- Kassenärztliche Vereinigung Schleswig

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nr. 11 | 2005
Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein
Nordlicht
Dezember 2005
9. jahrgang
A
K
T
U
E
L
L
... ODER WAS?
STIMMUNG DER ÄRZTESCHAFT:
ALLES SUPER ...
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Hier werden
Sie verbunden...
Patienten-Telefon:
04551/80 33 08
Sie suchen einen Arzt, der türkisch spricht?
Sie wollen mehr über eine Selbsthilfegruppe wissen?
Suchen Sie Hilfe bei einer Drogenberatungsstelle?
Und wüssten Sie gerne, ob eine Verhaltenstherapie
von der Krankenkasse bezahlt wird?
Rufen Sie an, wir sagen es Ihnen.
Das Patienten-Telefon ist ein
gemeinsamer Service der
Ärztekammer Schleswig-Holstein und
der Kassenärztlichen Vereinigung
Schleswig-Holstein
in Bad Segeberg.
Übrigens: Auch
als Arzt oder
ut
Psychotherape
können Sie
uns anrufen!
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
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EDITORIAL
3
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Ralf Wilhelm Büchner,
stellv. Vorsitzender,
KVSH
nun ist es also so weit: Wir sind nicht nur Papst, sondern auch Kanzlerin! Angela Merkel als Kanzlerin einer
(überwiegend) sozialdemokratischen Regierung? Stoiber im Abseits, Seehofer im Kabinett, Ulla Schmidt bleibt
Gesundheitsministerin und unsere Kollegin Dr. Ursula von der Leyen, die noch im März mit uns in
Neumünster diskutiert hat, wird Familienministerin. Franz Müntefering ist zuständig für Arbeit und Soziales,
vier Gesundheitsminister, titelt die Ärzte Zeitung.
Was dies für die Gesundheits- und Sozialpolitik bedeutet, und wer bzw. welche Richtung sich schließlich
durchsetzen wird, vermag am Ende dieses ereignisreichen Jahres und zu Beginn dieser großen Koalition wohl
niemand vorauszusagen.Wird die neue soziale Frage in unserer alternden Gesellschaft, einer "Gesellschaft des
langen Lebens", wie die (alte und neue) Bundesgesundheitsministerin zu sagen pflegt, von der Politik endlich
offen angenommen, oder soll weiter versteckt, aber um so heftiger rationiert und die "Zitrone" (damit sind wir
und alle anderen im Gesundheitswesen Tätigen gemeint) in bewährter, aber verantwortungsloser Weise weiter
"ausgequetscht" werden, obwohl Horst Seehofer zu seiner Zeit als Gesundheitsminister bereits festgestellt hatte,
dass sie ausgequetscht sei?!
Die Studie der Universität Kiel zur Berufssituation und Berufszufriedenheit von Ärzten und Psychologischen
Psychotherapeuten - unser Titelthema - belegt, dass sich die Kolleginnen und Kollegen zunehmend durch die
Gesundheitsbürokratie belastet, in der Arzt-Patient-Beziehung und ihrer Berufszufriedenheit nachhaltig
beeinträchtigt und bei weitem nicht leistungsgerecht honoriert sehen. Dass knapp 40 Prozent aller Befragten
Bedenken hätten, sich erneut für den Arztberuf zu entscheiden bzw. dies definitiv ausschließen, deuten die
Autoren der Studie als "deutliches Warnsignal für die Attraktivität des Arztberufes". Die Rolle der Ärzte und
Psychologischen Psychotherapeuten in der heilenden Beziehung wird knapp und treffend charakterisiert als
"high demand - low influence" ...
In dieses Bild fügen sich bzw. fügen sich gerade nicht das "Eiderstedter Manifest" gegen die Disease
Management Programme (DMP) und der Protest gegen die Fortbildungs-Barcodes und die Digitalisierung
unserer ärztlichen Identität.
Weitere spannende Themen dieses Heftes sind natürlich der Bericht von der Abgeordnetenversammlung am
09. November 2005 (einschließlich des "Renner-Treppen-Sturzes") und dazu nicht unpassend ein Bericht von
der 11. Schleswiger Schmerztagung unter dem Motto: "Visceraler Schmerz, ein Chamäleon?" Auch über
Qualitätsmanagement in der Praxis, QEP, neue Fortbildungsangebote in Zusammenarbeit mit der Akademie
und Chancen und Risiken Medizinischer Versorgungszentren informiert Sie dieses NORDLICHT.
Der Einführungs- und Übersichtsteil unseres Qualitätsberichtes ist diesem NORDLICHT beigefügt und macht
deutlich, dass Qualität unser ureigenstes ärztlichen Anliegen ist und keineswegs die Erfindung von
Gesundheitsbürokraten und Sozialpolitikern.Wer sich eingehender über die 29 Genehmigungsbereiche und die
Qualitätssicherungskommissionen der KVSH, über Qualitätszirkel, Qualitätsmanagement, Modellprojekte
oder Seminare und Fortbildungsveranstaltungen informieren will, findet die vollständige Fassung unter
www.kvsh.de.
Vor mir liegen die zehn NORDLICHT-Ausgaben dieses ereignisreichen Jahres 2005, das fast schon wieder
vorüber ist. Die beherrschenden Themen waren die neuen Versorgungsformen, der neue EBM (Fahrt ins
Ungewisse, das kalkulierte Chaos und 5,11 vor 12….), die Frage nach der Zukunft unseres Gesundheits- und
unserer Sozialsysteme (Zweiklassenmedizin) und die Qualität unserer ärztlichen und therapeutischen Arbeit,
die - darf man den Untersuchungen des Fritz Beske Instituts für Gesundheitssystemforschung glauben weltweit ihresgleichen sucht. Dennoch ist der Mythos von Sisyphus durchaus ein passendes Bild, nicht nur für
unsere Arbeit in der Praxis und hier in der KVSH, sondern auch für die politische und gesellschaftliche
Situation. Dies gilt jedoch tröstlicherweise auch für andere Bereiche unserer Gesellschaft und insbesondere
auch für die neue Regierung.
Ob mit Angela Merkel alles besser wird oder zumindest mehr Aufrichtigkeit in der politischen Diskussion
und Arbeit spürbar wird, steht dahin. Sicher ist hingegen, dass wir alle miteinander gut beraten sind, wenn wir
den Appell von Papst Benedict XVI "Habt keine Angst!" annehmen und weiter gemeinsam, beharrlich und ohne
Scheu vor nötigen Konflikten daran arbeiten, dass kranke Menschen und diejenigen, die ihnen helfen und
dienen, auch weiterhin solidarisch in unserem Land behandelt werden.
Der Vorstand dankt Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung, unseren Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern für ihre hervorragende und engagierte Arbeit in diesem veränderungsreichen Jahr. Die KVSH wird
politisch Kurs halten und sich bemühen, den Service für Sie, unsere Mitglieder, weiter zu verbessern.
Der Vorstand und die Redaktion wünschen Ihnen und Ihren Familien (und uns allen) eine frohe Adventszeit,
gesegnete Weihnachten und ein gutes und gesundes Jahr 2006!
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AKTUELL
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4
INHALT
19
„Ein jeder gibt
den Wert sich
selbst“: Diese
Worte
stammen von
Friedrich Schiller. Hätte der Dichter und Denker seine These auf
der Abgeordnetenversammlung
bestätigt gesehen?
Mit Sicherheit ja!
10
Nabelschau: Wie sehen sich die niedergelassenen Ärzte in Schleswig-Holstein selbst?
Lesen Sie zentrale Ergebnisse der Innensicht
eines Berufsstands am Scheideweg.
TITELTHEMEN
Berufssituation von Ärzten ..................................................................................................................................10
Ergebnisse einer Studie im Auftrag der KVSH.
Absenkung der GOÄ - ein Ziel, zwei Motive ............................................................................07
Gastkommentar von Prof. Dr. Fritz Beske
Nordlicht
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INHALT
5
Das Thema Kassengebühr bleibt ein Aufreger.
Das kann man schon an den vielen Anfragen
in der Abrechnungsabteilung zu diesem
Thema ablesen. Die KVSH geht bei der Mahnung jetzt den unbürokratischen Weg.
30
Zum vierten Mal verbrachte Dr. Thomas
Maurer aus Leck einen sechswöchigen
„working holiday“ als Schiffsarzt.
Er berichtet von seiner Expeditionsreise mit
der Hanseatic, einem 5-Sterne Kreuzfahrtschiff von Hapag-Lloyd. Ziele der Reise waren u. a. Gambia
und Libanon.
38
AKTUELLES
KV INTERN
Nachrichten ..............................................................................08
Qualitätssicherung ................................................................24
•
•
•
•
Einführung des erweiterten Neugeborenenscreenings
QEP® nimmt Fahrt auf ....................................................................28
KVSH fördert Weiterbildungsassistenten
Elektronische Arztausweise ausgegeben
Qualitätsbericht 2004
LKK: Akupunkturbehandlung übernommen
• Verwendung der Haushaltsmittel................................................09
• AOK SH: Ernährungsberatung nicht mehr
Teil der Honorarvereinbarung
• Steinburger Ärzte in der „Ethikfalle“
“Ein jeder gibt den Wert sich selbst”
........................................................................31
Mehr Rendite für das Alter.
Altersvorsorge
Rechtsabteilung ......................................................................32
Rückwirkende HVM-Beschlüsse der Abgeordnetenversammlung.
Treppensturz - „Renner-Treppe“ endlich geheilt ..........................33
Chancen und Risiken neuer Organisationsformen
der Arztpraxis am Beispiel eines MVZ ...........................................34
........................19
Bericht von der Abgeordnetenversammlung der KVSH.
Abrechnung ..............................................................................36
Die Lüge von der Verordnungsexplosion ..................22
Psychotherapie ........................................................................37
Ergänzungen aus apothekerlicher Sicht.
Nochmal BSG-Urteil Psychotherapeuten.
Neues Mahnverfahren
STANDARDS
........................................................30
Neues Mahnverfahren der KVSH bringt weniger Bürokratie für alle.
Vor Ort: Auf großer Fahrt ....................................................38
Dr. Thomas Maurer aus Leck war als Bordarzt auf
dem Kreuzfahrtschiff Hanseatic unterwegs.
Prävention und Früherkennung: Eine Übersicht.
Editorial ......................................................................................03
Forum............................................................................................06
Seminarkalender ....................................................................29
Steckbrief der Abgeordneten ..........................................40
Nicolay Breyer
Kolumne ......................................................................................41
Termine ........................................................................................42
Telefon ..........................................................................................43
Kreisstellen ................................................................................44
BEILAGEN
• Qualitätsbericht 2004 (Auszüge)
• Zahlungsaufforderung für den Patienten
• Seminar: Intrakranielle Tumore
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AKTUELL
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6
FORUM
Eiderstedter Manifest
„Verbarcodung“
Collegae,
erlauben Sie uns als Kassenärztinnen und -ärzte, die sich geschlossen in unserer Region zum „Verzicht“ auf die Disease-Management-Programme entschlossen haben, dies Ihnen zur Kenntnis zu bringen. Wir sind überzeugt davon, dass man aktiv den bürokratischen Unsinn dieser Art Medizin beenden muss, und hoffen, dass sich uns Viele anschließen.
Wir, die unten genannten niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte
Eiderstedts (Nordfriesland), nehmen für uns die angebliche Freiwilligkeit, verschiedene neuere Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und niedergelassener Ärzteschaft auch ablehnen zu dürfen, in Anspruch und erklären:
1. Wir lehnen die - weitere - Teilnahme an den so genannten „Disease-Management-Programmen“ in ihrer jetzigen Form ab.
2. Wir halten sie für ungeeignet, die Qualität ärztlicher Arbeit zu
verbessern. Sie stellen vielmehr bürokratische Monstren dar
und sind aus unserer Sicht überdimensionierte Geldvernichtungsmaschinen, die dem angeblichen Sparwillen im deutschen Gesundheitssystem objektiv widersprechen.
3. Wir kritisieren, dass über die wahren materiellen Sachverhalte
der verschiedenen Modelle seitens der Vertragspartner keinerlei Patientenaufklärung vorgesehen war und ist.
4. Wir haben jede Ärztin und jeden Arzt einzeln, aber bewusst
auch in unserem Teilkreis Eiderstedt kollektiv unseren Verzicht,
der uns deutliche materielle Nachteile bereitet, solidarisch beschlossen, um auf den Unsinn und die Unzumutbarkeit der
heutigen Umstände aufmerksam zu machen. Uns geht es in
allererster Linie um unsere Patienten, die die Kosten dieses Systems tragen müssen, aber auch um uns selbst, denen man
Bürokratie unsäglichen Ausmaßes zumutet. Aus unserer Sicht
gibt es keine sachliche Rechtfertigung dieses Geld und Zeit verschlingenden Bürokratieapparates und keinen Nachweis einer
Qualitätsverbesserung oder Kostenersparnis.
5. Wir stimmen Prof. Unschuld (Dt. ÄB H 43 S.2903 (28.10.05) zu:
„Was ist das für eine Gesellschaft, in der Politiker, die in einiger
Entfernung von den Ärzten auf der sozialen Achtungsskala angesiedelt sind, denen, die ganz oben stehen, Leitlinien vorschreiben dürfen, Deckelung durchsetzen und Fallkostenpauschalen zumuten - ohne selbst jemals die Verantwortung
tragen zu müssen, ohne selbst jemals einem Patienten von Angesicht zu Angesicht gegenüberstehen zu müssen?“ Wir stehen zu dieser Verantwortung und lehnen daher ab.
6. Unsere Patienten werden durch unseren Verzicht keinerlei
Nachteile in Diagnostik und Therapie erfahren. Wir werden im
Gegenteil jetzt wieder mehr Zeit und Aufmerksamkeit für medizinisch Wesentliches haben.
7. Wir werden versuchen, bei anderen Kassenärztinnen und -ärzten für unseren Weg zu werben, sie um Verständnis zu bitten und
sie zum Mitmachen zu ermuntern.
Für die Resolution haben gestimmt: Allgemeinarzt Dr. Bange,
Garding; Frauenarzt Eisfeld, Tönning; Allgemeinarzt Dr. M. Gattermann, St. Peter-Ording; Allgemeinärztin Dr. S. Gattermann, St. Peter-Ording; Orthopäde Dr. Georgi, Tönning; Kinderarzt Dr. Gottwald, Garding; Allgemeinarzt Dr. Hokamp, Tönning; Allgemeinärztin Dr. U. Jedicke, St. Peter-Ording; Internist H. Jedicke, St. PeterOrding; Augenarzt Katerberg, Tönning; Allgemeinarzt Dr. Kramer, Oldenswort; Allgemeinärztin Dr. Mehret, Tönning; Allgemeinarzt
Muthmann, St. Peter-Ording; Allgemeinarzt Nick, St. Peter-Ording;
Allgemeinarzt Dr. Otto, Garding; Allgemeinarzt/Chirurg Dr. Schmidt,
Oldenswort; Internist Schünemann, St. Peter-Ording; Allgemeinärztin Dr. Seidler, Garding (nicht für Diabetes!); Allgemeinarzt Thoböll, Oldenswort; Internist Dr. Wysocki, Tönning.
Offener Brief an den Präsidenten der Ärztekammer SchleswigHolstein
Erlauben Sie uns, Sie mit unserem Anliegen direkt anzusprechen. Nicht nur in uns regt sich Widerstand gegen die aus unserer
Sicht unsensible und gänzlich unnötige Barcode-Einführung.
Im Kern geht es Ihnen um eine effiziente Umsetzung der staatlich oktroyierten Zwangsfortbildung dergestalt, dass die Kassenärzte binnen fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte nachweisen müssen, um nicht ihrer Zulassung verlustig zu werden. Dies
ließe sich natürlich - und wohltuend zeitungemäß - auch ohne
Kosten erreichen, wenn unsere Führenden das Vertrauen in die
bestehende Infrastruktur und den Mut hätten, diese auch zu
nutzen: Vor Ablauf der Fünfjahresfrist legen alle Kassenärzte
(schließlich geht es bei dieser Umsetzung der Zwangsfortbildung nur um deren Belange) einer/einem regional von der KV dafür bestimmten Kollegin/Kollegen (das könnten die Kreisstellenvorsitzenden, Notdienstzirkelleiter, Qualitätszirkelleiter etc.
sein) ihre bisherigen Nachweise vor und lassen sich für ihre Ärztekammer, wenn zutreffend, bestätigen, dass „mindestens 200
Punkte“ (plus 5xl0 Punkte) für häusliche Lektürearbeit) nachgewiesen wurden. Strittige Einzelfälle könnte dann immer noch
die Ärztekammer (oder die KV) klären.
(...) Wir sollten hier nicht noch freiwillig - vielleicht sogar gedankenlos - weiteres Terrain preisgeben. (...) Lassen wir uns diesen Teil unserer Würde nicht nehmen, erst recht nicht als Sieg
der Neidpolitik oder der EDV-Branche - also nehmen Sie ihn uns
bitte nicht. Abzeichnung mit Unterschrift und Namen wie bisher
- kein Barcode, keine Digitalisierung!
Wir wissen, dass schon viel Geist und Geld (unser Geld!) in
die Entwicklung der „Einheitliche[n] Fortbildungsnummer (EFN)“
investiert wurden, und dass ihre mutige Rücknahme Gesichtsverlust für die Akteure, aus herrschaftlicher Sicht sogar für die
ganze Institution zu bedeuten scheinen. Wenn also unsere Argumentations- oder Ihre Führungskraft zur Umkehr nicht ausreichten, forderten wir Sie auf, zu verhindern, dass die BarcodeHandhabung zum Zwang wird. Wir denken, dies ginge ohnehin
nicht ohne „parlamentarische Diskussion“ in der Ärztekammervollversammlung und nicht ohne Änderung der Berufsordnung.
Ersparen Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen diesen Weg. Das
Durchsetzen der Sache um ihrer selbst willen wäre es nicht wert,
der Verzicht darauf wäre weise und human. (...) Diffuse Vorwürfe
unzureichenden ärztlichen Wissens oder, am Fall der Verbarcodung, sogar einer kollektiven Betrugsmentalität beim Nachweis
des Erfüllens der Gesetzesauflage, der man damit vorzubeugen
mitverspricht, sind grund- und maßlos und unbewiesen. Verschärfen wir nicht noch selbst dieses Problem. Sachlich, so haben wir vorzutragen versucht, ist Ihr bisheriges Vorgehen nicht
zwingend geboten. Rückkehr wäre souverän.
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AKTUELL
Bange, Garding; Behm, Heide; Bethge, Großenwiehe; Bosse,
Großenwiehe; Eisfeld, Tönning; M. Gattermann, St. Peter-Ording; S. Gattermann, St. Peter-Ording; Geffert, Husum; Georgi,
Tönning; Gottwald, Garding; Grusdas, Husum; Hokamp, Tönning; U. Jedicke, St. Peter-Ording; H. Jedicke, St. Peter-Ording;
Katerberg, Tönning; Ketels-Dammann, Garding; Köppl, Flensburg; Kramer, Oldenswort; Kurzke, Pellworm; Mehret, Tönning;
Nick, St. Peter-Ording; Otto, Garding; A. Pauls, Husum; Rack, Husum; Schmidt, Oldenswort; Schünemann, St. Peter-Ording; Seidler, Garding; Thoböll, Oldenswort; von Werder, Husum; Wysocki,
Tönning.
FÜR DIE RICHTIGKEIT UND ALS ANSPRECHPARTNER: DR. MARTIN
GATTERMANN, PESTALOZZISTRAßE, ST. PETER-ORDING
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GASTKOMMENTAR
7
Absenkung der GOÄ –
ein Ziel, zwei Motive
Der Vorschlag zur Absenkung der GOÄ erfolgt von den beiden Koalitionspartnern
CDU/CSU und SPD aus völlig unterschiedlichen Motiven. Der CDU/CSU und dabei
insbesondere den Ministerpräsidenten der Bundesländer, in denen die CDU/CSU in
der Regierung ist, geht es in erster Linie um eine Reduzierung der Ausgaben für die
Beihilfe und damit um Einsparungen im Haushalt. Dies trifft so auch für die
Bundesregierung und damit für den Bundeshaushalt zu. Der SPD dagegen kommt
dieser Einspareffekt auch gelegen, doch ist die Motivation von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt eine völlig andere.
„Alles hängt mit
dem Ganzen
zusammen.“
Prof. Dr. med. Fritz Beske
Zielvorstellung der SPD ist unverändert die Bürgerversicherung, eine Einheitsversicherung. Dieses Ziel konnte in den Koalitionsverhandlungen nicht erreicht
werden. Die Entscheidung über eine Reform der Finanzierung der GKV ist
aufgeschoben. Die Absenkung der GOÄ bis hin zu einer völligen Gleichschaltung
der GOÄ mit der Vergütung in der GKV ist nunmehr ein probater Weg, um indirekt
das Ziel einer Einheitsversicherung zu fördern. Dabei geht die Bundesgesundheitsministerin in ihren jüngsten Verlautbarungen über die Vereinbarung im
Koalitionsvertrag hinaus, die eine Absenkung der GOÄ, aber keine völlige Gleichschaltung der GOÄ mit der Vergütung in der Gesetzlichen Krankenversicherung
vorsieht. Hier demaskiert sich die Gesundheitsministerin. Ihr erklärtes Ziel ist die
Gleichschaltung von Privater Krankenversicherung und Gesetzlicher Krankenversicherung und damit das Ende einer Privaten Krankenversicherung überhaupt.
Diese Demaskierung kann einen für die SPD ungewollten Nebeneffekt haben:
Die Solidarisierung der Ärzteschaft überwiegend im niedergelassenen Bereich, aber
auch im Krankenhaus. Die Absenkung der GOÄ geht an die Wurzeln der Überlebensfähigkeit von niedergelassenen Ärzten. Ein Verzicht auf die ausgleichende
Honorierung durch Privatpatienten bringt Praxen an den Rand ihrer Existenz.
Aber auch das Krankenhaus und auch die Universitätsklinika werden eine
Absenkung der GOÄ spüren, denn auch hier ist das Honorar aus der Behandlung
von Privatpatienten mit den zum Teil erheblichen Abgaben der Chefärzte die oft
einzige Möglichkeit zu Investitionen und dabei insbesondere für Investitionen in
eine moderne Medizintechnik.
Eine solche Entwicklung werden alle spüren, die Privatpatienten und die
Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung.Wie immer gilt: Alles hängt
mit dem Ganzen zusammen.
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AKTUELL
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8
AKTUELL
NACHRICHTEN
FAMULANTENZUSCHUSS
KVSH fördert
Weiterbildungsassistenten
TESTLAUF
Arztausweise ausgegeben
Düsseldorf (jw) - Auf der Medizinmesse MEDICA
erhielten zunächst zehn Ärzte die neuen Chipkarten.
Zu den ersten Ärzten, die bei der MEDICA einen neuen
elektronischen Heilberufeausweis bekommen haben,
gehören auch Kammerpräsident Dr. Franz-Joseph
Bartmann aus Schleswig-Holstein und Dr. Eckehard
Meissner, niedergelassener Lungenfacharzt in Flensburg.
KVSH
Bad Segeberg - Die Abgeordnetenversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein hat am 09.
November 2005 beschlossen, auch im
Jahr 2006 insgesamt 152 Weiterbildungsassistenten zum Arzt für Allgemeinmedizin zu fördern. Der Zuschuss
wird für maximal 18 Monate gewährt
und beträgt 2.040 Euro monatlich. Die
hälftige Beteiligung der Krankenkassen
ist bis zum 31. Dezember 2006 gesichert.
Daraus folgt, dass Zuschüsse selbstverständlich nur bis zu diesem Datum gewährt werden können und nicht über
den 31. Dezember 2006 hinaus.
Die oben erwähnten 18 Monate können bei einem zur Weiterbildung berechtigten Vertragsarzt des Fachgebietes Allgemeinmedizin abgeleistet werden. Drei bis sechs der 18 Monate können aber auch bei einem zur Weiterbildung berechtigten Vertragsarzt in den
Fachrichtungen abgeleistet werden, die
in der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein insoweit
aufgeführt sind.
Die Genehmigung zur Beschäftigung
von Weiterbildungsassistenten und die
Zuschussgewährung ist bei der Zulassungsabteilung der Kassenärztlichen
Vereinigung Schleswig-Holstein zu beantragen. Anträge finden Sie im Internet unter www.kvsh.de oder Sie können
sie telefonisch unter den Durchwahlen
04551/883-384 und 883-255 anfordern.
Mit der Antragstellung ist die Bekanntgabe des Namens des Assistenten, des Zeitraumes der Weiterbildungstätigkeit in der Praxis, ein Nachweis über ein bereits abgeleistetes Jahr
in der Inneren Medizin im Stationsdienst und die Erklärung des Assistenten erforderlich, dass er eine Weiterbildung entsprechend der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer
Schleswig-Holstein ableisten wird.
Zusagen über Zuschussgewährungen
können allerdings frühestens ein halbes Jahr im Voraus erteilt werden.
Hingewiesen sei noch darauf, dass für
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AKTUELL
Qualitätsbericht 2004
Weiterbildungsassistenten, die Kenntnisse und Fertigkeiten in anerkannten
Kursen oder ähnlichen Qualifikationsmaßnahmen in drei der nachstehend
aufgeführten neun Fächer erworben haben und dies gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein nachweisen, zusätzlich zu dem
oben erwähnten Zuschuss einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu
300 Euro erhalten. Auch an dieser Fördermaßnahme beteiligen sich die Krankenkassen zur Hälfte.
In folgenden Fächern sind Kenntnisse
und Fertigkeiten gemäß der Weiterbildungsordnung zu erlangen: Chirurgie,
Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und
Geschlechtskrankheiten, Neurologie,
Orthopädie, Pädiatrie, Psychiatrie,
Schmerzbehandlung/Palliativmedizin.
Nicht unerwähnt bleiben soll in diesem Zusammenhang noch, dass Vertragsärzte für die Beschäftigung von Famulanten in ihren Praxen einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 110
Euro gewährt wird. Früher galt die Regelung nur für Famulaturen von vier
Wochen Länge. Nun sind auch Famulaturen von zwei oder drei Wochen förderungsfähig, allerdings dann anteilig.
Der Zuschuss ist als Taschengeld für den
Famulus bestimmt und kann auch an
ihn unmittelbar ausgezahlt werden. Er
wird längstens für die Dauer der nach
der Approbationsordnung anrechnungsfähigen Zeiten von zwei Monaten gewährt. Auch diese Regelung wurde
bis zum 31. Dezember 2006 verlängert
und ist beschränkt auf ein Volumen von
insgesamt 30.000 Euro jährlich.
BIANCA HARTZ, KVSH
Bad Segeberg (jw) - Die KVSH veröffentlicht ihren
umfangreichen Qualitätsbericht 2004. Sie können ihn
Anfang Dezember im Internet unter www.kvsh.de einsehen und downloaden. Außerdem finden Sie Auszüge
aus dem Qualitätsbericht als Sonderbeilage in diesem
NORDLICHT.
LKK
Akupunkturbehandlung
übernommen
Kiel (jw) - Die Landwirtschaftliche Krankenkasse
(LKK) übernimmt die Kosten für Akupunkturbehandlung bei chronischen Kopf- oder Lendenwirbelschmerzen sowie chronischen Schmerzen bei Knieund Hüftgelenksarthrosen. Dieses zumindest solange,
bis auf Bundesebene darüber entschieden worden ist,
ob diese Behandlung regulär in den Leistungskatalog
der Krankenkassen aufgenommen wird. Die LKK übernimmt maximal zehn Akupunktursitzungen innerhalb
von zwölf Monaten. In diesem Zeitraum ist eine mehrfache Inanspruchnahme wegen verschiedener Diagnosen ausgeschlossen. Die Zwölf-Monatsfrist beginnt
nach Beendigung der letzten Akupunkturbehandlung.
