stadtanzeiger0414
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AMTS- UND HEIMATBLATT DER STADT KÖNIGSBRÜCK SOWIE DER GEMEINDEN LAUßNITZ UND NEUKIRCH Königsbrück • Gräfenhain • Röhrsdorf • Laußnitz • Glauschnitz • Höckendorf Neukirch • Gottschdorf • Koitzsch • Schmorkau • Weißbach Nr. 282 1. April 2014 kostenfrei Foto: H. Berthold Seite 2 Notruftafel Polizeinotruf Bürgerpolizist Polizeirevier Kamenz Feuerwehrnotruf Krankentransport und kassenärztlicher Notfalldienst Leitstelle Feuerwehr Wasserversorgung Abwasserentsorgung, Klärwerk u. Bereitschaftsdienst ENSO-Service ENSO-Störungsrufnummer Erdgas ENSO-Störungsrufnummer Strom Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014 1 10 0173 / 9618638 0 35 78 / 35 20 1 12 0 35 71 / 1 92 22 0 35 71 / 1 92 96 0 35 78 / 37 73 77 3 19 64 0800 / 0320010 0351 / 50178880 0351 / 50178881 Sprechzeiten Stadtverwaltung Königsbrück • Markt 20, 01936 Königsbrück Telefon: 03 57 95 / 3 88-0 Telefax: 4 57 81 und Abwasserzweckverband Königsbrück Telefon: 03 57 95 / 3 18 76 Telefax: 3 18 77 Mo. geschlossen Di. 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr Mi., Fr. 09.00 - 12.00 Uhr Do. 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr Einwohnermeldeamt zusätzl. jeden 1. Sonnabend im Monat 09.00 - 11.00.Uhr Gemeindeamt Gräfenhain Jeden 1. Donnerstag, 17.00 - 18.00 Uhr Gemeindeamt Röhrsdorf nach telefonischer Absprache mit Ortsvorsteher Tel.: 03 52 40 / 700 21 Sprechzeit der Friedensrichterin: Jeden 1. Samstag, 10.00 - 11.00 Uhr im Rathaus, Zi. 02 im Erdgeschoss www.koenigsbrueck.de E-Mail: stadt@koenigsbrueck.de Königsbrück-Information: Mail: information@koenigsbrueck.de Telefon: 03 57 95 / 4 25 55 Öffnungszeiten von April bis September Mo. 09.00 - 12.00 Uhr Di. 09.00 - 13.00 Uhr u. 14.00 - 18.00 Uhr Mi. u. Do. 09.00 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 17.00 Uhr Fr. 09.00 - 14.00 Uhr u. Sa. 09.00 - 11.00 Uhr E-Mail Stadtbibliothek: bibliothek@koenigsbrueck.de Gemeindeverwaltung Laußnitz Schulstraße 10, 01936 Laußnitz Telefon: 03 57 95 / 34 10 Telefax: 3 41 55 Di. 13.00 - 18.00 Uhr Do. 09.00 - 12.00 Uhr E-Mail: gemeinde-laussnitz@t-online.de • www.laussnitz.de Gemeindeverwaltung Neukirch Weststraße 9, 01936 Neukirch Telefon: 03 57 95 / 4 24 20 Telefax: 4 24 57 Di.: 13.00 bis 18.00 Uhr öffentliche Sprechstunde Mi.: 08.00 bis 16.00 Uhr telefonisch Sprechzeiten des Bürgermeisters: Di. 16.00 - 18.00 Uhr – nach Vereinbarung E-Mail: gemeinde-neukirch@gmx.de Impressum: Herausgeber: Stadtverwaltung Königsbrück Verantwortlich für die Amtsnachrichten der Stadt Königsbrück: Bürgermeister Heiko Driesnack Verantwortlich für die Amtsnachrichten der Gemeinde Laußnitz: Bürgermeister Joachim Driesnack Verantwortlich für die Amtsnachrichten der Gemeinde Neukirch: Bürgermeister Steffen Grahl Redaktion, Satz, Druck und Anzeigen: Mediadesign, Inh. Heiko Berthold • Markt 17, 01936 Königsbrück Telefon: 03 57 95 / 3 21 35 Fax: 03 57 95 / 4 78 44 Internet: www.koenigsbruecker-stadtanzeiger.de E-Mail: stadtanzeiger@t-online.de Für freiwillig eingesandte Manuskripte und Fotos übernimmt der Herausgeber keine Gewähr. Alle Inhalte muss der jeweilige Urheber selbst verantworten. Anspruch auf Veröffentlichung von Beiträgen besteht nicht. Redaktionelle Kürzungen sind vorbehalten. Für Fehler und Preisirrtümer übernehmen wir keine Haftung. Nach Redaktionsschluss eingereichte Beiträge können unter Umständen nicht mehr veröffentlicht werden. Redaktionsschluss für Nr. 283, Mai 2014: Anzeigenannahmeschluss: 20. April 2014 20. April 2014 Der Bereitschaftsdienst der Stadtverwaltung Königsbrück ist ab sofort unter der Tel.-Nr. 035795 229110 zu erreichen! - von Freitag, 12:00 Uhr, bis Montag, 07:00 Uhr - Liebe Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Königsbrück sowie der Ortsteile Gräfenhain und Röhrsdorf, liebe Leserinnen und Leser des „Königsbrücker Stadtanzeigers“, wie ich bereits im letzten Monat in meinem Artikel anführte, gehört die „5. Jahreszeit“ nun der Geschichte an. Die Närrinnen und Narren des „Königsbrücker Carneval Clubs e.V.“ haben Stadtkasse und Rathausschlüssel zurückgegeben und können sich jetzt von den Strapazen der Saison bis zum 11.11. erholen. Am 04. April findet auf dem Saal des Rathauses die Jahreshauptversammlung der Gemeindefeuerwehr Königsbrück statt. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich an dieser Stelle ganz herzlich bei allen aktiven Kameradinnen und Kameraden unserer Freiwilligen Feuerwehren für ihre Einsatzbereitschaft, welche sie auch im vergangenen Jahr gezeigt haben, zu bedanken. Mein Dank gilt auch den Familien, Freundinnen und Freunden für ihr großes Verständnis, wenn die Partnerin oder der Partner wieder einmal unerwartet zum Einsatz gerufen werden. Dank aber auch den zahlreichen Freunden und Sponsoren, welche durch ihre Hilfe ihre Wertschätzung für den Dienst unsere Feuerwehren zum Ausdruck bringen. Vielleicht wollen auch Sie als Mitglied der Feuerwehr ehrenamtlich tätig werden? Kein Problem, sprechen Sie unsere Kameradinnen und Kameraden an. Sie freuen sich über jeden neuen Mitstreiter, welcher in der Lage ist, den Dienst bei / in der Feuerwehr auszuüben. Sollte das Ihnen, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich sein, so können Sie die Arbeit unserer Feuerwehr auch durch die freiwillige Zahlung der „Feuerwehrabgabe“ unterstützen. Vielen Dank an dieser Stelle an all diejenigen, die dies zum Teil schon über Jahre hinweg praktizieren. Derzeit ermittelt die Ostsächsische Sparkasse den Verein des Jahres 2013. Der „Dorfklub Gräfenhain e.V.“ hat sich an diesem Wettbewerb beteiligt und es in der Kategorie „Kultur Region“ immerhin bereits in die engere Auswahl geschafft. Um darüber hinaus den in diesem Jahr erstmalig ausgelobten Publikumspreis zu erhalten, müssen bis 13.04.2014 möglichst viele Stimmen für unsere Gräfenhainer auf der Facebook-Seite der Ostsächsischen Sparkasse abgegeben werden. Ich hoffe auf eine rege Unterstützung und drücke dem Dorfklub natürlich die Daumen. Wie Sie sicher bemerkt haben war in den letzten Tagen unser Bauhof unter anderem damit beschäftigt, die Parkbänke an ihren angestammten Plätzen wieder aufzustellen. Ein sicheres Zeichen dafür, dass der Frühling unmittelbar vor der Tür steht. Und wenn man den Vorhersagen der „Wetterfrösche“ Glauben schenken darf, können wir zum Osterfest mit ganz passablem Wetter rechnen. Na da lassen wir uns mal überraschen. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien jedenfalls ein frohes Osterfest, unseren Jüngsten viele bunte Ostereier sowie jede Menge Naschereien und allen Schulkindern sonnige Osterferien. Mit diesen Wünschen möchte ich mich von Ihnen verabschieden und verbleibe mit freundlichen Grüßen Ihr Bürgermeister Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014 Damals vor 20 Jahren aufgeschrieben von Jürgen Loeschke, Bürgermeister a.D. April 1994 Mit unseren Plänen, Bauwilligen Baurecht zu verschaffen, stießen wir auf nicht nachvollziehbare Widerstände seitens des Naturschutzes. So blockierte simples Silbergras die B-Pläne an der Bohraer Str. Ein verwilderter Garten und 3 Birken an der Forststraße wurden zum Biotop hoch stilisiert. Inzwischen wurden ringsum in Laußnitz, Reichenau, Weißbach (Kunathsberg) und in Schmorkau sogar im Außenbereich Eigenheime gebaut (wir erhielten am Hufenweg in diesem Falle keine Genehmigung für eine Familie, auf deren eigenem schon bebautem Grundstück). Daraufhin wurde ich im Regierungspräsidium vorstellig, um mich über die Schikanen zu beschweren. Es gab speziell mit einem RP-Mitarbeiter eine harte Auseinandersetzung, bei der er vor mir das Baugesetzbuch auf den Tisch knallte. Ich sorgte dann für seine Versetzung. Von gut informierten Kreisen wurde ich dahingehend gewarnt, dass wir in Königsbrück bez. des Naturschutzes und unserer geplanten Bauaktivitäten noch viel Ärger bekommen würden (siehe Grünmetzwehr). Wir haben dadurch etliche Jahre verloren. Erst jetzt sehen wir langsam den Erfolg unserer Bemühungen. Am 01. April 1994 wurde Röhrsdorf auf eigenen Wunsch in unser Gemeinwesen aufgenommen und die damalige Bürgermeisterin Frau Klingebiel im Hauptamt als Mitarbeiterin eingesetzt. Ich glaube, dass die Röhrsdorfer diesen Schritt nicht bereut haben, denn es hat sich doch einiges im Dorf seitdem getan (saniertes Dorfgemeinschaftshaus (DGH), Parkanlage, Abwasser, Trinkwasser u.a.) Am 07.04. besucht die Staatssekretärin im Bundes-Verteidigungsministerium Michaela Geiger (+) unsere damalige Außenstelle für Flugphysiologie der Bundesluftwaffe. Am 22.04. vollzieht Bernd Hörig den ersten Spatenstich für den neuen Firmensitz im Gewerbegebiet. (Vom Trabi zu VW und Audi war ein großer gewagter Schritt. Gratulation!) Am 30.04. eröffnet auch die Glaserei Röthig in Stenz ihre erweiterte Werkstatt. So ist unsere Stadt von vielen mittelständischen Firmen unterschiedlichster Branchen geprägt. Fortsetzung folgt ... 20 Jahre Abzug der „Roten Armee“ aus Osteutschland - 22 Jahre Konversion in Königsbrück von Jürgen Loeschke Bürgermeister a.D. Folgende Kasernen- und Wohnanlagen befanden sich auf unserem Territorium - Königsbrück war 99 Jahre Garnisonsstadt von 1893 1992 1.1 „Altes Lager“ 6,4 ha 1893 - 1990 1.2 „Prinz-Georg-Kaserne“ nach 1946 „Suche Bator“ 12 ha 1895 - 1992 1.3 „Neues Lager“ mit Grünmetze + Südlager ca. 220 ha 1907 - 1992 1.4 „Panzerschule Röhrsdorf“ ca.18 ha 1967 - 1992 1.5 Truppenübungsplatz (1907/1938/1947) ca. 6500ha 1907 - 1992 1.6 Kommandantur auf dem Markt 1947 - 1991 1.7 Offizierswohnhaus Auenweg/Kath.Pfarrhaus 1947 - 1991 und Höckendorfer Str. 5 1.8. Waldsiedlung 1945 - 1992 1.9. Schweinemästerei und Schießplatz in der Aue ca. 2 ha 1947 - 1991 Außerdem noch Flächen in Schmorkau (Schloss und Lazarett) und Schwepnitz 2. Konversion nach 1990 (allgemein) Grundsätzlich musste sich die Stadt vorerst auf ihre eigenen Entwicklungsprobleme konzentrieren, deshalb wurde auch nur ein Teilflächennutzungsplan in Auftrag gegeben (Baugebiete für Gewerbe und Wohnen, Trinkwasser- und Abwasserplanungen, Wohnungssanierungen, Stadtsanierung, Straßensanierungen, Schulen und Kitas etc.), sodass es bis 1998 dauerte, das sich in Zusammenarbeit mit dem Freistaat und dem Landkreis etwas auf den Liegenschaften bewegte. Die bisherigen Aktivitäten von ABS-Gesellschaften blieben aus finanziellen Gründen nur Stückwerk (Teilabrisse). Vorteilhaft war, dass Herr Schiller und seine Mitarbeiter mit Duldung des Kommandanten den Abzug der Truppen altlastenseitig begleiten Seite 3 und entsprechend kartieren konnten, was die spätere Entsorgung „erleichtert“ hat. Lt. Vertrag mit der Bundesregierung sollten die Truppen alles mitnehmen, was natürlich zum Vergraben verschiedener Altlasten animierte. Bereits vor 1990 (1988?) wurde unser Grundwasser durch auf dem Bahnhof auslaufendes Trichlorethen (Tankwagen) kontaminiert, was erst 1992 im Rahmen der Untersuchungen bezüglich der TW-Versorgung für Schmorkau festgestellt worden ist. Die 1997 eingeweihte Fernwasserleitung hat dieses Problem endgültig gelöst. Fortsetzung folgt ... Seite 4 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014 Passiert – Notiert Lassen Sie mich heute mit „Vergangenem“ beginnen: Zum Problem der veränderten Ampelschaltung an der Einmündung bei Tamkes gab es erstens sehr viel Zustimmung und zweitens eine halboffizielle Aussage zur Zukunft. Es sind gute Nachrichten: der alte Zustand wird wieder hergestellt. Im Zuge der weiteren Sanierung unserer Ortskernumgehung wird (wahrscheinlich als letzter Schritt) die Ampelschleife wieder eingebaut! Wer allerdings den Artikel in der SZ zum Thema ein wenig zwischen den Zeilen gelesen hat, muss erkennen, dass das dauern kann. Da ist nämlich die Rede von einem zu schwachen Unterbau für die aktuelle Verkehrsbelastung, was bedeutet, dass es mit einer Erneuerung der Fahrbahnoberfläche nicht getan sein wird. Also fassen wir uns in Geduld – und hoffen. Zum Thema Baumfällungen vs. Lärmschutz herrscht bei mir „tiefes Schweigen im ausgelichteten Walde“. Aber vielleicht liegt der Redaktion ein gesonderter Beitrag vor … Aktuell möchte ich Sie zu einem Spaziergang auf einem der ältesten und beliebtesten Spazierwege unserer Stadt mitnehmen: wir gehen die Flüsterallee entlang! Von der Bleiche laufen wir parallel zum Mühlgraben. Nach kurzer Zeit erreichen wir eine kleine Brücke. Na ja, wenn wir Glück haben und es 4 Wochen nicht geregnet hat, geht das relativ problemlos. Ansonsten waten wir vorher ca. 10m durch Matsch und Modder. Für den geübten Wanderer bzw. „Hunderundengänger“ mit entsprechendem Schuhwerk ist die Passage schon jedes Mal eine echte Herausforderung. Was ist es aber erst für sonntägliche Spaziergänger oder eine Festgesellschaft aus dem Jugendclub!? Ich habe Frau Ziesche vom städtischen Bauhof vor etlichen Wochen persönlich über den schlimmen Zustand informiert. Sie hat es noch in meinem Beisein auf die Tagesordnung für die nächste Dienstberatung gesetzt. Das war dann leider auch schon alles. Der „Winter“ ist dieses Jahr definitiv nicht als Entschuldigungsgrund geeignet. In Ordnung, wir sind drüber über die kleine Brücke! Rechts grasen 3 Pferde und am linken Ufer des Mühlgrabens - sitzen die Biber in der Sonne! Es passiert nicht täglich, aber ich habe es schon mehrfach erlebt. Die Anwesenheit der großen Nager ist überall sichtbar. Kleinere und größere Bäumchen und Bäume sind bleistiftartig umgenagt. Die Bewohner des Tausch‘schen Grundstücks haben die Stämme der Obstbäume durch Maschendraht geschützt. Die schon arg gelichtete Reihe von Weiden davor ist scheinbar zum „Abnagen freigegeben“. Es ist schön, dass wir Menschen so viel Verständnis für eine Tierart aufbringen, die eigentlich nicht in eine Kulturlandschaft mit Obstgärten gehört … Nun unterqueren wir die B97 durch einen kleinen Tunnel. Bei der Einweihung 1998 gab es da 2 „Vandalismus-sichere“ Leuchten. Die waren nach nur 4 Wochen zerstört, weil die Unterführung ganz schnell als „Partyzone“ genutzt wurde, wie entsprechende Inschriften dem Normalbürger klarmachen. Seitdem mehren sich die niveaulosen Schmierereien. Nun gut, das ist der „Zeitgeist“ und die „Staatsmacht“ hat es schon lange aufgegeben, den Zustand ändern zu wollen. In den wärmeren Monaten verlagert sich das Geschehen auf die Bank und die Wiese davor. Im Prinzip ist dagegen nichts zu sagen. Ich hatte vor ein paar Tagen sogar ein richtig gutes Gefühl. Ein relativ großer Behälter war neben der Bank aufgetaucht. Augenscheinlich war er nicht vom Bauhof dort platziert worden. Ich beglückwünschte die anwesenden Jugendlichen zu der Idee, einen Müllbehälter aufzustellen. Na gut, sie haben nur gelacht. Bei der Runde am nächsten Morgen war mir klar, warum. Der Behälter war voller Lagerfeuerasche – und Flaschen, Dosen und anderer Müll lagen verstreut auf der Wiese. Schade, liebe Teenager, das war eine Gelegenheit, uns Alte mal von euren Qualitäten zu überzeugen! Es ist also auch in diesem Jahr wieder ein sehr beliebtes Party-Feld und der Umgang mit dieser Tatsache ein sehr weites… Unser Weg führt weiter in Richtung Stadtmühle. Wir entscheiden uns für den Rundkurs und überqueren dieses Mal die Pulsnitz über eine kleine Brücke. Vor vielen Jahren wurde das gesamte Bauwerk vom Heimatverein saniert. Zwischendurch hat der Bauhof den Belag erneuert. Seit mehreren Jahren gibt es allerdings keine Handläufe mehr. Viele ältere Spaziergänger vermissen diese Auf- und Absteighilfe sehr. Da wenigstens sollte doch schnell Abhilfe geschaffen werden können!? Besonders interessant wird es, wenn wir die Stufen auf der anderen Seite wieder heruntergelaufen sind. Schon bei kurzem ergiebigem Niederschlag verlässt die Pulsnitz ihr Bett. Der Klinkfluss tut ein Übriges. Beide Wasserläufe überschwemmen den Wanderweg und spülen ihn immer mehr aus. Auch wird auch hier der Spaziergang wieder zur Herausforderung, ganz besonders für „unsichere Geher“. Für junge Familien mit Kinderwagen bleibt nur, das Gefährt über die freigeschwemmten Wurzeln zu tragen. Hier ein Zitat aus der Antwort zu einer entsprechenden Anfrage meinerseits zu diesem Problem vom November 2010: … Nach Aussagen der LTV ist für 2011 geplant, die Reste des Wehres zurückzubauen und eine Sohlgleite für den relativ geringen Höhenunterschied über 3 Stufen zu errichten. In diesem Zuge müssen wir versuchen, auch den Uferbereich an der Brücke auszubauen … Seit 4 Jahren wird eine Lösung für das Problem angestrebt, ohne Erfolg! Was ist hier bloß wieder los? Wir führen den Landeswandertag durch und der beschriebene Ort ist Teilstück mehrerer angebotener Wanderrouten. Ein Schelm, wer Arges dabei denkt! Aber lassen Sie uns weiter gehen. Der Weg führt nun an der Pulsnitz entlang auf dem sogenannten „Prallhang“ in einer Rechtskurve des Flusses. Sie erinnern sich bestimmt an Erdkunde: Ein Fluss „prallt“ auf ein natürliches Hindernis und trägt dieses Stück für Stück ab. Deshalb haben Generationen vor uns diesen Hang gesichert durch das Errichten einer Mauer. Ich weiß nicht, ob wir glauben, dass das Wasser seine Kraft verliert, indem wir es einfach ignorieren. Seit meiner Kindheit kenne ich diesen Weg. Selbst zu DDR-Zeiten wurde diese Mauer in Stand gehalten, inklusive Geländer. Seit der Wende tut sich absolut nichts mehr! Die Mauer zerfällt in immer mehr Teilstücke und die Steine im Fluss werden immer mehr. Aber das ist wohl die aktuelle Umsetzung des Slogans „Zurück zur Natur!“ Wie auch immer, für mich ist es der schönste Teil des gesamten Spaziergangs. Die Sonne scheint durch das hohe Blätterdach der alten Laubbäume und zaubert tausende Lichtreflexe auf den Fluss. Dort wiederrum tanzen auf den sonnigen Flecken die „Wassernixen“ und Libellen. Der Hund strolcht Richtung Wasser und genießt die Erfrischung in den flachen Fluten sichtlich. Anschließend erzeugt er mit seinem Trockenschütteln einen kleinen Regenbogen … Das ist einfach nur schön und animiert mich zu der Aufforderung an Sie, so etwas in den nun folgenden grünen Monaten auch mal wieder selbst zu erleben. Schöne Frühjahrsspaziergänge wünscht Ihnen R. Hauffe Herzlichen Dank ... Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014 Neues aus der Kita Regenbogen Tschako hopp, tschako hopp …! Mit Prinzessin, Indianer, Clown und Maus feierten wir Fasching im Regenbogenhaus. Am Rosenmontag wurde gefeiert, Tanz im großen Seite 5 Markt 4 KOSMETIK S I M O N E T Ä N Z E R Geschäftseröffnung am 8. April 2014 Schöne und strahlende Haut dank moderner Kosmetik. Markt 4 • 01936 Königsbrück • Tel. (035795) 397304 Öffnungszeiten: Di.: 12.00 – 19.00 Uhr, Fr.: 9.30 – 15.30 Uhr Di.–Sa.: Termine nach Vereinbarung Sportraum, der war angesagt. Der Karnevalsclub, das kleine und große Prinzenpaar sowie die Clowns Flip und Flop wurden erwartet und viele Faschingsraketen gestartet! Mit Tanz und Musik heizten unsere Clowns den Kindern ordentlich ein. Das war ein lustiges Beisammensein. Wir danken dem KCC und den Clowns Flip und Flop für die wunderschöne Feier! Bis zum nächsten Mal, wenn es wieder heißt … Wir sagen DANKE für die große Sammelbereitschaft! Es sind zahlreiche Bücher, Puzzles und Spielzeug für den Kinderflohmarkt am 22. Februar 2014 im Autohaus Förster in Kamenz zusammengekommen. Wir haben 98,50 € eingenommen. Vom Autohaus Förster haben wir u.a. weitere 75,00 € und Werbepräsente erhalten. Vielen Dank an die Helferinnen, die unsere Kindertagesstätte am Verkaufsstand vertreten haben. Besonderer Dank gilt auch Frau Sonntag, die als Initiatorin für ein erfolgreiches Gelingen gesorgt hat. So entsteht langsam eine Bewegungsbaustelle …! Der Bauhof hatte auf unserem Außengelände Äste verschnitten und auf einem Haufen liegen gelassen. Das haben unsere Kinder sofort bemerkt und in Absprache mit der Erzieherin angefangen, die Äste und Zweige zu Hütten, Buden zu verbauen. Dabei machten sich alle Neues aus der Rappelkiste Besuch im Kinderhaus Der KCC besuchte unsere Einrichtung am 3.3.2014 um 8:30 Uhr. Der Bewegungsraum war knackevoll mit Prinzessinnen, Hexen, Cowboys und Helden sowie Tieren. Die Clowns Flip und Flop sorgten für viel mit viel Phantasie ans Werk. Selbst feststehende Klettergeräte wurden zu Türmen umgestaltet und in die Rollenspiele mit eingebunden. In den Monaten April/Mai soll dann auf unserem Gelände eine richtige Bewegungsbaustelle mit vielfältigen Materialien entstehen. Bei den Bewegungsspielen an der Bewegungsbaustelle werden viele motorische Fertigkeiten eingeübt und gefördert, etwa beim Balancieren, Rollen, Springen, Schaukeln, Wippen etc. Im Wechsel von Bauen, Bewegen und Spielen können Kinder auf diese Weise ihre eigene phantasievolle Spielwirklichkeit erzeugen. So können sich Rollenspiele entwickeln, in die sich alle Kinder der Gruppe einbringen können. Kinderhaus „Regenbogen“ Spaß und Trubel. Danach feierten die Kinder mit den Erziehenden auf den Etagen weiter. Vielen Dank an den KCC. Seite 6 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014 „Wollen wir auch noch bisschen hierbleiben und helfen?“ „Das ist so schön! Überall, wo man hinschaut sind Eltern, die mitmachen. Cool!“ ruft eine Erzieherin, die gerade ein paar Fotos gemacht hat. Es ist Mittwochnachmittag und in der Rappelkiste herrscht reges Treiben. Der alljährliche Frühjahrsputz steht an. Bei sagenhaftem Frühlingswetter wird das alte Laub unter den Spielgeräten durch Eltern, Erzieher/-innen und Kindern gleichermaßen gefegt. Darüber hinaus schneiden etwa 10 Muttis mit Erzieherinnen einen Riesenberg Weide mit ihren Gartenscheren zurecht, damit daraus ein Zaun gesteckt und gewunden werden kann. „Guck, da ist noch eins Lena,“ meint in diesem Moment eine Mama zu ihrer fast Dreijährigen und Lena stapft los und sammelt fleißig ein. Während die einen Kinder mit helfen, die Ruten zu sammeln und der Größe nach zu sortieren, sehen die anderen Kinder staunend den starken Papas zu. Zwischen 15:00 Uhr und 16:00 Uhr kommen immer wieder neue Helfer an und fragen: „Wo gibt’s was zu tun?“ Ein Papa vom Maurerhandwerk holt seine zwei Kinder ab und fragt diese spontan: „Wollen wir auch noch ein bisschen bleiben und helfen?“ „Jaaa“ ist die lautstarke Antwort. Etwa 10 bis 15 Männer packen tüchtig an, damit wir dem Ziel, Ende 2014 einen Naschgarten zu haben, wieder ein Stückchen näher sind. Dann sollen auf dem Stück zwischen Essensbereich und Krippenspielplatz Hochbeete, Beerensträucher und Hängematten Platz gefunden haben. Bereits letzten Donnerstag hatten die Bauarbeiter der Familie Abt einen ganzen Tag geholfen, Platz dafür zu schaffen. Fleißige Papas sind auch im Gruppenzimmer der Igelkinder und am Spielhaus am werkeln, welches wir letztes Jahr von der Familie Freudenberg geschenkt bekommen haben. Das Dach ist morsch und muss erneuert werden. Geschickt erledigen das die Papas bis in die Dunkelheit hinein. Nebenbei lernen sie einander kennen. Einer ist zugezogen, der andere war selbst bereits als Krippenkind hier. Es duftet nach Gegrilltem. Der Elternbeirat hat die Verpflegung organisiert und nun brutzeln auf zwei Rosten etliche Würste. 40 ausgewachsene Helfer / -innen mit ihren über 20 Kindern wollen erst einmal versorgt sein. „So viele Eltern hatten wir noch nie“, freut sich Jenifer Hönicke, die seit mehreren Jahren Elternsprecherin ist. Trotzdem oder vielleicht auch gerade wegen der großen Anzahl Helfender beim Arbeitseinsatz geht es entspannt zu und die Stimmung ist locker. Auf die Frage, wie sie den Nachmittag erlebt haben, antwortet ein Elternpaar: „Gut. Sehr entspannt. Können wir wieder machen.“ Während wir den Tag ausbaumeln lassen, wird gelacht und geplauscht - darüber wer der oder die andere ist, wo sie herkommen, über die Kinder und ob man sich mal treffen könnte. Die Kinder sind über derlei Gespräche erhaben. Sie spielen miteinander. Und wir?- Wir danken: Familie Hönicke/Peter, Familie Bellinghausen, Familie Hauswald/Schäfer, Familie Freudenberg, Familie Friedrich, Familie Richter/Weinhold, Familie Tänzer, Familie Kaiser, Familie Heßlich/Trautmann, Familie Thiele/Rendke, Familie Gnauck, Familie Heimann mit Opa, Familie Gräfe mit Opa, Familie Herrmann, Familie Philipp, Familie Tomschke/Tschampel, Familie Marx, Familie Leuenberger, Familie Otto, Familie Mehlitz, Familie Kreische/Skawran, Familie Grünberg, Familie Beez/Breil, Familie Möbius, Familie Nitzschner/Ziesche, Familien Böhme/Lill, Familie Knopf/Menzel, Familie Steglich, den Bauarbeitern Klaus und „Blume“ und Familie Abt für ihr Engagement und den schönen Nachmittag. Das Team der Rappelkiste Neues aus dem Grundschulhort Winterferien 2014 – Oder sollen wir lieber von Frühlingsferien reden??? Diese Frage stellten wir uns ernsthaft in diesem Jahr. Von Schnee war weit und breit keine Spur und auch die Temperaturen verliehen den freien Tagen eher ein Gefühl von Frühling als von Winter. So mussten wir bereits am ersten Ferientag unsere Schlitten im Keller stehen lassen und liefen bei wärmenden Sonnenstrahlen los. Unser Ziel war der Haselbergturm in der schönen Königsbrücker Heide. Sehr zur Verwunderung der Erzieherinnen waren die Kinder schon gut in Form und so erreichten wir den Aussichtsturm recht geschwind. Fast alle Kinder bewältigten die vielen Stufen in die Höhe um in ca. 32m die Aussicht zu genießen. Fröhlich und begeistert winkten die Kinder den unten gebliebenen zu. Nach einer Stärkung sollte es weiter gehen, denn schließlich waren wir ja an diesem Tag gut zu Fuß unterwegs. Wieder bei der Grünmetzmühle angekommen, ging es allerdings noch nicht wieder in Richtung Hort sondern wir begaben uns auf den Biberpfad, vorbei an der Biberhütte und dem See der Freundschaft, um dann über die Bohraer Straße in Richtung Stenz zu gelangen. Nachdem wir am Montag die Natur erkundet hatten, sollte am nächsten Tag etwas für die Vögel hergestellt werden. Unsere Kinder konnten ihrer Kreativität freien Lauf lassen, indem sie mit der Marmoriertechnik Futterglocken für Meisenknödel oder Vasen gestaltet haben. Ebenso konnten sie an diesem Tag ihr Lieblingsspielzeug mitbringen. Dabei sollte es aber dieses Mal nicht der von so vielen geliebte Nintendo (o.ä.) sein. Schließlich sollen unsere Kinder auch einmal wieder lernen, dass es noch andere schöne Spiele bzw. Spielsachen gibt. Am Mittwoch hieß es: „Bitte pünktlich am Bahnhof sein!