Praktische Prüfungsvorbereitung für Friseure - Europa

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Praktische Prüfungsvorbereitung für Friseure - Europa
Praktische
Prüfungsvorbereitung
für Friseure, Teil 2
1. Auflage
VERLAG EUROPA-LEHRMITTEL · Nourney, Vollmer GmbH & Co. KG
Düsselberger Straße 23 · 42781 Haan-Gruiten
Europa-Nr.: 65681
Autoren:
Jutta Sauermann, Dinslaken
Gero Buhmann, Recklinghausen
Hairstyling und Make-up: Randa Abdul-Majid, Recklinghausen
Naildesign: Adrienn Wiemann-Polh, Radevormwald
Für die freundliche Unterstützung bei der Erstellung des Buches danken wir besonders:
■ Haarmoden Beckmann, Recklinghausen – insbesondere Frau Randa Abdul-Majid und unseren Modellen.
■ Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks, Köln – für die Abdruckrechte der Seite 17 aus der
Prüfungsmappe für die Gesellenprüfung des Friseurhandwerks Teil 2
■ Frau Siegried Lichtenberg, Friseurmeisterin
■ Frau Melanie Birth
■ Frau Alexandra Plaß
Bildquellenverzeichnis
arcos Die Haarprofis Handels GmbH,
Erlangen S. 38/2+3
Buir, Benno, Solingen S. 45/6+7;
S. 69/1
dpa Picture-Alliance GmbH, Frankfurt S. 39/1 © picture-alliance –
Volker Dornberger; S. 39/2 © picture
alliance / Topf Oliver / Verlagsgruppe
News / picturedesk.com
Fotolia.com S. 6/2 © Christoph
Hähnel – Fotolia.com; S. 7/1 © fotogestoeber – Fotolia.com; S. 36/3
© STUDIO 1ONE – Fotolia.com; S.
37/3 © 47media – Fotolia.com; S.
65/5 © Sergejs Rahunoks – Fotolia.
com
Great Length Haarvertriebs GmbH,
A-St. Stefan im Rosental S. 36/1
Herzig, Wolfgang, Essen S. 6/1; S.
7/2; S. 20/2; S. 24/1+2; S. 44/4–6; S.
46/1; S. 48; S. 54/3; S. 58/3+4
iStockphoto.com S. 36/2 istock – ©
evemilla; S. 37/1 istock – © powerofforever; S. 39/3 istock – © Wilfried
Besler; S. 39/4 istock – © powerofforever; S. 39/5 istock – © smirart
Lambertz, Heike, Haan-Gruiten
S. 37/4; S. 40/1-4; S. 41/1+2; S.
61/3+6
L’Oréal
Professionnel,
dorf S. 26/1
Rintelen, Henriette, Velbert
1+2
Düssel-
S. 49/
Timm, Gabriele, Kaarst S. 52/2–10
Ullsteinbild GmbH, Berlin S. 38/4
© ullstein bild - Springer-Pics
W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co.
KG, Bielefeld S. 11
Werk, Stephan, Hamburg S. 19/1
YOU Nails, Meppen S. 59/3
Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks, Köln (Prüfungsmappe, Band 2, S. 29) S. 9
Alle anderen Bilder stammen von:
Adolphs, Guido, Wuppertal
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Design Studio/Shutterstock; S. 38/1
© sagir/Shutterstock;
1. Auflage 2014
Druck 5 4 3 2 1
Alle Drucke derselben Auflage sind parallel einsetzbar, da sie bis auf die Behebung von Druckfehlern untereinander
unverändert sind.
ISBN 978-3-8085-6568-1
Alle Rechte vorbehalten. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der gesetzlich geregelten Fälle muss vom Verlag schriftlich genehmigt werden.
© 2014 by Verlag Europa-Lehrmittel, Nourney, Vollmer GmbH & Co. KG, 42781 Haan-Gruiten
www.europa-lehrmittel.de
Satz: tiff.any GmbH, 10999 Berlin
Umschlag: tiff.any GmbH, 10999 Berlin unter Verwendung eines Fotos von Fotolia.com – Berlin @ Subbotina Anna
(großes Foto) und drei Fotos von Adolphs, Guido, Wuppertal
Druck: Triltsch Print und digitale Medien GmbH, 97199 Ochsenfurt-Hohenstadt
Vorwort
Der vorliegende Titel „Praktische Prüfungsvorbereitung für Friseure – Teil 2“ richtet sich sowohl an Auszubildende im
Beruf Friseur/Friseurin, als auch an Lehrer, Ausbilder und Prüfer in diesem Berufsfeld.
Der Inhalt ist eine praktische Anleitung für die Gesellenprüfung Teil II und gibt dem Leser eine Orientierung hinsichtlich
der Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung und des Ablaufs dieser zweiten Prüfung innerhalb der Ausbildung.
Neben einer kurzen theoretischen Einführung zu den Prüfungsbedingungen, werden anhand von praxisbezogenen Beispielen die prüfungsrelevanten Module
■
■
■
■
■
Coloration,
Langhaararbeiten,
Haarverlängerung,
Kosmetik/Visagistik,
Nagelmodellage und -design
dargestellt sowie Fehlerquellen und Besonderheiten aufgezeigt.
Wir wünschen allen Auszubildenden und allen, die sich beruflich fortbilden wollen, viel Freude und Erfolg mit diesem Buch
und vor allem für die praktische Gesellenprüfung Teil II.
Kritische Hinweise und Vorschläge, die der Weiterentwicklung des Buches dienen, nehmen wir dankbar unter dieser
E-Mail-Adresse entgegen: lektorat@europa-lehrmittel.de.
Frühling 2014
Autoren und Verlag
3
Inhaltsverzeichnis
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3
Gesetzlicher Rahmen der Gesellenprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5
1
1.1
1.1.1
1.1.2
1.1.3
1.1.4
1.1.5
1.1.6
1.1.7
Gesellenprüfung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gesellenprüfung Teil II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Prüfungsbereich Friseur- und Kosmetikdienstleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Prüfungszeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Prüfungsorganisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Modelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Prüfungsmappe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gewichtung der Prüfungsleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Berechnung des Gesamtergebnisses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5
5
6
10
10
10
10
10
11
2
Zusammenfassung der wesentlichen Bedingungen der Gesellenprüfung Teil II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
12
3
Ratgeber zur praktischen Gesellenprüfung Teil II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
14
Module . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4
Modul Coloration . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.1
Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.2
Techniken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.3
Foliensträhnen am praktischen Beispiel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
18
18
18
18
20
5
5.1
5.2
5.3
5.4
5.4.1
5.4.2
5.4.3
Modul Langhaarfrisuren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vorbereitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Material . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Praktische Durchführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hochzeitsfrisur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Festliche Hochsteckfrisur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hochsteckfrisur „Audrey-Hepburn-Style“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
24
24
25
25
27
27
31
33
6
6.1
6.2
6.3
Modul Haarverlängerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Befestigungstechniken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Praktisches Beispiel einer Haarverlängerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Regeln zum Anbringen und Pflegen der Extensions . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
36
37
40
41
7
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
7.6
7.7
7.8
Modul Kosmetik/Visagistik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hautbeurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gesichtsreinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Peeling . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ausreinigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Massage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Maske oder Packung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Make-up Erstellung: Schritt für Schritt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Beispiele für Make-up-Varianten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
42
42
46
47
47
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56
8
8.1
8.2
8.3
8.4
8.5
8.5.1
8.5.2
8.5.3
8.5.4
8.5.5
8.6
Modul Nagelmodellage und -design . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vorbereitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bestimmen der Nagel- und Handform . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kundenwunschermittlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Allgemeine Vorgehensweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Praktische Durchführung mit unterschiedlichen Materialien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vorbereitung der Nägel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nagelverstärkung durch Gel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nagelverstärkung mit Acryl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nagelverlängerung mit Tips und Gel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nagelverlängerung mit Schablonen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Beispiele für Nageldesign . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Sachwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
73
4
1 Gesellenprüfung
Gesetzlicher Rahmen der Gesellenprüfung
1
Gesellenprüfung
In der Gesellenprüfung soll die Auszubildende nachweisen, dass sie die im Beruf gestellten Anforderungen in
Praxis und Theorie bewältigen kann. Die Ausbildungsordnung schreibt vor, welche Anforderungen dies im Einzelnen sind. Beispielhaft sind an dieser Stelle folgende Fertigkeiten und Kenntnisse genannt:
■
■
■
■
■
Kunden- und dienstleistungsorientiertes Handeln
Betreuen, Beraten und Verkaufen
Pflegen des Haares und der Kopfhaut
Haare schneiden
Gestalten von Frisuren
Bild 1 Erstfärbung
■ 1.1
■ Farbverändernde Haarbehandlungen
■ Dekorative Kosmetik und Maniküre
■ Betriebsorganisation
Die Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen, welche zeitlich voneinander getrennt sind:
■ Die Gesellenprüfung Teil I erfolgt in der Mitte des
zweiten Ausbildungsjahres
■ Die Gesellenprüfung Teil II findet am Ende der dreijährigen Ausbildung statt.