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9
KVSH
Verwendung der
Haushaltsmittel
Bad Segeberg - Im NORDLICHT 6/2005 haben wir
Ihnen erstmalig gemäß des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes die Verwendung der Mittel für das Haushaltsjahr 2003 offengelegt. Im Folgenden veröffentlichen wir nunmehr die Daten für das Abrechnungsjahr
2004. Das Honorarvolumen der bereichseigenen Ärzte
und nichtärztlichen Psychotherapeuten betrug demnach für dieses Jahr 848,7 Millionen Euro. Insgesamt
rechneten die 4.913 Ärzte und nichtärztlichen Psychotherapeuten 16.354.495 Fälle ab.
Im folgenden eine genaue Übersicht über die einzelnen Haushaltsposten des Verwaltungshaushaltes
2004. Die gesamten Aufwendungen betrugen
21.947.000,00 Euro. Darin enthalten für den Personalaufwand 13.223.000 Euro, für den Sachaufwand
2.914.000 Euro, der Aufwand für Sicherstellungsmaßnahmen 2.061.000 Euro und der sonstige Aufwand mit
3.749.000 Euro. Die Deckung der Aufwendungen erfolgte durch die Verwaltungskostenumlage in Höhe
von 16.590.000 Euro und sonstigen Erträgen in Höhe
von 5.357.000 Euro. Das Volumen des Investitionshaushaltes schloss mit 236.000 Euro ab. Der Verwaltungskostenumlagesatz betrug 1,9 Prozent des Honorarumsatzes. Für manuell abrechnende Ärzte wurde
eine Zusatzumlage in Höhe von 0,6 Prozent erhoben.
Am 31.12.2004 hatte die KVSH 261 Mitarbeiterinnen
bzw. Mitarbeiter. Die Bilanz schloss mit einer Summe
in Höhe von 271.593.000 Euro ab.
Vom Revisionsverband ärztlicher Organisationen
e.V., Münster wurde der Jahresabschluss geprüft. Der
Bestätigungsvermerk des Revisionsverbandes enthält
keine Beanstandungen. Den Jahresabschluss 2004 hat
die Abgeordnetenversammlung am 09. November 2005
genehmigt.
ERICH NEUGEBAUER; LEITER DER
FINANZBUCHHALTUNG, KVSH
AOK SCHLESWIG-HOLSTEIN
Ernährungsberatung
nicht mehr Teil der
Honorarvereinbarung
Bad Segeberg (jw) - Die AOK Schleswig-Holstein gibt
bekannt, dass die Überweisung zur Ernährungsberatung nicht mehr Gegenstand der Honorarvereinbarung ist. Damit entfällt die Abrechungsmöglichkeit für
die Nr. 99021 (KV-interne-Abrechungsziffer) im Rahmen der Überweisung zur Ernährungsberatung.
ABRECHNUNGSABTEILUNG DER KVSH
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Steinburger Ärzte sehen sich
in der „Ethikfalle”
Itzehoe (jw) - Die jüngsten Aussagen von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt zur angeblich fahrlässigen Medikamentenvergabe durch
die niedergelassenen Ärzte sorgte bei
den Steinburger Ärzten für Empörung.
Die Mediziner sollen durch ausufernde Medikamenten-Vergabe die
Hauptschuld an den weiterhin sehr
hohen Krankenkassenbeiträgen tragen. Die Arzneimittelkosten sind
bundesweit 2005 um 20 Prozent gestiegen. Die Ärzte verwahren sich gegen das Pauschalurteil aus Berlin: „Wir
haben unser Verordnungsverhalten
nicht verändert“, versichern August
Palatsik (Lägerdorf ), Axel Klötzing
(Horst) und Jörg Wendtland (Itzehoe)
vom Verein der niedergelassenen Ärzteschaft des Kreises Steinburg.
Hauptursachen für die Kostenexplosion im Medikamentensektor seien
vielmehr steigende Medikamentenpreise nach dem Wegfall von vielen
Rabatten. Außerdem schlagen drastisch gestiegene Preise für günstige
Nachahmerprodukte (Generika) zu
Buche. „Manche Medikamente sind
um 120 Prozent teurer geworden,“ so
Klötzing. Darauf wiederum hätten die
niedergelassenen Ärzte aber keinen
Einfluss. Ein zusätzlicher Preistreiber:
die Krankenhäuser. Hier würden
grundsätzlich Originalprodukte verordnet. Kommen die Patienten dann
anschließend zu ihrem Hausarzt, können (oder wollen) sie nicht sofort auf
ein günstigeres Präparatumgestellt
werden. Preisdruck kommt auch von
anderer Seite, denn für zahlreiche Medikamente, die die Patienten bislang
selbst bezahlen mussten, gibt es mittlwerweile wieder Erstattungen.
Die Folge für die Ärzte: Wegen steigender Medikamentenausgaben ha-
ben viele Mediziner inzwischen ihr
Budget überschritten. Jetzt drohen ihnen gesalzene Strafzahlungen. Wendtland: „Viele der Kollegen sind bei den
Arzneikosten schon - wie es offiziell
heißt - auffällig geworden.“ August Palatsik sieht den ganzen Ärztestand
nicht nur in einer Kosten-, sondern
auch in einer „Ethikfalle“, die sie nicht
selbst verschuldet hätten. „Wenn wir
auf die Verordnung notwendiger Medikamente nicht verzichten können,
laufen wir nun Gefahr, dafür finanziell selbst gerade stehen zu müssen.“
Außerdem gebe es zum Jah-resende
kaum noch Möglichkeiten zum
Gegensteuern. Dr. Axel Klötzing: „Wir
lassen uns nicht den schwarzen Peter
zuschieben, wenn die Reformerfolge
ausbleiben.“ Fazit der Steinburger
Ärzte: Die Kos-tensteigerungen sind
hausgemacht und Vorwürfe an die
Adresse der Ärzteschaft ungerechtfertigt.
Wehrt sich gegen die Angriffe aus dem
Bundesgesundheitsministerium:
Dr. August Palatsik, Allgemeinarzt
aus Lägerdorf.
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AKTUELL
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10 TITELTHEMA
MEHR FRUST, WENIGER LUST
Ergebnisse einer Befindlichkeitsstudie der Universität Kiel.
LARS JOHNSEN, M.A. - DANIEL SATTLER, M.A.,
INSTITUT FÜR POLITISCHE WISSENSCHAFT
I
m August dieses Jahres hat das Institut für Politische
Wissenschaft der Universität Kiel im Auftrag der
KVSH eine Umfrage zur Berufssituation von Ärzten
in Schleswig-Holstein durchgeführt. Das NORDLICHT
fasst die zentralen Ergebnisse zusammen und gibt einen Einblick in den ausführlichen Untersuchungsbericht.
I. Aufbau der Untersuchung
Das deutsche Gesundheitssystem steht einmal mehr
vor zentralen Schlüsselfragen hinsichtlich seiner Zukunftsfähigkeit. Doch während in Politik und Medien
vor allem die Diskussion über eine scheinbar immerwährende Gesundheitsreform geführt wird, in deren
Zentrum die Finanzierung des Gesundheitssystems,
die Senkung von Kassenbeiträgen, die konkurrierenden
Modelle einer Bürgerversicherung oder Gesundheitsprämie stehen, verschafft sich ein viel größeres Problem langsam, aber stetig die notwendige Aufmerksamkeit: Dem deutschen Gesundheitssystem gehen
die Ärzte aus. Das Berufsbild des Arztes hat in den letzten Jahren an Attraktivität verloren. Immer weniger
junge Menschen entscheiden sich für den Arztberuf
oder scheuen nach Abschluss ihrer Ausbildung den
Schritt zur eigenen Praxis. Immer mehr Praxen auf dem
Land und in den ostdeutschen Bundesländern schließen, ohne dass junge Ärzte die Praxisnachfolge antreten.
Nordlicht
AKTUELL
Ziel der Studie sollte eine Bestandsaufname der Befindlichkeit der niedergelassenen Ärzte in SchleswigHolstein sein - eine Befindlichkeit, die im eigentlichen
Wortsinn Auskunft darüber geben sollte, unter welchen Rahmenbedingungen Ärzte praktizieren, mit welchen Problemen die Ärzte im beruflichen Alltag konfrontiert sind, welche Erfahrungen das Tagesgeschäft
prägen, wie Ärzte miteinander kooperieren. Die Studie kann keine Antworten auf die Frage geben, in welcher Weise dem Mangel an ärztlichem Nachwuchs begegnet werden kann. Vielmehr wird die schwierige Berufssituation von Ärzten näher beleuchtet und untersucht, wie Ärzte auf unterschiedliche Weise mit dieser
Situation umgehen.
II. Strukturmerkmale der niedergelassenen Ärzte
Die Mitgliederstruktur der KVSH wird annähernd
auch unter den Befragten abgebildet. 31,6 Prozent der
Mitglieder der KVSH sind weiblich, 68,4 Prozent männlich. Unter den Respondern ist der Frauenanteil mit
26,2 Prozent etwas kleiner. Das Verhältnis von Hausärzten (47,0 Prozent der Mitglieder/50,6 Prozent der
Responder), Fachärzte (43,9 Prozent/42,2 Prozent) und
Psychotherapeuten (9,0 Prozent/7,2 Prozent) wird
ebenso nahezu repräsentativ abgebildet wie die Altersschichtung. Die Altersklasse bis 39 Jahre bildet dabei mit 6,5 Prozent der Mitglieder und Befragten die
kleinste Kohorte, die 40 - 49 Jährigen repräsentieren
35,2 Prozent der Mitglieder und 30,8 Prozent der Responder. Die Gruppe der 50 - 59 Jährigen stellt mit 40,0
Prozent bzw. 45,4 Prozent die größte Gruppe. 60 Jahre
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11
III. Der Arzt als Netzwerker im Gesundheitssystem
Um die Berufsbefindlichkeit von Ärzten differenziert beschreiben zu können, schien es sinnvoll, die
Untersuchung nicht auf die üblichen Einstellungs- und
Meinungsfragen zu reduzieren. Vielmehr sollte das Verhalten von Ärzten und deren Erfahrungen im Berufsalltag in den Mittelpunkt gerückt werden.
Private Kontakte mit Ärzten
Private Kontakte und institutioneller
Vernetzungsgrad
100%
75%
wenige
50%
mittel
25%
viele
0%
stark
vernetzt
schwach
vernetzt
institutioneller Vernetzungsgrad
sein. Dabei ist der Organisationsgrad unter Ärzten einer Gemeinschaftspraxis oder Praxisklinik deutlich
größer als unter ihren Kollegen mit einer Einzelpraxis.
Gleiches gilt für Fachärzte, die sich häufiger als Hausärzte einem Praxisnetz angeschlossen haben. Der Vernetzungsgrad eines Arztes wird auch in den beruflichen und privaten Kontakten abgebildet. Ärzte, die
Berufliche Kontakte und institutioneller
Vernetzungsgrad
Berufliche Kontakte mit Ärzten
und älter sind 18,3 Prozent der Mitglieder der KVSH
und 17,6 Prozent der Befragten.
Die Untergliederung nach Praxislage ergibt folgendes Ergebnis: 10,8 Prozent der Praxen liegen in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern,
29,7 Prozent in 5.000 - 20.000 Einwohnergemeinden,
23,4 Prozent in 20.000 - 50.000 Einwohnergemeinden,
11,1 Prozent in 50.000 - 100.000 Einwohnergemeinden
sowie 24,9 Prozent in Gemeinden mit mehr 100.000
Einwohnern. Unterteilt nach Profession überwiegen
erwartungsgemäß hierbei in den kleineren Gemeinden die Hausärzte, während in den großen Städten mit
über 100.000 Einwohnern die Fachärzte in der Mehrheit sind.
Die Praxisgröße liegt im Schnitt bei 1.090 Patienten
im Quartal. Die Zahlen schwanken jedoch in Abhängigkeit von der Fachrichtung. Bei Hausärzten liegt der
Durchschnitt bei 1.079 Patienten pro Quartal, bei Fachärzten bei 1.231, während bei Psychotherapeuten auf
Grund einer anderen Arbeitsstrukturierung und ArztPatienten-Beziehung die durchschnittliche Patientenzahl pro Quartal bei 150 liegt.
Die Gesamtarbeitszeit inklusive Bereitschafts- und
Notdienste wird im Durchschnitt mit 55,9 Stunden pro
Woche angegeben. Auf Patientensprechstunden entfallen hierbei 32,2 Stunden, auf die Verwaltungsarbeit
sind im Durchschnitt 8,2 Stunden angegeben. Im Geschlechtervergleich fällt auf, dass die durchschnittliche
wöchentliche Arbeitszeit von Frauen mit 49,3 Stunden
geringer ist als die ihrer männlichen Kollegen mit 57,8
Stunden. Auch geben über die Hälfte der männlichen
Ärzte an, über 60 Stunden pro Woche zu arbeiten, während diese Quote bei den Frauen nur bei 27,6 Prozent
liegt.
Die gehobene Altersstruktur der Mitglieder der KVSH
spiegelt sich auch in den Berufsjahren wider. Die durchschnittliche Tätigkeit als niedergelassener Arzt wird
mit 15,4 Jahren angegeben. Vorausgegangen ist im
Durchschnitt eine Tätigkeit als Krankenhausarzt von 8,8
Jahren. Während Fachärzte durchschnittlich eine etwas längere Tätigkeit in Krankenhäusern vorweisen
(9,9 Jahre), lassen sich Hausärzte früher nieder und sind
daher länger (16,4 Jahre) als niedergelassener Arzt tätig.
100%
75%
wenige
50%
mittel
25%
viele
0%
stark
vernetzt
schwach
vernetzt
institutioneller Vernetzungsgrad
ein sehr gutes Netzwerk aufgebaut haben, können auch
im beruflichen und privaten Kontakt die größte Zahl an
Partnern vorweisen, diejenigen, die zur schwach vernetzten Gruppe zu zählen sind, auch wenige berufliche
und private Kontakte mit Ärzten pflegen.
Die Mitwirkung an Einrichtungen und Veranstaltungen, die das organisierte Gesundheitssystem bereitstellt, ist dabei eine wichtige Basis für neue Kontakte. Hierzu zählt die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen ebenso wie die Mitwirkung in Praxisnetzen.
Ärzte, die hieran nicht partizipieren, lassen die Chancen, die sich aus einer Vernetzung ergeben, ungenutzt.
Ursprünge beruflicher Zusammenarbeit
100%
Institutionelle und aktive Vernetzung
11 | 2005
75%
nie
50%
selten
25%
manchmal
Sonstiges
Studium
Interessenvertretung
Praxisnetz
Empfehlung
privater Kontakt
0%
Fort- & Weiterbildung
Aktiv betriebene Vernetzung spiegelt sich u.a. in erfolgreicher Zusammenarbeit sowie in der Zahl beruflicher und privater Kontakte mit Kollegen wider. Als
institutionelle Vernetzung soll in erster Linie die Bildung einer Gemeinschaftspraxis, der Zusammenschluss in einer Praxisklinik sowie der Anschluss an
ein Praxisnetz verstanden werden.
Das Verhältnis der in Gemeinschaftspraxen bzw. Praxiskliniken organisierten Ärzte ist mit insgesamt 45,9
Prozent gegenüber 54,1 Prozent in Einzelpraxen niedergelassenen Ärzten etwas kleiner. Knapp 40 Prozent aller Befragten geben an, Mitglied eines Praxisnetzes zu
häufig
sehr häufig
Nordlicht
AKTUELL
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12 TITELTHEMA
Zusammenarbeit mit Krankenhäusern
Positive Erfahrungen in der Zusammenarbeit
mit niedergelassenen Ärzten
Deutlich schlechter wird die Zusammenarbeit von
niedergelassenen Ärzten mit Krankenhäusern beurteilt. Die Anzahl der Ärzte, die nur selten oder nie positive Erfahrungen gemacht haben, übertrifft mit Ausnahme einer Frage stets die Anzahl derjenigen, die sehr
häufig oder häufig positive Erfahrungen gemacht haben. Allein die Befundqualität wird überwiegend positiv
bewertet, während beim Tempo der Befundübermittlung, der Einbeziehung in die Therapie des Patienten,
dem Problemkomplex von Parallelverordnungen, Übertherapien und Doppeluntersuchungen sowie der frühzeitigen Entlassung von Patienten die meisten negativen Erfahrungen gemacht werden.
Auch in diesem Fragenkomplex ist die Bewertung
durch die Fachärzte wiederum besser als die der Hausärzte. Am weitesten auseinander liegen beide Gruppen bei der Beurteilung, ob Krankenhäuser ihre Patienten zu früh entlassen. Während 50,9 Prozent aller
Hausärzte diese Erfahrung sehr häufig oder häufig machen, sind nur 29,9 Prozent der Fachärzte dieser Auffassung. In der Beurteilung der Befundqualität liegen
beide Gruppen näher beieinander, wobei 42,9 Prozent
der Fachärzte diese überwiegend positiv beurteilen.
Sie bescheinigen den Krankenhäusern damit eine deutlich bessere Qualität als den niedergelassenen Ärzten.
75%
nie
50%
selten
25%
manchmal
häufig
Befundqualität
Parallelverordnungen
sehr häufig
Felder der Zusammenarbeit
Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten
Positive Erfahrungen in der Zusammenarbeit Krankenhäusern
100%
Positive Erfahrungen
75%
nie
50%
selten
25%
manchmal
Befundqualität
der niedergelassenen Ärzte
aus Sicht der Fachärzte
der Krankenhäuser aus Sicht
von Fachärzten
überwiegend positiv
Nordlicht
AKTUELL
teils teils
Befundübermittlung
Therapieeinbindung
Die Zusammenarbeit mit Krankenkassen und KVSH
wird sehr differenziert bewertet. Über 70 Prozent der
Befragten geben an, durch die bürokratischen Vorschriften in starkem oder sehr starkem Maße belastet
zu sein. Dies sind sowohl zeitliche Belastungen als auch
unmittelbare Einschränkungen bei der Therapiewahl,
denen sich die Ärzte ausgesetzt fühlen.
Unterschiedlich sind die Erfahrungen in der täglichen Zusammenarbeit mit den Krankenkassen. Während die telefonische Erreichbarkeit überwiegend positiv bewertet wird, steigt die Anzahl negativer Beurteilungen bei der Bearbeitungszeit und erreicht bei der
Frage nach der Kompetenz und Entscheidungsbefugnis von Krankenkassenmitarbeitern einen negativen
Spitzenwert.
der Krankenhäuser ausSicht
der Hausärzte
40%
sehr häufig
Zusammenarbeit mit Krankenkassen und KVSH
der niedergelassenen Ärzte
aus Sicht der Hausärzte
20%
häufig
Felder der Zusammenarbeit
Befundqualität niedergelassener Ärzte
und Krankenhäuser im Vergleich
0%
Parallelverordnungen
Befundberücksichtigung
0%
Befundqualität
Überwiegend positiv wird von allen Befragten die
Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten bewertet. Zwar liegt die Anzahl derjenigen, die häufig
oder sehr häufig positive Erfahrungen sammeln, in fast
allen Fragen unter 50 Prozent, jedoch verteilen sich
die restlichen Prozente vorrangig auf die Mittelgruppe.
Die Gruppen derjenigen, die selten oder nie positive
Erfahrungen machen, machen mit einer Ausnahme
bei allen Fragen zusammen weniger als 25 Prozent aus.
Positiv sind die Erfahrungen vor allem bei der telefonischen Erreichbarkeit der Kollegen, der Einbindung
in die Therapie des Patienten sowie der Besprechung
beruflicher Probleme. Bemängelt wird die Vollständigkeit und Aussagekraft von Befunden.
Betrachtet man diesen Fragenblock in Abhängigkeit
der Profession, so ist die Anzahl positiver Erfahrungen
auf Seiten der Fachärzte durchgängig etwas höher als bei
Hausärzten. Auffällig ist, dass die Einschätzungen von
Haus- und Fachärzten bei zwei Fragen deutlich auseinander fallen: Während 41,6 Prozent der Hausärzte
die Aussagekraft von Befunden überwiegend positiv
bewerten, können sich dieser Meinung nur 23,4 Prozent der Fachärzte anschließen. Die Aussage, dass Hausärzte ihre Patienten zu spät an Fachärzte überweisen,
weisen 61,0 Prozent der Hausärzte, aber lediglich 26,9
Prozent der Fachärzte mit Nachdruck zurück.
Entlassung von Patienten
Befundübermittlung
Besprechung Probleme
Befundberücksichtigung
Überweisung an Fachärzte
Therapieeinbindung
telefonische Erreichbarkeit
0%
telefonische Erreichbarkeit
Positive Erfahrungen
100%
60%
80%
100%
überwiegend negativ
Durchgängig besser werden hier die Kompetenzen
der KVSH beurteilt. Die positiven Erfahrungen hin11 | 2005
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13
Positive Erfahrungen in der
Zusammenarbeit mit Krankenkassen
Positive Erfahrungen in der
Zusammenarbeit mit der KVSH
100%
manchmal
25%
häufig
zügige Bearbeitung
Mitarbeiterkompetenz
Telefonische Erreichbarkeit
0%
sehr häufig
sichtlich der telefonischen Erreichbarkeit, der Kompetenz der Mitarbeiter sowie der Bearbeitungszeit von
Anfragen stellen die Leistungsfähigkeit der KVSH nicht
nur im relativen Vergleich zu den Krankenkassen unter Beweis, sondern sind auch absolut gemessen ein
deutliches Qualitätskennzeichen.
Die insgesamt positiven Erfahrungen von Haus- und
Fachärzten mit der KVSH spiegeln sich jedoch nur teilweise in deren Wahrnehmung als Akteur im Gesundheitssystem wider. Über 55 Prozent nehmen die KVSH
in starkem oder sehr starkem Maße als übergeordnete
Behörde wahr. Ihren Charakter als Service- und Beratungseinrichtung und ärztliche Selbstverwaltung betont
nur jeweils ein gutes Drittel. Lediglich 24,3 Prozent der
Befragten geben kann, die KVSH in starkem oder sehr
starkem Maße als ärztliche Interessenvertretung wahrzunehmen, während 45,5 Prozent der KVSH diese Rolle
in geringem oder keinem Maße zusprechen.
Die Wahrnehmung der KVSH steht dabei in starker
Abhängigkeit von den gemachten Erfahrungen. Je mehr
positive Erfahrungen die Befragten in der Zusammenarbeit mit der KVSH gemacht haben, desto
stärker nehmen sie die KVSH als Interessenvertretung
sowie Service- und Beratungsstelle wahr. Das Bild von
der KVSH als übergeordnete Behörde ist hingegen in
der Gruppe derjenigen, die nur selten oder nie positive Erfahrungen in der Zusammenarbeit gemacht haben, am stärksten verankert. Erwartungsgemäß hat
auch der Nutzungsumfang der Serviceangebote der
KVSH einen Einfluss auf das Rollenbild der KVSH bei
ihren Mitgliedern. Je häufiger Ärzte von den Serviceangeboten Gebrauch machen, so stärker wird die Funktion der KVSH als Service- und Beratungsseinrichtung
betont.
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selten
50%
manchmal
25%
häufig
0%
zügige Bearbeitung
selten
50%
nie
75%
Mitarbeiterkompetenz
75%
Telefonische Erreichbarkeit
nie
positive Erfahrungen
positive Erfahrungen
100%
sehr häufig
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass mit steigender Affinität zur KVSH, die sich aus positiven Erfahrungen in der Zusammenarbeit sowie der Nutzung
der Serviceangebote der KVSH speist, das Image der
KVSH bei ihren Mitgliedern positiver beurteilt wird.
IV. Zur Belastungssituation von Ärzten
Die Arbeitsanforderungen von Ärzten werden maßgeblich durch die Zusammenarbeit mit den anderen
Akteuren des Gesundheitsnetzwerkes beeinflusst. Wenn
diese Einflüsse die Selbstbestimmung des Arztes einschränken und dem Arzt keine Steuerungsmöglichkeiten in seiner Berufstätigkeit lassen, dann führen sie
zu einem Empfinden der Unzufriedenheit. In der Fachliteratur wird dieses Phänomen mit dem Terminus
"high demand - low influence" bezeichnet. Charakteristisch hierfür sind geringe individuelle Gestaltungsund Einflussmöglichkeiten des Arztes gegenüber anderen Akteuren im Netzwerk, bei gleichzeitig steigenden Anforderungen und Ansprüchen an den Arzt von
Seiten dieser Akteure. Verstärkt wird dieses Phänomen
insbesondere in Verbindung mit einer hohen Arbeitsbelastung.
Arzt-Patienten-Beziehung
Der Umgang mit Patienten als Primärkontakt des
Arztes steht im Zentrum der täglichen Arbeit. Aus dem
korrekten Umgang mit den Krankheiten und Leiden
sowie der Verantwortung für die Genesung des Patienten erwachsen hohe Anforderungen an den einzelnen Arzt. Demgegenüber steht jedoch einerseits das
Wissen, häufig nur geringe Einflussmöglichkeiten
gegenüber dem Patienten zu haben, und andererseits
das Risiko, trotz sorgfältiger Diagnosen fehlerhafte Entscheidungen bei der Behandlung zu treffen.
Diese Faktoren führen besonders dann zu Unzufriedenheit mit der eigenen Arbeitssituation, wenn der
Arzt die Einschätzung trifft, nicht genügend Zeit zu haben, um sich jedem Patienten angemessen zuzuwenden. Zwar geben 68,2 Prozent aller Befragten an, dass
ihnen ausreichend Zeit für die Behandlung der Patienten zur Verfügung steht, davon meint jedoch fast die
Hälfte, dass die Zeit nur knapp ausreichend sei. Insbesondere bei Fachärzten, die sehr viele Patienten im
Die Erwartungshaltung der
Patienten ist
geprägt von
populärwissenschaflichen
Ratgebern.
Nordlicht
AKTUELL
Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 14
14 TITELTHEMA
Quartal behandeln, spielt das Gefühl, zu wenig Zeit für
die Patienten zu haben, eine Rolle. Hier geben 4,3 Prozent der Fachärzte an, nie ausreichend Zeit und 36,0
Prozent geben an, meist nicht ausreichend Zeit für die
Patienten zu haben. Für Hausärzte spielt dies dagegen
nur eine untergeordnete Rolle. Bezogen auf die Gesamtstichprobe zeigt ein Vergleich mit den behandelten Patienten pro Quartal, dass Mediziner mit weniger Patienten erwartungsgemäß die Frage nach der
zur Verfügung stehenden Zeit positiver beantworten
als Ärzte mit sehr vielen Patienten.
Ein weiterer Faktor, der das Phänomen "high demand - low influence" und damit Unzufriedenheit begünstigt und sich negativ auf die Arzt-Patienten-Beziehung auswirkt, entfaltet sich dann, wenn die Erwartungshaltung gegenüber dem Arzt sich nicht mit
den bestehenden Voraussetzungen deckt, d. h., wenn
die Erwartungen des Patienten an die Behandlungsmöglichkeiten des Arztes unrealistisch sind. Von den
Befragten geben 60,9 Prozent an, dass die Erwartungshaltung der Patienten eher überzogen (52,8 Prozent) oder deutlich überzogen (8,1 Prozent) sei.
