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TÄTIGKEITSBERICHT 2013 Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Impressum Herausgeber Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Postfach 39 49 26029 Oldenburg Telefon 0441 57026-0 Telefax 0441 57026-179 www.laves.niedersachsen.de © August 2014 Konzeption und Redaktion Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Hiltrud Schrandt M.A., Dr. Silke Klotzhuber, Prof. Dr. Michael Kühne Grafisches Konzept und Realisation MUNDO-DESIGN Hamburg www.mundo-design.de Bildnachweise Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES): Seite 4, 16: Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Seite 26: Abteilung 2, Seite 45: Abteilung 3; Kämmereit, Seite 46 Abteilung 3; Dr. Jürgen Bäthe, Seite 50: Abteilung 3; Diekmann, Seite 57: Abteilung 4, Seite 71: Abteilung 5, Seite 72: Abteilung 5; Dr. Johanna Pust, Seite 74: Abteilung 5, Seite 86, 87: Abteilung 5, Seite 89, 90, 91, 92, 93: Abteilung 5; IFF Cuxhaven, Seite 102: Institut für Bienenkunde Celle Mundo-Design: Seite 33, Seite 38 Shutterstock: Seite 3 FotoYakov, Dudarev Mikhail, bikeriderlondon, Seite 5: photowings, Seite 8: Pressmaster, RomanKorytov, MARKABOND, Seite 9: Darren Baker, Seite 10: qvist, Seite 11: Olivier Le Moal, Seite 12: Pressmaster, Seite 15: ddsign, Seite 17: CHAIWATPHOTOS, Seite 18: StudioSmart, Seite 19: Joshua Resnick, Seite 20: YURALAITS ALBERT, Seite 21: Pressmaster, Seite 22: Dragon Images, Seite 24: Goodluz, Seite 25: RomanKorytov, Seite 26: Petr Salinger, Seite: 28: eleana, Seit 29: Pavel L Photo and Video, Seite 30: Fotografiche, Seite 39: MARKABOND, Seite 42 themorningglory, Seite 43: Subbotina Anna, Seite 44: Volker Rauch, Seite 52: Denis Tabler, Seite 56: Dream79, Seite 58: Teodor Ostojic, Dmitry Kalinovsky ,Seite 60: monticello, Symbiot, Seite 62: isak55, Seite 63: Darren Baker, Seite 64: stockcreations, Matej Kastelic, Seite 75: Micha Klootwijk, Seite 76: FotoYakov, Efired, Seite 78: CHAINFOTO24, Seite 85: SOMMAI, Seite 90: Africa Studio, Seite 91: withGod, Seite 94: gresei, Seite 95: Pressmaster, Seite 100: Goodluz, Seite 102: StudioSmart, Seite 103: Repina Valeriya, Seite 105 Alex011973, Seite 106: isak55, Seite 128: catolla, Seite 133: roibu, Seite 138: Pressmaster Fotolia: Seite 9: Jens Ottoson, Seite 13_Pixelot, ra2 studio, Seite 16: Butch, Seite 18: shaffouin, Seite 19: Gennadiy Poznyakov, Seite 22: A.R., Gina Sanders, Seite 29: alexnika, Seite 30: Kathleen Rekowski, Sophia Winters, Seite 31: pure-life-pictures, contrastwerkstatt, mixov, Seite 32: Deyan Georgiev, Seite 33: Robert Hoetink, Seite 35: contrastwerkstatt, Seite 36: michaeljung, pico, Seite 40: creative studio, Conny Hagen, bit24, Seite 43: Vasiliy Koval, countrylens, Seite 44: Ilan Amith, Seite 53: Jens Ottoson, Seite 54: Kybele, Robert Kneschke, Seite 55: atoss, Bergringfoto, Seite 56: Lulla, Seite 59: Budimir Jevtic, Seite 60: VRD, Seite 66: Zerbor, Seite 73: Kzenon, karaidel, Seite 78: Jeanette Dietl, Seite 79: Brebca, Valentina R., Seite 81: Meliha Gojak, Angel Simon, Seite 83: th-photo, Seite 84: Jörg Rautenberg, Seite 87: Stefanie Lindorf, Seite 95: Franziska Krause, Seite 96: runzelkorn, djama, Seite 97: Africa Studio, naftizin, Maria Arts, Seite 98: Dan Race, Africa Studio, Syda Productions, Seite 99: Kybele, PixelPower, Seite 100: EcoView, Seite 101: Diana Taliun, Seite 109: Printemps, badmanproduction Inhaltsverzeichnis Stärkung des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 4 Fachabteilungen und Dezernate 7 Organisationsplan LAVES 8 Stabsstelle Qualitätsmanagement 10 Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 12 Abteilung 1: Zentrale Aufgaben 20 Abteilung 2: Lebensmittelsicherheit 24 Abteilung 3: Tiergesundheit 38 Abteilung 4: Futtermittelsicherheit, Ökologischer Landbau, Marktüberwachung 52 Abteilung 5: Untersuchungseinrichtungen 62 Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg 68 Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover 75 Institut für Fische und Cuxhaven 88 Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg 94 Futtermittelinstitut Stade 99 Institut für Bienenkunde Celle 102 Untersuchungsergebnisse 105 Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung 106 Diagnostik und Tiergesundheit 128 Futtermittel 133 Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme 138 Tabellenübersicht 172 Stichwortverzeichnis 175 Adressen 180 3 Prof. Dr. Eberhard Haunhorst Präsident des LAVES 2013 wurde mit der Umsetzung der ersten Stärkungsstufe begonnen, die 67,5 Stellen vorsieht, u. a. für, Tierärzte* und andere Wissenschaftler, Kontrolleure, Laborkräfte und Verwaltungspersonal. Stärkung des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) ist eine zentrale Behörde für den gesundheitlichen Verbraucherschutz in Niedersachsen. Nach der niedersächsischen Landtagswahl im Januar 2013 hat die Landesregierung die finanzielle, personelle und rechtliche Stärkung des LAVES durch einen sukzessiven Ausbau der Kontrollen in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung, Tierarzneimittelkontrolle, Tierschutz, ökologischer Landbau sowie Ein-, Durchund Ausfuhr von Lebensmitteln beschlossen. Geplant ist dabei die Umsetzung eines dreistufigen Stärkungspaketes mit insgesamt ca. 180 zusätzlichen Stellen im LAVES über die nächsten Jahre. In den Jahren 2014 und 2015 sollen die zweite und dritte Stärkungsstufe des LAVES folgen. Hier sollen u. a. eine Stärkung der Lebensmittelüberwachung durch das LAVES sowie eine weitergehende Verbesserung im Bereich der Dioxinanalytik erreicht werden. Neu: Task Force Verbraucherschutz im LAVES Im Rahmen der ersten Stufe wurde 2013 die vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) entschiedene Etablierung einer sogenannten Task Force Verbraucherschutz im LAVES vorangetrieben. Diese soll als schlagkräftige LAVES-Einheit im Bereich Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz fungieren und der Prävention von Lebensmittelskandalen und im Krisenfall als Koordinationszentrale dienen. Die Task-Force– Einheit soll aus einem Kernteam von spezialisierten Fachleuten bestehen, das im Krisenfall aufgestockt werden kann, sowie mobile Kontrolleinheiten bilden und zusammen mit weiteren LAVES-Experten und Mitarbeitern der kommunalen Überwachungsbehörden agieren. Derzeit befindet sich die Task Force Verbraucherschutz in der konzeptionellen Vorbereitung der Aufgabenwahrnehmung, erste Mitarbeiter sind bereits eingestellt worden. Außerdem arbeitet die Task Force bereits intensiv an der Erstellung eines vom ML initiierten Krisenmanagementhandbuches. Die Maßnahmen zur Stärkung des LAVES sind Maßnahmen zur Stärkung der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, der Sicherheit anderer verbraucherrelevanter Produkte sowie der Tiergesundheit und des Tierschutzes in Niedersachsen und somit Maßnahmen zur Stärkung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes insgesamt. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der regelmäßig auftretenden, vielfältigen Lebensmittel- und Futtermittelskandale von erheblicher Bedeutung, von denen gerade auch Niedersachsen als Agrarland Nummer eins häufig in besonderem Maße betroffen ist. *Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird im folgenden Text nur die männliche Form verwendet. Dies schließt die weibliche Form ausdrücklich mit ein. 4 5 NORDSEE Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven CUXHAVEN Futtermittelinstitut Stade Lebensmittel- und Futtermittelskandale 2013 Im Jahr 2013 wurde Niedersachsen und somit auch das LAVES mit einer Reihe von Lebensmittel- und Futtermittelskandalen konfrontiert. Dazu gehörten die Überbelegungen in Legehennenbetrieben mit möglicherweise millionenfach falsch deklarierten Eiern im Februar 2013, der „Pferdefleisch-Skandal“ Anfang März 2013 (als Rindfleisch deklariertes Pferdefleisch in Fertigprodukten wie Lasagne, Ravioli und Gulasch; europaweites Ausmaß) und der Verdacht auf Verarbeitung von „Gammelfleisch“ sowie die Nichtdeklaration von Separatorenfleisch in einem Zerlegebetrieb im westlichen Niedersachsen (November 2013). Ein besonders gravierendes Ausmaß erreichte ein Futtermittelskandal in Niedersachsen. Anfang März 2013 wurde der Import von mit dem Schimmelpilzgift Aflatoxin B1 kontaminiertem Futtermais aus Serbien nach Niedersachsen bekannt. Risikomanagementmaßnahmen bei Schimmelpilzgiften in Futtermais durch das LAVES Das LAVES veranlasste daraufhin einen sofortigen Stopp der Auslieferung von serbischem Futtermais aus dem Lagerbetrieb sowie die zeitweilige Sperrung der betroffenen Futtermittelunternehmen (Verarbeitung des kontaminierten Futtermaises zu Futtermitteln) und landwirtschaftlichen Betriebe (Verfütterung des belasteten Maises an Nutztiere, vor allem Milchviehbetriebe). Außerdem wurden vom LAVES umfangreiche amtliche Futtermittel- und Lebensmittelproben entnommen (vor allem Milch und Eier) und die Untersuchung dieser Proben in den LAVES-Instituten veranlasst. Hierbei wurden bei Mais aus Serbien Mehrfachüberschreitungen des zulässigen Höchstgehaltes an Aflatoxin B1 in Futtermitteln festgestellt. Bei der Untersuchung tierischer Produkte wurden hingegen keinerlei Höchstmengenüberschreitungen verifiziert. (Sämtliche Untersuchungsergebnisse von Milchproben waren negativ; alle Proben aus der Niere oder Leber von Puten, Kühen, Schweinen, Hähnchen und Enten waren ebenso unauffällig.) Als Ende März 2013 erneut mit Aflatoxinen belasteter Futtermais aus Bulgarien, Rumänien, Polen, der Ukraine und Serbien über die Niederlande (Rotterdam) an Futtermittelunternehmen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gelangte, erließ das LAVES als Vollzugsbehörde für die Futtermittelüberwachung 6 in Niedersachsen und Bremen sogenannte Allgemeinverfügungen zum Schutz gegen Gefahren der Verbraucher durch Aflatoxine in Futtermitteln und Lebensmitteln. Damit wurden Futtermittelherstellern in Niedersachsen und Bremen, die Futtermais der Ernte 2012 aus Serbien, Polen, Bulgarien, Rumänien und der Ukraine bezogen hatten, folgende Verpflichtungen auferlegt. Verpflichtung zur Anzeige der betreffeden Futtermittel beim LAVES (innerhalb einer Woche nach Erhalt) Verkehrsverbot der Futtermittel (auch keine Rückgabe an Vorlieferanten) Verpflichtung zur Freigabe der betroffenen Futtermittelpartien durch das LAVES erst nach Beprobung und Untersuchung auf Aflatoxin B1 durch ein akkreditiertes Labor STADE Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg Präsidium & Fachabteilungen Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg LÜNEBURG OLDENBURG NIEDERSACHSEN CELLE Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover Institut für Bienenkunde Celle HANNOVER BRAUNSCHWEIG Diese zeitlich begrenzten Allgemeinverfügungen lenkten das Aflatoxingeschehen in eine für den Verbraucherschutz positive Richtung und sind auch in Zukunft geeignete Instrumente der Behörden, wenn der gesundheitliche Verbraucherschutz durch andere Maßnahmen nicht zu gewährleisten ist. Das Jahr 2013 war für das LAVES also geprägt durch die von der niedersächsischen Landesregierung beschlossene Stärkung des Landesamtes. Die Umsetzung des Stärkungspaketes wurde begonnen, weitere Maßnahmen sollen folgen. Daneben waren die vorgenannten „Krisen“ zu bewältigen. Aus dem jetzt vorliegenden Jahresbericht geht die ganze Bandbreite der vielfältigen Aufgaben des LAVES hervor, die auch 2013 durch den engagierten Einsatz der LAVES-Mitarbeiter hervorragend erfüllt wurden. Dafür möchte ich allen LAVES-Mitarbeitern sehr herzlich danken! Zugleich wünsche ich den Lesern dieses Berichts eine interessante und erkenntnisreiche Lektüre. Prof. Dr. Eberhard Haunhorst Präsident des LAVES Niedersächsisches La für Verbraucherschu und Lebensmittelsich Fachabteilungen und Dezernate Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) ist landesweit zuständig für die Untersuchung und Beurteilung von amtlichen Proben aus allen Prozess- und Produktionsstufen der Lebensmittelkette. Im LAVES engagieren sich rund 900 Mitarbeiter für den Verbraucherschutz. Sie sind mit Aufgaben in den Bereichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, Futtermittelüberwachung, Fleischhygiene, Tierarzneimittelüberwachung, Tierseuchenbekämpfung, Beseitigung tierischer Nebenprodukte, Tierschutz, ökologischer Landbau, Marktüberwachung und technische Prozessüberwachung betraut. Dem LAVES gehören Untersuchungsinstitute in ganz Niedersachsen an, die jährlich knapp 2 Mio. Untersuchungen an Lebens- und Futtermitteln, Bedarfsgegenständen und Tieren durchführen. Der Sitz der Zentrale ist Oldenburg. Dort sind auch die Fachabteilungen angesiedelt, die unmittelbare Vollzugsaufgaben übernehmen und die kommunalen Behörden in Fragen der Lebensmittelüberwachung, der Tiergesundheit, der Schädlingsbekämpfung sowie des Tierschutzes beraten und unterstützen. 7 Präsident ORGANISATIONSPLAN Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Beauftragte des ML für den Tierschutz Qualitätsmanagement Vizepräsident Fachbezogene Ausbildungs- und Prüfungsangelegenheiten Abteilung 1 Abteilung 2 Abteilung 3 Abteilung 4 Abteilung 5 Zentrale Aufgaben Lebensmittelsicherheit Tiergesundheit Futtermittelsicherheit, Marktüberwachung Untersuchungseinrichtungen Personal, Organisation, Haushalt, Liegenschaften, Innerer Dienst Lebensmittelüberwachung und grenzüberschreitender Handel Tierseuchenbekämpfung, Beseitigung tierischer Nebenprodukte Futtermittelüberwachung Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg IuK-Technik, GeVIN, Datenmanagement, Betriebswirtschaftliche Steuerungsinstrumente Task Force Verbraucherschutz Task Force Veterinärwesen Ökologischer Landbau Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover Recht Tierarzneimittelüberwachung, Rückstandskontrolldienst Tierschutzdienst Marktüberwachung Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven Technische Binnenfischerei und fischereikundlicher Dienst Sachverständige Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg Futtermittelinstitut Stade Institut für Bienenkunde Celle 8 9 STABSSTELLE QUALITÄTSMANAGEMENT Wesentliche Aufgaben: Begleitung und Beratung zum Thema Qualität DIN EN ISO 9001, Kundenbefragungen und behördliches Vorschlagswesen Die drei Mitarbeiter der Stabsstelle für das Qualitätsmanagement (QM) begleiten und koordinieren das Qualitätsmanagementsystem des LAVES auf der Basis der DIN EN ISO 9001. Die Stabsstelle verwaltet die QM-Dokumente und berät die Leitung des LAVES sowie die Abteilungsleitungen in allen Fragen rund um das Thema Qualitätsmanagement. Dazu gehört auch die Unterstützung bei internen und externen Audits. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Weiterentwicklung des QM-Systems. Dokumente und Regelungen werden kontinuierlich an die Bedürfnisse und Anforderungen der Praxis sowie an veränderte Strukturen angepasst. Dabei müssen neben den Vorgaben der DIN EN ISO 9001 auch die des einheitlichen QMSystems des Landes (EQUINO) eingehalten werden. Die Stabsstelle QM koordiniert Kundenbefragungen des LAVES und führt diese in Abstimmung mit den Organisationseinheiten des LAVES durch. Weiterhin ist die Administration für das behördliche Vorschlagswesen bei der Stabsstelle QM angesiedelt. 10 Die Mitarbeiter der Stabsstelle für Qualitätsmanagement kümmern sich um alle Fragen rund um das Thema Qualität. Die wesentlichen Aufgaben sind im Einzelnen: Einhaltung der Forderungen der DIN EN ISO 9001 in der aktuellen Version Beratung der Leitung des LAVES und der Abteilungs- und Institutsleitungen sowie der Qualitätsmanagementassistenten, der Beauftragten nach ISO 17025in den Instituten und der sonstigen Ansprechpartner in den Abteilungen in QM-Fragen Koordination der anfallenden (Re-)Zertifizierungen und Audits Anpassung des QM-Systems und des Gesamtkonzeptes an sich verändernde Zielsetzungen, Organisationsstrukturen und den Stand rechtlicher Anforderungen Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen und Weiterleitung an die Behördenleitung, um angemessene und abgestimmte Maßnahmen zur Fehlervermeidung sicherzustellen, sowie Koordination und Unterstützung bei der Umsetzung der daraufhin ergriffenen Maßnahmen Koordination und Durchführung von Kundenbefragungen 11 Dr. Astrid Rohrdanz STABSSTELLE PRESSEUND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Wesentliche Aufgaben: Informationen in Print- und digitalen Medien Die Stabsstelle koordiniert und aktualisiert den Internetauftritt und betreut das Gesamtangebot des LAVES im World Wide Web. Aktuelle Themen werden in enger Zusammenarbeit mit den Instituten und den Abteilungen umgehend und regelmäßig für das Internet aufbereitet. Mehr als 150 Artikel wurden im Jahr 2013 erarbeitet und auf der Homepage veröffentlicht. Informationen für Verbraucher und Fachleute Mehr Sicherheit für den Verbraucher – das ist erklärtes Ziel des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es eine transparente und glaubwürdige Aufklärungsarbeit. Die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des LAVES informiert sachlich, verständlich, aktuell und dialogorientiert rund um die Themen gesundheitlicher Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Der Informationsfluss mit internen und externen Institutionen wird kontinuierlich gepflegt, Sympathie und Vertrauen der Öffentlichkeit durch Transparenz und Service gewonnen und gehalten. 12 Erweiterung der Schwerpunktseiten „Lebensmittelhygiene“ im Internet Lebensmittelbedingte Erkrankungen stellen ein Risiko für die Gesundheit der Verbraucher dar. Ausgelöst werden diese Infektionen durch Erreger wie Salmonellen, EHEC, Campylobacter oder Clostridien. Sie zeigen sich meist in Form von Magen-Darm-Erkrankungen, die mit Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall einhergehen. In der Regel nehmen diese Erkrankungen einen milden Verlauf und klingen von selbst wieder ab, sie können jedoch auch zu lebensbedrohlichen Zuständen führen. Ziel des LAVES als zentraler Behörde für den gesundheitlichen Verbraucherschutz in Niedersachsen ist es, lebensmittelbedingten Krankheiten entgegenzuwirken. Ein wichtiges Instrument ist die kontinuierliche Risikokommunikation. 13 LAVES im Internet unter: www.laves. niedersachsen.de Stabsststelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stabsststelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Aus diesem Grund wurden Informationen und Tipps rund um das Thema „Lebensmittelhygiene“ erarbeitet und auf der Homepage des LAVES veröffentlicht. Neben den wichtigsten Informationen über Erreger, deren Übertragungswege sowie Lebensmittel mit besonderem Risiko werden auftretende Symptome und Möglichkeiten der Vorbeugung steckbriefartig dargestellt. Die häufigsten Fragen zu den Erkrankungen werden verständlich und verbraucherorientiert beantwortet. Beiträge zu Hygieneregeln im Haushalt sowie der richtigen Lagerung von Lebensmitteln helfen Verbrauchern, lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen vorzubeugen. Niedersachsen IN FORM im Netz: www.inform. niedersachsen.de Das Internetportal „Niedersachsen IN FORM“ wird ebenfalls von der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit redaktionell und organisatorisch betreut. Es bietet Informationen über Ernährung sowie Lebensmittel und greift zudem das Thema Bewegung auf. Der Auftritt bündelt Informationen regionaler und überregionaler Anbieter und zeigt eine Fülle von Projekten und Angeboten aus den niedersächsischen Landkreisen. Die Medienwelt unterliegt einem zunehmenden Wandel. Verbraucher beziehen ihre Informationen – neben den klassischen Medien – mehr und mehr aus dem Internet. Soziale Medien wie Twitter, Facebook, Blogs und Foren verändern die Kommunikation und gewinnen an Bedeutung. Diesem Trend stellt sich seit dem vergangenen Jahr auch das LAVES. Mit Twitter nutzt das LAVES seit August 2013 einen weiteren Kanal, um auf aktuelle Themen aufmerksam zu machen. Vielfältige Veranstaltungen für Multiplikatoren Vorträge über das LAVES und seine Arbeit sind wichtige Veranstaltungen für Multiplikatoren. Ihre Organisation und Koordination gehören zum Aufgabengebiet der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Im Zweijahresrhythmus findet das von der Stabsstelle konzipierte und organisierte Symposium „Niedersächsisches Forum zum gesundheitlichen Verbraucherschutz“ statt. Bereits zum sechsten Mal veranstaltete das LAVES, in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN), das „Niedersächsische Forum Gesundheitlicher Verbraucherschutz“. Zum Thema „Toxikologische Aspekte in der Ernährung – zwischen Wahrnehmung und Wirklichkeit“ referierten PD Dr. Gaby-Fleur Böl (BfR), Prof. Dr. Eberhard Haunhorst (LAVES), Prof. Dr. Helmut K. Seitz (Universität Heidelberg) und PD Dr. Thomas Ellrott (DGE). Die Experten gingen innerhalb dieser Vortragsreihe auf Fragen ein wie: „Sind unsere Lebensmittel sicher?“, „Wie sinnvoll sind toxikologische Grenzwerte?“ „Welchen Einfluss können Verbraucher nehmen?“. Wie auch bereits in den letzten Jahren nahmen Besucher aus den verschiedensten Fachdisziplinen wie der Humanund Veterinärmedizin, der Ernährungsberatung und -wissenschaft sowie der Agrarwissenschaft an der Veranstaltung teil. Das nächste „Niedersächsische Forum Gesundheitlicher Verbraucherschutz“ ist für das Frühjahr 2015 geplant. LAVES bei Twitter: LAVES macht Schule – ein Beitrag zur Stärkung der Verbraucherbildung in Niedersachsen. Nur ein informierter Verbraucher ist ein mündiger Verbraucher und kann sich im Alltag vor Täuschung schützen. Zur Stärkung der Verbraucherbildung besuchen Experten des LAVES Schulklassen und bringen so bereits Schülern aller Altersstufen Themen rund um den gesundheitlichen Verbraucherschutz näher. https://twitter.com/LAVESnds In diesem Jahr stellte die Pressestelle den Schülern des Gymnasiums Bad Iburg im Landkreis Osnabrück die Arbeit des LAVES vor. Entlang der Lebensmittelkette wurden Informationen zum gesundheitlichen Verbraucherschutz in Niedersachsen sowie zu den 14 Zielen und Aufgaben des LAVES vermittelt. Im Speziellen beschäftigten sich die Schüler der achten Klasse mit dem Lebensmittel Ei und fanden heraus, was es mit dem Erzeugercode auf sich hat. So wurde ihnen verdeutlicht, was genau hinter den verschiedenen Haltungssystemen der Legehennen steckt und wo dabei der Unterschied zwischen einem Ei aus konventioneller Haltung und einem Ei aus biologischer Haltung liegt. Eine sehr angeregte Diskussion entstand bei der Fragestellung: Ob und welche Rolle die Haltungsform der Legehenne bei der Entscheidung für den Kauf eines Eies wohl spiele? „LAVES auf einen Blick“ oder „Niedersachsen IN FORM“ dort erhältlich. Mehr Informationen unter: www.laves. niedersachsen.de 1 - DE - XX - YYYY - Z Umfangreiche Information der Verbraucher Verbraucher haben die Möglichkeit, sich telefonisch, per E-Mail oder schriftlich vom LAVES informieren zu lassen. Eier müssen mit einem entsprechendem Erzeugercode gekennzeichnet werden Für eigene Symposien der Institute und Abteilungen übernimmt die Stabsstelle die begleitende Pressearbeit. Ausführliche Information in kompakter Form Der Tätigkeitsbericht ist eine wichtige Informationsquelle – insbesondere für Experten, aber auch für interessierte Verbraucher. Das Konzept hat sich bewährt: übersichtlich gestaltete Seiten, versehen mit kurzen, auf den Punkt gebrachten Artikeln. Der komplette LAVES-Tätigkeitsbericht steht im Internet zum Download zur Verfügung oder kann dort als Druckexemplar bestellt werden. Zudem sind Flyer wie „Mehr Sicherheit für den Verbraucher“, „Mykotoxine – die Gifte der Schimmelpilze“, 2013 wurden zahlreiche solcher Anfragen koordiniert und bearbeitet. Um die Öffentlichkeit in einem Krisenfall schnell und umfassend informieren zu können, ist eine optimale Vorbereitung wichtig. Tritt eine Krise ein, wird in enger Zusammenarbeit mit dem entsprechenden Fachreferat eine Verbraucherhotline eingerichtet. Praxissemester in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Es werden Studenten im Praxissemester und/oder auf dem Weg zum Bachelor, Master oder Diplom im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit intensiv begleitet und unterstützt. Auch werden andere Praktikanten aus Studium und Schule betreut. Die Mitarbeit in Gremien gehört ebenfalls zu den vielfältigen Aufgaben der Stabsstelle. 15 Stabsststelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stabsststelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Das LAVES in den Medien Das LAVES hat sich einen hohen Bekanntheitsgrad erarbeitet. Ein wichtiges Bindeglied in der Aufklärungsarbeit für die Öffentlichkeit sind die Medien: Die Vorbereitung von Pressegesprächen, Interviews und die Unterstützung der Journalisten bei der Beschaffung von Informationen zur aktuellen Lage gehören zum Tagesgeschäft – genau wie das Verfassen von Pressemitteilungen, das Ausrichten von Pressekonferenzen und das Pflegen von Kontakten zu Medienvertretern. Nicht nur für die regionalen, auch für die nationalen und internationalen Medien ist das LAVES eine wichtige und sehr gefragte Informationsquelle: Nachrichtenagenturen aus dem In- und Ausland, große überregionale und regionale Fernsehsender sowie zahlreiche Zeitungen und Nachrichtenmagazine nutzen das LAVES für Anfragen im Rahmen der Recherche zu aktuellen Themen und Interviews. Die tägliche Analyse und Bewertung dieser und anderer Medienbeiträge gehören zu den wichtigen Aufgaben der Stabsstelle. Für dieses insgesamt sehr umfangreiche Aufgabenspektrum in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit standen ab Herbst 2013 wieder viereinhalb Vollzeitstellen* zur Verfügung. * inkl. Drittmittelstelle Die folgenden Beiträge geben einen Einblick in die vielfältigen Themen, mit denen das LAVES 2013 im Fokus der Öffentlichkeit stand. „LAVES – Blick hinter die Kulissen“ Unter diesem Motto stellte die Nordwest-Zeitung Oldenburg in einer Serie die Aufgaben des LAVES vor: ein Jahr lang, jeden Monat ein ausführlicher Artikel. Das LAVES gab in der Serie einen Einblick in die große Themenbandbreite der Institute und der Zentrale. Ein Interview mit dem Präsidenten, Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, bildete im Januar 2014 den Abschluss der Serie. Dem LAVES gehören niedersachsenweit sechs Institute an – die Zentrale mit ihren fünf Abteilungen hat ihren Sitz in Oldenburg. 16 Tiefkühlgemüse auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht Tiefkühlen macht Gemüse das ganze Jahr über in guter Qualität verfügbar. Aber wie sieht es mit der Belastung durch Pflanzenschutzmittel aus? Dieser Frage ist das Lebensmittel- und Veterinärinstitut (LVI) Oldenburg nachgegangen. Das erfreuliche Ergebnis: 37 Proben (Erbsen, Bohnen, Blumenkohl, Porree etc.) wurden untersucht und keine Probe überschritt die gesetzlich festgelegten Höchstgehalte. Diese Pressemitteilung fand insbesondere in den verschiedenen Internetportalen Beachtung. Pferdefleisch Die deutschen Behörden erhielten am 12. Februar 2013 über das europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) eine Meldung der Behörden in Luxemburg über möglicherweise falsch gekennzeichnete Produkte mit Pferdefleisch. Umfangreiche Untersuchungen der betroffenen Lebensmittelunternehmen sowie der zuständigen Überwachungsbehörden hatten den Verdacht bestätigt, dass Produkte, die ohne entsprechende Kennzeichnung Pferdefleisch enthalten, auch in Deutschland in Verkehr gebracht wurden. Niedersachsen war auch betroffen. Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut (LVI) Hannover/Braunschweig untersuchte Hunderte von Proben (ausführliche Infor- mationen dazu auf den Seiten 36 und 65). Dazu Anfragen und Interviews u. a. von: ARD, ZDF, dpa, NDR Fernsehen und Radio, NDR Info, RTL, SAT1, Focus, Der Spiegel, Stern, Die ZEIT, NordwestZeitung, Hannoversche Allgemeine Zeitung und Weser-Kurier Bremen. Überbelegungen in Legehennenbetrieben „Die Beichte des Bauern. Staatsanwälte durchsuchten Hunderte Betriebe von Landwirten. Der Verdacht: Bio-Eier wurden falsch deklariert, Hühner in überfüllten Ställen gequält.“ (Der Spiegel 9/2013) Die Oldenburger Staatsanwaltschaft ermittelt wegen möglicherweise millionenfach falsch deklarierter Eier. Landwirtschaftsminister Christian Meyer erklärte in seiner Pressemitteilung vom 27.2.2013: „Als Konsequenz aus den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen mehr als 150 niedersächsische Legehennenbetriebe wegen Überbelegung von Ställen wird die Landesregierung dem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit deutlich mehr Kontroll- und Überwachungskompetenzen geben.“ Seit der ersten Berichterstattung in Der Spiegel (9/2013) ist das große Medieninteresse bis heute nicht abgerissen: WDR, dpa, Hessischer Rundfunk, TAZ Berlin, Süddeutsche Zeitung, ARD Fakt, Frontal 21, ZDF, NDR Radio und Fernsehen, Hannoversche Allgemeine Zeitung, Nordwest-Zeitung u. v. m. Aflatoxin in Futtermais In Futtermais aus Serbien wurden im Februar 2013 Höchstmengenüberschreitungen von Aflatoxin B1 festgestellt. Die betroffene Sendung Mais umfasste insgesamt 45.000 Tonnen und war über den Hafen im niedersächsischen Brake importiert worden. Von dieser Lieferung konnten rund 10.000 Tonnen in Brake sowie etwa 25.000 Tonnen in einer Lagerhalle in Bremen gesperrt werden. Rund 10.000 Tonnen waren bereits an Futtermittelhersteller in Niedersachsen verschickt worden, die den Mais zur Herstellung von Mischfuttermitteln für Rinder, Schweine und Geflügel verarbeitet und an Betriebe in Niedersachsen und NordrheinWestfalen ausgeliefert hatten (dazu ausführliche Berichte auf den Seiten 30, 55 und 100). Dieser Futtermittelskandal war über Monate Thema in der öffentlichen Diskussion. Bis in den Sommer 2013 hinein wurde immer wieder in den Medien berichtet. Dazu Presse- und Interviewanfragen u. a. von: Der Spiegel, dpa, Focus, Deutschland Radio, RBB Berlin, Radio Bremen, WDR, RTL, SAT1, Süddeutsche Zeitung, TAZ Berlin, Hamburger Abendblatt, Neue Osnabrücker Zeitung, Leipziger Zeitung, Nordwest-Zeitung, Hannoversche Allgemeine Zeitung, Wirtschaftsblatt Wien. Kinderwurst unter die Lupe genommen Bunte Verpackungen mit Comicfiguren und Wurst mit lustigen Motiven sind bei Kindern sehr beliebt. Der Trend, Fleischerzeugnisse mit einer besonderen Aufmachung speziell für Kinder zu bewerben, ist ungebrochen. Das LVI Oldenburg hat 16 unterschiedliche Kinderwurst-Produkte auf Zusammensetzung, den Einsatz von Zusatzstoffen und die Kennzeichnung genauer unter die Lupe genommen. Fünf Produkte erfüllten die rechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Kennzeichnung nicht; vier wurden aufgrund fehlerhafter Nährwertkennzeichnung bemängelt, bei einem weiteren Produkt war die Verkehrsbezeichnung mangelhaft. Diese Pressemitteilung fand ein großes Medienecho in den Tageszeitungen und verschiedenen Internetportalen. 17 Stabsststelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stabsststelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Antrittsbesuch und Pressegespräch mit Verbraucherschutzminister Christian Meyer Bei seinem Antrittsbesuch im Mai 2013 sprachen Minister Meyer und sein Staatssekretär ihren Dank und ihre Anerkennung für die geleistete Arbeit bei der Bewältigung der Krisen aus: „Pferdefleisch, Mogel-Eier und Schimmelpilz in Futtermitteln wurden auch dank der kompetenten Arbeit der Mitarbeiter im LAVES und in den Kommunen aufgedeckt und bewältigt. Um für kommende Krisen und die gestiegenen Anforderungen beim Tierschutz, bei der Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes sowie der Lebens- und Futtermittelsicherheit gerüstet zu sein, wird die Landesregierung den Verbraucherschutz politisch deutlich aufwerten und das LAVES fachlich, finanziell und personell verstärken.“ An dem Pressegespräch nahmen Medienvertreter aus ganz Niedersachsen teil. Bienen droht der Hungertod Die kalte Witterung bis ins Frühjahr 2013 hinein machte den Bienen schwer zu schaffen. Die Bienenvölker drohten zu verhungern, obwohl genügend Futter in den Bienenkästen vorhanden war. Die Bienen verbrauchten in dem langen Winter viel Futter und entfernten sich teilweise zu weit von den Restfutterbeständen. Das deutliche Medieninteresse zeigte sich auch bei der Pressemitteilung „Erfolgreiche Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen in Niedersachsen“. Weitere Informationen unter www.laves.niedersachsen.de. 18 20 Jahre bundesweit einmalige Spezialisierung und 65-jähriges Bestehen Dieses besondere Jubiläum hat das Institut für Bedarfsgegenstände (IfB) Lüneburg mit einem Symposium gefeiert. In der Pressemitteilung würdigte Minister Christian Meyer das Institut in besonderem Maße: „Verbraucherschutz bekommt in Niedersachsen endlich die Priorität, die er verdient hat. Gerade im Bereich von Alltagsgegenständen wie Spielzeug und Kosmetik brauchen wir ein Höchstmaß an Sicherheit vor Gefahren, Schadstoffen und Mogelkennzeichnungen.“ Das IfB ist bundesweit das einzige Institut, in dem ausschließlich Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel untersucht und beurteilt werden. Nach dieser Veranstaltung rückte das Institut mehr und mehr in den Fokus der Medien. Es folgten Reportagen über diese hochspezialisierte Arbeit. Die Pressemitteilung und weitere Informationen zum Institut auf www.laves.niedersachsen.de und auf Seite 94. Sommerzeit ist Hochsaison für Speiseeis und für die Labore „Es ist Sommer und ein erfrischendes Eis gehört dazu – das Angebot ist vielfältig und farbenfroh. Hochsaison für die Labore: Zahlreiche Proben von Speiseeis aus kleineren handwerklichen Betrieben wurden im LVI Oldenburg sowie im LVI Braunschweig/Hannover überprüft. Die Experten untersuchen die Eisproben zum einen auf Keime, zum anderen wurde ein besonderes Augenmerk auf Krankheitserreger wie Salmonellen gelegt, die erfreulicherweise in keiner der Proben nachgewiesen wurden.“ Die Pressemitteilung zum Sommerthema „Speiseeis“ fand großes Interesse bei Medien und Verbrauchern. Sommerzeit – Grillzeit: mariniertes Grillfleisch überprüft In der Grillsaison ist küchenfertig vorbereitetes Fleisch, zum Beispiel marinierte Schweineschnitzel, Steaks oder Koteletts, sehr beliebt. Das Marinieren macht das Fleisch nicht nur würzig, sondern auch zarter. Allerdings können stark gewürzte Marinaden nicht nur unangenehme Gerüche überdecken – wenn das Fleisch beispielsweise nicht mehr ganz frisch ist. Deshalb ist es erfreulich, dass bei Eingang der 61 Proben keine verdorben war – sie wiesen weder bei Aussehen und Geruch noch bei der mikrobiologischen Untersuchung Anzeichen von Verderb auf. Die Pressemitteilung ist auf der Internetseite zu finden. Seehunde: Der Bestand hat sich auf hohem Niveau stabilisiert Den Seehunden im Niedersächsischen Wattenmeer geht es gut: 8.082 Tiere wurden im Sommer 2013 während der Flüge zwischen Ems und Elbe gezählt. Die Ergebnisse im Einzelnen: Es sind zwar insgesamt 315 Seehunde insgesamt weniger als im Vorjahr erfasst worden – 2012 mit 8.397 Tieren. Der Anteil der Jungtiere ist etwas geringer als im Vorjahr: 1.373 (2013) und 1.977 (2012). Aber insgesamt hat sich der Bestand auf hohem Niveau stabilisiert. Nach Aussagen der Experten machen die Seehunde einen gesunden und gestärkten Eindruck und es gibt keinerlei Hinweise auf Erkrankungen (siehe auch Seite 91). Die Pressemitteilung löste nicht nur bundesweit, sondern auch aus den Niederlanden, Dänemark, Österreich und der Schweiz zahlreiche Anfragen und Interviews aus. Verbraucherschutz- und Tätigkeitsbericht vorgestellt In einer gemeinsamen Pressekonferenz des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, des LAVES und des Niedersächsischen Landkreistages wurden die beiden Berichte in Hannover in der Landespressekonferenz vorgestellt. Pressemitteilung und Downloads unter www.laves.niedersachsen.de. Das Medienecho: dpa, Hannoversche Allgemeine Zeitung, Neue Presse Hannover, Nordwest-Zeitung, Braunschweiger Zeitung, Focus, BILD, Weser-Kurier Bremen, NDR, RTL etc. Umsichtiger Gebrauch von Mundwasser wird empfohlen Gepflegte Zähne bleiben gesund. Doch Mundwasser kann Wirkstoffe enthalten, die bei falschem Gebrauch die Gesundheit beeinträchtigen. Das IfB Lüneburg hat Mundspülungen und Mundwasserkonzentrate auf Fluorid- und Alkoholgehalte getestet. Die Fluoridgehalte lagen allesamt unter der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstmenge, allerdings enthielten manche Produkte erhebliche Alkoholmengen. Ausführlicher Bericht und die Pressemitteilung sind im Internet zu finden. Spielzeug für Kleinkinder – nur wenige Beanstandungen Gute Nachricht in der Weihnachtszeit: Spielzeuge, egal ob aus Holz, Kunststoff oder Textilien, müssen sicher sein – 457 Proben sind im IfB Lüneburg untersucht worden, und das mit erfreulichen Ergebnissen. Alle Einzelheiten in der Pressemitteilung, die auf der LAVES Homepage zu finden ist. Mehr Informationen unter: www.laves. niedersachsen.de Dr. Silke Klotzhuber Hiltrud Schrandt M. A. Christina Schulz, B. Sc. 19 Abteilung 1 des LAVES: ZENTRALE AUFGABEN Die Abteilung 1 – Zentrale Aufgaben – nimmt Querschnitts- und Servicefunktionen wahr. Die Mitarbeiter stellen u. a. sicher, dass den Abteilungen und Untersuchungseinrichtungen ausreichend Personal und Sachmittel für die Wahrnehmung der Fachaufgaben zur Verfügung stehen. Wesentliche Aufgaben: Querschnitts- und Servicefunktionen Die Abteilung 1 bündelt die abteilungsübergreifenden Tätigkeiten des LAVES. Die wesentlichen Aufgaben sind im Einzelnen: Innovative Konzepte für die Arbeit von Instituten und Abteilungen Zahlen auf einen Blick 56,15 Vollzeitstellen* 79 Auszubildende LAVES gesamt 1.799 Beratungen 423 Kontrollen 664.600 Euro Investitionen *inkl. Drittmittelstellen und Mitarbeitervertretung Die Abteilung „Zentrale Aufgaben“ ist für fach- und abteilungsübergreifende Aufgaben innerhalb des LAVES verantwortlich. Dazu zählen das Bereitstellen von Personal und Sachmitteln, das Entwickeln neuer Konzepte in der Informationsverarbeitung sowie die Kosten- und Leistungsrechnung. Auch das Dezernat „Technische Sachverständige“ ist aufgrund seiner übergreifenden Aufgaben der Abteilung 1 zugeordnet. Die angespannte Haushaltslage macht die Arbeit zu einer ständigen Herausforderung. Ein zentrales Anliegen der Abteilung 1 sind daher stets organisatorische Maßnahmen, um Synergien zu erzielen. So erfordert auch die Entscheidung der Politik aus dem Jahre 2013, das LAVES im Zuge des Ausbaus der amtlichen Kontrollsysteme im gesundheitlichen Verbraucherschutz personell, finanziell und rechtlich zu stärken, einen hohen Koordinierungsaufwand und intelligente Lösungen durch die Abteilung 1. 20 Personal- und Stellenbewirtschaftung für ca. 900 Beschäftigte, einschließlich ca. 80 Auszubildender, Praktikanten der Lebensmittelchemie und Referendaren Haushaltsplanung/Haushaltsbewirtschaftung mit einem Volumen von ca. 54 Mio. Euro, davon ca. 37 Mio. Euro für Personalausgaben sowie ca. 3,3 Mio. Euro für Investitionen in die Geräteaustattung und die apparative Ausstattung im Untersuchungsbereich Organisations- und Liegenschaftsangelegenheiten Bereitstellung und Gewährleistung der Infrastruktur für Information und Kommunikation (IuK) Aufbau und Pflege der internen Kosten- und Leistungsrechnung einschließlich Controlling Zentrales Berichtswesen für Berichte über Untersuchungsergebnisse Allgemeine Rechtsangelegenheiten, Durchführung von Gerichtsverfahren Durchführung EU-weiter Ausschreibungen Beratung und fachliche Unterstützung der Fachabteilungen des LAVES und der kommunalen Überwachungsbehörden durch Technische Sachverständige in den Aufgabenfeldern Tierseuchenbekämpfung,Tierschutz, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung Aktive Verbraucherinformation Organisation von Fortbildungsveranstaltungen und Symposien für die kommunalen Veterinärbehörden 21 Abteilung 1 des LAVES // Zentrale Aufgaben Abteilung 1 des LAVES // Zentrale Aufgaben Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse Novelliertes VIG, Themenschwerpunkt: Zweites Symposium zum gesundheitlichen Verbraucherschutz Das novellierte Verbraucherinformationsgesetz (kurz: VIG) in der Praxis: Die Instrumente der Behörden im gesundheitlichen Verbraucherschutz standen im Juni im Mittelpunkt eines Zweiten, großen Symposiums, das vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML), vom LAVES (Dezernat Recht) sowie vom Niedersächsischen Landkreistag (NLT) veranstaltet worden war. Knapp 70 Teilnehmer waren der Einladung gefolgt und nach Hannover in die Räume des Landessportbundes gekommen. Das Symposium bot breiten Raum, die unterschiedlichen Ansichten aller Beteiligten bezüglich der Neuerungen des VIG ausführlich zu diskutieren. Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer hob einleitend hervor, dass die Stärkung des Verbraucherschutzes ein vorrangiges Ziel der Landesregierung sei. Es sei wichtig, die Verbraucher über Täuschungen aufzuklären. Prof. Dr. Meyer, Hauptgeschäftsführer des NLT, appellierte an das Land, die Stärkung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes auf sämtliche behördliche Ebenen zu beziehen. Prof. Dr. Eberhard Haunhorst wies als Präsident des LAVES auf die umfassenden Erfahrungen des LAVES mit dem Verbraucherinformationsgesetz seit dem Jahre 2008 hin. Insbesondere Großanfragen aus Verbänden und anderen Institutionen verursachten einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Durch die Novelle im Jahre 2012 sei das VIG zwar verständlicher geworden, der Weg zu einer umfassenden Transparenz und Aufklärung sei aber noch nicht beendet. Anschließend wurden in mehreren Vorträgen und in einer abschließenden Podiumsdiskussion die Rechtsgrundlagen für die aktive und für die passive Information der Verbraucher durch Vertreter 22 von Behörden, der Interessenvertretung der Lebensmittelwirtschaft sowie der Nichtregierungsorganisation Greenpeace beleuchtet und deren Umsetzung diskutiert. Im Mittelpunkt stand hierbei § 40 Abs. 1a LFGB – die Norm für die Veröffentlichung von beispielsweise Grenzwertüberschreitungen bei Lebens- und Futtermitteln. Das novellierte Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in der Praxis 2013 Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist am 01.05.2008 in Kraft getreten. Seitdem sind die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder grundsätzlich verpflichtet, dem Verbraucher Anspruch auf Informationen zu gewähren. Dieser Informationsanspruch ist durch die Novelle des Gesetzes seit September 2012 ausgeweitet worden. Künftig können Verbraucher nicht allein Informationen über Lebensmittel, Futtermittel und Bedarfsgegenstände, Kosmetika oder Wein erhalten, sondern auch über technische Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes, wie beispielsweise Haushaltsgeräte, Möbel oder Heimwerkerartikel. Der Anspruch auf Erhalt von Informationen für Jedermann umfasst dabei: Nicht zulässige Abweichungen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht Gefahren/Risiken, die von Erzeugnissen oder Verbraucherprodukten für Verbraucher ausgehen Zugang zu Daten über die Zusammensetzung von Erzeugnissen und Verbraucherprodukten sowie ihre Beschaffenheit Kennzeichnung, Herkunft, Verwendung, Herstellen und Behandeln von Erzeugnissen und Verbraucherprodukten Ausgangsstoffe und die bei der Gewinnung der Ausgangsstoffe angewendeten Verfahren Überwachungsmaßnahmen, Auswerten dieser Tätigkeiten, Statistiken über Verstöße Der Anspruch auf Informationsgewährung ist zu erfüllen, sofern keine Ausschluss- oder Beschränkungsgründe, die sich insbesondere aus § 3 VIG ergeben können, vorliegen. In Niedersachsen sind die folgenden Behörden auskunftspflichtig: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Landkreise und kreisfreie Städte NEU: Die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter sind nach dem VIGÄndG informationspflichtig zu Verbraucherprodukten, von denen Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher ausgehen und 1. die nicht explizit aus dem Geltungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes ausgenommen sind und 2. nicht unter Rechtsvorschriften fallen, die entsprechende oder weitergehende Anforderungen gegenüber dem Produktsicherheitsgesetz enthalten. von Rechtsvorschriften nach dem LFGB und dem ProdSG (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 Euro gebühren- und auslagenfrei. Der Zugang zu sonstigen Informationen, also Informationen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 7, ist hingegen nur bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro kostenfrei. Sofern der Antrag nicht gebühren- und auslagenfrei bearbeitet wird, wird der Antragsteller zuvor über die voraussichtliche Höhe der Gebühren und Auslagen informiert. Er wird auf die Möglichkeit hingewiesen, seinen Antrag zurückzunehmen oder einzuschränken. Im LAVES wurden im Jahr 2013 alle Anträge kostenfrei bearbeitet. Es wurden im Jahr 2013 insgesamt 37 Anträge im LAVES gestellt. Antragsteller waren sowohl Institutionen als auch einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit betrug 17,8 Tage pro Antrag und lag damit deutlich unter der in § 5 Abs. 2 VIG festgelegten Bearbeitungsfrist von in der Regel einem Monat. Franz-Christian Falk Andrea Jark Anja Völker Gemäß § 7 Abs. 1 Satz VIG ist der Zugang zu Informationen über nicht zulässige Abweichungen Serviceangebote Merkblätter, Leitfäden und Ausführungen zum Downloaden, Ausdrucken und Bestellen: Allgemeines zum Verbraucherinformationsgesetz Berufliche Ausbildungen im LAVES, Ausbildung zum Lebensmittelchemiker, und zum Lebensmittelkontrolleur u. a. Überprüfung von Bolzenschussgeräten in Schlachtbetrieben 23 Abteilung 2 des LAVES: LEBENSMITTELSICHERHEIT Die Abteilung 2 – Lebensmittelsicherheit – besteht aus den drei Fachdezernaten „Lebensmittelüberwachung und grenzüberschreitender Handel“, „Task Force Verbraucherschutz“ sowie „Tierarzneimittelüberwachung und Rückstandskontrolldienst“. Projekte und Vollzugsaufgaben für sichere Lebensmittel Im ersten Quartal 2013 wurde die Tätigkeit des Dezernates „Lebensmittelüberwachung und grenzüberschreitender Handel“ und der „Task Force Verbraucherschutz“ in erheblicher Weise durch das Geschehen um Aflatoxin in Futtermais und den Pferdefleischskandal beeinflusst. den kommunalen Behörden überprüft und in Einzelfällen die Staatsanwaltschaft fachlich unterstützt werden. überwachung, Untersuchungseinrichtungen) sichergestellt, dass nur Milch in den Verkehr gebracht wurde, die nachweislich keine über den Höchstwerten liegenden Aflatoxingehalte aufwies. Auch im Zusammenhang mit der Verwendung von als Rindfleisch deklariertem Pferdefleisch mussten eine Vielzahl von Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher koordiniert, Informationen in Form von Lageberichten gebündelt, Betriebe in enger Abstimmung mit Im zweiten und dritten Quartal wurde das Ministerium durch die Abordnung einer Vielzahl tierärztlicher Experten des Dezernates „Lebensmittelüberwachung und grenzüberschreitender Handel“ bei einer von der Zollunion (Russland, Weißrussland und Kasachstan) geforderten fachaufsichtlichen Überprüfung niedersächsischer Exportbetriebe unterstützt. Auf der Basis der hier gemachten Erfahrungen wird kurzfristig eine weitere Stärkung des Dezerna- Zahlen auf einen Blick 37,52 Vollzeitstellen* 12.374 Beratungen** 486 Kontrollen * inkl. Drittmittelstellen ** Beratungen umfassen u. a. amtliche Bescheinigungen, Genehmigungen und Zulassungen sowie die Bearbeitung von Rechtsauskünften Da eine Belastung gewonnener Milch durch eine Verfütterung des mit dem Schimmelpilzgift Aflatoxin belasteten Futtermaises aus Serbien nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde in enger Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, den vor Ort zuständigen kommunalen Veterinärund Lebensmittelüberwachungsbehörden und den übrigen betroffenen Stellen im LAVES (Futtermittel- 24 tes sowohl in personeller Hinsicht als auch bei den Zuständigkeiten angestrebt. Im Bereich der bereits bestehenden Zuständigkeit für die Zulassung von Betrieben und der risikoorientierten Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen wurden darüber hinaus Lebensmittelbetriebe überprüft, wozu auch zulassungspflichtige Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung gehörten. Als Kontaktstelle für das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist die Abteilung 2 auch für die Koordinierung von Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Europäischen 25 Abteilung 2 des LAVES // Lebensmittelsicherheit Abteilung 2 des LAVES // Lebensmittelsicherheit Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände sowie für die landesweite Betreuung der Internetplattform www.lebensmittelwarnung.de zuständig. Wie in den Vorjahren wurde durch einen Bereitschaftsdienst der Verbraucherschutz durch die Mitarbeiter an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr sichergestellt. In der „Task Force Verbraucherschutz“ standen bei den Routinearbeiten die Entwicklung eines Konzeptes für eine Risikofrüherkennung, die Errichtung einer Rufbereitschaft und die Erstellung eines Krisenmanagementhandbuches in enger Abstimmung mit dem federführenden Ministerium und den kommunalen Behörden im Vordergrund. Die risikoorientierte Überprüfung der tierärztlichen Hausapotheken und die Überwachung der Tierimpfstoffhersteller des Dezernates „Tierarzneimittelüberwachung und Rückstandskontrolldienst“ bildeten zwei weitere Schwerpunkte des Vollzugs. Vor dem Hintergrund einer angestrebten Minimierung des Tierarzneimitteleinsatzes soll dieses Dezernat im Jahr 2014 personell verstärkt werden. Im Falle von positiven Rückstandsbefunden in Proben von lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen auf der Basis des Nationalen Rückstandskontrollplans erfolgten umfassende Überprüfungen der Erzeugerbetriebe und tierärztlichen Hausapotheken der bestandsbetreuenden Tierärzte. Als neue Aufgabe wurde eine niedersächsische Kontaktstelle als zentraler Ansprechpartner zur Kontrolle Proben werden von lebenden Tieren genommen 26 des Internethandels eingerichtet. Die Kontaktstelle arbeitet dabei eng mit einer neuen im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit geschaffenen Dachstelle des Bundes und der Länder zusammen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Ermittlung nicht registrierter Lebensmittelunternehmen sowie von Produkten, die Verbraucher gesundheitlich schädigen oder täuschen können. Neben den Vollzugsaufgaben wurde in Form von Projekten die Lebensmittelüberwachung weiterentwickelt. So wurde im Rahmen eines behördenübergreifenden Projektes der Hygienestatus von drei Großbäckereien überprüft. Nach der Überprüfung weiterer Bäckereien soll auf der Basis der dann interdisziplinär gemachten Erfahrungen die amtliche Überwachung in Form von Handlungsempfehlungen weiterentwickelt werden. Die Abteilung 2 beteiligte sich ferner an einem behördenübergreifenden Projekt zur Durchsetzung lebensmittelrechtlicher Anforderungen in der Gastronomie. Dabei wurden in 161 Betrieben Verstöße festgestellt, die entsprechend geahndet wurden. Das Projekt ist noch nicht abgeschlossen. Zudem beteiligten sich Experten der Abteilung 2 intensiv am Rechtsetzungsverfahren zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen und arbeiteten auch 2013 in bundesweiten Gremien mit, die Standards für die Überwachung im Bereich „Tierarzneimittel“ bzw. „Tierimpfstoffe“ festlegen. Wesentliche Aufgaben: Überwachen, Kontrollieren, Koordinieren Die Abteilung 2 des LAVES beschäftigt sich mit der Sicherheit von Lebensmitteln. Die wesentlichen Aufgaben der drei Fachdezernate sind im Einzelnen: Lebensmittelüberwachung und grenzüberschreitender Handel Zulassung von Betrieben, die Lebensmittel tierischer Herkunft in den Verkehr bringen Anerkennung von Mineralwasserbrunnen Kontaktstelle EU-Schnellwarnsystem Betreuung der Internetplattform www.lebensmittelwarnung.de Zulassung von Gegenprobensachverständigen Beratung der kommunalen Veterinärämter und anderen Behörden zur Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Koordinierung von Maßnahmen der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Lebensmitteln tierischer und pflanzlicher Herkunft Tierarzneimittelüberwachung, Rückstandskontrolldienst Überwachung tierärztlicher Hausapotheken Überwachung von Tierimpfstoffherstellern, einschließlich Erlaubniserteilung Exportzertifikate für Tierimpfstoffe Überwachung des Heilmittelwerbegesetzes Beratung der kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden sowie anderer Einrichtungen im Bereich Tierarzneimittelund Rückstandsüberwachung Umsetzung des Nationalen Rückstandskontrollplans Amtliche Beobachtung von Ausnahmegenehmigungen nach § 68 LFGB Überwachung der nichtproduktbegleitenden Werbung u. a. bei Lebensmitteln Kontaktstelle Internethandel Task Force Verbraucherschutz Konzeptentwicklung für die Task Force Verbraucherschutz: Aufgaben in der Routine und im Ereignis, innere Organisation Geschäftsstelle des Krisenmanagementhandbuchs (KMH) Risikofrüherkennung: Datenauswertungen, Entwicklung von Vorschlägen für Maßnahmen Organisation und Durchführung von Ernstfallübungen und Fortbildungsveranstaltungen Mitwirkung bei der Auditierung von Eigenkontrollsystemen in Zusammenarbeit mit den kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden Sammlung, Bündelung und Bewertung von Informationen im Ereignis-/Krisenfall Erstellung von Lageberichten Datenmanagement Probenmanagement Beteiligung an der Task Force des Bundes und der Länder nach Maßgabe des ML Das Verbraucherportal der Bundesländer und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu finden unter www. lebensmittelwarnung.de Hygienestatus von drei Großbäckereien überprüft 27 Abteilung 2 des LAVES // Lebensmittelsicherheit Abteilung 2 des LAVES // Lebensmittelsicherheit Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse Zulassung von Betrieben und Kontrollen zugelassener Betriebe – ein Überblick Im Jahr 2013 (Stand: 31.12.2013) waren 1.312 Betriebe in Niedersachsen für das Herstellen und Inverkehrbringen von Lebensmitteln tierischer Herkunft zugelassen. Durchsetzung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen in der „Gastronomie“ Während des Projektes „Durchsetzung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen in der Gastronomie“ wurden 2012 durch 14 niedersächsische Landkreise gezielt 447 Betriebe kontrolliert. Dabei handelte es sich um 776 Betriebe im Bereich Fleisch, 191 Fischbetriebe, 130 Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung (Großküchen, Kantinen), 77 Milchbetriebe, 44 Betriebe im Bereich Geflügelfleisch und 16 im Bereich Eiprodukte. Die übrigen 78 Betriebe fallen unter die Kategorie Lager-, Gefrier- und Kühlhäuser. Es handelte sich primär um: Imbissbetriebe inkl. mobiler Einrichtungen (40 %) Speisegaststätten (36 %) Verpflegungs- und Bringdienste (8 %) Lebensmittelgeschäfte (inkl. Supermärkte) (1 %) Bäckereifilialen und (eigenständige) Verkaufsabteilungen (1 %) Bäckereien (1 %) Als koordinierende Stelle bündelte das LAVES 2013 die Ergebnisse der Kontrollen. In 161 (36 %) der kontrollierten Betriebe wurden Verstöße festgestellt. 39 % dieser 161 Betriebe verstießen gegen mehr als einen Tatbestand. Vor Zulassung eines Betriebes findet in den Betriebsräumen des Antragsstellers eine Kontrolle statt, inwieweit die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen und eine Zulassung erteilt werden kann. 65 Kontrollen dieser Art wurden 2013 durchgeführt, wobei acht Betrieben keine Zulassung erteilt werden konnte. Nach erstmaliger Betriebszulassung wird das Einhalten der Zulassungsvoraussetzungen in enger Abstimmung mit den kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden durch die Sachverständigen der Zulassungsbehörde (LAVES) weiterhin regelmäßig risikoorientiert überprüft. 