Foto von der fertigen Frisur
Transcription
Foto von der fertigen Frisur
FRISEUR-INNUNG HAMBURG Ausschreibung zur GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 > Prüfungsbereich: Modische Friseurarbeiten < im FRISEURHANDWERK Nach der Ausbildungsordnung vom 21.5.2008 Teil 2 der Gesellenprüfung wird am Ende der Ausbildungszeit abgenommen. Er trägt mit 75 % zum Gesamtergebnis bei. Teil 1 der Gesellenprüfung fließt zu 25 % in das Gesamtergebnis der Gesellenprüfung ein. Arbeitsaufgabe: Ausführen einer modischen Friseurarbeit an der Dame zu einem besonderen Anlass mit einem darauf abgestimmten Make-up § Beratungsgespräch § Modischer Damenhaarschnitt § Haarfarbe § Styling der modischen Damenfacharbeit § Make-up zum Anlass der Damenfacharbeit Arbeitsaufgabe Wahlqualifikation: § Pflegende Kosmetik/Visagistik § Langhaarfrisuren § Nageldesign/-modellage § Haarersatz § Coloration Prüfungsstück: Ausführen einer modernen Friseurarbeit am Herren Schriftliche Aufgaben: 8. Prüfungsaufgabe, wird am Ende der 6. Schulphase abgenommen § Prüfungsbereich Friseurtechniken § Prüfungsbereich Betriebsorganisation und Kundenmanagement § Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde Friseur-Innung Hamburg - Bei Schuldts Stift 3 - 20355 Hamburg - Tel. 040 35744623 - Fax 040 35744650 www.Friseurinnung-hamburg.de - info@vig-hh.de Inhaltsübersicht Gesellenprüfung Teil 2 1. Prüfungsaufgabe: Beratungsgespräch Seite 2 - 3 2. Prüfungsaufgabe: Modischer Damenhaarschnitt Seite 4 - 7 3. Prüfungsaufgabe: Haarfarbe Seite 8 - 10 4. Prüfungsaufgabe: Styling der modischen Damenfacharbeit Seite 11 - 14 5. Prüfungsaufgabe: Make-up zum Anlass der Damenfacharbeit Seite 15 - 17 7. Prüfungsaufgabe: Prüfungsstück am Herren Seite 18 - 22 6. Prüfungsaufgabe: Wahlqualifikation (Modul) § Pflegende Kosmetik/Visagistik Seite 23 - 28 § Langhaarfrisuren Seite 29 - 32 § Nageldesign/-modellage Seite 33 - 36 § Haarersatz Seite 37 - 43 § Coloration Seite 44 - 51 Hinweise zur Gesellenprüfung Seite 52 - 55 Modellbeschaffung: (in Grenzfällen Ausweispflicht) 1 Damenmodell für die Arbeitsaufgaben 1 - 5: Modell muss mindestens 16 Jahre alt sein 1 Damenmodell für Aufgabe 6 (gewählte Wahlqualifikation): Modell muss mindestens 16 Jahre alt sein 1 Herrenmodell für Aufgabe 7 (Prüfungsstück): Modell muss mindestens 16 Jahre alt sein Die Modelle müssen eine modische Frisur tragen können. Modelle dürfen nur mit Genehmigung des Prüfungsausschusses den Prüfraum verlassen. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Gesellenprüfung auf Seite 53-55. Beginn der Prüfung - Zeitplan: Denken Sie daran, dass Sie Ihre Prüfungsunterlagen fertig erstellt zur Prüfung mitbringen (Fotos und schriftliche Ausarbeitung). Diese Unterlagen werden pünktlich um 7:45 Uhr angeschaut. Sollten Sie Ihre Prüfungsunterlagen vergessen haben, können Sie an der Prüfung nicht teilnehmen und werden mit 0 Punkten bewertet. Begonnen wird mit dem Beratungsgespräch. Die Aufgaben 2 bis 5 finden übergangslos nach Abnahme der Aufgabe Beratungsgespräch statt. Sie können vom zeitlichen Ablauf selbstständig geplant werden. Empfehlung zum Damenmodell: Nehmen Sie ein Modell mit bis zu schulterlangen Haaren, um die vorgegebenen Zeiten einhalten zu können. Machen Sie es sich nicht unnötig schwer. Bedenken Sie, Langhaar erfordert viel Zeit. Vortrocknen ist zur Frisurengestaltung erlaubt. Wärmegeräte wie Trockenhauben/Climazone oder Schneidehocker sind nicht ausreichend vorhanden. Die Friseur-Innung Hamburg stellt zusätzlich Schwebehauben zur Verfügung. Sollten dennoch Wärmegeräte oder Schneidehocker zwingend erforderlich sein, können diese mitgebracht werden. Seite 1 Friseur-Innung Hamburg 01.Febr.2014 GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 1. Prüfungsaufgabe: Beratungsgespräch Der Prüfling soll nachweisen, dass er Kunden unter Berücksichtigung der Haarqualität und -quantität, der Kopf- und Gesichtsform, der Gesamterscheinung, ästhetischer Aspekte sowie modischer Trends beraten und das Beratungsergebnis bei der Behandlung umsetzen kann. Richtwertzeit: 10 Minuten Kommentar: Das Beratungsgespräch ist eine Gesprächssimulation zwischen dem Prüfling und dem mitgebrachten Damenmodell. Der Prüfling muss ein umfassendes Beratungsgespräch mit dem Modell führen. Dabei sind die Kundenwünsche zu ermitteln und diesen Wünschen entsprechend Vorschläge für die Behandlung zu unterbreiten. Seite 3 dieser Ausschreibung dient der Prüfungskommission zur Bewertung. Hier können Sie die Bewertungskriterien einsehen und anhand des folgenden Leitfadens mit Ihrem Modell üben. Beachten Sie also als Hilfe bitte folgende Hinweise zu den Bewertungskriterien: 1) Beginnend mit der Begrüßungsphase wird Ihre freundliche Begrüßung, sowie Ihre namentliche Vorstellung und auch der Umgang mit Ihrem Modell bewertet: wie höflich, zuvorkommend und einfühlsam Sie sich in der Kundensituation zeigen. 2) und 3) Ihre Beratung setzen Sie mit der Informationsphase und der Haar- und Kopfhautberurteilung fort. Hier sorgen Sie dafür, dass Sie die wesentlichen Inhalte und Wünsche Ihrer Kundin erfahren, z.B. über Schnitt, Farbe, Frisur. Über offene Fragen und aktives Zuhören ermitteln Sie die Wünsche. Die weiteren Inhalte aus der Haar- und Kopfhautbeurteilung erfragen, betrachten und fühlen Sie. Fragestellungen, sowie Beurteilungen können sein: ▪ Wie oft waschen Sie Ihre Haare? Wann war die letzte Haarwäsche? ▪ Welche Produkte benutzen Sie? ▪ Haben Sie Kopfhautprobleme? (Feststellen der Kopfhautveränderungen) Welche Probleme treten auf? ▪ Sind Allergien bekannt? ▪ Wie machen Sie Ihr Styling? ▪ Ist das Haar farblich vorbehandelt z.B. Coloratation, Strähnen, Blondierung etc. ▪ Beurteilung der Haarfarbe (Ansatz, Länge Spitze) ▪ Beurteilung Haarzustand - Haarfülle z.B. leicht porös, stark porös, gespaltene Haare etc. ▪ Beurteilung der Haarstärke z.B. fein, mittel, stark/dick ▪ Naturwelle vorhanden? 4) In der Bestätigungs- und Empfehlungsphase beweisen Sie Ihre Fachkompetenz und unterbreiten Ihre Vorschläge aufgrund aller Informationen. Setzen Sie Beratungshilfen (Farbkarte, Frisurenbuch, Produkte etc.) ein. Bei allen Vorschlägen den Kundennutzen aufzeigen, sowie Pflegetipps geben (z.B. wie die Kundin die Präparate anwenden soll, welche Wirkung sie haben). 5) Eine Zusammenfassung und Wiederholung findet sich in der Abschlussphase Ihrer Beratung und den Dienstleistungen in der nun folgenden Behandlung. Am Tag der Prüfung müssen Sie diese Kriterien erfüllen, um eine optimale Bewertung zu bekommen. Üben Sie regelmäßig. Schriftliche Ausarbeitungen sind für diese Aufgabe nicht erforderlich. Es ist eine Gesprächssimulation zwischen dem Prüfling und dem mitgebrachten eigenen Modell. Bewertungskriterien in Kurzform: 1 2 3 4 5 6 Begrüßung und Vorstellung beim Modell Blickkontakt und Körpersprache Deutliche Ansprache Offene Fragetechniken in Bezug auf die gestellte Aufgabe Haar- und Kopfhautbeurteilung durch Befragen, Betrachten und Fühlen Konkrete Behandlungsvorschläge einschließl. Produktempfehlungen auch für die Heimbehandlung Seite 2 Friseur-Innung Hamburg 01. Februar 2014 GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 1. Prüfungsaufgabe: Beratungsgespräch Bewertungskriterien der Prüfungskommission zum Beratungsgespräch (nur zur Information und zum üben) 1) Begrüßungsphase ¤ namentliche Vorstellung, höfliche Begrüßung ¤ Blickkontakt, Sitzen auf Augenhöhe 2) Informationsphase ¤ Ermitteln der Kundenwünsche ¤ Offene Fragetechniken ¤ Aktives Zuhören ¤ Offene Körpersprache (Gestik, Mimik, Haptik) 3) Haar- und Kopfhautbeurteilung ¤ Befragen ¤ Betrachten ¤ Fühlen ¤ Kundeninformation über die ermittelte Haarqualität 4) Bestätigungs- und Empfehlungsphase ¤ Beratungshilfen einsetzen ¤ Konkrete Vorschläge unterbreiten (Haarschnitt, Frisur, Coloration) ¤ Fachkompetenz beweisen ¤ Kundennutzen aufzeigen ¤ Positive Eindrücke vermitteln ¤ Pflegetipps für Heimbehandlung geben (Produktverkauf) ¤ Stylingtipps (auch Alternativen anbieten) 5) Abschlussphase ¤ Entscheidungsfrage stellen (geschlossene Fragen) ¤ Wiederholung, Zusammenfassung