Die Kooperation von Jugendhilfe und Schule strukturell

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Die Kooperation von Jugendhilfe und Schule strukturell
Landesjugendamt
Rheinland
Die Kooperation von Jugendhilfe
und Schule strukturell verankern
Sozialraum 1
Sozialraum 2
Sozialraum 5
Sozialraum 4
Sozialraum 3
Materialband
zur Umsetzung des § 7 Jugendfördergesetz NRW
Impressum
Herausgeber: Landschaftsverband Rheinland/Dez. „Schulen, Jugend“
Redaktion & Gestaltung: Alexander Mavroudis, Telefon 0221/809-6932,
E-Mail: alexander.mavroudis@lvr.de
Druck: Druckerei des Landschaftsverbandes Rheinland
Auflage: 400
Köln, Oktober 2006
Bezugsanschrift:
Landschaftsverband Rheinland,
Dez. 4 „Schulen, Jugend“, Frau Breyer, 50663 Köln,
Telefax 0221/809-6252; E-Mail: hendrika.breyer@lvr.de
Download unter:
www.jugend.lvr.de
Die Kooperation von
Jugendhilfe und Schule
strukturell verankern
Dokumentation der Materialien
von der Arbeitstagung
„Die Umsetzung von § 7 Jugendfördergesetz NRW“
am 05. April 2006
im LVR in Köln
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Inhalt
Einleitung .................................................................................................................................................... 7
Fachvortrag
Netze bilden, Kontexte schaffen – zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule
Prof. Dr. Bruno Nikles, Universität Duisburg-Essen ......................................................................................... 9
Praxisforen/-beispiele
1.
Darstellung von Kooperationen von Jugendhilfe und Schule und der
strukturellen Verankerung für Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis
ohne eigenes Jugendamt (Burscheid, Kürten, Odenthal)
Thomas Straßer, Amt für Jugend und Soziales Rheinisch-Bergischer Kreis ............................................. 20
2.
Erste konkrete Ansätze der Verankerung dauerhafter Kooperationsstrukturen
zwischen Jugendhilfe und Schule im Kreis Aachen – dargestellt aus schulischer Sicht
Wather Reuß, Jochen Menges, Schulamt für den Kreis Aachen ............................................................ 30
Auszüge aus dem Leitfaden „Schule – Jugendhilfe“ im Kreis Aachen ..................................................... 40
3.
Kooperation von Jugendhilfe und Schule in Bonn – am Beispiel einer Förderschule
Sabine Lukas, Stadtbüro Offene Ganztagsschule der Stadt Bonn
Stephan Dülberg, Jugendfarm Bonn e.V.
Martin Herkt, Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Bonn ........................................................ 50
4.
Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule – Modellprojekt zur Entwicklung
kooperativer Strukturen in Leverkusen
Christian Stelljes, Katholische Jugendwerke Leverkusen e.V.
Hans-Josef Nieder, Jugendamt der Stadt Leverkusen ............................................................................ 68
5.
Kooperation von Jugendhilfe und Schule in Leichlingen
Dagmar Jankowiak, Jugendamt der Stadt Leichlingen ......................................................................... 76
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Einleitung
Die lange Tradition der Kooperation von Jugendhilfe und Schule in NRW hat in den letzten Jahren dazu geführt,
dass eine Vielzahl an Kooperationsbezügen und -projekten, an Netzwerken und Zuständigkeiten bei den Trägern
der Jugendhilfe gewachsen ist – allerdings bisher in der Regel anlassbezogen und oft genug personenabhängig.
Mit Inkrafttreten des neuen Jugendfördergesetzes NRW ist der bereits im § 81 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) formulierte Auftrag zur Kooperation nun auch in der Landesförderung verankert (in § 7 ). Die Jugendämter sind aufgefordert, das Zusammenwirken von Jugendhilfe und Schule durch die Einrichtung der erforderlichen Strukturen zu verankern: und zwar so, „dass eine sozialräumliche pädagogische Arbeit gefördert wird und
die Beteiligung der in diesem Sozialraum bestehenden Schulen und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
gesichert ist“ (§ 7 Abs. 2 Jugendfördergesetz). Das korrespondiert mit dem im Schulgesetz NRW (in § 5 Abs. 2)
verankerten Auftrag der Schulen, mit den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe zusammen zu
arbeiten sowie mit dem im Zweiten Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für NRW in § 80 Absatz 1 formulierten Auftrag an die Schulträger, Schulentwicklungsplanung und Jugendhilfeplanung aufeinander abzustimmen.
Die Zielsetzung des Jugendfördergesetzes geht über vereinzelte Stadtteilkonferenzen oder AG’s nach § 78 SGB
VIII weit hinaus. Zu Ende gedacht, geht es um die systematische Entwicklung und Verankerung dauerhafter
Planungs-, Vernetzungs-, Beratungs- und Qualitätsentwicklungsstrukturen in den Sozialräumen – verantwortet
durch die Jugendämter.
Doch wie soll das gelingen? Jugendhilfe und Schule sind Systeme, die sich durch unterschiedliche Ziele, Regeln,
Handlungskulturen auszeichnen; das betrifft die Ebene der Schulen ebenso wie die der kommunalen Planung und
Steuerung. Damit einher gehen Fragen wie: Haben Jugendhilfe und Schule die gleichen Sozialräume im Blick –
und wer definiert die Grenzen? Sind diese Sozialräume identisch mit den Lebensräumen der Kinder? Oder orientiert man sich hier eher an bestehenden Bezirksgrenzen und damit an Verwaltungsregionen? Welche Ergebnisse
erhofft man sich für Kinder und Jugendliche? Welche für deren Eltern?
Um Antworten auf Fragen wie diese zu finden, hat das Landesjugendamt Rheinland am 05.04.2006 eine
Arbeitstagung durchgeführt. Eingeladen waren die für das Thema „Kooperation von Jugendhilfe und Schule“
zuständigen Mitarbeiter/-innen der Jugendämter. Die Einbindung der Schulen in lokale Netzwerke wird aber in
der Regel ohne die Mitwirkung der unteren Schulaufsicht nicht gelingen. Ihnen kommt bei der Beratung der
Schulen und der Öffnung zum Sozialraum hin eine zentrale Bedeutung zu. Von daher waren auch die Schulaufsichtspersonen mit der Generale „Schule – Jugendhilfe“ bei den Schulämtern eingeladen.
In der vorliegenden Dokumentation sind ausgewählte Materialien und Diskussionsergebnisse der Tagung zusammen gestellt. Der Fachvortrag von Prof. Dr. Bruno Nikles von der Universität Duisburg-Essen hat das Leitmotiv
„Netze bilden, Kontexte schaffen“. Träger, Einrichtungen und Planer werden dazu aufgefordert, den Lebenswegen der Zielgruppen in einer Kommune zu folgen. Nikles tritt ein für grenzüberschreitende Netzwerke jenseits
räumlicher Eingrenzungen, die in der Regel zwar gut zum gewohnten Blickwinkel der Einrichtungen und Systeme
passen, nicht jedoch mit der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen übereinstimmen müssen.
Die dokumentierten Präsentationen aus den Praxisforen vom Nachmittag der Tagung zeigen, dass auf der
kommunalen Ebene bereits vielfältige Kooperationsstrukturen existieren. Dabei wird allerdings nicht nur „Best
Practice“ präsentiert, denn diese gibt es vielerorts noch nicht. Von Interesse sind vor allem die unterschiedlichen
Ausgangsbedingungen, die es derzeit in den Kommunen gibt.
Die dokumentierten Beispiele und auch die Diskussionen im Verlauf der Arbeitstagung machen deutlich, dass,
bedingt durch in den letzten Jahren gewachsene vielfältige Kooperationsbezüge in Kommunen und Stadtteilen,
in der Regel niemand „bei Null“ anfangen muss. Gleichwohl haben die meisten Jugendämter bis zur Umsetzung
des § 7 Jugendfördergesetz noch einen weiten Weg vor sich.
Ich wünsche mir, dass die vorliegende Materialsammlung hierbei weiter hilft – und zugleich ein Impuls ist für die
notwendige Vernetzung von Angeboten der Schule und der Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche überall dort,
wo beide Systeme bisher wenig miteinander zu tun haben. Auch die Fachberaterinnen und Fachberater des
Landesjugendamtes stehen bereit, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie andere beteiligte Akteure bei
dieser schwierigen Aufgabe zu unterstützen. Ohne Kooperation geht es nicht!
Michael Mertens
Landschaftsverband Rheinland
Dez. „Schulen, Jugend“
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Netze bilden, Kontexte schaffen – zur Kooperation von
Jugendhilfe und Schule
Prof. Dr. Bruno W. Nikles, Universität Duisburg-Essen
„Nach den Ergebnissen des Projektes `Schule und soziale Netzwerke´ “, das von 2001 bis 2004 vom Deutschen
Jugendinstitut durchgeführt wurde, „hat sich an fast allen befragten Schulen unabhängig von der Ganztagsschulentwicklung eine Kultur der Kooperation mit einem breiten Spektrum an außerschulischen Akteuren etabliert.“
(Jens Lipski: Kooperation von Schulen und außerschulischen Akteuren – Chance für eine neue Lernkultur? In:
inform 3/05, S. 4 [3-6]) Betrachtet man allein die zahlreichen Veröffentlichungen der beiden nordrhein-westfälischen Landesjugendämter zum Themenkomplex Jugendhilfe-Schule und zur Entwicklung der Ganztagsschule,
so kann man feststellen, dass eigentlich alles Wichtige bereits thematisiert ist. Allerdings gibt es einen enormen
Implementierungsbedarf und dazu ist es vor allem erforderlich, die geeigneten Planungs- und Steuerungsfiguren
zu finden sowie eine tragfähige logistische Unterstützung der Umsetzung bereitzustellen.
Ich konzentriere mich darauf, einige dieser Steuerungsfragen anzusprechen und werde mithin kein Bild von den
tatsächlich sich etablierenden Strukturbildungen Jugendhilfe-Schule entwerfen, sondern eher eine Optik anbieten können, mit der wir die ablaufenden oder zu erwartenden Systembildungen beobachten, Aspekte identifizieren, die zu beachten sind, und Prüffragen aufstellen, die dann handlungsorientiert zu beantworten wären. Verstehen wir deshalb gemeinsam unsere Überlegungen am heutigen Vormittag vor allem als Schärfung möglicher
Fragestellungen an die konkreten Vorhaben, die am heutigen Nachmittag vorgestellt werden.
An den Beginn meiner Ausführungen stelle ich einige Interpretationen und Kommentierungen zum Kinder- und
Jugendförderungsgesetz des Landes, das einen spezifischen Anlaß für diese Tagung darstellt.
1. Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz
Bildungs- und Jugendpolitik gehen offensichtlich davon aus, dass es gesetzlicher Regelungen bedarf, um den
Erfordernissen im Bereich der Kooperation von Schule und Jugendhilfe gerecht zu werden und der Entwicklung
engerer, konzeptionell abgestimmterer und besser gesteuerter Kooperationsmuster den Weg zu bahnen. So ist
das Dritte Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit,
der Jugendsozialarbeit und des Kinder- und Jugendschutzes – Kinder- und Jugendförderungsgesetz (3. AG-KJHG KJFöG) – zu verstehen, das im Kern allerdings eher die gesetzliche Antwort auf das langjährige Ringen um eine
landesrechtliche Absicherung der Jugendarbeit darstellt.
§ 7 Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule
(1) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der freien Jugendhilfe sollen bei
der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammenwirken. Sie sollen sich insbesondere bei schulbezogenen Angeboten der Jugendhilfe abstimmen.
(2) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe fördern das Zusammenwirken durch die Einrichtung der erforderlichen Strukturen. Dabei sollen sie diese so gestalten, dass eine sozialräumliche
pädagogische Arbeit gefördert wird und die Beteiligung der in diesem Sozialraum bestehenden Schulen und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gesichert ist.
(3) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe wirken darauf hin, dass im Rahmen einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ein zwischen allen Beteiligten abgestimmtes Konzept über Schwerpunkte und Bereiche des Zusammenwirkens und über Umsetzungsschritte entwickelt
wird.
Die zentralen Aussagen für die heute zu erörternden Fragen finden sich in § 7 des KJFöG unter der Überschrift
„Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule“. Es heißt hier, dass öffentliche und freie Träger im Hinblick auf
ihre schulbezogenen Angebote zusammenwirken und dieses Zusammenwirken abstimmen sollen. Eine Kommentierung müsste zunächst noch einmal darauf hinweisen, dass das KJFöG ein rechtliches Instrument der Absicherung der freien Jugendarbeit im Kontext der gesamten Jugendhilfe ist. Es handelt sich also primär um
diejenigen Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe, die hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung durch einen breiten
Ermessensspielraum des Landes und der Kommunen gekennzeichnet ist, sonst hätten vor allem die Jugendverbände nicht seit Jahren so erbittert darum gekämpft. Das Gesetz verleiht diesen Handlungsfeldern auf Landes-
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ebene einen rechtlichen Status, der über die haushaltsgesetzliche Grundlegung des Förderplans des Landes hinausgeht. Zugleich werden die Kommunen verpflichtet, dieser Förderung einen rechtlich stärker normierten
Rahmen zu geben und fachlich genauer auszuführen, welches jeweils eine angemessene Füllung der im Grundsatz bereits verpflichtenden Förderungsaufgabe ist.
In dem hier angesprochenen Zusammenhang von Schule und Jugendhilfe erlangt die Absicherung allerdings
eine zusätzliche Dimension, denn man kann nur auf das Zusammenwirken setzen, wenn die Jugendarbeit – als
der vermutlich auch in den kommenden Jahren institutionell schwächere Part – im weitesten Sinne überhaupt
noch präsent ist.
§ 7 KJFöG weitet die Perspektive über die Jugendarbeit hinaus aus und bezieht die gesamte Jugendhilfe ein: also
auch die Tageseinrichtungen, die Erzieherischen Hilfen und Angebote und besonders die institutionalisierte offene
Jugendarbeit, die bei genauerem Hinsehen auch in der Praxis das Kooperationsverhältnis Jugendhilfe-Schule
dominieren. Das Gesetz formuliert hier aber eigentlich nur Anforderungen, die (wie andere Inhalte auch) bereits
generell in § 81 SGB VIII verankert sind und rechtssystematisch eher in das erste Ausführungsgesetz zum KJHG
gehörten.
Die Aussagen des Absatz 1 sind im Kontext der Gesetzesbegründung passend. Allerdings muss im Hinblick auf
die kooperationsbezogene Öffnung der Schule in einen breiten sozio-kulturellen Raum hinein festgestellt werden,
dass die Jugendhilfe nicht zu den einzigen einzubeziehenden Institutionen gehört. Das wird bereits darin sichtbar,
dass es inzwischen Rahmenvereinbarungen mit Verbänden (z.B. mit den Musikschulen) zur Kooperation mit dem
Schulsystem gibt, die nicht Träger der freien Jugendhilfe sind.
Wir können also festhalten, dass der Gesetzgeber – in Verstärkung und Präzisierung der Maßgaben des § 81 SGB
VIII – der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule eine herausragende Bedeutung beimisst und dieser
Zusammenarbeit auch festere und verbindlichere Strukturen geben möchte. Interpretationsbedürftig bleibt,
was mit „schulbezogenen Angeboten“ gemeint ist. Auch hier dürfte es sinnvoll sein, die stark institutionell
geprägte und administrativ fixierte Sprache offen auszulegen. Ob im schulischen Zeitplan die Öffnung eines
Zeitfensters für Angebote von Jugendarbeit „schulbezogen“ sein muss, hängt gewiss auch vom Verständnis von
Schule und von der Einbindung solcher Angebote in eine jeweils örtliche Gesamtkonzeption ab. Eine Ganztagsschule könnte – wie ich einem Bericht über eine französische Ganztagsschule entnehmen konnte – einen Nachmittag in der Woche bewusst von schulischen Angeboten freihalten, um Schülern die Wahrnehmung „nichtschulbezogener Angebote“ zu ermöglichen.
An dieser Stelle sei mit einer kleinen Randnotiz vermerkt, dass in der Öffentlichkeit der Begriff „Jugendhilfe“
mit nicht ganz glücklichen defizitären Vorstellungen verbunden wird. Gelegentlich trauere ich dem Begriff
„Jugendwohlfahrt“ nach, denn es geht insgesamt um die „Wohlfahrt“ von Jugend. Dabei gilt im Übrigen generell,
die Leistungen der Jugendhilfe nicht allein auf soziale Problemlagen zu fokussieren. Solange etwa die Schulsozialarbeit, die ja auch im KJFöG eine Rolle spielt, nicht zu einer „normalen“ Präsenz sozialpädagogischer Arbeitsperspektiven im Schulsystem geworden ist, sondern primär begründet wird mit der Bearbeitung sozialer Defizite,
kommen die Chancen einer qualitativen Veränderung der pädagogischen Arbeit an den Schulen nicht zur vollen
Geltung.
Ich bin allerdings optimistisch, dass sich durch die verschiedenen Verknüpfungen und durch die Integration von
Leistungsanteilen der beiden Bereiche langfristig auch die pädagogische Kultur positiv entwickeln wird – gesellschaftlicher und politischer Druck mögen da unterstützend wirken.
Absatz 2 verpflichtet die öffentlichen Träger auf eine Förderung des Zusammenwirkens durch „erforderliche
Strukturen“. Was das ist bleibt offen. Das muss es in gewisser Hinsicht auch, weil das Zusammenwirken sich in
einer Vielgestaltigkeit darstellt, die nur durch in höchstem Maße angepasste Strukturbildungen vor Ort gefördert
werden kann. Aber genau hierüber gilt es zu sprechen: was ist geeignet, wie tragfähig sind solche Strukturen, wie
müssen diese durch Ressourcen an Finanzen, Personal, Raum und Management ausgestattet sein? Für das Schulsystem werden einige dieser Fragen durch Erlasse und konzeptionelle Vorgaben für den Ganztagsschulbetrieb
beantwortet. Ob diese ausreichen, bleibt zu prüfen.