“ 8.35 Uhr fuhr unser Zug vom Königsbrücker Bahnhof ab – mit dem Ziel Dresden. Nicht nur wir waren mit einer großen Kindergruppe unterwegs, auch andere Horteinrichtungen, sodass die Städtebahn einen weiteren Waggon angehängt hatte. Angekommen am Bahnhof DD-Neustadt trennten sich unsere Wege. Unsere Ferienkinder teilten sich in zwei Gruppen, um zum einen schnell die andere Bahn zu erreichen und zum anderen, um sich zu Fuß auf den weiteren Weg zu begeben. Der eine Teil von uns hatte die Eisbahn als Ziel und der Rest die Schauburg (Kino). Auf der Eisbahn angekommen, ging es darum, dass jeder seine Schlittschuhe bekommt und sich für die Fahrt rüstet. Mit dem Helm auf dem Kopf konnte es nun losgehen - von den ersten Fahrversuchen bis zum fast problemlosen Dahingleiten war alles bei unseren Eissportlern zu sehen. Bis auf ein paar leichte Stürze, mit einem blauen Fleckchen als Erinnerung, sind alle wieder gesund & heiter angekommen. In der Schauburg gab es stattdessen für alle Kinder Popcorn. Während es in den Tüten raschelte, begann der Film „Das kleine Gespenst“. Spannend aber auch lustig verfolgten die Kinder das Geschehen und berichteten am Ende von ihren Lieblingsszenen. Um die Zeit bis zur Abfahrt nach Hause zu überbrücken, gingen wir im Anschluss noch auf den Spielplatz im Alaunpark, wo sich noch einmal alle so richtig austoben konnten. Am Bahnhof tauschten sich unsere Kinder über das Erlebte aus und so mancher schlief dann fast auf der Rückfahrt nach Königsbrück ein. Der vorletzte Tag in der ersten Ferienwoche sollte sportlich werden. Die Kinder verteilten sich auf zwei Gruppen. Die einen tobten sich in der Sporthalle bei „Zwei-Felder-Ball“, „Steh geh“ und ähnlichen Bewegungsspielen aus. Die andere Gruppe spielte draußen Krocket und fuhr mit den Fahrzeugen. Nach ungefähr einer Stunde wurde gewechselt. Viele Kinder nutzten draußen die Gelegenheit Tischtennis zu spielen. Auch an diesem Tag hatten wieder alle viel Spaß, sodass er schnell vorbeiging. Abschließend entstanden in dieser Woche wahre Kunstwerke aus Play-Mais. Die Fantasie unserer Kinder kannte an diesem Tag kaum Grenzen und so entstanden viele schöne sehenswerte Objekte wie z.B. ein Iglu (was wir bisher ja nicht in echt bauen konnten) und ein Nachbau vom Dynamostadion. Des Weiteren konnten sich alle musikalisch ausprobieren, indem verschiedene Klänge erzeugt wurden und so manche Melodie erklang. So schnell wie die erste Ferienwoche vergangen war, begann wenige Tage später die zweite mit Sportaktivitäten und dem Gestalten von Schneemännern. Während sich die eine Gruppe sportlich betätigte, bastelten die anderen Kinder Schneemänner. Schließlich sollte ja wenigstens etwas an die Winterferien erinnern, wenn es schon nicht schneit. So entstanden viele Winterlandschaften, die ein Gefühl von Winter in unsere Räumlichkeiten zauberten. Am Dienstag holten wir das Kino zu uns in die Einrichtung. Bei leckerer Knabberei und Getränken sahen die Kinder einen lustigen Film mit Disneys Buddies. In der Hundekomödie „Snow Buddies“ mit fünf süßen, sprechenden Welpen verfolgten die Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014 Kinder ein aufregendes Abenteuer mit einem Schlittenhunderennen in Alaska. Bereits im Vorfeld konnten mit der Anmeldung für die Winterferien verschiedene „Teddys“ bestellt werden, die an diesem Mittwoch zum Leben erweckt werden sollten. Das Interesse der Kinder war riesig und so ereilte uns ein großes Paket mit dem Zubehör für Alfi, Sternchen und seine Freunde. Damit jeder seine Geburtsurkunde für sein Plüschtier ausfüllen konnte, musste zunächst das Füllmaterial „einverleibt“ und das Fell zugenäht werden. Freudig strahlend erhielt jedes Tier seinen Namen und konnte mit zu seinem stolzen Besitzer nach Hause. Am Donnerstag gab es knifflige Knobelaufgaben zu lösen und Schneebälle zum Vernaschen. Auch hier wurden die Kinder in zwei Gruppen aufgeteilt. Während bei der einen Hälfte die Köpfe angestrengt nach der passenden Lösung suchten, bereiteten die anderen ihre Köstlichkeiten zu. Rezept für „Frische Schneebälle“ – ca. 15 Stück: 1. 400 g Tortenboden in einer großen Schüssel zerbröseln 2. 30 Amarettinis in eine Platiktüte geben und zerkleinern 3. die zerdrückten Kekse in die Schüssel mit dem Tortenboden geben und vermischen 4. 3 EL Zucker, 3 EL Kakaopulver und 75 ml Kirschsaft miteinander verrühren bis sich alles aufgelöst hat 5. Flüssigkeit in die Schüssel mit dem Tortenboden/Keksen geben, gut durchmischen und durchkneten 6. aus dem Teig kleine Kugeln formen 7. die Kugeln im Puderzucker wälzen bis alles weiß ist Fertig! Guten Appetit! Der letzte Ferientag begann sehr verregnet, sodass unser Wandertag mehr oder weniger ins Wasser fiel. Wir entschieden uns für uns eine „kurze Runde“ in Stenz. So führte uns der Weg am Sandberg und dem Grenzweg entlang bis wir zwischen den Feldern und dem Wald angelangt waren. Dort führten wir verschiedene Staffelspiele durch und schließlich ließ sich auch so langsam die Sonne etwas blicken. Nachdem wir unter anderem herausgefunden hatten, wer die schnellsten, größten, jüngsten bzw. ältesten Kinder von uns waren, begannen wir einhundert Kaffeebohnenschritte zu machen und staunten nicht schlecht, wer am weitesten gekommen war – so viel sei verraten, es war nicht derjenige mit den größten Füßen. Bevor es wieder in Richtung Hortgelände ging, wurde jedem Kind ein Satz einer Geschichte zugeflüstert. Jede/r einzelne erzählte diesen Satz einer Erzieherin, welche ca. 150m entfernt stand. Diese Kollegin durfte sich so an einer kleinen Geschichte erfreuen. Nachdem alle Kinder bei ihr angelangt waren, erzählte nun jeder ein zweites Mal seinen Satz, sodass nun alle die Kurzgeschichte kannten. Anschließend bauten die Kinder im angrenzenden Waldstück vom Hort ihre Buden weiter bis das Zeichen zum Mittagessen kam. Sowohl am Donnerstag als auch am Freitag (der zweiten Ferienwoche) besuchten uns die Vorschüler. Gemeinsam mit den Erzieherinnen schauten sie sich im Hort alles an und konnten dann ihre bereits erlernten Fähig-/Fertigkeiten unter Beweis stellen. Schneiden, puzzeln, aufkleben und ausmalen – ist teilweise noch gar nicht so einfach wie es sich anhört. Aber es gab noch eine Geschichte zum Zuhören ebenso wie ein kleines selbst gebasteltes Spiel, was mit nach Hause genommen werden durfte. Glückliche Gesichter verabschiedeten sich bei uns gegen Mittag wieder, mit dem Versprechen, dass man sich bald wiedersehen würde. An dieser Stelle möchten wir allen Helfern danken, die es uns ermöglicht haben, mit unseren / Ihren Kindern so schöne Ferientage zu erleben. Vielen Dank! Des Weiteren wünschen wir allen ein schönes Osterfest und einen fleißigen Osterhasen! Das Team vom Grundschulhort „Juri Gagarin“ Seite 7 Seite 8 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014 Informationen aus dem VIA REGIA-Architektur-Modellbau Der durch Initiative von Egon Schöne mit Unterstützung der Stadt Königsbrück und des Heimatvereins Königsbrück u.U. entstandene thematisch bezogene VIA REGIA-Architektur-Modellbau besteht nun schon 14 Jahre. In diesen Jahren sind 36 z.T. sehr aufwändige detailgetreue Architekturmodelle im Maßstab 1:25 entstanden, die die kulturelle und architektonische Vielfalt entlang dieser alten Königs,Handels-, Kultur-, aber auch Heerstraße widerspiegeln. Das war und ist nur möglich durch großzügiges, privates Engagement mit Unterstützung des Jobcenters Kamenz und der AA Bautzen sowie durch selbstloses ehrenamtliches Engagement. Mit viel Kraftaufwand und Ideenreichtum der Mitarbeiter konnte eine ansprechende Interimsausstellung im teilsanierten Nordflügel des „Alten Garnisonshauses“ gestaltet werden, die jährlich ca. 3000 staunende Besucher anlockt. Auch die Entstehung der Modelle in der Werkstatt ist speziell für interessierte BastlerInnen von großem Interesse. Trotz vieler Bemühungen, uns öffentlich über Presse, Rundfunk und TV bekannt zu machen, sind immer wieder Besucher speziell in der Kameliensaison überrascht, dass es unser Projekt gibt. Um aber dieses vielseitige Projekt (Technische Vorbereitung und Herstellung der Modelle, Architektur der Modelle, historische Hintergründe als Bildungsprojekt sowie Ausstellungskonzept) weiterführen zu können, benötigen wir engagierte ehrenamtliche Mitstreiter. Aber auch materielle und finanzielle Unterstützung benötigen wir, um eines Tages unsere Vision, die Ausstellung in der benachbarten Stahlhalle im Verlauf der VIA REGIA zu präsentieren, verwirklichen zu können. In diesem Zusammenhang möchten wir auch weitere Mitglieder für unseren Förderverein gewinnen, die sich ehrenamtlich aktiv für dieses Projekt engagieren. Es wäre traurig, wenn dieses großartige Projekt eines Tages aus Mangel auch an „manpower“ nicht mehr weiter geführt werden könnte. Wir würden uns freuen, wenn wir Interessenten im Modellbau begrüßen könnten, aber genauso freuen wir uns über Sach- und Finanzspenden, für die wir als gemeinnütziger Verein Spendenquittungen ausstellen. Unsere Spendenkontonummer des Fördervereins VIA REGIA Architektur-Modellbau e.V. lautet: IBAN: DE42 855900000013218609 BIC: GENODEF 1BZV Anfragen: Jürgen Loeschke Tel: 035795/45774 Dieter Boyrich Tel. 035795/42131 Jürgen Loeschke, Vorsitzender des Fördervereins VIA REGIA- Architekturmodellbau Königsbrück e.V. Bürgersprechstunde mit Stanislaw Tillich Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) führt seine nächste Sprechstunde für Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis am Montag, dem 07. April 2014 in der Zeit von 16.30 - 18.30 Uhr im Wahlkreisbüro, Schloßberg 1 in Königsbrück durch. Um telefonische Anmeldung unter 035795/36531 oder per email: wahlkreisbuero@tillichstanislaw.de wird gebeten. Petra Wowtscherk, Mitarbeiterin Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014 Gartenabfälle und Grünschnitt gehören nicht in den Wald Es ist Frühjahr und damit Zeit den eigenen Garten und das Grundstück zu pflegen. Bäume, Sträucher und Hecken werden geschnitten, Blumen- und Gemüsebeete hergerichtet und der Rasen bekommt den ersten Schnitt. Der Start in die neue Saison ist fast perfekt. Gäbe es nicht noch dieses „kleine“ Problem das angefallene Grüngut loszuwerden. Ein Problem das eigentlich keines sein dürfte. Die eleganteste Lösung ist die Kompostierung anfallender Abfälle auf dem eigenen Grundstück. Auf diese Weise lässt sich ökologisch wertvolles Substrat kostengünstig selbst gewinnen. Weitere Entsorgungsmöglichkeiten stehen mit der Biotonne und der Abgabe auf regionalen Grüngutsammelplätzen zur Verfügung. Keine Lösung jedoch ist die Entsorgung in den Wald- und Grünflächen der freien Natur. Wer hier illegal seine Gartenabfälle und Grünschnitt entsorgt begeht kein Kavaliersdelikt sondern eine Ordnungswidrigkeit, die je nach Art und Umfang mit Bußgeldern bis zu mehreren Tausend EUR belangt werden kann. Doch offensichtlich ist diese Tatsache auch im Raum Königsbrück noch nicht jedem Büger bekannt und bewusst. Wie sonst lassen sich die alljährlich verstärkt im Frühjahr und Herbst vorzufindenden Grünschnittlagerplätze in den angrenzenden Waldflächen erklären? Dabei ist offensichtlich nicht immer kriminelle Energie die Ursache derartigen Tuns. Ein oft gebrauchtes Argument von festgestellten Verursachern ist es, dem Wald mit der Zuführung von Nährstoffen etwas Gutes tun zu wollen. Eine Schädigung oder Gefahr für den Wald sehen sie in ihrem Handeln nicht. Die nachfolgend genannten Punkte sollen verdeutlichen, dass ein Verbot zur Einbringung pflanzlicher Abfälle aus dem Siedlungsbereich in die freie Natur nicht grundlos existiert. Der Nährstoffhaushalt wird durch Stickstoffeinträge gestört. Überdüngung führt zur flächigen Ausbreitung stickstoffliebender Pflanzen (z.B. Brennesel, Brombeere) zu Lasten anspruchsvollerer Pflanzen. Gärung und Fäulnisbildung die insbesondere bei Rasenschnitt entstehen, bewirken eine Störung der Bodenmikroorganismen und damit des natürlichen Nährstoffkreislaufes. Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen und Samen nichtheimischer, konkurrenzstarker Pflanzen enthalten, die sich ausbreiten, heimische Pflanzen verdrängen und auch eine Gefahr für die menschliche Gesundheit sind (z.B. Kanadische Goldrute, Riesen - Bärenklau, Beifußblättrige Ambrosie). Unrat zieht Unrat an. Binnen kurzer Zeit entstehen oft kleine Deponien auf denen dann auch Abfälle aller Art zu finden sind. Mit den Gartenabfällen können sich aggressive nichtheimische Schaderreger ausbreiten. Deren Befall kann zu großflächigen Absterbeerscheinungen und damit zum wirtschaftlichen Totalverlust für den Waldeigentümer führen (z.B. Kiefernholznematode, Asiatischer Laubholzbockkäfer). Die Flächeneigentümer der illegalen Lagerplätze haben neben den direkten Schäden an den Flächen und Pflanzen auch noch zusätzliche Beräumungs- und Entsorgungskosten zu tragen. Normalerweise kommt sonst auch niemand auf die Idee seinen Restmüll oder den gelben Sack seinem Nachbarn an den Gartenzaun zu hängen oder den angefallenen Grünschnitt zur Bodenverbesserung auf fremden Garten- und Wohngrundstücken zu deponieren. Daher sollte jeder Bürger dieser Art der Grüngutentsorgung mit Aufmerksamkeit begegnen und sich ggf. auch nicht scheuen, diesbezügliche Feststellungen den zuständigen Stellen und Behörden mitzuteilen. A. Glock, Revierleiterin Forstrevier Königsbrück Seite 9 Maibaumstellen Am Mittwoch, dem 30.04.2014, um 20.00 Uhr wird auf dem Markt von unserer Freiwilligen Feuerwehr der Maibaum gestellt. Für abwechslungsreiche kulturelle Umrahmung sorgt wieder die Showtanzgruppe unserer Grundschule unter der Leitung von Frau Klopsch. Anschließend gibt es einen Lampion- und Fackelumzug durch die Innenstadt. Wir möchten zu dieser Veranstaltung alle Königsbrücker und interessierte Gäste aus Nah und Fern ganz herzlich einladen. Maibaumstellen - Wir sind dabei! Am 30.04.2014 zum Aufstellen des Maibaumes werden auch wir wieder mit auf dem Königsbrücker Markt vertreten sein. Wir rufen alle Königsbrücker auf, an diesem Abend mal auf dem Markt vorbeizuschauen, denn Traditionen muss man leben und nicht nur darüber reden. Wir werden nach dem Lampion/Fackelumzug für alle Kinder eine süße Überraschung bereithalten und für Kinder kostenfrei verteilen. Uwe Seidel, Initiative Lebendiges Königsbrück (ILK) CDU – Ortsverband wählte Kandidaten für die Kommunalwahl am 25. Mai 2014 Am 07.03.2014 fand im Königsbrücker Jugendclub die Nominierungsveranstaltung für die CDU-Kandidaten für den Stadtrat Königsbrück sowie den Gemeinderat Laußnitz statt. Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden unseres Ortsverbandes, Heiko Driesnack, erläuterte der CDU-Kreisgeschäftsfüher Thomas Israel den Ablauf der Nominierung. Die Kandidaten stellten sich kurz vor, in getrennten Wahlen wurden alle Kandidaten für Königsbrück und Laußnitz einstimming gewählt. Folgende Personen möchten bei der Kommunalwahl für die CDU antreten: Königsbrück 1. Peter Sonntag Dipl.-Ing. 62 Jahre 2. Uwe Klingebiel Klempnermeister 51 Jahre 3. Antonius Knobe kfm. Angestellter 62 Jahre 4. Volker Anders Tischler 50 Jahre 5. Dr. Lars-Arne Dannenberg Historiker 42 Jahre 6. Nicole Günther Beamtin 28 Jahre 7. Jirka Hofmann Hausmeister 42 Jahre 8. Philipp Magirius Abwassertechniker 25 Jahre 9. Torsten Scholz Gastronom 43 Jahre 10. Renè Strauß selbstst. Dienstleister 32 Jahre Laußnitz 1. Manfred Müller Bauunternehmer 62 Jahre 2. Ronny Klotzsche Malermeister 37 Jahre 3. Romy Ziesche Dipl.-Betriebswirtin 30 Jahre 4. Andreas Altenburger Steuerfachwirt 36 Jahre 5. Sebastian Klotsche Angestellter 46 Jahre 6. Hanno Trepte Krankenpfleger 53 Jahre Die CDU-Kandidaten für die Gemeinderatswahl in Neukirch wurden bereits auf dem Kreisparteitag am 25.01.2014 gewählt: 1. Mirko Menscher Sparkassenbetriebswirt 40 Jahre 2. Thomas Varadi Angestellter 47 Jahre 3. Frank Lehmann Baumaschinist 51 Jahre 4. Renate Hauswald Dipl.-Verwaltungswirtschaftl. 61 Jahre Vor der Kommunalwahl möchte die CDU-Ortsgruppe gemeinsam mit den Kandidaten der Kommunalwahl einen Frühjahrsputz im VIA-REGIA-Park durchführen. Termin: Samstag, der 17. Mai 2014, 10.00 bis 14.00 Uhr (mit Bratwurstgrillen). Bei diesem Arbeitseinsatz sind weitere Mitstreiter gern gesehen, besonders ansprechen möchten wir die Eltern der Kinder, die den Kinderspielplatz nutzen. Rainer Böhme, i.A. des CDU-Kreisverbandes Königsbrück-Laußnitz-Neukirch-Schwepnitz Jagdgenossenschaft Gräfenhain Die Versammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Gräfenhain hat am 21.03.2014 in Gräfenhain eine Satzung beschlossen. Diese liegt vom 29.03.2014 bis 28.04.2014 im Rathaus, Zi. 102 zur Einsichtnahme öffentlich aus. Seite 10 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014 Bündnis Arbeit, Familie, Vaterland Am 06.03.2014 führte das Bündnis Arbeit, Familie, Vaterland unter Beteiligung der Öffentlichkeit, seine Nominierungsveranstaltung für die Kommunalwahl 2014 durch. Beginnend berichteten unsere beiden amtierenden Stadträte Wolfgang Gut und Thomas Wenzel von ihrer umfangreichen Arbeit. So berichtete Stadtrat Wolfgang Gut, wie er in der Vergangenheit sein umfassendes Wissen auf dem Gebiet des Versicherungs- und Finanzwesens in den Verwaltungsausschuss einbringen konnte. Stadtrat Thomas Wenzel beschrieb den Anwesenden, wie er seine Fachkompetenz im Bereich Ausschreibung und Vergabe im Technischen Ausschuss einfließen lässt. Danach stellten sich mögliche Kandidaten vor. Bei der anschließenden geheimen Wahl wurden die Kandidaten bestätigt. So wird das Bündnis Arbeit, Familie, Vaterland in Königsbrück mit: Wolfgang Gut, Versicherungsmakler, Stadtrat der Stadt Königsbrück Thomas Wenzel, Elektromeister, Stadtrat der Stadt Königsbrück Marion Guhr, Einzelhandelskauffrau Tommy Zenker, Restaurantfachmann Ron Herzog, Selbstständig Mario Koch, Hotelier und für die Gemeinde Neukirch mit: Heiner Wolf, Rentner Tobias Thomschke, Bäckermeister zu den Kommunalwahlen am 25.05.2014 ins Rennen gehen. In den nächsten Tagen werden nun die kommunalen Ziele des Bündnis Arbeit, Familie, Vaterland festgelegt und die Strategien der nächsten Jahre. Gern können Sie sich beteiligen und uns Hinweise und Anregungen im direkten Gespräch mit unseren Kandidaten oder über unseren „Kummerbriefkasten“ (dieser befindet sich noch immer an der Weißbacher Straße 23) zukommen lassen. Wir haben immer ein offenes Ohr für die Belange der Bürger der Stadt Königsbrück und den dazugehörigen Ortsteilen sowie der Gemeinde Neukirch. Ihr Bündnis Arbeit, Familie, Vaterland Unser Standpunkt/Rückblick und Ausschau 25 Jahre Freie Wähler Königsbrück (FWK) Mit der politischen Wende 1989/1990 kam es logischerweise auch in Königsbrück zu einer grundlegenden Änderung der Parteienlandschaft. Die CDU und LDPD schafften die Angliederung an die „Westparteien“ und existierten einfach unter den Namen CDU sowie FDP weiter. Eine Neugründung der SPD erweiterte das „neue“ Parteienbild. Von den zahlreichen Bewegungen aus der Wendezeit erreichte in Königsbrück das Neue Forum eine beachtliche politische Position. Mit starker Unterstützung durch die Kirchgemeinde fanden viele Bürger hier ihre politische, nicht unbedingte bundesdeutsche Heimat. Aufgrund verschiedener Grundauffassungen zur bundesdeutschen CDU strebten viele Vertreter des neuen Forums auch Neues an, es gründete sich die DSU als sächsisches eigenständiges Parallelbild zur bayrischen CSU. Durch eine Trennung im Neuen Forum entstand ein Nebeneinander von DSU und Forum. Ziemlich schnell wurde aber auch sichtbar, dass hinter allen Gruppierungen und Parteien eine straffe Ordnung und feste Strukturen zu erkennen waren. In den ersten Jahren freier demokratischer Kommunalpolitik entstanden sogar „bekannte“ Formen von Parteidisziplin. Diese Entwicklung entsprach aber wiederum nicht den Ansichten vieler an kommunalen Fragen interessierter Bürger. Sie sahen in der damaligen Situation die erste Möglichkeit seit Jahrzehnten, einen anderen Weg der bürgerlichen Freiheit unter dem Aspekt zu gehen, die Macht einer Partei soll es nicht mehr geben. Das freie demokratische Mitspracherecht des Bürgers sollte nun erreicht werden, indem parteiunabhängig die Meinung des einzelnen Bürgers mitgezählt wird. Auf dieser Ansicht aufbauend kam es 1989/90 zur Bildung der „Freien Wähler Königsbrück“ (FWK) sowie der Bewegung „Frauen für Königsbrück“. Beide fanden sich später zusammen und bildeten unter dem Namen FWK eine gemeinsame kommunalpolitische Vereinigung, die ohne parteiliche Organisationsform zum Wohle der Bürger und der Stadt Königsbrück auftritt und arbeitet. Wie gut Idee und Inhalt bei den Bürgern der Stadt ankamen zeigt sich z.B. in folgenden Fakten • Seit der ersten Kommunalwahl sind die Freien Wähler Königsbrück im Stadtrat vertreten. • In den Kommunalwahlen 2009/2014 schafften sie es bis „Stimmenkönig“. Die FWK haben sich in den Jahren ihres Bestehens kontinuierlich entwickelt und wurden so ein fester Bestandteil des kommunalen Lebens in Königsbrück mit den Ortsteilen Gräfenhain und Röhrsdorf. In dieser Wahlperiode bis zum Juni 2014 bilden sie die stärkste Fraktion und stellen auch die Ortsvorsteher der beiden Ortsteile sowie den 1. Stellvertreter des Bürgermeisters unserer Stadt. Wie erklären wir eine solche erfolgreiche Entwicklung: 1. Die Idee einer freien und ungebundenen Vereinigung von Bürgern entspricht dem demokratischen Bild unserer Wähler. 2. Die Kandidaten der FWK werden von vielen Bürgern anerkannt, akzeptiert und finden so ihre Zustimmung. 3. Die FWK sind immer bei existierenden Problemen ein Garant dafür, dass die Interessen der Bürger stets Beachtung finden und bei Unstimmigkeiten diese offen und ehrlich gemeinsam besprochen werden. Dabei gibt es keine, wie in anderen Gemeinden fast übliche Blockadehaltung, sondern ein vernünftiges Bemühen um bestmögliche Lösungen. Ein ganz aktuelles Problem sollte angesprochen werden. In zunehmendem Maße geht es im kommunalen Parlament nicht um eigenständige Entscheidungen, sondern um mögliche brauchbare Kompromisse zwischen dem eigenen Wollen, den finanziellen Mitteln und den durch eine fast schon übermächtige Bürokratie gegebenen Handlungsspielräumen. An der Schwelle zum nächsten Vierteljahrhundert versprechen wir, auch künftig den bisher bewährten Weg fortzusetzen. Es bleibt unser vorrangiges Ziel, ausschließlich für die Stadt Königsbrück und ihre Ortsteile sowie der Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück-Laußnitz-Neukirch tätig zu sein. Weder Kreis- oder Landtag liegen in unserem überschaubaren Gesichtsfeld und Fraktionsgebundenheit entspricht nicht unserem Grundprinzip. So wie jeder Bürger nach seinem Wissen und Gewissen entscheidet, so entscheidet jeder Stadtrat der FWK nach seinem und dem Wissen seiner Wähler. Die Freien Wähler Königsbrück werden auch künftig ihren Beitrag dafür leisten, „Königsbrücker Verhältnisse“ in der Kommunalpolitik beizubehalten. Geprägt werden diese durch: • gegenseitige Achtung zwischen Wähler und gewähltem Abgeordneten, • Verständnis füreinander auch im Moment sachlicher Auseinandersetzungen, • gemeinsames Bemühen um machbare Lösungen zum Vorteil der Bürger. Freie Wähler Königsbrück Der Königsbrücker Kunst und Kulturverein ... sagt Dankeschön für eine bewegende Lesung der Autorin Karin Rietschel, die ihr Buch „Wäre es nicht mein Leben“ am 15.03.14 im Via Regia Gebäude vorstellte. In der sehr beeindruckenden und emotionalen Stunde erzählte sie Episoden aus ihrem Leben mit ihrer inzwischen 52 jährigen behinderten Tochter. Die ehrliche und liebevolle Schreibweise der Autorin lässt den Leser teilhaben an den vielen kleinen Glücksmomenten in ihrem nicht alltäglichen aber normalen Leben. Übrigens, das nächste große Konzert des Königsbrücker Kunst- und Kulturvereins am 10.05.14 um 15.30 Uhr ist das gemeinschaftliche Projekt „Die Bremer Stadtmusikanten“ mit Künstlern vom Theater Görlitz und der Klasse 4a der Grundschule Königsbrück. S. Krumpfer Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014 Seite 11 140 Jahre Feuerwehr in Gräfenhain Unser Angebot: Ausleihe von: Romanen, Kinder- und Jugendliteratur, Wissenschafts- und Sachbücher, Ratgeber, Zeitschriften, Video’s und DVD, Musik-CD, Hörbücher, PC-Spiele sowie Gesellschafts- und Familienspiele für alle Altersgruppen • Unterstützung bei der Recherche für Hausaufgaben, Ausarbeitungen, Vorträge … • Durchführung von Veranstaltungen Neue Romane im Bestand: Dosa: Oskar – Die außergewöhnliche Gabe … eines Katers, Haslett: Union Atlantic, Petersen: Die Haushälterin, Safier: Mieses Karma, Schaller: Der finale Stuß, Siemon: Als es Nacht war in Dresden, Tavalaro: Bis auf den Grund des Meeres, Vanier: Das Schneekind, Wassermann: Glück aus zweiter Hand Frauen / Familie / Liebe: Bockoven: Hochzeit der Gefühle, Clausen: F(r)ettsack, Cookson: Verborgenes Glück, Fedler: Heisshunger, Frankenberg: Nora, Heldt: Herzlichen Glückwunsch, Sie haben gewonnen!, Ingemarsson: Es ist nie zu spät für alles, Ireland: Einfach zauberhaft, Levy: Das lange Lied eines Lebens, Peetz: Die Dienstagsfrauen zwischen Kraut und Rüben Historie: Kinkel: Venuswurf, Prange: Der letzte Harem, Weise: Blutrote Lilien Krimi: Adams: Die Drachenflotte, Bauer: Der Beschützer,Beckett: Tiere Franz: Eisige Nächte, Herrmann: Die letzte Instanz, Schutz: Unerbittlich, White: Schlaf still Jugend / Fantasie: Grimbert: Die Magier Band 1-4, Noël: evermore 5, Wolfe: Gilts Wood: Das Geheimnis von Ashton Place, DVD für Kinder, Für immer Shrek – das große Finale, Mädchen Mädchen Kinder: Achtung wilde Piraten, Beast Quest 29 – Paragor, Der kleine Drache Kokosnuss und das Geheimnis der Mumie, Die wilden Fußballkerle 11 + 12, Drachengeschichten, Karlchen-Geschichten, Lucy & Olivia – Ein Vampir kommt selben allein, Mein Lotta-Leben – Alles voller Kaninchen Sachbuch: Anne Geddes – Drunten im Garten, Aquarium für Einsteiger, Balkon- und Kübelpflanzen, Das große illustrierte Buch der Aquarienfische, Großvaters Gartentipps, Hamster, Ostern für Groß und Klein CD: Gregs Tagebuch 7 – Dumm gelaufen!, Kinder-Uni – Ritter durften noch rülpsen, Kinder-Uni – Warum reiten Hexen auf dem Besen?, Leo Lausemaus 3 + 4, Sternenschweif Folge 7-9, Was ist Was – Orcas. Polarmeere, Was ist Was – Piraten. Schiffe, Was ist Was – Wetter. Jahreszeiten CD-Rom: Dr. Watson – Das Katakombenrätsel (Wimmelbild 3D), Hidden Runaway (Wimmelbild-Adventure), Luxus Hotel Imperium (3D Wirtschaftsimulationsspiel) DVD: Auf den Spuren des Marsupilami, Das Grüffelokind, Hobbit – Eine unerwartete Reise, Merida – Legende der Highlands, Ponyo – das große Abenteuer am Meer, Rubinrot Spruch des Monats „Ich wäre lieber ein armer Mann in einer Dachkammer voller Bücher als ein König, der nicht lesen mag“. Thomas Babington Macaulay Die Öffnungszeiten der Bibliothek in der Grafia-Passage: Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag 14.00 - 17.00 Uhr Jeden 1. Sa. im Monat 09.00 - 11.00 Uhr Tel.: 03 57 95-4 74 67, Mail: bibliothek@koenigsbrueck.de Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Bibliotheksleiterin Die Freiwillige Feuerwehr Gräfenhain feierte am Freitag, dem 21.03.2014 das Jubiläum zur Gründung der Feuerwehr (Pflichtfeuerwehr) vor 140 Jahren. Anwesend zu dieser kleinen Jubiläumsfeier im Rahmen der Gemeinde waren der stellvertretende Bürgermeister Bernd Schütze, der Ortsvorsteher Wolfgang Wächter, der Gemeindewehrleiter und Ortswehrleiter der FF Röhrsdorf Kamerad Schna- bel, der Ortswehrleiter FF Königsbrück Kamerad Peter sowie frühere Wehrleiter Kamerad Messerschmidt FF Königsbrück, Kamerad Jauer FF Röhrsdorf und Kamerad Wächter, M. FF Gräfenhain. Die Feuerwehr Gräfenhain gründete sich als Pflichtfeuerwehr lt. eines Statutes genau am 10. März 1874. Um den Brandschutz kümmerte sich diese Gemeinde schon ab 1860, aber das organisierte Feuerwehrwesen begann erst mit dieser Gründung 1874. An diesem Abend wurde durch den Wehrleiter ein kurzer Bericht zu der Geschichte dieses historischen Datums abgegeben. Es wurden einige historische Unterlagen zu dieser Geschichte ausgelegt und den Anwesenden zur Einsicht ermöglicht. Außerdem wurden noch Bilder aus dem aktuellen Feuerwehrleben per Dia-Show präsentiert. Nach einem gereichten Imbiss kam es noch zu interessanten Gesprächen und Erfahrungsaustausch unter den Kameraden. Wir möchten uns herzlich bedanken für die Glückwünsche unserer Gäste und gleichzeitig danke ich den Helfern für die Vorbereitung dieser Veranstaltung. Nächste Veranstaltung der FF Gräfenhain: Hexenfeuer am 30.04. Wehrleitung Seite 12 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014 „Wohin soll denn die Reise gehen“ - Die 42. Saison des KCC Der Königsbrücker Carneval-Club (KCC) e.V. bedankt sich bei allen Närrinnen und Narren, sowie ganz herzlich bei den Bürgern der Stadt Königsbrück. Danke an die Umzugsteilnehmer mit ihren tollen Bildern auf den Straßen unserer Stadt. Viele Helfer haben uns aktiv unterstützt. Ob beim Reinigen von Fußwegen und Straßen, beim Auf- und Abbau der Sicherungsmaßnahmen, der Verkehrsregelung und vielen Dingen mehr. Ohne sie alle hätte ein solcher Faschingsumzug nicht funktioniert. Einen großen Anteil am Gelingen unseres Faschingsumzuges leisten die vielen Sponsoren mit kleinen und größeren Beiträgen in unserem Umzugsheft. Weitere Höhepunkte im 42-sten Jahr des Königsbrücker Faschings waren auch der Senioren- und der Kinderfasching im Rathaussaal. Dafür sagen alle Beteiligten der Stadtverwaltung Danke. Damit wurde dem Motto des 42. Faschings „Wohin soll denn die Reise gehen?