10.05.2007 - Regierung von Oberbayern
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10.05.2007 - Regierung von Oberbayern
Medieninformation Nr. 42 vom 14. Mai 2007 Zahl der Asylbewerber in Oberbayern weiter rückläufig 28 Prozent weniger Neuzugänge als 2005 Die Zahl der neu nach Oberbayern gekommenen Asylbewerber hat sich auch 2006 verringert. Im vergangenen Jahr waren es 860 Neuzugänge. Gegenüber 1189 Neuzugängen im Jahr 2005 ist dies ein Rückgang um 27,7 Prozent. Im Jahr 2003 waren es noch 2871 Personen und im Jahr 2004 1707 Personen. In Oberbayern ist die Zahl der untergebrachten Asylbewerber damit weiterhin zurückgegangen. Ende 2006 waren 3622 Asylbewerber in 30 Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Das sind 564 Personen weniger als noch im Jahr 2005. Dies entspricht einem Rückgang um 13,5 Prozent. Die Asylbewerber kamen in erster Linie aus dem Irak (993 Personen), aus Afghanistan (379 Personen) und aus Serbien (271 Personen). Aufgrund der zurückgehenden Asylbewerberzahlen hat die Regierung von Oberbayern im letzten Jahr sechs Gemeinschaftsunterkünfte geschlossen. Im Jahr 2007 werden nach den gegenwärtigen Planungen folgende vier Gemeinschaftsunterkünfte (GU) aufgelöst: GU Ingolstadt, GU Inzell, GU Kolbermoor und GU Scheurlinstraße in München. Medieninformation Nr. 60 vom 14. Mai 2007 Zahl der Spätaussiedler in Oberbayern weiterhin stark rückläufig 81 Prozent weniger Neuzugänge als 2005 Die Zahl der neu nach Oberbayern gekommenen Spätaussiedler hat sich im vergangenen Jahr auf 291 Neuzugänge verringert. Gegenüber 1552 Neuzugängen im Jahr 2005 ist dies ein Rückgang um 81,3 Prozent. Im Jahr 2004 waren es noch 2317 Personen und im Jahr 2003 noch 3115 Personen. In Oberbayern ist die Zahl der untergebrachten Spätaussiedler damit weiterhin stark zurückgegangen. Derzeit sind 570 Aussiedler in 15 Übergangswohnheimen untergebracht. Das sind 1282 Personen weniger als noch im Jahr 2005. Dies entspricht einem Rückgang um 69,2 Prozent. Die Spätaussiedler kamen in erster Linie aus den ehemaligen sowjetischen Republiken. Der Freistaat Bayern bot bisher allen neu ankommenden Aussiedlern die Möglichkeit der vorübergehenden Unterbringung in so genannten „Übergangswohnheimen“ an, um den Neuankömmlingen den Start in ihr neues Leben zu erleichtern. Der überwiegende Teil der Spätaussiedler nahm dieses Angebot wahr und wohnte im Durchschnitt etwa 13 bis 14 Monate in einer solchen Einrichtung, bevor der Auszug in die eigenen vier Wände erfolgte. Aufgrund der zurückgehenden Spätaussiedlerzahlen hat die Regierung von Oberbayern im letzten Jahr 10 Übergangswohnheime geschlossen. Seit 1. Januar 2007 hat der Freistaat Bayern das Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler geändert. Spätaussiedler, deren neue Heimat Bayern sein wird, werden zunächst für circa sechs Monate im Grenzdurchgangslager Friedland in Niedersachsen aufgenommen. Dort können sie Integrationskurse - Sprachunterricht und weitere Begleitprogramme – mit einem Umfang von 630 Stunden besuchen. Ziel des neuen Aufnahmeverfahrens ist es, dass die Spätaussiedler – bevor sie nach Bayern weiterreisen – bereits die ersten und wichtigsten Abschnitte der Integration absolviert haben und in Bayern möglichst schon in ihre eigene Wohnung ziehen können. Aus diesem Grund prüft die Regierung von Oberbayern im Jahr 2007 den Abbau weiterer Übergangswohnheime. Medieninformation Nr. 133 vom 11. Mai 2007 Planergänzungsbeschluss A 94 Teilabschnitt Forstinning - Pastetten: Regierungspräsident Hillenbrand: Wichtiger Schritt für Südostbayern „Eine für die zügige Anbindung von Südostbayern an das Autobahnnetz grundlegende Ent-scheidung hat die Regierung von Oberbayern mit dem Planergänzungsbeschluss für den Ab-schnitt Forstinning - Pastetten der BAB A94 München - Passau getroffen“, wertet Regierungspräsident Christoph Hillenbrand diese Entscheidung seines Hauses. Gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 7. März 2002 für den fast 6 Kilometer langen Teilabschnitt der Trasse Dorfen hatten Anlieger und Gemeinden geklagt. Das Verfahren ist derzeit beim Baye-rischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) anhängig. Die Regierung von Oberbayern hatte bei der Entscheidung zwischen den Trassen Dorfen und Haag insbesondere die mit dem Autobahnbau verfolgten verkehrlichen Ziele, den Schutz der Wohnbevölkerung vor Verkehrslärm und den Naturschutz zu berücksichtigen. „Die Belange des Naturschutzes sind gewichtig, hier letztlich aber nicht ausschlaggebend für die Entscheidung, über welche Trasse die BAB A 94 weitergebaut wird“, erläutert Hillenbrand zusammengefasst den Beschluss. Damit ist der Weg frei für eine gerichtliche Entscheidung und für einen baldigen Weiterbau der Autobahn A 94. Die Regierung hat in ihrer auf über 160 Seiten begründeten Entscheidung alle aufgeworfenen Fragen sorgfältig geklärt, die mit dem Autobahnbau auf der in der Region sehr kontrovers diskutierten Trasse Dorfen verbunden sind. Der Ergänzungsbeschluss vergleicht umfassend die Trasse Dorfen mit der ebenfalls raumgeordneten Trasse Haag und klärt die Verträglichkeit des Autobahnbaus im Hinblick auf die im weiteren Verlauf der Trasse Dorfen betroffenen ge-meldeten FFHGebiete sowie mit dem Artenschutz. Dazu hat die Regierung die mehrere Ordner umfassenden Unterlagen der Autobahndirektion Südbayern sowie Einwendungen und Stellungnahmen von privaten Klägern, Fachbehörden und anerkannten Naturschutzvereinen ausgewertet. Die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde trägt zudem der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14.09.2006 und der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechnung, die gerade im Bereich des Naturschutzrechts in den letzten Monaten wesentlich verschärfte Anforderungen entwickelt hatte. Der gesetzlich angeordnete Sofortvollzug, der die Möglichkeit für einen umgehenden Baubeginn bietet, wurde durch Entscheidung der Planfeststellungsbehörde ausgesetzt. Die Autobahndirektion Südbayern hatte nämlich erklärt, mit dem Bau der A 94 nicht vor dem Abschluss der Klageverfahren durch den BayVGH zu beginnen. Die näheren Einzelheiten zum Verlauf der Planfeststellungsverfahren zur A 94 zwischen Forstinning und Heldenstein ergeben sich aus der folgenden Darstellung. Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 19. April 2005 die aufschiebende Wirkung der Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 7. März 2002 zum Bau der A 94 im Abschnitt Forstinning - Pastetten angeordnet. Begründet wurde diese Entscheidung im Wesentlichen mit dem Hinweis auf die fehlende Prüfung der Verträglichkeit des Autobahnbaus mit den Erhaltungszielen der im weiteren Verlauf der Trasse Dorfen zwischen Pastetten und Heldenstein während des Klageverfahrens gemeldeten Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) und einer unzureichenden Begründung der Trassenabwägung. Zudem legte der Bayer. Verwaltungsgerichtshof dem Europäischen Gerichtshof die Frage vor, welchen Schutz Gebiete beanspruchen, die der Kommission als FFH-Gebiete gemeldet wurden, jedoch von der Kommission noch nicht in die zu erstellende europäische Gebietsliste aufgenommen worden sind. Nach europäischem Recht haben die Mitgliedsstaaten zum Schutz von natürlichen Lebensräumen und besonders schützenswerten Arten besondere Schutzgebiete (sog. „FFHGebiete“) auszuweisen, um ein zusammenhängendes europäisches ökologisches Netz zu schaffen. Die Europäische Kommission erstellt hierzu eine Liste solcher Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. Projekte mit möglichen Auswirkungen auf solche Gebiete sind vor ihrer Zulassung einer Prüfung hinsichtlich ihrer Verträglichkeit mit den für diese Gebiete festgelegten Erhaltungszielen zu unterziehen. Der Freistaat Bayern meldete Gebiete an die Europäische Kommission, die zur Aufnahme in das europäische Schutzgebietsnetz geeignet sind. Die Meldung vom 21.12.2004 enthält Gebiete, die von der geplanten Trasse der A 94 zwischen Pastetten und Heldenstein berührt werden. Der bereits am 7. März 2002 erlassene Planfeststellungsbeschluss konnte keine FFH-Verträglichkeitsprüfung enthalten. Der Europäische Gerichtshof entschied am 14.09.2006 zur Vorlagefrage, dass Eingriffe in gemeldete aber noch nicht in der europäischen Liste eingetragene Gebiete nicht zugelassen werden dürfen, wenn sie die ökologischen Merkmale eines solchen Gebiets ernsthaft beeinträchtigen könnten. Die Regierung von Oberbayern weist in ihrem Planergänzungsbeschluss nach, dass es durch den Bau der Trasse Dorfen in ihrer gesamten Länge unter Berücksichtigung von Maßnahmen, die geeignet sind, die Eingriffe in die Gebiete zu minimieren, zu keiner ernsthaften Beeinträchtigung kommen wird. Um die Schutzgebiete noch besser vor Eingriffen zu bewahren, hat die Regierung von Ober-bayern den Prüfmaßstab an ihre FFH-Verträglichkeitsprüfung angelegt, der gelten würde, wenn die Gebiete schon in die Liste eingetragen wären. Dieser Prüfmaßstab ist sogar strenger als vom EuGH gefordert. Im Planergänzungsbeschluss wird der Nachweis geführt, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung der betroffenen gemeldeten FFH-Gebiete kommen wird. Die Planfeststellungsbehörde hat die vom Bayer. Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 19.04.2005 noch als unzureichend gerügte Begründung für die Wahl der Trasse Dorfen präzisiert, um den Anforderungen des Gerichtshofs gerecht zu werden. Die beiden Trassen Dorfen und Haag wurden anhand von umfangreichen und aktualisierten Untersuchungen miteinander verglichen. Der Vergleich zeigt, dass die Trasse Haag nicht geeignet ist, die mit dem Bau der A 94 verfolgten verkehrlichen Ziele zu erreichen. Zudem wären durch den Bau der Trasse Haag etwa doppelt so viele Menschen nächtlichen Ruhestörungen durch Verkehrslärm ausgesetzt wie durch die Trasse Dorfen. Dieser gegen die Trasse Haag sprechende Belang gilt auch unter Berücksichtigung der nach dem Bau der Trasse Dorfen verbleibenden Verkehrslärmbelastung durch den Restverkehr auf der B 12. Die Regierung von Oberbayern räumt der Erreichung der mit dem Autobahnbau verfolgten verkehrlichen Ziele und dem Schutz der Wohnbevölkerung vor Verkehrslärm insgesamt höhere Bedeutung ein als dem Naturschutz, der insbesondere wegen der abschnittsweisen Nutzung der bestehenden B 12 zu Gunsten der Trasse Haag spricht. Verlauf der Verfahren 1. Forstinning - Pastetten • Die Autobahndirektion Südbayern beantragte im Dezember 1987 das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Forstinning - Pastetten im Zuge der Trasse Dorfen. Das Anhörungsverfahren wurde im Jahre 1988 durchgeführt. • Mit der ersten Planänderung (Tektur) vom August 1996 wurde das Verfahren fortgesetzt. Die geänderten Planunterlagen enthielten die planerische Umsetzung geänderter Rechtsvorschriften (z. B. Lärmschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung). Die Erörterungstermine zur ersten Tektur wurden im Jahre 1997 durchgeführt. • Im Jahre 1998 wurde das Verfahren mit der zweiten Tektur fortgesetzt. Anlass zur zweiten Tektur gab eine wesentlich veränderte Trassenführung im Abschnitt Pastetten - Dorfen. Da der Abschnitt Forstinning - Pastetten Weichen stellend für die Trasse Dorfen ist, musste die geänderte Trassenführung auch im Planfeststellungsverfahren für diesen Abschnitt berücksichtigt werden. Die Erörterungstermine zur zweiten Tektur wurde im Jahre 1999 durchgeführt. • Mit Beschluss vom 7. März 2002 stellte die Regierung von Oberbayern den Plan fest. • Gegen den Planfeststellungsbeschluss wurden 30 Klagen und 23 Anträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklagen beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) eingereicht. Davon wurden 2 Klageverfahren eingestellt und 4 Klagen von Kommunen rechtskräftig abgewiesen. Der BayVGH hat die übrigen Verfahren mit Beschluss vom 19. April 2005 ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Auslegung europäischen Rechts vorgelegt. • Im Wesentlichen geht es bei der Vorlage um die Klärung der Frage, welchen Schutz Gebiete genießen, die als „FFH-Gebiete“ gemeldet wurden, jedoch noch nicht von der Europäischen Kommission in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen worden sind. • Der EuGH entschied am 14. September 2006 über die Vorlagefrage des BayVGH. Danach dürfen die Mitgliedsstaaten keine Eingriffe in gemeldete, jedoch noch nicht in die Kommissionsliste aufgenommene Gebiete, zulassen, die die ökologischen Merkmale eines solchen Gebietes ernsthaft beeinträchtigen könnten. Medieninformation Nr. 136 vom 4. Mai 2007 Beflaggung in ganz Oberbayern - Am 9. Mai ist Europatag Am Mittwoch, dem 9. Mai 2007 werden aus Anlass des Europatages alle staatlichen Dienstgebäude in Bayern beflaggt. Auch den Kommunen und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren. Am Europatag finden Veranstaltungen und Festlichkeiten statt, die Europa seinen Bürgern und die Völker der Union einander näher bringen sollen. Während bislang der Europatag in Bayern am 5. Mai in Andenken an die Gründung des Europarates am 5. Mai 1949 in London begangen wurde, wird jetzt – wie im Bund und anderen Mitgliedstaaten - der 9. Mai als Europatag begangen. Dies entspricht auch der Regelung im Entwurf einer Europäischen Verfassung. Am 9. Mai 1950 unterbreitete Robert Schuman seinen Vorschlag für ein Vereintes Europa als unerlässliche Voraussetzung für die Aufrechterhaltung friedlicher Beziehungen. Dieser Vorschlag, der als "Schuman-Erklärung" bekannt wurde, gilt als Grundstein der heutigen Europäischen Union. Damit ist der der 9. Mai zu einem Europäischen Symbol geworden. Medieninformation Nr. 137 vom 2. Mai 2007 Hohe Waldbrandgefahr in Oberbayern: Luftbeobachtung fortgesetzt Hoffnung auf Entspannung am Wochenende Aufgrund der immer noch vorherrschenden allgemeinen Trockenheit, insbesondere auch in Bereichen mit offenem Gelände ordnet die Regierung von Oberbayern weiterhin bis einschließlich Sonntag, 6. Mai 2007 die tägliche Luftbeobachtung als Maßnahme der vorbeugenden Waldbrandbekämpfung für den gesamten Regierungsbezirk an. Der allgemeine Waldbrandgefahrenindex weist für ganz Oberbayern seit drei Wochen eine hohe bis sehr hohe Waldbrandgefahr aus (Stufe 4 bis 5). Besonders gefährdet sind Waldbestände mit geringer Bestandsdichte, Waldlichtungen, Waldränder und Bahndämme. Regierungspräsident Christoph Hillenbrand dankt den Mitgliedern der Luftrettungsstaffel und den Luftbeobachtern für ihren Dauereinsatz: „Die Luftbeobachtung leistet in diesem trockenen Frühjahr Enormes. Sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Katastrophenvorsorge und ermöglicht der Feuerwehr, Brände schon in einem sehr frühen Stadium zu löschen und so die Ausbreitung zu verhindern.