Praktische Prüfungsvorbereitung für Friseure - Europa
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Praktische Prüfungsvorbereitung für Friseure - Europa
Praktische Prüfungsvorbereitung für Friseure, Teil 2 1. Auflage VERLAG EUROPA-LEHRMITTEL · Nourney, Vollmer GmbH & Co. KG Düsselberger Straße 23 · 42781 Haan-Gruiten Europa-Nr.: 65681 Autoren: Jutta Sauermann, Dinslaken Gero Buhmann, Recklinghausen Hairstyling und Make-up: Randa Abdul-Majid, Recklinghausen Naildesign: Adrienn Wiemann-Polh, Radevormwald Für die freundliche Unterstützung bei der Erstellung des Buches danken wir besonders: ■ Haarmoden Beckmann, Recklinghausen – insbesondere Frau Randa Abdul-Majid und unseren Modellen. ■ Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks, Köln – für die Abdruckrechte der Seite 17 aus der Prüfungsmappe für die Gesellenprüfung des Friseurhandwerks Teil 2 ■ Frau Siegried Lichtenberg, Friseurmeisterin ■ Frau Melanie Birth ■ Frau Alexandra Plaß Bildquellenverzeichnis arcos Die Haarprofis Handels GmbH, Erlangen S. 38/2+3 Buir, Benno, Solingen S. 45/6+7; S. 69/1 dpa Picture-Alliance GmbH, Frankfurt S. 39/1 © picture-alliance – Volker Dornberger; S. 39/2 © picture alliance / Topf Oliver / Verlagsgruppe News / picturedesk.com Fotolia.com S. 6/2 © Christoph Hähnel – Fotolia.com; S. 7/1 © fotogestoeber – Fotolia.com; S. 36/3 © STUDIO 1ONE – Fotolia.com; S. 37/3 © 47media – Fotolia.com; S. 65/5 © Sergejs Rahunoks – Fotolia. com Great Length Haarvertriebs GmbH, A-St. Stefan im Rosental S. 36/1 Herzig, Wolfgang, Essen S. 6/1; S. 7/2; S. 20/2; S. 24/1+2; S. 44/4–6; S. 46/1; S. 48; S. 54/3; S. 58/3+4 iStockphoto.com S. 36/2 istock – © evemilla; S. 37/1 istock – © powerofforever; S. 39/3 istock – © Wilfried Besler; S. 39/4 istock – © powerofforever; S. 39/5 istock – © smirart Lambertz, Heike, Haan-Gruiten S. 37/4; S. 40/1-4; S. 41/1+2; S. 61/3+6 L’Oréal Professionnel, dorf S. 26/1 Rintelen, Henriette, Velbert 1+2 Düssel- S. 49/ Timm, Gabriele, Kaarst S. 52/2–10 Ullsteinbild GmbH, Berlin S. 38/4 © ullstein bild - Springer-Pics W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG, Bielefeld S. 11 Werk, Stephan, Hamburg S. 19/1 YOU Nails, Meppen S. 59/3 Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks, Köln (Prüfungsmappe, Band 2, S. 29) S. 9 Alle anderen Bilder stammen von: Adolphs, Guido, Wuppertal Shutterstock.com S. 37/2 © RT Design Studio/Shutterstock; S. 38/1 © sagir/Shutterstock; 1. Auflage 2014 Druck 5 4 3 2 1 Alle Drucke derselben Auflage sind parallel einsetzbar, da sie bis auf die Behebung von Druckfehlern untereinander unverändert sind. ISBN 978-3-8085-6568-1 Alle Rechte vorbehalten. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der gesetzlich geregelten Fälle muss vom Verlag schriftlich genehmigt werden. © 2014 by Verlag Europa-Lehrmittel, Nourney, Vollmer GmbH & Co. KG, 42781 Haan-Gruiten www.europa-lehrmittel.de Satz: tiff.any GmbH, 10999 Berlin Umschlag: tiff.any GmbH, 10999 Berlin unter Verwendung eines Fotos von Fotolia.com – Berlin @ Subbotina Anna (großes Foto) und drei Fotos von Adolphs, Guido, Wuppertal Druck: Triltsch Print und digitale Medien GmbH, 97199 Ochsenfurt-Hohenstadt Vorwort Der vorliegende Titel „Praktische Prüfungsvorbereitung für Friseure – Teil 2“ richtet sich sowohl an Auszubildende im Beruf Friseur/Friseurin, als auch an Lehrer, Ausbilder und Prüfer in diesem Berufsfeld. Der Inhalt ist eine praktische Anleitung für die Gesellenprüfung Teil II und gibt dem Leser eine Orientierung hinsichtlich der Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung und des Ablaufs dieser zweiten Prüfung innerhalb der Ausbildung. Neben einer kurzen theoretischen Einführung zu den Prüfungsbedingungen, werden anhand von praxisbezogenen Beispielen die prüfungsrelevanten Module ■ ■ ■ ■ ■ Coloration, Langhaararbeiten, Haarverlängerung, Kosmetik/Visagistik, Nagelmodellage und -design dargestellt sowie Fehlerquellen und Besonderheiten aufgezeigt. Wir wünschen allen Auszubildenden und allen, die sich beruflich fortbilden wollen, viel Freude und Erfolg mit diesem Buch und vor allem für die praktische Gesellenprüfung Teil II. Kritische Hinweise und Vorschläge, die der Weiterentwicklung des Buches dienen, nehmen wir dankbar unter dieser E-Mail-Adresse entgegen: lektorat@europa-lehrmittel.de. Frühling 2014 Autoren und Verlag 3 Inhaltsverzeichnis Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Gesetzlicher Rahmen der Gesellenprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 1 1.1 1.1.1 1.1.2 1.1.3 1.1.4 1.1.5 1.1.6 1.1.7 Gesellenprüfung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesellenprüfung Teil II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Prüfungsbereich Friseur- und Kosmetikdienstleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Prüfungszeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Prüfungsorganisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Modelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Prüfungsmappe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gewichtung der Prüfungsleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berechnung des Gesamtergebnisses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 5 6 10 10 10 10 10 11 2 Zusammenfassung der wesentlichen Bedingungen der Gesellenprüfung Teil II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 3 Ratgeber zur praktischen Gesellenprüfung Teil II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Module . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Modul Coloration . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.1 Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.2 Techniken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.3 Foliensträhnen am praktischen Beispiel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 18 18 18 20 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.4.1 5.4.2 5.4.3 Modul Langhaarfrisuren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vorbereitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Material . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Praktische Durchführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hochzeitsfrisur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Festliche Hochsteckfrisur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hochsteckfrisur „Audrey-Hepburn-Style“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 24 25 25 27 27 31 33 6 6.1 6.2 6.3 Modul Haarverlängerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Befestigungstechniken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Praktisches Beispiel einer Haarverlängerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Regeln zum Anbringen und Pflegen der Extensions . