Nie wieder ohne Fahrkarte
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Nie wieder ohne Fahrkarte
Nie wieder ohne Fahrkarte: die vorgesehenen Verwaltungsstrafen in Bozen Um mit einem Regionalzug zu reisen, ist es erforderlich vor dem Einsteigen den Fahrschein zu entwerten und denselben bis zum Verlassen des Zielbahnhofes aufzubewahren. An Bord des Zuges besteht die Möglichkeit einen gewöhnlichen Fahrschein, mit Aufpreis von 5,00 €, zu erwerben, vorausgesetzt dass sich der Fahrgast beim Einsteigen unverzüglich an das Zugbegleitpersonal wendet. Kein Fahrschein oder nicht entwerteter Fahrscheine: Bezahlung eines regulären Fahrscheines für die vorgesehene Fahrt zu normalem Tarif, sowie eine Strafgebühr von € 30 bis € 120 bei Ausstellung eines Strafbescheides. • € 30 bei sofortiger Begleichung an Bord des Zuges • € 60 bei Begleichung innerhalb von 60 Tagen ab Ausstellung des Strafbescheids • € 120 bei Begleichung ab dem 61. Tag ab Ausstellung des Strafbescheids Benützung beschädigter, gefälschter Fahrscheine oder Fahrscheine eines Dritten bzw. an Dritte weitergegeben: Bezahlung eines regulären Fahrscheines für die vorgesehene Fahrt zu normalem Tarif, Fahrscheinentzug und eine Verwaltungsstrafe von € 60 bis € 240 bei Ausstellung eines Strafbescheides. • € 60 bei sofortiger Begleichung an Bord des Zuges • € 120 bei Begleichung innerhalb von 60 Tagen ab Ausstellung des Strafbescheids • € 240 bei Begleichung ab dem 61. Tag ab Ausstellung des Strafbescheids Für Inhaber von Südtirol Pass Abo+, Südtirol Pass 65+ und Südtirol Pass free, die den Fahrausweis nicht mitführen und/oder keine Identitätskarte vorweisen können, gilt folgende Vorgangsweise: • Unmittelbar nach Feststellung der Übertretung wird im Zug ein Strafbescheid von € 60 zuzüglich des Einzelfahrscheinpreises ausgesellt • sofern der Kunde innerhalb 5 Tage ab Verweis den Besitz des Fahrausweises bzw. die Identität dessen Inhabers oder/und einen Identitätsausweis an einen Fahrkartenschalter von Brixen, Bruneck, Meran, Auer, Innichen oder Sterzing nachweist, verringert sich die Strafe auf € 10 mit Annullierung des Erhebungsprotokolls Bei nicht entwertetem Südtirol Pass Abo+, Südtirol Pass 65+ und Südtirol Pass free wird an Bord des Zuges eine Verwaltungsstrafe von € 60 verhängt. Wird die Geldbuße umgehend an Bord des Zuges oder innerhalb 5 Tage ab Ausstellungsdatum an einem oben angeführten Fahrkartenschalter beglichen, verringert sich der Betrag auf € 10. Geldstrafen bei Fahrten in überregionalen Zügen: Bezahlung der Fahrkarte und einen Aufpreis der variiert je nach festgelegten Kriterien der jeweilig zuständigen Provinz in welcher der Vorfall beanstandet wird. Reisegäste, die ihre Fahrt von einem Ort antreten, wo weder Fahrkartenschalter noch Verkaufsstellen vorhanden sind, oder, wo aufgrund geschlossener Schalter oder schadhafter Entwerter keine Möglichkeit besteht, den Fahrausweis zu entwerten, müssen dies bei Reiseantritt den Zugbegleitern melden. In diesem Fall sind keine Zuzahlungen oder Geldstrafen zu entrichten. Weitere Informationen unter www.trenitalia.com auf den Seiten der entsprechenden Region.