Wertpapierprospekt für das öffentliche Angebot von
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Wertpapierprospekt für das öffentliche Angebot von
Wertpapierprospekt für das öffentliche Angebot von 19.181.527 auf den Inhaber lautenden Stückaktien aus dem Eigentum der Altaktionäre der Agrar Invest Romania AG Traunreut jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 und mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2013 International Securities Identification Number: DE000A1EWZH4 Wertpapier-Kenn-Nummer: A1EWZH 29. Mai 2013 INHALTSVERZEICHNIS 1. 2. Zusammenfassung des Prospekts ..............................................................................7 Risikofaktoren ...........................................................................................................19 2.1. Allgemeine Anlage- und Risikohinweise ........................................................19 2.2. Unternehmensbezogene Risiken ...................................................................20 2.2.1. Allgemeine Investitionsrisiken ........................................................................20 2.2.2. Risiken aus unternehmerischer Tätigkeit .......................................................20 2.2.3. Risiken für junge Unternehmen......................................................................20 2.2.4. Risiken in Bezug auf starkes Wachstum ........................................................20 2.2.5. Risiken im Zusammenhang mit unzureichenden Informations-, Risikoüberwachungs- und Risikomanagementstrukturen ...............................21 2.2.6. Risiken aufgrund der Abhängigkeit von Personen..........................................21 2.2.7. Unsicherheiten hinsichtlich gepachteter Flächen ...........................................22 2.2.8. Risiken aus Darlehen an Beteiligungsunternehmen .......................................22 2.2.9. Fehlender Versicherungsschutz.....................................................................22 2.2.10. Risiko des Wertverlusts eingelagerter Waren ................................................22 2.2.11. Zahlungsfähigkeit von Pächtern .....................................................................22 2.2.12. Risiken aus Altlasten und Restitutionsansprüchen .........................................23 2.2.13. Witterungs- und Umweltrisiken ......................................................................24 2.2.14. Saisonale Effekte ...........................................................................................24 2.2.15. Risiko der negativen Entwicklung für Saatgut, Düngemittel und sonstige für die Bewirtschaftung der Flächen notwendige Produkte.............................24 2.2.16. Risiko der negativen Entwicklung bei Agrarprodukten ...................................25 2.2.17. Bewertungsrisiken hinsichtlich zu erwerbender Flächen ................................25 2.2.18. Informationsabhängigkeit ...............................................................................26 2.2.19. Abhängigkeit von der Wertentwicklung der Grundstücke ...............................26 2.2.20. Risiken im Zusammenhang mit weiteren Beteiligungen .................................26 2.2.21. Rahmenbedingungen ....................................................................................26 2.2.22. Steuerrisiken..................................................................................................27 2.3. Risiken im Zusammenhang mit dem Angebot und der Einbeziehung.............27 2.3.1. Handel im Freiverkehr ...................................................................................27 2.3.2. Auswirkungen von Aktienverkäufen ...............................................................28 2.3.3. Verwässerungsrisiko durch zukünftige Kapitalmaßnahmen ...........................28 2.3.4. Kapitalerhöhung durch den Vorstand (Genehmigtes Kapital).........................28 2.3.5. Veräußerbarkeit der Aktien ............................................................................28 2.3.6. Risiko eines den anteiligen Buchwert des Eigenkapitals übersteigenden Angebotspreises pro Aktie .............................................................................29 2.3.7. Unsicherheiten im Zusammenhang mit zukunftsgerichteten Aussagen..........29 2.3.8. Risiken in Bezug auf die Gewinnverwendung/Thesaurierung ........................29 2.3.9. Insolvenzrisiko ...............................................................................................29 2.3.10. Risiko von Kursschwankungen der Aktien der Agrar Invest Romania AG ......30 2.4. Markt- und branchenbezogene Risiken..........................................................30 2.4.1. Wettbewerb hinsichtlich landwirtschaftlicher Flächen und Agrarprodukten ..............................................................................................30 -2- 3. 4. 5. 2.4.2. Abhängigkeit von der EU-Agrarpolitik ............................................................31 Allgemeine Informationen .........................................................................................32 3.1. Gegenstand des Prospekts............................................................................32 3.2. Verantwortlichkeit für den Inhalt des Prospekts .............................................32 3.3. Zukunftsgerichtete Aussagen ........................................................................32 3.4. Hinweis zu Quellenangaben ..........................................................................33 3.5. Hinweis zu Finanz- und Zahlenangaben ........................................................34 3.6. Einsehbare Dokumente .................................................................................34 Das Angebot .............................................................................................................34 4.1. Gegenstand des Angebots ............................................................................34 4.2. Angebotszeitraum und Verkaufspreis, Kosten für Anleger .............................35 4.3. Vergleich des Aktienpreises mit Transaktionen des Führungspersonals ........36 4.4. Form und Verbriefung ....................................................................................36 4.5. Stimmrecht ....................................................................................................36 4.6. Gewinnanteilsberechtigung und Anteil am Liquidationserlös..........................36 4.7. Bezugsrechte.................................................................................................36 4.8. Nachschusspflicht ..........................................................................................37 4.9. ISIN, WKN .....................................................................................................37 International Securities Identification Number (ISIN): DE000A1EWZH4 ....................37 Wertpapierkennnummer (WKN): A1EWZH ...............................................................37 4.10. Währung des Angebots .................................................................................37 4.11. Übertragbarkeit der Wertpapiere....................................................................37 4.12. Veräußerungsbeschränkungen ......................................................................37 4.13. Bekanntmachungen und Zahlstelle ................................................................37 4.14. Kosten des Angebots / Notierungsaufnahme für die Gesellschaft ..................38 4.15. Vorläufiger Zeitplan........................................................................................38 4.16. Einbeziehung in den Handel ..........................................................................38 4.17. Gründe für das Angebot.................................................................................39 4.18. Erträge...........................................................................................................39 4.19. Interessen Dritter ...........................................................................................39 Angaben zur Gesellschaft .........................................................................................39 5.1. Allgemeine Angaben......................................................................................39 5.1.1. Firma, Registergericht und Registernummer..................................................39 5.1.2. Gründung ......................................................................................................39 5.1.3. Dauer, Geschäftsjahr und Unternehmensgegenstand ...................................40 5.1.4. Sitz, Anschrift, Rechtsform, maßgebliche Rechtsordnung..............................40 5.1.5. Verwahrstelle .................................................................................................41 5.2. Unternehmensgeschichte ..............................................................................41 5.3. Corporate Governance ..................................................................................41 5.4. Abschlussprüfer .............................................................................................42 5.5. Dividendenpolitik und Gewinnverwendung.....................................................42 5.6. Beteiligungsstruktur der Agrar Invest Romania AG ........................................43 5.6.1. Darstellung der Agrar Invest Romania AG .....................................................43 5.6.2. Beteiligungsunternehmen der Agrar Invest Romania AG ...............................43 -3- 6. 7. 8. 9. 10. 11. 5.7. Rechtsstreitigkeiten und Verfahren vor Verwaltungsbehörden .......................52 5.8. Bekanntmachungen .......................................................................................52 Überblick über die Geschäftstätigkeit der Agrar Invest Romania AG .........................53 6.1. Einführung und Überblick...............................................................................53 6.2. Historie des Beteiligungserwerbs ...................................................................53 6.3. Wahrnehmung der Geschäftsführungsaufgaben der AIR durch die AGRARINVEST AG .......................................................................................53 6.4. Wahrnehmung der Geschäftsführungsaufgaben der Beteiligungsunternehmen durch Dritte ...........................................................54 6.5. Geschäftsbereiche .........................................................................................57 6.5.1. Wertsteigerungen von Landwirtschaftsflächen ...............................................57 6.5.2. Eigenbewirtschaftung und Verkauf biologisch erzeugter Agrarprodukte.........58 6.6. Grundbesitz, Sachanlagen/Vermögensgegenstände .....................................58 6.7. Investitionen ..................................................................................................59 6.7.1. Bedeutende Investitionen der Vergangenheit ................................................59 6.7.2. Die wichtigsten laufenden Investitionen .........................................................61 6.7.3. Die wichtigsten künftigen Investitionen ..........................................................61 6.8. Versicherungen .............................................................................................61 6.9. Forschung und Entwicklung, Marken und Domains .......................................61 6.9.1. Forschung und Entwicklung ...........................................................................61 6.9.2. Gewerbliche Schutzrechte .............................................................................61 6.10. Wichtigste Märkte ..........................................................................................61 6.11. Unternehmensstrategie..................................................................................62 6.12. Wettbewerbsstärken ......................................................................................62 6.13. Wesentliche Verträge ....................................................................................63 Businessplan der Agrar Invest Romania AG .............................................................65 7.1. Geschäftsmodell ............................................................................................65 7.2. Wesentliche Annahmen auf denen das Geschäftsmodell beruht ...................68 7.3. Sensitivitätsanalyse .......................................................................................69 7.4. Wettbewerber ................................................................................................70 7.5. Abhängigkeiten ..............................................................................................70 Organe der Gesellschaft ...........................................................................................71 8.1. Überblick .......................................................................................................71 8.2. Vorstand ........................................................................................................72 8.3. Aufsichtsrat ....................................................................................................74 8.4. Potentielle bzw. bestehende Interessenskonflikte des Vorstandes und der Aufsichtsratsmitglieder.............................................................................79 8.5. Ergänzende Informationen.............................................................................82 8.6. Hauptversammlung........................................................................................83 Bezüge und Vergünstigungen ...................................................................................84 9.1. Vorstand ........................................................................................................84 9.2. Aufsichtsrat ....................................................................................................84 9.3. Pensionsverpflichtungen ................................................................................84 Beschäftigte ..............................................................................................................85 Aktionärsstruktur .......................................................................................................85 -4- 12. 13. 14. 15. 16. 11.1. Übersicht über die Aktionärsstruktur ..............................................................85 11.2. Stimmrechte der Aktionäre ............................................................................85 11.3. Beherrschungsverhältnis ...............................................................................85 11.4. Zukünftige Veränderung der Kontrollverhältnisse...........................................85 Geschäfte mit verbundenen Parteien ........................................................................85 Angaben zum Kapital ................................................................................................86 13.1. Grundkapital und Aktien.................................................................................86 13.2. Entwicklung des Grundkapitals ......................................................................86 13.3. Eigene Aktien ................................................................................................87 13.4. Genehmigtes Kapital .....................................................................................88 13.5. Allgemeine Bestimmungen zur Erhöhung des Grundkapitals.........................89 13.5.1. Reguläre Kapitalerhöhung .............................................................................89 13.5.2. Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital ....................................................89 13.5.3. Kapitalerhöhung aus bedingtem Kapital.........................................................89 13.6. Allgemeine Bestimmungen zu Bezugsrechten ...............................................89 13.7. Anzeigepflichten für Anteilsbesitz ..................................................................90 Angaben zu den Finanzinformationen .......................................................................91 14.1. Ausgewählte historische Finanzinformationen ...............................................91 14.2. Finanzlage der Agrar Invest Romania AG ......................................................91 14.3. Eigenkapitalausstattung der Agrar Invest Romania AG..................................95 14.4. Erläuterung der Kapitalflussrechnung ............................................................96 14.5. Geschäftskapital, Kapitalisierung und Verschuldung....................................100 14.6. Erklärung zum Geschäftskapital ..................................................................101 14.7. Investitionen und Finanzierungsbedarf ........................................................101 14.8. Bestätigungsvermerke der Abschlussprüfer .................................................101 14.8.1. Bestätigung zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 .......................102 14.8.2. Bestätigung zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 .......................104 Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland ....................................................105 15.1. Allgemeines .................................................................................................105 15.2. Ertragsteuern ...............................................................................................105 15.2.1. Laufende Besteuerung ................................................................................105 15.2.2. Besteuerung bei Veräußerung .....................................................................111 15.2.3. Besonderheiten für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen, Pensionsfonds, Lebensund Krankenversicherungsunternehmen ............................................................114 15.3. Erbschaft- und Schenkungsteuer .................................................................115 15.4. Sonstige Steuern .........................................................................................115 Angaben über die anzubietenden Aktien .................................................................116 16.1. Allgemeine Informationen ............................................................................116 16.1.1. Art der Wertpapiere/ISIN/WKN/Börsenkürzel/Verbriefung............................116 16.1.2. Rechtsvorschriften und Rechtsgrundlage für die Schaffung der Aktien ........116 16.1.3. Währung der Wertpapieremission und Emissionstermin ..............................116 16.2. Mit den Aktien verbundene Rechte ..............................................................117 16.2.1. Dividendenrechte und Gewinnberechtigung.................................................117 16.2.2. Stimmrechte ................................................................................................117 -5- 17. 18. 19. 16.2.3. Bezugsrechte...............................................................................................117 16.2.4. Anteil an einem Liquidationsüberschuss ......................................................118 16.2.5. Nachschusspflicht ........................................................................................118 16.3. Übertragbarkeit der Aktien ...........................................................................118 16.4. Übernahmeangebote / Squeeze-Out-Vorschriften .......................................118 Satzung der Agrar Invest Romania AG ...................................................................118 Prospektierung und Zusicherung des Vorstands .....................................................126 18.1. Prospektierung ............................................................................................126 18.2. Zusicherung des Vorstandes .......................................................................127 Jüngste Geschäftsentwicklung, Geschäftsaussichten und Trends ..........................127 19.1. Jüngste Geschäftsentwicklung.....................................................................127 19.2. Geschäftsaussichten ...................................................................................127 19.3. Trendinformationen......................................................................................127 Unterschriftenseite ............................................................................................................. U-1 -6- 1. Zusammenfassung des Prospekts Die Zusammenfassung setzt sich aus den Mindestangaben zusammen, die als „Informationsbestandteile“ bezeichnet werden. Diese Informationsbestandteile sind in die Abschnitte A - E (A.1 - E.7) gegliedert. Diese Zusammenfassung enthält alle Informationsbestandteile, die in eine Zusammenfassung für diese Art von Wertpapier und diesen Emittenten aufzunehmen sind. Da einige Informationsbestandteile nicht angesprochen werden müssen, können Lücken in der Gliederungsnummerierung der Informationsbestandteile bestehen. Auch wenn Informationsbestandteile aufgrund der Art des Wertpapiers und des Emittenten in die Zusammenfassung aufzunehmen sind, ist es möglich, dass keine einschlägigen Informationen hinsichtlich dieser Informationsbestandteile gegeben werden können. In diesem Fall existiert eine Kurzbeschreibung der Informationsbestandteile in der Zusammenfassung mit der Bezeichnung „entfällt“. Abschnitt A – Einleitung und Warnhinweise A.1 Warnhinweise Die Zusammenfassung sollte als Prospekteinleitung verstanden werden. Anleger sollten sich bei jeder Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, auf den Prospekt als Ganzes stützen. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in diesem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben. Nur die Agrar Invest Romania AG, Traunreut, die die Verantwortung für die Zusammenfassung, einschließlich der Übersetzung hiervon übernommen hat oder von der der Erlass ausgeht, kann haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt. A.2 Zustimmung zur weiteren Prospektverwendung Entfällt; Das Erfordernis der Zustimmung der Agrar Invest Romania AG oder der für die Erstellung des Prospekts verantwortlichen Person für die weitere Verwendung des Prospekts entfällt, da die Verwendung des Prospekts für die spätere Weiterveräußerung oder eine endgültige Platzierung von Wertpapieren durch Finanzintermediäre nicht vorgesehen ist. -7- Abschnitt B – Emittentin B.1 Juristische und kommerzielle Bezeichnung der Emittentin Die Firma der Gesellschaft lautet Agrar Invest Romania AG. Die Gesellschaft tritt unter der Geschäftsbezeichnung Agrar Invest Romania AG auf. Weitere kommerzielle Bezeichnungen werden nicht verwendet. B.2 Sitz, Rechtsform, maßgebliche Gründung der Gesellschaft Rechtsordnung und Land der Die Agrar Invest Romania AG hat ihren Sitz in Traunreut und ist im Handelsregister des Amtsgericht Traunstein unter HRB 21205 eingetragen. Die Agrar Invest Romania AG wurde in der Bundesrepublik Deutschland gegründet. Die Agrar Invest Romania AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Maßgebliche Rechtsordnung ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. B3. Art der derzeitigen Geschäftstätigkeit und Haupttätigkeiten Die Agrar Invest Romania AG ist eine Beteiligungsgesellschaft, die sich überwiegend an Unternehmen beteiligt, die in der Landwirtschaft Rumäniens operativ tätig sind. Die Agrar Invest Romania AG beteiligt sich an Unternehmen, die landwirtschaftliche Flächen zu günstigen Konditionen erwerben bzw. erworben haben, beispielsweise solange noch keine Grundbucheintragung der erworbenen Flächen erfolgt ist, die Grundbucheintragung dieser Flächen im Nachgang herbeiführen, die Flächen bereinigen und wieder landwirtschaftlich nutzbar machen und zudem mit dem Bio-Suisse-Siegel zertifizieren lassen. Darüber hinaus werden die oftmals stark zersplitterten Landwirtschaftsflächen zur wirtschaftlichen Nutzbarkeit arrondiert (Zusammenführung von zersplitterten Grundstücken zu großen zusammenhängenden Flächen mit abgerundeten bzw. zweckmäßigen Außengrenzen durch gezielten Zuerwerb bzw. Pacht von Grundstücken) und anschließend der Eigenbewirtschaftung zur Produktion von Bio-Erzeugnissen zugeführt oder an Dritte verpachtet. Die Geschäftsführungsaufgaben der Agrar Invest Romania AG werden weitestgehend von hiermit beauftragten spezialisierten Drittgesellschaften entgeltlich wahrgenommen. B.4a Wichtigste jüngste Trends Da aus Sicht der Agrar Invest Romania AG die gute Nachfrage insbesondere nach biologisch erzeugten Agrarprodukten nach wie vor anhält und die geographische und verkehrstechnische Lage Rumäniens für den Anbau und die Anlieferung zu westeuropäischen Absatzmärkten außerordentlich günstig ist, wird auch seit dem 31. Dezember 2012 die Strategie der Landzukäufe durch die Beteiligungsunternehmen der Agrar Invest Romania AG erfolgreich weiterverfolgt. Zudem wird derzeit der Erwerb bzw. die Errichtung eines Zentrums für die Lagerung, Reinigung, Trocknung und Entwesung von Agrarprodukten auf Ebene der Beteiligungsunternehmen evaluiert. -8- Besondere Trends hinsichtlich konkreter Produkte, Umsätze, Vorräte, Kosten und Verkaufspreise können mangels eines für derartige Aussagen erforderlichen Produktionsumfangs bzw. Verkaufs von Produkten nicht beschrieben werden. B.5 Organisationsstruktur und Stellung der Emittentin innerhalb der Gruppe Nach Kenntnis der Agrar Invest Romania AG gibt es keinen Großaktionär, der am Grundkapital der Agrar Invest Romania AG beteiligt ist. Alle Aktien der Gesellschaft sind in Streubesitz. Die Gesellschaft selbst ist Beteiligungsunternehmen beteiligt: · · · · · B.6 derzeit an den folgenden fünf S.C. Alsace Land Service S.R.L., Timisoara, Rumänien (100%) S.C. Agro Primula S.R.L., Chelmac, Rumänien (100%) S.C. Agro Primula Services S.R.L., Chelmac, Rumänien (99%) S.C. Zarand Estate S.R.L., Firiteaz, Rumänien (99%) Agroinvest Romania Ltd., Gibraltar, GB (25,73%) Gesellschafter und Beherrschungsverhältnisse Der Agrar Invest Romania AG liegen keine meldepflichtigen Angaben über die Beteiligung von Aktionären vor. Alle Aktien der Gesellschaft sind im Streubesitz. B.7 Ausgewählte historische Finanzinformationen Nachfolgende Übersicht enthält ausgewählte historische Finanzinformationen der Agrar Invest Romania AG auf Grundlage der geprüften Einzelabschlüsse (HGB) der Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2011 sowie zum 31. Dezember 2012: 31.12.2011 in EUR 31.12.2012 in EUR Anteile an verbundenen Unternehmen 1.551.914,99 4.205.972,23 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.307.343,00 4.954.641,35 Beteiligungen 2.583.780,00 5.168.563,75 168.000,00 0,00 1.500.000,00 1.600.400,80 10.427,16 0,00 470.560,93 833.264,82 4.363.949,67 3.161.564,59 0,00 70.416,00 Bilanzsumme 11.955.975,75 19.994.823,54 Grundkapital 12.004.977,00 19.181.527,00 0 789.420,50 Wertpapiere des Anlagevermögens Sonstige Ausleihungen Forderungen gegen verbundene Unternehmen Sonstige Vermögensgegenstände Guthaben bei Kreditinstituten Rechnungsabgrenzungsposten Kapitalrücklage -9- Verlustvortrag -52.220,04 -139.927,28 11.865.049,72 19.873.297,08 Rückstellungen 67.454,03 110.498,28 Verbindlichkeiten 23.472,00 11.028,18 5.000,00 6.000,00 -7.620,25 0,00 -131.897,79 -291.536,94 46.810,80 381.424,90 0 -53.611,10 -87.707,24 42.276,86 Eigenkapital sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand sonstige betriebliche Aufwendungen sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Jahresüberschuss/-fehlbetrag Die einzelnen Daten der nachfolgenden Erläuterungen entstammen der Buchhaltung der Agrar Invest Romania AG und sind daher ungeprüft. Der Anstieg der Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 2.654.057,24 resultiert aus Kapitalerhöhungen bei der S.C. Agro Primula S.R.L. in Höhe von EUR 250.000,00 und EUR 1.550.000,00, bei der S.C. Zarand Estate S.R.L. in Höhe von EUR 602.701,65 und bei der S.C. Agro Primula Services S.R.L in Höhe von EUR 250.201,41. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen erhöhten sich um EUR 3.647.298,35 aufgrund von neuen Darlehen: · S.C. Agro Primula S.R.L. um EUR 2.350.000. Von diesen Ausleihungen wurden EUR 1.550.000,00 für die oben beschriebene Kapitalerhöhung der Gesellschaft verwendet. · S.C. Zarand Estate S.R.L. um EUR 1.697.298,35. · S.C. Alsace Land Service S.R.L. um EUR 750.000,00. · S.C. Agro Primula Services um EUR 400.000. Der Anstieg der Beteiligungen resultiert aus dem Anteilskauf der Agroinvest Romania Ltd. in Höhe von EUR 2.585.783,75 in 2012. Die Wertpapiere des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2011 betrafen 1.500 Anteile an der Agroinvest PLUS Ltd. in Höhe von EUR 168.000,00 und wurden im Geschäftsjahr 2012 vollständig veräußert. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind um EUR 354.857,49 gestiegen. Dies resultiert zum einen aus den Zinsforderungen aus dem Darlehen an die ASI Specialties Inc. in Höhe von EUR 56.250,00. Darüber hinaus erhöhte sich das Darlehen gegenüber der S.C. Alsace Farm S.R.L. aufgrund von Ausweitungen und gegenläufigen Tilgungen um EUR 69.850. Zudem wurde neues Darlehen in Höhe von EUR 215.000,00 an GHP Arbitrium Organic Invest Ltd., Gibraltar, ausgegeben. In der ordentlichen Hauptversammlung der Agrar Invest Romania AG, Traunreut, vom 10. Juli 2012 wurde die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu EUR 12.004.077,00 beschlossen. Der Anstieg des gezeichneten Kapitals um EUR 7.176.550,00 resultiert aus diesem Beschluss und wurde im Rahmen der Aufsichtsratssitzung vom 6. August 2012 als durchgeführt festgestellt. Der Anstieg der Kapitalrücklage um EUR 789.420,50 resultiert aus der oben beschriebenen Kapitalerhöhung. Das Aufgeld in Höhe von EUR 789.420,50 - 10 - wurde in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB eingestellt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verzeichnen einen Anstieg um EUR 159.639,15. Wesentliche Ursache hierfür waren im Wesentlichen erhöhte Aufwendungen für Fremdleistungen in Höhe von EUR 158.390,01. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge verzeichnen einen Anstieg um EUR 326.767,70. Dieser begründet sich im Wesentlichen auf Darlehenszinsen für Ausleihungen an ASI Specialties Inc., British Virgin Islands, Tortola, in Höhe von EUR 105.937,50 sowie höheren Darlehenszinsen von Agro Primula SRL in Höhe von EUR 79.848,40, von S.C. Alsace Land Services SRL in Höhe von EUR 30.263,89 und von S.C. Zarand Estate SRL in Höhe von EUR 89.380,67. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von EUR 53.611,10 im Geschäftsjahr 2012 betreffen im Wesentlichen Zinsen für ein von DJD Partners Trust reg. an Agrar Invest Romania AG gewährtes Darlehen. Wesentliche Investitionen des Geschäftsjahres 2011 betreffen Anschaffungskosten für verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 1.551.914,99, Anschaffungskosten für Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 1.307.343,00, Anschaffungskosten für Beteiligungen in Höhe von EUR 2.583.780 für eine Beteiligung sowie Anschaffungskosten für eine sonstige Ausleihung in Höhe von EUR 1.500.000,00. Wesentliche Investitionen des Geschäftsjahres 2012 betreffen die oben beschriebenen Kapitalerhöhungen im Bereich der Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 2.652.903,06 sowie Ausgabe von Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 4.797.298,35, wobei hiervon EUR 1.550.000,00 für die oben beschriebene Kapitalerhöhung der Agro Priumula S.R.L. verwendet wurden. Darüber hinaus wurde in sonstige Ausleihungen (Finanzanlagevermögen) in Höhe von EUR 122.000,00 (Agrofarm Valea Muresului S.R.L.) und weitere Darlehen (Umlaufvermögen) in Höhe von EUR 300.000,00 (Alsace Farm S.R.L.) und EUR 215.000,00 (GHP Arbitrium Organic Invest Ltd.) investiert. B.8 Ausgewählte wesentliche Pro-forma-Finanzinformationen Entfällt, da keine wesentlichen Pro-forma-Finanzinformationen existieren. B.9 Gewinnprognosen oder -schätzungen Entfällt, da keine Gewinnprognose oder –schätzungen existieren. B.10 Beschränkungen in Bestätigungsvermerken Entfällt, da keine Beschränkungen in den Bestätigungsvermerken bestehen. B.11 Geschäftskapital der Emittentin Nach Einschätzung der Agrar Invest Romania AG verfügt die Gesellschaft über ausreichendes Geschäftskapital für ihre momentanen Bedürfnisse. Sie kann mit ihrem derzeitigen Geschäftskapital ihre Geschäfte in der momentanen Form und Größe während der dem Datum dieses Prospekts folgenden zwölf Monate fortführen. - 11 - Abschnitt C – Wertpapiere C.1 Beschreibung von Art und Gattung der angebotenen Wertpapiere Gegenstand des Prospekts sind 19.181.527 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Agrar Invest Romania AG, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, und zwar sämtlich aus dem Eigentum der Aktionäre. Die ISIN (International Securities Identification Number) lautet DE000A1EWZH4, die WKN (Wertpapierkennnummer) lautet A1EWZH und das Börsenkürzel RAR. Die Aktien sind in einer Globalurkunde ohne Gewinnanteilsscheine verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, hinterlegt ist. C.2 Währung der Wertpapieremission Die Wertpapiere werden in Euro angeboten. C.3 Aktien Das Grundkapital der Agrar Invest Romania AG beträgt EUR 19.181.527,00 und ist eingeteilt in 19.181.527 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Die Aktien haben keinen Nennbetrag. Sämtliche Aktien sind voll eingezahlt. C.4 Beschreibung der mit den Aktien verbundenen Rechte Dividendenrechte und Gewinnberechtigung Über die Gewinnverwendung beschließt die Hauptversammlung. Vor dem Beschluss der Hauptversammlung besteht ein Anspruch gegen die Gesellschaft auf Herbeiführung des Gewinnverwendungsbeschlusses. Stimmrechte Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme. Bezugsrechte Jedem Aktionär der Gesellschaft steht grundsätzlich ein gesetzliches Bezugsrecht zu, wonach ihm bei Kapitalerhöhungen auf sein Verlangen ein seinem Anteil an dem bisherigen Grundkapital entsprechender Teil neuer Aktien zugeteilt werden muss. Bezugsrechte sind frei übertragbar. Nach dem in der Satzung der Gesellschaft vorgesehenen Genehmigten Kapital I/2012 kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen. Anteil am Liquidationsüberschuss Die Gesellschaft kann, mit Ausnahme im Insolvenzfall, durch einen Beschluss der Hauptversammlung aufgelöst werden, der einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals bedarf. Das nach Berichtigung der Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen der Gesellschaft („Liquidationsüberschuss“) wird an die Aktionäre nach dem Verhältnis ihrer Beteiligung am Grundkapital, also entsprechend der Stückzahl ihrer Aktien, verteilt. Vorzugsaktien an der Gesellschaft bestehen - 12 - nicht. Nachschusspflicht Eine Nachschusspflicht besteht nicht. C.5 Beschränkungen für die freie Übertragbarkeit der Aktien Entfällt, da die Aktien der Agrar Invest Romania AG keinen Veräußerungsbeschränkungen unterfallen und frei übertragbar sind. C.6 Zulassung zum Handel Sämtliche Aktien der Agrar Invest Romania AG sind bereits vorläufig in Handel am Primärmarkt der Börse Düsseldorf einbezogen, unter Auflage, bis zum 31. Mai 2013 einen von der Bundesanstalt Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten Wertpapierprospekt Gesellschaft vorzulegen. C.7 den der für der Dividendenpolitik Die Gesellschaft beabsichtigt, zukünftige Gewinne grundsätzlich zu thesaurieren und zu Neuinvestitionen für neue Beteiligungen an Unternehmen oder für die Zurverfügungstellung von Kapital an die bestehenden Beteiligungsunternehmen zu verwenden, um letzteren weitere Investitionen für den Erwerb weiterer Landwirtschaftsflächen oder die Intensivierung der Bearbeitung erworbener Flächen zu ermöglichen. Im Übrigen soll eine Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Bestimmende Faktoren werden insbesondere der Finanzbedarf für Investitionen der AIR sowie die Finanzlage, der Kapitalbedarf, Geschäftsaussichten sowie die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Beteiligungsunternehmen sein. In der Vergangenheit hat die Agrar Invest Romania AG keine Dividenden an ihre Aktionäre ausgeschüttet. Die Gesellschaft strebt zukünftig eine Dividendenpolitik an, die sowohl die Interessen der Aktionäre als auch die allgemeine Lage der Gesellschaft berücksichtigt. Zukünftige Dividendenzahlungen erfolgen in Abhängigkeit von der Ertragslage der Agrar Invest Romania AG, ihrer finanziellen Lage, dem Liquiditätsbedarf, der allgemeinen Geschäftslage des Marktes, in dem die Gesellschaft aktiv ist, sowie dem steuerlichen und regulatorischen Umfeld. Abschnitt D – Risiken D.1 Zentrale Risiken, die die Emittentin oder ihre Branche betreffen Unternehmensbezogene Risiken · Allgemeine Investitionsrisiken, insbesondere Risiko, dass sich das operative Geschäft der Beteiligungsunternehmen nicht wie erwartet entwickelt · Risiken aus unternehmerischer Tätigkeit, insbesondere Risiko der Fehleinschätzung und/oder Bewertung der Marktsituation und künftigen - 13 - Entwicklung · Risiken für junge Unternehmen, insbesondere aufgrund der kurzen bisherigen Tätigkeit fehlende Möglichkeit einer Schlussfolgerung auf die Erfolgsmöglichkeiten und Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells · Risiken in Bezug auf starkes Wachstum, insbesondere unzureichendes Mitwachsen interner Strukturen und Organisation zur Koordination und Kontrolle · Risiken im Zusammenhang mit unzureichenden Risikoüberwachungs- und Risikomanagementstrukturen · Risiken aufgrund der Abhängigkeit von Personen, die bei Ausscheiden des Vorstands oder von Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft eintreten können · Risiken aus Unsicherheiten hinsichtlich gepachteter Flächen, die von Beteiligungsunternehmen zur wirtschaftlichen Bewirtschaftung stark zersplitterter erworbener Flächen hinzugepachtet werden · Risiken aus Darlehen an Beteiligungsunternehmen, für die keine Sicherheiten bestellt sind und im Insolvenzfall des jeweiligen Beteiligungsunternehmens ausfallen könnten · Risiken aus fehlendem Versicherungsschutz · Risiko des Verlusts eingelagerter Waren durch unsachgemäße Einlagerung · Risiko der Zahlungsunfähigkeit von Pächtern Beteiligungsunternehmen verpachteten Agrarflächen · Risiken aus Altlasten und Restitutionsansprüchen hinsichtlich von Beteiligungsunternehmen der Agrar Invest Romania AG erworbenen Agrarflächen · Witterungs- und Umweltrisiken, die sich auf die landwirtschaftlichen Erträge der von Beteiligungsunternehmen bewirtschafteten Flächen auswirken können · Risiken saisonaler Effekte · Risiken negativer Entwicklungen für Saatgut, Düngemittel und sonstige für die Flächenbewirtschaftung notwendigen Produkte · Risiko der negativen Entwicklung bei Agrarprodukten · Bewertungsrisiken hinsichtlich zu erwerbender Agrarflächen durch die Beteiligungsunternehmen der Gesellschaft sowie Risiken aus der Fehleinschätzung der Wertentwicklung und Qualität von Agrarflächen · Risiken aus der Informationsabhängigkeit hinsichtlich des Erwerbs neuer Beteiligungen der Agrar Invest Romania AG oder des Flächenerwerbs durch Beteiligungsunternehmen durch falsche oder unvollständige Informationsvorlage von Verkäuferseite im Vorfeld des Erwerbs · Risiken im Zusammenhang mit Wertentwicklung der Grundstücke · Risiken im Zusammenhang mit weiteren Beteiligungen · Risiken im Zusammenhang - 14 - mit der Informations-, Abhängigkeit den der von von der Rahmenbedingungen, insbesondere allgemeine politische, rechtliche, steuerliche, volkswirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen in Rumänien · Steuerrisiken, insbesondere der Änderungen des anwendbaren steuerrechtlichen Rahmens mit negativen Folgen für die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft Markt- und branchenbezogene Risiken D.2 · Risiken aus dem Wettbewerb hinsichtlich landwirtschaftlicher Flächen und Agrarprodukten · Risiken aus der Abhängigkeit von der EU-Agrarpolitik, insbesondere einer maßgeblichen Reduktion oder Streichung der EU-Flächenprämien Zentrale Risiken, die die Wertpapiere betreffen · Risiken aus dem Handel der Aktien im Freiverkehr der Börse Düsseldorf, bei dem wichtige Transparenz- und Verhaltensregeln, wie sie zum Schutz von Anlegern an organisierten Märkten bestehen, nicht exisitieren · Risiken aus den Auswirkungen von Aktienverkäufen der Altaktionäre, insbesondere negative Auswirkungen auf den Aktienkurs · Verwässerungsrisiko durch zukünftige Kapitalmaßnahmen · Risiken aus der Kapitalerhöhung durch den Vorstand (Genehmigtes Kapital) · Risiko hinsichtlich der tatsächlichen Veräußerbarkeit von Aktien, insbesondere mangelnde Nachfrage · Risiko eines den anteiligen Buchwert des Eigenkapitals übersteigenden Angebotspreises pro Aktie · Risiken durch Unsicherheiten im Zusammenhang mit zukunftsgerichteten Aussagen, die sich im Nachhinein als unrichtig herausstellen könnten · Risiken im Zusammenhang mit der Gewinnverwendung/Thesaurierung, insbesondere das Risiko, dass eine Dividende nicht gezahlt werden kann · Im Fall der Insolvenz der Gesellschaft kann es zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen · Die Kursentwicklung der Aktie ist ungewiss Abschnitt E - Angebot E.1 Gesamtnettoerlöse und geschätzte Gesamtkosten der Emission/des Angebotes Da im Rahmen des öffentlichen Angebots keine Neuemission von Aktien erfolgt, erzielt die Gesellschaft keinen Nettoertrag. Die Gesamtkosten des öffentlichen Angebots der Aktien belaufen sich auf - 15 - circa EUR 51.000,00 und werden von der Gesellschaft getragen. E.2a Gründe für das Angebot, Zweckbestimmung der Erlöse, geschätzte Nettoerlöse Grund für das Angebot ist es, die Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr, Teilbereich Primärmarkt, endgültig an der Börse Düsseldorf zu listen, da diese bisher nur vorläufig bis zum 31. Mai 2013 in den Handel einbezogen sind. Zudem sind mit der endgültigen Einbeziehung auch Werbemaßnahmen verbunden. Dabei stellen die von der Gesellschaft geplanten werblichen Maßnahmen zusammen mit den Erwerbsmöglichkeiten der Aktien an der Börse Düsseldorf ein öffentliches Angebot von Wertpapieren dar, wodurch die Gesellschaft verpflichtet ist, den vorliegenden Wertpapierprospekt zu erstellen. Die Werbemaßnahmen der Agrar Invest Romania AG sollen Pressemitteilungen umfassen, die auf ihrer Homepage und via Dienstleister für die elektronische Verteilung veröffentlicht werden. Da nur bestehende Aktien der Gesellschaft aus dem Besitz der Aktionäre angeboten werden, erhält die Gesellschaft keine Erlöse aus dem Angebot. E.3 Angebotskonditionen Das öffentliche Angebot umfasst sämtliche 19.181.527 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 pro Aktie und voller Gewinnberechtigung für das Geschäftsjahr 2013 mit der ISIN DE000A1EWZH4 und der WKN A1EWZH. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Agrar Invest Romania AG weist darauf hin, dass sich die anzubietenden Aktien nicht im Besitz der Gesellschaft, sondern im Besitz der Aktionäre befinden. Der Erwerb der anzubietenden Aktien erfolgt daher nicht von der Gesellschaft, sondern von deren Aktionären. Der Erwerb der Aktien wird durch die Umbuchung der Aktien über die Clearstream Banking Aktiengesellschaft zu Lasten des Kontos der Bank des Verkäufers und zu Gunsten des Kontos der Bank des Käufers durchgeführt. Die Aktien können in Stückelungen ab 1 Stück erworben werden. Die Aktien der Gesellschaft sind bereits vorläufig in den Primärmarkt der Börse Düsseldorf einbezogen, weshalb die Aktionäre ihre Aktien über die Börse veräußern können. Sämtliche Aktien sind von dem Angebot umfasst. Ein darüber hinausgehendes konkretes Angebot der bestehenden Aktionäre existiert nicht. Die Angebotsfrist beginnt am 4. Juni 2013 und endet am 10. Juni 2013. Ein Erwerb der Aktien der Gesellschaft über den Handel im Freiverkehr (Teilbereich Primärmarkt) an der Börse Düsseldorf richtet sich nach den dort jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Börse Düsseldorf. Kaufofferten können über jede an der Börse Düsseldorf zugelassene Bank erfolgen. Die jeweilige Bank wird über den Ablauf des Kaufs, einschließlich über den jeweiligen Kaufpreis informieren. Es können eine oder mehrere Aktien erworben werden. Der jeweilige Kaufpreis wird in Tageszeitungen, über Nachrichtendienstleister oder das Internet bekannt gegeben. Dabei kann der Kaufpreis typischerweise über die International Securities Identification Number (ISIN) der Gesellschaft gefunden werden. Eine - 16 - Begrenzung auf ein maximales Kaufvolumen ist nicht vorgesehen. Der Angebotspreis entspricht dem jeweiligen Börsenkurs an der Börse, an der der Kauf abgewickelt wird. Da die Aktien der Agrar Invest Romania AG bereits vorläufig in den Handel im Freiverkehr an der Börse Düsseldorf einbezogen sind und ein aktiver Handel der Aktien möglich ist und stattfindet, richtet sich der jeweilige Angebotspreis für den jeweiligen Tag des Angebotszeitraums nach Angebot und Nachfrage an der Börse und wird im elektronischen Handelssystem festgelegt. D.h. der Angebotspreis für die Aktien ist der jeweils aktuelle Börsenpreis des Angebotszeitraums.Für den Kauf der Aktien über den Freiverkehr werden die Depotbanken die üblichen Provisionen berechnen, die von dem Vertrag zwischen der Bank und dem Käufer abhängen. Die erworbenen Aktien werden üblicherweise durch die Depotbank des Verkäufers gegen Bezahlung des Kaufpreises und der Bankenprovision innerhalb von ungefähr zwei Börsenhandelstagen nach Abschluss des Kaufvertrages auf das Konto des Erwerbers gebucht. Die Abrechnung des Aktienerwerbs erfolgt ohne Zuziehung einer anbietenden Bank bzw. Person direkt zwischen der Bank des Verkäufers und der Bank des Käufers der Aktien. Die Umbuchung der Aktien erfolgt über die Clearstream Banking Aktiengesellschaft zu Lasten des Kontos der Bank des Verkäufers und zu Gunsten des Kontos der Bank des Käufers. Die AIR erhält keine Zahlungen, da sie keine eigenen Aktien besitzt. Neue Aktien sollen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot nicht ausgegeben werden. Die Abrechnung des Kaufpreises für die Aktien zuzüglich etwaiger Bankgebühren und Provisionen wird zwischen der Bank des Verkäufers und der Bank des Käufers abgewickelt. Von Seiten der Gesellschaft fallen für den Anleger keine Kosten und Steuern an. E.4 Für die Emission/das Angebot wesentliche, auch Interessenkonflikte Entfällt, da keine für das Interessenkonflikte bestehen. E.5 Angebot wesentliche Interessen oder Personen/Unternehmen, die das Wertpapier zum Verkauf anbieten Die Agrar Invest Romania AG weist darauf hin, dass sich die anzubietenden Aktien nicht im Besitz der Gesellschaft, sondern im Besitz ihrer Aktionäre befinden. Der Erwerb der anzubietenden Aktien erfolgt daher nicht von der Gesellschaft, sondern von ihren Aktionären. Der Erwerb der Aktien wird durch die Umbuchung der Aktien über die Clearstream Banking Aktiengesellschaft zu Lasten des Kontos der Bank des Verkäufers und zu Gunsten des Kontos der Bank des Käufers durchgeführt. E.6 Betrag und Prozentsatz der unmittelbaren Verwässerung aus dem Angebot resultierenden Entfällt; da aus dem Angebot keine unmittelbare Verwässerung resultiert. E.7 Schätzung der Ausgaben, die dem Anleger von der Emittentin oder vom Anbieter in Rechnung gestellt werden Der Angebotspreis für die Angebotsaktien aus dem Eigentum der Aktionäre entspricht dem jeweiligen Börsenpreis und orientiert sich nach Angebot und Nachfrage der über die Börse abgewickelten Kauf- und Verkaufsaufträge. - 17 - Die Abrechnung des Kaufpreises für die Aktien zuzüglich etwaiger Bankgebühren und Provisionen wird zwischen der Bank des Verkäufers und der Bank des Käufers abgewickelt. Von Seiten der Gesellschaft fallen für den Anleger keine Kosten an. - 18 - 2. Risikofaktoren Potenzielle Anleger sollten vor einer Entscheidung über den Kauf von Aktien der Agrar Invest Romania AG (nachfolgend auch „AIR“, „Gesellschaft“ oder „Emittentin“) im Rahmen des vorliegenden Angebots zusätzlich zu den übrigen in diesem Wertpapierprospekt enthaltenen Informationen die nachfolgenden spezifischen Risikofaktoren sorgfältig lesen und eingehend prüfen und bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der AIR haben. Der Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft könnte aufgrund jedes dieser Risiken erheblich fallen und Anleger könnten ihr investiertes Kapital teilweise oder sogar ganz verlieren. Nachstehend sind die für die Gesellschaft und ihre Branche typischen wesentlichen Risiken und die wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit den angebotenen Wertpapieren beschrieben. Weitere Risiken und Unsicherheiten, die der Gesellschaft gegenwärtig nicht oder nicht in ihrer Bedeutung bekannt sind, könnten den Geschäftsbetrieb der AIR ebenfalls beeinträchtigen und erheblichen nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Die Reihenfolge, in welcher die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält keine Aussage über die Wahrscheinlichkeit ihres Eintrittes und den Umfang der möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen. Gleichzeitig beruhen die Auswahl und der Inhalt der Risikofaktoren auf Annahmen, die sich nachträglich als falsch erweisen können. 2.1. Allgemeine Anlage- und Risikohinweise Damit sich der Anleger ein objektives und vollständiges Bild der Risiken einer Geldanlage in Aktien der AIR machen kann, muss dieser Prospekt vollständig gelesen werden. Bei Unklarheiten und/oder mangelnden ökonomischen oder juristischen Kenntnissen ist es darüber hinaus ratsam, die Beratung durch eine Bank, einen Finanzvermittler oder einen sonstigen fachkundigen Berater in Anspruch zu nehmen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die AIR keine Zusagen oder Garantien für aktuelle oder zukünftige Gewinnerwartungen, Dividendenzahlungen oder den Werterhalt des Aktienkapitals abgibt. Eine Anlage in Aktien birgt für den Anleger grundsätzlich das Risiko eines Wertverlustes bis hin zum Totalverlust. Ein Anleger sollte daher nur dann und allenfalls so viel Kapital in Aktien der AIR investieren, dass auch ein Totalverlust der angelegten Gelder ihn nicht zu Einschränkungen in seiner Lebensweise zwingt. Grundsätzlich besteht bei Investitionen in Aktien zum Zeitpunkt der Investition keine Sicherheit dafür, dass die Investition zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder mit Gewinn veräußert werden kann. Die Darstellungen dieses Prospekts spiegeln insbesondere in Bezug auf die Geschäftsaussichten die Erwartungen des Vorstandes wider, deren Realisierung von einer Vielzahl von Faktoren abhängt. Die Angaben basieren auf Erfahrungen und werden vom Vorstand nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Eine Garantie für eine entsprechende Entwicklung kann nicht übernommen werden. - 19 - 2.2. Unternehmensbezogene Risiken 2.2.1. Allgemeine Investitionsrisiken Generell sind Investitionen und daher auch die der Agrar Invest Romania AG mit Risiken verbunden. Die Agrar Invest Romania AG beteiligt sich an landwirtschaftlichen Gesellschaften („Beteiligungsunternehmen“) nach sorgfältiger und gewissenhafter Prüfung und Marktevaluation und stattet die Beteiligungsunternehmen zur Ermöglichung oder Förderung deren jeweiligen operativen Geschäfts im landwirtschaftlichen Sektor mit Kapital aus. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Beteiligungsunternehmen in Ausübung ihres jeweiligen operativen Geschäfts nicht nach den Vorstellungen der Agrar Invest Romania AG entwickeln. Dies kann erheblichen Einfluss auf die Ertragskraft und die Rendite des jeweiligen Beteiligungsunternehmens haben. Wertverluste der getätigten Investments bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals können nicht ausgeschlossen werden. Grundsätzlich besteht bei derartigen Investitionen zu deren Zeitpunkt keine Sicherheit dafür, dass die Investition Gewinne erwirtschaftet oder zu einem späteren Zeitpunkt wieder mit Gewinn veräußert werden kann. Bei einer schlechten Entwicklung eines Beteiligungsunternehmens, sei es wegen äußerer oder innerer Faktoren, kann Agrar Invest Romania AG gezwungen sein, dem jeweiligen Beteiligungsunternehmen zusätzliches Kapital zur Verfügung stellen zu müssen, um dessen laufenden Geschäftsbetrieb sicherzustellen, was mit zusätzlichen finanziellen Belastungen der Agrar Invest Romania AG verbunden sein kann. Der Eintritt eines oder mehrerer der vorgenannten Risiken könnte erhebliche negative Auswirkungen auf die Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. 2.2.2. Risiken aus unternehmerischer Tätigkeit Die Risiken aus unternehmerischer Tätigkeit werden vom Vorstand laufend bestimmt, bewertet und, soweit möglich und unternehmerisch sinnvoll, minimiert oder auf Dritte verlagert. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass in der Zukunft Risiken übersehen oder fehlerhaft bewertet werden und sich diese Risiken zum Nachteil der Gesellschaft realisieren. Ein besonderes Risiko liegt dabei darin begründet, dass die Geschäftsleitung die Marktsituation und zukünftige Entwicklung falsch einschätzen könnte. 2.2.3. Risiken für junge Unternehmen Die AIR ist ein junges Unternehmen, welches im Jahre 2010 gegründet wurde und sich derzeit noch in der Aufbauphase befindet. Die bisherige Tätigkeit der Gesellschaft lässt noch keinen Schluss darauf zu, dass sich das von der Gesellschaft entwickelte Geschäftsmodell in der Praxis erfolgreich und nachhaltig entwickelt. Es besteht das Risiko, dass Annahmen zum Geschäftsmodell nicht oder nur eingeschränkt umgesetzt werden können. Dies könnte sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der AIR auswirken. 2.2.4. Risiken in Bezug auf starkes Wachstum Die Gesellschaft ist in ihrer Struktur bisher allein durch die Aufnahme zusätzlichen Kapitals gewachsen. Weiteres Wachstum in der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft erfordert ein kontinuierliches Mitwachsen der internen Strukturen und Organisation. - 20 - Sollte die zunehmende Komplexität nicht mehr in ausreichendem Maße bewältigt werden können, könnte es beispielsweise zu Problemen bei der Organisation und Koordination von Schnittstellen, der Personalführung und -rekrutierung, der Handhabung von Arbeitsabläufen wie auch der Planungs-, Informations-, und Kommunikationssysteme kommen. Zudem besteht bei mangelndem Ausbau der Informations- und Kontrollsysteme das Risiko einer möglicherweise unzureichenden betriebsinternen Kontrolle. Daneben könnte ein weiteres Wachstum auch stark ansteigende Kontrollkosten auf allen Ebenen der Organisation hervorrufen. Diese Risiken des aus einem weiteren und zügigen Wachstum resultierenden Anstieges der Komplexität wie auch einer möglicherweise unzureichenden Kontrolle könnten sich daher erheblich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit sowie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken. 2.2.5. Risiken im Zusammenhang mit unzureichenden Risikoüberwachungs- und Risikomanagementstrukturen Informations-, Aufgrund der unterschiedlichen Sprachen und räumlichen Trennung besteht eine Gefahr, dass die AIR nicht in der Lage ist, hinreichende interne Organisations-, Informations-, Risikoüberwachungs- und Risikomanagementstrukturen hinsichtlich ihrer Beteiligungsunternehmen zu errichten, um Fehlentwicklungen und Risiken in den Beteiligungsunternehmen frühzeitig erkennen und angemessen hierauf reagieren zu können. Weiterhin besteht die Gefahr, dass die Entwicklung besagter Kontrollstrukturen nicht mit der beabsichtigten wirtschaftlichen Entwicklung der Beteiligungsunternehmen schritthalten kann. Zudem besteht die Gefahr, dass die bestehenden Überwachungsmöglichkeiten nicht genügen, um Gesetzesverletzungen von Beteiligungsunternehmen der AIR zu verhindern bzw. erfolgte Gesetzesverletzungen aufzudecken. Denkbar sind beispielsweise Vorteilsgewährungen im Rahmen der Geschäftsanbahnung aber auch Diebstahl, Unterschlagung und Betrug von Mitarbeitern oder Organmitgliedern der Beteiligungsunternehmen. Sanktionen, wie beispielsweise Geldstrafen oder –bußen, könnten die AIR, Beteiligungsunternehmen und/oder ihre Organmitglieder oder Mitarbeiter treffen. Darüber hinaus könnte auch die Reputation der AIR geschädigt und/oder Pachtverträge bezüglich von Beteiligungsunternehmen genutzter landwirtschaftlicher Grundstücke vorzeitig gekündigt und in Folge Schadensersatzansprüche Dritter geltend gemacht werden. Der Eintritt eines jeden der vorgenannten Risiken könnte mit erheblich direkten oder mittelbaren nachteiligen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der AIR verbunden sein. 2.2.6. Risiken aufgrund der Abhängigkeit von Personen Die Agrar Invest Romania AG ist bei der Umsetzung ihrer Geschäftsziele vom Engagement, den Beziehungen und den Netzwerken ihres Vorstands Theodor Häni sowie den Mitgliedern des Aufsichtsrates abhängig. Ein Ausscheiden einer oder mehrerer der genannten Personen kann die Umsetzung der Geschäftsziele der Gesellschaft gefährden und erhebliche negative Auswirkungen auf die Geschäfts-, Vermögens- Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. - 21 - 2.2.7. Unsicherheiten hinsichtlich gepachteter Flächen Hinsichtlich der von Beteiligungsunternehmen der AIR gepachteten landwirtschaftlichen Flächen ist teilweise nicht sichergestellt, dass die Flächen der Beteiligungsunternehmen langfristig zur Verfügung stehen, ebenso wenig, dass sich die Pachtkonditionen nicht nachteilig ändern. Da die Pacht von Flächen insbesondere dazu erfolgt, zusammen mit im Eigentum des jeweiligen Beteiligungsunternehmens stehenden, jedoch stark fragmentierten Flächen, möglichst große zusammenhängende Flächen zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zu erhalten, kann sich die hinsichtlich der von den Beteiligungsunternehmen gepachteten Flächen bestehende Planungsunsicherheit und insbesondere das Ende von Pachtverhältnissen negativ auf die Wirtschaftlichkeit der Bewirtschaftung von angrenzenden Eigentumsflächen der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft auswirken, was wiederum negative Effekte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der betreffenden Beteiligungsgesellschaft und damit mittelbar auch auf die AIR haben kann. 2.2.8. Risiken aus Darlehen an Beteiligungsunternehmen Die AIR hat ihren Beteiligungsunternehmen erhebliche Darlehen gewährt. Für diese Darlehen wurden keine Sicherheiten durch Grundpfandreche, Sicherungsübereignungen oder Sicherungsabtretungen bestellt. Im Insolvenzfall einer oder mehrerer dieser Beteiligungsunternehmen besteht daher die Gefahr, dass die Darlehensrückforderungen sowie entsprechenden Zinsforderungen teilweise oder gänzlich ausfallen und der AIR keine Befriedigungsmöglichkeiten aus der Verwertung von Sicherheiten zur Verfügung stehen. 2.2.9. Fehlender Versicherungsschutz Für die Beteiligungsunternehmen der AIR besteht kein Versicherungsschutz, um Verluste oder gegen sie erhobene Ansprüche nicht selber tragen zu müssen. Sollten die Beteiligungsunternehmen Schäden treffen, könnte dies erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der AIR haben. 2.2.10. Risiko des Wertverlusts eingelagerter Waren Die Beteiligungsunternehmen der AIR beabsichtigten zukünftig, Lager für die von ihren produzierten landwirtschaftlichen Güter zu errichten und Waren einzulagern. Auf diese Weise soll ermöglicht werden, Agrarprodukte auch außerhalb der Erntesaison mit oftmals besseren Verkaufspreisaussichten zu verkaufen. Dennoch besteht die Gefahr, dass sich die Preise im Zeitpunkt der Einlagerung wegen einer Veränderung von Angebot und Nachfrage auf dem Weltmarkt negativ entwickeln und die Waren an Wert verlieren. Zudem könnten die Waren unsachgemäß eingelagert werden und dadurch an Wert verlieren. Sofern auch Waren konzernfremder Dritter eingelagert werden, kann dies auch zu Schadensersatzforderung dieser Dritten führen. Darüber hinaus können eingelagerte Agrarprodukte von Krankheiten befallen werden oder durch Ungeziefer beschädigt werden. Jeder der genannten Umstände könnte sich zukünftig negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der betroffenen Beteiligungsunternehmen und damit mittelbar auf die AIR auswirken. 2.2.11. Zahlungsfähigkeit von Pächtern Da die Beteiligungsunternehmen neben Erlösen aus der Bewirtschaftung von Agrarflächen und neben dem Wertzuwachs der landwirtschaftlichen Flächen auch auf - 22 - einen laufenden Cash-Flow durch regelmäßige Pachteinnahmen setzen, müssen die betreffenden Flächen an zahlungsfähige Landwirte verpachtet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass zukünftig nicht oder nicht sofort geeignete Pächter für Flächen, die nicht für die Eigenbewirtschaftung vorgesehen sind, gefunden werden. Zudem kann sich die wirtschaftliche Lage von Pächtern der betreffenden Beteiligungsunternehmen so verschlechtern, dass die betreffenden Pächter trotz eventuell gestellter Sicherheiten wie Erntepfandrecht, Flächenprämienabtretung oder anderen Sicherheiten die Pacht nicht oder nur teilweise zahlen können. Dies könnte sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der jeweiligen Beteiligungsunternehmen und somit mittelbar auf die AIR auswirken. 2.2.12. Risiken aus Altlasten und Restitutionsansprüchen Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass trotz vor Erwerb von Flächen durch Beteiligungsunternehmen genommene und untersuchte Bodenproben diese Flächen Altlasten aufweisen, zu deren Beseitigung die jeweilige Beteiligungsgesellschaft verpflichtet sein könnte. Es ist nicht gewährleistet, dass die betroffene Beteiligungsgesellschaft bei demjenigen, von dem sie altlastenbehaftete Grundstücke erworben oder gepachtet hat, für ihr etwaig entstehende Sanierungskosten Regress nehmen kann. Selbst wenn die Haftung eines Verkäufers für Altlasten im Einzelfall nicht ausgeschlossen sein sollte, besteht das Risiko, dass die betroffene Beteiligungsgesellschaft etwaige Regressansprüche aus sonstigen rechtlichen Gründen, wie z.B. Verjährung, oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht oder nicht vollständig durchsetzen kann. Eine Kontamination von Grundstücken könnte auch dazu führen, dass deren Nutzung zur Erzeugung von Agrarprodukten lediglich eingeschränkt oder überhaupt nicht möglich ist. Trotz sorgfältiger Prüfung im Vorfeld des Erwerbs von Grundstücken kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass diese zum Teil oder gänzlich mit Restitutionsansprüchen früherer Eigentümer behaftet sind. Sollten derartige Restitutionsansprüche bestehen und von den Berechtigten geltend gemacht werden, könnte dies dazu führen, dass die betroffene AIR Beteiligungsgesellschaft die betreffenden Grundstücke an den jeweils Restitutionsberechtigten herausgeben und/oder diesen entschädigen muss. Bei gepachteten Grundstücken, die bei allen Beteiligungsgesellschaften zusammen jedoch weniger als 5% der Gesamtfläche der ausmachen, kann dem Verpächter nach dem Pachtvertrag ein kurzfristiges Sonderkündigungsrecht zustehen. Auch insofern ist nicht gewährleistet, dass eine betroffene Beteiligungsgesellschaft den Veräußerer oder Verpächter eines mit Restitutionsansprüchen belasteten Grundstücks erfolgreich in Regress nehmen kann und der in Rumänien staatlich eingerichtete Fond zur Entschädigung von Restitutionsansprüchen etwaige Schäden vollständig ersetzt. In den neuen EU-Mitgliedsländern, wie Rumänien, wurde das Grundbuchwesen in einigen Regionen erst neu geschaffen. Flächen müssen oft völlig neu vermessen werden. Es besteht ein gewisses Risiko, dass nicht eindeutig ist, welche Fläche erworben wird und ob sich diese tatsächlich rechtlich anstandslos im Besitz des Verkäufers befunden hat, da noch kein Grundbucheintrag erfolgt ist. Ein Kauf von Flächen ohne Grundbucheintrag ist in einigen Ländern unvermeidlich und mit den entsprechenden Risiken verbunden. Weiterhin kann es zu Verzögerungen und Unregelmäßigkeiten bei der Festlegung und/oder Eintragung der Flächen in das Grundbuch durch die noch im Aufbau befindliche öffentliche Verwaltung kommen. Aus rechtlichen und/oder finanziellen Gründen kann es erforderlich sein, dass Flächen ohne Grundbucheintrag erworben und gehalten werden. - 23 - Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von betroffenen Beteiligungsgesellschaften und dadurch mittelbar auch auf die AIR auswirken. 2.2.13. Witterungs- und Umweltrisiken Die landwirtschaftliche Produktion ist zu einem erheblichen Anteil umwelt- und witterungsabhängig. Das Klima, insbesondere Niederschläge, Sonneneinstrahlung, Temperatur und Wind, kann Ernteerträge maßgeblich beeinflussen. Zukünftige negative Veränderungen der Umwelt- und Witterungsbedingungen, die die Nutzungsmöglichkeiten der Grundstücke der Beteiligungsgesellschaften in vier Regionen des westlichen Rumäniens und deren Erträge langfristig verschlechtern, können nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Beispielsweise sind heute noch nicht die genauen Auswirkungen des Klimawandels auf die Region absehbar. Neben den klimatischen Bedingungen wie Sonnenscheindauer, Regenmenge, Stürme, Hagel und Frost, können auch Schädlinge und Krankheiten maßgeblichen Einfluss auf den Ernteertrag nehmen bzw. diesen sogar ganz ausfallen lassen. Dies gilt insbesondere für biologisch betriebene Landwirtschaft, in der Schädlinge und Krankheiten nicht mit wirksamen chemischen Stoffen bekämpft werden dürfen. Zudem könnten Änderungen in der Umweltpolitik in der EU für den landwirtschaftlichen Bereich, z.B. durch verschärfte Auflagen hinsichtlich des Pflanzen- und Umweltschutzes zu erhöhten Aufwendungen zur Erfüllung dieser Auflagen führen, was wiederum die Gewinne der Beteiligungsgesellschaften schmälern könnte. Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beteiligungsgesellschaften und damit mittelbar der AIR auswirken. 2.2.14. Saisonale Effekte Die Geschäftstätigkeit landwirtschaftlicher Betriebe unterliegt saisonalen Schwankungen. Insbesondere verzeichnen landwirtschaftliche Betriebe in der ersten Jahreshälfte oftmals geringere Einnahmen als in der zweiten Jahreshälfte. Die Ursache hierfür liegt darin, dass viele landwirtschaftliche Betriebe in der zweiten Jahreshälfte, insbesondere nach der Erntezeit, erhebliche Einnahmen aus der Veräußerung von Teilen ihrer Ernte erzielen und ihnen zudem erhebliche Mittel durch Auszahlung der staatlich gewährten Betriebsprämien zufließen. Es kann daher auch für Beteiligungsunternehmen der AIR nicht ausgeschlossen werden, dass deren Geschäftszahlen von Halbjahr zu Halbjahr, aber auch im Vergleich zur jeweiligen Vorjahresperiode, durchaus erheblich variieren, so dass insbesondere die Geschäftszahlen des ersten und des zweiten Halbjahrs nur eingeschränkt miteinander vergleichbar sind. Sollten Investoren derartige saisonale Effekte bei ihren Investitionsentscheidungen nicht hinreichend berücksichtigen, kann dies zu erheblichen Schwankungen des Börsenkurses der AIR-Aktie vor allem im Anschluss an die Veröffentlichung von Zwischenberichten führen. 2.2.15. Risiko der negativen Entwicklung für Saatgut, Düngemittel und sonstige für die Bewirtschaftung der Flächen notwendige Produkte Die Beteiligungsunternehmen der AIR sind in einem Markt tätig, der nicht nur unerheblichen Preisschwankungen unterliegt. Beispielsweise unterlagen die Preise für Saatgut, biologische Düngemittel und sonstige für die Bewirtschaftung der - 24 - Flächen notwendige Produkte in der Vergangenheit Schwankungen und können dies auch zukünftig tun. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Beteiligungsgesellschaften die von ihnen zur Bestellung der von ihnen bewirtschafteten Flächen notwendigen Produkte künftig nicht mehr oder nur zu schlechteren Konditionen erwerben können. Preisanstiege können nicht ausgeschlossen werden, zudem könnten die Beteiligungsgesellschaften zukünftig auf andere Zulieferer angewiesen sein, was u.a. dazu führen kann, dass die Beteiligungsgesellschaften qualitativ schlechteres Saatgut oder biologische Düngemittel einsetzen müssen, wodurch wiederum die Quantität und Qualität der Ernten und in Folge dessen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der jeweiligen Beteiligungsgesellschaften und damit mittelbar auch die der AIR negativ beeinflusst werden könnte. 2.2.16. Risiko der negativen Entwicklung bei Agrarprodukten Aus Sicht der Emittentin besteht momentan im Handel mit Bioprodukten ein Nachfrageüberhang. Daher haben die Beteiligungsgesellschaften von AIR derzeit noch keine langfristigen, großvolumigen Rahmenverträge zur Belieferung von Kunden abgeschlossen, sondern verkaufen ihre Erträge und Produkte maßgeblich aufgrund von Einzelkontrakten. Sollte der Nachfrageüberhang von Bioprodukten nachlassen, könnte eine Abhängigkeit von der Preisentwicklung für Bioprodukte entstehen. Soweit zukünftig Rahmenverträge abgeschlossen werden sollten, besteht die Gefahr, dass die Beteiligungsgesellschaften ihre Lieferverpflichtungen mit den von ihr erzeugten Produkten nicht erfüllen können, beispielsweise wegen Ernteausfällen durch Schädlingsfraß. Hierdurch könnten Schadenersatzverpflichtungen und/oder Vertragsstrafen der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft gegenüber ihren Vertragsparten resultieren. Zudem sind die Beteiligungsgesellschaften in einem Markt tätig, der starken Preisschwankungen unterliegt. Die Preise für die von den Beteiligungsgesellschaften erzeugten landwirtschaftlichen Produkte unterlagen in der Vergangenheit deutlichen Schwankungen und könnten sich auch zukünftig erheblich ändern. Die Beteiligungsgesellschaften sind daher in einem erheblichen Maße auch von der Preisentwicklung für Agrarprodukte abhängig. Jeder der vorgenannten Faktoren kann sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beteiligungsgesellschaften und damit auch auf die der AIR auswirken. 2.2.17. Bewertungsrisiken hinsichtlich zu erwerbender Flächen Die Beteiligungsunternehmen führen vor dem Erwerb landwirtschaftlicher Flächen regelmäßig Analyse- und Bewertungsprozesse durch. Hierfür werden externe Gutachter beauftragt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass beauftragte Gutachter Bewertungsfehler machen und dadurch der Wert von zu erwerbenden Grundstücken zu hoch angesetzt wird und auf einer solchen zu hohen Bewertung ein zu hoher Kaufpreis entrichtet wird. Zudem besteht das Risiko, dass die Wertentwicklung und Qualität der Flächen falsch eingeschätzt werden. Der Eintritt eines jeden der vorgenannten Risiken könnte sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage betroffener Beteiligungsgesellschaften und damit auch mittelbar der AIR auswirken. - 25 - 2.2.18. Informationsabhängigkeit Vor der Eingehung von neuen Beteiligungen durch die AIR und vor dem Zuerwerb von landwirtschaftlichen Nutzflächen durch Beteiligungsunternehmen wird regelmäßig im Vorfeld in einer umfassenden Prüfung des Zielunternehmens der AIR bzw. der betreffenden landwirtschaftlichen Flächen des Beteiligungsunternehmens eine sogenannte Due Diligence durchgeführt, um die Werthaltigkeit der beabsichtigten Investition sicherzustellen. Während der Due Diligence werden alle das beabsichtigte Zielunternehmen bzw. die zum Erwerb durch Beteiligungsunternehmen angebotenen landwirtschaftlichen Flächen zur Verfügung gestellten Dokumente und Informationen geprüft. Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit derartiger Dokumente und Informationen gibt es jedoch nicht. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die von den Verkäufern zur Verfügung gestellten Informationen so aufbereitet sind, dass sie einen irreführenden Eindruck oder nicht vollständigen von der Zielgesellschaft und deren Wettbewerbsposition bzw. hinsichtlich der Rechte an den landwirtschaftlichen Flächen und der Beschaffenheit der landwirtschaftlichen Nutzflächen vermitteln. Daher besteht das Risiko, dass AIR aus überlassenen Informationen hinsichtlich neuer Beteiligungen bzw. die Beteiligungsunternehmen aus überlassenen Dokumenten und Unterlagen hinsichtlich potentieller neuer Landwirtschaftsflächen zu einer falschen Beurteilung kommen und den Wert einer zu erwerbenden Beteiligung bzw. landwirtschaftlicher Nutzflächen zu hoch ansetzen. Dies kann direkt oder indirekt ganz erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der AIR haben. 2.2.19. Abhängigkeit von der Wertentwicklung der Grundstücke Die von den Beteiligungsunternehmen erworbenen landwirtschaftlichen Flächen stellen deren wesentliche Vermögenswerte neben dem zur Bewirtschaftung notwendigem Anlagevermögen dar. Negative Entwicklungen im Agrarflächensektor allgemein bzw. im örtlichen Markt können nachteilige Auswirkungen auf die Verwertung der landwirtschaftlichen Flächen der Beteiligungsunternehmen haben. Liegen Investitionsentscheidungen hinsichtlich des Erwerbs von Agrarflächen unzutreffende Erwartungen an deren Wertentwicklung zugrunde, d.h. steigen die Preise nicht wie erwartet bzw. fallen sogar, kann es später zu geringeren als den erwarteten Verkaufserlösen kommen. Der Eintritt dieses Risikos könnte sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der betroffenen Beteiligungsunternehmen und damit mittelbar auch der AIR auswirken. 2.2.20. Risiken im Zusammenhang mit weiteren Beteiligungen Die AIR wird gegebenenfalls weitere Beteiligungen in Rumänien erwerben, die Landwirtschaftsflächen besitzen. Der Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen ist mit einer Vielzahl von Risiken und nicht unerheblichen Kosten verbunden, die sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der AIR auswirken können. 2.2.21. Rahmenbedingungen Die AIR investiert in ihre Beteiligungsunternehmen, die ihrerseits wiederum in landwirtschaftliche Flächen in Rumänien investieren. Hieraus ergibt sich eine Reihe von Risiken, die aus den dortigen allgemeinen politischen, rechtlichen, steuerlichen, volkswirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen herrühren. Zudem besteht in - 26 - Rumänien grundsätzlich ein Währungsrisiko, da derzeit in Rumänien der Euro noch nicht als Währung eingeführt wurde. Für den Handel der Beteiligungsunternehmen mit Agrarprodukten gilt das Währungsrisiko jedoch nur bedingt, da die Agrarprodukte in Euro oder Dollar gehandelt werden. Daneben sind eine Vielzahl von lokalen Gesetzen und Vorschriften einzuhalten. Auch bei der Durchsetzung von Forderungen müssen lokale Besonderheiten beachtet werden. Diese Faktoren können sich negativ auf die Geschäftstätigkeit und das Wachstum der Beteiligungsgesellschaften und daher auch auf deren Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und damit mittelbar auch auf die der AIR auswirken. 2.2.22. Steuerrisiken Das Steuerrecht und auch seine verwaltungstechnische Anwendung unterliegen einem stetigen Wandel. Die im Prospekt dargestellten steuerlichen Angaben geben deshalb die derzeitige Rechtslage, die aktuelle Rechtsprechung sowie die Kommentierung durch die steuerliche Fachliteratur zum Datum des Prospektes wieder. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Gesetzgebung, Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung ändern und so steuerliche Vorteile für die AIR und oder deren Beteiligungsunternehmen entfallen bzw. Nachteile entstehen. Es ist zu beachten, dass Steueränderungen auch rückwirkend eintreten können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Beteiligungsunternehmen Steuernachforderungen Veranlagungszeiträumen ausgesetzt sind. die für AIR und/oder vergangene Es besteht das Risiko, dass sich der für AIR und/oder deren Beteiligungsgesellschaften anwendbare steuerrechtliche Rahmen zukünftig ändern kann, auch wenn dies heute noch nicht absehbar ist. Ebenso wenig ist absehbar, ob und in welchem Umfang das Geschäft der AIR hierdurch beeinflusst werden würde. Die genannten steuerlichen Unsicherheiten und Risiken können unmittelbar und/oder mittelbar erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der AIR haben. 2.3. Risiken im Zusammenhang mit dem Angebot und der Einbeziehung 2.3.1. Handel im Freiverkehr Die Aktien der AIR werden im Freiverkehr der Börse Düsseldorf und somit nicht in einen staatlich organisierten Markt gehandelt. Beim Freiverkehr der Börse Düsseldorf handelt es sich weder um einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 WpHG noch um einen regulierten Markt im Sinne des EU-Rechts. Wichtige Transparenzund Verhaltensregeln zum Schutz der Anleger, die für organisierte Märkte wie dem regulierten Markt nach EU-Vorgaben verpflichtend sind, bestehen nicht. So bestehen z.B. keine gesetzliche Pflicht zur Ad-hoc-Veröffentlichung von Insiderinformationen und, abgesehen von aktienrechtlichen Mitteilungspflichten, keine Meldepflichten für bestimmte Stimmrechtsanteile und Director’s Dealings. Auch gelten die übernahmerechtlichen Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes nicht. Weiterhin sind die im Freiverkehr gelisteten Unternehmen nicht verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse nach den international gebräuchlichen IAS/IFRS aufzustellen, sondern können dies weiterhin allein nach den Vorschriften des HGB tun. Die Vergleichbarkeit der nach HGB aufgestellten Jahresabschlüsse mit nach IAS/IFRS aufgestellten Jahresabschlüssen ist erheblich eingeschränkt. Die Informations- und Haftungsgrundlage, die Investoren für ihre Anlageentscheidung zur Verfügung steht, ist im Freiverkehr deshalb geringer. Grundsätzlich richtet sich der Freiverkehr daher - 27 - eher an qualifizierte Investoren, die die Chancen und Risiken in einem geringer regulierten Marktsegment einschätzen und übernehmen können. 2.3.2. Auswirkungen von Aktienverkäufen Die Altaktionäre der Agrar Invest Romania AG werden auch nach der Durchführung des Angebotes im maßgeblichen Umfang an der Gesellschaft beteiligt sein. Da aber mit ihnen keine Haltevereinbarungen getroffen wurden, die eine Weiterveräußerung der Aktien einschränken („Lock-up-Vereinbarungen“) sind die Altaktionäre frei, die von ihnen an der Gesellschaft gehaltenen Aktien in großem Umfang über die Börse zu verkaufen. Hierdurch bzw. allein durch die Überzeugung des Marktes, dass es zu solchen Verkäufen kommen könnte, kann der Kurs der Aktie der Gesellschaft nachteilig beeinflusst werden. Dies würde auch eine eventuelle Kapitalaufnahme der Gesellschaft über die Börse erschweren. Durch derartige Aktienverkäufe könnte es für die Gesellschaft insbesondere schwieriger werden, künftig neue Aktien zur Beschaffung weiteren Eigenkapitals zu dem von der Gesellschaft für angemessen gehaltenen Zeitpunkt und Preis auszugeben. 2.3.3. Verwässerungsrisiko durch zukünftige Kapitalmaßnahmen Es besteht die Gefahr der Verwässerung von Aktienbeteiligungen an der AIR durch zukünftige Kapitalerhöhungen der Gesellschaft, insbesondere wenn diese unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre stattfinden. Es kann zu einer Verwässerung der Beteiligung der Aktionäre führen, wenn die AIR Maßnahmen zur Beschaffung weiteren Eigenkapitals, beispielsweise durch die Ausgabe von Aktien im Zusammenhang mit der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten aus möglicherweise noch auszugebenden Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder dem Erwerb anderer Unternehmen oder Beteiligungen gegen Gewährung von Aktien der AIR oder auch durch die Ausgabe von Aktien im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, vornimmt. 2.3.4. Kapitalerhöhung durch den Vorstand (Genehmigtes Kapital) Der Vorstand der AIR ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien einmalig oder mehrmals gegen Bar- oder Sacheinlagen, insgesamt jedoch höchstens um bis zu EUR 9.500.000,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Es besteht das Risiko, dass durch die Kapitalerhöhung eine Verwässerung der Beteiligungsrechte der zuvor an der Gesellschaft beteiligten Aktionäre eintritt und so das Stimmgewicht der einzelnen Aktionäre geringer wird, ohne dass die Hauptversammlung hierüber Beschluss gefasst hat. Durch eine Erhöhung des Grundkapitals könnte sich auch die Höhe der Dividende verringern. 2.3.5. Veräußerbarkeit der Aktien Die Aktien der Gesellschaft sind frei übertragbar. Durch die Notierung der Aktien der Agrar Invest Romania AG im Freiverkehr der Börse Düsseldorf kann jedoch keine jederzeit ausreichende Nachfrage nach den Aktien der Gesellschaft sichergestellt werden. Es besteht keine Gewähr, dass sich nach dem Angebot ein aktiver Handel im Freiverkehr einer deutschen Regionalbörse entwickeln oder anhalten wird. Da es keinen staatlich organisierten Markt für die Aktien der Gesellschaft gibt, besteht gegenüber an einem organisierten Markt zugelassenen Aktien ein erhöhtes Risiko dafür, dass sich kein aktiver Handel entwickelt. Zudem hat die Gesellschaft auch keine feste Laufzeit, nach deren Ablauf sie liquidiert und das vorhandene - 28 - Gesellschaftsvermögen anteilig an die Aktionäre verteilt würde. Daher besteht für Aktionäre das Risiko, dass sie für unbestimmte Zeit an die Gesellschaft gebunden bleiben, wenn die Aktien der Agrar Invest Romania AG wegen mangelnder Nachfrage nicht veräußerbar sind und sich auch außerhalb der Börse Düsseldorf kein Erwerber für die Aktien findet. Wie Aktien generell, wird auch der Preis der Stückaktien der Gesellschaft einer Vielzahl von Markteinflüssen unterliegen, und den Preis unabhängig von der Ertragsoder Finanzlage der Gesellschaft erheblich beeinflussen können. Beispielhaft seien nur Faktoren die allgemeine wirtschaftliche Lage, die Entwicklung von Mitbewerbern oder auch Änderungen der Steuerpolitik und des Steuerrechts genannt. Daher besteht unabhängig von der Geschäftsentwicklung der Gesellschaft das Risiko, dass ein Aktionär seine Beteiligung nicht oder nur mit Verlusten veräußern kann. 2.3.6. Risiko eines den anteiligen Buchwert des Eigenkapitals übersteigenden Angebotspreises pro Aktie Der von den Anlegern für die im Rahmen des Angebots zu erwerbenden Aktien zu bezahlende Angebotspreis könnte den auf eine Aktie entfallenden anteiligen Buchwert des Eigenkapitals übersteigen. Der Angebotspreis könnte daher eine vom Buchwert abweichende Börsenbewertung darstellen. Es besteht das Risiko, dass die Bewertung nicht erreicht und gehalten werden kann. 2.3.7. Unsicherheiten im Zusammenhang mit zukunftsgerichteten Aussagen Die auf gegenwärtigen Erwartungen, Plänen, Prognosen, Schätzungen und Annahmen beruhenden zukunftsgerichteten Annahmen der AIR in diesem Prospekt, können sich zukünftig als fehlerhaft erweisen, obwohl sie derzeit nach Ansicht der Gesellschaft angemessen sind. Prognosen sind immer mit gewissen Unsicherheiten verbunden und zahlreiche Faktoren können dazu führen, dass tatsächliche Entwicklungen, erzielte Erträge oder Leistungen der Gesellschaft und/oder Beteiligungsunternehmen erheblich von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommenen Entwicklungen, Erträgen oder Leistungen abweichen. Sollten sich von der Gesellschaft zugrunde gelegte Annahmen als unrichtig herausstellen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von denen abweichen, die in diesem Prospekt als angenommen, geglaubt, geschätzt oder erwartet beschrieben werden. Die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft könnte in diesem Fall schlechter ausfallen, als zunächst angenommen. 2.3.8. Risiken in Bezug auf die Gewinnverwendung/Thesaurierung Die künftige Zahlung von Dividenden an die Aktionäre der Agrar Invest Romania AG ist von mehreren Faktoren abhängig. Hierzu zählen beispielsweise die Entwicklung der Branche und gesamtwirtschaftliche Entwicklungen. Es kann für die Zukunft nicht gewährleistet werden, dass die Gesellschaft Dividenden an ihre Aktionäre ausschüttet. 2.3.9. Insolvenzrisiko Im Fall der Insolvenz der Gesellschaft kann es zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Dieses Eigenkapitalrisiko trägt eine Investition in Aktien grundsätzlich mit sich. Im Falle der Insolvenz der Gesellschaft werden vorrangig die Forderungen von Fremdkapitalgebern gegen die Gesellschaft befriedigt. - 29 - Erst nach deren vollständiger Erfüllung würde eine Rückzahlung auf die Aktien erfolgen. Da Aktien keiner Einlagensicherung unterliegen, besteht neben dem Risiko einer negativen Kursentwicklung auch das eines Totalverlustes der Anlage im Insolvenzfall der Gesellschaft. 2.3.10. Risiko von Kursschwankungen der Aktien der Agrar Invest Romania AG Der Aktienkurs der Agrar Invest Romania AG unterliegt Schwankungen. Dies ist teilweise auf die Kurs- und Umsatzschwankungen der Wertpapiermärkte im Allgemeinen zurückzuführen, beruht jedoch auch auf Entwicklungen, die aus der Geschäftstätigkeit der Beteiligungsunternehmen resultieren. Auswirkungen haben insbesondere konjunkturelle Schwankungen, die Entwicklung des Agrarmarktes, wechselhafte tatsächliche oder prognostizierte Betriebsergebnisse der Beteiligungsunternehmen oder deren Mitbewerber, geänderte Gewinnprognosen oder die Nichterfüllung der Gewinnerwartungen von Investoren und Wertpapieranalysten, mögliche Rechtsstreitigkeiten oder gesetzgeberische Maßnahmen, veränderte allgemeine Wirtschaftsbedingungen oder auch Realisierung eines Risikos oder auch mehrerer Risiken, die in diesem Prospekt genannt sind. Die allgemeine Aktienkursvolatilität könnte den Aktienkurs der Gesellschaft zusätzlich unter Druck setzen, ohne dass dies daher in einem direkten Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Beteiligungsgesellschaften oder ihrer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder auch ihren Geschäftsaussichten stehen muss. Die Aktienkurse können daher aus den geschilderten verschiedenen Gründen erheblichen Schwankungen unterliegen, die nicht notwendig der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft entsprechen müssen. Eine mögliche negative wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft könnte dabei ferner zu einer Überreaktion der Kurse nach unten führen, so dass die Kurse stärker sinken würden, als dies der wahren Lage angemessen wäre. Es besteht zudem die Gefahr, dass über eine mögliche negative Entwicklung des Gesamtmarktes auch der Kurs der Aktien der Agrar Invest Romania AG erheblich negativ beeinflusst werden könnte. Diese Gefahr kann auch dann bestehen, wenn die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft selbst hierzu keinen Anlass gibt. Hohe Schwankungen des Aktienkurses bei geringen gehandelten Stückzahlen ebenso wie Änderungen der Anzahl der im Streubesitz gehaltenen Aktien können zur Folge haben, dass das investierte Kapital der Inhaber der Aktien an der Agrar Invest Romania AG hohen Schwankungen unterworfen ist. 2.4. Markt- und branchenbezogene Risiken 2.4.1. Wettbewerb hinsichtlich landwirtschaftlicher Flächen und Agrarprodukten Die Beteiligungsunternehmen sind für die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit auf landwirtschaftliche Flächen in ausreichender Größe angewiesen, um auf diesen Flächen wirtschaftlich Landwirtschaft betreiben zu können (Ackerbau). Der Markt für landwirtschaftliche Nutzflächen ist von einem intensiven Wettbewerb zwischen verschiedenen Agrarbetrieben und Investoren gekennzeichnet. Nach Einschätzung der AIR wird dieser Wettbewerb aufgrund der derzeit günstigen Rahmenbedingungen noch zunehmen. Größere Wettbewerber könnten die Grundstückspreise und/oder Pachtpreise überdurchschnittlich antreiben. Da die Beteiligungsunternehmen durch ihren Bedarf an landwirtschaftlichen Flächen auf diese Weise beim Erwerb aber auch dem Abschluss oder der Verlängerung von Pachtverträgen dazu gezwungen sein könnten, steigenden Erwartungen an die Gegenleistungen zu entsprechen, die einem - 30 - Drittvergleich standhalten, kann dies dazu führen, dass die jeweiligen Beteiligungsunternehmen die von ihr zur Umsetzung ihrer Strategie benötigten Flächen nicht oder nur zu erheblich ungünstigeren Konditionen als bisher erwerben können. Ein höheres Preisniveau könnte sich negativ auf die Erlöse und Pachtrenditen der Beteiligungsunternehmen auswirken. Die Absatzpreise für Agrarprodukte, insbesondere für biologisch erzeugte Produkte, könnten durch den derzeitigen Boom und ein entsprechendes steigendes Angebot an biologischen Agrarprodukten sowie einen intensiven Wettbewerb sinken. Der Eintritt dieser Risiken könnte sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beteiligungsunternehmen und daher mittelbar auf die der AIR auswirken. 