2013 wurden so 139 Kontrollen zugelassener Betriebe durchgeführt. Vorgefunden wurden wie auch im Vorjahr vorrangig Mängel in der baulichen Beschaffenheit sowie bei den betrieblichen Eigenkontrollen. Die Feststellung von Mängeln konnte dabei unmittelbar zur Einleitung eines Verfahrens zum Entzug der Zulassung führen. Insgesamt mussten aufgrund dessen gegen elf Betriebe Anhörungsverfahren eingeleitet werden. Bei zwei Betrieben wurde das Aussetzen der Zulassung angeordnet, einem wurde die Zulassung entzogen. Darüber hinaus fanden 37 weitere Kontrollen im Zusammenhang mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sowie auf Anforderung von anderen Behörden statt. 28 Die Täuschungstatbestände bezogen sich auf als Döner Kebab angebotenes Fleisch von einem von der Verkehrsauffassung abweichend zusammengesetzten Fleischdrehspieß (39 %), als Schinken angebotene Kochpökelerzeugnisse, die erheblich von der Verkehrsauffassung von Schinken abweichen (25 %), als Schafskäse angebotener Käse, der nicht ausschließlich aus Schafsmilch hergestellt wurde (20 %), als „Feta“ angebotener Käse, der nicht in dem vorgeschriebenen geographischen Gebiet hergestellt wurde (15 %), Erzeugnisse mit nicht ausreichender Kennzeichnung von Separatorenfleisch (< 1 %). Die Ahndungen der Verstöße erfolgten im Rahmen einer Abgabe an die Staatsanwaltschaft (54 %), einer Unterlassungsverfügung (41 %), einer mündliche Verwarnung ohne Verwarngeld (4 %), eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens in 1 % der Fälle. Die Ergebnisse der Staatsanwaltschaften liegen bisher noch nicht abschließend vor. Zugelassene Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung in Niedersachsen Zurzeit sind in Niedersachsen 124 Betriebe (Stand 09/2013) mit der Betriebsart Küche/Großküche zum Herstellen von Speisen unter der Verwendung von unverarbeiteten Lebensmitteln tierischen Ursprungs zugelassen. Seit 2009 wurden 136 Betriebskontrollen im Rahmen der Zulassung bzw. Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen von Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung durchgeführt. Die sogenannte Drittelregelung, d. h. die Abgabe zu mehr als einem Drittel an andere Einzelhandelsbetriebe (keine nebensächliche Tätigkeit mehr im Sinne § 6 der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung), führte auch zur Zulassung zahlreicher kleiner Betriebsstätten. Die Auswertung der Risikobeurteilungen zeigt, dass schwerwiegende zulassungsrelevante Mängel vor allem in den Eigenkontrolluntersuchungen (26,5 %) und der baulichen Beschaffenheit (18,4 %) der Betriebe bestanden. Insbesondere bei kleinen, gewachsenen Betrieben muss in Bezug auf die bauliche Beschaffenheit ggf. auf eine zeitliche Trennung von Arbeitsabläufen zurückgegriffen werden. Hingegen bestanden nur bei 0,7 % der Betriebe schwerwiegende Mängel hinsichtlich der Rückverfolgbarkeit, was insbesondere vor dem Hintergrund des Ziels, biologische Gefahren entlang der Lebensmittelkette zu minimieren, als äußerst positiv zu beurteilen ist. Hygienebeprobung in Fischbetrieben; Schwerpunkt Vorkommen von Listeria monocytogenes Listeria (L.) monocytogenes ist als Lebensmittelsicherheitskriterium in der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien geregelt. Durch die ubiquitäre Verbreitung von Listeria spp. wird L. monocytogenes auch in verzehrfertigen Fischereierzeugnissen nachgewiesen, Befunde von 3 bis 40 % sind nicht selten (FAO, 2004). Dieser Teil des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) 2011 wurde innerhalb des Dezernates 21 initiiert und sollte dazu dienen, den Überwachungsbehörden einen Überblick über das Vorkommen von L. monocytogenes in der Fischindustrie zu verschaffen. Im Rahmen des Programms wurde die Einhaltung der Betriebshygiene in Fischbetrieben (Schwerpunkt Räucherfischhersteller) unter Einbeziehung der Risikobeurteilung, von Hygienekontrollen sowie Produktuntersuchungen hinsichtlich des Vorkommens von L. monocytogenes überprüft. An der Detailplanung beteiligen sich das IFF Cuxhaven und das LUA Bremen. An dem Programm nahmen Bundesländer mit insgesamt 159 Betriebskontrollen und entsprechenden Probenahmen teil. Die Auswertung des BÜp erfolgte im Jahr 2012. In Betrieben, die nach der Risikobeurteilung mit keinen oder geringgradigen Mängeln eingestuft worden waren, gelang kein Nachweis von L. monocytogenes. Die Ergebnisse dieses Programms zeigen, dass Listerienkontaminationen von Räucherfisch nach wie vor ein Problem darstellen, zumal höhere Keimzahlen von L. monocytogenes mit dem Potential der Gesundheitsgefährdung bereits zu Beginn des deklarierten MHD nachgewiesen wurden. 29 Abteilung 2 des LAVES // Lebensmittelsicherheit Abteilung 2 des LAVES // Lebensmittelsicherheit Projekt Parallelproduktion in dezentralen Ölmühlen Hintergrund des Projektes war die Fragestellung, ob eine Parallelproduktion von Speiseöl und Bio-Kraftstoff (Rapsöl) in dezentralen Ölmühlen möglich ist. Dezentrale Ölmühlen haben im Vergleich zu zentralen Ölmühlen eine geringere Verarbeitungskapazität (0,5 t bis 25 t pro Tag), sind meist kleiner und verfügen über weniger Ölpressanlagen. Bis Anfang 2013 gab es in Niedersachsen 15 dezentrale Ölmühlen, davon sieben mit Parallelproduktion und fünf mit reiner Speiseölherstellung. Außerdem gab es noch drei Ölmühlen, die nur Bio-Kraftstoff produzieren. Zwei Ölmühlen stellten 2013 die Parallelproduktion ein. Ölmühlen, die nur Bio-Kraftstoff produzieren, konnten nicht besichtigt werden. Ergebnis: Die Parallelproduktion von Speiseöl und Biokraftstoff auf der gleichen Anlage ist grundsätzlich möglich. Die lebensmittelrechtlichen Anforderungen sind jedoch einzuhalten. Eine vorherige Beratung durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden ist dringend zu empfehlen. In allen Fällen von Parallelproduktion hatte der Bio-Kraftstoff Lebensmittelqualität. Bei den kleinen, spezialisierten Ölmühlen, die nur Speiseöle herstellen, wurde ein guter hygienischer Standard vorgefunden. Keine Gefahr durch Aflatoxine in Milch Ende Februar 2013 wurde in einer Lieferung von serbischem Futtermais eine Höchstgehaltsüberschreitung von Aflatoxinen festgestellt (siehe hierzu auch die Artikel auf den Seiten 55 und 100). Aflatoxin B 1 ist ein Schimmelpilzgift, das u. a. von dem natürlich vorkommenden Pilz Aspergillus flavus gebildet werden kann und eine starke krebserzeugende Wirkung zeigt. Lebensmittel und Futtermittel unterliegen deshalb strikten Höchstmengenregelungen. Aufgrund der mitgeteilten Höchstgehaltsüberschreitung und der Tatsache, dass Partien des potentiell belasteten Futtermaises ggf. auch an Kühe verfüttert wurden, konnte eine Kontamination der gewonnenen Milch nicht ausgeschlossen werden. In kürzester Zeit wurden von den kommunalen Veterinärämtern die notwendigen Maßnahmen in den betroffenen Erzeugerbetrieben umgesetzt: Es durfte keine Milch an Molkereien abgegeben werden, für die nicht ein negatives Untersuchungsergebnis vorlag. Die Abteilung 2 koordinierte in diesem Zusammenhang die amtliche Probeneinsendung und -verteilung sowie die landesweite Informationsaufbereitung in Form von Lageberichten. Es wurden bei den Untersuchungen keine Höchstgehaltsüberschreitungen festgestellt, so dass elf Tage nach der ersten Information alle reglementierten Betriebe wieder freigegeben werden konnten. Einrichtung einer Task Force Verbraucherschutz Das erste Quartal 2013 brachte mit der Feststellung des Schimmelpilzgiftes Aflatoxin in Futtermais sowie von nicht deklariertem Pferdefleisch in Rindfleischprodukten große Herausforderungen für das LAVES und für die neue Task Force Verbraucherschutz mit sich. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse wurden im Hinblick auf die Organisation dieser neu gegründeten Einheit ausgewertet und berücksichtigt. Die Task Force bereitete sich zudem inhaltlich auf ihre neuen Aufgaben vor. So wurde an einem Konzept zur Risikofrüherkennung gearbeitet. Mögliche Risiken, die von verschiedenen Produkten ausgehen könnten, wurden erfasst, beobachtet und ausgewertet. Dazu wurden Sachstandsberichte zu einzelnen Ereignissen und Vorschläge für Maßnahmen erarbeitet. Zudem wurde die Einrichtung einer Rufbereitschaft vorbereitet, die zeitnah aktiviert werden soll. Zusammen mit den kommunalen Behörden und dem Ministerium wurde in enger Abstimmung intensiv an der Erstellung eines Krisenmanagementhandbuchs gearbeitet. Weiter wurden die personelle Ausstattung und die Aufgabenverteilung in der Task Force konzipiert. Bislang setzt sich diese im Wesentlichen aus den Mitarbeitern des ehemaligen Lebensmittelkontrolldienstes, aus dem sie hervorgegangen ist, zusammen. Im Jahr 2014 soll sie gemäß Beschluss des Landtages um zusätzliche Mitarbeiter erweitert werden, um die umfangreichen Aufgaben in der Krisenprävention und Krisenbewältigung wahrnehmen zu können. Speiseöl und Biokraftstoff – eine Parallelproduktion ist möglich Krisenmanagementhandbuch – Sachstand Das Krisenmanagementhandbuch (KMH) stellt eine Hilfestellung für alle im gesundheitlichen Verbraucherschutz in Niedersachsen tätigen Behörden dar. Mehrere Arbeitsgruppen, die aus Vertretern des Ministeriums, der kommunalen Behörden, des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) und des LAVES zusammengesetzt sind, bearbeiten unterschiedliche Themengebiete, die im Zusammenhang mit der Bewältigung von Ereignissen und Krisen stehen. Das KMH soll auf einer passwortgeschützten Plattform im Internet zur Verfügung gestellt werden Seit Mitte 2012 werden Dokumente entwickelt und Abläufe definiert, damit in besonderen Situationen auf Grundlage einer gemeinsamen Basis eine strukturierte Abarbeitung möglich ist. Das KMH soll auf einer passwortgeschützten Plattform im Internet zur Verfügung gestellt werden und allen beteiligten Behörden jederzeit Zugriff auf die einzelnen Dokumente ermöglichen. Hier werden beispielsweise Ablaufpläne, Checklisten und Übersichten hinterlegt, die für eine rasche Orientierung sorgen sollen. Das KMH gliedert sich in einen allgemeinen Teil, der für jede Art von Ereignis oder Krise relevant ist, sowie einen speziellen Teil, in dem die spezifischen Anforderungen bei der Kontamination von Lebensmitteln, z. B. mit Dioxin oder mikrobiologischen Krankheitserregern, oder bei schweren Fällen von Täuschung genauer betrachtet werden. Die Veröffentlichung des KMH erfolgt 2014 nach einer Freigabe durch das Ministerium. Eine regelmäßige Pflege und Aktualisierung der Inhalte ist erforderlich und wird durch eine Geschäftsstelle koordiniert, die in der Task Force Verbraucherschutz angesiedelt ist. 30 31 Abteilung 2 des LAVES // Lebensmittelsicherheit Tierärztliche Hausapotheke: Tierärzte dürfen eine tierärztliche Hausapotheke (TÄHA) führen, um für die von ihnen behandelten Tiere die notwendigen Arzneimittel stets zur Verfügung zu haben. Anders als beim Menschen erfolgt die Verabreichung der Arzneimittel an die Tiere in vielen Fällen durch den Tierarzt selbst. Eine Abgabe von Arzneimitteln an den Tierhalter ist an strenge Auflagen gebunden. Einrichtung und Betrieb der TÄHA sind in der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung detailliert geregelt. HI-Tier (Herkunftsinformationssystem für Tiere) Diese Datenbank wurde ursprünglich zur Erfassung von Tierbewegungen aufgrund tierseuchenrechtlicher Vorschriften entwickelt. Sie wird derzeit bundesweit um ein Modul erweitert, das den Antibiotikaeinsatz in Tierbeständen erfassen kann. Abteilung 2 des LAVES // Lebensmittelsicherheit Niedersächsisches Antibiotika-Minimierungskonzept Die Arbeit der Tierarzneimittelüberwachung des LAVES war – neben den Routineaufgaben – auch 2013 geprägt von Fragen zum Einsatz von Antibiotika in den landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen und dessen Reduktionsmöglichkeiten. Im ersten Halbjahr wurde die rechtliche Verankerung des von Niedersachsen initiierten Antibiotika-Minimierungskonzeptes in der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes intensiv begleitet, die zum 1.4.2014 in Kraft trat. Seit September 2013 erfolgt die Mitarbeit des LAVES in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Erweiterung des HI-Tier um ein Modul zur Antibiotikaerfassung. Im zweiten Halbjahr wurde eine Arbeitsgruppe Antibiotika-Minimierungskonzept aus Vertretern des Ministeriums, des LAVES und der Vor-Ort-Behörden eingesetzt, um die Umsetzung der arzneimittelrechtlichen Änderungen in Niedersachsen vorzubereiten. Hierzu zählt insbesondere, die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Tierhalter ihren Meldeverpflichtungen so nachkommen können, dass die eingehenden Daten auch für die Behörden auswertbar sind. Was beinhaltet das Antibiotika-Minimierungskonzept der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes? Bundesweit einheitliche Erfassung des Antibiotikaeinsatzes bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten, die zur Mast bestimmt sind Berechnung eines Indikators zum Antibiotikaeinsatz je Betrieb und Halbjahr (halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit) Berechnung bundesweiter Vergleichswerte zur halbjährlichen Therapiehäufigkeit für die verschiedenen Tierarten Verpflichtung des Tierhalters, bei Überschreitung der bundesweiten Vergleichswerte Maßnahmen einzuleiten, um die Tiergesundheit zu verbessern, so dass langfristig eine Minimierung des Antibiotikaeinsatzes möglich ist 32 Inspektionen tierärztlicher Hausapotheken Das LAVES ist für die Überwachung von ca. 1.500 tierärztlichen Hausapotheken (TÄHA) zuständig. Die Kontrollen werden nach einem bundesweit einheitlichen Qualitätssicherungssystem durchgeführt. Ihr Schwerpunkt liegt regelmäßig auf der Arzneimittellagerung und Dokumentation des Arzneimitteleinsatzes durch Tierärzte. Im Jahr 2013 wurden 270 der niedersächsischen TÄHA überprüft, in denen 712 Tierärzte tätig sind. Im Vorjahr lag die Anzahl der überprüften Hausapotheken bei 341, damit wurde die Tätigkeit von 705 Tierärzten überwacht. Durch die risikoorientierte Inspektionsplanung wurden 2013 besonders TÄHA mit zahlreichen Mitarbeitern ausgewählt, deren Vor- und Nachbereitung mit besonderem Aufwand verbunden sind, z. B. muss die Dokumentation des Arzneimitteleinsatzes für jeden einzelnen Tierarzt separat überprüft werden. Bisher führten 36 der Inspektionen (ca. 13 %) zu Verwarnungen oder Bußgeldern, überwiegend wurden Nachweispflichten verletzt. Die Nachbereitung besonders umfangreicher Kontrollen aus dem vierten Quartal ist noch nicht abgeschlossen, so dass sich die Anzahl von Kontrollen mit anschließender Ahndung ggf. noch erhöht. Die immer komplexer werdende Überwachung und Zusatzaufgaben, z. B. die Teilnahme an polizeilichen Durchsuchungen oder Gerichtsverfahren, haben dazu geführt, dass die Kontrollfrequenz der TÄHA 2013 gegenüber dem Vorjahr etwa um ein Fünftel gesunken ist. Vor diesem Hintergrund ist geplant, die Tierarzneimittelüberwachung des LAVES ab 2014 personell zu verstärken, um die Anzahl der Kontrollen zu erhöhen und die Umsetzung neuer Überwachungsansätze im Rahmen des Antibiotika-Minimierungskonzeptes zu ermöglichen. mussten die genauen Anforderungen für den Einführer und die Hersteller von bestandsspezifischen Impfstoffen bzw. Diagnostika vorab erarbeitet werden. Anforderungen an die Herstellung bestandsspezifischer Impfstoffe werden zurzeit bundesweit und auch in der EU diskutiert. Die Überwachung stellt einen wichtigen Beitrag zur Produktion sicherer „Mittel“ dar. Bestandsspezifisch ist ein Impfstoff, der unter Verwendung von in einem bestimmten Bestand isolierten Krankheitserregern hergestellt wurde und nur an Tieren angewendet wird, die in diesem Bestand gehalten werden. Überwachung der Tierimpfstoffherstellung, -prüfung und -einfuhr in Niedersachsen Tierarzneimittel, die zur Verhütung, Erkennung oder Heilung von Tierseuchen bestimmt sind und auf der Basis von Krankheitserregern oder auf biotechnischem Wege hergestellt werden, unterliegen dem Tierseuchenrecht und heißen „Mittel“. Zu ihnen gehören z. B. Tierimpfstoffe, Seren und Diagnostika. Als Besonderheit werden bestandsspezifische Impfstoffe hergestellt, die nur für einen bestimmten Tierbestand oder als autologer Impfstoff für ein Einzeltier bestimmt sind. Mittel werden sowohl für den deutschen als auch für den innergemeinschaftlichen Markt und für den Export hergestellt. Mittel aus sogenannten Drittstaaten, die nicht zur Europäischen Union (EU) gehören, dürfen grundsätzlich nicht eingeführt und hier angewendet werden. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn es z. B. einen bestimmten Impfstoff in der ganzen EU nicht gibt. In Niedersachsen gibt es sieben Hersteller von Tierimpfstoffen, zwei von Seren, zwei von Diagnostika sowie zwei ausschließlich als Prüflabore tätige Unternehmen und einen Einführer. Im Jahr 2013 wurden routinemäßig zwei Diagnostikhersteller, vier Impfstoffhersteller sowie ein Prüflabor und erstmals der Einführer überprüft. Während für die Überprüfung der Hersteller von zugelassenen Impfstoffen allgemein gültige Richtlinien für die Überprüfung zur Verfügung stehen, Autolog: zu demselben Individuum gehörig. Einfuhr: Verbringen einer Ware aus einem Drittland in die Europäische Union. Prüflabor: Labor, in dem Mittel mit Hilfe von mikrobiologischen, chemischen und anderen Methoden überprüft werden. Seren (Immunseren) werden durch Aufreinigung spezifischer Antikörper, die aus dem Blutserum immunisierter anderer Säugetiere gewonnen werden, hergestellt und als passive Impfung Tieren verabreicht. Bereitstellung von Formularen und Merkblättern für Tierärzte Wiederholte Anfragen von Tierärzten oder häufig festgestellte Mängel im Rahmen der Überwachung von tierärztlichen Hausapotheken (TÄHA) wurden schon frühzeitig im Dezernat Tierarzneimittelüberwachung zum Anlass genommen, Formulare und Merkblätter auszuarbeiten. Die Merkblätter zu den verschiedenen Themen sind überwiegend als Frage- und Antwortkataloge aufgebaut. Die Formulare ermöglichen, dass die Tierärzte ihren Anzeigepflichten korrekt nachkommen können. Unter der Rubrik „Serviceangebote“ sind im Folgenden alle bislang erschienenen Merkblätter und Formulare gelistet. 33 Diagnostika: Hilfsmittel/ Testverfahren, mit denen Proben aus/von Tieren untersucht werden. Abteilung 2 des LAVES // Lebensmittelsicherheit Abteilung 2 des LAVES // Lebensmittelsicherheit Die Formulare und Merkblätter werden regelmäßig von uns aktualisiert. Aufgrund der Diskussion im Zusammenhang mit der Anwendung von phenylbutazonhaltigen Arzneimitteln bei Pferden Anfang 2013 wurde das Merkblatt für den ordnungsgemäßen Betrieb einer TÄHA zu diesem Thema überarbeitet. Zusätzlich wurde aktuell für angestellte Tierärzte, z. B. in Zoos oder Tierparks, ein Merkblatt über den Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke durch angestellte Tierärzte erstellt. Mehr Informationen unter: www.laves. niedersachsen.de Alle Formulare und Merkblätter stehen als Downloauf der Website des LAVES zur Verfügung, können – bei Bedarf – aber auch direkt vom Dezernat angefordert werden. Nationaler Rückstandskontrollplan: Der Nationale Rückstandskontrollplan ist ein jährlich aktualisiertes Rückstandsüberwachungsprogramm, das in der Europäischen Union nach einheitlichen Maßstäben durchgeführt wird. Die Beprobung umfasst alle der Lebensmittelgewinnung dienenden lebenden und geschlachteten Tiere sowie Primärerzeugnisse vom Tier wie Milch, Eier und Honig. Die Untersuchungen dienen der gezielten Überprüfung des vorschriftsmäßigen Einsatzes zugelassener Tierarzneimittel, der Überprüfung der Einhaltung von Anwendungsverboten für bestimmte Wirkstoffe sowie der Erfassung von Erkenntnissen über die Ursache von Rückstandsbelastungen. Nationaler Rückstandskontrollplan: Umsetzung in Niedersachsen Nach den Vorgaben des Nationalen Rückstandskontrollplans wurden insgesamt 17.698 Proben von lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen auf Rückstände von pharmakologisch wirksamen Stoffen und Umweltschadstoffen untersucht. Positive Befunde, d. h. Nachweise von pharmakologisch wirksamen Stoffen, die die in Anhang Tabelle 1 der Verordnung (EG) Nr. 37/2010 gelisteten Grenzwerte (sogenannte MRL-Werte) überschreiten, wurden in Schlachtkörpern von 28 Schweinen, zehn Rindern, einem Schaf und einer Pute ermittelt. Die Befunde lassen vermuten, dass die jeweiligen Tiere mit zugelassenen Tierarzneimitteln behandelt und ohne Einhaltung der Wartezeit zur Schlachtung abgegeben wurden. In diesen Fällen erfolgen umfassende Überprüfungen der Erzeugerbetriebe und 34 Projekt zur Überprüfung des Hygienestatus in Großbäckereien der tierärztlichen Hausapotheken der bestandsbetreuenden Tierärzte. Im Rahmen eines Pilotprojektes zur Überprüfung des Hygienestatus in niedersächsischen Großbäckereien wurden von November 2012 bis Februar 2013 drei Betriebe durch ein interdisziplinäres Team des LAVES zusammen mit der jeweils zuständigen kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörde überprüft. Im Blutplasma eines Rindes und eines Schweines konnten außerdem ein für lebensmittelliefernde Tiere in der EU nicht zugelassener entzündungshemmender sowie ein verbotener Wirkstoff festgestellt werden, in einer Milchprobe wurde ein für Kühe nicht zugelassener Stoff gefunden. Die Kontrolle umfasste eine Betriebsbegehung mit Begutachtung des baulicheinrichtungstechnischen sowie des hygienischen Zustandes der Betriebe und einer Filiale. Besonderes Augenmerk wurde auf die installierten Schädlingsmonitoringsysteme bzw. vorhandenen Schädlingsbefall gelegt. Ferner wurde die Dokumentation zum betrieblichen Eigenkontrollsystem, u. a. zu Personalhygiene, Rückverfolgbarkeit, HACCP-System und mikrobiologischen Untersuchungen, überprüft. In einigen Bereichen zeigten sich erhebliche Mängel, insbesondere stellte sich das Schädlingsmonitoring als Schwachpunkt heraus. In 14 Nieren- und einer Leberprobe von Schwein, Rind und Pferd wurden Kontaminanten gefunden: in acht Fällen Quecksilber, sechsmal Cadmium und einmal Blei; in einer Eiprobe wurde eine Höchstgehaltsüberschreitung der Summe von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB ermittelt. Überwachung des Internethandels Mit dem Ziel, im Internet einen Marktplatz zu schaffen, der ein ähnliches Niveau an Lebensmittelsicherheit bietet wie der konventionelle Bereich, beherbergt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit seit Juli 2013 die gemeinsame Zentralstelle zur Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und Tabakerzeugnisse (G@ZIELT). Erzeugnisse des LFGB sind Lebensmittel, Futtermittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände. Zwei der Aufgaben der im Auftrag der Bundesländer geführten Zentralstelle sind die Durchführung von Recherchen im Internet und die Weiterleitung der Ergebnisse an die zuständigen Bundesländer. Erste Erfahrungen zu diesem Thema wurden zuvor in einem Pilotprojekt im Lebensmittelbereich gesammelt. Damit allgemeine Rückschlüsse gezogen werden können und eine statistische Auswertung bezüglich des Hygienestatus in niedersächsischen Großbäckereien vorgenommen werden kann, sind über die drei Betriebe hinaus weitere Überprüfungen notwendig. Ziel ist die Erstellung eines Konzepts zur Überwachung von Bäckereibetrieben in Form von Handlungsempfehlungen bzw. Leitfäden. Das Projekt wird in Form eines operativen Beratungsangebots an die kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden durch die niedersächsische Task Force Verbraucherschutz weitergeführt. Bei den Recherchen liegt der Fokus auf der Fahndung nach nicht registrierten Lebensmittelunternehmen, die den zuständigen Überwachungsbehörden bisher nicht bekannt sind, sowie nach Produkten, die Verbraucher gesundheitlich schädigen oder täuschen können. Für die Zusammenarbeit zwischen Zentralstelle und Ländern wurden in allen Bundesländern Kontaktstellen eingerichtet. In Niedersachsen ist diese Kontaktstelle in Abteilung 2 des LAVES angesiedelt. Sie dient niedersachsenweit als Ansprechpartner zu diesem Thema und koordiniert u. a. die Verteilung von Rechercheergebnissen an die zuständigen Behörden. Pilotprojekt zur Überprüfung des Hygienestatus Sicher im Internet einkaufen, mehr Informationen dazu finden Sie unter: www.http://www.bvl.bund.de 35 Abteilung 2 des LAVES // Lebensmittelsicherheit Abteilung 2 des LAVES // Lebensmittelsicherheit Tätigkeiten im Aufgabengebiet „Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr (EAD) von Lebensmitteln“ Für die niedersächsische Ernährungswirtschaft nimmt die Bedeutung des Exportes von Lebensmitteln stetig zu. Dabei nimmt der Export von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (z. B. Fleisch, Fleischerzeugnisse, Milcherzeugnisse) in die Länder der Zollunion (Russische Föderation, Weißrussland, Kasachstan) einen großen Stellenwert ein. Zurzeit erfüllen 50 niedersächsische Lebensmittelbetriebe nach Überprüfung durch die zuständigen Behörden in Niedersachsen die Listungsvoraussetzungen für den Export in die Zollunion. Die Abteilung 2 erfüllt im Aufgabengebiet „EAD“ zahlreiche koordinierende und auch amtliche Aufgaben. Dazu gehören die Mitwirkung bei der Überprüfung von Betrieben, die Beratung von Betrieben und Veterinärämtern, die Vorbereitung und Begleitung von Inspektionen sowie die nationale Listung von Betrieben für den Export in die Zollunion. Dr. Doris Förster Dr. Jutta Gerecke Dr. Annette Hänsel Stefan Haring Dr. Maureen Hartl Ellen Hossfeld Dr. Uwe Jark Dr. Elke Kleiminger Corynna Korte Konrad Könnike Dr. Werner Kunst Dr. Iska Lehmann Dr. Anna Mellin Dr. Ulrike Praß Corinna Rohlfes Sandra Scheike Dr. Katrin Schumann Dr. Torsten Schumacher Dr. Melanie Schweizer Dr. Julia Tholen Barbara Zühl Im zweiten und dritten Quartal wurde das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz durch die Abordnung einer Vielzahl tierärztlicher Experten des Dezernates Lebensmittelüberwachung bei einer von der Zollunion geforderten fachaufsichtlichen Überprüfung niedersächsischer Exportbetriebe unterstützt. Auf der Basis der hier gemachten Erfahrungen wird kurzfristig eine weitere 36 Stärkung des Dezernates sowohl in personeller Hinsicht als auch bei den Zuständigkeiten angestrebt. Zur Überprüfung der Betriebe gemäß den Anforderungen der Zollunion wurden im Jahr 2012 sogenannte „Ausführungshinweise für die amtliche Überwachung“ veröffentlicht. Diese befinden sich derzeit in der Überarbeitung durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, an der die Abteilung 2 mitwirkt. Ziel ist es weitere Hilfsdokumente (z. B. Checklisten) zu integrieren und die gesamten Ausführungshinweise auf der Basis der bisherigen Erfahrungen sowie der Kommentare der russischen Experten auf Aktualität zu überprüfen und anzupassen. Eine aktualisierte Version soll 2014 erstellt werden. Akutfall Pferdefleisch: Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und LAVES Der tonnenweise Einsatz von als Rindfleisch deklariertem Pferdefleisch bei der Herstellung von Fertiggerichten hat auch die Behörden in Niedersachsen beschäftigt. Ein Betrieb in Niedersachsen war besonders ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Experten des LAVES haben die Staatsanwaltschaft bei der Durchsuchung des Betriebes fachlich unterstützt und die sichergestellten Unterlagen aufgearbeitet und ausgewertet. Der Betrieb war Lieferant eines Vorproduktes, das in einem anderen Betrieb zu einem Fertiggericht verarbeitet wurde und in dem die Tierart Pferd nachgewiesen wurde. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben musste der Betrieb in der Lage sein, bei den in diesen Fertigprodukten verarbeiteten, von ihm gelieferten Vorprodukten die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, d. h. nachzuweisen, woher er seine Rohware bezogen hatte, wie diese Ware im Betrieb verarbeitet wurde und an wen die Produkte geliefert wurden. Dabei stellte sich heraus, dass das vordergründig nachvollziehbare System des Betriebes zur Rückverfolgbarkeit bei intensiver Prüfung einzelne Mängel aufwies, jedoch ließ sich ein Verdacht auf die Verwendung von Pferdefleisch nicht erhärten. Die Erfahrungen aus dieser Prüfung werden seitdem bei Betriebskontrollen berücksichtigt. Weitere Informationen finden Sie auf Seite 65. Serviceangebote Broschüren und Faltblätter zum Download oder zum Bestellen Informationen zum Thema „Verbraucherbeschwerde in Niedersachsen“ Ablauf des Zulassungsverfahrens Poster zur Zulassung von Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung und zur Zulassung von Fischereifahrzeugen Informationen zum EU-Schnellwarnsystem Organisation der Tierarzneimittelüberwachung in Niedersachsen ABC der Arzneimittel Informationen zur Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung Häufig gestellte Fragen zur Dokumentation von Arzneimittelanwendungen Dokumentation des Arzneimitteleinsatzes im Tierbestand Musterdokumentation der Arzneimittelanwendung im Tierbestand Muster für einen Kombi-Beleg Änderungen im Arzneimittelrecht für Tierärzte und Tierhalter Abgabe und Anwendung von Tierimpfstoffen Muster für die Anzeige einer Impfstoffabgabe nach § 44 Tierimpfstoff-Verordnung Anträge und Formulare zum Download Betriebsspiegel (Zulassung als Lebensmittelbetrieb) Anzeigeformulare tierärztliche Hausapotheke Anzeige gemäß § 73 Abs. 3a AMG Probenahmeformulare für Probeneinsendungen gemäß Nationalem Rückstandskontrollplan Merkblätter und Leitfäden zum Download oder zum Bestellen Leitlinie für die Überwachungsbehörden der Bundesländer zur Durchführung der amtlichen Kontrollen in den für den US-Export zugelassenen Fleischverarbeitungsbetrieben Ausführungshinweise Muschelhygiene Ausführungshinweise Fischhygiene Leitfaden zur oralen Anwendung von Tierarzneimitteln, einschließlich Merkblättern für Tierhalter und Mustern für ein betriebsindividuelles Risikomanagement zur oralen Medikation Leitfaden Klauenbäder, einschließlich Informationen zu Bioziden Merkblatt für den ordnungsgemäßen Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke Merkblatt über die Besonderheiten für den Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke durch angestellte Tierärzte Merkblatt zur Anzeige über die Einrichtung einer tierärztlichen Hausapotheke Merkblatt Therapienotstand Arzneimittel für Tiere aus dem Internet – worauf muss ich achten? Handbuch für die Durchführung des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) in Niedersachsen Merkblätter für Probeneinsendungen gemäß Nationalem Rückstandskontrollplan Ausführungshinweise zur amtlichen Kontrolle von Betrieben, die Lebensmittel tierischen Ursprungs in die Russische Föderation/Zollunion ausführen Regelmäßige Seminare/Symposien/Weiterbildungen Fortbildungen zur Umsetzung der Exportanforderungen der Russischen Föderation/ Zollunion 37 Abteilung 3 des LAVES: TIERGESUNDHEIT In der Abteilung 3 des LAVES sind die Dezernate Tierseuchenbekämpfung/Beseitigung tierischer Nebenprodukte, Task Force Veterinärwesen, Tierschutzdienst und Binnenfischerei/ fischereikundlicher Dienst zusammengefasst. Die Mitarbeiter der Abteilung bearbeiten verschiedene Aspekte der Tiergesundheit, des Tierschutzes und der Binnenfischerei: Sie wirken unmittelbar bei der Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen mit und koordinieren Programme zur Bekämpfung von Tier- und Fischseuchen sowie zur Schädlingsbekämpfung. Sie beteiligen sich an der Umsetzung des Tierschutzplanes, bearbeiten Tierversuchsangelegenheiten, erstellen Gutachten zur tierschutzgerechten Nutztierhaltung sowie zu Erhaltung und zum Aufbau ausgewogener Fischbestände und schaffen optimale Bedingungen für eine nachhaltige Fischerei. Tierseuchen unter Kontrolle, mehr Schutz für Nutztiere und Fische Zahlen auf einen Blick 50,89 Vollzeitstellen* 1.526 Untersuchungen 14.057 Beratungen** 91 Kontrollen * inkl. Drittmittelstellen **Beratungen umfassen u. a. amtliche Bescheinigungen, Genehmigungen und Zulassungen sowie die Bearbeitung von Rechtsauskünften Im Jahr 2013 befasste sich die Abteilung 3 zum einen mit Routineaufgaben wie der Überwachung der Betriebe zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte (VTN-Betriebe) und der Erteilung von Genehmigungen im Bereich Ein- und Ausfuhr sowie innergemeinschaftliches Verbringen von tierischen Nebenprodukten und Heimtieren. Zum anderen erhielten im Jahr 2013 allein 16 Besamungs- und Embryotransferstationen eine Neu- oder Weiterzulassung zum innergemeinschaftlichen Handel mit Samen von Pferden, Rindern oder Schweinen. Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt war die operative Beratung der kommunalen Veterinärbehörden aufgrund der vielfältigen und umfangrei- 38 chen Regelungen des Tierische-NebenprodukteRechts mit seinen Schnittstellen zu anderen Rechtsbereichen wie dem Lebensmittel-, Futtermittel-, Abfall- oder Düngemittelrecht. Aufgrund der Änderung der Rechtsvorschriften im Bereich der Bekämpfung der Rindertuberkulose sowie der Bekämpfung der Bovinen Virusdiarrhö (BVD) lag ein zusätzlicher Schwerpunkt der operativen Beratung und Begleitung der kommunalen Veterinärbehörden in diesen Aufgabenbereichen, auch vor dem Hintergrund der im Jahr 2013 aufgetretenen Fälle von Rindertuberkulose in Deutschland. Sie hatten, wie auch die Schulungen und Beratungen der kommunalen Veterinärbehörden zu den tier- seuchenrechtlich bedeutsamen Datenbanken HITier und TRACES im Jahr 2013, wieder großen Anteil an den Tätigkeiten der Abteilung 3. Zur Überprüfung der Einsatzbereitschaft des Mobilen Bekämpfungszentrums für Tierseuchen (MBZ) anhand einer realen Verlegung an einen vorgesehenen Einsatzstandort wurde es im September 2013 vom Standort Barme nach Wittmund verlegt. Dabei wurden die technischen Abläufe und Personaleinsatzplanungen einer kritischen Prüfung unterzogen. Im Rahmen dieser Verlegeübung des Landes Niedersachsen fand eine Maul-und-Klauenseuche-Übung statt, die die hohe Bedeutung des MBZ als Logistikzentrum für die vielfältigen Aufgaben und den großen Personal- und Materialeinsatz verdeutlichen konnte. Außerdem wurde der Umgang mit Milch aus Restriktionszonen anhand des Leitfadens zum Umgang mit Rohmilch aus MKSRestriktionsgebieten geübt. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse flossen in die Überarbeitung des Leitfadens ein. Das Tierseuchenbekämpfungshandbuch (TSBH) der Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wurde im Jahr 2013 in den einzelnen Arbeitsgruppen kontinuierlich weiterentwickelt. Unter anderem wurde der Ablaufplan zur Bekämpfung der hochpathogenen Aviären Influenza (Klassische Geflügelpest) und der niedrigpathogenen Aviären Influenza mit dem Bundes-TSBH in Übereinstimmung gebracht. Im Bereich Fischseuchenbekämpfung wurden im Jahr 2013 vorhandene Bekämpfungskonzepte weiterentwickelt und ein Konzept zur Erklärung und Aufrechterhaltung der KHV-1-Freiheit neu entwickelt. Der Tierschutzdienst des LAVES ist weiterhin intensiv eingebunden in die Umsetzung des Niedersächsischen Tierschutzplanes zur Weiterentwicklung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung in Niedersachsen. Auf der Tierschutzagenda 2013 standen darüber hinaus folgende Schwerpunktthemen: 39 Abteilung 3 des LAVES // Tiergesundheit Abteilung 3 des LAVES // Tiergesundheit msetzung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 U des Rates über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung sowie Umsetzung der Tierschutzschlachtverordnung Anerkennung von Sachkundelehrgängen im Bereich Schlachten und Töten Anwendung des Niedersächsischen Hundegesetzes und Weiterentwicklung der dazugehörigen Durchführungshinweise Umsetzung des geänderten Tierschutzgesetzes und der neuen Tierschutz-Versuchstierverordnung im Aufgabenbereich Tierversuche Am 28. und 29.11.2013 veranstaltete der Tierschutzdienst des LAVES gemeinsam mit dem Ministerium eine Fortbildung zum Thema „Beurteilung von Aggressionsverhalten und Gefahreinschätzung beim Hund“ für Amtstierärzte. Die Veranstaltung, die mit über 60 Teilnehmern innerhalb kürzester Zeit ausgebucht war, wurde von den Teilnehmern mit „sehr gut“ bis „gut“ beurteilt. Das Dezernat Binnenfischerei führt die aufgrund der EG-Aalverordnung anfallenden Arbeiten durch, die neben Datenerfassungen auch die Bilanzierung der Aalbestandsentwicklung umfassen. Nunmehr im dritten Jahr erfolgte die landesweite Förderung von Aalbesatzmaßnahmen mit Landes- und EU-Mitteln, um die Maßnahmen der Aalbewirtschaftungspläne umzusetzen. Zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EGWRRL) war neben der Fortführung des Monitoringprogramms für die Fischfauna vorrangig die Aktualisierung der Bewertungen des ökologischen Zustandes der Gewässer zentrales Thema. In den Flussgebietsgemeinschaften Elbe und Weser wurde mit der Erstellung der Hintergrundpapiere „Durchgängigkeit für Fische 40 und Rundmäuler“ für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum begonnen. Das Dezernat Binnenfischerei trägt hier einen wesentlichen Teil zur Beschreibung der Situation der Arten sowie zur Beschreibung und Bewertung der aktuellen Durchgängigkeit bei. Eine hervorzuhebende Maßnahme im Hinblick auf die Verbesserung des Fischschutzes an einer bestehenden Wasserkraftanlage an der Leine, einem aus Landessicht als überregionale Wanderroute bedeutsamen Gewässer, ist der auf fischereifachliche Anregung hin vorgenommene Einbau eines modernen engmaschigen Feinrechens (15-mm-Horizontalrechen) in Verbindung mit einem seitlich angeordneten speziellen Abwanderweg für Fische. Damit setzt sich der Trend fort, bei bestehenden Wasserkraftanlagen nachträglich den Fischschutz zu verbessern und damit zur Umsetzung von EG-WRRL, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und Aal-VO beizutragen. Im Rahmen der Erstellung des nationalen FFH-Berichtes 2013 hat das Dezernat Binnenfischerei bei der bundesweiten Bewertung von FFH-Fischarten mitgewirkt. In Niedersachsen hat sich eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes nur bei der Äsche ergeben. Die Bestandssituation der meisten anderen FFH-Fischarten ist stabil oder hat sich verbessert. Lediglich die Entwicklung der Arten Meerneunauge, Nordseeschnäpel und Stör war aufgrund ihres seltenen Vorkommens mit „unbekannt“ zu bewerten. Die neue Monitoringkampagne für den FFH-Berichtszeitraum 2013–2018 wurde mit Befischungen an ca. 150 Messstellen in 20 FFH-Gebieten begonnen. Darüber hinaus wurden im November über das Winterhalbjahr andauernde Kontrollen des Neunaugenaufstiegs an Fischwegen in Weser, Aller und Ems gestartet. Wesentliche Aufgaben Die Mitarbeiter der Abteilung 3 des LAVES fühlen sich für die Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen und Schädlingen verantwortlich oder wirken auf den verschiedenen Teilgebieten des Tierschutzes mit. Im Fokus der Spezialisten stehen neben Nutztieren auch Haustiere sowie das Fischereiwesen. Die wesentlichen Aufgaben sind im Einzelnen: eratung, Koordination und direkte fachliche UnB terstützung der kommunalen Veterinärbehörden bei der Tierseuchenbekämpfung, Fischseuchenbekämpfung und Schädlingsbekämpfung, beim innergemeinschaftlichen Verbringen, der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren, bei der Beseitigung tierischer Nebenprodukte und im Tierseuchenkrisenmanagement Erteilung von Genehmigungen zum Arbeiten mit Tierseuchenerregern und zur Durchführung überregionaler Tierausstellungen, Tierauktionen und ähnlicher Veranstaltungen sowie zum Verbringen tierischer Nebenprodukte Tierseuchenrechtliche Zulassung von Embryotransfer-/Besamungsstationen, Affenhaltungen und Aquakulturbetrieben sowie Zulassung und Überwachung von Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte S chädlingsdiagnostik und Kontrolle der Durchführung der Rattenbekämpfung Beratung der Veterinärbehörden in Tierschutzfragen, insbesondere bei problematischen Tierhaltungen Erarbeitung von Tierschutzempfehlungen und Leitlinien für tiergerechte Haltungssysteme Zusammenarbeit mit Tierschutzverbänden und -vereinen Aufnahme und Bearbeitung von Tierschutzbeschwerden Aufgaben des Hufbeschlagswesens Niedersächsische Kontaktstelle für Beanstandungen bei Tiertransporten Bearbeitung von Tierversuchsanträgen Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Amtstierärzte Fischereiverwaltung Fischartenschutz Förderung der Fischerei nach Landes- und EGRichtlinien Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der EG-Wasserrahmenrichtlinie – soweit sie die Fischfauna betreffen Umsetzung der EG-Aalverordnung; Fortschreibung der Aalbewirtschaftungspläne Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse Tuberkulose des Rindes 2012 sind bei Fleischuntersuchungen in einem bayerischen Schlachthof drei Rinder mit positiven Tuberkulosebefunden aufgefallen. Bei den Folgeuntersuchungen wurden 41 Ausbrüche der Rindertuberkulose in Bayern und Baden-Württemberg im Jahr 2013 amtlich festgestellt. Während in den beiden südlichen Bundesländern Mycobacterium caprae als Erreger die Hauptrolle spielt (Reservoir ist die Rotwildpopulation!), sind die Ausbrüche der Rindertuberkulose in Niedersachsen 2013 durch Mycobacterium bovis entstanden. Bei vier Fällen in einem niedersächsischen Landkreis handelt es sich um ein zusammenhängendes Geschehen mit einem Ursprungsbetrieb und drei Kontaktbeständen, die Rinder über Zukauf erhalten haben. Ende Dezember 2013 hat es in einem anderen Landkreis einen weiteren Tuberkulosefall gegeben. Nachdem in Niedersachsen die Untersuchungen von Rindern mit Herkunft aus Tuberkulose-Ausbruchsbeständen in Bayern und Baden-Württemberg und die Verbringungsuntersuchungen von Rindern aus Bayern nach Niedersachsen in den letzten fünf Jahren alle negativ verlaufen sind, wird nun nach Vorschrift der Tuberkuloseverordnung das niedersächsische Tuberkulosemonitoring durchgeführt. 41 Abteilung 3 des LAVES // Tiergesundheit Rindertuberkulose Rindertuberkulose-Erkrankungen werden durch Mycobacterium bovis und caprae verursacht. Gegen diese anzeigepflichtige und verlustreiche Tierseuche und Zoonose gibt es keine wirksame Behandlung. Erkrankte Tiere werden getötet und der Bestand wird gesperrt. Die Rindertuberkulose ist hoch ansteckend und verläuft schleichend. Eine Ansteckung erfolgt über Rohmilch und direkten Kontakt. Erkrankungsverdacht wird häufig auch erst zufällig nach Schlachtung geäußert. Mobiles Bekämpfungszentrum (MBZ) Das Gefahrenpotential für das flächendeckende Auftreten besonders gefährlicher Tierseuchen ist nach wie vor gegeben. Insbesondere in viehdichten Regionen kann der Ausbruch einer hoch ansteckenden Tierseuche rasch umfangreiche Maßnahmen erfordern, die den Einsatz eines aus dem Veterinäramt ausgelagerten Logistikzentrums nötig machen. Die 16 Bundesländer haben 2006 gemeinsam ein solches Logistikzentrum beschafft: das Mobile Bekämpfungszentrum für Tierseuchen (MBZ). Es besteht aus 71 Containern und ist am THW-Standort im Barme, Landkreis Verden, stationiert. Abteilung 3 des LAVES // Tiergesundheit Um eine Übersicht über die Situation in den niedersächsischen Rinderbeständen zu erhalten, werden bis zum 30.4.2014 insgesamt 3.390 Rinder in 226 Beständen tuberkulinisiert. Der seit langem bekannte Hauttest, die Tuberkulinisierung lebender Tiere mit zellulärer Immunreaktion, ist nach wie vor Basis der Untersuchung von Sanierungs-, Ausbruchs- und Kontaktbetrieben. Die Ergänzung durch neue Testverfahren (Gammainterferontest) zum Nachweis der zellulären Immunität als zusätzliches In-vitro-Diagnostikum aus Blut lebender Tiere und zum molekularbiologischen Mycobacterium-Nachweis aus Organen toter Tiere oder von Kulturen erhöht die Sicherheit, kann aber zur Erkennung der Infektion die pathologisch-anatomische Untersuchung verdächtiger Tiere nicht ersetzen. Nachweise der zellulären Immunreaktion sind für die Bestandsuntersuchung unerlässlich, weisen die Infektion aber nur indirekt nach. Unsere Erfahrungen bei der Untersuchung ergaben, dass kein Testverfahren 100 %ig positive Nachweise erbringt. Für die Feststellung des Ausbruchs der Rindertuberkulose ist die Erregerisolierung nach Tötung des Rindes. Bereit für den Ernstfall Erfahrungen mit der MBZ-Verlegung konnten nur beim Erstaufbau gesammelt werden. Deshalb wurde 2012 vom Land Niedersachsen beschlossen, es zur Übung an den Standort Wittmund zu verlegen. Ziele waren die Überprüfung der Vorgabe von fünf Tagen für eine Verlegung an einen Einsatzstandort und die Optimierung der Arbeitsanweisungen. Unter Leitung der TaskForce Veterinärwesen waren das THW, die Herstellerfirma, die Bundeswehr und das Veterinäramt des Zweckverbandes Jade-Weser beteiligt. Im September 2013 wurden die Container nach Wittmund transportiert und dort aufgebaut. Danach fanden dort eine Maul- und Klauenseuche-Übung des Zweckverbands Veterinäramt Jade-Weser sowie Informationsveranstaltungen statt. Parallel dazu wurden die Arbeitsanweisungen überarbeitet. Am 29.9.2013 war die Rückverlegung nach Barme erfolgreich abgeschlosen. Der straffe Zeitplan 42 konnte – trotz widriger Witterungsbedingungen und kleinerer technischer Probleme – dank der konstruktiven Zusammenarbeit aller eingehalten werden. Bei der Rückverlegung wurde die Sollzeit sogar um zwei Tage unterschritten. Die Übung hat erhebliche Personalkapazitäten und Finanzmittel in Anspruch genommen. Rechtfertigen lässt sich das mit den Erfahrungen, die ausschließlich durch die praktische Durchführung einer Verlegung und der Zusammenarbeit unterschiedlicher Institutionen und Firmen gewonnen werden können und direkt in die optimierten Ablaufpläne eingeflossen sind. Es hat sich gezeigt, dass die umfassende Vorbereitung möglicher MBZ-Einsatzstandorte für eine schnelle Verlegung entscheidend ist. Wesentliche Elemente sind die IT-Anbindung an die anfordernde Behörde, die Strom- und Wasserversorgung und die Logistik während der Aufbau-, Stand- und Abbauphase. Einbindung des Tierschutzdienstes in den Niedersächsischen Tierschutzplan Auch 2013 war der Tierschutzdienst des LAVES intensiv in die Abarbeitung und Umsetzung des Tierschutzplans Niedersachsen eingebunden. Die Arbeitsgruppen Legehennen- und Putenhaltung werden vom Tierschutzdienst geleitet; darüber hinaus ist das Dezernat Tierschutzdienst des LAVES in allen übrigen Fach-Arbeitsgruppen (AG Tierschutzindikatoren, Enten- und Gänse-, Masthühner- sowie Rinder- und Schweinehaltung) und im Lenkungsausschuss als stimmberechtigtes Mitglied vertreten. Für jede Arbeitsgruppe ist ein genauer „Fahrplan“ zur Aufgabenerledigung festgeschrieben und mit detaillierten Zeitvorgaben hinterlegt. Arbeitsschwerpunkte im vergangenen Jahr waren weiterhin der Verzicht auf das routinemäßige Kupieren der Schwänze bei Ferkeln sowie der Ausstieg aus dem Schnabelkürzen bei Puten und Legehennen. Erste Pilotvorhaben sind abgeschlossen und befinden sich in der Auswertung. In der AG Legehennen wurden „Empfehlungen zur Verhinderung von Federpicken und Kannibalismus bei Jung- und Legehennen“ erarbeitet, deren Inhalt auf Fachtagungen und Informationsveranstaltungen sowohl Tierärzten als auch Hennenhaltern vorgestellt wurde (Download über LAVES-Website). Für die Junghennenaufzucht und die Haltung von Legehennenelterntieren wurden unter Federführung des Tierschutzdienstes Mindestanforderungen verabschiedet, die ebenso wie Vorgaben zur Masthühnerelterntierhaltung in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung implementiert werden sollen. Darüber hinaus war die praktische Anwendung von Tierschutzindikatoren zur Einstufung von Betrieben insbesondere in der Mastgeflügelhaltung Thema. Bei Enten wird aktuell unter wissenschaftlicher Begleitung die Tauglichkeit verschiedener Wasserangebote zur Gefiederpflege in Praxisbetrieben getestet. Umsetzung der EU-Verordnung Schlachten, Töten Im September 2009 ist die EU-weit geltende Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung in Kraft getreten und stellt für alle Mitgliedstaaten seit dem 1.1.2013 geltendes Recht dar. Seit Juni 2010 befasst sich eine Länderarbeitsgruppe mit den daraus resultierenden Änderungen des in Deutschland geltenden Tierschutzrechts im Bereich Schlachten und Töten. In dieser Projektgruppe wird das Bundesland Niedersachsen durch den Tierschutzdienst des LAVES vertreten. Im Jahr 2013 befasste sich diese Projektgruppe maßgeblich mit der Erstellung eines Handbuchs zur Unterstützung der kommunalen Veterinärbehörden bei der Überprüfung der Tierschutzvorgaben im Bereich Schlachten und Töten. Wichtige Themen waren dabei die Festlegung von bundeseinheitlichen Standards bei der Anerkennung von Sachkundelehrgängen sowie die Auslegung und Anwendung der Vorgaben im Bereich der Tierseuchentötung. Seit Januar 2014 haben die Veterinärbehörden über das Internet Zugriff auf die erste Gesamtfassung dieses Handbuchs. Für das Jahr 2014 wird eine Änderungs- novelle der nationalen Tierschutz-Schlachtverordnung erwartet, deren Vor- und Nachbereitung durch die Projektgruppe begleitet werden wird. ierversuche – Änderung des Tierschutzgesetzes T und neue Tierschutz-Versuchstierverordnung Im Sommer 2013 wurde zur Umsetzung der Richtlinie 2010/63/EU („Zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere“) in Deutschland das Tierschutzgesetz geändert und die neue TierschutzVersuchstierverordnung erlassen. Mit dieser Änderung des Tierschutzgesetzes ist der Tierversuchsbegriff um die Zucht genetisch veränderter und damit belasteter Tiere sowie um die Verwendung von Tieren zum Zwecke der Aus-, Fort- und Weiterbildung erweitert worden. Auch fallen jetzt Larven von Wirbeltieren, soweit sie in der Lage sind, selbständig Nahrung aufzunehmen, sowie Föten von Säugetieren ab dem letzten Drittel ihrer normalen Entwicklung unter den Begriff „Tier“ und sind entsprechend zu behandeln und zu erfassen. Alle Vorhaben, in denen Primaten verwendet werden sollen, sowie alle Vorhaben, die mit schweren Belastungen für die Tiere verbunden sein können, unterliegen der Genehmigungspflicht und somit einer intensiven Prüfung unter Einbeziehung der ethischen Bewertung der §-15-Kommissionen. Außerdem müssen für solche Vorhaben die Verantwortlichen nach Abschluss der zuständigen Behörde alle Daten zur Verfügung stellen, die eine rückblickende Bewertung des Vorhabens und insbesondere der tatsächlichen Belastungen, denen die Tiere ausgesetzt waren, ermöglichen. Ziel dieser Veränderungen ist eine Verbesserung des Tierschutzes durch eine konsequente Umsetzung des sogenannten 3R-Prinzips (Replacement, Reduction, Refinement) zur Vermeidung, Verminderung und Verbesserung der Verwendung von Tieren. Tierschutz: ein viel gefragtes Thema Im Jahr 2013 wurden insgesamt 2.696 Anfragen an den Tierschutzdienst gestellt. Schwerpunkt der Beratungstätigkeit ist nach wie vor die Nutztierhaltung einschließlich der Themenbereiche „Geflügel“ und „Tiertransporte“ mit über 69 % aller Anfragen. Die meisten Fragen (35 %) gingen, wie auch im Vorjahr, von den kommunalen Veterinärbehörden ein. Durch die intensive Einbindung in den Niedersäch- 43 Abteilung 3 des LAVES // Tiergesundheit sischen Tierschutzplan erhöhte sich allerdings auch die Inanspruchnahme des Tierschutzdienstes durch das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium – über 22 % der Anfragen kamen vom Ministerium. Wissenschaftliche Einrichtungen schlugen mit 9 % der Beratungen zu Buche, gefolgt von Veterinärbehörden anderer Bundesländer und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit zusammen gut 10 %. Anfragen von sonstigen Behörden und Institutionen wie Staatsanwaltschaften, Gerichten und Polizei kamen auf 15 %. Rund 6 % der Anfragen entfielen auf Verbände wie Tierschutzorganisationen, Landvolk oder Geflügelwirtschaft. Auf Parteien und Medien entfielen 0,5 %; etwa 10 % auf Firmen, Landwirte und Privatpersonen. Tierversuche: Zahlen, Daten, Fakten Derzeit sind in Niedersachsen etwa 35 Versuchseinrichtungen angesiedelt, die regelmäßig Anträge auf Genehmigung stellen oder Versuchsvorhaben anzeigen. Dabei handelt es sich zum einen um wissenschaftliche Einrichtungen wie Universitäten oder Forschungsinstitute, die sich in der Regel mit Grundlagenforschung beschäftigen, und zum anderen um auftragsforschende Institutionen sowie Hersteller von Arzneimitteln, die überwiegend anzeigepflichtige Tierversuche durchführen. Im Jahr 2013 wurden beim LAVES insgesamt 304 Tierversuche neu beantragt und 173 Vorhaben angezeigt. Zusätzlich wurden 656 Änderungen bereits genehmigter bzw. angezeigter Vorhaben beantragt und 264 Ausnahmegenehmigungen nach § 9 Abs. 1 Tierschutzgesetz bzw. § 16 Abs. 1 Tierschutz-Versuchstierverordnung (Qualifikation der durchführenden Personen) erteilt. Zusammen mit der Prüfung und Erteilung von Einfuhrgenehmigungen sowie der Bestellung von Tierschutzbeauftragten wurden im Aufgabenbereich Tierversuche im Jahr 2013 insgesamt 1.445 Bescheide durch das LAVES erstellt. Aufgrund der guten Vorarbeit und Beratung der Antragsteller durch die Tierschutzbeauftragten der jeweiligen Einrichtungen kam es nur sehr selten vor, dass Anträge vollständig abgelehnt werden mussten. Häufiger dagegen wurden Auflagen erteilt oder 44 Pilotversuche mit kleinen Tierzahlen vorgezogen. In Einzelfällen wurden Antragsteller aufgefordert, die geplante Durchführung grundlegend zu modifizieren oder den Antrag insgesamt zurückzuziehen. Neben dem Votum der §-15-Ethikkommission ist die Zusammenarbeit mit der Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Methoden zum Ersatz und zur Ergänzung von Tierversuchen im Bundesinstitut für Risikobewertung unverzichtbarer Bestandteil der Entscheidungspraxis des LAVES. Förderung der niedersächsischen Fischerei und Aquakultur aus dem Europäischen Fischereifonds Die laufende Förderperiode des Europäischen Fischereifonds (EFF) geht ihrem Ende zu. Dies gibt Anlass, das Förderprogramm, soweit es in den Zuständigkeitsbereich des LAVES als Bewilligungsbehörde fällt, rückblickend näher zu betrachten. © Kämmereit Abteilung 3 des LAVES // Tiergesundheit In der Förderperiode 2007 bis 2013 setzten sich die Zuwendungen in den einzelnen Maßnahmebereichen bisher wie folgt zusammen: Niedersächsische Kontaktstelle für Beanstandungen bei Tiertransporten Die Aufgabe der Kontaktstelle gemäß VO (EG) 1/2005 für Mitteilungen über Verstöße bei Tiertransporten wird in Niedersachsen seit 2008 vom LAVES wahrgenommen. Im Jahr 2013 wurde 68 Beanstandungen nachgegangen. Damit ist im Vergleich zu 2012 (64) die Quote nur wenig gestiegen. Die überwiegende Zahl der Beanstandungen (58) betraf ausländische Transportunternehmen. Von niedersächsischen Transportunternehmern wurden fünf Transporte in anderen Mitgliedstaaten beanstandet. Fünf Mängelberichte betrafen Transporte innerhalb Deutschlands. Wie in den vergangenen Jahren mussten bei den ausländischen Transporteuren am häufigsten Speditionen aus Polen beanstandet werden. Die Gründe für die überwiegende Anzahl der Beanstandungen lagen im fehlerhaften bzw. unvollständigen Ausfüllen und bei der Rücksendung der erforderlichen Begleitdokumente (Fahrtenbuch). Dabei waren oft Mängel bei der Planung und Durchführung der Transporte offensichtlich, die Plausibilität der angegebenen Transportabschnitte war häufig nicht nachvollziehbar. Weiterhin war die Einhaltung von vorgeschriebenen Versorgungs- und Melkintervallen öfter zu beanstanden. Das bestehende System zum Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten ist ein geeignetes Mittel, die Abläufe bei Tiertransporten, insbesondere bei Langzeittransporten, transparent nachzuvollziehen. Fließkanal zur Produktion von Lachsforellen Investitionen in der Aquakultur 768.040,- Euro Ausgleichszahlungen für Umweltschutzmaßnahmen in der Karpfenteichwirtschaft 407.100,- Euro Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung der Wasserfauna und –flora, davon: Aalbesatzmaßnahmen Bau von Fischwegen und andere Maßnahmen 848.960,- Euro 1.305.800,- Euro Pilotprojekte 49.440,- Euro Technische Hilfe 39.196,- Euro Davon entfielen insgesamt 2.348.082,- Euro auf Mittel der EU und 1.070.454,- Euro als Kofinanzierung auf Mittel des Landes Niedersachsen. Im Bereich der Aquakulturförderung bildete die Errichtung von teilgeschlossenen Kaltwasser-Kreislaufanlagen zur Lachsforellenproduktion einen Förderschwerpunkt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Abhängigkeit der Forellenteichwirtschaften von einer Versorgung mit Oberflächenwasser durch Umstellung auf Grundwasser zu reduzieren. Damit sollen seuchenhygienische Risiken vermindert und ein ausgeglicheneres Temperaturregime zur Optimierung der Produktionsbedingungen geschaffen werden. Um einen möglichst ge- ringen Grundwasserverbrauch zu erreichen, werden die Produktionseinheiten mit Schlammtrichtern, Trommel- sowie Biofiltern ausgestattet und als teilgeschlossene Kreislaufanlagen betrieben. Im Auftrag des LAVES durchgeführte Untersuchungen in einer der geförderten Anlagen haben gezeigt, dass die genannten Ziele in der Praxis erreichbar sind. Mehr Informationen im Internet unter: http://www.laves.niedersachsen.de/portal/livephp? navigation_id=20142&article_id=97576&_psmand=23. 