Dorfansichten - Gemeinde Hartheim
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Dorfansichten - Gemeinde Hartheim
Donnerstag, 04. Oktober 2012 07.10.2012 Erntedank/Pfarrfest, PGR Bremgarten, Kirche/Bürgerhalle 13.10.2012 20:00 Uhr Klaus Obert mit Band 4T3 Blues Band, Salmenverein, Salmen 14.10.2012 10:00 Uhr Tag der Feuerwehr, FFW Hartheim, Feuerwehrhaus 17.10.2012 14:30 Uhr Spielenachmittag, Helferkreis, Salmen 20.10.2012 19:30 Uhr Musikanten Stadl, Musikverein Bremgarten, Bürgerhalle Dorfansichten Panoramaweg Nr. 20 KW40 HARTHEIM Donnerstag, 04. Oktober 2012 Annahmeschluss für das nächste Gemeindeblatt Freitag, 12. Oktober 2012, 10.00 Uhr è Gemeindeverwaltung Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 8-12 Uhr Di. 14-18.30 Uhr Fax-Nr. 9105-33 - Bürgermeisterin, Vorzimmer: Frau Laible 9105-0 - Sekretariat/Fundbüro: Frau Hauser 9105-11 - Hauptamt: Herr Wirbel 9105-13 - Ordnungsamt: Frau Glockner 9105-12 - Bauamt: Herr Siebler/Gassert 9105-14/21 - Einwohnermeldeamt/ Standesamt: 9105-15 Frau Günther 9105-18 - Grundbuchamt: Herr Linsenmeier 9105-17 - Registratur/Archiv: Herr Weeger 9105-16 - Rechnungsamt: Frau Hofert 9105-20 - Steueramt: Herr Blum 9105-22 - Gemeindekasse: Frau Link 9105-23 - Vertretung: Frau Tiefmann E-Mail: gemeinde@hartheim.de Internet: www.hartheim-am-rhein.de Bauhof 101173 Bauhofleitung: Herr Ade 0179/3263196 Ausweis-Sperrhotline Forstverwaltung Hartheim Forstrevierleiter Herr Lust, oder 0180-1-33-33-33 Wichtige Telefonnummern Abfallberatung Öffnungszeiten Recyclinghof und Grünschnittannahme Mittwoch 16-17 Uhr Samstag 10-12 Uhr Abfallberatung, Mittwoch: 16-18 Uhr ALB Tel. 01802/254648 Müllgebühren: Frau Lavielle Telefon 0761 2187-8818 Störungsstelle Strom Strom Energiedienst Netze GmbH Störungsnummer: 07668/951582 0162/2550713 Fax-Nr. 07668/952783 Ortsverwaltung Feldkirch Ortsvorsteherin Antoinette Faller Öffnungszeiten: Di. 16-19 Uhr Fr. 9-11 Uhr, Tel. 07633/13537 E-Mail: ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de Ortsverwaltung Bremgarten Ortsvorsteherin Dorothea Hauß Öffnungszeiten: Montag, 09.00 - 11.00 Uhr Donnerstag, 18.30 - 20.00 Uhr Tel. 07633/3618 Vermietung Eichwaldhütte Bremgarten E-Mail: ortsverwaltung-bremgarten@hartheim.de Notrufnummer/ Wasserversorgung: 0151 5572 7370 Jeden 1. Donnerstag im Monat 16.30 Uhr Märchenstunde In Schulferien geschlossen! Tel. 94 91-28 Tel. 91 05-64 Tel. 91 05-54 Pfarrämter 07633/948840 07633/948840 07633/948840 07664/2476 07664/2521 Feuerwehr Notruf Feuerwehr Hartheim, Hr. Theo Lais, Abt. Hartheim, Hr. Karlheinz Grathwol Abt. Feldkirch, Hr. Josef Bauer Abt. Bremgarten, Hr. Andreas Leberer 112 07633/1856 07633/13078 07633/948242 07633/16741 Polizei Notruf (Überfall, Verkehrsunfall) Polizeiposten Bad Krozingen in der Zeit von 07.30 - 12.00Uhr 13.00 - 16.30 Uhr Fax-Nr.: 112 07633 93824-0 07633 93824-29 Alemannenschule Harth.Tel. 9105-52 Kindergärten Klötzle, Hartheim, Leitung: Jessica Hergesell 150080 St. Martin, Feldkirch, Leitung: Frau Köhler 12321 Bremgarten, Leitung: Frau Baidin 3534 Jugendbüro/Jugendraum Hr. Emanuel Klöckner, Jugendreferent Am Mühlebach 16 Tel: 07633 150081 Mobil: 0151 55729454 E-Mail: jugendbuero@jugend-hartheim.de DRK Bad Krozingen DRK Müllheim VergiftungsInfo-Zentrale 07633/19222 07631/19222 0761/19240 Tierärztlicher Notfalldienst Telefon 07631/36536 oder 07667/9430810 Schulen: 2 Tel. 07623 92-1800 Fax 07623 92-511809 07623 92-1818 Unfallrettungsdienste und Krankentransporte Förderverein Freundeskreis Leitung, Uwe Knüttel Gruppenräume Lern & Spiel-Gruppe Kernzeitbetreuung 0800 2838485 0180 2767767 Kath. Pfarramt Hartheim Feldkirch Bremgarten Evang. Pfarramt Fax Gemeindebücherei Öffnungszeiten: Tel.: 07633/9105-60 in der Alemannenschule! Dienstag von 17.00 bis 19.00 Uhr Mittwoch von 09.00 bis 11.00 Uhr Donnerstag von 15.00 bis 16.00 Uhr Samstag von 10.00 bis 12.00 Uhr Helferkreis Sprechzeiten Di.: 17.00 – 18.00 Uhr Kinder- & Jugendbüro Mi.: 09.15 – 09.45 Uhr Alemannenschule oder nach Vereinbarung Gasversorgung badenova Servicehotline Störungshotline Ärztlicher Notfalldienst 01805 19292300 Zahnärztliche Notrufnummer 0180 3 222 555-40 Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverband Hartheim Silke Wasmer, Tel.: 07633/101356 Bereitschaftsführer Marc Summer, Tel. 07661/908872 und 0163/8859046 ç Hartheim - Feldkirch - Bremgarten - Christel Diehl, Bremgarten, Tel. 14362 - Regina Boll, Feldkirch, Tel. 4348 - Jenny Schipper, Hartheim Tel. 8090089 Leitung: Wilhelm Kolb, Blauenstr. 2, Hartheim, Tel. 4199 Spendenkonto: Volksbank Brsg.-Süd eG, Kto.-Nr. 504 017 5000, BLZ 680 615 05 Beratungsstelle Für Eltern, Kinder, Jugendliche 0761 2187-2411 Pflegebegleiter Pflegebegleiter: Detlef Maus Tel. 07633 8090862 Koordinatorin: Antoinette Faller Tel. 07633 15591 Caritasverband für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald e.V. Offene Altenhilfe Bad Krozingen Am Alamannenfeld 14 Mobile Soziale Dienste Tel. 07633 16219 Menü-Service „Essen auf Rädern“ Tel. 07633 8404 Bezirksstelle Müllheim, Moltkestr. 14 Tel. 07631 748277-0 Sozialstation Südlicher Breisgau e.V. Am Alamannenfeld 14, 79189 Bad Krozingen Tel. 07633 12219 Ambulanter Pflegedienst Hauswirtschaftliche Versorgung Vermittlung von Familienpflegerinnen und Dorfhelferinnen Abrechung mit allen Kranken- und Pflegekassen Dorfhelferinnenwerk Sölden e.V. Einsatzleitung: Antoinette Faller Tel. 07633 15591 Sozialdienst kath. Frauen e.V. Ehe-, Familien-, u. Lebensberatung Basler Str. 10, 79189 Bad Krozingen Tel. 07633 8069093 E-Mail efl@skf-staufen.de Psychosoziale Beratungs-und Behandlungsstelle für Alkohol- und Drogenprobleme des Badischen Landesverbandes für Prävention und Rehabilitation e.V. 0761 156309-0 und Fax 0761 156309-99 E-mail: psb-freiburg@blv-suchthilfe.de Pflegestützpunkt Breisgau-Hochschwarzwald Südlicher Breisgau 79189 Bad Krozingen Am Alamannenfeld 14 Telefon 07633 8090856 Fax 07633 8090857 Info@pflegestuetzpunkt-breisgau-hochschwarzwald.de HOSPIZGRUPPE SÜDLICHER BREISGAU Informationen erhalten Sie unter der Mobil-Nr. 0160 96842020 IMPRESSUM Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Hartheim am Rhein mit den Ortsteilen Bremgarten und Feldkirch. Herausgeber: Bürgermeisteramt Hartheim Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeisterin Schönberger, für den übrigen Inhalt: A. Stähle, 78329 Stockach. Druck und Verlag: Primo-Verlagsdruck A. Stähle, Meßkircher Str. 45, 78333 Stockach, Tel. 07771 9317-11, Fax 07771 9317-40, E-Mail: info@primo-stockach.de, www.primo-stockach.de HARTHEIM Donnerstag, 04. Oktober 2012 Apotheken-Notdienst Apotheken-Plan vom 20.09. bis 04.10. bis 18.10.2012 04.10.2012 Stadt-Apotheke-Staufen 05.10.2012 Paracelsus-Apotheke, Bad Krozingen 06.10.2012 Batzenberg-Apotheke, Schallstadt-Wolfenweiler 07.10.2012 Rebland-Apotheke, Schallstadt-Wolfenweiler 08.10.2012 Zollmatten-Apotheke, Heitersheim 09.10.2012 Batzenberg-Apotheke, Schallstadt-Wolfenweiler 10.10.2012 Malteser-Apotheke, Heitersheim 11.10.2012 Schneckental-Apotheke, Heitersheim Katharina-Barbara-Apotheke, Sulzburg 12.10.2012 Rats-Apotheke, Bad Krozingen 13.10.2012 Hardt-Apotheke, Hartheim 14.10.2012 Apotheke am Bahnhof, Bad Krozingen 15.10.2012 Linden-Apotheke, Buggingen Tuniberg-Apotheke, Munzingen 16.10.2012 Breisgau-Apotheke, Kirchhofen 17.10.2012 Schwarzwald-Apotheke, Bad Krozingen 18.10.2012 Faust-Apotheke, Staufen Weihnachtsmarkt 2012 Altersjubilare vom 04.10. bis 18.10.2012 Wir gratulieren sehr herzlich 69 Jahre am 04.10. Alfons Hagios, Gartenstraße 27 72 Jahre am 06.10. Thea Ritzenthaler, Rheinstraße 12 71 Jahre am 06.10. Margarete Müller, Dorfstraße 2 75 Jahre am 07.10. Erich Hauser, Dorfstraße 14 84 Jahre am 08.10. Benno Wermescher, Bremgartener Str. 10 76 Jahre am 11.10. Liselotte Rinderle, Dorfstr. 23 74 Jahre am 11.10. Helmut Wick, Römerstr. 1 71 Jahre am 12.10. Ilga Keyßner, Römerstraße 2 80 Jahre am 13.10. Hedwig Bing, Hauptstr. 6 78 Jahre am 14.10. Cäcilia Krebs, Hauptstr. 2 72 Jahre am 14.10. Bernhard Oberer, An der Ries 2 sowie allen nicht genannten Jubilaren und wünschen alles Gute, beste Gesundheit und Wohlergehen. Nächste Leerungen: Restmülltonne Restmülltonne Gelber Sack Biotonne Restmülltonne Restmülltonne 05.10.2012 (Hartheim und Feldkirch) 06.10.2012 (Bremgarten) 12.10.2012 15.10.2012 18.10.2012 (Hartheim und Feldkirch) 19.10.2012 (Bremgarten) Fundsachen: Folgende Fundsachen wurden beim Bürgermeisteramt Hartheim abgegeben: ¬ Damen-, Herren- und Kinderfahrräder ¬ verschiedene Schlüssel ¬ verschiedene Autoschlüssel ¬ Kinderbrille im Etui ¬ Grüner Chip mit Nummer ¬ Fleece-Jacke, Gr. 158, Farbe rosa Vermisst: ¬ Fleece-Jacke, Größe L, Farbe orange ¬ Trekking-Fahrrad mit Korb, Farbe anthrazit-orange Auch in diesem Jahr beabsichtigt die Gemeinde Hartheim am Rhein wieder einen Weihnachtsmarkt durchzuführen. Er soll wie gewohnt am 2. Adventssonntag (09.12.2012) stattfinden. Wer Interesse hat, einen Stand am Weihnachtsmarkt zu betreiben, möge sich bitte bis 31.10.2012 beim Rathaus unter der Telefonnummer 9105-10 melden oder eine entsprechende E-Mail an laible@hartheim.de senden. Telefonnummern der TREA Breisgau im Gewerbepark Breisgau Für Kontakte bezüglich ¬ Öffnungszeiten, Anlieferungen und Abfallwirtschaft 07634 5079-122 (besetzt: Mo - Fr von 7:00 - 18:00 Uhr + Sa von 8:00 - 12:00 Uhr) ¬ Verwaltung, Veranstaltungen und Besichtigungen 07634 5079-0 (besetzt: Mo - Fr von 8:00 - 16:30 Uhr) ¬ Notfällen 07634 5079-222 (24 Std. besetzt) ¬ Fax-Nummer: 07634 5079-135 ¬ E-Mail-Adresse: www.eon-energyfromwaste.com Anlieferungszeiten für private Haushalte/ Sperrmüllanlieferung: Montag und Dienstag: Donnerstag und Freitag: Samstag: 09.00 bis 15.00 Uhr 12.00 bis 18.00 Uhr 08.00 bis 12.00 Uhr Gebührenfrei angenommen werden alle klassischen Wertstoffe wie Schrott, Papier und Kartonage, Elektroschrott, Kork, DVD und CD, Flaschenglas, daneben kleinere Mengen Grünschnitt sowie Sperrmüll mit Sperrmüllkarte. Adresse: RAZ Breisgau (Gewerbepark Breisgau) Ehrenkirchener Straße 3, 79427 Eschbach, Tel. 07634 6949385, E-Mail: alb@lkbh.de Servicetelefon der ALB: 0180 2254648 Gemeinderatssitzung Am Dienstag, 09. Oktober 2012, findet um 19:00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates, mit vorheriger Sitzung des Technischen Ausschusses (18:45 Uhr) im Sitzungssaal des Rathauses statt. Die endgültigen Tagesordnungspunkte können Sie auf unserer Homepage, www.hartheim-am-rhein.de und auch der Bekanntmachungstafel am Rathaus entnehmen. Die Bevölkerung ist zur öffentlichen Sitzung herzlich eingeladen. 3 Donnerstag, 04. Oktober 2012 Bericht zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.09.2012 Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt Bürgermeisterin Kathrin Schönberger mit, dass der Tagesordnungspunkt 5 - Anschaffung eines Elektroautos - von der Tagesordnung abgesetzt wird. Im Anschluss daran bittet sie die anwesenden Gemeinderäte und Zuhörer um eine Schweigeminute für den verstorbenen Ehrenbürger Walter Tritschler. Gemeinderat Gottfried Link überreicht Frau Schönberger einen Antrag zum Tagesordnungspunkt 11 - Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Hartheim am Rhein. Anerkennung der Niederschriften Bürgermeisterin Schönberger informiert den Gemeinderat darüber, dass künftig jeweils zu Beginn der Sitzung die Niederschriften der vorangegangenen Sitzungen zur Unterschrift an die Gemeinderäte verteilt werden, da es in der Vergangenheit des Öfteren dazu kam, dass die Protokolle nicht zeitnah unterschrieben wurden. Gemeinderat Johannes Link bittet darum, das Protokoll vom 8. Mai 2012 dahingehend zu ändern, dass nicht er für weitere Planungen bezüglich des Feuerwehrgerätehauses zur Verfügung steht, sondern seine Firma. Herr Wirbel teilt hierzu mit, dass die Protokolländerung im Gemeinderat beschlossen werden muss. Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Juli 2012 Bürgermeisterin Schönberger gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 24. Juli 2012 gefassten Beschlüsse bekannt. 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bohrerhof-Land-Live“, Gemarkung Feldkirch a) Vorstellung und Beschluss der Ausführungsplanung zur Erschließung b) Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen während der Träger- und Bürgerbeteiligung (Offenlage) c) Abschluss des Durchführungsvertrages Bürgermeisterin Schönberger begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Vögele vom zuständigen Planungsbüro. a) Vorstellung und Beschluss über die Ausführungsplanung zur Erschließung In der Gemeinderatssitzung am 26. Juli 2011 wurde der Planentwurf für die neue Erschließungsstraße zum „Bohrerhof“ vorgestellt und deren Bau grundsätzlich beschlossen. Das Bebauungsplanverfahren zur 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bohrerhof-Land-Live“ wurde mit dieser maßgeblichen Änderung auf den Weg gebracht. Im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung der 1. Änderung des Bebauungsplanes wurde zudem beschlossen, eine neue Trinkwasserversorgungsleitung aus dem Bereich der Seltenbachhalle bis zum Bohrerhof auf Kosten der Gemeinde zu verlegen. Die Entwurfsfassung der Erschließungsplanung wurde dahingehend ergänzt und liegt jetzt als Ausführungsplanung vor. Die Ausbaupläne werden von Herrn Dipl.