf der Informationsveranstaltung „Flüchtlinge@Work – So geht’s ganz konkret“ ließen sich Interessierte aus unterschiedlichsten Branchen wie Logistik, Finanzen oder Einzelhandel von Umsetzungsexperten und Erfahrungsberichten aus der Praxis informieren und inspirieren. Vertreter etablierter Integrationsprojekte sowie Unternehmer, die den Schritt der Beschäftigung von Zuwanderern bereits erfolgreich getan haben, zeigten ganz konkrete Wege auf, wie die betriebliche Integration von Flüchtlingen umgesetzt und unterstützt werden kann. „Wenn wir den Menschen eine Möglichkeit geben können, hier zu arbeiten und selbst für sich zu sorgen, haben wir eine Menge erreicht“, betonte Dr. Friederike Föcking von W.I.R. – work and integration for refugees in ihrem Beitrag. Im Podiumsgespräch zum Thema „Worauf es ankommt, damit Integration in Arbeit gelingt“ mit Reinhild Fürstenberg, Geschäftsführerin des Fürstenberg Instituts, Sibilla Pavenstedt von LibertA, dem neuen Integrationsprojekt nach acht Jahren Made auf Veddel, Niels Pirck, 1. Sprecher der Wirtschaftsjunioren und Regionalleiter Hamburger Sparkasse, und Sakib Mehanovic, Projektleiter Hapag Helps der Hapag-Lloyd AG, wurden sowohl die Herausforderungen als auch die Chan- Sehr guter Austausch der zahlreichen Teilnehmer Reinhild Fürstenberg begrüßt die Teilnehmer in ihrem Hause, dem Fürstenberg Institut in Hamburg cen der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt diskutiert. Laut Mehanovic sind viele Flüchtlinge hoch qualifiziert, dürfen hier aber nicht arbeiten. „Wir müssen uns die Frage stellen: Welche Erwartungen haben wir an die Flüchtlinge und welche Erwartungen haben sie an uns?“ Ganz wichtig dabei: „Wir müssen Vertrauen zueinander aufbauen“, so Sakib Mehanovic weiter. Im Hinblick auf die Chancen und Potenziale der Integration sowie die Lerneffekte betont Sibilla Pavenstedt: „Zuwanderer können sehr gut mit Problemen umgehen. Sie begreifen Probleme schnell und arbeiten lösungsorientiert – von dieser Eigenschaft können wir Deutschen profitieren.“ Zwei ganz wesentliche Aspekte wurden von allen Referenten im Rahmen der Veranstaltung bekräftigt: zum einen der Aufruf an Unternehmen, den Mut zu haben, die Beschäftigung von Zuwanderern anzugehen, ohne sich von möglichen Hürden bremsen zu lassen – also „einfach loszugehen“. Zum anderen Geduld aufzubringen, offen für Neues zu sein und das eigene Tun zu überdenken. Denn die Einarbeitung und Beschäftigung von Flüchtlingen wird an vielerlei Stellen mehr Zeit in Anspruch nehmen als gewohnt, aber dafür erlangen Betriebe interessante neue Erfahrungen und Impulse – unabdingbare Faktoren für Entwicklung und Fortschritt. Bei den abschließenden Gesprächen im Fürstenberg-Institut war man sich einig: Wir müssen möglichst bald zu dem Punkt gelangen, dass wir so wie jetzt hier nicht nur in einem Kreis von Menschen sitzen, die über Flüchtlinge reden, sondern gemeinsam mit Flüchtlingen und Unternehmen in den Austausch kommen und so Grundlagen für stabile Brücken der Zusammenarbeit und Integration bauen. Die Veranstaltung realisierte das Fürstenberg-Institut mit dem Verband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE sowie den weiteren Partnern: BVMW – Bundesverband mittelständische Wirtschaft e. V., Stiftung – CLUB OF HAMBURG und Betriebssportverband Hamburg e. V. mü 55 PERSPEKTIVEN 5-6/2016 > INTERN REGION ESSEN JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG UND GASTVORTRAG ÜBER INTERIM MANAGEMENT Das „Hotel Franz“ diente auch in diesem Jahr wieder als Veranstaltungsort am 12. April 2016. Sitzungsleiter und Regionalgruppen-Vorstandsvorsitzender Dr. Peter Stephan unterrichtete über die aktuelle Mitgliederentwicklung. Wie auch bereits im Vorjahr muss die Regionalgruppe Essen einen, wenn auch nur geringen, Rückgang verzeichnen, der im laufenden Jahr zumindest neutralisiert werden soll. Auch weiterhin besteht gerade in Bezug auf jüngere Mitglieder ein erhöhter Nachholbedarf. Rückblick auf die Veranstaltungen der Regionalgruppe in 2015 Neben dem traditionellen Jazz Brunch, der am 28. Juni 2015 bei bestem Wetter im Sportlertreff am Baldeneysee stattgefunden hat, stellte sicherlich die dreiteilige Vortragsreihe zum Thema: „Wie könnte die Energiewende doch noch zum Erfolg werden?