Bild 2 Augen-Make-up entfernen
Gesellenprüfung Teil II
Die Gesellenprüfung Teil II bezieht sich inhaltlich auf alle
drei Ausbildungshalbjahre. Es werden Fertigkeiten und
Kenntnisse erwartet, die wesentlich für die Berufsausbildung sind. Mit dem Begriff Fertigkeiten beschreibt die
Ausbildungsordnung die praktischen Arbeiten.
Mit den Kenntnissen sind die dazu notwendigen fachtheoretischen Überlegungen gemeint. Fertigkeiten und
Kenntnisse sollen entsprechend der im Ausbildungsrahmenplan festgelegten sachlichen und zeitlichen Reihenfolge vermittelt werden.
Wesentliche Eckpunkte der fachpraktischen Ausbildung
in den letzten drei Ausbildungshalbjahren sind u. a. die
folgenden Fertigkeiten:
■ Kunden bei Friseurdienstleistungen individuell betreuen und beraten
■ Behandlungspläne erstellen und gegenüber Kunden
erläutern
■ Umgang mit Einwänden und Reklamationen
■ Haare schneiden mit modernen Techniken sowie
Überprüfen und Korrigieren
■ Eingelegte Frisuren ausfrisieren und gestalten
■ Hochsteckfrisuren erarbeiten sowie Styling- und
Finishtechniken anwenden
■ Farbverändernde Haarbehandlungen durchführen sowie Beurteilen und ggf. Korrektur des Farbergebnisses
■ Nägel polieren und dekorativ gestalten
■ Hände und Unterarme massieren
■ Make-up zu besonderen Anlässen erstellen
■ Augenbrauen und Wimpern gestalten
■ Durchführen der Inventur
■ Planung und Organisation von Betriebsabläufen mitgestalten
■ Qualitätssicherungsmaßnahmen festlegen und umsetzen
■ Marketingmaßnahmen zielgerichtet und passgenau
gestalten
5
Gesetzlicher Rahmen der Gesellenprüfung
In der Gesellenprüfung Teil II werden die angesprochenen
Ausbildungsinhalte in den folgenden vier Prüfungsbereichen abgebildet:
■ Friseur- und Kosmetikdienstleistungen (Fertigkeiten)
■ Friseurtechniken (Kenntnisse)
■ Betriebsorganisation und Kundenmanagement
(Kenntnisse)
■ Wirtschafts- und Sozialkunde (Kenntnisse)
Bild 1 Slicen
Bild 2 Farbkarte
■ 1.1.1
Bild 3 Finish mit Kreppeisen
Prüfungsbereich Friseur- und Kosmetikdienstleistungen
Für den Prüfungsbereich Friseur- und Kosmetikdienstleistungen, der sich in Arbeitsaufgabe und Prüfungsstück gliedert, ergeben sich die nachfolgend aufgeführten Schwerpunkte:
a) Arbeitsaufgabe (Damenfach)
der Farbtyp der Kundin in den Blick genommen werden
muss. Frühlings- und Herbsttypen können folglich warme
Farbnuancen wie z. B. Gold/3, Rotgold/4, Purpur/5 oder
Braun/7 tragen, Sommer- und Wintertypen die Nuancen
Asch/1, Matt/2, Violett/6 oder Perl-Cendre/8 (s. Bild 2).
Einsetzen von Styling-und Finishtechniken
Haare mit modernen Techniken schneiden
Hierbei geht es darum, dass der Prüfling einen Damenhaarschnitt unter Anwendung moderner und aktueller
Schneidetechniken erstellt. Das Ergebnis soll ein Trendhaarschnitt sein, bei dem entsprechend der internationalen und deutschen Frisurenmode das Haar deutlich
in Form und Fülle verändert wurde. „Deutlich verändert“
meint hierbei, dass die Haare um mindestens 2 cm gekürzt wurden (s. Bild 1).
Verändern von Haarfarbe in Farbrichtung- und Farbtiefe
Bei dieser Prüfungsleistung ist darauf zu achten, dass die
Ausgangsfarbe beim Modell eindeutig bestimmt wird. Anschließend ist eine Farbbehandlung vorzunehmen, bei der
sowohl Farbrichtung wie auch Farbtiefe um zwei Töne
verändert werden.
Weiter heißt es in den Prüfungsbestimmungen, dass die
Haarfarbe „…tragbar und passend zum Anlass…“ (vgl.
Prüfungsmappe des Zentralverbands des Deutschen
Friseurhandwerks, Seite 46) gewählt sein muss. Das bedeutet, dass bei der Farbauswahl insbesondere auch
6
Auch bei dem Styling gilt der Anspruch, dass es nach
der aktuellen Mode und auf den Anlass ausgerichtet ist.
Bei der Umsetzung sind alle Hilfsmittel und Techniken erlaubt. Die Planungsüberlegungen sind schriftlich in der
Prüfungsmappe darzulegen. Hier könnten zum Beispiel
Hinweise gegeben werden:
■ Mit Einsatz des Föhns die Sprungkraft, insbesondere
am Hinterkopf, verringern, damit ein weicherer Übergang geschaffen wird.
■ Einlegen mit Heißwickeln, um Lockenfrisuren mit
möglichst glatten Ansätzen zu erstellen.
■ Einsatz des Kreppeisens, um modische Akzente im
z. B. Ponybereich oder an den Seitentampeln zu setzen.
■ Formen der Haare mit dem Lockenstab, um weitere
Wellen, Locken, Innen- oder Außenrollen zu erarbeiten.
■ Glätten mit dem Glätteisen, um deutlich Frisurenelemente hervortreten zu lassen oder voneinander abzugrenzen (s. Bild 3).
1 Gesellenprüfung
Make-up zum Anlass der Damenfacharbeit
Bei diesem Prüfungsteil entscheidet maßgeblich, inwieweit es dem Prüfling gelingt, ein sauberes, ästhetisches
Make-up zu erstellen. Gemeint sind damit fein ausgearbeitete Konturen, fließende Übergänge, Farbharmonie sowie ein gleichmäßiger Farbauftrag. Das Make-up muss
zudem so angelegt sein, dass es auf die individuellen Gegebenheiten des Modells abgestimmt ist. Das bedeutet
insbesondere das Berücksichtigen des grundlegenden
Farbtyps. Dieser ist bekanntlich durch die Augenfarbe, die
Haarfarbe und die Farbe des Hautteints festgelegt. Mithilfe einer umgelegten Silber- bzw. Goldfolie (in der Regel in
jedem guten Verbandskasten enthalten) kann sehr schnell
der grundlegende Farbtyp (warm oder kalt), den das Modell repräsentiert, ermittelt werden (s. Bild 1).