-Ing. Vögele vom beauftragten Ingenieurbüro itp in der Sitzung ausführlich vorgestellt. Mit dem Vorhabenträger (Eheleute Bohrer) wurde die Planung vorab besprochen. Der weitere Ablauf gemäß den Vereinbarungen im Durchführungsvertrag sieht vor, dass die Erschließungsanlagen vom Vorhabenträger gebaut werden. Einzig die zuvor beschriebene neue Trinkwasserleitung von der Seltenbachhalle bis zum Einfahrtsbereich Bohrerhof wird von der Gemeinde gebaut und bezahlt. Gemeinderat Johannes Link erkundigt sich, ob eine Straßenbreite von 5,50 m für landwirtschaftliche Fahrzeuge ausreichend ist. Beim geplanten Rückbau in Bremgarten in der Malteserstraße auf eine Breite von 5,50 m haben sich mehrere Landwirte zur Wort gemeldet, dass dies für landwirtschaftliche Fahrzeuge zu eng sei. Herr Vögele teilt hierzu mit, dass eine Straßenbreite von 5,50 m ausreichend sei. Zudem könne auch die Bankette überfahren werden, falls ein Ausweichen bei Begegnungsverkehr oder bei abgestellten Fahrzeugen notwendig wäre. Es stünde dann eine Breite von 6,50 m zur Verfügung. Gemeinderat Bernhard Pfrengle erkundigt sich, ob die Radien für landwirtschaftliche Fahrzeuge mit zwei Anhängern im Einfahrtsbereich des Bohrerhofs ausreichen. Herr Vögele teilt hierzu mit, dass dies so berechnet wurde, dass ausreichend Platz vorhanden ist. 4 HARTHEIM Frau Schönberger informiert darüber, dass der Ortschaftsrat Feldkirch in seiner vorangegangenen Sitzung dem Beschlussvorschlag einstimmig gefolgt ist. Gemeinderätin Dorothea Hauß stellt die Frage, ob beim geplanten Geh- und Fußweg eine Zufahrt für Rettungsfahrzeuge gewährleistet ist. Laut Auskunft von Herrn Vögele können die geplanten Poller im Notfall umgelegt werden können. Gemeinderat Werner Imm erkundigt sich nach dem vorgesehenen Ausführungstermin der Arbeiten. Herr Vögele teilt hierzu mit, dass diese so schnell wie möglich begonnen werden sollen. Es sei geplant, dass die Arbeiten bis März/April des Folgejahres abgeschlossen sind. Bürgermeisterin Schönberger teilt einem anwesenden Bürger, Herrn Mike Blötscher, ein Rederecht ein. Herr Blötscher erkundigt sich, ob die geplanten Halteverbotsschilder entlang der neuen Straße auch für Gartenbaufirmen, usw. gelten. Herr Vögele informiert darüber, dass auch im Halteverbotsbereich immer abgeladen werden kann, zudem komme die Beschilderung erst, wenn die Straße gebaut ist. Beschluss Die Ausführungsplanungen zu der Erschließung des Bohrerhofs werden, wie heute vorgestellt, beschlossen. b) Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen während der Träger- und Bürgerbeteiligung (Offenlage) Bürgermeisterin Schönberger begrüßt zu Sitzung den zuständigen Planer, Herrn Dorer vom Büro Lais und erteilt ihm das Wort. In der GR-Sitzung am 17.04.2012 wurde der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebau-ungsplans „1. Änderung und Erweiterung „Bohrerhof-Land-Live“ gebilligt und beschlossen, diesen öffentlich auszulegen. Die Offenlage wurde gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 11. Mai bis 11. Juni 2012 durchgeführt. Die Offenlage wurde im Amtsblatt der Gemeinde am 3. Mai 2012 öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange über die Offenlage informiert und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Von der Öffentlichkeit wurde 1 Stellungnahme eingereicht. Von den Trägern öffentlicher Belange gingen mehrere Stellungnahmen ein. Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Sitzung erläutert und mit Beschlussempfehlungen versehen. Sofern die Beschlussvorschläge nach Abwägung durch den Gemeinderat gebilligt werden, ist der Bebauungsplan entsprechend zu ergänzen und abzuändern. Herr Dipl.-Ing. Dorer vom Planungsbüro Lais erläutert die bewerteten Anregungen und Beschlussempfehlungen in der Sitzung ausführlich. Weil dieses Bebauungsplanverfahren im Parallelverfahren mit der Änderung den Flächennutzungsplanes (FNP) gekoppelt ist und das FNP-Verfahren (4. Punktuelle Änderung) noch nicht die Offenlage durchlaufen hat, kann noch kein Satzungsbeschluss gefasst werden. Nach gegenwärtigem Zeitplan kann das FNP-Verfahren in der GR-Sitzung im Oktober behandelt werden. Satzungsbeschluss für die 1. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Bohrerhof-Land-Live“ kann danach in der GR-Sitzung im November gefasst werden. Bürgermeisterin Schönberger informiert, dass der Ortschaftsrat dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt hat: Beschluss Der Gemeinderat schließt sich nach erfolgter Abwägung der vorgetragenen Belange den Beschlussvorschlägen des Planungsbüros an. c) Abschluss des Durchführungsvertrages Auf Grund der Stellungnahme des FB 410 Ziff. 3.11 wird der Durchführungsvertrag mit der Verpflichtung zur Herstellung von mindestens 4 Omnibusparkplätzen und 108 Pkw-Stellplätzen auf dem Privatgelände ergänzt. Der Abschluss des Durchführungsvertrages ist nach Billigung des Gemeinderats notariell zu beurkunden. Die Beurkundung muss vor dem Satzungsbeschluss stattfinden. Beschluss Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „1. Änderung und Erweiterung „Bohrerhof-Land-Live“ ist in vorgestellter Form abzuschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notarielle Beurkundung zu veranlassen. Vorstellung der Entwurfsplanung für Umbau/Sanierung der Ortsverwaltung Feldkirch und des ehemaligen Kindergartens St. Martin Bürgermeisterin Schönberger begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die mit der Planung beauftragte Architektin Frau Eva –Maria Weber. Donnerstag, 04. Oktober 2012 Von der Architektin, Frau Eva-Maria Weber, wurde in Zusammenarbeit mit dem Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehrabteilung Feldkirch, der Ortsvorsteherin von Feldkirch und der Verwaltung Planentwürfe unter Berücksichtigung der Plankonzeptionen aus der Gemeinderatsvorlage 2012/47 ausgearbeitet. Frau Weber stellt die Planentwürfe in der Sitzung ausführlich vor und erläutert die Kostenberechnungen. Nach Ansicht der Verwaltung sprechen sowohl der aktuell bestehende Raumbedarf im Ortsteil Feldkirch als auch die prognostizierten Umbauund Sanierungskosten, sowie insbesondere die Folgekosten (Bewirtschaftungskosten) dafür, dass man an der Überlegung festhält, den ehemaligen Kindergarten „St. Martin“ zu veräußern und in der Ortsverwaltung Feldkirch den Raumbedarf für die Freiwillige Feuerwehrabteilung Feldkirch mit einem ausreichenden Mehrzweckraum im OG sowie von Unterkunftsmöglichkeiten zur Unterbringung Obdachloser und Asylbewerber im DG langfristig erfüllen kann. Dabei wird auch bedacht, dass einer in der Zukunft möglichen Eingliederung oder intensiveren Zusammenarbeit der Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehren nichts entgegensteht. Es wäre beispielsweise denkbar, irgendwann in der Zukunft die jetzt möglicherweise im Erdgeschoss entstehenden Umkleideeinrichtungen für die Freiwillige Feuerwehr, Abt. Feldkirch, mit geringem finanziellem Aufwand wiederum so umzugestalten, dass eine andere Nutzung im Erdgeschoss der Ortsverwaltung Feldkirch möglich wird. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehrabteilung Feldkirch haben zugesagt, dass sie sich beim Bau einer neuen Fahrzeughalle auf dem Grundstück der Ortsverwaltung Feldkirch mit tatkräftiger Unterstützung zur Realisierung dieses Vorhabens einsetzen werden. Beachtlich in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass die vorhandene Fahrzeughalle im alten Kindergartengebäude kein größeres Feuerwehrfahrzeug aufnehmen kann. Es wäre lediglich die Unterstellung eines kleineren Fahrzeugs möglich. Außerdem wäre die bestehende Fahrzeughalle nach wie vor nur mit Überwindung von Treppenstufen möglich, was eine erhebliche Gefahrenquelle im Einsatzfall darstellt. Je nach Entscheidung des Gemeinderats für einen der vorgeschlagenen Planentwürfe, sind Unterlagen für Zuschussanträge (Erhöhungsantrag Sanierungsprogramm, Ausgleichsstockantrag) zusammenzustellen. Gemeinderat Werner Imm erkundigt sich, ob bei der Variante 2 (erhalt beider Gebäude, Unterbringung der Feuerwehr im alten Kindergarten, einfach Renovierung beider Gebäude) in den nächsten Jahren weitere Renovierungsarbeiten nötig seien. Frau Weber teilt hierzu mit, dass dies der Fall sein wird. Gemeinderat Bernhard Pfrengle erkundigt sich nach Fördermöglichkeiten für die vorgestellten Objekte. Frau Weber teilt mit, dass eine KfW-Förderung in Aussicht steht. Rechnungsamtsleiterin Anja Hofert informiert weiterhin, dass beide Gebäude im Landessanierungsprogrammgebiet liegen, die Anbauten für die Feuerwehr aber nicht förderfähig sind. Bürgermeisterin Schönberger gibt zu bedenken, dass, wenn man sich für die Variante 1 a oder 1 entscheidet (betrifft nur die Ortsverwaltung), durch einen Verkauf des ehemaligen Kindergartens eine sechsstellige Summe erlöst werden kann. Gemeinderat Pfrengle erkundigt sich nach den Fristen für eine Beantragung von Zuschüssen. Frau Hofert teilt hierzu mit, dass das Landessanierungsprogramm bis 2014 läuft und eine Verlängerung und Aufstockung von der Gemeinde beantragt werden kann. Der Gemeinde wurde bereits übermittelt, dass eine Aufstockung möglich sei. Ein entsprechender Antrag müsse allerdings bis Ende Oktober gestellt werden. Gemeinderätin Hauß hält die Varianten 1 a und b unter der Prämisse, dass der ehemalige Kindergarten verkauft wird, für sinnlos. Sie findet es den falschen Weg, Gebäude zu verkaufen, um ein anderes Gebäude zu sanieren. Für sie ist es nur sinnvoll, beide Gebäude nach und nach zu sanieren und im Kindergarten Mietwohnungen zu installieren, die für die Gemeinde Erlöse bringen. Außerdem findet sie das Raumangebot für die Feuerwehr in der Ortsverwaltung zu klein. Bauamtsleiter Dietmar Siebler weist darauf hin, dass der Ist-Zustand der Feuerwehr unzureichend sei. Die vorhandene Garage ist für das Fahrzeug eigentlich zu klein und die Umkleideräume befinden sich im Untergeschoss, die über eine Wendeltreppe erreicht werden. Selbst wenn die Feuerwehr im Erdgeschoss im Kindergarten untergebracht wird, ist die dort vorhandene Treppe nicht zulässig. In der Ortsverwaltung hingegen ist eine problemlose Unterbringung der Feuerwehr möglich. Diese hat bereits signalisiert, dass die dort vorhandenen HARTHEIM Räumlichkeiten ausreichen würden. Er gibt zu bedenken, dass man deshalb diskutieren muss, ob zwei Gebäude erforderlich sind. Ortsvorsteherin Antoinette Faller spricht sich für die Variante 1 aus, die noch etwas ausgearbeitet werden muss. Der Platz- und Raumbedarf reiche hier aus. Außerdem müsse man die Nutzungskosten bei einer Sanierung von beiden Gebäuden betrachten. In beiden Gebäuden würden in den Folgejahren auch Reparaturkosten anfallen. Sie vertritt die Auffassung, dass die Ortsverwaltung auf jeden Fall grundlegend saniert werden muss. Gemeinderätin Hauß findet es unlogisch, neue Räumlichkeiten zu bauen, wenn ohnehin vorgesehen ist, dass die Feuerwehr in 10 bis 15 Jahren mit der Hartheimer Abteilung fusioniert und das Grundstück des Kindergartens jetzt verkauft werden soll, da dieses in Zukunft für andere Projekte genutzt werden könnte. Gemeinderat Christian Link erkundigt sich, ob die in den Planungen vorhandene Treppe im Kindergarten zur Feuerwehrgarage durch eine Rampe ersetzt werden könnte. Frau Weber teilt hierzu mit, dass nicht möglich ist, da der Aufgang zu steil wäre. Gemeinderat Josef Bauer teilt mit, dass die Pläne in der Feuerwehr durchgesprochen wurden. Er fände es besser, beide Gebäude zu erhalten, aber eine Unterbringung im ehemaligen Kindergarten wäre für die Feuerwehr nicht vorteilhaft. Die Feuerwehr spricht sich deshalb für die Variante 1 b mit Änderungen aus. Außerdem gibt er zu bedenken, dass im Zuge des Hallenneubaus in Feldkirch bereits der Verkauf des ehemaligen Kindergartens besprochen wurde. Gemeinderat Pfrengle stellt die Frage, ob sich der Planer Gedanken gemacht hat, was mit den Räumen passieren könnte, wenn die Feuerwehrabteilung Feldkirch in Hartheim integriert wird und erkundigt sich nach möglichen Nutzungskonzepten. Bürgermeisterin Schönberger teilt hierzu mit, dass hierfür ein Findungsprozess mit Feuerwehr und Gemeinderat erforderlich sei, was aus den Räumlichkeiten gemacht werden könnte. Herr Siebler schlägt zum Beispiel vor, dass bei einer Integration der Feuerwehrabteilung Feldkirch in Hartheim das im Hartheimer Feuerwehrhaus stationierte Rote Kreuz die Räumlichkeiten in Feldkirch nutzen könnte. Gemeinderat Frank Schmidt vertritt ebenfalls die Auffassung von Frau Hauß, dass man nicht in Denkmäler investieren sollte, sondern eher in ein neues Fahrzeug. Gemeinderat Johannes Link schließt sich im Wesentlichen der Meinung von Frau Hauß an. Er könne jetzt noch nicht über eine Variante entscheiden und fragt nach, ob geklärt wurde, ob in der Ortsverwaltung ein Aufzug eingebaut werden müsste und ob man geklärt hat, ob bei der Variante 2 eine Baulast dazu führen könnte, die vorhandene Garage zu erweitern. Bürgermeisterin Schönberger teilt hierzu mit, dass für die Variante 1 bereits mit dem Grundstückseigentümer über eine Baulast gesprochen wurde und dieser zugestimmt hat. Eine Baulast beim Kindergarten (Variante2) würde nicht genehmigt werden. Ebenfalls gibt Gemeinderat Johannes Link zu bedenken, dass beim Erhalt von beiden Gebäuden mehr Raumvolumen auch für Vereine zur Verfügung stehen würde. Gemeinderat Imm spricht sich für die Variante 1 mit Änderungen aus. Grundsätzlich sieht er einen Verkauf des ehemaligen Kindergartens positiv, um künftig Unterhaltungskosten zu sparen. Außerdem gibt er zu bedenken, dass noch ein neues Feuerwehrfahrzeug in Feldkirch nötig sein wird. Gemeinderat Christian Link würde den bisherigen Kindergarten nicht verkaufen. Gemeinderat Gottfried Link stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung mit folgendem Wortlaut: Der Gemeinderat beschließt, über die Baumaßnahmen intensiv zu diskutieren und im November über eine Variante zu beschließen. Bürgermeisterin Schönberger gibt nochmals zu bedenken, dass die Verwaltung dem Gemeinderatsbeschluss nachgekommen ist und beide Varianten überprüft hat. Im Ergebnis ist man dazu gekommen, dass der Unterhalt beider Gebäude für die Zukunft sehr kostspielig wird. Der Ortschaftsrat sowie die Feuerwehr haben sich für Variante 1 mit Änderungen ausgesprochen. Sie weist darauf hin, dass ein gewisser Zeitdruck besteht, da die Anträge für Sanierungsmittel, die bis zu einer Höhe von 85 % fließen könnten, bis Ende Oktober gestellt werden müssen. Bei einem zusätzlichen Verkauf des Kindergartens würde auf die Gemeinde keine allzu große Investition zukommen. Sie weist vorsorglich darauf hin, dass bei einer Vertagung des Tagesordnungspunktes die Gefahr besteht, dass Fördergelder nicht mehr zur Verfügung stehen. 