“ einen Höhepunkt dar, in dem die positiven Aspekte aus Sicht der Vertreter der Erneuerbaren aufgezeigt werden sollten. DFK-Verbandsanwalt und juristischer Regionalgruppenbetreuer Nils Schmidt informierte die Teilnehmer über die Ergebnisse des „kleinen“ Verbandstages, der im November 2015 in Essen stattgefunden hat, und gab einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der Verbandsarbeit des DFK. Der offizielle Teil der Jahreshauptversammlung wurde mit der Ehrung der langjährigen Mitglieder für ihre treue Mitgliedschaft im Verband abgeschlossen. Dr. Frank Wachsmuth 56 Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung durften die Teilnehmer den höchst interessanten Ausführungen von Rüdiger König und Dr. Frank Wachsmuth von der Dachgesellschaft Deutsches Interim Management e. V. (DDIM) lauschen, die über die Aufgaben und Tätigkeiten eines Interim Managers berichteten. Rüdiger König, selber Mitglied im Berufsverband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE, eröffnete den Vortrag mit einem persönlichen Einblick in seine Beweggründe, eine „sichere“ Angestelltentätigkeit aufzugeben, um Interim Manager zu werden. König erläuterte, dass das Jahr 2013 seine „persönliche Energiewende“ darstellte. Zu dieser Zeit war er in einem kriselnden Energieversorgungsunternehmen tätig. Drei Alternativen für seinen weiteren Lebensweg boten sich ihm. Die Fortführung der Festanstellung, eine Vorruhestandsregelung, um mehr Zeit für die Familie zu haben, oder die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit. Über einen Artikel im Mitgliedermagazin PERSPEKTIVEN wurde König auf das Interim Management aufmerksam, das seit Beginn der 1990er-Jahre auch in Deutschland auf dem Vormarsch ist. Gleichzeitig bot sich ihm die Gelegenheit einer „Kurzanstellung“ als Interim Manager für die Neuausrichtung eines Standorts mit einem Biomasse-Heizkraftwerk und einer Holz-Pellet-Fertigung. Rüdiger König nahm daher den Kontakt zur DDIM auf, die ihm bei der Vorbereitung auf den neuen Berufsabschnitt behilflich war und es noch immer ist: Welche Behördengänge und steuerlichen Klärungen sind notwendig? Welche Haftpflichtversicherung wird benötigt? Wie „funktioniert“ der Markt, wie sehen Vergütung und Vertragsbedingungen aus? Und wie würden die Banken auf seine neue Lebenssituation reagieren, bedeutet doch die neue Aufgabe, dass König fortan nicht mehr regelmäßige Arbeitseinkommen nachweisen könnte. Interim Management heißt häufige Kurzanstellungen mit möglicherweise zeitweiligen finanziellen Durststrecken. Sowohl die DDIM als auch DIE FÜHRUNGSKRÄFTE waren Rüdiger König dann aber be- hilflich, eine Entscheidung zu treffen, die er nicht bereut. Inzwischen hat sich König für die „Neuausrichtung von Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette der CO2-freien Energien“ positioniert. Dr. Frank Wachsmuth, Vorstandsmitglied der DDIM und seit 12 Jahren in verschiedensten Mittelstandsunternehmen als Interim Manager im Einsatz, übernahm an dieser Stelle und vertiefte die Einblicke mit seinem Vortrag „Interim Management – der Einsatz von spezialisierten Führungskräften als neue Form der freiberuflichen Managementtätigkeit“. Erst im Jahre 1960 wurde der erste Interim Manager in Schweden vermittelt. Ungefähr zehn Jahre später etablierte sich dieser Berufszweig dann auch in den Niederlanden und in Großbritannien. Mit der Deutschen Einheit im Jahre 1990 und der daraus resultierenden Notwendigkeit der kurzfristigen Übernahme von Unternehmen, um sie wieder in ruhiges Fahrwasser zu bringen, fasste das Interim Management auch in Deutschland Fuß. Derzeit sind in der Bundesrepublik ca. 7.000 Interim Manager tätig. Im Vergleich dazu werden in den Niederlanden aktuell 40.000 Interim Manager beschäftigt, in Großbritannien stellen Interim Manager sogar 20 % des gesamten Managements. Doch was ist überhaupt ein Interim Manager? Dr. Wachsmuth präsentierte einige Schlagzeilen renommierter Tageszeitschriften, in denen Interim Manager u. a. als „Chef für gewisse Stunden“, „Lückenfüller in Nadelstreifen“, „Manager auf Zeit“ bezeichnet wurden oder als Manager, die „kommen, um zu gehen!