Verstärkt wird dieser Faktor dann, wenn der Arzt
dem Patienten gegenüber für sich selbst nur geringe
Einflussmöglichkeiten wahrnimmt. Hier ist einerseits
festzustellen, dass die Erwartungshaltung der Patienten nach Ansicht der behandelnden Ärzte vorrangig
von populärwissenschaftlichen Ratgebern (80,9 Prozent), gefolgt von Krankenkassen (51,4 Prozent) und
Apotheken (38,7 Prozent) geprägt wird. Der eigene Einfluss wird von Seiten der Ärzteschaft dagegen geringer eingeschätzt. Haus- und Fachärzte unterscheiden
Das Verhältnis zu Krankenkassen und KVSH
Die Ärzte
fühlen sich
insbesondere
durch die
Gesundeitspolitik
belastet.
Nutzung der telefonischen Beratung & Hotline
Wahrnehmung der KVSH als Service- und Beratungseinrichtung
und Nutzung der telefonischen Beratung und Hotline
100%
75%
nie
50%
selten
25%
manchmal
0%
gesamt
in sehr
starkem
Maße
in
starkem
Maße
in
mittlerem
Maße
in
geringem
Maße
sich bei der Einschätzung des eigenen Einflusses dabei
mit 35,9 Prozent, bzw. 33,2 Prozent nur geringfügig.
Andererseits lässt sich jedoch festhalten, dass der
dem Mediziner zugesprochene geringe Einfluss auf
die Erwartungshaltung des Patienten sich nicht auf die
Therapieempfehlungen des Arztes an den Patienten
überträgt. Hier geben nur 20,9 Prozent der Befragten an,
dass Patienten ihre Therapieempfehlungen sehr häufig (3,3 Prozent), bzw. häufig (17,6 Prozent) nicht befolgen, wobei sich nach Professionen getrennt keine
signifikanten Unterschiede ergeben.
Nordlicht
AKTUELL
in
keinem
Maße
häufig
sehr häufig
Wie bereits dargestellt, geben die befragten Mediziner an, einerseits durch bürokratische Vorschriften
zeitlich belastet und andererseits durch die Gesundheitsbehörden auch in der Therapiewahl eingeschränkt
zu werden.
Beide Fälle wirken sich höchst signifikant auf die allgemeine Berufszufriedenheit des Arztes aus. Geben
im Durchschnitt 74,1 Prozent der Ärzte an, in starkem
oder sehr starkem Maße in der Therapiewahl eingeschränkt zu sein, sind es bei den Ärzten, die sich als
unzufrieden bezeichnen 87,8 Prozent. Die Hälfte aller
unzufriedenen Ärzte gibt sogar an, in sehr starkem
Maße in der Therapiewahl eingeschränkt zu sein. Auch
bei den Ärzten, die sich als zufrieden bezeichnen, beträgt der Anteil derjenigen, die aus ihrer Sicht in der
Therapiewahl eingeschränkt werden, immerhin noch
60,5 Prozent, der Anteil derjenigen, die das in sehr starkem Maße empfinden, jedoch nur noch 19,7 Prozent.
Gleiches gilt für das Verhältnis von bürokratischer
Belastung und Zufriedenheit. Auch hier führt die Wahrnehmung bürokratischer Belastung zu Unzufriedenheit. So geben 88,0 Prozent der unzufriedenen Ärzte
an durch Bürokratie zeitlich in starkem bzw. in sehr
starkem Maße belastet zu werden, während bei den
zufriedenen Ärzten dieser Anteil 57,5 Prozent beträgt.
Dieser Zusammenhang zeigt, dass aus Sicht des Arztes der Verlust der eigenen Gestaltungsmöglichkeit in
diesen Bereichen nicht durch entsprechende Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung des Gesundheitssystems aufgewogen wird und daher die Berufsunzufriedenheit fördert. Dieser Punkt nimmt auch in
der offenen Frage, wie die Berufssituation verbessert
werden kann, eine zentrale Stellung ein. Über ein Drittel aller befragten Mediziner fordern den Abbau von
Bürokratie und die Reduzierung des Einflusses der Gesundheitsverwaltung.
Weiterer Ausdruck der mangelnden Möglichkeit zur
Gestaltung der eigenen Arbeitsverhältnisse ist aus Sicht
der niedergelassenen Ärzte die Aussichtslosigkeit, die
Höhe des eigenen Einkommens durch eigenes Handeln selbstständig zu verändern. Auf die Frage, ob die
Ärzte durch Leistung und Einsatz die Höhe des Einkommens verändern können, antworten 74,0 Prozent
der Befragten, dass dies nur in geringem (56,0 Prozent)
oder keinem Maße (18,0 Prozent) möglich sei. Auf
Grund des Praxisbudgets und des Honorarsystems
schätzen die Vertragsärzte die möglichen Belohnungen aus zusätzlicher Leistung als nicht ausreichend an
und der Anreiz aus extrinsisch motivierter Leistung
bleibt aus. Es kommt zu keiner positiven Korrelation
von Leistung und Zufriedenheit, so dass dementsprechend auch nur 9,3 Prozent der sich selbst als zufrieden
einschätzenden Ärzte angeben, ihr Einkommen in starkem (7,3 Prozent) oder sehr starkem Maße (2,0 Prozent) durch Leistung verändern zu können. Die Brisanz kommt auch in der abschließenden Frage zur Verbesserung der Berufssituation zum Ausdruck, mit 89
Nennungen ist die Forderung nach einer angemessenen und leistungsgerechten Entlohnung der am zweithäufigsten erhobene Kritikpunkt.
Dass die Ärzte sich in besonderer Weise belastet fühlen, zeigt auch die Beurteilung der Gesundheitspolitik. Die Antworten auf die Frage, welche Gruppen die
Lasten zukünftiger Gesundheitsreformen stärker tra11 | 2005
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15
Lastenträger zukünftiger Reformen im Gesundheitssystem
Gruppen, die Lasten zukünftiger Reformen
im Gesundheitssystem stärker tragen sollen
Hausärzte
Fachärzte
Krankenhäuser
KV
Patienten
Apotheken
Pharmaindustrie
Krankenkassen
0%
deutlich
mehr
20%
mehr
Beeinflussung der Erwartungshaltung der Patienten
100%
75%
in keinem Maße
50%
in geringem Maße
25%
in mittlerem Maße
Fachmedien
in starkem Maße
in sehr starkem Maße
Beeinflussung der Erwartungshaltung der Patienten
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Am schlechtesten
gestaltet sich die
Zusammenarbeit
der Ärzte mit den
Krankenkassen
80%
weniger
100%
deutlich
weniger
Zusammenarbeit mit einzelnen Partnern
Für die zentralen Partner im Gesundheitsnetzwerk
soll der Zusammenhang zwischen der Zufriedenheit
und Erfahrungen in der Zusammenarbeit im Folgen-
Allgemeine Zufriedenheit in der Zusammenarbeit
mit Partnern im Gesundheitssystem
100%
75%
sehr zufrieden
50%
eher unzufrieden
25%
mittel
privaten
Krankenkassen
gesetzl.
Krankenkassen
stationäre Pflege
KVSH
Krankenhäuser
Hausärzten
0%
Fachärzten
In den vorangegangenen Abschnitten wurde kursorisch die Berufssituation von Ärzten in Schleswig-Holstein umrissen. Dabei wurde deutlich, dass die Faktoren Vernetzung, Erfahrungen im Arbeitsalltag sowie
die Berufsbelastung, im Wesentlichen gekennzeichnet
durch hohe Anforderungen bei gleichzeitig geringen
eigenen Einflussmöglichkeiten, die Berufsbefindlichkeit von niedergelassenen Medizinern prägen. In welcher Weise spiegeln sich diese und andere Befindlichkeiten nun aber in der allgemeinen Berufszufriedenheit
wider? Im Folgenden soll zunächst nochmals ein Blick
auf die einzelnen Netzwerkbeziehungen gerichtet werden, ehe abschließend die Aspekte der Berufserwartung und Berufsentscheidung untersucht werden.
Knapp die Hälfte aller Befragten (47,1 Prozent) gibt
an, alles in allem eher oder sehr zufrieden mit ihrer
gegenwärtigen Tätigkeit zu sein. 25,2 Prozent sind unentschlossen, 27,7 Prozent sind eher oder sehr unzufrieden. Die Fachrichtungen weisen in dieser Frage signifikante Unterschiede auf: Unter Fachärzten ist der
Anteil der Zufriedenen (51,7 Prozent) höher als unter
den Hausärzten (41,3 Prozent). Als Unzufrieden bezeichnen sich 21,7 Prozent der Fachärzte und 34,3 Prozent der Hausärzte. Ebenso sind leichte Unterschiede
allgemeine
Zufriedenheit
V. Berufszufriedenheit
60%
bei Differenzierung nach Praxislage festzustellen. In
Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern ist der
Grad der Zufriedenheit mit knapp 60 Prozent deutlich
größer als in den übrigen Gemeinden, in denen dieser Wert 15 Prozent bis 25 Prozent darunter liegt.
In der Beurteilung der verschiedenen Partner durch
die Befragten schneiden die Fachärzte am besten ab.
16,6 Prozent aller Befragten sind mit der Zusammenarbeit sehr zufrieden, 60,2 Prozent sind eher zufrieden, während nur 5,4 Prozent eher oder sehr unzufrieden sind. Die Hausärzte erreichen ähnlich gute Bewertungen. Es folgen die Apotheken, ambulante Pflegedienste, Krankenhäuser, die KVSH und stationäre
Pflegeeinrichtungen. Am schlechtesten wird die Zusammenarbeit mit privaten und gesetzlichen Krankenkassen bewertet.
Setzt man den Grad der Zufriedenheit mit den gemachten Erfahrungen im Arbeitsalltag in Beziehung, so
zeigt sich, dass unter den Ärzten, die sehr oder eher
zufrieden sind, der Anteil derjenigen, die viele positive Erfahrungen gemacht haben, deutlich größer ist
als unter den unzufriedenen Ärzten. In entsprechend
umgekehrter Weise wächst der Anteil derjenigen, die
nur wenige positive Erfahrungen gemacht haben, unter den Unzufriedenen.
ambulante Pflege
Krankenhäuser
Fachärzte
Hausärzte
Politik
Apotheken
Krankenkassen
populärwis. Ratgeber
0%
40%
gleich
bleibend
Apotheken
gen sollten, lassen auch Rückschlüsse auf die Beurteilung der letzten Reformen zu. Offensichtlich werden
diese von den niedergelassenen Ärzten so beurteilt,
dass sie einseitig zu Lasten der Leistungserbringer im
Gesundheitssystem erfolgt sind, während Krankenkassen, Pharmaindustrie und Apotheken nur einen
geringen Beitrag eingebracht hätten. 85,8 Prozent der
Befragten sind der Auffassung, dass Krankenkassen
zukünftig mehr bzw. deutlich mehr Lasten tragen sollten, 75,2 Prozent fordern dies von der Pharmaindustrie, 57,5 Prozent wünschen eine stärkere Belastung der
Apotheken. Immerhin noch 41,2 Prozent treten für
eine stärkere Beteiligung der Patienten ein. Auf Seiten
der niedergelassenen Ärzte sehen lediglich knapp 15
Prozent die Erfordernis, mehr oder deutlich mehr Lasten zu tragen. Darüber hinaus wird von vielen Ärzten
eine grundsätzliche Reform des Gesundheitssystems
präferiert, wobei vorwiegend eine Stärkung sowie Liberalisierung des Wettbewerbes angeregt wird, aber
auch Modelle einer staatlichen Grundsicherung vertreten werden.
eher zufrieden
sehr zufrieden
Zufriedenheit in der Zusammenarbeit
Nordlicht
AKTUELL
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16 TITELTHEMA
Berufsbild und Berufszufriedenheit
den noch einzeln betrachtet werden. Es wird deutlich,
dass sich die Zufriedenheit in der Zusammenarbeit
mit Hausärzten und Fachärzten überwiegend aus der
hohen Anzahl positiver Erfahrungen (siehe Abschnitt
III.) speist. Unter denjenigen, die angeben, mit der Zusammenarbeit sehr zufrieden zu sein, gehören jeweils
über 60 Prozent zu der Gruppe, die sehr viele positive
Erfahrungen gemacht haben. Dieser Anteil sinkt bei
den eher und in mittlerem Maße zufriedenen unter 20
Prozent und fällt auf null Prozent bei den eher und
sehr unzufriedenen Ärzten.
Allgemeine Zufriedenheit und positive Erfahrungen
in der Zusammenarbeit
positive Erfahrungen i
n der Zusammenarbeit
100%
75%
wenige
50%
mittel
25%
viele
0%
sehr
zufrieden
eher
zufrieden
mittel
eher
unzufrieden
sehr
unzufrieden
allgemeine Zufriedenheit
Dieser Trend lässt sich in ähnlicher Weise in der Beurteilung der Zusammenarbeit mit Krankenhäusern
und der KVSH feststellen.
Da die Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Krankenkassen insgesamt am schlechtesten beurteilt wird,
liegt die Annahme nahe, dass dies nicht nur in einem
geringen Anteil positiver Erfahrungen zum Ausdruck
kommen, sondern in besonderem Maße durch einen
sehr hohen Anteil negativer Erfahrungen bestimmt
sein müsste. Die untersuchte Kombination beider Faktoren bestätigt dies. Unter den Medizinern, die die Zusammenarbeit mit den Kassen als schlecht beurteilen,
ist der Anteil derjenigen, die viele negative Erfahrungen
gemacht haben, mit fast 50 Prozent besonders hoch.
Als Fazit lässt sich festhalten, dass die Berufszufriedenheit von der Anzahl positiver und negativer Erfahrungen im Berufsalltag geprägt wird. Dabei überlagern
die schlechten Erfahrungen und Bewertungen der Zusammenarbeit mit der Gesundheitsbürokratie die überwiegend positiven Erfahrungen und Bewertungen in
Zusammenspiel mit anderen Ärzten.
Die schlechten
Erfahrungen der
Ärzte überlagern
die Positiven.
Wie ernst die Beurteilungen der Berufszufriedenheit und Erfahrungen im Berufsalltag zu nehmen sind,
spiegelt sich in der Frage wider, ob sich die Mediziner,
wenn Sie noch einmal vor der Wahl stehen würden,
erneut für diesen Beruf entschieden hätten. Obgleich
die Berufsbedingungen höchst belastend beurteilt werden, bejahen gut 60 Prozent diese Frage. Der hohe Anteil von knapp 40 Prozent, der Bedenken hat bzw. sich
nicht wieder für den Arztberuf entscheiden würde, ist
aber mehr als nur ein Warnsignal und verdeutlicht die
Handlungsnotwendigkeit, den Arztberuf wieder attraktiver zu machen.
positive Erfahrungen i n der
Zusammenarbeit mit
niedergelassenen Ärzten
Allgemeine Zufriedenheit mit der Zusammenarbeit
mit Hausärzten und positive Erfahrungen
in der Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten
VI. Zusammenfassung
100%
75%
wenige
50%
mittel
25%
viele
0%
sehr
zufrieden
eher
zufrieden
mittel
eher
unzufrieden
sehr
unzufrieden
Zufriedenheit mit der Zusammenarbeit mit Hausärzten
Nordlicht
Neben den tatsächlichen Berufserfahrungen spielt
auch die Wechselwirkung von Berufserwartung und
Wirklichkeit eine entscheidende Rolle für die Berufszufriedenheit. Die Tatsache, dass der Grad an Selbstbestimmung bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit
nicht hoch ist, stellt als solches keine zwingende Ursache für ein hohes Maß an Unzufriedenheit dar. Viele
Berufe sind dadurch bestimmt, dass das Wie, Wann
und Wo durch den Arbeitnehmer nicht selbst bestimmt
werden kann. Jedoch sinkt damit nicht zwingend die
Freude am Beruf.
Anders sieht dies jedoch aus, wenn man sich als selbstständiger Arzt in seinen fachlichen und finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten beschränkt sieht, weil die bürokratischen Vorschriften sowie Budgetverteilung Kernelemente selbstständiger Tätigkeit einschränken. Durch
zunehmende Vorschriften, Kontrollmechanismen und
Qualitätssicherungsmaßnahmen von Seiten der Krankenkassen und der KVen wird der Arztberuf durch verwaltungstechnische Aspekte geprägt, die den eigentlichen Berufskern überdecken. Es ist somit wenig verwunderlich, dass unter denjenigen, die zu den Unzufriedenen zu zählen sind, besonders viele ihre Selbstbestimmung eingeschränkt sehen.
Darüber hinaus ergeben sich ein höchst signifikanter Zusammenhang und eine hohe Korrelation zwischen den Erwartungen an den Beruf und der allgemeinen Zufriedenheit. Mediziner, die mit falschen Vorstellungen in den Beruf gegangen sind und deren Erwartungen an den Beruf nicht mit der Wirklichkeit
übereinstimmen, bezeichnen sich als unzufrieden. So
geben 85,6 Prozent der Mediziner, die der Gruppe der
Unzufriedenen zuzuordnen sind, an, dass die Tätigkeit, die sie zurzeit ausüben, in keinem (16,7 Prozent)
oder nur in geringem Maße (68,9 Prozent) ihren Vorstellungen zu Berufsbeginn entspricht. Aus der Gruppe
der Zufriedenen geben dagegen nur 57,5 Prozent an,
dass ihre jetzige Tätigkeit in starkem oder sehr starkem Maße ihren anfänglichen Erwartungen entspricht.
AKTUELL
Die wichtigsten Ergebnisse lassen sich thesenartig
zusammenfassen:
- Die allgemeine Berufszufriedenheit wird sehr differenziert beurteilt. Während die Zusammenarbeit mit
Ärzten überwiegend sehr positiv beurteilt wird, überlagern die schlechten Erfahrungen und Bewertungen der Zusammenarbeit mit der Gesundheitsbürokratie die Berufszufriedenheit im Ganzen. 47,1 Prozent aller Befragten geben an, alles in allem eher oder
sehr zufrieden mit ihrer gegenwärtigen Tätigkeit zu
11 | 2005
Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 17
17
positive Erfahrungen i n der
Zusammenarbeit
mit Gesundheitsbürokratie
Allgemeine Zufriedenheit mit der Zusammenarbeit
mit gesetzlichen Krankenkassen und negative Erfahrungen
in der Zusammenarbeit mit der Gesundheitsbürokratie
100%
VII. Grundlage der analytischen Ergebnisse
75%
wenige
50%
mittel
25%
viele
0%
sehr
zufrieden
eher
zufrieden
mittel
eher
unzufrieden
sehr
unzufrieden
Zufriedenheit mit der Zusammenarbeit mit Krankenkassen
-
-
-
-
haltung der Patienten eher oder deutlich überzogen
ist. Während die eigene Rolle schwach eingeschätzt
wird, wird den populärwissenschaftlichen Ratgebern
dabei die größte Einflussmöglichkeit auf die Erwartungshaltung der Patienten zugeschrieben.
sein, 25,2 Prozent sind unentschlossen, 27,7 Prozent
bezeichnen sich als eher oder sehr unzufrieden.
Dass knapp 40 Prozent aller Befragten Bedenken hätten, sich erneut für den Arztberuf zu entscheiden
bzw. dies definitiv ausschließen, muss als deutliches
Warnsignal für die Attraktivität des Arztberufes verstanden werden. Besonders auffällig dabei ist, dass die
ursprüngliche Berufserwartung vieler Mediziner mit
den Erfahrungen im Alltag wenig gemein hat und
daraus ein hoher Grad an Unzufriedenheit resultiert.
Der Arbeitsalltag von Ärzten ist durch starke zeitliche und bürokratische Belastungen von Seiten der
Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigung
geprägt. So geben 88 Prozent der unzufriedenen Ärzte
an, durch Bürokratie in starkem bzw. sehr starkem
Maße belastet zu sein. 74,1 Prozent der Ärzte fühlen
sich in der Therapiewahl eingeschränkt. Dies korrespondiert mit der Wahrnehmung der KVSH als
Akteur im Gesundheitssystem. Die KVSH wird zuvorderst als übergeordnete Behörde und am wenigsten als ärztliche Interessenvertretung empfunden.
Neben dem Bürokratieabbau wird die Neuordnung
des Entlohnungssystems von den befragten Ärzten als
vordringlichstes Problem im Gesundheitssystem thematisiert. Die Forderung nach einem angemessenen
und leistungsgerechten Honorar steht dabei im
Mittelpunkt. 74,0 Prozent beklagen, die Höhe ihres
Einkommens nur in geringem oder keinem Maße
beeinflussen zu können.
Das Arzt-Patienten-Verhältnis wird im Wesentlichen
von der Erwartungshaltung des Patienten sowie der
ärztlichen Therapie geprägt. 60,9 Prozent der befragten Mediziner geben an, dass die Erwartungs-
Etwa 40 Prozent
der Befragten
hätten Bedenken
oder würden den
Arztberuf nicht
wieder ergreifen.
Diese Studie beruht auf einer repräsentativen, anonymen schriftlichen Befragung unter den Mitgliedern
der KVSH. Unter den 4.228 Mitgliedern wurden 1.002
niedergelassene Ärzte in einer nach Profession, Alter
und Geschlecht geschichteten Zufallsstichprobe ausgewählt und am 12.08.2005 angeschrieben. Ingesamt
gingen 336 auswertbare Antworten innerhalb der gesetzten Feldzeit bis zum 31.08.2005 ein. Die Rücklaufquote entspricht dementsprechend 33,5 Prozent. Die
Umfrage erfolgte im Auftrag der KVSH durch Mitarbeiter am Institut für Politische Wissenschaft der Universität Kiel.
VIII. Dokumentation
Der vollständige Untersuchungsbericht (45 Seiten/
50 Abb.) sowie ein separater Tabellenband (240 Seiten)
incl. des Fragebogens sowie aller Basisdaten sind im
Internet unter www.kvsh.de als Download erhältlich.
Übereinstimmung von Berufserwartung und Berufswirklichkeit
Gruppe
der Zufriedenen
in keinem Maße
in geringem Maße
Mittlere
Gruppe
in mittlerem Maße
in starkem Maße
Gruppe der
Unzufriedenen
0%
11 | 2005
in sehr starkem Maße
20%
40%
60%
80%
100%
Nordlicht
AKTUELL
Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 18
18 TITELTHEMA KOMMENTAR
DAS MÄRCHEN VOM HALBGOTT IN WEISS
DR. KLAUS BITTMANN, KVSH
Es war einmal ... So fangen Märchengeschichten an, gute Märchenerzähler überzeichnen, flunkern, wechseln
die Spannung, dramatisieren - und oft genug endet die Geschichte schrecklich.
Ich erinnere mich an ein des Öfteren sehr persönlich geführtes Gespräch mit der ehemaligen
Sozialministerin Frau Heide Moser vor einigen Jahren, als sie mich fragte, warum zunehmend Ärzte sogar auf
der Straße ihren Unmut ausdrücken, ja sogar der Politik gegenüber Aggressionen zeigen.Wenn sie zurückblicke,
sei dies eine erschreckende Entwicklung, Ärztinnen und Ärzte wären früher zufrieden und souverän ihrem
Beruf nachgegangen. Diese Unterhaltung fand vor ca. sechs Jahren statt, ich habe Frau Moser damals
geantwortet: Wenn ein Berufsstand kontinuierlich angegriffen wird, für soziales und menschliches Engagement
die Wertschätzung entzogen bekommt, durch anhaltende Kostendämpfungsgesetze und Überregulierung in
seinem ärztlichen Handeln fremdbestimmt werden soll, dann kann sich auch die Einstellung und die Freude
zum Beruf ändern.
Inzwischen haben wir Streiks der Krankenhausärzte, Protestaktionen der niedergelassenen Ärzte, Dienst
nach Vorschrift und ärztliche Gruppierungen, die den Systemausstieg erwägen. Bis zum erlaubten
68. Lebensjahr wollen viele Ärztinnen und Ärzte nicht mehr arbeiten, um den Nachwuchs müssen wir uns
zunehmend Sorge machen.
Unsere Studie zur Berufssituation von Ärzten gibt eine bedenkliche Auskunft: Ca. 40 Prozent der Befragten
haben Bedenken oder würden sich nicht wieder für den Arztberuf entscheiden. Trotz hohen Ansehens in der
Bevölkerung hat der Beruf an Attraktivität verloren, ein traurig und auch zornig machendes Ergebnis falscher
Gesundheitspolitik!
Auch wenn wir uns darum bemühen, durch Information und Motivation der Medizinstudenten, Förderung
von Weiterbildungsstellen, Finanzierung von Lehrbeauftragten für Allgemeinmedizin und Liberalisierung der
Berufsordnung Ärztinnen und Ärzte zur Tätigkeit in freier Praxis zu bewegen, so ist doch nicht mehr zu
verbergen, dass es in diesem Beruf mit der Freiheit längst vorbei ist, dass eine Planungssicherheit nicht gegeben
ist.Wunsch nach Erfolg und Mühewaltung um Qualität werden durch Budgetierung und Rationierung rasch
gedämpft. Die Stimmungsmache sozialpolitischer Vordenker für eine staatsregulierte Medizin tut ihr Übriges.
Das Märchen vom Halbgott in Weiß stammt aus einer längst vergangenen Zeit - heute geht es nicht um
Eitelkeiten oder dickes Geld, sondern um die Würde und um den Erhalt einer menschlichen
Patientenversorgung! Hierzu dürfen und müssen Heilberufler an die Öffentlichkeit, zusammen mit den
Patienten.
Wir erwarten von der neuen Regierungskoalition, dass der Prozess einer Überregulierung und die für die
Patientenversorgung gefährliche falsche Kostendämpfung beendet werden! Nicht Diffamierung der Heilkunst
verbunden mit ökonomischen Zwängen können den sozialen Frieden sichern, sondern Liberalisierung,
Subsidiarität und Wertschätzung von Leistung!
Nordlicht
AKTUELL
11 | 2005
Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 19
KV INTERN ABGEORDNETENVERSAMMLUNG 19
„EIN JEDER GIBT DEN
WERT SICH SELBST“
Bericht von der
Abgeordnetenversammlung.
KARSTEN WILKENING, KVSH
D
iese Worte stammen von Friedrich von Schiller. Hätte unser Dichter und Denker eine Bestätigung seiner These auf der Abgeordnetenversammlung am 09.11.2005 erfahren können? Mit
Sicherheit! Denn mochte die Tagesordnung noch relativ trocken klingen - die Themen und die Diskussionen waren wertgeladen. Objektive Werte wurden
vorgetragen und mischten sich mit einer Vielzahl von
subjektiv empfundenen Werten. Unter dem Strich
wurde aber klar, dass die Wertschätzung einer zukunftsorientierten KVSH in hohem Maße gegeben ist
und von der Abgeordnetenversammlung in allen Punkten unterstützt wird.
In seinem Bericht zur Lage verwies zunächst der Vorsitzende der KVSH, Dr. Klaus Bittmann, auf die sich
nach wie vor verschlechternden Rahmenbedingungen.
Der politisch betriebenen Kostendämpfung wird nur
durch eine strategische Ausrichtung der KVSH in Verbindung mit dem angemessenen Einsatz eigener Instrumente sinnvoll zu begegnen sein. Es geht nach Bittmanns Auffassung nicht um markige Worte oder Aktionismus - kluge Ideen und konstruktiver Einfluss sind
für eine Zukunftsorientierung notwendig und gefragt.