5 Donnerstag, 04. Oktober 2012 Gemeinderätin Christiana Schmidt fühlt sich hierdurch unter Druck gesetzt und erkundigt sich bei Frau Hofert, ob wirklich Zuschüsse in der genannten Höhe zu erwarten sind. Frau Hofert informiert darüber, dass man das Vorhaben in zweierlei Hinsicht betrachten müsse. Für die Feuerwehr sei eine Bezuschussung nicht möglich. Für den Rest des Gebäudes (Ortsverwaltung) könne man bei einem historischen Gebäude von einer Förderfähigkeit von 85 % ausgehen. Davon würden 60 % über das Landesanierungsprogramm und den Ausgleichsstock fließen. Bürgermeisterin Schönberger schlägt vor, dass man einen Beschluss für die Variante 1 a oder b auch unter Vorbehalt der Genehmigung von Zuschüssen fassen könnte. Gemeinderat Gottfried Link stellt nochmals einen Antrag zur Geschäftsordnung mit folgendem Wortlaut: Um eine intensivere Diskussion vertiefen zu können, soll nach einer zusätzlichen Sitzung im November über die Varianten entschieden werden. Beschluss Um eine intensivere Diskussion vertiefen zu können, soll nach einer zusätzlichen Sitzung im November über die verschiedenen Varianten entschieden werden. Anschaffung eines Elektroautos für den Gemeindebauhof Dieser Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung abgesetzt. Genehmigung zur Annahme von Spenden Bürgermeisterin Kathrin Schönberger und Gemeinderätin Iris Weymann verlassen wegen Befangenheit den Sitzungstisch. Für die Umgestaltungsaktion im Außengelände des Kindergartens Bremgarten sind bis zum 05.09.2012 weitere Geldspenden eingegangen: Bei den Privatspenden kann es sich um Eltern und Familienangehörige von Kindergartenkindern handeln. Im Nachgang zur Gemeinderatssitzung und die Genehmigung der Spenden vom 24.07.2012 ist die Spende über 500EUR insofern zu berichtigen, dass Frau Birmelin die Zuwendung im Namen der Theatergruppe Bremgarten überreichte. Die Fa. Witec spendete Papier im Wert von 80 EUR für den Kindergarten Klötzle und im Wert von 240 EUR für den Kindergarten Bremgarten. Für andere Gemeindeeinrichtungen und Aktionen sind zwischenzeitlich folgende Spenden eingegangen: Rechnungsamtsleiterin Anja Hofert informiert darüber, dass noch drei weitere Spenden für das Außengelände des Kindergartens Bremgarten eingegangen sind. Zum einen ist dies die Firma Knobel, die auf die Begleichung der Nettokosten für Material und Gerätestellung im Wert von 923,18 EUR verzichtet. Zusätzlich haben die Eheleute Dirk und Britta Dörner sowie Frau Carola Andritter-Ehrhardt einen Betrag von jeweils 100 EUR gespendet. Beschluss Der Gemeinderat genehmigt die Annahme der Spenden. Spendenbescheinigungen können ausgestellt werden. Antrag des DRK-Ortsverein Hartheim auf Zuschuss für einen externen, automatischen Defibrillators Der DRK-Ortsverband Hartheim hat an die Gemeinde einen Antrag auf Zuschuss zur Beschaffung eines externen automatischen Defibrillators gestellt. Mit einem AED (automatischer, externer Defibrillator), der sich vor Ort befindet und benutzt wird, kann man dem plötzlichen Herztod wesentlich schneller entgegenwirken und die Überlebenswahrscheinlichkeit ist durch die schnellere Defibrillation deutlich höher. Der DRK-Ortsverband Hartheim gehört zu einem der wenigen letzten Ortsvereine im DRK-Kreisverband Freiburg, die noch kein 6 HARTHEIM AED-Gerät besitzen. Die Gemeinde hat bisher bei Anschaffungen der Vereine diese immer mit einer einmaligen Zuwendung unterstützt. Da das DRK ein gemeinnütziger und ehrenamtlich tätiger Verein zum Wohle aller Menschen ist, schlägt die Verwaltung einen Zuschuss von 20 % der Anschaffungskosten vor. Diese belaufen sich auf ca. 1.800,— Euro. Beschluss Die Gemeinde Hartheim gewährt dem DRK-Ortsverband Hartheim zur Beschaffung eines automatischen, externen Defibrillators einen Zuschuss in Höhe von 20 % der tatsächlichen Anschaffungskosten. Pachtverhältnis des militärischen Übungsgeländes - Widerruf der Teilkündigung durch den Bund In der letzten Gemeinderatssitzung waren die Vertreter des Bundes und der französischen Streitkräfte anwesend. Aus den Beiträgen der Vertreter des Bundes und des Militärs war klar zu entnehmen, dass großes Interesse an der Weiterführung des Pachtverhältnisses mit der Gesamtfläche besteht. Der Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung vom 24. Juli 2012 vertagt. Gemeinderat Werner Imm erkundigt sich, ob es nochmal Verhandlungen mit Vertretern des Bundes bezüglich des Geländes gab. Bürgermeisterin Schönberger teilt mit, dass seit der letzten Sitzung keine weiteren Verhandlungen geführt wurden. Gemeinderat Peter Henning möchte wissen, ob der Bund bei der Vertragsgestaltung dahingehend Zugeständnisse gemacht hat, dass die vom Gemeinderat vorgeschlagenen Beschränkungen aufgenommen werden. Herr Siebler teilt hierzu mit, dass sich heute die Bundesverwaltung bei ihm gemeldet hat und wissen wollte, wie der Gemeinderat sich entschieden hat. Seit der letzten Sitzung sind keine neuen Erkenntnisse bekannt geworden. Herr Siebler stellt den Sachverhalt nochmals ausführlich dar. Als Fazit vertritt er die Auffassung, dass in Zukunft wieder öfters Übungen im Rheinwald stattfinden. Laut Aussage des Militärs und der Bundesverwaltung sollen keine schweren Fahrzeuge eingesetzt werden. Eine schriftliche Zusage hierzu wird allerdings nicht gegeben. Gemeinderat Imm schlägt vor, über den Beschlussvorschlag der Mai-Sitzung abzustimmen. Gemeinderat Bernhard Pfrengle schlägt ebenfalls vor, dem damaligen Beschlussvorschlag zu folgen und den Widerruf der Teilkündigung nicht zu akzeptieren. Außerdem sollte versucht werden, einen höheren Pachtpreis für das verbleibende Gelände zu erreichen. Bürgermeisterin Schönberger teilt mit, dass hierüber bereits mit der Bundesverwaltung gesprochen wurde, diese sich aber nicht auf einen höheren Pachtpreis eingelassen hat. Gemeinderätin Christiana Schmidt vertritt ebenfalls die Auffassung, dass Regelungen im Vertrag getroffen werden sollten, dass keine Panzerfahrzeuge an den Übungen beteiligt sind. Beschluss Der Gemeinderat lehnt den vorliegenden Widerruf der Teilkündigung ab. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung gegenüber dem Bund die Beseitigung der unter den Punkten a und b beschriebenen Schäden der Vorlage 2012/50 zu verlangen. Außerdem stimmt der Gemeinderat dem von der Verwaltung zu Punkt c vorgeschlagenen weiteren Vorgehen zu. Bewirtschaftung des Haushaltsplans 2012 - Genehmigung von über- oder außerplanmäßigen Ausgaben Frau Hofert erläutert den Sachverhalt. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes werden Ausgaben und Einnahmen aus Erfahrungswerten der Vorjahre hochgerechnet oder aufgrund von Schätzungen veranschlagt. Im Vollzug weichen die zu verbuchenden Beträge ab. Überschreitungen bei den Ausgaben bedürfen laut Hauptsatzung ab 5.000 EUR der Genehmigung durch einen Ausschuss oder durch den Gesamtgemeinderat. Aktuell zeichnen sich bereits bei folgenden Haushaltsstellen Überschreitungen ab: Donnerstag, 04. Oktober 2012 Da die Maßnahmen nicht abgeschlossen sind, werden noch weitere Buchungen anfallen. Bei den Prüfungskosten teilt Frau Hofert mit, dass die diesjährige GPA-Prüfung überraschend erfolgt ist und deshalb noch nicht im Haushaltsplan vermerkt war. Gemeinderätin Dorothea Hauß erkundigt sich nach den Überschreitungen der Bewirtschaftungskosten. In einem Telefonat mit der Verwaltung erhielt sie die Auskunft, dass dies am Heizöleinkauf, der jährlich schwankt, liegt. Sie hatte mit der Verwaltung vereinbart, dass eine jährliche Aufstellung über den Verbrauch gemacht werden soll. Frau Hofert teilt hierzu mit, dass dies das Haushaltsrecht ermöglicht. Man könne die Heizölbestände am 31.12. bewerten und ausbuchen. Bürgermeisterin Schönberger regt in diesem Zusammenhang aufgrund der steigenden Energiepreise an, dass der Gemeinderat und die Verwaltung für die Zukunft ein Klimaschutzkonzept für die gemeindeeigenen Gebäude erarbeiten sollte. Gemeinderätin Schmidt erkundigt sich, ob die GPA-Prüfung abgeschlossen ist. Frau Hofert teilt hierzu mit, dass die Prüfung größtenteils durchgeführt wurde, das Abschlussgespräch allerdings noch nicht stattgefunden hat. Das Ergebnis wird im Gemeinderat vorgestellt. Bezüglich der Überschreitung im Bereich der Sachverständigen- und Rechtsberatungskosten erkundigt sich Bürgermeisterin Schönberger, wie künftig vorgegangen werden soll. Gemeinderat Imm vertritt die Auffassung, dass keine neuen Aufträge ohne Gemeinderatsbeschluss abgeschlossen werden sollen. Die laufenden Rechnungen können noch bezahlt werden. Gemeinderat Pfrengle vertritt ebenfalls die Auffassung, dass bei Überschreitungen neue Aufträge im Gremium behandelt werden sollen und laufende nicht. Beschluss Der Gemeinderat bewilligt die über-und außerplanmäßigen Ausgaben. Neufassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den Gemeinden Hartheim am Rhein und Eschbach zur Beendigung des Mediationsverfahrens Bürgermeisterin Schönberger erläutert den Sachverhalt. Am 6. September 2012 fand im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald ein Gespräch zur Vorbereitung der vereinbarten Gemarkungsänderung statt. Gesprächsteilnehmer waren Hr. Heidenreich, Landratsamt Kommunalaufsicht, Herr Kamm, Landratsamt Fachbereich Vermessung, Herr Bürgermeister Kraus und Frau Bürgermeisterin Schönberger sowie Herr Siebler, Gemeindeverwaltung Hartheim am Rhein. Vom Fachbereich Vermessung wurde der Entwurf eines Veränderungsnachweises für den vereinbarten Gemarkungsflächentausch erstellt. Dabei traten zu den im Vertrag vom 24.07.2012 in §1 vereinbarten ca. 18 ha Umgliederungsfläche Abweichungen auf. Vom FB Vermessung wurde danach ein Lösungsvorschlag erarbeitet, bei dem ca. 17,6 ha Umgliederungsfläche entsteht. Im Gespräch wurde von Frau Schönberger und Herr Siebler darauf hingewiesen, dass die zugesagten 12,5 ha Netto-Gewerbefläche als wesentlicher, inhaltlicher Bestandteil der Vereinbarung auf keinen Fall unterschritten werden darf. Herr Heidenreich hat als Voraussetzung für die Genehmigung der Flächenumgliederung einen eindeutig benannten Zeitpunkt im öffentlich-rechtlichen Vertrag verlangt. Hierzu müssen die §§ 3 und 4 überarbeitet werden. Herr Schröder-Klings wird unverzüglich den Vertrag überarbeiten und diese beiden Punkte (Flächenanpassung und Vertragswirksamkeit) so verfassen, dass die formalen Voraussetzungen für die Gemarkungsumgliederung gegeben sind. Außerdem wird Herr Schröder-Klings die um zu gliedernde Netto-Gewerbefläche anhand des vorbereiteten Veränderungsnachweises für alle eindeutig nachvollziehbar darstellen und aufsummieren. Den Beteiligten ist klar und es ist unstrittig, dass mindestens 12,5 ha Netto-Gewerbeflächen von Eschbacher zu Hartheimer Gemarkung getauscht werden müssen, damit der öffentlich-rechtliche Vertrag erfüllt ist. Im weiteren Gesprächsverlauf wurden noch die Themen der postalischen Zuordnung der Gewerbeparkflächen und Straßenbezeichnungen sowie der weiteren Auswirkungen des Gemarkungstausches auf bestehendes Ortsrecht diskutiert. Hierüber wird in der Sitzung mündlich berichtet. HARTHEIM In der anschließenden Diskussion erkundigt sich Gemeinderätin Hauß, ob über § 2 der Vereinbarung abgedeckt ist, falls im Gewerbepark Grünflächen mit Gewerbe nachverdichtet werden. Herr Siebler sagt zu, dass dann § 2 Regelungen dazu vorsieht. Beschluss Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Neufassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den Gemeinden Hartheim am Rhein und Eschbach zu. Herr Siebler informiert nach der Beschlussfassung noch darüber, dass momentan Planungen laufen, dass künftig alle Flächen im Gewerbepark eine Postleitzahl erhalten. Diese sollen laut Auskunft der Deutschen Post der Postleitzahl von Eschbach entsprechen. Es müsse noch geklärt werden, wo Ortstafeln künftig platziert werden. Außerdem gibt es durch die Umgemeindung teilweise doppelte Straßennamen in den Gemeinden und im Gewerbepark. Hier müsse noch geprüft werden, welche Straßen umbenannt werden. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Hartheim am Rhein Gemeinderat Gottfried Link stellt zu Beginn der Sitzung folgenden Antrag zur Geschäftsordnung: Er beantragt unter § 12 Abs. 2 als weiteren Satz anzufügen: Die Gemeinderats- und Ausschusssitzungen sind nicht vor 19 Uhr einzuberufen. Einberufungen vor 19 Uhr sind nach gegenseitiger Rücksprache und Zustimmung möglich. Bürgermeisterin Schönberger teilt hierzu mit, dass die Einberufung der Sitzung in den Zuständigkeitsbereich der Bürgermeisterin nach der Gemeindeordnung fällt und deshalb der Gemeinderat nicht hierüber bestimmen kann. Mit Schreiben vom 07.09.2012 (eingegangen am 10.09.2012) beantragt der Gemeinderat die Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat. Geändert werden soll § 33 Abs. 1, in dem es um die Anerkennung der Niederschriften geht. Bisheriger Wortlaut: (1) Die Niederschrift über öffentliche Sitzungen wird durch Zuleitung je einer Mehrfertigung an alle Mitglieder spätestens innerhalb eines Monats zur Kenntnis des Gemeinderates gebracht. Neu: (1) Die Niederschrift über öffentliche Sitzungen wird durch Zuleitung in Papierform je einer Mehrfertigung an alle Mitglieder, spätestens innerhalb 14 Tage nach der Sitzung zur Kenntnis des Gemeinderates gebracht. Eine elektronische Übersendung z.B. pdf-Datei wird zusätzlich ausgeführt. Beschluss Der Gemeinderat beschließt die vorgenannten Änderungen der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Hartheim am Rhein. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hartheim am Rhein Gemeinderat Josef Bauer erkundigt zu Beginn des Tagesordnungspunktes, ob der Sitzungstermin am 28. Dezember 2012 ernst gemeint sei. Bürgermeisterin Schönberger teilt hierzu mit, dass die Verwaltung aufgrund der geänderten Wertgrenzen auch weiterhin handlungsfähig bleiben muss und der Termin so vorgesehen ist. Auf Antrag des Gemeinderates in der Januarsitzung 2011 wurde in der Märzsitzung 2011 die Hauptsatzung der Gemeinde Hartheim geändert. Hauptgrund war damals die Erhöhung der Mitgliederanzahl des Verwaltungsausschusses von sechs auf acht Mitglieder. Von Seiten der Verwaltung wurden dazu die Wertgrenzen für die Zuständigkeiten der Bürgermeisterin nach der Mustersatzung des Gemeindetages Baden-Württemberg angepasst. Am 11.09.2012 erreichte die Verwaltung erneut ein Antrag des Gemeinderates auf Änderung der Hauptsatzung. Die Änderungen betreffen die Zuständigkeiten der Bürgermeisterin gemäß § 12 der Hauptsatzung. Die nachfolgende Tabelle zeigt die beantragten Änderungen auf: 7 Donnerstag, 04. Oktober 2012 HARTHEIM denstraße in Bremgarten liegen leider erst 18 Anmeldungen vor. Er schlägt vor, einen weiteren Infotag in der Ortsverwaltung Bremgarten durchzuführen. Als Termin ist der 7. November vorgesehen. Bürgermeisterin Schönberger beantwortet das Schreiben der Gemeinderäte vom 5. September 2012 wie folgt: Punkt: Umsetzung der Gemeinderatsbeschlüsse bezüglich der Rechtsberatung Firma Zipfel und KSW Birkenmeier zur Weiterberechnung der Kosten an die Antragsteller: Herr Siebler teilt hierzu mit, dass eine Rechtsberatung für den Bebauungsplan „Betonwerk Zipfel“ eingeholt wurde. Hier besteht eine mündliche Zusage durch Herrn Zipfel zur Kostenübernahme, sowie zur Übernahme der Planungskosten. Eine endgültige Abrechnung mit Herrn Zipfel erfolgt, wenn alle Kostenrechnungen vorliegen. Zum Rechtsanwaltsmandat in Sachen KSW Birkenmeier informiert Herr Siebler, dass eine Mandatsbeauftragung im Jahr 2006 von Herrn Bürgermeister Singler unterzeichnet wurde, da für den Konzessionsabbauvertrag der Abschluss der dreiseitigen Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg erforderlich war. Absprachen zwischen Herrn Singler und Herrn Birkenmeier liegen der Verwaltung nicht vor. Das Mandat war für Hochwasserschutzmaßnahmen ausgesprochen. Außerdem teilt Herr Siebler mit, dass ab sofort für neue Beauftragungen ein Gemeinderatsbeschluss eingeholt wird. Herr Pfrengle stellt nochmals klar, dass bestimmte laufende Verfahren fortgeführt werden können. Bürgermeisterin Schönberger erkundigt sich, wie die Aufforderung im Schreiben der Gemeinderäte gemeint ist, dass alle Mandate wegen Rechtsberatung einzustellen sind. Herr Pfrengle teilt hierzu mit, dass nur bestimmte Aufträge davon betroffen sind. Zu den weiteren Punkten des Schreibens informiert Bürgermeisterin Schönberger, dass das Protokoll vom 8. Mai 2012 nach dem Wunsch des Gemeinderats geändert wurde. Außerdem sei bei dem Termin der Akteneinsicht am 14. August 2012 kein Protokoll angefertigt worden, sondern nur ein interner Aktenvermerk. Dieser kann bei ihr eingesehen werden. Vorsorglich weist die Verwaltung darauf hin, dass ¬ sich ebenfalls die Zuständigkeiten nach der Hauptsatzung in den §§ 5 und 7 ändern. ¬ aufgrund der massiven Vervielfältigung der Zuständigkeiten des Gemeinderates zukünftig alle zwei Wochen eine Gemeinderatssitzung stattfindet (evtl. bei Bedarf wöchentlich!). Die Termine: 02.10.2012, 09.10.2012, 23.10.2012, 06.11.2012, 20.11.2012, 04.12.2012, 18.12.2012, 28.12.2012. Bitte merken Sie sich diese Termine bereits jetzt vor! ¬ sich aufgrund der vermehrten Auszahlung von Sitzungsgeld an die Gemeinderäte eine außerplanmäßige Erhöhung der Ausgabe auf dieser Haushaltsstelle abzeichnen kann. ¬ diese Vorgehensweise verwaltungsintern ebenfalls einen hohen Aufwand verursachen wird: Vorbereitung, Protokollierung und Nachbereitung der Sitzung, Verzögerung von Entscheidungen. Im Sinne einer effektiven Führung der laufenden Geschäfte der Verwaltung wäre eine Überprüfung der Satzungsänderung nach 6 oder 12 Monaten geboten. Beschluss Der Gemeinderat beschließt die vorgestellten Änderungen der Hauptsatzung Berichte der Verwaltung Bürgermeisterin Schönberger informiert über folgende Themen: Am Freitag, den 23. November und Samstag, den 24. November 2012 soll eine Klausurtagung des Gemeinderates stattfinden. Das Programm sieht folgenden Ablauf vor: Am Freitag soll eine Besichtigung der Adlergarten-Wohngruppe und des Schwanenhofes in Eichstetten mit anschließendem Vortrag durch Bürgermeister a.D. Gerhard Kiechle stattfinden. Dies soll zur Ideenfindung für eine Wohnform für Senioren in Hartheim dienen. Am Samstag ist vorgesehen, dass ein Leitbild für die Gemeinde Hartheim erarbeitet wird. Herr Stiegeler hat die Gemeinde darüber informiert, dass die Firma Stiegeler im Bereich Rheinaue/Grünle die Ausbauarbeiten beendet hat und nach Freischaltung durch die Telekom die ersten Kunden in der ersten Oktoberwoche an das Netz gehen können. Für den Bereich Lin- 8 Anfragen und Anregungen aus dem Gemeinderat Gemeinderat Johannes Link möchte wissen, ob die Aussagen im Artikel der Badischen Zeitung, den er in der Sitzung verliest, von der Bürgermeisterin so getätigt wurden. Bürgermeisterin Schönberger teilt hierzu mit, dass sie das Wort gesetzeswidrig nicht verwendet hat. Sie hatte lediglich angefügt, dass die Vorgehensweise so nicht in Ordnung sei. Gemeinderat Frank Schmidt bittet darum, dass die Beauftragung von Herrn Nasedy durch die GPA überprüft werden soll. Bürgermeisterin Schönberger teilt mit, dass die GPA derzeit eine Prüfung im Hauptund Rechnungsamt vornimmt. Man könne diesen Punkt in der Sitzung behandeln. Sie versteht nicht, warum an der Rechtsmäßigkeit der Beauftragung gezweifelt wird. Gemeinderat Frank Schmidt teilt hierzu mit, dass vorher bekannt war, dass ein Architekt benötigt wird und dies nicht mit einer Eilbeauftragung begründet werden kann. Bürgermeisterin Schönberger informiert nochmals darüber, dass Frau Faller auf sie zugekommen sei und sagt zu, dass der Vorgang durch die GPA überprüft wird. Gemeinderat Pfrengle informiert darüber, dass er auch bei der Akteneinsicht am 13. August 2012 im Rathaus anwesend war. Er möchte zugestehen, dass die die Akteneinsicht kurzfristig beantragt wurde. Bei einem Telefonat mit Herrn Wirbel wurde ihm zunächst ein Termin am 17. August und dann am 14. August angeboten. Da er aber erst im Gremium klären musste, ob dieser Termin möglich ist, hat er sich am Montagmorgen bei Frau Glockner gemeldet. Für die Bereitschaft, die Akteneinsicht durchführen zu können, spricht er ein Lob an Frau Glockner und Frau Hofert aus. Gemeinderätin Antoinette Faller fügt an, dass sie bei der Beauftragung von Herrn Nasedy nicht gedacht hat, dass es so enden würde und Kosten dafür entstehen. Sie sieht in der Änderung der Hauptsatzung auch eine Maßnahme zum eigenen Schutz. Gemeinderätin Christiana Schmidt regt an, dass der Tagesordnungspunkt „Anerkennung der Niederschrift“ mit dem Datum der Niederschrift, die unterzeichnet werden soll, versehen wird. Des Weiteren schlägt sie vor, dass man die Klausurtagung vorbereiten sollte und hierfür eine Arbeitsgruppe bildet. Außerdem sollte nach ihrer Meinung der runde Tische „Jugend und Soziales“ wieder aufleben. Zum abgesetzten Tagesordnungspunkt „Anschaffung eines Elektroautos“ schlägt sie vor, ein Fahrzeugkonzept für den Gemeindebauhof zu erar- Donnerstag, 04. Oktober 2012 beiten. Bürgermeisterin Schönberger sagt zu, dass dieses Thema von der Verwaltung ausgearbeitet wird. Für die Vorbereitung der Klausur sagen die Gemeinderätinnen Antoinette Faller und Christiana Schmidt zu mitzuarbeiten. Gemeinderat Gottfried Link gibt bekannt, dass er am geplanten Datum für die Gemeinderatsklausur wegen einer OP nicht anwesend sein wird. Bürgermeisterin Schönberger bemerkt, dass sie es schade findet, dass lediglich zwei Gemeinderäte an der Vorbereitung zur Klausurtagung teilnehmen möchten. Einwohnerfragen Herr Mike Blötscher äußert seinen Unmut über ein Schreíben, dass an die Anwohner der Jurastraße verteilt wurde. Hierin weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass in einer Spielstraße nur auf dafür ausgezeichneten Flächen geparkt werden darf. Herr Blötscher vertritt die Auffassung, dass dieses Schreiben nicht rechtmäßig sei. Herr Wolfgang Riesterer erkundigt sich, ob er auf sein Schreiben aufgrund der Vorkommnisse der letzten Wochen an Frau Bürgermeisterin Schönberger noch eine Antwort erhält, da er bis heute noch keine Rückmeldung erhalten hat. Bürgermeisterin Schönberger teilt mit, dass sie das Schreiben von Herrn Riesterer zur Kenntnis genommen hat, aber keine Frage darin gefunden hat. Gemeinderat Frank Schmidt bemängelt, dass in der Veröffentlichung über die Einnahmen der Gemeinderäte suggeriert wurde, dass sie diese ohne Gegenleistung erhalten hätten. Außerdem handelte es sich bei den Zahlen um Umsätze und nicht um Einnahmen. Herr Wolfgang Riesterer informiert darüber dass er angesprochen wurde, warum der Gemeinderat Johannes Link 430.000 EUR und Gemeinderat Pfrengle nur 400 EUR erhalten habe. Daraus wurde deutlich, dass aus der Veröffentlichung nicht klar wurde, wofür die Gelder bezahlt wurden. Er bittet darum, sich in Zukunft mit solchen Äußerungen zurückzuhalten, da dadurch ein falsches Bild über Unternehmer in der Öffentlichkeit entsteht. Bürgermeisterin Schönberger sagt zu, dies in Zukunft zu berücksichtigen. Gemeinderat Frank Schmidt erkundigt sich, warum der jetzige Gemeinderat Gottfried Link auch auf der Veröffentlichung erschien, da er zum Zeitpunkt der Auftragsvergaben kein Mitglied des Gemeinderates war. Er sieht die Veröffentlichung von Bürgermeisterin Schönberger als reine Racheaktion an. Frau Gabriele Volquartz denkt, dass es nach der Veröffentlichung zu Missverständnissen gekommen ist, weil nicht die Firmen, sondern die Privatpersonen in dem Bericht genannt wurden. Herr Zehr aus Bremgarten erkundigt sich nach dem Ausbaustand DSL. Bürgermeisterin Schönberger teilt hierzu mit, dass in Bremgarten nochmals eine Informationsveranstaltung durch die Firma Stiegeler stattfinden wird. Gemeinde Hartheim am Rhein Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Hauptsatzung der Gemeinde Hartheim am Rhein vom 18. September 2012 Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg GemO - hat der Gemeinderat am 18. September 2012 folgende Hauptsatzung beschlossen: I. Form der Gemeindeverfassung § 1 Gemeinderatsverfassung Verwaltungsorgane der Gemeinde sind der Gemeinderat und der Bürgermeister. II. Gemeinderat § 2 Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Gemeinderat den Ausschüssen oder dem Bürgermeister bestimmte Angelegenheiten übertragen hat oder der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister. HARTHEIM § 3 Zusammensetzung Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäte). III. Ausschüsse des Gemeinderats § 4 Beschließende Ausschüsse (1) Es werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet: 1.1 Verwaltungsausschuss, 1.2 Technischer Ausschuss. 1.3 Ausschuss Gewerbepark Breisgau 2) Jeder dieser Ausschüsse besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und der Verwaltungsausschuss aus 8 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats, der Technische Ausschuss aus 8 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats und der Ausschuss Gewerbepark Breisgau aus 5 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats. (3) Für die weiteren Mitglieder der Ausschüsse werden Stellvertreter bestellt, welche diese Mitglieder im Verhinderungsfall vertreten. § 5 Allgemeine Zuständigkeiten der beschließenden Ausschüsse (1) Die beschließenden Ausschüsse entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeit selbstständig an Stelle des Gemeinderats. (2) Den beschließenden Ausschüssen werden die in den §§ 7 bis 9 bezeichneten Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertragen. Ist zweifelhaft, welcher Ausschuss im Einzelfall zuständig ist, ist die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses gegeben. (3) Die beschließenden Ausschüsse sind innerhalb ihres Geschäftskreises zuständig für: 3.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan, soweit der Betrag im Einzelfall mehr als 2.000 EUR, aber nicht mehr als 50.000 EUR beträgt; 3.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Verwendung von Deckungsreserven von mehr als 1.000EUR, aber nicht mehr als 10.000 EUR im Einzelfall. (4) Soweit sich die Zuständigkeit der beschließenden Ausschüsse nach Wertgrenzen bestimmt, beziehen sich diese auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die Zerlegung eines solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Begründung einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig. Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen bezieht sich die Wertgrenze auf den Jahresbetrag. § 6 Beziehungen zwischen Gemeinderat und beschließenden Ausschüssen (1) Wenn eine Angelegenheit für die Gemeinde von besonderer Bedeutung ist, können die Ausschüsse die Angelegenheit mit den Stimmen eines Viertels aller Mitglieder dem Gemeinderat zur Beschlussfassung unterbreiten. (2) Der Gemeinderat kann den beschließenden Ausschüssen allgemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen oder Beschlüsse der beschließenden Ausschüsse, solange sie noch nicht vollzogen sind, ändern oder aufheben. (3) Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Gemeinderat vorbehalten ist, sollen dem zuständigen beschließenden Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Auf Antrag des Vorsitzenden oder eines Fünftels aller Mitglieder des Gemeinderats sind sie dem zuständigen beschließenden Ausschuss zur Vorberatung zu überweisen. (4) Der Gemeinderat kann Angelegenheiten, die die Aufgabengebiete verschiedener Ausschüsse berühren, selbst erledigen. Die Zuständigkeit des Gemeinderats ist anzunehmen, wenn zweifelhaft ist, ob die Behandlung einer Angelegenheit zur Zuständigkeit des Gemeinderats oder zu der eines beschließenden Ausschusses gehört. (5) Widersprechen sich die noch nicht vollzogenen Beschlüsse zweier Ausschüsse, so hat der Bürgermeister den Vollzug der Beschlüsse auszusetzen und die Entscheidung des Gemeinderats herbeizuführen. 