“. Für Dr. Wachsmuth die wohl zutreffendste Bezeichnung. Wo liegen die Unterschiede zu einem Berater oder einem angestellten Manager und welche Vorteile bietet der Einsatz eines Interim Managers? Der Interim Manager nimmt z. B. sehr kurzfristig, flexibel und bedarfsgerecht Führungsaufgaben wahr, der Berater keine, und der INTERN < PERSPEKTIVEN 5-6/2016 Manager leitet das Unternehmen dauerhaft. Er steht in keinem Konkurrenzverhältnis zu den festangestellten Mitarbeitern, da seine Einsatzdauer von Anfang an zeitlich begrenzt wurde. Auch die Vergütung gestaltet sich, im Vergleich zu einem Fixgehalt mit zusätzlichen variablen Bestandteilen, in Tagesätzen, da er einen Servicevertrag und keinen Arbeits- oder Dienstvertrag mit dem Unternehmen schließt. Wo werden Interim Manager eingesetzt? Das General Management ist das wohl häufigste Betätigungsfeld, aber auch in Technik oder Produktion, Finanzen und Controlling, Marketing und Vertrieb, der Logistik, Human Resources und sogar im Rechtsbereich werden „Manager auf Zeit“ benötigt. Das Tageshonorar beträgt dabei zwischen 1.000 Euro und 2.000 Euro. Die Tagessätze variieren im Interim Management allerdings sehr stark und sind von vielen Faktoren wie Aufgabenstellung, Funktion, Einsatzdauer und Unternehmensgröße abhängig. In schwierigen Mandaten werden auch Honorare von 2.500 Euro und mehr pro Tag gezahlt. Für ein Unternehmen, das entweder in Not geraten ist oder einen unvorhergesehenen Geschäftsführerwegfall ausgleichen muss, ist dies angemessen. Schließlich wird nur die Zeit, die tatsächlich benötigt wird, vergütet – ohne Nebenleistungen, gesetzliche Kündigungsfristen etc. Wann und warum werden Interim Manager aber genau eingesetzt? Akuter Mangel an qualifizierten Management-Kapazitäten, Fehlen von speziellem Management-Know-how oder steigende Flexibilitätsanforderungen an die Unternehmen stellen nur einige Gründe für den Einsatz dar. Die Zielsetzung ist dabei die Bewältigung von Krisensituationen, wie z. B. bei einem Fami- lienunternehmen in der Wirtschaftskrise oder bei Optimierungsprozessen bzw. der Erschließung neuer Märkte. Dabei macht der Maschinen- und Anlagebau das Gros der Branchen aus, die auf die „Manager auf Zeit“ zurückgreifen, gefolgt vom Automotive-Bereich. Dr. Wachsmuth beschrieb im Anschluss die verschiedenen Wege, wie Kunden und Interim Manager zusammenkommen. Dies kann z. B. über einen vermittelnden Personalberater geschehen, einen zwischen Kunden und Interim Manager geschalteten Provider oder aber häufig über den direkten Kontakt, der in ca. 70 % der Fälle auch zum Tragen kommt. Der Vortrag endete mit einem interessanten Gedankenaustausch der Teilnehmer und vielen neuen Erkenntnissen zu diesem zukunftsträchtigen Bereich. ns HANNOVER MESSE 2016 KARRIEREBERATUNG UND TIPPS FÜR DIE BEWERBUNG auch die Überprüfung von Bewerbungsunterlagen und der Check von Arbeitszeugnissen zum Angebot von Nils Schmidt. Wie auch bei den zahlreichen Absolventenkongressen, die die DFK-Juristen jährlich besuchen, fiel auf der Hannover Messe auf, dass sich viele Bewerber, trotz guter Qualifikationen die Chance auf eine Einladung zu einem Bewerbungsgespräch verbauen, indem sie Standardbewerbungsanschreiben mit lustlos gestalteten Lebensläufen an den potenziellen Arbeitgeber verschicken. Die logische Folge ist das Ablehnungsschreiben, soweit es überhaupt verschickt wird. Rechtsanwalt Nils Schmidt Auch in diesem Jahr unterstützte Verbandsanwalt Nils Schmidt den Verein Deutscher Ingenieure (VDI) an deren Stand in Halle 2 auf der Hannover Messe als Karriereberater. Für den Verband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK eine gute Gelegenheit, das positive Verhältnis zum VDI weiter zu verbessern und gleichzeitig die Kompetenz und das Angebot des eigenen Verbandes einem Fachpublikum zu präsentieren. Neben der klassischen Karriereberatung gehörten selbstverständlich