SchadenverhüTung In Der Sachversicherung 2011 2012 Gdv

Transcription

SchadenverhüTung In Der Sachversicherung 2011 2012 Gdv
GDV
Wilhelmstraße 43 / 43 G, 10117 Berlin
Postfach 08 02 64, 10002 Berlin
Tel. 0 30 / 20 20 - 50 00, Fax 0 30 / 20 20 - 60 00
berlin@gdv.de, www.gdv.de
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Schadenverhütung in der
Sachversicherung 2011 / 2012
Bericht der GDV Sach-Schadenverhütungs-Gremien
Schadenverhütung in der
Sachversicherung 2011 / 2012
Bericht der GDV Sach-Schadenverhütungs-Gremien
Impressum
Herausgeber:
Gesamtverband der
Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)
Wilhelmstraße 43 / 43 G
10117 Berlin
www.gdv.de
Redaktion:
Alexander Küsel
Marco van Lier
Dr. Günther Roßmann
Verantwortlich:
Alexander Küsel
Lektorat / Druck / Vertrieb:
GDV e. V.
Gestaltung:
à la art communication
Simone Acksel
Redaktionsschluss:
31.03.2012
Bildnachweis:
Sofern nicht anders angegeben liegen alle Bildrechte in diesem Bericht
beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
bzw. bei VdS Schadenverhütung GmbH.
Editorial
3
Editorial
Die Schadenverhütung in der privaten, gewerblichen, landwirtschaftlichen und industriellen Sachversicherung hat
in der Verbandsarbeit seit jeher eine hohe Bedeutung. In
den Schadenver­
hütungsgremien des Verbandes wirken
über 100 Vertreter aus den Mitgliedsunternehmen mit. Die
gesammelten Erfahrungen aus der täglichen Versichererpraxis fließen so in die Verbandsaktivitäten ein und stellen
die Basis für eine erfolgreiche und nachhaltige Präventionsarbeit dar. Die Beratungsergebnisse werden im Verband auf­­be­reitet und allen Mitgliedsunternehmen sowie interessierten Dritten als professionelle Praxishilfe zur Verfügung gestellt.
Bildquelle: Fotolia
In dem vorliegenden Bericht sind die Ergebnisse der SachSchadenverhütungsarbeit der Jahre 2011/2012 im Überblick
dargestellt. Darüber hinaus erfolgt ein Ausblick auf Themen
und Aufgaben der Zukunft in diesem Bereich.
(AK)
4
Inhaltsverzeichnis
5
Editorial........................................................................................................................................................ 3
Großschadenübersicht............................................................................................................................... 6
Besondere Trends..................................................................................................................................... 10
Aufgaben und Ziele der Kommission Sach-Schadenverhütung........................................................... 12
Gremienstruktur........................................................................................................................................ 13
Bedeutung, Wirkung und Notwendigkeit von Schadenverhütung ...................................................... 14
Allgemeiner, baulicher und betrieblicher Brandschutz ........................................................................ 16
Branderkennung und Brandbekämpfung............................................................................................... 18
Anlagen- und Verfahrenssicherheit ........................................................................................................ 20
Sicherungstechnik ................................................................................................................................... 22
Elektrotechnik und Blitzschutz................................................................................................................ 24
Klimawandel-Schadenverhütung ............................................................................................................ 26
Naturgefahren- und Leitungswasser ...................................................................................................... 28
Öffentlichkeitsarbeit.................................................................................................................................. 30
Weitere Gremienarbeit und Normung...................................................................................................... 31
Konsultationsverfahren in der Schadenverhütungsarbeit.................................................................... 32
Neuerscheinungen des GDV / Informationsquellen .............................................................................. 33
Autorenverzeichnis / Ansprechpartner.................................................................................................... 35
6
Schadenstatistik
Großschadenübersicht
Die im Verband erhobenen Daten bilden für die Schadenverhütungsarbeit eine Basis zur Identifizierung der relevanten Themen. Anhand der langjährigen Entwicklung und unter Aufzeigen
von aktuellen Trends können sich ändernde Risiken und Gefahrensituationen erkannt und entsprechende Präventionskonzepte
geschaffen werden. Aufgrund der Meldungen von 161 Mitgliedsunternehmen (Stand 2010) im deutschen Sachversicherungsmarkt erhält man nach sachkundiger Interpretation der aggregierten Daten durch den Bereich Statistik ein gutes Bild über die
Risikolandschaft.
Feuer: Zweitgrößter Schaden der letzten 20 Jahre
Die Großschadenlast Feuer ist 2011 wieder angestiegen und
dürfte sich auf dem Niveau des langjährigen Mittels einpendeln
(ca. 1 Mrd. Euro). Insbesondere schlägt hier ein Großbrand mit
einem aktuellen Schadenaufwand von 234 Mio. Euro (davon
179,5 Mio. Euro Betriebsunterbrechung) zu Buche. Nicht inflationsbereinigt ist er nominal der zweitgrößte Schaden, der in
der Großschadenstatistik der letzten 20 Jahre und auch insgesamt (seit 1962) registriert wurde. Auch der zweitgrößte Schaden vom August 2011 mit 120 Mio. Euro Schadenaufwand ist zu
den Top 10 Großschäden der letzten zwanzig Jahre zu zählen.
Die zehn größten Schäden 2011
(Schadenaufwand in Mio. Euro, vorläufiges Ergebnis)
Betriebsart, Gefahr, Schadenursache
Grobe Metallbe- und -verarbeitung, 2011
(soweit nicht separat aufgeführt),
Feuer (All-Risks), ortsfeste Elektroinstallation
234,0
Schmiede-, Press-, Hammer-, Ziehwerk, 2011,
Feuer (FI/FBU), Techn. Einrichtungen, Geräte
120,0
Herstellung v. Dichtungsbahnen, 2011,
Feuer (FI/FBU), Sonstiges
49,5
Chemie, 2011,
Feuer (FI/FBU), Sonstiges
43,0
SB = 25,0 Mio. Euro
24,0
SB < 0,1 Mio. Euro
Textilbetriebe, 2011,
Feuer (FI/FBU), leicht brennbare Stoffe
23,0
SB = 0,1 Mio. Euro
19,0
kein SB
Wäschereien, Glättereien, chem. Reinigung, 2011,
Feuer (FI/FBU), Techn. Einrichtungen, Geräte
16,6
kein SB
Chemische Anlage der Kategorie: hochentzündliche und
explosionsgefährliche Stoffe und Zubereitungen, 2011,
Feur (FI/FBU, Überspannung durch Blitz
15,1
SB = 1,5 Mio. Euro
Herstellung von Dichtungsbahnen, 2011,
Feuer (FI/FBU), Sonstiges
13,8
SB = 0,5 Mio. Euro
SB < 0,1 Mio. Euro
Grobe Metallbe- und -verarbeitung, 2011
(soweit nicht separat aufgeführt), Feuer (FI/FBU),
Sonstiges
Teeherstellung, 2011,
Feuer (FI/FBU), Sonstiges
SB = 1,0 Mio. Euro
SB < 0,1 Mio. Euro
Die Summe der Schadenaufwände der zehn größten Schäden beträgt 558,0 Mio. Euro.
Sachschaden
Ertragsausfallschaden
Schadenstatistik
7
Die zehn größten Schäden 2002 bis 2011
(Schadenaufwand in Mio. Euro, vorläufiges Ergebnis)
Betriebsart
Metallverarbeitung, 2006
Feuer (FI/FBU), Techn. Einrichtungen, Geräte
255,0
Grobe Metallbe- und -verarbeitung
(soweit nicht separat aufgeführt), 2011,
Feuer (All-Risks), ortsfeste Elektroinstallation
234,0
Armaturenfabrik, Oberflächenbehandlung und -veredelung von Metallen, Chemikalienhandel, 2009,
Feuer (FI/FBU), Explosion
151,3
Eisenbahnbetrieb, 2002,
Elementar (All-Risks), Sonstiges/Unbekannt
150,0
Leiterplattenherstellung, 2005,
Feuer (FI/FBU), Techn. Einrichtungen, Geräte
142,5
Herstellung von Landfahrzeugen, 2010,
Elementar (All-Risks), Überschwemmung
135,0
Schmiede-, Press-, Hammer-, Ziehwerk, 2011,
Feuer (FI/FBU), Techn. Einrichtungen, Geräte
120,0
Wurst- und Fleischproduktion, 2008,
Feuer (FI/FBU, leicht brennbare Stoffe
120,0
Metallverarbeitung, 2005,
Feuer (FI/FBU), Selbstentzündung
Herstellung von Fleisch- und Wurstwaren, 2006
Feuer (FI/FBU), leicht brennbare Stoffe
116,0
110,0
Die Summe der Schadenaufwände der zehn größten Schäden beträgt 1533,8 Mio. Euro.
Sachschaden
Ertragsausfallschaden
8
Schadenstatistik
Großschadenstatistik 2001 - 2010
Hauptschadenbereiche Feuer
Anzahl der Nennungen für die Hauptschadenbereiche 2001 - 2010
Zahl der Schäden
Schadenauwand in Mio. Euro
Hauptschadenbereich
Absolut
Produktion
Anteil in %
Absolut
Anteil in %
610
49,8
2.062,0
58,8
Energieversorgung
60
4,9
166,4
4,7
Lager im Gebäude
171
14,0
436,6
12,4
Freilager
38
3,1
79,0
2,3
Verkaufsbereich
65
5,3
107,6
3,1
Verwaltung / Büro
36
2,9
67,7
1,9
Sozialeinrichtungen
41
3,3
75,3
2,1
Anlieferung, Versand
17
1,4
28,7
0,8
alle Bereiche maßgeblich betroffen
76
6,2
210,0
6,0
111
9,1
275,5
7,9
1.225
100,0
3.508,7
100,0
Sonstiges / Unbekannt
Summe
In der Tabelle werden die hauptsächlich von einem Schaden betroffenen Bereiche eines Betriebes angegeben. Es zeigt sich, dass
Produktion und Lagerbereiche im besonderen betroffen sind. Datengrundlage bildet die Feuer-Industrie Sparte.
Schadenstatistik
9
Großschadenstatistik 2001 - 2010
Hauptursachen für den Schadenumfang Feuer
Hauptursache
für Schadenumfang
Anzahl der
Nennungen nur für
2010
Anzahl der
Nennungen
2001 - 2010
Zugehöriger
Schadenaufwand
2001 - 2010
Absolut
Anteil
in %
Absolut
Anteil
in %
Unzureichende Löschwasserversorgung
3
2,0
24
1,6
96,7
2,2
Explosion
7
4,8
133
8,8
508,3
11,5
Ungenügende bauliche Trennung
2
1,4
128
8,5
561,5
12,7
10
6,8
178
11,8
724,1
16,4
1
0,7
18
1,2
77,5
1,8
Anhäufung brennbarer oder explosionsgefährlicher Stoffe
37
25,2
447
29,5
1.529,9
34,7
Folgeschäden (z. B. durch Ruß, korrosive
Gase, Verschmutzung mit giftigen oder
radioaktiven Stoffen)
74
50,3
659
43,5
2.101,8
47,7
4
2,7
167
11,0
569,2
12,9
54
36,7
457
30,2
1.518,8
34,5
Bauteile aus/mit brennbaren Baustoffen oder mit unzureichender Feuerwiderstandsfähigkeit
Versagen von automatischer Brandmeldeoder Löschanlage
Späte Brandentdeckung oder späte /
erschwerte Brandbekämpfung
Sonstiges / Unbekannt
Absolut
in Mio.
Euro
Anteil
in %
Die Anhäufung brennbarer / explosionsgefährlicher Stoffe und Folgeschäden u. a. durch Ruß vergrößern den Schadenumfang.
Mehrfachnennungen sind möglich.
10
Besondere Trends
Besondere Trends
Elementarereignisse
Sturm/Hagel: Sommerereignisse 2011
2011 schlagen insbesondere die Hagelschäden der sommerlichen Unwetter zu Buche. So ist in der Monatsstatistik September ein Schadenaufwand von über 260 Mio. Euro für die Verbundene Wohngebäude-Versicherung Sturm/Hagel gemeldet
worden. Der September 2011 ist damit der mit Abstand teuerste
September für Sturm-/Hagelschäden. Auch der Oktober 2011
ist durch nachlaufende Schadenmeldungen zu den Hagelereig­
nissen mit 120 Mio. Euro betroffen.
Im Laufe der nächsten Jahrzehnte muss in Deutschland mit
intensiveren Stürmen gerechnet werden. Die Forschung spricht
hier von Wiederkehrperioden, die in Zukunft deutlich verkürzt eintreten können. Nach aktuellen Ergebnissen der Klimaforschung
in Zusammenarbeit mit dem GDV hat sich gezeigt: Ein besonders schadenträchtiges Sturmereignis von einer Intensität, wie
wir sie heute alle 50 Jahre erleben, kann zukünftig alle 10 Jahre
eintreten. Auch die Windgeschwindigkeiten können sich drastisch
erhöhen und einzelne Sturmereignisse deutlich höhere Schäden als der bisher stärkste Sturm unter heutigen Klimabedingungen generieren. Insgesamt kann mit einer Zunahme
der Sturmschäden bis zum Jahr 2100 um mehr als 50 Prozent
gerechnet werden1.