45 Abteilung 3 des LAVES // Tiergesundheit Abteilung 3 des LAVES // Tiergesundheit Untersuchungen zum Inhalt des MagenDarm-Traktes von Fischen unterschiedlicher Fließgewässer in Niedersachsen Magen-/Darminhaltsuntersuchungen von Aalen und anderen Fischen aus Werra, Weser, Ems und Vechte ergaben, dass in den durch Kaliendlaugen belasteten Weserstrecken (Oberweser, Mittelweser) die Nahrung zu mehr als 90 % aus dem Höckerflohkrebs (Dikerogammarus villosus) besteht Es handelt sich bei dieser salztoleranten Flohkrebsart um ein Neozon (Fremdtierart) aus dem pontokaspischen Gebiet, das aufgrund seiner räuberischen Lebensweise einheimische Fischnährtierarten verdrängt. In Ober- und Mittelweser hat der Höckerflohkrebs Massenvorkommen ausgebildet. Fische aus der stärker versalzenen Werra zeigten keine Höckerflohkrebse im Nahrungsspektrum. Hier scheint die Salz- bzw. Kaliumkonzentration außerhalb des Toleranzbereiches dieser Krebsart zu liegen. In der weniger salzbeeinflussten Ems betrug der Anteil an Höckerflohkrebsen im Nahrungsspektrum rund 30 %, in den Fischverdauungstrakten der Vechte wurden keine Fremdflohkrebse gefunden. Dikerogammarus 96 % Potamopyrgus 2% Limnephelidae 1% Teleostei 1% Nahrungszusammensetzung von Aalen in der Oberweser Untersuchungen zur Fischbestandsentwicklung der Oberweser vor dem Hintergrund von Maßnahmen zur Reduzierung der Salzbelastung Das Dezernat Binnenfischerei führt seit Mitte der 1960er Jahre Elektrobefischungen an der Oberweser und Werra durch. 2008 wurden die Untersuchungen auf Werrastrecken in Thüringen und Hessen ausgedehnt. Ziel der Untersuchungen ist, die Auswirkungen der Belastung mit Kaliendlaugen auf die Fischbestände zu erfassen. Nach der Reduzierung der Einleitungsmengen zu Anfang der 90er Jahre und besonders nach der Einführung der an die Wasserführung angepassten Einleitung (geringere Schwankungen des Salzgehaltes) konnten ab 1999 Verbesserungen bei einigen bestandsbestim- menden Parametern festgestellt werden, u. a. eine Zunahme von Artenzahl, Abundanz, Biomasse und Jungfischanteil. Bei einigen empfindlichen Arten wie Barbe, Koppe, Gründling, Bitterling und Elritze wurden positive Fischbestandsentwicklungen festgestellt. Bei den Fischerkrankungsraten und der Häufigkeit der meisten Krankheitssymptome, insbesondere der für höhere Kaliendlaugenkonzentrationen typischen „nekrotischen Veränderungen“, war eine deutliche Rückläufigkeit zu verzeichnen. Die Elektrobefischung im Jahr 2013 fand unter extremen Hochwasserbedingungen statt, so dass bei deutlich geringerer Fängigkeit die Abundanz- und Biomassewerte niedriger ausfielen. Die Anzahl von 24 festgestellten Fischarten lag im Rahmen der Ergebnisse der Vorjahre. 3600 25 3000 20 2400 15 1800 10 1200 0 13 12 20 11 20 10 20 09 20 08 20 07 20 06 20 05 20 04 20 03 20 02 20 01 20 00 20 99 20 98 19 97 19 96 19 95 19 94 19 93 19 92 19 91 19 90 19 89 19 88 19 87 19 86 19 85 19 84 19 83 0 19 Grenzlinie atlantische und kontinentale Region 600 5 19 > 100.000 10.001 – 100.000 1.001 – 10.000 101 – 1.000 11 – 100 1 – 10 82 Anzahl 19 Meerneunauge (Petromyzon marinus) Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) Anzahl der Fischarten (Dikerogammarus villosus), Neozon Anzahl der mit der Elektrofischerei erfassten Fischarten in der Oberweser sowie Entwicklung des Chloridgehaltes in der Stand 30.01.2014 LAVES-Dez. Binnenfischerei Werra (Messstelle Gerstungen, Jahresmaxima, 2013 nur Januar bis September). 46 47 Artenzahl Chlorid Chlorid (mg/l) 30 Magen-/Darminhaltsuntersuchungen, Höckerflohkrebs Nachweise anadromer Neunaugen in Niedersachsen (2000 bis 2013). Dargestellt sind jeweils die Maximalwerte. © Dr. Jürgen Bäthe Prozentuale Zusammensetzung der Fischnährtiere im Magen-Darm-Trakt von zehn Aalen. (Strohm km 165, Doktorsee; 2010) © Dr. Bäthe Fischartenschutz in Niedersachsen – zur Verbreitungssituation der anadromen Neunaugen Wandernde Neunaugen stehen als im Anhang II zur Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) gelistete Zielarten im Blickpunkt des Fischartenschutzes. Aufgrund der Mündungstrichter von Elbe, Weser und Ems sowie zahlreiche potenzielle Laichplätze in deren Zuflüssen kommt Niedersachsen für den Schutz dieser Arten eine besondere Verantwortung zu. Darüber hinaus gelten anadrome Neunaugen vor dem Hintergrund der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EGWRRL) als besondere Indikatoren für die Beurteilung der Durchgängigkeit von Fließgewässern. Die präsentierte Verbreitungskarte basiert auf gezielten Erfassungen an ausgewählten Fischpässen und Laichplätzen sowie Daten aus einem Expertensystem. Es ist davon auszugehen, dass derzeit jeweils mehrere 10.000 (Weser, Ems) oder sogar mehr als 100.000 (Elbe) Flussneunaugen in die Mittelläufe der großen Ströme aufsteigen und dort bereits in viele Zuflüsse einwandern. Dagegen beschränkt sich die Verbreitung der natürlicherweise selteneren Meerneunaugen noch weitgehend auf die Zuflüsse zur Tideelbe und Tideweser. Obwohl in den letzten 15 Jahren ein anhaltend positiver Trend bei der Bestandsentwicklung beider Arten zu verzeichnen ist, gelten sie noch als „stark gefährdet“. Bei fortschreitender Umsetzung von Maßnahmen vor dem Hintergrund von EG-WRRL und FFH-RL ist jedoch von zunehmenden Beständen sowie einer Ausbreitung auch in weiter binnenländisch gelegene Fließgewässer im historisch belegten Verbreitungsgebiet auszugehen. Abteilung 3 des LAVES // Tiergesundheit Abteilung 3 des LAVES // Tiergesundheit Räumliche und zeitliche Ausbreitung von Fischarten in der Oberweser Die Fischarten Aland, Barbe, Bitterling, Elritze und Koppe sind vor der an die Wasserführung angepassten Kaliendlaugeneinleitung in die Oberweser nicht oder nur gering im Fang der Befischungen des Dezernates Binnenfischerei vertreten gewesen. Seit Beginn der angepassten Einleitung 1999 ist bei diesen Arten eine Verbesserung der Bestandssituation zu verzeichnen. Dabei sind unterschiedliche Mechanismen hinsichtlich zeitlicher und räumlicher Besiedlung erkennbar. Der Aland (Leuciscus idus) zeigt seit 1999 besonders in der unteren Oberweserstrecke eine stetige Bestandszunahme. Die Besiedlung scheint von den guten Mittelweserbeständen auszugehen. 60 50 Anzahl 40 30 20 Farblegende gilt für alle Abbildungen Oedelsheim Heinsen Hameln Würgassen Bodenwerder Grossenwieden Höxter Emmerthal Doktorsee 10 12 11 20 20 10 09 20 20 08 07 20 20 06 20 05 04 20 03 20 20 02 20 01 20 00 99 20 98 19 97 19 96 19 19 95 94 19 19 19 93 0 Zeitliche und räumliche Entwicklung der Barbenpopulation in der Oberweser 60 Elritze (Phoxinus phoxinus) und Bitterling (Rhodeus amarus) treten erst seit 2001 bzw. 2005 in der Oberweser auf. Die Besiedlung erfolgt über gut besiedelte Nebengewässer. Dies sind für den Bitterling Teiche bei 50 Höxter (Corvey) und für die Elritze die Emmer. Beide Arten haben sich von diesen Initialbesiedlungsbereichen flussaufwärts und -abwärts ausgebreitet und tauchen meist als Einzelfänge im Fang auf. 40 Anzahl 40 30 35 30 20 25 Anzahl 10 20 12 20 11 20 10 20 09 20 08 20 07 20 06 20 05 20 04 20 03 20 02 20 01 20 00 20 19 93 -1 99 9 0 15 Zeitliche und räumliche Entwicklung der Alandpopulation in der Oberweser 10 5 12 20 20 11 20 10 20 09 20 08 20 07 20 06 20 05 20 04 20 03 20 02 20 01 20 00 0 99 9 Hameln eine deutliche Zunahme festgestellt werden, die auf die Restbestände und Vorkommen in Seitengewässern zurückzuführen ist. Siehe Abbildung auf der nächste Seite. 19 93 -1 Bei der Barbe (Barbus barbus) wurden vor 1999 nur geringe Fänge registriert. Die Koppe (Cottus gobio) war nur oberhalb von Hameln vertreten. Ab 1999 konnte für beide Arten hauptsächlich oberhalb von Zeitliche und räumliche Entwicklung der Bitterlingspopulation in der Oberweser 48 49 Abteilung 3 des LAVES // Tiergesundheit Monitoring des natürlichen Jungaalaufstiegs an der Ems Im Rahmen der Aalbewirtschaftungspläne muss die Aalbestandsentwicklung modelliert werden, wobei Eingangsparameter des Modells wie das aktuelle Glasaalaufkommen auch validiert werden müssen. Historisch war an der Ems am Tidewehr Herbrum eine kommerzielle Glasaalfangstation etabliert, so dass der frühere Aalaufstieg bekannt ist. So begann der Aufstieg am Wehr Herbrum meist im April, dauerte bis Mai/Juni und zog sich nur in einzelnen Jahren auch bis in den Juli hin. Mit der Verschlechterung der Fangbedingungen infolge der Emsvertiefung und dem Rückgang des Glasaalaufkommens wurde der kommerzielle Fang jedoch eingestellt, weshalb für das aktuelle Glasaalaufkommen keine Zahlen vorliegen. Daher wurde 2013 am Wehr Bollingerfähr (6,4 km oberhalb, nicht tidebeeinflusst) ein Jungaalmonitoring durchgeführt. Parallel erfolgten Sichtbeobachtungen in Herbrum. Einzelne Glasaale wurden in Bollingerfähr bereits Mitte April gefangen. Im Mai erschien in Herbrum eine größere Menge Glasaale. In Bollingerfähr nahm der Aufstieg bis Juni dagegen nur leicht zu, um etwa eine Woche in der letzten Julihälfte stark anzusteigen. Ende Juli ging der Aufstieg wieder zurück, brach jedoch bis zum Herbst nicht gänzlich ab. Der Standort Bollingerfähr, der sich als geeignet für ein zukünftiges Steigaalmonitoring erwies, zeigt 2013 eine andere Dynamik als sie für Herbrum historisch beschrieben ist. © Diekmann Dr. Josef Diekmann Dr. Markus Diekmann Jörg Dünhöft Dr. Andreas Franzky Dr. Britta Kogelheide Dr. Cora Kolk Dr. Dieter Klarmann Michael Kämmereit Ina Lauts Ulrich Matthes Lutz Meyer Dr. Sabine Petermann Reinald Werner Abteilung 3 des LAVES // Tiergesundheit Frisch aufgestiegener Jungaal aus dem Steigaalmonitoring Bollingerfähr/Ems Serviceangebote Eigene Fachberichte zum Download oder zum Bestellen Berichte zu den Tierseuchenübungen 2003 bis 2012 Jahresberichte der Task Force Veterinärwesen 2002 bis 2012 Tierschutz – aktuelle Probleme in der Haltung von Masthühnern Tierschutzauflagen für Schweine haltende Betriebe Winterweidehaltung von Rindern und Schafen Elektrobefischungen von Werra und Oberweser 2004–2012 Elektrobefischungen von Abschnitten der Werra zwischen Breitungen und Creuzburg im Jahr 2011 Leitfähigkeitsmessungen der Werra zwischen Heringen und Widdershausen zur Erstellung von 50 Vertikal- und Längsprofilen im Jahr 2011 Die hydrologische Situation der Oberweser der Jahre 2006 und 2007 sowie des Jahres 2008 aus fischereifachlicher Sicht Bewertung der Fischfauna in Fließgewässern Ökologischer Zustand der niedersächsischen Übergangsgewässer Broschüren und Faltblätter zum Download oder zum Bestellen Niedersächsische Empfehlungen zum Erhalt der Fußballengesundheit von Masthühnern Aquakultur und Fischseuchenbekämpfung in Niedersachsen Maul- und Klauenseuche – Risiken und Gefahren Schweinepest: Risiken und Gefahren Der Australische Teppichkäfer T agungsbände 2. bis 8. Niedersächsisches Tierschutzsymposium zur Nutztierhaltung in Oldenburg von 1998 bis 2012 Abwanderung von Fischen im Bereich von Wasserkraftanlagen Zur Sperrwirkung großer Dükeranlagen auf Fischwanderungen Flusskrebse in Niedersachsen Leitfaden für Fischereiaufseher Grundzüge der fischereilichen Bewirtschaftung von Binnengewässern Funktionsüberprüfung der Fischaufstiegsanlagen an der Staustufe Geesthacht Leitfaden für die Wieder- und Neuansiedlung von Fischarten Süßwasserfische in Niedersachsen Kleinfische in Niedersachsen – Hinweise zum Artenschutz Untersuchungen zur Funktionsweise einer teilgeschlossenen Kreislaufanlage der Forellenaufzucht Anträge und Formulare zum Download oder zum Bestellen Antrag/Anzeige Tierversuch Antrag Ausnahmegenehmigung § 16 Abs. 1 Satz 5 Tierschutz-Versuchstierverordnung Antrag zur Registrierung der erwerbsmäßigen Aalfischerei in Niedersachsen Antrag auf Förderung von Investitionen in der Aquakultur und Binnenfischerei Antrag auf Förderung von Aalbesatzmaßnahmen Musterantrag Elektrofischerei Erhebung von Aalfang- und Aalbesatzdaten der Fischereivereine Erhebung von Aalfang-, Aalbesatz- und Fangaufwandsdaten der Erwerbsfischerei Betriebliches Aufnahme- und Abgabebuch nach BArtSchV für den Aal Erfassungsbögen zur Elektrofischerei und Fischfang in Fischwegen Antrag auf Genehmigung/Anzeige der Registrierung gemäß §§ 3/6 Fischseuchenverordnung Formular zur Einsendung von Material zur Schädlingsdiagnostik Merkblätter und Leitfäden zum Download oder zum Bestellen Leitfaden zur großräumigen Rattenbekämpfung in Niedersachsen (vierte Auflage) Leitfäden zum Einsatz praktizierender Tierärzte und landwirtschaftlicher Fachkräfte im Tierseuchenkrisenfall Merkblatt Speckkäferbefall – was tun? Mindestanforderungen in der Putenmast Empfehlungen für die ganzjährige und saisonale Weidehaltung von Schafen Empfehlungen für die saisonale und ganzjährige Weidehaltung von Rindern Empfehlungen zur Freilandhaltung von Pferden Informationen und Empfehlungen zur Durchführung von Aalbesatzmaßnahmen Tabelle zur Aalbesatzberechnung inkl. Erläuterungen Tierschutzgerechte Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation Tierschutz im Zirkus – Erfassung, Überwachung, Erlaubniserteilung Tierschutzleitlinie für die Milchkuhhaltung Merkblatt zur Registrierung der erwerbsmäßigen Aalfischerei in Niedersachsen Merkblatt zur Aalbesatzförderung Merkblatt zum Aalbesatz Merkblatt zur Hundehaltung Merkblatt zur Ausbildung von Hufbeschlagsschmieden Regelmäßige Seminare, Symposien und Weiterbildungen Niedersächsisches Tierschutzsymposium Sachkundelehrgang Zierfische Fortbildung „Qualifizierter Dienst“ – Fischseuchenverordnung Elektrofischer-Lehrgang 51 Abteilung 4 des LAVES: FUTTERMITTELSICHERHEIT, ÖKOLOGISCHER LANDBAU, MARKTÜBERWACHUNG Das Dezernat Futtermittelüberwachung befasst sich mit allen Ebenen der Futtermittelherstellung – von der landwirtschaftlichen Produktion bis zum Verkauf für Nutztiere und für Heimtiere. Das Dezernat Ökologischer Landbau nimmt die Überwachung der staatlich zugelassenen privaten Kontrollstellen sowie alle hoheitlichen Aufgaben wahr. Überwachungstätigkeiten des Dezernates Marktüberwachung finden in den Bereichen Rind- und Schweinefleisch, Eier, Bruteier und Geflügelfleisch sowie Obst und Gemüse statt. Von der Zulassung bis zum Vollzug Zahlen auf einen Blick 61,83 Vollzeitstellen 2.734 Beratungen* 4.876 Kontrollen * Beratungen umfassen u. a. amtliche Bescheinigungen, Genehmigungen und Zulassungen sowie die Bearbeitung von Rechtsauskünften Die Abteilung 4 nimmt mit ihren Vollzugsaufgaben eine Sonderstellung im LAVES ein. Zulassungen und Registrierungen von Betrieben stehen dabei umfangreiche Kontrollen gegenüber, mit denen die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften überwacht wird. Verstöße können Verwaltungs- wie Ordnungswidrigkeitsverfahren zur Folge haben. Auch Abgaben an die Staatsanwaltschaft wegen strafrechtlich relevanter Sachverhalte sind Ergebnisse der durchgeführten Kontrollen. Ziel der Kontrollen ist es u. a., in den kontrollierten Wirtschaftsunternehmen einen hohen Standard für die Einhaltung geltenden Rechts zu verankern. Niedersächsische Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft stehen wegen des großen Anteils von Produkten, die in andere Bundesländer, andere Mitgliedstaaten der EU und Drittstaaten geliefert werden, auch dort im Fokus amtlicher Überwachung. 52 Eine effektive Umsetzung der Rechtsvorschriften ist damit letztlich ein Baustein wirtschaftlichen Erfolges. Auf der Basis eines Staatsvertrages nimmt das LAVES Aufgaben der Marktüberwachung im Bundesland Bremen wahr. Dabei wird bis in den Einzelhandel hinein die Einhaltung der Vermarktungsnormen kontrolliert. Wesentliche Aufgaben: Zulassungen, Registrierungen und Vollzug Die Futtermittelüberwachung erstreckt sich über alle Ebenen der Futtermittelherstellung und des Handels bis hin zu den landwirtschaftlichen Betrieben. 2013 führten insgesamt 16 Futtermittelprüfer vor Ort die Betriebskontrollen und die Probenahmen durch. Um eine flächendeckende Präsenz zu gewährleisten, sind diese Mitarbeiter auf die Standorte Oldenburg, Hannover und Lüneburg verteilt. Die Koordinierung und Sachbearbeitung einschließlich des Vollzugs erfolgen über die Zentrale in Oldenburg. Überwachungstätigkeiten des Dezernates Markt- überwachung finden vor allem in den Marktsektoren Rind- und Schweinefleisch, Eier, Bruteier und Geflügelfleisch, Obst und Gemüse statt (wirtschaftlicher Verbraucherschutz). In Erzeugerbetrieben, Eierpackstellen und Schlachtbetrieben sowie im Großhandel und in den Verteilzentren des Einzelhandels, den sogenannten Flaschenhälsen der Vermarktung, werden landwirtschaftliche Erzeugnisse tierischer und pflanzlicher Herkunft durch Qualitätskontrolleure des Dezernates auf die Einhaltung der EU-einheitlichen bzw. deutschen Qualitätsnormen, Güteeigenschaften und Handelsklassen überprüft. 53 Abteilung 4 des LAVES // Futtermittelsicherheit, Ökologischer Landbau, Marktüberwachung Die wesentlichen Aufgaben sind im Einzelnen: mtliche Futtermittelüberwachung für A Niedersachsen und Bremen gemäß den Vorschriften der VO (EG) Nr. 882/2004 •Betriebskontrollen inkl. Dokumentenkontrolle der Futtermittelunternehmen • Kontrolle der Einhaltung von Kennzeichnungsvorschriften •Probenahmen und Bewertung der entsprechenden Analyseergebnisse •Importkontrollen von Drittlandeinfuhren über niedersächsische Einlassstellen • Zulassung und Registrierung von Futtermittelunternehmen •Erstellung von Ausnahmegenehmigungen und Exportbescheinigungen •„Cross Compliance“-Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben •Umsetzung des EU-Schnellwarnsystems für Futtermittel berwachung der Tätigkeit privater KontÜ rollstellen hinsichtlich der Objektivität und der Wirksamkeit der Kontrollen im ökologischen Landbau • Erfassung der durch die Kontrollstellen festgestellten Unregelmäßigkeiten und Verstöße sowie Sanktionierung, ggf. auch Entfernung des Hinweises auf den ökologischen Landbau • Entgegennahme der Meldungen der Unternehmen und Überwachung der Einhaltung der Meldepflicht nach EG-Öko-Verordnung Abteilung 4 des LAVES // Futtermittelsicherheit, Ökologischer Landbau, Marktüberwachung • Genehmigungen nach EG-Öko-Verordnung • Kontrollen der ordnungsgemäßen Kennzeichnung mit den Begriffen „Bio“ und „Öko“ sowie dem Vermerk über die im Kontrollverfahren festgestellte Konformität berwachung der Vermarktungsnormen Ü aus der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) der EU sowie nationaler Verordnungen in den Fachbereichen Eier, Bruteier, Geflügelfleisch, Obst und Gemüse, Schweine-, Rind- und Schaffleisch Registrierung von Legehennenbetrieben sowie Bruteierbetrieben Markt- und hygienerechtliche Zulassung von Eierpackstellen Zulassung besonderer Haltungsformen für Geflügelhalter und -schlachtbetriebe Preisfeststellung für Rindfleisch und Schweinehälften nach dem Fleischgesetz Ausbildung und Zulassung von Klassifizierern für die Handelsklassen-Einreihung von Schlachtkörpern sowie für deren Gewichtsfeststellung Koordination der Überwachung der Rindfleischetikettierung durch Kommunalbehörden und LAVES edienaufsicht, d. h. Überwachung der M Angebote im Internet hinsichtlich der korrekten Anbieterkennzeichnung (Webimpressum) und des Impressums bei Druckwerken Durchführung von Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse Aflatoxin B1 in Futtermais und die Folgen Im Februar 2013 wurden im Rahmen der amtlichen Futtermittelkontrolle des LAVES Höchstgehaltsüberschreitungen des Schimmelpilzgiftes Aflatoxin B1 in Futtermais aus Serbien festgestellt (siehe Artikel FI Stade). Aflatoxin B1 ist ein natürlich vorkommendes Stoffwechselprodukt von Schimmelpilzen, die auf pflanzlichen Erzeugnissen während der Vegetationsperiode, Ernte und Lagerung unter bestimmten äußeren Bedingungen entstehen können. Sofern die in der EU für bestimmte Futtermittel geltenden Aflatoxin-Höchstgehalte überschritten werden, sind diese Futtermittel nicht mehr für die Tierernährung, die Weiterverarbeitung und den Handel als Futtermittel in der EU geeignet. Der Mais entstammte einer größeren Schiffslieferung aus Serbien, die zum Zeitpunkt der amtlichen Höchstgehaltsfeststellung bereits teilweise an niedersächsische Mischfuttermittelhersteller ausgeliefert war. Der überwiegende Teil der Schiffslieferung konnte jedoch in den entsprechenden Lagereinrichtungen vor der Auslieferung amtlich vom LAVES gesperrt werden. Ebenso wurden die bei den belieferten Mischfuttermittelherstellern vorhandenen Restmengen des Maises sofort amtlich gesperrt. Umfangreiche Probenahmen und Untersuchungen wurden angeordnet. Die Behörden der Lebensmittelüberwachung wurden fortlaufend informiert (siehe Artikel auf den Seiten 30 und 100). Als effektive Maßnahme des vorbeugenden Verbraucherschutzes wurden in Niedersachsen erstmals Allgemeinverfügungen gegenüber der Futtermittelwirtschaft zur Anordnung bestimmter Kontrollmaßnahmen auf der Stufe des Imports von Mais bestimmter Herkünfte erlassen. Zur Prüfung strafrechtlicher Tatbestände wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Statuserhebung Ergotalkaloide/ Mutterkorn Als Mutterkorn wird die Überwinterungsform (Sklerotien) des Pilzes Claviceps purpurea bezeichnet. Er befällt alle Gräser, besonders häufig sind Roggen und Triticale betroffen. Mutterkorn bildet 54 hochgiftige Toxine, die sogenannten Ergotalkaloide. Es gibt einen Maximalwert für Mutterkorn für alle Futtermittel (1.000 mg/kg), Höchstwerte für Ergotalkaloide sollen festgelegt werden. Es stellte sich die Frage, ob vom Gehalt an Mutterkorn auf den Gehalt an Ergotalkaloiden geschlossen werden könne. Das „Kontrollprogramm Futtermittel“ sieht deshalb seit 2012 eine Statuserhebung zur Untersuchung von Getreideproben (Roggen/Triticale) auf Mutterkorn und die darin enthaltenen analytisch erfassbaren Ergotalkaloide sowie deren Epimere vor. Auf Niedersachsen/Bremen entfallen 53 Proben (Deutschland, gesamt: 238 Proben) von jeweils neuerntiger Ware. Aufgrund der Erntebeobachtung, dass mit einem vermehrten Auftreten von Mutterkorn auch bei Weizen zu rechnen sei, wurde 2013 in Niedersachsen/Bremen neben Roggen und Triticale Weizen in die Statuserhebung aufgenommen. Insgesamt wurde der Umfang der Untersuchungen auf Mutterkorn in Einzelfuttermitteln erhöht. In zehn Proben wurden Höchstgehaltsüberschreitungen festgestellt (2012: zwei Proben) und entsprechende Maßnahmen eingeleitet; vier der Proben waren im Rahmen der Statuserhebung entnommen worden. Die Gesamtauswertung der Ergebnisse 2012 durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat ergeben, dass aus der Datenlage keine Rückschlüsse zum Zusammenhang zwischen Mutterkornanteil und Gehalten an Ergotalkaloiden hinsichtlich einer Festlegung von Höchstgehalten gezogen werden können. Lockerung des Verfütterungsverbotes Im Hinblick auf das bestehende Proteindefizit in der EU hat das Europäische Parlament den Vorschlag der Kommission unterstützt, die Bestimmungen zum Verbot der Verfütterung von verarbeiteten tierischen Proteinen (PAP) an Nichtwiederkäuer schrittweise aufzuheben. 55 Abteilung 4 des LAVES // Futtermittelsicherheit, Ökologischer Landbau, Marktüberwachung Seit dem 1.6.2013 gilt die Verordnung (EU) Nr. 56/2013, nach der verarbeitete NichtwiederkäuerProteine und solche Proteine enthaltende Futtermittel für die Fütterung von Tieren in Aquakultur wieder zugelassen sind. Damit das Risiko der Kreuzkontamination mit Wiederkäuer-Protein vermieden wird, gelten strenge Vorschriften für die Sammlung, den Transport und die Verarbeitung dieser Produkte. Außerdem müssen die PAP sowie solche Proteine enthaltende Mischfuttermittel regelmäßig beprobt und auf Kreuzkontamination mit Wiederkäuer-Proteinen untersucht werden. Eine weitere Lockerung des Verfütterungsverbotes ist u. a. aus ernährungsphysiologischer Sicht durchaus sinnvoll, denn verarbeitete tierische Nichtwiederkäuer-Proteine stellen für Monogastriden eine wertvolle Protein- sowie eine hochwertige Phosphorquelle dar. Die EU-Kommission überprüft daher zurzeit die Lockerung des Verfütterungsverbotes für PAP an Schweine und Geflügel. Für die Zukunft könnte dies, unter Berücksichtigung der Trennung zwischen Tierarten, bedeuten, dass Geflügelprotein nur für die Schweinefütterung zulässig sein wird und umgekehrt. Amtliche Überwachung von Speditionen Speditionen, die an der Beförderung von Futtermitteln beteiligt sind, werden gemäß Artikel 3 Nr. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 als Futtermittelunternehmen eingestuft. Alle Futtermittelunternehmen sind verpflichtet, sich an die derzeit geltenden futtermittelrechtlichen Vorschriften zu halten. Eine Registrierung als Futtermittelunternehmen gemäß der VO (EG) Nr. 183/2003 bei den zuständigen Überwachungsbehörden gehört zu den Grundpflichten der Unternehmen. Die Futtermittelhygieneanforderungen stellen wichtige Basisanforderungen in Bezug auf die derzeit geltenden futtermittelrechtlichen Vorschriften dar. 2013 gab es mehrere Hinweise auf Hygieneprobleme im Zusammenhang mit dem Transport von Futtermitteln. Ein häufiges Problem ist hierbei der Wechsel des Transportgutes ohne angemessene Zwischenreinigung. Entsprechend der Leitlinie 56 Abteilung 4 des LAVES // Futtermittelsicherheit, Ökologischer Landbau, Marktüberwachung „Futtermitteltransport GMP“ ist z. B. nach dem Transport von Hühnertrockenkot eine Nassreinigung inkl. Desinfektion durchzuführen. Der Verzicht auf eine entsprechende Zwischenreinigung ist nicht mit den Anforderungen der Futtermittelhygieneverordnung zu vereinbaren und führt zu entsprechenden Maßnahmen der Überwachungsbehörden. Für 2014 plant das LAVES daher den Fokus in Form einer Schwerpunktkontrolle auf die Hygienezustände und die Pflichten der Speditionen als Futtermittelunternehmen zu richten. Zwingende Angaben auf Warenbegleitpapieren für Geflügelfleisch Die Richtlinie 2000/13/EG führt in Artikel 3 zwingende Angaben auf, die bei der Etikettierung von Lebensmitteln zu machen sind. Die Etikettierung umfasst dabei definitionsgemäß auch die Angaben auf Warenbegleitpapieren. Die Verordnung (EG) Nr. 543/2008 regelt für Geflügelfleisch weitere zwingende Angaben, die unbedingt auf Warenbegleitpapieren zu machen sind. Diese gehen über die zwingenden Angaben nach der Richtlinie 2000/13/EG bzw. über deren nationale deutsche Umsetzung in der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung hinaus. Im Einzelnen sind diese Angaben in Artikel 3 Abs. 5 VO (EG) Nr. 543/2008 aufgeführt. Anzugeben sind danach in den Warenbegleitpapieren zwingend: die Handelsklasse der Angebotszustand die empfohlene Lagertemperatur Dies gilt auch nach der Ablösung der VO (EG) Nr. 1234/2007 durch die VO (EU) 1308/2013 bis auf Weiteres fort. Fehlen diese zwingenden Angaben in den Warenbegleitpapieren, stellt dies einen Ordnungswidrigkeitentatbestand dar, der mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Dabei ist es unbedeutend, ob die zwingenden Angaben auf der Ware oder den Verpackungen gemacht werden. Ursprungsangabe bei mitgliedstaatenübergreifend erzeugten Champignons Champignons sind einfach lecker. Zudem beinhalten sie viele wichtige Nährstoffe und wenig Kalorien. Champignons dürfen in der EU nur vermarktet werden, wenn sie die Qualitätsanforderungen der allgemeinen EU-Vermarktungsnorm für frisches Obst und Gemüse erfüllen und sie eine Ursprungsangabe enthalten. 2013 wurde dem LAVES angezeigt, dass ein Unternehmen aus den Niederlanden zur Ernte vorbereitete Champignonkulturen nach Deutschland verbringt, diese hier erntet und dann als deutsche Champignons über den Lebensmitteleinzelhandel vermarktet. Die Prozesskette dieser Champignonerzeugung verläuft dabei in der Weise, dass die 54-tägige Champignonerzeugung in den Niederlanden und lediglich der elftägige Ernteprozess in Deutschland stattfindet. Das gleiche Verfahren will nun auch ein polnischer Pilzerzeuger anwenden. Denkbar ist dies auch für andere Kulturen wie z. B. Tomaten oder Kräuter. Hintergrund dieser Verfahren sind insbesondere die hohen Energiekosten in Deutschland. Dadurch ist die Champignonerzeugung in Polen und den Niederlanden günstiger. Das Preisniveau für deutsche Champignons ist jedoch höher. eher Sorten aus der Geschmacksrichtung „süßfruchtig–feinsäuerlich“ in den oberen Rängen der Beliebtheitsskala. Dieses sind in erster Linie Sorten aus der Jonagold-/Jonagored-Gruppe und aus der Elstar-Gruppe. Immer beliebter wird auch der Braeburn, den viele Verbraucher als einen Apfel aus Übersee in den Sommermonaten kennen und schätzen gelernt haben. Ältere Sorten, z. B. aus der Cox-Gruppe, verlieren zunehmend ihre frühere Marktbedeutung. Äpfel mit Markennamen wie „Pink Lady®“, „Kanzi®“, „Rubens®“ oder „Jazz®“ werden massiv beworben und finden zunehmend ihren Platz im Einzelhandel und somit auch im Einkaufkorb vieler Kunden. Diese Äpfel sind eher im Hochpreissegment angesiedelt und spielen daher im Massengeschäft keine große Rolle. Nach derzeitiger Auslegung des BMELV ist der Ernteort für die Ursprungsbestimmung maßgeblich. Die Champignons sind nach dieser Auffassung daher als deutsche Champignons anzusehen. Hiergegen wehren sich die deutschen Champignonerzeuger, die in dieser Auslegung eine wirtschaftliche Benachteiligung und eine Irreführung der Verbraucher sehen. Eine endgültige Auslegung liegt noch nicht vor. Äpfel – welche Sorten prägen den Markt? Welcher Apfel ist der geschmackvollste, der beliebteste, der am meisten angebaute? Auf diese Frage gibt es keine allumfassende Antwort. Sicher ist nur, dass in Deutschland andere Sorten den Markt bestimmen als in der übrigen EU. Während EU-weit die Sorte Golden Delicious die Beliebtheitsskala anführt, gefolgt von Äpfeln aus der Gala-Gruppe, also eher die Geschmacksrichtung „süß“ überwiegt, finden sich in Deutschland „Sorte Jonagored“ Exportmarkt Schweinefleisch – China, Russland und die Welt Deutschland zählt innerhalb der EU zu den größten Produzenten von Schweinefleisch. Im Jahr 2013 wurden in Deutschland ca. 58,5 Mio. Schweine geschlachtet, was in etwa 5,5 Mio. Tonnen Fleisch entspricht, davon allein in Niedersachsen 18,5 Mio. Schweine bzw. 1,8 Mio. Tonnen Fleisch. 57 Abteilung 4 des LAVES // Futtermittelsicherheit, Ökologischer Landbau, Marktüberwachung Bei einem Selbstversorgungsgrad von 116 % in Deutschland exportierten die deutschen Unternehmen etwa 2,1 Mio. Tonnen Schweinefleisch in alle Welt. Gut ein Drittel davon stammt aus niedersächsischen Schlachtbetrieben. Der Fleischexport aus Deutschland hat sich seit dem Jahr 2001 fast verdreifacht. In den Jahren 2012 und 2013 ist der Export von Schweinefleisch stabil geblieben, wobei ca. drei Viertel ins benachbarte EU-Ausland gingen. Hier sind Italien, die Niederlande, Polen und Großbritannien die Hauptabnehmer. Ein Viertel geht nach China, Russland und Hongkong, aber auch nach Weißrussland, Südkorea und in die Ukraine. Die Zunahme des Fleischkonsums verläuft parallel zur Zunahme der Weltbevölkerung, vor allem in Schwellenländern nimmt mit wachsendem Wohlstand der Fleischverzehr zu. So verbraucht China mittlerweile ca. die Hälfte der Weltproduktion von knapp 115 Mio. Tonnen. Der Export nach Russland hat sich 2013 im Vergleich zum Vorjahr um ca. 20 % verringert. Russland gilt als schwieriger Handelspartner, es kommt immer wieder zu Einfuhrrestriktionen. Die Ausfuhren nach China stiegen dagegen um ca. 30 % deutlich. Der asiatische Raum wird auch künftig von großer Bedeutung für den deutschen Fleischexport sein. Ebermast und die Problematik der Stinker In Deutschland werden jährlich rund 25 Mio. männliche Ferkel kastriert, da Eberfleisch zuweilen einen Abteilung 4 des LAVES // Futtermittelsicherheit, Ökologischer Landbau, Marktüberwachung typischen, insbesondere beim Erhitzen auftretenden Geschlechtsgeruch aufweist, der vom Verbraucher als unangenehm empfunden wird. Die Ferkelkastration erfolgt bisher bis zum siebten Lebenstag ohne Betäubung, das wird ab 2019 in Deutschland aus Tierschutzgründen verboten sein. Folgende alternative Verfahren stehen aktuell zur Diskussion: Jungebermast Kastration unter Betäubung Impfen gegen Ebergeruch Die Ebermast hat den Vorteil, dass an den Tieren keine Eingriffe vorgenommen werden. Hier stellt sich allerdings das Problem der Erkennung von Stinkern, da nicht jeder den unangenehmen Geruch wahrnimmt. Es sind vor allem Frauen, die hier besonders empfindlich reagieren. Zuverlässige technische Erkennungsmethoden gibt es bisher nicht. In großen Betrieben kann geruchsbelastetes Eberfleisch bei entsprechendem Mischungsverhältnis problemlos zu Wurstwaren verarbeitet werden. Für Handwerksbetriebe, die z. B. nur zwei Schweine pro Woche verarbeiten, ist es ein großes Problem, wenn eins davon ein Stinker ist. Ein weiteres Problem ist das geschlechtsspezifische Verhalten der Eber wie Beißereien und Machtkämpfe. Dabei kommt es zu Verletzungen, die teilweise schlimmer und auch teurer sind als die Kastration. Ahndung der Beanstandungen im Jahr 2013 Obst und Gemüse Eier Geflügel Bruteier Vieh und Fleisch 964 955 165 23 493 Eingeleitete Owi-Verfahren 23 48 3 3 16 Verwarnungen mit Verwarngeld 20 6 – 3 2 Bußgeldbescheide 3 22 – – 0 Einstellungen des Verfahrens 0 3 – – 1 Abgaben an die Staatsanwaltschaft 0 3 – – 0 29 8 4 – – Fachbereich Durchgeführte Prüfungen (einschl. Zulassungs-/ Registrierungskontrollen) Vermarktungsverbote Die Kastration unter Betäubung ist für den Schweinehalter aufwändiger, bringt zusätzliche Kosten mit sich und die Wunde verursacht bei den Ferkeln nach der Narkose immer noch Schmerzen. Eine weitere Möglichkeit wäre eine Impfung, die die Hormonproduktion der Tiere vor der Schlachtung und damit auch die Geruchsbildung reduziert. Allerdings verursacht auch dieses Verfahren nicht unerhebliche Kosten und die Akzeptanz in der Bevölkerung ist fraglich. Beanstandungen und Ahndungen in den einzelnen Fachbereichen der Marktüberwachung In allen Bereichen des Dezernates gehören zur Überwachung neben den Vor-Ort-Kontrollen auch die Durchführung von Verwaltungsverfahren sowie die Einleitung von Ordnungswidrigkeiten-Verfahren bei Verstößen. Je nach Rechtsgrundlage können diese mit der Festsetzung von Geldbußen, Verwarnungen mit und ohne Verwarngeld sowie Vermarktungsverboten geahndet werden. In den Fällen, in denen ein Straftatbestand gegeben ist, werden die Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Ausläufe in der Legehennenhaltung Alternative Haltungsformen haben die Käfighaltung in Niedersachsen abgelöst. Von 17 Mio. Legehennenplätzen in Niedersachsen entfallen inzwischen 85 % auf Bodenhaltung, Freilandhaltung und ökologische Legehennenhaltung. 58 59 Abteilung 4 des LAVES // Futtermittelsicherheit, Ökologischer Landbau, Marktüberwachung Zugang zum Freiland haben die Hennen in der Freilandhaltung (erkennbar am Eierstempel mit der „1“) und der ökologischen Legehennenhaltung (Eierstempel „0“). Immerhin über 4,7 Mio. Legehennen müssen Auslauf erhalten. Die Gewährung des Auslaufes ist Voraussetzung für die Vermarktung in diesen beiden Haltungsformen. Deutlich angestiegen sind aber auch die Durchschnittsgrößen der Ställe mit Auslauf. Zwischen 2004 und 2013 legte die Durchschnittsgröße der registrierten Ställe in der ökologischen Legehennenhaltung um 46 % auf 6.988, in der Freilandhaltung um 35 % auf 10.543 zu. Leider gibt es einen negativen Zusammenhang zwischen steigender Stallgröße und Auslaufnutzung. Je mehr Tiere, umso prozentual geringer fällt die Auslaufnutzung aus. Dies hängt u. a. mit der Übersichtlichkeit im Stall, wie z. B. der Erreichbarkeit der Auslaufluken, aber auch wesentlich mit einer attraktiven Gestaltung des Auslaufes zusammen. Dr. Bernhard Aue Lena Erdwien Antke Grauer Carola Kay Susanne Kneisel Jörg Lay Thomas Mörler Diethelm Rohrdanz Dirk Scholz Helge Wiecking Dezidierte rechtliche Vorgaben zur Gestaltung der Ausläufe fehlen. In der ökologischen Legehennenhaltung ist eine Reglementierung nur über den Nachweis fehlender Auslaufnutzung mit anschließenden Vorgaben zur Gestaltung der Ausläufe durchzusetzen. Die Betriebe müssen entsprechend ihre Betriebspläne anpassen. In Niedersachsen werden die für die Überwachung der Betriebe zuständigen Öko-Kontrollstellen durch das LAVES zur konsequenten Umsetzung angehalten. In der Freilandhaltung sind grundlegende Regelungen über die Tierschutz-Nutztierhaltungsverord- Abteilung 4 des LAVES // Futtermittelsicherheit, Ökologischer Landbau, Marktüberwachung nung getroffen, die im Kern die Forderung nach einer gleichmäßigen Nutzung beinhaltet. Das LAVES wird, nach Übertragung der entsprechenden Zuständigkeit, auch in den Freilandbetrieben der konsequenten Umsetzung eines hohen Standards der Auslaufgestaltung Priorität einräumen. Dort, wo Unternehmen ohne Kontrollvertrag mit einer Öko-Kontrollstelle Öko-Hinweise verwenden, hat das LAVES die Überwachung durchzuführen. Außerdem überwacht das LAVES die Tätigkeit der Öko-Kontrollstellen durch eine stichprobenartige Begleitung der Kontrollen. Mitwirkung von Öko-Kontrollstellen in Niedersachsen Das Ökolandbaugesetz regelt in Deutschland die Zulassung von privaten Öko-Kontrollstellen und Verfahren zur Übertragung von Aufgaben. Niedersachsen hat in der „Mitwirkungs-Verordnung“ geregelt, welche Aufgaben die Öko-Kontrollstellen in der Überwachung der Unternehmen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse, Lebensmittel oder Futtermittel mit einem Öko-Hinweis vermarkten, wahrnehmen. Die Öko-Kontrollstellen schließen mit den Unternehmen einen Vertrag zur ÖkoKontrolle und melden diese Unternehmen an das LAVES. Sie kontrollieren nur diese Unternehmen. Wie entwickelt sich die ökologische Legehennenhaltung in Niedersachsen? Die Tierhaltung spielt für die Organisation des ökologischen Landbaus, für die Erzeugung von Lebensmitteln, für die Verwertung von Futtermitteln und als Lieferant von Wirtschaftsdüngern im Sinne eines Bewirtschaftungssystems eine übergeordnete Rolle. Gesetzlich geregelt ist sie durch die Basisverordnung VO (EG) Nr. 834/2007 und die Durchführungsbestimmungen der VO (EG) Nr. 889/2008. Die Öko-Kontrollstellen führen mindestens einmal im Jahr eine Kontrolle in diesen Unternehmen durch und stellen eine Bescheinigung über die Erzeugnisse aus, die das Unternehmen als Bio-Erzeugnisse vermarkten kann. Diese ist im Internet abrufbar. Jedes Unternehmen verwendet bei Hinweisen auf Ökobzw. Bio-Erzeugnisse die Code-Nummer seiner Kontrollstelle, z.B. DE-ÖKO-XXX. Bei Unregelmäßigkeiten, deren Folge eine Sanktion, z. B. die Aberkennung des Rechts zur Deklarierung eines Erzeugnisses als Öko-Erzeugnis sein kann, meldet die Kontrollstelle die Abweichung dem LAVES als zuständiger Behörde. Alle rechtlichen Folgen werden durch das LAVES bearbeitet. Aus Verbrauchersicht ist das Interesse an tierischen Erzeugnissen des ökologischen Landbaus hoch und gleichzeitig mit einem hohen Maß an Erwartungen verbunden. Das gestiegene Verbraucherinteresse an tierischen Erzeugnissen des ökologischen Landbaus spiegelt sich in Niedersachsen in dem starken Wachstum Legehennen haltender Betriebe wider. So hat sich der nach dem Legehennenbetriebsregistergesetz (LegRegG) registrierte maximal mögliche Legehennenbestand im ökologischen Landbau von 1.003.230 Tieren im Jahr 2011 über 1.457.721 Tiere im Jahr 2012 auf 1.628.223 Legehennen bis Ende 2013 erhöht und zeigt damit ein Wachstum von rund 62 % in drei Jahren. Die Anzahl der Unternehmen mit ökologischer Legehennenhaltung wuchs von 173 Betrieben im Jahr 2011 über 211 Betriebe in 2012 bis auf 233 Betriebe Ende 2013 mit einem Wachstum von rund 35 % im selben Zeitraum. Serviceangebote Merkblätter zum Download oder zum Bestellen Fütterungshygiene Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Fischmehl, Blutprodukten und anderen zulässigen tierischen Erzeugnissen in landwirtschaftlichen Betrieben In Niedersachsen zugelassene Öko-Kontrollstellen Packstellenzulassung Legehennenbetriebsregister Registrierung von Bruteierbetrieben PCB und Dioxine – Haltungsempfehlungen für Legehennenhalter Vermarktung von frischem Obst und Gemüse Was sind Telemedien? Der Weg zum richtigen Webimpressum Impressumpflichten für Druckwerke Anträge und Formulare zum Download oder zum Bestellen Registrierung, Erklärung, Veränderungsanzeige gemäß VO (EG) Nr. 183/2005 (Futtermittelhygieneverordnung) Trocknungsbetriebe Lebensmittelreste und Grünfutter mit direkter Trocknung gemäß § 28 (2) FMV Zulassung, Registrierung, Gestattung und Erklärung gemäß VO (EG) Nr. 999/2001 (fischmehl- und blutproduktehaltige Futtermittel) für Landwirte Packstellenzulassung Legehennenbetriebsregistrierung Registrierung von Bruteierbetrieben Zulassung für die Erzeugung von Geflügel aus besonderen Haltungsformen Regelmäßige Veröffentlichungen Veröffentlichung der amtlichen Preisfeststellung 60 61 Abteilung 5 des LAVES: UNTERSUCHUNGSEINRICHTUNGEN Die Abteilungsleitung 5 des LAVES koordiniert die Tätigkeiten der sechs spezialisierten Untersuchungseinrichtungen in Niedersachsen: des Lebensmittel- und Veterinärinstituts Oldenburg, des Lebensmittel- und Veterinärinstituts Braunschweig/Hannover, des Instituts für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven, des Instituts für Bedarfsgegenstände Lüneburg, des Futtermittelinstituts Stade und des Instituts für Bienenkunde Celle. Neuakkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS), andauernde Implementierung eines neuen Laborinformations- und Managementsystems (LIMS) und flexible Reaktion auf neue Herausforderungen Durch die Neugestaltung des Akkreditierungswesens in Deutschland mussten sich alle Institute des LAVES einer Neuakkreditierung durch die jetzt zuständige DAkkS unterziehen. Von Seiten der DAkkS wurde im Gegensatz zur Vergangenheit größerer Wert auf den sogenannten Systemprozess gelegt. Dies erforderte zahlreiche Anpassungen in den Qualitätsmanagement-(QM-)Unterlagen der Institute, nicht zuletzt, da die Verknüpfung mit dem landesweiten QM-System nach ISO 9001 sichergestellt werden musste. Diesen Aufgaben haben sich alle Fachbereiche der Institute mit großem Engagement gestellt und im Jahr 2013 zahllose Audits erfolgreich bestritten. 62 Zur Effizienzsteigerung vereinbarten die Institute in Braunschweig, Hannover und Celle eine gemeinsame Akkreditierung. Dieses erfolgreiche Projekt hat Modellcharakter. Die Neugestaltung des Akkreditierungswesens mit der Notwendigkeit einer vollständigen Gebührenfinanzierung durch die auditierten Labore führte zu einer Vervielfachung der Kosten für das LAVES. Zur Unterstützung der Institute bei einer zeitgemäßen Lenkung von QM-Dokumenten musste zudem eine den Bedürfnissen angepasste Software beschafft und installiert werden, da landeseigene Produkte nicht zur Verfügung standen. Die seit mehreren Jahren andauernde Einführung eines neuen LIMS wurde auch im Jahr 2013 fortgesetzt. Zwei weitere Institute konnten vom Testbetrieb in den Echtbetrieb wechseln. Bedauerlicherweise konnten im LIMS jedoch noch nicht alle erforderlichen Werkzeuge bereitgestellt werden, mit denen der Laborbetrieb effektiv unterstützt werden soll. Eine zunehmende Herausforderung stellte 2013 für alle Institute die Aufrechterhaltung des Laborbetriebes angesichts erheblicher Steigerungen der Kosten für Energie und Laborverbrauchsmaterialien dar. Durch flexible Umsteuerung und die anhaltend hohe Leistungsbereitschaft der Institutsmitarbeiter konnten im Jahr 2013 dennoch alle analytischen Herausforderungen gemeistert werden. Dies betrifft sowohl die Übernahme neuer Untersuchungsaufgaben (z. B. für Exporte niedersächsischer Agrarprodukte) und die kurzfristige Anpassung von Untersuchungsverfahren an neue rechtliche Vorgaben (z. B. Chloramphenicol in Futtermitteln, ndl-PCBs in Hühnereiern) als auch die kurzfristige Abarbeitung größerer Probenzahlen im Zuge von Ereignissen 63 Abteilung 5 des LAVES // Untersuchungseinrichtungen Abteilung 5 des LAVES // Untersuchungseinrichtungen (Beispiele „Pferdefleisch“ und Aflatoxin in Futterund Lebensmitteln). Allerdings wird bei gleichbleibenden Haushaltsmitteln zukünftig eine Reduzierung des Leistungsangebotes bzw. der Untersuchungstiefe der Institute zu befürchten sein. Aus den genannten Gründen konnte die für 2013 geplante Einführung einer Multimethode für Antibiotikarückstände aufgrund fehlender Personal- und Sachmittel nicht umgesetzt werden. Probenbörse: Die Probenbörse hat die Projektphase überstanden und befindet sich erfolgreich im Routinebetrieb. Das Interesse anderer Bundesländer an der Einführung dieses Probenplanungsinstrumentes ist groß. Die Behörden in Baden-Württemberg testen die niedersächsische Probenbörse und die Leiter der Landeslabore aus Nordrhein-Westfalen wurden Ende des Jahres bei einer Veranstaltung in OL mit den technischen Möglichkeiten dieses Werkzeugs vertraut gemacht. Weitere Informationen finden Sie auf Seite 65. Der im Vorjahr beim LVI Braunschweig/Hannover eingerichtete Schwerpunkt „Lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche“ wurde gemeinsam mit der Koordinierungsstelle Zoonosen im Jahr 2013 in einigen Fällen von Kollegen der Lebensmittelüberwachungsbehörden vor Ort und von der Task Force Verbraucherschutz des LAVES angefordert, um bei Ausbruchsuntersuchungen unterstützend tätig zu werden. In Oldenburg wurden die Vorarbeiten für den Institutsneubau in Kreyenbrück so weit abgeschlossen, dass die Ausschreibungen für die einzelnen Gewerke erfolgen konnten. Baubeginn war im Frühjahr 2014. Um den Sachverständigen des LAVES die Möglichkeit zu bieten, im Zusammenhang mit der Erstellung von Risikobewertungen auf wissenschaftliche Datenbanken und Originalveröffentlichungen zuzugreifen, wurden versuchsweise Testzugänge eingerichtet. Kosten und Nutzen dauerhafter Zugänge sowie alternativer Recherchemöglichkeiten werden aktuell geprüft. Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit anderen Landeslaboren im Rahmen der Norddeutschen Kooperation (NOKO) wurde 2013 fortgesetzt. Turnusmäßig übernahm Niedersachsen den Vorsitz in der Direktorenkonferenz der NOKO bis Ende 2014. Wesentliche Aufgaben: Koordination von sechs Instituten Die Abteilungsleitung 5 des LAVES koordiniert die Tätigkeiten der sechs Untersuchungseinrichtungen in Niedersachsen. Die wesentlichen Aufgaben sind im Einzelnen: Koordination der Tätigkeiten der Untersuchungseinrichtungen gemäß Geschäftsverteilungsplan des LAVES Mitwirkung bei der Planung, Durchführung und Auswertung von Überwachungsprogrammen Koordination von Projekten zu Forschung und Entwicklung Koordination von länderübergreifenden Kooperationen im Untersuchungsbereich 64 Landesweite Koordinierungsstelle Zoonosen Unterstützung der Lebensmittelüberwachungsbehörden bei der Aufklärung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche Erstellung von landesspezifischen Risikobewertungen Probenbörse Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse Nicht deklariertes Pferdefleisch in Lebensmitteln Fleisch vom Pferd stellt ein qualitativ hochwertiges Lebensmittel dar. Es weist diätetisch wertvolle Eigenschaften, wie z .B. einen hohen Gehalt an essentiellen Fettsäuren, auf und kommt dem Rindfleisch in seinen Eigenschaften sehr nahe. Allerdings gilt Pferdefleisch auch als „umstrittenes Lebensmittel“ und hat daher in Deutschland nur einen sehr geringen Marktanteil. Fleisch vom Pferd als Bestandteil von fleischhaltigen Fertiggerichten ist „nicht verkehrsüblich“ und auf jeden Fall deklarationspflichtig. Nachdem es Hinweise auf das Vorhandensein von Pferdefleisch in Rindfleischprodukten gegeben hatte, wurden ab Anfang Februar 2013 in Niedersachsen gezielt rindfleischhaltige Lebensmittel sowohl molekularbiologisch wie auch proteinchemisch auf das Vorhandensein von Pferdefleisch untersucht. Zudem beteiligte sich das LAVES in diesem Zeitraum an der Umsetzung des Aktionsplanes der Europäischen Union zur Feststellung und Verbreitung betrügerischer Praktiken bei der Vermarktung von bestimmten Lebensmitteln und an der Durchführung des Nationalen Aktionsplanes „Deutschland Plus“. Insgesamt wurden 503 rindfleischhaltige Erzeugnisse analysiert. Es handelte sich dabei sowohl um Fertiggerichte als auch um deren fleischhaltige Ausgangsprodukte. Außerdem wurden auch Burger, Kebab und Wurstwaren untersucht. In 20 Proben wurden im Fleischanteil nicht deklarierte Pferdebestandteile nachgewiesen. In diesen Fällen wurden die zuständigen Überwachungsbehörden informiert und die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet. Weitere Informationen finden Sie auf Seite 36. Die Probenbörse – EDV-basierte Planung von amtlichen Proben in Niedersachsen Seit März 2009 wird in Niedersachsen die Probenplanung zwischen den kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden, dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und den Schwerpunktinstituten und Kompetenzzentren der Kooperationspartner der Norddeutschen Kooperation (NOKO) über die Probenbörse organisiert. Die Probenplanung, die in Form von individuell gestalteten Projekten durchgeführt wird, erfolgt über eine eigens programmierte Softwareplattform. Das Konzept und die Software wurden von einer Arbeitsgruppe aus Kolleginnen und Kollegen der Kontrollbehörden und der Abteilungen 1, 2 und 5 des LAVES entwickelt. Die Probenbörse bietet den Vorteil, dass Kommunikation und Planung der Probennahme vereint sind – eine Kontaktaufnahme über den Verwaltungsweg zwischen Sachverständigen, Untersuchern und Probenehmern ist somit nicht mehr notwendig. Weiterhin können in der Probenbörse produkt- und betriebsorientierte Ansätze der Probenplanung einfach umgesetzt werden. Ergänzend zu den bisherigen Möglichkeiten kann seit April 2013 auch die Planung der amtlichen Kontrolle der betrieblichen Eigenkontrolle tagesscharf über die Probenbörse erfolgen. Dieses in Deutschland einzigartige Modell der Probenplanung (inkl. des neuen Moduls) findet bundesweit sehr positive Resonanz und ist in weiteren Bundesländern bereits testweise in Betrieb genommen worden. PCB in Rindfleisch aus extensiver Haltung – Untersuchungen und Quellenermittlung Bundesweite Untersuchungsprogramme zeigten in den vergangenen Jahren, dass es – verursacht durch erhöhte Gehalte an dl-PCB in Rindfleisch aus extensiver Haltung – zu Überschreitungen des Summenhöchstgehaltes für Dioxine und dl-PCB kommen kann. Die Ursachenermittlung gestaltete sich aufgrund des komplexen Sachverhaltes als schwierig. Auf der Suche nach den Kontaminationsquellen wurde für die betroffenen Betriebe ein umfangreiches Untersuchungsprogramm aufgelegt, wobei neben Rindfleisch- auch Boden- und Futtermittelproben untersucht wurden. 65 Abteilung 5 des LAVES // Untersuchungseinrichtungen Abteilung 5 des LAVES // Untersuchungseinrichtungen In zwei landwirtschaftlichen Betrieben konnten betriebsbedingte Punktquellen ermittelt werden. In einem Fall konnten die erhöhten Gehalte zurückgeführt werden auf die Verwendung von PCB-haltigen Siloanstrichen, in einem weiteren Fall war der Einsatz von Pferdemist als Grünlanddünger, der vormals auf einem Schrottplatz gelagert wurde, Auslöser der Kontamination. Weitere Informationen unter: www.laves.niedersachsen.de Mineralöl MOSH (mineral oil saturated hydrocarbons) = Fraktion der gesättigten Kohlenwasserstoffe MOAH (mineral oil aromatic hydrocarbons) = Fraktion der aromatischen Kohlenwasserstoffe Mineralöl in Lebensmitteln Lebensmittelverpackungen werden in großem Umfang aus Altpapier hergestellt und sind häufig eine Quelle von Verunreinigungen von Lebensmitteln mit Mineralölkomponenten. Trotz Anstrengungen der betroffenen Wirtschaftskreise ist die Problematik weiterhin aktuell. Die in der Zeitschrift Ökotest 11/2013 veröffentlichten Ergebnisse zeigten, dass in ca. 80 % der untersuchten Haferflocken die Gehalte an Mineralöl erhöht oder stark erhöht waren. Trotz fehlender verbindlicher Regelungen durch den Gesetzgeber wurden im Jahr 2013 im LVI Braunschweig/Hannover am Standort Braunschweig die analytischen Voraussetzungen zur Untersuchung von Lebensmitteln auf Mineralöl geschaffen. Das extrahierte Mineralöl wird in die zwei Fraktionen MOSH und MOAH (siehe Kasten) aufgetrennt und der Gehalt quantitativ bestimmt. Insgesamt wurden 80 Proben untersucht, die sich auf die Lebensmittel Reis, Nudeln, Grieß und Paniermehl verteilten. Nur in einer Probe Paniermehl war weder MOSH noch MOAH nachzuweisen. Die anderen Proben enthielten MOSH-Gehalte bis 20 mg/kg (siehe Kasten). MOAH, das in Lebensmitteln nicht enthalten sein darf, da in dieser Fraktion krebserregende Komponenten vermutet werden, war auch in 20 % der Proben nicht nachweisbar und in 66 % der 66 Proben nur in Spuren. Auffällig war allerdings eine Probe Weizengrieß mit 9 mg/kg. (Weitere Informationen unter LAVES-Mineralöl). Maximalgehalte (mg/kg) MOSH MOAH Reis 10 2 Nudeln 20 3 Grieß 14 9 Paniermehl 8 2 Mikrobielle und chemische Beschaffenheit von Miesmuscheln im niedersächsischen Wattenmeer Die mikrobiologischen Untersuchungen der niedersächsischen Erzeugungsgebiete gemäß Erlass zur Muschelhygieneüberwachung umfassten 82 Proben Miesmuscheln. Die aerobe Keimzahl im Median von 2,0 x 103 KBE/g (Max. 4,0 x 105 KBE/g) sowie der E.-coli-Gehalt im Mittel von 152 MPN/100 g (Median 20 MPN/100 g) belegen deren sehr gute mikrobiologische Beschaffenheit. Über dem Grenzwert der A-Klassifizierung liegende Werte für E. coli lagen im Bereich von > 230 bis zu 3500 MPN/100 g und wurden in 13 Proben nachgewiesen (= 15,8 %). Wie auch in 2012 festgestellt, waren die höheren E.