SchadenverhüTung In Der Sachversicherung 2011 2012 Gdv
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SchadenverhüTung In Der Sachversicherung 2011 2012 Gdv
GDV Wilhelmstraße 43 / 43 G, 10117 Berlin Postfach 08 02 64, 10002 Berlin Tel. 0 30 / 20 20 - 50 00, Fax 0 30 / 20 20 - 60 00 berlin@gdv.de, www.gdv.de Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Schadenverhütung in der Sachversicherung 2011 / 2012 Bericht der GDV Sach-Schadenverhütungs-Gremien Schadenverhütung in der Sachversicherung 2011 / 2012 Bericht der GDV Sach-Schadenverhütungs-Gremien Impressum Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) Wilhelmstraße 43 / 43 G 10117 Berlin www.gdv.de Redaktion: Alexander Küsel Marco van Lier Dr. Günther Roßmann Verantwortlich: Alexander Küsel Lektorat / Druck / Vertrieb: GDV e. V. Gestaltung: à la art communication Simone Acksel Redaktionsschluss: 31.03.2012 Bildnachweis: Sofern nicht anders angegeben liegen alle Bildrechte in diesem Bericht beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. bzw. bei VdS Schadenverhütung GmbH. Editorial 3 Editorial Die Schadenverhütung in der privaten, gewerblichen, landwirtschaftlichen und industriellen Sachversicherung hat in der Verbandsarbeit seit jeher eine hohe Bedeutung. In den Schadenver hütungsgremien des Verbandes wirken über 100 Vertreter aus den Mitgliedsunternehmen mit. Die gesammelten Erfahrungen aus der täglichen Versichererpraxis fließen so in die Verbandsaktivitäten ein und stellen die Basis für eine erfolgreiche und nachhaltige Präventionsarbeit dar. Die Beratungsergebnisse werden im Verband aufbereitet und allen Mitgliedsunternehmen sowie interessierten Dritten als professionelle Praxishilfe zur Verfügung gestellt. Bildquelle: Fotolia In dem vorliegenden Bericht sind die Ergebnisse der SachSchadenverhütungsarbeit der Jahre 2011/2012 im Überblick dargestellt. Darüber hinaus erfolgt ein Ausblick auf Themen und Aufgaben der Zukunft in diesem Bereich. (AK) 4 Inhaltsverzeichnis 5 Editorial........................................................................................................................................................ 3 Großschadenübersicht............................................................................................................................... 6 Besondere Trends..................................................................................................................................... 10 Aufgaben und Ziele der Kommission Sach-Schadenverhütung........................................................... 12 Gremienstruktur........................................................................................................................................ 13 Bedeutung, Wirkung und Notwendigkeit von Schadenverhütung ...................................................... 14 Allgemeiner, baulicher und betrieblicher Brandschutz ........................................................................ 16 Branderkennung und Brandbekämpfung............................................................................................... 18 Anlagen- und Verfahrenssicherheit ........................................................................................................ 20 Sicherungstechnik ................................................................................................................................... 22 Elektrotechnik und Blitzschutz................................................................................................................ 24 Klimawandel-Schadenverhütung ............................................................................................................ 26 Naturgefahren- und Leitungswasser ...................................................................................................... 28 Öffentlichkeitsarbeit.................................................................................................................................. 30 Weitere Gremienarbeit und Normung...................................................................................................... 31 Konsultationsverfahren in der Schadenverhütungsarbeit.................................................................... 32 Neuerscheinungen des GDV / Informationsquellen .............................................................................. 33 Autorenverzeichnis / Ansprechpartner.................................................................................................... 35 6 Schadenstatistik Großschadenübersicht Die im Verband erhobenen Daten bilden für die Schadenverhütungsarbeit eine Basis zur Identifizierung der relevanten Themen. Anhand der langjährigen Entwicklung und unter Aufzeigen von aktuellen Trends können sich ändernde Risiken und Gefahrensituationen erkannt und entsprechende Präventionskonzepte geschaffen werden. Aufgrund der Meldungen von 161 Mitgliedsunternehmen (Stand 2010) im deutschen Sachversicherungsmarkt erhält man nach sachkundiger Interpretation der aggregierten Daten durch den Bereich Statistik ein gutes Bild über die Risikolandschaft. Feuer: Zweitgrößter Schaden der letzten 20 Jahre Die Großschadenlast Feuer ist 2011 wieder angestiegen und dürfte sich auf dem Niveau des langjährigen Mittels einpendeln (ca. 1 Mrd. Euro). Insbesondere schlägt hier ein Großbrand mit einem aktuellen Schadenaufwand von 234 Mio. Euro (davon 179,5 Mio. Euro Betriebsunterbrechung) zu Buche. Nicht inflationsbereinigt ist er nominal der zweitgrößte Schaden, der in der Großschadenstatistik der letzten 20 Jahre und auch insgesamt (seit 1962) registriert wurde. Auch der zweitgrößte Schaden vom August 2011 mit 120 Mio. Euro Schadenaufwand ist zu den Top 10 Großschäden der letzten zwanzig Jahre zu zählen. Die zehn größten Schäden 2011 (Schadenaufwand in Mio. Euro, vorläufiges Ergebnis) Betriebsart, Gefahr, Schadenursache Grobe Metallbe- und -verarbeitung, 2011 (soweit nicht separat aufgeführt), Feuer (All-Risks), ortsfeste Elektroinstallation 234,0 Schmiede-, Press-, Hammer-, Ziehwerk, 2011, Feuer (FI/FBU), Techn. Einrichtungen, Geräte 120,0 Herstellung v. Dichtungsbahnen, 2011, Feuer (FI/FBU), Sonstiges 49,5 Chemie, 2011, Feuer (FI/FBU), Sonstiges 43,0 SB = 25,0 Mio. Euro 24,0 SB < 0,1 Mio. Euro Textilbetriebe, 2011, Feuer (FI/FBU), leicht brennbare Stoffe 23,0 SB = 0,1 Mio. Euro 19,0 kein SB Wäschereien, Glättereien, chem. Reinigung, 2011, Feuer (FI/FBU), Techn. Einrichtungen, Geräte 16,6 kein SB Chemische Anlage der Kategorie: hochentzündliche und explosionsgefährliche Stoffe und Zubereitungen, 2011, Feur (FI/FBU, Überspannung durch Blitz 15,1 SB = 1,5 Mio. Euro Herstellung von Dichtungsbahnen, 2011, Feuer (FI/FBU), Sonstiges 13,8 SB = 0,5 Mio. Euro SB < 0,1 Mio. Euro Grobe Metallbe- und -verarbeitung, 2011 (soweit nicht separat aufgeführt), Feuer (FI/FBU), Sonstiges Teeherstellung, 2011, Feuer (FI/FBU), Sonstiges SB = 1,0 Mio. Euro SB < 0,1 Mio. Euro Die Summe der Schadenaufwände der zehn größten Schäden beträgt 558,0 Mio. Euro. Sachschaden Ertragsausfallschaden Schadenstatistik 7 Die zehn größten Schäden 2002 bis 2011 (Schadenaufwand in Mio. Euro, vorläufiges Ergebnis) Betriebsart Metallverarbeitung, 2006 Feuer (FI/FBU), Techn. Einrichtungen, Geräte 255,0 Grobe Metallbe- und -verarbeitung (soweit nicht separat aufgeführt), 2011, Feuer (All-Risks), ortsfeste Elektroinstallation 234,0 Armaturenfabrik, Oberflächenbehandlung und -veredelung von Metallen, Chemikalienhandel, 2009, Feuer (FI/FBU), Explosion 151,3 Eisenbahnbetrieb, 2002, Elementar (All-Risks), Sonstiges/Unbekannt 150,0 Leiterplattenherstellung, 2005, Feuer (FI/FBU), Techn. Einrichtungen, Geräte 142,5 Herstellung von Landfahrzeugen, 2010, Elementar (All-Risks), Überschwemmung 135,0 Schmiede-, Press-, Hammer-, Ziehwerk, 2011, Feuer (FI/FBU), Techn. Einrichtungen, Geräte 120,0 Wurst- und Fleischproduktion, 2008, Feuer (FI/FBU, leicht brennbare Stoffe 120,0 Metallverarbeitung, 2005, Feuer (FI/FBU), Selbstentzündung Herstellung von Fleisch- und Wurstwaren, 2006 Feuer (FI/FBU), leicht brennbare Stoffe 116,0 110,0 Die Summe der Schadenaufwände der zehn größten Schäden beträgt 1533,8 Mio. Euro. Sachschaden Ertragsausfallschaden 8 Schadenstatistik Großschadenstatistik 2001 - 2010 Hauptschadenbereiche Feuer Anzahl der Nennungen für die Hauptschadenbereiche 2001 - 2010 Zahl der Schäden Schadenauwand in Mio. Euro Hauptschadenbereich Absolut Produktion Anteil in % Absolut Anteil in % 610 49,8 2.062,0 58,8 Energieversorgung 60 4,9 166,4 4,7 Lager im Gebäude 171 14,0 436,6 12,4 Freilager 38 3,1 79,0 2,3 Verkaufsbereich 65 5,3 107,6 3,1 Verwaltung / Büro 36 2,9 67,7 1,9 Sozialeinrichtungen 41 3,3 75,3 2,1 Anlieferung, Versand 17 1,4 28,7 0,8 alle Bereiche maßgeblich betroffen 76 6,2 210,0 6,0 111 9,1 275,5 7,9 1.225 100,0 3.508,7 100,0 Sonstiges / Unbekannt Summe In der Tabelle werden die hauptsächlich von einem Schaden betroffenen Bereiche eines Betriebes angegeben. Es zeigt sich, dass Produktion und Lagerbereiche im besonderen betroffen sind. Datengrundlage bildet die Feuer-Industrie Sparte. Schadenstatistik 9 Großschadenstatistik 2001 - 2010 Hauptursachen für den Schadenumfang Feuer Hauptursache für Schadenumfang Anzahl der Nennungen nur für 2010 Anzahl der Nennungen 2001 - 2010 Zugehöriger Schadenaufwand 2001 - 2010 Absolut Anteil in % Absolut Anteil in % Unzureichende Löschwasserversorgung 3 2,0 24 1,6 96,7 2,2 Explosion 7 4,8 133 8,8 508,3 11,5 Ungenügende bauliche Trennung 2 1,4 128 8,5 561,5 12,7 10 6,8 178 11,8 724,1 16,4 1 0,7 18 1,2 77,5 1,8 Anhäufung brennbarer oder explosionsgefährlicher Stoffe 37 25,2 447 29,5 1.529,9 34,7 Folgeschäden (z. B. durch Ruß, korrosive Gase, Verschmutzung mit giftigen oder radioaktiven Stoffen) 74 50,3 659 43,5 2.101,8 47,7 4 2,7 167 11,0 569,2 12,9 54 36,7 457 30,2 1.518,8 34,5 Bauteile aus/mit brennbaren Baustoffen oder mit unzureichender Feuerwiderstandsfähigkeit Versagen von automatischer Brandmeldeoder Löschanlage Späte Brandentdeckung oder späte / erschwerte Brandbekämpfung Sonstiges / Unbekannt Absolut in Mio. Euro Anteil in % Die Anhäufung brennbarer / explosionsgefährlicher Stoffe und Folgeschäden u. a. durch Ruß vergrößern den Schadenumfang. Mehrfachnennungen sind möglich. 