Verbraucherschutzbericht 2009
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Verbraucherschutzbericht 2009
Niedersachsen 2009 Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Niedersächsischer Städtetag Fachbericht zum gesundheitlichen Verbraucherschutz www.laves.niedersachsen.de Fachbericht zum gesundheitlichen Verbraucherschutz 2009 Im Agrarland Niedersachsen wird dem gesundheitlichen Verbraucherschutz größte Bedeutung beigemessen. Mit seinen acht Untersuchungsinstituten und fünf Fachabteilungen bildet das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) die zentrale Behörde für alle Themen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Niedersachsen. Die mehr als 800 Mitarbeiter des LAVES sorgen mit herausragender fachlicher Kompetenz für sichere Lebensmittel und gesunde Nutztiere. Die Überwachungsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und der Region Hannover sorgen für effektive Überwachung in den Betrieben direkt vor Ort. Das LAVES und die kommunalen Verbraucherschutzämter arbeiten Hand in Hand und tragen so wesentlich zur Sicherheit der Konsumenten bei. Der vorliegende Bericht schildert Tätigkeiten und Untersuchungsergebnisse des LAVES sowie die Überwachungsleistungen der Kommunen im Jahr 2009. Er informiert vor allem das Fachpublikum, aber auch interessierte Verbraucherinnen und Verbraucher detailliert und sachlich über aktuelle Herausforderungen und Hintergründe. Das LAVES und die kommunalen Verbraucherschutzämter möchten mit dem Fachbericht eine umfassende Informationsquelle zum Thema Lebensmittelsicherheit zur Verfügung stellen und Orientierung bieten in Fragen rund um Fachbericht zum gesundheitlichen Verbraucherschutz 2009 Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Niedersächsischer Städtetag Inhaltsverzeichnis 1. Struktur 12 1.1 Einführung 12 1.2 Niedersachsen – Agrarland Nr. 1 in Deutschland 13 1.3 Das LAVES: zentrale wissenschaftliche Behörde für gesundheitlichen Verbraucherschutz in Niedersachsen 15 1.4 LAVES unterstützt junge EU-Staaten und Beitrittskandidaten durch Entwicklungskooperationen 22 1.5 Kommunale Überwachungsbehörden sorgen für verlässlichen gesundheitlichen Verbraucherschutz vor Ort 2. Ausgewählte Ergebnisse aus Verbraucherschutz und Tiergesundheit 2.1 Lebensmittel 2 23 25 25 Mehr Transparenz bei Fleischerzeugnissen durch Stufenkontrollen 25 Keine Beanstandungen bei Polyphosphat-Zusatz in Shrimps, Prawns und Garnelen nötig 27 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Miesmuscheln aus Niedersachsen: Überwachung der Hygiene beginnt schon im Meer 29 Echter Käse oder Imitat? Zahlreiche Untersuchungen im Jahr 2009 31 Schnelle Reaktion der amtlichen Kontrolle nach Funden von gentechnisch verändertem Leinsamen 35 Nahrungsergänzungsmittel unter der Lupe 37 Umstrittene Würze: Geschmacksverstärker in Fertiggerichten und zubereiteten Speisen 42 Apfelsaft – Deutschlands beliebtester Fruchtsaft wird gut überwacht 47 Lebenselixier, Jungbrunnen, Magenlikör – Bei Spirituosen aus Apotheken ist der Name nicht immer Programm 50 LAVES lässt mehr als 600 Lebensmittelbetriebe nach neuem EU-Recht zu 52 2.2 Bedarfsgegenstände und Kosmetika 53 Babyschnuller auf Bisphenol A untersucht: Kein Anlass zu gesundheitlichen Bedenken 53 Dimethylfumarat in Trockenpäckchen ruft Verbraucherschützer auf den Plan 55 Bioboom bei Kosmetika – LAVES prüft Produkte 57 Dauerwellenprodukte müssen selten beanstandet werden 60 3 2.3 Futtermittel Futtermittelkontrolle und -untersuchung besitzen zentrale Bedeutung für gesundheitlichen Verbraucherschutz 62 Im Blickpunkt: Übergang pharmakologisch wirksamer Substanzen von Futtermitteln in Lebensmittel 66 Tränkwasser für Nutztiere muss Vorschriften der Futtermittelhygiene genügen 67 2.4 Tiergesundheit 69 Erfolgreiche Bekämpfung der Geflügelgrippe im Landkreis Cloppenburg 69 Ausbruch von Q-Fieber nach Geburtshilfe bei einer Ziege 71 MRSA und andere resistente Keime – Nachweise in Tierhaltungen und Risiko der Übertragung 73 Resistenz von Wanderratten gegenüber Bekämpfungsmitteln 76 2.5 Tierschutz 4 62 78 Haltung von Legehennen in Käfigbatterien 2009 beendet 78 Neue tierschutzrechtliche Vorgaben für die Haltung von Masthühnern 80 Einhaltung von Tierschutz bei Tierversuchen wird amtlich überprüft 82 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten des LAVES 3.1 Amtliche Futtermittelüberwachung 84 84 Zulassungen von im Futtermittelbereich tätigen Unternehmen 84 Verarbeitung von Fischmehl 85 Inspektionen, Buchprüfungen und Orte der Kontrolle 85 Proben und Analysen 86 Analytik im Futtermittelinstitut Stade 88 3.2 Marktüberwachung 94 Eier 94 Geflügel 95 Bruteier 95 Obst, Gemüse und Kartoffeln 95 Vieh und Fleisch 96 Medienüberwachung 97 3.3 Tiergesundheit 98 TSE 98 Anzeigepflichtige Tierseuchen 99 5 Meldepflichtige Tierseuchen 100 Sonstige Tierkrankheiten 101 Pathomorphologische Untersuchungen auf Krankheits- oder Todesursachen 109 Fischkrankheiten 109 Bienenkrankheiten 112 Wildtieruntersuchungen 113 Wildtierprojekte 114 Zulassung und Überwachung der Betriebe zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten 114 Genehmigung für Ausstellungen im Bereich Tierseuchenerreger-VO sowie EU-Zulassungen für die Besamungsstationen 115 TRACES: System der EU zur Kontrolle des Handels mit Tieren und tierischen Erzeugnissen 116 3.4 Zoonosen Salmonellenmonitoring 117 Resistenzmonitoring 118 3.5 Tierschutz 6 117 122 Tierschutzrelevante Beratung 122 Tierversuche – Anzahl der Verwaltungsverfahren 122 Sektionen mit tierschutzrelevantem Hintergrund 123 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3.6 Hygieneuntersuchungen bei der Fleisch- und Geflügelgewinnung sowie in Fischereiverarbeitungsbetrieben 123 Hygieneuntersuchungen: Fleisch- und Geflügelgewinnung 123 Hygieneuntersuchungen in Fischereierzeugnisbetrieben anhand von Tupferproben 125 3.7 Hygieneuntersuchungen bei Milch und Milchprodukten, Ei und Eiprodukten 126 3.8 Bakteriologische Fleischuntersuchung 127 3.9 Untersuchung von Pflanzenschutzmitteln auf Bienengefährlichkeit 128 3.10 Binnenfischerei 129 Beratung, Genehmigungen, Förderungen, Lehrgänge, Untersuchungen 129 Fischereiliche Untersuchungen an Oberweser und Werra 130 Gemeldete Fischsterben in Niedersachsens Binnengewässern 130 3.11 Tierarzneimittelüberwachung 131 7 3.12 EU-Grenzkontrollstellen 131 3.13 Auswertung des EU-Schnellwarnsystems 132 3.14 EU-Zulassungen von Betrieben, sonstige Genehmigungen und amtliche Anerkennungen 3.15 Überwachungsprogramme 134 Rückstandsuntersuchungen 134 Seehundmonitoring 136 Tiergesundheit Meeressäuger 137 3.16 Lebensmittel 8 133 137 Milch und Milcherzeugnisse 137 Eier und Eiprodukte 141 Fleisch und Fleischerzeugnisse 141 Wurstwaren 144 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Fische, Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus 146 Öle, Fette 149 Suppen, Soßen, Mayonnaise 151 Feinkostsalate, vorgefertigte Salatmischungen 153 Getreide und Getreideerzeugnisse einschließlich Brot und Backwaren 154 Teigwaren 158 Pflanzenschutzmittel in frischem Obst, Gemüse und Kartoffeln 159 Obsterzeugnisse, Honig, Konfitüren, süße Brotaufstriche 160 Gemüse- und Kartoffelerzeugnisse, Hülsenfrüchte, Frischpilze und Pilzerzeugnisse 165 Nüsse, Ölsamen und daraus hergestellte Erzeugnisse 169 Fruchtsäfte und alkoholfreie Erfrischungsgetränke, Getränkepulver 171 Wein und Erzeugnisse aus Wein einschließlich weinähnlicher Getränke 173 Bier, bierähnliche Getränke einschließlich Diätbier 176 Spirituosen und alkoholhaltige Getränke 177 Speiseeis, Speiseeishalberzeugnisse 178 Pudding, Cremespeisen, süße Suppen und Soßen 180 Süßwaren, Kaugummi und Zucker 181 Kakao, Schokolade und Erzeugnisse 182 Kaffee, Kaffee-Ersatzstoffe, Kaffeezusätze, Tee 183 Säuglings- und Kleinkindernahrung 185 9 Diätetische Lebensmittel, Sportlernahrung und Nahrungsergänzungsmittel 187 Fertiggerichte, zubereitete Speisen 188 Gewürze und Würzmittel 190 Essenzen, Aromastoffe 192 Zusatzstoffe und Hilfsmittel aus Zusatzstoffen 193 Mineralwasser, Tafelwasser 193 3.17 Schwerpunktuntersuchungen bei Lebensmitteln 10 194 Mikrobiologischer Status von Lebensmitteln 194 Untersuchung von Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen 201 Tierartennachweis und Fremdeiweißbestimmung in Lebensmitteln 203 Mykotoxine 205 Nitrat 208 Kontaminanten und unerwünschte Stoffe 209 Schwermetalle 212 Behandlung mit ionisierenden Strahlen 213 Dioxine und dioxinähnliche PCB 213 Umweltradioaktivität 215 Authentizitätsanalyse 217 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3.18 Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel 218 Bedarfsgegenstände 218 Kosmetische Mittel 220 3.19 Betriebskontrollen 221 4. Fotoverzeichnis 222 5. Adressen 226 11 1. Struktur 1.1 Einführung Im Agrarland Niedersachsen wird dem gesundheitlichen Verbraucherschutz größte Bedeutung beigemessen. Mit seinen acht Untersuchungsinstituten und fünf Fachabteilungen bildet das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) die zentrale Behörde für alle Themen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Niedersachsen. Die mehr als 800 Mitarbeiter des LAVES sorgen mit herausragender fachlicher Kompetenz für sichere Lebensmittel und gesunde Nutztiere. Die Überwachungsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und der Region Hannover sorgen für effektive Überwachung in den Betrieben direkt vor Ort. Das LAVES und die kommunalen Verbraucherschutzämter arbeiten Hand in Hand und tragen so wesentlich zur Sicherheit der Konsumenten bei. Der vorliegende Bericht schildert Tätigkeiten und Untersuchungsergebnisse des LAVES sowie die Überwachungsleistungen der Kommunen im Jahr 2009. Er informiert vor allem das Fachpublikum, aber auch interessierte Verbraucherinnen und Verbraucher* detailliert und sachlich über aktuelle Herausforderungen und Hintergründe. Über ausgewählte Fragestellungen von Lebensmitteln über Bedarfsgegenstände bis hin zu Futtermitteln, Tiergesundheit und Tierschutz können sich die Leser in Kapitel 2 informieren. Die Textbeiträge enthalten Untersuchungsergebnisse, schildern Entwicklungen und Trends, liefern Hintergründe zu rechtlichen Vorschriften und beschreiben den Vollzug. Kapitel 3 bietet einen Überblick über sämtliche Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten des LAVES. Darstellungen von Einzelergebnissen und Analysen sind dort in tabellarischer Form zu finden. Das LAVES und die kommunalen Verbraucherschutzämter möchten mit dem Fachbericht eine umfassende Informationsquelle zum Thema Lebensmittelsicherheit zur Verfügung stellen und Orientierung bieten in Fragen rund um den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Das erste Kapitel des Berichtes erläutert Bedeutung und Struktur des amtlichen, gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Niedersachsen. Die Untersuchungsinstitute und Fachabteilungen des LAVES werden mit ihren Fachbereichen und Aufgaben – auch auf internationaler Ebene – vorgestellt. Kontrollen und Maßnahmen der kommunalen Ämter für Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Lebensmittelüberwachung werden anhand statistischer Daten dargestellt. Der Verbraucherschutzbericht bildet eine umfassende Informationsquelle zu Fragen rund um das Thema Lebensmittelsicherheit * Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird im folgenden Text nur die männliche Form verwendet. Dies schließt die weibliche Form mit ein. 12 1. Struktur 1. Struktur 1.2 Niedersachsen – Agrarland Nr. 1 in Deutschland Niedersachsen ist Agrarland Nr. 1 der Bundesrepublik Deutschland. Bei der Bruttowertschöpfung der deutschen Landwirtschaft erreichte Niedersachsen einen Anteil von 18,3 % vor Bayern mit 18,0 %. Die landwirtschaftliche Produktion und Ernährungswirtschaft stellt im Bundesland den zweitgrößten Wirtschaftszweig nach dem Fahrzeugbau dar. Der Umsatz in diesem Bereich liegt über 25 Milliarden Euro. Der Sicherung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, der Kontrolle und dem Monitoring der produzierten Lebensmittel und Futtermittel in Niedersachsen kommt vor diesem Hintergrund eine besonders große Bedeutung zu. In Niedersachsen gibt es derzeit etwa 2,6 Millionen Rinder, 8,2 • Mehr als 53 % der in Deutschland vorhandenen Schlacht- und Masthähne und -hühner werden in Niedersachsen gehalten. • Jedes dritte Mastschwein stammt aus Niedersachsen. • 40 % der gesamtdeutschen Futtermittelproduktion erfolgt in Niedersachsen. • Niedersachsen ist deutschlandweit das »Eierland Nr. 1«: Jedes dritte in Deutschland verzehrte Ei stammt aus Niedersachsen. • Fast die Hälfte aller in Deutschland geernteten Kartoffeln wird in Niedersachsen produziert. • Das Weser-Ems-Gebiet repräsentiert eine der viehdichtesten Regionen Europas (v. a. Schweine und Geflügel). • Dieses Gebiet spielt für die Veredelungswirtschaft (Umwandlung von pflanzlichen Produkten in höherwertige tierische Produkte) sowohl von der Industrieseite als auch von der Erzeugung eine sehr große Rolle. • Niedersachsen ist wichtigstes Milcherzeugerland nach Bayern und hat mit 5,152 Mio. t Milch einen Anteil von ca. 18 % an der gesamtdeutschen Milcherzeugung. • Im Landesdurchschnitt arbeitet jeder fünfte Erwerbstätige im Agrar- und Ernährungssektor. Auch im Hinblick auf die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe und die Größe der landwirtschaftlich genutzten Flächen nimmt Niedersachsen eine herausragende Position ein. Millionen Schweine und 88 Millionen Stück Geflügel Agrarland Niedersachsen Die Mehrzahl der landwirtschaftlichen Betriebe Niedersachsens weist eine Größe von über 50 ha auf (2008). Die größten Landwirtschaftsbetriebe Niedersachsens sind auf den Osten des Landes konzentriert. Hier findet man vornehmlich Zuckerrüben- und Getreideproduktion. Hohe Nutztierdichte Auch in der Zahl und Größe der Bestände landwirtschaftlicher Nutztiere zeigt sich die Bedeutung Niedersachsens als Produktionsstandort für die Ernährungswirtschaft. So gibt es derzeit in Niedersachsen etwa • 2,6 Millionen Rinder (einschließlich Kälber) in 26.735 Rinderhaltungen, • ca. 8,2 Millionen Schweine und 13.109 Schweinehaltungen sowie • ca. 88 Millionen Stück Geflügel, davon etwa 14,3 Millionen Legehennen, die überwiegend in sehr großen Beständen (> 50.000) gehalten werden. 13 Diese konzentrieren sich auf die Landkreise Oldenburg, Ammerland, Cloppenburg und Vechta, während die größten Milchkuhbestände mit 80 und mehr Tieren je 100 ha Landfläche im Nordwesten Niedersachsens ansässig sind (v. a. Landkreise Leer, Friesland und Wesermarsch). In Niedersachsen sind zahlreiche – z. T. über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannte – Unternehmen der Ernährungswirtschaft beheimatet, die auf die Weiterverarbeitung der landwirtschaftlich erzeugten Produkte spezialisiert sind. Dieses nachgeordnete Ernährungsgewerbe nimmt in Niedersachsen sowohl im Hinblick auf die Produktion vielfältiger, qualitativ hochwertiger Lebensmittel für den Endverbraucher, als auch als Arbeitgeber einen sehr hohen Stellenwert ein. Spitzenreiter der niedersächsischen Ernährungswirtschaft ist die Fleischwirtschaft, gefolgt von der Milchverarbeitung, Futtermittelherstellung und der Obst- und Gemüseverarbeitung. Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft den Anteil Niedersachsens an der gesamtdeutschen Produktionsmenge tierischer Erzeugnisse. Tabelle 1.1: Beispiele für den Anteil Niedersachsens an der gesamtdeutschen Produktion tierischer Erzeugnisse 14 Warenbezeichnung Anteil an der gesamtdeutschen Produktionsmenge Rind- und Kalbfleisch 13,01 % Schweinefleisch 29,39 % Geflügelfleisch 50.40 % Eier 35,86 % Butter 25,42 % Milch an Molkereien 17,27 % Sicherstellung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes Dieser sehr wichtige Wirtschaftszweig in Niedersachsen ist unabdingbar auf eine kompetente Überwachung und Untersuchung der produzierten und vermarkteten Erzeugnisse angewiesen. Aufgrund der hohen Nutztierdichte hat darüber hinaus die Tierseuchenprophylaxe und Tierseuchenbekämpfung einen sehr hohen Stellenwert für die Lebensmittelsicherheit in Niedersachsen. Prof. Dr. Haunhorst, E. (Präsident des LAVES) 1. Struktur 1. Struktur 1.3 Das LAVES: zentrale wissenschaftliche Behörde für gesundheitlichen Verbraucherschutz in Niedersachsen Die Lebensmittel- und Veterinärüberwachung ist in Deutschland Aufgabe der Bundesländer. Niedersachsen verfügt seit 2005 über eine zweistufige Struktur. Die Steuerung der Lebensmittelund Veterinärüberwachung liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung. Dem Ministerium unterstehen das LAVES und die 42 Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der Region Hannover. Alle Behörden des gesundheitlichen Verbraucherschutzes arbeiten über das Qualitätsmanagement EQUINO nach einheitlichen Qualitätsstandards zusammen. Die kommunalen Überwachungsbehörden überprüfen die für Produktion und Handel verantwortlichen Betriebe im Bereich Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände vor Ort, dokumentieren Ergebnisse und entnehmen Proben. Werden Mängel festgestellt, ergreifen sie entsprechende Maßnahmen und leiten ggf. Sanktionen ein. Die mehr als 800 Mitarbeiter des LAVES sorgen mit herausragender Das LAVES untersucht und beurteilt die von den kommunalen Lebensmittel- und Veterinärbehörden entnommenen Proben in den zum LAVES gehörenden acht Instituten. Darüber hinaus steht es den kommunalen Überwachungsbehörden beratend zur Verfügung, arbeitet Konzepte aus und koordiniert Projekte. Das LAVES ist außerdem die zuständige Behörde für die Erteilung, das Aussetzen und den Entzug von EU-Zulassungen für Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft in Verkehr bringen wollen sowie für die Zulassung und Überwachung von Verarbeitungsbetrieben von nicht zum Verzehr geeigneten tierischen Nebenprodukten. Im Bereich Futtermittelüberwachung, landwirtschaftliche Marktüberwachung und Tierarzneimittelüberwachung liegt die Aufgabe der Kontrolle und des Vollzugs direkt beim LAVES. In Krisenfällen übernimmt es wesentliche Aufgaben des Risikomanagements. Das Landesamt Das LAVES ist für Niedersachsen die zentrale wissenschaftliche Behörde für alle Themen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Auslöser für die Gründung 2001 waren Krisen wie BSE. Sie veranlassten die Landesregierung, eine unabhängige Instanz zu schaffen, die auch den in der EU-Gesetzgebung verankerten Ansatz einer prozess- und produktionsstufenübergreifenden Risikoanalyse und -bewertung für alle Angelegenheiten des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Niedersachsen umsetzt. fachlicher Kompetenz für sichere Lebensmittel und gesunde Nutztiere Die mehr als 800 Beschäftigten des LAVES sind in den Lebensmittelinstituten Oldenburg und Braunschweig, den Veterinärinstituten Oldenburg und Hannover, dem Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven, dem Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg, dem Futtermittelinstitut Stade, dem Institut für 15 Bienenkunde Celle sowie am Sitz der Zentrale in Oldenburg im Einsatz, wo auch die Abteilungen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit sowie Futtermittelsicherheit und Marktüberwachung angesiedelt sind. Aufgaben der Abteilungen und Institute im Überblick Gesundheitsrisiken für Verbraucher frühzeitig zu ermitteln und wirksam zu minimieren – mit zuverlässigen Kontrollen und Analysemethoden wird in den verschiedenen Instituten und Abteilungen an diesem Ziel gearbeitet. Die Grundlage der Arbeit bilden nationale und internationale gesetzliche Vorgaben. In der Abteilung Lebensmittelsicherheit unterstützt und berät das Fachdezernat Lebensmittelüberwachung die zuständigen kommunalen Behörden in allen Fragen der Überwachung von Lebensmitteln tierischer und nichttierischer Herkunft. Weitere Aufgaben sind die Zulassung von Betrieben für die Verarbeitung von Lebensmitteln tierischer Herkunft nach EU-rechtlichen Vorgaben sowie die Anerkennung von Mineralwasserbrunnen. Das Fachdezernat Lebensmittelkontrolldienst wurde eingerichtet, um die kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden bei der Durchführung und Umsetzung der umfangreichen rechtlichen Bestimmungen fachlich zu beraten und zu unterstützen. Neben tierischen und pflanzlichen Lebensmitteln umfasst das auch Bereiche wie Kosmetika, Bedarfsgegenstände, gentechnisch veränderte Lebensmittel, Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oder Kontamination mit Schadstoffen. Die Tierarzneimittelüberwachung und der Rückstandskontrolldienst inspizieren tierärztliche Hausapotheken darauf, ob die arzneimittelrechtlichen und betäubungsmittelrechtlichen Be- 16 Tiergesundheit ist ein Arbeitsschwerpunkt des LAVES stimmungen sowie die einschlägigen Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes eingehalten werden. Eine zentrale Aufgabe des Rückstandskontrolldienstes ist die Mitwirkung bei der Erstellung und Umsetzung des Nationalen Rückstandskontrollplans. Das Dezernat Koordinierungsstelle Sichere Lebensmittel befasst sich schwerpunktmäßig mit der Implementierung von EDVAnwendungen (Gemeinsames Verbraucherschutzinformationssystem Niedersachsen – GeViN) in der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung. 1. Struktur 1. Struktur Tiergesundheit ist ein weiterer Themenschwerpunkt des LAVES und umfasst die Fachdezernate Tierseuchenbekämpfung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte, Task-Force Veterinärwesen, Tierschutzdienst und Binnenfischerei und fischereikundlicher Dienst. Essentielle Aufgaben sind die Prävention und die Bekämpfung von Tierseuchen und Schädlingen, die Überwachung von Ausstellungen und Märkten mit Tieren, die Zulassung von Verarbeitungsbetrieben von nicht zum Verzehr geeigneten tierischen Nebenprodukten, Embryotransfer- und Besamungsstationen und Aquakulturbetrieben sowie die Genehmigung für das Arbeiten mit Krankheitserregern in Laboren. Die Dezernate Tierseuchenbekämpfung, Beseitigung tierischer Nebenprodukte sowie Task-Force Veterinärwesen arbeiten beratend und unterstützend für die kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden und bieten Schulungen an für die Anwendung der zentralen Tierdatenbank HI-Tier, der europäischen Datenbank TRACES (Programm für den Handel mit Tieren, tierischen Erzeugnissen) und des Tierseuchennachrichtenprogramms TSN. Der Tierschutzdienst unterstützt die Veterinärbehörden bei der Durchführung und Umsetzung tierschutzrechtlicher Bestimmungen, erstellt Gutachten sowie Leitlinien und arbeitet mit Tierschutzorganisationen zusammen. Das Fachdezernat Binnenfischerei und fischereikundlicher Dienst mit Sitz in Hannover kümmert sich um die Belange der Binnenfischerei mit dem Ziel, standorttypische, artenreiche und ausgewogene Fischbestände zu erhalten und aufzubauen. Um Tierseuchen schnell und wirksam bekämpfen zu können, wurde vom LAVES im Auftrag der Bundesländer das Mobile Bekämpfungszentrum (MBZ) eingerichtet. Durch seine Containerbauweise ist es im gesamten Bundesgebiet einsetzbar. Neben der Krisenbewältigung ist es auch für praxisnahe Fortbildungen und Übungen geeignet. Die Aufgaben der Abteilung Futtermittelsicherheit, Marktüberwachung reichen von der Inspektion der Betriebe über die Probenahme bis hin zu Vollzug und Beratung. Das Dezernat Futtermittelüberwachung kontrolliert auf allen Ebenen der Futtermittelherstellung und des Handels bis hin zu den landwirtschaftlichen Betrieben. Neben der Registrierung und Zulassung von Betrieben gehören Buchprüfung, Beratung und insbesondere Probenahmen zu den Aufgaben. Die Proben werden im LAVES-eigenen Futtermittelinstitut Stade analysiert. Die Marktüberwachung kontrolliert die Einhaltung von rechtlichen Vorgaben in Bezug auf EU-einheitliche Qualitätsnormen und Handelsklassen. Geprüft werden Kennzeichnungen bei Eiern, Obst, Gemüse und Fleisch, die Einhaltung von Mindestbedingungen bei bestimmten Haltungsformen in der Geflügelmast und die Zulassung von Betrieben. Zur Marktüberwachung gehört auch die Medienaufsicht, in der das LAVES im Wesentlichen die Einhaltung der Impressumspflichten prüft. Das Fachdezernat Ökologischer Landbau ist die Kontrollbehörde für die ökologische Landwirtschaft in Niedersachsen. Es überwacht die in Niedersachsen zugelassenen privaten Kontrollstellen, die mindestens einmal jährlich die Betriebe des ökologischen Landbaus kontrollieren. Das LAVES ist außerdem für das Land Niedersachsen Kontaktstelle für das EU-Schnellwarnsystem für Futtermittel und Lebensmittel. Eingehende Meldungen werden sondiert und den zuständigen Behörden zugeleitet, ausgehende Meldungen über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission zugeleitet. 17 Der Abteilung Zentrale Aufgaben gehören vier Dezernate an. In den Dezernaten Personal/Organisation/Haushalt/Liegenschaften/Innerer Dienst, Recht sowie Informations- und Kommunikationstechnik werden die klassischen Dienstleistungen der inneren Verwaltung erbracht. Die Technischen Sachverständigen führen Anlagen-, Verfahrens- und Hygienekontrollen im Rahmen von Zulassungsverfahren des LAVES sowie in Zusammenarbeit mit den zuständigen kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden durch. Das LAVES wird im Rahmen neuer Steuerungsinstrumente – Controlling, Kosten- und Leistungsrechnung – geführt. Im Lebensmittelinstitut Braunschweig sind zudem die Weinkontrolleure mit Vollzugskompetenz für das Land Niedersachsen angesiedelt. Das Aufgabenspektrum der Diplomingenieure für Weinbau und Getränketechnologie umfasst etwa die mit den örtlichen Überwachungsbehörden durchzuführenden Betriebsprüfungen, sowie die Überprüfung und Durchsetzung der rechtskonformen Kennzeichnung und Herstellung der Produkte. Durch die Ansiedelung der Weinkontrolleure im LI BS ist eine enge fachliche Zusammenarbeit mit den für die chemische Untersuchung verantwortlichen Sachverständigen gewährleistet. Im LAVES sind die ehemaligen staatlichen Untersuchungsämter für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände und Veterinärdiagnostik sowie das Institut für Bienenkunde in der Abteilung Untersuchungseinrichtungen zusammengefasst worden. Ein hoher Anteil der Untersuchungen wird in den Veterinärinstituten durchgeführt. Dazu kommen die Bereiche Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände (Gegenstände des alltäglichen Lebens wie Geschirr, Verpackungen oder Spielzeug), sowie Futtermittel. Die Kontrolle der Lebensmittel produzierenden Betriebe erfolgt in Niedersachsen durch die 42 kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden. Sie entnehmen im Bedarfsfall Proben, die in den Lebensmittelinstituten Oldenburg und Braunschweig (LI OL und LI BS) analysiert und bewertet werden. Im Oldenburger Lebensmittelinstitut werden vorwiegend Fleisch, Wurstwaren, Obst, Gemüse, Säuglingsnahrung und Süßwaren untersucht; besondere Schwerpunkte bilden hier der Nachweis von Pflanzenschutzmittelrückständen, die Dioxin-Analytik und der Herkunftsnachweis. Das Braunschweiger Institut ist auf die Untersuchung von gentechnisch veränderten Organismen sowie Schimmelpilztoxinen in Lebensmitteln spezialisiert und prüft darüber hinaus Milch, Milcherzeugnisse, Eier, Getreide, Backwaren, Fette, Getränke, Nahrungsergänzungsmittel und Fertiggerichte. 18 In den LAVES-Lebensmittelinstituten werden Lebensmittel z. B. auf Schadstoffe untersucht 1. Struktur 1. Struktur Verbraucherschutz fängt bereits auf dem Feld an. In diesem Sinne überprüft das Futtermittelinstitut Stade (FI STD), ob die für Nutztiere verwendeten Futtermittel in gesundheitlicher Hinsicht für das Tier und somit auch für den Menschen unbedenklich sind. Untersucht wird auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Neben der hygienischen Qualität und dem Futterwert stehen schädliche Substanzen im Fokus der Untersuchungen. Parameter sind unter anderem Stoffe wie Schwermetalle, Pestizide, Antibiotika und unzulässige Pharmaka sowie gefährliche Bakterien und Schimmelpilzgifte. Aufgabe der Veterinärinstitute Oldenburg und Hannover (VI OL und VI H) ist es, das Vorkommen von Tierseuchen und -krankheiten sowie Zoonosen frühzeitig zu erkennen. Schwerpunkt der Arbeit ist dabei die Untersuchung von Blut-, Kot- und Milchproben oder verendeten Tieren auf Viren, Bakterien und Parasiten. Weitere Aufgaben sind Hygieneuntersuchungen von Schlacht- und Zerlegebetrieben, Molkereien und Eiverarbeitenden Betrieben, Analysen auf Rückstände von Tierarzneimitteln, verbotenen oder nicht zugelassenen Stoffen. Das VI H ist zusätzlich schwerpunktmäßig zuständig für die Untersuchung von Wildtierkrankheiten und den Nachweis von Infektionserregern in Süßwasserfischen. Regelmäßig werden im VI H zudem Projekte (in Kooperationen mit Universitäten und Bundesinstituten) durchgeführt, durch die beispielsweise Erkenntnisse über die Verbreitung von Krankheitserregern gewonnen werden. Das VI OL verfügt über besondere Kompetenzen für Viruserkrankungen des Geflügels. Die Veterinärinstitute befassen sich außerdem mit tierschutzrechtlichen Fragestellungen. Untersuchungen an Meeressäugern wie Walen, Robben und Seehunden. Als eine der Radioaktivitätsmessstellen des Landes überwacht das IFF CUX niedersachsenweit die Umweltradioaktivität in Fischereiprodukten. Das IFF CUX ist Teil des »Fischkompetenzzentrum Nord«. Das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg (IfB LG) untersucht Gegenstände des alltäglichen Lebens, die mit dem Menschen direkt oder indirekt, z. B. durch Kontakt mit Lebensmitteln, in Berührung kommen. Dazu gehören u. a. Geschirr, Spielwaren, Körperpflegemittel, Kosmetika und Verpackungen. Das Untersuchungsspektrum ist sehr breit: Textilien werden beispielsweise auf krebserzeugende, allergieauslösende oder verbotene Stoffe untersucht; Spielzeug wird daraufhin geprüft, ob es von Kindern verschluckt werden kann oder gesundheitsschädliche Stoffe wie Weichmacher, chemische Stoffe oder Schwermetalle enthält. Eine weitere Aufgabe ist die Überwachung von Waschund Reinigungsmitteln für Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Die europäische Gesetzgebung sieht eine Kennzeichnungspflicht für bestimmte Inhaltsstoffe vor. Das IfB LG kontrolliert, ob wichtige Produktangaben wie z. B. eingesetzte Duftstoffe mit allergenem Potential enthalten sind. Im Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven (IFF CUX) werden alle chemischen, parasitologischen und molekularbiologischen Analysen bei Fischen und Fischwaren aus ganz Niedersachsen, Bremen und Bremerhaven durchgeführt. Das Institut ist außerdem zuständig für die mikrobiologischen und chemischen Untersuchungen von Miesmuscheln aus Niedersächsischen Erzeugungsgebieten sowie von Erzeugnissen aus Aquakulturbetrieben Niedersachsens. Zudem erfolgen im Zuge der marinen Diagnostik der Nachweis von Muschelseuchen sowie 19 Das Institut für Bienenkunde Celle (IB CE) ist das Kompetenzzentrum für alle Belange der Bienenhaltung sowie angrenzender Bereiche. Im Institut werden Honige aus dem In- und Ausland auf botanische und regionale Herkunft, Reife, Reinheit, Wärme- und Lagerschäden und korrekte Kennzeichnung hin untersucht. Neben der Diagnostik von Bienenkrankheiten, der Prüfung von Pflanzenschutzmitteln auf Bienengefährlichkeit sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekten gehört auch die Zucht leistungsstarker Königinnen zu den Aufgaben des Institutes. Einen weiteren Schwerpunkt stellt der Beratungsdienst für Imker, Veterinäre u. a. dar. Das IB CE veranstaltet regelmäßig Seminare und Fortbildungen und bildet auch aus: Bundesweit ist es die einzige Berufsschule für die Ausbildung zum Tierwirt Fachrichtung Imkerei. Verbraucherschutz braucht eine gute Aufklärungsarbeit. Die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bereitet Fachinformationen und Broschüren für Verbraucher und Medien verständlich auf und schafft so noch mehr Transparenz und Sicherheit. Medien sind in der Aufklärungsarbeit für die Öffentlichkeit ein wichtiges Bindeglied. Die Vorbereitung von Pressegesprächen und Interviews, das Verfassen von Pressemeldungen und die Organisation von Pressekonferenzen gehören zum Tagesgeschäft der Stabsstelle. Wesentlicher Teil der Arbeit ist die Krisenkommunikation, die in enger Zusammenarbeit mit dem entsprechenden Dezernat erfolgt. Weitere Aufgaben sind die Koordinierung und Aktualisierung des Internetauftritts, die Teilnahme an Messen, die Mitarbeit an Symposien sowie die Erstellung des Verbraucherschutzberichtes. 20 Seit Dezember 2007 ist das LAVES nach der internationalen Norm DIN ISO 9001:2000 zertifiziert. Die Stabsstelle Qualitätsmanagement ist ebenso wie die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit direkt dem Präsidenten unterstellt. Als beratendes Gremium steht dem LAVES der Beirat zur Seite. 21 Vertreter aus der Verbraucherschaft (Verbraucherzentrale, Landfrauenverband, Deutsche Gesellschaft für Ernährung, BUND, NABU, Tierschutzbeirat), der Wirtschaft (Landesverband Einzelhandel, Institut der Niedersächsischen Wirtschaft, NGG, Genossenschaftsverband etc.) und der Wissenschaft (Technische Universität Braunschweig, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Georg-August-Universität Göttingen etc.) wirken bei der Entwicklung der Aufgaben des LAVES beratend mit. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Abteilungen und Instituten sind im Internet unter www.laves.niedersachsen.de zu finden. 1. Struktur 1. Struktur LAVES auf einen Blick Cuxhaven Stade Institut fur Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven Futtermittelinstitut Stade Lüneburg Oldenburg Celle Hannover Braunschweig Präsidium & Fachabteilungen Institut für Bienenkunde Celle Lebensmittelinstitut Oldenburg Veterinärinstitut Oldenburg Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg Veterinärinstitut Hannover Untersuchung Jährlich mehr als 2,5 Millionen Untersuchungen an Lebensmitteln, Futtermitteln, Bedarfsgegenständen und Tieren in den niedersachsenweit acht LAVES-Instituten: • Lebensmittelinstitut Oldenburg • Lebensmittelinstitut Braunschweig • Veterinärinstitut Oldenburg • Veterinärinstitut Hannover • Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven • Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg • Futtermittelinstitut Stade • Institut für Bienenkunde Celle Lebensmittelinstitut Braunschweig Überwachung Unmittelbare Vollzugsaufgaben der Fachabteilungen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Futtermittelsicherheit/Marktüberwachung, z. B.: • Kontrolle von Futtermittelbetrieben • Zulassung von Betrieben • Marktüberwachung • Genehmigung von Tierversuchen • Kontrolle von Ökokontrollstellen Beratung Beratung und Unterstützung der kommunalen Behörden in allen Fragen der Lebensmittelüberwachung, der Tiergesundheit, der Schädlingsbekämpfung und des Tierschutzes. 21 1.4 LAVES unterstützt junge EU-Staaten und Beitrittskandidaten durch Entwicklungskooperationen Die Europäische Union stellt hohe Ansprüche an den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Junge EU-Mitglieder oder Beitrittskandidaten müssen das gemeinschaftliche EU-Recht umsetzen und die dazu notwendigen Verwaltungskapazitäten aufbauen. Durch Entwicklungskooperationen, sogenannte »Twinning-Projekte«, werden die neuen Mitgliedsstaaten und Kandidaten bei der Implementierung der hohen EU-Standards unterstützt. Mit dem Gewinn von mittlerweile vier Ausschreibungen von Twinning-Projekten in Folge ist das LAVES führend in Deutschland. Dieser Erfolg spiegelt die fachliche Anerkennung wider, die das LAVES als Behörde mit umfassender Zuständigkeit im gesundheitlichen Verbraucherschutz mittlerweile in Europa genießt. Beim Twinning kooperiert eine Behörde aus einem Mitgliedsstaat mit einer ihr gleichgestellten Behörde (englisch »twin«: Zwilling) in den Beitrittskandidatenländern, den potentiellen Beitrittskandidatenländern des westlichen Balkans oder in den »neuen Nachbarländern der EU«. Experten aus den Behörden des Bundes und der Länder werden für bis zu zwei Jahre in Partnerländer entsendet, um gemeinsam mit deren Fachleuten Projekte wie den Aufbau einer Behörde oder die Vorbereitung eines Gesetzes durchzuführen. Seit 2006 wurden bereits vier Twinning Projekte unter Leitung des LAVES erfolgreich durchgeführt. So unterstützt das LAVES den Kosovo seit 2008 bei der Heranführung an die EU-Standards in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Veterinärdienste. Ziel des zweijährigen Projektes ist die Förderung des kommerziellen und exportorientierten Potentials des Agrarsektors im Bereich der Lebensmittelproduktion sowie die Verbesserung der Überwachung von Tiergesundheit, Lebensmittelsicherheit und -qualität in Übereinstimmung mit europäischen Standards und technischen Anforderungen. 22 Weiterhin unterstützt das LAVES Bulgarien im Rahmen eines Twinning-Projektes in den Bereichen Tiergesundheit und Tierschutz. In einem Zeitraum von 6 bis 9 Monaten sollen durch gezielte Trainings- und Schulungsmaßnahmen die EU-Standards im Bereich der Tierseuchenbekämpfung, der Tierschutzkontrolle sowie der tierärztlichen Arzneimittelkontrolle partnerschaftlich umgesetzt werden. Im Projekt werden mehr als 200 Experteneinsatztage organisiert. Zusätzlich finden zahlreiche Studienfahrten nach Deutschland statt. 2009 hat das LAVES die bulgarischen Behörden im Rahmen eines Twinning-Projektes beim Aufbau eines effizienten Kontrollsystems im Bereich der Futtermittelüberwachung unterstützt. Weiterhin wurde 2006 bis 2008 das Twinning-Projekt zur Unterstützung der Veterinärbehörde in Bosnien-Herzegovina mit einer Laufzeit von zwei Jahren und 130 Missionen deutscher Experten mit großem Erfolg durchgeführt. Auch bei Twinning-Projekten in Litauen gab es zahlreiche Einsätze deutscher Experten des LAVES. 1. Struktur 1. Struktur 1.5 Kommunale Überwachungsbehörden sorgen für verlässlichen gesundheitlichen Verbraucherschutz vor Ort Die Aufgaben der Lebensmittel- und Veterinärüberwachung sind schon 1978 auf die kommunale Ebene übertragen worden. Die genaue Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und der Besonderheiten der Betriebe sowohl bei der Lebensmittelerzeugung (etwa in Schlachthöfen) als auch bei der Weiterverarbeitung von Lebensmitteln (etwa in Bäckereien oder Gaststätten) ermöglicht den Behörden eine effiziente Überwachung. Die kommunalen Verbraucherschutzbehörden sind mit Aufgaben der Lebensmittel-, Kosmetika- und Bedarfsgegenständeüberwachung betraut. Sie überprüfen Betriebe, dokumentieren Ergebnisse und nehmen Proben. Wichtige Aufgaben der kommunalen Überwachungsbehörden sind die Schlachttier- und Fleisch- sowie die Geflügelfleischuntersuchung. Neben der klassischen Kontrolle der Schlachttiere auf gesundheitsgefährdende Erkrankungen ist auch die Rückstandsüberprüfung eine wesentliche Aufgabe des vorbeugenden Verbraucherschutzes. Die Mitarbeiter entnehmen Proben am lebenden Tier im Erzeugerbetrieb und vom Fleisch für eine chemische Untersuchung auf Arzneimittelrückstände und andere verbotene, möglicherweise gesundheitsgefährdende Stoffe. Weitere Aufgaben der kommunalen Behörden liegen im Bereich der Tierseuchenvorbeugung und -bekämpfung. Dabei werden grundsätzlich alle Lebensmittel verarbeitenden Betriebe regelmäßig und unangemeldet überprüft. Auch Verbraucherbeschwerden wird durch Betriebsinspektionen nachgegangen. In besonders sensiblen Betrieben wie Schlachthöfen sind Mitarbeiter ständig vor Ort. Die kommunalen Überwachungsbehörden entscheiden auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse über Maßnahmen zum Abstellen von Gesundheitsgefahren für Verbraucher. So verfügen sie Verkaufsverbote und setzen sie z. B. durch Beschlagnahmungen von Waren durch. Bei absichtlichen oder wiederholten Verstößen informieren die kommunalen Behörden die Staatsanwaltschaft, wenn strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt. Durch diese enge Zusammenarbeit der Fachbehörden werden die Verbraucher in Niedersachsen effektiv geschützt. In Niedersachen gibt es derzeit 94.343 Betriebe, die der Lebensmittelüberwachung unterliegen. Fast die Hälfte davon – genau 43.303 – sind Dienstleistungsbetriebe (Gaststätten und Imbissbetriebe). Eine weitere große Gruppe sind die Einzelhändler. Bei der Überwachung eines Betriebes erfolgt eine Hygienekontrolle. Unter anderem werden die Arbeitsräume, -geräte und -flächen sowie die Hygienemaßnahmen für das Personal überprüft. Auch eine Überprüfung der betrieblichen Bekämpfung von Schadnagern kann zur Kontrolle gehören. Ferner werden die Maßnahmen der betrieblichen Eigenüberwachung kontrolliert. So wird festgestellt, ob z. B. die Pflicht zur Dokumentation der regelmäßigen Reinigung von Getränkezapfanlagen eingehalten wurde. 23 Insgesamt wurde in Niedersachsen im Jahr 2009 etwa ein Viertel der kontrollierten Betriebe beanstandet. Bei etwa jedem zehnten Betrieb musste ein Ordnungswidrigkeitsverfahren und in 0,2 % der Betriebe (das waren 28 Betriebe) ein Strafverfahren eingeleitet werden. Insgesamt wurden bei den Betrieben 27.653 Proben entnommen und untersucht. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse und der anschließenden Ermittlungen kamen dann nochmals in 434 Fällen Ordnungswidrigkeitsverfahren und in 93 Fällen Strafverfahren hinzu. Hauptbeanstandungsgrund bei den Betriebskontrollen waren in nahezu 13.800 Fällen allgemeine Hygienemängel. Die Kennzeichnung und Aufmachung der entnommenen Proben wurden insgesamt 2.664 Mal bemängelt. Bei den betrieblichen Eigenkontrollsystemen wurden im vergangenen Jahr 3.693 Verstöße festgestellt. Aufgrund dieser Verstöße wurden ca. 1.700 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet: 434 Verfahren wegen beanstandeter Proben und 1.220 Verfahren wegen festgestellter Mängel bei Betriebskontrollen. Im Jahr 2009 mussten in 121 Fällen Strafverfahren eingeleitet werden, wobei die Verstöße hier in 93 Fällen bei beanstandeten Proben und in 28 Fällen bei Betriebskontrollen ermittelt wurden. Die Kontaktdaten der kommunalen Behörden finden sich in Kapitel 5 des vorliegenden Verbraucherschutzberichtes. Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung Berichte Konzepte Fachaufsicht Berichte Fachaufsicht Proben 42 kommunale Ämter für Verbraucherschutz LAVES Beratung Koordination Untersuchungsergebnisse Kontrollen Maßnahmen im Bereich Futtermittel, Tierarzneimittel, Marktüberwachung Futtermittel proben Proben Betriebe Abbildung 1.1: Die Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Niedersachsen 24 Kontrollen Maßnahmen 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit 2. Ausgewählte Ergebnisse aus Verbraucherschutz und Tiergesundheit 2.1 Lebensmittel Mehr Transparenz bei Fleischerzeugnissen durch Stufenkontrollen Im Berichtsjahr wurden über die Probenbörse Projekte veröffentlicht, die den Landkreisen ermöglichten, Stufenkontrollproben aus niedersächsischen Herstellerbetrieben einzusenden. Vorläuferprojekt war ein Untersuchungsprogramm aus Ende 2008/Anfang 2009, an dem sechs Landkreise beteiligt waren. Ziel dieses Vorprojekts war die Überprüfung von Fleischerzeugnissen auf einen nicht zugelassenen Einsatz von Eiweißhydrolysaten. Bei einer Stufenkontrolle werden sowohl Ausgangsmaterial (Frischfleisch), Zwischenprodukte (gespritzte, getumbelte Ware), Würzmischungen, Aromen, Würzmittel etc. mit den dazugehörigen Spezifikationen bzw. Zutatenverzeichnissen und das Endprodukt mit seiner Kennzeichnung eingereicht. Bei Verwendung von Lake werden auch die Lake bzw. ihre Bestandteile beprobt. Damit ist u. a. eine genaue Bestimmung des Fleischanteils und eine Überprüfung der Qualität der Ausgangsmaterialien möglich. Ein Ziel der Untersuchung der Stufenkontrollproben war, zu prüfen, ob und inwieweit die Enderzeugnisse in ihrer Zusammensetzung der allgemeinen Verkehrsauffassung entsprachen. Zudem wurden die eingesetzten Zutaten, Zusatzstoffe und deren Deklaration überprüft. Die Kennzeichnung der Endprodukte wurde mit den Angaben in den eingesendeten Produktspezifikationen der Zutaten und Hilfsmittel verglichen. Die Stufenkontrollen ermöglichen es, Fleischprodukte inklusive der Zutaten und Hilfsmittel in verschiedenen Herstellungsstufen zu überprüfen Die Stufenkontrollen umfassten 6 Kochpökelwaren (Kochschinken, Hähnchenbrust), 5 Brühwursterzeugnisse (u. a. Bockwurst, Bratwurst, Fleischwurst, Frühstücksfleisch), 3 Dönerprodukte (Hähnchen- und Puten-Döner), 2 Sülzen, eine Kochwurst (Leberwurst Spitzenqualität), eine Rohwurst (Südländische Salami), ein Hackfleischdrehspieß, einmal Gulasch und eine Schinkenfleischfrikadelle. Untersuchung einzelner Zutaten und Hilfsmittel möglich Durch die Untersuchung der einzelnen Zutaten und Hilfsmittel besteht die Möglichkeit, unerlaubte Zusätze direkt nachzuweisen. Ein derartiger Nachweis im Endprodukt ist häufig nicht möglich. Im Rahmen der eingestellten Projekte in der Probenbörse beteiligten sich 7 Landkreise mit insgesamt 21 Stufenkontrollen verschiedener Fleischerzeugnisse. Die Stufenkontrollen bestanden aus 3 bis 9 Proben, insgesamt wurden 126 Proben im Lebensmittelinstitut Oldenburg untersucht. 25 Zehn der 21 Stufenkontrollen blieben ohne Beanstandung. Bei vier Stufenkontrollen wurden die Anforderungen der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse hinsichtlich der Zusammensetzung nicht eingehalten. Dieses konnte aufgrund der eingesandten Ausgangsmaterialien festgestellt werden. Ein Beispiel ist hier die unzulässige Verwendung von Schwarten in einer Fleischwurst, die zudem im Zutatenverzeichnis nicht deklariert waren. Aufgrund der Analyse des eingesetzten Ausgangsfleisches konnte ein zu geringer Fleischanteil in einem Hinterkochschinken ermittelt werden. Die übrigen Mängel betrafen Kennzeichnungsvorschriften, insbesondere wurden nicht immer alle verwendeten Zutaten im Zutatenverzeichnis des Endproduktes angegeben. Insgesamt wurden 126 Proben von Fleischerzeugnissen im Rahmen von Stufenkontrollen unter die Lupe genommen 26 Unerlaubt zugesetzte Proteinhydrolysate konnten nicht nachgewiesen werden. Bei zwei Kochpökelwaren wurde in Hilfsmitteln die Zutat »Würze« in Bezug auf die Bestimmungen des § 4 Fleischverordnung bemängelt und die reine Zutat Würze zur Untersuchung angefordert. Stufenkontrollen ermöglichen eine hohe Transparenz von Produkt und Herstellungsprozess. Aufgrund dieser Ergebnisse sind für das Jahr 2010 weitere Stufenkontrollprojekte geplant. Leskow, C.; Sladek, M. (LAVES LI OL) 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit Keine Beanstandungen bei Polyphosphat-Zusatz in Shrimps, Prawns und Garnelen nötig Bei der Verarbeitung und Vermarktung u. a. von Shrimps und Garnelen stellt der Verlust an Gewebswasser aus Sicht der Inverkehrbringer ein die Qualität nachteilig beeinflussendes und nicht zuletzt wirtschaftliches Problem dar. Das Anliegen, diesen Verlusten entgegenzuwirken, ist grundsätzlich berechtigt. Eine wirksame, bewährte und zulässige Möglichkeit hierzu bietet der Einsatz von kondensierten Phosphaten. Deren Verwendung unterliegt aber eng gefassten gesetzlichen Regelungen in der Zusatzstoff-Zulassungs-Verordnung (ZZulV). Bei zuvor in den Jahren 2002 bis 2008 vom LAVES-Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven (IFF CUX) an verschiedenen Fischereierzeugnissen vorgenommenen Untersuchungen wurden (jeweils tiefgefrorene) 47 Proben Shrimps, 117 Proben Prawns und 205 Proben Garnelen geprüft. In 38,3 % der Shrimps und 15,4 % der Prawns wurden Polyphosphate nachgewiesen, die ausnahmslos zu beanstanden waren, da diese Zusätze in keinem Fall korrekt gekennzeichnet waren. 17,1 % der Garnelen enthielten ebenfalls Polyphosphate, die aber – da größtenteils gekennzeichnet – nur in 3,4 % der Fälle zu beanstanden waren. Starke Verbesserung im Vergleich zu Vorjahren Im Rahmen des in 2009 bearbeiteten Untersuchungsprojektes in Niedersachsen sollte geklärt werden, in welchem Umfang bei aktuell in Verkehr gelangten Erzeugnissen der genannten Arten immer noch Polyphosphate eingesetzt werden und inwieweit die vorgeschriebene Kennzeichnung erfolgt. Nur bei einer von 45 untersuchten Garnelenproben wurde der Zusatz von Polyphosphaten nachgewiesen – eine erhebliche Verbesserung im Vergleich zu den Vorjahren Am Projekt beteiligten sich 15 niedersächsische Überwachungsbehörden. Die Anzahl der Einsendungen überschritt mit 68 Proben deutlich die Anzahl der vom IFF CUX angeforderten 40. Die Resonanz der Überwachungsbehörden vor Ort ist in diesem Fall also als sehr positiv zu bewerten. 