Der Gesetzgeber formuliert zwei Gestaltungsvorgaben. Zum einen soll die „sozialräumliche pädagogische
Arbeit“ gefördert werden. Zum anderen soll die Beteiligung der im Sozialraum befindlichen Schulen und
Träger der freien Jugendhilfe gesichert werden. Ich möchte mich hier nicht auf einen Versuch einlassen, zu
definieren, was „sozialräumliche pädagogische Arbeit“ ist – das überlasse ich den Pädagogen. Allerdings geben
die Formulierungen „sozialräumlich“ oder „im Sozialraum“ , die modernistisch die derzeit dominierenden Strömungen der Konzeptbildung und Organisation von Jugendhilfe prägen, doch Anlass zu Nachfragen.
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Sozialraum – Lebensraum - Lebenswelt
Sozialraum A
Lebensraum:
Gesamt der Räume, in
denen das alltägliche
Handeln einzelner
Menschen
oder bestimmter
sozialer
Gruppen
stattfindet.
Lebensraum
Lebenswelt: In der individuellen
Entwicklung aufgebautes Bild
vom Leben der eigenen Person
und von der Gesellschaft.
Sozialraum B
Sozialraum: Geographisch abgrenzbarer Raum mit spezifischen
sozialkulturellen und infrastrukturellen Merkmalen, der zugleich
Erfahrungs- und Identifikationsraum der Menschen ist.
Im Vordergrund der Analyse müssen meines Erachtens die Lebenswelten der jungen Menschen und deren
Lebensräume stehen. Es ist verständlich, dass im Kontext von Organisationsentwicklungen immer auch rasch
Zuständigkeiten und Zuordnungen (auch räumlicher Art) thematisiert werden. Aber zunächst ist doch zu fragen,
welche Relevanz der Sozialraum für die Kinder, die Eltern und die Lehrer hat. Danach müsste geklärt werden,
welche Angebote und Träger in welche (sozial-) räumlichen Schnittmuster einbezogen werden können. Gemeint
ist doch, diejenigen Kooperationspartner, die im Umfeld von Schulen tätig sind, diejenigen, die ihre Angebote an
den schulischen Kontext herantragen oder gar in diesen hineintragen können, zu aktivieren. Nur im Bereich von
Grundschulen (und wie lange noch angesichts der demographischen Entwicklungen?) mag man von einer großen
Schnittfläche zwischen schulischem Lebensraum und Sozialraum sprechen. Hier ist es möglich, den Raum unmittelbar auch im Sinne von „Aneignung“ zum Gegenstand pädagogischer Arbeit zu machen. Ansonsten geht es
darum, den Raum als Bezugsgröße in der Verbindung und Vernetzung pädagogisch arbeitender Infrastrukturen
zu begreifen, was bei weiterführenden Schulen schon deutlich anders zu sehen ist als im Grundschulbereich.
Eine letzte Bemerkung zu diesem Abschnitt des § 7 KJFöG. Hier ist die Rede von der Beteiligung der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe muss in diesem Zusammenhang nicht
eigens genannt werden, obgleich er gerade bei der Kontextualisierung von Jugendhilfe und Schule eine zentrale
Rolle spielt. Erstens trägt er die Gesamtverantwortung, zweitens ist er in der Regel auch Schulträger, drittens
trägt er auch die Planungsverantwortung und zwar nicht nur auf der strategischen Ebene, sondern in diesem Fall
auch ganz entscheidend operativ.
Interessant wird in den nächsten Jahren sein und werden, inwieweit sich die Schulentwicklung auch auf Angebote traditioneller freier Träger stützen kann, deren Arbeits- und Existenzbedingungen ja nicht gerade besser
werden. Will man eine zur Gesellschaft hin offene Gestaltung von Schulen, dann sind diese Träger angemessen zu
fördern und auch gegenüber öffentlichen Leistungsangeboten zu bevorzugen. Es hängt in diesem Zusammenhang auch manches davon ab, wie sich die Jugendämter mit ihrem Tätigkeitsprofil entwickeln. Zumindest in den
Kommunen, wo es ein breites Angebot freier und zudem organisationsfähiger Träger mit professionellen Kernen
gibt, könnte sich das Jugendamt auf planende und steuernde Tätigkeiten zurückziehen – dies aber dann auf
deutlich höherem Niveau als bislang.
Der Absatz 3 weist auf das Erfordernis hin, die Entwicklungsperspektiven planungsbezogen zu bearbeiten. Die
Formulierung „wirken darauf hin“ ist im Vergleich zu anderen planungsbezogenen Aussagen in § 80 SGB VIII und
im Zweiten Ausführungsgesetz des Landes, dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder, eigentlich eher
schwach. Dieser Abschnitt hat nur Relevanz im Hinblick auf die Kooperation mit dem Schulsystem, denn zur
Jugendhilfeplanung finden wir in § 8 KJFöG entsprechende Aussagen, die freilich wiederum kaum über das
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hinausgehen, was im SGB VIII bereits verankert ist. Die vorhandenen rechtlichen Vorgaben des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes werden nur noch einmal auf den Gegenstand ausgerichtet.
Neu ist dagegen die Vorstellung von einer „integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung“,
denn die bisherige gesetzliche Vorgabe, dass Planungen abzustimmen seien, ist weniger präzise. Man mag nun
gespannt sein, wie die öffentlichen Träger der Jugendhilfe diesen „Integrationsauftrag“ wahrnehmen. Konzeptionell ist die Jugendhilfeplanung durchaus gerüstet, während die Schulentwicklungsplanung traditionell eher instrumentell ausgerichtet ist und sich in kapazitativ-standortbezogener Infrastrukturplanung erschöpft. Dort
kann das Defizit zum Teil durch Schulprogramme aufgefangen werden, doch bleibt sowohl strategisch wie operativ planungsbezogen viel zu tun – vor allem, wenn man an die tief greifenden Veränderungen denkt, die das
Schulsystem unter demographischen Aspekten noch vor sich hat. Aber das ist wohl der Sinn der gesetzlichen
Anforderung, nämlich die notwendigen Entwicklungen besser steuern zu können. Mittelfristig müssen sich die
Kommunen ein gutes Stück auf die Inhalte der Schulen zubewegen. Wir benötigen ein in diesem Sinne verändertes Verständnis von Schulträgerschaft. Die Systemgrenzen zwischen infrastruktureller Schulträgerschaft und
schulischen Bildungsprogrammen müssen überwunden werden. An dieser Stelle wird es ebenfalls spannend, wie
sich neue Muster kommunaler Zuschnitte von Ämtern und Aufgabenbereichen ergeben.
§ 7 ( 3) KJFöG [ Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ]
Öffentliche Träger wirken darauf hin, im Rahmen einer integrierten
Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
Jugendhilfeplanung
Planungsintegration
Schulentwicklungsplanung
Entwicklung eines abgestimmten Konzeptes über Schwerpunkte und Bereiche des
Zusammenwirkens und über Umsetzungsschritte
2. Interne und externe Systembildung
Bei dem derzeit laufenden Entwicklungsprozess im Bereich der Ganztagsschulen und bei dem Versuch, die
Kontexte im Umfeld dieser Schulen mit einzubeziehen, handelt es sich um (zwei zunächst einmal zu trennende)
Systembildungsprozesse. Dabei haben wir es bei genauer Betrachtung mit zwei miteinander verbundenen Systembildungen zu tun: die Neuorganisation des schulischen Systems selbst und – wenn dies ernst genommen
wird – die zusätzliche Systembildung im Hinblick auf die Umwelt. Dabei wird also die Umwelt der Schulen
nicht nur als Außenwelt betrachtet, in der man „zufälligerweise“ sich befindet, sondern als eine Umwelt, die im
Sinne einer systematischen und gezielten Erweiterung des schulischen Kontextes zu berücksichtigen ist.
Beide Systembildungen benötigen jeweils unterschiedliche und gegebenenfalls kombinierte Vorgehensweisen.
Eine Vernetzung von Angeboten ist anders zu sehen als eine Systemanreicherung. Ersteres kann eine Voraussetzung der Anreicherung des schulischen Systems durch bestimmte Leistungen sein – aber auch „nur“ ein Netz, in
dem punktuell Informationen ausgetauscht und „Einzelfälle“ zur weiteren „Bearbeitung“ weitervermittelt werden oder Hilfe gerufen werden kann. Um Fehlsteuerungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, die beabsichtigten
Strukturmuster zu reflektieren und mit diesem Wissen die Strategie auszustatten.
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Systemveränderung durch Leistungsanreicherung
Träger der
Jugendhilfe
Betreuung
Träger im
Kulturbereich
GanztagsSchule
Unterricht
Sportvereine
Andere
Musische
Angebote
Kooperation
Wer sich mit Systembildungsprozessen befassen will, muss notwendigerweise auch über eine systemische
Sichtweise verfügen. Ohne diese überbewerten zu wollen, wird man ihr doch folgende Vorteile zuschreiben
können.
– Erstens hilft sie bei der Darstellung und Beobachtung der vielgestaltigen Phänomene und schafft einen ausreichend komplexen Analyserahmen.
– Zweitens kann sie Reduktionen auf einzelne Aspekte, Funktionen und Handlungsperspektiven vermeiden
helfen. Dies ist besonders wichtig, wenn wir es nicht nur mit Binnenprozessen von Systemen zu tun haben,
sondern mit interorganisatorischen Prozessen, die zwischen einzelnen Systemen ablaufen.
– Drittens öffnet sich der Blick auf die Grundfunktionen, die ein System oder ein systemischer Kontext „bedienen“ und erfüllen muss, um seine Existenz zu sichern und sich fortentwickeln zu können. Von diesem dritten
Gesichtspunkt gehe ich zunächst bei meinen weiteren Ausführungen aus:
System-Umweltveränderung durch Vernetzung
Träger der
Jugendhilfe
Schule
Träger
im
Kulturbereich
Handwerk
und
Gewerbe
Andere
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Sowohl bei der internen als auch bei der externen Systementwicklung sind vier klassische Systemfragen thematisierbar:
1. Systeme zeichnen sich dadurch aus, dass nicht nur die Elemente des Systems in einem funktionalen Miteinander
stehen, sondern dass die Systeme als Ganzes in einem Leistungsaustausch mit der Umwelt stehen. Systeme
müssen sich „ökonomisch“ verhalten und einen Leistungssektor aufweisen.
2. Systeme müssen auf Kurs gehalten werden, sie benötigen eine Programmierung. Das geschieht in der Regel
durch Zielentwicklungen – je nach System unter mehr oder weniger entfalteter Partizipation der Systemmitglieder und durch Entscheidungen über Programme.
3. Systeme müssen auf der Grundlage von Programmen auch gesteuert werden. Das Steuerungssystem enthält Regeln, Abläufe und Managementstrukturen.
4. Es bilden sich in Systemen grundlegende Orientierungsmuster heraus, die man auch Kultur nennen kann. Es
handelt sich um basale Wert- und Verhaltensmuster, die den Systemen in einer sich ständig verändernden
Umwelt Gewissheit verschaffen und die Systemmitglieder über die Regeln hinaus binden.
Systemaufgaben der Schule
Programmatische Achse
Programm
Leistungsachse
Leistung
Steuerung
Kultur
In der Tat können wir diese vier Aspekte in der aktuellen Literatur über die neuen Systembildungen zwischen
Schule und Jugendhilfe alle wieder finden, wenn auch in unterschiedlicher Sprache, offen thematisiert oder
versteckt.
Wir erwarten veränderte und neue Leistungen vom Schulsystem: beispielsweise spezifische kulturelle Integrationsleistungen im Hinblick auf die ethnisch komplexer gewordene Gesellschaft oder die gezielte Förderung von
sozialen Kompetenzen, die in den Familien heute nicht mehr in ausreichendem Maße vermittelt werden. Wir
möchten Begleitung von Hausaufgaben nicht allein dem –vielfach überforderten – Elternhaus überlassen.
Die Frage stellt sich, ob das schulische System durch Leistungen angereichert werden soll oder ob „lediglich“
Angebotsvernetzungen erfolgen sollen. Ganztagskonzepte an Grundschulen sind wohl nur denkbar, wenn zusätzliche Leistungen im Kontext der Schule angeboten werden. Zudem müssen diese Angebote ein hohes Maß an
Verlässlichkeit aufweisen. Die Einbringung von Leistungen erfolgt deshalb aus dem unmittelbaren Nahraum. Hier
lässt sich dann auch die Forderung sozialräumlichen Bezuges voll realisieren.
Bei weiterführenden Schulen wird – angesichts der demographischen Entwicklungen perspektivisch noch deutlicher – der Raumbezug kaum realisierbar sein. Angebotsvernetzungen stehen hier im Vordergrund; dazu bedarf
es sowohl bei Schülern als auch bei Lehrern höherer Mobilität.
Es entfaltet sich um diese neuen Anforderungen herum eine bildungspolitische Programmatik, die letztlich im
Kontext der einzelnen Schule als „Schulprogramm“ konkretisiert wird. Neben den Curricula, die die Lehrinhalte
definieren, werden weitere Zielaussagen formuliert, um der einzelnen Schule im Idealfall ein eigenes Profil und
Anziehungskraft zu verleihen. Denn letztlich ist dies Voraussetzung dafür, in der Schule nicht nur ein „funktiona-
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lisiertes Lernsystem“ zu sehen, sondern einen attraktiv gestalteten Lebensraum. Der weiteren Entwicklung von
Schulprogrammen kommt eine große Bedeutung zu. Sie können die Lücke zwischen den curricularen unterrichtlichen Strukturen und den weiteren Bausteinen ergänzender Angebote schließen.
Die allerorten zu findenden Ansätze der Veränderung, insbesondere diejenigen, die über den unterrichtlichen
Kern hinausgehen, „außerunterrichtliche“ Angebote einbeziehen, andere Institutionen einbinden und zur Kooperation anregen: das alles verlangt neue Regeln der Kommunikation, der Abstimmung, der Finanzierung, der
Regulierung von Inhalten, Räumen und Zeiten, von Verpflichtungsgraden und anderes mehr. Es ergibt sich in
einem – häufig sehr belastendem Umfang – die Notwendigkeit umfangreichen Managements, das die „alte
Schule“ so nicht kannte.
Nicht nur wegen der Vielzahl neuer Angebote werden die Steuerungsanforderungen größer. Die vielen kleineren Angebotsträger sind selbst häufig nicht in der Lage, ihre Leistungsangebote mit einer entsprechenden organisatorischen Logistik zu versehen – erst recht, wenn es sich um semiprofessionell oder ehrenamtlich geführte
Anbieter handelt.
Und wir stehen schließlich in vielerlei Hinsicht vor dem Versuch die Kultur von Schule zu verändern – etwa
dadurch, dass wir nicht nur klassisch-schulpädagogisch denken, sondern auch sozialpädagogisch. Wir wissen (und
gerade an extremen Fehlleistungen unserer Sozialisations- und Erziehungsprozesse erfahren wir dies schmerzlich), dass man diese beiden Pädagogiken eigentlich nicht auseinanderdividieren darf, dass individual ausgerichtetes pädagogisches Handeln auch immer soziale Dimensionen im Blick haben muss. Dies gilt heute mehr denn je,
denn die kognitiven Herausforderungen sind nur zu bewältigen, wenn wir die sozialen und kulturellen Herausforderungen einer Gesellschaft, die sich in einem dramatischen Wandel befindet, gleichermaßen annehmen.
Systemaufgaben
Welche generellen Leistungen?
Programmatische Achse
Welche Inhalte enthält das
Programm?
Welche spezifischen Leistungen?
Wer ist Leistungsanbieter?
Wer entwickelt das Programm?
Wer finanziert die Leistungen?
Programm
Wer steuert die Umsetzung?
Wer steuert die Leistungen?
Wie ist dieses Programm in
die Planung des
Schulträgers eingebunden
Gibt es Leistungsaustausch?
Leistungsachse
Leistung
Steuerung
Wie sehen die Verträge aus?
Welche pädagogische Kultur
wird nach innen
entwickelt?
Wie wird diese Kultur
nach außen vertreten?
Was wird getan,
um diese Kultur
zu pflegen?
Welche Steuerungsressourcen
werden benötigt?
Kultur
Wer trägt für die Steuerung
Verantwortung?
Wie ist zu steuern?
3. Vernetzungen
Die oben genannten Systemaufgaben müssen auch dann bearbeitet werden, wenn zwei oder mehrere einzelne Systeme in ein andersgeartetes neues System, nämlich in ein Netz gestellt werden. Die Steuerungsaufgaben
sind hier so groß, dass sich die Frage aufwirft, ob man dazu nicht eigens qualifizierte – und in größeren Schulsystemen dazu ausschließlich eingesetzte – Fachleute benötigt.
Wichtig ist vor allem die Klärung, in welcher Form vernetzt werden soll, welche Besonderheiten diese Netze
kennzeichnen und wie man strategisch und operativ damit umgeht. Häufig genug habe ich den Eindruck, dass die
Vernetzungsaufforderung eher das Fehlen klarer Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten verdecken soll. Ich
vertrete hier eine strenge Position: Dort, wo Schulen selbst eine Anreicherung ihres Leistungsspektrums durch
Hineinnahme von zusätzlichen Funktionen der Betreuung, der weiterführenden musischen und sportlichen Ange-
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bote und anderem mehr vorantreiben, muss die gesamte operative Steuerung bei der Schule liegen. Zugleich
sollte man etwas vorsichtiger und differenzierter mit dem Vernetzungsbegriff umgehen. Offenere Steuerungsmuster sind dort denkbar, wo es um tatsächliche Vernetzungen von selbstständigen Partnern geht. Hier ist eher
daran zu denken, dass es in den jeweiligen Systemen geeignete Positionen gibt, die zur kooperativen Steuerung
in der Lage sind: fachlich, von ihrem individuellen Kompetenzprofil und von ihrem klar definierten und auf Dauer
angelegten Auftrag her.
