1409031620_140721_ba02_protokoll
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MARKT ALTUSRIED PROTOKOLL zur 2. Sitzung des Bauausschusses am Montag, den 21. Juli 2014 im Sitzungssaal des Rathauses Altusried Beginn: 19.30 Uhr Ende: 22.40 Uhr Anwesend: 1. Bürgermeister Joachim Konrad und 9 Ratsmitglieder: Aicher Adelbert Brack Matthias Braun Stephan Guggenmos Ralf Hackler Klaus Hartmann Heribert Kauer Roland Krug Wolfgang Schönmetzler Frank (in Vertretung für Sauter Monika) Entschuldigt waren: Sauter Monika Außerdem anwesend: Für die Verwaltung: Fischer Claus, Grimm Sylvia, Grotz Gabriele Dorn Stephan, Dorn Hans-Jörg Feststellung über die Ordnungsmäßigkeit der Ladung: Der Vorsitzende stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß und rechtzeitig geladen wurde. Beschlussfassung über endgültige Tagesordnung: Die den Bauausschussmitgliedern zugegangene vorläufige Tagesordnung wird ohne Gegenstimme zur endgültigen Tagesordnung erhoben. Protokoll zur 2. Sitzung des Bauausschusses am Montag, den 21. Juli 2014 im Sitzungssaal des Rathauses Altusried - Seite 2 von 15 - ÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 1: Bekanntgaben und Berichte Bauantrag von Herrn Siegfried Merk zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle in Altusried – Krugzell, Ortsstraße 16 (Fl.-Nr. 90 Gemarkung Krugzell) Frau Grimm gibt dem Bauausschuss das o. g. Bauvorhaben bekannt und verweist auf die Darstellungen des Flächennutzungsplans in diesem Bereich. Dieser stellt hier Wohnbauflächen dar und auch die Gemeinde sieht eine mögliche Entwicklung von neuen Baugebieten grundsätzlich westlich der Ortsstraße. Der Gesetzgeber stellt allerdings privilegierte Bauvorhaben, wie in diesem Fall die Landwirtschaft, über die Darstellungen eines Flächennutzungsplans, sodass die Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen zu dem Antrag erteilt hat. Die Pläne wurden bereits dem Landratsamt Oberallgäu zur Genehmigung vorgelegt. TOP 2: Vorstellung der verschiedenen Konzepte für die Sanierung der Schulsportanlage Altusried und Beschluss über weiteres Vorgehen Vor der Sitzung fand ein Ortstermin statt, an dem die Mehrheit der Bauausschussmitglieder sich mit Herrn Bürgermeister Konrad, Frau Dr. Scheer und Herrn Weber vom Planungsbüro AGP sowie der Vorstandsriege des TSV Altusried die Situation veranschaulichen konnte. Alle Anwesenden waren sich einig, dass der Zustand der gesamten Anlage äußerst bedenklich ist und hier dringender Handlungsbedarf besteht. In der Sitzung erläutert Frau Grotz die Historie zu diesem Thema: Bereits in einer Gemeinderatssitzung im März 2012 wurde ausführlich erläutert, dass sich die gesamte Außensportanlage in Altusried in einem maroden Zustand befindet und diese aufgrund des bestehenden Gefährdungspotentials für Schüler und Sportler dringend saniert werden müsste. Die Rundlaufbahn wurde vor ca. zwei Wochen tatsächlich seitens der Verwaltung aufgrund der nicht mehr zu wahrenden Verkehrssicherungspflicht gesperrt. Der Markt Altusried als Sachaufwandsträger der Grund- und Mittelschule Altusried beantragte daraufhin die schulaufsichtliche Genehmigung bei der Regierung von Schwaben, die mit Schreiben vom 09. August 2012 auch akzeptiert wurde. Die Regierung teilte in ihrem Schreiben mit, dass die derzeit bestehenden Freisportanlagen den sicherheitstechnischen Anforderungen nicht mehr entsprechen und folglich für den Sportunterricht auch nicht mehr geeignet sind. Es wird daher aus schul- und sportfachlicher Sicht der Ersatz dieser Freisportanlagen durch einen Neubau als bedarfsgerecht und notwendig erachtet. In seiner Sitzung vom März 2013 hat dann der Gemeinderat beschlossen das Architekturbüro AGP aus Kempten für die Leistungsphasen, die für die Einreichung des Förderantrages erforderlich waren, zu beauftragen. Der Zuschussantrag ging dann fristgerecht am 25.09.2013 an die Regierung von Schwaben. Protokoll zur 2. Sitzung des Bauausschusses am Montag, den 21. Juli 2014 im Sitzungssaal des Rathauses Altusried - Seite 3 von 15 - Mit Schreiben vom 13. März 2014 teilt die Regierung nunmehr mit, dass eine Förderung von rund 127.000,- € in Aussicht gestellt werden kann - nämlich 45% der zuweisungsfähigen Kosten über 283.000,- € für vier 100-Meter-Bahnen, die Kugelstoßanlage und den Allwetterplatz mit Hoch- und Weitsprunganlage. Die Auszahlung dieses in Aussicht gestellten Zuschusses kann sich allerdings über mehrere Jahre erstrecken. Von März bis heute wurden seitens der Verwaltung mehrere Gespräche mit Bürgermeister, den Verantwortlichen des Planungsbüros, der Schulleitung und den zuständigen TSV-Vertretern abgehalten. Das Ingenieurbüro wurde beauftragt verschiedene Modelle zur Sanierung und deren Kosten darzulegen. Die Verantwortlichen des TSV wurden gebeten ihre Konzepte zur Mitfinanzierung der sogenannten „Luxusvariante“, nämlich Komplettsanierung, zu erörtern. Frau Dr. Scheer vom Planungsbüro AGB erläutert anhand der Planunterlage und Kostentabelle die verschiedenen Varianten (Anlage Nr. 1 zum Protokoll). Bürgermeister Konrad befürwortet die Sanierung aller sechs 100-Meter-Bahnen, obwohl nur vier davon förderfähig sind. Aber bei Gegenrechnung der Rückbaukosten und einem verbleibenden Restbetrag für die Sanierung von dann gerade mal rund 9.000,- € wäre es seiner Meinung nach nicht vertretbar, die Bahnanzahl zu reduzieren. Der 1. Vorsitzende des TSV Altusried, Herr Peter Bergmann, plädiert