27 Die Auswertung der Ergebnisse (Abbildung 2.1) ergibt im Vergleich mit der in den Vorjahren angetroffenen Situation ein sehr viel günstigeres Bild: • Von den 68 Proben Shrimps, Prawns und Garnelen konnten lediglich in 2 Arten (Shrimps: 1 Probe von 7, Garnelen: 1 Probe von 45) Polyphosphat-Zusätze nachgewiesen werden. • 10 Proben Prawns enthielten keine Polyphosphate. • In den Probenarten Shrimps und Garnelen lagen die ermittelten Gehalte aber innerhalb des gemäß der Zusatzstoff-Zulassungs-Verordnung (ZZulV) erlaubten Konzentrationsbereiches und waren korrekt gekennzeichnet. Somit bestand in 2009 kein Anlass zu einer Beanstandung. Abbildung 2.1: Prozentuale Anteile der positiv auf PolyphosphatZusätze geprüften Proben und der daraus hervorgegangenen Anhand der erhaltenen Untersuchungsergebnisse ist erkennbar, dass zurzeit nicht in größerem Umfang mit einer Verbrauchertäuschung oder -übervorteilung bzw. einer Wettbewerbsverzerrung zu rechnen ist. Zurzeit ist kein weiterer Handlungsbedarf seitens der amtlichen Untersuchung erkennbar. Vergleichbare Untersuchungen sind jedoch zu einem späteren Zeitpunkt erneut vorzunehmen, um die Sachlage zu bewerten. Dr. Heemken, O.; Dr. Bartelt, E. (LAVES IFF CUX) 28 Beanstandungen * Eine der Shrimps-Proben war sowohl wegen fehlender Kennzeichnung als auch wegen Überschreitung der zulässigen Höchstmenge zu beanstanden. Daher überschreitet bei diesem Probenkollektiv die Beanstandungsquote den Anteil der positiven Befunde 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit Miesmuscheln aus Niedersachsen: Überwachung der Hygiene beginnt schon im Meer In Niedersachsen werden jährlich durchschnittlich etwa 6.000 Tonnen Miesmuscheln geerntet und überwiegend über den niederländischen Markt verkauft. Die Sicherheit und Qualität dieses hochwertigen Lebensmittels wird seit Jahrzehnten auf der Basis einer intensiven Überwachung durch die niedersächsischen Verbraucherschutzbehörden gewährleistet. Sanitary Survey – Ein neues Konzept Mit dem seit 2006 anzuwendenden neuen EU-Lebensmittelhygienerecht wurde die Überwachung der Miesmuschelerzeugungsgebiete völlig neu konzipiert. Zunächst werden alle möglichen Verschmutzungsquellen der Muschelgewässer ermittelt und beurteilt. Auf dieser Basis werden die Miesmuscheln und das Meerwasser dort auf Keime untersucht, wo die Wahrscheinlichkeit einer Verschmutzung am größten ist. So können der Muschelfischer, aber auch die Überwachungsbehörde bereits im Vorfeld auf mögliche Kontaminationsrisiken reagieren. Dieses neuartige Überwachungskonzept wird als »Sanitary Survey« bezeichnet. Für die Umsetzung der Muschelhygieneüberwachung in den niedersächsischen Erzeugungsgebieten sind primär die Landkreise verantwortlich. So wurde im Jahr 2009 vom Zweckverband Veterinäramt JadeWeser erstmals ein Erzeugungsgebiet im Landkreis Wittmund südlich der Inseln Spiekeroog und Langeoog untersucht und eingestuft. Die Durchführung des Sanitary Survey erfolgte in guter Zusammenarbeit mit weiteren niedersächsischen Verbraucherschutzbehörden. Was beinhaltet ein Sanitary Survey? Die Untersuchung beginnt mit einer Schreibtischstudie. Mögliche Kontaminationsquellen und Kontaminationswege werden ermittelt. In einem zweiten Schritt findet eine Besichtigung der Küstenlinie und damit eine Überprüfung der Gegebenheiten vor Ort statt. Hierdurch können bislang nicht identifizierte Quellen ermittelt und bekannte Quellen besser beurteilt werden. Schreibtischstudie: Erfassung möglicher Kontaminationsquellen und -wege Probenahme und mikrobiologische Untersuchung entlang der Kontaminationsquellen und -wege Datenerhebung Sanitary Survey Vorort-Erfassung möglicher Kontaminationsquellen und -wege Probenahmeplan Sanitary Survey-Bericht Laufende Überwachung Jährliche Überprüfung Abbildung 2.2: Die Durchführung eines Sanitary Survey im Überblick 29 Als Kontaminationsmöglichkeiten für die Muscheln kommen u. a. folgende Quellen in Frage: • • • • • • • • Küstennahe Ansiedlungen Tourismus Landwirtschaft Kläranlagen Häfen, Marinas, Campingplätze küstennahe Seeschifffahrt Sportbootverkehr Wildtiere: Vögel, Meeressäuger Auf Grundlage der identifizierten Kontaminationsquellen und der Ergebnisse von Probenuntersuchungen wird schließlich ein Probenahmeplan für Muschel- und Wasseruntersuchungen erstellt. Auf einem Muschelkutter wird eine Muschelprobe für die amtliche Nach diesem Plan werden die Miesmuscheln in engen zeitlichen Abständen überwacht und auf Keime untersucht. Durch eine regelmäßige Überprüfung des zu überwachenden Gebietes im Hinblick auf neue oder veränderte Eintragsquellen wird sichergestellt, dass die Proben immer zum richtigen Zeitpunkt und am richtigen Ort genommen werden. Miesmuscheln aus Niedersachsen besitzen gute mikrobiologische Qualiät Die im untersuchten Erzeugungsgebiet gewonnenen Ergebnisse zeigen, dass die niedersächsischen Miesmuscheln im Vergleich zu anderen europäischen Regionen eine gute mikrobiologische Qualität aufweisen. Die neue Aufgabe, die sich der Lebensmittelüberwachung mit dem Sanitary Survey stellt, wurde im Jahr 2009 konstruktiv und gemeinsam gelöst. Die intensive amtliche Überwachung der Miesmuscheln auf der Basis des Sanitary Survey trägt dazu bei, die Sicherheit dieses hochwertigen Lebensmittels zu gewährleisten. Die Untersuchung aller Proben erfolgt im LAVES-Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven. Untersuchung entnommen Dr. Schweizer, M. (Zweckverband Veterinäramt JadeWeser); Dr. Bartelt, E.; Dr. Ramdohr, S. (LAVES IFF CUX); Dr. Sassen, K. (ML) 30 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit Echter Käse oder Imitat? Zahlreiche Untersuchungen im Jahr 2009 Durch die ZDF-Sendung »Frontal 21« im April 2009 wurde das Thema »Käseanaloge« in den Blickpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Bei Analogkäse oder Käseimitat handelt es sich um Erzeugnisse, die aus Mischungen von Magermilchpulver und Pflanzenfetten hergestellt werden und die echtem Käse täuschend ähnlich sind. Der Verbraucher kann solche Erzeugnisse nicht ohne weiteres erkennen, schon gar nicht, wenn diese z. B. in Pizzas oder Käsebrötchen verarbeitet sind, bei deren loser Abgabe keine Kennzeichnung erforderlich ist. Für Lebensmittelhersteller sind Käseimitate interessant, weil sie billiger sind als echter Käse und technologische Eigenschaften besitzen, die sie für bestimmte Anwendungen attraktiv machen. Beliebt ist z. B. die Verwendung beim Überbacken, weil Imitate weniger schnell bräunen und besser verlaufen. Nachahmerprodukte gibt es vor allem für in Salzlake gereiften Käse und für Schnittkäse wie Gouda oder Edamer. Auch geriebener Käse wird gern mit Imitat gestreckt und die Erzeugnisse z. B. als »Pizza Mix« für den Weiterverarbeiter vermarktet. Geschmacklich sind die Imitate in weiter verarbeiteten Lebensmitteln kaum von echtem Käse zu unterscheiden. Das Thema Analogkäse oder Käseimitate ist weder für die Lebensmittelüberwachungsbehörden noch die amtlichen Untersuchungseinrichtungen neu. Bereits 2003 wiesen die zuständigen Behörden auf die Vermarktung von Käseimitat als Käseersatz hin. Seither wird in Niedersachsen kontrolliert, ob der Verbraucher durch die Verwendung von Imitaten getäuscht wird. Niedersachsen beteiligte sich auch an einem Programm des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜP) im Jahr 2007, das die Untersuchung von Käse auf Verfälschungen mit Pflanzenfett zum Ziel hatte. Der Schwerpunkt lag damals bei Betriebsüberprüfungen. Fast 6.000 Betriebe, vor allem Gaststätten und Imbisseinrichtungen, aber auch Bäckereien, Einzelhändler, Küchen und Kantinen wurden bundesweit auf die Verwendung von Käseimitaten überprüft. Von 115 entnommenen Proben wurden 31 (27 %) als Käseimitate identifiziert. Dies belegt die Beliebtheit von Käseimitaten bei Weiterverarbeitern. Untersuchungsprojekte In Niedersachsen wurde ab Ende April 2009 ein Untersuchungsprojekt zu Analogkäse initiiert. Im Verlauf des Jahres 2009 wurden weitere Projekte zu der Fragestellung »echter Käse« oder »Imitat« durchgeführt. Die untenstehende Tabelle 2.1 zeigt eine Übersicht über die Projekte zum Thema im Jahr 2009. Tabelle 2.1: Untersuchungsprojekte zu Käseimitaten in verschiedenen Produktarten Produktart Käseanaloge Anzahl der Proben Beanstandungen 39 7 Börek 8 8 Käsebrötchen 9 0 Käsebrötchen 15 0 Käsebrötchen 12 0 Pizzakäse 44 1 Summe 127 16 31 In den Probenbörsenprojekten wurde zum einen der Ausgangsstoff Käse, der in Gaststätten oder Imbissläden z. B. als Pizzabelag oder in Salaten verarbeitet wird sowie Käse aus Bäckereien, der in Käsebrötchen verbacken wird, untersucht. Zum anderen wurden auch die weiterverarbeiteten Lebensmittel selbst, also z. B. Käsebrötchen, Pizzas oder balkanische Spezialitäten wie Börek unter die Lupe genommen. Standardmäßig wurde zu diesen Lebensmitteln die Zutat Käse separat mit angefordert; sie konnte häufig jedoch nicht mitgeliefert werden. Ohne den Vergleich mit dem ursprünglich verwendeten Käse gestaltet sich die Beurteilung der Proben manchmal schwierig, da bei der Präparation des Käses vom fertigen Lebensmittel immer auch anderes Fett aus dem Lebensmittel mit erfasst werden kann. In solchen Fällen ist nicht immer eine eindeutige Aussage über eine Verfälschung abschließend möglich. Tabelle 2.2: Übersicht über Untersuchungsergebnisse zu Käseimitaten Produktgruppe Beanstandungen Salzlakenkäse 12 4 Gouda 19 0 Edamer 20 0 5 0 andere 12 1 geriebener Käse 40 0 Käsebrötchen 36 0 Börek 8 8 Pizza 2 1 Käseimitat 3 2 Mozzarella Summe 32 Anzahl der Proben 16 Ergebnisse der Überprüfung Insgesamt wurden 16 von 127 Proben (13 %) wegen eines Gehalts an Fremdfett als irreführend beanstandet. Entgegen Medienberichten, wonach in Hessen 35 von 92 getesteten Käsebrötchen aus Bäckereien keinen echten Käse enthielten, erwiesen sich bei hiesigen Untersuchungen Käsebrötchen als völlig unproblematisch. Bei Börek bestand der Verdacht auf Vorliegen eines Imitats, da die Fettsäurezusammensetzung des Käseanteils von der für Milchfett abwich. Da Börek gebackene Lebensmittel sind, konnte ein Stoffaustausch zwischen Käse und Fremdfett nicht ausgeschlossen werden. Bei einem als Pizzabelag verwendeten Streukäse wurde ein Fremdfettanteil von 33 % ermittelt. Auch hier konnte nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Präparation des Käses Fremdfettanteile aus dem Pizzateig oder der Soße auf den Käse übergegangen waren. In allen Fällen wurde gegenüber den Lebensmittelüberwachungsbehörden angeregt, den Käseanteil noch einmal separat zur Untersuchung vorzulegen. 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit Geschützte Bezeichnungen verhindern Verbrauchertäuschung Die Bezeichnungen »Milch« und aus Milch hergestellte Erzeugnisse wie z. B. »Käse«, »Sahne«, »Butter«, »Joghurt« sind in der EU geschützt. Milcherzeugnisse sind nach den Vorschriften der VO (EG) 1234/2007 ausschließlich aus Milch gewonnene Erzeugnisse. Andere Stoffe wie z. B. pflanzliche Fette, die geeignet sind, einen Milchbestandteil ganz oder teilweise zu ersetzen, dürfen nicht verwendet werden. Die strengen Regelungen zum Bezeichnungsschutz der Milch und der Milcherzeugnisse sollen die Milchproduzenten und Verbraucher schützen und unverfälschte Wettbewerbsbedingungen zwischen Milcherzeugnissen und konkurrierenden Erzeugnissen auf den Gebieten Bezeichnung, Etikettierung und Werbung schaffen. Produktbezeichnungen wie »Butter«, »Joghurt« oder »Käse« sind in der EU geschützt, um Verbrauchertäuschung zu verhindern Marktanteil von Käseersatzprodukten Die Herstellung von Käseersatzprodukten aus Magermilch, pflanzlichen Fetten und weiteren Zutaten ist dennoch nicht verboten. Käseersatzprodukte haben durchaus ihren Markt. Einer Studie des Europäischen Milchhandelsverbandes zufolge belief sich der Absatzmarkt für Analogkäse in Deutschland im Jahr 2008 auf 20.000 Tonnen. Bei einer Käseproduktion von mehr als 2 Millionen Tonnen ergibt sich daraus ein Marktanteil der Imitate von rund 1 %. Andere Schätzungen sprechen von einer jährlichen Produktion von 100.000 Tonnen Analogkäse in Deutschland. Analogkäse wird als wachsende Konkurrenz auf dem Markt der Käsezutaten bei der Verarbeitungsindustrie wie der Gastronomie und der Ernährungsindustrie eingeschätzt. Benennung des Imitats bleibt problematisch Problematisch ist die Bezeichnung der Erzeugnisse, vor allem in den weiterverarbeiteten Lebensmitteln. Die Bezeichnung »Käse«, auch in Verbindung mit den Begriffen »Imitat«, »Analoge«, »Ersatz« darf nach derzeit geltendem Recht nicht verwendet werden, um den Verbraucher nicht in die Irre zu führen und eine Verwechslung mit echtem Käse auszuschließen. Die Vorlieferanten bezeichnen die Erzeugnisse auf den Fertigpackungen häufig lebensmittelrechtlich völlig korrekt (z. B. Lebensmittelzubereitung aus Magermilch und Pflanzenfett). Da es jedoch keine griffige Bezeichnung gibt, die der Weiterverarbeiter dafür benutzen könnte, wird so aus diesen Erzeugnissen im Handumdrehen »Käse«. Die Kennzeichnung, Aufmachung und Bewerbung eines Lebensmittels, das Käseimitat enthält, darf jedoch nicht den Eindruck erwecken, es sei Käse als Zutat verwendet worden. Für die Verkehrsbezeichnung der Zutat gelten bei abgepackten Lebensmitteln die Bestimmungen der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV). Für Käseimitate existiert keine in Rechtsvorschriften festgelegte Verkehrsbezeichnung. Es hat sich auch noch keine verkehrsübliche Bezeichnung herausgebildet. Daher ist eine beschreibende Bezeichnung der Zutat aufzuführen, die es dem Verbraucher ermöglicht, die Art der Zutat zu erkennen und von verwechselbaren Erzeugnissen zu unterscheiden. 33 Zwar gilt die LMKV nicht für die lose Abgabe von Lebensmitteln. Die Grundsätze zur Verkehrsbezeichnung sind jedoch auch bei Abgabe von unverpackten Lebensmitteln in Gaststätten, Kantinen, Imbissbetrieben und vergleichbaren Einrichtungen anzuwenden, wenn in Preisverzeichnissen oder auf Speisekarten einzelne Zutaten der angebotenen Lebensmittel bzw. Speisen wie z. B. Käse aufgeführt werden. Selbst wenn in der Verkehrsbezeichnung eines Lebensmittels nicht der Begriff »Käse« genannt wird, kann es unter Umständen erforderlich sein, die Verwendung von Käseimitat anzugeben. Dies kann z. B. bei Pizza der Fall sein. Pizzas enthalten fast immer Käse als eine charakteristische Zutat. Allein aus der Bezeichnung »Pizza« wird der Verbraucher daher Käse als Bestandteil dieses Lebensmittels erwarten und nicht ein Käseersatzprodukt. Ähnliches gilt für Brötchen, die mit Käse belegt sind. Wenn der Belag aussieht wie Käse, kann der Verbraucher zu Recht davon ausgehen, dass echter Käse verwendet wurde. Enthält das Lebensmittel aber ein Käseimitat, so ist in den genannten und in vergleichbaren Fällen in geeigneter Form darauf hinzuweisen. Schlussfolgerung Ersatzprodukte für Käse sind nicht verboten, müssen aber so gekennzeichnet werden, dass sie mit Käse nicht verwechselt werden können. Das Hauptproblem besteht nach hiesiger Auffassung darin, dass eine griffige kurze Bezeichnung für Käseimitate fehlt und die beschreibende Bezeichnung wenig Akzeptanz in der Gastronomie findet. Denn wer möchte seinen Salat schon als »Salat mit einer Zubereitung aus Pflanzenfett und Magermilch« oder sein Käsebrötchen als »Brötchen mit Backbelag aus einem Erzeugnis aus Pflanzenfett und Magermilch« bezeichnen? Ein Risiko für die Gesundheit des Verbrauchers besteht nicht. Der Verbraucher wird jedoch durch Verwendung von Käseersatzprodukten unter der irreführenden Bezeichnung »Käse« getäuscht. Verpackte Erzeugnisse sind in der Regel korrekt gekennzeichnet. Bei der Abgabe in der Gastronomie kann der Verbraucher nicht immer sicher sein, Käse zu bekommen, wenn »Käse« draufsteht oder wenn er aus berechtigten Gründen Käse erwarten kann. Eine regelmäßige Überwachung des Angebots an Käse und mit Käse hergestellten Lebensmitteln auf allen Stufen der Verarbeitung, insbesondere jedoch in der Gastronomie, ist angezeigt. Dr. Keck, S.; Dr. Held, R.; Dr. Wald, B. (LAVES LI BS) 34 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit Schnelle Reaktion der amtlichen Kontrolle nach Funden von gentechnisch verändertem Leinsamen Im September 2009 wurde aufgrund von Untersuchungen der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg bekannt, dass gentechnisch veränderter Leinsamen (Leinsaat, Flachs) der Linie FP 967 (CDC Triffid) auf den europäischen Markt gelangt war. Die positiv getesteten Produkte stammten ursprünglich aus Kanada, wo die Linie entwickelt wurde und zwischen 1996 und 2001 zugelassen war. In der EU bestand für diese Leinsamenlinie dagegen nie eine nach VO (EG)1829/2003 für die Vermarktung als Lebens-/ Futtermittel erforderliche Zulassung. Auch fand auf europäischer Ebene keine Sicherheitsbewertung statt, die Grundlage für diese Zulassung ist. Produkte, die aus der Leinsamenlinie FP 967 bestehen oder sie als Bestandteil enthalten, sind daher in der EU nicht verkehrsfähig. Es gilt eine Nulltoleranz. Seit Mitte September 2009 werden am LAVES-Lebensmittelinstitut Braunschweig Leinsaat und Leinsamen enthaltende Produkte routinemäßig auf gentechnische Veränderung untersucht. Untersuchungen und Ergebnisse Seit Mitte September 2009 wurden im Lebensmittelbereich 61 eingereichte Leinsaatproben auf eine gentechnische Veränderung untersucht. Bei 42 Proben handelte es sich um Erzeugnisse in Fertigpackungen. Die verbleibenden 19 Proben waren als lose oder für den Zwischenhandel verpackte Ware in Getreidemühlen und weiterverarbeitenden Lebensmittelbetrieben entnommen worden. Insgesamt wurde in 16 Fällen (26,2 % der Gesamtprobenzahl) Erbgut der Leinsamenlinie FP 967 gefunden. Dabei handelte es sich allerdings durchweg um Befunde im Spurenbereich. Die positiven Befunde entfielen 7-mal auf Ware in Fertigpackungen (16,7 % aller Proben dieser Angebotsform) sowie 9-mal auf Leinsamen aus Mühlen und weiterverarbeitenden Betrieben (47,4 % aller Proben dieser Art). Aufgrund der zuvor veröffentlichten Schnellwarnmeldungen waren in drei weiterverarbeitenden Betrieben die fraglichen Chargen zum Zeitpunkt der Probenahme bereits intern gesperrt. Hintergrund: Leinsaatproduktion in Kanada Kanada ist der größte Leinsaatproduzent der Welt. Von der angebauten Leinsaat gelangen ca. 60 % in die EU. Die an der University of Saskatchewan (Kanada) entwickelte gentechnisch veränderte Leinsamenlinie FP 967 wurde in Kanada seit 1996 für den Anbau und die Nutzung als Futtermittel und seit 1998 auch als Lebensmittel zugelassen. In den USA wurde im gleichen Zeitraum ebenfalls die Zulassung erwirkt. Auf Betreiben kanadischer Landwirte, die negative Folgen für die Vermarktung von Leinsamen insbesondere in der EU befürchteten, wurde die Sortenzulassung in Kanada zurückgenommen. Seit dem Jahr 2001 bestand weltweit keine Zulassung für Anbau bzw. Vermarktung der Leinsamenlinie. Da nach offiziellen Angaben ein kommerzieller Anbau weder in Kanada noch in den USA stattfand, wurde auf diese Linie vor den positiven Befunden aus Baden-Württemberg nicht routinemäßig untersucht. Abbildung 2.3: Überblick über gentechnisch veränderte Leinsaat nach Angebotsform 35 Von den Erzeugnissen in Fertigpackungen stammten 27 aus ökologischer/biologischer Produktion, wovon 3 gentechnisch veränderte Bestandteile aufwiesen (das sind 11,1 % der Bio-Ware). Bei den 15 Proben in Fertigpackungen aus konventionellem Anbau enthielten 4 (26,7 %) gentechnisch veränderte Leinsamenbestandteile. Sieben der positiven Proben waren kanadischen Ursprungs (zwei Fertigpackungen und fünf Proben aus Getreidemühlen und weiterverarbeitenden Betrieben). Dieses Resultat bestätigt die These, dass in einem hohen Maße kanadische Ware betroffen ist. Eine weitere positiv getestete Probe stammte aus Russland, in den verbleibenden acht Fällen war die Herkunft unbekannt. Die hohe Sensibilisierung auf Seiten der Vermarkter spiegelt sich ebenfalls in den Analyseergebnissen wider. Während zu Beginn der Untersuchungsreihe ein großer Anteil der Proben positiv getestet wurde, war seit Ende Oktober 2009 keine Lebensmittelprobe mehr auffällig. Das lässt den Schluss zu, dass zu diesem Zeitpunkt ein Großteil der Ware, die gentechnisch veränderte Leinsaat enthielt, bereits vom Markt genommen war. Nach Informationen kommunaler Behörden wurden die betroffenen Erzeugnisse an die Lieferanten zurückgegeben bzw. vernichtet und neue Ware aus anderer Quelle (z. B. Russland oder China) bezogen. Dr. Gebhard, F.; Dr. Hausch, M. (LAVES LI BS) Fünf ebenfalls untersuchte leinsaathaltige Backmischungen und ein zusammengesetztes Lebensmittel nach Art einer Frühstückscerealie ergaben keinen positiven Befund. Seit Oktober 2009 keine auffälligen Proben mehr Lieferanten und verarbeitende Betriebe in Niedersachsen reagierten nach Verlautbarung von kommunalen Behörden sehr zeitnah auf die Befunde der amtlichen Kontrolle. So wurde ein Großteil potentiell betroffener Ware direkt nach Bekanntwerden erster positiver Befunde vom Markt genommen. In manchen Fällen hatten die Betriebe möglicherweise belastete Ware bereits vor einer amtlichen Untersuchung intern gesperrt. Abbildung 2.4: Überblick über Leinsaatproben aus Fertigpackungen für Endverbraucher 36 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit Nahrungsergänzungsmittel unter der Lupe I. Das Vitamin Nicotinamid/Nicotinsäure in Nahrungsergänzungsmitteln Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sollen durch die gezielte Zufuhr von z. B. Vitaminen, Mineralstoffen, Spurenelementen und sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung einer Ergänzung der Ernährung dienen. Im Hinblick auf die vom Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss der EU-Kommission (SCF) für Erwachsene abgeleiteten »tolerable upper intake level (UL)« sollte ein Wert von 10 mg Nicotinsäure pro Tag nicht überschritten werden. Unter der Bezeichnung Niacin werden die Verbindungen Nicotin(säure)amid und Nicotinsäure zusammengefasst. Sie können vom Organismus ineinander umgewandelt werden. Niacin ist als Bestandteil der Coenzyme NAD und NADP am Hydrid-IonenTransfer zahlreicher Dehydrogenasen und am Auf- und Abbau von Kohlenhydraten, Fettsäuren und Aminosäuren beteiligt. Eine dem LAVES-Lebensmittelinstitut Braunschweig (LI BS) vorgelegte, mit Nicotinsäure angereicherte Probe wird zum Anlass genommen, grundsätzlich die in dem Produkt enthaltene Nicotinsäure kritisch zu hinterfragen. Von hier aus kann nicht gesehen werden, warum Verbraucher mit Nicotinsäure als Niacinquelle völlig unnötig der Möglichkeit des Auftretens unerwünschter Wirkungen (wenn auch nur in Einzelfällen) ausgesetzt werden. Die Empfehlung des BfR, auf die Verwendung von Nicotinsäure als Niacinquelle bei NEM und zur Anreicherung von Lebensmitteln allgemein zu verzichten, wird hier unterstützt. Gegebenenfalls sollte hingewiesen werden auf mögliche Risiken und die möglichen schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen für Risikogruppen wie Kinder, ältere sowie kranke Personen, die besonders empfindlich sein könnten gegenüber unerwünschten Wirkungen von Nicotinsäure. Zur Anreicherung mit dem Vitamin Niacin (veraltet: Vitamin B3) sind die beiden Vitaminverbindungen Nicotinamid sowie Nicotinsäure zugelassen. Soweit aus den Ergebnissen der amtlichen Untersuchungen bekannt, werden NEM praktisch ausschließlich mit der Substanz Nicotinamid als Niacinquelle vitaminisiert. Unerwünschte Wirkungen Wiederholt wurden in der Vergangenheit Verdachtsfälle unerwünschter Wirkungen in Zusammenhang mit dem Verzehr eines nicotinsäurehaltigen NEM gemeldet. Die unerwünschten Wirkungen waren starkes Hitzegefühl, Hautrötung, Schwindel, Übelkeit, Schwitzigkeit etc. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat sich mehrmals mit der gesundheitlichen Bewertung von Nikotinsäuregehalten in NEM befasst. Bei Einzeldosen von ca. 30 mg Nicotinsäure pro Tag durch den Verzehr von NEM wurde das Auftreten von »Flushing« verbunden mit Juckreiz und Hitzegefühl und damit einhergehender weiterer unerwünschter Wirkungen beobachtet. Die nach der Aufnahme von Nicotinsäure auftretenden Symptome sind in der Literatur und vom BfR hinreichend beschrieben. Voraussetzung ist in der Regel jedoch eine individuelle Disposition. Bekannt ist zudem eine Dosis-Wirkungsbeziehung sowie Additionseffekte nach körperlicher Anstrengung und psychischem Stress. Besonders gefährdet sind offensichtlich Kinder, ältere Menschen und Kranke. 37 II. Schwermetalle in Nahrungsergänzungsmitteln Hohe Blei-, Cadmium- und Quecksilbergehalte wurden in bestimmten Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) festgestellt und über das europäische Schnellwarnsystem RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed) gemeldet. Erwiesenermaßen können solche NEM signifikant zur Blei-, Cadmium und Quecksilberbelastung des Menschen beitragen. Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ist es unerlässlich, den Gehalt an Kontaminanten auf gesundheitlich unbedenkliche Werte zu begrenzen. Höchstgehalte müssen sicher und so niedrig angesetzt sein, wie durch gute Herstellungspraxis vernünftigerweise erreichbar. In der KontaminantenVO (EG) Nr. 1881/2006 sind Höchstgehalte für Blei, Cadmium und Quecksilber in NEM festgelegt worden: Bundesweites Überwachungsprogramm Im Jahr 2009 wurden im Rahmen des bundesweit koordinierten Überwachungsprogrammes (BüP) des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) »Schwermetalle in Nahrungsergänzungsmitteln« Daten für den deutschen Markt erhoben, um zu überprüfen, inwieweit sich die Schwermetallgehalte der auf dem Markt befindlichen NEM im Hinblick auf die Festsetzung der Höchstgehalte tatsächlich verändern. Im Rahmen der Vorgabe für den Kontrollzeitraum erfolgte die Probenentnahme von mineralstoffhaltigen NEM im 2. Quartal 2009 im Lebensmittelhandel wie auch bei Herstellern von NEM. Insgesamt wurden 15 Proben amtlicherseits entnommen und im LI BS untersucht. Hierbei waren 14 NEM unauffällig, die festgelegten Höchstgehalte an Blei, Cadmium und Quecksilber wurden nicht erreicht. • Blei 3,0 mg/kg • Cadmium 1,0 mg/kg (ausgenommen aus Seetang gewonnene Erzeugnisse – diese 3,0 mg/kg) • Quecksilber 0,10 mg/kg. Die festgelegten Höchstgehalte gelten ab dem 1. Juli 2009 und nicht für Erzeugnisse, die vorher rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind. Im Jahr 2009 wurden in einem bundesweiten Überwachungsprogramm Schwermetallgehalte in Nahrungsergänzungsmitteln untersucht 38 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit In einem reinen Mineralstoff-Präparat eines Herstellers aus Niedersachsen wurde ein erhöhter Bleigehalt von 5,8 mg/kg festgestellt. Eine zweite parallel eingereichte Probe des gleichen Erzeugnisses enthielt 6,7 mg Blei pro kg. Da der Zeitpunkt des Inverkehrbringens des NEM vor dem 1. Juli 2009 lag, wurde die Probe aufgrund des überhöhten Gehaltes an Blei als nicht sicher im Sinne des Art. 14 Abs. 2b der VO (EG) Nr. 178/2002 beurteilt. Danach gelten Lebensmittel als nicht sicher, wenn davon auszugehen ist, dass sie für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind. Entsprechende Lebensmittel dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden. Nach Bekanntwerden der Grenzwertüberschreitung wurde die noch vorhandene, aber vor dem Stichtag hergestellte Ware vom Hersteller für den Verkauf gesperrt. Die nach dem 1. Juli 2009 hergestellte Ware wurde sofort nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse für den Verkauf durch den Hersteller gestoppt. Ferner wurde durch die Lebensmittelüberwachungsbehörde eine Rückrufaktion angeordnet und vom Hersteller durchgeführt. Da zahlreiche Lieferungen an Großhändler gegangen waren, wurde eine Schnellwarnmeldung im RASFF-System veröffentlicht. 50 % der ausgelieferten Packungen wurden retourniert und sachgerecht entsorgt. Ware für den Verkauf gesperrt In einer beim Hersteller aus der laufenden Produktion entnommenen Verfolgsprobe durch die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde konnte ebenfalls ein überhöhter Bleigehalt von 5,2 mg/kg bestätigt werden. Das NEM wurde aufgrund der Überschreitung des festgelegten Höchstgehaltes an Blei nach Art. 1 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1881/2006 beanstandet. 39 III. Abweichungen bei Verpackungsangaben Nach § 4 Abs. 3 NEMV sind auf der Verpackung die Menge der Nährstoffe oder sonstigen Stoffe im NEM bezogen auf die auf dem Etikett angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge als Durchschnittswerte anzugeben, die auf der Analyse des Erzeugnisses durch den Hersteller beruhen. Die Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass mit dem NEM die Mengen an Nährstoffen zugeführt werden, die gekennzeichnet sind. Auf einer Verpackung deklarierte Nährwertangaben müssen stets der tatsächlichen Beschaffenheit entsprechen. Dabei ist das Vorhandensein dieser Mengen bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums durch den Hersteller des NEM zu garantieren. 40 Die GDCH Arbeitsgruppe »Fragen der Ernährung« hat ein in der Lebensmittelwirtschaft und in der amtlichen Überwachung allgemein anerkanntes Positionspapier zu »Empfehlungen zu Toleranzen für Nährstoffschwankungen bei der Nährwertkennzeichnung« erarbeitet. Danach sollen die Toleranzbereiche zulässiger Abweichungen zwischen gekennzeichneter und tatsächlich vorhandener Menge bei Vitaminen und Mineralstoffen folgende Grenzen nicht überschreiten: • Natrium, Kalium, Chlorid, Magnesium, Calcium, Phosphor, Eisen, Zink, Vitamine (B1, B2, B6, C, Pantothensäure, Niacin): ± 20 % • Vitamine (A, B12, D, E, Folsäure, Biotin): ± 30 % • Jod, Kupfer, Mangan, Fluorid, Selen, Chrom, Molybdän: ± 50 % 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit Die GDCH-Empfehlungen gelten nach den dortigen Erläuterungen für die Nährwertkennzeichnung gemäß Nährwert-Kennzeichnungsverordnung (NKV) und nicht für Nahrungsergänzungen. Diese können aber aus Sicht der Lebensmittelüberwachung sehr wohl als Orientierung zur Beurteilung abweichender Nährstoffgehalte herangezogen werden. Die Regelungen zum »Durchschnittswert« im Sinne der NEMV und der NKV stimmen nicht überein. Maßgebend für die Nährwertangabe bei NEM sind die Durchschnittswerte an Nährstoffen, die auf der Analyse des Erzeugnisses durch den Hersteller beruhen. Bei der Kennzeichnung der Nährstoffe der NEM sind engere Grenzen Die zu tolerierenden Abweichungen der tatsächlichen Nährstoffgehalte von den deklarierten Werten sind bei NEM nach dem Wortlaut der Rechtsverordnungen enger zu sehen als bei Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs. gesetzt als bei Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs Beurteilungspraxis Nährwertangaben bei NEM, deren Zusammensetzung auf einen besonderen Ernährungszweck abgestimmt ist, haben für den Verbraucher eine hervorgehobene Bedeutung. Es kann daher erwartet werden, dass mindestens die von der GDCH Arbeitsgruppe »Fragen der Ernährung« empfohlenen Toleranzen eingehalten werden. Nach Auffassung der amtlichen Lebensmittelüberwachung, aber auch von Seiten der Wirtschaftsbeteiligten sind für die Einhaltung der Mineralstoff- und Vitamingehalte insbesondere in der Kennzeichnung von NEM enge Grenzen zu setzen. Proben werden beanstandet, wenn die Nährstoffgehalte insbesondere unter den in der Kennzeichnung deklarierten Werten liegen und die festgestellten Abweichungen unter Berücksichtigung von Toleranzen gemäß der Arbeitsgruppe »Fragen der Ernährung« der GDCH überschritten sind. Dr. Schmidt, E.; Maslo, R.; Dr. Held, R. (LAVES LI BS); Die Abweichungen der deklarierten Gehalte von den tatsächlichen Mengen an Nährstoffen werden als irreführend im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB beurteilt. Feldmann, A. (Veterinäramt Grafschaft Bentheim) 41 Umstrittene Würze: Geschmacksverstärker in Fertiggerichten und zubereiteten Speisen Glutaminsäure gehört zu den weit verbreiteten und mit am häufigsten vorkommenden Aminosäuren. Sie kommt in den meisten Proteinen in großen Mengen vor, besonders reichlich u. a. in Milchprotein (21,7 %), Weizen- (31,4 %), Mais- (18,4 %) und Sojaprotein (18,5 %), in denen es in Aminosäureketten gebunden vorliegt. So gesehen eine Allerweltssubstanz. Aufmerksam auf diese Aminosäure wurde man Anfang des 20. Jahrhunderts durch eine Beobachtung in Japan. Der japanische Wissenschaftler Kikinae Ikea fand heraus, dass der geschmacksverbessernde Effekt von Meeresalgen in Speisen auf deren Gehalt an Glutaminsäure zurückzuführen ist. 1909 wurde ihm das erste Patent für die Verwendung von Glutamat als Geschmacksverbesserer erteilt. Inzwischen hat die Verwendung dieser Aminosäure als Ge schmacksverstärker eine breite Verwendung gefunden. Die jährliche Produktion wird auf 1.5 Millionen Tonnen1 (2003) geschätzt. Als Geschmacksverstärker wirksam ist die freie, nicht im Proteinverbund vorliegende Aminosäure. 42 In Konzentrationen von 0,2 % bis 0,8 % entwickelt sie einen angenehmen, leicht salzigen Geschmack. Zudem wird der Eigengeschmack der Lebensmittel verstärkt. Der Geschmack von Glutamat ist auch unter dem Namen »umami« (japanisch = Köstlichkeit) bekannt. Diese sogenannte UMAMI-Geschmacksrichtung ist neben salzig, süß, sauer und bitter als fünfte Geschmackskomponente akzeptiert (DGE2003). Glutamat bewirkt eine Intensivierung des sensorischen Eindrucks insbesondere bei proteinhaltigen und salzhaltigen Lebensmitteln und wird in großem Umfang in Gefrierprodukten, Trockenprodukten und Erzeugnissen auf Fisch- und Fleischbasis eingesetzt wie Tomatensoßen, schnellen Gerichten, Fleisch- oder Gemüsebrühen, Suppenwürfeln, Tütensuppen, Gewürzmischungen, Chips, Fertiggerichten und Fleisch- und Wurstwaren. Als Geschmacksverstärker mit ähnlicher Wirkung wie Glutaminsäure sind u. a. Inosin-5'-monophosphate (IMP), Guanosin-5'monophosphate (GMP), Homocysteinsäure, Cystein-S-sulfosäure, Tricholomasäure und Ibotensäure bekannt. 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit Das China-Restaurant-Syndrom »Kaum hatten die Teilnehmer einer Fortbildung des Arzneimittelherstellers Sandoz ihre Suppenteller geleert, da bekamen es gleich zehn Personen mit Zitteranfällen, Krämpfen und Kopfschmerzen zu tun. Einer der Erkrankten landete sogar im Krankenhaus. Doch die Symptome verschwanden so plötzlich, wie sie aufgetreten waren: Nach zwei Stunden ging es allen Betroffenen wieder gut. Die Probe aus dem sichergestellten Suppentopf ergab einen hohen Gehalt des Geschmacksverstärkers Glutamat, weshalb der Fall aus dem Jahre 1989 vom zuständigen gerichtlich-medizinischen Institut der Universität Bern als sogenanntes China-Restaurant-Syndrom festgehalten wurde.«2 Der Einsatz von Glutamat wirft immer wieder Fragen nach der Verträglichkeit auf. So gab es zahlreiche Fallberichte, bei denen Unverträglichkeitsreaktionen mit Symptomen wie Prickeln im Gesicht, Nacken, Schultern und Oberarmen, Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwächegefühl und Herzklopfen nach Verzehr von Speisen in chinesischen Restaurants aufgetreten sind. Dieses sogenannte »Chinarestaurant-Syndrom« (CRS) wurde früher auf die Verwendung von Glutamat bei der Herstellung asiatischer Speisen zurückgeführt. Dieser Zusammenhang hat sich aber nicht bestätigt. 1987 zog das Joint Expert Commitee on Food Additives (JECFA) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Schlussfolgerung, dass Untersuchungen nicht beweisen konnten, dass Natriumglutamat die Symptome des Chinarestaurant-Syndroms hervorruft. Ebenso waren Doppelblindstudien an Konsumenten, die an dem Syndrom nach eigenen Angaben leiden, negativ. 1991 setzte der wissenschaftliche Ausschuss für Lebensmittel der EU (Scientific Commitee for Food [SCF]) Natriumglutamat in die sicherste Kategorie der Lebensmittel. Der ADI (duldbare tägliche Aufnahme) wurde als »n. s.« (not specified) festgelegt. Der ADI = n. s. wird nur Substanzen mit besonders geringer Toxizität gegeben oder solchen, die wesentliche natürliche Lebensmittelbestandteile oder normale Stoffwechselprodukte des Menschen sind. Auch Studien in Australien (Western Sydney University 1993) bestätigen die Einschätzung der JECFA bzw. halten 1 Natriumglutamat bei den üblichen Verzehrsmengen für gesundheitlich unbedenklich (Federation of American Societies for Experimental Biology, 1995). Die als »Natriumglutamat-SymptomKomplex« bekannt gewordenen Symptome treten bei diesen ansonsten gesunden Personen unter untypischen Verzehrsbedingungen, d. h. nach Verabreichung großer Mengen Natriumglutamat (3 g oder mehr) auf nüchternen Magen und in Abwesenheit von Lebensmitteln auf. Darüber hinaus weisen Personen mit schwerem Asthma möglicherweise eine besondere Empfindlichkeit gegenüber Glutamat auf. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die wesentlichen Ergebnisse in einem Merkblatt »Überempfindlichkeitsreaktionen durch Glutamat in Lebensmitteln«3 zusammengefasst. Was ist in der EU zugelassen? Rechtliche Regelungen Glutaminsäure und einige ihrer Verbindungen sind in der EU für Lebensmittel allgemein zugelassen. Die zulässige Höchstmenge beträgt 10 g pro kg, bezogen auf das verzehrfertig zubereitete Lebensmittel. In Würzmitteln dürfen diese Aminosäuren als Geschmacksverstärker in einer Menge verwendet werden, die nach guter Herstellungspraxis erforderlich ist, um die gewünschte Wirkung zu erzielen (Höchstmengenprinzip »qs« – »quantum satis«). Tabelle 2.3: In der EU als Geschmacksverstärker zugelassene Glutaminsäure-Verbindungen Bezeichnung E-Nummer Glutaminsäure E 620 Mononatriumglutamat E 621 Monokaliumglutamat E 622 Calciumdiglutamat E 623 Monoammoniumglutamat E 624 Magnesiumdiglutamat E 625 WDR III 28. September 2004, 2 Tamas Nagy. Ob der Phillip heute still… in: Freitag, Ost-West-Zeitung 15.4.2005 3 Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Überempfindlichkeitsreaktionen durch Glutamat in Lebensmitteln. Stellungnahme des BfR vom 16. Juli 2003 (http://www.bfr.bund.de/cm/208/ueberempfindlichkeitsreaktionen_durch_glutamat_in_lebensmitteln.pdf) 43 Neben diesen Aminosäuren sind noch einige Nukleinsäuren wie Dinatriumguanylat, Dikaliumguanylat, Calciumguanylat und Inosinsäure als Geschmacksverstärker zugelassen. Diese spielen in der Praxis aber eher eine untergeordnete Rolle. Im Wesentlichen werden Glutaminsäure und ihre Verbindungen in Lebensmitteln eingesetzt. Die Informationspflichten über einen Zusatz von Geschmacksverstärkern (und auch anderen Zusatzstoffen) zu Lebensmitteln sind in Rechtsverordnungen verbindlich festgelegt. Auf Fertigpackungen von Lebensmitteln muss der Zusatzstoff im Zutatenverzeichnis mit seiner Verkehrsbezeichnung oder seiner E-Nummer in Verbindung mit dem Klassennamen – hier: Geschmacksverstärker – angegeben werden. Der Verbraucher wird so nicht nur über die Art des Zusatzstoffes, sondern auch über die Funktion (technologische Wirkung), die dieser Zusatzstoff im Lebensmittel ausübt, informiert. Bei loser Abgabe von Lebensmitteln reicht die Angabe des Klassennamens aus. Die Angabe ist auf der Ware oder einem Schild neben der Ware aufzuführen. In der Gastronomie muss die Verwendung von Geschmacksverstärkern auf der Speisekarte bzw. dem Preisverzeichnis angegeben werden. 44 Ergebnisse der amtlichen Untersuchung Die Untersuchung von Erzeugnissen auf deren Gehalt an Glutamat zählt seit Jahren zu den festen Bestandteilen von Untersuchungsprogrammen. Einbezogen werden sowohl Lebensmittel in Fertigpackungen in- und ausländischer Hersteller als auch zubereitete Speisen aus der Gastronomie (Suppen, Soßen, Menüs). Ein Schwerpunkt hierbei liegt insbesondere auf zubereiteten Erzeugnissen aus der asiatischen Gastronomie. Die in den zurückliegenden drei Jahren erhaltenen Ergebnisse der im LAVES-Institut Braunschweig untersuchten Proben sind in der nebenstehenden Tabelle 2.4 zusammengefasst. Fertigpackungen von Fertiggerichten, Suppen und Soßen haben sich als unproblematisch herausgestellt. In der Regel wird Glutaminsäure oder eine der zugelassenen Verbindungen verordnungskonform im Verzeichnis der Zutaten aufgeführt. Höchstmengen werden in der Regel eingehalten. Dies gilt auch für Fertigerzeugnisse aus asiatischen Ländern, in denen die Verwendung von Glutamat 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit eine lange Tradition besitzt. Eine Überschreitung der Höchstmenge wurde in den letzten drei Jahren lediglich in einer Fertigpackung festgestellt. Problematisch bleiben weiterhin die Kenntlichmachung von Glutamat und die Einhaltung von Höchstmengen in zubereiteten Speisen, insbesondere solchen aus der asiatischen Gastronomie. Nach den bisherigen Erfahrungen wird eine Kenntlichmachung oft unterlassen oder ist fehlerhaft. Die Einhaltung der zulässigen Höchstmenge ist nicht immer gewährleist. Die hohe Beanstandungsquote insbesondere bei losen Proben zeigt, dass gerade in der Gastronomie und hier vor allem in asiatischen Restaurants weiterhin verstärktes Augenmerk auf die genannte Problematik gerichtet werden sollte. Streitobjekt Hefeextrakt Unter schweren Beschuss sind in den letzten Jahren Lebensmittelhersteller geraten. »Täuschungsmanöver mit Tütensuppe«, »Etikettenschwindel«, »Etiketten lügen wie gedruckt« lauteten die Schlagzeilen. Was steckt dahinter? Zusatzstoffe – nicht nur Glutaminsäure – werden von vielen Verbrauchern kritisch gesehen. Folglich suchen Lebensmittelhersteller nach Wegen, die Liste deklarationspflichtiger Zusatzstoffe möglichst kurz zu halten. Eine dieser Möglichkeiten besteht darin, Zutaten einzusetzen, die von sich aus Stoffe enthalten, die zwar wie Zusatzstoffe wirken, bei denen es sich aber nicht um Zusatzstoffe im lebensmittelrechtlichen Sinne handelt. Zu diesen Zutaten gehört z. B. Hefeextrakt, der häufig in Fertiggerichten, Suppen und Soßen eingesetzt wird. Zur Herstellung dieser Zutat wird Hefe einem Aufschlussverfahren unterworfen, in dessen Verlauf Zellwände und Eiweißstoffe abgebaut werden. Dabei entsteht u. a. freie Glutaminsäure, die geschmacksverstärkend wirkt. Da in diesem Fall Glutaminsäure nicht zugesetzt worden ist, handelt es sich nicht um einen Zusatzstoff, so dass keine Verpflichtung besteht, diesen Stoff im Zutatenverzeichnis aufzuführen. Der Einwand, Hefeextrakt werde dermaßen hergestellt, dass dabei ein deklarationspflichtiger Zusatzstoff entsteht, kann nicht verfangen. Hefeextrakt enthält produktionsbedingt neben freier Glutaminsäure weitere Proteinabbauprodukte, die dem Erzeugnis einen spezifischen Eigengeschmack verleihen. Tabelle 2.4: Untersuchungen im LAVES-Lebensmittelinstitut Braunschweig zu Glutamat in zubereiteten Speisen Jahr Anzahl der Proben Beanstandungen davon Höchstmengenüberschreitungen 2007 95 44 10 2008 62 31 4 2009 56 31 14 Wenn ein Hersteller behauptet, dass der Verwendungszweck von Hefeextrakt überwiegend darin bestehe, einem Lebensmittel eine bestimmte Geschmackskomponente hinzuzufügen und die mögliche geschmacksverstärkende Wirkung der Glutaminsäure nicht im Vordergrund stehe, wird man dies dem Hersteller nicht widerlegen können. Hefeextrakt kann wegen seiner überwiegenden Zweckbestimmung als geschmacksgebende Komponente nicht als Zusatzstoff eingeordnet werden, sondern ist als Lebensmittel anzusehen. Eine aus Sicht von Verbrauchern und Überwachungsbehörden sicherlich unbefriedigende Situation, die aber lebensmittelrechtlich nicht zu lösen ist. 45 Was bedeutet die Bezeichnung »ohne Geschmacksverstärker«? Werden Fertiggerichte mit Deklarationen wie »ohne Glutamat« oder »ohne Geschmacksverstärker« beworben, kann sich ein Verbraucher nicht darauf verlassen, dass diese Erzeugnisse in jedem Fall frei von Glutaminsäure sind. Die Diskussion darüber, ob ein Glutaminsäure enthaltendes Lebensmittel derart beworben werden darf, hat schon zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen konkurrierenden Herstellern geführt. Die Tatsache, dass ein Erzeugnis freie Glutaminsäure enthält, steht zu den genannten Bewerbungen nicht unbedingt im Widerspruch. Erzeugnisse können Zutaten enthalten, die wie der erwähnte Hefeextrakt oder auch Tomaten zu den Lebensmitteln mit einem nennenswerten Anteil an freier Glutaminsäure gehören. Der Begriff »Geschmacksverstärker« ist rechtlich festgelegt. Er bezeichnet eine Klasse von Stoffen, die als Zusatzstoffe zu bestimmten technologischen Zwecken verwendet werden und die für diesen Verwendungszweck zugelassen sind. Mit der Aussage »ohne Geschmacksverstärker« wird somit ausgedrückt, dass einem Lebensmittel keine Stoffe zugesetzt wurden, bei denen es sich um Zusatzstoffe im lebensmittelrechtlichen Sinne handelt. Die genannte Deklaration ist dennoch geeignet, bei einem Verbraucher den Eindruck zu erwecken, als seien in dem Erzeugnis keine Geschmacksverstärker wie z. B. Glutaminsäure enthalten, 46 und zwar unabhängig davon, ob diese als Zusatzstoffe eingesetzt wurden oder über Zutaten in das Lebensmittel gelangt sind, die ihrerseits diese Stoffe natürlicherweise enthalten. Auch bei einem durchschnittlich interessierten und informierten Verbraucher können Detailkenntnisse zu lebensmittelrechtlichen Begriffen und deren Auslegung, wie sie zum Verständnis der Aussage »ohne Geschmacksverstärker« erforderlich sind, nicht vorausgesetzt werden. Die genannte Bewerbung wird als irreführend im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr.1 LFGB beurteilt. Eine Irreführung des Verbrauchers kann vermieden werden, wenn aus der Bewerbung zweifelsfrei hervorgeht, dass Glutaminsäure nicht als Zusatzstoff eingesetzt worden ist. Letztlich kommt es auf die Art der Formulierung an, ob eine Bewerbung geeignet ist, beim Verbraucher Vorstellungen über die Beschaffenheit eines Lebensmittels zu erwecken, die mit dessen tatsächlicher Zusammensetzung nicht übereinstimmen. Auf Fertigpackungen von Lebensmitteln erscheinen zunehmend Deklarationen wie »ohne Verwendung geschmacksverstärkender Zusatzstoffe«. Diese Bewerbung wird akzeptiert. Dr. Held, R. (LAVES LI BS) 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit Apfelsaft – Deutschlands beliebtester Fruchtsaft wird gut überwacht Deutschland ist Weltmeister im Trinken von Fruchtsäften1. Der beliebteste dieser Fruchtsäfte mit dem höchsten Verbrauch ist laut Statistik der Apfelsaft. Mit einem durchschnittlichen ProKopf-Konsum von 9,2 Liter pro Jahr (2008) ist ca. jeder vierte getrunkene Liter Fruchtsaft ein Apfelsaft. Äpfel zählen zu den heimischen Obstsorten, die schon seit Jahrhunderten in den hiesigen Breitengraden geerntet werden. Im Alten Land im Norden von Niedersachsen liegt das größte zusammenhängende Obstanbaugebiet von Deutschland. Aber woher stammen die Äpfel, die zu Apfelsaft verarbeitet werden? Handwerkliche Herstellung in kleinen Lohnmostereien oder industrielle Herstellung in Großbetrieben In Niedersachsen sind einige der großen Fruchtsaft/Fruchtnektarhersteller angesiedelt. Hier werden die Fruchtsäfte und Fruchtsaftkonzentrate weltweit eingekauft, dann verarbeitet und mit unterschiedlichen Technologien in mehreren Abfüllstraßen in Glasflaschen, Kartonverpackungen oder PET-Flaschen abgefüllt. Das Pressen von angeliefertem Obst spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Verarbeitet werden neben Fruchtsäften und Fruchtsaftkonzentraten aus dem Inland auch Apfelsaftkonzentrate aus Osteuropa und im zunehmenden Maße aus China. Produktion der Apfelsäfte. Diese Hersteller verfügen meist nur über eine Abfüllanlage und vermarkten ihre Produkte in Mehrwegglasflaschen. Davon heben sich wiederum andere kleine Mostereien ab, die damit werben, dass ein Käufer den Fruchtsaft der von ihm abgegebenen Äpfel erhält. Damit sollen insbesondere Streuobstwiesen im Rahmen des Naturschutzes und der Erhaltung der Artenvielfalt gefördert werden. Hier zeichnet sich ein Trend zu den »Bag in Box-Verpackungen« ab. Die Vielzahl dieser Betriebe wird im Rahmen der Lebensmittelüberwachung regelmäßig überprüft und bei den herstellerorientierten Probenahmen berücksichtigt. Wo liegen die Schwerpunkte dieser analytischen Untersuchungsprojekte von Apfelsäften? Überprüfung der Authentizität und der Prozesskontaminanten Ein Apfelsaft zeichnet sich durch seine feine milde Säure und Süße und das typische Apfelaroma aus. Es gibt ihn als klaren »Apfelsaft«, »trüben Apfelsaft« und bei Verwendung von Apfelsaftkonzentrat als »Apfelsaft aus Apfelsaftkonzentrat«. Nach den rechtlichen Vorgaben muss ein aus Apfelsaftkonzentrat rekonstituierter Apfelsaft, d. h. ein aus Apfelsaftkonzentrat, Wasser und Apfelaroma hergestellter Saft, die gleichen organoleptischen und Weiterhin gibt es in Niedersachsen eine Reihe von mittelständischen Betrieben, die neben dem Pressen und Verarbeiten von Obst auch Fruchtsäfte und -konzentrate einkaufen und andere alkoholfreie Getränke herstellen. Die kleineren Lohnmostereien stellen nur saisonal Fruchtsäfte her und verarbeiten das von den Bürgern abgegebene Obst aus den eigenen Gärten der jeweiligen Region. Der Verbraucher liefert damit die Rohware für die 1 Quelle: Verband der deutschen Fruchsaftindustie e.V. (VdF) 47 analytischen Eigenschaften aufweisen wie ein durchschnittlicher Apfelsaft, der direkt durch Pressen und gegebenenfalls Klärung hergestellt wird. Mit Hilfe der analytischen Bestimmung der Inhaltsstoffe wird die Authentizität der untersuchten Apfelsäfte überprüft. Die Auswertung der Gesamtheit der Analysenergebnisse gibt Aufschluss darüber, ob eventuell ein Fremdfruchtzusatz, Wasser-, Zucker- oder Säurezusatz vorliegt. Dazu werden die verschiedenen Zucker wie Glucose, Fruktose und Saccharose, die verschiedenen Säuren wie Äpfelsäure und Citronensäure und weitere fruchtartspezifische Minorkomponenten bestimmt. Die Überprüfung des Ascorbinsäuregehaltes lässt erkennen, ob ein Zusatz dieses Antioxidationsmittels erfolgt ist. Ein derartiger Zusatz ist als technologischer Zusatzstoff zulässig, muss aber im Rahmen des Zutatenverzeichnisses gekennzeichnet werden. Eine unsachgemäße Behandlung, wie z. B. zu lange Standzeiten während der Herstellung oder eine unzureichende Erhitzung bzw. Verpackung, kann dazu führen, dass der Apfelsaft in Gärung gerät. Er weist dann erhöhte Gehalte an Alkohol und/oder Milchsäure auf. Dagegen stellt eine zu hohe oder zu lange Erhitzung eines Apfelsaftes eine vermeidbare Wärmebelastung dar. Die Erzeugnisse sind dann meist sensorisch auffällig durch einen sogenannten Kochgeschmack, verbunden mit einem erhöhten Gehalt an Hydroxymethylfurfural (HMF). Die zur Verarbeitung verwendeten Früchte müssen gesund und reif sein. Verschimmeltes Obst darf nicht verwendet werden. Es kann das Mykotoxin Patulin enthalten. Im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht ist jeder Hersteller verpflichtet, ungeeignetes Obst vor der Verarbeitung auszusortieren. Der nachweisbare Gehalt an Patulin darf eine Konzentration von 50 µg pro Liter nicht überschreiten. 