10 Besondere Trends Besondere Trends Elementarereignisse Sturm/Hagel: Sommerereignisse 2011 2011 schlagen insbesondere die Hagelschäden der sommerlichen Unwetter zu Buche. So ist in der Monatsstatistik September ein Schadenaufwand von über 260 Mio. Euro für die Verbundene Wohngebäude-Versicherung Sturm/Hagel gemeldet worden. Der September 2011 ist damit der mit Abstand teuerste September für Sturm-/Hagelschäden. Auch der Oktober 2011 ist durch nachlaufende Schadenmeldungen zu den Hagelereig nissen mit 120 Mio. Euro betroffen. Im Laufe der nächsten Jahrzehnte muss in Deutschland mit intensiveren Stürmen gerechnet werden. Die Forschung spricht hier von Wiederkehrperioden, die in Zukunft deutlich verkürzt eintreten können. Nach aktuellen Ergebnissen der Klimaforschung in Zusammenarbeit mit dem GDV hat sich gezeigt: Ein besonders schadenträchtiges Sturmereignis von einer Intensität, wie wir sie heute alle 50 Jahre erleben, kann zukünftig alle 10 Jahre eintreten. Auch die Windgeschwindigkeiten können sich drastisch erhöhen und einzelne Sturmereignisse deutlich höhere Schäden als der bisher stärkste Sturm unter heutigen Klimabedingungen generieren. Insgesamt kann mit einer Zunahme der Sturmschäden bis zum Jahr 2100 um mehr als 50 Prozent gerechnet werden1. Nebenstehend eine Grafik, aus der der Schadenaufwand pro Monat einzelner Jahre mit großen Sturmereignissen ersichtlich ist. Dabei ist zu beachten, dass von 2002 bis 2011 die Versicherungssumme Verbundene Gebäudeversicherung für die Gefahr Sturm/ Hagel von 5,4 auf 7,2 Billionen Euro gestiegen ist. :RKQJHElXGH6WXUP+DJHO 6FKDGHQDXIZDQGSUR0RQDWOW0RQDWVVWDWLVWLN DŝŽ͘ ƵƌŽ <LJƌŝůů yLJŶƚŚŝĂ ,ĂŐĞůƵŶǁĞƚƚĞƌ ŝŶ ^ĂĐŚƐĞŶƵŶĚ ŝŶsŝůůŝŶŐĞŶͬ ^ĐŚǁĞŶŶŝŶŐĞŶ :ĞĂŶĞƚƚ Ğƌƚ͕&ƌĂŶŬ ^ŽŵŵĞƌĞƌĞŝŐŶŝƐƐĞϮϬϬϴ ŵŵĂ Die Schäden in 2011 wurden überwiegend durch zwei Unwetter verursacht. Die Unwetterfront „Bert“, die sich am 26. August rund um Bernkastel-Kues ausgewirkt hat, sowie das Extremwetter „Frank“, das am 11. September vor allem in Sachsen-Anhalt zu erheblichen Zerstörungen durch Sturm, Hagel und Starkregen geführt hat. Relevant ist der jeweilige Monat, in dem der Schaden dem Versicherer gemeldet wurde, unabhängig vom tatsächlichen Schadentag. Beispiel: Meldungen zum Sturm Kyrill im Januar 2007 trafen noch im Februar ein. 1 Studie „Auswirkungen des Klimawandels auf die Schadensituation in der deutschen Versicherungswirtschaft“; 2011; www.gdv.de/Klimawandel Besondere Trends 2011: Hochwasser im Januar, Sommerereignisse 2011 ist in der Monatsstatistik für Januar ein Schadenaufwand von 30 Mio. Euro für Elementarschäden in der Verbundenen Wohngebäude-Versicherung (VGV) gemeldet worden, der überwiegend durch die Januar-Hochwasser in ganz Deutschland verursacht wurde. 11 Die untenstehende Grafik verdeutlicht den Schadenaufwand pro Monat einzelner Jahre mit großen Elementarereignissen. Dabei ist zu beachten, dass die Versicherungssumme VGV-Elementar bei den einzelnen Ereignissen von 1,2 (August-Hochwasser 2002) auf 2,4 (Hochwasser Januar 2011) Billionen Euro gestiegen ist. Die Gesamtbelastung der Elbeflut betrug 1,8 Mrd. Euro. Einbruchdiebstahl: Der gemeldete Schadenaufwand zu den Sommer-Hochwasser-Ereignissen 2011 liegt pro Sommermonat jeweils unter dem Durchschnittsschadenaufwand 2002-2011. Durch den Klimawandel können Überschwemmungsschäden zunehmen. Bis zum Ende dieses Jahrhunderts kann mit einer Verdoppelung - je nach Szenario auch mit einer Verdreifachung der Schäden gerechnet werden. Bei Überschwemmungen ist wie auch bei Sturmereignissen davon auszugehen, dass die Wiederkehrperioden kürzer werden. Hochwasser mit einer Intensität, die wir heute im Durchschnitt alle 50 Jahre erleben, können zukünftig etwa alle 25 Jahre eintreten2. Anstieg der Zahl der Schäden, des Schadenaufwands und des Schadendurchschnitts in der Verbundenen Hausratversicherung (VHV) In der Verbundenen Hausratversicherung ist 2011 – erstmals seit 2002 wieder – ein Anstieg der Zahl der Schäden bei der Gefahr Einbruchdiebstahl zu beobachten. Mit 390.000 Schäden ist die Anzahl der Schäden wieder auf dem Niveau von 2008. Seit vielen Jahren verzeichnen die Einbruchdiebstahlversicherer ein stetes Ansteigen des Schadendurchschnitts auf derzeit ca. 1.500 Euro. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass die Anzahl der teureren Wohnungseinbrü:RKQJHElXGH(OHPHQWDU che zunimmt (2010: +6,6% lt. 6FKDGHQDXIZDQGSUR0RQDWOW0RQDWVVWDWLVWLN polizeilicher Kriminalstatistik). Die Polizei konnte dabei auch feststellen, dass mehr als ein Drittel aller Einbrüche durch gut gesicherte Häuser oder Wohnungen und eine aufmerksame Nachbarschaft gescheitert sind. DŝŽ͘ ƵƌŽ (AK) EĞŝƘĞͬ^ƉƌĞĞ ^ŽŵŵĞƌƵŶǁĞƚƚĞƌϮϬϬϴ :ĂŶƵĂƌŚŽĐŚͲ ǁĂƐƐĞƌϮϬϭϭ 2 Studie „Auswirkungen des Klimawandels auf die Schadensituation in der deutschen Versicherungswirtschaft“; 2011; www.gdv.de/Klimawandel 12 Aufgaben und Ziele der Kommission Aufgaben und Ziele der Kommission Sach-Schadenverhütung Die Kommission Sach-Schadenverhütung (KSSV) im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ist das Beratungs-, Steuerungs- und Entscheidungsgremium für die SachSchadenverhütungstechnik. Sie ist den Fachausschüssen „Gewerbe- /Industriekunden (FA-GI)“ und „Privatkunden (FAP)“ berichtspflichtig. •• Erkennen von Risikoveränderungen, technischen Entwicklungen und Abschätzen ihres Einflusses auf die Versicherungstechnik •• Entwicklung von unverbindlichen Schadenverhütungskonzepten auf der Basis von Schadenerfahrungen und Forschung in der Schadenverhütung Die KSSV bearbeitet alle Themen aus dem Bereich der Schadenverhütung in der Sachversicherung. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere: •• Entwicklung und Pflege technischer Standards im rechtlich zulässigen Rahmen und Beschreibung ihrer Auswirkungen •• Lenkung der KSSV-Arbeitsgruppen 3UIXQJ /|VFKDQODJHQ /|VFKZDVVHUUFNKDOWXQJ Schutz vor BU Sachschutz 3HUVRQHQVFKXW]] Schutzziele ((LJHQYHUDQWZRUWXQJ Umweltschutz 9HUERWVFKlGOLFKHU 6WRIIH Boden, Wasser, Luft 3UISIOLFKW $EOHLWXQJVURKUH Neue Technologien $XVZDKOYRQ /|VFKDQODJHQ Baurecht 6FKDGHQYHUKWXQJ 39$QODJHQ $XVELOGXQJ (OHNWURIDFKNUlIWH 8QWHUQHKPHU BetrSichV =h56*HR /LWKLXP,RQHQ%DWWHULHQ 3HULPHWHUVLFKHUXQJ 9G65LOLXQG1RUPHQ Deregulierung g g 0RELOH+RFKZDVVHU VFKXW]HLQULFKWXQJHQ (QHUJLHVSHLFKHU Erneuerbare Energien +RFKZDVVHU VFKXW]NRQ]HSWH •• Technische Beratung der Fachausschüsse Privat und Gewerbe/Industrie sowie deren übrigen Kommissionen •• Koordinierung der Aktivitäten von Insurance Europe (vormals Comité Européen des Assurances; CEA) auf dem Gebiet der Schadenverhütung. Klimawandel Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben werden im Rahmen der erlaubten Zusammenarbeit allgemeine Meinungen und Erfahrungen über die technischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Schadenverhütungsarbeit ausgetauscht und Positionen erarbeitet. Die KSSV beauftragt ihre zuständigen Arbeitsgruppen mit der Bearbeitung fachbezogener Aufgabenstellungen und Projekte. Diesen auf Dauer eingerichteten Arbeitsgruppen (AG) können temporär Projektgruppen (PG) beigestellt werden. Die Grafik veranschaulicht die Vernetzung einiger aktueller Themen aus der Arbeit der KSSV. (MvL) Gremien Gremienstruktur Fachausschuss Gewerbe-/Industriekunden Fachausschuss Privatkunden Kommission Sachversicherung Schadenverhütung PG Marketing AG Allg., baulicher u. betrieblicher Brandschutz PG Video AG Anlagen- und Verfahrenssicherheit PG Brandschutz in der Landwirtschaft PG Magnesium PG Brandschutz in Gaststätten PG Löschwasserrückhaltung PG Brandschutz Lebensmittelindustrie PG Brandschutz in Kraftwerken PG Nichtöffentliche Feuerwehren AG Sicherungstechnik AG Branderkennung und -bekämpfung PG Lithium-Ionen AG Elektrotechnik und Blitzschutz PG IT-Anlagen PG Richtlinien PG Perimeterschutz AG Naturgefahren und Leitungswasser PG Leitungswasser PG Naturgefahren AG Klimawandel Schadenverhütung Formulierung und Begleitung von Forderungen an die Politik Kommission Sachversicherung Schaden Koordination klimarelevanter PG (z. B. Dämmung, PV, Schimmel) PG Schimmelsanierung (KSS) Begleitungen und Auswertung von Klimaforschungen PG Brandschadensanierung (KSS) AG: Arbeitsgruppe / PG: Projektgruppe / KSS: Kommission Sachversicherung Schaden 13 14 Bedeutung, Wirkung und Notwenigkeit von Schadenverhütung Bedeutung, Wirkung und Notwendigkeit von Schadenverhütung Versicherungswirtschaft als Partner Jede Unternehmung, alles Tun der Menschen birgt auf die eine oder andere Weise Risiken in sich. Neues ausprobieren, Projekte entwickeln, Prototypen zur Serienreife bringen ist der Wunsch jedes suchenden Geistes und bedeutende Ausprägung unternehmerischen Handelns. Dabei auch immer die Risiken zu erkennen, einzuschätzen, zu berücksichtigen und angemessene Vorsorge für eine umfassende Sicherheit zu treffen, ist Teil des Erfolges und sollte gleichzeitig auch gelebte Verantwortung und damit unabdingbar sein. Nur wer in dieser Absicht umsichtig ist, handelt auch fortschrittlich. Die Versicherungswirtschaft hat in der Vergangenheit vielfach dieses Handeln auf sehr bedeutende Weise begleitet und wird dieses auch in Zukunft tun. Mit ihrer Risikoabsicherung stand und steht sie den „Pionieren ihrer Zeit“ umfassend zur Seite und hat dadurch viele Entwicklungen erst möglich gemacht. Die KSSV und ihre Gremien haben es sich zur Aufgabe gemacht, effektive und effiziente Schadenverhütungsarbeit in der Schadenversicherung zu realisieren. Dies tut sie mit dem ihr gemäßen Blickwinkel, unter Berücksichtigung der kartell- und wettbewerbsmäßigen Rahmenbedingungen und unter Nutzung der aus den Aktivitäten der Mitgliedsunternehmen ableitbaren Möglichkeiten. Die von der KSSV erarbeiteten und dem Kunden, aber auch dem Markt zur Verfügung gestellten Angebote, Konzepte und Lösungen zur Schadenverhütung •• sind dem Versicherer selbst im Sinne des Ertrags, der Kundenbindung, des Wachstums und der Stärkung der Unternehmenssubstanz dienlich, •• werden der Rolle des Versicherers mit seinen Möglichkeiten und seiner Verantwortung zur Risikosteuerung in der und für die Gesellschaft gerecht, •• verhelfen dem GDV und seinen Gremien zu mehr Anerkennung, Stabilität und Fortschritt und Aus Erfahrung klug Die rein finanzielle Absicherung von Risiken steht dabei aber nicht als alleinige Möglichkeit im Vordergrund, sie ist sogar häufig nicht das Mittel erster Wahl, wenn es darum geht, erfolgreich Neuland zu betreten. Vielmehr ist es die Erfahrung aus einer Vielzahl von Schäden, die den Kern der Begleitung ausmacht. Wie sich diese ereignen konnten, wie diese sich ausgewirkt haben und erfolgreich zur Zufriedenheit der Kunden behoben werden konnten. Aus diesem Erfahrungsschatz und dem daraus im positiven Sinne abgeleiteten Blick nach vorn ist der Versicherer ein hilfreicher Partner im Erkennen, Einschätzen und Bewerten von Risiken, Risikoveränderungen und technischen Entwicklungen. Im Verband gut aufgestellt Eine maßgebliche Rolle in diesem Sinn kommt dem gemeinsamen Blick der Versicherer aus der Kommission Sach Schadenverhütung (KSSV) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zu. Hier sind die Aktivitäten zur Schadenverhütung, zum Riskmanagement, gebündelt und zentral organisiert. •• ermöglichen den Mitarbeitern und Mitgliedern zielorientiertes Tun zu diesem Zweck, ergeben belegbare Erfolge und ermöglichen sinnvolle Weiterentwicklungen in der Kooperation. Bedeutung, Wirkung und Notwenigkeit von Schadenverhütung Dies wird insbesondere in den folgenden Handlungsfeldern und Ergebnissen erlebbar und deutlich: 1.Erstellen von „praxistauglichen Lösungen und Produkten“ zur Schadenverhütung (Merkblätter, Richtlinien und Sicherheitsvorschriften, vollständige Schulungseinheiten) 2. Erhalten und Verbessern der Basis für Sicherheit durch zielgerichtete, praxistaugliche Mitwirkung in Normen setzenden Gremien (von der Mitwirkung auf nationaler Ebene, wie im DIN, bis zur europäischen Normungsarbeit) 3.Begleiten von aktiver Forschung und Entwicklung, Initiieren und Unterstützen ausgewählter Projekte bis zum Erfolg in der Praxis (vom Ideengeber über die Begleitung von Forschungsarbeiten bis zur Umsetzung für den Markt). 