Nebenstehend eine Grafik,
aus der der Schadenaufwand
pro Monat einzelner Jahre
mit großen Sturmereignissen
ersichtlich ist. Dabei ist zu beachten, dass von 2002 bis 2011
die Versicherungssumme Verbundene Gebäudeversicherung für die Gefahr Sturm/
Hagel von 5,4 auf 7,2 Billionen Euro gestiegen ist.
:RKQJHElXGH6WXUP+DJHO
6FKDGHQDXIZDQGSUR0RQDWOW0RQDWVVWDWLVWLN
DŝŽ͘ ƵƌŽ
<LJƌŝůů
yLJŶƚŚŝĂ
,ĂŐĞůƵŶǁĞƚƚĞƌ
ŝŶ ^ĂĐŚƐĞŶƵŶĚ
ŝŶsŝůůŝŶŐĞŶͬ
^ĐŚǁĞŶŶŝŶŐĞŶ
:ĞĂŶĞƚƚ
Ğƌƚ͕&ƌĂŶŬ
^ŽŵŵĞƌĞƌĞŝŐŶŝƐƐĞϮϬϬϴ
ŵŵĂ
Die Schäden in 2011 wurden überwiegend durch zwei Un­wetter verursacht. Die Unwetterfront „Bert“, die sich am
26. August rund um Bernkastel-Kues ausgewirkt hat, sowie das
Extremwetter „Frank“, das am 11. September vor allem in Sachsen-Anhalt zu erheblichen Zerstörungen durch Sturm, Hagel und
Starkregen geführt hat. Relevant ist der jeweilige Monat, in dem
der Schaden dem Versicherer gemeldet wurde, unabhängig vom
tatsächlichen Schadentag. Beispiel: Meldungen zum Sturm Kyrill
im Januar 2007 trafen noch im Februar ein.
1
Studie „Auswirkungen des Klimawandels auf die Schadensituation in der deutschen Versicherungswirtschaft“;
2011; www.gdv.de/Klimawandel
Besondere Trends
2011: Hochwasser im Januar, Sommerereignisse
2011 ist in der Monatsstatistik für Januar ein Schadenaufwand
von 30 Mio. Euro für Elementarschäden in der Verbundenen
Wohngebäude-Versicherung (VGV) gemeldet worden, der überwiegend durch die Januar-Hochwasser in ganz Deutschland verursacht wurde.
11
Die untenstehende Grafik verdeutlicht den Schadenaufwand pro
Monat einzelner Jahre mit großen Elementarereignissen. Dabei
ist zu beachten, dass die Versicherungssumme VGV-Elementar bei den einzelnen Ereignissen von 1,2 (August-Hochwasser
2002) auf 2,4 (Hochwasser Januar 2011) Billionen Euro gestiegen ist. Die Gesamtbelastung der Elbeflut betrug 1,8 Mrd. Euro.
Einbruchdiebstahl:
Der gemeldete Schadenaufwand zu den Sommer-Hochwasser-Ereignissen 2011 liegt pro Sommermonat jeweils unter dem
Durchschnittsschadenaufwand 2002-2011.
Durch den Klimawandel können Überschwemmungsschäden
zunehmen. Bis zum Ende dieses Jahrhunderts kann mit einer
Verdoppelung - je nach Szenario auch mit einer Verdreifachung der Schäden gerechnet werden. Bei Überschwemmungen ist wie
auch bei Sturmereignissen davon auszugehen, dass die Wiederkehrperioden kürzer werden. Hochwasser mit einer Intensität, die wir heute im Durchschnitt alle 50 Jahre erleben, können
zukünftig etwa alle 25 Jahre eintreten2.
Anstieg der Zahl der Schäden, des Schadenaufwands und
des Schadendurchschnitts in der Verbundenen Hausratversicherung (VHV)
In der Verbundenen Hausratversicherung ist 2011 – erstmals seit
2002 wieder – ein Anstieg der Zahl der Schäden bei der Gefahr
Einbruchdiebstahl zu beobachten. Mit 390.000 Schäden ist die
Anzahl der Schäden wieder auf dem Niveau von 2008.
Seit vielen Jahren verzeichnen die Einbruchdiebstahlversicherer
ein stetes Ansteigen des Schadendurchschnitts auf derzeit ca.
1.500 Euro. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass die Anzahl
der teureren Wohnungseinbrü:RKQJHElXGH(OHPHQWDU
che zunimmt (2010: +6,6% lt.
6FKDGHQDXIZDQGSUR0RQDWOW0RQDWVVWDWLVWLN
polizeilicher Kriminalstatistik).
Die Polizei konnte dabei auch
feststellen, dass mehr als ein
Drittel aller Einbrüche durch gut
gesicherte Häuser oder Wohnungen und eine aufmerksame
Nachbarschaft gescheitert sind.
DŝŽ͘ ƵƌŽ
(AK)
EĞŝƘĞͬ^ƉƌĞĞ
^ŽŵŵĞƌƵŶǁĞƚƚĞƌϮϬϬϴ
:ĂŶƵĂƌŚŽĐŚͲ
ǁĂƐƐĞƌϮϬϭϭ
2
Studie „Auswirkungen des Klimawandels auf die Schadensituation in der deutschen Versicherungswirtschaft“;
2011; www.gdv.de/Klimawandel
12
Aufgaben und Ziele der Kommission
Aufgaben und Ziele der Kommission Sach-Schadenverhütung
Die Kommission Sach-Schadenverhütung (KSSV) im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ist das Beratungs-, Steuerungs- und Entscheidungsgremium für die SachSchadenverhütungstechnik. Sie ist den Fachausschüssen
„Gewerbe- /Industriekunden (FA-GI)“ und „Privatkunden (FAP)“ berichtspflichtig.
•• Erkennen von Risikoveränderungen, technischen Entwicklungen und Abschätzen ihres Einflusses auf die Versicherungstechnik
•• Entwicklung von unverbindlichen Schadenverhütungskonzepten auf der Basis von Schadenerfahrungen und Forschung in der Schadenverhütung
Die KSSV bearbeitet alle Themen aus dem Bereich der Schadenverhütung in der Sachversicherung. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
•• Entwicklung und Pflege technischer Standards im rechtlich
zulässigen Rahmen und Beschreibung ihrer Auswirkungen
•• Lenkung der KSSV-Arbeitsgruppen
3UIXQJ
/|VFKDQODJHQ
/|VFKZDVVHUUFNKDOWXQJ
Schutz vor BU
Sachschutz
3HUVRQHQVFKXW]]
Schutzziele ((LJHQYHUDQWZRUWXQJ
Umweltschutz
9HUERWVFKlGOLFKHU
6WRIIH
Boden, Wasser, Luft
3UISIOLFKW
$EOHLWXQJVURKUH
Neue
Technologien
$XVZDKOYRQ
/|VFKDQODJHQ
Baurecht
6FKDGHQYHUKWXQJ
39$QODJHQ
$XVELOGXQJ
(OHNWURIDFKNUlIWH
8QWHUQHKPHU
BetrSichV
=h56*HR
/LWKLXP,RQHQ%DWWHULHQ
3HULPHWHUVLFKHUXQJ
9G65LOLXQG1RUPHQ
Deregulierung
g
g
0RELOH+RFKZDVVHU
VFKXW]HLQULFKWXQJHQ
(QHUJLHVSHLFKHU
Erneuerbare
Energien
+RFKZDVVHU
VFKXW]NRQ]HSWH
•• Technische Beratung der
Fachausschüsse Privat und
Gewerbe/Industrie sowie deren übrigen Kommissionen
•• Koordinierung der Aktivitäten
von Insurance Europe (vormals Comité Européen des
Assurances; CEA) auf dem
Gebiet der Schadenverhütung.
Klimawandel
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben werden im Rahmen der
erlaubten Zusammenarbeit allgemeine Meinungen und Erfahrungen über die technischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Schadenverhütungsarbeit ausgetauscht und Positionen erarbeitet. Die KSSV beauftragt ihre zuständigen Arbeitsgruppen mit der Bearbeitung fachbezogener Aufgabenstellungen
und Projekte. Diesen auf Dauer eingerichteten Arbeitsgruppen
(AG) können temporär Projektgruppen (PG) beigestellt werden.
Die Grafik veranschaulicht die Vernetzung einiger aktueller Themen aus der Arbeit der KSSV.
(MvL)
Gremien
Gremienstruktur
Fachausschuss Gewerbe-/Industriekunden
Fachausschuss Privatkunden
Kommission Sachversicherung Schadenverhütung
PG Marketing
AG Allg., baulicher u. betrieblicher Brandschutz
PG Video
AG Anlagen- und Verfahrenssicherheit
PG Brandschutz in der Landwirtschaft
PG Magnesium
PG Brandschutz in Gaststätten
PG Löschwasserrückhaltung
PG Brandschutz Lebensmittelindustrie
PG Brandschutz in Kraftwerken
PG Nichtöffentliche Feuerwehren
AG Sicherungstechnik
AG Branderkennung und -bekämpfung
PG Lithium-Ionen
AG Elektrotechnik und Blitzschutz
PG IT-Anlagen
PG Richtlinien
PG Perimeterschutz
AG Naturgefahren und Leitungswasser
PG Leitungswasser
PG Naturgefahren
AG Klimawandel Schadenverhütung
Formulierung und Begleitung von
Forderungen an die Politik
Kommission Sachversicherung Schaden
Koordination klimarelevanter PG
(z. B. Dämmung, PV, Schimmel)
PG Schimmelsanierung (KSS)
Begleitungen und Auswertung von
Klimaforschungen
PG Brandschadensanierung (KSS)
AG: Arbeitsgruppe / PG: Projektgruppe / KSS: Kommission Sachversicherung Schaden
13
14
Bedeutung, Wirkung und Notwenigkeit von Schadenverhütung
Bedeutung, Wirkung und Notwendigkeit von Schadenverhütung
Versicherungswirtschaft als Partner
Jede Unternehmung, alles Tun der Menschen birgt auf die eine
oder andere Weise Risiken in sich. Neues ausprobieren, Projekte
entwickeln, Prototypen zur Serienreife bringen ist der Wunsch
jedes suchenden Geistes und bedeutende Ausprägung unternehmerischen Handelns.
Dabei auch immer die Risiken zu erkennen, einzuschätzen, zu
berücksichtigen und angemessene Vorsorge für eine umfassende Sicherheit zu treffen, ist Teil des Erfolges und sollte gleichzeitig auch gelebte Verantwortung und damit unabdingbar sein.
Nur wer in dieser Absicht umsichtig ist, handelt auch fortschrittlich.
Die Versicherungswirtschaft hat in der Vergangenheit vielfach
dieses Handeln auf sehr bedeutende Weise begleitet und wird
dieses auch in Zukunft tun. Mit ihrer Risikoabsicherung stand und
steht sie den „Pionieren ihrer Zeit“ umfassend zur Seite und hat
dadurch viele Entwicklungen erst möglich gemacht.
Die KSSV und ihre Gremien haben es sich zur Aufgabe gemacht,
effektive und effiziente Schadenverhütungsarbeit in der Schadenversicherung zu realisieren. Dies tut sie mit dem ihr gemäßen
Blickwinkel, unter Berücksichtigung der kartell- und wettbewerbsmäßigen Rahmenbedingungen und unter Nutzung der aus den
Aktivitäten der Mitgliedsunternehmen ableitbaren Möglichkeiten.
Die von der KSSV erarbeiteten und dem Kunden, aber auch dem
Markt zur Verfügung gestellten Angebote, Konzepte und Lösungen zur Schadenverhütung
•• sind dem Versicherer selbst im Sinne des Ertrags, der Kundenbindung, des Wachstums und der Stärkung der Unternehmenssubstanz dienlich,
•• werden der Rolle des Versicherers mit seinen Möglichkeiten
und seiner Verantwortung zur Risikosteuerung in der und für
die Gesellschaft gerecht,
•• verhelfen dem GDV und seinen Gremien zu mehr Anerkennung, Stabilität und Fortschritt und
Aus Erfahrung klug
Die rein finanzielle Absicherung von Risiken steht dabei aber
nicht als alleinige Möglichkeit im Vordergrund, sie ist sogar
häufig nicht das Mittel erster Wahl, wenn es darum geht, erfolgreich Neuland zu betreten. Vielmehr ist es die Erfahrung aus
einer Vielzahl von Schäden, die den Kern der Begleitung ausmacht. Wie sich diese ereignen konnten, wie diese sich ausgewirkt haben und erfolgreich zur Zufriedenheit der Kunden behoben werden konnten.
Aus diesem Erfahrungsschatz und dem daraus im positiven
Sinne abgeleiteten Blick nach vorn ist der Versicherer ein hilfreicher Partner im Erkennen, Einschätzen und Bewerten von
Risiken, Risikoveränderungen und technischen Entwicklungen.
Im Verband gut aufgestellt
Eine maßgebliche Rolle in diesem Sinn kommt dem gemeinsamen Blick der Versicherer aus der Kommission Sach Schadenverhütung (KSSV) des Gesamtverbandes der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) zu. Hier sind die Aktivitäten zur
Schadenverhütung, zum Riskmanagement, gebündelt und zentral organisiert.