9 HARTHEIM Donnerstag, 04. Oktober 2012 § 7 Verwaltungsausschuss (1) Der Geschäftskreis des Verwaltungsausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete: 1.1 Personalangelegenheiten, allgemeine Verwaltungsangelegenheiten, 1.2 Finanz- und Haushaltswirtschaft einschließlich Abgabenangelegenheiten, 1.3 Schulangelegenheiten, Kindergartenangelegenheiten, 1.4 Soziale und kulturelle Angelegenheiten, 1.5 Gesundheits- und Veterinärangelegenheiten, 1.6 Marktangelegenheiten, 1.7 Verwaltung der Liegenschaften der Gemeinde einschließlich der Waldbewirtschaftung, Jagd, Fischerei und Weide. (2) In seinem Geschäftskreis entscheidet der Verwaltungsausschuss über: 2.1 die Ernennung, Einstellung, Entlassung und sonstige personalrechtlichen Entscheidungen von Beamten bis Besoldungsgruppe A 8 und Arbeitnehmern bis Entgeltgruppe 10. Über leitende Beamte und Arbeitnehmer, die dem Bürgermeister direkt unterstellt sind, entscheidet der Gemeinderat. 2.2 die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen Freigiebigkeitsleistungen von mehr als 500 EUR, aber nicht mehr als 10.000 EUR im Einzelfall, 2.3 die Stundung von Forderungen, 2.3.1 von mehr als 3 Monaten bis zu 6 Monaten für einen Betrag ab 10.000 EUR, 2.3.2 von mehr als 12 Monaten für einen Betrag von mehr als 4.000 EUR bis zu einem Betrag von 50.000 EUR, 2.4 den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde oder die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der Gemeinde im Einzelfall mehr als 1.000 EUR, aber nicht mehr als 20.000 EUR beträgt, 2.5 die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten, einschließlich der Ausübung von Vorkaufsrechten im Wert von mehr als 2.500 EUR, aber nicht mehr als 50.000 EUR im Einzelfall, 2.6 Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem Vermögen bei einem jährlichen Mietwert oder Pachtwert von mehr als 2.000 EUR, aber nicht mehr als 10.000 EUR; bei der Vermietung gemeindeeigener Wohnungen in unbeschränkter Höhe, 2.7 die Veräußerung von beweglichem Vermögen im Wert von mehr als 2.000 EUR, aber nicht mehr als 10.000 EUR im Einzelfall. § 8 Technischer Ausschuss (1) Der Geschäftskreis des Technischen Ausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete: 1.1 Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, Vermessung), 1.2 Versorgung und Entsorgung, 1.3 Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Bauhof, Fuhrpark, 1.4 Verkehrswesen, 1.5 Feuerlöschwesen und Zivilschutz, 1.6 Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten, 1.7 technische Verwaltung gemeindeeigener Gebäude, 1.8 Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Park -und Gartenanlagen, (2) In seinem Geschäftskreis entscheidet der Technische Ausschuss über: 2.1 die Erklärung des Einvernehmens der Gemeinde bei der Entscheidung über: 2.1.1 die Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungssperre (§ 14 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB), 2.1.2 die Zulassung von Ausnahmen und die Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (§ 31 BauGB), 2.1.3 die Zulassung von Vorhaben während der Aufstellung eines Bebauungsplans (§ 33 BauGB), 2.1.4 die Zulassung von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB), 2.1.5 die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB), wenn in den Fällen 2.1.1 bis 2.1.5 die jeweilige Angelegenheit 10 für die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde nicht von grundsätzlicher Bedeutung oder besonderer Wichtigkeit ist, 2.2 die Stellungnahmen der Gemeinde zu Bauanträgen nach § 53 Abs. 2 und § 54 Abs. 2 Landesbauordnung für Baden-Württemberg - LBO –, 2.3 die Entscheidung über die Ausführung eines Vorhabens des Hoch- und Tiefbaus (Baubeschluss) und die Genehmigung der Bauunterlagen, die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung (Vergabebeschluss) sowie die Anerkennung der Schlussabrechnung (Abrechnungsbeschluss) bei voraussichtlichen bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten von nicht mehr als 50.000 EUR im Einzelfall, 2.4 planerische Leistungen und Gutachten bei voraussichtlichen Honorarkosten von nicht mehr als 20.000 EUR im Einzelfall, soweit nicht Nr. 2.3, 2.5 Anträge auf Zurückstellung der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben und auf vorläufige Untersagung gemäß § 15 BauGB, 2.6 die Erteilung von Genehmigungen und die Entscheidung über allgemein erteilte Genehmigungen nach § 144 BauGB. § 9 Ausschuss Gewerbepark Breisgau (1) Der Geschäftskreis des Ausschusses Gewerbepark Breisgau umfasst folgende Aufgabengebiete: 1.1 Mitgliedschaft der Gemeinde Hartheim im Zweckverband „Gewerbepark Breisgau“, 1.2 Koordinierung eines einheitlichen Vorgehens der Gemeinden Hartheim und Eschbach im Zweckverbandes „Gewerbepark Breisgau“, 1.3 Vorbereitung der Sitzungen der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Gewerbepark Breisgau“, 1.4 innerhalb des „Gewerbeparks Breisgau“ alle Angelegenheiten nach § 8 Abs. 1, soweit nicht der Zweckverband zuständig ist. (2) In seinem Geschäftskreis entscheidet der Ausschuss Gewerbepark Breisgau über: 2.1 das Abstimmungsverhalten des Vertreters der Gemeinde Hartheim in der Verbandsversammlung, 2.2 alle Angelegenheiten nach § 8 Abs. 2, innerhalb des „Gewerbeparks Breisgau“, soweit nicht der Zweckverband ausschließlich zuständig ist. § 10 Beratende Ausschüsse (1) Aufgrund § 41 Abs. 1GemO wird folgender beratender Ausschuss zur Vorberatung der Gemeinderatsverhandlungen oder einzelner Verhandlungsgegenstände gebildet: - Umweltausschuss (2) Der Geschäftskreis des Ausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete: 2.1 Umweltschutz 2.2 Landwirtschaft 2.3 Landschaftspflege 2.4 Hochwasserschutzmaßnahmen 2.5 Gewässerunterhaltung (3) Der Ausschuss besteht aus dem Bürgermeister als dem Vorsitzendem und 8 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats. IV. Bürgermeister § 11 Rechtsstellung Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit. § 12 Zuständigkeiten (1) Der Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung und vertritt die Gemeinde. Er ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich und regelt die innere Organisation der Gemeindeverwaltung. Der Bürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Gesetz oder den Gemeinderat übertragenen Aufgaben. Weisungsaufgaben erledigt der Bürgermeister in eigener Zuständigkeit, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt auch, wenn die Gemeinde in einer Angelegenheit angehört wird, die aufgrund einer Anordnung der zuständigen Behörde geheim zu halten ist. HARTHEIM Donnerstag, 04. Oktober 2012 (2) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt: 2.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis zum Betrag von 2.000 EUR im Einzelfall; 2.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Verwendung von Deckungsreserven bis zu 1.000 EUR im Einzelfall; 2.3 die Ernennung, Einstellung und Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen, 2.3.1 von Aushilfsbeschäftigten (geringfügig), Praktikanten und Beamtenanwärtern, 2.4 die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Gehaltsvorschüssen sowie Unterstützungen und von Arbeitgeberdarlehen im Rahmen der Richtlinien; 2.5 die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen Freigiebigkeitsleistungen bis zu 500 EUR im Einzelfall; 2.6 die Stundung von Forderungen im Einzelfall, 2.6.1 bis zu 3 Monaten in unbeschränkter Höhe, 2.6.2 über 3 Monate bis zu 6 Monaten bis zu einem Betrag von 10.000 EUR, 2.6.3 über 6 Monate bis zu 12 Monaten bis zu einem Betrag von 4.000 EUR; 2.7 den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der Gemeinde im Einzelfall nicht mehr als 1.000 EUR beträgt; 2.8 die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten, einschließlich der Ausübung von Vorkaufsrechten, im Wert bis zu 2.500 EUR im Einzelfall; 2.9 Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von 2.000 EUR im Einzelfall; 2.10 die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu 2.000 EUR im Einzelfall; 2.11 die Bestellung von Bürgern zu ehrenamtlicher Mitwirkung sowie die Entscheidung darüber, ob ein wichtiger Grund für die Ablehnung einer solchen ehrenamtlichen Mitwirkung vorliegt; 2.12 die Zuziehung sachkundiger Einwohner und Sachverständiger zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten im Gemeinderat und in beschließenden Ausschüssen 2.13 die Beauftragung der Feuerwehr zur Hilfeleistung in Notlagen und mit Maßnahmen der Brandverhütung im Sinne des § 2 Abs. 2 Feuerwehrgesetz. V. Ortsteile § 13 Benennung der Ortsteile (1) Das Gemeindegebiet besteht aus folgenden, räumlich voneinander getrennten Ortsteilen 1.1 Hartheim 1.2 Feldkirch 1.3 Bremgarten (2) Die Namen der in Absatz 1, Nr. 1.2 und 1.3 bezeichneten Ortsteile werden mit dem vorangestellten Namen der Gemeinde und mit diesem durch Bindestrich verbunden geführt. (3) Die räumlichen Grenzen der einzelnen Ortsteile nach Absatz 1 sind jeweils die Gemarkungen der früheren Gemeinden gleichen Namens. VII. Unechte Teilortswahl § 14 Unechte Teilortswahl (1) Die in § 13 Abs. 1 genannten Ortsteile bilden je einen Wohnbezirk im Sinne von § 27 Abs. 2 Satz 1 GemO. Die Sitze im Gemeinderat sind nach Maßgabe des Absatzes 2 mit Vertretern dieser Wohnbezirke zu besetzen (unechte Teilortswahl). (2) Die Sitze im Gemeinderat werden wie folgt auf die einzelnen Wohnbezirke verteilt: 2.1 Wohnbezirk Hartheim.8 Sitze 2.2 Wohnbezirk Feldkirch 3 Sitze 2.3 Wohnbezirk Bremgarten 3 Sitze VIII. Ortschaftsverfassung § 15 Einrichtung von Ortschaften Es werden folgende Ortschaften eingerichtet: 1.1 Feldkirch 1.2 Bremgarten § 16 Bildung und Zusammensetzung der Ortschaftsräte (1) In den nach § 15 eingerichteten Ortschaften werden Ortschaftsräte gebildet. (2) Die Zahl der Ortschaftsräte beträgt 2.1 in der Ortschaft Feldkirch 6 Mitglieder 2.2 in der Ortschaft Bremgarten 8 Mitglieder § 17 Zuständigkeit des Ortschaftsrats (1) Der Ortschaftsrat hat die örtliche Verwaltung zu beraten. (2) Der Ortschaftsrat ist zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören und hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen. (3) Wichtige Angelegenheiten im Sinne des Absatzes 2 sind insbesondere: 3.1 die Veranschlagung der Haushaltsmittel für die die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten, 3.2 die Bestimmung und wesentliche Änderungen der Zuständigkeiten sowie die Aufhebung der örtlichen Verwaltung in der Ortschaft, 3.3 die Ernennung, Einstellung und Entlassung der hauptsächlich in der örtlichen Verwaltung eingesetzten Gemeindebediensteten, ferner, soweit nicht für die ganze Gemeinde in gleicher Weise, sondern gerade für die Ortschaft von besonderer Bedeutung: 3.4 die Aufstellung, wesentliche Änderung und Aufhebung von Bauleitplänen sowie die Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen und städtebauliche Sanierungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch, 3.5 die Planung, Errichtung, wesentliche Änderung und Aufhebung öffentlicher Einrichtungen einschließlich Gemeindestraßen, 3.6 der Erlass, die wesentliche Änderung und Aufhebung von Ortsrecht. (4) Dem Ortschaftsrat werden im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Mittel folgende Angelegenheiten, soweit sie die jeweilige Ortschaft betreffen, zur Entscheidung übertragen: 4.1 die Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung von öffentlichen Einrichtungen einschließlich Gemeindestraßen, soweit deren Bedeutung nicht über den Bereich der Ortschaft hinausgeht, 4.2 den Vollzug des Haushaltsplanes einschließlich der Vergabe von Arbeiten und Lieferungen bis zu 10.000 EUR, 4.3 den Verkauf von beweglichen Gegenständen bis zum Wert von 5.000 EUR, 4.4 die Angelegenheiten der örtlichen Feuerwehr, 4.5 die Angelegenheit der örtlichen Vereine, 4.6 die Jagd-, Fischerei- und Feldverpachtung, 4.7 die Pflege des Ortsbildes und des örtlichen Brauchtums. (5) § 5 Abs. 1 und 4 gelten entsprechend. § 18 Ortsvorsteher (1) Der Ortsvorsteher ist Ehrenbeamter auf Zeit. (2) Der Ortsvorsteher vertritt den Bürgermeister ständig beim Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrats und bei der Leitung der örtlichen Verwaltung. (3) Der Ortsvorsteher ist Vorsitzender des Ortschaftsrats. § 19 Örtliche Verwaltung In den Ortschaften Feldkirch und Bremgarten wird je eine örtliche Verwaltung eingerichtet, die die Aufgabe einer Geschäftsstelle des Bürgermeisteramts wahrnimmt. Die örtlichen Verwaltungen führen die Bezeichnung „Verwaltungsstelle“. 