“ Die Luftrettungsstaffel Bayern hat bis zum 2. Mai 2007 in Oberbayern 191 Einsatzflüge mit einer Flugzeit von 325 Stunden durchgeführt und dabei unter anderem 140 Rauchentwicklungen festgestellt sowie 13 Flächenbrände, 11 Waldbrände und 17 unbeaufsichtigte Feuer gemeldet. Die vorbeugende Luftbeobachtung findet zweimal täglich in der Zeit von 13 bis 21 Uhr zu den höchsten Gefährdungszeiten statt. Die Befliegung mittels ausgebildeter Luftbeobachter erfolgt in Oberbayern auf sieben Routen. Die Regierung von Oberbayern trägt die tatsächlichen Einsatzkosten für Einsätze der Luftbeobachtung im Katastrophenschutz aus Mitteln des Katastrophenschutzfonds; die Luftrettungsstaffel Bayern stellt die ehrenamtlichen Piloten. Die Luftbeobachter kommen aus den Bereichen der Katastrophenschutzbehörden, der Forstverwaltung und der Feuerwehr. Wir bitten um Veröffentlichung in geeigneter Form. Medieninformation Nr. 138 vom 7. Mai 2007 Grünes Licht für Umfahrung von Au i.d.Hallertau Wichtiger Schritt zur Verkehrsentlastung Für die Anwohner der überlasteten Ortsdurchfahrt in Au i.d.Hallertau rückt die Entlastung vom Durchgangsverkehr auf der Bundesstraße 301 näher. Die Regierung von Oberbayern hat am 2. Mai 2007 den Plan für den rund 5 Kilometer langen Neubau der Umfahrung von Au i.d.Hallertau genehmigt. Das Vorhaben des Staatlichen Bauamtes Freising umfasst den Neubau einer westlichen Umfahrung des Marktes Au i.d.Hallertau im Zuge der B 301. Sie beginnt am nördlichen Bebauungsende des Ortes Reichertshausen (südlich des Marktes Au i.d.Hallertau) und endet nördlich der Kreisstraße FS 39 (nördlich des Marktes Au i.d.Hallertau). Das Staatliche Bauamt Freising und die Regierung von Oberbayern haben die Stellungnahmen von 25 Behörden, anerkannten Vereinen und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie die etwa 20 privaten Einwendungen geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt. Über Planänderungen und Auflagen im Planfeststellungsbeschluss hat die Regierung Vorkehrungen insbesondere zu Wegeverbindungen für land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen getroffen. Die nicht vermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch Flächen mit einer Gesamtgröße von 4,63 Hektar ausgeglichen. Der Planfeststellungsbeschluss ersetzt bzw. enthält alle für dieses Vorhaben erforderlichen Erlaubnisse, Planfeststellungen, Ausnahmen und Befreiungen. Er liegt mit den festgestellten Planunterlagen nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung vom 15.05.2007 bis 29.05.2007 im Rathaus des Marktes Au i.d.Hallertau, Untere Hauptstraße 2, Zimmer 304 zur Einsicht aus. Der Planfeststellungsbeschluss ist zudem ab dem 08.05.2007 hier abrufbar. Anlage: 1 Plan (Maßstab 1:5.000; Quelle: Staatliches Bauamt Freising) Medieninformation Nr. 139 vom 3. Mai 2007 Bei Kontrollen der Gewerbeaufsicht 770 Mängel auf bauma festgestellt Mehr als 770 Mängel haben die Fachleute der Gewerbeaufsicht der Regierung von Oberbayern und der Berufsgenossenschaften festgestellt; die Zahl der Beanstandungen bewegt sich damit gegenüber den letzten Jahren auf unverändertem Niveau. Vor allem Importe aus Fernost fielen auch auf dieser bauma mehrheitlich wegen Mängeln auf. Der Löwenanteil der Beanstandungen betraf Maschinen und Geräte, die nicht der europäischen Maschinenrichtlinie entsprachen. Daneben stellten die Kontrolleure Verstöße gegen die Niederspannungsrichtlinie, die Richtlinie über persönliche Schutzausrüstungen oder die Lärmschutzanforderungen der Outdoor-Richtlinie fest. Alle diese Richtlinien sind Vorschriften, die EU-weit gelten. Insgesamt 37 Kommissionen der Berufsgenossenschaften und der Gewerbeaufsicht, überprüften auf der bauma vom 23. bis 29. April 2007 auf dem Messegelände in München-Riem circa 1.300 ausgestellte technische Arbeitsmittel und Geräte auf Übereinstimmung mit den europäischen Sicherheitsvorschriften. Ausstellungen bieten der Marktaufsicht der Gewerbeaufsicht die willkommene Gelegenheit, neue Produkte bereits unmittelbar bei ihrer Markteinführung zu überprüfen. Präventive Beratung und Hilfestellungen, besonders von Fachleuten anerkannt und gerne in Anspruch genommen, werden hier in erheblichem Umfang geleistet, Produkte, die den europäischen Sicherheitsstandards nicht entsprechen, können schnell und effizient ermittelt werden. Der Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt zeichnet sich durch ein großes Maß an Freiheit für die Hersteller aus, die ohne staatliche Konzessionsverfahren für die Konformität ihrer Produkte mit den gemeinschaftlichen Anforderungen selbst verantwortlich sind. Dieses System erfordert als Ge-gengewicht eine funktionierende und effiziente Marktaufsicht, die die Übereinstimmung der in den Verkehr gebrachten Produkte mit den harmonisierten Spielregeln überprüft und Verstößen – insbesondere gegen Sicherheitsvorschriften – entsprechend begegnet. Nur so werden gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer und ein hohes Verbraucherschutzniveau erreicht. Medieninformation Nr. 140 vom 4. Mai 2007 Neue Stiftung in Ingolstadt: Stiftung für Konkrete Kunst und Design Ingolstadt staatlich anerkannt Die Stiftung für Konkrete Kunst und Design Ingolstadt mit Sitz in Ingolstadt hat Regierungspräsident Christoph Hillenbrand am 20. April 2007 als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Design. Errichtet haben die Stiftung Herr Prof. Ludwig Wilding, Frau Ingeborg Wilding sowie die Stadt Ingolstadt. Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilen Herr Tobias Hoffmann und Frau Ines Bauer, Stadt Ingolstadt, 85047 Ingolstadt, Telefonnummer: 0841 3051871. Allein im Jahr 2006 hat die Regierung von Oberbayern 68 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Das ist fast die Hälfte der 158 neuen Stiftungen in Bayern. Damit ist die Regierung von Oberbayern derzeit für mehr als 1100 Stiftungen zuständig. Die Gesamtzahl der Ende 2006 in Bayern registrierten rechtsfähigen Stiftungen ist auf insgesamt 2789 gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe. Wissenswertes zu Stiftungen Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales, die Zwecke für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck angelegt werden kann. Millionenbeträge sind nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Das Stiftungsvermögen sollte aber mindestens 50.000 Euro betragen. Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen bei der Regierung von Oberbayern unter der Telefonnummer 089 2176-0 oder im hier. Dort finden Sie auch den aktuellen Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das neue elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar. Medieninformation Nr. 141 vom 8. Mai 2007 Gewerbeaufsicht geht Pleiten und Pannen bei Ladevorgängen nach Bilder: Gewerbeaufsichtsamt, BG für Fahrzeughaltungen, Abdruck frei Zeitdruck, Unwissen, mangelhafte Organisation und persönliches Fehlverhalten sind die hauptsächlichen Gründe für sich oft fatal auswirkende Mängel bei Be- und Entladevorgängen von LKWs und auch bei Mobilkränen. Enorme Gefahren für Leib und Leben von Beschäftigten wie auch von unbeteiligten Dritten, Schadensbilanzen in Millionenhöhe zum Teil nicht wieder gutzumachende Umweltschäden sind die bittere Folge von Pannen beim Be- und Entladen. Weil sich vieles davon vermeiden ließe, hat sich die bayerische Gewerbeaufsicht unter Federführung der Regierung von Oberbayern von Juni 2006 bis Februar 2007 erstmals bei einer gemeinsamen Projektarbeit mit der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen und der PapiermacherBerufsgenossenschaft in bayernweit 3.100 Betrieben genauer umgesehen, die Be- und Entladetätigkeiten ausführen. Jeder, der nur ab und zu Verkehrsnachrichten hört weiß: Mängel beim Be- und Entladen von LKWs führen immer wieder zu schwersten Unfällen. Herabstürzendes Ladegut führt fast täglich zu Verkehrsgefährdungen oder sogar Umweltschäden. Immer wieder kippen Mobilkräne wegen mangelhafter Abstützungen um. Fazit: Leider fehlt es immer wieder an geeigneten Hilfsmitteln zum Be- und Entladen. Das zeigt sich etwa dann, wenn nur selten besonders sperrige aber schwere Teile verstaut werden müssen, aber auch bei routinemäßigen Ladevorgängen, wenn die dazu erforderlichen Hilfsmittel wie Gurte und Anschlagmittel schadhaft sind. Häufige Ursache eines Arbeitsunfalls ist auch der Absturz bei der Benutzung von ungeeigneten Aufstiegen. Gefahren ergeben sich z.B. beim Erklimmen der Ladebordwand über die Reifen oder einem „Standplatz“ auf der Ladebordwand beim Richten der Abdeckplane. Bei persönlicher Schutzausrüstung, wie Handschuhen, Helm oder Sicherheitsschuhen ist dagegen nicht selten zu beanstanden, dass sie zwar vorhanden, aber nicht getragen werden. Vorgeschrieben ist für jede Beschäftigung zwar eine Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber und eine Unterweisung der Arbeitnehmer, diese werden aber häufig unterlassen. Die Gewerbeaufsicht und die beteiligten Berufsgenossenschaften werden deshalb auch weiterhin Organisation und Ausführung von Be- und Entladetätigkeiten in den Betrieben verstärkt überwachen. Weitere Informationen erteilt die Gewerbeaufsicht bei der Regierung von Oberbayern unter der Rufnummer 089 2176–1. Medieninformation Nr. 142 vom 11. Mai 2007 Grundschule Gräfelfing „Unterwegs in Europa“ Regierungspräsident Hillenbrand: Europa auch in Schülerköpfen lebendig „262 Schülerinnen und Schüler der Grundschule Gräfelfing haben im Rahmen der Europawoche 2007 ein abwechslungsreiches Programm auf die Beine gestellt. Zum Thema „Unterwegs in Europa“ gibt es ein kulinarisches Europabuffet, ein Flaggenpuzzle, ein Europaquiz und europäische Märchen“, freut sich Regierungspräsident Hillenbrand über diesen lebendigen Projekttag der Schule am 11. Mai. Die vielfältigen Aktionen tragen dazu bei, dass Europa für die Schülerinnen und Schüler zum Alltag wird. „Europa ist an dieser Schule keine abstrakte Idee, kein nüchterner Lehrinhalt, sondern in den Schülerköpfen lebendig. Europa braucht Menschen, die von der europäischen Idee nicht nur überzeugt sind, sondern sie auch mit Begeisterung und Leidenschaft weitertragen“, bilanziert Hillenbrand in seinem Grußwort. Das Jahr 2007 hat für Europa und Deutschland eine ganz besondere Bedeutung: Heuer jährt sich zum 50. Mal die Gründung der Europäischen Union. 