Förderung Sportbetrieb
Transcription
Förderung Sportbetrieb
€ Auszug aus den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports vom 30.09.1997 mit Änderung vom 25.06.1999, vom 04.10.2001, vom 15.12.2004 und Heintze, vom 30.11.2005 15.02.2008 Copyright by Harald BLSV-Kreis 3 1 Staatsmittelzuschüsse € Der Freistaat Bayern gewährt staatliche Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports für Sportvereine, und zwar durch die - Förderung des Sportbetriebes und - Förderung des Sportstättenbaues 15.02.2008 Copyright by Harald Heintze, BLSV-Kreis 3 2 Staatsmittelzuschüsse € Abschnitt A: Allgemeine Fördervoraussetzungen Der Empfänger muss: die Rechtsfähigkeit besitzen (e.V.), seinen Vereinssitz in Bayern haben, satzungsgemäß Sport treiben und dem BLSV (BSSB) angehören, als gemeinnützig anerkannt sein, geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse aufweisen, 15.02.2008 Copyright by Harald Heintze, BLSV-Kreis 3 3 Staatsmittelzuschüsse € muss aktiv Jugendarbeit leisten, d.h. mindestens 10% der Mitglieder müssen unter 27 Jahre sein, Ausnahme Vereine zur Pflege des Behinderten-, Reha- und Seniorensports. sein tatsächliches Beitragsaufkommen muss im Jahr vor der Bewilligung bestimmten Mindestsätzen entsprechen, z. Z. - Kinder bis 13 Jahre = 0,75 €/Monat - Jugendliche 14 bis 17 Jahre = 1,50 €/Monat - Erwachsene ab 18 Jahre = 3,50 €/Monat Hinzugerechnet werden können: - nicht zweckgebundenen Spenden sowie 15.02.2008- Einnahmen ausCopyright by Harald Heintze, BLSV-Kreis 3 Altpapiersammlung) 4 ehrenamtlicher Tätigkeit (z.B. Förderung des Sportbetriebes € Abschnitt B: 15.02.2008 Copyright by Harald Heintze, BLSV-Kreis 3 5 Förderung des Sportbetriebes € Zweck der Förderung Durch die Förderung des Sportbetriebes soll den Vereinen Unterstützung in der Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben im personellen Bereich (Beschäftigung von Übungsleitern) andererseits im sachlichen Bereich der Bewirtschaftung einschließlich Anmietung notwendiger Räume und Flächen oder ihrer Ausstattung mit Sport- und Pflegegeräten gewährt werden. 15.02.2008 Copyright by Harald Heintze, BLSV-Kreis 3 6 Förderung des Sportbetriebes € Umfang der Förderung Die Höhe der Zuwendung ist abhängig von den im Staatshaushalt für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Mittel im Jahr der Förderung. Die Vereinspauschale wird für jedes dem Verein zum Jahresbeginn angehörende Mitglied gewährt. Die Vereinspauschale wir nicht gewährt, wenn der Verein nicht mindestens 500 Mitgliedereinheiten (Bagatellgrenze) erreicht. 15.02.2008 Copyright by Harald Heintze, BLSV-Kreis 3 7 Förderung des Sportbetriebes € Bemessungsgrundlagen Anzahl der Vereinsmitglieder - Erwachsene Mitglieder über 26 Jahre werden einfach gewichtet, - Sonstige Mitglieder (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 26 Jahre) werden zehnfach gewichtet. 15.02.2008 Copyright by Harald Heintze, BLSV-Kreis 3 8 Förderung des Sportbetriebes € Bemessungsgrundlagen Anzahl der Übungsleiterlizenzen Gültige Übungsleiterlizenzen werden 650-fach gewichtet, wenn sie dem Verein zur Vorlage bei der Kreisverwaltungsbehörde am Stichtag (01.03 eines jeden Jahres) zur Verfügung stehen. Der Verein muss dabei versichern, das die Übungsleiter tatsächlich im Sportbetrieb des laufenden Jahres im Verein eingesetzt sind/werden. 15.02.2008 Copyright by Harald Heintze, BLSV-Kreis 3 9 Förderung des Sportbetriebes € Bemessungsgrundlagen Anzahl der Übungsleiterlizenzen Die eingesetzten Lizenzen dürfen dabei 4 % der Gesamtmitgliederzahl des Vereins nicht überschreiten. (Achtung: Neuregelung ab 1.3.2008) - Wenn mehr als 50 % der Mitglieder jünger als 27 Jahre alt sind, kann die Anzahl der Lizenzen 6 % betragen - Wenn mehr als 60 % der Mitglieder jünger als 27 Jahre alt sind, kann die Anzahl der Lizenzen 8 % betragen. 15.02.2008 Copyright by Harald Heintze, BLSV-Kreis 3 10 Förderung des Sportbetriebes € Bemessungsgrundlagen Anzahl der Übungsleiterlizenzen Anerkannt sind alle Übungsleiter des Bayerischen Landes-Sportverband, seinen Verbandsgliederungen und Anschlussorganisationen, die nach den Richtlinien des Deutschen Sportbundes oder nach ergänzenden vom Ministerium genehmigten Bestimmungen ausgebildet und geprüft sind und über einen vom BLSV ausgestellten gültigen Übungsleiterausweis verfügen. 