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 37 40 41 7 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 7.8 Modul Kosmetik/Visagistik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hautbeurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesichtsreinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peeling . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ausreinigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Massage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Maske oder Packung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Make-up Erstellung: Schritt für Schritt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beispiele für Make-up-Varianten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 42 46 47 47 48 49 51 56 8 8.1 8.2 8.3 8.4 8.5 8.5.1 8.5.2 8.5.3 8.5.4 8.5.5 8.6 Modul Nagelmodellage und -design . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vorbereitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bestimmen der Nagel- und Handform . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kundenwunschermittlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Allgemeine Vorgehensweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Praktische Durchführung mit unterschiedlichen Materialien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vorbereitung der Nägel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nagelverstärkung durch Gel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nagelverstärkung mit Acryl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nagelverlängerung mit Tips und Gel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nagelverlängerung mit Schablonen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beispiele für Nageldesign . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 58 58 59 59 60 60 61 62 63 65 68 Sachwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 4 1 Gesellenprüfung Gesetzlicher Rahmen der Gesellenprüfung 1 Gesellenprüfung In der Gesellenprüfung soll die Auszubildende nachweisen, dass sie die im Beruf gestellten Anforderungen in Praxis und Theorie bewältigen kann. Die Ausbildungsordnung schreibt vor, welche Anforderungen dies im Einzelnen sind. Beispielhaft sind an dieser Stelle folgende Fertigkeiten und Kenntnisse genannt: ■ ■ ■ ■ ■ Kunden- und dienstleistungsorientiertes Handeln Betreuen, Beraten und Verkaufen Pflegen des Haares und der Kopfhaut Haare schneiden Gestalten von Frisuren Bild 1 Erstfärbung ■ 1.1 ■ Farbverändernde Haarbehandlungen ■ Dekorative Kosmetik und Maniküre ■ Betriebsorganisation Die Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen, welche zeitlich voneinander getrennt sind: ■ Die Gesellenprüfung Teil I erfolgt in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres ■ Die Gesellenprüfung Teil II findet am Ende der dreijährigen Ausbildung statt. Bild 2 Augen-Make-up entfernen Gesellenprüfung Teil II Die Gesellenprüfung Teil II bezieht sich inhaltlich auf alle drei Ausbildungshalbjahre. Es werden Fertigkeiten und Kenntnisse erwartet, die wesentlich für die Berufsausbildung sind. Mit dem Begriff Fertigkeiten beschreibt die Ausbildungsordnung die praktischen Arbeiten. Mit den Kenntnissen sind die dazu notwendigen fachtheoretischen Überlegungen gemeint. Fertigkeiten und Kenntnisse sollen entsprechend der im Ausbildungsrahmenplan festgelegten sachlichen und zeitlichen Reihenfolge vermittelt werden. Wesentliche Eckpunkte der fachpraktischen Ausbildung in den letzten drei Ausbildungshalbjahren sind u. a. die folgenden Fertigkeiten: ■ Kunden bei Friseurdienstleistungen individuell betreuen und beraten ■ Behandlungspläne erstellen und gegenüber Kunden erläutern ■ Umgang mit Einwänden und Reklamationen ■ Haare schneiden mit modernen Techniken sowie Überprüfen und Korrigieren ■ Eingelegte Frisuren ausfrisieren und gestalten ■ Hochsteckfrisuren erarbeiten sowie Styling- und Finishtechniken anwenden ■ Farbverändernde Haarbehandlungen durchführen sowie Beurteilen und ggf. Korrektur des Farbergebnisses ■ Nägel polieren und dekorativ gestalten ■ Hände und Unterarme massieren ■ Make-up zu besonderen Anlässen erstellen ■ Augenbrauen und Wimpern gestalten ■ Durchführen der Inventur ■ Planung und Organisation von Betriebsabläufen mitgestalten ■ Qualitätssicherungsmaßnahmen festlegen und umsetzen ■ Marketingmaßnahmen zielgerichtet und passgenau gestalten 5 Gesetzlicher Rahmen der Gesellenprüfung In der Gesellenprüfung Teil II werden die angesprochenen Ausbildungsinhalte in den folgenden vier Prüfungsbereichen abgebildet: ■ Friseur- und Kosmetikdienstleistungen (Fertigkeiten) ■ Friseurtechniken (Kenntnisse) ■ Betriebsorganisation und Kundenmanagement (Kenntnisse) ■ Wirtschafts- und Sozialkunde (Kenntnisse) Bild 1 Slicen Bild 2 Farbkarte ■ 1.1.1 Bild 3 Finish mit Kreppeisen Prüfungsbereich Friseur- und Kosmetikdienstleistungen Für den Prüfungsbereich Friseur- und Kosmetikdienstleistungen, der sich in Arbeitsaufgabe und Prüfungsstück gliedert, ergeben sich die nachfolgend aufgeführten Schwerpunkte: a) Arbeitsaufgabe (Damenfach) der Farbtyp der Kundin in den Blick genommen werden muss. Frühlings- und Herbsttypen können folglich warme Farbnuancen wie z. B. Gold/3, Rotgold/4, Purpur/5 oder Braun/7 tragen, Sommer- und Wintertypen die Nuancen Asch/1, Matt/2, Violett/6 oder Perl-Cendre/8 (s. Bild 2). Einsetzen von Styling-und Finishtechniken Haare mit modernen Techniken schneiden Hierbei geht es darum, dass der Prüfling einen Damenhaarschnitt unter Anwendung moderner und aktueller Schneidetechniken erstellt. Das Ergebnis soll ein Trendhaarschnitt sein, bei dem entsprechend der internationalen und deutschen Frisurenmode das Haar deutlich in Form und Fülle verändert wurde. „Deutlich verändert“ meint hierbei, dass die Haare um mindestens 2 cm gekürzt wurden (s. Bild 1). Verändern von Haarfarbe in Farbrichtung- und Farbtiefe Bei dieser Prüfungsleistung ist darauf zu achten, dass die Ausgangsfarbe beim Modell eindeutig bestimmt wird. Anschließend ist eine Farbbehandlung vorzunehmen, bei der sowohl Farbrichtung wie auch Farbtiefe um zwei Töne verändert werden. Weiter heißt es in den Prüfungsbestimmungen, dass die Haarfarbe „…tragbar und passend zum Anlass…“ (vgl. Prüfungsmappe des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks, Seite 46) gewählt sein muss. Das bedeutet, dass bei der Farbauswahl insbesondere auch 6 Auch bei dem Styling gilt der Anspruch, dass es nach der aktuellen Mode und auf den Anlass ausgerichtet ist. Bei der Umsetzung sind alle Hilfsmittel und Techniken erlaubt. Die Planungsüberlegungen sind schriftlich in der Prüfungsmappe darzulegen. Hier könnten zum Beispiel Hinweise gegeben werden: ■ Mit Einsatz des Föhns die Sprungkraft, insbesondere am Hinterkopf, verringern, damit ein weicherer Übergang geschaffen wird. ■ Einlegen mit Heißwickeln, um Lockenfrisuren mit möglichst glatten Ansätzen zu erstellen. ■ Einsatz des Kreppeisens, um modische Akzente im z. B. Ponybereich oder an den Seitentampeln zu setzen. ■ Formen der Haare mit dem Lockenstab, um weitere Wellen, Locken, Innen- oder Außenrollen zu erarbeiten. ■ Glätten mit dem Glätteisen, um deutlich Frisurenelemente hervortreten zu lassen oder voneinander abzugrenzen (s. Bild 3). 