48 Oft werden in den Mostereien die gepressten und für die endgültige Abfüllung fertigen Apfelsäfte aus Kapazitätsgründen in Tanks einige Monate zwischengelagert. Dadurch besteht die Gefahr der negativen Beeinflussung durch ungeeignetes Material wie z. B. Aluminiumtanks. Die erfreuliche Mitteilung für Niedersachsen lautet, dass hier keine Aluminiumtanks mehr verwendet werden. Es wurden dementsprechend keine erhöhten Werte an Aluminium nachgewiesen. Weitere Untersuchungsschwerpunkte der letzten Jahre waren neben den Überprüfungen der Authentizität und der Prozesskontaminanten bzw. der Beschaffenheit einschließlich des Patulins der jeweiligen frischen Ernte: 2007: • Alternariatoxin (Mykotoxin) in trüben Apfelsäften 2008: • Furan (Prozesskontaminant, Bundesweites Überwachungsprogramm) • Pflanzenschutzmittel, Schwermetalle (Monitoring) 2009: • Aluminium in Apfelsaft aus Lagertanks (Bundesweites Überwachungsproramm) In diesen Sonderprogrammen wurden keine auffälligen Befunde ermittelt. Die Beanstandungen der letzten Jahre stellen sich wie in der folgenden Tabelle 2.5 dar. 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit Tabelle 2.5: Untersuchungsergebnisse zu Apfelsaft von 2007 bis 2009 Jahr untersuchte Apfelsaftproben Beanstandungen Beurteilung/Bemerkung 2007 118 17 (14 %) 2 1 2 4 1 1 x x x x x x Nachweis von Pilzmycel erhöhter Milchsäuregehalt erhöhter HMF-Gehalt/Kochnote zu wenig Vitamin C erhöhter Patulingehalt Nachweis Antioxidationsmittel 2008 112 21 (19 %) 1 1 1 3 1 x x x x x Wasserzusatz Zuckerzusatz erhöhter HMF-Gehalt/Kochnote zu wenig Vitamin C Nachweis Antioxidationsmittel 2009 68 13 (19 %) 1 x erhöhter Eisengehalt 1 x erhöhter HMF-Gehalt/Kochnote 2 x zu wenig Vitamin C Bei den nicht aufgeführten Beanstandungen handelt es sich um irreführende Angaben und/oder Kennzeichnungsmängel bezüglich der Nährwertkennzeichnung oder anderer Pflichtangaben. Da die Probenahme mit verschiedenen Zielrichtungen stichprobenweise erfolgt, können anhand dieser Ergebnisse keine Tendenzen abgeleitet werden. Aber welche Trends kann der Verbraucher zukünftig bei seinem beliebten Fruchtsaft erwarten? Trends und Ausblick Der Apfelsafthersteller muss mit dem sehr innovativen Bereich der alkoholfreien Erfrischungsgetränke um die Gunst der Verbraucher konkurrieren. Bei Apfelsaft als überwiegendem Monoprodukt hat er nur eingeschränkte Möglichkeiten durch Rezepturänderungen neue Produkte zu entwickeln. Der Unterschied zu den anderen Getränken liegt in der »Naturbelassenheit« und »Natürlichkeit« eines Apfelsaftes. Verbesserte Technologien, insbesondere bei der Abfüllung und Verpackung, haben das Ziel, Alterungsprozesse des Fruchtsaftes, die durch Sauerstoff, Temperatur und Licht begünstigt werden, zu unterdrücken. Hier konkurriert Glas als inertes und absolut geschmacksneutrales Verpackungsmaterial mit Neuentwicklungen aus Karton und vor allem aus PET. Der Vorteil von PET ist das geringe Gewicht und die Unzerbrechlichkeit mit der damit verbundenen Verringerung der Verletzungsgefahr. Es gibt sie inzwischen schon mehrlagig mit Sauerstoffund CO2-Barrieren, mit der Möglichkeit der Heißabfüllung und mit verschiedenen Verschluss-Systemen. Hier sind Veränderungen im Angebot von Apfelsäften zu erwarten. Das Trinken von Fruchtsäften kann zur gesunden abwechslungsreichen Ernährung beitragen, wobei der relativ hohe Kohlenhydratanteil eines Apfelsaftes von ca. 11 Gramm pro 100 ml nicht unberücksichtigt bleiben darf. Gesundheitsbezogene Angaben auf den Etiketten von Apfelsäften werden vermehrt zu finden sein. Sie werden durch die Verordnung (EG) 1924/2006 (Health Claims VO) reglementiert. Hier gibt es zurzeit noch Handlungsbedarf. Fazit: Apfelsäfte werden auch zukünftig im Fokus der Lebensmittelüberwachung bleiben. Dr. de Wreede, I. (LAVES LI BS) 49 Lebenselixier, Jungbrunnen, Magenlikör – Bei Spirituosen aus Apotheken ist der Name nicht immer Programm »Wer Sorgen hat, hat auch Likör«, sagte schon Wilhelm Busch in »Die fromme Helene«. In diesem Sinne sind Apothekenbetreiber in den letzten Jahren dazu übergegangen, immer neue Erwerbsquellen zu erschließen. Neben erweiterten Dienstleistungen, Körperpflege- und sogenannten Wellnessartikeln werden in einigen Apotheken auch Spirituosen angeboten. Um einen Überblick zu erhalten, welche Spirituosen in niedersächsischen Apotheken zum Verkauf vorrätig gehalten werden und wie diese beschaffen sowie gekennzeichnet sind, wurde im Jahre 2009 ein diesbezüglich ausgerichtetes Projekt gestartet. Bei den in niedersächsischen Apotheken angebotenen Erzeugnissen auf alkoholischer Basis handelt es sich fast ausschließlich um Kräuterliköre. Von den in das LAVES-Lebensmittelinstitut Braunschweig eingelieferten Proben waren mit einer Ausnahme alle aus eigener Herstellung. Ein selbst hergestellter Eierlikör wurde nicht in der eigenen Apotheke, sondern im Lebensmitteleinzelhandel vor Ort verkauft. Die Bezeichnung: irreführend Spirituosen unterliegen der Spirituosenbezeichnungsverordnung (EG) Nr. 110/2008. Demzufolge richtet sich die Beschaffenheit nach den dort aufgeführten Kriterien für die einzelnen Kategorien. Die Verordnung legt in den Anhängen II und III Bedingungen für die einzelnen Kategorien fest, die dem strengen Schutz dieser Verkehrsbezeichnungen dienen sollen. Der Hinweis auf eine in den Anlagen definierte Spirituosenkategorie in der Etikettierung ist also nur zulässig, wenn alle dort genannten Bedingungen erfüllt sind. 50 In Apotheken werden immer öfter auch Spirituosen aus eigener Herstellung verkauft Die untersuchten neun Proben waren als »Kräuterlikör«, »Bitterlikör« oder »Magenlikör« bezeichnet. In Anhang II der VO (EG) Nr. 110/2008 sind in Kategorie 32 die Voraussetzungen für ein Erzeugnis mit der Bezeichnung »Likör« aufgeführt. Der dort unter anderem definierte Mindestzuckergehalt, ausgedrückt als Invertzucker, von mindestens 100 g/L war in acht der neun Proben vorhanden. Eine Probe wies nur einen Zuckergehalt von 38 g/L auf. Die Verkehrsbezeichnung »Likör« darf dieses Erzeugnis demzufolge nicht tragen. Sie wurde als irreführende Bezeichnung beanstandet. 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit Der Alkoholgehalt: schlechte Trefferquote Der in der Spirituosenbezeichnungsverordnung für einen Likör festgelegte Mindestalkoholgehalt von 15 % vol (Ausnahme: mindestens 14 % vol für Eierlikör) wurde von allen untersuchten Proben erfüllt. Die eingelieferten Proben wiesen deklarierte Alkoholgehalte zwischen 16 und 43 % auf. Ein Erzeugnis muss dieser Kennzeichnung natürlich auch entsprechen. Toleranzen für die Alkoholangabe sind gemäß § 7 b Abs. 3 der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) i. V. m. Anlage 4 der Verordnung festgelegt. Aus der Anlage geht hervor, dass der vorhandene Alkoholgehalt bei Spirituosen von dem auf dem Etikett deklarierten Gehalt um ± 0,3 % vol abweichen darf. Von den 9 untersuchten Proben wiesen 3 Erzeugnisse auch nach Berücksichtigung der Ergebnisunsicherheit zum Teil deutlich überhöhte Gehalte auf (2 dieser Proben wiesen Überschreitungen von 3,26 % vol bzw. 4,26 % vol auf); eine Probe unterschritt den angegebenen Gehalt von 38 % vol deutlich um 6,4 % vol. Werbung auf dem Etikett: wenig bekömmlich Gesundheits- und nährwertbezogene Angaben über Lebensmittel werden seit Juli 2007 durch die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 für den gesamten europäischen Markt geregelt. Im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung ist eine gesundheitsbezogene Angabe jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht. Gemäß Art. 4 Abs. 3 der genannten Verordnung dürfen Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent keine gesundheitsbezogenen Angaben tragen. Von den eingegangenen Proben entsprachen die Angaben nicht immer diesem Verbot. Aussagen und Bezeichnungen wie »Aqua vitae« (lat. für Lebenswasser), »Lebenselixier«, »Jungbrunnen« und »Quelle des Wohlbefindens« waren auf vier Erzeugnissen angebracht. Die Etikettierung dieser Proben wurde beanstandet. Da einige der untersuchten Erzeugnisse auch im Internet zum Kauf angeboten oder beworben werden, übermittelte der Fachbereich eine Liste von allen untersuchten Proben dem zuständigen Dezernat für nicht-produktbegleitende Werbung des LAVES. Die Überprüfung der Internetauftritte ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Fazit: weitere Überprüfungen nötig Von neun untersuchten Proben waren nur zwei inhaltlich und in der Etikettierung nicht zu beanstanden. Nach eigenen Recherchen gibt es weitere Apotheken mit eigenem Spirituosenangebot, die in diesem Projekt noch nicht untersucht wurden. Eine erneute Überprüfung der in Apotheken angebotenen Erzeugnisse ist daher in naher Zukunft geplant. Burmeister, A. (LAVES LI BS) 51 LAVES lässt mehr als 600 Lebensmittelbetriebe nach neuem EU-Recht zu Bis zum 31. Dezember 2009 wurde für eine Vielzahl von Betrieben aufgrund des Inkrafttretens mehrerer europäischer Verordnungen eine gesonderte Zulassung als Betrieb zum Gewinnen, Be- oder Verarbeiten von Lebensmitteln tierischer Herkunft gefordert. In Niedersachsen ist das LAVES (Dezernat 21) für die Zulassung dieser Betriebe nach der VO (EG) Nr. 882/2004 (Lebensmittelund Futtermittel-Kontrollverordnung) zuständig. Zudem sind die bereits zugelassenen Betriebe nach einer gewissen Zeit dahingehend zu kontrollieren, ob die Zulassungsanforderungen in den Betrieben noch gegeben sind. Dieses Intervall wird risikoorientiert anhand der Ergebnisse der letzten Betriebskontrolle festgelegt. Bei ihren Betriebskontrollen arbeiten die Mitarbeiter des LAVES eng mit den Kollegen der kommunalen Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte zusammen, die für die laufende amtliche Überwachung zuständig sind. Da das LAVES die zentrale Zulassungsstelle in Niedersachsen ist, werden eine landeseinheitliche Verfahrensweise sowie die Gleichbehandlung der zuzulassenden Betriebe gewährleistet. Zudem können sich Antragsteller und Vertreter der kommunalen Lebensmittelüberwachungsämter bei Fachfragen zur Zulassung an die LAVESSachverständigen wenden. Genauer Blick auf Mängel in den Betrieben Im Jahr 2009 wurden insgesamt 616 Betriebe, davon 368 Fleischbetriebe und 117 Fischbetriebe zugelassen. Für einen Großteil der Betriebe wurde zunächst wegen vorhandener Mängel eine bedingte Zulassung erteilt, die für drei Monate Gültigkeit hat und einmal um drei Monate verlängert werden kann. Die im Rahmen der Zulassungsbegehungen festgestellten Mängel konnten in den überwiegenden Fällen während der ersten drei Monate der bedingten Zulassung abgestellt werden. Die Überwachung dazu erfolgte durch die kommunalen Veterinärbehörden. Eine Auswertung der vorgefundenen Mängel erfolgt zurzeit. Die Tendenz zeigt, dass die meisten Mängel in der baulichen Beschaffenheit der Betriebe auftraten. Weitere häufige Defizite waren bei der Einrichtung eines HACCP-Systems (internes System zur Risikobeherrschung) und im Bereich fehlender Eigenkontrollen zu verzeichnen. In vielen Betrieben fehlte ein ausreichendes Schädlingsmonitoring und auch bei der Produktionshygiene musste in einigen Betrieben nachgebessert werden. Letztendlich konnte der weitaus größte Teil der Betriebe die beantragte Zulassung erhalten. Dr. Gerecke, J.; Haring, S.; Dr. Jark, U. (LAVES Dez. 21) 52 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit 2.2 Bedarfsgegenstände und Kosmetika Babyschnuller auf Bisphenol A untersucht: Kein Anlass zu gesundheitlichen Bedenken Im September 2009 sorgten Schlagzeilen wie »Babyschnuller sind Bisphenol-A-belastet«, »Schadstoffe in Schnullern, wie gefährlich ist Bisphenol A in Schnullern?« oder »Verbraucherzentrale warnt vor Bisphenol A in Schnullern« bei Herstellern und Importeuren von Babyartikeln, beim Handel, bei Verbrauchern sowie bei der Überwachung für Aufregung. Auslöser hierfür waren Publikationen des BUND. Der BUND hatte mit seiner österreichischen Partnerorganisation GLOBAL 2000 die Ergebnisse einer gemeinsamen Untersuchung von Babyschnullern verschiedener Marken auf Bisphenol A-Gehalte veröffentlicht. In der Studie wurde die Substanz sowohl in den Kunststoffschilden, an denen der Sauger befestigt ist, als auch in den Saugteilen selbst nachgewiesen und zwar in unerwartet hohen Mengen. In einer weiteren Pressemitteilung der Umweltschutzorganisation wurde eine zusätzliche GLOBAL 2000-Studie bekannt gegeben, die beweisen sollte, dass Schnuller hormonell wirksames Bisphenol A abgeben. Was ist Bisphenol A, wo wird es eingesetzt, wie wirkt es? Bei Bisphenol A handelt es sich um die Chemikalie 2,2-Bis(4-hydroxyphenyl)propan, die als Ausgangssubstanz für die Herstellung von Polycarbonat-Kunststoffen und Kunstharzen Verwendung findet. Die Substanz kann in Gegenständen aus Kunststoff enthalten sein, auch in solchen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen wie Babyfläschchen, Trinkbecher, Kunststoffgeschirr. Bisphenol A gehört zu einer Gruppe von Substanzen, die hormonähnlich (östrogen) wirken können. Auf europäischer Ebene wurde für Bisphenol A ein TDI-Wert von 0,05 mg pro kg Körpergewicht festgelegt. Dieser Wert beinhaltet einen Sicherheitsfaktor von 100. Um sicherzustellen, dass der Wert nicht überschritten wird, dürfen Produkte, die Bisphenol A enthalten, nur bestimmte Mengen dieser Substanz freisetzen (die mögliche Aufnahmemenge muss sicher unter dem TDI-Wert liegen). Insgesamt 33 Babyschnuller wurden auf eine Abgabe der potenziell hormonähnlich wirkenden Chemikalie Bisphenol A untersucht Analyse im LAVES-Institut für Bedarfsgegenstände Im LAVES-Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg (IfB LG) wurden insgesamt 33 Proben Beruhigungssauger (Babyschnuller) auf eine mögliche Abgabe von Bisphenol A beim Gebrauch überprüft, wobei Erzeugnisse niedersächsischer Hersteller bzw. Hersteller mit Firmensitz in Niedersachsen besondere Berücksichtigung fanden. Die Testbedingungen zur Migration von Bisphenol A wurden mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) abgestimmt. Die Latex- bzw. Silikonteile der Sauger wurden entsprechend der Prüfnorm für Spielzeug, das in den Mund genommen werden kann, in einer speziellen Apparatur (Über-Kopf-Bewegung) eine Stunde mit künstlicher Speichellösung geschüttelt. Die Sauger aller Proben wurden zunächst nicht ausgekocht; bei den Erzeugnissen, bei denen von Seiten des Herstellers eine Vorbehandlung vorgesehen ist, wurde diese entsprechend der Angaben mit Bisphenol A-freiem Wasser zusätzlich durchgeführt. 53 Die Bestimmung von Bisphenol A in der Speicheltestlösung (direkt und nach Anreicherung) erfolgte mittels HPLC mit Fluoreszenz-Detektion und HPLC-MS-MS; Bestimmungsgrenze: 0,02 µg/ Sauger entsprechend 0,2 µg/l Speicheltestlösung, Nachweisgrenze: 0,002 µg/Sauger entsprechend 0,02 µg/l Speicheltestlösung. Ergebnis der Untersuchungen In 32 Proben war ein Übergang von Bisphenol A in die Speicheltestlösung nicht nachweisbar. In einer Probe wurde ein Übergang von 0,05 µg/Sauger und Stunde bestimmt, nach Auskochen von weiteren Saugern dieser Probe war ein Übergang von Bisphenol A in die Speicheltestlösung nicht mehr nachweisbar. Die ermittelten Ergebnisse der beiden unterschiedlichen Detektionsmethoden stimmen miteinander überein. Zur Bewertung des Saugers mit einem Übergang an Bisphenol A von 0,05 µg/Sauger wird auf die Information Nr. 039/2009 des BfR vom 3. November 2009 verwiesen: »Für den einzigen Sauger mit einem messbaren Übergang von Bisphenol A (0,2 µg/Sauger) würde sich unter der Annahme, dass ein Säugling mit einem Körpergewicht von 4,5 kg diesen Sauger 12 Stunden pro Tag verwendet, eine Ausschöpfung der täglich tolerierbaren Aufnahmemenge von 1 % ergeben. Dieses Ergebnis gibt keinen Anlass zu gesundheitlichen Bedenken.« Die Untersuchungsergebnisse des IfB LG stimmen mit den Befunden des BfR sowie den vorliegenden Prüfungen anderer Labore, die von Herstellern veranlasst wurden, überein. Die von den Umweltverbänden BUND und GLOBAL 2000 veröffentlichten Werte zur Abgabe von Bisphenol A aus Beruhigungssaugern konnten nicht bestätigt werden. Eichhoff, S. (LAVES IfB LG) Die Untersuchungsergebnisse geben keinen Anlass zu gesundheitlichen Bedenken 54 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit Dimethylfumarat in Trockenpäckchen ruft Verbraucherschützer auf den Plan Dimethylfumarat ist ein Biozid, das zum Abtöten von Schimmelpilzen eingesetzt wird. Schimmel kann unter bestimmten Lagerund Transportbedingungen entstehen. Um die Restfeuchtigkeit zu binden und eine Schimmelbildung zu verhindern, werden mit Dimethylfumarat (DMFu) behandelte Trockenpäckchen den Bedarfsgegenständen, z. B. Schuhen, beigefügt. Bei zahlreichen Verbrauchern hat DMFu schwere allergische Reaktionen hervorgerufen. Bei den Verbrauchern zeigten sich Symptome wie Juckreiz, Hautirritationen, Rötungen, »Verbrennungen« und Atembeschwerden. Bei zahlreichen Verbrauchern durchdrang das DMFu die Kleidung und gelangte auf die Haut, was die oben beschriebenen schmerzhaften Hautentzündungen und Beschwerden zur Folge hatte. Beim Umgang mit DMFu z. B. im Labor müssen entsprechende Schutzmaßnahmen für Haut-, und Atemwege ergriffen werden. EU reagiert umgehend auf Verbraucherbeschwerden Die EU hat auf Beschwerden der Verbraucher bzw. auf Informationen der entsprechenden Mitgliedsländer sehr schnell reagiert. Seit dem 1. Mai 2009 darf DMFu nicht mehr in den Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden. Es gilt ein Verbot für alle Produkte, die einen Gehalt von mehr als 0,1 mg/kg DMFu aufweisen. Bereits auf dem Markt befindliche Produkte sollen vom Markt genommen bzw. zurückgerufen werden. Innerhalb der EU wurden die Mitgliedsländer mit Hilfe des RAPEXSchnellwarnsystems (Schnellwarnsystem der EU für alle gefährlichen Konsumgüter mit Ausnahme von Nahrungs-/Arzneimitteln sowie medizinischen Geräten) unverzüglich über entsprechende Erzeugnisse informiert. So konnten gefährliche Erzeugnisse schnell vom Markt genommen werden. Ergebnisse der Untersuchungen im Jahr 2009 Das LAVES-Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg führte im Jahr 2009 insgesamt 70 Untersuchungen zu DFMu in verschiedenen Bedarfsgegenständen gemäß Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) durch. Tabelle 2.6: Untersuchung von Bedarfsgegenständen auf Dimethylfumarat Probenart Anzahl der Proben Beanstandungen < 0,1 mg/kg Spielwaren 18 - 1 Schuhe und Stiefel 27 2 2 textile Bekleidung 15 - - sonstige Bedarfsgegenstände* 10 - - * z. B. Bettwäsche, Trockenpäckchen, Haarset 55 Bei 66 der 70 Probenuntersuchungen wurde kein Dimethylfumarat nachgewiesen (< Nachweisgrenze). Bei zwei Proben – Babyschuhe und Plüschtier – wurden DMFu-Gehalte im Spurenbereich nachgewiesen. Bei einer Probe Kinderstiefel ergaben die Messungen einen DMFu-Wert knapp unter der Höchstmenge von 0,1 mg/kg. Die zuständige Ordnungsbehörde wurde im Rahmen der Beurteilung sofort über das Untersuchungsergebnis informiert. Handel, Importeure und Hersteller müssen sicherstellen, dass es bei vergleichbaren Erzeugnissen zu keiner Grenzwertüberschreitung kommt bzw. kommen kann. Zwei Proben wurden beanstandet, da sie erhebliche Überschreitungen der Höchstmenge von 0,1 mg/kg aufwiesen. Es handelte sich um Babyschuhe mit einem Gehalt von 0,86 mg/kg und um Kinderstiefel mit einem sehr hohen Gehalt von 100,19 mg/kg 56 an DMFu. Diese und vergleichbare Erzeugnisse dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden, also nicht zum Verkauf angeboten werden. Zur Weiterverfolgung hat die für die Probenahme zuständige Ordnungsbehörde die Vorgänge an die für den Importeur/ Hersteller zuständige Ordnungsbehörde abgegeben. Diese befindet sich außerhalb von Niedersachsen. Schnellwarnungen im RAPEX-System zu DMFu in Schuhen werden von anderen europäischen Ländern (z. B. Polen) vereinzelt noch eingestellt. Diese Entwicklung wird beobachtet, um gegebenenfalls weitere Untersuchungen in die Planprobenanforderung für das Bundesland aufzunehmen. Dr. Punkert, M. (LAVES IfB LG) 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit Bioboom bei Kosmetika – LAVES prüft Produkte »Naturkosmetik, das ist doch ein Nischenprodukt!« So oder so ähnlich könnte man denken. Gegenüber konventioneller und »naturnaher« Kosmetik ist der Marktanteil von Naturkosmetik mit knapp 4 % (2008) auch relativ klein. Betrachtet man jedoch das Wachstum, ist dies der Bereich in der Kosmetik, der den größten Zuwachs vorweisen kann. So hat die Naturkosmetik im Zeitraum von 2006 bis 2008 einen Zuwachs von über 30 % erlebt. Dies ist in etwa das 4,5-fache der Wachstumsrate für konventionelle Kosmetik. Somit lässt sich feststellen, dass auch der Kosmetikmarkt dem allgemeinen »Bioboom« folgt und stetig weiter wächst. Was erwartet der Verbraucher? Diese Frage lässt sich sicherlich nicht eindeutig beantworten, aber in Meinungsumfragen geben Verbraucher als Motiv für den Kauf von Naturkosmetik z. B. folgende Antworten: »besser für mich bzw. meine Haut«, »besser für die Umwelt«, »ethische Gründe«, aber auch »Wirksamkeit«. Diese Antworten zeigen die sehr heterogenen Anforderungen des Verbrauchers an Naturkosmetik. Eine mögliche Verbrauchererwartung an Naturkosmetik könnte demnach sein: »Eine umweltverträgliche, sanfte und hautverträgliche Verschönerung und Pflege des menschlichen Körpers mit Erzeugnissen bestehend aus Wirkstoffen der Natur, die keiner chemischen Behandlung unterzogen wurden.« Wie ist die rechtliche Situation? Kurz zusammengefasst lässt sich sagen, dass es weder im nationalen noch im europäischen Kosmetikrecht explizite Regelungen für Naturkosmetik gibt. Kosmetische Mittel fallen auch nicht in den Geltungsbereich der VO (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen (sog. Öko-Verordnung). Es gelten somit für Naturkosmetika dieselben Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie der Kosmetikverordnung wie für alle anderen kosmetischen Erzeugnisse. Da es im Recht keine verbindliche Definition für Naturkosmetik gibt, ist die Verbrauchererwartung von entscheidender Bedeutung. Auch der Kosmetikmarkt folgt dem allgemeinen »Bioboom« 57 Die oben postulierte Verbrauchererwartung lässt sich jedoch nicht immer erfüllen, da einige Kosmetikrohstoffe nur durch chemische oder physikalische Verfahren aus der Natur gewonnen werden können. Um diese Unklarheiten aus dem Weg zu schaffen, wurde 1993 vom zuständigen Bundesministerium eine Empfehlung mit Anforderungen an Naturkosmetik herausgegeben. Hierin sind z. B. Anforderungen an Extraktionsverfahren, Verfahren zur Gewinnung von Emulgatoren und zugelassene Konservierungsstoffe geregelt. Diese Empfehlung wurde jedoch nie an den aktuellen Stand der Technik und an Neuerungen in der Gesetzgebung angepasst. Um die bisher nicht ganz eindeutigen Anforderungen an Naturkosmetik zu regeln, haben verschiedene Verbände und Wirtschaftsunternehmen eigene Labels wie z. B. »Ecocert«, »Kontrollierte Naturkosmetik des BDIH«, »NaTrue-Siegel« und viele weitere entwickelt. Neben den bestehenden Siegeln, bei denen die Einhaltung der Anforderungen nicht von der staatlichen Überwachung, sondern vom Siegelentwickler überprüft wird, sollen auch wieder aktuelle Empfehlungen von staatlicher Seite herausgegeben werden. Zum jetzigen Zeitpunkt wird an einer aktualisierten Version der Anforderungen an Naturkosmetik gearbeitet und demnächst vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlicht. Untersuchungsprojekt zu Biodeos Im Rahmen des Projektes »Biodeos« wurden im LAVES-Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg Deodorants aus dem Naturkosmetiksektor untersucht. Diese wurden nicht nur aus Naturkostläden und Reformhäusern, sondern auch aus Drogerien und dem Einzelhandel entnommen. Wie bereits beschrieben, werden an den Begriff »Naturkosmetik« von Verbrauchern gewisse Vorstellungen geknüpft. Deshalb wurde neben der Kontrolle der Kennzeichnung, der mikrobiologischen Beschaffenheit sowie verbotener und eingeschränkt zugelassener Substanzen der Proben ein Fokus auf Auslobungen wie »ohne Konservierungsstoffe« gelegt. Es wurden 34 Proben untersucht. Hierbei handelte es sich um 28 verschiedene Erzeugnisse von 15 Herstellern. Bei 8 dieser Hersteller waren die Erzeugnisse mit dem Siegel »Kontrollierte Naturkosmetik des BDIH« versehen. Die auf den Erzeugnissen vorherrschenden Auslobungen lauteten sinngemäß »ohne Antitranspirantien« bzw. »ohne chlorierte Aluminiumsalze« (8 Erzeugnisse), »ohne synthetische Duft-, Farb- und Konservierungsstoffe« (7 Erzeugnisse) und »ohne Alkohol« (4 Erzeugnisse). Ob Biodeos hinsichtlich ihrer Inhaltsstoffe das halten, was sie versprechen, hat das LAVES-Institut für Bedarfsgegenstände untersucht 58 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit Von den 28 Erzeugnissen entsprachen 25 in ihrer Kennzeichnung und stofflichen Zusammensetzung den rechtlichen Vorgaben. Drei Erzeugnisse wurden beanstandet. Dabei wurde einmal eine Irreführung beanstandet, da das Erzeugnis mit der auslobenden Angabe »ohne Alkohol« versehen war, obwohl Alkohol in dem Produkt enthalten war. Die anderen beiden Beanstandungen basierten auf Mängeln in der Kennzeichnung (z. B. fehlende oder verwischbare Chargenkennung, unvollständige Bestandteilsliste). Untersuchungsprojekt zu naturkosmetischen Mitteln gegen Hautunreinheiten In dem Projekt »Mittel gegen Hautunreinheiten« wurden 35 Proben (Peelingpräparate, Reinigungslotionen und Reinigungscremes) aus dem Bereich der Naturkosmetik bzw. naturnaher Kosmetik untersucht. Ein Hauptaugenmerk der Untersuchungen sollte bei den eingesetzten Peeling-Wirkstoffen (Fruchtsäuren) und ggf. antimikrobiell wirksamen Substanzen liegen. Bei den drei beanstandeten »Biodeos« wurden von den kommunalen Überwachungsbehörden die folgenden Maßnahmen ergriffen: Die von den kommunalen Überwachungsbehörden an das LAVESInstitut für Bedarfsgegenstände Lüneburg eingeschickten 35 Proben unterteilten sich in Erzeugnisse von 24 verschiedenen Herstellern. Die Schwerpunktanalytik der Peeling-Wirkstoffe und der zum Teil enthaltenen antimikrobiellen Bestandteile ergab keine Auffälligkeiten. • Im Fall des Produktes mit der irreführenden Angabe »ohne Alkohol« wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. • Bei dem Produkt mit der verwischbaren Chargenkennzeichnung und der unvollständigen Liste der Bestandteile wurden die Mängel von Seiten des Herstellers behoben. • Bei dem dritten Erzeugnis mit Kennzeichnungsmängeln wurde der Vorgang in ein anderes Bundesland abgegeben, da der verantwortliche Hersteller dort seinen Firmensitz hat. Das Untersuchungsprojekt »Biodeos« hat gezeigt, dass es ein breites Spektrum an sogenannten Öko-Deodorants gibt. Es ist anzunehmen, dass das Angebot an Naturkosmetikprodukten auch in Zukunft steigt. Insofern ist eine gezielte Überwachung von Naturkosmetikprodukten auch in Zukunft notwendig. Zwei der untersuchten Proben wurden aus anderen Gründen beanstandet. In einem Fall handelte es sich um einen Kennzeichnungsmangel; die auf dem Erzeugnis angegebene Liste der Bestandteile war nicht vollständig. In dem zweiten Fall handelte es sich um eine Irreführung des Verbrauchers. Das Erzeugnis war mit der auslobenden Angabe »frei von Konservierungsstoffen« versehen. Analytisch konnten jedoch mehrere eingesetzte Konservierungsstoffe nachgewiesen werden. Dieses Projekt ergab mit 6 % eine relativ geringe Beanstandungsquote. Dennoch wird deutlich, dass die gerade im Bereich der Naturkosmetik häufig verwendeten Auslobungen wie »frei von …« auch weiterhin zu überprüfen sind. Dr. Funk, C.; Wessels, B.; Dr. Witte, J. (LAVES IfB LG) 59 Dauerwellen-Produkte müssen selten beanstandet werden Produkte zur Erzeugung von Lockenköpfen sind – zumindest in bestimmten Altersschichten – sehr gefragt. Preiswerter als beim Friseur ist es natürlich, selbst Hand anzulegen und auf sogenannte Produkte für die »allgemeine Verwendung« (im Gegensatz zu Erzeugnissen für eine gewerbliche Verwendung) zurückzugreifen, die im Handel frei erhältlich sind. Die Anwendung solcher Produkte ist jedoch auch mit einigen Gefahren verbunden – schließlich muss durch ihren Einsatz die Haarstruktur zunächst aufgeweicht und dann wieder gefestigt werden. Dieses kann nur durch die Verwendung bestimmter Chemikalien (z. B. Thioglycolsäure, Ammoniak, Wasserstoffperoxid) erreicht werden. Damit das Risiko gesundheitlicher Schädigungen bei dem Gebrauch solcher Produkte eingegrenzt ist, müssen bei der Herstellung von Dauerwellen für die allgemeine Verwendung für diese Chemikalien bestimmte Höchstmengen eingehalten werden. Außerdem müssen auf den Verpackungen verschiedene Warnhinweise angebracht werden. Die Einhaltung der Höchstmengen sowie die Kennzeichnung der Warnhinweise waren Gegenstand der Überprüfung dieser Erzeugnisse im LAVES-Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg (IfB LG). 60 Die Anwendung von Dauerwellen-Produkten ist mit Risiken verbunden, da hoch wirksame Chemikalien enthalten sind Untersuchungsergebnisse Im Jahr 2009 sind im IfB LG 32 Dauerwellenpräparate zur Untersuchung eingegangen. Dabei handelte es sich um 13 verschiedene Erzeugnisse von 5 Herstellern. 8 dieser Produkte waren Dauerwellen für die allgemeine Verwendung, die anderen 5 Erzeugnisse waren für die gewerbliche Verwendung bestimmt. 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit Bezüglich ihrer Zusammensetzung entsprachen alle Proben den rechtlichen Vorgaben. In 13 Erzeugnissen waren Thioglycolsäure bzw. ihre Salze (oft in Verbindung mit Thiomilchsäure) enthalten. Die Thioglycolsäure-Gehalte in den Produkten für die allgemeine Verwendung lagen zwischen 6,6 und 7,6 % (zulässige Höchstmenge: 8 %). In den Produkten für die gewerbliche Verwendung wurden Thioglycolsäure-Gehalte von 9,9 bis 10,9 % ermittelt (zulässige Höchstmenge: 11 %). 9 Erzeugnisse enthielten Wasserstoffperoxid. Die Gehalte lagen mit 1,9 bis 2,6 % deutlich unter der zulässigen Höchstmenge von 12 %. In 5 Erzeugnissen wurde der Ammoniakgehalt bestimmt. Dieser lag mit 0,5 bis 3,7 % ebenfalls unter der Höchstmenge von 6 %. Insgesamt wurden nur zwei Proben wegen einer fehlenden Chargenkennung beanstandet. Da die betreffenden Hersteller außerhalb Niedersachsens ansässig waren, wurden die Vorgänge zur Weiterverfolgung an die jeweils zuständige Behörde weitergeleitet. Die Beanstandungsquote dieses Projektes war mit 6 % erfreulich gering, zumal es sich lediglich um Kennzeichnungsmängel handelte. In Anbetracht des Risikopotenzials, das von Dauerwellenpräparaten naturgemäß aufgrund ihrer Inhaltsstoffe ausgeht, wird das IfB Lüneburg auch weiterhin entsprechende Produkte regelmäßig bezüglich ihrer Verkehrsfähigkeit überprüfen. Dr. Funk, C.; Weßels, B.; Dr. Witte, J. (LAVES IfB LG) Bezüglich der Kennzeichnung waren auf allen Probenbehältnissen bzw. -verpackungen die entsprechenden Warnhinweise wie • »Enthält Salze der Thioglycolsäure. Gebrauchsanweisung beachten.« • »Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren.« • »Enthält Wasserstoffperoxid. Kontakt mit den Augen vermeiden. Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist. Geeignete Handschuhe tragen.« zu finden. 61 2.3 Futtermittel Futtermittelkontrolle und -untersuchung besitzen zentrale Bedeutung für gesundheitlichen Verbraucherschutz In Niedersachsen werden im Vergleich der Bundesländer mit Abstand die meisten Futtermittel produziert. Über 40 % der deutschen Mischfuttermittelproduktion findet in Niedersachsen statt. Dementsprechend kommt der amtlichen Futtermittelkontrolle des LAVES eine besondere Bedeutung zur Sicherstellung des Verbraucherschutzes zu. Die Kontrollen und Untersuchungen sind bundesweit in einem Rahmenplan zur Futtermittelkontrolle zwischen den Bundesländern und dem Bund abgestimmt und festgelegt. Auf der Grundlage eines Staatsvertrages zwischen Niedersachsen und Bremen übernimmt das LAVES zusätzlich alle Futtermittelkontrollen in Bremen und Bremerhaven. Es unterliegen ca. 50.000 Futtermittelunternehmer (inkl. landwirtschaftliche Betriebe) der Kontrolle des LAVES. Im Jahr 2009 wurden 2.195 Betriebskontrollen durchgeführt. 2.054 Proben wurden entnommen und im LAVES-Futtermittelinstitut Stade auf verschiedenste Parameter in Anlehnung an den genannten Rahmenplan untersucht. In 452 Fällen von futtermittelrechtlichen Verstößen wurden u. a. folgende Vollzugs- bzw. Ahndungsmaßnahmen eingeleitet: • • • • • • 62 Verwarnungen Festsetzung von Verwarn- oder Bußgeldern Sperrungen von Futtermittelpartien Anordnung von bestimmten Untersuchungen Untersagung von bestimmten Tätigkeiten Einstellung in das EU-Schnellwarnsystem In 52 Fällen wurden Vorgänge mit Verstößen an andere Bundesländer bzw. an andere EU-Mitgliedsstaaten zur weiteren Veranlassung abgegeben. In einem Fall musste ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Im Folgenden werden einige Schwerpunkte der Futtermittelkontrolle dargestellt. Futtermittel aus dem Harzvorland auf Schwermetalle überprüft Altlasten der Bergbauaktivität vergangener Zeiten im Harz haben eine besondere Schwermetallbelastung der Flusssedimente des Harzvorlandes zur Folge. Insbesondere die Elemente Blei und Cadmium sind in erhöhten Konzentrationen in Böden und Sedimenten im Überschwemmungsbereich dieser Flüsse festzustellen. Zum Teil werden diese Überschwemmungsbereiche landwirtschaftlich zur Futtermittelproduktion (z. B. Futtergetreide, Grassilage) oder zur Weidehaltung von Tieren genutzt, sodass eine negative Beeinflussung der Futtermittelqualität durch mögliche Blei- und Cadmiumbelastungen nicht ausgeschlossen werden kann. 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit Zur Kontrolle wurden 17 Futtermittelproben durch das LAVES aus dem Überschwemmungsbereich der Flüsse Innerste, Leine, Oker und Söse gezogen. Alle Probenahmen wurden flächenbezogen zum überwiegenden Teil während der Ernte durchgeführt. Als Ergebnis konnten erhöhte Gehalte an Blei und Cadmium, aber in keinem Fall eine Überschreitung der Höchstgehalte festgestellt werden. (Der Höchstgehalt für Blei beträgt 10 mg/kg in Getreide sowie 30 mg/kg in Gras, Heu und Silage. Der Höchstgehalt für Cadmium beträgt 1 mg/kg.) Amtliche Maßnahmen waren nicht erforderlich. Daten über PFT in Futtermitteln gesammelt Der Begriff »Perfluorierte Tenside« (PFT) beschreibt eine Stoffgruppe verschiedener chemischer Verbindungen mit oberflächenaktiven Eigenschaften, die in unterschiedlichen gewerblich-industriellen Anwendungen genutzt werden. Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) und Perfluoroctansäure (PFOA) sind die beiden bekanntesten Substanzen der Stoffgruppe. Wissenschaftlich nachgewiesen ist die toxische Wirkung der PFT-Verbindungen. Aufgrund der relativ hohen Stabilität und Mobilität in der Umwelt findet eine Anreicherung der Stoffe in der Nahrungskette statt. Die Untersuchungsdaten zur Verteilung von PFT in der Umwelt und in der Lebensmittelkette sind bisher nicht ausreichend, um gesetzliche Höchstgehalte festzulegen. Abbildung 2.5: Untersuchungsergebnisse zu Schwermetallen in Futtermitteln aus dem Harzvorland 63 Um einen Beitrag zur Schließung dieser Datenlücken zu leisten, beteiligt sich das LAVES an einem Untersuchungsprogramm des Bundes und der Länder zu PFT in Futtermitteln. Es wurden 21 Proben (Getreide, Mais, Gras, Heu, Silage) entnommen und auf PFOS und PFOA untersucht. Alle Proben stammten von landwirtschaftlichen Flächen, die mit Klärschlämmen oder Bodenverbesserern behandelt wurden. Die auffälligen, z. T. sehr hohen PFOSund PFOA-Gehalte wurden in Proben eines landwirtschaftlichen Betriebes festgestellt, dessen Flächen nachweislich mit PFT kontaminiert sind. Diese Flächen werden nicht für die Futtermitteloder Lebensmittelproduktion genutzt. Alle anderen Untersuchungen zeigten keine Auffälligkeiten. Das Bundesamt für Verbrau- cherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wertet die Untersuchungsergebnisse aller Länder aus. Das Untersuchungsprogramm wird im Jahr 2010 fortgesetzt. Weiterhin beteiligt sich das LAVES an einem PFT-Untersuchungsprojekt des Niedersächsischen Umweltministeriums zusammen mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen sowie Bodenschutz, Gewässerschutz- und Abfallwirtschaftsbehörden. Ziel des mehrjährigen Projektes ist es, Stoffverteilungsströme von PFOS und PFOA in Böden, Gewässern und Pflanzen zu beobachten, um Rückschlüsse für zukünftige Handlungsmaßnahmen zu gewinnen. Auf landwirtschaftlichen Flächen mit bekannten PFT-Belastungen werden verschiedene Feldfrüchte angebaut, geerntet und auf PFOS und PFOA untersucht, um Unterschiede in der PFT-Anreicherung erkennen zu können. Parallel dazu werden Boden-, Grundwasser- und Oberflächenwasserproben von den Projektteilnehmern entnommen und untersucht. Abbildung 2.6: Niedersächsische Untersuchungsergebnisse zu PFOS und PFOA im Rahmen des Bund/Länder-Untersuchungsprogrammes Abbildung 2.7: Untersuchungsergebnisse zu PFOS und PFOA in Pflanzenteilen im Rahmen des PFT-Projektes des Niedersächsischen Umweltministeriums 64 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit Gentechnisch veränderte Futtermittel bilden Kontrollschwerpunkt Ein Kontrollschwerpunkt der Futtermittelüberwachung des LAVES lag 2009 im Bereich der Futtermittel aus oder mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO). GVO-Futtermittel unterliegen in der EU dem Zulassungsprinzip, d. h. bevor ein GVO-Futtermittel angebaut, in den Verkehr gebracht und verfüttert werden darf, muss es nach einem bestimmten Verfahren von der EU zugelassen werden. Sofern diese Zulassung erteilt wurde, dürfen die Futtermittel nur mit einem entsprechenden Kennzeichnungshinweis vermarktet werden. Der überwiegende Teil der Beanstandungen fiel auf Sojaprodukte mit einem Anteil von nicht zugelassenem GVO-Mais, der bei Lieferungen aus Nordamerika festgestellt wurde. Bereits minimale Spuren von nicht zugelassenen GVO können laboranalytisch nachgewiesen werden und führen zu einer Beanstandung, die wiederum die Rücklieferung und Vernichtung großer Futtermittelpartien zur Folge haben kann. Nach langem Zögern wurde die in Rede stehende GVO-Maissorte mittlerweile von der EU zugelassen. Ein weiterer Großteil der Beanstandungen aufgrund nicht zugelassener GVO-Futtermittel fiel auf die Verwendung von GVOLeinsaat, die aus Kanada nach Europa gelangte und als Einzelund Mischfuttermittel verwendet wurde. In den Beanstandungsfällen mussten jeweils Rückrufaktionen durchgeführt und Entsorgungsmaßnahmen angeordnet werden. Lay, J. (LAVES Dez. 41) Tabelle 2.7: Auf GVO untersuchte Proben von Futtermitteln Probenart Anzahl der Proben Beanstandungen Mischfuttermittel 50 25 Einzelfuttermittel 80 23 130 48 Summe 65 Im Blickpunkt: Übergang pharmakologisch wirksamer Substanzen von Futtermitteln in Lebensmittel Kokzidiostatika werden als Futtermittelzusatzstoffe in der Geflügel- und Mastkaninchenzucht und -haltung zur Verhinderung der Kokzidiose präventiv oral als Futtermittelzusatzstoff verabreicht. Um jedoch eine Kontamination von Lebensmitteln mit diesen pharmakologisch wirksamen Substanzen zu vermeiden, müssen innerhalb festgelegter Fristen vor der Schlachtung ebenso wie in der Haltung von Legegeflügel möglichst wirkstofffreie Futtermittel verfüttert werden. Bis 2009 galt mangels allgemeingültiger Höchstwerte für Kokzidiostatika in Futtermitteln für Nichtzieltierarten die Nulltoleranz. Dies war jedoch vor allem vor dem Hintergrund einer immer empfindlicheren Messtechnik als problematisch anzusehen. EU legt Grenzwerte für Futtermittel fest Im Februar 2009 hat die zuständige Kommission der EU die Richtlinie 2009/8/EG erlassen, in der für die zugelassenen Kokzidiostatika Grenzwerte in Futtermitteln festgelegt werden. Diese Richtlinie soll sowohl dem Bedürfnis der Verbraucher nach unbelasteten Lebensmitteln als auch den technischen Möglichkeiten der Futtermittelhersteller, zu vertretbaren Kosten Futtermittel herzustellen, Rechnung tragen. So wird eine Verschleppung von 1 % der erlaubten Konzentration im Herstellungsprozess als technisch unvermeidbar und vertretbar angesehen. 66 Untersuchungen zur Verschleppung von Kokzidiostatika Von 473 Futtermittelproben, die 2009 im LAVES-Futtermittelinstitut Stade untersucht wurden, waren 96 Futtermittel für Geflügel, Masthühner und Legehennen. Maduramycin konnte in keiner der Proben nachgewiesen werden. Die Verschleppung von anderen Kokzidiostatika (Monensin, Salinomycin, Narasin, Nicarbacin, Lasalocid) wurde in insgesamt 72 Proben (15 %) festgestellt. In 16 Proben (3 %) wurden die zurzeit gültigen Grenzwerte überschritten. Die Untersuchungsergebnisse bezüglich Kokzidiostatika-Verschleppung entsprechen weitgehend den Verhältnissen von 2008. Durch die Umsetzung der Richtlinie 2009/8/EG ging die Zahl der zu bemängelnden Proben jedoch deutlich zurück. Beckedorf, A. (LAVES FI STD) 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit Tränkwasser für Nutztiere muss Vorschriften der Futtermittelhygiene genügen Tränkwasser wird rechtlich als Futtermittel eingeordnet. Über die Futtermittelhygiene-Verordnung (EG) Nr. 183/2005 werden die Landwirte verpflichtet, für Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, Maßnahmen zu ergreifen und Verfahren anzuwenden, mit denen das Risiko einer biologischen, chemischen und physikalischen Kontamination so niedrig wie vernünftigerweise vertretbar gehalten wird. Diese Verordnung gibt vor, dass Tränkwasser für die betreffende Tierart geeignet sein muss. Ferner soll es der Gesundheit und Leistungserhaltung der Tiere dienen und die Sicherheit der von Tieren gewonnenen Lebensmittel gewährleisten. Im Jahr 2009 hat die LAVES-Futtermittelüberwachung Proben von Tränkwasser auf hygienische und chemische Qualität untersucht. Insgesamt gelangten 56 Proben zur Untersuchung. Als Bewertungsgrundlage wurde der Orientierungsrahmen zur Beurteilung der hygienischen Qualität von Tränkwasser1 herangezogen. Bei dem untersuchten Tränkwasser wurden z. T. schwere Hygiene- Mikrobiologische Untersuchungen Im Rahmen mikrobiologischer Untersuchungen sollte insbesondere festgestellt werden, ob und inwieweit hygienisch vernachlässigte Tränkevorrichtungen die Tränkwasserqualität nachteilig beeinflussen. Untersucht wurde auf folgende Parameter: Dabei wurden folgende Ergebnisse erzielt: • • • • • Salmonellen Campylobacter Gesamtkeimzahl (bei 20 und 37°C) coliforme Keime Escherichia (E.) coli mängel festgestellt Salmonellen und Campylobacter wurden in keinem Fall nachgewiesen. Die Keimzahl-Orientierungswerte waren in 17 Fällen überschritten. Hier reichte die festgestellte Gesamtkeimbelastung bis 14 Millionen Keime/ml. Diese hohen Keimbelastungen gingen in 7 Fällen mit sensorischen Abweichungen – insbesondere geruchlichen Mängeln – einher. In 7 der hoch keimbelasteten Tränkwasserproben konnte E. coli nachgewiesen werden, was auf fäkale Verunreinigungen schließen läßt und als schwerer Hygienemangel angesehen werden muss. 1 J. Kamphues, R. Böhm, G. Flachowsky, M. Lahrsson-Wiederholt, U. Meyer, H. Schenkel, Landbauforschung Völkenrode: FAL Agriculture Research 3, 2007 (57): 255-272 67 Chemisch-physikalische Untersuchungen Im Rahmen chemisch-physikalischer Untersuchungen wurden die folgenden Parameter überprüft: • • • • • • pH-Wert Leitfähigkeit Oxidierbarkeit Gehalt an Mineralstoffen (Ca, Mg, K, Na) Gehalt an Spurenelementen (Cu, Cr, Fe, Mn, Zn) Gehalt an Schadelementen (As, Pb, Cd, Hg) Dabei waren fünf Proben hinsichtlich eines zu niedrigen pH-Wertes auffällig. Die Oxidierbarkeit der Wässer, die in Bezug zur biotischen Kontamination gesetzt werden kann, konnte in zehn Proben als erhöht festgestellt werden. Hierbei muss jedoch zwischen dem eingespeisten Wasser und dem in der Tränke befindlichen Wasser unterschieden werden. Die Güteanforderung an das »frische« Wasser ist naturgemäß höher und entspricht der Trinkwasserverordnung. Obwohl die Leitfähigkeit als Maß für die Salinität in keiner der Proben überhöht war, weist der Elementgehalt der Wasserproben herkunftsbedingt die größte Variabilität auf. Bei den Spurenelementen kam es dabei in fünf Fällen zu Überschreitungen der im Orientierungsrahmen aufgezeigten Richtwerte. Erfreulicherweise waren bei den Schadelementen in keiner Probe bedenkliche Werte festzustellen. 68 Weitere Überprüfungen geplant Fasst man die gewonnenen Untersuchungsergebnisse zusammen, so lässt sich folgendes Fazit ziehen: Der überwiegende Teil der untersuchten Tränkwasserproben konnte als hygienisch einwandfrei angesprochen werden. Dennoch ist bemerkenswert, dass unter Berücksichtigung der strengeren Anforderungen der Trinkwasserverordnung mehr Auffälligkeiten zu verzeichnen wären. Insbesondere vor dem Hintergrund der großen Bandbreite an Tränkesystemen für landwirtschaftliche Nutztiere sind daher im Sinne einer weiteren Verbesserung der Qualität von Tränkwasser weitere Untersuchungen auf diesem Gebiet zielführend. Die legislative Grundlage zur Bewertung von Tränkwasser sollte verdichtet werden. Das LAVES wird die Matrix Tränkwasser weiter im Auge behalten. Dr. Ady, G; Dr. Rasenack, U.; Schlägel, E.; Dr. Scheffer, A. (LAVES FI STD) 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit 2.4 Tiergesundheit Erfolgreiche Bekämpfung der Geflügelgrippe im Landkreis Cloppenburg Der Landkreis Cloppenburg wurde im Dezember 2008 von einem Ausbruch der Geflügelgrippe getroffen. Der Ausbruch erstreckte sich noch in die ersten Monate des Jahres 2009. Das auslösende Virus war ein Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N3, das vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als niedrigpathogen eingeschätzt wurde. Die Notwendigkeit der Bekämpfung ergab sich aus der Verwandtschaft zu den hochpathogenen Subtypen und der Möglichkeit zur Mutation oder zum Reassortment mit anderen Influenza-A-Viren. Im Rahmen der Bekämpfung wurden ca. 620.000 Tiere getötet. Bis auf wenige Ausnahmen waren nur Mastputen betroffen. Das Geflügelgrippegeschehen führte insgesamt zu einer massiven Arbeitsbelastung in dem betroffenen Landkreis und im LAVES. Gute Zusammenarbeit sorgt für schnelle Eindämmung Aufgrund der großen Ausbreitungsgeschwindigkeit in den ersten Wochen und der hohen Geflügeldichte im Landkreis Cloppenburg war eine schnelle Bekämpfung des Geflügelpestgeschehens vom Dezember 2008 zunächst kaum zu erwarten. Dass es dennoch gelang, eine Ausweitung der Infektion zu verhindern, war unter anderem folgenden Tatsachen zu verdanken: Es gab eine gute Zusammenarbeit zwischen Verbänden und Behörden. Sowohl durch die Geflügelwirtschaft als auch amtlicherseits wurden Untersuchungen in sehr großem Umfang und in hoher Geschwindigkeit durchgeführt. Allein das Veterinärinstitut Oldenburg des LAVES untersuchte innerhalb von zwei Monaten ca. 54.000 Proben. Damit wurden neue Ausbrüche sehr schnell festgestellt. In den betroffenen Gebieten wurden Maßnahmen ergriffen, die über die Mindestanforderungen der bisherigen Geflügelpest-Verordnung hinausgingen. Es zeigte sich, dass sowohl die Einrichtung größerer Sperrgebiete und die Etablierung eines Wiedereinstallungsverbotsgebietes als auch die Reglementierung serologisch positiver Betriebe dringend notwendig waren, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Die Tötung und Räumung der infizierten Bestände sowie Kontaktbetriebe begann innerhalb von 24 Stunden nach Verdachtsfeststellung. Hervorzuheben ist auch die gute Zusammenarbeit mit dem FLI in Fragen der Probenahme, Labordiagnostik und Maßnahmenbewertung sowie die personelle Unterstützung durch das FLI bei der Epidemiologie und Maßnahmenbewertung. Ebenso hilfreich und wertvoll war die Unterstützung durch Fachkräfte aus anderen Landkreisen und anderen Bundesländern. Zu den in Niedersachsen getroffenen Vorbereitungen auf einen derartigen Seuchenfall gehören u. a. die Vorbereitungen der Kommunen auf den Krisenfall, das internet-gestützte Tierseuchenbekämpfungshandbuch der Länder Niedersachsen und NordrheinWestfalen, die Durchführung von landesweiten Tierseuchenübungen, die Einbindung von Polizei, Tierärztekammer, THW und Feuerwehr, die Gründung der GSV (Emsländische Geflügelvorsorge GmbH) und der GESEVO (Geflügelseuchenvorsorge GmbH), die Beihilfebeschlüsse und Schätzrichtlinie »Geflügel« der Tierseuchenkasse sowie die Vorbereitungen für die schnelle Abrechnung der Entschädigungsleistungen auch im Hinblick auf die Beantragung der Kofinanzierung durch die Europäische Kommission. 