Resolution gefasst
Im Zusammenhang mit der Protestaktion in Köln
und der Protestteilnahme von Praxen in SchleswigHolstein erhielt der Vorstand der KVSH übrigens noch
am Tage der Abgeordnetenversammlung ein Schreiben des Sozialministeriums. Bittmann zitierte den Brief
in voller Länge. Mit Befremden nahm die Versammlung zur Kenntnis, dass vom Sozialministerium u. a.
um Mitteilung gebeten wird, welche Praxen sich durch
Schließung am 09.11.2005 an der Aktion beteiligt haben.
Unwillkürlich drängte sich wohl bei sehr vielen Anwesenden nur ein Gedanke auf: „Dieser Aufruf zur Denunziation hat keinen Wert!“ Vielmehr wurde von den
Abgeordneten einstimmig eine Resolution verabschiedet, in der der „Nationale Protesttag“ in Köln
unterstützt wird. Und zwar deshalb, um mit jedermann
in Politik, bei Kassen, Gewerkschaften, Sozialverbänden
und Medien gegen eine weitere Verschlechterung der
Versorgung und gegen die Verstümmelung des deutschen Gesundheitssystems zu protestieren und zu
kämpfen.
Studie zur Berufszufriedenheit
Von einem Vertreter der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel wurde dann das Ergebnis einer Befragung zur Berufssituation von Ärzten vorgestellt. Ziel
11 | 2005
„Ein jeder gibt
den Wert sich
selbst“
Friedrich Schiller
der Studie sollte eine Bestandsaufnahme von Rahmenbedingungen, Problemen im Alltagsgeschäft, Kooperationsmöglichkeiten und anderen Parametern bei
336 Praxen sein. Die Ergebnisse zur allgemeinen Befindlichkeit in den Praxen wurden differenziert dargestellt. So sind etwa die Hälfte der befragten Praxen eher
zufrieden, ein Viertel eher indifferent und ein Viertel
eher unzufrieden. Weiterhin wird die Zusammenarbeit zwischen Haus- und Facharzt eher positiv beurteilt
und bei den Fachärzten eine höhere Zufriedenheit als
bei den Hausärzten festgestellt. Wichtig ist aber, dass
sich alle von dem steigenden bürokratischen Aufwand
belastet fühlen. Die KVSH wird dabei eher als übergeordnete Behörde und weniger als ärztliche Interessenvertretung gesehen. Auch wurden die Berufserwartungen bei vielen Ärzten nicht erfüllt. Knapp 40
Prozent der befragten Praxisinhaber würden nicht ohne
weiteres wieder den Beruf des Arztes ergreifen wollen.
Messwerte, die für sich sprechen. Gerade deshalb ist
die von Dr. Klaus Bittmann geforderte konsequente
strategische Ausrichtung von imminenter Bedeutung
für die Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein.
Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Hier hat das GMG (Gesundheitsmodernisierungsgesetz) eine Stilblüte der besonderen Art getrieben. Im
§ 81a SGB V ist geregelt, dass die KVen und die KBV eine
organisatorische Einheit einzurichten haben, die Fällen
und Sachverhalten nachzugehen hat, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechtswidrige oder zweckwidrige
Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit
den Aufgaben der jeweiligen KVen oder KBV hindeuten. Gemeint sind dabei von der normalen Prüftätigkeit der KVSH nicht erfasste Konstellationen, was eine
gewisse Phantasie hinsichtlich möglicher Beispiele erfordert. Wenn jedoch solche Fälle auftreten, ist die
Staatsanwaltschaft unverzüglich zu unterrichten. Die
„Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ ist ein selbstständiges Gremium und
wird bei der KVSH vom Justiziar Klaus-Henning Sterzik
in Personalunion besetzt. Erstmals bis zum 31.12.2005
und dann alle zwei Jahre hat der Vorstand der Abgeordnetenversammlung über Arbeit und Ergebnisse zu
berichten mit Weitergabe des Berichtes an die Aufsicht.
Und den Abgeordneten konnte Sterzik im Zeitraum
vom Quartal I/2004 bis II/2005 von genau zwei (!) Fällen bei der „Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im
Gesundheitswesen“ berichten. Dafür gab es aber in
den originären und sehr gut funktionierenden Prüfgremien der KVSH 3.222 Prüfungsvorgänge. Soviel zum
Bestreben um Bürokratieabbau! Eine wie auch immer
geartete Wertschöpfung für das Gesundheitssystem
lässt sich nicht erkennen.
Nordlicht
AKTUELL
Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 20
20 KV INTERN ABGEORDNETENVERSAMMLUNG
Fachausschüsse setzen Schwerpunkte
Anders sieht es bei den eingesetzten Fachausschüssen der KVSH aus. Sie setzen sich mit den aktuellen
Themen rund um die Bereiche hausärztliche, fachärztliche und psychotherapeutische Versorgung auseinander. Im Fachausschuss der Hausärzte wurden
primär die Themen Hausarztvertrag, geriatrische Versorgung und Notdienstkonzept behandelt. Bei den
Fachärzten wendete man sich intensiv den Schwerpunkten Strukturwandel, Qualität und Honorar sowie
konkreten Projekten, wie die integrierte Versorgung in
Flensburg, zu. Die Psychotherapeuten erkannten die
Honorarverteilung und die Umsetzung von Vorgaben
des Bewertungsausschusses als ihren Schwerpunkt in
der Fachausschussarbeit. Alle Fachausschüsse dankten
dem Vorstand für die intensive und zielorientierte Zusammenarbeit und werden ihre Innovationskraft nutzen, um Gegengewichte zu den weiter zunehmenden
Vorgaben zu bilden. Ein Aushöhlen der ärztlichen
Selbstverwaltung werde nicht zugelassen. Die Zusammenarbeit sei nicht nur notwendig, sondern in
vielfältiger Weise lohnenswert.
Erhöhter Finanzdruck
Der Haushalt für das Jahr 2006 wurde vom Vorstandsmitglied Dr. Bodo Kosanke vorgestellt. Obwohl
er den Bleistift zur Kalkulation extra spitz gemacht
hatte, wäre rein von den Zahlen eine Anhebung der
Verwaltungskostenumlage notwendig. Der Vorstand
lehnt dieses aber auf Grund von hohen Risiken durch
nicht oder schlecht beeinflussbare Änderungen der
Rahmenbedingungen ab. Kurz bis mittelfristig sind
weitere Kürzungen bei den zufließenden Mitteln zu
erwarten, sollen aber zunächst nicht den Ärzten aufgebürdet werden! Die vom Bundessozialgericht geforderte Nachvergütung der Psychotherapeuten wurde
inzwischen in zwei Tranchen vorgenommen. Außerdem wurden im Bereich „Nicht verteiltes Honorar“
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Der West-/Ostausgleich und die juristische Auseinandersetzung mit der BKK-Gesundheit über die
Höhe der Kopfpauschalen machen dieses notwendig.
Aber auch HVM-Risiken werden nach Kosankes Einschätzung steigen. Jede Veränderung, ob durch EBM,
HVM oder weitere politische Vorgaben, verlangt nach
einem angemessenen finanziellen Rangierraum.
Der Vorstand der KVSH wird deshalb für 2006 durch
operative und strategische Maßnahmen versuchen,
dem sich abzeichnenden Finanzdruck weiter entgegenzuwirken. Die strategische Neustrukturierung
des Notdienstes wird dabei in Angriff genommen und
die lokale Politik in die Diskussion einbezogen. Nur so
kann erreicht werden, dass die immer weiter zunehmenden Verwerfungen vor Ort „nach oben“ durchgemeldet werden und der Politik klar wird, dass diverse
Entscheidungen weder weise noch wertvoll waren.
Um den Verwaltungshaushalt für 2006 ohne eine Erhöhung der Verwaltungskostenumlage finanzieren zu
können, werden auf der operativen Ebene Entnahmen
aus der Betriebsmittelrücklage getätigt und Zusatzumlagen neu erhoben oder angepasst.
Die Abgeordnetenversammlung setzte deshalb folgendes fest:
Nordlicht
AKTUELL
· Die Verwaltungskostenumlage bleibt weiterhin
bei 1,9 Prozent
· Bei manuell abrechnenden Ärzten wird die Zusatzumlage von 0,6 Prozent auf 1,5 Prozent angehoben
· Neu wird die Zusatzumlage für die Umsetzung
von Sonderverträgen (z.B. ambulantes Operieren oder QuaMaDi) mit 1,6 Prozent eingeführt.
Da diverse Fachgruppen von den Sonderverträgen profitieren, sollen die damit verbundenen
Kosten für die Umsetzung und besondere Dienste der KVSH angemessen umgelegt werden.
Die Umlage für Gemeinschaftsaufgaben und von Maßnahmen zur Sicherstellung wird fortgeschrieben:
· 0,131 Prozent von allen Vertragsärzten für allgemeine Sicherstellung
· 0,218 Prozent von Hausärzten für die Förderung
von Weiterbildungsassistenten zum Arzt für Allgemeinmedizin
· 0,036 Prozent von den Fachärzten zusätzlich für
die Förderung von Weiterbildungsassistenten
zum Arzt für Allgemeinmedizin
Der ehrenamtliche Vorstand wurde von der Abgeordnetenversammlung einstimmig für das Haushaltsjahr 2004 entlastet. Außerdem wurden alle Anträge im Zusammenhang mit Bilanz und Erfolgsrechnung 2004 sowie Verwaltungs- und Investitionshaushalt 2006 einstimmig genehmigt.
Außerdem wurde die Anpassung der Entschädigungsordnung, die an die Entwicklung des Gesamthonorars gekoppelt ist und im letzten Jahr nicht
angepasst wurde, um 1,8 Prozent beschlossen.
Ebenso wurde die Zuschussgewährung im Jahr 2006
für Weiterbildungsassistenten zum Arzt für Allgemeinmedizin, für anerkannte Kurse im Rahmen der
Weiterbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin und
für Famulanten in Praxen niedergelassener Vertragsärzte einstimmig beschlossen.
Alle Beschlüsse dienen dem Ziel, die KVSH für die
Zukunft zu sichern. Die Einstimmigkeit der Abgeordnetenversammlung ist sicherlich eine Zeichen für den
empfundenen Wert einer geschlossen agierenden KVSH
in sich rasch wandelnden Zeiten.
EBM und DMP
Die diversen berechtigten Fragen rund um den neuen
EBM wurden nach Aussage vom stellvertretenden Vorsitzenden Ralf W. Büchner konsequent an die KBV
weitergeleitet. Sie haben u. a. dazu beigetragen, dass
der Gemeinsame Bewertungsausschuss in seiner nächsten Sitzung dazu mehr als 70 Anträge beraten und ggf.
beschließen wird. Ein wichtiger Meilenstein war aber
die termingerechte Versendung der Honorarabrechnung trotz aller Widrigkeiten im Zusammenhang mit
der Umstellung auf den neuen EBM. Büchner dankte
allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der KVSH ausdrücklich für die geleistete Arbeit.
Die Zahl der eingeschriebenen Patienten bei den akkreditierten DMP's ist weiterhin steigend. Außerdem
werden die angebotenen Fortbildungsveranstaltun11 | 2005
Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 21
21
gnose für das Quartal III/2005 zum gegenwärtigen Zeitpunkt kaum machbar ist. Sofern der Trend zu verstärkten Vorwegabzügen (z. B. Steigerung der Laborkosten) anhält, sieht er Probleme bei der Umsetzung
der Vorgabe, dass keine Arztgruppe mehr als drei Prozent gegenüber dem Vorjahr verlieren dürfe. Er erinnerte an die Mitverantwortung der Krankenkassen für
den neuen HVV, der eine Haftung der Krankenkassen
mit einschließt.
Neustrukturierung des organisierten Notdienstes
gen von den Ärzten und Praxen gut angenommen.
Nach wie vor ist aber der Aufwand für die Dokumentation etc. von DMP-Patienten erheblich und entspricht
nicht den Anforderungen eines „schlanken“ Ablaufes.
Zum Schluss der Abgeordnetenversammlung stellte
der stellvertretende Vorsitzende Ralf W. Büchner konkrete Überlegungen zur Neustrukturierung des organisierten Notdienstes in Schleswig-Holstein vor. Mehrere Faktoren wirken beim organisierten Notdienst zur
Zeit kontraproduktiv: Die Kassengebühr hat eine Reduktion von Notfällen bewirkt, die sich zu einer Gefährdung kooperativer Strukturen, wie den Anlaufpraxen, entwickelt hat. Weiterhin ist der Punktwert im
Notdienst in den letzten Quartalen gesunken. Und mit
dem neuen EBM 2000plus werden der individuelle
Notdienst durch einen Mindestpunktwert ab dem
Quartal III/2005 abgesichert sowie der fahrende Notdienst erheblich aufgewertet. Da die Notdienstleistungen aber als Vorwegabzug aus der Gesamtvergütung entnommen werden, bleibt immer weniger Geld
für die Honorierung der übrigen Leistungen. Deshalb
ist eine neue Struktur für den organisierten Notdienst
zu schaffen, die folgenden drei Prinzipien entspricht:
Kooperative Strukturen sollen gefördert und gestärkt
werden, Effizienzgewinne durch zentrale Anlaufpraxen und die Reduktion von Fahrten erzielt werden sowie eine Qualitätsverbesserung für Patienten und Ärzte
resultieren.
HVV-Angelegenheiten
Inzwischen hat der HVV-Ausschuss Fahrt aufgenommen und sich mit den allgemeinen und speziellen
Auswirkungen von EBM/HVV auseinandergesetzt. Der
Ausschuss versteht sich als Bindeglied zwischen Ärzten
der KVSH und wird den Vorstand durch die Entwicklung neuer Ideen unterstützen. Angedacht ist auch ein
Glossar rund um den HVV, um ihn transparent und
verständlich zu machen.
Die als „Renner-Treppe“ bekannte und inhaltlich
bewährte Abstaffelungsregelung für diagnostische, radiologische Leistungen wurde im Rahmen des HVV
vom Sozialgericht auf Grund von nachträglich aufgefallenen Formfehlern bei der Veröffentlichung bzw.
Protokollierung für die Quartale IV/1999 bis II/2003
als nicht anwendbar erklärt. Zur Vermeidung weiterer
Nachzahlungsurteile fasste die Abgeordnetenversammlung den Beschluss, die Abstaffelungsregelung
für die Quartale IV/1999 bis II/2003 rückwirkend neu
zu beschließen. Die Krankenkassen haben signalisiert,
diesem zuzustimmen.
Anhand von existierenden Anlaufpraxen werden
gegenwärtig bewährte Strukturelemente diskutiert und
vor Ort Gespräche mit Notdienstringen in allen Landesteilen geführt, um gemeinsam eine neue Struktur
beim Notdienst einzunehmen. Bestehende, gute Strukturen sollen durchaus bestehen bleiben, aber grundsätzlich ist der Gedanke einer Bündelung von Strukturen oder Strukturelementen aufzugreifen, z. B. in
Form von Anlaufpraxen. Für diese Anlaufpraxen bietet
sich eine Kooperation mit den Krankenhäusern an. In
den Kern-Öffnungszeiten, durch niedergelassene Ärzte
besetzt, könnten in der tiefen Nacht Krankenhausärzte
die Notfälle versorgen. Jede Anlaufpraxis sollte ein Einzugsgebiet mit einem Radius von maximal 25 km aufweisen.
Kassengebühr über Inkassounternehmen
Zum Eintreiben der Kassengebühr wird zukünftig
ein Inkassounternehmen beauftragt. Der bisherige
hohe Personalaufwand wird dadurch erheblich gesenkt. Die Zustimmung der Aufsichtsbehörde steht
allerdings noch aus.
Auswirkungen des neuen EBM
Hauptgeschäftsführer Dr. Ralph Ennenbach stellt
die Auswirkungen des neuen EBM 2000plus auf die
Honorarabrechnung des Quartals II/2005 vor (s. auch
sein Artikel mit allen relevanten Zahlen und Darstellungen im NORDLICHT 10/2005, S. 10 - 14, zu diesem
Thema). Als Resumeè blieb Ennenbach, dass eine Pro11 | 2005
Und hätten die Klassiker der deutschen Literatur,
Friedrich von Schiller und sein Freund aus Weimar, Johann Wolfgang von Goethe, dieser Abgeordnetenversammlung beiwohnen können, hätten sie wohl auch an
einem Klassiker der deutschen Werbung Gefallen gefunden: „KVSH - noch nie so wertvoll wie heute“.
Nordlicht
AKTUELL
Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 22
22 KV INTERN ARZNEI
DIE LÜGE VON DER
VERORDNUNGSEXPLOSION
Ergänzungen aus apothekerlicher Sicht.
GERHARD WANDEL, APOTHEKER, GROß GRÖNAU
I
Apotheker Gerhard
Wandel, Groß Grönauer
Apotheke, 2. stellvertretender Vorsitzender
Apothekerverband
Schleswig-Holstein e. V.,
Vorsitzender
Vertragsausschuss
GKV-ArzneimittelUmsatz
n seinem Beitrag unter o. g. Überschrift macht Prof.
Dr. Jens-Martin Träder im letzten „NORDLICHT AKTUELL“ (10/2005, S. 20 ff.) am Beispiel seiner allgemeinmedizinischen Facharztpraxis deutlich, dass die
2005 steigenden Arzneiausgaben nicht seinem Verordnungsverhalten geschuldet sind. Als Ursache benennt der Autor politische Entscheidungen, die Eingang in das Gesundheitsmodernisierungsgesetz
(GMG) gefunden haben, für die die Politik auch die
Verantwortung übernehmen müsse. Als eine der zu
kritisierenden kostentreibenden Entscheidungen benennt dabei Träder die neue Apothekenhonorierung.
GKV-Arzneimittelausgaben mittelfristig stabil
Zu den fast vier Mrd. Euro Überschuss bei den gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2004 haben allein
im Arzneimittelbereich Minderausgaben von 2,5 Mrd.
Euro gegenüber 2003 beigetragen. Verantwortlich dafür waren Struktur- und Einmaleffekte des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG). Auf Dauer gespart wird mit dem weitgehenden Ausschluss nicht
verschreibungspflichtiger Arzneimittel, mit neuen Festbeträgen und erhöhten Zuzahlungen sowie mit einer
neuen Arzneimittelpreisverordnung. Letztere allein
bewirkt etwa 300 Mio. Euro strukturelle Einsparungen
pro Jahr. Der wichtigste Einmaleffekt resultiert aus der
bis 31.12.2004 befristeten Erhebung eines Herstellerrabatts auf nicht festbetragsunterworfene Arzneimittel in Höhe von 16 Prozent. Seit 2005 beträgt dieser Rabatt nur noch sechs Prozent und ist damit für das Ansteigen der effektiven GKV-Arzneimittelausgaben mitverantwortlich. Zu den Einmaleinsparungen 2004 hat
auch der Vorzieheffekt Ende 2003 beigetragen, als sich
viele Patienten wegen der bevorstehenden Zuzahlungsanhebung für 2004 bevorratet haben. Schließlich
30
Mrd. Euro
25
20
27,6
24,5
1,2
1,9
22,3
1,1
1,9
25,8
1,5
2,0
3,1
1,7
25,2
2,6
2,3
22,3
22,8
20,3
26,5
1,7
2,2
15
10
19,3
21,4
22,6
5
0
2000
2000
GKV-Ausgaben
Nordlicht
AKTUELL
2002
2003
Zuzahlung
2004
2005
Rabatte
stehen die Zuzahlungen selbst für 2005 im Verdacht,
die tatsächlichen Arzneimittelausgaben der GKV zu
verfälschen. Zu Jahresbeginn boten viele Krankenkassen ihren Versicherten an, über das Jahr fällige Zuzahlungen bis zur individuellen Belastungsgrenze als Einmalzahlung zu entrichten und damit eine sofortige
Befreiung zu erlangen. Wie hoch diese „abgekauften“
Zuzahlungen waren und wie die Kassen diese verbuchen, ist offen.
Wegen der erheblichen Einmaleffekte des GMG 2004
ist ein Vergleich mit den Arzneimittelausgaben 2005
nur wenig aussagekräftig. Nach dem Sinken um elf
Prozent gegenüber 2003 wird ein Anstieg um zwölf Prozent für 2005 prognostiziert. Die Wahrscheinlichkeit,
dass eine Punktlandung auf die von der KBV mit den
Spitzenverbänden der Krankenkassen vereinbarte Zielgröße für 2005 auf korrigierte 22,7 Mrd. Euro gelingt, ist
jedoch groß. Damit lägen die zu erwartenden effektiven GKV-Arzneimittelausgaben für 2005 ziemlich genau auf dem Stand von 2003 (Grafik 1). Ich kenne kein
europäisches Land, in dem die Arzneimittelausgaben
über einen solchen Zeitraum nahezu konstant sind.
Von einer Verordnungs- oder Arzneikostenexplosion
kann schon deshalb keine Rede sein.
Nach Daten der standeseigenen Rechenzentren
wuchsen der Bruttoumsatz von zulasten der GKV abgegebenen Medikamenten im 1. Halbjahr 2005 um
11,07 Prozent gegenüber dem 1. Halbjahr 2004. Verglichen mit dem 1. Halbjahr 2003 ergibt sich lediglich
ein Anstieg von 0,94 Prozent. Insgesamt wurden 5,5
Prozent mehr Rezepte ausgestellt als im Vorjahreszeitraum. Das verweist darauf, dass der Effekt der Praxisgebühr langsam nachlässt und Patienten wieder verstärkt ihren Arzt aufsuchen. Ausgabensteigernd wirkt
außerdem die Strukturkomponente, die aktuell mit
fünf Prozent veranschlagt wird. Sie rührt von neuen
und in der Regel teuren Arzneimittelinnovationen her.
Sie hat übrigens auch im vergangenen Jahr 2,1 Mrd.
Euro ausgemacht, wurde aber durch die Einsparungen mehr als kompensiert. Kaum Einfluss haben Preissteigerungen: Einer jüngst veröffentlichten Analyse
des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller ist zu
entnehmen, dass die Preise für Arzneimittel, die auf
Kassenrezept verordnet werden, von Oktober 2004 bis
Oktober 2005 um 0,4 Prozent gesunken sind. Auch dies
ist international eine eher seltene Tendenz.
Die neue Apothekenhonorierung
als Kostendämpfungsbeitrag
Die neue Arzneimittelpreisverordnung geht zurück
auf eine Initiative der Apothekerverbände und wurde
11 | 2005
Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 23
23
als ein mit den Krankenkassen konsentierter Vorschlag
in das GMG eingebracht. Die Vergütung der Apotheken für verschreibungspflichtige Arzneimittel wurde
umgestellt von einem früher prozentualen Zuschlag
auf den Apothekeneinkaufspreis auf
- ein fixes Honorar von 8,10 Euro je abgegebener Pakkung,
- zuzüglich drei Prozent des Apothekeneinkaufspreises für die Kosten der Warenbewirtschaftung sowie
die Vorfinanzierung, die insbesondere bei Abrechnung mit den Krankenkassen erforderlich ist,
- abzüglich eines Rabatts von zwei Euro je Packung
für die gesetzliche Krankenversicherung.
Damit führen die Apotheken fast ein Viertel ihres
Fix- oder Festzuschlages an die Krankenkassen ab. Das
waren 2004 ca. 1,2 Mrd. Euro.
Nach dem Inkrafttreten der neuen Arzneimittelpreisverordnung sank der Preisindex für rezeptpflichtige Arzneimittel im Januar 2004 gegenüber dem Vormonat um 1,7 Prozent (Quelle: Wissenschaftliches Institut der AOK). Damit leistet die neue Arzneimittelpreisverordnung einen auf Dauer angelegten Sparbeitrag von 300 Mio. Euro jährlich. Bei drei Vierteln des
GKV-Arzneimittelumsatzes sind die neuen Apothekenzuschläge niedriger als zuvor. Dies betrifft alle Arzneimittel mit einem Apothekeneinkaufspreis ab 23,82
Euro bzw. 37,75 Euro Apothekenverkaufspreis inklusive Mehrwertsteuer. Die Entlastung beträgt bis zu
2.936 Euro pro Packung. Nur bei einem Viertel des Arzneimittelumsatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Festzuschlag höher als der prozentuale
Zuschlag nach altem Recht. Die maximale Belastung
beträgt 9,40 Euro je Packung (Grafik 2).
Die von Träder dargestellten Beispiele des Kostenanstiegs bei Doxycyclin (200 mg) und bei Captopril 50 mg
mit Thiazid 25 mg belegen deshalb nur die eine Richtung der Veränderungen. Der aktuelle Durchschnittswert pro GKV-Verordnung beträgt 45,80 Euro inkl. Mehrwertsteuer und befindet sich damit deutlich im Bereich
der Einsparungen. Träder liegt mit seinen durchschnittlichen Verordnungskosten von etwas mehr als
25 Euro unter der begünstigenden Grenze der neuen
Arzneimittelpreisverordnung. Das muss natürlich bei
der Bewertung seines Anstiegs der Verordnungskosten
entsprechend berücksichtigt werden. Wie überhaupt
die geänderte Systematik der neuen Arzneimittelpreisbildung Berücksichtigung bei der arztgruppenbezogenen Bewertung der Verordnungsdaten finden muss.
Die Zahlen Träders zeigen die Auswirkungen „am
Beispiel einer Hausarztpraxis“, können aber nicht für
die Auswirkungen der neuen Apothekenhonorierung
auf die gesamten Verordnungskosten verallgemeinert
werden. Im Übrigen ist zu vermuten, dass der festgestellte Anstieg der Verordnungskosten von ca. 17 Euro
im Jahr 2003 auf über 25 Euro im Jahr 2005 in der untersuchten Hausarztpraxis nicht allein mit der neuen
Preisbildungssystematik zu tun hat, sondern auch mit
dem weitgehenden Wegfall der als „Verdünner“ wirkenden, eher niedrigpreisigen nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel aus der Verordnung zulasten
der GKV und damit aus der Bildung der Durchschnittskosten pro Verordnung.
11 | 2005
Festzuschlag ist kein zusätzliches
Beratungshonorar
Der Festzuschlag von 8,10 Euro (minus zwei Euro
Kassenrabatt) ist kein zusätzliches Beratungshonorar
für die Apotheke, sondern die adäquate Entgeltung
des gesetzlichen Sicherstellungsauftrages für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Sie ersetzt die
frühere allein prozentuale Aufschlagsregelung. „Dies
stärkt die Apotheken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe als freier Heilberuf im Gesundheitswesen und erleichtert die Einbeziehung der Apotheken in vertragliche Versorgungsformen, insbesondere in die Integrierte
Versorgung zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit
und Qualität der Arzneimittelversorgung.“ (Zitat aus
dem Bericht der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Neuregelung der Arzneimittelpreisgestaltung vom 30.06.05, Bundesrat-Drucksache 513/05) Durch die Umstellung der Apothekenvergütung auf einen festen Betrag unabhängig vom
Preis des Arzneimittels ist es der Apotheke (kaufmännisch) völlig egal, ob sie ein Produkt für 10, 100 oder
1.000 Euro abgibt. Damit ist der Weg frei, die auch von
Träder hervorgehobene pharmazeutische Kompetenz
zum Wohle der Patienten, aber auch im wohlverstandenen wirtschaftlichen Interesse der Krankenkassen
einzusetzen. Angebote des Verbandes an die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, auf dieser Grundlage bei einer wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung mitzuhelfen, liegen seit längerem auf dem Tisch. Auf lokaler Ebene
wird diese neue Möglichkeit bereits vielerorts im vertrauensvollen Arzt-Apotheker-Gespräch und bei der
Aut-idem-Freigabe gelebt.
„Die neue
Apothekerhonorierung hat
nicht zur
Kostensteigerung
in der GKV
beigetragen“
Gerhard Wandel,
Apotheker
Entlastung durch
die neue AMPreisV
Änderung des
Verkaufspreises
max.
