Digitale Kontroll geräte in der Praxis
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Digitale Kontroll geräte in der Praxis
Olaf Horwarth Digitale Kontroll geräte in der Praxis trainieren, verstehen, anwenden I n h a lt Vorwort des Autors5 1. Rechtliche Grundlagen9 1.1Ausnahmen 12 1.2 Grundlagen bei der Anwendung 20 1.3 Kontrollgerätekarten 33 1.3.1 Die Fahrerkarte 34 1.3.2 Die Unternehmenskarte 38 1.3.3 Die Werkstattkarte 40 1.3.4 Die Kontrollkarte 42 1.4 Pflichten des Unternehmers 43 1.4.1 Allgemeine Pflichten 43 1.4.2Tachoprüfung 48 1.4.3 Überwachung und Auswertung 49 1.4.4Archivierung 52 1.5 Pflichten des Fahrers 55 1.6Verhalten bei Kontrollen 58 1.6.1 Sanktionen und Folgen 61 2. Die verschiedenen Einsatzbereiche 63 2.1Fernverkehr 63 2.2 Nahverkehr65 2.3 Werksverkehr/Handwerker etc: 67 2.4Linien-/Gelegenheitsverkehr 71 4 Digi t a l e K ont rol l g e räte i n d e r Pra x i s 3. Bedienung der Geräte 3.1 Die technische Entwicklung der Geräte Innerhalb eines jeden Kapitels werden die unterschiedlichen Geräte stets in dieser Reihenfolge vorgestellt: • VDO (ggf. mit der Unterscheidung DTCO 1381 bis Release 1.3 und DTCO 1381 ab Release 1.4) • Stoneridge (ggf. mit der Unterscheidung ab Revision 6, bis SE 5000 (Rev. 7) über SE 5000 EXAKT (7.3) bis EXAKT DUO² (7.5) 3.2 Die Anwendung in der Praxis 3.2.1 Erkennen der Geräteversionen 3.2.2 Einstellen der Uhrzeit/Ortszeit – UTC-Zeit 3.2.3 Beginn des Arbeitstages 3.3 Die Bedienung der Zeitgruppen 3.3.1 Informationsquelle zu Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten 3.4 Der Nachtrag – eine besondere Pflicht des Fahrers! 3.4.1 Beispiel 1 – „RUHEZEIT“ 3.4.2 Beispiel 2 – „Unterschiedliche Aktivitäten“ 3.4.3 Beispiel 3 – „Nachtrag im Mischbetrieb“ 3.5Fähre-/Zug-Einstellung 3.6 Fahren ohne Fahrerkarte „Out of Scope“ 3.7Ausdrucke 3.7.1 Tageswert/Tagesausdruck Fahrer 3.7.2 Tagesausdruck Fahrzeug 3.7.3 Ausdruck „Technische Daten“/Versionsnummer 3.7.4 Ausnahmen und deren Dokumentation 3.8 Der Einsatz der Unternehmenskarte 3.8.1 Einrichtung der Unternehmenssperre 3.8.2 Weitere Möglichkeiten mit der Unternehmenskarte 3.8.3 Download und Auswertung 80 81 82 85 90 94 100 102 117 129 140 144 146 146 150 152 153 156 157 158 159 4.Ausblicke in die Zukunft 175 5.Aus der Praxis 5.1 Häufige Fragen 5.2 Häufige Fehler 179 179 187 Nachwort Abbildungsverzeichnis 188 188 75 75 Vorwort d e s Au to r s Seit der Ablösung der Tachoscheiben durch das Digitale Kontrollgerät im Mai 2006 sind nun bereits mehr als acht Jahre vergangen. Nach dem anfänglichen Aufschrei in der Branche und dem darauf folgenden Aktionismus durch die kurzfristige Erneuerung des Fuhrparks vor dem Stichtag mit Fahrzeugen, die noch mit analogen Kontrollgeräten ausgerüstet waren, hat sich die Einstellung inzwischen weitgehend geändert. Wo anfänglich noch Wehmut mitklang, haben Fahrer und Unternehmer gelernt, sich mit der „neuen“ Technik anzufreunden. Inzwischen gibt es sogar Unternehmen, die bereit sind, die alten, analogen Kontrollgeräte gegen „Digitachos“, wie das Digitale Kontrollgerät umgangssprachlich gerne genannt wird, auszutauschen. Ein Grund dafür ist natürlich, die Probleme im sogenannten Mischbetrieb – analog und digital – zu eliminieren. Weitaus wichtiger ist diesen Unternehmern aber die wesentlich vereinfachte Überwachung ihrer Fahrer bezüglich der Einhaltung der Sozialvorschriften. Denn die Lenk- und Ruhe zeiten-Vorschriften hatten sich mit Einführung des Digitalen Kontrollgerätes nicht wesentlich verändert. Die Umsetzung der damit verbundenen Kontrollpflicht des Unternehmers war hingegen mit den analogen Schaublättern mit einem erheblichen zeitlichen Aufwand verbunden. Vergleichen Sie dazu insbesondere die Ausführungen in K apitel 1.4 „Pflichten des Unternehmers“. Und auch die sichere Aufbewahrung der digitalen Daten ist natürlich wesentlich leichter zu bewerkstelligen, als bei unzähligen Kartons oder Ordnern mit Schaublättern. 