69 Untersuchungen auch nach Ende der Geflügelgrippe nötig Auch nach dem offiziellen Ende der Tierseuchenkrise verursachte das Geschehen noch eine höhere Arbeitsbelastung für das Veterinärinstitut Oldenburg des LAVES. Selbst nach erfolgreicher Reinigung und Desinfektion der Stallanlagen der Ausbruchsbetriebe besteht ein Risiko, dass bei der Desinfektion übersehene Gerätschaften oder eine unvorsichtige Umlagerung des Mistes einen neuen Ausbruch verursachen. Die kühlen Temperaturen, die in den Monaten Februar, März und April 2009 herrschten, schützten die Infektiösität des Virus und stellten ein zusätzliches Risiko dar. Um einen eventuellen Neuausbruch möglichst schnell zu entdecken, wurden im Landkreis Cloppenburg in einem größeren Umfang stichprobenweise Tupferproben genommen. Parallel dazu lief ein sogenanntes Schlachthofmonitoring. Von einigen Tieren jeder Partie Schlachtgeflügel wurden Blutproben genommen. Die Tupferproben wurden im Veterinärinstitut Oldenburg auf Influenza-A-Virus und die Blutproben auf entsprechende Antikörper untersucht. Die Diagnostik wurde durch niedrigpathogene Influenza-A-Viren erschwert, die nicht bekämpft werden – alle H-Subtypen außer H5 und H7 – und regelmäßig Wild- und Hausgeflügel infizieren. 70 Seit dem 18. Februar 2009 – offizielles Ende des Geschehens – wurden bis Jahresende 7.721 Tupfer- und 8.144 Blutproben aus dem Landkreis Cloppenburg sowie 1.601 Tupfer- und 18.233 Blutproben aus den anderen Landkreisen Niedersachsens untersucht. Mittels PCR konnten einige wenige Influenza-A-Nachweise in Beständen bzw. in Wildvögeln geführt werden. Da es sich nicht um die Subtypen H5 oder H7 handelte, waren keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Antikörper gegen InfluenzaA-Viren wurden in 634 Blutproben gefunden. Spezifische Antikörper gegen das H5N3-Virus konnten nicht nachgewiesen werden. Die nachgewiesenen Antikörper erforderten ebenfalls keine weiteren Maßnahmen. Nach den vorliegenden Befunden war die Bekämpfung des H5N3Influenzageschehen am Anfang des Jahres 2009 erfolgreich. Dr. Moss, A.; Krah, B.; Dr. Bötcher, L.; Dr. Schöttker-Wegner, H.-H. (LAVES VI OL); Dr. Diekmann, J.; Dr. Schmedt auf der Günne, H. (LAVES Dez. 32) 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit Ausbruch von Q-Fieber nach Geburtshilfe bei einer Ziege Seit dem Jahre 2007 sind Erkrankungen durch Q-Fieber beim Menschen in den Niederlanden drastisch von vorher unter 20 Personen pro Jahr auf über 2.000 in 2009 gestiegen. Bei Q-Fieber handelt es sich um eine von Tieren auf den Menschen übertragbare, bakterielle Infektionserkrankung, die sowohl nach dem für Tierbestände geltenden Tierseuchengesetz als auch nach dem für humane Infektionen geltenden Infektionsschutzgesetz meldepflichtig ist. Schafe und Ziegen gelten als wichtigste Infektionsquellen für den Menschen. In Deutschland wurden in den letzten neun Jahren durchschnittlich 250 humane Q-Fieber-Fälle pro Jahr gemeldet. Der Krankheitserreger – Coxiella burnetii – wurde in den Niederlanden wahrscheinlich durch Ziegen aus großen Milchziegenbeständen auf den Menschen übertragen. Risiko in Niedersachsen gering In Niedersachsen gibt es derzeit keine mit den Niederlanden vergleichbare Ziegenhaltung. Ende des Jahres 2009 waren lediglich ca. 26.900 Ziegen in 5.695 Beständen registriert (Quelle: Tierseuchenkasse Niedersachsen). Die meisten Bestände sind Hobbyhaltungen mit wenigen Tieren. Da die Herden über das ganze Land verteilt sind, ist in Niedersachsen nicht zu erwarten, dass infizierte Ziegenbestände zu derart großen Q-Fieber-Ausbrüchen führen wie in den Niederlanden. Zudem wiesen eigene Untersuchungen aus den vergangenen Jahren, die in Schaf- und Ziegenbeständen durchgeführt wurden, auf ein relativ geringes Vorkommen des Erregers in Niedersachsen hin. Fallbeispiel für Infektionsverlauf Dennoch kann es in Einzelfällen auch hier zu schweren Infektionserkrankungen kommen, wie der nachfolgende Fall, ausgelöst durch eine Ziege aus einem Hobbybetrieb, zeigt. Im September 2009 wurde eine hochtragende Kaschmirziege mit Geburtsstörungen in die Klinik für kleine Klauentiere der Stiftung Tierärztliche Hochschule eingeliefert. Im Verlauf der klinischen Untersuchungen wurde festgestellt, dass die Feten bereits tot waren. Da sowohl manuelle wie auch medikamentöse Versuche, den Muttermund zu weiten, fehlschlugen, wurden durch einen Kaiserschnitt zwei tote Früchte entwickelt. Q-Fieber kann insbesondere von Ziegen oder Schafen auf den Menschen übergehen Zwölf Tage nach dem Kaiserschnitt erkrankte an der Klinik zunächst der Operateur für zehn Tage mit fieberhaften Grippesymptomen. Mehr als drei Wochen nach dem Kaiserschnitt erkrankte dann der Anästhesist. Er wurde durch einen Notarzt in ein Krankenhaus eingewiesen, wo er vier Tage stationär behandelt werden musste. Der 34 Jahre alte Mann wies neben hochgradiger Schwäche und Fieber vor allem hochgradige Atemnot auf. Eine Studentin, die zwei Tage nach der OP mit dem Tier Kontakt hatte, erkrankte ca. einen Monat später schwer an einer Pneumonie und wurde ebenfalls vom Notarzt in ein Krankenhaus eingewiesen. Trotz Behandlung mit einem Cephalosporin verschlechterte sich ihr Zustand. Erst nachdem von Seiten der Klinik für kleine Klauentiere die epidemiologischen Zusammenhänge mit den humanmedizinischen Kollegen diskutiert worden waren, wurde als Antibiotikum Doxycyclin eingesetzt. Dies führte zu einer deutlichen Besserung des klinischen Allgemeinzustandes der Patientin mit Absinken Feten und Nachgeburtsteile wurden an das Veterinärinstitut Hannover des LAVES gesandt, wo durch den Nachweis von Coxiella burnetii-spezifischen Genomsequenzen Q-Fieber diagnostiziert wurde. Es fiel ein hoher Gehalt an Erregern in der Nachgeburt auf. Die Klinik und das zuständige Veterinäramt wurden umgehend über den Erregernachweis informiert. 71 des Fiebers. Eine weitere Studentin litt knapp drei Wochen, nachdem sie mit der Ziege Kontakt hatte, unter Grippesymptomen mit Fieber, Schüttelfrost und Muskelschmerzen, gefolgt von allgemeiner Schwäche. Insgesamt erkrankten sechs Personen, die direkten Kontakt mit der Ziege hatten. Dank der Tatsache, dass bei der Ziege schon früh die Diagnose Q-Fieber gestellt worden war, konnte bei der Mehrzahl frühzeitig eine zielgerichtete antibiotische Behandlung eingeleitet und eine schnelle Besserung der Beschwerden erzielt werden. Zwei Tage nach der Q-Fieber-Diagnose wurde der Herkunftsbestand der Ziege beprobt. Bei der Untersuchung von Vaginalbzw. Präputialtupfer von 18 Ziegen konnte in allen Proben der Q-Fieber-Erreger nachgewiesen werden Das zuständige Gesundheitsamt hatte in dem angrenzenden Wohngebiet bisher keine Häufung von grippeähnlichen Erkrankungsfällen, die auf humanes Q-Fieber hätten schließen lassen, feststellen können. Auch die örtlichen Krankenhäuser hatten keinerlei Q-Fieber-Nachweise. Nach tierseuchenrechtlicher Anordnung aufgrund der §§ 18 bis 29 Tierseuchengesetz wurden die Ziegen mit Tetrazyklin behandelt und nach entsprechender Ausnahmegenehmigung mit einer in Frankreich zugelassenen Q-Fiebervakzine geimpft. Zudem wurden die Tiere an einen Standort umgesetzt, wo in einem Umkreis von 500 m keine Wohnbebauung vorhanden ist und keine Wiederkäuer weiden. Da bei Q-Fieber bekannt ist, dass infizierte Tiere große Erregermengen unter der Geburt ausscheiden, dürfen die Tiere nur noch im geschlossenen Stall ablammen. Muttertiere und Lämmer müssen anschließend 14 Tage im Stall bleiben. Bislang hat es keine weiteren Geburten gegeben. Totgeburten und Durch eine infizierte Ziege erkrankten in Niedersachsen sechs Personen an Q-Fieber verendete Lämmer sind dem Veterinäramt anzuzeigen. Ziegenmist und Wolle sind zu desinfizieren oder in der Tierkörperbeseitigungsanstalt zu entsorgen. Bei einer Überprüfung des Infektionsstatus im März 2010 war bei den Ziegen kein Q-Fiebererreger mehr nachweisbar. Der geschilderte Fall zeigt, wie wichtig die frühe Diagnose, die Erkennung der epidemiologischen Zusammenhänge und die enge Zusammenarbeit zwischen klinisch tätigen Tierärzten, dem Veterinäramt, dem Veterinärinstitut und Humanmedizinern für eine zielgerichtete Behandlung von Humanerkrankungen und zur Abwehr weiterer Erkrankungen durch Q-Fieber sind. Prof. Dr. Ganter, M.; Bothe, F. (TiHo Hannover); PD Dr. Runge, M.; Dr. von Keyserlingk, M.; Dr. Braune, S. (LAVES VI H): Dr. Wichern, B. (Veterinäramt HI) 72 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit MRSA und andere resistente Keime – Nachweise in Tierhaltungen und Risiko der Übertragung MRSA sind mehrfachresistente Staphyolokokkenstämme, deren Nachweis bei schwerwiegenden Infektionen von Menschen, wie Haut-, Bindegewebs-, Lungeninfektionen und Blutvergiftungen, besondere Aufmerksamkeit nach sich zog. Dem relativ seltenen Vorkommen tödlich verlaufender MRSA-Infektionen bei Krankenhausaufenthalten stand ein häufigerer Nachweis ohne Krankheitssymptomatik beim Menschen und auch in Tierbeständen gegenüber. Gerade in Nachbarländern der Bundesrepublik, hier insbesondere den Niederlanden, gab dies Anlass zur Sorge. Daraufhin fanden auch in Deutschland intensive Untersuchungen über das Vorkommen von MRSA in Tierhaltungen und verschiedenen Stufen der Lebensmittelherstellung statt, um das Risiko der Verbreitung und Übertragung besser abschätzen zu können. Für die Lebensmittelgewinnung genutzte Tiere sind auch nach Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) häufiger Träger von MRSA ohne Krankheitsanzeichen, vornehmlich eines Stamms mit der Bezeichnung ST 398. Auch eine Kontamination von Lebensmitteln kommt vor, ist jedoch nach derzeitigem Kenntnisstand nicht mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko für den Menschen verbunden. Eine direkte wechselseitige Übertragung des Erregers zwischen Tier und Mensch ist möglich. Nach ersten sporadischen Untersuchungen sind Beschäftigte in Tierhaltungen häufiger symptomlose Keimträger. Derzeit werden aber besondere zusätzliche Hygienevorkehrungen außer der auch aus anderen Gründen empfohlenen Händereinigung vor und nach Kontakt mit Tieren nicht empfohlen, ebenso wenig wie besondere Bekämpfungsmaßnahmen in den Tierbeständen. Angemesser Umgang mit Antibiotika verhindert Resistenzen MRSA sind gegen alle Betalaktam-Antibiotika und häufig noch gegen eine Vielzahl weiterer verbreitet eingesetzter Antibiotika resistent. Als wirkungsvollste Maßnahme zur weiteren Verhinderung einer Ausbreitung von Resistenzen sieht die EMEA (Europäische Arzneimittel-Agentur) einen angemessenen Umgang mit Antibiotika, national in den Leitlinien für den Antibiotikaeinsatz bei Tieren gefasst (Bundestierärztekammer und Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Veterinärbeamten). Weitergehende Forderungen vom Ausschuss für Tierarzneimittel der EMEA (Committee for Medicinal Products for Veterinary Use, CVMP) bestehen in einer strengeren Überwachung des Einsatzes von Antibiotika und dem Ausschluss von humanmedizinischen Reservepräparaten für die Behandlung von Tieren. Das ECDC (European Center for Disease Control) sieht ebenfalls einen Zusammenhang zwischen dem Auftreten von MRSA bei Menschen und bei Tieren nach häufigerem Kontakt. Der Einsatz von Antibiotika wird bei der Therapie von lebensmittelliefernden Tieren in begrenztem Umfang aber auch als notwendig angesehen. 73 Wirkungsvolle Bekämpfung wird erforscht Keimträger – Menschen wie auch, wegen der jetzt erfolgten intensiveren Nachforschung, Tiere – werden als mit einem höheren Risiko behaftet angesehen. Haut und Schleimhäute, vor allem der Nasenvorhof, sind bevorzugter Ort symptomloser Besiedelung. Untersuchungen von Menschen und besondere Hygienemaßnahmen werden – neben der Sanierung von humanen Keimträgern – besonders vor längeren Krankenhausaufenthalten mit schwerwiegenden chirurgischen Eingriffen oder länger andauernden Behandlungen diskutiert. Sicherlich ist bei mehr oder weniger engen Kontakten eine wechselseitige Übertragung von MRSA zwischen Mensch und Tier auch möglich, sodass dieser Übertragungsweg von MRSA bei humanen Risikopatienten beachtet werden sollte. Da noch viele Fragen offen sind, richten sich laufende Untersuchungen auf Häufigkeit und Verlauf der Erregernachweise mit genauer Typisierung. Aktuelle Empfehlungen des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes zum Umgang mit MRSA können im Internet (www.nlga.niedersachsen.de bzw. www.mrsa-netzwerke.niedersachsen.de) eingesehen werden. 74 Vielfältige Orientierungsuntersuchungen (sog. Monitoring der EU und nach der AVV Zoonosen) und Forschungsprojekte tragen zu umfassenderen Erkenntnissen bei und helfen bei der Beurteilung des Risikos. Nur so können sinnvolle Bekämpfungsmaßnahmen zum Schutz von Mensch und Tier etabliert werden. Aufwendige molekularbiologische Typisierungen (Resistenzgene, SPA-Typisierung) sind in größerem Umfang erforderlich. Aktuelle Situation in Niedersachsen Die aktuelle, sich aus Untersuchungen 2009 in Niedersachsen ergebende Situation geht aus nebenstehender Tabelle 2.8 hervor. Danach gibt es Unterschiede in der Häufung des MRSA-Nachweises in Tierherden. In den Tierherden wurde stets Stallstaub als Ausgangsmaterial für die Untersuchungen verwendet. Bei Legehühnern und Masthähnchen scheint eine geringere Belastung als bei Schweinen vorzuliegen. Ein durchschnittlich geringerer Anteil MRSA auf Schlachtkörpern und im Fleisch gerade bei Mastschweinen unterstützt die allgemeine Einschätzung eines geringen Risikos für den Verbraucher durch orale Aufnahme von MRSA. In Europa nimmt Deutschland 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit bezüglich der Verbreitung von MRSA in Schweinehaltungen mit 43,5 % infizierter Betriebe hinter Spanien mit 46 % einen Spitzenplatz auch mit deutlichem Vorsprung vor Nachbarstaaten wie den Niederlanden (12,8 %) und Polen (2,1 %) ein. Die Untersuchung von Nasentupfern ergibt offensichtlich noch höhere Anteile MRSA (bis zu 62 % bei Schlachtschweinen). Nach molekularbiologischer Typisierung gehörten 93 % der bei uns isolierten MRSA-Stämme zum Typ ST 398 (CC 398). Davon konnte der Großteil den spa-Typen t011 (66,7 %) und t034 (14,3 %) zugeordnet werden. Einem geringen oder kaum nachweisbaren Anteil MRSA bei Schlachtrindern steht ein höherer Nachweis in Tankmilch gegenüber (6 von 66 Proben positiv). Erklärungen zu unterschiedlichen Nachweisraten sind vielschichtig und nicht immer eindeutig (Probenart, Untersuchungstechnik, Übertragungswege). Wegen möglicher Risiken gibt die Situation in Europa den Anlass zu Überlegungen, Strategien zur Reduzierung von MRSA in Tierbeständen zu entwickeln. Dr. Klarmann, D.; Dr. Schleuter, G. (LAVES VI OL) Tabelle 2.8: MRSA-Nachweise im LAVES 2009 Tierart Herkunft Untersuchungen MRSA MRSA positiv Anteil in Prozent Betrieb Legehühner* Herden/Gehöfte Stallstaub 108 3 2,8 % Masthähnchen* Herden/Gehöfte Stallstaub 84 1 1,2 % 142 46 32,4 % Schlachtung Kalb* Nasentupfer Rind Schlachtkörper 12 0 0,0 % Schwein Schlachtkörper 85 6 7,1 % Masthähnchen Schlachtkörper 21 3 14,3 % Mastputen* Schlachtkörper Halshaut 184 84 45,7 % Fleisch, auch verarbeitet Rind zerlegtes Fleisch 17 0 0,0 % Schwein zerlegtes Fleisch 27 5 18,5 % Hackfleisch 44 5 18,2 % Separatorenfleisch 10 3 30,0 % Fleischzubereitungen 64 8 12,5 % Fleischerzeugnisse 38 0 0,0 % * Prävalenzstudie 75 Resistenz von Wanderratten gegenüber Bekämpfungsmitteln untersucht Die zunehmende Unempfindlichkeit von Schadnagern wie der Wanderratte, der Hausratte und der Hausmaus gegenüber chemischen Bekämpfungsmitteln führt weltweit zu Problemen in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Hygienebereich. Seit den 1950er Jahren werden vom Cumarin abgeleitete Stoffe (z. B. Warfarin) zur Bekämpfung der Schadnager eingesetzt. Wirkmechanismus dieser sogenannten Antikoagulantien ist die Inhibition der Blutgerinnung durch Unterdrückung der Vitamin K-ReduktaseReaktion (VKOR). Schon kurze Zeit nach der Einführung der Antikoagulantien wurde von Resistenzen berichtet. Sollte sich die Resistenz auf alle zur Verfügung stehenden blutgerinnungshemmende Wirkstoffe erstrecken, so stände für die Schadnagerbekämpfung zur Zeit kein probates Mittel mehr zur Verfügung. Untersuchungen in Niedersachsen Bisherige Untersuchungen wurden zumeist punktuell durchgeführt. Um einen Überblick über die Resistenzlage in der Fläche zu bekommen, wurde Ende des Jahres 2008 in Niedersachsen vom LAVES in Kooperation mit dem Hamburger Institut für Hygiene und Umwelt und dem Julius-Kühn-Institut ein bundesweit einmaliges Resistenzmonitoring-Projekt initiiert, in dem Wanderratten aus Beifängen von Bisamfängen und zusätzlich gezielt gefangene Ratten sowie Kotproben aus ländlichen und städtischen Problembereichen untersucht werden. Dazu wird eine in Deutschland bei Wanderratten für die Resistenz verantwortliche Mutation, der Tyr139Cys-Polymorphismus im VKORC-Gen, molekularbiologisch nachgewiesen. Bei 3 % von bislang 533 untersuchten Gewebeund 6 % von 50 Kotproben konnten heterozygote Mutationen, in einem Fall eine homozygote Mutation festgestellt werden. Häufungen dieser Polymorphismen, die mit einer Resistenz assoziiert sind, sind im Bereich westliches Niedersachsen, südwestliches Niedersachsen, im südlichen Raum Hannover und Hannover selbst zu erkennen. Zur Bekämpfung der Schadnager in Resistenzgebieten soll im Bundesfachausschuss für Rodentizidresistenz unter Beteiligung des LAVES eine bundesweite Strategie entwickelt werden. Wanderratten als Überträger von Krankheitserregern Zusätzlich zu den Untersuchungen zur Rodentizidresistenz wurden die Organproben der Wanderratten für Untersuchungen auf das Vorkommen verschiedener Zoonoseerreger verwendet. In mehr als 22 % der Ratten wurden pathogene Leptospiren ermittelt, während Q-Fieber- und Tularämieerreger nicht und Salmonellen und Yersinien nur in geringem Umfang nachgewiesen werden konnten. PD Dr. Runge, M.; Dr. von Keyserlingk, M.; Dr. Braune, S. (LAVES VI H); Dr. Freise, J. (LAVES Dez. 32); Eiler, T. (LWK Nds.) 76 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit Abbildung 2.8: Rodentizidresistenz bei Wanderratten in Niedersachsen auf Gemeindeebene Grün: Bisher untersuchte Proben gaben keine Hinweise auf Rodentizidresistenz in der Gemeinde Rot: Bisher untersuchte Proben gaben Hinweise auf Rodentizidresistenz in der Gemeinde Weiß: Bisher noch keine Proben in dieser Gemeinde untersucht 77 2.5 Tierschutz Haltung von Legehennen in Käfigbatterien 2009 beendet Das Jahr 2009 wird in die niedersächsische »Tierschutzgeschichte« eingehen als das Jahr, in dem die Haltung von Legehennen in konventionellen Batteriekäfigen endgültig beendet wurde. Mit dem 1. Januar 2010 sind auch die letzten Übergangsfristen ausgelaufen und es gibt in Niedersachsen keine Käfigbatterien für Legehennen mehr, wie sie seit den 1960er Jahren genutzt wurden. Bereits mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1999 (Az. 2 BvF 3/90) wurde das »Aus« der Käfighaltung eingeleitet. Der Neubau von Käfiganlagen war verboten und die Nutzung vorhandener Anlagen wurde zeitlich befristet. In Deutschland ist diese Haltungsform damit spätestens zwei Jahre früher als in den übrigen Mitgliedsstaaten der EU ausgelaufen. Als Folge einer Reihe von Rechtsunsicherheiten wie auch durch das bewusste Hinauszögern der Umstellung durch einige Legehennenhalter mit dem Versuch, die Übergangsfrist in manchen Fällen vollständig auszunutzen, wurde ein Teil der ursprünglich mehr als 14 Millionen Legehennen Niedersachsens erst im Laufe des Jahres 2009 nach massiver Intervention der zuständigen Veterinärbehörden aus den Käfigen ausgestallt. Dazu wurden zahlreiche Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt, Schlachtungen überprüft und bei Nichtbefolgen der Ausstallungsanordnungen u. a. Bußgeldverfahren, erforderlichenfalls in Verbindung mit Haltungsuntersagungen, angedroht bzw. eingeleitet. 78 Derzeit verzeichnet der Markt für Konsumeier in Folge der Umstellung ein begrenztes Angebot mit gestiegenen Preisen. Der Herkunftsstaat Deutschland hat für Verbraucher an Bedeutung gewonnen, einerseits weil mit einer 3 (für Käfighaltung) gekennzeichnete Eier nur noch aus tierfreundlicheren Kleingruppenhaltungen stammen dürfen und andererseits weil mit der vorgezogenen Umstellung der Haltungssysteme in Deutschland ein Zeichen für die übrigen Produzenten in der europäischen Gemeinschaft gesetzt wurde. Um die Umstellung auf andere Haltungsformen wie die Boden- oder Kleingruppenhaltung in einem so engen Zeitrahmen zu realisieren, bedurfte es nicht nur erheblicher finanzieller Investitionen der Hühnerhalter; insbesondere die Anlagenhersteller wie auch die Bau- und Veterinärämter der Landkreise als Genehmigungsbehörden hatten enorme zusätzliche Arbeit zu leisten. 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit Veterinärbehörden prüfen Einhaltung der Mindestnormen Da die Haltungssysteme vorwiegend in bestehende Altgebäude zu integrieren waren, mussten die Anlagenhersteller viele individuelle Lösungen für die Stalleinrichtung finden, um sowohl die vorhandenen Räume optimal zu nutzen als auch die Tierschutzanforderungen bei der Haltung von Legehennen umzusetzen. Die Aufgabe der Veterinärbehörden besteht darin, die Einhaltung der gesetzlichen Mindestnormen bei Bauvorhaben zu prüfen und im Rahmen tierschutzfachlicher Stellungnahmen einzufordern. Dabei werden eine ganze Reihe von Einzelkriterien erfasst, beispielsweise die von den Tieren nutzbare Fläche, die Einstreu- und Nestflächen, die Länge der Sitzstangen sowie die Anzahl der Fress- und Tränkplätze. Bei Inbetriebnahme der Stallanlage erfolgt eine Vor-Ort-Kontrolle, um festzustellen, ob die Anlage dem Genehmigungsbescheid entspricht. Außerdem wird geprüft, ob die dort festgelegte Zahl maximal zu haltender Legehennen gegenüber dem für die Einhaltung der Vermarktungsnormen (Kennzeichnung der Eier) zuständigen Dezernat des LAVES bestätigt werden kann. Im Rahmen der Umgestaltung zahlreicher Legehennenhaltungen in Niedersachsen nahmen die Anfragen sowohl seitens der Veterinärbehörden als auch der Stallbaufirmen und Betriebsleiter zur Umsetzung der tierschutzrechtlichen Vorgaben an den Tierschutzdienst des LAVES erheblich zu. Themen waren u. a. der Freiraum über Sitzstangen, die Einstreuhäufigkeit in der Kleingruppenhaltung, die Vermessung und Berechnung der Nestflächen oder auch die Bodengestaltung der Nester. Ausführungshinweise zu vielen Spezialfragen sind derzeit in Arbeit und werden auf Bundesebene abgestimmt. Die Prüfung, die momentan jede Veterinärbehörde vor Ort mit erheblichem Aufwand für sich durchführen muss, könnte wesentlich erleichtert und bundesweit vereinheitlicht werden, gäbe es schon den sog. »TierschutzTÜV« für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen. Mit diesem Instrument dürften nur tierschutzfachlich geprüfte und zugelassene Haltungssysteme eingebaut werden und alle Beteiligten hätten Planungssicherheit. Gesetzliche Vorgaben für Junghennen fehlen Im Zusammenhang mit der Umstellung der Haltungssysteme für Legehennen muss eine weitere Herausforderung des Tierschutzes dringend gelöst werden. Für Junghennen, die etwa viereinhalb Monate in sog. Aufzuchtbetrieben gehalten werden, bevor sie in die eigentlichen Legehennenställe wechseln, fehlen bisher spezialgesetzliche Vorgaben. In der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist lediglich festgelegt, dass sie in Systemen aufgezogen werden müssen, die der späteren Haltungsform entsprechen. Rechtlich bindende Vorgaben zu Besatzdichten, Zugang zu Einstreu, erhöhten Ebenen sowie Sitzstangenangebot etc. gibt es bislang nicht. Damit sich eine Legehenne in ihrer Haltungseinrichtung (Kleingruppe, Boden- oder Freilandhaltung) zurecht findet, muss sie die dafür notwendigen Verhaltensweisen jedoch schon in der Aufzucht erlernt haben. Auch der Verzicht auf Schnabelkürzen wird sich auf die Dauer nur realisieren lassen, wenn die Aufzucht der Junghennen weiter optimiert wird. Dr. Leßmann, H. (LK CLP); Dr. Petermann, S. (LAVES Tierschutzdienst) Haltungsform 0 = Biohaltung 1 = Freilandhaltung 2 = Bodenhaltung 3 = Käfighaltung Herkunftsland (z. B. DE für Deutschland) Legebetriebsnummer (Bundesland, Betrieb, Stall) Abbildung 2.9: Vorgeschriebene Angaben auf dem Ei, anhand derer der Verbraucher die Haltungsform, das Herkunftsland und den Legebetrieb identifizieren kann 79 Neue tierschutzrechtliche Vorgaben für die Haltung von Masthühnern Am 9. Oktober 2009 trat ein neuer Abschnitt der TierschutzNutztierhaltungsverordnung in Kraft, der erstmals spezialrechtliche Anforderungen an das Halten von Masthühnern für Deutschland festlegt. Diese Ergänzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung war erforderlich geworden, da EU-weite Vorgaben zur Broilerhaltung in nationales Recht überführt werden mussten. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen ermöglichen eine weitere Intensivierung der Haltung von Masthühnern, die sehr hohe Anforderungen an die Ausstattung der Betriebe sowie das Management und die Sachkunde der Tierhalter bzw. Betreuer stellen. In der Folge stiegen beim Tierschutzdienst des LAVES die Anfragen zur Umsetzung dieser neuen Bestimmungen sprunghaft an. Seitens der Veterinärbehörden wurden insbesondere Fragen zur Durchführung von Sachkundelehrgängen, zum einheitlichen Vorgehen bei Überschreitungen der Besatzdichtevorgaben, zur ordnungsgemäßen Nottötung von Einzeltieren sowie zur tierschutzgerechten Ausstallung gestellt. Bundesrat fordert Leitlinien zur guten fachlichen Praxis Auch die Überwachung und mögliche Folgemaßnahmen am Schlachthof werfen noch viele Probleme auf. Im Rahmen des Rechtsetzungsverfahrens hat der Bundesrat begleitend zur Verabschiedung des Verordnungstextes die Erstellung von Leitlinien zur guten fachlichen Praxis in der Masthühnerhaltung eingefordert. Diese Leitlinien sollen u. a. Vorgaben zur Einhaltung der neuen gestaffelten Besatzdichten, zur ordnungsgemäßen Pflege und Versorgung der Tiere sowie zur Gesunderhaltung, insbesondere zur Verbesserung der Fußballengesundheit, beinhalten. Da 80 Bei der Haltung von Masthühnern werden hohe Anforderungen an die Ausstattung der Betriebe gestellt in Niedersachsen mehr als 30 Millionen Broiler gehalten werden, wird sowohl das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung als auch der Tierschutzdienst des LAVES intensiv in die Erarbeitung dieser Leitlinien, die unter Federführung des Institutes für Tierschutz und Tierhaltung des Friedrich-Loeffler-Institutes erstellt werden sollen, eingebunden werden. 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit Kontroversen um geplante Stallneubauten Schon jetzt müssen sich die Veterinärbehörden in einigen Teilen Niedersachsens den für sie neuen Herausforderungen in Bezug auf die Masthühnerhaltung stellen. Hintergrund ist die vorgesehene Ansiedlung eines Schlachtbetriebes für Masthühner im Landkreis Celle und damit verbundene Planungen, Masthühnerställe entlang der A 7 zu errichten (»Hühnerhighway«). Folge: bei den betroffenen Landkreisen werden Bauanträge in bisher dort kaum bekannten Größenordnungen für Mastgeflügelställe gestellt, Bürger in der Umgebung der geplanten Ställe protestieren vehement. Landwirte sprechen von Zukunftssicherung, Bürger fürchten Umweltprobleme, Tierschützer sind empört. Das Thema ist sowohl in der Lokalpresse als auch in den Landwirtschaftsblättern »Dauerbrenner«. Tierschutzgerechte Haltung wird vor Ort überprüft Die tierschutzrechtlichen Anforderungen zur baulichen Gestaltung von Masthühnerställen sind in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung niedergelegt. Im Rahmen von Baustellungnahmen sorgen die Veterinärbehörden für deren Berücksichtigung im Genehmigungsverfahren. Ganz entscheidend für eine tierschutzgerechte Haltung der Masthühner ist neben einer ausreichenden Ausstattung der Betriebe, z. B. bezüglich Lüftung, Tageslichteinfall sowie Futter- und Tränkeeinrichtungen, aber auch das Management durch den Tierhalter bzw. Betreuer. Im laufenden Betrieb wird dies durch regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen seitens der zuständigen Veterinärbehörden überprüft; ggf. vorhandene Mängel werden abgestellt und, soweit erforderlich, werden Nachkontrollen durchgeführt. Entsprechende Pläne gibt es auch im Landkreis Wolfenbüttel/ Stadt Salzgitter. Aktuell liegen zwei Bauanträge und zwei Bauvoranfragen vor. Geplant werden hier Betriebsgrößen von knapp 40.000 Hähnchen je Stall. Für diese Gegend eine ganz neue Dimension, denn derzeit werden im gesamten Landkreis knapp 1.000 Masthähnchen in etwa 30 Betrieben gehalten. Genau aus diesem Grund ist die Region für die intensive Geflügelmast von Interesse, denn bei Neubauten von Ställen sind durch die geringe Geflügeldichte im Umfeld keine negativen Auswirkungen auf die Tiergesundheit zu erwarten. Im vergangenen Jahr hat sich auch die Kreisgruppe des Bundes für Umwelt und Naturschutz e. V. (BUND) an der örtlichen Protestbewegung in Wolfenbüttel beteiligt. Der BUND setzte dabei u. a. auf eine Verhaltensänderung der Verbraucher durch entsprechende Aufklärung. Dazu wurde eine »Einkaufshilfe für glückliches Frischgeflügel in Wolfenbüttel und Umgebung« herausgegeben. Auch wenn derzeit der Bedarf an Geflügelfleisch sicherlich nicht allein aus der Region gedeckt werden kann, ist die Grundidee einer Tierschutzkennzeichnung der auf dem Markt angebotenen Produkte ein zukunftsweisender Ansatz, den Verbraucher durch seine Kaufentscheidung in die Weiterentwicklung der Tierhaltung einzubinden. In die gleiche Richtung weisen Überlegungen zu einem EU-weiten Tierschutz-Label. Nur wenn der Verbraucher auf der Verpackung erkennen kann, unter welchen Haltungsbedingungen das Masthuhn aufgezogen wurde, dessen Fleisch er kauft, kann er eine bewusste Entscheidung für mehr Tierschutz treffen. In diesem emotional aufgeheizten Spannungsfeld sind die beteiligten Behörden einschließlich der Veterinäre dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden. Stellt sich nach eingehender Prüfung heraus, dass bestehende Anforderungen vollständig eingehalten werden, hat der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf einen positiven Bescheid. Ängsten und Bedenken der Bevölkerung kann dann nur durch frühzeitige Information und rechtzeitige Einbindung tatsächlich Betroffener begegnet werden. So beugen im Vorfeld anberaumte Informationsveranstaltungen für Anwohner Gerüchten vor, sorgen für den Transfer des aktuellen Wissensstandes und können dazu beitragen, Vorurteile zu reduzieren. Im Landkreis Wolfenbüttel gingen einzelne Landwirte frühzeitig in die Offensive und boten ihrerseits Informationsveranstaltungen für die interessierte Öffentlichkeit an. Auch die Politik beschäftigte sich mit dem Thema und betrieb Aufklärung. Trotzdem ließen sich die Bedenken bei vielen Bürgern nicht vollständig ausräumen. Dr. Fietz, A. (LK Wolfenbüttel/Stadt Salzgitter); Dr. Petermann, S. (LAVES Tierschutzdienst) 81 Einhaltung von Tierschutz bei Tierversuchen wird amtlich überprüft Seit 2005 ist das LAVES Dezernat 33 (Tierschutzdienst) u. a. zuständig für die Bearbeitung von genehmigungs- und anzeigepflichtigen Tierversuchen. Tierversuche im Sinne des Tierschutzgesetzes sind alle Eingriffe und Behandlungen zu Versuchszwecken an Tieren oder am Erbgut von Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere verbunden sein können. Grundsätzlich sind Versuche an Wirbeltieren genehmigungspflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen, die das Tierschutzgesetz explizit benennt, können Versuche auch anzeigepflichtig sein. Inwieweit diese Voraussetzungen vorliegen, wird vom Tierschutzdienst geprüft. In Niedersachsen gibt es etwa 40 Einrichtungen, die Tierversuche durchführen wie z. B. Universitäten, Forschungsinstitute oder Hersteller von Arzneimitteln. Jede Tierversuchseinrichtung hat mindestens einen Tierschutzbeauftragten, der auf die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen achtet und als Mittler zwischen den tierexperimentell arbeitenden Wissenschaftlern und der Behörde fungiert. Gesetzliche Vorschriften Bei der Entscheidung über die Genehmigung von Tierversuchen wird das LAVES als Genehmigungsbehörde durch die Tierversuchskommission gemäß §15 TierSchG beraten. Die Mitglieder dieser Kommission müssen aufgrund ihrer Erfahrung und beruflichen Qualifikationen über die dazu erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Ein Tierversuch darf nur dann durchgeführt werden, wenn er unerlässlich ist. Die Unerlässlichkeit ergibt sich z. B. beim Vorbeugen, Erkennen oder Behandeln von Krankheiten, beim Erkennen von Umweltgefährdungen sowie beim Prüfen von Stoffen auf ihre Unbedenklichkeit oder im Rahmen der Grundlagenforschung. Weitere Punkte der Prüfung sind neben dem Versuchszweck die ethische Vertretbarkeit, mögliche Alternativverfahren (ohne Verwendung von Tieren), die Verhältnismäßigkeit der geplanten Versuchstierzahlen und die fachliche Eignung der Durchführenden. Aber auch die tierschutzgerechte Unterbringung, Pflege, Betreuung und tierärztliche Versorgung der Versuchstiere muss nachweislich sichergestellt sein. Treffen der Tierschutzbeauftragten der Tierversuchseinrichtungen mit Mitarbeitern des LAVES-Tierschutzdienstes werden regelmäßig durchgeführt 82 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit 2. Verbraucherschutz und Tiergesundheit Überblick über Genehmigungen in Niedersachsen in 2009 In 2009 wurden 223 Tierversuche angezeigt, 291 Tierversuche genehmigt und 501 Änderungen von bereits genehmigten Vorhaben bearbeitet. Darüber hinaus erteilte das LAVES 247 Ausnahmegenehmigungen für qualifizierte Personen sowie 61 Einfuhrgenehmigungen für Versuchstiere. In zahlreichen Fällen wurden ergänzende Informationen angefordert, ggf. Auflagen oder Teilgenehmigungen erteilt. Insgesamt wurden für den Vollzug im Tierversuchsbereich 1.354 Bescheide erstellt. Einrichtungen, die Tierversuche durchführen, unterliegen der besonderen Aufsicht durch die kommunalen Veterinärbehörden. Dabei wird insbesondere Augenmerk auf die Einhaltung international und national festgelegter Standards für die Haltung von und den Umgang mit den Versuchstieren gelegt. Der tier-schonende Umgang auf allen Ebenen von der Haltung über die Versuchsvorbereitung bis zum Ende des Versuches ist dabei von besonderem Interesse, ebenso die Einschätzung der erforderlichen speziellen technischen und personellen Möglichkeiten für die Durchführung von Tierversuchen. Inzwischen wurde eine Homepage eingerichtet, mithilfe derer die Antragsteller sich über Zuständigkeiten informieren sowie Formulare herunterladen können. Die Antragsvordrucke wurden bezüglich der biometrischen Planung neu formuliert, um eine bessere Darstellung und Begründung der erforderlichen Tierzahl zu erreichen. Durch jährliche Informationsveranstaltungen sowie zahlreiche Einzelgespräche konnte der Kontakt zu den Tierschutzbeauftragten intensiviert werden. In Zusammenarbeit mit den kommunalen Veterinärbehörden werden Einrichtungen besucht und Versuchsaufzeichnungen geprüft. Um auf Bundesebene den Austausch zwischen den Genehmigungsbehörden zu verbessern und die administrativen Abläufe zu vereinfachen und zu vereinheitlichen, finden regelmäßige Treffen der Behördenvertreter statt. Dr. Suhr, I. (LAVES Tierschutzdienst); Dr. Doil, G. (Landeshauptstadt Hannover, Veterinärangelegenheiten) Die Mitarbeiter des Tierschutzdienstes beim LAVES sind auch beratend tätig. Wissenschaftler, Tierschutzbeauftragte und Personen, die sich mit der Planung von Versuchsvorhaben befassen, nehmen die Unterstützung des LAVES regelmäßig in Anspruch. 83 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten des LAVES 3.1 Amtliche Futtermittelüberwachung Zulassungen von im Futtermittelbereich tätigen Unternehmen Gemäß Futtermittelhygieneverordnung müssen sich alle im Futtermittelbereich tätigen Unternehmen mit ihren Betriebsstätten registrieren lassen. Spezialisierte Tätigkeiten erfordern zusätzlich eine Zulassung. Die Kontrollen auf Einhaltung der Anforderungen und Pflichten aus den Zulassungen für Hersteller und Händler von Zusatzstoffen, Vormischungen und Mischfuttermitteln sind ein wesentlicher Bestandteil der Überwachungstätigkeit. Tabelle 3.1: Anzahl der Zulassungen, Stand 31. Dezember 2009 Herstellerbetriebe Einzelfuttermittel 4 84 Handelsbetriebe Zusatzstoffe 7 Vormischungen 29 Mischfuttermittel 50 Summe davon Vertreter von Drittlandsherstellern 85 23 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Verarbeitung von Fischmehl Mit der VO (EG) 1234/2003 zur Änderung der VO (EG) 999/2001 wurde das Verfütterungsverbot für bestimmte Futtermittel tierischer Herkunft gelockert. Auch Wiederkäuer haltende Betriebe dürfen nach Erhalt einer sogenannten »Gestattung« Mischfuttermittel mit Fischmehl u. a. beziehen. Eine jährliche Prüfung der Betriebe in Bezug auf die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschriften ist vorgesehen. Tabelle 3.2: Zulassungen und Registrierungen zur Verarbeitung von Fischmehl/Ergänzungsfuttermitteln mit Fischmehl u. a. und Verfütterung, Stand 31. Dezember 2009 Zulassung (Verarbeitung Fischmehl/Futtermittel > 50 % Rohprotein mit Fischmehl u. a.) gewerbliche Hersteller landwirtschaftliche Betriebe Registrierung (Verarbeitung Futtermittel < 50 % Rohprotein mit Fischmehl u. a.) und Gestattung Gestattungen für Betriebe, die auch Wiederkäuer halten 50 entfällt entfällt 128 160 329 Inspektionen, Buchprüfungen und Orte der Kontrolle Tabelle 3.3: Inspektionen, Buchprüfungen und Orte der Kontrolle 2006 bis 2009 Anzahl im Jahr 2006 2007 2008 2009 aufgesuchte Orte der Kontrolle 1.767 1.670 1.309 1.090 Unternehmensprüfungen 1.462 1.544 1.498 1.404 693 (davon 109 bei gewerblichen Herstellern/Händlern sowie Primärproduzenten ohne Tierhaltung) 813 (davon 291 bei gewerblichen Herstellern/Händlern sowie Primärproduzenten ohne Tierhaltung) 791 (davon 333 bei gewerblichen Herstellern/Händlern sowie Primärproduzenten ohne Tierhaltung) Buchprüfungen/ Rückverfolgbarkeit 628 (davon 70 bei gewerblichen Herstellern/Händlern) 85 Proben und Analysen Verteilung der untersuchten Proben der LAVES-Futtermittelüberwachung Tabelle 3.4: Verteilung der Proben auf Futtermittelgruppen 2009 Art des Futtermittels Beanstandungen 826 8% Zusatzstoffe 51 2% Vormischungen 60 13 % 1.117 18 % davon Mischfuttermittel für Wiederkäuer 291 23 % davon Mischfuttermittel für Schweine 382 16 % davon Mischfuttermittel für Geflügel 249 13 % davon Mischfuttermittel für Equiden 63 17 % davon Mischfuttermittel für Heimtiere 89 25 % davon Mischfuttermittel für sonstige Tierarten 43 14 % Einzelfuttermittel Mischfuttermittel gesamt 86 Anzahl der Proben 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Schwerpunkte der Untersuchungen der amtlichen Futtermittelüberwachung Tabelle 3.5: Schwerpunkte der Untersuchungen Schwerpunkte der Untersuchungen 2008 2009 Anzahl Beanstandet in % der Analysen Anzahl Beanstandet in % der Analysen Inhaltsstoffe/Energie 4.247 1,6 4.197 2,1 Zusatzstoffe 1.231 1,5 1.427 2,5 unzulässige Stoffe 11.007 0,4 10.175 0,5 unerwünschte Stoffe (ohne Schädlingsbekämpfungsmittel) 18.244 0,4 10.398 0,2 Unter »unzulässigen« Stoffen werden zusammengefasst: Unter »unerwünschten« Stoffen werden zusammengefasst: • verbotene Stoffe nach Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) bzw. VO (EG) 999/2001 • verbotener Zusatz und Verschleppungen von Arzneimitteln und Hormonen, nicht mehr oder nicht für die Zieltierart zugelassenen Zusatzstoffen sowie illegaler Zusatz und Verschleppungen von antibiotisch wirksamen Zusatzstoffen (Verschleppungen bis 30. Juni 2009). • Stoffe mit Grenzwertregelung nach Anl. 5 und 5 a zur Futtermittelverordnung, z. B. Schwermetalle, chlorierte Kohlenwasserstoffe, Dioxin/Summe Dioxin und dioxinähnliche PCB, Aflatoxin B1, Mutterkorn. Seit 1. Juli 2009 gelten auch technisch bedingte unvermeidbare Verschleppungen von antibiotisch wirksamen Zusatzstoffen als »unerwünschte Stoffe« und unterliegen Grenzwertregelungen. • Stoffe ohne Grenzwertregelung; Beanstandung möglich über § 17 LFGB hinsichtlich einer möglichen Gesundheitsgefährdung für das Tier und durch »Carry-over«-Effekte für den Menschen, z. B. sonstige Mykotoxine, PCB, PFT. LAVES Abt. 4 87 Analytik im Futtermittelinstitut Stade Tabelle 3.6: Elementanalytische Untersuchungen von Futtermitteln Untersuchungsparameter Aluminium Einzelfuttermittel Vormischung sonstige (Zusatzstoffe, u. a.) Beurteilung/Bemerkung 2 Arsen 198 148 17 35 Blei 257 295 22 29 Cadmium 263 288 22 29 Calcium 4 119 1 Chrom 15 Eisen 6 Iod 6 x Überschreitung Höchstgehalt 1 x Überschreitung Höchstgehalt 2 x Überschreitung Deklaration 8 x Unterschreitung Deklaration 2 23 7 1 1 2 5 x Überschreitung Deklaration 3 x Unterschreitung Deklaration Kalium 1 6 Kobalt 1 12 2 3 1 x Überschreitung Deklaration 1 x Unterschreitung Deklaration Kupfer 14 286 14 10 7 x Überschreitung Höchstgehalt 37 x Überschreitung Deklaration 5 x Unterschreitung Deklaration Magnesium 3 33 1 Mangan 5 29 6 Natrium 4 65 1 16 1 6 107 1 200 163 17 26 1 x Überschreitung Höchstgehalt Nickel Phosphor Quecksilber 88 Mischfuttermittel 1 x Unterschreitung Deklaration 1 x Unterschreitung Deklaration 1 1 x Überschreitung Höchstgehalt 5 x Überschreitung Deklaration 1 x Unterschreitung Deklaration 2 x Unterschreitung Deklaration 2 2 x Überschreitung Deklaration 3 x Unterschreitung Deklaration Schwefel 2 Selen 3 174 13 9 5 x Überschreitung Höchstgehalt 1 x Überschreitung Deklaration 1 x Unterschreitung Deklaration Zink 13 184 11 14 10 x Überschreitung Höchstgehalt 4 x Überschreitung Deklaration 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Tabelle 3.7: Untersuchungen auf wertbestimmende Inhaltsstoffe Untersuchungsparameter enzymlösliche organische Substanz Einzelfuttermittel Alleinfuttermittel 1 Lactose Ergänzungsfuttermittel Beurteilung/Bemerkung 36 4 2 Rohasche 30 217 126 17 x Überschreitung Deklaration 9 x Unterschreitung Deklaration Rohfaser 37 201 108 12 x Überschreitung Deklaration 4 x Unterschreitung Deklaration Rohfett 25 248 120 1 x Überschreitung Deklaration 11 x Unterschreitung Deklaration Rohprotein 56 284 165 5 x Überschreitung Deklaration 16 x Unterschreitung Deklaration 5 203 33 1 x Überschreitung Deklaration 31 5 14 1 x Überschreitung Deklaration 7 204 33 4 2 203 68 Stärke Salzsäure-unlösliche Asche Gesamtzucker Zucker Energie 5 5 x Unterschreitung Deklaration 89 Tabelle 3.8: Futtermitteluntersuchung auf pharmakologisch wirksame Substanzen (PWS) Untersuchungsparameter Einzelfuttermittel Mischfuttermittel Vormischung sonstige (Zusatzstoffe, u. a.) Beurteilung/Bemerkung Deklarationskontrolle Lasalocid 13 1 Monensin 12 17 Narasin 12 1 Nicarbazin 20 1 Salinomycin 13 1 5 2 Robenidin 0 72 23 3 HemmstoffScreening (LC-MS) 44 399 23 7 HemmstoffScreening (mikrobiologisch) 44 399 23 7 Chloramphenicol 7 7 Summe 5 x Mischfuttermittel mit Unterschreitung des deklarierten Gehaltes Rückstandskontrolle PWS Summe 90 585 16 x Kokzidiostatika mit Grenzwertüberschreitung 56 x Nachweis von Kokzidiostatika, ohne Grenzwertüberschreitung 5 x unerlaubte Stoffe davon: 3 x Penicilline 2 x Tetracycline 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Tabelle 3.9: Untersuchungen auf weitere unerwünschte Stoffe Untersuchungsparameter Einzelfuttermittel Acrylamid* Mischfuttermittel Vormischung sonstige (Zusatzstoffe, u. a.) Beurteilung/Bemerkung 1 2 CKW (17 Einzelparameter) 220 243 3 13 1 x Überschreitung Höchstgehalt Dioxine (17 Einzelparameter)* 96 57 7 19 5 x Überschreitung Höchstmenge Dithiocarbamate* 13 Fluor 19 27 5 2 3 x Überschreitung Höchstgehalt GVO** 81 52 Malachitgrün*** 1 Melamin (4 Einzelparameter) 8 Nitrit 2 48 x Beanstandungen 43 1 141 PCB (7 Einzelparameter) 240 277 6 17 1 x Überschreitung Orientierungswert dioxinähnliche PCB (12 Einzelparameter)* 70 40 5 11 1 x Überschreitung Höchstmenge perfluorierte Tenside*** 41 1 Pflanzenschutzmittel (48 Einzelparameter)*** 107 1 Aflatoxin B1 180 291 2 DON 150 252 6 Fumonisine B1 180 291 2 Fumonisine B2 180 291 2 HT2 -Toxin 150 252 6 T2-Toxin 150 252 6 Ochratoxin 180 291 2 Zearalenon 180 291 2 1 x Überschreitung Höchstgehalt keine Probe überschritt den gesetzlich festgelegten Höchstgehalt bzw. die von der EU-Kommission empfohlenen Richtwerte * analysiert durch LAVES LI OL ** analysiert durch LAVES LI BS *** analysiert durch LAVES IFF CUX 91 Tabelle 3.10: Untersuchungen auf sonstige Zusatzstoffe Untersuchungsparameter Einzelfuttermittel Aminosäuren (Cystein, Methionin, Threonin, Lysin) Antioxidantien (BHA/BHT) Chlorid Farbstoffe* Mischfuttermittel Vormischung 158 4 3 18 3 1 11 x Unterschreitung Deklaration 1 x Deklarationsverstoß 1 5 1 Phytase Probiotika 10 1 x Unterschreitung Deklaration 11 4 8 x Überschreitung Deklaration 5 4 1 x Überschreitung Deklaration 1 20 x Unterschreitung Deklaration 6 x Überschreitung Deklaration 2 x Überschreitung Höchstgehalt Vitamin A1 162 19 Vitamin D 123 16 Vitamin E 143 15 * analysiert durch LAVES IFF CUX 92 Beurteilung/Bemerkung 2 GTH Harnstoff sonstige (Zusatzstoffe, u. a.) 1 x Unterschreitung Deklaration 2 x Überschreitung Deklaration 1 x Überschreitung Höchstgehalt 2 4 x Unterschreitung Deklaration 34 x Überschreitung Deklaration 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Tabelle 3.11: Futtermittelhygiene/Mikrobiologische Untersuchungen Untersuchungsparameter Einzelfuttermittel produkttypische und verderbanzeigende Mikroorganismen Salmonellen Listeria monocytogenes Alleinfuttermittel Ergänzungsfuttermittel sonstige Proben Beurteilung/Bemerkung 69 42 46 13 19 x überhöhte Keimgehalte 5 x Schädlingsbefall 554 71 54 14 17 x Salmonella positiv 73 42 46 13 Clostridium perfringens 125 Enterobacteriaceae 390 1 x Listeria monocytogenes positiv 15 x Clostridium perfringens positiv 3 x überhöhter Gehalt 20 Tabelle 3.12: Mikroskopische Untersuchungen Untersuchungsparameter Einzelfuttermittel Ambrosia 18 botanische Reinheit 112 Alleinfuttermittel 13 Ergänzungsfuttermittel 3 Beurteilung/Bemerkung 13 x Samennachweis 1 Mutterkorn 10 32 4 tierische Bestandteile 183 120 136 10 2 2 4 69 56 Zusammensetzung Zusatzstoff 1 Datura Verpackungsmaterial Vormischung 1 x Samennachweis 4 1 x Fischanteile 4 x Bestandteile von Landtieren 8 x Gummistücke, Plastik-, Papierfetzen, Jutefäden, Alufolie 1 11 x Deklarationsmängel LAVES FI STD 93 3.2 Marktüberwachung Eier Tabelle 3.13: Betriebsarten im Fachbereich Eier Betriebsart Anzahl in 2009 Tabelle 3.14: Prüfungen Änderungs- und Registrierungsanträge Prüfaufträge Erzeuger 695 356 Buchführung Packstellen 295 184 Tätigkeiten/Pflichten 17 - 161 - Sammelstellen Großhandel, Verteilerzentren Eiproduktenwerke Tabelle 3.15: Ahndung der Beanstandungen in 2009 Beanstandungen 727 17,3 % 43 7,0 % Gewichts- und Qualitätskontrolle 228 3,0 % Haltungsangaben 318 9,8 % Kennzeichnung 462 18,2 % Beratung 111 - Legehennenbetriebsregister 305 15,1 % Eingeleitete Verfahren 62 Registrierung Erzeuger 34 32,4 % abgeschlossene Verfahren 46 Zulassung Packstellen 156 48,1 % 5 20,0 % 109 43,1 % 1 - Eintragung Sammelstellen davon durch Verwarnung mit Verwarngeld 16 Bußgelder 28 Sonstiges Prüfungsverweigerung 94 Anzahl in 2009 Einstellung des Verfahrens 2 Abgabe an die Staatsanwaltschaft - Abgabe an andere Bundesländer/EU-Staaten - 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Geflügel Tabelle 3.16: Betriebsarten im Fachbereich Geflügel Betriebsart Anzahl in 2009 Erzeuger besonderer Haltungsformen 4 Geflügelschlachtbetriebe 27 Geflügelzerlegebetriebe 30 sonstige Betriebe (Großhandel, Verteilerzentren, Kühlhäuser) 153 Bruteier Tabelle 3.17: Betriebsarten im Fachbereich Bruteier Betriebsart Anzahl in 2009 Brütereien Änderungs- und Registrierungsanträge 39 - Vermehrungsbetriebe 3 - Zuchtbetriebe 0 - Obst, Gemüse und Kartoffeln Tabelle 3.18: Prüfungen im Fachbereich Obst, Gemüse und Kartoffeln Betriebsart Erzeuger/Selbstvermarkter Anzahl der Betriebe in 2009 Prüfungen in 2009 geprüfte Partien beanstandete Partien 397 223 722 55 85 162 595 19 196 343 2.715 241 Erzeugerorganisationen 22 56 259 10 Handelsagenturen 10 - - - Verteilerzentren des Lebensmitteleinzelhandels 24 91 1.113 22 734 875 5.404 347 Sortier-, Pack-, Lagerbetriebe Großhandel Summe 95 Tabelle 3.19: Ahndung der Beanstandungen eingeleitete OWi-Verfahren 11 Verwarnung mit Verwarngeld 9 Anhörungen 2 Bußgeldbescheide 2 Einstellung des Verfahrens 0 Abgabe an die Staatsanwaltschaft 0 Vermarktungsverbote 17 Vieh und Fleisch Tabelle 3.20: Betriebsarten im Fachbereich Vieh und Fleisch Betriebsart Anzahl in 2009 Schlachtbetriebe insgesamt 873 davon EU-zugelassen 305 Zerlegebetriebe 318 Viehhandelsbetriebe 713 Tabelle 3.21: Amtliche Preisfeststellung für Rindfleisch und Schweinehälften in Niedersachsen 2008 2009 Schweine meldepflichtige Betriebe Schlachtungen in Stück 96 Rinder Schweine Rinder 28 13 25 10 16.183.616 412.422 16.770.361 418.099 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Tabelle 3.22: Prüfungen und Ahndung der Beanstandungen Betriebsprüfungen Summe 352 Hinweise/Abmahnungen 1 Eingeleitete Verfahren 9 davon wurden abgeschlossen mit Verwarnungen 2 davon mit Verwarngeld 2 Bußgeldern 2 Einstellung des Verfahrens 3 Abgabe an die Staatsanwaltschaft 1 Medienüberwachung Tabelle 3.23: Umfang der Medienüberwachung Überwachung Anzahl der Hinweise Telemediengesetz/ Rundfunkstaatsvertrag 17 Pressegesetz 19 LAVES Abt. 4 97 3.3 Tiergesundheit TSE Tabelle 3.24: Untersuchungen von Rindern und kleinen Wiederkäuern Tierart Kategorie Rind Gesundschlachtung Monitoring Summe 205.728 27.105 verendet 2.700 not-/krankgeschlachtet 1 Tiere mit klinischen Erscheinungen vor der Schlachtung getötete Tiere im Rahmen der TSE-Ausmerzung Schaf Ziege 8 Gesundschlachtung 800 verendet 941 not-/krankgeschlachtet 0 Tiere mit klinischen Erscheinungen vor der Schlachtung 0 getötete Tiere im Rahmen der TSE-Ausmerzung 0 Gesundschlachtung 39 verendet 109 not-/krankgeschlachtet 0 Tiere mit klinischen Erscheinungen vor der Schlachtung 0 Tabelle 3.25: Bestätigte TSE-Fälle 2009 98 Monat Landkreis Kategorie Tierart Geburtsdatum/Alter Juni HH verendet Rind 3. März 1996 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Anzeigepflichtige Tierseuchen Tabelle 3.26: Anzeigepflichtige Tierseuchen Erkrankung/Erreger Nachweis von Amerikanische Faulbrut Bakterien 3.338 56 Aujeszkysche Krankheit (Pseudowut) Virus/Antigen 1.368 0 Antikörper 16.559 19 (18 x Impfantikörper) Virus/Antigen 29.204 222 (davon 24 x H5) Antikörper 54.084 1.248 Beschälseuche der Pferde Antikörper 19 0 Blauzungenkrankheit Virus Aviäre Influenza (Geflügelpest) Antikörper Bovines Herpesvirus 1 (BHV1), Infektiöse Bovine Rhinotracheitis (IBR) Bovine Virusdiarrhoe/Mucosal Disease (BVD/MD) 29.462 davon positiv 333 (davon 7 x BTV6) 7.832 2.972 626 17 Antikörper 534.576 15.884 Virus/Antigen 121.276 1.572 2.997 568 Virus/Antigen Antikörper Brucellose Untersuchungen Summe Bakterien 730 3 (B. suis II, Hase) Antikörper 79.762 44 Enzootische Rinderleukose Antikörper 64.389 0 Infektiöse Anämie der Einhufer Antikörper 29 0 Klassische Schweinepest (Hausschwein) Virus/Antigen 3.963 0 10.637 0 Virus/Antigen 4.255 0 Antikörper 4.040 0 Antikörper Klassische Schweinepest (Wildschwein) Koi-Herpesvirus Virus 453 35 Newcastle Disease (Atypische Geflügelpest) Virus/Antigen 121 1 8 0 Antikörper Psittakose (Papageienkrankheit) Bakterien 797 36 Rauschbrand Bakterien 59 15 Rotz Antikörper 19 0 Salmonellose des Rindes Bakterien 7.456 221 Tollwut Virus/Antigen 1.864 Tritrichomonas foetus Protozoen 387 0 Tuberkulose des Rindes Bakterien 96 12 Vibrionenseuche des Rindes Bakterien 552 7 Virale Hämorrhagische Septikämie (VHS) der Forellen Virus/Antigen 245 13 Infektiöse Hämatopoetische Nekrose (IHN) der Forellen Virus/Antigen 244 0 2 (Fledermäuse) 99 Meldepflichtige Tierseuchen Tabelle 3.27: Meldepflichtige Tierseuchen Erkrankung/Erreger Nachweis von Campylobacteriose (thermophile Campylobacter) Bakterien 54 27 Caprine Arthritis/Encephalitis (CAE) und Maedi/Visna Antikörper 159 25 Chlamydiose (außer Psittakose) Bakterien/Antigen 2.340 205 Antikörper 60 11 Echinokokkose Bandwurm 557 8 Equine virale Arteriitis (EVA) Antikörper 4 0 Infektiöse Pankreasnekrose der Forellen und Forellenartigen (IPN) Virus/Antigen 231 1 Leptospirose Antikörper 1.200 1 Listeriose Bakterien 351 31 Paratuberkulose Bakterien 7.830 1.279 Antikörper 17.445 657 Bakterien 8.167 967 729 25 Q-Fieber Antikörper 100 Untersuchungen Summe davon positiv Salmonellose Bakterien 6.487 274 Tuberkulose Bakterien 40 11 Tularämie Bakterien 332 3 (Hasen) 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Sonstige Tierkrankheiten Tabelle 3.28: Sonstige Tierkrankheiten Erkrankung/Erreger Nachweis von Untersuchungen Summe davon positiv Border Disease Virus/Antigen 45 0 Bovine Respiratory Syncytial Virus Virus/Antigen 67 0 Calicivirus, Rabbit Hemorrhagic Disease (RHD) Hauskaninchen und European Brown Hare Syndrom (EBHS) Feldhase Virusantigen/RNA 116 9 Circovirus (PCV 2) Virus 4 2 Chlamydien Bakterien/Antigen 283 11 Antikörper 60 11 Clostridien Bakterien 85 12 Coronavirus Virus/Antigen 182 9 EHEC Bakterien 106 63 Equines Herpes-1-Virus Virus/Antigen 0 0 Fischkrankheiten viraler Genese (ohne VHS/IHN/IPN/KHV) Virus/Antigen 18 0 Leptospiren Bakterien Neospora caninum 1.082 (Bisame und Wanderratten) 112 (Wanderratten) Antigen 155 7 Antikörper 469 21 Parainfluenza-3-Virus Virus/Antigen 184 2 Porcine Influenza (PIV) Antigen 67 14 Porcine Reproductive and Respiratory Syndrome (PRRS) Antikörper 0 0 Rotavirus Virus/Antigen 182 56 Staupe Virusantigen 96 20 Tularämie Bakterien 478 (Wanderratten) 0 101 Tabelle 3.29: Nachweis von Infektionserregern bei Krankheitskomplexen (Teil 1) bakterielle, parasitologische und mykologische Nachweise Rind Schwein Anaerobierinfektionen (Rauschbrand, Pararauschbrand) (Summe Untersuchungen) 56 Clostridium chauvoei 11 Clostridium septicum 16 Pferd 2 Schaf, Ziege Hund, Katze, Heimtiere Zootiere, Wildsäuger 3 2 15 2 Clostridium perfringens Typ A/E 6 Clostridium perfringens Typ D 1 Clostridium ramosum Aborterregern/Genitalinfektionen (Summe Untersuchungen) 474 Arcanobacterium pyogenes 16 Aspergillus spec. 2 Bacillus licheniformis 6 Candida krusei 1 E. Coli 2 3 11 66 Klebsiella pneumoniae Listeria monocytogenes 1 11 Mucoraceae Staphylococcus aureus 1 Staphylococcus chromogenes Staphylococcus hyicus Streptococcus canis 1 1 Streptococcus dysgalactiae Streptococcus spec., ßhämol. 