im Namen des TSV, der Schulleitung und Lehrerschaft und der Jugend der Gesamtgemeinde für die Durchführung der großen Lösung mit 400-Meter-Bahn und Speerwurfanlaufbahn. Er hofft, dass die anschließende seitens des TSV vorbereitete Präsentation so überzeugend sein wird, dass der Bauausschuss guten Gewissens ja sagen kann zu den notwendigen Investitionen. Herr Elmar Kiechle erläutert anhand einer Präsentation (Anlage Nr. 2 zum Protokoll) die Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung des TSV und ist sicher, dass der Verein hier ein deutliches Zeichen gesetzt hat um darzulegen wie wichtig sich für den größten Altusrieder Verein diese Komplettsanierung darstellt. Herr Dictus, Abteilungsleiter der Leichtathletik erörtert, was für eine große Bedeutung sowohl die 400-Meter-Bahn als auch die Speerwurfanlaufbahn für seine Abteilung einnimmt – siehe hier ebenfalls die Ausführungen in der Präsentation. Mit dem Zitat „Freunde müsst ihr sein, um Siege zu erringen“ bedankt sich Bürgermeister Konrad für die beeindruckende Darstellung der Abteilungsleitung des TSV, weist jedoch auch darauf hin, dass der Gemeinderat die gesamte finanzielle Situation der Gemeinde im Auge haben muss und sich hier doch eine enorme Herausforderung bzgl. der Aufstellung des Haushalts auftut. Ein einstimmiger positiver Beschluss erteilt Herrn Ludwig Mayer, Platzwart beim TSV, das Wort. „Jim“ Mayer erklärt dem Gremium, dass er seit 28 Jahren weiß, was sich auf und um den Altusrieder Sportplatz abspielt. Sogar nachts drehen Sportler ihre Runden auf der 400-Meter-Bahn. Ein Rückbau wäre seiner Meinung nach auch ein großer Rückschritt und richtig schade für viele Bürger. Er ist sich sicher, dass eine Sanierung die Nutzung noch verstärkt und für die nächsten 30 Jahre das Ansehen wieder hergestellt wäre. Protokoll zur 2. Sitzung des Bauausschusses am Montag, den 21. Juli 2014 im Sitzungssaal des Rathauses Altusried - Seite 4 von 15 - 3. Bürgermeister Hartmann kann die Argumente des TSV Altusried nur unterstützen. Wenn man von 25 Jahren Haltbarkeit ausgeht, müsste der Markt rechnerisch für die Sanierung der 400 Meter Bahn jährlich 4.000,- € bereitstellen. Dieses Geld sollte die Allgemeinheit dem Markt Altusried wert sein. Die Nutzung der gesamten Anlage sei in den letzten Jahren deutlich gestiegen und so würde es Altusried gut anstehen, als eine der größten Gemeinden des Landkreises, die vollwertige Lösung durchführen zu lassen. Gemeinderat Brack ist der Meinung, dass man nicht umhinkommt die zuschussfähigen und damit schulrelevanten Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Die Argumente des TSV sind für ihn plausibel und wenn man die Zahlen durchrechnet sollte man im Grunde auch die Rundlaufbahn komplett sanieren. Gemeinderat Aicher ist dafür, dass die Komplettsanierung angestrebt wird. Seiner Meinung nach ist es ein Muss für die Jugend zu investieren. Für Gemeinderat Kauer ist die Komplettlösung alternativlos. Er beglückwünscht die Vorstandschaft des TSV für die Darstellung und stellt die Wichtigkeit der Sanierung heraus, die dem größten Altusrieder Verein, der Allgemeinheit und vor allen Dingen der Jugend zu Gute kommt. Von seiner Seite kommt eine klare Zustimmung für die Komplettsanierung. 3. Bürgermeister Hartmann fragt noch nach, ob es eine Möglichkeit gibt, die Treppensanierung mit in die Bauherrschaft des TSV zu integrieren um auch hier die Mehrwertsteuer sparen zu können. Dies kann aus dem Stehgreif nicht beantwortet werden und wird noch geprüft. 1. Beschluss: 10 Anwesende 10 : 0 Stimmen Dem Marktgemeinderat wird empfohlen in der Haushaltsplanung für 2015 die erforderlichen Mittel für die Sanierung der Schulsportanlage gemäß Schulsportrichtlinien (entspricht 4 Laufbahnen à 130 Meter, Kugelstoßanlage, Allwetterplatz mit Weit- und Hochsprunganlage) und zusätzlich 2 Laufbahnen à 130 Meter sowie die Treppenanlagen einzuplanen. Dies entspricht der vorgestellten Variante C4 ohne Rückbaukosten für die Rundlaufbahn von 50.000,- € und somit einer Mittelbereitstellung von rund 440.000,- €, so dass sich nach Abzug der voraussichtlichen Förderung in Höhe von rund 127.000,- € die Eigenmittel insgesamt auf 313.000,- € belaufen dürften. 2. Beschluss: 10 Anwesende 10 : 0 Stimmen Des Weiteren wird dem Gemeinderat empfohlen die Bauherrschaft für den Restausbau der Laufbahn auf 400 Meter und der Errichtung der Speerwurfanlage dem TSV Altusried zu übertragen. Der Markt Altusried beteiligt sich mit rund 60% an diesen Kosten, maximal aber mit rund 150.000,- €. Die restlichen finanziellen Aufwendungen werden von Seiten des TSV unter anderem mit Zuschüssen des BLSV bestritten. Die vom TSV Altusried beantragte gemeindliche Kostenübernahme von maximal 150.000,- € soll im Haushalt 2015 vorgesehen werden. Ebenso tritt der Markt in Vorleistung auf die vom BLSV zu erwartenden Fördergelder über 42.000,- €. Es ist zu prüfen, ob auch die Sanierung der Treppenanlagen unter der Bauherrschaft des TSV Altusried laufen kann. Protokoll zur 2. Sitzung des Bauausschusses am Montag, den 21. Juli 2014 im Sitzungssaal des Rathauses Altusried - Seite 5 von 15 - Sofern die Maßnahme nicht gefördert wird, muss sie zurückgestellt und erneut darüber beraten werden. Eine definitive Zusage bzgl. der Fördergelder sollte seitens des TSV bis zu den internen Haushaltsvorberatungen (Dezember 2014) vorgelegt werden. 