2.4.2. Abhängigkeit von der EU-Agrarpolitik Die zukünftige EU-Agrarpolitik könnte die Geschäfte der Beteiligungsunternehmen beeinflussen, da Rumänien, wo die Beteiligungsunternehmen insbesondere in die Landwirtschaft investieren, Mitgliedstaat der EU ist. Eine maßgebliche Reduktion oder Streichung der EU-Flächenprämien nach 2013 oder veränderte Produktionsoder Exportbedingungen können die Geschäfte der Beteiligungsunternehmen erheblich negativ beeinflussen. Die Entwicklung der Agrarprodukte einerseits und der Betriebsmittel andererseits sind entscheidend für die Wirtschaftlichkeit eines landwirtschaftlichen Anbaubetriebes. - 31 - 3. Allgemeine Informationen 3.1. Gegenstand des Prospekts Gegenstand dieses Prospektes ist das öffentliche Angebot in Deutschland von sämtlichen 19.181.527 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Agrar Invest Romania AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie mit voller Gewinnberechtigung für das Geschäftsjahr 2013 mit der ISIN DE000A1EWZH4 und der WKN A1EWZH. In den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan und an U.S. Personen (Regulations S des Securities Act) werden keine Aktien angeboten. 3.2. Verantwortlichkeit für den Inhalt des Prospekts Die Agrar Invest Romania AG, Traunreut, übernimmt gemäß § 5 Abs. 4 Wertpapierprospektgesetz („WpPG“) die Verantwortung für den Inhalt dieses Wertpapierprospekts (nachfolgend „Prospekt“) und erklärt hiermit, dass ihres Wissens die Angaben in diesem Prospekt richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Des Weiteren erklärt die AIR, dass sie die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen, um sicherzustellen, dass die in diesem Prospekt genannten Angaben ihres Wissens nach richtig sind und keine Tatsachen ausgelassen worden sind, welche die Aussage des Prospektes wahrscheinlich verändern könnten. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in diesem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes die Kosten für die Übersetzung des Prospektes vor Prozessbeginn zu tragen haben. 3.3. Zukunftsgerichtete Aussagen Dieser Prospekt enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind alle Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen und Ereignisse beziehen. Dies gilt insbesondere für Aussagen in der Zusammenfassung des Prospekts sowie in den Abschnitten „Risikofaktoren“, „Wichtige Informationen“ und überall dort, wo der Prospekt Angaben über die zukünftige finanzielle Ertragsfähigkeit, Pläne und Erwartungen in Bezug auf das Geschäft der AIR und ihrer Beteiligungsunternehmen sowie deren Geschäftsfelder, über Wachstum und Profitabilität sowie über wirtschaftliche Rahmenbedingungen, denen die Beteiligungsunternehmen der AIR ausgesetzt sind, enthält. Wörter wie „erwarten“, „beabsichtigen“, „planen“, „davon ausgehen“ oder „voraussichtlich“ deuten auf solche in die Zukunft gerichtete Aussagen hin. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf der gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzung durch die Gesellschaft. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf Annahmen und Faktoren und unterliegen daher Risiken und Ungewissheiten. Deshalb sollten unbedingt insbesondere die Abschnitte „Risikofaktoren“ und „Wichtige Informationen“ gelesen und beachtet werden, die eine ausführliche Darstellung von Faktoren enthalten, die Einfluss auf die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft nehmen können. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Plänen, Schätzungen, Prognosen und Erwartungen der AIR sowie auf bestimmten Annahmen, die sich, obwohl sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt nach Ansicht der Gesellschaft angemessen sind, nachträglich als fehlerhaft erweisen können. - 32 - Zahlreiche Faktoren können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung oder die erzielten Erträge oder Leistungen der Gesellschaft wesentlich von der Entwicklung, den Erträgen oder den Leistungen abweichen, die in den in die Zukunft gerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen werden. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem: · · · · · · Veränderungen allgemeiner wirtschaftlicher, geschäftlicher oder rechtlicher und steuerlicher Rahmenbedingungen, Wettbewerb durch andere Unternehmen, Kapitalbedürfnisse der Gesellschaft, politische oder regulatorische Veränderungen, sonstige Faktoren, die im Abschnitt "Risikofaktoren" näher erläutert sind und Faktoren, die der Gesellschaft zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt sind. Sollten aufgrund dieser Faktoren in einzelnen oder mehreren Fällen Risiken oder Unsicherheiten eintreten oder sollten sich von der AIR zugrunde gelegte Annahmen als unrichtig erweisen, ist nicht auszuschließen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von denen abweichen, die in diesem Prospekt als angenommen, geglaubt, geschätzt oder erwartet beschrieben werden. Die Gesellschaft könnte aus diesem Grund daran gehindert werden, ihre finanziellen und strategischen Ziele zu erreichen. Die Gesellschaft ist nach § 16 WpPG verpflichtet, jeden wichtigen neuen Umstand oder jede wesentliche Unrichtigkeit in Bezug auf die im Prospekt enthaltenen Angaben, die die Beurteilung der Wertpapiere beeinflussen könnten und die nach Billigung des Prospektes und vor dem endgültigen Schluss des öffentlichen Angebots oder der Einbeziehung in den Handel auftreten oder festgestellt werden, in einem Nachtrag zum Prospekt zu nennen. Die Gesellschaft beabsichtigt darüber hinaus, nicht über ihre gesetzliche Verpflichtung hinaus derartige zukunftsgerichtete Aussagen fortzuschreiben und/oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. 3.4. Hinweis zu Quellenangaben Sämtliche Angaben zu Marktanteilen, Marktentwicklungen und –trends, Wachstumsraten, zu Umsätzen auf den in diesem Prospekt beschrieben Märkten sowie zur Wettbewerbssituation der AIR beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen oder Schätzungen der Gesellschaft. Die Quellen der jeweiligen Informationen werden an den entsprechenden Stellen im Prospekt genannt. Sofern die Angaben auf Schätzungen der Gesellschaft beruhen, können diese von den Einschätzungen der Wettbewerber der Gesellschaft oder von zukünftigen Erhebungen durch Marktforschungsinstitute oder andere unabhängige Quellen abweichen. Sofern Angaben von Seiten Dritter übernommen wurden, wird hiermit bestätigt, dass diese Informationen korrekt wiedergegeben wurden und dass – soweit es der Gesellschaft bekannt ist und sie aus den von dieser dritten Partei veröffentlichten Angaben ableiten konnte – keine Fakten unterschlagen wurden, die die reproduzierten Angaben unkorrekt oder irreführend gestalten würden. Die Gesellschaft hat allerdings die in öffentlich zugänglichen Quellen enthaltenen Zahlenangaben, Marktdaten und sonstigen Angaben nicht überprüft und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der öffentlichen Quellen entnommenen - 33 - Zahlenangaben, Marktdaten und sonstigen Informationen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass Marktstudien und Umfragen häufig auf Annahmen und Informationen Dritter beruhen und von Natur aus spekulativ und vorausschauend sind. Anleger sollten berücksichtigen, dass einige Einschätzungen der Gesellschaft auf solchen Marktstudien Dritter beruhen. 3.5. Hinweis zu Finanz- und Zahlenangaben Dieser Prospekt enthält Währungsangaben in Euro. Währungsangaben in Euro wurden mit „EUR" vor dem Betrag kenntlich gemacht und abgekürzt. Die Abkürzung „TEUR“ steht für tausend Euro. Einzelne Zahlenangaben (darunter auch Prozentangaben) in diesem Prospekt wurden kaufmännisch gerundet. In Tabellen addieren sich solche kaufmännisch gerundeten Zahlenangaben unter Umständen nicht genau zu den in der Tabelle gegebenenfalls gleichfalls enthaltenen Gesamtsummen. Darüber hinaus enthält dieser Prospekt Währungsangaben in Rumänischen Leu. Währungsangaben in Rumänischen Leu wurden mit „RON“ vor dem Betrag kenntlich gemacht und abgekürzt. Zudem enthält der Prospekt Währungsangaben in US Dollar. Währungsangaben in US Dollar wurden mit „USD“ vor dem Betrag kenntlich gemacht und abgekürzt. 3.6. Einsehbare Dokumente Während der Gültigkeitsdauer dieses Prospekts, d.h. bis zum Ablauf eines Jahres nach der Billigung (voraussichtlich bis zum 30. Mai 2014), stehen folgende, in diesem Prospekt genannte, die Gesellschaft betreffende Unterlagen bei der Agrar Invest Romania AG, Martin-Niemöller-Straße 1, 83301 Traunreut in Papierform zur Verfügung und können dort während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden: · · die Satzung der Gesellschaft die geprüften Jahresabschlüsse (nach HGB) der Agrar Invest Romania AG für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2011 sowie zum 31. Dezember 2012 Zudem können im gleichen Zeitraum die Bestätigungsvermerke der Abschlussprüfer zu den geprüften Jahresabschlüssen zum 31.12.2011 und zum 31.12.2012 sowie die Satzung der Agrar Invest Romania AG, die jeweils Bestandteile des Wertpapierprospektes sind, auf elektronischem Wege in dem auf der Internetseite der Emittentin unter http://www.agrarinvestments.com elektronisch veröffentlichten Prospekt elektronisch eingesehen werden. 4. Das Angebot 4.1. Gegenstand des Angebots Das öffentliche Angebot (das „Angebot“) umfasst sämtliche bereits bestehenden 19.181.527 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Agrar Invest Romania AG, und zwar sämtlich aus dem Eigentum der Aktionäre, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie, mit voller Gewinnberechtigung für das Geschäftsjahr 2013, die bereits vorläufig zum Handel in den Freiverkehr der Börse Düsseldorf einbezogen sind, unter der Auflage bis zum 31. Mai 2013 einen gebilligten Wertpapierprospekt vorzulegen. - 34 - Da die Aktien der Emittentin bereits vorläufig in den Primärmarkt der Börse Düsseldorf einbezogen sind, können alle Aktionäre ihre Aktien über die Börse veräußern. Damit sind sämtliche Aktien der Gesellschaft von diesem Angebot umfasst. Ein darüber hinausgehendes konkretes Angebot der bestehenden Aktionäre existiert nicht. Die Aktien können in Stückelungen ab 1 Stück gekauft werden. Die Aktien wurden nach deutschem und nach europäischem Recht geschaffen und unterliegen der deutschen Rechtsordnung. Die Emittentin weist darauf hin, dass die anzubietenden Aktien sich nicht in ihrem Besitz befinden, sondern von Aktionären gehalten werden. Der mögliche Erwerb von Aktien geschieht daher nicht aus dem Besitz der AIR, sondern aus dem Besitz ihrer Aktionäre. Der Erwerb der Aktien erfolgt durch die Umbuchung der Aktien über die Clearstream Banking Aktiengesellschaft zu Lasten des Kontos der Bank des Verkäufers und zu Gunsten des Kontos der Bank des Käufers. 4.2. Angebotszeitraum und Verkaufspreis, Kosten für Anleger Die Angebotsfrist beginnt am 4. Juni 2013 und endet am 10. Juni 2013. Ein Erwerb der Aktien der Gesellschaft über den Handel im Freiverkehr (Teilbereich Primärmarkt) an der Börse Düsseldorf richtet sich nach den dort jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Börse Düsseldorf. Kaufofferten können über jede an der Börse Düsseldorf zugelassene Bank erfolgen. Die jeweilige Bank wird über den Ablauf des Kaufs, einschließlich über den jeweiligen Kaufpreis informieren. Es können eine oder mehrere Aktien erworben werden. Der jeweilige Kaufpreis wird in Tageszeitungen, über Nachrichtendienstleister oder das Internet bekannt gegeben. Dabei kann der Kaufpreis typischerweise über die International Securities Identification Number (ISIN) der Gesellschaft gefunden werden. Eine Begrenzung auf ein maximales Kaufvolumen ist nicht vorgesehen. Der Angebotspreis entspricht dem jeweiligen Börsenkurs an der Börse, an der der Kauf abgewickelt wird. Da die Aktien der Agrar Invest Romania AG bereits vorläufig in den Handel im Freiverkehr an der Börse Düsseldorf einbezogen sind und ein aktiver Handel der Aktien möglich ist und stattfindet, richtet sich der jeweilige Angebotspreis für den jeweiligen Tag des Angebotszeitraums nach Angebot und Nachfrage an der Börse und wird im elektronischen Handelssystem festgelegt. D.h. der Angebotspreis für die Aktien ist der jeweils aktuelle Börsenpreis des Angebotszeitraums. Für den Kauf der Aktien über den Freiverkehr werden die Depotbanken die üblichen Provisionen berechnen, die von dem Vertrag zwischen der Bank und dem Käufer abhängen. Die erworbenen Aktien werden üblicherweise durch die Depotbank des Verkäufers gegen Bezahlung des Kaufpreises und der Bankenprovision innerhalb von ungefähr zwei Börsenhandelstagen nach Abschluss des Kaufvertrages auf das Konto des Erwerbers gebucht. Die Abrechnung des Aktienerwerbs erfolgt ohne Zuziehung einer anbietenden Bank bzw. Person direkt zwischen der Bank des Verkäufers und der Bank des Käufers der Aktien. Die Umbuchung der Aktien erfolgt über die Clearstream Banking Aktiengesellschaft zu Lasten des Kontos der Bank des Verkäufers und zu Gunsten des Kontos der Bank des Käufers. Die AIR erhält keine Zahlungen, da sie keine eigenen Aktien besitzt. Neue Aktien sollen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot nicht ausgegeben werden. - 35 - Die Abrechnung des Kaufpreises für die Aktien zuzüglich etwaiger Bankgebühren und Provisionen wird zwischen der Bank des Verkäufers und der Bank des Käufers abgewickelt. Von Seiten der Gesellschaft fallen für den Anleger keine Kosten und Steuern an. 4.3. Vergleich des Aktienpreises mit Transaktionen des Führungspersonals Der Vorstand der Emittentin, Herr Karl Theodor Häni, hat in den Jahren 2011 und 2012 über die Börse insgesamt 90.000 Aktien der Gesellschaft zu Preisen zwischen EUR 1,00 bis EUR 1,14 erworben. Herr Arnold, Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft, hat 3.500 Aktien der Gesellschaft bei der Kapitalerhöhung im Jahre 2012 zu einem Stückpreis von EUR 1,11 erworben und später weitere 2.500 Aktien über die Börse zu einem Kurs von EUR 1,13. 4.4. Form und Verbriefung Sämtliche Aktien der Gesellschaft sind auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Form der Aktienurkunden bestimmt der Vorstand. Über mehrere Aktien eines Aktionärs kann eine Urkunde (Globalurkunde) ausgestellt werden, die dann eine Mehrzahl von Aktien verbrieft (Globalaktien). Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist ausgeschlossen. Sämtliche Aktien der AIR werden in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, verwahrt wird. Die Erwerber erhalten über ihre Aktien eine Gutschrift auf ihrem Girosammeldepotkonto. 4.5. Stimmrecht Jede der anzubietenden Aktien gewährt eine Stimme. 4.6. Gewinnanteilsberechtigung und Anteil am Liquidationserlös Die anzubietenden Aktien sind mit voller Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2013 und für sämtliche folgenden Geschäftsjahre, ausgestattet. Die Gesellschaft kann, mit Ausnahme im Insolvenzfall, durch einen Beschluss der Hauptversammlung aufgelöst werden, der einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals bedarf. Das nach Berichtigung der Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen der Gesellschaft („Liquidationsüberschuss“) wird an die Aktionäre nach dem Verhältnis ihrer Beteiligung am Grundkapital, also entsprechend der Stückzahl ihrer Aktien, verteilt. Vorzugsaktien an der Gesellschaft bestehen nicht. 4.7. Bezugsrechte Jedem Aktionär der Gesellschaft steht grundsätzlich ein gesetzliches Bezugsrecht zu, wonach ihm bei Kapitalerhöhungen auf sein Verlangen ein seinem Anteil an dem bisherigen Grundkapital entsprechender Teil der neuen Aktien zugeteilt werden muss. Bezugsrechte sind frei übertragbar. Im Rahmen des geschaffenen Genehmigten Kapitals 2012/I kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen. - 36 - 4.8. Nachschusspflicht Eine Nachschusspflicht besteht nicht. 4.9. ISIN, WKN International Securities Identification Number (ISIN): DE000A1EWZH4 Wertpapierkennnummer (WKN): A1EWZH 4.10. Währung des Angebots Die Währung der angebotenen Aktien lautet auf Euro. 4.11. Übertragbarkeit der Wertpapiere Die anzubietenden Aktien der Agrar Invest Romania AG sind nach Gesetz und Satzung frei übertragbar. Die Satzung sieht weder eine Regelung die eine Verzögerung, Aufschub oder gar Verhinderung eines Kontrollwechsels bei der Gesellschaft erwirken könnte vor, noch besteht für die anzubietenden Aktien eine Lock-up Vereinbarung mit den Aktionären. 4.12. Veräußerungsbeschränkungen Die Aktien der Agrar Invest Romania AG werden durch die Gesellschaft ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich angeboten. Darüber hinaus werden die Aktien durch die Gesellschaft in keinem anderen Land und insbesondere nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und Japan angeboten. Die Aktien der AIR werden weder nach den Vorschriften des U.S. Securities Act bei der Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika registriert und dürfen, außer in Ausnahmefällen aufgrund einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des U.S. Securities Act, in den Vereinigten Staaten von Amerika weder direkt noch indirekt angeboten, verkauft oder dorthin geliefert werden. Die Gesellschaft hat nicht die Absicht, das Angebot oder einen Teil davon in den Vereinigten Staaten von Amerika zu registrieren oder die Aktien dort anzubieten, zu verkaufen oder dorthin zu liefern. Dieser Prospekt stellt in keinem Rechtsgebiet und in keiner Rechtsordnung, in dem/der ein solches Angebot gesetzeswidrig wäre, ein Angebot dar. Dieser Prospekt darf insbesondere nicht in die Vereinigten Staaten von Amerika, nach Kanada oder Japan versandt werden. Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. 4.13. Bekanntmachungen und Zahlstelle Bekanntmachungen im Zusammenhang mit der Billigung dieses Prospekts oder von Nachträgen zu diesem Prospekt erfolgen in Übereinstimmung mit den Regelungen des Wertpapierprospektgesetzes entsprechend der für diesen Prospekt - 37 - vorgesehenen Form der Veröffentlichung. Gedruckte Exemplare des Prospekts sind bei der Agrar Invest Romania AG, Martin-Niemöller-Straße 1, 83301 Traunreut, erhältlich. Zudem kann der Prospekt auf der Internetseite der Gesellschaft http://www.agrarinvestments.com elektronisch eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Zahlstelle ist die quirin bank AG, Kurfürstendamm 119, 10711 Berlin. 4.14. Kosten des Angebots / Notierungsaufnahme für die Gesellschaft Die gesamten Emissionskosten betragen circa EUR 51.000,00 und werden von der Gesellschaft getragen. 4.15. Vorläufiger Zeitplan Es ist folgender vorläufiger Zeitplan für das Angebot vorgesehen: 31. Mai 2013 Voraussichtliches Datum der Billigung des Wertpapierprospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) 31. Mai 2013 Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung des Wertpapierprospektes auf der Internetseite der Gesellschaft (http://www.agrarinvestments.com) 3. Juni 2013 Voraussichtlicher Beginn des öffentlichen Angebots um 8:00 Uhr im Primärmarkt der Börse Düsseldorf 10. Juni 2013 Voraussichtliches Ende des öffentlichen Angebots um 20:00 Uhr im Primärmarkt der Börse Düsseldorf Die Einhaltung des vorläufigen Zeitplanes ist von externen Faktoren abhängig, die zum Teil nicht im Einflussbereich der AIR liegen. Der Prospekt wird im Falle seiner Billigung ab dem 31. Mai 2013 gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 3 a) WpPG auf der Internetseite der Emittentin http://www.agrarinvestments.com veröffentlicht. 4.16. Einbeziehung in den Handel Sämtliche Aktien der Agrar Invest Romania AG waren bereits vom 3. August 2011 bis zum 15. Dezember 2012 in den damaligen Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen. Nach Schließung des First Quotation Boards im Open Market an der Frankfurter Wertpapierbörse zum 15. Dezember 2012 hat die Gesellschaft ihre Aktien am 17. Dezember 2012 in den Freiverkehr der Börse Düsseldorf einbeziehen lassen. Diese Einbeziehung erfolgte jedoch unter dem Vorbehalt, dass zunächst bis zum 31. März 2013, nach einer von der Börse Düsseldorf gewährten Fristverlängerung bis zum 31. Mai 2013 ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligter Wertpapierprospekt der Gesellschaft vorgelegt werden kann. Beim Freiverkehr der Börse Düsseldorf handelt es sich nicht um einen organisierten Markt im Sinne von § 2 Abs. 5 WpPG. Es besteht keine Zulassung an regulierten oder gleichwertigen Märkten im In- oder Ausland und ist derzeit auch nicht vorgesehen. - 38 - 4.17. Gründe für das Angebot Grund für das Angebot ist es, die Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr, Teilbereich Primärmarkt, endgültig an der Börse Düsseldorf zu listen, da diese bisher nur vorläufig bis zum 31. Mai 2013 in den Handel einbezogen sind. Zudem sind mit der endgültigen Einbeziehung auch Werbemaßnahmen verbunden. Dabei stellen die von der Emittentin geplanten werblichen Maßnahmen zusammen mit den Erwerbsmöglichkeiten der Aktien an der Börse Düsseldorf ein öffentliches Angebot von Wertpapieren dar, wodurch die Emittentin verpflichtet ist, den vorliegenden Wertpapierprospekt zu erstellen. Die Werbemaßnahmen der Emittentin sollen Pressemitteilungen umfassen, die auf ihrer Homepage und via Dienstleister für die elektronische Verteilung veröffentlicht werden. 4.18. Erträge Der Gesellschaft selbst fließen keine Erträge durch die endgültige Notierungsaufnahme zu, da sie weder eigene Aktien hält, noch neue Aktien im Zusammenhang mit der Notierung ausgibt. Lediglich die von den Aktionären der Gesellschaft gehaltenen Aktien werden von dem entsprechenden Angebot erfasst. 4.19. Interessen Dritter Die endgültige Notierungsaufnahme für die Aktien der Gesellschaft liegt grundsätzlich im Interesse der Gesellschaft. Durch die Notierungsaufnahme soll die Agrar Invest Romania AG einen leichteren Zugang zu notwendigem Kapital erhalten. Ferner besteht auch seitens der Aktionäre ein Interesse an der endgültigen Notierungsaufnahme der Aktien. Durch die endgültige Einbeziehung der Aktien in den Primärmarkt der Börse Düsseldorf, erhöht sich die Handelbarkeit und die Veräußerbarkeit der Aktien. Darüber hinaus stehen keine Personen in einem vertraglichen Verhältnis mit der Agrar Invest Romania AG, die an dem Angebot beteiligt sind und daher in einem Interessenkonflikt stehen könnten. 5. Angaben zur Gesellschaft 5.1. Allgemeine Angaben 5.1.1. Firma, Registergericht und Registernummer Die Firma der Gesellschaft lautet Agrar Invest Romania AG. Dies ist auch der kommerzielle Name der Gesellschaft. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 21205 eingetragen. 5.1.2. Gründung Die Agrar Invest Romania AG wurde mit notarieller Urkunde des Notars Michael Spring, mit Amtssitz in Frankfurt am Main, URNr. 2825/2010 SM vom 12. Mai 2010 gegründet und am 5. Juli 2010 in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 88484 eingetragen. Alleinige Aktionärin der Gesellschaft zum Zeitpunkt ihrer Gründung war die Agricultural Land + Management AG, heutige - 39 - AGRARINVEST AG, mit Sitz in Zürich/Schweiz, eingetragen im Handelsregister des Kantons Zürich unter der Firmennummer CH-020.3.034.915-2. Das Grundkapital der Gesellschaft betrug zur Gründung EUR 50.000,00, eingeteilt in 50.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag. Sitz der Gesellschaft war Frankfurt am Main. Die Beteiligungsverhältnisse der Aktionäre der Agrar Invest Romania AG zum Zeitpunkt der Gründung stellen sich daher tabellarisch wie folgt dar: Aktionär Beteiligung Agricultural Land + Management AG 50.000 Stückaktien Der erste Aufsichtsrat der Gesellschaft bestand aus den Herren: · · · Peter Bayard, geboren am 27. Juni 1948, Lugano, Schweiz, Peter Lamers, geboren am 8. Dezember 1971, Hückelhoven, Deutschland, Rolf Pfründer, geboren am 20. August 1960, Weggis, Schweiz. Zum ersten Vorstand der Gesellschaft wurde bestellt: · Theodor Karl Häni, geboren am 13. September 1951, Rigi-Kaltbad, Schweiz. 5.1.3. Dauer, Geschäftsjahr und Unternehmensgegenstand Die Dauer der Gesellschaft ist unbeschränkt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Statutarischer Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Zusammenlegung, die Bewirtschaftung und der Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen in Südosteuropa, insbesondere in Rumänien. Darüber hinaus kann die Gesellschaft im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an diesen beteiligen sowie Unternehmensverträge abschließen. Der Unternehmensgegenstand von Tochter- und Beteiligungsgesellschaften darf auch ein anderer sein als der vorstehend genannte, sofern er nur geeignet erscheint, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu fördern. Faktischer Unternehmensgegenstand der AIR ist derzeit die Beteiligung an anderen in der Landwirtschaft in Rumänien tätigen Unternehmen, die insbesondere Landwirtschaftsflächen erwerben, diese bewirtschaften und/oder verpachten. 5.1.4. Sitz, Anschrift, Rechtsform, maßgebliche Rechtsordnung Der Sitz der Agrar Invest Romania AG ist Traunreut. Die Geschäftsanschrift lautet: Martin-Niemöller-Str. 1, 83301 Traunreut. Telefonisch ist die Gesellschaft unter +49 (0) 8669 35 900 52 erreichbar. Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und wurde in der Bundesrepublik Deutschland gegründet. Maßgebliche Rechtsordnung für die Gesellschaft ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. - 40 - 5.1.5. Verwahrstelle Verwahrstelle ist die Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn. 5.2. Unternehmensgeschichte Jahr Ereignis 2010 · Gründung der Agrar Invest Romania AG. · Ursprünglicher Sitz der Gesellschaft war Frankfurt am Main. 2011 · Kapitalerhöhung von EUR 50.000,00 um EUR 11.954.977,00 auf EUR 12.004.977,00 durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Juni 2011, das Grundkapital gegen Bareinlagen auf bis zu EUR 15.050.000,00 durch Ausgabe von bis zu 15.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2011 zum Ausgabetrag von EUR 1,00 je ausgegebener Aktie zu erhöhen. Die von der Hauptversammlung beschlossene Kapitalerhöhung wurde im Umfang von EUR 11.954.977,00 durch Ausgabe von 11.954.977 auf den Inhaber lautende Stückaktien zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie durchgeführt. · Verlegung des Gesellschaftssitzes von Frankfurt am Main nach Traunreut. · Schaffung eines genehmigten Kapitals durch Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 8. August 2016 gegen Bareinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 5.000.000,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2011/I). 2012 · Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates von drei auf sechs. · Kapitalerhöhung von EUR 12.004.977,00 um EUR 7.176.550,00 auf EUR 19.181.527,00 durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juli 2012, das Grundkapital auf bis zu EUR 24.009.954,00 zu erhöhen durch Ausgabe von bis zu 12.004.977 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zum Ausgabebetrag von EUR 1,11 je auszugebender Aktie, wobei der auf jede neue Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals EUR 1,00 betrug. Die von der Hauptversammlung beschlossene Kapitalerhöhung wurde im Umfang von EUR 7.176.550,00 durch Ausgabe von 7.176.550,00 auf den Inhaber lautende Stückaktien zum Ausgabepreis von EUR 1,11 je Aktie durchgeführt. · Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2011/I und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals durch Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 28. August 2017 einmal oder mehrmals gegen Bar- oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu EUR 9.500.000,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital I/2012). 5.3. Corporate Governance Vorstand und Aufsichtsrat der Agrar Invest Romania AG unterliegen nicht der Verpflichtung nach §161 AktG zur Abgabe einer jährlichen Erklärung, inwieweit den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ - 41 - entsprochen wurde und wird, da die Gesellschaft nicht börsennotiert im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG ist. Vorstand und Aufsichtsrat der Agrar Invest Romania AG haben daher bislang keine Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und werden auch zukünftig keine abgeben. 5.4. Abschlussprüfer Der Jahresabschluss der Agrar Invest Romania AG für das Geschäftsjahr 2011 wurde durch die ECOVIS Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („ECOVIS“), Agnes-Bernauer-Straße 90, 80687 München, geprüft und mit dem in diesem Wertpapierprospekt wiedergegebenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. ECOVIS ist Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer in Deutschland. Der Jahresabschluss der Agrar Invest Romania AG für das Geschäftsjahr 2012 wurde durch Rölfs RP AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nymphenburger Straße 3b, 80335 München („Rölfs RP“), geprüft und mit dem in diesem Wertpapierprospekt wiedergegebenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Rölfs RP ist Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer in Deutschland. Der Grund für den Wechsel des Abschlussprüfers der Gesellschaft zwischen den Geschäftsjahren 2011 und 2012 ist, dass die Revisionsmandate der Beteiligungsunternehmen der Agrar Invest Romania AG an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mattig-Suter und Partner, Schweiz, vergeben wurden, die wiederum in Deutschland mit Rölfs RP zusammenarbeitet. 5.5. Dividendenpolitik und Gewinnverwendung Die Gesellschaft beabsichtigt, zukünftige Gewinne grundsätzlich zu thesaurieren und zu Neuinvestitionen für neue Beteiligungen an Unternehmen oder für die Zurverfügungstellung von Kapital an die bestehenden Beteiligungsunternehmen zu verwenden, um letzteren weitere Investitionen für den Erwerb weiterer Landwirtschaftsflächen oder die Intensivierung der Bearbeitung erworbener Flächen zu ermöglichen. Im Übrigen soll eine Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Bestimmende Faktoren werden insbesondere der Finanzbedarf für Investitionen der AIR sowie die Finanzlage, der Kapitalbedarf, Geschäftsaussichten sowie die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Beteiligungsunternehmen sein. Solange die Hauptversammlung nichts anderes beschließt, bestimmen sich die Anteile der Aktionäre am auszuschüttenden Gewinn der Gesellschaft nach ihren Anteilen am Grundkapital. Die Beschlussfassung über die Ausschüttung von Dividenden für ein Geschäftsjahr auf die Aktien der Gesellschaft obliegt der ordentlichen Hauptversammlung, die im darauf folgenden Geschäftsjahr stattfinden soll und die auf Vorschlag des Vorstandes und Aufsichtsrates entscheidet. Die Dividende wird sofort fällig, sofern nicht durch die Hauptversammlung im Einzelfall im Gewinnverwendungsbeschluss oder generell durch Satzungsänderungen etwas Abweichendes beschlossen wird. Der Anspruch auf Zahlung der Dividende verjährt nach drei Jahren, wobei die Verjährungsfrist erst mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wurde. Verjährte Dividenden verbleiben bei der Gesellschaft. - 42 - Die Ausschüttung einer Dividende für ein Geschäftsjahr kann nur auf Grundlage eines im handelsrechtlichen Einzelabschluss der Gesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinns erfolgen. Sämtliche Aktien, die Gegenstand dieses Prospektes sind, sind mit voller Dividendenberechtigung für das Geschäftsjahr 2013 und alle folgenden Geschäftsjahre ausgestattet. Bei der Ermittlung des zur Ausschüttung zur Verfügung stehenden Bilanzgewinns ist das Ergebnis des Geschäftsjahres (der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag) um Gewinn-/Verlustvorträge des Vorjahres sowie um Entnahmen aus bzw. Einstellungen in Rücklagen zu korrigieren. Bestimmte Rücklagen sind kraft Gesetzes zu bilden. Die Hauptversammlung kann im Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns weitere Beträge in Gewinnrücklagen einstellen oder als Gewinn vortragen. Sie kann aber auch eine andere Verwendung beschließen. Die Hauptversammlung kann neben oder anstelle einer Barausschüttung auch eine Ausschüttung von Sachwerken beschließen. Nach Ablauf eines Geschäftsjahres kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates im Rahmen des § 59 AktG eine Abschlagsdividende an die Aktionäre ausschütten. Dividendenbeschränkungen oder Wertpapierinhaber gibt es nicht. besondere Verfahren für gebietsfremde In der Vergangenheit hat die Agrar Invest Romania AG keine Dividenden an ihre Aktionäre ausgeschüttet. Die Gesellschaft strebt zukünftig eine Dividendenpolitik an, die sowohl die Interessen der Aktionäre als auch die allgemeine Lage der Gesellschaft berücksichtigt. Zukünftige Dividendenzahlungen erfolgen in Abhängigkeit von der Ertragslage der Agrar Invest Romania AG, ihrer finanziellen Lage, dem Liquiditätsbedarf, der allgemeinen Geschäftslage des Marktes, in dem die Gesellschaft aktiv ist, sowie dem steuerlichen und regulatorischen Umfeld. 5.6. Beteiligungsstruktur der Agrar Invest Romania AG 5.6.1. Darstellung der Agrar Invest Romania AG Die Agrar Invest Romania AG hat keinen Mehrheitsaktionärin im Sinne der §§ 18 Abs. 1 S. 3 AktG i.V.m. § 17 Abs. 2 AktG, zu der die Gesellschaft aufgrund dessen in Abhängigkeit stehen würde und mit diesem einen Konzern im Sinne des deutschen Aktienrechts bilden würde. 5.6.2. Beteiligungsunternehmen der Agrar Invest Romania AG Die Agrar Invest Romania AG ist eine Beteiligungsgesellschaft, die sich an Unternehmen beteiligt, die – mit einer Ausnahme – in der rumänischen Landwirtschaft tätig sind. Bei der erwähnten Ausnahme handelt es sich um eine Minderheitsbeteiligung an einer weiteren Beteiligungsgesellschaft, die sich wiederum an landwirtschaftlichen Unternehmen, insbesondere in Rumänien aber auch in Ungarn beteiligt. Das folgende Schaubild stellt die derzeitigen Unternehmensbeteiligungen der AIR graphisch dar: - 43 - a) S.C. Agro Primula S.R.L. (100% Agrar Invest Romania AG) Die S.C. Agro Primula S.R.L. („Agro Primula“) hat ihren Sitz in Chelmac, Gemeinde Conop Nr. 53, Kreis Arad, Rumänien und ist unter der Firma AGRO PRIMULA S.R.L. im Handelsregister des Gerichts Sibiu unter Nr. J02/1312/2011 eingetragen. Statutarischer Hauptgegenstand der Agro Primula ist der Anbau einjähriger Pflanzen, wobei Haupttätigkeit der Anbau von Getreide, Hülsenfrüchten und Ölsaaten ist. Sonstige Tätigkeiten sind der Anbau anderer diverser Nutzpflanzen, die Tierhaltung, die Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen, Dienstleistungen für die Tierhaltung, Forstwirtschaft, Aquakultur, Obst- und Gemüseverarbeitung, Herstellung von pflanzlichen und tierischen Fetten, Getränkeherstellung, die Erschließung von Grundstücken, Handelsvermittlung, Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren, Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren, Einzelhandel mit verschiedenen Waren, Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen; Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen, Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte; PublicRelations und Unternehmensberatung; Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, Hausmeisterdienste, Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln, Garten- und Landschaftsbau, Erbringung von Dienstleistungen für den Unterricht, Versicherungsgewerbe und Handel mit verschiedenen Produkten (Import – Export) und Lagerung. Die Agro Primula erwirbt Landwirtschaftsflächen in Rumänien zur Eigenbewirtschaftung. Bis zur Erreichung des Stadiums der vollständigen Eigenbewirtschaftung verpachtet die Agro Primula teilweise zwischenzeitlich Landwirtschaftsflächen an Dritte. Agrar Invest Romania AG hält sämtliche der 960.776 Geschäftsanteile der Agro Primula im Nennwert von jeweils RON 10,00 und damit 100% des insgesamt RON 9.607.760,00 (EUR 2.192.076) betragenden Gesellschaftskapitals. Manager der Agro Primula ist Herr Horatiu Lupu, Administratoren sind Herr Theodor Karl Häni und Herr Dan Arimie. Rückstellungen zum 31. Dezember 2012: RON 0,00 (die Daten entstammen der Buchhaltung der Agro Primula und sind daher ungeprüft) - 44 - Gewinn/Verlust 2012 nach Steuern: RON -347.776,00 (die Daten entstammen der Buchhaltung der Agro Primula und sind daher ungeprüft) Ausstehende Einzahlungen zum Datum des Prospekts: RON 0,00 (die Daten entstammen der Buchhaltung der Agro Primula und sind daher ungeprüft) Dividende 2012: RON 0,00 (die Daten entstammen der Buchhaltung der Agro Primula und sind daher ungeprüft) Der Buchwert der Beteiligung an der Agro Primula bei der Agrar Invest Romania AG beträgt zum Prospektdatum EUR 2.607.981,00 (die Daten entstammen der Buchhaltung der AIR und sind daher ungeprüft). Agro Primula hat zum Datum des Prospekts 8 Mitarbeiter. Die Verschuldung gegenüber der Agrar Invest Romania AG zum Prospektdatum beträgt insgesamt EUR 1.907.343,00 (die Daten entstammen der Buchhaltung der AIR und sind daher ungeprüft). Die Gesamtdarlehenssumme ist zum Prospektdatum voll ausstehend. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die einzelnen von der Agrar Invest Romania AG an ihr Beteiligungsunternehmen Agro Primula gewährten Darlehen zum Prospektdatum. Die Daten entstammen der Buchhaltung der AIR und sind daher ungeprüft: Darlehensbetrag in EUR (ungeprüft) Datum der Gewährung Fälligkeit Zinssatz 1. 607.343,00 30.09.2011 01.02.2017 5% 2. 100.000,00 30.11.2011 29.11.2016 5% 3. 300.000,00 16.08.2012 16.08.2017 5% 4. 200.000,00 09.11.2012 09.11.2017 5% 5. 200.000,00 04.12.2012 04.12.2017 5% 6. 100.000,00 17.12.2012 17.12.2017 5% 7. 300.000,00 22.01.2013 22.01.2018 5% 8. 100.000,00 13.03.2013 13.03.2018 5% Summe 1.907.343,00 Die einzelnen Darlehen können von der Darlehensnehmerin vorzeitig, auch teilweise, ohne eine zusätzliche Vergütung an die Darlehensgeberin zurückgezahlt werden. Agro Primula hat zum Datum dieses Prospekts insgesamt 2.578 ha Landwirtschaftsflächen in Rumänien erworben, wobei teilweise eine Grundbucheintragung der Agro Primula bereits erfolgt ist, teilweise aber auch erst noch herbeizuführen ist. Die erworbenen Landwirtschaftsflächen haben bei der Agro Primula einen Buchwert von RON 12.657.427 (EUR 2.866.654,00) (die Daten entstammen der Buchhaltung der Agro Primula und sind daher ungeprüft). Darüber hinaus pachtet Agro Primula Landwirtschaftsflächen von 16 ha zu. - 45 - Zum Datum dieses Prospekts bewirtschaftet die Agro Primula 153 ha der von ihr erworbenen und gepachteten Agrarflächen (5,9%) selbst. Aus der Eigenbewirtschaftung flossen der Agro Primula im Geschäftsjahr 2012 Einnahmen in Höhe von EUR 115.639,00 zu (die Daten entstammen der Buchhaltung der Agro Primula und sind daher ungeprüft). Darüber hinaus verpachtet die Agro Primula 167 ha Landwirtschaftsflächen an Dritte und erzielte im Geschäftsjahr 2012 hiermit Pachteinnahmen in Höhe von insgesamt EUR 3.116,00 (die Daten entstammen der Buchhaltung der Agro Primula und sind daher ungeprüft). Die restlichen Landwirtschaftsflächen der Agro Primula von circa 2.300 ha liegen derzeit mangels ausreichender Bearbeitungskapazitäten brach, werden aber sukzessive in die biologische landwirtschaftliche Bebauung einbezogen. Ziel der Agro Primula ist der Zukauf weiterer circa 1.000 ha landwirtschaftlicher Flächen im Mures-Tal in Rumänien und der weitere Ausbau der Eigenbewirtschaftung erworbener Flächen um jährlich zwischen circa 300 bis 500 ha. b) S.C. Agro Primula Services S.R.L. S.C. Agro Primula Services S.R.L. („Agro Primula Services“) hat ihren Sitz in Chelmac, Gemeinde Conop Nr. 53, Kreis Arad, Rumänien und ist unter der Firma AGRO PRIMULA SERVICES S.R.L. im Handelsregister des Gerichts von Arad unter Nr. J02/1254/2011eingetragen. Statuarischer Hauptgegenstand der Agro Primula Services ist die Erbringung landwirtschaftlicher Dienstleistungen für die Bewirtschaftung von Landwirtschaftsflächen für andere AIR Beteiligungsunternehmen sowie für Dritte. Die Agro Primula Services hält einen Maschinenparks und vermietet für die Landwirtschaft erforderliche Geräte und Maschinen an andere Beteiligungsunternehmen von AIR sowie Dritte. Das Gesellschaftskapital der Agro Primula Services beträgt RON 1.323.000,00 (EUR 299.085,08) und ist eingeteilt in 132.300 Geschäftsanteile von je RON 10,00. Hiervon hält die Agrar Invest Romania AG 130.977 Geschäftsanteile, die einem Teil des Gesellschaftskapitals von RON 1.309.770,00 (EUR 296.094,23) entsprechen (99%). Die AGRARINVEST AG, vormals Agricultural Land + Management AG, hält die restlichen 1.323 Geschäftsanteile, die einem Teil des Gesellschaftskapitals von RON 13.230,00 (EUR 2.990,85) entsprechen (1%). Manager der Agro Primula Services ist Herr Horatiu Lupu und Administrator Herr Daniel Maier. Rückstellungen zum 31. Dezember 2012: RON 0,00 (die Daten entstammen der Buchhaltung der Agro Primula Services und sind daher ungeprüft) Gewinn/Verlust 2012 nach Steuern: RON -13.424,00 (die Daten entstammen der Buchhaltung der Agro Primula Services und sind daher ungeprüft) - 46 - Ausstehende Einzahlungen zum Datum des Prospekts: RON 0,00 (die Daten entstammen der Buchhaltung der Agro Primula Services und sind daher ungeprüft) Dividende 2012: 0,00 (die Daten entstammen der Buchhaltung der Agro Primula Services und sind daher ungeprüft) Der Buchwert des Beteiligungsunternehmens Agro Primula Services bei der Agrar Invest Romania AG beträgt zum Prospektdatum EUR 296.094,23 (die Daten entstammen der Buchhaltung der AIR und sind daher ungeprüft). Agro Primula Services hat zum Datum dieses Prospekts keine Mitarbeiter. Die Verschuldung gegenüber der Agrar Investment Romania AG zum Prospektdatum beträgt insgesamt EUR 600.000,00 (die Daten entstammen der Buchhaltung der AIR und sind daher ungeprüft). Die Gesamtdarlehenssumme ist zum Prospektdatum voll ausstehend. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die einzelnen von der Agrar Invest Romania AG an die Agro Primula Services gewährten Darlehen zum Prospektdatum. Die Daten entstammen der Buchhaltung der AIR und sind daher ungeprüft. Darlehensbetrag in EUR (ungeprüft) Datum der Gewährung Fälligkeit Zinssatz 1. 