Größtenteils wird immer noch verkannt, dass das Bewerbungsschreiben die einzige Möglichkeit für die Job-Interessenten darstellt, um sich als „Weizen“ und nicht als „Spreu“ zu präsentieren. Ein gewisser Zeit- und Arbeitsaufwand, der bei der Sichtung der Unterlagen auf den ersten Blick erkennbar ist, ist dabei unverzichtbar. Aus diesem Grund einige grundlegende Tipps zur Bewerbung: Investieren Sie Zeit in ein (dezentes) Layout von Anschreiben und Lebenslauf. Individualisieren Sie das Bewerbungsschreiben! (Vermeiden Sie Standardschreiben, in denen lediglich das Unternehmen ausgetauscht wird.) Holen Sie Background-Informationen zu dem Unternehmen ein und bauen Sie diese in das Anschreiben ein. Nehmen Sie Bezug auf den Inhalt der Stellenausschreibung. Versuchen Sie einen persönlichen Ansprechpartner im Unternehmen zu ermitteln (ein Anruf kann helfen!). Vermeiden Sie es, den Lebenslauf lediglich in Worte zu fassen (der Sachbearbeiter kann Ihren Lebenslauf lesen!). Preisen Sie sich (dezent, aber bestimmt) an! (Warum sind Sie genau die richtige Person für den Job?!) Schmeicheln Sie dem Unternehmen! (Warum wollen Sie unbedingt den Job in diesem Unternehmen?) Bauen Sie den Lebenslauf chronologisch auf (zuerst aktuelle Tätigkeiten). Informationen über Ihre Zeit vor dem Abitur sind uninteressant. Viel Erfolg bei der nächsten Bewerbung! ns 57 PERSPEKTIVEN 5-6/2016 > INTERN REGION SÜDWEST BESUCH DER AUSSTELLUNG CHRISTOPH 1515–1568 Der württembergische Herzog Christoph, der von 1550 bis 1568 regierte, zählt zu den bedeutendsten Herzögen des Landes. Er setzte die Reformation endgültig durch, förderte die Bildung und modernisierte die Residenz Stuttgart. Anlässlich des 500. Geburtstags von Herzog Christoph im Jahr 2015 widmet das Landesmuseum Württemberg dieser herausragenden Herrscherfigur eine große Ausstellung mit dem Titel: „Christoph 1515–1568 – Ein Renaissancefürst im Zeitalter der Reformation“. Die Regionalgruppe Südwest besuchte am 28. Februar 2016 die Ausstellung, um sich selbst ein Bild von dieser Persönlichkeit zu machen. Besonders in repräsentativen Bauwerken zeigt sich noch heute Christophs großes Selbstbewusstsein. Das Alte Schloss in Stuttgart, heute Landesmuseum Württemberg, wurde während seiner Regierungszeit zu einer prachtvollen Residenz ausgebaut. Schon die Zeitgenossen schätzten Christoph als Herrscherfigur, Reformer und Wegbereiter wichtiger Neuerungen in Württemberg. Der württembergische Herzog Christoph zählt zu den bedeutendsten Herzögen des Landes. Herzog Christoph konnte die Reformation zuerst im linksrheinischen Mömpelgard fest etablieren. Seine konfessionellen, sozialen und politischen Vorstellungen fanden im gesamten evangelischen Europa Verbreitung. Mit rund 250 Objekten, darunter internationale Leihgaben, zeigt die Ausstellung die gewaltigen Umbrüche im Zeitalter der Re- formation, die Christoph entscheidend mitbestimmte, ebenso wie die Lebenswelt des Renaissancefürsten. Auch das Bild, das sich die Nachwelt von Herzog Christoph machte, ist Teil der Ausstellung. Nach der einstündigen Sonderführung in zwei Gruppen ließen die Mitglieder der Regionalgruppe Südwest den Abend bei einem Treffen im gegenüberliegenden Restaurant Alte Kanzlei ausklingen. Sven Frank, Vorstand RG Südwest PENSIONÄRE REGION NORD EXKLUSIVE BESICHTIGUNG DES POLIZEIPRÄSIDIUMS HAMBURG Die Region Nord hat seinen Mitgliedern exklusiv die Möglichkeit geboten, das Polizeipräsidium Hamburg näher zu besichtigen. Nach einigen Sicherheitsschleusen gab es eine fachkundige Führung durch die Verkehrsleitzentrale und die Polizeieinsatzzentrale. Das Polizeipräsidium befindet sich seit 2001 am Bruno-Georges-Platz 1 in Winterhude. Das Gebäude, ein Rundbau mit zehn stern- förmig angefügten Blöcken, ist ein Entwurf der Architekten Jens Bothe, Kai Richter und Hadi Teherani. Die Planungszeit umfasste von 1997 bis 1999 zwei Jahre, die Bauzeit betrug von 1999 bis 2000 nur ein Jahr. Die Baukosten lagen bei rund 22,5 Mio. Euro. Quelle: © Polizei Hamburg Blicke hinter die Kulissen des Polizeipräsidiums Hamburg 58 Es gab Einblicke in die gesamten