102 Vibrio metschnikovii 1 Yersinia pseudotuberculosis 1 Hausgeflügel Zier-, Wildvögel weitere Tierarten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Tabelle 3.30: Nachweis von Infektionserregern bei Krankheitskomplexen (Teil 2) bakterielle, parasitologische und mykologische Nachweise Atemwegserkrankungen (Summe Untersuchungen) Rind Schwein 64 Actinobac. pleuropneumoniae 18 Pferd 1 Schaf, Ziege 8 Hund, Katze, Heimtiere 12 Zootiere, Wildsäuger Hausgeflügel 6 14 weitere Tierarten 6 2 Aeromonas sobria Arcanobacterium pyogenes Zier-, Wildvögel 3 4 Aspergillus spec. 1 Bacillus cereus 1 Bacillus pumilus 1 1 Bordetella bronciseptica Corynebact. pseudotuberculosis Enterococcus faecium 1 E. coli 2 Granulicatella spec. 1 2 Hämophilus spec. 1 Hämophilus parasuis Mannheimia haemolytica 4 7 1 Neisseria spec. 1 Ornithobacterium rhinotracheale Pasteurella multocida 5 6 1 Proteus mirabilis Propionibacterium Rhodococcus equi Riemerella anatipestifer Staphylococcus aureus 1 Staphylococcus intermedius Streptococcus canis Streptococcus dysgalactiae 1 Streptococcus suis 2 Streptococcus zooepidemicus 1 103 Tabelle 3.31: Nachweis von Infektionserregern bei Krankheitskomplexen (Teil 3) bakterielle, parasitologische und mykologische Nachweise Salmonella (Summe Untersuchungen) Rind Schwein 3.837 18 Pferd Schaf, Ziege 82 Hund, Katze, Heimtiere 20 Zootiere, Wildsäuger 573 Hausgeflügel 28 Zier-, Wildvögel 62 weitere Tierarten 4 Salmonella Anatum Salmonella Bareilly 1 Salmonella Bovis morbificans Salmonella Cubana Salmonella Derby 1 Salmonella Dublin 35 Salmonella Enteritidis 2 Salmonella Goldcoast 1 Salmonella Gr. B 7 Salmonella Gr. B 4,12:I:monoph. 1 Salmonella Gr. B 4,5,12:I:monoph. 1 6 2 Salmonella Gr. C 1 Salmonella Gr. D1 Salmonella Gr. III B Salmonella Infantis Salmonella Livingstone Salmonella London 1 1 Salmonella Rissen 5 Salmonella spec. Salmonella ssp. I Rauhform Salmonella Senftenberg 1 Salmonella ssp. II 1 Salmonella Typhimurium Salmonella Typhimurium var. copenhagen 104 75 1 1 9 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Tabelle 3.32: Nachweis von Darminfektionen (Bakterien, Hefen) bei Jungtieren Parasitennachweise Blastomyceten/Hefen Bakterien Rind Schwein Pferd Schaf, Ziege Hund, Katze, Heimtiere Zootiere, Wildsäuger Hausgeflügel Zier-, Wildvögel Candida albicans Candida glabrata 11 Candida krusei 2 Candida rugosa 1 Candida spec. 1 Clostridium perfringens Typ A/E 1 2 Clostridium perfringens Typ D 1 1 Escherichia Coli 98 Salmonella Dublin 3 Salmonella Gr. B 4,5,12:I:monoph. 1 Salmonella Infantis 7 5 3 13 3 1 Salmonella Typhimurium Darminfektion Jungtiere (n) 272 9 2 3 7 9 105 Tabelle 3.33: Nachweis von Parasiten Parasiten (n) Kryptosporidien Kokzidien Rind Schwein Pferd Schaf, Ziege Hund, Katze, Heimtiere Zootiere, Wildsäuger Hausgeflügel Zier-, Wildvögel weitere Tierarten 143 10 36 10 54 8 14 51 3 88 19 12 Magen-Darm-Strongyliden div. Magen-Darm-Würmer Bandwurm 18 1 18 1 2 6 2 1 1 1 Trematoden (n) Fasciola hepatica 1 Lungenwürmer (n) Lungenwurm Flagellaten (n) Trichomonaden 20 Ektoparasiten (n) Läuse 1 1 Milben Nachweis Summe 106 175 1 18 94 13 7 2 1 156 29 48 1 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Tabelle 3.34: Nachweis von Listerieninfektionen, pyogenen und sonstigen isolierten Infektionserregern (Teil 1) Nachweis von Encephalitiserreger (Listerieninfektionen) (Summe Untersuchungen) Rind Schwein 18 Pferd 8 Schaf, Ziege 34 Escherichia coli 3 2 Listeria monocytogenes 1 1 Streptococcus suis Pyogene und sonstige isolierte Infektionserreger (Summe Untersuchungen) Hund, Katze, Heimtiere 10 Zootiere, Wildsäuger Hausgeflügel 63 Zier-, Wildvögel 17 7 4 85 25 6 89 80 345 Aerococcus viridans 84 158 1 Aeromonas sobria 3 Aeromonas spec. 2 11 1 2 2 1 Bordetella bronchiseptica 1 1 Candida albicans Corynebacterium spec. 6 4 1 15 1 1 7 48 1 Hämophilus spec. Listeria monocytogenes 16 17 1 2 2 1 2 2 9 1 10 Klebsiella spec. 3 1 2 9 Pasteurella multocida 2 7 Pasteurella pneumotropica Pasteurella spec. 3 2 Pseudomonas spec. 1 Proteus mirabilis 1 Providencia alcalifaciens 1 Providencia rettgeri 2 4 Bacillus spec. Mannheimia haemolytica 4 1 Aspergillus spec. Escherichia coli 556 1 Aeromonas caviae/hydrophila Actinomyces pyogenes weitere Tierarten 2 1 3 2 1 1 107 Tabelle 3.35: Nachweis von Listerieninfektionen, pyogenen und sonstigen isolierten Infektionserregern (Teil 2) Nachweis von Salmonella Dublin Rind Schwein Pferd Schaf, Ziege Hund, Katze, Heimtiere Zootiere, Wildsäuger Zier-, Wildvögel weitere Tierarten 2 Salmonella enteritidis 6 Salmonella ssp 1 Salmonella Typhimurium Hausgeflügel 1 3 1 3 Staphylococcus aureus 1 19 1 1 1 Staphylococcus (pseud)intermedius 1 Staphylococcus spec. mit ß-Hämolyse 3 Streptococcus canis 1 1 2 1 2 2 25 1 3 4 1 1 Uruburuella suis 108 2 2 Streptococcus dygalactiae Streptococcus spec. 2 Vibrio spec. 1 Yersinia enterocolitica 1 Yersinia pseudotuberculosis 9 3 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Pathomorphologische Untersuchungen Fischkrankheiten auf Krankheits- oder Todesursachen Tabelle 3.37: Fischseuchenbekämpfung – Beratung und Kontrollen Tabelle 3.36: Anzahl der Sektionen in den LAVESVeterinärinstituten Hannover und Oldenburg Sektionen zur Untersuchung auf aviäre Influenza Sektionen allgemein Anzahl Hausgeflügel 249 Fischseuchenbekämpfung Wildgeflügel 139 telefonische und schriftliche Beratung Summe 388 Fisch 3 Hausgeflügel 86 Heimtier 68 Hund 34 Kalb 77 Katze 42 Pferd 29 Reptilien 12 Anzahl Teilnehmer 360 behördliche Stellungnahmen und Vermerke 89 Betriebsbesuche/vor Ort Beratung und Probenahme 36 klinische Untersuchungen 60 Sektionen mit Organentnahme zur Untersuchung Fortbildungsworkshop »Fischseuchenverordnung« 125 2 41 Tierschutz bei Fischen Rind 389 Rinderfetus 145 Schaf 153 Schwein Schweinefetus telefonische und schriftliche Beratung 118 behördliche Stellungnahmen und Vermerke 26 Betriebsbesuche/vor Ort Beratung 4 Überprüfung des Gesundheitsstatus von Fischen 4 96 6 Wildgeflügel 156 Wasseruntersuchungen 2 Wildtier 363 Sachkundelehrgang Zierfische 2 Ziege 36 Fischsterben in öffentlichen Gewässern Ziervögel 29 telefonische und schriftliche Beratung 18 Zootier/Exot 19 behördliche Stellungnahmen und Vermerke 8 Probenahme und Untersuchung 6 Summe 2.130 43 LAVES VI OL / LAVES VI H LAVES Abt. 3 109 Tabelle 3.38: Untersuchungen von Fischproben auf virale Krankheitserreger (Teil 1) Parameter/Fischart Anzahl davon positiv VHSV/IHNV Regenbogenforelle Tabelle 3.39: Untersuchungen von Fischproben auf virale Krankheitserreger (Teil 2) Parameter/Fischart Anzahl davon positiv sonstige Krankheiten viraler Genese 199 13 15 Saibling Aal 17 0 0 Summe sonstige 17 0 1 0 KHV Barsch 2 0 Koi 250 34 Rotfeder 1 0 Goldfisch 155 0 Hecht 2 0 Karpfen 15 1 Stör 1 0 Sonstige 33 0 Zander 3 0 Summe KHV 453 35 223 13 Summe gesamt 705 49 s.o. 1 Bachforelle Summe VHS/IHN IPN Regenbogenforelle Summe IPN 1 SVC Karpfen 6 0 Gieben 1 0 Koikarpfen 4 0 Rotauge 1 0 12 0 Die Zahlen beziehen sich auf Proben, diese können aus Organen einzelner Fische bestehen, z. T. jedoch aus Pools von bis zu zehn Fischen. Bei Organpools verschiedener Fischarten wurde nur eine in der Statistik berücksichtigt. LAVES VI H Summe SVC 110 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Tabelle 3.40: Nachweis obligat fischpathogener Bakterien Nutzfische Einsendungen Zierfische Wasser Summe 98 129 23 251 Aeromonas salmonicida 8 1 0 9 Edwardsiella sp. 0 1 0 1 Flavobakterium sp./ Flexibacter sp. 1 0 0 1 Mykobakterien 0 0 0 0 Streptococcus iniae 0 0 0 0 Vibrio anguillarum 0 0 0 0 Yersinia ruckeri 4 0 0 4 Bakteriengattungen/-arten Tabelle 3.41: Nachweis fakultativ fischpathogener Bakterien und Mykosen Nutzfische Einsendungen Zierfische Wasser Summe* 98 129 23 251 bewegliche Aeromonaden 10 7 2 19 Aeromonas hydrophila 16 39 5 60 Aeromonas sobria 26 69 7 102 Acinetobacter 1 2 5 8 Citrobacter freundii 1 7 0 8 Cytophaga sp. 0 0 0 0 23 80 3 106 3 4 0 7 24 37 5 66 Saprolegnia 6 3 0 9 weitere Mykosen 9 5 1 15 Bakteriengattungen/-arten Pseudomonas sp. Vibrio sp. weitere Bakteriengattungen * einschließlich 1 Probe Seepferdchen LAVES VI H 111 Bienenkrankheiten Tabelle 3.42: Bienenkrankheiten (Untersuchung auf Amerikanische Faulbrut) (Teil 1) Probenart Probengrund Anzahl der Proben davon negativ Brutwaben nicht untersuchungsfähig positiv Proben von Veterinärämtern 61 4 46 andere Einsender 13 3 10 Summe (%) 74 7 (9,5 %) 56 11 (75,7 %) 11 (14,9 %) Tabelle 3.43: Bienenkrankheiten (Untersuchung auf Amerikanische Faulbrut) (Teil 2) Probenart Probengrund Anzahl der Proben davon negativ Futterkranzproben* Kat II positiv nicht auswertbar Proben von Veterinärämtern 697 571 66 38 22 Monitoring- und andere Proben 2.567 2.328 79 38 122 Summe (%) 3.264 2.899 (88,8 %) 76 (2,3 %) 144 (4,4 %) * Futterkranzproben werden auf Sporen von Paenibacillus larvae (Erreger der Amerikanischen Faulbrut) untersucht. Hierdurch ist eine Frühdiagnose vor Ausbruch der Krankheit (Kategorie I positiv) sowie die Feststellung eines Seuchenverdachts im Frühstadium (Kategorie II positiv) möglich. Die Unterschiede in den Ergebnissen zwischen Proben von Veterinärämtern und Monitoringproben i. w. S. sind verständlich, da seitens der Veterinärämter primär Proben aus akuten Seuchenausbruchfällen eingesandt werden. Von 28 Veterinärämtern wurden Proben eingesandt. LAVES IB CE 112 Kat I positiv 145 (4,4 %) 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Wildtieruntersuchungen Tabelle 3.44: Diagnosen von Wild Diagnosen Mehrfachangaben Dachs Fuchs Hase/ Kaninchen Marder Reh/ Damwild Wildschwein Wildvögel andere Anzahl 7 67 113 13 80 29 95 17 bakterielle Infektion 4 20 38 2 29 9 20 7 1 12 EBHS/RHD Enzephalitis 2 Parasitose Stoffwechselerkrankung Trauma 3 Viruserkrankung 13 6 5 24 2 2 18 28 1 29 9 34 1 6 5 11 1 4 12 13 3 16 4 1 6 18 Yersiniose/Pasteurellose Sektionen 21 1 Vergiftung andere 2 2 10 14 2 16 2 1 6 22 1 14 421 113 Wildtierprojekte Tabelle 3.45: Teilsektionen von Wild Tierart Teilsektionen Hase 121 im Rahmen des Projektes Zoonoseerreger beim Hasen Bisam 557 im Rahmen des Projektes Zoonoseerreger beim Bisam Wanderratte 535 im Rahmen des Projektes Zoonoseerreger bei der Wanderratte LAVES VI H Zulassung und Überwachung der Betriebe zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten Das LAVES ist die zuständige Behörde für Zulassung und Überwachung von Betrieben, denen die Beseitigungspflicht von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten der Kategorien 1 und 2 von den Landkreisen übertragen wurde. Tabelle 3.46: Zulassung und Überwachung der Kat. 1- und Kat. 2-verarbeitenden Betriebe Anlass Zulassung und Überwachung 114 Anzahl Betriebe Niedersachsen 5 Anzahl Kontrollen/ Zulassungen 10 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Genehmigung für Ausstellungen im Bereich Tierseuchenerreger-VO sowie EU-Zulassungen für die Besamungsstationen Tabelle 3.47: Genehmigungen, EU-Zulassungen Anlass Tierart § 4 VVVO; anzeigepflichtige Veranstaltung Geflügel 59 58 gem. Veranstaltungen 60 25 7 6 Pferde 223 69 Rinder 106 15 13 7 Schweine 0 0 sonstige 1 1 Tauben 7 7 476 188 Affenhaltung 1 1 Besamungs- und Embryotransferstation 6 6 Rindersamendepots 1 1 Widerruf einer EU-Zulassung Fischhaltung 0 0 Erlaubnis nach Tierseuchenerregerverordnung (neu oder aktualisiert) vermehrungsfähige Tierseuchenerreger 4 4 12 4 488 12 Kaninchen Schafe/Ziegen Zwischensumme EU-Zulassung (neu oder aktualisiert) Zwischensumme Gesamtsumme Anzahl Veranstaltung/ Zulassung/Genehmigung Anzahl Bescheide 115 TRACES: System der EU zur Kontrolle des Handels mit Tieren und tierischen Erzeugnissen Mit dem System TRACES (Trade Control and Expert System) wurde eine einheitliche elektronische Datenbank geschaffen, mit der sich Transporte von Tieren und bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs innerhalb der EU sowie aus Drittländern verfolgen lassen. Tabelle 3.48: TRACES-Schulungen durch LAVES Anlass Veranstaltung TRACES-Anfängerschulung Schulungen 2009 Anzahl Schulungen 3 Anzahl Teilnehmer 45 Tabelle 3.49: Bearbeitung von TRACES-Anwendungen durch LAVES Anlass Tätigkeit Anwendung TRACES Beanstandungen/Stellungnahmen von anderen Mitgliedsstaaten 25 für andere Mitgliedsstaaten 7 LAVES Abt. 3 116 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3.4 Zoonosen Salmonellenmonitoring Tabelle 3.50: Salmonellennachweise beim Geflügel im Rahmen der amtlichen Kontrolle Anzahl* S. Enteritidis S. Typhimurium S. Hadar S. Virchow S. Infantis andere Serovare Zuchtherden 602 1 0 0 0 0 1 x S. Rissen 1 x S. Subsp. I Rauhform 1 x S. Gruppe B Legehennenherden 444 47 2 0 3 1 1 1 1 1 6 1 x x x x x x S. S. S. S. S. S. Masthähnchenherden 172 4 0 0 0 1 12 4 1 2 1 x x x x x S. Paratyphi B S. Livingstone S. Anatum Salm. spp. S. Mbandaka Agona Jerusalem Livingstone Senftenberg Subsp.I Rauhform spec. nnd * Unter der Anzahl untersuchter Herden sind auch Mehrfachuntersuchungen einer Herde und Nachuntersuchungen gelistet Tabelle 3.51: Salmonellennachweis im Rahmen des Hausgeflügel-Überwachungsprogrammes Hausgeflügel-Überwachungsprogramm (Anzahl) Salmonellen positiv Summe 409 18 Salmonella Cubana Salmonella Enteritidis 8 Salmonella Infantis Salmonella Livingstone 8 Salmonella Mbandaka 1 Salmonella Rissen Salmonella spec. Salmonella ssp. I 1 Salmonella Typhimurium Salmonella Typhimurium var. copenhagen LAVES VI OL 117 Resistenzmonitoring Tabelle 3.52: Resistenzprüfungen bei Salmonellen 2006 bis 2009 (Teil 1) Salmonellen 2006 2007 S. Adelaide 2008 1 S. Agona 10 S. Anatum 14 1 1 S. Blockley 1 S. Bovismorbificans 3 S. Braenderup 3 S. Brandenburg 5 1 2 1 1 4 S. Cubana 1 1 S. Derby 16 21 24 7 S. Dublin 37 29 37 17 S. Enteritidis 13 64 68 70 6 14 3 10 11 3 S. Gallinarum 3 S. Goldcoast 1 S. Gruppe B 4,12:-:- 1 S. Gruppe B 4,12:d:- monoph. 47 S. Gruppe B 4,12:i:- monoph. S. Gruppe B 4,5:i:- monoph. 10 S. Gruppe B 4,5,12:i:- monoph. S. Gruppe C1 6,7:k:- monoph. 11 5 1 2 S. Gruppe D1 9,12:l,v:- monoph. S. Gruppe E1 3,10:-:- 1 10 44 S. Gruppe C2 6,8:r:- monoph. 6 2 S. Gruppe E1 3,10:-:1,6 monoph. 1 S. Gruppe B 3 1 14 12 S. Gruppe C 1 1 1 2 S. Gruppe D 1 S. Gruppe D1 5 S. Gruppe E 118 2009 8 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Tabelle 3.53: Resistenzprüfungen bei Salmonellen 2006 bis 2009 (Teil 2) Salmonellen 2006 2007 2008 S. Hadar 4 S. Heidelberg 2 S. Indiana 8 3 S. Infantis 23 1 2009 14 2 12 1 S. Jerusalem S. Kiambu 4 2 S. Kottbus 4 5 S. Lexington 6 1 S. Livingstone 1 S. London S. Mbandaka 13 10 1 1 2 26 4 5 13 28 1 1 1 15 3 3 4 19 10 11 2 3 S. Sentenberg S. Subspec. I Rauhform 1 1 S. Rissen S. Saintpaul 3 1 S. Panama S. Paratyphi B 5 3 S. Montevideo S. Ohio 7 7 S. Subspec. III b 2 2 S. Typhimurium 63 87 44 12 S. Typhimurium var. cop. 10 51 10 7 1 8 S. Thompson S. Virchow 6 S. Worthington S. species (andere Gruppen) Salmonellen (S.) Summe 1 1 1 4 345 421 320 19 119 Tabelle 3.54: MHK-Verteilung und Resistenz von Salmonellen 2009 MHK mit Angabe der Konzentration in µg/ml Antibiotikum 0,0625 0,125 0,25 0,5 1 Amoxicillin/Clavulansäure 0,93 Ampicillin 0,47 10,75 40,19 2 4 16 32 69,63 1,40 16,82 11,21 0,93 16,82 0,47 0,00 0,47 0,00 100,00 0,00 0,00 Apramycin 64 128 > 29,91 Cefquinom 98,57 0,48 0,00 0,00 0,95 Ceftiofur 98,10 0,95 0,00 0,00 0,95 4,76 20,95 2,38 71,90 Colistin Cephalotin Enrofloxacin 61,43 75,71 5,24 1,90 14,76 Florfenicol Tetracyclin 0,48 2,86 1,43 11,43 75,24 3,33 100,00 0,00 0,00 0,00 99,04 0,00 0,96 0,95 0,00 8,10 0,48 7,62 0,48 63,16 8,13 0,00 Hellgrün unterlegte Felder geben die prozentuale MHK-Verteilung der Resistenzen je Antibiotikum an. MHK ist die minimale Hemmkonzentration und gibt den kleinsten Wert an, der Bakterienstämme im Wachstum hemmt. Es wurden 2009 214 Salmonellenstämme geprüft. 2,38 0,48 Spectinomycin 79,05 4,29 0,00 Neomycin Trimethoprim/Sulfamethoxazol 29,05 1,90 Gentamycin 120 8 8,57 48,10 14,29 28,57 11,90 0,00 3,83 24,88 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Tabelle 3.55: Resistenzen von Escherichia coli und Salmonellen Antibiotikum Amoxicillin/Clavulansäure E. coli (297 gesamt) Salmonella (234 gesamt) % resistent % resistent 7,7 % 1,7 % Ampicillin 57,6 % 32,9 % Apramycin 4,7 % n. a. Cefquinom 7,7 % 3,4 % Ceftiofur 8,4 % 3,4 % Colistin 2,4 % 2,1 % Enrofloxacin 12,1 % 1,7 % Florfenicol (Anwendung Rind) 65,3 % 14,1 % Florfenicol (Anwendung Schwein) 18,2 % 9,8 % Gentamicin 10,4 % n. a. Neomycin 21,5 % n. a. Tetracyclin 46,5 % 29,5 % Trimethoprim/Sulfamethoxazol 66,7 % 0,0 % Trimethoprim/Sulfamethoxazol – Harninfektion 43,1 % 11,3 % Trimethoprim/Sulfamethoxazol – Systemische Infektion 43,8 % 20,9 % LAVES VI OL 121 3.5 Tierschutz Tierschutzrelevante Beratung Tabelle 3.56: Tierschutzrelevante Beratung nach Tierarten und Sachgebieten Tierart/Sachgebiet Tabelle 3.57: Tierschutzrelevante Beratung – Herkunft der Anfragen Herkunft der Anfragen Anzahl Nutztiere 1.035 kommunale Veterinärbehörden in Niedersachsen 44 Geflügel 533 Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung 17 Haus- und Heimtiere 263 spez. Sachgebiete 209 sonstige Behörden wissenschaftliche Einrichtungen Verbände Tiertransporte 689 Tierversuche 491 sonstige 256 Privat, Parteien, Medien Beratungen Summe 3.572 Tierversuche – Anzahl der Verwaltungsverfahren Tabelle 3.58: Tierschutzrelevanter Vollzug – Anzahl der Verwaltungsverfahren bezüglich Tierversuchen Art des Verfahrens Anzahl Genehmigung Tierversuch 291 Änderungen von genehmigungspflichtigen Tierversuchen 501 anzeigepflichtige Vorhaben 223 Änderungen bei anzeigepflichtigen Vorhaben Ausnahmegenehmigungen nach § 9 Abs. 1 Satz 4 TierSchG Einfuhrgenehmigungen Summe 8 13 96 Zoo/Zirkus 26 247 61 1.349 LAVES Abt. 3 122 Anteil in Prozent 7 11 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Sektionen mit tierschutzrelevantem Hintergrund Tabelle 3.59: Tierschutzrelevante Sektionen Einsendungen: 201 Diagnosen (mit HausgeMehrfachangaben) flügel Ziervögel Reptilien Heimtiere Ratten/ Mäuse 2 bakterielle Infektion 3 6 1 10 Parasitose 2 1 1 1 Hund Katze Schaf 1 3 1 4 Schlachten ohne Betäubung Stoffwechselerkrankung Trauma Schwein Rind Pferd 1 Fuchs Reh Wildvögel 2 3 7 18 2 2 1 Unterversorgung 10 7 Calicivirusinfektion 2 1 2 8 5 1 1 1 2 2 3 5 1 6 andere 11 4 4 10 10 4 7 11 5 4 1 Summe 41 11 5 25 21 13 16 20 8 7 8 davon Verstoß gegen Tierschutzgesetz 28 1 15 15 5 9 10 6 4 7 3 10 11 1 3 22 2 1 LAVES VI H; LAVES VI OL 3.6 Hygieneuntersuchungen bei der Fleisch- und Geflügelgewinnung sowie in Fischereiverarbeitungsbetrieben Hygieneuntersuchungen: Fleisch- und Geflügelgewinnung Tabelle 3.60: Hygieneuntersuchungen an Schlachtkörpern Keimzahlen untersucht Einsendungen* (Einzelproben) Schlachtkörper Schwein Salmonellen Hygienemängel Einsendungen 122 (524) 13 Schlachtkörper Rind 27 (73) 7 Schlachtkörper Schaf 5 (16) 1 154 (603) 21 Summe untersucht Einzelproben 721 nachgewiesen Einzelproben 6 * Eine Einsendung besteht aus Proben von mehreren Schlachtkörpern 123 Tabelle 3.61: Hygieneuntersuchungen an Hackfleisch, Separatorenfleisch und Fleischzubereitungen untersucht Proben (Einzelproben) Hygienemängel Proben Salmonellen Einzelproben Hackfleisch 51 (252) 23 0 Separatorenfleisch 19 (94) 17 12 Fleischzubereitungen 69 (363) 6 14 List. monocytogenes Einzelproben 26 (123 untersucht) entfällt 76 (257 untersucht) Tabelle 3.62: Hygieneuntersuchungen an Fleischerzeugnissen untersucht Proben (Einzelproben) Fleischerzeugnisse 16 Hygienemängel Proben (85) Salmonellen Einzelproben 2 1 List. monocytogenes Einzelproben 18 (107 untersucht) Tabelle 3.63: Hygieneuntersuchungen an Zerlegeteilen, Organen und sonstigem Fleisch untersucht Einsendungen (Einzelproben) Zerlegeteile Schwein und Rind 124 Hygienemängel Einsendungen Salmonellen 222 (691) 89 28 Schlachtkörper Geflügel 13 (82) 2 19 Zerlegeteile Geflügel 17 (51) 11 8 Organe 10 (30) 0 5 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Tabelle 3.64: Exportuntersuchungen untersucht Fleischerzeugnisse, Lebensmittel mit Fleischerzeugnissen Salmonellen 95 List. monocytogenes 0 6 Tabelle 3.65: Kontrolle der Reinigung und Desinfektion Anzahl der Kontrollbesuche 494 Summe Untersuchungen ohne Mängel 177 mit geringen Mängeln 122 mit deutlichen Mängeln 119 mit schwerwiegenden Mängeln nicht bewertet 46 11 6.313 Tupfer LAVES VI OL Hygieneuntersuchungen in Fischereierzeugnisbetrieben anhand von Tupferproben Tabelle 3.66: Überprüfung von Fischereierzeugnisbetrieben auf Noroviren anhand von Tupferproben von Gebrauchsgegenständen und von Fischereierzeugnissen Normverstöße Probenart Anzahl der Proben Untersuchungen auf Art der Prüfnorm(en) Tupferproben von Gebrauchsgegenständen 98 Norovirus Genogruppe II LFGB, § 64, Nr. 00.00.112 Tupferproben von festen Oberflächen von Fischereierzeugnissen 43 Norovirus Genogruppe II LFGB, § 64, Nr. 00.00.112 Summe 141 Summe Verstöße Summe % 0 0 0 0 0 0 LAVES IFF CUX 125 3.7 Hygieneuntersuchungen bei Milch und Milchprodukten, Ei und Eiprodukten Tabelle 3.67: Hygieneuntersuchungen an ausgewählter Milch und Milchprodukten Produkt rohe Produkte wärmebehandelte Produkte Anzahl der Proben abweichend von der Norm* Beurteilung/Bemerkung Vorzugsmilch 18 6 6 x (33 %) gesetzliche Hygienekriterien verletzt; keine Probe enthielt pathogene Keime bzw. deren Toxine Rohmilchkäse 24 5 1 x gesetzlich vorgegebene Hygienekriterien (koagulasepositive Staphylokokken) verletzt; 3 x nach fachlichem Ermessen aufgrund von Hygieneparametern (Enterobacteriaceae, Hefen) von der Norm abgewichen; davon 1 x zusätzlich der besonders für Risikogruppen pathogene Erreger Listeria monocytogenes enthalten pathogene Keime bzw. Toxine wurden in keinem wärmebehandelten Produkt nachgewiesen pasteurisierte Milch 22 0 handwerklich hergestellter Joghurt ** 17 13 industriell gefertigter Joghurt 6 0 13 x (76 %) Hefen festgestellt, die die Haltbarkeit des Produktes negativ beeinflussen können * aufgrund rechtlicher Grundlagen/fachlichen Ermessens ** Direktvermarkter (z. B. Hofläden) Tabelle 3.68: Salmonellenmonitoring an Hühnereiern Produkt Hühnereier Anzahl der Proben 1.669 abweichend von der Norm* 0 Beurteilung/Bemerkung Die Eier stammen aus niedersächsischen Erzeugerbetrieben. Es wurden i. d. R. jeweils von zehn Eiern Schale und Dotter gepoolt auf Salmonellen untersucht. * aufgrund rechtlicher Grundlagen/fachlichen Ermessens LAVES VI H 126 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3.8 Bakteriologische Fleischuntersuchung Tabelle 3.69: Bakteriologische Fleischuntersuchung – bakterielle Infektionserreger in einem oder mehreren Organen Tierart 1.640 299 642 Kalb 6 0 104 2 0 0 0 0 1.750 301 Schaf Summe 27 Staph. aureus List. monocytogenes 17 0 MycobacteriumtuberculosisKomplex 2 Rind 90 Past. multocida/ Mannheimia haemolytica 5 A. pyogenes 52 E. coli wachsende grampositive Stäbchen Bakteriämie Schwein Streptococcus spp. Salmonellen Anzahl der Proben 0 5 2 E. rhusiopathiae 0 Tabelle 3.70: Hemmstofftest Untersuchungsanlass Tierart Planproben Rind 1.767 9 Kalb 1.858 16 55.920 184 Schaf 255 0 Pferd 1 Schwein bakteriologische Fleischuntersuchung Rind, Schwein, Schaf Verdachtsproben NRKP-Proben Summe Anzahl der Proben positive Nachweise 1.750 13 Kalb 14 1 Pute 0 0 1.709 6 50.392 229 Rind, Schwein, Schaf LAVES VI OL; LAVES VI H; LAVES FI STD 127 3.9 Untersuchung von Pflanzenschutzmitteln auf Bienengefährlichkeit Tabelle 3.71: Untersuchung von Pflanzenschutzmitteln auf Bienengefährlichkeit Art der Untersuchung Anzahl der Untersuchungen Freilandversuche (nach OEPP/EPPO Nr. 170) 15 Prüfglieder Tunnelversuche (nach OEPP/EPPO Nr. 170) 18 Prüfglieder Zusatzuntersuchungen 21 Prüfstudien Im Rahmen des amtlichen Zulassungsverfahrens von Pflanzenschutzmitteln muss auch auf die Gefährlichkeit der Produkte für Honigbienen untersucht werden. Das LAVES-Institut für Bienenkunde Celle führt seit Jahrzehnten Prüfungen durch. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Einvernehmen mit anderen Bundesbehörden. Die hierfür notwendige Bewertung der Bienengefährlichkeit von Pflanzenschutzmittelprodukten erfolgt in Deutschland durch das Julius-Kühn-Institut basierend auf den Ergebnissen aus entsprechenden Prüfungen. LAVES IB CE 128 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3.10 Binnenfischerei Beratung, Genehmigungen, Förderungen, Lehrgänge, Untersuchungen Tabelle 3.72: Beratung, Genehmigungen, Förderungen, Lehrgänge, Untersuchungen durch das LAVES-Dezernat Binnenfischerei und fischereikundlicher Dienst Tätigkeiten Anzahl Stellungnahmen im Rahmen von Verfahren zu wasserrechtlichen Anträgen 121 Verfahren zu Bauvorhaben im Außenbereich (Privilegierung) 0 Pachtwerteinschätzungen für fiskalische Fischereirechte 6 Verfahren zur Ausweisung oder Änderung von Naturschutzgebieten 0 Verfahren zur Ausweisung oder Änderung von Landschaftsschutzgebieten 5 Gutachten 51 Ausnahmegenehmigungen Genehmigungen nach der Binnenfischereiordnung und dem Fischereigesetz* 159 Förderung Förderung der niedersächsischen Aquakultur und Binnenfischerei 9 Fischartenkataster in das Fischartenkataster eingeflossene Datensätze Auskünfte zu Fischartenvorkommen 1.160 76 Lehrgänge Lehrgang zum Erwerb des Bedienungsscheines zum Betrieb von Elektrofischfanganlagen fischereibiologische Untersuchungen 0 13 * für die Ausübung der Elektrofischerei, Fang untermaßiger Fische, Fang ganzjährig geschützter Fischarten, Fang von Fischen während der Artenschonzeit sowie Fang von Fischen in Fischwegen 129 Fischereiliche Untersuchungen an Oberweser und Werra Aus der Gegenüberstellung der Entwicklung der Chloridkonzentration und des Fischartenspektrums zeigt sich, dass seit Beginn der Reduzierung der Kaliendlaugeneinleitungen Anfang der 90er Jahre und mit Beginn der Vergleichmäßigung der Chlorideinleitungen ab 1999 ein steter Anstieg der in den Untersuchungen erfassten Fischartenzahlen festzustellen ist. Abbildung 3.1: Anzahl der mittels Elektrofischfang an der Oberweser erfassten Fischarten in den Jahren 1982-1987 und 1993 bis 2009 sowie Entwicklung des Chloridgehaltes der Werra (Messstelle Gerstungen) * max. Werte Gemeldete Fischsterben in Niedersachsens Binnengewässern Seit 1989 führt das Dezernat Binnenfischerei jährlich eine Umfrage über bekannt gewordene Fischsterben bei den Landkreisen durch. Seit Beginn der Umfrage ist ein abnehmender Trend feststellbar. Abbildung 3.2: Anzahl gemeldeter Fischsterben in Binnengewässern Niedersachsens 1989 bis 2008 LAVES Abt. 3 130 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3.11 Tierarzneimittelüberwachung Tabelle 3.73: Tierarzneimittelüberwachung Anzahl Aufgaben gemäß Arzneimittelgesetz (AMG) zu überwachende tierärztliche Hausapotheken 1.454 durchgeführte Inspektionen tierärztlicher Hausapotheken 363 Anzahl Inspektionen tierärztlicher Hausapotheken mit eingeleiteten Bußgeldverfahren zur Ahndung von Beanstandungen 44 Anzahl der Verfahren, die aufgrund der Beanstandungen in tierärztlichen Hausapotheken eingeleitet wurden mit folgendem Abschluss 78 • Verwarnung 15 • Bußgeld 60 • Einstellung 3 • in Bearbeitung 0 Anzahl der Verfahren, die aufgrund von Beanstandungen tierärztlicher Hausapotheken unabhängig von Inspektionen eingeleitet wurden mit folgendem Abschluss 10 • Verwarnung 3 • Bußgeld 5 • Einstellung 1 • in Bearbeitung 1 Bescheinigungen über die Einrichtung und den Betrieb tierärztlicher Hausapotheken gem. § 47 (1a) AMG 113 Entgegennahme von Anzeigen klinischer Prüfungen gem. § 67 i. V. m. § 59 AMG 30 Entgegennahme von Anzeigen über das Verbringen von Tierarzneimitteln aus EU-Mitgliedstaaten gem. § 73 (3a) AMG 394 LAVES Abt. 2 3.12 EU-Grenzkontrollstellen Tabelle 3.74: Bearbeitete Einfuhrvorgänge Tätigkeiten Der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst (LMTVet) des Landes Bremen ist auf der Basis des Staatsvertrages mit Niedersachsen für die Lebensmittelüberwachung der für den innergemeinschaftlichen Handel zugelassenen Fischereierzeugnisbetriebe sowie für die Einfuhrkontrolle in Cuxhaven zuständig. bearbeitete Einfuhrvorgänge Anzahl 40 Container 0 Transportschiffe 4 Beanstandungen 0 Exportzertifikate 162 131 Tabelle 3.75: Einfuhr tiefgefrorener Fischereierzeugnisse über die EU-Grenzkontrollstelle Cuxhaven im Vergleich 2007 Gesamtmenge in Tonnen Anzahl der Sendungen 2008 2009 Tendenz 31.000 24.000 13.713 66 45 40 anhaltend rückläufig rückläufig LMTVet Bremen 3.13 Auswertung des EU-Schnellwarnsystems Das EU–Schnellwarnsystem dient dem raschen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission über Gesundheitsrisiken, die von Lebensmitteln, Futtermitteln oder verbrauchernahen Produkten ausgehen. Tabelle 3.76: Meldungen im RASFF und im RAPEX 7.455 (in 2008: 6.277) Gesamtzahl der Meldungen (Stand 31. März 2010) Art der Meldung Anzahl 2009 Anzahl 2008 Erläuterung Meldungen im RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed): Lebensmittel und Lebensmittelbedarfsgegenstände Warnung 2.192 2.152 Aus einer Warnmeldung ergibt sich ein unmittelbarer Handlungsbedarf, da vom Produkt ein ernstes Risiko für die menschliche Gesundheit ausgeht und es sich im Verkehr befindet. Information 4.587 3.560 Bei einer Informationsmeldung besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf, da sich das betreffende Produkt nicht im Binnenmarkt im Verkehr befindet (z. B. durch Zurückweisung an den Außengrenzen der EU). 146 118 6.925 5.830 Nachricht Summe Nachrichten sind Meldungen, die weder Warn- oder Informationsmeldungen sind, deren Inhalt jedoch für die amtlichen Kontrollbehörden von Bedeutung ist. Meldungen im RAPEX (System for the RAPid EXchange of information): kosmetische Mittel, sonstige Bedarfsgegenstände, Spielzeug und Tabakerzeugnisse RAPEX-Meldungen RAPEX-Info Summe 132 443 350 87 97 530 447 Meldungen die Produkte betreffen, die ein ernstes Risiko darstellen und eine Sofortmaßnahme erfordern Vorabmeldungen über das Bestehen eines ernsten Risikos oder Meldungen zu Produktposten, die bereits vom Markt genommen wurden oder die nicht auf den Binnenmarkt der EU gelangt sind 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Tabelle 3.77: Meldungen aus bzw. betreffend Niedersachsen RASFF- und RAPEX-Meldungen in Niedersachsen Anzahl 2009 Art der Meldungen Upstream Downstream Anzahl 2008 39 30 284 233 Erläuterung Meldungen, die durch Niedersachsen ins Schnellwarnsystem eingestellt wurden Meldungen, von denen die amtliche Kontrolle in Niedersachsen betroffen war LAVES Abt. 2 3.14 EU-Zulassungen von Betrieben, sonstige Genehmigungen und amtliche Anerkennungen Tabelle 3.78: EU-Zulassungen von Betrieben für die Vermarktung von Lebensmitteln tierischer Herkunft Art Anzahl davon neu zugelassen im Jahr 2009 Fleischhygiene 650 368 Fischhygiene 190 117 Milchhygiene 82 12 Eiprodukthygiene 22 0 119 119 1.063 616 Eierpackstellen Summe Tabelle 3.79: Amtliche Beobachtung von Ausnahmegenehmigungen nach § 68 LFGB Anzahl der Betriebe, die einer amtlichen Beobachtung gemäß § 68 LFGB durch das LAVES unterliegen 12 Es können auf Antrag bestimmte Ausnahmen vom geltenden Lebensmittelrecht zugelassen werden, insbesondere im Hinblick auf abzusehende Gesetzesänderungen. Die Ausnahmegenehmigungen werden vom BVL erteilt. Die amtliche Beobachtung wird vom LAVES wahrgenommen. LAVES Abt. 2 133 3.15 Überwachungsprogramme Rückstandsuntersuchungen Tabelle 3.80: Rückstandsuntersuchungen nach dem Nationalen Rückstandskontrollplan 2009 (Grundlage RL 96/23/EG) in Niedersachsen – Auflistung nach Tierart bzw. Erzeugnis und Untersuchungsgruppe (Teil 1) NRKP (Rechtsgrundlage: RL 96/23/EG v. 29.04.1996) untersuchte Parameter (Gruppierung nach RL 96/23) Anzahl Untersuchungen Rinder/ Kälber Schweine Geflügel Milch Eier Honig sonstige* Gruppe A – Stoffe mit anaboler Wirkung und nicht zugelassene Stoffe A1 Stilbene 392 104 175 110 3 A2 Thyreostatika 410 150 164 95 1 A3 synth. Androgene 417 104 175 134 4 synth. Estrogene 408 104 166 134 4 synth. Gestagene 168 41 127 28 natürl. Hormone A4 Resorcylsäure-Lactone 447 115 170 159 3 A5 ß-Agonisten 779 207 235 335 2 Ractopamin 347 151 196 Chloramphenicol 2.655 585 828 952 Nitroimidazole 2.060 1 1.067 945 45 Nitrofurane 559 1 163 430 45 Phenylbutazon 1.145 418 467 A6 B2e * sonstige: Schafe/Ziegen, Pferde, Kaninchen, Wild und nicht aufgeführte Produkte 134 252 252 17 21 5 2 20 8 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Tabelle 3.81: Rückstandsuntersuchungen nach dem Nationalen Rückstandskontrollplan 2009 (Grundlage RL 96/23/EG) in Niedersachsen – Auflistung nach Tierart bzw. Erzeugnis und Untersuchungsgruppe (Teil 2) untersuchte Parameter (Gruppierung nach RL 96/23) Anzahl Untersuchungen Rinder/ Kälber Schweine Geflügel Milch Eier Honig sonstige* Gruppe B – Tierarzneimittel und Kontaminanten B1 Aminoglykoside 374 66 267 ß-Lactamantibiotika 4 1 3 Chinolone 1.269 130 784 301 Makrolide 522 29 359 110 Sulfonamide 1.006 107 704 130 Tetracycline 1.739 193 865 402 252 252 23 Amphenicole 8 387 25 104 2 Anthelminthika (Benzimidazole) 310 19 102 189 B2b Kokzidiostatika 611 87 110 281 B2c Carbamate/ Pyrethroide 275 64 100 51 B2d Sedativa 501 B2e NSAID (Profene, sauer) 446 35 109 NSAID (Profene, basisch) 152 26 100 synth. Kortikosteroide 231 124 103 Nikotin 409 B2f 28 9 18 6 22 15 19 8 4 133 48 9 3 501 49 252 1 25 1 4 203 206 sonstige PWS B3a 45 11 23 Anthelminthika (Avermectine) B2a 22 20 Pestizide/PCB 540 Dioxine 37 230 180 13** 38 organische Phosphorverb. 101 13 51 B3c chemische Elemente 1.056 92 845 B3d Mykotoxine B3f PFT sonstige Kontaminanten 5 37 48** B3b 60 20 597 38 10 22 4 1 10 16 4 29 20 574 7 2 6 4 11 7 * sonstige: Schafe/Ziegen, Pferde, Kaninchen, Wild und nicht aufgeführte Produkte ** Untersuchungen im LAVES LI OL LAVES VI H; LAVES VI OL 135 Seehundmonitoring Abbildung 3.3: Entwicklung der Seehundpopulation im Niedersächsischen/Hamburgischen Wattenmeer ab 1958 2009 wurden 6.369 Seehunde, davon 1.446 Junghunde gezählt. Nach Auswertung der Ergebnisse aller Wattenmeeranrainerstaaten ist bei anhaltend gutem Gesundheitszustand in den nächsten Jahren eine geringfügige Zunahme der Seehundpopulation zu erwarten. LAVES Abt. 3 136 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Tiergesundheit Meeressäuger Tabelle 3.82: Untersuchte Meeressäuger von der Niedersächsischen Küste unter 1 Jahr* Seehunde über 1 Jahr Tabelle 3.83: Untersuchte Schweinswale untersuchte Schweinswale alle Altersgruppen Sektionen** 6 8 Besichtigung 3 16 Besichtigung 14 Summe: 33 9 24 Summe 16 * ohne Seehundstation Sektionen* 2 * Sektionen im LAVES IFF CUX ** Sektionen im LAVES IFF CUX Tabelle 3.84: Bestandsdiagnostik Anzahl Rudeldiagnostik Seehunde 1 (26.09.2009) Ort Hinweise auf Gesundheitsstörungen Juist/ Kalfamergat keine LAVES IFF CUX 3.16 Lebensmittel Milch und Milcherzeugnisse Tabelle 3.85: Milch Gesamtzahl der untersuchten Proben 78 davon beanstandet 15 Beanstandungsgrund irreführende Angaben Kennzeichnung Beanstandungen/ Bemängelungen 2 23 Beurteilung/Bemerkung 1 x Fettgehalt höher als deklariert 1 x Bezeichnung einer teilentrahmten Milch als Vollmilch • Kennzeichnung nach Konsummilchkennzeichnungsverordnung fehlerhaft (z. B. Mindesthaltbarkeitsdatum, Fettgehalt, Angabe der Wärmebehandlung, Herstellerangaben) • Nährwertangaben fehlen/mit Mängeln • Identitätskennzeichen fehlt/mit Mängeln Verstöße gegen das Eichgesetz 2 2 x Schriftgröße Füllmenge zu gering sonstiges 1 Ökokontrollstellennummer fehlt bei Hinweis auf Demeter 4 Hinweis, dass die Vereinbarung des Milchindustrieverbandes zur Kennzeichnung von länger haltbarer und traditionell hergestellter pasteurisierter Milch nicht eingehalten war 137 Tabelle 3.86: Butter Gesamtzahl der untersuchten Proben 67 davon beanstandet 13 Beanstandungsgrund Beanstandungen/ Bemängelungen* mikrobiologische Belastung 2 erhöhte Gehalte an E. coli bzw. Hefen Schimmelbelastung 1 Schimmelbelastung nach Lagerung bis zum angegebenen MHD irreführende Angaben 4 1 2 zu lang bemessene Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums; irreführende Verkehrsbezeichnung; irreführende Nährwertangaben (Buttererzeugnisse) Wertminderung 3 1 ranzig, porig, untypisch sauer; Fettsäurenverteilung von Butter untypisch Kennzeichnung 3 1 1 1 Kennzeichnung entsprach nicht der Butterverordnung; Nährwertkennzeichnung entsprach nicht den Vorgaben; fehlende Kennzeichnung des Gesamtfettgehaltes nach VO (EG) 1234/2007; unsinnige Angabe des Abtropfgewichts Kenntlichmachung 1 fehlende Kenntlichmachung des Konservierungsstoffes Sorbinsäure bei Kräuterbutter * Mehrfachnennungen je Probe möglich 138 Beurteilung/Bemerkung 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Tabelle 3.87: Milcherzeugnisse Gesamtzahl der untersuchten Proben 670 davon beanstandet 274 Beanstandungsgrund Beanstandungen/ Bemängelungen* Gefahr für die Gesundheit keine Beurteilung/Bemerkung keine nicht zum Verzehr geeignet, nicht sicher 7 4 1 1 1 wertgemindert 3 2 x Milchstein 1 x abweichende Beschaffenheit im Geruch irreführende Angaben 23 Zusatzstoffverwendung 3 Kennzeichnung Verstöße gegen das Eichgesetz Mikrobiologie 155 27 219 6 4 3 3 2 1 1 3 x x x x x x x x x x x x Enterobacteriaceae Schimmelbefall Hefenbefall fäkalartiger Geruch Fettgehalt zu hoch/zu niedrig Verkehrsbezeichnung irreführend Hinweis auf Dextrose irreführend Werbeaussagen wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert Fremdfett in Joghurterzeugnissen Eiweißgehalt zu niedrig Kohlenhydratgehalt zu hoch sonstiges 2 x Verwendung von Farbstoffen ohne Kenntlichmachung 1 x Verwendung von Sorbinsäure ohne Kenntlichmachung • Kennzeichnung nach Milcherzeugnisverordnung fehlerhaft (z. B. Mindesthaltbarkeitsdatum, Fettgehalt, Angabe der Wärmebehandlung, Herstellerangaben) • Nährwertangaben fehlen/mit Mängeln • Mengenkennzeichnung von Zutaten (Quid) fehlt • Identitätskennzeichen fehlt/mit Mängeln • fehlende Klassennamen bei der Angabe von Zusatzstoffen • u. a. 12 x Angabe Nennfüllmenge fehlt 13 x Schriftgröße bei der Angabe der Nennfüllmenge zu klein 2 x Nennfüllmenge zu gering 79 Beanstandungen 140 Bemängelungen * Mehrfachnennungen je Probe möglich 139 Tabelle 3.88: Käse 1.098 Gesamtzahl der untersuchten Proben 385 davon beanstandet Beanstandungsgrund Beanstandungen/ Bemängelungen* Gefahr für die Gesundheit keine Beurteilung/Bemerkung keine nicht zum Verzehr geeignet, nicht sicher 17 6 5 1 2 2 1 Wertminderung 12 6 x abweichender Geruch/Geschmack 6 x abweichendes Aussehen (z. B. Risse im Schnittkäse, schwarze Partikel (Milchstein) in Speisequark) irreführende Angaben 164 Zusatzstoffverwendung 44 Kennzeichnung Verstöße gegen das Eichgesetz 305 58 x x x x x x Schimmelbefall Madenbefall (ein Hersteller) Fremdkörper (blauer »Luftballon«) Serratia odorifera (leuchtend rote Oberfläche bei Camembert) Enterobacteriaceae starke Geruchsabweichung durch Fettverderb 68 x unzutreffende Fettdeklaration 51 x unzutreffende Verkehrsbezeichnung (z. B. unzulässige Verwendung der Bezeichnung Feta (g. U.); unzulässige Verwendung der Bezeichnung »Käse« wegen Fremdfett; Tierart unzutreffend oder Tierartangabe fehlt) 30 x unzutreffende Nährwertangabe 11 x unzutreffendes Mindesthaltbarkeitsdatum 4 x sonstiges 23 x Konservierungsstoff Natamycin nicht kenntlich gemacht 14 x andere Konservierungsstoffe (Lysozym, Sorbinsäure, Nitrat) nicht kenntlich gemacht 4 x Farbstoffe nicht kenntlich gemacht 2 x Süßstoffe nicht kenntlich gemacht 1 x unzulässige Verwendung von Sorbinsäure bei gereiftem Käse • bei loser Abgabe von Käse vorgeschriebene Kennzeichnung (Verkehrsbezeichnung, Fettgehaltsangabe, ggf. Mindesthaltbarkeitsdatum) von Käse häufig nicht oder nur unzureichend deklariert • Mängel bei der Nährwertkennzeichnung von Fertigpackungen • Tierartangabe fehlt • Identitätskennzeichen fehlt/mit Mängeln 13 x 24 x 9x 12 x Füllmenge zu gering Abtropfgewicht bei Mozzarella zu gering Füllmengenangabe fehlt Schriftgröße Füllmengenangabe zu klein * Mehrfachnennungen je Probe möglich LAVES LI BS 140 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Eier und Eiprodukte Tabelle 3.89: Eier und Eiprodukte Beanstandungsgrund Anzahl der Proben frische Eier Flüssigei- und Trockeneierzeugnisse Eizubereitungen aus Hühnereiern, davon gekochte, gefärbte Eier Beanstandungen/ Bemängelungen* 106 58 9 0 61 8 56 Summe 176 Beurteilung/Bemerkung 5 1 48 12 x x x x irreführende Aussagen wertgemindert Kennzeichnungsmängel Qualitätsmerkmale bzw. Gewichtsangaben nicht eingehalten 9 x Mängel im Bezug auf die Verpackung 2 x nicht zum Verzehr geeignet 5 x irreführend wegen unterschiedlicher Zutatenverzeichnisse 4 x Kennzeichnungselemente überklebt 1 x fehlende Deklaration eines Farbstoffes 66 * Mehrfachnennungen je Probe möglich LAVES LI BS Fleisch und Fleischerzeugnisse Untersuchung auf Fremdwasser in Geflügelteilstücken Tabelle 3.90: Untersuchung auf Fremdwasser in Geflügelteilstücken gemäß Anhang VIa der VO (EWG) 1538/91 bzw. Anhang VIII der VO (EG) 543/2008 vom 16. Juni 2008 Produkt Anzahl der Proben Anzahl der Grenzwertüberschreitungen Hähnchenschenkel 6 0 Hähnchenschenkel mit Rückenstück 4 0 Hähnchenbrustfilet 2 0 Hähnchenhinterviertel 1 0 Putenunterschenkel 1 0 Putenunterkeulen 3 0 17 0 Summe 141 Untersuchung von Fleischerzeugnissen Tabelle 3.91: Untersuchung von Fleischerzeugnissen (Planproben) Beanstandungsgrund Anzahl der Proben zum Vergleich: Anzahl 2008 Beurteilung/Bemerkung untersuchte Fleischwaren 2.861 davon nicht beanstandet 2.160 (75 %) 1.887 (74 %) 701 (25 %) 666 (26 %) davon beanstandet 2.553 als nicht sicher (gesundheitsschädlich) 4 gesundheitsgefährdend 0 nicht sicher (nicht zum Verzehr geeignet) 69 6 0 49 x bakteriell bedingter Verderb, 2 x Frostbrand, 5 x Geruchsabweichungen, 13 x sonstige Ekel erregende Beschaffenheit (z. B. Austrocknung, Farbveränderung) 88 wertgemindert 120 u. a. 47 x erhöhter Panadeanteil bei Schweine- und Hähnchenschnitzeln, 14 x zu wenig Eiweiß im fettfreien Anteil bei Kochpökelwaren, 6 x zu viel Stärke in der Trockenmasse von Frikadellen, 5 x Wassergehalt bei Rohschinken, ansonsten Abweichungen bei anderen Fleischerzeugnissen bezüglich der üblichen Zusammensetzung (z. B. Fettgehalt, Eiweißgehalt, Wassergehalt, Brätanteil, Kochsalzgehalte, Separatorenfleischanteile) 46 irreführende Angaben 321 u. a. 109 x irreführende Verkehrsbezeichnung bei Kochpökelerzeugnissen wie z. B. Kochschinken und Formfleischschinken sowie bei vergleichbaren Geflügelfleischerzeugnissen aufgrund ihrer Beschaffenheit (z. B. kleinstückig zusammengefügt, Brätanteile), 37 x