Das Beratungsgespräch
Bei dieser Prüfungsaufgabe soll simuliert, also nachgestellt werden, in welchen Schritten und welcher Form das
Beratungsgespräch mit Kunden durchgeführt werden
muss. Die einzelnen Beratungsschritte sind dabei:
■
■
■
■
■
Kundenbegrüßung
Kundenwunschermittlung
Anamnese (Kundenbefragung)
Diagnose (Untersuchung von Haut und Haar)
Beratungsempfehlung
Wichtig ist neben dem Kriterium, dass der Prüfling sämtliche Beratungsschritte mit erkennbarem Ergebnis bearbeitet, auch sein äußeres Auftreten. Das bedeutet:
■ Blickkontakt bei der Begrüßung
■ Deutliche und gepflegte Aussprache
■ Aktives Zuhören (z. B. Bestätigen des Kundenwunsches, Aufgreifen und Berücksichtigen von Kundenfragen)
■ Kunden am Gespräch und an Entscheidungen beteiligen
■ Vorgehensweise beim Beratungsgespräch gegenüber
der Kundin erläutern und ggf. begründen
Das eigene äußere Auftreten lässt sich im Vorfeld der Prüfung sehr gut trainieren, indem man das Beratungsgespräch mit Verwandten und Freunden durchspielt. Durch
mehrmaliges Trainieren festigen Sie Ihre Redewendungen
und Standardsätze und üben die Übergänge zwischen den
einzelnen Beratungsschritten. Dadurch nehmen Sie sich
die Sorge, dass Sie beim Beratungsgespräch unter Prüfungsbedingungen den Faden verlieren und nicht mehr
weiter wissen. Mit Sicherheit schult das Training auch die
Fähigkeit, die richtigen Worte, Begriffe und Aussagen im
Dialog mit anderen unter Stressbedingungen abzurufen.
Der besondere Anlass
Haarschnitt, Farbbehandlung, Frisurenstyling sowie Make-up müssen in ihrer Umsetzung auf einen Anlass bezogen sein. Unter einem „besonderen Anlass“ werden in
einer Kulturgemeinschaft Feste, Feiern, Veranstaltungen
und Begegnungen verstanden, die sich ganz allgemein
als ein vom Alltag abweichender Zeitraum beschreiben
lassen. Beispiele, auf die man sich bei der Ausgestaltung
der Facharbeiten beziehen kann, sind etwa:
■
■
■
■
■
■
■
Die offizielle Einladung
Der Empfang
Die Gala-Veranstaltung
Der Theater- oder Opernbesuch
Die Party
Die Hochzeit
Familienfeiern wie Geburtstag, Konfirmation oder
Kommunion
Zur besseren Umsetzung der Facharbeiten mit Bezug
auf den Anlass ist es wichtig, sich genau über die Hintergründe und Erwartungen zu informieren, die mit der Teilnahme des Modells an der geplanten Veranstaltung (Anlass) verbunden sind. Erst dann lässt sich die Umsetzung
der Facharbeiten mit der entsprechenden Ausschärfung
überzeugend realisieren und dokumentieren (Prüfungsmappe). Ein Beispiel für eine solche geplante und überlegte Vorgehensweise geben die nachfolgend dargestellten
Planungsschritte:
Besonderer
Anlass?
Anlass/
Thema
Bewertung des
Ergebnisses
Anamnese/
Diagnose
Durchführung der
Arbeitsschritte
Was gibt es da
zu überlegen?
Planung der
Arbeitsschritte
Bild 1 Festliches Make-up
Bild 2 Planungsschritte einer vollständigen Handlung
7
Gesetzlicher Rahmen der Gesellenprüfung
Die Konkretisierung der Planungsschritte verdeutlicht das Beispiel in der nachfolgenden Planungsskizze:
Planungsskizze
Anlass:
Familienfeier, Omas 60. Geburtstag
Thema:
Jubilarin
Anamnese:
Kundin wünscht feierliche Frisur, Abdecken des Weißanteils in Kastanie, keine Unverträglichkeiten, Kostüm aus Rock und Jackett in Rotbraun, Goldschmuck (Kette und Ohrringe)
Diagnose:
20 % Weißanteil, Naturton: mittelbraun, gefärbtes Haar, Ansatz 1 cm, feines Haar,
uniforme Stufung, Haarlänge: ca. 8 cm, längliches Gesicht, warmer Farbtyp
Haarschnitt:
Spitzen schneiden
Farbbehandlung:
Ansatzfärbung in Kastanie
(mittelrotgoldbraun), H2O2 3 %, 20 Min. Einwirkzeit mit Wärme, dann durchziehen,
5 Min. Einwirkzeit, Nachbehandlung: Kurpackung, 10 Min. Einwirkzeit
Anlegen der Kleidung
zum Anlass:
Kundin legt die Kleidung zu Hause an
Formgebung:
Haare auf Volumenwickel in Frisurenrichtung aufdrehen, im Nacken liegende Papilloten für
leichte Bewegung ohne Volumen
Make-up:
Ausgleich der Gesichtsform, dezentes Make-up in warmen Herbstfarben
Dekorative Nagelgestaltung:
Lack in pudrigem Beigebraun, leicht irisierend (z. B. Melodie),
Metallfolien-Klebestreifen (gold) an zwei Nägeln je Hand in diagonaler Anordnung
Bild 1 Planungsskizze
Für alle ausgeführten Arbeiten gelten die allgemeingültigen Standards des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes – insbesondere die TRGS 530.
Als wesentliche Bewertungskriterien werden daher von
der Prüfungskommission angesehen:
■ Berücksichtigen allgemeingültiger Hygienestandards
sowie Beachten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes
■ Einhalten ergonomischer Anforderungen, z. B. bezüglich der Arbeits- sowie Sitzposition von Friseurin
und Kundin
■ Einhalten hygienischer Maßnahmen, z. B. hinsichtlich
der Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz (Entfernen von Schnitthaaren und Feuchtigkeit am Boden,
Reinigen des Beckens von Schaum- und Farbresten
sowie von Haaren)
■ Bereitstellen von sauberen Arbeitsgeräten und Hilfsmitteln
■ Vor- und Nachbereitung des Arbeitsplatzes
■ Schutzmaßnahmen bei der Durchführung von Feuchtund Nassarbeiten (Einweghandschuhe benutzen)
■ Hautschutzmaßnahmen bei der Kundin
Bild 2 Tragen von Schutzhandschuhen bei der Haarreinigung
b) Prüfungsstück (Herrenfach)
Ausführen einer modernen Friseurarbeit am Herren
Bei dieser Prüfungsleistung wird ein modischer Trendhaarschnitt erwartet. „Trend“ bedeutet dabei die konsequente Orientierung bei der Frisurenauswahl an der
aktuellen Mode. Dieser Zusammenhang wird von der Prüfungskommission festgestellt und ist durch den Prüfling
anhand geeigneter Quellen (z. B. Frisurenzeitschriften,
Mode des Zentralverbandes oder internationale Mode)
nachzuweisen ! Weitere Bewertungskriterien sind darüber
8
hinaus die nachvollziehbare Dokumentation des Schnittes
in der Prüfungsmappe, deutliche Veränderung der Haarlängen (mindestens 2 cm) und ein modisches Styling. Es
gibt keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der benutzten
Arbeitsgeräte und Hilfsmittel (z. B. Finishprodukte).
Nur das Endergebnis dieser Facharbeit wird durch die
Prüfungskommission bewertet.
1 Gesellenprüfung
Zur Beurteilung des Prüfungsstückes orientiert sich die
Prüfungskommission an der in der Prüfungsmappe enthaltenen Beschreibung und Darstellung des Haarschnitts.
Wie so etwas beispielhaft aussehen kann, verdeutlicht die
Angaben der Kopfbereiche
nachfolgende Dokumentation. In zahlreichen Fachbüchern und auch Fachzeitschriften lassen sich ebenfalls
genügend Beispiele für die Darstellung der Vorgehensweise beim Haarschnitt sowie dem geplanten Finish finden.
