1409031620_140721_ba02_protokoll

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MARKT ALTUSRIED
PROTOKOLL
zur 2. Sitzung des Bauausschusses am Montag, den 21. Juli 2014
im Sitzungssaal des Rathauses Altusried
Beginn: 19.30 Uhr
Ende: 22.40 Uhr
Anwesend:
1. Bürgermeister Joachim Konrad und 9 Ratsmitglieder:
 Aicher Adelbert
 Brack Matthias
 Braun Stephan
 Guggenmos Ralf
 Hackler Klaus
 Hartmann Heribert
 Kauer Roland
 Krug Wolfgang
 Schönmetzler Frank (in Vertretung für Sauter Monika)
Entschuldigt waren:
 Sauter Monika
Außerdem anwesend:
 Für die Verwaltung: Fischer Claus, Grimm Sylvia, Grotz Gabriele
 Dorn Stephan, Dorn Hans-Jörg
Feststellung über die Ordnungsmäßigkeit der Ladung:
Der Vorsitzende stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß und rechtzeitig geladen
wurde.
Beschlussfassung über endgültige Tagesordnung:
Die den Bauausschussmitgliedern zugegangene vorläufige Tagesordnung wird ohne
Gegenstimme zur endgültigen Tagesordnung erhoben.
Protokoll zur 2. Sitzung des Bauausschusses am Montag, den 21. Juli 2014
im Sitzungssaal des Rathauses Altusried
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ÖFFENTLICHE SITZUNG
TOP 1: Bekanntgaben und Berichte
Bauantrag von Herrn Siegfried Merk zum Neubau einer landwirtschaftlichen
Maschinenhalle in Altusried – Krugzell, Ortsstraße 16 (Fl.-Nr. 90 Gemarkung
Krugzell)
Frau Grimm gibt dem Bauausschuss das o. g. Bauvorhaben bekannt und verweist auf die
Darstellungen des Flächennutzungsplans in diesem Bereich. Dieser stellt hier
Wohnbauflächen dar und auch die Gemeinde sieht eine mögliche Entwicklung von neuen
Baugebieten grundsätzlich westlich der Ortsstraße.
Der Gesetzgeber stellt allerdings privilegierte Bauvorhaben, wie in diesem Fall die
Landwirtschaft, über die Darstellungen eines Flächennutzungsplans, sodass die
Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen zu dem Antrag erteilt hat. Die Pläne wurden
bereits dem Landratsamt Oberallgäu zur Genehmigung vorgelegt.
TOP 2: Vorstellung der verschiedenen Konzepte für die Sanierung der
Schulsportanlage Altusried und Beschluss über weiteres Vorgehen
Vor der Sitzung fand ein Ortstermin statt, an dem die Mehrheit der Bauausschussmitglieder sich mit Herrn Bürgermeister Konrad, Frau Dr. Scheer und Herrn Weber vom
Planungsbüro AGP sowie der Vorstandsriege des TSV Altusried die Situation
veranschaulichen konnte. Alle Anwesenden waren sich einig, dass der Zustand der
gesamten Anlage äußerst bedenklich ist und hier dringender Handlungsbedarf besteht.
In der Sitzung erläutert Frau Grotz die Historie zu diesem Thema:
Bereits in einer Gemeinderatssitzung im März 2012 wurde ausführlich erläutert, dass sich
die gesamte Außensportanlage in Altusried in einem maroden Zustand befindet und diese
aufgrund des bestehenden Gefährdungspotentials für Schüler und Sportler dringend
saniert werden müsste. Die Rundlaufbahn wurde vor ca. zwei Wochen tatsächlich seitens
der Verwaltung aufgrund der nicht mehr zu wahrenden Verkehrssicherungspflicht gesperrt.
Der Markt Altusried als Sachaufwandsträger der Grund- und Mittelschule Altusried
beantragte daraufhin die schulaufsichtliche Genehmigung bei der Regierung von
Schwaben, die mit Schreiben vom 09. August 2012 auch akzeptiert wurde. Die Regierung
teilte in ihrem Schreiben mit, dass die derzeit bestehenden Freisportanlagen den
sicherheitstechnischen Anforderungen nicht mehr entsprechen und folglich für den
Sportunterricht auch nicht mehr geeignet sind. Es wird daher aus schul- und
sportfachlicher Sicht der Ersatz dieser Freisportanlagen durch einen Neubau als
bedarfsgerecht und notwendig erachtet.
In seiner Sitzung vom März 2013 hat dann der Gemeinderat beschlossen das
Architekturbüro AGP aus Kempten für die Leistungsphasen, die für die Einreichung des
Förderantrages erforderlich waren, zu beauftragen. Der Zuschussantrag ging dann
fristgerecht am 25.09.2013 an die Regierung von Schwaben.
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Mit Schreiben vom 13. März 2014 teilt die Regierung nunmehr mit, dass eine Förderung
von rund 127.000,- € in Aussicht gestellt werden kann - nämlich 45% der zuweisungsfähigen Kosten über 283.000,- € für vier 100-Meter-Bahnen, die Kugelstoßanlage und den
Allwetterplatz mit Hoch- und Weitsprunganlage. Die Auszahlung dieses in Aussicht
gestellten Zuschusses kann sich allerdings über mehrere Jahre erstrecken.
Von März bis heute wurden seitens der Verwaltung mehrere Gespräche mit
Bürgermeister, den Verantwortlichen des Planungsbüros, der Schulleitung und den
zuständigen TSV-Vertretern abgehalten. Das Ingenieurbüro wurde beauftragt
verschiedene Modelle zur Sanierung und deren Kosten darzulegen. Die Verantwortlichen
des TSV wurden gebeten ihre Konzepte zur Mitfinanzierung der sogenannten
„Luxusvariante“, nämlich Komplettsanierung, zu erörtern.
Frau Dr. Scheer vom Planungsbüro AGB erläutert anhand der Planunterlage und
Kostentabelle die verschiedenen Varianten (Anlage Nr. 1 zum Protokoll).
Bürgermeister Konrad befürwortet die Sanierung aller sechs 100-Meter-Bahnen, obwohl
nur vier davon förderfähig sind. Aber bei Gegenrechnung der Rückbaukosten und einem
verbleibenden Restbetrag für die Sanierung von dann gerade mal rund 9.000,- € wäre es
seiner Meinung nach nicht vertretbar, die Bahnanzahl zu reduzieren.