15 Fachingenieure, die zur Verbesserung der Risikosituation beitragen. Bei allen Maßnahmen ist es erheblich, welche Kriterien zur Messung von Erfolgen angesehen werden. Fast immer kann im Rahmen einer frühzeitigen und solide geplanten und nach dieser Planung durchgeführten Evaluation der Nutzen gemessen und belegt werden. Allerdings setzt der Erfolg eine gut durchdachte und gut strukturierte Prozess- und Wirkungsevaluation voraus. Relevante Messgrößen sind dabei nicht nur die zwar in erster Linie stehende Reduzierung der Schadenaufwendungen zur Steigerung des Ertrags, sondern oft auch Wachstum, Kundenbindung und positive Öffentlichkeitsarbeit zur Verbesserung des Image. Die Zukunft fordert uns heraus Der Nutzen ist belegbar Schadenverhütung belegt immer wieder sehr konkret, welchen hohen Nutzen sie im Sinne eines Business-Continuity-Management für den Versicherungsnehmer hat und auch welche konzeptionellen Verbesserungen zur Steigerung des Ertrages flächendeckend möglich sind. Als ein markantes Beispiel kann die Vorgehensweise und der Erfolg des Projektes "BLUES" (Blitzund Überspannung) genannt werden. Darüberhinaus sind es die zahlreichen, individuellen Beratungen und Prüfungen durch Aber auch die Relevanz einer gezielten und gut durchgeführten Netzwerkbildung zur Verbesserung der Sicherheit, sowie die Initiierung und Begleitung wissenschaftlicher Arbeiten und der Forschung tragen bedeutend zu künftigen Erfolgen bei. Auf diese Weise können gute, technische Sicherheitsstandards gewahrt, weiterentwickelt, neue gebildet und ihre Einbindung in die Versicherungstechnik ermöglicht werden. Als gemeinsames Bemühen und Grundlage für erfolgreiches Wirken zum Wohl und zur Sicherheit der Menschen. (KR) Abbildung: Berlin Bildquelle: Fotolia 16 Allgemeiner, baulicher und betrieblicher Brandschutz Grundsätzliche Aufgabenstellung Die Aufgaben der KSSV-Arbeitsgruppe „Allgemeiner, baulicher und betrieblicher Brandschutz (ABB)" bestehen insbesondere darin, ▪▪ Gefahren und Risiken durch gezielte Sammlung und Aufbereitung sowie Analyse aktueller Informationen zu erkennen und zu bewerten, ▪▪ Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Schadenanalyse und Risikobewertung zur Unterstützung versicherungstechnischer Produktentwicklung und für die Interessenvertretung aufzubereiten, sowie ▪▪ Schutzkonzepte mit konkreten Empfehlungen für die Praxis zu erarbeiten und zu pflegen, u. a. bei einer vorhandenen Regelungslücke und sofern erforderlich auch ergänzend zum Bauordnungsrecht, den anerkannten Regeln der Technik und in Abstimmung mit der Industrie und anderen betroffenen Fachkreisen. Zurzeit bearbeitet die AG u. a. folgende Themen: ▪▪ EU-Bauprodukten-Verordnung mit Regelungen über die Zulassung, Anwendung und Marktüberwachung von Produkten und Systemen ▪▪ Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL), u. a. über zulässige Größe der B randbekämpfungsabschnitte und notwendige Regelungen zur Anlagerung (MW) Kontakt: ABB@gdv.de Allgemeiner, baulicher und betrieblicher Brandschutz Der Fachbereich betreut alle Brandschutzthemen in den folgenden Fachgebieten: •• Allgemeiner Brandschutz −− Brandschutzmanagement −− Muster-Schutzkonzepte für spezielle Branchen und Betriebe −− Brandschutzingenieurwesen •• Baulicher Brandschutz (Baukonstruktion und Gebäudetechnik) •• Organisatorischer und betrieblicher Brandschutz •• Brandschutz in der Landwirtschaft •• Feuerwehrwesen (Einstufung von öffentlichen Feuerwehren in Feuerwehrklassen; Bewertungskriterien für nichtöffentliche Feuerwehren). GDV-Publikationen Der Fachbereich hat folgende Publikationen erarbeitet: •• Hinweise zur Bewertung von Abschnittsflächen (VdS 3149): Erläuterung wesentlicher Merkmale, die aus Sicht der Versicherer zur Risikobewertung der Flächengröße eines Gebäudeabschnittes aufbereitet sind. •• Muster-Checkliste zu Betriebsstilllegung mit zugehörigen Erläuterungen als Ergänzung des Leitfadens zum Brandschutz im Betrieb (VdS 2000). Mit der Muster-Checkliste werden die erforderlichen Maßnahmen systematisch erfasst. •• Brandschutz in landwirtschaftlichen Betrieben (VdS 3453): Dieses Merkblatt zeigt die betriebsarttypischen Brandgefahren auf und stellt die in der Praxis bewährten Maßnahmen zur Schadenverhütung vor. Brandschutz in Gaststätten In Gaststätten gibt es zahlreiche Brandgefahren. Die Publikation “Brandschutz in Gaststätten (VdS 2056)“ greift diese Problematik auf und beschreibt risikogerechte Maßnahmen zur Schadenverhütung. Bei der aktuellen Überarbeitung werden neue bauordnungsrechtliche Vorschriften, das inzwischen in den meisten gastronomischen Betrieben geltende Rauchverbot und dessen Folgen berücksichtigt. Dabei handelt es sich z. B. um das Aufstellen von Raucherzelten, Feuerlöscher für Fettbrände, neue Entwicklungen in der Aerosolabscheidertechnik sowie Einrichtungen und Anlagen zur Abführung und Behandlung der Küchenabluft. Allgemeiner, baulicher und betrieblicher Brandschutz Brandschutz in der Lebensmittelindustrie Großschäden in Betrieben der Lebensmittelherstellung und -verarbeitung haben die Versicherer veranlasst, ein branchen- und betriebsartspezifisches Musterschutzkonzept zu entwickeln. In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe wurde der Leitfaden zum Brandschutz bei der Lebensmittelherstellung und -verarbeitung (VdS 3454) erarbeitet. Ausgehend von einigen Schadenbeispielen werden die prozesstypischen Brandgefahren und Risiken, die durch anschauliche Schadenbilder verdeutlicht sind, systematisch erfasst und analysiert. Auf dieser Grundlage werden Brandschutzmaßnahmen einschließlich Hinweise zur Erstellung eines Notfallplans im Fall einer Betriebsunterbrechung abgeleitet und dem jeweiligen Betriebsprozess zugeordnet. Fließschemata und Tabellen zur Zuordnung von Gefahren, Risiken und Schutzmaßnahmen runden den Leitfaden ab. Nichtöffentliche Feuerwehren Die nichtöffentlichen Feuerwehren (Betriebs- und Werkfeuerwehren) agieren nicht nur in der Brandbekämpfung, sondern sind ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements. Neben der Schadensbekämpfung begleiten sie die Notfallplanung und das Krisenmanagement bis hin zur Wiederanlaufphase nach einer Störung des Betriebsablaufs. In einer Projektgruppe mit dem Werkfeuerwehrverband (WFV) wird die Wirkung der nichtöffentlichen Feuerwehren erörtert. Die Aufgaben, Funktionen und Organisation der nichtöffentlichen Feuerwehren in der betrieblichen Brandschutzorganisation sowie im Risikomanagement werden dabei beschrieben, um eine Grundlage für die individuelle Risikobewertung durch den Versicherer zu schaffen. Die überarbeitete Fassung wird als GDV-Publikation zur Schadenverhütung mit dem Titel „Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements“ erscheinen. Abbildung: Beispiel Nahrungsmittelproduktion Bildquelle: Fotolia 17 Brennbare Wärmedämmung = Erhöhung der Brandgefahr? Die Einführung der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnergieeinsparverordnungEnEV) führt zu verstärktem Einsatz brennbarer Wärmedämmungen bei mehrgeschossigen Wohngebäuden. Durch die novellierte Verordnung wurden die Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudeaußenhülle nochmals deutlich erhöht. In der Praxis werden insbesondere aus Kostengründen brennbare Dämmstoffe verwendet, z. B. Polystyrol-Hartschaum (PS) im Wärmedämmverbundsystem für Außenwände mehrgeschossiger Gebäude. Dabei erfüllen diese zugelassenen Systeme mit z. B. Brandschutzsperre oder Auswechselstreifen aus Mineralwolle bestimmte Brandschutzanforderungen. Erste Schadenerfahrungen und neue Prüfungen zeigen jedoch, dass Planungsfehler und Ausführungsmängel bei den betreffenden Wärmeschutzmaßnahmen, die nach der Fertigstellung von außen nicht zu erkennen sind, erhebliche Konsequenzen im Brandfall haben können, auch für Leben und Gesundheit der Bewohner. Es ist deshalb dringend geboten, die Risikomerkmale der genannten Bauart umfassend aufzubereiten, um eine ganzheitliche Risikobewertung von klimaschutzfreundlichen Wohngebäuden zu ermöglichen. Eine gezielte Schadenverhütung kann z. B. durch eine verstärkte Aufklärung und Schulung, auch in Zusammenarbeit mit der Industrie und den Prüfstellen, vorangetrieben werden. 18 Branderkennung und Brandbekämpfung Grundsätzliche Aufgabenstellung Die KSSV-Arbeitsgruppe „Branderkennung und Brandbekämpfung (AG BEB)“ beschäftigt sich mit allen Fragestellungen rund um das Thema Brandschutzanlagen. Dazu zählen Löschanlagen, Brandmeldeanlagen sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. In der AG BEB und ihren Projektgruppen untersuchen Experten aus der Versicherungswirtschaft gemeinsam mit Industrievertretern Risikoveränderungen in den Betrieben und erarbeiten dementsprechende Anforderungen an Brandschutzanlagen. Diese Anforderungen an die Gestaltung von Löschanlagen ergeben sich beispielsweise aufgrund ▪▪ sich verändernder betrieblicher Gegebenheiten (z. B. neue Lager- und Logistikkonzepte), ▪▪ von Veränderungen im zu löschenden Brandgut (z. B. Einsatz von Getränkeleergut aus brennbaren Materialien statt Glas; Einsatz brennbaren Leichtmetalle) oder aufgrund ▪▪ von Erkenntnissen aus Schadenfällen (z. B. Erfahrungen aus dem Umgang von Feuerwehren mit Löschanlagen). Die AG BEB begleitet zudem die Normungsarbeit für Brandschutzanlagen auf nationaler und internationaler Ebene. (MvL) Kontakt: BEB@gdv.de Branderkennung und Brandbekämpfung Der Fachbereich hinterfragt regelmäßig, ob die vorhandenen Schutzkonzepte und Brandschutzanlagen zur Beherrschung von Bränden und deren Folgen ausreichend sind und dem Stand der Technik genügen. Neben dem reinen Sachwertschutz stellt sich hier auch immer wieder die Frage nach dem angemessenen Schutz vor einer Betriebsunterbrechung. Die für eine wirksame Brandbekämpfung erforderlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen an Brandschutzanlagen werden in einem - nicht immer einfachen Einigungsprozess mit der Industrie erörtert und beschrieben. Als Beispiel sei die Auslegung von Brandschutzanlagen bei brennbaren Lagerbehältnissen aus Kunststoff genannt, die im Brandfall für ein ganz anderes Szenario sorgen als z. B. nichtbrennbare Metall-Gitterboxen. Der Fachbereich entwickelt Leitfäden für besondere Risiken und beobachtet die Entwicklung