6 Digi t a l e K ont rol l g e räte i n d e r Pra x i s Aber nicht nur der Unternehmer kann seine Fahrer nun besser überwachen, sondern auch die Fahrer können ihren Arbeitstag und die Einhaltung der Vorschriften besser planen. Statt früher während des Arbeitstages unerlaubterweise das Schaublatt zu entnehmen, um mühsam die bisherigen Lenk- und Ruhezeiten zu summieren, bekommt der Fahrer diese für ihn elementaren Infos heute quasi auf Knopfdruck serviert. Ganz nebenbei ist auch die Nachweispflicht der vorangegangenen 28 Kalendertage für den Fahrer komfortabler und sicherer geworden. Und somit lassen sich auch für den Fahrer unnötige Bußgelder vermeiden. Denn oftmals wird von den Fahrern bei allem verständlichen Ärger über die Höhe mancher Bußgeldbescheide oder das kleinliche Vorgehen einiger Kontrollbehörden eines vergessen: Die Sozialvorschriften dienen auch dem (Arbeits-)Schutz der Fahrer vor übereifrigen Unternehmen. Die Harmonisierung der Wettbewerbs bedingungen ist mit dem DiKo, wie das Digitale Kontrollgerät im Buch nun weitgehend abgekürzt wird, ebenfalls leichter und umfassender zu realisieren, wie noch zu Zeiten der Tachoscheiben. Denn so sind nicht nur die eigenen Verhaltensweisen im Umgang mit den Sozialvorschriften leichter durch die Kontrollbehörden zu überwachen, sondern eben auch die der stark zunehmenden Anzahl von Transportunternehmen aus Osteuropa. Vielen Anwendern ist aber inzwischen auch der Mehrwert bewusst geworden, den die digitale Technik liefert. Die Anbin- dung an Telematiksysteme ist daher schon sehr weit verbreitet und erleichtert tausenden Disponenten ihre tägliche Arbeit bei der Planung der Touren, ohne zeitaufwändiges, telefonisches Nachfragen beim Fahrer. Der Fortschritt macht aber auch bei den Digitalen Kontrollgeräten keinen Halt, auch wenn er sich leider meist um einige Jahre verzögert einstellt. Die Hersteller versuchen im Rahmen der EU-Verordnungen und des vorgegebenen Budgets ihr Möglichstes, um dem Anwender den Umgang mit der Technik zu erleichtern und praktische Mehrwerte zu implementieren. Die im März 2014 in Kraft getretene neue Tachografenverordnung 165/2014 unterstützt und fordert diese Bemühungen explizit. In der Einleitung beschreibt die neue Verordnung daher die Priorität der Entwicklung von Anwendungen, die den Fahrern helfen, die aufgezeichneten Daten besser interpretieren und die Sozialvorschriften einhalten zu können. Und in Artikel 4 wird allgemein die Benutzerfreundlichkeit als Anforderung an die Fahrtenschreiber definiert. Die weiteren Neuigkeiten in dieser Verordnung werden im Buch an den entsprechenden Stellen genauer erläutert. Fahrer und Unternehmer bei der Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen, ist also ein wichtiger Punkt bei der Entwicklung neuer Kontrollgeräte. VDO trägt dieser Forderung mit dem aktuellen Release 2.1 active Rechnung. Offiziell auf der IAA 2014 stellte Stoneridge sein neues Modell SE 5000 EXAKT DUO² vor, die Wei- Vo r wo r t des Auto r s terentwicklung des EXAKT DUO und der einzigartigen DDS-Funktion (Driver Decision Support). Welche Vorteile die Anwender von den neuen Geräten erwarten können, wird in Kapitel 3 ausführlich erklärt. In diesem Buch lernen Sie die Digitalen Kontrollgeräte in der