-coli-Werte von 700 bis 3500 MPN/100 g in den Proben der Wintermonate festzustellen. Salmonellen wurden in keiner Probe nachgewiesen. Es waren keine toxinproduzierenden Algen nachweisbar. In keiner der Proben wurden Grenzwertüberschreitungen für die marinen Biotoxine PSP (Grenzwert 800 µg/kg), DSP (Grenzwert 160 µg/ kg für die Summe aus Okadasäure, Dinophysistoxinen und Pectenotoxinen und 160 µg/kg für Azaspirosäuren) und ASP (Grenzwert 20 mg/kg für Domoinsäure) festgestellt. Bei den Untersuchungen auf Schwermetalle wurden im Mittel 0,030 mg/kg Quecksilber, 0,14 mg/ kg Cadmium und 0,26 mg/kg Blei sowie 1,66 mg/kg Kupfer, 0,81 mg/kg Selen und 15,24 mg/kg Zink gemessen. Des Weiteren erfolgte die Untersuchung auf Gesamt-Arsen. Die Belastung von Miesmuscheln mit Blei und Cadmium ist zwar höher als die von Seefischen, die gesetzlichen Höchstwerte gemäß VO (EG) 1881/2006 (Kontaminanten-Verordnung) von 1,0 mg/kg für Cadmium und 1,5 mg/kg für Blei wurden jedoch nicht überschritten. Die ermittelten Quecksilbergehalte sind vergleichbar mit denen von Seefischen wie Seelachs oder Hering und liegen weit unter dem zulässigen Höchstwert von 0,5 mg/kg. Im Hinblick auf organische Kontaminanten gelang der Nachweis von nur wenigen chlororganischen Verbindungen (Dieldrin, Endrin, PCB 180, Endosulfan, Chlordan) und dem Moschusketon nur in Spuren, wobei die Untersuchung auf PCB 101, PCB 138 und PCB 153 sowie auf DDT und seine Metaboliten zu positiven Befunden führte. Diese lagen aber deutlich unterhalb der gesetzlich geregelten Höchstmengen gemäß KontaminantenVerordnung und Rückstandshöchstmengen-Verordnung. Die ermittelten Gehalte der Radionuklide wie Cäsium-137, Jod-131 sowie Strontium-90 lagen unterhalb der jeweiligen analytischen Bestimmungsgrenze und damit weit unterhalb der aktuell gültigen Höchstwerte. Die Miesmuscheln aus niedersächsischen Erzeugungsgebieten waren im Jahr 2013 mikrobiologisch mit wenigen Ausnahmen unauffällig und sehr gering mit anorganischen und organischen Kontaminanten belastet. Es gingen keine gesundheitlichen Gefahren durch marine Biotoxine oder pathogene Erreger von ihnen aus. Mängel in der Geflügelfleischgewinnung festgestellt Im Rahmen eines Monitoringverfahrens in der deutschen Geflügelfleischgewinnung wurden in den Jahren 2010 bis 2012 umfangreiche Prüfungen auf das Vorkommen von Salmonella spp. durchgeführt. Allein in den Instituten des LAVES kamen dazu etwa 900 Proben von geschlachteten Masthähnchen und Mastputen zur Untersuchung. Die Ergebnisse zeigen bei beiden Tierarten gleichermaßen deutlich häufigere Nachweise von Salmonellen auf ihrer Haut als in ihren Därmen. Sie kamen bei Hähnchen mit 17,8 % auf der Haut ca. drei Mal so häufig und bei Puten mit 13,1 % bis 17,2 % auf der Haut sogar mehr als vier Mal so häufig vor. Die Unterschiede sprechen nach Auffassung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) für eine Verschleppung von Salmonellen während des Schlachtvorgangs vom Darm der Tiere auf deren Körperoberfläche. Eine darüber hinausgehende Oberflächenkontamination der frisch geschlachteten Tiere aus der Umgebung ist aufgrund der Unterschiede zwischen den in den Därmen und den auf der Haut nachgewiesenen Salmonellentypen ebenfalls sehr wahrscheinlich. Die Ergebnisse bestätigen eine EU-weite Grundlagenstudie des Jahres 2008 und verdeutlichen, dass sich die Hygiene in der Geflügelschlachtung seitdem nicht verbessert hat. Sie zeigen außerdem, dass die Bemühungen der Salmonellenbekämpfung in den Tierhaltungen bei der Schlachtung der Tiere weitgehend zunichtegemacht werden. © IFF Cuxhaven Ein Zusammenhang zwischen erhöhten Gehalten in Rindfleisch und der Belastung in Böden und in Futtermitteln konnte anhand der Nachuntersuchungen nicht festgestellt werden. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass leicht erhöhte dl-PCBGehalte in Böden und Futtermitteln, z. B. auf Überschwemmungsflächen von Flüssen, in Kombination mit ungünstigem Futter- und Herdenmanagement verantwortlich sind für Höchstgehaltsüberschreitungen in Rindfleisch. Da Geflügelfleisch sehr häufig mit Hautpartien an den Endverbraucher abgegeben wird, ist eine Optimierung der Geflügelschlachthygiene aus Sicht des vorbeugenden Verbraucherschutzes unerlässlich. Miesmuscheln (Mytilus edulis), frisch geerntet aus dem Wattenmeer 67 Dr. Edda Bartelt Dr. Uta Ballin Dr. Elke Bruns-Weller Dr. Katrin Dirks Dr. Stefan Effkemann Dr. Christine Eichner Dr. Joachim Ehlers Dr. Olaf Heemken Heike Naumann Dr. Gisela Ohrt Dr. Sven Ramdohr Dr. Lilli Reinhold Dr. Martina Weber Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg Erfolgreiche Arbeit im integrierten Institut Zahlen auf einen Blick 183,35 Vollzeitstellen* 1.153.245 Untersuchungen 887 Beratungen 762.600 Euro Investitionen * inkl. Drittmittelstellen Im Berichtsjahr 2013 war das herausragende Ereignis die Neuakkreditierung des Lebensmittel- und Veterinärinstituts (LVI) Oldenburg, erstmals durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). Sie ist die rechtlich zwingende Voraussetzung für die Durchführung der amtlichen Untersuchungstätigkeiten. Aufgrund des neuen Akkreditierungsverfahrens waren ganz erhebliche Änderungen und Neustrukturierungen der erforderlichen Qualitätssicherungsdokumente erforderlich, die die Mitarbeiter engagiert, aber auch mit großem Aufwand durchführten. Die Aushändigung der Akkreditierungsurkunde im Herbst 2013 bildete dann den erfolgreichen Abschluss dieser Anstrengungen zur Freude aller Beteiligten. Die Ende 2011 begonnenen konkreten Planungen für den Neubau des ehemaligen Veterinärinstituts wurden fortgesetzt und zu einem ersten Abschluss gebracht. Der Neubau des momentan an den Standorten Philosophenweg und Damm/ Schleusenstraße angesiedelten Instituts soll direkt neben dem ehemaligen Lebensmittelinstitut an der Martin-Niemöller-Straße errichtet werden. Nach der Freigabe der Haushaltsmittel für den Neubau durch den Haushaltsausschuss des Landtages am 12.12.2012 konnten dann die Ausführungsplanung im gesamten Jahr 2013 durchgeführt und der größte Teil der Baumaßnahme zum Ende des Jahres ausgeschrieben werden. Der tatsächliche Baubeginn fand im Frühjahr 2014 statt. Auch der weitere Aufbau eines neuen Laborinformations- und Managementsystems (LIMS) wurde mit großem personellem Aufwand durchgeführt. Fast alle Fachbereiche hatten so zum Ende des Jahres 2013 ihren Betrieb auf das neue System umgestellt. Die Arbeiten müssen aber im Jahr 2014 fortgesetzt werden, da noch wichtige Funktionalitäten einzurichten sind. Die vielen zusätzlichen Herausforderungen neben den eigentlichen Stammaufgaben forderten wiederum eine unvermindert hohe Einsatzbereitschaft aller Mitarbeiter des LVI Oldenburg. Dass diese erneut gezeigt wurde, ist ihnen nachdrücklich zu danken. Wesentliche Aufgaben: Untersuchung von Lebensmitteln vor allem tierischer Herkunft, Warenkunde, Lebensmittelrecht und Spezialanalytik Im LVI Oldenburg werden im Bereich der amtlichen Lebensmitteluntersuchung neben einigen unverarbeiteten Lebensmitteln aus der Landwirtschaft auch viele verarbeitete Lebensmittel untersucht. Hinzu kommt die Spezialanalytik, auch als Service für die anderen Institute des LAVES. Die wesentlichen Aufgaben sind im Einzelnen: mtliche Untersuchung (sensorisch, chemisch, A histologisch, mikrobiologisch) und rechtliche Beurteilung folgender Lebensmittel: 68 • Fleisch, Fleischerzeugnisse und Wurstwaren • Frisches Obst, Gemüse und Kartoffeln • Käse und Erzeugnisse aus Käse • Milch und Milcherzeugnisse • Säuglingsnahrung • Speiseeis S pezielle Analytik (nicht nur bei den oben genannten Lebensmitteln) • Dioxine und dl-PCB •Pflanzenschutzmittelrückstände • Stabilisotopenanalyse • Nachweis der Behandlung mit ionisierenden Strahlen • Radioaktivitätsmessungen in Lebensmitteln • Untersuchung von Erzeugnissen lebensmittelliefernder Tiere auf Rückstände (Arzneimittel, verbotene oder nicht zugelassene Stoffe) Amtliche Untersuchung von Betriebskontrollproben aus lebensmittelbe- und -verarbeitenden Betrieben E rarbeiten von Stellungnahmen und Durchführen fachlicher Beratungen zu allen oben genannten Lebensmitteln und Analyseverfahren Ausbildung von Chemielaboranten; Mitwirken bei der Ausbildung und Prüfung von Lebensmittelchemikern, Mitwirken bei der Ausbildung von Veterinären Angewandte Forschung und Methodenentwicklung Weitere wesentliche Aufgaben: amtliche Diagnostik und Untersuchung Das LVI Oldenburg übernimmt vielfältige Aufgaben in Sachen Tiergesundheit. Dazu gehört die Diagnostik von Tierseuchen (pathologisch, mikrobiologisch, molekularbiologisch, virologisch, serologisch, histologisch) sowie von infektiösen Tierkrankheiten bei Nutz-, Haus- und Wildtieren. Besondere Schwerpunkte liegen hier im Bereich der Untersuchung von Geflügelkrankheiten. Zu den weiteren Tätigkeiten zählen Überprüfungen im Hinblick auf das Einhalten der Anforderungen des Tierschutzes, die fachliche Beratung der Einsender (Veterinärmediziner der Landkreise und beauftragte Tierärzte) sowie das Erarbeiten von Stellungnahmen für sie oder für vorgesetzte oder andere Dienststellen. Die wesentlichen Aufgaben sind im Einzelnen: Amtliche Diagnostik von Tierseuchen Amtliche Untersuchung und Begutachtung tierschutzrelevanter Objekte Landesweite koordinierende Aufgaben bei der Qualitätssicherung in Trichinenuntersuchungsstellen Ausbildung von Biologielaboranten Angewandte Forschung und Entwicklung im Gebiet der Diagnostik Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse Salmonellose der Rinder in NordwestNiedersachsen Der Nachweis der Salmonellose bei Rindern ist unabhängig vom nachgewiesenen Serotyp anzeigepflichtig und führt zu Maßnahmen durch die zuständigen Behörden. Salmonellen gehören zur Gruppe der Enterobakterien von Menschen und Tieren. Außer klinisch auffälligen Serotypen können auch Typen vorkommen, die bei den betroffenen Tieren keine Symptomatik hervorrufen. Im Jahr 2013 wurden insgesamt 8.397 Kotproben von Rindern aus 40 Betrieben auf Salmonellen untersucht. Nachgewiesen wurden Salmonellen in 16 Betrieben (736 Proben). Häufig nachgewiesene Serotypen waren Salmonella (S.) Dublin (sechs 69 Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg Bovine Virus-Diarrhö (BVD) „Während Infektionen nicht tragender Tiere oft klinisch inapparent verlaufen, kann es bei trächtigen Tieren zur diaplazentaren Übertragung des Virus mit schwerwiegenden Folgen für den Embryo/Fetus kommen.“ So steht es im Lehrbuch (Tiermedizinische Mikrobiologie, Infektionsund Seuchenlehre 2011, S. 608) zur Bovinen Virusdiarrhö (BVD). Intrauterin infizierte Tiere, die nicht abortiert werden oder nach der Geburt frühzeitig versterben, sind lebenslang Virusträger und - ausscheider, sogenannte PI-Tiere (persistent infiziert). Die Bovine Virusdiarrhö ist in Deutschland eine der bedeutendsten Tierseuchen des Rindes und steht zurzeit im Fokus der staatlichen Tierseuchenbekämpfung. Neben dem beschriebenen Typ gibt es noch einen hochpathogenen Virustyp, der im Lehrbuch als Sonderfall bezeichnet wird. Junge wie alte Tiere, die mit diesem Virus infiziert werden, erkranken meist schwer und können innerhalb weniger Tage unter zum Teil starken Blutungen versterben, dem sogenannten hämorrhagischen Syndrom. Diese hochpathogenen BVD-Viren gehören meist zum Genotyp 2. Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg Betriebe) und S. Typhimurium (acht Betriebe), von denen insbesondere S. Dublin zu klinisch auffälligen Problemen im Betrieb führt. Von S. Typhimurium wurden neben der vollständigen Variante auch der Typ O5- sowie monophasische Varianten isoliert. Ein Beispiel für das Vorkommen von klinisch unauffälligen Serotypen ist S. Goldcoast, der im Jahr 2013 in zwei Betrieben in Nordwest-Niedersachsen nachgewiesen wurde. Molekularbiologische Untersuchungen sprechen dafür, dass es sich um unterschiedliche Stämme dieses Serotyps handelt. In den betroffenen Betrieben müssen aufgrund der guten Adaptation von S. Goldcoast an den Darm und fehlender Immunreaktionen umfangreiche Maßnahmen zur Unterbrechung der Infektionsketten getroffen werden. Eine Sanierung entsprechender Betriebe kann sich als langwierig erweisen. Untersuchungen im Rahmen des Projektes „RESET“ Im Rahmen der Beteiligung an der „Querschnittsstudie in landwirtschaftlichen Betrieben, der Umwelt, Futtermitteln, Lebensmitteln und Gemüse“ des Forschungsverbundes „RESET“ (www.resetverbund.de; Koordination durch das Institut für Epidemiologie der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover) wurden knapp 400 Proben von Geflügel-, Rind- und Schweinefleisch sowie frischen Gemüsen/Salaten und Rohmilchprodukten auf das Vorkommen von Escherichia (E.) coli und Salmonellen mit Resistenzen gegenüber neueren Betalaktamantibiotika (Cephalosporinen) untersucht. Die gesuchten Bakterien konnten in Rohmilchprodukten sowie in Gemüsen/Salaten nicht nachgewiesen werden. Aus Rind- und Schweinefleisch wurden cephalosporinresistente E. coli in ca. 6 % bzw. 17 % der primär verdächtigen Proben isoliert. Im Gegensatz dazu wurden resistente Bakterien in Putenfleisch in ca. 33 % und in Hähnchenfleisch in ca. 81 % der verdächtigen Proben nachgewiesen. Als Ursache für die Resistenz konnten Betalaktamasen, in vielen Fällen Extended-Spektrum-Betalaktamasen (ESBL), nachgewiesen werden. Beobachtet wurde außerdem, dass viele Bakterien Resistenzen gegenüber weiteren Antibiotikaklassen aufwiesen. Die Ergebnisse der Studie werden zurzeit von den Projektkoordinatoren und vom Bundesinstitut für 70 Risikobewertung (BfR) Berlin zusammengeführt und im Laufe des Jahres 2014 veröffentlicht. BHV-1-Bekämpfung in Niedersachsen – ein Ausblick In den letzten Jahren ist die Bovines-HerpesvirusTyp-1-Bekämpfung in Niedersachsen durch die konsequente Untersuchung und Überwachung der Rinderbestände bereits deutlich fortgeschritten. Bis 2012 waren schon bis zu 92 % der niedersächsischen Milchvieh- und Mutterkuhbestände BHV-1 frei. Nunmehr ist durch die Änderung der entsprechenden niedersächsischen Verordnung ab 2014 geplant, die weitere Sanierung voranzutreiben, um auch in Niedersachsen mittelfristig von der EU den Status „BHV-1-frei“ gemäß § 10 der Richtlinie 64/432/EWG zu erlangen. Neben der Verbesserung der Tiergesundheit hätte ein derartiger Status auch bedeutende wirtschaftliche Vorteile zur Folge, da andere Bundesländer aktuell diesen Status bereits haben oder in Kürze beantragen werden. Auf EUEbene haben schon einige Länder inzwischen den Status „BHV-1-frei“ erlangt. Dadurch ist die Ausfuhr und der Handel niedersächsischer Rinder in BHV-1-freie Gebiete zurzeit noch sehr stark eingeschränkt. Die amtlichen Untersuchungseinrichtungen des LAVES haben durch entsprechende Laboruntersuchungen intensiv zu den bisherigen Erfolgen bei der BHV-1-Bekämpfung beigetragen. So wurden allein 2012 an den Untersuchungseinrichtungen des LAVES über 450.000 Proben serologisch auf BHV-1 untersucht. Dieses war nur aufgrund eines hohen Automatisierungsgrades der zuständigen Labore möglich. Hinzu kommen noch die virologischen Nachweismöglichkeiten mittels Zellkultur und PCR zur Abklärung von Neuausbrüchen. BVD-Virus mit einem anderen Gesicht, Genotyp 2c! Neben der klassischen Form der Bovinen Virusdiarrhö gibt es noch eine für alle Altersgruppen hochpathogene Form, das hämorrhagische Syndrom. Anfang 2013 kam es in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zu einem BVD-Geschehen mit Ausbildung des hämorrhagischen Syndroms. In Niedersachsen waren davon sechs Bestände betroffen, die hohe Tierverluste, zum Teil den Verlust eines wesentlichen Teils der Nachzucht des Jahres, hinnehmen mussten. Durch das rasche Einschreiten der Veterinärämter und durch eine entsprechende Bestandssperre konnte eine weitere Ausbreitung des Virus verhindert werden. Beim Virus des Ausbruchsgeschehens handelt es sich um den Genotyp 2c. Im Rahmen der Bekämpfung wurden im LVI Oldenburg 145 Proben auf den Genotyp untersucht. Davon waren 123 Proben positiv. Alleine aus einem Bestand kamen 65 Proben mit 59 positiven Befunden. Bei den verstorbenen Kälbern, die zur Sektion eingeschickt wurden, waren die schweren Blutungen deutlich zu erkennen (siehe Foto). Die Herkunft des aktuellen hochpathogenen BVD-Virus 2c ist nicht vollständig geklärt. Molekularbiologische Untersuchungen sprechen dafür, dass es spontan durch genetische Veränderungen aus einem schwachpathogenen BVD-Virus entstanden sein könnte. BVD Typ2-positives Kalb mit Blutungen in der Unterhaut Flächenhafte Blutungen in der Magenwand eines BVD Typ2 infizierten Kalbes Histologisches Bild des Knochenmarkes: Schädigung der Megakaryozyten (Störung der Blutgerinnung ---> Folge = Blutungen); BVD Typ2-positives Tier Fettreduzierte Fleischerzeugnisse und Wurstwaren Fettreduzierte und fettarme Lebensmittel sind bei den Verbrauchern beliebt. Als fettreduziert dürfen Lebensmittel nur bezeichnet werden, wenn sie mindestens 30 % weniger Fett enthalten als vergleichbare Produkte mit durchschnittlichem Fettgehalt. Als fettarm dürfen Produkte ausgelobt werden, wenn der Fettgehalt 3 % nicht übersteigt. Das Angebot an derartigen Fleischerzeugnissen und Wurstwaren ist vielseitig. Im Jahr 2013 wurden in einem Projekt 35 verschiedene Produkte in Fertigpackungen mit der Auslobung „fettreduziert“ oder „fettarm“ untersucht. Außer dem Fettgehalt wurden die Zusammensetzung, Nährwertangaben, Kennzeichnung und Zusatzstoffe überprüft. Neben fettreduzierten Rohwürsten wie 1a-Salami oder Teewurst wurden u. a. Brüh- und Kochwürste wie Wiener, Bratwurst, Leberwurst und fettarme Produkte wie Roh- und Kochschinken untersucht. Bei beinahe allen Proben waren die Anforderungen hinsichtlich der Fettgehalte erfüllt. Lediglich bei zwei Produkten waren die ausgelobte Fettreduzierung und der in der Nährwertkennzeichnung aufgeführte Fettgehalt irreführend. Bei drei Produkten waren zudem die angegebenen Nährwerte für Eiweiß und Natrium nicht zutreffend; einmal war die Auslobung „Delikatess“ irreführend. Außerdem wurden bei drei Produkten Kennzeichnungsmängel festgestellt. 71 Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg Brühwürstchen aus loser Abgabe Im Jahr 2013 wurden 97 Brühwürstchen wie Wiener, Bockwurst, Schinkenkrakauer oder Knoblauchwürstchen aus loser Abgabe untersucht. Diese Produkte werden oft noch handwerklich hergestellt und in Fleischereien oder Fleischtheken angeboten. Untersucht wurden die chemische Zusammensetzung hinsichtlich der Übereinstimmung mit der Verkehrsauffassung sowie die eingesetzten Zusatzstoffe und deren Kenntlichmachung. Der Verbraucher kann sich beim Kauf von loser Ware über die eingesetzten Zusatzstoffe informieren, wenn entsprechende Angaben auf einem Schild an der Ware oder in einem Zutatenordner zu finden sind. Weitere wesentliche Eigenschaften des Lebensmittels wie z. B. die Aufbewahrung von Brühwürstchen „in Lake“ sind ebenfalls kenntlich zu machen. Bei elf Proben war der festgestellte Anteil an zugesetztem Wasser höher als nach allgemeiner Verkehrsauffassung üblich. Die Kenntlichmachung der Zusatzstoffe wurde bei neun Proben bemängelt; es fehlten die Angaben „mit Nitritpökelsalz“, „mit Phosphat“, „mit Antioxidationsmittel“ und „mit Geschmacksverstärker“. Bei einer Probe war die Bezeichnung des Produktes nicht zutreffend und somit zur Irreführung geeignet. In zwei Produktspezifikationen war die Angabe des Fleischanteils nicht korrekt. © Dr. Johanna Pust Hackfleisch zum Rohverzehr – ein Risiko? Nach wie vor steht Hackfleisch vom Schwein – fertig gewürzt vom Fleischer des Vertrauens oder selbst zubereitet – auf dem Speiseplan vieler Verbraucher. Erstaunlich ist allerdings, was man zum Thema Hackfleisch und Rohverzehr auf so mancher „Informati- Hackfleisch ist eine verderbliche Ware 72 onsplattform“ im Internet zu diesem sensiblen Produkt erfährt. Vielen Verbrauchern ist nicht bekannt, dass rohes Hackfleisch auch Krankheitserreger wie z. B. Salmonellen enthalten kann. Stattdessen wird spekuliert, ob die Hinweise „nicht zum Rohverzehr“ oder „zum Braten“ auf dem abgepackten Hackfleisch wegen des in der Packung vorherrschenden Schutzgases erfolgen. Gut, wenn da auch immer noch so einfache wie zutreffende Erklärungen zu finden sind: „Hackfleisch ist eine verderbliche Ware, sie ist roh und sehr zerkleinert – da können sich Bakterien schnell ausbreiten.“ Insgesamt erfreulich waren auch die Untersuchungsergebnisse des letzten Jahres bei der Suche nach pathogenen Keimen: Nur in zwei der 143 untersuchten Proben wurden Salmonellen nachgewiesen. Zusätzlich wurden 83 Proben auf Yersinia enterocolitica untersucht, dabei wurden keine pathogenen Yersinien nachgewiesen. Geschüttelt, nicht gerührt – Milchshakes: was sie sind und was sie enthalten Milchshakes erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Man bekommt sie in Eisdielen, Cafés und FastfoodRestaurants, auf Jahrmärkten oder in sogenannten Melkhuisen. Ihre Zusammensetzung ist rechtlich nicht geregelt. Üblicherweise wird Milch mit Speiseeis, Obst, Schokolade oder Aromen verquirlt. Auch Sahne oder Joghurt werden verwendet, ebenso Nüsse, aromatisierte Sirupe, Gummibärchen – der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Natürlich isst auch das Auge mit. Da kann die Verlockung schon mal groß sein, ein bisschen bei der Farbe nachzuhelfen. Der Zusatz von synthetischen Farbstoffen zu Milchshakes ist erlaubt, muss aber kenntlich gemacht werden. Im Jahr 2013 wurden im LVI Oldenburg 32 lose Proben Milchshake auf ihren Gehalt an Farbstoffen, Konservierungsstoffen und Süßstoffen untersucht. In vier Proben wurden synthetische Farbstoffe nachgewiesen. Bei zwei Proben fehlte die erforderliche Kenntlichmachung „mit Farbstoff“. Drei der vier Proben enthielten Azofarbstoffe, bei deren Verwendung der Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ erforderlich ist. Dieser Hinweis fehlte. Bei einer Probe „Milchshake Vanille“ war nicht ausschließlich echte Vanille verwendet worden. Die Angabe „Vanille“ wurde als irreführend beurteilt. Insgesamt wurden fünf der 32 Proben (16 %) beanstandet. Eiskalt und bunt – na und? Der Genuss von Eis gehört zum Sommer wie das Salz in die Suppe. Neben ganzjährig angebotenem, industriell produziertem Eis in Verpackungen verführen während der Sommermonate viele Eiscafés mit handwerklich hergestelltem „losen“ Eis in bunten Farben. Für die Farbgebung in Speiseeis gibt es verschiedene Möglichkeiten. Neben synthetischen Farbstoffen, zu denen auch die Azofarbstoffe gehören, kommen färbende Lebensmittel (Frucht-/Gemüsekonzentrate und -extrakte) sowie aus Lebensmitteln extrahierte Farbstoffe (Chlorophylle, Carotine) zum Einsatz. 2013 wurden beim LAVES in Oldenburg und Braunschweig 65 lose und 21 industriell hergestellte Speiseeisprodukte auf Farbstoffe untersucht. Dabei wurden nur in fünf industriell hergestellten Produkten (24 %) synthetische Farbstoffe nachgewiesen. Loses Eis enthielt in 51 Proben (78 %) synthetische Farbstoffe, davon in sieben Azofarbstoffe. Die erforderliche Kenntlichmachung „mit Farbstoff“ fehlte jedoch in acht Fällen, der Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ für Azofarbstoffe in sieben weiteren. Mängel bei der Kenntlichmachung der Farbstoffe wurden nur bei losem Eis festgestellt. Das Ergebnis: Insbesondere bei der handwerklichen Produktion werden noch synthetische Farbstoffe verwendet. Die Proben aus dem Handel zeigen jedoch, dass Eis auch durch die Verwendung färbender Lebensmittel oder Lebensmittelextrakte schön „bunt“ sein kann. Elemente in Grünkohl Im Jahr 2013 wurden 24 Proben Grünkohl auf verschiedene toxische Elemente untersucht. In allen Proben konnten die toxischen Elemente Blei (Pb) und Cadmi- um (Cd) nachgewiesen werden (Cd: 0,006–0,044 mg/ kg, Mittelwert: 0,015 mg/kg; Pb: 0,014–0,14 mg/kg, Mittelwert: 0,054 mg/kg). Die zulässigen EU-Höchstgehalte von 0,20 mg/kg (Cd) bzw. 0,30 mg/kg (Pb) waren in keiner Probe überschritten. Zwei Proben fielen durch ungewöhnlich hohe Thallium-(Tl-)Gehalte auf. Die nachgewiesenen Mengen lagen mit 0,58 bzw. 0,33 mg/kg deutlich über dem früheren ZEBS-Richtwert von 0,1 mg/kg. Eine gesetzliche Höchstmengenregelung gibt es derzeit nicht. Im LVI Oldenburg wurden in den vergangenen Jahren durchschnittlich 0,03 mg/kg Tl in Grünkohl nachgewiesen, wobei vereinzelt ebenfalls erhöhte Mengen festgestellt wurden (Maximum 0,79 mg/kg im Jahr 2012). Thallium ist in höheren Konzentrationen ein sehr giftiges Element, dessen überhöhte Aufnahme zu schweren Störungen des Nervensystems und anderer Organe führen kann. Thalliumsalze wurden übrigens früher als Mäuse- und Rattengift eingesetzt. Gemäß einer Empfehlung des BfR sollte die tägliche Thallium-Gesamtaufnahme nicht über 10 µg liegen. Akute Vergiftungserscheinungen können ab 1,5 mg pro kg Körpergewicht ausgelöst werden. Perchlorat in Obst und Gemüse 2013 wurden in Europa Perchlorat-Rückstände in Obst- und Gemüseproben nachgewiesen. Als wahrscheinlichste hauptsächliche Kontaminationsquelle gelten mineralische Düngemittel, die unter Verwendung von Chilesalpeter hergestellt werden. Es ist bekannt, dass Chilesalpeter natürlicherweise Perchlorate enthalten kann. Ein gesundheitliches Risiko durch die Aufnahme von Perchlorat besteht u. a. in der Beeinflussung des Iodid-Stoffwechsels der Schilddrüse. Insgesamt 317 Proben Frischobst (166) und Frischgemüse (151), die 2013 vom LVI Oldenburg untersucht wurden, wiesen folgende Perchlorat-Ergebnisse auf: In 253 Proben (146-mal Frischobst und 107-mal Frischgemüse) war Perchlorat nicht nachweisbar. 20 Proben (sechsmal Frischobst und 14-mal Frischgemüse) wiesen Spuren (< 0,01 mg/kg) auf, und in 44 Proben (14-mal Frischobst und 30-mal Frischgemüse) lagen die Perchlorat-Gehalte über 0,01 mg/kg. Zwei Proben Kopfsalat, für die der Referenzwert noch nicht 73 Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg PMTDI und EU-Referenzwerte für Perchlorat in Lebensmitteln Da zunächst Grenzwerte für Perchlorat in Lebensmitteln fehlten, empfahl das BfR für eine akute Risikobewertung von Rückständen die Verwendung der von JECFA ermittelten vorläufig maximal tolerierbaren täglichen Aufnahmemenge (PMTDI) von 0,01 mg/ kg Körpergewicht. Die folgenden Referenzwerte, bezogen auf den essbaren Anteil, gelten vorübergehend bis zur Risikobewertung durch EFSA: Zitrusfrüchte, Kernobst, Wurzel- und Knollengemüse, Tafeltrauben, Spinat, Melonen und Wassermelonen: 0,2 mg/kg Blattgemüse (außer Spinat), frische Kräuter und Sellerie aus Gewächshäusern und Anbau unter Folie: 1,0 mg/kg alle anderen Lebensmittel/Obst und Gemüse: 0,5 mg/kg. Dr. Michael Brügmann Dr. Ralph Kombal Dr. Annette Knoll Dipl.-Biol. Bettina Krah Regina Lehnguth Dr. Ute Mauermann Dr. Andreas Moss Sabine Nickel Dr. Marcel Nordhoff Dr. Karen Nordmeyer Dr. Susanne Nutt Dr. Jürgen Pfordt Dr. Johanna Pust Dr. Hans-Hermann Schöttker-Wegner Dr. Marianna Sladek Dr. Christiane Werckenthin Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover galt, enthielten mit 4,56 mg/kg bzw. 3,02 mg/kg die höchsten Konzentrationen. Die Risikobewertung ergab extrem hohe Ausschöpfungsgrade des PMTDI (siehe Infokasten) für Kinder und Erwachsene von 301 bis 1.227 %. Beide Proben enthielten Perchlorat in toxikologisch nicht vertretbarer Menge und waren somit als unsichere Lebensmittel nicht verkehrsfähig. Nicht dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle (ndl-PCB) in Hühnereiern niedersächsischer Erzeuger Bundesweit ist Niedersachsen mit Abstand der größte Erzeuger von Hühnereiern – jedes dritte Ei, das in Deutschland gelegt wird, stammt aus Niedersachsen. Die Belastung von Eiern mit nicht dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen (ndl-PCB) war in Niedersachsen bisher nur anlassbezogen in ausgewählten Fällen überprüft worden. Um einen Einblick in die allgemeine Belastungssituation zu erhalten, wurden 2013 im Rahmen eines LAVES-Projektes insgesamt 123 Hühnereier-Proben von niedersächsischen Erzeugern auf ndl-PCB untersucht. Gesicherte Überschreitungen des von der EU-Kommission festgelegten Höchstgehalts (40 ng/g Fett für die Summe von sechs Indikator-PCB) wurden im Rahmen des Projektes nicht beobachtet. Es zeigten sich aber Unterschiede zwischen den verschiedenen Haltungsformen: Freilandeier wiesen höhere Gehalte an ndl-PCB auf als Eier von im Stall gehaltenen Hühnern; von den Freilandeiern waren die aus ökologischer Erzeugung höher belastet als konventionell erzeugte, bei der Haltung im Stall zeigten sich kaum Unterschiede zwischen Boden- und Käfig-/Kleingruppenhaltung. Die Medianwerte für die Belastung der Hühnereier mit ndl-PCB bewegten sich zwischen 1,10 ng/g Fett (Käfig-/Kleingruppenhaltung) und 3,76 ng/g Fett (ökologische Erzeugung). Serviceangebote Dioxine und dl-PCB in getrockneten Kräutern aus verschiedenen Herkunftsländern Im Rahmen eines bundesweiten Überwachungsprogramms wurden 35 Proben getrocknete Kräuter (Majoran, Basilikum, Rosmarin, Petersilie und Schnittlauch) auf Dioxine und dioxinähnliche (dl-)PCB untersucht. Anlass waren auffällig hohe Gehalte an Dioxinen und dl-PCB bei einigen getrockneten Proben Basilikum. Die jetzt untersuchten Kräuter kamen hauptsächlich aus Ägypten und Deutschland, einzelne Proben aus Marokko, China, Polen oder Spanien. Höchstgehalte für Dioxine oder die Summe aus Dioxinen und dl-PCB wurden für pflanzliche Lebensmittel nicht festgelegt. Zur Abschätzung der Belastungshöhe können aber die aktuell auch für getrocknete Kräuter festgelegten Auslösewerte für Dioxine und dl-PCB herangezogen werden, die allerdings zum Zeitpunkt der Probenahme noch nicht gültig waren. Von den 35 untersuchten Kräuterproben würden 17 Proben (15 Proben aus Ägypten, eine Probe aus Polen, eine Probe ohne Herkunftsangabe) den jetzt gültigen Auslösewert für Dioxine überschreiten, der Auslösewert für dl-PCB würde von sechs Proben (alle aus Ägypten) überschritten werden. Allgemein wurde festgestellt, dass die Gehalte an Dioxinen und dl-PCB in den Kräutern aus Ägypten wesentlich höher lagen als in denen aus Deutschland. Kräuter, die die gültigen Auslösewerte überschreiten, sind als über der Hintergrundbelastung kontaminierte Lebensmittel einzuordnen. Die Fachbereiche am Standort Braunschweig wurden 2013 zusammen mit dem IB Celle durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert. Zahlen auf einen Blick Ab Mitte des Jahres wurde die Untersuchung aller niedersächsischen BSE-Proben nach Hannover verlegt. Gründe waren die Anhebung des Alters von Rindern für die Pflichtuntersuchung auf 96 Monate und der damit verbundene Rückgang der Probenzahlen. Regelmäßige Seminare Informations- und Fortbildungsveranstaltung für die Veterinärmediziner der Landkreise im Einzugsgebiet des LVI Oldenburg, insbesondere zu Fragen der Tierseuchen- und Zoonosenbekämpfung Informationsveranstaltungen für in- und ausländische Besuchergruppen 170,83 Vollzeitstellen* 538.113 Untersuchungen 2.615 Beratungen 122 Kontrollen Zur Wappnung gegen die wachsende Bedrohung der einheimischen Wild- und Hausschweinepopulation durch das vermehrte Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Europa werden Tiere mit entsprechendem Vorbericht nach § 8 der Schweinehaltungshygieneverordnung sowie im Rahmen von Abklärungsuntersuchungen im LAVES außer auf die Klassische Schweinepest (KSP) weiterhin auch auf die ASP untersucht. Der zwei Jahre zuvor erstmals in Niedersachsen bei Wildscheinen diagnostizierten Aujeszkyschen Krankheit (AK) wurde durch ein Intensivmonitoring in der betroffenen Region (Oderwald) Rechnung getragen. Dadurch konnte ein AK-Virusstamm isoliert werden, dessen Sequenzierung 2013 durch das Friedrich-Loeffler-Institut auf eine genetische Verwandtschaft zum Infektionsgeschehen beim Schwarzwild in Ostdeutschland hinweist. mit molekularbiologischen wie auch mit proteinchemischen Methoden untersucht werden. 2013 wurden zwei Projekte zur Epidemiologie von Infektionserregern abgeschlossen. In einem Projekt wurden Waschbären auf verschiedene Zoonoseerreger untersucht und eine Risikobewertung in Bezug auf die Infektionsgefährdung des Menschen durchgeführt. Im anderen Projekt wurden in Kooperation mit der Tierärztlichen Hochschule Hannover und dem Friedrich-Loeffler-Institut epidemiologische Untersuchungen an dem Erreger der Rotmaulseuche bei Forellen durchgeführt. Im Rahmen dieser Projekte wurden zwei Doktorarbeiten an der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover abgeschlossen, an denen das LVI Braunschweig/ Hannover maßgeblich beteiligt war. Die Arbeiten an weiteren Projekten, insbesondere zur Epidemiologie von Zoonose- und Tierseuchenerregern in Wild- und Nutztierpopulationen, wurden fortgeführt. Nachdem die EU dem LAVES – LVI Braunschweig/ Hannover die Genehmigung zur Durchführung des Nachweises von Antikörpern gegen das Tollwutvirus erteilt hatte, wurde das erweiterte Untersuchungsangebot im Berichtsjahr sehr gut angenommen. Getrocknete Kräuter 74 Lebensmittel- und Veterinärinstitut (LVI) Braunschweig/Hannover Anfang des Jahres 2013 gab es Hinweise auf Beimengungen von Pferdefleisch unbekannter Herkunft in rindfleischhaltigen Gerichten. Im LVI Braunschweig/Hannover wurden daraufhin mit Hochdruck die unterschiedlichsten rindfleischhaltigen Lebensmittel auf das Vorhandensein von Pferdefleisch untersucht. Es wurde eine zusätzliche neue molekularbiologische Methode für die Untersuchungen eingeführt. Insgesamt konnte sowohl Waschbären wurden auf verschiedene Zoonoseereger untersucht 75 1.046.900 Euro Investitionen * inkl. Drittmittelstellen Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover Wesentliche Aufgaben am Standort Braunschweig: Funktion als Spezialisten für verarbeitete und flüssige Lebensmittel Die Fachabteilungen in Braunschweig haben ihren Schwerpunkt in der Untersuchung von verarbeiteten pflanzlichen und flüssigen Lebensmitteln: Alles, was aus Getreide, Obst, Gemüse, Würzmitteln oder Honig hergestellt werden kann, gehört dazu – sowie alle flüssigen Lebensmittel bis auf die Milch. Die Aufgaben umfassen die amtliche Untersuchung ebenso wie die spezielle Analytik, die Durchführung von Betriebskontrollen oder die Ausbildung und Prüfung von Lebensmittelchemikern. Auch Forschung und die Entwicklung neuer Methoden sind wichtige Bestandteile der Arbeit. Die wesentlichen Aufgaben umfassen die amtliche Untersuchung und rechtliche Beurteilung folgender Lebensmittel, einschließlich des Erarbeitens von Stellungnahmen und der Durchführung fachlicher Beratungen: Eier, Mayonnaise, Speisefette und -öle Getreide/-erzeugnisse, Brot, Back-/Teigwaren Honig und süße Aufstriche Fertiggerichte Suppen, Soßen Nahrungsergänzungsmittel, bilanzierte Diäten, Reduktionskost, Sportlernahrung, Zusatzstoffe bst-, Gemüse-, Kartoffel- und Pilzerzeugnisse, O frische Pilze, Ölsaaten, Schalenobst Gewürze, Würzmittel, Aromen Fruchtsäfte/-nektare, alkoholfreie Erfrischungsgetränke Bier, Mineralwasser, Wein/-erzeugnisse, Spirituosen Feinkostsalate und Süßspeisen Speiseeis Eine spezielle Analytik besteht in der Proteindifferenzierung, dem Nachweis von Allergenen, Aromastoffen, Mykotoxinen, Kontaminanten und Bestandteilen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Lebensmitteln, Saatgut und Futtermitteln, Radioaktivitätsmessungen in Lebensmitteln und Bioindikatoren sowie biologischen Testsystemen. Die Fachabteilungen in Braunschweig sind landesweit zuständig für die Beantwortung ernährungsmedizinischer Fragestellungen. Darüber hinaus führen die Mitarbeiter Wein- und Betriebskontrollen durch und wirken mit bei der Ausbildung und Prüfung von Lebensmittelchemikern und bei Fortbildungen für die Lebensmittelüberwachungsbehörden. Wesentliche Aufgaben am Standort Hannover: Diagnostik und Untersuchungen rund um die Tiergesundheit Diagnostik und Bekämpfung von Tierseuchen und anderen infektiösen Tierkrankheiten, Tierschutz sowie der direkte gesundheitliche Verbraucherschutz sind die wesentlichen Aufgaben am Standort Hannover. Außer für den Nachweis von Erregern anzeige- und meldepflichtiger Erkrankungen von Tieren und der Diagnostik von Krankheitserregern, die von Tieren auf den Menschen übertragen werden 76 können (Zoonoseerreger), ist der Standort Hannover niedersachsenweit auch für Untersuchungen von Wildtieren sowie für den Nachweis von Krankheitserregern in Süßwasserfischen zuständig. Die unter fachtierärztlicher Leitung geführte Pathologie bildet einen weiteren Schwerpunkt in der Tierseuchendiagnostik, in dem u. a. die Untersuchung und Begutachtung tierschutzrelevanter Tatbestände durchführt werden. Die amtliche Untersuchung von Lebensmittelkontrollproben sowie Untersuchungen zur Ermittlung der Strahlenbelastung tierischer und pflanzlicher Lebensmittel gehören ebenfalls zu den Aufgaben des LVI Braunschweig/Hannover. Zudem sind das Erarbeiten von Stellungnahmen sowie das Durchführen fachlicher Beratungen der Kommunen, Landesministerien und Behörden des Bundes wichtige Bestandteile dieser Aufgabenfelder. Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse Häufige Rückstandsbefunde an Dexamethason bei Schlachtkühen Dexamethason (9-Fluor-16-methylprednisolon) – ein synthetisches Glukokortikoid mit starker antiinflammatorischer Wirkung und ein zugelassener Tierarzneimittelwirkstoff für lebensmittelliefernde Tiere – wird relativ häufig als Rückstand in Lebern von Kühen festgestellt. Die erlaubte Rückstandshöchstmenge (MRL) beträgt 2 µg/kg bei Leber bzw. 0,75 µg/kg bei Muskelfleisch. Je nach Präparat und Anwendung beträgt die notwendige Wartezeit (Zeit zwischen Arzneimittelgabe und Schlachtung) drei bis 16 Tage, bis sich Rückstandsgehalte unterhalb der Höchstmenge einstellen. Im LVI Braunschweig/Hannover wurden 2013 bei rund 2 %, d.h. in vier von 226 Leberproben von Kühen, Überschreitungen der zulässigen Höchstmenge festgestellt (Gehalte von 6 bis 453 µg/kg). In einem Fall waren sowohl Leber (453 µg/kg) als auch Muskelfleisch (18 µg/kg) zu beanstanden. Im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans werden in Niedersachsen regelmäßig jährlich etwa 114 Kühe auf Kortikoide untersucht – weitere 112 Planproben mit anderslautender Untersuchungsvorgabe wurden im Berichtsjahr zusätzlich auf Kortikoide untersucht. Die Screeninguntersuchung erfolgt mittels eines immunoenzymatischen Verfahrens (ELISA). Proben mit positivem Testergebnis werden im Rahmen der Zusammenarbeit innerhalb der Norddeutschen Kooperation im Schwerpunktlabor des LALLF in Rostock abgesichert, d. h. mit einem Bestätigungsverfahren auf der Basis der LC-MS/MS untersucht. Diese positiven Rückstandsbefunde bewirken im Rückstandskontrollplan als eine Nachfolgemaßnahme eine Erhöhung der Planprobenzahl. Sind Waschbären Überträger von Zoonoseerregern? Waschbären kommen zunehmend in menschlichen Siedlungen oder in deren unmittelbarer Umgebung vor. Insbesondere durch das Verhalten der Waschbären, sogenannte Latrinen anzulegen (= Orte, an denen es zur Ansammlung von Exkrementen kommt, u. a. auch Sandkästen von Spielplätzen), könnten aufgrund der Ausscheidung von Krankheitserregern Menschen gefährdet werden. In den USA, Kanada und Japan gibt es seit langem Erkenntnisse über Zoonoseerreger in den dortigen Waschbärpopulationen. Das Wissen über die Gefährdung durch waschbärassoziierte Krankheitserreger wie beispielsweise den Waschbärspulwurm (Baylisascaris procyonis) ist dagegen in Deutschland und auch im übrigen Europa gering. Im Rahmen einer Dissertation wurden fast 460 Waschbären aus den Landkreisen Goslar, Göttingen, Hameln-Pyrmont, Helmstedt, Hildesheim, Holzminden, Lüchow-Dannenberg, Northeim, Osterode am Harz, Schaumburg, Uelzen und Wolfenbüttel sowie der Region Hannover auf Zoonoseerreger untersucht. B. procyonis wurde bei ca. 50 % der Waschbären nachgewiesen. Die Prävalenz zwischen den einzelnen Landkreisen variierte deutlich. Da nur wenige humane Infektionen mit B. procyonis in Deutschland dokumentiert sind, ist das potentielle Infektionsrisiko des Menschen offensichtlich gering. Aufgrund fehlender Nachweismöglichkeiten beim Menschen in Deutschland und unklarer klinischer Symptome ist allerdings vermutlich von einer höheren als der bislang dokumentierten Infektionsrate auszugehen. 77 Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover Tollwutimpfungen sind zwingend notwendig Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover FAVN – Tollwutantikörperbestimmung jetzt auch im LAVES möglich Die Tollwut ist eine weltweit verbreitete, tödlich verlaufende virale Infektionskrankheit. Dank intensiver Bekämpfungsmaßnahmen ist Deutschland seit 2008 offiziell frei von terrestrischer Tollwut, es kommt aber immer wieder vor, dass illegal eingeführte Hunde und Katzen die Krankheit nach Deutschland bringen. Hunde, Katzen und Frettchen, die in das Gebiet der EU einreisen sollen, müssen zwingend gegen die Tollwut geimpft sein und der Erfolg der durchgeführten Impfmaßnahme muss zusätzlich in Form des Nachweises von Antikörpern gegen das Tollwutvirus belegt werden. Die hierfür angewandte Methode ist der FAVN-(„Fluorescence Antibody Virus Neutralisation“-) Test, dessen korrekte Durchführung in jährlich stattfindenden Ringversuchen des EU-Referenzlabors für Tollwut-Serologie in Nancy, Frankreich, überprüft wird. Im Oktober 2012 wurde dem LVI Braunschweig/Hannover von der EU die Genehmigung zur Durchführung dieser Untersuchung erteilt. Das LAVES leistet damit neben dem regelmäßigen Monitoring der heimischen Wildtierpopulation einen weiteren Beitrag zur Bekämpfung der Tollwut. Tierbesitzern, die Tiere aus dem Ausland einführen oder wiedereinführen möchten, kann so mit kompetenter Beratung und entsprechenden diagnostischen Möglichkeiten geholfen werden. Auch bereits eingeführte Tiere können unkompliziert nachgetestet werden. Ergebnisse der mikrobiologischen Untersuchung von Hühnereiern auf Salmonellen Im Jahr 2012 wurden in Deutschland laut Statistischem Bundesamt rund 35 Mio. Legehennen gehalten, die 10 Mrd. Eier legten. Jedes dritte deutsche Legehuhn lebte in Niedersachsen, somit liegt der Schwerpunkt der deutschen Eierproduktion mit rund jedem dritten produzierten Ei in Niedersachsen. Das in Deutschland am häufigsten vorkommende Salmonellen-Serovar Salmonella Enteritidis wird vor allem über nicht ausreichend erhitzte Eier bzw. eihaltige Speisen und Zubereitungen auf den Menschen übertragen, insbesondere wenn diese Rohei enthalten, z. B. Kuchenteig, Cremes, Konditoreiwaren oder Mayonnaise (Robert-Koch-Institut). Aufgrund dessen wurden im Jahr 2013 vom LVI Braunschweig/ 78 Hannover insgesamt 49 Proben Hühnereier (i. d. R. bestehend aus jeweils 30 Eiern) aus Niedersachsen auf Salmonellen untersucht. Dabei wurden i. d. R. jeweils zehn Eier zusammen, allerdings jeweils getrennt nach Eischale und Eidotter untersucht. Auf die Untersuchung des Eiklars wurde verzichtet, da es u. a. für Salmonellen antimikrobiell wirksame Substanzen enthält. In keiner dieser untersuchten Proben wurden Salmonellen gefunden. Ergebnisse der mikrobiologischen Untersuchung von Tupferproben Im Rahmen der Überwachung der betrieblichen Eigenkontrollen werden Tupferproben aus niedersächsischen milch- und eiverarbeitenden Betrieben vom LVI Braunschweig/Hannover des LAVES mikrobiologisch untersucht. Diese Untersuchungen dienen der Kontrolle der vom Betrieb durchgeführten Reinigung und Desinfektion. Bei einer Probenentnahme im Betrieb werden ca. fünf bis 15 Tupfer genommen. Es werden dabei in der Regel 20 cm² Fläche abgetupfert und die Parameter Gesamtkeimzahl und Enterobacteriaceae bestimmt. Nach einer erfolgreichen Reinigung und Desinfektion liegt die Gesamtkeimzahl bei ≤ 10 Kolonien bildenden Einheiten (KBE) pro cm², Enterobacteriaceae bei ≤ 1 KBE/cm². Insgesamt wurden 492 Tupfer untersucht. Diese stammen von 63 Probenentnahmen. Bei 30 Kontrollen waren Tupferproben auffällig. In diesen Fällen sollten durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden vor Ort in Zusammenarbeit mit dem Betriebspersonal die Ursachen für diese Abweichungen analysiert werden. Des Weiteren werden zur Kontrolle, ob pathogene Keime wie Salmonellen oder Listerien im Betrieb vorkommen, Schwammtupfer entnommen. Hier findet die Probenentnahme während des lau- fenden Betriebes statt. Es werden ca. ein bis fünf Schwammtupfer gezogen, wobei jeweils ca. 1.000 cm² abgetupfert werden. Insgesamt wurden 136 Schwammtupfer untersucht, diese stammten von 34 Probenentnahmen. Lediglich in einer Probe aus einer Käserei wurde Listeria innocua nachgewiesen. Der Nachweis kann auf das Vorkommen von Listeria monocytogenes hindeuten, so dass im diesem Fall Stufenkontrollen der Vor-, Zwischen- und Endprodukte der vom Betrieb hergestellten Lebensmittel auf Listeria monocytogenes empfohlen wurden.. Mikrobiologische Untersuchung von Milchprodukten niedersächsischer Betriebe, die für den Export in die Russische Föderation/Zollunion vorgesehen sind In Niedersachsen haben einige milchverarbeitende Betriebe eine Auswahl an Produkten für den Export in die Russische Föderation/Zollunion (RF/ZU) vorgesehen. In solchen Fällen sind die Betriebe und Behörden zu umfangreichen Probenahmen und Untersuchungen verpflichtet. Im LVI Braunschweig/ Hannover werden diese Proben schon seit einigen Jahren auf die von der RF/ZU geforderten Parameter untersucht. Eingesandt werden diese Proben von den zuständigen Behörden der betroffenen Landkreise Niedersachsens. Grundlagen für die Probenahme und Untersuchung waren im Jahr 2013 die „Ausführungshinweise zur amtlichen Kontrolle von Betrieben, die Lebensmittel tierischen Ursprungs in die Russische Föderation/Zollunion ausführen“ (Stand 6.11.2012), deren Kapitel die verschiedenen Lebensmittelarten aufgreifen und die RF/ZU-Vorgaben detailliert erläutern. Entscheidend für die korrekte Untersuchung sind Informationen vom Betrieb bzw. von der zuständigen Behörde darüber, in welche Kategorie das jeweilige Milchprodukt nach RF/ZU-Recht einzuteilen ist. Das der Kategorie entsprechende Untersuchungsspektrum wird dann der Tabelle „6.3 Grenzwerte und Frequenzen bei Milch und Milchprodukten“ der Ausführungshinweise entnommen. Die Proben werden im Institut mittels der in der Anlage 4 der Ausführungshinweise genannten Methoden untersucht, wobei es sich i. d. R. um ISO-Methoden handelt, die im Institut teilweise nur für die RF/ZU-Proben Anwendung finden. Auch die Befund- bzw. Ergebnis- darstellung wird entsprechend den RF/ZU-Vorgaben angepasst. Im Jahr 2013 wurden 68 Proben in das Institut eingesandt, zu denen vor allem die Produktart Käse zählte. Keine der untersuchten Proben überschritt die in den Ausführungshinweisen aufgeführten Grenzwerte. Vanillearomen für Lebensmittelhersteller – nicht immer nur aus Vanille Im Jahr 2013 wurden 18 für gewerbliche Zwecke vorgesehene Vanillearomen mittels HPLC und GC-MS sowie in einigen Fällen auch mittels Isotopenanalyse untersucht. Fünf Proben waren als Vanilleextrakt bezeichnet, drei als natürliches Vanillearoma, zwei als natürliches Aroma und acht als Vanillearoma (zur Bezeichnung und Zusammensetzung von Vanillearomen siehe Kasten Seite 80). Es wurde ermittelt, ob die charakteristischen Vanillearomastoffe natürlicher oder chemosynthetischer Herkunft waren, und überprüft, ob der rechtlich zulässige Rahmen für den Zusatz vanillefremder Aromastoffe eingehalten wurde und die Produktbezeichnungen korrekt waren. Dies war bei allen Proben der Fall. Zu den am häufigsten zur Abrundung zugesetzten vanillefremden Substanzen zählten Massoialacton (sahnige, süßliche, kokosnuss- und pfirsichartige Noten), -Decalacton (fruchtige, buttrige, süßliche, kokosnuss- und pfirsichartige Noten) und Piperonal (blumige, süßliche, kokosnuss- und vanilleartige Noten). Auf der Verpackung eines als natürliches Aroma bezeichneten Produkts waren Vanilleschoten abgebildet. Dies ist nach allgemeiner Verkehrsauffassung nur bei natürlichen Vanillearomen oder Vanilleextrakten statthaft. Da als enthaltene Aromakategorien Aromaextrakte und natürliche Aromastoffe angegeben waren, bestand jedoch durchaus die Möglichkeit, dass das Erzeugnis in seiner Zusammensetzung tatsächlich einem natürlichen Vanille aroma entsprach. Die Messungen ergaben allerdings, dass deutlich mehr als 5 %, nämlich rund ein Drittel der insgesamt enthaltenen Aromastoffe, nicht aus Vanilleschoten stammen konnten. Damit schied die Möglichkeit einer höherwertigen Einstufung der Probe als natürliches Vanillearoma aus. Die Abbildung wurde als irreführend beurteilt. 79 Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover Bezeichnung und Zusammensetzung von Vanillearomen Vanilleextrakt Antipasti werden abgepackt in gut sortierten Einzelhandelsgeschäften und Supermärkten sowie lose in mobilen Verkaufswagen auf Marktständen angeboten. Überwiegend handelt es sich um Gemüse oder Pilze in einer Marinade aus pflanzlichem Öl und Würzmitteln wie Essig, Kräutern und Gewürze. Typische Vertreter sind getrocknete Tomaten, Oliven, Artischocken, Mischgemüse, Paprika/Peperoni, Dicke Bohnen und Champignons, zum Teil gefüllt mit Frischkäse oder Frischkäsezubereitungen. Üblicherweise durch Auszug von Vanilleschoten mit einer WasserAlkohol-Mischung gewonnen, darf nur die Inhaltsstoffe von Vanilleschoten aufweisen. Natürliches Vanillearoma Mindestens 95 % der aromatisierenden Stoffe müssen aus Vanilleschoten stammen, zum Zweck der Abrundung und Charakterisierung ist ein Zusatz von höchstens 5 % anderen natürlichen Aromastoffen erlaubt. Natürliches Vanillearoma mit anderen natürlichen Aromen Ein nicht näher festgelegter Teil der aromatisierenden Stoffe muss aus Vanilleschoten stammen, zum Zweck der Abrundung und Charakterisierung ist ein Zusatz von mehr als 5 % anderen natürlichen Aromastoffen erlaubt. Geruch und Geschmack der Vanillebestandteile müssen allerdings nach wie vor leicht erkennbar sein. Natürliches Aroma mit Vanillegeschmack Natürliches Aroma, Typ Vanille Natürliches Aroma Alle enthaltenen aromaaktiven Substanzen müssen natürlicher Herkunft sein, können aber vollständig aus anderen Quellen als aus der Vanille stammen. „Vanille“ ist hier nur eine Geschmacksangabe. Aroma mit Vanillegeschmack Aroma, Typ Vanille Vanillearoma Die Erzeugnisse dürfen auch chemosynthetisch hergestellte Aromastoffe enthalten, „Vanille“ ist hier nur eine Geschmacksangabe. Antipasti Im Berichtsjahr wurden bei 26 abgepackten Proben Antipasti die Nährwertkennzeichnung sowie die Verwendung von Konservierungsstoffen überprüft. Im Käseanteil wurde die Tierart bestimmt. 16 % der Proben wiesen unkorrekte Nährwertangaben auf, die ermittelten Fett- und Zuckergehalte entsprachen nicht den deklarierten Gehalten. Eine erfreuliche Bilanz zeigte sich bei den Konservierungsstoffen Sorbin- und Benzoesäure. Lediglich 20 % der abgepackten Erzeugnisse waren konserviert, Höchstmengenüberschreitungen wurden nicht festgestellt. Als auffällig erwies sich lediglich eine Probe „Kirschpaprika, gefüllt mit Frischkäse“, die mit dem deutlich herausgestellten Hinweis „ohne Konservierungsstoffe“ ausgelobt war. Der Nachweis von Sorbinsäure führte zu einer Bemängelung auf- 80 grund einer irreführenden Aussage. Außerdem fehlte eine Angabe der Sorbinsäure im Zutatenverzeichnis. Eine Probe „schwarze Oliven“ enthielt Sorbinsäure. Eine Angabe des Konservierungsstoffes im Zutatenverzeichnis war auch hier nicht vorhanden. Die Überprüfung des Käseanteils bestätigte die jeweils deklarierte Tierart. Bei 17 lose angebotenen, eingelegten Gemüse- und Pilzerzeugnissen aus mobilen Verkaufseinrichtungen stand die mikrobiologische Prüfung im Vordergrund. Zusätzlich wurde die Kenntlichmachung von Zusatzstoffen unter die Lupe genommen. In fünf Proben wurden auffällige Gehalte an aeroben mesophilen Keimen, Hefen, Pseudomonaden, Enterobacteriaceae oder Bacillus cereus bemängelt. In drei Fällen wurde auf eine zu hohe Temperatur der Kühleinrichtung hingewiesen. Gemäß DIN 10508 sollen leicht verderbliche Lebensmittel bei höchstens +7 °C gelagert werden. 35 % der Proben waren mit Sorbinsäure und/oder Benzoesäure konserviert. Bei vier Proben fehlte die Kenntlichmachung „konserviert“ oder „mit Konservierungsstoff“ auf einem Schild an der Ware. Jodiertes Speisesalz, auch mit Zusatz von Fluorid Jodiertes Speisesalz, häufig auch mit Zusatz von Fluorid, ist schon seit Jahren aus den Warenregalen des Handels nicht mehr wegzudenken. Deutschland wurde bereits in der Vergangenheit infolge einer ungenügenden Jodzufuhr mit der Nahrung als Jodmangelgebiet ausgewiesen. Folge eines Jodmangels kann die Entwicklung einer Struma (Kropf) sein. Generell kann ein latenter Jodmangel jederzeit auch zu anderen Schilddrüsenerkrankungen führen. Zur Kariesprophylaxe wurde zusätzlich eine Fluoridierung von jodiertem Speisesalz zugelassen. Nationale Regelungen schreiben vor, dass 1 kg jodiertes Speisesalz 15 bis 25 mg Jod in Form von Natrium- oder Kaliumjodat enthält. Für das Herstellen und Inverkehrbringen von jodiertem Speisesalz mit Zusatz von Fluorid (als Kalium- oder Natriumfluorid) ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 68 LFGB erforderlich. Die Zusatzmenge an Natrium- oder Kaliumfluorid muss einem mittleren Fluoridgehalt von 250 mg/kg Salz mit einer zulässigen Abweichung von ±15 % entsprechen. Im Berichtsjahr wurden 50 jodierte Speisesalze, teilweise mit Zusatz von Fluorid, auf die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Gehalte für Jod und Fluorid untersucht. Die ermittelten Jodgehalte lagen zwischen 18,2 und 25,6 mg/kg. Daraus ließ sich eine prozentuale Ausschöpfung der Höchstmenge für Jod von 72,8 bis 102,4 % errechnen. Fluorid war in Mengen zwischen 198 und 254 mg/kg enthalten. Eine eindeutige Unterschreitung des gesetzlich vorgeschriebenen Fluoridgehaltes von 250 mg/kg konnte aufgrund der zulässigen Toleranzen und Ergebnisunsicherheiten des angewandten Messverfahrens jedoch nicht angenommen werden. 64 % der Salze enthielten das Trennmittel E 535. Es handelt sich hierbei um den Stoff Natriumferrocyanid, der zur Erhaltung der Rieselfähigkeit verwendet wird. Die gesetzlich festgelegte Höchstmenge von 20 mg/kg Salz war in keinem Fall überschritten. Nahrungsergänzungsmittel auf Kaffeefahrten zu saftigen Preisen Nahrungsergänzungsmittel, die auf Kaffeefahrten angeboten werden, bestehen häufig aus Großpackungen mit Trinkfläschchen, Inhalt 10 ml oder 20 ml. Die Grundzutaten sind bei den meisten Produkten nahezu identisch – Wasser, Saftkonzentrat, Säuerungsmittel Zitronensäure, Zucker und Konservierungsstoff Sorbinsäure. Bei der Mischung des Saftkonzentrates mit Wasser handelt es sich nach orientierenden Untersuchungen in der Regel um einen rückverdünnten Saft mit niedrigem Fruchtanteil. Diese Zutaten stellen keine Besonderheiten dar und sind als Rohstoffe nicht teuer. Weiterhin werden Vitamine zugesetzt, die in etwa den Mengen entsprechen, die in preisgünstigen Multivitamin-Brausetabletten enthalten sind. Alle Produkte enthalten als „wertgebend“ und besonders gesundheitsförderlich herausgestellte Zutaten z. B. Coenzym Q10 oder EGCG (Epigallocatechingallat aus Grünteeextrakt) oder OPC (oligomere Proanthocyanidine) oder Lecithin, Cholin, Glucosamin, Chondroitin und andere Stoffe wie z. B. Pflanzenkonzentrate oder Pflanzenpulver in kleinsten Mengen. Der gesundheitliche Nutzen dieser Zutaten muss erst noch bewiesen werden, weshalb man sich den Kauf derartiger Produkte sehr genau überlegen sollte. Olivenöle Olivenöl ist in der Europäischen Union streng reguliert. Es darf nur in bestimmten Kategorien in den Verkehr gebracht werden und muss diverse Grenzwerte einhalten sowie charakteristische sensorische Eigenschaften aufweisen. An den Endverbraucher gelangt vor allem Olivenöl der höchsten Qualitätsstufe „extra nativ“. Olivenöl muss immer fruchtig schmecken, wobei die Intensität der Fruchtigkeit variieren kann. Viele Öle schmecken bitter und scharf, ein Grund für einige Verbraucher, sich über Olivenöl zu beschweren. Bittere und scharfe Geschmacksnoten sind jedoch – in unterschiedlichen Ausprägungen – typisch für Olivenöl. Im Labor werden neben Qualitätsparametern auch Kontaminanten untersucht. 