1 Gesellenprüfung Make-up zum Anlass der Damenfacharbeit Bei diesem Prüfungsteil entscheidet maßgeblich, inwieweit es dem Prüfling gelingt, ein sauberes, ästhetisches Make-up zu erstellen. Gemeint sind damit fein ausgearbeitete Konturen, fließende Übergänge, Farbharmonie sowie ein gleichmäßiger Farbauftrag. Das Make-up muss zudem so angelegt sein, dass es auf die individuellen Gegebenheiten des Modells abgestimmt ist. Das bedeutet insbesondere das Berücksichtigen des grundlegenden Farbtyps. Dieser ist bekanntlich durch die Augenfarbe, die Haarfarbe und die Farbe des Hautteints festgelegt. Mithilfe einer umgelegten Silber- bzw. Goldfolie (in der Regel in jedem guten Verbandskasten enthalten) kann sehr schnell der grundlegende Farbtyp (warm oder kalt), den das Modell repräsentiert, ermittelt werden (s. Bild 1). Das Beratungsgespräch Bei dieser Prüfungsaufgabe soll simuliert, also nachgestellt werden, in welchen Schritten und welcher Form das Beratungsgespräch mit Kunden durchgeführt werden muss. Die einzelnen Beratungsschritte sind dabei: ■ ■ ■ ■ ■ Kundenbegrüßung Kundenwunschermittlung Anamnese (Kundenbefragung) Diagnose (Untersuchung von Haut und Haar) Beratungsempfehlung Wichtig ist neben dem Kriterium, dass der Prüfling sämtliche Beratungsschritte mit erkennbarem Ergebnis bearbeitet, auch sein äußeres Auftreten. Das bedeutet: ■ Blickkontakt bei der Begrüßung ■ Deutliche und gepflegte Aussprache ■ Aktives Zuhören (z. B. Bestätigen des Kundenwunsches, Aufgreifen und Berücksichtigen von Kundenfragen) ■ Kunden am Gespräch und an Entscheidungen beteiligen ■ Vorgehensweise beim Beratungsgespräch gegenüber der Kundin erläutern und ggf. begründen Das eigene äußere Auftreten lässt sich im Vorfeld der Prüfung sehr gut trainieren, indem man das Beratungsgespräch mit Verwandten und Freunden durchspielt. Durch mehrmaliges Trainieren festigen Sie Ihre Redewendungen und Standardsätze und üben die Übergänge zwischen den einzelnen Beratungsschritten. Dadurch nehmen Sie sich die Sorge, dass Sie beim Beratungsgespräch unter Prüfungsbedingungen den Faden verlieren und nicht mehr weiter wissen. Mit Sicherheit schult das Training auch die Fähigkeit, die richtigen Worte, Begriffe und Aussagen im Dialog mit anderen unter Stressbedingungen abzurufen. Der besondere Anlass Haarschnitt, Farbbehandlung, Frisurenstyling sowie Make-up müssen in ihrer Umsetzung auf einen Anlass bezogen sein. Unter einem „besonderen Anlass“ werden in einer Kulturgemeinschaft Feste, Feiern, Veranstaltungen und Begegnungen verstanden, die sich ganz allgemein als ein vom Alltag abweichender Zeitraum beschreiben lassen. Beispiele, auf die man sich bei der Ausgestaltung der Facharbeiten beziehen kann, sind etwa: ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ Die offizielle Einladung Der Empfang Die Gala-Veranstaltung Der Theater- oder Opernbesuch Die Party Die Hochzeit Familienfeiern wie Geburtstag, Konfirmation oder Kommunion Zur besseren Umsetzung der Facharbeiten mit Bezug auf den Anlass ist es wichtig, sich genau über die Hintergründe und Erwartungen zu informieren, die mit der Teilnahme des Modells an der geplanten Veranstaltung (Anlass) verbunden sind. Erst dann lässt sich die Umsetzung der Facharbeiten mit der entsprechenden Ausschärfung überzeugend realisieren und dokumentieren (Prüfungsmappe). Ein Beispiel für eine solche geplante und überlegte Vorgehensweise geben die nachfolgend dargestellten Planungsschritte: Besonderer Anlass? Anlass/ Thema Bewertung des Ergebnisses Anamnese/ Diagnose Durchführung der Arbeitsschritte Was gibt es da zu überlegen? Planung der Arbeitsschritte Bild 1 Festliches Make-up Bild 2 Planungsschritte einer vollständigen Handlung 7 Gesetzlicher Rahmen der Gesellenprüfung Die Konkretisierung der Planungsschritte verdeutlicht das Beispiel in der nachfolgenden Planungsskizze: Planungsskizze Anlass: Familienfeier, Omas 60. Geburtstag Thema: Jubilarin Anamnese: Kundin wünscht feierliche Frisur, Abdecken des Weißanteils in Kastanie, keine Unverträglichkeiten, Kostüm aus Rock und Jackett in Rotbraun, Goldschmuck (Kette und Ohrringe) Diagnose: 20 % Weißanteil, Naturton: mittelbraun, gefärbtes Haar, Ansatz 1 cm, feines Haar, uniforme Stufung, Haarlänge: ca. 8 cm, längliches Gesicht, warmer Farbtyp Haarschnitt: Spitzen schneiden Farbbehandlung: Ansatzfärbung in Kastanie (mittelrotgoldbraun), H2O2 3 %, 20 Min. Einwirkzeit mit Wärme, dann durchziehen, 5 Min. Einwirkzeit, Nachbehandlung: Kurpackung, 10 Min. Einwirkzeit Anlegen der Kleidung zum Anlass: Kundin legt die Kleidung zu Hause an Formgebung: Haare auf Volumenwickel in Frisurenrichtung aufdrehen, im Nacken liegende Papilloten für leichte Bewegung ohne Volumen Make-up: Ausgleich der Gesichtsform, dezentes Make-up in warmen Herbstfarben Dekorative Nagelgestaltung: Lack in pudrigem Beigebraun, leicht irisierend (z. B. Melodie), Metallfolien-Klebestreifen (gold) an zwei Nägeln je Hand in diagonaler Anordnung Bild 1 Planungsskizze Für alle ausgeführten Arbeiten gelten die allgemeingültigen Standards des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes – insbesondere die TRGS 530. Als wesentliche Bewertungskriterien werden daher von der Prüfungskommission angesehen: ■ Berücksichtigen allgemeingültiger Hygienestandards sowie Beachten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes ■ Einhalten ergonomischer Anforderungen, z. B. bezüglich der Arbeits- sowie Sitzposition von Friseurin und Kundin ■ Einhalten hygienischer Maßnahmen, z. B. hinsichtlich der Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz (Entfernen von