•• ermöglichen den Mitarbeitern und Mitgliedern zielorien­tiertes
Tun zu diesem Zweck, ergeben belegbare Erfolge und ermöglichen sinnvolle Weiterentwicklungen in der Koope­ration.
Bedeutung, Wirkung und Notwenigkeit von Schadenverhütung
Dies wird insbesondere in den folgenden Handlungsfeldern und
Ergebnissen erlebbar und deutlich:
1.Erstellen von „praxistauglichen Lösungen und Produkten“
zur Schadenverhütung (Merkblätter, Richtlinien und Sicherheitsvorschriften, vollständige Schulungseinheiten)
2. Erhalten und Verbessern der Basis für Sicherheit durch zielgerichtete, praxistaugliche Mitwirkung in Normen setzenden
Gremien (von der Mitwirkung auf nationaler Ebene, wie im
DIN, bis zur europäischen Normungsarbeit)
3.Begleiten von aktiver Forschung und Entwicklung, Initiieren
und Unterstützen ausgewählter Projekte bis zum Erfolg in
der Praxis (vom Ideengeber über die Begleitung von Forschungsarbeiten bis zur Umsetzung für den Markt).
15
Fachingenieure, die zur Verbesserung der Risikosituation beitragen. Bei allen Maßnahmen ist es erheblich, welche Kriterien
zur Messung von Erfolgen angesehen werden.
Fast immer kann im Rahmen einer frühzeitigen und solide
geplanten und nach dieser Planung durchgeführten Evaluation
der Nutzen gemessen und belegt werden. Allerdings setzt der
Erfolg eine gut durchdachte und gut strukturierte Prozess- und
Wirkungsevaluation voraus.
Relevante Messgrößen sind dabei nicht nur die zwar in erster
Linie stehende Reduzierung der Schadenaufwendungen zur
Steigerung des Ertrags, sondern oft auch Wachstum, Kundenbindung und positive Öffentlichkeitsarbeit zur Verbesserung des
Image.
Die Zukunft fordert uns heraus
Der Nutzen ist belegbar
Schadenverhütung belegt immer wieder sehr konkret, welchen
hohen Nutzen sie im Sinne eines Business-Continuity-Management für den Versicherungsnehmer hat und auch welche konzeptionellen Verbesserungen zur Steigerung des Ertrages flächendeckend möglich sind. Als ein markantes Beispiel kann die
Vorgehensweise und der Erfolg des Projektes "BLUES" (Blitzund Überspannung) genannt werden. Darüberhinaus sind es
die zahlreichen, individuellen Beratungen und Prüfungen durch
Aber auch die Relevanz einer gezielten und gut durchgeführten
Netzwerkbildung zur Verbesserung der Sicherheit, sowie die Initiierung und Begleitung wissenschaftlicher Arbeiten und der Forschung tragen bedeutend zu künftigen Erfolgen bei.
Auf diese Weise können gute, technische Sicherheitsstandards
gewahrt, weiterentwickelt, neue gebildet und ihre Einbindung in
die Versicherungstechnik ermöglicht werden.
Als gemeinsames Bemühen und Grundlage für erfolgreiches Wirken zum Wohl und zur Sicherheit der Menschen.
(KR)
Abbildung: Berlin
Bildquelle: Fotolia
16
Allgemeiner, baulicher und betrieblicher Brandschutz
Grundsätzliche Aufgabenstellung
Die Aufgaben der KSSV-Arbeitsgruppe
„Allgemeiner, baulicher und betrieblicher Brandschutz (ABB)" bestehen insbesondere darin,
▪▪ Gefahren und Risiken durch gezielte
Sammlung und Aufbereitung sowie
Analyse aktueller Informationen zu
erkennen und zu bewerten,
▪▪ Erfahrungen und Erkenntnisse aus
der Schadenanalyse und Risikobewertung zur Unterstützung versicherungstechnischer Produktentwicklung und für die Interessenvertretung
aufzubereiten, sowie
▪▪ Schutzkonzepte mit konkreten Empfehlungen für die Praxis zu erarbeiten und zu pflegen, u. a. bei einer
vorhandenen Regelungslücke und
sofern erforderlich auch ergänzend
zum Bauordnungsrecht, den anerkannten Regeln der Technik und in
Abstimmung mit der Industrie und
anderen betroffenen Fachkreisen.
Zurzeit bearbeitet die AG u. a. folgende
Themen:
▪▪ EU-Bauprodukten-Verordnung mit
Regelungen über die Zulassung,
Anwendung und Marktüberwachung
von Produkten und Systemen
▪▪ Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL), u. a. über zulässige ­Größe
der B
­ randbekämpfungsabschnitte
und notwendige Regelungen zur
Anlagerung
(MW)
Kontakt: ABB@gdv.de
Allgemeiner, baulicher und betrieblicher
Brandschutz
Der Fachbereich betreut alle Brandschutzthemen in den folgenden Fachgebieten:
•• Allgemeiner Brandschutz
−− Brandschutzmanagement
−− Muster-Schutzkonzepte für spezielle Branchen und Betriebe
−− Brandschutzingenieurwesen
•• Baulicher Brandschutz (Baukonstruktion und Gebäudetechnik)
•• Organisatorischer und betrieblicher
Brandschutz
•• Brandschutz in der Landwirtschaft
•• Feuerwehrwesen (Einstufung von
öffentlichen Feuerwehren in Feuerwehrklassen; Bewertungskriterien für
nichtöffentliche Feuerwehren).
GDV-Publikationen
Der Fachbereich hat folgende Publikationen erarbeitet:
•• Hinweise zur Bewertung von Abschnittsflächen (VdS 3149): Erläuterung wesentlicher Merkmale, die aus
Sicht der Versicherer zur Risikobewertung der Flächengröße eines Gebäudeabschnittes aufbereitet sind.
•• Muster-Checkliste zu Betriebsstilllegung mit zugehörigen Erläuterungen
als Ergänzung des Leitfadens zum
Brandschutz im Betrieb (VdS 2000).
Mit der Muster-Checkliste werden die
erforderlichen Maßnahmen systematisch erfasst.
•• Brandschutz in landwirtschaftlichen
Betrieben (VdS 3453): Dieses Merkblatt zeigt die betriebsarttypischen
Brandgefahren auf und stellt die in der
Praxis bewährten Maßnahmen zur
Schadenverhütung vor.
Brandschutz in Gaststätten
In Gaststätten gibt es zahlreiche Brandgefahren. Die Publikation “Brandschutz in
Gaststätten (VdS 2056)“ greift diese Problematik auf und beschreibt risikogerechte
Maßnahmen zur Schadenverhütung. Bei
der aktuellen Überarbeitung werden neue
bauordnungsrechtliche Vorschriften, das
inzwischen in den meisten gastronomischen Betrieben geltende Rauchverbot
und dessen Folgen berücksichtigt. Dabei
handelt es sich z. B. um das Aufstellen
von Raucherzelten, Feuerlöscher für Fettbrände, neue Entwicklungen in der Aerosolabscheidertechnik sowie Einrichtungen
und Anlagen zur Abführung und Behandlung der Küchenabluft.
Allgemeiner, baulicher und betrieblicher Brandschutz
Brandschutz in der
Lebensmittelindustrie
Großschäden in Betrieben der Lebensmittelherstellung und -verarbeitung haben die
Versicherer veranlasst, ein branchen- und
betriebsartspezifisches Musterschutzkonzept zu entwickeln.
In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe wurde der Leitfaden zum Brandschutz bei der Lebensmittelherstellung
und -verarbeitung (VdS 3454) erarbeitet.
Ausgehend von einigen Schadenbeispielen werden die prozesstypischen Brandgefahren und Risiken, die durch anschauliche Schadenbilder verdeutlicht sind, systematisch erfasst und analysiert.
Auf dieser Grundlage werden Brandschutzmaßnahmen einschließlich Hinweise zur Erstellung eines Notfallplans im
Fall einer Betriebsunterbrechung abgeleitet und dem jeweiligen Betriebsprozess
zugeordnet. Fließschemata und Tabellen zur Zuordnung von Gefahren, Risiken
und Schutzmaßnahmen runden den Leitfaden ab.
Nichtöffentliche Feuerwehren
Die nichtöffentlichen Feuerwehren (Betriebs- und Werkfeuerwehren) agieren
nicht nur in der Brandbekämpfung, sondern sind ein wesentlicher Bestandteil des
betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements. Neben der Schadensbekämpfung begleiten sie die Notfallplanung und
das Krisenmanagement bis hin zur Wiederanlaufphase nach einer Störung des
Betriebsablaufs.
In einer Projektgruppe mit dem Werkfeuerwehrverband (WFV) wird die Wirkung der nichtöffentlichen Feuerwehren
erörtert. Die Aufgaben, Funktionen und
Organisation der nichtöffentlichen Feuerwehren in der betrieblichen Brandschutzorganisation sowie im Risikomanagement werden dabei beschrieben,
um eine Grundlage für die individuelle
Risikobewertung durch den Versicherer
zu schaffen. Die überarbeitete Fassung
wird als GDV-Publikation zur Schadenverhütung mit dem Titel „Nichtöffentliche
Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements“
erscheinen.
Abbildung:
Beispiel Nahrungsmittelproduktion
Bildquelle: Fotolia
17
Brennbare Wärmedämmung
= Erhöhung der Brandgefahr?
Die Einführung der Verordnung über
energiesparenden Wärmeschutz und
energiesparende Anlagentechnik bei
Gebäuden (EnergieeinsparverordnungEnEV) führt zu verstärktem Einsatz
brennbarer Wärmedämmungen bei
mehrgeschossigen Wohngebäuden.
Durch die novellierte Verordnung wurden die Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudeaußenhülle
nochmals deutlich erhöht.
In der Praxis werden insbesondere aus
Kostengründen brennbare Dämmstoffe
verwendet, z. B. Polystyrol-Hartschaum
(PS) im Wärmedämmverbundsystem
für Außenwände mehrgeschossiger
Gebäude. Dabei erfüllen diese zugelassenen Systeme mit z. B. Brandschutzsperre oder Auswechselstreifen aus
Mineralwolle bestimmte Brandschutzanforderungen.
Erste Schadenerfahrungen und neue
Prüfungen zeigen jedoch, dass Planungsfehler und Ausführungsmängel
bei den betreffenden Wärmeschutzmaßnahmen, die nach der Fertigstellung von außen nicht zu erkennen sind,
erhebliche Konsequenzen im Brandfall haben können, auch für Leben
und Gesundheit der Bewohner. Es ist
deshalb dringend geboten, die Risikomerkmale der genannten Bauart umfassend aufzubereiten, um eine ganzheitliche Risikobewertung von klimaschutzfreundlichen Wohngebäuden zu
ermöglichen. Eine gezielte Schadenverhütung kann z. B. durch eine verstärkte Aufklärung und Schulung, auch
in Zusammenarbeit mit der Industrie
und den Prüfstellen, vorangetrieben
werden.
18
Branderkennung und Brandbekämpfung
Grundsätzliche Aufgabenstellung
Die KSSV-Arbeitsgruppe „Branderkennung und Brandbekämpfung (AG BEB)“
beschäftigt sich mit allen Fragestellungen rund um das Thema Brandschutzanlagen. Dazu zählen Löschanlagen,
Brandmeldeanlagen sowie Rauch- und
Wärmeabzugsanlagen.
In der AG BEB und ihren Projektgruppen untersuchen Experten aus der Versicherungswirtschaft gemeinsam mit
Industrievertretern Risikoveränderungen in den Betrieben und erarbeiten
dementsprechende Anforderungen an
Brandschutzanlagen.
Diese Anforderungen an die Gestaltung von Löschanlagen ergeben sich
beispielsweise aufgrund
▪▪ sich verändernder betrieblicher Gegebenheiten (z. B. neue Lager- und
Logistikkonzepte),
▪▪ von Veränderungen im zu löschenden Brandgut (z. B. Einsatz von Getränkeleergut aus brennbaren Materialien statt Glas; Einsatz brennbaren
Leichtmetalle) oder aufgrund
▪▪ von Erkenntnissen aus Schadenfällen (z. B. Erfahrungen aus dem
Umgang von Feuerwehren mit
Löschanlagen).
Die AG BEB begleitet zudem die Normungsarbeit für Brandschutzanlagen auf nationaler und internationaler
Ebene.
(MvL)
Kontakt: BEB@gdv.de
Branderkennung und Brandbekämpfung
Der Fachbereich hinterfragt regelmäßig,
ob die vorhandenen Schutzkonzepte und
Brandschutzanlagen zur Beherrschung
von Bränden und deren Folgen ausreichend sind und dem Stand der Technik
genügen. Neben dem reinen Sachwertschutz stellt sich hier auch immer wieder die Frage nach dem angemessenen
Schutz vor einer Betriebsunterbrechung.
Die für eine wirksame Brandbekämpfung
erforderlichen Rahmenbedingungen und
Anforderungen an Brandschutzanlagen
werden in einem - nicht immer einfachen Einigungsprozess mit der Industrie erörtert und beschrieben. Als Beispiel sei die
Auslegung von Brandschutzanlagen bei
brennbaren Lagerbehältnissen aus Kunststoff genannt, die im Brandfall für ein ganz
anderes Szenario sorgen als z. B. nichtbrennbare Metall-Gitterboxen.