der Regelwerke für die Planung, Errichtung und den Betrieb von Brandschutzanlagen. Hier ist auch immer der existierende Betrieb im Fokus, um für den Bestand möglichst umsetzbare und optimierte Lösungen aufzeigen zu können. Sofern erforderlich und finanzierbar, begleitet die AG BEB auch Brandversuche zur Ermittlung von geeigneten Schutzkonzepten, wie z. B. für den Schutz von Blocklagerungen brennbarer Transporthilfen in Produktionsbereichen. Schadenverhütung in Druckereibetrieben Neben dem direkten Sachschaden durch einen Brand können gerade in der Druckindustrie die Folgen einer Betriebsunterbrechung erheblich sein und die weitere Existenz des Betriebes gefährden. Selbst ein verhältnismäßig geringer Sachschaden wie z. B. der Ausfall einer SPS-Steuerung kann für den Druckbetrieb einen hohen Ertragsausfallschaden nach sich ziehen. Gesetze, Verordnungen und berufsgenossenschaftliche Regeln haben für das Brandereignis den Personenschutz sowie den Umweltschutz im Fokus. Ein wirksamer Schutz von Sachwerten sowie insbesondere der Schutz vor Betriebsunterbrechungen findet dabei häufig nicht ausreichende Beachtung. Branderkennung und Brandbekämpfung Gemeinsam mit Vertretern der Druckindustrie wurde ein Leitfaden zur Schadenverhütung in Druckereibetrieben (VdS 3457) erarbeitet. Damit können entsprechend den Gefahrenpotentialen der verschiedenen Drucktechnologien abgestufte Brandschutzkonzepte entwickelt werden. Der Leitfaden für die individuelle Ermittlung der Gefährdung und für die Festlegung von geeigneten schutzzielorientierten Brandschutzmaßnahmen richtet sich insbesondere auch an kleinere Betriebe, die selbst keine Brandschutzexperten beschäftigen. Paternosterregale Die Anforderungen an die Lagerung und Kommissionierung von Gütern steigen stetig. Für die optimale Ausnutzung eines möglichst geringen Lagervolumens werden neben klassischer Block- und Regallagerung vielfältige Sonderlagerformen entwickelt. So sind kompakte Lagersysteme wie „Paternosterregale“ (auch Umlaufregale genannt) bzw. vertikale Liftsysteme vollständig in einen lager- und betriebslogistischen Ablauf integriert. Aus brandschutztechnischer Sicht handelt es sich um gekapselte Systeme mit teilweise hohen Brandlasten. Eine vorhandene Raumlöschanlage, z. B. eine Gebäudesprinklerung, kann ein derartiges Brandereignis nicht beherrschen. Kommt es zu einem brandbedingten „Aufbrechen“ der Hülle des Lagersystems und damit zu einer Aktivierung der Sprinkleranlage, ist in vielen Fällen zu erwarten, dass diese mit der Brandbekämpfung des dann vorhandenen Szenarios überfordert ist. Umgebende Brandlasten können entzündet werden und die Umgebung verrauchen. Der Leitfaden zeigt die für unterschiedliche Risiken notwendigen und geeigneten anlagentechnischen Schutzmaßnahmen zur Verminderung des Brandrisikos auf. 19 Lithium-Ionen-Batterien Lithium-Ionen Batterien halten in allen Bereichen des täglichen Lebens vermehrt Einzug: Handys, Laptops, Akkus für Werkzeuge und Gartengeräte, für E-Bikes und letztendlich im Zuge der voranschreitenden E-Mobility auch im Automobilbau. Die Speicherkapazitäten sind beeindruckend – ebenso aber auch das Brandverhalten: Spezifische Gefahren sind z. B. die Möglichkeit zur Selbstentzündung durch technische Defekte, heftige Brandereignisse und eine mögliche schnelle Brandausbreitung sowie die Probleme beim Löschen. Die damit einhergehenden Risiken stellen eine besondere Herausforderung für den Brandschutz dar. Die verschiedenen Batterietypen werden derzeit wie ein Gefahrstoff behandelt, in kleine Einheiten verpackt, besonders gehandhabt, separat gelagert und brandschutztechnisch getrennt. Wie ein Brand der verschiedenen Batterietypen mit einer Löschanlage beherrschbar ist, ist noch nicht geklärt. Hierzu liegen kaum Erkenntnisse vor. Hersteller und Anwender führen derzeit zwar Versuche durch, jedoch werden die Ergebnisse nicht veröffentlicht. Abbildung: Lithium-Batterien Bildquelle: Fotolia Eine GDV-Projektgruppe aus Vertretern der Versicherer, der Elektroindustrie, der Automobilindustrie und der Löschanlagentechnik untersucht derzeit das Risiko und hat zur ersten Orientierung ein „Merkblatt zur Schadenverhütung für die Bereitstellung und Lagerung von Li-Ionen-Batterien“ (VdS 3103) erstellt. Nun werden Brandversuche geplant, um angemessene Schutzkonzepte für gesprinklerte Risiken zu formulieren. 20 Anlagen- und Verfahrenssicherheit Grundsätzliche Aufgabenstellung Die KSSV-Arbeitsgruppe „Anlagen- und Verfahrenssicherheit (AG AVS)“ nimmt zu allen Themen des Brand-, Explosions- und Umweltschutzes zur Verbesserung der betriebs- und produktionstechnischen Sicherheit aus Sicht des Sachwertschutzes Stellung. Die AG AVS beschäftigt sich mit der risikotechnischen Erfassung und Bewertung von Betriebsrisiken aller Art von industrieller Fertigung und Produktion. Darauf basierend werden brand-, explosions- und umweltschutztechnische Schadenverhütungskonzepte erarbeitet, die dazu beitragen, das Risiko angemessen auf ein vertretbares Restrisiko zu reduzieren. Insbesondere werden von der AG AVS die Fachgebiete (Betriebsrisiken) ▪▪ Anlagen zur Energieerzeugung, ▪▪ Anlagen zur Reinhaltung der Luft, ▪▪ Chemische und petrochemische Anlagen, ▪▪ Lageranlagen für Gefahrstoffe, z. B. Flüssiggas, Chemikalien, brennbare Flüssigkeiten sowie ▪▪ Produktionsanlagen mit besonderem Gefahrenpotential bearbeitet. Ergebnis sind in der Regel GDV-Publikationen zur Schadenverhütung (z. B. Richtlinien, Leitlinien). Über die GDV-Geschäftsstelle begleitet die AG AVS fachlich die Vertretung der Interessen der Versicherungswirtschaft in Regel setzenden Institutionen, die sich mit Anlagensicherheit und betrieblicher Störfallvorsorge beschäftigen. (GR) Kontakt: AVS@gdv.de Anlagen- und Verfahrenssicherheit Der Fachbereich bearbeitet derzeit insbesondere folgende Themen: •• Planung und Einbau von Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen (VdS 2557) •• Risiken beim Umgang mit Magnesium (VdS 3537) •• Brandschutz in Kraftwerken (VdS 3132). Löschwasser-Rückhaltung Im besonderen Fokus steht die Verabschiedung der Leitlinien für Planung und Einbau von Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen (VdS 2557). Im Brandfall anfallendes Löschwasser wird immer in gewissem Umfang mit Schadstoffen belastet sein. Dies können freigesetzte wassergefährdende Lager-, Produktions-, Hilfs- oder Betriebsstoffe sein. Viele Schadstoffe können sich jedoch durch ein Brandereignis überhaupt erst bilden oder freigesetzt werden. So gelangten bei dem Großbrand eines Reifenlagers schädliche Brandfolgeprodukte, Pyrolyseöle aufgrund der thermischen Zersetzung noch nicht brennender Reifen sowie Schaummittel mit dem Löschwasser über die Oberflächenkanalisation in die regionale Kläranlage. Die plötzliche Belastung führte zu einem Kollaps der biologischen Reinigungsstufe. Allein der Schaden in der Kläranlage betrug annähernd 0,5 Mio. Euro. Der Aufwand zur Sanierung des Grundwassers betrug mehrere Millionen. Die bauaufsichtlich eingeführte Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie (LöRüRL) findet nur Anwendung bei Stoffen, die in eine Wassergefährdungsklasse eingestuft sind und gilt auch nur für Lageranlagen. Die GDV-Leitlinie will diese Lücken schließen und betrachtet daher alle Gefahren und Risiken im Zusammenhang mit der Entstehung kontaminierten Löschwassers. Zudem unterscheidet die GDV-Leitlinie nicht zwischen Lager- und Produktionsanlagen. Der Entwurf der VdS 2557 wird im Rahmen des Konsultationsverfahrens (Erläuterung siehe Seite 32) mit den tangierten Fachkreisen diskutiert. Magnesium Magnesiumlegierungen sind ein bedeutender Werkstoff im industriellen Leichtbau, u. a. in der Automobilindustrie. Bedeutende Magnesiumverarbeiter haben bereits umfassende Schutzkonzepte entwickelt und dadurch den Umgang mit Magnesium beherrschbar gemacht. Schadenerfahrungen belegen jedoch, dass diese Kenntnisse nicht bei allen Nutzern Anlagen- und Verfahrenssicherheit vorliegen. So entsteht ein nicht unerhebliches Gefährdungspotential, wenn z. B. ein konventioneller Metallverarbeiter ohne entsprechende sicherheitstechnische Anpassung die vorhandenen Maschinen und Anlagen für die Bearbeitung von Werkstücken aus Magnesium verwendet. Das in Erarbeitung befindliche GDV-Merkblatt "Risiken beim Umgang mit Magnesium (VdS 3537)" wird angemessene Schutzkonzepte aufzeigen. Ziel ist die Erhöhung der Sicherheitsstandards in den jeweiligen Unternehmen. Mit der Veröffentlichung der VdS 3537 ist nach dem Ende des Konsultationsverfahrens Ende 2013 zu rechnen. Kraftwerke In einer GDV-Publikation "Brandschutz in Kraftwerken (VdS 3132)" werden insbesondere die Phasen Errichtung, Betrieb und Revision von konventionell befeuerten Kraftwerken (Kohle, Gas, Öl, Ersatzbrennstoffe) unter Brandschutzgesichtspunkten betrachtet. Das Projekt hat jedoch nicht nur die Brandschutzanfor- derungen an bestehende Kraftwerke zum Inhalt. Es wird auch die Gefahrenpotentiale der neuen im Bau bzw. in der Planung befindlichen Großkraftwerksblöcke beschreiben und auch hierfür angemessene Schutzkonzepte aufzeigen. Dem hohen Schadenpotential soll durch Ausarbeitung angemessener Schutzkonzepte frühzeitig Rechnung getragen werden. Erreicht werden soll ein Umdenken bei Betreibern, künftig den spezifischen Brandgefahren in allen "Lebensphasen" des Kraftwerks verstärkt Rechnung zu tragen. Dementsprechende Schutzkonzepte werden zudem den hohen Verfügbarkeitsanforderungen der Betreiber gerecht. Auch in dieser Projektgruppe arbeiten von Beginn an (seit 2010) Brandschutzexperten der Industrie - hier der Kraftwerksbetreiber - mit. Die fachliche Arbeit an dem Merkblatt soll Ende 2013 abgeschlossen sein. 21 Chemieanlagen Die Anlagensicherheit von Chemieanlagen weist aufgrund der bestehenden Rechtsanforderungen in Deutschland einen sehr hohen Standard auf. Für den Brandschutz als wesentlichem Teil der Anlagensicherheit existieren derzeit anlagen- und prozessbezogen keine speziellen Anforderungen. Hier überwiegen derzeit Lösungen und Maßnahmen auf Basis vorhandener Werkfeuerwehren. Schadenfälle zeigen, dass der Brandschutz insbesondere zum Schutz von Sachwerten und der Anlagenverfügbarkeit noch weiter verbessert werden kann. In einer VdS-Fachtagung "Brandschutz in der chemischen Industrie" wurde mit fachlicher Begleitung der AG AVS unter der Moderation des GDV anhand von Praxisbeispielen herausgearbeitet, welche brandschutztechnischen Aspekte bei Planung und Genehmigung sowie bei Betrieb und Inspektion von chemischen Anlagen zu berücksichtigen sind. Als roter Faden zog sich folgende Fragestellung durch die Veranstaltung: Sind die Sichtweisen der Betreiber, Versicherer, Behörden und Werkfeuerwehren dabei in Einklang zu bringen oder gibt es erhebliche Abweichungen? Wie ist ein Konsens realisierbar? Abbildung: Kohlekraftwerk Niederaußem Bildquelle: RWE Power Die AG AVS sieht die Notwendigkeit, Brandschutzstandards für chemische und petrochemische Anlagen zu beschreiben. Dabei sollen die versicherungsspezifischen Risikoanforderungen an den Brandschutz in der Chemie von Beginn an im Zusammenwirken mit Experten aus der chemischen Industrie herausgearbeitet werden. Hierfür plant die AG AVS eine eigene Projektgruppe zu gründen. 