Schnitthaaren und Feuchtigkeit am Boden, Reinigen des Beckens von Schaum- und Farbresten sowie von Haaren) ■ Bereitstellen von sauberen Arbeitsgeräten und Hilfsmitteln ■ Vor- und Nachbereitung des Arbeitsplatzes ■ Schutzmaßnahmen bei der Durchführung von Feuchtund Nassarbeiten (Einweghandschuhe benutzen) ■ Hautschutzmaßnahmen bei der Kundin Bild 2 Tragen von Schutzhandschuhen bei der Haarreinigung b) Prüfungsstück (Herrenfach) Ausführen einer modernen Friseurarbeit am Herren Bei dieser Prüfungsleistung wird ein modischer Trendhaarschnitt erwartet. „Trend“ bedeutet dabei die konsequente Orientierung bei der Frisurenauswahl an der aktuellen Mode. Dieser Zusammenhang wird von der Prüfungskommission festgestellt und ist durch den Prüfling anhand geeigneter Quellen (z. B. Frisurenzeitschriften, Mode des Zentralverbandes oder internationale Mode) nachzuweisen ! Weitere Bewertungskriterien sind darüber 8 hinaus die nachvollziehbare Dokumentation des Schnittes in der Prüfungsmappe, deutliche Veränderung der Haarlängen (mindestens 2 cm) und ein modisches Styling. Es gibt keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der benutzten Arbeitsgeräte und Hilfsmittel (z. B. Finishprodukte). Nur das Endergebnis dieser Facharbeit wird durch die Prüfungskommission bewertet. 1 Gesellenprüfung Zur Beurteilung des Prüfungsstückes orientiert sich die Prüfungskommission an der in der Prüfungsmappe enthaltenen Beschreibung und Darstellung des Haarschnitts. Wie so etwas beispielhaft aussehen kann, verdeutlicht die Angaben der Kopfbereiche nachfolgende Dokumentation. In zahlreichen Fachbüchern und auch Fachzeitschriften lassen sich ebenfalls genügend Beispiele für die Darstellung der Vorgehensweise beim Haarschnitt sowie dem geplanten Finish finden. Schnittbeschreibung Oberkopfbereich und Stirnbereich/Pony Im Oberkopfbereich wird, drei Finger breit oberhalb der Hutlinie, vom Wirbel bis zur Stirn eine hufeisenförmige Linie abgeteilt. Von dieser Linie wird an den Seiten eine parallele Abteilung an die Seiten angeglichen (s. Seiten/ Profilbereich). Die zur Mitte des Oberkopfes folgenden Passees werden jeweils auf diese Linie gezogen und entsprechend gekürzt. Leichter Zug nach hinten sichert den Längenzuwachs nach vorne. Genauso wird auf der anderen Seite des Oberkopfes verfahren. Profilbereich/Seiten Die rechte und linke Seite wird jeweils von der Hufeisenlinie ausgehend vertikal parallel abgeteilt und mobil bis zum Hinterkopf auf eine Grundlänge von 3 cm geschnitten. Wirbelbereich Von der Mitte des Oberkopfes wird bis zum Wirbel horizontal abgeteilt und durch Pointen die Endlänge von 10 cm bestimmt. Das herausgelassene Ponypassee wird durch leichtes Ziehen nach hinten an die Längen angeglichen. Dadurch erhält der Ponyteil einen Längenzuwachs. Nackenbereich Im Nackenbereich parallele Abteilungen von der Kontur bis zur Hufeisenlinie im 45 °-Winkel nehmen und kürzen. Die Nackenlinie wird stumpf im natürlichen Fall geschnitten. Ein Slicen in den Längen des Oberkopfes bewirkt eine ausgeprägtere Textur und einen fedrigen Fall. Besonderheiten: 9 Gesetzlicher Rahmen der Gesellenprüfung ■ 1.1.2 Prüfungszeit Die Prüfungszeit für die oben näher beschriebenen Prüfungsleistungen beträgt netto 5 Stunden und 15 Minuten. Da sämtliche praktische Arbeiten auch eine entsprechende Vor- und Nachbereitung erfordern (z. B. Einrichten des Arbeitsplatzes, Einwirkzeiten usw.) ist die Bruttoprüfzeit auf 9 Stunden festgelegt. Dieser Zeitrahmen schließt zu- ■ 1.1.3 Prüfungsorganisation Die Zeiteinteilung am Prüfungstag entscheidet der Prüfling weitgehend selbst. Das bedeutet, dass es ihm vom Grundsatz überlassen ist, ob er zuerst mit dem Prüfungsstück beginnen möchte und dann die weiteren Arbeitsaufgaben anschließt oder umgekehrt. Diese freie Zeiteinteilung begründet sich mit dem in der Verordnung über die Berufsausbildung zur Friseurin verankerten Ausbildungsziel, dass Auszubildende neben der qualifizierten beruflichen Tätigkeit auch die Arbeitsprozesse selbstständig planen, durchführen und kontrollieren können (vgl. VO, § 5 Abs.1). Aus praktischen Erwägungen entscheiden sich einige Innungen allerdings für eine, den Prüflingen empfohlene, Vorgehensweise. In diesen Fällen sollte man sich auch den regional begründeten Ablaufplänen nicht verweigern. Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks hat seinerseits ebenfalls Empfehlungen zum Prüfungsablauf veröffentlicht. Bei diesem Vorschlag geht man von folgendem Organisationsrahmen aus: ■ 1.1.4 ■ 8.00 –12.00 Uhr Prüfling Nr. 1 beginnt mit dem Beratungsgespräch. Alle anderen Prüflinge beginnen mit ihrem Prüfungsstück. Wenn Prüfling Nr. 1 sein Beratungsgespräch beendet hat, folgt Prüfling Nr. 2 mit dieser Prüfungsaufgabe. Prüfling Nr. 1 beginnt dann mit seinem Prüfungsstück usw. ■ 12.00 –13.00 Uhr Beurteilung, Prüfzeitausgleich ■ 13.00 –16.00 Uhr freie Einteilung der praktischen Arbeiten nach eigenem Zeitplan ■ 16.00 –16.45 Uhr Beurteilung, Prüfzeitausgleich ■ 17.00 Uhr Prüfungsende Lediglich in den Fällen, in denen die Module Kosmetik/ Visagistik oder Nageldesign/-modellage gewählt wurden, können diese Arbeiten wahlweise auch am Modell der modischen Damenarbeit oder an einem extra bestellten Modell ausgeführt werden. und ratsam, sie gewissenhaft und präzise zu führen. Vor Prüfungsbeginn wird die Mappe vom Prüfungsausschuss eingesehen und im weiteren Verlauf zu jeder Prüfungsleistung herangezogen. Gewichtung der Prüfungsleistungen Die Gesellenprüfung Teil II, die im Kern aus der Arbeitsaufgabe sowie dem Wahlmodul (Modische Damenarbeit) und dem Prüfungsstück (Herrenfach) besteht, wird unter- 10 Prüfungsbeginn Prüfungsmappe In der Prüfungsmappe werden sämtliche Überlegungen und Entscheidungen hinsichtlich der Arbeitsaufgabe und des Prüfungsstücks dokumentiert. Die Aufzeichnungen dienen als Orientierung für den Prüfling und sind zugleich Bewertungsgrundlage. Von daher ist es sinnvoll ■ 1.1.6 ■ 8.00 Uhr Modelle Zu der Frage der erforderlichen Anzahl von Modellen führt der Zentralverband aus, dass ■ ein Modell für das Prüfungsstück, ■ ein Modell für die Arbeitsaufgabe, ■ ein Modell für das gewählte Modul benötigt werden. ■ 1.1.5 sätzlich eine frei zu wählende Pausenzeit von einer Stunde ein. Die in der Prüfungsmappe aufgeführten Richtwertzeiten dienen lediglich als Orientierung und sind nicht als verbindlicher Zeitumfang für die Ausführung der jeweiligen Facharbeit anzusehen. schiedlich gewichtet. Die Arbeitsaufgabe fließt mit 70 %, das Prüfungsstück mit 30 % in die Endnote ein. 