Aufgaben der Polizei: so vor allem in die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als Strafverfolgungsbehörde geht sie gegen ordnungswidrige und strafbare Handlungen vor, ermittelt Täter und analysiert Tatmuster. Eine weitere Aufgabe ist die Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit, das heißt die Verhütung oder Unterbindung von rechtswidrigen Handlungen jedweder Art. Im Rahmen der Verkehrsüberwachung regelt sie Verkehrsströme und hat eine tragende Rolle in der Notfallhilfe. Ferner sorgt die Polizei in enger Kooperation mit der Judikative und anderen Behörden für die Verbrechensprävention, um bereits im Vorfeld mögliche Straftaten zu erkennen und zu verhindern. Die Mitglieder konnten die Arbeit der Hamburger Polizei in der Zentrale live mitverfolgen und die Verkehrsleitzentrale sowie die Polizeieinsatzzentrale bei der Arbeit erleben. Die Führung dauerte ca. zwei Stunden. Pensionärsspecher der Region Nord Gert Ohletz organisierte dankenswerterweise vor Ort den Ablauf der ausgebuchten Veranstaltung. mü INTERN < PERSPEKTIVEN 5-6/2016 REGION SACHSEN-THÜRINGEN MITGLIEDERTREFFEN DER STADTGRUPPEN DRESDEN/GÖRLITZ UND CHEMNITZ/ZWICKAU Das gemeinsame Treffen der Stadtgruppen am 28. April 2016 fand diesmal in Radebeul bei Dresden statt. Im Mittelpunkt stand der Besuch bei der Druckmaschinenherstellung in Radebeul und Impulse zu aktuellen Herausforderungen von Arbeiten 4.0. Als Vorprogramm informierten sich die Teilnehmer über die Druckmaschinenindustrie in Dresden und Radebeul, speziell wurde hier die KBA-Sheetfed Solution AG&Co.KG besucht. Anne-Katrin Gerlach, Mitarbeiterin im Produktmarketing des Unternehmens, stimmte uns mit einer sehr interessanten und spannenden Einführung auf die anschließende Besichtigung der Produktionslinien ein. Auch erfuhr man historisch Interessantes, etwa dass der Ursprung der Druckmaschinenherstellung in Dresden auf zwei findige Unternehmer zurückgeht, die bereits 1898 die damalige „Dresdner Schnellpressenfabrik AG in Coswig“ gründeten. Bis 1989 entwickelte sich das Unternehmen an sieben Standorten auf 6.500 Mitarbeiter unter dem Namen Planeta. Mit der Wende änderten sich auch für Planeta die wirtschaftlichen Bedingungen. Es gelang dem Unternehmen 1991 der Zusammenschluss mit KBA in Würzburg. Damit war ein wichtiger Meilenstein für eine weitere erfolgreiche Entwicklung gesetzt. Dennoch gab es große Einschnitte, so verringerte sich die Beschäftigtenzahl von 6.500 auf 1.250 Mitarbeiter. Heute sind es in Radebeul 1.600 Beschäftigte, die durch eine gewisse Anzahl Leiharbeiter unterstützt werden. Im Wettbewerb hat sich der Druckmaschinenbau heute sehr stark mit Technologien aus der Druckindustrie für die Computernutzung auseinanderzusetzen. Man stellt sich aber dieser Herausforderung und entwickelt die eigenen Produkte entsprechend weiter, besonders unter Nutzung der digitalisierten Technik. So werden sehr umfangreiche Serviceleistungen für die Kunden angeboten und fast alle, auch spezielle, Wünsche erfüllt, die der Kunde an seine Maschine stellt. KBA Sheetfed Solution AG&Co.KG ist in Radebeul ein wichtiger Arbeitgeber. Nachwuchs für die eigenen Aufgaben wird hier selbst ausgebildet, und bei entsprechenden Leistungen ist eine Übernahme in die Firma nicht ausgeschlossen. Beim anschließenden Rundgang durch die Produktionshallen gab es jede Menge zu entdecken. Durch die hohen Qualitätsstandards erfolgt eine sehr umfangreiche Eigenfertigung, besonders von Spezialteilen. Aktuell bereitete man sich auf die Düsseldorfer Messe „drupa 2016“ vor. Dazu standen Blick auf Druckmaschine und Druckerzeugnisse komplette Druckmaschinen bereits versandbereit. Für die Teilnehmer war die Besichtigung dieses Industriezweigs, nicht zuletzt aufgrund der sehr kompetenten und engagierten Betreuung durch Anne-Katrin Gerlach, eine ganz besondere Erfahrung, für die wir herzlich danken. Anschließend traf man sich zur Zusammenkunft im gemütlichen Restaurant „Dampfschiff“ direkt am Elbufer. Hier berichtete Verbandsjuristin Diana Nier in ihrem Vortrag „Die Arbeitswelt verändert sich – Einflüsse von Arbeiten 4.0“ über aktuelle Auswirkungen von Digitalisierung, Globalisierung und einem Kulturwandel in Unternehmen wie auch Trends aus dem politischen Umfeld des Verbandes. Zum Abschluss wurde sich über die Vorstandsarbeit der Regionalgruppe sowie die nächsten Veranstaltungen und zukünftige Planungen ausgetauscht. Besichtigung mit Anne-Katrin Gerlach 2. v. r. Wolfgang Nobis, Vorstandsmitglied RG Sachsen-Thüringen 59 PERSPEKTIVEN 5-6/2016 > INTERN WIR TRAUERN UM ... Helmut Aßmann, Hessapp GmbH, 65220 Taunusstein, starb am 26.02.2016 im 91. Lebensjahr Lorenz Höll, Dipl.