22 Sicherungstechnik Grundsätzliche Aufgabenstellung Die Arbeitsgruppe "Sicherungstechnik (AG SIT)" beschäftigt sich mit aktuellen Trends zum Einbruchdiebstahlschutz. Sie betreibt Schadenverhütung in Verbindung zu allen Einbruchdiebstahlrelevanten Themen. Mit der Polizei und Herstellern wird eng zusammengearbeitet. Zu den Aufgaben zählen: ▪▪ Erfassung und Bewertung neuer Risiken ▪▪ Ausarbeitung von Schutzmaßnahmen und Empfehlungen Sicherungstechnik Tätigkeitsspektrum und vertretene Fachgebiete: •• Mechanische Sicherungstechnik •• Elektronische Sicherungstechnik •• Alarm- und Sicherheitsmanagementsysteme •• Wertbehältnisse Dabei wird besonders das Ineinandergreifen der einzelnen Maßnahmen von der mechanischen Absicherung über die elektronische Meldung, Weiterleitung an eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) bis hin zur Intervention abgedeckt und berücksichtigt. GDV-Publikationen ▪▪ Mitwirkung auf Normen und Technische Regelwerke ▪▪ Erstellung von Leitfäden zu Maßnahmen des Risikomanagements im Bereich Sicherungstechnik. Hierzu werden Richtlinien und Publikationen erarbeitet sowie durch Mitarbeit in externen Gremien Normen und Technische Regelwerke entwickelt. So begleitet die AG SIT fachlich die Vertretung der Interessen der Versicherungswirtschaft über die GDVGeschäftsstelle in regelsetzenden nationalen und internationalen Institutionen. Über die (interne und externe) Gremienarbeit hinaus steht die Geschäftsstelle Mitgliedsunternehmen aber auch Verbänden, Behörden und sonstigen Dritten als fachlicher Ansprechpartner zur Verfügung. (AG) Kontakt: SIT@gdv.de Für die Risiken der unterschiedlichen Betriebsarten werden angepasste Sicherungsrichtlinien entwickelt, die neben Einbruchdiebstahl auch weitere Gefahren einbeziehen. Die langjährige Erfahrung der Versicherer hat es ermöglicht, fundierte Sicherungsrichtlinien für −− Haushalte (VdS 0691), −− Gewerbe (VdS 2333), −− Banken, Sparkassen und sonstige Zahlstellen (VdS 2471) sowie −− Museen und Ausstellungshäuser (VdS 3511) herauszugeben. Mit den Experten von VdS Schadenverhütung GmbH findet ein regelmäßiger Erfahrungsausstausch statt. So werden auch das Wissen und die Erfahrung der Versicherungswirtschaft in zahlreiche VdS-Richtlinien eingebracht. Abbildung: Nach dem Einbruch Hierzu zählen beispielsweise die Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Planung und Einbau (VdS 2311). Geldautomatensicherheit Bargeld hat seit jeher eine hohe Anziehungskraft auf kriminelle Elemente. Durch erfolgreiche Präventionsmaßnahmen in Banken und Sparkassen sowie die Auslagerung von Bargeldgeschäften wurde das Risiko aus den Institutsräumen hin zum Geldautomaten verlagert. Ein erhöhtes Risiko ist der Tatsache geschuldet, dass Geldautomaten in der Regel im öffentlichen Raum aufgestellt sind. Die Versicherungswirtschaft hat bereits im Jahr 2007 auf die damals neu aufkommende Angriffsmethode Gassprengung aufmerksam gemacht und in einem Expertenpapier mögliche Gegenmaßnahmen publiziert. Diese Unterlage wurde zusammen mit der Polizei und Errichtern erarbeitet und ist Sicherungstechnik 23 Technische Kommentare Diese Abbildung zeigt: Nur die Gesamtheit aller Maßnahmen ist erfolgversprechend. Die Kette der Sicherungsmaßnahmen ist stets nur so stark, wie ihr schwächstes Glied. um grundsätzliche Kriterien für die Aufstellung von Geldautomaten erweitert worden. Allen Publikationen ist gemein, dass das Thema Sicherheit stets ganzheitlich betrachtet wird. Stichpunktartige Maßnahmen sind oft nicht ausreichend, um ein zuverlässiges Schutzniveau zu erreichen. Perimetersicherheit Für die Perimetersicherung von Gewerbeund Industriearealen hat die Versicherungswirtschaft aufeinander abgestimmte Maßnahmen erarbeitet, da immer komplexere Strukturen ganzheitliche Sicherungskonzepte erfordern. Zukünftige Entwicklungen Die Versicherungswirtschaft wird auch zukünftig aktuelle Entwicklungen und Täterarbeitsweisen aufmerksam beobachten und angemessene Gegenmaßnahmen entwickeln. Die technischen Kommentare als Loseblattsammlung starteten im Jahr 2010 mit dem ersten Teil (Wertbehältnisse). Sie werden kapitelweise herausgegeben und stehen kostenfrei im Downloadverfahren zur Verfügung. Der kapitelweise Aufbau ist im Wesentlichen der Tatsache geschuldet, dass eine kurzfristige und unkomplizierte Aktualisierung jederzeit möglich sein soll. Es befinden sich zwei weitere Kapitel in der Fertigstellung und stehen kurz vor der Veröffentlichung: „Einbruchhemmende Verglasung“ und „Einbruchmeldetechnik“. Die Teile 2 und 3 der Technischen Kommentare, VdS 3134-2 und -3, erscheinen 2012 und stehen auf www.vds.de zum kostenlosen Download zur Verfügung. Einbruchdiebstahlstatistik Der GDV hat auf Basis der statistischen Meldungen der Mitgliedsunternehmen eine Gefährdungskarte entwickelt. Diese gibt, basierend auf den ersten drei Ziffern der Postleitzahl, die Gefährdung durch Einbruchdiebstahl (Firmen) für die jeweilige Region an. Einbruch-Diebstahl Gefährdungskarte Kiel Auf Initiative von VdS Schadenverhütung ist die Einrichtung eines jährlich wiederkehrenden „Tage des Einbruchschutzes“, analog dem Tag des Rauchmelders, vorgesehen. Ziel ist der übergreifende Gedanke der Schadenverhütung im Einbruchdiebstahlbereich unter der Schirmherrschaft der Polizei und aktiver Mitwirkung der Versicherungswirtschaft. Dabei sollen sich alle Personen und Institutionen, unabhängig von technischen oder regionalen Besonderheiten diesem Präventionsgedanken anschließen können. Hamburg Schwerin Bremen Berlin Potsdam Hannover Magdeburg Düsseldorf Dresden Erfurt Wiesbaden Mainz Saarbrücken Stuttgart München Gefährdungseinschätzung © GDV normal hoch 24 Elektrotechnik und Blitzschutz Grundsätzliche Aufgabenstellung Die Arbeitsgruppe „Elektrotechnik und Blitzschutz (AG EBS)“ beschäftigt sich mit allen Themen des Brand- und Sachwertschutzes mit Blick auf elektrische Anlagen und deren Betriebsmittel sowie um risikoadäquaten Blitz- und Überspannungsschutz. Besonders im Fokus stehen elektrische Anlagen bis 1000 V im privaten, gewerblich-industriellen sowie dem öffentlichen Bereich. Die AG EBS erarbeitet zu diesem Spektrum vielfache Angebote und praxisbezogene Lösungen zur Schadenverhütung. Strategisch positioniert sich die AG EBS dabei mit der Erarbeitung von Lösungen zu einzelnen Problemstellungen, aber besonders auch mit konzeptionellen und kooperativen Ansätzen. Beispielhaft zu nennen sind Kooperationen mit Bildungseinrichtungen der Elektrohandwerke um Ausbildungsinhalte zum Sachschutz zu vermitteln, die entsprechende Wirkung in der Breite entfalten können. Auch die Mitarbeit in den relevanten Normungsgremien, z. B. für die Errichtung von elektrischen Anlagen, ist ein wichtiges Betätigungsfeld. Hier kann Sicherheit sozusagen a priori in technische Einrichtungen implementiert werden. (TL) Kontakt: EBS@gdv.de Elektrotechnik und Blitzschutz Photovoltaik-Anlagen Die Nachfrage nach dem Leitfaden für Photovoltaikanlagen (VdS 3145) belegt eindrucksvoll ein großes Interesse an Fragen der Sicherheit rund um PV-Anlagen. Für eine Prognose, ob sich die Qualität der PV-Anlagen verbessert hat, ist es jedoch zu früh. Die Besichtigung von neu errichteten PV-Anlagen zeigt, dass weiterhin ein großer Teil der Anlagen fehlerhaft geplant und montiert wird. Schäden im Laufe der Betriebszeit sind zu erwarten. Nicht alle Fehler lassen sich rasch beheben. Offensichtlich haben aber auch Anbieter erkannt, dass sie langfristig nur mit qualitativ hochwertigen Anlagen am Markt erfolgreich bleiben können. Sie haben ihre Mitarbeiter qualifiziert, sich selbst Qualitätsanforderungen auferlegt und hervorragende Anlagen errichtet. Hierzu passen auch neue Angebote wie Schulungen zur thermografischen Untersuchung von PV-Anlagen, z. B. beim Bildungszentrum von VdS, oder verbesserte Modulanschlussdosen hinsichtlich eines Austausches von Bypassdioden. Die Arbeiten im Bereich der Normung, z. B. VDE-Errichtungsbestimmungen, Anwendungsregeln zur Brandbekämpfung und Richtlinien, z. B. VDI, RAL, laufen weiterhin auf vollen Touren und werden seitens der Versicherungswirtschaft durch Mitglieder der GDV PG „Photovoltaikanlagen“ begleitet. Ein Lernmodul zu PV-Anlagen ist auf www.vds-industrial.de verfügbar. Begleitet wird auch ein vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gefördertes Projekt mit der Zielsetzung, Empfehlungen für die Normung bezüglich Brandsicherheit von PV-Komponenten, Lichtbogenerkennung und Trennvorrichtungen zu geben (www.pv-brandsicherheit.de). Neue Lampen in alten Leuchten Als Ersatz für stromfressende Leuchtmittel, z. B. Glühlampen, werden Retrofitlampen oder Umrüstsätze eingesetzt. Als Retrofitlampen werden Leuchtmittel bezeichnet, die alte Leuchtmittel, also Lampen und Leuchtröhren ersetzen (siehe Bild). Die neuesten Entwicklungen sind Lampen, die mit LEDs bestückt sind. Diese LED-Retrofitlampen sind an klassische Bauformen angepasst und es gibt sie mit unterschiedlichsten Sockeln. Bei der Vielzahl von neuen Lampen gibt es auch „schwarze Schafe“, die durch unzureichende Berücksichtigung von Sicherheitsstandards brandgefährlich sein können. Brandgefährlich sind vor allem Kontaktprobleme an Lampen und Adaptern sowie überhitzte Bauteile in Leuchten. Elektrotechnik und Blitzschutz Um bei der Vielzahl von neuen Lampenentwicklungen die Spreu vom Weizen zu trennen, empfehlen wir: Verwenden Sie nur Retrofitlampen und Umrüstsätze mit VDE-Zeichen oder andere anerkannte Prüfzeichen! Normungsarbeit Elektrotechnik Das VDE-Vorschriftenwerk gilt als Anleitung zum ordnungsgemäßen Handeln bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Normen beschreiben im Allgemeinen die Maßnahmen, die technisch und wirtschaftlich umsetzbar sind. Bei ordnungsgemäßer Anwendung von Normen ist davon auszugehen, dass eine ausreichende Sicherheit gewährleistet ist (Vermutungswirkung). Die Versicherungswirtschaft hat ein großes Interesse an der aktiven Normungsarbeit. Dort können die Schadenerfahrungen eingebracht, Informations-Netzwerke ausgebaut und Mitstreiter für sichere Elektroinstallationen aktiviert werden. Prüfungen von elektrischen Anlagen und Erkenntnisse aus Schadenfällen belegen jedoch, dass die Vorschriften häufig nicht eingehalten werden. Beispiele für die Schadenverhütungsarbeit der Versicherungswirtschaft in der elektrotechnischen Normung: •• Verbesserung der Qualität der Aussage über den Zustand einer geprüften Elektroinstallation: Dies wurde erreicht durch Optimierung der Prüfdokumentation und der geforderten Bewertung der Anlage