Der 1. Vorsitzende des TSV Altusried, Herr Peter Bergmann, plädiert im Namen des TSV,
der Schulleitung und Lehrerschaft und der Jugend der Gesamtgemeinde für die
Durchführung der großen Lösung mit 400-Meter-Bahn und Speerwurfanlaufbahn. Er hofft,
dass die anschließende seitens des TSV vorbereitete Präsentation so überzeugend sein
wird, dass der Bauausschuss guten Gewissens ja sagen kann zu den notwendigen
Investitionen.
Herr Elmar Kiechle erläutert anhand einer Präsentation (Anlage Nr. 2 zum Protokoll) die
Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung des TSV und ist sicher, dass der Verein hier ein
deutliches Zeichen gesetzt hat um darzulegen wie wichtig sich für den größten Altusrieder
Verein diese Komplettsanierung darstellt. Herr Dictus, Abteilungsleiter der Leichtathletik
erörtert, was für eine große Bedeutung sowohl die 400-Meter-Bahn als auch die
Speerwurfanlaufbahn für seine Abteilung einnimmt – siehe hier ebenfalls die
Ausführungen in der Präsentation.
Mit dem Zitat „Freunde müsst ihr sein, um Siege zu erringen“ bedankt sich Bürgermeister
Konrad für die beeindruckende Darstellung der Abteilungsleitung des TSV, weist jedoch
auch darauf hin, dass der Gemeinderat die gesamte finanzielle Situation der Gemeinde im
Auge haben muss und sich hier doch eine enorme Herausforderung bzgl. der Aufstellung
des Haushalts auftut.
Ein einstimmiger positiver Beschluss erteilt Herrn Ludwig Mayer, Platzwart beim TSV, das
Wort. „Jim“ Mayer erklärt dem Gremium, dass er seit 28 Jahren weiß, was sich auf und um
den Altusrieder Sportplatz abspielt. Sogar nachts drehen Sportler ihre Runden auf der
400-Meter-Bahn. Ein Rückbau wäre seiner Meinung nach auch ein großer Rückschritt und
richtig schade für viele Bürger. Er ist sich sicher, dass eine Sanierung die Nutzung noch
verstärkt und für die nächsten 30 Jahre das Ansehen wieder hergestellt wäre.
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3. Bürgermeister Hartmann kann die Argumente des TSV Altusried nur unterstützen.
Wenn man von 25 Jahren Haltbarkeit ausgeht, müsste der Markt rechnerisch für die
Sanierung der 400 Meter Bahn jährlich 4.000,- € bereitstellen. Dieses Geld sollte die
Allgemeinheit dem Markt Altusried wert sein. Die Nutzung der gesamten Anlage sei in den
letzten Jahren deutlich gestiegen und so würde es Altusried gut anstehen, als eine der
größten Gemeinden des Landkreises, die vollwertige Lösung durchführen zu lassen.
Gemeinderat Brack ist der Meinung, dass man nicht umhinkommt die zuschussfähigen
und damit schulrelevanten Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Die Argumente des
TSV sind für ihn plausibel und wenn man die Zahlen durchrechnet sollte man im Grunde
auch die Rundlaufbahn komplett sanieren.
Gemeinderat Aicher ist dafür, dass die Komplettsanierung angestrebt wird. Seiner
Meinung nach ist es ein Muss für die Jugend zu investieren.
Für Gemeinderat Kauer ist die Komplettlösung alternativlos. Er beglückwünscht die
Vorstandschaft des TSV für die Darstellung und stellt die Wichtigkeit der Sanierung
heraus, die dem größten Altusrieder Verein, der Allgemeinheit und vor allen Dingen der
Jugend zu Gute kommt. Von seiner Seite kommt eine klare Zustimmung für die
Komplettsanierung.
3. Bürgermeister Hartmann fragt noch nach, ob es eine Möglichkeit gibt, die
Treppensanierung mit in die Bauherrschaft des TSV zu integrieren um auch hier die
Mehrwertsteuer sparen zu können. Dies kann aus dem Stehgreif nicht beantwortet werden
und wird noch geprüft.
1. Beschluss: 10 Anwesende
10 : 0 Stimmen
Dem Marktgemeinderat wird empfohlen in der Haushaltsplanung für 2015 die
erforderlichen Mittel für die Sanierung der Schulsportanlage gemäß Schulsportrichtlinien
(entspricht 4 Laufbahnen à 130 Meter, Kugelstoßanlage, Allwetterplatz mit Weit- und
Hochsprunganlage) und zusätzlich 2 Laufbahnen à 130 Meter sowie die Treppenanlagen
einzuplanen. Dies entspricht der vorgestellten Variante C4 ohne Rückbaukosten für die
Rundlaufbahn von 50.000,- € und somit einer Mittelbereitstellung von rund 440.000,- €, so
dass sich nach Abzug der voraussichtlichen Förderung in Höhe von rund 127.000,- € die
Eigenmittel insgesamt auf 313.000,- € belaufen dürften.
2. Beschluss: 10 Anwesende
10 : 0 Stimmen
Des Weiteren wird dem Gemeinderat empfohlen die Bauherrschaft für den Restausbau
der Laufbahn auf 400 Meter und der Errichtung der Speerwurfanlage dem TSV Altusried
zu übertragen. Der Markt Altusried beteiligt sich mit rund 60% an diesen Kosten, maximal
aber mit rund 150.000,- €. Die restlichen finanziellen Aufwendungen werden von Seiten
des TSV unter anderem mit Zuschüssen des BLSV bestritten. Die vom TSV Altusried
beantragte gemeindliche Kostenübernahme von maximal 150.000,- € soll im Haushalt
2015 vorgesehen werden. Ebenso tritt der Markt in Vorleistung auf die vom BLSV zu
erwartenden Fördergelder über 42.000,- €.
Es ist zu prüfen, ob auch die Sanierung der Treppenanlagen unter der Bauherrschaft des
TSV Altusried laufen kann.
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Sofern die Maßnahme nicht gefördert wird, muss sie zurückgestellt und erneut darüber
beraten werden. Eine definitive Zusage bzgl. der Fördergelder sollte seitens des TSV bis
zu den internen Haushaltsvorberatungen (Dezember 2014) vorgelegt werden.