Es kann meines Erachtens nicht schaden, im Vorlauf zu neuen Systembildungen oder nach einer ersten Anlaufphase eine gezielte systematische Erörterung darüber zu führen, wie die Merkmale der Tauschhandlungen und
der Strukturbildung (und nicht nur die getauschten Gegenstände und Dienste) aussehen und welche Anforderungen an ein tragfähiges Funktionsgebäude umzusetzen sind. Je früher sich eine Organisation in der Analyse übt und
jenseits der meist aufbrechenden Interessenkonflikte eine ständige Verbesserung der Steuerung anstrebt, desto
leichter wird es zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein, dieses System durch explizite Qualitätssicherungsverfahren weiter zu qualifizieren. Welche Verfahren dabei auch eingesetzt werden, es geht mit geringen Abweichungen in der Regel immer um die gleichen Kriterien und Aspekte. Dass sich einzelne Qualitätsentwicklungsverfahren voneinander absetzen, ist auf die Versuche zurückzuführen, sich mit besonderen Herausstellungsmerkmalen
am Markt profilieren zu wollen. Wer seine Hausaufgaben macht, kann relativ leicht die Anforderungen an
Berichtswesen, Qualitäts- und Wirksamkeitsnachweise erfüllen. Diese Anforderungen werden in den nächsten
Jahren weiter steigen, denn wenn die Systeme stärker in eine autonome Steuerung ihrer Aufgaben entlassen
werden, haben die Träger ein steigendes Interesse an einem systematischen Nachweis der Qualität.
4. Planung
Wenn wir über die künftig erforderlichen Planungen und „Planungsphilosophien“ sprechen, so sollte auch hierbei
einleitend festgestellt werden, dass die Verfahren, Methoden und Abläufe bekannt sind. Letztlich sind auch die für
die Planung zu erhebenden und zu pflegenden Informationen und Daten aus den verschiedenen Quellen und
Bereichen abrufbar. Hier gilt Ähnliches wie bei meinen ersten Ausführungen zu den allesamt bereits diskutierten
Themen der Neuordnung. Es geht um veränderte Zuordnungen von Arbeitsbereichen, um Anpassungen von
Verwaltungsstrukturen und schließlich um die Verknüpfung politischer Entscheidungsfelder.
Die beiden bisherigen Planungsfelder Jugendhilfeplanung und Schulentwicklungsplanung sind oben bereits qualifiziert worden. Die Jugendhilfeplanung wird sehr umfassend verstanden, wenngleich in vielen Jugendämtern
eher eklektisch, ausschnitthaft, wenig stringent und nicht kontinuierlich genug betrieben. Sie hat im Kern drei
Grundorientierungen:
– eine leistungsfeldorientierte Ausrichtung, die sich mit den einzelnen Angebots- und Dienstebereichen der
Jugendhilfe befasst, so z. B. mit dem Komplex der Erzieherischen Hilfen, ihrer Steuerung, dem dort notwendigen Berichtswesen und den besonders sensiblen pädagogisch-administrativen Verfahren, oder mit der Jugendarbeit, die nach anderen Logiken planungsbezogen bearbeitet werden muss;
– eine sozialgruppen- oder zielgruppenbezogene Orientierung, bei der es darum geht, Hilfesettings für
bestimmte Gruppen zu ermöglichen und Angebote aus verschiedenen Leistungsfeldern zusammen zu führen;
– eine sozialräumliche Orientierung, die die entsprechend ausgerichtete soziale Arbeit und Jugendhilfe
planungsbezogen aufnimmt und flankiert.
Alle drei Dimensionen lassen sich auch in den Kontext Jugendhilfe-Schule übersetzen. Insoweit hat die Jugendhilfe
eine ausreichend tragfähige planerische Ausgangslage anzubieten. Die Schulentwicklungsplanung muss sich dagegen vermutlich an den meisten Orten neu definieren, da sie bislang fast ausschließlich auf Infrastrukturaspekte
begrenzt war.
Folgt man den Aussagen des KJFöG, so ist zudem zu klären, was die geforderte Integration der beiden
Planungsbereiche bedeutet.
Integration heißt, dass es inhaltlich zunächst zu einer Zusammenführung von Informationen, Daten und Analysen kommen muss. Um ein aktuelles Beispiel zu nennen: Was nützt die alleinige Analyse der Umstände, warum
die Berliner Hauptschule an ihren Bildungsaufgaben scheitert, wenn wir nicht zugleich in Betracht ziehen, dass
auch ein Lernerfolg in den meisten Fällen keinen Zugang zu Ausbildung und Job schafft? Es reicht nicht aus, jeweils
nur ein System zu betrachten, sondern man muss die Gesamtzusammenhänge in den Blick nehmen.
Die Verknüpfung der Infrastrukturplanung wird vermutlich angesichts der demographischen Veränderungen in den kommenden Jahren nicht leichter. Die Systeme werden – unter der Maßgabe wohnbereichsnaher
Versorgung – kleiner und die Umfelder eventuell infrastrukturell schwächer ausgestattet sein.
16
Jugendhilfeplanung
- traditionell: Konzeptplanung
- auch: Infrastruktur-u. Standortplanung
- beteiligungsorientiert
- strategisch und operativ ausgerichtet
Schulentwicklungsplanung
- traditionell: Infrastruktur-u.
Standortplanung
- behördlich
- geringe operative Tiefe
individuell bzw.
sozialgruppenbezogen
leistungsfeldbezogen
Anreicherung
standortbezogen
sozialraumbezogen
Schulprogramme
Öffnung
Eine Standort bezogene Zusammenführung von Leistungen sowie die (sozial-)räumliche Vernetzung
von Angebotsstrukturen werden sowohl unter strategischen als auch unter operativen Gesichtspunkten zwingend Gegenstände einer integrierten Planung sein. Dazu bedarf es vor allem auf der praktischen Handlungsebene ausreichender personeller Ausstattung, um die Angebote zu planen und zu steuern. In den großen Kommunen, in denen bereits Stadtteilbüros und räumlich dezentrale Steuerungseinheiten existieren, können solche
Aufgaben vielleicht ohne gänzlich neue Arbeitsstrukturen übernommen werden. Ansonsten wird man im ländlichen Raum die Steuerungen eher von den Schulen aus übernehmen müssen.
Methodisch gesehen muss es zu einer Zusammenführung oder zumindest zu einer sehr engen Nähe des
planenden Personals kommen. Dies ist allein schon deshalb erforderlich, weil es nicht sein kann, dass umständliche Wege der Informationsbeschaffung und des fachlichen Austausches die Planungsqualität negativ bestimmen. In diesem Zusammenhang ist auch auf die Einbeziehung der Träger und Einrichtungen zu schauen. In der
Jugendhilfe gibt es dazu langjährige Erfahrungen und die entsprechend klaren gesetzlichen Vorgaben. Dies gilt
sowohl für die Beteiligung der Träger am gesamten (strategischen) Planungsgeschehen als auch für die zusätzliche Beteiligung von Einrichtungen und Initiativen im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften, deren Struktur und
Arbeitsweise jeweils vor Ort geregelt werden. Hier müssen vermutlich noch manche Anpassungen zwischen
Jugendhilfe und Schule vorgenommen und Rollenklärungen herbeigeführt werden.
Planung funktioniert erfahrungsgemäß nur dann, wenn es eine eindeutige Zuordnung im administrativen
und im politischen Bereich gibt. Wie im wahren Leben gibt es auch in Verwaltungen Konflikte um Einfluss und
Definitonsmacht – „Hahnenkämpfe“, inzwischen ebenso in der weiblichen Form –, die häufig genug eine solide
Planung stören oder gar substantiell beeinträchtigen. Handlungskonzepte und Verfahren sind eng zu koppeln,
sonst kann das Wort von der „Integration“ der Planungen nicht in Anspruch genommen werden. Vielleicht ergeben sich in den kommenden Jahren hier aber ohnehin neue administrative Zuschnitte. Probierversuche hinsichtlich der Zusammenführung von Jugendamt und Schule oder einer stärkeren Zuordnung der Ausschussarbeit
von Schul- und Jugendhilfeausschuss gibt es an einigen Stellen und es stehen ja dem Vernehmen nach politische
Deregulierungen an, die örtlich angepasste Lösungen künftig erleichtern.
Die Planungsintegration hat jedoch zu berücksichtigen, dass die Identität von Jugendhilfe, die ja fachlich sehr
viel breiter angelegt ist als in der Kooperation mit Ganztagsschulsystemen sichtbar wird, gewahrt bleibt.
17
Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
Jugendhilfeplanung
Integration
Schulplanung
Inhaltlich:
- Zusammenführung von Informationen, Daten, Analysen
- Verknüpfung der Infrastrukturplanung
- Standortbezogene Zusammenführung von Leistungen
- (Sozial-) Räumliche Vernetzung von Angebotsstrukturen
Methodisch:
- Planungskompetenzen (-personal) an einem
Ort zusammenführen
- Beteiligungsverfahren zusammenführen
Administrativ:
- Eindeutige Zuordnung von Verantwortungen
- Handlungskonzepte und Verfahren eng koppeln
Politisch:
- Entscheidungsfindung eng koppeln
5. Kontinuität und Verlässlichkeit der Entwicklung
Ich habe den Eindruck, dass ein ganz wesentlicher Stressfaktor für unsere pädagogischen Systeme – sowohl in
der Jugendhilfe als auch im Schulsystem – darin liegt, dass viele Entwicklungen nicht stetig ablaufen, sondern sehr
eklektisch, in zum Teil merkwürdigen Wellen von Modellbildungen, aufgelöst in Projekten und zeitlich befristeten
Arbeitsstrukturen stattfinden.
In der Jugendhilfe und in der Sozialen Arbeit können wir gerade in den letzten Jahren ein Lied davon singen. Es
gibt leider zu wenig praktische und wissenschaftliche Aufmerksamkeitsstrukturen für eine Analyse der zum Teil
sinnlos „verpulverten“ Ressourcen durch abgebrochene Vorhaben, unstete Beschäftigung von Mitarbeiter/-innen
sowie durch Neuorganisationen nach dem berühmten Motto „Rin in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln“.
Letzteres ist ein ausnahmsweise schönes militärisches Bild: Die Offiziere befehlen das Manöver über die abgeernteten Felder, die Unteroffiziere sehen den Flurschaden und sorgen schließlich für den Abzug.
Auch die Schulpolitik ist nicht frei von solchen Friktionen, häufig schon erkennbar an wechselndem Sprachgebrauch von der „Verlässlichen Schule“ über die „Offene Ganztagsschule“ bis zur „Gebundenen Ganztagsschule“.
Ein Schülerjahrgang hat noch nicht einmal das Schulsystem passiert, da ereignen sich bereits zahlreiche „Reförmchen“. Lachen wir nicht über die Inszenierung der Rechtschreibreform, wehren wir uns lieber gegen Politiken
welcher Art auch immer, die die Belastungsgrenzen von Systemen und Systembildungen zu übersehen scheinen.
Es ist zu hoffen, dass die Systembildungen im Bereich der Ganztagsschulen und der Verbindung von Jugendhilfe
und Schule durch einen nachhaltigen Gestaltungswillen geprägt sein werden. Sie als Fachleute haben es vor allem
in der Hand, durch systematische und vor allem reflektierte Vorgehensweisen die Entwicklungen auf Kurs zu
halten.
Kontakt
Prof. Dr. Bruno W. Nikles, Universität Duisburg-Essen, Fachbereich 1, 45117 Essen
Telefon 0201/183-3613, E-Mail: bruno.nikles@uni-essen.de
18
19
Fortschreibung
Umsetzungskontrolle
Maßnahmeplanung
Bedarfsermittlung
Bestandsdarstellung
Zielentwicklung
Planungsschritt
Was soll erreicht werden ?
5 ....
Wie und mit welchen Maßgaben werden die Planungen fortgeschrieben ?
Welche Ziele wurden erreicht ?
Was soll wie und durch wen getan werden ?
Wo gibt es welchen Handlungsbedarf ?
Was geschieht bereits und welche Arbeitsstrukturen sind vorhanden ?
1
Leistungs- und Aufgabenbereiche
2
3
4
Schulbezogene Angebote
Konzipierung von Handlungsansätzen, Projekten und Maßnahmen,
Konkrete Koordination und Kooperation von Trägern
und Einrichtungen, Berichterstattung
Operative Planung
AufarbeitungGesamt-Jugendhilfeplanung
von Informationen, Daten und Analysen,
Entwicklung der Infrastrukturen, Verknüpfung von fachlichen Konzepten und Teilplänen,
Planungsmoderation, Prioritätensetzung, Sicherung der Planungsabläufe, Berichterstattung
Strategische Planung
Fachplanung
Praxisforum 1
Darstellung von Kooperationen von Jugendhilfe und Schule
und der strukturellen Verankerung für Kommunen im
Rheinisch-Bergischen Kreis ohne eigenes Jugendamt
(Burscheid, Kürten, Odenthal).
Thomas Strasser, Sachgebietsleiter Jugend und Familienförderung, Jugendhilfeplaner
Amt für Jugend und Soziales Rheinisch-Bergischer Kreis
Darstellung der Struktur/des Gremiums
Darstellung von Kooperationen von Jugendhilfe und Schule und der strukturellen Verankerung für Kommunen im
Rheinisch-Bergischen Kreis ohne eigenes Jugendamt (Burscheid, Kürten, Odenthal).
– Aufbau der dezentralen Struktur der Jugendhilfe für die Kommunen des Kreises ohne eigenes Jugendamt
(Burscheid, Kürten, Odenthal).
– Darstellung aller in diese Struktur einbezogenen Planungsgruppen, Arbeitskreise, Gremien und Ausschüsse
und deren Mitglieder (für die drei Kommunen) .
– Darstellung, an welchen Stellen Schule beteiligt ist.
– Verantwortungsbereiche der öffentlichen Jugendhilfe / Jugendhilfeplanung und deren Koordinierungsfunktion.
Kurzbeschreibung
Entwicklungen seit 1999 in der Jugendamtslandschaft des Rheinisch-Bergischen Kreises machten Veränderungen
in Aufgabenfeldern der Jugendhilfe erforderlich und brachten erhebliche strukturelle und personelle Veränderungen mit sich. Die Jugendamtslandschaft hat sich durch die Entscheidung für eine verstärkte Sozialraumorientierung und den damit verbundenen dezentralen Organisationsstrukturrn wesentlich gewandelt. Für Jugendhilfethemen haben neben dem Jugendhilfeausschuss die kommunalen Ausschüsse einen erheblich höheren Stellenwert
erhalten. Gleichzeitig wurden zu deren Unterstützung, analog zu den Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII,
in den einzelnen Kommunen Arbeitskreise der freien Träger der Jugendhilfe gegründet. Ausgehend von dieser
vorhandenen Kommunikationsstruktur können u.a. politische Entscheidungsprozesse im Bereich der Kinder- und
Jugendhilfe in den Kommunen aus fachpolitischer Sicht gezielter begleitet werden.
Kurzbewertung
– Strukturen in der Jugendhilfe sind verankert.
– Für die praktische Umsetzung bedeutet dies: „Schule“ noch stärker über ihre Möglichkeiten, Chancen und
Grenzen zu informieren und zur Mitarbeit zu motivieren.
Kontakt
Amt für Jugend und Soziales Rheinisch-Bergischer Kreis, Am Rübezahlwald 7, 51467 Bergisch Gladbach
Telefon 02202/13-6783, E-Mail: thomas.strasser@rbk-online.de
Internet: www.rbk-omline.de
20
Jugendhilfe &
Jugendhilfe
& Schule
Schule
Kooperation und Vernetzung
Rheinisch-Bergischer Kreis
Starker Standort – Attraktives Leben
6.4.2006
© RBK
Leichlingen
29.107
Burscheid
19.767
Wermelskirchen
37.864
Odenthal
16.464
Kürten
20.741
Bergisch Gladbach
110.114
Overath
28.485
Kommunen &
Bevölkerung
Stand 01.01.2006
292.935
Einwohner
Rösrath
29.393
21
22
Burscheid
19.767
Odenthal
16.464
Gesamt
56.978
0
0
6
10
16.948 30 %
3.227 6 %
2.672 5 %
5.782 10 %
bis
bis
bis
bis
unter 27 Jahre
unter 6 Jahre
unter 10 Jahre
unter 18 Jahre
Kürten
20.741
Angebote Jugendhilfe
Tagesbetreuung
39 Feste Standorte
99 Gruppen
Hauptamtliche Kinder- & Jugendarbeit
13 Feste Standorte
6,8 HA Stellen
68 Ehrenamtliche
23
Flankierende Angebote
Jugendhilfebüro
Dezentral
vor Ort
Frühförderstelle
in WK
Heil Päd.
Ambulanz
In WK
Jugendhilfebüro
Erziehungsberatung
teilweise
Bereits vor Ort
RAA
Dezentral
vor Ort
diverse Einzelfallhilfen
Erziehungsberatung
Zugang durch Jugendamt
teilweise
Bereits vor Ort
Jugendhilfebüro
Bedarfsorientiert
vor Ort
Prävention
Bedarfsorientiert
vor Ort
Heil Päd.
Ambulanz
Dezentral
vor Ort
Jugendberatung
in KÜ
Frühförderstelle
Prävention
in GL
Bedarfsorientiert
vor Ort
in GL
Angebote Schule
Schulpsychologischer
Dienst
Realschule
3 Grund
schulen
Hauptschule
Hauptschule
5 Grund
schulen
5 Grund
schulen
Gew.
Berufskolleg
Gesamt
schule
Gymnasium
Kaufm.
Berufskolleg
24
8 Sonder
schulen
2.1
Angebotsbezogene Kooperationen
• Präventionen
– FD Prävention Sucht & Sexpäd./Aids
– FD Sex. Missbrauch
• Projekttage an Schule
• Jugendberatung
• Kath. Jugendwerke
• Nachmittagsangebote Sec. I (II.2 LJP)
– Schüler aus Sozialraum an Schule und
ohne direkte Schulanbindung
– Schülercafe / HS
– Gesamtschule Videoprojekt
• OGS Kooperation mit 6
Grundschulen
25
2.2
Einzelfallbezogene Kooperation
• Lese-, Rechtschreib- und
Rechenschwäche
• OGS & HzE – Tandem in Burscheid
• Im Aufbau „Patenschaften“ des
Sozialen Dienstes für bestimmte
Schulen
Zur Erläuterung der oberen Folie:
1.
Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwäche – seit 2003/2004
Strukturiertes Verfahren (Checkliste) zur Finanzierung Lerntherapie in Lernstudios
Anteilige Finanzierung bei „Memorie“ Lernförderung – Lernen Lernen
– Zugang:
- Antrag auf Eingliederungshilfe
- Stellungnahme der Schule (Was bisher von Schule getan)
- Schulpsychologischer Dienst (Bedarf)
- Krankenkasse lehnt ab
- Förderung i.d.R. zunächst ein Jahr
– Erfahrung: Schule Verantwortung der Förderung bewusster
2.
Tandem
Ausgangsbedingung: hoher Anteil verhaltensauffälliger Kinder werden in der Offenen Ganztagsgrundschule betreut.
Um diesem besonderen erzieherischen Bedarf gerecht zu werden, wird für einzelne Kinder ein spezielles individuelles Betreuungsangebot zugeschnitten (bei dem maximal sechs Kinder gleichzeitig betreut werden).
– Zugang:
- Antrag „Hilfe zur Erziehung“ der Eltern
- Hilfeplanverfahren steuert
- Durchführung durch zwei MA (Träger ambulanten erzieherischer Hilfen und Träger von Offenen Ganztagsgrundschulen)
- In den Räumen der Offene Ganztagsgrundschule in Nähe der Schule und Lehrer
– Erfahrung: kurze Kommunikationswege & Koordinationswege
– Problem: Schule glaubt in Jugendhilfe eine „Reparaturwerkstatt“ für schulische Probleme zu haben.
Jugendhilfe ist aber Hilfe für die Eltern, damit diese ihre Aufgaben der Erziehung besser wahrnehmen können.
3.
Patenschaften
Konkrete Ansprechpartner für einzelne Schulen im Jugendhilfe-Büro haben regelmäßigen Austausch mit und in
der Schule und sind den Lehrern persönlich bekannt.
26
2.3
Strukturelle Kooperationen
• JHA
– Ein Vertreter der Schulen ist nach § 4 Ziff. 3 Buchst. a)
bis f) und i) der Satzung für das Jugendamt bestelltes
Mitglied
• Arbeitskreis der Freien Träger nach § 78
• Kommunale Ausschüsse teilweise
Jugend & Schule
• Arbeitskreise Freier Träger vor Ort
• Planungs- & Arbeitsgruppen
– (Jugendsozialarbeit, Prävention, AD(H)S)
Geplante Kooperationen
• Schulmüdenprojekt
• Netzwerk Frühe Hilfen auf der
Basis Kita und auch Schule
27
KREISTAG
Rat
Fachausschuss
ODENTHAL
Jugendhilfebüro
Verwaltung
Arbeitskreis
Freier Träger
ODENTHAL
JugendSchutz /
Prävention
Unterausschuss
Grundsatzangelegenheiten
Jugendhilfeausschuss
Kommunikationsstrukturen der Jugendhilfe
Landrat
JUGENDAMT
Arbeitsgemeinschaft
nach § 78 SGB VIII
Jugendsozialarbeit
Planungs-& Arbeitsgruppen
Fachausschuss
Rat
Arbeitskreis
Freier Träger
KÜRTEN
Jugendhilfebüro
KÜRTEN
Verwaltung
Jugend-/
Verbandsarbeit
HILFEN
Bereichsleitung
JUFÖ
Verwaltung
Amtsleitung
Jugendhilfeplanung
Tagesbetreuung
für Kinder
Fachausschuss
Rat
Arbeitskreis
Freier Träger
BURSCHEID
Verwaltung
Jugendhilfebüro
BURSCHEID
28
KITA
3.
Perspektiven
Ausgehend von den Anforderungen des JFG:
Wie wird die bisher erreichte Kooperationsstruktur
bewertet?
• Strukturen in der Jugendhilfe sind
verankert.
• Für die praktische Umsetzung bedeutet
dies:
• „Schule“ noch stärker über ihre
Möglichkeiten, Chancen und Grenzen zu
informieren und
• zur Mitarbeit zu motivieren.
4.
Fazit
Immer wichtig:
Dass Jugendhilfe nicht Aufgaben der
Schule übernimmt
sondern ergänzt und/oder neue Ideen
und Ansätze in Schule einbringt,
gemeinsam entwickelt und dann wieder
geht.
Wir haben mehr als gedacht!
29
Praxisforum 2
Erste konkrete Ansätze der Verankerung dauerhafter
Kooperationsstrukturen zwischen Jugendhilfe und Schule im
Kreis Aachen – dargestellt aus schulischer Sicht
Walter Reuß, Schulamtsdirektor im Schulamt für den Kreis Aachen mit der Generalie
„Schule und Jugendhilfe“, Schulamt für den Kreis Aachen
Jochen Menges, Sonderpädagoge an der Astrid-Lindgren-Schule (Förderschule des
Kreises Aachen, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung), Koordinator
im Schulamt für den Bereich Schule und Jugendhilfe
Kurzbeschreibung
Initiiert wurde die Kooperation durch Herrn Wollersheim, damaliger Leiter des Jugendamtes in Würselen, und
Herrn Reuß, Schulamtsdirektor des Schulamtes für den Kreis Aachen.
Beginn der Kooperation: April 2000. – Konstituierendes Treffen der Amtsleiter/-innen aller Jugendämter und der
Schulleiter/-innen aller Förderschulen.
Später: ab 2002 auch alle Hauptschulen und ab 2006 auch alle Schulsozialarbeiter/-innen beteiligt.
Zielsetzungen
–
–
–
–
–
–
–
Informationen über die Zielsetzungen und Arbeitsweisen des jeweils anderen Systems erhalten; sich gegenseitig beraten; sich vor Ort kennen lernen.
Den gemeinsamen Verbindungs- bzw. Schnittmengenbereich erarbeiten und festlegen.
Vor Ort über feste Regeln der Zusammenarbeit sprechen; Vereinbarungen grundlegender Art entwickeln und
einhalten.
Gemeinsames Gerüst – einen Leitfaden – entwickeln; adäquate pädagogische Organisationsstrukturen für
Kooperation – auf mehreren Ebenen – aufbauen und die dazugehörigen Instrumentarien kennen lernen und
benutzen.
Gemeinsam Eltern und Jugendliche in schwierigen Situationen beraten und kontinuierlich begleiten; evtl.
weitere Kooperationspartner für Begleitung des Lebensweges des Jugendlichen und der Eltern finden.
Gemeinsame Arbeit gemeinsam reflektieren und evaluieren.
Synergieeffekte erreichen: Vorteile für die Systeme erkennen und benennen – hier und heute: primär aus
schulischer Sicht.
Kontakt
Walter Reuß, Schulamt für den Kreis Aachen, Zollernstr. 10, Postfach 500451, 52088 Aachen
Telefon 0241/5198-3390, E-Mail: schulamt@kreis-aachen.de
Jochen Menges, Astrid-Lindgren-Schule, Förderschule des Kreises Aachen, Förderschwerpunkt emotionale
und soziale Entwicklung, Telefon 02403/ 504580, E-Mail: jochen-menges@t-online.de
30
Präsentation zur Arbeitstagung
„Die Kooperation von Jugendhilfe und
Schule strukturell verankern“
Herzogenrath
des LVR am 05.04.2006
Baesweiler
Alsdorf
Würselen
Eschweiler
Kooperation
„Jugendhilfe (ASD) - Schule“
im Kreis Aachen
Stolberg
Roetgen
Simmerath
Monschau
© PSG
Hintergrund
(persönliche Erfahrungen)
hinsichtlich Kooperationsentwicklung
1975 Gesamtschulbewegung in Köln
Sozialpädagogische und ganzheitliche pädagogische Ansätze
Wille zur Kooperation vorhanden
Auswirkung: ein Sozialarbeiter
Lehrer/innen bestimmten Aufgabenkatalog
Sozialarbeiter in der Rolle der Feuerwehr/Hilfslehrer
1978 Tätigkeit an Schule für Lernbehinderte
Ruf nach Jugendhilfe, wenn Schule nicht weiter wusste
(Erwartung direkter Tätigkeiten)
Im Vordergrund des Denkens:
Gedanke des Abgebens (Zuständigkeitsdenken)
31
Hintergrund
(persönliche Erfahrungen)
hinsichtlich Kooperationsentwicklung
1985 Astrid- Lindgren- Schule
„flexibles sonder- und sozialpädagogisches Fördersystem für
erziehungshilfe- und bedürftige Schüler/innen im Kreis AC“
Beratung und Begleitung der Eltern durch Schulsozialarbeiter/innen
Teamarbeit von Schulsozialarbeiter/innen und Sonderpädagogen
1996 Erfahrungswert:
Kooperation ist schwierig - aber wenn Schwierigkeiten überwunden
werden, sehr nützlich und erfolgreich!
Entwicklung
vor 2000
„Zeit der Elfenbeintürme“
- manchmal nebeneinander
- manchmal gegeneinander
- manchmal miteinander
getragen von Einzelnen
eine individuelle Initiative
aus einer speziellen
Situation initiiert
ab 2000
Intersystemische Kooperation
„Denken in Zuständigkeiten und Ausklammerung
der gesamten nichtschul. Pädagogik (insb. Jugendhilfe)
unverantwortlich“
32
Notwendigkeiten
Systemmitglieder benötigen Infos über Funktionsfähigkeit und
Arbeitsweisen des jeweils anderen Systems (Fundament
kooperativer Arbeit)
präzise Bestimmung des Verbindungs- und
Schnittmengenbereichs (Etablierung vor Ort als eigenständiges
System zwischen zwei strukturierten Hauptsystemen)
Entwicklung von Absprachen und Vereinbarungen
grundlegender Art
Qualitätsstandards für gemeinsame Arbeit (evaluierbar)
Gemeinsame soziale pädagogische Grundorientierung
Aufbau verlässlicher Strukturen der Kooperation
(Konzentration auf Gemeinsames)
Kooperation lohnt sich - immer!
Aufbau des
Koordinatorensystems
Planungsund
Steuerungsgruppe
Kommunale
Arbeitskreise
Zusammenarbeit
Einzelschule - Jugendhilfe
Konstituierende Sitzung an der
Astrid-Lindgren-Schule im April 2000
Schule
Jugendhilfe
Hauptschule
Förderschulen
Allgemeiner
Sozialer
Dienst
“Grundschulen”
43 Koordinatoren/-innen
7 Koordinatoren/-innen
© PSG, ST. Jannes
33
Planungsund
Steuerungsgruppe
Arbeit als Koordinator/ -in
im Kooperationsnetz
„Jugendhilfe – Schule“
Kommunale
Arbeitskreise
Zusammenarbeit
Einzelschule - Jugendhilfe
Zielsetzungen:
@ Förderung der Kooperationsbereitschaft
@ Direkter Ansprechpartner (ASD/ Schule)
Aufgabenbereiche:
@ Entwicklung/ Festigung von
Kooperationsbereitschaft im eigenen System
@ Unterstützung der Kolleg-Innen in der tägl.
Kooperation mit anderem System
@ Aufbau und Förderung der Kooperation
zwischen Schule und Jugendhilfe
@ Mitarbeit im kommunalen Arbeitskreis
@ Mitarbeit an Fachtagungen und Fortbildungen
@ Tätigkeitsberichte
© PSG
Planungsund
Steuerungsgruppe
Kommunale
Arbeitskreise
Arbeit als Schul-/
Jugendhilfekoordinator
im eigenen System
erkennbar
ansprechbar
Planung gem.
Projekte
gemeinsame
Konferenzen
Evaluation
Kenntnis über das jeweils
andere System !
Kenntnis über Kooperationsnetz !
34
Zusammenarbeit
Einzelschule - Jugendhilfe
Weitergabe
von Infos
regelmäßige
Gespräche mit
Leitung (mtl.)
TOP auf
Konferenzen/
Besprechungen
Planungsund
Steuerungsgruppe
Arbeit der kommunalen Arbeitskreise
Kommunale
Arbeitskreise
Zusammenarbeit
Einzelschule - Jugendhilfe
• Treffen alle 6 - 8 Wochen
(meist im JA)
• Federführung:
Jugendhilfekoordinator
des ASD
• Austausch über
Kooperation in den
Systemen
• Themenspezifische
Kooperation
• Gemeinsame
Fortbildungen
• Planung von Projekten
• Protokollierung
Arbeit der Planungs- und
Steuerungsgruppe (PSG)
„Jugendhilfe – Schule“ im Kreis
Aachen
Planungsund
Steuerungsgruppe
Kommunale
Arbeitskreise
Zusammenarbeit
Einzelschule - Jugendhilfe
Öffentlichkeitsarbeit
(Fachtagungen/ Fortbildungen)
Perspektive:
Servicestelle
Intranet
PSG
Qualitätssicherung/
Controlling/ Leitfaden
Bindeglied zu Amtsleitern
und Schulräten
PSG:
Karin Nießen (Hauptschullehrerin); Josefine Rosenberg (stellv. ASD- Leiterin))
Norbert Latz (ASD- Leiter); Jochen Menges (Sonderschullehrer)
Dorotheè Rößner (Schulsozialarbeiterin) NN (Schulsozialarbeiter)
© PSG
35
regionale Kooperation
H.-rath
Planungsund
Steuerungsgruppe
Kommunale
Arbeitskreise
Zusammenarbeit
Einzelschule - Jugendhilfe
Würselen
Allgemeiner
Sozialer
Dienst
Jugendhilfe
Stolberg
Fachtagungen
Koordinatorentreffen
Amtsleiter
Kooperationsstrukturen
Schulräte
PSG
Arbeitskreise
Kommunale
Kommunale Kooperation
Eschweiler
fallbezogene Kooperation
interinstitutionelle Kooperation
Baesweiler/
Nordeifel
Arbeitskreis
Schulsozialarbeit
Alsdorf
Schule
© PSG
36
Strukturelle/ organisatorische
Ausrichtung der Schule im
Kooperationsprozess
Planungsund
Steuerungsgruppe
Kommunale
Arbeitskreise
Zusammenarbeit
Einzelschule - Jugendhilfe
Schulräte
Förderschulen
Hauptschulen
PSG
2 Mitglieder
Verfügungsst.
Budget
Koordinatoren/
Innen
1 Verfügungsstunde
Fachtagungen KoordinatorenInputs
konferenz
Austausch
(1x jährl.)
Evaluation
Kollegiumskonferenz
(nach Bedarf)
kommunaler Kollegen/Innen
Arbeitskreis
Unterstützung
(alle 6 Wochen) (fachlich, Bedarf)
(alltäglich)
Schulleitung
Schulleiter/
Innen
Konferenzen
(nach Bedarf)
Planungsgespräch mit
Fachthemen
Koordinator
(monatlich)
Kooperationskonferenz mit
ASD
(1-2x jährl.)
Planungsund
Steuerungsgruppe
Effekte durch die vorhandenen
Kooperationsstrukturen für die
Schule
Kommunale
Arbeitskreise
Zusammenarbeit
Einzelschule - Jugendhilfe
Nutzen
Kompetenzerweiterung
(Systemkenntnis)
Kosten
Kommunikaktionsverbesserung
(pers. Kontakt, Erreichbarkeit)
Vereinbarungen/ Standards
Anregungen/ Projekte
zeitlicher Mehraufwand
Weiterbildung
Prozessverantwortung
37
Projekte, Standards, Themen
in der Kooperation
- exemplarisch -
Planungsund
Steuerungsgruppe
Kommunale
Arbeitskreise
Zusammenarbeit
Einzelschule - Jugendhilfe
- Kennen lernen der Ansprechpartner vor Ort
- Verbesserung von Helfer- und Hilfeplangesprächen
(gemeinsame Begleitung von Kindern und Eltern)
- Positionspapier Kindeswohlgefährdung
- Vereinbarungen über die Zusammenarbeit bei
Kindeswohlgefährdung und HZE
- Erlebnispädagogisches Projekt
- Fortbildungen, Erfahrungsaustausch
(z.B. SPZ, Erziehungsberatungsstelle, §35 a, JGH, ...)
- Qualitätsstandards zwischen Einzelschule und ASD
- Schulverweigererprojekt Motivia
...
Planungsund
Steuerungsgruppe
Ausgangslage für die Erarbeitung
eines Leitfadens
„Kooperation Schule – Jugendhilfe“
Kommunale
Arbeitskreise
Zusammenarbeit
Einzelschule - Jugendhilfe
Mangelnde Standards
Umsetzungsproblematiken
in der Kooperationspraxis
Systembeschreibungen
„Strukturverwässerung“
Ausbleibende
Multiplikatoreneffekte
Fehlende definierte
Aufgabenbereiche
© PSG
38
Planungsund
Steuerungsgruppe
Kommunale
Arbeitskreise
Aufbau des Leitfadens
- Inhaltsverzeichnis -
Kooperation
Jugendhilfe – Schule
im Kreis Aachen
-
Für alle in den Systemen
einsichtbar !!!
-
Zusammenarbeit
Einzelschule - Jugendhilfe
Vorworte (Schulräte, Amtsleiter)
Arbeit als Schulkoordinator
Arbeit als Jugendhilfekoordinator
Arbeit der Planungs- und Steuerungsgruppe
Gesetzliche Grundlagen und Aufgaben des
Allgemeinen Sozialen Dienstes des JA
Gesetzliche Grundlagen und Aufgaben der
Schule
Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe
unter Berücksichtigung der
datenschutzrechtlichen Anforderungen
Glossar (Projekte, Standards, Protokolle)
Literatur
„Koordinatorenliste“
© PSG
Was sich - aus schulischer Sicht - auf der
strukturellen Ebene verändern muss
- ganzheitliche Sichtweise der Kinder und Jugendlichen
sowie deren Eltern (vernetztere Hilfe)
- Benennung und strukturelle Absicherung von festen
Ansprechpartnern für Kooperationsprojekte
- Gratifikaktionssysteme (z.B. Entlastungsstunden) für
Koordinatoren
- Bereitstellung von Zeitbudgets außerhalb von Unterrichtsoder Jugendamtstätigkeit (Entwicklung und Pflege von
Kooperations- und Vernetzungsprojekten)
- Politische Signale zur Verstärkung gemeinsamer
Fortbildungen
- Mut und Initiative für gemeinsame Themen
39
Auszüge aus dem Leifaden „Schule – Jugendhilfe“
im Kreis Aachen
Der Leitfaden „Schule – Jugendhilfe“ im Kreis Aachen (1. Auflage Februar 2005) erscheint als lose Blattsammlung.