3. Beschluss: 10 Anwesende 10 : 0 Stimmen Die Firma AGP Ingenieurgesellschaft mbH, Wartenseestraße 6, 87435 Kempten erhält den Auftrag für die weiteren erforderlichen Planungen, Ausschreibungen etc., sofern die Maßnahme zur Ausführung kommt. TOP 3: Bauleitplanung 3.1 Beschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Altusried – Im Schönen Grund“ im Zusammenhang mit der Rettungswache Altusried Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Schwägerl als Geschäftsführer des Kreisverbands Oberallgäu des Roten Kreuzes erschienen. Bürgermeister Konrad erläutert den bisherigen Verlauf der Standortsuche, insbesondere was das ursprünglich vorgesehene Grundstück nördlich der Staatsstraße neben dem Betriebsgebäude Lerchenmüller angeht. Die Nutzung des Areals neben dem Feuerwehrhaus hat den Vorteil, dass die bestehende Alarmausfahrt genutzt werden kann und keine neue Zufahrt zur Staatsstraße erforderlich wird. Herr Schwägerl geht in seinem Vortrag auf die Vergabe des Vorhabens an das BRK sowie die Gestaltung und Einteilung der Rettungswache ein. Es handelt sich hierbei letztendlich um eine Containerlösung, die gestalterisch als Gebäude mit einem Flachdach sowie einer hohen Garage mit Pultdach ausgeführt wird. Laut Bürgermeister Konrad stellt der 5-Jahres-Zeitraum, in dem die Rettungswache zunächst für Altusried gesichert ist, ein Problem für die Amortisation der Investitionen dar. Deshalb ist beispielsweise der Umbau eines bestehenden Gebäudes unwirtschaftlich. Planungsrechtlich stellt sich die Situation laut Herrn Fischer so dar, dass der Bebauungsplan „Im Schönen Grund“ zuletzt im Jahr 2006 geändert wurde, um den Neubau des Feuerwehrhauses zu ermöglichen. Da nun in diesem Bereich auch die geplante Rettungswache errichtet werden soll, ist eine weitere Anpassung des Bebauungsplanes erforderlich. Die bestehende Ausgleichsfläche, die aus Gründen der einfacheren Flächenpflege nicht an dem eigentlich vorgesehenen Standort angelegt wurde, muss entsprechend den ursprünglichen Festsetzungen neu angelegt werden. Zusätzlich wird der durch die Rettungswache entstehende Eingriff in Natur und Landschaft mit einer Ausgleichsmaßnahme kompensiert werden müssen. Für die Berechnung des Eingriffs ist die Beauftragung eines Landschaftsplaners erforderlich. Das Landratsamt hat vorab mitgeteilt, dass es keine Einwände dagegen erheben wird, wenn die Gemeinde die Bebauungsplanänderung als Nachverdichtung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchführt. Damit kann auf eine frühzeitige Beteiligung der Protokoll zur 2. Sitzung des Bauausschusses am Montag, den 21. Juli 2014 im Sitzungssaal des Rathauses Altusried - Seite 6 von 15 - Öffentlichkeit und der Behörden verzichtet werden. Zudem kann der Bebauungsplan auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert wurde. 3. Bürgermeister Hartmann hat Bedenken wegen der optischen Wirkung der Flachdachlösung am Ortseingang. Er erkundigt sich nach der angedachten Höhenlage des Gebäudes. Herr Fischer meint, dass dieses auf dem Niveau des Feuerwehrhauses gebaut werden muss, da eine Anbindung an die Hoffläche und die Alarmausfahrt erfolgt. Das Staatliche Bauamt wird auch auf dem gleichen Abstand zur Staatsstraße bestehen, wie das zuvor beim Feuerwehrhaus der Fall war. Bei der Frage von 3. Bürgermeister Hartmann nach den Kosten für die Gemeinde verweist Bürgermeister Konrad auf die Pacht durch das BRK in Höhe von ca. 4.000,- Euro pro Jahr, womit die Kosten für das Verfahren und die Ausgleichsmaßnahme gedeckt sein sollten. Zu einer möglichen Schließung der Rettungswache nach 5 Jahren meint er, dass man dann nach einem neuen Mieter bzw. einer Nachfolgenutzung schauen muss. Schlimmstenfalls müsste man einen Rückbau vornehmen. Auch Gemeinderat Kauer gefällt die Lösung vom optischen Eindruck her nicht und fragt nach, ob nicht eine Integration im Feuerwehrhaus möglich wäre. Dies wurde seitens der Feuerwehr jedoch bereits abschlägig beurteilt. Gemeinderat Guggenmos sieht die Rettungswache grundsätzlich positiv. Er möchte von Herrn Schwägerl wissen, welches Kriterium ausschlaggebend dafür war, dass das BRK den Zuschlag erhalten hat. Letztendlich ist der Zuschlag wegen des preisgünstigsten Angebotes erfolgt. Dies hält Gemeinderat Guggenmos für einen Nachteil, da nun natürlich die Umsetzung auch so günstig wie möglich erfolgen muss. Er bemängelt weiterhin den Zeitdruck, der eine bessere Planung verhindert. Er fragt nach, ob der Neubau zu einer Sichtbehinderung bei der Alarmausfahrt führen kann und ob das Grundstück unterhalb des Feuerwehrhauses keine Alternative wäre. Eine Einschränkung der Sichtwinkel wird von Herrn Fischer aufgrund der voraussichtlichen Lage des Gebäudes ausgeschlossen. Das Grundstück südlich des Feuerwehrhauses gehört laut Bürgermeister Konrad der Kirche, entsprechende Grundstücksverhandlungen würden zu viel Zeit kosten. Herr Schwägerl betont im Zusammenhang mit der Gestaltung, dass von Anfang an eine Containerlösung geplant war. Dies wird von Gemeinderat Hackler bestätigt, eine solche Bauweise war auch für den zuvor diskutieren Standort vorgesehen. Er plädiert dafür, das Projekt jetzt nicht wegen dem Flachdach in Frage zu stellen und verweist auf die Flachdachbauten am östlichen Ortsrand von Altusried. Altusried kann seines Erachtens froh sein, dass die Rettungswache kommt. Gemeinderat Brack äußert sich positiv über das Projekt und den Standort beim Feuerhaus und meint, dass die Gestaltung bis zum Bauantrag