100.000,00 14.11.2011 11.01.2021 5% 2. 200.000,00 28.02.2012 28.02.2017 5% 3. 50.000,00 01.06.2012 01.06.2017 5% 4. 50.000,00 25.06.2012 25.06.2017 5% 5. 100.000,00 17.12.2012 17.12.2017 5% 6. 100.000,00 04.03.2013 04.03.2018 5% Summe 600.000,00 Die einzelnen Darlehen können von der Darlehensnehmerin vorzeitig, auch teilweise, ohne eine zusätzliche Vergütung an die Darlehensgeberin zurückgezahlt werden. Die Agro Primula Services hält keine Landwirtschaftsflächen. Der von Agro Primula Services gehaltene Maschinenpark hatte zum 31. Dezember 2012 einen Buchwert in Höhe von RON 3.062.019 (EUR 691.403,00) (die Daten entstammen der Buchhaltung der Agro Primula Services und sind daher ungeprüft). Durch die Vermietung von Maschinen flossen der Agro Primula Services im Geschäftsjahr 2012 Mieteinnahmen in Höhe von EUR 106.965,00 zu (die Daten entstammen der Buchhaltung der Agro Primula Services und sind daher ungeprüft). - 47 - c) Agroinvest Romania Limited Die Agroinvest Romania Limited („Agroinvest“) hat ihren Sitz in Gibraltar und ist unter der Nr. 100983 registriert. Statutarischer Unternehmensgegenstand der Agroinvest ist das Investmentgeschäft, der Handel, Bankgeschäfte und Immobiliengeschäfte. Derzeit hält und verwaltet Agroinvest drei rumänische Beteiligungsunternehmen und ein ungarisches Beteiligungsunternehmen, die wiederum Landwirtschaftsflächen in Rumänien und Ungarn halten und bewirtschaften. Das Gesellschaftskapital der Agroinvest von USD 118.000,00 ist eingeteilt in 118.000 Aktien jeweils mit einem Nennbetrag von USD 1,00, wovon 3.000 Stimmrechtsaktien und 115.000 Vorzugsaktien sind. Agrar Invest Romania AG hält eine Beteiligung von 25.785 Geschäftsanteilen (25,73%). Die restlichen Geschäftsanteile der Agroinvest werden im Streubesitz gehalten. Das Board of Directors der Agroinvest besteht aus sechs Mitgliedern: Herr Rolf Pfründer, Herr Günther Biedermann, Herr Harald Strassner, Herr Renato Pool, Frau Naomi Duo und Frau Elisabeth Casciaro. Rückstellungen zum 31. Dezember 2012: EUR 0,00 (die Daten entstammen der Buchhaltung der Agroinvest und daher ungeprüft) Gewinn/Verlust 2012: EUR -217.406,72 (die Buchhaltung der Agroinvest und daher ungeprüft) Daten entstammen der Ausstehende Einzahlungen zum Datum des Prospekts: EUR 0,00 (die Daten entstammen der Buchhaltung der Agroinvest und daher ungeprüft) Dividende 2012: EUR 0,00 (die Daten entstammen der Buchhaltung der Agroinvest und daher ungeprüft) Der Buchwert der Beteiligung an der Agroinvest bei der Agra Invest Romania AG beträgt zum Prospektdatum EUR 5.168.563,75 (die Daten entstammen der Buchhaltung der AIR und sind daher ungeprüft). Die Agroinvest hat zum Prospektdatum keine Mitarbeiter. Die Agroinvest hat keine Darlehen von der Agrar Invest Romania AG erhalten. Die Agroinvest ist selbst keine operativ tätige Landwirtschaftsgesellschaft sondern hält ebenfalls die folgenden drei rumänischen Beteiligungsunternehmen sowie ein ungarisches Beteiligungsunternehmen: · · · · S.C. Agro Banat S.R.L., Rumänien (62,96%) S.C. Roswiss S.R.L., Rumänien (100%) S.C. Cronus Land S.R.L., Rumänien (98,86%) Vulcano Farm Kft, Ungarn (100%) Die rumänischen Beteiligungsunternehmen der Agroinvest haben zum Prospektdatum in Rumänien insgesamt 9.334 ha und die ungarische - 48 - Beteiligungsgesellschaft 1.080 ha Landwirtschaftsflächen erworben, wo bei die erworbenen Flächen bereits teilweise im Grundbuch eingetragen sind, teilweise die Grundbucheintragung aber auch erst herbeizuführen ist. d) S.C. Alsace Land Service S.R.L. Die S.C. Alsace Land Service S.R.L. („Alsace“) hat ihren Sitz in Timisoara, Rumänien. eingetragen im Handelsregister des Gerichts Timis unter Nr. J35/1358/2009, CUI (Code Unic de Inregistrare) 25740934. Statutarischer Unternehmensgegenstand der Alsace ist der Kauf und Verkauf von Grundstücken, ebenso wie die Pacht und Verpachtung von Grundstücken, der Pflanzenanbau, die Erbringung landwirtschaftlicher Dienstleistungen, die Herstellung und der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Die Alsace erwirbt Landwirtschaftsflächen zur Verpachtung. Eigenbewirtschaftung ist derzeit nicht von der Alsace vorgesehen. Die Das Gesellschaftskapital der Alsace beträgt RON 1.304.000,00 (EUR 301.184,83) und ist eingeteilt in 130.400 Geschäftsanteile jeweils mit einem Nennbetrag in Höhe von RON 10,00. Agrar Invest Romania AG hält sämtliche Geschäftsanteile der Alsace, die somit ein 100%iges Beteiligungsunternehmen der AIR ist. Herr Peter Bayard ist Manager und Administrator der Alsace. Weitere Administratoren sind Herr Theodor Karl Häni und Herr Dan Arimie. Rückstellungen zum 31. Dezember 2012: RON 0,00 (die Daten entstammen der Buchhaltung der Alsace und sind daher ungeprüft) Gewinn/Verlust 2012: RON -317.418,00 (die Daten Buchhaltung der Alsace und sind daher ungeprüft) entstammen der Ausstehende Einzahlungen zum Datum des Prospekts: RON 0,00 (die Daten entstammen der Buchhaltung der Alsace und sind daher ungeprüft) Dividende 2012: RON 0,00 (die Daten entstammen der Buchhaltung der Alsace und sind daher ungeprüft) Der Buchwert der Alsace bei der Agra Invest Romania AG beträgt zum Datum dieses Prospekts EUR 301.184,83 (die Daten entstammen der Buchhaltung der AIR und sind daher ungeprüft). Die Alsace hat zum Datum des Prospekts keine Mitarbeiter. Zum Prospektdatum hatte die Alsace von der Agrar Invest Romania AG Darlehen in Höhe von insgesamt EUR 1.200.000,00 zur Finanzierung erhalten (die Daten entstammen der Buchhaltung der AIR und sind daher ungeprüft). Die Gesamtdarlehenssumme ist zum Prospektdatum voll ausstehend. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die einzelnen von der Agrar Invest Romania AG an die Alsace gewährten Darlehen mit Stand vom Prospektdatum (die Daten entstammen der Buchhaltung der AIR und sind daher ungeprüft): - 49 - Darlehensbetrag in EUR (ungeprüft) Datum der Gewährung Fälligkeit Zinssatz 1. 200.000,00 18.11.2011 18.11.2016 5% 2. 100.000,00 22.12.2011 21.12.2016 5% 3. 100.000,00 28.02.2012 28.02.2017 5% 4. 100.000,00 03.04.2012 03.04.2017 5% 5. 100.000,00 25.05.2012 25.05.2017 5% 6. 100.000,00 10.08.2012 10.08.2017 5% 7. 150.000,00 05.09.2012 05.09.2017 5% 8. 100.000,00 23.10.2012 23.10.2017 5% 9. 100.000,00 06.12.2012 06.12.2017 5% 10. 150.000,00 28.02.2013 28.02.2018 5% Summe 1.200.000,00 Die einzelnen Darlehen können von der Darlehensnehmerin vorzeitig, auch teilweise, ohne eine zusätzliche Vergütung an die Darlehensgeberin zurückgezahlt werden. Die Alsace hat zum Prospektdatum insgesamt 586 ha Landwirtschaftsflächen in Rumänien erworben, wobei teilweise eine Grundbucheintragung der Alsace bereits erfolgt ist, teilweise aber auch erst noch herbeizuführen ist. Die erworbenen Grundstücksflächen haben bei der Alsace einen Buchwert von RON 6.370.560,63 (EUR 1.438.471,93 bei einem Kurs von EUR 1,00 = RON 4,4287) (die Daten entstammen der Buchhaltung der Alsace und sind daher ungeprüft). Von den erworbenen Landwirtschaftsflächen verpachtet Alsace aktuell 166 ha an Dritte. Im Mai 2013 wird Alsace neue Pachtverträge abschließen und dann sollen sämtliche Flächen der Alsace an Dritte verpachtet werden. Die Alsace beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwei Jahre weitere circa 900 bis 1.000 ha landwirtschaftliche Flächen zu erwerben und anschließend zu verpachten. e) Zarand Estate S.R.L. Die S.C. Zarand Estate S.R.L. („Zarand“) hat ihren Sitz in Firiteaz, Gemeinde Sagu, Nr. 194, Kreis Arad, Rumänien und ist im Handelsregister des Gerichts von Arad unter J02/1444/19.12.2011, CUI 29468981 eingetragen. Statutarischer Hauptgegenstand des Unternehmens ist der Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen. Darüber hinaus sind sonstige Tätigkeiten der Anbau verschiedener Pflanzen, die Tierhaltung, die Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen, die Jagd, Forstwirtschaft, Fleisch- und Fischverarbeitung, Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten und die Herstellung verschiedener Nahrungsmittel, Getränken und Futtermitteln, Tabakverarbeitung, Bauträgertätigkeiten, Bauinstallationstätigkeiten, diverse spezialisierte Bautätigkeiten, Handel mit und Reparatur von Kraftfahrzeugen, - 50 - Handelsvermittlung, Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren, Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren, Gebrauchsund Verbrauchsgütern, Maschinen, Ausrüstungen und Zubehör, Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren, Güterbeförderung, Lagerwirtschaft, Betrieb von Hotels, Gasthöfen und Pensionen etc., Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen, Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen, Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte, Public-Relations- und Unternehmensberatung, Architektur- und Ingenieurbüros, Vermietung von Kraftwagen und Verbrauchsgütern, Vermietung von Maschinen und Geräten, Überlassung von Arbeitskräften, Gebäudereinigung, Garten- und Landschaftsbau, wirtschaftliche Dienstleistung für Unternehmen u.a. Die Zarand erwirbt Landwirtschaftsflächen zur Eigenbewirtschaftung und zur Verpachtung. Das Gesellschaftskapital der Zarand beträgt RON 4.400.000,00 (EUR 1.010.820,37) und ist eingeteilt in 440.000 Geschäftsanteile im Nennbetrag von jeweils RON 10,00. Die Agrar Invest Romania AG hält eine Beteiligung von 435.600 Geschäftsanteilen der Zarand und damit insgesamt RON 4.356.000,00 (EUR 1.000.712,17), d.h. insgesamt 99% des Gesellschaftskapitals. Die AGRARINVEST AG hält die restlichen 4.400 Geschäftsanteile und damit RON 44.000,00 des Gesellschaftskapitals, und somit 1% der Zarand. Herr Theodor Karl Häni ist Manager und Administrator der Zarand. Weiterer Administrator ist Dan Arimie. Rückstellungen zum 31. Dezember 2012: RON 0,00 (die Daten entstammen der Buchhaltung der Zarand und sind daher ungeprüft) Gewinn/Verlust zum 31. Dezember 2012: RON -392.530,00 (die Daten entstammen der Buchhaltung der Zarand und sind daher ungeprüft) Ausstehende Einzahlungen zum Datum des Prospekts: RON 0,00 (die Daten entstammen der Buchhaltung der Zarand und sind daher ungeprüft) Dividende 2012: RON 0,00 (die Daten entstammen der Buchhaltung der Zarand und sind daher ungeprüft) Der Buchwert der Beteiligung an der Zarand bei der Agrar Invest Romania AG zum 31. Dezember 2012 betrug EUR 1.000.712,17 (die Daten entstammen der Buchhaltung der AIR und sind daher ungeprüft). Zarand hat zum Datum dieses Prospekts keine Mitarbeiter. Zum Prospektdatum hat die Zarand bei der Agrar Invest Romania AG Darlehen in Höhe von insgesamt EUR 1.897.298,35 aufgenommen (die Daten entstammen der Buchhaltung der AIR und sind daher ungeprüft). Die Gesamtdarlehenssumme ist zum Prospektdatum voll ausstehend. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die einzelnen von der Agrar Invest Romania AG an die Zarand gewährten Darlehen mit Stand vom - 51 - Prospektdatum, wobei die Daten aus der Buchhaltung der AIR stammen und daher ungeprüft sind: Darlehensbetrag in EUR (ungeprüft) Datum der Gewährung Fälligkeit Zinssatz 1. 200.000,00 21.12.2011 20.12.2016 5% 2. 1.697,298,35 20.03.2012 20.03.2017 5% Summe 1.897.298,35 Die einzelnen Darlehen können von der Darlehensnehmerin vorzeitig, auch teilweise, ohne eine zusätzliche Vergütung an die Darlehensgeberin zurückgezahlt werden. Die Zarand hat zum Datum dieses Prospekts insgesamt 798 ha Landwirtschaftsflächen in Rumänien erworben, wobei teilweise bereits eine Grundbucheintragung der Zarand erfolgt ist, teilweise diese aber auch erst noch herbeizuführen ist. Die von der Zarand erworbenen Landwirtschaftsflächen werden bei der Zarand mit einem Buchwert von RON 10.722.812,00 (EUR 2.428.503,00) geführt (die Daten entstammen der Buchhaltung der Zarand und sind daher ungeprüft). Darüber hinaus pachtet Zarand 7 ha Landwirtschaftsflächen. Zum Datum des Prospekts hat die Zarand eine Eigenbewirtschaftung von Flächen noch nicht begonnen. Derzeit verpachtet Zarand 601 ha Landwirtschaftsflächen an Dritte. Ziel der Zarand ist der Zukauf weiterer circa 500 ha landwirtschaftlicher Flächen in der Region Somosches, Rumänien, und weiterer circa 500 ha in der Region Foeni, Rumänien. 5.7. Rechtsstreitigkeiten und Verfahren vor Verwaltungsbehörden Die Agrar Invest Romania AG war nicht Gegenstand staatlicher Interventionen, Beteiligte oder Gegenstand von Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren (einschließlich derjenigen Verfahren, die nach Kenntnis der Emittentin noch anhängig sind oder eingeleitet werden können), die im Zeitraum der mindestens 12 letzten Monate bestanden/abgeschlossen wurden, oder die sich erheblich auf die Finanzlage oder die Rentabilität der Emittentin auswirken bzw. in jüngster Zeit ausgewirkt haben. 5.8. Bekanntmachungen Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen satzungsgemäß durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften anderes vorsehen. Informationen an die Aktionäre können unter den gesetzlich vorgesehen Bedingungen auch im Wege der Datenfernübertragung übermittelt werden. - 52 - 6. Überblick über die Geschäftstätigkeit der Agrar Invest Romania AG 6.1. Einführung und Überblick Die Agrar Invest Romania AG ist eine Beteiligungsgesellschaft, die sich – bis auf eine Ausnahme – an Unternehmen beteiligt, die in der Landwirtschaft Rumäniens operativ tätig sind. Bei der erwähnten Ausnahme handelt es sich um eine Minderheitsbeteiligung an einer weiteren Beteiligungsgesellschaft, die wiederum Beteiligungen an landwirtschaftlichen Unternehmen, insbesondere in Rumänien aber auch in Ungarn hält. AIR beteiligt sich insbesondere an Unternehmen, die landwirtschaftliche Flächen zu günstigen Konditionen erwerben bzw. erworben haben, diese Flächen anschließend bereinigen und wieder landwirtschaftlich nutzbar machen und zudem mit dem BioSuisse-Siegel zertifizieren lassen. AIR beteiligt sich dabei ganz überwiegend an Unternehmen, deren geografische Orientierung des eigenen operativen Geschäfts insbesondere im EU Land Rumänien liegt. Neben der Beteiligung an den Beteiligungsunternehmen stellt die AIR den Beteiligungsunternehmen auch zusätzliche finanzielle Mittel in Form von Darlehen zum Erwerb der landwirtschaftlichen Flächen zur Verfügung. Die AIR übernimmt keine operativen Tätigkeiten oder Geschäftsführungsaufgaben. Diese werden von den Beteiligungsunternehmen selbst oder zu einem wesentlichen Teil auch von hiermit seitens der Beteiligungsunternehmen beauftragten spezialisierten Drittgesellschaften entgeltlich wahrgenommen. 6.2. Historie des Beteiligungserwerbs Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die Entwicklung von Unternehmensbeteiligungen der Agrar Invest Romania AG: 6.3. Datum Ereignisse/Ziele 05/2010 Gründung der Agrar Invest Romania AG 07/2011 Erwerb von 7.430 Geschäftsanteilen an der Agroinvest 08/2011 Erwerb der Alsace Land Service (100%) 09/2011 Erwerb weiterer 5.000 Geschäftsanteile an der Agroinvest 10/2011 Erwerb der Agro Primula (100%) 11/2011 Erwerb weiterer 700 Geschäftsanteile an der Agroinvest 11/2011 Gründung der Zarand (99%) 11/2011 Gründung der Agro Primula Services (99%) 09/2011 Erwerb weiterer 12.655 Geschäftsanteile an der Agroinvest (zusammen nunmehr insgesamt 25,73%) Wahrnehmung der AGRARINVEST AG Geschäftsführungsaufgaben der AIR durch die Die Geschäftsführungsaufgaben der AIR werden größtenteils von der AGRARINVEST AG („AGRARINVEST“) wahrgenommen. Zwischen AIR und AGRARINVEST besteht insofern hinsichtlich dieser Geschäftsführungsaufgaben ein entgeltliches Dienstleistungsverhältnis und somit eine Geschäftsbeziehung. Für AIR - 53 - ist dieses Outsourcing der nachfolgend detailliert beschriebenen Geschäftsführungsaufgaben ökonomischer als die Beschäftigung eigenen Personals zur Wahrnehmung dieser Aufgaben. Der Aufgabenbereich der AGRARINVEST für die AIR umfasst insbesondere die Erbringung der folgenden administrativen Tätigkeiten: 6.4. · AGRARINVEST prüft und zahlt sämtliche Rechnungen an die AIR und erstellt sämtliche Rechnungen der AIR für diese. Zudem überwacht sie die Zahlungseingänge der AIR. · AGRARINVEST bereitet Hauptversammlungen und insbesondere Kapitalerhöhungen der AIR vor und koordiniert deren Durchführung und führt beispielsweise die erforderliche Kommunikation mit dem Notar und Hauptversammlungsdienstleistern. Darüber hinaus übernimmt die AGRARINVEST auch die Organisation und Koordination von Aufsichtsratssitzungen der AIR. · AGRARINVEST übernimmt die Darlehens- und Zinszahlungsüberwachung hinsichtlich der an Beteiligungsunternehmen oder sonstige Dritte gewährten Darlehen. · AGRARINVEST koordiniert die Tätigkeiten der Berater der AIR, insbesondere der Rechtsberater und Wirtschaftsprüfer. · AGRARINVEST koordiniert das Marketing für die AIR, insbesondere die Erstellung von Informationsunterlagen für Investoren und potentielle Investoren sowie die Erstellung und Unterhaltung der Homepage. · AGRARINVEST betreut für die AIR den Bereich Investors Relations, insbesondere die Bearbeitung von Anfragen potentieller Investoren sowie die Erstellung und Veröffentlichung von Unternehmensnachrichten. · AGRARINVEST unterstützt die AIR bei der Betreuung des Listings an der Börse Düsseldorf, insbesondere bei der Korrespondenz mit der Börse Düsseldorf und dem Skontroführer sowie bei der Erstellung und Publikation von Unternehmensnachrichten und sonstigen Publikationen im Zusammenhang mit dem Listing. · AGRARINVEST überwacht für AIR die Mittelverwendung hinsichtlich der von AIR an Beteiligungsunternehmen zur Verfügung gestellten Mittel insbesondere hinsichtlich der Landakquisitionen, Landtabullierungen sowie der Pacht und Verpachtung von Grundstücken. Wahrnehmung der Geschäftsführungsaufgaben der Beteiligungsunternehmen durch Dritte Geschäftsführungsaufgaben der Beteiligungsunternehmen hinsichtlich Flächenerwerb, Verwaltung, Bewirtschaftung und Verpachtung werden zu einem wesentlichen Teil von der S.C. Land Services & Topo S.R.L. („LS&T“) und deren Tochtergesellschaften, der S.C. ASI Topo S.R.L. („ASI Topo“) und S.C. Land Cleaning S.R.L. („Land Cleaning“) sowie auch durch die AGRARINVEST wahrgenommen. Auch hinsichtlich der Erbringung dieser Services und - 54 - Dienstleistungen bestehen entgeltliche Dienstleistungsverhältnisse Beteiligungsunternehmen der AIR und somit Geschäftsbeziehungen. mit den Im Folgenden soll ein Überblick über die einzelnen Services im Zusammenhang mit dem Erwerb von Landwirtschaftsflächen durch Beteiligungsunternehmen gegeben werden: a) Erwerb landwirtschaftlicher Flächen Due Diligence Prozess LS&T und ASI Topo prüfen die zu erwerbenden Flächen im Rahmen einer Due Diligence und überprüfen dabei insbesondere das Grundbuch sowie die sonstigen vorhandene Dokumente und Karten der für den Erwerb vorgesehenen Landwirtschaftsflächen. Falls keine Karten vorhanden sind, werden die potentiellen Flächen auf Karten eingezeichnet. Zur Due Diligence gehört des Weiteren die Kontrolle der Bodenproben hinsichtlich Bodengüte und etwaigen Belastungen. Zudem werden vor Ort vorhandene Anlagen für Elektrizität, Straßen und Wasserverfügbarkeit überprüft. Vertragserstellung LS&T und ASI Topo fordern für potentielle Grundstücke sämtliche vorhandenen Unterlagen an, prüfen diese und erfassen sie danach systematisch. Sofern die Unterlagen vollständig sind, werden durch LS&T und ASI Topo die für den Erwerb der Grundstücke erforderlichen Kaufverträge erstellt. Derzeitige Besonderheiten des Grundstückserwerbs in Rumänien Zum Zeitpunkt der Due Diligence und des Flächenerwerbs muss zwischen bereits im Grundbuch eingetragenen Flächen und noch nicht bereinigten und demzufolge noch nicht im Grundbuch eingetragen Flächen unterschieden werden. Der Grundstückserwerb hinsichtlich im Grundbuch eingetragener Flächen erfolgt durch Unterzeichnung des Kaufvertrages und die Eintragung der erwerbenden Gesellschaft im Grundbuch. Der Grundstückserwerb hinsichtlich noch nicht im Grundbuch eingetragener Flächen erfolgt durch von LS&T vorbereiteter Verkaufsversprechen und Vollmachten, welche vom Grundbuch und vom Steueramt bestätigt werden. Von den noch nicht im Grundbuch eingetragenen Flächen sind meist keine genauen Karten vorhanden. ASI Topo vermisst daher die entsprechenden Flächen und erstellt Karten sowie Parzellenpläne (Tabullierung). Nach der Tabullierung kann LS&T die erwerbende Gesellschaft aufgrund des Verkaufsversprechens und der Vollmacht im Grundbuch als Eigentümerin der Grundstücke eintragen lassen. b) Tabullierung LS&T und ASI Topo sind bei noch nicht im Grundbuch eingetragenen Flächen für die Tabullierung für potentielle Landwirtschaftsflächen zuständig. Zur Tabullierung gehören im Einzelnen (i) die genaue Landvermessung, (ii) die - 55 - Erstellung von Karten und (iii) die Erstellung entsprechender Parzellenpläne und Tabullationsdokumente. Hinsichtlich jeder einzelnen Parzelle müssen Kartendokumente und die Historie der entsprechenden Fläche mit sämtlichen Eigentums- und Erbunterlagen aufgearbeitet werden. Diese Dokumente müssen vom Grundbuch bestätigt werden, damit die für den Flächenerwerb vorgesehene Gesellschaft im rumänischen Grundbuch eingetragen werden kann. c) Subventionen Zum Aufgabenbereich der LS&T und ASI Topo gehört zudem die Beantragung von Subventionen. Hierzu werden Informationen über die Flächen zusammengetragen, für die letztlich LS&T die Subventionen beantragt. Die Informationen müssen insbesondere darlegen, wie jede einzelne Fläche bewirtschaftet wird. Nach der Beantragung der Subventionen sind fortlaufend die Subventionseingänge zu überwachen. d) Pacht Die landhaltenden Beteiligungsunternehmen versuchen, durch gezielten Zuerwerb von Flächen stark zersplitterte Grundstücke zu großen zusammenhängenden Flächen zusammenzuführen und auch angrenzende Flächen einzubeziehen, so dass für die großen Flächen kürzere bzw. zweckmäßigere Außengrenzen erreicht werden (Arrondierung). Soweit ein für die Arrondierung erforderlicher Zuerwerb von Grundstücken nicht möglich ist, pachten die landhaltenden Beteiligungsunternehmen auch Flächen zur Arrondierung, um große zusammenhängende und abgerundete Flächen zu erreichen. Hierzu identifizieren LS&T und ASI Topo entsprechendes Pachtland und die jeweiligen Verpächter. Zudem verpachten Land haltende Beteiligungsunternehmen auch Landwirtschaftsflächen, die sie dauerhaft bzw. vorübergehend nicht selbst bewirtschaften. Hierzu suchen LS&T sowie ASI Topo entsprechende Pächter. Für beide Vorgänge erstellen LS&T sowie ASI Topo die erforderlichen Verträge und erfassen die Vertragsinhalte im System der entsprechenden Gesellschaft. Darüber hinaus überwachen sie die Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge hinsichtlich der Pachtzinsen. e) Buchhaltung LS&T sowie ASI Topo erledigen die Buchhaltung für die landbesitzenden Beteiligungsunternehmen. f) Flächenbereinigung Viele der von den Beteiligungsunternehmen gekauften Landwirtschaftsflächen wurden über mehrere Jahre nicht bewirtschaftet und sind aus diesem Grund stark überwuchert. Die Land Cleaning reinigt in Auftrag diese Flächen professionell und setzt je nach Überwucherungsgrad die erforderlichen Maschinen ein, damit diese Flächen danach wieder zur Bewirtschaftung bereit stehen. - 56 - g) Rechtsberatung LS&T und ASI Topo beraten zudem die Beteiligungsunternehmen in rechtlichen Angelegenheiten. h) rumänischen Allgemeine Verwaltungsaufgaben LS&T führt darüber hinaus sämtliche administrativen Tätigkeiten für die landhaltenden Beteiligungsunternehmen aus. Zudem führt sie das Landdatabasesystem, welches detaillierte Informationen über die einzelnen Parzellen und die Pachtverträge erfasst. 6.5. Geschäftsbereiche Das Geschäftsmodell der Agrar Invest Romania AG sieht vor, sich an in Rumänien tätigen Landwirtschaftsgesellschaften zu beteiligen bzw. diese zu errichten. AIR stattet die Beteiligungsunternehmen sodann mit Kapital aus, damit diese günstig Landwirtschaftsflächen erwerben können und sodann die erworbenen Flächen arrondieren und wieder landwirtschaftlich nutzbar machen sowie selbst bewirtschaften oder an Dritte verpachten können. Die Unternehmensstrategie hinter diesem Geschäftsmodell steht im Wesentlichen auf zwei Pfeilern: (i) Wertsteigerungen der Beteiligungsunternehmen durch Wertsteigerungen der Landwirtschaftsflächen sowie (ii) Einnahmen aus der Eigenbewirtschaftung und Verpachtung der Landwirtschaftsflächen durch die Beteiligungsunternehmen. 6.5.1. Wertsteigerungen von Landwirtschaftsflächen Die Beteiligungsgesellschaften von AIR, die landwirtschaftliche Flächen kaufen, erwerben in Rumänien qualitativ hochwertige Landwirtschaftsflächen zu möglichst günstigen Konditionen. Günstige Erwerbskonditionen lassen sich beispielsweise dadurch erzielen, dass Flächen erworben werden, die noch nicht im derzeit im Aufbau begriffenen rumänischen Grundbuch eingetragen sind bzw. die stark zersplittert sind. Viele dieser zersplitterten Flächen liegen brach, da sich eine kommerzielle Nutzung solch kleiner Flächen nicht wirtschaftlich betreiben lässt. Zudem haben die Eigentümer wenig oder gar keine Bindung zu diesen kleinen brachliegenden Flächen. LS&T hat die erforderliche staatliche Lizenz, um Flächen zu vermessen und kann zudem erworbene Flächen mit GPS vermessen. Auf dieser Basis können größere Flächen arrondiert werden. Durch diesen Prozess der Arrondierung stark zersplitterter Flächen in große zusammenhängende Flächen, die genaue Flächenvermessung und letztlich die Herbeiführung der Grundbucheintragung können erhebliche Wertsteigerungen der jeweiligen Flächen der Beteiligungsunternehmen herbeigeführt werden. Darüber hinaus werden bevorzugt von den landhaltenden Beteiligungsunternehmen ehemalige Landwirtschaftsflächen erworben, die bereits seit vielen Jahren brach liegen. Die Böden dieser Flächen haben sich von vormaliger intensiver Landwirtschaft weitestgehend erholt, müssen jedoch gereinigt und wieder bestellbar gemacht werden. Nach der Bereinigung der Flächen werden gewisse Saaten ausgebracht, die dem Boden Stickstoff zuführen und so die Fruchtbarkeit wesentlich verbessern und zudem der Bio-Suisse-Zertifizierung nicht entgegenstehen. Durch diesen Prozess können wiederum erhebliche Wertsteigerungen der Flächen erwirkt werden. - 57 - Dadurch dass die Beteiligungsunternehmen bevorzugt günstige Landwirtschaftsflächen mit hohem Wertsteigerungspotential erwerben, setzt AIR auch darauf, dass ihre Land erwerbenden Beteiligungsunternehmen allein durch Wertsteigerungen der von ihnen erworbenen Agrarflächen Wertzuwächse verzeichnen. Ein weiterer Grund für die von AIR erhoffte Wertsteigerung der Landwirtschaftsflächen liegt in dem zunehmenden Bedarf an Lebensmitteln, insbesondere biologisch erzeugten Agrarprodukten, generell bedingt durch die Zunahme der Weltbevölkerung und das steigende Gesundheitsbewusstsein der avisierten mitteleuropäischen Konsumenten, begleitet von einem generell zunehmenden Verlust von Ackerboden durch Erosion der Bodenkrume. AIR rechnet durch die in letzter Zeit ständig steigende Nachfrage nach biologisch erzeugten Agrarprodukten, einer positiven Bevölkerungsentwicklung und durch die zunehmende Verknappung von Ackerflächen mit einer stabilen Grundlage mit einer zukünftigen Wertsteigerung der Beteiligungsunternehmen. 6.5.2. Eigenbewirtschaftung und Verkauf biologisch erzeugter Agrarprodukte Neben der Wertsteigerung in den Beteiligungsunternehmen erwartet AIR auch, an den laufende Einnahmen aus der eigene Bewirtschaftung der vorbereiteten Ackerflächen und den anschließenden Verkauf der biologisch erzeugten Produkte durch die Beteiligungsunternehmen zu profitieren. Gleiches gilt für die Erträge aus der Verpachtung der von den Beteiligungsunternehmen erworbenen Ackerflächen an Dritte, teilweise dauerhaft, teilweise nur temporär, bis die eigene Bewirtschaftung beginnen kann. Zur Steigerung der Erträge aus der Eigenbewirtschaftung der Ackerflächen und den anschließenden Verkauf der biologisch erzeugten Produkte planen die Beteiligungsunternehmen derzeit den Aufbau eines eigenen Vertriebs- und Abnahmenetzes für die selbsterzeugten biologischen Agrarprodukte. Eine zusätzliche Einnahmenquelle der Beteiligungsunternehmen entspringt der Verpachtung von erworbenen Landwirtschaftsflächen an Dritte. Dabei werden Landwirtschaftsflächen von den sie besitzenden Beteiligungsunternehmen teilweise nur vorübergehend verpachtet, bis das jeweilige Beteiligungsunternehmen die Kapazitäten besitzt, diese Flächen selbst zu bewirtschaften. 6.6. Grundbesitz, Sachanlagen/Vermögensgegenstände Die Agrar Invest Romania AG hat keinen Grundbesitz. Die Geschäftsräume der Agrar Invest Romania AG befinden sich in der MartinNiemöller-Str. 1, 83301 Traunreut. Die Agrar Invest Romania AG hat bisher keine wesentlichen Sachanlagen/Vermögensgegenstände erworben oder geleast. Demzufolge hat sie auch keine Sachanlagen/Vermögensgegenstände mit größeren dinglichen Belastungen. Die Gesellschaft hat derzeit auch nicht den Erwerb oder das Leasing derartiger Sachanlagen/Vermögensgegenstände geplant. - 58 - 6.7. Investitionen 6.7.1. Bedeutende Investitionen der Vergangenheit Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Investitionen in den letzten zwei Geschäftsjahren einschließlich des Zeitraums vom 1. Januar 2013 bis zum 29. Mai 2013 wieder sowie andere Kosten im Rahmen der Geschäftstätigkeit. Die Daten entstammen der Buchhaltung der AIR und sind daher ungeprüft: Zeitraum 2011 TEUR (ungeprüft) 2012 TEUR (ungeprüft) 01.01.201329.05.2013 TEUR (ungeprüft) Investitionen zum Erwerb von Anteilen an verbundenen Unternehmen 1.552 2.654 0 Investitionen für Ausleihungen verbundene Unternehmen 1.307 3.647 1.050 2.584 2.584 0 Investitionen in sonstige Ausleihungen 0 168 0 Investitionen in Anlagevermögen 0 0 0 Investitionen für sonstige Ausleihungen 1.500 100 300 Fremdleistungen und Fremdarbeiten (inkl. Managementgebühr) 75 210 111 Rechts- und Beratungskosten 35 39 16 Investitionen Beteiligungen zum Erwerb das an von übrige Erläuterung Investitionen 2011 Im Geschäftsjahr 2011 fanden Investitionen der AIR in Höhe von insgesamt TEUR 1.552 zum Erwerb von Anteilen an verbundenen Unternehmen statt. Der genannte Gesamtbetrag setzt sich wie folgt zusammen: für Anteile an der Agro Primula TEUR 808, für Anteile an der Zarand TEUR 398, für Anteile an der Alsace TEUR 300 sowie für Anteile an der Agro Primula Services TEUR 46. Die Investitionen für Ausleihungen an verbundene Unternehmen in 2011 setzten sich aus Ausleihungen der AIR an die Agro Primula in Höhe von TEUR 707, an die Zarand in Höhe von TEUR 200, an die Alsace in Höhe von TEUR 300 und an die Agro Primula Services in Höhe von TEUR 100 zusammen. Der Gesamtbetrag für Investitionen der AIR zum Erwerb von Beteiligungen in 2011 in Höhe von TEUR 2.584 wurde für den Erwerb von Geschäftsanteilen an der Agroinvest investiert. Die TEUR 1.500 Investitionen für sonstige Ausleihungen in 2011 stellen Ausleihungen im Umfang von TEUR 1.500 von AIR an die ASI Specialities Inc. dar. Die Investitionen der AIR für Fremdleistungen und Fremdarbeiten in 2011 in Höhe von insgesamt TEUR 75 setzten sich aus Managementgebühren zugunsten der - 59 - AGRARINVEST AG in Höhe von TEUR 52 und aus Kosten der Notierung an der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse Düsseldorf sowie Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 23 zusammen. Die Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 35 in 2011 resultieren vor allem aus Beratungskosten im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung und Hauptversammlung. Erläuterungen Investitionen 2012 Die Investitionen der AIR zum Erwerb von Anteilen an verbundenen Unternehmen im Jahr 2012 in der Gesamthöhe von TEUR 2.653 setzen sich wie folgt zusammen: für Anteile der Agro Primula TEUR 1.800, für Anteile an der Zarand TEUR 603 und für Anteile an der Agro Primula Services TEUR 250. Die Investitionen der AIR für Ausleihungen an verbundene Unternehmen im Gesamtbetrag von TEUR 3.647 in 2012 setzen sich wie folgt zusammen: Ausleihungen an die Agro Primula TEUR 800, Ausleihungen an die Zarand TEUR 1.697, Ausleihungen an die Alsace TEUR 750 und Ausleihungen an die Agro Primula Services TEUR 400. Der Gesamtbetrag von Investitionen der AIR zum Erwerb von Beteiligungen im Jahr 2012 in Höhe von TEUR 2.586 wurde für den Erwerb von weiteren Anteilen an der Agroinvest investiert. Investitionen für sonstige Ausleihungen in Höhe von TEUR 100 waren Ausleihungen an die Agrofarm Valea Muresului S.R.L. Die Investitionen in Fremdleistungen und Fremdarbeiten im Gesamtbetrag von TEUR 210 setzen sich aus Managementgebühren zu Gunsten AGRARINVEST AG in Höhe von TEUR 162, Kosten für die Notierung an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie die Börse Düsseldorf und Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 48) zusammen. Die Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 39 resultieren vor allem aus Beratungskosten im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung und Hauptversammlung. Erläuterungen Investitionen 01.01.2013 – 29.05.2013 Die Investitionen seit dem 01.01.2013 für Ausleihungen an verbundene Unternehmen im Gesamtumfang von TEUR 1.050 setzen sich aus Ausleihungen an die Agro Primula in Höhe von TEUR 600, an die Alsace in Höhe von TEUR 250 und an die Agro Primula Services in Höhe von TEUR 200 zusammen. Die Investitionen für Fremdleistungen und Fremdarbeiten in Höhe von TEUR 111 stellen die Managementgebühr für die AGRARINVEST AG bis zum 29.05.2013 dar. Die Investition für sonstige Ausleihungen n Höhe von TEUR 300 waren Ausleihungen an die Agroinvest PLUS Ltd. Die Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 16 sind vorwiegend aufgrund der Hauptversammlung vom 27. März 2013 entstanden. - 60 - 6.7.2. Die wichtigsten laufenden Investitionen Wichtige laufende Investitionen der AIR bestehen in Darlehen an landhaltende Beteiligungsunternehmen im Rahmen der Strategie der Landzukäufe in Rumänien, in den jeweiligen Kernregionen der entsprechenden rumänischen Beteiligungsunternehmen der AIR. Die von der AIR gewährten Darlehen sind seitens der AIR eigenkapitalfinanziert. Die Alsace baut den Flächenbestand vorwiegend in Buzias in Rumänien aus, Zarand in Cermei und Foeni, jeweils in Rumänien und Agro Primula im Mures-Tal, ebenfalls in Rumänien. Von den TEUR 150, die AIR am 28.02.2013 an Alsace darlehensweise ausgezahlt hat, wurden bereits 25 ha Landwirtschaftsflächen gekauft. Mit den Mitteln aus dem letzten Darlehen der AIR an die Zarand hat Zarand in 2013 bereits 16 ha Landwirtschaftsflächen in Rumänien gekauft. Die Agro Primula hat mit den ihr von AIR am 22.01.2013 und 13.03.2013 darlehensweise zur Verfügung gestellten TEUR 400 bereits 290 ha Landwirtschaftsflächen in Rumänien gekauft. Sämtliche Daten entstammen der Buchhaltung der AIR sowie der entsprechenden Beteiligungsunternehmen und sind daher ungeprüft. 6.7.3. Die wichtigsten künftigen Investitionen Wichtige künftige Investitionen, die bereits verbindlich beschlossen wurden, bestehen nicht. 6.8. Versicherungen Die Agrar Invest Romania AG verfügt über keinen Versicherungsschutz. Für den Vorstand Herrn Häni und die Aufsichtsratsmitglieder Herrn Biedermann, Herrn Pool, Herrn Arnold und Herrn Pfründern besteht D&O Versicherungsschutz. 6.9. Forschung und Entwicklung, Marken und Domains 6.9.1. Forschung und Entwicklung Die Agrar Invest Romania AG betreibt keine eigene Forschung und Entwicklung. 6.9.2. Gewerbliche Schutzrechte Die Agrar Invest Romania AG ist nicht Inhaber von Marken, Patenten oder Gebrauchsmustern. Die Agrar Invest Romania AG ist Inhaberin der folgenden Domain: http://www.agrarinvestments.com 6.10. Wichtigste Märkte Die Agrar Invest Romania AG fokussiert sich in ihrer Geschäftstätigkeit auf den Erwerb von Unternehmen, die landwirtschaftliche Flächen erwerben, halten bewirtschaften und verpachten. Der regionale Fokus der AIR liegt dabei im EU Land Rumänien. - 61 - Der Emittentin sind keine wesentlichen Änderungen auf diesem Markt seit dem geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2011 bekannt. 6.11. Unternehmensstrategie Die Unternehmensstrategie der AIR-Gruppe ist darauf ausgerichtet, eine bedeutende Marktposition als Investor in Landwirtschaftsunternehmen insbesondere in Rumänien zu werden. Die AIR beabsichtigt sich primär an solchen Unternehmen zu beteiligen, die durch den Erwerb qualitativ hochwertiger Landwirtschaftsfläche zur günstigen Konditionen und deren anschließende Veredelung und Eigenbewirtschaftung oder Verpachtung hohe Wertsteigerungspotentiale haben. Ein besonderes Wertsteigerungspotential sieht die AIR dabei bei Unternehmen, die bisher brachliegende Flächen erwerben und wieder landwirtschaftlich nutzbar machen und zudem eine Swiss-Bio-Zertifizierung der Böden erreichen. Neben dem Schutz der Umwelt und dem zielgerichteten Einsatz der verwendeten Ressourcen kann auf diese Weise eine gute Wettbewerbsposition in Hinblick auf die steigende Nachfrage nach biologisch erzeugten landwirtschaftlichen Produkten erreicht werden. 6.12. Wettbewerbsstärken Die AIR hat nach eigener Auffassung gegenüber Wettbewerbern den erheblichen Vorteil, dass ihre gesamte Geschäftstätigkeit vollständig eigenfinanziert ist und die AIR keine Fremdmittel für die Geschäftstätigkeit aufnehmen muss und insofern nicht in Abhängigkeiten von Fremdmittelgebern geraten kann. Ebenso stellt die AIR ihren Beteiligungsunternehmen jeweils so viel Kapital zur Verfügung, dass diese ebenfalls ihre Geschäftstätigkeit ohne zusätzliche Fremdmittel umsetzen können. Damit ist sichergestellt, dass auch die Beteiligungsunternehmen nicht in die Abhängigkeit von Fremdmittelgebern geraten. Zudem ist die bevorzugte Investition in Unternehmen mit Landwirtschaftsflächen, die über eine Bio-Suisse-Zertifizierung verfügen, ein deutliches von den meisten Mitwettbewerbern abhebendes Charakteristikum der AIR. In Kombination mit der vollständigen Eigenfinanzierung wird hierdurch nach Auffassung der Emittentin eine Alleinstellungsposition erreicht. Zudem beteiligt sich die AIR nur an Unternehmen, deren Management über ausgezeichnete und langjährige Expertise hinsichtlich des Erwerbs von Landwirtschaftsflächen in Rumänien, die Säuberung der Flächen und die anschließende Bewirtschaftung nach Bio-Standards verfügt. Die großen Netzwerke der Managementmitglieder, insbesondere in Rumänien, ermöglichen die Identifizierung und den anschließenden Erwerb stark unterbewerteter aber dennoch qualitativ hochwertiger Landwirtschaftsflächen. Darüber hinaus befinden sich die Beteiligungsunternehmen in Westrumänien, was aus Sicht der Emittentin wiederum einen erheblichen Standortvorteil darstellt. LkwTransporte benötigen von Westrumänien lediglich einen Tag in die avisierten Absatzmärkte, beispielsweise nach Deutschland. Aus Sicht der Emittentin sind weitere Vorteile der AIR gegenüber Wettbewerbern, die schwerpunktmäßig in landwirtschaftliche Flächen in anderen europäischen Ländern investieren, die günstigen Produktionskosten in Rumänien, die gute Bodenqualität in Westrumänien, genügende Niederschlagsmengen in den Anbaugebieten und die Verfügbarkeit gut qualifizierten Personals. Diese Vorteile ermöglichen den - 62 - Beteiligungsunternehmen eine qualitativ hochwertige und zugleich profitable Bewirtschaftung der Landwirtschaftsflächen bei zugleich relativ geringen Anschaffungskosten. Von diesen Vorteilen profitiert mittelbar auch die AIR. 6.13. Wesentliche Verträge AIR hat in den letzten zwei Jahren vor Veröffentlichung dieses Prospekts mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten Verträge sowie mit Ausnahme der zum Geschäftszweck (Beteiligung an Landwirtschaftsunternehmen und deren Finanzierung) gehörende Vertragsabschlüsse wie insbesondere Darlehensverträge und den Abschluss von Verträgen/Urkunden über die Gründung und den Kauf von Unternehmen/Unternehmensanteilen keine wesentlichen Verträge außerhalb der normalen Geschäftstätigkeit abgeschlossen, noch bestehen solche Verträge heute fort. Sämtliche gemäß Satzung oder Geschäftsordnung zustimmungspflichte Geschäfte wurden dem Aufsichtsrat vorgelegt und von diesem genehmigt, sofern diese nicht bereits im genehmigten Finanz- und Informationsplan der AIR enthalten sind. · AIR hat mit der AGRARINVEST AG, Sursee, Schweiz einen Vertrag über die Erbringung umfassender Managementleistungen an AIR geschlossen. Zur Vergütung stellt AGRARINVESTMENT AG an AIR halbjährlich eine Management Fee in Höhe von 1% pro Jahr des für den jeweiligen Abrechnungszeitraum durchschnittlich investierten Kapitals der AIR in Rechnung. · AIR hat mit Datum vom 1./11. Juni 2011 mit der GHP Arbitrium AG („GHPA“), Freigutstrasse 27, CH-8002 Zürich einen Vermittlungs- und Betreuungsvertrag abgeschlossen. Hiernach unterstützt GHPA AIR aktiv bei der (i) Kapitalbeschaffung im Zusammenhang mit der an der Hauptversammlung vom 17. Juni 2011 beschlossenen Kapitalerhöhung und (ii) bei der Sicherstellung eines funktionierenden Börsenhandels. GHPA wird für die unter (i) aufgeführte Kapitalbeschaffung mit einer einmaligen Provision von 0,2% entschädigt. Die Dienstleistungen unter (ii) werden für die Periode 2012 bis 2015 mit 0,2% p.a. entschädigt. Der gesamte Entschädigungsanspruch aus diesem Vertrag beträgt also 1% und berechnet sich auf dem in der Kapitalerhöhung von 2011 durch GHPA eingebrachten Kapital. Die Entschädigung wurde im Januar 2012 für die gesamte Vertragsdauer (20112015) sowie die Dienstleistungen auf einmal ausgezahlt. · AIR hat mit Datum vom 22. Juni 2011 mit der DJD Partners Trust reg. („DJD“), Zweistäpfle 6, FL-9496 Balzers, einen Vermittlungs- und Betreuungsvertrag geschlossen, wonach DJD AIR (i) aktiv bei der Kapitalbeschaffung im Zusammenhang mit der an der Hauptversammlung vom 17. Juni 2011 beschlossenen Kapitalerhöhung und (ii) bei der Sicherstellung eines funktionierenden Börsenhandels unterstützt. DJD wird für die unter (i) aufgeführte Kapitalbeschaffung mit einer einmaligen Provision von 0,2% entschädigt. Die Dienstleistungen gemäß (ii) werden für die Periode 2012 bis 2015 mit 0,2% p.a. entschädigt. Der gesamte Entschädigungsanspruch aus diesem Vertrag beträgt also 1% und berechnet sich auf dem in der Kapitalerhöhung von 2011 durch DJD eingebrachten Kapital. Die Entschädigung wurde im Januar 2012 für die gesamte Vertragsdauer (20112015) sowie die Dienstleistungen gemäß (i) und (ii) auf einmal ausbezahlt. · AIR als Darlehensgeber einerseits hat mit der S.C. Alsace Farm S.R.L. und der S.C. Du Soleil Levant S.R.L. als Darlehensnehmer andererseits einen - 63 - Darlehensvertrag über insgesamt EUR 450.000,00 mit Datum vom 24. August 2011 geschlossen. Die ursprüngliche Darlehenslaufzeit bis zum 31. Dezember 2011 wurde in der 7. Zusatzvereinbarung vom 21. Dezember 2012 bis zum 31. Oktober 2013 verlängert. Dem Darlehensnehmer steht eine vorzeitige auch teilweise Rückzahlung an den Darlehensgeber offen, ohne dass hierfür eine zusätzliche Vergütung anfällt. Zur Sicherheit hat S.C. Alsace Farm S.R.L. verschiedene Grundstücke und S.C. Du Soleil Levant S.R.L. bereits in ihrem Eigentum stehenden Grundstücke sowie Grundstücke für die beglaubigte Kaufvorverträge mit Vollmacht für den definitiven Eintrag im Grundbuch bestehen an AIR verpfändet. Vom Darlehensbetrag sind zum Datum des Prospekts EUR 119.850,00 zum Prospektdatum ausstehend. · Darlehensvertrag zwischen AIR als Darlehensgeber einerseits und Alsace Farm S.R.L. sowie S.C. Du Soleil Levant S.R.L., Herrn Philipp Deguille sowie Herrn Alfred Jean Charles Wittmann als Darlehensnehmer andererseits vom 13. März 2013 in Höhe von EUR 300.000,00 als Überbrückungskredit zur Stärkung der Liquidität der Agrarbetriebe Alsace Farm S.R.L. und S.C. Du Soleil Levant S.R.L. Der Darlehensvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Oktober 2013. Dem Darlehensnehmer steht eine vorzeitige auch teilweise Rückzahlung an den Darlehensgeber offen, ohne dass hierfür eine zusätzliche Vergütung anfällt. Der Darlehensbetrag wird in Höhe von 12% p.a. auf Tagesbasis verzinst. Als Sicherheit hat der Darlehensnehmer verschiedene Erträge verpfändet und zwei Kaufpreisforderungen abgetreten, ebenso wie die allfällige Forderungen gegen eine Elementarversicherung abgetreten. Der volle Darlehensbetrag ist zum Prospektdatum ausstehend. · Darlehensvertrag zwischen AIR als Darlehensgeber einerseits und S.C. Alsace Farm S.R.L., S.C. Du Soleil Levant S.R.L., Herrn Philipp Deguille sowie Herrn Alfred Jean Charles Wittmann als Darlehensnehmer andererseits vom 28. Dezember 2012 über EUR 300.000,00 zur Aufrechterhaltung der Liquidität der S.C. Alsace Farm S.R.L. und der S.C. Du Solei Levant S.R.L. Der Darlehensvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. September 2013 und wird mit 12% p.a. auf Tagesbasis verzinst. Dem Darlehensnehmer steht eine vorzeitige auch teilweise Rückzahlung an den Darlehensgeber offen, ohne dass hierfür eine zusätzliche Vergütung anfällt. Zur Sicherheit wurden an AIR diverse Erträge verpfändet und Kaufpreisforderungen bzw. etwaige Ansprüche gegen eine Versicherung abgetreten. Der volle Darlehensbetrag ist zum Prospektdatum ausstehend. · Darlehensvertrag zwischen AIR als Darlehensgeber und der ASI Specialities Inc., Tortola, British Virgin Island, als Darlehensnehmer über EUR 1.500.000,00. Das gewährte Darlehen wird durch Sicherheiten der S.C. A.S.I. LAND S.R.L., Sibiu, Rumänien, bzw. vom Eigentümer dieser Gesellschaft gestellt. Das Darlehen wird mit 7,5% p.a. verzinst. Der Darlehensvertrag hat eine Laufzeit bis zum 10. Dezember 2016. Eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens ist nur mit Zustimmung des Darlehensgebers gestattet. In jedem Fall wird aber eine zusätzliche einmalige Zahlung an den Darlehensgeber fällig, falls das Darlehen aus irgendwelchen Gründen vorzeitig zurückgezahlt wird, nämlich 3% des Darlehensbetrages bei Rückzahlung im 3. Darlehensjahr (oder früher), 2% bei Rückzahlung im 4. Darlehensjahr und 1% bei Rückzahlung im 5. Darlehensjahr. Als Sicherheiten sind u.a. 100% der Anteile an der S.C. ASI LAND S.R.L. zu verpfänden und Herr Häni als Administrator der S.C. ASI LAND S.R.L. einzutragen und sämtliche Stimmrechte des Darlehensnehmers an S.C. ASI Land S.R.L. an Herrn Häni zu übertragen und die Verpfändung verschiedener Grundstücke - 64 - der S.C. ASI Land S.R.L. sowie die Übertragung diverser Wechsel. Der volle Darlehensbetrag ist zum Prospektdatum ausstehend. · Darlehensvertrag zwischen AIR als Darlehensgeber und S.C. Agrofarm Valea Muresului S.R.L. vom 9. Januar 2012 über ein Darlehen in Höhe von EUR 122.000,00 für den Ankauf von Saatgut, Düngemittel, Landmaschinen und anderen Utensilien für die landwirtschaftliche Produktion zu einem Zinssatz von 6,1% p.a. für einen Zeitraum von 5 Jahren beginnend mit dem 1. Februar 2012 wobei jährlich EUR 29.041,20 Tilgung und Zinsen zurückzuzahlen sind. Eine vorzeitige Rückzahlung steht dem Darlehensnehmer offen, ohne dass hierfür eine zusätzliche Vergütung anfällt. Als Sicherheit haften u.a. der Gesellschafter und Geschäftsführer des Darlehensnehmers sowie seine Ehefrau durch den Abschluss einer Garantievereinbarung für das Darlehen persönlich. Zum Prospektdatum sind vom Darlehensbetrag noch EUR 100.400,80 ausstehend. · Darlehensvertrag zwischen der AIR als Darlehensgeber und der GHP Arbitrium Organic Invest Ltd., Gibraltar, als Darlehensnehmer vom 16. Dezember 2012 über ein Darlehens in Höhe von EUR 215.000,00 zu einem Zinssatz von 6% p.a. und einer Laufzeit vom 17. Dezember 2012 bis zum 31. Dezember 2013. Eine vorzeitige auch teilweise Rückzahlung steht dem Darlehensnehmer offen, ohne dass hierfür eine zusätzliche Vergütung anfällt. Als Sicherheit soll im Falle der Insolvenz des Darlehensnehmers die vom Darlehensnehmer an der Hosberg AG gehaltenen Aktien in einem Umfang zur Rückzahlung des Darlehensbetrages und der entsprechenden Zinsen übertragen werden. Zum Prospektdatum ist der volle Darlehensbetrag ausstehend. 