3. Beschluss: 10 Anwesende
10 : 0 Stimmen
Die Firma AGP Ingenieurgesellschaft mbH, Wartenseestraße 6, 87435 Kempten erhält
den Auftrag für die weiteren erforderlichen Planungen, Ausschreibungen etc., sofern die
Maßnahme zur Ausführung kommt.
TOP 3: Bauleitplanung
3.1 Beschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Altusried – Im
Schönen Grund“ im Zusammenhang mit der Rettungswache Altusried
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Schwägerl als Geschäftsführer des Kreisverbands Oberallgäu des Roten Kreuzes erschienen.
Bürgermeister Konrad erläutert den bisherigen Verlauf der Standortsuche, insbesondere
was das ursprünglich vorgesehene Grundstück nördlich der Staatsstraße neben dem
Betriebsgebäude Lerchenmüller angeht. Die Nutzung des Areals neben dem
Feuerwehrhaus hat den Vorteil, dass die bestehende Alarmausfahrt genutzt werden kann
und keine neue Zufahrt zur Staatsstraße erforderlich wird.
Herr Schwägerl geht in seinem Vortrag auf die Vergabe des Vorhabens an das BRK sowie
die Gestaltung und Einteilung der Rettungswache ein. Es handelt sich hierbei letztendlich
um eine Containerlösung, die gestalterisch als Gebäude mit einem Flachdach sowie einer
hohen Garage mit Pultdach ausgeführt wird.
Laut Bürgermeister Konrad stellt der 5-Jahres-Zeitraum, in dem die Rettungswache
zunächst für Altusried gesichert ist, ein Problem für die Amortisation der Investitionen dar.
Deshalb ist beispielsweise der Umbau eines bestehenden Gebäudes unwirtschaftlich.
Planungsrechtlich stellt sich die Situation laut Herrn Fischer so dar, dass der
Bebauungsplan „Im Schönen Grund“ zuletzt im Jahr 2006 geändert wurde, um den
Neubau des Feuerwehrhauses zu ermöglichen. Da nun in diesem Bereich auch die
geplante Rettungswache errichtet werden soll, ist eine weitere Anpassung des
Bebauungsplanes erforderlich.
Die bestehende Ausgleichsfläche, die aus Gründen der einfacheren Flächenpflege nicht
an dem eigentlich vorgesehenen Standort angelegt wurde, muss entsprechend den
ursprünglichen Festsetzungen neu angelegt werden. Zusätzlich wird der durch die
Rettungswache entstehende Eingriff in Natur und Landschaft mit einer Ausgleichsmaßnahme kompensiert werden müssen. Für die Berechnung des Eingriffs ist die
Beauftragung eines Landschaftsplaners erforderlich.
Das Landratsamt hat vorab mitgeteilt, dass es keine Einwände dagegen erheben wird,
wenn die Gemeinde die Bebauungsplanänderung als Nachverdichtung im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB durchführt. Damit kann auf eine frühzeitige Beteiligung der
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Öffentlichkeit und der Behörden verzichtet werden. Zudem kann der Bebauungsplan auch
aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert wurde.
3. Bürgermeister Hartmann hat Bedenken wegen der optischen Wirkung der Flachdachlösung am Ortseingang. Er erkundigt sich nach der angedachten Höhenlage des
Gebäudes. Herr Fischer meint, dass dieses auf dem Niveau des Feuerwehrhauses gebaut
werden muss, da eine Anbindung an die Hoffläche und die Alarmausfahrt erfolgt. Das
Staatliche Bauamt wird auch auf dem gleichen Abstand zur Staatsstraße bestehen, wie
das zuvor beim Feuerwehrhaus der Fall war.
Bei der Frage von 3. Bürgermeister Hartmann nach den Kosten für die Gemeinde verweist
Bürgermeister Konrad auf die Pacht durch das BRK in Höhe von ca. 4.000,- Euro pro Jahr,
womit die Kosten für das Verfahren und die Ausgleichsmaßnahme gedeckt sein sollten. Zu
einer möglichen Schließung der Rettungswache nach 5 Jahren meint er, dass man dann
nach einem neuen Mieter bzw. einer Nachfolgenutzung schauen muss. Schlimmstenfalls
müsste man einen Rückbau vornehmen.
Auch Gemeinderat Kauer gefällt die Lösung vom optischen Eindruck her nicht und fragt
nach, ob nicht eine Integration im Feuerwehrhaus möglich wäre. Dies wurde seitens der
Feuerwehr jedoch bereits abschlägig beurteilt.
Gemeinderat Guggenmos sieht die Rettungswache grundsätzlich positiv. Er möchte von
Herrn Schwägerl wissen, welches Kriterium ausschlaggebend dafür war, dass das BRK
den Zuschlag erhalten hat. Letztendlich ist der Zuschlag wegen des preisgünstigsten
Angebotes erfolgt. Dies hält Gemeinderat Guggenmos für einen Nachteil, da nun natürlich
die Umsetzung auch so günstig wie möglich erfolgen muss. Er bemängelt weiterhin den
Zeitdruck, der eine bessere Planung verhindert. Er fragt nach, ob der Neubau zu einer
Sichtbehinderung bei der Alarmausfahrt führen kann und ob das Grundstück unterhalb des
Feuerwehrhauses keine Alternative wäre. Eine Einschränkung der Sichtwinkel wird von
Herrn Fischer aufgrund der voraussichtlichen Lage des Gebäudes ausgeschlossen. Das
Grundstück südlich des Feuerwehrhauses gehört laut Bürgermeister Konrad der Kirche,
entsprechende Grundstücksverhandlungen würden zu viel Zeit kosten.
Herr Schwägerl betont im Zusammenhang mit der Gestaltung, dass von Anfang an eine
Containerlösung geplant war. Dies wird von Gemeinderat Hackler bestätigt, eine solche
Bauweise war auch für den zuvor diskutieren Standort vorgesehen. Er plädiert dafür, das
Projekt jetzt nicht wegen dem Flachdach in Frage zu stellen und verweist auf die
Flachdachbauten am östlichen Ortsrand von Altusried. Altusried kann seines Erachtens
froh sein, dass die Rettungswache kommt.