Schnittbeschreibung
Oberkopfbereich und
Stirnbereich/Pony
Im Oberkopfbereich wird, drei Finger breit oberhalb der
Hutlinie, vom Wirbel bis zur Stirn eine hufeisenförmige
Linie abgeteilt. Von dieser Linie wird an den Seiten eine
parallele Abteilung an die Seiten angeglichen (s. Seiten/
Profilbereich). Die zur Mitte des Oberkopfes folgenden
Passees werden jeweils auf diese Linie gezogen und
entsprechend gekürzt. Leichter Zug nach hinten sichert den
Längenzuwachs nach vorne. Genauso wird auf der anderen
Seite des Oberkopfes verfahren.
Profilbereich/Seiten
Die rechte und linke Seite wird jeweils von der Hufeisenlinie
ausgehend vertikal parallel abgeteilt und mobil bis zum
Hinterkopf auf eine Grundlänge von 3 cm geschnitten.
Wirbelbereich
Von der Mitte des Oberkopfes wird bis zum Wirbel
horizontal abgeteilt und durch Pointen die Endlänge von
10 cm bestimmt. Das herausgelassene Ponypassee wird
durch leichtes Ziehen nach hinten an die Längen angeglichen.
Dadurch erhält der Ponyteil einen Längenzuwachs.
Nackenbereich
Im Nackenbereich parallele Abteilungen von der Kontur bis
zur Hufeisenlinie im 45 °-Winkel nehmen und kürzen.
Die Nackenlinie wird stumpf im natürlichen Fall geschnitten.
Ein Slicen in den Längen des Oberkopfes bewirkt eine
ausgeprägtere Textur und einen fedrigen Fall.
Besonderheiten:
9
Gesetzlicher Rahmen der Gesellenprüfung
■ 1.1.2
Prüfungszeit
Die Prüfungszeit für die oben näher beschriebenen Prüfungsleistungen beträgt netto 5 Stunden und 15 Minuten.
Da sämtliche praktische Arbeiten auch eine entsprechende Vor- und Nachbereitung erfordern (z. B. Einrichten des
Arbeitsplatzes, Einwirkzeiten usw.) ist die Bruttoprüfzeit
auf 9 Stunden festgelegt. Dieser Zeitrahmen schließt zu-
■ 1.1.3
Prüfungsorganisation
Die Zeiteinteilung am Prüfungstag entscheidet der Prüfling weitgehend selbst. Das bedeutet, dass es ihm vom
Grundsatz überlassen ist, ob er zuerst mit dem Prüfungsstück beginnen möchte und dann die weiteren Arbeitsaufgaben anschließt oder umgekehrt. Diese freie Zeiteinteilung begründet sich mit dem in der Verordnung über die
Berufsausbildung zur Friseurin verankerten Ausbildungsziel, dass Auszubildende neben der qualifizierten beruflichen Tätigkeit auch die Arbeitsprozesse selbstständig
planen, durchführen und kontrollieren können (vgl. VO,
§ 5 Abs.1).
Aus praktischen Erwägungen entscheiden sich einige Innungen allerdings für eine, den Prüflingen empfohlene,
Vorgehensweise. In diesen Fällen sollte man sich auch
den regional begründeten Ablaufplänen nicht verweigern.
Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks hat
seinerseits ebenfalls Empfehlungen zum Prüfungsablauf
veröffentlicht. Bei diesem Vorschlag geht man von folgendem Organisationsrahmen aus:
■ 1.1.4
■ 8.00 –12.00 Uhr
Prüfling Nr. 1 beginnt mit dem Beratungsgespräch. Alle anderen
Prüflinge beginnen mit ihrem Prüfungsstück. Wenn Prüfling Nr. 1
sein Beratungsgespräch beendet
hat, folgt Prüfling Nr. 2 mit dieser
Prüfungsaufgabe. Prüfling Nr. 1 beginnt dann mit seinem Prüfungsstück usw.
■ 12.00 –13.00 Uhr
Beurteilung, Prüfzeitausgleich
■ 13.00 –16.00 Uhr
freie Einteilung der praktischen
Arbeiten nach eigenem Zeitplan
■ 16.00 –16.45 Uhr
Beurteilung, Prüfzeitausgleich
■ 17.00 Uhr
Prüfungsende
Lediglich in den Fällen, in denen die Module Kosmetik/
Visagistik oder Nageldesign/-modellage gewählt wurden,
können diese Arbeiten wahlweise auch am Modell der
modischen Damenarbeit oder an einem extra bestellten
Modell ausgeführt werden.
und ratsam, sie gewissenhaft und präzise zu führen. Vor
Prüfungsbeginn wird die Mappe vom Prüfungsausschuss
eingesehen und im weiteren Verlauf zu jeder Prüfungsleistung herangezogen.
Gewichtung der Prüfungsleistungen
Die Gesellenprüfung Teil II, die im Kern aus der Arbeitsaufgabe sowie dem Wahlmodul (Modische Damenarbeit)
und dem Prüfungsstück (Herrenfach) besteht, wird unter-
10
Prüfungsbeginn
Prüfungsmappe
In der Prüfungsmappe werden sämtliche Überlegungen und Entscheidungen hinsichtlich der Arbeitsaufgabe und des Prüfungsstücks dokumentiert. Die Aufzeichnungen dienen als Orientierung für den Prüfling und sind
zugleich Bewertungsgrundlage. Von daher ist es sinnvoll
■ 1.1.6
■ 8.00 Uhr
Modelle
Zu der Frage der erforderlichen Anzahl von Modellen führt
der Zentralverband aus, dass
■ ein Modell für das Prüfungsstück,
■ ein Modell für die Arbeitsaufgabe,
■ ein Modell für das gewählte Modul benötigt werden.
■ 1.1.5
sätzlich eine frei zu wählende Pausenzeit von einer Stunde
ein. Die in der Prüfungsmappe aufgeführten Richtwertzeiten dienen lediglich als Orientierung und sind nicht als verbindlicher Zeitumfang für die Ausführung der jeweiligen
Facharbeit anzusehen.
schiedlich gewichtet. Die Arbeitsaufgabe fließt mit 70 %,
das Prüfungsstück mit 30 % in die Endnote ein.
2 Zusammenfassung der wesentlichen Bedingungen zur Gesellenprüfung Teil II
Prüfungsbereich „Friseur- und Kosmetikdienstleistungen“
Arbeitsaufgabe
einschließlich Gesprächssimulation
Beratungsgespräch
10 %*
Haarfarbe in
Farbtiefe und
-richtung
verändern
20%*
Haare mit
modernen
Techniken
schneiden
40%*
Styling- und
Finishtechniken
einsetzen
5%*
Prüfungsstück
Kosmetische
Behandlungen
durchführen
5%*
Wahlqualifikation
20%*
Ausführen einer modernen
* Diese Gewichtungen
der Prüfungsleistungen
sind Empfehlungen, die
übrigen Gewichtungen
sind in der Ausbildungsordnung festgelegte Vorgaben und
können nicht verändert
werden.
Friseurarbeit am Herren
100 %
70 %
30 %
100%
45 % Anteil am Gesamtergebnis der Gesellenprüfung
Bild 1 Gewichtung der Prüfungsleistungen innerhalb des Teils 2 der Gesellenprüfung
(Quelle: Ausbildung gestalten – Friseur/Friseurin, W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG, Bielefeld)
■ 1.1.7
Berechnung des Gesamtergebnisses
Das Ergebnis der praktischen Gesellenprüfung Teil II wird
anschließend mit den Prüfungsleistungen aus den anderen Prüfungsbereichen (Friseurtechniken, Betriebsorganisation und Kundenmanagement sowie Wirtschafts- und
Sozialkunde) verrechnet. Der Berechnungsfaktor beträgt
dabei für die praktische Endnote 60 % und für das Gesamtergebnis aus der schriftlichen Prüfung 40 %.
Das sich daraus ergebende Ergebnis wird schließlich zu
75 % mit den 25 % des Ergebnisses aus der Gesellenprüfung Teil I verrechnet und ergibt dann das Gesamtergebnis.