Der Fachbereich entwickelt Leitfäden für
besondere Risiken und beobachtet die
Entwicklung der Regelwerke für die Planung, Errichtung und den Betrieb von
Brandschutzanlagen. Hier ist auch immer
der existierende Betrieb im Fokus, um für
den Bestand möglichst umsetzbare und
optimierte Lösungen aufzeigen zu können. Sofern erforderlich und finanzierbar, begleitet die AG BEB auch Brandversuche zur Ermittlung von geeigneten
Schutzkonzepten, wie z. B. für den Schutz
von Blocklagerungen brennbarer Transporthilfen in Produktionsbereichen.
Schadenverhütung in Druckereibetrieben
Neben dem direkten Sachschaden durch
einen Brand können gerade in der Druckindustrie die Folgen einer Betriebsunterbrechung erheblich sein und die weitere
Existenz des Betriebes gefährden. Selbst
ein verhältnismäßig geringer Sachschaden wie z. B. der Ausfall einer SPS-Steuerung kann für den Druckbetrieb einen
hohen Ertragsausfallschaden nach sich
ziehen.
Gesetze, Verordnungen und berufsgenossenschaftliche Regeln haben für das
Brandereignis den Personenschutz sowie
den Umweltschutz im Fokus. Ein wirksamer Schutz von Sachwerten sowie insbesondere der Schutz vor Betriebsunterbrechungen findet dabei häufig nicht ausreichende Beachtung.
Branderkennung und Brandbekämpfung
Gemeinsam mit Vertretern der Druckindustrie wurde ein Leitfaden zur Schadenverhütung in Druckereibetrieben (VdS
3457) erarbeitet. Damit können entsprechend den Gefahrenpotentialen der verschiedenen Drucktechnologien abgestufte Brandschutzkonzepte entwickelt
werden. Der Leitfaden für die individuelle
Ermittlung der Gefährdung und für die
Festlegung von geeigneten schutzzielorientierten Brandschutzmaßnahmen richtet sich insbesondere auch an kleinere
Betriebe, die selbst keine Brandschutzexperten beschäftigen.
Paternosterregale
Die Anforderungen an die Lagerung und
Kommissionierung von Gütern steigen
stetig. Für die optimale Ausnutzung eines
möglichst geringen Lagervolumens werden neben klassischer Block- und Regallagerung vielfältige Sonderlagerformen
entwickelt. So sind kompakte Lagersysteme wie „Paternosterregale“ (auch
Umlaufregale genannt) bzw. vertikale Liftsysteme vollständig in einen lager- und
betriebslogistischen Ablauf integriert. Aus
brandschutztechnischer Sicht handelt es
sich um gekapselte Systeme mit teilweise
hohen Brandlasten.
Eine vorhandene Raumlöschanlage, z. B.
eine Gebäudesprinklerung, kann ein derartiges Brandereignis nicht beherrschen.
Kommt es zu einem brandbedingten „Aufbrechen“ der Hülle des Lagersystems und
damit zu einer Aktivierung der Sprinkleranlage, ist in vielen Fällen zu erwarten,
dass diese mit der Brandbekämpfung
des dann vorhandenen Szenarios überfordert ist. Umgebende Brandlasten können entzündet werden und die Umgebung verrauchen. Der Leitfaden zeigt die
für unterschiedliche Risiken notwendigen und geeigneten anlagentechnischen
Schutzmaßnahmen zur Verminderung
des ­Brandrisikos auf.
19
Lithium-Ionen-Batterien
Lithium-Ionen Batterien halten in allen
Bereichen des täglichen Lebens vermehrt Einzug: Handys, Laptops, Akkus
für Werkzeuge und Gartengeräte, für
E-Bikes und letztendlich im Zuge der
voranschreitenden E-Mobility auch im
Automobilbau.
Die Speicherkapazitäten sind beeindruckend – ebenso aber auch das Brandverhalten: Spezifische Gefahren sind
z. B. die Möglichkeit zur Selbstentzündung durch technische Defekte, heftige Brandereignisse und eine mögliche schnelle Brandausbreitung sowie
die Probleme beim Löschen. Die damit
einhergehenden Risiken stellen eine
besondere Herausforderung für den
Brandschutz dar.
Die verschiedenen Batterietypen werden derzeit wie ein Gefahrstoff behandelt, in kleine Einheiten verpackt, besonders gehandhabt, separat gelagert und
brandschutztechnisch getrennt.
Wie ein Brand der verschiedenen
Batterietypen mit einer Löschanlage
beherrschbar ist, ist noch nicht geklärt.
Hierzu liegen kaum Erkenntnisse vor.
Hersteller und Anwender führen derzeit zwar Versuche durch, jedoch werden die Ergebnisse nicht veröffentlicht.
Abbildung: Lithium-Batterien
Bildquelle: Fotolia
Eine GDV-Projektgruppe aus Vertretern der Versicherer, der Elektroindustrie, der Automobilindustrie und der
Löschanlagentechnik untersucht derzeit das Risiko und hat zur ersten Orientierung ein „Merkblatt zur Schadenverhütung für die Bereitstellung und
Lagerung von Li-Ionen-Batterien“ (VdS
3103) erstellt. Nun werden Brandversuche geplant, um angemessene Schutzkonzepte für gesprinklerte Risiken zu
formulieren.
20
Anlagen- und Verfahrenssicherheit
Grundsätzliche Aufgabenstellung
Die KSSV-Arbeitsgruppe „Anlagen- und
Verfahrenssicherheit (AG AVS)“ nimmt
zu allen Themen des Brand-, Explosions- und Umweltschutzes zur Verbesserung der betriebs- und produktionstechnischen Sicherheit aus Sicht des
Sachwertschutzes Stellung.
Die AG AVS beschäftigt sich mit der risikotechnischen Erfassung und Bewertung von Betriebsrisiken aller Art von
industrieller Fertigung und Produktion.
Darauf basierend werden brand-, explosions- und umweltschutztechnische
Schadenverhütungskonzepte erarbeitet, die dazu beitragen, das Risiko angemessen auf ein vertretbares Restrisiko zu reduzieren.
Insbesondere werden von der AG AVS
die Fachgebiete (Betriebsrisiken)
▪▪ Anlagen zur Energieerzeugung,
▪▪ Anlagen zur Reinhaltung der Luft,
▪▪ Chemische und petrochemische
Anlagen,
▪▪ Lageranlagen für Gefahrstoffe, z. B.
Flüssiggas, Chemikalien, brennbare Flüssigkeiten sowie
▪▪ Produktionsanlagen mit besonderem Gefahrenpotential
bearbeitet. Ergebnis sind in der Regel
GDV-Publikationen zur Schadenverhütung (z. B. Richtlinien, Leitlinien).
Über die GDV-Geschäftsstelle begleitet
die AG AVS fachlich die Vertretung der
Interessen der Versicherungswirtschaft
in Regel setzenden Institutionen, die
sich mit Anlagensicherheit und betrieblicher Störfallvorsorge beschäftigen.
(GR)
Kontakt: AVS@gdv.de
Anlagen- und Verfahrenssicherheit
Der Fachbereich bearbeitet derzeit insbesondere folgende Themen:
•• Planung und Einbau von Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen (VdS 2557)
•• Risiken beim Umgang mit Magnesium
(VdS 3537)
•• Brandschutz in Kraftwerken
(VdS 3132).
Löschwasser-Rückhaltung
Im besonderen Fokus steht die Verabschiedung der Leitlinien für Planung und
Einbau von Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen (VdS 2557).
Im Brandfall anfallendes Löschwasser
wird immer in gewissem Umfang mit
Schadstoffen belastet sein. Dies können
freigesetzte wassergefährdende Lager-,
Produktions-, Hilfs- oder Betriebsstoffe
sein. Viele Schadstoffe können sich
jedoch durch ein Brandereignis überhaupt
erst bilden oder freigesetzt werden.
So gelangten bei dem Großbrand eines
Reifenlagers schädliche Brandfolgeprodukte, Pyrolyseöle aufgrund der thermischen Zersetzung noch nicht brennender Reifen sowie Schaummittel mit dem
Löschwasser über die Oberflächenkanalisation in die regionale Kläranlage. Die
plötzliche Belastung führte zu einem Kollaps der biologischen Reinigungsstufe.
Allein der Schaden in der Kläranlage betrug annähernd 0,5 Mio. Euro. Der Aufwand zur Sanierung des Grundwassers
betrug mehrere Millionen.
Die bauaufsichtlich eingeführte Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie (LöRüRL) findet nur Anwendung bei Stoffen, die in eine
Wassergefährdungsklasse eingestuft sind
und gilt auch nur für Lageranlagen. Die
GDV-Leitlinie will diese Lücken schließen
und betrachtet daher alle Gefahren und
Risiken im Zusammenhang mit der Entstehung kontaminierten Löschwassers.
Zudem unterscheidet die GDV-Leitlinie
nicht zwischen Lager- und Produktionsanlagen.
Der Entwurf der VdS 2557 wird im Rahmen des Konsultationsverfahrens (Erläuterung siehe Seite 32) mit den tangierten
Fachkreisen diskutiert.
Magnesium
Magnesiumlegierungen sind ein bedeutender Werkstoff im industriellen Leichtbau, u. a. in der Automobilindustrie.
Bedeutende Magnesiumverarbeiter haben bereits umfassende Schutzkonzepte
entwickelt und dadurch den Umgang mit
Magnesium beherrschbar gemacht. Schadenerfahrungen belegen jedoch, dass
diese Kenntnisse nicht bei allen Nutzern
Anlagen- und Verfahrenssicherheit
vorliegen. So entsteht ein nicht unerhebliches Gefährdungspotential, wenn
z. B. ein konventioneller Metallverarbeiter ohne entsprechende sicherheitstechnische Anpassung die vorhandenen
Maschinen und Anlagen für die Bearbeitung von Werkstücken aus Magnesium
verwendet.
Das in Erarbeitung befindliche GDV-Merkblatt "Risiken beim Umgang mit Magnesium (VdS 3537)" wird angemessene
Schutzkonzepte aufzeigen. Ziel ist die
Erhöhung der Sicherheitsstandards in
den jeweiligen Unternehmen. Mit der Veröffentlichung der VdS 3537 ist nach dem
Ende des Konsultationsverfahrens Ende
2013 zu rechnen.
Kraftwerke
In einer GDV-Publikation "Brandschutz in
Kraftwerken (VdS 3132)" werden insbesondere die Phasen Errichtung, Betrieb
und Revision von konventionell befeuerten Kraftwerken (Kohle, Gas, Öl, Ersatzbrennstoffe) unter Brandschutzgesichtspunkten betrachtet. Das Projekt hat
jedoch nicht nur die Brandschutzanfor-
derungen an bestehende Kraftwerke zum
Inhalt. Es wird auch die Gefahrenpotentiale der neuen im Bau bzw. in der Planung befindlichen Großkraftwerksblöcke
beschreiben und auch hierfür angemessene Schutzkonzepte aufzeigen.
Dem hohen Schadenpotential soll durch
Ausarbeitung angemessener Schutzkonzepte frühzeitig Rechnung getragen werden. Erreicht werden soll ein Umdenken
bei Betreibern, künftig den spezifischen
Brandgefahren in allen "Lebensphasen"
des Kraftwerks verstärkt Rechnung zu tragen. Dementsprechende Schutzkonzepte
werden zudem den hohen Verfügbarkeitsanforderungen der Betreiber gerecht.
Auch in dieser Projektgruppe arbeiten von
Beginn an (seit 2010) Brandschutzexperten der Industrie - hier der Kraftwerksbetreiber - mit. Die fachliche Arbeit an dem
Merkblatt soll Ende 2013 abgeschlossen
sein.
21
Chemieanlagen
Die Anlagensicherheit von Chemieanlagen weist aufgrund der bestehenden
Rechtsanforderungen in Deutschland
einen sehr hohen Standard auf. Für
den Brandschutz als wesentlichem Teil
der Anlagensicherheit existieren derzeit anlagen- und prozessbezogen
keine speziellen Anforderungen. Hier
überwiegen derzeit Lösungen und
Maßnahmen auf Basis vorhandener
Werkfeuerwehren. Schadenfälle zeigen, dass der Brandschutz insbesondere zum Schutz von Sachwerten und
der Anlagenverfügbarkeit noch weiter
verbessert werden kann.
In einer VdS-Fachtagung "Brandschutz
in der chemischen Industrie" wurde mit
fachlicher Begleitung der AG AVS unter
der Moderation des GDV anhand von
Praxisbeispielen herausgearbeitet, welche brandschutztechnischen Aspekte
bei Planung und Genehmigung sowie
bei Betrieb und Inspektion von chemischen Anlagen zu berücksichtigen sind.
Als roter Faden zog sich folgende Fragestellung durch die Veranstaltung:
Sind die Sichtweisen der Betreiber,
Versicherer, Behörden und Werkfeuerwehren dabei in Einklang zu bringen
oder gibt es erhebliche Abweichungen?
Wie ist ein Konsens realisierbar?