Der Leitfaden gilt als Orientierungshilfe und Arbeitshandbuch für alle in diesem Kooperationsnetzwerk handelnden Personen und als Informationsheft für weitere an diesem Kooperationsnetzwerk interessierte Personen und
Institutionen. Die Planungs- und Steuerungsgruppe sieht sich u.a. für die Evaluation und Weiterentwicklung dieses
Leitfadens zuständig.
Herausgeber sind das Jugendamt des Kreises Aachen, die Jugendämter der Städte Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath, Stolberg, Würselen sowie dasSchulamt für den Kreis Aachen. Der Leitfaden besteht aus folgenden
Abschnitten/Materialien:
– Arbeit als Schulkoordinator im Kreis Aachen (Zielsetzung, Aufgabenbereiche).
– Arbeit als Jugendhilfekoordinator im Kreis Aachen.
– Arbeit der Planungsgruppe.
– Gesetzliche Grundlagen und Aufgabe des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamtes.
– Gesetzliche Grundlagen und Aufgabe der Schule.
– Die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen
Anforderungen an die personenbezogene Zusammenarbeit.
– Glossar, Literatur, Arbeitskreise, Projekte, Standards, Themen.
Im folgenden präsentiert werden ausgewählte Materialien aus dem Leitfaden. Der gesamte Leitfaden ist als
Download im Internet abrufbar unter: www.jugend.lvr.de (Fachthemen/Jugendhilfe+Schule).
Auszug A:
1. Arbeit als Schulkoordinator im Kreis Aachen
1.1 Zielsetzung
Der Schulkoordinator soll innerschulisch die Kooperationsbereitschaft mit dem kommunalen Allgemeinen
Sozialen Dienst (ASD) fördern und ggf. als direkter Ansprechpartner für den ASD in Schule fungieren.
Fachliche Voraussetzungen:
Die Arbeit als Schulkoordinator erfordert in folgenden Bereichen fachliche Grundkenntnisse:
– Kenntnisse über das System „Jugendhilfe“ und zentrale Arbeitsprinzipien, d.h.: Datenschutz, Elternwille,
Freiwilligkeitsprinzip, Antragsrecht auf Hilfen zur Erziehung
– Kenntnisse über die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe im Kreis Aachen (Kooperationsmodell)
1.2 Aufgabenbereiche
1.2.1 Entwicklung und Festigung von Kooperationsbereitschaft im eigenen Kollegium
Der Schulkoordinator soll:
1. Für die Kollegen erkennbar und ansprechbar sein;
2. Informationen über die eigene Arbeit bzw. Arbeitsweise des ASD weitergeben:
TOP auf den Konferenzen, aktualisierter Ordner „Leitfaden“ mit den erarbeiteten Unterlagen im Bereich
Schule – Jugendhilfe, Vorstellen des Kooperationsmodells in einer Konferenz;
3. Kollegen die unterschiedlichen Arbeitsweisen, Zuständigkeiten und Handlungsmöglichkeiten des anderen
Systems aufzeigen, um Missverständnisse zu vermeiden;
4. Regelmäßige Gespräche mit der Schulleitung im Abstand von höchstens 4 Wochen führen:
Rückmeldungen über Stand der Kooperation, Info über personelle Veränderungen beim ASD, Besprechung
aktueller Fälle.
1.2.2 Unterstützung der Kollegen in der täglichen Kooperation mit dem örtlichen ASD
Der Schulkoordinator soll:
1. Den Ist-Stand der Zusammenarbeit und den tatsächlichen Kooperationsbedarf im Kollegium regelmäßig
erfragen;
2. Den Kollegen fachliche Unterstützung anbieten;
3. Auftretende Probleme direkt mit dem örtlichen Jugendhilfekoordinator besprechen/ die Zusammenarbeit am
Ende eines Schuljahres evaluieren
4. „Stolpersteine“ der Kooperation erkennen und evtl. ausräumen (z.B. Datenschutz, Erreichbarkeit, Rückmeldungen);
40
5. Verbindliche und schnelle Wege der Kommunikation zwischen Kollegen und ASD-Mitarbeitern aufzeigen, z.B.
e- mail, Fax, Sprechzeiten, Telefon;
6. Mit den Beratungslehrern und Schulsozialarbeitern (z.B. Stufenteam) in Fragen der Kooperation „Schule ASD“ möglichst regelmäßig zusammenarbeiten
1.2.3 Aufbau und Förderung der Kooperation zwischen der Schule und dem ASD
Der Schulkoordinator soll in direkter Zusammenarbeit mit dem örtlichen Jugendhilfekoordinator auf der Grundlage des Kooperationsbedarfs beider Systeme pädagogische Konferenzen in beiden Systemen planen, moderieren und evaluieren.
Grundlage für den Erfolg der gemeinsamen Konferenzen ist die Teilnahme der Kollegien beider Systeme. Dabei
ist immer vom tatsächlichen Ist- Stand der Kooperation auszugehen. Folgende Konferenzstufenfolge ist empfehlenswert:
1. Konferenz
– Kennenlernen der beiden Systeme (Arbeitsweisen und Zuständigkeiten)
– Benennung des Ist-Standes der Kooperation:
- Austausch von positiven und negativen Erfahrungen in der bisherigen Zusammenarbeit
- Entwicklung von Absprachen für die weitere Zusammenarbeit
2. Konferenz
– Benennung des Ist- Standes der Kooperation
– Entwicklung von Kooperationsabsprachen und festen Strukturen für eine verbindliche Zusammenarbeit
3. Konferenz
– Benennung des Ist- Standes der Kooperation
– gemeinsame Erarbeitung von Qualitätsstandards (z. B Infofluss, Hilfeplanverfahren, Kindeswohlgefährdung,
Elternwille)
4. Konferenz
– Benennung des Ist- Standes der Kooperation
– Überprüfung der Standards auf Wirksamkeit für die Kooperation
– gemeinsame Entwicklung von bedarfsorientierten Projekten in der Schule
Grundsätzlich empfiehlt es sich, sich zu Beginn der bewussten kollegialen Zusammenarbeit zwischen Schule
und ASD öfter zu treffen (1mal pro Schulhalbjahr). Später sind größere Abstände zwischen den Konferenzen
sinnvoll (1mal jährlich). Als gemeinsamer Start in die Arbeit hat sich das vorhergehende gemeinsame Essen
beider Kollegien bewährt. Der informelle Rahmen ist für die Zusammenarbeit mindestens so förderlich wie die
sich anschließende fachliche Auseinandersetzung („gelebte Kooperation“).
1.2.4 Mitarbeit im kommunalen Arbeitskreis
Der Schulkoordinator vertritt seine Schule im kommunalen Arbeitskreis, der sich alle 6- 8 Wochen trifft (meist
im Jugendamt). In diesem Arbeitskreis sind alle Förder- und Hauptschulen sowie der örtliche ASD vertreten. Die
Schulsozialarbeiter nehmen ebenfalls teil.
Federführend und mit der Einladung betraut ist der Jugendhilfekoordinator im ASD.
Der Schulkoordinator im kommunalen Arbeitskreis soll:
1. Anregungen aus dem Kollegium in den kommunalen Arbeitskreis einbringen;
2. Berichten über den Stand der Zusammenarbeit innerhalb seines Kollegiums;
3. Mit den anderen Teilnehmern gemeinsame Themen von Schule und ASD be- und erarbeiten (z.B. Schulverweigerung, Kindeswohlgefährdung, Elternarbeit)
4. Arbeitsergebnisse aus dem kommunalen Arbeitskreis dem Kollegium vorstellen bzw. mitteilen
1.2.5 Mitarbeit an Fachtagungen und Fortbildungen
Der Schulkoordinator nimmt zusammen mit dem Schulsozialarbeiter an den Fortbildungsveranstaltungen und
Fachtagungen des Kooperationsmodells teil (1-2mal jährlich). Thema dieser überregionalen Großveranstaltungen sind einerseits die Reflexion des Kooperationsmodells, andererseits aber auch die fachliche Weiterentwicklung von zentralen fachlichen Bereichen der Zusammenarbeit.
1.2.6 Tätigkeitsberichte des Schulkoordinators
Der Schulkoordinator erhält für seine Tätigkeit eine wöchentliche Entlastungsstunde von der unteren Schulaufsicht.
Er berichtet halbjährlich über:
– die Arbeit als Schulkoordinator im eigenen Kollegium
– die Zusammenarbeit mit dem örtlichen Jugendhilfekoordinator
– die Mitarbeit im kommunalen Arbeitskreis
41
– Schwerpunkte für seine Arbeit
Es gibt für die Koordinatoren aus der Haupt- und aus der Förderschule gesonderte Treffen. An den Treffen
nehmen die Schulsozialarbeiter teil. Die Einladung erfolgt über die Schulaufsicht.
1.3 Fazit
Durch die Schulkoordinatoren soll die Zusammenarbeit zwischen der Schule und dem ASD weiter verbessert
werden. Die Arbeit als Schulkoordinator ist verbindlich und sollte möglichst kontinuierlich durchgeführt werden.
Die Schulkoordinatoren sollen:
– für die Zusammenarbeit motivieren;
– Stolpersteine der Kooperation benennen;
– ihre Kollegen fachlich unterstützen;
– gemeinsame Entwicklungen initiieren.
Die Arbeit der Schulkoordinatoren kann nur in enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung erfolgreich sein.
Für eine gelingende Kooperation ist daher die Unterstützung der Schulleitung eine Grundvoraussetzung.
Die Schulkoordinatoren können jederzeit durch die Planungsgruppe Unterstützung einfordern:
Josefine Rosenberg, ASD Kreisjugendamt Aachen
Karin Nießen, GHS Lessingschule Baesweiler- Setterich
Norbert Latz, ASD Herzogenrath
Jochen Menges, SfE Astrid- Lindgren- Schule, Weisweiler
Auszug B:
2. Arbeit als Jugendhilfekoordinator im Kreis Aachen
2.1 Zielsetzung
Der Jugendhilfekoordinator soll innerhalb des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) die Kooperationsbereitschaft mit den Schulen des entsprechenden Zuständigkeitsbereiches fördern und ggf. als direkter Ansprechpartner für die Schulen fungieren.
Fachliche Voraussetzungen:
Die Arbeit als Jugendhilfekoordinator erfordert in folgenden Bereichen fachliche Grundkenntnisse:
– Kenntnisse über das System „Schule“ und zentrale Arbeitsprinzipien, d.h.: Schulprogramm, Datenschutz,
gesetzliche Grundlagen
– Kenntnisse über die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe im Kreis Aachen (Kooperationsmodell)
2.2 Aufgabenbereiche
2.2.1 Entwicklung und Festigung von Kooperationsbereitschaft im eigenen Team
Der Jugendhilfekoordinator soll:
1. Für die Kollegen erkennbar und ansprechbar sein;
2. Informationen über die eigene Arbeit als Koordinator bzw. die Schulsituation weitergeben:
TOP in den Teambesprechungen, aktualisierter Ordner „Leitfaden“ mit den erarbeiteten Unterlagen im
Bereich S. – Jh., Vorstellen des Kooperationsmodells im Team;
3. Kollegen die unterschiedlichen Arbeitsweisen, Zuständigkeiten und Handlungsmöglichkeiten des anderen
Systems aufzeigen, um Missverständnisse zu vermeiden;
4. Regelmäßige Gespräche mit der Teamleitung/Arbeitsgruppenleitung sowie der Jugendhilfeplanung und der
Amtsleitung im Abstand von höchstens 3 Monaten führen.
Aufgabe: Rückmeldungen über Stand der Kooperation.
2.2.2Unterstützung der Kollegen in der täglichen Kooperation mit den örtlichen Schulen
Der Jugendhilfekoordinator soll:
5. Den Ist-Stand der Zusammenarbeit und den tatsächlichen Kooperationsbedarf im Team regelmäßig erfragen;
6. Den Kollegen fachliche Unterstützung anbieten;
7. Auftretende Probleme direkt mit dem entsprechenden Schulkoordinator besprechen/ die Zusammenarbeit
am Ende eines Schuljahres evaluieren
8. „Stolpersteine“ der Kooperation erkennen und evtl. ausräumen (z.B. Datenschutz, Erreichbarkeit, Rückmeldungen);
9. Verbindliche und schnelle Wege der Kommunikation zwischen ASD-Mitarbeitern und Lehrern aufzeigen, z.B.
e- mail, Fax, Sprechstunden, Telefon
42
2.2.3Aufbau und Förderung der Kooperation zwischen dem ASD und der Schule
Der Jugendhilfekoordinator soll in direkter Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Schulkoordinator auf der
Grundlage des Kooperationsbedarfs beider Systeme pädagogische Konferenzen in beiden Systemen planen,
moderieren und evaluieren.
Grundlage für den Erfolg der gemeinsamen Konferenzen ist die Teilnahme der Kollegien beider Systeme. Dabei
ist immer vom tatsächlichen Ist-Stand der Kooperation auszugehen. Folgende Konferenzstufenfolge ist empfehlenswert:
1. Konferenz
– Kennenlernen der beiden Systeme (Arbeitsweisen und Zuständigkeiten)
– Benennung des Ist-Standes der Kooperation:
- Austausch von positiven und negativen Erfahrungen in der bisherigen Zusammenarbeit
- Entwicklung von Absprachen für die weitere Zusammenarbeit
2. Konferenz
– Benennung des Ist-Standes der Kooperation
– Entwicklung von Kooperationsabsprachen und festen Strukturen für eine verbindliche Zusammenarbeit
3. Konferenz
– Benennung des Ist-Standes der Kooperation
– gemeinsame Erarbeitung von Qualitätsstandards (z. B Infofluss, Hilfeplanverfahren, Kindeswohlgefährdung,
Elternwille)
4. Konferenz und folgende Konferenzen
– Benennung des Ist-Standes der Kooperation
– Überprüfung der Standards auf Wirksamkeit für die Kooperation
– gemeinsame Entwicklung von bedarfsorientierten Projekten in der Schule
Grundsätzlich empfiehlt es sich, sich zu Beginn der bewussten kollegialen Zusammenarbeit zwischen ASD und
Schule öfter zu treffen (1mal pro Schulhalbjahr). Später sind größere Abstände zwischen den Konferenzen sinnvoll (1mal jährlich). Als gemeinsamer Start in die Arbeit hat sich das vorhergehende gemeinsame Essen beider
Kollegien bewährt. Der informelle Rahmen ist für die Zusammenarbeit mindestens so förderlich wie die sich
anschließende fachliche Auseinandersetzung („gelebte Kooperation“).
2.2.4Mitarbeit im kommunalen Arbeitskreis
Der Jugendhilfekoordinator vertritt den ASD im kommunalen Arbeitskreis, der sich ca. alle 6- 8 Wochen trifft
(meist im Jugendamt). In diesem Arbeitskreis sind alle Förder- und Hauptschulen sowie der örtliche ASD vertreten. Die Schulsozialarbeiter nehmen ebenfalls teil.
Federführend und mit der Einladung betraut ist der Jugendhilfekoordinator im ASD.
Der Jugendhilfekoordinator soll im kommunalen Arbeitskreis:
10. Anregungen aus dem Team in den kommunalen Arbeitskreis einbringen;
11. Berichten über den Stand der Zusammenarbeit innerhalb seines Teams;
12. Die eigenen Standards für die Zusammenarbeit mit den Schulen reflektieren und Anregungen für die
Weiterentwicklung ins Team tragen;
13. Arbeitsergebnisse aus dem kommunalen Arbeitskreis dem Team vorstellen bzw. mitteilen.
2.2.5Mitarbeit an Fachtagungen und Fortbildungen
Der Jugendhilfekoordinator nimmt an den Fortbildungsveranstaltungen und Fachtagungen des Kooperationsmodells teil (1-2mal jährlich). Thema dieser überregionalen Großveranstaltungen sind einerseits die Reflexion des
Kooperationsmodells, andererseits aber auch die fachliche Weiterentwicklung von zentralen fachlichen Bereichen der Zusammenarbeit.
2.2.6Tätigkeitsberichte des Jugendhilfekoordinators
–
–
–
–
Der Jugendhilfekoordinator berichtet halbjährlich über:
die Arbeit als Jugendhilfekoordinator im eigenen Team
die Zusammenarbeit mit den Schulkoordinatoren
die Mitarbeit im kommunalen Arbeitskreis
Schwerpunkte für seine Arbeit
Zu den Treffen lädt die Planungsgruppe ein.
43
2.3 Fazit
Durch den Jugendhilfekoordinator soll die Zusammenarbeit zwischen dem ASD und den Schulen weiter verbessert werden. Die Arbeit als Jugendhilfekoordinator ist verbindlich und sollte kontinuierlich durchgeführt werden.
Der Jugendhilfekoordinator soll:
– für die Zusammenarbeit motivieren;
– Stolpersteine der Kooperation benennen;
– die Kollegen fachlich unterstützen;
– gemeinsame Entwicklungen initiieren
Die Arbeit des Jugendhilfekoordinators kann nur in enger Zusammenarbeit mit der Teamleitung/Amtsleitung erfolgreich sein. Für eine gelingende Kooperation ist daher die Unterstützung der Team-/Amtsleitung eine
Grundvoraussetzung.
Auszug C:
3. Arbeit der Planungsgruppe „Schule – Jugendhilfe“ im Kreis Aachen
Die Planungs- und Steuerungsgruppe (PSG) will sich für die Konsolidierungsphase der „Kooperation Schule –
Jugendhilfe im Kreis Aachen“ ziel- und aufgabenorientiert aufstellen und positionieren. Im Folgenden soll eine
Aufgaben- und Arbeitsmatrix verdeutlichen, welche Aufgaben die PSG bereits ausfüllt bzw. evtl. ausfüllen will.
