Fernwartungsvertrag - Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis

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Fernwartungsvertrag - Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis
Fernwartungsvertrag
zwischen der
Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis, Umlauf 7, 58840 Plettenberg
(St.–Nr. 302/5749/0147)
- im folgenden Sparkasse genannt – und
Name bzw. vollständige Firmenbezeichnung
Straße, PLZ und Ort
- im folgenden Kunde(n) genannt –
wird folgende Vereinbarung getroffen:
1. Vertragsgegenstand
Dieser Vertrag umfasst die von der Sparkasse durchzuführenden Fernwartungsarbeiten auf
dem EDV-System des Kunden, die zur Installation, Wartung oder Problembehebung für die
vom Kunden lizenzierten Softwareprodukte der Sparkasse erforderlich sind.
Die Fernwartung findet zu den Öffnungszeiten der Sparkasse ausschließlich über die
Fernwartungssoftware „Netviewer“ statt.
2. Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit des Vertrages beträgt zunächst ein Jahr und verlängert sich um ein weiteres
Jahr, wenn nicht spätestens einen Monat vor Vertragsende dem jeweiligen Vertragspartner
eine Kündigung schriftlich zugeht. Die Kündigung, Auflösung der Geschäftsverbindung
sowie die Kündigung des Software-Nutzungsvertrages führen zur sofortigen Beendigung
des Nutzungsrechtes.
3. Leistungsinhalt
3.1 Hotline- / Fernwartungszeiten
Werktags während der üblichen Geschäftszeiten (z.Zt. Montags und Donnerstags von 08:15
Uhr – 18:00 Uhr, sowie Dienstags und Mittwochs von 08:15 Uhr – 16:00 Uhr und Freitags von
08:15 Uhr – 15: 30 Uhr) ist eine Fernwartung möglich. Diese beinhaltet für den notwendigen
Zeitraum den direkten Zugriff auf den PC des Kunden zur Installation, Wartung oder
Problembehebung.
3.2 Bereitschaft für Vor-Ort-Leistungen
Sollten die Leistungen der Fernwartung nicht zur Beseitigung eines Fehlers führen, leistet
die Sparkasse nach Terminabsprache Vor-Ort-Support, durch den ggf. weitere Kosten
entsprechend des Preis- und Leistungsverzeichnisses entstehen können.
Fassung : 11.06.2008
4. Vergütung, Kosten und Zahlweise
Die Sparkasse übernimmt die Fernwartung zu einem Preis von monatlich 10,00 EUR zzgl.
der gesetzlichen Mehrwertssteuer von derzeit 19 % ( 1,90 EUR).
Ggf. für den Kunden entstehende Telekommunikationskosten für die Fernwartungssitzung
trägt der Kunde.
Der Kunde erteilt der Sparkasse widerruflich die Einzugsermächtigung, den fälligen Preis
dem Konto Nr. Kto.Nr.
12345678, BLZ 45851020 bei der Vereinigten Sparkasse im Märkischen
Kreis jeweils zum ersten eines Monats per Lastschrift einzuziehen.
5. Allgemeine Pflichten der Sparkasse
Die Sparkasse verpflichtet sich, Fernwartungsarbeiten nur durch autorisierte Sparkassenmitarbeiter, die auf das Datengeheimnis nach §5 Bundesdatenschutzgesetz bzw. §6
Landesdatenschutzgesetz verpflichtet sind, auf Weisung des Endkunden durchzuführen.
6. Allgemeine Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, für Fernwartungssitzungen der Sparkasse nur die von Ihr zur
Verfügung gestellte Fernwartungssoftware „Netviewer“ zu verwenden, sowie Verbindungen
hiermit ausschließlich zur Sparkasse herzustellen. Etwaige Schäden, die aus einer
Verletzung dieser Pflicht entstehen, trägt der Kunde. Soweit die Sparkasse grob fahrlässig
oder vorsätzlich die Verursachung des Schaden mitverschuldet, bestimmt sich die
Haftungsverteilung zwischen der Sparkasse und dem Kunden nach §254 BGB. Im übrigen
findet Ziffer 8 entsprechend Anwendung.