“ voll entsprochen. Wenn es auch immer schwieriger wird, solche Veranstaltungen durchzuführen, der KCC hält an seinem Versprechen fest und visiert die nächste Saison an. Sehr freuen würde sich der Club, wenn sich in der Nachwuchssituation, die viele Vereine ebenfalls haben, eine Verbesserung abzeichnet. Der Neuaufbau einer Funkengarde stellt schon einen guten Anfang dar. Mit großem Erfolg hat sie Ihre Leistung auch in anderen Faschingshochburgen präsentieren können. Danke der „Jungen Garde“ und den „Tanzmäusen“. Mit Unterstützung der Eltern haben sich zwei begeisterte Gruppen „Funkenmariechen“ gebildet. Nicht zu vergessen sind die Leiterinnen Frau Driesnack und Frau Frauenstein. Ein Königsbrücker Fasching ohne Prinzenpaar sollte undenkbar sein. Seine Regentschaft Bernhard I. mit Regentin Katharina I. konnten aus gesundheitlichen Gründen leider nur eine halbe Saison ihr Amt ausüben. Somit hat unser Kinderprinzenpaar Elisabeth I. und Lennart I. am Faschingsdienstag die Amtsgeschäfte auf den Bürgermeister Herrn Heiko Driesnack wieder übertragen. Ganz besonders geehrt wurde es durch einen Empfang beim sächsischen Ministerpräsident Stanislaw Tillich. Der Präsident des KCC Andreas Volkland bedankte sich bei allen Amtsträgern und wünscht dem Regenten beste Genesung. Außerdem hat er eine wunderbare Aufgabe des KCC erfüllt. Zur Schlüsselübernahme am 11.11. hatte der Präsident verkündet: „Das erstgeborene Baby nach dem 11.11.“ der Stadt und Ortsteile bekommt am Faschingsdienstag vom KCC einen Geschenkgutschein. Der Sparkassen-Gutschein im Wert von 111,11€ wurde zur Schlüsselübergabe den stolzen Eltern überreicht. Wir wünschen alles Gute für die Zukunft. Wir rufen alle Faschingsfreunde auf, mit uns gemeinsam die 43. Saison anzugehen. Die Gelegenheit, im Rathaus Senioren- und Kinderfasching zu feiern, wurde zu einem vollen Erfolg. Vor allem die Kinder tobten sich richtig aus, während unsere Senioren aufmerksam und temperamentvoll dem Programm des KCC folgten. Das Tanzbein wurde ebenfalls geschwungen und wir bedanken uns für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen. Beide Kindergärten hatten den KCC am Rosenmontag zu Besuch und blendend vorbereitet feierten die Kinder mit dem Club ihren speziellen Fasching. Ebenso werden wir auch weiterhin unserem ASB treu bleiben und den 43. Königsbrücker Fasching im Seniorentreff „Am Schlosspark“ eröffnen. Ein völlig neuer Eindruck entstand durch die Verlegung des Starts des 33. Umzuges zum 42. Königsbrücker Fasching in das Stadtzentrum. Es war ein schönes Erlebnis, wie sich die Bilder zu einer Umzugsschlange einfädelten. Bei schönstem Sonnenschein und frühlingshaften Temperaturen konnten die wunderbaren Bilder über die Straßen zum Markt ziehen. Ob das 33. Mal oder das Erste, es war ein sehenswer- Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014 tes Erlebnis. Da der Umzugssamstag als Kneipenfasching gefeiert werden konnte, waren die Gaststätten des Zentrums gefragte Anziehungspunkte. Die Überlegungen für die nächste Saison werden diese Erfahrung mit einschließen. Der Königsbrücker Carneval- Club gratuliert seinem Ehrenminister Dierk Wolf zum 70-sten Geburtstag. Als Prinz Dierk I. 1971, Elferrat, Minister, Ehrenelferrat und langjähriger Hauptorganisator des Umzugs schaffte er mit der Umzugsgruppe die Voraussetzung auch zum diesjährigen Erfolg. Wir wünschen ihm Gesundheit und immer ein närrisches Herz. Kindertag: Der KCC wird am Sonntag, 14. Juni 2014, 10:00 Uhr im Via-Regia-Park einen zünftigen Kindertag veranstalten. Alle Kinder und die Eltern sind herzlich eingeladen. Genauer Ablauf im Stadtanzeiger Mai 2014. Der KCC freut sich auf den Kindertag und mit allen Närrinnen und Narren auf die 43. Saison. Tschako Hopp, B. Schütze Seite 13 mehr als anziehend NEU ab sofort auf Dresdner Str. 4 die Firmen: Annahme chemische Reinigung in O.-O. Annahme HERMES-Versand in Filiale Dresdner Str. 4 * Poststraße 1b Mo - Fr 9 – 18.30 Uhr · Sa 9 – 12 Uhr Tel. 03 52 05 / 5 30 06 * Dresdner Str. 4 Mo - Fr 9.30 – 18 Uhr · Sa 9.30 – 12 Uhr Tel. 03 52 05 / 5 35 00 Seite 14 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014 Laußnitz Überarbeitete Ausstellung Samendarre Laußnitz Mit Helau ins 2. Schulhalbjahr! Am 3. März 2014 begann das 2. Schulhalbjahr. Da dieser Tag auf den Rosenmontag fiel, starteten wir in der Grundschule Laußnitz mit einer zünftigen Faschingsfeier. Alle Schüler und auch Lehrer hatten sich prächtig kostümiert. Pünktlich 9 Uhr begann das lustige Fest. Ein Veranstalter aus Chemnitz wusste die Schüler mit Tanz und Spiel zu begeistern. Prinzessinnen, Cowboys, Indianer, Mäuse und andere Figuren sprangen um die Wette, jonglierten Autos durch Berge von Luftballons, tanzten und spielten. Natürlich durften auch ein leckerer Pfannkuchen und Getränke nicht fehlen. Mit gemeinsamen Wettspielen ging ein toller Vormittag zu Ende. Ines Gill und Anke Richter im Namen der Schüler und Lehrer der Grundschule Laußnitz Der Seniorenklub Laußnitz e.V. lädt ein: Am Donnerstag, dem 24. April 2014, findet unser nächster Seniorennachmittag im Laußnitzer Hof statt. Beginn ist 14.00 Uhr. Robert Tröger zeigt Film- und Bildaufnahmen von seiner Weltreise. Dazu laden wir Sie ganz herzlich ein. Über viele Zuschauer - auch interessierte Gäste - würden wir uns sehr freuen. Wir wünschen allen Seniorinnen und Senioren frohe und sonnige Osterfeiertage bei bester Gesundheit. Der Vorstand Ab 1. Mai ist die Samendarre Laußnitz wieder zu den bisher üblichen Zeiten geöffnet. Neu ist das Angebot eines für die Zeit bis 1800 überarbeiteten Ausstellungsteiles, welcher sich mit der Einflussnahme des Menschen auf das Waldbild der Laußnitzer Heide beschäftigt und die Einflußfaktoren textlich und graphisch erläutert. Erstellt wurde dieser neue Teil durch Eberhard Barth, Heinz Kilz und Wolfgang Keilig. Mit der meisterhaften graphischen Gestaltung konnte Herr Kilz das textliche Anliegen besonders hervorheben und untermalen. Dafür gebührt ihm ein ganz besonderer Dank. Besuchen sie uns! Barth, IG Samendarre Laußnitz Veranstaltungen 2014 01. Mai Eröffnung der überarbeiteten Ausstellung der Samendarre Laußnitz. Völlig neu gestaltet wurde der historische Teil bis 1800, der den Einfluss des Menschen auf die grundlegende Veränderung des Waldbildes darstellt. 11. Mai vogelkundliche Wanderung mit Herrn Kilz und Herrn Kunath. Treffpunkt: 07.00 Uhr Samendarre 29. Mai Briefmarkenausstellung zu Tiermotiven. 14. Juni Sächsischer Wandertag Es finden 3 Heideexkursionen mit Station in der Samendarre statt. (s. Programm) 24. Aug. Heideblütenfest auf dem Gelände hinter der Samendarre Laußnitz (s. Programm) - ganztägige Öffnung 14. Sept. ab 09.00 Uhr pilzkundliche Führung durch Herrn Kilz Treffpunkt Samendarre Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014 AMTSNACHRICHTEN DER STADT KÖNIGSBRÜCK SOWIE DER GEMEINDEN LAUßNITZ UND NEUKIRCH Seite 1 Seite 2 Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014 Amtsnachrichten der Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück – Laußnitz – Neukirch Die Bürgermeister gratulieren ganz herzlich zum Geburtstag ... Königsbrück 01.04. Frau Elfriede Kramer, Königsbrück 02.04. Frau Elfriede Schwibs, Königsbrück 02.04. Frau Ingeburg Voigt, Königsbrück 03.04. Frau Charlotte Kühne, Königsbrück 03.04. Frau Marga Wolf, Königsbrück 04.04. Frau Margarete Stellmach, OT Gräfenhain 05.04. Frau Inge Feller, OT Gräfenhain 06.04. Frau Christa Krause, Königsbrück 06.04. Herr Werner Sagasser, Königsbrück 07.04. Frau Johanna Hausdorf, Königsbrück 07.04. Frau Irmgard Lindner, Königsbrück 11.04. Frau Elvira Reh, OT Gräfenhain 12.04. Frau Hilda May, Königsbrück 14.04. Frau Annemarie Dorendorf, Königsbrück 14.04. Herr Günter Gräser, Königsbrück 14.04. Herr Horst Gräser, Königsbrück 14.04. Frau Elsbeth Kroh, Königsbrück 16.04. Herr Roland Hübner, Königsbrück 16.04. Frau Annelore Wiegner, Königsbrück 16.04. Herr Rudolf Zeiler, Königsbrück 17.04. Herr Johannes Rietschel, Königsbrück 17.04. Frau Margarete Storch, Königsbrück 17.04. Frau Liesbeth Zimmermann, OT Gräfenhain 20.04. Frau Charlotte Mierisch, Königsbrück 21.04. Frau Margot Günther, Königsbrück 22.04. Herr Claus Richter, Königsbrück 23.04. Herr Albert Rother, Königsbrück 23.04. Frau Lieselotte Wannack, Königsbrück 24.04. Frau Emma Noack, OT Röhrsdorf 30.04. Frau Waltraud Klotz, Königsbrück 89. Geburtstag 87. Geburtstag 80. Geburtstag 86. Geburtstag 89. Geburtstag 89. Geburtstag 81. Geburtstag 84. Geburtstag 83. Geburtstag 90. Geburtstag 92. Geburtstag 80. Geburtstag 93. Geburtstag 83. Geburtstag 82. Geburtstag 82. Geburtstag 80. Geburtstag 82. Geburtstag 90. Geburtstag 92. Geburtstag 88. Geburtstag 87. Geburtstag 89. Geburtstag 92. Geburtstag 82. Geburtstag 82. Geburtstag 81. Geburtstag 89. Geburtstag 91. Geburtstag 92. Geburtstag Laußnitz 01.04. Herr Roland Daunke, Laußnitz 01.04. Herr Gottfried Kunath, OT Höckendorf 02.04. Frau Giesela Schwibs, Laußnitz 03.04. Frau Elisabeth Bresan, Laußnitz 03.04. Frau Brigitte Wähnert, Laußnitz 03.04. Herr Volker Wenske, Laußnitz 07.04. Frau Brigitte Kranzusch, Laußnitz 12.04. Herr Helfried Boden, Laußnitz 15.04. Frau Lydia Reinhard, OT Höckendorf 15.04. Herr Siegfried Roscher, Laußnitz 18.04. Herr Egon Förster, Laußnitz 18.04. Frau Irene Nitzsche, Laußnitz 22.04. Herr Günter Burig, Laußnitz 23.04. Herr Alfred Dobberstein, OT Höckendorf 24.04. Frau Annelies Haase, Laußnitz 28.04. Frau Edith Schönfelder, Laußnitz 70. Geburtstag 80. Geburtstag 80. Geburtstag 89. Geburtstag 84. Geburtstag 70. Geburtstag 75. Geburtstag 82. Geburtstag 70. Geburtstag 75. Geburtstag 82. Geburtstag 85. Geburtstag 89. Geburtstag 80. Geburtstag 86. Geburtstag 85. Geburtstag Neukirch 01.04. Herr Norbert Landmann, OT Weißbach 04.04. Herr Ernst Beier, OT Schmorkau 15.04. Herr Reiner Quosdorf, Neukirch 17.04. Frau Brigitte Opitz, OT Gottschdorf 17.04. Frau Annelies Schwitale, OT Weißbach 18.04. Herr Gerhard Heine, Neukirch 19.04. Frau Margarete Mütze, OT Schmorkau 29.04. Frau Ruth Jurke, OT Schmorkau 29.04. Frau Ingeburg Richter, OT Schmorkau 29.04. Frau Sonja Schier, OT Schmorkau 30.04. Frau Gertrud Lau, OT Koitzsch 01.05. Herr Eduard Bülow, OT Koitzsch 70. Geburtstag 83. Geburtstag 70. Geburtstag 81. Geburtstag 87. Geburtstag 83. Geburtstag 85. Geburtstag 82. Geburtstag 92. Geburtstag 82. Geburtstag 90. Geburtstag 82. Geburtstag Auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt sein wollen, gratulieren wir auf das Herzlichste. ... und den Eltern zur Geburt des Kindes 20.02.2014 25.02.2014 26.02.2014 05.03.2014 08.03.2014 Lena Richter, OT Gräfenhain Nils Voigtländer, Königsbrück Sophie Lauke, Neukirch Till Bernstein, Königsbrück Ben u. Emma Wendt, Königsbrück Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt Das Einwohnermeldeamt hat zusätzlich jeden ersten Sonnabend im Monat von 09.00 - 11.00 Uhr geöffnet. Die nächsten offenen Samstage sind der 05. April 2014 und der 03. Mai 2014. Häser, Einwohnermeldeamt Königsbrück Stand der Einwohnerzahlen +++ Stand vom 31.01.2014 +++ Königsbrück ges. 4382 Neukirch ges. Laußnitz ges. 1907 Gesamt: +++ Stand zum 28.02.2014 +++ Königsbrück ges. 4378 Neukirch ges. Königsbrück 3807 Neukirch Gräfenhain 402 Gottschdorf Röhrsdorf 169 Koitzsch Schmorkau Weißbach Laußnitz ges. 1904 Laußnitz 1303 Glauschnitz 31 Höckendorf 570 Gesamt: 1688 7977 1685 451 237 264 459 274 7967 Änderung Sprechtag Friedensrichterin Der Sprechtag (03.05.2014) fällt aus und findet dafür am 26.04.2014 im Rathaus statt. Polizeiverordnung der Stadt Königsbrück als Ortspolizeibehörde und zugleich als erfüllende Gemeinde für die zwischen der Stadt Königsbrück und den Gemeinden Laußnitz und Neukirch bestehende Verwaltungsgemeinschaft gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen und über das Anbringen von Hausnummern. Aufgrund von § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.08.1999 (SächsGVBl. S. 466), zuletzt geändert durch Art. 20 Sächsisches Standortegesetz vom 27.01.2012 (SächsGVBl. S. 130), wird durch Beschluss Nr. 17-0214 vom 04.02.2014 des Stadtrates der Stadt Königsbrück und durch Beschluss Nr. 01-03-14 GA vom 13.03.2014 des Gemeinschaftsausschusses der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Königsbrück mit den Gemeinden Laußnitz und Neukirch und den dazugehörigen Ortsteilen die nachstehende Polizeiverordnung erlassen: Abschnitt 1 - Allgemeine Regelungen § 1 Geltungsbereich Diese Polizeiverordnung gilt im gesamten Gebiet der Stadt Königsbrück mit den Ortsteilen Gräfenhain und Röhrsdorf, der Gemeinde Laußnitz mit den Ortsteilen Glauschnitz und Höckendorf sowie der Gemeinde Neukirch mit den Ortsteilen Gottschdorf, Koitzsch, Schmorkau und Weißbach. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet. Hierzu gehören insbesondere Fahrbahnen, Randstreifen, Rad- und Gehwege, Brücken, Tunnel, Fußgängerunterführungen, Durchlässe, Treppen, Passagen, Marktplätze, Parkplätze, Haltestellen, Haltestellenbuchten, Böschungen, Stützmauern, Lärmschutzanlagen und Gräben. (2) Öffentliche Anlagen sind der Öffentlichkeit zugängliche gärtne- Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014 risch gestaltete Anlagen oder sonstige Grünanlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- oder Landschaftsbildes dienen, unter anderem auch Verkehrsgrünanlagen sowie Kinderspielplätze, Sport-und Bolzplätze. (3) Öffentliche Einrichtungen sind in öffentlichen Bereichen befindliche Brunnen, Wasserbecken, Wartehäuschen, Telefonzellen, Sitzgelegenheiten, Spielgeräte sowie Abfall- und Wertstoffbehälter. § 3 Besondere Schutzvorrichtungen Grundstückseinfriedungen müssen so hergestellt und unterhalten werden, dass sie niemanden behindern oder gefährden. Vor allem dürfen Stacheldraht, Nägel und andere scharfe oder spitze Gegenstände an den Einfriedungen nicht so angebracht werden, dass sie Personen, welche die Straßen, Wege und Anlagen bestimmungsgemäß nutzen, verletzen oder Sachen beschädigen. Abschnitt 2 - Umweltschädliches Verhalten § 4 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen (1) Das Anbringen von Plakaten, Beschriftungen oder Bemalungen, die weder eine Ankündigung noch eine Anpreisung oder einen Hinweis auf Gewerbe oder Beruf zum Inhalt haben, ist an Stellen, die von Flächen im Sinne des § 2 aus sichtbar sind, verboten. Dieses Verbot gilt nicht für das Plakatieren auf den dafür zugelassenen Plakatträgern (z.B. Plakatsäulen, Werbetafeln, Anschlagtafeln) bzw. für das Beschriften und Bemalen speziell dafür zugelassener Flächen. (2) Die Ortspolizeibehörde kann Ausnahmen von dem in Abs. 1 geregelten Verbot zulassen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und insbesondere eine Verunstaltung des Orts- und Straßenbildes oder eine Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht zu befürchten ist. (3) Die Vorschriften der Sächsischen Bauordnung, der Straßenverkehrsordnung sowie die Rechte Privater an ihrem Eigentum bleiben von dieser Regelung unberührt. § 5 Anstreicharbeiten An Straßen, Wegen und Anlagen sind frisch gestrichene Gegenstände und Flächen, durch die Personen oder Sachen beschmutzt werden können, mit einem deutlich sicht- und lesbaren Hinweis kenntlich zu machen. § 6 Tierhaltung (1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht belästigt, gefährdet oder geschädigt werden. (2) Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne eine hierfür geeignete Aufsichtsperson frei herumläuft. Im Sinne dieser Vorschrift geeignet ist jede Person, der das Tier, insbesondere auf Zuruf, gehorcht und die zum Führen des Tieres körperlich in der Lage ist. (3) Bei Stadt - und Volksfesten, in ausgewiesenen Grün- und Erholungsanlagen sowie bei größeren Menschenansammlungen muss der Hundeführer den Hund an der Leine führen (lokal begrenzter Leinenzwang). Zudem müssen Hunde in größeren Menschenansammlungen einen Maulkorb tragen. (4) Der Halter von Raubtieren, Gift- oder Riesenschlangen sowie anderer Tiere, die ebenso wie diese durch Körperkraft, Gift oder Verhalten Personen gefährden können, hat der Ortspolizeibehörde diesen Sachverhalt unverzüglich anzuzeigen. (5) Bienenwagen dürfen nur so aufgestellt werden, dass Wegbenutzer oder Anlieger durch die Bienen nicht gefährdet werden. (6) Die Vorschriften des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden einschließlich der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anwendung der Bestimmungen über gefährliche Hunde und § 28 der Straßenverkehrsordnung sowie § 121 des Ordnungswidrigkeitengesetzes bleiben von dieser Regelung unberührt. § 7 Verunreinigung durch Tiere (1) Den Haltern und Führern von Tieren ist es untersagt, die Flächen i.S.v. § 2, durch ihre Tiere verunreinigen zu lassen. (2) Der Tierhalter bzw. -führer hat sein Tier von öffentlich zugänglichen Kinderspielplätzen, Sportplätzen sowie Friedhöfen fernzuhalten. (3) Die entgegen Abs. 1 und 2 durch Tiere verursachten Verunreinigungen sind von den jeweiligen Tierführern unverzüglich zu beseitigen. (4) Die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes bleiben von dieser Regelung unberührt. Seite 3 § 8 Fütterungsverbot Verwilderte Tauben und streunende Katzen dürfen im Gemeindegebiet nicht gefüttert werden. Abschnitt 3 - Schutz vor Lärmbelästigungen § 9 Schutz der Nachtruhe (1) Die Nachtzeit umfasst die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 08:00 Uhr. In dieser Zeit sind alle Handlungen, die geeignet sind die Nachtruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören, zu unterlassen. (2) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall Ausnahmen vom Verbot des Abs. 1 zulassen, wenn besondere öffentliche Interessen die Durchführung der Arbeiten während der Nacht erfordern. Soweit für die Arbeiten nach sonstigen Vorschriften eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist, entscheidet die Erlaubnisbehörde über die Zulassung der Ausnahme. (3) Die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie des Gesetzes über Sonn- und Feiertage bleiben von dieser Regelung unberührt. § 10 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u.ä. (1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht unzumutbar belästigt werden. (2) Abs. 1 gilt nicht: a) bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im Freien und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch entsprechen, b) für amtliche und amtlich genehmigte Durchsagen. (3) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen bleiben unberührt. § 11 Lärm aus Veranstaltungsstätten (1) Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass aus Veranstaltungsstätten oder Versammlungsräumen innerhalb im Zusammenhang bebauter Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden kein Lärm nach außen dringt, durch den andere unzumutbar belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten. (2) Das in Abs. 1 geregelte Gebot zur Vermeidung von Lärm gilt auch für die Besucher von derartigen Veranstaltungsstätten bzw. Versammlungsräumen. (3) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes, des Sächsischen Gaststättengesetzes, der Sächsischen Gaststättenverordnung, des Sächsischen Versammlungsgesetzes, der Sächsischen Bauordnung sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu ergangenen Verordnungen bleiben von dieser Regelung unberührt. § 12 Benutzung von Sport- und Spielstätten (1) Öffentlich zugängliche Sport- und Kinderspielplätze, die weniger als 50 m von der Wohnbebauung entfernt sind, dürfen in der Zeit von 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr nicht benutzt werden. (2) Abs. 1 gilt nicht für die Nutzung im Rahmen von Sportveranstaltungen bzw. die Nutzung durch Schulen, Kindertagesstätten, Kinderkrippen und durch gemeinnützige Vereine. Insoweit sind die jeweiligen Nutzer allerdings dazu verpflichtet, besondere Rücksicht auf das Ruhebedürfnis der Anwohner zu nehmen. (3) Die auf Kinderspielplätzen aufgestellten Turn- und Spielgeräte dürfen nur von Kindern bis zum vollendeten dreizehnten Lebensjahr benutzt werden. (4) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes, der Sächsischen Bauordnung sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen achtzehnten Verordnung bleiben von dieser Regelung unberührt. § 13 Besonderer Lärmschutz (1) Laute Spiele und anderer vermeidbarer Lärm sind in der Nähe von Kirchen während des Gottesdienstes und vor Schulen während des Unterrichts nicht gestattet. (2) Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird. § 14 Haus- und Gartenarbeiten (1) Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer unzumutbar stören, dürfen a) werktags von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr tags darauf sowie Seite 4 Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014 b) an Sonn- und Feiertagen ganztags nicht durchgeführt werden. Zu den Arbeiten im Sinne dieser Vorschrift gehören insbesondere der Betrieb von motorbetriebenen Bodenbearbeitungsgeräten, das Rasenmähen, das Hämmern, das Sägen, das Bohren, das Schleifen, das Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen u.ä. (2) Die Vorschriften des Abs. 1 gelten für private Haushalte. Gewerbebetriebe sind von den Regelungen des Abs. 1 a) ausgenommen. Landwirtschaftsbetriebe sind darüber hinaus auch von der Regelung des Abs. 1 b) ausgenommen. (3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall Ausnahmen vom Verbot des Abs. 1 zulassen, wenn insbesondere öffentliche Interessen die Durchführung der Arbeiten während der Nacht erfordern. Soweit für die Arbeiten nach sonstigen Vorschriften eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist, entscheidet die Erlaubnisbehörde über die Zulassung der Ausnahme. (4) Die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes, des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes sowie der 32. Bundesimmissionsschutzverordnung (Geräte- und Maschinenlärmschutz-verordnung) bleiben von dieser Regelung unberührt. (1) (2) (3) (4) § 15 Benutzung von Wertstoffcontainern und sonstigen Abfallbehältern Das Einwerfen von Wertstoffen in die dafür vorgesehenen Behälter (Wertstoffcontainer) ist nur in der Zeit von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr gestattet. An Sonn- und Feiertagen ist das Einwerfen von Wertstoffen nicht gestattet. Es ist untersagt, Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegenstände auf oder neben die Wertstoffcontainer zu stellen. Es ist nicht gestattet, größere Abfallmengen in die zur allgemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einzubringen. Insbesondere das Einbringen von in Haushalten oder Gewerbebetrieben angefallenen Abfällen ist untersagt. Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes, des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen, des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes sowie des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes bleiben unberührt. Abschnitt 4 - Öffentliche Beeinträchtigungen (1) a) b) c) d) e) f) g) (2) § 16 Aggressives Betteln und andere öffentliche Beeinträchtigungen Auf Flächen im Sinne von § 2 dieser Verordnung ist es untersagt aufdringlich oder aggressiv zu betteln, z.B. wenn der Bettler den Passanten hartnäckig anspricht, den Weg verstellt, ihn körperlich bedrängt oder berührt oder ihn beschimpft, weil er nichts geben will, durch aufdringliches oder aggressives Verhalten, andere Personen mehr als unvermeidbar zu beeinträchtigen oder zu belästigen, die Notdurft zu verrichten, Flaschen oder andere Gegenstände zu zerschlagen, zu campen, zu grillen, zu lagern, zu nächtigen, Gelage zu veranstalten, Gegenstände außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse liegen zu lassen, weg zu werfen oder abzulagern. Alkohol, Drogen und andere Rauschmittel zu konsumieren, wenn bereits dadurch aufgrund konkreter Vorgänge unmittelbar zu erwarten ist, dass andere Personen erheblich belästigt werden oder fremdes Eigentum beschädigt bzw. zerstört wird; Die Vorschriften Strafgesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere zur Sachbeschädigung, des Wasserhaushaltsgesetzes, des Sächsischen Wassergesetzes, des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes bleiben von dieser Regelung unberührt. Ort, Zeitpunkt, Dauer und Verantwortlichem des Feuers (incl. Wohnanschrift, wenn keine Übereinstimmung mit Verbrennungsort) eingehen. Die Verbrennung pflanzlicher Abfälle, wie etwa Baum- und Strauchverschnitt sowie Laub, ist verboten (Ausnahme: Brauchtumsfeuer). Das Abfallrecht schreibt den Vorrang einer Verwertung vor einer Beseitigung (Verbrennung) fest. Eine Genehmigung kann nur erfolgen, wenn eine Verwertung nachweislich nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. (2) Das Abbrennen ist zu untersagen oder kann mit Auflagen verbunden werden, wenn Umstände bestehen, die ein gefahrloses Abbrennen nicht ermöglichen. Solche Umstände können z. B. extreme Trockenheit, die unmittelbare Nähe des Waldes, die Nähe eines Lagers mit feuergefährlichen Stoffen usw. sein. (3) Keiner Erlaubnis bedürfen Koch- und Grillfeuer mit trockenem unbehandeltem Holz in befestigten Feuerstätten oder mit handelsüblichen Grillmaterialien in handelsüblichen Grillgeräten auf Flächen, die nicht zum öffentlichen Bereich im Sinne des § 2 dieser Verordnung gehören. Die Feuer sind so abzubrennen, dass hierbei keine Belästigung Dritter durch Rauch oder Gerüche entsteht. (4) Die Vorschriften der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen werden von dieser Regelung nicht berührt. § 19 Ordnungsvorschriften In den öffentlichen Anlagen ist es untersagt, 1. Anpflanzungen, Rasenflächen und sonstige Anlagenflächen außerhalb der Wege und Plätze und der besonders freigegebenen und entsprechend gekennzeichneten Flächen zu betreten; 2. zu nächtigen oder nach Einbruch der Dunkelheit umherzustreunen; 3. sich in den nicht dauernd geöffneten Anlagen oder Anlagenteilen außerhalb der freigegebenen Zeiten aufzuhalten, Wegesperren zu beseitigen oder zu verändern oder Einfriedungen und Sperren zu überklettern; 4. außerhalb der Kinderspielplätze und der entsprechend gekennzeichneten Tummelplätze zu spielen oder sportliche Übungen zu treiben, wenn dadurch die Ruhe Dritter gestört oder Besucher belästigt werden können; 5. Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen und sonstige Anlageteile zu verändern oder aufzugraben; 6. Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedungen, Bäume und andere Einrichtungen zu beschriften, zu bekleben, zu bemalen, zu beschmutzen oder zu entfernen bzw. deren Standort zu verändern; 7. Pflanzen, Gras, Laub, Erde, Sand oder Steine, die Bestandteil der öffentlichen Anlage sind, zu entfernen oder abzulagern; 8. in den öffentlichen Anlagen Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte zu benutzen sowie außerhalb der dafür besonders bestimmten oder entsprechend gekennzeichneten Stellen zu reiten, zu zelten, zu baden oder Boot zu fahren; 9. Parkwege zu befahren und Fahrzeuge abzustellen, dies gilt nicht für Kinderwagen und fahrbare Krankenstühle sowie für Kinderfahrzeuge, wenn dadurch andere Besucher nicht gefährdet werden. (1) (2) (3) § 17 Beeinträchtigung öffentlicher Einrichtungen Es ist verboten, Hydranten, Zisternen, Einstiegsluken zu unterirdischen Wasserbehältern, Wasserschieber, Straßenrinnen, Straßeneinläufe und Schachtabdeckungen zu verdecken oder die Gebrauchsfähigkeit sonstwie zu beeinträchtigen. § 18 Abbrennen offener Feuer (1) Für das Abbrennen offener Feuer (Lager- und Brauchtumsfeuer) auf privaten und öffentlichen Flächen ist die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde erforderlich. Der Antrag muss mindestens eine Woche vor dem beabsichtigten Termin schriftlich mit Angabe von (4) Abschnitt 5 - Anbringen von Hausnummern § 20 Hausnummern und andere Hinweisschilder Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern auf eigene Kosten zu versehen. Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang anzubringen. Wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, sind die Hausnummern an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Ist ein Vorgarten vorhanden, der das Wohngebäude zur Straße hin verdeckt oder die Hausnummer nicht erkennen lässt, ist sie an der Einfriedung neben der Eingangstür zu befestigen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden. Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall etwas anderes bestimmen, soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014 Ordnung geboten ist. (5) Grundstückseigentümer müssen dulden, dass Zeichen, Aufschriften und Einrichtungen an den Gebäuden und Einfriedungen oder sonst auf den Grundstücken angebracht, verändert oder ausgebessert werden, wenn sie zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem Straßenverkehrs- und Straßennamensschilder, Hinweisschilder für Elektrizitäts-, Wasserleitungs- und andere öffentliche Einrichtungen, Vermessungszeichen, Feuer- und Polizeimelder. Es ist untersagt, die Zeichen und Einrichtungen zu beseitigen, zu verändern oder zu verdecken. Abschnitt 6 - Schlussbestimmungen § 21 Zulassung von Ausnahmen Entsteht für den Betroffenen eine unzumutbare Härte, so kann die Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den Vorschriften dieser Polizeiverordnung zulassen, sofern keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. § 22 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 17 Abs. 1 des Sächsischen Polizeigesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Grundstückseinfriedungen herstellt oder unterhält; 2. entgegen § 4 Abs. 1 plakatiert oder nicht dafür zugelassene Flächen beschriftet oder bemalt; 3. frisch gestrichene Gegenstände nicht entsprechend § 5 kennzeichnet; 4. entgegen § 6 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, dass andere Menschen, Tiere oder Sachen belästigt, gefährdet oder geschädigt werden; 5. entgegen § 6 Abs. 3 nicht dafür sorgt, dass der Hund angeleint ist bzw. einen Maulkorb trägt; 6. entgegen § 6 Abs. 4 das Halten gefährlicher Tiere der Ortspolizeibehörde nicht unverzüglich anzeigt; 7. entgegen § 6 Abs. 5 Bienenwagen so aufstellt, dass Wegbenutzer oder Anlieger durch die Bienen gefährdet werden; 8. entgegen § 7 Abs. 2 ein Tier nicht von öffentlich zugänglichen Kinderspielplätzen, Sportplätzen sowie Friedhöfen fernhält; 9. entgegen § 7 Abs. 3 die durch Tiere verursachten Verunreinigungen nicht unverzüglich entfernt; 10. entgegen § 8 verwilderte Tauben und streunende Katzen füttert; 11. entgegen § 9 Abs. 1, ohne eine Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 2 zu besitzen, die Nachtruhe anderer mehr als unvermeidbar stört; 12. entgegen § 10 Abs. 1 Rundfunkgeräte, Lautsprecher, Musikinstrumente oder ähnliche Geräte so benutzt, dass andere unzumutbar belästigt werden; 13. entgegen § 11 Abs. 1 aus Veranstaltungsstätten oder Versammlungsräumen Lärm nach außen dringen lässt, durch den andere unzumutbar belästigt werden; 14. entgegen § 12 Abs. 1 Sport- oder Spielstätten benutzt; 15. entgegen § 13 in der Nähe von Kirchen und vor Schulen und durch die Tierhaltung mehr als unvermeidbaren Lärm verursacht; 16. entgegen § 14 Abs. 1 Haus- oder Gartenarbeiten durchführt und damit die Ruhe anderer stört; 17. entgegen § 14 Abs. 3 mit Haus- oder Gartenarbeiten die Nachtruhe anderer, ohne eine Ausnahmegenehmigung zu besitzen, mehr als unvermeidbar stört; 18. entgegen § 15 Abs. 1 außerhalb der genehmigten Zeiten Wertstoffe in die Wertstoffcontainer einwirft; 19. entgegen § 15 Abs. 2 Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegenstände auf oder neben die Wertstoffcontainer stellt; 20. entgegen § 15 Abs. 3 größere Abfallmengen oder Abfälle, die in Haushalten oder Gewerbebetrieben anfallen, in die zur allgemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einbringt; 21. entgegen § 16 Abs. 1 aufdringlich oder aggressiv bettelt; andere Personen durch aufdringliches oder aggressives Verhalten erheblich belästigt; die Notdurft verrichtet; Flaschen oder andere Gegenstände zerschlägt; nächtigt; campt, grillt, Gelage veranstaltet, Gegenständen außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse liegen lässt, weg wirft oder ablagert; Alkohol, Drogen und andere Rauschmittel konsumiert; 22. die in § 17 genannten Einrichtungen verdeckt oder ihre Gebrauchsfähigkeit sonst wie beeinträchtigt; 23. entgegen § 18 Abs. 1 ein Feuer abbrennt, obwohl er dazu keine Erlaubnis besitzt; 24. entgegen den Untersagungen des § 19 handelt; 25. entgegen § 20 als Hauseigentümer die Gebäude nicht mit den Seite 5 festgesetzten Hausnummern versieht; unleserliche Hausnummernschilder nicht unverzüglich erneuert sowie die Hausnummern nicht wie vorgegeben anbringt. (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 21 zugelassen worden ist. (3) Ordnungswidrigkeiten können nach § 17 Abs. 2 des Sächsischen Polizeigesetzes und § 17 Abs. 1 und 2 des Ordnungswidrigkeitengesetzes mit einer Geldbuße von mindestens 5,00 € und höchstens 1.000,00 € und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 500,00 € geahndet werden. § 23 Inkrafttreten (1) Diese Polizeiverordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Polizeiverordnung vom 03.06.2004 außer Kraft. Heiko Driesnack, Bürgermeister der Stadt Königsbrück und Vorsitzender des Gemeinschaftsausschusses Amtsnachrichten der Stadt Königsbrück mit den Ortsteilen Gräfenhain und Röhrsdorf Ein schönes und besinnliches Osterfest wünschen Ihnen Ihr Bürgermeister Heiko Driesnack, die Stadträte sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Königsbrück. Beschlüsse der öffentlichen Stadtrats-Sitzung vom 11.03.2014 Beschluss-Nr. 01 - 03 - 14 Der Stadtrat der Stadt Königsbrück stimmt der Einstellung von Frau Anke Mocker als Fachbedienstete für das Finanzwesen ab dem 1. Oktober 2014 zu. Ja-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Aufgrund des § 20 d. Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.2003 war kein Stadtrat von der Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen. Beschluss zu den einzelnen Abwägungen der von der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen (§ 1 Abs. 7 BauGB) zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/92a „Bohraer Straße“ i. d. F. vom 05.11.2013 Beschluss Nr. 02-03-14 Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahme erhoben haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Landratsamt Bautzen - Stellungnahme vom 08.01.2014 a.) Forstamt Inhalt der Stellungnahme: Innerhalb des Änderungsgebietes und auf den im Osten angrenzenden sowie innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes liegenden Teilen der Flurstücke 339 und 342 liegt Wald im Sinne des § 2 Bundeswaldgesetz i. V. m. § 2 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG). Zwar ist der Baumbestand auf dem Flurstück 342 im Zuge der Bebauung der östlich angrenzenden Flurstücke 345 und 346 beseitigt worden, doch befindet sich die Wiederbestockung durch Naturverjüngung im vollen Gange. Auch liegt keine rechtskräftige Waldumwandlungsgenehmigung nach § 8 Abs. 1 SächsWaldG vor, so dass es sich bei der Fläche auch um Wald im rechtlichen Sinne handelt. Für den Wald im Änderungsgebiet (auf Flurstück 339a) wurde die Waldumwandlung zum Zwecke der Bebauung durch die Eigentümer beantragt und mit Schreiben vom 27.09.2013, Az: 854.43:2013-428, durch die Forstbehörde ge- Seite 6 Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014 nehmigt. Eine Entscheidungsgrundlage bildete die zum benannten Bebauungsplan vorliegende Waldumwandlungserklärung nach § 9 SächsWaldG, die durch die damals zuständige Forstdirektion Bautzen mit Schreiben vom 21.12.1994, Az.: 2511.2-2117, u.a. für die innerhalb des Bebauungsplanes liegenden Waldflächen auf den hier zu beachtenden Flurstücken 339a, 339 und 342 erteilt wurde. Weiterhin ist die nach Waldumwandlungserklärung zu fordernde Ersatzaufforstungsfläche in öffentlich-rechtlicher Form gesichert und steht zur Verfügung. Dem Antrag auf Waldwandlungsgenehmigung ging eine Anfrage der Eigentümer hinsichtlich der Bebaubarkeit des Grundstückes 339a voraus, die mit Schreiben vom 23.07.2012, Az.: 632.21:2012-238, per E-Mail durch die Forstbehörde beantwortet wurde. In diesem Schreiben wurde u. a. auf die vorhandene Waldumwandlungserklärung, den lt. Festsetzung des Bebauungsplanes einzuhaltenden Waldabstand von 25 Metern zwischen Gebäuden und Wald und die daraus resultierende notwendige Herstellung des Waldabstandes durch Waldumwandlung hingewiesen. Da im Westen und Norden Waldflächen unmittelbar an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes angrenzen, selbst aber außerhalb liegen, und für diese aus Gründen der Minimierung der Waldinanspruchnahme eine Waldumwandlungsgenehmigung nicht in Aussicht gestellt wird, stellte die Forstbehörde in ihrem Schreiben deutlich heraus, dass die Waldumwandlung sich nur auf die Waldflächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes beschränken kann und wegen des einzuhaltenden Waldabstandes die geplante Bebauung auf dem Flurstück 339a soweit wie möglich in Richtung Osten und in Richtung Süden zu Bohraer Straße hin gelegt werden muss. Dem Schreiben der Forstbehörde folgte noch ein erläuternder Termin vor Ort, in dem über die Möglichkeit eines zu errichtenden Eigenheimes unter Einhaltung des Waldabstandes auf dem Flurstück 339a und die daraus resultierenden notwendigen forstrechtlichen Schritte gesprochen wurde. Die bis hierher erläuterten Vorgänge führen in Konsequenz zur notwendigen Änderung des Bebauungsplanes. Entgegen den Darstellungen in der Begründung zur 3. Änderung ging die Forstbehörde jedoch nicht von 2 sondern von 3 im Bebauungsplan für das Flurstück 339a ausgewiesenen Bauplätzen aus. Eine andere Planung oder entsprechend vorausgegangene Änderung des Bebauungsplanes ist der Forstbehörde nicht bekannt. Unter Berücksichtigung der Darstellungen in der Einführung ergibt sich folgende Stellungnahme der unteren Forstbehörde: Die geplante Änderung zur Ausweisung von nur einem Baufeld unter Beibehaltung der geltenden Festsetzung hinsichtlich des Abstandes zwischen Wald und Gebäude von 25 Metern ist angesichts der gegebenen forstrechtlichen Lage möglich. Für die notwendige Waldumwandlung zur Herstellung der Baufreiheit und des festgesetzten Waldabstandes liegt eine Waldumwandlungserklärung vor. Diese stellt eine Waldumwandlungsgenehmigung in Aussicht, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung keine wesentliche Änderung der Sachlage eingetreten ist und keine zwingenden Gründe des öffentlichen Interesses vorliegen, die eine Versagung rechtfertigen (§ 9 Abs. 2 SächsWaldG). Dies kann hier festgestellt werden, zumal für das Änderungsgebiet bereits die Waldumwandlungsgenehmigung erteilt wurde (s.o.). Dennoch wäre aufgrund des noch vorhandenen Waldes auf den Flurstücken 339 und 342 nach Rechtskraft der Änderung erst dann eine vollständige Bebaubarkeit des neuen Baufeldes gegeben, wenn die Waldumwandlung für 339 und 342 beantragt, genehmigt und vollzogen wäre. Diese Waldumwandlung ist erforderlich, um den lt. Festsetzung einzuhaltenden Abstand zwischen Wald und Gebäude herzustellen. Bleibt der Wald erhalten, dann ist nur im westlichen Teil des Baufeldes auf der Breite von etwa 10 Metern eine Errichtung von Gebäuden möglich. Die Festsetzung 4 ist so zu präzisieren, dass sicher gestellt wird, dass sämtliche dem Gebäudebegriff unterliegenden baulichen Anlagen (§ 2 Abs. 2 SächsBO) innerhalb des Abstandes von 25 Metern zwischen Wald und Gebäude nicht errichtet werden dürfen. z. B. fallen auch „überdachte Stellplätze“ = Carport hierunter. Vorschlag zur Behandlung der Stellungnahme: Durch die vorliegende, genehmigte Waldumwandungserklärung nach § 9 SächsWaldG wurde die Grundlage für die Waldumwandlung auf den Flurstücken 339a, 339 und 342 geschaffen und damit eine Bebauung auf dem im Änderungsbereich beschriebenen Grundstück, FlSt.- Nr. 339a ermöglicht. Für den Wald im Änderungsbereich, also auf dem Flurstück 339a wurde inzwischen auch, als nächster Schritt, durch den Eigentümer die Waldumwandlung beantragt und durch die Forstbehörde genehmigt. Dies ist nun auch für die bewaldeten Flächen der Flurstücke 339 und 342, die im genehmigten Bebau- ungsplan liegen, durchzuführen, da sich hier inzwischen wieder Wald gebildet hat. Die Verwaltung der Stadt Königsbrück wird beauftragt den Eigentümern des Flurstückes 339a mitzuteilen, dass der inzwischen entstandene Wald auf den Flurstücken 339 und 342, der sich im Bebauungsplan befindet dazu führt, dass auch gegenüber diesen Flächen ein Waldabstand von 25,00 m bis zu einer Bebauung einzuhalten ist, sofern dieser Wald nicht entnommen und an anderer Stelle wieder aufgeforstet wird. Dafür muss zunächst ein Antrag auf Waldumwandlung beim zuständigen Forstamt gestellt werden. Es wird weiterhin beschlossen, dass der Punkt 4 der Festsetzungen im Bebauungsplan, wie folgt zu überarbeiten ist: Der Satz „Zwischen Wald und Gebäuden bzw. baulichen Anlagen mit Feuerstätten ist ein Abstand von 25,00 m einzuhalten“ wird ersetzt durch „Zwischen Wald und Gebäuden, bzw. baulichen Anlagen im Sinne von § 2 Abs. 2 SächsBO ist ein Abstand von 25,00 m einzuhalten“. Anmerkung: § 2 Abs. 2 SächsBO besagt: Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren und Sachen zu dienen. Auswirkungen auf die Bebauungsplanung/ Fortführung des Verfahrens: Die textlichen Festsetzungen werden im Punkt 4 Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen geändert. Keine Auswirkungen auf das Verfahren. Ja-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Aufgrund des § 20 d. Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.2003 war kein Stadtrat von der Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen. Beschluss-Nr. 03 - 03 - 14 Der Stadtrat der Stadt Königsbrück beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/92a „Bohraer Straße” in der Fassung vom 11.03.2014. Die Begründung zur 3. Änderung in der Fassung vom 11.03.2014 wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan nach Genehmigung öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über dessen Inhalt Auskunft erlangt werden kann. Ja-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Aufgrund des § 20 d. Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.2003 war kein Stadtrat von der Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen. Beschluss-Nr. 04 - 03 - 14 Der Stadtrat der Stadt Königsbrück beschließt die Aufnahme eines Annuitätendarlehens für den Eigenbetrieb „Königsbrücker Wohnungswirtschaft“ bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden. Der Zinssatz in Höhe von 2,04 % wird für 10 Jahre festgesetzt. Die Tilgung beginnt mit 2 %.De Ja-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Aufgrund des § 20 d. Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.2003 war kein Stadtrat von der Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen. HINWEIS: Die Beschlüsse zu den einzelnen Abwägungen der von der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen im „Königsbrücker Stadtanzeiger“ vom 03.03.2014, betreffen den Entwurf des Bebauungsplanes gem. § 13a BauGB „Villa am Kunathsberg“ i.d.F. vom 05.11.2013 Verhaltensempfehlungen für Hundehalter Liebe Hundehalter, aus aktuellem Anlass appelliert die Stadtverwaltung erneut an Sie, die folgenden Verhaltensempfehlungen zu prüfen und einzuhalten: Respektieren Sie bitte, dass nicht jeder Mensch ein Hundefreund ist und versuchen Sie nicht, Ihre Tierliebe anderen Menschen mit Sätzen wie „Der macht doch nichts“ oder gar „Bleiben Sie ruhig stehen, dann beißt er nicht“ aufzuzwingen. Akzeptieren Sie, dass es Menschen gibt, die vor Hunden Angst haben. Signalisieren Sie durch richtiges Handeln, dass Ihnen Ihr Hund gehorcht. Lassen Sie ihn nur dann frei laufen, wenn dadurch keine anderen Menschen oder Tiere belästigt werden. Leisten Sie Ihren Beitrag zu einem positiven Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014 Bild der Hundehaltung durch ein rücksichtsvolles und vorbildliches Auftreten in der Öffentlichkeit. Rufen Sie Ihren Hund zu sich und leinen ihn ggf. an, wenn Ihnen andere Menschen begegnen. Dies gilt insbesondere bei Kindern, Joggern, Radfahrern oder Menschen, die Tiere mitführen. Denken Sie auch bitte ans Beseitigen der Hinterlassenschaften Ihres Tieres (Polizeiverordnung der Stadt Königsbrück). Weisen Sie bitte auch andere Hundehalter/innen auf ein von Ihnen festgestelltes Fehlverhalten hin. Appellieren Sie an die Solidarität der Hundebesitzer/innen. Ihre Stadtverwaltung Königsbrück - SG Sicherheit & Ordnung Die Freiwillige Feuerwehr im Blickpunkt Termine: Alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Königsbrück und ihren Ortswehren sind herzlich zur Jahreshauptversammlung der Gemeindefeuerwehr Königsbrück eingeladen. Sie findet am 04.04.2014 im Rathaussaal statt und beginnt um 18.30 Uhr. Tagesordnung: 01. Begrüßung und Eröffnung 02. Bericht des Wehrleiters Röhrsdorf 03. Bericht des Wehrleiters Gräfenhain 04. Bericht des Wehrleiters Königsbrück 05. Bericht des Jugendfeuerwehrwartes 06. Finanzbericht des SG Brandschutz 07. Wahl eines stellv. Gemeindewehrleiters 08. Aufnahme und Verabschiedungen von Kameraden 09. Beförderungen und Ehrungen 10. Grußwort des Bürgermeisters, Kreisbrandmeisters u. Gästen 11. Allgemeine Diskussionen und Fragen 12. Entlastung der Gemeindewehrleitung und Ortswehrleitungen für 2013 13. Gemeinsames Abendessen Aktuelles: Nach wie vor ist die Funktion des stellvertretenden Gemeindewehrleiters neu zu besetzen. Es wäre wünschenswert, dass sich engagierte, geeignete Kameraden zur Wahl stellen. Die Wahl findet zur nächsten Hauptversammlung am 04.04.2014, im Saal des Rathauses Königsbrück statt. Zur Gemeindefeuerwehr gehören die Ortsfeuerwehren Königsbrück, Gräfenhain und Röhrsdorf mit insgesamt 56 Kameraden. Gewählt werden kann: - wer der Feuerwehr aktiv angehört - wer über die für diese Dienstanstellung erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen sowie über die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen verfügt (abgeschlossene Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule zum Verbandsführer und Leiter einer Feuerwehr). Sind die vorgeschriebenen Lehrgänge noch nicht mit Erfolg absolviert, ist dennoch eine Kandidatur möglich. Im Fall der Wahl sind die Lehrgänge in einem Zeitraum von zwei Jahren nachzuholen. Die Berufung durch den Bürgermeister erfolgt befristet auf zwei Jahre. Erwartet wird von allen Bewerbern: - soziale Kompetenz und umfassende Führungsqualität - ein hohes Maß an Engagement - die Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit - Belastbarkeit und körperliche Fitness Für die ehrenamtliche Funktion wird eine monatliche Aufwandsentschädigung laut Satzung über die Entschädigung der Freiwilligen Feuerwehr Königsbrück gezahlt. Die Angehörigen der Gemeindefeuerwehr werden hiermit gebeten, Ihre Kandidatenvorschläge bis einschließlich zur Versammlung einzureichen. Zudem macht es die Doppelbelastung der bestehenden Gemeinde- und Ortswehrleitungen nunmehr nötig, an dieser Stelle um Unterstützung zu bitten. Es werden dringend interessierte und geeignete Kameraden gesucht, die folgende Funktionen übernehmen können: Gemeindewehrleiter, stellv. Gemeindewehrleiter, Ortswehrleiter von Königsbrück oder Röhrsdorf sowie Gemeindeatemschutzgerätewart. Sollten sich motivierte und engagierte Kameraden finden, die gern mehr Führungsverantwortung übernehmen möchten und die entsprechenden Voraussetzungen mitbringen, wäre eine zeitnahe Amtsübernahme möglich und wünschenswert. Bei Interesse meldet euch bitte beim amtierenden Gemeindewehrleiter Enrico Schnabel Seite 7 oder euerm Ortswehrleiter. In eigener Sache: Aus zeitlichen Gründen ist es zukünftig leider nicht mehr möglich, regelmäßig aktuelle Beiträge zur Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr in den Stadtanzeiger zu bringen. Sollten sich Kameraden oder Anwohner finden, die diese Aufgabe gern übernehmen möchten, melden diese sich bitte beim Gemeindewehrleiter oder seinem Stellvertreter. Die Ortswehrleiter würden dem Betreffenden monatlich zuarbeiten. Es wäre schön, wenn jemand Zeit fände, weiter in dieser Form Öffentlichkeitsarbeit für die Gemeindefeuerwehr Königsbrück zu betreiben. Hinweise zu den Betreuungsverträgen der Vorschulkinder im Kindergarten sowie den 4. Klässlern im Hort Liebe Eltern der Vorschulkinder! Wenn Sie überlegen, den Betreuungsplatz Ihres Vorschulkindes im Kinderhaus in den Sommerferien nicht mehr in Anspruch nehmen zu wollen, möchten wir Ihnen folgende Hinweise geben: Nach den Bestimmungen der Kita-Satzung kann die Kündigung des Betreuungsvertrages nur zum Monatsende erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Zum Beispiel bedeutet dies bei einer Kündigung zum 31.07.2014, dass die schriftliche Kündigung bis spätestens 30.06.2014 bei der Einrichtung oder der Stadtverwaltung Königsbrück eingegangen sein muss. Ansonsten endet der Betreuungsvertrag automatisch zum 31.08.2014 mit Eintritt des Kindes in die Schule (keine Kündigung notwendig). Liebe Eltern der Hortkinder der 4. Klassen! Wenn Sie überlegen, den Hortplatz Ihres Kindes der 4. Klasse in den Sommerferien nicht mehr in Anspruch nehmen zu wollen, möchten wir Ihnen folgende Hinweise geben: Nach den Bestimmungen der Kita-Satzung kann die Kündigung des Betreuungsvertrages nur zum Monatsende erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Zum Beispiel bedeutet dies bei einer Kündigung zum 31.07.2014, dass die schriftliche Kündigung bis spätestens 30.06.2014 beim Hort oder der Stadtverwaltung Königsbrück eingegangen sein muss. Ansonsten endet der Hortvertrag für die Kinder der 4. Klassen automatisch zum 31.08.2014 (keine Kündigung notwendig). Bei Rückfragen können Sie sich gern an uns wenden. K. Fähnrich, Hauptverwaltung, Bereich Kitas Bekanntmachung Genehmigung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/92a „Bohraer Straße” der Stadt Königsbrück Die vom Stadtrat Königsbrück am 05.11.2013 beschlossene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/92a „Bohraer Straße” in der Fassung vom November 2013 bestehend aus Planzeichnung Teil A mit Zeichenerklärung und den textlichen Festsetzungen und Hinweisen im Textteil B einschließlich der Begründung wurde mit Bescheid der höheren Verwaltungsbehörde vom 28.02.2014 (Aktenzeichen: 621. P0111) genehmigt. Die Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/92a „Bohraer Straße” tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan und die Begründung dazu ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Königsbrück in 01936 Königsbrück, Markt 20, Finanz- und Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft erlangen. Eine Verletzung der in § 214 Abs.2 Satz1 Nr. 1 bis 4 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von 2 Jahren seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 2 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1, 2 und 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisherige zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Königsbrück, 01.04.2014 Heiko Driesnack, Bürgermeister Seite 8 Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014 Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl am 25. Mai 2014 zum Europäischen Parlament und für die gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen 1. Das verbundene Wählerverzeichnis für die Europawahl und die Kommunalwahlen - die Wahlbezirke der Stadt Königsbrück wird in der Zeit vom 5. bis 9. Mai 2014 - während der allgemeinen Öffnungszeiten an Werktagen – Montag –––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Dienstag 09:00 bis 12:00 und von 13:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 bis 12:00 Donnerstag 09:00 bis 12:00 und von 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag 09:00 bis 12:00 in der Stadtverwaltung Königsbrück, 01936 Königsbrück, Markt 20, Zimmer 6/7 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. x Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich, welches nur von einem Bediensteten der Gemeinde/Stadt bedient werden darf. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen (getrennten) Wahlschein für die Europawahl und einen Wahlschein für die Kommunalwahl hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der unter 1. genannten Öffnungszeiten, spätestens am 9. Mai 2014 bis 12:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Königsbrück, 01936 Königsbrück, Markt 20, Zimmer 6/7 Einspruch einlegen bzw. Antrag auf Berichtigung stellen. Der Einspruch/ Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt/ gestellt werden. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 4. Mai 2014 eine verbundene Wahlbenachrichtigung für die Europawahl und die Kommunalwahlen. Die Benachrichtigungen enthalten auf der Rückseite einen Vordruck für einen gemeinsamen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Europawahl und eines Wahlscheins für die Kommunalwahlen. In der Wahlbenachrichtigung, sind der Wahlbezirk/Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. Ein Verzeichnis der barrierefrei zugänglichen Wahlräume liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindebehörde Stadtverwaltung Königsbrück, 01936 Königsbrück, Markt 20, Zimmer 6/7 zur Einsichtnahme aus. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Wahlschein/e und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Die Kommunalwahlen und die Europawahlen finden gleichzeitig statt. Wahlberechtigte, die bei den Kommunalwahlen und bei der Europawahl durch Briefwahl wählen wollen, müssen jeweils gesonderte Wahlbriefe absenden. 4. Wer einen Wahlschein - zur Wahl des Europäischen Parlament hat, kann durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des Landkreises Bautzen - zu den Kommunalwahlen hat, kann an der/den Wahl/en durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des für ihn zuständigen Wahlge- biets in der Gemeinde/Stadt oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Auf Antrag erhalten Wahlscheine und Briefwahlunterlagen 5.1 in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, 5.2 nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bis zum 4. Mai 2014 oder die Einspruchsfrist bis zum 9. Mai 2014 versäumt haben, b) wenn das Recht auf Teilnahme an den Wahlen erst nach Ablauf der Antragsfrist oder der Einspruchsfrist entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren/Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde/Stadt gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 23. Mai 2014, 18:00 Uhr, bei der Gemeinde/Stadt Stadtverwaltung Königsbrück, 01936 Königsbrück, Markt 20, Zimmer 6/7 mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax oder E-Mail gewahrt. Im Fall nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr gestellt werden. Wahlberechtigte, die glaubhaft versichern, dass ihnen die beantragten Wahlscheine nicht zugegangen sind, können bis zum Tag vor der Wahl, 12:00 Uhr, neue Wahlscheine beantragen. Im Antrag sind Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben. Des Weiteren soll die laufende Nummer, unter der der Antragsteller im Wählerverzeichnis geführt wird, angegeben werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nr. 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung von Wahlscheinen noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen Anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Behinderte Wahlberechtigte können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen, die mindestens 16 Jahre alt sein muss. 6. Mit dem weißen Wahlschein für die Europawahl erhalten die Wahlberechtigten - einen amtl. Stimmzettel des Wahlkreises für die Europawahl, - einen amtl. blauen Stimmzettelumschlag für die Europawahl, - einen amtl., mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Der Wahlberechtigte erhält für die Kommunalwahlen - einen Wahlschein mit Angabe der Wahl/en, für die der Wahlberechtigte wahlberechtigt ist, - einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl zum Gemeinderat/Stadtrat, - einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl zum Ortschaftsrat (wenn im Wahlschein angegeben), - einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl zum Kreistag (wenn im Wahlschein angegeben), - einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen orangenen Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so kann er die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler die Wahlbriefe mit den Stimmzetteln und den Wahlscheinen getrennt für die Europawahl und die Kommunalwahlen so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief für die Europawahl dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr, und der Wahlbrief für die Kommunalwahlen dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr, eingeht. Später eingehende Wahlbriefe werden bei den Wahlen nicht berücksichtigt. Nähere Hinweise zur Briefwahl sind den getrennten Merkblättern für die Briefwahl, die mit den Briefwahlunterlagen übersandt werden, zu entnehmen. Der rote Wahlbrief für die Europawahl wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert; der orangene Wahlbrief für die Kommunalwahlen wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland von der Deutsche Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Die Wahlbriefe können auch bei den auf den Wahlbriefen angegebenen Stellen abgegeben werden. Königsbrück, 01.04.2014 Heiko Driesnack, Bürgermeister Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014 Gemeinde/Stadt Seite 9 Zutreffendes bitte ankreuzen Stadt Königsbrück Markt 20 01936 Königsbrück X und / oder ausfüllen. Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl/Stadtratswahl Ortschaftsratswahl/en Kreistagswahl Wahlgebiet und Wahlkreis, wenn das Wahlgebiet in mehrere Wahlkreise unterteilt ist für das Wahlgebiet/Wahlkreis Königsbrück Datum am Sonntag, dem 25.05.2014 Anzahl Für die Wahl wurden folgende lfd. Nr. - Bezeichnung des Wahlvorschlags lfd. Nr. - Bewerber (Partei/Wählervereinigung Kurzbezeichnung/Kennwort) (Familienname, Vorname) 1. Freie Wähler Königsbrück (FWK) 2. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 5 Wahlvorschläge zugelassen: Beruf oder Stand Geburtsjahr Anschrift (Hauptwohnung) 1. Seiler, Uwe Beamter 1960 Käthe-Kollwitz-Str. 22, 01936 Königsbürck 2. Wächter, Wolfgang Lehrer 1950 Am Sportplatz 6, 01936 Königsbrück OT Gräfenhain 3. Pochert, Jörg Kraftfahrer 1965 Zur Siedlung 6, 01936 Königsbrück OT Röhrsdorf 4. Herrmann, Sven Zimmerer 1973 Hoyerswerdaer Str. 3, 01936 Königsbrück 5. Feller, Carol Landschaftsgärtner (Angestellter) 1978 Großnaundorfer Str. 106, 01936 Königsbrück 6. Warlich, René Brunnenbauer, Handelsvertreter 1970 Steinborner Str. 76, 01936 Königsbrück 7. Feller, René Selbstständig 1969 Schulstr. 6, 01936 Königsbrück OT Gräfenhain 1. Sonntag, Peter Dipl.-Ing.KfW-Berater 1951 Großenhainer Str. 22, 01936 Königsbrück 2. Klingebiel, Uwe Klempnermeister 1962 Am Sportplatz 5, 01936 Königsbrück OT Gräfenhain 3. Knobe, Antonius Kfm. Angestellter 1951 Forststr. 9, 01936 Königsbrück Seite 10 lfd. Nr. - Bezeichnung des Wahlvorschlags (Partei/Wählervereinigung Kurzbezeichnung/Kennwort) 3. Initiative "Lebendiges Königsbrück" Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014 lfd. Nr. - Bewerber (Familienname, Vorname) Beruf oder Stand Geburtsjahr Anschrift (Hauptwohnung) 4. Anders, Volker Tischler 1963 Grenzweg 18 a, 01936 Königsbrück 5. Dr. Dannenberg, Lars-Arne Historiker 1971 Am Kunathsberg 28, 01936 Königsbrück 6. Günther, Nicole Beamtin 1985 Alte Poststr. 3, 01936 Königsbrück 7. Hofmann, Jirka Hausmeister / EU-Rentner 1972 Stenzer Weg 5, 01936 Königsbrück 8. Magirius, Philipp Fachkraft für Abwassertechnik 1988 Markt 17, 01936 Königsbrück 9. Scholz, Torsten Gastronom 1971 Hoyerswerdaer Str. 7, 01936 Königsbrück 10. Strauß, René selbstständiger Dienstleister 1981 Markstr. 9, 01936 Königsbrück 1. Tamke, Jens Geschäftsführer 1967 Hoyerswerdaer Str. 28, 01936 Königsbrück 2. Seidel, Uwe Handwerksmeister / Fleischerei 1969 Großnaundorfer Str. 4 a, 01936 Königsbrück 3. Lucas, Peter Geschäftsführer 1961 Weißbacher Str. 67 b, 01936 Königsbrück 4. Mocker, Stefan Dipl.-Ing. Verkehrswesen 1965 Schneewittchenweg 6, 01936 Königsbrück 5. Hennig, Ingolf selbstständig 1968 Käthe-Kollwitz-Str. 13, 01936 Königsbrück 6. Joffe, Kerstin selbstständig 1963 Curt-Tausch-Str. 21, 01936 Königsbrück 7. Findeisen, Frederike Apothekerin (im Ruhestand) 1948 Sonnenhöhe 7, 01936 Königsbrück 8. Hörig, Kerstin selbstständig 1964 Badweg 10, 01936 Königsbrück Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014 lfd. Nr. - Bezeichnung lfd. Nr. - Bewerber des Wahlvorschlags (Familienname, Vorname) (Partei/Wählervereinigung Kurzbezeichnung/Kennwort) 4. Bündnis Arbeit-Familie-Vaterland Bestell-Fax: 0711 7863-8400 E-Mail: dgv 5. Freundeskreis der DSU (FK/DSU) Beruf oder Stand Seite 11 Anschrift (Hauptwohnung) Geburtsjahr 9. Bode, Daniel Betriebswirt (HWK) 1979 Großenhainer Str. 31 c, 01936 Königsbrück 10. Riemer, Anne Dipl.-Sozialpädagogin (BA) 1985 Auenwinkel 31, 01936 Königsbrück OT Gräfenhain 11. Schweidler, Mirko Einkaufsleiter 1985 Am Busch 2 a, 01936 Königsbrück 12. Mehlich, Dana Niederlassungsleiterin 1972 Hohlweg 17, 01936 Königsbrück 1. Gut, Wolfgang Versicherungsmakler 1962 Weißbacher Str. 43, 01936 Königsbrück 2. Wenzel, Thomas Elektromeister 1969 Hoyerswerdaer Str. 114, 01936 Königsbrück 3. Guhr, Marion Einzelhandelskauffrau 1988 Marktstr. 2, 01936 Königsbrück 4. Zenker, Tommy Gastronom 1976 Kamenzer Str. 20, 01936 Königsbrück 5. Herzog, Ron Dachdecker 1967 Kamenzer Str. 20, 01936 Königsbrück 6. Koch, Mario Koch 1972 Weißbacher Str. 20-22, 01936 Königsbrück 1. Kopischke, Michael Dipl.-Ing. (Bundeswehr) 1959 Eichenweg 23, 01936 Königsbrück 2. Lösche, Bernd Elektromechaniker 1954 Am Anger 8, 01936 Königsbrück 3. Loeschke, Jürgen Bürgermeister a.D. / Pensionist 1940 Schloßstr. 26, 01936 Königsbrück Anzahl weitere Wahlvorschläge folgen beigefügt. Weiterhin kann jede wählbare Person gewählt werden, da nur ein Wahlvorschlag kein Wahlvorschlag zugelassen wurde. Ort, Datum Unterschrift Königsbrück, 25.03.2014 Heiko Driesnack, Bürgermeister Seite 12 Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014 Gemeinde/Stadt Zutreffendes bitte ankreuzen Stadt Königsbrück Markt 20 01936 Königsbrück X und / oder ausfüllen. Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl/Stadtratswahl Ortschaftsratswahl/en Kreistagswahl Wahlgebiet und Wahlkreis, wenn das Wahlgebiet in mehrere Wahlkreise unterteilt ist für das Wahlgebiet/Wahlkreis Gräfenhain Datum am Sonntag, dem 25.05.2014 Anzahl Für die Wahl wurden folgende lfd. Nr. - Bezeichnung des Wahlvorschlags lfd. Nr. - Bewerber (Partei/Wählervereinigung Kurzbezeichnung/Kennwort) (Familienname, Vorname) 1. Freie Wähler Königsbrück (FWK) 2. Sportgemeinschaft Gräfenhain e.V. 2 Wahlvorschläge zugelassen: Beruf oder Stand Anschrift (Hauptwohnung) Geburtsjahr 1. Wächter, Wolfgang Lehrer 1950 Am Sportplatz 6, 01936 Königsbrück OT Gräfenhain 2. Feller, René selbstständig 1969 Schulstraße 3, 01936 Königsbrück OT Gräfenhain 3. Frenkel, Roberto Elektromonteur 1959 Schulstraße 3, 01936 Königsbrück OT Gräfenhain 4. Kaiser, Jürgen Schlosser 1957 Schulstraße 12, 01936 Königsbrück OT Gräfenhain 1. Nowak, Egbert selbstständig 1955 Schulstraße 1, 01936 Königsbrück OT Gräfenhain 2. Riemer, Anne Dipl.-Sozialpädagogin (BA) 1985 Auenwinkel 31, 01936 Königsbrück OT Gräfenhain 3. Hommel, Jürgen Landwirt im Haupterwerb 1967 Hauptstraße 16 a, 01936 Königsbrück OT Gräfenhain 4. Hommel, David Landmaschinenschlosser Am Sportplatz 12, 01936 Königsbrück OT Gräfenhain 1988 Anzahl weitere Wahlvorschläge folgen beigefügt. Weiterhin kann jede wählbare Person gewählt werden, da nur ein Wahlvorschlag kein Wahlvorschlag zugelassen wurde. Ort, Datum Unterschrift Königsbrück, den 25.03.2014 Heiko Driesnack, Bürgermeister Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014 Gemeinde/Stadt Seite 13 Zutreffendes bitte ankreuzen Stadt Königsbrück Markt 20 01936 Königsbrück X und / oder ausfüllen. Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl/Stadtratswahl Ortschaftsratswahl/en Kreistagswahl Wahlgebiet und Wahlkreis, wenn das Wahlgebiet in mehrere Wahlkreise unterteilt ist für das Wahlgebiet/Wahlkreis Röhrsdorf Datum am Sonntag, dem 25.05.2014 Anzahl 1 Wahlvorschläge zugelassen: Für die Wahl wurden folgende lfd. Nr. - Bezeichnung des Wahlvorschlags lfd. Nr. - Bewerber (Partei/Wählervereinigung Kurzbezeichnung/Kennwort) (Familienname, Vorname) Freie Wähler Königsbrück (FWK) Beruf oder Stand Anschrift (Hauptwohnung) Geburtsjahr 1. Pochert, Jörg Kraftfahrer 1965 Zur Siedlung 6, 01936 Königsbrück OT Röhrsdorf 2. Tillner, Ute Altenpflegerin 1963 Zur Siedlung 20, 01936 Königsbrück OT Röhrsdorf 3. Reinisch, Anke Köchin 1969 Str. der Freundschaft 32, 01936 Königsbrück OT Röhrsdorf 4. Thieme, Thomas Kraftfahrer 1979 Str. der Freundschaft 18 a, 01936 Königsbrück OT Röhrsdorf 5. Knopf, Henry Straßenbauer 1982 Parkstr. 8, 01936 Königsbrück OT Röhrsdorf 6. Wiedemann, Ringo Bauingenieur 1978 Parkstr. 10 a, 01936 Königsbrück OT Röhrsdorf Anzahl weitere Wahlvorschläge folgen beigefügt. Weiterhin kann jede wählbare Person gewählt werden, da nur ein Wahlvorschlag kein Wahlvorschlag zugelassen wurde. Ort, Datum Unterschrift Königsbrück, 25.03.2014 Heiko Driesnack, Bürgermeister Seite 14 Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014 Wir stellen vor Herr Dennis Gebauer ist seit dem 01. März der neue Objektleiter in unserem Stadtbad. Nach einer Ausbildung zum Elektroniker für Automatisierungstechnik absolvierte er Praktika in verschiedenen Bereichen und fand großen Gefallen an der Arbeit in einem Freibad. Daraufhin qualifizierte er sich zum Rettungsschwimmer und war sowohl im Centerpark Hochsauerland als auch in der Ostseetherme Scharbeutz tätig. 2012 schloss er die Ausbildung zum Fachangestellten für Bäderbetriebe erfolgreich ab. Wir wünschen ihm bei seiner neuen Tätigkeit viel Erfolg und Freude. Sitzungstermine im April 2014 Sitzung des Stadtrates der Stadt Königsbrück: - am Dienstag, dem 22. April 2014 um 19:00 Uhr im Rathaus der Stadt Königsbrück Die Sitzung des Technischen Ausschusses finden bei Bedarf am 15. April 2014 statt. Die genauen Termine und Tagesordnungen entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungstafeln. Amtsnachrichten der Gemeinde Laußnitz mit den Ortsteilen Glauschnitz und Höckendorf Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl am 25. Mai 2014 zum Europäischen Parlament und für die gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen 1. Das verbundene Wählerverzeichnis für die Europawahl und die Kommunalwahlen - die Wahlbezirke der Gemeinde Laußnitz wird in der Zeit vom 5. bis 9. Mai 2014 - während der allgemeinen Öffnungszeiten an Werktagen – Montag –––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Dienstag 09:00 bis 12:00 und von 13:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 bis 12:00 Donnerstag 09:00 bis 12:00 und von 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag 09:00 bis 12:00 in der Stadtverwaltung Königsbrück, 01936 Königsbrück, Markt 20, Zimmer 6/7 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. x Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich, welches nur von einem Bediensteten der Gemeinde/Stadt bedient werden darf. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen (getrennten) Wahlschein für die Europawahl und einen Wahlschein für die Kommunalwahl hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der unter 1. genannten Öffnungszeiten, spätestens am 9. Mai 2014 bis 12:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Königsbrück, 01936 Königsbrück, Markt 20, Zimmer 6/7 Einspruch einlegen bzw. Antrag auf Berichtigung stellen. Der Einspruch/ Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt/ gestellt werden. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 4. Mai 2014 eine verbundene Wahlbenachrichtigung für die Europawahl und die Kommunalwahlen. Die Benachrichtigungen enthalten auf der Rückseite einen Vordruck für einen gemeinsamen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Europawahl und eines Wahlscheins für die Kommunalwahlen. In der Wahlbenachrichtigung, sind der Wahlbezirk/Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. Ein Verzeichnis der barrierefrei zugänglichen Wahlräume liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindebehörde Stadtverwaltung Königsbrück, 01936 Königsbrück, Markt 20, Zimmer 6/7 zur Einsichtnahme aus. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Wahlschein/e und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Die Kommunalwahlen und die Europawahlen finden gleichzeitig statt. Wahlberechtigte, die bei den Kommunalwahlen und bei der Europawahl durch Briefwahl wählen wollen, müssen jeweils gesonderte Wahlbriefe absenden. 4. Wer einen Wahlschein - zur Wahl des Europäischen Parlament hat, kann durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des Landkreises Bautzen - zu den Kommunalwahlen hat, kann an der/den Wahl/en durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des für ihn zuständigen Wahlgebiets in der Gemeinde/Stadt oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Auf Antrag erhalten Wahlscheine und Briefwahlunterlagen 5.1 in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, 5.2 nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bis zum 4. Mai 2014 oder die Einspruchsfrist bis zum 9. Mai 2014 versäumt haben, b) wenn das Recht auf Teilnahme an den Wahlen erst nach Ablauf der Antragsfrist oder der Einspruchsfrist entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren/Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde/Stadt gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 23. Mai 2014, 18:00 Uhr, bei der Gemeinde/Stadt Stadtverwaltung Königsbrück, 01936 Königsbrück, Markt 20, Zimmer 6/7 mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax oder E-Mail gewahrt. Im Fall nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr gestellt werden. Wahlberechtigte, die glaubhaft versichern, dass ihnen die beantragten Wahlscheine nicht zugegangen sind, können bis zum Tag vor der Wahl, 12:00 Uhr, neue Wahlscheine beantragen. Im Antrag sind Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben. Des Weiteren soll die laufende Nummer, unter der der Antragsteller im Wählerverzeichnis geführt wird, angegeben werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nr. 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung von Wahlscheinen noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen Anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Behinderte Wahlberechtigte können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen, die mindestens 16 Jahre alt sein muss. 6. Mit dem weißen Wahlschein für die Europawahl erhalten die Wahlberechtigten - einen amtl. Stimmzettel des Wahlkreises für die Europawahl, - einen amtl. blauen Stimmzettelumschlag für die Europawahl, - einen amtl., mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014 Seite 15 Der Wahlberechtigte erhält für die Kommunalwahlen - einen Wahlschein mit Angabe der Wahl/en, für die der Wahlberechtigte wahlberechtigt ist, - einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl zum Gemeinderat/Stadtrat, - einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl zum Ortschaftsrat (wenn im Wahlschein angegeben), - einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl zum Kreistag (wenn im Wahlschein angegeben), - einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen orangenen Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so kann er die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler die Wahlbriefe mit den Stimmzetteln und den Wahlscheinen getrennt für die Europawahl und die Kommunalwahlen so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief für die Europawahl dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr, und der Wahlbrief für die Kommunalwahlen dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr, eingeht. Später eingehende Wahlbriefe werden bei den Wahlen nicht berücksichtigt. Nähere Hinweise zur Briefwahl sind den getrennten Merkblättern für die Briefwahl, die mit den Briefwahlunterlagen übersandt werden, zu entnehmen. Der rote Wahlbrief für die Europawahl wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert; der orangene Wahlbrief für die Kommunalwahlen wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland von der Deutsche Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Die Wahlbriefe können auch bei den auf den Wahlbriefen angegebenen Stellen abgegeben werden. Laußnitz, 01.04.2014 Joachim Driesnack, Bürgermeister Das Wahlergebnis wurde mit Beschluss-Nr. 06-02-2014 am 27.02.2014 durch den Gemeinderat Laußnitz bestätigt, und die gewählten Kameraden wurden durch den Bürgermeister in die Ämter berufen. Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Höckendorf am 21.02.2014 Wahl: Dietmar Groß leitet seit nunmehr über 20 Jahren die Freiwillige Feuerwehr Höckendorf und wurde am 21.02.2014 auf eigenen Wunsch aus der verantwortungsvollen Funktion des Wehrleiters verabschiedet. Der Bürgermeister Joachim Driesnack bedankte sich bei Herrn Groß für seine langjährige verantwortungsvolle ehrenamtliche Arbeit und seine hohe Einsatzbereitschaft bei der Bewältigung der damit verbundenen Aufgaben. Herr Groß wird auch weiterhin ehrenamtlich im Dienste der Freiwilligen Feuerwehr Höckendorf tätig sein. Ehrung: Der Kamerad Johannes Ziesche wurde für 40 Jahre Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr Höckendorf geehrt. Wahl der neuen Ortsfeuerwehrleitung: Gewählt wurden: als Wehrleiter Kamerad Ronny Klotzsche als stellvertretender Wehrleiter Kamerad Thomas Groß Ein frohes Osterfest und besinnliche Feiertage wünschen Ihnen Ihr Bürgermeister Joachim Driesnack, die Gemeinderäte und die Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung. Seite 16 Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014 Gemeinde/Stadt Zutreffendes bitte ankreuzen Laußnitz X und / oder ausfüllen. Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl/Stadtratswahl Ortschaftsratswahl/en Kreistagswahl Wahlgebiet und Wahlkreis, wenn das Wahlgebiet in mehrere Wahlkreise unterteilt ist für das Wahlgebiet/Wahlkreis Laußnitz Datum am Sonntag, dem 25.05.2014 Anzahl Für die Wahl wurden folgende lfd. Nr. - Bezeichnung des Wahlvorschlags lfd. Nr. - Bewerber (Partei/Wählervereinigung Kurzbezeichnung/Kennwort) (Familienname, Vorname) 1. Wählervereinigung "Freie Wähler" Laußnitz 2 Wahlvorschläge zugelassen: Beruf oder Stand Geburtsjahr Anschrift (Hauptwohnung) 1. Haußmann, Karin Fachverkäuferin 1965 Dresdner Str. 13 01936 Laußnitz 2. Hofmann, Thomas Diplomkaufmann (FH) 1970 Schulstraße 11 01936 Laußnitz 3. Pohle, Jürgen Dienstleister Abfallwirtschaft 1955 Auenweg 3 01936 Laußnitz 4. Schlegel, Kati Dipl.-Ing. Architektur 1974 Gräfenhainer Str. 10b 01936 Laußnitz 5. Georgi, René Elektroinstallateur 1977 Dresdner Str. 28a 01936 Laußnitz 6. Haas, Bodo Informatiker 1969 Blumenstraße 1 01936 Laußnitz 7. Petzold, Wolfgang Berufskraftfahrer, Rentner 1946 Radeburger Str. 15 01936 Laußnitz 8. Ziesche, Bernd HWM f. Informationselektronik 1955 Forststraße 15 01936 Laußnitz 9. Ziesche, Manuel Student 1989 OT Höckendorf Pulsnitzer Str. 49 01936 Laußnitz 10. Thronicke, Joachim Produktionsarbeiter 1956 Gräfenhainer Str. 20a 01936 Laußnitz 1 Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014 lfd. Nr. - Bezeichnung des Wahlvorschlags (Partei/Wählervereinigung Kurzbezeichnung/Kennwort) 2. CDU lfd. Nr. - Bewerber Beruf oder Stand (Familienname, Vorname) Seite 17 Anschrift (Hauptwohnung) Geburtsjahr 1. Müller, Manfred Bauunternehmer 1952 OT Höckendorf Dammweg 1 01936 Laußnitz 2. Klotzsche, Ronny Malermeister 1977 OT Höckendorf Ottendorfer Str. 39 01936 Laußnitz 3. Ziesche, Romy Dipl.-Betriebswirtin (BA) 1983 Gräfenhainer Str. 31 01936 Laußnitz 4. Altenburger, Andreas Steuerfachwirt 1977 Schulstraße 25 1936 Laußnitz 5. Klotsche, Sebastian Angestellter 1967 OT Höckendorf Pulsnitzer Str. 35 01936 Laußnitz 6. Trepte, Hanno Krankenpfleger 1961 OT Höckendorf Pulsnitzer Str. 16a 01936 Laußnitz Anzahl weitere 1 Wahlvorschläge folgen beigefügt. Weiterhin kann jede wählbare Person gewählt werden, da nur ein Wahlvorschlag kein Wahlvorschlag zugelassen wurde. Ort, Datum Unterschrift Laußnitz, 25.03.2014 Joachim Driesnack, Bürgermeister Beschlussfassungen des Gemeinderates Laußnitz in seiner öffentlichen Sitzung am 27.02.2014 Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte gesamt: 13 (Bürgermeister u. 12 Gemeinderäte) Anwesend: 10 (Bürgermeister u. 9 Gemeinderäte) Beschluss-Nr. 01-02-2014 Vergabe von Bauleistungen zum Vorhaben Kindertagesstätte „Wirbelwind“ Laußnitz – Erneuerung der Kochküche - Los 601 – Küchenausstattung – Beauftragung der Fa. Püschel GmbH & Co. KG aus Dresden mit der Küchenausstattung zu einem Gesamtpreis brutto von 55.513,14 EUR Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen:0 keine Befangenheitsgründe Beschluss-Nr. 02-02-2014 Bauvorhaben Kindertagesstätte „Wirbelwind“ Laußnitz – Erneuerung der Kochküche – Los 303 – Tischlerarbeiten – Beauftragung des 1. Nachtrages von Tischlerei Berger in Höhe von 1.205,47 EUR Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen:0 keine Befangenheitsgründe Beschluss-Nr. 03-02-2014 Mehrkosten zum Bauvorhaben „Öffnung bzw. Sanierung der Wasserfurche 2. + 3. BA in Laußnitz“ in Höhe von 25.000,00 EUR Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen:0 keine Befangenheitsgründe Beschluss-Nr. 04-02-2014 Polizeiverordnung der Stadt Königsbrück als Ortspolizeibehörde und zugleich als erfüllende Gemeinde für die zwischen der Stadt Königsbrück und den Gemeinden Laußnitz und Neukirch bestehende Verwaltungsgemeinschaft gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen und über das Anbringen von Hausnummern in der Fassung vom 04.02.2014 Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen:0 keine Befangenheitsgründe Beschluss-Nr. 05-02-2014 Bestätigung der Wahl der Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Laußnitz und des Jugendfeuerwehrwartes: Kamerad René Schulze als Wehrleiter Kamerad Sören Drummer als stellvertretender Wehrleiter Kamerad Andreas Altenburger als Jugendfeuerwehrwart Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen:0 keine Befangenheitsgründe Beschluss-Nr. 06-02-2014 Bestätigung der Wahl der Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Höckendorf: Kamerad Ronny Klotzsche als Wehrleiter Kamerad Thomas Groß als stellvertretender Wehrleiter Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen:0 keine Befangenheitsgründe Die öffentlich gefassten Beschlüsse können im vollen Wortlaut während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Laußnitz eingesehen werden. Joachim Driesnack, Bürgermeister Seite 18 Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014 Amtsnachrichten der Gemeinde Neukirch mit den Ortsteilen Gottschdorf, Koitzsch, Neukirch, Schmorkau und Weißbach Die Gemeindeverwaltung Neukirch wünscht Ihnen und Ihrer Familie ein schönes und besinnliches Osterfest, sowie erholsame Feiertage. Steffen Grahl, Bürgermeister Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderates vom 25.02.2014 Beschluss-Nr.: 06-02-2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirch beschließt die Neufassung der Polizeiverordnung der Stadt Königsbrück als Ortspolizeibehörde und zugleich als erfüllende Gemeinde für die zwischen der Stadt Königsbrück und den Gemeinden Laußnitz und Neukirch bestehende Verwaltungsgemeinschaft gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen und über das Anbringen von Hausnummern in der Fassung vom 04.02.2014. Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Beschluss-Nr.: 07-02-2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirch beschließt den Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 170/44 der Gemarkung Koitzsch. Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl am 25. Mai 2014 zum Europäischen Parlament und für die gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen 1. Das verbundene Wählerverzeichnis für die Europawahl und die Kommunalwahlen - die Wahlbezirke der Gemeinde Neukirch wird in der Zeit vom 5. bis 9. Mai 2014 - während der allgemeinen Öffnungszeiten an Werktagen – Montag –––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Dienstag 09:00 bis 12:00 und von 13:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 bis 12:00 Donnerstag 09:00 bis 12:00 und von 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag 09:00 bis 12:00 in der Stadtverwaltung Königsbrück, 01936 Königsbrück, Markt 20, Zimmer 6/7 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. x Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich, welches nur von einem Bediensteten der Gemeinde/Stadt bedient werden darf. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder ei- nen (getrennten) Wahlschein für die Europawahl und einen Wahlschein für die Kommunalwahl hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der unter 1. genannten Öffnungszeiten, spätestens am 9. Mai 2014 bis 12:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Königsbrück, 01936 Königsbrück, Markt 20, Zimmer 6/7 Einspruch einlegen bzw. Antrag auf Berichtigung stellen. Der Einspruch/ Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt/ gestellt werden. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 4. Mai 2014 eine verbundene Wahlbenachrichtigung für die Europawahl und die Kommunalwahlen. Die Benachrichtigungen enthalten auf der Rückseite einen Vordruck für einen gemeinsamen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Europawahl und eines Wahlscheins für die Kommunalwahlen. In der Wahlbenachrichtigung, sind der Wahlbezirk/Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. Ein Verzeichnis der barrierefrei zugänglichen Wahlräume liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindebehörde Stadtverwaltung Königsbrück, 01936 Königsbrück, Markt 20, Zimmer 6/7 zur Einsichtnahme aus. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Wahlschein/e und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Die Kommunalwahlen und die Europawahlen finden gleichzeitig statt. Wahlberechtigte, die bei den Kommunalwahlen und bei der Europawahl durch Briefwahl wählen wollen, müssen jeweils gesonderte Wahlbriefe absenden. 4. Wer einen Wahlschein - zur Wahl des Europäischen Parlament hat, kann durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des Landkreises Bautzen - zu den Kommunalwahlen hat, kann an der/den Wahl/en durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des für ihn zuständigen Wahlgebiets in der Gemeinde/Stadt oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Auf Antrag erhalten Wahlscheine und Briefwahlunterlagen 5.1 in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, 5.2 nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bis zum 4. Mai 2014 oder die Einspruchsfrist bis zum 9. Mai 2014 versäumt haben, b) wenn das Recht auf Teilnahme an den Wahlen erst nach Ablauf der Antragsfrist oder der Einspruchsfrist entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren/Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde/Stadt gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 23. Mai 2014, 18:00 Uhr, bei der Gemeinde/Stadt Stadtverwaltung Königsbrück, 01936 Königsbrück, Markt 20, Zimmer 6/7 mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax oder E-Mail gewahrt. Im Fall nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr gestellt werden. Wahlberechtigte, die glaubhaft versichern, dass ihnen die beantragten Wahlscheine nicht zugegangen sind, können bis zum Tag vor der Wahl, 12:00 Uhr, neue Wahlscheine beantragen. Im Antrag sind Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben. Des Weiteren soll die laufende Nummer, unter der der Antragsteller im Wählerverzeichnis geführt wird, angegeben werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nr. 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung von Wahlscheinen noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen Anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Behinderte Wahlberechtigte können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen, die mindestens 16 Jahre alt sein muss. 6. Mit dem weißen Wahlschein für die Europawahl erhalten die Wahlberechtigten - einen amtl. Stimmzettel des Wahlkreises für die Europawahl, - einen amtl. blauen Stimmzettelumschlag für die Europawahl, Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014 - einen amtl., mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Der Wahlberechtigte erhält für die Kommunalwahlen - einen Wahlschein mit Angabe der Wahl/en, für die der Wahlberechtigte wahlberechtigt ist, - einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl zum Gemeinderat/Stadtrat, - einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl zum Ortschaftsrat (wenn im Wahlschein angegeben), - einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl zum Kreistag (wenn im Wahlschein angegeben), - einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen orangenen Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so kann er die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler die Wahlbriefe mit den Stimmzetteln und den Wahlscheinen getrennt für die Europawahl und die Kommunalwahlen so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief für die Europawahl dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr, und der Wahlbrief für die Kommunalwahlen dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr, eingeht. Später eingehende Wahlbriefe werden bei den Wahlen nicht berücksichtigt. Nähere Hinweise zur Briefwahl sind den getrennten Merkblättern für die Briefwahl, die mit den Briefwahlunterlagen übersandt werden, zu entnehmen. Der rote Wahlbrief für die Europawahl wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert; der orangene Wahlbrief für die Kommunalwahlen wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland von der Deutsche Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Die Wahlbriefe können auch bei den auf den Wahlbriefen angegebenen Stellen abgegeben werden. Neukirch, 01.04.2014 Steffen Grahl, Bürgermeister LANDRATSAMT BAUTZEN - Amt für Bodenordnung, Vermessung und Geoinformation Flurbereinigungsbehörde Bodenordnungsverfahren Weißbach (Eigenheime Sonnenhöhe) Gemeinde Neukirch Verfahrenskennzahl 250589 (350338) Geschäftszeichen:62.4-780.4322:250589<10.04<3 BESCHLUSS vom 20.03.2014 zur Einstellung des Bodenordnungsverfahrens Nach § 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) wird die Einstellung des Bodenordnungserfahrens Weißbach (Eigenheime Sonnenhöhe) angeordnet. Die Anordnung des Bodenordnungsverfahrens auf Grundlage § 56 i. V. m. § 64 LwAnpG mit Beschluss vom 02.04.2001, geändert durch die Beschlüsse vom 16.02.2006 und 16.06.2010 wird aufgehoben. Der Beschluss zur Einstellung des Bodenordnungsverfahrens umfasst das gesamte Verfahrensgebiet mit den Flurstücken Nr. 33/4, 33/5, 33/6, 33/7, 33/8, 33/9, 33/10, 33/11, 33/12, 37/1, 37/2, 37/3, 37/4, 37/5, 38/1, 179 der Gemarkung Neukirch, Nr. 436, 437, 495, 544/1 der Gemarkung Schmorkau und Nr. 459 der Gemarkung Gottschdorf sowie das selbständige Gebäudeeigentum auf den Flurstücken 33/4, 33/5 und 33/6 der Gemarkung Neukirch. Aufgrund nachträglich eingetretener Umstände kann das Verfahrensziel nicht mehr erreicht werden. Das Bodenordnungsverfahren ist einzustellen und die Anordnung des Verfahrens aufzuheben. 1. Beteiligte Von der Aufhebung des Bodenordnungsverfahrens sind betroffen: als Teilnehmer - die Eigentümer der von der Änderung erfassten Grundstücke, - Seite 19 Gebäude, Anlagen sowie die den Grundstückseigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten. als Nebenbeteiligte - die Inhaber von Rechten an den genannten Grundstücken, Gebäuden, Anlagen sowie die im Verfahrensgebiet bestehenden Genossenschaften, die Gemeinde(n), andere Körperschaften des öffentlichen Rechts und Wasser- und Bodenverbände. 2. Offenlegung des Einstellungsbeschlusses mit Begründung und Gebietskarte Dieser Beschluss mit Begründung liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten zwei Wochen lang, beginnend nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses, in der Verwaltung der Gemeinde Neukirch aus. 3. Zeitweilige Einschränkung des Eigentums Die durch die Flurbereinigungsbehörde zur Sicherstellung der Verfahrensdurchführung in den jeweiligen Grundbüchern der am Verfahren beteiligten Flurstücke angeordneten Zustimmungsvorbehalte nach § 6 Bodensonderungsgesetz (BoSoG) i. V. m. § 13 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) werden aufgehoben. Die Löschung der Zustimmungsvorbehalte im Grundbuch wird von Amtswegen veranlasst. Mit der Bekanntgabe des Anordnungsbeschlusses wurden durch die Flurbereinigungsbehörde zeitweilige Einschränkungen des Eigentums (§ 63 Abs. 2 LwAnpG i. V. m. § 34 Abs. 1 und 2) angeordnet. Die Einschränkungen werden aufgehoben. Begründung: Für die Durchführung eines Verfahrens zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden sowie selbständigen Eigentum an Gebäuden, Anlagen und Anpflanzungen ist das Antragserfordernis des Boden- bzw. Gebäudeeigentümers erforderlich (§ 53 Abs. 1 LwAnpG). Im Vorliegenden Fall wurde die Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum durch den Boden- als auch durch den Gebäudeeigentümer beantragt. Mit Datum vom 06.02.2014 bzw. 18.03.2014 wurden die Anträge auf Durchführung des Verfahrens zurückgezogen. Die Flurbereinigungsbehörde ist demnach aufgrund nachträglich eingetretener Umstände durch die fehlende Antragsgrundlage nicht mehr zur Durchführung des Verfahrens befugt. Das Bodenordnungsverfahren ist einzustellen und die Anordnung des Verfahrens einzustellen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag seiner Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Landratsamt Bautzen, Sitz Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch kann auch beim Landratsamt Bautzen, Amt für Bodenordnung, Vermessung und Geoinformation, Sachgebiet Flurneuordnung, Flurbereinigungsbehörde, Garnisonsplatz 9, 01917 Kamenz zur Niederschrift eingelegt werden. Björn Schober, Teamleiter Sachgebiet Flurneuordnung Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Am Dienstag, dem 29.04.2014, um 19:00 Uhr, findet unsere nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Gemeindeamt Neukirch, Mehrzweckraum, Weststraße 9 in Neukirch statt. Dazu lade ich alle interessierten Bürger recht herzlich ein. Die jeweilige Tagesordnung entnehmen Sie bitte aus den Bekanntmachungskästen in den einzelnen Ortsteilen. Steffen Grahl, Bürgermeister (Änderungen vorbehalten) Seite 20 Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014 Gemeinde/Stadt Zutreffendes bitte ankreuzen Gemeinde Neukirch Weststr. 9 01936 Neukirch X und / oder ausfüllen. Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl/Stadtratswahl Ortschaftsratswahl/en Kreistagswahl Wahlgebiet und Wahlkreis, wenn das Wahlgebiet in mehrere Wahlkreise unterteilt ist für das Wahlgebiet/Wahlkreis Neukirch Datum am Sonntag, dem 25.05.2014 Anzahl Für die Wahl wurden folgende lfd. Nr. - Bezeichnung des Wahlvorschlags lfd. Nr. - Bewerber (Partei/Wählervereinigung Kurzbezeichnung/Kennwort) (Familienname, Vorname) 1. Christlich Demokratische Union Deutschland (CDU) 2. Freie Wähler 3. Freie Demokratische Partei (FDP) 4 Wahlvorschläge zugelassen: Beruf oder Stand Geburtsjahr Anschrift (Hauptwohnung) 1. Menschner, Mirko Sparkassenbetriebswirt 1973 Weißbacher Weg 1, 01936 Neukirch 2. Varadi, Thomas Angestellter 1966 Am Sportplatz 2, 01936 Neukirch OT Koitzsch 3. Lehmann, Frank Baumaschinist 1962 Schwepnitzer Str. 19, 01936 Neukirch 4. Hauswald, Renate Angestellte 1952 Forstweg 2, 01936 Neukirch, OT Gottschdorf 1. Böhme, Grit Lehrerin 1970 Dorfstr. 32, 01936 Neukirch OT Weißbach 2. Joas, Hans-Jörg Dipl.-Ing. i.R. 1945 Kamenzer Str. 7, 01936 Neukirch 3. Jurke, Frank selbstständiger Handwerksmeister 1966 Weststr. 19, 01936 Neukirch 4. Tamme, Ingo Landmaschinenmechaniker 1980 Friedenstr. 6, 01936 Neukirch 1. Höntsch, Adelbert Schmied 1954 Hauptstr. 43, 01936 Neukirch, OT Schmorkau 2. Kühne, Siegfried Maurer 1951 Mittelstr. 14, 01936 Neukirch, OT Schmorkau Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014 lfd. Nr. - Bezeichnung des Wahlvorschlags (Partei/Wählervereinigung Kurzbezeichnung/Kennwort) Bestell-Fax: 0711 7863-8400 E-Mail: dgv 4. Liste Bündnis Arbeit-Familie-Vaterland (AFV) lfd. Nr. - Bewerber (Familienname, Vorname) Beruf oder Stand Geburtsjahr Seite 21 Anschrift (Hauptwohnung) 1. Wolf, Heiner Dreher 1951 Str. d. Jugend 13, 01936 Neukirch 2. Thomschke, Tobias selbstständiger Bäckermeister 1989 Schwepnitzer Str. 73, 01936 Neukrich Anzahl weitere Wahlvorschläge folgen beigefügt. Weiterhin kann jede wählbare Person gewählt werden, da nur ein Wahlvorschlag kein Wahlvorschlag zugelassen wurde. Ort, Datum Unterschrift Neukirch, 01.04.2014 Steffen Grahl, Bürgermeister Stellenausschreibung In der Kindertageseinrichtung Wichtelburg der Gemeinde Neukirch ist eine Stelle einer/eines staatlich anerkannten Erzieherin/Erziehers oder vergleichbarer Ausbildung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden/Woche ab 1. Mai 2014 vorerst bis 30. September 2014 mit der Option der Verlängerung während der Elternzeit zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen: · eigenverantwortliches Führen von Kindern ab dem Krippenalter bis zum Schuleintritt · Einbindung der Eltern in die pädagogische Tätigkeit, Aushandlungsprozesse mit allen am Bildungs- und Erziehungsprozess Beteiligten führen, · Umsetzung des Sächsischen Bildungsplanes, sozialräumliches und zielgruppenorientiertes Arbeiten, · Orientierung an wissenschaftlichen Erkenntnissen der Forschung zur Kleinkind-Pädagogik , · ein respektvoller und liebevoller Umgang mit Kindern, eine ausgeprägte Team-, Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit, · Beteiligung am Qualitätsentwicklungsverfahren, kontinuierliche Fort- und Weiterbildung, · betriebswirtschaftliches ressourcenoptimiertes Denken und Handeln. Voraussetzungen für die Einstellung sind: · Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieherin/Erzieher oder Diplom-Sozialpädagogin/Sozialpädagoge oder Diplom-Heilpädagogin/-Heilpädagoge Erwartet werden: · Grundlagenkenntnisse auf naturwissenschaftlichem, gesellschaftspolitischem, kulturellem, sozialem und entwicklungspsychologischem Gebiet, · die Fähigkeit zur Analyse, Reflexion, Beobachtung, Dokumentation, · systematisches Denken sowie Planungs- und Organisationsgeschick, · Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Teamfähigkeit und eine dialogische und partnerorientierte Grundhaltung. · Bereitschaft zu Weiterqualifizierungen Die Eingruppierung und Vergütung richtet sich nach TVöD. Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen werden erbeten bis spätestens zum 17. April 2014 an die Gemeindeverwaltung Neukirch, Bürgermeister Herrn Grahl, Weststr. 9, 01936 Neukirch . Informationen des Abwasserzweckverbandes Königsbrück Personalwechsel beim AZV Königsbrück Brigitte Gärtner beendet zum 31. März 2014 nach genau 20 Jahren Ihre Tätigkeit als Sekretärin und Sachbearbeiterin im kaufmännischen Bereich des Abwasserzweckverbandes. Ab April geht Sie in den wohlverdienten Ruhestand, zu dem die Geschäftstelle des AZV ihr alles Gute wünscht. Wir möchten uns bei Frau Gärtner für die jahrelange Mitarbeit im Abwasserzweckverband recht herzlich bedanken. Seit Anfang März arbeitet Mandy Pastuschka als Ihre Nachfolgerin bei uns. Frau Pastuschka hat bereits bei der Gemeindeverwaltung Ossling mit der Abwasserproblematik zu tun gehabt und wird neben der Bürotätigkeit vor allem das Geographische Informationssystem (GIS), das beim AZV Königsbrück im Aufbau begriffen ist, betreuen. Geschäftstelle und Verbandsversammlung wünschen Frau Pastuschka viel Erfolg, Durchhaltevermögen und eine gute Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Verabschiedung von Brigitte Gärtner durch den Verbandsvorsitzenden Heiko Driesnack zu Beginn der Verbandsversammlung am 26. März 2014 (links im Bild: Mandy Pastuschka) R. Böhme Seite 22 Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014 Informationen des „Lausitzer Blütenlauf“ - richtig Lust auf Sport Sport-Profis, Hobbysportler, Bewegungshungrige, Frischluftfanatiker, Wissensdurstige – Jung und Alt... Schloßpark 19) möglich. Von dort sind es noch 3 Rad-Minuten bis zum Marktplatz. Radtourenfahrten (RTF): Genussvolles Fahren und etwas sehen von der Gegend, die man durchfährt, das steht bei den RTFlern hoch im Kurs. 50, 70, 115, 153 oder sogar über 203 km kann man auf den ausgeschilderten Strecken zurücklegen. Die Touren werden nicht geführt – sie sind für die Radler geeignet, die sich ihre Zeit selbst einteilen wollen. Gestartet wird in Kamenz oder Großenhain. BDR-Mitglieder bekommen bei der Anmeldung einen Rabatt auf die Teilnahmegebühren. (genaue Informationen unter www.lausitzer-bluetenlauf.de) Blütenlauf: Hier laufen Kleine und Große, Freizeitaktive und Profis. Die Jüngsten probieren sich auf 1 und 2 km. Die Größeren und die Erwachsenen können auf die 6 km gehen und die Geübten sind bei den 10 oder 15 km richtig. Der bergige Kurs ist anspruchsvoll, landschaftlich aber einer der schönsten. Der Blütenlauf ist ein Lauf des Oberlausitzer Läufer-Cups. Die Wertungen sind den Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Beim Inklusionslauf starten behinderte und nicht-behinderte Athleten auf den 2 km Kurs und erreichen gemeinsam das Ziel. Nordic-Walking: Genussvolles und gelenkschonenden Sport betreiben die NordicWalker. Auf 6 km geht es auf den bergigen Kurs. Die Nordic-Walker werden bei dem TK-Walking-Cup gewertet. Die Wertungen sind den Teilnahmebedingungen zu entnehmen. ...alle sind herzlich eingeladen zum „Lausitzer Blütenlauf“ am 04. Mai 2014 in und um Kamenz und dem Dresdner Heidebogen. In genau 6 Disziplinen kann gestartet werden und für jeden Fitnessgrad und jede Altersklasse ist etwas dabei. Bis zum 2. Mai kann man sich voranmelden, das ist mit einem kleinen Rabatt verbunden. Aber auch am Veranstaltungstag selbst kann man sich noch zur Teilnahme entschließen und sich vor Ort anmelden. Geführte Radtouren: Mit der Familie, den Freunden oder dem Verein auf eine Tour durch den Dresdner Heidebogen zu gehen, hat bei Vielen schon Tradition. In diesem Jahr geht es in das größte Wildnisgebiet Deutschlands, die Königsbrücker Heide oder man begibt sich auf die Spuren des berühmten Zauberlehrlings Krabat. Radrennen: Steile Anstiege und rasante Abfahrten bietet die Radrennstrecke. Auf 80 oder 50 km messen sich die besten Waden der Region. Der sehr bergige Kurs ist für Kletterer und Sprinter bestens geeignet. Highlight ist die Sprintwertung nach dem Anstieg aus dem Herrental. Die Wertungen sind den Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Berg-Duathlon: Die besondere Herausforderung für die Kombinierer von Rad und Lauf bietet der Berg-Duathlon. Aufgrund seinen bergigen Profils sucht er seines gleichen. Für Triathleten und Duathleten ein empfehlenswerter Wettkampf. Der Moritzburger-Schlosstriathlon ist einen Monat später, also eine gute Gelegenheit sich auch darauf vorzubreiten Die Wertungen sind den Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Die Veranstalter wünschen sich, dass möglichst viele Sportler den öffentlich Personennahverkehr nutzen um zum Start zu kommen. Das entspannt nicht nur die Parkplatzsituation, es schont auch die Umwelt. Unter www.vvo-online.de ist die Fahrplanauskunft zu finden. Entdeckertour „Auf Krabats Spuren“ Treff: 10 Uhr – Bernsdorf Gasthof „Grüner Wald“ (Ernst-Thälmann-Straße) Strecke: 50 km (mit vielen Pausen) Was gibt es zu sehen: Krabat-Stehle und Krabat-Mühle in Schwarzkollm und viele andere Stationen aus der Sage des jungen Krabat Tourenführer: Tourismus GmbH Land & Leute Anreise/Parken: Mit dem PKW über die Bundesstraßen B97 von Hoyerswerda oder Königsbrück bzw. über A13 Abfahrt Ruhland. Das Parken ist auf dem Parkplatz des Stadtzentrum ggü. des „Grünen Waldes“ möglich. Die Teilnehmer aus Dresden nehmen am besten die Bahn wie folgt: • SB 34 ab Hauptbahnhof um 7 Uhr für die Ankunft um 7.50 Uhr (für die RTFs und den Radmarathon) • SB 34 ab Hauptbahnhof um 9 Uhr für die Ankunft um 9.50 Uhr (für die geführten Radtouren und die Radrennen, die 6 km-Läufe und die Nordic-Walker) • SB 34 ab Hauptbahnhof um 11 Uhr für die Ankuft um 11.50 Uhr (für die Kinderläufe, die 10 und 15 km Läufe und die Duathleten) Familientour „Von Bibern und Türmen“ Treff: 10 Uhr - Markt Königsbrück Strecke: 29 km (mit vielen Pausen) - für Familien und Senioren geeignet Was gibt eszu sehen: Biber- und Turmpfad der Königsbrücker Heide mit vielen interessanten Informationen zum Schutzgebiet und zum Kriegsgefangenenfriedhof in Schmorkau begleitet von der Naturführerin Karina Klotzsche, mit Spiel und Spaß-Aktionen für die ganze Familie. Tourenführer: aktiv-erlebnis-lausitz.de + Naturführerin Karina Klotzsche Anreise/Parken: Mit der S-Bahn aus Dresden bis Bahnhof Königsbrück oder mit dem PKW über die Bundesstraßen B98 und B97. Das Parken ist auf dem Marktplatz oder am Alten Garnisionshaus (Am Kontakt: Dresdner Heidebogen e.V. Kristina Kroemke August-Bebel-Straße 2 01471 Radeburgerh Tel.: 01782911709, email: info@heidebogen.de Alle Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es unter www.lausitzer-bluetenlauf.de. Außerdem sind in den Touristinformationen Kamenz, Großenhain, Königsbrück, Bernsdorf und Moritzburg die Flyer zur Veranstaltung erhältlich. Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014 Vereinsworkshops 2014 jetzt schon anmelden ! „Vereinsmeierei oder Veranstaltungsmanagement – Organisation von Veranstaltungen durch den Verein” Um das Ehrenamt weiterhin stark und aktiv zu halten, bietet der Dresdner Heidebogen auch im Jahr 2014 wieder Workshops für Vereine an. Wir starten in diesem Jahr am 25. Mai, um 16 Uhr im Rathaus Großenhain, Hauptmarkt, 01558 Großenhain, Ratssaal im 2. Obergeschoss. Themen werden sein: Veranstalterhaftpflicht, GEMA, Künstlersozialkasse, Genehmigungen, Budgetplanung, Kalkulation, Zeitplanung Im Anschluss wird in bewährter Form Zeit sein, individuelle Fragen zu stellen. Gern können auch praktische Beispiele aus den Vereinen mitgebracht und vor Ort besprochen werden. Die Teilnahmegebühr beträgt 12,- EUR. Darin sind die vollständigen Schulungsunterlagen in Papier- und digitaler Form enthalten. Wir bitten um Voranmeldung beim Regionalmanagement, da die Plätze begrenzt sind unter: 035208-34781 od. info@heidebogen.eu Notizen: Seite 23 Seite 24 Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014 Neuigkeiten aus der Kita Laussnitz Sportliche Winterferien Im Laußnitzer Hort ging es in den Winterferien wieder einmal sportlich zu. Da war für jeden etwas dabei. Zu flotten Rhythmen gab es einen Zumba-Schnupperkurs und auch im Tischtennis und Kegeln konnten viele Kinder ihr Können unter Beweis stellen. Unsere Fußballer waren wieder große Klasse beim Turnier in Pulsnitz. In einer ganz knappen Entscheidung ging der Pokal dann aber leider doch an die gegnerische Mannschaft. Ein Besuch im Verkehrsmuseum und im Kino sowie die Besichtigung des Gestüts in Moritzburg sorgten für Seite 15 Der Hexenbesen wartet schon, drum gebt uns bitte einen Lohn. Wir möchten uns auf diesem Weg recht herzlich bei allen Spendern bedanken und freuen uns auf ein „Neues Zampern“ im Jahr 2015 Frau Kunath und die Kinder der Igelgruppe Maibaumstellen und Hexenfeuer am 30.04.2014 Auch dieses Jahr findet wieder das traditionelle Maibaumstellen statt. An der freiwilligen Feuerwehr in Laußnitz erwarten Sie die Kinder der Vorschulgruppe mit einem kleinen, bunten Programm. Beginn des Programms wird 19.30 Uhr sein. Anschließend wird von dort der Lampion- und Fackelumzug gestartet. Der Maibaum wird im Bereich des Festgeländes Ortsausgang - Schulstraße gestellt. Auf Ihr Kommen freuen sich die Kinder und Erzieherinnen der KITA „Wirbelwind“ Die Erzieher der Integrativen AWO-Kindertagesstätte „Wirbelwind“ Laußnitz wünschen allen ein frohes Osterfest sowie sonnige und erholsame Ostertage. interessante Abwechslung. Und obwohl draußen nirgends Schnee und Eis zu finden waren, so sorgte der Ausflug auf die Eisbahn nach Dresden doch noch für ein kleines bisschen „Wintergefühl“ und ließ die Schlittschuhläufer auch auf ihre Kosten kommen. Beim Schachturnier und am Experimentiertag war große Konzentration gefragt. Lustig dagegen ging´s beim „Mensch-ärgere-dich-nicht-Turnier“ und am Lieblingsspielzeugtag zu. Ein leckeres 3-Gänge-Menü kochten sich unsere Hortkinder fast allein und am besonders schön gedeckten Tisch schmeckte es so gut wie nie! Allen, die uns bei der Organisation und Durchführung dieses tollen Ferienprogramms unterstützt haben, möchten wir an dieser Stelle ein großes Dankeschön aussprechen !! Die Kinder und Erzieherinnen des Laußnitzer Hortes. Dank für Zampergaben In der AWO – KITA „Wirbelwind“ Laußnitz ist es seit vielen Jahren Tradition, am Rosenmontag bei Jubel, Trubel und Heiterkeit und in toller Verkleidung sowie bei Musik und lustigen Spielen Fasching zu feiern. Am Faschingsdienstag ziehen die Kinder mit „Klingelingeling und Bumbumbum“ vergnügt im Dorf herum. Mit Liedern und Sprüchen überraschen die Kinder und bitten um Zampergaben. Fröhlich geht es dabei zu: „Wir sind die kleinen Hexen, und woll´n nicht lange texten. Wir brauchen etwas Proviant, die Reise ist noch ziemlich lang. Seite 16 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014 Gemeinsam für Laußnitz: Wohnen, Leben und Arbeiten im Grünen In Vorbereitung der bald stattfindenden Kommunalwahlen am 25. Mai 2014, trafen sich am 06.03.2014 die Mitglieder der Freien Wähler Laußnitz zu einer öffentlichen Sitzung. Die Vereinigung Freier Wähler Laußnitz ist ein Zusammenschluss engagierter Einwohner von Laußnitz mit den beiden Ortsteilen Höckendorf und Glauschnitz, der traditionell die größte Anzahl von Gemeinderäten sowie auch den Bürgermeister in der Gemeinde Laußnitz stellt. Um dieser Verantwortung auch in Zukunft gerecht zu werden, galt es eine ausreichende Anzahl vom Einwohnern zu gewinnen, die bereit sind, für einen Sitz im Gemeinderat zu kandidieren. Waren bei der letzten Kommunalwahl im Jahr 2009 die Mitglieder der Wählervereinigung „Junge Generation“ noch mit einer eigenen Liste an den Start gegangen, so haben sich deren gewählte Vertreter bei der diesjährigen Kommunalwahl dafür entschieden, auf der Liste der „Freien Wähler Laußnitz“ zu kandidieren. Mehrere Jahre gemeinsamer kommunalpolitischer Arbeit haben gezeigt, dass die Ziele beider Vereinigungen in wesentlichen Sachverhalten identisch sind. So umfasst die gemeinsame Liste „Freie Wähler Laußnitz“ 10 Personen, die über eine Menge Erfahrung in kommunalpolitischer Arbeit verfügen und sich in der Vergangenheit engagiert für die Entwicklung der Ortsteile, familiengerechte Strukturen und solide Finanzen eingesetzt haben. Mehr zu den einzelnen Zielen und den Kandidaten der „Freien Wähler Laußnitz“ im nächsten Stadtanzeiger! Die Mitglieder der Wählervereinigung „Freie Wähler Laußnitz Dorf- und Schulfest 2014 in Laußnitz vom 27. – 29. Juni 2014 725 Jahre Laußnitz und 75 Jahre Feuerwehr Laußnitz wollen gefeiert werden! Am letzten Juni-Wochenende des laufenden Jahres wird das traditionelle Dorf- und Schulfest in Laußnitz stattfinden. Rund um Kindertagesstätte, Grundschule und Feuerwehr wird es ein buntes Programm und vielfältige Angebote für Groß und Klein geben. Laußnitzer Vereine werden sich präsentieren. Spiel, Spaß und Unterhaltung sind garantiert. Also Termin vormerken und gute Laune bereithalten. Der Höckendorfer Seniorenclub lädt ein: Am Dienstag, dem 29. April 2014, treffen wir uns in der Gastätte „Zum Erbgericht”, in der Gaststube, zu unsererm nächsten Vereinsnachmittag. Beginn ist 17.00 Uhr. Diesmal zum Thema „Rund um die Hausapotheke!