Abbildung:
Kohlekraftwerk Niederaußem
Bildquelle: RWE Power
Die AG AVS sieht die Notwendigkeit, Brandschutzstandards für chemische und petrochemische Anlagen zu
beschreiben. Dabei sollen die versicherungsspezifischen Risikoanforderungen an den Brandschutz in der Chemie
von Beginn an im Zusammenwirken mit
Experten aus der chemischen Industrie
herausgearbeitet werden. Hierfür plant
die AG AVS eine eigene Projektgruppe
zu gründen.
22
Sicherungstechnik
Grundsätzliche Aufgabenstellung
Die Arbeitsgruppe "Sicherungstechnik
(AG SIT)" beschäftigt sich mit aktuellen
Trends zum Einbruchdiebstahlschutz.
Sie betreibt Schadenverhütung in Verbindung zu allen Einbruchdiebstahlrelevanten Themen.
Mit der Polizei und Herstellern wird eng
zusammengearbeitet.
Zu den Aufgaben zählen:
▪▪ Erfassung und Bewertung
neuer Risiken
▪▪ Ausarbeitung von Schutzmaßnahmen und Empfehlungen
Sicherungstechnik
Tätigkeitsspektrum und vertretene
Fachgebiete:
•• Mechanische Sicherungstechnik
•• Elektronische Sicherungstechnik
•• Alarm- und Sicherheitsmanagementsysteme
•• Wertbehältnisse
Dabei wird besonders das Ineinandergreifen der einzelnen Maßnahmen von
der mechanischen Absicherung über die
elektronische Meldung, Weiterleitung an
eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL)
bis hin zur Intervention abgedeckt und
berücksichtigt.
GDV-Publikationen
▪▪ Mitwirkung auf Normen und Technische Regelwerke
▪▪ Erstellung von Leitfäden zu Maßnahmen des Risikomanagements
im Bereich Sicherungstechnik.
Hierzu werden Richtlinien und Publikationen erarbeitet sowie durch Mitarbeit in
externen Gremien Normen und Technische Regelwerke entwickelt.
So begleitet die AG SIT fachlich die
Vertretung der Interessen der Versicherungswirtschaft über die GDVGeschäftsstelle in regelsetzenden nationalen und internationalen Institutionen.
Über die (interne und externe) Gremienarbeit hinaus steht die Geschäftsstelle
Mitgliedsunternehmen aber auch Verbänden, Behörden und sonstigen Dritten als fachlicher Ansprechpartner zur
Verfügung.
(AG)
Kontakt: SIT@gdv.de
Für die Risiken der unterschiedlichen
Betriebsarten werden angepasste Sicherungsrichtlinien entwickelt, die neben Einbruchdiebstahl auch weitere Gefahren
einbeziehen.
Die langjährige Erfahrung der Versicherer
hat es ermöglicht, fundierte Sicherungsrichtlinien für
−− Haushalte (VdS 0691),
−− Gewerbe (VdS 2333),
−− Banken, Sparkassen und sonstige
Zahlstellen (VdS 2471) sowie
−− Museen und Ausstellungshäuser
(VdS 3511)
herauszugeben.
Mit den Experten von VdS Schadenverhütung GmbH findet ein regelmäßiger
Erfahrungsausstausch statt. So werden
auch das Wissen und die Erfahrung der
Versicherungswirtschaft in zahlreiche
VdS-Richtlinien eingebracht.
Abbildung: Nach dem Einbruch
Hierzu zählen beispielsweise die Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Planung
und Einbau (VdS 2311).
Geldautomatensicherheit
Bargeld hat seit jeher eine hohe Anziehungskraft auf kriminelle Elemente. Durch
erfolgreiche Präventionsmaßnahmen in
Banken und Sparkassen sowie die Auslagerung von Bargeldgeschäften wurde das
Risiko aus den Institutsräumen hin zum
Geldautomaten verlagert.
Ein erhöhtes Risiko ist der Tatsache
geschuldet, dass Geldautomaten in der
Regel im öffentlichen Raum aufgestellt
sind. Die Versicherungswirtschaft hat
bereits im Jahr 2007 auf die damals neu
aufkommende Angriffsmethode Gassprengung aufmerksam gemacht und in
einem Expertenpapier mögliche Gegenmaßnahmen publiziert.
Diese Unterlage wurde zusammen mit der
Polizei und Errichtern erarbeitet und ist
Sicherungstechnik
23
Technische Kommentare
Diese Abbildung zeigt:
Nur die Gesamtheit aller
Maßnahmen ist erfolgversprechend. Die Kette der
Sicherungsmaßnahmen
ist stets nur so stark, wie
ihr schwächstes Glied.
um grundsätzliche Kriterien für die Aufstellung von Geldautomaten erweitert
worden.
Allen Publikationen ist gemein, dass
das Thema Sicherheit stets ganzheitlich
betrachtet wird. Stichpunktartige Maßnahmen sind oft nicht ausreichend, um ein
zuverlässiges Schutzniveau zu erreichen.
Perimetersicherheit
Für die Perimetersicherung von Gewerbeund Industriearealen hat die Versicherungswirtschaft aufeinander abgestimmte
Maßnahmen erarbeitet, da immer komplexere Strukturen ganzheitliche Sicherungskonzepte erfordern.
Zukünftige Entwicklungen
Die Versicherungswirtschaft wird auch
zukünftig aktuelle Entwicklungen und
Täterarbeitsweisen aufmerksam beobachten und angemessene Gegenmaßnahmen entwickeln.
Die technischen Kommentare als Loseblattsammlung starteten im Jahr 2010
mit dem ersten Teil (Wertbehältnisse).
Sie werden kapitelweise herausgegeben und stehen kostenfrei im Downloadverfahren zur Verfügung. Der kapitelweise Aufbau ist im Wesentlichen der
Tatsache geschuldet, dass eine kurzfristige und unkomplizierte Aktualisierung jederzeit möglich sein soll. Es
befinden sich zwei weitere Kapitel in
der Fertigstellung und stehen kurz vor
der Veröffentlichung: „Einbruchhemmende Verglasung“ und „Einbruchmeldetechnik“.
Die Teile 2 und 3 der Technischen Kommentare, VdS 3134-2 und -3, erscheinen 2012 und stehen auf www.vds.de
zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Einbruchdiebstahlstatistik
Der GDV hat auf Basis der statistischen Meldungen der Mitgliedsunternehmen eine Gefährdungskarte entwickelt. Diese gibt, basierend auf den
ersten drei Ziffern der Postleitzahl, die
Gefährdung durch Einbruchdiebstahl
(Firmen) für die jeweilige Region an.
Einbruch-Diebstahl Gefährdungskarte
Kiel
Auf Initiative von VdS Schadenverhütung
ist die Einrichtung eines jährlich wiederkehrenden „Tage des Einbruchschutzes“, analog dem Tag des Rauchmelders,
vorgesehen. Ziel ist der übergreifende
Gedanke der Schadenverhütung im Einbruchdiebstahlbereich unter der Schirmherrschaft der Polizei und aktiver Mitwirkung der Versicherungswirtschaft. Dabei
sollen sich alle Personen und Institutionen, unabhängig von technischen oder
regionalen Besonderheiten diesem Präventionsgedanken anschließen können.
Hamburg
Schwerin
Bremen
Berlin
Potsdam
Hannover
Magdeburg
Düsseldorf
Dresden
Erfurt
Wiesbaden
Mainz
Saarbrücken
Stuttgart
München
Gefährdungseinschätzung
© GDV
normal
hoch
24
Elektrotechnik und Blitzschutz
Grundsätzliche Aufgabenstellung
Die Arbeitsgruppe „Elektrotechnik und
Blitzschutz (AG EBS)“ beschäftigt
sich mit allen Themen des Brand- und
Sachwertschutzes mit Blick auf elektrische Anlagen und deren Betriebsmittel sowie um risikoadäquaten Blitz- und
Überspannungsschutz. Besonders im
Fokus stehen elektrische Anlagen bis
1000 V im privaten, gewerblich-industriellen sowie dem öffentlichen Bereich.
Die AG EBS erarbeitet zu diesem Spektrum vielfache Angebote und praxisbezogene Lösungen zur Schadenverhütung.
Strategisch positioniert sich die AG EBS
dabei mit der Erarbeitung von Lösungen zu einzelnen Problemstellungen,
aber besonders auch mit konzeptionellen und kooperativen Ansätzen. Beispielhaft zu nennen sind Kooperationen
mit Bildungseinrichtungen der Elektrohandwerke um Ausbildungsinhalte
zum Sachschutz zu vermitteln, die entsprechende Wirkung in der Breite entfalten können. Auch die Mitarbeit in den
relevanten Normungsgremien, z. B. für
die Errichtung von elektrischen Anlagen, ist ein wichtiges Betätigungsfeld.
Hier kann Sicherheit sozusagen a ­priori
in technische Einrichtungen implementiert werden.
(TL)
Kontakt: EBS@gdv.de
Elektrotechnik und Blitzschutz
Photovoltaik-Anlagen Die Nachfrage
nach dem Leitfaden für Photovoltaikanlagen (VdS 3145) belegt eindrucksvoll ein
großes Interesse an Fragen der Sicherheit rund um PV-Anlagen. Für eine Prognose, ob sich die Qualität der PV-Anlagen
verbessert hat, ist es jedoch zu früh. Die
Besichtigung von neu errichteten PV-Anlagen zeigt, dass weiterhin ein großer Teil
der Anlagen fehlerhaft geplant und montiert wird. Schäden im Laufe der Betriebszeit sind zu erwarten. Nicht alle Fehler lassen sich rasch beheben. Offensichtlich
haben aber auch Anbieter erkannt, dass
sie langfristig nur mit qualitativ hochwertigen Anlagen am Markt erfolgreich bleiben
können. Sie haben ihre Mitarbeiter qualifiziert, sich selbst Qualitätsanforderungen auferlegt und hervorragende Anlagen errichtet. Hierzu passen auch neue
Angebote wie Schulungen zur thermografischen Untersuchung von PV-Anlagen, z. B. beim Bildungszentrum von
VdS, oder verbesserte Modulanschlussdosen hinsichtlich eines Austausches von
Bypassdioden.
Die Arbeiten im Bereich der Normung,
z. B. VDE-Errichtungsbestimmungen, Anwendungsregeln zur Brandbekämpfung
und Richtlinien, z. B. VDI, RAL, laufen
weiterhin auf vollen Touren und werden
seitens der Versicherungswirtschaft durch
Mitglieder der GDV PG „Photovoltaikanlagen“ begleitet. Ein Lernmodul zu PV-Anlagen ist auf www.vds-industrial.de verfügbar.
Begleitet wird auch ein vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit gefördertes Projekt
mit der Zielsetzung, Empfehlungen für
die Normung bezüglich Brandsicherheit
von PV-Komponenten, Lichtbogenerkennung und Trennvorrichtungen zu geben
(www.pv-brandsicherheit.de).
Neue Lampen in alten Leuchten
Als Ersatz für stromfressende Leuchtmittel, z. B. Glühlampen, werden Retrofitlampen oder Umrüstsätze eingesetzt.
Als Retrofitlampen werden Leuchtmittel bezeichnet, die alte Leuchtmittel,
also Lampen und Leuchtröhren ersetzen
(siehe Bild).
Die neuesten Entwicklungen sind Lampen, die mit LEDs bestückt sind. Diese
LED-Retrofitlampen sind an klassische
Bauformen angepasst und es gibt sie mit
unterschiedlichsten Sockeln.
Bei der Vielzahl von neuen Lampen gibt es
auch „schwarze Schafe“, die durch unzureichende Berücksichtigung von Sicherheitsstandards brandgefährlich sein können. Brandgefährlich sind vor allem Kontaktprobleme an Lampen und Adaptern
sowie überhitzte Bauteile in Leuchten.
Elektrotechnik und Blitzschutz
Um bei der Vielzahl von neuen Lampenentwicklungen die Spreu vom Weizen zu
trennen, empfehlen wir: Verwenden Sie
nur Retrofitlampen und Umrüstsätze mit
VDE-Zeichen oder andere anerkannte
Prüfzeichen!
Normungsarbeit Elektrotechnik
Das VDE-Vorschriftenwerk gilt als Anleitung zum ordnungsgemäßen Handeln bei
elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Normen beschreiben im Allgemeinen die Maßnahmen, die technisch und
wirtschaftlich umsetzbar sind.
Bei ordnungsgemäßer Anwendung von
Normen ist davon auszugehen, dass
eine ausreichende Sicherheit gewährleistet ist (Vermutungswirkung). Die Versicherungswirtschaft hat ein großes Interesse an der aktiven Normungsarbeit. Dort
können die Schadenerfahrungen eingebracht, Informations-Netzwerke ausgebaut und Mitstreiter für sichere Elektroinstallationen aktiviert werden. Prüfungen
von elektrischen Anlagen und Erkenntnisse aus Schadenfällen belegen jedoch,
dass die Vorschriften häufig nicht eingehalten werden.
Beispiele für die Schadenverhütungsarbeit der Versicherungswirtschaft in der
elektrotechnischen Normung:
•• Verbesserung der Qualität der Aussage über den Zustand einer geprüften Elektroinstallation:
Dies wurde erreicht durch Optimierung der Prüfdokumentation und der
geforderten Bewertung der Anlage
durch den Prüfer.