Beispiel für die Berechnung des Gesamtergebnisses:
Punkte
Note
Ergebnis der Arbeitsaufgabe (Damenfach)
85
gut
Ergebnis Prüfungsstück (Herrenfach)
65
ausreichend
Ergebnis der Friseur- und Kosmetikdienstleistungen
75
befriedigend
Ergebnis des Prüfungsbereiches Friseurtechniken
60
ausreichend
Ergebnis des Prüfungsbereiches Betriebsorganisation u. Kund.
70
befriedigend
Ergebnis des Prüfungsbereiches Wirtschafts- und Sozialkunde
50
ausreichend
Ergebnis der Kenntnisprüfung
60
ausreichend
Ergebnis der GP Teil II
75 · 60 % = 45
befriedigend
+ 60 · 40 % = 24
69
25 % von 82 (Ergebnis der GP I)
= 20,50
75 % von 69 (Ergebnis der GP II)
= 51,75
Gesamtergebnis Teil I und II
= 72,25
befriedigend
11
Gesetzlicher Rahmen der Gesellenprüfung
2
Zusammenfassung der wesentlichen Bedingungen
zur Gesellenprüfung Teil II
Allgemeine Angaben:
■ Es werden insgesamt drei Modelle (Prüfungsstück,
Arbeitsaufgabe, Modul) benötigt.
■ Die Prüfungszeit beträgt für den Prüfungsbereich
„Moderne Friseur- und Kosmetikdienstleistung“ 5
Stunden 15 Minuten (Bruttoprüfungszeit: 9 Stunden
inkl. einer Stunde Pause sowie Bewertungszeiten)
■ Für die Umsetzung des praktischen Prüfungsbereiches besteht eine freie Zeiteinteilung mit einer Einschränkung:
■ Die Prüfung beginnt mit dem Beratungsgespräch am
eigenen Damenmodell (Prüfling Nr. 1)
■ Alle anderen Prüflinge beginnen mit dem Herrenhaarschnitt (Prüfungsstück) und folgen mit ihrem Beratungsgespräch im Rotationsverfahren (also nach
Prüfling Nr. 1 folgt Prüfling Nr. 2, dann Nr. 3 usw.)
■ Die Prüflinge bestimmen selbst ihre Pause (eine
Stunde) und verantworten auch das rechtzeitige Erscheinen ihrer Modelle.
■ Die Richtzeiten bei den einzelnen praktischen Arbeiten dienen lediglich als Orientierung und können
unter- und überschritten werden. Es besteht lediglich die Verpflichtung, sämtliche praktischen Arbeiten
im Zeitrahmen von 9 Stunden (inkl. der Bewertungszeiten und Pause) abgeleistet zu haben.
■ Die einzelnen Prüfungsbedingungen und
Bewertungsaspekte entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsmappe, die Sie unbedingt bearbeitet zur Prüfung mitbringen !
■ Die Prüfungsbereiche (vier) mit den Teilleistungen
sind im Folgenden näher bezeichnet:
■ Zeitrahmen:
■ 7.30 Uhr
Feststellen der Anwesenheit,
Hinweise zu den Prüfungsbedingungen,
Einrichten der Arbeitsplätze
■ 8.00 Uhr Prüfungsbeginn
■ 17.00 Uhr Prüfungsende
1. Prüfungsbereich „Friseur- und Kosmetikdienstleistungen“
a) Ausführen einer modernen Friseurarbeit an der Dame zu einem besonderen Anlass mit einem darauf abgestimmten
Make-up (Arbeitsaufgabe)
Tätigkeiten
Hinweise
Richtwertzeit
Beratungsgespräch
Begrüßung, Fragetechnik, Anamnese,
Diagnose, Beratungsempfehlung
10 Minuten
Modischer Damenhaarschnitt
Deutliche Veränderung (mind. 2 cm),
Übereinstimmung mit Planung, Trend
50 Minuten
Haarfarbe
Farbveränderung (Neufärbung oder Ansatzfärbung) um 2 Stufen in Tiefe und
Richtung (2/3 des Kopfes)
60 Minuten
Bemerkungen
Dunkelbraune und schwarze Farben
nicht erlaubt
Styling
Alle Finishtechniken und Geräte sind
erlaubt, aktueller Trend
30 Minuten
Make-up
typgerecht, anlassbezogen,
kein Fantasie Make-up
30 Minuten
Nettoprüfzeit
180 Minuten
b) Gestalten einer Herrenfrisur mit modernen Schneidetechniken und modischem Styling (Prüfungsstück)
Mod. Herrenhaarschnitt
Styling
■ Deutliche Veränderung der Haarlänge (mind. 2 cm)
■ Übereinstimmung mit Planung
■ Fachgerechtes Styling
■ Übereinstimmung mit Planung
12
45 Minuten
Es wird nur das Endergebnis
bewertet !
2 Zusammenfassung der wesentlichen Bedingungen zur Gesellenprüfung Teil II
c) Wahlqualifikation (Module)
Tätigkeiten
Hinweise
Richtwertzeit
Pflegende Kosmetik/
Visagistik
■ Anamnese, Diagnose, Behandlungsplan und Produkte
90 Minuten
Bemerkungen
■ Ausgleich der Gesichtsform (Modulation)
■ Anbringen von künstlichen Wimpern
Langhaarfrisuren
■ Typgerechte Gestaltung, erkennbare
Steck- und Flechtelemente
90 Minuten
■ Proportionen
Nageldesign/-modellage
■ Arbeitstechnik
90 Minuten
■ typgerechte Nagelform
■ Nageldesign an mind. 4 Nägeln einer
Hand
Haarersatz
■ Haarverlängerung/-verdichtung
(mind. 1/5 des Kopfhaares)
90 Minuten
■ Anpassen bzw. Einschneiden des
eingearbeiteten Haares
■ Frisurenstyling
Coloration
■ Moderne Colorations- und Strähnentechnik mit mind. zwei Farben
90 Minuten
■ farblich kreative Gestaltung des
gesamten Kopfhaares
■ typgerechtes Frisurenstyling
2. Prüfungsbereich „Friseurtechniken“
Friseurtechnik
Praxisbezogene Aufgabenstellungen
zur Haarbehandlung, Frisurengestaltung und dekorative Kosmetik
90 Minuten
Prüfungsort:
Zuständiges Berufskolleg
90 Minuten
Prüfungsort:
Zuständiges Berufskolleg
60 Minuten
Prüfungsort:
Zuständiges Berufskolleg
3. Prüfungsbereich „ Betriebsorganisation und Kundenmanagement“
Betriebsorganisation und
Kundenmanagement
Praxisbezogene Aufgabenstellungen zu
Arbeitsabläufen, Betriebsorganisation,
Marketing, kunden- und dienstleistungsbezogenem Handeln
4. Prüfungsbereich „ Wirtschafts- und Sozialkunde“
Wirtschafts- und Sozialkunde
Praxisbezogene Aufgabenstellungen
zur Berufs- und Arbeitswelt
Die Gesellenprüfung ist bestanden, wenn
a)
b)
c)
d)
das Gesamtergebnis Teil I und Teil II mindestens ausreichend (50 %) ist ( z. B. Teil I mangelhaft und Teil II befriedigend)
das Ergebnis von Teil II mindestens ausreichend ist (50 %)
das Ergebnis des Prüfungsbereiches „Friseur- und Kosmetikdienstleistung“ mind. ausreichend (50 %) ist
mindestens in zwei weiteren Prüfungsbereichen (z. B. Friseurtechnik und Wirtschafts- und Sozialkunde oder Wirtschafts- und Sozialkunde sowie Betriebsorganisation und Kundenmanagement) eine ausreichende Leistung erzielt
wurde*
e) in keinem Prüfungsbereich der GP II eine ungenügende Leistung erbracht wurde
* Auf Antrag kann der Prüfling eine mündliche Prüfung in einem (schriftlichen) Prüfungsbereich ablegen, wenn dadurch
das Bestehen der Prüfung möglich ist.