Gemeinderat Brack äußert sich positiv über das Projekt und den Standort beim Feuerhaus
und meint, dass die Gestaltung bis zum Bauantrag noch optimiert werden kann.
Auch Gemeinderat Braun meint, dass der Platz passt und er kann auch mit dem
Flachdach leben. Was die Rettungswache als solches angeht, ist jeder froh, wenn ihm
schnell geholfen wird.
Gemeinderat Krug geht davon aus, dass das Flachdach aufgrund der Lage des Gebäudes
unterhalb der Straße nicht auffällt.
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Bürgermeister Konrad fasst zusammen, dass nicht alle mit der Gestaltung zufrieden sind.
Er spricht sich dennoch für eine eindeutige Entscheidung zugunsten des Vorhabens aus,
um dem Landratsamt die Zustimmung zu der Bebauungsplanänderung zu erleichtern.
Beschluss: 10 Anwesende
10 : 0 Stimmen
Für den Bebauungsplan „Altusried – Im Schönen Grund“ wird eine 3. Änderung nach
§ 13a BauGB durchgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, das vereinfachte Verfahren
nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB einzuleiten.
3.2 Änderung des Bebauungsplanes „Altusried – Wegäcker III“: Behandlung
der eingegangenen Stellungnahmen
Der Bauausschuss des Marktes Altusried hat in seiner Sitzung vom 7. April 2014
beschlossen, eine 3. Änderung des Bebauungsplanes "Altusried – Wegäcker III" durchzuführen. Anlass hierfür war die Anfrage von Frau Sylvia Holdschick, der Eigentümerin
des Anwesens "Stuibenweg 1", Fl.Nr. 176 Gemarkung Altusried, die im nordöstlichen
Bereich ihres Grundstückes unter Einbeziehung des Flurstückes 193/5 ein zweites
Wohnhaus mit mehreren Wohnungen bauen möchte. Die Antragstellerin möchte dieses
Haus als Einrichtung für hilfebedürftige junge, schwangere Frauen oder Mütter nutzen.
Diese sollen hier die Möglichkeit haben, ein normales, zukunftsorientiertes Leben unter
gegenseitiger Unterstützung führen zu können.
In diesem Zusammenhang wurde auch der Verkauf des Grundstückes Fl.Nr. 193/5 an
Frau Holdschick in Aussicht gestellt, sofern die Bebauungsplanänderung erfolgreich
abgeschlossen werden kann.
Die Bebauungsplanänderung hebt die bisherige Vorbehaltsfläche für eine Umgehungsstraße in diesem Bereich auf und setzt eine überbaubare Grundstücksfläche fest. Um eine
Einbindung in die angrenzende Bebauung zu gewährleisten, wird die maximale Firsthöhe
auf 7,30 m begrenzt. Bei den Dachformen werden neben Satteldächern auch Zelt- und
Walmdächer zugelassen, um mit Rücksicht auf die vorgesehene Nutzung eine
kostengünstige Bauweise zu ermöglichen.
Bezüglich der erforderlichen Stellplätze regelt die Satzung, dass sich deren Anzahl nach
der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung richtet. Die Antragstellerin muss also
mit dem Bauantrag entsprechende Nachweise vorlegen.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Öffentlichkeit wurde mit Bekanntmachung vom 16.05.2014 informiert. Es bestand
Gelegenheit zur Einsicht in die Planunterlagen und zur Abgabe von Stellungnahmen im
Zeitraum vom 26.05. bis 26.06.2014. Hierbei sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Antragstellerin hat allerdings darum gebeten, die Baugrenze bis auf 2 Meter an die
nördliche Grenze zu rücken, damit sie trotz des Neubaus möglichst viel von Ihrem Garten
erhalten kann. Sie verweist diesbezüglich auf die baulichen Anlagen auf dem westlich
gelegenen Grundstück „Stuibenweg 2“, die ebenfalls nur 2 Meter Abstand nach Norden
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haben, im Bereich der Erker sind die Abstände sogar noch geringer. Aus Sicht der
Verwaltung kann einem Abstand von 2 Metern zur nördlichen Grenze zugestimmt werden,
da das Gebäude die angrenzende öffentliche Fläche für die Abstandsflächen in Anspruch
nehmen darf.
3. Bürgermeister Hartmann fragt nach, ob die Baugrenze zur Ostseite hin auch nur
2 Meter beträgt. Dies trifft nicht zu, hier sind laut Herrn Fischer 3 Meter vorgesehen.
Bürgermeister Konrad sieht durch die Verschiebung der Baugrenze kein Problem, die
Gemeinde verbaut sich hier nichts.
Beschluss: 10 Anwesende
10 : 0 Stimmen
Die Baugrenze wird bis auf 2,0 Meter an die nördliche Grundstücksgrenze gerückt.
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 16.05.2014
beteiligt und hatten bis zum 16.06.2014 Zeit, Anregungen und Bedenken zur Planung
geltend zu machen.
Folgende Stellungnahmen sind eingegangen:
1. Kabel Deutschland, E-Mail vom 02.06.2014
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens, deren Lage auf den
beiliegenden Bestandsplänen dargestellt ist. In welchem Maße diese aufgenommen oder wiederverlegt
werden müssen, kann von uns zur Zeit nicht beurteilt werden.
Sollte eine Umverlegung erforderlich werden, findet sicherlich zu gegebener Zeit ein
Koordinierungsgespräch mit den betroffenen Versorgern statt, zu dem wir um möglichst frühzeitige
Einladung bitten. Wir weisen darauf hin, dass unsere Anlagen bei der Bauausführung zu schützen bzw.
zu sichern sind, nicht überbaut und vorhandene Überdeckungen nicht verringert werden dürfen.
Die betreffenden Leitungen befinden sich ca. 1,65 m außerhalb der
Grundstücksgrenze. Da die Antragstellerin die Erschließung selbst vornehmen muss,
wird sie auf die Lage der Leitungen und die damit verbundenen Sorgfalts- und
Informationspflichten hingewiesen.
Es ist kein Beschluss erforderlich.
2. Landratsamt Oberallgäu, Abfallrecht und Immissionsschutz, Schreiben vom 21.05.2014
Aus immissionsschutzfachlicher Sicht können wir der Planung und dem Entwurf der Begründung
zustimmen.