1957 wurden in Rom die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft geschlossen. Aus damals sechs beteiligten Staaten ist bis heute eine Union von 27 Mitgliedstaaten geworden, die unseren europäischen Kontinent in Frieden, Wohlstand und Stabilität eint. Zum anderen hat Deutschland seit 1. Januar dieses Jahres den Vorsitz in der Europäischen Union für ein halbes Jahr inne. Das Motto für sein Präsidentschaftsprogramm lautet: "Europa gelingt gemeinsam". Medieninformation Nr. 143 vom 4. Mai 2007 Regierung von Oberbayern nimmt auf der A 8 Linienbusverkehr unter die Lupe „Von 17 kontrollierten Kraftomnibussen blieben lediglich zwei unbeanstandet. Ein kroatischer und ein österreichischer Omnibus mussten aufgrund erheblicher technischer Mängel aus dem Verkehr gezogen werden. Dies zeigt, wie wichtig die staatliche Überwachung des internationalen Linienbusverkehres ist“, kommentiert Regierungsvizepräsident Ulrich Böger eine erfolgreiche konzertierte Krontrollaktion unter Regie der Regierung von Oberbayern vom letzten Freitag. “Wir werden weiter die Zusammenarbeit mit den anderen Behörden und Fachkräften für eine wirksame Überwachung fortführen, um fahrende Zeitbomben im Linienbusverkehr zu entschärfen, die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten und so auch für Fairness zwischen den einzelnen Buslinienbetreibern sorgen“, kündigte Böger an. Die Regierung von Oberbayern hatte am 27.04.2007 in einer Gemeinschaftsaktion mit Zollverwaltung, Polizei und weiteren Fachkräften aus Bayern und Baden Württemberg erfolgreich eine Großkontrolle der international verkehrenden Linienomnibusse an der BAB A 8 im Bereich Holzkirchen durchgeführt. Neben teilweise erheblichen Fahrzeugmängeln, wie defekten Bremsen oder durchgerosteten Rahmen wurden insbesondere Verstöße im Bereich des Personenbeförderungsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung festgestellt. Auch das Hauptzollamt München ermittelte unter anderem erfolgreich wegen ausstehender Umsatzsteuerzahlungen. Medieninformation Nr. 144 vom 11. Mai 2007 Gebirgsjägerbataillon 232 feiert 50-jähriges Bestehen Regierungspräsident Hillenbrand überbringt Grüße der Bayerischen Staatsregierung „Bayern legt großen Wert auf das gute Verhältnis zur Bundeswehr“, betont Regierungspräsident Christoph Hillenbrand als Vertreter der Bayerischen Staatsregierung beim heutigen Bataillonsappell in Bischofswiesen. Zugleich überbrachte er die Glückwünsche des Bayerischen Ministerpräsidenten. „Das Gebirgsjägerbataillon 232 ist fest im Berchtesgadener Land verwurzelt und damit ein gelungenes Beispiel für die Verankerung der Bundeswehr in der bayerischen Bevölkerung. Dies zeigen die Partnerschaft der fünf Kompanien mit den Gemeinden Ramsau, Schönau a. Königssee und Bischofswiesen und den Marktgemeinden Berchtesgaden und Marktschellenberg“, hebt Hillenbrand weiter hervor. Das Gebirgsjägerbataillon 232 kann mit Stolz auf 50 Jahre erfolgreiche Arbeit zurückblicken. Es hat sich bei der Katastrophenhilfe im Inland und seinen internationalen Einsätzen etwa in Somalia, Kroatien und Mazedonien bewährt. Das Bataillon war 1997 im Oderbruch, hat 1990 geholfen die Folgen des Sturms Wiebke zu beseitigen und war bei zahlreichen Murenabgängen im Berchtesgadener Land im Einsatz als Not am Mann war. Die zuverlässige Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und Katastrophenschutzbehörden ist erst kürzlich in eine neue Phase eingetreten. Das Landeskommando Bayern unter der Führung von Oberst Stadler wurde am 18. April in Dienst gestellt und hatte sein Leistungsvermögen beim Löschen des Waldbrandes am Thumsee durch den Einsatz von Bundeswehrhubschraubern zu diesem Zeitpunkt bereits bewiesen (14./15. April). Die zivil-militärische Zusammenarbeit auf Landes-, Bezirks- und Kreisebene, also das territoriale Netzwerk aus Spezialisten von Bundeswehr, zivilen Behörden und Hilfsorganisationen dient dem Schutz der Bürger. Medieninformation Nr. 146 vom 21.05.2007 Regierungsvizepräsident Böger führt neuen fachlichen Leiter der Staatlichen Schulämter in der Stadt und im Landkreis Rosenheim Schulamtsdirektor Wolfgang Tauber in sein Amt ein „Das wichtigste Ziel am Beginn Ihrer Amtszeit wird die Umsetzung der vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus eingeleiteten Hauptschulinitiative sein, die gerade vor dem Hintergrund sich verändernder Schülerzahlen großen Weitblick verlangt. Der Schulamtsbezirk Rosenheim kann aber hier auf Ihre langjährige Erfahrung und Ihr großes Engagement vertrauen.“ Mit diesen Worten führte Regierungsvizepräsident Ulrich Böger heute in Rosenheim den neuen fachlichen Leiter der staatlichen Schulämter in der Stadt und im Landkreis Rosenheim, Schulamtsdirektor Wolfgang Tauber, in sein Amt ein. Wolfgang Tauber (55), der bereits am 1. April 2007 den Schulamtsbezirk Rosenheim übernahm, ist verantwortlich für 69 Schulen mit rund 1.400 Lehrern und 20.400 Schülern. „Der einzelne Schüler steht im Mittelpunkt. Wichtig ist, dass er am Ende des Schuljahres den Stoff beherrscht. Auf dieses Ergebnis müssen alle Beteiligten hin arbeiten“, betonte Regierungsvizepräsident Böger. Damit sollen die Chancen der Schüler verbessert und die Quote der Schulabgänger ohne Abschluss minimiert werden. Das gelingt nur durch eine enge Zusammenarbeit mit den Schulen und Eltern, mit Kommunen und Wirtschaft, mit Arbeitsamt und Jugendamt. Mit der Übernahme der Aufgabe in Rosenheim kehrt Schulamtsdirektor Tauber wieder in seinen Heimatlandkreis zurück, in dem er auch lebt. 1977 startete Tauber als Lehramtsanwärter im Schulamtsbezirk Rosenheim seine berufliche Laufbahn. 10 Jahre später wurde er Seminarleiter für das Lehramt Hauptschule. In dieser Funktion wurde er 1994 in das Staatsministerium für Unterricht und Kultus berufen, wo er für die Seminarausbildung der Lehrkräfte im Volksschulbereich zuständig war. Von Oktober 1999 bis März 2006 war er am Staatlichen Schulamt Altötting weiterer Schulrat, und setzte dort die bisher erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten gezielt um. In seine übergeordnete Zuständigkeit fiel auch die Schulaufsicht über die Fachlehrer und die Förderlehrer nicht nur im Schulamtsbezirk Altötting, sondern auch – im Rahmen einer Abordnung – im Schulamtsbezirk Mühldorf. Medieninformation Nr. 147 vom 18.05.2007 TERMINANKÜNDIGUNG Erleben Sie Ihr blaues Wunder: Irisblüte im Chiemgauer Achental Regierungspräsident informiert über Arbeit der Gebietsbetreuer vor Ort „Wir wollen unser blaues Wunder erleben", bemerkt Regierungspräsident Christoph Hillenbrand schmunzelnd im Hinblick auf den bevorstehenden Besuch im Chiemgauer Achental, dessen Streuwiesen Ende Mai mit tausenden blühenden Sibirischen Schwertlilien ein besonderes Naturschauspiel bieten. „Ein erfreulicher Anlass, dabei vor Ort über die engagierte und wertvolle Arbeit der Gebietsbetreuer zu informieren, die die Regierung von Oberbayern als höhere Naturschutzbehörde unterstützt und koordiniert", so Hillenbrand. Der oberbayerische Regierungspräsident wir bei dieser Gelegenheit das neue Faltblatt „Streuwiese und Irisblüte" vorstellen, das in Zusammenarbeit mit den oberbayerischen Gebietsbetreuern entstanden ist. Die Informationsveranstaltung mit Führung im Grabenstätter Moos findet statt am Donnerstag, 24. Mai 2007, ab 14 Uhr im Achental in Grabenstätt (vgl. Lageplan). (Bild-)Berichterstatter sind herzlich eingeladen. Das Chiemgauer Achental ist eines von sechs Gebieten in Oberbayern, das seit 2003 als wertvoller Naturraum mit besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten von Gebietsbetreuern besonders „umsorgt" wird. Diese hauptamtlichen Naturschützer sind Ansprechpartner für Behörden, Vereine und die regionale Wirtschaft. Sie bieten für Naturliebhaber, Touristen und Schulen Ausflüge und Erlebnistage an und weisen dabei auf die regionalen Besonderheiten und die Schutzwürdigkeit unseres Naturerbes hin. Die Gebietsbetreuer arbeiten im Auftrag von Trägerorganisationen wie etwa Naturschutzverbänden, Vereinen oder Kommunen, die dafür vom Bayerischen Naturschutzfonds und vom Europäischen Sozialfonds finanziell unterstützt werden. In Oberbayern werden sechs Gebiete betreut: neben dem Chiemgauer Achental das Ampertal, die Isar- und Moorlandschaften im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen (zwei Gebiete), der Ammersee und der Starnberger See. Nähere Informationen zur Gebietsbetreuung. Anlagen: Anfahrtsskizze Exkursionsroute, Programm, Foto Irisblüte im Achental Faltblatt Str euwiese und Ir isblüte Pr esseter min mit dem Regier ungspr äsidenten Chr istoph Hillenbr and, Regier ung von Ober bayer n, am 24. Mai 2007 um 14:00 Uhr im Gr abenstätter Moos Anr eise mit dem PKW: Auf der Autobahn A8 München-Salzburg bis zur Autobahnausfahrt Grabenstätt (Anschlussstelle 109). Entfernung von München bis Grabenstätt 100 km. Nach der Autobahnausfahrt fahren Sie am Kreisverkehr auf der neuen Umgehungsstraße Richtung Chieming. Kurz nach dem Ort Hirschau biegen Sie links ab Richtung Hirschauer Bucht (kleine Straße) und fahren bis zur Gaststätte „Hirschauer Bucht“. Hier befinden sich Parkplatz und Treffpunkt. Karte: Gemeinde Grabenstätt Streuwiese und Irisblüte Pressetermin mit dem Regierungspräsidenten Christoph Hillenbrand, Regierung von Oberbayern, am 24. Mai 2007 um 14:00 Uhr im Grabenstätter Moos ____ Programmablauf 14:00 Uhr Treffpunkt Parkplatz Hirschauer Bucht Begrüßung: Bürgermeister Georg Schützinger, Grabenstätt anschl. Kleiner Entdeckungs-Spaziergang durch das Grabenstätter Moos zu einer Iriswiese mit Informationen durch die Gebietsbetreuer Claudia Irlacher, Achental Christian Niederbichler, Ammersee Annette Saitner, Starnberger See 14:15 Uhr Streuwiesen und Irisblüte – Bedeutung und Schutzmaßnahmen am Beispiel des Grabenstätter Mooses. Gemeinden, Behörden, Verbände, Landwirte und Gebietsbetreuung arbeiten in Oberbayern Hand in Hand Wolfgang Selbertinger, Untere Naturschutzbehörde Landratsamt Traunstein und Claudia Irlacher, Gebietsbetreuerin Ökomodell Achental e.V. 14:25 Uhr „ Naturschutz in Oberbayern mit Herz, Hand und Verstand“ Erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Behörden, Kommunen, Verbänden und Gebietsbetreuern Vorstellung des neuen Faltblattes „Streuwiesen und Irisblüte in Oberbayern“ Regierungspräsident Christoph Hillenbrand anschl. Gelegenheit für Fragen und Fotos 14:45 Uhr Austausch bei Kaffee und Kuchen in der Gaststätte Hirschauer Bucht Exkursionsroute: Foto: Ökomodell Achental – Abdruck frei. Karte: Gemeinde Grabenstätt *HELHWVEHWUHXHUXQG6WUHXZLHVHQ /LHEH%HVXFKHULQOLHEHU%HVXFKHU 6WUHXZLHVHQNHQQHQXQGVFKlW]HQOHUQHQ :LU*HELHWVEHWUHXHUVLQG$QVSUHFKSDUWQHUYRU2UW$XI ([NXUVLRQHQEHL)KUXQJHQXQG9RUWUlJHQ]HLJHQXQG HUOlXWHUQZLU.LQGHUQXQG(UZDFKVHQHQGLH=XVDPPHQ KlQJHLQGHU1DWXU DXFKZHQQGLH6LELULVFKH6FKZHUWOLOLHDQPDQFKHQ 2UWHQUHLFKOLFKEOKWVRLVWVLHGRFKLQVJHVDPWJHIlKUGHW 5RWH/LVWH)UHXHQ6LHVLFKDQGHU%OWHQSUDFKWLQGHQ 6WUHXZLHVHQ*HQLHHQ6LHGDVEODXH%OXPHQPHHUQDFK GHP0RWWR 1HXH:HJHLP1DWXUVFKXW] *HELHWVEHWUHXXQJLQ%D\HUQ $QVFKDXHQXQGIRWRJUD¿HUHQ-$ 3ÀFNHQRGHUDXVJUDEHQ1(,1 6WUHXZLHVHQVLQGDXFK/HEHQVUlXPHIUEHGURKWH%R GHQEUWHUZLH.LHELW]%UDFKYRJHORGHU%UDXQNHKOFKHQ 'LHVH$UWHQKDEHQ]HLWJOHLFK]XU,ULV%OWHLKUH1HVWHU JXWYHUVWHFNWDP%RGHQ%OHLEHQ6LHGHVKDOEELWWHDXI GHQDXVJHZLHVHQHQ:HJHQXP*HOHJHQLFKWDXV9HUVH KHQ]X]HUWUHWHQ 6WUHXZLHVHQEHREDFKWHQ :LUEHREDFKWHQXQGGRNXPHQWLHUHQGLH(QWZLFNOXQJGHU 6WUHXZLHVHQLKUHU3ÀDQ]HQXQG7LHUH'D]XJHK|UHQ ]%GLH.DUWLHUXQJXQG%HVWDQGVNRQWUROOHYRQ:LHVHQ EUWHUQ6RZLVVHQGLH]XVWlQGLJHQ%HK|UGHQRE 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Mai 2007 Neue Stiftung in Polling: „Stiftung Klang.Licht.Raum - Kunst im Regenbogenstadl, Polling“ staatlich anerkannt Die „Stiftung Klang.Licht.Raum - Kunst im Regenbogenstadl, Polling“ mit Sitz in Polling hat Regierungspräsident Christoph Hillenbrand am 23. April 2007 als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Zweck der Stiftung ist die Förderung der bildenden Kunst und der Neuen Musik, sofern es um Kunstwerke geht, in denen Raum und Gestimmtheit in gleicher Weise ihren Niederschlag finden. Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt Herr Ulrich Schägger, Georg-Rückert-Straße 1, 82398 Polling, E-Mail: mail@regenbogenstadl.de. Allein im Jahr 2006 hat die Regierung von Oberbayern 68 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Das ist fast die Hälfte der 158 neuen Stiftungen in Bayern. Damit ist die Regierung von Oberbayern derzeit für mehr als 1100 Stiftungen zuständig. Die Gesamtzahl der Ende 2006 in Bayern registrierten rechtsfähigen Stiftungen ist auf insgesamt 2789 gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe. Wissenswertes zu Stiftungen Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales, die Zwecke für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck angelegt werden kann. Millionenbeträge sind nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Das Stiftungsvermögen sollte aber mindestens 50.000 Euro betragen. Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen bei der Regierung von Oberbayern unter der Telefonnummer 089 2176-0 oder hier. Dort finden Sie auch den aktuellen Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das neue elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar. Medieninformation Nr. 149 vom 11.05.2007 TERMINANKÜNDIGUNG Europäische Wasserrahmenrichtlinie - 3. Regionales Wasserforum Regierung von Oberbayern informiert über Planungsraum Altmühl-Paar „Der Schutz und die Verbesserung unserer Gewässer sind wichtige Aufgaben, die nur in vertrauensvoller Zusammenarbeit von Bürgern, Kommunen und Verbänden gemeinsam mit den staatlichen Behörden erfolgreich bewältigt werden können. So stellt das noch bis Ende Juni 2007 laufende Anhörungsverfahren für die aufzustellenden Bewirtschaftungspläne von Fluss-einzugsgebieten einen weiteren wichtigen Schritt zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie dar. Oberstes Ziel ist es, an allen oberirdischen Gewässern sowie im Grundwasser bis 2015 einen guten Zustand zu erreichen“, betont Regierungspräsident Christoph Hillenbrand. Rund 70 Vertreter von Kommunen, Fachbehörden und Verbänden hat die Regierung von Oberbayern daher zum 3. Regionalen Wasserforum eingeladen, um über die Ergebnisse der Bestandsaufnahme zu informieren und über die weiteren Schritte zu diskutieren. Die Veranstaltung findet statt am Dienstag, 15. Mai 2007, 13 Uhr im Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, Auf der Schanz 26, Ingolstadt Berichterstatter sind herzlich eingeladen. Ein ausführliches Programm liegt bei. Nicht nur Fachverbände und Behördenvertreter, sondern auch alle Bürgerinnen und Bürger können zu den geplanten Arbeitsschritten und Terminen Stellung nehmen. Dies ist am schnellsten direkt über das Internet möglich unter www.wasserrahmenrichtlinie.bayern.de oder bei den Dienststellen der Wasserwirtschaftsämter Ansbach, Donauwörth, Ingolstadt, Landshut, Nürnberg und Regensburg sowie bei den zuständigen Bezirksregierungen. Dem einzelnen Bürger und vielen gesellschaftlichen Interessengruppe räumt die WRRL ein weitgehendes Mitspracherecht ein und sichert ihren Vollzug durch eine Berichts- und Rechenschaftspflicht gegenüber der EU. Die Regionalen Wasserforen finden begleitend zu den einzelnen Bearbeitungsphasen regelmäßig in jedem der zehn Planungsräume Bayerns statt. Ziel ist es, über regionale Fragen der Gewässerbewirtschaftung und zu Maßnahmenprogrammen zu informieren und zu diskutieren. Oberbayern hat Anteile an den vier Planungsräumen Isar, Inn, Iller-Lech und AltmühlPaar. In jedem Planungsraum koordiniert die zuständige Regierung die Planung der Wasserwirtschaftsämter. Der Planungsraum Altmühl-Paar umfasst Gebietsanteile von fünf Regierungsbezirken und acht Wasserwirtschaftsämtern. Planungsräume (Fläche gesamt in Quadratkilometern) Altmühl-Paar ( 6.700) Isar (10.030) Inn (11.970) Iller-Lech Koordinierende Regierung Oberbayern Oberbayern u. Niederbayern Oberbayern u. Niederbayern Schwaben Anmerkung: Die kursiv geschriebene Regierung hat die Federführung. Enge Abstimmung. Die Bestandsaufnahme beurteilt die Gewässer, ob der gute Zustand das Ziel der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie erreicht, unwahrscheinlich oder noch unklar ist. Diese Beurteilung wird nun durch die angelaufene Gewässerüberwachung, das so genannte Monitoring überprüft und gegebenenfalls angepasst. Im letzten Jahr wurden dazu die Messstellen und die Überwachungsprogramme festgelegt und zum 22. März 2007 nach Brüssel gemeldet. Das Regionale Wasserforum erläutert die Aufstellung der Monitoringprogramme und zeigt auf, nach welchen Kriterien untersucht wird. Ebenfalls bereits im Dezember 2006 begann die Anhörung zum Arbeitsprogramm und zum Zeitplan als Richtschnur für die Abwicklung der Aufgaben nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Unter dem Thema „Aufstellen der Bewirtschaftungspläne“ erfahren die Teilnehmer des Wasserforums Näheres über die Bestandteile des Bewirtschaftungsplans und welche Bearbeitungsschritte bis 2009 zu leisten sind. Eine wesentliche Herausforderung ist dabei das Erarbeiten von Maßnahmenprogrammen. Sie sollen aufzeigen, welche Maßnahmen erforderlich sind, damit Gewässer, die in der Zielerreichung als unwahrscheinlich eingestuft sind, dennoch zum „guten Zustand“ kommen können. Die Maßnahmenprogramme sollen in den nächsten eineinhalb Jahren unter aktiver Beteiligung der Kommunen und Verbände erstellt werden. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL ist ein Meilenstein für einen umfassenden und wirksamen Gewässerschutz über die Verwaltungsgrenzen hinweg. Sie ordnet, vereinheitlicht und vernetzt den Schutz aller Gewässer, vom Grundwasser über Seen und Fließgewässer bis zu Küstengewässern. Alle EU-Mitgliedstaaten arbeiten in vorgegebenen Phasen und nach einem einheitlichen Zeitplan darauf hin, dass alle Gewässer bis 2015 in einem „guten Zustand“ sind. Gewässer im Sinne der Richtlinie sind dabei alle ober- und unterirdischen Wasserkörper mit einem Einzugsgebiet, das größer als zehn Quadratkilometer ist. Bayern hat im März 2005 mit der Bestandsaufnahme eine wichtige Etappe abgeschlossen: für 24.000 Kilometer Bäche und Flüsse, mehr als 50 Seen und das Grundwasser auf 70.000 Quadratkilometer Landesfläche wurde „Inventur“ gemacht und der gegenwärtige Zustand beurteilt. Anlage: Programm Nähere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter www.wasserrahmenrichtlinie.bayern.de A nf a hrt zur V e r a n s t a lt u n g Regierung von Oberbayern Einladung 3 . R EG IO N A LES W A S S ER FO R U M P LA N U N G S R A U M A LT M Ü H L-P A A R Telefax: Ich kann leider nicht teilnehmen Workshop Regionalforum Telefon: PLZ/Wohnort: Ich nehme teil am Institution/Firma: Straße/Nr. Wasserw irtschaftsamt Ingolstadt Auf der Schanz 26, 85049 Ingolstadt Dienstag, 15. M ai 2007, 13.00 Uhr, Vorname, Name: A LT M Ü H L-P A A R 3 . R EG IO N A LES W A S S ER FO R U M Rückantw ort (Per Fax oder Brief) A bse nde r: M it d e m A ut o a us R icht ung M ünche n od e r N ür nb e r g (a uf d e r A 9 ): Abfahrt Ingolstadt-Nord (empfohlen): 쮿 stadteinwärts auf der Goethestraße 쮿 durch die Eisenbahnunterführung in die Heydeckstraße 쮿 nächste Abzweigung rechts abbiegen in die Esplanade 쮿 die nächsten beiden Kreuzungen geradeaus überqueren in die Dreizehnerstraße und in die Straße Auf der Schanz 쮿 empfohlene Parkmöglichkeiten auf dem Festplatz, Dreizehnerstraße (Gebühr: 1 Euro pro Tag) Einladung zur Beteiligung bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie am 15.5.2007 Abfahrt Ingolstadt-Süd: 쮿 stadteinwärts auf der Manchinger Straße 쮿 bei der Ampel zur Südlichen Ringstraße rechts abbiegen 쮿 dann geradeaus über die Donaubrücke und bei der 2. Ampel nach links in die Goethestraße abbiegen 쮿 durch die Eisenbahnunterführung in die Heydeckstraße 쮿 nächste Abzweigung rechts abbiegen in die Esplanade 쮿 die nächsten beiden Kreuzungen geradeaus überqueren in die Dreizehnerstraße und in die Straße Auf der Schanz 쮿 empfohlene Parkmöglichkeiten auf dem Festplatz, Dreizehnerstraße (Gebühr: 1 Euro pro Tag) durchdieH itschaftsm teszum ofkflerstaß eübrdenH ofdesW aserw M it B a hn und B us v om H a up t b a hnhof Ing olst a d t Nach der Ankunft am Hauptbahnhof Ingolstadt fahren Sie direkt mit den Linienbussen Nr. 10, 11, 15, 16 oder 44 zum Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) an der Esplanade. Von dort überqueren Sie die Harderstraße und gehen weiter rückseitigen Eingang. V e r a nst a lt ung sor t : W a sse r w ir t scha f t sa m t Ing olst a d t A uf d e r S cha nz 2 6 8 5 0 4 9 Ing olst a d t Regierung von Oberbayern M aximilianstr. 39 80538 M ünchen w w w .regierung.oberbayern.bayern.de Eine Veranstaltung zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Bayern Ich lade Sie herzlich ein zum 3. REGIONALEN WASSERFORUM ALTMÜHLPAAR und freue mich auf Ihre Anregungen zu einer erfolgreichen Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Christoph Hillenbrand Regierungspräsident von Oberbayern A u f g a b e n u n d Z ie le d e s r e g io n a le n W a sse r f o r u m s K. Deindl (WWA Ingolstadt) 13.20 Uhr Ein f ü h r u n g in d ie Eu r o p ä isch e W a sse r r a h m e n r ich t lin ie u n d Er g e b n isse d e r B e st a n d sa u f n a h m e Dr. U. Schmedtje (Regierung von Oberbayern) 13.40 Uhr Ü b e r w a ch u n g d e r G e w ä sse r (M o n it o r in g ) Dr. B. Kügel (WWA Ingolstadt) 14.00 Uhr Kaffeepause 14.30 Uhr B e t e ilig u n g d e r Ö f f e n t lich k e it K. Vangerow -Döhner (Landesamt für Umw elt) 14.50 Uhr A uf st e lle n d e r B e w ir t scha f t ung sp lä ne Dr. K. Nunn (WWA Donauw örth) 15.10 Uhr A b sch lu ssd isk u ssio n P. Huber (Regierung von Oberbayern) 15.30 Uhr Ende des Regionalen Wasserforums 16.30 Uhr W o r k sh o p z u m T h e m a „ Wichtige Bewirtschaftungsfragen nach WRRL“ Erarbeitung der wichtigsten Handlungsfelder für die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans 19:00 Uhr Ende des Workshops In f o r m a t io n e n z u r W a s s e r r a h m e n r ic h t lin ie s o w ie d a s a k t u e lle A n h ö r u n g s d o k u m e n t fi n d e n S ie u n t e r : w w w .w r r l.b a y e r n .d e o d e r T e le f a x Rückseite vollständig ausfüllen und faxen an die Nummer: 0 8 9 / 2 1 7 6 -2 9 3 0 13.10 Uhr 80538 M ünchen Ein Anhörungsverfahren in drei Phasen gew ährleistet, dass Fragen und Interessen der Öffentlichkeit angemessen berücksichtigt w erden. In der bis Ende Juni 2007 laufenden Anhörungsphase haben Sie zunächst einmal Gelegenheit, zu den bis 2009 geplanten Arbeitsschritten und Terminen Stellung zu nehmen. B e grüß ung P. Huber (Regierung von Oberbayern) Regierung von Oberbayern Sachgebiet 52 Wasserw irtschaft M aximilianstr. 39 Wir möchten Sie über die Ergebnisse der Bestandsaufnahme informieren und die weiteren Schritte diskutieren. 2007 beginnt ein neuer und für uns alle interessanter Planungsabschnitt zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Die inzw ischen erarbeiteten Programme zur Überwachung der Gew ässer sind nun anzuw enden und die Arbeiten zum Aufstellen der Bew irtschaftungspläne laufen an. 13.00 Uhr P e r B r ie f Einfach Antw ortkarte ausfüllen, abtrennen und im Briefumschlag einsenden der Schutz und die Verbesserung unserer Gew ässer sind w ichtige Aufgaben, die nur in vertrauensvoller Zusammenarbeit von Bürgern, Kommunen und Verbänden mit den staatlichen Behörden gemeinsam erfolgreich geleistet w erden können. Dienstag, 15. M ai 2007, 13.00 Uhr Wasserw irtschaftsamt Ingolstadt Auf der Schanz 26, 85049 Ingolstadt Sitzungssaal P e r E-M a il w asser@reg-ob.bayern.de Se hr ge e hrt e Da m e n und He rre n, Wir bitten um schriftliche Rückantw ort bis zum 8. M ai 2007 Progra m m 3 . R e g io n a le s W a sse r f o r u m Medieninformation Nr. 150 vom 10.05.2007 Förderung der beruflichen Bildung Regierung von Oberbayern fördert Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft mit 123.000 Euro Im Rahmen der Förderung der beruflichen Bildung hat die Regierung von Oberbayern den Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) einen Zuschuss in Höhe von 123.000 Euro für die beruflichen Schulungsstätten in Aschaffenburg, München, Nürnberg und Traunstein bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie nach Beschluss des Bayerischen Landtags bereitgestellt. Die bfz gGmbH ist ein führendes Bildungsunternehmen mit Sitz in München, das an 180 Orten in Bayern Lehrgänge und Seminare zur beruflichen Bildung anbietet. Weitergebildet und qualifiziert werden insbesondere Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger. Mit dem Zuschuss wird die Erneuerung der PC-Ausstattungen in den Schulungsstätten gefördert. Medieninformation Nr. 151 vom 14.05.2007 Förderung der Umweltbildung Rund 113.000 Euro für 10 Maßnahmen zur Förderung der Umweltbildung Für im Jahr 2007 von verschiedenen Trägern in Oberbayern durchgeführten umweltbildnerischen Maßnahmen hat die Regierung von Oberbayern jetzt einen Zuschuss in Höhe von insgesamt rund 113.000 Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz nach Beschluss des Bayerischen Landtags bereitgestellt. Die Förderung erfolgt nach den Fördergrundsätzen für die Umweltbildung aus Zinserlösen des Umweltfonds im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Durch die Zuwendung soll die Umweltbildung in Bayern intensiviert werden. Im Einzelnen erhielten: 1. Landeshauptstadt München: rd 5.500 Euro für das Projekt „Vielfalt vom wolligen Rasenmäher“:Kinder aus dem Vorschulbereich und der Grundschule sollen am Bauernhof „Kontakt“ zu Schafen knüpfen, deren Produkte essen und befühlen sowie die Verarbeitung von Wolle sehen und auch selbst erfahren können. 2. Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Dachau rd. 7.700 Euro für das Projekt „Von Biber, Buche, Butterblume“: Hier soll über die Umweltbildung für Kindergartenkinder und deren erwachsene Bezugspersonen ein Beitrag dazu geleistet werden, dem allgemeinen Trend der Entfremdung von der Natur entgegenzuwirken. 3. Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Rosenheim rd. 10.600 Euro für das Projekt „Abenteuer Natur - Natur entdecken und erleben“: Verstärkte Vermittlung von Umweltbildung für Kindergärten , die aufgrund ihrer Wohnsituation und ihres Umfeldes weniger Zugang zur Natur haben, insbesondere für Kinder aus Migrantenfamilien. 4. Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe München rd. 8.600 Euro für das Projekt „Heimat braucht Freunde - Ein innovatives Umweltbildungsprojekt für die Panzerwiese“: Hier soll Umweltbildung in Form von Exkursionen in den Jahren 2007 und 2008 im seit 2002 ausgewiesenen, 280 Hektar großen Naturschutzgebiet „Panzerwiese und Hartelholz“ durchgeführt werden. Insbesondere für die Bewohner des nahegelegenen Stadtviertels Hasenbergl bzw. Jugendlichen soll die Notwendigkeit von Rücksichtnahmen bezüglich eigener Verhaltensweisen ans Herz gelegt werden. 5. Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Erding rd. 4.600 Euro für das Projekt „Im Moos, da ist was los! Im Tiefflug über Wasser und Wiesen“: Zwei Schwerpunkte ergeben sich für das Umweltbildungsangebot, das „Wasser“ und die „Wiese“. Durch das bewusste Beobachten von Natur- und Umweltvorgängen mit allen Sinnen können insbesondere Kinder und Jugendliche eine Vorstellung von Artenvielfalt entwickeln und die natürlichen Lebensbedingungen unterschiedlicher Tiere kennen lernen. 6. Treffpunkt Wildland rd. 5.700 Euro für das Projekt „Na-Ku-Wu-Pfad „Natur-Kunst-WunschPfad“.