FINANZGESETZ 2007

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FINANZGESETZ 2007
FINANZGESETZ 2007
Einige interessante Neuerungen aus dem staatlichen
Finanzgesetz 2007:
Steuerabsetzbetrag von 36% verlängert mit Anwendung des MwSt.Satzes von 10% bis zum 31.12.2007, aufzuteilen in zehn gleichbleibenden Jahresraten mit Ausnahme von Senioren älter als 75 (5 Jahre) und
80 (3 Jahre).
Höchstgrenze von 48.000 Euro pro Wohneinheit (Katastereintrag);
Steuerbegünstigung nur bei getrennter Anführung der Arbeitskosten in
der Rechnung.
Im Jahr 2006 vom 1.1. bis 30.9. Berechnung des Absetzbetrages von
41%, ab 1.10.2006 dann 36%; ab 4.7.2006 sind die Arbeitskosten getrennt in der Rechnung anzuführen.
Ab 01.01.2007 neuer Steuerabsetzbetrag von 55% für den Austausch der Heizanlage und für die Installation von Solaranlagen
für Warmwasser (abzüglich eventueller anderer Förderungen). Diese
Absetzung wird in drei gleichbleibenden Jahresraten aufgeteilt. Es gelten dieselben Richtlinien wie beim Absetzbetrag von 36% bzw. 41%.
Höchstbetrag der Begünstigung 60.000 Euro für Solaranlagen;
30.000 Euro für Austausch der Heizanlage;
60.000 Euro für Dächer/Abdeckungen, Böden, Isolierverputz und Fenster mit geringer Wärmedurchlässigkeit;
100.00 Euro für die Umstellung bestehender Gebäude im Energiebereich;
Die entsprechenden Durchführungsbestimmungen müssen innerhalb
Februar 2007 erlassen werden.
Steuerabsetzbetrag von 20% in einziger Rate der Ausgaben für
den Ankauf von Fernseher, Kühlschränke, Gefrierschränke und
Installation von Motoren und Geschwindigkeitsregler vom 1.1. bis
31.12.2007.
Höchstbetrag der Begünstigung:
200 Euro für Kühlschränke und Gefrierschränke mit Energieklasse mindestens A+;
200 Euro für Fernsehgeräte mit integriertem digitalen Tuner
1.500 Euro für Motoren und Geschwindigkeitsregler.
Beim Ankauf von Fernsehgeräten muss nachgewiesen werden, dass die
Fernsehgebühr für das Jahr 2007 bezahlt worden ist.;
Auch hier folgen Durchführungsbestimmungen innerhalb Februar 2007.
Bedingung beim Ankauf von Kühlschränken und Gefrierschränken ist
neben der Energieklasse auch der Austausch des alten Gerätes.
Autosteuer:
Beitrag von 800 Euro und Befreiung von der Autosteuer für PKW’s Euro
4 und Euro 5, welche ab 3.10.2006 angekauft worden sind, vorausgesetzt dass der alte PKW Euro 0 oder Euro 1 der Verschrottung zugeführt
wird;
Befreiung von der Autosteuer für drei Jahre, wenn der PKW unter 1300
cm³ oder unabhängig vom Hubraum einer Familie mit wenigstens 6 Mitgliedern gehört;
Befreiung von der Autosteuer für zwei Jahre, wenn der PKW 1300 cm³
oder mehr hat.
Motoroller:
Befreiung von Steuer für 5 Jahre beim Ankauf eines Motorrollers vom
1.12.2006 bis 31.12.2007 der Euroklasse 3 unter der Bedingung, dass
alter Motorroller der Euroklasse 0 verschrottet wird (zusätzlich zu den
Kosten der Verschrottung)
Steuerabsetzbeträge von 19% für die Hausangestellten und für die
Einschreibung der Kinder bei Sporttätigkeiten sowie für Mieten von UniStudenten außerhalb der Provinz
Mit Einkommen unter 40.000 Euro steht Steuerabsetzbetrag von 19%
für die Ausgaben für Hausangestellten und Pflegepersonal (für pflegebedürftige, nicht eigenständige Personen) für den Betrag von maximal
2.100 Euro im Jahr zu.
Zusätzlich können die eingezahlten Beiträge für die Hausangestellten
bis zum Höchstbetrag von 1.549,37 Euro vom Einkommen in Abzug gebracht werden.
Wichtig: diese Begünstigung gilt nur für den Arbeitgeber, der beim
INPS für die Hausangestellten aufscheint.
Ein Steuerabsetzbetrag von 19% der Ausgabe bis 210 Euro steht für die
jährliche Einschreibung oder Abonnements der Kinder im Alter zwischen
5 und 18 Jahren zu (Sportvereine, Turnhallen, Schwimmbäder und andere Anlagen, welche für den Amateursport bestimmt sind).
Steuerabsetzbetrag von 19% für einen Höchstbetrag von 2.633 Euro
steht für Mieten (im Sinne des Gesetzes 481/1998 abgeschlossen) der
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Universitätstudenten zu, sofern die Universität nicht in der eigenen
Wohnsitzgemeinde, mehr als 100 Km entfernt ist oder in einer anderen
Provinz gelegen ist; für höhere Mieten steht immer der höchste Absetzbetrag von 500 Euro zu.
Die Absetzbeträge bei gemieteten Erstwohnungen wird verlängert und
beträgt Einkommensabhängig: 495,80 Euro wenn das Gesamteinkommen 15.493,71 Euro nicht übersteigt und 247,90 Euro wenn das Einkommen zwischen 15.493,71 Euro und 30.987,41 Euro liegt.
31.1.2007 –
16.2.2007 –
28.2.2007 –
15.3.2007 –
30.4.2007 –
30.4.2007 –
31.5.2007 –
18.6.2007 –
Fälligkeiten 2007
Abonement 2007 TV RAI
INAIL Meldung der Löhne und Saldo- sowie Akontozahlung
2006+2007
letzte Möglichkeit zum Lohnausgleich durch den Arbeitgeber
Aushändigung Modell CUD für die bezahlten Gehälter 2006
eventuelle Vorlage des Modells 730 beim Arbeitgeber
Einreichung Modell MUD mit Daten 2006 bei der Handelskammer
letzter Abgabetermin für das Modell 730 beim CAF
18.6.2007 – UNICO, Saldozahlung 2006 und 1. Akontozahlung 2007 (normale Fälligkeit wäre 16.6.)
Einzahlung 1. Rate ICI 2007 (normale Fälligkeit wäre
16.6.)
Entscheidung über Verwendung der Abfertigung im Privat-
30.6.2007 –
sektor
02.7.2007 – Vorlage UNICO bei Bank oder Post ((normale Fälligkeit
wäre 30.6.)
02.7.2007 – Vorlage ICI-Erklärung für Änderungen 2006
18.7.2007 – Saldozahlung und Akonto UNICO mit Zuschlag von 0,4%
31.7.2007 – Vorlage UNICO auf telematischem Wege
31.7.2007 – ICI-Erklärung zusammen mit UNICO auf telematischem
Wege
30.9.2007 – Vorlage des Modells 770 - vereinfachtes Modell
31.10.2007 – Vorlage Modello 730 “integrativo” (Ergänzung) beim CAF
31.10.2007 – Vorlage des Modells 770 – vollständiges Modell
30.11.2007 – Einzahlung zweite Akontorate UNICO 2007
17.12.2007 – Saldozahlung ICI 2007 (normale Fälligkeit wäre 16.12.)
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