Haltbarkeitsangabe, 34 x falsche Verkehrsbezeichnung bei Geflügelschnitzeln aufgrund ihrer Beschaffenheit (z. B. kleinstückig zusammengefügt, Brätanteile), 18 x irreführende Verkehrsbezeichnung bei Corned Beef (BEFFE im Fleischeiweiß zu gering), 13 x aufgrund fehlender oder unzureichender Angabe der Flüssigwürzung, 11 x irreführende Verkehrsbezeichnung bei Döner oder Döner Kebap aufgrund ihrer Zusammensetzung, 46 x fehlerhafte Angaben (u. a. Mengenangaben bei Zutaten, Handelsklasse, Nährwertkennzeichnung, Herkunft, Spitzenqualität) 352 unzulässige Verwendung von Zusatzstoffen 18 fehlende bzw. unzureichende Kenntlichmachung von Zusatzstoffen 84 Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften 221 sonstige 142 3 x Salmonellen in Hackfleisch, 1 x Verotoxin bildende Escherichia coli in Hackfleisch 36 u. a. Höchstmengenüberschreitung Nitrat Höchstmengenüberschreitung Nitrit 11 x 4x vollständig fehlende Kenntlichmachung • von Nitritpökelsalz • des Geschmacksverstärkers Glutamat • von Diphosphat • eines Antioxidationsmittels Form/Inhalt unzureichend 30 18 16 10 2 8 16 x x x x x x überwiegend Form und/oder Inhalt der nach Lebensmittel KennzeichnungsVO vorgeschriebenen Angaben 29 x Dioxin und/oder Summe aus Dioxinen/dl-PCB Gehalten in Schaflebern und Schaffleisch, 7 x unzureichende Lagertemperatur 41 242 42 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Tabelle 3.92: Untersuchung von Fleischerzeugnissen (Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben) Beanstandungsgrund Anzahl der Proben Beurteilung/Bemerkung zum Vergleich: Anzahl 2008 untersuchte Fleischwaren 253 244 davon nicht beanstandet 118 (47 %) 128 (53 %) davon beanstandet 135 (53 %) 116 (47 %) als nicht sicher (gesundheitsschädlich) 4 gesundheitsgefährdend 0 nicht sicher (nicht zum Verzehr geeignet) 66 57 x bakteriell bedingter Verderb, 9 x sonstige Ekel erregende Beschaffenheit (z. B. breiige Konsistenz, Fremdkörper, Ranzigkeit, Frostbrand, unvollständig ausgenommene Tierkörper) 53 wertgemindert 12 u. a. 4 x Abweichungen in Aussehen, Geruch und/oder Geschmack, 3 x Brätanteil bei Formfleischschinken, 2 x Stärkegehalt bei Frikadellen 7 irreführende Angaben 56 30 x irreführende Verkehrsbezeichnung aufgrund der Beschaffenheit/Zusammensetzung, 12 x irreführende Haltbarkeitsangaben, 14 x sonstige irreführende Angaben wie z. B. Mengenangaben, Nährwertangaben, Handelsklasse, Tierart 59 0 unzulässige Verwendung von Zusatzstoffen 1 1 x Höchstmengenüberschreitung Nitrat fehlende bzw. unzureichende Kenntlichmachung von Zusatzstoffen 3 fehlende Kenntlichmachung • von Nitritpökelsalz • des Stabilisators Phosphat Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften 18 sonstige 7 1 4 x Salmonellen in Hackfleisch 4 2 2x 1x überwiegend Form und/oder Inhalt der nach Lebensmittel KennzeichnungsVO u. a. Rechtsnormen vorgeschriebenen Angaben u. a. 3 x falsche Lagertemperatur angegeben 2 x unzureichende Kühllagerung 21 8 LAVES LI OL 143 Wurstwaren Tabelle 3.93: Untersuchung von Wurstwaren (Planproben) Beanstandungsgrund Anzahl der Proben Beurteilung/Bemerkung zum Vergleich: Anzahl 2008 untersuchte Wurstwaren 1.807 2.316 davon nicht beanstandet 1.315 (73 %) 1.591 (69 %) 492 (27 %) 725 (31 %) davon beanstandet als nicht sicher (gesundheitsschädlich) 1 gesundheitsgefährdend 0 nicht sicher (nicht zum Verzehr geeignet) 48 17 x bakteriell bedingter Verderb, 23 x Kesselkonserve ohne Hinweis auf die erforderliche Kühlung, 8 x sonstige Abweichungen 61 wertgemindert 57 27 x Verhältnis Wasser/Eiweiß zu hoch, 7 x BEFFE im Fleischeiweiß zu gering, 8 x pflanzliches Öl als unübliche Zutat ohne Mengenangabe, 6 x Verhältnis Fett/Fleischeiweiß zu hoch, 4 x Separatorenfleisch bzw. Knochenpartikel, 5 x sonstige Wertminderungen (z. B. MHD abgelaufen, unübliche Räucherung) 55 237 53 x irreführende Mindesthaltbarkeitsangabe, 67 x irreführende Verkehrsbezeichnung aufgrund der Zusammensetzung, 4 x unzureichend gereifte »Zwiebelmettwürste«, 14 x irreführender Fleischanteil, 14 x Verarbeitung von Separatorenfleisch ohne oder mit irreführender Kennzeichnung, 5 x ungerechtfertigte Auslobung einer Spitzenqualität, 77 x sonstige irreführende Angaben (z. B. Herkunft, Nährwertkennzeichnung, Allergenkennzeichnung, u. a.) 270 3 1 x Höchstmenge des Antioxidationsmittels Isoascorbinsäure überschritten, 1x Verwendung des nicht zugelassenen Zusatzstoffes Bambusfaser, 1 x unzulässige Nitratverwendung bei Sülze 17 u. a. fehlende Kenntlichmachung • von Nitritpökelsalz • eines Antioxidationsmittels • des Geschmacksverstärkers Glutamat • eines Farbstoffes • von Diphosphat • von Citronensäure Bemängelung der allgem. Form der Kennzeichnung 95 irreführende Angaben unzulässige Verwendung von Zusatzstoffen fehlende bzw. unzureichende Kenntlichmachung von Zusatzstoffen 58 Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften 265 sonstige 144 22 1 x Listeria monocytogenes in Rohwurst 6 0 11 3 9 5 14 2 14 x x x x x x x überwiegend Form und/oder Inhalt der nach Lebensmittel KennzeichnungsVO vorgeschriebenen Angaben u. a. 7 x Schriftgröße der Füllmengenangabe, 6 x fehlende Füllmengenangabe, 3 x fehlende Kühlung 402 22 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Tabelle 3.94: Untersuchung von Wurstwaren (Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben) Beanstandungsgrund untersuchte Wurstwaren Anzahl der Proben Beurteilung/Bemerkung 116 zum Vergleich: Anzahl 2008 123 davon nicht beanstandet 61 (53 %) 76 (62 %) davon beanstandet 55 (47 %) 47 (38 %) als nicht sicher (gesundheitsschädlich) 1 gesundheitsgefährdend 0 nicht sicher (nicht zum Verzehr geeignet) 11 wertgemindert irreführende Angaben 0 0 10 x bakteriell bedingter Verderb, 1 x Fremdkörper 15 7 1 x Verhältnis Wasser/Eiweiß zu hoch, 1 x Verhältnis Fett/ Eiweiß zu hoch, 1 x BEFFE im Fleischeiweiß zu gering, 2 x unüblicher Wasserzusatz, 2 x pflanzliches Öl als unübliche Zutat ohne Mengenangabe 7 30 16 x irreführende Mindesthaltbarkeitsangabe, 5 x irreführende Verkehrsbezeichnung aufgrund der Zusammensetzung, 9 x sonstige irreführende Angaben (z. B. QUID, Zutaten, Füllmenge, Nährwertangabe, Separatorenfleisch) 36 unzulässige Verwendung von Zusatzstoffen 0 fehlende bzw. unzureichende Kenntlichmachung von Zusatzstoffen 4 Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften 30 sonstige 1 x Listeria monocytogenes in Rohwurst 2 0 2 x ohne die erforderlichen Klassennamen 1 x Nitritpökelsalz und Diphosphat nicht angeben 1 x Nitritpökelsalz nicht angeben überwiegend Form und/oder Inhalt der nach Lebensmittel KennzeichnungsVO vorgeschriebenen Angaben 1 x Schriftgröße der Füllmengenangabe, 1 x unzureichende Lagertemperatur 0 16 1 LAVES LI OL 145 Fische, Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus Tabelle 3.95: Fische, Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus (Teil 1) Probenart Fische und Fischfilet, unverarbeitet; Fischerzeugnisse, verarbeitet 1.207 Untersuchung auf Beanstandungen Beanstandungsgrund Sensorik sensorische Abweichungen 161 TVB-N TVB-N Gehalt über gesetzl. Höchstwert 929 Kennzeichnung unvollständige Kennzeichnung (z. B. auch fehlende Veterinärkontroll-Nummer, Zusammensetzung) Anzahl 15 6 19 Fische und Fischfilet, unverarbeitet, insbesondere Schollenfilets 76 Fischauswaage, Glasuranteil 33 Fischartendifferenzierung bei 1 Probe Seelachs und 1 Probe Schwertfisch entsprach die Fischart nicht der Kennzeichnung Fische und Fischfilet, unverarbeitet 313 aerobe Gesamtkeimzahl; Enterobacteriaceae, Pseudomonas spp. wertgemindert in der Beschaffenheit 309 Listeria monocytogenes, qualitativ und quantitativ positiver qualitativer Nachweis bei 44 Proben, v. a. in Pangasiusfilet; vereinzelt in Seelachsfilet, Rotbarschfilet, Kabeljaufilet, Forellenfilet, aber ohne Beanstandung; keine quantitativen Befunde 0 Fischauswaage, Glasuranteil bei 1 Probe Brathering entsprach die Fischauswaage nicht dem Sollwert 1 nicht zum Verzehr geeignet oder wertgemindert in der Beschaffenheit, v. a. Thunfisch in Oel (Konserve); weitere beanstandete Erzeugnisse: geräucherter Heilbutt, Stremellachs, Matjesfilet (geräuchert), Lachs (geräuchert), Graved Lachs, Lachsmakrele 0 2 35 Fischerzeugnisse, verarbeitet 28 Fischerzeugnisse, verarbeitet 366 aerobe Gesamtkeimzahl, Enterobacteriaceae, Pseudomonadaceae 366 Salmonellen 382 Listeria monocytogenes, qualitativ und quantitativ Heilbutt (geräuchert) und Schwarzer Heilbutt (geräuchert) nicht zum Verzehr geeignet (>10x2 KBE/g L. monocytogenes) 2 230 Schimmelpilze und Hefen wertgemindert in der Beschaffenheit, v. a. Thunfisch in Oel (Konserven), aber auch Matjesfilet in Oel, Heringsfilet 17 insbes. Lachs, Wildlachs, Heringe und Heringserzeugnisse, Fischfrikadellen und Alaska-Seelachs 599 Nematodenlarven in 19 Proben Wildlachs, Alaskaseelachs und Blauer Wittling wurden erhöhte Anzahlen von Nematodenlarven festgestellt 19 insbes. Sardinen, Buttermakrelen, Makrelen, Thunfisch, Thunfischkonserven 468 biogene Amine (Histamin) bei 1 Probe Buttermakrele und 3 Thunfischkonserven war der gesetzl. Höchstwert für Histamin überschritten insbes. Matjeserzeugnisse und Fischsalate 146 Anzahl der Proben 74 Konservierungsstoffe 20 0 4 0 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Tabelle 3.96: Fische, Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus (Teil 2) Probenart Fischsalate TK-Fischfilet Fische und Fischfilets aus ausländischen und heimischen Aquakulturen, wie Pangasius, Tilapia, Viktoriabarsch, Forelle, Lachs Süßwasserfische (wie Forellen, Karpfen, Brassen) Rückstandskontrollplan Anzahl der Proben Dornhai/Schillerlocken Wildfische: Brassen, Aale und Zander aus nds. Flüssen (Elbe, Weser, Ems) Beanstandungen Beanstandungsgrund 8 Süßstoffe 89 Sensorik 89 Kennzeichnung Kennzeichnungsmängel (Zutaten, Zusammensetzung) 17 Phosphat bei 1 Probe TK-Filet war der Zusatz von Phosphat nicht gekennzeichnet Höchstmengenüberschreitung bei 1 Probe Heringssalat Anzahl 1 0 50 1 Chloramphenicol, Nitrofurane 0 Ivermectim 0 282 Malachitgrün 0 111 Tetracyclin 0 92 Imidazol 0 55 Tierarzneimittel, Schwermetalle, Organochlorpestizide (OCP) und Chlorkohlenwasserstoffe (CKW), Perflourierte Tenside, Imidazole 0 Malachitgrün 0 OCPs und CKWs 0 PAK, z. B. Benzo(a)pyren 0 Quecksilber, Blei, Cadmium 0 Methyl-Quecksilber 0 Quecksilber 0 185 92 245 Buttermakrele (Monitoring) Untersuchung auf 25 10 151 OCPs und CKWs, Quecksilber, Blei, Cadmium Perflourierte Tenside, Dioxin in Einzelfällen Überschreitung der Höchstwerte für DDT-Metaboliten und Hexachlorbenzol in Fischen der Elbe da Wildfisch keine Beanstandung 147 Tabelle 3.97: Fische, Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus (Teil 3) Probenart Garnelen und Muscheln sowie Erzeugnisse daraus Anzahl der Proben Beanstandungen Beanstandungsgrund Anzahl 0 384 Sensorik 84 Phosphat 26 Tierarzneimittel (Chloramphenicol, Tetracycline, Malachitgrün) 0 119 Nitrofurane 0 113 Schwermetalle fehlende Kennzeichnung des Phosphatzusatzes oder Höchstmengenüberschreitung Überschreitung des gesetzl. Höchstwertes für Cadmium in 2 Tintenfischproben 3 2 Rotavirus 0 239 Noroviren GGI und GGII 0 77 aerobe Keimzahl, E. coli, Pseudomonadaceae 77 Salmonella, L. monocytogenes, koag. positive Staphylokokken 55 Vibrio spp. 105 Salmonella 105 E. coli in 19 Proben erhöhte E. coli-Werte (ohne Beanstandung) 0 105 Vibrio spp. positiver Nachweis von V. parahaemolyticus in 78 Proben und V. vulnificus in 2 Proben 0 82 Algentoxine 0 33 Hepatitis A 0 33 Noroviren GGI und GGII 0 33 Muscheln aus nds. Küstengewässern Untersuchung auf wegen mikrobieller Verunreinigung nicht zum Verzehr geeignet; Krabbenfleisch, Nordseekrabbenfleisch, Surimi-Garnelen, Garnelenfleisch 6 0 positiver Nachweis in 8 Proben (Nordseekrabben (gekocht, nicht geschält), Nordseekrabbenfleisch, Garnelenschwänze) 0 0 Fischkompetenzzentrum Nord: LAVES IFF Cux & LUA Bremen, Außenstelle Brhv. 148 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Öle, Fette Tabelle 3.98: Fette und Öle (Teil 1) Gesamtanzahl der untersuchten Proben 590 davon beanstandet 108 Produktgruppe Untersuchungsschwerpunkte Frittierfett, gebraucht Frittieröl, gebraucht Sensorik polare Anteile polymere Triglyceride (PTG) Kontaminanten: 3-Monochlorpropandiol-Fettsäureester (3-MCPDFE) Anzahl der Proben 191 4 Beanstandungen/Bemängelungen Anmerkungen (A) 42 x nicht zum Verzehr geeignet, nicht sicher i. S. v. Art. 14 Abs. 2b i. V. mit Abs. 5 VO(EG) Nr. 178/2002 9 x wertgemindert i. S. v. § 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB Gehalte siehe Tabelle 3.166 Margarinen Streichfette Backfette Mischfette Fettglasuren Pflanzencremes Grundanalytik: Identität , Transfettsäuren Omega-3-Fettsäuren Vitamine Nährwertkennzeichnung Health-Claims-Angaben Margarinen Kontaminanten: Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Benzol, Toluol, Xylol 3-MCPD-FE 20 20 20 32 Pestizide Polychlorierte Biphenyle (PCB) chlorierte Kohlenwasserstoffe Nitromoschusverbindungen 20 20 20 20 A: siehe Monitoringbericht [bis auf eine Probe Sojamargarine mit einem geringen Gehalt an Endosulfan waren alle Proben frei von Rückständen] Schwermetalle 20 Cadmium, Eisen: nicht nachweisbar (n.n.) Nickel: 0,003 - 0,04 mg/kg 10 x n.n. Blei: 0,002 - 0,016 mg/kg 2 x n.n. Chrom: 0,43 - 0,94 mg/kg Kupfer: 0,04 - 0,15 mg/kg 91 10 x fehlende, unzureichende und irreführende Kennzeichnung gemäß Lebensmittel- und Futtermittelgesetz, Kennzeichnungs- und Produktverordnungen Gehalte siehe Tabelle 3.166 149 Tabelle 3.99: Fette und Öle (Teil 2) Produktgruppe Untersuchungsschwerpunkte pflanzliche Öle pflanzliche Fette Grundanalytik: Fettkennzahlen, Identität Stigmastadien Hitzestabilität: PTG nach Erhitzen Vitamine Omega-3-Fettsäuren Nährwertkennzeichnung Health-Claims-Angaben Kontaminanten: PAK, Benzo(a)pyren Zearalenon 3-MCPD-FE Anzahl der Proben 184 82 20 23 Sudanfarbstoffe 8 tierische Fette Schmalz Zusatzstoffe, Identität Kennzeichnung 4 Verdachts- und Verfolgsproben Sensorik Kennzeichnung Fettkennzahlen Allergene (Gluten) Beschwerdeproben Sensorik, Fettkennzahlen, Identität 15 1 Beanstandungen/Bemängelungen Anmerkungen (A) 1 x wertgemindert 10 x irreführende Kennzeichnung 62 x fehlende und/oder unzureichende Kennzeichnung gemäß Lebensmittel- und Futtermittelgesetz, Kennzeichnungs- und Produktverordnungen 2 x Höchstmengenüberschreitungen: Benzo(a)pyren und Stigmastadien 1 x zulassungsbedürftige Angabe gemäß Health-Claims-VO Gehalte siehe Tabelle 3.166 A: Maiskeimöl A: native Palmöle: 7 x nicht nachweisbar; 1 x 4,3 µg/kg: < Aktionswert von 500 µg/kg gemäß Beschluss des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit der EU vom 23.06.2006 A: Prüfung auf Zusatz von Glutaminsäure 1x 1x 6x 3x irreführende Verkehrsbezeichnung (Olivenöl) irreführende MHD-Angabe (Streichfett) nicht zum Verzehr geeignet (Frittierfette) fehlende NWKZ (Zwiebelschmalz) A: natives Olivenöl extra (Prüfung auf verkehrsübliche Beschaffenheit) LAVES LI BS 150 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Suppen, Soßen, Mayonnaise Tabelle 3.100: Suppen und Soßen Probenart Anzahl der Proben Beanstandungen/ Bemängelungen Untersuchungsgrund Beurteilung/Bemerkung Suppen aus asiatischen Gaststätten 57 27 Glutaminsäure: Kenntlichmachung und Höchstmengeneinhaltung die Kenntlichmachung von Geschmacksverstärkern bleibt weiterhin ein Problem; Höchstmengenüberschreitung in 12 Proben Suppen und Soßen in Fertigpackungen 15 1 Kenntlichmachung von Zusatzstoffen (Konservierungsstoffe, Farbstoffe, Süßstoffe) eine Beanstandung wegen fehlender Kenntlichmachung von Süßstoffen Trockensuppen 41 1 Hauptnährstoffe, Mineralstoffe, Vitamine Überprüfung deklarierter Gehalte nur in 1 Probe Abweichungen der deklarierten von den analysierten Nährstoffgehalten Instantsuppen osteuropäischer Hersteller 21 2 gentechnisch veränderte Anteile von Mais/Reis/Soja Nachweis von gentechnisch verändertem Soja in zwei Proben, davon in einer Probe Gehalte über 0,9 % Beschwerde/Verdachtsproben 2 0 Verdacht auf atypischen Geschmack, Verunreinigung (scharfkantiger Metallspan) in keiner Probe konnten die Beschwerde-/Verdachtsgründe bestätigt werden 86 37 222 68 (30,6 %) sonstige Proben Summe diverse Kennzeichnungsmängel (fehlende QUID-Angaben, fehlende Füllmengenangabe, unvollständiges Zutatenverzeichnis etc.) 151 Tabelle 3.101: Mayonnaise, Remouladen, Salatdressings Gesamtzahl der untersuchten Proben 134 davon beanstandet Beanstandungsgrund 21 Beanstandungen/ Bemängelungen Beurteilung/Bemerkung irreführende Angaben 20 10 x Bezeichnung Mayonnaise/Salatmayonnaise/Remoulade unzutreffend, da Fettgehalt zu gering 3 x Kohlenhydratgehalte geringer oder höher als deklariert 5 x bei der Angabe 45 % weniger Fett bzw. bei fettreduziert fehlt ein Vergleichslebensmittel Zusatzstoffverwendung 27 11 x Konservierungsstoffe nicht kenntlich gemacht 9 x Süßstoffe nicht kenntlich gemacht 6 x Konservierungs- und Süßstoffe nicht kenntlichgemacht 1 x Farbstoff nicht kenntlich gemacht Hygienemängel 18 18 x zu viele Hefen, Schimmelpilze, zu hohe Gesamtkeimzahl, zu viele Milchsäurebakterien ungekühlte Lagerung 13 13 x Hinweis auf ungekühlte Lagerung bei losen Proben Kennzeichnung nach LMKV/NKV 7 1 x unvollständige Nährwertkennzeichnung 6 x Kennzeichnungselemente nach LMKV fehlen oder mit Mängeln nährwertbezogene Angaben gemäß Health ClaimsVO 3 1 x Bedingung für die Angabe »light« nicht erfüllt 1 x Bedingung für die Angabe »kalorienreduziert« nicht erfüllt 1 x Angabe des Unterschiedes in der Menge fehlt Verstöße gegen das Eichgesetz 3 1 x Füllmenge in Gramm statt in Milliliter 2 x Schriftgröße Nennfüllmenge zu klein LAVES LI BS 152 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Feinkostsalate, vorgefertigte Salatmischungen Tabelle 3.102: Feinkostsalate und vorgefertigte Salatmischungen Gesamtzahl der untersuchten Proben 322 davon beanstandet 159 (49 %) Probenart Anzahl der Proben Beanstandungen Untersuchungsschwerpunkte Beurteilung/Bemerkung Feinkostsalate 97 48 Konservierungsstoffe Süßstoffe Nährwertkennzeichnung Mikrobiologie Kennzeichnung/Kenntlichmachung 1 x gesundheitsschädlich wegen Glassplittern 12 x Richtwerte für aerobe mesophile Keime, Hefen und/oder Enterobacteriaceae überschritten 2 x Lactobacillengehalt erhöht 1 x Schimmelpilze nachgewiesen 1 x nicht zum Verzehr geeignet 1 x Angabe »Schafskäse« irreführend 1 x MHD-Angabe irreführend 25 x Zusatzstoffe nicht bzw. nicht ausreichend kenntlich gemacht 17 x Nitritpökelsalz bzw. Farbstoffe nicht kenntlich gemacht 13 x Kennzeichnungsmängel Fleischsalat, Wurstsalat aus eigener Herstellung 48 39 Konservierungsstoffe Süßstoffe Cyclamat Mikrobiologie ggf. Umrötung 1 x gesundheitsschädlich, da Listerien enthalten 8 x Richtwerte für aerobe mesophile Keime, Hefen und/oder Enterobacteriaceae überschritten 5 x hygienische Bemängelung 2 x wertgemindert 1 x Verkehrsbezeichnung irreführend 33 x Zusatzstoffe nicht bzw. nicht ausreichend kenntlich gemacht 15 x Nitritpökelsalz bzw. Farbstoffe nicht kenntlich gemacht 1 x Kennzeichnungsmangel brennwertreduzierte Feinkostsalate (Präserven) 24 4 vorgefertigte Salatmischungen in Schalen/mit Beilagen 44 29 Mikrobiologie Zusammensetzung MHD Tierart Kochschinken 1 3 6 4 3 26 vorgefertigte Salatmischungen im Beutel 42 22 Kennzeichnung Zusammensetzung/ Gewichtsanteile Mikrobiologie 12 x Zusammensetzung entspricht nicht dem Zutatenverzeichnis 2 x QUID-Angaben irreführend 2 x Kennzeichnungsmängel 5 x Verderb am Ende des MHDs 5 x hygienische Bemängelung Weißkrautsalat aus loser Abgabe 27 0 Summe 282 Konservierungsstoffe Süßstoffe Nährwertkennzeichnung 1 x Konservierungsstoffe nicht deklariert 1 x Fettgehalt niedriger als deklariert 3 x Kennzeichnungsmängel x x x x x x nicht zum Verzehr geeignet Verderb am MHD-Ende hygienische Bemängelung QUID-Angaben irreführend nicht alle genannten Zutaten vorhanden Kennzeichnungsmängel Konservierungsstoffe Süßstoffe Cyclamat Fett 142 (50 %) LAVES LI OL 153 Getreide und Getreideerzeugnisse einschließlich Brot und Backwaren Tabelle 3.103: Getreide Warenbezeichnung Anzahl der Proben Beanstandungen/ Bemängelungen Weizen 50 3 Roggen 17 2 (11,8 %) Gerste 6 0 43 4 Reis (8,0 %) Beurteilung/Bemerkung 2 x Überschreitung der Höchstmenge für Cadmium 1 x massiver Käferbefall und unangenehmer Geruch 1 x Befall mit Kornkäfern 1 x Mutterkorn > 0,05 % Verdacht auf eine Belastung mit PFT in Braugerste wurde nicht bestätigt (9,3 %) 1 x Überschreitung der Höchstmenge an Aflatoxinen (s. Tab. 3.162) 2 x Untergewicht 4 x Kennzeichnungsmängel wie fehlendes MHD, Losangabe, keine deutschsprachigen Angaben; div. Mängel die NKV betreffend Tabelle 3.104: Getreideprodukte, Backvormischungen, Massen und Teige für Backwaren Gesamtzahl der untersuchten Proben 315 davon beanstandet Beanstandungsgrund Beanstandungen Beurteilung/Bemerkung nicht zum Verzehr geeignet, nicht sicher 2 eine Probe Roggenvollkornschrot mit Raupen und Gespinsten eine Probe Müsli mit Mehlmotten im Wert gemindert 1 ein Müsliriegel schmeckte alt-ranzig und seifig aufgrund der Kokosflocken irreführende Angaben 30 13 x falsche Mehltypenangabe bzw. kein Vollkornmehl 3 x falsche Fruchtgehalte bei Früchtemüslis 4 x irreführende Angaben bzgl. der Fett- und/oder Eiweißgehalte 2 x deutliches Untergewicht 7 x Werbung mit Selbstverständlichkeiten: »ohne Farbstoff« bei Erzeugnissen wie Bulgur, Weizengrütze, die immer ohne Farbstoff hergestellt sein müssen Kennzeichnung 22 vollständig fehlende Kennzeichnung, fehlende oder nicht ausreichende Verkehrsbezeichnung, Zutaten und MHD schwer lesbar, Zutaten mit Fantasiebezeichnungen, fehlendes MHD, fehlende Los-, Gewichts-, Herstellerangaben, schlechte Lesbarkeit diverser Kennzeichnungselemente, unzulässige Angabe von Füllmengenbereichen Nährwertkennzeichnung 154 47 (14,9 %) 4 Abweichung von der vorgeschriebenen Reihenfolge der Nährwerte, Angaben nicht lesbar 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Tabelle 3.105: Brote und Kleingebäck Gesamtzahl der untersuchten Proben 594 davon beanstandet 114 (19,2 %) Beanstandungsgrund Beanstandungen Beurteilung/Bemerkung nicht zum Verzehr geeignet, nicht sicher 8 5 x waren Brote oder vorgebackene Brötchen in Fertigpackungen bereits bei der Einlieferung verschimmelt 1 x mehrere, nicht näher identifizierbare dunkle teigartige Fremdkörper in der Form von Nagerkot an der Unterseite eines Baguettes 1 x Käfer und Käferfragmente in einem Brot 1 x fiel ein stark abweichender Geruch nach Lösungsmittel, aber auch mit einer käsigen Note auf wertgemindert 7 1x 3x 2x 1x stark verbrannte, bis schwarze Brotunterseite zu niedriger Vollkornanteil in Weizen-Vollkornbrötchen ein zu geringer Rosinenanteil in Rosinensemmel Fremdfett (Nicht-Butterfett) in Buttertoastbrot irreführende Angaben 32 24 x Schimmelbefall bei oder vor Erreichen des angegebenen MHD 2 x deutliches Untergewicht 1 x Angabe »ohne Konservierungsstoffe«, obwohl Sorbinsäure vorhanden war 2 x unzutreffende Nährwertangabe 1 x die Aussage »stärkt Herz und Kreislauf« als wissenschaftlich nicht hinreichend gesicherte Aussage 1 x »Buttertoast« mit Fremdfett und einem zu geringen Gehalt an Butter 1 x widersprüchliche Verkehrsbezeichnung Zusatzstoffverwendung 27 1 x Verwendung von Konservierungsstoff Sorbinsäure in vorverpacktem Toastbrot ohne Kenntlichmachung 1 x Überschreitung der zulässigen Höchstmenge an Sorbinsäure in Schwarzbrot 25 x fehlende Angabe des Farbstoffes β-Carotin in Käsebrötchen Kennzeichnung 52 vollständig fehlende Kennzeichnung, fehlende Zutaten, fehlendes MHD, fehlende Quid-Angabe, fehlender Hersteller, nicht lesbare Angaben u. a. Losangabe 8 fehlende Losangabe Nährwertangabe 2 fehlende Angaben bezüglich Zucker, Natrium, gesättigter Fettsäuren und/oder Ballaststoffgehalte 155 Tabelle 3.106: Feine Backwaren (Teil 1) Gesamtzahl der untersuchten Proben 1.335 davon beanstandet Beanstandungsgrund aufgrund der mikrobiologischen Untersuchung nicht zum Verzehr geeignet, nicht sicher Beanstandungen 107 1 Beurteilung/Bemerkung für nähere Einzelheiten s. Tab. 3.152 1 x Dattelkern in Früchtebrot nachgemacht 49 42 x kakaohaltige Fettglasur nicht kenntlich gemacht 7 x Persipan nicht kenntlich gemacht wertgemindert 2 1 x zu niedriger Kakaoanteil bei Marmorkuchen 1 x hoher Anteil an anderem Fett als Butterfett bei Butterkremtorte irreführende Bezeichnung und Angaben 156 319 63 10 x Verwendung von Fettglasur bei der Bezeichnung »Schokolade« bzw. »Schoko« 7 x Verwendung von Nougatcreme bei der Bezeichnung »Nougat« 9 x Buttergebäck mit zu geringem Buttergehalt und/oder zusätzlicher Verwendung von anderem Fett 1 x Bezeichnung »Sahne« bei zu geringem Sahneanteil 5 x Verwendung von Persipan bei Mandel- oder Marzipangebäck 2 x Zusatz von Fett bei Biskuitgebäck 1 x Bezeichnung »Gugelhupf« für einen kastenförmigen Kuchen 1 x Bezeichnung »Butterstollen« für ein Gebäck anderer Art 2 x Bezeichnung »Bienenstich« für ein Gebäck anderer Art 1 x kein Alkoholgehalt bei der Bezeichnung »Rum« 4 x Bezeichnung »Trüffel« für eine »Rumkugel« bzw. »Streuselkugel« 2 x Bezeichnung »Nussecken« für Gebäck mit einer Mandelauflage anstelle von Hasel- oder Walnüssen 1 x Bezeichnung »Nussecken« für ein Gebäck mit einer Nussfüllung anstelle einer Auflage aus gebackener Nussmasse 1 x Bezeichnung »Sahnecreme« für eine Fettcreme 1 x Bezeichnung »Plunder« für ein Gebäck anderer Art 1 x Bezeichnung Erdbeercreme für eine gefärbte, aromatisierte Füllmasse ohne Fruchtanteil 1 x Bezeichnung »Butterkuchen« für ein Gebäck anderer Art 1 x Verwendung von Cassia-Zimt bei Angabe »CeylonZimt« 6 x falsche Nährwertangaben (Fett, Ballaststoffe) 2 x Schimmelbefall bei Erreichen des MHD 1 x deutliches Untergewicht 3 x Angabe »ohne Transfettsäuren« bei geringem Gehalt davon 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Tabelle 3.107: Feine Backwaren (Teil 2) Beanstandungsgrund Zusatzstoffverwendung Aromenverordnung Kennzeichnung Beanstandungen 30 4 99 Beurteilung/Bemerkung 1 x Verwendung eines nicht zugelassenen Farbstoffes 26 x fehlende Kenntlichmachung »mit Farbstoff« bei gefärbten Zutaten, z. B. bei Ochsenaugen, Frankfurter Kranz, Obstkuchen und Plunder 1 x unzulässige Verwendung von Benzoesäure 1 x Überschreitung der Höchstmenge von Sorbinsäure 1 x fehlende Angabe »mit Süßungsmitteln« 1 x Überschreitung der Höchstmenge von Cyanid bei Amarettini 3 x Überschreitung der Höchstmenge von Cumarin vollständig fehlende Kennzeichnung, fehlende oder unzureichende Verkehrsbezeichnung, fehlende oder unzureichende Angabe des Herstellers, fehlendes oder unzureichendes Zutatenverzeichnis, fehlende oder unzureichende Angabe der Zutaten, fehlende oder unzureichende Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD), fehlende QUID-Angabe, Bezeichnung, MHD und Mengenangabe nicht in einem Sichtfeld, 9 Proben waren in Bezug auf die Fertigpackungsverordnung unzureichend gekennzeichnet, 2 Proben wiesen ein Mindergewicht auf Losangabe 2 fehlend oder unleserlich Nährwertangaben 6 schwer lesbare Angaben, falsche Reihenfolge, falsche Angabe der Dimension LAVES LI BS 157 Teigwaren Tabelle 3.108: Teigwaren Gesamtzahl der untersuchten Proben 170 davon beanstandet Beanstandungsgrund nicht zum Verzehr geeignet, nicht sicher; mikrobiologisch auffällig 20 Beanstandungen 11 Beurteilung/Bemerkung 1 x starke Schimmelbildung 1 x Gesamtkeimzahl über Richtwert 9 x zu hohe Aluminium-Kontamination in asiatischen Nudeln wertgemindert; irreführende Angaben 2 1 x zulässiger Wassergehalt deutlich überschritten 1 x Kennzeichnung weist zur Irreführung geeignete Angaben auf Kennzeichnungsmängel nach LebensmittelkennzeichnungsVO 7 1 x fehlende Angabe der Verkehrsbezeichnung 2 x Angaben des Zutatenverzeichnisses unzureichend 2 x fehlende oder unzureichende Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) 1 x fehlende Mengenangabe des Eigehaltes 3 x Bezeichnung, MHD und Mengenangabe nicht in einem Sichtfeld angegeben 1 x fehlende Kennzeichnung in deutscher Sprache 2 x Angaben weisen zu geringe Schriftgrösse auf Kennzeichnungsmängel nach LoskennzeichnungsVO 1 1 x fehlende Angabe LAVES LI BS 158 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Pflanzenschutzmittel in frischem Obst, Gemüse und Kartoffeln Tabelle 3.109: Ergebnisse der Schwerpunktuntersuchungen von Obst und Gemüse auf Pestizide Lebensmittel Anzahl der Proben davon ohne Pestizidbefund mit Pestizidbefund mit Mehrfachrückständen mit Höchstgehaltsüberschreitungen Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Prozent Prozent Prozent Anzahl der Wirkstoffe Prozent Erdbeere 182 27 15 155 85 133 73 2-9 1 0,5 Himbeere 28 1 4 27 96 27 96 2-9 1 1 Johannis- und Stachelbeere 40 2 5 38 95 36 90 2-8 1 3 Heidelbeere 27 13 48 14 52 10 37 2-4 0 0 155 8 5 147 95 126 81 2-9 0 0 Kirsche 54 6 11 48 89 33 61 2-6 0 0 Nektarine 30 0 0 30 100 28 93 2-6 0 0 Clementine/Satsuma 31 1 3 30 97 27 87 2-7 0 0 Pomelo 25 0 0 25 100 24 96 2-10 4 16 Sharon/Kaki 17 10 59 7 41 0 0 0 0 Ananas 22 0 0 22 100 21 95 2-5 0 0 Kartoffel 68 54 79 14 21 2 3 2 1 2 Zwiebel 28 26 93 2 7 0 0 0 0 Spargel 172 147 85 25 14 2 1 2 2 1 Bohne 37 9 24 28 76 16 43 2-5 1 3 Gurke 87 29 33 58 67 35 40 2-11 2 2 Grünkohl 46 13 28 33 72 23 50 2-6 4 9 Rucola 14 0 0 14 100 14 100 2-7 0 0 Banane 33 8 24 25 76 22 67 2-4 0 0 Blumenkohl 28 20 71 8 29 1 4 2 0 0 Knollensellerie 40 3 8 37 92 31 78 2-6 2 5 Aubergine 32 12 38 20 62 6 19 2-4 1 3 Gemüsepaprika 22 5 23 17 77 11 50 2-6 0 0 Trauben 129 12 9 117 91 102 79 2-16 1 1 Tomate 36 22 61 14 39 8 22 2-7 1 3 Spinat 10 6 60 4 40 3 30 2-4 0 0 Apfel LAVES LI OL 159 Obsterzeugnisse, Honig, Konfitüren, süße Brotaufstriche Tabelle 3.110: Obsterzeugnisse (Teil 1) Gesamtzahl der untersuchten Proben 353 davon beanstandet/bemängelt Beanstandungsgrund zum Verzehr nicht geeignet wertgemindert Beanstandungen/ Bemängelungen* 2 14 Beurteilung/Bemerkung 1 x Befall von Datteln mit lebenden Milben in Ekel erregendem Ausmaß 1 x totes Insekt in einem Fruchtcocktail 5 x Toleranz für den Befall von Datteln mit Schädlingen oder Schimmel überschritten 1 x deutlicher Befall von getrockneten Maulbeeren mit Schädlingen 1 x undefinierbare braune Bestandteile in einem Fruchtcocktail 1 x dumpfer und muffiger Geschmack einer Himbeerkonserve 1 x dumpfer, muffiger und gäriger Geruch und Geschmack von getrockneten Pflaumen 4 x hoher Anteil an gequetschten und verfärbten Früchten in Stachelbeerkonserven 1 x deutlicher Anteil an Segmentbruchstücken und Kernen in einer Mandarinorangenkonserve Zusatzstoffverwendung 1 1 x Höchstmengenüberschreitung von Sorbinsäure in getrockneten Pflaumen mikrobiologische Beschaffenheit 1 1 x erhöhte Anzahl an Schimmelpilzen in getrockneten Maulbeeren irreführende Angaben * mehrere Verstöße pro Probe möglich 160 73 (21 %) 18 2 x irreführende Auslobung von gesundheitlichen Wirkungen 5 x irreführende Auslobungen hinsichtlich der Beschaffenheit oder Zusammensetzung 3 x irreführende Verkehrsbezeichnung 5 x irreführende Angabe des Zuckergehalts in der Nährwerttabelle, des Gesamtzuckergehalts oder der Zuckerungsstufe 1 x irreführende Angabe des Alkoholgehalts 1 x irreführendes Zutatenverzeichnis 1 x Werbung mit Selbstverständlichkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Tabelle 3.111: Obsterzeugnisse (Teil 2) Beanstandungsgrund Lebensmittelkennzeichnung Loskennzeichnung Beanstandungen/ Bemängelungen* 73 2 Beurteilung/Bemerkung 1 x unzugängliche Kennzeichnung bei in Folie eingepackter Ware 3 x fehlende oder unvollständige deutschsprachige Verkehrsbezeichnung 7 x fehlende Angabe des prozentualen Anteils ausgelobter Zutaten (QUID-Kennzeichnung) 2 x fehlendes Zutatenverzeichnis 35 x inkorrektes oder schwer verständliches Zutatenverzeichnis (z. B. aufgrund fehlender Zutaten, fehlender oder falscher Klassennamen, fehlender Allergenkennzeichnung, falscher Reihenfolge der Zutaten) 10 x inkorrekt formuliertes oder undeutliches Mindesthaltbarkeitsdatum 8 x fehlende, unvollständige oder undeutliche Angaben zum Hersteller oder zu seiner Anschrift 3 x kein gleiches Sichtfeld von Verkehrsbezeichnung, Mindesthaltbarkeitsdatum und Füllmenge 4 x inkorrekter Wortlaut der Angabe des Alkoholgehalts 2 x fehlendes oder undeutliches Los nährwertbezogene Angaben und Nährwertkennzeichnung 14 1 4 4 5 x x x x unzulässige nährwertbezogene Angaben fehlende Nährwertkennzeichnung inkorrekte Nährwerttabelle fehlender Hinweis auf den natürlichen Zuckergehalt bei Auslobung einer Herstellung ohne Zuckerzusatz Mängel nach eichrechtlichen Vorschriften 10 3 x zu geringe Füllmenge 2 x zu geringes Abtropfgewicht 5 x zu kleine Schrift für die Füllmengenangabe * mehrere Verstöße pro Probe möglich 161 Tabelle 3.112: Konfitüren und Fruchtaufstriche Gesamtzahl der untersuchten Proben 169 davon beanstandet/bemängelt Beanstandungsgrund wertgemindert 83 (49 %) Beanstandungen/ Bemängelungen* Beurteilung/Bemerkung 1 1 x seifiger, alter Geschmack eines Erdbeerfruchtaufstrichs Zusatzstoffverwendung 15 5 x unzulässige Konservierung von Konfitüren und Marmeladen mit Sorbinsäure 1 x unzulässige Konservierung einer Feigen-Konfitüre mit Benzoesäure 1 x Höchstmengenüberschreitung von Benzoesäure in einem Fruchtaufstrich 1 x Höchstmengenüberschreitung von Schwefeldioxid in einem Fruchtaufstrich 1 x fehlende Zutat Schwefeldioxid als Zutat einer Konfitüre 6 x fehlende Zutat Sorbinsäure als Zutat von Fruchtaufstrichen irreführende Angaben 12 6 x irreführender Gesamtzuckergehalt 5 x irreführende Auslobung ohne Konservierungstoffe 1 x irreführende Bezeichnung Fruchtaufstrich für ein Erzeugnis aus Rosenblüten Mängel nach der Konfitürenverordnung 49 42 x fehlende Kennzeichnung oder unkorrekte Formulierungen des Gesamtzucker und Fruchtgehaltes 4 x zu niedrige lösliche Trockenmasse 3 x unzulässige Bezeichnung Gelee oder Konfitüre Mängel nach der Diätverordnung Lebensmittelkennzeichnung Loskennzeichnung Nährwertkennzeichnung Mängel nach eichrechtlichen Vorschriften 2 128 23 2 43 2 x fehlende Angaben zum Ernährungszweck 20 x fehlende Mengenangabe (QUID) der Früchte und weiterer ausgelobter Zutaten bei Fruchtaufstrichen 9 x fehlende Mengenangabe (QUID) der einzelnen Früchte bei Zwei- und Mehrfruchtkonfitüren 3 x nicht eindeutige Mengenangabe (QUID) einzelner Zutaten 7 x fehlendes Zutatenverzeichnis 45 x unkorrektes Zutatenverzeichnis z. B. durch fehlende Zutaten, fehlende Klassennamen, unkorrekte Reihenfolgen von Zutaten 12 x fehlendes Mindesthaltbarkeitsdatum 19 x undeutliches oder unkorrekt formuliertes Mindesthaltbarkeitsdatum 13 x fehlende oder unvollständige Angaben zum Hersteller bzw. seiner Anschrift 23 x fehlende Losangabe 1 x fehlende Nährwertkennzeichnung durch Auslobung »lactosefrei« 1 x unkorrekte Kohlenhydratangabe 6 2 1 28 3 3 x x x x x x fehlende Füllmengenangabe zu geringe Füllmenge unbestimmte Füllmengenangabe zu kleine Schriftgröße der Füllmenge unkorrekte Angabe nach Volumen statt nach Gewicht unkorrektes Einheitenzeichen gr statt g für die Füllmenge * mehrere Verstöße pro Probe möglich 162 LAVES LI BS 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Tabelle 3.113: Beanstandungen bei Honig Gesamtzahl der untersuchten Proben 256 davon beanstandet Beanstandungsgrund 61 Beanstandungen Beurteilung/Bemerkung Aflatoxingehalte überschritten 2 es handelte sich um Honige mit zugesetzten Lebensmitteln (Nüsse bzw. Trockenfrüchte) ungerechtfertigte/unzulässige Trachtangaben 8 je 1 x waren die Trachtangaben Heide, Sonnenblume, Linde, Raps bzw. Rapsblüte ungerechtfertigt; die Bezeichnungen »Sommerblütenhonig mit Wildblüte« und »Waldblütenhonig« wurden als unzulässig beurteilt fehlende oder mangelhafte Herkunftsangabe 17 vorgeschrieben ist die Angabe von Ländern, Angaben von Regionen wie beispielsweise »Osteuropa«, »Yukatan« oder »Toscana« sind unzureichend irreführende Angaben 25 5 x bei Auslobung als »kalt geschleudert« die entsprechenden Anforderungen der Leitsätze für Honig nicht erfüllt 2 x Honige, die unter dem Warenzeichen des D.I.B. vermarktet wurden, erfüllten nicht dessen Qualitätsanforderung in Bezug auf die Saccharasezahl 1 x Blütenhonig irreführend als Heidehonig aufgemacht 9 x Werbung mit Selbstverständlichkeiten (z. B. Aussagen wie »naturbelassen«) 2 x Zutatenverzeichnis bei Honigen mit zugesetzten Lebensmitteln als irreführend beanstandet 2 x irreführende Ausführungen zum Mindesthaltbarkeitsdatum 4 x Erläuterungen zum Säuglingsbotulismus in irreführender Weise formuliert Kennzeichnungsmängel nach LebensmittelkennzeichnungsVO 37 4 x Verkehrsbezeichnung fehlend oder mangelhaft 2 x fehlende Herstellerangabe 15 x Mindesthaltbarkeitsdatum fehlend oder mangelhaft (davon zwei Proben mit unrealistisch langem Mindesthaltbarkeitsdatum (bis 2050)) 2 x fehlende QUID-Angabe bei Honigen mit zugesetzten Lebensmitteln 4 x Angaben nicht leserlich 10 x Sichtfeldanforderung nicht erfüllt weitere Kennzeichnungsmängel 18 2 x fehlende Loskennzeichnung 1 x Nichteinhaltung der Kennzeichnungsvorschriften für ökolog./biolog. Erzeugnisse 15 x zu geringe Schriftgrösse der Füllmengenangabe weitere Mängel 9 Mindergewichte LAVES LI BS Insgesamt wurden 1.732 Proben von Honig im LAVES-Institut für Bienenkunde Celle chemisch-physikalisch und/oder mikroskopisch untersucht. Die Zahl gliederte sich in 350 Forschungsproben, 685 Orientierungsproben, 389 Marktkontrollen sowie diverse andere Fragestellungen, die nicht im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung durchgeführt wurden. LAVES IB CE 163 Tabelle 3.114: Beanstandungen bei süßen Brotaufstrichen Gesamtzahl der untersuchten Proben 55 davon beanstandet/bemängelt Beanstandungsgrund irreführende Angaben Kennzeichnungsmängel 9 Beanstandungen/ Bemängelungen 3 18 Beurteilung/Bemerkung 1 x Bezeichnung eines aromatisierten, gelb gefärbten Erzeugnisses ohne Zutat Banane als »…Bananencreme« 1 x deklarierter Gehalt an fettarmem Kakao abweichend 1 x deklarierter Fettgehalt abweichend 4 1 1 1 2 3 3 x x x x x x x unzureichende Verkehrsbezeichnung falscher Farbstoff im Zutatenverzeichnis angegeben mangelhafte Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums Kennzeichnung nicht in deutscher Sprache Sichtfeldanforderung nicht erfüllt Verzehrsempfehlung uneindeutig zu geringe Schriftgrösse der Füllmengenangabe LAVES LI BS 164 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Gemüse- und Kartoffelerzeugnisse, Hülsenfrüchte, Frischpilze und Pilzerzeugnisse Tabelle 3.115: Gemüse- und Kartoffelerzeugnisse, Hülsenfrüchte, Frischpilze und Pilzerzeugnisse (Teil 1) Gesamtzahl der untersuchten Proben 852 davon beanstandet 181 (21 %) Probenart Anzahl der Proben Beanstandungen Untersuchungsschwerpunkte Beurteilung/Bemerkung Tomatenmark 10 0 Alternariatoxin Ochratoxin A Grünkohl TK 11 0 Asche Sand Pestizide Maiskölbchen in Konserven 10 0 SO2 NaCl und Zucker 9 4 Jod Wasser Trockenmasse in den Algen Schwermetalle (Pb, Cd, Hg) TK-Kräuter 18 0 Pestizide Weinsauerkraut 30 4 Ethanol Extrakt pH-Wert Säuregehalt NaCl Vit. C/Ascorbinsäure Maiskolben vakuumverpackt 19 12 SO2 Konservierungsstoffe lose abgegebene Gemüseerzeugnisse (milchsauer vergorenes oder essigsauer konserviertes Gemüse, Antipasti, Mischungen von zerkleinertem Gemüse zum Direktverzehr) 33 9 Konservierungsstoffe Mikrobiologie 1 x Bemängelung aufgrund erhöhten Hefengehaltes 8 x Konservierungsstoffe nicht oder nicht korrekt kenntlich gemacht Tiefkühlspinat 31 5 Pestizide Nitrit/Nitrat 1 x Höchstmenge Iprodion (Pestizid) überschritten 1 x Höchstmenge Nitrat überschritten 3 x irreführende Bezeichnung »Blattspinat« Algenerzeugnisse getrocknet oder zu Salaten verarbeitet 3 x gesundheitsschädlich wegen zu hoher Jodgehalte 2 x Vitamin-C-Gehalt deutlich geringer als deklariert 2 x Kennzeichnungsmängel 12 x Kennzeichnungsmängel 165 Tabelle 3.116: Gemüse- und Kartoffelerzeugnisse, Hülsenfrüchte, Frischpilze und Pilzerzeugnisse (Teil 2) Probenart Beanstandungen Untersuchungsschwerpunkte Beurteilung/Bemerkung Rote Bete 17 1 Konservierungsstoffe Nitrit/Nitrat 1 x Kennzeichnungsmangel Tomatensaft 24 1 pH-Wert Extrakt Zucker Essigsäure Citronensäure Milchsäure HMF Na, K, Mg, Ca, Pb, As, Hg, Cd 1 x unzulässige nährwertbezogene Angabe Paprika/Peperoni usw. in Essig 25 4 Gesamtsäure Kochsalz Extrakt 4 x Kennzeichnungsmängel Oliven mit und ohne Füllung 23 5 Konservierungsstoffe Fe 2 x Schwärzung nicht kenntlich gemacht 1 x Höchstmenge an Eisen überschritten 3 x Konservierungsstoffe nicht kenntlich gemacht Gemüse-Antipasti aus der Gastronomie 17 2 Konservierungsstoffe Mikrobiologie 1 x nicht zum Verzehr geeignet (Probe z. T. verbrannt) 1 x Konservierungsstoffe nicht kenntlich gemacht 6 0 Extrakt Milchsäure Citronensäure Gesamtsäure Ethanol Trockenmasse flüchtige Säure Mykotoxine 17 8 Konservierungsstoffe SO2 Tierart im Käse Mikrobiologie Tomatenmark als Ausgangsstoffprobe für z. B. Ketchup loses eingelegtes Gemüse mit Feta/Schafskäse 166 Anzahl der Proben 8 x kein Feta, sondern Kuhmilchkäse 2 x Konservierungsstoffe nicht ausreichend kenntlich gemacht 1 x Angabe »ohne Zusatzstoffe« unzutreffend 2 x hygienische Bemängelung 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Tabelle 3.117: Gemüse- und Kartoffelerzeugnisse, Hülsenfrüchte, Frischpilze und Pilzerzeugnisse (Teil 3) Probenart Anzahl der Proben Beanstandungen Untersuchungsschwerpunkte Beurteilung/Bemerkung Rotkohl 29 8 Extrakt pH-Wert Zucker 3 x Nährwertangaben irreführend 5 x Süßstoffe nicht oder nicht ausreichend kenntlich gemacht 1 x Kennzeichnungsmangel passierte Tomaten 24 2 Extrakt pH-Wert Kochsalz Zucker Citronensäure 2 x nicht zutreffende Angaben zum Natriumund Kochsalzgehalt. Antipasti aus dem Einzelhandel 30 11 Eiweiß Fett Kennzeichnung 8 x Nährwertkennzeichnung auf abgetropftes Erzeugnis bezogen 3 x Kennzeichnungsmängel Pommes frites vorfrittiert 25 0 Fett Wasser verzehrfertige Pommes frites aus Imbissbetrieben 8 0 Acrylamid (EU-Programm) verzehrfertige Kartoffelpuffer aus Imbissbetrieben 6 3 Acrylamid (EU-Programm) Kartoffelklöße, Kartoffelknödel 28 0 SO2 Konservierungsstoffe Wasser Kartoffelteige lose von Weihnachtsmärkten 12 0 Konservierungsstoffe Tofuerzeugnisse als Fleischersatz 17 9 GVO Vorhandensein von tierischen Proteinen 5 x falscher Wortlaut bei Hinweis auf Gentechnikfreiheit 1 x beworbene Aminosäuren und Isoflavone nicht in Nährwertkennzeichnung 1 x Fettgehalt niedriger als angegeben 6 x Kennzeichnungsmängel Bio-Lebensmittel auf Sojabasis 27 10 Nährwertkennzeichnung GVO Gluten 3 x angegebene Fett- und Calciumgehalte nicht zutreffend 7 x Kennzeichnungsmängel 3 x Signalwertüberschreitung 167 Tabelle 3.118: Gemüse- und Kartoffelerzeugnisse, Hülsenfrüchte, Frischpilze und Pilzerzeugnisse (Teil 4) Probenart Anzahl der Proben Beanstandungen sojahaltige vegetarische Wurst- oder Fleischersatzprodukte 38 11 grüne, rote, gelbe oder braune Linsen 25 Hülsenfrüchte getrocknet (Bohnen, Erbsen) Untersuchungsschwerpunkte Beurteilung/Bemerkung Eiweiß ggf. Aminosäuren Fett ggf. Fettsäuren GVO 1 x Eiweißgehalt höher als angegeben 5 x beworbene Aminosäuren u./od. Isoflavone nicht in Nährwertkennzeichnung 2 x falscher Wortlaut bei Hinweis auf Gentechnikfreiheit 8 x Kennzeichnungsmängel 3 Schwermetalle (Pb, Cd, Cu) Pflanzenschutzmittel Kennzeichnung Milben 1 x Verunreinigung mit pflanzlichen Fremdbestandteilen 2 x Beanstandung »ohne Gentechnik weil Bio« 24 8 Verunreinigungen ggf. Nährwerte Vitamine Mykotoxine Pb, Cd getrocknete Pilze 20 5 Nikotin Pestizide Pb, Cd Wildpilze (Steinpilze, Pfifferlinge) TK 17 0 Madengänge Trockenmasse Nikotin Cd Radioaktivität frische Kulturpilze aus der Aufzucht 9 0 Pb, Cd 13 2 Schwermetalle Pestizide pathogene Keime frische Kulturpilze aus der Aufzucht auf strohhaltigem Substrat (nur von hiesigen Zuchtbetrieben) Summe 652 1 x wertgemindert wegen Verunreinigungen und Fraßspuren 14 x Nährwertangaben irreführend 1 x Kennzeichnungsmangel 5 x Kennzeichnungsmängel 2 x unzulässige Verwendung von Chlormequat bzw. Carbendazim (Pestizide) 127 (19 %) LAVES LI OL 168 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Nüsse, Ölsamen und daraus hergestellte Erzeugnisse Tabelle 3.119: Ölsamen und Erzeugnisse aus Ölsamen Gesamtzahl der untersuchten Proben 162 davon beanstandet/bemängelt Beanstandungsgrund 35 (22 %) Beanstandungen/ Bemängelungen* Beurteilung/Bemerkung wertgemindert 3 3 x erhöhter Anteil (5 - 13 %) an unterentwickelten Kernen bei Pinienkernen irreführende Angaben 1 1 x irreführende Auslobung »morphinreduziert« bei einer Mohnsaat Nachweis gentechnisch veränderter Organismen 16 Kontaminanten 11 1 x Hinweis auf einen erhöhten Gesamtgehalt an PAK (polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) in Sonnenblumenkernen 1 x Überschreitung des Richtwertes für Cadmium bei Leinsamen 9 x erhöhte Morphingehalte über dem BfR-Richtwert von 4 mg/kg bei Mohnsaat 6 6 x unkorrekte Formulierung »frei von Gentechnik« statt »ohne Gentechnik« bei Leinsamen 10 6 x fehlendes, unvollständiges oder unleserliches MHD 2 x fehlende oder unvollständige Anschrift des Herstellers 2 x fehlende Mengenangabe (QUID) des Mohnanteils bei backfertigen Mohnmischungen unkorrekte Auslobungen Lebensmittelkennzeichnung 16 x Leinsamen mit Erbgut der nicht zugelassenen Leinsamenlinie FP 967 Loskennzeichnung 3 3 x fehlende Losangabe Nährwertkennzeichnung 2 1 x unkorrekte Nährwerttabelle 1 x unzulässige Angabe »reich an Eiweiß« Mängel nach eichrechtlichen Vorschriften 5 3 x zu kleine Schriftgröße der Füllmenge 1 x unkorrekte Füllmengenangabe 1 x unkorrektes Einheitenzeichen für die Füllmenge * mehrere Verstöße in einer Probe möglich LAVES LI BS 169 Tabelle 3.120: Schalenobst (Nüsse) und Erzeugnisse daraus Gesamtzahl der untersuchten Proben 127 davon beanstandet/bemängelt Beanstandungsgrund 31 (24 %) Beanstandungen/ Bemängelungen* Beurteilung/Bemerkung zum Verzehr nicht geeignet, nicht sicher 1 1 x alter, ranziger, verdorbener Geruch und Geschmack bei gesalzenen Erdnüssen wertgemindert 1 1 x Minderung des Genusswertes bei Macadamianüssen irreführende Angaben 1 1 x irreführende Prozentangabe des Sultaninenanteils in einer Nuss-Fruchtmischung Mykotoxine 8 8 x Aflatoxin-Höchstmengenüberschreitungen (Aflatoxin B1 und/oder Gesamtaflatoxingehalt) bei ganzen und gemahlenen Haselnusskernen Lebensmittelkennzeichnung 13 6 x Mängel im Zutatenverzeichnis, darunter fehlende oder unkorrekte Klassennamen, unkorrekte Zutatenbezeichnungen 3 x unvollständiger Wortlaut für das MHD oder fehlender Hinweis auf die Stelle des Datums 2 x unvollständige Verkehrsbezeichnung 2 x unzureichende Allergenkennzeichnung Nährwertkennzeichnung 2 1 x unkorrekte Einheit für Natrium 1 x unkorrekte Nährwerttabelle Mängel nach eichrechtlichen Vorschriften 6 4 x zu kleine Schriftgröße der Füllmenge 2 x unkorrektes Einheitenzeichen für die Füllmenge * mehrere Verstöße in einer Probe möglich LAVES LI BS 170 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Fruchtsäfte und alkoholfreie Erfrischungsgetränke, Getränkepulver Tabelle 3.121: Fruchtsäfte, Fruchtnektare einschließlich Diätnektare Gesamtzahl der untersuchten Proben 458 davon beanstandet 100 (22 %) Beanstandungsgrund wertgemindert Zusatzstoffverwendung Beanstandungen/ Bemängelungen 6 12 Beurteilung/Bemerkung 2 x gärig, zu viel Alkohol bzw. Milchsäure 3 x abweichender sensorischer Befund 1 x Hitzeschädigung, erhöhter HMF-Gehalt 6 x unzulässige Verwendung von Konservierungsstoffen bzw. Farbstoff 6 x fehlende Kennzeichnung des Antioxidationsmittels Ascorbinsäure Authentizität 5 1 1 2 1 x x x x Fremdfrucht (Aronia) in Granatapfelsaft Aroma- und Wasserzusatz zu Fruchtnektar Zucker- bzw. Wasserzusatz zu Granatapfelsäften erhöhter Natriumgehalt Hygienemängel 7 7 x frische Säfte aus Saftbars irreführende Angaben 47 10 x unzutreffende Angabe des Natrium-, Vitamin C- bzw. Eisengehalts 7 x Werbung mit Selbstverständlichkeiten 31 x andere unzutreffende Angaben Kennzeichnung 48 Angabe des Fruchtgehalts unzureichend, unzureichende Zutatenverzeichnisse, fehlende bzw. unzureichende Herstellerund Mindesthaltbarkeitsangaben, fehlende und unzureichende Angaben nach der Health-Claims-VO, fehlende Loskennzeichnung, u. a. Nährwertkennzeichnung 20 fehlende und unzureichende Nährwertangaben 171 Tabelle 3.122: Alkoholfreie Erfrischungsgetränke wie Fruchtsaftgetränke, Limonaden, Brausen, Fruchtsaftschorlen, Energydrinks, Eisteegetränke u. v. m. einschließlich der diätetischen Getränke Gesamtzahl der untersuchten Proben 585 davon beanstandet 245 (42 %) Beanstandungsgrund Beanstandungen/ Bemängelungen Beurteilung/Bemerkung nicht zum Verzehr geeignet, nicht sicher 11 wertgemindert 14 Zusatzstoffverwendung 12 1 x unzulässige Verwendung des Farbstoffes Amaranth fehlende Kennzeichnung/Kenntlichmachung von Konservierungsstoffen, Süßstoffen, Farbstoffen und Antioxidationsmittel Ascorbinsäure irreführende Angaben 94 irreführende Verkehrsbezeichnungen, Fruchtabbildungen, Fruchtgehaltsangaben, Taurin-, Koffein-, Natrium-, Calciumund Vitamin C-Gehalte, Geschmacksangaben 3 x Verwendung von anderem Mineralwasser als dem Ausgelobtem 18 x Werbung mit Selbstverständlichkeiten Kennzeichnung