•• Es wurden verstärkt Anforderungen
bezüglich der Elektromagnetischen
Verträglichkeit und des Überspannungsschutzes in die Normen aufgenommen. Mit einem Rückgang diesbezüglicher häufiger Schäden darf gerechnet werden.
•• Hinsichtlich des Brandschutzes wurden neue Anforderungen aufgenommen, z. B. Schaltgeräte mit besonderem Schutzeigenschaften wie RCD
Typ B+ und neuartige Lichtbogenschutzsysteme.
Abbildung: LED Collage
25
Herausforderungen der Zukunft
In Verbindung mit dem verstärkten Einsatz lokaler, regenerativer Energien zur
Verminderung des CO2-Eintrags in die
Atmosphäre und der größeren Unabhängigkeit in der Energieversorgung,
fallen Begriffe wie dezentrale Energieerzeugung, smart grids, smart metering und E-Mobility.
Bedeutend für die neue Energiearchitektur ist die Entwicklung neuer Energiespeicher. Floss früher die Energie vom Kraftwerk über das Verteilnetz zum Verbraucher, so könnte sie
zukünftig verstärkt vom „Verbraucher“
ins Netz geleitet und auch bei ihm zwischengespeichert werden. Welche Auswirkungen haben diese Pufferung und
diese umgekehrte Einspeisung? Werden die bisherigen Schutzkonzepte weiter funktionieren? Welche Infrastruktur
wird benötigt und welche Kommunikationsanforderungen werden ausreichen,
um den Strom aus verteilten Mini-Blockheizkraftwerken der Einfamilienhäuser
oder Batterien parkender Elektroautos
schnell sowie in entsprechender Menge
an entfernte Abnehmer zu leiten? Wird
die Spannungsqualität leiden? Werden
für den Anschluss weit entfernter Windparks in der Ostsee ausreichend Stromtrassen in die Ballungsräume zeitig verfügbar sein? Was, wenn nicht?
26
Klimawandel-Schadenverhütung
Grundsätzliche Aufgabenstellung
Die KSSV-Arbeitsgruppe „Klimawandel-Schadenverhütung (AG Klima-SV)“
wurde 2009 im Zuge des GDV-Projektes zum Klimawandel gegründet. Sie
hat folgende Aufgaben:
▪▪ Gefahren, Risiken und Chancen,
die mit dem Klimawandel und dessen Folgen einhergehen, zu untersuchen.
▪▪ Die hieraus abzuleitenden Handlungsfelder durch gezielte Sammlung und Aufbereitung sowie Analyse
aktueller Informationen zu erkennen
und zu bewerten.
▪▪ Die Abstimmung mit tangierten Fachgremien der Schadenstatistik und
Versicherungstechnik zu suchen.
▪▪ Klimarelevante Projekte der Schadenverhütung zu initiieren, zu koordinieren und zu beaufsichtigen.
Hierzu werden u. a. die Ergebnisse der
GDV-Klimastudie 2011 eingehend ausgewertet. Folgerungen für den gezielten
Einsatz von Schadenverhütungsmaßnahmen werden identifiziert. In einem
weiteren Schritt könnten konkrete Projekte zur Beschreibung der erforderlichen Maßnahmen angestoßen werden.
Die AG Klima-SV hat dazu einen Masterplan für die Handlungsfelder erarbeitet. Die zahlreichen identifizierten
Arbeitsthemen werden priorisiert hinsichtlich ihrer Bedeutung für Versicherungsprodukte und für die Schadenverhütung.
Mit der Beendigung des GDV-Projektes
zum Klimawandel werden die weiterführenden Aufgaben der AG ­Klima-SV in
Bezug auf Naturgefahren der PG-Naturgefahren der AG-NLW übertragen.
(MW)
Kontakt: KlimaSV@gdv.de
Klimawandel-Schadenverhütung
Die Versicherungswirtschaft hat ihre
Arbeiten zuletzt fokussiert auf die
•• Identifizierung konkreter Handlungsfelder, u. a. mit einem themenspezifischen Workshop,
•• Konkretisierung der Forderungen zur
verstärkten Schadenprävention,
•• Dialoge mit der Politik, Verwaltung
und Wissenschaft zu Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und
•• Begleitung und Auswertung von Klimafolgenforschungen.
Workshop “Klimawandel und Schadenverhütung”
Um konkrete Handlungsfelder für die
Schadenverhütung zu identifizieren wurde
analysiert, welche Empfehlungen bereits
verfügbar sind und wo noch Handlungsbedarf besteht. Dieser wurde für folgende
Themen erkannt:
•• Typische Gefahren und mögliche
Chancen zum Management von
neuen Risiken, die z. B. entstehen
können
−− bei der Anwendung neuer Technologie für erneuerbare Energie,
−− bei der Umsetzung der verstärkten
Energieeinsparung und
−− beim nachhaltigen Bauen.
•• Erarbeitung von Mehrwert-Dienstleistungen als Service für Versicherer
•• Maßnahmen zur Schadenverhütung
gegen Gefahren infolge des Klimawandels, insbesondere Naturgefahren.
Verstärken der Schadenprävention
Ohne wirksame Schadenprävention ist
eine umfassende Versicherung von Elementarschäden nicht möglich. Die Versicherungswirtschaft richtet daher an Politik und Verwaltung folgende Forderungen:
•• Keine Neubauten in Gebieten, die
durch Naturgefahren bedroht sind
(z. B. infolge von Überschwemmung
oder Erdrutsch). Flächennutzungsund Bebauungspläne sind vorausschauend anzupassen.
•• Verpflichtung der Städte und Gemeinden zur Umsetzung der europäischen
und nationalen Vorgaben zur Hochwasservorsorge und zum Hochwasserschutz.
•• Einführen kommunaler Informationssysteme zur rechtzeitigen Warnung vor Extremwetterereignissen,
z. B. Hochwasser, Hagel, Starkregen,
Sturm.
Klimawandel-Schadenverhütung
•• Verstärkung des Katastrophenschutzes, insbesondere bei den örtlichen
Einsatzkräften. Anpassung der Anforderungen und Szenarien an künftige
Schadenereignisse.
•• Einrichten einer zentralen Stelle auf
der Bundesebene zur optimierten Koordination des Katastrophenschutzes
sowie zum systematischen Austausch
von Schadenerfahrungen.
Dessau, u. a. mit Bezug auf Versicherungen, Normen und technische Regeln
•• Fachveranstaltung des GDV zum Klimawandel in Berlin
•• Die Innovationsplattform "Klimawandel" von der Stiftung Risiko-Dialog St.
Gallen in Berlin
•• Stakeholder-Dialoge des UBA zu
Chancen und Risiken des Klimawandels.
Risikodialoge
Die genannten Forderungen wurden Vertretern der Politik, Verwaltung und Vertretern der Wirtschaft auf verschiedenen Veranstaltungen vorgestellt:
•• Workshop Klimafolgenforschung zur
Beurteilung der Auswirkungen von
konvektiven Extremwetterereignissen
auf die Schadenlast in Deutschland”
vom Climate Service Center (CSC) in
Hamburg
•• Stakeholder-Dialog des Umweltbundesamtes (UBA) zu Chancen und Risiken des Klimawandels in ­Berlin und
Die vielschichtigen Dialoge werden fortgesetzt. Die Diskussion mit dem Technischen Hilfswerk (THW) über die Ausrichtung einer möglichen Zusammenarbeit
dauert an.
Klimafolgenforschung
Die Versicherungswirtschaft begleitet u. a.
folgende Forschungsprojekte:
•• Entwicklungsperspektiven der Energietechnik bis 2020 vom arrhenius Institut für Energie- und Klimatechnik
•• Kritische Infrastruktur, Bevölkerung
und Bevölkerungsschutz im Kontext
klimawandelbeeinflusster Extremwetterereignisse (KIBEX) - von der United Nations University, Institute for Environment and Human Security (UNUEHS)
•• Abschätzung von Risiken der Klimafolgen für die Immobilien- und Wohnungswirtschaft (ImmoRisk): Begleitung des Forschungsprojektes vom
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung zur Entwicklung geeigneter Instrumente zur Risikoabschätzung.
Abbildung: Klimawandel
Bildquelle: Fotolia
27
GDV-Studie zum Klimawandel
In einem Projekt mit dem Potsdam Institut für Klimafolgenforschung (PIK),
der Freien Universität Berlin (FU Berlin) und der Universität Köln wurden
Auswir­kungen des Klimawandels auf
die Schadensituation der deutschen
Versicherungswirtschaft für Sturm/
Hagel und für Hochwasser mit wissenschaftlichen Methoden untersucht.
Dabei wurden mit Hilfe von mehreren
Modell­ketten Hochwasser, Sturm und
Hagel als Elementargefahren für die
Zeiträume 2011-2040, 2041-2070 und
2071-2100 betrachtet und mit der heutigen Situation verglichen.
Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass
es z. B. zu einer spürbaren Verschärfung der Hochwassersituation kommen kann. Insbesondere können extreme Hochwasserereignisse häufiger
als bisher eintreten. Hochwasserereignisse, die heute z. B. alle 50 Jahre
wiederkehren, könnten in Zukunft alle
25 Jahre eintreten. Demgemäß muss im
Mittel mit einer Verdopplung der Schäden in Folge von Hochwasser gerechnet werden. Diese Ergebnisse werden
auch gezielt aus Sicht der Schadenverhütung ausgewertet und bewertet, um
einerseits konkrete Maßnahmen zur
Schadenvermeidung und Schadenminimierung abzuleiten und andererseits
die Grundlagen zur Umsetzung der notwendigen Vorkehrungen einschließlich der Planung, Installation und des
Betriebs in Abstimmung mit der Praxis
aufzubereiten.
28
Naturgefahren- und Leitungswasser
Grundsätzliche Aufgabenstellung
Die KSSV-Arbeitsgruppe „Naturge­
fahren und Leitungswasser (AG NLW)“
analysiert und bewertet die für die Versicherungswirtschaft relevanten Entwicklungen in den beiden Schwerpunktbereichen Naturgefahren und Leitungswasser.
Die AG NLW steuert die Arbeiten der
ihr zugeordneten Projektgruppen
•• PG Naturgefahren und
•• PG Leitungswasser.
Im Leitungswassersegment ist eines
der Hauptziele, die Ursachen für die
negative Schadenentwicklung in der
Leitungswasserwasserversicherung
aufzuzeigen und Bewältigungsstrategien zu entwickeln.
Um Naturgefahren versicherbar zu
machen, werden z. B. Konzepte zum
Schutz vor den Auswirkungen von
Hochwasser- und Starkregenereignissen veröffentlicht. Die Erarbeitung eigener Richtlinien und Publikationen erfolgt
in Zusammenarbeit mit den Fachleuten aus der Versicherungswirtschaft
und Experten von verschiedenen Institutionen. Durch die Mitarbeit in externen Gremien werden die Erfahrungen
der Versicherer in Normen und andere
Regelwerke eingebracht.
Die Verbandsgeschäftsstelle steht den
Mitgliedsunternehmen, aber auch Verbänden, Behörden und sonstigen Dritten als fachlicher Ansprechpartner zur
Verfügung.
(MG, MW)
Kontakt: NLW@gdv.de
Naturgefahren- und Leitungswasser
Naturgefahren
Die Auswirkungen der immer häufiger
und intensiver auftretenden Naturereignisse werden für die Versicherungswirtschaft vermehrt spürbar. Die PG Naturgefahren beschäftigt sich mit allen versicherungsrelevanten Naturgefahren. Im
Fokus stehen besonders die Ereignisse,
die in den letzten Jahren erhebliche Schäden verursacht haben. Hier sind z. B. das
Hochwasser im August 2002 mit einem
volkswirtschaftlichen Gesamtschaden von
ca.11,6 Mrd. Euro und der Sturm „Kyrill“
2007 mit einem versicherten Gesamtschaden von ca. 2,4 Mrd. Euro zu nennen.
Die Versicherungswirtschaft arbeitet zur
Schadenverhütung und Schadenbegrenzung derartiger Naturereignisse mögliche
Schutzkonzepte aus. Bisher wurden insbesondere folgende Themen behandelt:
•• Überschwemmungsschutz
Die gesetzlichen Vorgaben zum Überschwemmungsschutz haben auch
Auswirkungen auf die Versicherungsbranche. Dies betrifft aktuell z. B. das
Hochwasserschutzgesetz sowie die
Europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie. Derzeit begleitet
und kommentiert die PG Naturgefahren diese Vorgaben und bringt so die
Schadenerfahrungen der Versicherer
beim Gesetzgeber ein.
Ein Ziel ist es, das Bewusstsein sowohl
bei behördlichen bzw. kommunalen
Stellen aber auch beim Versicherungsnehmer zu schärfen. Damit soll auch
ein verstärkter Einsatz von präventiven Hochwasser- bzw. Überschwemmungsschutzmaßnahmen
erreicht
werden. Bei der Bewertung kommu­
naler Hochwasservorsorge ist insbesondere das Thema der mobilen Hochwasserschutzsysteme von Bedeu-
tung. Für Wohngebäude sind ebenso
die objektspezifische Gefährdungsbeurteilung und eine daraus möglicherweise resultierende Schutzkonzeption
zur Schadenverhütung essentiell.