durch den Prüfer. •• Es wurden verstärkt Anforderungen bezüglich der Elektromagnetischen Verträglichkeit und des Überspannungsschutzes in die Normen aufgenommen. Mit einem Rückgang diesbezüglicher häufiger Schäden darf gerechnet werden. •• Hinsichtlich des Brandschutzes wurden neue Anforderungen aufgenommen, z. B. Schaltgeräte mit besonderem Schutzeigenschaften wie RCD Typ B+ und neuartige Lichtbogenschutzsysteme. Abbildung: LED Collage 25 Herausforderungen der Zukunft In Verbindung mit dem verstärkten Einsatz lokaler, regenerativer Energien zur Verminderung des CO2-Eintrags in die Atmosphäre und der größeren Unabhängigkeit in der Energieversorgung, fallen Begriffe wie dezentrale Energieerzeugung, smart grids, smart metering und E-Mobility. Bedeutend für die neue Energiearchitektur ist die Entwicklung neuer Energiespeicher. Floss früher die Energie vom Kraftwerk über das Verteilnetz zum Verbraucher, so könnte sie zukünftig verstärkt vom „Verbraucher“ ins Netz geleitet und auch bei ihm zwischengespeichert werden. Welche Auswirkungen haben diese Pufferung und diese umgekehrte Einspeisung? Werden die bisherigen Schutzkonzepte weiter funktionieren? Welche Infrastruktur wird benötigt und welche Kommunikationsanforderungen werden ausreichen, um den Strom aus verteilten Mini-Blockheizkraftwerken der Einfamilienhäuser oder Batterien parkender Elektroautos schnell sowie in entsprechender Menge an entfernte Abnehmer zu leiten? Wird die Spannungsqualität leiden? Werden für den Anschluss weit entfernter Windparks in der Ostsee ausreichend Stromtrassen in die Ballungsräume zeitig verfügbar sein? Was, wenn nicht? 26 Klimawandel-Schadenverhütung Grundsätzliche Aufgabenstellung Die KSSV-Arbeitsgruppe „Klimawandel-Schadenverhütung (AG Klima-SV)“ wurde 2009 im Zuge des GDV-Projektes zum Klimawandel gegründet. Sie hat folgende Aufgaben: ▪▪ Gefahren, Risiken und Chancen, die mit dem Klimawandel und dessen Folgen einhergehen, zu untersuchen. ▪▪ Die hieraus abzuleitenden Handlungsfelder durch gezielte Sammlung und Aufbereitung sowie Analyse aktueller Informationen zu erkennen und zu bewerten. ▪▪ Die Abstimmung mit tangierten Fachgremien der Schadenstatistik und Versicherungstechnik zu suchen. ▪▪ Klimarelevante Projekte der Schadenverhütung zu initiieren, zu koordinieren und zu beaufsichtigen. Hierzu werden u. a. die Ergebnisse der GDV-Klimastudie 2011 eingehend ausgewertet. Folgerungen für den gezielten Einsatz von Schadenverhütungsmaßnahmen werden identifiziert. In einem weiteren Schritt könnten konkrete Projekte zur Beschreibung der erforderlichen Maßnahmen angestoßen werden. Die AG Klima-SV hat dazu einen Masterplan für die Handlungsfelder erarbeitet. Die zahlreichen identifizierten Arbeitsthemen werden priorisiert hinsichtlich ihrer Bedeutung für Versicherungsprodukte und für die Schadenverhütung. Mit der Beendigung des GDV-Projektes zum Klimawandel werden die weiterführenden Aufgaben der AG Klima-SV in Bezug auf Naturgefahren der PG-Naturgefahren der AG-NLW übertragen. (MW) Kontakt: KlimaSV@gdv.de Klimawandel-Schadenverhütung Die Versicherungswirtschaft hat ihre Arbeiten zuletzt fokussiert auf die •• Identifizierung konkreter Handlungsfelder, u. a. mit einem themenspezifischen Workshop, •• Konkretisierung der Forderungen zur verstärkten Schadenprävention, •• Dialoge mit der Politik, Verwaltung und Wissenschaft zu Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und •• Begleitung und Auswertung von Klimafolgenforschungen. Workshop “Klimawandel und Schadenverhütung” Um konkrete Handlungsfelder für die Schadenverhütung zu identifizieren wurde analysiert, welche Empfehlungen bereits verfügbar sind und wo noch Handlungsbedarf besteht. Dieser wurde für folgende Themen erkannt: •• Typische Gefahren und mögliche Chancen zum Management von neuen Risiken, die z. B. entstehen können −− bei der Anwendung neuer Technologie für erneuerbare Energie, −− bei der Umsetzung der verstärkten Energieeinsparung und −− beim nachhaltigen Bauen. •• Erarbeitung von Mehrwert-Dienstleistungen als Service für Versicherer •• Maßnahmen zur Schadenverhütung gegen Gefahren infolge des Klimawandels, insbesondere Naturgefahren. Verstärken der Schadenprävention Ohne wirksame Schadenprävention ist eine umfassende Versicherung von Elementarschäden nicht möglich. Die Versicherungswirtschaft richtet daher an Politik und Verwaltung folgende Forderungen: •• Keine Neubauten in Gebieten, die durch Naturgefahren bedroht sind (z. B. infolge von Überschwemmung oder Erdrutsch). Flächennutzungsund Bebauungspläne sind vorausschauend anzupassen. •• Verpflichtung der Städte und Gemeinden zur Umsetzung der europäischen und nationalen Vorgaben zur Hochwasservorsorge und zum Hochwasserschutz. •• Einführen kommunaler Informationssysteme zur rechtzeitigen Warnung vor Extremwetterereignissen, z. B. Hochwasser, Hagel, Starkregen, Sturm. Klimawandel-Schadenverhütung •• Verstärkung des Katastrophenschutzes, insbesondere bei den örtlichen Einsatzkräften. Anpassung der Anforderungen und Szenarien an künftige Schadenereignisse. •• Einrichten einer zentralen Stelle auf der Bundesebene zur optimierten Koordination des Katastrophenschutzes sowie zum systematischen Austausch von Schadenerfahrungen. Dessau, u. a. mit Bezug auf Versicherungen, Normen und technische Regeln •• Fachveranstaltung des GDV zum Klimawandel in Berlin •• Die Innovationsplattform "Klimawandel" von der Stiftung Risiko-Dialog St. Gallen in Berlin •• Stakeholder-Dialoge des UBA zu Chancen und Risiken des Klimawandels. Risikodialoge Die genannten Forderungen wurden Vertretern der Politik, Verwaltung und Vertretern der Wirtschaft auf verschiedenen Veranstaltungen vorgestellt: •• Workshop Klimafolgenforschung zur Beurteilung der Auswirkungen von konvektiven Extremwetterereignissen auf die Schadenlast in Deutschland” vom Climate Service Center (CSC) in Hamburg •• Stakeholder-Dialog des Umweltbundesamtes (UBA) zu Chancen und Risiken des Klimawandels in Berlin und Die vielschichtigen Dialoge werden fortgesetzt. Die Diskussion mit dem Technischen Hilfswerk (THW) über die Ausrichtung einer möglichen Zusammenarbeit dauert an. Klimafolgenforschung Die Versicherungswirtschaft begleitet u. a. folgende Forschungsprojekte: •• Entwicklungsperspektiven der Energietechnik bis 2020 vom arrhenius Institut für Energie- und Klimatechnik •• Kritische Infrastruktur, Bevölkerung und Bevölkerungsschutz im Kontext klimawandelbeeinflusster Extremwetterereignisse (KIBEX) - von der United Nations University, Institute for Environment and Human Security (UNUEHS) •• Abschätzung von Risiken der Klimafolgen für die Immobilien- und Wohnungswirtschaft (ImmoRisk): Begleitung des Forschungsprojektes vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung zur Entwicklung geeigneter Instrumente zur Risikoabschätzung. Abbildung: Klimawandel Bildquelle: Fotolia 27 GDV-Studie zum Klimawandel In einem Projekt mit dem Potsdam Institut für Klimafolgenforschung (PIK), der Freien Universität Berlin (FU Berlin) und der Universität Köln wurden Auswirkungen des Klimawandels auf die Schadensituation der deutschen Versicherungswirtschaft für Sturm/ Hagel und für Hochwasser mit wissenschaftlichen Methoden untersucht. Dabei wurden mit Hilfe von mehreren Modellketten Hochwasser, Sturm und Hagel als Elementargefahren für die Zeiträume 2011-2040, 2041-2070 und 2071-2100 betrachtet und mit der heutigen Situation verglichen. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass es z. B. zu einer spürbaren Verschärfung der Hochwassersituation kommen kann. Insbesondere können extreme Hochwasserereignisse häufiger als bisher eintreten. Hochwasserereignisse, die heute z. B. alle 50 Jahre wiederkehren, könnten in Zukunft alle 25 Jahre eintreten. Demgemäß muss im Mittel mit einer Verdopplung der Schäden in Folge von Hochwasser gerechnet werden. Diese Ergebnisse werden auch gezielt aus Sicht der Schadenverhütung ausgewertet und bewertet, um einerseits konkrete Maßnahmen zur Schadenvermeidung und Schadenminimierung abzuleiten und andererseits die Grundlagen zur Umsetzung der notwendigen Vorkehrungen einschließlich der Planung, Installation und des Betriebs in Abstimmung mit der Praxis aufzubereiten. 28 Naturgefahren- und Leitungswasser Grundsätzliche Aufgabenstellung Die KSSV-Arbeitsgruppe „Naturge fahren und Leitungswasser (AG NLW)“ analysiert und bewertet die für die Versicherungswirtschaft relevanten Entwicklungen in den beiden Schwerpunktbereichen Naturgefahren und Leitungswasser. Die AG NLW steuert die Arbeiten der ihr zugeordneten Projektgruppen •• PG Naturgefahren und •• PG Leitungswasser. Im Leitungswassersegment ist eines der Hauptziele, die Ursachen für die negative Schadenentwicklung in der Leitungswasserwasserversicherung aufzuzeigen und Bewältigungsstrategien zu entwickeln. Um Naturgefahren versicherbar zu machen, werden z. B. Konzepte zum Schutz vor den Auswirkungen von Hochwasser- und Starkregenereignissen veröffentlicht. Die Erarbeitung eigener Richtlinien und Publikationen erfolgt in Zusammenarbeit mit den Fachleuten aus der Versicherungswirtschaft und Experten von verschiedenen Institutionen. Durch die Mitarbeit in externen Gremien werden die Erfahrungen der Versicherer in Normen und andere Regelwerke eingebracht. Die Verbandsgeschäftsstelle steht den Mitgliedsunternehmen, aber auch Verbänden, Behörden und sonstigen Dritten als fachlicher Ansprechpartner zur Verfügung. (MG, MW) Kontakt: NLW@gdv.de Naturgefahren- und Leitungswasser Naturgefahren Die Auswirkungen der immer häufiger und intensiver auftretenden Naturereignisse werden für die Versicherungswirtschaft vermehrt spürbar. Die PG Naturgefahren beschäftigt sich mit allen versicherungsrelevanten Naturgefahren. Im Fokus stehen besonders die Ereignisse, die in den letzten Jahren erhebliche Schäden verursacht haben. Hier sind z. B. das Hochwasser im August 2002 mit einem volkswirtschaftlichen Gesamtschaden von ca.11,6 Mrd. Euro und der Sturm „Kyrill“ 2007 mit einem versicherten Gesamtschaden von ca. 2,4 Mrd. Euro zu nennen. Die Versicherungswirtschaft arbeitet zur Schadenverhütung und Schadenbegrenzung derartiger Naturereignisse mögliche Schutzkonzepte aus. Bisher wurden insbesondere folgende Themen behandelt: •• Überschwemmungsschutz Die gesetzlichen Vorgaben zum Überschwemmungsschutz haben auch Auswirkungen auf die Versicherungsbranche. Dies betrifft aktuell z. B. das Hochwasserschutzgesetz sowie die Europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie. Derzeit begleitet und kommentiert die PG Naturgefahren diese Vorgaben und bringt so die Schadenerfahrungen der Versicherer beim Gesetzgeber ein. Ein Ziel ist es, das Bewusstsein sowohl bei behördlichen bzw. kommunalen Stellen aber auch beim Versicherungsnehmer zu schärfen. Damit soll auch ein verstärkter Einsatz von präventiven Hochwasser- bzw. Überschwemmungsschutzmaßnahmen