Nährwertkennzeichnung 160 69 mikrobiell verdorben, Fehlaroma durch mikrobiell bedingten Sorbinsäureabbau, deutlicher Fremdgeruch 9 x erhöhter Alkoholgehalt 4 x fehlfarben, muffige bzw. brenzlige Fremdnote 2 x THC-Gehalt über Richtwert in Hanfgetränken 8 x fehlende bzw. unzureichende Angaben der Diäteignung 21 x fehlende und unzureichende Angaben nach der Health-Claims-VO 25 x fehlende Angaben von Zutatenmengen 12 x unzureichende Zusatzstoffangaben im Zutatenverzeichnis, fehlende deutsche Kennzeichnung, sonstige Kennzeichnungsmängel fehlende und unzureichende Nährwertangaben LAVES LI BS 172 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Wein und Erzeugnisse aus Wein einschließlich weinähnlicher Getränke Tabelle 3.123: Wein, Perlwein, Schaumwein, Federweißer Gesamtzahl der untersuchten Proben 616 davon beanstandet 187 (30 %) Beanstandungsgrund Beanstandungen/ Bemängelungen Beurteilung/Bemerkung sensorisch fehlerhaft/nicht von handelsüblicher Beschaffenheit 11 unzulässige önologische Verfahren 11 3 x Zusatz von Maiszucker und Verdacht auf Wasserzusatz 1 x Zusatz von Maiszucker und Wasser 1 x Verdacht auf Wasserzusatz 6 x Natamycinzusatz als unzulässiges önologisches Verfahren mangelnde Identität 17 13 x Nämlichkeit nicht gegeben (keine Übereinstimmung mit Analysenwerten des Prüfantrags (2) bzw. Einfuhrdokumentes (11)) Grenzwertüberschreitung von Inhalts-/Zusatzstoffen irreführende und unzutreffende Angaben/Aufmachung verbotene nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben nicht vorschriftsmäßige/fehlende Angaben 9 21 3 186 10 x sensorisch fehlerhaft (u. a. Geranienton, Essigstich, oxidativ) 1 x Kohlensäureüberdruck zu gering 4 x Gesamtalkoholgehalt überschritten 4 x Grenzwert SO2 überschritten 1 x Arsengehalt erhöht 1 x irreführende Bezeichnung »Kagor« für Verschnitt von EG-Weinen 1 x Wein vor Erteilung der A.P.Nr. 1 x Auslobung »Bio« nicht zutreffend (für Ökolandbau verbotenes Pestizid nachgewiesen) 18 x verschiedene irreführende Angaben (u. a. Alkoholgehalt, Geschmacks- und Rebsortenangaben, höherwertige Aufmachung) 3 x gesundheitsbezogene Angaben (»bekömmlich«) 4 x allergener Hinweis fehlt 182 x sonstige Kennzeichnungsmängel (u. a. allergener Hinweis nicht auf deutsch oder schlecht lesbar, Abfüllerangaben nicht korrekt oder fehlend, Alkoholangabe nicht korrekt, unzulässige Rebsortenangaben) 173 Tabelle 3.124: Likörwein, Erzeugnisse aus Wein (aromatisierter Wein, aromatisierte weinhaltige Getränke – z. B. Glühwein, Sangria- und aromatisierte weinhaltige Cocktails), weinhaltige Getränke, alkoholfreier und alkoholreduzierter Wein Gesamtzahl der untersuchten Proben 162 davon beanstandet Beanstandungsgrund Beanstandungen/ Bemängelungen Beurteilung/Bemerkung sensorisch fehlerhaft 1 1 x oxidativ, fehlerhaft unzulässige önologische Verfahren/Beschaffenheit 5 1 x verbotene Süßung mit Glucose, hergestellt aus Mais (Likörwein) 1 x nicht zugelassene Zusatzstoffe (Benzoesäure, Farbstoff) 1 x Grenzwert Kupfer überschritten (Glühwein, Weihnachtsmarkt) 2 x Mindestalkoholgehalt von 7 % vol unterschritten (Glühwein,Weihnachtsmarkt) irreführende und unzutreffende Angaben/Aufmachung verbotene nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben Kennzeichnung/Kenntlichmachung 174 25 (15 %) 11 1 16 1 x irreführende Bezeichnung »Kagorus« für spanischen Likörwein 2 x irreführende Alkoholgehaltsangabe 4 x irreführende Angabe »Glühwein« 1 x irreführende Angabe »secco« 3 x sonstige irreführende Angaben 1 x unzulässige Auslobung 2 x Mitgliedsstaat fehlt (bei codiertem Abfüller) 2 x unzulässige Bezeichnungen 12 x sonstige Mängel (u. a. Alkoholangabe, Abfüllerangabe, fehlender allergener Hinweis) 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Tabelle 3.125: Fruchtwein, Fruchtperlwein, Erzeugnisse aus Fruchtwein (Frucht-Glühwein, Fruchtwein-Bowle, Fruchtwein-Cocktail u. a.) Gesamtzahl der untersuchten Proben 103 davon beanstandet Beanstandungsgrund 15 (15 %) Beanstandungen/ Bemängelungen Beurteilung/Bemerkung Beschaffenheit 5 1 x hoher Kupfergehalt in Fruchtglühwein (Übergang vom Heizstab) 2 x Wertminderung durch sensorische Mängel 2 x nicht handelsübliche Beschaffenheit (Aromatisierung von Fruchtweinen) irreführende und unzutreffende Angaben/Aufmachung 4 2 x irreführende Auslobung einer traditionellen Herstellungsweise 2 x Alkoholgehalt (1 x zu hoch, 1 x zu niedrig) verbotene nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben 1 1 x Auslobung »bekömmlich« Zusatzstoffe und Zusatzstoffkenntlichmachung 3 1 x Höchstmengenüberschreitung Sorbinsäure 2 x Konservierung nicht angegeben sonstige Kennzeichnung 11 11 x sonstige Kennzeichnungsmängel (u. a. allergener Hinweis nicht auf deutsch, Sichtfeld, Alkoholangabe) LAVES LI BS 175 Bier, bierähnliche Getränke einschließlich Diätbier Tabelle 3.126: Bier, bierähnliche Getränke einschließlich Diätbier Gesamtzahl der untersuchten Proben 362 davon beanstandet Beanstandungsgrund nicht zum Verzehr geeignet, nicht sicher Hygienemängel 88 (24 %) Beanstandungen/ Bemängelungen 3 16 Zusatzstoffverwendung 4 irreführende Angaben 12 Kennzeichnung 68 Nährwertangabe 7 Beurteilung/Bemerkung 2 x deutlicher Fremdgeruch 1 x Verunreinigung mit scharfer Soße 16 x Bier aus Schankanlagen 4 x fehlende Kennzeichnung der Süßungsmittel bzw. des Antioxidationsmittels (1 x Bier, 3 x Biermischgetränke) 2 x unzutreffende Alkoholkennzeichnung 1 x unzutreffender Stammwürzegehalt/Biergattung 9 x andere Ursachen, u. a. Hinweis auf traditionelle Braukunst, geographische Herkunftsangaben und Hinweise auf Fruchtgehalte 8 x gesundheitsbezogene Werbung fehlende Klassennamen bei Zusatzstoffen, fehlende Kennzeichnung von Allergenen, unzureichende Mindesthaltbarkeits- und Herstellerangabe, unzureichendes Zutatenverzeichnis 2 x fehlende Nährwertangabe 5 x unzureichende Nährwertangabe LAVES LI BS 176 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Spirituosen und alkoholhaltige Getränke Tabelle 3.127: Spirituosen und alkoholhaltige Getränke Gesamtzahl der untersuchten Proben 335 davon beanstandet Beanstandungsgrund zum Verzehr nicht geeignet/wertgemindert 76 (23 %) Beanstandungen/ Bemängelungen 9 Beurteilung/Bemerkung 2 x nicht zum Verzehr geeignet (Ethylcarbamat erhöht) 7 x Wertminderung (5 x Gärungsnebenprodukte stark erhöht, 2 x Alterungsnoten) irreführende und unzutreffende Angaben/Aufmachung 23 15 x Alkoholgehalt nicht zutreffend (8 x zu niedrig, 7 x zu hoch) 4 x irreführende Werbung auf dem Etikett/Gesamtaufmachung 3 x irreführende Verkehrsbezeichnung 1 x irreführende Bezeichnung mit einer Arzneimittelmarke (Anschein eines Arzneimittels) verbotene nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben 15 2 x nährwertbezogene Angaben (Vitaminauslobung und Angabe »ohne Zucker«) 13 x gesundheitsbezogene Angaben (z. B. »bekömmlich«, »Lebenselixier« sowie Wirkungsaussagen) Kennzeichnungsmängel 55 8 x fehlende Verkehrsbezeichnung 3 x unzureichende Verkehrsbezeichnung 19 x sonstige Kennzeichnungsmängel (u. a. schlechte Lesbarkeit, Herstellerangabe fehlt, Kennzeichnung nicht wie vorgegeben, z. B. Alkoholangabe) 25 x fehlende oder unzureichende Losangabe Zusatzstoffangaben Fertigpackungsverordnung 2 14 2 x fehlende bzw. unzureichende Farbstoffkenntlichmachung 2 x nicht zugelassene Füllmenge 1 x zweifache Minusabweichung der Nennfüllmenge überschritten 11 x sonstige Mängel (10 x Schriftgröße, 1 x fehlende Füllmengenangabe) LAVES LI BS 177 Speiseeis, Speiseeishalberzeugnisse Mikrobiologische Untersuchungen Tabelle 3.128: Mikrobiologische Untersuchungen von Speiseeis Matrix Anzahl der Proben Proben mit Überschreitung mikrobiologischer Kriterien (Anzahl/Prozent)* Beurteilung/Bemerkung Speiseeis Gesamt: 1.262 (inkl. Teilproben 1.804) Enterobacteriaceae: 306 (24 %) Die Beurteilung von Speiseeis (mit Milchanteil) am Ende des Herstellungsprozesses unterliegt der VO (EG) Nr. 2073/2005 der Kommission über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel. Speiseeis aus dem Thekenbereich von Eisdielen für die lose Abgabe an den Verbraucher wird gemäß mikrobiologischer Kriterien nach DGHM sowie nach Lebensmittelhygieneverordnung beurteilt. davon mikrobiologisch unauffällig: 875 (69 %) Gesamtkeimzahl: 86 (6,8 %) koagulasepositive Staphylokokken: 102 (8 %) E. coli: 11 (0,9 %) Listeria monocytogenes: 2 (0,2 %) Salmonella spp.: 0 Summe 507 (40 %)* * Mehrfachnennungen sind möglich, wenn in einer Probe mehrere Parameter überschritten wurden LAVES LI BS; LAVES LI OL; LAVES VI H 178 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Chemische Untersuchungen Tabelle 3.129: Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse Nord-West und Süd-Ost 313 Gesamtzahl der untersuchten Proben davon beanstandet Probenart 92 (29 %) Anzahl der Proben Beanstandungen Untersuchungsschwerpunkte Beurteilung/Bemerkung Speiseeis mit Spirituosenzusatz 16 10 Alkohol Farbstoffe 7 x zu geringer Alkoholgehalt in Eierlikör-, Rum- oder Malagaeis 3 x Farbstoffe nicht oder nicht ausreichend kenntlich gemacht Farbstoffe in stark gefärbtem Eis 28 7 Farbstoffe 5 x Farbstoffe nicht kenntlich gemacht 1 x als »Waldmeister-Fruchteis« bezeichnetes Erzeugnis war kein Fruchteis 1 x irreführende Angabe »ACE« und unzulässiger Hinweis auf Vitaminisierung bei loser Abgabe Vanilleeis in Fertigpackungen 18 + 8 Ausgangsstoffproben 4 Vanillearomastoffe Vanille-Isotopenanalytik 4 x irreführende Verkehrsbezeichnung »Vanille« 8 Vanillearomastoffe Vanille-Isotopenanalytik 8 x irreführende Verkehrsbezeichnung »Vanille« Fett/Milchfett 8 x irreführende Bezeichnung »Milcheis«, da entweder zu wenig Milchfett (1 x) oder Verwendung von Fremdfetten (5 x) oder beides (2 x) 1 x zu wenig Milchfett in Sahneeis 1 x Farbstoff nicht kenntlich gemacht Brechungsindex und Fettsäuren in Schokostückchen Farbstoffe 3 x Hinweis auf minderwertiges Ersatzprodukt »kakaohaltige Fettglasur« fehlt loses Vanilleeis Milchfettgehalt in Milcheis/Eiscreme/ Sahneeis Eis mit Schokostückchen in Fertigpackungen 9 29 davon 23 Milcheis 1 Sahneeis 25 8 Milcheis 1 Sahneeis 3 loses Eis mit Schokostückchen wie z. B. Stracciatellaeis 68 +15 Ausgangsstoffproben 32 Fruchtgehalt in Fruchteis, Sorbet von Zitrusfrüchten 22 davon 16 Zitruseis 3 Fruchtgehalt und Farbstoffe in lose abgegebenem Fruchteis 43 13 Eis mit Fruchtanteil in Fertigpackungen (mit Ausgangsstoffen und Rezeptur) 10 0 Summe 291 Brechungsindex und Fettsäuren in Schokostückchen bzw. im Ausgangsstoff Farbstoffe D-Iso-Citronensäure Kalium Farbstoffe Fruchtanteil Farbstoffe 32 x Hinweis auf minderwertiges Ersatzprodukt »kakaohaltige Fettglasur« fehlt 8 x Farbstoffe nicht gekennzeichnet 2 x zu geringer Fruchtgehalt im Zitruseis 1 x Farbstoffe nicht kenntlich gemacht 3 x kein ausreichender Fruchtanteil bei Zitronen- bzw. Limoneneis 10 x Farbstoffe nicht kenntlich gemacht Fruchtanteil Konservierungsstoffe Süßstoffe Nährwerte 89 (31 %) LAVES LI OL; LAVES LI BS 179 Pudding, Cremespeisen, süße Suppen und Soßen Tabelle 3.130: Pudding, Cremespeisen, süße Suppen und Soßen 167 Gesamtzahl der untersuchten Proben davon beanstandet 43 (26 %) Probenart Anzahl der Proben Vanillepudding 18 Vanillepuddinge Beanstandungen 16 Untersuchungsschwerpunkte Aromastoffe der Vanille 9 x irreführende Angabe »Vanille«, da nur Vanillin zugesetzt wurde 7 x irreführende Angabe »Vanille«, da zu wenig Aroma verwendet wurde 3 x Kennzeichnungsmängel 4 x irreführende Abbildung von Vanilleblüten und -schoten 1 x irreführende Abbildung von Vanilleblüten und -schoten 4 x Kennzeichnungsmängel 9 Puddinge mit Vanillegeschmack 4 aromatisierte Dessertspeisen auf Wasserbasis mit Süßungsmitteln, Puddinge und Soßen auf Milchbasis und Rote Grützen, z. T. für Diabetiker, z. T. brennwertreduziert 20 5 Süßstoffe Sucralose Cyclamat evtl. Zucker Farbstoffe Mousse au Chocolat (lose Proben aus Gemeinschaftsverpflegung) 3 0 Schokoladenanteil Kennzeichnung Pudding, Cremespeisen, Desserts 32 10 Grießpudding 18 süße Soßen mit Fruchtgeschmack 24 Summe 124 Beurteilung/Bemerkung Konservierungsstoffe Süßstoffe Mikrobiologie 2 x gesundheitsschädlich wegen potenziellen Toxinbildungsvermögens 3 x hygienische Bemängelung 3 x Warnwerte für Enterobacteriaceen überschritten 1 x Höchstmenge Cyclamat überschritten 2 x Süßstoffe nicht kenntlich gemacht 2 x Kennzeichnungsmängel 3 Nährwerte Farbstoffe Süßstoffe 1 x Fettgehalt niedriger als deklariert 2 x Kennzeichnungsmängel 1 Nährwerte Farbstoffe Konservierungsstoffe Süßstoffe 1 x für das Erzeugnis nicht zugelassener Konservierungsstoff enthalten 39 (31 %) LAVES LI OL 180 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Süßwaren, Kaugummi und Zucker Tabelle 3.131: Süßwaren, Kaugummi und Zucker Gesamtzahl der untersuchten Proben 440 davon beanstandet 124 (28 %) Probenart Glucose-FructoseSirup Anzahl der Proben Beanstandungen 9 0 Fruchtschnitten 28 14 Krokanteier/ Karamellbonbons/ Sahnebonbons 37 Multivitaminbonbons Untersuchungsschwerpunkte Beurteilung/Bemerkung Quecksilber Vitamine Mineralstoffe Nährwertkennzeichnung 9 7 1 9 3 HMF 3 x Kennzeichnungsmängel 30 6 Vitamine 9 x abweichende Vitamingehalte 2 x Kennzeichnungsmängel Halva 42 25 Süßwaren für Kinder 19 5 Kennzeichnung Zusammensetzung Farbstoffe 2 x abweichende Vitamingehalte 1 x deklarierter Farbstoff nicht enthalten 3 x Kennzeichnungsmängel ausländische Süßwaren 19 4 Farbstoffe (quant.) Konservierungsstoffe Nährwertkennzeichnung 4 x Kennzeichnungsmängel Eiskonfekt 14 0 Purine Fettsäuren Marzipanfiguren 18 3 Tocopherol-Verteilung Farbstoffe Zucker Wasser 3 x Kennzeichnungsmängel holländische Lakritz aus loser Abgabe 17 8 Glycyrrhizin Ammonium 3 x irreführende Angaben 1 x Hinweis »Erwachsenenlakritz – kein Kinderlakritz« fehlt Popcorn, Puffreis, Reiswaffeln 29 9 Kennzeichnung GVO 1 x unzulässiger Wortlaut »frei von Gentechnik« 8 x Kennzeichnungsmängel weihnachtliche, figürliche Süßwaren mit Schokoladenüberzug 14 3 Allergene Fett Fettsäuren Purine 3 x Hinweis auf das Allergen Casein fehlt zimthaltige Süßwaren 16 4 Cumarin Zusammensetzung Kennzeichnung 1 x abweichender Fettgehalt 3 x Kennzeichnungsmängel Summe 292 Kennzeichnung Mikrobiologie x x x x abweichender Vitamingehalt abweichender Mineralstoffgehalt abweichender Fettsäuregehalt Kennzeichnungsmängel 3 x irreführende Hinweise auf echte Vanille 1 x irreführende Abbildung von Bananen 21 x Kennzeichnungsmängel 84 (29 %) LAVES LI OL 181 Kakao, Schokolade und Erzeugnisse Im Rahmen der Kooperation zwischen Niedersachsen und Bremen wurden vom Landesuntersuchungsamt (LUA) Bremen 361 Proben aus dem Bereich Kakao, Schokolade und Erzeugnisse für Niedersachsen untersucht. Tabelle 3.132 : Kakao, Schokolade und Erzeugnisse (Teil 1) Anzahl der Proben davon beanstandet 295 57 Kakao und Kakaoerzeugnisse 33 0 Schokoladenerzeugnisse für Diabetiker 33 3 361 60 Schokoladenerzeugnisse Summe Tabelle 3.133: Kakao, Schokolade und Erzeugnisse (Teil 2) Beanstandungsgrund Beanstandungen Beurteilung/Bemerkung wertgemindert 4 2 x Fettreif 1 x Fettreif und eingetrocknete Füllung 1 x Fettreif und geschmackliche Abweichung irreführende Angaben 3 1 x Bezeichnung Trüffel 1 x angegebener Kohlenhydratgehalt zu gering 1 x Auslobung laktosefrei Zusatzstoffe 2 1 x fehlende Kenntlichmachung 1 x Kenntlichmachung nicht gut sichtbar Kennzeichnungsmängel nach LMKV 45 2 x keine Angaben in deutscher Sprache 4 x Kennzeichnung nicht lesbar 21 x Verkehrsbezeichnung, Angabe von Zutaten und/oder QUID-Angabe fehlen 18 x Kennzeichnungselemente entsprechen nicht den Anforderungen der LMKV Mängel nach Kakaoverordnung 24 6 x Verwendung einer Verkehrsbezeichnung ohne den Begriffsbestimmungen der Kakaoverordnung zu entsprechen 2 x fehlende Angabe der Kakaotrockenmasse oder Kenntlichmachung der pflanzlichen Fette 16 x Angabe der Kakaotrockenmasse oder Kenntlichmachung der pflanzlichen Fette nicht in der geforderten Form nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben Bemängelungen 5 28 1 x fehlende Nährwertkennzeichnung 3 x unzureichende Nährwertkennzeichnung 1 x Beanstandung nach Health Claims VO Allergengehalte, Allergenhinweise, Nährwertkennzeichnung, Abbildungen, freiwillige Angabe der Kakaotrockenmasse LUA Bremen 182 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Kaffee, Kaffee-Ersatzstoffe, Kaffeezusätze, Tee Im Rahmen der Kooperation zwischen Niedersachsen und Bremen wurden im Landesuntersuchungsamt (LUA) Bremen 116 Kaffeeproben und 238 Tee-Erzeugnisse aus Niedersachsen untersucht. Tabelle 3.134: Ausgewählte Ergebnisse zu Kaffee und Tee (Teil 1) Anzahl der Proben davon beanstandet Kaffee und KaffeeErzeugnisse 114 5 Tee und Tee-Erzeugnisse 240 14 Summe 354 19 Tabelle 3.135: Ausgewählte Ergebnisse zu Kaffee und Tee (Teil 2) Probenart Rauchtees (chin.: Lapsong Souchong) Anzahl der Proben 10 Beanstandungen/ Bemängelungen Untersuchungsgrund/Ergebnisse Beurteilung/Bemerkung keine/keine Verdacht auf PAK durch Räuchern im Tee extrem hoch (im Mittel 140 µg/kg als Benzo(a)pyren, von 23 bis 440 µg/kg) extrem niedriger Übergang (ca. 0,2 %) in den Teeaufguss (im Mittel 0,005 µg/l Aufguss) / der Trinkwassergrenzwert von 0,01 µg/l (Benz(a)pyren) wird unterschritten keine/Handlungsbedarf wegen sehr hoher Nitratgehalte im Teeaufguss hohe Nitratwerte im Vorjahr/ Nitratgehalte im Mittel 12.960 mg*/kg Tee (7.830 bis 17.600), sogar über Vorjahr (Mittel: 8.600) * = 130 mg Nitrat/l Teegetränk (80 bis 176 mg/l). Grenzwert für Trinkwasser von 50 mg/l wird deutlich überschritten! Brennnesseltee 7 Pfefferminztee 12 keine/keine mittlere Nitratgehalte in 2008/Nitratgehalte im Mittel 2.990 mg*/kg Tee (1.350 bis 4.510). Vorjahr: 3.200 mg/kg (6708.300) * = 30 mg Nitrat/l Teegetränk (13 bis 45 mg/l). Grenzwert für Trinkwasser von 50 mg/l wird nicht mehr überschritten 8 keine/keine keine Werte in 2008/Nitratgehalte im Mittel 1.020 mg*/kg Tee (28 – 3.140) * = 10 mg Nitrat/l Teegetränk (0,3 bis 31 mg/l). Grenzwert für Trinkwasser von 50 mg/l wird nicht überschritten Baby-Anis- und Fencheltees 27 keine/keine Prüfung auf: Estragol*, Safrol*, Methyleugenol*/nur geringe Gehalte / * = unerwünschte natürliche oder künstliche Aromastoffe grüne Tees aus China und Japan 20 keine/keine Pflanzenschutzmittel (PSM)/PSM in geringen Gehalten nachgewiesen PSM in unbedenklichen Mengen Kräutertees 24 keine/keine erhöhte Schwermetallwerte in der Literatur/Blei und Cadmium nur gering im Aufguss, unterhalb der Grenzwerte für Trinkwasser unbedenklich/nur geringer Übergang in den Aufguss (5 bis 17 % aus dem Tee, je nach Metall und Probenmatrix) Früchte- und Kräutertees 34 4 x wegen irreführender Kennzeichnung als Schlankheitstee/1 x wegen erhöhter GKZ u. Enterobacteriaceen Warenkunde, Mikrobiologie/geringe Belastungen schlankmachende Werbung ist nur bei diätetischen Tees und Arzneitees erlaubt/ Zubereitungshinweis (»mit kochendem Wasser aufgießen und x Min. ziehen lassen«) schützt Verbraucher Kräutertee 183 Tabelle 3.136: Ausgewählte Ergebnisse zu Kaffee und Tee (Teil 3) Probenart Anzahl der Proben Beanstandungen/ Bemängelungen Untersuchungsgrund/Ergebnisse Beurteilung/Bemerkung Chai-Tees (Getränkepulver aus Tee-Extrakt, Zucker, Milcherz. und Gewürzen) 22 keine/keine Mikrobiologie/geringe Belastungen /Zubereitungshinweis (»mit kochendem Wasser aufgießen und x Min. ziehen lassen«) schützt Verbraucher Tees mit hohen Zimtgehalten 21 keine/zwei wegen Überschreitung der ADI-Werte für Cumarin bei 1 Becher Tee am Tag Cumarin wurde in Vorjahren in erhöhten Gehalten gemessen (2006: 29 % Bemängelungen; 2007 und 2008: keine) /in 2009 geringere Mengen. Im Mittel 1,85 mg/l Tee (0,01 – 17,5 mg/l Teeaufguss) Cumarin in Cassia-Zimt häufig in erhöhten Mengen enthalten; Ceylonzimt enthält kaum Cumarin/Gehalte in Tees sind gegen die Vorjahre – mit 2 Ausnahmen gesunken Tee, schwarz, entkoffeiniert 15 keine/keine /Gehalte an Koffein im Mittel 0,11 g/100 g (von < 0,010 bis 0,2 g/100 g) entkoffeinierter Tee darf maximal 0,4 g/ 100 g Tee enthalten (normaler Tee enthält im Mittel 3,3 g/100 g) Eisteegetränke mit Schwarztee-Extrakt 20 4 (= 20 %) Beanstandungen/keine 41 % Beanstandungen im Vorjahr / TeeExtraktgehalt 1 x zu gering Mengenkennzeichnung der wertgebenden Zutat Tee-Extrakt fehlt teilweise kaffeehaltige Getränkepulver (Typ Cappuccino, z. T. zusätzlich kakaohaltig, u. ä.) 26 eine (Irreführung)/ keine geringe Gehalte an löslichem Kaffee und ggf. Kakao. Der Verbraucher sollte die Zutatenliste sorgfältig lesen. Mikrobiologisch unauffällig. Gehalte an löslichem Kaffee schwanken von 2 bis 18 %, entsprechend auch die geschmackliche Qualität/Hauptbestandteil ist Zucker (bis 70 %), Kaffee-Geschmack häufig durch Aromen überdeckt entkoffeinierte Röstkaffees 15 keine/keine CCP bei Herstellung/keine Werte über Grenze Kaffee VO Koffein im Mittel 0,046 g/100g (0,021 0,063 g/100g). Höchstmenge für Koffein von 0,1 % deutlich unterschritten Röstkaffee 15 keine Höchstmengenüberschreitung /keine Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) treten bei allen Röstvorgängen auf im Mittel 0,12 µg/kg Benzo(a)pyren als Leitsubstanz (< 0,05 bis 0,63 µg/kg). keine Gesundheitsgefahr Röstkaffees, 100 % Arabica 20 keine/keine Cafestol als Leitsubstanz für den billigeren Robusta Kaffee / alle Kaffees waren 100 % Arabica keine erhöhten Gehalte an Cafestol kaffeehaltige Fertiggetränke 13 keine/keine Ausreichend Kaffee zugesetzt? /Koffeingehalte entsprechend Deklaration und Vorgaben ausgewiesene Kaffeegehalte stimmen mit Untersuchungen überein löslicher Kaffee 11 keine/keine OTA in löslichem Kaffee in der Vergangenheit oft erhöht/im Mittel 1,1 µg OTA/kg (0,3 – 2,9) relativ hohe Höchstmenge von 10 µg/kg deutlich unterschritten. Höchstmenge sollte abgesenkt werden LUA Bremen 184 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Säuglings- und Kleinkindernahrung Tabelle 3.137: Säuglings- und Kleinkindernahrung (Teil 1) 394 Gesamtzahl der untersuchten Proben davon beanstandet Probenart 62 (16 %) Anzahl der Proben Beanstandungen Untersuchungsschwerpunkte Beurteilung/Bemerkung Gesamtfett Fettsäuren Mineralstoffe Vitamine Mikrobiologie 10 x angegebene Mineralstoff-, Vitaminund Fettsäuregehalte unzutreffend 4 x unzulässige Auslobung »muttermilchnah« Säuglingsanfangsnahrung 26 15 Folgemilch 31 2 Vitamine B1, B2, B6 Vitamin A Mineralstoffe Getreidebeikost: Kekse, Zwieback o. ä. 9 0 Acrylamid Säuglings- und Kleinkindernahrung; Gläschenkost 16 0 Acrylamid Apfelsaft für Kinder 8 0 Vitamin C Mineralstoffe Zucker Babytee (flüssig, Granulat, Teebeutel) 29 8 Mykotoxine Pestizide Mikrobiologie Zucker Kennzeichnung 1 x angegebener Zuckergehalt nicht zutreffend 9 1 Benzol Furan 1 x Nährwertkennzeichnung unvollständig Karottensaft und Karottenbrei (Monoprodukt) für Säuglinge und Kleinkinder 1 x Jodgehalt höher als deklariert 1 x unzulässige Auslobung »muttermilchnah« 185 Tabelle 3.138: Säuglings- und Kleinkindernahrung (Teil 2) Probenart Anzahl der Proben Beanstandungen Untersuchungsschwerpunkte Beurteilung/Bemerkung Abendbreie/GuteNacht-Breie 24 6 3-MCPD-Fettsäureester Zucker Mikrobiologie GVO Glutengehalt Kennzeichnung gemüsehaltige Babygläschen 46 0 Furan Benzol obsthaltige Babygläschen 23 0 Pestizide Vitamin C Babysäfte 38 2 HMF Benzol Babygläschen auf Obstbasis 17 0 Furan Blei, Cadmium Babytee (Granulat, Teebeutel) 30 2 Mykotoxine Kennzeichnung 2 x Angabe »ohne Kristallzuckerzusatz« nicht gerechtfertigt Trinkfertige flüssige Säuglingsanfangsnahrungen oder Folgenahrungen 17 8 Mikrobiologie Vitamine (B1, B2, B6 und C) Mineralstoffe Zuckergehalte 2 x unzutreffende Nährwertangaben 1 x Vitamin C-Gehalt am MHD-Ende unter der Mindestanforderung 3 x unzulässige Angabe »ohne Kristallzucker..« 3 x Kennzeichnungsmängel Summe 323 2 x nährwertbezogene Angaben unzutreffend 2 x irreführende Angaben 3 x Fettgehalt nach DiätV zu hoch 1 x Nährwertangaben fehlen 2 x Kennzeichnungsmängel 2 x Benzolgehalt erhöht (Hinweis Minimierung) 44 (14 %) LAVES LI OL 186 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Diätetische Lebensmittel, Sportlernahrung und Nahrungsergänzungsmittel Tabelle 3.139: Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, Sportlernahrung, Diätetische Lebensmittel für eine kalorienarme Ernährung und Nahrungsergänzungsmittel Gesamtzahl der untersuchten Proben 396 davon beanstandet 144 (36 %) Anzahl der Proben Beanstandungen Beurteilungen* Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke 18 9 3 x keine ergänzenden bilanzierten Diäten 1 x als Arzneimittel eingestuft, Vitamin A zu hoch 3 x Aussage wissenschaftlich nicht gesichert 1 x Angst einflößende Aussagen 2 x Verwendung nicht zugelassener Zusatzstoffe 1 x Vitamin C erreicht nicht Mindestwert in Anlage 6 1 x fehlende/unzureichende Angabe gem. LMKV 3 x fehlende/unzureichende Angaben gem. DiätV Diätetische Lebensmittel für eine kalorienarme Ernährung 22 3 2 1 1 1 x x x x gentechnisch verändertes Soja nachgewiesen falsche Angabe zur Gentechnikfreiheit unzulässige Angabe »zuckerfrei« Süßungsmittel und Zuckerart nicht kenntlich gemacht Sportlernahrung 53 26 13 2 4 7 2 5 1 3 1 1 x x x x x x x x x x fehlende/unzureichende Angaben gem. DiätV abweichende Nährstoffgehalte fehlende/unzureichende Angabe gem. LMKV fehlende/unzureichende Angaben gem. NKV gentechnisch verändertes Soja nachgewiesen Zusatzstoffe nicht kenntlich gemacht Verwendung nicht zugelassener Zusatzstoffe Los-Angabe fehlt kein diätetisches Lebensmittel als neuartiges Lebensmittel eingestuft 8 7 6x 2x 1x 1x Diäteignung wissenschaftlich nicht erwiesen fehlende/unzureichende Angabe gem. LMKV fehlende/unzureichende Angaben gem. DiätV Zusatzstoffe nicht kenntlich gemacht 295 99 Diätetische Lebensmittel in Kapsel-/Tabletten-/ Pulver-, flüssiger Form Nahrungsergänzungsmittel 21 x abweichende Gehaltsangaben bei Nährstoffen 15 x wissenschaftlich nicht gesicherte Angaben 1 x nicht zum Verzehr geeignet, da vergoren 6 x anorgan. Kontaminanten (Quecksilber, Blei) 2 x unzulässige gesundheitsbezogene Angaben 26 x fehlende/unzureichende Angaben gem. LMKV 4 x keine Lebensmittel (Arzneimittel/Medizinprodukt) 5 x Zusatzstoffe nicht kenntlich gemacht 13 x fehlende/unzureichende Angaben gem. NEMV 42 x Verwendung nicht zugelassener Zusatzstoffe 4 x als neuartige Lebensmittel eingestuft 1 x nicht sicher, da Spurenelemente Mangan und Kupfer zu hoch dosiert 8 x fehlende/unzureichende Angaben gem. FPackV *einschließlich Mehrfach-Beurteilungen pro Probe LAVES LI BS 187 Fertiggerichte, zubereitete Speisen Tabelle 3.140: Fertiggerichte und zubereitete Speisen (Teil 1) Probenart 188 Anzahl der Proben Beanstandungen/ Bemängelungen Untersuchungsgrund Beurteilung/Bemerkung Fertigpackungen mit Nährwertangaben 100 15 Überprüfung der Nährwertangaben (Hauptnährstoffe, Vitamine, Mineralstoffe) relativ häufige Abweichungen der deklarierten von den analysierten Nährstoffgehalten Bratlinge auf Getreide/Gemüsebasis oder Vormischungen 14 0 Untersuchung auf Kontaminanten (Deoxynivalenol, Ochratoxin, Zearalenon, Aflatoxine B und G) 7 x Nachweis von Deoxynivanelol und Ochratoxin, jedoch keine Höchstmengenüberschreitungen Blätterteigrollen mit Käse 10 7 mikrobiologischer Status, Prüfung auf Käse-Imitat 1 x auffällige Keimgehalte 7 x mit Käse-Imitaten, wegen irreführender Bezeichnung beanstandet Fertiggerichte/zubereitete Menüs mit Mais, Reis oder Fleischersatz auf Sojabasis 27 1 gentechnisch veränderte Anteile an Reis, Mais oder Soja 1 x Spuren von gentechnisch verändertem Soja 1 x beanstandet wegen Deklaration »gegen Gentechnik« zubereitete Speisen aus asiatischen Gaststätten 24 7 Glutamat: Kenntlichmachung, Einhaltung von Höchstmengen Kenntlichmachung von Geschmacksverstärkern bleibt weiterhin ein Problem; 4 x Höchstmengenüberschreitung andere lose angebotene Lebensmittel und zubereitete Speisen 37 11 Deklaration von Zusatzstoffen (Farbstoffe, Konservierungsstoffe, Süßungsmittel) Kenntlichmachung der Konservierungsstoffe Nitrat/Nitrit und Sorbinsäure/Benzoesäure fehlte 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Tabelle 3.141: Fertiggerichte und zubereitete Speisen (Teil 2) Probenart Fertiggerichte aus handwerklicher Herstellung Speisen aus Gaststätten, Imbissen und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung sonstige Proben Beschwerde/Verdachts/Verfolgsproben Summe Anzahl der Proben Beanstandungen/ Bemängelungen Untersuchungsgrund Beurteilung/Bemerkung 34 23 Zusammensetzung und Kennzeichnung Zusammensetzung entsprach der Deklaration; auffällig viele Kennzeichnungsmängel (insbesondere QUID-Angaben und fehlende Angabe von Zutaten aus zusammengesetzten Zutaten) 189 60 mikrobiologischer Status, Hygienemängel, Lagertemperatur 5 x beanstandet als nicht zum Verzehr geeignet aufgrund sehr hoher Keimgehalte 9 x beanstandet wegen ungekühlter Lagerung und/oder auffälliger Keimgehalte als Hinweis auf Hygienemängel 46 x bemängelt aufgrund unsachgemäßer Lagertemperatur und auffälliger Keimgehalte 98 10 diverse Kennzeichnungsmängel: fehlende QUID-Angaben, unvollständige Zutatenverzeichnisse, nicht rechtskonforme Verkehrsbezeichnung von Zutaten, fehlendes oder unleserliches MHD, fehlende Loskennzeichnung etc. 4 4 alle Verdachts-/Beschwerdegründe konnten nachvollzogen werden: abweichende Nährstoffgehalte, Verunreinigungen (Steine), Wertminderung (verkohlte Anteile) 537 139 (25,8 %) LAVES LI BS 189 Gewürze und Würzmittel Tabelle 3.142: Gewürze und Würzmittel (Teil 1) Gesamtzahl der untersuchten Proben 462 davon beanstandet 115 (25 %) Beanstandungsgrund Beurteilung/Bemerkung gesundheitsschädlich, nicht sicher 1 1 x eine Glasscherbe in einer Feinkostsauce zum Verzehr nicht geeignet, nicht sicher 1 1 x eine tote Made in einem Pesto wertgemindert 7 1 x abweichender Geruch und Geschmack eines Branntweinessigs 3 x zu niedriger ätherischer Ölgehalt in Ingwerpulver und Estragon 1 x erhöhter Gehalt an Sand in gerebeltem Bohnenkraut 2 x Fäkalnote bei weißem, gemahlenem Pfeffer irreführende Angaben 16 12 x irreführende Verkehrsbezeichnungen von Gewürzen und Würzmitteln 1 x irreführende Aufmachung eines Senfes 2 x irreführende Prozentangaben von Zutaten 1 x irreführende Auslobung »ohne Glutamat« Hygienemängel 4 1 x unsaubere Verpackung eines Currypulvers aus einem Imbissbetrieb 1 x ungekühlte Lagerung einer Feinkostsauce aus einem Imbissbetrieb 2 x erhöhte Gehalte an Bacillus cereus in Bockshornklee und Petersilie Mykotoxine 5 5 x Höchstmengenüberschreitungen von Aflatoxin B1 und/oder Gesamtaflatoxin in Muskatnusspulver Zusatzstoffverwendung Aromatisierung * mehrere Verstöße in einer Probe möglich 190 Beanstandungen/ Bemängelungen* 16 2 1 x unzulässige Verwendung der nicht zugelassenen Farbstoffe Sudan II und Sudan Orange G in Paprikapulver 1 x unzulässige Verwendung des Süßstoffes Cyclamat in Wasabipaste 1 x unzulässiger Zusatzstoff Citronenfaser in Meerrettich 4 x fehlende Kenntlichmachung von Konservierungs- und Süßstoffen in Feinkostsaucen aus Imbissbetrieben 9 x fehlende Angabe von Zusatzstoffen (künstliche Farbstoffe, Konservierungsstoff Sorbinsäure, Geschmacksverstärker Natriumglutamat) im Zutatenverzeichnis verschiedener Würzmittel 2 x fehlende Angabe des Aromas im Zutatenverzeichnis von Rotweinessig 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Tabelle 3.143: Gewürze und Würzmittel (Teil 2) Beanstandungsgrund Beanstandungen/ Bemängelungen* Beurteilung/Bemerkung Lebensmittelkennzeichnung 94 8 x fehlende Mengenangabe (QUID) von ausgelobten Zutaten 2 x unzureichende Allergenkennzeichnung 11 x fehlende oder nicht ausreichende Verkehrsbezeichnung 29 x fehlendes Zutatenverzeichnis und Zutatenverzeichnis mit Mängeln, darunter fehlende Klassennamen, unkorrekte Zutatenbezeichnungen, unkorrekte Reihenfolgen von Zutaten, fehlende Zutaten von zusammengesetzten Zutaten 23 x fehlendes, unvollständiges oder unleserliches MHD 17 x fehlende oder unvollständige Angaben zum Hersteller und/oder zur Anschrift 4 x kein gleiches Sichtfeld von Bezeichnung, MHD, Füllmenge Loskennzeichnung 15 15 x fehlende oder undeutliche Losangabe Nährwertkennzeichnung/Health-Claims 8 2 2 1 3 weitere Kennzeichnungsmängel 1 1 x fehlende Nummer der Öko-Kontrollstelle Mängel nach eichrechtlichen Vorschriften 34 x x x x unkorrekte Fettgehaltsangabe in der Nährwerttabelle unzulässige gesundheitsbezogene Aussagen unzutreffende Auslobung »reich an OPC« fehlende, unvollständige oder unkorrekte Nährwertkennzeichnung 3 x fehlende Füllmenge 2 x Untergewicht 29 x zu kleine Schriftgröße, schlechte Lesbarkeit, unkorrekte Einheitenzeichen oder falsche Einheiten der Füllmenge * mehrere Verstöße in einer Probe möglich LAVES LI BS 191 Essenzen, Aromastoffe Tabelle 3.144: Essenzen, Aromastoffe Gesamtzahl der untersuchten Proben davon hinsichtlich Aromastoffen beanstandet/bemängelt Probenart Untersuchung auf Vanille: Extrakte, Likör, Getränkepulver, Joghurt, Backwaren, Konfitüren, Fruchtaufstriche Vanillin, Vanillinsäure, p-Hydroxybenzaldehyd, p-Hydroxybenzoesäure, Ethylvanillin Bittermandel-Backaroma Benzol, Toluol, Styrol Ethylbenzol, m-, o- und p-Xylol Ananassäfte 115 13 (11 %) Anzahl der Proben hinsichtlich Aromastoffen beanstandet/ bemängelt Beurteilung/Bemerkung* 17 1 1 x Zutat Vanille oder Vanillin nicht deklariert (Fruchtaufstrich) 1 1 1 x erhöhter Gehalt an Benzol Gesamtaromaprofil, Aldehyde, Ester, Terpene und Terpenoide, Ionone, Lactone 15 0 Fruchtweine, Ausgangssäfte und Halbware zur Fruchtweinbereitung, Fruchtweincocktail Gesamtaromaprofil, Aldehyde, Ester, Terpene und Terpenoide, Ionone, Lactone 15 2 2 x irreführende Auslobung einer traditionellen Herstellungsweise, da für die Fruchtart untypische Aromastoffe enthalten sind (Kirsch- und Pflaumenwein) Fruchtliköre Gesamtaromaprofil, Aldehyde, Ester, Terpene und Terpenoide, Ionone, Lactone 4 1 1 x Aufmachung erweckt den Eindruck einer ausschließlichen Verwendung von natürlichen Fruchtzutaten, Produkt enthält jedoch naturidentisches γ-Decalacton und naturidentisches 1-Phenylethylacetat (Hagebuttenlikör)** Früchte in Alkohol, Rumtöpfe Gesamtaromaprofil, Aldehyde, Ester, Terpene und Terpenoide, Ionone, Lactone 10 4 4 x auffallend hoher Gehalt an γDecalacton, laut Zutatenverzeichnis jedoch keine Verwendung von Aromen Birnenbrände und -wässer Gesamtaromaprofil, Ester 13 0 Rotwein- und Balsamessige Gesamtaromaprofil, Aldehyde, Ester, Ionone, Lactone 26 2 2 x nicht deklarierter Zusatz von naturidentischem γ-Decalacton alkoholfreie Erfrischungsgetränke Tetrahydrocannabinol**** 5 2 2 x erhöhter Gehalt an Tetrahydrocannabinol**** Mohnsaat*** Gesamtaromaprofil 3 0 Pinienkerne*** Gesamtaromaprofil 2 0 Speisepilzkonserven*** Gesamtaromaprofil 4 0 * mehrere Verstöße pro Probe möglich ** in Amtshilfe für das LALLF Mecklenburg-Vorpommern *** Prüfung aufgrund sensorischer Auffälligkeiten **** natürlicher Inhaltsstoff des Hanfes, wird mit denselben Analysenverfahren wie die Aromastoffe bestimmt 192 LAVES LI BS 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Zusatzstoffe und Hilfsmittel aus Zusatzstoffen Tabelle 3.145: Zusatzstoffe und Hilfsmittel aus Zusatzstoffen Anzahl der Proben Beanstandungen Beurteilung/Bemerkung Nitrit/Nitrat/Phosphat in Pökelsalz/-lake 22 1 Zutat »Würze« irreführend Glutaminsäure in Hilfsmitteln für Fleisch- und Wurstwaren 18 1 Zutat »Würze« irreführend Antioxidationsmittel 3 0 Konservierungsstoffe in Hilfsmitteln für Fleischund Wurstwaren 2 0 Lecithin 2 0 Süßstoff 1 0 rotes LM-Farbstoffgemisch 1 1 Farbstoff-Kenntlichmachung fehlt LAVES LI BS Mineralwasser, Tafelwasser Tabelle 3.146: Mineral-, Quell- und Tafelwasser, abgefülltes Trinkwasser, Wasser für Lebensmittelbetriebe Gesamtzahl der untersuchten Proben 273 davon beanstandet 66 (24 %) Beanstandungsgrund Beanstandungen/ Bemängelungen Beurteilung/Bemerkung nicht zum Verzehr geeignet, nicht sicher 6 4 x deutlich abweichende Sensorik, muffig bzw. Geruch nach Rauch sowie Diesel 2 x Verunreinigung mit Fremdkörper, Bodensatz Verkehrsverbot 8 1 x Überschreitung des Höchstgehaltes von Arsen 7 x Überschreitung des Höchstgehaltes an Bromat wertgemindert 2 2 x leichte Geruchsabweichung Hygienemängel 9 1 x Wasser aus Eisportioniererbehälter 4 x Wasser aus Wasserspendern 4 x Eiswürfel irreführende Angaben 39 8 x von der Deklaration abweichende Mineralisierung 11 x falsche bzw. unzureichende Angaben zu Quellname und -ort oder der Handelsmarke 3 x Werbung »natriumarm« bzw. »geeignet für die Säuglingsnahrung« 12 x Werbung mit Selbstverständlichkeiten, u. a. Angaben zum Brennwert oder zur ursprünglichen Reinheit 5 x andere Gründe Kennzeichnung 45 11 x fehlende oder unzureichende Deklaration des Oxidationsverfahrens mit ozonangereicherter Luft 6 x fehlende Quellangaben fehlende deutsche Kennzeichnung, falsche Verkehrsbezeichnung, unzureichende Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums, unzureichende Lesbarkeit von Kennzeichnungselementen, fehlende Herstellerangaben u. a. LAVES LI BS 193 3.17 Schwerpunktuntersuchungen bei Lebensmitteln Mikrobiologischer Status von Lebensmitteln Belastung mit pathogenen Mikroorganismen und ihren Toxinen Tabelle 3.147: Untersuchungen auf pathogene Mikroorganismen (Teil 1) Keimart/Toxin Anzahl der Proben Bacillus cereus 49 1001 1.242 Campylobacter spp. Clostridium perfringens Clostridium botulinum E. coli nachgewiesen Beanstandungen Produktgruppe 59 5 2 1 1 1 x x x x Milchreis getr. Pilze gek. Nudeln Eiersalat 743 170 113 x Cb. Jejuni 43 x Cb. coli 0 alle Nachweise in rohem Geflügelfleisch 624 22 1 1 x Leberwurst 203 34 Bemängelungen 15 div. u. a. feine Backwaren, gegarte Speisen, Kräuter, Süßspeisen, getr. Pilze 0 3.187 3 7 6 4 1 11 2 x x x x x x x Eis Schlagsahne feine Backw. gek. Nudeln Rollo Muscheln Fischbrötchen 34 76 101 194 Produktgruppe Verotoxinbildende E. coli 330 Listeria monocytogenes 4.445 20 x Toxin 11 x VTEC 83 1 Rinderhackfleisch 8 2 x Hausmacher Mettwurst 1 x Fleischsalat 4 x Heilbutt 7 2 3 2 2 1 6 1 2 4 2 1 x x x x x x x x x x x x Eis Milch Fleisch Fleischsalat Kartoff.prod. Salat Muscheln Fischbrötch. Sahne Kuchen Butter Wasser 16 2 5 8 2 2 1 39 x x x x x x x x Wurstprod. Hackfleisch Fleischzub. Feink.salat Eis Fertiggericht Antipasti Fisch 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Tabelle 3.148: Untersuchungen auf pathogene Mikroorganismen (Teil 2) Keimart/Toxin Anzahl der Proben nachgewiesen Beanstandungen Produktgruppe 40 4 3 3 x Tafelwasser Salmonella spp. 5.963 71 9 8 x Hackfleisch 1 x Morcheln Staphylococcus aureus 3.640 162 28 MRSA 293 127 0 Vibrio spp. 314 86 0 70 0 46 0 Bacilluscereusenterotoxin 4 3 Botulinumtoxin 0 Pseudomonas aeruginosa Yersinia enterocolitica 28 x Eis Bemängelungen 101 Produktgruppe 1 1 93 3 2 x x x x x Rohmilch, Salami Eis Milcherz. feine Backwaren 1 x Fertiggericht Toxine Staphylokokkenenterotoxin 3 2 x Milchreis 1 x Pilze Viren Noroviren 293 0 Rotaviren 33 0 Hepatitis-A-Virus 92 0 195 Salmonellen in verschiedenen Lebensmittelgruppen Tabelle 3.149: Salmonellen in einzelnen Produktgruppen Probenart nachgewiesen Milch, Milcherzeugnisse, Käse, Butter, Eier 432 0 Fleisch, roh, ungewürzt: Schwein Rind Geflügel Wild und andere 298 94 312 83 9 0 40 2 Fleischerzeugnisse: Zubereitungen aus Schwein Zubereitungen aus Rind Zubereitungen aus Geflügel Schinken 421 15 167 136 8 0 10 0 Wurstwaren: Rohwurst Brühwurst 373 15 Fisch, Muscheln und Krabben 482 0 Feine Backwaren, Süßspeisen 280 0 Feinkostsalate (auch mit Fisch), Dressings 396 0 Suppen, Soßen, süße Brotaufstriche 100 Müsli, Saaten, Kartoffelerzeugnisse, Getreideerzeugnisse 146 23 Obst, Gemüse 13 Kinder-, Diätnahrung 30 x Hähnchen, 3 x Ente, 1 x Gans, 6 x Pute 1 1 x Morcheln 1 1 x Mozarella mit Schweinefilet 1.261 75 Fertiggerichte (auch mit Fisch), Mischsalate, Antipasti 457 Gewürzsoßen, Gewürze 238 Schokolade 30 Tee, Kaffee, Cappuccino, Kakao 95 sonstige Lebensmittel 21 Summe Beurteilung/Bemerkung 0 Pilze und Pilzerzeugnisse Speiseeis 196 Anzahl der Proben 5.963 71 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Häufig vorkommende Salmonellenserovare Tabelle 3.150: Salmonellenserovare Serovare S. enteritidis Anzahl Lebensmittel, aus denen die Serovare isoliert wurden 23 22 x Hähnchen/Huhn, 1 x Ente/erz. S. typhimurium 9 6 x Schwein/erz., 1 x Pute/erz., 1 x Ente/erz., 1 x Gans/erz. S. paratyphi B 7 7 x Hähnchen S. infantis 4 3 x Hähnchen/Huhn, 1 x Schweinefleischerz. S. Gr. B 3 2 x Schweinefleischerz., 1 x Hähnchen/Huhn S. anatum 2 1 x Ente/erz., 1 x Pute/erz. S. saint paul 2 1 x Pute/erz., 1 x Geflügel/erz. S. newport 2 2 x Pute/erz. S. london 2 2 x Schweinehackfleisch S. düsseldorf 2 2 x Hirschgulasch diverse Serovare je 1 x 11 Summe 67 LAVES LI OL 197 Mikrobiologische Untersuchung von flüssiger und aufgeschlagener Sahne Tabelle 3.151: Mikrobiologische Untersuchung von flüssiger und aufgeschlagener Sahne zur Überprüfung der Sahneaufschlagmaschinen Probenart Sahne, flüssig Anzahl der Proben 114 mikrobiologische Parameter aerobe mesophile Gesamtkeimzahl 26 (23 %) Enterobacteriaceae 16 (14 %) 8 (7 %) 1 (0,9 %) koagulase-positive Staphylokokken 0 0 35 (32 %) kein Richtwert definiert aerobe mesophile Gesamtkeimzahl 62 (44 %) Enterobacteriaceae 73 (52 %) kein Warnwert definiert 0 kein Warnwert definiert 21 (15 %) Escherichia coli 2 (1,4 %) 6 koagulase-positive Staphylokokken 1 (0,7 %) 0 Pseudomonaden Listeria monocytogenes * Mehrfachnennungen möglich, wenn in einer Probe mehrere Parameter überschritten 198 kein Warnwert definiert 0 Listeria monocytogenes 140 Überschreitung des DGHM-Warnwertes* Anzahl Escherichia coli Pseudomonaden Sahne, aufgeschlagen Überschreitung des DGHM-Richtwertes* Anzahl 98 (70 %) kein Richtwert definiert (4 %) kein Warnwert definiert 0 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Mikrobiologische Untersuchung von Backwaren mit nicht durcherhitzter Füllung Tabelle 3.152: Mikrobiologische Untersuchung von Backwaren mit nicht durcherhitzter Füllung, beurteilt entsprechend der mikrobiologischen Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) und Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) sowie Kontrolle der Lagertemperatur im Betrieb Anzahl der Proben mikrobiologische Parameter Überschreitung des DGHM-Richtwertes* Anzahl Überschreitung des DGHM-Warnwertes* Anzahl 277 / 167 Proben (60 %) mikrobiologisch unauffällig Gesamtkeimzahl 26 (9 %) / davon 13 x Keimzahl derart erhöht, dass Beanstandung nach § 3 Satz 1 LMHV erfolgte kein Warnwert definiert Salmonellen kein Richtwert definiert Bacillus cereus Enterobacteriaceae Escherichia coli 4 (1 %) 27 (10 %) 4 (1 %) 3 47 (11 %) 16 (4 %) kein Warnwert definiert Schimmelpilze 12 (4 %) kein Warnwert definiert 2 (1 %) Milchsäurebakterien** Pseudomonaden** kein Richtwert definiert 11 31 (11 %) (1 %) 56 (20 %) Listeria monocytogenes 46 (17 %) ungekühlte Lagerung Anzahl 0 Hefen Koagulase-positive Staphylokokken Lagertemperatur unzureichend Anzahl 1 0 (4 %) 9 (3 %) / davon 1 x Gehalt an Pseudomonaden derart erhöht, dass Beanstandung nach § 3 Satz 1 LMHV erfolgte * Mehrfachnennungen möglich, wenn in einer Probe mehrere Parameter überschritten ** keine Richtwerte der DGHM angegeben, aber Hinweise auf Hygienemängel im Betrieb 199 Tabelle 3.153: Ergebnisse der Untersuchungen (Mikrobiologie, Lagertemperatur) von vorgekochten Nudeln sowie vorgekochtem Reis aus Gaststätten Probenart vorgekochte Nudeln vorgekochter Reis Summe Anzahl der Proben 18 11 29* Beurteilung Hygienemängel*** (Hinweis auf § 3 Satz 1 LMHV bzw. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004) Hygienemängel*** (Beanstandung nach § 3 Satz 1 LMHV) nicht zum Verzehr geeignet*** (Beanstandung nach Art. 14 Abs. 2 Nr. b in Verb. mit Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002) überprüfte Parameter** Anzahl (%) Anzahl (%) Anzahl (%) Gesamtkeimzahl 4 (22 %) 2 (11 %) 3 (17 %) Enterobacteriaceae 2 (11 %) 1 (6 %) 3 (17 %) Escherichia coli 0 1 (6 %) 2 (11 %) Bacillus cereus 0 1 (6 %) 0 Hefen 0 3 (17 %) 0 Lagertemperatur im Betrieb unzureichend 5 (28 %) 0 0 Gesamtkeimzahl 3 (27 %) 2 (18 %) 1 (9 %) Enterobacteriaceae 1 3 (27 %) 1 (9 %) Escherichia coli 0 1 0 Bacillus cereus 1 Hefen Lagertemperatur im Betrieb unzureichend (9 %) (9 %) (9 %) 0 0 0 2 (18 %) 0 0 0 0 16 (55 %) 16 (55 %) 10 (34 %) * von insgesamt 29 Proben waren 12 Proben (41 %) (7 Nudel- und 5 Reisproben) mikrobiologisch unauffällig ** Salmonellen, koagulase-positive Staphylokokken und Schimmelpilze in keiner der untersuchten Proben nachgewiesen *** Mehrfachnennungen möglich, wenn in einer Probe mehrere Parameter überschritten LAVES LI BS 200 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Untersuchung von Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen Tabelle 3.154: Gentechnisch veränderte Pflanzenlinien, auf die in Lebensmitteln, Futtermitteln bzw. im Saatgut im Jahr 2009 standardmäßig untersucht wurde Pflanzengattung gentechnisch veränderte Pflanzenlinie Baumwolle 281-24-236 und 3006-210-23 Kartoffel EH-92-527-1 Leinsamen FP 967 Mais 3272, 59122, Bt 10, Bt 11, Bt 176, CBH 351, GA 21, LY 38, MIR 604, MON 810, MON 863, MON 88017, MON 89034, NK 603, T 25, TC 1507 Papaya 55-1, 63-1 Raps Falcon GS 40/90, GT 73, Laurat, Liberator pHoe6/Ac, MS 1/RF 1, MS 1/RF 2, MS 8/RF 3, Trierucin, T 45, Topas 19/2 Reis LL 62, LL 601, Bt 63 Soja A2704-12, A5547-127, DP 305423, DP 356043, MON 89788, Roundup Ready™ Zuckerrübe H7-1 Tabelle 3.155: Ergebnisse der molekularbiologischen Untersuchungen von Lebensmitteln auf Anteile aus gentechnisch veränderten Organismen Untersuchungen auf Bestandteile von GVO-Linien Anzahl der Untersuchungen Positive Befunde > 0,9 % (Anteil an den Untersuchungen) Positive Befunde < 0,9 % (Anteil an den Untersuchungen) Positive Befunde qualitativ nachgewiesen Nachgewiesene GVO-Linie(n) in positiven Befunden Lebensmittel - Anzahl der Proben: 539* Soja 214 1 (0,5 %)** Mais 112 Raps 71 (33,2 %) - RoundUp Ready™ - 4 (3,6 %) - MON 810, NK 603 22 - - - - Papaya 11 - - - - Leinsamen 67 - - 6 - - - - 149 - - - - Kartoffel Reis 16 (23,9 %) FP 967*** Lebensmitteluntersuchungen für das Land Bremen - Anzahl der Proben: 24 Soja Papaya 20 - - - - 4 - - - - * zum Teil wurden Proben parallel auf mehrere GVO-Linien untersucht; die Summe der Untersuchungen ist daher höher als die Anzahl der untersuchten Proben ** als gentechnisch verändert gekennzeichnet *** in der EU nach VO(EG) 1829/2003 nicht zugelassen: Es gilt Nulltoleranz 201 Tabelle 3.156: Ergebnisse der molekularbiologischen Untersuchungen von Saatgut auf Anteile aus gentechnisch veränderten Organismen im Jahr 2009 Untersuchungen auf Bestandteile von GVO-Linien Anzahl der Untersuchungen positive Befunde > 0,1 %* positive Befunde < 0,1 %* (Anteil an den Untersuchungen) positive Befunde – qualitativ nachgewiesen nachgewiesene GVO-Linie(n) in positiven Befunden Saatgut - Anzahl der Proben: 55 Mais 35 - Raps 20 - 4 (11,4 %) - - - 59122, MON 810, NK 603, TC 1507 - * Untersuchungen im Rahmen des Saatgutmonitorings; für Saatgut gibt es zurzeit keinen Schwellenwert Tabelle 3.157: Ergebnisse der molekularbiologischen Untersuchungen von Heimtierfuttermitteln auf gentechnisch veränderte Organismen für das Land Bremen Untersuchungen auf Bestandteile von GVO-Linien Anzahl der Untersuchungen positive Befunde > 0,9 % (Anteil an den Untersuchungen) positive Befunde < 0,9 % (Anteil an den Untersuchungen) positive Befunde – qualitativ nachgewiesen nachgewiesene GVO-Linie(n) in positiven Befunden Untersuchungen von Heimtierfuttermitteln für das Land Bremen - Anzahl der Proben: 9* Leinsamen 2 - - - Mais 8 - 2 (25 %) 3 (37,5 %) Reis 5 - - - Soja 2 2 (100 %) 59122, BT 11, GA 21, MON 810, MON 863, T 25, TC 1507, NK 603, MIR 604**, MON 88017** RoundUp Ready™ * zum Teil wurden Proben parallel auf mehrere GVO-Linien untersucht; die Summe der Untersuchungen ist daher höher als die Anzahl der untersuchten Proben ** zum Untersuchungszeitpunkt in der EU nach VO(EG) 1829/2003 nicht zugelassen: es gilt Nulltoleranz LAVES LI BS 202 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Tierartennachweis und Fremdeiweißbestimmung in Lebensmitteln Tabelle 3.158: Übersicht über die Gesamtprobenzahl und ausgewählte Warengruppen im Bereich Proteindifferenzierung Proben Art der Untersuchung Anzahl der Proben Beanstandungen Bemerkungen Lebensmittel, gesamt Fremdeiweiß und Allergene, Tierart 1.021 50 zusätzlich 46 x Normabweichungen, weitergehende Prüfungen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden erforderlich Fleisch, Fleischerzeugnisse, Wurstwaren Fremdeiweiß und Allergene, Tierart 547 7 zusätzlich 38 x Normabweichungen, weitergehende Prüfungen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden erforderlich Käse Tierart 242 30 Getreideprodukte und Gebäck Fremdeiweiß und Allergene 41 - 2 x Normabweichungen, weitergehende Prüfungen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden erforderlich Fertiggerichte (ohne Gerichte mit Käse) Fremdeiweiß und Allergene, Tierart 48 - 2 x Normabweichungen, weitergehende Prüfungen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden erforderlich Würzen, Würzsaucen, Würzmischungen Fremdeiweiß und Allergene 60 - 2 x Normabweichungen, weitergehende Prüfungen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden erforderlich - Tabelle 3.159: Darstellung von Untersuchungsergebnissen ausgewählter Parameter Untersuchungsparameter Anzahl der Untersuchungen Beanstandungen Erläuterungen Casein 399 3 zusätzlich 8 x Normabweichungen, weitergehende Prüfungen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden erforderlich Lactoglobulin 389 1 - Ei 400 - 2 x Normabweichungen, weitergehende Prüfungen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden erforderlich Soja 381 - 12 x Normabweichungen, weitergehende Prüfungen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden erforderlich. Gluten 440 - 5 x Normabweichungen, weitergehende Prüfungen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden erforderlich Erdnuss 19 - 1 x Normabweichung, weitergehende Prüfungen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden erforderlich Mandel 13 - 2 x Normabweichungen, weitergehende Prüfungen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden erforderlich Haselnuss 13 - 1 x Normabweichung, weitergehende Prüfungen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden erforderlich 203 Tabelle 3.160: Untersuchung von ausgewählten Milchprodukten und Käse auf die Verarbeitung von Milch der angegebenen Tierart Lebensmittel Summe Beanstandungen 111 16 Feta 34 9 Ziegenkäse 31 - Pecorino 21 1 Büffelmozarella 8 - Salate mit Schafskäse (Käseanteil) 7 7 Börek mit Käse (Käseanteil) 8 - Schafskäse (ohne Feta) Beurteilung/Bemerkung italienischer Schafskäse keine Angabe der Tierart beim Käse Tabelle 3.161: Ergebnisse der Untersuchung auf Tierart in fleischhaltigen Lebensmitteln Tierart Proteinnachweis molekularbiologischer Nachweis* Beanstandungen/Bemerkungen Rind 170 - 1 x Beanstandung 8 x Normabweichungen, weitergehende Prüfungen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden erforderlich Schwein 239 6 3 x Beanstandung zusätzlich 7 x Normabweichungen, weitergehende Prüfungen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden erforderlich Schaf 12 - - Geflügel 52 - 1 x Normabweichung, weitergehende Prüfungen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden erforderlich Huhn 29 17 Pute 26 4 - Strauß 7 - - Hirsch 33 1 - Reh 5 - - Damwild 3 - 1 x Beanstandung, da das Fleisch als Hirschfleisch verkauft wurde Kaninchen 2 - - Hase 8 - - Pferd 27 - - 1 x Beanstandung, da Hähnchen als Zuchtfasan verkauft wurde *Molekularbiologische Untersuchungen finden nur in Proben statt, bei denen die Tierart sich über die Proteindifferenzierung nicht bestimmen lässt. LAVES LI BS 204 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Mykotoxine Tabelle 3.162: Untersuchungen auf Mykotoxine, für die Höchstmengen festgesetzt sind (Teil 1) Mykotoxin Aflatoxin B1 Lebensmittel Anzahl der Proben n. n.