2 Zusammenfassung der wesentlichen Bedingungen zur Gesellenprüfung Teil II Prüfungsbereich „Friseur- und Kosmetikdienstleistungen“ Arbeitsaufgabe einschließlich Gesprächssimulation Beratungsgespräch 10 %* Haarfarbe in Farbtiefe und -richtung verändern 20%* Haare mit modernen Techniken schneiden 40%* Styling- und Finishtechniken einsetzen 5%* Prüfungsstück Kosmetische Behandlungen durchführen 5%* Wahlqualifikation 20%* Ausführen einer modernen * Diese Gewichtungen der Prüfungsleistungen sind Empfehlungen, die übrigen Gewichtungen sind in der Ausbildungsordnung festgelegte Vorgaben und können nicht verändert werden. Friseurarbeit am Herren 100 % 70 % 30 % 100% 45 % Anteil am Gesamtergebnis der Gesellenprüfung Bild 1 Gewichtung der Prüfungsleistungen innerhalb des Teils 2 der Gesellenprüfung (Quelle: Ausbildung gestalten – Friseur/Friseurin, W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG, Bielefeld) ■ 1.1.7 Berechnung des Gesamtergebnisses Das Ergebnis der praktischen Gesellenprüfung Teil II wird anschließend mit den Prüfungsleistungen aus den anderen Prüfungsbereichen (Friseurtechniken, Betriebsorganisation und Kundenmanagement sowie Wirtschafts- und Sozialkunde) verrechnet. Der Berechnungsfaktor beträgt dabei für die praktische Endnote 60 % und für das Gesamtergebnis aus der schriftlichen Prüfung 40 %. Das sich daraus ergebende Ergebnis wird schließlich zu 75 % mit den 25 % des Ergebnisses aus der Gesellenprüfung Teil I verrechnet und ergibt dann das Gesamtergebnis. Beispiel für die Berechnung des Gesamtergebnisses: Punkte Note Ergebnis der Arbeitsaufgabe (Damenfach) 85 gut Ergebnis Prüfungsstück (Herrenfach) 65 ausreichend Ergebnis der Friseur- und Kosmetikdienstleistungen 75 befriedigend Ergebnis des Prüfungsbereiches Friseurtechniken 60 ausreichend Ergebnis des Prüfungsbereiches Betriebsorganisation u. Kund. 70 befriedigend Ergebnis des Prüfungsbereiches Wirtschafts- und Sozialkunde 50 ausreichend Ergebnis der Kenntnisprüfung 60 ausreichend Ergebnis der GP Teil II 75 · 60 % = 45 befriedigend + 60 · 40 % = 24 69 25 % von 82 (Ergebnis der GP I) = 20,50 75 % von 69 (Ergebnis der GP II) = 51,75 Gesamtergebnis Teil I und II = 72,25 befriedigend 11 Gesetzlicher Rahmen der Gesellenprüfung 2 Zusammenfassung der wesentlichen Bedingungen zur Gesellenprüfung Teil II Allgemeine Angaben: ■ Es werden insgesamt drei Modelle (Prüfungsstück, Arbeitsaufgabe, Modul) benötigt. ■ Die Prüfungszeit beträgt für den Prüfungsbereich „Moderne Friseur- und Kosmetikdienstleistung“ 5 Stunden 15 Minuten (Bruttoprüfungszeit: 9 Stunden inkl. einer Stunde Pause sowie Bewertungszeiten) ■ Für die Umsetzung des praktischen Prüfungsbereiches besteht eine freie Zeiteinteilung mit einer Einschränkung: ■ Die Prüfung beginnt mit dem Beratungsgespräch am eigenen Damenmodell (Prüfling Nr. 1) ■ Alle anderen Prüflinge beginnen mit dem Herrenhaarschnitt (Prüfungsstück) und folgen mit ihrem Beratungsgespräch im Rotationsverfahren (also nach Prüfling Nr. 1 folgt Prüfling Nr. 2, dann Nr. 3 usw.) ■ Die Prüflinge bestimmen selbst ihre Pause (eine Stunde) und verantworten auch das rechtzeitige Erscheinen ihrer Modelle. ■ Die Richtzeiten bei den einzelnen praktischen Arbeiten dienen lediglich als Orientierung und können unter- und überschritten werden. Es besteht lediglich die Verpflichtung, sämtliche praktischen Arbeiten im Zeitrahmen von 9 Stunden (inkl. der Bewertungszeiten und Pause) abgeleistet zu haben. ■ Die einzelnen Prüfungsbedingungen und Bewertungsaspekte entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsmappe, die Sie unbedingt bearbeitet zur Prüfung mitbringen ! ■ Die Prüfungsbereiche (vier) mit den Teilleistungen sind im Folgenden näher bezeichnet: ■ Zeitrahmen: ■ 7.30 Uhr Feststellen der Anwesenheit, Hinweise zu den Prüfungsbedingungen, Einrichten der Arbeitsplätze ■ 8.00 Uhr Prüfungsbeginn ■ 17.00 Uhr Prüfungsende 1. Prüfungsbereich „Friseur- und Kosmetikdienstleistungen“ a) Ausführen einer modernen Friseurarbeit an der Dame zu einem besonderen Anlass mit einem darauf abgestimmten Make-up (Arbeitsaufgabe) Tätigkeiten Hinweise Richtwertzeit Beratungsgespräch Begrüßung, Fragetechnik, Anamnese, Diagnose, Beratungsempfehlung 10 Minuten Modischer Damenhaarschnitt Deutliche Veränderung (mind. 2 cm), Übereinstimmung mit Planung, Trend 50 Minuten Haarfarbe Farbveränderung (Neufärbung oder Ansatzfärbung) um 2 Stufen in Tiefe und Richtung (2/3 des Kopfes) 60 Minuten Bemerkungen Dunkelbraune und schwarze Farben nicht erlaubt Styling Alle Finishtechniken und Geräte sind erlaubt, aktueller Trend 30 Minuten Make-up typgerecht, anlassbezogen, kein Fantasie Make-up 30 Minuten Nettoprüfzeit 180 Minuten b) Gestalten einer Herrenfrisur mit modernen Schneidetechniken und modischem Styling (Prüfungsstück) Mod. Herrenhaarschnitt Styling ■ Deutliche Veränderung der Haarlänge (mind. 2 cm) ■ Übereinstimmung mit Planung ■ Fachgerechtes Styling ■ Übereinstimmung mit Planung 12 45 Minuten Es wird nur das Endergebnis bewertet ! 2 Zusammenfassung der wesentlichen Bedingungen zur Gesellenprüfung Teil II c) Wahlqualifikation (Module) Tätigkeiten Hinweise Richtwertzeit Pflegende Kosmetik/ Visagistik ■ Anamnese, Diagnose, Behandlungsplan und Produkte 90 Minuten Bemerkungen ■ Ausgleich der Gesichtsform (Modulation) ■ Anbringen von künstlichen Wimpern Langhaarfrisuren ■ Typgerechte Gestaltung, erkennbare Steck- und Flechtelemente 90 Minuten ■ Proportionen Nageldesign/-modellage ■ Arbeitstechnik 90 Minuten ■ typgerechte Nagelform ■ Nageldesign an mind. 4 Nägeln einer Hand Haarersatz ■ Haarverlängerung/-verdichtung (mind. 1/5 des Kopfhaares) 90 Minuten ■ Anpassen bzw. Einschneiden des eingearbeiteten Haares ■ Frisurenstyling Coloration ■ Moderne Colorations- und Strähnentechnik mit mind. zwei Farben 90 Minuten ■ farblich kreative Gestaltung des gesamten Kopfhaares ■ typgerechtes Frisurenstyling 2. Prüfungsbereich „Friseurtechniken“ Friseurtechnik Praxisbezogene Aufgabenstellungen zur Haarbehandlung, Frisurengestaltung und dekorative Kosmetik 90 Minuten Prüfungsort: Zuständiges Berufskolleg 90 Minuten Prüfungsort: Zuständiges Berufskolleg 60 Minuten Prüfungsort: Zuständiges Berufskolleg 3. Prüfungsbereich „ Betriebsorganisation und Kundenmanagement“ Betriebsorganisation und Kundenmanagement Praxisbezogene Aufgabenstellungen zu Arbeitsabläufen, Betriebsorganisation, Marketing, kunden- und dienstleistungsbezogenem Handeln 4. Prüfungsbereich „ Wirtschafts- und Sozialkunde“ Wirtschafts- und Sozialkunde Praxisbezogene Aufgabenstellungen