der abgesprochenen Dienstleistungen ¤ geschickter Übergang in die Behandlung Seite 3 Friseur-Innung Hamburg 01. Febr. 2014 GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 2. Prüfungsaufgabe: Modischer Damenhaarschnitt Der Prüfling soll nachweisen, dass er Haare mit modernen Techniken schneiden kann. Richtwertzeit: 50 Minuten Kommentar: Der Prüfling erstellt einen modischen Haarschnitt mit deutlicher Veränderung in Form und Fülle. Das gesamte Kopfhaar muss mindestens um 2 cm gekürzt werden. Gefordert wird ein Trendhaarschnitt. Alle modischen und aktuellen Haarschneidetechniken sind erlaubt. Die Planung des Haarschnittes in Form einer Schnittbeschreibung in Wort, Zeichnung und Bild muss eindeutig definiert sein. Dafür sind Abteillinien, Schnittlinien, Winkelangaben, Kämmrichtungen, Angaben der Haarlängen um die Kopfrundung etc. zwingend erforderlich. Eine Schnittgraphik ist in die vorgegebene Kopfabbildung einzuzeichnen. Außerdem ist ein Foto oder eine Frisurenabbildung der Beschreibung beizufügen. Die Kopf- bzw. Frisurengröße muss mindestens 10 x 15 cm betragen. Zusätzliche Blätter für weitere Fotos zur Ergänzung können hinzugefügt werden. Bilder in Din A4 Größe sind auch erlaubt. Bitte beachten: undeutliche und fehlende Bilder führen zu erheblichen Punktverlusten. Hinweise: Die Prüfungskommission muss Ihren Haarschnitt anhand Ihrer Schnittbeschreibung nachvollziehen können, deshalb sind detaillierte und korrekte Angaben unumgänglich. Bewertungskriterien: 1 Deutliche Veränderung der Haarlängen am gesamten Kopf, mind. 2 cm 2 Detaillierte Angaben zum Haarschnitt in Wort, Zeichnung und Bild 3 Übereinstimmung des Haarschnittes mit der Schnittbeschreibung 4 Übereinstimmung mit dem derzeitigen Trend 5 Übereinstimmung des Haarschnittes mit der geplanten Frisur 6 Fachlich korrektes Arbeiten am Modell sowie der Umgang mit den Werkzeugen und deren Handhabung und der Einsatz entsprechender Werkzeuge 7 Einhalten ergonomischer Anforderungen 8 Einhalten hygienischer Maßnahmen Seite 4 Friseur-Innung Hamburg 01. Febr. 2014 Zur Kenntnis genommen am......................Datum Stempel/Unterschrift/Betrieb GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 2. Prüfungsaufgabe: Modischer Damenhaarschnitt Prüfungsnummer: Frisurenvorlage zum Damenhaarschnitt Prüfgruppe: Prüfungs-Datum: Foto von der fertigen Frisur > vom eigenen Modell > oder von einer anderen Person > oder Frisurenvorlagen (die von allen Seiten zu erkennen sind) aus Frisurenbüchern oder Computerausdrucke. z.B. Ausschnitt wie beim Bewerbungsfoto Kopf- bzw. Frisurengröße mind. 10 x 15 cm. Verpflichtend ist, dass alle Bilddarstellungen das Endergebnis zeigen, deutlich zu erkennen sind und jeweils eine Ansicht schräg von vorn und eine schräg von hinten. (weitere Fotos zur Ergänzung auf zusätzlichen Blättern mit Hinter-, Ober- und Seitenansicht sind möglich - auch auf Din A4) Die Frisurenbilder müssen eingeklebt werden. Übungsköpfe (Medien) sind nicht erlaubt!!! Die Bilddarstellung für den Damenhaarschnitt (Seite 7) und die Damenfrisur (Seite 16) sind identische Bilder, die für beide Aufgaben gleichzeitig genutzt werden können. Friseur-Innung Hamburg 01.Febr.2014 Seite 5 GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 Prüfungsnummer: 2. Prüfungsaufgabe: Modischer Damenhaarschnitt Prüfgruppe: Prüfungs-Datum: Schnittgraphik Beschreibung des modischen Damenhaarschnittes Bitte zeichnen Sie alle wichtigen Ein- und Abteilungen, Kämmwinkel, Längenangaben etc. in die folgenden Kopfabbildungen ein! Es ist eine verständliche Beschreibung in Kurzform (in Stichworten) erforderlich. Folgende Begriffe können verwendet werden: z.B. Hutlinie, Abteillinie, Grenzlinie, Kämmrichtung, Kämmwinkel, horizontal/waagrecht, vertikal/senkrecht, diagonal, konvex, konkav, im natürlichen Fall, stumpf geschnitten, Längenangaben in "cm", Konturenlinie etc. Profilbereich/Seiten hier Schnittbeschreibung: mit Winkel- und Längenangaben Oberkopfbereich und Stirnbereich/Pony hier Schnittbeschreibung: mit Winkel- und Längenangaben Seite 6 Friseur-Innung Hamburg 01.Febr.2014 GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 Prüfungsnummer: 2. Prüfungsaufgabe: Modischer Damenhaarschnitt Prüfgruppe: Prüfungs-Datum: Schnittgraphik Beschreibung des modischen Damenhaarschnittes Bitte zeichnen Sie alle wichtigen Ein- und Abteilungen, Kämmwinkel, Längenangaben etc. in die folgenden Kopfabbildungen ein! Es ist eine verständliche Beschreibung in Kurzform (in Stichworten) erforderlich. Folgende Begriffe können verwendet werden: z.B. Hutlinie, Abteillinie, Grenzlinie, Kämmrichtung, Kämmwinkel, horizontal/waagrecht, vertikal/senkrecht, diagonal, konvex, konkav, im natürlichen Fall, stumpf geschnitten, Längenangaben in "cm", Konturenlinie etc. Wirbelbereich hier Schnittbeschreibung: mit Winkel- und Längenangaben Nackenbereich hier Schnittbeschreibung: mit Winkel- und Längenangaben Seite 7 Friseur-Innung Hamburg 01.Febr.2014 GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 3. Prüfungsaufgabe: Haarfarbe Der Prüfling soll nachweisen, dass er Haarfarbe in der Farbtiefe verändern kann. Richtwertzeit: 60 Minuten, Kommentar: Die Naturhaarfarbe des Modells muss deutlich in der Farbtiefe (mind. 2 Stufen) verändert werden. Dunkelbraune und schwarze Haarfarben sind nicht erlaubt. Gefordert wird eine komplette Farbveränderung in Ansatz, Längen und Spitzen nach handlungsorientierter Arbeitsplanung. Die Haarfarbe muss tragbar und passend zum gewählten Anlass sein. Die erforderliche Farbveränderung muss mindestens 2/3 des Kopfes betragen, 1/3 des Kopfhaares darf dem aktuellen Trend entsprechend ohne Einschränkungen kreativ gestaltet werden. Auch Ansatzfärbungen von mindestens 2 cm Länge sind erlaubt, jedoch müssen dann die Längen und Spitzen des Haares farblich angeglichen werden. Zum Farbausgleich der Längen und Spitzen sind physikalische Tönungen erlaubt! Alle Farbangaben, Naturhaarfarbe als auch Zielfarbe, die für die schriftlichen Aufgaben einschließlich der Rezeptur erforderlichen Bezeichnungen, müssen den Zahlencode sowie die Namensbezeichnung der jeweiligen Farbe erkennen lassen z.B. 8/0 - hellblond oder 12/1 - spezialblondasch oder 8/73 - hellblond braungold oder 77/43 - mittelblond intensiv rotgold usw. Daher ist es zwingend erforderlich, die eigene Farbkarte mitzubringen. Die Ansatzhaarfarbe muss mit oxidativer Haarfarbe oder oxidativer Tönung verändert werden. Physikalische Tönungen, Lebensmittelfarben, Blondierungen etc. sind nicht erlaubt. Die Zielfarbe muss in der Planung angegeben werden. Die Haarqualität und -quantität sind zu berücksichtigen. Die Planung hat am Prüfungstag schriftlich und detailliert vorzuliegen. Alle Hautschutzbestimmungen und Hygienemaßnahmen sind einzuhalten. Bitte beachten: Der Weißanteil darf nicht höher als 50 % betragen! Der zu verändernde Naturton muss deutlich erkennbar sein! Die Haarfarbe wird im trockenen Zustand abgeprüft. Nach der Bewertung der Haarfarbe kann das Haar zur Frisurenerstellung wieder leicht angefeuchtet werden und Finishprodukte können dann eingesetzt werden. Vollblondierungen sind nicht erlaubt! Schaumfestiger und Föhnlotion darf im Vorfelde benutzt werden. Wichtig: eigene Farbkarte / Farbmuster sind unbedingt mitzubringen Hinweise: Die Prüfungskommission muss Ihre Arbeitsschritte und Ergebnisse anhand Ihrer Planungsunterlagen nachvollziehen, deshalb sind detaillierte und korrekte Angaben unumgänglich! Bewertungskriterien: 1 Übereinstimmung der Zielfarbe mit der Planung 2 Die Zielfarbe ist typgerecht, tragbar und dem Anlass entsprechend gewählt 3 Die Arbeitsplanung ist vollständig und nachvollziehbar 4 Das gesamte Haar ist deutlich in Farbtiefe (mind. 2 Töne) verändert 5 Die Farbveränderung ist mit oxidativ reagierenden Produkten ausgeführt 6 Hautschutzmaßnahmen und Hygienevorschriften sind einzuhalten 7 Einhalten der TRGS 8 Gewichtung der Bewertung: Arbeitsplanung 1-fach Farbe 4-fach Seite 8 Friseur-Innung Hamburg 01. Februar 2014 Zur Kenntnis genommen am......................Datum Stempel/Unterschrift/Betrieb GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 3. Prüfungsaufgabe: Haarfarbe Prüfungsnummer: Prüfgruppe: Prüfungs-Datum: Arbeitsplan zur Haarfarbenveränderung Bitte alle Angaben in der Fachsprache tätigen, z.B. "mittelblond" oder "gold"! Firmenbezeichnungen und Zahlenkombinationen sind nicht erlaubt! 