* Getreide 34 18 Getreideprodukte 17 Maximum [µg/kg] Mittelwert [µg/kg] 0,14 4,61 0,46 0,02 16 0,13 0,13 0,02 0,02 105 77 0,17 4,99 0,35 0,02 72 71 0,20 0,20 0,02 0,02 Honige, Brotaufstriche 4 0 0,28 9,11 3,88 3,06 Speiseeishalberzeugnisse 1 0 0,71 0,71 Süßwaren 2 0 0,18 3,46 1,82 1,82 Säuglings- und Kleinkindernahrung 49 49 Gemüse- und Getreidebratlinge 16 16 Aufgrund der Überschreitung des Gesamtaflatoxingehaltes 3 weitere Beanstandungen bei Haselnuss-Proben (6,39 µg/kg, 6,87 µg/kg bzw. 9,51 µg/kg). Höchstmenge für Schalenfrüchte: Aflatoxin B1 2,0 µg/kg, Gesamtaflatoxingehalt 4,0 µg/kg. 7 0 0,13 2,39 0,69 0,32 44 23 0,36 19,69 1,97 0,44 2 Beanstandungen wegen Überschreitung der Höchstmenge betrafen Honige mit zugesetzten Lebensmitteln wie z. B. Schalenfrüchten und Trockenobst (2,22 µg/kg und 9,11 µg/kg). Hülsenfrüchte, Ölsaaten, Schalenobst Obstprodukte Würzmittel Gewürze Minimum [µg/kg] Median [µg/kg] Beurteilung/Bemerkung 1 Beanstandung wegen Überschreitung der Höchstmenge bei Getreide (Basmatireis (4,61 µg/kg)). 5 Beanstandungen wegen Überschreitung der Höchstmenge für Aflatoxin B1 und/oder den Gesamtaflatoxingehalt (Summe der Aflatoxine B1, B2, G1 und G2, in der Tabelle nicht dargestellt) bei Schalenobst (Haselnusskerne (2,15 µg/kg, 2,28 µg/kg, 2,38 µg/kg, 3,09 µg/kg bzw. 4,99 µg/kg)). 1 Beanstandung wegen Höchstmengenüberschreitung bei Süßwaren (Sesamkräcker: 3,46 µg/kg). 5 Beanstandungen wegen Höchstmengen Überschreitung bei Muskatnusspulver (6,8 µg/kg, 7,48 µg/kg, 9,49 µg/kg, 11,74 µg/kg, bzw. 19,69 µg/kg; Höchstmenge: 5 µg/kg) Aflatoxin M1 Ochratoxin A Aflatoxin M1 in keiner Probe nachgewiesen; Höchstmenge für Milch: 0,05 µg/kg 7 7 Käse 13 13 Getreide 18 9 Getreideprodukte 27 20 0,16 Knäckebrot 23 8 Ölsaaten, Schalenobst 43 Tomatenmark Milchprodukte 0,03 0,03 0,36 0,04 0,02 0,1 0,65 0,09 0,05 10 0,12 8,30 0,78 0,05 16 14 1,32 1,32 0,10 0,02 Trockenobst 72 41 0,17 8,14 1,01 0,02 Traubensaft 24 1 0,02 0,35 0,15 0,13 Weine 38 11 0,01 0,36 0,06 0,01 Biere 11 1 0,01 0,41 0,06 0,02 Säuglings- und Kleinkindernahrung 57 30 0,02 2,32 0,22 0,03 Gemüse- und Getreidebratlinge 16 9 0,12 0,34 0,09 0,03 7 0 0,28 2,74 1,58 2,02 42 14 0,10 15,65 1,85 0,63 Würzmittel Gewürze vergleichsweise hohe Ochratoxin AGehalte bei Schalenobst (Haselnüsse), Trockenobst (getrocknete Weintrauben) und Gewürzen (Muskatnusspulver); Höchstmenge für getrocknete Weintrauben: 10,0 µg/kg; für Schalenobst und Gewürze war im Jahr 2009 keine Höchstmenge festgesetzt; ab 1. Juli 2010 gilt u. a. für Muskatnuss eine Höchstmenge von zunächst 30 µg/kg *n.n.: Anzahl der Proben, in denen das entsprechende Mykotoxin nicht nachweisbar ist 205 Tabelle 3.163: Untersuchungen auf Mykotoxine, für die Höchstmengen festgesetzt sind (Teil 2) Mykotoxin Patulin Deoxynivalenol Zearalenon Lebensmittel Anzahl der Proben n. n.* Obstprodukte 39 39 Fruchtsäfte, Fruchtnektare 78 63 6,1 40,1 2,9 1,5 Getreideprodukte 29 24 135 242 31 13 Brote, Kleingebäcke 71 40 51 338 42 15 Teigwaren 28 15 53 126 42 20 Gemüse- und Getreidebratlinge 16 10 102 418 68 25 Maiskeimöl 20 0 16,1 97,7 63,7 63,9 Getreide 11 6 22 22 3 0,5 Getreideprodukte 71 63 10,3 71,8 4,7 2,5 Brote, Kleingebäcke 71 71 Mais-Snacks (Erdnussflips) 17 2 5,0 8,6 3,6 2 Teigwaren 28 28 Gemüse- und Getreidebratlinge 16 16 1 0 19,8 19,8 Popcornmais 11 4 40,6 577,1 66,9 12,5 Getreideprodukte 58 30 25,6 340,4 29,7 3,5 Brote 14 0 43,6 182,5 83,4 77,0 Mais-Snacks (Tortillachips, Erdnussflips) 39 8 25,2 259,5 35,5 12,5 Diätetische Lebensmittel Fumonisine Minimum [µg/kg] Maximum [µg/kg] * n. n.: Anzahl der Proben, in denen das entsprechende Mykotoxin nicht nachweisbar ist 206 Mittelwert [µg/kg] Median [µg/kg] Beurteilung/Bemerkung Höchstmenge für Fruchtsäfte, rekonstituierte Fruchtsaftkonzentrate und Fruchtnektare: 50 µg/kg; Höchstmenge für Apfelmus und -kompott: 25 µg/kg Höchstmenge für Brot, Kleingebäck und feine Backwaren: 500 µg/kg; Höchstmenge für Teigwaren und Getreidemehl: 750 µg/kg Höchstmenge für raffiniertes Maisöl: 400 µg/kg; Höchstmenge für Brot, Kleingebäck, feine Backwaren: 50 µg/kg; Höchstmenge für Getreide, Getreidemehle: 75 µg/kg; Höchstmenge für Mais-Snacks: 100 µg/kg angegeben ist jeweils die Summe aus Fumonisin B1 und Fumonisin B2; Höchstmenge für zum unmittelbaren menschlichen Verzehr bestimmten Mais und Lebensmittel auf Maisbasis: 1.000 µg/kg 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Tabelle 3.164: Untersuchungen auf Mykotoxine, für die keine Höchstmengen festgesetzt sind Mykotoxin Anzahl der Proben n. n.* Getreide 28 28 Getreideprodukte 62 62 Brote, Kleingebäcke 71 71 Teigwaren 28 28 Gemüse- und Getreidebratlinge 16 16 Getreide 28 26 Getreideprodukte 62 62 Brote, Kleingebäcke 71 71 Teigwaren 28 27 Gemüse- und Getreidebratlinge 16 16 Ergotalkaloide Getreideprodukte 31 15 21 1.063 111 10 2 x Mutterkornalkaloide in Spuren nachgewiesen; 14 x lagen die Gehalte über der Bestimmungsgrenze Alternariatoxine Brote 24 21 20,9 107,3 12,4 5,0 Tomatenmark 11 11 angegeben sind die Gehalte an Tenuazonsäure; andere Alternariatoxine nicht nachgewiesen T2-Toxin HT2-Toxin Lebensmittel Minimum [µg/kg] Maximum [µg/kg] Mittelwert [µg/kg] Median [µg/kg] Beurteilung/Bemerkung T2-Toxin wurde in keiner Probe nachgewiesen 3 x HT2-Toxin jeweils in Spuren nachgewiesen * n. n.: Anzahl der Proben, in denen das entsprechende Mykotoxin nicht nachweisbar ist. LAVES LI BS 207 Nitrat Tabelle 3.165: Nitratgehalte (gerundet) in Obsterzeugnissen, Gemüse und Gemüseerzeugnissen Probenart Anzahl der Proben minimale Konzentration [mg/kg] maximale Konzentration [mg/kg] Mittelwert [mg/kg] Medianwert [mg/kg] Anzahl Proben über jeweiligen Höchstgehalten der VO (EG) Nr. 1881/2006 Eichblattsalat 2 1.110 1.623 1.367 - 0 Knollensellerie 39 <7 786 256 189 - Kopfsalat 2 3.323 5.308 4.316 - 1 Lollo Rossa/Bionda 2 1.997 2.323 2.160 - 0 Rote Bete, frisch oder Konserve 18 189 2.113 975 916 - Rucola 40 1.024 7.120 4.383 4.600 - Spinat, frisch 10 152 3.056 1.321 1.037 1 Spinat, tiefgefroren 31 140 2.474 962 875 2 1 Probe Kopfsalat überschritt mit 5.308 mg/kg deutlich den EUweit gültigen Höchstgehalt für im Sommerhalbjahr geernteten Freilandsalat von 4.000 mg/kg. 1 Probe frischer Spinat lag mit 3.056 mg/kg über dem EU-Höchstgehalt von 2.500 mg/kg für Spinat, der im Sommerhalbjahr geerntet wird. 2 Proben tiefgefrorener Spinat überschritten mit 2.473 mg/kg und 2.474 mg/kg den für dieses Erzeugnis festgelegten EU-Höchstgehalt von 2.000 mg/kg. Alle 4 Proben wurden wegen überhöhter Nitratgehalte nach VO (EG) Nr. 1881/2006 beanstandet. LAVES LI OL 208 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Kontaminanten und unerwünschte Stoffe Tabelle 3.166: Untersuchungen auf Kontaminanten (Teil 1) Analyt Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe Lebensmittel Anzahl der Proben n. n.* Getreideprodukte 15 0 Fleischerzeugnisse 1 1 Wurstwaren 1 Minimum [µg/kg] Maximum [µg/kg] Mittelwert [µg/kg] Median [µg/kg] 0,3 0,3 0,02 0 0 0,5 0,5 0,5 0,5 102 4 0,2 54,6 6,3 2,0 26 0 0,2 13,9 2,3 1,6 Frischgemüse 3 1 0,7 8 2,9 0,7 Frischobst 1 1 Honige, Brotaufstriche 11 10 5,2 5,2 0,5 0 Gewürze 29 7 1,8 215,2 22,0 13,6 6 0 11,2 39,6 20,9 15,0 Getreideprodukte 15 15 Fleischerzeugnisse 1 1 Wurstwaren 1 1 102 35 0,2 4,6 0,3 0,2 26 9 0,2 1,3 0,15 0,1 Frischgemüse 3 2 1,3 1,3 0,5 0,05 Frischobst 1 1 Honige, Brotaufstriche 11 10 0,8 0,8 0,1 0,05 Gewürze 29 14 0,3 4,6 0,9 0,3 Würzmittel 6 0 0,9 3,1 1,7 1,5 3-Monochlor-propandiol Würzmittel 23 6 14,2 36,2 12,4 8,6 3-Monochlor-propandiolfettsäureester Fette, Öle 59 20 100 5.280 Feine Backwaren 35 0 230 3.020 1.621 1.790 6 0 660 4.800 2.373 1.805 24 6 40 800 132 30 2 1 50 50 50 50 Fette, Öle Hülsenfrüchte, Ölsaaten, Schalenobst Würzmittel Benzo(a)pyren Fette, Öle Hülsenfrüchte, Ölsaaten, Schalenobst Honige, Brotaufstriche Säuglings- und Kleinkindernahrung Diätetische Lebensmittel 234,4 50 Beurteilung/Bemerkung Angegeben ist jeweils die Summe von verschiedenen polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). Höchstmengen existieren nur für Benzo(a)pyren (siehe unten). Die Festlegung eines Summen-Höchstwertes für verschiedene PAK auf EUEbene ist in der Diskussion. Höchstmenge für Fette und Öle: 2,0 µg/kg; Höchstmenge für geräuchertes Fleisch und geräucherte Fleischerzeugnisse: 5,0 µg/kg. In einer Ölprobe wurde ein Gehalt an Benzo(a)pyren von 4,6 µg/kg nachgewiesen. Diese Höchstmengenüberschreitung wurde beanstandet. Höchstmenge für hydrolysiertes Pflanzenprotein: 20 µg/kg; Höchstmenge für Sojasoße: 50 µg/kg Die Gehalte wurden berechnet als freies 3-Monochlorpropandiol. Höchstmengen sind bisher nicht festgelegt. * n. n.: Anzahl der Proben, in denen der entsprechende Kontaminant nicht nachweisbar ist 209 Tabelle 3.167: Untersuchungen auf Kontaminanten (Teil 2) Analyt Di-n-butylphthalat Lebensmittel Getreide Acrylamid n. n.* Minimum [µg/kg] Maximum [µg/kg] Mittelwert [µg/kg] Median [µg/kg] 314 146,9 156,0 7 2 33 42 14 8 381,5 100,4 56,0 7 0 27,3 472,9 282,4 369,0 Getreideprodukte 42 10 10 423 73,7 34,5 Getreideprodukte 14 0 24,6 32,9 33,0 Brote, Kleingebäck 78 0 23,2 499 219,4 226,0 142 2 55 725 201,2 188,5 23 0 110 890 372,4 316,0 Kartoffelpuffer 6 0 424 1.185 804 815 Pommes frites 8 0 44 273 153 110 Diätetische Lebensmittel 22 1 57,5 393 94,1 Säuglings- und Kleinkindernahrung 25 13 3 196 47 3 1 0 2.127 2.127 2.127 Getreideprodukte Di-isobutylphthalat Anzahl der Proben Getreide Feine Backwaren Kartoffelknabbererzeugnisse Röstzwiebeln 2.127 51,7 * n. n.: Anzahl der Proben, in denen der entsprechende Kontaminant nicht nachweisbar ist 210 64,7 Beurteilung/Bemerkung Für Phthalate in Lebensmitteln wurden bisher keine Höchstmengen festgelegt. Für den Übergang aus der Verpackung in das Lebensmittel ist in der Bedarfsgegenständeverordnung für Dibutylphthalat ein spezifisches Migrationslimit von 0,3 mg/kg (= 300 µg/kg) Simulanzlösung festgelegt. Für Phthalate in Lebensmitteln wurden bisher keine Höchstmengen festgelegt. Für den Übergang aus der Verpackung in das Lebensmittel ist in der Bedarfsgegenständeverordnung für Di-isobutylphthalat ein spezifisches Migrationslimit von 1,5 mg/kg Simulanzlösung angegeben. 4 Signalwertüberschreitungen für feine Backwaren aus Mürbeteig (298 µg/kg, 277 µg/kg, 282 µg/kg und 325 µg/kg). Signalwert für feine Backwaren aus Mürbeteig: 260 µg/kg 3 Signalwertüberschreitungen für Kartoffelprodukte (verzehrsfertige Kartoffelpuffer mit 1034 µg/kg, 1098 µg/kg und 1185 µg/kg). Signalwert für diese Produktgruppe: 872 µg/kg Auch die Probe Röstzwiebel lag oberhalb des Signalwertes. Bei den anderen Produktgruppen traten keine Signalwertüberschreitungen auf. 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Tabelle 3.168: Untersuchungen auf Kontaminanten (Teil 3) Analyt Furan aromatische Kohlenwasserstoffe Lebensmittel Anzahl der Proben n. n.* Minimum [µg/kg] Maximum [µg/kg] Mittelwert [µg/kg] Obstprodukte 31 27 0,96 0,97 0,26 Säuglings- und Kleinkindernahrung 74 0 2,24 Butter 15 11 Fette, Öle 20 65,0 58,9 128 134 35 18 12 88 146 37 18 1 0 85 196 140,5 85 Butter 15 15 Fette, Öle 20 20 1 0 Säuglings- und Kleinkindernahrung 81 1 Butter 15 0 Fette, Öle 20 20 Aroma (Bittermandel) Perchlorethylen, Trichlorethylen, Chloroform 0,2 159 Aroma (Bittermandel) Benzol Median [µg/kg] Beurteilung/Bemerkung Es existiert keine Höchstmenge für Furan in Lebensmitteln. Es existieren keine Höchstmengen für aromatische Kohlenwasserstoffe in Lebensmitteln. Bei den nachgewiesenen Stoffen handelte es sich bei Butter, Fetten und Ölen um Toluol, im Aroma wurden geringe Mengen an Toluol und Styrol nachgewiesen. Es existieren keine Höchstmengen für Benzol in Lebensmitteln. 5.820 0,02 22 5.820 11,6 33 5.820 5.820 1,2 0,7 20,4 23,0 In allen Butterproben konnte Chloroform nachgewiesen werden. Die Höchstmenge von 100 µg/kg wurde nicht überschritten. * n. n.: Anzahl der Proben, in denen der entsprechende Kontaminant nicht nachweisbar ist LAVES LI BS; LAVES LI OL 211 Schwermetalle Tabelle 3.169: Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber, Thallium, Arsen, Zinn, Chrom, Kupfer) Warengruppe Anzahl der Proben Anzahl der Beanstandungen wegen Höchstmengen-Überschreitung Milch, Milcherzeugnisse, Käse 20 Fette, Öle 21 Eier, Eiprodukte 14 Fleisch, Fleischerzeugnisse, Wurstwaren 76 2 149 2 Getreide, Getreideerzeugnisse, Teigwaren Suppen, Soßen, Mayonnaisen, Feinkost, Desserts, Fertiggerichte 7 Ölsamen, Nüsse, Hülsenfrüchte 62 Kartoffeln, Kartoffelerzeugnisse 16 Frischgemüse, Gemüseerzeugnisse Pilze, Pilzerzeugnisse Frischobst, Obstprodukte Säfte, alkoholfreie Getränke 275 6 55 271 76 Mineral- und Tafelwasser 186 1 Wein, weinhaltige Getränke, Bier 288 2 Zucker , -sirup, Süßstoff 10 Speiseeis 2 Süßwaren 2 Säuglings- und Kleinkindernahrung Diätetische Lebensmittel 61 1 zubereitete Speisen (Gesamtnahrung) 38 Nährstoffkonzentrate, Ergänzungsnahrung 28 Würzmittel/Gewürze/Aromen/Hilfsmittel/Zusatzstoffe Summe 6 4 1.662 19 LAVES LI OL 212 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Behandlung mit ionisierenden Strahlen Tabelle 3.170: Untersuchung auf Lebensmittelbestrahlung Lebensmittelgruppe Anzahl der Proben nicht bestrahlt Geflügel 1 1 Pilze, frisch 2 2 Pilze, getrocknet u. a. Pilzerzeugnisse 22 22 Kräuter, Gewürze getrocknet 62 62 LAVES LI OL Dioxine und dioxinähnliche PCB Tabelle 3.171: Übersicht über Ergebnisse von Untersuchungen auf Dioxine und dioxinähnliche PCB in Lebensmitteln (Teil 1) Anzahl der Proben Rohmilch Mittelwert (pg/g Fett) Median (pg/g Fett) Minimum (pg/g Fett) Maximum (pg/g Fett) Auslösewert (pg/g Fett) n> Auslösewert * n> Höchstgehalt, ohne Beanstandung n> Höchstgehalt, mit Beanstandung Summe der beanstandeten Proben 0 76 WHO-PCDD/F-TEQ 0,36 0,34 0,14 0,77 2,0 0 WHO-PCB-TEQ 0,72 0,68 0,24 1,74 2,0 0 WHO-PCDD/F-PCB-TEQ 1,09 1,04 0,38 2,23 Magermilchpulver Höchstgehalt (pg/g Fett) 3,0 0 0 6,0 0 0 0 10 WHO-PCDD/F-TEQ 0,45 0,44 0,30 0,62 2,0 0 WHO-PCB-TEQ 0,31 0,29 0,22 0,47 2,0 0 WHO-PCDD/F-PCB-TEQ 0,76 0,70 0,52 1,02 3,0 0 0 6,0 0 0 * ohne Vorliegen einer Höchstgehaltsüberschreitung 213 Tabelle 3.172: Übersicht über Ergebnisse von Untersuchungen auf Dioxine und dioxinähnliche PCB in Lebensmitteln (Teil 2) Anzahl der Proben Hühnereier Mittelwert (pg/g Fett) Median (pg/g Fett) Minimum (pg/g Fett) Maximum (pg/g Fett) Auslösewert (pg/g Fett) n> Auslösewert *** 0,20 0,09 2,72 2,0 1 WHO-PCB-TEQ 0,28 0,16 0,03 3,24 2,0 1 WHO-PCDD/F-PCB-TEQ 0,61 0,34 0,16 5,96 0,45 0,08 1,25 1,5 0 WHO-PCB-TEQ 1,81 1,33 0,08 11,29 1,0 21 WHO-PCDD/F-PCB-TEQ 2,33 1,80 0,16 11,87 11,52 8,84 1,91 53,41 4,0 8 WHO-PCB-TEQ 14,92 11,44 1,01 74,66 4,0 4 WHO-PCDD/F-PCB-TEQ 26,44 19,65 3,28 91,25 0 0 3,0 0 0 4,5 1 2 6,0 2 21 12,0 2 26 9 2,59* 0,31* 4,78* 3,0* 2 WHO-PCB-TEQ 14,76* 14,26* 1,83* 30,40* 6,0* 0 WHO-PCDD/F-PCB-TEQ 17,39* 17,48* 2,14* 31,74* 4,0* 3 0 12,0* 3 9 1 10 WHO-PCDD/F-TEQ 0,80* 0,57* 0,05* 3,21* 3,0* 1 WHO-PCB-TEQ 4,12* 1,64* 0,17* 18,52* 3,0* 2 WHO-PCDD/F-PCB-TEQ 4,92* 2,39* 0,22* 21,73* 4,0* 0 0 8,0* 1 1 - 48 WHO-PCDD/F-TEQ 6,39 6,29 2,42 12,92 - - WHO-PCB-TEQ 7,66 7,11 1,92 22,21 - - 14,05 13,51 4,34 28,25 WHO-PCDD/F-PCB-TEQ WHO-PCDD/F-TEQ 6,0 13 2,63* Grünkohl** 0 27 WHO-PCDD/F-TEQ Frauenmilch 0 36 WHO-PCDD/F-TEQ Summe der beanstandeten Proben 2 0,53 Fische außer Aal* 3,0 37 WHO-PCDD/F-TEQ Aal* n> Höchstgehalt, mit Beanstandung 0 0,32 Schafleber n> Höchstgehalt, ohne Beanstandung 48 WHO-PCDD/F-TEQ Schaffleisch Höchstgehalt (pg/g Fett) - - - - - - 7 0,19** 0,17** 0,12** 0,31** 0,4** - - - - * in pg/g Frischgewicht ** in ng/kg Erzeugnis *** ohne Vorliegen einer Höchstgehaltsüberschreitung LAVES LI OL 214 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Umweltradioaktivität Tabelle 3.173: Untersuchungen auf Cs137 in 2009 – Proben Inland und Ausland Anzahl der Proben Bereich in [Bq/kg] bzw. [Bq/L] Material Mittelwert Summe Milch Medianwert kleiner NG Maximalwert 157 89 0,24 <0,2 9 9 0,14 156 95 Rehwild 75 Schwarzwild Minimalwert 1,8 <0,03 0,1 <0,25 <0,08 0,6 0,2 16 <0,06 1 16,6 7,3 95,5 35 0 68,1 6,7 680* Fische, Fischzuschnitte 63 42 0,68 0,16 12,06 <0,11 Krusten-, Schalen-, Weichtiere, sonstige Tiere und Erzeugnisse daraus 27 27 0,13 0,13 <0,18 <0,09 Getreide 98 87 0,23 0,2 1,8 <0,09 Kartoffeln, stärkereiche Pflanzenteile 55 44 0,18 0,17 1,0 <0,06 175 155 0,26 0,15 Pilze 69 2 40,9 Frischobst 69 66 0,9 0,13 51,6 <0,05 Honige, Imkereierzeugnisse und Brotaufstriche 35 15 2,6 0,18 71,8 <0,08 Säuglings- und Kleinkindernahrung 23 15 0,15 0,1 <0,3 <0,07 Fertiggerichte, zubereitete Speisen 78 36 0,18 0,1 1,6 <0,05 Trink-, Mineral-, Tafel-, Quell-, Brauchwasser 23 23 0,01 0,01 <0,02 <0,009 Frauenmilch 47 47 0,23 0,2 <0,30 <0,2 Käse Fleisch warmblütiger Tiere Frischgemüse 15,8 0,12 0,3 12 <0,03 382 <0,18 * Der Grenzwert von 600 Bq/kg wurde lediglich bei 1 Probe Schwarzwild überschritten. Die maximale kumulierte Radioaktivität von Cäsium darf folgende Werte nicht überschreiten: • 370 Bq/kg für Milch und Milcherzeugnisse sowie für Lebensmittel für die Ernährung speziell von Säuglingen während der vier bis sechs ersten Lebensmonate, die für sich genommen dem Nahrungsbedarf dieses Personenkreises genügen und in Packungen für den Einzelhandel dargeboten werden, die eindeutig als Zubereitungen für Säuglinge gekennzeichnet und etikettiert sind • 600 Bq/kg für alle anderen betroffenen Erzeugnisse 215 Tabelle 3.174: Untersuchungen auf Sr-90 in 2009 – Proben Inland Anzahl der Proben Bereich in [Bq/kg] bzw. [Bq/L] Material Mittelwert Summe Milch Medianwert kleiner NG Maximalwert Minimalwert 23 0 0,04 0,04 0,09 0,01 3 2 0,03 < 0,02 0,04 < 0,02 12 11 0,02 < 0,02 < 0,02 < 0,02 Getreide 8 1 0,07 0,1 0,15 < 0,02 Kartoffeln und stärkereiche Pflanzenteile 6 2 0,03 0,02 0,06 < 0,01 18 0 0,16 0,08 0,81 < 0,006 Frischobst einschließlich Rhabarber 6 2 0,033 0,03 0,06 < 0,02 Säuglings- und Kleinkindernahrung 4 2 0,037 < 0,02 0,09 < 0,02 Fertiggerichte, zubereitete Speisen 8 1 0,034 0,04 < 0,02 Trinkwasser 2 0 0,024 < 0,007 Fische und Fischzuschnitte Krusten-, Schalen-, Weichtiere und Erzeugnisse daraus Frischgemüse 0,036 LAVES LI BS; LAVES IFF CUX; LAVES LI OL; LAVES VI H 216 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Authentizitätsanalyse Tabelle 3.175: Authentizitätsanalyse Matrix Anzahl der Proben Überprüfung auf Milch, Käse, Eier Käse 11 Identität »Parmigiano Reggiano« Eier 23 Herkunft; Wirtschaftsweise Wildschweinleber 18 Anteil an Mais im Futter Darm zur Wurstherstellung 36 Herkunft 5 Herkunft 64 Herkunft Fleisch und Fleischerzeugnisse Rindfleisch Fisch Herkunft Schalenfrüchte Erdnüsse 16 Haselnüsse 7 Mandeln 17 Pistazien 2 Herkunft Obst und Gemüse Spargel 142 Erdbeeren 14 Fruchtsaft und Wein Fruchtsaft 16 Wein 106 Rückverdünnung Verfälschung, Herkunft Verfälschung Honig Lindenhonig 23 Rapshonig 22 Akazienhonig 11 andere Honige 28 Würzmittel Essig 28 Verfälschung, Herkunft Speiseeis und -halberzeugnisse 37 Echtheit des Vanillearomas Wasser, techn. Unters., LVUs etc. 62 Summe 600 LAVES LI OL 217 3.18 Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel Bedarfsgegenstände Tabelle 3.176: Untersuchungen an Bedarfsgegenständen (Teil 1) Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt Kunststoff Schmuck Textilien Kunststoff Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt Metall, Holz, Kneten Wasch-, Reinigungsund PfleVerpack- Geschirr gemittel, ungsma- aus Glas, Haushaltsterialien Holz, Ke- chemikalien, ramik, RaumluftKunstverbessestoff, rer Metall Textil Summe 141 309 104 267 244 41 350 874 370 2.700 Zahl der beanstandeten Proben 2 9 2 9 23 2 10 41 63 161 Prozentsatz der beanstandeten Proben 1,4 % 2,9 % 1,9 % 3,4 % 9,4 % 4,9 % 2,9 % 4,7 % 17 % 6% gesundheitsschädlich (mikrobiologische Verunreinigung) 0 0 0 0 0 0 0 0 - 0 gesundheitsschädlich (andere Ursachen) 0 2 0 0 0 0 0 0 0 2 gesundheitsgefährdend auf Grund Verwechselungsgefahr mit Lebensmitteln 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 Farbechtheit - - - - - - 10 0 - 10 Schwermetalle - - - - - - 0 4 - 4 sonstiges - - - - - - 0 4 - 4 unappetitliche und ekelerregende Beschaffenheit - - - - - - 0 1 - 1 Verstöße gegen sonstige Rechtsvorschriften, stoffliche Beschaffenheit (VO (EG) 1935/2004, LFGB) - - - 0 0 0 0 0 - 0 Anzahl der Proben Übergang von Stoffen auf Lebensmittel - : Regelungen gelten nicht für diese Produktgruppe 218 Spielwaren 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten Tabelle 3.177: Untersuchungen an Bedarfsgegenständen (Teil 2) Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt Kunststoff Textilien Spielwaren Schmuck Kunststoff Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt Metall, Holz, Kneten Textil Wasch-, Reinigungsund PfleVerpack- Geschirr gemittel, ungsma- aus Glas, Haushaltsterialien Holz, Ke- chemikalien, ramik, RaumluftKunstverbessestoff, rer Metall Summe Herstellerangaben - - - - - - 0 22 - 22 sonstige (Sicherheitshinweise, LM-Kontakt ) - - - - - - 0 2 - 2 Verstöße gegen sonstige Rechtsvorschriften, stoffliche Beschaffenheit (WRMG, GefahrstoffV, GPSG) 2 1 2 9 15 1 0 5 0 35 Verstöße gegen sonstige Rechtsvorschriften, Kennzeichnung, Aufmachung (WRMG, GefahrstoffV, GPSG) 0 4 0 5 23 1 0 0 62 95 keine Übereinstimmung mit Hilfsnormen, stoffliche Beschaffenheit, freiwilligen Vereinbarungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 keine Übereinstimmung mit Hilfsnormen, Kennzeichnung, Aufmachung, freiwilligen Vereinbarungen 0 2 0 0 0 0 0 0 0 2 irreführende Bezeichnung, Aufmachung von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt - - - - - - 0 5 - 5 Verstöße gegen sonstige Rechtsvorschriften, Kennzeichnung, Aufmachung (VO (EG) 1935/2004) - : Regelungen gelten nicht für diese Produktgruppe 219 Kosmetische Mittel Tabelle 3.178: Untersuchungen an kosmetischen Mitteln Mittel zur Hautreinigung Anzahl der Proben Mittel zur Hautpflege Mittel zur Beeinflussung des Aussehens Mittel zur Haarbehandlung Nagelkosmetik Reinigungs& Pflegemittel für Mund & Zähne Mittel zur Beeinflussung des Geruchs & zur Vermittlung von Geruchseindrücken Stoffe zur Herstellung kosmetischer Mittel Summe Beurteilung/ Bemerkung 130 291 199 449 37 162 114 10 1.392 Zahl der beanstandeten Proben* 18 48 43 59 19 11 24 1 223 Prozentsatz der beanstandeten Proben 13,8 % 16,5 % 21,6 % 13,1 & 51,4 % 6,8 % 21,1 % 10,0 % 16,0 % gesundheitsschädlich 0 0 0 0 0 0 0 0 0 gesundheitsgefährdend auf Grund einer Verwechslungsgefahr mit Lebensmitteln 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Verwendung verschreibungspflichtiger oder verbotener Stoffe, Höchstmengenüberschreitungen 5 4 6 7 6 0 2 1 31 mikrobielle Verunreinigung 0 5 0 1 0 1 0 0 7 irreführende Angabe 1 16 4 7 1 0 4 0 33 Auslobungen: 17 x Vitamine 6 x »naturbasiert« u. ä. 4 x hypoallergen 3 x Sonnenschutz 2 x pH-Wert 2 x ohne Konservierungsstoffe 5 x sonstige Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften 21 53 37 59 20 12 30 0 232 Chargennr., Hersteller, MHD, Verwendungszweck, Liste der Bestandteile, Warnhinweise, Anwendungsbedingungen Verstöße gegen eichrechtliche Kennzeichnungsvorschriften 1 9 2 4 3 1 14 0 34 verbotene Stoffe: 6 x Duftstoffe 5 x Dioxan 4 x Farbstoffe 3 x Phthalate 3 x Naphthol 7 x sonstige Höchstmengenüberschreitungen 3 x UV-Filter * mehrere Verstöße in einer Probe möglich 220 LAVES IfB LG 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten 3.19 Betriebskontrollen Tabelle 3.179: Kontrolle vor Ort – Art und Anzahl der festgestelten Verstöße* Erzeuger (Urproduktion) Hersteller und Abpacker Vertriebsunternehmer und Transporteure Einzelhändler (Einzelhandel) 8.752 1.817 1.872 32.909 43.303 5.720 94.373 871 982 588 15.877 22.110 3.334 43.762 1.186 4.350 1.264 25.454 30.602 5.884 68.740 53 280 83 3.340 7.116 988 11.860 830 4.839 967 14.103 2.904 4.010 27.653 Hygiene (HACCP, Ausbildung) 14 73 28 796 2.445 337 3.693 Hygiene allgemein 40 323 65 3.263 8.476 1.612 13.779 Zusammensetzung (nicht mikrobiologisch) 1 5 6 14 28 12 66 Kennzeichnung und Aufmachung 9 55 18 1.013 1.348 221 2.664 andere Verstöße 3 16 3 112 248 34 416 davon aufgrund von beanstandeten Proben 6 92 49 107 88 92 434 davon aufgrund von Feststellungen bei Betriebskontrollen 7 39 11 257 752 154 1.220 davon aufgrund von beanstandeten Proben 6 20 20 21 21 5 93 davon aufgrund von Feststellungen bei Betriebskontrollen 3 3 1 5 7 9 28 Zahl der Betriebe Zahl der kontrollierten Betriebe Zahl der Kontrollbesuche Zahl der Betriebe mit Verstößen* Probenahmen Dienstleistungsbetriebe Hersteller, die im wesentlichen auf der Einzelhandelsstufe verkaufen Summe Art der Verstöße* OWiG- Verfahren Strafverfahren * nur diejenigen Verstöße, die zu formellen Maßnahmen der zuständigen Behörden im Sinne der Leitlinien geführt haben LAVES Abt. 2 221 4. Fotoverzeichnis Kapitel Fotobeschriftung Bildrechte Reagenzgläser Erdbeeraufstrich Baby Fische Bratwürste Strohballen Huhn und Hahn © © © © © © © Lorelyn Medina/Fotolia.de Carmen Steiner/Fotolia.de studiovespa/Fotolia.de Monster/Fotolia.de LianeM/Fotolia.de Wagner Christian/Fotolia.de Andrey Semenov/Fotolia.de Cremetiegel Petrischalen Fischkutter Grill Laborzubehör © © © © © Carmen Steiner/Fotolia.de erbephoto/Fotolia.de womue/Fotolia.de LAVES – Presse und Öffentlichkeitsarbeit LAVES – Lebensmittelinstitut Braunschweig Verbraucher Im Supermarkt Kühe Käseleiber Mikroskop Schwein Petrischalen mit Pipette Wurst- und Aufschnitttheke Muschelbank LAVES Homepage Räucherfisch LAVES Zentrale Oldenburg Beeren Kühe Wild Baguette Strohballen Puder Apfelblüte mit Biene Twinning-Folder Gaststätte © © © © © © © © © © © © © © © © © © © © Monkey Business/Fotolia.de LAVES – Futtermittelüberwachung LAVES – Technische Sachverständige Franz Pfluegl/Fotolia.de Lyrk/Fotolia.de Chee-Onn Leong/Fotolia.de anweber/Fotolia.de Gerd Baumgartner/Fotolia.de ideenquelle – Agentur für Kommunikation e.K. Elvira Schäfer/Fotolia.de LAVES – Presse und Öffentlichkeitsarbeit Fresh&Flavorful LAVES – Presse und Öffentlichkeitsarbeit Mäusefänger/Fotolia.de Fresh&Flavorful Wagner Christian/Fotolia.de LAVES – Presse und Öffentlichkeitsarbeit LAVES – Institut für Bienenkunde BMELV henryart/Fotolia.de Titel Inhaltsverzeichnis 1. Struktur 222 4. Fotoverzeichnis 4. Fotoverzeichnis Kapitel Fotobeschriftung 2. Ausgewählte Ergebnisse aus Verbraucherschutz und Tiergesundheit Bratwürste Kochschinken Garnelenprobe Garnele im Wasser Shrimps Muschelprobeentnahme Börek Milchprodukte Butter Käsebrötchen Laborzubehör Laborzubehör Blisterverpackungen Wasserglas mit Tablette Tabletten Fertigsuppe Laborzubehör Saftverpackungen Laborzubehör Apotheke Spirituosen Paragraphenzeichen Schnuller Baby Schuhe Naturkosmetik Laborantin am Mikroskop Kosmetika Dauerwellen-Präparate Haarlocken Harzvorland – Ackerflaeche an der Innerste GVO-Soja-Entladung Binnenschiff Laborzubehör Kuh an der Tränke Hand mit Pipette Truthahn Ziege am Gatter Ziegen am Stall Petrischalen Reagenzgläser Wanderratte Eier Ei (in der Abbildung) Hühnerküken Masthühner Treffen der Tierschutzbeauftragten mit Mitarbeitern des LAVES-Tierschutzdienstes Beagle Bildrechte © LianeM/Fotolia.de © LAVES – Lebensmittelinstitut Oldenburg © LAVES – Institut für Fische und Fischereierzeugnisse © Manuela Klopsch/Fotolia.de © Olga Lyubkina/Fotolia.de © Veterinäramt JadeWeser © Aklimda/Fotolia.de © olga demchishina/Fotolia.de © seite3/Fotolia.de © g-konzept.de/Fotolia.de © idrutu/Fotolia.de © Lilyana Vynogradova/Fotolia.de © LAVES – Lebensmittelinstitut Braunschweig © Carmen Steiner/Fotolia.de © fotoman_65/Fotolia.de © Yvonne Bogdanski/Fotolia.de © JB/Fotolia.de © LAVES – Lebensmittelinstitut Braunschweig © LAVES – Lebensmittelinstitut Braunschweig © Udo Kroener/Fotolia.de © kai-creativ/Fotolia.de © mipan/Fotolia.de © LAVES – Institut für Bedarfsgegenstände © studiovespa/Fotolia.de © LAVES – Institut für Bedarfsgegenstände © LAVES – Institut für Bedarfsgegenstände © Igor Kalamba/Fotolia.de © LAVES – Institut für Bedarfsgegenstände © LAVES – Institut für Bedarfsgegenstände © Inter-Stilist/Fotolia.de © LAVES – Futtermittelüberwachung © LAVES – Futtermittelüberwachung © Firma V/Fotolia.de © O.M./Fotolia.de © Digital_Zombie/Fotolia.de © christin2311/Fotolia.de © Prof. Dr. Martin Ganter, Klinik für kleine Klauentiere TIHO Hannover © Martina Berg/Fotolia.de © Frank Schöttke/Fotolia.de © Sven Hoppe/Fotolia.de © LAVES – Task-Force Veterinärwesen © Jörg Beuge/Fotolia.de © by-studio/Fotolia.de © LAVES – Tierschutzdienst © LAVES – Tierschutzdienst © LAVES – Tierschutzdienst © LAVES – Tierschutzdienst 223 Kapitel Fotobeschriftung 3. Untersuchungsergebnisse und Tätigkeiten des LAVES Getreide Ernte an der Innerste Kuh Laborantin Probenahme Getreide Futtermittel Laborantin am Mikroskop Eier Hühner Obst und Gemüse – Marktstand Fleisch Computermonitore Laborantin Schafe Hühner Hund und Katze Hecht Dachs Hase Legehennen Petrischale Labormaus Laborzubehör Biene Flussneunaugen Seehunde Butter Fleisch Salami Fische Öl Suppe Salatmischungen Baguette Kuchen Asianudeln Apfelmus 224 Bildrechte © © © © © © © © © © © © © © © © © © © © © © © © © © © © © © © © © © © © LAVES – Futtermittelüberwachung Turi/Fotolia.de LAVES – Lebensmittelinstitut Oldenburg LAVES – Futtermittelüberwachung BONNIE C. MARQUETTE/Fotolia.de Kay Ransom/Fotolia.de LAVES – Presse und Öffentlichkeitsarbeit LAVES – Tierschutzdienst LAVES – Presse und Öffentlichkeitsarbeit Clemens, T. Rui Vale de Sousa/Fotolia.de LAVES – Veterinärinstitut Hannover LAVES – Futtermittelüberwachung LAVES – Futtermittelüberwachung Michael Pettigrew/Fotolia.de crisod/Fotolia.de grus/Fotolia.de jay/Fotolia.de LAVES – Tierschutzdienst Alexander Raths/Fotolia.de Metzger/Fotolia.de Rob Bouwman/Fotolia.de The physicist/Fotolia.de LAVES – Binnenfischerei und fischereikundlicher Dienst Kristian Ahrent/Fotolia.de Multiart/Fotolia.de Patrizier-Design/Fotolia.de Paolo Zavanella/Fotolia.de Monster/Fotolia.de Liv Friis-larsen/Fotolia.de LAVES – Presse und Öffentlichkeitsarbeit LAVES – Lebensmittelinstitut Braunschweig LAVES – Presse und Öffentlichkeitsarbeit LAVES – Presse und Öffentlichkeitsarbeit oliver-marc steffen/Fotolia.de Kimsonal/Fotolia.de 4. Fotoverzeichnis 4. Fotoverzeichnis Kapitel Fotobeschriftung Bildrechte Erdbeeraufstrich Pinienkerne Laborzubehör Rotwein Glühwein Hand mit Pipette und Reagenzglas Eiscreme Reagenzgläser Babynahrung Laborzubehör Gewürze Labortätigkeit Hühnerfleisch Schlagsahne Nudeln Brot Spinaternte Babygläschen im Labor Kartoffeln Reinigungsmittel © © © © © © © © © © © © © © © © © © © © Filmrolle Kamera und Objektive © makuba/Fotolia.de © Thomas Perkins/Fotolia.de Ausschnitt Stadtplan Oldenburg © Ewe Degiampietro/Fotolia.de Carmen Steiner/Fotolia.de Birgit Reitz-Hofmann/Fotolia.de Sven Hoppe/Fotolia.de LAVES – Presse und Öffentlichkeitsarbeit Heino Pattschull/Fotolia.de J.Charles CUVELIER/Fotolia.de FrankGöllner/Fotolia.de Lorelyn Medina/Fotolia.de victoria p./Fotolia.de LAVES – Lebensmittelinstitut Oldenburg DeVIce/Fotolia.de Dominique VERNIER/Fotolia.de Silvia Bogdanski/Fotolia.de Aintschie/Fotolia.de m.arc/Fotolia.de Raffalo/Fotolia.de LAVES – Presse und Öffentlichkeitsarbeit LAVES – Lebensmittelinstitut Oldenburg LAVES – Presse und Öffentlichkeitsarbeit LAVES – Institut für Bedarfsgegenstände 4. Fotoverzeichnis 5. Adressen 225 5. Adressen Standorte des LAVES Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Postfach 39 49 26029 Oldenburg Telefon Telefax E-Mail Internet (04 41) 570 26 - 0 (04 41) 570 26 - 179 poststelle@laves.niedersachsen.de www.laves.niedersachsen.de Präsidium Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stabsstelle Qualitätsmanagement Abteilung 1: Zentrale Aufgaben Dez. 11: Personal, Organisation, Haushalt, Liegenschaften, Innerer Dienst Dez. 12: IuK-Technik, Betriebswirtschaftliche Steuerungsinstrumente, Datenmanagement Dez. 13: Recht Dez. 15: Technische Sachverständige Abteilung 2: Lebensmittelsicherheit Dez. Dez. Dez. Dez. 226 21: 22: 23: 24: Lebensmittelüberwachung Lebensmittelkontrolldienst Tierarzneimittelüberwachung, Rückstandskontrolldienst Koordinierungsstelle Sichere Lebensmittel Abteilung 3: Tiergesundheit Dez. 31: Tierseuchenbekämpfung, Beseitigung tierischer Nebenprodukte Dez. 32: Task-Force Veterinärwesen Dez. 33: Tierschutzdienst Dez. 34: Binnenfischerei und fischereikundlicher Dienst Abteilung 4: Futtermittelsicherheit, Marktüberwachung Dez. 41: Futtermittelüberwachung Dez. 42: Ökologischer Landbau Dez. 43: Marktüberwachung 5. Adressen 5. Adressen Abteilung 5: Untersuchungseinrichtungen Lebensmittelinstitut Oldenburg Martin-Niemöller-Straße 2 26133 Oldenburg Telefon Telefax E-Mail (04 41) 99 85 - 0 (04 41) 99 85 - 121 poststelle.li-ol@laves.niedersachsen.de Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven Schleusenstraße1 27472 Cuxhaven Telefon Telefax E-Mail (0 47 21) 69 89 - 0 (0 47 21) 69 89 - 16 poststelle.iff-cux@laves.niedersachsen.de Lebensmittelinstitut Braunschweig Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg Dresdenstraße 2 und 6 38124 Braunschweig Telefon Telefax E-Mail (05 31) 68 04 - 0 (05 31) 68 04 - 101 poststelle.li-bs@laves.niedersachsen.de Am Alten Eisenwerk 2A 21339 Lüneburg Telefon Telefax E-Mail (0 41 31) 15 - 10 00 (0 41 31) 15 - 10 03 poststelle.ifb-lg@laves.niedersachsen.de Veterinärinstitut Oldenburg Futtermittelinstitut Stade Philosophenweg 38 26121 Oldenburg Telefon Telefax E-Mail (04 41) 97 13 - 0 (04 41) 97 13 - 814 poststelle.vi-ol@laves.niedersachsen.de Heckenweg 6 21680 Stade Telefon Telefax E-Mail (0 41 41) 9 33 - 6 (0 41 41) 9 33 - 777 poststelle.fi-stade@laves.niedersachsen.de Veterinärinstitut Hannover Institut für Bienenkunde Celle Eintrachtweg 17 30173 Hannover Telefon Telefax E-Mail (05 11) 2 88 97 - 0 (05 11) 2 88 97 - 298 poststelle.vi-h@laves.niedersachsen.de Herzogin-Eleonore-Allee 5 29221 Celle Telefon Telefax E-Mail (0 51 41) 9 05 03 - 40 (0 51 41) 9 05 03 - 44 poststelle.ib-ce@laves.niedersachsen.de 227 Adressen der kommunalen Veterinär- und Verbraucherschutzbehörden Landkreis Ammerland Landkreis Cloppenburg Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Wilhelm-Geiler-Straße 9 26655 Westerstede Telefon (0 44 88) 56 - 54 00 Telefax (0 44 88) 56 - 54 09 E-Mail vet.amt@ammerland.de Internet www.ammerland.de Eschstraße 29 49661 Cloppenburg Telefon (0 44 71) 15 - 0 Telefax (0 44 71) 15 - 43 0 E-Mail veterinaeramt@lkclp.de Internet www.lkclp.de Landkreis Aurich Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Fischteichweg 7-13 26603 Aurich Telefon (0 49 41) 16 - 0 Telefax (0 49 41) 16 - 39 99 E-Mail blorentz@landkreis-aurich.de Internet www.landkreis-aurich.de Landkreis Cuxhaven Veterinäramt Vincent-Lübeck-Straße 2 27474 Cuxhaven Telefon (0 47 21) 21 32 Telefax (0 47 21) 25 85 E-Mail veterinaeramt@landkreis-cuxhaven.de Internet www.landkreis-cuxhaven.de Stadt Delmenhorst Stadt Braunschweig Ordnungsamt Veterinärwesen und Verbraucherschutz Richard-Wagner-Straße 1-2 38106 Braunschweig Telefon (05 31) 470 - 1 Telefax (05 31) 470 - 57 09 E-Mail stadt@braunschweig.de Internet www.braunschweig.de Landkreis Celle 228 Fachdienst 32 Verbraucherschutz und öffentliche Sicherheit City Center Lange Straße 1 A 27749 Delmenhorst Telefon (0 42 21) 99 - 0 Telefax (0 42 21) 99 - 12 32 E-Mail rathaus@delmenhorst.de Internet www.delmenhorst.de Landkreis Diepholz Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Fachdienst für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Alte Grenze 7 29221 Celle Telefon (0 51 41) 90 90 - 100 Telefax (0 51 41) 90 90 - 150 E-Mail info@lkcelle.de Internet www.landkreis-celle.de/veterinaeramt Grafenstraße 3 49356 Diepholz Telefon (0 54 41) 976 - 0 Telefax (0 54 41) 976 - 17 36 E-Mail info@diepholz.de Internet www.diepholz.de 5. Adressen 5. Adressen Stadt Emden Fachdienst Veterinärwesen, Verbraucherschutz Ringstraße 18 26721 Emden Telefon (0 49 21) 87 - 0 Telefax (0 49 21) 87 - 21 51 E-Mail stadt@emden.de Internet www.emden.de Landkreis Emsland Fachbereich für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Ordeniederung 1 49716 Meppen Telefon (0 59 31) 44 - 0 Telefax (0 59 31) 44 - 36 39 E-Mail info@emsland.de Internet www.emsland.de Landkreis Grafschaft Bentheim Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Ootmarsumer Weg 11 48527 Nordhorn Telefon (0 59 21) 96 - 18 02 Telefax (0 59 21) 96 - 18 00 E-Mail veterinaeramt@grafschaft.de Internet www.grafschaft-bentheim.de Landkreis Hameln-Pyrmont Fachdienst Ordnung/Veterinärwesen Süntelstraße 9 31785 Hameln Telefon (0 51 51) 903 25 00 Telefax (0 51 51) 903 6 25 00 E-Mail landkreis@hameln-pyrmont.de Internet www.hameln-pyrmont.de Landkreis Gifhorn Abteilung Veterinärwesen Schlossplatz 1 38518 Gifhorn Telefon (0 53 71) 82 - 391 Telefax (0 53 71) 82 - 359 E-Mail veterinaeramt@gifhorn.de Internet www.gifhorn.de Landkreis Goslar Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Recht und Ordnung Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Vordere Schöneworth 14 30167 Hannover Telefon (05 11) 16 83 11 53 Telefax (05 11) 16 83 12 34 E-Mail 32.2@hannover-stadt.de Internet www.hannover.de Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen Region Hannover Klubgartenstraße 11 38640 Goslar Telefon (0 53 21) 763 92 Telefax (0 53 21) 763 99 E-Mail verbraucherschutz@landkreis-goslar.de Internet www.landkreis-goslar.de Landkreis Göttingen Fachdienst für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover Telefon (05 11) 616 - 0 Telefax (05 11) 616 - 228 26 E-Mail info@region-hannover.de Internet www.hannover.de Veterinär- und Verbraucherschutzamt für den Landkreis und die Stadt Göttingen Walkemühlenweg 8 37083 Göttingen Telefon (05 51) 525 - 0 Telefax (05 51) 525 - 570 E-Mail info@landkreisgoettingen.de Internet www.landkreis-goettingen.de 229 Landkreis Harburg Zweckverband Veterinäramt JadeWeser Veterinäramt Veterinäramt Von-Somnitz-Ring 13 21423 Winsen/Luhe Telefon (0 41 71) 693 - 0 Telefax (0 41 71) 636 12 E-Mail veterinaeramt@lkharburg.de Internet www.landkreis-harburg.de Olympiastraße 1 Gebäude 6A TCN-Gelände/Zufahrt Tor 1 26419 Schortens Telefon (0 44 21) 77 88 - 0 Telefax (0 44 21) 77 88 - 770 E-Mail veterinaeramt@jade-weser.de Internet www.jade-weser.de Landkreis Helmstedt Veterinär- und Verbraucherschutzamt Charlotte-von-Veltheim-Weg 5 38350 Helmstedt Telefon (0 53 51) 121 - 0 Telefax (0 53 51) 121 - 26 00 E-Mail veterinaeramt@landkreis-helmstedt.de Internet www.helmstedt.de Landkreis Hildesheim Fachdienst 203 Veterinärwesen und Verbraucherschutz Bischof-Janssen-Straße 31 31134 Hildesheim Telefon (0 51 21) 309 - 111 Telefax (0 51 21) 309 - 12 08 E-Mail veterinaeramt@landkreishildesheim.de Internet www.landkreishildesheim.de Landkreis Holzminden Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Bgm.-Schrader-Straße 24 37603 Holzminden Telefon (0 55 31) 70 73 47 Telefax (0 55 31) 70 73 45 E-Mail veterinaeramt@landkreis-holzminden.de Internet www.landkreis-holzminden.de 230 Landkreis Leer Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Friesenstraße 30 26789 Leer Telefon (04 91) 926 - 0 Telefax (04 91) 926 - 13 74 E-Mail info@landkreis-leer.de Internet www.landkreis-leer.de Landkreis Lüchow-Dannenberg Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz Königsberger Straße 10 29439 Lüchow Telefon (0 58 41) 12 02 86 Telefax (0 58 41) 883 90 oder 12 02 87 E-Mail veterinaerwesen@luechow-dannenberg.de Internet www.luechow-dannenberg.de Landkreis Lüneburg Fachdienst 40 Veterinär-, Lebensmittelund Gewerbeüberwachung Auf dem Michaeliskloster 4 21335 Lüneburg Telefon (0 41 31) 26 14 13 Telefax (0 41 31) 26 16 33 E-Mail veterinaeramt@landkreis.lueneburg.de Internet www.lueneburg.de 5. Adressen 5. Adressen Landkreis Nienburg/Weser Veterinäramt Landkreis Osterholz Kreishaus am Schlossplatz 31582 Nienburg/Weser Telefon (0 50 21) 967 - 0 Telefax (0 50 21) 967 - 431 E-Mail info@kreis-ni.de Internet www.lk-nienburg.de Landkreis Northeim Fachdienst Gesundheitlicher Verbraucherschutz/Veterinärdienste Medenheimer Straße 6/8 37154 Northeim Telefon (0 55 51) 708 - 484 Telefax (0 55 51) 708 - 422 E-Mail veterinaeramt@landkreis-northeim.de Internet www.landkreis-northeim.de Landkreis Oldenburg Veterinäramt Osterholzer Straße 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon (0 47 91) 930 - 457 Telefax (0 47 91) 930 - 456 E-Mail amt039@landkreis-osterholz.de Internet www.landkreis-osterholz.de Landkreis Osterode am Harz Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Katzensteiner Straße 137 37520 Osterode am Harz Telefon (0 55 22) 951 - 061 Telefax (0 55 22) 951 - 065 E-Mail veterinaeramt@landkreis-osterode.de Internet www.landkreis-osterode.de 39 Veterinäramt Landkreis Peine Delmenhorster Straße 6 27793 Wildeshausen Telefon (0 44 31) 85 - 391 Telefax (0 44 31) 85 - 468 E-Mail veterinaeramt@oldenburg-kreis.de Internet www.landkreis-oldenburg.de Stadt Oldenburg Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Hopfenstraße 4 31224 Peine Telefon (0 51 71) 401 - 60 55 Telefax (0 51 71) 401 - 77 26 E-Mail lebensmittel.tiere@landkreis-peine.de Internet www.landkreis-peine.de Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Landkreis Rotenburg Rohdenweg 65 26135 Oldenburg Telefon (04 41) 209 47 - 0 Telefax (04 41) 20 34 96 E-Mail poststelle@stadt-oldenburg.de Internet www.oldenburg.de Landkreis Osnabrück Veterinäramt Hopfengarten 2 27356 Rotenburg/Wümme Telefon (0 42 61) 983 23 57 Telefax (0 42 61) 983 23 99 E-Mail veterinaeramt.row@lk-row.de Internet www.landkreis-row.de Veterinärdienst für den Landkreis und die Stadt Osnabrück Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Telefon (05 41) 501 - 0 Telefax (05 41) 501 - 44 16 E-Mail info@lkos.de Internet www.landkreis-osnabrueck.de 231 Landkreis Uelzen Amt 39 – Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Salzgitter Nothmannstraße 34 29525 Uelzen Telefon (05 81) 97 35 23 - 10 Telefax (05 81) 97 35 23 - 30 E-Mail veterinaeramt@landkreis-uelzen.de Internet www.uelzen.de Fachdienst Gesundheit (Gesundheitsamt) Lebensmittelüberwachung Landkreis Vechta Joachim-Campe-Straße 14 38226 Salzgitter Telefon (0 53 41) 83 90 Telefax (0 53 41) 83 94 953 E-Mail lebensmittelaufsicht@stadt.salzgitter.de Internet www.salzgitter.de Landkreis Schaumburg Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Ravensberger Straße 20 49377 Vechta Telefon (0 44 41) 898 - 0 Telefax (0 44 41) 898 - 10 36 E-Mail info@landkreis-vechta.de Internet www.landkreis-vechta.de Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Landkreis Verden Bahnhofstraße 25 31675 Bückeburg Telefon (0 57 22) 96 68 - 00 Telefax (0 57 22) 267 12 E-Mail Veterinaeramt.39@landkreis-schaumburg.de Internet www.schaumburg.de Landkreis Soltau-Fallingbostel Fachdienst Veterinärdienst und Verbraucherschutz Lindhooper Straße 67 27283 Verden/Aller Telefon (0 42 31) 157 70 Telefax (0 42 31) 157 73 E-Mail veterinaerdienst-verden@landkreis-verden.de Internet www.landkreis-verden.de Veterinärwesen und Verbraucherschutz Quintusstraße 1 29683 Bad Fallingbostel Telefon (0 51 62) 970 - 0 Telefax (0 51 62) 970 - 402 E-Mail info@heidekreis.de Internet www.soltau-fallingbostel.de Landkreis Stade Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Große Schmiedestraße 1-3 21682 Stade Telefon (0 41 41) 129 01 Telefax (0 41 41) 129 19 E-Mail veterinaeramt@landkreis-stade.de Internet www.landkreis-stade.de 232 Landkreis Wolfenbüttel Veterinäramt für den Landkreis Wolfenbüttel und die Stadt Salzgitter Dietrich-Bonhoeffer-Straße 8 38300 Wolfenbüttel Telefon (0 53 31) 90 09 88 - 0 Telefax (0 53 31) 90 09 88 - 1 E-Mail info@lkwf.de Internet www.lk-wolfenbuettel.de Stadt Wolfsburg Veterinäramt Dieselstraße 18 a 38446 Wolfsburg Telefon (0 53 61) 28 - 0 Telefax (0 53 61) 28 - 18 36 E-Mail stadt@stadt.wolfsburg.de Internet www.wolfsburg.de Impressum Herausgeber: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (ML) Calenberger Straße 2 30169 Hannover Telefon (05 11) 120 - 0 Telefax (05 11) 120 - 23 85 www.ml.niedersachsen.de Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Postfach 39 49 26029 Oldenburg Telefon (04 41) 570 26 - 0 Telefax (04 41) 570 26 - 179 www.laves.niedersachsen.de Niedersächsischer Landkreistag (NLT) Am Mittelfelde 169 30519 Hannover Telefon (05 11) 879 53 - 0 Telefax (05 11) 879 53 - 50 www.nlt.de Niedersächsischer Städtetag (NST) Prinzenstraße 23 30159 Hannover Telefon (05 11) 368 94 - 0 Telefax (05 11) 368 94 - 30 www.nst.de August 2010 Redaktion: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Organisation: LAVES Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Konzept und Realisation: ideenquelle | Agentur für Kommunikation e.K. www.die-ideenquelle.de Niedersachsen 2009 Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Niedersächsischer Städtetag Fachbericht zum gesundheitlichen Verbraucherschutz www.laves.niedersachsen.de Fachbericht zum gesundheitlichen Verbraucherschutz 2009 Im Agrarland Niedersachsen wird dem gesundheitlichen Verbraucherschutz größte Bedeutung beigemessen. Mit seinen acht Untersuchungsinstituten und fünf Fachabteilungen bildet das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) die zentrale Behörde für alle Themen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Niedersachsen. Die mehr als 800 Mitarbeiter des LAVES sorgen mit herausragender fachlicher Kompetenz für sichere Lebensmittel und gesunde Nutztiere. Die Überwachungsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und der Region Hannover sorgen für effektive Überwachung in den Betrieben direkt vor Ort. Das LAVES und die kommunalen Verbraucherschutzämter arbeiten Hand in Hand und tragen so wesentlich zur Sicherheit der Konsumenten bei. Der vorliegende Bericht schildert Tätigkeiten und Untersuchungsergebnisse des LAVES sowie die Überwachungsleistungen der Kommunen im Jahr 2009. Er informiert vor allem das Fachpublikum, aber auch interessierte Verbraucherinnen und Verbraucher detailliert und sachlich über aktuelle Herausforderungen und Hintergründe. Das LAVES und die kommunalen Verbraucherschutzämter möchten mit dem Fachbericht eine umfassende Informationsquelle zum Thema Lebensmittelsicherheit zur Verfügung stellen und Orientierung bieten in Fragen rund um