zur Berufs- und Arbeitswelt Die Gesellenprüfung ist bestanden, wenn a) b) c) d) das Gesamtergebnis Teil I und Teil II mindestens ausreichend (50 %) ist ( z. B. Teil I mangelhaft und Teil II befriedigend) das Ergebnis von Teil II mindestens ausreichend ist (50 %) das Ergebnis des Prüfungsbereiches „Friseur- und Kosmetikdienstleistung“ mind. ausreichend (50 %) ist mindestens in zwei weiteren Prüfungsbereichen (z. B. Friseurtechnik und Wirtschafts- und Sozialkunde oder Wirtschafts- und Sozialkunde sowie Betriebsorganisation und Kundenmanagement) eine ausreichende Leistung erzielt wurde* e) in keinem Prüfungsbereich der GP II eine ungenügende Leistung erbracht wurde * Auf Antrag kann der Prüfling eine mündliche Prüfung in einem (schriftlichen) Prüfungsbereich ablegen, wenn dadurch das Bestehen der Prüfung möglich ist. 13 Gesetzlicher Rahmen der Gesellenprüfung 3 Ratgeber zur praktischen Gesellenprüfung Teil 2 Tabelle 1: Allgemeines Wie viele Modelle werden benötigt? 3: 2 Damen- und 1 Herrenmodell (lt. Handbuch). Das Modul „Kosmetik“ oder „Nagelmodellage“ kann auch am Modell der modischen Damenarbeit ausgeführt werden (lt. Prüferhandbuch, S.19). Wie viel Zeit steht zur Verfügung? Nettoprüfungszeit beträgt 5 Stunden und 15 Minuten, Bruttoprüfungszeit (mit Vor- und Nachbereitung sowie 60 Minuten variabler Pause) beträgt 9 Stunden (lt. Prüferhandbuch, S.39). Wie ist der zeitliche Ablauf geregelt? Den zeitlichen Ablauf der Prüfung regelt und organisiert der Prüfling selbst. Dies gilt nicht für den Zeitpunkt des Beratungsgespräches (lt. Prüferhandbuch, S. 34). Modischer Herrenhaarschnitt Welche Hilfsmittel dürfen beim Herrenhaarschnitt eingesetzt werden? Alle Geräte und Produkte sind erlaubt – also auch der Aufsatz auf der Maschine (lt. Prüferhandbuch, S. 25). Wie lang muss das Haar sein? Die Ausgangslänge der Haare ist nicht vorgegeben. Wie viel cm müssen mindestens geschnitten werden? Die Haarlänge des gesamten Kopfhaares muss um mind. 2 cm gekürzt werden (lt. Prüferhandbuch, S. 25). Welche Haarschnitte sind erlaubt? Ein modischer Trendhaarschnitt, entsprechend der halbjährlich erscheinenden Modezeitschriften des ZDF oder der internationalen Modetrends – die Quelle der Vorlage oder des Modetrends ist nachzuweisen (lt. Prüferhandbuch, S. 25). Was sind Bewertungskriterien? ■ Deutliche Veränderung der Haarlänge am gesamten Kopf um mind. 2 cm ■ Anwendung der Schneidetechnik ■ Detaillierte Angaben zum Haarschnitt in Wort, Zeichnung und Bild sowie Übereinstimmung des Haarschnittes mit der Schnittbeschreibung und der geplanten Frisur ■ Fachgerechte Arbeitstechnik beim Styling ■ Fachlich korrektes Arbeiten am Modell sowie der Umgang mit den Werkzeugen ■ Einhalten ergonomischer Anforderungen und hygienischer Maßnahmen ■ Sauberkeit der Ausführungen ■ Insbesondere auf die Umsetzung einer aktuell modischen Frisur ist zu achten ■ Die Quelle oder die Herkunft des Modetrends ist aufzuzeigen (lt. Prüferhandbuch S. 25) Besonderer Anlass Was ist ein besonderer Anlass? Kriterien und Definition Der besondere Anlass ist nicht definiert. Als besondere gesellschaftliche Anlässe sind jedoch unter anderem Bewerbungen, Bälle, Hochzeiten, Taufen anzusehen. In diesem Zusammenhang erklärt sich die Vorgabe, dass ein Fantasie-Make-up oder maskenhaftes Schminken sowie ein leichtes TagesMake-up ausgeschlossen sind (lt. Prüferhandbuch, S. 24). Modischer Damenhaarschnitt Was ist ein modischer Damenhaarschnitt? Ein modischer Trendhaarschnitt liegt vor, wenn er den Schnittbeispielen in den halbjährlich erscheinenden aktuellen Modezeitschriften des ZDF entspricht. Ebenso kann die Aktualität an internationalen Modetrends festgemacht werden. Alle Arbeitsmittel und Werkzeuge sind erlaubt (lt. Prüferhandbuch, S. 21) Was sind Bewertungskriterien? ■ Deutliche Veränderung der Haarlänge am gesamten Kopf um mind. 2 cm ■ Detaillierte Angaben zum Haarschnitt in Wort, Zeichnung und Bild ■ Übereinstimmung des Haarschnittes mit der Schnittbeschreibung, der geplanten Frisur und dem derzeitigen Trend ■ Fachlich korrektes Arbeiten am Modell sowie der Umgang mit den Werkzeugen ■ Einhalten ergonomischer Anforderungen und hygienischer Maßnahmen ■ Sauberkeit der Ausführungen ■ Die Auswahl einer modischen Frisur muss typgerecht erfolgen (lt. Prüferhandbuch S. 21) 14 3 Ratgeber zur praktischen Gesellenprüfung Teil 2 Färbung bei der Damenarbeit Wie lang muss der Ansatz bei einer Ansatzfärbung sein? Ansatzfärbungen (mind. 2 cm) sind erlaubt, allerdings müssen hier die Längen und Spitzen angeglichen werden (lt. Handbuch). Welche Farben dürfen gefärbt werden (Farbtiefe und -richtung)? Die Haarfarbe muss deutlich (um mind. 2 Stufen) in der Farbtiefe sowie in der Farbrichtung verändert werden. Dunkelbraune und schwarze Haarfarben dürfen nicht verwendet werden. Gefordert wird eine komplette Farbveränderung in Ansatz, Länge und Spitze. Die Haarfarbe muss tragbar sein und zum entsprechenden Anlass passen. Es müssen mind. 2/3 des Kopfbereiches klassisch gefärbt werden, 1/3 darf dem aktuellen Trend entsprechend frei gestaltet werden. Die Ansatzhaarfarbe muss mit oxidativen Haarfarben oder oxidativen Tönungen verändert werden, Blondierungen oder physikalische Tönungen sind nicht erlaubt (lt. Prüferhandbuch, S.22). Wie darf die Farbe in Längen und Spitzen ausgeglichen werden? U. a. auch mit physikalischen Tönungen (lt. Prüferhandbuch S. 22). Was sind Bewertungskriterien? ■ Übereinstimmung der Zielhaarfarbe mit der Planung ■ Zielhaarfarbe ist typgerecht, tragbar und dem Anlass entsprechend gewählt ■ Die Arbeitsplanung ist vollständig nachvollziehbar ■ Das gesamte Haar ist deutlich in Farbtiefe und -richtung um mind. 2 Stufen verändert ■ Die Farbveränderung ist mit oxidativen Haarfarben oder Tönungen durchgeführt. ■ Hautschutzmaßnahmen und Hygienevorschriften werden eingehalten ■ Einhalten der TRGS (lt. Prüferhandbuch, S. 22) Styling zum besonderen Anlass Welche Stylingtechniken sind erlaubt? Alle modischen Styling- und Finishtechniken sind erlaubt. Sämtliche Geräte und Produkte sind zugelassen, jedoch müssen sie fachgerecht eingesetzt werden. Was sind Bewertungskriterien? ■ Fachgerechte Ausführung der Arbeitstechniken und -methoden ■ Saubere Frisurengestaltung ■ Formgebung und Sitz der Proportionen ■ Typgerechte und modische Ausrichtung der Frisur ■ Geeignete Frisur für den gewählten Anlass ■ Korrekter Einsatz der Präparate ■ Übereinstimmung der fertigen Frisur mit der Bildvorlage ■ Einhalten hygienischer Maßnahmen, der TRGS und der Schutzmaßnahmen beim