erreicht werden. Bei der Bewertung kommu naler Hochwasservorsorge ist insbesondere das Thema der mobilen Hochwasserschutzsysteme von Bedeu- tung. Für Wohngebäude sind ebenso die objektspezifische Gefährdungsbeurteilung und eine daraus möglicherweise resultierende Schutzkonzeption zur Schadenverhütung essentiell. Wichtige Informationen für den Privatkundenbereich finden sich im Flyer −− „Land unter ...Schutz vor Überschwemmung und Hochwasser". Für den Gewerbe- und Industriekunden wurde der Leitfaden −− Schutz vor Überschwemmung „Leitfaden für Schutzkonzepte und Schutzmaßnahmen bei Industrieund Gewerbeunternehmen“ entwickelt. •• Schutz vor Sturm und Hagel Zur Schadenverhütung werden für dieses Themengebiet im Dialog mit der Industrie, dem Handwerk und der Wissenschaft Schutzkonzepte formuliert. Ziel ist eine bessere Prävention vor Sturm- oder Hagelereignissen. Naturgefahren- und Leitungswasser Im Fokus steht hier besonders der Privatkundenbereich. Leicht verständliche Informationen, die in das Thema einführen und es aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchten finden sich in der Broschüre "Stürmische Zeiten ...Schäden vorbeugen und richtig versichern". flussen. Diese Erkenntnisse werden für die Mitgliedsunternehmen des GDV aufbereitet. Sie fließen in die entsprechenden Publikationen ein und werden auch im Rahmen von Seminaren gegenüber der Fachöffentlichkeit (u. a. Fachplaner, Handwerker) kommuniziert. Leitungswasser Der durchschnittliche Leitungswasserschaden ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. Momentan liegt er in der verbundenen Wohngebäudeversicherung bei über 1.700 Euro. Bei weit mehr als 1,1 Mio. Schäden per anno ergibt sich ein Schadenaufwand in Höhe von ca. 2,1 Mrd. Euro. Die Ursachen für die steigenden Schadenaufwendungen werden von der PG Leitungswasser des GDV untersucht. Festzustellen ist beispielsweise, dass neben den korrosionsbedingten Schäden zunehmend auch Fehler beim Betrieb der leitungswasserführenden Anlagen den Schadenaufwand nachhaltig beein- Abbildung: Leitungsbruch nach Frost Im Dialog mit behördlichen und kommunalen Vertretern stehen derzeit die „verpflichtende Dichtheitsprüfung von Ableitungsrohren“ und die daraus resultierenden Folgen für die Versicherungswirtschaft im Fokus. Über die von einigen Bundesländern und Kommunen eingeführte Fristenregelung zum Nachweis der Dichtheit – in NRW gemäß Landeswassergesetz bis zum 31.12.2015 – wird derzeit auf der politischen Ebene heftig gestritten. Möglicherweise wird zukünftig auf eine starre Fristenregelung verzichtet und eine anlassbezogene Zustandsermittlung der privaten Entwässerungsleitungen eingeführt. Abbildung: Rohrinstallationen in einer Heizungszentrale Bildquelle: Fotolia 29 Mobile Hochwasserschutzsysteme Der kommunale Hochwasserschutz ist aufgrund der immer heftigeren Naturereignisse oftmals stark verbesserungswürdig. Bauliche Schwierigkeiten lassen einen konventionellen Schutz je doch häufig nicht zu. Als kurzfristig zur Verfügung stehende Alternative bieten sich mobile Schutzsysteme an. In Zusammenarbeit mit dem Hochwasser-Kompetenz-Centrum (HKC) wird derzeit eine Publikation zum Thema „Mobile Hochwasserschutzsysteme - Hinweise für die Beschaffung, den Einsatz und die Bereitstellung“ erarbeitet. Die darin abgebildeten Bewertungskriterien sollen als Hilfestellung dienen. Diese können auch Merkmale für eine mögliche Zertifizierung durch unabhängige Zertifizierer sein. Des Weiteren werden Hinweise für den erfolgreichen Einsatz solcher Systeme in der Praxis gegeben. Zudem werden Empfehlungen aufgrund von Erfahrungen aus Einsatzübungen in das Papier einfließen. Somit ist eine praxisnahe und anwenderorientierte Informationsweitergabe gewährleistet. Abbildung: Mobile Schutzwand 30 Öffentlichkeitsarbeit Öffentlichkeitsarbeit Der GDV steht Mitgliedsunternehmen, Verbänden, Behörden und sonstigen Dritten als fachlicher Ansprechpartner zu allen Fragen der Schadenverhütung im Sachversicherungsbereich zur Verfügung. Für die Außenwirkung nutzt die Geschäftsstelle eine Vielzahl an Instrumenten - sowohl klassisch als auch neue Medien. So wurden bereits mehrere Podcasts platziert, z. B.: Zum Thema Einbruchdiebstahlschutz wird ein breit aufgestelltes Aktionsbündnis den "Tag des Einbruchschutzes" ins Leben rufen. Ziel ist, langfristig einen Tag im Jahr als Einbruchschutz-Tag zu etablieren. Dieses Bündnis setzt sich aus VdS Schadenverhütung, zahlreichen Verbänden und der Polizei zusammen. Der Tag des Einbruchsschutzes soll zukünftig immer der Tag der Zeitumstellung zur Winterzeit sein, also der letzte Sonntag im Oktober. Fachpublikationen •• •• •• •• •• Solaranlagen – Die Energie der Sonne nutzen Überspannungsschäden Leitungsschäden durch Frost Sichere Lichterketten im Advent Deckung von Erdbebenschäden Für den Transport der Schadenverhütungsinhalte wird verstärkt die bekannte Marke VdS genutzt und diese als „Institution für die Schadenverhütung der Versicherer“ weiter etabliert. Damit wird auch sichergestellt, dass Publikationen der Schadenverhütung (GDV und VdS) aus einer Hand an die jeweiligen Zielgruppen adressiert werden. Über abgeschlossene Projekte, neue Publikationen sowie die Ergebnisse der Mitarbeit in externen Gremien wird regelmäßig in Fachzeitschriften berichtet. An erster Stelle steht dabei die von VdS Schadenverhütung herausgegebene Zeitschrift "Schadenverhütung und Sicherheitstechnik", auch als s+s report bekannt. Tagungen, Fachveranstaltungen, Messen Zu ausgewählten Themen werden von den KSSV-Arbeitsgruppen VdS-Fachtagungen und Seminare geplant und fachlich begleitet. So kann der bereits in der Projektphase begonnene Dialog mit einem breiten Fachpublikum fortgesetzt werden. Web-Portal Sach-Schadenverhütung Selbstverständlich engagieren sich die Experten aus den AGs Unter der Adresse www.vds.de wurde eine neue Internetund PGs ebenso wie die Mitarbeiter der GDV-Geschäftsstelle mit plattform zur Verbreitung der Sachschadenverhütungs "ihren" Themen auch auf Tagungen anderer Veranstalter. Auch die Präsenz auf einschlägigen Messen und Kontaktforen gehört inhalte für Industrie und Gewerbe etabliert. zum ständigen Dialog mit der Fachöffentlichkeit. Die Seite gliedert sich in die drei Themenbereiche Brandschutz, Themenspezifischer eMail-Kontakt Security und weitere Themen. Sie basiert auf den vorhandenen VdS- und GDV-Publikationen und stellt sowohl thematisch Mit diesem Jahresbericht wird für jede Arbeitsgruppe der Komals auch in der Quantität den Anfang einer breiten Öffentlichkeitsarbeit der Sach-Schadenverhütungsarbeit dar. Ein wesentmission Sach-Schadenverhütung (KSSV) eine eigene eMailliches Element dieser Informationsplattform ist die Möglichkeit Adresse bekannt gegeben: zum kostenfreien Download aller GDV-Publikationen zur Schadenverhütung. •• ABB@gdv.de •• AVS@gdv.de Presse und Öffentlichkeitsarbeit •• BEB@gdv.de •• EBS@gdv.de Über die GDV-Presseabteilung werden verbrauchernahe The•• NLW@gdv.de men aufbereitet und der breiten Öffentlichkeit zugänglich •• SIT@gdv.de gemacht. Beispielhaft seien folgende Themen genannt: •• KlimaSV@gdv.de •• •• •• •• Rauchmelder retten Leben Sicherer Umgang mit Feuerwehrskörpern Weihnachtsbaumbrände Schutz vor Frostschäden Damit können über die GDV-Geschäftsstelle gezielt Informationen zu den jeweiligen Themen und Projekten abgerufen werden. Anregungen und Kritik werden ebenso entgegengenommen. (GR) Weitere Gremienarbeit "Insurance Europe", Normung 31 Weitere Gremienarbeit und Normung Die GDV-Geschäftsstelle vertritt fachlich die Interessen der Versicherungswirtschaft in Regel setzenden Institutionen. Auf nationaler und internationaler Ebene werden in Gremien die Erfahrungen der Versicherungswirtschaft bei der Erarbeitung von Normen und Regelwerken eingebracht. Beratungsgremien der Bundesregierung Der Verband vertritt seit mehreren Berufungsperioden wirksam die Interessen der Versicherungswirtschaft in Beratungsgre- mien der Bundesregierung, z. B. der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) - ehemals Störfallkommission (SFK). Zwei Projekte der KAS sind hervorzuheben: •• Im AK Ereignisauswertung der KAS wurden die Ereignisse mit Auslösung von CO2-Löschanlagen im August 2008 in Mönchengladbach und in Wuppertal aufgearbeitet. Ergebnis ist ein gemeinsam mit GDV und VdS erarbeiteter Leitfaden der KAS zu Errichtung und Betrieb von Kohlendioxid-Löschanlagen. Damit konnte nach außen Kompetenz bewiesen und die Position der Versicherer gestärkt werden. •• Erarbeitung einer Technischen Regel Anlagensicherheit (TRAS) zu umgebungsbedingten Gefahrenquellen. In dieser wird beschrieben, in welchem Umfang umgebungsbedingte Gefahrenquellen wie Hochwasser, Sturm und Erdbeben als Störfallursachen bei einer Risikobeurteilung betrachtet werden sollen bzw. welche Schadenszenarien vernünftigerweise ausgeschlossen werden können. Durch die Mitarbeit des GDV konnten die Arbeiten an der TRAS wesentlich geprägt werden. Insurance Europe Auf europäischer Ebene werden die Arbeiten der Schadenverhütung über das Prevention Forum von Insurance Europe (ehemals CEA) gebündelt. Ähnlich des deutschen Pendants der Kommission Sach-Schadenverhütung koordiniert das PF mittels Experten-Gruppen die Arbeit in den Bereichen Brandschutz, Security und weitere Gefahren. Ziel ist es aus dem Erfahrungsschatz nationaler Verbände das Schadenverhütungswissen in Europa allen Interessierten zugänglich zu machen. Mitarbeit in Normungsorganisationen (Auszug) Deutsches Institut für Normung (DIN) •• Fachnormenausschuss Bauwesen, speziell Gremien der Brandschutznormung •• Fachnormenausschuss Feuerwehrwesen, speziell die Gremien für Brandschutzanlagen •• DIN Normenausschuss Wasserwesen – „Häusliche Wasserversorgung“, DIN 1988. Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE •• DIN VDE 0664 Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD), Typ B+ für den Brandschutz, Teile 110 und 210. •• DIN VDE 0100-430 Errichten von Niederspannungsanlagen – Schutzmaßnahmen – Schutz bei Überstrom (2010). Verein Deutscher Ingenieure •• VDI-Richtlinienausschüsse zur Erarbeitung der VDI-Richtlinien 2263: "Brand- und Explosionsschutz an −− Entstaubungsanlagen (Blatt 6 / 6.1), −− Spühtrocknungsanlagen (Blatt 7 / 7.1) und −− Elevatoren (Blätter 8 / 8.1). DVGW-Projektkreise •• "Bau von Trinkwasser-Installationen" sowie “Wartung und Betrieb von Trinkwasser-Installationen“. Stellungnahme zu Gesetzen, Verordnungen und Technischen Regeln Nicht bei allen externen Projekten ist der GDV bereits in der Arbeitsphase involviert. Dies trifft z. B. regelmäßig auf Gesetze und Verordnungen zu. Hier besteht jedoch für den GDV im Rahmen der Anhörungsverfahren die Möglichkeit, sich zu den Referentenentwürfen zu positionieren. (GR) 32 Konsultationsverfahren in der Schadenverhütungsarbeit Konsultationsverfahren in der Schadenverhütungsarbeit Zum 01. April 2010 ist die Gruppenfreistellungsverordnung ausgelaufen, die die gemeinsame Zusammenarbeit der Versicherungswirtschaft bei Sicherheitsvorkehrungen unter bestimmten Voraussetzungen vom Kartellverbot freigestellt hat. Die EU-Kommission hat stattdessen am 14.12.2010 neue Horizontalleitlinien veröffentlicht, die auch die Zusammenarbeit der Versicherungswirtschaft im Bereich der Schadenverhütung regeln. Die Horizontalleitlinien sollen eine Orientierungshilfe bei der Anwendung der allgemeinen kartellrechtlichen Vorgaben geben. Die Vorgaben der Horizontalleitlinien bilden eine Richtschnur für die Arbeit im Rahmen der Schadenverhütung des Verbandes. Es ist danach insbesondere notwendig, die heute bereits übliche Beteiligung interessierter Dritter zu „formalisieren“. Hierzu wird jeder in den Gremien des Verbandes erarbeitete Entwurf eines Schadenverhütungspapiers (Schutzkonzepte, Richtlinien, Merkblatt etc.) vor seiner endgültigen Verabschiedung im Internet (über www.vds-industrial.de) veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung soll interessierten Kreisen die Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb von i. d. R. zwei Monaten gegeben werden. Parallel zur Veröffentlichung im Internet wird der Entwurf den deutschen und europäischen Verbänden übersendet, welche die Hersteller, Dienstleister und tangierte Branchen vertreten, die von dem Vorhaben betroffen sind. Für Anregungen, Einsprüche oder technische Hinweise zu den Entwürfen steht ein Rückmeldeformular bereit, welches im Internet zum direkten Ausfüllen und Versand per E-Mail bereitgehalten wird. Soweit Dritte Einsprüche erheben, werden diese zunächst in der zuständigen Projekt-/Arbeitsgruppe behandelt. Dabei können auch nach sachlich erforderlicher Maßgabe Vertreter der einsprechenden Organisationen zu einer Anhörungssitzung geladen werden. Ziel ist es, Konsens mit dem Einsprechenden zu erzielen. Kommt innerhalb der Projektgruppe keine Einigung über den Einspruch zu Stande, wird zur Klärung das übergeordnete Fachgremium – die Arbeitsgruppe – eingeschaltet. Kann auch auf dieser Ebene keine Lösung mit dem Dritten gefunden werden, wird die KSSV sich des Sachverhalts annehmen. Diese berät und befindet abschließend über den Einspruch. Bei der Entscheidung wird ein objektiver Maßstab angestrebt. Der Einsprechende erhält eine schriftliche Information über das endgültige Ergebnis. Alle fertig gestellten Publikationen werden auf VdS-Industrial zum Download kostenfrei zur Verfügung gestellt bzw. sind als gedruckte Version über den VdS-Verlag gegen eine Gebühr zu beziehen. Die Versicherer streben an, mit diesem Verfahren die vorhandene Beteiligung interessierter Dritter noch besser als in der bisherigen Praxis sicherstellen zu können und damit die Akzeptanz der Schadenverhütungskonzepte weiter zu erhöhen. (AK) Bildquelle: Fotolia Neuerscheinungen und Informationsquellen Neuerscheinungen des GDV / Informationsquellen Titel Erläuterung Druckstück- Bezugs- nummer quelle Intensiv-Tierhaltungen – Konzepte für Alarmierungseinrichtungen in Stallanlagen Schadenverhütung in der Landwirtschaft; Überwachung technischer Anlagen im landwirtschaftlichen Betrieb VdS 3449 VdS-Verlag Risikoorientierter Blitz- und Überspannungsschutz Entscheidungshilfe für den Blitz- und Überspannungsschutz; Die Einteilung in die jeweilige Blitzschutzklasse erfolgt mittels Klassifizierungstabelle VdS 2010 VdS-Verlag Blitz- und Überspannungsschutz in elektrischen Anlagen Planungs- und Installationshilfe für den Blitz- und Überspannungsschutz VdS 2031 VdS-Verlag Überspannungsschutz für landwirtschaftliche Betriebe Überspannungsschutzkonzept für landwirtschaftliche Betriebe VdS 2017 VdS-Verlag Überspannungsschutz in Wohngebäuden Überspannungsschutzkonzept für Wohngebäude VdS 2019 VdS-Verlag Batterieladeanlagen für Elektrofahrzeuge Richtlinie für die Planung, Auswahl, Errichtung sowie den Betrieb von Ladeanlagen, wie z. B. Gabelstapler, Hubwagen, Reinigungsgeräte; E-Fahrzeuge für den Straßenverkehr sind ausgenommen VdS 2259 VdS-Verlag Errichtung elektrischer Anlagen in Möbeln oder ähnlichen Einrichtungsgegenständen Richtlinie für die Planung, Auswahl und Errichtung elektrischer Installationen in und an Möbeln o. ä.; Beispiele sind der Einbau von Leuchten, Steckdosen, Schaltern. VdS 2024 VdS-Verlag Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen bis 1000 Volt Sicherheitsvorschriften enthalten Maßnahmen zum sicheren Betrieb von elektrischen Anlagen bis 1000 V. Sie können die Pflichten des Versicherungsnehmers berühren, geben Hinweise zum Errichten der Anlage und deren Betrieb sowie für ein entsprechendes Verhalten im Brandfall VdS 2046 VdS-Verlag „Mit Sicherheit Sonne“ Solarstromanlagen richtig versichern Praktische Hinweise für die Versicherung und den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen GDV-Flyer ZUKUNFT klipp + klar Brandschutz in Entstaubungsanlagen Merkblatt (für Anlagenplaner, Hersteller und Betreiber von Entstaubungsanlagen sowie für Behördenvertreter und Sachversicherer) zur Ermittlung der von einer Entstaubungsanlage ausgehenden Brandgefährdung und zur Festlegung von Sicherheitsvorkehrungen zur Vermeidung von Bränden und zur Begrenzung von deren Auswirkungen VdS 3445 VdS-Verlag Leitfaden zum Brandschutz im Betrieb Standardwerk mit der systematischen Beschreibung und Erläuterung von Brandschutzmaßnahmen betrieblicher und organisatorischer Art sowie umfangreichen Checklisten als konkrete Hilfestellung für die Praxis (Überarbeitung) VdS 2000 VdS-Verlag 33 34 Neuerscheinungen und Informationsquellen Titel Erläuterung Druckstück- Bezugs- nummer quelle Baustellen; Unverbindlicher Leit faden für ein umfassendes Schutzkonzept Gemeinsame Veröffentlichung mit der FH Köln als MusterSchutzkonzept mit konkreten Hinweisen für die Baupraxis, u. a. mit umfangreichen Checklisten im Anhang (Neuerarbeitung) VdS 2021 VdS-Verlag Brandschutzbeauftragter (Fachkraft Gemeinsame Veröffentlichung mit BG (HWBG/ MMBG) und mit Muster-Bestellurkunde sowie umfangreichen Checklisten als konkrete Hilfestellung für die Tätigkeit der Brandschutzbeauftragten in der Praxis (Neuerarbeitung) VdS 3111 VdS-Verlag Informationsflyer für Privatkunden und Verbraucher mit Hinweisen auf umsetzbare Vorsorgemaßnahmen (Neuerarbeitung) GDV-Flyer ZUKUNFT klipp + klar „Schlechte Geschäfte für Gemeinsame Veröffentlichung der Polizei mit der Versicherungs- VdS 3129 VdS-Verlag Einbrecher“ wirtschaft zum Thema Einbruchdiebstahlschutz Polizeibroschüre Technischer Leitfaden Leitungswasserschäden Informationen für Mitgliedsunternehmen zum Themenkomplex der Leitungswasserschäden – umfassende Publikation u. a. mit Erläuterungen von technischen Grundlagen und Hinweisen zur Schadenverhütung GDV-Broschüre per E-Mail an NLW@gdv.de „Kleines Leck, großer Schaden“ – So schützen Sie sich vor Leitungswasserschäden Informationsflyer für Privatkunden mit Hinweisen zur Schadenverhütung. Schwerpunkt: frostbedingte Schäden GDV-Flyer per E-Mail an NLW@gdv.de Photovoltaikanlagen Technischer Leitfaden Hinweise für Planer, Errichter und Betreiber zur sachgerechten Ausführung von PV-Anlagen. Alle PV-Anlagen relevanten Aspekte (Brandschutz, mechanische Stabilität, elektrotechnische Sicherheit, Sicherungstechnik, Einsatz von Feuerwehren) werden thematisch aufbereitet. VdS 3145 VdS-Verlag für Brandschutz); Unverbindlicher Leitfaden für Aufgaben, Bestellung, Qualifikation und Stellung im Betrieb Stürmische Zeiten; Schäden vorbeugen und richtig versichern Weitere Informationen und Bezugsquellen: •• www.vds.de – die Homepage der Sachschadenverhütung für die Gewerbe Landwirtschaft und Industrie. Ein wesentliches Element dieser Informationsplattform ist die Möglichkeit zum kostenfreien Download aller GDV-Publikationen zur Schadenverhütung. •• www.vds-home.de – Schadenverhütungsinfos für den Endverbraucher •• www.vds.de – Homepage der VdS Schadenverhütung GmbH, •• www.vds-shop.de – VdS Schadenverhütung GmbH Verlag, Amsterdamer Str. 174, 50735 Köln •• www.gdv.de – Homepage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) •• www.klipp-und-klar.de – Verbraucherinfos, ZUKUNFT klipp + klar, Informationszentrum der deutschen Versicherer, Postfach 080431, 10004 Berlin Autorenverzeichnis / Ansprechpartner Autorenverzeichnis / Ansprechpartner Alexander Küsel (AK) Leiter Schadenverhütung-Sach Fachbereiche: •• Kartellrecht •• Internationale Schadenverhütungsarbeit und Insurance Europe •• Spezialaufgaben Tel.: +49 / 30 / 20 20 - 53 40 Fax: +49 / 30 / 20 20 - 63 40 (PC) Email: a.kuesel@gdv.de Karsten Callondann (KC) Referent Schadenverhütung-Sach Fachbereiche: •• Elektrische Anlagen •• Blitz- und Überspannungsschutz •• Elektrische Betriebsmittel Tel.: +49 / 30 / 20 20 - 53 59 Fax: +49 / 30 / 20 20 - 63 59 (PC) Email:k.callondan@gdv.de Dr. Andreas Grote (AG) Referent Schadenverhütung-Sach Fachbereiche: •• Einbruchdiebstahlschutz •• Mechanische und elektronische Sicherungstechnik •• Polizeiliche Kriminalstatistik / Täterverhalten Tel.: +49 / 30 / 20 20 - 53 47 Fax: +49 / 30 / 20 20 - 63 47 (PC) Email:a.grote@gdv.de Mark Grusdas (MG) Referent Schadenverhütung-Sach Fachbereiche: •• Leitungswasser •• Haus- und Gebäudetechnik •• Denkmalschutz Tel.: +49 / 30 / 20 20 - 53 49 Fax: +49 / 30 / 20 20 - 63 49 (PC) Email: m.grusdas@gdv.de 35 36 Autorenverzeichnis / Ansprechpartner Thomas Langer (TL) Referent Schadenverhütung-Sach Fachbereiche: •• Elektrische Anlagen •• Blitz- und Überspannungsschutz •• Elektrische Betriebsmittel Tel.: +49 / 30 / 20 20 - 53 58 Fax: +49 / 30 / 20 20 - 63 58 (PC) Email:t.langer@gdv.de Dr. Günther Roßmann (GR) Referent Schadenverhütung-Sach Fachbereiche: •• Anlagensicherheit und betriebliche Störfallvorsorge •• Brandschadensanierung •• Umgang mit Gefahrstoffen Tel.: +49 / 30 / 20 20 - 53 54 Fax: +49 / 30 / 20 20 - 63 54 (PC) Email:g.rossmann@gdv.de Marco van Lier (MvL) Referent Schadenverhütung-Sach Fachbereiche: •• Brandschutzkonzepte, anlagentechnischer Brandschutz •• Betrieblicher Brandschutz •• Feuerwehren Tel.: +49 / 30 / 20 20 - 53 55 Fax: +49 / 30 / 20 20 - 63 55 (PC) Email:m.van.lier@gdv.de Dr. Mingyi Wang (MW) Referent Schadenverhütung-Sach Fachbereiche: •• Naturgefahren (Schutz vor Überschwemmung, Starkregen, Sturm und Hagel) •• Brandschutzkonzepte, Brandschutzingenieurwesen •• Baulicher Brandschutz Tel.: +49 / 30 / 20 20 - 53 56 Fax: +49 / 30 / 20 20 - 63 56 (PC) Email:m.wang@gdv.de Klaus Ross (KR) Hauptabteilungsleiter Risk Management und Sach Großschaden Versicherungskammer Bayern Stellvertretender Vorsitzender der Kommission Sach-Schadenverhütung im GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Wilhelmstraße 43 / 43 G, 10117 Berlin Postfach 08 02 64, 10002 Berlin Tel. 0 30/20 20- 50 00, Fax 0 30/ 20 20- 60 00 berlin@gdv.de, www.gdv.de Versicherungsschutz für Kfz-Betriebe Erläuterungen, Hinweise, Beispiele zu den verschiedenen Versicherungsarten