13
Gesetzlicher Rahmen der Gesellenprüfung
3
Ratgeber zur praktischen Gesellenprüfung Teil 2
Tabelle 1:
Allgemeines
Wie viele Modelle werden benötigt?
3: 2 Damen- und 1 Herrenmodell (lt. Handbuch). Das Modul „Kosmetik“ oder „Nagelmodellage“ kann
auch am Modell der modischen Damenarbeit ausgeführt werden (lt. Prüferhandbuch, S.19).
Wie viel Zeit steht zur
Verfügung?
Nettoprüfungszeit beträgt 5 Stunden und 15 Minuten, Bruttoprüfungszeit (mit Vor- und Nachbereitung
sowie 60 Minuten variabler Pause) beträgt 9 Stunden (lt. Prüferhandbuch, S.39).
Wie ist der zeitliche Ablauf geregelt?
Den zeitlichen Ablauf der Prüfung regelt und organisiert der Prüfling selbst. Dies gilt nicht für den Zeitpunkt des Beratungsgespräches (lt. Prüferhandbuch, S. 34).
Modischer Herrenhaarschnitt
Welche Hilfsmittel dürfen beim Herrenhaarschnitt eingesetzt werden?
Alle Geräte und Produkte sind erlaubt – also auch der Aufsatz auf der Maschine
(lt. Prüferhandbuch, S. 25).
Wie lang muss das
Haar sein?
Die Ausgangslänge der Haare ist nicht vorgegeben.
Wie viel cm müssen
mindestens geschnitten
werden?
Die Haarlänge des gesamten Kopfhaares muss um mind. 2 cm gekürzt werden
(lt. Prüferhandbuch, S. 25).
Welche Haarschnitte
sind erlaubt?
Ein modischer Trendhaarschnitt, entsprechend der halbjährlich erscheinenden Modezeitschriften des
ZDF oder der internationalen Modetrends – die Quelle der Vorlage oder des Modetrends ist nachzuweisen (lt. Prüferhandbuch, S. 25).
Was sind Bewertungskriterien?
■ Deutliche Veränderung der Haarlänge am gesamten Kopf um mind. 2 cm
■ Anwendung der Schneidetechnik
■ Detaillierte Angaben zum Haarschnitt in Wort, Zeichnung und Bild sowie Übereinstimmung des
Haarschnittes mit der Schnittbeschreibung und der geplanten Frisur
■ Fachgerechte Arbeitstechnik beim Styling
■ Fachlich korrektes Arbeiten am Modell sowie der Umgang mit den Werkzeugen
■ Einhalten ergonomischer Anforderungen und hygienischer Maßnahmen
■ Sauberkeit der Ausführungen
■ Insbesondere auf die Umsetzung einer aktuell modischen Frisur ist zu achten
■ Die Quelle oder die Herkunft des Modetrends ist aufzuzeigen (lt. Prüferhandbuch S. 25)
Besonderer Anlass
Was ist ein besonderer
Anlass?
Kriterien und Definition
Der besondere Anlass ist nicht definiert. Als besondere gesellschaftliche Anlässe sind jedoch unter
anderem Bewerbungen, Bälle, Hochzeiten, Taufen anzusehen. In diesem Zusammenhang erklärt sich
die Vorgabe, dass ein Fantasie-Make-up oder maskenhaftes Schminken sowie ein leichtes TagesMake-up ausgeschlossen sind (lt. Prüferhandbuch, S. 24).
Modischer Damenhaarschnitt
Was ist ein modischer
Damenhaarschnitt?
Ein modischer Trendhaarschnitt liegt vor, wenn er den Schnittbeispielen in den halbjährlich erscheinenden aktuellen Modezeitschriften des ZDF entspricht. Ebenso kann die Aktualität an internationalen
Modetrends festgemacht werden.
Alle Arbeitsmittel und Werkzeuge sind erlaubt (lt. Prüferhandbuch, S. 21)
Was sind Bewertungskriterien?
■ Deutliche Veränderung der Haarlänge am gesamten Kopf um mind. 2 cm
■ Detaillierte Angaben zum Haarschnitt in Wort, Zeichnung und Bild
■ Übereinstimmung des Haarschnittes mit der Schnittbeschreibung, der geplanten Frisur und dem
derzeitigen Trend
■ Fachlich korrektes Arbeiten am Modell sowie der Umgang mit den Werkzeugen
■ Einhalten ergonomischer Anforderungen und hygienischer Maßnahmen
■ Sauberkeit der Ausführungen
■ Die Auswahl einer modischen Frisur muss typgerecht erfolgen (lt. Prüferhandbuch S. 21)
14
3 Ratgeber zur praktischen Gesellenprüfung Teil 2
Färbung bei der Damenarbeit
Wie lang muss der Ansatz bei einer Ansatzfärbung sein?
Ansatzfärbungen (mind. 2 cm) sind erlaubt, allerdings müssen hier die Längen und Spitzen angeglichen werden (lt. Handbuch).
Welche Farben dürfen
gefärbt werden (Farbtiefe und -richtung)?
Die Haarfarbe muss deutlich (um mind. 2 Stufen) in der Farbtiefe sowie in der Farbrichtung verändert
werden. Dunkelbraune und schwarze Haarfarben dürfen nicht verwendet werden. Gefordert wird eine
komplette Farbveränderung in Ansatz, Länge und Spitze. Die Haarfarbe muss tragbar sein und zum
entsprechenden Anlass passen.
Es müssen mind. 2/3 des Kopfbereiches klassisch gefärbt werden, 1/3 darf dem aktuellen Trend entsprechend frei gestaltet werden.
Die Ansatzhaarfarbe muss mit oxidativen Haarfarben oder oxidativen Tönungen verändert werden,
Blondierungen oder physikalische Tönungen sind nicht erlaubt (lt. Prüferhandbuch, S.22).
Wie darf die Farbe in
Längen und Spitzen
ausgeglichen werden?
U. a. auch mit physikalischen Tönungen (lt. Prüferhandbuch S. 22).
Was sind Bewertungskriterien?
■ Übereinstimmung der Zielhaarfarbe mit der Planung
■ Zielhaarfarbe ist typgerecht, tragbar und dem Anlass entsprechend gewählt
■ Die Arbeitsplanung ist vollständig nachvollziehbar
■ Das gesamte Haar ist deutlich in Farbtiefe und -richtung um mind. 2 Stufen verändert
■ Die Farbveränderung ist mit oxidativen Haarfarben oder Tönungen durchgeführt.
■ Hautschutzmaßnahmen und Hygienevorschriften werden eingehalten
■ Einhalten der TRGS (lt. Prüferhandbuch, S. 22)
Styling zum besonderen Anlass
Welche Stylingtechniken sind erlaubt?
Alle modischen Styling- und Finishtechniken sind erlaubt. Sämtliche Geräte und Produkte sind zugelassen, jedoch müssen sie fachgerecht eingesetzt werden.
Was sind Bewertungskriterien?
■ Fachgerechte Ausführung der Arbeitstechniken und -methoden
■ Saubere Frisurengestaltung
■ Formgebung und Sitz der Proportionen
■ Typgerechte und modische Ausrichtung der Frisur
■ Geeignete Frisur für den gewählten Anlass
■ Korrekter Einsatz der Präparate
■ Übereinstimmung der fertigen Frisur mit der Bildvorlage
■ Einhalten hygienischer Maßnahmen, der TRGS und der Schutzmaßnahmen beim Einsatz von Wärmegeräten (lt. Prüferhandbuch S. 23)
Make-up zum besonderen Anlass
Wie muss das Make-up
(bes. Anlass) gestaltet
werden?
Es wird ein modisches Make-up entsprechend der aktuellen Trends gefordert. Es muss typgerecht,
tragbar sein und dem gewählten Anlass entsprechen.
Was sind Bewertungskriterien?
■ Typgerechtes, modisches Make-up
Der Gesamteindruck (Kleidung, Schnitt, Frisur, Farbe, Make-up) muss stimmig sein (lt. Prüferhandbuch, S. 24).