noch optimiert werden kann. Auch Gemeinderat Braun meint, dass der Platz passt und er kann auch mit dem Flachdach leben. Was die Rettungswache als solches angeht, ist jeder froh, wenn ihm schnell geholfen wird. Gemeinderat Krug geht davon aus, dass das Flachdach aufgrund der Lage des Gebäudes unterhalb der Straße nicht auffällt. Protokoll zur 2. Sitzung des Bauausschusses am Montag, den 21. Juli 2014 im Sitzungssaal des Rathauses Altusried - Seite 7 von 15 - Bürgermeister Konrad fasst zusammen, dass nicht alle mit der Gestaltung zufrieden sind. Er spricht sich dennoch für eine eindeutige Entscheidung zugunsten des Vorhabens aus, um dem Landratsamt die Zustimmung zu der Bebauungsplanänderung zu erleichtern. Beschluss: 10 Anwesende 10 : 0 Stimmen Für den Bebauungsplan „Altusried – Im Schönen Grund“ wird eine 3. Änderung nach § 13a BauGB durchgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB einzuleiten. 3.2 Änderung des Bebauungsplanes „Altusried – Wegäcker III“: Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen Der Bauausschuss des Marktes Altusried hat in seiner Sitzung vom 7. April 2014 beschlossen, eine 3. Änderung des Bebauungsplanes "Altusried – Wegäcker III" durchzuführen. Anlass hierfür war die Anfrage von Frau Sylvia Holdschick, der Eigentümerin des Anwesens "Stuibenweg 1", Fl.Nr. 176 Gemarkung Altusried, die im nordöstlichen Bereich ihres Grundstückes unter Einbeziehung des Flurstückes 193/5 ein zweites Wohnhaus mit mehreren Wohnungen bauen möchte. Die Antragstellerin möchte dieses Haus als Einrichtung für hilfebedürftige junge, schwangere Frauen oder Mütter nutzen. Diese sollen hier die Möglichkeit haben, ein normales, zukunftsorientiertes Leben unter gegenseitiger Unterstützung führen zu können. In diesem Zusammenhang wurde auch der Verkauf des Grundstückes Fl.Nr. 193/5 an Frau Holdschick in Aussicht gestellt, sofern die Bebauungsplanänderung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Die Bebauungsplanänderung hebt die bisherige Vorbehaltsfläche für eine Umgehungsstraße in diesem Bereich auf und setzt eine überbaubare Grundstücksfläche fest. Um eine Einbindung in die angrenzende Bebauung zu gewährleisten, wird die maximale Firsthöhe auf 7,30 m begrenzt. Bei den Dachformen werden neben Satteldächern auch Zelt- und Walmdächer zugelassen, um mit Rücksicht auf die vorgesehene Nutzung eine kostengünstige Bauweise zu ermöglichen. Bezüglich der erforderlichen Stellplätze regelt die Satzung, dass sich deren Anzahl nach der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung richtet. Die Antragstellerin muss also mit dem Bauantrag entsprechende Nachweise vorlegen. Beteiligung der Öffentlichkeit Die Öffentlichkeit wurde mit Bekanntmachung vom 16.05.2014 informiert. Es bestand Gelegenheit zur Einsicht in die Planunterlagen und zur Abgabe von Stellungnahmen im Zeitraum vom 26.05. bis 26.06.2014. Hierbei sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Antragstellerin hat allerdings darum gebeten, die Baugrenze bis auf 2 Meter an die nördliche Grenze zu rücken, damit sie trotz des Neubaus möglichst viel von Ihrem Garten erhalten kann. Sie verweist diesbezüglich auf die baulichen Anlagen auf dem westlich gelegenen Grundstück „Stuibenweg 2“, die ebenfalls nur 2 Meter Abstand nach Norden Protokoll zur 2. Sitzung des Bauausschusses am Montag, den 21. Juli 2014 im Sitzungssaal des Rathauses Altusried - Seite 8 von 15 - haben, im Bereich der Erker sind die Abstände sogar noch geringer. Aus Sicht der Verwaltung kann einem Abstand von 2 Metern zur nördlichen Grenze zugestimmt werden, da das Gebäude die angrenzende öffentliche Fläche für die Abstandsflächen in Anspruch nehmen darf. 3. Bürgermeister Hartmann fragt nach, ob die Baugrenze zur Ostseite hin auch nur 2 Meter beträgt. Dies trifft nicht zu, hier sind laut Herrn Fischer 3 Meter vorgesehen. Bürgermeister Konrad sieht durch die Verschiebung der Baugrenze kein Problem, die Gemeinde verbaut sich hier nichts. Beschluss: 10 Anwesende 10 : 0 Stimmen Die Baugrenze wird bis auf 2,0 Meter an die nördliche Grundstücksgrenze gerückt. Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 16.05.2014 beteiligt und hatten bis zum 16.06.2014 Zeit, Anregungen und Bedenken zur Planung geltend zu machen. Folgende Stellungnahmen sind eingegangen: 1. Kabel Deutschland, E-Mail vom 02.06.2014 Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens, deren Lage auf den beiliegenden Bestandsplänen dargestellt ist. In welchem Maße diese aufgenommen oder wiederverlegt werden müssen, kann von uns zur Zeit nicht beurteilt werden. Sollte eine Umverlegung erforderlich werden, findet sicherlich zu gegebener Zeit ein Koordinierungsgespräch mit den betroffenen Versorgern statt, zu dem wir um möglichst frühzeitige Einladung bitten. Wir weisen darauf hin, dass unsere Anlagen bei der Bauausführung zu schützen bzw. zu sichern sind, nicht überbaut und vorhandene Überdeckungen nicht verringert werden dürfen. Die betreffenden Leitungen befinden sich ca. 1,65 m außerhalb der Grundstücksgrenze. Da die Antragstellerin die Erschließung selbst vornehmen muss, wird sie auf die Lage der Leitungen und die damit verbundenen Sorgfalts- und Informationspflichten hingewiesen. Es ist kein Beschluss erforderlich. 