Einzelschule
–
ASD
Amtsleitungen
Schulräte
Kommunale
Arbeitskreise
Planungs- und
Steuerungsgruppe
Die Planungs- und Steuerungsgruppe sieht sich als Schaltstelle, an der Informationen von den einzelnen am
Kooperationsprozess beteiligten Personen und Systemen zusammenlaufen, um diese in das Gesamtsystem zurückführen zu können. Dabei arbeitet sie sowohl aufgaben- und inhaltsorientiert als auch organisationsorientiert.
I. Aufgaben- und Inhaltsorientierung der PSG:
(1) Öffentlichkeitsarbeit/ Sensibilisierung
Die PSG bietet Fachtagungen, Seminare, Fachgespräche, Workshops und Fortbildungen mit dem Ziel an, für
den Schnittmengenbereich aus Schule und Jugendhilfe zu sensibilisieren. Dabei bietet sie die Strukturen des
vorhandenen Kooperationsnetzes im Kreis Aachen an, um daraus überleitend Möglichkeiten und Chancen gelungener Kooperation zu benennen.
(2) Qualitätssicherung
Die PSG macht es sich zur Aufgabe, die Praxisthemen aus der gelebten Kooperation im täglichen Austausch
(Einzelschule – Jugendhilfe) zu evaluieren und diese an das Gesamtsystem weiterzugeben (bestehende Kooperationsprojekte, Standards der Zusammenarbeit). Die konzeptionelle Arbeit zwischen den Einzelschulen und
den Jugendämtern (Koordinatoren beider Systeme) kann hier eine Bündelung finden.
– Evaluation über Leitfaden, Protokolle
– Entwicklung von Standards
– Fachtagungen
– Praxisthemen (auch Visionen)
Controling.
44
(3) Beratung
Die PSG wünscht sich, eine Art Servicestelle zu sein, an die sich bei Fachfragen aus dem Kooperationsbereich
Schule – Jugendhilfe gewendet werden kann. Damit arbeitet sie aktiv und pro- aktiv.
Ebenfalls kann die PSG bei Kooperationskonflikten zwischen den Systemen bei Bedarf um Rat gefragt werden
(z.B. Lösungsmodelle für den Fall, dass Koordinatoren in ihrer Schule/ihrem Jugendamt nicht zum Zuge
kommen).
II. Organisationsorientierung der PSG:
(1) Leitfaden
Der Leitfaden steht allen Koordinatoren und am Gesamtkooperationsprozess Beteiligten als eine Art Handbuch
zur Verfügung und dient dem konkreten Austausch zwischen den Systemen (Standards der Zusammenarbeit,
Zuständigkeiten, Kooperationskreisläufe, Projektsammlungen, Konzeptarbeit, Möglichkeiten durch Zusammenarbeit, Synergieeffekte).
(2) Fachtagungen
Die Fachtagungen dienen als Austauschtage des Gesamtnetzwerkes (1.) der inhaltlichen Auseinandersetzung mit bestimmten fachspezifischen Themen (z.B. gemeinsame Förderplanung, Kindeswohlgefährdung), die
auch zukunftsweisend ausgerichtet sein sollten (Entwicklungsbereiche), (2.) der Präsentation gelebter Kooperation (gemeinsame Projekte, Entwicklungen in den Schulen, Arbeitskreisen, Betreuungsformen...)
(3) Arbeitstreffen der PSG
–
–
–
–
–
–
1x monatlich zur Pflege der Kommunikationsstrukturen
Planung, Vorbereitung von Fachtagungen und Fortbildungen
Klärung von Unklarheiten
Evaluation der Zusammenarbeit (Protokolle)
Alle 6- 8 Wochen Teilnahme an den kommunalen Arbeitskreisen
Mind. 1x jährlich Berichterstattung der Arbeit „Kooperation Schule – Jugendhilfe“ bei Amtsleitungen und
Schulräten
– Aufbau eines Intranets als Kommunikationsplattform
45
Auszug D
Vereinbarung der Kooperationspartner Schule/
Einrichtung der Jugendhilfe
Stand Oktober 2004
Folgende Absprachen werden mit dem Kollegium der Schule:……..……………
und den Mitarbeitern/-innen der Einrichtung, Haus St. Josef Kinder-, Jugend und Familienhilfe Hehlrather Straße 6 in 52249 Eschweiler getroffen.
Diese Informationen sollen alle Kollegen, Kolleginnen der Einrichtung und der
Schule erhalten und umsetzen.
– Bei Neuanmeldung von Kindern und Jugendlichen sollte der entsprechende Mentor mit anwesend sein und aktuelle Informationen über die derzeitige schulische und rechtliche Situation
geben können.
– Sollte eine Anmeldung in der Schule nicht durch den Mentor erfolgen, so ist spätestens zwei
Wochen später ein Gespräch zwischen Lehrer und Mentor zu vereinbaren, um die nötigen Informationen zu übermitteln.
– Zu jeder Anmeldung sollte das Einschulungszeugnis, das Abschlusszeugnis der 4. Klasse, das aktuelle Schulzeugnis sowie Name und Klasse der zuletzt besuchten Schule vorliegen.
– Der Mentor sollte in allen Angelegenheiten des Kindes/Jugendlichen Ansprechpartner für die
Schule sein. Bei längerer Abwesenheit sollte die Vertretung namentlich bekannt werden.
– Wichtige Informationen sollten nur mit dem zuständigen Mentor ausgetauscht werden. Wenn
dieser nicht erreicht werden kann, sollte der Schule mitgeteilt werden, wann der Mentor wieder
im Dienst ist bzw. ihm eine Nachricht ins Fach gelegt werden kann.
– Bei Elternsprechtagen, Klassenkonferenzen und Beratungsgesprächen sollte der Mentor bzw. ein
Vertreter anwesend sein.
– Krankmeldungen von Kindern sollten vor Unterrichtsbeginn in der Einrichtung gebündelt und
dann an die Schule weitergeleitet werden.
– Wichtige Informationen sollten über eine Nachricht im Hausaufgabenheft, Mitteilungsheft o. ä.
ausgetauscht werden.
– Die Schule sollte durch schriftliche oder mündliche Information der Einrichtung bzw. dem Mentor
mitteilen, wenn sie an der Teilnahme am HPG bzw. an einer Helferkonferenz interessiert ist.
Deshalb sollte eine frühzeitige Information über den Termin erfolgen.
– Sollte es in der Zusammenarbeit zwischen Schule und Einrichtung zu Zuständigkeitskonflikten
oder Sorgerechtsunstimmigkeiten kommen, so ist das örtliche Jugendamt anzufragen.
46
47
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x
Schule & Jugendhilfe
Koordinatoren
Themen
Tatbestände einer Kindeswohlgefährdung
Hyperaktivität bei Kindern und Jugendlichen
ADHS und die Folgen
Behandlung mit Medikamenten
Sonderschulaufnahmeverfahren
Feststellung des Sonderpädagogischen Bedarfs
Geeignete Schulformen
Besonders schwierige Schüler
Begrifflichkeiten Personensorge ect.
Entwicklung gemeinsamer Formblätter
Teilnahme an Hilfeplangesprächen
Zusammenarbeit Jugendhilfeeinrichtung/ Schule
Datenschutz
Umgang mit Schulverweigerern
Betreuung in Schulen ( offene Ganztagsschule )
Austausch zwischen ASD und Schulen
Teilnahme an Schulkonferenzen
Ambulante Angebote der Jugendhilfe
Aktivitäten der Schulen
Schulprojekte
Sprechstunden an Schulen
Vernetzung zwischen Schule, JA, Polizei
Individuelle Problemsituationen besprechen
Konzentrationsförderung
Mobbing an Schulen
Elterntraining/ Elternarbeit
Soziale Trainingsprogramme an Schulen
Streitschlichtung
Psychologische Beratung an Schulen
Suchtprävention
Hausaufgabenbetreuung
Förderunterricht für schwächere Schüler
Projekt „Motivia“
Auszug F
Themen.
x Informationsaustausch von Jugendhilfe und Schule über aktuelle
x Lösungsstrategien in individuellen Problemsituationen entwickeln.
und Polizei.
x Zusammenarbeit der Kommunalen Arbeitskreise mit Ordnungsamt
„Schulschwänzer.“
x Systematische Absprachen zwischen Schulen und JA in Bezug auf
Schulklassen.
x Gesprächsangebote von JugendamtsmitarbeiterInnen in
eine Mitarbeiterin des Jugendamtes.
x Vorstellung des Arbeitsschwerpunktes „Sexueller Missbrauch“ durch
Jugendämter an Aktivitäten der Schule.
x Teilnahme von ASD- MitarbeiterInnen und Koordinatoren der
regelmäßigen Abständen.
x Vorstellung der ASD MitarbeiterInnen in Schulkonferenzen in
ambulanten Jugendhilfeangeboten.
x Hospitation bei verschiedenen Angeboten im Rahmen von
x Teilnahme von Koordinatoren der Schule an Hilfeplankonferenzen.
„Kooperation Schule und Jugendhilfe“
Eschweiler:
Kommunale Arbeitsgruppe
Ideen zur weiteren inhaltlichen Gestaltung!
Auszug E
Auszug G
Vereinbarungen über die Zusammenarbeit
zwischen
der Schule Talstraße, der Astrid-Lindgren-Schule
und dem Jugendamt Stolberg
Teil I:
Zusammenarbeit bei akuter Gefährdung des Kindeswohls zwischen
der Sc
hule T
als
tr
aße,
Schule
Tals
alstr
traße,
der Astrid-Lindgren-Schule
und dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes Stolberg
Teil II:
Zusammenarbeit im Rahmen von Hilfen zur Erziehung
der Sc
hule T
als
tr
aße,
Schule
Tals
alstr
traße,
der Astrid-Lindgren-Schule
und dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes Stolberg
Teil I:
Zusammenarbeit bei akuter Gefährdung des Kindeswohls
1. Schulen und Jugendamt vereinbaren im Interesse der zu schützenden Kinder und Jugendlichen offen und eng
zusammen zu arbeiten.
2. Hat eine Lehrkraft bei einem Kind /Jugendlichen den Verdacht auf eine akute Kindeswohlgefährdung oder
stellt eine solche fest, ist in diesem Fall unverzüglich zu handeln.
Die Schulleitung ist über den Sachstand zu informieren.
Die Schulleitung setzt sich mit dem Leiter des ASD Stolberg in Verbindung.
Außerhalb der Bürozeiten des Jugendamtes Stolberg ist über die Polizei bzw. Feuerwehr der Bereitschaftsdienst der Stadt Stolberg einzuschalten.
3. Je nach Lage des Falles werden unmittelbar durch das Jugendamt/den Bereitschaftsdienst Maßnahmen eingeleitet.
Je nach Gefährdungsmerkmalen leitet die Schulleitung Sofortmaßnahmen ein.
Über Entscheidungen und Maßnahmen wird die jeweils andere Institution im Rahmen des Datenschutzes
umgehend informiert.
4. Die Information der Eltern erfolgt grundsätzlich über das Jugendamt.
Bei Rückfragen der Eltern informiert die Schule über die Einschaltung des Jugendamtes.
5. Dieser Prozess wird an Hand von Formblättern (Anlage 1 und 2) dokumentiert.
Die Schulleitungen und der Leiter des ASD überwachen den Prozess und werden bei Störungen unverzüglich
Kontakt aufnehmen und nach Lösungen im Sinne der Kooperationsvereinbarung suchen und diese umsetzen.
6. Es findet einmal im Jahr eine Fachkonferenz der Kooperationspartner statt. Die beteiligten Schulen unterbreiten dem Leitungsteam vor den Sommerferien einen Terminvorschlag. Die Organisation der Fachkonferenz übernimmt das Jugendamt.
48
Teil II:
Zusammenarbeit im Rahmen von Hilfen zur Erziehung
1. Wenn auf Grund eines HzE - Antrages ein Fachgespräch anzusetzen ist, ist Schule zu beteiligen. Die Beteiligung ist im Einzelfall verbindlich abzusprechen.
2. Schule ist am Hilfeplangespräch grundsätzlich zu beteiligen. Die Gestaltung der Teilnahme wird im Fachgespräch festgelegt.
Gegenseitige Information ist sicherzustellen.
3. Fachgespräche/Hilfeplangespräche unter Beteiligung der Schule sind grundsätzlich nachmittags ab 13:30Uhr
zu führen.
4. Im Rahmen des Hilfeplanprotokolls ist auch die Rolle der Schule im Helfersystem zu beschreiben.
5. Im laufenden Hilfeverfahren kann bei Besonderheiten der beiliegende Anfrage / Rückmeldebogen über FAX
zur Kommunikation zwischen Schule / Jugendhilfe benutzt werden (Anlage).
6. Vertrauen und Zusammenarbeit muss wachsen. Dazu
a) kann das Jugendamt zum HPG – VERFAHREN in Schulkollegien bei Bedarf informieren.
b) kann im Vorfeld von HzE – Maßnahmen durch die Schule das Jugendamt zu anonymisierten
Fallbesprechungen herangezogen werden
7. Mindestens einmal p.a. wird durch Schulleitungen und der Leitung des Jugendamtes die laufende HPG - Praxis
besprochen.
Willi Seyffarth
Doris Rößeler
Jürgen Mohr
für das Jugendamt
Stolberg
für die Schule Talstraße
für die AstridLindgren-Schule
49
Praxisforum 3
Gartenschule Bonn: Bildung, Förderung und Betreuung in
gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe
Sabine Lukas, Leiterin des „Stadtbüro Offene Ganztagsschule“ der Stadt Bonn
Stephan Dülberg, Geschäftsführer der Jugendfarm Bonn e.V.
Martin Herkt, Leiter der Abteilung Jugendhilfeplanung im Amt für Kinder, Jugend und
Familie der Stadt Bonn
Kurzbeschreibung:
Die Gartenschule ist eine Förderschule, in der mehr als 40% der Schüler/-innen den Förderschwerpunkt
„Soziale und emotionale Entwicklung“ haben. Zum Schuljahr 2005/2006 wurde die Schule Offene Ganztagsschule im Primarbereich. 16 Kinder werden in zwei Gruppen am Nachmittag betreut. Träger der Maßnahme ist
die Jugendfarm e.V.
Das Angebot verzahnt zwei konzeptionelle Grundlinien: die offene Ganztagsschule und die „Hilfen zur Erziehung“. Kinder, für die Hilfen zur Erziehung gewährt werden, werden in die Betreuung integriert, so dass andere
Kinder von dem höheren Betreuungsschlüssel profitieren können und zugleich eine Integration der Kinder mit
Erziehungshilfe in eine Gruppe gewährleistet wird.
Eine entsprechende Leistungsvereinbarung des freien Trägers mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe sorgt
für ein pädagogisch differenziertes und heilpädagogisch ausgerichtetes Betreuungssetting, da die meisten Kinder
neben Sprach- und Lernbehinderungen erhebliche Erziehungsdefizite aufweisen. Die Erziehung der Kinder innerhalb der Familie wird durch Elternarbeit unterstützt.
Die Partner und ihre Rollen:
– OGS an der Gartenschule ist ein Kooperationsprojekt zwischen der Schule, dem Schulträger (im Verbund mit
Schulaufsicht), dem Fachdienst Familien- und Erziehungshilfe (FFE) und der Jugendfarm e.V.
– Die Schule hat den Bedarf nach „mehr Zeit“ mit den Kindern und zusätzlicher Förderung für die Kinder formuliert.
– Die Jugendfarm als freier Träger der Jugendhilfe hat ihre Erfahrungen in der offenen Jugendarbeit, in Tagesgruppen und bei der Betreuung von Kindern an der Gartenschule eingebracht und das Konzept entwickelt.
– Der FFE war an der Modellentwicklung von Anfang an beteiligt und hat den präventiven Ansatz unterstützt.
– Das Stadtbüro Offene Ganztagsschule hat den Prozess moderiert und die Entscheidungen in den politischen
Gremien vorbereitet.
Kontakt
Sabine Lukas, „Stadtbüro Offene Ganztagsschule“ der Stadt Bonn, Bottlerplatz 1, 53111 Bonn
Telefon 0228/77– 3177, E-Mail: sabine.lukas@bonn.de
Stephan Dülberg, Jugendfarm Bonn e.V.
Martin Herkt, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Abteilung Jugendhilfeplanung, Bottlerplatz 1, 53103 Bonn
Telefon 0228/773142, E-Mail: martin.herkt@bonn.de
50
Gartenschule Bonn
Bildung, Förderung und Betreuung in gemeinsamer
Verantwortung von Schule und Jugendhilfe
Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule
- Ein Praxisprojekt • Offene Ganztagsschule in Bonn
• Die Gartenschule
• Die vier Partner
• Das Kooperationsmodell
• Aus der Praxis
51
Offene Ganztagsschule in Bonn
- Organisationsstruktur • Der Aufbau der offenen Ganztagsschule (OGS) wird durch das
Stadtbüro Offene Ganztagsschule geplant und begleitet.
• Auf einem Jour fixe zwischen Jugendamt und Schulamt ist OGS
zentrales Thema.
• Ein Projektteam mit Vertretern von Schulamt, Schulaufsicht,
Jugendamt, Jugendhilfe (und Politik) bereitet Entscheidungen
vor.
• Es finden gemeinsame Sitzungen von JHA und
Schulausschuss statt.
• Der Arbeitskreis der Träger wird zur Arbeitsgemeinschaft nach
§ 78 KJHG
Offene Ganztagsschule in Bonn
- Grundsätze • Für circa 40% der Kinder an allen Grundschulen und
Förderschulen werden OGS-Plätze geschaffen (4.900
Langbetreuungsplätze zu 2.000 vor OGS).
• Jede Schule entwickelt ihr individuelles Modell.
• Das Budget für einen OGS-Platz beträgt 2.000 € pro Kind und
Jahr.
• Es gibt Standorte, da brauchen Kinder mehr: OGS-plus.
• Der Rat der Stadt Bonn hat beschlossen, für diese Kinder ein
Budget von 2.500 - 3.000 € zur Verfügung zu stellen.