Es ist auf der Grundlage des Schallschutzgutachtens der Fa. emplan aus dem Jahre 2001 zutreffend,
dass im südlich gelegenen WA an der ersten Baureihe im Abstand von ca. 21 m zur Straßenmitte die
Orientierungswerte für ein WA überschritten, und in größerem Abstand eingehalten werden. Die
Schlussfolgerung, dass im Planbereich innerhalb des MI im Abstand von 50 m die Orientierungswerte
ebenso eingehalten werden, ist richtig.
Eine andere, direktere Argumentationsschiene wäre auch, dass durch das Gutachten (emplan 09/10,
Anlage 1.2) der Nachweis geführt wurde, dass im Abstand von 21 m die Orientierungswerte für
Mischgebiete von 60/50, dB(A) unterschritten werden und demzufolge auch im Plangebiet der 3.
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Änderung die maßgeblichen MI-Werte im Abstand von mehr als 50 m zur Alpenblickstraße eingehalten
oder deutlich unterschritten werden.
Es ist kein Beschluss erforderlich.
3. Landratsamt Oberallgäu, Bauleitplanung, Schreiben vom 12.06.2014
Mit der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Altusried - Am Wegäcker Ill“ möchte die
Marktgemeinde Altusried die bauplanungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung eines
Wohnhauses mit mehreren Wohnungen schaffen. Seitens des Landratsamtes Oberallgäu
(Bauleitplanung, Ortsplanung, Naturschutz) werden gegen die 3. Änderung und Erweiterung des o.g.
Bebauungsplanes aus den von unserer Seite zu vertretenden Gesichtspunkten keine Einwendungen
erhoben, da sich die Festsetzungen im üblichen Rahmen bewegen. Spezielle Anmerkungen zur
Satzung, zur Zeichnung und zur Begründung sind deshalb von unserer Seite nicht veranlasst.
Nach den uns vorliegenden Unterlagen hat der Bebauungsplan „Am Wegäcker III“ bereits vier
Änderungsverfahren und zwar zuletzt im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „An
der Alpenblickstraße“. Wir bitten deshalb um Berichtigung der Unterlagen und Fortführung des
Verfahrens unter „5. Änderung und Erweiterung ...... Altusried - Am Wegäcker Ill“.
Darüber hinaus möchte ich noch auf folgendes hinweisen:
Auf der verfahrensgegenständlichen Fläche ist nach der Begründung die Errichtung eines Wohnhauses
mit mehreren Wohnungen geplant. Erst im Rahmen des Einzelgenehmigungsverfahrens kann unter
Berücksichtigung der im Plangebiet bereits vorhandenen Wohnbebauung entschieden werden, ob die
geplante Nutzung noch genehmigungsfähig ist (Stichwort: Mischungsverhältnis gemäß § 6 Abs. 1
BauNVO).
Sollten die Marktgemeinde Altusried und/oder der zuständige Bausachbearbeiter beim Landratsamt
Oberallgäu (Herr Liebl) aufgrund der vorhandenen Bebauung Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit des
geplanten Vorhabens hegen, wäre aus unserer Sicht im Rahmen des jetzigen Änderungsverfahrens
noch zu untersuchen, ob eine Änderung der Art der baulichen Nutzung (Mischgebiet in Allgemeines
Wohngebiet) in Frage kommt. Sicherlich wird dies in erster Linie von der immissionsschutzfachlichen
Beurteilung abhängen. Wir raten Ihnen deshalb an, im Bedarfsfall frühzeitig (d.h. außerhalb des
Verfahrens) mit Herrn Auerbacher vom SG Immissionsschutz und dem Unterfertigen Kontakt
aufzunehmen, damit die Erfolgsaussichten für eine derartige Änderung abgeklärt werden können.
Die Hinweise des Landratsamtes werden zur Kenntnis genommen. Das Verfahren wird
als „5. Änderung und Erweiterung“ des Bebauungsplanes „Altusried – Am Wegäcker
III“ fortgeführt.
Der Bausachbearbeiter Herr Liebl empfiehlt der Gemeinde nachdrücklich, den
Planbereich nicht als Mischgebiet, sondern als Allgemeines Wohngebiet festzusetzen.
Durch die zahlreichen Neubauten in den Jahren 2000 und 2001 liegt eigentlich jetzt
schon kein richtiges Mischgebiet mehr vor, so dass ein weiteres Wohnhaus nicht
genehmigt werden kann. Für ein Allgemeines Wohngebiet gelten niedrigere
Immissionsrichtwerte, diese werden laut Auskunft des zuständigen Sachbearbeiters
beim Landratsamt hier aber noch eingehalten.
Seitens Herrn Amos vom Sachgebiet Bauleitplanung wird empfohlen, nicht nur das
Baugrundstück sondern auch noch die südlich angrenzende Bebauung als
Allgemeines Wohngebiet auszuweisen. Dies ist sinnvoll, um eine zusammenhängende
Gebietsausweisung zu erreichen. Laut Herrn Fischer ist dies auch unproblematisch
und ohne Nachteil für die Grundstückseigentümer. Es gäbe nur dann ein Problem,
wenn man hier einen bestehenden Gewerbebetrieb hätte, der künftig in seiner Existenz
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gefährdet wäre, dies ist jedoch nicht der Fall. So profitieren die betreffenden
Wohngebäude sogar von einem höheren Schutzanspruch eines Allgemeinen
Wohngebietes.
3. Bürgermeister Hartmann möchte wissen was passiert, wenn man die Gebietsart
nicht ändert und ob die von Frau Holdschick geplante Nutzung einem Allgemeinen
Wohngebiet widerspricht. Sollte der Bebauungsplan weiterhin ein Mischgebiet
ausweisen, könnte das nach Ansicht von Bürgermeister Konrad dazu führen, dass das
Landratsamt der Antragstellerin die Baugenehmigung versagt. Ein Wohngebäude zu
sozialen Zwecken ist in einem Allgemeinen Wohngebiet zulässig, da dadurch die
umliegende Wohnnutzung nicht gestört wird.
Auf Nachfrage erläutert Herr Fischer, dass die nochmalige Auslegung laut
Baugesetzbuch verkürzt werden könnte, man von dieser Möglichkeit hier aber keinen
Gebrauch machen wird. Es wird jedoch bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den
Änderungen vorgebracht werden können. Gemeinderat Hackler hält es für wichtig,
unabhängig von der Veröffentlichung im Bekanntmachungsblatt die Eigentümer des
betroffenen Reihenhauses vorab über die Umwandlung der Gebietsart zu informieren.