11 Donnerstag, 04. Oktober 2012 IX. Schlussbestimmungen § 20 Inkrafttreten Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die bisherige Hauptsatzung vom 15. März 2011 mit ihren Änderungen außer Kraft. HARTHEIM Einschulung unserer neuen Erstklässler Hinweise: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Funktionsbezeichnungen gelten gleichermaßen für weibliche und männliche Personen. Ausgefertigt! Hartheim, den 18. September 2012 gez. Bernhard Pfrengle, Bürgermeisterstellvertreter PD Freiburg - Hartheim Alarmanlage schreckt ab Täter flüchten nach Auslösung der Alarmanlage und lassen Kupferstromleitungen zurück Fluchtartig haben Buntmetalldiebe den Tatort verlassen, als beim Entwenden von Stromkabelleitungen in Hartheim die Alarmanlage auslöste. In der Nacht von Montag, 17. September, auf Dienstag, 18. September, waren Diebe abermals auf dem Betriebsgelände eines Kieswerks in der Freiburger Straße unterwegs. Als die Täter ein etwa 100 Meter langes Stromkabel entwenden wollten, löste die Alarmanlage aus. Aufgeschreckt davon suchten die Täter fluchtartig das Weite und ließen den größten Teil der Kabelleitung am Tatort zurück. Ohne Alarmanlage hätte der Firmenbetreiber jetzt aller Wahrscheinlichkeit nach den Verlust der gesamten Stromleitung beklagen müssen. Hinweise zu Personen und Fahrzeugen, welche zur Tatzeit am und um das Firmengelände aufgefallen sind, nimmt die Polizei in Bad Krozingen, unter Tel. 07633 938240, entgegen. FrauenWirtschaftsGespräch 2012 Auch in diesem Jahr beteiligt sich die Wirtschaftsförderung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald an den FrauenWirtschaftsTagen des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg. Zum Thema „Xing, Facebook & Co. – Chance oder Risiko? Was Unternehmerinnen und Frauen in Führungspositionen über Social Media wissen sollten“ findet am Freitag, 19. Oktober 2012, ein FrauenWirtschaftsGespräch mit der Referentin Elke Schellinger statt. Die Diplom-Betriebswirtin ist unter anderem Social Media Trainerin und berät und begleitet kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung insbesondere von Social Media Projekten. Beginn der Veranstaltung ist um 14.00 Uhr im Rathaus in Müllheim. Anmeldungen sind bis zum 15. Oktober im Internet unter http://wirtschaft.breisgau-hochschwarzwald.de im Container Veranstaltungen und Informationen möglich. Die Anzahl der Teilnehmerinnen ist begrenzt. Anmeldungen werden nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Weitere Informationen gibt es bei Annette Herlt von der Wirtschaftsförderung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald, Telefon 0761 2187-5316. Kooperationspartner der Veranstaltung ist der Verband Deutscher Unternehmerinnen, Landesverband Baden/Pfalz-Saar. 12 Am Donnerstag, dem 13. September war die Spannung für viele Schulanfänger auf dem Höhepunkt: Die “ABC - Schützen” wurden von ihren Eltern und zum Teil auch Großeltern zu ihrem ersten Schultag begleitet. Vor dem Schuleingang begrüßten Frau Karcher und Frau Schönberger die Kinder herzlich. Die Bürgermeisterin überreichte den Schulanfängern ein kleines Geschenk von der Gemeinde. Anschließend wurden die neuen Erstklässler wie in den Jahren zuvor von ihren Paten aus den dritten Klassen auf den Grundschulhof begleitet, wo eine kurze Begrüßungsfeier stattfand. Mit dem Lied “Hey, hey hallo” wurden die Neuen von allen Grundschulkindern in ihren Kreis aufgenommen. Auch die Flötengruppe und die Bläserklasse gaben mit ihrem Spiel dem Anlass einen festlichen Rahmen. Die kurze Feier stand unter dem Symbol des Regenbogens. Von Gitarren begleitet sangen alle Grundschulkinder:" Ich schenk dir einen Regenbogen....!“ Bunte Tücher wurden geschwenkt, frohe Wünsche dazu von Kindern vorgetragen und viele leuchtende Seifenblasen in den sonnigen Himmel geblasen. Ein fröhliches Bild, das vielleicht manch angespanntem Schulanfänger den Weg ohne Eltern in seine erste Unterrichtsstunde aufgeheitert hat, auf dem er von seinen Patenkindern und den beiden Klassenlehrerinnen begleitet wurde. Währenddessen wurden die wartenden Eltern im Bistro der Schule von den Eltern der Patenklassen bewirtet. Musikschule Markgräflerland zu Gast im Albert Schweizer Haus Bad Bellingen Nur wenige Stunden nach Abschluss des Europäischen Musikfestes der Jugend ALLEGROMOSSO wurde die Region Emilia Romagna von einem Erdbeben heimgesucht, das 16 Todesopfer forderte und Hunderte Verletzte, komplett zerstörte Orte, Häuser, Kirchen und einen Ge- HARTHEIM Donnerstag, 04. Oktober 2012 samtschaden von fünf Milliarden Euro hinterließ. Nur eine halbe Stunde Fahrtzeit vom Epizentrum des Bebens entfernt, haben auch 1600 Jugendliche aus Deutschland mit Ihren Ensembles eine wundervolle Festivalwoche verbracht, die mit der Nacht des Bebens endete. Dem Aufruf des deutschen Bundesverbandes der Musikschulen zur Hilfe für die geschädigten Musikschulen in der Erdbebenregion Italiens folgend waren Lehrkräfte der Musikschule Markgräflerland am Sonntagvormittag zu Gast im Gottesdienst der evangelischen Kirchengemeinde Bad Bellingen und am Nachmittag mit Musikvorträgen beim Gemeindefest der ev. Kirchengemeinde. Aufgeführt wurde eine Sonate der Komponistin Anna Bon di Venezia durch Winfried Meier-Ehrat (Flöte) und Hermann Mehnert (Orgel), das Quartett für 4 Flöten von Luigi Gianella durch das Querflötenquartett der Musikschule (Maria Wicht, Elisabeth Kölle, Georg Zielinski und W. Meier-Ehrat) und das italienische Konzert F-Dur, BWV 971 von J.S. Bach durch die virtuose Akkordeonistin Karin Fleck. Die Zuhörer bedankten sich bei den Musikern mit begeistertem Applaus. Ein weiteres Lehrerkonzert zur Unterstützung der betroffenen italienischen Musikschulen findet statt am 27. Oktober um 17 Uhr im Bürgerund Gästehaus Schliengen. Der Erlös des Lehrerkonzertes in Bad Bellingen in Höhe von 141,54 Euro wird dem Spendenkonto zugeführt, welches der italienische Musikschulverband AIdSM, Mitglied der Europäischen Musikschulunion eingerichtet hat. Wenn Sie die Musikschulen in der Region Emilia Romagna unterstützen möchten, hier die Spendenkontoverbindung: Bank: Cassa di Risparmio die Firenze SpA, Filiale n.80, Mirandola, Emilia Romagna, Italien - Empfänger: Fondazione Scuola die Musica Carlo e Guglielmo Andreoli - Kontonummer: 1000 / 00 00 52 66 - Internationale BBAN: R 06160 66850 1 0000 000 5266 Berufsorientierungsseminar für Jugendliche Wer bin ich? Was will ich? Welcher Job passt zu mir? Der Bund Badischer Landjugend bietet in den kommenden Herbstferien vom 29. bis 30. Oktober ein Berufsorientierungsseminar für Jugendliche im Alter von ca. 13-15 Jahren im Bildungshaus Kloster St. Ulrich an. An diesen beiden Tagen machen sich die Jugendlichen mit Unterstützung durch die Referenten Gedanken über ihre Interessen, ihre Stärken und Schwächen, ihren Berufswunsch und erfahren alles rund um die Bewerbung. Darüber hinaus können sie bei einer Betriebsbesichtigung einen kleinen Einblick in eine der folgenden Berufssparten bekommen: Weinbau, Landwirtschaft, Verwaltung, Handwerk, Gastronomie und soziale Berufe. Ein Personalleiter erzählt ihnen darüber hinaus auf was er bei einer Bewerbung achtet und was in der heutigen Zeit auf Auszubildende zu kommt. Das Seminar kostet 50,00Euro für Übernachtung, Verpflegung, Unterlagen, Betriebs-besichtigungen und Referenten. Weitere Informationen und Anmeldungen bis 15. Oktober beim: Bund Badischer Landjugend, Friedrichstr. 41, 79098 Freiburg, Tel: 0761 2713330, Mail: landjugend@blhv.de Liebe Leserinnen und Leser, wegen Mini-Ferien der Alemannenschule ist die Gemeindebücherei in der Zeit vom: 04. Oktober 2012 bis einschließlich 06.Oktober 2012 geschlossen. Auf Ihren Besuch freut sich Ihre Gemeindebücherei. Erna Müller Update für Bilanzbuchhalter/innen Anlässe, sein berufliches Wissen aufzufrischen, gibt es immer wieder. Etwa wenn eine Gesetzeslage sich ändert. Im „Update für Bilanzbuchhalter/innen“ dreht sich am 20. und 27. Oktober, alles um die Neuerungen zur Umsatzsteuer durch Gesetzesänderungen sowie den handelsrechtlichen Abschluss 2012 und die Steuerbilanz 2012. Die Weiterbildung richtet sich an Bilanzbuchalter/innen und Mitarbeiter/innen im Rechnungswesen. Der Lehrgang findet in den Räumen des IHK-Bildungszentrum Südlicher Oberrhein in Kenzingen statt. Der Fachkurs kann mit 30 bis 50 Prozent gefördert werden. Näheres, kostenlose Beratung und Informationsmaterial gibt es beim IHK-BildungsZentrum Südlicher Oberrhein, Telefon 0761 2026-0 oder 0781 9203-0, e-Mail info@ihk-bz.de oder www.ihk-bz.de. Tatort Internet Am 26. Oktober 2012 dreht sich im IHK-BildungsZentrum in Offenburg alles um den Tatort Internet. Ab 17.00 Uhr werden die folgenden Themen in Zusammenarbeit mit der Akademie der Polizei Freiburg, Hubert Burda Media und weiteren IT-Experten präsentiert: ¬ Faszination Facebook und andere Social Media Plattformen ¬ Virtuelle Realität - ganz konkret ¬ Grenzenlose (Un)sicherheit - Spurensuche im Internet Die Teilnahme an dem IT-Forum ist kostenlos. Weitere Informationen gibt es beim IHK-BildungsZentrum Südlicher Oberrhein, Telefon 0781 9203-728, e-Mail r-rausch@ihk-bz.de oder www.ihk-bz.de. Hallo liebe Kinder, Jugendlichen, Erwachsenen und Interessierten… So sehen ab dem Schuljahr 2012/2013 die Öffnungszeiten im Jugendraum „Twister“ aus: dienstags und donnerstags 18.00 – 19.30 Uhr Teenagertreff für 10-15jährige 20.00 – 21.30 Uhr Offener Treff für Jugendliche ab 16 Jahren freitags wechselndes Programm (Kickerturnier, Kino, Schlittschuhlaufen, Kochen, etc.) für alle Alterststufen. Näheres siehe Aushang am Kinder& Jugendbüro / Schule. samstags Immer am letzten Samstag im Monat findet ein Freizeitprogramm mit wechselnden Angeboten und Aktionen für Kinder und Jugendliche statt. Nächster Aktionstag: 27.10.2012. Näheres siehe Aushang am Kinder- & Jugendbüro / Schule. Was war…!? Wiedereröffnung Jugendraum „Twister“ Am 21.09.2012 war es endlich soweit! Nach lang ersehnter Zeit öffnete der Jugendraum „Twister“ an jenem Freitagabend wieder seine Türen für alle Kinder und Jugendlichen ab 10 Jahren. Zwischen 18.00 - 22.00 Uhr besuchten rund 35 Jugendliche den offenen Treff. Neben dem gemeinsamen Kicker und Billiard spielen, konnten sie den neuen Jugendreferenten kennenlernen und auf einer Plakatwand Wünsche und Anregungen für die zukünftige Jugendarbeit im Jugendraum äußern. ScotlandYard live Am vergangenen Samstag, den 29.09.2012, fand für Kinder- und Jugendliche ab 10. Jahren ein großes Geländespiel, angelehnt an das Brettspiel „ScotlandYard“, in der Ortschaft Hartheim statt. Hierbei wurde von einer Vielzahl Detektiven der flüchtige ´MisterX´ gesucht und erfolgreich gefunden. 13 HARTHEIM Donnerstag, 04. Oktober 2012 Judo-Club Bad Krozingen-Hausen Zwei Hartheimer Mädchen sind Judomeisterinnen Bei den Mannschaftsmeisterschaften U12 des Judokreis Freiburg-Breisgau durften sich Michelle Steininger und Joanna Ruschmeyer über den Titel einer Kreismeisterin freuen. Mit der Mädchenstaffel des Judo-Club Bad Krozingen-Hausen besiegten sie zuerst einzeln die Staffel des Freiburger Judo-Clubs sowie die Formation des TV Neustadt. Danach gewannen sie auch gegen die speziell für diese Meisterschaft aus den besten Kämpferinnen beider Vereine gebildete Kampfgemeinschaft Neustadt-Freiburg. Die Eltern und Betreuer können auf die Siege ihrer Mädchen stolz sein. Die Trainer hoffen bei den Südbadischen Meisterschaften am 13.10. in Freiburg ebenfalls auf ein gutes Ergebnis. Kreismeisterinnen 2012 (von links nach rechts): Michelle Steininger, Anna-Maria Spittler, Veronika Baumann, Christine Spittler, Katharina Halfmann und Joanna Ruschmeyer. Der SV Bremgarten informiert! Der SV Bremgarten holt einen Punkt in Ebringen!! Am Sonntag, 16.09.2012, trat der SV Bremgarten auf dem ungemütlichen Kunstrasenplatz in Ebringen an. Verzichten musste man auf Kapitän Alexander Bechtel und Mittelfeldstratege Marcel Gantert. Wieder mit dabei waren Dominik Geng, Felix Bing, Sven Fischer und Dominik Volz. Der SVB begann ordentlich und bekam in der 12.Minute einen Foulelfmeter zugesprochen, Felix Bing traf sicher zur 0:1 Führung. Doch nur vier Minuten später das gleiche Bild auf der Gegenseite, ein Ebringer wurde im Strafraum gefoult, den fälligen Elfmeter verwandelte Markus Danner zum 1:1 Ausgleich. Nach einem schönen Spielzug konnte Dominik Geng mit einem sehenswerten Schuss zur 1:2 Führung für den SVB einschießen. Nach der Halbzeitpause traf Sadat Akay für die Gastgeber zum erneuten Ausgleich. Am Ende blieb es beim 2:2 Unentschieden. Die Spielberichte, Tabellenstände und Ergebnisse finden Sie auf der Homepage unter www.sv-bremgarten.de! Die kommenden Spiele des SV Bremgarten! Auswärtsspiele in Rimsingen! Sonntag, 07.10.2012 um 13.00 Uhr FC Rimsingen II - SV Bremgarten II Sonntag, 07.10.2012 um 15.00 Uhr FC Rimsingen I - SV Bremgarten I Heimspiele gegen Hausen! Sonntag, 14.10.2012 um 13.00 Uhr SV Bremgarten II - VfR Hausen III Sonntag, 14.10.2012 um 15.00 Uhr SV Bremgarten I - VfR Hausen II 14 Vorankündigung Mitgliederversammlung Die gemäß dem Zweijahresturnus für dieses Jahr geplante Mitgliederversammlung des TV Hartheim wird aus terminlichen Gründen in das Frühjahr 2013 verschoben. Der vom Vorstand festgelegte Termin ist nun der 1.3.2013, 19 Uhr. Einzelheiten folgen rechtzeitig vor diesem Termin in Vereinszeitschrift und Gemeindeblatt. Volleyball-Infos Herren: Alles neu macht der Mai Da sich die bisherig bekannte Volleyball-Herrenmannschaft aufgelöst hat, rechnete man zuerst damit, kein Team im Männerbereich melden zu können. Anfang Mai tat sich jedoch die Möglichkeit auf, ein junges, dynamisches, aber völlig unerfahrenes Team aus Schülern, der beiden Gymnasien aus Staufen und Bad Krozingen, im Alter zwischen 16-20 Jahren, zu formieren. Nachdem sich auch der Trainer der zweiten Damenmannschaft bereit erklärte das Team zu trainieren, beschloss man in einer Mannschaftssitzung, den Platz der bisherigen Herrenmannschaft in der Bezirksliga zu übernehmen – wohlwissend, dass dies eigentlich eine Nummer zu groß sein würde. Das Team soll Spielerfahrung in der höheren Klasse sammeln, denn der Klassenverbleib würde einem Wunder gleich kommen. So setzt man sich in der Vorrunde kleine Ziele, die man Schritt für Schritt erreichen möchte, um in der Rückrunde nicht ganz als Kanonenfutter da zu stehen. Im Vordergrund soll, verbunden mit viel Spaß und Teamgeist, die Verbesserung der Spielfähigkeit jedes Einzelnen stehen. Schon nach dieser kurzen Zeit ist sichtbar, dass man sich untereinander prächtig versteht und auch außerhalb des Spielfeldes harmoniert, dennoch könnte es nicht schaden noch ein wenig Zuwachs zu bekommen. Gerne sind neben jungen Nachwuchstalenten aber auch erfahrene bzw. ältere Spieler angesprochen, immer montags um 20.30 - 22.00 Uhr in der Rheinhalle vorbeizuschauen und mitzumachen. Damen II verbleibt in der Bezirksklasse Durch Umstrukturierung der Ligastruktur im Damenvolleyball war unsere zweite Damenmannschaft vergangenes Jahr als einziger Aufsteiger in eine harte Saison gegangen. Man schloss diese als Vorletzter ab. Da noch dazu die Mannschaft nach der vorhergehenden Meisterschaft zerfiel und in der Aufstiegssaison fast nur noch eine neu formierte Jugendmannschaft spielte, war es als Erfolg zu werten, nicht Letzter geworden zu sein. Sportlich war man somit