Einsatz von Wärmegeräten (lt. Prüferhandbuch S. 23) Make-up zum besonderen Anlass Wie muss das Make-up (bes. Anlass) gestaltet werden? Es wird ein modisches Make-up entsprechend der aktuellen Trends gefordert. Es muss typgerecht, tragbar sein und dem gewählten Anlass entsprechen. Was sind Bewertungskriterien? ■ Typgerechtes, modisches Make-up Der Gesamteindruck (Kleidung, Schnitt, Frisur, Farbe, Make-up) muss stimmig sein (lt. Prüferhandbuch, S. 24). ■ Aktueller Trend ■ Passend zum Anlass ■ Saubere Ausführung ■ Harmonisches Gesamterscheinungsbild ■ Übereinstimmung mit der Arbeitsplanung und Bildvorlage ■ Einhalten der Hygienemaßnahmen und der TRGS ■ Ein leichtes Make-up entspricht nicht den Anforderungen (lt. Prüferhandbuch, S. 24) 15 Gesetzlicher Rahmen der Gesellenprüfung Modul Haarverlängerung Haarverlängerungen, wie viel muss gemacht werden? Mind. 20 % des Kopfhaares müssen bearbeitet werden (lt. Prüferhandbuch, S. 30). Was ist an Haarersatz erlaubt? Alle bekannten Techniken sind erlaubt (lt. Prüferhandbuch, S. 30). Was sind Bewertungskriterien? ■ Korrekte Arbeitsplanung ■ Beschreibung der Arbeitstechnik ■ Fachlich einwandfreie Durchführung ■ Korrektes Anbringen des Haarersatzes ■ Fachgerechtes Anpassen und Einschneiden ■ Typgerechte Frisurenerstellung ■ Gestaltung der Frisur ■ Sauberkeit der Ausführung ■ Einhaltung der Hygienemaßnahmen ■ Eingearbeitete Haare müssen dauerhaft befestigt werden ■ Befestigung mit Clipsen ist nicht erlaubt (lt. Prüferhandbuch, S. 30) Modul Coloration Was gilt als Farbtechnik? Als Technik gelten hierbei modische Colorationstechnik oder Strähnentechnik. Die Farbtechnik muss mit mind. zwei unterschiedlichen Farben gearbeitet werden. Alle Techniken sind erlaubt, das gesamte Haar muss farblich kreativ gestaltet werden (lt. Prüferhandbuch, S. 31) Welche Produkte dürfen verwendet werden? Alle farbverändernden Mittel sind zugelassen (lt. Prüferhandbuch, S. 31). Was sind Bewertungskriterien? ■ Übereinstimmung der Zielhaarfarbe mit der Planung ■ Korrekte Arbeitsplanung ■ Farbgestaltung mit mindestens zwei erkennbaren Farben ■ Fachlich einwandfreie Durchführung der Colorationstechnik ■ Harmonie zwischen Farbgebung und Styling ■ Typgerechte Farbgebung und Styling ■ Anwendung von geeigneten Präparaten ■ Einhalten der Hautschutzmaßnahmen, der Hygienevorschriften sowie der TRGS ■ Sichtbare und deutliche Farbveränderung ■ Der Arbeitsaufwand und die ausgeführte Technik fließen in die Bewertung mit ein (lt. Prüferhandbuch, S. 31). Modul Nagelmodellage und -design Wie viele Nägel müssen bearbeitet werden? Eine Nagelmodellage muss an allen Fingern, das Nageldesign an vier Nägeln einer Hand durchführt werden (lt. Prüferhandbuch, S.29). Was sind Bewertungskriterien? ■ Korrekte Arbeitsplanung ■ Beschreibung der Arbeitstechniken ■ Fachlich einwandfreie Durchführung ■ Korrekte Gestaltung der Nägel ■ Gleichmäßig geformte Nägel ■ Korrektes Arbeiten beim Nageldesign ■ Sauberkeit der Durchführung ■ Einhalten der Hygienemaßnahmen sowie der TRGS 530 (lt. Prüferhandbuch S. 29) 16 3 Ratgeber zur praktischen Gesellenprüfung Teil 2 Modul Kosmetik/Visagistik Muss eine Massage durchgeführt werden? Ja, es ist jedoch keine Technik vorgegeben. Wie ist das Make-up zu gestalten? Der Prüfling muss eine umfangreiche dekorative Gestaltung des Gesichtes erarbeiten. Dies schließt zwingend den Ausgleich der Gesichtsform und das Anbringen von künstlichen Wimpern ein. Der Prüfling führt eine Reinigungs- und Gesichtsmassage durch (lt. Prüferhandbuch S. 27). Das dekorative Make-ups darf aufwendiger ausfallen, muss aber tragbar sein (lt. Prüferhandbuch, S. 27). Was sind Bewertungskriterien? ■ Korrekte Hautbeurteilung und Erkennung des Hautzustandes ■ Korrektes Erstellen des Behandlungsplanes auf Basis der Hautbeurteilung ■ Fachlich einwandfreie Durchführung der Behandlung ■ Systematisches und ästhetisches Arbeiten ■ Einhalten hygienischer Maßnahmen ■ Anwendung von Präparaten entsprechend des Hautzustandes ■ Gestaltung und Ausführung des Make-ups ■ Sauberkeit der Ausführung ■ Hautunebenheiten und Hautunreinheiten sind mit Camouflage zu kaschieren (lt. Prüferhandbuch, S. 27) Modul Langhaarfrisuren Welche Hochstecktechniken müssen/dürfen angewandt werden? Die Haare müssen eingelegt werden. Welche Hilfsmittel sind zugelassen? Alle Hilfsmittel sind erlaubt (lt. Prüferhandbuch, S. 28). Darf Haarschmuck verwendet werden? Ja, dieser darf jedoch nicht mehr als 1/3 des Kopfes bedecken (lt. Prüferhandbuch, S. 28). Was sind Bewertungskriterien? ■ Korrekte Arbeitsplanung Die Frisur ist mit Steck- und Flechtelementen zu gestalten (lt. Prüferhandbuch, S. 28). ■ Typgerechte Frisurenerstellung ■ Fachlich einwandfreie Durchführung ■ Steck- und Flechttechnik müssen erkennbar sein ■ Einlegetechnik ist an der geplanten Frisurenform ausgerichtet ■ Anwendung von geeigneten Präparaten ■ Gestaltung der Proportionen und Linienführung ■ Sauberkeit der Ausführungen ■ Einhalten hygienischer Maßnahmen und der TRGS (lt. Prüferhandbuch S. 28) Allgemeine Hinweise zu beiden Prüfungsteilen Wie alt müssen/ dürfen Modelle sein? Die Modelle sollten volljährig sein. Wer darf nicht in der Prüfungskommission vertreten sein? Ausbilder, Angehörige (Verlobte, Ehegatten, Geschwister, Lebensgefährte, usw.) dürfen gemäß HWO nicht in der Prüfungskommission sein. Wer darf Modell sein? Jede Person darf Modell für die Prüfungsarbeiten sein, solange sie nicht in der Prüfungskommission vertreten ist. Die Modelle müssen volljährig sein. Für das Herrenmodell gilt lediglich die Vorgabe, dass es volles Haar haben muss. Was ist klassisch, was ist modern? Der Begriff „klassisch“ ist nicht definiert. Modern ist das, was über die aktuelle Frisurenempfehlung des Zentralverbandes des Friseurhandwerks und über internationale Modetrends vorgegeben wird. 17 Module Module 4 Modul Coloration Die Wahl der Fachrichtung bzw. des Schwerpunkts „Coloration“ unterstützt die kreativen Dienstleistungen im ■ 4.1 Salon. Mithilfe von Farbtönen, Farbmischungen und verschiedenen Techniken sind zahlreiche Effekte zu erzielen. Beratung Vor der Coloration erfolgt ein Beratungsgespräch mit Haarund Kopfhautanalyse. Die Analyse sollte bei Tageslicht durchgeführt werden, da sowohl der vorhandene Farbton unverfälscht bestimmt als auch der neu auszuwählende Farbton festgelegt werden müssen. Nur bei Tageslicht sieht man das tatsächliche Farbergebnis und es kommt dann bei exakter Farbbehandlung zu keinen unerwünschten Farbabweichungen. Des Weiteren müssen der Weißanteil sowie die Haardicke