Aus seiner Sicht muss auch die Stellplatzfrage jetzt schon geklärt werden.
Beschluss: 10 Anwesende 10 : 0 Stimmen
Die Hinweise des Landratsamtes werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Das
Verfahren wird als „5. Änderung und Erweiterung“ fortgesetzt. Der Planbereich wird
anstatt als „Mischgebiet“ als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt. Zusätzlich werden
die Grundstücke Fl.Nr. 176/45, /46 und /48 als „Allgemeines Wohngebiet“
ausgewiesen, sofern die betroffenen Eigentümer damit einverstanden sind.
4. Schwaben Netz GmbH, Schreiben vom 20.05.2014
Wir weisen darauf hin, dass die Versorgung mit Erdgas im angesprochenen Planungsbereich
grundsätzlich möglich ist. Gegen den Plan erheben wir keine Einwände.
Um entsprechende Hinweise im weiteren Planungsverlauf dürfen wir ebenso bitten, wie um rechtzeitige
Information vor Beginn eventueller Bauarbeiten im Planungsbereich.
Die Bauherrin wird bezüglich der Hinweise der Schwaben Netz GmbH informiert.
Es ist kein Beschluss erforderlich.
5. Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 28.05.2014
lm Planungsbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom. Sollten diese
Anlagen von den Baumaßnahmen berührt werden, müssen diese gesichert, verändert oder verlegt
werden.
Die Verlegung neuer Telekommunikationslinien zur Versorgung des Planbereichs mit Telekommunikationsinfrastruktur im und außerhalb des Plangebiets bleibt einer Prüfung vorbehalten. Falls
im Planungsbereich Verkehrswege, in denen sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom
befinden, entwidmet werden, bitten wir, gesondert mit uns in Verbindung zu treten.
Sollte in der Begründung zum Bebauungsplan die unterirdische Verlegung von Telekommunikationslinien festgelegt sein, widersprechen wir dieser Forderung mit Hinweis auf § 68 Abs. 3 TKG.
Protokoll zur 2. Sitzung des Bauausschusses am Montag, den 21. Juli 2014
im Sitzungssaal des Rathauses Altusried
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Damit eine koordinierte Erschließung des Gebietes erfolgen kann, sind wir auf Informationen über den
Ablauf aller Maßnahmen angewiesen. Bitte setzen Sie sich deshalb so früh wie möglich mit uns in
Verbindung. Für die Beteiligung danken wir Ihnen.
Die Bauherrin wird bezüglich der Hinweise der Telekom informiert.
Es ist kein Beschluss erforderlich.
6. Wasserwirtschaftsamt Kempten, Schreiben vom 16.06.2014
Wasserversorgung: Die Eingriffsfläche befindet sich in keinem bestehenden oder geplanten, öffentlichen
Trinkwasserschutzgebiet und in keinem wasserwirtschaftlichen Vorranggebiet Wasserversorgung.
Private Trinkwasserversorgungen, auf die an dieser Stelle hingewiesen werden sollte, sind uns nicht
bekannt. Die geplante Bebauung ist entsprechend der Begründung an die öffentliche Trinkwasserversorgung anzuschließen.
Abwasserbehandlung: Schmutzwasser kann über die bestehende Mischwasserkanalisation
ordnungsgemäß entsorgt werden. Niederschlagswasser ist vorrangig zu versickern. Dies kann bis 1000
2
m befestigter Fläche erlaubnisfrei erfolgen, wenn die NWFreiV (Niederschlagswasserfreistellungsverordnung) in Verbindung mit den TRENGW (Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von
gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser) beachtet wird. Eine Ableitung über den
Mischwasserkanal ist ausnahmsweise ggf. bei nicht sickerfähigem Untergrund zulässig.
Im Bebauungsplan sind bereits entsprechende Hinweise bezüglich der Versickerung
von Niederschlagwasser enthalten. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.
Aufgrund der zuvor beschlossenen Änderung der Nutzungsart von einem Mischgebiet zu
einem Allgemeinen Wohngebiet sind die erneute Auslegung der Planunterlagen sowie die
nochmalige Anhörung der betroffenen Behörden erforderlich.
Beschluss: 10 Anwesende
10 : 0 Stimmen
1. Der Bauausschuss billigt die Planunterlagen zur 5. Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes "Altusried – Wegäcker III" in der Fassung vom 21. Juli 2014 einschließlich der zuvor beschlossenen Änderungen.
2. Die Öffentlichkeit und die betroffenen Behörden sind nochmals zu beteiligen. Gemäß
§ 4a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten
Teilen der Planunterlagen abgegeben werden können.
TOP 4: Bauanträge und Bauvoranfragen
4.1
Antragsteller:
Bauort:
Vorhaben:
Babette Decker
Weststraße 10, Fl.-Nr. 241/37 Gemarkung Altusried
Bauantrag zur Wohnraumerweiterung in der Erdgeschosswohnung
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans
„Altusried – Im Schönen Grund V“ und weicht von diesem in einem Punkt ab:
Bereits beim Neubau des Wohnhauses mit einer Doppelgarage im Jahr 1982 wurde die
Baugrenze nach Osten überschritten. Da die Wohnraumerweiterung nun über der Garage
Protokoll zur 2. Sitzung des Bauausschusses am Montag, den 21. Juli 2014
im Sitzungssaal des Rathauses Altusried
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erfolgt, liegt hier erneut eine Überschreitung der Baugrenze vor und ist wieder
befreiungspflichtig.
Durch die Wohnraumerweiterung soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass auch die
junge Familie der Tochter in dem Anwesen wohnen kann. Nur so ist es möglich, dass hier
drei Generationen unter einem Dach leben können.
Problematisch bei der Aufstockung der Garage könnten allerdings die Abstandsflächen
werden. Bei der Erstgenehmigung im Jahre 1982 wurde versäumt die Abstandsflächen zu
prüfen, sodass das Wohnhaus trotz einer Gesamtlänge (inkl. Garage) von 23,00 m bis auf
3,00 m an die Grundstücksgrenze herangebaut werden konnte. Eigentlich hätte hier eine
Verschiebung nach Süden erfolgen müssen um die gesetzlichen Abstände einhalten zu
können.