eigentlich abgestiegen und das Team drohte zu zerfallen. Man rechnete in der Abteilung nun damit, dass neben der Auflösung der Herren nun nur noch die Meistermannschaft Damen I übrig bleibt. Doch auch andere Mannschaften, wie Müllheim und Ballrechten-Dottingen, hatten ähnliche Probleme. So konnte man die Spielerinnen der Dottinger Löwen für den TV Hartheim gewinnen. Die aufgestockte und nun breit besetzte Mannschaft verfügt durch eine Altersstruktur von 15 bis 52 Jahren im Vergleich zur Vorsaison über deutlich mehr Erfahrung. Das Ziel, welches sich das Team gesetzt hat ist: In der Vorrunde schon so kräftig zu punkten, dass man nach Möglichkeit am Saisonende unter die ersten Vier kommen kann. Gerne können Interessierte immer montags und freitags von 19.00 20.30 Uhr in der Rheinhalle vorbeischauen und sich informieren. Termine für den 1. Spieltag: Herren: 06.10., ab 14.00 Uhr in Efringen-Kirchen. Damen II: 7.10., ab 11:00 Uhr in Bad Säckingen www.tv-hartheim.de Tanzen aus Lust an Bewegung und Freude am Leben Herbst – Winter – 2012/2013 Am Mittwoch den 31.10.2012 wollen wir mit einem neuen Kurs beginnen: Wer gerne in fröhlicher Runde den Alltag hinter sich lassen und seine körperliche sowie geistige Fitness stärken möchte, ist herzlich eingeladen, sich nach Musik zu bewegen. Getanzt werden u.a. Kreis-, Reihenund Blocktänze zu internationaler Unterhaltungs- und Folkloremusik. Wann: Am Mittwoch, 31. Oktober 2012, wöchentlich, von 18.00-19.30 Uhr Wo: Seltenbachhalle Feldkirch Kursgebühr: Mitglieder TV Hartheim frei, Nichtmitglieder 40,- Euro/Kurs Information und Kursleitung: Christel Kamann, Tel.: 07633 13898 HARTHEIM Donnerstag, 04. Oktober 2012 Musikanten-Stadl WICHTIG!!! WICHTIG!!! WICHTIG!!! Anlässlich des Feundschaftstreffen mit der Dorfmusik Bremgarten suchen wir zahlreiche Gastgeber, die unsere Freunde für eine Nacht vom 20.10. auf den 21.10.2012 unterbringen könnten. Über Rückmeldungen würden wir uns sehr freuen, bitte melden Sie sich bei Petra Birkenmeier, Tel.: 8064444 oder 0170 5908901. Ihr Musikverein Bremgarten e.V. Freundschaftstreffen Musikverein & Dorfmusik Bremgarten Samstag, 20. Oktober 2012 Der Musikverein Bremgarten e.V. lädt die gesamte Bevölkerung am Samstag, 20.10.2012 ab 19.30 Uhr herzlich in die Bürgerhalle Bremgarten ein. (Eintritt frei, Hallenöffnung: 19.00 Uhr) Wir feiern mit unseren Schweizer Freunden der Dorfmusik Bremgarten das 45. Freundschafts-Jubiläum. Lassen Sie sich durch die beiden Vereine von einem bunten Konzertprogramm volkstümlicher Art überraschen. Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt. Auf Ihr Kommen freut sich der Musikverein Bremgarten e.V. & die Dorfmusik Bremgarten aus der Schweiz Die Tennissaison 2012 auf unserer Außenanlage neigt sich dem Ende! Als Abschluss möchten wir alle unsere Mitglieder (von jung bis alt) einladen zu unserem Abschlussfest mit „Spaßturnier“ am Samstag, dem 6. Oktober 2012 um 14.00 Uhr Beginnen möchten wir mit dem Turnier pünktlich um 14.00 Uhr. Hierbei werden wir mit Kaffee und Kuchen und anderen Getränken durch die Jugendspieler/innen verwöhnt. Gegen 18.30 Uhr erfolgt die Siegerehrung mit anschließendem Essen und gemütlichem Ausklang. Es bewirtet die Herren-Mannschaft. Wir möchten diesen „offiziellen Abschluss“ bis in die späten Stunden in gemütlicher Runde gemeinsam verbringen und würden uns über Euer zahlreiches Erscheinen sehr freuen. Die Vorstandschaft Mehrere Veranstaltungen im „Salmen“ Los geht es am Samstag, 13. Oktober, 20.00 Uhr, mit Klaus Obert mit der Blues-Band 4T3. Die vier Musiker aus Freiburg und Haslach wollen dem Blues in der Region frische Impulse geben und haben sich dabei nicht nur dem klassischen Chicago-Blues B la Muddy Waters verschrieben. Sie versuchen vielmehr, diese Musik in allen ihren Sparten auszuloten. Rein akustisch gespielte Songs aus dem Mississippi-Delta gehören ebenso zum Repertoire wie moderne Interpretationen mit deutlichen Rock- und Jazz-Elementen. Das stilistische Spektrum reicht von Robert Johnson bis zu Robben Ford, von Little Walter bis zu „Lynyrd Skynyrd“. Der Eintritt beträgt im Vorverkauf bei Windmühle, Tel.: 07633 405334, 8 EURO und 10 EURO an der Abendkasse. Ein alter Bekannter und Mitglied des Salmenvereines gastiert am Freitag, 19.10.2012, um 20.00 Uhr wieder im Salmen. Es ist Bernd Lafrenz, der im Alleingang die Dramen und Komödien seines Idols und großen Meisters William Shakespeare auf die Bühne zaubert und dabei seit fast 30 Jahren unglaublich wandlungsfähig in zahllose Rollen schlüpft. Dieses Mals spielt er Romeo und Julia, frei nach Shakespeare. In einer dramatisch ausgeklügelten Parodie verleiht Bernd Lafrenz „Romeo und Julia“ ein völlig neues Erscheinungsbild, indem er sich mit spielerischer Leichtigkeit innerhalb von Sekunden von einer Figur in die nächste verwandelt. Der Eintritt beträgt im Vorverkauf bei Windmühle, Tel.: 07633 405334, 8 EURO und 10 EURO an der Abendkasse. Donnerstag, 04.10. Hl. Franz von Assisi, Ordensgründer Hartheim 18.30 Uhr Eucharistiefeier (PZ) (Wir denken an: Walter Tritschler z. 3. Totengedenken; die Verstorbenen der Familien Wick u. Vollmer; die Verstorbenen der Familie Durm (JTM)) Freitag, 05.10. Hartheim Feldkirch Bremgarten 18.30 Uhr Eucharistische Anbetung 18.30 Uhr Rosenkranz u. Gebet um geistliche Berufe 18.30 Uhr Herz-Jesu-Andacht und Gebet um geistliche Berufe Samstag, 06.10. Hl. Bruno Hartheim 14.30 Uhr Tauffeier der Kinder Tjara Witschas u. Luca Ritzenthaler (PZ) 27. Woche im Jahreskreis Samstag, 06.10. Vorabend Hartheim 18.30 Uhr Eucharistiefeier (PZ) -Erntedank - (Wir denken an: Luzia Köhler z. 3. Totengedenken u. Ehemann Karlheinz, Karl u. Franziska Mies; Alfred Karle u. Eltern) - Kollekte für das Gemeindehaus - anschl. Agape-Feier Bad Krozingen 18.30 Uhr Eucharistiefeier -Erntedank Sonntag, 07.10. 27. Sonntag im Jahreskreis LL.: Gen 2,18-24; Hebr 2,9-11; Ev.: Mk 10,2-16 Hartheim 18.30 Uhr Rosenkranz Feldkirch 10.30 Uhr Wort-Gottes-Feier für Familien mit Erntedankfest - Kollekte für die Kirchenrenovation 18.30 Uhr Rosenkranz Bremgarten 10.30 Uhr Eucharistiefeier (OS) -Erntedank - (Wir denken an: Schwester Aquila und Anverwandte) Kollekte für die Kirchenrenovation - anschl. Pfarrfest 18.30 Uhr Rosenkranz Bad Krozingen 10.30 Uhr Eucharistiefeier als Familiengottesdienst Biengen 09.30 Uhr Eucharistiefeier zum Patrozinium Hausen 09.00 Uhr Eucharistiefeier Tunsel 10.30 Uhr Eucharistiefeier als Familiengottesdienst Dienstag, 09.10. Hl. Dionysius, Bischoff von Paris Feldkirch 18.30 Uhr Eucharistiefeier (GD) 15 HARTHEIM Donnerstag, 04. Oktober 2012 Mittwoch, 10.10. 27. Woche im Jahreskreis Bremgarten 18.30 Uhr Eucharistiefeier (PZ) Mithilfen: Landvolkpfarrer Dr. Thomas Dietrich (TD) Pfarrer i. R. Peter Klug (PK) Donnerstag, 11.10. Seeliger Johannes XXIII, Papst (1963) Hartheim 18.30 Uhr Eucharistiefeier (OS) Samstag, 13.10. 27. Woche im Jahreskreis Feldkirch 14.00 Uhr Trauung des Brautpaares Veronika Halmbacher und Wolfgang Faller (PZ) 28. Woche im Jahreskreis Samstag, 13.10. Vorabend Feldkirch 18.30 Uhr Eucharistiefeier (PZ) (Wir denken an: Michael Fischbach; Frieda + Rudolf Kling u. Oliver Kling) Bad Krozingen 18.30 Uhr Eucharistiefeier Sonntag, 14.10. 28. Sonntag im Jahreskreis LL: Weish 7,7-11, Hebr 4,12-13; Ev.: Mk 10,17-30 (oder 10.17-27) Hartheim 10.30 Uhr Wort-Gottesfeier 18.30 Uhr Andacht Bremgarten 09.00 Uhr Eucharistiefeier (PZ) (Wir denken an: Maria Wehrle; Franz Grathwol) 18.30 Uhr Andacht Feldkirch 18.30 Uhr Andacht Bad Krozingen 10.30 Uhr Eucharistiefeier mit Kinderkirche Biengen 10.30 Uhr Eucharistiefeier Schlatt 09.00 Uhr Eucharistiefeier Hausen 10.30 Uhr Eucharistiefeier mit Erntedankfest, mitgestaltet vom Kirchenchor, anschl. Bewirtung durch den Chor Dienstag, 16.10. HI. Hedwig von Andechs Feldkirch 18.30 Uhr Eucharistiefeier (OS) Mittwoch, 17.10. HI. Ignatius von Antiochien, Bischof Märtyrer (um 115) Bremgarten 18.30 Uhr Eucharistiefeier (OS) (Wir denken an: in besonderem Anliegen) Donnerstag, 18.10. Hl. Lukas, Evangelist Hartheim 18.30 Uhr Eucharistiefeier (OS) (Wir denken an: Gabriel Faller + Pauline geb. Dietsche und Tochter Agatha; Alfred Sälinger, Markus Sälinger, Günter Faller, Ernst + Rose Knobel, Sohn Alfred und Eltern, zu Ehren der Mutter Gottes) 29. Woche im Jahreskreis Samstag, 20.10. Vorabend Hartheim 18.30 Uhr Eucharistiefeier (OS) (Wir denken an: Ursula Adlkirchner u. Angehörige; Franz Friedrich, Frieda u. Albert Friedrich, Anna u. Karl Wohlfarth; Maria Pfrengle, Georg Pfrengle Eltern u. Schwiegereltern) Bad Krozingen 18.30 Uhr Eucharistiefeier Sonntag, 21.10. 29. Sonntag im Jahreskreis LL: Jes 53,10-11, Hebr 4,14-16; Ev.: Mk 10,35-45 (oder 10,42-45) Hartheim 18.30 Uhr Rosenkranz Feldkirch 09.00 Uhr Eucharistiefeier (TD) 18.30 Uhr Rosenkranz Bremgarten 10.30 Uhr Eucharistiefeier (GD) 18.30 Uhr Rosenkranz Bad Krozingen 10.30 Uhr Eucharistiefeier Schlatt 10.30 Uhr Eucharistiefeier Hausen 10.30 Uhr Wort-Gottes-Feier Tunsel 10.30 Uhr Eucharistiefeier Den Gottesdiensten der Seelsorgeeinheit stehen vor: Hauptamtliche: Dekan Gerhard Disch, Leiter der Seelsorgeeinheit (GD) Vikar Oliver Störr (OS) Pfarrer Dr. Peter von Zedtwitz, Kooperator (PZ) 16 Gottesdienste zum ERNTEDANK 2012 - Segnung der Erntegaben Hartheim: Sa, 06. Oktober, 18.30 Uhr Feldkirch: So., 07. Oktober, 10.30 Uhr Bremgarten: So., 07. Oktober, 10.30 Uhr Wir bringen unsere Gaben des Feldes, der Gärten und anderes vor Gott hin, um IHM dafür zu danken. Wir bitten Gott um seinen Segen für diese Gaben und uns. Bitte bringen Sie Ihre Erntekörbe am Samstagvormittag vor dem jeweiligen Erntedankfest zur Kirche, damit die Erntealtäre gestaltet werden können. Agape in Hartheim Nach dem Gottesdienst am Samstagabend, 06. Oktober, teilen wir miteinander Brot und Wein - bei schönem Wetter vor der Kirche. ¬ Sakramente (Taufe, Firmung, Ehe, Erstkommunion, Krankenkommunion) Taufe Samstag, 06.10., Hartheim Samstag, 27.10., Feldkirch oder nach Absprache in den Sonntagsgottesdiensten Die nächsten Taufseminare sind: Samstag, 27. Oktober 2012, 10.00 - 12.30 Uhr Samstag, 08. Dezember 2012, 10.00 - 12.30 Uhr Anmeldungen zur Taufe bitte im Pfarrbüro in Hartheim, Kirchstr. Tel. 948840 Firmung 2013 Für die Firmvorbereitung 2013 suchen wir Menschen, die Freude an der Begleitung Jugendlicher auf ihrem Weg zur Firmung haben und ein Firmprojekt unterstützen möchten. Kontakt: Georg Klingele, 07633 90894919, georg_klingele@web.de Beichtgelegenheit Jeden Samstag um 17.45 Uhr in Bad Krozingen, St. Alban und nach Vereinbarung mit den Seelsorgern Krankenkommunion Wer für sich oder seine Angehörigen die Krankenkommunion wünscht, möge sich bitte im Pfarrbüro Hartheim melden Tel. 948840 oder direkt für Hartheim bei Frau Brigitte Sedelmeier, Tel.: 2128 für Bremgarten bei Frau Traudel Graß, Tel.: 14113 für Feldkirch bei Frau Gabi Faller, Tel.: 14815 ¬ Gruppen, Gruppierungen, Vereine, Bildungswerk Frauengemeinschaft Hartheim-Feldkirch-Bremgarten Donnerstag, 04.10. Halbtagesausflug Montag, 08.10. 19:00 Uhr Vorstandsitzung im Pfarrhaus Liturgiekreis Montag, 15.10. 20:00 Uhr Pfarrhaus Hartheim HARTHEIM Donnerstag, 04. Oktober 2012 Zukunftskongress Bildungswerk ÖAE Aktuelle Termine der Projektgruppen Die Räte der Seelsorgeeinheiten Bad Krozingen und Hartheim haben sich für 13 Projekte entschieden, an denen nun weiter gearbeitet werden soll. Nun laden wir nicht nur die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kongresses, sondern alle Interessierten ein zur Mitarbeit in den Projektgruppen des Zukunftskongresses. Vielleicht ist Ihr Projekt dabei, für das Sie sich stark machen und einbringen wollen. Wir sind gespannt und freuen uns auf die Gespräche und Begegnungen mit Ihnen und erhoffen uns Impulse, Ermutigung und Aufbrüche für die Kirchen der Seelsorgeeinheiten Bad Krozingen und Hartheim. Ökumenische Arbeitsgemeinschaft Erwachsenenbildung Hartheim - informiert: 1. Neues Veranstaltungsprogramm Wenn bei der Drucklegung nicht noch was schief geht, wird zusammen mit dem heutigen Gemeindeblatt das neue Programmheft an alle Hartheimer Haushalte verteilt. Das Team hofft, wieder eine ansprechende und interessante Mischung von Themen gefunden zu haben und hofft auf zahlreichen Besuch unserer Veranstaltungen. Bitte bewahren Sie das Programmheft auf, so dass Sie immer die für Sie interessanten Termine nachschlagen können, oder tragen Sie diese gleich in Ihren Terminkalender ein. Hier die nächsten Termine der einzelnen Projekte: Gemeinsamer Liturgieausschuss für die neue Seelsorgeeinheit Bad Krozingen - Hartheim, Donnerstag, 25.10.2012, 20:00 Uhr, Pfarrhaus Hartheim Weitere Termine werden in den nächsten Pfarrbriefen veröffentlicht! Für Ihre Bereitschaft mitzumachen, Ihre Zeit und Energie für diese Zukunftssuche zu investieren, danken wir Ihnen schon jetzt. Gene können Sie selbstverständlich weitere Personen auf unsere Projekte hinweisen und sie dazu einladen. Die einzelnen Projekte mit den Verantwortlichen und deren genauer Inhalt liegen in den Kirchen aus oder können beim Pfarramt erfragt werden. ¬ Kath. Pfarrbüro der Seelsorgeeinheit Hartheim Kirchstr. 1, 79258 Hartheim Tel. 07633 948840, Fax 07633 948841 E-mail: kath.pfarramt.hartheim@t-online.de Hompage: www.kath-hartheim.de Achtung!! Geänderte Öffnungszeiten des Pfarrbüros Vom 17.09. –09.10. hat Frau Meßmer Urlaub. Das Büro in Hartheim ist in dieser Zeit deshalb nur wie folgt offen: Mittwoch von 17.00 bis 18.00 Uhr Freitag von 11.00 bis 12.00 Uhr In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an das Pfarrbüro in Bad Krozingen - Tel. 9089490. 2. Französisch-Kurse: Beginn 8. Oktober Montag, 8. Okt., 18.45 Uhr, im Französisch 2 für Fortgeschrittene Stufe 2, 10 x 60 Min., Anmeldung erforderlich unter Tel 07633 2382! Referentin: Nicole Kuchejda Montag, 8. Okt., 20.00 Uhr Französisch 1 für Anfänger mit Grundkenntnissen, 10 x 60 Min., Anmeldung erforderlich unt. Tel 07633 2382! Referentin: Nicole Kuchejda Beide Kurse finden im Martin-Luther-Haus statt. 