-Ing., Stahlwerke Bremen GmbH, starb am 08.08.2015 im 88. Lebensjahr Gerhard Ribbeck, Ass. d. Bergfachs, Preussag Anthrazit GmbH, starb am 05.04.2016 im 79. Lebensjahr Gisela Baumann, starb am 13.01.2016 Christian Hötasch, Dipl.-Ing., VEAG Vereinigte Energiewerke AG, Kraftwerk Boxberg, starb am 15.08.2015 im 81. Lebensjahr Walter Riffelmann, Dipl.-Ing., Krupp Polysius AG, starb am 11.02.2016 im 95. Lebensjahr Horst Beier, Dipl.-Ing., Bergbau AG Lippe, Verbundbergwerk Nordstern/Zollverein, starb am 30.04.2016 im 82. Lebensjahr Max Beisch, Rasselstein AG, starb am 21.03.2016 im 88. Lebensjahr Werner Boese, Bergbau AG Lippe, Nordstern/ Zollverein, starb am 22.03.2016 im 85. Lebensjahr Friedhelm Finnemann, Bergbau AG Westfalen, HV, starb am 19.02.2015 im 89. Lebensjahr Werner Gniffke, Bergbau AG Lippe, Nordstern, starb am 23.02.2016 im 91. Lebensjahr Eduard Grott, TÜV Rheinland e. V., starb am 24.02.2016 im 80. Lebensjahr Eberhard Hauschild, Dipl.-Ing., Bergbau AG Lippe, HV, starb am 26.02.2016 im 83. Lebensjahr Anneliese Heitkamp, starb am 18.03.2016 im 91. Lebensjahr Heinz Heß, Bergbau AG Lippe, HV, starb am 01.05.2016 im 87. Lebensjahr Hans Hessenbruch, starb am 25.01.2016 im 93. Lebensjahr Willem van Heusden, TÜV Rheinland e. V., Köln, starb am 19.10.2015 im 84. Lebensjahr Jürgen Hofmann, GroupeSales GmbH, starb am 25.11.2015 im 59. Lebensjahr Jürgen Schäfer, Bergbau AG Lippe, WD Consolidation, starb am 28.03.2016 im 81. Lebensjahr Bernhard Kerbaum, Dipl.-Ing., Gewerkschaft Auguste Victoria, starb am 01.04.2016 im 78. Lebensjahr Werner Schafferdt, starb am 26.10.2015 im 67. Lebensjahr Rolf Knodel, Dipl.-Ing., Wayss & Freytag Ingenieurbau AG, starb am 06.03.2016 im 89. Lebensjahr Hans-Georg Koch, Dipl.-Ing., RWE AG, BV Fortuna, starb am 26.02.2016 im 96. Lebensjahr Martin Schmid, Saarbergwerke AG, Bw Göttelborn/Reden, starb am 04.04.2016 im 81. Lebensjahr Horst Willy Helmut Schütt, Dipl.-Ing., ThyssenKrupp Steel AG, starb am 20.11.2015 im 75. Lebensjahr Karl Lüttecke, Markscheider, RWE Rheinbraun AG, Gruppe Tagebau, starb am 20.03.2016 im 70. Lebensjahr Werner Schulz, Bergbau AG Westfalen, Bw Heinrich Robert, starb am 24.03.2016 im 85. Lebensjahr Karl-Heinz Merz, Rheinbraun AG, Tagebau Hambach, starb am 31.03.2016 im 87. Lebensjahr Michael Schumacher, Standardkessel Baumgarte Contracting GmbH, starb am 12.03.2016 im 64. Lebensjahr Dieter Mühlberger, m-real Deutschland GmbH, starb am 02.01.2016 im 56. Lebensjahr Peter Vleek, EBV/Bergbau UT, starb am 08.04.2016 im 86. Lebensjahr Wolfgang Niewiera, Dipl.-Ing., Georgsmarienhütte GmbH, starb am 12.09.2015 im 80. Lebensjahr Georg Weinhold, Dr.-Ing., STEAG Kernenergie GmbH, starb am 15.04.2016 im 84. Lebensjahr Karl-Georg Pretor, Dr. rer. nat. AG der Dillinger Hüttenwerke, starb am 26.02.2016 im 82. Lebensjahr Heinrich Ludwig Winnen, Sumitomo Electric Bordnetze GmgH, starb am 27.07.2015 im 66. Lebensjahr Die unübersichtliche Vielzahl der Bücher zum Thema Teams und deren Führung lässt ahnen, welchen Stellenwert ein Werk hat, das nur 30 Minuten für diesen Topic veranschlagt. In diesem Sinne kann es nur für den Einsteiger gedacht sein und auch dort nur der allerersten Orientierung dienen. Zumal die Realität mit ihren eigenen Regeln eine sehr eigene normative Kraft der Teamführung entfaltet. Auch angesichts des Preises sollte man das Buch also als intellektuellen „Snack“ in Sachen Führung verstehen. Eben für Zwischendurch ohne Anspruch auf Sättigung. rk BUCHTIPP Svenja Hofert, Thorsten Visbal 30 Minuten Teams führen Gabal Verlag 2016 96 Seiten, broschiert ISBN 978-3869367118 8,90 E 60 „Jetzt hat Mama wieder Kraft!