und ggf. vorhandene Haarschädigungen berücksichtigt werden. Die Haardicke und der Grad der Schädigung wirken sich auf den Prozentanteil des Wasserstoffperoxidgehalts aus. Außerdem beeinflusst jegliche Art von Haarschädigung die Intensität des Farbergebnisses. Daher sollte bei stark geschädigten Haaren oder Verletzungen der Kopfhaut auf eine Blondierung verzichtet werden, da diese die Haare und Kopfhaut noch mehr angreifen würde. Ein hoher Weißanteil erfordert das Zumischen des Naturtons, damit es nicht zu lebhafteren und leuchtenderen oder aschigeren Nuancierungen kommt. Eine Farbharmonie ist im Auge des Betrachters ruhig und sanft. Diese erzielt man am besten, wenn nur die Nuancen geändert werden, z. B. arbeitet man in der Farbtiefe 9 und verwendet die Nuancen gelb, kupfer und braun. (Hinweis: Hier sollten Sie besser mit allgemeinen Bezeichnungen arbeiten, da die Modetöne und Naturtöne von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich sind.) Bewegte Farbeffekte erhalten Sie durch einen Farbwechsel im Strähnchenverlauf. Hierbei wird z. B. immer wieder nacheinander 6/7/8, 6/7/8 verwendet. Dies setzt Akzente und gibt einem klassisch-konservativen Haarschnitt eine besondere Note. Ein Farbverlauf zwischen Höhen und Tiefen wird erzielt, wenn die Nuancierung gleich bleibt und sich im Wechsel die Farbtiefe ändert, z. B. 6 g, 7 g und 8 g (siehe oben). Wirkung verschiedener Farbakzentuierungen Die Friseurin sollte sich der Wirkung von Farben bewusst sein, da die Farboptik auch den Eindruck des Haarschnittes beeinflusst. Ebenso muss bedacht werden, dass die Farbwahl auch unter dem Gesichtspunkt des gegebenen Farbtyps erfolgen muss. Farbkontraste wirken provozierend. Hierbei müssen sich die Farbsträhnen in drei bis vier Tönen von der Globalfärbung unterscheiden. Gewünschte Farbakzentuierungen können auch durch Festlegung unterschiedlich breiter Strähnen erfolgen, s. Bild 1. ■ 4.2 Techniken Im Folgenden werden verschiedene Strähnchentechniken dargestellt und erläutert: Kammsträhnen Zuerst werden die Haare in die gewünschte Richtung gekämmt. Anschließend wird mit einem grobzinkigen Kamm Bild 1 Verlauf von unterschiedlich breiten Strähnen 18 Bild 2 Kammsträhnen oder einem feinen Pinsel die Farbe auf das Haar aufgetragen (s. Bild 2). Diese Technik ist sehr schnell durchzuführen. Sie eignet sich jedoch nur bei glatten Haaren. Sauberes Arbeiten ist dabei unabdingbar und sollte darauf ausgerichtet sein, Farbe nur auf die Strähne aufzubringen und das umliegende nicht zu färbende Haar auszusparen. 4 Modul Coloration Bild 1 Haubensträhnen Bild 2 Durchführung der Freihandtechnik Bild 3 Vorbereitung der Auftragetechnik Shoe-Shine Bild 4 Durchführung der Auftragetechnik Shoe-Shine Haubensträhnen form optimal ausgleichen. So lassen sich etwa durch die Farbentscheidung optische Höhen oder Tiefen in der Frisur erzeugen. Diese Technik eignet sich nur für kurze Haare, da hierbei die Haare mithilfe eines Stielkammes oder einer Häkelnadel durch eine Haube gezogen werden müssen (s. Bild 1). Je nach Dicke und Menge der Strähnen handelt es sich um eine sehr zeitaufwendige Methode. Die Vorteile dabei sind, dass ein gleichmäßiges Ergebnis erzielt wird, da annähernd bis zur Kopfhaut gefärbt wird und somit nicht so schnell Ansätze entstehen. Freihandtechniken Die Freihandtechnik erfordert ein hohes Maß an Erfahrung und setzt ausgereifte handwerkliche Fähigkeiten voraus. Insbesondere Kreativität und gutes Vorstellungsvermögen sind unverzichtbare Kompetenzen, die der Friseurin bei dieser Technik abverlangt werden (s. Bild 2). Mit der Freihandtechnik können fließende Übergänge geschaffen und Farbeffekte gesetzt werden, die die Kopf- Um ein Ineinanderfließen der Farben auszuschließen und damit exaktes Arbeiten zu gewährleisten, sollte der Farbbrei eine zähere Konsistenz als üblich besitzen. Shoe-Shine Bei dieser Technik wird die Farbe mithilfe von Alufolie auf die Haarspitzen poliert. Die Shoe-Shine-Technik wird nur bei kürzeren Haaren angewendet. Die Haare werden dazu toupiert und ggf. mit Haarspray fixiert (s. Bild 3). Zuerst wird die Farbe auf einem Streifen Alufolie aufgetragen und diese anschließend mit rhythmischen Bewegungen, wie beim Schuhputzen, auf die Spitzen übertragen. Dadurch entstehen leichte Farbreflexe in den Spitzen (s. Bild 4). Farbergebnis siehe nächste Seite. 19 Module Bild 1 Fertiges Ergebnis der Freihandtechnik Bild 2 Beispiel eines floralen Motivs Bild 3 Diagonale Abteilungen Florale Motive Der neueste Trend ist das Abteilen der Haare nach floralen Motiven. Dies bedeutet, dass die Haare in Form von Blütenblättern abgeteilt und mit verschiedenen Farbakzenten versehen werden. Die Abteilungen werden mit Gummibändern oder Alufolie herausgearbeitet. Die einzelne Abteilung kann als verschlossene oder offene Foliensträhne bearbeitet werden. Die verschlossene Methode ist zeitaufwendiger, aber die Farben können selbst beim Auswaschen nicht ineinander verlaufen. Bei der offenen Foliensträhne wird nur ein Papier zwischen die Strähnen gelegt. Hier muss sehr gewissenhaft gearbeitet werden, ■ 4.3 sodass die Folien nicht verrutschen und die Farbe nicht verläuft (s. Bild 2). Sowohl bei den floralen Motiven als auch bei den klassischen Foliensträhnen sollte vorher die Wirkung der Abteilung bedacht werden: ■ Vertikale Abteilungen der Strähnen wirken flächig. ■ Horizontale Passees rufen einen gesträhnten Effekt hervor. ■ Alle diagonalen Abteilungen wirken fließend und erzielen den größtmöglichen Eindruck von Bewegung. Foliensträhnen am praktischen Beispiel Die Foliensträhne ist die am häufigsten angewendete Strähnentechnik im Friseurbetrieb. Es wird entweder mit Alufolienstreifen oder wiederverwendbaren Folien gearbeitet. Unterschiedliche Colorationsergebnisse lassen sich sowohl durch verschiedene Farben als auch durch verschiedene Setztechniken der Folien erzielen. Dies soll durch folgendes Beispiel dargestellt werden. Anschließend wird das Haar gut durchgebürstet und in die gewünschten Segmente unterteilt. Zuerst wird die Ausgangsfarbe bestimmt. Zur Sicherheit empfiehlt es sich, Farbsträhnen an das Haar zu halten. Die Kundin (Bild 4) hat die Ansätze in 7/0 und die Längen in 9/bg. Jetzt sollten die Haare erst in einem Grundton, die Ansätze mit 9/3 und die Längen und Spitzen in 10/3, in Kombination mit einem Goldmix gefärbt werden. Die Strähnchen wurden mit ■ 11/03 (Goldblond) ■ 11/04 (Kupfermix) ■ 11/3 (Magenta) gefärbt. Die Wasserstoffperoxidkonzentration beträgt 6 %. 20 Bild 4 Ausganssituation