2. Landratsamt Oberallgäu, Abfallrecht und Immissionsschutz, Schreiben vom 21.05.2014 Aus immissionsschutzfachlicher Sicht können wir der Planung und dem Entwurf der Begründung zustimmen. Es ist auf der Grundlage des Schallschutzgutachtens der Fa. emplan aus dem Jahre 2001 zutreffend, dass im südlich gelegenen WA an der ersten Baureihe im Abstand von ca. 21 m zur Straßenmitte die Orientierungswerte für ein WA überschritten, und in größerem Abstand eingehalten werden. Die Schlussfolgerung, dass im Planbereich innerhalb des MI im Abstand von 50 m die Orientierungswerte ebenso eingehalten werden, ist richtig. Eine andere, direktere Argumentationsschiene wäre auch, dass durch das Gutachten (emplan 09/10, Anlage 1.2) der Nachweis geführt wurde, dass im Abstand von 21 m die Orientierungswerte für Mischgebiete von 60/50, dB(A) unterschritten werden und demzufolge auch im Plangebiet der 3. Protokoll zur 2. Sitzung des Bauausschusses am Montag, den 21. Juli 2014 im Sitzungssaal des Rathauses Altusried - Seite 9 von 15 - Änderung die maßgeblichen MI-Werte im Abstand von mehr als 50 m zur Alpenblickstraße eingehalten oder deutlich unterschritten werden. Es ist kein Beschluss erforderlich. 3. Landratsamt Oberallgäu, Bauleitplanung, Schreiben vom 12.06.2014 Mit der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Altusried - Am Wegäcker Ill“ möchte die Marktgemeinde Altusried die bauplanungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung eines Wohnhauses mit mehreren Wohnungen schaffen. Seitens des Landratsamtes Oberallgäu (Bauleitplanung, Ortsplanung, Naturschutz) werden gegen die 3. Änderung und Erweiterung des o.g. Bebauungsplanes aus den von unserer Seite zu vertretenden Gesichtspunkten keine Einwendungen erhoben, da sich die Festsetzungen im üblichen Rahmen bewegen. Spezielle Anmerkungen zur Satzung, zur Zeichnung und zur Begründung sind deshalb von unserer Seite nicht veranlasst. Nach den uns vorliegenden Unterlagen hat der Bebauungsplan „Am Wegäcker III“ bereits vier Änderungsverfahren und zwar zuletzt im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Alpenblickstraße“. Wir bitten deshalb um Berichtigung der Unterlagen und Fortführung des Verfahrens unter „5. Änderung und Erweiterung ...... Altusried - Am Wegäcker Ill“. Darüber hinaus möchte ich noch auf folgendes hinweisen: Auf der verfahrensgegenständlichen Fläche ist nach der Begründung die Errichtung eines Wohnhauses mit mehreren Wohnungen geplant. Erst im Rahmen des Einzelgenehmigungsverfahrens kann unter Berücksichtigung der im Plangebiet bereits vorhandenen Wohnbebauung entschieden werden, ob die geplante Nutzung noch genehmigungsfähig ist (Stichwort: Mischungsverhältnis gemäß § 6 Abs. 1 BauNVO). Sollten die Marktgemeinde Altusried und/oder der zuständige Bausachbearbeiter beim Landratsamt Oberallgäu (Herr Liebl) aufgrund der vorhandenen Bebauung Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit des geplanten Vorhabens hegen, wäre aus unserer Sicht im Rahmen des jetzigen Änderungsverfahrens noch zu untersuchen, ob eine Änderung der Art der baulichen Nutzung (Mischgebiet in Allgemeines Wohngebiet) in Frage kommt. Sicherlich wird dies in erster Linie von der immissionsschutzfachlichen Beurteilung abhängen. Wir raten Ihnen deshalb an, im Bedarfsfall frühzeitig (d.h. außerhalb des Verfahrens) mit Herrn Auerbacher vom SG Immissionsschutz und dem Unterfertigen Kontakt aufzunehmen, damit die Erfolgsaussichten für eine derartige Änderung abgeklärt werden können. Die Hinweise des Landratsamtes werden zur Kenntnis genommen. Das Verfahren wird als „5. Änderung und Erweiterung“ des Bebauungsplanes „Altusried – Am Wegäcker III“ fortgeführt. Der Bausachbearbeiter Herr Liebl empfiehlt der Gemeinde nachdrücklich, den Planbereich nicht als Mischgebiet, sondern als Allgemeines Wohngebiet festzusetzen. Durch die zahlreichen Neubauten in den Jahren 2000 und 2001 liegt eigentlich jetzt schon kein richtiges Mischgebiet mehr vor, so dass ein weiteres Wohnhaus nicht genehmigt werden kann. Für ein Allgemeines Wohngebiet gelten niedrigere Immissionsrichtwerte, diese werden laut Auskunft des zuständigen Sachbearbeiters beim Landratsamt hier aber noch eingehalten. Seitens Herrn Amos vom Sachgebiet Bauleitplanung wird empfohlen, nicht nur das Baugrundstück sondern auch noch die südlich angrenzende Bebauung als Allgemeines Wohngebiet auszuweisen. Dies ist sinnvoll, um eine zusammenhängende Gebietsausweisung zu erreichen. Laut Herrn Fischer ist dies auch unproblematisch und ohne Nachteil für die Grundstückseigentümer. Es gäbe nur dann ein Problem, wenn man hier einen bestehenden Gewerbebetrieb hätte, der künftig in seiner Existenz Protokoll zur 2. Sitzung des Bauausschusses am Montag, den 21. Juli 2014 im Sitzungssaal des Rathauses Altusried - Seite 10 von 15 - gefährdet wäre, dies ist jedoch nicht der Fall. So profitieren die betreffenden Wohngebäude sogar von einem höheren Schutzanspruch eines Allgemeinen Wohngebietes. 