-Naturerlebnis und Rahmenprogramm“, Landkreis Mühldorf a.Inn: Auf dem 3 Hektar großen Außengelände des Hauses Sudetenland in Waldkraiburg soll im Rahmen eines Pilotprojektes mit unterschiedlichen Gruppierungen aus der Bevölkerung und einer internationalen Jugendaustauschgruppe ein Natur-Kunst-Erlebnispfad gestaltet und stetig 7. 8. 9. 10. weiterentwickelt werden. Daneben gibt es ein Rahmenprogramm mit Bezug zum Pfad. Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Bezirksgeschäftsstelle Oberbayern, rd. 11.500 Euro für das Projekt „Silbermöwen“: Die Bezeichnung „Silbermöwen“ steht hier speziell in der Umweltbildung aktive Personen in der Umweltbildung über 55 Jahren, die sich vernetzen und später auch in öffentlichkeitswirksamen Terminen (an Informationsveranstaltungen etc.) als Multiplikatoren auftreten sollen. Bildungswerk Rosenheim rd. 5.400 Euro für das Projekt „Mensch und Garten-Natur vor der Haustür “: Das Bildungswerk veranstaltet hier Vorträge und Führungen zum Thema „Garten“ unter Einbeziehung kultureller, religiöser und philosophischer Aspekte. Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Weilheim-Schongau rd. 18.800 Euro für das Projekt „Weilheim-Schongauer Erlebnistouren“: Kinder sollen spielerisch motiviert werden, die Natur wahrzunehmen und näher kennen zu lernen. Die vorgesehenen Maßnahmen sollen Kindergruppen entstehen lassen und langfristig sichern. Mit der Einrichtung einer Internetseite sollen Bürger, Bildungsträger, Kindergärten, Vereine etc. Zugang und Informationen zu adäquaten Angeboten der Umweltbildung erhalten. Jugendorganisation Bund Naturschutz in Bayern e.V. rd. 27.700 Euro für das Projekt „Der Mensch ist, was er isst!“, bayernweite Kampagne, eine Veranstaltung im Weilheim i.OB geplant: Das Projekt ist eine Kampagne , welche Jugendliche zu einer kritischen und dennoch genussvollen Auseinandersetzung mit dem Thema Essen ermuntern soll. Junge Menschen sollen als Essbotschafter ausgebildet werden. Ziel ist es, die Essbotschafter zu den aktuellen Gesellschaftstrends des Essens zu informieren und Sinn-Ebenen im Spannungsbogen Herstellung, Einkauf Zubereitung und Genuss zu schärfen. Medieninformation Nr. 152 vom 15.05.2007 Grünes Licht für neue Märkte im Gewerbegebiet Weiherfeld der Stadt Ingolstadt Regierung fordert deutliche Reduzierung der Verkaufsflächen Das Raumordnungsverfahren für die Ansiedlung eines Wohnkaufhauses sowie eines Bau-und Gartenfachmarktes im Gewerbegebiet Weiherfeld der Stadt Ingolstadt ist abgeschlossen. Die Regierung von Oberbayern gibt grünes Licht für das Vorhaben, fordert aber generell eine deutliche Reduzierung der Verkaufsflächen von bisher rund 60.000 auf insgesamt rund 50.000 Quadratmeter; bei den innenstadtrelevanten Randsortimenten wie zum Beispiel Glas, Porzellan oder Heimtextilien muss die Fläche von bisher rund 8.500 etwa um die Hälfte auf 4.750 Quadratmeter verringert werden. Damit können die Auswirkungen auf die hauptsächlich betroffenen Städte Neuburg a.d.Donau und Schrobenhausen weitgehend begrenzt werden. Die Regierung von Oberbayern hatte im Juni 2006 das Raumordnungsverfahren eingeleitet und die Stellungnahmen von 30 Behörden, Institutionen und Kommunen eingeholt und geprüft. Die Fa. Küblböck Projektentwicklung GmbH beabsichtigt innerhalb des Gewerbegebietes „Weiherfeld“ der Stadt Ingolstadt ein Wohnkaufhaus sowie einen Bau- und Gartenfachmarkt zu errichten. Für das Wohnkaufhaus waren insgesamt 46.650 m² Verkaufsflächen vorgesehen, wovon ca. 5.450 m² auf innenstadtrelevante Sortimente entfallen. Der Bau- und Gartenfachmarkt ist mit insgesamt ca. 14.150 m² Verkaufsflächen, davon rund 3.000 Quadratmeter für innenstadtrelevante Sortimente geplant. Die Regierung von Oberbayern beurteilt das Projekt aus landesplanerischer Sicht nur positiv, sofern es bestimmte Voraussetzungen erfüllt. So verlangt sie, dass die Verkaufsflächen des geplanten Wohnkaufhauses für das Möbel-Kernsortiment auf max. 35.000 m², für innenstadtrelevante Randsortimente auf max. 3.000 m² zu reduzieren sind. Die Verkaufsflächen des geplanten Bau- und Gartenfachmarktes sind für das Baumarkt-Kernsortiment auf max. 8.300 m², für das GartenmarktKernsortiment auf max. 2.000 m² zu begrenzen. Die Verkaufsflächen für innenstadtrelevante Randsortimente sind auf max. 1.750 m² zu begrenzen. Die Leistungsfähigkeit des Knotens B 13 /B 16 ist wegen des zusätzlichen Verkehrsaufkommens durch geeignete Maßnahmen zu verbessern. Der Projektstandort innerhalb des Gewerbegebiets Weiherfeld befindet sich zwar nicht in einer integrierten Lage, aber in einer städtebaulichen Randlage, da er aus fachlicher Sicht auf der Grundlage der von der Stadt Ingolstadt nachgereichten Unterlagen als Bestandteil eines planerischen Gesamtkonzepts mit besondere Berücksichtigung u.a. der Aspekte Städtebau sowie Einzelhandel bewertet wird. Der Nachweis, dass für die geplanten Vorhaben keine geeigneten städtebaulich integrierten Standorte vorhanden sind, wurde von der Stadt Ingolstadt erbracht. Im Raumordnungsverfahren haben mehrere beteiligten Städte und Gemeinden (u. a. die Städte Neuburg a.d.Donau und Schrobenhausen) sowie das Landratsamt Neuburg- Schrobenhausen das geplante Vorhaben mit der Begründung abgelehnt, dass sie die vorhandenen Einzelhandelsstrukturen in den Stadt- bzw. Ortszentren und somit die verbrauchernahe Versorgung gefährden würden. Auch nach den Ausführungen in den vom Projektträger vorgelegten Gutachten sowie den nachgereichten Stellungnahmen zu den genannten Aspekten war aus landesplanerischer Sicht, insbesondere die Stadt Neuburg a.d.Donau auf Grund ihrer sehr guten verkehrlichen Anbindung an den Standort Weiherfeld (18 Minuten Fahrzeit) in das Einzugsgebiet für das Randsortiment mit einzubeziehen. Die Regierung hat hier zum Schutz der innerstädtischen Strukturen von Ingolstadt als auch der benachbarten Mittelzentren die Verkaufsflächen für innenstadtrelevante Sortimente im geplanten Wohnkaufhaus von 5.450 m² auf maximal 3.000 m² reduziert. Bei der landesplanerischen Beurteilung der noch raumverträglichen Größenordnung für die geplanten Märkte wurden neben den Markt- und Strukturdaten auch die ergänzenden Stellungnahmen der Städte Neuburg a.d.Donau und Schrobenhausen, des Landratsamts Neuburg-Schrobenhausen sowie das städtebauliche Einzelhandelsentwicklungskonzept der Stadt Ingolstadt, welche den Ausschluss einiger innerstadtrelevanten Sortimente am Standort Weiherfeld vorsieht, zu Grunde gelegt. Verfahren Die Regierung von Oberbayern prüft im Raumordnungsverfahren wie sich das geplante Vorhaben auf die für die Raumordnung wichtigen Aspekte, wie z.B. Natur und Landschaft, Wasser, Verkehr, Immissionsschutz, Stadtentwicklung und Wirtschaft auswirkt. Dazu hört die Regierung als höhere Landesplanungsbehörde Fachbehörden, Kommunen, Verbände und sonstige betroffenen Organisationen an. Die Regierung bittet ferner die betroffenen Kommunen, die Projektunterlagen für einen angemessenen Zeitraum und möglichst auch während arbeitsfreier Zeiten öffentlich auszulegen. Anhand der eingegangenen Stellungnahmen prüft die Regierung dann, ob und unter welchen Maßgaben das Projekt mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist und wie es mit Vorhaben öffentlicher oder sonstiger Planungsträger abgestimmt werden kann. Die Regierung wägt die einzelnen Belange gegeneinander ab und schließt das Raumordnungsverfahren mit der so genannten „landesplanerischen Beurteilung“. Medieninformation Nr. 153 vom 18.05.2007 Beflaggung am 23. Mai Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes Am Mittwoch, dem 23. Mai 2007 werden aus Anlass des Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes alle staatlichen Dienstgebäude in Bayern beflaggt. Auch den Kommunen und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren. Der Parlamentarische Rat hat das deutsche Grundgesetz am 23. Mai 1949 verkündet. Medieninformation Nr. 155 vom 18.05.2007 TERMINANKÜNDIGUNG „Wege zur intelligenten Flächennutzung" Regionaltagung der Regierung von Oberbayern in Traunstein am 24. Mai 2007 Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist eine der wichtigsten Gemeinschaftsaufgaben von Staat und Kommunen. Sie ist nicht nur ein erklärtes Ziel der Staatsregierung, sondern liegt auch im ureigensten Interesse der Gemeinden, die mit dem hohen Flächenverbrauch ihre künftigen Handlungsspielräume gefährden. Regierungspräsident Christoph Hillenbrand: „Bei der zweiten Regionaltagung zum kommunalen Flächenressourcenmanagement für das Oberland und Südostoberbayern in Traunstein wollen wir erfolgreiche Beispiele und erprobte Lösungsmöglichkeiten für eine intelligente und nachhaltige Flächennutzung aufzeigen. Daher halte ich die Tagung für eine wertvolle Informationsquelle und ein anregendes Diskussionsforum", betont Hillenbrand im Vorfeld der insgesamt vierten Regionaltagung dieser Art in Oberbayern. Die Regierung von Oberbayern veranstaltet für die Gemeinden des Alpenvorlandes aus den Planungsregionen 17 Oberland und 18 Südostoberbayern die Tagung „Wege zur intelligenten Flächennutzung" am Donnerstag, den 24. Mai 2007, 9.00 Uhr im Landratsamt Traunstein, Ludwig-Thoma-Straße 2. Berichterstatter sind herzlich eingeladen. Pro Tag werden in Bayern immer noch Felder und Wiesen in der Größe von über 20 Fußballfeldern in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewandelt, Orte breiten sich in die Landschaft aus. Dabei werden die Gefahren und Folgekosten dieser Entwicklung noch zu wenig beachtet: Das touristisch wertvolle Landschaftsbild Oberbayerns wird beeinträchtigt, die oft fruchtbarsten Böden werden zunehmend versiegelt. Die Entfernungen zur Nahversorgung und zu den Innenstädten nehmen zu, der öffentliche Nahverkehr kann die zersiedelten Ortschaften nicht mehr wirtschaftlich bedienen. Neben Informationen über die Folgekosten des Flächenverbrauchs und der Vorstellung von planerischen Instrumenten und Strategien zum Flächensparen bilden die Schwerpunkte der Tagung Berichte von erfolgreichen Beispielen einer nachhaltigen, zukunftsgerichteten Siedlungsentwicklung. Damit soll die praktische Umsetzbarkeit der Maßnahmen belegt werden, welche die Bayerische Staatsregierung zusammen mit den anderen Partnern des „Bündnis zum Flächensparen" 2003 erarbeitet hat. Im Detail werden Fachleute aus der Planungs- und Verwaltungspraxis die Instrumente Kommunales Flächenressourcenmanagement, Innenentwicklung sowie Konversion und Umnutzung erläutern. Anlage: Programm Anmeldung: Regierung von Oberbayern Um Anmeldung per Fax oder e-mail bis zum 10. Mai 2007 wird gebeten. Telefax: 089/2176-3123 e-mail: pss@reg-ob.bayern.de Die Teilnahme ist kostenlos. Hauptgebäude Landratsamt Traunstein Ludwig-Thoma-Straße 2-3 Name Funktion Name Ort Großer Sitzungssaal im Hauptgebäude Landratsamt Traunstein Ludwig-Thoma-Straße 2 und 3 83278 Traunstein Tel.: (0861) 58-0 Funktion Name Funktion Anreise mit dem Auto Mit dem Pkw auf der Autobahn A8 MünchenSalzburg, Ausfahrt Traunstein. Am Hauptgebäude (Ludwig-Thoma-Straße 2 und 3) steht nur ein kleiner Besucherparkplatz zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die auf der obenstehenden Karte ausgewiesenen Parkmöglichkeiten. Institution Anschrift mit der Bahn Kontakt: Dipl.- Ing. Christian Schiebel, Leiter 3/PSS Regierung von Oberbayern Telefon: 089/2176-2216 e-mail: christian.schiebel@reg-ob.bayern.de Sie erreichen Traunstein mit der Bahn über die Strecke München-Salzburg. Fahren Sie mit Bahn oder Bus bis zum Bahnhof Traunstein. Von dort sind es durch die Crailsheimstraße nur 5 Gehminuten bis zum Hauptgebäude. Einladung Tagung Wege zur intelligenten Flächennutzung 24.05.2007 Landratsamt Traunstein Tagesordnung Sehr geehrte Damen und Herren, im Sommer 2003 haben die bayerische Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbände das Bündnis zum Flächensparen“ unterzeichnet. Der verantwortungsvolle Umgang mit Grund und Boden hat seither breite politische Unterstützung erfahren und wird als erklärtes Ziel der Staatsregierung mit Nachdruck vorangetrieben. Der nach wie vor zu hohe Flächenverbrauch in Bayern birgt Gefahren für die Zukunft: Etwa für das auch touristisch wichtige Landschaftsbild, für eine funktionierende Nahversorgung, für die Wirtschaftlichkeit des öffentlichen Nahverkehrs und nicht zuletzt für die Bereitstellung und Unterhaltung der Infrastruktur in allen Landesteilen. Im Zeichen des demographischen Wandels gewinnen diese immer mehr an Bedeutung. Durch Strategien wie Flächenmanagement, Nachverdichtung und Flächenrecycling ist es jedoch möglich, verstärkt bereits bestehende Potentiale zu nutzen und der Zersiedlung entgegenzuwirken. Mit Ihnen, den Entscheidungsträgern in Städten und Gemeinden des Alpenvorlandes, möchten wir dazu wirksame Umsetzungsinstrumente und praxisorientierte Lösungswege diskutieren. 9.00 - 9.30 Eintreffen der Gäste, Empfang 9.30 - 10.00 Eröffnung Regierungspräsident Christoph Hillenbrand 13.45 - 14.15 Einzelhandel im Grenzraum: Herausforderung an eine intelligente Flächennutzung Landrat Hermann Steinmaßl 14.15 - 14.45 Erfolgreiche Umnutzung: Kemmel-Kaserne Murnau Marktkämmerer Hubert Süß, Markt Murnau 14.45 - 15.00 Kaffeepause 15.00 - 15.30 Erfolgreiches Flächenmanagement: Unterhaching / Otterfing Architekt Dipl.