1) Ausgangsfarben ¤ Ansatzfärbung ¤ Neufärbung Naturhaarfarbe: Ansatz: (bitte ankreuzen!) Farbtiefe Farbrichtung Längen: Farbtiefe Farbrichtung Spitzen: Farbtiefe Farbrichtung Weißanteil: 0% ¤ 10% 20% ¤ ¤ 30% ¤ 40% 50% ¤ ¤ 2) Zielfarben Farbtiefe: Farbrichtung: Besonderheiten: 3) Haarqualität und -quantität 4) Welche Arbeitsschritte führen zum Ergebnis? 5) Ich verwende die Produkte der Firma: 6) Angaben zu der (den) Rezeptur(en): Seite 9 Friseur-Innung Hamburg 01. Febr.2014 GESELLLENPRÜFUNG TEIL 2 Prüfungsnummer: 3. Prüfungsaufgabe: Haarfarbe Prüfgruppe: Prüfungs-Datum: Arbeitsplan zur Haarfarbenveränderung (Fortsetzung) 7) Einwirkzeit(en): 8) Zwischenbehandlung mit Begründung: 9) Abschlussbehandlung mit Begründung: 10) Welche Methoden werden ausgeführt? 11) Welche Werkzeuge werden verwendet? 12) Besonderheiten, Zusatzinformationen für die Prüfungskommission: Seite 10 Friseur-Innung Hamburg 01. Febr.2014 GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 4. Prüfungsaufgabe: Styling der modischen Damenfacharbeit Der Prüfling soll nachweisen, dass er Styling- und Finishtechniken einsetzen kann. Richtwertzeit: 30 Minuten Kommentar: Der Prüfling soll ein modisches Styling typgerecht und dem Anlass entsprechend fertigen. Gefordert wird eine aktuelle Trendfrisur. Alle modischen Styling- und Finishtechniken sind erlaubt. Auch sind alle Geräte und Produkte erlaubt, sie müssen jedoch fachgerecht eingesetzt werden. Die Planung des Stylings muss schriftlich mit Abbildung oder Foto eindeutig fixiert werden. Für das Foto oder die Frisurenabbildung ist eine Kopf- bzw Frisurengröße von mind. 10 x 15 cm vorgeschrieben. Zusätzliche Blätter für weitere Fotos zur Ergänzung können hinzugefügt werden. Bilder in Din A4 Größe sind auch erlaubt. Bitte beachten: undeutliche und fehlende Bilder führen zu erheblichen Punktverlusten. Hinweise: Die Prüfungskommission wird auch Ihre schriftlichen Aufzeichnungen für die Bewertung einsehen. Sie wird ebenfalls darauf achten, wie pfleglich Ihr Umgang mit dem Modell ist, also auch wie höflich, zuvorkommend und einfühlsam Sie sich in dieser Kundensituation zeigen. Bewertungskriterien: 1 Fachgerechte Ausführung der Arbeitstechniken und -methoden 2 Saubere Frisurengestaltung 3 Formgebung und Sitz der Proportionen 4 Typgerechte und modische Ausrichtung der Frisur 5 Geeignete Frisur für den gewählten Anlass 6 Korrekter Einsatz der Präparate 7 Schutzmaßnahmen beim Einsatz von Wärmegeräten 8 Übereinstimmung der fertigen Frisur mit der Bildvorlage 9 Einhalten hygienischer Maßnahmen und der TRGS Seite 11 Friseur-Innung Hamburg 01. Febr.2014 Zur Kenntnis genommen am......................Datum GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 Stempel/Unterschrift/Betrieb 4. Prüfungsaufgabe: Styling der modischen Damenfacharbeit Prüfungsnummer: Prüfgruppe: Prüfungs-Datum: Arbeitsplan zur modischen Damenfrisur 1) Welche Arbeitsschritte führen zum Ergebnis? 2) Welche Werkzeuge, Materialien kommen zum Einsatz? 3) Besonderheiten, Zusatzinformationen für die Prüfungskommission: Seite 12 Friseur-Innung Hamburg 01. Febr.2014 GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 Prüfungsnummer: 4. Prüfungsaufgabe: Styling der modischen Damenfacharbeit Prüfgruppe: Prüfungs-Datum: Beschreibung der modischen Damenfrisur Bitte beschreiben Sie den Frisurenverlauf Ihrer Prüfungsfrisur nach dem Foto z.B. Angaben über Volumen, Höhen und Tiefen in der Frisur, glatte oder wellige Partien etc. Angaben der Kopfbereiche Beschreibung (Begriffe einsetzen) Profilbereich/ Seiten Oberkopfbereich und Stirnbereich/ Pony Wirbelbereich Nackenbereich Besonderheiten: Seite 13 Friseur-Innung Hamburg 01.Febr.2014 GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 Prüfungsnummer: 4. Prüfungsaufgabe: Styling der modischen Damenfacharbeit Prüfgruppe: Prüfungs-Datum: Der besondere Anlass: Frisurenvorlage zur modischen Damenfacharbeit Foto von der fertigen Frisur > vom eigenen Modell > oder von einer anderen Person > oder Frisurenvorlagen (die von allen Seiten zu erkennen sind) aus Frisurenbüchern oder Computerausdrucke. z.B. Ausschnitt wie beim Bewerbungsfoto Kopf- bzw. Frisurengröße mind. 10 x 15 cm. Verpflichtend ist, dass alle Bilddarstellungen das Endergebnis zeigen, deutlich zu erkennen sind und jeweils eine Ansicht schräg von vorn und eine schräg von hinten. (weitere Fotos zur Ergänzung auf zusätzlichen Blättern mit Hinter-, Ober- und Seitenansicht sind möglich - auch auf Din A4) Die Frisurenbilder müssen eingeklebt werden. Übungsköpfe (Medien) sind nicht erlaubt!!! Die Bilddarstellung für den Damenhaarschnitt (Seite 7) und die Damenfrisur (Seite 16) sind identische Bilder, die für beide Aufgaben gleichzeitig genutzt werden können. Seite 14 Friseur-Innung Hamburg 01. Febr. 2014 GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 5. Prüfungsaufgabe: Make-up zum Anlass der Damenfacharbeit Der Prüfling soll nachweisen, dass er kosmetische Behandlungen durchführen kann. Richtwertzeit: 30 Minuten Kommentar: Das Make-up muss typgerecht und auf den besonderen Anlass abgestimmt sein. Es wird ein modisches Make-up, dem aktuellen Trend entsprechend, gefordert. Das Make-up muss tragbar und ästhetisch sein. Der Gesamteindruck von Frisurengestaltung, Make-up und Kleidung soll ein harmonisch abgestimmtes Bild, passend zum gewählten Anlass, vermitteln. Ein Fantasie-Make-up oder maskenhaftes Schminken sind nicht erlaubt. Bewertungskriterien: 1 Typgerechtes modisches Make-up 2 Aktueller Trend 3 Passend zum Anlass 4 Saubere Ausführung des Make-ups 5 Das gesamte Erscheinungsbild ist harmonisch 6 Übereinstimmung mit der Arbeitsplanung und Bildvorlage 7 Einhalten der Hygienemaßnahmen und der TRGS Seite 15 Friseur-Innung Hamburg 01.Febr.2014 Zur Kenntnis genommen am......................Datum GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 Stempel/Unterschrift/Betrieb 5. Prüfungsaufgabe: Make-up zum Anlass der Damenfacharbeit Prüfungsnummer: Prüfgruppe: Prüfungs-Datum: Arbeitsplan zum Make-up 1) Zielbeschreibung 2) Welche gestalterischen Schwerpunkte sind geplant? 3) Welche Arbeitsschritte führen zum Ergebnis? 4) Welche Materialien/Produkte/Tools kommen zum Einsatz? 5) Besonderheiten, Zusatzinformationen für die Prüfungskommission: Seite 16 Friseur-Innung Hamburg 01. Febr.2014 GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 Prüfungsnummer: 5. Prüfungsaufgabe: Make-up zum Anlass der Damenfacharbeit Prüfgruppe: Prüfungs-Datum: Bildvorlage/Gestaltungsvorlage für das Make-up Diese Gestaltungsvorlage muss farbig und vollständig ausgearbeitet werden! Seite 17 Friseur-Innung Hamburg 01. Febr. 2014 GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 7. Prüfungsaufgabe: Prüfungsstück am Herren: Ausführen einer modernen Friseurarbeit am Herren Gestalten einer Herrenfrisur mit modernen Schneidetechniken und modischem Styling. Richtwertzeit: 45 Minuten Kommentar: Für die Herrenfrisur ist ein modischer Trendhaarschnitt mit deutlicher Veränderung der Haarlänge (mindestens 2 cm) und Fülle zu erstellen. Gefordert wird eine aktuelle Trendfrisur. Alle modischen Styling- und Finishtechniken sind erlaubt. Auch sind alle Geräte und Produkte erlaubt, sie müssen jedoch fachgerecht eingesetzt werden. Die Planung des Haarschnittes in Form einer Schnittbeschreibung in Wort, Zeichnung und Bild muss eindeutig definiert sein. Dafür sind Abteillinien, Schnittlinien, Winkelangaben, Kämmrichtungen, Angaben der Haarlängen um die Kopfrundung etc. zwingend erforderlich. Der Haarschnitt wird vor dem Styling durch die Prüfkommission kontrolliert. Eine Schnittgraphik ist in die vorgegebene Kopfabbildung einzuzeichnen. Außerdem ist ein Foto oder eine Frisurenabbildung der Beschreibung beizufügen. Die Kopf- bzw. Frisurengröße muss mindestens 10 x 15 cm betragen. 