3. Bürgermeister Hartmann möchte wissen was passiert, wenn man die Gebietsart nicht ändert und ob die von Frau Holdschick geplante Nutzung einem Allgemeinen Wohngebiet widerspricht. Sollte der Bebauungsplan weiterhin ein Mischgebiet ausweisen, könnte das nach Ansicht von Bürgermeister Konrad dazu führen, dass das Landratsamt der Antragstellerin die Baugenehmigung versagt. Ein Wohngebäude zu sozialen Zwecken ist in einem Allgemeinen Wohngebiet zulässig, da dadurch die umliegende Wohnnutzung nicht gestört wird. Auf Nachfrage erläutert Herr Fischer, dass die nochmalige Auslegung laut Baugesetzbuch verkürzt werden könnte, man von dieser Möglichkeit hier aber keinen Gebrauch machen wird. Es wird jedoch bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den Änderungen vorgebracht werden können. Gemeinderat Hackler hält es für wichtig, unabhängig von der Veröffentlichung im Bekanntmachungsblatt die Eigentümer des betroffenen Reihenhauses vorab über die Umwandlung der Gebietsart zu informieren. Aus seiner Sicht muss auch die Stellplatzfrage jetzt schon geklärt werden. Beschluss: 10 Anwesende 10 : 0 Stimmen Die Hinweise des Landratsamtes werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Das Verfahren wird als „5. Änderung und Erweiterung“ fortgesetzt. Der Planbereich wird anstatt als „Mischgebiet“ als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt. Zusätzlich werden die Grundstücke Fl.Nr. 176/45, /46 und /48 als „Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen, sofern die betroffenen Eigentümer damit einverstanden sind. 4. Schwaben Netz GmbH, Schreiben vom 20.05.2014 Wir weisen darauf hin, dass die Versorgung mit Erdgas im angesprochenen Planungsbereich grundsätzlich möglich ist. Gegen den Plan erheben wir keine Einwände. Um entsprechende Hinweise im weiteren Planungsverlauf dürfen wir ebenso bitten, wie um rechtzeitige Information vor Beginn eventueller Bauarbeiten im Planungsbereich. Die Bauherrin wird bezüglich der Hinweise der Schwaben Netz GmbH informiert. Es ist kein Beschluss erforderlich. 5. Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 28.05.2014 lm Planungsbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom. Sollten diese Anlagen von den Baumaßnahmen berührt werden, müssen diese gesichert, verändert oder verlegt werden. Die Verlegung neuer Telekommunikationslinien zur Versorgung des Planbereichs mit Telekommunikationsinfrastruktur im und außerhalb des Plangebiets bleibt einer Prüfung vorbehalten. Falls im Planungsbereich Verkehrswege, in denen sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom befinden, entwidmet werden, bitten wir, gesondert mit uns in Verbindung zu treten. Sollte in der Begründung zum Bebauungsplan die unterirdische Verlegung von Telekommunikationslinien festgelegt sein, widersprechen wir dieser Forderung mit Hinweis auf § 68 Abs. 3 TKG. Protokoll zur 2. Sitzung des Bauausschusses am Montag, den 21. Juli 2014 im Sitzungssaal des Rathauses Altusried - Seite 11 von 15 - Damit eine koordinierte Erschließung des Gebietes erfolgen kann, sind wir auf Informationen über den Ablauf aller Maßnahmen angewiesen. Bitte setzen Sie sich deshalb so früh wie möglich mit uns in Verbindung. Für die Beteiligung danken wir Ihnen. Die Bauherrin wird bezüglich der Hinweise der Telekom informiert. Es ist kein Beschluss erforderlich. 6. Wasserwirtschaftsamt Kempten, Schreiben vom 16.06.2014 Wasserversorgung: Die Eingriffsfläche befindet sich in keinem bestehenden oder geplanten, öffentlichen Trinkwasserschutzgebiet und in keinem wasserwirtschaftlichen Vorranggebiet Wasserversorgung. Private Trinkwasserversorgungen, auf die an dieser Stelle hingewiesen werden sollte, sind uns nicht bekannt. Die geplante Bebauung ist entsprechend der Begründung an die öffentliche Trinkwasserversorgung anzuschließen. Abwasserbehandlung: Schmutzwasser kann über die bestehende Mischwasserkanalisation ordnungsgemäß entsorgt werden. Niederschlagswasser ist vorrangig zu versickern. Dies kann bis 1000 2 m befestigter Fläche erlaubnisfrei erfolgen, wenn die NWFreiV (Niederschlagswasserfreistellungsverordnung) in Verbindung mit den TRENGW (Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser) beachtet wird. Eine Ableitung über den Mischwasserkanal ist ausnahmsweise ggf. bei nicht sickerfähigem Untergrund zulässig. Im Bebauungsplan sind bereits entsprechende Hinweise bezüglich der Versickerung von Niederschlagwasser enthalten. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Aufgrund der zuvor beschlossenen Änderung der Nutzungsart von einem Mischgebiet zu einem Allgemeinen Wohngebiet sind die erneute Auslegung der Planunterlagen sowie die nochmalige Anhörung der betroffenen Behörden erforderlich. Beschluss: 10 Anwesende 10 : 0 Stimmen 1. Der Bauausschuss billigt die Planunterlagen zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Altusried – Wegäcker III" in der Fassung vom 21. Juli 2014 einschließlich der zuvor beschlossenen Änderungen. 2. Die Öffentlichkeit und die betroffenen Behörden sind nochmals zu beteiligen. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen der Planunterlagen abgegeben werden können. TOP 4: Bauanträge und Bauvoranfragen 4.1 Antragsteller: Bauort: Vorhaben: Babette Decker Weststraße 10, Fl.