9,40 Euro
teurer
0
Verteuerung bei
25 % des GKV-Umsatzes
HAP
23,82 Euro
-3.000
˜ 46.000 Euro
Verbilligung
bei 75% des
GKV-Umsatzes
max.
2.936,51 Euro
teurer
Zusammenfassung
Die Mehrausgaben der GKV für Arzneimittel im Jahr
2005 gegenüber 2004 sind weitgehend fiskalische Auswirkungen der GKV-Reform und insoweit von der Politik zu verantworten. Die Arzneimittelausgaben steigen nicht über das Ausgabenniveau von 2003. Damit
sind diese Ausgaben im internationalen Vergleich in
Deutschland mittelfristig bemerkenswert stabil.
Die neue Apothekerhonorierung hat nicht zur Kostensteigerung in der GKV beigetragen: Im Gegenteil,
drei Viertel des bisherigen GKV-Verordnungsumsatzes werden verbilligt, das bewirkt eine strukturelle Kostenentlastung von jährlich 300 Mio. Euro. Die preisunabhängige Honorierung mit einem Festzuschlag
versetzt den Apotheker in die Lage - ohne Konflikt mit
seinen kaufmännischen Interessen - möglichst preisgünstige Arzneimittel auszuwählen und abzugeben.
Nordlicht
AKTUELL
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24 KV INTERN QUALITÄTSSICHERUNG
EINFÜHRUNG DES ERWEITERTEN N
Änderung der Richtlinien über
die Früherkennung von
Krankheiten bei Kindern.
MARION RAMPOLDT, KVSH
M
it dem erweiterten Neugeborenen-Screening und der Tandemmassenspektrometrie wurde zum 01. Juli 2005 eine
Screening-Laborleistung für GKV-Versicherte eingeführt,
die die Früherkennung seltener angeborener Erkrankungen der
Neugeborenen wesentlich verbessert und dazu beiträgt, dass die
mit den betreffenden Zielkrankheiten belasteten Kinder so früh als
möglich einer weiterführenden Therapie zugeleitet werden. Gleichzeitig wurde das TSH-Screening nach Ziffer 01710 aus dem EBM
2000plus gestrichen.
Probeentnahme soll vor einer Transfusion, Korticosteroid- oder Dopamintherapie durchgeführt werden.
Wer ist verantwortlich?
Die Verantwortung für die Durchführung des Screenings liegt bei
dem Leistungserbringer, der die Geburt des Kindes verantwortlich geleitet hat. Das werden in der Regel Krankenhausärzte sein, aber auch
Krankenhausärzte mit Ermächtigung zur Planung der Geburtsleitung (Ziffer 01780 EBM 2000 plus) sowie niedergelassene Gynäkologen, die belegärztliche- oder Hausgeburten durchführen. Durch
die Probenübermittlung an einen berechtigten Laborarzt wird diesem die Verantwortung für die Laboruntersuchungen und Befundübermittlung übertragen.
Wichtige Hinweise:
Obligater Leistungsinhalt
Die Eltern des Neugeborenen sind nach der Geburt, jedoch vor
der Durchführung des Screenings eingehend und mit Unterstützung eines Informationsblattes zu Sinn, Zweck und Ziel des Screenings aufzuklären. Die Elterninformation ist direkt beim Paul-Albrechts-Verlag zu beziehen. Die Einwilligung oder Ablehnung ist
durch Unterschrift auf dieser Elterninformation zu dokumentieren.
Auch ohne die Durchführungsverantwortung des Geburtsleiters hat
sich der Arzt, der die U2-Früherkennungsuntersuchung beim Neugeborenen durchführt zu vergewissern, dass die Entnahme der Blutprobe für das erweiterte Neugeborenen-Screening dokumentiert
wurde.
Screeninguntersuchungen der Zielkrankheiten mittels Laboruntersuchungsverfahren bzw. mittels der Tandemmassenspektrometrie durch den berechtigten Laborarzt gemäß Anlage 2 der KinderRichtlinien, Befundübermittlung an den verantwortlichen Einsender.
Nr. 01707 EBM 2000 plus
Anmerkung
Erweitertes Neugeborenen-Screening gemäß der Kinder-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Nr. 01708 EBM 2000 plus
Laboruntersuchungen im Rahmen des Neugeborenen-Screenings gemäß Anlage 2 der Kinder-Richtlinien des Gemeinsamen
Bundesausschusses.
Die Berechnung der Leistung nach der Nr. 01708 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß der Anlage 2
der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (Kinder-Richtlinien) voraus.
Im erweiterten Neugeborenen-Screening wird ausschließlich auf
die nachfolgend genannten Zielkrankheiten gescreent:
Obligater Leistungsinhalt
Eingehende Aufklärung der Eltern bzw. der (des, der) Personenberechtigten des Neugeborenen zu Sinn, Zweck und Ziel des erweiterten Neugeborenen-Screenings,
Aushändigung des Informationsblattes entsprechend Anlage 3
der Kinder-Richtlinien,
Fakultativer Leistungsinhalt
• Hypothyreose
• Adrenogenitales Syndrom (AGS)
• Biotinidasemangel
• Galaktosämie
• Phenyketonurie (PKU) und Hyperphenylalaninämie (HPA)
• Ahornsirupkrankheit (MUSD)
• Medium-Chain-Acyl-CoA-Dehydrogenase-Mangel (MCAD)
• Long-Chain-3-OH-Acyl-CoA-Dehydrogenase-Mangel (LCHAD)
• Very-Long-Chain-3-OH-Acyl-CoA-Dehydrogenase-Mangel
(VLCAD)
• Carnitinzyklusdefekte
• Carnitin-palmitoyl-Transferase-I-Mangel (CPT-I)
• Carnitin-palmitoyl-Transferase-II-Mangel (CPT-II)
• Carnitin-Acylcarnitin-Translocase-Mangel
• Glutaracidurie (GA I)
• Isovalerianacidämie (IVA)
Anspruchsberechtigt sind Neugeborene, der optimale Entnahmezeitpunkt ist die 48. bis 72. Lebensstunde. Also zum Zeitpunkt
der U1, grundsätzlich durchgeführt vom Gynäkologen. Die erste
Nordlicht
AKTUELL
Probenentnahme von nativem Venen- oder Fersenblut als erste
Blutprobe oder Kontrollblutprobe mit Probenaufbereitung im Rahmen des erweiterten Neugeborenen-Screenings gemäß der KinderRichtlinien, Versendung an das Screening-Labor.
Anmerkung
Neben der Leistung nach der Nr. 01707 können Kostenpauschalen für die Versendung von Untersuchungsmaterial des Kapitels 40
berechnet werden.
11 | 2005
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25
NEUGEBORENEN-SCREENINGS
Welches Labor screent?
Bis zur Änderung der Kinder-Richtlinien wurden diese Untersuchungen im Neugeborenen-Screeningzentrum Nord in der Kinderklinik des Universitätsklinikums Eppendorf durchgeführt. Die Kinderklinik hat einen Antrag auf Ermächtigung und Genehmigung bei
der KV Hamburg gestellt, über den bis heute jedoch noch nicht entschieden worden ist. Nach Rücksprache mit der KV Hannover gibt es
dort ein Labor, dass derzeit den Nordwesten Deutschlands abdeckt.
Somit können die verantwortlichen Ärzte die Probenentnahmen an
nachfolgendes Labor einsenden:
Priv. Doz. Dr. med. Michael Peter (ermächtigter Kinderarzt)
Am Steinweg 11A/13B
30962 Ronnenberg/Benthe
Tel. 05108/92163-0
oder Postfachadresse des Labors:
Postfach 91 10 09
30430 Hannover
Sobald das Labor in Hamburg oder eines in der näheren Umgebung eine Zulassung erhält, werden wir an dieser Stelle darüber informieren.
Befundübermittlung
Wenn die Untersuchung aus der Blutprobe des Kindes im Labor
den Verdacht auf das Vorliegen einer der o. a. Zielkrankheiten ergibt,
ist der verantwortliche Einsender unverzüglich zu unterrichten und
zur Entnahme einer Kontrollblutprobe aufzufordern. Der für die Geburt verantwortliche Arzt sollte schnellstmöglich Kontakt zu den Eltern des Kindes aufnehmen. Bei ausführlicher Dokumentation (Datum, Uhrzeit, Befundübermittlung, Informationsempfänger und das
vereinbarte Vorgehen) sind dem Informationsempfänger insbesondere Telefonnummern zu den nächsterreichbaren Zentren mit Stoffwechselspezialisten oder Endokrinologen mit 24-stündiger Erreichbarkeit mitzuteilen.
Nicht pathologische Befunde erfährt nur der Einsender, die Eltern des betroffenen Kindes nur auf ausdrückliche Nachfrage.
11. SCHLESWIGER SCHMERZTAGUNG
Viszeraler Schmerz, ein Chamäleon?
DR.HARALD LUCIUS, NERVENARZT, SCHLESWIG
Z
um elften Mal trafen sich am 05. November Mediziner,
Psychologen, Physiotherapeuten, Patienten und andere Interessierte im Kasino der Fachklinik Schleswig, um sich über
aktuelle Fragen zur Diagnostik und Therapie chronischer Schmerzkrankheiten zu informieren.
(...)
Die Grundlagenforschung steht immer wieder im Zentrum, denn
wir haben, das zeigte schon der erste Vortrag von Prof. Dr. med. Wilfrid Jänig vom Institut für Physiologie der Christian-Albrechts-Universität Kiel, noch lange nicht verstanden, was da so passiert im
Bauch unserer Patienten. So wurde erneut deutlich, dass der viszerale Schmerz eben keine so exakte segmentale Zuordnung erlaubt wie
der so genannte somatische Nociceptorschmerz.
Hochkarätige Referenten
Wie schwierig die Therapie sich zeigten kann, weil auch die diagnostischen Wege oft recht verschlungen sind, wurde dann in den folgenden Referaten schnell deutlich. Dr. med. Winfried. Häuser, Oberarzt,
Internist und Psychosomatiker aus Saarbrücken, stellte klar, dass eine
exakte organbezogene Diagnose unerlässlich ist, aber die frühzeitige Einbindung von psychologischen, besonders psychiatrischen Differenzialdiagnosen helfen kann, eine Chronifizierung zu verhindern. In diese
Richtung argumentiert auch PD Dr. med. Michael Strumpf, Chefarzt der
Anästhesie am Rot-Kreuz-Krankenhaus Bremen und ein echter Opiatexperte, der auch darauf hinwies, dass gerade bei unklaren Beschwerden Opioide eben durchaus nicht Mittel der Wahl sind.
Nach einer kurzen Pause stellte PD Dr. med. Hodjat Shekarriz,
Chefarzt der Chirurgischen Abteilung am Martin-Luther-Krankenhaus Schleswig, die invasiven Optionen der Chirurgie vor. Vor allem
auf endoskopischem Gebiet haben sich Wege zur Schmerztherapie
ergeben, allerdings unterstrich der Referent auch, dass es vielfach
Schmerz als Folge chirurgischen Verhaltens gibt und machte damit
11 | 2005
deutlich, dass invasive Verfahren nicht in erster Linie zur Schmerztherapie besonders chronischer Bauchschmerzen geeignet sind.
Interessante Aspekte aus gynäkolgischer Sicht bot der Vortrag von
Frau Dr. med. Friederike Siedentopf, Oberärztin der gynäkologischen Klinik des DRK Klinikums Westend in Berlin, die nicht nur auf
die psychosomatisch bedeutsamen Aspekte chronischer Beckenschmerzen bei Frauen hinwies und ebenfalls herausstellte, dass operative Techniken nicht primär zu bevorzugen sind, sondern auch
eine Leitlinie zur Therapie chronischer Unterbauchschmerzen vorstellte, die Eingang in die intersdisziplinäre Diskussion finden sollte.
Den Abschluss der Veranstaltung machte ein Referat aus dem urologischen Fachgebiet, in dem Frau PD Dr. med. Susanne Krege, Oberärztlin der urologischen Uni-Klinik in Essen, die vor allem über die
interstitielle Cystitis berichtete und hierzu eine relativ neue diagnostische Leitlinie der amerikanischen Urologen präsentierte, in ihrem Vortrag aber - wie auch die Vorrednerin - im Bereich der minimal invasiven Chirurgie doch therapeutische Chancen bei rechtzeitiger Diagnosestellung sah.
Schmerz bleibt auch in der Zukunft ein Thema
In der Abschlussdiskussion wurde deutlich, dass die Diagnostik
und Behandlung von viszeralen Schmerzen trotz neuer Erkenntnisse in vielerlei Hinsicht immer noch oft einzelnen Fachgebieten
vorbehalten bleibt. Interdisziplinäre Leitlinien fehlen nach wie vor
und auch im Bereich der Grundlagenforschung besteht noch ein erheblicher Klärungsbedarf. Die Schmerztagung der Fachklinik Schleswig und des Martin-Luther-Krankenhauses ist inzwischen zur größten regelmäßigen wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltung
zum Thema „Schmerz“ in Schleswig-Holstein herangereift. Dies dokumentierte sich auch in der erneut erfreulich hohen Zahl von 78
TeilnehmerInnen (...)
Im Jahr 2006 ist der „Schmerz im Alter“ vorgesehen, für 2007 ist
ein längst fälliges Symposium über „Kinderschmerztherapie“ in der
Planung.
Nordlicht
AKTUELL
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26 KV INTERN QUALITÄTSSICHERUNG
QUALITÄTSMANAGEMENT
IN DER PRAXIS
Richtlinie des Gemeinsamen
Bundesausschusses.
REGINA STEFFEN, ANGELIKA STRÖBEL, KVSH
D
as Tappen im Dunkeln hat ein Ende. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat sich
nach fast zwei Jahren Vorlaufzeit festgelegt.
Qualitätsmanagement in der vertragsärztlichen Versorgung - schon seit Januar 2004 im SGB V verankert
- bekommt Kontur. Mit der am 18. Oktober 2005 veröffentlichten Richtlinie steht nun Schwarz-auf-Weiß
geschrieben, welche grundlegenden Anforderungen
zukünftig an die Praxen gestellt werden. Nach Verabschiedung durch das BMGS soll die Richtlinie im Januar 2006 in Kraft treten. Grund genug, das Papier
schon jetzt einmal unter die Lupe zu nehmen.
Bevor's ans Eingemachte geht, einige wichtige
Punkte vorweg:
• Der Aufwand des QM soll in einem angemessenen Verhältnis zu den Gegebenheiten in der Praxis (strukturell und personell) stehen
• Es wird kein bestimmtes QM-System vorgeschrieben (Systemoffenheit)
• Die Einführung des QM erfolgt stufenweise (siehe
Zeitplan der Einführung)
• Auf eine Sanktionierung bei Nichteinführung wird
zunächst verzichtet
• Es wird keine Zertifizierung verlangt.
Ziele setzen und im Auge behalten
Die Philosophie der Richtlinie: Bewährtes systematisch anwenden. Als ein Ziel von Qualitätsmanagement definiert die Richtlinie die „kontinuierliche Sicherung und Verbesserung der Qualität der medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung“ – dabei soll bei allen Aktivitäten die systematische Patientenorientierung im Vordergrund stehen.
Qualitätsmanagement ist ein dynamischer Prozess.
Im Vergleich zur Qualitätssicherung, der Sicherung eines
bestimmten Qualitätsniveaus, strebt Qualitätsmanagement durch zyklisches Planen, Ausführen, Überprüfen
und Verbessern von Prozessen oder Dienstleistungen
eine Qualitätsförderung an (PDCA-Zyklus). Alle Ebenen
auf denen Qualitätssicherung stattfinden kann (Struktur-Prozess- und Ergebnisebene) sind integriert. Qualitätsmanagement ist außerdem Aufgabe des gesamten
Praxisteams – ein weiteres erklärtes Ziel der Richtlinie:
„Qualitätsmanagement soll die Arbeitszufriedenheit der
Praxisleitung und -mitarbeiter erhöhen“.
Was ist zu tun?
Übereinstimmend mit den Zielen der Richtlinie werden den Bereichen Patientenversorgung und Praxisführung/Mitarbeiter/Organisation grundsätzliche AnNordlicht
AKTUELL
forderungen an das praxisinterne Qualitätsmanagement zugeordnet.
Hier gibt die Richtlinie Grundelemente und Instrumente eines umfassenden Qualitätsmanagements in
der Praxis vor. Aufgabe der Praxen ist es, die relevanten
Bereiche/Elemente auszuwählen und zweckmäßige
Instrumente zu nutzen. Die Unterschiedlichkeit (strukturell und personell) von Praxen wird also berücksichtigt – Aufwand und Nutzen des QM sollen immer
in einem angemessenen Verhältnis stehen. Beispielsweise wird der Aufwand für ein Terminvergabe-System
(Patientenorientierung z .B. kürzere Wartezeiten) in einer Allgemeinmedizinischen Gemeinschaftspraxis
deutlich höher liegen als in einer Psychotherapeutischen Einzelpraxis.
GRUNDELEMENTE
PATIENTENVERSORGUNG: ·
• Einhaltung fachlicher Standards, Orientierung an
Leitlinien, Patientensicherheit, Patientenmitwirkung
PRAXISFÜHRUNG/ MITARBEITER/ ORGANISATION:
• Festlegung von Kompetenzen und Verantwortlichkeiten,
Mitarbeiterorientierung, Praxismanagement·
• Gestaltung von Kommunikationsprozessen
• Kooperation mit der Versorgung·
• Integration bestehender Qualitätssicherungsmaßnahmen·
INSTRUMENTE (AUSWAHL !)
• Systematische qualitätsbezogene Zielsetzung,
Umsetzung, systematische Überprüfung und falls
erforderlich Anpassung der Maßnahmen (Orientierung
am PDCA-Zyklus)
• Organigramm·
• Teambesprechungen·
• Prozess- und Ablaufbeschreibungen, Checklisten·
• Patientenbefragungen·
• Beschwerdemanagement·
• Notfallmanagement
Qualität braucht Zeit
Das hat auch der GBA erkannt. Allen Praxen soll ausreichend Zeit gegeben werden, ein Qualitätsmanagement-System aufzubauen. Die Einführung und Weiterentwicklung von Qualitätsmanagement erfolgt deshalb stufenweise in drei Phasen – dafür gibt die Richtlinie einen Zeitraum von insgesamt fünf Jahren vor,
anschließend soll das System stetig weiterentwickelt werden.
11 | 2005
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27
Was passiert, wenn nichts passiert?
Es wird KV-Kommissionen geben, die den Stand der
Dinge überprüfen. Ab dem 5. Quartal nach Inkrafttreten der Richtlinie nehmen die Kommissionen Ihre Arbeit auf. Dann können Arztpraxen in Stichproben
überprüft werden: Wie weit sind die Planungen zum
QM fortgeschritten, was zeigen die Ergebnisse der ersten Bestandsaufnahme und welche Ziele hat die Praxis gesteckt? (Phase I). Wurden alle praxisrelevanten
Grundelemente der Richtlinie berücksichtigt - entsprechende Instrumente genutzt? (Phase II). Entspricht
das Prüfungsergebnis nicht den Vorgaben der Richtlinie, wird die Kommission den Arzt beraten, wie er den
erforderlichen Entwicklungsstand in angemessener
Zeit erreichen kann.
Der vollständige Beschluss einschließlich Erläuterungen ist im Internet unter www.g-ba.de abrufbar.
IHRE ANSPRECHPARTNERINNEN:
REGINA STEFFEN
ANGELIKA STRÖBEL
QM@KVSH.DE
Zeitplan der Einführung von Qualitätsmanagement
in der vertragsärztlichen Versorgung
PLAN
DO
CHECK
ACT
PHASE 1
• Orientierung - erste Bestandsaufnahme
(Ist-Analyse) in der Praxis,
• Fortbildung und Planung des praxisinternen QM-Systems (Zielsetzung)
PHASE 2·
• Umsetzung unter Anwendung der in der
Richtlinie vorgegebenen Instrumente (standardisierte Durchführung)
PHASE 3
• Überprüfung der bisherigen Umsetzung
(Ziele erreicht?)
• kontinuierliche Weiterentwicklung des QMSystems auf Basis einer jährlichen Selbstbewertung (Nutzung der Ergebnisse)
ZEITVORGABE
PDCA-Zyklus
Bis spätestens zwei Jahre nach
Inkrafttreten der Richtlinie bzw.
nach Niederlassung
VERBESSERUNG
Die Ergebnisse der
Überprüfung werden genutzt,
Verbesserungen systematisch
eingeleitet.
Bis spätestens vier Jahre nach
Inkrafttreten der Richtlinie bzw.
nach Niederlassung
Spätestens im fünften Jahr
nach Selbstbewertung,
Inkrafttreten der Richtlinie
bzw. nach Niederlassung
Act
Plan
Check
Do
ÜBERPRÜFUNG
Die Qualität wird
regelmäßig mit geeigneten
Meßinstrumenten überprüft.
UND WEITER GEHT’S
Gefäßuntersuchungen
mittels CT
Hautkrebsscreening auch
bei LKK abrechenbar
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat auf Anfrage mitgeteilt, dass „CT-Angiographien“ eine innovative Leistung darstellen und aus diesem Grunde nicht
Bestandteil des GKV-Leitungskataloges sind. Eine Verfahrensanalogie zur Aufnahme der Leistung „CT-Angiographie“ entsprechend der Schaffung des Kapitels
34.4.7 (MRT-Angiographie) in den neuen EBM ist von
der KBV zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen.
Mit NORDLICHT-Ausgabe 09/2005 haben wir Sie darüber informiert, dass die LKK Kiel davon ausgeht, dass
die Hautkrebs-Früherkennung im Jahre 2006 in den
EBM aufgenommen wird und sich bis dahin an der
entsprechenden Vereinbarung der IKK Schleswig-Holstein orientieren will.
Da die LKK zwischenzeitlich vermehrt Kostenerstattungsanträge erreicht, bitten wir um Beachtung,
dass die Abrechnung -wie bei der IKK Schleswig-Holstein- über die KVSH mittels der bekannten Pseudoabrechnungsziffern erfolgt.
DIETRICH BARTZ, KVSH
PLANUNG
Festlegung von
Verantwortlichkeiten und
klaren Zielen
UMSETZUNG
Planungen werden
tatsächlich umgesetzt,
die Umsetzung erfolgt
standardisiert.
MARTIN MAISCH, KVSH
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AKTUELL
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28 KV INTERN QUALITÄTSSICHERUNG
®
QEP NIMMT FAHRT AUF
Die KVSH und die Ärztekammer
Schleswig-Holstein kooperieren beim
Aufbaukurs für Fortgeschrittene
„Qualitätsmanagement in der Praxis“.
JAKOB WILDER, KVSH
Ä
rztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein können bei der Einrichtung eines praxiseigenen
Qualitätsmanagements ein attraktives Angebot nutzen. Die KVSH bietet in enger Zusammenarbeit
mit der Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung der Ärztekammer Schleswig-Holstein und der
Firma Green & Ibex den neuen Aufbaukursus „Qualitätsmanagement in der Praxis“ (60-Stunden-Curriculum) an. Voraussetzung für die Teilnahme ist die
Absolvierung eines QEP®-Einführungsseminars. Das
neue Konzept konnte in nur zwei Treffen innerhalb
von 14 Tagen von Dr. Henrik Herrmann (Akademieleiter und Vorstandsmitglied der Ärztekammer) und
Ralf W. Büchner (stellv. Vorsitzender der KVSH) erstellt
und abgestimmt werden. Im Aufbaukurs für Fortgeschrittene wird die effektive und schnelle Umsetzung
der gesetzlichen Anforderungen und damit die Erfüllung von ca. 40 QEP-Kernzielen besprochen. Am Ende
des modular angelegten Kurses ist dann ein Handbuch erarbeitet und damit der Nachweis für das praxisinterne Qualitätsmanagement erfüllt. Der Besuch
des Seminars wird mit einem Zertifikat abgeschlossen.
Teilnehmer sollten Folgendes beachten: Technische
Voraussetzung ist, dass jede Arztpraxis einen Laptop
zum Kursus mitbringt. So kann das Musterhandbuch
während der Schulung auf die Eigenheiten der Praxis
angepasst werden und der Lernprozess wird durch
praktische Arbeiten laufend unterstützt. Die erarbeiteten Ergebnisse stehen den Teilnehmern dann zur
konkreten Nutzung für ihr eigenes Qualitätsmanagement in der eigenen Praxis zur Verfügung. Voraussichtlich finden die Kurse am 20./21.01.06, 10./11.03.06
und 26.07./27.07.06 statt. Empfehlenswert ist die Teilnahme zumindest einer Ärztin/eines Arztes und einer
Arzthelferin, die den Bereich „QualitätsmanagementKoordination“ übernehmen soll. Die Kosten für den
Kurs betragen pro Praxisteam (Ärztin/Arzt sowie eine
Helferin) 500 Euro. Sofern nur die Ärztin bzw. der Arzt
teilnimmt, sind es 275 Euro. Die alleinige Teinahme
einer Helferin ist nicht vorgesehen.
Inhalte des Intensivkurses
Modul 1
QEP®-Einführungskurs
Modul 2
Aufbau des Praxishandbuches und Strukturierung der Patientenorientierung
- Das Musterhandbuch wird auf den Rechnern der
Teilnehmer installiert
- Benötigte EDV-Grundlagen werden eingeübt
- Inhaltliche Übersicht über das Musterhandbuch,
Bearbeitung und Anpassung der Regelung der
Verantwortlichkeiten, der Prozesse der Patientenversorgung, der Möglichkeiten der Patientenbefragung und der Einführung eines Vorschlagswesens.
Modul 3
Praxisführung und Mitarbeiter
- Bearbeitung von EDV-Fragen
- Grundlagen Führungstheorien und Motivationstheorien
- Erarbeitung von Leitbild, Qualitätspolitik und
Qualitätszielen
- Anpassung der mitarbeiterbezogenen Prozesse
- Einführung von Beschwerdemanagement.
Modul 4
Gesetzliche Anforderungen an Praxen, Sicherheit
und Zertifizierung
- Erarbeitung von Dokumenten zum Umgang mit
Partnern und Lieferanten, zum Aufbau des Leistungsspektrums und zum Umgang mit Qualitätszirkeln
- Anpassung der unterstützenden Prozesse
- Interne Visitation
- Einführung von Fehlermanagement
- Der Weg zur QEP®-Zertifizierung.
Akademie und
KVSH kooperieren
beim QEP®Seminar für
Fortgeschrittene.
Ihre Ansprechpartnerinnen in der KVSH:
Regina Steffen: Tel. 04551-883 292
regina.steffen@kvsh.de
Angelika Ströbel: Tel. 04551- 883 204
angelika.stroebel@kvsh.de
Nordlicht
AKTUELL
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WAS? WANN WO? 29
SEMINARE
07.12.
14.s.t.-17.00 Uhr
ANMELDUNG
UND AUSKUNFT
Anmeldungen bitte
schriftlich bis zum
28. November (gern auch
per Fax oder Email) an die
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Abt. Qualitätssicherung
Mareike Ralf
Bismarckallee 1 - 6,
23795 Bad Segeberg
KONTAKT
Telefon: 04551 883 332
Fax: 04551 883 374
E-Mail:
mareike.ralf@kvsh.de
Zu Seminaren wird nicht mehr persönlich eingeladen.
Bekanntmachungen erfolgen ausschließlich über das Nordlicht.