Die Bayerische Bauordnung definiert, dass sich die Tiefe der Abstandsflächen grundsätzlich
nach der Wandhöhe bemisst, mindestens aber 3,00 m. Es gibt hier zudem auch die
Regelung, dass vor zwei Außenwänden von nicht mehr als 16,00 m Länge als Tiefe der
Abstandsflächen die Hälfte der erforderlichen Tiefe, mindestens jedoch 3,00 m, genügt.
Bei einer ersten Bauvoranfrage im Frühjahr wurde dieses Problem vom Landratsamt
angesprochen und der Bauherrin erläutert, dass die Abstandsflächen für die
Wohnraumerweiterung dringend nachgewiesen werden müssen. Aus Sicht des
Landratsamtes ist dies nur mit der Übernahme der Abstandsflächen durch den nördlichen
Nachbarn möglich. Die nördlichen Nachbarn haben gegenüber der Gemeinde versichert,
dass sie grundsätzlich nicht gegen die Wohnraumerweiterung sind, sie aber keinesfalls die
Abstandsflächen übernehmen und so ihr eigenes Grundstück belasten. Sie haben aufgrund
dessen auch den Bauantrag nicht unterschrieben. Alle anderen Nachbarn, auch die auf der
anderen Straßenseite, haben dem Bauvorhaben zugestimmt.
In den nun vorgelegten Plänen wurden vom Planer die Abstandsflächen auf dem eigenen
Grundstück der Familie Decker nachgewiesen. Dies wurde laut Planer durch eine
Verschiebung des Firstes erreicht. Mit den Kollegen vom Landratsamt ist man so
verblieben, dass der Antrag im Genehmigungsverfahren genauer geprüft wird und eine
Genehmigung nur dann erfolgt, wenn die Abstandsflächen schlüssig nachgewiesen werden.
3. Bürgermeister Hartmann will wissen, ob die Abstandsflächen jetzt auch schon nicht
passen. Er hat Bedenken wegen der Beeinträchtigung der Nachbarin. Seiner Meinung
nach sollte die Unterschrift von dieser vorgelegt werden. Die Verwaltung erwidert, dass
das Landratsamt prüfen muss, ob die nachgewiesenen Abstandsflächen stimmen und ob
hier eine Abweichung hinsichtlich des Altbestandes erteilt werden kann.
Gemeinderat Aicher begrüßt, dass hier Wohnraum für eine junge Familie geschaffen wird.
Dies sieht auch Gemeinderat Hackler so. Für ihn ist dabei wichtig, dass von der Nachbarin
keine Einwände zu dem Bauvorhaben kommen.
Gemeinderat Krug kann dem Bauvorhaben nur zustimmen, wenn die Abstandsflächen
korrekt sind. Bürgermeister Konrad verweist diesbezüglich auf das Landratsamt und deren
Prüfung der Abstandsflächen.
Protokoll zur 2. Sitzung des Bauausschusses am Montag, den 21. Juli 2014
im Sitzungssaal des Rathauses Altusried
Beschluss: 10 Anwesende
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9 : 1 Stimmen
Dem Bauvorhaben von Babette Decker zur Wohnraumerweiterung in der Erdgeschosswohnung in Altusried, Weststraße 10 (Fl.-Nr. 241/37 Gemarkung Altusried) wird das
gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der erforderlichen Befreiung wird zugestimmt.
Voraussetzung für das gemeindliche Einvernehmen ist, dass die Abstandsflächen für die
Wohnraumerweiterung nachgewiesen sind.
4.2
Antragsteller:
Bauort:
Vorhaben:
Christian Haberl
Schmiedstraße 9, Fl.-Nr. 66 Gemarkung Altusried
Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten
Für das Bauvorhaben gelten keine speziellen baulichen Vorschriften, da sich das zu
bebauende Grundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes befindet. Auf
Grundstücken innerhalb geschlossener Ortschaften ohne Bebauungsplan, müssen sich
Bauvorhaben an der umgebenden Bebauung orientieren. Es muss sich also nach Art und
Maß in die Umgebung einfügen und auch das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Bei dem Gebiet rund um das Baugrundstück kann man rechtlich gesehen von einem
Mischgebiet sprechen. Diese dienen dem Wohnen und der Unterbringung von
Gewerbebetrieben. Planungsrechtlich fügt sich das geplante Gebäude als Wohnhaus mit
zwei Wohneinheiten also durchaus in das Gebiet ein.
Für das Bauvorhaben werden insgesamt vier Stellplätze nachgewiesen. Diese liegen
allerdings nicht alle auf dem eigenen Grundstück sondern auf dem Grundstück
„Illerstraße 8“ und werden durch einen notariellen Vertrag gesichert.
Die Erschließung ist durch die Schmiedstraße gesichert. Der Anschluss an Wasser und
Kanal ist vorhanden.
Die Nachbarn wurden auf Antrag des Bauherrn durch die Gemeinde beteiligt. Diese haben
nun noch bis zum 28. Juli 2014 Zeit sich zu dem Bauvorhaben zu äußern. Bürgermeister
Konrad liest den anwesenden Mitgliedern ein Schreiben eines der Anlieger vor. Diese
befürchten durch den Bau der Garage direkt an der Grundstücksgrenze eine erhebliche
Verschlechterung ihrer Lebens- und Wohnqualität sowie eine Wertminderung ihres
Grundstücks.
Herr Fischer von der Verwaltung erinnert daran, dass die Gemeinde nur über die
planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens entscheidet. Die Einwände der Nachbarn
können aber eventuell seitens des Landratsamtes bewertet werden.
Gemeinderat Aicher versteht, dass eine Ablehnung nicht möglich ist. Er wünscht sich,
dass der Bürgermeister zwischen den Parteien vermittelt.
Auch Gemeinderat Kauer sieht die starke Beeinträchtigung der Nachbarn und möchte,
dass die Gemeinde nochmals auf den Bauherrn einwirkt.