2013 wurden z. B. im LVI Braunschweig/Hannover bei 38 von insgesamt 63 Proben Gehalte an poly- 81 Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover PAK Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK): Hauptvertreter; Benzo(a)-pyren: wirkt krebserzeugend, zulässige Höchstmenge in Speiseölen: 2 µg/kg; zulässige Höchstmenge der Summe von Benzo(a) pyren, Benz(a)anthracen, Benzo(b)-fluoranthen und Chrysen: 10 µg/kg. VO (EWG) 2568/91: Verordnung der Kommission vom 11.7.1991 über die Merkmale von Olivenölen und Oliventresterölen sowie die Verfahren zu ihrer Bestimmung. Trans-Fettsäuren Eine Initiative zur Minimierung der TFA-Gehalte in Lebensmitteln wurde vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sowie vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) unter Beteiligung zahlreicher Herstellerverbände wie z. B. des Zentralverbandes des deutschen Bäckerhandwerks ins Leben gerufen. Es wurden eine Rahmenleitlinie und mehrere Produktleitlinien beschlossen. Im Internet abrufbar unter http://www.bmelv. de/SharedDocs/Downloads/Ernaehrung/ Rueckstaende/TransFettsaeuren/TFA_Inhalt. htmlg. Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover zyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen bestimmt. Es gab erfreulicherweise keine Höchstmengenüberschreitungen. den Verbraucherschutzes angeregt, das TFA-reiche Siede-/Frittierfett durch eine TFA-arme Variante zu ersetzen. In vielen mediterranen Restaurants ist die Olivenölflasche auf dem Tisch Standard. Ein Grund zu überprüfen, wie es um die Qualität der dort angebotenen Öle bestellt ist. „Hugo“ im Handel – was kauft der Verbraucher da eigentlich? „Hugo“ als Cocktail, gemixt aus Sekt unter Zugabe von Mineralwasser, Holunderblütensirup und Minze, hat in Bars seinen festen Platz. Doch auch Hersteller von Handelsware haben den Trend erkannt und bringen Erzeugnisse unter diesem Begriff auf den Markt. Um herauszufinden, wie die Ware beschaffen und gekennzeichnet ist, hat das LVI Braunschweig/ Hannover einen kleinen Marktcheck vorgenommen. Handelsware enthält mindestens 50 % Wein bzw. Perlwein/Schaumwein oder Fruchtwein bzw. Fruchtperlwein/Fruchtschaumwein und z. B. Auszüge aus Holunderblüten, Zucker, Farb- und Aromastoffe. Genaue Auskunft gibt das Etikett derzeit nicht, da diese Erzeugnisse noch von der Angabe eines Zutatenverzeichnisses befreit sind. Zugelassene Farb- und Konservierungsstoffe müssen bei den fruchtweinbasierten Erzeugnissen kenntlich gemacht werden, die Produkte auf Weinbasis sind auch hiervon befreit, da das Weinrecht nur die Kenntlichmachung u. a. von Süßungsmitteln vorschreibt. Für alle gilt die Verpflichtung zur Angabe von Allergenen. Für die Herstellung der Hauptzutat Wein bzw. Fruchtwein wird meist Schwefeldioxid als Antioxidationsmittel verwendet. Sind im Enderzeugnis mehr als 10 mg/l vorhanden, muss der Hinweis „Enthält Sulfite“ auf das Etikett. 23 der insgesamt 25 untersuchten Erzeugnisse waren Produkte auf Weinbasis mit Alkoholgehalten zwischen 3,9 und 8 Volumenprozent. Zwei Erzeugnisse auf Basis von Fruchtweinen wurden, da sie nicht aus Wein aus Trauben, sondern aus anderen Früchten hergestellt werden, als weinähnliche Erzeugnisse beurteilt. 23 der 25 Proben entsprachen den jeweils vorgegebenen Anforderungen, ein Erzeugnis wies den nicht zulässigen Konservierungsstoff Benzoesäure auf. Die Kennzeichnung einer weiteren Probe mit „secco“ entsprach nicht der tatsächlichen Beschaffenheit. Bei dieser Auslobung handelt es sich um eine zulässige Angabe, die Auskunft über den Zuckergehalt des Erzeugnisses gibt. „Secco“, übersetzt „trocken“, war das Erzeugnis jedoch nicht, es war eine deutlich höhere Zuckermenge als für diese Bezeichnung üblich enthalten. Zwei (von 17) Proben entsprachen wegen einer deutlich erhöhten Peroxid- bzw. Säurezahl nicht den Qualitätsanforderungen gemäß VO (EWG) 2568/91. Diese Öle dürfen nicht als „Olivenöl“ an den Endverbraucher abgegeben werden. Ein weiteres Öl wies nicht die typischen sensorischen Merkmale eines Öles der Kategorie „extra nativ“ auf. Die Mehrzahl der Öle war einwandfrei. Trans-Fettsäuren in fettreichen Lebensmitteln Trans-Fettsäuren (TFA) haben einen schlechten Ruf. Sie erhöhen das Risiko der Entwicklung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Es gibt keine rechtlich verbindlichen Grenzwerte für TFA in Lebensmitteln. Um TFA-Gehalte zu begrenzen, wurden im Sommer 2012 Leitlinien zur Minimierung der TFAGehalte in Lebensmitteln beschlossen (siehe Infokasten). Im LVI Braunschweig/Hannover wurden im Jahr 2013 TFA-Gehalte an 408 Proben ermittelt, darunter Frittierfette, Pommes frites, Berliner, Pflanzen- und Ziehmargarine, Milchspeiseeis und Öle (vorwiegend Oliven-, Sonnenblumen-, Soja-, Erdnuss- und Maiskeimöl). 73 Proben enthielten nur Spuren von weniger als 0,09 g/100 g Fett, 287 Proben Gehalte zwischen 0,09 und 2 g/100 g Fett und 30 Proben Gehalte zwischen 2 und 4 g/100 g Fett. Die höchsten Gehalte (zwischen 35 und 44 g TFA/100 g Fett) wurden in neun (von insgesamt 69 untersuchten) Frittierfetten ermittelt. Dagegen erwiesen sich Ziehmargarinen als unauffällig. Hohe TFA-Gehalte im Frittier- oder Siedefett gehen beim Frittieren oder Sieden auf die behandelten Lebensmittel über, so dass auch dort entsprechend hohe TFA-Gehalte festgestellt werden. Umso wichtiger ist es, dass jeder, der Frittierfette gewerblich verwendet, möglichst TFA-freie Fette einsetzt. Daher wurden die Gewerbetreibenden bei Frittierfetten mit hohen TFA-Gehalten im Sinne des vorbeugen- 82 Mineralwasser in der Gastronomie – nur in geschlossenen Flaschen Zum Schutz der „ursprünglichen Reinheit“ darf natürliches Mineralwasser niemals offen ausgeschenkt werden. Aus diesem Grunde darf natürliches Mineralwasser in der Gastronomie, auch für den Verzehr vor Ort, nur in original verschlossenen Flaschen abgegeben werden. Hersteller bieten Mineralwasser dafür in kleinen Sondergrößen von 0,2 oder 0,25 l überwiegend in Glasflaschen an. Die Etikettierungen dieser für die Gastronomie bestimmten Abfüllungen weisen im Vergleich mit denen der für den Handel bestimmten Flaschen häufig eine veränderte, „edlere“ Aufmachung auf. Im Rahmen eines Projektes im LVI Braunschweig/ Hannover wurden diese sogenannten „GourmetLinien“ chemisch untersucht und die Kennzeichnung wurde überprüft. Die Angabe der Verkehrsbezeichnung „natürliches Mineralwasser“, oder ggf. „natürliches Mineralwasser, mit Kohlensäure versetzt“ muss mit der Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums und der Mengenkennzeichnung in einem Sichtfeld aufgeführt werden. Die Angaben befinden sich in einem Sichtfeld, wenn sie von einem Lesenden mit einem Blick erfasst werden können, ohne dass er die Verpackung drehen oder wenden muss. Insbesondere bei diesen kleinen Sondergrößen wurden vermehrt Verstöße gegen diese Vorschrift festgestellt. Mehrere Erzeugnisse waren außerdem auffällig durch Kennzeichnungselemente in zu kleiner Schriftgröße, unzulässige Abkürzungen oder fehlende Angaben, z. B. des Quellortes. Das Aufdrucken von Kennzeichnungselementen auf der Innenseite eines Etiketts, das auf die Glasflasche aufgeklebt wird, damit die Angaben durch die Glaswände und das Wasser gelesen werden können, ist eine innovative Idee der Hersteller, entspricht aber bei Pflichtangaben aufgrund der optischen Verzerrung durch die Glaswölbung nicht den Anforderungen an die deutliche Lesbarkeit. VTEC & Co: Sind frische Erdbeeren eine Gefahr? Im Rahmen des Zoonosen-Monitorings wurden u. a. frische Erdbeeren auf das Vorkommen der potentiell krankmachenden Mikroorganismen E. coli, VTEC, Salmonellen, Campylobacter und Listeria monocytogenes untersucht. Als Zoonose bezeichnet man eine durch Mikroorganismen von Tieren auf Menschen übertragene Erkrankung. Es wurden 72 Proben aus niedersächsischen Erzeugerbetrieben sowie 37 Proben aus dem Einzelhandel entnommen und im LVI Braunschweig/Hannover mikrobiologisch untersucht. Tabelle 1 enthält einen Überblick über die Proben und Ergebnisse. Das erfreuliche Ergebnis: In 108 Proben (99 %) konnten keine Zoonoseerreger nachgewiesen werden. Lediglich in einer Probe (1 %) wurde Listeria monocytogenes qualitativ nachgewiesen. Dies ist ein Keim, der unter bestimmten Umständen zu grippeähnlichen Symptomen und ggf. auch zu schwerwiegenderen Erkrankungen führen kann. Eine akute Gesundheitsgefährdung bestand nicht, da lediglich der qualitative Nachweis nach Anreicherung vorlag und Erdbeeren vor Verzehr gewaschen werden, was zu einer Keimreduktion führt. Die Probe stammte aus einem niedersächsischen Erzeugerbtrieb. Weiterführende Untersuchungen in dem Betrieb durch die Lebensmittelüberwachungsbehörde vor Ort ergaben keine weiteren Nachweise des Keims. Natürliches Mineralwasser hat seinen Ursprung in unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen. Es ist gekennzeichnet durch seine „ursprüngliche Reinheit“ und durch seinen konstanten Gehalt an Mineralien und Spurenelementen. „Ursprünglich rein“ heißt, dass es frei sein muss von Stoffen, die auf eine Verunreinigung durch den Menschen schließen lassen. Für seine Gewinnung und den Vertrieb bedarf es einer besonderen amtlichen Zulassung. Nur wenige, genau definierte Herstellungsund Behandlungsverfahren dürfen angewandt werden und es muss am Quellort in die für die Verbraucher bestimmten Fertigpackungen abgefüllt werden. In der Erdbeersaison 2014 werden erneut frische Erdbeeren untersucht. Insbesondere wird der auffällige Betrieb überprüft. Übersicht über die Proben und Ergebnisse auf Seite 84 Inhaltlich unterscheiden sich diese Wässer in der Zusammensetzung nicht von denen üblicher Abfüllungen. Die Anforderungen an die Lesbarkeit der Pflichtangaben müssen auch bei diesen kleinen Sondergrößen eingehalten werden. 83 Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover Übersicht über die Proben und Ergebnisse Stufe der Probenahme Anzahl der Proben Herkunftsland Einzelhandel 37 19 x Spanien 15 x Deutschland 2 x Marokko 1 x Belgien Niedersächsische Erzeugerbetriebe 72 72 x Deutschland Reissuppe ist nicht immer bekömmlich – Gruppenerkrankung durch toxinbildende Bacillus-cereus-Keime Eine fröhliche Klassenfahrt in den Harz fand nach einer Mahlzeit in einem Schullandheim ein plötzliches Ende. Mehrere Schüler und Lehrer, die eine Reissuppe verspeist hatten, erkrankten innerhalb von einer Stunde an starkem Erbrechen. Aufgrund des zeitlichen Zusammenhangs zwischen Symptomen und zurückliegender Mahlzeit wurde die Suppe im LVI Braunschweig/Hannover mikrobiologisch untersucht. Es wurden Bacillus-cereus-Keime mit Bildungsvermögen für das emetische Toxin nachgewiesen. Somit konnte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, Ergebnisse Keine pathogenen Keime nachgewiesen 1x Nachweis von Listeria monocytogenes dass die Reissuppe der Auslöser für die geschilderten Krankheitssymptome war. B. cereus sind Erdbodenkeime und kommen natürlicherweise auf vielen pflanzlichen Produkten vor. Bei ungünstigen Umgebungsbedingungen sind diese Keime in der Lage, widerstandsfähige Sporen zu bilden, die bei besseren Voraussetzungen auskeimen und sich vermehren können. Befinden sich z. B. in rohem Reis Sporen von B. cereus, können diese das Kochen überleben und die Grundlage für die Vermehrung neuer Keime bilden. Dies geschieht insbesondere, wenn der Reis längere Zeit warm gehalten oder mehrfach aufgewärmt wird. Bilden diese Keime zudem das emetische Toxin, kann es wie im vorliegenden Fall zu Vergiftungserscheinungen kommen. Informationen zu Bacillus cereus Übertragung • Kontaminierte Lebensmittel Lebensmittel mit besonderem Risiko • Gekochte und warm gehaltene Speisen, insbesondere stärkehaltige Speisen (z. B. Reis und Nudeln) • Getrocknete Lebensmittel (z. B. Gewürze, Trockenpilze) Symptome Vorbeugung • Übelkeit, Erbrechen (Ursache: hitzestabiles emetisches Toxin (Cereulid)) und/oder • Bauchkrämpfe, Durchfall (Ursache: hitzelabiles diarrhoeisches Toxin) • Einhalten der Kühlkette • Warmhaltetemperatur bei verzehrfertigen Speisen mindestens +65 °C für maximal drei Stunden • Hygieneregeln 84 Mikrobiologischer Status von Keimlingen und Sprossen Im Jahr 2013 wurden 38 Proben Keimlinge und Sprossen im LVI Braunschweig/Hannover mikrobiologisch und molekularbiologisch untersucht. Sieben Proben, die in einem niedersächsischen Herstellerbetrieb entnommen wurden, erfüllten alle Kriterien der VO (EG) Nr. 2073/2005. Das heißt, es waren keine krankmachenden Keime wie Salmonellen, Listerien oder VTEC enthalten. Bei 31 Proben aus dem Handel wurden ergänzend zu den oben genannten Kriterien die bestehenden Richt- und Warnwerte der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) für Keimlinge und Sprossen zur Abgabe an den Verbraucher zur lebensmittelrechtlichen Beurteilung herangezogen. In drei Proben waren Keimgehalte an Escherichia coli (E. coli) bzw. Bacillus cereus auffällig. Dies weist auf Hygienemängel hin. Krankheitserreger wurden auch in keiner dieser Proben nachgewiesen. Sprossen und Keimlinge sind in mikrobiologischer Hinsicht leicht verderbliche Produkte und sollten daher entsprechend den Herstellerangaben, jedoch nicht über 7 °C gelagert werden. Zwei Proben erfüllten diese Anforderungen nicht. Beim Auskeimen von Samen zur Herstellung von Sprossen herrschen Bedingungen, die auch für das Wachstum von Mikroorganismen günstig sind und somit einen Risikofaktor darstellen. Da Sprossen oft roh verzehrt und keinem keimabtötenden Verfahren unterzogen werden, wird auch hierdurch das Infektionsrisiko erhöht. Deshalb werden rohe Sprossen auch weiterhin regelmäßig mikrobiologisch überprüft. Richt- und Warnwerte der DGHM für Keimlinge und Sprossen zur Abgabe an den Verbraucher, 2010 Mikroorganismen Richtwert (KbE*/g) Warnwert (KbE*/g) Escherichia coli 1 x 102 1 x 103 Koagulase-positive Staphylokokken 1 x 102 1 x 103 Bacillus cereus 1 x 102 1 x 103 STEC – n. n.** in 25 g Salmonella – n. n.** in 25 g Listeria monocytogenes – 1 x 102 *KbE: Koloniebildende Einheit ** n. n.: nicht nachweisbar LAVES-Website (Informationen zu EHEC): http://www.laves.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=31282&article_id=108316&_psmand=23 BfR-Website (Schutz vor EHEC): http://www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2012/20/schutz_vor_ehec__sorgfaeltiger_umgang_mit_rohmilch__ rohem_fleisch_und_sprossen_notwendig-130649.html 85 Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover Ungetrübter Knabberspaß? Kartoffelchips, Erdnussflips, asiatische Reisknabbereien – im Einkaufsregal präsentiert sich dem Verbraucher eine reichhaltige Auswahl an diversen Knabbererzeugnissen auf Kartoffel-, Mais-, Reisund Getreidebasis in attraktiven Ausformungen und Geschmacksrichtungen. Im Jahr 2013 wurden im LVI Braunschweig/Hannover 79 Proben Knabberartikel, insbesondere Erdnussflips und Kartoffelknabber erzeugnisse sowie asiatische Reiscracker, untersucht. Das erfreuliche Ergebnis: Nur bei einer Probe Kartoffelchips wurde der EU-Acrylamid-Richtwert von 1.000 µg/kg überschritten. Gesamtanzahl der Acrylamiduntersuchungen: 66. Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) wurden in keiner der untersuchten 19 Proben asiatischer Reisknabbereien festgestellt. Die Knabbererzeugnisse sind zwar lecker und beliebt, gehören jedoch wegen ihrer hohen Energiedichte zu den „Dickmachern“ im Speiseplan: 100 g Kartoffelchips enthalten ca. 32 g Fett und 500 kcal. Dies entspricht etwa einem Viertel des täglichen Kalorienbedarfs. Acrylamid Acrylamid entsteht bei der Zubereitung bzw. Verarbeitung stärkehaltiger Lebensmittel unter hohen Temperaturen, wie Braten, Backen oder Rösten. Seit 2011 sind die Mitgliedstaaten der EU gehalten, Untersuchungen in Fällen anzustellen, in denen der Acrylamidgehalt in Lebensmitteln die vorgeschriebenen Richtwerte überschreitet. Das wissenschaftliche Gremium der EFSA für Kontaminanten in der Lebensmittelkette (CONTAM-Gremium) führt derzeit eine vollständige Risikobewertung zu Acrylamid in Lebensmitteln durch. Eine Überprüfung der deklarierten Nährwerte wurde bei 79 Produkten vorgenommen. Zwei Erzeugnisse wurden wegen irreführender Nährwertdeklaration (Eiweiß, Fett, gesättigte Fettsäuren) beanstandet. Die Kennzeichnung wurde bei sieben Proben beanstandet: unzureichende oder irreführende Verkehrsbezeichnungen (z. B. „Asiatische Reiscracker“ mit hohem Weizenanteil, „Mirin“), Werbeangaben oder fehlende Erläuterungen laut Health-ClaimsVerordnung. Alkoholgehalt in Kuchenriegeln/ Minitörtchen Einzeln abgepackte Kuchen- oder Gebäckriegel und Törtchen sind bei vielen Verbrauchern als kleine Zwischenmahlzeit beliebt und werden auch Kindern gerne in die Pausenbrotbox gelegt. Angeregt durch eine Verbraucherbeschwerde, bei der es darum ging, dass ein Kind einen mit Likör aromatisierten Kuchenriegel verzehrt hatte, wurde bei der Untersuchung von 20 Proben ein Schwerpunkt auf die Überprüfung des Alkoholgehaltes gelegt. Alkohol kann bei Erzeugnissen, die mit Creme- oder Fruchtzubereitungen gefüllt sind, der Aromatisierung dienen. Für den Verbraucher erkennbar ist dessen Verwendung nur dann, wenn auf der Verpackung darauf hingewiesen wird bzw. Alkohol im Verzeichnis der Zutaten als solcher deklariert ist. Dient er als Aromastoff, ist auch eine Angabe unter der Bezeichnung „Aroma“ zulässig. Die Verwendung als Lösungsmittel für Aromen und Fruchtauszüge muss im Zutatenverzeichnis nicht angegeben werden und kann vom Verbraucher nicht erkannt werden. Im Rahmen der Untersuchung wurden bei neun Proben geringe Alkoholgehalte von unter 0,05 g/ 100 g ermittelt. Die restlichen elf Proben wiesen Gehalte zwischen 0,22 bis 0,77 g/100 g auf. Bei Erzeugnissen, in denen ein Alkoholgehalt von mehr als 0,45 g/100 g ermittelt wurde und die keinen besonderen Hinweis diesbezüglich trugen, wurde eine Empfehlung an die Hersteller gegeben, die Verwendung von Alkohol deutlicher zu deklarieren. Darunter waren auch zwei Erzeugnisse, deren Aufmachung besonders auf Kinder abzielte. Die Zutat „Alkohol“ als solche war bei zwei Erzeugnissen deklariert. Schokocroissants, zwei Mandelhörnchen, jeweils eine Probe Florentiner, Schweineohren, Nussplunder, Nougatringe, Donauwellen und Mini-Donuts, einer Mozartcremetorte und einem Schoko-Gewürzkuchen, fehlte die Kenntlichmachung der Verwendung von Fettglasur. Leider ist also längst nicht alles Schokolade bei Feinen Backwaren! Kritische Verbraucher sollten daher beim Einkauf von Backwaren mit schokoladeartigen Überzügen und/oder Füllungen in ihrer Bäckerei auf vorhandene Kenntlichmachungen achten und im Zweifel nachfragen, ob für das Produkt ihrer Wahl Schokolade bzw. Kuvertüre oder kakaohaltige Fettglasur verwendet wird. Aufgrund ihrer Verbreitung und Beliebtheit und der zahlreichen Beanstandungen im Jahr 2013 sollen insbesondere Schokocroissants auch 2014 wieder schwerpunktmäßig untersucht werden. Alles Schokolade bei Feinen Backwaren? Leider nein! Aus mehreren Gründen wird bei der Herstellung von Feinen Backwaren statt Schokolade bzw. Kuvertüre gerne kakaohaltige Fettglasur verwendet. Bei kakaohaltigen Fettglasuren wird anders als bei Schokoladen bzw. Kuvertüren die Kakaobutter vollständig oder zum Teil durch andere pflanzliche Fette ersetzt. Sie sind daher preiswerter und müssen z. B. vor der Verarbeitung im Gegensatz zur Kuvertüre nur erwärmt, nicht jedoch aufwändig temperiert werden. Dr. Helena AnheyerBehmenburg Simone Bluhm Dr. Silke Braune Dr. Monika Bronner Dr. Asmien Brix Astrid Burmeister Dr. Gabriele Böhmler Dr. Saskia Eichhorn Dr. Michael Hausch Dr. Siglinde Keck PhD Dr. Sven Kleinschmidt Dr. Christiane Linne-Jonas Ruth Maslo Prof. Dr. Martin Runge Dr. Kerstin Seide Claudia Skerbs Dr. Klaus Schnarr Dr. Detlef Schwarze Dr. Sabine Thielke Dr. Thomas Täubert Heidrun Weiß Heike Viedt Dr. Inge de Wreede Zur Unterscheidung von kakaohaltigen Fettglasuren von Schokoladen bzw. Kuvertüren wird die Verteilung der Fettsäuren im Fettanteil der schokoladeartigen Überzüge und Füllungen analysiert und mit der Fettsäureverteilung von Kakaobutter verglichen. Von den im Jahr 2013 untersuchten Proben war bei sechs sogenannten „Schokocroissants“ diese Bezeichnung irreführend, da sie weder im Überzug noch in der Füllung Schokolade bzw. Kuvertüre enthielten. Bei elf Proben, darunter zwei 86 Gemäß den Leitsätzen für Feine Backwaren setzt die Verwendung des Wortes „Schokolade“, auch in abgekürzter Form, in zusammengesetzten Bezeichnungen eine Mitverarbeitung von Kakaoerzeugnissen und/oder Kakao in Teigen, Massen, im Überzug oder in der Füllung voraus; sie sind im fertigen Erzeugnis geschmacklich deutlich wahrnehmbar. Besteht der Anteil nur im Überzug oder in der Füllung, so werden hierfür nur Schokoladearten verwendet. Die Verwendung von mit Kakaoerzeugnissen verwechselbaren Fettglasuren muss gemäß den Leitsätzen für Feine Backwaren ausreichend kenntlich gemacht werden, z. B. durch die Angabe „mit kakaohaltiger Fettglasur“ auf einem Schild, das gut lesbar und eindeutig der Ware zuzuordnen ist. Kakaohaltige Fettglasuren werden als nachgemachte Schokolade bzw. Kuvertüre beurteilt. Nachgemachte Lebensmittel dürfen gemäß LFGB ohne ausreichende Kenntlichmachung gewerbsmäßig nicht in den Verkehr gebracht werden. 87 Abteilung 5 // Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven Zahlen auf einen Blick 24,35 Vollzeitstellen* 7.425 Untersuchungen 1.834 Beratungen 275.700 Euro Investitionen * inkl. Drittmittelstellen Abteilung 5 // Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven Erfolgreiche Arbeit in neuen Laboren Wesentliche Aufgaben: amtliche Untersuchungen und Forschungstätigkeiten Das Institut für Fische und Fischereierzeugnisse (IFF) Cuxhaven kann auf ein ereignisreiches, aber auch anstrengendes Jahr 2013 zurückblicken. Das IFF Cuxhaven ist ein speziell auf Fische und Fischereierzeugnisse ausgerichtetes Untersuchungsinstitut mit Forschungsaufgaben. Das 2012 bezogene neue Laborgebäude des Instituts wurde zügig in den Routinebetrieb für Untersuchungen am geplanten amtlichen Probenumfang und für Ad-hoc-Untersuchungen für die Grenzkontrollstellen Niedersachsens und Bremens überführt. Das Einrichten der Messgeräte, das Bearbeiten und Messen der Proben sowie die erforderlichen Untersuchungen zur Erfüllung der Akkreditierungsanforderungen gestalteten maßgeblich den Untersuchungsalltag. Gleichwohl führten im Jahr 2013 erneut auftretende Baumängel und Ausfälle in den Versorgungssystemen hin und wieder zu Einschränkungen in den neu etablierten Arbeitsabläufen. Zusätzlich waren parallel zum Routinebetrieb Anforderungen von zwei umfangreichen Audits vorzubereiten und zu erfüllen, zum einen ein zweiwöchiges DAkkS-Audit zur Reakkreditierung des Instituts und zum anderen ein umfangreiches Fachaudit des Food and Veterinary Office (FVO) der Europäischen Kommission zur Muschelhygieneüberwachung in Deutschland. Es wurden alle Anstrengungen unternommen, um mit den vorhandenen Ressourcen die für 2013 geplanten Proben zu untersuchen. Das Institut hatte 2013 insgesamt 2.696 eingegangene Probeneinsendungen, d. h. inkl. Unternummern waren 3.664 Proben zu bearbeiten. Der durchschnittliche Untersuchungsaufwand je Probe beträgt ca. drei bis vier Untersuchungen. Das Probenaufkommen verteilte sich überwiegend auf amtliche Planproben aus niedersächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten (n = 2.776 Proben inkl. Unternummern), wobei 166 Proben gemäß niedersächsischem Erlass zur Durchführung der Muschelhygieneüberwachung von Miesmuscheln aus niedersächsischen Erzeugungsgebieten untersucht wurden. Von den Grenzkontrollstellen Cuxhaven/Bremerhaven gingen 299 Proben ein, des Weiteren wurden für das Land Bremen im Rahmen der Kooperation 278 Proben untersucht. Das Institut war 2013 am Lebensmittelmonitoring be- 88 teiligt. Nach Vorgabe des Monitoringhandbuchs wurden für das Warenkorbmonitoring 135 Proben Schollen, Miesmuscheln und Großgarnelen auf Schwermetalle wie Arsen, Blei, Cadmium, Kupfer, Quecksilber und Zink sowie organische Schadstoffe und Kontaminanten untersucht. Außerdem führte das Institut Untersuchungen für den Nationalen Rückstandskontrollplan einschließlich des Einfuhrüberwachungsplans durch. Im Bereich Forschung und Entwicklung wurden im Rahmen des EU-geförderten Forschungsprojektes „Safe Guard“ die Auswertungen der Ergebnisse des Arbeitspakets 3.5 zur Pazifischen Auster gemeinsam mit den Projektpartnern abgeschlossen. Ferner wurde am Projekt „VibrioNet“ gearbeitet, einem durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Forschungsverbund. In diesem vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) koordinierten Verbundprojekt bearbeitet das IFF Cuxhaven in einem Teilprojekt den qualitativen und quantitativen Nachweis pathogener Vibrionen in zweischaligen Weichtieren. Das IFF Cuxhaven beteiligte sich 2013 an verschiedenen wissenschaftlichen Veranstaltungen. Außerdem wurden die jährlich stattfindenden Fortbildungsveranstaltungen zur Fischhygiene für Lebensmittelkontrolleure sowie für amtliche Tierärzte aus Niedersachsen und anderen Bundesländern durchgeführt. Neu aufgenommen wurde ein eintägiges Ausbildungsseminar für die Veterinärreferendarinnen und -referendare des Landes Niedersachsen sowie für Lebensmittelchemikerinnen und -chemiker im zweiten Staatsexamen ihrer Ausbildung. Zusätzlich wurde ein einwöchiger Workshop im Rahmen des TAIEX-Programms durchgeführt, in dem drei Experten aus Ghana in der Analytik von biogenen Aminen und von Schwermetallen fortgebildet wurden. Der Ausbildungsauftrag für Chemielaboranten und Lebensmittelkontrolleure wurde weiterhin wahrgenommen. Durch den Staatsvertrag zwischen Niedersachsen und Bremen bildet das IFF Cuxhaven mit Teilbereichen des Landesuntersuchungsamtes (LUA) des Landes Bremen das „Fischkompetenzzentrum Nord“ (FKN). Im LUA Bremen werden die amtlichen bakteriologischen Untersuchungen, im IFF Cuxhaven die amtlichen chemischen, parasitologischen und virologischen sowie organoleptischen Untersuchungen von Fischen und Fischereierzeugnissen aus Niedersachsen und Bremen durchgeführt. Das IFF Cuxhaven ist für die amtlichen Untersuchungen von Muscheln im Niedersächsischen Wattenmeer nach geltendem Hygienerecht zuständig. Zudem leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Forschungs- und Entwicklungsarbeit – insbesondere auf dem Gebiet der Aquakulturen. Die wesentlichen Aufgaben sind im Einzelnen: Amtliche Untersuchungen (organoleptisch, chemisch, parasitologisch, virologisch, mikrobiologisch) sowie rechtliche Beurteilung von Fischen und Fischereierzeugnissen, einschließlich Erarbeiten von Stellungnahmen und Durchführen fachlicher Beratungen Radioaktivitätsmessungen in Lebensmitteln Amtliche Diagnostik von Tierseuchen bei zweischaligen Weichtieren, Erarbeiten von Stellungnahmen und Durchführen fachlicher Beratungen Untersuchungstätigkeiten im Bereich Krankheiten der Meeressäuger, Erarbeiten von Stellungnahmen und Durchführen fachlicher Beratungen Ausbildung von Chemielaboranten, Lebensmittelkontrolleuren, Lebensmittelchemikern und Veterinärreferendaren Forschung und Entwicklung Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse Vibrionen in Miesmuscheln und Austern Untersuchungen im Rahmen des BMBFVerbundprojektes „VibrioNet“ Pathogene Vibrio- (V.-)Spezies sind ursächlich bei bakteriell bedingten Durchfallerkrankungen nach Verzehr von kontaminierten Fischen, Krebsund Weichtieren beteiligt. V. vulnificus kann auch extraintestinale Erkrankungen verursachen: Neben Wundinfektionen nach Wasserkontakt und nachfolgenden sekundären Septikämien kann der Erreger nach Aufnahme durch kontaminierte Lebensmittel auch primäre Septikämien verursachen, wenn er direkt aus dem Intestinaltrakt in das Blutsystem gelangt. Diese mit hoher Mortalitätsrate (50 %) einhergehende Infektion zählt zu den schwersten lebensmittelbedingten Erkrankungen. Miesmuscheln (Mytilus edulis), frisch geerntet aus dem Wattenmeer 89 Abteilung 5 // Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven Abteilung 5 // Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven Im BMBF-geförderten Forschungsverbund „VibrioNet“ – koordiniert durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) - werden seit 2011 pathogene Non-Cholera-Vibrionen als potentielle Zoonoseerreger erforscht. Im multidisziplinären Ansatz erfolgt eine Bewertung des Risikos von Erkrankungen durch pathogene Non-Cholera-Vibrionen in der marinen Umwelt und daraus gewonnenen Lebensmitteln. Im Fokus stehen die Ausbreitung von Vibrio-Pathotypen sowie die Entwicklung geeigneter Verfahren für deren Nachweis. Im IFF Cuxhaven erfolgten im Jahr 2013 abschließende Untersuchungen zum qualitativen und quantitativen Vorkommen von Vibrionen in Miesmuscheln aus niedersächsischen Erzeugungsgebieten. Die Ergebnisse bestätigten die im Jahr 2012 ermittelten Aussagen, dass Vibrio spp. in zweischaligen Weichtieren der Nordsee weit verbreitet sind und dass häufig mehr als eine Vibrio-Spezies – auch V. vulnificus – vorkommt (siehe Abbildung 1). V. parahaemolyticus ist mit ca. 33 % am häufigsten bei den Vibrio-Isolaten vertreten, wobei ein positiver tdh-/trh-Nachweis auch das Vorkommen von Pathotypen nicht ausschließt. Des Weiteren belegen die Untersuchungen deren saisonale Verbreitung im Wattenmeer. Abbildung 1: Verteilung der Vibrio-spp.-Isolate in Miesmuscheln aus niedersächsischen Erzeugungsgebieten (in %) Primärproduktion 2012 (n–60) V. alginolyticus 57 % V. parahaemolyticus 33 % V. vulnificus 2% V. choleae nonO1/O139 8% 90 Im Jahr 2013 wurden insgesamt n = 1.831 Fischproben vom IFF in Cuxhaven auf ihre Frische und somit Verzehrfähigkeit untersucht. In diesen Proben waren sowohl Fische und Fischfilets enthalten, die vom Fang bis zu ihrem Verzehr nicht gefroren waren und somit z. B. in Fisch-Bedientheken als ganzer Fisch oder als Filet im Eis angeboten wurden, als auch tiefgefrorene Fische und Filets. Primärproduktion 2013 (n–97) V. alginolyticus 62 % V. parahaemolyticus 26 % V. vulnificus V. choleae nonO1/O139 1% 11 % Amtliche Untersuchungen von zweischaligen Weichtieren sollten künftig auf pathogene Vibrio spp. erweitert werden. Verderb in Fischen – immer noch ein aktuelles Thema Dass es sich bei Fischen generell um leicht verderbliche Lebensmittel handelt, weiß jeder, der schon einmal einen verdorbenen Fisch wahrgenommen hat: Nicht mehr ganz frische und verdorbene Fische sind insbesondere am abweichenden Geruch erkennbar. Frische Fische hingegen riechen nicht oder weisen einen angenehmen Geruch wie z. B. nach Meer oder Seetang auf. Im Labor kann der Frischegrad auch durch einen chemischen Nachweis auf verschiedenste Verderbnismoleküle bestimmt werden. Insbesondere die richtige Lagertemperatur eines Fisches hat einen entscheidenden Einfluss auf den Verlauf seiner Frische. Mittels chemischen Nachweises auf Verderbnismoleküle im Parameter „TVB-N“ (leicht flüchtige Basenstickstoffe) wurden n = 367 Fischproben, die insbesondere aus den Fisch-Bedientheken stammten und zuvor nicht gefroren waren, zusammen mit einer sensorischen Überprüfung untersucht. In n = 62 der 367 untersuchten Proben, was einem Anteil von knapp 17 % entspricht, konnte eine Geruchsabweichung in Verbindung mit einem erhöhten Gehalt an Verderbnismolekülen bestimmt werden. Der ermittelte Gehalt überschritt in diesen Proben die zulässigen Grenzwerte, die im EU-Recht festgelegt sind. Die abweichenden Proben wurden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Veterinärbehörden der Landkreise beanstandet und es wurden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Kennzeichnung von Fischen und ihren Erzeugnissen Beim Einkauf möchte der Verbraucher über die wichtigsten Daten zum Lebensmittel „Fisch“ informiert werden. Er erwartet insbesondere eindeutige, nicht irreführende Angaben zur Art und Zusammensetzung des Erzeugnisses sowie zu seiner Haltbarkeit. Das EU- sowie das nationale Recht beinhalten eine Reihe von Kennzeichnungsvorschriften, die sowohl verpackte Fische und Fischereierzeugnisse als auch lose Ware wie Frischfisch aus den Bedientheken hinsichtlich ihrer Kennzeichnung regeln. Neben Vorgaben, die auch für andere Lebensmittelgruppen gelten, sind auch fischspezifische Regelungen zu beachten. Hier sind u. a. Angaben zum Fanggebiet und zur Produktionsmethode vorgeschrieben. Viele Hersteller kennzeichnen ihre Produkte darüber hinaus mit freiwilligen Zusatzangaben. Im IFF Cuxhaven wurden im Jahr 2013 n = 2.496 Kennzeichnungen von Fischen und ihren Erzeugnissen auf ihre Konformität mit dem EU- und nationalen Recht untersucht. Neben der Einhaltung von formalen Vorgaben beispielsweise zur Verkehrsbezeichnung, zum Hersteller, zur Lesbarkeit von Angaben oder zur Form bestimmter Vorgaben wurde auch geprüft, ob Angaben gemacht worden sind, die geeignet waren, den Verbraucher zu täuschen. In n = 169 der 2.496 untersuchten Kennzeichnungen, was einem Anteil von knapp 7 % entspricht, konnte eine Abweichung von den rechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Kennzeichnung gefunden werden. Neben rein formalen Abweichungen mit höherem Anteil (83 %) wurden einige Kennzeichnungen auch als irreführend beurteilt. Die abweichenden Proben wurden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Veterinärbehörden der Landkreise beanstandet und es wurden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Untersuchungen zum Gesundheitszustand von Seehunden im Niedersächsischen Wattenmeer. Gemäß dem Seehundschutzabkommen zwischen Dänemark, den Niederlanden und Deutschland, wird der Seehundbestand jährlich durch stichprobenartige Untersuchungen erfasst. Grund sind die in den Jahren 1988 und 2002 erfolgten Staupeepidemien, in deren Verlauf der Seehundbestand stark dezimiert wurde. Gemeinsames Gremium des Seehundschutzabkommens ist die Trilaterale Seehundexpertengruppe (TSEG), in der auch das LAVES mit einem Experten aus dem IFF Cuxhaven vertreten ist. 91 Abteilung 5 // Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven Abteilung 5 // Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven © IFF Cuxhaven Insgesamt wiesen die Untersuchungen in 2013 auf einen guten Gesundheitszustand des Seehundbestands an der Niedersächsischen Küste hin. Bestandsdiagnostik eines gemischten Rudels Untersuchungen zum Nachweis der anzeigepflichtigen Tierseuche Marteiliose in Miesmuscheln im Niedersächsischen Wattenmeer Nach der EU-Richtlinie 2006/88/EG müssen die Mitgliedstaaten der EU gewährleisten, dass in allen Aquakulturen, also auch in den Muschelkulturen, eine risikoorientierte Tiergesundheitsüberwachung erfolgt. Marteilia refringens in Verdauungsdrüsen (Seehunde und Kegelrobben) auf der Kachelotplate In Niedersachsen setzen sich die Bestandsuntersuchungen aus verschiedenen Erhebungen zusammen: Um die Bestandsgröße in der Nordsee zu erfassen, werden jedes Jahr, zeitgleich mit Schleswig-Holstein, Dänemark und den Niederlanden, fünf Zählflüge durchgeführt. Der mittels Flugzählungen ermittelte Gesamtbestand aus dem deutschen, dänischen und niederländischen Wattenmeer belief sich 2013 auf 26.788 Seehunde (Quelle: TSEG, Wattenmeersekretariat). Davon entfielen auf Niedersachsen 8.082 ausgewachsene und 1.373 Jungtiere. Zur Beurteilung des Seehundbestands werden zusätzlich die Belegungsund Auswilderungszahlen der Seehundstation Norddeich herangezogen. Zur Beurteilung der Seehundrudel vor Ort wurden in 2013 mehrere Inspektionsfahrten zu den Seehundrudeln im Rückseitenwatt durchgeführt. Hierbei wurden jedoch keine Auffälligkeiten an den Seehundrudeln festgestellt. Für diese Untersuchungen wurde in 2013 ein Kooperationsvertrag mit der Seehundstation Norddeich zur Nutzung des Einsatzbootes der Station abgeschlossen. Zusätzlich wurden in der Seehundstation stichprobenartig 17 Sektionen bei Jungtieren durchgeführt, die beim Auffinden zu sehr erkrankt waren, um aufgezogen zu werden. Hinweise auf übertragbare Krankheiten im Wildbestand oder in der Station lagen aufgrund der Sektionsergebnisse nicht vor. 92 In Deutschland wird dies durch die Fischseuchenverordnung geregelt. Demnach muss ein Muschelzuchtbetrieb gegenüber der Veterinärbehörde die Gesundheitsüberwachung seiner Muschelbestände nachweisen. Die Überwachung dient vor allem dem Ausschluss der anzeigepflichtigen Marteiliose, welche die Miesmuschelbestände befallen kann. Der Erreger, Marteilia refringens, schädigt den Verdauungstrakt der Miesmuscheln (siehe Abbildung auf Seite 93) und führt zu deren Absterben. Nachgewiesen wird der Erreger mit der amtlich vorgeschriebenen Untersuchungsmethode durch Mikroskopieren eines Gewebeschnitts aus dem Verdauungstrakt der Muscheln. In Niedersachsen erfolgt die Laboruntersuchung im Institut für Fische und Fischereierzeugnisse (IFF) Cuxhaven. Das IFF war auch im Berichtsjahr 2013 deutschlandweit das einzige Laboratorium, welches für die amtliche Untersuchung der Muschelseuchen akkreditiert ist. Im Berichtsjahr 2013 wurden aus den niedersächsischen Erzeugungsgebieten und dem Handel insgesamt 105 Proben zu jeweils 10 Teilproben untersucht. In den insgesamt 1050 Teilproben waren alle Proben negativ. Die Ergebnisse werden jährlich von den EU-Mitgliedstaaten abgefragt, um ein Gesamtbild zur Ausbreitung der marinen Tierseuchen in den EUangrenzenden Meeresgebieten zu erhalten. Nachweis von polybromierten Flammschutzmitteln in Fisch Im Rahmen einer Bachelorarbeit wurde eine Methode erstellt, die den Nachweis von polybromierten Diphenylethern (PBDE), eine Kontaminantengruppe aus dem Bereich der Flammschutzmittel, in Fisch ermöglicht. Wesentliche Bestandteile der Methode sind die beschleunigte Lösemittelextraktion, die Vorreinigung der Extrakte mittels einer semipräparativen Flüssigkeitschromatographie (HPLC) und die anschließende Bestimmung der Analyten mittels Gaschromatographie in Kopplung mit der Massenspektrometrie (GCMS/MS). Ziel der Arbeit war es, einen hohen Grad an Automatisierbarkeit in die Analytik einzubringen, um auf diese Weise den Anteil der manuell durchzuführenden Schritte gering zu halten. Dies ist durch die Einbindung der automatisierten Extraktion und der HPLC gelungen. Zudem musste die Messmethode wegen der sehr niedrigen Konzentration der Analyten sehr nachweisempfindlich sein, was sich durch den Einsatz des Tandemmassenspektrometers in Kopplung mit einem Gaschromatographen erreichen ließ. Erste Untersuchungen von Fischproben zeigten, dass einige dieser Verbindungen sich in Spuren nachweisen ließen. Die Arbeit wurde im Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven von Frau Christine Grundau, Studentin der Fachhochschule Emden/Leer, Fachbereich Biotechnologie, unter der Betreuung von Prof. Dr. Gottfried Walker und Dr. Olaf Heemken durchgeführt. Serviceangebote Regelmäßige Seminare, Symposien und Weiterbildungen Weiterbildungsseminar für Lebensmittelkontrolleure zu Fischen und Fischereierzeugnissen (bundesweites Seminar, jährliche Veranstaltung im Frühjahr) Weiterbildungsseminar für Tierärzte und andere Sachverständige der amtlichen Lebensmittelüberwachung zu Fischen und Fischereierzeugnissen (bundesweites Seminar, gemeinsam mit den Partnern des „Fischkompetenzzentrum Nord“ (FKN), jährliche Veranstaltung im Herbst)) Seminar für die Veterinärreferendarinnen und referendare des Landes Niedersachsen sowie für Lebensmittelchemikerinnen und -chemiker Broschüren zum Download oder zum Bestellen Infobroschüre für Vor-Ort-Behörden „Ausführungshinweise zur Fischhygiene“ inkl. Verfahrensanweisung zur mikrobiologischen Kontrolle der Reinigung und Desinfektion in Herstellerbetrieben von Fischen und Fischereierzeugnissen Infobroschüre für Vor-Ort-Behörden „Niedersächsische Ausführungshinweise für die Überwachungsbehörden zur Durchführung der Muschelhygieneüberwachung“ Aquakulturbericht I und II siehe www.laves.niedersachsen.de 93 Dr. Edda Bartelt Dr. Olaf Heemken Dr. Josef Huesmann Dr. Peter Lienau Dr. Henner Neuhaus Dr. Sven Ramdohr Abteilung 5 // Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg Abteilung 5 // Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg 20 Jahre Bedarfsgegenständeuntersuchung in Lüneburg Der Start in den Echtbetrieb des neuen Laborinformations- und Managementsystems (LIMS), die Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) im Frühjahr 2013, die Etablierung neuer Methoden und die Jubiläumsveranstaltung „20 Jahre Bedarfsgegenständeuntersuchung in Lüneburg“ waren die herausragenden Themen im Jahr 2013. Zahlen auf einen Blick 37,11 Vollzeitstellen* 18.795 Untersuchungen Nach einer Testphase von nur knapp vier Monaten wurde das LIMS in den Echtbetrieb übernommen. Probleme, die im Testbetrieb noch nicht aufgetreten waren, wurden mit viel Zeitaufwand und großem Engagement der Mitarbeiter weitestgehend gelöst. 757 Beratungen 227.800 Euro Investitionen * inkl. Drittmittelstellen Die für die Akkreditierung durch die DAkkS erforderlichen Validierungen sowie die Überarbeitung von Methoden und sonstigen Dokumenten erforderten auch im Jahr 2013 noch einen hohen Zeitaufwand. Die Begehung durch die DAkkS fand im April 2013 statt, die Akkreditierungsurkunde wurde nach Abarbeitung einiger Mängel kurz vor Ablaufdatum der bisherigen Akkreditierung am 10.10.2013 ausgestellt. Die Entwicklung einer Methode zur Bestimmung von Nitrosaminen in Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln mittels hochauflösender LC/MS/MS konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Das Verfahren, das u. a. bei der Untersuchung von Saugern aus Latex, Luftballons und kosmetischen Mitteln eingesetzt wird, wurde in die Routineanalytik integriert. Damit gehört das IfB Lüneburg zu den wenigen Laboratorien in Deutschland, die die Bestimmung von Nitrosaminen durchführen können. Die Aktivitäten im Bereich Sensorik von Bedarfsgegenständen wurden intensiviert, das Panel in ent- 94 sprechender Größe ausgebaut. Die Kompetenz zur Durchführung entsprechender Beurteilungen wurde durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Ringversuch bestätigt. Der weitere Ausbau zur Durchführung von sensorischen Bewertungen sowie die Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Panels werden angestrebt. Damit steht ein Verfahren zur Verfügung, mit dem sensorische Abweichungen von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt geprüft werden können. Am 5.6.2013 fand die Jubiläumsveranstaltung „20 Jahre Bedarfsgegenständeuntersuchung in Lüneburg“ statt, an der auch Landwirtschaftsminister Meyer teilnahm. Vertreter des BVL, des BfR und des IfB Lüneburg gaben mit ihren Fachvorträgen einen Einblick in die Bedeutung der Überwachung von Bedarfsgegenständen sowie kosmetischen Mitteln und zeigten dabei auch die Probleme auf. Bei einem anschließenden Rundgang konnten sich die Gäste von der Kompetenz des IfB Lüneburg direkt vor Ort überzeugen. Die Berichterstattung zu dieser Veranstaltung sorgte für Interesse in den Medien. Untersuchungen für den Bundesweiten Überwachungsplan (BÜp) und das Monitoring wurden auch im Jahr 2013 für Niedersachsen und die Länder der Norddeutschen Kooperation (NOKO) durchgeführt: Für das bundesweite Monitoring wurden Spielwaren für Kinder unter 36 Monaten auf Weichmacher, Fingerfarben und Wabbelmassen auf Konservierungsstoffe und ihren mikrobiologischen Status sowie Mittel zum Tätowieren auf Schwermetalle und primäre aromatische Amine untersucht. Für den Bundesweiten Überwachungsplan (BÜp) wurden kosmetische Mittel auf ihren Gehalt an Isothiazolinonen überprüft. Wesentliche Aufgaben: Funktion als Sachverständige für Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel Das IfB Lüneburg untersucht und beurteilt kosmetische Mittel und andere Bedarfsgegenstände im Rahmen der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung. Weitere Aufgaben sind die Untersuchung und Beurteilung von Wasch- und Reinigungsmitteln nach den Vorgaben des Waschund Reinigungsmittelgesetzes (WRMG). Die wesentlichen Aufgaben sind im Einzelnen: Amtliche Untersuchung (sensorisch, chemisch, mikrobiologisch) und rechtliche Beurteilung von folgenden Produktgruppen, einschließlich Erarbeitung von Stellungnahmen und Durchführung fachlicher Beratungen: • Spielwaren (auch für alle Länder der Norddeutschen Kooperation) • Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt (auch für die Länder Bremen, Berlin und Brandenburg) • Bedarfsgegenstände zur Reinigung und Pflege (auch für alle Länder der Norddeutschen Kooperation) • Kosmetika (auch für das Land Bremen) Spezielle Analytik • Duftstoffe • Nitrosamine Ausbildung von Chemielaboranten; Mitwirkung bei der Ausbildung und Prüfung von Lebensmittelchemikern (auch für das Land Hamburg) Forschung und Entwicklung Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse Zusammensetzung und Kennzeichnung von Maschinengeschirrspülmitteln Im April 2012 erließ die EU zum Schutz der aquatischen Umwelt vor Überdüngung Regelungen zur Verwendung von Phosphaten und Phosphorverbindungen außer in Waschmitteln nunmehr auch in Maschinengeschirrspülmitteln (Verordnung (EU) Nr. 259/2012). Ab 1.1.2017 sind nur noch Maschinengeschirrspülmittel für den Verbraucher mit 0,3 g oder weniger Gesamtphosphor pro Spülgang erlaubt. trocknung, Glasschutz oder Silberanlaufschutz. In 16 Proben wurden mehr als 30 % Phosphate ermittelt. Nur vier Proben waren Phosphat- bzw. Phosphor-frei. Neben nichtionischen Tensiden enthielten alle Produkte Enzyme zur besseren Entfernung von Eiweißstoffen und Stärke (mit einer Ausnahme) und bis zu 15 % Bleichmittel auf Sauerstoffbasis. Im Jahr 2013 wurden im IfB Lüneburg 20 Proben Maschinengeschirrspülmittel untersucht. Dabei handelte es sich überwiegend um multifunktionale Geschirrreiniger in Tabletten- und Pulverform. Die Kennzeichnung der Proben entsprach, fast durchweg, den rechtlichen Bestimmungen. Nur bei einem Produkt war das zur Information des Verbrauchers vorgeschriebene Datenblatt mit dem Verzeichnis aller Inhaltsstoffe des Produktes im Internet nicht auffindbar. Die Zusammensetzung der Produkte variierte in Abhängigkeit von den diversen beworbenen Funktionen wie Klarspüler, Enthärter, Schnell- Eine Reduzierung des Gesamtphosphorgehaltes der Maschinengeschirrspülmittel bis Januar 2017 bleibt abzuwarten. 95 Abteilung 5 // Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg Methylisothiazolinon Die Ursache für eine Zunahme des Allergiegeschehens im Zusammenhang mit MI ist laut BfR seine steigende Verwendung als Konservierungsstoff in Kosmetika und anderen Verbraucherprodukten (wie wässrigen Dispersionsfarben). Dadurch kommen Verbraucher gegenwärtig häufiger mit Produkten, die MI enthalten, in Kontakt als in der Vergangenheit. Das BfR hat aufgrund dieser Entwicklung die Substanz hinsichtlich ihres allergieauslösenden Potentials bewertet. Dabei kommt das BfR zu dem Schluss, dass auf Basis der vorhandenen Daten zum Anstieg von Kontaktallergien gegenüber MI eine gesundheitliche Gefährdung des Verbrauchers möglich ist. Im Jahr 2009 hat das Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS) in seiner „Opinion on the mixture of 5-chloro-2-methylisothiazolin-3(2H)-one and 2-methylisothiazolin3(2H)-one“ (MCI/ MI im Verhältnis 3 : 1; SCCS/1238/09) ebendiese Mischung bewertet. Nach damaliger Datenlage wurde die Mischung MCI/ MI als extrem hautsensibilisierend bewertet. Der SCCS empfahl daher, die Höchstmenge für das Gemisch aus MCI/MI in kosmetischen Produkten auf 0,0015 % zu begrenzen (siehe VO (EG) 1223/2009 über kosmetische Mittel (Anhang V, lfd. Nr. 39)). Abteilung 5 // Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg Weg vom Mainstream – kosmetische Mittel aus dem Abseits Kosmetische Mittel gibt es mittlerweile fast überall – auch in Geschäften, in denen man sie gar nicht vermutet. Sei es als „Scherzartikel“ in Geschenkläden, als eigene Kosmetik-Produktpalette in Modegeschäften, in Fitnessstudios, Sportgeschäften, Outdoorläden, im ausländischen Einzelhandel oder auch in Buchläden. Aber gerade diese Produkte kommen bei den Routinekontrollen manchmal etwas zu kurz. Deshalb standen sie im Sommer 2013 im IfB Lüneburg besonders im Fokus. 24 Proben Babyfeuchttücher im IfB Lüneburg untersucht. Dabei handelte es sich um 18 unterschiedliche Produkte von 13 verschiedenen Herstellern. Außer auf der Untersuchung auf IPBC lag ein Fokus auch auf der Untersuchung der Mikrobiologie sowie von weiteren Konservierungsstoffen, Lösungsmitteln und Duftstoffen. Erfreulicherweise konnte in keiner Probe IPBC nachgewiesen werden. Auch die sonstigen Untersuchungen zeigten kaum Auffälligkeiten: Lediglich eine Probe musste wegen einer irreführenden Angabe zum pH-Wert bemängelt werden. Überprüft wurden dabei vor allem rechtlich geregelte Bestandteile wie Konservierungsstoffe und Farbstoffe, ausgelobte Inhaltsstoffe sowie die allgemeine Kennzeichnung. Zu dem Projekt sind insgesamt 30 verschiedene Proben von 29 unterschiedlichen Herstellern untersucht worden. Davon wurden 14 Erzeugnisse beanstandet, was einer Beanstandungsquote von fast 50 % entspricht. Eine Seife, die das Aussehen einer Tafel Schokolade aufwies, wurde als mit einem Lebensmittel verwechselbares Erzeugnis eingestuft, das aufgrund der vorhersehbaren missbräuchlichen Anwendung die Gesundheit des Verbrauchers gefährdet. Drei weitere Proben wurden wegen irreführender Angaben beanstandet. Bei neun Proben war die Bestandteilliste fehlerhaft, nicht vollständig oder nicht vorhanden. Die sonstigen Bemängelungen betrafen ebenfalls Kennzeichnungselemente wie Warnhinweise oder das Mindesthaltbarkeitsdatum. Aufgrund der hohen Beanstandungsquote ist auch für 2014 ein Projekt mit „kosmetischen Mitteln abseits des Mainstreams“ geplant. Babyfeuchttücher Im ersten Quartal 2013 sind mehrmals RAPEX-Meldungen von Babyfeuchttüchern erschienen, in denen der Konservierungsstoff Iodopropinylbutylcarbamat (IPBC) nachgewiesen werden konnte. Dieser Stoff darf jedoch in Erzeugnissen für Kinder unter drei Jahren nicht eingesetzt werden. Aus diesem Grund wurden im Rahmen eines Projekts 96 Insgesamt wurden neun Proben bemängelt (also ein Fünftel aller Proben). In einer Handseife konnte der in kosmetischen Mitteln verbotene Stoff p-Dioxan in einer Höhe festgestellt werden, der über dem Richtwert für den technisch unvermeidbaren Restgehalt lag. Eine weitere Probe wurde wegen einer irreführenden Angabe zu Allantoin bemängelt. Die sonstigen Mängel betrafen Kennzeichnungselemente. Link: Bundesinstitut für Risikobewertung; www.bfr.bund.de => Stellungnahme Nr. 020/2013 des BfR vom 22. Januar 2013: „Allergien durch Methylisothiazolinon (MI) in Kosmetika möglich“ Direkter Link: www.bfr.bund.de/cm/343/allergien-durchmethylisothiazolinon-mi-in-kosmetika-moeglich.pdf Link: Scientific Committee on Consumer Safety; http://ec.europa.eu/health/scientific_committees/ consumer_safety/index_en.htm => Opinion SCCS/1238/09: „Opinion on the mixture of 5-chloro-2-methylisothiazolin-3(2H)-one and 2-methylisothiazolin-3(2H)-one“ Isothiazolinone in kosmetischen Mitteln Im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans wurden im Jahr 2013 Hautreinigungs- und Hautpflegemittel sowie Haarpflegemittel auf den Gehalt an Isothiazolinonen untersucht. Isothiazolinone sind Konservierungsstoffe, die mittlerweile häufig in kosmetischen Mitteln verwendet werden. Dabei werden „Methylisothiazolinon“ (MI) und „Methylchloroisothiazolinon“ (MCI) in kosmetischen Mitteln oft in einer Mischung eingesetzt. In einer Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) aus dem Jahre 2013 wurde über eine Zunahme des Allergiegeschehens im Zusammenhang mit MI in kosmetischen Mitteln berichtet. Direkter Link: http://ec.europa.eu/health/scientific_committees/ consumer_safety/docs/sccs_o_009.pdf Zeitschriften mit Spielwaren und Kosmetika Aufgrund der Meldung der Grünen Bundestagsfraktion bezüglich der Spielwarenbelastung mit mehreren Schadstoffen, wie z. B. Phthalaten und Schwermetallen, wurden im IfB Lüneburg 28 verschiedene Kinderzeitschriften mit Spielzeug auf das Einhalten der Grenzwerte für Weichmacher, Schwermetalle, Lösungsmittel und weitere Schadstoffe geprüft. Die zu untersuchenden Proben stammten aus unterschiedlichen Orten Niedersachsens und wurden in Kiosken, Lebensmittelgeschäften, Drogerie- und Minimärkten entnommen. In zwei der 28 Proben konnten tatsächlich erhöhte Bleigehalte im beiliegenden unechten Kinderschmuck ermittelt werden. Bei zwei weiteren Proben wurden einige Kennzeichnungsmängel wie etwa das Fehlen des CE-Zeichens oder des Wortes „Achtung“ festgestellt, chemisch waren die Spielwaren unauffällig. Die restlichen 24 geprüften Spielzeuge wiesen erfreulicherweise keine Mängel bezüglich der oben genannten Untersuchungsparameter auf. Auch kosmetische Mittel aus Zeitschriften wurden im IfB Lüneburg untersucht. Hierbei lag der Fokus jedoch auf Ausgaben für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Insgesamt wurden 17 Zeitschriften zur Untersuchung eingesendet, wobei es sich jedoch nur um zehn unterschiedliche Exemplare handelte. In diesen waren zwölf verschiedene Erzeugnisse wie beispielsweise Lipgloss und Nagellack für Kinder und Jugendliche sowie verschiedene Reinigungs- und Pflegemittel (Waschgel, BB-Creme u. Ä.) für Jugendliche und Erwachsene enthalten. Die Proben wurden – je nach Art des Erzeugnisses – z. B. auf Konservierungsstoffe, Farbstoffe oder Duftstoffe untersucht. Anders als bei früheren Untersuchungen musste lediglich eine Probe aufgrund einer unvollständigen Bestandteilliste bemängelt werden; ansonsten konnten erfreulicherweise keine Abweichungen festgestellt werden. Im Rahmen des Projekts sind insgesamt 48 Proben im IfB Lüneburg untersucht worden. Dabei handelte es sich um 40 unterschiedliche kosmetische Mittel von 27 verschiedenen Herstellern. Erfreulicherweise wurden in keiner Probe Gehalte an MI und/oder MCI oberhalb der zulässigen Höchstmenge nachgewiesen. 