Praxis kennen. Es wird Ihnen helfen, die Technik und die dazu gehörenden Vorschiften zu verstehen und das DiKo anschließend ohne Angst, etwas falsch zu machen, bedienen zu können. Egal ob Sie als Neuling das erste Mal mit diesem Thema konfrontiert werden oder ob Sie bereits mit den Geräten arbeiten – alle Themen werden ausführlich mit Bildern erläutert und so für jeden Wissensstand verständlich gemacht. Um das so praxisfreundlich, wie nur irgendwie möglich zu gestalten, haben wir keine Mühen gescheut. So wurden beispielsweise für den Nachtrag unzählige Displayanzeigen teilweise abfotografiert und viele weitere Abbildungen mittels Simulationssoftware erstellt, um Ihnen den Umgang mit dem D igitalen Tacho zu erleichtern. Darüber hinaus sollen auch die Vorteile der neuen, digitalen Technik gegenüber dem alten analogen „Fahrtenschreiber“ hervorgehoben werden. Denn inzwischen hat man erkannt, dass der Digitale Tacho auch Vorteile für das eigene Unternehmen bringen kann. Diese zu erkennen und dann auch konsequent zu nutzen, ist die neue Herausforderung für alle Betroffenen. Ferner bietet Ihnen das Buch die Möglichkeit, die unterschiedlichen Geräte zweier Hersteller in der Bedienung kennenzulernen. Insbesondere das Thema Nachtrag wird intensiv behandelt. Noch immer bereitet dieser Punkt den Anwendern die meisten Sorgen. Wie wichtig das Thema Nachtrag auch in Zukunft sein wird, zeigt die neue Tachografenverordnung 165/2014. Dort wurde nun sogar europaweit erstmalig in einer Verordnung festgeschrieben, dass der Nachtrag zukünftig die so genannte „Freibescheinigung“ vollständig ersetzt. Es wird also die digitale Technik gegenüber sonstigen, manuellen Nachweisen weiter gestärkt. Somit ist es für Sie umso wichtiger, zu erfahren, was für Ihre tägliche Praxis von Bedeutung ist, welche Pflichten Sie als Fahrer und Unternehmer im Umgang mit dem Gerät und den digitalen Daten haben und wie Sie die Daten korrekt auswerten. Der Schulung der Fahrer kommt in der neuen Verordnung eine intensivere Bedeutung zu. Die Pflicht des Unternehmers dazu ist nämlich ebenfalls neu formuliert worden. Wir wünschen Ihnen viel Spaß und interessante Erkenntnisse beim Lesen unseres Buches. 7 80 Digi t a l e K ont rol l g e räte i n d e r Pra x i s 3.2 Die Anwendung in der Praxis Immer noch stellt die Bedienung der Digitalen Tachos für viele Fahrer aber auch für viele Fuhrparkleiter und Unternehmer eine teilweise suspekt anmutende Materie dar. Dabei fehlt oft nur der „Mut“ sich mit dem jeweiligen Gerät praktisch zu befassen. Stoneridge hilft den Benutzern dabei, indem viele Bedienschritte und Anleitungen auf der folgenden Internetseite detailliert erläutert und mit Videos ergänzt werden: http://www.se5000.com/de/training.html In diesem Kapitel möchten wir Sie dazu ermutigen, die Geräte selbst kennenzulernen und die Scheu davor zu verlieren. Keine Angst, Sie können nichts kaputt machen! Anhand einiger praktischer Beispiele für realistische Tagesabläufe bei verschiedenen Einsatzbereichen werden die notwendigen Schritte am Gerät ausführlich erläutert. In diesem Zusammenhang werden als Ergänzung zu Kapitel 1.5 hier auch die Pflichten des Fahrers aufgeführt, welche sich auf die Bedienung des DiKo beziehen. Vorab werden aber die Geräte als solche mit Ihren Anzeigen und Bedienelementen vorgestellt, damit die Erläuterungen zur Bedienung später verständlicher sind. VDO DTCO 1381: Diese Ansicht erwartet den Fahrer in der Regel noch bevor er die Zündung eingeschaltet hat. Oben links ist die Uhrzeit, genauer gesagt die aktuelle Ortszeit zu erkennen. Dass es sich um