52
Die Partner
•OGS an der Gartenschule ist ein Kooperationsprojekt zwischen
Schule, Schulträger (im Verbund mit Schulaufsicht), dem
Fachdienst Familien- und Erziehungshilfe (FFE) und der
Jugendfarm e.V.
•Die Schule hat den Bedarf nach „mehr Zeit“ mit den Kindern und
zusätzlicher Förderung für die Kinder formuliert
•Die Jugendfarm als freier Träger der Jugendhilfe hat ihre
Erfahrungen in der offenen Jugendarbeit, in Tagesgruppen und
bei der Betreuung von Kindern an der Gartenschule eingebracht
und das Konzept entwickelt
•Der FFE war an der Modellentwicklung von Anfang an beteiligt
und hat den präventiven Ansatz unterstützt
•Das Stadtbüro Offene Ganztagsschule hat den Prozess
moderiert und die Entscheidungen in den politischen Gremien
vorbereitet
53
Die Gartenschule
•Die Gartenschule ist eine Förderschule mit den Schwerpunkten
„Sprachentwicklung“, Lernen“ und „ Emotionale und Soziale
„Entwicklung“
•Sie wird von 94 Kindern von Klasse 1 bis 10 besucht
•Über 40% der Kinder haben den Förderschwerpunkt „Soziale und
emotionale Entwicklung“
•Die Klassen 1-6 umfassen 37 Kinder. Hier liegt ein besonders hoher
Anteil von „EZ-Kindern“ vor
Die Gartenschule
•Ziel der sonderpädagogischen Förderung ist es, den Kindern die
Teilnahme an der Lebens- und Berufswelt zu ermöglichen
•Inhalte der schulischen Arbeit drehen sich um den Erwerb von
Schlüsselqualifikationen in den Kulturtechniken, im Lern- und
Arbeitsverhalten und im sozialen Miteinander
•Die Schule arbeitet im Sinne eines systemischen Ansatzes unter
Einbeziehung des familiären und sozialen Umfeldes und baut für
jedes Kind ein tragfähiges Netzwerk auf, in dem verschiedene
Helfersysteme miteinander verbunden sind
54
Die Jugendfarm
•Der Verein Jugendfarm Bonn e.V. ist seit 20 Jahren im Stadtteil aktiv
und arbeitet seit vielen Jahren mit der Gartenschule zusammen
•Auf der Farm und dem betreuten Spielplatz Finkenweg gab es erste
Projekte „außerschulischer Unterricht“
• Der „Nami-Club“ an der Gartenschule entstand aus Mitteln des
Landesjugendplanes für Freizeitangebote von Jugendhilfeträgern an
Schulen und wurde weiterentwickelt zu einem ganzheitlichen
Konzept
Das Modell
Das Modell der offenen sozialpädagogischen / heilpädagogischen
Ganztagsschule ist ein integratives Konzept der sozialpädagogischen Betreuung sowie der schulischen Förderung von
Kindern und Jugendlichen mit Lern- und Entwicklungsstörungen.
Dabei werden die Lücken geschlossen, die in der Vergangenheit
durch die unterschiedlichen und nicht vernetzt arbeitenden
Helfersysteme entstanden.
55
Ziele für die Kooperation:
•
Stärkung der Eltern und Schüler, damit sie die Schule als Chance
und nicht als unwirksame Institution oder institutionellern Umweg
erleben
•
Unterstützung der Gartenschule in ihrer Moratoriumsfunktion
•
Unterstützung der Schule in ihrer Funktion als Schonraum
•
Aufgrund der Bedeutung des familiären Hintergrundes sind in diesem
Modell die Eltern grundsätzlich als Kooperationspartner gefordert
und werden in die Arbeit mit den Kindern einbezogen
Neben diesen allgemeinen und langfristig zu sehenden Zielen gibt es
die mittelfristigen, individuellen und konkreten Ziele, die sich aus
dem Konzept der offenen sozialpädagogisch betreuten
Ganztagsschule sowie aus der Leistungsbeschreibung ergeben
•
Dabei werden zwei formale Grundlinien verfolgt:
•
•
56
Ausrichtung des Betreuungskonzeptes nach den Richtlinien der
Offenen Ganztagsschule (OGS). – Die OGS ist zurzeit eine politisch
gewollte und auch finanziell ausreichend ausgestattete und
strukturgebende Betreuungsform
Hilfen zur Erziehung (HZE) - hochspezialisierte und systemisch
orientierte Interventionsformen, die auch an den Ursachen von
Verhaltensstörungen ansetzen
Die besondere Herausforderung:
• Völlig unterschiedliche Finanzierungsmodelle
• Hilfen zur Erziehung sind in der Regel einzelfallorientiert,
bedürfen eines individuellen „Hilfeplanes“
• Wie lässt sich ein Budget aus den unterschiedlichen
Töpfen herstellen?
• Wie kann und soll das Ganze abgerechnet werden?
Leistungsbeschreibung:
•
•
•
•
•
§§ 29 ff SGB VIII Lebensfeldergänzende erzieherische Hilfen
Individuelles Erziehungshilfeangebot mit Projektcharakter
findet in 2 Gruppen bis zu 8 Kindern und Jugendlichen der
Jahrgangsstufe 1 bis 6 statt (davon jeweils 2 über HzE)
beinhaltet Elemente von Tagesgruppe, sozialer Gruppenarbeit und
Erziehungsbeistandschaft, bezieht auch aufsuchende Arbeit mit ein
und kann andere Hilfeformen ergänzen
Zusammenarbeit und die Abstimmung zwischen MitarbeiterInnen
des Jugendamtes, der Jugendfarm, der Schule und der Familie
werden durch die Vereinbarungen des Hilfeplanverfahrens (§ 36
SGB VIII) geregelt .
57
Kooperationsvereinbarung:
• Vertrag zwischen Träger, Stadt und Schule über OGS
• Zusätzliche Vereinbarung mit der Wirtschaftlichen
Jugendhilfe über ein Jahresbudget:
¾ Fiktiv wird für 4 Kinder eine Kalkulation erstellt über die
Gesamtkosten des Projektes (16 betreute Kinder)
¾ Städtische OGS Mittel werden abgezogen
¾ Landesmittel werden abgezogen (GU Kinder)
¾ Den verbleibenden Anteil übernimmt Wirtsch. Jugendhilfe, auch
wenn nicht alle 4 Plätze über HzE belegt werden
Pädagogische Grundlinie :
• Es gibt feste Betreuungs- und Bezugspersonen. Diese
haben eine sozial- bzw. heilpädagogische Ausbildung
und nehmen die Kinder in einem ganzheitlichen
Verständnis wahr.
• Es wird grundsätzlich Kontakt zu den außerschulischen
Bezugspersonen der betreuten Kinder hergestellt. Dabei
soll versucht werden, auch auf das familiäre System
einen fördernden und positiven Einfluss auszuüben.
• Die sozialpädagogisch/heilpädagogisch offene
Ganztagsschule arbeitet vernetzt und sozialräumlich.
Die Lebenswelt der Kinder wird berücksichtigt.
58
Pädagogische Grundlinie :
•
•
•
•
Die Kinder sollen gerne in die Schule und in die Betreuung gehen.
Viele Angebote sollen möglichst draußen an der frischen Luft
stattfinden und viel Bewegung und Abwechslung beinhalten.
Die Kinder sind grundsätzlich in festen und überschaubaren
Gruppen eingeteilt, die ihnen klare Strukturen bieten.
Die Fachkräfte arbeiten Hand in Hand mit den Lehrkräften. Es
werden nach Notwendigkeit individuelle Förderpläne für jedes
betreute Kind erstellt. Diese werden in regelmäßigen gemeinsamen
Konferenzen fortgeschrieben.
Inhaltliche Merkmale
•
•
•
•
:
Wochenrahmenplan als Orientierungslinie
Mittagessen als fester Bestandteil des Programms
Hausaufgabenbetreuung als fester Bestandteil des
Nachmittagsprogramms
Freizeit- und Pausengestaltung für alle als komplementäre
Elemente der sozialpädagogischen OGS
59
Förderung der emotionalen
Kompetenz und der sozialen Entwicklung
•
•
•
•
•
•
Durch pädagogische Gruppenangebote, Leben in der Gruppe,
Verhaltenstraining, Elemente der sozialen Gruppenarbeit
Durch strukturelle Rahmensetzung, geregelte Abläufe, Einübung
von Ritualen
Durch intensive Auseinandersetzung mit geschulten
Konfliktpartnern, die um die Nöte und Ängste der Kinder wissen
und aufgrund ihres Handlungsrepertoires die eingefahrenen
Muster stören und unterbrechen können
Durch klare, verlässliche Beziehungsangebote und strukturierte
Einzelkontakte
Durch heilpädagogische Zusatzangebote, z.B. Psychomotorik,
heilpädagogisches Reiten, Einzelstunden
Ggf. durch geschlechtsspezifische Angebote
Förderung der praktischen Fähigkeiten /Fertigkeiten
und der aktiven Freizeitgestaltung durch ein breites
Angebotsspektrum
•
•
•
60
Sportliche Angebote, z.B. Selbstverteidigung, Boxen, Fußball,
Hockey etc.
Handwerkliche Angebote, z.B. Laubsägearbeiten, Töpfern,
Papierflieger basteln, Krachmaschinen bauen, Traumfänger
basteln etc.
Musisch-Kulturelle Angebote, z.B. Handpuppenspieltheater,
Schwarzlichttheater, Karaoke, Stadtteilerkundungen, Rhythmik
und Perkussion, Cheerleaderkurse, Breakdance etc.
Betreuungsarrangement:
–
•
•
•
•
•
•
Betreuungsdauer
Beginnt nach dem Unterricht in der Regel nach 11.30 Uhr
Endet in einer flexiblen Abholphase zwischen 16.00 und 16.30
Uhr
Findet von montags bis freitags statt
–
Ferienbetreuung
In den Sommerferien sind drei Wochen im Rahmen der
Stadtranderholung der Jugendfarm im Beitrag inbegriffen
In den Osterferien eine Woche eigenes Betreuungsprogramm,
eine Woche zusammen mit dem Spielplatz Finkenweg
In den Herbstferien eine Woche im Rahmen der Örtlichkeit
Gartenschule
Erste Erfahrungen
•
•
•
•
•
•
– Akzeptanz
Projekt wird von Kindern und Eltern als sehr hilfreich
angenommen
Die Fachgremien sehen sich in der
Wirksamkeitsvermutung bestätigt
Die Lehrkräfte fühlen sich in ihren Bemühungen
unterstützt
– Herausforderung
Zwei Systeme prallen aufeinander
Jugendhilfe ist „schneller“ als Schule
Abstimmung der Förderpläne
61
Erstes Fazit
– Aus Sicht des Stadtbüros:
•
•
•
Die Mühe hat sich gelohnt, es macht Spaß zu
sehen, wie gut es den Kindern dort geht
Das Projekt stellt das Kind in den Mittelpunkt (
nicht die Institutionen)
Auch in Zeiten knapper Mittel sind mit
Phantasie und Engagement gute Projekte auf
den Weg zu bringen
Erstes Fazit
– Aus Sicht des Fachdienstes:
• Das Projekt verhindert eine weitere
„Aussortierung“ von Kindern
• Bündelung unterschiedlicher pädagogischer
Professionen erhöht die Qualität
• Die Zusammenarbeit zwischen Schule und
FFE ist sehr viel intensiver geworden
62
Erstes Fazit
– Aus Sicht der Schule:
• Schule fühlt sich erleichtert über qualifizierte
Förderung
• Die OGS-Mitarbeiter unterstützen die Lehrer
bei der Umsetzung der Förderpläne
• Gemeinsame Elterngespräche und
Hilfeplangespräche erweitern den Blick auf die
Kinder
Erstes Fazit
– Aus Sicht des Trägers:
• Sinnvolle Investition von Ressourcen und
Planungskraft in den Sektor Schule
• Beteiligungsmöglichkeit in einem der
wichtigsten Sozialisationsfelder für Kinder
• Jugendfreizeitangebote werden nicht
automatisch obsolet wegen OGS
63
Erstes Fazit
– Aus Sicht der Kinder:
64
65
Nachtrag
Die Bewertung der „Kooperation von Schulen und dem Bereich Erziehungshilfe am
Beispiel des Projektes Gartenschule“ durch die Präsentatoren im Anschluss an die
Tagung
Wie werden die bereits vorhandenen Kooperationsstrukturen vor dem Hintergrund der Anforderungen im
JFG bewertet?
– Schule, freie Träger und Eltern sind in ständigem gegenseitigem Austausch. Dazu sind feste Strukturen
geschaffen worden.
– Bei der Planung des Projektes waren alle entsprechenden Stellen beteiligt (Jugendamt, Schulamt, Schulaufsicht, freie Träger und Schule). Die Weiterentwicklung und Begleitung des Projektes soll auch gemeinsam
durchgeführt werden.
– Die Schule beteiligt sich mit personellen Ressourcen an dem Projekt.
– Formelle und informelle Kooperationsstrukturen (Planungsgruppe, gegenseitige Hospitation, gemeinsame
Fortbildung,gemeinsame Durchführung von Elterngesprächen, gemeinsame Entwicklung eines Lern- und
Förderplanes usw.) haben sich bereits zum Teil etabliert bzw. werden angestrebt.
Welche Anforderungen gibt es an Schule, welche an Jugendhilfe? – Wo muss sich jeder wie bewegen,
welche (auch Verwaltungs-)Grenzen gilt es zu überwinden?
–
–
–
–
–
Anforderungen anSchule/Jugendhilfe:
Austausch mit den sozialpädagogischen Fachkräften auf einer Ebene durchführen
Vorbehalte müssen auf den Tisch
Frühzeitiger Austausch
Strukturen zum Kennenlernen des jeweils anderen Systems (Schule bzw. Jugendhilfe) schaffen.
66
„Den Lebensräumen der Kinder und Jugendlichen planerisch folgen“: Ist das ein realisierbares Leitziel für
kommunale Planungsprozesse und Netzwerke?
Projekte der Erziehungshilfen in Schulen sind ein Weg „den Lebensräumen der Kinder und Jugendlichen planerisch
zu folgen“. Die Kinder müssen nicht „Sondereinrichtungen“ besuchen. Das Projekt Gartenschule folgt dem genannten Leitziel. Die Schule ist im Stadtbezirk Beuel angesiedelt, die Kinder der Gartenschule wohnen meistens
in Beuel, und der freie Träger (die Jugendfarm) hat seine Hauptfreizeiteinrichtungen auch in Beuel. Der freie
Träger ist auch Mitglied des Sozialraumteams Beuel.
Welche Entwicklungsbedarfe gibt es in der Umsetzung des JFG:
(a) Was brauchen die handelnden Akteure vor Ort?
– Flexibilität bei Personal- und Finanzressourcen
(b) Welche gegenseitigen Unterstützungsprozesse sind nötig (zwischen Schulämtern – Jugendämtern –
ggf. auch Schulverwaltungsämtern)?
– Informationsaustausch
– Schlüsselpersonen als Verbindungsglieder zwischen Schulämtern und Jugendämtern
(c) Welche Kooperationsleistungen der Schulen und freien Träger werden gebraucht?
– Gemeinsame Formulierung von bzw. Konsensfindung bei Aufträgen und Zielen mit den Kindern, FFE, Eltern,
Schule und oder/Institutionen
– Klärung von Verantwortlichkeiten
– Informeller Austausch (z.B. Durchführung von gemeinsamen Festen, gegenseitige Einladung zu besonderen
Anlässen)
– Formeller Austausch (täglich, regelmäßiger Informationsaustausch z.B. bei Fehlen eines Kindes), gemeinsam
abgestimmte Elternarbeit (eventuell Durchführung gemeinsamer Elterngespräche), gegenseitige Hospitationen, Durchführung von gemeinsamen Aktionen, regelmäßige Foren zum Austausch über Einzelfälle und über
den Einzelfall hinaus, Entwicklung von gemeinsamer Entwicklung von Erziehungs- und Förderplänen, Bereitschaft zum Austausch in Krisensituationen
– Feste Ansprechpartner
– Räumliche Nähe
– Gestaltung von attraktiven Lebensräumen für Kinder auf dem Schulgelände
– Sozialräumliche fallübergreifende Netzwerkarbeit
(d) Gibt es Fortbildungsbedarfe?
2006/2007 ist eine Fortbildungsreihe geplant für Lehrer/innen und Sozialpädagogen zu den
u.g. Themen :
– Die Fachdienste für Familien- und Erziehungshilfen (FFE) in Bonn stellen sich vor. Möglichkeiten und Grenzen in
der Zusammenarbeit mit Schulen.
– Träger der stationären Heimerziehung in Bonn stellen sich vor. Kennenlernen der Einrichtungen vor Ort.
Beispiele für einzelfallbezogene und fallübergreifende Kooperation zwischen Heim und Schule werden vorgestellt.
– Vernetzte Elternarbeit zwischen Elternhaus –Schule – Jugendamt – Jugendhilfeträger
– Jungenarbeit an der Schule- Erfahrungen aus zwei Jahren Jungenprojekt
Im Rahmen des geplanten Erziehungshilfetages am 17. November 2006 wird sich eine Arbeitsgruppe mit dem
Stand der Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe beschäftigen. Aktueller Fortbildungsbedarf wird erfragt.
(d) Gibt es Beratungsbedarf durch z.B. die Landesjugendämter?
Beratungsbedarf über die Evaluation solcher Projekte.
67
Praxisforum 4
Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule – Modellprojekt
zur Entwicklung kooperativer Strukturen in Leverkusen
Christian Stelljes, Projektverantwortlicher, Katholische Jugendwerke Leverkusen e.V.
Hans-Josef Nieder, Jugendhilfeplaner der Stadt Leverkusen
Bezeichnung des Gremiums:
Projektbegleitende Steuerungsgruppe, zusammengesetzt aus:
– vier städtischen Vertretern aus den Fachbereichen Erziehungshilfe, Jugendförderung/Jugendsozialarbeit, Jugendhilfeplanung und dem Leiter der „Städtischen Projektgruppe Offene Ganztagsschule im Primarbereich“
– drei schulischen Vertretern aus Grund-, Haupt- und Förderschule
– zwei Mitarbeitern der Katholischen Jugendwerke Leverkusen e.V.