Protokoll zur 2. Sitzung des Bauausschusses am Montag, den 21. Juli 2014
im Sitzungssaal des Rathauses Altusried
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Gemeinderat Brack denkt, dass es auch im Sinne des Bauherrn ist, dass man sich in
diesem Fall gütlich einigt. Schließlich setzt der Betrieb der Kfz-Werkstatt im Ort auch das
Verständnis der Nachbarn voraus.
3. Bürgermeister Hartmann findet die Situierung des Wohnhauses in Ordnung. Die Garage
könnte man seiner Meinung nach etwas absetzen. Er könnte sich vorstellen das
Bauvorhaben erst einmal abzulehnen. Von der Verwaltung kommt der Hinweis, dass es
aufgrund eines gemeindlichen Kanals kaum möglich sein wird die Garage noch weiter in
das Gelände zu setzen.
Auch Gemeinderat Braun sieht die Garage als Problem. Er könnte sich ebenfalls eine
Ablehnung vorstellen und würde dann das Landratsamt entscheiden lassen. Hier hakt Herr
Fischer ein und erinnert daran, dass eine Ablehnung nur aus planungsrechtlichen
Gründen erfolgen kann.
Gemeinderat Guggenmos will wissen, ob eine dauerhafte Sicherung der Stellplätze auf
fremden Grund möglich ist. Diese muss 100 % sicher sein. Der Nachweis auf fremden
Grund ist laut Verwaltung grundsätzlich möglich.
Gemeinderat Kauer befürchtet, dass eine Ablehnung des Antrages nur zu einer
Verschlechterung der Gesamtsituation führen würde. Er bietet an, gemeinsam mit dem
Bürgermeister auf den Bauherrn zuzugehen und zu vermitteln.
Beschluss: 10 Anwesende
8 : 2 Stimmen
Dem Bauvorhaben von Christian Haberl zum Neubau eines Wohnhauses mit
2 Wohneinheiten in Altusried, Schmiedstraße 9 (Fl.-Nr. 66 Gemarkung Altusried) wird,
unter dem Vorbehalt, dass keine maßgeblichen nachbarlichen Einwände eingehen, das
gemeindliche Einvernehmen erteilt. Vor der Genehmigung muss die notarielle Sicherung
der Stellplätze vorliegen.
4.3
Antragsteller:
Bauort:
Vorhaben:
Gebhard Bietsch
Breitenbergstraße 4, Fl.-Nr. 167/78 Gemarkung Altusried
Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage Einbau einer Einliegerwohnung mit Kellerabgang
Im Jahr 2012 beantragte der Bauherr den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im
Baugebiet "An der Alpenblickstraße". Damals wurde vom Bauausschuss den Befreiungen
für eine höhere Wand und einer geringeren Dachneigung zugestimmt. Beim Bau wurde
dann ohne Erlaubnis ein Kellerabgang gegraben, welcher zu einer Einliegerwohnung im
Untergeschoß führt. Dies war so im ursprünglichen Bauantrag nicht vorgesehen und somit
auch nicht genehmigt. Der Bauherr wurde daher aufgefordert einen Tekturantrag
einzureichen. Grundsätzlich spricht nichts gegen den Einbau einer Einliegerwohnung, da
laut Bebauungsplan je Gebäude zwei Wohneinheiten zugelassen sind. Allerdings sind für
die Ausführung Befreiungen auszusprechen. Der Bebauungsplan sieht Abgrabungen nur
für Lichtgräben vor und auch Stützmauern sind unzulässig.
Protokoll zur 2. Sitzung des Bauausschusses am Montag, den 21. Juli 2014
im Sitzungssaal des Rathauses Altusried
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Problematisch ist hier auch, dass der Kellerabgang direkt neben der Straße abgegraben
wurde und die Standsicherheit der errichteten Stützmauer und somit auch der Straße nicht
gewährleistet bzw. nachgewiesen war. Der Bauherr wurde daher aufgefordert, für die
Stützmauer einen entsprechenden Standsicherheitsnachweis vorzulegen. Nach einigen
Gesprächen zwischen Bauherrn, Statiker und dem Markt Altusried konnte nun der
erdstatische Nachweis vorgelegt und eine Gesamtstandsicherheit nachgewiesen werden.
Das Gutachten weist die Gesamtstandsicherheit bei einer angenommenen
40-t-Verkehrslast unter den Voraussetzungen nach, dass der Bereich zwischen
Kellerfenster und Mauer mit Kiesmaterial verfüllt und der obere ca. 1m-Abschnitt der
Mauer in Beton versetzt wird.
Des Weiteren wurde zwischen den Bauherren und dem Markt Altusried eine schriftliche
Vereinbarung geschlossen, in dem sich die Familie Bietsch verpflichtet sämtliche Risiken
und Haftungsansprüche zu tragen, sowie für Schäden an der Erschließungsanlage
aufzukommen. Außerdem müssen sie mögliche Beeinträchtigungen durch den
gemeindlichen Winterdienst dulden, eine entsprechende Absturzsicherung erstellen und
die gemeindliche Grünfläche entlang der Straße wiederherstellen.
Aus Sicht der Verwaltung spricht nun nichts mehr dagegen den Befreiungen für den
Tekturantrag zuzustimmen und die Änderung zu genehmigen.
Beschluss: 10 Anwesende
10 : 0 Stimmen
Dem Tekturantrag von Gebhard Bietsch zum Einbau einer Einliegerwohnung mit
Kellerabgang in Altusried, Breitenbergstraße 4 (Fl.-Nr. 167/78 Gemarkung Altusried) wird
das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.
TOP 5: Verschiedenes
Wortmeldungen der Ratsmitglieder:
-
Gemeinderat Krug fragt nach, warum die Sanierung der Sportanlage nicht gleich im
Gesamtgemeinderat behandelt wurde. Bürgermeister Konrad bevorzugte in diesem
Fall eine Vorberatung im Bauausschuss und vertraut darauf, dass der Gemeinderat der
Empfehlung des Bauausschusses folgt.
-
Gemeinderat Hackler erkundigt sich, ob etwas über den Spatenstich bei REWE
bekannt ist. Gemeinderat Brack kann berichten, dass sich zumindest auf dem
Baugrundstück inzwischen etwas tut.
-
Bürgermeister Konrad informiert den Bauausschuss
Hausmeisterwohnung in der Schule Krugzell vermietet wurde.
Ende der öffentlichen Sitzung: 21:40 Uhr
darüber,
dass
die