Staatsmittelförderung
Transcription
Staatsmittelförderung
Staatsmittelförderung Referentin: Cornelia Arzberger Staatsmittel Abteilung beim Bayerischen Landes-Sportverband e.V. Bad Füssing, 16.10.2010 1 Allgemeine Vorinformationen 2 Wer fördert ? Freistaat Bayern Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerischer Landessportverband Abteilung Staatsmittel 3 Wer fördert ? Der Bayerische Landes-Sportverband e.V. ist ein beliehener Unternehmer des Freistaates Bayern. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nach Maßgabe der vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus erlassenen Sportförderrichtlinien. 4 Abteilung Staatsmittel Referatsleitung Herr Ott (089/15702-434) Sachbearbeitung Herr Polotzek (409) Mittelfranken Unterfranken Schwaben Herr Wallner (466) Oberbayern Frau Arzberger (413) Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Auszahlungsstelle Frau Betz (408) Frau Vogel (407) Verwendungsnachweis Frau Süßmeier (401) Erlassanträge, Stundungen Herr Rosenberger (403) 5 Was wird gefördert? 6 Was wird gefördert ? BAU SANIERUNG Förderumfang: 30% aus Bemessungsgrundlage 2/3 als Zuschuss 1/3 als Darlehen 7 Was wird gefördert ? Katastrophenfälle Förderumfang: 50% aus Bemessungsgrundlage rein als Zuschuss 8 Was wird gefördert ? Grunderwerb Förderumfang: 30% aus Bemessungsgrundlage rein als Darlehen 9 Was wird gefördert ? Förderfähig sind z.B.: Rasenspielfelder Reitplätze Trainingsbeleuchtungen Zisterne Turnhallen Vereinsheim Beachvolleyballplatz 10 Was wird nicht gefördert? 11 Was wird nicht gefördert ? Golfanlagen Freizeitsportanlagen Bolzplätze Stockbahnen Landesleistungszentren Hochleistungssport Reitwege Bocciabahnen Boulanlagen 12 Weitere Förderausschlussgründe Überwiegend kommerziell genutzte Sportstätten Maßnahmen mit einem geringeren zuwendungsfähigen Aufwand als € 5.000,13 Förderung & Bemessungsgrundlage 14 Bemessungsgrundlage Kostenpauschale Tatsächliche Kosten Neubauten Sanierungen Anbauten Umbauten nicht DIN-gerechte Bauten Festbetragsförderung Fremdvergabekosten Eigene Arbeitsleistung Sach- und Materialspenden 15 Beispiel Kostenpauschalen: Bau Rasenspielfeld nach DIN 18035 Linienmaße: 100 m x 70 m = 7.000 m² Bemessungsgrundlage: € 40,60/m² x 7.000 m² = € 284.200,-Zuwendung gesamt: € 85.250,-2/3 als Zuschuss: € 56.800,-1/3 als Darlehen: € 28.450,-- 16 Beispiel tatsächliche Kosten: Sanierung Rasenspielfeld Fremdvergabekosten brutto Firma XY: € 17.000,00 Eigene Arbeitsleistung: Hilfsarbeiter: 25 h x € 9,60 = € 240,00 Facharbeiter: 10 h x € 16,20 = € 162,00 Sach- und Materialspenden: 80% aus € 5.600,00 = € 4.480,00 Bemessungsgrundlage: € 17.000,00 + € 240,00 + € 162,00 + € 4.480,00 = € 21.882,00 Zuwendung gesamt: € 6.550,-2/3 als Zuschuss: € 4.350,-1/3 als Darlehen: € 2.200,-- 17 Fördervoraussetzungen 18 Allg. Fördervoraussetzungen: Rechtsfähigkeit Vereinssitz in Bayern Satzungszweck Sport Aktive Jugendarbeit, d.h. 10% der Mitglieder bis einschließlich 26 Jahre Gemeinnützig im Bereich Sport Geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse Mindestbeitragsaufkommen 19 Weitere Fördervoraussetzungen: Gefördert werden nur Maßnahmen von Vereinen, die nicht in der Lage sind, das Vorhaben auf Dauer ohne staatliche Hilfe durchzuführen = Subsidiaritätsgrundsatz 20 Weitere Fördervoraussetzungen: In allen Fällen wird eine angemessenen Eigenleistung zum zuwendungsfähigen Bauteil durch den Zuwendungsempfänger verlangt, die nicht unter 10% liegen darf. 21 Weitere Fördervoraussetzungen: Eine Förderung ist nur im Rahmen des nachgewiesenen Bedarfs zulässig. Der Bedarfsnachweis ist grundsätzlich durch eine Stellungnahme des zuständigen BLSV– Kreisvorsitzenden zu führen. 22 Weitere Fördervoraussetzungen: Die zu fördernden Anlagen müssen der Allgemeinheit (in vom Verein nicht benötigten Zeiten) dienen und dürfen nicht mit der Absicht der Gewinnerzielung im kommerziellen Sinn betrieben werden. 23 Weitere Fördervoraussetzungen Entsprechende Eigentumsverhältnisse: Eigentum oder 25-jähriges Nutzungsrecht ab Fertigstellung • Erbbaurecht • Pachtvertrag (unkündbar!) Ausnahme: Bei Sanierung mit Gesamtkosten unter € 50.000,- genügt ein 10-jähriges Restnutzungsrecht. 