Kurzbeschreibung:
Die Steuerungsgruppe wurde im November 2005 auf Initiative der Katholischen Jugendwerke hin ins Leben
gerufen. Ziel war und ist es, Kooperationsstrukturen zwischen Jugendhilfe und Schule zu erfassen; bestehende
kooperative Strukturen zu stärken und neue Kooperationsformen/-angebote zu entwickeln. In der Steuerungsgruppe werden die einzelnen Projektschritte abgestimmt.
Kurzbewertung:
Bei allen Teilnehmern der Steuerungsgruppe besteht Interesse daran, neue kooperative Strukturen zu
entwickeln – beziehungsweise bereits bestehende zu stärken. Zum derzeitigen Stand besteht Übereinkunft
darin, dass es bereits viele gut funktionierende Kooperationen zwischen Jugendhilfe und Schule gibt (eine
Bestandsaufnahme liegt vor). Aktuell wurde der Bedarf an einem übergeordneten Netzwerk (einer Schnittstelle)
festgestellt. Der nächste Schritt wird sein, mit der Gruppe zu überlegen, wie und in welcher Form ein solches
Netzwerk geknüpft werden kann.
Kontakt
Christian Stelljes, Katholische Jugendwerke Leverkusen e.V., Goethestraße 11, 51379 Leverkusen
Telefon 02171/490129, E-Mail: christian.stelljes@kjw-lev.de, Internet: www.kjw-lev.de
Hans-Josef Nieder, Jugendhilfeplaner, Goetheplatz 1-4, 51379 Leverkusen
Telefon 02171/490129, E-Mail: hansjosef.nieder@stadt.leverkusen.de
68
Zusammenarbeit von
Jugendhilfe und Schule
„Modellprojekt zur Entwicklung kooperativer
Strukturen in Leverkusen“
(1.8.05 bis voraussichtlich 31.7.07)
Projektträger:
Kooperationspartner:
Katholische Jugendwerke Leverkusen e.V.
Goethestraße 11
51379 Leverkusen
Kontakt:
Christian Stelljes
Tel.: 02171 – 490129
christian.stelljes@kjw-lev.de
Stadt Leverkusen
Goetheplatz 1-4
51379 Leverkusen
Kontakt:
Hans-Josef Nieder
hanjosef.nieder@stadt.leverkusen.de
Ziele des Projektes
„
„
„
Erfassung bestehender
Kooperationsstrukturen/ -angebote
Stärkung bestehender
Kooperationsstrukturen/ -angebote
Entwicklung neuer nachhaltiger
Kooperationsformen
69
Vorgehensweise:
1.
Etablierung einer Steuerungsgruppe mit
folgenden Teilnehmern:
4 städtische Vertreter
3 schulische Vertreter
Erziehungshilfe,
Jugendförderung/Jugendsozialarbeit,
Jugendhilfeplanung
Leiter „Städtische Projektgruppe OGGS“
Grund-, Haupt, und Förderschule
2 Mitarbeiter Katholische Bereichsleitung
Jugendwerke
Projektverantwortlicher
2.
Ergebnisse der Bestandsaufnahme zu
Kooperationsstrukturen / -angeboten zwischen
Jugendhilfe und Schule in Leverkusen:
Bestehende Kooperationsstrukturen:
„
Jugendhilfeplanung
‹ AG Jugendsozialarbeit
‹ Schulentwicklungsplanung (Beteiligung)
„
Sozialräumliche Gremien
‹
„
70
12 Sozialraum AGs, in denen VertreterInnen unterschiedlicher Schulformen mitarbeiten
Dienste des FB Kinder und Jugend
‹ Schulpsychologischer Dienst
‹ RAA (Regionale Arbeitsstelle zu Förderung von Kindern und
Jugendlichen aus Zuwanderfamilien)
‹ Schulsozialarbeit (Partner: Förderschule, Hauptschule,
Gesamtschule)
Bestehende Kooperationsangebote:
„ Schulkinderbetreuung
‹ (noch) SiT und „Schule 8 – 1“
‹ erzieherische & schulische Förderung (GGS Regenbogenschule,
JH Lindenhof, Abteilung erzieherische Hilfen, Netzwerk)
‹ IST – Intensivbeschulung erziehungsschwieriger Kinder
(Kinderheim, Schulrätin, Abteilung erzieherische Hilfen)
‹ OGS:
 JHPL: Mitarbeit in der Projektgruppe und Leitung des
Qualitätszirkels
 freie Jugendhilfe als Träger der außerunterrichtlichen
Angebote
„ Projekte in den Sozialräumen (u.a.)
‹ Sozialtrainings
‹ Mädchenprojekte (HS und Mädchentreff)
‹ Schwangerschaftsprävention
‹ Integrative Arbeit (FöS, GES, GGS und ToT)
3.
Bisherige Ergebnisse
„
Durch die Bestandsaufnahme wurde deutlich, dass bereits viele Kooperationen zwischen Jugendhilfe und
Schule in Leverkusen bestehen
„
Standortbezogen sind diese Kooperationen gut
organisiert
Weitergehende Bedarfe
„
Es gibt in Leverkusen keine Stelle, an der die Entwicklungen im Bereich „Kooperation Jugendhilfe und
Schule“ gebündelt und systematisch im Blick gehalten
werden
„
Folglich wurde von allen Beteiligten der Bedarf an
einem übergeordneten Netzwerk (einer Schnittstelle)
festgestellt
71
4.
„
Die Idee der Vernetzung soll in Zukunft weiter verfolgt
werden
„
Weil es sich bei der Schnittstellenidee um ein übergeordnetes Thema handelt, ist es notwendig schulische
Entscheidungsträger mit in die weiteren Planungen
einzubeziehen
„
Nächste Schritte werden sein:
‹
‹
‹
72
Ausblick / Perspektive
die beiden Schulrätinnen und einen Vertreter der
„Schulleiterkonferenz RS, GES, GYM“ über den aktuellen
Stand der Entwicklungen zu informieren
Beide Schulrätinnen sowie den Vertreter der Schulleiterkonferenz zum nächsten Treffen der Steuerungsgruppe
einzuladen
Diskussion über Bedarf und Ausgestaltung eines
Netzwerkes
Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt Leverkusen
Regionalisierung und Sozialraumorientierung der Leverkusener
Jugendhilfe
Zum besseren Verständnis der Ausgangsbedingungen für das vorgestellte Projekt wird auf den folgenden Folien
das Konzept der „Regionalisierung und Sozialraumorientierung der Leverkusener Jugendhilfe“ vorgestellt.
Motivation, Partizipation
und Mobilisierung lokaler
Selbsthilfekräfte
Optimale Nutzung der
Ressourcen des
sozialen Raumes
Leitgedanken
Bereitstellung einer sozialen
Angebotsstruktur auf der
Grundlage von Kooperation,
der Bildung von Netzwerken
und einer
potenzialorientierten sowohl
fall- als auch feldbezogenen
Sichtweise
Zielentwicklung und
kontinuierliche
Zielüberprüfung der
Angebote der
Jugendhilfe
Regionen
I
Hitdorf
Rheindorf
III
Steinbüchel
II
Schlebusch/
Opladen
Berg. Neukirchen Waldsiedlung
Alkenrath
Lützenkirchen
Quettingen
IV
Manfort
Wiesdorf
Bürrig/
Küppersteg
73
Opladen
Quettingen
Berg.
Neukirchen
Hitdorf
Lützenkirchen
Rheindorf
Sozialräume
Bürrig/
Küppersteg
-Stadtteile-
Wiesdorf
Steinbüchel
Manfort
Alkenrath
Schlebusch/
Waldsiedlung
Gremien im Rahmen der
Regionalisierung/Sozialraumorientierung
der Leverkusener Jugendhilfe
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- Steuerung und Grundsatzfragen der Kinder u. Jugendhilfe -
Regionale kooperative Gremien
Abstimmung über und Koordination regionaler
Bedarfe und Mittel.
Sozialraumarbeitsgemeinschaften
Entwicklung und Abstimmung von
stadtteilbezogenen Bedarfen.
74
Besetzung und Anbindung der
regionalen kooperativen Gremien
KJHA
Unterausschuss
Jugendhilfeplanung
FB Kinder undJugend
AG 78
Jugendarbeit
AG 78
HzE
Sozialraum
AG
Moderator/Geschäftsführer auf Zeit
(MA Fr. Träger)
AG 78
Jugendsozialarbeit
AG 78
Tageseinrichtungen
Sozialraum
AG
Stadtjugendring
Sozialraum
AG
Familienzentrum
Sozialraumarbeitsgemeinschaften
(mögliche Besetzung)
Jugendverband
Vertreter/in des
regionalen
Famillienzentrums
Regionale Mitarbeiter
des Öffentl. Trägers*)
Polizei
Tageseinrichtung(en)
Jugendhaus
Sozialraumarbeitsgemeinschaft
Elterninitiative
Kath.
Kirchengemeinde
Schulen
Sportverein(e)
Bürgerinitiative
Ev. Kirchengemeinde
Wohnungsgesellschaft
*)Organisation,
Koordination,
Moderation
75
Praxisbeispiel 5
Strukturen der Kooperation von Jugendhilfe und Schule in
der Stadt Leichlingen
Dagmar Jankowiak, Amt für Jugend und Schule der Stadt Leichlingen
Kontakt
Dagmar Jankowiak, Amt für Jugend und Schule, Am Büscherhof 1, 42799 Leichlingen
Telefon 02175/992246, E-Mail: sozialerdienst@leichlingen.de
Strukturen der Kooperation von
Jugendhilfe und Schule in der Stadt
Leichlingen
76
Kommunale Vorraussetzungen und
Strukturen
z
z
z
Die Stadt Leichlingen hat ca. 28.000 Einwohner
Im Juni 2005 wurden das Schulverwaltungsamt
und das Jugendamt zum Amt für Jugend und
Schule zusammengefasst
In Leichlingen gibt es fünf Grundschulen, eine
davon ist eine konfessionelle Grundschule ohne
festen Schulbezirk, sowie drei weiterführende
Schulen (städt. Gymnasium, städt. Realschule
und städt. Gemeinschaftshauptschule)
Strukturen im Bereich „offene Ganztagsgrundschule im Primarbereich“
z
Bestand bis zum Schuljahr 2003/2004
¾
¾
¾
¾
¾
Schulkinderhaus an der GGS Büscherhof
Schulkinderhaus an der GGS Uferstraße
Schulkinderbetreuung in Form von „13 plus“ und „Schule
von acht bis eins“ an der GGS Witzhelden
2 Hortgruppen in einer ev. Kindertagesstätte
2 Gruppen nach dem „SiT“ - Programm
77
Strukturen im Bereich „offene Ganztagsgrundschule im Primarbereich“
z
derzeitiger Stand
¾
¾
¾
¾
¾
Offene Ganztagsschule an der GGS Büscherhof mit 100
Plätzen
Offene Ganztagsschule an der GGS Uferstraße mit 75
Plätzen und 50 Plätzen im Rahmen von „Schule von acht
bis eins“
Offene Ganztagsschule an der KGS Kirchstraße mit 50
Plätzen und 50 Plätzen im Rahmen von „Schule von acht
bis eins“
50 Plätze im Rahmen von „Schule von acht bis eins“ an der
GGS Bennert
Eine „SiT“-Gruppe
Strukturen im Bereich „offene Ganztagsgrundschule im Primarbereich“
z
Planung
z
Schuljahr 2006/2007
¾
•
Schuljahr 2007/2008
¾
¾
¾
78
Beginn der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich an der GGS
Bennert mit 25 Plätzen und 25 Plätzen im Rahmen von „Schule von acht
bis eins“
Beginn der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich an der GGS
Witzhelden mit 50 Plätzen und 25 Plätzen im Rahmen von „Schule von
acht bis eins“
Besonderheit: Die OGS wird konzeptionell und räumlich in enger
Kooperation mit einer K.O.T. arbeiten
Mit Einrichtung der fünften OGS geht die Verwaltung davon aus, dass
mehr als 38 % aller Leichlinger Grundschüler und Grundschulerinnen ein
Betreuungsplatz im Bereich OGS oder „Schule von acht bis eins“ zur
Verfügung gestellt werden kann.
Strukturen im Bereich „offene Ganztagsgrundschule im Primarbereich“
z
z
Die Planung im Bereich OGS erfolgte unter
Federführung des Jugendamtes in Abstimmung
mit den Jugendhilfeträgern und den
Schulleiterinnen und Schulleitern
Den Anstoß zur Erweiterung der
Schulkinderbetreuung erhielt das Jugendamt
von den Trägern der Schulkinderhäuser
(Jugendhilfeträgern) und den jeweiligen
Schulleiterinnen bzw. Schulleitern
Strukturen im Bereich „offene Ganztagsgrundschule im Primarbereich
z
z
Die Planungsergebnisse wurden sowohl im
Ausschuss für Schule und Sport als auch im
Jugendhilfeausschuss diskutiert. Einzelne
Sitzungen fanden als gemeinsame Sitzungen
beider Ausschüsse statt.
Derzeit erarbeiten Schulleitungen, Träger der
außerunterrichtlichen Angebote und das Amt für
Jugend und Schule gemeinsam kommunal
verbindliche Qualitätsstandards für den Bereich
OGS (Qualitätszirkel).
79
Strukturen im Bereich „Offene
Kinder- und Jugendarbeit“
z
z
Die Stadt Leichlingen ist Träger eines Kinderund Jugendzentrums, dessen Stellenplan 2
Hauptamtlerstellen beinhaltet.
Angegliedert an das städtische Kinder- und
Jugendzentrum ist das Arbeitsfeld der aufsuchenden Jugendarbeit („Streetworker“ mit
19,25 Std. / Woche).
Strukturen im Bereich „Offene
Kinder- und Jugendarbeit“
z
z
z
80
Die evangelische Kirchengemeinde Leichlingen
– Witzhelden ist Träger einer „kleinen offenen
Tür“ (KOT), die von 2 teilzeitbeschäftigten
Kräften betreut wird.
Die evangelische Kirchengemeinde Leichlingen
betreibt eine Jugendeinrichtung, die an 2 Tagen
in der Woche für ca. 7 Stunden geöffnet ist.
Bei der Stadt Leichlingen ist außerdem ein
Schulsozialarbeiter (19,25 Std. / Woche)
angestellt.
Strukturen im Bereich „Offene
Kinder- und Jugendarbeit“
z
Präventionskonzept „Sucht“
¾
¾
¾
Der Anstoß zur Entwicklung eines solchen Konzeptes kam
aus dem politischen Raum (Auftrag des JHA und des
Ausschusses für Schule und Sport)
Das Konzept wurde gemeinsam von Beratungslehrern,
Kommissariat Vorbeugung der Kreispolizeibehörde im RBK,
Präventionsfachkräften (Kommunal und freier Träger) und
dem Schulsozialarbeiter erarbeitet
Verbindliches Präventionskonzept an allen weiterführenden
Schulen in Leichlingen
Strukturen im Bereich „Offene
Kinder- und Jugendarbeit“
¾
¾
¾
An der Konzeptentwicklung waren beratend beteiligt:
die jeweiligen Schulleitungen und
Schulpflegschaftsvorsitzenden,
die Verwaltung des Amtes für Jugend und Schule sowie
die Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Sport
und des Jugendhilfeausschusses
81
Strukturen im Bereich „Offene
Kinder- und Jugendarbeit“
z
Arbeitskreis „FAKT“
¾
¾
¾
Mitglieder des Arbeitskreises sind alle Träger / Institutionen,
die Maßnahmen und Angebote im Bereich „Übergang
Schule – Beruf“ vorhalten, Schulleiter der weiterführenden
Schulen, der Schulsozialarbeiter und die Fachkraft des
kommunalen Jugendamtes
Ziel ist eine bessere Abstimmung und Verzahnung der
einzelnen Angebote
Ergebnis: Einrichtung einer „Clearingstelle“, die z T. aus
Mitteln der Arbeitsverwaltung finanziert wird.
Strukturen im Bereich „Offene
Kinder- und Jugendarbeit“
z
Schulkinderbetreuung an der GHS Leichlingen
¾
¾
¾
82
Finanzierung der Schulkinderbetreuung aus Mitteln der
Jugendhilfe (Landesjugendplan Pos. II., kommunale Mittel
aus dem Bereich Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe) und
der Schule (13plus, Silentium)
Aufeinander abgestimmte und verzahnte
Betreuungsangebote, die sich am jeweiligen Förder- und
Betreuungsbedarf des Kindes orientieren
Koordinierung und Vernetzung der Angebote durch das Amt
für Jugend und Schule
Strukturen im Bereich „Offene
Kinder- und Jugendarbeit“
¾
¾
Regelmäßige Reflexions- und Planungsgespräche
zwischen einzelnen Trägern, der Schulleitung, dem
Schulsozialarbeiter und der kommunalen Fachberaterin
„Jugendarbeit“
Die Entwicklung des Konzeptes Gebundene Ganztagshauptschule erfolgt in Abstimmung mit dem Jugendamt
Resümee
z
z
Der § 7 KJFöG entspricht den Erfordernissen
der Praxis und bietet nunmehr die gesetzliche
Grundlage für ein ganzheitliches
Bildungsverständnis von Kindern und
Jugendlichen
Die Umsetzung des gemeinsamen Bildungsauftrages hängt wesentlich damit zusammen, in
wie weit die Planung und Konzeptentwicklung
träger- und professionsübergreifend erfolgen
konnte.
83
Ausblick
z
z
84
Entwicklung eines gemeinsamen „Wortschatzes“, damit Kommunikation kein Stolperstein bei der Erarbeitung von ganzheitlichen
Konzepten mehr ist.
Weiterentwicklung eines Datenpools, der die
Datenbasis für eine Planung bietet, die sowohl
jugendhilfe- als auch schulentwicklungsplanerische Gesichtspunkte berücksichtigt. Das
Ziel ist dabei eine „Bildungsplanung“, die sich an
den Bedürfnissen und Belangen von Kindern
und deren Eltern orientiert.