Seminar für Arzthelferinnen
„Die Arztabrechnung - Sie fragen, wir antworten”
Referenten: Dietrich Bartz, Leiter der Abt. Qualittätssicherung
Peter Tietgen, Abrechnungsleiter
Ernst Sievers, stellvertretender Abrechnungsleiter
Gastreferent: Jörg Ruge, Privatärztliche Verrechnungsstelle
Ort: Sitzungssaal der Abgeordnetenversammlung im Hause der KVSH, Bismarckallee 1-6, 23795 Bad Segeberg
Im Rahmen dieses Seminars werden wir mit Ihren Mitarbeiterinnen aktuelle Abrechnungsfragen zum neuen EBM und
zur GOÄ erörtern. Das Seminar ist kostenfrei.
Teilnahmebedingungen: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt.
Achtung: Eingeladen sind die Arzthelferinnen folgender Kreise:
Segeberg, Lübeck, Ostholstein, Hzgt. Lauenburg, Stormarn, Neumünster, Kiel, Steinburg,
Pinneberg, Plön
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30 KV INTERN ABRECHNUNGSABTEILUNG
NEUES MAHNVERFAHREN BRINGT
WENIGER BÜROKRATIE FÜR ALLE
Bald könnte ein Inkassounternehmen die zehn Euro eintreiben.
DR. RALPH ENNENBACH, KVSH
D
as Thema Kassengebühr ist und
bleibt ein Aufreger. Das kann man allein an den bis heute häufigen Anfragen in der Abrechnungsabteilung zu diesem
Thema ablesen. Der große Ärger und die Aufregung bei Einführung haben sich zwar gelegt,
geblieben ist aber der Aufwand, den diese Regelung in den Praxen und in der KV macht. Hier
wollen wir neu ansetzen.
Die neue Lösung sieht wie folgt aus: Zunächst
fällt das KV-Konto weg, so dass die zehn Euro
nur noch in der Praxis direkt bzw. innerhalb der
folgenden zehn Tage entrichtet werden können.
Ferner wird das Mahnverfahren soweit möglich
nur auf der schriftlichen Ebene verankert, sodass
z. B. keine Telefonnummer der KV angegeben wird.
Erörterungen und Streitgespräche sollen Randerscheinungen sein; kann keine Quittung oder Befreiung vorgelegt
werden und/oder erfolgt innerhalb des vorgesehenen Zeitfensters
keine Zahlung, wird der Mahnvorgang als abgeschlossen betrachtet. Inwieweit die gerichtliche Beitreibung erfolgen soll, obliegt dann
den Kassen.
Warum eine Änderung im Mahnverfahren und was hat das mit
den Praxen zu tun? Richtig ist, dass wir als KV das Mahnverfahren von
Anfang an den Praxen vom Hals halten wollten und im übrigen aktiv die Karte spielten, die rechtliche Verankerung auf seiten der Ärzteschaft auszuhebeln. Schließlich kommt die Gebühr nur den Kassen zugute und die Säumigen sind Mitglieder der Krankenkasse und
nicht der KVSH. Letzteres ist auf absehbare Sicht aber wohl Illusion,
die zwischenzeitlichen Urteile auch anderer KV-Bereiche verweisen
die Verpflichtung an die KV bzw. die Praxen. Einmal den grundsätzlichen Ärger darüber beiseite gelassen, so geht es vor allem darum,
eine möglichst reibungslose Umsetzung vorzunehmen. Das heißt: So
wenig Kosten und Arbeit für die Verwaltung wie irgend möglich.
Immerhin zahlen die Kassen eine pauschale Erstattung für das Mahnverfahren von 3,50 Euro, dies allerdings nur bis zu einer Anzahl von
etwa 3.500 Fällen je Quartal. Da sich die ausstehenden Zahlungen auf
etwa 11.000 pro Quartal eingependelt haben, müssen wir versuchen
im Gesamtrahmen zu bleiben um nicht am Ende noch Verwaltungskosten draufzulegen.
Dazu war das bisherige Verfahren unter Einschaltung eines Kontos bei der KV nicht gut geeignet: Bisher wurde den Patienten ein
Formblatt in die Hand gedrückt, in welchem auf die Einzahlungsmöglichkeit bei dem besagten Konto abgehoben wurde. Guter Gedanke, aber die Praxis.... Bevor ein Mahnverfahren gestartet werden
konnte, musste erst mühsam eine Zuordnung der Zahlungen auf
dem Konto vorgenommen werden, was nur teilweise gelingen konnte
da häufig eine dritte Person die Einzahlung geleistet hatte. Leider
wurden dabei die vorgesehenen Kennungen weggelassen, der Name
des Einzahler anstelle des Namens der betroffenen Patienten angegeben usw. Fast ein Drittel der Einzahlungen war trotz aller Bemühungen nicht zuordnungsfähig. Das führt aber nach Versand der
Mahnungen wiederum zu allerlei Beschwerden des Mottos „man
Nordlicht
AKTUELL
habe doch bezahlt“ ... . In einer Vielzahl von Fällen mussten wir sogar mit den Praxen Nachforschung betreiben, wer denn wohl auf
dem Konto eingezahlt hätte. Der Aufwand fiel also teilweise wieder
dahin zurück, wo wir ihn nun gerade nicht haben wollten!
Mit der neuen Lösung glauben wir den bisherigen Aufwand mindestens halbieren zu können. Gerade der Wegfall des Kontoprüfens
und die Minderung der - im Regelfall vollkommen nutzlosen - Telefongespräche mit sich beschwerenden Versicherten werden erhebliche personelle Kapazitäten freisetzen. Die zweitgenannte Entlastung würde bei Einschaltung eines Inkassounternehmens sogar
noch zusätzlich verstärkt: Wer findet und wählt schon die Telefonnummer eines Inkassounternehmens? Wahrscheinlich wäre der
Mahnlauf sogar erfolgreicher, da ein solches Schreiben ernster genommen werden dürfte als ein Schreiben der KV, welche aus der
Presse heraus ohnehin negativ assoziiert wird.
Wir haben tatsächlich mit Inkassounternehmen über eine derartige Kooperation verhandelt, und festgestellt, dass ein derart spezialisiertes Unternehmen sehr interessante Konditionen bieten kann.
Derzeit wird von unserer Aufsichtsbehörde geprüft, ob Bedenken
gegenüber dieser Zusammenarbeit bestehen. Wundern Sie sich also
bitte nicht über die entsprechende Andeutung auf dem neuen Formular.
Von diesem haben wir der NORDLICHT-Ausgabe zehn Exemplare
beigelegt, weitere Bestellungen können Sie unter 04551-883-250 tätigen. Sie können aber auch alternativ zum Kopierer greifen, da keine
individuelle Nummerierung mehr vonnöten ist. Wir glauben, dass Ihre
Praxis infolge des neuen Formulars praktisch keine Mehrarbeit haben wird, da in ganz Schleswig-Holstein je Praxis im Mittel eine halbe
Einzahlung auf das Konto zu verzeichnen war, so dass gegenüber
heute kaum ein Patient mehr als bislang die zehn Euro nachträglich
in die Praxis bringen wird.
Wir bitten Sie daher, ab dem 01. Januar 2006 ausschließlich die
neuen Formulare zu verwenden, bzw. weiterhin erfolgreich die Patienten zur sofortigen Zahlung anzuhalten. Alles andere macht neben dem Ärger auch noch zusätzliche Kosten für ..... die Ärzteschaft.
Worüber man sich dann fast schon wieder ärgern darf ... .
11 | 2005
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KV INTERN ALTERSVORSORGE 31
MEHR RENDITE FÜR DAS ALTER
Seit Jahresbeginn hat die Altersvorsorge durch Einführung des
Alterseinkünftegesetzes ein neues Gesicht bekommen.
UTA UFEN-BRÜMMER, HEINZ-LUDWIG KRAUNUS,
VERSORGUNGSEINRICHTUNG SCHLESWIG-HOLSTEIN
D
ie schrittweise ansteigende steuerliche Berücksichtigung
von Altersvorsorgeaufwendungen erweitert den Spielraum
für die Zukunftsvorsorge. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu den berufsständischen Versorgungseinrichtungen sowie zur privaten kapitalgedeckten Leibrentenversicherung
sind nunmehr als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von
20.000 Euro (für Verheiratete 40.000 Euro) abzugsfähig. Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung erfolgt hierbei in Stufen: Im Jahr
2005 können 60 Prozent der geleisteten Vorsorgebeiträge steuerlich
geltend gemacht werden. In jedem Jahr steigt dieser Anteil um zwei
Prozentpunkte, so dass im Jahr 2025 100 Prozent der Altersvorsorgebeiträge steuerlich geltend gemacht werden können.
Beispiel:
Absetzbarkeit von Beiträgen eines Selbstständigen im Jahr 2005:
10.000 Euro Beitrag an berufsständischen Versorgungswerk,
10.000 Euro private Leibrentenversicherung, gesamt 20.000,00 Euro,
davon 60 Prozent = 12.000,00 Euro.
Höchstbetrag 60 Prozent von 20.000 Euro = 2.000 Euro steuerlich
absetzbar. Steuerlich absetzbar sind im Kalenderjahr 2006 dann bereits 12.400 Euro, im Jahr 2010 14.000 Euro und schließlich 2025 der
volle Betrag in Höhe von 20.000/40.000 Euro.
Für Mitglieder, die diese Privilegierung in der Ansparphase nutzen
wollen, um eine über die Grundversorgung hinausgehende Sicherung
aufzubauen, hält die Versorgungseinrichtung der Ärztekammer die
freiwillige Höherversicherung vor. Ein großer Vorzug der freiwilligen Höherversicherung ist die weitgehende Gestaltungsfreiheit, so
kann das Mitglied die Höhe der zu zahlenden Beiträge weitestgehend selbst bestimmen. Das Mitglied kann jährlich neu entscheiden, ob und mit welchem Beitrag es an der freiwilligen Höherversicherung teilnehmen will.
Im Jahr 2005 sind für die freiwillige Höherversicherung folgende
Beitragszahlungen möglich:
Mindestbeitrag: 608,40 Euro pro Jahr
Höchstbeitrag: 6.084,00 Euro pro Jahr
Zwischen diesen Beitragsgrenzen kann jeder beliebige Beitrag in
die freiwillige Höherversicherung eingezahlt werden. Durch die Zahlung erwirbt das Mitglied eine Zusatzrente, deren Höhe sich nach
dem Alter bei Einzahlung richtet.
Beispiel:
Einzahlungsalter 45 Jahre (Arzt), zusätzliche Versorgungsabgabe
6.000 Euro = 708,96 Euro Jahresrente.
Durch die Zahlung eines Beitrages von 6.000 Euro wird eine lebenslängliche Altersrente in Höhe von 708,96 Euro pro Jahr erworben. Die Teilnahme an der freiwilligen Höherversicherung erhöht
überdies die Hinterbliebenenleistungen. Sie ist zudem ohne Ge11 | 2005
sundheitsprüfung möglich.
Dieser Entlastung in der Ansparphase steht die Besteuerung der
Alterseinkünfte mit einem einheitlichen Eingangsprozentsatz von
50 Prozent gegenüber. Das Vorliegen einer Doppelbesteuerung, die
in diesem Zusammenhang häufig angeführt wird, ist nach steuerrechtlichen Grundsätzen tatsächlich nur dann gegeben, wenn der
Ruhegeldbezieher weniger als Rente steuerunbelastet zurückerhält,
als es seinen aus versteuertem Einkommen aufgebrachten Beitragsleistungen entspricht.
Hierzu hat die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke in der Vergangenheit Testrechnungen bei verschiedenen Versorgungswerken anstellen lassen, die gut 150.000 der insgesamt 600.000 Mitglieder repräsentieren. Dabei konnte man in keinem
Fall eine Doppelbesteuerung feststellen.
Um festzustellen, ob Sie persönlich doppelbesteuert werden, müssen Sie wie folgt vorgehen:
1. Addieren Sie alle Beiträge, die Sie an Ihr Versorgungswerk entrichtet haben.
2. Soweit in diesen Beiträgen steuerfrei zugeflossene Arbeitgeberanteile stecken, ziehen Sie diese bitte ab.
3. Stellen Sie den gezahlten Beiträgen die steuerfrei zurückfließenden
Rententeile gegenüber. Steuerfrei fließen für alle Rentner und den
Rentenzugangsjahrgang 2005 50 Prozent des Rentenzahlbetrages
zurück. Sie müssen unterstellen, dass Ihnen dieser Betrag durchschnittlich 19 Jahre zur Verfügung steht:
Reales Beispiel:
Eingezahlte Versorgungsabgaben: 214.454 Euro
Ruhegeld 2.765 Euro monatlich x19 Jahre = 630.420 Euro, davon 50
Prozent steuerfrei = 315.210 Euro.
Das Ergebnis zeigt, dass die steuerfrei an das Mitglied zurückfließenden Leistungen die eingezahlten Beiträge übersteigen. Ausgeblendet wurden auf der Seite des Rückflusses überdies die gewährten Kinderzuschüsse.
Fazit
Mehr Rendite für das Alter bietet die Teilnahme an der freiwilligen Höherversicherung der Versorgungseinrichtung. Dieses Rentenrenditeinstrument ist eigentlich einmalig. Diese Versicherung ist losgelöst von
jeglichen Interessen (Abschlussprovisionen; Verwaltungskostensatz), bietet den vollen satzungsgemäßen Schutz, ohne kostenpflichtige Sondervereinbarungen. Selbst im Einzahlungsjahr von 64 Jahren liegt der Verrentungssatz bei 6,087 Prozent, beim 50-jährigen bei 9,968 Prozent.
Die freiwillige Höherversicherung ist eine Uni-Sex-Rente, differenziert
also nicht in Risiken von Mann und Frau, wie wohl sämtliche Produkte
am freien Markt.
Die Versorgungseinrichtung zeigt ununterbrochene stabile Renditen. Wie fragil die Garantien der Lebensversicherer sind, zeigte zuletzt
die Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung, die Garantien für
Neuverträge ab 2007 auf 2,25 Prozent zu senken.
Ihre Fragen richten Sie bitte an die Versorgungseinrichtung Schleswig-Holstein unter der Rufnummer 04551/803-300.
Nordlicht
AKTUELL
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32 KV INTERN RECHTSABTEILUNG
RÜCKWIRKENDE
HVM-BESCHLÜSSE DER
ABGEORDNETENVERSAMMLUNG VOM
09. NOVEMBER 2005
Rückwirkende Neubeschließung der
Abstaffelungsregelung für diagnostische
radiologische Leistungen in den Honorarverteilungsmaßstäben der Quartale IV/99
bis einschließlich II/03.
KLAUS-HENNING STERZIK, JUSTITIAR, KVSH
D
ie Abgeordnetenversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein hat
in ihrer Sitzung am 09. November 2005 mit sofortiger Wirkung wie folgt rückwirkend beschlossen:
1.
Die Abgeordnetenversammlung beschließt für das
Quartal IV/1999 als Bestandteil des HVMs in den Fassungen vom 13.10.1999 und vom 10.11.1999 als
§ 12 Abs. 3. d) HVM erneut folgende Regelung:
„Das Honorarkontingent der nicht-budgetierten
Arztgruppen wird ebenfalls in arztgruppenspezifische
Honorarkontingente unterteilt.
Die Abgeordnetenversammlung beschließt für die
Quartale I/2000 bis einschließlich II/2003 als Bestandteil der HVM´s in den Fassungen vom 01.04.2000,
21.06.2000, 11.10.2000, 20.06.2001, 19.09.2001,
14.11.2001, 06.03.2002, 12.06.2002, 13.11.2002,
19.02.2003 und 26.03.2003 als § 12 Abs. 6. f) folgende Regelung:
„In der Arztgruppe der Radiologen wird unter Festlegung der Leistungen nach dem EBM eine Kontingentierung zwischen diagnostischen und therapeutischen Leistungen vorgenommen. Die sich in diesen
Bereichen ergebenden Punktwerte werden ggf. nach
Abs. 6. j) gestützt. Danach erfolgt die Vergütung im diagnostischen Leistungsbereich nach einer fallwertund fallzahlbezogenen Abstaffelung. Ab der dritten
Abstaffelungsstufe werden die Punktwerte dem zur
Verfügung stehenden Vergütungsvolumen entsprechend angepasst. Die Punktwertdifferenzen bleiben
hierbei erhalten. Die Abstaffelungsstufen sind in der
Anlage 4 niedergelegt. ...“
Die Anlage 4 zur Punktwertabstaffelung der diagnostischen Leistungen der Radiologen ist beigefügt.
2.
In Ansehung der Möglichkeit, dass diese rückwirkende Neubeschließung trotz ihres lediglich bestätigenden Inhaltes nicht nach dem seinerzeit geltenden,
sondern nach neuem GMG-Recht erfolgen muss und
damit entsprechend der Neuregelung in § 85 Abs. 4
Satz 2 SGB V der Vereinbarung mit den Krankenkassen bzw. -verbänden bedarf, bittet die Abgeordnetenversammlung den Vorstand, eine den Inhalten unter
Ziffer 1. entsprechende Vereinbarung, ggf. unter Aufnahme eines Haftungsausschlusses für die Krankenkassen, zu treffen.
Diese rückwirkenden Beschlüsse treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Anlage 4 zur Punktwertabstaffelung der
diagnostischen Leistungen der Radiologen
Diese werden durch Multiplikation des durchschnittlichen Honorarumsatzes dieser Gruppe mit der
Zahl ihrer Ärzte ermittelt (Anlage 3). Bezugsbasis für
Honorarumsatz und Zahl der Ärzte ist das Jahr 1994.
Vorwegvergütungen gemäß Abs. 1 a bis c und 2 gehen
in diese Berechnung nicht ein.
Zunächst wird auf diese Weise ein Honorarkontingent für Ärzte gebildet, die ausschließlich durch Zielauftrag tätig werden. Dieses wird unterteilt in Kontingente für Laborärzte, Radiologen und Pathologen. Bei
den Radiologen wird eine Kontingentierung zwischen
diagnostischen und therapeutischen Leistungsbereichen vorgenommen. Im diagnostischen Leistungsbereich erfolgt die Vergütung nach einer fallwert- und
fallzahlbezogenen Abstaffelung. Ab der dritten Abstaffelungsstufe werden die Punktwerte dem zur Verfügung stehenden Vergütungsvolumen entsprechend
angepasst. Die Punktwertdifferenzen bleiben hierbei erhalten. Die Abstaffelungsstufen sind in der Anlage 4
niedergelegt.
Diese Regelung tritt zum 01.10.1999 in Kraft. ...“
Nordlicht
AKTUELL
11 | 2005
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33
TREPPEN-STURZ
„Renner-Treppe“ endlich geheilt.
KLAUS-HENNING STERZIK, JUSTITIAR, KVSH
N
eben der ehemaligen Regelung zur Verhinderung übermäßiger Ausdehnung vertragsärztlicher Tätigkeit in § 11 HVM hat kaum jemals
eine einzelne HVM-Bestimmung die KV so beschäftigt und die ohnehin überstrapazierten Zeit- und Arbeitsressourcen so belastet wie die Regelung zur Punktwertabstaffelung für diagnostische radiologische Leistungen in § 12 HVM. Nunmehr erscheint Licht am
Ende des Tunnels.
Die als „Renner-Treppe“ bekannte Abstaffelungsregelung ist seit dem Quartal I/1999 inhaltlich praktisch
unverändert Bestandteil des jeweiligen HVM´s und
dementsprechend fortlaufend angewandt worden. Die
von Radiologen mitentwickelte Regelung hatte, wie
immer in einem geschlossenen Vergütungssystem, zur
Folge, dass von den absoluten Zahlen her einige Praxen
zu Lasten anderer Praxen eine höhere Vergütung erhielten bzw. umgekehrt. Obwohl dies unter den ordnungspolitischen Gesichtspunkten der Verteilungsgerechtigkeit das durchaus gewünschte Ergebnis war und
sich die Regelung damit inhaltlich bewährt hat, wurde
die KVSH vom Sozialgericht Kiel in vier bisher entschiedenen Klageverfahren negativ betroffener Radiologen verurteilt, die Abstaffelung bei diesen Radiologen nicht anzuwenden.
Gerichte prüften ausschließlich formaljuristisch
Grund hierfür war aber keineswegs, dass die Regelung inhaltlich rechtswidrig, etwa nicht geeignet oder
unverhältnismäßig oder ähnliches gewesen wäre. Eine
materielle Prüfung haben die Gerichte bislang nämlich überhaupt nicht vorgenommen. Grund für die ergangenen Urteile waren vielmehr ausschließlich nachträglich aufgefallene Formfehler. Diese bestanden darin,
dass die Regelung zunächst nicht in erforderlicher
Weise veröffentlicht worden war. Nach auf eigenen
Hinweis des Gerichtes hin nachgeholter ordnungsgemäßer Veröffentlichung und damit Beseitigung dieses
Formfehlers stellte sich dann weiter heraus, dass dem
Protokoll der seinerzeit beschlussfassenden Abgeordnetenversammlung die falsche Anlage beigefügt war, so
dass sich nach Auffassung des Gerichts nicht mehr mit
der erforderlichen Sicherheit nachweisen ließ, welche
der seinerzeit vorgestellten Abstaffelungsregelungen
nun von der Abgeordnetenversammlung tatsächlich
beschlossen worden war. Entgegen dem auch hier zunächst gegebenen richterlichen Hinweis auf eine mögliche heilende Wirkung einer Protokollberichtigung
maß das weitere erkennende Gericht, dessen Richter
inzwischen gewechselt hatte, der mittlerweile erfolgten
Protokollberichtigung dann aber doch keine heilende
Wirkung bei.
Vielmehr reichten dem Gericht die formalen Aspekte
aus, die „Renner-Treppe“ als nicht wirksam in Kraft
11 | 2005
gesetzt anzusehen und – jedenfalls für die betreffenden vier Kläger – für nicht anwendbar zu erklären. Und
zwar obwohl die betroffene Radiologengruppe wiederholt, u. a. sogar durch Rundschreiben, auf die Regelung vorbereitet worden war.
In keiner der bisher ergangenen Entscheidungen
hat ein Gericht auch nur ansatzweise erkennen lassen, dass es die Abstaffelungsregelung etwa auch materiell für rechtswidrig halte.
Die formalen Fehler wurden dann geheilt zum Quartal III/2003, als der gesamte HVM einschließlich der
Abstaffelungsregelung und zugehöriger Anlage von
der Abgeordnetenversammlung neu beschlossen und
entsprechend veröffentlicht wurde.
Die Quartale IV/1999 bis II/2003 blieben jedoch nach
wie vor mit dem Risiko der formalen Fehlerhaftigkeit
belastet.
Neue Erkenntnisse und Neubeschließung minimieren Prozessrisiko der KV
Den bislang obsiegenden vier radiologischen Praxen hat die KVSH nicht unerhebliche Nachvergütungen leisten müssen.
Das Risiko, in den anderen noch nicht entschiedenen
Klageverfahren ebenfalls aus formalen Gründen zu
unterliegen und weitere erhebliche Nachzahlungen
leisten zu müssen, hat sich zwar auf Grund neuer Sachverhaltserkenntnisse, die in die bisherigen gerichtlichen Wertungen nicht einfließen konnten, verringert.
Gleichwohl war zu überlegen, ob das formale Risiko
durch eine nochmalige Beschließung der Abstaffelungsregelung für die verbliebenen Risikoquartale
IV/1999 bis II/2003 vollends aus der Welt geschafft werden könnte.
Zu bedenken war hierbei der Gesichtspunkt eines
möglichen Vertrauensschutzes, der der Zulässigkeit
solcher rückwirkender Regelungen entgegenstehen
kann. Nachdem jedoch drei – neben der hausinternen
auch externe und anwaltliche – juristische Bewertungen unabhängig voneinander und unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen bundesverfassungsgerichtlichen und bundessozialgerichtlichen Rechtsprechung diese Bedenken ausgeräumt hatten und auch
die erforderliche Abstimmung mit den Krankenkassen erfolgt war, hat nunmehr die Abgeordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 09.11.2005 die Abstaffelungsregelung inhaltlich völlig unverändert in der
Fassung des jeweils für die betreffenden Quartale geltenden HVMs einstimmig und ohne Enthaltungen
rückwirkend erneut beschlossen (siehe auch Veröffentlichung hierzu in diesem Heft).
Damit kann nun einer Aktivierung der noch anhängigen Widerspruchs- und Klageverfahren mit großer
Ruhe entgegengesehen werden.
Der „Treppen-Sturz“ dürfte endlich aufgefangen
sein.
Nordlicht
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34 KV INTERN RECHTSABTEILUNG
CHANCEN UND RISIKEN NEUER
ORGANISATIONSFORMEN DER ARZTPRAXIS AM BEISPIEL EINES MVZ
Der Artikel basiert auf dem Vortrag des Autors vom 29.10.05
anlässlich der 36. Fortbildung der norddeutschen KVen für
ehrenamtliche Richter an Sozial- und Landessozialgerichten und
am Bundessozialgericht in Schleswig.
RECHTSANWALT INGO WIESE, STEUERBERATER,
VEREIDIGTER BUCHPRÜFER UND INSOLVENZVERWALTER IN
DER KANZLEI BREHM & V. MOERS, HAMBURG
N
ach dem derzeitigen Stand des Gesundheitsreformgesetzes bieten sich dem Arzt zur Entfaltung seiner beruflichen
Tätigkeit verschiedene Varianten von Organisationsformen
an, die letztlich alle von dem Gedanken getragen sind, eine spürbare
Kostenreduzierung ohne Einschränkung der Qualität der Gesundheitsvorsorge zu ermöglichen. Die Anzahl der Singulärpraxen oder
kleinen Praxisgemeinschaften wird abnehmen und Zusammenschlüssen zur Realisierung von Synergieeffekten Platz machen. Es
bleibt aber in jedem Einzelfall zu prüfen, in welcher Organisationsform unter welchen rechtlichen Bedingungen die Zusammenarbeit von Ärzten und anderen Berufen wirtschaftlich sinnvoll ist.
Die neuen Organisationsformen bieten unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten auf die ich mich hier beschränke, die Chance der Erhaltung eines angemessenen Einkommens, ohne von vornherein
das erhebliche Risiko einer wirtschaftlichen Havarie zu beinhalten.
Trotz der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit bleiben gleichwohl eine
Reihe von Fragen zur Beantwortung offen. Kleine Hindernisse bilden
gegenwärtig einige berufsrechtliche Regelungen. So können bisher
nicht in allen Bundesländern Ärzte Gesellschafter einer Arzt-GmbH
werden. Der Eintritt von Apothekern in eine solche GmbH scheint
derzeit ebenfalls nicht möglich.
Dieser kurze Artikel soll in kurzen Zügen die Chancen und Risiken
eines MVZ schlaglichtartig beleuchten.
Der Zusammenschluss von Ärzten sollte neben dem Verlangen
der Optimierung der Versorgung der Bevölkerung regelmäßig auch
von wirtschaftlichen Gedanken getragen werden. Ziel der wirtschaftlichen Überlegungen muss dabei die individuelle Kostenminimierung und die Streuung der wirtschaftlichen Risiken sein, ebenso
wie das Erschließen weiterer Bereiche zur Steigerung der Synergieeffekte. Die wirtschaftliche Existenz kann und muss auf eine breite,
belastbare Basis gestellt werden.
Jede Form des Zusammenschlusses bedarf grundsätzlich der eindeutigen Regelung von Rechten, Pflichten und der Verteilung des
wirtschaftlichen Erfolges unter Berücksichtigung einer bisher noch
nicht erkennbaren Entwicklung. Das soll heißen, auch gegenwärtig
nicht akute, aber später möglicherweise auftretende Konfliktfelder
sind bereits zu Beginn der Zusammenarbeit zu antizipieren und mit
einem Lösungsweg zu versehen.