“ Wir begrüßen dazu die Leiterin der Apotheke am EKZ. An diesem Tag wollen wir auch für die Fahrt am 27.5.2014 - nach Schwarzkollm/Hoyerswerda kassieren. Auf zahlreiche Teilnahme hofft, Der Vorstand Neukirch Dankeschön Wieder ist ein Jahr vergangen und es war Faschingszeit. Und so zogen auch die Kameraden der Feuerwehr Neukirch am 22. Februar lustig und singend von Haus zu Haus, um gute Laune zu verbreiten. Für alle Gaben möchten wir uns recht herzlich Bedanken. Ihre Feuerwehr Neukirch Einladung der Jagdgenossenschaft Neukirch Wir laden alle Jagdgenossenschaftsmitglieder der Gemarkung Neukirch recht herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung am Freitag, den 25.04.2014, um 19.00 Uhr in den Gasthof Piwarz ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bekanntgabe der Tagesordnung 2. Bericht des Vorstandes 3. Kassenbericht 4. Bericht der Kassenrevision 5. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers 6. Beschlussfassung der neuen Satzung 7. Jagdpacht 2014 8. Jagdvergnügen Oktober 2014 9. Verschiedenes und Anfragen Wir bitten darum, dass pro Pachteinheit nur ein Mitglied an der Versammlung teilnimmt. Bei Vertretung ist eine schriftliche Vollmacht notwendig. Die neuen Kontonummern (IBAN) sind bitte schriftlich mitzuteilen, ansonsten kann keine Auszahlung erfolgen. Der Jagdvorstand Liebe Senioren der Ortsteile Neukirch und Gottschdorf ! Am 21.05.2014 findet unsere nächste Seniorenfahrt statt. Alle Informationen finden Sie auf den Aushängen in den Schaukästen Ihrer Ortsteile. Liebe Weißbacher! Seit vielen Jahren gehen wir nun schon zampern und es ist immer wieder schön! Wir danken für die zahlreichen Zampergaben und hof- Damit Sie auf Kurs bleiben. Rechtsanwalt Enrico Eichhorn Markt 9 · 01936 Königsbrück · Tel.: 035795 / 369 -159 · mail @ ra-eichhorn.de fen, dass euch unser kleines Ständchen gefallen hat. Für die nächste Faschingssaison können wir eines versprechen: Wir kommen wieder! Eine schöne, gesunde und erfolgreiche narrenfreie Zeit wünscht der Weißbacher Faschingsclub! Grit Böhme Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014 Karnevalsclub Schmorkau e.V. Die 42. Saison des Karnevalsclub Schmorkau e.V. stand in diesem Jahr unter dem Motto „Und weil sie nicht gestorben sind…“ Märchen waren also das Thema und nicht, wie von manchem mit einem Augenzwinkern zunächst angenommen, der Altersdurchschnitt der Vereinsmitglieder. Zwei Abendveranstaltungen mit vielen Hexen, Rotkäppchen und jeder Menge Zwergen sorgten für ein volles Haus und zeigten uns, dass das Motto letztendlich doch richtig angekommen war. Und was haben unsere Helden nicht alles erlebt: Machtwechsel am Federbett bei Frau Holle, Bettflucht beim haarigen Rotkäppchen, Dieter Bohlen bei den Bremer Stadtmusikanten oder Hase und Igel bei „Let’s dance“. Unser (Leit-)Wolf wusste einige Geschichten zu berichten. Da blieb keine Auge trocken! Aber auch unseren Kindern und Senioren aus dem Dorf und den umliegenden Ortschaften boten wir fröhliche und abwechslungsreiche Nachmittagsstunden. Wir freuen uns sehr über den regen Zuspruch! Vielleicht liegt der auch daran, dass die Funkengarde vorab auf ihrer Zampertour die Einwohner von Schmorkau wieder kräftig auf die bevorstehenden närrischen Tage eingestimmt hat. Jedenfalls auch hier an dieser Stelle noch einmal von den Mädchen einen herzlichen Dank für die vielen offenen Türen und Ohren! Ganz besonders danken wir natürlich auch unseren Gästen, Fans und Sponsoren dafür, dass es euch gibt! Aber auch für eure tollen Kostüme, immer fetzige Stimmung oder jegliche Art von Unterstützung! Gleiches gilt für euch, liebe Vereinsmitglieder. Ihr wart super! Mit eurem ganz individuellen Witz und Charakter sowie euren detailgetreuen Verkleidungen habt ihr wieder einmal zu einem herrlich unverwechselbaren Programm beigetragen. Kleine Text- und Tanzfehler sind da ganz schnell vergessen. Doch so, wie jedes Märchen, geht auch unseres irgendwann zu Ende. „Es war einmal…“, heißt es mittlerweile. Rotkäppchen und der Wolf sind wieder in den Wald zurück gekehrt, die Bremer Stadtmusikanten und Frau Holle verabschieden sich in die Sommerpause und auch all unsere anderen Heldinnen und Helden haben ihre Kostüme für die nächsten Monate nun wieder gegen Jeans und T-Shirt eingetauscht. Bis es dann vielleicht zur nächsten Saison wieder heißt: „Und weil sie nicht gestorben sind... so feiern sie noch heute!” Daniela Heine, Karnevalsclub Schmorkau e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Schmorkau Am Mittwoch, dem 16.04.2014, findet im Kulturraum Schmorkau Weißbacher Straße, die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Schmorkau statt. Beginn: 19:30 Uhr Tagesordnung: 1. Bericht des Vorsitzenden 2. Bericht der Jagdpächter 3. Bericht des Kassenwartes 4. Beschlussfassung zur Entlastung Vorstandes und des Kassenführers 5. Beschlussfassung zur neuen Satzung 6. Diskussion und Anfragen Die Mitglieder des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Schmorkau werden hiermit zu dieser Versammlung recht herzlich eingeladen. Der Vorstand Seite 17 Seite 18 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014 Heimspiele April 2014 Sport / Vereine Samstag, 05.04.2014 SV Königsbrück/Laußnitz e.V. Fußball E-Junioren Kreisliga B, 10.00 Uhr SV Königsbrück/Laußnitz – SG Crostwitz D-Junioren Kreisliga B, 10.00 Uhr SpG SV Königsbrück/Laußnitz 2. /SV Grün-Weiß Schwepnitz – SG Crostwitz D-Junioren Kreisliga A, 10.30 Uhr SV Königsbrück/Laußnitz – DJK Blau-Weiß Wittichenau Unser Roland feiert Jubiläum! Zum einen möchten Dir, die Fußballer des SV Laußnitz Abteilung „Alte Herren”, recht herzlich zu Deinem 70. Geburtstag gratulieren, und zum anderen möchten wir Dir „Danke” sagen, für Deine nun schon 60-jährigen aktiven Tätigkeiten als Abteilungsleiter, Übungsleiter und natürlich Spieler rund um den Laußnitzer Fußball! Wenn es in Laußnitz und Umgebung um das Thema „Fußball” geht, fällt jedem der Name „Roland Daunke” ein. Als er 1954 das erste mal die „Teppen” für Traktor Laußnitz schnürte, ahnte er bestimmt nicht, dass er das jetzt - 60 Jahre später - immer noch tut. Allerdings nun bei den Alten Herren der Heimmannschaft. Durch seine jahrelange Erfahrung als Übungsleiter und ca. 30-jährige Amtszeit als Abteilungsleiter „Fußball” ist Roland auch ausserhalb des Spielfeldes ein gefragter Mann. Zahlreiche Auszeichnungen und Ehrennadeln in allen Varianten machten ihn auch weit über die Kreisgrenze bekannt. Durch seine fachliche Kompetenz, Ruhe und Gerechtigkeit ist er immer noch Ansprechpartner für Jedermann. Lieber Roland, wir möchten Dir noch mal ganz herzlich Danke sagen, für alles, was Du für den Laußnitzer Fußball getan hast! Ein ganz großes Dankeschön geht natürlich auch an Deine Familie, die Dir, in der nicht immer leichten Zeit, ständig den Rücken freihielt! Die Fußballer der „Alten Herren” wünschen Dir zum 70. Geburtstag Gesundheit, Freude, Kraft und noch lange den richtigen „Tor-Riecher” bei den Spielen der Ü50 des SV Laußnitz! H. Großmann Dem Verein eng verbunden Anlässlich seines 70. Geburtstags hatte Sportkamerad Helmut Benke seine Gratulanten gebeten, statt Geschenke einen Beitrag zur Förderung unserer jungen Fußballer zu leisten. Ein stattlicher dreistelliger Betrag wird der Nachwuchsarbeit zu Gute kommen. Wir danken dem Jubilar für sein Zeichen der engen Verbundenheit mit unserem Verein. Vorstand des SV Königsbrück/Laußnitz Einladung zur Mitgliederversammlung Wir informieren hiermit nochmals über den präzisierten Termin unserer Mitgliederversammlung am Freitag, dem 09. Mai 2014, um 19.00 Uhr im Vereinsheim auf dem Königsbrücker Sportplatz. Anträge auf Satzungsänderung möchten bitte spätestens vier Wochen, andere Anträge spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung in schriftlicher Form beim Vorstand eingereicht werden. Die präzise Tagesordnung der Sitzung kann ab 04.04.2014 aus den Aushängen (Vereinsheim; Schaukästen am Rathaus und an der Back Stage Lounge) und aus unserer Homepage www.sv-koenigsbrueck.de entnommen werden. Vorstand des SV Königsbrück/Laußnitz e.V. Sonntag, 06.04.2014 F-Junioren Kreisliga A, 09.00 Uhr SpG SV Königsbrück/Laußnitz /SV Haselbachtal – SG Crostwitz C-Junioren Kreispokal, 10.30 Uhr SV Königsbrück/Laußnitz – Bischofswerdaer FV Samstag, 12.04.2014 B-Junioren Kreisliga A, 10.30 Uhr SpG SV Königsbrück/Laußnitz /SV Haselbachtal – SpG Ottendorf-Okrilla 05/ Hermsdorfer SV Sonntag, 13.04.2014 C-Junioren Kreisliga A, 10.30 Uhr SpG SV Königsbrück/Laußnitz /SV Haselbachtal – SpG SG Oßling/Skaska/TSG Bernsdorf Herren Erste Kreisklasse, 13.00 Uhr SV Königsbrück/Laußnitz 2. – TSV Pulsnitz 1920 2. Herren Kreisliga A, 15.00 Uhr SV Königsbrück/Laußnitz 1. – SG Frankenthal 1. HWP, Datenstand: 20.03.2014 Weitere Informationen sowie Änderungen findet man aktuell unter www.sv-koenigsbrueck.de sowie in den Schaukästen am Rathaus und an der Backstage Lounge Handball Königsbrück Heimspiele im April Sonnabend, 12.04.2014, 15.00 Uhr Westlausitzliga Frauen SV Lok Königsbrück - Vfb Bischofswerda 2. 17.00 Uhr Westlausitzliga Männer SV Lok Königsbrück - HV SW Sohland 2. Diese Spiele sind gleichzeitig die letzten Punktspiele der Saison. Allen Handballbegeisterten und den Lesern des Stadtanzeigers ein schönes Osterfest! Frank Schulze Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014 „Frühlingserwachen“ bei Furyu Mit dem Frühlingsbeginn im März erwachen in der Regel Land und gemeiner Mitteleuropäer aus dem Kampfkunstschule Furyu Winterschlaf - sofern sich der Winter die Ehre gibt … Aber selbst wenn sich Väterchen Frost wie in diesem Jahr dezent zurückhält, bleibt ein Frühjahrsputz unumgänglich. So hielten es auch die Mitglieder der Kampfkunstschule Furyu: in den letzten Jahren wurde stets ein Freitagstraining des Monats März zum gemeinsamen Großreinemachen genutzt, um die Räume auf der Kamenzer Straße 20 auf Vordermann zu bringen. Um mehr Zeit und Tageslicht für die anstehenden Arbeiten zur Verfügung zu haben, wurden erstmals an einem Sonnabend Utensilien wie Besen, Schrubber, Lappen oder Schraubendreher geschwungen. Von morgens halb zehn bis zum frühen Abend des 22. März putzten, bohrten, schraubten zahlreiche kleine und große Hände, um den Furyukan aus dem Winterschlaf zu erwecken. Schon eine gute Woche früher hieß es wieder einmal „Prüfungszeit“ für die jüngsten Mitglieder der Königsbrücker Kampfkunstschule: fünfzehn Furyuka der Kindergruppen stellten sich am 14. des Monats der aufmerksamen Prüfungskommission um Hen- Vincent Etterich [l.] und Fabian Richter während ihrer Kyu-Prüfung Foto: Tim Simon R CKE KEG RÜ EIN VER EL Kegelsport in Königsbrück - aktuell KÖNIGS B drik Felber. Aufgeregt, aber eifrig und bemüht zeigten insbesondere die kleinsten Furyuka, was sie in den regulären Wochentrainings an Schlägen, Tritten, Rollen, Sturztechniken, Form-Abläufen und Partnerübungen gelernt haben. Während die meisten Kinder an diesem Freitag beschwingt mit einer Prüfungsurkunde ins Wochenende starten konnten, teilten drei von ihnen die unangenehme Erfahrung, dass es diesmal noch nicht gereicht hatte. Aber da ein Karateka vom ersten Tag lernt, wieder aufzustehen, wenn er einmal hinfällt, griffen die drei Ende März bei einer Nachprüfung noch einmal richtig an und konnten dann ihr tatsächliches Vermögen unter Beweis stellen und so den nächsten Grad erreichen. Ein herzlicher Glückwunsch geht diesmal an Liv-Grete Dannenberg, Daniel Ehedy, Vincent Etterich, Friedrich Felber, Arthur Hauswald, Franz Klimpel, Jette Körner, Felix Lapin, Justin und Lucas Pilz, Fabian Richter, Antonio Schulze, Maximilian und Sebastian Schuster, Cindy Vetter. Weiter so! Enrico Frank, Hendrik Felber PS: Für Interessierte gibt es auch weiterhin die bekannten Möglichkeiten, sich über die Angebote der Kampfkunstschule Furyu (Karate und Taijiquan) zu informieren: bei den Übungsleitern auf der Kamenzer Straße 20, im Internet unter www.furyu.de sowie per Mail an mail@furyu.de. KKV Die ersten Mannschaften der Männer und Senioren haben die Spielsaison 2013/14 beendet. Beide Mann. W .V E I ßR OT e schaften absolvierten 14 Wettkämpfe: 7 Heimspiele und 7 Spiele jeweils auswärts bei den Mitbewerbern. Die Männer bewegen die Kugel dabei jeweils 200-mal durch jeden der 6 Mannschaftsmitglieder. Die Senioren spielen je Starter 100 Wurf. Beide Mannschaften absolvierten ihre Wettkämpfe in den Meisterligen des „Ostsächsischen Kegelverbandes“(OKV), den jeweiligen höchsten Spielklassen. Die Ansprüche waren unterschiedlich: Während die Senioren dahin aufgestiegen waren und die Liga nur „halten“ wollten, ging es bei den Männern nach Abstieg aus der 2. Landesliga um die sofortige Rückkehr dahin. Notwendig dafür war der Gesamtsieg in der Meisterliga. Insgesamt gab es 7 Mitbewerber Seite 19 aus Hagenwerder, Rodewitz, Thonberg, Wülknitz, Nossen, Gröditz und Neueibau. Das sind alles keine „heurigen Hasen“ im Kegelsport. Also galt es, von Anfang an konzentriert, leistungsstark und selbstbewusst zu agieren. Und das gelang mit einem Paukenschlag: Am ersten Spieltag gelang unseren Männern ein Sieg in Hagenwerder! Um es kurz zu machen: Das war das Trumpfass für den KKV, denn keine andere Mannschaft konnte weitere Punkte aus Hagenwerder entführen! Es ergab sich ein spannendes „Kopf - an - Kopf - Rennen“ mit Keglern aus Thonberg, bei dem unsere Männer durch einen Sieg in Wülknitz am letzten Spieltag die Nase vorn hatten. Deshalb: Herzlichen Glückwunsch zum „Ostsächsischen Mannschaftsmeister“ / Männer und zum Wiederaufstieg in die 2. Landesliga! Dort kommen im neuen Spieljahr die seit Langem diskutierten Veränderungen in unserer Sportart an: Die Mannschaften müssen sich entscheiden, ob sie 200 Wurf (4x50/Bahn) traditionell oder 120 Wurf mit Satzwertung nach jeweils 30 Wurf pro Bahn spielen wollen. Beide Wettkampfformen haben ihren Reiz, wie die Zuschauer bei einem Trainingswettkampf auf unseren Bahnen vor Kurzem feststellen konnten. Die taktische und psychische Belastung ist bei der neuen Spielform ziemlich hoch. Bei den 200 Wurf dagegen steht die Physis im Vordergrund. Ich bin gespannt, wie sich die Mannschaft entscheidet! Die Meisterliga der Senioren ist ein echter „Schleudersitz“. Auf Grund der unheimlich gestiegenen Anzahl der Mannschaften im Seniorenbereich (wen wundert’s noch?) gibt es ein massenhaftes „Auf und Ab“. So bleiben von 8 gestarteten Mannschaften nur 4 übrig:1 steigt auf und mindestens 3 steigen ab. Bei so einer Konstellation kommt es dann auch wirklich auf die Tagesform – sprich das Quäntchen Kegelglück – an. Die Königsbrücker kämpften mit großem Einsatz vor allem auswärts. Dreimal wurden ihnen die sicher geglaubten Punkte durch bis dahin nie erreichte Leistungen vom jeweils letzten Starter der Gastgeber entrissen! Das ist bitter, zumal an anderen Spieltagen gegen andere Mannschaften so etwas nicht passierte. Im Feld der Kegler aus Freital, Dresden, Meißen, Radeburg, Demitz-Thumitz und Kirschau erreichten die Königsbrücker den 6. Tabellenplatz. Dieser bedeutet aber leider gemeinsam mit Platz 7 & 8 den Abstieg. Aber auch sie können sich über Veränderungen freuen: In der neuen Spielklasse (OKV-Liga) wird endlich das „keglerische Mittelalter“ überwunden und die Bahnen werden nicht mehr nach 25 Wurf gewechselt! So überwiegt bei allem Frust über den Abstieg doch die Freude auf das veränderte Spielsystem in der neuen Saison. Mit einem kräftigen GUT-HOLZ! R. H. Seite 20 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014 Kirchennachrichten der Ev.-Luth. Kirchgemeinden Jahreslosung für 2014: Gott nahe zu sein ist mein Glück. Psalm 73,28 Monatsspruch April: Eure Traurigkeit soll in Freude verwandelt werden. Johannes 16,20 Liebe Leserinnen und liebe Leser, „Eure Traurigkeit soll in Freude verwandelt werden.” – „Schön wärs!“ sagt mancher. Wie soll das denn gehen? Woher soll die Freude kommen, wenn es keinen Grund dafür gibt? Aber jeder sehnt sich doch nach Freude: nach Lebensfreude, wo ich ein Ja zu meinem Lebensweg gefunden habe, nach Vorfreude, dass es ein schönes Ziel gibt, auf das ich zuleben kann, nach Mitfreude statt Neid und Schadenfreude. Wo kommt denn Freude auf? Wenn das Ergebnis besser ausfällt als erwartet. Wenn ein Geschenk gut ankommt, wenn uns jemand positiv überrascht, wenn sich endlich etwas klärt und gut wird. „Eure Traurigkeit soll in Freude verwandelt werden.” In unserer Welt gibt es tausend Traurigkeiten, es gibt so viele Belastungen, und immer kann es sein, dass der Tod um die Ecke kommt. Wie schnell kann uns das Lachen vergehen. Wir können traurig werden, ratlos, enttäuscht, durcheinander oder am Ende unserer Kräfte sein, erschöpft. Der von der Verwandlung in die Freude spricht, weiß wirklich, wie es uns geht. Uns fehlen vielleicht die Worte, unseren Gemütszustand zu beschreiben. Wird uns denn auch jemand verstehen? Jesus sagt: „Eure Traurigkeit soll in Freude verwandelt werden.“ Nicht auf Knopfdruck. Aber ich kann meine Traurigkeit aushalten, wenn ich mich zu IHM halte, der hier spricht. Durch IHN ist das echte Ostern in unsere Welt gekommen. Es weckt die Freude auf. Die Freude hängt an IHM, dort, wo sich ein Mensch zu Jesus Christus hält, zu ihm betet, auf ihn hört, ihm vertraut. Dann ist das Leid nie das Letzte, der Tod nie das Ende, die Depression oder der Schicksalsschlag nicht der Absturz in die Tiefe. Denn unsre Welt, unser Leben hat den AUFERSTANDENEN, und wer sich IHM im Glauben und am besten auch in der Gemeinde anschließt, der wird aufgerichtet, getröstet und wird die Freude kennenlernen, die einer Quelle entspringt, die nicht in mir und meiner Veranlagung zu suchen ist, sondern bei dem, der wirklich tot war und jetzt zu uns sagt: Fürchte dich nicht. Ich bin doch da. Ich lebe und du sollst auch leben. Sei getrost, ich halte dich. In diesem Sinn wünsche ich uns eine neue Freude auf und an Ostern! Denn der HERR ist auferstanden! Er ist wahrhaftig auferstanden! Herzliche Grüße! Ihr Pfarrer Tobias Weisflog Die Gottesdienste in unseren Kirchgemeinden Gottesdienste können wir sehen als besondere Zeiten unserer Ehrfurcht und Dankbarkeit Gott gegenüber, als besondere Zeichen unserer Zusammengehörigkeit und unseres Bekenntnisses zu Jesus Christus. Wir können Gottes Segen empfangen. Gottesdienste können zu Tankstellen werden. Dazu sind wir eingeladen! Wir alle. Sonntag, 6. April, Judika (5. Sonntag in der Passionszeit) Höckendorf: 08.30 Uhr Gottesdienst mit Vorstellung der Konfirmanden in der Kirche, gestaltet von Benjamin Schaser vom Domus-Rumänienhilfe e.V., gleichzeitig Kindergottesdienst, anschl. Kirchenkaffee, Pfr. Weisflog Königsbrück: 10.00 Uhr Gottesdienst mit Vorstellung der Konfirmanden, anschl. Kirchenkaffee, Pfr. Weisflog Schmorkau: 10.00 Uhr Gottesdienst, Pfrn. Fourestier Kollekte: eigene Gemeinde Freitag, 11. April, 18.30 Uhr Passionsgottesdienst mit dem Ökumenischen Jugendkreuzweg (Hauptkirche) Palmsonntag, 13. April (Beginn der Karwoche Der Weg Jesu ans Kreuz) Höckendorf: 10.00 Uhr Gottesdienst, gleichzeitig Kindergottesdienst, anschl. Gebet für die Gemeinde, Diakon Rusch Königsbrück: 10.00 Uhr Festgottesdienst mit Konfirmation, Pfr. Weisflog Neukirch: 10.00 Uhr Gottesdienst, Herr Kemter Kollekte: eigene Gemeinde Gründonnerstag, 17. April (Tag der Einsetzung des Heiligen Abendmahls) Königsbrück: 18.30 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl in der Hauptkirche, Pfr. Weisflog Kollekte: eigene Gemeinde KARFREITAG, 18. April (Jesus stirbt für uns am Kreuz) Höckendorf: 08.30 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl, ohne Kindergottesdienst, Pfr. Weisflog Königsbrück: 10.00 Uhr Gottesdienstt mit Hl. Abendmahl, Pfr. Weisflog 14.30 Uhr Andacht zur Sterbestunde Jesu (Hospitalkirche) mit anschließ. Kreuzweg durch die Stadt (8 Stationen, u.a. im Haus der Freikirchlichen Gemeinde, Hauptkirche, Schloßpark und Kath. Kirche) 15.00 Uhr Geläut zur Sterbestunde Jesu Schmorkau: 10.00 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl, Pfrn. Fourestier Neukirch: 14.30 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl, Pfrn. Fourestier Kollekte: Sächsische Diakonissenhäuser Karsonnabend, 19. April Röhrsdorf: 21.00 Uhr Feier der OSTERNACHT, Pfr. Weisflog Kollekte: eigene Gemeinde OSTERSONNTAG, 20. April (Der HERR ist auferstanden - Er ist wahrhaftig auferstanden! Halleluja!) Schmorkau: 05.30 Uhr Osternachtsgottesdienst mit Hl. Abendmahl und anschließendem Frühstück, Pfr. Fourestier Höckendorf: 08.30 Uhr Festgottesdienst mit Hl. Abendmahl, gleichzeitig Kindergottesdienst, anschl. Kirchenkaffee, Pfr. Weisflog Königsbrück: 06.00 Uhr Oster-Festgeläut 10.00 Uhr Festgottesdienst mit Taufgedenken (für alle, die ihren Tauftag im ersten Halbjahr haben) Pfr. Weisflog Kollekte: Jugendarbeit der Landeskirche (1/3 verbleibt in der Kirchgemeinde) OSTERMONTAG, 21. April Neukirch: 10.00 Uhr Zentraler gemeinsamer Familiengottesdienst der Schwesterkirchgemeinden (im Anschluss Osternester-Suchen und Kirchen kaffee) Pfrn. Fourestier Kollekte: eigene Gemeinde Freitag nach dem Osterfest, 25. April Laußnitz: 19.00 Uhr Andacht zur Einweihung des Christus-Monogramms an der Außenwand des Kirchgemeindehauses in Laußnitz (Thälmannstraße) - mit dem Posaunenchor 27. April, Quasimodogeniti (1. Sonntag nach Ostern) Höckendorf: 10.00 Uhr Festgottesdienst mit Konfirmation, gleichzeitig Kindergottesdienst, anschl. Gebet für die Gemeinde, Pfr. Weisflog Königsbrück: 10.00 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl, Pfr. i.R. Nentwich Neukirch: 10.00 Uhr Gottesdienst mit Hl. Taufe, Pfrn. Fourestier Kollekte: eigene Gemeinde Sonntag, 4. Mai, Misericordias Domini (Sonntag vom Guten Hirten) Höckendorf: 08.30 Uhr Gottesdienst, Frau Anne Dreckmeier, ORA international Königsbrück: 10.00 Uhr Gottesdienst, Frau Anne Dreckmeier, ORA international Schmorkau: 10.00 Uhr Gottesdienst, Pfrn. Fourestier Röhrsdorf: 14.00 Uhr Gottesdienst, Frau Anne Dreckmeier, ORA international Kollekte: Posaunenmission und Evangelisation Veranstaltungsangebote und Termine aus den Kirchgemeinden Für alle Konfirmanden im Schwesterkirchverhältnis, die vor ihrer Konfirmation stehen, gibt es am Sonnabend 5. April in der Pfarr- Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014 scheune in Höckendorf, 14.00 bis etwa 16.00 Uhr einen Konfirmandenabschlussnachmittag mit Überprüfung und Wiederholung von Unterrichtsinhalten, mit Kaffeetrinken und Konfi-QUIZ. Eingeladen sind mit Euch Konfirmanden auch Eure Eltern, Großeltern, Geschwister und Paten. Seite 21 Die Hauptkirche ist täglich geöffnet als Ort der Stille und Besinnung. Herzliche Einladung zum zentralen Seniorentreffen Am 10. April laden wir Seniorinnen und Senioren zu einem Nachmittag nach Höckendorf ins Erbgericht ein. Wir wollen von 14.00 - 16.00 Uhr zusammen sein. Thema: SCHATZKISTE ERINNERUNG - ob großes Fest, ob Alltagstrott, ER ist bei Dir, ER ist Dein Gott. Nach einer Begrüßung und dem gemeinsamen Singen gibt uns eine Andacht Impulse zum Nachdenken. Beim Kaffeetrinken wollen wir uns Austauschen, über das, was wir früher gemeinsam erlebt haben, das, woran wir uns gern erinnern. Königsbrück Ev.-Luth. Pfarramt Königsbrück, Schloßstr. 28, 01936 Königsbrück, Tel. 03 57 95 / 4 25 36, Fax: 36 99 66; Pfarrer Weisflog Tel. 03 57 95/396545; Öffnungszeiten des Pfarramtes: Dienstag und Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr und Freitag 14-17 Uhr GETAUFT - und ich gehöre dazu: Wir wollen uns unserer ganz eigenen persönlichen Taufe bewusst werden. Sie verbindet mit Jesus Christus, und daher verbindet sie auch mit der Gemeinde. Wir möchten sehr gern alle in unserer Gemeinde, die getauft sind (deren Tauftag im ersten Kalenderhalbjahr liegt), herzlich einladen, dass wir uns gemeinsam an unsere Taufe erinnern und sie neu auf uns und unseren Glauben beziehen. Das soll im Ostergottesdienst am Sonntag (20.04., 10.00 Uhr in der Hauptkirche) geschehen. Dafür versenden wir an alle einen Brief. Nur haben wir nicht von allen den Tauftag in unseren Unterlagen im Pfarramt. Sie sind natürlich auch ohne diesen Brief herzlich eingeladen. Dieses Taufgedenken kann für unsere Gemeinde ein besonderer Höhepunkt werden. Für Sonntag, den 12. Oktober, planen wir das Taufgedenken in der zweiten Jahreshälfte. Sie können Ihren Tauftag bei uns erfragen, sofern wir ihn haben; sie können ihn uns aber auch gern mitteilen! Bibelkreis Montag, 14.04., 19.30 Uhr Seniorengottesdienst im Pflegeheim (Am Schloßpark): Mittwoch 16.04., 10.00 Uhr (mit Feier des Hl. Abendmahls) Senior.nachmittag, Badweg 13: nimmt am Zentralen Seniorentreffen (10.04. Höckendorf) teil Blaukreuz e.V. Mittwoch, 09. und 23.04., 19.00 Uhr (Gemeindesaal, Schloßstr. 28) Gemeindechor: donnerstags 19.30 Uhr (Gemeindesaal, Schloßstr. 28) nicht am 17. + 24.04. Kinderchor: freitags 16.20 Uhr (Gemeindesaal, Schloßstr. 28) nicht am 18. + 25.04. Jugendchor: freitags 17.25 Uhr (Gemeindesaal, Schloßstr. 28) nicht am 18. + 25.04. Junge Gemeinde: freitags, 18.30 Uhr (Pfarrhaus, unterm Dach) Posaunenchor freitags 19.30 Uhr (Gemeindesaal, Schloßstr. 28) Konfirmanden-Abschlussnachmittag Sonnabend, 05.04., 14.00 Uhr (Pfarrscheune in Höckendorf) Laußnitz (Kirchgemeindehaus an der Thälmannstraße): Treff 55 plus: nimmt am Zentralen Seniorentreffen (10.04. Höckendorf) teil Bibelstunde: Freitag, 11. und 25.04., 16.00 Uhr Freitag 25.04., 19.00 Uhr Andacht zur Einweihung des Christus-Monogramms an der Außenwand des Kirchgemeindehauses mit dem Posaunenchor Kindertreff: Sonnabend, 12.04. 14.30 Uhr Gebet für die Gemeinde und unsere Stadt (mit allen Ortsteilen): Jeden Mittwoch mit dem Geläut 12.00 Uhr gibt es in unserer Hauptkirche eine einfache gemeinsame Gebetsandacht. Dafür liegen die Faltblätter „Mittagsgebet“ bereit. Herzliche Einladung! Freude und Leid in unserer Gemeinde: Getauft wurden: in der Hauptkirche am 02.03. Jonathan Mögel und am 11.03. Richard Alfred Leuenberger, beide aus Königsbrück. Siehe ich sende einen Engel vor dir her, der dich behüte auf dem Wege. 2. Mose 23,20 Zur Goldenen Hochzeit eingesegnet wurden: am 06.03. in der Kirche zu Höckendorf das Ehepaar Walter Detlef Kolbe und Gerda Brigitte geb. Heine aus Königsbrück. Die Liebe ist langmütig und freundlich, die Liebe eifert nicht, die Liebe treibt nicht Mutwillen, sie bläht sich nicht auf. 1. Kor. 13,4 Aus diesem Leben abgerufen wurden: am 18.02.2014 Frau Linda Dorothea Schelk geb. Brändel aus Königsbrück im Alter von 87 Jahren, am 04.03. Herr Paul Heinz Gruner aus Königsbrück im Alter von 93 Jahren und am 08.03. Frau Gerda Elfriede Herder geb. Nicklisch aus Königsbrück im Alter von 88 Jahren. Die Finsternis vergeht und das wahre Licht scheint jetzt. 