FINANZGESETZ 2007
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FINANZGESETZ 2007
FINANZGESETZ 2007 Einige interessante Neuerungen aus dem staatlichen Finanzgesetz 2007: Steuerabsetzbetrag von 36% verlängert mit Anwendung des MwSt.Satzes von 10% bis zum 31.12.2007, aufzuteilen in zehn gleichbleibenden Jahresraten mit Ausnahme von Senioren älter als 75 (5 Jahre) und 80 (3 Jahre). Höchstgrenze von 48.000 Euro pro Wohneinheit (Katastereintrag); Steuerbegünstigung nur bei getrennter Anführung der Arbeitskosten in der Rechnung. Im Jahr 2006 vom 1.1. bis 30.9. Berechnung des Absetzbetrages von 41%, ab 1.10.2006 dann 36%; ab 4.7.2006 sind die Arbeitskosten getrennt in der Rechnung anzuführen. Ab 01.01.2007 neuer Steuerabsetzbetrag von 55% für den Austausch der Heizanlage und für die Installation von Solaranlagen für Warmwasser (abzüglich eventueller anderer Förderungen). Diese Absetzung wird in drei gleichbleibenden Jahresraten aufgeteilt. Es gelten dieselben Richtlinien wie beim Absetzbetrag von 36% bzw. 41%. Höchstbetrag der Begünstigung 60.000 Euro für Solaranlagen; 30.000 Euro für Austausch der Heizanlage; 60.000 Euro für Dächer/Abdeckungen, Böden, Isolierverputz und Fenster mit geringer Wärmedurchlässigkeit; 100.00 Euro für die Umstellung bestehender Gebäude im Energiebereich; Die entsprechenden Durchführungsbestimmungen müssen innerhalb Februar 2007 erlassen werden. Steuerabsetzbetrag von 20% in einziger Rate der Ausgaben für den Ankauf von Fernseher, Kühlschränke, Gefrierschränke und Installation von Motoren und Geschwindigkeitsregler vom 1.1. bis 31.12.2007. Höchstbetrag der Begünstigung: 200 Euro für Kühlschränke und Gefrierschränke mit Energieklasse mindestens A+; 200 Euro für Fernsehgeräte mit integriertem digitalen Tuner 1.500 Euro für Motoren und Geschwindigkeitsregler. Beim Ankauf von Fernsehgeräten muss nachgewiesen werden, dass die Fernsehgebühr für das Jahr 2007 bezahlt worden ist.; Auch hier folgen Durchführungsbestimmungen innerhalb Februar 2007. Bedingung beim Ankauf von Kühlschränken und Gefrierschränken ist neben der Energieklasse auch der Austausch des alten Gerätes. Autosteuer: Beitrag von 800 Euro und Befreiung von der Autosteuer für PKW’s Euro 4 und Euro 5, welche ab 3.10.2006 angekauft worden sind, vorausgesetzt dass der alte PKW Euro 0 oder Euro 1 der Verschrottung zugeführt wird; Befreiung von der Autosteuer für drei Jahre, wenn der PKW unter 1300 cm³ oder unabhängig vom Hubraum einer Familie mit wenigstens 6 Mitgliedern gehört; Befreiung von der Autosteuer für zwei Jahre, wenn der PKW 1300 cm³ oder mehr hat. Motoroller: Befreiung von Steuer für 5 Jahre beim Ankauf eines Motorrollers vom 1.12.2006 bis 31.12.2007 der Euroklasse 3 unter der Bedingung, dass alter Motorroller der Euroklasse 0 verschrottet wird (zusätzlich zu den Kosten der Verschrottung) Steuerabsetzbeträge von 19% für die Hausangestellten und für die Einschreibung der Kinder bei Sporttätigkeiten sowie für Mieten von UniStudenten außerhalb der Provinz Mit Einkommen unter 40.000 Euro steht Steuerabsetzbetrag von 19% für die Ausgaben für Hausangestellten und Pflegepersonal (für pflegebedürftige, nicht eigenständige Personen) für den Betrag von maximal 2.100 Euro im Jahr zu. Zusätzlich können die eingezahlten Beiträge für die Hausangestellten bis zum Höchstbetrag von 1.549,37 Euro vom Einkommen in Abzug gebracht werden. Wichtig: diese Begünstigung gilt nur für den Arbeitgeber, der beim INPS für die Hausangestellten aufscheint. Ein Steuerabsetzbetrag von 19% der Ausgabe bis 210 Euro steht für die jährliche Einschreibung oder Abonnements der Kinder im Alter zwischen 5 und 18 Jahren zu (Sportvereine, Turnhallen, Schwimmbäder und andere Anlagen, welche für den Amateursport bestimmt sind). Steuerabsetzbetrag von 19% für einen Höchstbetrag von 2.633 Euro steht für Mieten (im Sinne des Gesetzes 481/1998 abgeschlossen) der 2 Universitätstudenten zu, sofern die Universität nicht in der eigenen Wohnsitzgemeinde, mehr als 100 Km entfernt ist oder in einer anderen Provinz gelegen ist; für höhere Mieten steht immer der höchste Absetzbetrag von 500 Euro zu. Die Absetzbeträge bei gemieteten Erstwohnungen wird verlängert und beträgt Einkommensabhängig: 495,80 Euro wenn das Gesamteinkommen 15.493,71 Euro nicht übersteigt und 247,90 Euro wenn das Einkommen zwischen 15.493,71 Euro und 30.987,41 Euro liegt. 31.1.2007 – 16.2.2007 – 28.2.2007 – 15.3.2007 – 30.4.2007 – 30.4.2007 – 31.5.2007 – 18.6.2007 – Fälligkeiten 2007 Abonement 2007 TV RAI INAIL Meldung der Löhne und Saldo- sowie Akontozahlung 2006+2007 letzte Möglichkeit zum Lohnausgleich durch den Arbeitgeber Aushändigung Modell CUD für die bezahlten Gehälter 2006 eventuelle Vorlage des Modells 730 beim Arbeitgeber Einreichung Modell MUD mit Daten 2006 bei der Handelskammer letzter Abgabetermin für das Modell 730 beim CAF 18.6.2007 – UNICO, Saldozahlung 2006 und 1. Akontozahlung 2007 (normale Fälligkeit wäre 16.6.) Einzahlung 1. Rate ICI 2007 (normale Fälligkeit wäre 16.6.) Entscheidung über Verwendung der Abfertigung im Privat- 30.6.2007 – sektor 02.7.2007 – Vorlage UNICO bei Bank oder Post ((normale Fälligkeit wäre 30.6.) 02.7.2007 – Vorlage ICI-Erklärung für Änderungen 2006 18.7.2007 – Saldozahlung und Akonto UNICO mit Zuschlag von 0,4% 31.7.2007 – Vorlage UNICO auf telematischem Wege 31.7.2007 – ICI-Erklärung zusammen mit UNICO auf telematischem Wege 30.9.2007 – Vorlage des Modells 770 - vereinfachtes Modell 31.10.2007 – Vorlage Modello 730 “integrativo” (Ergänzung) beim CAF 31.10.2007 – Vorlage des Modells 770 – vollständiges Modell 30.11.2007 – Einzahlung zweite Akontorate UNICO 2007 17.12.2007 – Saldozahlung ICI 2007 (normale Fälligkeit wäre 16.12.) 3