Wichtige Informationen für den Privatkundenbereich finden sich im Flyer
−− „Land unter ...Schutz vor Überschwemmung und Hochwasser".
Für den Gewerbe- und Industriekunden wurde der Leitfaden
−− Schutz vor Überschwemmung „Leitfaden für Schutzkonzepte und
Schutz­­­­maßnahmen bei Industrieund Gewerbeunternehmen“ entwickelt.
•• Schutz vor Sturm und Hagel
Zur Schadenverhütung werden für dieses Themengebiet im Dialog mit der
Industrie, dem Handwerk und der Wissenschaft Schutzkonzepte formuliert.
Ziel ist eine bessere Prävention vor
Sturm- oder Hagelereignissen.
Naturgefahren- und Leitungswasser
Im Fokus steht hier besonders der Privatkundenbereich. Leicht verständliche Informationen, die in das Thema
einführen und es aus verschiedenen
Blickwinkeln beleuchten finden sich
in der Broschüre "Stürmische Zeiten
...Schäden vorbeugen und richtig versichern".
flussen. Diese Erkenntnisse werden für
die Mitgliedsunternehmen des GDV aufbereitet. Sie fließen in die entsprechenden Publikationen ein und werden auch
im Rahmen von Seminaren gegenüber
der Fachöffentlichkeit (u. a. Fachplaner,
Handwerker) kommuniziert.
Leitungswasser
Der durchschnittliche Leitungswasserschaden ist in den letzten Jahren stetig
angestiegen. Momentan liegt er in der
verbundenen Wohngebäudeversicherung bei über 1.700 Euro. Bei weit mehr
als 1,1 Mio. Schäden per anno ergibt sich
ein Schadenaufwand in Höhe von ca.
2,1 Mrd. Euro.
Die Ursachen für die steigenden Schadenaufwendungen werden von der PG
Leitungswasser des GDV untersucht.
Festzustellen ist beispielsweise, dass
neben den korrosionsbedingten Schäden zunehmend auch Fehler beim Betrieb
der leitungswasserführenden Anlagen
den Schadenaufwand nachhaltig beein-
Abbildung: Leitungsbruch nach Frost
Im Dialog mit behördlichen und kommunalen Vertretern stehen derzeit die
„verpflichtende Dichtheitsprüfung von
Ableitungsrohren“ und die daraus resultierenden Folgen für die Versicherungswirtschaft im Fokus. Über die von einigen Bundesländern und Kommunen eingeführte Fristenregelung zum Nachweis
der Dichtheit – in NRW gemäß Landeswassergesetz bis zum 31.12.2015 – wird
derzeit auf der politischen Ebene heftig
gestritten. Möglicherweise wird zukünftig
auf eine starre Fristenregelung verzichtet
und eine anlassbezogene Zustandsermittlung der privaten Entwässerungsleitungen
eingeführt.
Abbildung: Rohrinstallationen
in einer Heizungszentrale
Bildquelle: Fotolia
29
Mobile Hochwasserschutzsysteme
Der kommunale Hochwasserschutz ist
aufgrund der immer heftigeren Naturereignisse oftmals stark verbesserungswürdig. Bauliche Schwierigkeiten lassen einen konventionellen Schutz je­­
doch häufig nicht zu. Als kurzfristig zur
Verfügung stehende Alternative bieten
sich mobile Schutzsysteme an.
In Zusammenarbeit mit dem Hochwasser-Kompetenz-Centrum (HKC)
wird derzeit eine Publikation zum
Thema „Mobile Hochwasserschutzsysteme - Hinweise für die Beschaffung, den Einsatz und die Bereitstellung“ erarbeitet. Die darin abgebildeten
Bewertungskriterien sollen als Hilfestellung dienen. Diese können auch Merkmale für eine mögliche Zertifizierung
durch unabhängige Zertifizierer sein.
Des Weiteren werden Hinweise für den
erfolgreichen Einsatz solcher Systeme
in der Praxis gegeben. Zudem werden
Empfehlungen aufgrund von Erfahrungen aus Einsatzübungen in das Papier
einfließen. Somit ist eine praxisnahe
und anwenderorientierte Informationsweitergabe gewährleistet.
Abbildung: Mobile Schutzwand
30
Öffentlichkeitsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit
Der GDV steht Mitgliedsunternehmen, Verbänden, Behörden
und sonstigen Dritten als fachlicher Ansprechpartner zu allen
Fragen der Schadenverhütung im Sachversicherungsbereich
zur Verfügung.
Für die Außenwirkung nutzt die Geschäftsstelle eine Vielzahl an
Instrumenten - sowohl klassisch als auch neue Medien. So wurden bereits mehrere Podcasts platziert, z. B.:
Zum Thema Einbruchdiebstahlschutz wird ein breit aufge­stelltes
Aktionsbündnis den "Tag des Einbruchschutzes" ins Leben rufen.
Ziel ist, langfristig einen Tag im Jahr als Einbruchschutz-Tag zu
etablieren. Dieses Bündnis setzt sich aus VdS Schadenverhütung, zahlreichen Verbänden und der Polizei zusammen. Der Tag
des Einbruchsschutzes soll zukünftig immer der Tag der Zeitumstellung zur Winterzeit sein, also der letzte Sonntag im Oktober.
Fachpublikationen
••
••
••
••
••
Solaranlagen – Die Energie der Sonne nutzen
Überspannungsschäden
Leitungsschäden durch Frost
Sichere Lichterketten im Advent
Deckung von Erdbebenschäden
Für den Transport der Schadenverhütungsinhalte wird verstärkt
die bekannte Marke VdS genutzt und diese als „Institution für
die Schadenverhütung der Versicherer“ weiter etabliert. Damit
wird auch sichergestellt, dass Publikationen der Schadenverhütung (GDV und VdS) aus einer Hand an die jeweiligen Zielgruppen adressiert werden.
Über abgeschlossene Projekte, neue Publikationen sowie die
Ergebnisse der Mitarbeit in externen Gremien wird regelmäßig
in Fachzeitschriften berichtet. An erster Stelle steht dabei die von
VdS Schadenverhütung herausgegebene Zeitschrift "Schadenverhütung und Sicherheitstechnik", auch als s+s report bekannt.
Tagungen, Fachveranstaltungen, Messen
Zu ausgewählten Themen werden von den KSSV-Arbeitsgruppen VdS-Fachtagungen und Seminare geplant und fachlich
begleitet. So kann der bereits in der Projektphase begonnene
Dialog mit einem breiten Fachpublikum fortgesetzt werden.
Web-Portal Sach-Schadenverhütung
Selbstverständlich engagieren sich die Experten aus den AGs
Unter der Adresse www.vds.de wurde eine neue Internetund PGs ebenso wie die Mitarbeiter der GDV-Geschäftsstelle mit
plattform zur Verbreitung der Sachschadenverhütungs­
"ihren" Themen auch auf Tagungen anderer Veranstalter. Auch
die Präsenz auf einschlägigen Messen und Kontaktforen gehört
inhalte für Industrie und Gewerbe etabliert.
zum ständigen Dialog mit der Fachöffentlichkeit.
Die Seite gliedert sich in die drei Themenbereiche Brandschutz,
Themenspezifischer eMail-Kontakt
Security und weitere Themen. Sie basiert auf den vorhandenen VdS- und GDV-Publikationen und stellt sowohl thematisch
Mit diesem Jahresbericht wird für jede Arbeitsgruppe der Komals auch in der Quantität den Anfang einer breiten Öffentlichkeitsarbeit der Sach-Schadenverhütungsarbeit dar. Ein wesentmission Sach-Schadenverhütung (KSSV) eine eigene eMailliches Element dieser Informationsplattform ist die Möglichkeit
Adresse bekannt gegeben:
zum kostenfreien Download aller GDV-Publikationen zur Schadenverhütung.
•• ABB@gdv.de
•• AVS@gdv.de
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
•• BEB@gdv.de
•• EBS@gdv.de
Über die GDV-Presseabteilung werden verbrauchernahe The•• NLW@gdv.de
men aufbereitet und der breiten Öffentlichkeit zugänglich
•• SIT@gdv.de
gemacht. Beispielhaft seien folgende Themen genannt:
•• KlimaSV@gdv.de
••
••
••
••
Rauchmelder retten Leben
Sicherer Umgang mit Feuerwehrskörpern
Weihnachtsbaumbrände
Schutz vor Frostschäden
Damit können über die GDV-Geschäftsstelle gezielt Informationen zu den jeweiligen Themen und Projekten abgerufen werden.
Anregungen und Kritik werden ebenso entgegengenommen.
(GR)
Weitere Gremienarbeit "Insurance Europe", Normung
31
Weitere Gremienarbeit und Normung
Die GDV-Geschäftsstelle vertritt fachlich die Interessen der Versicherungswirtschaft in Regel setzenden Institutionen. Auf nationaler und internationaler Ebene werden in Gremien die Erfahrungen der Versicherungswirtschaft bei der Erarbeitung von Normen und Regelwerken eingebracht.
Beratungsgremien der Bundesregierung
Der Verband vertritt seit mehreren Berufungsperioden wirksam
die Interessen der Versicherungswirtschaft in Beratungsgre-­
mien der Bundesregierung, z. B. der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) - ehemals Störfallkommission (SFK).
Zwei Projekte der KAS sind hervorzuheben:
•• Im AK Ereignisauswertung der KAS wurden die Ereignisse
mit Auslösung von CO2-Löschanlagen im August 2008 in
Mönchengladbach und in Wuppertal aufgearbeitet. Ergebnis
ist ein gemeinsam mit GDV und VdS erarbeiteter Leitfaden
der KAS zu Errichtung und Betrieb von Kohlendioxid-Löschanlagen. Damit konnte nach außen Kompetenz bewiesen
und die Position der Versicherer gestärkt werden.
•• Erarbeitung einer Technischen Regel Anlagensicherheit
(TRAS) zu umgebungsbedingten Gefahrenquellen. In dieser
wird beschrieben, in welchem Umfang umgebungsbedingte
Gefahrenquellen wie Hochwasser, Sturm und Erdbeben als
Störfallursachen bei einer Risikobeurteilung betrachtet werden sollen bzw. welche Schadenszenarien vernünftigerweise ausgeschlossen werden können. Durch die Mitarbeit
des GDV konnten die Arbeiten an der TRAS wesentlich geprägt werden.
Insurance Europe
Auf europäischer Ebene werden die Arbeiten der Schadenverhütung über das Prevention Forum von Insurance Europe
(ehemals CEA) gebündelt. Ähnlich des deutschen Pendants
der Kommission Sach-Schadenverhütung koordiniert das PF
mittels Experten-Gruppen die Arbeit in den Bereichen Brand­­schutz, Security und weitere Gefahren. Ziel ist es aus dem Erfahrungsschatz nationaler Verbände das Schadenverhütungswissen in Europa allen Interessierten zugänglich zu machen.
Mitarbeit in Normungsorganisationen (Auszug)
Deutsches Institut für Normung (DIN)
•• Fachnormenausschuss Bauwesen, speziell Gremien der
Brandschutznormung
•• Fachnormenausschuss Feuerwehrwesen, speziell die Gremien für Brandschutzanlagen
•• DIN Normenausschuss Wasserwesen – „Häusliche Wasserversorgung“, DIN 1988.
Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE
•• DIN VDE 0664 Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD), Typ B+
für den Brandschutz, Teile 110 und 210.
•• DIN VDE 0100-430 Errichten von Niederspannungsanlagen
– Schutzmaßnahmen – Schutz bei Überstrom (2010).
Verein Deutscher Ingenieure
•• VDI-Richtlinienausschüsse zur Erarbeitung der VDI-Richtlinien 2263: "Brand- und Explosionsschutz an
−− Entstaubungsanlagen (Blatt 6 / 6.1),
−− Spühtrocknungsanlagen (Blatt 7 / 7.1) und
−− Elevatoren (Blätter 8 / 8.1).
DVGW-Projektkreise
•• "Bau von Trinkwasser-Installationen" sowie “Wartung und
Betrieb von Trinkwasser-Installationen“.
Stellungnahme zu Gesetzen, Verordnungen und Technischen Regeln
Nicht bei allen externen Projekten ist der GDV bereits in der
Arbeitsphase involviert. Dies trifft z. B. regelmäßig auf Gesetze
und Verordnungen zu. Hier besteht jedoch für den GDV im Rahmen der Anhörungsverfahren die Möglichkeit, sich zu den Referentenentwürfen zu positionieren.
(GR)
32
Konsultationsverfahren in der Schadenverhütungsarbeit
Konsultationsverfahren in der Schadenverhütungsarbeit
Zum 01. April 2010 ist die Gruppenfreistellungsverordnung ausgelaufen, die die gemeinsame Zusammenarbeit der Versicherungswirtschaft bei Sicherheitsvorkehrungen unter bestimmten
Voraussetzungen vom Kartellverbot freigestellt hat. Die EU-Kommission hat stattdessen am 14.12.2010 neue Horizontalleitlinien
veröffentlicht, die auch die Zusammenarbeit der Versicherungswirtschaft im Bereich der Schadenverhütung regeln. Die Horizontalleitlinien sollen eine Orientierungshilfe bei der Anwendung der
allgemeinen kartellrechtlichen Vorgaben geben.