2 Bilddarstellungen Herrenhaarschnitt (Seite 24) für Schnitt und Frisur, sind Bilder der fertig geschnittenen und geföhnten Frisur (modischer Trendhaarschnitt). Extreme Undercut/Sidecut und Iro-Haarschnitte sind nicht erlaubt. Zusätzliche Blätter für weitere Fotos zur Ergänzung können hinzugefügt werden. Bilder in Din A4 Größe auch erlaubt. Bitte beachten: Das Oberkopfhaar beim Modell muss vollständig vorhanden sein!!! Starke Kahlstellen, Wirbel oder stark auffallende Geheimratsecken führen zu erheblichem Punktabzug. Facon darf auch geschnitten werden. Übergänge können auch bis oberhalb der Hutlinie gesetzt werden. Übergänge, die weit über den Wirbel hinauslaufen, sind nicht gestattet und führen zu Punktverlusten. Aufsätze sind nicht erlaubt. Modische Haarschnitte mit verschiedenen Schnittebenen müssen in der Schnittgrafik und im Bildmaterial deutlich beschrieben und zu erkennen sein. Föhnschaum/Festiger zum Erstellen der Frisur sind erlaubt. Nichtfestigende Glanzsprays/Fluids/ Shiningsprays sowie Finishprodukte wie z.B. Gel, Wachs, Haarspray sind nicht erlaubt, dürfen erst nach der Schnittkontrolle eingesetzt werden. Hinweise: Die Prüfungskommission muss Ihren Haarschnitt anhand Ihrer Schnittbeschreibung nachvollziehen können, deshalb sind detaillierte und korrekte Angaben unumgänglich! Der Prüfungsausschuss bewertet das Endergebnis auf der Basis der Arbeitsplanung. Bewertungskriterien: 1 Deutliche Veränderung der Haarlängen am gesamten Kopf, mind. 2 cm 2 Anwendung der Schneidetechnik 3 Detaillierte Angaben zum Haarschnitt in Wort, Zeichnung und Bild 4 Übereinstimmung des Haarschnittes mit der Schnittbeschreibung 5 Übereinstimmung des Haarschnittes mit der geplanten Frisur 6 Fachgerechte Arbeitstechnik beim Styling 7 Fachlich korrektes Arbeiten am Modell sowie der Umgang mit den Werkzeugen und deren Handhabung und der Einsatz entsprechender Werkzeuge 8 Einhalten ergonomischer Anforderungen 9 Einhalten hygienischer Maßnahmen und der TRGS 10 Sauberkeit der Ausführung Seite 18 Friseur-Innung Hamburg 01. Februar 2014 Zur Kenntnis genommen GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 am......................Datum 7. Prüfungsaufgabe: Prüfungsstück am Herren Stempel/Unterschrift/Betrieb Schnittgraphik Beschreibung des modischen Herrenhaarschnittes Bitte zeichnen Sie alle wichtigen Ein- und Abteilungen, Kämmwinkel, Längenangaben etc. in die folgenden Kopfabbildungen ein! Es ist eine verständliche Beschreibung in Kurzform (in Stichworten) erforderlich. Folgende Begriffe können verwendet werden: z.B. Hutlinie, Abteillinie, Grenzlinie, Kämmrichtung, Kämmwinkel, horizontal/waagrecht, vertikal/senkrecht, diagonal, konvex, konkav, im natürlichen Fall, Prüfungsnummer: stumpf geschnitten, Längenangaben in "cm", Konturenlinie etc. Prüfgruppe: Prüfungs-Datum: Profilbereich/Seiten hier Schnittbeschreibung: mit Winkel- und Längenangaben Oberkopfbereich und Stirnbereich/Pony hier Schnittbeschreibung: mit Winkel- und Längenangaben Seite 19 Friseur-Innung Hamburg 01. Februar 2014 GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 Prüfungsnummer: 7. Prüfungsaufgabe: Prüfungsstück am Herren Prüfgruppe: Prüfungs-Datum: Schnittgraphik Beschreibung des modischen Herrenhaarschnittes Bitte zeichnen Sie alle wichtigen Ein- und Abteilungen, Kämmwinkel, Längenangaben etc. in die folgenden Kopfabbildungen ein! Es ist eine verständliche Beschreibung in Kurzform (in Stichworten) erforderlich. Folgende Begriffe können verwendet werden: z.B. Hutlinie, Abteillinie, Grenzlinie, Kämmrichtung, Kämmwinkel, horizontal/waagrecht, vertikal/senkrecht, diagonal, konvex, konkav, im natürlichen Fall, stumpf geschnitten, Längenangaben in "cm", Konturenlinie etc. Wirbelbereich hier Schnittbeschreibung: mit Winkel- und Längenangaben Nackenbereich hier Schnittbeschreibung: mit Winkel- und Längenangaben Seite 20 Friseur-Innung Hamburg 01.Februar 2014 GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 Prüfungsnummer: 7. Prüfungsaufgabe: Prüfungsstück am Herren Prüfgruppe: Prüfungs-Datum: Beschreibung des modischen Stylings Bitte beschreiben Sie den Frisurenverlauf Ihrer Prüfungsfrisur nach dem Foto z.B. Angaben über Volumen, Höhen und Tiefen in der Frisur, glatte oder wellige Partien etc. Angaben der Kopfbereiche Beschreibung (Begriffe einsetzen) Profilbereich/ Seiten Oberkopfbereich und Stirnbereich/ Pony Wirbelbereich Nackenbereich Besonderheiten: Seite 21 Friseur-Innung Hamburg 01. Februar 2014 GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 Prüfungsnummer: 7. Prüfungsaufgabe: Prüfungsstück am Herren Prüfgruppe: Prüfungs-Datum: Frisurenvorlage Herrenhaarschnitt mit modischem Styling Foto von der fertigen Frisur > vom eigenen Modell > oder von einer anderen Person > oder Frisurenvorlagen (die von allen Seiten zu erkennen sind) aus Frisurenbüchern oder Computerausdrucke. z.B. Ausschnitt wie beim Bewerbungsfoto Kopf- bzw. Frisurengröße mind. 10 x 15 cm. Verpflichtend ist, dass alle Bilddarstellungen das Endergebnis zeigen, deutlich zu erkennen sind und jeweils eine Ansicht schräg von vorn und eine schräg von hinten. (weitere Fotos zur Ergänzung auf zusätzlichen Blättern mit Hinter-, Ober- und Seitenansicht sind möglich - auch auf Din A4) Die Frisurenbilder müssen eingeklebt werden. Übungsköpfe (Medien) sind nicht erlaubt!!! Seite 22 Friseur-Innung Hamburg 01.Februar 2014 GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 6. Prüfungsaufgabe: Wahlqualifikation Modul Pflegende Kosmetik/Visagistik Richtwertzeit: 90 Minuten Kommentar: Für diesen selbst gewählten Prüfungsteil hat der Prüfling einen Behandlungsplan zu erstellen. Dem Behandlungsplan muss eine umfangreiche Hautbeurteilung zugrunde liegen, die auf dem Beurteilungsbogen auf den folgenden Seiten zu dokumentieren ist. Achtung: Seite 26 und 28 sind bereitsausgefüllt mitzubringen, jedoch Seite 27 wird am Tag der Prüfung am eigenen Modell ausgefüllt. Die Hautbeurteilung ist nicht nur die Grundlage zum Erstellen des Behandlungsplanes, sondern auch ein Instrument zur Leistungsbeurteilung für die Prüfer. Der Prüfling führt eine pflegende kosmetische Behandlung, einschließlich Hautbeurteilung, Reinigung, Gesichtsmassage und Auftragen einer Packung durch. Die Prüfer beurteilen die Leistungen während der Behandlung auf der Grundlage des Behandlungsplanes. Nach der pflegenden Behandlung soll eine umfangreiche dekorative Gestaltung des Gesichts ausgeführt werden. Hierfür sind unter anderem das Ausgleichen der Gesichtsform und das Anbringen von künstlichen Wimpern von Bedeutung. Die Make-up-Gestaltung darf aufwendiger, aber trotzdem noch tragbar sein. Die Planung des Behandlungsablaufes muss in Wort, Zeichnung und Bild eindeutig definiert sein. Bewertungskriterien: 1 Korrekte Hautbeurteilung und Erkennen des Hautzustandes 2 Korrektes Erstellen des Behandlungsplanes auf der Basis der Hautbeurteilung 3 Deutliche Ansprache 4 Fachlich einwandfreie Durchführung der Behandlung 5 Systematisches und ästhetisches Arbeiten 6 Einhalten hygienischer Maßnahmen 7 Anwendung von Präparaten entsprechend des Hautzustandes 8 Gestaltung und Ausführung des Make-ups 9 Sauberkeit der Ausführung 10 Gewichtung der Bewertung: Hautzustand Behandlungsplan Durchführung und Make-up Seite 23 1-fach 1-fach 3-fach Friseur-Innung Hamburg 01. Februar 2014 Zur Kenntnis genommen am......................Datum Stempel/Unterschrift/Betrieb GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 6. Prüfungsaufgabe: Modul Pflegende Kosmetik/Visagistik Dieser Beurteilungsbogen muss zur Vorbereitung vor der Prüfung bzgl. dem eigenen Modell ausgefüllt werden! Prüfungsnummer: Prüfgruppe: Prüfungs-Datum: Hautbeurteilung Name der Kundin: Name der Kosmetikerin: Beruf der Kundin: Alter: Kundenbefragung Allergien/Unverträglichkeiten: ¤ Bluter/in ¤ Schwangerschaft ¤ Raucher/in ¤ Sport ¤ Sauna Entspannung: Schlafrhythmus: Krankheiten: Medikamente: Hormone: Akne: Ernährung: Flüssigkeitszufuhr: Verdauung: Pflegegewohnheiten Tonic: Reinigung: Augenpflege: Ampulle: Nachtpflege: Tagespflege: Sonnenverhalten: Welches Behandlungsergebnis wünscht die Kundin? Seite 24 Friseur-Innung Hamburg 01.Februar 2014 GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 Prüfungsnummer: 6. Prüfungsaufgabe: Modul Pflegende Kosmetik/Visagistik Prüfgruppe: Prüfungs-Datum: Dieser Beurteilungsbogen muss während der Prüfung für das eigene Modell ausgefüllt werden. (A) Hautzustand Bewertung Prüfer Feuchtigkeitsgehalt der Hornschicht: normal leicht vermindert vermindert stark vermindert 1 Punkt Fettgehalt der Hornschicht: vermehrt normal vermindert mimisch Fältchen: 1 Punkt atrophisch normal Follikel (Porigkeit): stark vermindert 1 Punkt fein groß 1 Punkt Turgor: sehr gut gut nachlassend schlecht 1 Punkt Tonus: sehr gut gut nachlassend schlecht 1 Punkt Verhornung: vorhanden nicht vorhanden 1 Punkt Empfindlichkeit: schwach stark 1 Punkt Teleangiektasien: ja nein 1 Punkt Couperose: ja nein 1 Punkt normal Sonstiges: Hautunreinheiten: Komedonen Milien Pusteln Papeln vorhanden, welche? Pigmentanomalien: keine 1 Punkt nicht vorhanden 1 Punkt Hauttyp: normale Haut Sebostase Seborrhoe oleosa Seborrhoe sicca 1 Punkt Hautzustand: (2 Punkte bei richtig erkanntem Hautzustand) Atrophie regenerationsbedürftige Haut gefäßlabile Haut 2 Punkte sonnengeschädigte Haut normaler Hautzustand überempfindliche Haut feuchtigkeitsarme Haut Punkte gesamt Wird von Prüfern ausgefüllt: Punkte gesamt Hautzustand A): bitte übertragen auf S.26! x 6,66 = Seite 25 Friseur-Innung Hamburg 01.Februar 2014 GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 Prüfungsnummer: 6. Prüfungsaufgabe: Modul Pflegende Kosmetik/Visagistik Prüfgruppe: Prüfungs-Datum: vor der Prüfung Dieser Beurteilungsbogen muss zur Vorbereitung für das eigene Modell ausgefüllt werden. (B) Behandlungsplan 1) Vorbereitende Maßnahmen und Arbeitsschritte: bis zu 16 Punkte 2) Tabelle der Präparate mit Begründung des Einsatzes: bis zu 5 Punkte Präparat Begründung des Einsatzes 3) Vorschläge für die Heimbehandlung: bis zu 4 Punkte Wird von Prüfern ausgefüllt! (B) Auswertung - Behandlungsplan (C) Bewertung kosmetische Behandlung 1) Arbeitsschritte - Gesichtsbehandlung 2) Präparate fachliche Durchführung 3) Heimbehandlung Summe: (B) x 4 Make-up = (C) Summe: :2 = Bewertung gesamt (bitte Gesamt-Ergebnis auf Hauptauswertungsbogen übertragen) (A) Hautzustand (S. 25) x1 = (B) Behandlungsplan (S. 26) x1 = (C) kosmetische/Gesichtsbehandlung (S. 26) x3 = Summe: Seite 26 Gesamt-Ergebnis :5 = Friseur-Innung Hamburg 01. Februar 2014 GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 6. Prüfungsaufgabe: Modul Pflegende Kosmetik/Visagistik Arbeitsplan für das Erstellen des Make-ups 1) Beschreibung der gestalterischen Schwerpunkte: 2) Welche Arbeitsschritte führen zum Ergebnis? 3) Welche Materialien/Präparate werden eingesetzt? 4) Welche Werkzeuge/Tools werden verwendet? 5) Beschreibung von Besonderheiten: Seite 27 Friseur-Innung Hamburg 01. Februar 2014 GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 Prüfungsnummer: 6. Prüfungsaufgabe: Modul Pflegende Kosmetik/Visagistik Prüfgruppe: Prüfungs-Datum: Bildvorlage/Gestaltungsvorlage für das Make-up (Visagistik) Diese Gestaltungsvorlage muss farbig und vollständig ausgearbeitet werden! Seite 28 Friseur-Innung Hamburg 01. Februar 2014 GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 6. Prüfungsaufgabe: Wahlqualifikation Modul Langhaarfrisuren Richtwertzeit: 120 Minuten Kommentar: Der Prüfling soll eine typgerechte Hochsteckfrisur erstellen. Die Haare müssen eingelegt werden. Die Frisur soll aus Steck- und Flechtelementen gestaltet werden und eine saubere Linienführung aufweisen. Die Proportionen müssen gut ausgearbeitet sein. Alle Hilfsmittel sind erlaubt. Haarschmuck und Haarersatz können eingearbeitet werden, dürfen jedoch nicht mehr als 1/3 des Kopfes bedecken. Haarersatz darf nicht in Vorarbeit erstellt werden, z.B. Zopf fertig geflochten Erstellung während der Trockenzeit möglich. Wickler oder Papilloten sind in allen Größen je nach Frisurenform erlaubt. Heißwickler sind nicht erlaubt. Die Planung der Langhaarfrisur muss in Wort, Zeichnung oder Foto ausgearbeitet vorliegen. Für das Foto oder die Frisurenabbildung ist eine Kopf- bzw Frisurengröße von mind. 10 x 15 cm vorgeschrieben. Zusätzliche Blätter für weitere Fotos zur Ergänzung können hinzugefügt werden. Bilder in Din A4 Größe sind auch erlaubt. Bewertungskriterien: 1 Korrekte Arbeitsplanung 2 Typgerechte Frisurenerstellung 3 Fachlich einwandfreie Durchführung 4 Steck- und Flechtelemente müssen erkennbar sein 5 Exakte Einlegetechnik entsprechend der Frisurenform 6 Anwendung von geeigneten Präparaten 7 Gestaltung der Proportionen und Linienführung 8 Sauberkeit der Ausführung 9 Einhaltung hygienischer Maßnahmen und der TRGS Seite 29 Friseur-Innung Hamburg 01.Februar 2014 Zur Kenntnis genommen am......................Datum Stempel/Unterschrift/Betrieb GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 6. Prüfungsaufgabe: Modul Langhaarfrisuren Prüfungsnummer: Frisurenvorlage für die Gestaltung der typgerechten Hochsteckfrisur Prüfgruppe: Prüfungs-Datum: Foto von der fertigen Frisur > vom eigenen Modell > oder von einer anderen Person > oder Frisurenvorlagen (die von allen Seiten zu erkennen sind) aus Frisurenbüchern oder Computerausdrucke. z.B. Ausschnitt wie beim Bewerbungsfoto Kopf- bzw. Frisurengröße mind. 10 x 15 cm. Verpflichtend ist, dass alle Bilddarstellungen das Endergebnis zeigen, deutlich zu erkennen sind und jeweils eine Ansicht schräg von vorn und eine schräg von hinten. (weitere Fotos zur Ergänzung auf zusätzlichen Blättern mit Hinter-, Ober- und Seitenansicht sind möglich - auch auf Din A4) Die Frisurenbilder müssen eingeklebt werden. Übungsköpfe (Medien) sind nicht erlaubt!!! Seite 30 Friseur-Innung Hamburg 01. Februar 2014 GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 Prüfungsnummer: 6. Prüfungsaufgabe: Modul Langhaarfrisuren Prüfgruppe: Prüfungs-Datum: Beschreibung der Hochsteckfrisur Bitte beschreiben Sie den Frisurenverlauf Ihrer Prüfungsfrisur nach dem Foto z.B. Angaben über Volumen, Höhen und Tiefen in der Frisur, glatte oder wellige Partien etc. Angaben der Kopfbereiche Beschreibung (Begriffe einsetzen) Profilbereich/ Seiten Oberkopfbereich und Stirnbereich/ Pony Wirbelbereich Nackenbereich Besonderheiten: Seite 31 Friseru-Innung Hamburg 01. Februar 2014 GESELLENPRÜFUNG TEIL2 6. Prüfungsaufgabe: Modul Langhaarfrisuren Arbeitsplan für die Gestaltung der typgerechten Hochsteckfrisur 1) Welche Arbeitsschritte führen zum Ergebnis? 2) Welche Werkzeuge/Materialien kommen zum Einsatz? 3) Besonderheiten, Zusatzinformationen für die Prüfungskommission: Seite 32 Friseur-Innung Hamburg 01. Februar 2014 GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 6. Prüfungsaufgabe: Wahlqualifikation Modul Nageldesign/-modellage Richtwertzeit: 90 Minuten Kommentar: Der Prüfling soll eine Nagelmodellage an beiden Händen ausführen. Es sind alle Arbeitstechniken erlaubt. Die gewählte Technik, z.B. Acryl-, Fiberglas-, Gel-Technik, muss dokumentiert werden. Im Anschluss wird an einer Hand ein Nageldesign an mindestens 4 Fingernägeln gestaltet. Auch für diese Arbeit sind alle Techniken erlaubt. Alle Arbeiten müssen unter Einhaltung der besonderen Hygienebestimmungen durchgeführt werden. Bewertungskriterien: 1 Korrekte Arbeitsplanung 2 Beschreibung der Arbeitstechnik 3 Fachlich einwandfreie Durchführung 4 Korrekte Gestaltung der Nägel 5 Gleichmäßig geformte Nägel 6 Korrektes Arbeiten beim Nageldesign 7 Sauberkeit in der Ausführung 8 Einhalten der besonderen Hygienevorschriften und der TRGS Seite 33 Friseur-Innung Hamburg 01.Februar 2014 GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 Prüfungsnummer: 6. Prüfungsaufgabe: Modul Nageldesign/-modellage Prüfgruppe: Prüfungs-Datum: Datum: Name der Kundin: Name der Friseurin: 1) Kundenbefragung Beruf der Kundin: Praktizierte Sportarten: Hobbies, die Handarbeit erfordern: Tragen Sie Schutzhandschuhe bei der Arbeit (z.B. Haus-/Gartenarbeit)? ¤ ja ¤ nein Wie viel Zeit verwenden Sie für Ihre Nagelpflege pro Woche? Wie oft lassen Sie eine professionelle Nagelpflege durchführen? Wissenswertes zum Gesundheitszustand der Kundin: Diabetes: Asthma: Allergien: Kontaktlinsen: Kontaktekzeme: Sonstiges: 2) Beurteilung der Hände und Nägel Hautzustand der Hände: Zustand der Nagelhaut: Zustand der Naturnägel: Zustand der Kunstnägel: Nagellänge: Nagelform: Besonderheiten: 3) Kundenwunsch Nagellänge: Finishdesign: Nagelform: Sonstiges: 4) Empfehlungen zur Pflege für die Heimbehandlung 5. Der nächste Termin ist am Seite 34 Friseur-Innung Hamburg 01.Februar 2014 Zur Kenntnis genommen am......................Datum Stempel/Unterschrift/Betrieb GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 Modul Nageldesign/-modellage Prüfungsnummer: Prüfgruppe: Arbeitsplan zum Nageldesign Prüfungs-Datum: 1) Zielbeschreibung: 2) Welche Arbeitsschritte führen zum Ergebnis? 