24 Weitere Fördervoraussetzungen Bei Sanierungsmaßnahmen mit Gesamtbaukosten von unter € 50.000 ist ein Zeitwertgutachten vorzulegen! Förderung nur bei Gesamtbaukosten von mind. 25 % des aktuellen Zeitwertes möglich. 25 Zeitlicher Ablauf 26 Zeitlicher Ablauf: Auszahlung BLSV Vorantrag Verein Auszahlungsvor. Verein Bewilligung Hauptantrag Antragsverfahren BLSV Verein Berechnung BLSV Mittelbereitst. Freistaat Bayern Festsetzung Verteilerausschuss 27 Vorantrag: 28 Vorantrag: 29 Vorantrag: 30 Zeitlicher Ablauf: Auszahlung BLSV Vorantrag Verein Auszahlungsvor. Verein Bewilligung Hauptantrag Antragsverfahren BLSV Verein Berechnung BLSV Mittelbereitst. Freistaat Bayern Festsetzung Verteilerausschuss 31 Hauptantrag: 32 Hauptantrag: 33 Finanzierung 34 Finanzierungsplan: Gesamtkosten Eigenbeteiligung des Vereins (mind. 10%) Zuwendungen und sonstige Mittel Staatsmittelförderung (30% Regelfallförderung) 35 Finanzierungsplan: Gesamtkosten Fremdvergabekosten Eigene Arbeitsleistung Hilfsarbeiter: 9,60 € Facharbeiter: 16,20 € Sach- und Materialspenden örtlicher Maschinenring- oder Unternehmerpreis 36 Finanzierungsplan: Eigenbeteiligung des Vereins Bare Aufwendungen Barmittel Geldspenden Darlehen Unbare Aufwendungen Eigene Arbeitsleistung Sach- und Materialspenden 37 Finanzierungsplan: Zuwendungen und Sonstige Mittel Gemeinde Landkreis Sonstige Zuschüsse (BSSB, DJK) Bundesmittel Vorsteuererstattung 38 Vorsteuererstattung: Bestätigung vom Finanzamt erforderlich – ansonsten 100% Vorsteuerabzug Antrag auf nachträglich Berechnung kann auch nach Bewilligung noch erfolgen. 39 Zeitlicher Ablauf: Auszahlung BLSV Vorantrag Verein Auszahlungsvor. Verein Bewilligung Hauptantrag Antragsverfahren BLSV Verein Berechnung BLSV Mittelbereitst. Freistaat Bayern Festsetzung Verteilerausschuss 40 Schaffung Auszahlungsvorraussetzungen 41 Schaffung Auszahlungsvorrausetzungen: Allgemeine Vorraussetzungen: Baustandsanzeigen (30%, 60%, 90%, 100%) Verwendungsnachweis Absicherung Darlehen (Grundschuld, Bankbürgschaft, Komm. Ausfallbürgschaft) Darlehensvertrag 42 Schaffung Auszahlungsvorrausetzungen: Nur auf Anforderung: Rechnungsunterlagen Bautagebücher Spezielle Vorraussetzungen: VOB-Nachweis Erfüllung Auflagen 43 Vergabe & Auflagen 44 Vergabe von Aufträgen: Bei Förderung über 25.000 € aus der öffentlichen Hand... ...sind bei der Vergabe von Aufträgen die VOL/VOB sowie weitere Bestimmungen gemäß Allgem. Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (vgl. ANBest-P) zu beachten. Bei Großprojekten sind auch die Vorgaben des EU Vergaberechts (auch bzgl. der VOF) zu beachten. Auskünfte erteilen die VOB Stellen der zuständigen Bezirksregierungen! 45 Auflagen: Beispiele wichtiger Auflagen: Die Vorgaben der VOB bzw. VOL sind zu beachten und einzuhalten. Der Nachweis der VOB gerechten Vergabe ist spätestens mit dem Verwendungsnachweis gegenüber dem BLSV zu führen. 46 Auflagen: Beispiele wichtiger Auflagen: Die Trainingsbeleuchtung ist entsprechend der DIN 12193 Klasse III zu errichten und muss unter den Anforderungen der Klasse II liegen. 47 Auflagen: Beispiele wichtiger Auflagen: Der Bau des Rasenspielfeldes ist wegen der Kostenunterschreitung baubegleitend zum Einhalt der Bauweise nach DIN 18035 vom zuständigen Kreisbaumeister bzw. einem vereidigten Sachverständigen zu überwachen. Eine entsprechende Bestätigung ist spätestens zusammen mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen. 48 Vorzeitiger Baubeginn 49 Vorzeitiger Baubeginn: Maßnahmen, die vor Antragstellung begonnen wurden, können nicht in die Förderung einbezogen werden! 50 Vorzeitiger Baubeginn: Als vorzeitiger Baubeginn werden bereits gewertet: Die eigene Arbeitsleistung Die Materialbeschaffung Die Auftragsvergabe 51 Vorzeitiger Baubeginn: Beantragte Fördersumme <= € 25.000,-Einreichung: Hauptantrag Stellungnahme Kreisvorsitzender Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn kann nach Posteingang beim BLSV erteilt werden. 52 Vorzeitiger Baubeginn: Beantragte Fördersumme > € 25.000,-Zusätzliche Nachweise notwendig Genehmigungsschreiben vorzeitiger Baubeginn – kein Rechtsanspruch ! Zeitbedarf beachten – rechtzeitige Antragstellung ! 53 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 54