Die Vorgaben der Horizontalleitlinien bilden eine Richtschnur für
die Arbeit im Rahmen der Schadenverhütung des Verbandes.
Es ist danach insbesondere notwendig, die heute bereits übliche Beteiligung interessierter Dritter zu „formalisieren“. Hierzu
wird jeder in den Gremien des Verbandes erarbeitete Entwurf
eines Schadenverhütungspapiers (Schutzkonzepte, Richtlinien,
Merkblatt etc.) vor seiner endgültigen Verabschiedung im Internet (über www.vds-industrial.de) veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung soll interessierten Kreisen die Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb von i. d. R. zwei Monaten gegeben werden.
Parallel zur Veröffentlichung im Internet wird der Entwurf den
deutschen und europäischen Verbänden übersendet, welche
die Hersteller, Dienstleister und tangierte Branchen vertreten,
die von dem Vorhaben betroffen sind. Für Anregungen, Einsprüche oder technische Hinweise zu den Entwürfen steht ein Rückmeldeformular bereit, welches im Internet zum direkten Ausfüllen und Versand per E-Mail bereitgehalten wird.
Soweit Dritte Einsprüche erheben, werden diese zunächst in der
zuständigen Projekt-/Arbeitsgruppe behandelt. Dabei können
auch nach sachlich erforderlicher Maßgabe Vertreter der einsprechenden Organisationen zu einer Anhörungssitzung geladen
werden. Ziel ist es, Konsens mit dem Einsprechenden zu erzielen. Kommt innerhalb der Projektgruppe keine Einigung über den
Einspruch zu Stande, wird zur Klärung das übergeordnete Fachgremium – die Arbeitsgruppe – eingeschaltet. Kann auch auf dieser Ebene keine Lösung mit dem Dritten gefunden werden, wird
die KSSV sich des Sachverhalts annehmen. Diese berät und
befindet abschließend über den Einspruch. Bei der Entscheidung wird ein objektiver Maßstab angestrebt. Der Einsprechende
erhält eine schriftliche Information über das endgültige Ergebnis.
Alle fertig gestellten Publikationen werden auf VdS-Industrial
zum Download kostenfrei zur Verfügung gestellt bzw. sind als
gedruckte Version über den VdS-Verlag gegen eine Gebühr zu
beziehen.
Die Versicherer streben an, mit diesem Verfahren die vorhandene Beteiligung interessierter Dritter noch besser als in der bisherigen Praxis sicherstellen zu können und damit die Akzeptanz
der Schadenverhütungskonzepte weiter zu erhöhen.
(AK)
Bildquelle: Fotolia
Neuerscheinungen und Informationsquellen
Neuerscheinungen des GDV / Informationsquellen
Titel
Erläuterung
Druckstück-
Bezugs-
nummer
quelle
Intensiv-Tierhaltungen – Konzepte
für Alarmierungseinrichtungen in
Stallanlagen
Schadenverhütung in der Landwirtschaft; Überwachung technischer Anlagen im landwirtschaftlichen Betrieb
VdS 3449
VdS-Verlag
Risikoorientierter Blitz- und Überspannungsschutz
Entscheidungshilfe für den Blitz- und Überspannungsschutz; Die
Einteilung in die jeweilige Blitzschutzklasse erfolgt mittels Klassifizierungstabelle
VdS 2010
VdS-Verlag
Blitz- und Überspannungsschutz in
elektrischen Anlagen
Planungs- und Installationshilfe für den Blitz- und Überspannungsschutz
VdS 2031
VdS-Verlag
Überspannungsschutz für landwirtschaftliche Betriebe
Überspannungsschutzkonzept für landwirtschaftliche Betriebe
VdS 2017
VdS-Verlag
Überspannungsschutz in Wohngebäuden
Überspannungsschutzkonzept für Wohngebäude
VdS 2019
VdS-Verlag
Batterieladeanlagen für Elektrofahrzeuge
Richtlinie für die Planung, Auswahl, Errichtung sowie den Betrieb
von Ladeanlagen, wie z. B. Gabelstapler, Hubwagen, Reinigungsgeräte; E-Fahrzeuge für den Straßenverkehr sind ausgenommen
VdS 2259
VdS-Verlag
Errichtung elektrischer Anlagen
in Möbeln oder ähnlichen Einrichtungsgegenständen
Richtlinie für die Planung, Auswahl und Errichtung elektrischer
Installationen in und an Möbeln o. ä.; Beispiele sind der Einbau
von Leuchten, Steckdosen, Schaltern.
VdS 2024
VdS-Verlag
Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen bis 1000 Volt
Sicherheitsvorschriften enthalten Maßnahmen zum sicheren
Betrieb von elektrischen Anlagen bis 1000 V. Sie können die
Pflichten des Versicherungsnehmers berühren, geben Hinweise
zum Errichten der Anlage und deren Betrieb sowie für ein entsprechendes Verhalten im Brandfall
VdS 2046
VdS-Verlag
„Mit Sicherheit Sonne“
Solarstromanlagen richtig versichern
Praktische Hinweise für die Versicherung und den Betrieb von
Photovoltaik-Anlagen
GDV-Flyer
ZUKUNFT
klipp + klar
Brandschutz in Entstaubungsanlagen
Merkblatt (für Anlagenplaner, Hersteller und Betreiber von Entstaubungsanlagen sowie für Behördenvertreter und Sachversicherer) zur Ermittlung der von einer Entstaubungsanlage ausgehenden Brandgefährdung und zur Festlegung von Sicherheitsvorkehrungen zur Vermeidung von Bränden und zur Begrenzung
von deren Auswirkungen
VdS 3445
VdS-Verlag
Leitfaden zum Brandschutz im
Betrieb
Standardwerk mit der systematischen Beschreibung und Erläuterung von Brandschutzmaßnahmen betrieblicher und organisatorischer Art sowie umfangreichen Checklisten als konkrete Hilfestellung für die Praxis (Überarbeitung)
VdS 2000
VdS-Verlag
33
34
Neuerscheinungen und Informationsquellen
Titel
Erläuterung
Druckstück-
Bezugs-
nummer
quelle
Baustellen; Unverbindlicher Leit­
faden für ein umfassendes Schutzkonzept
Gemeinsame Veröffentlichung mit der FH Köln als MusterSchutzkonzept mit konkreten Hinweisen für die Baupraxis, u. a.
mit umfangreichen Checklisten im Anhang (Neuerarbeitung)
VdS 2021
VdS-Verlag
Brandschutzbeauftragter (Fachkraft
Gemeinsame Veröffentlichung mit BG (HWBG/ MMBG) und mit
Muster-Bestellurkunde sowie umfangreichen Checklisten als
konkrete Hilfestellung für die Tätigkeit der Brandschutzbeauftragten in der Praxis (Neuerarbeitung)
VdS 3111
VdS-Verlag
Informationsflyer für Privatkunden und Verbraucher mit Hinweisen auf umsetzbare Vorsorgemaßnahmen (Neuerarbeitung)
GDV-Flyer
ZUKUNFT
klipp + klar
„Schlechte Geschäfte für
Gemeinsame Veröffentlichung der Polizei mit der Versicherungs-
VdS 3129
VdS-Verlag
Einbrecher“
wirtschaft zum Thema Einbruchdiebstahlschutz
Polizeibroschüre
Technischer Leitfaden Leitungswasserschäden
Informationen für Mitgliedsunternehmen zum Themenkomplex
der Leitungswasserschäden – umfassende Publikation u. a. mit
Erläuterungen von technischen Grundlagen und Hinweisen zur
Schadenverhütung
GDV-Broschüre
per E-Mail an
NLW@gdv.de
„Kleines Leck, großer Schaden“ –
So schützen Sie sich vor Leitungswasserschäden
Informationsflyer für Privatkunden mit Hinweisen zur Schadenverhütung. Schwerpunkt: frostbedingte Schäden
GDV-Flyer
per E-Mail an
NLW@gdv.de
Photovoltaikanlagen
Technischer Leitfaden
Hinweise für Planer, Errichter und Betreiber zur sachgerechten Ausführung von PV-Anlagen. Alle PV-Anlagen relevanten
Aspekte (Brandschutz, mechanische Stabilität, elektrotechnische
Sicherheit, Sicherungstechnik, Einsatz von Feuerwehren) werden thematisch aufbereitet.
VdS 3145
VdS-Verlag
für Brandschutz); Unverbind­licher
Leitfaden für Aufgaben, Bestellung, Qualifikation und Stellung im
Betrieb
Stürmische Zeiten; Schäden vorbeugen und richtig versichern
Weitere Informationen und Bezugsquellen:
•• www.vds.de – die Homepage der Sachschadenverhütung für die Gewerbe Landwirtschaft und Industrie. Ein wesentliches
Element dieser Informationsplattform ist die Möglichkeit zum kostenfreien Download aller GDV-Publikationen zur Schadenverhütung.
•• www.vds-home.de – Schadenverhütungsinfos für den Endverbraucher
•• www.vds.de – Homepage der VdS Schadenverhütung GmbH,
•• www.vds-shop.de – VdS Schadenverhütung GmbH Verlag, Amsterdamer Str. 174, 50735 Köln
•• www.gdv.de – Homepage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
•• www.klipp-und-klar.de – Verbraucherinfos, ZUKUNFT klipp + klar, Informationszentrum der deutschen Versicherer, Postfach 080431, 10004 Berlin
Autorenverzeichnis / Ansprechpartner
Autorenverzeichnis / Ansprechpartner
Alexander Küsel (AK)
Leiter Schadenverhütung-Sach
Fachbereiche:
•• Kartellrecht
•• Internationale Schadenverhütungsarbeit und
Insurance Europe
•• Spezialaufgaben
Tel.: +49 / 30 / 20 20 - 53 40
Fax: +49 / 30 / 20 20 - 63 40 (PC)
Email: a.kuesel@gdv.de
Karsten Callondann (KC)
Referent Schadenverhütung-Sach
Fachbereiche:
•• Elektrische Anlagen
•• Blitz- und Überspannungsschutz
•• Elektrische Betriebsmittel
Tel.: +49 / 30 / 20 20 - 53 59
Fax: +49 / 30 / 20 20 - 63 59 (PC)
Email:k.callondan@gdv.de
Dr. Andreas Grote (AG)
Referent Schadenverhütung-Sach
Fachbereiche:
•• Einbruchdiebstahlschutz
•• Mechanische und elektronische Sicherungstechnik
•• Polizeiliche Kriminalstatistik / Täterverhalten
Tel.: +49 / 30 / 20 20 - 53 47
Fax: +49 / 30 / 20 20 - 63 47 (PC)
Email:a.grote@gdv.de
Mark Grusdas (MG)
Referent Schadenverhütung-Sach
Fachbereiche:
•• Leitungswasser
•• Haus- und Gebäudetechnik
•• Denkmalschutz
Tel.: +49 / 30 / 20 20 - 53 49
Fax: +49 / 30 / 20 20 - 63 49 (PC)
Email: m.grusdas@gdv.de
35
36
Autorenverzeichnis / Ansprechpartner
Thomas Langer (TL)
Referent Schadenverhütung-Sach
Fachbereiche:
•• Elektrische Anlagen
•• Blitz- und Überspannungsschutz
•• Elektrische Betriebsmittel
Tel.: +49 / 30 / 20 20 - 53 58
Fax: +49 / 30 / 20 20 - 63 58 (PC)
Email:t.langer@gdv.de
Dr. Günther Roßmann (GR)
Referent Schadenverhütung-Sach
Fachbereiche:
•• Anlagensicherheit und betriebliche Störfallvorsorge
•• Brandschadensanierung
•• Umgang mit Gefahrstoffen
Tel.: +49 / 30 / 20 20 - 53 54
Fax: +49 / 30 / 20 20 - 63 54 (PC)
Email:g.rossmann@gdv.de
Marco van Lier (MvL)
Referent Schadenverhütung-Sach
Fachbereiche:
•• Brandschutzkonzepte, anlagentechnischer Brandschutz
•• Betrieblicher Brandschutz
•• Feuerwehren
Tel.: +49 / 30 / 20 20 - 53 55
Fax: +49 / 30 / 20 20 - 63 55 (PC)
Email:m.van.lier@gdv.de
Dr. Mingyi Wang (MW)
Referent Schadenverhütung-Sach
Fachbereiche:
•• Naturgefahren (Schutz vor Überschwemmung,
Starkregen, Sturm und Hagel)
•• Brandschutzkonzepte, Brandschutzingenieurwesen
•• Baulicher Brandschutz
Tel.: +49 / 30 / 20 20 - 53 56
Fax: +49 / 30 / 20 20 - 63 56 (PC)
Email:m.wang@gdv.de
Klaus Ross (KR)
Hauptabteilungsleiter
Risk Management und Sach Großschaden
Versicherungskammer Bayern
Stellvertretender Vorsitzender der Kommission
Sach-Schadenverhütung im GDV
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Wilhelmstraße 43 / 43 G, 10117 Berlin
Postfach 08 02 64, 10002 Berlin
Tel. 0 30/20 20- 50 00, Fax 0 30/ 20 20- 60 00
berlin@gdv.de, www.gdv.de
Versicherungsschutz für Kfz-Betriebe
Erläuterungen, Hinweise, Beispiele zu den
verschiedenen Versicherungsarten