“ Helfen Sie Müttern mit einer Spende wieder gesund zu werden! www.muettergenesungswerk.de PERSPEKTIVEN 5-6/2016 > INTERN Titel: Perspektiven – Zeitschrift für Führungskräfte VERANSTALTUNGEN › INTERESSENTEN WERDEN UM VERBINDLICHE ANMELDUNG GEBETEN 18.06.2016 RG Nord 31.07.2016 RG Süd HSH-Nordbank-Run – Wir laufen und walken für den guten Zweck, HamburgHafencity Sommerfest 19.06.2016 RG Essen 11.30 Uhr bis 14.30 Uhr, Jazz Brunch, Haus Kemnade, Hattingen 14.30 Uhr, Besichtigung der Schleiferei Wipperkotten und Bergische Kaffeetafel in Solingen 21.06.2016 18.08.2016 26. Frauennetzwerk- RG Sachsen-Thüringen 18.15 Uhr, Exklusives Netzwerktreffen mit Impuls „Tipps und Erfahrungen aus der arbeitsrechtlichen Beratungspraxis“, Haus des Buches, Leipzig – NUR FÜR MITGLIEDER! 25.06.2016 RG Nordbayern Besichtigung des Klosters Schwarzach und Vortrag Nachhaltige Energiewirtschaft 28.06.2016 RG Süd Führung im Bayerischen Rundfunk, München 07.07.2016 10. Frauennetzwerktreffen in Berlin 18.15 Uhr, mit Impuls „Punkten Sie mit Stil!“, Allianzforum 07.07.2016 RG Nord 10.30 Uhr, exklusive Besichtigung der Hochbahn Hamburg 09.07.2016 RG Südwest Jahresausflug Schloss Weikersheim mit Rahmenprogramm 11.07.2016 RG Nord 18.00 Uhr, Arbeiten 4.0 und die politische Interessenvertretung des DFK auf nationaler und europäischer Ebene, Schönes Leben im Alt-Hamburger Bürgerhaus 12.07.2016 4. Frauennetzwerk treffen in München 18.30 Uhr, Alter Hof München 62 16.08.2016 RG Düsseldorf treffen in Köln 19.00 Uhr, Bar george m. im Pullman Hotel Cologne 07.09.2016 RG Essen 18.00 Uhr, Vortrag „Industrie 4.0 und Digitale Arbeitswelt – Worauf es bei Führung und Arbeitsorganisation jetzt ankommt“, Haus der Führungskräfte, Essen 12.09.2016 RG Köln 17.30 Uhr, Vortrag Datensicherheit, Maternushaus Köln 13.09.2016 5. Frauennetzwerktreffen in München 18.30 Uhr, Alter Hof München 22.09.2016 RG Niedersachsen #Neuland: Facebook, Twitter & Co. im Überblick, ANDOR Hotel Plaza, Hannover Herausgeber: DIE FÜHRUNGSKRÄFTE e. V. Internet: www.die-fuehrungskraefte.de Geschäftsstellen: Essen Alfredstraße 77–79, 45130 Essen Tel.: (0201) 95 97 10, Fax: (0201) 95 97 129 e-Mail: essen@die-fuehrungskraefte.de Köln Mohrenstraße 11–17, 50670 Köln e-Mail: koeln@die-fuehrungskraefte.de Berlin Pariser Platz 6, 10117 Berlin e-Mail: berlin@die-fuehrungskraefte.de Hamburg Große Bleichen 21 20354 Hamburg e-Mail: hamburg@die-fuehrungskraefte.de Frankfurt Zeil 79, 60313 Frankfurt e-Mail: frankfurt@die-fuehrungskraefte.de Stuttgart Curiestraße 2, 70563 Stuttgart e-Mail: stuttgart@die-fuehrungskraefte.de München Fürstenstraße 5 80333 München e-Mail: muenchen@die-fuehrungskraefte.de Anzeigen: BEW – Verwaltungsgesellschaft mbH Alfredstraße 77–79, 45130 Essen, Tel.: (0201) 95 97 122, Fax: (0201) 95 97 129 Gesamtherstellung: Köllen Druck+Verlag, Bonn+Berlin, Postfach 41 03 54, 53025 Bonn, Ernst-Robert-Curtius-Straße 14, 53117 Bonn, Tel.: (0228) 98 98 20, Fax: (0228) 9 89 82 22, Daten: verlag@koellen.de Redaktion: Ralf T. Krüger 04.10.2016 RG Düsseldorf Erscheinungsweise: 6-mal jährlich 14.30 Uhr, Werksbesichtigung ThyssenKrupp, in Duisburg Verbreitete Auflage (IVW 04/2015): 13.771 20.–21.10.2016 Sprecher ausschusskonferenz Atlantic Congress Hotel, Essen 15.11.2016 6. Frauennetzwerk treffen in München 18.30 Uhr, Alter Hof München Bezugspreis: Im Mitgliedsbeitrag DIE FÜHRUNGSKRÄFTE e. V. enthalten. Die Redaktion behält sich das Recht vor, Artikel redaktionell zu bearbeiten. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung der Verfasser wieder. Fotos: Titel: © RealVector – Fotolia.com, Inhalt: DFK-Bilddatenbank, andernfalls sind die Q uellen jeweils am B ildrand angegeben. Vorsprung durch Weiterbildung – Mit dem BEW an Ihrer Seite Unsere aktuellen Seminare zum Thema Betrieblicher Umweltschutz: • BetriebsbeauŌragter für Immissionsschutz — Grundlehrgang 12.-16.09.2016 • Anzeige- und Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 29.09.2016 • Umsetzung der Industrie-Emissions-Richtlinie (IED) in der betrieblichen Praxis 07.09.2016 • BetriebsbeauŌragter für Abfall 07.