-Nr. 241/37 Gemarkung Altusried Bauantrag zur Wohnraumerweiterung in der Erdgeschosswohnung Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Altusried – Im Schönen Grund V“ und weicht von diesem in einem Punkt ab: Bereits beim Neubau des Wohnhauses mit einer Doppelgarage im Jahr 1982 wurde die Baugrenze nach Osten überschritten. Da die Wohnraumerweiterung nun über der Garage Protokoll zur 2. Sitzung des Bauausschusses am Montag, den 21. Juli 2014 im Sitzungssaal des Rathauses Altusried - Seite 12 von 15 - erfolgt, liegt hier erneut eine Überschreitung der Baugrenze vor und ist wieder befreiungspflichtig. Durch die Wohnraumerweiterung soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass auch die junge Familie der Tochter in dem Anwesen wohnen kann. Nur so ist es möglich, dass hier drei Generationen unter einem Dach leben können. Problematisch bei der Aufstockung der Garage könnten allerdings die Abstandsflächen werden. Bei der Erstgenehmigung im Jahre 1982 wurde versäumt die Abstandsflächen zu prüfen, sodass das Wohnhaus trotz einer Gesamtlänge (inkl. Garage) von 23,00 m bis auf 3,00 m an die Grundstücksgrenze herangebaut werden konnte. Eigentlich hätte hier eine Verschiebung nach Süden erfolgen müssen um die gesetzlichen Abstände einhalten zu können. Die Bayerische Bauordnung definiert, dass sich die Tiefe der Abstandsflächen grundsätzlich nach der Wandhöhe bemisst, mindestens aber 3,00 m. Es gibt hier zudem auch die Regelung, dass vor zwei Außenwänden von nicht mehr als 16,00 m Länge als Tiefe der Abstandsflächen die Hälfte der erforderlichen Tiefe, mindestens jedoch 3,00 m, genügt. Bei einer ersten Bauvoranfrage im Frühjahr wurde dieses Problem vom Landratsamt angesprochen und der Bauherrin erläutert, dass die Abstandsflächen für die Wohnraumerweiterung dringend nachgewiesen werden müssen. Aus Sicht des Landratsamtes ist dies nur mit der Übernahme der Abstandsflächen durch den nördlichen Nachbarn möglich. Die nördlichen Nachbarn haben gegenüber der Gemeinde versichert, dass sie grundsätzlich nicht gegen die Wohnraumerweiterung sind, sie aber keinesfalls die Abstandsflächen übernehmen und so ihr eigenes Grundstück belasten. Sie haben aufgrund dessen auch den Bauantrag nicht unterschrieben. Alle anderen Nachbarn, auch die auf der anderen Straßenseite, haben dem Bauvorhaben zugestimmt. In den nun vorgelegten Plänen wurden vom Planer die Abstandsflächen auf dem eigenen Grundstück der Familie Decker nachgewiesen. Dies wurde laut Planer durch eine Verschiebung des Firstes erreicht. Mit den Kollegen vom Landratsamt ist man so verblieben, dass der Antrag im Genehmigungsverfahren genauer geprüft wird und eine Genehmigung nur dann erfolgt, wenn die Abstandsflächen schlüssig nachgewiesen werden. 3. Bürgermeister Hartmann will wissen, ob die Abstandsflächen jetzt auch schon nicht passen. Er hat Bedenken wegen der Beeinträchtigung der Nachbarin. Seiner Meinung nach sollte die Unterschrift von dieser vorgelegt werden. Die Verwaltung erwidert, dass das Landratsamt prüfen muss, ob die nachgewiesenen Abstandsflächen stimmen und ob hier eine Abweichung hinsichtlich des Altbestandes erteilt werden kann. Gemeinderat Aicher begrüßt, dass hier Wohnraum für eine junge Familie geschaffen wird. Dies sieht auch Gemeinderat Hackler so. Für ihn ist dabei wichtig, dass von der Nachbarin keine Einwände zu dem Bauvorhaben kommen. Gemeinderat Krug kann dem Bauvorhaben nur zustimmen, wenn die Abstandsflächen korrekt sind. Bürgermeister Konrad verweist diesbezüglich auf das Landratsamt und deren Prüfung der Abstandsflächen. Protokoll zur 2. Sitzung des Bauausschusses am Montag, den 21. Juli 2014 im Sitzungssaal des Rathauses Altusried Beschluss: 10 Anwesende - Seite 13 von 15 - 9 : 1 Stimmen Dem Bauvorhaben von Babette Decker zur Wohnraumerweiterung in der Erdgeschosswohnung in Altusried, Weststraße 10 (Fl.-Nr. 241/37 Gemarkung Altusried) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der erforderlichen Befreiung wird zugestimmt. Voraussetzung für das gemeindliche Einvernehmen ist, dass die Abstandsflächen für die Wohnraumerweiterung nachgewiesen sind. 4.2 Antragsteller: Bauort: Vorhaben: Christian Haberl Schmiedstraße 9, Fl.-Nr. 66 Gemarkung Altusried Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten Für das Bauvorhaben gelten keine speziellen baulichen Vorschriften, da sich das zu bebauende Grundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes befindet. Auf Grundstücken innerhalb geschlossener Ortschaften ohne Bebauungsplan, müssen sich Bauvorhaben an der umgebenden Bebauung orientieren. Es muss sich also nach Art und Maß in die Umgebung einfügen und auch das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Bei dem Gebiet rund um das Baugrundstück kann man rechtlich gesehen von einem Mischgebiet sprechen. Diese dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben. Planungsrechtlich fügt sich das geplante Gebäude als Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten also durchaus in das Gebiet ein. Für das Bauvorhaben werden insgesamt vier Stellplätze nachgewiesen. Diese liegen allerdings nicht alle auf dem eigenen Grundstück sondern auf dem Grundstück „Illerstraße 8“ und werden durch einen notariellen Vertrag gesichert. Die Erschließung ist durch die Schmiedstraße gesichert. Der Anschluss an Wasser und Kanal ist vorhanden. Die Nachbarn wurden auf Antrag des Bauherrn durch die Gemeinde beteiligt. Diese haben nun noch bis zum 28. Juli 2014 Zeit sich zu dem Bauvorhaben zu äußern. Bürgermeister Konrad liest den anwesenden Mitgliedern ein Schreiben eines der Anlieger vor. Diese befürchten durch den Bau der Garage direkt an der Grundstücksgrenze eine erhebliche Verschlechterung ihrer Lebens- und Wohnqualität sowie eine Wertminderung ihres Grundstücks. Herr Fischer von der Verwaltung erinnert daran, dass die Gemeinde nur über die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens entscheidet. Die Einwände der Nachbarn können aber eventuell seitens des Landratsamtes bewertet werden. Gemeinderat Aicher versteht, dass eine Ablehnung nicht möglich ist. Er wünscht sich, dass der Bürgermeister zwischen den Parteien vermittelt. Auch Gemeinderat Kauer sieht die starke Beeinträchtigung der Nachbarn und möchte, dass die Gemeinde nochmals auf den Bauherrn einwirkt. Protokoll zur 2. Sitzung des Bauausschusses am Montag, den 21. Juli 2014 im Sitzungssaal des Rathauses Altusried - Seite 14 von 15 - Gemeinderat Brack denkt, dass es auch im Sinne des Bauherrn ist, dass man sich in diesem Fall gütlich einigt. Schließlich setzt der Betrieb der Kfz-Werkstatt im Ort auch das Verständnis der Nachbarn voraus. 