3) Welche Werkzeuge werden benutzt? 4) Welche Materialien/Produkte kommen zum Einsatz? 5) Besonderheiten, Zusatzinformationen für die Prüfungskommission: Seite 35 Friseur-Innung Hamburg 01. Februar 2014 GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 Prüfungsnummer: 6. Prüfungsaufgabe: Modul Nageldesign/-modellage Prüfgruppe: Prüfungs-Datum: Bildvorlage/Gestaltungsvorlage für das Nageldesign Diese Gestaltgungsvorlage muss farbig und vollständig ausgearbeitet werden Bitte eintragen, an welchen Fingernägeln das Design gestaltet wird! Fotos einkleben auch möglich, einzelne Nägel müssen aber deutlich erkennbar sein. 1) ………………………………………….. 2) ………………………………………….. 3) ………………………………………….. 4) …………………………………………… Seite 36 Friseur-Innung Hamburg 01. Februar 2014 GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 6. Prüfungsaufgabe: Wahlqualifikation Modul Haarersatz Richtwertzeit: 120 Minuten Kommentar: Der Prüfling soll eine Haarverlängerung oder Haarverdichtung am Modell erarbeiten. Mindestens 20 % (1/5) des Kopfhaares müssen bearbeitet werden. Alle bekannten Methoden bzw. Techniken sind erlaubt. Die Einarbeitungs- und Befestigungsmethoden müssen jedoch fachspezifisch sein. Techniken, die sehr schnell und nicht fachmännsich ausgeführt werden, führen zu erheblichem Punktabzug. Die eingearbeiteten Haare müssen in den bereits fertig erstellten Haarschnitt angepasst bzw. eingeschnitten werden. Abschließend ist eine Frisur zu stylen. Alle professionellen Hilfsmittel und Präparate sind für das fachgerechte Styling erlaubt. Die Planung der Arbeiten muss in Wort, Zeichnung oder Foto ausgearbeitet vorliegen. Für das Foto oder die Frisurenabbildung ist eine Kopf- bzw Frisurengröße von mindestens 10 x 15 cm vorgeschrieben. Zusätzliche Blätter für weitere Fotos zur Ergänzung können hinzugefügt werden. Bilder in Din A4 Größe sind auch erlaubt. Bewertungskriterien: 1 Korrekte Arbeitsplanung 2 Beschreibung der Arbeitstechnik 3 Fachlich einwandfreie Durchführung 4 Korrektes Anbringen der Haare 5 Fachgerechter Haarschnitt 6 Typgerechte Frisurenerstellung 7 Anwendung von geeigneten Präparaten 8 Gestaltung der Frisur 9 Sauberkeit der Ausführung 10 Einhalten der Hygienemaßnahmen Seite 37 Friseur-Innung Hamburg 01. Februar 2014 Zur Kenntnis genommen am......................Datum Stempel/Unterschrift/Betrieb GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 6. Prüfungsaufgabe: Modul Haarersatz Prüfungsnummer: Prüfgruppe: Prüfungs-Datum: Arbeitsplan zur Haarverlängerung/Haarverdichtung 1) Beurteilung der Haarqualität und -quantität des Modells: 2) Zielbeschreibung: 3) Welche Methoden/Arbeitstechniken werden eingesetzt? 4) Welche Arbeitsschritte führen zum Ergebnis? 5) Welche Werkzeuge/Hilfsmittel werden benutzt? 6) Welche Materialien/Produkte kommen zum Einsatz? 7) Besonderheiten, Zusatzinformationen für die Prüfungskommission: Seite 38 Friseur-Innung Hamburg 01. Februar 2014 GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 Prüfungsnummer: 6. Prüfungsaufgabe: Modul Haarersatz Prüfgruppe: Prüfungs-Datum: Gestaltungsvorlage für die einzuarbeitenden Haare Diese Gestaltungsvorlage muss vollständig ausgearbeitet werden! (als Zeichnung oder mit deutlich zu erkennenden Fotos) Längenangabe der einzuarbeitenden Haare in cm angeben Seite 39 Friseur-Innung Hamburg 01. Februar 2014 GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 Prüfungsnummer: 6. Prüfungsaufgabe: Modul Haarersatz Prüfgruppe: Prüfungs-Datum: Schnittgraphik Beschreibung des Haarschnittes Bitte zeichnen Sie alle wichtigen Ein- und Abteilungen, Kämmwinkel, Längenangaben etc. in die folgenden Kopfabbildungen ein! Es ist eine verständliche Beschreibung in Kurzform (in Stichworten) erforderlich. Folgende Begriffe können verwendet werden: z.B. Hutlinie, Abteillinie, Grenzlinie, Kämmrichtung, Kämmwinkel, horizontal/waagrecht, vertikal/senkrecht, diagonal, konvex, konkav, im natürlichen Fall, stumpf geschnitten, Längenangaben in "cm", Konturenlinie etc. Profilbereich/Seiten hier Schnittbeschreibung: Oberkopfbereich und Stirnbereich/Pony hier Schnittbeschreibung: Seite 40 Friseur-Innung Hamburg 01. Februar 2014 GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 Prüfungsnummer: 6. Prüfungsaufgabe: Modul Haarersatz Prüfgruppe: Prüfungs-Datum: Schnittgraphik Beschreibung des Haarschnittes Bitte zeichnen Sie alle wichtigen Ein- und Abteilungen, Kämmwinkel, Längenangaben etc. in die folgenden Kopfabbildungen ein! Es ist eine verständliche Beschreibung in Kurzform (in Stichworten) erforderlich. Folgende Begriffe können verwendet werden: z.B. Hutlinie, Abteillinie, Grenzlinie, Kämmrichtung, Kämmwinkel, horizontal/waagrecht, vertikal/senkrecht, diagonal, konvex, konkav, im natürlichen Fall, stumpf geschnitten, Längenangaben in "cm", Konturenlinie etc. Wirbelbereich hier Schnittbeschreibung: Nackenbereich Schnittbeschreibung: Friseur-InnungHamburg 01.Februar 2014 Seite 41 GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 Prüfungsnummer: 6. Prüfungsaufgabe: Modul Haarersatz Prüfgruppe: Prüfungs-Datum: Beschreibung der geplanten Frisur Bitte beschreiben Sie den Frisurenverlauf Ihrer Prüfungsfrisur nach dem Foto z.B. Angaben über Volumen, Höhen und Tiefen in der Frisur, glatte oder wellige Partien etc. Angaben der Kopfbereiche Beschreibung (Begriffe einsetzen) Profilbereich/ Seiten Oberkopfbereich und Stirnbereich/ Pony Wirbelbereich Nackenbereich Besonderheiten: Seite 42 Friseur-Innung Hamburg 01. Februar 2014 GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 Prüfungsnummer: 6. Prüfungsaufgabe: Modul Haarersatz Prüfgruppe: Prüfungs-Datum: Bildvorlage für die geplante Frisur Foto von der angestrebten Frisur > vom eigenen Modell > oder von einer anderen Person > oder Frisurenvorlagen (die von allen Seiten zu erkennen sind) aus Frisurenbüchern oder Computerausdrucke. z.B. Ausschnitt wie beim Bewerbungsfoto Kopf- bzw. Frisurengröße mind. 10 x 15 cm. Verpflichtend ist, dass alle Bilddarstellungen das Endergebnis zeigen, deutlich zu erkennen sind und jeweils eine Ansicht schräg von vorn und eine schräg von hinten. (weitere Fotos zur Ergänzung auf zusätzlichen Blättern mit Hinter-, Ober- und Seitenansicht sind möglich - auch auf Din A4) Die Frisurenbilder müssen eingeklebt werden. Übungsköpfe (Medien) sind nicht erlaubt!!! Seite 43 Friseur-Innung Hamburg 01. Februar 2014 GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 6. Prüfungsaufgabe: Wahlqualifikation Modul Coloration Richtwertzeit: 120 Minuten Kommentar: Der Prüfling soll eine moderne Colorationstechnik und eine Strähnentechnik mit typgerechtem Styling ausführen. Beide Techniken werden bei der Prüfung erstellt. Die Farbtechnik muss mit mindestens zwei unterschiedlichen Farben gearbeitet werden, die im Farbergebnis deutlich erkennbar sind. Alle Techniken, auch Freihandtechniken, sind erlaubt. Das gesamte Kopfhaar muss farblich kreativ gestaltet sein. Extreme Untercuts/Sidecuts sind nicht gestattet. Naturtonveränderung auf 2 Töne nicht zwingend erforderlich. Vollblondierung nicht erlaubt. Modelle mit einem höheren Weißanteil als 50 % sind nicht erlaubt. Blondiermittel für Strähnentechnik erlaubt. Wichtig: eigene Farbkarte / Farbmuster sind unbedingt mitzubringen. Sollten auf den Fotos der fertig geföhnten Frisur keine Strähnentechniken erkennbar sein, kennzeichnen Sie die Platzierung der Strähnen auf den Fotos deutlich z.B. mit einem Edding-Stift. Zusätzlich zeichnen Sie die Platzierung der Farben auf den Seiten 48/49 ein. Seite 50/51 sind gleiche Bilder der fertig geföhnten Frisur. Die Haarfarbgebung der fertigen Frisur soll das typgerechte Styling harmonisch unterstützen. Die Arbeitsplanung muss in Wort, Zeichnung oder Foto dokumentiert werden. Für das Foto oder die Frisurenabbildung ist eine Kopf- bzw. Frisurengröße von mind. 10 x 15 cm vorgeschrieben. Zusätzliche Blätter für weitere Fotos zur Ergänzung können hinzugefügt werden. Bilder in Din A4 Größe sind auch erlaubt. Bewertungskriterien: 1 Korrekte Arbeitsplanung 2 Übereinstimmung der Zielfarbe mit der Planung 3 Die Farbgestaltung mit mindestens zwei erkennbaren Farben 4 Fachlich einwandfreie Durchführung der Colorationstechnik 5 Harmonie zwischen Farbgebung und Styling 6 Typgerechte Farbgebung 7 Typgerechtes Styling 8 Anwendung von geeigneten Präparaten 9 Einhalten der Hautschutzmaßnahmen und Hygienevorschriften 10 Einhalten der TRGS Seite 44 Friseur-Innung Hamburg 01. Februar 2014 Zur Kenntnis genommen am......................Datum Stempel/Unterschrift/Betrieb GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 6. Prüfungsaufgabe: Modul Coloration Prüfungsnummer: Prüfgruppe: Prüfungs-Datum: Arbeitsplan zur Haarfarbenveränderung Bitte alle Angaben in der Fachsprache tätigen, z.B. 8/73 = hellblond - braun - gold usw. Bedeutungen der Zahlenkombinationen müssen schriftlich erklärt sein (siehe Beispiel). 1) Ausgangsfarben Ansatz: Farbtiefe Farbrichtung Längen: Farbtiefe Farbrichtung Spitzen: Farbtiefe Farbrichtung Weißanteil: 0% ¤ 10% 20% 30% 40% ¤ ¤ ¤ ¤ 2) Zielfarben Colorationstechnik 50% ¤ Zielfarben Strähnentechnik Farbtiefe: Farbtiefe: Farbrichtung: Farbrichtung: Besonderheiten: 3) Haarqualität und -quantität 4) Welche Arbeitsschritte führen zum Ergebnis? 5) Ich verwende die Produkte der Firma: Seite 45 Friseur-Innung Hamburg 01.Februar 2014 GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 Prüfungsnummer: 2. Prüfungsaufgabe: Modul Coloration Prüfgruppe: Prüfungs-Datum: Arbeitsplan zur Haarfarbenveränderung (Fortsetzung) 6) Angaben zu der (den) Rezeptur(en) mit kurzer Begründung: 7) Einwirkzeit(en): 8) Zwischenbehandlung mit Begründung: 9) Abschlussbehandlung mit Begründung: 10) Welche Werkzeuge werden verwendet? 11) Besonderheiten, Zusatzinformationen für die Prüfungskommission: Seite 46 Friseur-Innung Hamburg 01. Februar 2014 GESELLENPRÜFUNG TEIL2 Prüfungsnummer: 6. Prüfungsaufg.: Modul Coloration Prüfgruppe: Prüfungs-Datum: Zeichenvorlage für die Platzierung der Haarfarben Beschreibung der Platzierung der Haarfarben Diese Gestaltungsvorlage muss vollständig ausgearbeitet werden! Profilbereich/Seiten hier Beschreibung: Oberkopfbereich und Stirnbereich/Pony hier Beschreibung: Seite 47 Friseur-Innung Hamburg 01. Februar 2014 GESELLENPRÜFUNG TEIL2 Prüfungsnummer: 6. Prüfungsaufg.: Modul Coloration Prüfgruppe: Prüfungs-Datum: Zeichenvorlage für die Platzierung der Haarfarben Beschreibung der Platzierung der Haarfarben Diese Gestaltungsvorlage muss vollständig ausgearbeitet werden! Wirbelbereich hier Beschreibung: Nackenbereich hier Beschreibung: Seite 48 Friseur-Innung Hamburg 01.Februar 2014 GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 Prüfungsnummer: 6. Prüfungsaufgabe: Modul Coloration Prüfgruppe: Prüfungs-Datum: Gestaltungsvorlage zur Platzierung der Haarfarben Bitte farbig und vollständig kennzeichnen! Bei Verwendung von Fotos Farbplatzierungen sowie die Darstellung der Strähnentechniken deutlich kennzeichnen! Die Kennzeichnung findet auf den Fotos der fertigen, geföhnten Frisur statt (nicht im gefärbten nassen Zustand!) Foto von der fertigen Frisur > vom eigenen Modell > oder von einer anderen Person > oder Frisurenvorlagen (die von allen Seiten zu erkennen sind) aus Frisurenbüchern oder Computerausdrucke. z.B. Ausschnitt wie beim Bewerbungsfoto Kopf- bzw. Frisurengröße mind. 10 x 15 cm. Verpflichtend ist, dass alle Bilddarstellungen das Endergebnis zeigen, deutlich zu erkennen sind und jeweils eine Ansicht schräg von vorn und eine schräg von hinten. (weitere Fotos zur Ergänzung auf zusätzlichen Blättern mit Hinter-, Ober- und Seitenansicht sind möglich - auch auf Din A4) Die Frisurenbilder müssen eingeklebt werden. Übungsköpfe (Medien) sind nicht erlaubt!!! Seite 49 Friseur-Innung Hamburg 01. Februar 2014 GESELLENPRÜFUNG TEIL 2 Prüfungsnummer: 6. Prüfungsaufgabe: Modul Coloration Prüfgruppe: Prüfungs-Datum: Frisurenvorlage zur Coloration und zum Styling Foto von der fertigen Frisur > vom eigenen Modell > oder von einer anderen Person > oder Frisurenvorlagen (die von allen Seiten zu erkennen sind) aus Frisurenbüchern oder Computerausdrucke. z.B. Ausschnitt wie beim Bewerbungsfoto Kopf- bzw. Frisurengröße mind. 10 x 15 cm. Verpflichtend ist, dass alle Bilddarstellungen das Endergebnis zeigen, deutlich zu erkennen sind und jeweils eine Ansicht schräg von vorn und eine schräg von hinten. (weitere Fotos zur Ergänzung auf zusätzlichen Blättern mit Hinter-, Ober- und Seitenansicht sind möglich - auch auf Din A4) Die Frisurenbilder müssen eingeklebt werden. Übungsköpfe (Medien) sind nicht erlaubt!!! Seite 50 Friseur-Innung Hamburg 01. Februar 2014 GESELLLENPRÜFUNG TEIL 2 Prüfungsnummer: 6. Prüfungsaufgabe: Modul Coloration Prüfgruppe: Prüfungs-Datum: Beschreibung des Stylings Angaben über Volumen, Höhen und Tiefen in der Frisur, glatte oder wellige Partien etc. Angaben der Kopfbereiche Beschreibung (Begriffe einsetzen) Profilbereich/ Seiten Oberkopfbereich und Stirnbereich/ Pony Wirbelbereich Nackenbereich Besonderheiten: Seite 51 Friseur-Innung Hamburg 01. Februar 2014 Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Friseur/in Gewichtungs- und Bestehensregelung ( 1 ) Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: 1. Prüfungsbereich Klassische Friseurarbeit (Gesellenprüfung Teil 1) 25% 2. Prüfungsbereich Friseur- und Kosmetikdienstleistungen* 45% 3. Prüfungsbereich Friseurtechniken 10% 4. Prüfungsbereich Betriebsorganisation und Kundenmanagement 10% 5. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde 10% ( 2 ) Die Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen 1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens "ausreichend" 2. im Ergebnis von Teil 2 der Gesellenprüfung mit mindestens "ausreichend" 3. im Prüfungsbereich Friseur- und Kosmetikdienstleistungen mit mindestens "ausreichend" 4. in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens "ausreichend" 5. und in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit "ungenügend" bewertet worden sind. ( 3 ) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in enem der mit schlechter als "ausreichend" bewerteten Prüfungsbereiche aus Teil 2, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten. *Gewichtung Friseur- und Kosmetikdienstleistungen Arbeitsaufgaben: 70 % der Friseur- und Kosmetikdienstleistungen 1) Beratungsgespräch 10 % der Arbeitsaufgabe 2) Modischer Damenhaarschnitt 40 % der Arbeitsaufgabe 3) Haarfarbe 20 % der Arbeitsaufgabe 4) Styling- und Finishtechniken 5 % der Arbeitsaufgabe 5) Kosmetische Behandlung (Make-up) 5 % der Arbeitsaufgabe 6) Wahlqualifikation 20 % der Arbeitsaufgabe 7) Prüfungsstück am Herren: 30 % der Friseur- und Kosmetikdienstleistungen Punkteschlüssel Note sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend Bewertungsspielraum 100 - 92 Punkte unter 92 - 81 Punkte unter 81 - 67 Punkte unter 67 - 50 Punkte unter 50 - 30 Punkte unter 30 - 0 Punkte Seite 52 Note 1 2 3 4 5 6 Friseur-Innung Hamburg 01. Februar 2014 Verbindliche Hinweise zur Gesellenprüfung Teil 2 Nach der Ausbildungsordnung vom 21.5.2008 Prüfungsausschuss der Friseur-Innung Hamburg Die Gesellenprüfung Teil 2 findet in den Räumen der Berufsschule für Friseure statt: Burgstr. 