■ Aktueller Trend
■ Passend zum Anlass
■ Saubere Ausführung
■ Harmonisches Gesamterscheinungsbild
■ Übereinstimmung mit der Arbeitsplanung und Bildvorlage
■ Einhalten der Hygienemaßnahmen und der TRGS
■ Ein leichtes Make-up entspricht nicht den Anforderungen (lt. Prüferhandbuch, S. 24)
15
Gesetzlicher Rahmen der Gesellenprüfung
Modul Haarverlängerung
Haarverlängerungen,
wie viel muss gemacht
werden?
Mind. 20 % des Kopfhaares müssen bearbeitet werden (lt. Prüferhandbuch, S. 30).
Was ist an Haarersatz
erlaubt?
Alle bekannten Techniken sind erlaubt (lt. Prüferhandbuch, S. 30).
Was sind Bewertungskriterien?
■ Korrekte Arbeitsplanung
■ Beschreibung der Arbeitstechnik
■ Fachlich einwandfreie Durchführung
■ Korrektes Anbringen des Haarersatzes
■ Fachgerechtes Anpassen und Einschneiden
■ Typgerechte Frisurenerstellung
■ Gestaltung der Frisur
■ Sauberkeit der Ausführung
■ Einhaltung der Hygienemaßnahmen
■ Eingearbeitete Haare müssen dauerhaft befestigt werden
■ Befestigung mit Clipsen ist nicht erlaubt (lt. Prüferhandbuch, S. 30)
Modul Coloration
Was gilt als Farbtechnik?
Als Technik gelten hierbei modische Colorationstechnik oder Strähnentechnik.
Die Farbtechnik muss mit mind. zwei unterschiedlichen Farben gearbeitet werden.
Alle Techniken sind erlaubt, das gesamte Haar muss farblich kreativ gestaltet werden
(lt. Prüferhandbuch, S. 31)
Welche Produkte dürfen verwendet werden?
Alle farbverändernden Mittel sind zugelassen (lt. Prüferhandbuch, S. 31).
Was sind Bewertungskriterien?
■ Übereinstimmung der Zielhaarfarbe mit der Planung
■ Korrekte Arbeitsplanung
■ Farbgestaltung mit mindestens zwei erkennbaren Farben
■ Fachlich einwandfreie Durchführung der Colorationstechnik
■ Harmonie zwischen Farbgebung und Styling
■ Typgerechte Farbgebung und Styling
■ Anwendung von geeigneten Präparaten
■ Einhalten der Hautschutzmaßnahmen, der Hygienevorschriften sowie der TRGS
■ Sichtbare und deutliche Farbveränderung
■ Der Arbeitsaufwand und die ausgeführte Technik fließen in die Bewertung mit ein
(lt. Prüferhandbuch, S. 31).
Modul Nagelmodellage und -design
Wie viele Nägel müssen
bearbeitet werden?
Eine Nagelmodellage muss an allen Fingern, das Nageldesign an vier Nägeln einer Hand durchführt
werden (lt. Prüferhandbuch, S.29).
Was sind Bewertungskriterien?
■ Korrekte Arbeitsplanung
■ Beschreibung der Arbeitstechniken
■ Fachlich einwandfreie Durchführung
■ Korrekte Gestaltung der Nägel
■ Gleichmäßig geformte Nägel
■ Korrektes Arbeiten beim Nageldesign
■ Sauberkeit der Durchführung
■ Einhalten der Hygienemaßnahmen sowie der TRGS 530 (lt. Prüferhandbuch S. 29)
16
3 Ratgeber zur praktischen Gesellenprüfung Teil 2
Modul Kosmetik/Visagistik
Muss eine Massage
durchgeführt werden?
Ja, es ist jedoch keine Technik vorgegeben.
Wie ist das Make-up zu
gestalten?
Der Prüfling muss eine umfangreiche dekorative Gestaltung des Gesichtes erarbeiten.
Dies schließt zwingend den Ausgleich der Gesichtsform und das Anbringen von künstlichen
Wimpern ein.
Der Prüfling führt eine Reinigungs- und Gesichtsmassage durch (lt. Prüferhandbuch S. 27).
Das dekorative Make-ups darf aufwendiger ausfallen, muss aber tragbar sein
(lt. Prüferhandbuch, S. 27).
Was sind Bewertungskriterien?
■ Korrekte Hautbeurteilung und Erkennung des Hautzustandes
■ Korrektes Erstellen des Behandlungsplanes auf Basis der Hautbeurteilung
■ Fachlich einwandfreie Durchführung der Behandlung
■ Systematisches und ästhetisches Arbeiten
■ Einhalten hygienischer Maßnahmen
■ Anwendung von Präparaten entsprechend des Hautzustandes
■ Gestaltung und Ausführung des Make-ups
■ Sauberkeit der Ausführung
■ Hautunebenheiten und Hautunreinheiten sind mit Camouflage zu kaschieren
(lt. Prüferhandbuch, S. 27)
Modul Langhaarfrisuren
Welche Hochstecktechniken müssen/dürfen angewandt werden?
Die Haare müssen eingelegt werden.
Welche Hilfsmittel sind
zugelassen?
Alle Hilfsmittel sind erlaubt (lt. Prüferhandbuch, S. 28).
Darf Haarschmuck
verwendet werden?
Ja, dieser darf jedoch nicht mehr als 1/3 des Kopfes bedecken (lt. Prüferhandbuch, S. 28).
Was sind Bewertungskriterien?
■ Korrekte Arbeitsplanung
Die Frisur ist mit Steck- und Flechtelementen zu gestalten (lt. Prüferhandbuch, S. 28).
■ Typgerechte Frisurenerstellung
■ Fachlich einwandfreie Durchführung
■ Steck- und Flechttechnik müssen erkennbar sein
■ Einlegetechnik ist an der geplanten Frisurenform ausgerichtet
■ Anwendung von geeigneten Präparaten
■ Gestaltung der Proportionen und Linienführung
■ Sauberkeit der Ausführungen
■ Einhalten hygienischer Maßnahmen und der TRGS (lt. Prüferhandbuch S. 28)
Allgemeine Hinweise zu beiden Prüfungsteilen
Wie alt müssen/
dürfen Modelle sein?
Die Modelle sollten volljährig sein.
Wer darf nicht in der
Prüfungskommission
vertreten sein?
Ausbilder, Angehörige (Verlobte, Ehegatten, Geschwister, Lebensgefährte, usw.) dürfen gemäß HWO
nicht in der Prüfungskommission sein.
Wer darf Modell sein?
Jede Person darf Modell für die Prüfungsarbeiten sein, solange sie nicht in der Prüfungskommission
vertreten ist. Die Modelle müssen volljährig sein.
Für das Herrenmodell gilt lediglich die Vorgabe, dass es volles Haar haben muss.
Was ist klassisch, was
ist modern?
Der Begriff „klassisch“ ist nicht definiert.
Modern ist das, was über die aktuelle Frisurenempfehlung des Zentralverbandes des Friseurhandwerks und über internationale Modetrends vorgegeben wird.
17
Module
Module
4
Modul Coloration
Die Wahl der Fachrichtung bzw. des Schwerpunkts „Coloration“ unterstützt die kreativen Dienstleistungen im
■ 4.1
Salon. Mithilfe von Farbtönen, Farbmischungen und verschiedenen Techniken sind zahlreiche Effekte zu erzielen.
Beratung
Vor der Coloration erfolgt ein Beratungsgespräch mit Haarund Kopfhautanalyse. Die Analyse sollte bei Tageslicht
durchgeführt werden, da sowohl der vorhandene Farbton
unverfälscht bestimmt als auch der neu auszuwählende
Farbton festgelegt werden müssen. Nur bei Tageslicht sieht
man das tatsächliche Farbergebnis und es kommt dann bei
exakter Farbbehandlung zu keinen unerwünschten Farbabweichungen. Des Weiteren müssen der Weißanteil sowie
die Haardicke und ggf. vorhandene Haarschädigungen berücksichtigt werden. Die Haardicke und der Grad der Schädigung wirken sich auf den Prozentanteil des Wasserstoffperoxidgehalts aus. Außerdem beeinflusst jegliche Art von
Haarschädigung die Intensität des Farbergebnisses. Daher
sollte bei stark geschädigten Haaren oder Verletzungen der
Kopfhaut auf eine Blondierung verzichtet werden, da diese
die Haare und Kopfhaut noch mehr angreifen würde.