7. Businessplan der Agrar Invest Romania AG 7.1. Geschäftsmodell Die Geschäftstätigkeit der Agrar Invest Romania AG besteht insbesondere darin, sich an Unternehmen zu beteiligen, die in Rumänien qualitativ hochwertige landwirtschaftliche Nutzflächen zu günstigen Preisen erwerben, die erworbenen Flächen zu möglichst großen Flächen zusammenlegen (arrondieren) und diese Flächen anschließend selbst bewirtschaften oder teilweise auch an Dritte verpachten. Ggf. werden zukünftig erworbene landwirtschaftliche Nutzflächen zur Realisierung von Wertsteigerungen auch weiterveräußert. Im Folgenden werden die Wertschöpfungs- und Wertrealisierungsmöglichkeiten der der Agrar Invest Romania AG über ihre Beteiligungsunternehmen sowie die entsprechenden strategischen Ziele der Gesellschaft in den einzelnen Bereichen innerhalb der nächsten zwei Jahre dargestellt: Wertsteigerungspotentiale der erworbenen Flächen · Erwerb von brachliegenden Flächen: Die landhaltenden Beteiligungsunternehmen der AIR versuchen nach Möglichkeit landwirtschaftliche Nutzflächen zu erwerben, die bisher nicht oder nicht in entsprechendem Umfang landwirtschaftlich genutzt wurden und deren Wert durch Nutzbarmachung dieser Flächen wesentlich gesteigert werden kann. - 65 - Die Agrar Invest Romania AG ist der Ansicht, dass brachliegende Landwirtschaftsflächen im europäischen Vergleich derzeit und in den nächsten Jahren zu besonders guten Konditionen erworben werden können. In den nächsten zwei Jahren beabsichtigt die AIR insbesondere in den Regionen Buzias, Valea Mures und Somosches, alle in Rumänien, in weitere landwirtschaftliche Nutzflächen von insgesamt bis zu 5.000 – 10.000 ha zu zu investieren, wobei diese Investitionen durch den Erwerb weiterer Beteiligungsunternehmen erfolgen kann oder durch den Zuerwerb von Flächen durch die derzeitig bereits bestehenden landhaltenden Beteiligungsunternehmen der AIR. · Erwerb von bisher nicht im Grundbuch erfasster Flächen Die landhaltenden Beteiligungsunternehmen der AIR versuchen insbesondere auch bisher noch nicht im Grundbuch erfasste landwirtschaftliche Nutzflächen zu erwerben, bei denen im Nachgang die entsprechenden Grundbücher bereinigt und die Grundbucheintragungen erwirkt werden. Soweit möglich, werden unter Kostengesichtspunkten für den im vorhergehenden Punkt beschriebenen beabsichtigten Zuerwerb von Landwirtschaftsflächen innerhalb der nächsten zwei Jahre bevorzugt bisher noch nicht im Grundbuch erfasste Flächen avisiert. Die AIR geht davon aus, dass ihre Beteiligungsunternehmen auch innerhalb der nächsten zwei Jahre wegen des derzeit in Rumänien stattfindenden Grundbuchaufbaus noch nicht im Grundbuch erfasste Landwirtschaftsflächen zu besonders günstigen Konditionen erwerben können. · Zusammenlegung kleiner zersplitterter Flächen (Arrondierung) Zudem versuchen die landhaltenden Beteiligungsunternehmen der AIR kleine, zersplitterte erworbene Grundstücksflächen durch gezielten Zuerwerb von Flächen, ggf. durch Pachtung angrenzender Flächen, zu großen zusammenhängenden Anbauflächen zusammenzulegen, die eine ökonomische Bewirtschaftung ermöglichen. Dabei ist vorgesehen, dass in den nächsten zwei Jahren eine Arrondierung von circa 70% der Gesamtfläche der von den landhaltenden Beteiligungsunternehmen dann gehaltenen Landwirtschaftsflächen erfolgt. · Biozertifizierung von erworbenen Flächen: Eine zusätzliche Wertsteigerung der erworbenen Flächen wird dadurch erreicht, dass die Flächen mit dem Suisse-Bio-Siegel zertifiziert werden um diese anschließend selbst zur biologischen Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu nutzen oder sie als zum biologischen Anbau geeigneten Flächen an Dritte zu verpachten. AIR geht davon aus, dass innerhalb der nächsten Jahre die Nachfrage nach biologisch produzierten Nahrungs- und Futtermitteln weiterhin ansteigen wird. - 66 - Innerhalb der nächsten zwei Jahre sollen circa 3.000 – 6.000 ha der von den landhaltenden Beteiligungsunternehmen gehaltenen Landwirtschaftsflächen mit dem Suisse-Bio-Siegel zertifiziert sein. Jeder einzelne der vorstehend genannten Punkte kann zu wesentlichen Wertsteigerungen der erworbenen Grundstücke führen. Realisierung von Wertsteigerungen durch Verkauf von Flächen Für den Fall erheblicher Wertsteigerungen erworbener Landwirtschaftsflächen besteht die Möglichkeit, solche Wertsteigerungen durch einen Verkauf der landwirtschaftlichen Flächen zu einem entsprechend hohen Verkaufspreis zu realisieren. Konkret bestehen keine Absichten der AIR oder ihrer landhaltenden Beteiligungsunternehmen, Landwirtschaftsflächen innerhalb der nächsten zwei Jahre zu veräußern. Dies käme aus heutiger Sicht nur im Falle erheblicher Gewinnrealisierungsmöglichkeiten durch derartige Veräußerungen in Betracht und ist insofern stark vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Einkommensstrom aus Eigenbewirtschaftung Hauptziel der AIR ist es, dass die von den landhaltenden Beteiligungsunternehmen erworbenen landwirtschaftlichen Nutzflächen zur Eigenbewirtschaftung genutzt werden. Da die Flächen zuvor mit dem Suisse-Bio-Siegel zertifiziert werden, sollen die erworbenen Flächen zur Produktion von biologischen Nahrungs- und/oder Futtermitteln genutzt werden, die auf dem europäischen Markt, insbesondere in der Schweiz, Deutschland und Österreich verkauft werden. Nach Ansicht der Gesellschaft wird die Nachfrage nach biologischen Nahrungs- und Futtermitteln innerhalb der nächsten Jahre weiter wachsen. Innerhalb der nächsten zwei Jahre sollen durch die Beteiligungsunternehmen insbesondere Weizen, Dinkel und Gerste biologisch angebaut und anschließend vermarket werden. Einkommensstrom aus Verpachtung von landwirtschaftlichen Nutzflächen Über die Eigenbewirtschaftung hinaus verpachten die landhaltenden Beteiligungsunternehmen der AIR auch landwirtschaftliche Nutzflächen an Dritte. Hieraus fließen den entsprechenden Beteiligungsunternehmen regelmäßige Pachteinnahmen zu. Einkommensstrom Produktionsgeräten aus der Vermietung von landwirtschaftlichen Ein Beteiligungsunternehmen der AIR hält und verwaltet zentral den Maschinenpark zu landwirtschaftlichen Bearbeitung der eigenen Flächen. Darüber hinaus werden diese Maschinen aber auch an Dritte vermietet, wodurch Einnahmen generiert werden können. Innerhalb der nächsten zwei Jahre soll mit der Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen ein Gewinn aus den Investitionen in die Maschinen in Höhe von circa 58% der getätigten Investitionen erwirtschaftet werden. - 67 - Zudem ist innerhalb der nächsten zwei Jahre die Errichtung und Inbetriebnahme eines Zentrums zur Lagerung, Trocknung, Reinigung und Entwesung landwirtschaftlicher Produkte beabsichtigt, um einerseits selbst mehr Flexibilität hinsichtlich des Verkaufszeitpunktes eigener landwirtschaftlicher Produkte zu erlangen und dadurch entstehende Marktvorteile besser nutzen zu können, andererseits aber auch, um Dritten entsprechende Dienstleistungen entgeltlich anbieten zu können und dadurch zusätzliche Einnahmen zu generieren. 7.2. Wesentliche Annahmen auf denen das Geschäftsmodell beruht Dem Geschäftsmodell der AIR liegen folgende wesentliche Annahmen der AIR zugrunde: Langfristige Trends im globalen Agrarsektor · Demographische Entwicklung: Es ist nach Ansicht der AIR von einem weiteren Anstieg der Weltbevölkerung auszugehen, was zu einer verstärkten Nachfrage nach Getreideprodukten führt. Daher geht die AIR davon aus, dass die Beteiligungsunternehmen innerhalb der nächsten zwei Jahre und darüber hinaus keine Schwierigkeiten haben werden, die von ihren produzierten Nahrungs- und Futtermittel auf dem Markt gewinnbringend veräußern zu können. · Steigende Nachfrage nach Bio-Produkten: Die AIR geht weiter davon aus, dass innerhalb der nächsten zwei Jahre der Nachfrage nach biologischen Nahrungs- und Futtermitteln weiterhin ansteigen wird, da insbesondere in den avisierten Absatzmärkten Deutschland, Schweiz und Österreich nach Ansicht der Gesellschaft die Bereitschaft wächst, teurere biologische Produkte zu erwerben. · Verknappung der globalen Landbaufläche: Nach Ansicht der AIR geht u.a. in Folge der Klimaerwärmung zunehmend Mutterboden verloren wobei sich nicht zur landwirtschaftlichen Bebauung geeignete Wüsten und Steppen ausbreiten. Dies führt nach Ansicht der Gesellschaft zur steigenden Preisen für Landwirtschaftsflächen sowie zu steigenden Preisen bei den Nahrungsund Futtermitteln. · Verknappung der zur Nahrungsmittelproduktion genutzten Anbauflächen: Nach Ansicht der AIR führt der zunehmende Anbau von Biomasse als Energieträge zur Deckung des steigenden Bedarfs an erneuerbaren Energien zukünftig ebenfalls zu einer Verknappung von zur Nahrungsmittelproduktion genutzten Anbauflächen, was in Folge zu steigenden Preisen für Landwirtschaftsflächen sowie für Nahrungs- und Futtermittel führt. Langfristtrends für Agrarland als Assetklasse · Inflationsschutz durch reale Assets (landwirtschaftliche Nutzflächen). · Laufende Erträge durch Eigenbewirtschaftung und Verpachtung. · Erträge durch die Realisierung von Wertsteigerungen, die AIR in den nächsten Jahren durch Preissteigerungen erwartet und durch selbst durchgeführte wertsteigernde Maßnahmen erzielt. - 68 - Positive Entwicklung der Preise für Agrarflächen in Rumänien 7.3. · Nach Ansicht der AIR sind in Rumänien qualitativ hochwertige Landwirtschaftsflächen zu den günstigsten Preisen von allen europäischen Ländern zu erwerben. · AIR erwartet in den kommenden Jahren speziell in Rumänien eine Verringerung der Preisdivergenzen für Landwirtschaftsflächen analog zur Entwicklung anderer Assets. · Nach Ansicht der AIR bietet Rumänien als Mitgliedstaat der EU hohe Rechtssicherheit für Agrarinvestitionen. · AIR erwartet in den kommenden Jahren eine Zunahme der EUAgrarsubventionen in Anpassung an die westeuropäischen Ländern gewährten Subventionen. · AIR hält Rumänien als Produktionsstandort für landwirtschaftliche Produkte für den westeuropäischen Markt für sehr gut geeignet, da in Rumänien große Teile der Bevölkerung in der Landwirtschaft tätig sind, wobei die Arbeitskosten vergleichsweise niedrig sind, große Absatzmärkte mit Lastkraftwagen gut erreichbar sind, die Bodenverhältnisse und klimatischen Bedingungen gut für den Landbau in den Kernzonen der Beteiligungsunternehmen der AIR geeignet sind (Siebenbürgen, Banat, Walachei). Sensitivitätsanalyse Das Geschäftsmodell und die strategischen Ziele der Agrar Invest Romania AG basieren insbesondere auf den Annahmen, dass auch in den nächsten Jahren in Rumänien hochwertige landwirtschaftliche Produktionsflächen zu günstigen Konditionen erworben werden können, die landwirtschaftliche Produktion in Rumänien zu günstigen Konditionen durchgeführt werden kann; die Preise für landwirtschaftliche Produktionsflächen allgemein, insbesondere aber in Rumänien weiterhin ansteigen werden, ebenso wie die Nahrungs- und Futtermittelpreise, insbesondere sofern diese biologisch erzeugt sind. Sofern sich die Annahme der AIR, dass auch zukünftig hochwertige Landwirtschaftsflächen in Rumänien zu günstigen Preisen erworben werden können, nicht bestätigen sollte, wird die AIR Pläne hinsichtlich des Zuerwerbs von Flächen von den Beteiligungsunternehmen entsprechend korrigieren. Da die Beteiligungsgesellschaften derzeit insbesondere in der Ausweitung der Anbauflächen sind, können die Beteiligungsunternehmen die Steigerung von Produktionskapazitäten der aktuellen Entwicklung anpassen. Da zudem die Verpachtung von landwirtschaftlichen Maschinen an Dritte beabsichtigt ist, können etwaige Überbestände an Produktionsmittel nach Ansicht der AIR zur Generierung von Einnahmen aus der Vermietung von nicht benötigten Produktionsmitteln genutzt werden. Durch geringere Zukäufe von Flächen eingesparte Mittel können zur Intensivierung des Eigenanbaus und zur Ausweitung des Angebots von Dienstleistungen an Dritte genutzt werden. Selbst wenn der Absatz von biologisch erzeugten Landwirtschaftsprodukten wider Erwarten für AIR und ihre Beteiligungsunternehmen schwer werden sollte, bestehen bereits heute Ideen für andere Einkommensströme, beispielsweise die mit eigenen Kapazitäten herbeigeführten Wertsteigerungen erworbener Grundstücke durch - 69 - Arrondierung, Grundbucheintragung, Bebaubarmachung und Bio-SuisseZertifizierung. Diese Wertsteigerungen können auch zukünftig fortgesetzt und durch Verkäufe realisiert werden. 7.4. Wettbewerber Wettbewerber der Agrar Invest Romania AG sind beispielsweise die Agrarius AG mit Sitz in Bad Homburg, die KTG Agrar AG mit Sitz in Hamburg, Black Earth Farming Ltd. mit Sitz auf Jersey und Tonkens Agrar AG mit Sitz in Sülzetal. Agrarius AG ist ein in Rumänien tätiges Unternehmen. Zum Kerngeschäft der Agrarius AG gehören die professionelle Bewirtschaftung eigener und gepachteter Agrarflächen in Rumänien sowie der Erwerb und die anschließende Verpachtung von hochwertigen Ackerflächen. Zusätzlich bietet die Agrarius AG institutionellen Investoren ein breites Dienstleistungsspektrum hinsichtlich der Auswahl, Bewertung, den rechtssicheren Kauf und die Verwaltung von vorwiegend rumänischen Ackerflächen. KTG Agrar AG ist ein vertikal integriertes Unternehmen, das teils eigene, aber hauptsächlich gepachtete Flächen bewirtschaftet. Zum Kerngeschäft der KTG Agrar AG gehören insbesondere der ökologische und konventionelle Marktfruchtanbau und darüber hinaus die Energieproduktion. Hierbei bewirtschaftet die KTG Agrar AG hauptsächlich gepachtete Flächen mit einer geographischen Konzentration auf Ostdeutschland und baltische Staaten. Black Earth Farming Ltd. ist ein in Russland tätiges Unternehmen. Zum Kerngeschäft gehört die Bewirtschaftung der größtenteils im Eigenbesitz befindlichen Flächen. Tonkens Agrar AG ist ein in Deutschland tätiges Unternehmen. Zum Kerngeschäft gehört die Milchproduktion sowie der Anbau, die Lagerung und Vermarktung von Marktfrüchten. Zudem betätigt sich die Tonkens Agrar AG im Bereich der Energiegewinnung aus Biogasanlagen und Solarenergieanlagen. Hauptunterscheidungsmerkmal der Agrar Invest Romania AG von den vorgenannten Wettbewerbern ist, dass die Finanzierung der AIR nur auf Eigenkapital und keinem Fremdkapital basiert, um den Charakter eines sogenannten Sachwertportfolios zu unterstreichen. Hierdurch hat die Emittentin für Investoren ein Alleinstellungsmerkmal. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal gegenüber den genannten Wettbewerbern liegt darin, dass sich die AIR an Unternehmen beteiligt, die primär eigene Landwirtschaftsflächen, insbesondere in Rumänien, bewirtschaften und die von den Beteiligungsunternehmen erzeigten landwirtschaftlichen Produkte überwiegend die Kriterien der Bio-Suisse-Zertifizierung erfüllen. Zudem ist AIR lediglich an landwirtschaftlichen Unternehmen beteiligt und stellt diesen Finanzmittel zur Verfügung, übernimmt aber darüber hinaus keine Geschäftsführungsaufgaben in den Beteiligungsunternehmen. Die Geschäftsführungsaufgaben werden von den Beteiligungsunternehmen selbst sowie im wesentlichen Umfang auch durch externe Dienstleister ausgeführt. 7.5. Abhängigkeiten Die Erreichung der vorstehend formulierten Ziele hängt im Wesentlichen davon ab, dass sich der AIR auch zukünftig in hinreichendem Umfang - 70 - Beteiligungsmöglichkeiten an Landwirtschaftsunternehmen bieten sowie insbesondere das die Beteiligungsunternehmen auch zukünftig in hinreichendem Umfang Landwirtschaftsflächen mit guter Bodenqualität zu günstigen Preisen erwerben können. Der Erfolg der Agrar Invest Romania AG hängt entscheidend von dem Engagement und den Beziehungen des Vorstands Theo Häni sowie den Mitgliedern des Aufsichtsrates ab. Ein Ausscheiden einer oder mehrerer der genannten Personen, kann die Umsetzung der strategischen Ziele der Gesellschaft gefährden, sofern kein adäquater Ersatz für die jeweilige Position gefunden wird. Die Beteiligungsunternehmen der AIR sind weder von bestimmten Lieferanten noch von Kunden abhängig. Die Beteiligungsunternehmen der Gesellschaft verfügen über alle für den landwirtschaftlichen Anbau nötigen Maschinen und Gegenstände. 8. Organe der Gesellschaft Die Organe der Gesellschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Die Kompetenzen dieser Organe sind im Aktiengesetz, der Satzung sowie in der Geschäftsordnung des Vorstandes geregelt. 8.1. Überblick Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der der Geschäftsordnung für den Vorstand und der Satzung der Gesellschaft sowie eines etwaigen Geschäftsverteilungsplans. Er berücksichtigt insbesondere die Beschlüsse der Hauptversammlung. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft gegenüber Dritten. Er hat zu gewährleisten, dass innerhalb der Gesellschaft ein angemessenes Risikomanagement und ein internes Überwachungssystem eingerichtet und betrieben wird, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden. Der Vorstand ist gegenüber dem Aufsichtsrat berichtspflichtig. Insbesondere ist der Vorstand verpflichtet, dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und strategischer Maßnahmen zu berichten. Der Vorstand hat dabei auch Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe von Gründen darzulegen. Außerdem ist dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates aus sonstigen wichtigen Gründen zu berichten. Der Aufsichtsrat kann zudem jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. In einer Geschäftsordnung kann bestimmt werden, dass der Vorstand für bestimmte Geschäfte der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Der Aufsichtsrat ist befugt, den Kreis der zustimmungsbedürftigen Geschäfte zu erweitern oder einzuschränken. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt und abberufen. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat ist grundsätzlich nicht zulässig. Der Aufsichtsrat ist verpflichtet den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens zu überwachen. Nach den Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes ist der Aufsichtsrat jedoch nicht zur Geschäftsführung berechtigt. Nach der Satzung kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass besondere Arten von Geschäften der Gesellschaft seiner Zustimmung bedürfen. - 71 - Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats obliegen Treue- und Sorgfaltspflichten gegenüber der Gesellschaft. Dabei ist von den Mitgliedern dieser Organe ein weites Spektrum von Interessen, insbesondere der Gesellschaft, ihrer Aktionäre, ihrer Mitarbeiter und ihrer Gläubiger, zu beachten. Der Vorstand muss insbesondere die Rechte der Aktionäre auf Gleichbehandlung und gleichmäßige Information berücksichtigen. Nach deutschem Recht ist es den einzelnen Aktionären (wie jeder anderen Person) untersagt, ihren Einfluss auf die Gesellschaft dazu zu benutzen, ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats zu einer Handlung zu verleiten, die der Gesellschaft schaden kann. Aktionäre mit einem beherrschenden Einfluss dürfen ihren Einfluss nicht dazu nutzen, die Gesellschaft zu veranlassen, gegen ihre Interessen zu verstoßen, es sei denn, die daraus entstehenden Nachteile werden ausgeglichen. Wer unter Verwendung seines Einflusses ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats, einen Prokuristen oder einen Handlungsbevollmächtigten dazu veranlasst, zum Schaden der Gesellschaft oder ihrer Aktionäre zu handeln, ist der Gesellschaft und den Aktionären zum Ersatz des ihnen daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Daneben haften die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gesamtschuldnerisch, wenn sie unter Verletzung ihrer Pflichten gehandelt haben. Verstoßen die Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats gegen ihre Pflichten, so können Ersatzansprüche der Gesellschaft durch Aktionäre auch im eigenen Namen geltend gemacht werden, nachdem diese Aktionäre, deren Anteile im Zeitpunkt der Antragstellung zusammen 1% des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 100.000,00 erreichen, erfolgreich ein Klagezulassungsverfahren betrieben haben. Die Gesellschaft kann erst drei Jahre nach dem Entstehen des Anspruchs und nur dann auf Ersatzansprüche verzichten oder sich darüber vergleichen, wenn die Aktionäre dies in der Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit beschließen und wenn nicht eine Minderheit von Aktionären, deren Anteile zusammen 10% des Grundkapitals erreichen oder übersteigen, Widerspruch zur Niederschrift erhebt. 8.2. Vorstand Gemäß § 5 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt, der auch ihre Zahl bestimmt. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so kann der Aufsichtsrat einen Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Gegenwärtig besteht der Vorstand der Gesellschaft aus einem Alleinvorstand. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung eines Vorstandsmitglieds vor Ablauf der Amtszeit widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, etwa bei grober Pflichtverletzung oder wenn die Hauptversammlung dem Vorstandsmitglied das Vertrauen entzieht. Die Beschlüsse des Vorstands werden, soweit es an einer expliziten Regelung durch Gesetz, Satzung der Gesellschaft oder Geschäftsordnung des Vorstands fehlt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Besteht der Vorstand aus zwei oder mehr Personen gibt im Falle der Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses die Gesellschaft allein. Ist der Vorstand aus mehreren Mitgliedern zusammengesetzt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass - 72 - Vorstandsmitglieder einzelvertretungsberechtigt sind und/oder berechtigt sind, im Namen der Gesellschaft und als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Befugnis zur Einzelvertretung und/oder die Befreiung von dem Verbot der Mehrvertretung des § 181 BGB kann jederzeit widerrufen werden. Der Aufsichtsrat hat für den Vorstand eine Geschäftsordnung erlassen. Nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Vorstandes bedürfen weitreichende finanzielle Entscheidungen als auch strategische Entscheidungen zur Projektplanung und deren Änderung der Zustimmung des Aufsichtsrates. Die zustimmungsbedürftigen Maßnahmen und Geschäfte sind in der Geschäftsordnung für den Vorstand aufgelistet. Der Vorstand besteht derzeit aus einer Person: Theodor Häni Herr Theodor Häni ist Diplom Bankfachmann. Herr Häni war 22 Jahre für die Credit Suisse tätig, wobei er fünf Jahre als Vertreter in den Vereinten Arabischen Emiraten verbrachte. Danach erfolgte die Ernennung zum Vizedirektor der Credit Suisse in Luxemburg, wo er die Abteilung Investment-Beratung und Asset Management für private und institutionelle Kunden leitete. Durch seine langjährige Tätigkeit beim Aufbau von international tätigen Agrargesellschaften verfügt er über ein exzellentes Beziehungsnetz und großes Wissen in diesem Sektor. Zudem betreibt Herr Häni gemeinsam mit seiner Frau und den Familien seiner Kinder einen eigenen BIOLandbaubetrieb in Rumänien und kennt sich daher hervorragend mit den lokalen Besonderheiten aus. Der Aufsichtsrat der Agrar Invest Romania AG hat Herrn Häni mit Beschluss vom 21.Mai 2010 für unbestimmte Zeit zum Vorstand der Gesellschaft bestellt. Herr Häni vertritt die Gesellschaft allein, da er einziges Vorstandsmitglied ist. Herr Häni übt derzeit folgende weitere Organtätigkeiten aus: · · · · · · · · · · · · · Multiplast AG, Rain am Lech, Deutschland, Vorstand Bio Star Management AG, Zürich, Schweiz, Präsident des Verwaltungsrates L.P. Art, Paris, Frankreich, Administrateur Art Alliance Holding AG, Zug, Schweiz, Präsident des Verwaltungsrates Beneval AG, Zürich, Schweiz, Verwaltungsratsmitglied GHP Beteiligungen AG, Cham, Schweiz, Präsident des Verwaltungsrates AGRARINVEST AG, Zürich, Schweiz, Präsident des Verwaltungsrates Agroinvest PLUS Ltd., Gibraltar, Gibraltar, Director S.C. Agro Primula S.R.L., Chelmac, Rumänien, Administrator S.C. Alsace Land Service S.R.L., Timisoara, Rumänien, Administrator S.C. Zarand Estate SRL, Firiteaz, Rumänien, Administrator S.C. Banater Biohandel SRL, Firiteaz, Rumänien, Administrator S.C. Land Service & Topo SRL, Sibiu, Rumänien, Administrator In den letzten fünf Jahren übte Herr Häni auch in den folgenden Gesellschaften Organfunktionen aus, die zum Datum dieses Prospektes jedoch nicht mehr bestehen: · · · GHP Arbitrium AG, Zürich, Schweiz, Vizepräsident des Verwaltungsrates GHP Arbitrium Holding AG, Zürich, Schweiz, Vizepräsident des Verwaltungsrates Alfalah Securities Ltd., Karachi (Pakistan), Mitglied des Verwaltungsrates - 73 - · · · Finca La Reja, Spanien, Administrador Alfalah GHP Investment Management Ltd., Mitglied des Verwaltungsrates ASI Natur GmbH, Offenbach am Main, Gesellschafter (in Liquidation) Über die oben dargestellten Organfunktionen hinaus, übte Herr Häni in Ausübung seiner Tätigkeit als Verwaltungsratspräsident der GHP Arbitrium AG treuhänderisch und interimistisch Organfunktionen in verschiedenen weiteren Gesellschaften aus. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit für die GHP Arbitrium AG hat er auch nach dem Ende seiner Tätigkeit für diese Gesellschaft zum 31. Dezember 2012 noch einige bestehende Mandate für Kunden. Diese treuhänderischen und interimistischen Tätigkeiten von Herrn Häni sind jedoch für die Emittentin ohne weitere Bedeutung. Der Vorstand ist unter der Geschäftsadresse der Gesellschaft Martin-NiemöllerStraße 1, 83301 Traunreut erreichbar. Der Alleinvorstand, Herr Häni, hält 90.000 Aktien der Agrar Invest Romania AG. 8.3. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Der derzeitige Aufsichtsrat ist bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung des Geschäftsjahres 2015 beschließt. Im Übrigen erfolgt die Wahl des Aufsichtsrates für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, wird nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl, auch mehrfach, ist zulässig. Sowohl für ein einzelnes Mitglied als auch für mehrere bestimmte Aufsichtsratsmitglieder können gleichzeitig mit den ordentlichen Aufsichtsratsmitgliedern Ersatzmitglieder gewählt werden. Das Ersatzmitglied tritt in den Aufsichtsrat ein, wenn das Aufsichtsratsmitglied, für das es bestellt ist, vor Ablauf der Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet. Tritt ein Ersatzmitglied an die Stelle eines ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds, so erlischt sein Amt mit Beendigung der nächsten Hauptversammlung, die nach seinem Amtsantritt stattfindet. Die Amtszeit verlängert sich bis zum Ende der Amtszeit des vorzeitig ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds, wenn in der nächsten Hauptversammlung eine Ersatzwahl nicht stattfindet. Ersatzwahlen erfolgen für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds. Jedes Aufsichtsratsmitglied und jedes Ersatzmitglied des Aufsichtsrates kann sein Amt mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende auch ohne wichtigen Grund durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand niederlegen. Hiervon unbeschadet können Mitglieder des Aufsichtsrates von der Hauptversammlung mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen abberufen werden. Der Aufsichtsrat wählt in einer ohne besondere Einberufung stattfindenden Sitzung im Anschluss an die Hauptversammlung, in der alle von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder neu gewählt worden sind, einen Aufsichtsratsvorsitzenden und dessen Stellvertreter. Dies jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der nächsten Hauptversammlung. Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters aus dem Amt, hat der Aufsichtsrat unverzüglich eine Neuwahl anzusetzen. Der Aufsichtsrat soll in der Regel einmal im Kalendervierteljahr, er muss einmal im Kalenderhalbjahr einberufen werden. Die Sitzungen des Aufsichtsrates werden durch den Vorsitzenden mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich einberufen. Bei der Berechnung der Frist werden der Tag der Absendung der Einladung und der Tag der Sitzung nicht mitgerechnet. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende die Frist - 74 - abkürzen und in diesem Fall die Einberufung mündlich, fernmündlich, fernschriftlich oder telegraphisch vornehmen. Außerhalb von Sitzungen sind Beschlussfassungen in schriftlicher, telegraphischer oder fernschriftlicher Form zulässig, wenn kein Mitglied diesem Verfahren innerhalb einer vom Vorsitzenden bestimmten angemessenen Frist widerspricht. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Ein Mitglied nimmt auch dann an der Beschlussfassung teil, wenn es sich der Stimme enthält. Abwesende Aufsichtsratsmitglieder können an Beschlussfassungen des Aufsichtsrates teilnehmen, indem sie durch andere Aufsichtsratsmitglieder schriftliche Stimmabgaben überreichen lassen. Soweit das Gesetz oder die Satzung keine größere Mehrheit bestimmen, bedürfen Beschlüsse des Aufsichtsrates der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet auch bei Wahlen die Stimme des Vorsitzenden oder, falls der Vorsitzende nicht an der Beschlussfassung teilnimmt, die Stimme des Stellvertreters. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist ermächtigt, im Namen des Aufsichtsrats die zur Durchführung der Beschlüsse erforderlichen Willenserklärungen abzugeben. Dem Aufsichtsrat obliegt die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat kann im Rahmen von § 111 Abs. 4 S. 2 AktG bestimmen, dass bestimmte Arten von Geschäften nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen. Nach der Satzung der Gesellschaft kann sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung geben. Der Aufsichtsrat der Agrar Invest Romania AG hat keine Ausschüsse gebildet. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich derzeit aus folgenden sechs Mitgliedern zusammen: Peter Bayard - Aufsichtsratsvorsitzender Herr Peter Bayard studierte an der Fakultät für Rechts-, Wirtschafts- und Betriebswissenschaften der Universität Fribourg und gründete 1997 in Rumänien die Helvetica Profarm SA als Hersteller von Infusionen und Spüllösungen, welche 2009 an die B. Braun Melsungen AG veräußert wurde. Mit weiteren Partnern etablierte er ferner die ebenfalls in Rumänien tätige Mattig-Gruppe, in der er auch heute noch als Jurist tätig ist. Zudem ist er Vizepräsident des DWC BANAT, einem Zusammenschluss der deutschsprachigen Unternehmer im Banat, Rumänien, ist im Beirat des deutschsprachigen Agrarverbandes in Rumänien und Kontaktstelle der Schweizer Botschaft (Bukarest) für Westrumänien. Herr Bayard übt derzeit folgende weitere Organtätigkeiten aus: · · · · · Miltonia AG, Sarnen, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrates Miltrading AG, Sarnen, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrates Cotrex Trading AG, Zürich, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrates S.C. Alsace Land Service S.R.L.,Timisoara, Rumänien, Administrator Helvetica Profram Sh.p.k., Tirana, Albanien, Mitglied des Verwaltungsrates - 75 - · · · · · · Helvetica Trading S.R.L., Timisoara, Rumänien, Verwaltungsrat SanSwiss S.R.L., Timisoara, Rumänien, Verwaltungsrat Hamilton Central Europe S.R.L., Rumänien, Verwaltungsrat Fundatie Helvetica Aid, Timisoara, Rumänien, Mitglied des Vorstandes DWC Deutschsprachiger Wirtschaftsclub, Timisoara, Rumänien, Mitglied des Vorstandes Pro Opera, Timisoara, Rumänien, Mitglied des Vorstandes In den letzten fünf Jahren übte Herr Bayard darüber hinaus folgende weitere Organtätigkeiten aus: · · B. Braun Pharmaceuticals S.R.L. (vormals Helvetica Profarm S.A.), Rumänien, Verwaltungsratspräsident Cave Chevalier Bayard S.R.L., Rumänien, Mitglied des Verwaltungsrates Christof Arnold - Aufsichtsrat Herr Christof Arnold ist stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft. Er ist diplomierter Riskmanager ARM und Versicherungsfachmann mit eidgenössischem Fachausweis. Nach rund 15-jähriger Tätigkeit für eine global tätige Schweizer Versicherungsgesellschaft, ist er seit 2005 für GHP Arbitrium AG im Agrarbereich tätig. Seit der Gründung von AGRARINVEST AG im Frühjahr 2010 ist er Geschäftsführer dieser Gesellschaft. Daneben arbeitet er in einigen Aufsichtsräten von Lebensmittelunternehmen aus der Biobranche mit. Herr Arnold übt derzeit folgende weitere Organtätigkeiten aus: · · · · · · · · · AGRARINVEST AG, Sursee, Schweiz, Geschäftsführer Karpaten Meat AG, Zürich, Schweiz, Präsident des Verwaltungsrates Noppa AG, Rüti, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrates Hosberg AG, Rüti, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrates BioArt AG, Seeham, Österreich, Mitglied des Aufsichtsrates GHP Arbitritrium Organic Invest Ltd., Gibraltar, Director Organic Food Kft, Tornyiszentmiklos, Ungarn, Director Agroinvest PLUS Siebenbürgen S.R.L., Sibiu, Rumänien, Administrator Benesti Land S.R.L., Sibiu, Rumänien, Administrator In den letzten fünf Jahren übte Herr Arnold darüber hinaus keine weiteren Organtätigkeiten aus. Herr Arnold übte und übt im Rahmen seiner früheren Tätigkeit für die GHP Arbitrium AG über die vorstehend aufgezählten Organfunktionen hinaus treuhänderisch und interimistisch noch einige weitere Organfunktionen aus, die für die Emittentin jedoch ohne Bedeutung sind. Rolf Pfründer - Aufsichtsrat Herr Rolf Pfründer ist Absolvent der Hochschule für Wirtschaft in Luzern sowie der Swiss Banking School. Er ist Vorsitzender der Geschäftsleitung bei GHP Arbitrium AG in Zürich. Vor seinem Eintritt bei der GHP Arbitrium AG leitete er sieben Jahre ein Team für KMU- und Industriefinanzierung bei der Luzerner Kantonalbank. Neben - 76 - seiner Tätigkeit bei der GHP Arbitrium AG war Rolf Pfründer bis 2008 als CFO für eine deutsche Industrieholding tätig. Herr Pfründer übt derzeit folgende weitere Organtätigkeiten aus: · · · · · · · · · · · · · · · · · · Agroinvest Romania Ltd., Gibraltar, Director S.C. Agro Banat S.R.L., Sepreus, Rumänien, Administrator S.C. Roswiss S.R.L., Sibiu, Rumänien, Administrator S.C. Cronus S.R.L., Sibiu, Rumänien, Administrator Vulcano Farm Kft., Budapest, Ungarn, Geschäftsführer Art Alliance Holding AG, Zug, Schweiz, Liquidator Bio Star Management AG, Zürich, Schweiz, Delegierter des Verwaltungsrates Eurata AG, Ebikon, Schweiz, Liquidator, GHP Arbitrium Immobilien AG, Zürich, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrates GHP Arbitrium AG, Zürich, Schweiz, Vorsitzender der Geschäftsleitung Wydler Finanz AG, Zürich, Schweiz, Verwaltungsrat GHP Beteiligungen AG, Cham, Vizepräsident des Verwaltungsrates Greenbase Inc., Atlanta, USA, Director, Secretary MultiPet GmbH, Bernburg, Deutschland, Aufsichtsratsvorsitzender Multiplast AG, Rain am Lech, Deutschland, Vorstand Multiport Recycling GmbH, Bernburg, Deutschland, Beirat AGRARINVEST AG, Zürich, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrates Bridgeworks AG, Zürich, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrates Darüber hinaus übte Herr Pfründer in den letzten fünf Jahren folgende weitere Organtätigkeiten aus: · · · · · · Abakus Serve GmbH, Deutschland, Mitglied des Aufsichtsrates Drossbach GmbH & Co. KG, Deutschland, Mitglied des Aufsichtsrates Snappers Holding Inc., British Virgin Islands, Director Ferrovit AG, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrates GHP Arbitrium Liechtenstein AG, Vaduz, Liechtenstein, Mitglied des Verwaltungsrates S.C. Riadagri S.R.L., Sibiu, Rumänien, Administrator Über die obenstehenden Organfunktionen hinaus, übt und übte Herr Pfründer in Ausübung seiner Tätigkeit als Vorsitzender der Geschäftsleitung der GHP Arbitrium AG für Kunden auf treuhänderischer und interimistischer Basis aus, die jedoch für die Emittentin nicht von Bedeutung sind. Günther Biedermann - Aufsichtsrat Herr Günther Biedermann ist eidgenössischer Diplom Finanzanalytiker und Vermögensverwalter sowie Certified European Financial Analyst. Herr Biedermann weist über 20 Jahre Erfahrung im Finanzgeschäft auf. Er absolvierte eine Banklehre bei der LLB AG, Vaduz, Schweiz. Nach der Ausbildung war er für drei Jahre im Wertschriften-Backoffice tätig. 1996 wechselte er zur NEUE BANK AG, Vaduz, Schweiz wo er als Börsenhändler tätig war. Ab 2001 leitete er im Range eines Vizedirektors die Abteilung Sales/Anlagestrategien. Seit 2005 ist er Geschäftsführer der Fondsverwaltungsgesellschaft DJD Partners, Balzers, Schweiz. - 77 - Herr Biedermann übt derzeit folgende weitere Organtätigkeiten aus: · · · · DJD Partners Trust reg., Balzers, Liechtenstein, Mitglied der Geschäftsleitung Agroinvest PLUS Ltd., Gibraltar, Director Agroinvest Romania Ltd., Gibraltar, Director S.C. Uilac Estate, Sibiu, Rumänien, Administrator Ältere Mandate der letzten fünf Jahre, welche 2013 nicht mehr bestehen, hat Herr Biedermann nicht wahrgenommen. Herr Biedermann übt über die obenstehenden Organfunktionen hinaus noch weitere Organfunktionen treuhänderisch und interimistisch in Ausübung seiner Tätigkeit für die DJD Partners reg. aus, die jedoch für die Emittentin nicht von Bedeutung sind. Renato Pool - Aufsichtsrat Herr Renato Pool absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften und war beruflich mehrere Jahre in Rechtsanwaltsbüros in der Schweiz tätig. Danach wechselte er zu einem Treuhanddienstleister im Fürstentum Liechtenstein. Seit 2009 ist er Mitglied der Geschäftsleitung von David Vogt & Partner TreuUnternehmen reg. Herr Pool übt derzeit folgende weitere Organtätigkeiten aus: · · · · David Vogt & Partner, Balzers, Liechtenstein, Mitglied der Geschäftsleitung Baustoffe Mels AG, Mels, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrates Land Service & Topo, Sibiu, Rumänien, Administrator Agroinvest Romania Ltd., Gibraltar, Director Darüber hinaus übte Herr Pool in den letzten fünf Jahren folgende weitere Organtätigkeiten aus: · Vogt Family Office AG, Zürich, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrates In Ausübung seiner Geschäftsleitungstätigkeit der David Vogt & Partner übt Herr Pool weitere Organfunktionen für einige Gesellschaften treuhänderisch und interimistisch aus, was jedoch für die Emittentin ohne Bedeutung ist. Harald Franz Strassner - Aufsichtsrat Herr Harald Strassner hat die Ausbildung zum Agraringenieur am Francisco Josephinum in Wieselburg absolviert und studierte Betriebswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien. Seit 1988 ist er selbstständiger Landwirt. Seit rund 20 Jahren bewirtschaftet er einen biologischen Ackerbaubetrieb in Österreich und Ungarn und ist in der Projektentwicklung im Bereich erneuerbare Energien mit Spezialgebiet Windenergie und Photovoltaik tätig. Herr Strassner übt derzeit folgende weitere Organtätigkeiten aus: · · · INVESTRA GmbH, Pöttsching, Österreich, Geschäftsführer Pannónia Öko Agrár Kft, Sopron, Ungarn, Geschäftsführer Vulcáno Öko Agrár Kft, Ungarn, Geschäftsführer - 78 - · · · · · · Windpark Locatelli GmbH, Immendorf, Österreich, Geschäftsführer ROMINVEST GmbH, Pöttsching, Österreich, Geschäftsführer S.C. Agro Banat S.R.L., Sepreus, Rumänien, Administrator Pannonia Immoinvest GmbH, Pöttsching, Österreich, Geschäftsführer Agroinvest Romania Ltd., Gibraltar, Director Vulcano Farm Kft., Budapest, Ungarn, Geschäftsführer Darüber hinaus übte Herr Strassner in den letzten fünf Jahren folgende weitere Organtätigkeiten aus: · Bona Terra Services GmbH, Stuttgart, Deutschland, Geschäftsführer Die Aufsichtsratsmitglieder Bayard, Biedermann und Pfründer wurden durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Juni 2011 als Mitglieder des Aufsichtsrates bestellt. Durch gleichen Hauptversammlungsbeschluss wurde Herr Peter Lamers, Rechtsanwalt, als Ersatzmitglied aller Aufsichtsratsmitglieder bestellt. Die Aufsichtsratsmitglieder Pool, Arnold und Strassner wurden durch den Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 10. Juli 2012 zusätzlich in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt, nachdem die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates durch Hauptversammlungsbeschluss gleichen Datums von drei Mitgliedern auf sechs Mitglieder angehoben wurde. Die drei zusätzlichen Mitglieder sind bis zu den nächsten turnusgemäßen Aufsichtsratswahlen gewählt, und somit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 beschließt. Weder der Vorstand noch die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine zusätzliche Vergütung. Von den Aufsichtsratsmitgliedern hält derzeit nur Herr Christof Arnold 6.000 Aktien der Agrar Invest Romania AG. Weder der Vorstand noch die Mitglieder des Aufsichtsrates besitzen Optionen auf Aktien der Agrar Invest Romania AG. Ausschüsse des Aufsichtsrates der Gesellschaft wurden bisher nicht gebildet. Es bestehen keine Dienstverträge oder ähnliche Verträge mit dem Vorstand oder mit den Aufsichtsratsmitgliedern, die Klauseln enthalten, die für den Fall der Beendigung des Mandats besondere Vergünstigungen wie Abfindungen etc. vorsehen. Bei der Agrar Invest Romania AG bestehen keine Rückstellungen für Pensions- oder Rentenzahlungen an die Aufsichtsratsmitglieder. Entsprechende Zusagen bestehen ebenfalls nicht. Die Aufsichtsratsmitglieder sind unter der Geschäftsanschrift der Gesellschaft, MartinNiemöller-Strasse 1, 83301 Traunreut erreichbar. 