1. Johannes 2,8 Bankverbindung für Friedhofsgebühren: Bank für Kirche und Diakonie IBAN: DE97 3506 0190 1610 4100 10, BIC: GENODED1DKD Bankverbindung für Kirchgeld und Spenden: Volksbank Bautzen e.G. IBAN: DE65 8559 0000 0119 5000 28, BIC: GENODEF1BZV Bankverbindung für Spenden an die Louisenstiftung: Bank für Kirche und Diakonie IBAN: DE12 3506 0190 1600 0010 15, BIC: GENODED1DKD Höckendorf Sie sind herzlich eingeladen: Diakoniekreis Donnerstag, 10.04., 14.00 Uhr, im Erbgericht Bibelkreis Montag, 14.04. und 27.04., 20.00 Uhr (Auskunft erteilt Fam. Gunter Heine, Tel. 36840) Bibelstunde Dienstag, 01.04. und 15.04., 20.00 Uhr Hauskreis Mittwoch 16.04., 19.30 Uhr Eltern-Kind-Kreis in der Pfarrscheune Mittwoch, 09.04., 9.00 - 11.00 Uhr in der Pfarrscheune Männertreff Mittwoch, 09.04. und 23.04., 19.30 Uhr Altenkreis Donnerstag, 10.04., 14.00 Uhr im Erbgericht! Gemeindechor donnerstags 19.30 Uhr in Königsbrück (Schloßstr. 28) nicht am 17. + 24.04. Kinderchor freitags 16.20 Uhr in Königsbrück (Schloßstr. 28) nicht am 18. + 25.04. Jugendchor freitags 17.25 Uhr in Königsbrück (Schloßstr. 28) nicht am 18. + 25.04. Junge Gemeinde freitags 19.00 Uhr Posaunenchor freitags 19.30 Uhr Konfirmanden-Abschlussnachmittag Sonnabend, 05.04., 14.00 Uhr (Pfarrscheune) Seite 22 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014 Freude in unserer Gemeinde: Zur Goldenen Hochzeit wurden eingesegnet: am 06.03. in der Kirche zu Höckendorf das Ehepaar Walter Detlef Kolbe und Gerda Brigitte geb. Heine aus Königsbrück. Einer trage des anderen Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen. Galater 6,2 Die Restaurierung unserer Orgel (erbaut 1754/55 von den Pulsnitzer Orgelbauern Andreas Mager und Johann Christoph Pfützner) ist weiter im Gange. Wir hoffen auf eine Wiedernutzung im Mai/Juni und freuen uns darauf. Zu einem besonderen Orgelkonzert laden wir dieses Jahr am Erntedanksonntag, 14.09., 16.30 Uhr ein. Herzlichen Dank für alle Orgel-Spenden! Sprechstunden im Pfarramt Höckendorf: im Pfarrhaus immer donnerstags von 09.00-11.00 Uhr mit Frau Johanna Müller, Tel. 03 57 95 / 4 29 87. Bitte bedenken Sie: Es sind die Friedhofsunterhaltungsgebühren für die Jahre 2014 und 2015 fällig. Bankverbindung für Friedhofsgebühren: Bank für Kirche und Diakonie IBAN: DE82 3506 0190 1616 0900 18; BIC: GENODED1DKD Bankverbindung für Kirchgeld und Spenden: Ostsächsische Sparkasse Dresden IBAN: DE04 8505 0300 3110 0038 47; BIC: OSDDDE81XXX Neukirch-Schmorkau Sie sind herzlich eingeladen: Hauskreis: dienstags 19.00 Uhr (Infos bei Ehepaar Kemter, Tel. 035795/32416) Bibelstunde: Montag, 7. und 28.4., 15.30 Uhr in Schmorkau Treffpunkt Glauben: Donnerstag, 17.04., 19.30 Uhr in Neukirch mit Hl. Abendmahl Klausenabend: Donnerstag, 10.04., 19.30 Uhr in Schmorkau Gemeindechor: donnerstags 19.30 Uhr in Königsbrück (Schloßstr. 28) nicht am 17. + 24.04. Kinderchor: freitags 16.20 Uhr in Königsbrück (Schloßstr. 28) nicht am 18. + 25.04. Jugendchor: freitags 17.25 Uhr in Königsbrück (Schloßstr. 28) nicht am 18. + 25.04. Junge Gemeinde: freitags 18.30 Uhr in Königsbrück (Pfarrhaus, unterm Dach) Kindertreff: Sonnabend, 05.04., 10.00 Uhr in Schmorkau Frauendienste Neukirch und Schmorkau treffen sich am Donnerstag, 10.04. 14.00 Uhr zum zentralen Seniorentreffen in Höckendorf. Fahrdienste werden organisiert. Frühjahrsputz in unseren Kirchen Am 05.04. wollen wir den diesjährigen Frühjahrsputz in unseren Kirchen starten. Wir treffen uns in Neukirch und auch in Schmorkau um 13.00 Uhr an der Kirche. Bitte Handwerkzeug: Schrubber, Eimer usw. mitbringen. Wir freuen uns auf zahlreiche Helfer. Leid in unserer Gemeinde: Aus diesem Leben abgerufen wurde: am 17. Februar 2014 Herr Gerhard Günter Schneider aus Neukirch im Alter von 56 Jahren. Befiehl dem Herrn deine Wege und hoffe auf ihn, er wird’s wohl machen. Psalm 37, 5 Ev.-Luth. Pfarramt Neukirch-Schmorkau, Hauptstraße 23, 01936 Neukirch OT Schmorkau, Tel. 03 57 95 / 39 85 94, Pfarrerin Fourestier; donnerstags 15.00 - 18.00 Uhr ist Frau Schätz im Pfarramt anzutreffen (Tel. 03 57 95 / 3 67 14). ACHTUNG, gilt ab Februar 2014: Neue Bankverbindung für Friedhofgebühren: Bank für Kirche und Diakonie, IBAN: DE45 3506 0190 1617 2700 10 ; BIC: GENODED1DKD Bankverbindung für Kirchgeld und Spenden: Volksbank Bautzen e.G.: IBAN : DE98 8559 0000 0011 1189 09 ; BIC: GENODEF1BZV Allgemeine Mitteilungen und besondere Hinweise: Wir Pfarrer stehen für Gespräche, Seelsorge, Hausabendmahl, Beichte und Krankenbesuch gern zur Verfügung. Eine telefonische Anmeldung ist empfehlenswert. Auch dann, wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, wieder in die Gemeinschaft der Kirche einzutreten, oder wenn Sie Anschluss an die Kirchgemeinde suchen und Fragen haben, sind Sie bei uns richtig. Wir freuen uns. Ihr Pfarrer Tobias Weisflog und Ihre Pfarrerin Ulrike Fourestier Mitteilungen aus den Kirchvorständen: Zur Information für unsere Gemeinden: Die Sitzungen der Kirchenvorstände sind in Königsbrück am 1. April, in Höckendorf am 8. April und am Montag, dem 14. April in Neukirch. Wir sind dankbar, wenn für uns gebetet wird. Wir treten ein in ein erweitertes Schwesterkirchverhältnis: In den zurückliegenden Monaten ist eine Entscheidung in den Kirchenvorständen getroffen worden, die die Empfehlung aufgegriffen hat, ein neues Schwesterkirchverhältnis zu bilden. Das bedeutet, nachdem die 50%-ige Pfarrstelle in Neukirch-Schmorkau nicht wieder mit einem eigenen Pfarrer besetzt werden wird (am 6. Juli werden wir Pfarrerin Ulrike Fourestier verabschieden), bereiten wir uns auf die Erweiterung des bisherigen Schwesterkirchverhältnisses vor: Zu den bestehenden Schwesterkirchgemeinden Königsbrück, Höckendorf und Neukirch-Schmorkau tritt die Schwesterkirchgemeinde Schwepnitz mit einer 100%-Pfarrstelle, der dann die Kirchgemeinde Neukirch-Schmorkau zugeordnet sein wird. (In diesem Zusammenhang löst sich aus dem bisherigen Schwesterkirchverhältnis von Schwepnitz die Kirchgemeinde Cunnersdorf. Die Kirchgemeinde Cunnersdorf wird mit der Kamenzer Kirchgemeinde ein Schwesterkirchverhältnis bilden.) Unser um die Kirchgemeinde Schwepnitz erweitertes Schwesterkirchverhältnis tritt ab dem 1. Januar 2015 in Kraft. Sein Sinn liegt in der Beförderung der Zusammenarbeit. Für die Neuwahl der Kirchenvorstände in unserer Sächsischen Landeskirche am 14. September werden auch in unseren Gemeinden Kandidaten gesucht, denen die Kirchgemeinde am Herzen liegt und die in der Leitung der Kirchgemeinde mitarbeiten wollen. Bitte sprechen Sie einander an und werben Sie für dieses Amt und beten Sie, dass es einen neuen Kirchenvorstand geben kann. Ein wichtiger Hinweis wegen aufgekommenen Irritationen bei der Kirchensteuer: Kirchensteuer auf Einkommensteuer für Kapitalerträge: Das Verfahren wird vereinfacht – Freibeträge bleiben erhalten! Die diesbezüglichen Informationen vieler Banken und Sparkassen durch Kundenschreiben, Flyer und Abdruck auf Kontoauszügen verursachen gegenwärtig viel Unsicherheit und Unmut bei unseren Kirchenmitgliedern. Wichtig ist daher: Es gibt keine neue oder gar höhere Kirchensteuer, sondern nur eine durch den Bundesgesetzgeber vorgegebene Verfahrensvereinfachung ab 2015 durch automatische Erhebung der Einkommensteuer auf Kapitalerträge (v. a. Zinsen). Wer diese Automatisierung für die Kirchensteuer nicht will, kann einen Sperrvermerk setzen lassen und muss dann – wie auch jetzt schon – für die Einkommensteuer die nicht befreiten Zinserträge gegenüber seinem Finanzamt erklären. Darüber müssen die Banken und Sparkassen informieren. Oft fehlt dabei aber leider der Hinweis auf den Sparer-Freibetrag und den Datenschutz. Denn selbstverständlich fällt wie bisher auf Zinserträge unterhalb des jährlichen Sparer-Freibetrages (801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei Verheirateten und Lebenspartnern) keine Einkommensteuer und folglich auf diese auch keine Kirchensteuer an. Außerdem müssen im neuen automatisierten Verfahren strengste Maßnahmen für den Datenschutz eingehalten werden. Die Erhebung erfolgt verschlüsselt und anonymisiert. Die Religionszugehörigkeit der Kunden wird den Bankmitarbeitenden nicht bekannt gemacht. Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsens, den 30.01.2014 Evang.-Freik. Gemeinde Königsbrück – Topfmarkt 1 – Gottesdienste in Königsbrück Sonntag, 13.04.2014 in Ottendorf-Okrilla Sonntag, 06., 20. und 27.04.2014 Kinderhauskreis Mittwoch, 02.04.2014 (bei Proschmanns) 17.00 Uhr 10.00 Uhr 16.00 Uhr Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014 Seite 23 Veranstaltungen EWAG Kamenz unterstützt Sächsischen Wandertag in Königsbrück „Wanderglück in Königsbrück – zwischen Keulenberg und Heide ist Wandern eine Freude.“ Unter diesem Motto steht der 6. Sächsische Wandertag verbunden mit der 12. Gräfenhainer Sportwanderung vom 13. bis 15. Juni 2014 in Königsbrück. Es ist nicht mehr weithin bis zur Veranstaltung, nur noch drei Monate. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Die Energie und Wasserversorgung AG (EWAG) Kamenz, bekannt für ihr starkes regionales Engagement, wird den Sächsischen Wandertag in Königsbrück unterstützen. Entsprechende Gespräche führten vor wenigen Tagen EWAG-Vorstandsvorsitzender Torsten Pfuhl, der Königsbrücker Bürgermeister Heiko Driesnack und Peter Neu- www.koenigsbruecker-stadtanzeiger.de - Kleinanzeigen aufgeben - Leserpost und Informationen zusenden - Onlineausgabe lesen Freuen sich auf den 6. Sächsischen Wandertag verbunden mit der 12. Gräfenhainer Sportwanderung in Königsbrück: EWAG-Vorstandsvorsitzender Torsten Pfuhl, der Königsbrücker Bürgermeister Heiko Driesnack und SLK- und CSB-Geschäftsführer Peter Neunert (von rechts nach links). (Foto: SLK) nert, Geschäftsführer des Sächsischen Landeskuratoriums Ländlicher Raum e.V. (SLK) und des Christlich-Sozialen Bildungswerkes Sachsen e.V. (CSB). An der Organisation und Vorbereitung der Veranstaltung wirken die beiden Vereine maßgeblich mit. Bürgermeister Heiko Driesnack und SLK- und CSB-Geschäftsführer Peter Neunert danken der EWAG Kamenz für die Unterstützung. Große und kleine Wanderfreunde und Gäste aus nah und fern können beim 6. Sächsischen Wandertag verbunden mit der 12. Gräfenhainer Sportwanderung die Region zwischen Keulenberg und Königsbrücker und Laußnitzer Heide erkunden. Über 20 geführte und ungeführte Wandertouren stehen auf dem Plan. Darüber hinaus wird es ein abwechslungsreiches Angebot an allen drei Tagen geben und ein buntes Festprogramm am Samstag. Der Programmflyer mit allen Touren ist in der Touristinformation am Königsbrücker Markt erhältlich und als Download unter www.saechsischer-wandertag.de zu finden. Wer eine passende Tour gefunden hat, kann sich schon jetzt zur besseren Planung anmelden, auch über die angegebene Internetseite. Um Anmeldung zu den Touren wird bis zum 30. April 2014 gebeten. Der Sächsische Wandertag wird vom Freistaat Sachsen und der Europäischen Union unterstützt. Der Sächsische Wandertag im Internet: www.saechsischer-wandertag.de Dirk Raffe, Öffentlichkeitsarbeit Jugend- und Freizeitzentrum Königsbrück Bei Anfragen wegen Raumnutzung wenden Sie sich bitte an die Königsbrück-Information, Tel. 035795/42555 Treff 55 Wir treffen uns am Mittwoch, dem 09.04.2014, um 14.00 Uhr im Jugend- undFreizeitzentrum zu einem Vortrag mit Frau Steckel. Seite 24 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014 Vortrag im Besucherzentrum Tanze mit mir in den Frühling ... Wildnis als Kulturaufgabe ist der Titel des April-Vortrages … tanze mit mir in das Glück. Der TSC Excelsior Dresden bittet zum Tanz. Die Erfahrungen der letzten Jahre bestärken die Organisatoren immer wieder, diesen „Frühlingsball“ im Laußnitzer Hof (Dresdner Str. 3, 01936 Laußnitz) auszurichten. Im Vordergrund steht auch in diesem Jahr wieder das eigene Tanzvergnügen. Deshalb werden auch nur 160 Karten verkauft, so dass genug Platz bleibt, Walzer, Rumba, Discofox oder Cha-Cha-Cha aufs Parkett zu legen. Wer sich im tänzerischen Wettbewerb messen möchte, kann das in den Vor- Die Veranstaltungsreihe im Besucherzentrum Königsbrücker Heide wird am Mittwoch, dem 16. April um 19.00 Uhr im Aktionsraum des Besucherzentrums mit einem Vortrag von Prof. Dr. Karl Mannsfeld, Dresden, zum Thema: „Wildnis als Kulturaufgabe“ fortgesetzt. Dieses Thema wurde in Gedenken an Heinz Kubasch gewählt, dessen Todestag sich am 6. April zum ersten Mal jährt. Das letzte Kapitel seines Buches „Der Natur ein Chance“ – Von der Militärbrache zum Wildnisgebiet Königsbrücker Heide“ befasst sich mit dieser Materie. Seine Botschaft an uns: „Das Akzeptieren von ungelenktem Naturgeschehen im Sinne von Wildnis ist daher kein naturwissenschaftliches oder ökonomisches Problem, sondern eine Frage von Moral und Ethik und damit eine Kulturaufgabe.“ Tierfilme im Besucherzentrum Das Besucherzentrum Königsbrücker Heide besteht nun schon fast anderthalb Jahre. In der Ausstellung „Nach vor zurück – Mission Naturlandschaft Königsbrücker Heide“ sind Bilder zahlreicher Tiere der Heide zu betrachten. Auch einige Tierpräparate und -stimmen werden präsentiert. Am Osterwochenende kommen die Freunde von Tier- und Naturfilmen voll auf ihre Kosten. Am Ostersonnabend, dem 19. April 2014 werden im Aktionsraum des Besucherzentrums folgende Filme gezeigt: 10:15 Uhr Wagnis Wildnis – NSG Königsbrücker Heide (Langfassung), Simank-Film GbR 13:15 Uhr Die Jagd nach dem fliegenden Diamanten (Eisvogel) Natur- und Tierfilm Hans-Jürgen Zimmermann 14:15 Uhr Das grüne Wunder – Unser Wald, Jan Haft Und am Ostersonntag, dem 20. April sind zu sehen: 10:15 Uhr Wölfe in der Lausitz Lupovision, Sebastian Körner 11:15 Uhr Im Wald der schwarzen Störche Natur- und Tierfilm, Hans-Jürgen Zimmermann 13:15 Uhr Wölfe in der Lausitz Lupovision, Sebastian Körner 14:15 Uhr Wagnis Wildnis – NSG Königsbrücker Heide (Langfassung), Simank-Film GbR Der Eintritt ist kostenfrei. und Nachmittagsstunden tun. Die Breitensportwettbewerbe finden auch im Laußnitzer Hof statt. Die Tänzer ermitteln in verschiedenen Altersgruppen ihre Besten. Die Wettbewerbe beginnen um 11.00 Uhr mit dem Wettbewerb der Altersgruppe bis 13 Jahre im Standardtanz. Die Wettbewerbe der anderen Altersklassen schließen sich an. Ab 18 Uhr erfolgt der Einlass zum abendlichen Tanz, 19.00 Uhr beginnt die Veranstaltung. In den Tanzpausen gibt es wie in den Vorjahren spannende Darbietungen. Das Team des Laußnitzer Hofes sorgt auch diesmal wieder für das leibliche Wohl der Gäste. Nur wenige Karten sind noch verfügbar und wer sich schnell entscheidet, kann noch Restkarten für den Ball unter den Telefonnummern 0351 4041575 (Familie Rupp) oder 035795/461112 (Laußnitzer Hof) bestellen oder schauen Sie bei www.excelsior-dresden.de vorbei. Wer unabhängig davon Lust hat, sich diesem schönen Sport zu widmen, ist herzlich eingeladen, montags ab 20.00 Uhr mit ca. 15 anderen Paaren im Saal des Laußnitzer Hofes zu trainieren. Man muss nicht mal eine Tanzstunde besucht haben, Familie Rupp gelingt es, jeden für Walzer, Tango oder Cha-Cha-Cha zu begeistern. Und vielleicht gehören Sie ja auch bald zu den Paaren, die an den verschiedenen Breitensportwettbewerben teilnehmen. Oder Sie haben keine Angst mehr vor zukünftigen Hochzeiten oder anderen Tanzanlässen. M. Renner ASB Seniorentreff – Am Schlosspark 17 – Monatsplan April 2014 Ostern, wenn der Lenz erwacht, jubelt jedes Kind und lacht, denn zu dieses Tages Feier gibt es bunte Ostereier. 02.04.2014 09.04.2014 06.04.2014 23.04.2014 30.04.2014 14:00 Uhr – April, April 14:00 Uhr – Jutta Lehmann´s - Reisebericht aus Indien 14:00 Uhr – Der Osterhas bringt uns was … entfällt 14:00 Uhr – Frühlingsfest Interessierte und ASB-Mitglieder sind gern gesehen. Abholung zu Hause möglich – aber nicht kostenfrei. Organisatorin: Tina Costrau 03578 / 38 00 28 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014 „Reise in die Vergangenheit“ Seite 25 Aus der Region Elternabend - zum Thema Drogen an der Freien Schule Schwepnitz Liebe Eltern, wir laden Sie recht herzlich zu unserem thematischen Elternabend Drogen ein. Thema: Drogen Wann: am 07.04.2014, um 19 Uhr Wo: Freie Schule Schwepnitz Referentin: Frau Kornelia Woletz, Polizeihauptkommissarin SB Prävention Ausblick: am 04.06.2014 wird eine weiterer Elternabend zu dem Thema Mediennutzung stattfinden. Sandra Löwe Vortrag über die verlassenen Dörfer Sella + Zochau Matthias Lange, Heimatforscher aus Sacka und Ute Steckel, Vorsitzende des Geschichtsvereins Truppenübungsplatz Königsbrück e.V. zeigen Bilder und Dokumente die einen virtuellen Rundgang durch die ehemaligen Dörfer, so wie sie bis 1938 existierten, ermöglichen am Samstag, den 26. April 2014 Beginn: 16.00 Uhr im Alten Garnisonshaus am Via Regia Park in Königsbrück, am Schloßpark 19 Mehr Infos in der Stadtbibliothek Königsbrück, Markt 19 Tel: 035795-47467 oder Mail: bibliothek @koenigsbrueck.de 2014 - Geschichtsverein TÜP Königsbrück e.V. Oberlausitz- was ist das? Ist sie ein Land? - War sie eine politische Größe? - Seit wann besteht sie? - Ist sie bloß eine Landschaft? - Von wem wurde sie regiert? - usw - usw. Sehr spärlich können solche Fragen von den meisten Zeitgenossen beantwortet werden, obwohl es ja um unsere eigene Heimat geht. Für alle interessierten Leser hat der Heimatverein deshalb hier im Stadtanzeiger eine Schriftfolge organisiert die getrost mit dem Wort „Kleine Heimatkunde“ bezeichnet werden kann. Am Schreibtisch in einem Haus auf dem Kunathsberg hat Herr Dr. Dannenberg - einer der besten oberlausitzer Geschichtskenner - für uns aufgeschrieben was man eigentlich so einigermaßen zum Thema wissen sollte. Die einzelnen Folgen erscheinen in Vorbereitung auf den 1. O B E R L A U S I T Z T A G, den es dieses Jahr am 21. August zum ersten Mal geben soll. (Näheres dazu in der Mai-Ausgabe) Wir danken Herrn Dr. Dannenberg für seine interessante Beschreibung und wünschen beim Lesen viel Freude und vielleicht auch ein erstaunliches „Aha“. W. Lindner Die Oberlausitz – Geschichte und Gegenwart Dr. Lars-Arne Dannenberg Die Oberlausitz ist eine einzigartige Geschichtslandschaft. Sie ist kein künstliches, aufgrund politischer Entscheidungen geschaffenes Gebilde, sondern natürliche Grenzen und der Gang der Geschichte haben dem eine innere Zusammengehörigkeit gegeben. Ihre Bewohner, die Menschen, konnten im Schatten mächtiger Nachbarn durch die Jahrhunderte ihre kulturelle Eigenart entfalten und bewahren. I. Landschaftsraum Umrahmt von den Kammlagen des Lausitzer Berglandes, des Zittauer Gebirges und den Ausläufern des Isergebirges im Süden sowie den sumpfigen Auen des Schraden, den Heidelandschaften und Kiefernwäldern im Norden und den Flüssen Pulsnitz und Queis (Kwiza) im Westen und Osten liegen mehrere Naturräume. Zittauer Gebirge und Lausitzer Bergland im Süden sind ein Ergebnis des intensiven Vulkanismus im Tertiär. Die Felswände erheben sich so schroff aus ihrer Umgebung, dass es von Norden wie von Süden aussieht, als läge der Schwanz einer riesigen Echse inmitten der Landschaft. In geologischer Hinsicht gehört das Gebirge noch zur nordböhmischen Kreidesenke und ist der an einem Bruch emporgehobene Rand der sächsisch-böhmischen Kreideplatte. Der vorherrschende Sandstein weist ähnlich reizvolle Felsformationen auf wie das weiter westlich gelegene Elbsandsteingebirge. Wind und Wetter haben im Laufe der Jahrmillionen die Vulkanschlote von den Sandsteinschichten befreit und die vielen kleinen Basalt- und Phonolithkuppen herausgearbeitet, die heute die Höhenzüge zieren. Oybin (514m), Lausche (793m), der Jonsberg (653m) und der Hochwald (750m) beherrschen das Landschaftsbild des kleinsten deutschen Mittelgebirges von gerade einmal 14 km Länge. Dagegen weist das Lausitzer Bergland drei Höhenzüge auf, die in Ost-West-Richtung verlaufen und durch breite Talwannen getrennt sind. Die südliche Bergkette beginnt ungefähr am Kottmar (583m). Zur mittleren Bergkette gehören der Bieleboh (499m) und das Hohwaldmassiv mit dem Valtenberg, der mit 589m die höchste Erhebung Seite 26 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014 des Berglandes darstellt. Die nördliche Bergkette mit dem Hochstein, dem Czorneboh (561m) und dem Großen Picho (499m) reicht bis dicht an das Stadtgebiet von Bautzen heran. Auch das nördlich vorgelagerte Hügelland wird durch einzelne Erhebungen vulkanischen Ursprungs geprägt, wie dem 413m hohen Keulenberg bei Königsbrück im Westen. Bei Löbau ragt der Löbauer Berg (449m) aus dem flacheren Umland und beherrscht als markantes Bergmassiv die Stadt. Unweit davon bildet der Rotstein (454m) mit Hengst- und Georgenberg eine eindrucksvolle kleine Bergkette. Die Königshainer Berge und die weithin ins Land ragende Landeskrone (419m), der Görlitzer Hausberg, sind weitere markante Erhebungen. Nach Norden zu geht das Oberlausitzer Bergland allmählich in das Oberlausitzer Hügelland über. Es handelt sich um die eigentliche Oberlausitzer Gefildelandschaft. Im Westen wird sie geprägt von der Lausitzer Platte, einer nur mäßig welligen Rumpffläche. Das ältere Grundgebirge wurde vor etwa 540 Millionen Jahren durch Aufschmelzungsprozesse ausgebildet und besteht aus dem typischen Lausitzer Granit, der heute industriell in großen Steinbrüchen, wie in Demitz-Thumitz, gebrochen wird. Das nördliche Oberlausitzer Tiefland ist heute durch riesige Tagebaulandschaften bzw. deren Hinterlassenschaften geprägt. Die im Tertiär aus den ehemaligen Küstenmooren entstandenen mächtigen Braunkohlenflöze wurden insbesondere während der DDR-Zeit großflächig ausgebaggert. Der expansive Abbau zerstörte das zusammenhängende Siedlungsgebiet der Sorben. Viele ihrer Dörfer mussten den Kohlebaggern weichen. Fortsetzung folgt ... Leserpost Die Schwanenfamilie Frau Margarete Wackernagel reichte uns ein wahres Erlebnis ein, welches sie in Reime verfasst hat. Auf dem Schmorkauer Mühlteich siedelten sich 2 Schwäne an, Frau und Mann. Sie verliebten sich und bauten fleißig ein Nest, die Schwanenfrau tat den Rest. Ganz fleißig legte sie Eier. Der Schwanenmann bewachte das Gelege, das nichts Gefährliches kommt ins Gehege. 5 Kleine kamen eines Tages angeschwommen, aber sie waren im Wasser noch sehr benommen. Von den stolzen Langhalseltern wurden sie gehegt und gepflegt, wuchsen prächtig heran. Mit den langen Hälsen mühten sich die Schwaneneltern im Schlamm, sofort kamen die Küken heran, nahmen das Aufgewühlte auf, das war der Schwanenfamilie Tagesablauf. Doch eines Tages waren 3 Jungtiere weg, welch ein Schreck! Waschbären tollten im Gelände, hatten sie die Kleinen geholt? Das hatten wir nicht gewollt! Der Winter kam mit viel Eis und Schnee, Hunger tut weh! So hatte der Seeadler das zarte Fleisch entdeckt, die Alttiere alle, flogen nun auch weg! Im Frühjahr 2013 kamen 2 Schwäne zurück. Hatten sie mit einem neuen Nestbau mehr Glück? Was wird es in diesem Jahr geben? Ganz plötzlich begann wieder junges Leben, 5 kleine Schwäne paddelten um das Elterpaar, jeden Tag zählte ich, sie sind alle noch da, oder passiert es wie im letzten Jahr? Doch eines Tages, oh weh, ein Jungtier hatte einen gebrochenen Flügel, wieder ein neues Übel! Mit zupfen versuchte der Schwan seinen Flügel zu richten und ich konnte ihm auch nicht beipflichten. Der Flügel verkümmerte und blieb krumm, aber er schwamm fleißig mit der Familie auf dem Teich herum. Beim Füttern kamen sie alle ganz nah zu mir heran, immer bewacht vom Schwanenmann. Ganz schnell kamen sie auf mein Rufen angeschwommen, so hatten sie mich schon wahrgenommen. Eines Tages überraschten sie mich und flogen zu mir, dazu kamen über 100 Enten in diesem Gewühl, das war ein tolles Glücksgefühl! Doch Freud und Leid zu gleicher Zeit, der Schwan mit dem gebrochenen Flügel startete und kam nicht weit, klatschte auf das Wasser herunter und paddelte zu mir heran. Wie leid hat mir dieses Tier getan! Schon im Spätherbst zeigte sich braun-weißes Gefieder, das neue Jahr 2014 beginnt wieder, zuerst ohne Schnee und Eis, was wird werden mit der Schwanenfamilie – wer weiß? Ich muss es fassen, alles der Natur zu überlassen. Ich verspüre einen leichten Schmerz, mir wird bang ums Herz. Eine dünne Eisdecke bildet sich doch, Schwäne und Enten sitzen im Wasserloch. Mit Paddeln halten sie es offen, und ich kann hoffen! 10° Minus haben sie alle überstanden, vor Hunger sie doch über das Eis rutschten, watschelten und zu mir rannten. Zum Glück hielt der Frost nicht lange an, für Schwäne und Enten eine bessere Zeit begann. Mehr Futter wird es wieder geben, es beginnt ein besseres Leben. Sie können sich sonnen und putzen und auch mal Falk´s kleine Wiese zum Ausruhen nutzen. Auch ich sehne mich nach der Sonne, finde bei der Schwanenfamilie Freud und Wonne! Die Natur zu beobachten ist wunderschön, so konnte ich genau Flug und Landung eines Schwanes vor mir sehen. Zuerst ging er etwas tiefer runter, setzte mit den Schwimmhäutenfüßen auf dem Wasser zum Laufen auf, ganz munter. Plötzlich stellte er die Füße schräg hoch, bremmste somit ab, dass sich eine Welle bog, und die Landung sich vollzog. Das alles zu beobachten im Leben, es kann doch kaum etwas Schöneres geben. Wie ein Tier so vieles schafft, das gibt auch mir Kraft. Nun kommt die Paarungszeit heran, ich beobachte am Verhalten vom Schwanenmann, er jagt alle Kinder weg, sie durften und konnten auch nicht mehr an meinen alten Futterfleck. Teilweise standen sie bis ans Federkleid im Schlamm, denn aus dem Teich das Wasser entrann. In mir regte sich Zorn und ich lief schnell davon. Als ich am Sonntag (23.02.2014) wieder nach den Schwänen schaute, ich meinen Augen kaum traute. Hatte der Schwanenmann es geschafft, 2 Jungtiere zum Wegfliegen, die anderen 3 mussten halb im Wasser und Schlamm um ihr Leben ringen. Was muss ich hier noch erleben, habe mich zur Suche der beiden Verschwundenen zum Kuhteich begeben. Hierher hatten sie es nicht geschafft. Vielleicht sind sie in der Königsbrücker Heide oder zu einem nahegelegenen Großteich abgeflogen. Es ist nicht gelogen: Ich sagte im Stillen: Adieu ihr beiden, hoffentlich findet ihr bessere Zeiten! Nun wird es soweit kommen. Liebe, Fürsorge aber auch Zank und Hass wieder von vorn begonnen! Wir nehmen das alles in Kauf, es ist des Tier- und Menschenlauf. Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014 Seite 27 Ärztlicher Bereitschaftsdienst für den Bereich Königsbrück und Umgebung Tel.: 0 35 71 / 1 92 22 Wochenenddienstplan der Zahnärzte (09.00 – 11.00 Uhr) 05./06.04.14 12./13.04.14 18.04.14 19.04.14 20.04.14 21.04.14 26./27.04.14 01.05.14 Hr. DS Pfanne, Pulsnitzer Straße 19, 01920 Steina, 03 59 55 / 4 55 77 Fr. DM Schlüter-Becker, R.-Luxemburg-Str. 11, 01917 Kamenz, 0 35 78 / 30 41 16 Hr. DS Hein, Schulstraße 16, 01920 Biehla, 0 35 78 / 31 58 74 Hr. ZA Schulze, Dresdner Straße 2, 01936 Königsbrück, 03 57 95 / 4 74 38 Hr. DS Gebler, Forststraße 6, 01936 Laußnitz, 03 57 95 / 4 26 52 Hr. Dr. Pirschel, Obergersdorfer Str. 14, 01920 Gersdorf, 0 35 78 / 7 13 67 Fr. DS Kirschner, Zum Steinbruch 3, 01920 Cunnersdorf, 0 35 78 / 31 42 98 Fr. DS Bartz, Lessingplatz 19, 01917 Kamenz, 0 35 78 / 30 46 25 siehe auch unter www.zahnarzt-notdienst.de Wochenend-Notdienstplan der Apotheken Kleinanzeigen Junger Landwirt sucht Ackerland, Grünland, Wald zur Pacht oder auch zum Kauf Tel.: 0152 - 51436039 Verkaufe Eigenheim mit Grundstück (1300 m²). Bei Interesse bitte anrufen unter: 035795 - 42527 Ich bin weiblich, 38 Jahre alt und suche als Nebentätigkeit eine Beschäftigung im Büroalltag einer kleinen Firma. 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