Ein hoher Weißanteil erfordert das Zumischen des Naturtons, damit es nicht zu lebhafteren und leuchtenderen oder
aschigeren Nuancierungen kommt.
Eine Farbharmonie ist im Auge des Betrachters ruhig und
sanft. Diese erzielt man am besten, wenn nur die Nuancen
geändert werden, z. B. arbeitet man in der Farbtiefe 9 und
verwendet die Nuancen gelb, kupfer und braun. (Hinweis:
Hier sollten Sie besser mit allgemeinen Bezeichnungen
arbeiten, da die Modetöne und Naturtöne von Hersteller
zu Hersteller unterschiedlich sind.)
Bewegte Farbeffekte erhalten Sie durch einen Farbwechsel im Strähnchenverlauf. Hierbei wird z. B. immer wieder
nacheinander 6/7/8, 6/7/8 verwendet. Dies setzt Akzente
und gibt einem klassisch-konservativen Haarschnitt eine
besondere Note.
Ein Farbverlauf zwischen Höhen und Tiefen wird erzielt,
wenn die Nuancierung gleich bleibt und sich im Wechsel
die Farbtiefe ändert, z. B. 6 g, 7 g und 8 g (siehe oben).
Wirkung verschiedener Farbakzentuierungen
Die Friseurin sollte sich der Wirkung von Farben bewusst
sein, da die Farboptik auch den Eindruck des Haarschnittes beeinflusst. Ebenso muss bedacht werden, dass die
Farbwahl auch unter dem Gesichtspunkt des gegebenen
Farbtyps erfolgen muss.
Farbkontraste wirken provozierend. Hierbei müssen sich
die Farbsträhnen in drei bis vier Tönen von der Globalfärbung unterscheiden.
Gewünschte Farbakzentuierungen können auch durch
Festlegung unterschiedlich breiter Strähnen erfolgen, s.
Bild 1.
■ 4.2
Techniken
Im Folgenden werden verschiedene Strähnchentechniken dargestellt und erläutert:
Kammsträhnen
Zuerst werden die Haare in die gewünschte Richtung gekämmt. Anschließend wird mit einem grobzinkigen Kamm
Bild 1 Verlauf von unterschiedlich breiten Strähnen
18
Bild 2 Kammsträhnen
oder einem feinen Pinsel die Farbe auf das Haar aufgetragen (s. Bild 2).
Diese Technik ist sehr schnell durchzuführen. Sie eignet
sich jedoch nur bei glatten Haaren. Sauberes Arbeiten ist
dabei unabdingbar und sollte darauf ausgerichtet sein,
Farbe nur auf die Strähne aufzubringen und das umliegende nicht zu färbende Haar auszusparen.
4 Modul Coloration
Bild 1 Haubensträhnen
Bild 2 Durchführung der Freihandtechnik
Bild 3 Vorbereitung der Auftragetechnik Shoe-Shine
Bild 4 Durchführung der Auftragetechnik Shoe-Shine
Haubensträhnen
form optimal ausgleichen. So lassen sich etwa durch die
Farbentscheidung optische Höhen oder Tiefen in der Frisur erzeugen.
Diese Technik eignet sich nur für kurze Haare, da hierbei
die Haare mithilfe eines Stielkammes oder einer Häkelnadel durch eine Haube gezogen werden müssen (s. Bild 1).
Je nach Dicke und Menge der Strähnen handelt es sich
um eine sehr zeitaufwendige Methode. Die Vorteile dabei
sind, dass ein gleichmäßiges Ergebnis erzielt wird, da annähernd bis zur Kopfhaut gefärbt wird und somit nicht so
schnell Ansätze entstehen.
Freihandtechniken
Die Freihandtechnik erfordert ein hohes Maß an Erfahrung
und setzt ausgereifte handwerkliche Fähigkeiten voraus.
Insbesondere Kreativität und gutes Vorstellungsvermögen sind unverzichtbare Kompetenzen, die der Friseurin
bei dieser Technik abverlangt werden (s. Bild 2).
Mit der Freihandtechnik können fließende Übergänge geschaffen und Farbeffekte gesetzt werden, die die Kopf-
Um ein Ineinanderfließen der Farben auszuschließen und
damit exaktes Arbeiten zu gewährleisten, sollte der Farbbrei eine zähere Konsistenz als üblich besitzen.
Shoe-Shine
Bei dieser Technik wird die Farbe mithilfe von Alufolie auf
die Haarspitzen poliert. Die Shoe-Shine-Technik wird nur
bei kürzeren Haaren angewendet. Die Haare werden dazu
toupiert und ggf. mit Haarspray fixiert (s. Bild 3).
Zuerst wird die Farbe auf einem Streifen Alufolie aufgetragen und diese anschließend mit rhythmischen Bewegungen, wie beim Schuhputzen, auf die Spitzen übertragen. Dadurch entstehen leichte Farbreflexe in den Spitzen
(s. Bild 4).
Farbergebnis siehe nächste Seite.
19
Module
Bild 1 Fertiges Ergebnis der Freihandtechnik
Bild 2 Beispiel eines floralen Motivs
Bild 3 Diagonale Abteilungen
Florale Motive
Der neueste Trend ist das Abteilen der Haare nach floralen Motiven. Dies bedeutet, dass die Haare in Form von
Blütenblättern abgeteilt und mit verschiedenen Farbakzenten versehen werden. Die Abteilungen werden mit
Gummibändern oder Alufolie herausgearbeitet. Die einzelne Abteilung kann als verschlossene oder offene Foliensträhne bearbeitet werden. Die verschlossene Methode
ist zeitaufwendiger, aber die Farben können selbst beim
Auswaschen nicht ineinander verlaufen. Bei der offenen
Foliensträhne wird nur ein Papier zwischen die Strähnen
gelegt. Hier muss sehr gewissenhaft gearbeitet werden,
■ 4.3
sodass die Folien nicht verrutschen und die Farbe nicht
verläuft (s. Bild 2).
Sowohl bei den floralen Motiven als auch bei den klassischen Foliensträhnen sollte vorher die Wirkung der Abteilung bedacht werden:
■ Vertikale Abteilungen der Strähnen wirken flächig.
■ Horizontale Passees rufen einen gesträhnten Effekt
hervor.
■ Alle diagonalen Abteilungen wirken fließend und erzielen den größtmöglichen Eindruck von Bewegung.
Foliensträhnen am praktischen Beispiel
Die Foliensträhne ist die am häufigsten angewendete
Strähnentechnik im Friseurbetrieb. Es wird entweder mit
Alufolienstreifen oder wiederverwendbaren Folien gearbeitet. Unterschiedliche Colorationsergebnisse lassen
sich sowohl durch verschiedene Farben als auch durch
verschiedene Setztechniken der Folien erzielen. Dies soll
durch folgendes Beispiel dargestellt werden.
Anschließend wird das Haar gut durchgebürstet und in die
gewünschten Segmente unterteilt.
Zuerst wird die Ausgangsfarbe bestimmt. Zur Sicherheit
empfiehlt es sich, Farbsträhnen an das Haar zu halten.
Die Kundin (Bild 4) hat die Ansätze in 7/0 und die Längen
in 9/bg.
Jetzt sollten die Haare erst in einem Grundton, die Ansätze
mit 9/3 und die Längen und Spitzen in 10/3, in Kombination mit einem Goldmix gefärbt werden.
Die Strähnchen wurden mit
■ 11/03 (Goldblond)
■ 11/04 (Kupfermix)
■ 11/3 (Magenta)
gefärbt. Die Wasserstoffperoxidkonzentration beträgt
6 %.
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Bild 4 Ausganssituation