3. Erster Vortrag Südtitol – vom Reschen zu den Dolomiten. Ein Reisebericht mit digitaler Bildpräsentation. Montag, 15. Oktober, um 20.00 Uhr im Martin-Luther-Haus. Referent: Peter Stecher, Britzingen. 4. Vorschau Montag, 5. November, 20 Uhr im Martin-Luther-Haus: Schlafstörungen – Ursachen und Gegenmaßnahmen. Referentin: Apothekerin Anke Wagner, Staufen. Mit freundlichem Gruß im Namen des ÖAE-Teams Rudolf Rucktäschel Ab dem 10.10. ist das Büro wieder wie gewohnt geöffnet: Montag, Mittwoch, Freitag von 11.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag von 17.00 bis 18.00 Uhr Redaktionsschluss für den nächsten Pfarrbrief (03.11. - 02.12.12) ist Freitag, 26. Oktober. Bitte beachten Sie dies auch für Ihre Messbestellungen. Dekan Gerhard Disch Kooperator Dr. Peter v. Zedtwitz Diakon Rolf Borgas Vikar Oliver Störr Gem.Ref. Regina Soot Pastoralreferent Georg Klingele Pastoralreferent Bernhard Huber Sprechstunden nach Vereinbarung 07633 908949-0 07633 948840 07633 4580 07633 9232944 07633 908949-17 07633 90894919 07633 9231042 Konten der Kath. Kirchengemeinden bei der Sparkasse Staufen-Breisach, BLZ 680 523 28 St. Peter u. Paul Hartheim Konto-Nr. 90 11 02 4 St. Martin Feldkirch Konto-Nr. 91 42 65 4 St. Stephan Bremgarten Konto-Nr. 92 01 99 7 Elisabethenverein Hartheim Konto-Nr. 91 57 59 5 Spenden f. Caritas-Sammlung Konto-Nr. 92 15 40 1 Sonderkonto Kreuz Konto-Nr. 11 76 89 0 Einzelne Termine können sich ändern, maßgebend ist der aktuelle Aushang in den Schaukästen bei den Kirchen! Pfarramt: Evangelische Kirchengemeinde Mengen-Hartheim 79227 Schallstadt, OT Mengen, Hauptstr. 42 Tel. 07664 2476, Fax. 07664 2521 www.ekimeha.de, mengen@kbz.ekiba.de Gottesdienste Sonntag, 07. Oktober 2012 10.00 Uhr Erntedankgottesdienst in Mengen, Vorstellung der Konfirmanden. Anschließend Kirchenkaffee Samstag, 13. Oktober 2012 19.00 Uhr Geistliche Abendmusik Kirche Mengen, Jürgen Braun (Leierkasten mit Streichquartett) Sonntag, 14. Oktober 2012 10.00 Uhr Gottesdienst in Hartheim Sonntag, 21. Oktober 2012 10.00 Uhr Gottesdienst in Mengen (Pfarrer Friebolin) Sonntag, 28. Oktober 2012 10.00 Uhr Gottesdienst in Hartheim (Pfarrer Deusch) Herzlich bedanken möchten wir uns bei allen fleißigen Salat- und Kuchenspender für unser Martin-Luther-Haus Fest am 30. September. Vielen Dank auch an alle Helfer vor, während und nach dem Fest. Konfirmandenunterricht Mittwoch, 10. Oktober 2012, 16.00 Uhr im Martin-Luther-Haus 17 HARTHEIM Donnerstag, 04. Oktober 2012 Zum ersten Konzert der Geistlichen Abendmusik 2012/2013 in der Evangelischen Kirche Mengen lädt der Förderverein zu einer Abendmusik mit Musik und Texten am 13. Oktober 2012 um 19 Uhr ein. Die Zuhörer erwartet mit Angeles Gomez, Querflöte, und Jürgen Braun, Drehorgel, eine ungewöhnliche Instrumentenkombination. Die beiden Musiker spielen Werke von Alessandro Stradella, Johann Sebastian Bach, Joseph Touchemoulin und Wolfgang Amadeus Mozart. Der Eintritt ist frei, um Spenden wird gebeten. Vortrag: Ulrike Sals: Das Leben im biblischen Paradies – ein Modell für heute? Muss leider verschoben werden! Pfarramtssekretariat mittwochs und freitags, 08.00 Uhr – 12.30 Uhr Es grüßt Sie herzlich Ihr Pfarrer Dr. Jobst Bösenecker schen Sicherheit im Umgang mit Kleinkindern, erweitern ihre sozialen Kompetenzen und lernen Verantwortung zu übernehmen. Außerdem werden an den beiden Tagen konkrete Inhalte zu Themen wie Ernährung, Entwicklung der Kinder, Spielanregungen, Gesundheit und organisatorische Fragen vermittelt. Zum Abschluss der Ausbildung erhalten die TeilnehmerInnen ein Babysitterzertifikat des DRKs. Die nächsten Ausbildungstermine sind: ¬ in Bad Krozingen im Rotkreuz-Haus, Südring 13b am 27. und 28. Oktober 2012 oder ¬ in Müllheim im Rotkreuz-Haus, Moltkestr. 14a am 20. und 21. Oktober 2012, jeweils samstags und sonntags von 9 bis ca. 17 Uhr. Anmeldungen erfolgen direkt über die DRK-Servicezentrale in Müllheim 07631 1805-0. Weitere Informationen erhalten Sie von der Kursleiterin Evelyn Zähringer Tel. 07633 949800. Der Teilnehmerbeitrag für beide Kurstage beträgt 30 Euro, worin die Gebühr für die Infobroschüre zur Babysitterausbildung enthalten ist. Die VdK Sozialrechtsschutz gGmbH informiert: Vorträge und Seminare „Jeder Monat zählt! Bausteine für meine Rente“ am 11.10.2012 in Freiburg (drv-bw) Aktuelle Informationen rund um die Rente und Antworten auf die wichtigsten Fragen bietet das Regionalzentrum Freiburg der Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg in seinen kostenlosen Vorträgen und Seminaren. In Freiburg informiert die Rentenversicherung am 11.10.2012 um 16:30 Uhr über das Thema „Jeder Monat zählt! Bausteine für meine Rente“. Die Fachleute der Rentenversicherung gehen dabei unter anderem auf folgende Fragen ein: Welche Zeiten zählen für meine spätere Rente? Wie kann ich fehlende Zeiten nachweisen? Was sagen mir Renteninformation und Versicherungsverlauf? Der Vortrag findet in der Heinrich-von-Stephan-Straße 3 statt und dauert etwa zwei Stunden, um Anmeldung unter der Telefonnummer 0761 20707-0 oder per E-Mail unter regio.fr@drv-bw.de wird gebeten. Probleme mit dem Sehen? Einladung zum Offenen Treff der Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenhilfe e.V. (ABSH) – Regionalgruppe Südbaden Die Regionalgruppe Südbaden der ABSH e.V. lädt alle Mitglieder zum Offenen Treff ein. Wir treffen uns am Samstag, 13. Oktober 2012, 13.00 Uhr in der Gaststätte „Fürstenberg-Bräustüble“, Postplatz 1, 78166 Donaueschingen. Natürlich sind neben den Mitgliedern der Regionalgruppe auch alle interessierten Bürgerinnen und Bürger aus den Landkreisen Villingen-Schwenningen, Konstanz, Waldshut, Breisgau-Hochschwarzwald und dem Ortenaukreis herzlich willkommen. Es freut sich auf breites Interesse auch von Seiten der Bevölkerung. Ihr Axel Weigel, Leiter der Regionalgruppe Telefon: 07485 983792, E-Mail: buero@abs-hilfe.de Babysitterausbildung beim DRK-KV Müllheim e.V. Junge Leute, die gerne Babysitten möchten, können dies demnächst wieder in speziellen Kursen beim Deutschen Roten Kreuz in Müllheim oder Bad Krozingen erlernen. Durch die Teilnahme an einem solchen Kurs erhalten junge Men- 18 Der nächste Sprechtag der Sozialrechtsreferentin Frau Biehler findet statt in Müllheim im Rathaus am Dienstag, den 09. Oktober - von 14.00 – 17.00 Uhr Bitte vormerken: jeden 2. Dienstag im Monat Die Ratsuchenden werden gebeten einen Termin zu vereinbaren: Tel. 0761 50449-0 (VdK Geschäftsstelle Freiburg) Beratung und Vertretung in allen sozialrechtlichen Fragen. Z.B. Schwerbehindertenrecht, gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Sprechtage Geschäftsstelle Freiburg, Bertoldstr. 44, jeweils nach Terminvereinbarung. Tel. 0761 50449-0 Deutsches Rotes Kreuz Leben retten durch eine Blutspende Der DRK-Blutspendedienst bedankt sich mit einer Treueaktion Der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen bittet um eine Blutspende Mittwoch, dem 24.10.2012 von 15:30 Uhr bis 19:30 Uhr Attilahalle Niederrimsingen, Munzingerweg 3 79206 BREISACH / NIEDERRIMSINGEN Wegen Umbau: Bitte beachten Sie das geänderte Spendelokal! Blutspender sind ein wichtiges Glied in der Rettungskette. Viele Patienten verdanken ihr Leben fremden Menschen, die sie nie zuvor getroffen haben. Täglich werden in Hessen und Baden-Württemberg 3.000 Blutspenden für die Versorgung von Kranken und Verletzten benötigt. Folglich müssen auch täglich 3.000 Spender gefunden werden, die 500 ml ihres Lebenssaftes spenden. Neben dem guten Gefühl bis zu drei Menschen mit ihrer Blutspende geholfen zu haben bekommt jeder Blutspender einen kleinen Gesundheitscheck. Vor jeder Spende prüft ein Arzt die Spendefähigkeit und nach der Spende wird das Blut in den Labors untersucht. Zudem gibt es für die Blutspender einen Imbiss mit verschiedenen Speisen sowie Getränken. Erstspender erhalten einen Blutspendeausweis mit der Blutgruppe. Und weil Treue jetzt besonders belohnt wird: Alle Spender, die vom 01. August 2012 bis 31. März 2013 dreimal beim DRK in Hessen oder Baden-Württemberg Blut spenden, erhalten als Dankeschön einen exklusiven Einkaufskorb oder alternativ ein original Schweizer Taschenmesser im DRK-Design. Blut spenden kann jeder Gesunde zwischen 18 und 71 Jahren, Erstspender dürfen jedoch nicht älter als 64 Jahre sein. Damit die Blutspende gut vertragen wird, erfolgt vor der Entnahme eine ärztliche Untersuchung. Die eigentliche Blutspende dauert nur wenige Minuten. Mit Anmeldung, Untersuchung und anschließendem Imbiss sollten Spender eine gute Stunde Zeit einplanen. Eine Stunde, die ein ganzes Leben retten kann. Weitere Informationen zur Blutspende erhalten Sie unter der gebührenfreien DRK-Service-Hotline 0800 1194911 und im Internet unter www.blutspende.de erhältlich. HARTHEIM Donnerstag, 04. Oktober 2012 Lehrgang „Holz in Spannung“ Motorsägenführer-Grundlehrgang am 22. und 23. Oktober Am Forstlichen Hauptstützpunkt in St. Peter bietet die Forstverwaltung des Landratsamtes einen Motorsägenführer-Grundlehrgang an. Zielgruppe sind Privatwaldbesitzer und Brennholzselbstwerber. Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein Mindestalter von 18 Jahren und eine persönliche Körperschutzausrüstung für die Waldarbeit mit der Motorsäge. Der Lehrgang vermittelt Grundlagen für die richtige Handhabung der Motorsäge. Hierbei stehen neben entsprechenden Schnitttechniken auch die Wartung und Pflege auf dem Programm. Programmschwerpunkte sind: ¬ Unfallverhütung, ¬ Motorsägentypen/Anwendungsbereiche, ¬ Wartung und Pflege der Motorsäge, ¬ Schneidegarnitur/Schärfübungen, ¬ Holzerntewerkzeug, ¬ Baumfällung und Entastung (mit Übung). Am Forstlichen Hauptstützpunkt in St. Peter bietet die Forstverwaltung des Landratsamtes den Lehrgang “Holz in Spannung” an. Zielgruppe sind Privatwaldbesitzer und Brennholzselbstwerber. Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein Motorsägenlehrgang und eine persönliche Körperschutzausrüstung. Die Zielsetzung des Lehrgangs ist die Erkennung von Spannungen im Holz und Anwenden korrekter Schnitttechniken und die Organisation der Arbeitsabläufe. Der Lehrgang hat folgende Programmschwerpunkte: ¬ Unfallverhütung, ¬ Arbeitsorganisation, ¬ Schnitttechniken und Hilfsmittel. Termin für den eintägigen Lehrgang ist der 29. Oktober 2012. Der Lehrgang findet am Forstlichen Hauptstützpunkt in der Scheuergasse 9 in St. Peter statt. Die Lehrgangsgebühr beträgt 40 Euro, ist für Versicherte der LBG Baden-Württemberg aber kostenfrei. Der Lehrgang wird von der Unfallkasse Baden-Württemberg als Modul 4 nach GUV-I 8624 anerkannt. Anmeldung: Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Forstbezirk Kirchzarten, 79199 Kirchzarten, Ottenstr. 6, E-Mail: Forst.Kirchzarten@lkbh.de, Tel.: 0761 21875184, Fax: 0761 218775184 Der zweitägige Lehrgang findet am Forstlichen Hauptstützpunkt in der Scheuergasse 9 in St. Peter statt. Die Lehrgangsgebühr beträgt 120 Euro, Waldbesitzer erhalten eine Ermäßigung. Der Lehrgang wird von der Unfallkasse Baden-Württemberg als Modul 1 und 2 nach GUV-I8624 anerkannt. Anmeldung: Landratsamt Breisgau- Hochschwarzwald, Forstbezirk Kirchzarten, 79199 Kirchzarten, Ottenstr. 6, E-Mail: Forst.Kirchzarten@lkbh.de, Tel.: 0761 21875184, Fax: 0761 218775184 Holzernte-Grundlehrgang vom 24. bis 26. Oktober Am Forstlichen Hauptstützpunkt in St. Peter bietet die Forstverwaltung des Landratsamtes einen Holzernte-Grundlehrgang an. Zielgruppe sind Privatwaldbesitzer und Brennholzselbstwerber. Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein Motorsägen-Grundlehrgang, eine persönliche Körperschutzausrüstung und ein Mindestalter von 18 Jahren. Die Teilnehmer lernen in dem Lehrgang verschiedene Schnitttechniken in der Holzernte kennen, insbesondere in Sonderfällen wie Seit-, Vor-, Rückhänger und Rotfäule und üben diese in der Praxis. Sie lernen die sachgerechte Beseitigung von Störfällen, wie zum Beispiel Hänger, und die Vorzüge einer Seilwinde bei der Holzernte kennen. Die persönliche Sicherheit jedes Teilnehmers wird durch praktische Übungen erhöht. Programmschwerpunkte sind ¬ Sicherheit, Unfallverhütung, ¬ Fällübungen im Nadel- und Laubholz, ¬ Fachgerechtes Beseitigen von Störfällen, ¬ Videoanalyse. Bildungshaus Kloster St. Ulrich FREIRAUM FÜR KÖRPER, GEIST UND SEELE Eine Auszeit im Alltag für Frauen Für ein Wochenende raus aus dem Alltag, alle Rollen ablegen und Zeit haben für mich. Im Unterwegssein in der Natur, über spirituelle Impulse, mit Hilfe von Körper- und Entspannungsübungen neue Kraft tanken und Lebendigkeit spüren. Die angebotenen Übungen und Impulse sind so gewählt, dass sie wertvolle Begleiter für den Alltag sein können. Wann: 19. – 21. Oktober 2012 Wo: Bildungshaus Kloster St. Ulrich Wer: Sandra Klein-Gißler Info und Anmeldung: Bildungshaus Kloster St. Ulrich, 79283 Bollschweil, Tel. 07602 9101-0, Fax 07602 9101-90 www.bildungshaus-kloster-st-ulrich.de info@bildungshaus-kloster-st-ulrich.de WEIT, WEIT WEG Eine Auszeit für Paare in der Familienphase Wann: 19. – 21. Oktober 2012 Wo: Bildungshaus Kloster St. Ulrich Wer: Ursula Bercher, Dipl.-Sozarb. (FH), Ulrich Beer-Bercher, Ehe- und Familienberater Info und Anmeldung: Bildungshaus Kloster St. Ulrich 79283 Bollschweil, Tel. 07602 9101-0, Fax 07602 9101-90 www.bildungshaus-kloster-st-ulrich.de info@bildungshaus-kloster-st-ulrich.de Der Lehrgang am Hauptstützpunkt in der Scheuergasse 9 in St. Peter wird vom 24. bis 26. Oktober 2012 durchgeführt. Die Lehrgangsgebühr beträgt 120 Euro. Für Versicherte der LBG Baden-Württemberg ist der Kurs kostenfrei. Der Lehrgang wird von der Unfallkasse Baden-Württemberg als Modul 3 nach GUV-I 8624 anerkannt. Die Anmeldung ist bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn möglich bei: Landratsamt Breisgau- Hochschwarzwald, Forstbezirk Kirchzarten, 79199 Kirchzarten, Ottenstr. 6, E-Mail: Forst.Kirchzarten@lkbh.de, Tel.: 0761 21875184, Fax: 0761 218775184 19