97 Abteilung 5 // Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg Abteilung 5 // Futtermittelinstitut Stade Einen „Coffee to go, bitte“ In Zeiten des „Coffee to go“ besitzen immer mehr Verbraucher ihren eigenen Thermokaffee- bzw. -teebecher, damit sie schon bei Verlassen des Hauses, auf dem Weg zur Arbeit, im Auto oder der Bahn ihr Heißgetränk genießen können. Sei es aus ästhetischen Gründen oder aus Liebe zur Umwelt. Die Auswahl ist groß, genauso wie die Preisspanne. Was aber versprechen die Modelle und was halten sie bezüglich des Materials und des Übergangs von Stoffen auf das geliebte Getränk? Tobias Grell Bastian Kortus Dr. Martina Lobsien Claudia Marx Dr. Astrid Rohrdanz Tatjana Schick Oliver Schmidt Brigitte Schnug-Reuter Bettina Weßels Dazu wurden im Juni 2013 im IfB Lüneburg eine Reihe dieser Becher untersucht. Insgesamt konnten 20 verschiedene Modelle, vom Restpostenartikel bis zur De-luxe-Variante aus hochwertigem 18/10-Edelstahl, untersucht werden. Alle untersuchten Produkte waren auf der Innenseite mit Metall versehen. Überprüft wurden die rechtskonforme Kennzeichnung, der Übergang von Stoffen auf das Lebensmittel und bei als hochwertig ausgewiesenen Materialien die Zusammensetzung der Komponenten. Bis auf eine Ausnahme, die Kennzeichnungsmängel aufwies, entsprachen alle Modelle den rechtlichen Vorgaben. N-Nitrosamine in Spielwaren und sonstigen Bedarfsgegenständen Dank ihren hervorragenden elastischen Eigenschaften und guter Reißfestigkeit finden Natur- und Synthesekautschuk breite Anwendung bei der Herstellung verschiedener Verbraucherprodukte inkl. Spielwaren. Bei der Herstellung von Gummiartikeln aus Kautschuk (Luftballons, Beruhigungs- und Trinksauger, Gummispielzeug etc.) können N-Nitrosamine und nitrosierbare Amine, die unter bestimmten Bedingungen in N-Nitrosamine umgewandelt werden können, als Reaktionsprodukte von Vulkanisationsbeschleunigern entstehen. Zahlreiche wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass viele N-Nitrosamine schon in kleinen Mengen eine karzinogene Wirkung aufweisen. Die Exposition des Verbrauchers, insbesondere von Babys und Kleinkindern, sollte deshalb so weit wie technisch möglich minimiert werden. Die Abgabe von N-Nitrosaminen sowie auch nitrosierbaren Stoffen aus Bedarfsgegenständen wie Luftballons, Kindergummispielwaren und Saugern ist daher gesetzlich geregelt und darf festgelegte Grenzwerte nicht überschreiten. Im Jahr 2013 wurden im IfB Lüneburg sieben Bedarfsgegenständeproben und weitere 15 Proben im Rahmen der Norddeutschen Kooperation auf Abgabe von N-Nitrosaminen und nitrosierbaren Stoffen überprüft. Dabei entsprachen zwei Luftballonproben aufgrund erhöhter Nitrosaminabgabe nicht den rechtlichen Anforderungen. In allen anderen Proben waren die Grenzwerte eingehalten. Futtermittelinstitut Stade Intensivierung interner und externer Aus- und Weiterbildung 2013 bekam eine Fachhochschulstudentin die Gelegenheit, praktische Teile ihrer Bachelorarbeit zum Thema „Entwicklung, Optimierung und Validierung eines Schnellverfahrens zum Bestimmung von ndl-PCB“ im Futtermittelinstitut Stade mit Unterstützung von hiesigem Fachpersonal durchzuführen. Ein auszubildender Chemielaborant aus unserem Haus nahm über das Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft mit großem Erfolg für fünf Wochen an einem Sprach- und Berufsseminar in Liverpool, Großbritannien, teil. 38,97 Vollzeitstellen* 25.299 Untersuchungen 102 Beratungen 62.900 Euro Investitionen Wesentliche Aufgaben: amtliche Untersuchung von Futtermitteln Das FI Stade ist im Rahmen der amtlichen Überwachung zuständig für die Untersuchung von Futtermittelproben, die von den Futtermittelprüfern des LAVES risikoorientiert entnommen werden, u. a. im Rahmen von amtlichen Betriebsinspektionen auf dem Gebiet der Bundesländer Niedersachsen und Bremen. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten werden keine Untersuchungen für private Auftraggeber durchgeführt. Im Futtermittelinstitut werden diese Proben chemisch, spektrometrisch, enzymatisch, mikrobiologisch, mikroskopisch, sensorisch und präparativgravimetrisch untersucht. Die Mitarbeiter prüfen, ob die Anforderungen der vielfältigen europäischen und nationalen Vorschriften im Hinblick auf Sicherheit, Zusammensetzung, Hygiene und Kennzeichnung erfüllt werden. Bei den eingesandten Futtermitteln handelt es sich um Futter sowohl für Nutztiere als auch für Heim- tiere. Dabei wird das Futter, das der Landwirt selbst anbaut und verfüttert, in gleicher Weise untersucht wie importiertes Futter, z. B. Soja, oder aus Einzelfuttermitteln und Zusatzstoffen von Herstellern zusammengestellte Mischfutter. Zur Probenpalette gehören auch sogenanntes Kauspielzeug für Hunde wie getrocknete Schweineohren und Pansenstreifen sowie aus getrockneter Rinderhaut geformte Artikel. Jährlich werden ca. 22.000 Untersuchungsaufträge bearbeitet, aus denen über 50.000 Untersuchungsparameter resultieren. Als amtliche Untersuchungseinrichtung unterliegt das Institut der Kontrolle der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS), die regelmäßig überprüft, ob die Vorgaben der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17025 eingehalten werden. Diese Vorkehrungen garantieren ein Höchstmaß an Ergebnissicherheit. Derzeit arbeiten 50 Personen im FI Stade, davon etwa die Hälfte in Teilzeit. Zudem werden vier Chemielaboranten ausgebildet. Serviceangebote Regelmäßige Seminare, Symposien und Weiterbildungen Fortbildungsveranstaltung für Lebensmittelkontrolleure 98 Zahlen auf einen Blick 99 * inkl. Drittmittelstellen Abteilung 5 // Futtermittelinstitut Stade Abteilung 5 // Futtermittelinstitut Stade Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse Aflatoxin B1 in Mais aus Serbien Aflatoxine sind natürlich vorkommende Pilzgifte (Mykotoxine), die erstmals beim Schimmelpilz Aspergillus flavus nachgewiesen wurden, von dem deren Benennung stammt. Sie werden auch von verschiedenen anderen Schimmelpilzen der Gattung Aspergillus gebildet. Der Pilzbefall kann schon auf dem Feld oder auch während der Lagerung der Ernte erfolgen. Betroffen sind Getreide und Mais, aber auch andere Produkte wie z. B. Erdnüsse, Pistazien und Reis. Die Klasse der Aflatoxine umfasst über 20 chemisch verwandte Substanzen, von denen Aflatoxin B1 die stärkste toxische bzw. karzinogene Wirkung zeigt. Dieses geht auch als giftiges Stoffwechselprodukt, Aflatoxin M1, in die Milch über (das sogenannte „Carry-over“). Wegen dieses Gesundheitsrisikos gelten in der EU für Aflatoxin B1 strenge Höchstmengen in Futtermitteln, die von 5 µg/kg (in Alleinfuttermitteln für Milchvieh) bis 20 µg/kg (in Einzelfuttermitteln) gestaffelt sind. Im Februar 2013 fiel eine aus Serbien stammende Futtermais-Schiffslieferung wegen erhöhter Aflatoxin-B1Gehalte auf (siehe Artikel auf Seite 30 und Seite 55). Im Rahmen der Verfolgung von dieser Lieferung und deren Vertriebswegen wurden umfangreiche Proben untersucht. Von den untersuchten Proben wiesen acht Einzelfutterproben einen Aflatoxin-B1-Gehalt auf, der die vorgeschriebene Höchstmenge von 20 µg/kg überschritt. Die Gehalte lagen zwischen 30 µg/kg und 163 µg/kg, jeweils bezogen auf 88 % Trockenmasse. Chloramphenicol in Xylanase-Zusatzstoffen Xylanasen sind natürlich vorkommende Enzyme, die in der Tierernährung als industriell hergestellte Zusatzstoffe zur Förderung der Verdaulichkeit eingesetzt werden. Sie kommen besonders häufig in der Geflügel- und Schweinefütterung zum Einsatz. Ende Juli 2013 sind in einer EU-Schnellwarnmeldung mehrere Chargen von Xylanase-Zusatzstoffen aus Belgien und Frankreich aufgefallen, in denen das Breitbandantibiotikum Chloramphenicol nachgewiesen wurde. Da die Anwendung von Chloramphenicol bei 100 Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, aufgrund seiner schwerwiegenden Nebenwirkungen seit 1994 in der EU verboten ist, wurden durch die amtliche Futtermittelüberwachung des LAVES umgehend Untersuchungen eingeleitet. Um das Risiko einer Kontamination von Futtermitteln mit Chloramphenicol einzudämmen, wurden die möglichen Vertriebswege der betroffenen Partien ermittelt, verdächtige Chargen gesperrt und vorsorglich flächendeckend Xylanase-Zusatzstoffe und Vormischungen kontrolliert. Insgesamt wurden 32 Proben von Xylanase-haltigen Produkten genommen und auf Chloramphenicol untersucht. Im Rahmen dieser Sofortmaßnahme wurde in einer Probe, die einer der belasteten Partien entstammte, Chloramphenicol nachgewiesen, während in den übrigen Proben kein Chloramphenicol nachgewiesen wurde. Proteine in Futtermitteln: problematisch in Stoffwechsel und Wirtschaftskreislauf Als „Body-Builder“ sind Proteine ein wesentlicher Bestandteil von Futtermitteln. Protein ist nicht gleich Protein – die Anteile der Aminosäuren, aus denen sich Proteine unterschiedlich zusammensetzen, müssen tierartspezifisch ausgewogen sein. Eine Proteinquelle, die das Spektrum der Anforderungen abdeckt, ist die Sojabohne. Mischfutter, die im FIS auf ihren Proteingehalt untersucht werden, enthalten fast ausnahmslos prozessierte Sojabohnen, meistens Extraktionsschrot, als proteinliefernden Bestandteil. Diese stammten hauptsächlich aus Südamerika, wo die Ausweitung der Anbauflächen zur Deckung des ansteigenden Bedarfs ökologische und wirtschaftliche Probleme erzeugt. Nach der BSE-Krise wurde die Verfütterung tierischer Proteinquellen reglementiert. Zwar wird das Verfütterungsverbot allmählich gelockert, dennoch spricht man in Europa von einer drohenden „Eiweißlücke“. Heimische Eiweißpflanzen, z. B. Leguminosen, gewinnen nun wieder an Interesse und die EU fördert ein Projekt, bei dem Insekten als alternative Proteinquellen untersucht werden. Die 582 im Jahr 2013 im FIS auf den Proteingehalt untersuchten Tierfutter waren nur zu 2 % wegen zu niedriger Proteingehalte zu beanstanden. Untersuchung von Futtermitteln auf Zusammensetzung im Jahr 2013 Im Fachbereich Futtermittelmikroskopie wurden 182 Mischfuttermittel auf ihre Zusammensetzung makroskopisch und mikroskopisch überprüft. Bei Mischfuttermitteln müssen Art und Menge der in ihnen verarbeiteten Einzelfutterkomponenten gekennzeichnet sein. Bei 81 % der Proben entsprach die Zusammensetzung den Deklarationsangaben. Nur bei zehn Mischfuttermitteln wurden gravierende Abweichungen bei den deklarierten Einzelfuttergehalten festgestellt. In drei Fällen waren nicht deklarierte Einzelfutter in der Größenordnung > 5 % enthalten. Sechs Proben enthielten deutlich geringere Einzelfutteranteile als deklariert. Bei einer Probe wichen drei Einzelkomponenten deutlich von der Deklaration ab. 25 Proben (14 %) konnten mangels optisch auswertbarer Strukturen (strukturlose Komponenten) oder wegen des Verarbeitungszustandes (pastöses Hundefutter) mikroskopisch nicht analysiert werden. Zoonoseerreger in Futtermitteln Zoonosen sind Infektionskrankheiten, die vom Tier auf den Menschen und umgekehrt übertragbar sind. Beispielhaft sollen hier Salmonellose und Listeriose genannt werden. Ursache für diese Krankheiten beim Menschen sind oft Lebensmittel tierischen Ursprungs. Daher stehen auch Futtermittel als erstes Glied in der Kette der Lebensmittelproduktion im Fokus der Untersuchungen. Eine wichtige Kontaminationsquelle – insbesondere bei Überseeware wie Soja- und Rapsprodukten – stellen Vögel wie z. B. Möwen dar, deren Kot häufig mit Salmonellen behaftet ist. Offenbar sind hier die bislang getroffenen Vorkehrungen zur Vermeidung einer Kontamination nicht ausreichend. Als potentiell pathogen sind alle ca. 2.500 Salmonellen- Serovare anzusehen. Listeriose kann bei Schwangeren, Embryonen, Neugeborenen, Alten und Menschen mit geschwächter Immunabwehr gravierende Folgen haben. Bei Tieren sind vor allem Wiederkäuer betroffen. Der wichtigste Erreger ist Listeria monocytogenes. Für die Verbreitung dieses Bakteriums bei Mensch und Tier spielen auch kontaminierte Lebens- und Futtermittel eine Rolle. Häufige Infektionsquellen im Futtermittelbereich sind unzureichend vergorene oder mit Erdreich verschmutzte Silagen oder verdorbenes Heu. 2013 wurden aus 430 mikrobiologisch untersuchten Futtermittelproben in zehn Fällen Salmonellen isoliert, Listeria monocytogenes wurde in sechs Futtermitteln nachgewiesen. Mineralstoffe in der Rinderernährung Die Mineralstoffe Calcium, Natrium, Magnesium und Phosphor spielen eine wichtige Rolle in der bedarfsgerechten Ernährung von Nutztieren. Auch für Wiederkäuer in der Lebensmittelproduktion, wie Milchkühe und Mastrinder, liegen Richtwerte für Gehalte in der Futterration vor. So haben z. B. Milchkühe in der Phase der Laktation einen höheren Bedarf an Calcium, was bei der Ergänzung der Grundfutterration durch Milchleistungsfutter berücksichtigt werden muss. Für Niedersachsen und Bremen wurden im Jahr 2013 76 Mischfuttermittel für Mastrinder und Milchkühe und 30 Kälberfutter auf ihren Mineralstoffgehalt untersucht. Bewertet wurden der Calcium-, Phosphor-, Natrium- und Magnesiumgehalt in Bezug auf die Angaben in der Kennzeichnung. Insgesamt wurden in nur elf Fällen Abweichungen festgestellt. Dabei war der Calciumgehalt bei fünf Mineralfuttern zu niedrig angegeben. In einem Fall wurde Magnesium zu hoch deklariert. Im Bereich der Mischfuttermittel für Kälber war der Calciumgehalt in drei Proben niedriger und in einer höher als der ausgelobte Wert. Der Phosphorgehalt wurde in einem Fall zu hoch angegeben. 101 Dr. Ayman Hashem Dr. Jens Künnemeyer Dr. Sylvia Sacher-Ruorffer Dr. Ragna Schadewaldt Dr. Andy Scheffer Elvira Schlägel Abteilung 5 // Institut für Bienenkunde Celle Zahlen auf einen Blick 22,52 Vollzeitstellen* 13.819 Untersuchungen 5.363 Beratungen 63.500 Euro Investitionen * inkl. Drittmittelstellen Abteilung 5 // Institut für Bienenkunde Celle Institut für Bienenkunde (IB) Celle Bundesweite Tätigkeit und internationale Anerkennung Wesentliche Aufgaben: Kompetenzzentrum für die Bienenhaltung Die Unterstützung der Imkerei ist eine Kernaufgabe des IB Celle des LAVES. Gleichwohl ist das Kundenspektrum weitaus größer: Das Bieneninstitut ist Ansprechpartner für alle Belange der Bienenhaltung sowie angrenzender Bereiche wie Pflanzenschutz, Landwirtschaft und Lebensmittel. Es genießt nationale und internationale Anerkennung durch seinen hohen Diversifizierungsgrad (Imkerei, Beratungsdienst, Zucht, Labor, Forschung und Entwicklung), die Untersuchung von Honig und Pollen, Bienenpathologie, die Frühdiagnose von Bienenseuchen, Pflanzenschutzmittelprüfungen sowie bundesweite Aufgaben wie das Durchführen des Berufsschulunterrichts für angehende Tierwirte mit der Fachrichtung Imkerei. Honigbienen haben aufgrund ihrer Bestäubungsleistung große ökologische und ökonomische Bedeutung. Für eine flächendeckende Bestäubung von Blütenpflanzen müssen Bienenvölker und damit auch die Imkereien möglichst gleichmäßig im Land vertreten sein. Das Institut für Bienenkunde Celle unterstützt durch seine Tätigkeiten auf vielfältige Weise die Imker, so dass die Bienenvölker auch bei Problemen optimal und versiert geführt werden. Die Aufklärung über die Bedeutung der Bienenhaltung ist ein Schwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit. Die wesentlichen Aufgaben sind im Einzelnen: Im Berichtszeitraum 2013 hatten Untersuchungs-, Forschungs-, Beratungs- und Lehrtätigkeiten des IB Celle weiterhin einen hohen Stellenwert. Zudem wurde das Akkreditierungsverfahren nach ISO 17025 bei der Deutschen Akkreditierungsstelle erfolgreich abgeschlossen. Die Laborausstattung sowie der Honigbearbeitungsbereich der Imkerei konnten weiter modernisiert und damit optimal an die Anforderungen angepasst werden. Im Institut wurde eine große Anzahl junger Freizeitimker sowie Berufsschüler geschult. In Kooperation mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen wurden auch bundesweite Gesellenprüfungen für angehende Tierwirte mit der Fachrichtung Imkerei abgenommen. Neben dem hohen Aufkommen an Honig- und Pollenproben aus Deutschland und anderen europäischen Ländern – Auftragsarbeiten für Imker und Firmen sowie im Rahmen eines EU-Forschungsprojektes anfallende Proben – wurden mehrere Tausend Proben auf Bienenkrankheiten untersucht. Zahlreiche Behörden, insbesondere Veterinärämter aus Niedersachsen und anderen Bundesländern mit Fragen zur Seuchendiagnose und -bekämpfung, nahmen 2013 die operative Beratung durch das Bieneninstitut in Anspruch. Umfangreiche Versuche zur Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln sowie zur Wirksamkeit und Verträglichkeit von Varroabekämpfungsmitteln wurden durchgeführt. Aktuelle Forschungsprojekte sind FIT BEE, ein Verbundprojekt zur Bienengesundheit, BICOPOLL, Untersuchungen zur Problematik von Pyrrolizidinalkaloiden und Maispollen in Honig, die Entwicklung von Schnelltests zur Diagnose von Bienenkrankheiten (AFB, EFB) sowie drei Monitoringprojekte (Europäisches Bienenmonitoring, Deutsches Bienenmonitoring und Niedersächsisches Monitoring zur Amerikanischen Faulbrut). In mehreren Projekten arbeitet das Bieneninstitut mit den Lebensmittelinstituten des LAVES sowie deutschlandweit mit zahlreichen anderen Instituten und Unternehmen zusammen. Amtliche Bienenseuchendiagnostik und operative Beratung bei Bienenkrankheiten Bundesweite Berufsschule für Auszubildende des Berufs Tierwirt, Fachrichtung Imkerei Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Pollen Im Rahmen des FIT-BEE-Verbundprojektes (siehe Tätigkeitsbericht 2012) wurden an den unterschiedlichen Standorten der Bienenvölkergruppen A, B und C während der Bienensaison Pollen aus den Bienenvölkern für Rückstandsanalysen auf Pflanzenschutzmittel genommen. Diese Pollen wurden am LVI Oldenburg mittels QuEChERS-Analyse untersucht. Die drei Gruppen unterschieden sich stark im Auftreten von Rückständen in den Pollen. In Proben der Gruppe A wurden diverse Wirkstoffe entdeckt, die der landwirtschaftlichen Praxis im Umfeld entsprechen. Die gefundenen Mengen sind zwar relativ gering, gleichwohl sind häufig Mehrfachbelastungen zu verzeichnen. In Proben der Gruppe C wurden in zahlreichen Proben 102 Bundesweite Durchführung von Gesellen- und Meisterprüfungen in Kooperation mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Fachberatung zur Bienenhaltung für Imker, Veterinäre und Landwirte inkl. eines E-Mail-Infodienstes Anfänger- und Fortgeschrittenenkurse für Freizeitimker Bereitstellung von leistungsfähigem Zuchtmaterial Untersuchung von Honig im Rahmen von Qualitätssicherung und -kontrolle Palynologie: mikroskopische Pollenanalyse im Rahmen von Honiguntersuchung, nationalem und internationalem Monitoring sowie Forschungsprojekten Prüfung von Pflanzenschutzmitteln auf Bienengefährlichkeit Forschung und Entwicklung keine bzw. nur sehr wenige Rückstände detektiert. Die Rückstandshäufigkeit schwankte bei Gruppe B stark mit dem jeweiligen Standort und entspricht damit den Daten aus Gruppe A und C. Besonders erwähnenswert ist gerade in Bezug auf andere Projekte, dass die Unterschiede zwischen den einzelnen Bienenvölkern eines Standortes überaus gering sind. Durch die Bestimmung der botanischen Herkunft des Bienenbrots und auch der Honige konnten einige Quellen der Rückstände ermittelt werden. In weiterführenden Projekten soll die Wirkung von Pflanzenschutzmittel-Rückständen in Pollen auf Bienenlarven untersucht werden. FIT BEE Insgesamt 18 Bienenvölker wurden 2011 für das FIT-BEE-Verbundprojekt in drei Gruppen aufgeteilt: Gruppe A steht an reinen Agrarstandorten (u. a. 103 Abteilung 5 // Institut für Bienenkunde Celle FIT BEE ist ein Verbundprojekt zu Wechselwirkungen zwischen Einzelbiene, Bienenvolk, Bienenkrankheiten und Umwelt- einflüssen. Daraus sollen die Bedingungen für ein gesundes, vitales Bienenvolk (FIT BEE) definiert und durch gezielte Maßnahmen verbessert werden. Mehr Informationen finden Sie unter: www.fitbee.net Dorothee Judith Lüken Dr. Werner von der Ohe Dr. Iris Suckrau (LVI OL) Raps, Mais, Getreide), Gruppe B an Agrarstandorten sowie an Blühflächenstandorten und Gruppe C permanent an einem Naturstandort. Daten aus Populationsschätzungen werden mittels eines von IP SYSCON entwickelten Fachinformationssystems graphisch für eine Auswertung aufbereitet. Für die Beurteilung der Bienengesundheit der Völker wurden neben der Populationsentwicklung auch mehrfach Bienenproben untersucht. Bisher wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Ebenfalls wurden Pollen- und Honigproben gezogen und auf die botanische Herkunft untersucht. Die Völker innerhalb einer Gruppe flogen ähnliche Pollenund Nektarquellen an, zwischen den Gruppen gab es teilweise starke Unterschiede. Obwohl das Spektrum an unterschiedlichen Trachtquellen, insbesondere am Standort der Gruppe C, enorm war, wurden von den Bienen eher Massentrachten genutzt. Aus den Daten der Pollenanalysen war ersichtlich, dass die Völker der Gruppen A und B ihren Pollenbedarf im Sommer und Herbst vorwiegend mit Pollen aus Blühstreifen und Zwischenfruchtarten deckten. Dies gibt einen Hinweis darauf, wie wichtig Blühstreifen für die Deckung des Pollenbedarfs an Agrarstandorten sein können. Melezitosehonig In Niedersachsen und anderen Bundesländern hatten Imker im Sommer 2013 extreme Probleme mit Melezitosehonig, auch Zementhonig genannt. Melezitose ist ein Dreifachzucker (Glucose1-3-Fructose-2-1-Glucose), der nahezu in jedem Honigtau und damit auch in Honigtauhonigen vorkommt. Bei Überschreiten des Sättigungsgrades von ca. 8 % kristallisiert die Melezitose sehr schnell und extrem fest aus. Das Schleudern dieser Honige ist erschwert oder gar nicht möglich. Die „Melezitosetracht“ ist weder auf bestimmte Nadelbaumarten noch auf bestimmte Lausarten beschränkt. Insbesondere bei gutem Lausbesatz und sehr sommerlicher Witterung scheint der Gehalt von Melezitose im Honigtau anzusteigen, häufig gepaart mit großen Mengen Honigtau (Gewichtszunahme der Bienenvölker von 5 kg). Diverse Untersuchungsparameter (elektrische Leitfähigkeit, Sedimentbestandteile, Zuckerspektren) von Honigtauhonigen mit Melezitosegehalten bis über 30 % lassen vermuten, dass im Sommer 2013 der „Melezitose-Honigtau“ von der RotbraunbepudertenFichtenrindenlaus (Cinara pilicornis) stammt. Auch viele Blütenhonige des Sommers 2013 wiesen zum Teil Honigtau auf, erkenntlich an den auffälligen, nicht typischen Melezitosegehalten. Da die Melezitose bei Bienen zu erheblichen Verdauungsproblemen führt, dürfen melezitosehaltige Honige nicht als Winterfutter in den Bienenvölkern bleiben. Serviceangebote Publikationen und Dienstleistungen im Internet Jahresberichte des IB Celle Celler Melissopalynologische Sammlung: PollenBestimmungsbuch in drei Bänden Informationsblätter u. a. zu folgenden Themenbereichen: Bienenbiologie, Honig, Krankheiten, praktische Imkerei Programm der Fortbildungen und Vorträge Bestellung von Königinnen Alle Publikationen und Informationsmaterialien können im Internet bestellt oder heruntergeladen werden: www.laves.niedersachsen.de, genauer unter der Rubrik: Tiere/Bienenkunde/Informationsmaterial 104 Fortbildungen/Seminare/Ausbildungsleistungen Berufsschul-Blockunterricht von Anfang Januar bis Mitte März Kurse für Freizeitimker Seminar zur Pollenanalyse Bienenseuchenbekämpfung für Amtstierärzte und Bienenseuchensachverständige Veranstaltung für die Öffentlichkeit Tag der offenen Tür jährlich am ersten Sonntag im September Untersuchungsergebnisse Die nachfolgenden Tabellen geben einen vollständigen Überblick über die in den Instituten des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – und im Falle von Lebensmittelproben auch in Partnerlaboren der Norddeutschen Kooperation – im Jahr 2013 untersuchten Proben und zugehörige Ergebnisse. Aufgeführt sind die amtlichen Proben, die im Berichtsjahr (01.01.– 31.12.2013) in Niedersachsen gezogen wurden (Stichtag Probenahmedatum), um eine Vergleichbarkeit mit anderen Berichten sicherzustellen. Für die Erfassung der Proben und die Auswertung der Beanstandungsquoten gilt der Stichtag 20.03.2014. Sofern in den Kapiteln der Begriff „Beanstandungen“ verwendet wird, handelt es sich um festgestellte Normabweichungen, da die lebensmittelrechtlich verbindliche Feststellung einer Beanstandung bzw. eines Verstoßes nach Würdigung der subjektiven Tatbestände durch die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde erfolgt. 105 Warengruppen/Schwerpunkte Zuständige Institute LVI OL LVI BS/H IFF Cux LUA HB 1 2 Milch Milchprodukte Käse Butter Eier und Eiprodukte Frisches Fleisch, Fleischerzeugnisse und Wurstwaren Fisch und Fischerzeugnisse, Krebs- und Weichtiere Öle und Fette Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung Suppen, Soßen, Mayonnaise, Salatdressings Feinkostsalate, Salatmischungen Getreide und -erzeugnisse, Brot und Backwaren Zuständigkeiten Die im Rahmen der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung im Land Niedersachsen gezogenen Proben werden in den Instituten des LAVES sowie – auf der Basis von Verwaltungsabkommen/Staatsvertrag – in Partnerlaboren anderer Bundesländer der Norddeutschen Kooperation untersucht. Eine Übersicht über die Zuständigkeiten gibt die nebenstehende Tabelle (siehe Seite 107). LVI OL LVI BS/H IFF CUX LUA HB IfB LG LL B/BB LALLF MV HU HH Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven Landesuntersuchungsamt für Chemie, Hygiene und Veterinärmedizin Bremen Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg Landeslabor Berlin-Brandenburg Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern Institut für Hygiene und Umwelt Hamburg Honig, süße Brotaufstriche Konfitüren und Fruchtaufstriche Obst-, Gemüse- und Kartoffelerzeugnisse, Hülsenfrüchte und Erzeugnisse daraus Frisches Obst, Gemüse und Kartoffeln Frischpilze und Pilzerzeugnisse Nüsse, Ölsamen und Erzeugnisse daraus Fruchtsäfte und alkoholfreie Erfrischungsgetränke Wein, Bier, Spirituosen Wein, -erzeugnisse, weinähnliche Getränke Speiseeis Übersicht Proben- und Beanstandungszahlen Die nachfolgenden Tabellen geben – getrennt für Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika und Tabakerzeugnisse – eine Übersicht über die Gesamtzahl der untersuchten Proben, die Gesamtzahl der untersuchten Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben, die jeweiligen Anteile beanstandeter Proben und die wesentlichen Beanstandungsgründe. Die dargestellte Summe der Beanstandungen ist nicht identisch mit der Gesamtzahl beanstandeter Proben, da auf eine Probe mehrere Beanstandungsgründe entfallen können. Sie stellt die Anzahl der festgestellten Beanstandungsgründe dar. Für Lebensmittel werden – soweit Daten vorliegen – zusätzlich die Produktkontrollproben und Betriebskontrollproben separat dargestellt. Betriebskontrollproben sind: a. Proben, die für die amtliche Kontrolle von Betrieben, insbesondere von Herstellern und Importeuren, notwendig sind und sowohl Vor- und Zwischen- als auch Endprodukte eines Lebensmittels, kosmetischen Mittels, Bedarfsgegenstands oder Tabakerzeugnisses umfassen können. b.Umgebungsproben Proben, die zur amtlichen Kontrolle der Hygiene vor, während und nach der Produktion entnommen werden können. Dazu gehört z. B. die Überprüfung von Oberflächen von Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung und Leitungssystemen mit Hilfe von Tupfern, die in der Regel nach erfolgter Reinigung und Desinfektion entnommen werden, oder von Spülwasser sowie die Überprüfung von Proben aus der Umgebung, wie z. B. von Stäuben, Filtern oder Kondenswasser. Pudding, Cremespeisen, süße Suppen und Soßen Süßwaren, Kaugummi Zucker Kakao, Schokoladen und Erzeugnisse daraus Kaffee, Tee Säuglings- und Kleinkindernahrung Diätetische Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel Fertiggerichte Gewürze, Würzmittel Essenzen, Aromen Mineral- und Tafelwasser Proben mit Erkrankungsvorbericht Bedarfsgegenstände und Spielwaren mit LM-Kontakt Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt Kosmetische Mittel, Wasch- und Reinigungsmittel Tabakerzeugnisse Nachweis der Bestrahlung 1 = Chemisch, parasitologisch, virologisch. 2 = Bakteriologisch. 106 107 IfB LG LL B/BB LALLF MV HU HH Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung Lebensmittel Produktkontrollproben Betriebskontrollproben1 (alle Lebensmittelwarengruppen) (Probensätze; alle Betriebsarten) 23.396 1.705 Gesamtzahl beanstandete Proben (%) 16,8 20,8 Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben 951 Gesamtzahl Proben Anzahl beanstandete Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben (%) Summe Beanstandungen 4.782 Mikrobiologische Verunreinigungen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 15 Mikrobiologische Verunreinigungen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 668 Andere Ursachen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 9 Andere Ursachen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 213 Zusammensetzung 283 Kennzeichnung (Aufmachung) 3.151 Sonstige 443 Bemängelung 1 Relativer Anteil der verschiedenen Beanstandungsgründe bei Produktkontrollproben Die Beanstandungsgründe bei Lebensmittelproben lassen sich in drei wesentlichen Kategorien zusammenfassen: Nachweis mikrobiologischer Verunreinigungen, die zur Beurteilung „gesundheitsschädlich oder gesundheitsgefährdend“ oder „nicht zum Verzehr geeignet“ geführt haben (14,3 %) Nachweis anderer Verunreinigungen oder Eigenschaften (z. B. chemische Kontaminationen), die zur Beurteilung „gesundheitsschädlich oder gesundheitsgefährdend“ oder „nicht zum Verzehr geeignet“ geführt haben (4,6 %) Mängel in der Zusammensetzung, in der Aufmachung oder bei der Kenntlichmachung (81,1 %) 31 0 354 ie tatsächliche Probenzahl bei den Betriebskontrollproben liegt höher, da für die Bewertung der Untersuchungsergebnisse mehrere Proben zu einem Probensatz D zusammengefasst werden. Bedarfsgegenstände, Kosmetika, Tabakerzeugnisse Bedarfsgegenstände Kosmetika Tabakerzeugnisse Gesamtzahl Proben 1.861 917 37 Gesamtzahl beanstandete Proben (%) 10,4 24,1 0 42 7 2 Anzahl beanstandete Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben (%) 23,8 14,3 0 Summe Beanstandungen 212 267 0 Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben 108 Einzeldarstellung der gesundheitsgefährdenden oder gesundheitsschädlichen mikrobiologischen oder anderen Verunreinigungen Der Anteil als gesundheitsschädlich oder gesundheitsgefährdend einzustufender Lebensmittel war auch im Jahr 2013 sehr niedrig. Der Anteil gesundheitsschädlicher bzw. gesundheitsgefährdender mikrobiologischer Verunreinigungen an der Gesamtzahl der Beanstandungen betrug 0,3 %. Der Anteil gesundheitsschädlicher bzw. gesundheitsgefährdender anderer Verunreinigungen an der Gesamtzahl der Beanstandungen betrug 0,2 %. Beanstandungen wurden bei folgenden Lebensmitteln ausgesprochen: Nachweis von Salmonella: Beanstandung von Zwiebelmettwurst, Beanstandung von Schweinemett, Beanstandung von Schinkenstreichmettwurst Nachweis von Bacillus cereus: Beanstandung von belegten Brötchen, Speiseeis Nachweis von Fremdkörpern: Beanstandung von Cordon bleu, Pizza Baguette, Brot, Spinat (tiefgefroren) Nachweis von Staphylococcus aureus: Nachweis von Speiseeis Nachweis von Histaminen: Beanstandung von Thunfisch, Butterfisch (geräuchert), Matjeshering 14,3 % 4,6 % Die Beanstandungsgründe bei Lebensmittelproben Die Abbildung gibt den relativen Anteil dieser drei Kategorien bei den 2013 untersuchten Proben wieder. 81,1 % 109 Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung Lebensmittel nach Warengruppen Untersuchungen an Umgebungsproben zur Betriebskontrolle bei Herstellern, Be- und Verarbeitern von Milch und Milcherzeugnissen sowie Eiern und Eiprodukten Im Folgenden sind die auf Seite 107 zusammengefassten Warengruppen einzeln dargestellt. Untersuchung von Produktkontrollproben Probenart Milch und Milchprodukte, Käse, Butter Warenbezeichnung Milch Milchprodukte Käse Butter Gesamtzahl Proben 408 657 916 45 Gesamtzahl beanstandete Proben (%) 6,6 28,2 25,0 2,3 9 33 11 1 33,3 30,3 63,6 0 Untersuchung von Produktkontrollproben Summe Beanstandungen 27 185 229 1 Eier und Eiprodukte Mikrobiologische Verunreinigungen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 0 0 Mikrobiologische Verunreinigungen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 7 104 9 0 Andere Ursachen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 0 0 Andere Ursachen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 1 0 3 0 Zusammensetzung 0 0 3 0 Kennzeichnung (Aufmachung) 21 74 215 1 Sonstige 1 27 48 0 Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben Anzahl beanstandete Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben (%) Untersuchungen an Vor-, Zwischen- und Endprodukten zur Betriebskontrolle bei Herstellern, Be- und Verarbeitern von Milch und Milcherzeugnissen Milch und Milcherzeugnisse Anzahl untersuchter Probensätze* Anzahl der aufgrund der mikrobiologischen Beschaffenheit bemängelten Probensätze1 Vorzugsmilch 11 5 Pasteurisierte Milch 16 1 Milchprodukte 92 3 Käse 145 7 Probenart Anzahl untersuchter Probensätze Anzahl der aufgrund der mikrobiologischen Beschaffenheit bemängelten Probensätze1 97 31 Tupferproben 1 Definition Probensatz: mehrere Teilproben aus einem Produktionsbereich, die zusammenfassend bewertet werden. Warenbezeichnung Hühnereier Ei Produkte aus Hühnereiern Eier von anderen Geflügelarten Gesamtzahl Proben 343 76 2 Gesamtzahl beanstandete Proben (%) 9 21 50 Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben 36 4 0 Anzahl beanstandete Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben (%) 28 0 0 Summe Beanstandungen 46 17 2 Mikrobiologische Verunreinigungen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 0 Mikrobiologische Verunreinigungen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 0 0 0 Andere Ursachen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 0 Andere Ursachen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 1 13 0 Zusammensetzung 0 0 0 Kennzeichnung (Aufmachung) 10 1 2 Sonstige 35 3 0 1 Definition Probensatz: mehrere Teilproben aus einem Produktionsbereich, die zusammenfassend bewertet werden. 110 111 Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung Untersuchung an Vor-, Zwischen- und Endprodukten zur Betriebskontrolle bei Herstellern, Be- und Verarbeitern von Eiern und Eiprodukten Untersuchung an Vor-, Zwischen- und Endprodukten zur Betriebskontrolle bei Herstellern, Be- und Verarbeitern von Fleisch und Fleischerzeugnissen Eier und Eiprodukte Frisches Fleisch, Fleischerzeugnisse Anzahl untersuchter Probensätze (i. d. R. jeweils 30 Eier) Probenart Hühnereier (Schale und Dotter) Anzahl der aufgrund der mikrobiologischen Beschaffenheit bemängelten Probensätze1 49 Anzahl untersuchter Probensätze1 Anzahl der aufgrund der mikrobiologischen Beschaffenheit bemängelten Probensätze Schlachttierkörperoberflächen 186 13 Zerlegeteile/zerlegtes Fleisch 87 28 Zum Verzehr in durcherhitztem Zustand bestimmt 173 98 Zum Rohverzehr bestimmt 27 15 Zum Verzehr in durcherhitztem Zustand bestimmt 29 2 Zum Rohverzehr bestimmt 162 11 Fleischerzeugnisse 58 2 Sonstiges Fleisch 8 4 Geflügelschlachtkörper 22 2 Geflügelfleischzubereitung 9 3 Geflügelteilstücke 22 6 Separatorenfleisch 31 13 Probenart 0 1 Definition Probensatz: mehrere Teilproben aus einem Produktionsbereich, die zusammenfassend bewertet werden. Hackfleisch Untersuchung von Produktkontrollproben Fleischzubereitungen Frisches Fleisch, Fleischerzeugnisse und Wurstwaren Warenbezeichnung Frisches Fleisch und Geflügel Fleischerzeugnisse Wurstwaren Gesamtzahl Proben 865 1.215 1.488 Gesamtzahl beanstandete Proben (%) 15,6 23,8 30,0 66 124 79 Anzahl beanstandete Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben (%) 48,5 30,6 45,6 Summe Beanstandungen 135 289 446 Mikrobiologische Verunreinigungen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 3 1 4 Mikrobiologische Verunreinigungen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 33 18 22 Andere Ursachen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 0 Andere Ursachen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 7 1 1 Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben 1 Zusammensetzung 2 53 68 Kennzeichnung (Aufmachung) 106 340 440 Sonstige 11 6 11 Definition Probensatz: mehrere Teilproben aus einem Produktionsbereich, die zusammenfassend bewertet werden. Untersuchung an Umgebungsproben zur Betriebskontrolle bei Herstellern, Be- und Verarbeitern von Fleisch und Fleischerzeugnissen Probenart Anzahl untersuchter Probensätze1 Anzahl der aufgrund der mikrobiologischen Beschaffenheit bemängelten Probensätze1 414 105 Tupferproben 1 112 Definition Probensatz: mehrere Teilproben aus einem Produktionsbereich, die zusammenfassend bewertet werden. 113 Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung Untersuchung an Umgebungsproben zur Betriebskontrolle bei Herstellern, Be- und Verarbeitern von Fisch und Fischereierzeugnissen Untersuchung von Produktkontrollproben Fische und Fischereierzeugnisse Fische und Fischereierzeugnisse Warenbezeichnung Fische und Fischzuschnitte Fischereierzeugnisse Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus Gesamtzahl Proben 438 1068 547 Gesamtzahl beanstandete Proben (%) 11,0 Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben Anzahl beanstandete Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben (%) 9 22,2 8,0 Anzahl untersuchter Probensätze1/Proben Anzahl der aufgrund der mikrobiologischen Beschaffenheit bemängelten Probensätze1/Proben Tupferproben (virologisch) 121/126 41/4 Tupferproben (bakteriologisch)2 321/40 0 Tupferproben (bakteriologisch), sonstige fischverarbeitende Betriebe2 01/82 0 Probenart 4,0 27 7 29,6 28,6 1 2 Definition Probensatz: mehrere Teilproben aus einem Betrieb, die zusammenfassend bewertet werden. Durchgeführt im LUA Bremen. Summe Beanstandungen 48 85 22 Mikrobiologische Verunreinigungen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 0 Untersuchung von Produktkontrollproben Mikrobiologische Verunreinigungen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 2 5 3 Öle und Fette Andere Ursachen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 5 0 Andere Ursachen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 28 14 6 Zusammensetzung 1 1 4 Kennzeichnung (Aufmachung) 17 50 8 Sonstige 2 16 7 Untersuchung an Vor-, Zwischen- und Endprodukten zur Betriebskontrolle bei Herstellern, Be- und Verarbeitern von Fischen und Fischereierzeugnissen Fische und Fischereierzeugnisse Anzahl untersuchter Probensätze1/Proben Probenart 211/51 (IFF Cux) 01/46 (LUA HB) Räucherfisch Anzahl der aufgrund der mikrobiologischen Beschaffenheit bemängelten Probensätze1/Proben 0 0 Warenbezeichnung Tierische Fette und Öle Pflanzliche Fette und Öle Margarine und Halbfettmargarine Fettmischungen und Fettzubereitungen Gesamtzahl Proben 42 173 109 274 Gesamtzahl beanstandete Proben (%) 43 12 0 19 Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben 2 1 0 22 Anzahl beanstandete Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben (%) 0 0 0 64 Summe Beanstandungen 16 22 0 53 Mikrobiologische Verunreinigungen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 0 0 Mikrobiologische Verunreinigungen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 0 0 0 0 Andere Ursachen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 0 0 Andere Ursachen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 0 0 0 43 Zusammensetzung 0 0 0 0 Kennzeichnung (Aufmachung) 16 16 0 9 Sonstige 0 6 0 1 1 Definition Probensatz: mehrere Teilproben aus einem Betrieb, die zusammenfassend bewertet werden. 114 115 Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung Untersuchung von Produktkontrollproben Untersuchung von Produktkontrollproben Suppen, Soßen, Mayonnaise Getreide und -erzeugnisse, Brot und Backwaren Warenbezeichnung Suppen Soßen Mayonnaise und Salatdressings Warenbezeichnung Getreide Getreideprodukte Brot und Kleingebäck Feine Backwaren Teigwaren Gesamtzahl Proben 195 63 63 Gesamtzahl Proben 289 447 440 914 135 Gesamtzahl beanstandete Proben (%) 20 21 27 Gesamtzahl beanstandete Proben (%) 7,3 12,5 18,9 20,8 13,3 Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben 3 13 3 Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben 1 3 18 23 3 Anzahl beanstandete Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben (%) 67 23 0 Anzahl beanstandete Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben (%) 0 100 44,4 56,5 33,3 Summe Beanstandungen 41 14 24 Summe Beanstandungen 21 56 83 190 18 Mikrobiologische Verunreinigungen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 0 Mikrobiologische Verunreinigungen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 0 0 0 Mikrobiologische Verunreinigungen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 0 2 0 Mikrobiologische Verunreinigungen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 1 1 7 109 17 Andere Ursachen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 0 Andere Ursachen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 1 0 0 Andere Ursachen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 1 2 0 Andere Ursachen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 6 0 5 2 0 Zusammensetzung 0 1 1 Zusammensetzung 0 0 0 31 0 Kennzeichnung (Aufmachung) 40 9 23 Kennzeichnung (Aufmachung) 12 56 83 92 5 Sonstige 0 0 0 Sonstige 0 1 11 2 0 Untersuchung von Produktkontrollproben Untersuchung von Produktkontrollproben Feinkostsalate, Salatmischungen Honig, Konfitüren, süße Brotaufstriche Warenbezeichnung Feinkostsalate, Salatmischungen Gesamtzahl Proben 356 Gesamtzahl beanstandete Proben (%) 27 Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben 23 Anzahl beanstandete Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben (%) 39 Summe Beanstandungen 114 Warenbezeichnung Honige und Brotaufstriche Konfitüren und Fruchtaufstriche Gesamtzahl Proben 281 227 Gesamtzahl beanstandete Proben (%) 15 24,7 Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben 15 1 13,3 100 Summe Beanstandungen 44 72 Anzahl beanstandete Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben (%) Mikrobiologische Verunreinigungen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 Mikrobiologische Verunreinigungen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 Mikrobiologische Verunreinigungen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 23 Mikrobiologische Verunreinigungen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 0 2 Andere Ursachen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 1 Andere Ursachen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 Andere Ursachen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige Andere Ursachen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 1 0 0 Zusammensetzung 0 5 Zusammensetzung 1 Kennzeichnung (Aufmachung) 39 58 Kennzeichnung (Aufmachung) 87 Sonstige 11 7 Sonstige 2 116 117 Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung Untersuchung von Produktkontrollproben Untersuchung von Produktkontrollproben Frischobst, Frischgemüse und Kartoffeln Frischpilze und Pilzerzeugnisse Warenbezeichnung Frischobst Frischgemüse Kartoffeln Warenbezeichnung Pilze Pilzerzeugnisse Gesamtzahl Proben 884 897 74 Gesamtzahl Proben 70 38 Gesamtzahl beanstandete Proben (%) 2,5 3 0 Gesamtzahl beanstandete Proben (%) 4,3 31,6 Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben 4 13 1 Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben 0 0 Anzahl beanstandete Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben (%) 0 31 0 Anzahl beanstandete Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben (%) 0 0 Summe Beanstandungen 22 27 0 Summe Beanstandungen 3 13 Mikrobiologische Verunreinigungen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 0 Mikrobiologische Verunreinigungen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 Mikrobiologische Verunreinigungen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 1 11 0 Mikrobiologische Verunreinigungen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 0 2 Andere Ursachen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 0 Andere Ursachen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 Andere Ursachen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 14 10 0 Andere Ursachen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 0 5 Zusammensetzung 0 1 0 Zusammensetzung 3 0 Kennzeichnung (Aufmachung) 7 5 0 Kennzeichnung (Aufmachung) 0 6 Sonstige 0 2 0 Sonstige 0 0 Obst-, Gemüse- und Kartoffelerzeugnisse, Hülsenfrüchte Warenbezeichnung Obsterzeugnisse Gemüseerzeugnisse Kartoffelerzeugnisse Kartoffelknabbererzeugnisse Stärkereiche Pflanzenteile, Kartoffelstärke usw. Hülsenfrüchte und Erzeugnisse daraus Sojaerzeugnisse Gesamtzahl Proben 266 383 81 39 1 27 80 Gesamtzahl beanstandete Proben (%) 25,9 21,9 18,5 10,2 100 7,4 27,5 9 10 2 2 0 1 2 33,3 30 50 50 0 0 0 Summe Beanstandungen 81 99 18 4 1 2 32 Mikrobiologische Verunreinigungen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 0 0 0 0 0 Mikrobiologische Verunreinigungen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 0 9 2 0 0 1 0 Andere Ursachen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 1 0 0 0 0 0 Andere Ursachen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 3 2 1 0 0 0 0 Zusammensetzung 42 3 0 1 0 0 0 Kennzeichnung (Aufmachung) 32 71 13 2 0 1 20 Sonstige 4 13 2 1 1 0 12 Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben Anzahl beanstandete Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben (%) 118 119 Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung Untersuchung von Produktkontrollproben Untersuchung von Produktkontrollproben Nüsse, Ölsamen und Erzeugnisse daraus Wein, Bier, Spirituosen Warenbezeichnung Ölsamen Schalenobst Erzeugnisse aus Ölsamen und Schalenobst Warenbezeichnung Wein und Weinerzeugnisse Weinähnliche Getränke Bier Spirituosen Gesamtzahl Proben 115 134 103 Gesamtzahl Proben 756 128 315 263 Gesamtzahl beanstandete Proben (%) 7,0 9,0 10,7 Gesamtzahl beanstandete Proben (%) 16 16 21 13 Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben 1 4 0 Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben 9 4 11 0 Anzahl beanstandete Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben (%) 0 25 0 Anzahl beanstandete Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben (%) 56 25 18 0 Summe Beanstandungen 8 12 11 Summe Beanstandungen 120 20 65 33 Mikrobiologische Verunreinigungen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 1 Mikrobiologische Verunreinigungen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 1 0 0 Mikrobiologische Verunreinigungen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 0 0 1 Mikrobiologische Verunreinigungen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 1 0 5 0 Andere Ursachen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 0 Andere Ursachen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 0 0 Andere Ursachen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 1 2 0 Andere Ursachen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 0 0 1 0 Zusammensetzung 5 2 2 Zusammensetzung 21 0 0 2 Kennzeichnung (Aufmachung) 2 8 6 Kennzeichnung (Aufmachung) 104 25 65 27 Sonstige 0 0 1 Sonstige 7 3 11 8 Untersuchung von Produktkontrollproben Untersuchung von Produktkontrollproben Fruchtsäfte und alkoholfreie Erfrischungsgetränke Speiseeis und Halberzeugnisse aus Speiseeis Warenbezeichnung Fruchtsäfte Alkoholfreie Erfrischungsgetränke Warenbezeichnung Speiseeis Halberzeugnisse aus Speiseeis Gesamtzahl Proben 397 565 Gesamtzahl Proben 1.353 35 Gesamtzahl beanstandete Proben (%) 22 24 Gesamtzahl beanstandete Proben (%) 19,0 5,7 Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben 3 11 Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben 54 10 Anzahl beanstandete Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben (%) 100 82 Anzahl beanstandete Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben (%) 27,8 0 Summe Beanstandungen 87 138 Summe Beanstandungen 294 2 Mikrobiologische Verunreinigungen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 Mikrobiologische Verunreinigungen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 3 0 Mikrobiologische Verunreinigungen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 6 2 Mikrobiologische Verunreinigungen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 237 0 Andere Ursachen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 Andere Ursachen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 Andere Ursachen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 0 5 Andere Ursachen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 0 1 Zusammensetzung 1 5 Zusammensetzung 4 0 Kennzeichnung (Aufmachung) 94 162 Kennzeichnung (Aufmachung) 45 1 Sonstige 6 25 Sonstige 5 0 120 121 Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung Untersuchung von Produktkontrollproben Untersuchung von Produktkontrollproben Pudding, Cremespeisen, süße Suppen und Soßen Schokoladen und -erzeugnisse, Kakao, Kaffee, Tee Warenbezeichnung Pudding und Cremespeisen Süße Suppen Süße Soßen Warenbezeichnung Schokoladen und -erzeugnisse Kakao Kaffee Tee Gesamtzahl Proben 74 0 23 Gesamtzahl Proben 214 48 111 173 Gesamtzahl beanstandete Proben (%) 15 0 4 Gesamtzahl beanstandete Proben (%) 13,1 0 0,9 8,7 Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben 5 0 0 Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben 1 0 0 1 Anzahl beanstandete Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben (%) 40 0 0 Anzahl beanstandete Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben (%) 100 0 0 0 Summe Beanstandungen 0 0 0 Summe Beanstandungen 36 0 1 15 Mikrobiologische Verunreinigungen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 0 Mikrobiologische Verunreinigungen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 0 0 Mikrobiologische Verunreinigungen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 0 0 0 Mikrobiologische Verunreinigungen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 0 0 0 0 Andere Ursachen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 0 Andere Ursachen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 0 0 Andere Ursachen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 2 0 0 Andere Ursachen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 0 0 0 5 Zusammensetzung 0 0 0 Zusammensetzung 3 0 0 0 Kennzeichnung (Aufmachung) 9 0 1 Kennzeichnung (Aufmachung) 32 0 0 10 Sonstige 0 0 0 Sonstige 1 0 1 0 Untersuchung von Produktkontrollproben Untersuchung von Produktkontrollproben Süßwaren, Kaugummi, Zucker Säuglings- und Kleinkindernahrung Warenbezeichnung Süßwaren Kaugummi Zucker Warenbezeichnung Säuglingsanfangsnahrung Folgenahrung Getreidebeikost Sonstige Beikost Gesamtzahl Proben 499 49 56 Gesamtzahl Proben 22 34 94 130 16,83 2,04 10,71 77,3 70,6 27,7 55,4 2 0 0 Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben 5 2 0 0 Anzahl beanstandete Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben (%) 100 0 0 Anzahl beanstandete Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben (%) 0 0 0 0 Summe Beanstandungen 110 2 7 Summe Beanstandungen 17 24 26 72 Mikrobiologische Verunreinigungen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 0 Mikrobiologische Verunreinigungen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 0 0 Mikrobiologische Verunreinigungen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 1 0 0 Mikrobiologische Verunreinigungen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 0 0 0 0 Andere Ursachen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 0 Andere Ursachen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 0 0 Andere Ursachen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 1 0 0 Andere Ursachen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 0 0 0 0 Zusammensetzung 5 0 0 Zusammensetzung 0 0 0 0 102 2 7 Kennzeichnung (Aufmachung) 22 33 26 48 1 0 0 Sonstige 7 5 1 35 Gesamtzahl beanstandete Proben (%) Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben Kennzeichnung (Aufmachung) Sonstige 122 Gesamtzahl beanstandete Proben (%) 123 Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung Untersuchung von Produktkontrollproben Diätetische Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel Warenbezeichnung Bilanzierte Diäten, ausgenommen für Säuglinge, und ergänzende bilanzierte Diäten Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung Lebensmittel für intensive Muskelanstrengung Nährstoffkonzentrate und Ergänzungsnahrung Sonstige diätetische Lebensmittel Gesamtzahl Proben 14 18 3 388 43 Gesamtzahl beanstandete Proben (%) 50 11 33 16 21 Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben 1 1 0 8 2 Anzahl beanstandete Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben (%) 0 0 0 25 0 Summe Beanstandungen 8 3 2 112 10 Mikrobiologische Verunreinigungen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 0 0 0 Mikrobiologische Verunreinigungen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 0 0 0 1 0 Andere Ursachen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 0 0 0 Andere Ursachen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 0 0 0 0 0 Zusammensetzung 1 0 0 1 1 Kennzeichnung (Aufmachung) 1 2 0 69 2 Sonstige 6 1 2 41 7 Untersuchung von Produktkontrollproben Untersuchung von Produktkontrollproben Fertiggerichte Gewürze, Würzmittel Warenbezeichnung Fertiggerichte Warenbezeichnung Würzmittel Gewürze Aromen Zusatzstoffe Gesamtzahl Proben 905 Gesamtzahl Proben 248 189 34 39 Gesamtzahl beanstandete Proben (%) 20 Gesamtzahl beanstandete Proben (%) 16,9 3,7 2,9 5,1 Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben 171 Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben 13 2 2 4 Anzahl beanstandete Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben (%) 10,5 Anzahl beanstandete Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben (%) 7,7 0 0 25 Summe Beanstandungen 210 Summe Beanstandungen 47 8 1 2 Mikrobiologische Verunreinigungen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 2 Mikrobiologische Verunreinigungen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 0 0 Mikrobiologische Verunreinigungen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 27 Mikrobiologische Verunreinigungen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 2 0 0 0 Andere Ursachen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 1 Andere Ursachen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 0 0 Andere Ursachen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 7 Andere Ursachen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 1 0 0 0 Zusammensetzung 3 Zusammensetzung 2 0 0 1 Kennzeichnung (Aufmachung) 157 Kennzeichnung (Aufmachung) 39 8 1 1 Sonstige 13 Sonstige 3 0 0 0 124 125 Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung Untersuchung von Produktkontrollproben Untersuchung von Produktkontrollproben Mineral- und Tafelwasser Kosmetische Mittel Warenbezeichnung Mineral- und Tafelwasser Warenbezeichnung Kosmetische Mittel Gesamtzahl Proben 291 Gesamtzahl Proben 917 Gesamtzahl beanstandete Proben (%) 26 Gesamtzahl beanstandete Proben (%) 24,1 Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben 34 Anzahl beanstandete Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben (%) 50 Summe Beanstandungen 76 Mikrobiologische Verunreinigungen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 Mikrobiologische Verunreinigungen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 3 Andere Ursachen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben 7 Anzahl beanstandete Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben (%) 14,3 Summe Beanstandungen 267 Gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 4 Stoffliche Beschaffenheit 17 0 Kennzeichnung 199 Andere Ursachen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige 16 Sonstige 47 Zusammensetzung 3 Kennzeichnung (Aufmachung) 63 Sonstige 10 Untersuchung von Produktkontrollproben Bedarfsgegenstände, Wasch- und ähnliche Mittel Warenbezeichnung Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt Spielwaren Wasch- und Reinigungsmittel, Raumluftverbesserer Gesamtzahl Proben 829 245 452 335 Gesamtzahl beanstandete Proben (%) 7,5 19,2 9,3 12,8 Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben 17 4 20 1 47,1 25,0 5,0 0 Summe Beanstandungen 66 58 45 43 Gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend 0 0 0 0 Stoffliche Beschaffenheit 7 25 15 0 Kennzeichnung 39 33 30 43 Übergang von Stoffen auf Lebensmittel 12 0 0 0 Sonstige 8 1 0 0 Anzahl beanstandete Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben (%) 126 127 Untersuchungsergebnisse // Diagnostik und Tiergesundheit Untersuchungen zu anzeigepflichtigen Tierseuchen Erkrankung/Erreger Nachweis von Untersuchungen, insgesamt Davon positiv Afrikanische Schweinepest Virus/Antigen 2.435 152 Bakterien 82 55 Amerikanische Faulbrut der Bienen (in Brutwaben) Diagnostik und Tiergesundheit Untersuchungen zur Feststellung von Tierkrankheiten und Tierseuchen werden in vier Instituten des LAVES durchgeführt. Die Lebensmittel- und Veterinärinstitute in Oldenburg (LVI OL) und Braunschweig/Hannover (LVI BS/H) sind zuständig für amtliche Untersuchungen bei landwirtschaftlichen Nutztieren und Wildtieren und bearbeiten die überwiegende Zahl der eingehenden Proben. Neben einer regionalen Zuständigkeit für regelmäßige Untersuchungen auf bestimmte Krankheitserreger nehmen die LVIs auch landesweite Schwerpunktaufgaben wahr. So ist das LVI OL z. B. für übertragbare Geflügelkrankheiten zuständig, während Wildtierkrankheiten schwerpunktmäßig im LVI BS/H untersucht werden. Die veterinärmedizinische Überwachung des Gesundheitsstatus der marinen Säuger gehört zu den Dienstaufgaben des Institutes für Fische und Fischereierzeugnisse in Cuxhaven. Das Institut für Bienenkunde ist landesweit für amtliche Untersuchungen auf Bienenkrankheiten zuständig. Im Folgenden werden die Untersuchungstätigkeiten der Institute des LAVES im Jahre 2013 zusammenfassend dargestellt. Weitere Einzelergebnisse, z. B. zu laufenden Resistenzmonitoringprogrammen oder zur diagnostischen Abklärung unklarer Krankheitsgeschehen, finden sich auf der Website des LAVES. Es sei darauf hingewiesen, dass auch nichtstaatliche Institute in Niedersachsen amtliche Untersuchungen durchführen. Deren Ergebnisse sind in den folgenden Übersichten nicht enthalten. Amerikanische Faulbrut der Bienen (in Futterkranzproben)1, amtliche Proben Bakterien 1.021 132 KAT I 88 KAT II Amerikanische Faulbrut der Bienen (in Futterkranzproben)1, andere Einsender Bakterien 3.666 69 KAT I 28 KAT II Aujeszkysche Krankheit (Pseudowut) Virus/Antigen Antikörper 2.288 20.324 0 936 Aviäre Influenza (Geflügelpest) Virus/Antigen Antikörper 12.823 9.288 371 2.027 Beschälseuche der Pferde Antikörper 50 0 Blauzungenkrankheit Virus Antikörper 11.445 473.009 265 7.783 Bovines Herpesvirus 1 (BHV1), infektiöse bovine Rhinotracheitis (IBR) Virus/Antigen Antikörper 525.652 233.576 1.198 3.729 Bovine Virusdiarrhoe/Mucosal Disease (BVD/MD) Antigen/Virus4 Antikörper 15.707 509.945 114 1.084 Brucellose Erreger Antikörper 322 69.315 0 0 Enzootische Rinderleukose Antikörper 47.975 62 Infektiöse Anämie der Einhufer Antikörper 70 0 Klassische Schweinepest (Hausschwein) Virus/Antigen Antikörper 14.632 2.875 82 2 Klassische Schweinepest (Wildschwein) Virus/Antigen Antikörper 4.374 2.174 0 0 DNA 230 8 Antikörper 19 0 Virus/Antigen Erreger 126 14 1 5 Koiherpesvirus Lungenseuche des Rindes Newcastle Disease (atypische Geflügelpest), Rauschbrand Marteilia refringens 104 0 Rotz Antikörper 38 0 Salmonellose des Rindes Bakterien 11.074 8797 Virus/Antigen Antikörper 624 9 73 9 Tritrichomonas foetus Erreger 260 0 Tuberkulose des Rindes Erreger 343 103 Marteiliose der Miesmuschel, Mytilus edulis Tollwut Vibrionenseuche des Rindes Virale hämorrhagische Septikämie (VHS) der Forellen West-Nile-Virus Futterkranzproben werden auf Sporen von Paenibacillus larvae (Erreger der Amerikanischen Faulbrut) untersucht. Hierdurch ist eine Frühdiagnose vor Ausbruch der Krankheit (Kategorie I, positiv) sowie die Feststellung eines Seuchenverdachts im Frühstadium (Kategorie II, positiv) möglich. 