die Ortszeit handelt, wird durch den schwarzen Ortspunkt daneben verdeutlicht. LenkradIn der Mitte an dem kleinen symbol zu erkennen, wird die momentane Betriebsart „Betrieb“ angezeigt. Rechts wird die aktuelle Geschwindigkeit des Fahrzeugs in 1 km/h-Schritten abgebildet. Unten links wird die aktuell eingestellte Aktivität für den Schacht 1 – hier RUHE – dargestellt. Auf der rechten Seite ist der Gesamtwegstreckenzähler und daneben ganz rechts außen die aktuell eingestellte Aktivität für den Schacht 2 zu erkennen. Rechts neben dem Display befinden sich die Schublade für das 3 . 2 D i e Anwendung i n der Prax is Druckerpapier, der Kartenschacht 2 und die Wippe mit den Pfeiltasten und der OK-Taste für die weitere Bedienung des Gerätes. Bis zum Rev. 6 war das Display noch etwas spartanischer und die Tasten etwas anders gestaltet. Stoneridge SE 5000: Mit einer anderen Optik präsentiert sich die Serie SE 5000 bis EXAKT DUO2. Bei diesen Geräten sieht die Anzeige des Displays zu Beginn etwas anders aus. Die erste Zeile zeigt hier für den Fahrer 1 (zu erkennen an der großen 1) die Dauer der aktuellen Tätigkeit – hier ARBEIT – an. Rechts daneben mit den Rechts daneben mit den beiden dicken Balken symbolisiert, die gültige Pausenzeit. Ganz rechts außen dann das Symbol für die Betriebsart – hier „Betrieb“. In der zweiten Zeile wird die aktuelle Tätigkeit und deren Dauer für Fahrer 2 angezeigt. Rechts unten erscheint die aktuelle Uhrzeit als Ortszeit – leider wurde hier auch beim neuen Duo² der Ortspunkt vergessen! Bei beiden Geräteversionen im Vergleich zu VDO aber sofort auffällig – das Fehlen einer Tastenwippe auf dem Druckerdeckel rechts neben dem Display. Stattdessen sind die Bedientasten für das Menü und die Eingaben direkt unter dem Display platziert. Waren es beim älteren Gerät (bis Revision 6) rechts und links der Pfeiltasten noch wenig intuitive Tasten, sind diese der neueren Generation ab Revision 7 mit der OK-Taste und dem „umkehrenden“ Pfeil für die „Zurück-Funktion“ doch wesentlich logischer. Praktische Anwendungen anhand realistischer Beispiele sollen Ihnen die Geräte näher bringen. 3.2.1 Erkennen der Geräteversionen Wie kann der Fahrer die verschiedenen, inzwischen unzähligen Release-/Revisionsstände überhaupt erkennen? Zum einen sind die relevanten Unterschiede in der Menüführung ersichtlich, die in den nachfolgenden Unterkapiteln detailliert beschrieben wird. 81 100 Digi t a l e K ont rol l g e räte i n d e r Pra x i s 3.4 Der Nachtrag – eine besondere Pflicht des Fahrers! Es wurde bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Eingabe eines Nachtrags bis auf wenige akzeptable Ausnahmen die Regel darstellen sollte. Was genau ist eigentlich der Nachtrag? Als Nachtrag werden die manuell in das DiKo eingegebenen Aktivitäten, also die Tätigkeiten des Fahrers, während die Karte nicht im Gerät war, bezeichnet. In diesem Zusammenhang muss noch einmal verdeutlicht werden, dass solche Aktivitäten – auch Ruhezeit ist eine Aktivität in diesem Sinne – immer nachgetragen werden müssen. Ein Nachtrag ist also immer dann notwendig, wenn es eine Aufzeichnungslücke auf der Karte gibt, weil diese sich nicht im Gerät befand. Zur Verinnerlichung der Nachweispflicht siehe auch Kapitel 1.5 – Pflichten des Fahrers: Der Fahrer hat grundsätzlich immer alle Tätigkeiten des laufenden Tages, sowie der vorangegangenen 28 Kalendertage lückenlos nachzuweisen. Lückenlos ist hier wörtlich zu nehmen, da manche Kontrollorgane bereits Aufzeichnungslücken von 15 Minuten bemängeln. Diese Vorgabe ist in der Regel nur umsetzbar, wenn diese