In einem Gesellschaftsvertrag sind neben Essentials wie der Höhe
des Stammkapitals diverse Regelungen mit zukünftiger Relevanz zu
treffen:
• Vertretung der Gesellschaft
• Festlegung des Kreises möglicher Gesellschafter (ausschließlich
Vertragsärzte, oder
auch andere Berufsgruppen; wenn ja in welchem Verhältnis der Gesellschaftsanteile und mit welchen Rechten). Dieser Punkt hat insbesondere im Hinblick auf die zukünftige Gewinnverteilung sowie der
zu zahlenden Gehälter erhebliche Relevanz.
• Zahlung von Dividenden und Abschlagsdividenden,
• Abtretung und Verpfändung von Gesellschaftsanteilen,
• Einziehung von Gesellschaftsanteilen und deren Vergütung,
• Veräußerung von Gesellschaftsanteilen,
• Nachfolgeregelungen für ausscheidende Gesellschafter, Erbfolgeregelungen,
• Wettbewerbsverbotsregelungen,
• Festlegung der Mehrheitsverhältnisse bei Entscheidungen mit erheblicher Relevanz für die Gesellschaft (Einstellung von Geschäftsführern, Erwerb von Immobilien, Aufnahme von Darlehen etc.)
• Mediationsklausel.
Die Höhe des Stammkapitals beeinflusst die Möglichkeiten der
Finanzierung der Einrichtung und der personellen Ausstattung des
MVZ. An dieser Stelle ist die Inanspruchnahme von Fremdkapital
zu diskutieren. In Frage kämen u. a. die atypische stille Beteiligung,
die typisch stille Beteiligung und das partiarische Darlehen. Da die
gewinnabhängige Beteiligung Dritter unter berufsrechtlichen Ge-
Nordlicht
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35
sichtspunkten unzulässig sein dürfte, sind die atypisch stille Beteiligung und das partiarische Darlehen kaum vorstellbar. Sofern diese
gewinnabhängigen Finanzierungsinstrumentarien allerdings von
Gesellschaftern gegeben werden, quasi als zusätzliche Anschubfinanzierung, dürften diese Bedenken nicht Platz greifen.
Offen sind die Konsequenzen für den Fall, dass sich im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung herausstellt, dass es sich bei der
Beteiligung z. B. um eine atypisch stille handelt und damit eine Teilnahme am Unternehmensgewinn vorliegt. Ist diese sofort mit einem entsprechenden Abfluss von Liquidität zu beenden oder lediglich in eine unschädliche Finanzierung umzuwandeln?
Bei der Verbreiterung der wirtschaftlichen Basis darf sich das MVZ
grundsätzlich an nicht ärztlich dominierten Gesellschaften beteiligen (Fitness- und Wellnessstudios, Produzenten von Diät- und Nahrungsmittelergänzung). Es sollten grundsätzlich Bedenken bestehen gegen eine Beteiligung an Gesellschaften in Form einer Personengesellschaft mit unbeschränktem wirtschaftlichen Risiko für das
MVZ oder der Beteiligung an Kapitalgesellschaften mit Nachschussverpflichtungen. Die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligung hat Auswirkungen auf alle Gesellschafter des MVZ. Im worstcase-Szenario ist die Existenzgrundlage aller beteiligten Gesellschafter gefährdet. Bei Beteiligungen an Dritten, gleich welcher
Rechtsform, sind ausreichende Schutzmechanismen zu implementieren, die das wirtschaftliche Risiko begrenzen.
Die zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit benötigte Immobilie
kann das MVZ von Gesellschaftern oder fremden Dritten, z. B. einer Leasinggesellschaft, anmieten oder aber selbst erwerben. Neben notwendigen Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind die vertraglichen Bindungen in der Weise zu konzipieren, dass insbesondere
die Finanzierung langfristig gesichert ist und dies umso mehr, als
die Immobilie im Eigentum eines oder mehrerer Gesellschafter steht.
Unter dem Gesichtspunkt der Langfristigkeit ist auf Risikoabsicherung z. B. für den Ausfall eines beteiligten Gesellschafters (Krankheit oder Tod) zu achten, damit die erforderliche Liquidität nicht
überraschend entfällt.
Die Gewinnverteilung im weiteren Sinne ist einer der sensibelsten Bereiche, insbesondere dann, wenn verschiedene Berufsgruppen in einem MVZ gemeinsam tätig werden. Grundsätzlich erhalten die aktiv tätigen Gesellschafter ein Gehalt und eine Gewinnausschüttung. Der Anteil an der Gewinnausschüttung wird regelmäßig
nach dem Anteil am Stammkapital ermittelt. Abweichende Verteilungsschlüssel sind möglich.
Das eigentliche Verteilungsproblem verbirgt sich in der Bestimmung der Gehaltshöhe. Eine heterogene Gesellschafterstruktur vereinigt Gesellschafter, die mit unterschiedlichsten Kosten und Erlösen zum Erfolg der Gesellschaft beitragen. Die Kosten manifestieren sich in u. a. in benötigter Nutzfläche, erforderlichen Baumaßnahmen, Personalbestand. Geräte, Energie, Arbeitsaufwand der einzelnen Gesellschafter etc.. Die Umsatzhöhe der einzelnen Gesellschafter variiert ebenfalls erheblich. Dieser Sachverhalt bedingt, dass
das an die tätigen Gesellschafter auszuzahlende Gehalt nicht für alle
Gesellschafter gleich sein kann.
Das MVZ als GmbH ist kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig.
Von der Gewerbesteuer werden jedoch nur die Gewinne der GmbH
erfasst. Insoweit besteht ein breiter Spielraum, die Gewerbesteuerbelastung zu minimieren. Hier bieten sich verschiedene Möglichkeiten an, vom Outsourcen der Immobilie, um mittels Mietaufwand
den gewerbesteuerpflichtigen Gewinn zu mindern bis hin zur Beschäftigung von Ehegatten. Letztlich wird aber die Höhe der an die
Beteiligten zu zahlenden Gehälter den Gewerbesteueraufwand im Wesentlichen bestimmen. Eine gewisse Mindestverzinsung des eingesetzten Stammkapitals muss aus steuerlichen Gesichtpunkten jedoch gesichert sein.
Problematisch erscheint in diesem Zusammenhang die Gewährung
von gewinnabhängigen Bezügen der Geschäftsführer, Gesellschaftergeschäftsführer und der angestellten Gesellschafter. Die Schwierigkeit besteht hier in der Festlegung des Berechnungsschlüssels,
der sich im Wesentlichen aus dem Gesamterfolg oder alternativ aus
dem Individualerfolg des Empfangsberechtigten herleiten lässt. Abwandlungen jeder Couleur sind grundsätzlich denkbar.
Bei der GmbH ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass der
Jahresabschluss beim Handelsregister zu hinterlegen ist. Der Umfang der zu veröffentlichen Daten richtet sich nach der Größe (Bilanzsumme, Umsatz und Personal) der Gesellschaft.
Diese Ausführungen sind mit dem Blick auf die Organisationsform der GmbH erfolgt. Diese Organisationsgrundsätze gelten aber
für jede Form eines Zusammenschlusses zu einer Gesellschaft oder
zu einem MVZ, unabhängig von der Rechtsform. Auch in der GbR als
der Urform der Zusammenarbeit von Freiberuflern sind eindeutige
Regelungen erforderlich. Es empfiehlt sich in jedem Falle, die gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen und die Verteilung des
wirtschaftlichen Erfolges im Vorwege nachvollziehbar und strukturiert zu vereinbaren.
Zu guter Letzt noch eine Anmerkung zu der oben angeführten
Mediationsklausel als Bestandteil eines Gesellschaftsvertrages. Das
Mediationsverfahren zur Beilegung von gesellschaftsinternen Differenzen hat den Vorteil, nicht nur rechtliche Erwägungen zu berücksichtigen sondern auf den Gesamtzusammenhang einzugehen.
Das Mediationsverfahren endet nicht wie ein Gerichtsverfahren mit
einem Sieger und einem Verlierer, sondern bietet die Chance einer
win-win-Situation, die es den „Kontrahenten“ nach Abschluss des Verfahrens ermöglicht, ohne Gesichtsverlust weiter zusammenzuarbeiten.
Das MVZ, insbesondere in der Rechtsform der GmbH, vermittelt
zwar ein Bild des Ungewohnten, bietet aber bei einer durchdachten Basis in erheblichem Umfang Synergieeffekte und wirtschaftliche Chancen.
Um eine „gerechte“ zumindest aber nachvollziehbare Verteilung
zu gewährleisten, sollte das MVZ über eine Kostenrechnung verfügen, mit welcher die Ertragskraft jeder „Abteilung“ ermittelt wird.
Die Kostenerfassung und Zurechnung haben transparent und für
alle Beteiligten nachvollziehbar zu erfolgen. Der Einfluss der Gründungsgesellschafter auf die Schaffung der Rahmenbedingungen ist
erheblich, sie geben die Marschrichtung vor.
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Nordlicht
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36 KV INTERN PRAXIS
PRÄVENTION UND FRÜHERKENNUNG:EINE ÜBERSICHT
Die verschiedenen Basis- und Präventivuntersuchungen für
Neugeborene, Kleinkinder, Jugendliche und Erwachsene sind in
ihrem Umfang nicht eingeschränkt worden.
ROBERT QUENTIN, KVSH
I
n Tabelle 1 muss die U1 für Babys unmittelbar nach
der Geburt (Nr. 01711) hinzugefügt werden. Die
Maßnahmen bei den Kleinkindern und Babys sollen mögliche Gefahren für die Gesundheit der Kinder
dadurch abwehren, dass aufgefundene Verdachtsfälle
eingehend diagnostiziert und dann rechtzeitig behandelt werden können. Ergeben diese Untersuchungen das Vorliegen oder den Verdacht einer Krank-
Krebsfrüherkennung
– Frau
zusätzlich Untersuchung der Mamma
zusätzlich digitale
Untersuchung des Rektums
Krebsfrüherkennung
– Mann
zusätzlich digitale
Untersuchung des Rektums
Krebsfrüherkennung der Brust
(Mammographie-Screening)
Gesundheitsuntersuchung
Stuhluntersuchung Mann und Frau
Nr.
ab dem Alter von
x Lebensjahren
also ab
Geburtstag
Häufigkeit
§25 SGBV
01 730
01 730
20
30
20.
30.
einmal jährlich
(= jedes Kalenderjahr)
01 730
50
50.
01 731
45
45.
01 731
01 750
50
50 bis zum Ende des 70
50.
50. 70.
alle zwei Jahre
01 732
01 734
35
50 (bis zur Vollendung
des 55. Lebensjahres)
55
35.
50.
jedes zweite Jahr (= Kalenderjahr)
einmal jährlich
55.
55
55.
jedes zweite Jahr (wenn keine
Koloskopie erfolgt)
einmal
55
55.
einmal (Erstkoloskopie)
01 734
Beratung und Motivation zur Darm-krebsfrü- 01 740
herkennung Mann und Frau
Koloskopie Mann und Frau
01 741
01 741
Untersuchungsstufe
01711
01712
01713
01714
01715
01716
01717
01718
01719
01720
U1
U2
U3
U4
U5
U6
U7
U8
U9
J1
heit, so soll der Arzt dafür Sorge tragen, dass diese
Fälle im Rahmen der Krankenbehandlung einer
weitergehenden, gezielten Diagnostik und möglichen
Therapie zugeführt wird.
Die J1 (Jugendgesundheitsuntersuchung, EBM-Ziff.
01720) bezieht sich auf Kinder, die das 13. und 14. Lebensjahr vollendet haben. Allerdings lassen die Richtlinien auch eine Toleranzzeit von jeweils 12 Monaten
vor Vollendung des 13. und nach Vollendung des 14.
Lebensjahres zu.
einmal jährlich
(= jedes Kalenderjahr)
Übersicht über
den Beginn der
Leistungsberechtigung für Krebsfrüherkennungsund Gesundheitsuntersuchungen
frühestens 10 Jahre nach der Erstkoloskopie (Zweitkoloskopie)
Toleranzgrenze
unmittelbar nach Geburt
03.-10. Lebenstag
U2
04.-06. Lebenswoche
U3
03.-04. Lebensmonat
U4
06.-07. Lebensmonat
U5
10.-12. Lebensmonat
U6
21.-24. Lebensmonat
U7
43.-48. Lebensmonat
U8
60.-64. Lebensmonat
U9
(Jugendgesundheitsuntersuchung)
03.-14.
03.-08.
02.-41/2.
05.-08.
09.-13.
20.-27.
43.-50.
58.-66.
Lebenstag*
Lebenswoche
Lebensmonat
Lebensmonat
Lebensmonat
Lebensmonat
Lebensmonat
Lebensmonat
Die Maßnahmen sollen mögliche Gefahren für die
Gesundheit der Kinder dadurch abwenden, dass
aufgefundene Verdachtsfälle eingehend diagnostiziert
und erforderlichenfalls rechtzeitig behandelt werden
können.
Ergeben diese Untersuchungen das Vorliegen oder den
Verdacht auf das Vorliegen einer Krankheit, so soll der
Arzt dafür Sorge tragen, dass diese Fälle im Rahmen der
Krankenbehandlung einer weitergehenden, gezielten
Diagnostik und ggf. Therapie zugeführt werden.
* Bei der U2 handelt es sich um die Neugeborenen-Basisuntersuchung, die innerhalb der genannten
Zeitgrenzen durchzuführen ist, auch wenn der EBM ein Neugeborenes bis zum 28. Lebenstag definiert.
Nordlicht
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KV INTERN PSYCHOTHERAPIE 37
NOCHMAL BSG-URTEIL PSYCHOTHERAPEUTEN
Vergleichbares Einkommen bei Vollauslastung - Kein fester Punktwert genannt.
HEIKO BORCHERS, PSYCHOLOGISCHER
PSYCHOTHERAPEUT, KINDER- UND
JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPEUT
I
„Die Geschäftsführung der
KVSH konnte den
Rechenweg
transparent
machen.”
Heiko Borchers, psychologischer Psychotherapeut,
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
11 | 2005
n seinem Urteil zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen vom 28. Januar 2004 hat das
Bundessozialgericht (BSG) zunächst bestätigt, dass
den Psychotherapeuten für ihre zeitgebundenen und
antragspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen eine angemessene Vergütung gewährleistet sein
muss. Demnach ist den Psychotherapeuten im Wege
der Honorarverteilung für die zeitgebundenen und
antragspflichtigen Leistungen eine Punktwerthöhe zu
gewähren, die ihnen bei Vollauslastung ein Einkommensniveau aus vertragsärztlicher bzw. -psychotherapeutischer Tätigkeit ermöglicht, das in etwa dem
anderer Arztgruppen vergleichbar ist. Garantiert wird
den Psychotherapeuten kein Honorar in einer absoluten Höhe, sondern ein Anspruch auf angemessene
Teilhabe an der Honorarverteilung.
Nun hat das BSG mit seiner Entscheidung im Januar
2004 für die Vergütung derartiger Tätigkeiten keinen
festen und einheitlichen für alle KVen geltenden Punktwert benannt. Dieses hat seinen Grund in der Tatsache,
dass die Punktwerte für zeitgebundene und antragspflichtige psychotherapeutische Leistungen von jeder
KV selbst ermittelt werden müssen. Dabei müssen sich
diese strikt an die Vorgaben des Bewertungsausschusses
zur Festlegung der angemessenen Höhe der Vergütung
ausschließlich psychotherapeutisch tätiger Vertragsärzte und -psychotherapeuten halten. Das Gericht hat
aus diesem Grunde zunächst erkannt, dass die Beschlüsse des Bewertungsausschusses vom 16.02.2000
zur Festlegung der Höhe der Vergütung zeitgebundener und antragspflichtiger psychotherapeutischer Leistungen mangelhaft sind und folglich die Honorarbescheide, die auf diesen Vorgaben beruhen, rechtswidrig sind. So lautete dann auch die Entscheidung des Gerichts, dass die KVen die Honoraransprüche neu zu bescheiden haben, nachdem der Bewertungsausschuss
einen neuen Beschluss über die angemessene Vergütung der zeitgebundenen und antragspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen getroffen hat.
Der Bewertungsausschuss benötigte dann neun Monate, um zu einem neuen Beschluss über die Vergütung
der genannten psychotherapeutischen Leistungen zu
kommen. Der Beschluss des Bewertungsausschusses
enthält eine ganze Reihe von Vorgaben, an die sich die
KVen bei der Ermittlung des in ihrem Bereich geltenden Punktwertes für antragspflichtige psychotherapeutische Leistungen zu halten haben. So gelten beispielweise für die Jahre 2000 und 2001 die Allgemeinärzte als Vergleicharztgruppe. Ab dem Jahr 2002 gilt, sich
auf Grund der vom Gesetzgeber bestimmten HausarztFacharzt-Trennung an dem Einkommensniveau der
Fachärzte zu orientieren. Die Berechnungen der zukünftigen Mindestpunktwerte und die der notwendig
gewordenen Nachzahlungen für antragspflichtige
psychotherapeutische Leistungen stützen sich im Wesentlichen auf zwei regional - d. h. in jedem KV-Bezirk
unterschiedliche Größen. Es sind der Arztgruppenumsatz der Vergleicharztgruppe und die Arztzahl, die dabei zu berücksichtigen sind. Damit wird der Tatsache
Rechnung getragen, dass die Einkommen der Vertragsärzte und -psychotherapeuten bundesweit unterschiedlich sind. Trotz vieler komplizierter Berechnungen
war es der KVSH dann bereits Ende November 2004
möglich, d. h. wenige Wochen nach dem Beschluss des
Bewertungsausschusses - dem Fachausschuss für
Psychotherapie die Berechnungen für die vergangenen
vier Jahre und die Zukunft vorzulegen.
Wo viel zu beachten ist, kann viel falsch gemacht
werden
Generell birgt eine Vielzahl von zu berücksichtigenden
Vorgaben und Faktoren bei der Ermittlung bzw. Berechnung eines Wertes immer die Gefahr von Fehlern.
So war es nur schlüssig, dass Berufsverbände der Psychotherapeuten, Psychotherapeutenkammern und auch
Fachausschüsse für Psychotherapie auf eine Überprüfung der Berechnungen ihrer regionalen KV drängten.
Bundesweit für Aufsehen sorgte hierbei dabei das Ergebnis der Überprüfung im Saarland. Hier wurden sehr
schnell einige Ungereimtheiten und Rechenfehler deutlich. Dieses führte letztlich zu Nachberechnungen, die
dann im April 2005 im Konsens mit der KV Saarland abgeschlossen werden konnten und immerhin zu einer
weiteren Nachzahlung an die Psychotherapeuten in einer Höhe von insgesamt 500.000 Euro führte.
Mindestpunktwert in Schleswig-Holstein korrekt
ermittelt
In Schleswig-Holstein wurden die von der KV ermittelten Nachzahlungspunktwerte und der zur Zeit
geltende Mindestpunktwert für antragspflichtige
psychotherapeutische Leistungen ebenfalls überprüft.
Zwei Mitglieder des Fachausschusses für Psychotherapie - Herr Dr. Rogner - auch Präsident der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein und Vorsitzender der Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten
in Schleswig-Holstein sowie meine Person als Vorsitzender des Fachausschusses für Psychotherapie haben die Berechnungen der KVSH hinterfragt und überprüft. Die Geschäftsführung der KVSH konnte den Rechenweg transparent machen und in allen Punkten
darlegen, dass gemäß des Beschlusses des Bewertungsausschusses vom 29.10.2004 vorgegangen wurde.
Daraufhin stellte der mit zwölf KollegenInnen besetzte
Fachausschuss für Psychotherapie auf seiner Sitzung
am 08. November 2005 einstimmig fest, dass sowohl
die Nachzahlungspunktwerte als auch der zur Zeit geltende Mindestpunktwert für antragspflichtige psychotherapeutische Leistungen von der KVSH korrekt berechnet wurden. In diesem Zusammenhang danke ich
dem Hauptgeschäftsführer der KVSH Herrn Dr. Ennenbach sowie dem Leiter der Honorarabteilung Herrn
Buthmann für die offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Nordlicht
AKTUELL
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38 VOR ORT
AUF GROSSER FAHRT
Dr. Thomas Maurer, sonst Arzt für Allgemeinmedizin in Leck, war
Schiffsarzt auf dem Kreuzfahrtschiff Hanseatic - ein Reisebericht.
DR. THOMAS MAUER, ALLGEMEINARZT, LECK
Z
um vierten Mal verbringe ich einen sechswöchigen „working holiday“ als Schiffsarzt. Wir
sind auf Expeditionsreise mit der Hanseatic, einem 5-Sterne Kreuzfahrtschiff der Firma Hapag-Lloyd.
Das besondere an der Hanseatic ist ihre „Größe“. Nur
einhundertzwanzig Meter lang, mit geringem Tiefgang
und höchster Eisklasse ist das Schiff mit seinen maximal 180 Passagieren und 120 Besatzungsmitgliedern
nicht nur regelmäßig in der Antarktis unterwegs, sondern erkundet auch Winkel dieser Erde, die größeren
Kreuzfahrtschiffen unzugänglich sind. Zugestiegen bin
ich, wie immer begleitet von meiner Frau, in Rio de Janeiro. „Atlantic crossing“ mit Ziel Dakar, Hauptstadt
des Senegal. Sieben Tage lang nichts als Wasser. Außerhalb der Reichweite jedes Hubschraubers müsste beispielsweise eine Blindarm-OP direkt an Bord durchgeführt werden. Die Ausstattung ist vorhanden, es ist
auch alles in Schuss. Zum Glück bleibt aber nicht nur
das Meer sieben Tage lang ruhig, auch die Passagiere erfreuen sich bester Gesundheit. Die tägliche Sprechstunde dreht sich lediglich um eine Handvoll Patienten
mit den üblichen Infekten, so dass auch dem Schiffsarzt Zeit bleibt, mal an Deck zu sitzen, zu lesen und
die Seele baumeln zu lassen. Aber neben Sprechstunde
und Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft gibt es für mich
dennoch genügend Aufgaben: Hygienerundgänge,
Wasserproben, Sicherheitsübungen, Erste-Hilfe-Ausbildung und Besprechungen stehen täglich auf dem
Programm. Daneben die repräsentativen Pflichten als
Schiffsoffizier: Sail away Party, Cocktailempfänge, Barbecue, Galadiner - fast jeden Tag ein Anlass, an dem
auch der Schiffsarzt gefragt ist.
Unsere Reise steht diesmal unter einem besonderen Motto: Die Hanseatic wird von Senegal aus als erstes Kreuzfahrtschiff der Welt den Gambia River hinauffahren. Neben ausgedehnten Zodiactouren
(Schlauchboottouren) in die Seitenarme des Gambia
River ist auch ein nächtliches Barbecue im Tendaba
Camp geplant. Doch Westafrika ist Malariahochrisikogebiet, es drohen Bilharziose und Gelbfieber. Sowohl bei der Crew als auch den Passagieren gibt es
enormen Informationsbedarf. Die im Heimatland empfohlene Malariaprophylaxe umfasst in etwa das gesamte Spektrum von „umfangreich und vorbeugend“
bis „nicht vorgenommen“. In Einzelfällen fehlt sogar die
gesetzlich vorgeschriebene Gelbfieberimpfung. Aus
diesem Grund sind mehrere Vorträge zu halten, fehlende Impfungen nachzuholen und Malariaprophylaxe zur Verfügung zu stellen.
Und es geht auch alles gut. Wir fahren vier Tage auf
dem Gambia River, fernab der Zivilisation. Die
Mosquitozahl hält sich dank Trockenzeit in Grenzen,
Nordlicht
AKTUELL
Die Hanseatic,
ein 5-Sterne Kreuzfahrtschiff der Firma
Hapag-Lloyd auf dem
Gambia River.
ernste Erkrankungen kommen nicht vor. Am meisten
Arbeit bereiten mir bisher noch die zahlreichen Kratzer und Schrammen, welche die Passagiere sich während der Zodiactouren entlang den engen Seitenarmen des Gambia River zuziehen, wenn beim Fotografieren wieder ein überhängender Ast übersehen wird.
Wir sehen St. James Island, von wo hunderttausende
Sklaven verschifft wurden, wir sehen Jufurah, die Heimat des Kunta Kinte, der mit der Verfilmung des Romans „Roots“ weltbekannt wurde. Weitaus mehr Stresssituationen als der Schiffsarzt durchlebt hingegen die
nautische Crew um Kapitän Wolter. Da seit mehr als
zehn Jahre kein vergleichbar großes Schiff auf dem
Gambia River gefahren ist, liegen keine aktuellen Karten vor (ein ausführlicher Bericht über die Gambiareise in der Oktoberausgabe der GEO SAISON).
Stachelrochenattacke
„Ich bin schon
voller Vorfreude
auf den Einsatz im
nächsten Jahr”
Dr. Thomas Maurer
Guinea-Bissau, Bijjagos Archipel. Die MS Hanseatic
liegt etwa eine Seemeile vom Strand entfernt vor Anker.
Es ist früher Nachmittag, die Sonne scheint vom strahlend blauen Tropenhimmel. Ein Teil der Passagiere
träumt unter Sonnenschirmen von der vormittäglichen
Schlauchboottour in die Mangrovenwälder, andere genießen das 30° warme Wasser am sanft ins Meer abfallenden, unberührten Strand. Auch die Krankenschwester hat sich an den Strand begeben, deshalb bin
ich an Bord geblieben. Plötzlich unterbricht das WalkieTalkie die friedliche Stimmung. Eine Passagierin habe
sich im seichten Wasser den Fuß verletzt, eine kleine
Wunde oberhalb des Knöchels. Sie habe sehr starke
Schmerzen und es blute stark. Ich ordne über Funk
an: „hochlegen, kühlen, zurück an Bord kommen“. Wenige Minuten später der nächste Funkruf. Eine weitere Passagierin habe sich am Fuß verletzt, ebenfalls
starke Schmerzen, starke Blutung und Schwellung,
man habe außerdem im flachen Wasser „Flundern“
beobachtet. Stachelrochen! Sofort gebe ich über Funk
die Anweisung: „Alle aus dem Wasser, der Rest des
Nachmittags findet auf dem Trockenen statt“. Mittlerweile sind die beiden Verletzten im Schiffshospital angekommen, beide haben die typische z-förmige Wunde,
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VOR ORT 39
wie ich sie im Handbuch „medicine of the wilderness“
gefunden habe. Aber noch mehr steht dort: Stachelrochen, so heißt es, können mit ihrem Stachelschwanz
nicht nur Gummistiefel und sogar Bootsplanken durchschlagen, sondern injizieren mit dessen Hilfe ein starkes thermolabiles Gift in das betroffene Gewebe. Aus
diesem Grund dürfe die Wunde keinesfalls gekühlt
werden. Also sofort die Eisbeutel weg, statt dessen,
trotz Wunde, Fußbad in heißem Wasser für 45 Minuten,
anschließend Wundexcision am hyperämischen Fuß
bei nicht enden wollender Blutung. Unter Antibiotikaschutz heilen die Wunden in den nächsten Tagen
aber ohne Komplikationen ab. Gut so, denn eine Klinik
wäre in diesem Teil der Welt vermutlich nicht zu erreichen gewesen.