-Ing. Bernhard Landbrecht, Architekturbüro Landbrecht 15.30 - 16.00 Diskussion BD Christian Schiebel, Regierung von Oberbayern (Moderation) 16.00 Ende der Veranstaltung Grußwort Landrat Hermann Steinmaßl 10.00 - 10.30 Das Bündnis zum Flächensparen BD Christian Schiebel, Regierung von Oberbayern Flächenmanagement: Der Beitrag der Landes- und Regionalplanung Ltd. RD Helmut Graßler Regierung von Oberbayern 10.30 - 11.00 Kaffeepause 11.00 - 11.45 Die Folgekosten des Flächenverbrauchs für die Kommunen Prof. Dr.-Ing. Stefan Siedentop, Universität Stuttgart Wir laden Sie deswegen herzlich ein zu einer Tagung am 24. Mai 2007 im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Traunstein, und freuen uns auf Ihre Teilnahme. 11.45 - 12.30 Das neue BauGB: Neue Möglichkeiten der Innenentwicklung Stadtbaumeister Johannes Doll, Stadt Freising 12.30 - 13.45 Mittagspause Christoph Hillenbrand Regierungspräsident Medieninformation Nr. 162 vom 29. Mai 2007 TERMINANKÜNDIGUNG „Integration in der Schule“ Oberbayerisches Integrationsforum am 12. Juni 2007 in Bad Tölz Regierungsvizepräsident Böger: „Miteinander lernen - voneinander lernen“ „Gemeinsames Lernen verbindet! Deshalb ist die Schule ein ganz entscheidender Ort für die Integration von Migranten. Täglich begegnen sich dort Kinder und Jugendliche verschiedenster Nationen mit dem gemeinsamen Ziel eines erfolgreichen Abschlusses. Diese gemeinsame Zeit sollte genutzt werden um die Kulturen einander näher zu bringen, voneinander zu lernen, das gegenseitige Verständnis zu fördern und die Grundlagen für das weitere gleichberechtigte Miteinander zu schaffen“, betont Regierungsvizepräsident Ulrich Böger. Um gelungene Integrationsprojekte an Grund- und Hauptschulen vorzustellen, lädt Ulrich Böger daher Vertreter der Kommunen, Schulen, Wohlfahrtsverbände sowie Presse, Rundfunk und Fernsehen herzlich ein zum 2. Oberbayerischen Integrationsforum 2007 am Dienstag, 12. Juni 2007, 14 bis ca. 17 Uhr in der Volksschule in Bad Tölz Am Lettenholz, General-Patton-Straße 38. Bei dieser Veranstaltung präsentieren Lehrkräfte von Grund- und Hauptschulen in vier Workshops ihre Integrationsideen. Die Teilnehmer erhalten Einblick in die engagierte Arbeit von Lehrerinnen und Lehrern vor Ort, die mit ihrer Arbeit und Begeisterung Kulturen verbinden und Anregungen für eigene Integrationsbemühungen geben. Unter Federführung des Regierungsvizepräsidenten unterstützt die Regierung von Oberbayern im Rahmen des Oberbayerischen Integrationsforums die vielfältigen Integrationsmaßnahmen von öffentlicher und privater Seite, vermittelt Kontakte und ist Ansprechpartner für Fragen der Integration. Die seit 2005 bisher sieben Mal durchgeführten Integrationsforen zeigten gelungene Beispiele erfolgreicher Integrationsmaßnahmen im beruflichen und wirtschaftlichen Umfeld, bei Sport, im Kulturschaffen sowie lokale Projekte zur Integration von Aussiedlern. Programm vom 12.06.2007, Gesamtprogramm 2007 und Anfahrtsskizze liegen bei. Rede Regierungsvizepräsident Ulrich Böger und Bilder vom Veranstaltungstag Gesamtprogramm 2007 Migranten in Oberbayern – Integrationsforen 2005 bis 2007 Die Regierung von Oberbayern setzt ihre im Jahr 2005 begonnene Veranstaltungsserie zum Thema „Integration im Dialog – Migranten in Oberbayern“ auch in 2007 mit einer Reihe von regionalen Veranstaltungen über das ganze Jahr hinweg fort: 1. In Form von 3 Regionalkonferenzen unter dem Motto „ Migranten in Oberbayern“ werden Chancen und Möglichkeiten erfolgreicher Integration erörtert sowie konkrete gelungene Integrationsmodelle aus der Praxis vorgestellt. 1.1. Den Auftakt bildet die Veranstaltung „ Aufeinander zu bewegen – Integration und Sport“ in Ingolstadt mit der Vorstellung erfolgreicher integrativer Sportinitiativen und Sportler aus dem Ingolstädter Raum. 1.2. Ein weiterer Themenschwerpunkt, der unter dem Motto „ Integration in der Schule“ steht, wird mit einer Veranstaltung im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen gesetzt. Die Präsentation gelungener Integrationsmaßnahmen sowie der Erfahrungsaustausch in Form von verschiedenen Workshops werden im Mittelpunkt der Konferenz stehen. ´ 1.3. „ Integration – Begegnung der Kulturen“ steht bei der dritten Regionalkonferenz im Blickpunkt. Veranstaltungsort wird voraussichtlich Taufkirchen im Landkreis München sein. Geplant ist dabei auch die Vorstellung der interkulturellen Musik- und Tanzinitiative der „Biermösl-Blosn“ (Gebrüder Well). Nachdem im November 2006 in Mühldorf das Thema mit Kulturprojekten aus den Bereichen Jazz und Tanztheater bearbeitet wurde, soll in diesem Jahr schwerpunktmäßig auf interkulturelle Projekte mit direktem Bezug zur bayerischen Musik- und Tanzkultur abgezielt werden. Programm „ Integration in der Schule“ 12. Juni 2007 Volksschule Am Lettenholz, Bad Tölz 14.00 – 14.30 Begrüßung: Schulleiter und Schüler Begrüßung (und Einführung): Regierung von Oberbayern Grußwort: Bürgermeister (Stellvertreter) o. Vertreter der Stadt Bad Tölz 14.30 – 15.00 Best Practice Referat Barbara Regul, Rektorin a.D. und Reinhard Rohr, Rektor „Integrationsmaßnahmen seit Bestehen der VS Am Lettenholz“ 15.00 – 15.30 1. Durchlauf: Workshops Raum A 105 A) Sprachförderung in Vorkursen (Eva Roßberger, Lehrerin, Martina Link, Lehrerin) Raum A 106 B) Café International – ein Integrationsprojekt an der VS Hausham (Elisabeth Patzig, Koordinatorin und Fachberaterin f. Förderlehrer) Raum A 107 C) Stützwerk der Integration an der VS Am Lettenholz (verschiedene Referenten) Raum A 108 D) Vorstellung von Medien des FWU für den Bereich Deutsch als Zweitsprache und interkulturelles Lernen (Renate Kreis, Rektorin) 15.30 – 16.15 Pause – internationales Buffet 16.15 – 16.45 2. Durchlauf: Workshops 16.45 -17.00 Verabschiedung Es gilt das gesprochene Wort! Grußwort des Regierungsvizepräsidenten von Oberbayern Ulrich Böger anlässlich der zweiten Regionalversammlung des Oberbayerischen Integrationsforums 2007 „Integration in der Schule“ am 12. Juni 2007 von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr an der Volksschule Am Lettenholz in Bad Tölz 2 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gäste, „Integration in der Schule“ unter diesem Thema steht unsere heutige Veranstaltung in der Volksschule Am Lettenholz in Bad Tölz. Gestatten Sie mir zunächst einen Rückblick auf den Spätherbst 2004. Mit den „Leitlinien zur Integration von dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländern/-innen sowie Spätaussiedlern/-innen“ hat die Bayerische Staatsregierung die Grundzüge ihrer Integrationspolitik festgelegt. Diese Leitlinien einer breiten Öffentlichkeit zu vermitteln, die Notwendigkeit der Integration deutlich herauszustellen und ein positives Bewusstsein für Integrationsthemen aller Art zu fördern, ist das Anliegen der Regierung von Oberbayern. Bei der Auftaktveranstaltung in Ingolstadt war es der Sport, der auf vielfältige Weise die Basis für erfolgreiche Integration schafft. Heute ist es das Thema „Integration in der Schule“, mit dem uns allen verdeutlicht werden kann, dass Schule viel mehr leisten kann und muss als bloße Wissensvermittlung. In der Schule kommen heute Kinder aus verschiedensten Kulturkreisen 3 mit den unterschiedlichsten Traditionen und Erfahrungen zusammen. Schule ist daher ein idealer Ort, den Begriff Integration mit Leben zu unterstützen. Gleich zu Anfang möchte ich dem Hausherrn und Rektor Reinhard Rohr, der Konrektorin Frau Bauernfeind, dem Kollegium und den beteiligten Schülerinnen und Schülern recht herzlich für das große Engagement danken mit dem alle die Koordination und Vorbereitung dieses Tages übernommen haben. Ein herzliches Dankeschön gilt auch Frau Rektorin a.D. Regul, der Vorgängerin von Herrn Rohr. Sie beide werden uns mit Ihrem Referat „Integrationsmaßnahmen seit Bestehen der Volksschule Am Lettenholz“ in die Thematik einführen. Sehr verehrte Damen und Herren, zu unserer heutigen Veranstaltung „Integration in der Schule“ heiße ich Sie in der Kur- und Urlauberstadt Bad Tölz herzlich willkommen. Bei Ihnen allen, meine sehr verehrten Damen und Herren, bedanke ich mich für Ihr Kommen, haben Sie doch damit bewiesen, dass Ihnen die „Integration in der Schule“ zum Anliegen geworden ist. Integration, was ist darunter zu verstehen? Integration ist das gleichberechtigte Teilhaben am sozialen, kulturellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben. Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und diese Aufgabe ist in die Verantwortung jedes Einzelnen gelegt. So forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel unlängst, dass Migranten „sich selbst den Werten unseres Grundgesetzes verpflichtet fühlen“ und folgerte dann weiter, “niemand sollte eingeschult werden, der 4 nicht auch in der Lage ist, seine Lehrer zu verstehen.“ Dieser Auftrag richtet sich nicht nur an Migranten sondern auch an uns Deutsche. Wir stehen in der Verantwortung, die Grundlagen zu schaffen, die den Migranten die Integration ermöglichen. Das Zusammenleben verschiedener Kulturen und Sprachen gehört inzwischen zum Alltag in Europa. Doch die Bildungsstudien und Armutsstatistiken zeigen, dass ein großer Teil der Kinder mit Zuwanderungshintergrund bisher zu den Verlierern des deutschen Schulsystems gehört. Die BundLänder-Kommission nimmt diese Ausgangssituation zum Anlass, um für die Schülerinnen und Schüler vier zentrale Elemente herauszustellen, die zur erfolgreichen Integration und zur interkulturellen Bildung beitragen. Die 4 Elemente sind: • Sprachförderung als Schlüssel zum Schulerfolg • Die Lernförderung • Das interkulturelle Lernen • Die Berufsvorbereitung Sprachförderung als Schlüssel zum Schulerfolg als 1. Element Das Beherrschen der deutschen Sprache ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Schul- und späteren Berufserfolg. Je früher die Kinder erreicht werden, desto wirkungsvoller sind die Fördermaßnahmen. Die Lehrkräfte in den Grundschulen sollen bezüglich der Sprach-Vorkurse mit den Kindertagesstätten zusammenarbeiten. Im Schuljahr 2006/2007 werden in Bayern mehr als 13 700 Kinder mit Migrationshintergrund in 1.646 Vorkursen intensiv auf die Schule vorbereitet. Ziel ist es, den Kindern eine frühe sprachliche Förderung im Jahr vor dem Eintritt in die Grundschule zu- 5 kommen zu lassen. Eine gründliche Sprachstandsdiagnostik zeigt zu einem frühen Zeitpunkt den individuellen Förderbedarf auf und ermöglicht die gezielte Sprachförderung. Gute Beispiele hierfür sind die bei uns seit dem Jahre 2002 in Bayern eingeführten Sprachlernklassen, bei denen die Schülerinnen und Schüler ausländischer Herkunft mit fehlenden oder sehr geringen Deutschkenntnissen gezielt gefördert werden und intensiven Deutschunterricht erhalten, losgelöst von ihrer Stammklasse. In diesem Schuljahr gibt es in Bayern 296 Sprachlernklassen mit 3728 Schülerinnen und Schülern. Nach der Sprachstandsdiagnose bei der Schuleinschreibung 2007 steht fest, dass im Schuljahr 2007/2008 in Oberbayern 6.348 Buben und Mädchen mit nicht deutscher Muttersprache die Grundschule besuchen. Bei mehr als der Hälfte der Schüler hat die Sprachstandsdiagnose einen weiteren Förderbedarf ergeben. Auch die Eltern brauchen Förderung. Die Bedeutung der Familiensprache wurde längst erkannt. Deshalb werden den Müttern Angebote gemacht, die deutsche Sprache zu erlernen. An vielen Schulen heißt es „Mama lernt Deutsch“. An einer Münchner Hauptschule und auch an rund 20 anderen Schulen in Bayern lernen die Mütter an den Schulen ihrer Kinder aktiv Deutsch zu sprechen. Beim gemeinsamen Kochen oder im Computerraum lernen die Frauen die deutsche Sprache im Alltag anzuwenden. Oftmals führt eine ausführliche persönliche Beratung beider Elternteile zur Teilnahme an diesen Kursen. Ängste, die kulturelle Identität könne verloren gehen, müssen abgebaut werden. Übernommene Traditionen gilt es zu überwinden, ohne den Migranten ihre kulturelle Identi- 6 tät zu nehmen. Überzeugungsarbeit, wie wichtig die Sprache für das Vorankommen des Kindes ist, muss hier geleistet werden. Die Lernförderung als 2.Element Da sich fehlende Sprachkenntnisse und defizitäres Lesen auch in anderen Fächern auswirken, brauchen Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund oftmals Förderung in allen schulischen Bereichen. Bei den Schülerinnen und Schülern ist ein systematisches Lernverhalten anzubahnen durch die Anwendung von Lern- und Memorierungsstrategien. Besonders bewährt haben sich Förderphasen, in denen Lehrkräfte nach einem individuellen Förderplan die passende Unterstützung leisten. Auch dabei gilt es, die Eltern mit einzubeziehen. Durch das Initiieren von Klassen- und Elternabenden erhalten Eltern Informationen über sinnvolles häusliches Unterstützungsverhalten. Das interkulturelle Lernen als 3. Element Elemente der verschiedenen Kulturen sollen in den Unterricht und in das Schulleben mit einfließen, so dass sich bei Schülern und ihren Eltern zunehmend Identität und Zugehörigkeitsgefühl entwickeln. Interkulturelles Lernen ist in erster Linie fächerübergreifendes Lernen und fließt in verschiedene Unterrichtsfächer ein, z.B. in den Deutschunterricht. Im Lehrplan für bayerische Grundschulen ist der Bereich „Interkulturelle Erziehung - Miteinander und voneinander lernen“ bei den „Fächerübergreifenden Bildungsund Erziehungsaufgaben“ fest verankert. 