Lücken durch manuelle Nachträge, also Eingaben im Kontrollgerät, geschlossen werden. Darüber hinaus nachfolgend der zitierte Wortlaut des Artikel 15 der TachographenVerordnung 3821/85: ŰŰ Wenn der Fahrer sich nicht im Fahrzeug aufhält und daher nicht in der Lage ist, das in das Fahrzeug eingebaute Gerät zu betätigen, müssen die in Absatz 3 Buchstaben b, c und d genannten Zeiträume, […] mittels der manuellen Eingabevorrichtung des Kontrollgeräts auf der Fahrerkarte eingetragen werden. Welche Zeiträume sind nun hiermit ausdrücklich benannt? Die Vorschrift bezieht sich auf die im vorherigen Kapitel 3.3 „Bedienung der Zeitgruppen“ beschriebenen Aktivitäten/ Tätigkeiten (außer Lenken), die eben nicht auf der Fahrerkarte aufgezeichnet werden konnten. Sie konnten nicht aufgezeichnet werden, weil diese nicht im Fahrzeug, in der Nähe des Fahrzeugs oder sogar ganz ohne Fahrzeug stattfanden und es daher während dieser Aktivitäten nicht möglich war, die Fahrerkarte zu benutzen. 3. 4 D e r N a chtra g – e i n e be s o ndere Pf lic ht des Fahrer s! Beim Thema Nachtrag ist folgende Ergänzung zu den Aktivitäten, die unter dem Symbol „RUHE“ aufgezeichnet werden müssen, unerlässlich: Gemäß „Tachographenverordnung“ müssen unter anderem auch „Arbeitsunterbrechungen und Tagesruhezeiten“ nachgetragen werden. Bei diesem Punkt hatte der Verordnungsgeber eine elementar wichtige Ergänzung einfach vergessen oder zumindest unberücksichtigt gelassen – die Wochenruhezeit. Hätte man hier allgemein „Ruhezeiten“ statt nur „Tagesruhezeiten“ geschrieben, wäre die bereits in Kapitel 1.4 „Unternehmerpflichten“ erwähnte Problematik „Nachtrag oder/und Bescheinigung“ europaweit aus der Welt – so zu sagen „aus Europa“ – geschafft worden. In der am 1. März 2014 in Kraft getretenen neuen Tachografenverordnung heißt es an der besagten Stelle nun nicht mehr „Tägliche Ruhezeiten“ sondern nur noch „Ruhezeiten“. Somit dürfte sich das Problem erledigt haben, sobald der entsprechende § 34 der neuen Verordnung 165/2014 am 2. März 2015 Gültigkeit erlangt. Sollten die vorgenannten Tätigkeiten/Aktivitäten ausgeführt werden, wenn der Fahrer Zugang zum Fahrzeug hat, so ist die Fahrerkarte einzustecken, damit diese Zeiten „live“ auf der Fahrerkarte (also automatisch durch das DiKo) aufgezeichnet werden können. Wichtig dabei ist, dass die entsprechenden Zeiten auch unter dem richtigen Symbol registriert werden! Daher muss der sogenannte Zeitgruppenschalter vom Fahrer immer korrekt bedient werden. Wie wird der Nachtrag nun korrekt gemacht? Der Nachtrag wird erfahrungsgemäß als das größte Problem im Umgang mit dem DiKo gesehen. Hierbei offenbaren sich auch die größten Unterschiede zwischen den Gerätegenerationen aber auch zwischen den Herstellern. Fahrer, die in Fuhrparks mit unterschiedlichen Geräten/Gerätegenerationen eingesetzt werden, haben es hier besonders schwer, sich die Abläufe einzuprägen. Die Bedienungsanleitungen der Geräte sind dabei meist auch wenig hilfreich. Weil dieses Thema so komplex ist, wird es hier umfassend und ausführlich behandelt. Am besten lässt sich dies anhand einiger Beispiele zeigen, die dann mit allen Geräten „durchgespielt“ werden. 