7. Zweckbindung
Personenbezogene Daten, die der Sparkasse im Rahmen der Erfüllung diese Vertrages
bekannt werden, wird sie nur für die Zwecke der Programmwartung verwenden. Eine
Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt.
8. Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen
8.1 Der Aufbau der Fernwartungsverbindung darf nur durch den Kunden oder einen der
Sparkassen zuvor benannten Beauftragten erfolgen und Fernwartungsaufgaben nur
begonnen werden, wenn dieser seine Zustimmung hierzu erteilt hat.
8.2 Die dem Fernwartungspersonal zur Durchführung der Fernwartungstätigkeiten
gegebenenfalls offenbarten Passworte muss der Kunde oder Beauftragte nach Abschluss
der Fernwartungsarbeiten unverzüglich ändern.
8.3 Die Fernwartungsaktivitäten der Sparkasse können vom Kunden mit Datum und Uhrzeit
automatisch protokolliert werden. Zusätzlich werden die Fernwartungstätigkeiten auch von
der Sparkasse protokolliert und in einer Datei aufgezeichnet.
8.4 Die Sparkasse stellt eine unveränderte Aufzeichnung sicher. Bei Abweichungen gelten
die Aufzeichnungen der Sparkasse. Reklamationen des Kunden müssen innerhalb von 6
Monaten schriftlich erfolgen; nach Ablauf dieser Frist werden die Aufzeichnungen gelöscht.
8.5 Der Kunde räumt der Sparkasse nur die Zugriffsrechte ein, die zur Durchführung von der
Fernwartungsarbeiten unerlässlich sind. Die Sparkasse wird von den ihr eingeräumten
Zugriffsrechten nur in dem für die Durchführung der Fernwartung unerlässlich notwendigen
Umfang Gebrauch machen.
8.6 Die Sparkasse wird keine Daten im Wege des Filetransfers von dem oder auf den
Kundenrechner durchführen. Dennoch hat der Kunde eine ausreichende Sicherung seines
EDV-Systems (aktueller Virenscanner und Firewall) sicherzustellen.
Fassung : 11.06.2008
8.7 Der Kunde ist berechtigt die Fernwartungsarbeiten von einem Kontrollbildschirm aus zu
verfolgen und jederzeit abzubrechen. Soweit die Sparkasse daran mitwirken muss,
gewährleistet sie, dass dies möglich ist. Zur Sicherung von Vertraulichkeit, Integrität und
Authentizität der übertragenen Bildschirminhalte (Daten) erfolgt die Datenübertragung
zwischen dem Fernwartungsrechner der Sparkasse und dem des Kunden verschlüsselt.
Nach Abschluss der Fernwartungsarbeiten wird die Verbindung unverzüglich beendet.
8.8 Kundendaten, die die Sparkasse im Rahmen der Fernwartungstätigkeit erhalten hat,
werden von der Sparkasse unverzüglich gelöscht, wenn sie zur Durchführung der
Fernwartung nicht mehr erforderlich sind. Daten die im Rahmen dieses Vertrages
aufgezeichnet werden, sind hiervon ausgenommen.
9. Haftung
9.1 Die Sparkasse haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für zugesicherte
Eigenschaften nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2 Die Haftung beschränkt sich auf das 12-fache des unter der Ziffer 4 genannten
monatlichen Entgeltes für die Fernwartung.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
9.3 Die Verjährungsfrist für Haftungs- und Mängelansprüche beträgt 2 Jahre, beginnend
mit dem Abschluss der jeweiligen vom Kunden angeforderten Fernwartungsleistung.
10. Sonstiges
10.1 Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam, so werden die
übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung gilt dann eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien
gewollten am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke.
10.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und, müssen als
solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
10.3 Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist der Sitz der Sparkasse,
wenn der Kunde ein Kaufmann, der nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten
Gewerbetreibenden gehört, oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
10.4 Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Sparkasse, welche
auf Wunsch ausgehändigt werden und zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen
ausliegen.
Plettenberg, den
17-11-08j
(Ort, Datum)
Unterschrift(en) des Kunden
Fassung : 11.06.2008
Plettenberg, 17-11-08j
(Ort, Datum)
Vereinigte Sparkasse
im Märkischen Kreis
Unterschrift der Sparkasse