7 Die Berufsvorbereitung als 4. Element Hier sollen Hauptschüler durch eine verstärkte Berufswahlvorbereitung bessere Startchancen erhalten. Auch hier sind Eltern mit einbezogen. So erhalten sie an einem Elternabend Informationen aus dem Betrieb in der Herkunftssprache. Mit Bewerbungstrainings und Trockenübungen werden die Schülerinnen und Schüler fit für den Beruf gemacht. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch auf die Hauptschulinitiative verweisen. Die damit verbundene Stärkung der Hauptschule beispielsweise im Bereich der Berufsvorbereitung wird gerade den Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund zugute kommen. Sprachförderung, Lernförderung und interkulturelles Lernen sind die Bausteine unserer 4 Workshops, die wir Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, jetzt vorstellen wollen. Wir wünschen uns mit dem heutigen Angebot, mit Ihnen in den Dialog zu treten. Sie sollen einen Einblick in die engagierte Arbeit von Lehrern, Schülern und Eltern erhalten. Die Kurzvorträge und best-practice-Beispiele sollen Sie motivieren, die Vielfalt der Ideen aufzugreifen und Sie für Ihre eigenen Integrationsbemühungen zu nutzen. Die Regierung von Oberbayern unterstützt die Integrationsmaßnahmen von öffentlicher und privater Seite, sie vermittelt Kontakte und steht ihnen als Ansprechpartner für alle Fragen der Integration zur Verfügung. Suchen Sie das Gespräch, suchen Sie den Dialog! 8 Mit Dante Alighieri möchte ich schließen: „Der eine wartet, dass sich die Zeit wandelt, der andere packt sie kräftig an - und handelt. Uns allen wünsche ich einen gewinnbringenden Nachmittag. Medieninformation Nr. 168 vom 18.05.2007 TERMINANKÜNDIGUNG Mit OHRIS zu besserem Arbeitsschutz und Anlagensicherheit Hillenbrand: „Erstmals ein Betrieb der Baubranche in Bayern zertifiziert" Regierungspräsident Christoph Hillenbrand wird am 21. Mai 2007 der Bauer-Gruppe, bestehend aus der Bauer AG, der Bauer Spezialtiefbau GmbH und der Bauer Maschinen GmbH, in Schrobenhausen die Urkunde zur Anerkennung ihrer betrieblichen Arbeitsschutzmanagementsysteme überreichen. „Mit der Bauer-Gruppe kommt zu den mittlerweile 170 zertifizierten Betrieben in Bayern erstmals ein Betrieb der Baubranche dazu. Damit übernimmt die Bauer-Gruppe eine wichtige Vorreiterrolle; denn gerade Bau und Maschinenbau sind Branchen, bei denen ein besonders großes Unfallrisiko besteht", betont Regierungspräsident Christoph Hillenbrand. Die Arbeitsschutzmanagementsysteme sind allesamt auf der Grundlage eines Occupational Health- and Risk-Managementsystem - kurz OHRIS - entwickelt. Das - frei übersetzt - „Betriebliche Managementsystem für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit", ist ein von der bayerischen Gewerbeaufsicht zusammen mit der Wirtschaft entwickeltes Instrument für mehr Gesundheitsschutz für Betriebsangehörige und Sicherheit technischer Vertreter bayerischer Chemieunternehmen sowie der Verband der chemischen Industrie haben Mitte der 90-er Jahre mit der bayerischen Gewerbeaufsicht OHRIS als ein Arbeitsschutzmanagementsystem aus der Praxis für die Praxis entwickelt, erprobt und erfolgreich eingeführt. Die Beratung, Systemprüfung und Anerkennung nimmt die Gewerbeaufsicht der Regierung von Oberbayern für die Firmen kostenlos vor. Seit den ersten Zertifizierungen im Jahre 1999 haben nun über 170 bayerische Betriebe, davon 55 in Oberbayern - vom großen Automobilhersteller bis zum Handwerksbetrieb - OHRIS erfolgreich eingeführt, mit steigender Tendenz. Neben vielen Großunternehmen ist OHRIS inzwischen auch in rund 60 kleineren und mittleren Unternehmen etabliert. Im Rahmen der Gesundheitsinitiative Gesund.Leben.Bayern. des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz werden Klein- und Mittelbetriebe bei der Einführung von OHRIS mit 5000 Euro unterstützt. Ziel von OHRIS ist es, den Schutz der Gesundheit von Beschäftigen als unternehmenspolitisches Ziel neben die Qualitäts-, Ertrags- und Umweltorientierung zu stellen. Die Optimierung des Arbeitsschutzes und der Anlagensicherheit reduziert Arbeitsunfälle und damit verbundene Ausfallzeiten, wie auch Maschinen- und Anlagenstillstandszeiten und dadurch letztendlich die Kosten für die Unternehmen. Fotos der Veranstaltung werden auf der Homepage der Regierung von Oberbayern veröffentlicht. Nähere Informationen zu OHRIS sowie teilnehmende Betriebe finden Sie im Internet unter www.stmugv.bayern.de/de/arbeitsschutz/index.htm. Medieninformation Nr. 174 vom 23.05.2007 TERMINANKÜNDIGUNG Europäische Wasserrahmenrichtlinie - 3. Regionales Wasserforum Regierung von Oberbayern informiert über Planungsraum Isar (Oberbayern) Der Schutz und die Verbesserung unserer Gewässer sind wichtige Aufgaben, die sich nur in vertrauensvoller Zusammenarbeit von Bürgern, Kommunen und Verbänden gemeinsam mit den staatlichen Behörden erfolgreich bewältigen lassen. An allen oberirdischen Gewässern sowie im Grundwasser bis 2015 einen guten Zustand zu erreichen, ist das Hauptziel der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) „In Zukunft orientiert sich die Gewässerbewirtschaftung dabei nicht mehr an Länder- und Verwaltungsgrenzen, sondern am Ökosystem eines Flussgebietes“, betont Regierungsvizepräsident Ulrich Böger und erläutert:„Sich dabei als Teil eines großen Gebietes zu verstehen und zielgerichtet und kompetent zusammenzuarbeiten, ist die Herausforderung bei unserer Arbeit bei Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.“ Diese Richtlinie sieht als einen weiteren wichtigen Schritt zur Umsetzung Bewirtschaftungspläne für Flusseinzugsgebiete vor; im Rahmen von deren Aufstellung laufen noch bis Ende Juni 2007 Anhörungsverfahren zum vorgesehenen Arbeitsprogramm und Zeitplan. Rund 130 Vertreter von Kommunen, Fachbehörden und Verbänden hat die Regierung von Oberbayern eingeladen, um beim 3. Regionalen Wasserforum über die Ergebnisse der Bestandsaufnahme zu informieren und über die weiteren Schritte zur Aufstellung des Bewirtschaftungsplans zu diskutieren. Die Veranstaltung findet statt am Dienstag, 31. Mai 2007, 13 Uhr im Sitzungssaal 6201 , Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, München. Berichterstatter sind herzlich eingeladen. Ein ausführliches Programm liegt bei. Die Teilnehmer können zudem heuer erstmals nach dem Regionalforum noch an einem Workshop teilnehmen, um über die wichtigen Bewirtschaftungsfragen im Planungsraum Isar zu sprechen. Dies ist Teil der aktiven Beteiligung der Öffentlichkeit. Dem einzelnen Bürger und vielen gesellschaftlichen Interessengruppen räumt die WRRL ein weitgehendes Mitspracherecht ein und sichert ihren Vollzug durch eine Berichts- und Rechenschaftspflicht gegenüber der EU. Im Dezember 2006 begann die Anhörung zum Arbeitsprogramm und zum Zeitplan als Richtschnur für die Abwicklung der Aufgaben nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Nicht nur Fachverbände und Behördenvertreter, sondern auch alle Bürgerinnen und Bürger können zu den geplanten Arbeitsschritten und Terminen Stellung nehmen. Dies ist am schnellsten direkt über das Internet möglich unter www.wasserrahmenrichtlinie.bayern.de oder bei den Dienststellen der Wasserwirtschaftsämter sowie bei den Bezirksregierungen. Die Regionalen Wasserforen finden begleitend zu den einzelnen Bearbeitungsphasen regelmäßig in jedem der zehn Planungsräume Bayerns statt. Ziel ist es, über regionale Fragen der Gewässerbewirtschaftung und zu Maßnahmenprogrammen zu informieren und zu diskutieren. Oberbayern hat Anteile an den vier Planungsräumen Isar, Inn, Iller-Lech und Altmühl-Paar. In jedem Planungsraum koordiniert die zuständige Regierung die Planung der Wasserwirtschaftsämter. Der Planungsraum Isar, der von der Regierung von Oberbayern gemeinsam mit der Regierung von Niederbayern betreut wird, umfasst ca. 10.000 Quadratkilometer und somit weniger als ein Prozent der Fläche Europas. Am 15. Mai fand für den Planungsraum Altmühl-Paar bereits das erste der drei oberbayerischen Regionalen Wasserforen statt. Ein weiteres Wasserforum wird sich im Juni mit dem Planungsraum Inn (Oberbayern) befassen. Planungsräume (Fläche gesamt in Quadratkilometern) Altmühl-Paar ( 6.700) Isar (10.030) Inn (11.970) Iller-Lech (10.100) Koordinierende Regierung Oberbayern Oberbayern u. Niederbayern Oberbayern u. Niederbayern Schwaben Anmerkung: Die kursiv geschriebene Regierung hat die Federführung. Die Bestandsaufnahme beurteilt die Gewässer, ob der gute Zustand, das Ziel der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, erreicht wird oder ob diese Zielerreichung unwahrscheinlich oder noch unklar ist. Diese Beurteilung wird nun durch die 2007 angelaufene Gewässerüberwachung, das so genannte Monitoring überprüft und gegebenenfalls angepasst. Im letzten Jahr wurden dazu die Messstellen und die Überwachungsprogramme festgelegt und zum 22. März 2007 nach Brüssel gemeldet. Das Regionale Wasserforum erläutert die Aufstellung der Monitoringprogramme und zeigt auf, nach welchen Kriterien untersucht wird. Unter dem Thema „Aufstellen der Bewirtschaftungspläne“ erfahren die Teilnehmer des Wasserforums Näheres über die Bestandteile des Bewirtschaftungsplans und welche Bearbeitungsschritte bis 2009 zu leisten sind. Eine wesentliche Herausforderung ist dabei das Erarbeiten von Maßnahmenprogrammen. Sie sollen aufzeigen, welche Maßnahmen erforderlich sind, damit Gewässer, die in der Zielerreichung als unwahrscheinlich eingestuft sind, dennoch zum „guten Zustand“ kommen können. Die Maßnahmenprogramme sollen in den nächsten eineinhalb Jahren unter aktiver Beteiligung der Kommunen und Verbände erstellt werden. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie zielt auf einen umfassenden und wirksamen Gewässerschutz über die Verwaltungsgrenzen hinweg. Sie ordnet, vereinheitlicht und vernetzt den Schutz aller Gewässer, vom Grundwasser über Seen und Fließgewässer bis zu Küstengewässern. 27 europäische Staaten arbeiten in vorgegebenen Phasen und nach einem einheitlichen Zeitplan darauf hin, dass alle Gewässer bis 2015 in einem „guten Zustand“ sind. Bayern hat im März 2005 mit der Bestandsaufnahme eine wichtige Etappe abgeschlossen: für 24.000 Kilometer Bäche und Flüsse, mehr als 50 Seen und das Grundwasser auf 70.000 Quadratkilometer Landesfläche wurde „Inventur“ gemacht und der gegenwärtige Zustand beurteilt. Nähere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter: www.regierung.oberbayern.bayern.de unter Aktuelles. Medieninformation Nr. 177 vom 25.05.2007 Grünes Licht für neues Fachmarktzentrum in Kösching Das vereinfachte Raumordnungsverfahren für den Neubau eines Fachmarktzentrums mit insgesamt 3.370 Quadratmetern Verkaufsfläche an der Ingolstädter Straße in Kösching, Landkreis Eichstätt, ist abgeschlossen. Die Regierung von Oberbayern gibt grünes Licht für das Vorhaben, weist aber auf die Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes und des Naturschutzes hin. Die Fa. Edeka beabsichtigt in Kösching auf dem ehemaligen Werksgelände der Fa. Kessel an der Ingolstädter Straße ein Fachmarktzentrum mit Edeka-Verbrauchermarkt (2.000 m²), drei Textilmärkten (insgesamt 1.150 m²) und Apotheke mit integriertem Drogeriemarkt (insgesamt 220 m²) neu zu errichten. Der Standort befindet sich am Westrand Köschings am Rande des Gewerbegebietes und soll später an den Kreisverkehr der geplanten Ortsumfahrung LentingKösching angebunden werden. Das Fachmarktzentrum, das der Köschinger Realschule gegenüberliegt, ist von den benachbarten Wohngebieten fußläufig erreichbar. Die landesplanerische Überprüfung hat man parallel zum im Januar 2007 eingeleiteten Bauleitplanverfahren durchgeführt, damit das Verfahren einfacher wird. Die Regierung von Oberbayern hat als höhere Landesplanungsbehörde im Rahmen eines vereinfachten Raumordnungsverfahrens parallel zum Bauleitplanverfahren die abgegebenen Stellungnahmen der 36 beteiligten Träger öffentlicher Belange (Behörden, Institutionen und Kommunen) geprüft und abgewogen. Da durch das Vorhaben keine negativen Auswirkungen auf das Ortszentrum Köschings und die benachbarten zentralen Orte zu erwarten sind gibt die Regierung von Oberbayern aus landesplanerischer Sicht jetzt grünes Licht für das Projekt, sofern es bestimmte Voraussetzungen erfüllt. So weist die Regierung darauf hin, dass bei möglichen Bodenfunden aus einer früheren Besiedelung das Landesamt für Denkmalschutz einzuschalten ist und die Belange des Naturschutzes zu beachten sind. Verfahren Die Regierung von Oberbayern prüft im vereinfachten Raumordnungsverfahren wie sich das geplante Vorhaben auf die für die Raumordnung wichtigen Aspekte, wie z.B. Natur und Landschaft, Wasser, Verkehr, Immissionsschutz, Stadtentwicklung und Wirtschaft auswirkt. Dazu wertet die Regierung als höhere Landesplanungsbehörde die Stellungnahmen der Fachbehörden, Kommunen, Verbände und sonstigen betroffenen Organisationen aus, die im Rahmen der Bauleitplanung bei der Gemeinde eingingen. Für das Vorhaben legen die betroffenen Kommunen den Bebauungsplan mit den Projektunterlagen für einen angemessenen Zeitraum und möglichst auch während arbeitsfreier