2 Positive Ringversuchsproben. 3 Fledermäuse. 4 Blut-, Organ- und Ohrstanzproben. 5 Impfstoffnachweis. 6 gE-bestätigt. 7 Aus einem Betrieb, zusätzlich Salmonella-Typhimurium-Impfstamm (14 Tiere). 1 128 Weißpünktchenkrankheit Erreger 335 0 Virus/Antigen 59 0 Antigen Virus 63 94 36 0 Virus 4 0 Virus/Antigen 59 0 Bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE) Anormales Prionprotein (PrPsc) 60.305 0 Scrapie Anormales Prionprotein (PrPsc) 188 0 Infektiöse Hämatopoetische Nekrose (IHN) der Forellen 129 Untersuchungsergebnisse // Diagnostik und Tiergesundheit Untersuchungsergebnisse // Diagnostik und Tiergesundheit Untersuchungen zu meldepflichtigen Tierkrankheiten Erkrankung/Erreger Untersuchungen zu sonstigen Tierkrankheiten Nachweis von Proben, insgesamt Davon positiv Erkrankung/Erreger Nachweis von Proben, insgesamt Davon positiv Campylobacteriose (thermophile Campylobacter)1 Bakterien 177 12 Border Disease Virus/Antigen 79 0 Caprine Arthritis/Encephalitis (CAE) und Maedi-Visna Antikörper 297 2 Bovines respiratorisches Synzytialvirus (BRSV) Virus/Antigen 47 0 Erreger/Antigen 375 12 Brucella Erreger 4 0 Antikörper 8 32 Calicivirus, Rabbit Hemorrhagic Disease (RHD) Hauskaninchen und European Brown Hare Syndrom (EBHS), Feldhase Virus/Antigen/ RNA 151 92 Virus/Antigen 6 0 4 1.482 0 3 29 179 0 70 Leptospirose Erreger Antikörper Erreger/Antigen Antikörper Circovirus (PCV 2) Virus 22 15 Listeriose Bakterien 343 66 Coronavirus Virus/Antigen 175 13 Paratuberkulose Bakterien Antikörper 235 10.032 26 230 Coxiellen Erreger 180 1 Q-Fieber Erreger Antikörper 8.969 1.004 10 52 Virus/Antigen 20 21 Salmonellose Bakterien 7.408 132 Erreger 22 1 Virus Antikörper 16.534 2.529 320 499 Virus/Antigen 63 4 Schmallenberg Leptospiren Erreger 4 0 Tuberkulose (MTC und M. avium sp.) Bakterien 360 120 Neospora caninum Tularämie (Hasen, Kaninchen) Bakterien 294 13 Erreger Antigen 58 1.267 6 25 Porcine-Influenza-Virus (PIV) Antigen 57 1 Rotavirus Virus/Antigen 175 44 Staupe Virus/Antigen 410 200 Erreger 69 0 Virus/Antigen 96 0 Chlamydiose Equine virale Arteriitis (EVA) Infektiöse Pankreasnekrose der Forellen und Forellenartigen (IPN)3 Chlamydien Fischkrankheiten viraler Genese (ohne VHS/IHN/IPN/KHV) Krebspest Parainfluenza-3-Virus Inklusive US für LVI OL Schlachtproben. Ringversuch. 3 VHS/IHN/IPN werden parallel auf den gleichen Zelllinien untersucht. 1 2 Tularämie Usutu 1 SVC und HVA. Bakteriologische Untersuchungen1 bei geschlachteten Tieren im Rahmen der Fleischuntersuchung Untersuchte Tierart Probensätze Summe Probensätze mit auffälligen Befunden Davon Salmonellen 130 Bakteriämie Hemmstoffe Rind 223 147 0 0 89 5 Kalb 0 0 0 0 0 0 208 52 1 0 3 2 Schwein 1 Clostridien Die bakteriologische Fleischuntersuchung bei geschlachteten Tieren ist eine weiterführende Untersuchung im Rahmen der tierärztlichen Fleischuntersuchung. 131 Untersuchungsergebnisse // Diagnostik und Tiergesundheit Pathomorphologische Untersuchungen zur Feststellung von Krankheits- oder Todesursachen Untersuchungen, Summe Davon Untersuchungen mit tierschutzrelevantem Hintergrund Seehund (Phoca vitulina) 17 5 Fische und Meerestiere 2 2 156 7 Esel 0 0 Hund 20 7 Katze 21 7 Kaninchen, Maus, Meerschwein, Ratte 14 10 Pferd 11 8 Pferdefetus 4 0 Rind 460 28 Rinderfetus 51 0 Schaf 50 5 Schaffetus 3 0 Schwein 97 21 Schweinefetus 3 0 Ziege 5 0 Ziegenfetus 0 0 Insekten 0 0 Reptilien 4 1 Amphibien 1 0 Wildgeflügel 339 3 Wildsäuger 34 Zootiere Untersuchte Tierart Hausgeflügel Futtermittel In der nachfolgenden Übersicht zur amtlichen Futtermittelüberwachung sind ausschließlich Analysen erfasst, die vom Dezernat Futtermittelüberwachung in Auftrag gegeben wurden. Die Ergebnisse von Untersuchungen, die beim Futtermittelinstitut in Stade auf veterinärhygienische Veranlassung durch- geführt wurden, sind nicht berücksichtigt. Die Tabelle folgt im Grundsatz dem Aufbau der Jahresstatistik der amtlichen Futtermittelüberwachung, die Parameter wurden aber an einigen Stellen zur besseren Übersichtlichkeit zusammengefasst bzw. umgeordnet. Amtliche Futtermittelüberwachung Vormischungen/Zusatzstoffen Einzelfuttermitteln Mischfuttermitteln Summe Analysen Davon nicht vorschriftsmäßig Dioxine (PCDD und PCDF) 35 162 151 348 5 Summe aus Dioxinen (PCDD und PCDF) und dioxinähnlichen PCB 20 122 119 261 3 Indikator-PCB1 25 151 155 331 0 Dioxinähnliche PCB1 20 122 119 261 0 Aflatoxin B1 3 252 252 507 12 Fumonisine 3 225 252 480 0 3 Zearalenon 3 225 252 480 0 26 0 Ochratoxin 3 225 252 480 0 Ziervögel 11 0 Deoxynivalenol 3 225 252 480 0 T2/HT2-Toxine 6 450 504 960 0 Summe 1.312 102 Ergotalkaloide 0 62 5 67 0 Untersuchte Parameter, nach Gruppen in: Unerwünschte Stoffe Dioxine/PCB Mykotoxine Fortsetzung der Tabelle auf Seite 134 132 133 Untersuchungsergebnisse // Futtermittel Untersuchungsergebnisse // Futtermittel Amtliche Futtermittelüberwachung (Fortsetzung) Untersuchte Parameter, nach Gruppen in: Vormischungen/Zusatzstoffen Amtliche Futtermittelüberwachung (Fortsetzung) Einzelfuttermitteln Mischfuttermitteln Summe Analysen Davon nicht vorschriftsmäßig Vormischungen/Zusatzstoffen Einzelfuttermitteln Mischfuttermitteln Summe Analysen Davon nicht vorschriftsmäßig Phosphor 0 1 425 426 4 HCl-unlösliche Asche 0 42 40 82 0 Stärke 0 5 2 7 1 0 10 5 15 2 Diclazuril 0 0 1 1 0 Decoquinat 0 0 2 2 0 Maduramicin 0 0 1 1 0 Lasalocid-Natrium 4 0 9 13 0 Untersuchte Parameter, nach Gruppen in: Inhaltsstoffe Schwermetalle Arsen 64 283 640 987 1 Blei 64 283 640 987 3 Cadmium 64 283 640 987 0 Quecksilber 64 283 640 987 0 Nickel 1 4 2 7 0 Gesamtzucker Chrom 1 4 2 7 0 Zusatzstoffe Chlorierte Kohlenwasserstoffe, gesamt 110 1.120 1.250 2.480 0 Kokzidiostatika, gesamt (Verschleppung) 2 319 440 3.388 4.147 4 Mutterkorn 0 90 24 114 11 Fluor 9 33 59 101 0 Blausäure 0 3 4 7 0 Nitrite 0 16 16 32 0 Monensin-Natrium 3 0 9 12 1 DDAC 0 25 1 26 0 BAC 0 25 1 26 1 Narasin (Einzelanalyse), Nicarbazin (Einzelanalyse) 1 1 0 0 10 9 11 10 0 0 PFT 0 3 0 3 0 Robenidin-Hydrochlorid 0 0 9 9 0 Nitrat 0 6 4 10 0 Salinomycin-Natrium 0 0 1 1 0 Schädlingsbekämpfungsmittel 0 4.932 77 5.009 3 Andere unerwünschte Stoffe Kokzidiostatika Inhaltsstoffe Vitamine, Provitamine und ähnlich wirkende Stoffe Energiegehalt in Mischfuttemitteln: A 21 0 105 126 1 – für Wiederkäuer 0 0 88 88 3 D3 18 0 90 108 2 – für Schweine 0 0 151 151 1 E 20 0 60 80 1 – für Geflügel 0 0 67 67 0 K3 5 0 2 7 0 – für sonstige Tierarten 0 0 3 3 0 Cholinchlorid 0 0 2 2 0 Rohprotein 0 53 503 556 22 B2 1 0 2 3 0 Rohfett/Rohöle 0 23 465 488 9 0 1 3 0 0 31 378 409 22 B1 2 Rohfaser Rohasche 0 19 422 441 41 Biotin 10 0 14 24 2 Calcium 0 1 424 425 20 Vitamin C 0 0 2 2 1 Kalium 0 0 4 4 0 Taurin 1 0 9 10 3 Magnesium 0 1 54 55 0 Folsäure 3 0 0 3 1 Natrium 0 2 422 424 6 Niacin/Nikotinsäure 1 0 0 1 0 Fortsetzung der Tabelle auf Seite 135 134 Fortsetzung der Tabelle auf Seite 136 135 Untersuchungsergebnisse // Futtermittel Untersuchungsergebnisse // Futtermittel Amtliche Futtermittelüberwachung (Fortsetzung) Untersuchte Parameter, nach Gruppen in: Vormischungen/Zusatzstoffen Amtliche Futtermittelüberwachung (Fortsetzung) Einzelfuttermitteln Mischfuttermitteln Summe Analysen Davon nicht vorschriftsmäßig Vormischungen/Zusatzstoffen Einzelfuttermitteln Mischfuttermitteln Summe Analysen Davon nicht vorschriftsmäßig Mikrobieller Verderb 3 0 187 170 357 24 Salmonellen 0 210 192 402 7 Listeria monocytogenes 2 187 170 359 2 Untersuchte Parameter, nach Gruppen in: Sonstige Untersuchungen an Futtermitteln Spurenelemente Eisen 27 0 315 342 1 Jod 2 0 22 24 0 Kobalt 24 0 247 271 4 Kupfer 32 0 385 417 3 Mangan 29 0 383 412 2 Gentechnisch veränderte Organismen4 0 34 31 65 6 Zink 34 0 392 426 7 Ambrosia artemisiifolia 0 14 13 27 0 Selen 37 0 509 546 13 Melamin 0 6 17 23 0 PCR-Analyse (Tierartbestimmung) 0 3 1 4 1 Harnstoff und seine Derivate 0 3 32 35 3 Antioxidantien 8 4 68 80 11 Isotopenanalyse (Ursprungsbestimmung) 10 0 0 0 10 Färbende Stoffe einschließlich Pigmente 0 0 7 7 2 Tierische Bestandteile (mikroskopisch) 2 115 284 401 0 5 0 152 157 7 Konservierungsstoffe, Säureregulatoren 0 Zusammensetzung Mischfuttermittel/Vormischungen Botanische Reinheit 0 80 0 80 1 Verbotene Stoffe, z. B. Verpackungsrückstände 0 26 24 50 3 Andere Zusatzstoffe Mikroorganismen, Verdaulichkeitsförderer, Darmflorastabilisatoren, sonst. zootechnische Zusatzstoffe 0 6 0 2 56 2 62 0 1 Anzahl der untersuchten Proben, nicht die Anzahl der untersuchten Kongenere. Kokzidiostatika, die nicht zudosiert, sondern aufgrund von technisch unvermeidbaren Verschleppungen in nachfolgend hergestellten Futterchargen nachgewiesen wurden. Diese Verschleppungen unterliegen einer Höchstmengenregelung. 3 Hygienische Beschaffenheit und Futtertauglichkeit. 4 Anzahl der untersuchten Proben, nicht die Anzahl der untersuchten Gensequenzen. 1 Aminosäuren, deren Salze und Analoge 2 Lysin 2 4 135 141 0 Threonin 3 0 6 9 0 Tryptophan 0 0 3 3 1 Methionin einschl. Hydroxy-Analog v. Methionin 2 1 156 159 2 Valin 0 0 1 1 0 744 1.015 7.819 9.578 5 Unzulässige Stoffe Nicht bestimmungsgemäße Verwendung zugelassener Zusatzstoffe (illegaler Einsatz); Einsatz nicht mehr zugelassener Stoffe; illegaler Einsatz oder Verschleppung von Tierarzneimitteln Fortsetzung der Tabelle auf Seite 137 136 137 Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme Untersuchung nach dem Nationalen Rückstandskontrollplan1 (Planproben) Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme In diesem Kapitel sind die Untersuchungsergebnisse aus speziellen Untersuchungsbereichen und zu bestimmten Überwachungsprogrammen dargestellt. Im Einzelnen sind dies Rückstandsuntersuchungen nach dem Nationalen Rückstandskontrollplan (Durchführung im LVI Oldenburg, im LVI Braunschweig/Hannover und im IFF Cuxhaven) Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittel (Durchführung im LVI Oldenburg) Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine (Durchführung im LVI Braunschweig/Hannover und im IFF Cuxhaven) Untersuchungen auf Kontaminanten und unerwünschte Stoffe (Durchführung im LVI Braunschweig/Hannover, im LVI Oldenburg und im IFF Cuxhaven) Untersuchungen auf Dioxine und dioxinähnliche PCB (Durchführung im LVI Oldenburg) Untersuchungen auf Schwermetalle (Durchführung im LVI Braunschweig/Hannover, im LVI Oldenburg und im IFF Cuxhaven) Untersuchungen auf Nitrat (Durchführung im LVI Oldenburg) Untersuchungen von Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen (Durchführung im LVI Braunschweig/Hannover) Untersuchungen auf Umweltradioaktivität (Durchführung im LVI Braunschweig/Hannover, im LVI Oldenburg und im IFF Cuxhaven) 1 2 Gesamt Rinder/ Kälber Schweine Geflügel Aquakultur Milch Eier Sonstige Anzahl der untersuchten Tiere/ Probensätze 81.197 6.464 67.097 5.721 37 356 331 531 Davon verbotene/nicht zugelassene Stoffe (A1–A6) 8.941 1.495 3.394 3.677 9 27 76 53 Davon Stoffe mit antibakterieller Wirkung (B1) 5.057 511 2.890 1.218 12 271 54 101 Davon sonstige Tierarzneimittel (B2) 3.905 828 1.942 638 4 257 135 101 Davon Kontaminanten und sonstige Stoffe (B3) 1.496 157 760 218 37 212 66 62 Davon Hemmstofftests2 61.798 3.473 58.111 Anzahl positiver Rückstandsbefunde (A1–A6) 1 Anzahl positiver Rückstandsbefunde (B1) 9 1 7 Anzahl positiver Rückstandsbefunde (B2) 6 5 1 Anzahl positiver Rückstandsbefunde (B3) 33 3 24 Anzahl positiver bzw. fraglicher Hemmstofftests 79 7 72 Davon Anzahl bestätigter Grenzwertüberschreitungen 11 214 1 1 Eier Sonstige Inklusive Hemmstofftestproben gemäß § 10 (19 Nr. 1 TLm ÜVO und AVV LmH, Anl. 4, 3.9. Ohne kommunale Hemmstofflaboratorien (31.509 Probensätze). Untersuchung nach dem Nationalen Rückstandskontrollplan (Verdachtsproben) Anzahl der untersuchten Tiere/ Probensätze Davon verbotene/nicht zugelassene Stoffe (A1–A6) Gesamt Rinder/ Kälber Schweine 153 8 10 8 Geflügel Aquakultur Milch 135 8 Davon sonstige Tierarzneimittel (B2) 3 3 Davon Kontaminanten und sonstige Stoffe (B3) 132 132 Davon Hemmstofftests 10 8 2 Anzahl positiver Rückstandsbefunde (A1–A6) Anzahl positiver Rückstandsbefunde (B1, B2) 1 1 Anzahl positiver Rückstandsbefunde (B3) 138 5 11 Davon Stoffe mit antibakterieller Wirkung (B1) Ausführliche Berichte zu einzelnen Untersuchungsprogrammen finden Sie auf den Internetseiten des LAVES. 1 139 Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme Untersuchungen auf Perchlorat Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittel Ohne Pestizidbefund Mit Pestizidbefund Anzahl Proben Anzahl Prozent Anzahl Prozent Mit Mehrfachrückständen Anzahl Prozent Anzahl Wirkstoffe Mit Höchstgehaltsüberschreitungen Probenzahl Anzahl Proben mit quantifizierbaren Perchloratgehalten (≥ 0,01 mg/kg) Anteil Proben mit quantifizierbaren Perchloratgehalten [%] Maximale quantifizierte Konzentration [mg/kg] Anzahl Proben über PMTDI1 (bis 16.07.2013) bzw. EU-Referenzwert2 (ab 17.07.2013) Ananas 9 0 0 – – Lebensmittel Anzahl Prozent Ananas 40 0 0 40 100 28 70 2–6 1 3 Äpfel 166 27 16 139 84 129 78 2–8 1 0,6 Apfelsaft, naturtrüb 14 12 86 2 14 0 0 0 0 0 Apfel 1 0 0 – – Aprikosen 23 1 4 22 96 18 78 2–6 1 4 Aprikose 16 1 6 0,01 – Basilikum 12 0 0 12 100 4 33 2 0 0 Basilikum 15 7 47 0,36 – Birnen 54 5 9 49 91 47 87 2–14 1 2 0 0 – – 9 3 33 6 67 2 22 2–3 0 0 Broccoli 1 Birnensaft, naturtrüb Blütenhonig 20 14 70 6 30 0 0 0 0 0 Eichblattsalat 2 0 0 – – Bohnen, getrocknet 15 7 47 8 53 2 13 2 0 0 Eisbergsalat 1 0 0 – – Broccoli 14 4 29 10 71 2 14 2–3 0 0 Erdbeeren 63 8 13 0,03 – Erdbeeren (Ausland) 38 4 11 34 89 32 84 2–8 0 0 Feldsalat 1 0 0 – – Erdbeeren (Inland) 52 3 6 49 94 46 88 2–11 0 0 1 5 0,06 – 34 12 35 22 65 19 56 2–6 0 0 Grapefruits 21 Gemüsepaprika Grapefruits 20 0 0 20 100 20 100 2–8 0 0 Gurken 5 1 20 0,05 – Grüne Bohnen 20 4 20 16 80 11 55 2–5 5 25 Heidelbeeren 15 1 7 0,01 – Grünkohl 26 10 38 16 62 8 31 2–6 1 4 Johannisbeeren 10 0 0 – – Heidelbeeren 20 6 30 14 70 9 45 2–6 0 0 Kohlrabi 1 0 0 – – Himbeeren 13 4 31 9 69 9 69 3–9 0 0 3 17 4,56 2 25 0 0 25 100 20 80 2–6 0 0 Kopfsalat 18 Kirschen (Ausland) Kirschen (Inland) 21 2 10 19 90 18 86 2–7 0 0 Kresse 1 1 100 0,03 – Kopfsalat 17 1 6 16 94 14 82 2–7 0 0 Lollo bianco 2 0 0 – – Orangen 21 2 10 19 90 19 90 2–7 0 0 Melonen 11 0 0 – – Pflaumen 19 6 32 13 68 6 32 2–6 0 0 Orangen 2 0 0 – – Pomelos 8 0 0 8 100 8 100 4–6 0 0 0 0 – – 49 24 49 25 51 16 33 2–6 0 0 Petersilienblätter 4 Porree Roggenkörner 24 2 8 22 92 4 17 2–3 0 0 Römischer Salat 2 1 50 0,02 – Rosenkohl 21 4 19 17 81 11 52 2–4 0 0 Rucola 12 8 67 0,13 – Schalotten 15 9 60 6 40 6 40 2–6 0 0 Schnittlauch 2 0 0 – – Schweinefleisch 29 29 100 0 0 0 0 0 0 0 Spargel, grün/weiß 30 1 3 0,01 – Spargel (Ausland) 19 14 74 5 26 3 16 2–3 0 0 5 50 0,13 – 52 51 98 1 2 0 0 0 0 0 Spinat, frisch 10 Spargel (Inland) Spinat 10 5 50 5 50 1 10 3 0 0 Stachelbeeren 4 0 0 – – Steckrüben 13 8 62 5 38 0 0 0 0 0 Süßkirschen 21 1 5 0,01 – Tafeltrauben 58 3 5 55 95 49 84 2–11 0 0 Tomaten 8 0 0 – – Tomaten 54 21 39 33 61 17 32 2–6 0 0 Zitronen 4 2 50 0,04 – Vollmilch 28 28 100 0 0 0 0 0 0 0 3 12 0,02 15 1 7 14 93 10 67 2–4 0 0 Zucchini 25 Wein Weißkohl 36 29 81 7 19 0 0 0 0 0 Summe 317 44 14 4,56 Zucchini 21 6 29 15 71 1 5 4 0 0 Zwiebeln 24 18 75 6 25 1 4 5 0 0 140 1 2 PMTDI: Vorläufig maximal tolerierbare tägliche Aufnahmememenge: 0,01 mg/kg Körpergewicht. EU-Referenzwert, bezogen auf den essbaren Anteil, vorübergehend gültig bis zur Risikobewertung durch EFSA: Zitrusfrüchte, Kernobst, Wurzel- und Knollengemüse, Tafeltrauben, Spinat, Melonen und Wassermelonen: 0,2 mg/kg Blattgemüse (außer Spinat), frische Kräuter und Sellerie aus Gewächshäusern und Anbau unter Folie: 1,0 mg/kg. Alle anderen Lebensmittel/Obst und Gemüse: 0,5 mg/kg. 2 141 Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine, für die Höchstmengen festgelegt sind Mykotoxin/Phycotoxin Anzahl der Proben n. n.1 Minimum [µg/kg] Maximum [µg/kg] Mittelwert [µg/kg] Median [µg/kg] Anzahl der Proben über festgelegter Höchstmenge Getreide 29 19 0,03 0,5 0,1 0,03 – Getreideprodukte 114 109 0,03 2,5 0,90 0,5 – Brote und Kleingebäck 78 78 0,5 0,5 0,5 0,5 – Feine Backwaren 24 8 0,03 0,56 0,17 0,12 – Teigwaren 9 3 0,03 0,34 0,15 0,12 – 207 185 0,03 5,58 0,10 0,03 – Frischobst einschl. Rhabarber 1 1 0,03 0,03 0,03 0,03 – Obstprodukte 78 74 0,03 0,22 0,05 0,03 – Honige 15 11 0,1 1,0 0,22 0,1 – Speiseeishalberzeugnisse 12 3 0,03 7,77 1,52 0,82 – Süßwaren 22 22 – – – – – Diätetische Lebensmittel 4 3 0,03 0,12 0,05 0,03 – Nahrungsergänzungsmittel 1 1 2,5 2,5 2,5 2,5 – Gewürze 41 25 0,03 1,11 0,27 0,2 – Getreide 28 16 0,03 0,47 0,09 0,03 – Getreideprodukte 26 21 0,03 0,12 0,05 0,03 – Feine Backwaren 24 6 0,03 0,76 0,21 0,12 – Teigwaren 9 3 0,03 0,5 0,18 0,12 – 207 184 0,03 6,26 0,11 0,03 – Frischobst einschl. Rhabarber 1 1 0,03 0,03 0,03 0,03 – Obstprodukte 78 64 0,03 1,15 0,13 0,03 – Honige 15 11 0,1 1,36 0,24 0,1 – Speiseeishalberzeugnisse 12 3 0,03 8,82 2,26 1,94 – Diätetische Lebensmittel 4 3 0,03 0,12 0,05 0,03 – Gewürze 41 24 0,03 1,11 0,28 0,2 – Milch 1 1 0,001 0,001 0,001 0,001 – Milchprodukte 24 24 0,002 0,002 0,002 0,002 – Käse 1 1 0,003 0,003 0,003 0,003 – Fleisch, auch tiefgefroren 10 10 0,24 0,24 0,24 0,24 – Getreide 29 26 0,03 1 0,07 0,03 – Getreideprodukte 88 88 2,5 2,5 2,5 2,5 – Brote und Kleingebäck 78 76 0,65 3,3 1,11 1 – Feine Backwaren 24 18 0,03 2,57 0,16 0,03 – Lebensmittel Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst Aflatoxin B1 Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst Summe der Aflatoxine B1 M1 Ochratoxin A Fortsetzung der Tabelle auf Seite 144 142 143 Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine, für die Höchstmengen festgelegt sind (Fortsetzung) Mykotoxin/Phycotoxin Ochratoxin A Patulin Deoxynivalenol Zearalenon Anzahl der Proben n. n.1 Minimum [µg/kg] Maximum [µg/kg] Mittelwert [µg/kg] Median [µg/kg] Anzahl der Proben über festgelegter Höchstmenge Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst 167 131 0,03 23,33 0,24 0,03 – Gemüseerzeugnisse 34 4 0,03 0,21 0,12 0,1 – Frischobst einschl. Rhabarber 1 1 0,03 0,03 0,03 0,03 – Obstprodukte 79 57 0,03 244 3,45 0,03 12 Fruchtsäfte, Fruchtnektare 13 13 0,003 0,003 0,003 0,003 – Alkoholfreie Getränke 1 1 0,003 0,003 0,003 0,003 – Weine und Traubenmoste 33 16 0,003 0,15 0,02 0,01 – Erzeugnisse aus Wein 25 5 0,003 0,81 0,24 0,12 – Weinähnliche Getränke 3 3 0,003 0,003 0,003 0,003 – Biere, bierähnliche Getränke 44 16 0,003 0,2 0,02 0,01 – Spirituosen 1 0 0,07 0,07 0,07 0,07 – Honige 15 14 0,1 0,3 0,11 0,1 – Kakao 12 0 0,32 1,19 0,85 0,84 – Kaffee, Kaffeeersatz 16 1 0,4 1,99 1,01 0,73 – Tees, teeähnliche Erzeugnisse 1 0 0,76 0,76 0,76 0,76 – Säuglings- und Kleinkindernahrung 8 6 0,03 0,1 0,05 0,03 – Nahrungsergänzungsmittel 1 1 2,5 2,5 2,5 2,5 – Würzmittel 1 0 0,22 0,22 0,22 0,22 – Gewürze 32 20 0,02 1,99 0,25 0,06 – Obstprodukte 15 14 5 10 5,33 5 – Fruchtsäfte, Fruchtnektare 94 86 3 24 3,6 3 – Alkoholfreie Getränke 1 1 3 3 3 3 – Weinähnliche Getränke 21 21 3 3 3 3 – Konfitüren 1 1 – – – – – Getreide 13 13 100 100 100 100 – Getreideprodukte 138 96 25 395 102,3 100 – Brote, Kleingebäck 123 57 25 741 154 100 – Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst 21 21 25 25 25 25 – Nahrungsergänzungsmittel, Ergänzungsnahrung 1 1 50 50 50 50 – Fette und Öle 14 0 16,3 136 73,5 72 – Getreide 13 13 5 5 5 5 – Getreideprodukte 159 158 5 11,8 5,04 5 – Brote und Kleingebäck 123 116 5 11,9 5,3 5 – Lebensmittel Fortsetzung der Tabelle auf Seite 146 144 145 Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme Untersuchungen auf Mykotoxine, Phycotoxine und andere natürliche Toxine für die Höchstmengen festgesetzt sind (Fortsetzung) Anzahl der Proben n. n.1 Minimum [µg/kg] Maximum [µg/kg] Mittelwert [µg/kg] Median [µg/kg] Anzahl der Proben über festgelegter Höchstmenge Feine Backwaren 17 16 2 5 2,18 2 – Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst 21 21 5 5 5 5 – Diätetische Lebensmittel 3 3 2 2 2 2 – Nahrungsergänzungsmittel 1 1 5 5 5 5 – Getreideprodukte 35 12 5 311 76,1 50 – Feine Backwaren 17 5 10 258 73,3 28,9 – Teigwaren 9 1 5 162 59,5 35,1 – Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst 5 5 5 5 5 5 – Diätetische Lebensmittel 7 3 10 69,6 29,1 20 – Getreide 13 13 5 5 5 5 – Getreideprodukte 138 116 5 55,9 7,04 5 – Brote und Kleingebäck 123 123 5 5 5 5 – Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst 21 21 5 5 5 5 – Nahrungsergänzungsmittel 1 1 5 5 5 5 – DSP-Toxine3 Muscheln 87 87 – – – – – PSP-Toxine4 Muscheln 85 85 – – – – – ASP-Toxin Muscheln 88 88 – – – – – Mykotoxin/Phycotoxin Zearalenon Fumonisine (Summe aus FB1 und FB2) Summe T-2-Toxin und HT-2-Toxin (Richtwert) 5 Lebensmittel n. n. nicht nachweisbar, unterhalb der Nachweisgrenze. Überschreitung des Höchstgehaltes in getrockneten Feigen: 244 µg/kg. Okadasäure, Dinophysistoxine, Azaspirosäuren, Pectenotoxine und Yessotoxine. 4 Saxitoxin und Saxitoxinderivate. 5 Domoinsäure. 1 2 3 146 147 Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme Untersuchungen auf Mykotoxine, Phycotoxine und andere natürliche Toxine, für die keine Höchstmengen festgesetzt sind Anzahl der Proben n. n.1 Minimum [µg/kg] Maximum [µg/kg] Mittelwert [µg/kg] Median [µg/kg] Bemerkungen Honige 24 9 2,2 151 17,4 6,6 2 Getreide 13 13 25 25 25 25 – Getreideprodukte 138 138 25 25 25 25 – Brote und Kleingebäck 123 123 25 25 25 25 – Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst 21 21 25 25 25 25 – Nahrungsergänzungsmittel 1 1 50 50 50 50 – Brote 47 41 3 23,5 5,2 3,3 – Suppen und Soßen 22 22 25 25 25 25 – Getreide 12 12 10 10 10 10 – Getreideprodukte 4 4 10 10 10 10 – Brote und Kleingebäck 1 1 10 10 10 10 – Feine Backwaren 2 2 10 10 10 10 – Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst 20 20 10 10 10 10 – Gemüseerzeugnisse 80 77 25 68,6 26,2 25 Alternariol Fruchtsäfte 19 19 25 25 25 25 – Würzmittel 1 1 25 25 25 25 – Suppen und Soßen 22 1 5 287 63,8 55,3 – Getreide 12 6 10 794 261 73,1 – Getreideprodukte 4 1 10 337 209 244 – Brote und Kleingebäck 1 0 27,5 27,5 27,5 27,5 – Feine Backwaren 2 0 72,6 110 91,1 91,1 – Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst 20 0 29,2 1271 452 314 – Gemüseerzeugnisse 80 2 5 2933 246 85,7 – Fruchtsäfte 19 4 5 60,7 17,8 10,5 – Würzmittel 1 0 556 556 556 556 – Getreideprodukte 14 0 11 509 206 142 – Getreide 17 15 0,6 2 0,79 0,6 – Getreideprodukte 88 88 1 1 1 1 – Brote und Kleingebäck 78 78 1 1 1 1 – Gemüseerzeugnisse 34 34 0,6 0,6 0,6 0,6 – Obstprodukte 1 1 0,6 0,6 0,6 0,6 – Säuglings- und Kleinkindernahrung 4 3 0,6 2 0,95 0,6 – Nahrungsergänzungsmittel 1 1 1 1 1 1 – Würzmittel 1 1 0,6 0,6 0,6 0,6 – Mykotoxin/Phycotoxin Lebensmittel Pyrrolizidinalkaloide Trichothecene3 Ergotalkaloide4 Alternaria-Toxine5 Tenuazonsäure (Alternariatoxin) Moniliformin Citrinin n. n.: nicht nachweisbar, unterhalb der Nachweisgrenze. Summe, ausgedrückt als Retronecinäquivalent. 2 Nivalenol, 3- und 15- Acetyl-Deoxynivalenol, Diacetoxyscirpenol, Fusarenon X, Neosolaniol. 4 Ergocornin, Ergocristin, Ergokryptin, Ergometrin, Ergosin, Ergotamin und die jeweiligen –ininformen. 5 Alternariol, Alternariolmonomethylether, Altenuen, Tentoxin. 1 2 148 149 Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme Untersuchungen auf Kontaminanten Analyt Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) Summe PAK 4 nach VO (EG) 1881/20066 Benzo(a)pyren7 3-MCPD aus 3-MonochlorpropandiolFettsäureestern7, Fettsäureester6 Anzahl der Proben n. n.1 Minimum [µg/kg] Maximum [µg/kg] Mittelwert [µg/kg] Median [µg/kg] Anzahl der Proben über festgelegter Höchstmenge Käse 19 0 0,2 0,2 0,2 0,2 – Fette, Öle 102 16 0,1 34,74 3,3 2,31 – Frischgemüse, ausgenommen Rhabarber 1 0 11,61 11,61 11,61 11,61 – Gemüseerzeugnisse, ausgenommen Rhabarber 5 0 0,96 44,61 18,31 2,93 – Obstprodukte 16 0 2,62 35,74 8,83 6,3 – Tee und teeähnliche Erzeugnisse 2 0 8,85 15,39 12,12 12,12 – Säuglings- und Kleinkindernahrung 4 0 0,5 1,79 1,02 0,9 – Würzmittel 1 0 15,19 15,19 15,19 15,19 – Gewürze 29 0 3,44 39,39 15,81 15,61 – Käse 19 11 0,1 0,2 0,14 0,1 – Fette, Öle 73 12 0,1 21,88 2,73 2,22 12 Frischgemüse, ausgenommen. Rhabarber 1 0 5,9 5,9 5,9 5,9 – Gemüseerzeugnisse, ausgenommen Rhabarber 5 0 0,68 22,79 7,23 2,16 – Obstprodukte 16 0 0,84 20,04 4,21 2,56 – Tee und teeähnliche Erzeugnisse 2 0 4,3 7,44 5,87 5,87 – Säuglings- und Kleinkindernahrung 4 1 0,25 1,13 0,63 0,56 – Würzmittel 1 0 9,88 9,88 9,88 9,88 – Gewürze 29 0 22,45 8,11 6,14 – Käse 19 12 0,1 0,2 0,14 0,1 – Fleisch 2 2 0,1 0,1 0,1 0,1 – Fischerzeugnisse 107 89 0,1 3,4 0,26 0,1 – Fette, Öle 102 53 0,1 3,08 0,32 0,25 13 Frischgemüse, ausgenommen Rhabarber 1 0 0,83 0,83 0,83 0,83 – Gemüseerzeugnisse, ausgenommen Rhabarber 5 0 0,2 2,07 0,7 0,2 – Obstprodukte 16 1 0,1 1,48 0,36 0,21 – Kakao 17 1 0,12 0,65 0,35 0,36 – Tee und teeähnliche Erzeugnisse 2 0 0,77 1,39 1,08 1,08 – Säuglings- und Kleinkindernahrung 4 1 0,25 0,5 0,44 0,5 – Würzmittel 1 0 1,16 1,16 1,16 1,16 – Gewürze 29 0 0,2 2,05 1,06 0,88 – Fette, Öle 122 0 200 5.300 820 460 – Mayonnaisen und kalte Soßen 21 8 100 1.550 300 300 – Säuglings-und Kleinkindernahrung 11 0 300 1.420 580 450 – Diätetische Lebensmittel 1 0 360 360 360 360 – Lebensmittel Fortsetzung der Tabelle auf Seite 152 150 151 Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme Untersuchungen auf Kontaminanten (Fortsetzung) Analyt 3-MCPD aus Glycidylfettsäuren7 3-Monochlor-propandiol (3-MCPD) Di-n-butylphthalat Diisobutylphthalat Benzylbutylphthalat Diethylhexylphthalat (DEHP) Acrylamid Benzol Toluol Anzahl der Proben n. n.1 Minimum [µg/kg] Maximum [µg/kg] Mittelwert [µg/kg] Median [µg/kg] Anzahl der Proben über festgelegter Höchstmenge Fette, Öle 122 17 100 6.640 720 320 – Mayonnaisen und kalte Soßen 21 5 100 420 260 300 – Säuglings- und Kleinkindernahrung 11 5 100 300 210 300 – Diätetische Lebensmittel 1 0 300 300 300 300 – Würzsoßen, Würzpasten 23 3 2 7,7 4,83 5 – Milcherzeugnisse 22 12 20 1.023 125 20 – Beikostspeiseöl, spez. für Säuglinge und Kleinkinder 5 3 20 60 60 20 – Milcherzeugnisse 22 16 20 132 24 20 – Beikostspeiseöl, spez. für Säuglinge und Kleinkinder 5 5 100 100 100 100 – Milcherzeugnisse 22 22 30 30 30 30 – Beikostspeiseöl,spez. für Säuglinge und Kleinkinder 5 5 100 100 100 100 – Milcherzeugnisse 22 12 20 134 26 20 – Beikostspeiseöl, spez. für Säuglinge und Kleinkinder 5 0 122 1.790 561 188 – Backvormischungen 27 6 20 432 100 50 – Brote, Kleingebäcke 47 0 50 413 186 179 – Feine Backwaren 133 2 20 3.336 234 130 74 Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst 1 0 56 56 56 56 – Kartoffelknabbererzeugnisse 37 0 59 1.803 343 252 15 Kaffee, Kaffeeersatzstoffe 40 0 135 791 388 442 – Säuglings- und Kleinkindernahrung 14 0 50 182 76 62 – Butter 17 15 5 87 12 5 – Fische und Fischzuschnitte10 30 6 Fette und Öle 15 16 5 5 5 5 – Gemüseerzeugnisse ausgenommen Rhabarber 28 4 0,25 9,37 1,14 0,61 – Alkoholfreie Getränke und Getränkeansätze 67 39 0,25 7,58 0,99 0,25 – Säuglings- und Kleinkindernahrung 22 0 0,3 0,9 0,41 0,3 – Aromastoffe 1 1 50 50 50 50 – Butter 17 8 5 113 21 10 – Fische und Fischzuschnitte10 30 2 Fette und Öle 16 7 5 28 10 10 – Gemüseerzeugnisse ausgenommen Rhabarber 28 8 0,25 2,23 0,75 0,66 – Alkoholfreie Getränke und Getränkeansätze 67 53 0,25 6,61 0,59 0,25 – Aromastoffe 1 0 100 100 100 100 – Lebensmittel – – Fortsetzung der Tabelle auf Seite 154 152 153 Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme Untersuchungen auf Kontaminanten (Fortsetzung) Analyt Styrol Ethylbenzol o-Xylol Anzahl der Proben n. n.1 Minimum [µg/kg] Maximum [µg/kg] Mittelwert [µg/kg] Median [µg/kg] Anzahl der Proben über festgelegter Höchstmenge Butter 17 16 5 10 5 5 – Fette und Öle 16 16 5 5 5 5 – Gemüseerzeugnisse ausgenommen Rhabarber 28 28 1 1 1 1 – Alkoholfreie Getränke und Getränkeansätze 67 67 0,25 0,25 0,25 0,25 – Aromastoffe 1 1 50 50 50 50 – Butter 17 17 5 5 5 5 – Fische und Fischzuschnitte10 30 22 Fette und Öle 16 15 5 10 5 5 – Gemüseerzeugnisse ausgenommen Rhabarber 28 28 0,25 0,25 0,25 0,25 – Alkoholfreie Getränke und Getränkeansätze 67 67 0,25 0,25 0,25 0,25 – Aromastoffe 1 1 50 50 50 50 – Butter 17 14 5 10 5 5 – Fische und Fischzuschnitte10 30 21 Fette und Öle 16 15 5 10 5 5 – Gemüseerzeugnisse ausgenommen Rhabarber 28 28 0,25 0,25 0,25 0,25 – Alkoholfreie Getränke und Getränkeansätze 67 67 0,25 0,25 0,25 0,25 – Aromastoffe 1 0 100 100 100 100 – 17 17 5 5 5 5 – Fische und Fischzuschnitte 30 24 Fette und Öle 16 12 5 30 7 5 – Gemüseerzeugnisse ausgenommen Rhabarber 28 28 0,25 0,25 0,25 0,25 – Alkoholfreie Getränke und Getränkeansätze 67 67 0,25 0,25 0,25 0,25 – Aromastoffe 1 0 100 100 100 100 – Butter 17 16 5 10 5 5 – Fische und Fischzuschnitte10 30 17 Fette und Öle 16 15 5 13 5 5 – Gemüseerzeugnisse ausgenommen Rhabarber 28 28 0,25 0,25 0,25 0,25 – Alkoholfreie Getränke und Getränkeansätze 67 67 0,25 0,25 0,25 0,25 – Aromastoffe 1 1 50 50 50 50 – Milch 1 1 1 1 1 1 – Butter 36 36 5 5 5 5 – Fette, Öle 17 17 5 5 5 5 – Milch 1 1 1 1 1 1 – Butter 36 36 5 5 5 5 – Lebensmittel Butter 10 m-Xylol p-Xylol Perchlorethylen (Tetrachlorethen) Trichlorethen – – – – Fortsetzung der Tabelle auf Seite 156 154 155 Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme Untersuchungen auf Kontaminanten (Fortsetzung) Anzahl der Proben n. n.1 Minimum [µg/kg] Maximum [µg/kg] Mittelwert [µg/kg] Median [µg/kg] Anzahl der Proben über festgelegter Höchstmenge Fette, Öle 17 17 5 5 5 5 – Milch 1 1 1 1 1 1 – Butter 36 5 5 57 22 20 – Fette, Öle 17 16 5 66 8 5 – Weine 24 17 10 1.430 80 10 – Erzeugnisse aus Wein 1 1 10 10 10 10 – Gemüseerzeugnisse ausgenommen Rhabarber 27 0 2,1 8,4 3,8 3,1 – Fertiggerichte 20 2 2 40,7 11,5 7,9 – Ethylcarbamat9 Spirituosen 16 0 0,1 0,33 0,18 0,16 – Morphin Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst 22 0 370 98.280 9.685 4.945 126 Codein Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst 22 10 50 9.540 1.031 260 – Nikotin Eier und Eiprodukte 26 26 3 3 3 3 – Eier und Eiprodukte 26 26 1 1 1 1 – Zucker 6 6 – Konfitüren 4 4 – Getreide 21 0 2.420 10.260 5.782 5.790 – Getreideprodukte 21 0 2.000 14.000 7.000 7.000 – Brot und Kleingebäck 32 1 1.000 8.000 3.968 4.000 – Teigwaren 24 0 2.000 20.000 5.583 4.000 – Getreide 21 10 1.000 2.410 1.543 2.000 – Getreideprodukte 21 1 1.000 9.000 2.714 2.000 – Brot und Kleingebäck 32 19 1.000 2.000 1.406 1.000 – Teigwaren 24 4 1.000 3.000 1.875 2.000 – Analyt Lebensmittel Trichlorethen Chloroform 3-Methoxy-1,2-propandiol 3-MPD9 Furan Cotinin Mineralöl (MOSH) Mineralöl (MOAH) n. n.: nicht nachweisbar, unterhalb der Nachweisgrenze. Überschreitung des Höchstgehaltes für Fette und Öle: 21,88 µg/kg. 3 Überschreitung des Höchstgehaltes für Fette und Öle: 3,08 µg/kg. 4 Überschreitung des Richtwertes für Kekse: 581,606,763,1.082,1083,2.637,3.336 µg/kg, für Lebkuchen: 1.420 µg/kg. 5 Überschreitung des Richtwertes für Chips: 1.803 µg/kg. 6 Überschreitung des Richtwertes für Mohn: 4,78; 5,11; 5,3; 5,54; 5,69; 6,08; 8,95; 12,47; 14,86; 18,95; 98,28 µg/kg. 7 Für die Matrix Fisch wurden PAK in der Zusammenstellung nach US-EPA gemessen. 8 Der Gehalt ist auf den Fettanteil der Lebensmittel bezogen. 9 Der Gehalt ist in µg/l angegeben. 10 Der Nachweis erfolgte nur qualitativ. 1 2 156 157 Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme Untersuchungen auf Dioxine und dioxinähnliche PCB Anzahl der Proben Rohmilch Mittelwert (pg/g Fett) Median (pg/g Fett) Minimum (pg/g Fett) Maximum (pg/g Fett) AL1 (pg/g Fett) n > AL1,2 (nominell) HG3 (pg/g Fett) n > HG3, ohne Beanstandung n > HG3, mit Beanstandung 72 0 WHO-PCDD/F-TEQ 0,32 0,30 0,12 1,17 1,75 0 WHO-PCB-TEQ 0,48 0,46 0,20 0,93 2,0 0 WHO-PCDD/F-PCB-TEQ 0,80 0,79 0,40 1,70 Hühnereier NRKP 2,5 0 0 5,5 0 0 47 1 WHO-PCDD/F-TEQ 0,31 0,16 0,04 2,09 1,75 1 WHO-PCB-TEQ 1,10 0,09 0,02 43,66 1,75 1 WHO-PCDD/F-PCB-TEQ 1,40 0,24 0,06 45,75 Wildschwein, Monitoring 2,5 0 0 5,0 0 1 8 – WHO-PCDD/F-TEQ 0,64 0,59 0,21 1,00 – – WHO-PCB-TEQ 0,51 0,38 0,15 1,38 – – WHO-PCDD/F-PCB-TEQ 1,17 0,96 0,46 2,22 Scholle4, Monitoring – – – – – – 20 0 WHO-PCDD/F-TEQ 0,23 0,21 0,03 0,70 1,5 0 WHO-PCB-TEQ 0,24 0,22 0,02 0,60 2,5 0 WHO-PCDD/F-PCB-TEQ 0,47 0,42 0,06 1,30 Raffiniertes Sonnenblumenöl, Monitoring 3,5 0 0 6,5 0 0 5 0 WHO-PCDD/F-TEQ 0,04 - 0,03 0,04 – – WHO-PCB-TEQ 0,01 - < 0,01 0,03 – – WHO-PCDD/F-PCB-TEQ 0,05 - 0,03 0,07 Kräuter5, Projektmonitoring 0,75 0 0 1,25 0 0 35 – WHO-PCDD/F-TEQ 1,17 0,19 0,04 13,40 – – WHO-PCB-TEQ 0,31 0,09 0,01 3,31 – – WHO-PCDD/F-PCB-TEQ 1,49 0,25 0,05 16,71 Rindfleisch Summe der beanstandeten Proben – – – – – – 7 0 WHO-PCDD/F-TEQ 0,37 0,50 0,11 0,58 1,75 0 WHO-PCB-TEQ 0,62 0,39 0,17 1,70 1,75 0 WHO-PCDD/F-PCB-TEQ 0,99 0,74 0,35 2,23 2,5 0 0 4,0 0 0 Fortsetzung der Tabelle auf Seite 160 158 159 Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme Untersuchungen auf Dioxine und dioxinähnliche PCB (Fortsetzung) Anzahl der Proben Schweinefleisch Mittelwert (pg/g Fett) Median (pg/g Fett) Minimum (pg/g Fett) Maximum (pg/g Fett) AL1 (pg/g Fett) n > AL1,2 (nominell) HG3 (pg/g Fett) n > HG3, ohne Beanstandung n > HG3, mit Beanstandung 3 0 WHO-PCDD/F-TEQ 0,08 – 0,06 0,12 0,75 0 WHO-PCB-TEQ 0,03 – 0,01 0,04 0,5 0 WHO-PCDD/F-PCB-TEQ 0,11 – 0,10 0,13 Frauenmilch 1,0 0 0 1,25 0 0 24 0 WHO-PCDD/F-TEQ 4,96 4,66 0,79 10,74 – – WHO-PCB-TEQ 4,09 4,34 0,80 9,20 – – WHO-PCDD/F-PCB-TEQ 9,05 9,25 1,59 16,09 Grünkohl5 – – – – – – 8 – WHO-PCDD/F-TEQ 0,10 0,08 0,03 0,22 0,3 0 WHO-PCB-TEQ 0,04 0,04 0,02 0,07 0,1 0 WHO-PCDD/F-PCB-TEQ 0,15 0,12 0,05 0,29 Eier6 – – – – – – 38 6 WHO-PCDD/F-TEQ 0,68 0,53 0,08 2,17 1,75 3 WHO-PCB-TEQ 3,67 0,77 0,06 53,21 1,75 10 WHO-PCDD/F-PCB-TEQ 4,35 1,41 0,14 55,32 Geflügelfleisch6 2,5 0 0 5,0 1 6 3 1 WHO-PCDD/F-TEQ 0,79 – 0,12 2,09 1,25 0 WHO-PCB-TEQ 21,99 – 0,10 65,60 0,75 1 WHO-PCDD/F-PCB-TEQ 22,78 – 0,26 67,69 Rohmilch3 1,75 1 0 3,0 0 1 6 0 WHO-PCDD/F-TEQ 0,41 0,39 0,31 0,55 1,75 0 WHO-PCB-TEQ 2,06 2,15 1,56 2,47 2,0 3 WHO-PCDD/F-PCB-TEQ 2,47 2,48 1,98 3,02 Rindfleisch6 2,5 0 0 5,5 0 0 7 9 WHO-PCDD/F-TEQ 0,47 0,48 0,17 0,79 1,75 0 WHO-PCB-TEQ 7,35 6,68 1,79 14,06 1,75 11 WHO-PCDD/F-PCB-TEQ 7,82 7,16 1,97 14,85 2,5 0 0 4,0 1 9 AL: Auslösewert. Ohne Vorliegen einer Höchstgehaltsüberschreitung. 3 HG: Höchstgehalt. 4 In pg/g Frischgewicht. 5 In pg/g Erzeugnis. 6 Anlassbezogene Proben. 1 2 160 Summe der beanstandeten Proben 161 Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme Untersuchungen auf nichtdioxinähnliche PCB (ndl-PCB) Anzahl der Proben Mittelwert (ng/g Fett) Median (ng/g Fett) Minimum (ng/g Fett) Maximum (ng/g Fett) HG1 (ng/g Fett) n > HG1, ohne Beanstandung n > HG1, mit Beanstandung Hühnereier, projektbezogen 124 4,02 1,76 0,42 46,03 40 1 0 Hühnereier2 39 31,46 12,91 5,27 201,85 40 2 6 Kräuter3, Projektmonitoring 35 0,43 0,34 0,15 1,61 – – – Wildschwein, Monitoring 8 35,14 11,26 2,29 117,82 – – – Raffiniertes Sonnenblumenöl, Monitoring 5 0,04 – 0,03 0,09 40 0 0 HG: Höchstgehalt Anlassbezogene Proben. 3 In ng/g Erzeugnis. 1 2 Untersuchungen auf Schwermetalle1 Warengruppe Milch, Milcherzeugnisse, Käse Fette, Öle Eier, Eiprodukte Fleisch, Fleischerzeugnisse, Wurstwaren Untersuchungen auf Schwermetalle1 (Fortsetzung) Untersuchungsschwerpunkt Anzahl der Proben Gesamt 91 Anzahl Proben < NG2 Mittelwerte [mg/kg bzw. mg/l] Max.-Werte [mg/kg bzw. mg/l] 0 Al 48 14 0,12 2,5 As 47 93 < 0,004 < 0,03 Cd 47 41 0,001 0,005 Cu 87 – 2,6 11 Hg 47 44 0,002 0,004 Pb 46 15 0,002 0,019 Se 43 – 0,02 0,04 Zn 43 – 3,9 9,5 Gesamt 84 Ni 48 Gesamt 72 Pb 24 14 Cd 18 18 Hg 21 20 Gesamt 81 Al 51 1 0,026 Getreide, Getreideerzeugnisse, Teigwaren 0,105 0 0,037 0,065 0,001 0,001 Fische 0 10 0,17 0,9 29 28 0,007 0,007 Cd 75 63 0,05 0,23 8 Warengruppe 0 As Cu Anzahl Proben mit Beanstandung – 1,2 1,9 Untersuchungsschwerpunkt Anzahl der Proben Gesamt 41 Anzahl Proben < NG2 Mittelwerte [mg/kg bzw. mg/l] Max.-Werte [mg/kg bzw. mg/l] Anzahl Proben mit Beanstandung 6 Al 24 – 3,11 35,7 As 24 17 0,005 0,01 Pb 41 – 0,108 1,90 6 Cd 41 1 0,062 0,363 6 Cr 24 – 0,039 0,100 Fe 16 – 39,6 53,1 Cu 24 – 3,79 4,80 Mn 24 – 27,5 54,2 Ni 24 – 0,106 0,201 Se 24 – 0,048 0,107 Zn 40 – 23,7 40,6 Gesamt 90 Pb 64 60 Cd 64 Hg 87 4 – 0,031 0 55 – 0,010 0 – 0,16 2,88 4 As 15 – 1,32 6,92 0 Cu 12 – 0,19 0,26 0 Se 12 – 0,29 0,49 0 Zn 8 – 8,2 18,2 0 Gesamt 64 Pb 45 43 – 0,037 0 Fe 4 – 5,37 8,25 Hg 40 36 0,003 0,003 Pb 77 31 0,01 0,06 Tl 12 2 0,002 0,003 Cd 45 23 0,007 0,075 0 0,001 Hg 64 1 0,088 0,51 0 U 25 162 24 0,001 Fischerzeugnisse 0 163 Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme Untersuchungen auf Schwermetalle1 (Fortsetzung) Warengruppe Fischerzeugnisse Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus (wie Muscheln, Garnelen und Tintenfische) Suppen, Soßen, Mayonnaisen, Feinkost, Desserts, Fertiggerichte Ölsamen, Nüsse, Hülsenfrüchte Kartoffeln, Kartoffelerzeugnisse Frischgemüse 3 Untersuchungen auf Schwermetalle1 (Fortsetzung) Untersuchungsschwerpunkt Anzahl der Proben Anzahl Proben < NG2 Mittelwerte [mg/kg bzw. mg/l] Max.-Werte [mg/kg bzw. mg/l] Gesamt 64 As Anzahl Proben mit Beanstandung Warengruppe Untersuchungsschwerpunkt Anzahl der Proben 3 – 4,85 9,51 0 0 Frischgemüse Gesamt 214 Cu 3 – 0,20 0,29 0 Tl 159 91 0,009 0,58 Se 3 – 0,21 0,29 0 Cu 167 1 0,5 2,6 Zn 1 – - 3,31 0 Mn 142 – 3,6 76 As 111 52 0,007 0,08 Gesamt 89 Fe 26 – 7,9 30 Pb 67 38 0,088 0,54 0 Cr 70 27 0,005 0,077 Cd 93 28 0,18 2,93 3 Ni 87 4 0,062 0,6 Hg 67 – 0,017 0,086 0 U 110 102 0,002 0,004 As 20 – 1,27 2,62 0 Se 88 44 0,04 0,88 Cu 20 – Se 20 – 1,92 4,72 0 Zn 97 – 3,7 16 0,48 1,05 0 Zn 18 – 12,9 Sb 20 15 0,001 0,002 29,1 0 Gesamt 5 Gesamt 4 Pb 3 – 0,339 0,543 Fe 4 Cd 3 – 0,032 0,041 Gesamt 31 Fe 2 – 13,2 21,6 Al 31 – 12,9 39,1 Hg 3 3 As 31 11 0,018 0,040 Gesamt 32 3 Gemüseerzeugnisse 0 – 4,47 7,77 0 Pilze, Pilzerzeugnisse Anzahl Proben < NG2 Mittelwerte [mg/kg bzw. mg/l] Max.-Werte [mg/kg bzw. mg/l] 1 0 0 Pb 31 8 0,023 0,100 Pb 8 – 0,008 0,010 Cd 31 14 0,155 0,372 Cd 8 – 0,056 0,110 Cr 31 – 0,058 0,227 Cu 31 – 10,1 15,5 Hg 25 5 0,323 3,15 Mn 31 – 22,4 54,5 Gesamt 74 Ni 31 – 1,80 11,5 Al 57 13 0,4 2,2 As 53 40 0,002 0,009 Cd 60 37 0,002 0,015 Cr 14 5 0,002 0,005 Frischobst 0 Se 31 1 0,173 0,439 Zn 31 – 33,8 51,8 Gesamt 12 Al 12 – 0,3 5 Cu 34 – 0,3 0,7 Cd 12 – 0,023 0,059 Mn 41 – 3,7 19 Pb 12 – 0,012 0,087 Ni 14 2 0,05 0,32 Tl 7 – 0,01 0,044 Pb 74 9 0,019 0,08 U 9 8 0,002 0,002 Sb 21 7 0,03 0,27 Gesamt 214 Pb 214 25 0,015 0,14 Se 33 25 0,003 0,012 Tl 41 37 0,001 0,002 Cd 212 1 0,014 0,41 U 24 17 0,0007 0,0008 Al 212 7 1,9 38 Zn 34 – 1,2 3,7 0 13 Anzahl Proben mit Beanstandung Cd in Knollensellerie. Fortsetzung der Tabelle auf Seite 166 164 165 Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme Untersuchungen auf Schwermetalle1 (Fortsetzung) Warengruppe Säfte, alkoholfreie Getränke Mineral- und Tafelwasser Wein, weinhaltige Getränke, Bier Speiseeis Untersuchungen auf Schwermetalle1 (Fortsetzung) Untersuchungsschwerpunkt Anzahl der Proben Anzahl Proben < NG2 Mittelwerte [mg/kg bzw. mg/l] Max.-Werte [mg/kg bzw. mg/l] Gesamt 40 Al 9 – 0,365 0,768 As 9 – 0,001 0,002 Pb 9 – 0,002 0,003 Cd 9 3 0,001 0,002 Cr 9 – 0,015 0,021 Fe 30 1 3,85 33,6 Cu 37 16 0,389 2,13 Mn 9 – 0,257 Ni 9 – Se 9 5 Tl 9 9 Zn 9 – Gesamt 59 Sb 59 59 As 59 37 Pb 59 59 Cd 59 59 Cr 59 10 Fe 1 1 Cu 59 45 0,002 0,005 Mn 59 37 0,015 Ni 59 30 Hg 22 Se Anzahl Proben mit Beanstandung Untersuchungsschwerpunkt Anzahl der Proben Gesamt 101 Al 91 4 1,0 6,8 As 35 11 0,21 0,40 Anorg. As 24 10 0,13 0,31 Cd 91 8 0,012 0,056 Cr 11 – 0,008 0,012 Cu 46 – 1,7 4,5 0,358 Fe 34 – 45 92 0,054 0,102 Mn 33 – 0,5 2,6 0,003 0,009 Ni 12 2 0,010 0,015 Pb 91 17 0,007 0,049 Se 48 10 0,08 0,16 Tl 21 21 < 0,002 < 0,002 U 13 8 0,0009 0,0015 Zn 33 – 35 78 Gesamt 7 Fe 1 – 24,5 24,5 Cu 2 – 760 1.314 Mn 2 – 103 195 0,059 Se 2 – 99,2 198 0,001 0,006 Zn 5 – 12.325 32.870 19 0,00002 0,00003 Gesamt 65 59 53 0,002 0,002 Tl 59 59 Fe 65 Gesamt 25 Pb 1 – Cd 1 1 0 0,448 Warengruppe Säuglings- und Kleinkindernahrung 0,724 0 0,004 0,010 Diätetische Lebensmittel 0,006 0,002 0,007 Zubereitete Speisen (Gesamtnahrung) U 59 53 Zn 1 1 0,004 Gesamt 93 Fe 13 0 2,87 5,47 Cu 92 16 0,241 1,13 Fe 3 Mn 8 – 1,36 1,57 Cu Zn 8 – 0,560 0,735 Gesamt 15 Ag 15 Nährstoffkonzentrate, Ergänzungsnahrung 0 1 11 0,008 0,026 Anzahl Proben < NG2 Mittelwerte [mg/kg bzw. mg/l] Max.-Werte [mg/kg bzw. mg/l] Anzahl Proben mit Beanstandung 0 0 0 – 5,54 16,3 0 0,567 0,567 – 1.969 3.811 1 – 22,6 22,6 Hg 1 1 Se 5 – 375 957 Zn 18 – 10.201 61.040 Fortsetzung der Tabelle auf Seite 168 166 167 Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme Gentechnisch veränderte Pflanzenlinien, auf die in Lebensmitteln, Futtermitteln1 bzw. im Saatgut im Jahr 2013 standardmäßig untersucht wurde Untersuchungen auf Schwermetalle1 (Fortsetzung) Warengruppe Würzmittel/Gewürze/ Aromen/Hilfsmittel/Zusatzstoffe Gelatine Frauenmilch Untersuchungsschwerpunkt Anzahl der Proben Anzahl Proben < NG2 Mittelwerte [mg/kg bzw. mg/l] Max.-Werte [mg/kg bzw. mg/l] Gesamt 4 Pb 4 – 0,328 0,505 Cd 4 – 0,145 0,291 Hg 4 – 0,010 0,016 Gesamt 6 As 6 2 0,02 0,02 Cd 6 6 < 0,003 < 0,003 Anzahl Proben mit Beanstandung 0 Cr 6 – 0,10 0,17 Cu 6 – 0,10 0,15 Hg 6 5 0,002 0,002 Pb 6 – 0,04 0,1 Zn 6 6 < 0,1 < 0,1 Gesamt 24 Pb 24 16 0,001 0,003 24 23 < 0,0002 < 0,0008 Hg 24 24 < 0,0002 < 0,0002 (Schwer-)Metalle: Al (Aluminium), As (Arsen), Cd (Cadmium), Cr (Chrom), Cu (Kupfer), Fe (Eisen), Hg (Quecksilber), Mn (Mangan), Ni (Nickel), Pb (Blei), Sb (Antimon), Se (Selen), Sn (Zinn), Tl (Thallium), U (Uran), Zn (Zink). 2 NG: Nachweisgrenze. Bei den untersuchten Elementen kann es sich teilweise auch um natürlich vorkommende Spurenelemente handeln (z. B. Mn, Se, Cr, Zn, Fe, Cu)! 1 Minimale Konzentration [mg/ kg] Maximale Konzentration [mg/ kg] Mittelwert [mg/kg] Max.-Werte [mg/kg bzw. mg/l] Anzahl Proben über jeweiligen Höchstgehalten der VO (EG) Nr. 1881/2006 Kopfsalat 16 29 2.666 1.227 1.078 0 Rosenkohl 22 < 131 < 131 7 7 0 Weißkohl, Spitzkohl 36 0 1.232 221 177 0 Spinat 10 52 4.130 2.194 2.524 0 Porree 25 8 734 232 217 0 Broccoli 14 90 301 189 196 0 Gemüsesäfte 8 23 50 37 38 0 Tomatensaft 31 1 21 5 4 0 Möhren-/Karottensaft 33 24 192 63 51 0 Gemüsesaft, milchsauer vergoren 10 23 344 74 45 0 Gemüsesaftmischung, auch mit Fruchterzeugnissen 3 17 80 44 34 0 Bestimmungsgrenze. Kartoffel EH-92-527-1 Leinsamen FP 967 Mais 3272, 59122, Bt 10, Bt 11, Bt 176, CBH 351, GA 21, LY 038, MIR 604, MON 810, MON 863, MON 88017, MON 89034, NK 603, T 25, 1507, 98140, MIR 162, DAS-40278-9, MON87460 Papaya 55-1, 63-1 Raps Avalon GS40/90-1, Falcon GS 40/90-2, GT 73, Laurat, Liberator 6/Ac, MS 1/RF 1, MS 1/RF 2, MS 8/RF 3, Trierucin, T 45, Topas 19/2 Reis LL 62, LL 601, Bt 63, KeFeng6 Soja A2704-12, A5547-127, DP 305423, DP 356043, MON 89788, Roundup Ready™, MON 87701, BPS-CV 127-9, MON87769, FG72, MON87705, MON87769 Zuckerrübe H7-1 Weizen MON71800-Konstrukt Siehe auch Seite 133 Untersuchungsergebnisse Futtermittel Untersuchungen auf Bestandteile von GVO-Linien Anzahl der Untersuchungen Positive Befunde > 0,9 % (Anteil an den Untersuchungen) Positive Befunde < 0,9 % (Anteil an den Untersuchungen) Positive Befunde – qualitativ nachgewiesen Nachgewiesene GVO-Linie(n) in positiven Befunden Lebensmittel – Anzahl der Proben: 3821 1 168 281-24-236, 3006-210-23 und GHB 614 Ergebnisse der molekularbiologischen Untersuchungen von Lebensmitteln auf Anteile aus gentechnisch veränderten Organismen Untersuchungen auf Nitrat in Obsterzeugnissen, Gemüse und Gemüseerzeugnissen 1 Baumwolle 0 Cd Anzahl der Proben Gentechnisch veränderte Pflanzenlinie 0 1 Probenart Pflanzengattung Soja 197 0 0 37 (19 %) Roundup Ready™, A2704-12, DP356043, MON89788 Mais 79 0 0 3 (4 %) MON88017, MON810, NK603 Raps 42 0 0 0 Leinsamen 17 0 0 0 Kartoffeln 2 0 0 0 Reis 123 0 0 0 Weizen 54 0 0 0 Baumwolle 7 0 0 0 Zum Teil wurden Proben parallel auf mehrere GVO-Linien untersucht; die Summe der Untersuchungen ist daher höher als die Anzahl der untersuchten Proben. 169 Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme 1 Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme Ergebnisse der molekularbiologischen Untersuchungen von Saatgut auf Anteile aus gentechnisch veränderten Organismen für die Aussaat im Jahr 2013 (01.01.2013–31.12.2013) Untersuchungen auf Cs137 – Proben im Inland und Ausland Untersuchungen auf Bestandteile von GVO-Linien Material Anzahl der Proben Positive Befunde – qualitativ nachgewiesen1 Nachgewiesene GVO-Linie(n) in positiven Befunden NK603, TC1507, MON810, 59122 Mais 129 10 Raps 40 0 Senf 3 0 Soja 2 0 Anzahl der Proben Untersuchungen Sr-90 – Proben im Inland Material 1 Anzahl der Proben Mittelwert Gesamt Kleiner NG1 Milch 22 1 0,04 Fisch und Fischzuschnitte 2 0 Krusten-, Schalen-, Weichtiere und Erzeugnisse daraus 3 Getreide Medianwert Bereich in [Bq/kg] bzw. [Bq/L] Medianwert Gesamt Kleiner NG1 Maximalwert Minimalwert 153 101 0,18 0,14 0,97 < 0,02 Milchprodukte (ohne Käse) 2 0 0,60 0,60 0,90 0,29 Käse 10 10 0,15 0,16 < 0,26 < 0,1 Fleisch warmblütiger Tiere 361 112 49,5 0,62 2.9422 < 0,05 Fisch 51 19 1,44 0,18 12,20 < 0,13 Fischprodukte 11 5 0,18 0,17 0,30 < 0,12 Krusten-, Schalen-, Weichtiere und Erzeugnisse daraus 18 18 0,16 0,16 < 0,19 < 0,14 Getreide 86 67 0,20 0,16 1,27 < 0,08 Kartoffeln 63 54 0,19 0,16 1,90 < 0,02 Frischgemüse 167 139 0,18 0,15 1,90 < 0,006 Milch Untersuchungen im Rahmen des Saatgutmonitorings; für Saatgut gibt es zurzeit keinen Schwellenwert. Bereich in [Bq/kg] bzw. [Bq/L] Mittelwert Maximalwert Minimalwert 0,0275 0,13 < 0,02 0,04 0,04 0,05 0,03 1 0,03 0,038 0,043 < 0,02 Gemüseerzeugnisse 1 1 1,5 1,50 < 1,50 < 1,5 12 12 < 0,02 < 0,02 < 0,02 < 0,01 Pilze 43 1 38,1 30,30 202 < 0,12 Kartoffeln 11 0 0,15 0,135 0,52 0,04 Frischobst 67 62 0,21 0,14 4,70 < 0,05 Frischgemüse 10 4 0,05 0,04 0,223 < 0,014 Honige und Imkereierzeugnisse 40 21 4,8 0,25 54,30 < 0,08 Frischobst, einschließlich Rhabarber 23 0 0,26 0,25 0,89 0,007 Säuglings- und Kleinkindernahrung 24 18 0,13 0,10 < 0,20 < 0,04 Säuglings- und Kleinkindernahrung 8 3 0,05 0,04 0,1 < 0,008 Fertiggerichte, zubereitete Speisen 50 42 0,15 0,12 0,37 < 0,03 Fertiggerichte, zubereitete Speisen 4 2 0,17 0,023 0,61 < 0,02 Frauenmilch 20 20 0,26 0,30 < 0,30 < 0,2 1 NG: Nachweisgrenze. 2 170 NG: Nachweisgrenze. Wildschweinfleisch (Einzelprobe). 171 Tabellenübersicht Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung L ebensmittel Bedarfsgegenstände, Kosmetika, Tabakerzeugnisse 108 108 Untersuchung von Produktkontrollproben – Milch und Milchprodukte, Käse, Butter 110 Untersuchungen an Vor-, Zwischen- und Endprodukten zur Betriebskontrolle bei Herstellern, Be- und Verarbeitern von Milch und Milcherzeugnissen – Milch und Milcherzeugnisse 110 Untersuchungen an Umgebungsproben zur Betriebskontrolle bei Herstellern, Be- und Verarbeitern von Milch und Milcherzeugnissen sowie Eiern und Eiprodukten 111 Untersuchung von Produktkontrollproben – Eier und Eiprodukte 111 Untersuchungen an Vor-, Zwischen- und Endprodukten zur Betriebskontrolle bei Herstellern, Be- und Verarbeitern von Eiern und Eiprodukten – Eier und Eiprodukte 112 Untersuchung von Produktkontrollproben – Frisches Fleisch, Fleischerzeugnisse und Wurstwaren 112 Untersuchungen an Vor-, Zwischen- und Endprodukten zur Betriebskontrolle bei Herstellern, Be- und Verarbeitern von Fleisch und Fleischerzeugnissen – Fleisch und Fleischerzeugnisse 113 Untersuchungen an Umgebungsproben zur Betriebskontrolle bei Herstellern, Be- und Verarbeitern von Fleisch und Fleischerzeugnissen 113 Untersuchung von Produktkontrollproben – Fisch und Fischereierzeugnisse 114 Untersuchungen an Vor-, Zwischen- und Endprodukten zur Betriebskontrolle bei Herstellern, Be- und Verarbeitern von Fisch und Fischereierzeugnissen – Fisch und Fischereierzeugnisse 114 Untersuchungen an Umgebungsproben zur Betriebskontrolle bei Herstellern, Be- und Verarbeitern von Fisch und Fischereierzeugnissen 115 Untersuchung von Produktkontrollproben – Öle und Fette – Suppen, Soßen, Mayonnaise – Feinkostsalate, Salatmischungen – Getreide und -erzeugnisse, Brot und Backwaren 115 116 116 117 172 – Honig, Konfitüren, süße Brotaufstriche – Frischobst, Frischgemüse und Kartoffeln – Obst-, Gemüse- und Kartoffelerzeugnisse, Hülsenfrüchte – Frischpilze und Pilzerzeugnisse – Nüsse, Ölsamen und Erzeugnisse daraus – Fruchtsäfte und alkoholfreie Erfrischungsgetränke – Wein, Bier, Spirituosen – Speiseeis – Pudding, Cremespeisen, süße Suppen und Soßen – Süßwaren, Kaugummi, Zucker – Schokoladen und -erzeugnisse, Kakao, Kaffee, Tee – Säuglings- und Kleinkindernahrung – Diätetische Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel – Fertiggerichte – Gewürze, Würzmittel – Mineral- und Tafelwasser – Bedarfsgegenstände – Kosmetische Mittel 117 118 118 119 120 120 121 121 122 122 123 123 124 124 125 126 126 127 Diagnostik und Tiergesundheit Untersuchungen zu anzeigepflichtigen Tierseuchen 129 Untersuchungen zu meldepflichtigen Tierkrankheiten 130 Untersuchungen zu sonstigen Tierkrankheiten 131 Bakteriologische Untersuchungen bei geschlachteten Tieren im Rahmen der Fleischuntersuchung 131 Pathomorphologische Untersuchungen zur Feststellung von Krankheits- oder Todesursachen 132 Futtermittel Untersuchte Parameter, nach Gruppen in - Unerwünschte Stoffe Dioxine/PCB Mykotoxine Schwermetalle Andere unerwünschte Stoffe - Inhaltsstoffe - Zusatzstoffe Kokzidiostatika Vitamine, Provitamine und ähnlich wirkende Stoffe Spurenelemente Andere Zusatzstoffe 173 133 133 133 134 134 134 135 135 135 136 136 Tabellenübersicht - Aminosäuren, deren Salze und Analoge - Unzulässige Stoffe - Sonstige Untersuchungen an Futtermitteln 136 136 137 Stichwortverzeichnis § 15 Ethik-Kommission ................................................................ § 40 Abs. 1a LFGB ........................................................................ 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes .......................................... (EG) Nr. 1099/2009 ....................................................................... A Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme Untersuchungen nach dem Nationalen Rückstandskontrollplan (Planproben) 139 Untersuchungen nach dem Nationalen Rückstandskontrollplan (Verdachtsproben) 139 Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittel 140 Untersuchungen auf Perchlorat 141 Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine, für die Höchstmengen festgelegt sind 142 Untersuchungen auf Mykotoxine, Phycotoxine und andere natürliche Toxine, für die keine Höchstmengen festgesetzt sind 148 Untersuchungen auf Kontaminanten 150 Untersuchungen auf Dioxine und dioxinähnliche PCB 158 Untersuchungen auf nicht dioxinähnliche PCB (ndl-PCB) 162 Untersuchungen auf Schwermetalle 162 Untersuchungen auf Nitrat in Obsterzeugnissen, Gemüse und Gemüseerzeugnissen 168 Gentechnisch veränderte Pflanzenlinien, auf die in Lebensmitteln und Futtermitteln bzw. im Saatgut im Jahr 2013 standardmäßig untersucht wurde 169 Ergebnisse der molekularbiologischen Untersuchungen von Lebensmitteln auf Anteile aus gentechnisch veränderten Organismen 169 Ergebnisse der molekularbiologischen Untersuchungen von Saatgut auf Anteile aus gentechnisch veränderten Organismen für die Aussaat im Jahr 2013 (01.01.2013–31.12.2013) 170 Untersuchungen Sr-90 – Proben Inland 170 Untersuchungen auf Cs137 – Proben Inland und Ausland 174 44 22 32 43 171 – Aalbewirtschaftungspläne ................................................... 40, 50 – Acrylamid ........................................................................... 86, 152 – Aflatoxin .......................................... 6, 17, 24, 55, 100, 133, 142 Aflatoxin in Milch ................................................................ 30 f. – Akkreditierung .................................. 62, 68, 75, 88, 94, 99, 102 – Aktionsplan „Deutschland Plus” ............................................... 65 – Algen .......................................................................................... 66 – Alkohol ................................................................................ 82, 86 – Allergene .................................................................................... 82 – Altpapier .................................................................................... 66 – Aminosäurenversorgung ......................................................... 100 – Antibiotika ............................................................................... 100 Antibiotika Minimierungskonzept, niedersächsisches ....... 32 f. Resistenzen ............................................................................. 70 – Antipasti ..................................................................................... 80 – Äpfel ........................................................................................... 