33-35; 20535 Hamburg Tel. 040 4288623-15 (öfter versuchen, da Prüferzimmer nicht immer besetzt ist) Prüfungstag: Am Prüfungstag ist der Prüfling von der Arbeit freizustellen. Dieser Tag darf nicht als Urlaubstag angerechnet werden. Zeitplan: Die Reihenfolge der Prüfungsaufgaben ist vom Prüfling einzuhalten. Begonnen wird mit dem Beratungsgespräch. Für das Beratungsgespräch müssen die Seiten 3 und 4 der Prüfungsunterlagen bereits vollständig ausgefüllt sein. Die Aufgaben 2 bis 5 finden übergangslos nach Abnahme der Aufgabe Beratungsgespräch statt. Diese können vom zeitlichen Ablauf selbstständig geplant werden. Die Fertigkeitsprüfungen müssen innerhalb der vorgegebenen Zeit durchgeführt werden. Modelle: Alter siehe Seite 1. Für die rechtzeitige Bestellung der Modelle hat der Prüfling zu sorgen. Der Betrieb ist dem Prüfling bei der Beschaffung von geeigneten Modellen behilflich. Das Telefonieren ist den Modellen, Prüfllingen und den Prüfern innerhalb der Prüfungsräume und des gesamten Gebäudes (Ausnahme Lehrerzimmer und Cafeteria) untersagt. Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Materialien und Werkzeuge: Alle zur Prüfung gebräuchlichen Materialien und Werkzeuge sowie Hilfsmittel nach der Prüfungsausschreibung stellt der Betrieb dem Prüfling zur Verfügung. Diese sind am Prüfungstag vom Prüfling selbst mitzubringen und müssen einen einwandfreien Zustand vorweisen. Bei der Prüfung soll auf persönliche Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz geachtet werden. Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) Das Berichtsheft vom 3. Lehrjahr muss zur Prüfung mitgebracht werden. Prüfungsausschreibung (Frisurenvorlagen/Arbeitsplanungen): Die in der Ausschreibung geforderten Frisurenvorlagen und ebenso die schriftliche Arbeitsplanung sind vor Prüfungsbeginn der Prüfungskommission zu Kontrolle vorzulegen. Nicht sichtbare Frisurenteile bzw. Arbeitsbereiche sind auf einem gesonderten Blatt zu beschreiben. Geplantes Ergebnis = Ziel. Die Frisurenvorlagen sowie die Arbeitsplanungen sind vom Ausbildungsbetrieb zur Kenntnis zu nehmen und mit Stempel und Unterschrift zu bestätigen. Der Ausbildungsbetrieb soll sich damit über Art und Umfang der Vorgehensweise des Prüflings bei der Prüfung in Kenntnis setzen. Seite 53 Friseur-Innung Hamburg 01. Februar 2014 Ausschluss: Folgende Handlungen führen zum Ausschluss von der gesamten Fertigkeitsprüfung: Auf Täuschung abzielende Handlungen (z.B. Vorarbeit) Verweigerung von einer oder mehreren Prüfungsaufgaben > Die Prüfung wird mit "0" Punkten bewertet (d.h. es gibt keine Wiederholungsprüfung) Ausschluss von der Aufgabe: Nichterfüllbarkeitspassus: Ist ein Modell absolut ungeeignet (d.h. Haare vor Beginn der Aufgabe gleichlang oder kürzer als Planungsvorlage/Beschreibung, Kahlstellen, unvollständiges Haupthaar, extrem difuser Zustand des Haares) erfolgt Ausschluss von der Aufgabe und diese Aufgabe wird mit "0" Punkten bewertet. Folgende Vorkommnisse können zum Punktabzug bis zu 100 Punkte führen: Fehlende Frisurenvorlage/Arbeitsplanung Nicht ausreichende Werkzeuge und/oder Arbeitsmaterialien Verspätetes Erscheinen eines Modells: Der Prüfling kann eine andere Aufgabe vorziehen, falls dies vom zeitlichen Ablauf her möglich ist. Alle Prüfungsaufgaben müssen in der noch vorhandenen Zeit ausgeführt werden. Keine Zeitzugabe! Nichterscheinen eines oder mehrerer Modelle: ohne wichtigen Grund Steht fest, dass am Prüfungstag das für die Aufgabe entsprechende Modell nicht erscheint, gilt die Prüfungsaufgabe als "nicht erbracht" und wird mit "0" Punkten bewertet. mit wichtigem Grund erscheint ein Modell aus wichtigem Grund nicht, so muss der wichtige Grund der Kommission am Prüfungstag durch ein Attest, polizeiliche Erklärung etc. belegt werden. Der Prüfling kann die Prüfung fortführen. Kann der wichtige Grund nicht am Prüfungstag belegt werden, so muss der Prüfling a) eidesstattlich der Prüfungskommission den wichtigen Grund für das Nichterscheinen versichern. b) innerhalb von 8 Tagen den wichtigen Grund der Friseur-Innung Hamburg schriftlich mitteilen (z.B. Krankmeldung, Unfallbericht oder polizeiliche Mitteilung) c) den Namen und Adresse des Modells der Friseur-Innung Hamburg angeben. Unter den Voraussetzungen a + c kann der Prüfling die weiteren Prüfungsteile ablegen. Kann der Prüfungsteilnehmer innerhalb der 8-Tagesfrist den ausreichenden Entschuldigungsgrund erbringen, wird ein Nachholtermin von der Friseur-Innung Hamburg festgelegt. Eine Terminvergabe für die Ablegung der noch fehlenden Prüfungsteile erfolgt ohne Gewähr, soweit noch Plätze vorhanden sind innerhalb des gleichen Prüfungszeitraumes oder nachfolgende Prüfungsperiode. Andernfalls wird die Prüfung mit "0" Punkten bewertet. § 22 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße (siehe Gesellen- und Umschulungsprüfungsordnung vom 18.12.2007) 1. Teilnehmer, die sich einer Täuschungshandlung oder einer erheblichen Störung des Prüfungsablaufes schuldig machen, kann der Aufsichtsführende von der Prüfung vorläufig ausschließen. 2. Über den endgültigen Ausschluss und die Folgen entscheidet der Prüfungsausschuss nach Anhören des Prüfungsteilnehmers. In schwerwiegenden Fällen, insbesondere bei vorbereiteten Täuschungshandlungen (z.B. vorgeschnittene oder präparierte Haarschnitte), kann die Prüfung für nicht bestanden erklärt werden. Das gleiche gilt bei innerhalb eines Jahres nachträglich festgestellten Täuschungen. Seite 54 Friseur-Innung Hamburg 1. Februar 2014 Der Prüfling tritt vor Beginn der Prüfung zurück: Nach der Anmeldung, aber vor Beginn der Prüfung kann der Prüfling durch schriftliche Erklärung von der gesamten Prüfung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Das Zurücktreten von einzelnen Prüfungsfächern ist nicht möglich! Eine erneute Terminvergabe erfolgt (falls Plätze vorhanden) innerhalb des gleichen Prüfungszeitraumes, ansonsten müsste auf die nachfolgende Prüfungsperiode verwiesen werden. Der Prüfling nimmt nicht teil: Nimmt der Prüfling an der Prüfung unentschuldigt nicht teil, oder erfolgt der Rücktritt nach Beginn ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit "0 Punkten" bewertet. Über den wichtigen Grund entscheidet der gesamte Prüfungsausschuss. Der Prüfling tritt nach Beginn der Prüfung zurück: Tritt der Prüfling nach Beginn der Prüfung zurück, so können bereits erbrachte, in sich abgeschlossene Prüfungsleistungen nur anerkannt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (z.B. im Krankheitsfalle des Prüflings durch nachträgliche Vorlage eines Attests innerhalb von 3 Tagen). Schutzbestimmungen: Die Hautschutzbestimmungen nach TRGS 530 sind einzuhalten. Nichteinhalten der Schutzbestimmungen führt zu Punkteabzug (bis zu 50 Punkte) oder Abbruch der Prüfungsaufgabe z.B. bei beonders gefährlichen Umständen Punktabzug bei nicht vorhandenen Handschuhen beim Farbe auftragen 30 Punkte Abzug Haare waschen 10 Punkte Abzug Farbe abwaschen 50 Punkte Abzug Mängelprotokoll: Der Prüfungsausschuss kann von einem Mängelprotokoll zur Mitteilung von eklatanten Defiziten bei der Vorbereitung, Durchführung, Ausstattung der Werkzeuge und Materialien sowie Modellen und Verhaltensweisen an den Betrieb Gebrauch machen, wenn es zur Klärung von Noten bzw. Prüfungsleistungen und zur Fortentwicklung der Berufsausbildung beiträgt. Hierzu kann der Prüfungsausschuss von der Prüfungaufgabe Fotos anfertigen und Planungen des Prüflings kopieren. Gebühren: Bei einem eventuellen Nachholtermin ist, auch bei Teilfächerwiederholung, die volle Gebühr zu bezahlen. Prüfungsgebühr nach Prüfungsaufwand - Innungsmitglieder erhalten einen Zuschuss. Einsicht und Einspruchsverfahren sind vom Datum des Bestehens bzw. Nichtbestehens-Bescheides der Gesellprüfung Teil 2 gerechnet, innerhalb einer Frist von 4 Wochen möglich. Der Prüfungsausschuss wünscht Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Prüfung! gez. Conrad Strehl Lehrlingswart Der Lehrlingswart ist zu erreichen unter: Conrad Strehl, Tel. 040 487963 Breitenfelder Straße 4, 20251 Hamburg Seite 55 Friseur-Innung Hamburg 1. Februar 2014