8.4. Potentielle bzw. bestehende Interessenskonflikte des Vorstandes und der Aufsichtsratsmitglieder Herr Theodor Häni ist nicht nur Vorstand der AIR, sondern zugleich Administrator der Beteiligungsunternehmen S.C. Agro Primula S.R.L., der S.C. Alsace Land Service S.R.L. sowie der S.C. Zarand Estate S.R.L. Herr Häni vertritt daher zugleich die - 79 - Interessen der AIR sowie der genannten Beteiligungsunternehmen, die im Einzelfall in Konflikt stehen können. Herr Pfründer ist nicht nur Mitglied des Aufsichtsrates der AIR, sondern zugleich Director des Beteiligungsunternehmens Agroinvest Romania Ltd. Herr Pfründer vertritt daher zugleich die Interessen der AIR sowie der Agroinvest Romania Ltd., die im Einzelfall in Konflikt stehen können. Herr Peter Bayard ist nicht nur Mitglied des Aufsichtsrates der AIR, sondern zugleich Administrator des Beteiligungsunternehmens S.C. Alsace Land Services S.R.L. Herr Bayard vertritt daher zugleich die Interessen der AIR sowie der S.C. Alsace Land Services S.R.L., die im Einzelfall in Konflikt stehen können. Herr Franz Strassner ist nicht nur Mitglied des Aufsichtsrates der AIR, sondern zugleich Director des Beteiligungsunternehmens Agroinvest Romania Ltd. Herr Strassner vertritt daher zugleich die Interessen der AIR sowie der Agroinvest Romania Ltd., die im Einzelfall in Konflikt stehen können. Herr Renato Pool ist nicht nur Mitglied des Aufsichtsrates der AIR, sondern zugleich Director des Beteiligungsunternehmens Agroinvest Romania Ltd. Herr Pool vertritt daher zugleich die Interessen der AIR sowie der Agroinvest Romania Ltd., die im Einzelfall in Konflikt stehen können. Herr Günter Biedermann ist nicht nur Mitglied des Aufsichtsrates der AIR, sondern zugleich Director des Beteiligungsunternehmens Agroinvest Romania Ltd.. Herr Biedermann vertritt daher zugleich die Interessen der AIR sowie der Agroinvest Romania Ltd., die im Einzelfall in Konflikt stehen können. Darüber hinaus erbringt die AGRARINVEST AG, Sursee, Schweiz für AIR umfangreiche entgeltliche Managementleistungen, für die sie eine halbjährliche Vergütung (Management Fee) in Höhe von 1% pro Jahr auf das während des Abrechnungszeitraums durchschnittlich investierte Kapital der AIR erhält. Teile dieser Management Fee werden zudem für Dienstleistungen an die DJD Partners Trust reg. und die David Vogt und Partner gezahlt. Die folgenden Organmitglieder der AIR haben zugleich die genannten Organfunktionen in der AGRARINVEST AG und vertreten daher die Interessen beider Gesellschaften, die im Einzelfall aufgrund der geschäftlichen Verbindung in Konflikt stehen können: (i) Herr Theodor Häni, Vorstand der AIR, ist zugleich Präsident des Verwaltungsrates der AGRARINVEST AG, (ii) Herr Rolf Pfründer, Aufsichtsratsmitglied der AIR, ist zugleich Mitglied des Verwaltungsrates der AGRARINVEST AG und (iii) Herr Christof Arnold, Aufsichtsratsmitglieder der AIR, ist zugleich Geschäftsführer der AGRARINVEST AG. Herr Theodor Häni bezieht für seine Tätigkeit als Präsident des Verwaltungsrates bei der AGRARINVEST AG ein Gehalt. Zudem bezieht Herr Christof Arnold für seine Tätigkeit als Geschäftsführer der AGRARINVEST AG ein Geschäftsführergehalt mit Gewinnbeteiligung. Zudem ist das Aufsichtsratsmitglied der AIR Renato Pool zugleich Mitglied der Geschäftsleitung der David Vogt & Partner und das Aufsichtsratsmitglieder der AIR Günter Biedermann zugleich Mitglied der Geschäftsleitung der DJD Partners Trust reg. Beide genannten Aufsichtsratsmitglieder der AIR vertreten somit auch organschaftlich die Interessen von Gesellschaften, die Teile der Management Fee für die Managementleistungen der AGRARINVEST AG an die AIR erhalten. Aufgrund der mittelbaren geschäftlichen Verbindung können die Interessen der AIR und der DJD Partners Trust reg bzw. der David Vogt & Partner im Einzelfall in Konflikt stehen. - 80 - Die Aufsichtsratsmitglieder der AIR Renato Pool bezieht für seine Tätigkeit als Mitglied der Geschäftsleitung der David Vogt und Partner ein Gehalt, ebenso wie das Aufsichtsratsmitglied der AIR Günter Biedermann für seine Tätigkeit als Mitglied der Geschäftsleitung der DJD Partners Trust reg. Zwischen der S.C. Land Service & Topo S.R.L. (Servicegesellschaft) und sämtlichen landhaltenden Tochtergesellschaften der AIR sowie den landhaltenden Tochtergesellschaften der Agroinvest bestehen Servicerahmenverträge hinsichtlich der Erbringung verschiedener Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen und deren nachfolgender Grundbucheintragung. Die verschiedenen, nach jeweiligem Bedarf unter diesen Servicerahmenverträgen erbrachten Dienstleistungen werden pro Hektar zwischen EUR 5,00 (Arbeiten auf Katasterkarten) und EUR 80,00 (Vorbereitung von Skizzen und Protokollen für die Eigentumsübertragung zwecks Ausstellung der Eigentumsurkunden und –scheine) an die jeweilige AIR-Gruppengesellschaft bzw. Tochtergesellschaft der Agroinvest in Rechnung gestellt. Gesellschafter der S.C. Land Service & Topo S.R.L. sind u.a. die AGRARINVEST AG und die DJD Partners Trust reg., an die im Falle von Gewinnen Dividenden gezahlt werden. AIR Vorstand, Theodor Häni, ist zugleich Administrator der S.C. Land Service & Topo S.R.L. sowie der drei landhaltenden und daher von der S.C. Land Service & Topo S.R.L. Leistungen empfangenden Beteiligungsunternehmen S.C. Agro Primula S.R.L., S.C. Alsace Land Service S.R.L. sowie der S.C. Zarand Estate S.R.L. und darüber hinaus Präsident des Verwaltungsrates der AGRARINVEST AG. AIR Aufsichtsratsmitglied Renato Pool ist ebenfalls Administrator der S.C. Land Service & Topo S.R.L. Darüber hinaus ist AIR Aufsichtsratsmitglied Christof Arnold Geschäftsführer der AGRARINVEST AG und bezieht bei letzterer ein Geschäftsführergehalt mit Gewinnbeteiligung. AIR Aufsichtsratsmitglied Rolf Pfründer ist ebenfalls Mitglied des Verwaltungsrates der AGRARINVEST AG. Das AIR Aufsichtsratsmitglied Günter Biedermann ist Mitglied der Geschäftsleitung des Gesellschafters der S.C. Land Service & Topo S.R.L., DJD Partners Trust reg. wo er für seine Tätigkeit ein Gehalt bezieht. Dadurch dass genannte Organmitglieder der AIR teilweise auch Organfunktionen in den Leistungen empfangenden Beteiligungsunternehmen haben und andererseits Organfunktionen direkt in der S.C. Land Service & Topo S.R.L. bzw. in deren Gesellschaftern, vertreten die genannten Personen direkt oder indirekt die Interessen beider Seiten von Geschäften, die im Einzelfall aufgrund der geschäftlichen Beziehung in Konflikt stehen können. Zudem bestehen zwischen der S.C. ASI TOPO S.R.L. (Servicegesellschaft) und sämtlichen landhaltenden Tochtergesellschaften der AIR sowie den landhaltenden Tochtergesellschaften der Agroinvest Servicerahmenverträge über die Erbringung von verschiedenen Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Flächenerwerb. Die nach Bedarf erbrachten Dienstleistungen werden von der S.C. ASI TOPO S.R.L. an den jeweiligen Servicenehmer mit Preisen zwischen EUR 50,00 und EUR 100,00 je Hektar bzw. individuell zu vereinbarenden Gebühren in Rechnung gestellt. Da die S.C. ASI Topo S.R.L. eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der S.C. Land Service & Topo S.R.L. ist, schüttet sie ihre Gewinne an letzte Gesellschaft aus für welche das vorstehend Gesagte hinsichtlich der mittelbaren Organstellung von Personen und damit aufgrund der geschäftlichen Beziehung im Einzelfall möglichen Interessenkonflikten kommen kann. Weder die AIR noch die Beteiligungsunternehmen haben dem Vorstand oder den Aufsichtsratsmitglieder der AIR Kredite gewährt. Neben ihrer Funktion als Organmitglieder stehen oder standen der Vorstand oder die Aufsichtsratsmitglieder in keiner sonstigen Rechtsbeziehung zur AIR oder den Beteiligungsunternehmen. Es - 81 - bestehen keine Dienstleistungsverträge zwischen der AIR oder Beteiligungsunternehmen einerseits und dem Vorstand oder einem oder mehreren Aufsichtsratsmitgliedern andererseits, die Vergünstigungen im Falle der Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses vorsehen. Verwandtschaftliche Beziehungen zwischen einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern einerseits und dem Vorstand andererseits bestehen nicht, ebenso wenig wie zwischen Aufsichtsratsmitgliedern. AIR hat keine Rückstellungen für Pensions- oder Rentenzahlungen gebildet. 8.5. Ergänzende Informationen Während der letzten fünf Jahre sind hinsichtlich der unter den Ziffern 8.2 und 8.3 genannten Personen weder Schuldsprüche in Bezug auf betrügerische Straftaten ergangen, noch wurden von Seiten der gesetzlichen Behörden oder der Regulierungsbehörden (einschließlich bestimmter Berufsverbände) öffentliche Anschuldigungen erhoben und/oder Sanktionen verhängt. Die unter Ziffer 9.2 und 9.3 genannten Personen wurden während der letzten fünf Jahre auch nicht von einem Gericht für die Mitgliedschaft in einem Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgan eines Emittenten oder für die Tätigkeit im Management oder die Führung der Geschäfte eines Emittenten als untauglich angesehen. Die folgenden Organmitglieder der AIR sind bzw. waren wie nachfolgend dargestellt an Liquidationen von Gesellschaften beteiligt, in denen sie Organfunktionen innehalten bzw. hielten: Herr Theodor Häni, Vorstand der AIR, ist Präsident des Verwaltungsrates der Art Alliance Holding AG, Zug, Schweiz, die sich derzeit in Liquidation befindet. Art Alliance Holding AG wurde ursprünglich als internationaler Verbund der Kunsttransporte gegründet. Die Gesellschaft wird liquidiert, da der geplante Verbund nicht zustande kam und die Gesellschaft nicht mehr benötigt wird. Zudem ist Herr Häni Gesellschafter der ASI Nature GmbH, Offenbach am Main, Deutschland, die sich derzeit in Liquidation befindet. ASI Nature GmbH war eine Vertriebsgesellschaft für landwirtschaftliche Produkte, die aufgrund struktureller Anpassungen nicht mehr gebraucht und daher liquidiert wurde. Zudem ist das Aufsichtsratsmitglied Rolf Pfründer derzeit Liquidator der Art Alliance Holding AG, Zug, Schweiz sowie der Eurata AG, Ebikon, Schweiz. Zudem war Herr Pfründer in den letzten fünf Jahren Verwaltungsratsmitglied der Ferrovit AG, Schweiz. Der Hintergrund der Liquidation der Art Alliance Holding AG wurde bereits dargestellt. Die Eurata AG war ein sogenanntes Special Purpose Vehicle, d.h. eine Zweckgesellschaft, welches nicht mehr gebraucht und aus diesem Grund liquidiert wurde. Diese Liegenschaften wurden verkauft weshalb die Gesellschaft liquidiert wurde. Die Ferrovit AG besaß Patente für die Tierfutterherstellung und war im Verkauf derartiger Produkte tätig. Mangels Interesse und fehlendem Personal entschied man sich das Geschäft einzustellen und die Gesellschaft zu liquidieren. - 82 - 8.6. Hauptversammlung Die Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre, die durch den Vorstand einberufen wird. In den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen wird sie auch durch den Aufsichtsrat einberufen. Die Hauptversammlung muss mindestens dreißig Tage vor dem Tag der Versammlung einberufen werden, wobei der Tag der Einberufung nicht mitzurechnen ist. Die Einberufung erfolgt durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Nach der Satzung der Agrar Invest Romania AG findet die Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft, an einem deutschen Börsenplatz oder in einer deutschen Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern statt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme, ohne dass etwaige Beschränkungen des Stimmrechts bestehen. Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Die Erteilung von Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institution oder Person erteilt werden, der Widerruf dieser Vollmachten und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen dabei der Textform (§ 126b BGB). Die Einzelheiten für die Erteilung der Vollmacht und der Übermittlung des Nachweises werden zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht. Beschlüsse werden, sofern nicht zwingende Vorschriften entgegenstehen, in der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst und, sofern das Aktiengesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Nach einer Satzungsregelung bedürfen Beschlüsse der Hauptversammlung über die Auflösung der Gesellschaft, über die Verschmelzung mit einer anderen Gesellschaft, über eine Gewinnabführung oder über eine Änderung der Satzung einer drei Viertel Mehrheit des gesamten stimmberechtigten Grundkapitals der Gesellschaft. Die Hauptversammlung wird im Regelfall einmal jährlich einberufen (ordentliche Hauptversammlung), Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres statt. Sofern das Wohl der Gesellschaft es erfordert oder nach Gesetz oder Satzung eine Beschlussfassung der Hauptversammlung erforderlich ist, hat der Vorstand oder der Aufsichtsrat eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Aktionäre, die zusammen mindestens 20% des Grundkapitals halten, können ebenfalls die Einberufung einer Hauptversammlung vom Vorstand verlangen. Das Verlangen hat schriftlich zu erfolgen und muss den Zweck und die Gründe der Einberufung enthalten. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten. Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Gericht die Aktionäre, die das Verlangen gestellt haben, ermächtigen, die Hauptversammlung einzuberufen oder den Gegenstand bekanntzumachen. Zugleich kann das Gericht den Vorsitzenden der Versammlung bestimmen. Auf die Ermächtigung muss bei der Einberufung oder Bekanntmachung hingewiesen werden. Die Anmeldung zur Hauptversammlung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens am siebten Tag vor der Versammlung zugehen. Der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist gemäß der Satzung durch einen in Textform gemäß § 126b BGB erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut nachzuweisen. Dieser Nachweis kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen, hat sich auf den - 83 - Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen. Die Einberufung kann eine kürzere in Tagen zu bemessende Frist vorsehen. Grundsätzlich sind Fristen, die vom Tag der Hauptversammlung zurückzurechnen sind, jeweils vom nicht mitzählenden Tage der Versammlung zurückzurechnen; fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen am Sitz der Gesellschaft gesetzlich anerkannten Feiertag oder einen Sonnabend, so kommt eine Verlegung des Fristendes nicht in Betracht. Weder das deutsche Recht noch die Satzung der Gesellschaft beschränken das Recht nicht in Deutschland ansässiger oder ausländischer Inhaber von Aktien, die Aktien zu halten oder die mit ihnen verbundenen Stimmrechte auszuüben. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats, oder ein anderes von ihm bestimmtes Aufsichtsratsmitglied. Sind weder Vorsitzende des Aufsichtsrats noch ein von ihm herfür bestimmtes Aufsichtsratsmitglied anwesend, so wird der Versammlungsleiter durch den Aufsichtsrat gewählt. Der Versammlungsleiter leitet die Hauptversammlung; er bestimmt die Reihenfolge, in der die Gegenstände der Tagesordnung verhandelt werden, und die Art und Reihenfolge der Abstimmung. Er kann die Reihenfolge der Redebeiträge bestimmen und das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken sowie Näheres dazu bestimmen. 9. Bezüge und Vergünstigungen 9.1. Vorstand Der Vorstand erhält keine Vergütung oder sonstige Kompensation für seine Tätigkeit. Es besteht derzeit kein Anstellungsvertrag zwischen der Gesellschaft und dem Vorstand. Der Vorstand erhält auch keine Vergünstigungen bei Beendigung seines Amtes. Er erhält Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten für seine Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen, den Hauptversammlungen sowie für die Ausübung seiner operativen Tätigkeiten von der Gesellschaft erstattet. 9.2. Aufsichtsrat Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten keine Vergütung für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat der Gesellschaft. Zwischen keinem der Aufsichtsratsmitglieder und der Gesellschaft besteht ein Anstellungsvertrag. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten keine Vergünstigungen bei Beendigung ihres Amtes. Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten im Zusammenhang mit der Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen oder Hauptversammlungen erhalten die Aufsichtsratsmitglieder erstattet. 9.3. Pensionsverpflichtungen Für die Agrar Invest Romania AG bestehen keine Verpflichtungen aus Pensions- oder Rentenzusagen oder ähnlichen Zusagen gegenüber Organen der Gesellschaft. Von der Gesellschaft wurden dementsprechend auch keine Rückstellungen für Pensions-, Renten- oder ähnlichen Zusagen gemacht. - 84 - 10. Beschäftigte Die Gesellschaft hat seit ihrer Gründung bis zum Datum des Prospektes neben den Organmitgliedern keine weiteren Mitarbeiter beschäftigt. 11. Aktionärsstruktur 11.1. Übersicht über die Aktionärsstruktur Nach Kenntnis der Gesellschaft gibt es keinen Großaktionär, der am Grundkapital der Agrar Invest Romania AG beteiligt ist. Alle Aktien der Gesellschaft sind in Streubesitz. 11.2. Stimmrechte der Aktionäre Jede Aktie der Agrar Invest Romania AG gewährt eine Stimme. Unterschiedliche Stimmrechte für einzelne Aktien existieren bei der Gesellschaft nicht. 11.3. Beherrschungsverhältnis Nach Kenntnis der Gesellschaft hält kein Aktionär der Agrar Invest Romania AG eine Anzahl von Aktien, die ihm wiederum Stimmrechte vermitteln, die für bestimmte Beschlussfassungen in der Hauptversammlung der Gesellschaft ausreichend sind oder ihm die Möglichkeit einräumen, bestimmte Beschlussfassungen zu verhindern. Nach Kenntnis der Gesellschaft hat daher kein Aktionär einen beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft. 11.4. Zukünftige Veränderung der Kontrollverhältnisse Vereinbarungen, die zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Veränderung bei der Kontrolle der Agrar Invest Romania AG führen können, sind der Gesellschaft nicht bekannt. 12. Geschäfte mit verbundenen Parteien Mit Stand zum Prospektdatum hat die AIR mit ihren Tochtergesellschaften die im Folgenden zusammenfassend dargestellten Darlehensverträge geschlossen. Grundsätzlich sind die von AIR an ihre Tochtergesellschaften zur Verfügung gestellten Darlehen nicht besichert. Die Agrar Invest Romania AG hat mit ihrer Tochtergesellschaft Agro Primula zum Prospektdatum acht Darlehnsverträge geschlossen, nach denen sie Agro Primula insgesamt EUR 1.907.343,00 darlehensweise zur Verfügung gestellt hat. Agro Primula Services hat aufgrund von sechs geschlossenen Darlehensverträgen von AIR als Darlehensgeberin Darlehen in Höhe von insgesamt EUR 600.000,00 zur Verfügung gestellt bekommen. Alsace hat von AIR aufgrund von zehn mit AIR geschlossenen Darlehensverträgen Darlehen in Höhe von insgesamt EUR 1.200.000,00 erhalten. Zarand hat von AIR aufgrund von zwei mit AIR geschlossenen Darlehensverträgen Darlehen in Höhe von insgesamt EUR 1.897.298,35 erhalten. - 85 - Die jeweils gewährten Gesamtdarlehensvolumen stellen gleichzeitig zum Prospektdatum auch die jeweils noch ausstehenden Gesamtdarlehensvolumen dar. 13. Angaben zum Kapital 13.1. Grundkapital und Aktien Das Grundkapital der Agrar Invest Romania AG beträgt EUR 19.181.527,00 und ist eingeteilt in 19.181.527 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennwert (Stückaktien). Jeder Aktie kommt derzeit ein anteiliger Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie zu. Sämtliche der ausgegebenen 19.181.527 Aktien sind voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme, Beschränkungen des Stimmrechts bestehen nicht. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft wird das verbleibende Vermögen der Gesellschaft nach Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten nach Anteilen am Grundkapital auf ihre Aktien verteilt. Die Form der Aktienurkunden setzt der Vorstand fest. Die Gesellschaft kann die Aktien ganz oder teilweise in Aktienurkunden zusammenfassen, die eine Mehrheit von Aktienverbriefen. Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist ausgeschlossen. Die Aktien werden als Globalurkunde verbrieft bei der Clearstream Banking Aktiengesellschaft, Eschborn, zentral verwahrt. An der Globalurkunde stehen den Inhabern der Aktien Miteigentumsanteile zu. Die Aktien der Agrar Invest Romania AG waren vom 3. August 2011 bis zum 15. Dezember 2012 zum Handel am Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Nachdem das First Quotation Board des Open Markets der Frankfurter Wertpapierbörse zum 15. Dezember 2012 geschlossen wurde, sind die Aktien der Agrar Invest Romania AG seit dem 17. Dezember 2012 vorläufig zum Handel im Freiverkehr an der Börse Düsseldorf zugelassen. 13.2. Entwicklung des Grundkapitals Bei Gründung der Gesellschaft am 12. Mai 2010 betrug das Grundkapital EUR 50.000,00, eingeteilt in 50.000 Inhaberaktien. Die Gesellschaft wurde am 5. Juli 2010 in das Handelsregister eingetragen. In der außerordentlichen Hauptversammlung der AIR vom 27. Januar 2011 zeigte der Vorstand gemäß § 92 Abs. 1 AktG an, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft eingetreten war. Die Hauptversammlung nahm diese Anzeige zur Kenntnis und verwies auf die planmäßigen Anlaufkosten, den anstehenden Beginn der operativen Tätigkeit und die geplante Kapitalerhöhung der Gesellschaft. Die von der Hauptversammlung am 17. Juni 2011 beschlossene Kapitalerhöhung in Höhe von bis zu EUR 15.050.000,00 wurde in Höhe von EUR 11.954.977,00 gezeichnet. Die Kapitalerhöhung ist voll einbezahlt und wurde am 22. Juli 2011 in Handelsregister eingetragen. Hierdurch wurde das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 12.004.977,00 erhöht, eingeteilt in 12.004.977 Inhaberaktien. Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 10. Juli 2012 die Erhöhung des Grundkapitals auf bis zu EUR 24.009.954 beschlossen. Die Kapitalerhöhung wurde in Höhe von EUR 7.176.550,00 durchgeführt und am 28. August 2012 ins Handelsregister eingetragen. Hierdurch wurde das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 19.181.527,00 erhöht, eingeteilt in 19.181.527 Inhaberaktien. Dies ist auch die Höhe des Grundkapitals zum Prospektdatum. - 86 - 13.3. Eigene Aktien Die Agrar Invest Romania AG hält derzeit keine eigenen Aktien. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. März 2013 wurde der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 26. März 2018 Aktien der Gesellschaft, gleich welcher Gattung, Umfang von bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung – oder falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der Erwerb kann sich auf Aktien nur einer Gattung beschränken. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands (i) über die Börse oder (ii) mittels eines öffentlichen Kaufangebots. Soweit der Erwerb über die Börse erfolgt, darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse im Xetra-Handel, hilfsweise der Schlusskurse der Liste der Historischen Kurse der Börse Düsseldorf (oder eines vergleichbaren Nachfolgesystems) der letzten 30 Tage von Aktien gleicher Gattung vor dem Tag des Erwerbs um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Soweit der Erwerb mittels eines öffentlichen Kaufangebots erfolgt, darf der von der Gesellschaft angebotene und gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse im XetraHandel, hilfsweise der Schlusskurse der Liste der Historischen Kurse der Börse Düsseldorf (oder eines vergleichbaren Nachfolgesystems) der letzten 30 Tage von Aktien gleicher Gattung vor dem Tag des Erwerbs um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Sofern das Kaufangebot überzeichnet ist, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der Beteiligungen der andienenden Aktionäre zueinander (Beteiligungsquoten) oder nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen. Darüber hinaus kann zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien kaufmännisch gerundet werden. Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden Teil des Grundkapitals herabzusetzen und die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung durch die Einziehung zu ändern. Der Vorstand kann abweichend davon bestimmen, dass die Aktien im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrages der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, eigene Aktien an Dritte im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Anteilen an Unternehmen zu übertragen. Dabei ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Zudem ist der Vorstand ermächtigt, eigene Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern, sofern die Veräußerung gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Dabei ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Diese Ermächtigung ist beschränkt auf die Veräußerung von Aktien, auf die insgesamt ein anteiliger Betrag von höchstens 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals entfällt. - 87 - Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die (1) während der Laufzeit dieser Ermächtigung im Rahmen einer Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes ausgegeben wurden oder die (2) zur Bedienung von Options- oder Wandelanleihen mit Options- oder Wandlungsrecht oder einer Options- oder Wandlungspflicht auszugeben sind, sofern die Options- oder Wandelanleihen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes ausgegeben wurden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, eigene Aktien zur Erfüllung von Verpflichtungen der Gesellschaft aus zukünftigen Belegschaftsaktienprogrammen zu verwenden, indem die eigenen Aktien unter diesen Belegschaftsaktienprogrammbezugsberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Erwerb angeboten oder übertragen werden. Dabei ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Die vorstehend dargestellten Ermächtigungen zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien können ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam durch die Gesellschaft oder für ihre Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. 13.4. Genehmigtes Kapital Von der vormals bestehende Ermächtigung des Vorstandes der Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Juni 2011, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 8. August 2016 gegen Bareinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 5.000.000,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden konnte (Genehmigtes Kapital 2011/I), hat der Vorstand keinen Gebrauch gemacht, bevor das Genehmigte Kapital 2011/I durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juli 2012 wieder aufgehoben wurde. Der Vorstand der Agrar Invest Romania AG ist nach § 4a) - Genehmigtes Kapital der aktuellen Satzung der Gesellschaft ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 27. August 2017 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 9.500.000,00 gegen Sach- oder Bareinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/I). Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Die Aktien können auch von Kreditinstituten oder anderen die Voraussetzungen des § 186 Abs.5 AktG erfüllenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ebenfalls ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um neue Aktien der Gesellschaft gegen Bareinlagen zu einem Preis auszugeben, der den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet; diese Ermächtigung gilt mit der Maßgabe, dass die danach ausgegebenen Aktien zusammen mit Aktien der Gesellschaft, die aufgrund einer im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung geltenden Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien beziehungsweise einer an deren Stelle tretenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechtes gemäß § 186 Abs. 3 S. 4 AktG veräußert wurden, und mit Aktien der Gesellschaft, die während der Laufzeit dieser - 88 - Ermächtigung aufgrund von zum Zeitpunkt der Veräußerung unter sinngemäßer Anwendung des § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegebenen Wandlungs- oder Optionsrechten ausgegeben wurden oder noch ausgegeben werden können, weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausübung insgesamt 10% des Grundkapitals überschreiten dürfen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren Inhalt der Aktienrechte, die Bedingungen der Aktienausgabe sowie die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung zu ändern, soweit von der Ermächtigung der Kapitalerhöhung Gebrach gemacht beziehungsweise die Ermächtigung gegenstandslos ist. 13.5. Allgemeine Bestimmungen zur Erhöhung des Grundkapitals 13.5.1. Reguläre Kapitalerhöhung Nach dem Aktiengesetz kann das Grundkapital einer Aktiengesellschaft durch einen Beschluss der Hauptversammlung erhöht werden, der mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst wird, soweit nicht die Satzung der Aktiengesellschaft andere Mehrheitserfordernisse festlegt. 13.5.2. Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital Darüber hinaus kann die Hauptversammlung ein genehmigtes Kapital schaffen. Die Schaffung von genehmigtem Kapital erfordert einen Beschluss mit einer Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, durch den der Vorstand ermächtigt wird, innerhalb eines Zeitraumes von nicht mehr als fünf Jahren Aktien bis zu einem bestimmten Betrag auszugeben. Der Nennbetrag des genehmigten Kapitals darf die Hälfte des Grundkapitals, das zur Zeit der Ermächtigung vorhanden ist, nicht übersteigen. 13.5.3. Kapitalerhöhung aus bedingtem Kapital Weiterhin kann die Hauptversammlung zum Zwecke der Aktienausgabe an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen oder sonstigen Wertpapieren, die ein Bezugsrecht einräumen, von Aktien, die als Gegenleistung bei einem Zusammenschluss mit einem anderen Unternehmen dienen, oder von Aktien, die Führungskräften und Arbeitnehmern im Wege der Gewährung von Bezugsrechten angeboten wurden, ein bedingtes Kapital schaffen. Hierzu ist jeweils ein Beschluss mit einer Mehrheit von drei Vierteln des vertretenen Grundkapitals erforderlich. 13.6. Allgemeine Bestimmungen zu Bezugsrechten Jedem Aktionär stehen nach dem AktG grundsätzlich Bezugsrechte auf die im Rahmen einer Kapitalerhöhung neu auszugebenden Aktien sowie auf auszugebende Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen zu. Bezugsrechte sind grundsätzlich frei übertragbar. Während eines festgelegten Zeitraumes vor Ablauf der Bezugsfrist kann ein Handel der Bezugsrechte an den deutschen Wertpapierbörsen stattfinden. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, einen solchen Handel zu organisieren, und steht auch nicht dafür ein, dass ein solcher Handel stattfindet. Während der Ausübungsfrist nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen und führen zum Verlust des Bezugsanspruchs. Die Gesellschaft kann frei über die nicht bezogenen Aktien, Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen, Genussrechte oder - 89 - Gewinnschuldverschreibungen verfügen, indem diese Dritten angeboten werden; das Angebot darf jedoch nicht zu günstigeren Konditionen als das Angebot an die Aktionäre erfolgen. Die Hauptversammlung kann durch Beschluss, der der Mehrheit der abgegebenen Stimmen und gleichzeitig einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals bedarf, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen. Für einen Bezugsrechtsausschluss ist ein Bericht des Vorstands erforderlich, in dem zur Begründung des Bezugsrechtsausschlusses dargelegt werden muss, dass das Interesse der Gesellschaft auf Ausschluss des Bezugsrechtes das Interesse der Aktionäre an der Einräumung des Bezugsrechtes überwiegt. Ein Ausschluss des Bezugsrechtes im Falle der Ausgabe neuer Aktien ist insbesondere zulässig, wenn die Gesellschaft das Kapital gegen Bareinlagen erhöht, der Betrag der Kapitalerhöhung 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Das Bezugsrecht dient dazu, dem Aktionär die Aufrechterhaltung seiner bisherigen prozentualen Beteiligung am Grundkapital zu ermöglichen und seine Stimmkraft zu erhalten (Verwässerungsschutz). Wird das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen, so ist stets die Schranke des § 255 Abs. 2 AktG zu beachten, das heißt der festgesetzte Ausgabebetrag der neuen Aktien darf nicht "unangemessen niedrig“ sein. Die neuen Aktien dürfen nur zu einem Kurs ausgegeben werden, der den Verlust der mitgliedschaftlichen Vermögenssubstanz des vom Bezugsrecht ausgeschlossenen Aktionärs vollständig kompensiert. Dabei muss sich der Ausgabebetrag der neuen Aktien stets am wirklichen Wert der Aktiengesellschaft orientieren. Bei einer bedingten Kapitalerhöhung ist ein allgemeines Bezugsrecht der Aktionäre kraft Natur der Sache ausgeschlossen. Zum Schutz der Aktionäre darf der Nennbetrag des bedingten Kapitals ohne Rücksicht auf den Verwendungszweck die Hälfte, in bestimmten Fällen 10 %, des Grundkapitals nicht übersteigen. Dient das bedingte Kapital der Gewährung von Bezugsrechten an einen bestimmten Adressatenkreis, darf der Nennbetrag 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen. 13.7. Anzeigepflichten für Anteilsbesitz Die Agrar Invest Romania AG unterliegt als im Freiverkehr notierte Gesellschaft nicht den Bestimmungen über Mitteilungspflichten nach dem WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) und dem WpÜG (Wertpapiererwerbsund Übernahmegesetz). Gemäß den Vorschriften des Aktiengesetzes muss ein Unternehmen jedoch der Gesellschaft mitteilen, wenn sein Anteil am Gesellschaftskapital 25% bzw. am Kapital oder den Stimmrechten 50% über- oder unterschreitet. Diese Mitteilung ist unverzüglich in den Gesellschaftsblättern zu veröffentlichen. Das Aktiengesetz enthält verschiedene Regelungen, wonach Stimmrechte bzw. Kapitalbeteiligungen aus im Eigentum von Dritten stehenden Aktien, den jeweiligen Aktionären zugerechnet werden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die tatsächlich den Aktienbesitz kontrollierenden Unternehmen die Stimmrechtsmitteilung durchführen. Solange der Aktionär seiner Mitteilungspflicht nicht nachkommt, kann er die Rechte aus seinen Aktien nicht ausüben. Nach Kenntnis der Gesellschaft erreicht keiner ihrer Aktionäre derzeit einen Anteil am Grundkapital von 25%. Der Gesellschaft liegt auch keine Mitteilung eines Aktionärs hinsichtlich einer Schwellenerreichung vor. - 90 - 14. Angaben zu den Finanzinformationen 14.1. Ausgewählte historische Finanzinformationen Nachfolgende Übersicht enthält ausgewählte historische Finanzinformationen der Agrar Invest Romania AG auf Grundlage der geprüften Einzelabschlüsse (HGB) der Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2011 sowie zum 31. Dezember 2012: 31.12.2011 in EUR 31.12.2012 in EUR Anteile an verbundenen Unternehmen 1.551.914,99 4.205.972,23 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.307.343,00 4.954.641,35 Beteiligungen 2.583.780,00 5.168.563,75 168.000,00 0,00 1.500.000,00 1.600.400,80 10.427,16 0,00 470.560,93 833.264,82 4.363.949,67 3.161.564,59 0,00 70.416,00 Bilanzsumme 11.955.975,75 19.994.823,54 Grundkapital 12.004.977,00 19.181.527,00 0 789.420,50 -52.220,04 -139.927,28 11.865.049,72 19.873.297,08 Rückstellungen 67.454,03 110.498,28 Verbindlichkeiten 23.472,00 11.028,18 5.000,00 6.000,00 -7.620,25 0,00 -131.897,79 -291.536,94 46.810,80 381.424,90 0 -53.611,10 -87.707,24 42.276,86 Wertpapiere des Anlagevermögens Sonstige Ausleihungen Forderungen gegen verbundene Unternehmen Sonstige Vermögensgegenstände Guthaben bei Kreditinstituten Rechnungsabgrenzungsposten Kapitalrücklage Verlustvortrag Eigenkapital sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand sonstige betriebliche Aufwendungen sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Jahresüberschuss/-fehlbetrag 14.2. Finanzlage der Agrar Invest Romania AG Die folgende beschreibende Darstellung der Finanzlage der Emittentin bezieht sich auf die in Ziffer 14.1 enthaltene tabellarische Darstellung der ausgewählten historischen Finanzinformationen und ist im Zusammenhang mit dieser zu lesen. Die einzelnen Daten der nachfolgenden erläuternden Darstellung entstammen der Buchhaltung der AIR und sind daher ungeprüft. - 91 - Der Anstieg der Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 2.654.057,24 resultiert aus Kapitalerhöhungen bei der S.C. Agro Primula S.R.L. in Höhe von EUR 250.000,00 (entspricht 1.116.550 Lei bei einem verwendeten Umrechnungskurs von 4,4662 Lei/EUR am 25. Mai 2012; Gesellschafterbeschluss vom 25. Mai 2012) und EUR 1.550.000,00 (entspricht 7.032.350 Lei bei einem verwendeten Umrechnungskurs von 4,5370 Lei/EUR am 30. Oktober 2012; Gesellschafterbeschluss vom 30. Oktober 2012), bei der S.C. Zarand Estate S.R.L. in Höhe von EUR 602.701,65 (entspricht 2.623.500 Lei bei einem verwendeten Umrechnungskurs von 4,3529 Lei/EUR; Gesellschafterbeschluss vom 20. März 2012) und bei der S.C. Agro Primula Services S.R.L in Höhe von EUR 250.201,41 (entspricht 1.111.770 Lei bei einem verwendeten Umrechnungskurs von 4,4435 Lei/EUR am 17. Mai 2012; Gesellschafterbeschluss vom 10. Juni 2012). Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen erhöhten sich um EUR 3.647.298,35 aufgrund von neuen Darlehen: · S.C. Agro Primula S.R.L. um EUR 700.000,00 (Darlehensvertrag vom 1. März 2012), EUR 450.000,00 (Darlehensvertrag vom 2. April 2012), EUR 300.000,00 (Darlehensvertrag vom 15. Juli 2012) EUR 400.000,00 (Darlehensvertrag vom 31. August 2012), EUR 200.000,00 (Darlehensvertrag vom 9. November 2012), EUR 200.000,00 (Darlehensvertrag vom 3. Dezember 2012) und EUR 100.000,00 (Darlehensvertrag vom 17. Dezember 2012). Von diesen Ausleihungen wurden EUR 1.550.000,00 für die oben beschriebene Kapitalerhöhung der Gesellschaft verwendet. · S.C. Zarand Estate S.R.L. um EUR 1.697.298,35 (Darlehensvertrag vom 20. März 2012). · S.C. Alsace Land Service S.R.L. um EUR 100.000,00 (Darlehensvertrag vom 28. Februar 2012), EUR 100.000,00 (Darlehensvertrag vom 11. April 2012), EUR 100.000,00 (Darlehensvertrag vom 31. Mai 2012), EUR 100.000,00 (Darlehensvertrag vom 14. August 2012), EUR 150.000,00 (Darlehensvertrag vom 4. September 2012), EUR 100.000,00 (Darlehensvertrag vom 23. Oktober 2012) und EUR 100.000,00 (Darlehensvertrag vom 7. Dezember 2012). · S.C. Agro Primula Services um EUR 200.000 (Darlehensvertrag vom 28. Februar 2012), EUR 50.000 (Darlehensvertrag vom 30. Mai 2012), EUR 50.000 (Darlehensvertrag vom 25. Juni 2012) und EUR 100.000,00 vom 17. Dezember 2012. Der Anstieg der Beteiligungen resultiert aus dem Kauf von Anteilen der Agroinvest Romania Ltd. in Höhe von EUR 2.585.783,75 in 2012. Die Wertpapiere des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2011 betrafen 1.500 Anteile an der Agroinvest PLUS Ltd. in Höhe von EUR 168.000,00 und wurden im Geschäftsjahr 2012 vollständig veräußert. Der Anstieg der sonstigen Ausleihungen um EUR 100.400,80 resultiert aus einem im Geschäftsjahr 2012 neu gewährten Darlehen in Höhe von EUR 122.000,00 an die S.C. Agrofarm Valea Muresului S.R.L. (Darlehensvertrag vom 9. Januar 2012), wovon zum 31. Dezember 2012 bereits EUR 21.599,20 getilgt waren. Der Saldo von EUR 1.600.400,80 zum 31. Dezember 2012 beinhaltet zudem das Darlehen an die ASI Specialties Inc. in Höhe von EUR 1.500.000,00 (Darlehensvertrag vom 16. Dezember 2011), das bereits zum 31. Dezember 2011 bestand. - 92 - Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen zum 31. Dezember 2011 betrafen im Wesentlichen Zinsforderungen für die Ausgereichten Darlehen gegenüber der S.C. Alsace Land Service S.R.L., der S.C. Zarand Estate S.R.L., der S.C. Agro Priumula S.R.L. und der S.C. Agro Priumula Services S.R.L.. Die Darlehenszinsen für das Geschäftsjahr 2012 waren am 31. Dezember 2012 bereits bezahlt, weswegen keine Forderung gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen ist. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind um EUR 354.857,49 gestiegen. Dies resultiert zum einen aus den Zinsforderungen aus dem Darlehen an die ASI Specialties Inc. in Höhe von EUR 56.250,00 zum 31. Dezember 2012. Für das Geschäftsjahr 2011 waren nur EUR 937,50 an Zinsforderungen aufgrund des späten Abschlusses des Darlehensvertrages am 16. Dezember 2011 und der damit im Zusammenhang stehenden Auszahlung am 28. Dezember 2011 offen. Darüber hinaus wurde das Darlehensvolumen gegenüber der S.C. Alsace Farm S.R.L. vom 31. Dezember 2011 in Höhe von EUR 450.000,00 (Darlehensvertrag vom 24. August 2011) um weitere EUR 300.000,00 (Darlehensvertrag vom 28. Dezember 2012) erhöht. Gegenläufig wirkten hier Tilgungen im Geschäftsjahr 2012 auf den Darlehensbetrag von EUR 450.000,00 in Höhe von EUR 230.150,00. Zudem wurde mit Darlehensvertrag vom 17. Dezember 2012 ein neues Darlehen in Höhe von EUR 215.000 an GHP Arbitrium Organic Invest Ltd., Gibraltar, ausgegeben. Die Veränderungen der Guthaben bei Kreditinstituten kann der Kapitalflussrechnung 2012 und deren Erläuterungen entnommen werden. Die Zunahme des Rechnungsabgrenzungspostens um EUR 70.416,00 resultiert aus abgegrenzten Aufwendungen für Finders Fees für GHP Arbitrium AG und DJD Partners Trust reg. zum Stichtag 31. Dezember 2012. AIR hat mit Datum vom 22. Juni 2011 mit der DJD Partners Trust reg. und GHP Arbitrium AG einen Vermittlungs- und Betreuungsvertrag geschlossen, wonach DJD und GHPA AIR aktiv bei der Kapitalbeschaffung im Zusammenhang mit der an der Hauptversammlung vom 17. Juni 2011 beschlossenen Kapitalerhöhung unterstützt. DJD und GHPA werden für die unter aufgeführte Kapitalbeschaffung mit einer einmaligen Provision von 0,2% entschädigt. Der gesamte Entschädigungsanspruch aus diesem Vertrag beträgt also 1% und berechnet sich auf dem in der Kapitalerhöhung von 2011 durch DJD und GHPA eingebrachten Kapital. Die Entschädigung von total EUR 117.360,00 wurde im Januar 2012 für die gesamte Vertragsdauer (2011-2015) auf einmal ausbezahlt und wird gemäß Vertrag mit 0.2%p.a. bei AIR als Fremdleistungen ausgewiesen. Der Rechnungsabgrenzungsposten von EUR 70.416,00 entspricht dem Entschädigungsanspruch für die Periode 2013-2015. In der ordentlichen Hauptversammlung der Agrar Invest Romania AG, Traunreut, vom 10. Juli 2012 wurde die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu EUR 12.004.077,00 beschlossen. Der Anstieg des gezeichneten Kapitals um EUR 7.176.550,00 resultiert aus diesem Beschluss und wurde im Rahmen der Aufsichtsratssitzung vom 6. August 2012 als durchgeführt festgestellt. Der Anstieg der Kapitalrücklage um EUR 789.420,50 resultiert aus der oben beschriebenen Kapitalerhöhung. Das Aufgeld in Höhe von EUR 789.420,50 wurde in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB eingestellt. Die Veränderung des Verlustvortrages um EUR 87.707,24 begründet sich auf den in der Aufsichtsratssitzung vom 14. Juni 2012 (Telefonkonferenz) beschlossenen Vortrag des Jahresfehlbetrages 2011 von EUR 87.707,24 auf neue Rechnung. - 93 - Die Zunahme der Rückstellungen um EUR 43.044,24 resultiert im Wesentlichen einer zurückstellten Management Fee der Agricultural Land + Management (AL+M, heute AGRARINVEST AG) für das zweite Halbjahr 2012 in Höhe EUR 95.998,28. Gegenläufig wirkten Rückstellungsauflösungen in Höhe EUR 50.000,00. aus AG von von Der Rückgang der Verbindlichkeiten um EUR 12.443,82 liegt im Wesentlichen an Zahlungen der Gesellschaft an GHP Arbitrium AG und DJD Partners Trust reg. begründet. Gegenläufig wirkten neue Verbindlichkeiten gegenüber der Börse Düsseldorf in Höhe von EUR 7.500,00. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten für das Geschäftsjahr 2011 Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von EUR 5.000,00. Für das Geschäftsjahr 2012 sind Erlöse aus dem Abgang von Anlagevermögen in Höhe von EUR 6.000,00 enthalten. Der Materialaufwand beinhaltet für das Geschäftsjahr 2011 nicht abziehbare Vorsteuer in Höhe von EUR 7.620,25. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verzeichnen einen Anstieg um EUR 159.639,15. Wesentliche Ursache hierfür waren erhöhte Aufwendungen für Fremdleistungen in Höhe von EUR 158.390,01. Während im Geschäftsjahr 2011 noch EUR 50.000,00 an Umlageaufwendungen für Verwaltungskosten 2011 der AL+M sowie von DJD Partners Trust reg. zurückgestellt wurden, beziffert sich der Betrag für das Geschäftsjahr 2012 auf EUR 161.775,46. Darüber hinaus sind im Geschäftsjahr 2012 zusätzliche Aufwendungen der Quirin Bank im Zusammenhang mit vorbereitenden Tätigkeiten für die Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 20.000,00 enthalten. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge verzeichnen einen Anstieg um EUR 326.767,70. Dieser begründet sich zum im Wesentlichen auf Darlehenszinsen für Ausleihungen an ASI Specialties Inc., British Virgin Islands, Tortola, in Höhe von EUR 105.937,50 sowie höheren Darlehenszinsen von Agro Primula SRL in Höhe von EUR 79.848,40, von S.C. Alsace Land Services SRL in Höhe von EUR 30.263,89 und von S.C. Zarand Estate SRL in Höhe von EUR 89.380,67. Die Zunahme der Zinserträge begründet sich zum einen auf niedrige Zinserträge in 2011 aufgrund zum Großteil erst zum Geschäftsjahresende 2011 abgeschlossene Darlehensverträge sowie im Geschäftsjahr 2012 deutliche Ausweitungen der Darlehensvolumina an die benannten Gesellschaften. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von EUR 53.611,10 im Geschäftsjahr 2012 betreffen im Wesentlichen Zinsen für ein von DJD Partners Trust reg. an Agrar Invest Romania AG gewährtes Darlehen, welches bereits 2012 voll an DJD Partners Trust reg. zurückgezahlt wurde. Wesentliche Investitionen des Geschäftsjahres 2011 betreffen Anschaffungskosten für verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 1.551.914,99, Anschaffungskosten für Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 1.307.343,00, Anschaffungskosten für Beteiligungen in Höhe von EUR 2.583.780 für eine Beteiligung sowie Anschaffungskosten für eine sonstige Ausleihung in Höhe von EUR 1.500.000,00. Wesentliche Investitionen des Geschäftsjahres 2012 betreffen die oben beschriebenen Kapitalerhöhungen im Bereich der Anteile an verbundenen - 94 - Unternehmen in Höhe von 2.652.903,06 sowie Ausgabe von Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 4.797.298,35, wobei hiervon EUR 1.550.000,00 für die oben beschriebene Kapitalerhöhung der Agro Priumula S.R.L. verwendet wurden. Darüber hinaus wurde in sonstige Ausleihungen (Finanzanlagevermögen) in Höhe von EUR 122.000,00 (Agrofarm Valea Muresului S.R.L.) und weitere Darlehen (Umlaufvermögen) in Höhe von EUR 300.000,00 (Alsace Farm S.R.L.) und EUR 215.000,00 (GHP Arbitrium Organic Invest Ltd.) investiert. Die Investitionen in Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind in folgender Tabelle nochmals in TEUR zusammengefasst. Die einzelnen Daten entstammen der Buchhaltung der Agrar Invest Romania AG und sind daher ungeprüft: Auszahlungen für Anteile an verbundenen Unternehmen: 2012 TEUR (ungeprüft) S.C. Zarand Estate S.R.L. 603 S.C. Agro Primula S.R.L. 1.800 S.C. Agro Primula Services S.R.L. 250 S.C. Alsace Land Service S.R.L. 1 Auszahlungen für Ausleihungen an verbundene Unternehmen: 2012 TEUR (ungeprüft) S.C. Agro Primula S.R.L. 800 S.C. Zarand Estate S.R.L. 1.697 S.C. Alsace Land Service S.R.L. 750 S.C. Agro Primula Services S.R.L. 400 Seit dem Ende des letzten Berichtszeitraums zum 31.12.2012, für den geprüfte Finanzinformationen veröffentlicht wurden, sind keine bedeutenden Veränderungen in der Finanzlage oder der Handelsposition der AIR Gruppe eingetreten. 14.3. Eigenkapitalausstattung der Agrar Invest Romania AG Die folgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung des Eigenkapitals der Agrar Invest Romania AG der Geschäftsjahre 2011 und 2012. Stichtag 31.12.2011 TEUR 31.12.2012 TEUR Eigenkapital 11.865 19.873 Gezeichnetes Kapital 12.005 19.182 0 789 Kapitalrücklage - 95 - Ergebnisvortrag -52 -140 Jahresergebnis -88 42 Die Erhöhung des Grundkapitals resultiert aus der Durchführung der durch die Hauptversammlung am 10. Juli 2012 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen durch die Ausgabe von bis zu 12.004.977 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zum Preis von EUR 1,11 je Aktie. Die Kapitalerhöhung wurde in Höhe von EUR 7.176.550,00 durchgeführt. Das Aufgeld in Höhe von EUR 789.420,50 wurde in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB eingestellt. 14.4. Erläuterung der Kapitalflussrechnung Die nachstehende Kapitalflussrechnung zeigt Mittelzufluss und –abfluss nach Art der Tätigkeit. Positive Beträge (+) bedeuten Mittelzufluss, negative Beträge (-) stehen für Mittelabfluss. Die Beträge sind in TEUR angegeben, weswegen es in Einzelfällen zu unwesentlichen Rundungen kommen kann. Die Daten wurden der Buchhaltung der Agrar Invest Romania entnommen und gelten daher als ungeprüft. Zeitraum 2011 (HGB) TEUR (ungeprüft) 2012 (HGB) TEUR (ungeprüft) -88 42 31 44 0 -6 -479 -422 23 -13 -513 -355 0 196 - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -7.111 -9.009 Cashflow aus der Investitionstätigkeit -7.111 -8.813 + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 11.955 7.966 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 11.955 7.966 Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe des Cashflows) 4.331 -1.202 + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 33 4.364 Laufende Geschäftstätigkeit Periodenergebnis + Zunahme der kurzfristigen Rückstellungen - Gewinn aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens - Zunahme der Forderungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind +/- Zunahme/ Abnahme der Verbindlichkeiten sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit Investitionstätigkeit + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens Finanzierungstätigkeit - 96 - Finanzmittelfonds am Ende der Periode (31.12.) 4.364 3.162 In der Kapitalflussrechnung wird für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 die Mittelherkunft und die Mittelverwendung der liquiden Mittel der Agrar Invest Romania AG dargestellt. Als Basis für die abgebildeten Zahlen der Kapitalflussrechnung dienen die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz der Gesellschaft. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung 2011 Laufende Geschäftstätigkeit Periodenergebnis Das Periodenergebnis ergibt sich aus dem Gewinn, der in den Gewinn- und Verlustrechnungen der Geschäftsjahre ausgewiesen ist. Zunahme der kurzfristigen Rückstellungen Die Zunahme der kurzfristigen Rückstellungen um TEUR 31 ermittelt sich aus der Veränderung der sonstigen Rückstellungen von TEUR 36 per 31. Dezember 2010 auf TEUR 67 per 31. Dezember 2011. Die Zunahme resultiert im Wesentlichen aus neu gebildeten Rückstellungen für umgelegte Verwaltungskosten von AL+M für 2011 (TEUR 25) und DJD Partners (TEUR 25). Gegenläufig wirkte der Verbrauch von TEUR 25 und die Auflösung von TEUR 5 für eine per 31. Dezember 2010 gebildete Rückstellung für Kosten der Börseneinführung der Quirin Bank. Zunahme der Forderungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind Die Zunahme der Forderungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind um TEUR -479 resultiert aus der Veränderung der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen von TEUR 0 per 31. Dezember 2010 auf TEUR 10 per 31. Dezember 2011 sowie der Veränderung der sonstigen Vermögensgegenstände von TEUR 2 per 31. Dezember 2010 auf TEUR 471 per 31. Dezember 2011. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus dem Umstand, dass 2010 ein Rumpfgeschäftsjahr ab dem 12. Mai 2010 bis zum 31. Dezember 2010 darstellt. Zunahme der Verbindlichkeiten sowie anderer Passiva, die nicht der Investitionsoder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind Die Zunahme der Verbindlichkeiten sowie anderer Passiva, die nicht der Investitionsoder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind um TEUR 23 resultiert aus der Veränderung der sonstigen Verbindlichkeiten. Diese beinhalten zum 31. Dezember 2011 im Wesentlichen Finders Fees gegenüber GHPA und DJD in Höhe von TEUR 23. Investitionstätigkeit Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen Die Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen setzen in Höhe von TEUR 1.552 für Anteile an verbundenen Unternehmen (Agro Primula S.R.L. - 97 - TEUR 808, Zarand Estate S.R.L. TEUR 398, Alsace Land Service S.R.L. TEUR 300, und Agro Primula Services S.R.L. TEUR 46), in Höhe von TEUR 1.307 für Ausleihungen an verbundene Unternehmen (Agro Primula S.R.L. TEUR 707, Zarand Estate S.R.L. TEUR 200, Alsace Land Service S.R.L. TEUR 300 und Agro Primula Services TEUR 100), in Höhe von TEUR 2.584 für Beteiligungen (Agroinvest Romania Ltd. TEUR 2.584) und in Höhe von TEUR 1.500 für sonstige Ausleihungen (ASI Specialities Inc. TEUR 1.500) zusammen. Finanzierungstätigkeit Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen Die Agrar Invest Romania AG hat mit Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Juni 2011 ihr gezeichnetes Kapital durch Bareinlage in Höhe von EUR 11.954.977,00 erhöht. Finanzmittelfonds am Ende der Periode Der Anstieg des Finanzmittelfonds am Ende der Periode resultiert aus dem negativen Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von TEUR 7.111 sowie aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 513. Gegenläufig wirkt sich der positive Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 11.955. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung 2012 Laufende Geschäftstätigkeit Periodenergebnis Das Periodenergebnis ergibt sich aus dem Gewinn, der in den Gewinn- und Verlustrechnungen der Geschäftsjahre ausgewiesen ist. Zunahme der kurzfristigen Rückstellungen Die Zunahme der kurzfristigen Rückstellungen um TEUR 44 ermittelt sich aus der Veränderung der sonstigen Rückstellungen von TEUR 67 per 31. Dezember 2011 auf TEUR 111 per 31. Dezember 2012. Zu den Ursachen der Veränderung verweisen wir auf den Punkt 14.2. Gewinn aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens Der Gewinn aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens in Höhe von TEUR 6 resultiert aus dem vollständigen Verkauf der Anteile an der Agroinvest PLUS Ltd. zu EUR 174.000,00 gegenüber einem Buchwert zum Veräußerungszeitpunkt von EUR 168.000,00. Wir verweisen an dieser Stelle auch auf Punkt 14.2. Zunahme der Forderungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind Die Zunahme der Forderungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind um TEUR -422 resultiert aus der Veränderung der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen von TEUR 10 per 31. Dezember 2011 auf TEUR 0 per 31. Dezember 2012, der Veränderung der sonstigen Vermögensgegenstände von TEUR 471 per 31. Dezember 2011 auf TEUR 833 per 31. Dezember 2012 sowie der Veränderung des - 98 - Rechnungsabgrenzungspostens von TEUR 0 per 31. Dezember 2011 auf TEUR 70 per 31. Dezember 2012. Die wesentlichen Ursachen für diese Veränderungen sind unter Punkt 14.2 beschrieben. Abnahme der Verbindlichkeiten sowie anderer Passiva, die nicht der Investitionsoder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind Die Abnahme der Verbindlichkeiten sowie anderer Passiva, die nicht der Investitionsoder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind um TEUR -13 resultiert aus der Veränderung der sonstigen Verbindlichkeiten. Die wesentlichen Ursachen für diese Veränderungen sind unter Punkt 14.2 beschrieben. Investitionstätigkeit Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens In 2012 wurden im Wesentlichen Anteile an Wertpapieren des Anlagevermögens veräußert (TEUR 174) sowie Tilgungen für die sonstige Ausleihung des Darlehens an die Agrofarm Valea Muresului S.R.L (TEUR 22) erhalten. Wir verweisen an dieser Stelle auf Punkt 14.2 für weitere Details. Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen Die Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen setzen in Höhe von TEUR 2.653 für Anteile an verbundenen Unternehmen (Agro Primula S.R.L. TEUR 1.800, Zarand Estate S.R.L. TEUR 603 und Agro Primula Services S.R.L. TEUR 250), in Höhe von TEUR 3.647 für Ausleihungen an verbundene Unternehmen (Agro Primula S.R.L. TEUR 800, Zarand Estate S.R.L. TEUR 1.697, Alsace Land Service S.R.L. TEUR 750 und Agro Primula Services TEUR 400), in Höhe von TEUR 2.586 für Beteiligungen (Agroinvest Romania Ltd. TEUR 2.586) und in Höhe von TEUR 122 für sonstige Ausleihungen (Agrofarm Valea Muresului S.R.L TEUR 122) zusammen. In der Investitionshöhe von TEUR 1.800 für Anteile an der Agro Primula S.R.L. ist die Umwandlung vom im Geschäftsjahr zunächst ausgereichten Ausleihungen der Agrar Invest Romania AG und die spätere Umwandlung in Eigenkapital der Agro Primula S.R.L. in Höhe von TEUR 1.550 berücksichtigt. Analog gilt dies für den Investitionswert von TEUR 800 für die Ausleihung an die Agro Primula S.R.L. Für Details verweisen wir an dieser Stelle auf Punkt 14.2. Finanzierungstätigkeit Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen Die Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen resultieren aus einer im Geschäftsjahr 2012 durchgeführten Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen durch die Ausgabe von 7.176.550 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zum Preis von EUR 1,11 je Aktie. Darüber hinaus wurde ein Aufgeld in Höhe von TEUR 789 in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB eingestellt. Wir verweisen an dieser Stelle auf Punkt 14.2 für weitere Details. Finanzmittelfonds am Ende der Periode Der Rückgang des Finanzmittelfonds am Ende der Periode resultiert aus dem negativen Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von TEUR 8.813 sowie aus - 99 - der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 355. Gegenläufig wirkt sich der positive Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 7.966. 14.5. Geschäftskapital, Kapitalisierung und Verschuldung Die Kapitalisierung der Agrar Invest Romania AG stellt sich zum 31. März 2013 wie folgt dar. Die Zahlen entstammen der Buchhaltung der Gesellschaft und sind daher ungeprüft. Kapitalisierung 31.03.2013 (HGB) TEUR (ungeprüft) Kurzfristige Verbindlichkeiten 40 - davon garantiert 0 - davon besichert 0 - davon weder garantiert noch besichert 40 Langfristige Verbindlichkeiten 0 - davon garantiert 0 - davon besichert 0 - davon weder garantiert noch besichert 0 Eigenkapital 19.971 a. Gezeichnetes Kapital 19.182 b. Kapitalrücklage 789 c. Andere Rücklagen 0 Gesamt 19.971 Die Nettofinanzverschuldung der Agrar Invest Romania AG stellt sich zum 31. März 2013 wie folgt dar. Die Zahlen entstammen der Buchhaltung der Gesellschaft und sind daher ungeprüft. Nettofinanzverschuldung 31.03.2013 (HGB) TEUR (ungeprüft) Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Kreditinstituten und Schecks B. Andere bargeldähnliche Guthaben 0 C. Kurzfristige Finanzanlagen 0 D. Liquidität (A. + B. + C.) 2185 E. Kurzfristige Finanzforderungen 1.093 F. Kurzfristige Bankverbindlichkeiten 0 G. Kurzfristiger Anteil langfristiger Bankverbindlichkeiten 0 H. Sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 40 I. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (F. + G. + H.) 40 - 100 - Guthaben bei 2.185 A. J. Kurzfristige Netto-Finanzverschuldung (I. – E. – D.) K. Langfristige Finanzverbindlichkeiten 0 L. Ausstehende Anleihen 0 M. Sonstige langfristige Finanzverbindlichkeiten 0 N. Langfristige Finanzverbindlichkeiten (K. + L. + M.) 0 O. Netto-Finanzverschuldung (J + N.) 3.238 3.238 14.6. Erklärung zum Geschäftskapital Nach Einschätzung der Agrar Invest Romania AG verfügt die Gesellschaft über ausreichendes Geschäftskapital für ihre momentanen Bedürfnisse. Sie kann mit ihrem derzeitigen Geschäftskapital ihre Geschäfte in der momentanen Form und Größe während der dem Datum dieses Prospekts folgenden zwölf Monate fortführen. 14.7. Investitionen und Finanzierungsbedarf Die zentrale Strategie der AIR ist die Beteiligung an Unternehmen, die Landwirtschaftsflächen insbesondere in Rumänien erwerben und anschließend einer landwirtschaftlichen Nutzung zuführen. Die Investitionen der AIR bestehen daher hauptsächlich im Erwerb neuer Tochtergesellschaften bzw. Beteiligungen und in der Kapitalausstattung der einzelnen Tochtergesellschaften durch Kapitalerhöhungen und die Gewährung von Darlehen. 14.8. Bestätigungsvermerke der Abschlussprüfer Die Jahresabschlüsse der Emittentin zum 31.12.2011 sowie zum 31.12.2012 wurden geprüft. Die jeweiligen Bestätigungsvermerke der Abschlussprüfer enthalten keine Vorbehalte oder Einschränkungen. - 101 - 14.8.1. Bestätigung zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 - 102 - - 103 - 14.8.2. Bestätigung zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 - 104 - 15. Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland 15.1. Allgemeines Dieser Abschnitt enthält eine kurze Zusammenfassung einiger wichtiger deutscher Besteuerungsgrundsätze, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Halten oder der Übertragung von Aktien und Bezugsrechten bedeutsam sein können. Es handelt sich dabei jedoch nicht um eine umfassende und vollständige Darstellung sämtlicher steuerlicher Aspekte, die für Aktionäre relevant sein können. Grundlage dieser Zusammenfassung sind das zur Zeit der Erstellung dieses Prospekts geltende nationale deutsche Steuerrecht (gesetzliche Regelungen, Auffassung der Finanzverwaltung und finanzgerichtliche Rechtsprechung) sowie Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen, die derzeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten bestehen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Regelungen oder Rechtsauffassungen – unter Umständen auch rückwirkend – ändern. Für andere als die nachfolgend behandelten Aktionäre können abweichende Besteuerungsregeln gelten. Potenziellen Erwerbern von Aktien oder Bezugsrechten wird empfohlen, wegen der Steuerfolgen des Kaufs, des Haltens sowie der Veräußerung oder unentgeltlichen Übertragung von Aktien bzw. Bezugsrechten ihre steuerlichen Berater zu konsultieren. Gleiches gilt für die bei der Rückerstattung von zunächst einbehaltener Kapitalertragsteuer geltenden Regelungen. Nur im Rahmen einer individuellen steuerlichen Beratung können in ausreichender Weise die steuerlich relevanten Besonderheiten des jeweiligen Aktionärs berücksichtigt werden. Der steuerliche Teil dieses Prospekts ersetzt nicht die individuelle Beratung des Anlegers durch einen steuerlichen Berater. Die Ausführungen in diesem Kapitel beziehen sich auf die bei Einreichung des Prospekts geltenden steuerlichen Regelungen. . Auf eine mögliche Belastung mit Kirchensteuer bei natürlichen Personen wird nicht eingegangen. 15.2. Ertragsteuern 15.2.1. Laufende Besteuerung a) Besteuerung der Gesellschaft In Deutschland ansässige Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich mit ihrem steuerpflichtigen Einkommen der Körperschaftsteuer mit einem einheitlichen Satz von 15 % für ausgeschüttete und einbehaltene Gewinne zuzüglich eines Solidaritätszuschlags i.H.v. 5,5 % auf die Körperschaftsteuerschuld (insgesamt 15,825 %). Dividenden und andere Gewinnanteile, die die Kapitalgesellschaft sowohl von inländischen als auch von ausländischen Kapitalgesellschaften bezieht, sind im Ergebnis zu 95 % steuerbefreit; 5 % gelten pauschal als so genannte „nicht abzugsfähige Betriebsausgaben". Dieselbe Regelung gilt für Gewinne der Gesellschaft aus der Veräußerung von Anteilen an einer inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaft. Eine Mindestbeteiligungsquote oder Mindesthaltezeit ist derzeit nicht zu beachten. Verluste aus der Veräußerung solcher Anteile sind steuerlich nicht abzugsfähig. - 105 - Außerdem unterliegen inländische Kapitalgesellschaften mit ihrem in inländischen Betriebsstätten erzielten Gewerbeertrag der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer beträgt grundsätzlich zwischen 7% bis 17% des steuerpflichtigen Gewerbeertrags, je nach Hebesatz der Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt. Der steuerpflichtige Gewerbeertrag entspricht grundsätzlich der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer zuzüglich bestimmter Hinzurechnungen und Kürzungen. Der Gewerbesteueraufwand darf bei der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Einkommens der Kapitalgesellschaft nicht mehr als Betriebsausgabe abgezogen werden. In gewerbesteuerlicher Hinsicht werden Dividenden und andere Gewinnanteile, die die Gesellschaft von inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaften bezieht, im Ergebnis ebenfalls zu 95 % freigestellt. Dies gilt indes nur dann, wenn die Kapitalgesellschaft an der entsprechenden inländischen Kapitalgesellschaft zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums (Stichtagsbetrachtung) und an der entsprechenden ausländischen Kapitalgesellschaft unter bestimmten weiteren Voraussetzungen seit Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums ununterbrochen (Periodenbetrachtung) mindestens 15 % (bzw. bei nichtdeutschen EU-Gesellschaften mindestens 10 %) des gezeichneten Kapitals der ausschüttenden Gesellschaft hält (sog. „gewerbesteuerliches Schachtelprivileg"). Für Gewinnanteile, die von ausländischen Kapitalgesellschaften stammen, gelten zusätzliche Einschränkungen. Laufende Verluste eines Wirtschaftsjahres können mit laufenden Gewinnen desselben Wirtschaftsjahres grundsätzlich verrechnet werden. Verluste der Gesellschaft können zunächst – nur für Zwecke der Körperschaftsteuer - bis zu einem Betrag i.H.v. EUR 511.500,00 mit dem zu versteuernden Einkommen des Vorjahres verrechnet werden (sog. „Verlustrücktrag"). Danach verbleibende Verluste werden grundsätzlich zeitlich unbefristet vorgetragen. In Vorjahren erzielte Verluste der Kapitalgesellschaft sind für körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Zwecke bis zu einem Betrag i.H.v. EUR 1 Mio. uneingeschränkt mit dem maßgeblichen laufenden Gewinn zu verrechnen. Darüber hinaus können sie nur gegen 60 % des maßgeblichen laufenden Gewinns verrechnet werden. Verbleibende Verluste der Gesellschaft sind erneut vorzutragen und können im Rahmen der dargestellten Regelung von zukünftigen steuerpflichtigen Einkommen und Gewerbeerträgen abgezogen werden. Allerdings kann es unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Untergang der Verlustvorträge kommen. Nicht genutzte Verluste gehen vollständig unter, falls innerhalb von fünf Jahren mehr als 50% des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedschaftsrechte, Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte unmittelbar oder mittelbar auf einen Erwerber oder diesem nahestehende Personen übertragen werden, oder ein vergleichbarer Sachverhalt vorliegt (sog. schädlicher Beteiligungserwerb). Als ein Erwerber gilt auch eine Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Interessen. Zusätzlich können die bis zum Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs entstandenen Verluste des laufenden Wirtschaftsjahres nicht mehr ausgeglichen werden. Bei entsprechender unmittelbarer und mittelbarer Übertragung von mehr als 25% bis zu 50% des gezeichneten Kapitals oder anderer oben genannten Rechte, kann ein bestehender Verlustvortrag quotal nicht mehr genutzt werden. - 106 - b) Besteuerung der Aktionäre Aktionäre unterliegen der Besteuerung insbesondere im Zusammenhang mit dem Halten von Aktien (Besteuerung von Dividendeneinkünften), der Veräußerung von Aktien und Bezugsrechten (Besteuerung von Veräußerungsgewinnen) und der unentgeltlichen Übertragung von Aktien oder Bezugsrechten (Erbschaft- und Schenkungsteuer). Besteuerung von Dividendeneinkünften Ab dem 1. Januar 2012 ist der Kapitalertragssteuerabzug für Dividenden inländischer Aktiengesellschaften, deren Aktien sich in einer inländischen Sammelverwahrung i.S.d. § 5 DepotG oder in Sonderverwahrung gem. § 2 DepotG befinden, vom Gesetzgeber auf das die Dividende auszahlende (inländische) Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitut, das inländische Wertpapierhandelsunternehmen oder die inländische Wertpapierhandelsbank (zusammen im Folgenden: Auszahlende Stelle) übertragen worden. Die Auszahlende Stelle erhält zu diesem Zweck von der ausschüttenden Aktiengesellschaft den vollen Betrag der Dividende, nimmt für den Aktionär den Steuereinbehalt in Höhe von 25 % und den auf die Kapitalertragsteuer erhobenen Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5 % vor, führt ihn an das zuständige Finanzamt ab und zahlt den verbleibenden Nettobetrag an den Aktionär aus. Durch diese Neuregelung können künftig grundsätzlich auch die persönlichen Verhältnisse des jeweiligen Aktionärs bei der Berechnung des Kapitalertragsteuerabzugs durch die auszahlende Stelle berücksichtigt werden. Die die Dividenden ausschüttende Gesellschaft ist in diesen Fällen nicht zur Einbehaltung und Abführung der Kapitalertragsteuer verpflichtet. Die Emittentin übernimmt auch keine Verantwortung für den Einbehalt von Steuern. Auf Antrag werden ausländischen Körperschaften zwei Fünftel der einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer auf Dividenden erstattet. Für Dividenden, die an eine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässige Gesellschaft im Sinne der Anlage 2 zum Einkommensteuergesetz (EStG) in Verbindung mit § 43b EStG und der so genannten „Mutter-TochterRichtlinie" (Richtlinie Nr. 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990) ausgeschüttet werden oder an eine Kapitalgesellschaft, die in einem Staat, mit dem die Bundesrepublik Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, ansässig ist, kann bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen auf Antrag bei einer Gewinnausschüttung von der Einbehaltung der Kapitalertragsteuer ganz oder teilweise abgesehen werden. Bei Aktionären, die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, sowie bei Aktionären, die im Ausland ansässig sind und die ihre Aktien im Betriebsvermögen einer deutschen Betriebsstätte oder festen Einrichtung in Deutschland oder in einem Betriebsvermögen halten, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist, wird die einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer auf die Einkommenoder Körperschaftsteuerschuld angerechnet und in Höhe eines etwaigen Überhanges erstattet. Für den Solidaritätszuschlag gilt entsprechendes. Im Übrigen gilt für Ausschüttungen an im Ausland ansässige Aktionäre: Hat die Bundesrepublik Deutschland mit dem Ansässigkeitsstaat des Aktionärs ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen und hält der Aktionär seine Aktien weder im Vermögen einer Betriebsstätte oder festen Einrichtung in - 107 - Deutschland noch in einem Betriebsvermögen, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist, der im Sinne des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens abhängig ist, kann sich der Kapitalertragsteuersatz nach Maßgabe des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens reduzieren. Die Ermäßigung der Kapitalertragsteuer wird grundsätzlich in der Weise gewährt, dass die Differenz zwischen dem einbehaltenen Gesamtbetrag einschließlich des Solidaritätszuschlages und der unter Anwendung des einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens tatsächlich geschuldeten Kapitalertragsteuer (in der Regel 15 %) auf Antrag durch die deutsche Finanzverwaltung erstattet wird. Formulare für das Erstattungsverfahren sind beim Bundeszentralamt für Steuern, An der Küppe 1, 53225 Bonn, sowie den deutschen Botschaften und Konsulaten erhältlich und können im Internet von der Website des Bundeszentralamts für Steuern unter www.bzst.bund.de heruntergeladen werden. Im Inland ansässige Aktionäre Bei Aktien, die von unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen im Privatvermögen gehalten werden, unterliegen Dividenden und Veräußerungsgewinne unabhängig von der Haltedauer der Anteile in voller Höhe einer Abgeltungsteuer, d.h. mit dem Einbehalt der Steuer durch die Auszahlende Stelle gilt die Einkommensteuerschuld des Anteilseigners als abgegolten. Die erzielten Einkünfte bleiben im Steuerveranlagungsverfahren des Anteilseigners (d.h. im Rahmen seiner Steuererklärung) unberücksichtigt. Der Abgeltungsteuersatz beträgt 25 % (zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag, insgesamt 26,375 %) der maßgeblichen Bruttoerträge (von der Hauptversammlung beschlossene Dividende). Für sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen wird als Werbungskostenabzug insgesamt ein SparerPauschbetrag in Höhe von EUR 801,00 (EUR 1.602,00 bei zusammen veranlagten Ehegatten) gewährt. Der Abzug von tatsächlichen Werbungskosten ist hingegen ausgeschlossen. Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen oder anderweitig genutzt werden. Die Verluste mindern aber die künftigen Einkünfte des Steuerpflichtigen aus Kapitalvermögen. Auf Antrag des Aktionärs werden die Kapitalerträge mit dem individuellen Einkommensteuersatz besteuert, wenn dies für den Aktionär zu einer niedrigeren Steuerbelastung führt. Allerdings ist auch in diesem Fall ein über den Sparer-Pauschbetrag hinausgehender Werbungskostenabzug ausgeschlossen. Liegt eine Beteiligung von mehr als 25 % vor oder besteht eine Beteiligung von mindestens 1 % und ist der Anteilseigner beruflich für die Gesellschaft tätig, kommt es auf Antrag zu einer Berücksichtigung der Kapitalerträge im Rahmen des Veranlagungsverfahrens. Hierbei unterliegen 60 % der Einkünfte der Besteuerung, in Höhe von 60 % ist der Werbungskostenabzug in diesem Falle möglich (sogenanntes „Teileinkünfteverfahren“). Verluste können mit anderen Einkünften verrechnet werden. Für Dividenden auf Aktien im Betriebsvermögen gilt die Abgeltungswirkung nicht. Sind die Aktien dem Betriebsvermögen des Aktionärs zuzuordnen, so hängt die Besteuerung vielmehr davon ab, ob der Aktionär eine Körperschaft, eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) ist: - 108 - (i) Ist der Aktionär eine inländische Kapitalgesellschaft, so sind ausgeschüttete Dividenden – vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen zum Beispiel für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzunternehmen, Pensionsfonds, Lebensund Krankenversicherungsunternehmen – grundsätzlich von der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag befreit. Eine Mindestbeteiligungsgrenze oder eine Mindesthaltezeit ist insoweit nicht zu beachten. Die bezogenen Dividenden sind auch von der Gewerbesteuer befreit, wenn die Körperschaft zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums zu mindestens 15 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt war. Allerdings gelten in jedem Fall 5 % der bezogenen Dividenden als steuerlich nicht abziehbare Betriebsausgaben, so dass effektiv 5 % der Dividenden der Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag) und der Gewerbesteuer unterliegen. Darüber hinaus gehende Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung sind steuerlich voll abzugsfähig. Die bezogenen Dividenden unterliegen in voller Höhe der Gewerbesteuer, wenn die inländische Kapitalgesellschaft zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums nicht zu mindestens 15 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt war. (ii) Bei Aktien, die von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden, sind Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung oder Entnahme von Aktien zu 40 % steuerbefreit (Teileinkünfteverfahren). Entsprechend können Aufwendungen, die mit Dividenden oder Aktienveräußerungs- oder Entnahmegewinnen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, nur zu 60 % abgezogen werden. Gewerbesteuerlich unterliegen die Dividenden der Steuer in voller Höhe, es sei denn, der Steuerpflichtige war zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraumes mindestens mit 15 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt. Sind diese Vor-aussetzungen erfüllt, gilt die 40 %-ige Freistellung der Dividende von der Einkommensteuer für die Gewerbesteuer entsprechend. Allerdings ist die auf die betrieblichen Einkünfte des Aktionärs entfallende Gewerbesteuer unter bestimmten Voraussetzungen im Wege eines pauschalierten Anrechnungsverfahrens auf die persönliche Einkommensteuerschuld des Aktionärs vollständig oder teilweise anrechenbar. (iii) Ist der Aktionär eine Personengesellschaft, geht die Dividende in die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung ein und wird von dort den Gesellschaftern anteilig zugewiesen. Die Besteuerung für Zwecke der Einkommen-/Körperschaftsteuer erfolgt auf der Ebene der Gesellschafter und ist davon abhängig, ob es sich bei dem jeweiligen Gesellschafter um eine natürliche Person (dann Einkommensteuer) oder um eine Körperschaft (dann Körperschaft-steuer) handelt. Bei körperschaftsteuerpflichtigen Gesellschaftern entspricht die Besteuerung der Dividenden den unter Gliederungspunkt (i) aufgezeigten Grundsätzen. Bei einkommensteuerpflichtigen Gesellschaftern (natürliche Personen) gelten die unter Gliederungspunkt (ii) dargestellten Grundsätze. Die Dividenden unterliegen bei Zurechnung der Aktien zu einer inländischen Betriebsstätte eines Gewerbebetriebs der Personengesellschaft zusätzlich auf Ebene der Personengesellschaft in voller Höhe der Gewerbesteuer, es sei denn die Personengesellschaft war zu Beginn - 109 - des maßgeblichen Erhebungszeitraums zu mindestens 15 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt. In diesem Fall unterliegen nur 5 % der Dividendenzahlungen der Gewerbesteuer, soweit Kapitalgesellschaften an der Personengesellschaft beteiligt sind. Soweit natürliche Personen an ihr beteiligt sind, unterliegen die Dividenden in diesem Fall nur zu 60 % der Gewerbesteuer. Die auf Ebene der Personengesellschaft anfallende Gewerbesteuer wird im Wege eines pauschalierten Anrechnungsverfahrens auf die Einkommensteuer der natürlichen Personen vollständig oder teilweise angerechnet. Im Ausland ansässige Aktionäre Bei in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihre Aktien nicht im Betriebsvermögen einer deutschen Betriebsstätte oder festen Einrichtung in Deutschland oder in einem Betriebsvermögen, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist, halten, gilt die deutsche Steuerschuld mit Einbehaltung der (ggf. nach einem Doppelbesteuerungsabkommen bzw. der Mutter-Tochter-Richtlinie ermäßigten) Kapitalertragsteuer als abgegolten. Ist der Aktionär eine natürliche Person und gehören die Aktien zu einem Betriebsvermögen einer deutschen Betriebsstätte oder festen Einrichtung in Deutschland oder zu einem Betriebsvermögen, für das ein im Sinne der anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen abhängiger ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist, so unterliegen 60 % der Dividenden der deutschen Einkommensteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag hierauf. Gehören die Aktien zu einem gewerblichen Betriebsvermögen, unterliegen die bezogenen Dividenden nach Abzug der mit ihnen im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben der Gewerbesteuer, es sei denn, der Aktionär war zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraumes zu mindestens 15 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt. Allerdings ist die Gewerbesteuer im Wege eines pauschalierten Anrechnungsverfahrens unter gewissen Voraussetzungen auf die persönliche Einkommensteuer des Aktionärs teilweise oder vollständig anrechenbar. Dividendenausschüttungen an ausländische Körperschaften sind – vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen zum Beispiel für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzunternehmen, Pensionsfonds, Lebensund Krankenversicherungsunternehmen – grundsätzlich von der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag befreit, wenn die Aktien einer Betriebsstätte in Deutschland zugerechnet werden können oder durch einen ständigen Vertreter in Deutschland gehalten werden. Gehören die Aktien zu einer gewerblichen Betriebsstätte in Deutschland, unterliegen die bezogenen Dividenden der Gewerbesteuer, es sei denn, die Beteiligung betrug zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums mindestens 15 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Auch wenn die Dividende von Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit ist, werden jedoch 5 % der Dividenden als steuerlich nicht abziehbare Betriebsausgaben behandelt, so dass effektiv 5 % der Dividenden der Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag) und Gewerbesteuer unterliegen. Im Übrigen können tatsächlich anfallende Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Beteiligung stehen, für körperschaft- und gewerbesteuerliche Zwecke in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden. - 110 - Ist der Gläubiger der Kapitalerträge eine in Deutschland beschränkt steuerpflichtige Körperschaft, so werden 2/5 der Kapitalertragsteuer auf Antrag erstattet. Der Antrag ist bei dem Bundeszentralamt für Steuern zu stellen. Eine weitergehende Freistellung oder Erstattung nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung oder § 43b EStG (MutterTochter-Richtlinie) bleibt unberührt. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2013 wird derzeit diskutiert, ob Dividenden und Veräußerungsgewinne bei Beteiligungen von weniger als 10% am Kapital der Gesellschaft (sog. Streubesitzbeteiligungen) in voller Höhe steuerpflichtig sind, und zwar ggf. mit Rückwirkung ab dem 1. Januar 2013. Eine Neuregelung kann Aktionäre betreffen, die ihre Beteiligungen im Betriebsvermögen halten sowie Aktionäre – oder im Fall des unentgeltlichen Erwerbs ihre Rechtsvorgänger – in einem Zeitpunkt während eines der Veräußerung vorausgehenden Zeitraums von fünf Jahren zu mindestens 1% unmittelbar oder mittelbar am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt waren. Potentielle Investoren sollten die möglichen Änderungen der Steuergesetze beachten und zur Klärung mit ihrem steuerlichen Berater Rücksprache nehmen. 15.2.2. Besteuerung bei Veräußerung a) Im Inland ansässige Aktionäre Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person gehaltenen Aktien und Bezugsrechten sind unabhängig von der Haltedauer der Aktien einkommensteuer- und solidaritätszuschlagspflichtig. Sie unterliegen als Kapitaleinkünfte der Abgeltungs-steuer in Höhe von 25 % (zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag). Kapitalertragsteuer auf Veräußerungsgewinne wird nur einbehalten, soweit die Aktien bzw. Bezugsrechte durch eine Auszahlende Stelle verwahrt oder verwaltet werden. Ein Werbungskostenabzug ist über den SparerPauschbetrag hinaus nicht zulässig. Entsteht ein Veräußerungsverlust, so kann dieser lediglich mit Veräußerungsgewinnen aus Aktien verrechnet werden. Soweit dies in dem Veranlagungszeitraum, in dem die Verluste angefallen sind nicht möglich ist, mindern die Verluste die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus der Veräußerung von Aktien erzielt. Verluste aus der Veräußerung von Bezugsrechten können hingegen mit allen anderen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Gewinne aus der Veräußerung von Aktien bzw. Bezugsrechten, die im Privatvermögen eines in Deutschland ansässigen Aktionärs gehalten werden, sind jedoch im Teileinkünfteverfahren zu 60 % steuerpflichtig, wenn der Aktionär - oder im Falle eines unentgeltlichen Erwerbs sein(e) Rechtsvorgänger - in einem Zeitpunkt während eines der Veräußerung vorausgehenden Fünfjahreszeitraums zu mindestens 1 % unmittelbar oder mittelbar am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt war(en). In diesem Falle unterliegen auch 60 % der Gewinne aus der Veräußerung eines Bezugsrechtes dem individuellen Einkommensteuersatz zuzüglich Solidaritätszuschlag. Verluste aus der Veräußerung der Aktien oder Bezugsrechte sowie Aufwendungen, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Veräußerung stehen, sind nur zu 60 % abziehbar. - 111 - Im Unterschied zur Besteuerung von Dividenden wird auf Veräußerungsgewinne aus Aktien bzw. aus Bezugsrechten, die im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft, einer natürlichen Person oder einen Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) gehalten werden, keine Kapitalertragsteuer einbehalten. Für Veräußerungsgewinne eines inländischen Betriebs gilt dies jedoch nur, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge dies gegenüber der Auszahlenden Stelle nach amtlich vorgeschrieben Muster erklärt. (i) Ist der Aktionär eine inländische Kapitalgesellschaft, sind Gewinne aus der Veräußerung von Aktien - vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, zum Beispiel für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzunternehmen, Pensionsfonds, Lebensund Krankenversicherungsunternehmen - grundsätzlich von der Gewerbeund Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag befreit. Jedoch werden 5 % der Gewinne als steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben behandelt, so dass effektiv 5 % der Gewinne der Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag) und der Gewerbesteuer unterliegen. Tatsächlich anfallende Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Beteiligung stehen, können für körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Zwecke als Betriebsausgaben abgezogen werden. Dagegen sind Verluste aus der Veräußerung oder Abschreibung der Aktien sowie andere Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit den Aktien stehen, steuerlich nicht abzugsfähig. Gewinne aus der Veräußerung von Bezugsrechten sollten hingegen auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (vgl. insbesondere BFH vom 23.01.2008, I R101/06, BStBl. II 2008, S. 719) voll körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig sein. Entsprechend sollten Verluste aus der Veräußerung von Bezugsrechten sowohl bei der Ermittlung der Körperschaftsteuer als auch Ermittlung der Gewerbesteuer voll abzugsfähig sein. (ii) Werden die Aktien im Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers gehalten, unterliegen 60 % der Veräußerungsgewinne dem progressiven Einkommensteuersatz zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer. Mit solchen Veräußerungen im wirtschaftlichen Zusammenhang stehende Aufwendungen und Veräußerungsverluste sowie Verluste aus der Abschreibung der Aktien sind nur zu 60 % steuerlich abzugsfähig. Gehören die Aktien zu einem gewerblichen Betriebsvermögen, sind 60 % der Veräußerungsgewinne auch gewerbesteuerpflichtig. Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (vgl. insbesondere BFH vom 27.10.2005 IX R 15/05, BStBl. II 2006, S.171) sprechen gute Gründe dafür, dass Entsprechendes auch für Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Bezugsrechten sowie damit in unmittelbaren Zusammenhang stehende Betriebsausgaben gilt. Die Gewerbesteuer ist im Wege eines pauschalierten Anrechnungsverfahrens unter gewissen Voraussetzungen teilweise oder vollständig auf die persönliche Einkommensteuer des Aktionärs anrechenbar. Gewinne aus der Veräußerung von Aktien können derzeit unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einem Höchstbetrag von EUR 500.000,00 ganz oder teilweise von den Anschaffungskosten - 112 - bestimmter gleichzeitig oder später angeschaffter anderer Wirtschaftsgüter abgezogen bzw. in eine zeitlich begrenzte Reinvestitionsrücklage eingestellt werden. (iii) Ist der Aktionär eine Personengesellschaft, so wird die Einkommenbzw. Körperschaftsteuer nur auf Ebene des jeweiligen Gesellschafters dieser Gesellschaft erhoben, nicht aber auf Ebene der Personengesellschaft. Die Besteuerung hängt davon ab, ob der Gesellschafter eine Körperschaft oder natürliche Person ist. Ist der Gesellschafter eine Körperschaft, entspricht die Besteuerung der Veräußerungsgewinne – vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen für Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors – den unter Gliederungspunkt (i) aufgezeigten Grundsätzen. Ist der Gesellschafter eine natürliche Person, finden grundsätzlich die unter Gliederungspunkt (ii) dargestellten Grundsätze Anwendung. Zusätzlich unterliegen die Gewinne aus der Veräußerung von Aktien bzw. Bezugsrechten bei Zurechnung zu einer inländischen Betriebsstätte eines Gewerbebetriebs der Personengesellschaft der Gewerbesteuer auf der Ebene der Personengesellschaft und zwar grundsätzlich zu 60 %, soweit natürliche Personen an der Personengesellschaft beteiligt sind, und grundsätzlich zu 5 % bzw. 100% bei Bezugsrechten, soweit Kapitalgesellschaften beteiligt sind. Veräußerungsverluste und andere Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit den veräußerten Aktien stehen, bleiben für Zwecke der Gewerbesteuer unberücksichtigt, wenn sie auf eine Körperschaft als Gesellschafter entfallen mit der möglichen Ausnahme bei Verlusten aus der Veräußerung von Bezugsrechten, und werden nur in Höhe von 60 % berücksichtigt, wenn sie auf eine natürliche Person als Gesellschafter entfallen. Wenn der Gesellschafter eine natürliche Person ist, wird die von der Personengesellschaft gezahlte, auf seinen Anteil entfallend Gewerbesteuer grundsätzlich nach einem pauschalierten Verfahren vollständig oder teilweise auf seine persönliche Einkommensteuer angerechnet. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2013 wird derzeit diskutiert, ob Dividenden und Veräußerungsgewinne bei Beteiligungen von weniger als 10% am Kapital der Gesellschaft (so. Streubesitzbeteiligungen) in voller Höhe steuerpflichtig sind, und zwar ggf. mit Rückwirkung ab dem 1. Januar 2013. Potentielle Investoren sollten mögliche Änderungen der Steuergesetze beachten und zur Klärung mit ihrem Steuerberater Rücksprache nehmen. b) Besteuerung der in Deutschland beschränkt steuerpflichtigen Aktionäre Erfolgt die Veräußerung der Aktien bzw. Bezugsrechte durch eine ausländische natürliche Person, (i) die die Aktien bzw. Bezugsrechte in einer Betriebsstätte, festen Einrichtung oder in einem Betriebsvermögen hält, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist, oder (ii) die selbst bzw. bei unentgeltlichem Erwerb dessen Rechtsvorgänger - zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veräußerung der Aktien direkt oder indirekt mit mindestens 1 % am Kapital der Gesellschaft beteiligt war, so unterliegen die erzielten Veräußerungsgewinne in Deutschland zu 60 % der Einkommensteuer (zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag). Bei Zurechnung der Aktien bzw. Bezugsrechte zu einer inländischen - 113 - Betriebsstätte eines Gewerbebetriebes unterliegen die Veräußerungsgewinne zu 60 % auch der Gewerbesteuer. Die meisten Doppelbesteuerungsabkommen sehen eine uneingeschränkte Befreiung von der deutschen Besteuerung vor, sofern die Aktien nicht im Vermögen einer inländischen Betriebsstätte oder festen Einrichtung oder durch einen inländischen ständigen Vertreter, der im Sinne des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens abhängig ist, gehalten werden. Veräußerungsgewinne, die eine nicht in Deutschland ansässige Körperschaft erzielt, sind – vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, zum Beispiel für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzunternehmen, Pensionsfonds, Lebensund Krankenversicherungsunternehmen – grundsätzlich zu 95 % von der deutschen Gewerbe- und der deutschen Körperschaftsteuer befreit. 5 % der Gewinne werden als steuerlich nicht abziehbare Betriebsausgaben behandelt, so dass effektiv 5 % der Gewinne der Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag) unterliegen, wenn (i) die Aktien über eine Betriebsstätte gehalten werden oder zu einem Betriebsvermögen gehören, für das in Deutschland ein ständiger Vertreter bestellt ist, der im Sinne des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens abhängig ist, oder (ii) vorbehaltlich der Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens die ausländische Körperschaft zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veräußerung der Aktien unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % am Kapital der Gesellschaft beteiligt war. Gehören die Aktien zu einer inländischen gewerblichen Betriebsstätte der Körperschaft, so unterliegen 5 % des Veräußerungsgewinns auch der Gewerbesteuer. Gewinne aus der Veräußerung von Bezugsrechten sind voll körperschaftsteuerpflichtig (vgl. oben) und sofern sie einer Betriebsstätte zuzurechnen sind, auch gewerbesteuerpflichtig. Bei Steuerpflicht im Inland können tatsächlich anfallende Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Beteiligung stehen, für körperschaft- und gewerbesteuerliche Zwecke als Betriebsausgaben abgezogen werden. Verluste aus der Veräußerung oder Abschreibung der Aktien sowie andere Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit den veräußerten Aktien stehen, sind steuerlich hingegen nicht abzugsfähig. Bei Bezugsrechten sollten diese hingegen ausgleichsfähig sein. 15.2.3. Besonderheiten für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen, Pensionsfonds, Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen Soweit Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute Aktien halten oder veräußern, welche nach § 1a des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) dem Handelsbuch zuzurechnen sind, gelten weder für Dividenden noch für Veräußerungsgewinne das Teileinkünfteverfahren oder die Befreiung von der Körperschaftsteuer und ggf. von der Gewerbesteuer. Gleiches gilt für Aktien, die von Finanzunternehmen im Sinne des KWG mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolges erworben werden. Dies gilt auch für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des EWR-Abkommens, soweit sie mit Dividenden und Veräußerungsgewinnen nach Maßgabe der obigen allgemeinen Erläuterungen in der Bundesrepublik Deutschland steuerpflichtig sind. Dividendenerträge und Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen bzw. Bezugsrechten, die bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen den - 114 - Kapitalanlagen zuzurechnen sind, sind – unter weiteren Voraussetzungen – in voller Höhe körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig. Entsprechendes gilt für Pensionsfonds. Darüber hinaus finden für Lebensund Krankenversicherungsunternehmen sowie für Pensionsfonds weitere besondere steuerliche Regelungen Anwendung. Dividenden sind in den vorgenannten Fällen allerdings grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit, wenn der Aktionär zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums zu mindestens 15 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt war und die Anteile (bei Kranken- und Lebensversicherungen) nicht den Kapitalanlagen dieser Unternehmen zuzuordnen sind. 15.3. Erbschaft- und Schenkungsteuer Der Übergang von Aktien auf eine andere Person durch Schenkung oder von Todes wegen unterliegt der deutschen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, insbesondere wenn (i) der Erblasser, der Schenker, der Erbe, der Beschenkte oder der sonstige Erwerber zurzeit des Vermögensübergangs seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz in Deutschland hatte oder sich als deutscher Staatsangehöriger nicht länger als fünf – in bestimmten Fällen zehn – Jahre dauernd im Ausland aufgehalten hat, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben, oder (ii) die Aktien beim Erblasser oder Schenker zu einem Betriebsvermögen gehörten, für das in Deutschland eine Betriebsstätte unterhalten wurde oder ein ständiger Vertreter bestellt war, oder (iii) der Erblasser oder Schenker zum Zeitpunkt des Erbfalls oder der Schenkung entweder allein oder zusammen mit anderen ihm nahe stehenden Personen im Sinne des § 1 Abs. 2 Außensteuergesetz (AStG) zu mindestens 10 % am Grundkapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt war. Die wenigen gegenwärtig in Kraft befindlichen deutschen ErbschaftsteuerDoppelbesteuerungsabkommen sehen für Aktien in der Regel vor, dass deutsche Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer nur im Fall des ersten Gliederungspunktes und mit Einschränkungen im Fall des zweiten Gliederungspunktes erhoben werden kann. Besondere Vorschriften gelten für deutsche Staatsangehörige, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen, sowie für zu ihrem Haushalt gehörende Angehörige, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, und für ehemalige deutsche Staatsangehörige. 15.4. Sonstige Steuern Bei Kauf, Verkauf oder sonstiger Veräußerung von Aktien bzw. Bezugsrechten fällt keine deutsche Kapitalverkehrsteuer, Umsatzsteuer, Stempelsteuer oder ähnliche Steuer an. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, dass Unternehmer zu einer Umsatzsteuerpflicht der ansonsten steuerfreien Umsätze optieren. - 115 - Vermögensteuer wird in Deutschland gegenwärtig nicht erhoben. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass diese zukünftig wieder erhoben wird. Im Januar 2013 haben die EU-Finanzminister von elf EU-Staaten, darunter Deutschland, grundsätzlich gestattet, im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit eine gemeinsame Finanztransaktionssteuer einzuführen. Die konkrete Ausgestaltung der Steuer sowie der Termin ihrer Einführung sind noch nicht beschlossen. Für die Zukunft ist anzunehmen, dass der Handel mit Aktien einer Finanz-transaktionssteuer unterfallen wird. Potentielle Investoren sollten die möglichen Änderungen der Steuergesetze beachten und zur Klärung mit ihrem steuerlichen Berater Rücksprache nehmen. 16. Angaben über die anzubietenden Aktien 16.1. Allgemeine Informationen 16.1.1. Art der Wertpapiere/ISIN/WKN/Börsenkürzel/Verbriefung Bei den Angebotsaktien handelt es sich um auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien (Stammaktien), jeweils mit einem derzeitigen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Die ISIN (International Security Identification Number) lautet: DE000A1EWZH4. Die WKN (Wertpapierkennnummer) lautet: A1EWZH. Das Börsenkürzel lautet: RAR. Die Aktien sind in einer Globalurkunde ohne Gewinnanteilsschein verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils ist satzungsgemäß ausgeschlossen. 16.1.2. Rechtsvorschriften und Rechtsgrundlage für die Schaffung der Aktien 50.000 Aktien der Gesellschaft wurden im Rahmen deren Gründung mit notarieller Urkunde vom 21. Mai 2010 geschaffen und aufgrund der entsprechenden Übernahmeerklärung der Gründerin an dieselbe ausgegeben. Weitere 11.954.977 Aktien der Agrar Invest Romania AG wurden im Wege einer von der Hauptversammlung vom 17. Juni 2011 beschlossenen Barkapitalerhöhung gegen Zahlung des Ausgabebetrages gemäß § 182 ff. AktG geschaffen und von einer Vielzahl von Aktionären gezeichnet und übernommen. Weitere 7.176,550 Aktien der Gesellschaft wurden im Wege einer von der Hauptversammlung vom 10. Juli 2012 beschlossenen Erhöhung des Grundkapitals gegen Zahlung des Ausgabebetrages gemäß § 182 ff. AktG geschaffen und von einer Vielzahl von Aktionären gezeichnet und übernommen. 16.1.3. Währung der Wertpapieremission und Emissionstermin Die Aktien der Agrar Invest Romania AG sind in Euro ausgegeben. Die Aktien der Emittentin sind bereits seit dem 17. Dezember 2012 vorläufig im Freiverkehr der Börse Düsseldorf notiert. Die Einbeziehung steht unter dem Vorbehalt, dass die Gesellschaft bis zum 31. Mai 2013 einen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten Wertpapierprospekt vorlegt. - 116 - 16.2. Mit den Aktien verbundene Rechte 16.2.1. Dividendenrechte und Gewinnberechtigung Nach den Regelungen des Aktienrechts bestimmt sich der Anteil eines Aktionärs an einer Dividendenausschüttung nach seinem Anteil am Grundkapital. Werden Einlagen erst im Laufe eines Geschäftsjahres geleistet, werden sie grundsätzlich nach dem Verhältnis der Zeit berücksichtigt, die seit der Leistung verstrichen ist (§ 60 Abs. 2 Satz 3 AktG). Über die Gewinnverwendung beschließt die Hauptversammlung. Vor dem Beschluss der Hauptversammlung besteht ein Anspruch gegen die Gesellschaft auf Herbeiführung des Gewinnverwendungsbeschlusses. Mit Wirksamwerden des Gewinnverwendungsbeschlusses entsteht der Anspruch auf Auszahlung der Dividende. Dieser Anspruch verjährt in drei Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die Hauptversammlung den Gewinnverwendungsbeschluss gefasst hat und der Aktionär hiervon Kenntnis genommen hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Verjährt der Anspruch auf Auszahlung der Dividende, ist die Gesellschaft berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Dividende an den Aktionär, dessen Anspruch verjährt ist, auszuzahlen. Es gibt weder Dividendenbeschränkungen noch ein besonderes Verfahren für gebietsfremde Wertpapierinhaber. Die ordentliche Hauptversammlung legt im Gewinnverwendungsbeschluss auch die Höhe des Dividendenanspruchs fest. Da Dividenden nur aus dem Bilanzgewinn gezahlt werden dürfen, stellt der in dem nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellten Jahresabschluss ausgewiesene Bilanzgewinn den maximal ausschüttbaren Betrag dar. Die Hauptversammlung kann auch eine andere Verwendung bestimmen, als sie in § 58 Abs. 3 S. 1 AktG vorgesehen ist. Soweit die Hauptversammlung keine andere Verwendung beschließt, wird der Bilanzgewinn an die Aktionäre ausgeschüttet. Die Aktionäre haben Anspruch auf den Bilanzgewinn, soweit er nicht nach Gesetz oder Satzung, durch Hauptversammlungsbeschluss oder als zusätzlicher Aufwand aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses von der Verteilung an die Aktionäre ausgeschlossen ist. Der auf die einzelnen Aktien entfallene Betrag ergibt sich aus der Division des insgesamt gemäß dem von der Hauptversammlung gefassten Gewinnverwendungsbeschluss auszuschüttenden Betrages durch die Anzahl der im Zeitpunkt des Dividendenbeschlusses gewinnberechtigten Aktien. 16.2.2. Stimmrechte Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme. 16.2.3. Bezugsrechte Jedem Aktionär der Agrar Invest Romania AG steht grundsätzlich ein gesetzliches Bezugsrecht zu, das besagt, dass ihm bei Kapitalerhöhungen auf sein Verlangen ein seinem Anteil an dem bisherigen Grundkapital entsprechender Teil der neuen Aktien zugeteilt werden muss. - 117 - In dem Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals kann die Hauptversammlung jedoch mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen und gleichzeitiger Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen. Im Falle eines Bezugsrechtsausschlusses hat der Vorstand einen schriftlichen Bericht über den Grund des Bezugsrechtsausschlusses und die Höhe des vorgeschlagenen Ausgabebetrages zu erstatten. 16.2.4. Anteil an einem Liquidationsüberschuss Ausgenommen im Insolvenzfall, kann die Gesellschaft durch einen Beschluss der Hauptversammlung aufgelöst werden, der einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals bedarf. Das nach Berichtigung der Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen der Gesellschaft (Liquidationsüberschuss) wird an die Aktionäre nach dem Verhältnis ihrer Beteiligung am Grundkapital, also entsprechend der Stückzahl ihrer Aktien, verteilt. Vorzugsaktien an der Gesellschaft bestehen nicht. 16.2.5. Nachschusspflicht Eine Nachschusspflicht besteht nicht. 16.3. Übertragbarkeit der Aktien Die Aktien der Agrar Invest Romania AG Veräußerungsbeschränkungen und sind frei übertragbar. unterliegen keinen 16.4. Übernahmeangebote / Squeeze-Out-Vorschriften Öffentliche Übernahmeangebote bezüglich der Gesellschaft sind bisher nicht erfolgt. Die Bestimmungen der WpÜG finden auf die im Freiverkehr gelistete Gesellschaft keine Anwendung, da es sich bei dem Freiverkehr nicht um einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 WpHG handelt. Hinsichtlich des möglichen Ausschlusses von Minderheitsaktionären („Squeeze-Out“) gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 327a ff. AktG sowie des § 62 Abs. 5 UmwG. Darüber hinaus bestehen auch keine Ausschluss- und Andienungsregeln. 17. (1) Satzung der Agrar Invest Romania AG I. Allgemeine Bestimmungen §1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr Die Gesellschaft führt die Firma Agrar Invest Romania AG. (2) Sitz der Gesellschaft ist Traunreut. (3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist Rumpfgeschäftsjahr, welches mit der Eintragung der Gesellschaft in Handelsregister beginnt und dem darauffolgenden 31.12. endet. - 118 - ein das §2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Zusammenlegung, die Bewirtschaftung und der Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen in Südosteuropa, insbesondere in Rumänien. (2) Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an diesen beteiligen sowie Unternehmensverträge abschließen. Der Unternehmensgegenstand von Tochter- und Beteiligungsunternehmen darf auch ein anderer sein als der in vorstehendem Absatz 1 genannte Unternehmensgegenstand, sofern er nur geeignet erscheint, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu fördern. (3) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu dienen. Sie darf zu diesem Zweck auch Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern. §3 Bekanntmachungen (1) Die Bekanntmachungen der Gesellschaft Veröffentlichung im Bundesanzeiger. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, Aktionären oder den zur Ausnutzung der Stimmrechte Berechtigten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften mit deren Zustimmung Informationen im Wege der Datenfernübertragung zu übermitteln. II. §4 (1) erfolgen ausschließlich durch Grundkapital und Aktien Höhe und Einteilung des Grundkapitals Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 19.181.527,00. Es ist eingeteilt in 19.181.527,00 auf den Inhaber lautenden Stückaktien. (2) (3) Die Form der Aktienurkunden, von Gewinnanteil- und Erneuerungsscheinen sowie von Schuldverschreibungen setzt der Vorstand fest. Die Gesellschaft kann die Aktien ganz oder teilweise in Aktienurkunden zusammenfassen, die eine Mehrheit von Aktien verbriefen. Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist ausgeschlossen. (4) Bei Kapitalerhöhungen kann die Gewinnbeteiligung der neuen Aktien abweichend von § 60 Absatz 2 Aktiengesetz bestimmt werden. § 4 a) Genehmigtes Kapital Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Dauer von fünf Jahren vom Tag der Eintragung dieses genehmigten Kapitals einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 9.500.000 gegen Sach- oder - 119 - Bareinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2012)). Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen im Sinne des § 27 Abs. 2 AktG durch die Gesellschaft selbst gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft auszugeben. Die Aktien können auch von Kreditinstituten oder anderen die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 AktG erfüllenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ebenfalls ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um neue Aktien der Gesellschaft gegen Bareinlagen zu einem Preis auszugeben, der den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet; diese Ermächtigung gilt mit der Maßgabe, dass die danach ausgegebenen Aktien zusammen mit Aktien der Gesellschaft, die aufgrund einer im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung geltenden Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien beziehungsweise einer an deren Stelle tretenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechtes gemäß § 186 Abs. 3 S. 4 AktG veräußert wurden, und mit Aktien der Gesellschaft, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund von zum Zeitpunkt der Veräußerung unter sinngemäßer Anwendung des § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegebenen Wandlungs- oder Optionsrechten ausgegeben wurden oder noch ausgegeben werden können, weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausübung insgesamt 10 % des Grundkapitals überschreiten dürfen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren Inhalt der Aktienrechte, die Bedingungen der Aktienausgabe sowie die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung zu ändern, soweit von der Ermächtigung der Kapitalerhöhung Gebrauch gemacht beziehungsweise die Ermächtigung gegenstandslos ist. III. Organe Die Organe der Gesellschaft sind: · · · der Vorstand, der Aufsichtsrat, die Hauptversammlung. A. §5 (1) Der Vorstand Zusammensetzung Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und bestimmt ihre Zahl. Die Bestellung von Stellvertretern der Mitglieder des Vorstands ist zulässig. - 120 - (2) Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. (3) Der Vorstand bestimmt seine Geschäftsordnung durch einstimmigen Beschluss seiner Mitglieder mit Zustimmung des Aufsichtsrats, wenn nicht der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlässt. §6 Geschäftsführung und Vertretung (1) Die Mitglieder des Vorstands haben die Geschäfte der Gesellschaft unter Einhaltung der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand zu führen. (2) Die Gesellschaft wird durch zwei Mitglieder des Vorstands oder durch ein Mitglied des Vorstands zusammen mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten. Besteht der Vorstand nur aus einem Vorstandsmitglied, so ist dieses alleine zur Vertretung befugt. (3) Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass einzelne Vorstandsmitglieder allein zur Vertretung der Gesellschaft befugt sind. Er kann auch einzelne Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien, soweit dem nicht § 112 AktG entgegensteht. (4) Der Aufsichtsrat ordnet in der Geschäftsordnung für den Vorstand oder durch Beschluss an, dass und welche bestimmte Arten von Geschäften seiner Zustimmung bedürfen. (5) Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit der an der Beschlussfassung teilnehmenden Mitglieder des Vorstandes gefasst, soweit das Gesetz nicht zwingend Einstimmigkeit vorsieht. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Ihm obliegt auch die Leitung der Vorstandssitzungen. B. §7 Der Aufsichtsrat Zusammensetzung und Amtsdauer (1) Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern. (2) Soweit die Hauptversammlung nicht bei der Wahl für einzelne der von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder oder für den Gesamtaufsichtsrat einen kürzeren Zeitraum beschließt, werden die Aufsichtsratsmitglieder längstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Mitglieder des ersten Aufsichtsrats werden bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das erste Voll- oder Rumpfgeschäftsjahr beschließt. (3) Die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf seiner Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds erfolgt nur für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds. (4) Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern kann die Hauptversammlung für die gleiche Zeit ebenso viele Ersatzmitglieder wählen und die Reihenfolge bestimmen, in der sie - 121 - an die Stelle der während ihrer Amtszeit ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder für die restliche Amtsdauer treten. (5) Die Mitglieder des Aufsichtsrates können vor Ablauf ihrer Amtszeit durch einen mit einfacher Mehrheit zu fassenden Beschluss der Hauptversammlung abberufen werden. (6) Jedes Mitglied des Aufsichtsrates kann sein Amt unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten auch ohne wichtigen Grund durch eine an den Vorstand zu richtende Erklärung in Textform gemäß § 126b BGB niederlegen. Mit Zustimmung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates kann von der Einhaltung dieser Frist abgesehen werden. Diese Bestimmungen gelten entsprechend auch für Ersatzmitglieder. §8 Vorsitzender und Stellvertreter Der Aufsichtsrat wählt unmittelbar im Anschluss an jede Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr beschließt, in einer ohne besondere Einberufung stattfindenden Sitzung aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden, dies jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der nächsten Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr beschließt. Die Wahl ist unverzüglich zu wiederholen, sobald sich eines dieser Ämter erledigt. §9 Einberufung zu Sitzungen und Beschlussfassung (1) In jedem Kalenderhalbjahr muss der Aufsichtsrat zwei Sitzungen abhalten, sofern der Aufsichtsrat nicht beschließt, dass nur eine Sitzung im Kalenderhalbjahr abzuhalten ist. (2) Die Sitzungen des Aufsichtsrates werden durch den Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung durch seinen Stellvertreter mündlich, fernmündlich, schriftlich, per Telefax oder per E-Mail unter Angabe der Tagesordnung einberufen. (3) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Ein Mitglied nimmt auch dann an der Beschlussfassung teil, wenn es sich der Stimme enthält. Abwesende Aufsichtsratsmitglieder können an Beschlussfassungen des Aufsichtsrates teilnehmen, indem sie durch andere Aufsichtsratsmitglieder schriftliche Stimmabgaben überreichen lassen. Soweit das Gesetz oder die Satzung keine größere Mehrheit bestimmen, bedürfen Beschlüsse des Aufsichtsrats der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmgleichheit entscheidet auch bei Wahlen die Stimme des Vorsitzenden oder, falls der Vorsitzende nicht an der Beschlussfassung teilnimmt, die Stimme des Stellvertreters. (4) Beschlüsse des Aufsichtsrates werden grundsätzlich in Präsenzsitzungen gefasst. Der Aufsichtsrat kann auf Anordnung des Vorsitzenden auch ohne Einberufung einer Sitzung schriftlich, fernmündlich, per Telefax oder per E-Mail abstimmen. Dies gilt auch dann, wenn ein oder mehrere Mitglieder des Aufsichtsrats diesem Verfahren widersprechen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates teilt die Form der Beschlussfassung in der Einberufung mit. (5) Über die Sitzungen des Aufsichtsrates ist eine Niederschrift anzufertigen, die von dem Vorsitzenden der Sitzung zu unterzeichnen ist. Bei Beschlussfassungen außerhalb von Sitzungen ist die Niederschrift vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu unterzeichnen und unverzüglich allen Mitgliedern zuzuleiten. - 122 - (6) Der Vorsitzende ist ermächtigt, im Namen des Aufsichtsrates die zur Durchführung der Beschlüsse erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und an den Aufsichtsrat gerichtete Erklärungen in Empfang zu nehmen. (7) Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die nur die Form betreffen, zu beschließen. § 10 Geschäftsordnung Der Aufsichtsrat kann sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieser Satzung eine Geschäftsordnung geben. C. § 11 Hauptversammlung Ordentliche Hauptversammlung und Ort der Hauptversammlung (1) Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres statt. (2) Die Hauptversammlung der Gesellschaft findet am Sitz der Gesellschaft, in einer deutschen Stadt mit mindestens 100.000 Einwohnern oder am Sitz einer deutschen Wertpapierbörse statt. § 12 Einberufung der Hauptversammlung (1) Die Hauptversammlung wird vom Vorstand und in den gesetzlich vorgesehenen Fällen vom Aufsichtsrat einberufen. (2) Die Hauptversammlung ist mindestens 30 Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre vor der Versammlung anzumelden (vgl. § 13 Absatz 1 Satz 2 der Satzung) und den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zu erbringen haben (vgl. § 13 Absatz 2 Satz 2 der Satzung), unter Mitteilung der Tagesordnung bekannt zu machen. § 121 Absatz 4 AktG bleibt unberührt. (3) Eine außerordentliche Hauptversammlung ist einzuberufen, wenn nach Gesetz oder Satzung eine Beschlussfassung der Hauptversammlung erforderlich ist oder das Wohl der Gesellschaft eine Einberufung notwendig macht. Ferner ist eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, wenn Aktionäre, deren Anteile allein oder zusammen mindestens dem zwanzigsten Teil des Grundkapitals entsprechen, dieses schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangen. § 13 (1) Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Versammlung anmelden. Die Anmeldung muss in Textform gemäß § 126b BGB und in deutscher oder englischer Sprache der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am siebten Tag vor der Versammlung zugehen. - 123 - (2) Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierfür ist ein in Textform gemäß § 126b BGB erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen; die Einberufung kann eine kürzere in Tagen zu bemessende Frist vorsehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. (3) Die Einzelheiten über die Anmeldung, den Nachweis der Teilnahmeberechtigung und die Ausstellung der Eintrittskarten sind in der Einberufung bekanntzumachen. (4) Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht schriftlich gemäß § 126 Absatz 1 BGB oder auf einem von der Gesellschaft näher zu bestimmenden anderen gesetzlich zulässigen, insbesondere elektronischen Weg zu erteilen. Die Einzelheiten für die Erteilung dieser Vollmachten werden zusammen mit der Einberufung bekannt gemacht. (5) Wenn dies in der Einberufung der Hauptversammlung angekündigt ist, kann der Versammlungsleiter auszugsweise oder vollständig die Übertragung der Hauptversammlung in Bild und/oder Ton und – soweit gesetzlich zulässig – die Teilnahme an der Hauptversammlung über elektronische Medien zulassen. Die Übertragung kann auch in einer Form erfolgen, zu der die Öffentlichkeit uneingeschränkt Zugang hat. § 14 Stimmrecht In der Hauptversammlung gewährt jede Stückaktie eine Stimme. § 15 Leitung der Hauptversammlung (1) Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder ein anderes von ihm bestimmtes Aufsichtsratsmitglied. Ist weder der Vorsitzende noch ein von ihm hierfür bestimmtes anderes Aufsichtsratsmitglied anwesend, so wird der Versammlungsleiter durch den Aufsichtsrat gewählt. Ist kein Aufsichtsrat erschienen oder zur Leitung der Versammlung bereit, so eröffnet der an Lebensjahren älteste Aktionär die Versammlung und lässt von ihr einen Vorsitzenden wählen. (2) Der Versammlungsleiter leitet die Versammlung und bestimmt die Reihenfolge der Beratungen sowie Art und Form der Abstimmung. (3) Der Versammlungsleiter ist ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. Er kann insbesondere zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs den zeitlichen Rahmen des Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den Tagesordnungspunkten sowie des einzelnen Frage- und Redebeitrags angemessen festsetzen. Bei der Festlegung der für den einzelnen Frage- und Redebeitrag zur Verfügung stehenden Zeit kann der - 124 - Versammlungsleiter zwischen erster und wiederholter Wortmeldung und nach weiteren sachgerechten Kriterien unterscheiden. (4) Die Niederschrift, in der ein vom Vorsitzenden in der Hauptversammlung zu unterzeichnendes Verzeichnis der erschienenen oder vertretenen Aktionäre und der Vertreter von Aktionären beizufügen ist, hat für die Aktionäre sowohl untereinander als auch in Beziehung auf ihre Vertreter volle Beweiskraft. § 16 Mehrheiten für die Beschlussfassung (1) Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst, falls nicht das Gesetz oder diese Satzung zwingend etwas anderes vorschreiben; das Erfordernis der einfachen Mehrheit gilt auch – soweit gesetzlich zulässig – für Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen. (2) Wird bei einer Wahl im ersten Wahlgang keine Mehrheit im Sinne von Absatz 1 erzielt, so findet in einem zweiten Wahlgang eine Stichwahl zwischen den Vorgeschlagenen statt, denen im ersten Wahlgang die beiden größten Stimmzahlen zugefallen sind. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit zwischen beiden Bewerbern, so entscheidet das durch den Vorsitzenden zu ziehende Los. IV. Rechnungslegung und Gewinnverteilung § 17 Rechnungslegung (1) Der Vorstand hat gemäß den gesetzlichen Vorschriften und innerhalb der gesetzlichen Fristen den Jahresabschluss sowie - soweit jeweils gesetzlich erforderlich - den Lagebericht, den Konzernabschluss und/oder den Konzernlagebericht aufzustellen und - soweit eine gesetzliche Prüfungspflicht besteht - dem Abschlussprüfer vorzulegen. Außerdem hat er diese Unterlagen zusammen mit dem Vorschlag, den er der Hauptversammlung für die Verwendung des Bilanzgewinns machen will, unverzüglich dem Aufsichtsrat vorzulegen. (2) Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und einen etwaigen Lagebericht/Konzernabschluss/Konzernlagebericht sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinnes zu prüfen und über das Ergebnis der Prüfung schriftlich an die Hauptversammlung zu berichten. Er hat seinen Bericht innerhalb eines Monats, nachdem ihm die Vorlagen zugegangen sind, dem Vorstand zuzuleiten. Am Schluss des Berichts hat der Aufsichtsrat zu erklären, ob er den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und gegebenenfalls Konzernabschluss billigt. Billigt der Aufsichtsrat nach Prüfung den Jahresabschluss und etwaigen Konzernabschluss, so sind diese festgestellt, sofern nicht Vorstand und Aufsichtsrat beschließen, die Feststellung des Jahresabschlusses und etwaigen Konzernabschlusses der Hauptversammlung zu überlassen. (3) Unverzüglich nach Eingang des Berichts des Aufsichtsrats hat der Vorstand die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Die Hauptversammlung hat in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres stattzufinden. Der Jahresabschluss, der etwaige Konzernabschluss, etwaige Lageberichte sowie der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinnes sind von der Einberufung an in dem Geschäftsraum der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre - 125 - auszulegen. Die Verpflichtung, vorgenannte Dokumente in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auszulegen, entfällt, sofern diese Dokumente für denselben Zeitraum über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich sind. § 18 Gewinnverwendung (1) Die Hauptversammlung beschließt über die Verwendung des Bilanzgewinnes. Sie ist hierbei an den festgestellten Jahresabschluss gebunden. Sie kann auch eine andere Verwendung bestimmen, als sie in § 58 Absatz 3 Satz 1 AktG vorgesehen ist. (2) Der Bilanzgewinn wird an die Aktionäre ausgeschüttet, soweit die Hauptversammlung nicht eine andere Verwendung beschließt. (3) Die Hauptversammlung kann neben oder anstelle einer Barausschüttung auch eine Ausschüttung von Sachwerten beschließen. (4) Nach Ablauf eines Geschäftsjahres kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates im Rahmen des § 59 AktG eine Abschlagsdividende an die Aktionäre ausschütten. V. Schlussbestimmungen § 19 Gerichtsstand Gerichtsstand für alle auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhenden Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und ihren Aktionären und der Aktionäre untereinander ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Gesellschaft. § 20 Gründungsaufwand Der Gründungsaufwand (Notar-, Gerichts-, sowie Anwalts- und Steuerberatungskosten) wird von der Gesellschaft bis zu einem Gesamtbetrag von Euro 5.000,00 übernommen. 18. Prospektierung und Zusicherung des Vorstands 18.1. Prospektierung Die Prospektierung erfolgt anhand der im Wertpapierprospektgesetz und der Europäischen Prospektverordnung Nr. (EG) 809/2004 niedergelegten Mindestanforderungen an den Inhalt von Prospekten zu Angeboten über Wertpapiere, soweit diese Anforderungen aus der Rechtsnatur der Sache im Einzelnen auf dieses Angebot Anwendung finden können und wurde um weitere angebotsspezifische Aufklärungen, Hinweise und Risikobelehrungen ergänzt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat bei der Entscheidung über die Billigung des Prospekts nur eine Prüfung auf Vollständigkeit einschließlich einer Prüfung auf Kohärenz und Verständlichkeit der vorgelegten Informationen vorgenommen. Eine Prüfung des Prospekts auf inhaltliche Richtigkeit fand durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht nicht statt. - 126 - 18.2. Zusicherung des Vorstandes Es wird versichert, dass außer den im Prospekt abgedruckten und aufgeführten Verträgen zum Datum des Prospekts keine weiteren, für den Anleger wesentlichen, insbesondere belastenden Verträge oder Absprachen, die im Zusammenhang mit diesem Anlageangebot stehen, begründet worden sind. Rechtliche, wirtschaftliche und/oder personelle Verflechtungen (auch über Angehörige im Sinne von § 15 Abgabenordnung) zwischen der Emittentin, ihren Organmitgliedern und ihren Gesellschaften sowie mit/oder zwischen sonstigen für die Durchführung und Abwicklung der beauftragen Gesellschaften und Personen, bestehen über den im Prospekt angegebenen Umfang hinaus nicht. 19. Jüngste Geschäftsentwicklung, Geschäftsaussichten und Trends 19.1. Jüngste Geschäftsentwicklung Nach Ansicht der AIR bestätigt die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft im laufenden Geschäftsjahr 2013 die durch die Entwicklungen der Vergangenheit geweckten Erwartungen und Prognosen der Gesellschaft, insbesondere Wertzuwächse bei den erworbenen Landwirtschaftsflächen durch die nach Ansicht der Gesellschaft zunehmende Nachfrage nach landwirtschaftlichen Anbauflächen, ebenso wie steigende Erträge aus dem Verkauf biologisch produzierter Nahrungsmittel durch die nach Ansicht der Gesellschaft ebenfalls diesbezüglich steigende Nachfrage. Seit dem Stichtag des letzten geprüften Jahresabschlusses (31. Dezember 2012) haben sich keine wesentlichen nachteiligen Veränderungen in der jüngsten Geschäftsentwicklung der Gesellschaft ergeben. Seit dem 31. Dezember 2012 wurde die Strategie der Landzukäufe erfolgreich weiterverfolgt. Zudem macht die Evaluation eines Zentrums für die Lagerung, Reinigung, Trocknung und Entwesung von Agrarerzeugnissen Fortschritte und es kann davon ausgegangen werden, dass noch im Monat Juli 2013 ein solches Projekt erworben werden kann. 19.2. Geschäftsaussichten Seit dem Stichtag des letzten geprüften Jahresabschlusses der AIR (31. Dezember 2012) haben sich keine wesentlichen nachteiligen Veränderungen in den Geschäftsaussichten der Gesellschaft ergeben. Die Agrar Invest Romania AG geht davon aus, dass im Geschäftsjahr 2013 die Agrarpreise weiterhin steigen werden. Zudem werden aus Sicht der Emittentin auch höhere Subventionen in Aussicht gestellt. Durch das geplante Zentrum zu Lagerung, Reinigung, Trocknung und Entwesung von Agrarerzeugnissen könnten Produkte für Drittkunden im Auftragsverhältnis bearbeitet werden. Diese Kompetenz wird auch behilflich sein, um eine Marke für Produkte und Dienstleistungen entsprechend westeuropäischen Erfordernissen aufzubauen. 19.3. Trendinformationen Aus Sicht der Emittentin hält die Nachfrage nach Agrarprodukten, insbesondere nach biologisch erzeugten Agrarprodukten, nach wie vor an. Die geographische und verkehrsstrategische Lage Rumäniens ist für den Anbau und die Anlieferung zu westeuropäischen Absatzmärkten außerordentlich günstig. In letzter Zeit ist nach Ansicht der Emittentin eine zunehmende Abneigung gegenüber Produktimporten aus - 127 - China und Südamerika in Westeuropa zu erkennen, was die Nachfrage nach in Europa produzierten biologischen Agrarprodukten weiter beflügelt. Für die von den Beteiligungsunternehmen der Agrar Invest Romania AG gehaltenen landwirtschaftlichen Flächen bedeutet dies aus Sicht der Emittentin, dass die Preise der gekauften Flächen weiterhin deutlich steigen werden und zudem auch bei Zunahme der bearbeiteten und zur Produktion genutzten Flächen hinsichtlich größerer Mengen biologischer Erzeugnisse keine Abnahmeprobleme zu erwarten sind. Aus Sicht der Emittentin wirken sich darüber hinaus die in Aussicht gestellten Subventionserhöhungen für landwirtschaftliche Flächen durch die Europäische Union zur Anpassung an die in Westeuropa gewährten Subventionen positiv auf die Preisentwicklung für Agrarflächen in Rumänien aus. Besondere Trends hinsichtlich konkreter Produkte, Umsätze, Vorräte, Kosten und Verkaufspreise können mangels eines für derartige Aussagen erforderlichen Produktionsumfangs bzw. Verkaufs von Produkten nicht beschrieben werden. Sonstige Trends, Unsicherheiten, Nachfragen, Verpflichtungen oder Vorfälle, die voraussichtlich die Aussichten der Agrar Invest Romania AG zumindest im laufenden Geschäftsjahr wesentlich beeinflussen dürften, sind über Darstellungen in den vorhergehenden Abschnitten „Jüngste Geschäftsentwicklung“ und „Geschäftsaussichten“ dargestellten Umstände hinaus nicht bekannt. - 128 -