3. Bürgermeister Hartmann findet die Situierung des Wohnhauses in Ordnung. Die Garage könnte man seiner Meinung nach etwas absetzen. Er könnte sich vorstellen das Bauvorhaben erst einmal abzulehnen. Von der Verwaltung kommt der Hinweis, dass es aufgrund eines gemeindlichen Kanals kaum möglich sein wird die Garage noch weiter in das Gelände zu setzen. Auch Gemeinderat Braun sieht die Garage als Problem. Er könnte sich ebenfalls eine Ablehnung vorstellen und würde dann das Landratsamt entscheiden lassen. Hier hakt Herr Fischer ein und erinnert daran, dass eine Ablehnung nur aus planungsrechtlichen Gründen erfolgen kann. Gemeinderat Guggenmos will wissen, ob eine dauerhafte Sicherung der Stellplätze auf fremden Grund möglich ist. Diese muss 100 % sicher sein. Der Nachweis auf fremden Grund ist laut Verwaltung grundsätzlich möglich. Gemeinderat Kauer befürchtet, dass eine Ablehnung des Antrages nur zu einer Verschlechterung der Gesamtsituation führen würde. Er bietet an, gemeinsam mit dem Bürgermeister auf den Bauherrn zuzugehen und zu vermitteln. Beschluss: 10 Anwesende 8 : 2 Stimmen Dem Bauvorhaben von Christian Haberl zum Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten in Altusried, Schmiedstraße 9 (Fl.-Nr. 66 Gemarkung Altusried) wird, unter dem Vorbehalt, dass keine maßgeblichen nachbarlichen Einwände eingehen, das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Vor der Genehmigung muss die notarielle Sicherung der Stellplätze vorliegen. 4.3 Antragsteller: Bauort: Vorhaben: Gebhard Bietsch Breitenbergstraße 4, Fl.-Nr. 167/78 Gemarkung Altusried Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage Einbau einer Einliegerwohnung mit Kellerabgang Im Jahr 2012 beantragte der Bauherr den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Baugebiet "An der Alpenblickstraße". Damals wurde vom Bauausschuss den Befreiungen für eine höhere Wand und einer geringeren Dachneigung zugestimmt. Beim Bau wurde dann ohne Erlaubnis ein Kellerabgang gegraben, welcher zu einer Einliegerwohnung im Untergeschoß führt. Dies war so im ursprünglichen Bauantrag nicht vorgesehen und somit auch nicht genehmigt. Der Bauherr wurde daher aufgefordert einen Tekturantrag einzureichen. Grundsätzlich spricht nichts gegen den Einbau einer Einliegerwohnung, da laut Bebauungsplan je Gebäude zwei Wohneinheiten zugelassen sind. Allerdings sind für die Ausführung Befreiungen auszusprechen. Der Bebauungsplan sieht Abgrabungen nur für Lichtgräben vor und auch Stützmauern sind unzulässig. Protokoll zur 2. Sitzung des Bauausschusses am Montag, den 21. Juli 2014 im Sitzungssaal des Rathauses Altusried - Seite 15 von 15 - Problematisch ist hier auch, dass der Kellerabgang direkt neben der Straße abgegraben wurde und die Standsicherheit der errichteten Stützmauer und somit auch der Straße nicht gewährleistet bzw. nachgewiesen war. Der Bauherr wurde daher aufgefordert, für die Stützmauer einen entsprechenden Standsicherheitsnachweis vorzulegen. Nach einigen Gesprächen zwischen Bauherrn, Statiker und dem Markt Altusried konnte nun der erdstatische Nachweis vorgelegt und eine Gesamtstandsicherheit nachgewiesen werden. Das Gutachten weist die Gesamtstandsicherheit bei einer angenommenen 40-t-Verkehrslast unter den Voraussetzungen nach, dass der Bereich zwischen Kellerfenster und Mauer mit Kiesmaterial verfüllt und der obere ca. 1m-Abschnitt der Mauer in Beton versetzt wird. Des Weiteren wurde zwischen den Bauherren und dem Markt Altusried eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, in dem sich die Familie Bietsch verpflichtet sämtliche Risiken und Haftungsansprüche zu tragen, sowie für Schäden an der Erschließungsanlage aufzukommen. Außerdem müssen sie mögliche Beeinträchtigungen durch den gemeindlichen Winterdienst dulden, eine entsprechende Absturzsicherung erstellen und die gemeindliche Grünfläche entlang der Straße wiederherstellen. Aus Sicht der Verwaltung spricht nun nichts mehr dagegen den Befreiungen für den Tekturantrag zuzustimmen und die Änderung zu genehmigen. Beschluss: 10 Anwesende 10 : 0 Stimmen Dem Tekturantrag von Gebhard Bietsch zum Einbau einer Einliegerwohnung mit Kellerabgang in Altusried, Breitenbergstraße 4 (Fl.-Nr. 167/78 Gemarkung Altusried) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt. TOP 5: Verschiedenes Wortmeldungen der Ratsmitglieder: - Gemeinderat Krug fragt nach, warum die Sanierung der Sportanlage nicht gleich im Gesamtgemeinderat behandelt wurde. Bürgermeister Konrad bevorzugte in diesem Fall eine Vorberatung im Bauausschuss und vertraut darauf, dass der Gemeinderat der Empfehlung des Bauausschusses folgt. - Gemeinderat Hackler erkundigt sich, ob etwas über den Spatenstich bei REWE bekannt ist. Gemeinderat Brack kann berichten, dass sich zumindest auf dem Baugrundstück inzwischen etwas tut. - Bürgermeister Konrad informiert den Bauausschuss Hausmeisterwohnung in der Schule Krugzell vermietet wurde. Ende der öffentlichen Sitzung: 21:40 Uhr darüber, dass die