Zeiten öffentlich aus. Anhand der eingegangenen Stellungnahmen prüft die Regierung dann, ob und unter welchen Maßgaben das Projekt mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist und wie es mit Vorhaben öffentlicher oder sonstiger Planungsträger abgestimmt werden kann. Die Regierung wägt die einzelnen Belange gegeneinander ab und schließt das vereinfachte Raumordnungsverfahren mit der so genannten „landesplanerischen Beurteilung“. Medieninformation Nr. 178 vom 21.05.2007 Finanzspritze für Feuerwehr Gemeinde Utting a.Ammersee Freistaat bezuschusst neues Löschgruppenfahrzeug mit TS 8/8 Der Fuhrpark der Freiwilligen Feuerwehr in der Gemeinde Utting am Ammersee, Landkreis Landsberg am Lech, erhält ein neues Löschgruppenfahrzeug mit Tragkraftspritze TS 8/8. Mit Hilfe des Fahrzeuges lassen sich Brände bekämpfen, Wasser fördern und einfache technische Hilfe etwa bei Unfällen leisten. Die Regierung von Oberbayern hat jetzt hierfür der Gemeinde Utting a.Ammersee einen Zuschuss in Höhe von 45.000 Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern nach Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern kümmern sich rund 67.000 Feuerwehrleute bei 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und Gemeinden um den Brandschutz. Das neue Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 bildet mit einer Besatzung von neun Feuerwehrleuten die kleinste selbstständige feuerwehrtechnische Einheit. Das Fahrzeug verfügt über eine von seinem Motor angetriebene, fest eingebaute Kreiselpumpe und eine so genannte Schnellangriffseinrichtung, die aus einem rund 600 Liter fassenden Löschwasserbehälter gespeist wird. Neben der Standardbeladung kann es zusätzlich je nach Bedarf entweder eine Tragkraftspritze TS 8/8 mit Zubehör oder eine umfangreiche Ausrüstung für die technische Hilfe einschließlich hydraulisch betätigter Rettungsgeräte transportieren. Auf öffentlichen Straßen darf das Fahrzeug samt Ladung 7,5 Tonnen und bei Allradantrieb im Gelände sogar 10,5 Tonnen wiegen. Medieninformation Nr. 179 vom 21.05.2007 Finanzspritze für Feuerwehr der Gemeinde Stammham Freistaat bezuschusst neues Mehrzweckfahrzeug Der Fuhrpark der Feuerwehr der Gemeinde Stammham), Landkreis Eichstätt, erhält ein neues Mehrzweckfahrzeug. Mit Hilfe des Mehrzweckfahrzeuges lässt sich vorwiegend eine Einsatzstelle errichten sowie Mannschaft und Gerät transportieren. Es muss dazu eine Feuerwehrstaffel von sechs Floriansjüngern und eine feuerwehrtechnische Mindestausrüstung aufnehmen können. Die Regierung von Oberbayern hat jetzt hierfür der Gemeinde Stammham, einen Zuschuss in Höhe von rund 10.000 Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern nach Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern kümmern sich rund 67.000 Feuerwehrleute bei mehr als 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und Gemeinden um den Brandschutz. Weitere Voraussetzung für eine Förderung sind Transportraum und eine Gewichtsreserve zum Transport für zusätzliches Gerät von mindestens 200 Kilogramm. Für das Mehrzweckfahrzeug kommen nur serienmäßige Kombi-Fahrzeuge mit einem maximal zulässigen Gewicht von 3,5 Tonnen in Betracht. Medieninformation Nr. 180 vom 21.05.2007 Finanzspritze für Feuerwehr der Stadt Ebersberg Freistaat bezuschusst neues Tragkraftspritzenfahrzeug Der Fuhrpark der Feuerwehr Egglburg in der Stadt Ebersberg, Landkreis Ebersberg, erhält ein neues Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-S. Mit Hilfe dieses Löschfahrzeuges lassen sich Brände bekämpfen und kleinere technische Hilfeleistungen durchführen. Die Regierung von Oberbayern hat jetzt hierfür der Stadt Ebersberg einen Zuschuss in Höhe von 13.300 Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern nach Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern kümmern sich rund 67.000 Feuerwehrleute bei 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und Gemeinden um den Brandschutz. Das Tragkraftspritzenfahrzeug ist mit einer feuerwehrtechnischen Ausrüstung für neun Feuerwehrleute und mit einer Tragkraftspritze TS 8/8 beladen. Es kann sechs Feuerwehrleute zur Einsatzstelle transportieren. Für das TSF wird ein handelsüblicher Kastenwagen oder ein Fahrgestell mit Doppelkabine verwendet. Das Fahrzeug darf maximal 3,5 Tonnen wiegen. Medieninformation Nr. 181 vom 22.05.2007 Finanzspritze für Feuerwehr der Stadt Wolfratshausen Freistaat bezuschusst neues Mehrzweckfahrzeug Der Fuhrpark der Feuerwehr der Stadt Wolfratshausen, Landkreis Bad-TölzWolfratshausen, erhält ein neues Mehrzweckfahrzeug. Mit Hilfe des Mehrzweckfahrzeuges lässt sich vorwiegend eine Einsatzstelle errichten sowie Mannschaft und Gerät transportieren. Es muss dazu eine Feuerwehrstaffel von sechs Floriansjüngern und eine feuerwehrtechnische Mindestausrüstung aufnehmen können. Die Regierung von Oberbayern hat jetzt hierfür der Stadt Wolfratshausen, einen Zuschuss in Höhe von rund 10.000 Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern nach Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern kümmern sich rund 67.000 Feuerwehrleute bei mehr als 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und Gemeinden um den Brandschutz. Weitere Voraussetzung für eine Förderung sind Transportraum und eine Gewichtsreserve zum Transport für zusätzliches Gerät von mindestens 200 Kilogramm. Für das Mehrzweckfahrzeug kommen nur serienmäßige Kombi-Fahrzeuge mit einem maximal zulässigen Gewicht von 3,5 Tonnen in Betracht. Medieninformation Nr. 188 vom 24.05.2007 Moschee am Gotzinger Platz Urteil des Verwaltungsgerichts München rechtskräftig Das Urteil des Verwaltungsgerichtes München in Sachen Errichtung einer Moschee und eines Kulturzentrums am Gotzinger Platz ist seit Montag, den 21. Mai rechtskräftig. Auch der Verein Türkisch-Islamisches Kulturzentrum München hat das Urteil des Verwaltungsgerichts München akzeptiert und keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt. Der Stadtrat der Landeshauptsstadt München hat mittlerweile einstimmig die Durch-führung eines Bebauungsplanverfahrens für eine Moschee am Gotzinger Platz beschlossen, wobei eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung gesetzlich vorgesehen ist. In diesem Verfahren geht es nun um die geplante Zweckbestimmung, das bauliche Maß und die vorgesehene Nutzungsintensität von Moschee und Kulturzentrum einschließlich der Auswirkungen auf die Nachbarschaft. Die Regierung von Oberbayern hatte bereits im Juli 2005 hierzu dringend geraten. Das Verwaltungsgericht München hatte in seinem Urteil vom 12. Februar 2007 die Rechtsauffassung der Regierung von Oberbayern bestätigt und eine Klage des Vereins TürkischIslamisches Kulturzentrum abgewiesen. Der Verein hatte sich dagegen gewandt, dass die Regierung von Oberbayern am 18. September 2006 den baurechtlichen Vorbescheid der Landeshauptstadt München für die Errichtung eines türkisch-islamischen Kulturzentrums am Gotzinger Platz aufgehoben hatte. Gegen den Vorbescheid hatten zwei Nachbarn Widersprüche erhoben. Medieninformation Nr. 193 vom 24.05.2007 Wieder Waldbrandgefahr in Teilen Oberbayerns: Regierung ordnet vorsorglich Luftbeobachtung für Pfaffenhofen und Eichstätt an Aufgrund der wieder vorherrschenden allgemeinen Trockenheit, insbesondere auch in Bereichen mit offenem Gelände ordnet die Regierung von Oberbayern im Einvernehmen mit dem Amt für Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen a.d.Ilm ab heute, Donnerstag, 24. Mai 2007 bis vorerst Freitag, 25. Mai 2007 die Luftbeobachtung als Maßnahme der vorbeugenden Waldbrandbekämpfung für die Routen vom Stützpunkt Eichstätt und Pfaffenhofen a.d.Ilm an. Aufgrund der zunehmenden Trockenheit weist der allgemeine Waldbrandgefahrenindex aktuell mittlerweile für diese Teile Oberbayerns eine hohe Waldbrandgefahr aus (Stufe 4). Besonders gefährdet sind Waldbestände mit geringer Bestandsdichte, Waldlichtungen, Waldränder und Bahndämme. Die vorbeugende Luftbeobachtung findet zweimal täglich in der Zeit von 13 bis 21 Uhr zu den höchsten Gefährdungszeiten statt. Die Befliegung mittels ausgebildeter Luftbeobachter erfolgt in Oberbayern auf sieben Routen. Die Bevölkerung wird dringend gebeten, in Waldgebieten äußerste Vorsicht walten zu lassen und keinesfalls mit offenem Feuer zu hantieren oder zu rauchen. Die Regierung von Oberbayern trägt die tatsächlichen Einsatzkosten für Einsätze der Luftbeobachtung im Katastrophenschutz aus Mitteln des Katastrophenschutzfonds; die Luftrettungsstaffel Bayern stellt die ehrenamtlichen Piloten. Die Luftbeobachter kommen aus den Bereichen der Katastrophenschutzbehörden, der Forstverwaltung und der Feuerwehr. Wir bitten um Veröffentlichung in geeigneter Form. Medieninformation Nr. 195 vom 29.05.2007 Förderung der beruflichen Bildung Regierung von Oberbayern fördert Modernisierung des Berufsbildungszentrums Rosenheim mit 612.000 Euro Im Rahmen der Förderung der beruflichen Bildung hat die Regierung von Oberbayern der Handwerkskammer für München und Oberbayern einen Zuschuss in Höhe von 612.000 Euro für das berufliche Bildungszentrum Rosenheim bewilligt. Die Mittel sind durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie nach Beschluss des Bayerischen Landtags bereitgestellt worden. Das Bildungszentrum Rosenheim der Handwerkskammer für München und Oberbayern hat sich seit seiner Errichtung im Jahr 1979 zu einer anerkannten Bildungseinrichtung in der Region und darüber hinaus entwickelt. Da die natürliche Nutzungsdauer einiger Bauteile nach nunmehr 25 Jahren erreicht ist, sind umfangreiche bauliche Maßnahmen zur Modernisierung der Gebäudeinstallationen erforderlich geworden. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf über zwei Millionen Euro. Auch das Bundesinstitut für Berufsbildung beteiligt sich mit 918.000 Euro an den Modernisierungskosten. Medieninformation Nr. 196 vom 30.05.2007 Förderung der beruflichen Bildung Regierung von Oberbayern fördert Bäcker-Akademie des Landes-Innungsverbandes für das bayerische Bäckerhandwerk mit rund 33.000 Euro Im Rahmen der Förderung der beruflichen Bildung hat die Regierung von Oberbayern dem LandesInnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk einen Zuschuss in Höhe von 32.600 Euro für seine Akademie des bayerischen Bäckerhandwerks in Lochham, Landkreis München, bewilligt. Die Mittel sind durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie nach Beschluss des bayerischen Landtags bereitgestellt worden. Der Landes-Innungsverband betreibt in Lochham eine Fachakademie für die überbetriebliche Ausund Fortbildung im Bäckerhandwerk. Aufgrund des in den letzten Jahren immer mehr ausgedehnten Kursbetriebes und der stärker gewordenen Nachfrage nach verkaufsspezifischen Lehrangeboten sind Umbaumaßnahmen und die Erneuerung der EDV-Anlage erforderlich. Die Kosten für die Maßnahmen belaufen sich auf über 65.000 Euro. Medieninformation Nr. 197 vom 30.05.2007 Lernort Regierung - Erlebniswelt Flughafen Schulklasse aus Garching besucht Fluggastkontrollen der Regierung von Oberbayern Das vielfältige Programm gewährte den Schülerinnen und Schülern der Klasse 2b der Grundschule Garching West bei ihrem Ausflug zum Flughafen München faszinierende Einblicke hinter die Kulissen und in die Betriebsvorgänge der Luftsicherheitsstelle der Regierung von Oberbayern am Flughafen. Die Mitarbeiter der Regierung von Oberbayern und die Beschäftigten der Sicherheitsgesellschaft am Flughafen erklärten den Schülerinnen und Schülern bei ihrem Besuch Aufgaben und Tätigkeit der Fluggastkontrolle. Petra Lahmer (Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern) erklärt den „Nachwuchskräften“ die Fluggastkontrolle „Erst in den letzten Tagen war die Qualität der von der Regierung von Oberbayern am Flughafen München geleisteten Arbeit bei einer offiziellen EU-Inspektion ausdrücklich gelobt worden“, betont Regierungsvizepräsident Ulrich Böger und erläutert weiter: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsgesellschaft am Flughafen München (SGM) erhalten eine fundierte und hochwertige Ausbildung zum Luftsicherheitsbeauftragten, die mit einer Prüfung bei der Regierung von Oberbayern endet. Der selbstverständliche Umgang mit technischen Geräten, ein „scharfes Auge“ beim Bewerten von Röntgenbildern und das nötige Fingerspitzengefühl im souveränen Umgang mit Menschen sind Voraussetzung für diese Arbeit. Außerdem werden Bewerber einer strengen Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen.“ Bei der Besichtigung konnten die Kinder spielerisch die Funktionsweise von Röntgenanlagen und Metalldetektoren kennenlernen. Einmal in die Rolle des Kontrollpersonals schlüpfen und auf der anderen Seite des Durchsuchungstisches zu stehen, war sicherlich ein Höhepunkt des Besuches und vielleicht auch die Grundlage eines zukünftigen Berufswunsches. Nach einem Zwischenstopp bei der Polizeihubschrauberstaffel wurde die Klasse vom Team des Besucherservices des Flughafens betreut und konnte den Betrieb auf dem Vorfeld aus nächster Nähe beobachten. Besonders begeistert waren die Mädchen und Jungen, die Abfertigung der Flugzeuge mitzuerleben und die Flugzeuge in unmittelbarer Nähe starten und landen sehen zu können.