-11.11.2016 • Neuigkeiten für AbfallbeauŌragte — Fortbildungslehrgang 13.-14.09. / 15.-16.11.2016 • BetriebsbeauŌragter für Gewässerschutz — Grundlehrgang 19.-23.09.2016 • Neuigkeiten für GewässerschutzbeauŌragte 06.-07.09. / 06.-07.12.2016 Seminarort für alle Termine: BEW-Bildungszentrum Duisburg Umfassende InformaƟonen zu diesen und weiteren Veranstaltungen nden Sie unter www.bew.de Gerne beantworten wir Ihre Fragen: Tel.: 0201/8406-873 – E-Mail: marianne.busse@bew.de Betreiberpflichten nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz Korrosion und Korrosionsschutz in theorie und Praxis Wer ist im Unternehmen wofür verantwortlich? – Welche organisatorischen Maßnahmen sind (in der Praxis) zu ergreifen? – Welche Rechtsgebiete muss man beachten? Teil 1: Grundlagen, Korrosionsformen und werkstofftechnische Aspekt Teil 2: Korrosionsschutz durch Beschichtungen, Überzüge und sonstige Verfahren Leitung: Dipl.-Ing. Eckhardt Tschersich, Datteln Leitung: Termin: am 04. bis 05. Juli 2016 in Essen Prof. Dr. rer. nat. Christoph Strobl, Technische Hochschule Ingolstadt Veranstaltungs-Nr.: Z-H090-07-033-6 Termin: 14. bis 16. September 2016 in München Veranstaltungs-Nr.: Z-H070-09-100-6 Vermeidung von Produkthaftungsrisiken im Unternehmen Überblick – Haftungsrisiken – Vermeidungsstrategien Dichtflächen in anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Leitung: RA Tarec Alio, avocado Rechtsanwälte, Frankfurt Leitung: Dipl.-Ing. Michael Neukert Termin: am 07. Juli 2016 in München Termin: 15. September 2016 in Essen Veranstaltungs-Nr.: Z-H090-07-032-6 Veranstaltungs-Nr.: Z-H090-09-166-6 wasserrecht für Einsteiger tribologie und Schmierungstechnik Struktur des Wasserrechtes in Deutschland, Verordnungen der Bundesländer, neue Anlagenverordnung AwSV, Technische Regeln Leitung: Dipl.-Ing. Michael Neukert Termin: am 05. bis 06. September 2016 in Essen Veranstaltungs-Nr.: Z-H090-09-164-6 Schallmesslehrgang Auch als Fortbildung für Immissionsschutzbeauftragte im Sinne der 5. BImSchV Schmierstoffe und Schmierung für Maschinen und Metallbearbeitung Leitung: Prof. Dr.-Ing. Wilfried Bartz, T+S Tribologie und Schmierungstechnik, Denkendorf Termin: 19. bis 21. September 2016 in Essen Veranstaltungs-Nr.: Z-H070-09-101-6 13. Fachtagung Fahrzeugsitze Leitung: Dipl.-Ing. H.-J. Busche, Immissionsschutz, TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG, Essen Dipl.-Ing. Andrew Leuchtmann, Adam Opel AG, Dipl.-Ing. Olaf Linke, Volkswagen AG, Wolfsburg Termin: 20. bis 21. September 2016 in Essen Termin: 12. bis 16. September 2016 in Essen Veranstaltungs-Nr.: Z-H070-09-085-6 Veranstaltungs-Nr.: Z-H090-09-154-6 Leitung: Dosier- und Prozesstechnik für Kleb- und Dichtstoffe werkstoffeinsatz in modernen fossilbefeuerten Kraftwerken Leitung: Prof. Dr.-Ing. Hans-Günther Oehmigen, ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Schweißverbindungen, Ingenieurbüro Prof. Dr. H.-G. Oehmigen, Bochum 13. bis 14. September 2016 in Essen Termin: 19. bis 20. Oktober 2016 in Essen Z-H070-09-111-6 Veranstaltungs-Nr.: Z-H070-10-063-6 Leitung: Dr.-Ing. Horst Stepanski, Stepanski Engineering, Ingenieurbüro für Kunststoff- und Klebtechnik, Leverkusen Termin: Veranstaltungs-Nr.: aktuelle Änderungen der anlagenverordnung (awSV). auswirkungen auf nrw Grundlagen der wälzlagertechnik Leitung: Dipl.-Ing. Hagen Elgeti, Elgeti Engineering GmbH, Aachen 14. September 2016 in Essen Termin: 24. Oktober 2016 in Essen Z-H090-09-165-6 Veranstaltungs-Nr.: Z-H070-10-081-6 Leitung: Dipl.-Ing. Michael Neukert Termin: Veranstaltungs-Nr.: Fax-antwort an 02 01/18 03-3 46 Name Firma PLZ / Ort Straße Tel. Fax Bitte informieren Sie mich / uns näher über die angekreuzten Seminare. die Führungskräfte- und VBU-Mitglieder buchen zur vergünstigten HdT-Mitgliedergebühr. Anmeldung und weitere Informationen – auch über das aktuelle Gesamtprogramm: www.hdt-essen.de HaUS DEr tECHnIK e.V. Hollestraße 1 · 45127 Essen · Telefon 02 01/18 03-1 E-Mail: hdt@hdt-essen.de · Internet: www.hdt-essen.de