57 – Aquakultur .............................................................. 45, 56, 89, 92 – Aroma ........................................................................................ 86 Natürliches Aroma .................................................................. 79 – Arzneimittelgesetz, 16. Novelle ................................................ 32 – Ausführungshinweise ................................................................ 36 – Ausläufe .................................................................................. 59 f. – Auslaufnutzung ......................................................................... 60 – Autologer Impfstoff ................................................................... 33 – Azofarbstoffe, Warnhinweis ..................................................... 72 B – Babyfeuchttücher ...................................................................... 96 – Bacillus cereus ............................................................. 80, 84, 109 – Baylisascaris procyonis ............................................................... 77 – Beanstandungen, Marktüberwachung ..................................... 59 – Beanstandungsgründe, Beanstandungszahlen ................. 106 ff. – Bedarfsgegenstände .............................................................. 94 ff. Proben und Beanstandungen ................................. 108, 126 ff. – Beratungstätigkeit Tierschutzdienst .......................................... 43 – Bestandssituation Oberweser .............................................. 40, 48 – Bestandsspezifische Impfstoffe ................................................. 33 – Bestandsuntersuchung ........................................................ 42, 92 – Betriebskontrolle ........................................................................ 29 – Betriebskontrollen ............................................................... 110 ff. – Betriebskontrollproben ....................................................... 106 ff. – Betriebszulassung ...................................................................... 28 – BHV-1 ................................................................................. 70, 129 – Bienengesundheit ............................................................... 102 ff. – Bienenvölker .................................................................. 18, 103 f. – Bier Proben und Beanstandungen .............................................. 121 Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine ..................... 144 Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 166 – Bioerzeugnisse ........................................................................... 69 – Biokraftstoff ............................................................................... 30 – Blei .................................................. 34, 66 f., 73, 97, 134, 162 ff. – Bovine Virusdiarrhö .................................................... 38, 70, 129 – Braeburn .................................................................................... 57 – Brot und Backwaren Feine Backwaren ..................................................................... 87 Gebäckriegel ........................................................................... 86 Proben und Beanstandungen .............................................. 117 Untersuchungen auf Kontaminanten .............................. 152 ff. Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine ................ 142 ff. – Brotaufstriche, süße Proben und Beanstandungen .............................................. 117 Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 163 – Brühwürstchen ........................................................................... 72 – Bundeseinheitliche Standards, Anerkennung von Sachkundelehrgängen ........................................................ 43 – Bundesweiter Überwachungsplan (Büp) 2011 ......................... 29 – Butter Proben und Beanstandungen .............................................. 110 Untersuchungen auf Kontaminanten ............................. 150 ff. – BVD .......................................................................... 38, 70 f., 129 C – Cadmium ...................................................... 34, 66 f., 73, 162 ff. – Campylobacter ................................................................... 83, 130 – Champignons ............................................................................ 57 – China ....................................................................................... 57 f. – Chilesalpeter .............................................................................. 73 – Chloramphenicol ..................................................................... 100 – Claviceps Purpurea .................................................................... 55 – Cocktail ...................................................................................... 82 – Cox ............................................................................................. 57 – Cremespeisen Proben und Beanstandungen .............................................. 122 D – Deklaration ............................................................................... 101 – Dexamethason ........................................................................... 77 – Diagnostika ................................................................................ 33 – Diätetische Lebensmittel Proben und Beanstandungen .............................................. 124 Untersuchungen auf Kontaminanten ............................. 150 ff. Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine ................ 142 ff. Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 167 – Dioxine .................................................... 34, 65, 74, 133, 158 ff. – dl-PCB .................................................................. 65 f., 74, 158 ff. – Düngemittel ............................................................................... 73 – Dezentrale Ölmühle ................................................................... 30 E – E. coli ....................................................................... 66, 70, 83, 86 – Eberfleisch, Ebergeruch, Ebermast ............................................ 58 – Eier und Eiprodukte Eidotter .................................................................................... 78 Eiklar ........................................................................................ 78 Eischale .................................................................................... 78 Proben und Beanstandungen ........................................... 111 f. Rohei ....................................................................................... 78 Untersuchungen auf Dioxine .......................................... 158 ff. Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 162 Untersuchungen Nationaler Rückstandskontrollplan .......... 139 – Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr ...................................................... 36 – Einfuhr von Tierimpfstoffen ................................................................ 33 von Tieren ............................................................................... 78 – Einrichtung zur Gemeinschaftsverpflegung ....................... 25, 29 – Einsatzboot ................................................................................ 92 – Einzelhandel ............................................................................... 83 – Eiweißlücke .............................................................................. 100 – Elemente in Grünkohl ................................................................ 73 – Elstar ........................................................................................... 57 – Energiekosten ............................................................................ 57 – Enten .......................................................................................... 42 – Enterobacteriaceae .............................................................. 78, 80 – Erdbeeren ................................................................................... 83 – Erfrischungsgetränke, alkoholfrei Proben und Beanstandungen .............................................. 120 – Ergotalkaloide ........................................................... 55, 133, 148 – ESBL ............................................................................................ 70 – EU-Referenzwert ..................................................................... 73 f. – EU-Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 ................................... 39, 43 – EU-Ausland ................................................................................ 58 175 Stichwortverzeichnis Stichwortverzeichnis – EU-Vermarktungsnorm .............................................................. 57 – Export .................................................................. 33, 36, 57 f., 79 F – Farbstoffe ................................................................................ 72 f. – Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ............................................. 40, 46 – Federpicken und Kannibalismus ............................................... 43 – Feinkostsalate Proben und Beanstandungen .............................................. 116 – Feine Backwaren ........................................................................ 87 – Ferkelkastration ......................................................................... 58 – Fertiggerichte Proben und Beanstandungen .............................................. 124 Untersuchungen auf Kontaminanten .................................. 156 Untersuchungen auf Cs-137 ................................................ 171 Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 164 Untersuchungen auf Sr-90 ................................................... 170 – Fettsäureverteilung .................................................................... 87 – Fische und Fischereierzeugnisse ............................................. 90 f. Pathomorphologische Untersuchungen .............................. 132 Proben und Beanstandungen ........................................... 114 f. Untersuchungen auf Cs-137 ................................................ 171 Untersuchungen auf Kontaminanten ............................. 150 ff. Untersuchungen auf Schwermetalle ................................ 163 f. Untersuchungen auf Sr-90 ................................................... 170 – Fischartenschutz ........................................................................ 46 – Fischbestandsentwicklung ......................................................... 47 – Fischbetriebe .............................................................................. 29 – Fischerei ...................................................................................... 45 – Fischerkrankungsrate ................................................................. 47 – FIT BEE ................................................................................. 102 ff. – Flammschutzmittel ..................................................................... 93 – Fleisch und Fleischerzeugnisse Eberfleisch ............................................................................... 58 Fettarm, fettreduziert ............................................................. 71 Hackfleisch .............................................................................. 72 Proben und Beanstandungen ........................................... 112 f. Rindfleisch .................................................... 6, 24, 31, 36, 65 f. Schweinefleisch ............................................................ 57 f., 70 Untersuchungen auf Cs-137 ................................................ 171 Untersuchungen auf Dioxine .......................................... 158 ff. Untersuchungen auf Kontaminanten .................................. 150 Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittel .......................... 140 Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 162 – Fleischkonsum ............................................................................ 58 – Fluorid .................................................................................. 19, 81 – Förderung ................................................................................... 45 – Freilandhaltung ....................................................................... 59 f. – Frischgemüse .......................................................... Siehe Gemüse – Frischobst ...................................................................... Siehe Obst – Frischpilze ...................................................................... Siehe Pilze – Frittierfette ................................................................................. 82 – Fruchtsäfte Proben und Beanstandungen .............................................. 120 – Fruchtwein ................................................................................. 82 – Futtermais .................................................. 6, 17, 24, 30, 55, 100 – Futtermittel .................................................... 32, 34, 52 ff., 99 ff. Eiweißlücke ........................................................................... 100 Futtermittelhygieneanforderungen ........................................ 56 Futtermittelmikrobiologie ..................................................... 101 Futtermitteltransport .............................................................. 56 Futtermittelunternehmen ................................................... 6, 56 Kontrollprogramm Futtermittel .............................................. 55 Mischfuttermittel ..................................................... 17, 56, 101 Mischfuttermittelhersteller ..................................................... 55 Untersuchungen .............................................................. 133 ff. G – Gänse ......................................................................................... 42 – Gastronomie ........................................................................ 28, 83 – GC-MS/MS ................................................................................. 93 – Gebäckriegel .............................................................................. 86 – Geflügel ........................................................................ 43, 56, 59 Geflügelfleisch .................................................................. 56, 67 176 Kennzeichnung von Geflügelfleisch, zwingende Angaben ...... 56 Kontamination von Geflügelfleisch ....................................... 67 Pathomorphologische Untersuchungen .............................. 132 Proben und Beanstandungen ........................................... 112 f. Untersuchungen auf Dioxine ............................................... 160 Untersuchungen Nationaler Rückstandskontrollplan .......... 139 Gemeinschaftsverpflegung .................................................... 29 – Gemüse ................................................................................ 70, 73 Gemüse- und Pilzerzeugnisse ................................................ 80 Grünkohl ................................................................................. 73 Proben und Beanstandungen ........................................... 118 f. Untersuchungen auf Cs-137 ................................................ 171 Untersuchungen auf Kontaminanten ............................. 150 ff. Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine ................ 144 ff. Untersuchungen auf Nitrat .................................................. 168 Untersuchungen auf Perchlorat ........................................... 141 Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittel .......................... 140 Untersuchungen auf Schwermetalle ................................ 164 f. Untersuchungen auf Sr-90 ................................................... 170 – Genotyp 2c ............................................................................. 70 f. – Gentechnisch veränderte Organismen ..................................... 86 Anteile in Futtermitteln ........................................................ 137 Anteile in Lebensmitteln ....................................................... 169 Anteile in Saatgut ................................................................. 170 Gentechnisch veränderte Pflanzenlinien ............................. 169 – Gesamtkeimzahl ........................................................................ 78 – Geschlechtsgeruch .................................................................... 58 – Gesundheitszustand .................................................................. 92 – Getränke Fruchtwein .............................................................................. 82 Hugo ....................................................................................... 82 Proben und Beanstandungen ........................................... 120 f. Untersuchungen auf Kontaminanten ............................. 152 ff. Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine ................ 142 ff. Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 166 – Getreide und Getreideerzeugnisse Proben und Beanstandungen .............................................. 117 Untersuchungen auf Cs-137 ................................................ 171 Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine ................ 142 ff. Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittel .......................... 140 Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 163 Untersuchungen auf Sr-90 ................................................... 170 – Gewürze Proben und Beanstandungen .............................................. 125 Untersuchungen auf Kontaminanten ............................... 150 f. Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine ................ 142 ff. Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 168 – Glasaale ...................................................................................... 50 – Golden Delicious ........................................................................ 57 – Grieß .......................................................................................... 66 – Großbäckereien ......................................................................... 35 – Großküche ................................................................................. 29 – Gruppenerkrankung .................................................................. 84 – Grünkohl .................................................................................... 73 H – Hämorrhagisches Syndrom ....................................................... 70 – Hackfleisch, roh ......................................................................... 72 – Handbuch zur Unterstützung der kommunalen Veterinärbehörden ..................................................................... 43 – HI-Tier ......................................................................................... 32 – Höchstgehaltsüberschreitung ................................. 30, 34, 55, 66 – Höckerflohkrebs (Dikerogammarus villosus) ............................. 46 – Holunderblüten .......................................................................... 82 – Honig Honigtau, Honigtauhonig .................................................... 104 Proben und Beanstandungen .............................................. 117 Untersuchungen auf Cs-137 ................................................ 171 Untersuchungen auf Kontaminanten ............................... 148 f. Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine ................ 142 ff. Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittel .......................... 140 – Hugo .......................................................................................... 82 – Hühnereier ........................................................................... 74, 78 – Hülsenfrüchte Proben und Beanstandungen .............................................. 118 Untersuchungen auf Kontaminanten ............................. 148 ff. Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine ................ 142 ff. Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 164 – Hygiene ...................................................................................... 67 Hygienemängel ....................................................................... 85 Hygienestatus ......................................................................... 35 I – Infektionsrisiko ..................................................................... 77, 85 – Interdisziplinäres Team ............................................................... 35 – Internethandel ..................................................................... 26, 34 – Iodid ........................................................................................... 73 – Irreführung ........................................................................... 57, 91 – Isothiazolinone ........................................................................... 96 J – Jodiertes Speisesalz .................................................................... 81 – Jonagold/Jonagored .................................................................. 57 K – Kaffee Proben und Beanstandungen .............................................. 123 Untersuchungen auf Kontaminanten ............................... 152 f. Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine .................. 142 f. – Kaffeefahrten ............................................................................. 81 – Kakao Kakaobutter ............................................................................ 87 Kakaohaltige Fettglasur .......................................................... 87 Proben und Beanstandungen .............................................. 123 Untersuchungen auf Kontaminanten ............................... 150 f. Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine .................. 144 f. – Kaliendlauge .............................................................................. 47 – Kaliendlaugeneinleitung, angepasste ....................................... 48 – Kartoffeln Knabbererzeugnisse ............................................................... 86 Proben und Beanstandungen .............................................. 118 Untersuchungen auf Cs-137 ................................................ 171 Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 164 Untersuchungen auf Sr-90 ................................................... 170 – Käse ......................................................................................... 79 f. Proben und Beanstandungen .............................................. 110 Untersuchungen auf Kontaminanten .................................. 150 Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine ..................... 142 Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 150 Untersuchungen auf Cs-137 ................................................ 171 – Kaugummi Proben und Beanstandungen .............................................. 122 – Keimlinge ................................................................................... 85 – Kennzeichnung Proben und Beanstandungen ......................................... 108 ff. von Bedarfsgegenständen .................................................. 95 ff. von Lebensmitteln ........................... 56, 71 f., 80, 82 f., 86, 91 mit Farbstoffen ....................................................................... 73 – Kleinkindernahrung Proben und Beanstandungen .............................................. 123 Untersuchungen auf Cs-137 ................................................ 171 Untersuchungen auf Kontaminanten ............................. 150 ff. Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine ................ 144 ff. Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 167 Untersuchungen auf Sr-90 ................................................... 170 – Knabberartikel ........................................................................... 86 – Konfitüren Proben und Beanstandungen .............................................. 117 – Konservierungsstoffe .................................. 72, 80, 82, 96 f., 136 – Kontaminanten ................................................ 34 ,67, 81, 150 ff. – Kontrollen Marktüberwachung ................................................................ 59 Zugelassene Betriebe .............................................................. 28 – Kontrollprogramm Futtermittel ................................................. 55 – Kontrollvertrag ........................................................................... 61 – Kooperationsvertrag Seehundstation ....................................... 92 – Kopfsalat .................................................................................... 73 – Kortikoide .................................................................................. 77 – Kosmetische Mittel ......................................................... 18, 94 ff. Proben und Beanstandungen – Kräuter, getrocknet ....................................................... 74, 158 ff. – Krebs- und Weichtiere ............................................................... 89 Proben und Beanstandungen .............................................. 114 Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 164 – Kreislaufanlagen ........................................................................ 45 – Kreuzkontamination .................................................................. 56 – Krisenmanagementhandbuch ................................................... 31 – Kuvertüre ................................................................................... 87 L – Lebensmittel tierischer Herkunft ............................................... 28 – Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch ............................... 34 – Lebensmittelmonitoring ............................................................ 88 – Lebensmittelverpackungen ....................................................... 66 – Legehennenhaltung ..................................................... 42 f., 59 ff. – Leicht verderbliche Lebensmittel ............................................... 90 – Lenkungsausschuss .................................................................... 42 – Listeria (L.) monocytogenes ................ 29, 78, 83, 101, 130, 137 – Logistikzentrum ................................................................... 39, 42 – Lose Abgabe .............................................................................. 72 M – Maul- und Klauenseuche .......................................................... 42 – Maschinengeschirrspülmittel ..................................................... 95 – MBZ ...................................................................................... 39, 42 – Magen-/Darminhaltsuntersuchungen ....................................... 46 – Marine Biotoxine ........................................................................ 67 – Marktüberwachung ................................................................... 59 – Marteiliose ......................................................................... 92, 129 – Mastgeflügelhaltung ................................................................. 43 – Masthühner, Masthühnerelterntierhaltung ........................... 42 f. – Mayonnaise Proben und Beanstandungen .............................................. 116 Untersuchungen auf Kontaminanten ............................... 150 f. Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 164 – Mobiles Bekämpfungszentrum für Tierseuchen ....................... 42 – Melezitose ................................................................................ 104 – Miesmuscheln ........................................................ 66 f., 89 f., 92 – Milch und Milcherzeugnisse Milchprodukte ........................................................................ 79 Milchshakes ............................................................................ 72 Proben und Beanstandungen ........................................... 110 f. Untersuchungen auf Cs-137 ................................................ 171 Untersuchungen auf Dioxine .......................................... 158 ff. Untersuchungen auf Kontaminanten ............................. 152 ff. Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine .................. 142 f. Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 162 Untersuchungen auf Sr-90 ................................................... 170 Untersuchungen Nationaler Rückstandskontrollplan .......... 139 – Mineralöl .................................................................................... 66 – Mineralstoffe ............................................................................ 101 – Mineralwasser ............................................................................ 83 Amtliche Zulassung ................................................................ 83 Proben und Beanstandungen .............................................. 126 Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 166 – Mischfuttermittel ........................................................ 17, 56, 101 – Mischfuttermittelhersteller ................................................ 55, 101 – Mittel .......................................................................................... 33 – MKS ............................................................................................ 42 – MOAH ................................................................................ 66, 156 – Mobile Verkaufseinrichtung ...................................................... 80 – MOSH ................................................................................. 66, 156 – Muschelhygieneüberwachung ............................................ 66, 88 – Mutterkorn ........................................................................ 55, 134 – Mykotoxine ......................................................................... 142 ff. Aflatoxin ............................................... 6, 17, 24, 30 f., 55, 100 Ergotalkaloide ......................................................................... 55 N - Nahrungsergänzungsmittel ........................................................ 81 Proben und Beanstandungen ........................................... 124 f. 177 Stichwortverzeichnis Stichwortverzeichnis Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine ................ 142 ff. – Nährwertkennzeichnung ........................................ 17, 71, 80, 86 – Nationaler Rückstandskontrollplan ............................ 34, 77, 139 – Natürliches Aroma ..................................................................... 79 – Natürliches Mineralwasser ........................................................ 83 – Neozon ....................................................................................... 46 – Neunaugen .......................................................................... 40, 46 – Niedersächsische Erzeugerbetriebe ........................................... 83 – Niedersächsisches Antibiotika Minimierungskonzept .............. 32 – Nitrosamine .......................................................................... 94, 98 – Norddeutsche Kooperation .................................................... 64 f. – Novelliertes Verbraucherinformationsgesetz ......................... 22 f. – Nudeln ........................................................................................ 66 – Nüsse und Erzeugnisse Proben und Beanstandungen .............................................. 120 Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 164 O – Obst ............................................................................................ 73 Proben und Beanstandungen ........................................... 118 f. Untersuchungen auf Cs-137 ................................................ 171 Untersuchungen auf Kontaminanten .................................. 150 Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine ................ 142 ff. Untersuchungen auf Nitrat .................................................. 168 Untersuchungen auf Perchlorat ........................................... 141 Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittel ....................... 140 f. Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 165 Untersuchungen auf Sr-90 ................................................... 170 – Ökologischer Landbau ............................................................ 59 f. Kontrollvertrag ........................................................................ 60 Öko-Erzeugnis ......................................................................... 60 Öko-Kontrollstellen ................................................................. 60 Ökolandbaugesetz .................................................................. 60 Ökologische Legehennenhaltung .................................... 59, 61 – Öle und Fette Frittierfette .............................................................................. 82 Olivenöl ................................................................................... 81 Proben und Beanstandungen .............................................. 115 Speiseöl ............................................................................. 30, 82 Untersuchungen auf Dioxine ............................................... 158 Untersuchungen auf Kontaminanten ............................. 150 ff. Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 162 – Ölmühlen ................................................................................... 30 – Ölsamen und Erzeugnisse Proben und Beanstandungen .............................................. 120 Untersuchungen auf Kontaminanten ............................. 152 ff. Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine ................ 142 ff. Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 164 – Ordnungswidrigkeit ................................................................... 59 P – Paniermehl ................................................................................. 66 – Pathogene Keime ................................................. 72, 78, 84, 101 – PBDE ........................................................................................... 93 – PCB .......................................................... 34, 67, 74, 133, 158 ff. in Rindfleisch ........................................................................ 65 f. – Perchlorat ........................................................................ 73f., 141 – Pferdefleisch ........................................................ 6, 16, 31, 36, 65 Aktionsplan „Deutschland Plus” ........................................... 65 – Pflanzenschutzmittel ................................................ 16, 103, 140 – Pharmakologisch wirksame Stoffe ............................................ 34 – Phosphate .................................................................................. 95 – Phycotoxine 142 ......................................................................... ff. – Phthalate .................................................................................... 97 – Pilze und Pilzerzeugnisse Champignons ......................................................................... 57 Gemüse- und Pilzerzeugnisse ................................................ 80 Proben und Beanstandungen .............................................. 119 Untersuchungen auf Cs-137 ................................................ 171 Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 165 – PMTDI ......................................................................................... 73 – Pollen ..................................................................................... 103 f. – Polybromierte Flammschutzmittel ............................................. 93 – Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) ...... 82, 150 178 – Positive Rückstandsbefunde ...................................................... 77 – Probenbörse ............................................................................ 64 f. – Probenplanung, produkt- und betriebsorientiert ..................... 65 – Probenzahlen ........................................................................... 108 – Produktleitlinien ......................................................................... 82 – Proteindefizit .............................................................................. 55 – Pudding Proben und Beanstandungen .............................................. 122 Q – Quellort ...................................................................................... 83 R – Radionuklide .............................................................................. 67 Untersuchungen auf Cs-137 ................................................ 171 Untersuchungen auf Sr-90 ................................................... 170 – Referenzwert .............................................................................. 73 – Reinigung und Desinfektion ...................................................... 78 – Reis ............................................................................................. 66 Reisknabbererzeugnisse ......................................................... 86 Reissuppe ................................................................................ 84 – RESET .......................................................................................... 70 – Rinder ............................................................................... 42, 69 f. Pathomorphologische Untersuchungen .............................. 132 Rinderernährung ................................................................... 101 Rindertuberkulose ............................................................... 41 f. Rindfleisch ......................................................................... 36, 65 Rindfleisch aus extensiver Haltung ..................................... 65 f. – Risikobeurteilungen/-bewertung ......................................... 29, 73 – Risikofrüherkennung ................................................................. 31 – Roggen ....................................................................................... 55 – Rohei .......................................................................................... 78 – Rohmilch Proben und Beanstandungen .............................................. 110 Untersuchungen auf Dioxine .......................................... 158 ff. – Rohverzehr ................................................................................. 72 – Rückstände Nationaler Rückstandskontrollplan ......................... 34, 77, 139 Dexamethason ........................................................................ 77 – Rückverfolgbarkeit ............................................................... 29, 36 – Rufbereitschaft ........................................................................... 31 – Russische Föderation/Zollunion ................................................. 79 – Russland .................................................................................. 57 f. S – Salatmischungen Proben und Beanstandungen .............................................. 116 – Salmonellen ................... 66 f., 72, 78, 83, 85, 101, 129 ff., 137 – Salmonellose ........................................................................... 69 f. – Säuglingsnahrung Proben und Beanstandungen .............................................. 123 – Schädlingsmonitoring ................................................................ 35 – Schilddrüse ................................................................................. 73 – Schimmelpilze .................................................................... 55, 100 – Schlachtbetrieb .......................................................................... 57 – Schlachten und Töten ................................................................ 43 – Schnabelkürzen ......................................................................... 43 – Schokocroissant ......................................................................... 87 – Schokolade ................................................................................. 87 – Schokoladen und Erzeugnisse Proben und Beanstandungen .............................................. 123 – Schwammtupfer ..................................................................... 78 f. – Schwefeldioxid ........................................................................... 82 – Schweine .................................................................................... 42 Pathomorphologische Untersuchungen .............................. 132 Schweinefleisch ................................................................... 57 f. – Schwermetalle .................................................... 66 f., 97, 162 ff. – Secco .......................................................................................... 82 – Seehunde ......................................................................... 19, 91 f. Pathomorphologische Untersuchungen .............................. 132 – Selbstversorgungsgrad .............................................................. 58 – Sensorische Merkmale ............................................................ 81 f. – Seren .......................................................................................... 33 – Sojaimport ................................................................................ 100 – Sorbin- und Benzoesäure .......................................................... 80 – Sorte ........................................................................................... 57 – Soßen Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine ..................... 148 Proben und Beanstandungen .............................................. 116 Süße Soßen ........................................................................... 122 Untersuchungen auf Kontaminanten ............................. 150 ff. Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 164 – Speditionen ................................................................................ 56 – Speiseeis ..................................................................................... 73 Proben und Beanstandungen .............................................. 121 Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine .................. 142 f. Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 166 – Speisegaststätten ....................................................................... 28 – Speiseöl ................................................................................ 30, 82 – Spielwaren ..................................................................... 97 f., 127 – Spirituosen Untersuchungen auf Kontaminanten .................................. 156 Proben und Beanstandungen .............................................. 121 Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine ..................... 144 – Sprossen ..................................................................................... 85 – Staatsvertrag .............................................................................. 89 – Steigaalmonitoring .................................................................... 50 – Suppen Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine ..................... 148 Proben und Beanstandungen .............................................. 116 Süße Suppen.......................................................................... 122 Untersuchungen auf Kontaminanten ............................. 150 ff. Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 164 – Süßstoffe .................................................................................... 72 – Süßwaren Proben und Beanstandungen .............................................. 122 Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine .......................... 142 Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 167 – Symposium zum gesundheitlichen Verbraucherschutz ............ 22 – Synthetische Farbstoffe ............................................................. 72 T – Tafelwasser Proben und Beanstandungen .............................................. 126 Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 166 – Task-Force Verbraucherschutz ...................................... 26, 31, 35 – Täuschungstatbestand .............................................................. 28 – Technisches Hilfswerk (THW) ..................................................... 42 – Tee Proben und Beanstandungen .............................................. 123 Untersuchungen auf Kontaminanten ............................... 150 f. Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine .................. 144 f. – Thallium ............................................................................. 73, 165 – Thermokaffeebecher ................................................................. 98 – Tierart ......................................................................................... 80 – Tierartbestimmung .................................................................... 65 – Tierarzneimittel .......................................................................... 34 – Tierärztliche Hausapotheke ................................................... 32 ff. Formulare und Merkblätter .................................................... 33 – Tiere aus dem Ausland einführen ............................................. 78 – Tierhaltung ................................................................................. 61 – Tierimpfstoffe ............................................................................ 33 – Tierkrankheiten ..................................................................... 130 f. – Tierschutz Beratungstätigkeit Tierschutzdienst ....................................... 43 Tierschutzbeauftragte ............................................................ 44 Tierschutzgesetz, Verdacht auf Verstoß .................... 43 f., 132 Tierschutzindikatoren ............................................................. 42 Tierschutzplan, niedersächsischer .......................................... 42 Tierschutz-Versuchstierverordnung ........................................ 43 – Tierseuchen Anzeigepflichtige Tierseuchen ............................................. 129 BHV-1 .............................................................................. 70, 129 BVD ................................................................................. 70, 129 Marteiliose ...................................................................... 92, 129 Tierseuchenbekämpfung ........................................................ 42 Tierseuchentötung .................................................................. 43 – Tiertransporte ............................................................................ 44 – Tierversuch .............................................................................. 43 f. – Tollwutantikörperbestimmung .................................................. 78 – Töten .......................................................................................... 43 – Toxin ........................................................................................... 84 – Trans-Fettsäuren ......................................................................... 82 – Trilaterale Seehundexpertengruppe, TSEG ............................ 91 f. – Triticale ....................................................................................... 55 – Tuberkulose ................................................................................ 41 – Tupferproben ............................................................................. 78 U – Überschreitungen ...................................................................... 77 – Überwachung, amtliche ............................................................ 56 – Übung ........................................................................................ 42 – Umweltschadstoffe .................................................................... 34 – Unerwünschte Stoffe ............................................................... 133 – Ursprüngliche Reinheit .............................................................. 83 – Ursprungsangabe ...................................................................... 57 V – Vanille, Vanilleextrakt ...................................................... 72, 79 f. – Verbraucherinformationsgesetz (VIG) .................................... 22 f. – Verfütterungsverbot ...................................................... 55 f., 100 – Verlegeübung ............................................................................ 42 – Vermarktungsverbot .................................................................. 59 – Versuchseinrichtung .................................................................. 44 – Verunreinigung der Lebensmittel mit Mineralölkomponenten .... 66 – Verzehrsfähigkeit ....................................................................... 90 – Vibrionen ........................................................................ 89 f., 129 VibrioNet ................................................................................. 89 – VTEC ..................................................................................... 83, 85 W – Warenbegleitpapiere ................................................................. 56 – Warnhinweis bei Azofarbstoffen .............................................. 72 – Waschbär ............................................................................. 75, 77 Waschbärspulwurm ................................................................ 77 – Wasserrahmenrichtlinie ............................................................. 46 – Wattenmeer ........................................................................... 90 ff. – Wein ........................................................................................... 82 Proben und Beanstandungen .............................................. 121 Untersuchungen auf Kontaminanten ............................... 156 f. Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine .................. 144 f. Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittel .......................... 140 Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 166 – Weizen ....................................................................................... 55 – Würzmittel Proben und Beanstandungen .............................................. 125 Untersuchungen auf Kontaminanten ............................... 150 f. Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine ................ 144 ff. Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 168 – Wurstwaren ............................................................................... 72 Proben und Beanstandungen .............................................. 112 Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 162 Z – Zeitliche und räumliche Besiedlung ....................................... 48 f. – Zollunion .............................................................................. 36, 79 – Zoonose, -erreger ....................................... 64, 77, 83, 89 f., 101 – Zucker Proben und Beanstandungen .............................................. 122 – Zuckergehalt .............................................................................. 82 – Zulassungsbehörde .................................................................... 28 – Zusammensetzung von Futtermitteln ..................................... 101 – Zusatzstoffe in Futtermitteln ........................................................ 100, 133 ff. in Lebensmitteln .................................... 17, 71 f., 80, 125, 168 – Zuständigkeiten ....................................................................... 107 – Zutatenverzeichnis ........................................................ 80, 82, 86 – Zwingende Angaben bei Kennzeichnung von Geflügelfleisch .................................................................... 56 – Zwischenmahlzeit ...................................................................... 86 179 Adressen Standorte des LAVES LAVES Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Postfach 39 49 26029 Oldenburg Telefon 0441 57026-0 Telefax 0441 57026-179 poststelle@laves.niedersachsen.de www.laves.niedersachsen.de Präsidium Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stabsstelle Qualitätsmanagement Abteilung 1: Zentrale Aufgaben Abteilung 2: Lebensmittelsicherheit Abteilung 3: Tiergesundheit Abteilung 4: Futtermittelsicherheit, Marktüberwachung Abteilung 5: Abteilungsleitung Untersuchungseinrichtungen Untersuchungseinrichtungen in der Abteilung 5 des LAVES Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg Martin-Niemöller-Straße 2 26133 Oldenburg Telefon 0441 9985-0 Telefax 0441 9985-121 poststelle.lvi-ol@laves.niedersachsen.de Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven Schleusenstraße 1 27472 Cuxhaven Telefon 04721 6989-0 Telefax 04721 6989-16 poststelle.iff-cux@laves.niedersachsen.de Philosophenweg 38 26121 Oldenburg Telefon 0441 9713-0 Telefax 0441 9713-814 poststelle.lvi-ol@laves.niedersachsen.de Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg Am Alten Eisenwerk 2A 21339 Lüneburg Telefon 04131 15-1000 Telefax 04131 15-1003 poststelle.ifb-lg@laves.niedersachsen.de Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover Standort Braunschweig Dresdenstraße 2 38124 Braunschweig Telefon 0531 6804-0 Telefax 0531 6804-101 poststelle.li-bs@laves.niedersachsen.de Futtermittelinstitut Stade Heckenweg 6 21680 Stade Telefon 04141 933-6 Telefax 04141 933-777 poststelle.fi-stade@laves.niedersachsen.de Standort Hannover Eintrachtweg 17 30173 Hannover Telefon 0511 28897-0 Telefax 0511 28897-299 poststelle.vi-h@laves.niedersachsen.de Institut für Bienenkunde Celle Herzogin-Eleonore-Allee 5 29221 Celle Telefon 05141 90503-40 Telefax 05141 90503-44 poststelle.ib-ce@laves.niedersachsen.de 180 www.laves.niedersachsen.de