101 5 5.1 Häufige Fragen 1. Darf die Fahrerkarte über Nacht im Diko verbleiben, wenn der Fahrer nicht im Fahrzeug übernachtet? Ja, wenn ein Missbrauch und Diebstahl ausgeschlossen werden kann. Empfehlenswert ist es allerdings schon deshalb nicht, weil jede Fahrzeugbewegung z.B. auf dem Firmengelände durch eine andere Person die Ruhezeit des Fahrers, dessen Karte im Gerät belassen wurde, „zerstört“. Noch schwerwiegender wäre es aber, wenn ein anderer Fahrer mit dem Fahrzeug losfährt, ohne seine eigene Fahrerkarte zu stecken. Normalerweise würde das Gerät sofort die Meldung „Fahren ohne gültige Fahrerkarte“ anzeigen. Steckt jedoch noch die Fahrerkarte des Kollegen im DiKo, merkt es der Fahrer eben nicht. Somit ist er dann mit einer fremden Fahrerkarte unterwegs, was bei einer Kontrolle als schwerer Missbrauch gewertet wird. Au s d e r P r ax i s 2. Zählt eine Fahrtunterbrechung auch dann als solche, wenn vorher nur 1 Minute gefahren/gearbeitet wurde? Die Verordnung regelt nicht, ab welcher Mindestfahrzeit frühestens eine Fahrtunterbrechung gemacht werden darf. Es muss aber sichergestellt werden, dass die kurze Fahrt auch tatsächlich als LENKEN registriert wurde -> Stichwort 1-MinutenRegel. Wird allerdings vor der geplanten Fahrtunterbrechung „nur“ gearbeitet und nicht gelenkt, so wäre die anschließende Unterbrechung KEINE Fahrtunterbrechung. Das Diko wertet diese Zeit zwar so, dies ist aber nicht korrekt. Denn eine solche setzt eben voraus, dass eine Fahrt unterbrochen wird. 3. Kann das Kontrollgerät bei gleichzeitig gesteckter Fahrerkarte auf OUT geschaltet werden, um z.B. Fahrten im Linienverkehr zu dokumentieren? Technisch ist das möglich, wie bereits auf Seite 144 beschrieben. Die Aktivitäten werden dennoch auf der Fahrerkarte ge- 180 Digi t a l e K ont rol l g e räte i n d e r Pra x i s speichert, wenn auch mit einem entsprechenden Marker (OUT). tag) an dem die alte Karte abgelaufen ist. Ansonsten hätte der Fahrer kurze Zeit zwei gültige Fahrerkarten, was nicht erlaubt ist. 6. Müssen die Daten der Fahrerkarte und des Massenspeichers auch nach den bestimmten Fristen heruntergeladen werden, wenn seit dem letzten Download nur 1 x gefahren wurde? Der so geführte Nachweis von Zeiträumen nicht aufzeichnungspflichtiger Fahrten (Ausnahme, z.B. Linienverkehr <50 km) könnte bei einer späteren Kontrolle mit einem aufzeichnungspflichtigen Fahrzeug vielleicht in Deutschland noch anerkannt werden. Im Ausland sind aber Probleme vorprogrammiert, weshalb diese Vorgehensweise nicht zu empfehlen ist. Denn mit Stecken der Karte wird eine aufzeichnungspflichtige Fahrt dokumentiert, mit OUT gerade das Gegenteil. 4. Der Fahrer hat seine Fahrerkarte zu spät beantragt. Was nun? In dem Fall darf der Fahrer nach Ablauf seiner alten Fahrerkarte nicht mehr auf Fahrzeugen mit DiKo eingesetzt werden, bis die neue Karte in seinem Besitz ist. Analoge Fahrzeuge dürfen solange gefahren werden, weil bei einer Kontrolle die abgelaufene Fahrerkarte weiterhin ausgelesen werden kann. 5. Die Fahrerkarte wurde erneuert. Warum funktioniert diese nicht gleich? Die Gültigkeit der neuen Fahrerkarte beginnt erst nach dem Tag (also am Folge- Ja. Das Ziel der EU-Verordnung 581/2010 war sicherlich anders gedacht. So könnte die VO auch so interpretiert werden, dass nur aufgezeichnete Tage gezählt werden sollen. Allerdings bestehen die Aufsichtsbehörden in D in Verbindung mit der nationalen Regelung in der FPersV auf die Einhaltung der max. Zeiträume für den Download, wie auf S. 52/53 beschrieben. Diese Zeiträume beginnen immer mit der ersten Aufzeichnung relevanter Daten nach dem letzten Download. Dies können automatisch oder manuell aufgezeichnete Daten sein. 7. Warum zeigt das Diko nur Striche statt Zahlen an, wenn der Fahrer während der Pause bei abgeschalteter Zündung die gültige Pausenzeit kontrollieren will? Das Gerät macht ebenfalls Pause (Standby). Die Anzeige aktualisiert sich jede Minute. Daher muss max. 1 Minute gewartet werden, bis die Werte angezeigt werden.