15.02.2008 Copyright by Harald Heintze, BLSV-Kreis 3 11 Förderung des Sportbetriebes € Bemessungsgrundlagen Anzahl der Übungsleiterlizenzen Anerkannt sind ferner Übungsleiter von Verbänden außerhalb des BLSV, die von ihrer zuständigen bayerischen Dachorganisation nach Richtlinien ausgebildet und geprüft sind, die vom Ministerium erlassen oder genehmigt worden sind und über einen von dieser Dachorganisation ausgestellten, gültigen Übungsleiterausweis verfügen. (Achtung! Stempel BLSV erforderlich) 15.02.2008 Copyright by Harald Heintze, BLSV-Kreis 3 12 Förderung des Sportbetriebes € Bemessungsgrundlagen Eine Übersicht aller vom BLSV und dem Kultusministerium anerkannten und genehmigten Lizenzen wird jeweils zum Jahresende durch das Kultusministerium veröffentlicht und den entsprechenden Genehmigungsbehörden (Landratsämter/Sportämter) mitgeteilt. (Veröffentlichung Bayernsport) 15.02.2008 Copyright by Harald Heintze, BLSV-Kreis 3 13 Förderung des Sportbetriebes € Bemessungsgrundlagen Tätigkeit des Übungsleiters bei mehreren Vereinen Eine Lizenz kann maximal bei zwei Vereinen zur Berechnung der Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden. Die Lizenz wird in diesem Fall nur 325-fach je Verein gewichtet. 15.02.2008 Copyright by Harald Heintze, BLSV-Kreis 3 14 Förderung des Sportbetriebes € Bemessungsgrundlagen Höherwertige Ausbildungen (B-Lizenz) Für Zusatzausbildungen (Dauer mindestens 60 UE) die zur einer nächsthöheren Lizenzstufe führen, (Übungsleiter „B“ oder Trainer „B“) und vom Kultusministerium anerkannt sind, können zusätzlich 325 Punkte in Anrechnung gebracht werden. Achtung: ÜL-Lizenzen (Rehabilitation) werden nicht bezuschusst. 15.02.2008 Copyright by Harald Heintze, BLSV-Kreis 3 15 Förderung des Sportbetriebes € Bemessungsgrundlagen Ausbildung zum DSB-Vereinsmanager „C“ Ab dem 1.1.2009 werden auch die Lizenzen zum DSB-Vereinsmanager „C“ mit 325 Punkten bewertet Für die Gültigkeit der Lizenzen gelten die gleichen Richtlinien wie für die Übungsleiter-/Trainerlizenzen. 15.02.2008 Copyright by Harald Heintze, BLSV-Kreis 3 16 Förderung des Sportbetriebes € Berechnungsverfahren Aus den Angaben der Vereine bei Antragstellung wird unter Berücksichtigung der verschiedenen Gewichtungen die Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten (ME) berechnet. Erwachsene Mitglieder (über 26 Jahre) Sonstige Mitglieder (bis 26 Jahre) Übungsleiterlizenzen (maximal 4 %) 15.02.2008 Copyright by Harald Heintze, BLSV-Kreis 3 = einfach = zehnfach = 650-fach 17 Förderung des Sportbetriebes € Berechnungsverfahren Beispiel: 650 Erwachsene Mitglieder (x 1) = 650 ME 450 Sonstige Mitglieder (x 10) = 4 500 ME 40 Übungsleiterlizenzen (x 650) = 26 000 ME ------------------------------------------------- Gesamt Förderbeispiel 2007/2008 = 31 150 ME ============================= 0,28 € x 31 150 = 8722 € ME = Mitgliedereinheiten Copyright by Harald Heintze, BLSV-Kreis 3 15.02.2008 18 Förderung des Sportbetriebes € Ausgleichsregelung Für die Jahre 2006 -2008 wurde eine Ausgleichsregelung geschaffen. Dadurch sollte sichergestellt werden, das kein Verein wesentlich weniger (-20 %) als nach der alten Regelung (Zuschusse pro ÜL-Stunde) bekommt, und das kein Verein wesentlich mehr (+ 20%) als nach der alten Regelung bekommt. 15.02.2008 Copyright by Harald Heintze, BLSV-Kreis 3 19 Förderung des Sportbetriebes € Antragsverfahren Die Vereine beantragen die Gewährung der Vereinspauschale bei ihrer zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. Antragfrist ist der 1.März eines jeden Jahres Maßgebend sind die Daten des Mitgliederbestandes zum 1. Januar des laufenden Jahres sowie die Anzahl der vorgelegten Übungsleiterlizenzen im Original. Beim Beitragsaufkommen sind die vereinnahmten Beiträge des Vorjahres anzugeben. 15.02.2008 Copyright by Harald Heintze, BLSV-Kreis 3 20