Dies bleibt aber bis auf weiteres der letzte medizinische Notfall. So bleibt auch genug Zeit, um im Wechsel mit der Krankenschwester die Passagiere in den
Zodiacs zu begleiten. Guinea Bissau gehört zu den fünf
ärmsten Ländern der Welt und einheimische, tiefschwarze Frauen im Baströckchen sind auf diesen abgelegenen Inseln kein Klischee für Touristen, sondern
alltägliche Realität. Die Reise geht weiter nordwärts
nach Mauretanien, der Grenze von Schwarzafrika zur
arabischen Welt. Ein Tagesausflug führt uns von der
Hauptstadt Nouakchott, vorbei an einem riesigen Kamelmarkt, in die Wüste. Sand, soweit das Auge reicht,
und das für tausende von Kilometern. Da ist mir Wasser doch lieber.
Notfall nach dem Einkaufsbummel
Arrecife, die Hauptstadt Lanzarotes, ist unser nächstes Ziel. Fast drei Wochen waren wir entweder auf See
oder sonst fernab jeder medizinischen Hilfe. Jetzt hat
uns die europäische Zivilisation wieder, eigentlich kann
nun nichts mehr schief gehen. Doch dann kommt der
Notruf! Eine Passagierin sei in der Stadt gestürzt und
habe sich verletzt. Nicht bei Seegang, nicht im Urwald,
sondern beim Schaufensterbummel mitten in der
Stadt. Ausgeschlagene Zähne, eine subcapitale Humerusfraktur und diverse Prellungen. Das Inselhospital ist völlig überlastet und unorganisiert, keine Chance
auf eine Röntgenaufnahme innerhalb der fünf Stunden bis zum Ablegen. Nach klinisch eindeutiger Diagnose, Versorgung mit Gilchrist und zahnärztlicher
Erstversorgung durch einen sehr kompetenten spanischen Kollegen, tritt ein Team aus Kreuzfahrtdirektorin, Zahlmeisterin und Reiseleiterin in Kraft. Noch am
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Eine einfache, aber
sehr farbenfrohe Welt:
Die Wohnungen der
Einheimischen in Guinea
Bissau.
Der erste Teil der Route
der Hanseatic.
selben Abend wird ein Hotel für die Nacht, ein früher
Flug nach Hamburg organisiert. Alles könnte so einfach sein, doch leider weigert sich die Reisekrankenversicherung der Passagierin, die Kosten zu übernehmen und besteht auf einer Behandlung vor Ort. Später
erfahren wir, dass die Patientin gezwungen war, noch
fünf Tage ohne adäquate Versorgung auf Lanzarote zu
bleiben und anschließend auf eigene Kosten nach
Hause geflogen ist.
Abschließend führt uns die Reise über Marokko, Gibraltar, Spanien, Monaco, Korsika, Sardinien, Tunesien, Malta, Griechenland und die Türkei bis nach Beirut. Auf dem Mittelmeer steigt der Altersdurchschnitt
der Passagiere enorm an, ein Alter über 80 ist plötzlich
ganz normal. Medizinische Probleme bleiben die Ausnahme, touristische Höhepunkte gibt es dafür zuhauf.
Es fällt schwer etwas hervorzuheben. Vielleicht die Meteora-Klöster, die bereits als Kulisse in einem JamesBond-Film gedient haben, vielleicht auch die Fahrt
durch den Kanal von Korinth oder der Sonnenuntergang in Santorini.
Nach sechs Wochen erreichen wir Beirut – eine faszinierende Stadt! Modernes, pulsierendes Leben in
neuester Architektur und direkt daneben noch Gebäude, übersät mit Einschusslöchern der Mörser und
Granaten. Und hier, zum Ende der Reise, passiert es
wieder. Ein eher jüngeres Ehepaar stürzt beim Ausflug
auf einer Treppe, es ist ihr letzter Urlaubstag. Er zieht
sich eine Humerusfraktur zu, seine Frau ein ausgedehntes Hämatom im Hüftbereich. Was nun? Die Patienten in Beirut unterbringen, nach den Erfahrungen
auf Lanzarote? Meine Frau und ich sitzen bereits auf gepackten Koffern, unser Flug geht schon diese Nacht.
Glück im Unglück: Es gelingt der Reiseleitung, die Passagiere auf unseren Flug umzubuchen, und es kommt
wie es wohl kommen muss. Nach einer Stunde Flug
werde ich zu der Patientin gerufen, sie ist kollabiert
und kann plötzlich nicht mehr sehen. Praktischerweise
geschieht das Ganze in der ersten Reihe der business
class, so habe ich wenigstens Platz zum Arbeiten. Zum
ersten Mal mache ich Bekanntschaft mit der medizinischen Ausstattung der Lufthansa: Alles Nötige ist
vorhanden, das Personal unaufgeregt und offensichtlich gut geschult. Trotzdem bin ich froh, die Patientin
in Frankfurt an den dortigen medizinischen Dienst
übergeben zu können. Der unruhige Heimflug hat mir
eine Flasche Champagner beschert – ein kleines Dankeschön der Lufthansa –, die wir nun in Vorfreude auf
den Schiffsarzteinsatz im nächsten Jahr leeren werden.
Sonnenuntergang vor Santorin - die Hanseatic auf Kurs im Mittelmeer.
Nordlicht
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40 STECKBRIEF
!
Wer vertritt meine Interessen in der Abgeordnetenversammlung? Welche Ansichten haben die gewählten Vertreter? Das NORDLICHT stellt Ihnen an dieser Stelle in einer Serie die Abgeordneten vor.
NAME
GEBURTSDATUM
NICOLAY BREYER
ich bin 55 Jahre alt
FAMILIE
verheiratet in 1. Ehe, drei Kinder in der Ausbildung
SITZ DER PRAXIS
FACHRICHTUNG
Schwabstedt - tolles Dorf
prakt. Arzt
WAHLPERIODE
Nr. IV - und dann ist gut
1. Ihre Ziele für die kommende Wahlperiode:
2. Ihre Assoziationen, wenn Sie das
Wort Gesundheitswesen hören?
3. Ihre Gedanken, wenn Sie morgens die Praxis
betreten und abends, wenn Sie sie verlassen?
4. Wie halten Sie sich bei Marathonsitzungen fit?
5. Wodurch zeichnet sich für Sie ein
guter Patient aus?
Unterstützung der Arzthelferinnen - Prüfunwesen zurückschrauben.
Wenn ich im Ausland krank werde, bin ich sofort wieder hier in meiner
Heimat.
Hoffentlich mache ich keinen Fehler - ich habe wohl keinen gemacht.
Ich habe immer gute Lektüre dabei.
Jeder muss so genommen werden, wie er ist.
6. Welchen Politiker würden Sie gern treffen
und was würden Sie ihn fragen?
Bismarck - was sagt er heute?
7. Die größte medizinische Errungenschaft?
Hausärzte.
8. Wie überzeugen Sie einen Kollegen,
Ihnen Ihren Notdienst abzunehmen?
9. Ihr guter Rat für Ihren Praxisnachfolger:
10. Ihr bester Arztwitz?
11. Wo sehen Sie die KVSH in zehn Jahren?
Nordlicht
AKTUELL
WEITERE ÄMTER
Landesvorsitzender Hausärzteverband
Schleswig-Holstein, Aufsichtsratsmitglied
BDA - Wirtschaftsgesellschaft, Köln,
ehrenamtlicher Richter Landgericht,
stellv. Bürgermeister und Vorsitzender
Förderverein Diakonie
Ich brauche nicht zu überzeugen, da ich ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis pflege.
Ich rechne mit keinem.
Ich schule zur Zeit viele Ärzte und Arzthelferinnen. Wenn die letzteren über
ihre Hausarztchefs reden, werde ich humorlos, wegen dem Erstgenannten.
Verwaltungsorgan der Ärzteschaft mit Sicherstellungsauftrag.
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KV INTERN KOLUMNE / SERIE SELBSTHILFEGRUPPEN 41
WIE ICH ES SEHE ...
M
„DMP-Diabetes
Der Ärger nimmt
kein Ende!”
Dr. Michael Drews
ein persönliches Verhältnis zum DMP-Diabetes ist seit Beginn an eher als „Vernunftehe“ denn als „Liebesbeziehung“ zu sehen.
Den Gedanken an die Milliarden-Euro-Summen allein zur Verwaltung dieser Programme verdränge ich
zur Prophylaxe von Magen-Ulcera deshalb genauso
wie die Vorstellung, dass etliche adipöse und undisziplinierte Diabetiker auch noch finanziell belohnt
und durch die Krankenkassen ökonomisch gestreichelt werden, während etwa chronisch kranke Malignompatienten durch das Raster fallen, weil sie zufälligerweise nicht in die für Krankenkassen lukrativen
DMP-Schubladen passen. Auch dass ich anfangs die
DMP-Dokumentationsbögen gleich stapelweise
wegen fehlerhafter Kreuzchen zurückgeschickt bekam und die Daten meiner Diabetiker zur weiteren
Auswertung nach Fernost verschifft wurden, habe ich
als braver Vertragsarzt devot und nachsichtig geschluckt. Doch all dies scheint noch lange nicht das
Ende des DMP-Ärgers zu sein. In letzter Zeit bekomme
ich gleich von mehreren Krankenkassen mahnende
Schreiben, ihnen lägen leider die Erst-Einschreibebögen diverser Patienten nicht vor und ich möchte
deshalb doch bitte freundlicherweise diese Ersteinschreibeprozedur noch einmal wiederholen, wenn
ich auch weiterhin mein DMP-Honorar erhalten
möchte. Dies wird in juristischen Kreisen wohl auch
„Erpressung“ genannt...
Durch den Wechsel der Datenstelle sind ganz offensichtlich viele Erst-Dokumentations- und -einschreibebögen schlicht untergewühlt worden oder in
einer Paralleldimension verschwunden. Also kann ich
meine DMP-Patienten nun wieder in die Praxis zitieren und die ganze Ersteinschreibeaktion noch einmal
wiederholen.
Wie tröstlich ist doch da die Auskunft meiner zuständigen KV, dieses neuerliche bürokratische Malheur beträfe nicht etwa nur mich selbst sondern viele
andere Kolleginnen und Kollegen im Lande auch. Das
sei aber alles nun einmal nicht zu ändern - die Ersteinschreibung müsse einfach wiederholt werden.
Wieso hier keine einvernehmliche und pragmatische
unbürokratische Lösung zu finden war, muss einem
kleinen Vertragsarzt wie mir wohl für immer unverständlich bleiben. Doch schließlich bekäme ich ja für
diese neuerliche zweite Ersteinschreibung auch wieder das volle Honorar wie beim ersten Mal, fügte die
nette Dame bei der KV noch hinzu. Dies ist zwar in
der Tat leicht verdientes Geld, da die neue zweite Erstdokumentation lediglich vom Durchschlag der bereits
vorliegenden und abgehefteten Erstdokumentation
abgeschrieben werden kann - doch welch völlig unsinnige Zusatzarbeit und welche Verschleuderung von
Krankenkassengeldern.
Ob unsere Patienten wohl ahnen, wie ihre Monatsbeiträge verwendet werden, während sie immer mehr
zur Kasse gebeten werden?
Der Ärger um die Disease-Management-Programme
scheint wohl nie ein Ende zu nehmen...
SERIE: Selbsthilfegruppen in Schleswig-Holstein
D
Marfan Hilfe
(Deutschland)
KONTAKT:
Karsten Schröder
Holebyweg 5
23714 Malente
Tel.: 04523 - 880 332
hamburg@marfanhilfe.de
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as Marfan Syndrom (MFS) ist eine genetisch
bedingte Bindegewebserkrankung. Unerkannt
kann sie zum plötzlichen Tod führen. Bis
heute ist das Syndrom unheilbar und nur begrenzt
behandelbar. Mögliche Merkmale der Betroffenen:
überlange Gliedmaßen und große Körperlänge, Kurzsichtigkeit, Netzhautablösung, Aortenaneurysmen,
unerklärliche Müdigkeit, überdehnbare Gelenke,
schmaler Kiefer mit schiefstehenden Zähnen, Trichteroder Kielbrust und Veränderungen an der Wirbelsäule
(z. B. Skoliose). Es gibt dabei keine geschlechtsbezogenen oder geographischen Unterschiede. Der Erbgang ist autosomal dominant; die Wahrscheinlichkeit,
die Krankheit an einen Nachkommen zu vererben beträgt 50 Prozent. In 25 bis 30 Prozent tritt das MFS als
Spontanmutation auf. Grund für diese Erkrankung
sind Mutationen im Gen für Fibrillin, welches eine
der wesentlichen Komponenten der Mikrofibrillen ist.
Diese Mikrofibrillen bilden das Grundgerüst für die
elastischen Fasern und sind in fast allen Bereichen
des Körpers zu finden. Die Auswirkungen der Veränderungen im Bindegewebe werden daher in verschiedenen Organsystemen deutlich.
Die größten Gefahren des MFS liegen im Herz- und
Gefäßsystem. In der Gefäßwand der Hauptschlagader
können sich Aussackungen und Risse bilden, was zum
Platzen der Aorta führen kann. Veränderungen an den
Herzklappen sind Grundlagen für weitere Komplikationen (Herzinsuffizienz oder Endokarditis).
JAKOB WILDER, KVSH
Nordlicht
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42 Was? Wann? Wo?
VERANSTALTUNGEN
Nur für KVSH-Termine
übernehmen wir Gewähr.
Schleswig-Holstein
07. DEZEMBER
Fachtagung für Psychotherapeuten, Ärzte, Aidsfachkräfte,
medizinisches Personal:
„DAS NEUE AIDS“
(Die Veranstaltung wurde von der Ärztekammer mit
5 Fortbildungspunkten akkreditiert)
Ort: Kiel
Info: Landesvereinigung für Gesundheitsförderung,
Tel. 0431 942 94, Fax: 0431 948 71,
Mail: lv.gesundheit@t-online.de
16. DEZEMBER
1. ANGESTELLTENTAG DER PSYCHOTHERAPEUTENKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN
Themenschwerpunkte: Aktuelle Entwicklungen und Perspektiven im Angestelltenverhältnis, tarifrechtliche und arbeitsrechtliche Fragestellungen (Referate, Arbeitsgruppen, Abschlussplenum)
Für die Veranstaltung werden 6 Fortbildungspunkte vergeben.
Ort: Kieler Yacht Club, Hindenburgufer 70, Kiel
Info: Tel. 0431 66 11 99 0
Mail: Info@pksh.de
20. - 22. JANUAR 2006
Zertifizierte Fortbildungsveranstaltung (40 FP):
MEDIZINISCHES QUALITÄTSMANAGEMENT (TEIL A)
Leitung: Dr. med. Gregor Viethen, Molfsee
Ort: Kiel, Office 400
Info: Dipl. Ges.-Worting Stefanie March, Tel. 0431 65 94 99 89
Mail: vg@schlossakademie.de
25. JANUAR UND 01. FEBRUAR 2006
INTRAKRANIELLE TUMORE
Klinische Charakteristika und aktuelle operative und adjuvante
Behandlungsmöglichkeiten
Für die Veranstaltung werden 6 Fortbildungspunkte vergeben.
Ort: Akademie, Bad Segeberg
Info: Wilfried Druba, Tel. 04551 803 179
Fax: 04551 803 194
Mail: akademie@aeksh.org
10. - 12. FEBRUAR 2006
REHA-ARZT-CURRICILUM
Für die Veranstaltung werden 22 Fortbildungspunkte vergeben.
Leitung: Dr. Werner Kurrat
Ort: Asklepios Nordseeklinik, Westerland/Sylt
Info: Kathrin Wilke, Tel. 04651 835 60 70
Mail: W.kurrat@asklepios.com
24. - 26. MÄRZ 2006
REHA-ARZT-CURRICILUM
Für die Veranstaltung werden 22 Fortbildungspunkte vergeben.
Leitung: Dr. Werner Kurrat
Ort: Asklepios Nordseeklinik, Westerland/Sylt
Info: Kathrin Wilke, Tel. 04651 835 60 70
Mail: W.kurrat@asklepios.com
18. FEBRUAR 2006
SÄTAZ BALL 2006
der Ärzte, Tierärzte, Apotheker und Zahnärzte
Ort: Vitalia-Seehotel, Am Kurpark, Bad Segeberg
Info: Dr. Folker Eckardt, Tel. 04551 8 31 50
Dr. Bernhard Bambas, Tel. 04551 9 30 41
Deutschland
16. - 17. JANUAR 2006
1. KONGRESS PATIENTENKOMMUNIKATION
Ort: Logenhaus, Berlin
Info: AVISO Verlagsgesellschaft mbH
Tel. 03643 81 58 0
Fax: 03643 81 58 999
www.forum-patientenkommunikation.de
17. - 19. MÄRZ UND 25. - 26. MÄRZ 2006
DIAGNOSTIK UND THERAPIE SCHLAFBEZOGENER ATMUNGSSTÖRUNGEN NACH DEN BUB-RICHTLINIEN
Wissenschaftl. Leitung: Dr. med. Jan Hollandt, HNO-Facharzt,
Lübeck
Ort: AK Wandsbek (Geriatrie), Hamburg
Info: Nord Service Projexts B. Breetzke Kongressdienst
Tel. 04193 75 76 77
Fax: 04193 75 76 88
Mail: nsp-breetzke@web.de
ANZEIGEN
Der Arbeitskreis tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (anerkannter Qualitätszirkel der KV - Schleswig-Holstein) möchte neue
Mitglieder aufnehmen. Wir sind Psychotherapeuten und arbeiten wie eine
Intervisionsgruppe an Therapie- und Praxisfällen. Wir treffen uns einmal
pro Monat am Abend in einer Kieler Praxis zur Fall- und Theoriearbeit. Bei
Interesse bitte folgende Telefonnumer anrufen: 0431 / 9 36 34.
Nordlicht
AKTUELL
Großzügige Praxisräume ab sofort zu vermieten, auch für Praxisgemeinschaft möglich, zentral gelegen, sehr günstige Miete, ca. 6 Euro/m2,
keine Maklergebühren, Tel. 0451 79 96 93
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ANSPRECHPARTNER IN DER KVSH
KONTAKT
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Bismarckallee 1 - 6
23795 Bad Segeberg
Hauptanschluss: 04551 / 883-0
Fax: 04551 / 883-209
Vorsitzender......................................................Dr. Klaus Bittmann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .217/486
Stellv. Vorsitzender............................................Ralf W. Büchner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .217/486
Finanzvorstand ................................................Dr. Bodo Kosanke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .218/355
Hauptgeschäftsführer ......................................Dr. Ralph Ennenbach . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .218/355
Abrechnung – Leiter ........................................Peter Tietgen / Ernst Sievers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Fax: -322) . .267/245/388
Abrechnungs-Hotline / EBM-Hotline . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 388 / 883
Amb. Operieren ................................................Aenne Villwock . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .369
Arthroskopie (QS)..............................................Aenne Villwock / Kerstin Hennig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .369/445
Arznei - Verträge und Beratung ........................Dr. Marion Packenius . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .351
Arznei - Verträge und Beratung ........................Thomas Frohberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .304
Ärztl. Stelle (Röntgen ) ......................................Dietrich Bartz / Angelika Rott / Uta Markl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .266/386/393
Ärztl. Stelle (Nuklearmed./Strahlenther.)Dietrich Bartz / Thomas Müller . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .266/325
Arztregister ....................................................Katja Fiehn / Anja Reimer / Dorit Scheske . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .254
Assistenz-Genehmigung ..................................Petra Fitzner / Brigitte Gottwald . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .384/255
Asthma-Schulung ............................................Melanie Krille . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .321
Qualitätssicherungskomm.-Drogensub. ............Astrid Patscha . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Fax: -392). . . . . . . . . .340
Betriebswirtschaftliche Beratung ......................Marion Grosse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .343
Chirotherapie (Genehmigung) ..........................Helga Hartz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .453
Dialyse-Kommission/LDL; QS ..........................Marion Rampoldt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .444
Diabetes-Kommission (QS) ..............................Aenne Villwock . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .369
Diabetes-DMP und Vereinbarung ......................Helga Hartz / Caroline Polonji / Marion Rampoldt . . . . . . . . . . . . . . . .453/280/444
EDV in der Arztpraxis ........................................Timo Rickers / Thomas Stefaniw . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .286/307
ESWL................................................................Marion Rampoldt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .444
Finanzbuchhaltung ..........................................Erich Neugebauer / Erhard Stadie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .241/237
Formularausgabe..............................................Sylvia Warzecha . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .250
Fortbildung f. Ärzte / Arzthelferinnen ................Mareike Ralf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .332
Herzschrittmacherkontrollen ............................Andrea Schless . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .459
Honorar ( Leiter) und HVM ................................Karl-Heinz Buthmann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .208
HVM-Team........................................................Inge Feddern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .383
Internet ............................................................Jakob Wilder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .475
Invasive Kardiologie..........................................Andrea Schless . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .459
Kernspintomographie-Komm./Genehmigung ............Sabrina Kämpf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .533
Koloskopie-Kommission....................................Melanie Krille . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .321
Krankengeldzahlungen ....................................Doris Eppel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .220
Kurarztvertrag ..................................................Evelyn Kreker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .346
Laborleistung (O III) Kommission ......................Marion Rampoldt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .444
Langzeit-EKG (Genehmigung) ..........................Andrea Schless . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .459
Mammographie ................................................Angelika Masuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .458
Niederlassung / Zulassung................................Susanne Bach-Nagel / Bianca Hartz / Evelyn Kreker . . . . . . . . . . . . . .378/303/346
Niederlassungsberatung ..................................Manfred Diehl / Evelyn Kreker / Susanne Bach-Nagel . . . . . . . . . . . .255/346/378
Nordlicht aktuell ..............................................Hildegard Laitenberger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Fax: -396) . . . . . . . . .356
Öffentlichkeitsarbeit, Presseinformationen.................. Robert Quentin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Fax: -396) . . . . . . . . .381
Onkologie-Kommission ....................................Aenne Villwock . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .369
Otoakustische Emissionen ................................Andrea Schless . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .459
Personalabteilung ............................................Monique Müller / Anke Tonn / Anke Siemers . . . . . . . . . . . . . .(Fax: -451) 275/295/333
Photodyn.Therapie am Augenhintergrund..............Andrea Schless . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .459
Phys.-Med. Leistungen (Genehmig.) ................Helga Hartz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .453
Plausibilitätsausschuss ....................................Ulrike Moszeik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .336
Psychotherapie ................................................Melanie Krille . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .321
Qualitätssicherung – Leiter ..............................Dietrich Bartz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Fax: -374) . . . . .266/262
Qualitätszirkel / Qualitätsmanagement ............Regina Steffen / Kathrin Zander / Angelika Ströbel . . . . . . . . . . . . .(Fax:-374).. . . . .292/382/204
QuaMaDi ..........................................................Kathrin Zander / Dietrich Bartz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .382/266
Radiologie-Kommission ....................................Dietrich Bartz / Monika Vogt / Anja Lange . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .266/366/360
Rechtsabteilung – Leiter - Justitiar ..................Klaus-Henning Sterzik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .230/251
Rechtsabteilung................................................Maria Behrenbeck/Dagmar Hergert-Lüder/Tom-Christian Brümmer . . . . . . . . . . . . . .251/265/474
Röntgen (Anträge) ............................................Ute Tasche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .485
Röntgen (Qualitätssicherung) ............................Anja Lange . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .360
Rückforderungen der Kostenträger ..................Heinz Szardenings . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .323
Schlafapnoe ....................................................Marion Rampoldt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .444
Schmerztherapie ..............................................Monika Vogt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .366
Sonographie-Kommission ................................Sabrina Kämpf / Susanne Paap . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .533/228
Sozialpsychiatrie-Vereinbarung ........................Melanie Krille . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .321
Sprechstundenbedarf / Arznei ..........................Heidi Dabelstein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .353
Struktur der Versorgung....................................Ekkehard Becker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Fax: -488) . . . . . . . . .331
Teilzahlungen....................................................Brunhild Böttcher / Dirk Ludwig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .231/233
Umweltmedizin / Umweltausschuss ................Marion Rampoldt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .444
Verordnung medizin. Rehaleistungen ................Andrea Schless . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .459
Verträge (Sonstige) ..........................................Martin Maisch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .244
Widersprüche (Rechtsabt.)................................Gudrun Molitor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .439
Zulassung – Leiter ..........................................Manfred Diehl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Fax: -276) . . . . .255/358
Zytologie (Kommission) ....................................Marion Rampoldt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .444
11 | 2005
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IMPRESSUM
NORDLICHT AKTUELL
Offizielles Mitteilungsblatt der
Kassenärztlichen Vereinigung
Schleswig-Holstein
Herausgeber:
Kassenärztliche Vereinigung
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Nordlicht
AKTUELL
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IHRE ANSPRECHPARTNER IN DEN KREISSTELLEN DER KVSH
Kreis Pinneberg
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Dr. Michael Renner, Radiologe,
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Dr. Heiko Giesel, Frauenarzt,
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Dr. Hans-Joachim Wirtz, Chirurg,
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Segeberg
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Pinneberg
Stormarn
Herzogtum
Lauenburg
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Carl Culemeyer, Allgemeinarzt,
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Fax: 04353 / 99 89 01
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Kreis Dithmarschen
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Dr. Wolf-Günter Riesenkampff, Allgemeinarzt,
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Fax: 04854 / 90 48 11
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Dr. Hans-Joachim Commentz, prakt. Arzt,
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Fax: 04621 / 515 00
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Kreis Herzogtum Lauenburg
Kreis Segeberg
Dr. Monika Schliffke, Allgemeinärztin,
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Dr. Dieter Freese, Allgemeinarzt,
Tel.: 04551 / 40 55
Fax: 04551 / 922 05
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Kreis Nordfriesland
Kreis Steinburg
Dr. Thomas Maurer, Allgemeinarzt,
Tel.: 04662 / 30 01
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Gerhard Marioth, Radiologe,
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Neumünster
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Kreis Stormarn
Dr. Norbert Spilok, Chirurg,
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Bernd Thomas, Augenarzt,
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Dr. Hans Irmer, Arzt,
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Lübeck
Kreisstelle: Parade 5, 23552 Lübeck,
Tel.: 0451 / 722 40
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Dr. Andreas Bobrowski, Laborarzt,
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Flensburg
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PRÜFINSTANZEN WIRTSCHAFTLICHKEIT
Rosenstraße 28 - 23795 Bad Segeberg - Telefon 04551 / 9010-0 - Fax 04551 / 90 10 22
Vorsitzender des Prüfungsausschusses..............Prof. Günther Jansen ............................................................................................................................................9010-0
Vorsitzender des Beschwerdeausschusses ........Dr. Johann David Wadephul ..................................................................................................................................9010-0
Leiter der Dienststelle ........................................Jörg Schröder ......................................................................................................................................................901021
Wirtschaftlichkeitsprüfung Arznei ......................Dr. Johannes Packenius ......................................................................................................................................901018
Arznei-/Pharmakotherapie-Beratung..................Elsbeth Kampen, Katja Hellmer ..............................................................................................................901023, 901024
Arznei allgemein ................................................Manuela Johnsen, Melanie Hoffmann, Tanja Bauer ................................................................901020, 901019, 901016
Verordnungen (Arznei/Heilmittel) ........................Dr. Johannes Packenius / Elsbeth Kampen ............................................................................................901018, 901023
Wirtschaftlichkeitsprüfung Honorar ..................Hans-Peter Morwinski, Birgit Wiese, ......................................................................................................901011, 901012
..........................................................................Manfred Vogt, Iris Flaegel ......................................................................................................................901013, 901015
Zweitmeinungsverfahren:
Rheuma..............................................................Birgit Wiese, Barbara Maschke ..............................................................................................................901012, 901025
Gastro ................................................................Hans-Peter Morwinski ..........................................................................................................................................901011